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        <title>Deutsches Kolonialblatt. XXIII. Jahrgang, 1912.</title>
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            <idno>kbl_1912</idno>
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        Deutsches

Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee.

Herausgegeben
im

Reichs-Kolonialamt.

 

XAXIII.  Jahrgang  1912.

 

 

 

 

Berlin  1912.

Verlag  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn

Königliche  Hofbuchhandlung
Kochstraße  68—71.
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        Einteilung.

Gesetze,

Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und

Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete,  Nachrichten  aus  den
deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  bezügliche

Mitteilungen:

Allgemeines.  .....
Ostafrika.  ......
Kamerun..........
Toao....
Südwestafrika
Neuguinea,  einschließlich  der  Karolinen,  Marianen=  ,

Marshall=  und  Palau—  Inseln.  .  .
Samen.  .  .
Aus  fremden  Kolonien
Literatur-Bericht  und  Koloniale  Literatur

Seite

II

IV
V
VII

1
1
1

VII

IX

IX
X
XII

Inhalts-Verzeichnis.
Die  mit  einem  *  versehenen  Artikel  sind  amtliche  Bekanntmachungen  usw.

(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und  Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete.
Machrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  und  andere  darauf  be-zügliche  Mitteilungen.

Allgemeines.

*  Abkommen  zwischen  d.  Deutsch.  Reiche  u.  d.  franz.
Republik  betr.  Aquatorial-Afrika.  V.  4.  Nov.  1911
siehe  Erklärung,  Ubereinkunft.)

*Ausführungsbestimmungen  z.  Allerhöchst.
Order,  betr.  Stiftung  einer  Kolonialdenkmünze
nebst  Anlge

Auswanderer.  Zentral-Auskunftstelle  f.  —  180,

418,  733,

Bankwesen.  Kolonialbank  AS.  S.

—.—  Deutsch-Westafrikan.  Bank.  A.  d.  Verichtf.  1911

—.—  Deutsche  Afrika-Bank  A.-G.  Al.  d.  Geschäftsbericht
  f.  1912

*  Bekanntmachung,  betr.  die  Natifikation  d.  zwisch.
d.  Deutsch.  Reiche  u.  d.  französ.  Republik  am
2.  Febr.  1912  getroffenen  Ubereinkunft  üb.  d.
Staatsangehörigkeit  derjen.  Personen,  die  sich  in
d.  am  4.  Nov.  1911  zwisch.  Deutschland  u.  Frankreich
  ausgetauschten  Gebieten  in  Aquatorialafrila
befinden.  U.  15.  Sept.  1912

*—.—  betr.  d.  Ratisikation  der  in  Brussel  a.  15.  Juni
1910  unterzeichn.  Erkl.  weg.  Abänderung  d.  Abs.  5
d.  Erkl.  z.  d.  Brüsseler  Generalakte  v.  2.  Juli
1890  u.  d.  Hinterlegung  d.  Ratifikationsurkunden.
V.  5.  Juni  1912  .

«—.—bcttd  Ausführung  d.  s  1419  Abs.
#b.  5  d.  Neichsversicherungsordnung.  V.  8.  Zan
1912

*—.—  betr.  d.  Aussührung  d.  8  194  Abs.  2  d.  Versicherungsgesetzes
  f.  Angestelle.  V.  12.  Juli  1912

Bekleidungsdepot  d.  Schuptruppen.  Verlegung
desselben  .  ....

Bergwesen  siehe  Verordnungen.

Berichtigung  z.  amtl.  Jahresdenkschrift  „Die

deutsch.  Schutzgebiete  i.  Afrika  u.  d.  Südsee
1910,  I1.“.  ..
*—.—  3.  Kolonialeisenbahn-  Bau=  u.  Betriebbordnung

*  Bestimmungen  f.  d.  Annahme  v.  Tierärzten  z.
Dienst  in  d.  afrikan.  u.  Sudsee-Schutzgebieten
*—.—  betr.  d.  Anstellung  d.  Kolonialbeamten  d.
Klassen  3  b.  9  d.  Besoldungsordnung  I.  V.
8.  März  1112

283

639
1060
307
611

616

1037

1037
1037

250

941

5

290

Seite
Illustrationen  und  Karten  XII
Besondere  Beilagen  XIII
Verzeichnis  der  in  den  Nachrichten  aus  den

deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Länders,

Orts=  und  Volksnamen:

Ostafrika  XIII

Kamerun  .......  XX

Togo  .  .  .  ....  XVI

Sudwestafrika  XVI

Neuguinea,  einschl.  Karolinen-,  Marianen-,

Marshall=  und  d  Palau—  vnjein  .  XVII
Samoa  XVIII
Kiautschou.  XVIII

Namen-Verzeichnis  XVIII
C.  Bödiker  u.  Co.,  Kommanditges,.  a.  Akt.,

HOamburg.  A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1911  551
Bremer  Kolonial-Handelsges.  vorm.  F.  Oloff

u.  Co.,  A.  G.  A.  d.  Bericht  f.  d.  7.  außerord.

Generalversammlung  a.  13.  Juli  1912.  .  725
Debundscha-  Volanzung.  A.  d.  Geschäfsberic

f.  1911  336
Deutsche  sandmirtschaft.  orselnsceeftn  Wanderversammlung

  d.  —  46
—.—  Kolonialabteilung  d.  —  1022
Deutsch  -Westafrikan.  Handelsgesellschaft

Hamburg.  Al.  d.  Jahresbericht  1911.  ...  77
Diamanten.  Denkschrift  üb.  d.  Diamantensteuer  400
—.—  V.  Diamantenmarkt  419
Druckfehler-Berichtigung.  .  433,  1094
Eigentumsrecht  siehe  Verordnungen.

Eisenbahnen.  (Siehe  Verordnungen.)  Eine  Eisenbahn

  v.  Libreville  nach  Bangala?  510
*—.—  Kolonialeisenbahn-Bau=  u.  Betriebsordnung  680
—.  —  d.  Eisenbahnban  i.  d.  afritan.  Schusgebteten

1912  «

*Erklärung  d.  Deutschen  u  u.  Französ.  Regierung  3.

Aueführung  d.  deutsch-franzôöf.  Abkommens  v.

4.  Nov.  1911,  betr.  d.  beiderseltig.  Besitzungen  in

Aquatorial-Afrika.  V.  28.  Sept.  1912.  890—924
*—.—  weg.  Abänderung  d.  Absatzes  5  d.  Erkl.  zu

d.  Brüsseler  Generalakte  v.  2.  Juli  1890,  v.

15.  Juni  1910.  .  1035
*  Geologische  Zentralstelle.  ericng  einer  —

f.  d.  Schutzgebiete  .  .  ...65()
——Beroifiuttichunqend—.  719
*Gesetz,  betr.  d.  banberung.  E  tudgebieisoeseres

V.  16.  7.  1912  889
Gesundheitopflege.  Preisausschreiben  betr.  d.

Schlaffrankheit  180
—.—  D.  Tätigkeit  d.  Seemannskrankenhauses  u.

Instituts  f.  Schiffs=  u.  Tropenkrankheiten  1911.  342
Hamburg—Amerika-Linie.  Schiffsbewegungen.

39,  66,  99,  190,  233,  280.  325,  429,  472,  521,

568,  635,  675,  743,  782,  823,  886,  975,  1030,

1071,  1124,  1159
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        Hamburg-Bremer  Africa-Linie  A.  G.  Schiffsbewegungen.
  39,  66,  99,  190,  233,  280,  325,
429,  472,  521,  568,  635,  675,  743,  782,  823,

886,  975,  1030,  1071,  1124,  1159

Institut  f.  Schiffs=  u.  K  i.  Vam.
burg,  Frühjahrskursus  222
—.—  Herbstkurfus  1022

—.—  D.  Lamhursse  Kolonialinstitu-  i.  Sommer
1912,  S.  268;  Winter  1912/13,  S.  730;
Verzeichnis  d.  Vorlesungen  u.  Ubungen  131

—.—  Cölner  Akademie  f.  prakt.  Medizin.  Stundenplan  774

Kautschuk,  künstl.,  siehe  Kolonialwirtsch.  Mitteilgn.

—.—  V.  Kautschukmarkt  110

Kolonialbank  A.  G.  A.  d.  Geschäftsbericht  —  1211  307

Kolonialbeamten-Stellvertretung  siehe  Verordnungen.

Kolonialdenkmünze  siehe  Verordnungen,  Ausführungsbestimmungen.

Kolonial-Gesellschaften.  (Näheres  betr.  Ges.)
—.—  C.  Bödiker  u.  Co.,  Kommanditges.  a.  Akt.,
Hamburg  551
—.—  Westdeutsche  Handels-  u.  Plantagen-  Ges.  in
644,

Düsseldorf  725
—.—Bremer  Kolonial-  Handelsges.  vorm.  F.  Oloff

u.  Co.,  A.  G.  .  725

—.—  Deutsch-  Westafrikan.  ghandelagel  damburg  771

—.—  Sigi-Pflanzungsges.  m.  b.  H.  959

—.—  in  Ostafrika:

Lindi-Kilindi-Ges.  448

Ostafrik.  Eisenbahnges.  605

Deutsch-zostafrik.  Gdes.  606

Kilimanjaro-  Pflanzungsges.  m.b.  s.  z.  Berlin  608

Ostafrik.  Pflanzungs-A.  G.  610

Deutsche  Holz-Ges.  f.  Ostafrika  610

Ostafrik.  Compagnie  .  662
Sisal-Agaven-Ges.  in  Dusseldorf  u.  we

Ostafrika  856,  866

Usambara=  Kasseebau-  Gef.  z.  Berlin  1050

Rheinische  Handei-Plantagen-Ges.  in  KFöln  27,  1106

III

 

5  Kursverzeichnis  deutscher  Kolonialwerte.

Kolonial-Wirtschaftliches  Komitee.  Al.  d.
Arbeitsbereich  d.  —  408,  454,  1144,  1195
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.  17,  81,
173,  217,  253,  307,  336,  408,  453,  498,  547,
605,  658,  721,  768,  866,  957,  1050,  1098,  1144,
—.—  Alkoholgewinnung  aus  Sisalhanf-Rückständen
—.—  Bereitung  künstl.  Kautschuks  aus  Fischen  734,
—.—  D.  Gestaltung  d.  Baumwollbaus  i.  d.  brit.
Besitzungen  währ.  1911  .
—.—  Sojabohnenmehl  als  Schweinemastsutter
Kreditorganisation  in  d.  deutsch.  Schutzgebieten.
Referat  d.  Geh.  Regierungsrats  Prof.  Dr.  3%i|
titgeteilt
  durch  v.  der  Heydtsches  Kolonialkontor  G.
m.  b.  H.,  Berlin.  40,  68,  100,  192,  234,  282,
326,  356,  430,  474,  522,  570,  636,  676,  744,
784,  824,  888,  976,  1032,.
Marktbericht.  67,  191,  281,  473,  569,  783,  iur-1031,


1194
265
774

768
769

128

1072
1124

Nachrufe  7,  75,  161,  162,  330,  432,  591,  651,  990,  1134

 

Reichsversicherungsordnung

1
s

—.—  in  Kamerun:
Kautschuk-Pflanzung  „Meanja““  A.  Gn
Berlin  u.  Kamerun  613
Moliwe-Pflanzungs-Gef.  614
Deutsche  Kautschuk-A.  G.  Berlinu.  Kamerun  614
Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  z.  Hamburg  615
Kamerun-Kautschuk-Compagnie,  A.  6S.  615
Westafrik.  Pflanzungeges.  „Bictoria  663
Ges.  Süd-Kamerun  .  .1196
—.—  in  Togo:
Deutsche  Togo-Ges.  866
Togo-Pflanzungs-A.  Ges.  867
Agu-Pflanzungsges.  867
Pflanzungsges.  peme  in  rogo  868
—.—  in  Südwestafrika:
Kaoko-Land=  u.  Minen-Ges,  Berlin  617
Pomona-Diamanten-Ges.  .  752
Otavi-Minen=  u.  Eisenbahn-  Ges.,  Berlin.  769
Deutsche  Kolonialges.  f.  Südwestafrika  z.
Berlin  301,  957
Deutsche  Diamanten-  -Ges.  m.  b.  H.  in  Berlin  868
Südwestafrik.  Boden-Kredit-Ges.  .  .  1082
—.—  in  Neuguinea:
Neu-Guincea=  Compagnie:  499
Jalun--Ges.  .  551
Hernsheim  u.  Co.  A.  G.  .  617
Deutsche  Südseephosphat-  A.  G.,  Bremen.  618
Forsayth-Ges.  m.  b.  H.  in  Hamburg  869
—.—  in  Samoa:
Safata-Samoa-Ges.  618,  802
Samoa-Kautschul-  Compagnie,  A.  Ges.  619
Deutsche  Samoa-Ges.  664
Kolonialschule,  Deutsche,  in  Witzenhausen-  Wilhelmshof
  G.m.  b.  H.  A.  d.  Nechenschaftsberichte  f.  1911/12  968

