W 1200 20 Aulage II. Anzahl der Diamanten von 10 Karat oder mehr, b) oder a) unter L 100 über 8 100 Wert das Stück. Wert das Stück. Transvaal: 1910 26434 289 1911. 2100 260 1912 (1. Halbjahr) 1167 175 Kapprovinz: 191. 5305 2059 1912 (1. Halbjahr) 2097 1119 Oranjefreistaat: 1911) 1756 56 1912“) (1. Halbjahr) 34 8 Grundung einer Gesellschaft zur Alnoholgewinnung aus Sisalagave-Rüchständen in Vucatan. Zur Gewinnung von Alkohol aus Rückständen der Sisalagave im Staate BDucatan“"), die sich bei Versuchen auf der Pflanzung „Kanan“ als mit Erfolg ausführbar erwiesen hat, wird nun- mehr durch die „Camera Agricola de Tucatan, Merida, Vucatan“ eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 12500 Dollar (zu 4,20 ./) ge- bildet. Die Anlagen werden auf der genannten Pflanzung errichtet. (Nach Daily Consular and Trade Reports.) *) Vom 11. Juni 1911 ab sind die Funde der drei größten Gruben des Freistaates, Jagersfontein, Koffyfontein, Voorspoed, in obigen Zahlen nicht mit- berücksichtigt. **) Agl. „D. Kol. Bl.“ 1912, S. 265. Wirhungen der Dürre in Südafrihka. Viele Teile Südafrikas leiden gegenwärtig unter einer außerordentlichen Dürre, die bereits große Ver- luste von Vieh verursacht hat. Die Mehrzahl der südafrikanischen Farmer nimmt sich immer noch nicht die Mühe, Viehfutter für den Winter aufzustapeln. Wenn daher die Frühjahrsregen, nach deren Einsetzen erst das Veldt neues Gras zu treiben pPflegt. wie in diesem Jahre über die Zeit ausbleiben, so stirbt das durch die Entbehrungen des Winters ohnehin ge- schwächte Mieh in großen Mengen an Nahrungsmangel. Auch unter den Feldfrüchten lbat die Dürre großen Schaden angerichtet; vielfach sind die Farmer überhaupt noch nicht imstande gewesen, das Feld zu bestellen. Unter diesen Umständen dürfte die nächste Maisernte, die schon in den beiden letzten Jahren unter den Folgen der Trockenheit zu leiden gehabt hat, wiederum schlecht ausfallen. Auch die Zucker- pflan zungen in Natal sollen sehr gelitten haben. Besonders schwer sind die Eingeborenen-Territorien der Kapproving getroffen; in manchen Teilen sollen die Eingeborenen buchstäblich dem Verhungern nahe sein. Die Lage wird dort noch dadurch verschlimmert, daß die Kaffern einen großen Teil ihres Viehbestandes durch das Ostküstenfieber verloren haben, daß die Maisvorräte (Mais bildet die Hauptnahrung der Ein- geborenen) infolge des geringen Ausfalls der letzten Ernte ohnehin spärlich waren und endlich, daß die Zufuhr von Nahrungsmitteln durch das Fehlen von Eisenbahnen und den durch das Ostküsteufieber hervor- gerusenen Mangel an Transporttieren erschwert wird. Die Hungersnot wird die eine gute Folge haben, daß viele KRaffern, die in anderen Jahren müßig gingen, nun gezwungen sein werden, in den Minen Arbeit zu suchen, und daß der chronischen Arbeiternot, an der die Minenindustrie leidet, dadurch einigermaßen ge- steuert wird. Die Folgen der Dürre werden sich wahrscheinlich auch in der Handelsbilanz des südafrikanischen Bundes bald ungünstig bemerkbar machen, indem die Einfuhr von Lebenomitteln, inobesondere von Fleisch, Butter, Milch und Zucker, die in den letzten Jahren einen Rückgang gezeigt hat, wieder einen größeren Umfang annehmen dürfte; möglicherweise wird die Dürre auch eine Abnahme des Wollerports zur Folge baben. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in RKapstadt.)] Vermischtes. Die Frachtermäßigungen für landwirtschaftliche Drodukte in dem posturrwage der Südafrikanischen nion. Von den Bestimmungen in dem neuen Postvertrag ist für die Landwirtschaft Britisch Südafrikas zunächst die Gewährung freier UÜberfahrt für Herdbuchtiere, also erstklassige Zuchttiere, deren Qualifikation durch das begleitende Pedigree nachgewiesen ist, von großer Bedeumug. Es handelt sich um Hengste, Stuten (mit Ausschluß von Vollblutstuten für Rennzwecke), Bullen, Kühe, Eber, Sauen, Böcke und Mütter. Die be- treffenden Herd= und Stutbücher müssen von dem Ilich Commissioner des Südafrikanischen Bundes in London als geeignet für Zuchtviehlieferungen nach Südafrika anerkannt sein. Das landwirtschaftliche Departement des Südafrikanischen Bundes hat aber das Recht, Tiere, welche etwa als unerwünscht für die Zwecke der Landeszucht erscheinen, von der Vergümti- gung der freien Überfahrt auszuschließen, selbst wenn sie den vorstehenden Bedingungen entsprechen. Zur freien Beförderung der Tiere ist die Union Castle Linie von den Heimatshäfen ihrer Schiffe aus oder anderen britischen Häfen nach eigener Wahl ver- pflichtet. Doch braucht sie keine vom Kontinent kommenden Herdbuchtiere aufzunehmen, wenn ihr hierdurch Schwierigkeiten in bezug auf das Anlaufen irgendwelcher Häfen oder den Aufenthalt in denselben erwachsen würden. Die frei beförderten Tiere dürfen nur für die dem südafrikanischen Bunde wirklich ein- verleibten Landesteile bestimmt sein, und es ist nicht gestattet, sie vor Ablauf von drei Jahren aus dem Bundesgebiete wieder auszuführen.