Papierfabrikation.  Versuche  üb.  d.  Eignung  v.
Steppengräsern  aus  Togo  z.  —
*  Personalien.  6,  43,  73,  160,  204,  251,  293,
329,  398,  432,  480,  526,  590,  651,  713,  764,
802,  857,  941,  990,  1038,  1094,  1132,
Postalisches.  Eintressen  d.  Post  a.  d.  deutschen
Schutzgebieten  38,  65,  98,  189,  232,  279,  324,
355,  428,  471,  520,  567,  634,  674,  742.  781,
822,  885,  974,  1029,  1070,  1123,
—.—  Post  u.  TElegraphie  2.  d.  deutsch.  Schutzgebieten
1906  b.  1911
—.—  Eilbestellungen  v.  Briefsendungen  i.  Verkehr  m.
d.  Postanstalten  d.  Südafrikanischen  Bundes
—.—  Zulassung  Uruguays  z.  überseetelegrammen
halber  Gebühr
Postdampfschiffsverbindungen  n.  d.  deutsch.
Schutzgebieten  35,  62,  95,  186,  229,  276,  321,
353,  425,  468,  517,  564,  631,  671,  739,  778.
819.  882,  971,  1026,  1067,  1120,  1155,
Preisausschreiben  siehe  Gesundheitspflege.
Presse  siehe  Verordnungen.
Protokoll  d.  ersten  Sitzung  d.  Ständigen  Wirtschaftl.
  Kommission  d.  Kolonialverwaltung
*'Rechtspflege.  Annahme  preuß.  Gerichtsreferendare
z.  Ableistung  eines  Teils  d.  vierjährigen  Vorbereitungedienstes
  b.  d.  Gerichten  d.  Schutzgebiete
—.—  llbersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.  Gerichte  i.  d.
Schutzgeb.  Afrikas  u.  d.  Südsee  während  d.  J.  1911

siehe  Bekanntmachungen.


Rheinische  Handêöi-Plantagen=  Gesellschaft
in  Köln.  Geschäftsbericht  1910
Sigi-Pflanzungsgesellschaft  m.  b.  H.  Al.  d.
Geschäftsbericht  1911
Staatsangehörigkeit  d.  Personen  in  den  zwisch.
Deutschland  u.  Frankreich  ausgetauschten  Gebieten
siehe  Ubereinkunft,  Bekanntmachungen.
Standesamtl.  Zugehörigkeit  siehe  Verfügungen.
Studienreisen.  Eine  forstliche  Sunienreise  nach
Franz.-Kongo,  Spanisch-Guinea  u.  Süd-Nigerien.
V.  Forstassessor  Neder  in  Buea  17
—.  —  Eine  botanische  Studienreise  814

173

1185

1158

228
819

101

249
1168

Tierärzte  siehe  Bestimmungen.

Tropenuniform  siehe  Verordnungen.

7½  Ubereinkunft  zwisch.  d.  Deutschen  Neich  u.  d.
französ.  Republik,  betr.  d.  Staatsangehörigkeit
derjen.  Personen,  d.  sich  in  d.  zwisch.  Deutschland
u.  Frankreich  ausgetauschten  Gebieten  in  Aquatorial-=afrika
  befinden.  V.  2.  Febr.  1912.  (Siehe  Bekanntmachung.))
  ...

Verein  Westafrikanischer  Kaufleute.  A.  d.
Bericht  üb.  d.  Vereinsjfjahr  1911

*  Verfügungen  d.  Neichskanzlers  z.  Ergänzung  d.
Verfügung,  betr.  d.  standesamtl.  Zuständigkeit  i.

17

924
        <pb n="4" />
        d.  Schutzgebieten  Afrikas  u.  d.  Südsee,  v.  27.  März
1908.  V.  19.  Mai  1912

*  Verfügungen  d.  Reichskanzlers  wegen  Abänderung
d.  Verfügung,  betr.  d.  standesamtl.  Zuständigkeit
in  d.  Schutzgebieten  Afrikas  u.  d.  Südsee.  V.
27.  März  1908.  V.  24.  Aug.  1912

Verkehrs-Nachrichten.  35,  6.  95,  186,  227,  276.
321,  352,  425,  468,  517,  564,  630,  670,  739,

524

927

7r8  819,  882,  971,  1026,  1067,  1120,  1155,  1206

—.—  Zeitweise  Sperrung  im  Frachtgutverkehr
—.—  Herabsetzung  d.  Transitgebühren  b.  d.  Postverwaltung
  in  Britisch-Ostafrika  .
——BekanntmachungdReederetent  AfttkaiDtenst
betr.  Erhöhung  d.  Frachtsätze
——.—  Verkehr  auf  d.  Reichspostdampferlinien  d.  Norddeutschen
  Lloyd  u.  d.  Deutsch.  Ostafrika-Linie  1910
—.—  Ausdehnung  d.  Postpaketdienstes  zw.  Deutschland
  u.  Vereinigt.  Staaten  auf  d.  Verkehr  m.  d.
deutsch.  Schußgebieten  Afrikas
—.—  Eröffnung  d  Funkentelegraphenstation#  i.  Monrovia
  .  ....
——  Herabsetzung  d.  Suezkanalgebühren
*  Verordnungen  d.  Reichskanzlers,  betr.  d.  Stellvertretung
  d.  Kolonialbeamten  i.  d.  Schutzgebieten
Afrikas  u.  d.  Sudsee  V.  22.  Dez.  1911.
*  —.—  betr.  d.  Presse  in  d.  Schutzgebieten  Afrikas
u.  d.  Südsee.  V.  15.  Jan.  1912
*  —.—  betr.  d.  Verleihung  d.  Eigentumsrechts  am
Pomonagebiet  u.  Erteilung  einer  Bergbausonderberechtigung
  .“  dies.  Gebiete.  V.  18.  Mai  1912
*—.—  Allerhöchste  Order,  betr.  Stiftung  einer  Kolonialdenkmünze.
  V.  13.  Juni  1912
*  —.—  d.  Reichskanzlers,  betr.  Einführung  d.  Kolonialeisenbahn-Bau=
  u.  Betriebsordnung  in  d.  afrikan.
Schutzgebieten.  V.  15.  Juni  1912
*—.—  Allerhöchste  Order,  betr.  d.  Tropenuniform  d.
z.  Dienstleistung  od.  Wahrnehmung  v.  Beamtenstellen
  n.  d.  Schutzgebieten  abkommandierten  od.
beurlaubten  akt.  Offiziere  od.  Offiz.  d.  Beurlaubtenstandes.
  V.  30.  Aug.  1912.  ...
Vorlesungen  Geologische  —  i.  Sommer  1912
—.—  Koloniale  —
Westdeutsche  Handels-  u  Plantagen=  Gesellschaft
  in  Düsseldorf.  Satzungsänderungen.
—.—  A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1911

Ostafriha.
Arzneimittel,  methylalkoholhaltige  siehe  Verordnungen.

Aufhebung  d.  Nebenstellen  Itaka  u.  Muaya  i.  Bezirk
  Langenburg
Ausführungsbestimmungen  z.  Meldeverordg.
f.  d.  Schutzgebiet.  V.  10.  Okt.  1912  ..
Ausstellungen.  Allgem.  Landes  —  i.  Daressalam
  1914  .  .  774,
Bankwesen.  Neue  Banknoten  f.  Deutsch-  Ostafrika
—.—  Deutsch-Ostafrikan.  Bank.  Geschäftsbericht  f.  1911
Anderung  d.  Satzungen  d.  Deutsch-  Ostafrik.
Bank.  V.  13.  Sept.  1912
*  Bekanntmachungen  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-Ostafrika,

  betr.  d.  Jagd  i.  Schutzgebiet.  V.
8.  Jan.  1912  .

*—.  beir  Ausstellung  v.  Jagdscheinen.  V.  8.  Jan.
1912.  244;  v.  6.  Febr.  1912

*  —.—  betr.  Inkrafttreten  eines  neuen  Tarifs  auf  d.
deutschestarie  Eisenbahnen.  V.  24.  März  1912

*  —.—  betr.  d.  Berufung  d.  Mitglieder  d.  Gouvernementsrats
  v.  Deutsch-Ostafrika  f.  d.  J.  1912  u.
1913.  V.  13.  April  1912

*  —.—  betr.  Frachtwergünstigungen  bei  Ausstellungen.
V.  12.  April  1912
*—.—  d.  Gouverneurs.  V.  15.  Aug.  1912.

Deutsche  Holz-Ges.  f.  Ostafrika.
schäftsbericht  f.  1911  .-A.

  d.  Ge-228


276
321
343

517
778
815
41
69

523
637

679

925
463
1060

644
725

47
129

860
331

661

941

235
292
292

525

571
930

610

IV

 

 

Deutsch-ostafrikan.  Gesellschaft.  A.  d.  Geschäftsbericht
  f.  19111  .....
Einfuhr-Verbot  siehe  Verfügungen.
Einwanderung  siehe  Verordnungen.
Eisenbahnen.  (Siehe  Bekanntmachungen.)  Gesetz,
betr.  Eisenbahnbauten  i.  Ostafrik.  Schußgebiete.
V.  12.  Dez.  19117  1

60%

—.—  Die  Usambara-=  Eisenbahn  .  1.  Halbi.  1911

S.  9;  i.  Rechnungsjahr  1911  S.  595.  Betriebsergebnisse

  d.  Usambara-Bahn  i.  J.  1911  .  .  944
—.—  d.  Zentralbon  51,  206.  653
—.—  Einweihung  ders.  b.  Tabora  765
—.—  D.  Bahn  Daressalam—  Merogero-  Taboral.  J.

1911  .  592

—.—  V.  Bau  d.  Mittellandbahn  859.  991,  1186

Erlasse  siehe  Münzwesen.

Frachtvergünstigungen  siehe  Bekanntmachungen.

Gerichtsbezirks-Abgrenzung  siehe  Verfügungen.

*  Gesetz,  betr.  Eisendahnbauten  im  Ostafrik.  Schutzgebiete.
  V.  12.  Dez.  1911

Gesundheitspflege.  (Siehe  Vererdnungen  D.
Kampf  gegen  d.  Schlafkrankheit.  A.  d  Bericht

d.  Generaloberarzies  Prof.  Dr.  Steudel  434
Gewerbebetrieb  siehe  Verordnungen.
Gouvernementsrat  siehe  Bekanntmachungen.
Grenzy  ermessung  siehe  Protokoll.
D.  Vermarkung  d.  deutsch-engl.  Ruanda-Grenze
1911.  V.  Major  a.  D.  Schlobach
Handel.  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels
Ostafrikas  üb.  d.  Zollstellen  d.  Küste  i.  II.  Viertel
1911  i.  Vergleich  mit  d.  Handel  d.  Vorjahres,
S.  163;  i.  III.  Viertel  1911  S.  295;  i.  1V.  Viertel
  1911  S.  595;  i.  I.  Viertel  1912.  1187
—.—  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels  üb.  d.
Zollstellen  d.  Binnengrenze  i.  II.  Viertel  1911
i.  Vergleich  mit  d.  Handel  d.  Vorjahres,  S.  166;
i.  III.  Viertel  1911  S.  298;  i.  IV.  Viertel  1911
S.  598;  i.  I.  Viertel  1912
—.—  Vorlänfige  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung.  d.  Gesamthandels
  d.  Schußgebiets  i.  J.  1911  im  Vergleich
  mit  1910

*  Jrangi-Bergbau=  u.  Landkonsession,
löschen  derselben  m.  d.  21.  Mai  1912
Jagd  siehe  Bekanntmachungen.
Jagdverordnung  v.  5.  Nov.  1908  u.  30.  Dez.  1911
*—.—  Auoführungsbestimmungenz.  Jagdverordug.
—  Übergangsbestimmungen  z.  Jagdverordug.

Kautschukkultur.  D.  Kultur  v.  Manihot  Glaziovii
u.  d.  Gewinnung  u.  Bereitung  v.  Kauischut  in
Ostafrika

Kilimanjaro-=  Pflanzungs=  Gesellschaft  m.  b.
H.  zu  Berlin.  A.  d.  Jahresbericht  1911

Klauenvieh-Einfuhrverbot  siehe  Verordnungen.

Kolonial-Gesellschaften.  (üäheres  betr.  Ges.
Lin  di-Kilindi-Ge.  498

Ostafrikan.  Eisenbahnges.  605

Deutsch-ostafrikan.  Ges.  600

Kilimanjaro-Pflanzungs-  Ges.  m.b.  K.  zu  Berlin  608

Ostafrikan.  Pflanzung-A.  G.  610

Deutsche  Holz-Ges.  f.  Ostafrika  610

Ostafrika-  Compagnie  .  662

—.—  Sisal-Agaven-Ges.  .  Lussedar  u.  f
Ostafrika  856,  866

—.—  Usambara-  Kaffeebau-  Ges.  *  Berlin  .  1050

—.—  Rheinische  Handéi-Plantagen-Ges.  in  Köln  27,  1106

Landeserkundung,  Zur,  i  Bezirl  Langenburg.  V.

1041

1189

Er-.
  650

236
239
244

1098
608

Optm.  v.  Trotha  434
Lindi-Kilindi-  Gesellschaft.  A.  d.  Geschäftsbericht
  f.  1911  43938
Lukarras  Ende  1006
*  Münzwesen.  (Siehe  Verordnungen.  s)Allerhöchster
Erlaß,  betr.  Ausprägung  v.  Funhellerstücken  1|  d.
Schutzgebiet.  V.  3.  Juni  1912  677
        <pb n="5" />
        Ostafrika-Compagnie.
1911

Aus  d.  Geschäftsbericht  f.

Ontafrikanische  bilendahngeselischaft.  Aus
d.  Geschäftsbericht  1911
Aus-  d.

Sstafrikendisc:  etanzungs-  A.-  Ges.
Bericht  f.  1911

Postalisches.  Einrichtung  einer  Postagentur  in
Handeni  S.  61;  in  Kissenst

—.—  Inbetriebnahme  eines  Hrtoiernsgrecnetes  in
Muansa  S.  352;  in  Wilhelmstal.

—.—  Aufhebung  d.  Postanstalt  in  Wiedhafen.
Protokoll,  betr.  die  deutsch-belgische  Grenzvermessung
  i.  Ruanda.  V.  25.  Juni  1911
Rebellen  führer,  Festnahme  u.  Tod  d.  lebten  –S
a.  d.  Aufstande  1900.  .

Rechtspflege  siehe  Verfügungen.
*  —.—  Ubersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.  Gerichte
1911  in  Ostafrika
Rheinische  Handel-  Plantagen-  Gesellschaft
in  Köln.  A.  d.  Bericht  üb.  d.  15.  Geschältsjahr
S.  27;  üb.  d.  16.  Geschäftsjahr
Schafzu  cht  siehe  Verordnungen.
Schiffsverkehr  a.  d.  Viktoriasee  .
Schlafkrankheit  siehe  Gesundheitspflege.
Seuchenbekämpfung  siehe  Verordnungen.
Stiedelungen.  D.  Meinstedelungen  am  Meruberge.
B.  Prof.  Dr.  Steudel
Sisal-Agaven-Gesellschaft.
Sasbungen.  V.  15.  Juni  1912
—.—  A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1911.  .
Stechmücken-Belämpfung  siehe  Verordnungen.
Unfallschut  siehe  Verordnungen.
Usambara-Kaffeebau-Ges.  zu  Berlin.  A.  d.
Geschäftsbericht  f.  1911112
*Verfugungen  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-  Ostafrika,
betr.  Berbot  d.  Einfuhr  europaischen  Rindviehs.
V.  15.  August  1911
*—.—  d.  Reichs-  Kolonialamts,  betr.  d.  Errichtung
eines  Bezirksgerichts  i.  Tabora  u.  d.  anderweitige
Abgrenzung  d.  Gerichtsbezirke  i.  Deutsch-Ostafrika.
V.  11.  Juli  1912.
Verkehrs-Nachrichten.  Ein=  u.  Ausfuhr  in  den
Häfen  v.  Tanga  u.  Daressalam  S.  227;  währ.  d.
Mon.  Januar  bis  März  1912  S.  631;  April  bis
Juni  1912
*Verordnungen  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-  Osta#rika,
  betr.  d.  Verkehr  mit  methylalkoholhaltigen
Arzneimitteln.  V.  7.  Dez.  1912
*—.—  d.  Reichskanzlers,  betr.  Ermächtigung  d.  Gouverneurs
  v.  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun  u.
Togo  z.  Erlaß  straf=  u.  disziplinarrechtlicher  Vorschriften
  f.  fardige  Polizeimannschaften.  V.  5.  Febr.
1912
*  —.—  d.  Gouvern.,  betr.  Abänderung  2.  Seuchenbekämpfungs-
  Verordnung  v.  15.  Aug.  1910.  V.
13.  April  1912
*—.—  d.  Reichskanzlers,  betr.  Anderung  d.  deutschostafrikanischen
  Münzwesens.  V.  21.  Juni  1912
*  —.—  d.  Gouv.,  betr.  münzpolhzeiliche  Vorschriften.
V.  26.  Juni  1912.
*—.—  Unfallschugverordnung  f.  Deutsch  Ostafrika.
V.  6.  Juli  1912
*—.—  d.  Gouv.,  betr.  d.  Bekämpfung  übertragbarer
Krankheiten.  V.  1.  Juli  1912
—.  —  betr.  Abänderung  d.  Verordnung  —
hebung  ee  Abgaben  f.  d.  Gewerbebetrieb  v.  7.  Dez.
1907.  V.  2.  Juli  1912
*—.—  z.  Bekämpfung  d.  Stechmückengefahr.  Vom
1.  Juli  19192
*—.—  betr.  Abänderung  d.  Zolitarifs  V.  28.  Sept.
1912
—.—  Meldeverordg.  j.  d.  deutsch-  ostairii  Schutgebiet.
  V.  10.  Okt.  1912

Anderung  der

662

610

630
425

1168

1106

626

483
856

1050

159

746

819

160

193

525
678
786
786
927

929
929
1074
1127

*—.—  Einwanderungs-Verordg.  V.  10.  Ok..  1912.  1130

 

*Verordnungen  d.  Gouverneurs  v.  Deutsch-Ostafrika,
  betr.  d.  Transport  u.  Handel  m.  Rindern,

Ziegen  u.  Schafen.  V.  4.  Juli  1912  1162
*—.—  betr.  Verbot  d.  Einfuhr  von  Klauenvieh.  V.
9.  Nov.  1912  .  1164

*  —.—  betr.  Nachtrag  3.  Larbh  q  v  deutsch-  ostafril.
.  1164

Eisenbahnen.  V.  31.  Okt.
Versuchsstationen.  üter  1  "###  pei  d.  landw.
—  i.  Deutsch-Ostafrikao
Zolleinnahmen  50,  207,  208,  200,  300,  331,  447,
449,  528,  653,  715,  716,  766,  767,  859,  944,
992,  1046,  10  6,
Zollwesen.  Schließung  d.  Zollamts  i.  Wiedhafen
Zolltarif  siehe  Verordnungen.

Kamerun.
methylalkoholhaltige,  siehe  Verordnungen.


Befriedung.  Die  d.  Bafia-Gebiets

*  Bekanntmachungen  d.  Gouverneurs  v.  Kamerun,
betr.  Verbot  d.  Jagd  auf  Reiher  u.  Marabus.
V.  9.  Jon.  1912

—.—  betr.  d.  Ein=  u.  Ausfuhrpläte,  sowie  d.  Zollstellen.
  V.  1.  Aug.  1911

*—.—  betr.  Erlaß  v.  Strafbescheiden.  V.  9.  Aug.  1911

*—.—  z.  Ausführung  d.  Verordnung,  betr.  d.  Wandergewerbe,
  v.  4.  März  1908.  V.  30.  Jan.  1912

*—.—  betr.  Bestellungen  d.  Hauptmagazins  Duala.
V.  24.  April  1912

—.—  betr.  d.  Auszahlung  v.  Zinsen  u  Tilgungsbeträgen
  auf  Stammanteile  d.  Reihe  B  d.  Kamerun-Eisenbahn-Ges.
  V.  18.  Mai  1812

—.—  betr.  d.  Zuständigkeit  d.  Nebenzollamts  Buea
als  Waffenaufsichtsbehörde.  V.  2.  Aug.  1912

*8—.—  betr.  d.  Umtausch  v.  Nickel=  u.  Kupfermünzen
u.  d.  Annahme  v.  engl.  u.  franz.  Gold=  u.  Silbermünzen
  b.  d.  öffentl.  Kassen  i.  Schutzgebiet.  V.
18.  Juli  1912

—.—  betr.  Belämpfung  d.  Stechmückengefahr.  V.
29.  August  1912

*—.—  d.  Bezirksamtmanns  v.  Edea,  betr.  Verbot  d.
ded  auf  Flußpferde  i.  Bezirk  Edea.  V.  28.  Mai

912

Arzneimittel,

—.—  d.  Gouv.,  betr.  Verbot  d.  Jagd  auf  Oeetithe
V.  6.  Sept.  1912

Bergwesen  siehe  Versügungen.

Bienen-Ausbeutung.  D.  Vorkommen  d.  Honigbienen
  u.  deren  Ausbeutung  durch  d.  Eingeb.  in
Kamerun

Branntwein-  Einfuhr  usw.  siehe  Verordnungen.

Brückenbau.  Der  —  üb.  d.  Sanaga-Südarm

Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  zu  H#amburg-A.
  d.  Jahresbericht  f.  1911  .

Deutsche  Kautschuk-A.-Ges.,  Berlin  u.  Kamerun.
  Al.  d.  Geschäftsbericht  f.  1911

Einfuhr-Verbot  siehe  Verordnungen.

Eisenbahnen.  Die  Kamerun-  Eisenbahn  S.  9;
ihrem  erst.  Betriebsjahre  .

——BBaudIJiittellandbahn..

—.“-  D.  vorläufigen  Betriebsergebnisse  d.  Kameruner
Nordbahn  (Manengubabahn)  f.  d.  erst.  6  Mon.  1912

*  Erlaß,  Kaiserl.,  betr.  d.  Erklärung  d.  Schutzes
üb.  d.  in  Aquatorial=  „Afrika  erworbenen  Gebiete.
V.  3.  Okt.  1912.  .  ..

Expeditionen  siehe  Reiseberichte.

Flußpferd-Jagd  siehe  Bekanntmachungen.

Funkentelegraphenstation.  Eröffnung  d.
in  Duala  i.  März

Geldwesen  siehe  Bekanntmachungen,  Verordnungen.

Gesellschaft  Süd-Kamerun.  A.  d.  Geschäftsbericht
  f.  1911

Handel.  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels  dl
Schutzgebiets  Kamerun  i.  II.  Viertel  1911  i.  Vergleich
  mit  d.  Handel  d.  Vorjahres  S.  78;  im

2

in

217

1192
28

494

245

394
394
46

479
825

717

862

1033

321
        <pb n="6" />
        —

III.  Viertel  1911  S.  301;  i.  IV.  Viertel  1911

S.  601:  i.  I.  Viertel  1912  946
Handel.  Vorläufige  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung  d.
Handels  d.  Schutzgebiets  i.  J.  1911  i.  Vergleich
m.  1910  603
Jagd  a.  Reiher  u.  Marabus  u.  Seekühe  siehe  Bekanntmachungen.

Heimbeförderung  mittelloser  Weißer  siehe
Verordnungen.
Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft  siehe  Bekanntmachungen.

Kamerun-Kautschuk-Compagnie,  A.-G  Al.  d.
Bericht  f.  1911  .  615
Karte  v.  Kamerun  1:  300000,  Die  209
Kautschuk-Pflanzung  „Mcanja“  A.-G.,  Berlin
u.  Kamerun.  A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1911  613
Kautschuf  Zollbefremurgsordnung  f.  Kamerun.  V.
1.  Aug.  1911.  385
Kolonial-=  Gesellschaften.  (Näh.  betr.  Ges.)  Kautschuk-Pflanzung
  „Meanja“,  A.-G.,  Berlin  u.  Kamerun
  .  .  .....  613
—.  —  Moliwe—  Pflanzungs-  Ges.  614
—.—  Deutsche  Kautschuk-A.-G.,  Berlin  u.  Kamerun  614
—.—  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  zu  Hamburg?  615
—.—  Kamerun-Kautschuk-Compagnie,  Altg.  615
—.—  Westafrikan.  Pflanzungs-Ges.  „Victoria  663
—.—  Ges.  Süd-Kamerun  .  196
Moliwe-Pflanzungs=  Gesellschaft.  A.  d.  Geschäftsbericht
  f.  19111  614
lpalmen.  D.  Ausnutzung  d.  Olpalmbestände  im
Duala-Bezirk.  V.  Forstassessor  Reder  .948
Polizeitruppe,  Kaiserl.,  siehe  Verordnungen.
Postalisches.  Eröffnung  d.  Postanstalt  in  #bong-Mbang

—.—  Teilnahme  ders.  am  Postanweisungs-  u.  Nachnahmedienst
  630
—..—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Sangmelima  630
—.—  Eröffnung  einer  funkentelegraph.  Verbindung
zw.  Duala  u.  Santa  Isabel  f.  internat.  Verkehr  670
—.—  Inbetriebnahme  eines  Ortsfernsprechnetzes  in
Abong-Mbang  739
—.—  Eröffnung  einer  Reichs-  Telegraphenanstalt  für
internat.  Verkehr  in  Groß-Batanga  S.  739;  in
Dume  .  1026

Rechtspflege  siehe  Bekanntmachungen.
*—.—  übersicht  üb.  d.  Geschäfte  der  Kaiserl.  Gerichte
1911  in  Kamerun  1178
Reiseberichte.  Erforschung  des  Nun-  Flusses  ..  76
—.—  D.  Mubi-Expedition.  V.  Optm.  Schwartz  489
—.—  Eine  Dienstreise  i.  d.  Jabassi-Bezirk  z.  Untersuchung
  d.  Olpalmenbestände.  V.  Forstassessor
RNRedeer
—.  —  Bericht  üb.  eine  Erkundung  d.  Dume  u.  d.
Mara.  V.  Lt.  Tamm  .  ...
Schiffsverkehr.  Nachweisung  d.  Lösch-  u.  Ladeverkehrs
  i.  d.  Küstenplätzen  Kameruns  während  d.
Monate  Juli  b.  Sept.  1911  S.  62;  während  d.
Mon.  Okt.  b.  Dez.  1911  S.  321;  währ.  d.  Mon.
Jan.  b.  März  1912  S.  631;  April  b.  Juni  1912  882
—.—  Nachtrag  .  107
Stechmücken-  Bekämpfung  siehe  Verordnungen,
Bekanntmachungen.
Strandamt  u.  Strandvögte  siehe  Verfügungen.
Ubergabe  v.  Neu-Kamerun  a.  d.  deutsch.  Behörden  1096,  1137
*  Verfügung  d.  Gouv.,  betr.  d.  Schaffung  v.  Strandämtern
  u.  d.  Bestellung  v.  Strandvogten.  V.
18.  Juli  1912  .
«-——d  Statssekretärs  d.  Reichs—  Kolonialamts,  betr.
Zulegung  der  in  Aquatorial-Afrika  erworb.  u.  m.
d.  Schußgebiet  vereinigt.  Gebiete  z.  d.  Bezirksgerichten
  Kribi,  Duala  u.  Lomie.  V.  26.  Okt.  1912  1073
*—.—  d.  Staatosekretärs  wegen  Aufhebung  d.  Verfügung
  d.  Ausw.  Amts  (Kol.  Abt.)  v.  25.  Jan.
u.  10.  April  1907,  betr.  d.  Erteilung  v.  Sonder-860



1038

 

VI  —

berechtigungen  z.  Schürfen  u.  Bergbau  an  d.  Landesfiskus

  v.  Kamerun.  V.  28.  Nov.  1912  .  1161
*Verordnungen  d.  Gouverneurs  v.  Kamerun,  betr.

Verbot  d.  Einfuhr  europäischen  Rindviehs.  V.

4.  Sept.  19111  2
*—.—  betr.  Verbot  d.  Einfuhr  v.  Kaurimuschein.  V.

1.  Nov.  1911  42
*—.—  d.  Reichskanzlers,  bett.  Ermächtigung  d.  Gouverneure

  v.  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun  u.  Togo

z.  Erlaß  straf=  u.  disziplinarrechtlicher  Vorschriften

f.  farbige  Polizeimannschaften.  V.  5.  Febr.  1912  193
*—.—  d.  Gouverneurs,  betr.  d.  Verkehr  m.  methylalkoholhaltigen

  Arzneimitteln.  V.  28.  Dez.  1911  244
*—.—  betr.  d.  zollfreie  Einfuhr  v.  Petroleum  als

Heizmaterial  f.  Motoren.  V.  1.  Aug.  191121  385
*—.—  wegen  Abänderung  d.  Zolltarifverordnung  v.

1.  Aug.  1911.  V.  29.  Sept.  1911  S.  394;  v.

14.  Mai  1912  648
*—.—  betr.  Verlegung  d.  Verwaltung  d.  Bezirks

Molundu  nach  Jucaduma.  V.  18.  Mai  1912  648
*  Kaiserl.,  betr.  d.  Vereinigung  d.  in  Aquatorial-=Afrika

  erworb.  Gebiete  m.  d.  Schutzgebiete.  V.

3.  Okt.  1912  .  1034
*»——  d.  Reichskanzlers  üb.  d.  Einführung  seiner  in

Kamerun  geltenden  Verordng.  u.  Verfügn.  in  d.

neu  erworb.  Gebieten  Aquatorial-Afrikas.  V.

19.  Okt.  1912  .  1034
*—.—  d.  Staatssekretärs  d.  Reichs-  Kolomalamts  üb.

d.  Einführung  seiner  in  Kamerun  geltend.  Verordnungen

  u.  Verfugn.  in  d.  neu  erworb.  Gebieten

Aquatorial-Afrikas.  V.  19.  Okt.  1912.  .  1035
*—.—  d.  Gouv.,  betr.  die  Einfuhr  fremder  Sübermünzen.

  V.  9.  April  1912.  .  .  1074
—.  betr.  d.  Einfuhr  u.  d.  Handel  m.  denaturiert.

Branntwein.  V.  17.  Juli  1911  1075
*—.—  betr.  Abänderung  obig.  Verordnung  v.  17.  Juli

1911.  V.  15.  Mai  1912  1076
*—.—  betr.  Aufhebung  veralteter  Verordgn.  u.  Bekanntmachungen.

  V.  25.  Mai  1912  1077
*  —.  —  betr.  d.  straf=  u.  disziplinarrechtl.  Verhältnisse

d.  farbig.  Mannschaften  d.  Kaiserl.  Polizeitruppe.

V.  30.  Juni  1912  1077
—  betr.  d.  beimoeforderung  mittelloser  eiher

V.  12.  Juli  1912  .  1078
*—.—  betr.  Bekämpfung  d.  Stechmückengefahr.  s

6.  Aug.  1912.  .  1079.
Versuchsstation,  landwirtschaftl.  in  Bamum  .  600
Verwaltung  siehe  Verordnungen.  «
Viehzucht.  Ub.  d.  Organisation  d.  Viehzuchtwesens

in  Kamerun.  253
—.—  i.  Lamidat-  Ngaundere  721
Wandergewerbe  siehe  Bekanntmachungen.

Westafrikan.  Pflanzungs-Gesellschaft  „Victoria“.

  A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1911  .  663
Zollwesen  isiehe  Bekanntmachungen,!“  Verordnungen).

*  Zollverordnung  f.  d.  Schubgebier  Kamerun.  V.

1.  Aug.  1911.  .  357
*—.—  Zolltarifverordnung.  V.  1.  Aug.  1911  .  367
——  Ausführungsbestimmungen  zu  obigen  Verord—

nungen.  V.  1.  Aug.  1911.  370
*—.  Bollniederlagevorschrift!.  Kamerun.  V.  1.  Aug.

1911  380
*  —  —  Dienstanweisung  für  die  Zoisstellen  des

Schutzgebiets.  V.  3.  Aug.  1911  387
*—.—  Zusatzverordnung  z.  Zollverordnung  f.  d.

Schutzgebiet  Kamerun  v.  1.  Aus.  1911.  V.  8.  Juli

1912  826
Zolleinnahmen  10,  1137,  1138,  1139
Zusammenstellung  d.  Ergebnisse  einig.  älterer

Regenmeßstationen,  d.  3.  Beurteilung  d.  Regen—

verhältnisse  i.  Neu-Kamerun  dienen  können  529
        <pb n="7" />
        Togo.

Agu-  Kflanzungsgesellschaft.
bericht  f.  1911

*  Anweisung  d.  Gouov.  .  Aussührung  d.  Bekanntmachung,
  betr.  d.  Umgestaltung  d.  Ackerbauschule

A.  d.  Geschäfts-Nuatjä.

  V.  1.  Aug.  1912  931
Arineimittel,  methylalkoholhaliige,  siehe  Verordnungen.



Arzneimittel-Verkehr  siehe  Bekanntmachungen.
Baumwollhandel  siehe  Bekanntmachungen.
Baumwollstationen  in  Togo  261
Baumwollernte  in  Togo  v.  1.  Oltober  910  bis

30.  Sept.  1911)  453
*  Bekanntmachungen  d.  Gouverneurs  v.  Togo,

detr.  d.  Abfertigung  d.  Seeschiffe  a.  d.  Reede  v.

Lome  während  d.  Unterbrechung  d.  Brückenbetriebes.

V.  31.  Okt.  1911  2
*—.  —  detr.  d.  neuen  Tarif  auf  d.  Eisenbahnen  Togos  160
.—  J.  Durchführung  d.  Verordnung  betr.  d.  Handel

mit  Baumwolle  v.  11.  Jan.  1911.  V.  8.  Jan.  1912  245
*—.  betr.  d.  Betrieb  v.  Hausapotheken  u.  d.  Verkehr

  m.  Arzneimitteln  außerh.  d.  Apotheken.  V.

14.  Juni  1912  751
*—.—  betr.  d.  Umgestaltung  d.  Ackerbauschule  Nratjä.

  V.  1.  Aug.  1912.  930

Berichtigung  i.  d.  Ubersicht  d.  Bewegung  d.  Handels  452

BAranntwein-Handel  u.-Einfuhr  siehe  Verordnungen.
Bruckenbau.  D.  Lome-Brücke  60)3,  718
—.—  Wiederherstellung  d.  Landungsbrücke  in  Lome  1097
Deutsche  Togo-Gesellschaft.  A.  d.  “mis
bericht  f.  1911  .  ..866
Entwicklung,  wirtschaftl.,  Togos  1911  862
Gebuhrenordnung  siehe  Rechtspflege,  Verfügungen.
*Geschäftsoronung  d.  Gouv.  v.  Togo  f.  d.  Regierungsärzte,
  —  Krankenhäuser,  —  Polikliniken
u.  —  Apotheken.  V.  31.  März  1912  ...
Gesundheitspflege  siehe  Geschäftsordnung.
Handel.  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels
Togos  i.  III.  Viertel  1911  i.  Vergleich  mit  d.
Handel  d.  Vorjahres  S.  211;  i.  IV.  Viertel  1911
S.  303;  i.  I.  Viertel  1912  S.  655;  i.  II.  Viertel
1912  .  1047
—.  —  Vorläufige  übersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels
d.  Schutzgebiets  i.  J.  1911  im  Vergleich  m.  1910  604
Kolonial-Gesellschaften.  (läheres  betr.  *'

746

Deutsche-Togo-Ges.  866
—.—  Togo-Pflanzungs-A.  Ges.  867
—.—  Agu-Pflanzungs-Ges.  .  867
———isslanzunggGes  Kpeme  i.  Togo  ..  868
Palmkern-Prufung  siehe  Verordnungen.
Pllanzungs-Ges.  Kpeme  i.  Togo.  A.  d.  Geschäftsbericht

  1911  868

Postalisches.  Einrichtung  einer  Postagentur  i  i.  Aubͤhegame
  S.  631;  Umänderung  d.  Namens  in  Agu  778
—.  Eröffs#nung  einer  Reichs-Telegraphenanstalt  i.  Agu

S.  971;  in  Bimbila  .  1067
—.—  Einrichtung  ein.  Postagentur  mit  Telegraphenbetrieb
  in  Agbeluvhoo  1155

Rechtspflege.  „Gebührenerdmungk.  d.  Bezirksämter
Togos  in  Sachen  d.  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.
V.  9.  April  1912  475

*—.—  Ubersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  bseer  Gerics
1911  in  Togo  1180

Schiffsverkehr  siehe  Bekanntmachungen.

Schuswaldverordnung  siehe  Verordnungen.

Togo-  Rilanzungs-  -Akt.-Ges.  A.  d.  Jahresbericht
f.  19111

*Vereinbarung  üb.  d.  Abgrenzung  zwisch.  Togo  u.
d.  französ.  Besitzungen  in  Dahomey  u.  im  Sudan.

V.  28.  Sept.  1912.  977
*  Verfügungen  d.  Gouv.  v.  Togo,  betr.  d.  Gedühren
d.  Rechtsanwälte.  V.  17.  Mai  1912  649

VII

 

 

 

Verkehrsanlagen  in  Togo.  S.  11;  i.  Rechnungsjahre

  1911  953
*Verordnungen  d.  Gouv.  v.  Togo,  betr.  d.  Prüfung

d.  auszuführenden  Palmkerne.  V.  1.  Nov.  1911  2
*—.—  d.  Reichskanzlers,  betr.  Ermächtigung  d.  Gouv.

v.  Togo  z.  Erlaß  straf=  u.  disziplinarrechtl.  Vorschriften

  f.  farbige  Polizeimannsch.  V.  5.  Febr.  1912  193

—.—  Gouv.  v.  Togo,  betr.  d.  Abänderung  d.

Verordnung,  betr.  d.  Zolltarif  f.  Togo  v.  24.  März

1910.  V.  2.  Jan.  1912  194
*—.—  betr.  d.  Einfuhr  u.  d.  Handel  mit  denaturiertem

Brantwein.  V.  2.  Jan.  1912  194

*—.  —  betr.  d.  Abänderung  d.  Zolltarifs  A,  Einfuhrzölle,

  f.  d.  Schutzgebiet  Togo,  v.  24.  März  1910.

V.  23.  Jan.  1912  292

*—.  —  betr.  d.  Verkehr  mit  zustpialkeholhaliigen
Arzneimitteln.  V.  3.  März  1912  328
*—.—betr.  Anderung  d.  Branntwein-  Verordnung  v.
14.  Juli  1909.  V.  4.  Mai  1912  649
*—.—  betr.  Berichtigund  d.  Verordg.  üb.  d.  Einfuhr

u.  d.  Handel  m.  denaturiertem  Branntwein  v.

2.  Jan.  1912.  V.  3.  Mai  1912  709
*  —.—  betr.  Aufhebung  d.  Verordnung  d.  Kommissars

üb.  d.  Handelsbetrieb  an  Bord  v.  Schiffen  a.  d.

Reeden  d.  Togogebiets.  V.  27.  Juli  1912  .  826
*—.—  betr.  d.  Bildung  u.  Bewirtschaftung  v.  Schutzwaldungen.

  V.  5.  Aug.  1912  988
*—.  —  betr.  Anderung  d.  Branntwein-  Verordnung  v.

14.  Juli  1909.  V.  4.  Mai  1912  .  1081

*  —.  —  betr.  Bürgschafts=  u.  Schuldübernahme:  Erklärungen

  Eingeborener.  V.  2.  Okt.  1912.  .  1132
*—.—  betr.  d.  Verkehr  m.  Arzneimitteln  außerhald

d.  Apotheken.  V.  10.  Okt.  1912  .  1164
Zollwesen  siehe  Verordnungen.

Zolleinnahmen.  80,  213,  252,  407,  494,  605,
718,  805,  992,  1049,  1139
Zolltarif  siehe  Verordnungen.
Südwestafrika.
Arbeiterwesen  siehe  Verordnungen.
*Ausführungsbestimmungen  z.  d.  Verordg.  d.

Gouv.,  betr.  d.  Einführung  v.  Großviehbränden.

V.  12.  Juni  1912.  790
*—.—  z.  Impf-  Verordnung  d.  Gouv.  V.  30.  Juli  1912  933
„Bekanntmachungen  d.  Reichskolonialamts,  betr.

weitere  Vergebung  d.  Kandungsberriede  i.  Swakopmund

  u.  Lüderitzbucht.  Okt.  1912  989
Bergwesen  siehe  heusnn  Verordnungen.

—.—  d.  Stand  d.  Zinnbergbaus  i.  Bergamtsbez.

Windhuk.  A.  d.  Bericht  v.  Dr.  Nieß  .  719
*Beschluß  d.  Bundesrats,  betr.  Verleihung  d.  Rechte

einer  Kolonialges.  a.  d.  Pomona-Diamanten-Ges.

V.  27.  Juni  1912  752

*—.—  betr.  d.  Satzung  d.  Deutsch.  Kolonialges.  „Südwestafrik.

  Boden-Kredit-Ges.“  V.  17.  Okt.  1912.  1082
Brückenbau.  D.  Umbau  d.  Okahandja-Brucke  51
Denkmünze-Stiftung  siehe  Verordnungen.
Denkschrift  üb.  d.  Diamantensteuer  .  400
Deutsche  Diamanten-Ges.  m.  b.  H.  in  Berlin.

A.  d.  Geschäsftsbericht  f.  1911  868
Deutsche  Kolonialgeselkschaft  f.  Südwestafrika

  z.  Berlin.  Anderungen  der  t  Sabungen.

V.  15.  Mai  1912  .  801
—  —  Jahresbericht  f.  1911.  957
Diamanten-  Nörderung  i.  Nov.  1911.  S.  12;  i.

Dez.  1911  S.  80;  i.  Jan.  1912  S.  217;  i.  Febr.

1912  S.  306;  i.  Mär  1912  S.  407;  Anpril  b.

Jum  1912  S.  768;  April  b.  Sept.  1912  1097
Diamant-Gesellschaften.  Ulbbersicht  üb.  d.  höchsten

u.  niedrigsten  Kurse  derjenigen  —  in  Deutsch-Südwestafrika,

  deren  Kurse  a.  d.  Lüderitzbuchter  Börse

in  d.  J.  1900  bis  1911  notiert  wurden  332
–—  Si  Kurse  v.  —  d.  Schubgebiets  an  d.  voͤrse

1912  ..  657

2*
        <pb n="8" />
        *Dienstanweisung  f.  d.  Anwerbestelle  v.  Ovambo.
V.  16.  Dez.  1912.  ..  .....
Einfuhr  v.  Vieh  febe  Verordnungen.
Eisenbahnen.  V.  Bahnbau  Karibib—Keetmanshoop.
  .  12,  213,  306
—.—  Vorläufige  Betriebsergebnisse  d.  L#üderitzbucht-Eisenbahn
  einschl.  d.  Landungsbetriebes  v.  1.  April

200

b.  30.  Sept.  1911.  .  .52
—.  —  D.  Einnahmen  t.  Landesbahnen  805.  993.  1192
—.—  Betriebsergebnifse  d.  Südbahn  u.  d.  Landungsbetriebes

  i.  Roberthafen  1911.  .  863

—.—  D.  Staatsbahn  Swakopmund  —  Karibib.—Windhuk
  u.  d.  Neubaustrecke  Windhuk—Nartib  i.  J.  1911  956
—.—  D.  Wirkungen  d.  Ausnahmetarife.  sudwestafeil
Bahnen  f.  Landesprodukte  .  1049
Expeditionen  siehe  Reiseberichte.
Geistige  Getränke  —  Einfuhr  siehe  Verordnungen.
*Hafenbetrieb.  Tarif  f.  d.  Hafen  v.  Lüderitzbucht  573,  838
*—.—  Betriebsordnung  f.  d.  Hafen  v.  Lüderitzbucht  575,  831

—.—  Desgl.  f.  Swakopomund  582,  846
*  —.—  Signale  f.  d.  Landungsbetrieb  i.  Luderinbichi  838
»——  Desgl.  f.  Swakopmund  .  853
—.—  Tarif  f.  d.  Hafen  v.  Sustopmund=  854
*—.—  Quarantänevorschriften  f.  I.  Sesshife  V.

12.  Juni  1912  1038
Handel.  uͤbersicht  üb.  d.  Bewegung  'd.  Handels

Deutsch-Südwestafrikas  im  III.  Viertel  1911  i.

Vergleich  mit  d.  Handel  d.  Vorjahres.  S.  169;

i.  IV.  Viertel  1911  S.  495;  i.  I.  Viertel  1912

806;  i.  II.  Viertel  1912.  .  1160

—.—  Vorläufige  Übersicht  üb.  d.  Bewegung  d.  Handels
d.  Schutzgebiets  i.  J.  1911  i.  Vergleich  m.  1910  497
Hanfkultur  siehe  Verordnungen.

Impf-Verordnung  siehe  Verordnungen,  Ausführungsbestimmungen.

Kaoko-Land=  u.  Minen-Gesellschaft,  Berlin.

A.  d.  Bericht  f.  1911  617
Kolonial-  Gesellschaften.  Näh.  beir.  Gei  )  Kaoko-Land=
  u.  Minen-Ges.,  Berlin  617
—.—  Pomona-Diamanten-Ges.  752
—.  —  Otavi  Minen=  u.  Eisenbahn-Ge).  Berlin  769
—.—  Deutsche  Kolonialges.  f.  Südwestafrika  z.  Berlin.
801,  957
—.—  Deutsche  Diamanten-Ges.  m.  b.  H.  i.  Berlin.  868
—.—  Südwestafrik.  Boden-Kredit-Ges.  1082

Kursnotierungen  siehe  Diamant-Gesellschaften.

Landungsbetrieb  siehe  Bekanntmachungen.

Milchwirtschaft,  Ub.  d.  —  in  Deutsch-Südwestafrika
  .  261,  1194

Mischlingsbevölkerung  siehe  Verordnungen.

Otavi  Minen=  u.  Eisenbahn  -esellschaft
Berlin.  A.  d.  Geschäftsbericht  f.  1911  769

*Pomona-Diamanten-Ges.  Beschluf  d.  Bundesrats,

  betr.  Verleihung  d.  Nechte  einer  Kol.-Ges.  a.  d.  —  752
*—.—  Satzungen  752
Postalisches.  Cröffnung  einer  neichs-  relegraphen:

anstalt  in  Kolmannskuppe.  S.  61;  i.  Kuie  S.  186;

i.  Koes,  Hasuur  u.  Ukamas  352
—.—  Eröffnungd.  Funkentelegraphenstationi.  Swakopmund.

  S.  228;  in  Luderitzbucht  631
—.—  Aufhebung  d.  Postanstalt  u.  Reichs-  Telegraphen-Anstalt

  i.  Jakalswater  564
—.—  Emrichtungein.  Postanstalti.  Neuheusis.  S.  739;

i.  Ekufa  S.  882;  i.  Chairos  .  71
—.—  Postanstalt  Waterberg  nimmta.  Lostanweifungs

u  Nachnahmedienst  nicht  mehr  leil  .  739
—.—  Paketpost  mit  neuem  Vierzonentarif.  819

Rechtspflcge  siehe  Verordnungen.
*—.—  Ubersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.  Gerichte
1911  in  Sudwestafrika  1170

Reiseberichte,  Erveditionen.  Ein  Erkundungeritt
i.  d.  Kaukau-Veld.  V.  Hptm.  Müller  530
—.—  A.  d.  Amboland  ....  .  1019

VIII

 

 

ichtigstellungur  übertriebener  Berichte  üb.  d.  d.  Folgen
.  Dürre  ..
Schiffsverkehr  siche  Verordnungen.
*—.—  Tarif  f.  d.  Hasen  v.  Lüderitzbucht
*—.—  Betriebsordnung  f.  d.  Hafen  o.  Lüderitzbucht
*—.—  desgl.  f.  Swakopomund
*—.—  Quarantänevorschriften  f.  Seeschiffe  i.  d.  Häfen
d.  Schutzgebiets.  V.  12.  Juni  1912
—.—  Sicherung  d.  Seeschiffahrt  a.  d.  südwestafrik.  Küste
Schulpensionate  siehe  Verordnungen.
Selbstverwaltung  siehe  Verordnungen.
Straußenzucht.  Eine  Versuchsfarm  f.  —
*Südwestafrik.  Boden-Kredit-  Gesellschaft.
Satzungen.  .
*Verfügungen  d.  Gouv.  v.  Deutsch=  Südwestofrika
z.  Ergänzung  d.  Verfügung,  betr.  d.  Vermessung
u.  Vermarkung  v.  Bergbaufeldern  i.  deutsch-sudwestafrik.
  Schutzgebiete,  v.  26.  April  1909.  V.
13.  Febr.  1912
*—.—  d.  Reichskanglers,  betr.  Zuständigkeit  d.  Gouv.
v.  Deutsch-Südwestafrika  z.  Festsetzung  d.  Entschädigung
  unschuldig  Bestrafter  u.  Verhafteter.
V.  16.  Juli  1912
Verkehrs-Nachrichten.  Personen-,  Lösch-  u.  Ladeverkehr
  i.  Swakopmund  während  d.  Monate  Juli
b.  Sept.  1911.  S.  62;  Okt.  b.  Dez.  1911  S.  670;
Jan.  bis  März  1912  S.  778;  April  bis  Juni  1912
—.—  in  Lüderitbucht  Juli  b.  Sept.  1911  S.  186;
Okt.  b.  Dez.  1911  S.  670;  Jan.  b.  März  1912
S.  778;  April  bis  Juni  1912
—.—  Erhöhung  d.  Frachtraten  f.  Zuchtvieh  v.  Hamburg
nach  Deutsch-Sudwestafrika
*  Verordnungen  d.  Gouv.  v.  Deutsch-  Südwestafrika,
betr.  d.  Ergänzung  d.  Verordnung  v.  10.  Nov.  1909
betr.  d.  Aueführungsbestimmungen  zu  Teil  1  B
u.  II  (Bezirkorat  u.  Landesrat)  d.  Verordnung  d.
Reichskanzlers,  betr.  d.  Selbstverwaltung  i.  Deutsch-Südwestafrika,
  v.  28.  Jan.  1909.  B.  20.  Okt.  1911
*—.—  betr.  d.  Einfuhr  v.  Klauenvieh  aus  Europa.
V.  24.  Nov.  1911
*—.—  beltr.  Anwerbung  u.  Arbeitsverhältmisse  d.  eingeborenen
  Arbeiter.  V.  16.  Dez.  1911
*—  —  d.  Reichskanzlers,  betr.  Mittellung  v.  Strafurteilen
  d.  Schutztruppengerichte  in  Deutsch-Sudwestafrika
  sowie  v.  Gnadenerweisen  a.  d.  Strafregister
b.  Bezirksgericht  in  Windhuk.  V.  27.  Febr.  1912
*  —.—  z.  Abänderung  d.  Verordnung  v.  28.  Jan.1909,
betr.  d.  Selbstverwaltung  in  Deutsch-S  Sudwestafrika.
V.  28.  März  1912.
*—.—  beltr.  d.  Einfuhr  u.  d.  Vertrieb  geistiger  Getränke
im  sudwestafrik.  Schutzgebiet.  V.  11.  März  1911
*—.—  deögl.  v.  März  1912
*—.—  bdetr.  Abänderung  d.  Bestimmungen  üb.  d.
Landungswesen  i.  Luderitzbucht  u.  Swakopmund.
V.  28.  März  1912
*—.—  betr.  Einfuhr,  Anbau,  Handel  u.  Rauchen  v.
Hanf.  V.  25.  Mai  1912
üb.  d.  Schulpensionate.  V.  30.

Mai  1912.

—.—  betr.  d.  öffentlichen  Wege  i.  Schutzgebiet.  V.
14.  Juni  1912

*—.  —  Ub.  d.  Mischlingsbevölkerung.  V.  23.  Mai  1912

*  —.—  Allerhochste  Order,  betr.  Ergänzung  d.  Urkunde
üb.  d.  Stiftung  ein.  Denkmünze  f.  die  an  d.  Niederwerfung
  d.  Aufstände  i.  Südwestafrika  beteiligt
gewesenen  deutschen  Streukrafte.  V.  5.  Aug.  1912

*—.—  d.  Gouv.,  betr.  d.  Einführung  v.  Großviehbränden.
  V.  12.  Juni  1912

*—.—  betr.  Regelung  u.  Besteuerung  d.  Gewerbebetriebs

  d.  Wandergewerbetreibenden,  Inhaber  v.
Vanderlagern  u.  Handlungôreisenden.  V.  14.  Juni
1912
*—.  —  Impf-  Verordnung  d.  Gouv.  v.  den  Südwestafrika.
  V.  30.  Juli  1912

11
573
575
582

1038
1192

168

1206

1206
228

42
1906
106

290

291

396

398

573
650

792

931
        <pb n="9" />
        »Vertrag,  betr.  d.  Landungswesen  i.  Lüderitbucht.
B.  7..13.  Febr.  1912
—.—  betr.  d.  Landungswesen  i.  Swakopmund.  V.
7.’13.  Febr.  1912  841
Biebbrand-  Einführung  siehe  Verordnungen,  Ausfuhrungsbestimmungen.

Wandergewerbe-Ordnung  siehe  Verordnungen.
assererschließung  in  Deutsch-Südwestafrika  406
Wege-Ordnung  siehe  Verordnungen.
W  oertmann-Linie.  Schiffsbewegungen  39,  66,  99,
190,  233,  280,  325,  429,  472,  521,  568  635,  675,

743,  782,  823,  886,  975,  1030,  1071,  1124,  1159

Zolleinnahmen  13,  81,  252,  306,  541,  809,  993,  1193

Neugninea,  einschl.  der  Karolinen--,  Marianen=Marshall=
  und  palau--Inseln.

Avotheken-Errichtung  siehe  Bekanntmachungen.
FAusfuhrungsbestimmungen  z.  d.  Verordnung

d.  Gouv.,  betr.  d.  Ertrankung  v.  Haustieren.

V.  20  Mai  19172  797

IX.  —

i

—.-  betr.  d  Einfuhr  v.  Tieren.  V.  20.  Mai  1912  800

P  Verordnung  d.  Gouv.  v.  1.  März  1912,

betr.  d.  Verkehr  m.  Sprengstossen.  V.  1.  März  1912  938
*Bekanntmachung  d.  Gouv.  v.  Deutsch-Neuguinea,

betr.  Errichtung  einer  Apotheke  in  Rabaul.  V.

15.  Jun.  1912  246
*Bestimmungen  d.  Gouv.  v.  Deutsch-  Neuguinea,

betr.  d.  Aufnahme  u.  Behandlung  i.  d.  Krankenhäufern

  d.  Gouvernements.  V.  25.  Juli  1911.  201
Deutsche  Südscephosphat-A.-Ges.,  Bremen.

A.  d.  Geschäfte  bericht  f.  1911  .  618
Einwanderung  Mittelloser  siehe  Verordnungen.
Ermordung  d.  Paradiesvogeljägers  Peterson  365
Erveditionen  siehe  Reiseberichte.

Forsanth-Gese  m.  b.  H.  in  Hamburg.  A.  d.  Geschäfts

bericht  f.  19111  869
Geistige  Gerranke  siehe  Verordnungen.
Hafenordnung  siehe  Schiffsverkehr,  Verordnungen.
Haustiere-Erkrankungen  siehe  Verordnungen.
Oernsheim  u.  Co.,  A.-Ges.  A.  d.  Jahresbericht  f.  1911  617
Jaluit-Gesellschaft.  A.  d.  Jahresbericht  f.  1911  651
Kolonial-Gesellschaften.  (Näheres  betr.  Ges.)

Neu-Guinea-Compagnie  499
—.—  Jaluit-Ge.  551
—.—  Hernöheim  u.  Co.  „A.  G.  ..617
—.—  Deuische  Sudzeephosphat-  A.  G.,  Bremen  618
—.—  Forsayth-Ges.  m.  b.  H.  i.  Hamburg  869

Konsulat.  Verlegung  d.  Kgl.  Schwed.  Konsulats  809
Krankenpflege  siehe  Bestimmungen.
Maß=  u.  Gewichtssystem,  deutsch.  siehe  Verordnungen.


Neu-Guinea-Compagnie.  A.  d.  Jahresbericht

f.  1910  1  1LLllll  499
Postalisches.  Einrichtung  einer  Postanstalt  in

Namatanai  468
—.—  Umwandlung  d.  Namens  d.  Postanstalt  Berlinhafen

  in  Eitanpe  .  670,  1155

QLuarantäne-  Vorschriften  siehe  Schiffsverkehr.
MMechtspflege.  lbersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.
Gerichte  1911  in  Neuguinen  1181
Reiseberichte,  Expeditionen.  Eine  Studienreise
nach  Neuguinea.  V.  Dr.  Bücher
—.—  D.  Expedition  z.  Erforschung  d.  Kaiserin-=  Augusta-Flusses
  (Sepikk  547,  658,  719,  1097,  1142
Schiffsverkehr.  Personen.,  Lösch=  u.  gaenertelr
in  Rabaul,  Juli  b.  Sept.  1911.  S.  35;  Okt.
Dez.  1911  671
—.—  in  Friedrich-  Wilhelmähafen  während  April  b.
Sept.  1911.  S.  186;  Okt.  bis  Dez.  1911  671
*—.—  Zisah  Vestimmungen!.  vasenordnung  f.  Neuguinea
  Sept.  1911  328
*—–’.—  Quarantänevorschriften  f.  d.  Seeschiff  e  in  d.
Häfen  d.  Schutzgebiets.  V.  7.  März  1912  1038

Sprengstoffe-Verkehr  siehe  Verordnungen,  Ausführungsbestimmungen.

*Verfügungend.  Neichskanglers,  betr.  d.  Negierungs-[Rindenkrankheit

  siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen.


dampfer  „Komet“.  V.  29.  Dez.  1911  42
Verkehrs-Nachrichten  siehe  Schiffsverkehr.
*Verordnungen.  Wege-Verordnung  d.  Gouv.  v.

Deutsch-Neuguinea.  V.  25.  Aug  1912  .  3

—.—  Zusatzverordnung  i.  Zollverordnung  f.  d.  Schutzgebiet

  Neuguinea  v.  10.  Juni  1908.  V.  1.  April  1911  72
*—.—  betr.  d.  Verkehr  mit  methylalkoholhaltigen

Arzneimitteln.  V.  17.  Jan.  1912  328
*  —.—  betr.  d.  Einwanderung  Mittelloser.  V.  18.  Jan.

1912  329
*  —.—  betr.  Erkrankung  v.  Haustieren.  V.  12.  Mai  1912  796
—.—  bertr.  d.  Einfuhr  v.  Tieren.  V.  20.  Mai  1912  7938
*—.—  Zusatzbestimmungen  z.  d.  Verordnung  d.  Gouv.,

betr.  d.  Regelung  d.  Verkehrs  in  d.  Häfen  d.  Schutzgebicts

  einschl.  d.  Inselgebiets  d.  Karolinen,  Palau,

Marianen  u.  Marshall-Inseln  v.  23.  Jan.  1911.

V.  13.  März  1911  u.  1.  Febr.  1912  826
*—.—  betr.  d.  Verkehr  m.  Sprengstoffen.  V.  1.  März  1912  936
*—.—  betr.  Abänderung  d.  Verordg.  v.  1.  März  1912,

betr.  Verkehr  m.  Sprengstoffen.  M.  9.  Juli  1912  939
*  —.—  betr.  d.  Einführung  d.  deutsch.  Maß=  u.  Gewichtssystems

  i.  Schutzgebiet.  V.  27.  August  1912.  1081
Verschchörung,  Eingeborenen=  —  i.  Bezirk  Friedrich-Wilhelmshafen

  .  994
Versuchsgarten,  d.  botanische  —  in  Rabaul  1911  81
Vieh-Einfuhr  siehe  Verordnungen,  Ausführungsbestimmungen.



Zolleinnahmen  13,.  14,  15,  16,  17,  172,  408,  453,  1098

Zollverordnung  siehe  Verordnungen.

Zusammenstöße  mit  Eingeborenen  1193

Samoa.

Alkoholhaltige  Getränke  siehe  Verordnungen.

Arbeiterwesen  siehe  Verordnungen.

Arzneimittel,  methylalkoholhaltige  siehe  Verordnungen.


Aufhebungv.  Verordnungen  siehe  Verordnungen.

*  Baupolizei=  Verordnung  d.  Gouverneurs  48

*Bekanntmachungen  d.  Gouverneurs  v.  Samoa,

betr.  d.  Auoführung  d.  Verordnung  d.  Reichskanzlers,

  betr.  d.  Gelowesen  d.  Schutzgebiete  außer

Deutsch  Ostafrika  u.  Kiautschou,  v.  1.  Febr.  1905.

V.  17.  Aug.  1911  43
*  —.—  betr.  d.  Geltungsbereich  d.  Verordnung  v.

17.  Febr.  1912,  betr.  d.  Verkehr  auf  öffentl.

Wegen  d.  Schutzgebiets.  V.  17.  Febr.  1912.  478
*—.—  betr.  d.  Geltungsbereich  d.  Baupolizei-Verordnung

  v.  17.  Febr.  1912.  V.  17.  Febr.  1912  479
*—.—  z.  d.  Verordnung  betr.  d.  Bekämpfung  d.

Rinderkrankheit,  v.  2.  April  1912.  V.  26.  Juni  1912  910
Bevölkerung.  D.  Eingeborenen-Bevölkerung  i.

3.  Viertel  1911  S.  52;  i.  4.  Viertel  1911  S.  336;

i.  I.  Viertel  1912  S.  605;  i.  II.  Viertel  1912  866
Bezirksamt  siehe  Verfügungen.

Cchinesische  Arbeiter  siehe  Verordnungen.

Deutsche  Samoa-Gesellschaft.  A.  d.  Geschäftsbericht

  f.  1911  6644
Geldwesen  siehe  Bekanntmachungen.

Handel.  Vorläufige  Ubersicht  üb.  d.  Bewegung  d.

Handels  d.  Schutzgebiets  i.  J.  1911  i.  Vergleich

m.  1910  .  647
Kolonial-  Gesellschaften.  (Näh.  betr.  Gesg
—.—  Safata-Samoa--Ge.  8,  802
—.—  Samoa-RKautschuk-  Compagnie,  A.  *  619
—.—  Deutsche  Samoa-Ges.  664
Landverpachtung  siehe  Verordnungen
#Rechtspflege.  Ubersicht  üb.  d.  Geschäfte  d.  Kaiserl.

Gerichte  1911  in  Samoa  1184
        <pb n="10" />
        Safata-Samoa-Gesellschaft.  A.  d.  Bericht

f.  1911  618
*—.—  Anderung  d.  Sagzungen.  V.  25.  Juni  1912  802
Samoa-Kautschuk-  Compagnie,  A.-Ges.  A.  d.

Bericht  f.  19111  619
*Verfügungen  d.  Gouverneurs  v.  Samoa,  betr.  d.

Errichtung  eines  Bezirksamts  in  Apia.  V.

14.  Nov.  1911  203
*  Verordnungen  d.  Gouverneurs  v.  Samoa,  betr.

d.  Beschränkung  d.  Verfügungsrechts  d.  Samoaner

üb.  d.  ihnen  aus  Verkäufen  od.  Verpachtungen

ihrer  Ländereien  gebührenden  Gegenleisiungen.

V.  1.  Nov.  1911  .  202
*—.—  betr.  Abänderung  d.  Verordnung  betr.  d.

Verkehr  mit  alkoholhalligen  Getränken  v.  2.  März

1903.  V.  14.  Nov.  19112  203

*—.—  betr.  d.  rechtliche  Gleichstellung  d.  Chinesen

mit  d.  Ncchteingeborenen.  V.  6.  Jan.  1912  246
*—.—  betr.  d.  chinesischen  Arbeiter.  .  6.  Jan.  1912  246
"—.—  betr.  d.  Verkehr  mit  methylalkoholhaltigen

Arzneimitteln.  V.  6.  Febr.  1912  431
*—.  betr.  d.  Aufhebung  vom  früheren  Munizipalrat

v.  Apia  erlassener  Verordnungen.  V.  17.  Febr.  1912  477
*—.—  betr.  d.  Verkehr  auf  öffentl.  Wegen  d.  Schutzgebiets.

  V.  17.  Febr.  1912  .  477
*—.—  Baupolizeiverordnung  d.  Gouverneurs.  W.

17.  Febr.  1912  "%  478
*—.  betr.  d.  Bekämpfung  d.  Nindenkrankheit.  V.

2.  April  1912  526
1—.—  Zusatzverordnung  z.  Verordg.,  beir.  d.  Verbot

d.  Verabfolgung  geistiger  Getränke  an  Eingeborene.

V.  11.  April  1912  ...  ...  590
Volkszählung  auf  Samoa  ..  253
Vulkan.  Erlöschen  d.  —s  in  Savai  .  452
Zolleinnahmen  307,  494,  810.  05.  1143

Kus  fremden  Kolonien.
Amazonas-Gebiet.  Gummiverschiffungen  i.

1.  Halbj.  1912.  1059
Angola.  Regelung  d.  Branntweinerzeugung  sowie

d.  Anbaues  v.  Zuckerrohr  177
—.—  Zölle  und  Abgaben  auf  Wein  und  Branntwein  177
—.—  Zollfreiheit  f.  Zuchtstiere  u.  -kühe  sowie  f.

Stacheldraht  u.  eiserne  Pfosten  z.  Einzäunung  178
—.—  Gewährung  v.  Prämien  bei  d.  Auesuhr  v.

Vieh  nach  dem  Mutterlande  178
—.—  Verbot  d.  Einfuhr  v.  Pulver  .  d.  Bezirt

Benguella  221
—.—  Handel  i.  J.  1909  .  313
—.—  Emsuhrverbot  s.  Branntwein  nach  Cabinda  u.

Zaire  624
—.—  Aufhebung  d.  gollsielle  Chiavula  u.  Erhebung

d.  Aufsichtopostens  Chiloange  z.  ein.  Zollstelle  813
—.—  Verbot  d.  Fischens  f.  fremde  Fahrzeuge  .  875
—.—  Zollfreiheit  f.  Rassestiere  u.  Zuchtkühe  sowie  f.

Stacheldraht  u.  eiserne  Pfosten.  Ausfuhrprämien

f  Rindvieh  .  .  1019
—.—  Maßnahmen  z.  Hebung  d.  Baumwollkultur  .1060
—.  —  D.  wirtschaftl.  Lage  .  .1114
——  Kautschukausfuhr  1911  1115
Antwerpen.  D.  Elfendeinmarkt  i.  1911  .  512
Argentinien.  Verarbeitung  v.  Faserpflanzen  772,  1151
Ashanti  i.  J.  10910  312
Australien.  Straußenzucht  623
Agypten.  Stand  d.  Baumwollernte  Nov.  1911

S.  28;  i.  Abril  1912  S.  503;  i.  Mai  1912

S.  620;  i.  Juni  1912  S.  727)  i.  Juli  1912

S.  811;  i.  Aug.  1912  S.  961;  i.  Sept.  1912

S.  1058;  i.  Okt.  1912  1148
—.—  D.  wirtschaftl.  Lage  52,  340
—.—  Anbau  einer  neuen  Baumwollart  .1274
—.—  Baumwollernte  1911.  262
—.—  Außenhandel  1911.  266

X

 

 

Agypten,  Petroleumfelder.  508
—.—  Goldgewinnung  508
—.—  Phosphatgewinnung  .  557
—.—  Auszüge  a.  d.  Jahresberichte  üb.  —  .  959
—.—  D.  Baumwollernte  1912  .  1017
—.—  Lord  Kitchener  üb.  —  u.  d.  Sudan  .  .  1051
—.—  D.  Baumwollmarkt  1911/12  1057
Bahia.  Kakaomarkt  1911/12  ....  811
—.—  Kakaoernte  1115
Basuto-Land  1910/11.  Auszug  a.  d.  Report  f.  1910  1008
Belgisch-Kongo.  Vorschriften  üb.  d.  Einfuhr  u.
d.  Verkauf  v.  weingeisihaltigen  Getränken  i.  Gebiete
  v.  Katanga  1178
—.—  Verkehr  mit  Schußwaffen  u.  Munttion  .  178
1  —.—  Außenhandel  1910  267
—.—  Errichtung  einer  zou—-  u.  Steuerstelle  i  i.  Vanzyville  345
—.—  Budget  f.  d.  Rechnungejahr  1912  .  463
—.—  Eine  Eisenbahn  v.  Libreville  nach  Bangala?  510
—.—  D.  Besiedelungsfähigkeit  d.  —  553
1  —.—  Errichtung  u.  Aufhebung  v.  Zollstellen  626.  1201
—.—  Einsetzung  einer  Kommission  z.  Schut  d.
Eingeborenen  666
—.—  Verbot.  d.  Einfuhr  v.  Spiruuosen  813
—.—  Neue  Akt.-Ges.  .  574
—.—  D.  Staatswälder  v.  —  .  1014
—.—  Vertehr  m.  Schußwaffen  u.  Munilion  1020
1  —.—  Errichtung  v.  Zollstellen  ..  .1L«2.3
-—.—d.Handeli.Il.Halbj.1911.  .  1145
Baolivien.  Ausfuhrzoll  f.  Kautschuk  341
—.—  D.  Gummiindustrie  Boliviens.  556
Z  Brastlren  KakaoermemBahca.  29
—.  —  D.  Kakaovalorisation  30,  84,  220,  265,  310,  1017
—.—  Kakao-Ausfuhr  19117  ..  620
—.—  Kasseeauofuhr  v.  Sao  Paulo  1911/12  .  876
—.—  Zollvergunsiigungen  3.  Forderung  d.  Rauischutkultur
  .  1021
—.—  Kautschukerzeugung  .  .  1113
—.—  Herabsetzung  d.  Ausfuhrzölle  auf  **-  .
d.  Staaten  Parä  u.  Amazonas  1148
Britisch-Gambia.  Vorschriften  üb.  d.  An=  u.  Verkauf
  v.  Feuerwaffen  usw.  871
Britisch-  Indien.  Baumwollanbau  54.  263,  554,  1115
—.—  Baumwollernte  1911,12  85
—.—  D.  Baumwollgeschäft  1910/11.  336
—.—  Ernteaussichten  872
—.—  Auedehnung  d.  Baumwollanbaues  872
—.—  D.  Gerbindustrie  872
—.—  Antbaufläche  u.  Stand  d.  Vaunwollsaa  i.  3.
1912/13  965
—.—  D.  Sesamernte  1912  13  .  965
—.—  Verbot  d.  Ausfuhr  v.  Federn  u.  Vogelbälgen  966
1  Britisch-Neuguinea  (Papua).  Außenhandel
191011  557
Britisch-  Neuseeland.  Vorschriften  f.  d.  Anwendung
  d.  Vorzugstarifs  f.  britische  Erzeugnisse  873
Britisch-Ostafrika.  Eisenbahnbau  .  223
—.—  Vorschriften  z.  Aueführung  d.  Viehseuchenordnung
  v.  J  1906  460
—.—  Anwendung  d.  Viehseuchenordnung  auf  Strauße  461
—.—  Schiffsverkehr  a.  d.  Viltoriasee  626
—.  —  i.  J.  1910/11  902
—.—  Deutsch.  Schisssverkehr  m.  —.  965
—.—  Schließung  d.  Zollnebenhafens  Takaungu.
Zollfreiheit  b.  d.  Ausfuhr  v.  Pflanzungskautschuk  1019
—.—  Aueführungsbestimmungen  z.  Mehseuchenverordnung
  ..
Britisch-  Somaliland  1910/11  .  810
Britisch-  Sudasrita.  Matsexport!  S.  30;  i  Juni
1912  70
—.—  Handel  1911  416
—.—  D.  Wollproduktion  —  u.  d.  Wollhandel  Natals
1911  726
—.—  D.  dritte  Tabakauktion  d.  Hondeiskanmer  .
Kapstadt  ....  .....  869
        <pb n="11" />
        Britisch-Südafrika.  Einfuhrverbot  f.  lebende  Kaninchen

  870
—.—  Straußenfedernhandel  1015
—.—  Auofuhr  v.  frischem  Obst  1016
—.—  Handel  i.  1.  Halbj.  1912  1018
—.—  Ausfuhr  v.  Mimosarinde  .  1056
Ceylon.  Kakaomarkt.  ...  220  503  1148
—.—  Gummimarkt.  264,  555,  728,  812,  1149
—.—  Kokosnußernte  u.  Kopramarkt  1911.  .  728
Cvvern.  D.  Baumwollkullur  221

Dahomey.  Zollbegünstigte  Einfuhr  v.  Kakao  in

Bohnen  u.  Schalen  nach  Frankreich  624
Diibuti  (franz.  Somaliküste).  Bericht  b.  —  88
—.—  D.  Handel  i.  J.  1911  7738
Dominikanische  Republik.  Fortschritte  d.  Baumwollkultur

  29

—.—  Kakao-Ausfuhr  Jan.  —t.  1911  S.  zo;  Jan.

bis  Nov.  1911  S.  84;  Jan.—Dez.  1911  S.  265;

i.  Jan.  1912  S.  340;  Jan.  b.  Febr.  1912  S.  50;

Jan.  b.  März  1912  S.  555;  Jan.  b.  April  1912

S.  665;  Jan.—Mai  1912  S.  772:  Jan.  b.  Juni

1912  S.  811;  i.  Jan.—Juli  1912  S.  967;  i.

Jan.  b.  Aug.  1912  S.  1059,  Jan.  b.  Sopt.  1912  1149
Ecuador.  D.  Kakaomarkt  1911  312
—.—  Prämie  f.  Kautschukpflanzungen  460
—.  —  D.  Kakaomarkt  i.  I.  Vierteljahr  1912  S.  554:;  «

i.  ñ.  Vierteljahr  1912  S.  876;  i.  III.  Vierteljahr

  1912  1197
Englische  Kolonien.  D.  Berteilung  d.  Ländoesites
1.  d.  —  d.  tropischen  Afrikas.  1007
Erithrea.  D.  Bahnbau  Massaua—  —Asmara  in  d.
italien.  Kolonie  —  457
—.—  Regelung  d.  Brantweineinfuhr  .  730
Fiji—  Inseln.  Handel  u.  Schiffahrt  1911.  .  1146
Florida.  Phosphatgewinnung  .  622
Frankreich.  Zollfreie  Einfuhr  v.  Kakao  in  Bohnen
u.  Schalen  v.  d.  Zahnlüste  88
—.—  Zollbegünstigte  Einfuhr  v.  Etzeugnissen  d  faan
Kongogebiets  .  2065
—.—  Deoal.  v.  Erzeugnissen  d.  Zahnküste  .  .46l
Französ.  Aquat  orial-  Afrika.  D.  vondel  Niütel
Kongos  1911  .  ..  .  966
—.—  D.  Erschließung  1107
—.—  Neuer  Zolltari  1147
Fran  zöfisch=  Guinea.  ZelbegunfigteEinführ.  nach
Frankreich  .  509
Französ.  Westafrika.  Handel  .  J.  1911  .  623
Gabon,  französ.  Kolonie.  Handel  1  1910.  268
Goldkuste.  Handel  1910  .  87
—.—  (Northern  Territories)  1910  340
—.—  Vorschriften  f.  d.  Einführ  v.  Waren  nach  d.
Aximbezirk  461
—.  —  Vorschriften  üb.  d.  Einfuhr  v.  Pflanzen  usw.  557
—.—  D.  Entwicklung  d.  britischen  —  1910  665
—.—  Eingeborenenpolitik  u.  -recht  i.  d.  —  und  i.
Nigerien.  V.  Dr.  jur.  et  phil.  Asmis  .  995
—.—  Zolltarifänderungen  1019
Großbritannien.  Die  Baumwollindustrie  1911  174
Guam,  Insel.  Landwirtschaftliche  Lage  .  179
Haitianssche  Inseln.  Ausbeutung  d.  —  La
Tortue  u.  La  Gonane  .  ..221
Hawai.  Außenhandel  1911/12  1150
Indien.  Anbauflächen  u.  Ergebnis  d.  Baumwollernte
  1911/12  .  .  .  308
—.—  Baumwollkultur  .  1056
Italienüch  Somaliland.  Neuer  zolltarij  179
Java.  Kapokausfuhr  19111  875
Kapland.  Aufhebung  d.  Verbots  K.  Einfuhr  v.
Schafen,  Ziegen  usw.  aus  Deutsch-Sudwestafrita  u.
Walfischbai  .  .  624
—.—  Landwirtschaftl.  Vereinswesen  ..  1201
Kap  Verdesche  Inseln.  Ermäßigung  d  Einfuhrzolls
  f.  Bier  .  .  967
Krim,  Halbinsel.  Baumwollanbauversuche  .  .  620

XI

Liberia.  Beschränkung  d.  Einfuhr  v.  Vaffen  u.
Munition  875

—.  —  Zollentrichtung  .  967

Lissabon.  Kakaomarkt  i.  Nov.  1911  S.  29;  i.  Dez.
1911  S.  176;  i.  Jan.  1912  S.  220;  i.  Febr.
1912  S.  311;  i.  März  1912  S.  45;  i.  April
1912  S.  503;  i.  Mai  1912  S.  620;  i.  Juni
1912  S.  727;  i.  Juli  1912  S.  811;  i.  Aug.
1912  S.  967;

 

 

i.  Sept.  1912  S.  1058;  i.  di  1912  1147

Madagaskar.  Straußenzucht  458
—.  —  Auofuhr  v.  Mangrovenrinde  874
—.—  Ausfuhr  v.  Graphit  .  874
—.—  Wertvolle  Mineralien  .  1149
Marokko.  Außenhandel  1910  S.  56.  1911  813
Mexiko.  Kultur  d.  Brasilianischen  Kautschukbaumes  55
Mittelasien.  Maßnahmen  z.  Hebung  d.  Baumwollkaltur
  in  Transkaukasien  u.  —.  414
Mozambigque.  Offnung  v.  Häfen  f.  d.  Handelsverkeher
  179
—.  —  Verdot  d.  Einfuhr  v.  Rindvieh,  Schafen,  Ziegen
u.  Schweinen  417
—.  —  Einfuhrverbot  f.  .  Heu  u.  Gras  verpackte  Waren  417
—.—  D.  Eisenbahnindustrie  in  d.  südafrik.  Union  u.  —  421
—.—  Vieheinfuhrverbot  ....  ..459
—.—  D.  Zuckerindustrie  507
—.—  Herstellung  u.  Verkauf  v.  gegorenen  Getränken
i.  Bezirk  Inhambane  .  509,  814
—.—  Erleichterung  d.  durdsuhwerkehrs  m.  d.  Südafrik.
  Unicn  1020
—.—  Zollfreihrit  f.  Pflanzen  b.  d.  Einsuhr  i.  d.  Bezirk
  Lourengo  Marques  14  4r
Natal.  D.  Wollandel  1911  726
—.—  D.  Gerbrindenindustrie  .  812
New  Orleans.  D.  Lage  d.  Baumwollmarktes  u.
Baumwollkonferenz  27
Niederlande.  D.  Kakao=  u.  batcobuteermartt  1911  338
—.—  D.  Kapokhandel  1911  .  729
Nigerien.  Eingeborenenpolitik  u.  —  recht  in  d.
Goldküste  u.  —.  V.  Dr.  jur.  et  phil.  Asmis  995
Nordnigeria.  Erhöhung  d.  En““*?imde  Kolanüsse
  ..  462
—  Entwicklung  1910|11  ..  508
—.—  Vorschriften  üb.  d.  Einfuhr  v.  Erxplosiostoffen  870
—.—  Zollfreie  Ausfuhr  v.  gewissen  Trophäen,  lebenden
Tieren  u.  Vögen  #
—.—  Erlaubnis  z.  Tragen  v.  Wassen  .  .1197
Nyassa-Protektorat.  Handel  1910/11  87.  340
—.—  Verbot  d.  Auesühr  v.  Eingeborenen-Getreide  89
—.—  Vorschriften  f.  d.  Ausfuhr  einheimischer  Nahrungsmittel
  ..  813,  871
—.—  Regelung  d.  Pflanzeneinfuhr
Oranjefreistaat.  D.  Land=  u.  Ackerbaubank  in
Transvaal  u.  —  814
Palästina.  Baumwollernte  1911  502
Papua.  Vorschriften  z.  Verhinderung  d.  Einschleppung
  u.  z.  Ausrottung  v.  Nlanzenkrankherten  814
Pará.  Gummiauefuhr  üb.  —  1911  .  264
—.—  D.  Gummimarkt  i  J.  1911  503
Peru.  Gummiausfuhr  d.  Vzekonsulatsbezirks  Juuoe  622
Philippinen.  Gewinnung  von  Kapok  a.  d.  Insel
Ceb  ...  31
—.—  Kopra-  Ausfuhr  i.  J.  1911  415
Portugal.  Abgabenfreiheit  f.  landwirtschaftl.  u.  gewerbl.
  Maschinen  in  d.  portugiesischen  Kolonien  89
—.—  Vollermäbigung  f.  Zucker  aus  d.  portugies.
Kolonien  .462
—.—  Zollfreiheit  f.  frische  u.  getrocknete  Früchte.  .  510
Portugiesisch-Angola.  Einfuhr  v.  Alkohol  u.
Spirituosen  üb.  Cabinda  Noqui  u.  St.  Antonio
du  Zaire  9P9PP067
Portugiesisch-  Guinea.  Einfuhr  v.  Gewehren,
Munition  u.  Pllrcroore  875
Portugiesisch-Ostafrika.  Eine  neue  Olfrucht  622
Principe.  Ausfuhrzölle  f.  Kakaobohnen  1058
        <pb n="12" />
        Rhodesia.  Wirtschaftliche  Beziehungen  zw.  d.  südafrik.
  Union  u.  —.

XII  —

1198

Rußland.  Aussichten  f.  d.  Baumwollernte  v  967.  1145

Säo  Thomé.  Ausfuhrzölle  f.  Kakaobohnen.

Siam.  Baumwollanbau.

Sierra  Leone.  Verhütung  d.  Einschleppung  v.
Schmarotzerkrankheiten  d.  Bäume  u.  Pflanzen

—.—  Einfuhrzölle  f.  Spirituosen

—.  —  desgl.  f.  Reis

—.—  Regelung  d.  Einfuhr  v.  Handelsspirituosen

—.—  Verbot  d.  Destillation  v.  Spirituosen  .

—.—  Zollfreiheit  f.  Motorfahrzeuge  u.  meschinen

sowie  deren  Betriebsmittel.  871
—.—  Regelung  d.  Einfuhr  v.  Handelsspirituosen  1020
Straits  Settlements.  Verhüttung  v.  Erzen  i.  —

u.  i.  d.  Vereinigt.  Malaienstaaten  84
—.—  1910/11.  Auszug  a.  d.  Report  f.  1910.  .  1009
Sudan.  Verwertung  d.  i.  Sudan  gewonnenen

Brennmaterials  (Suddit.)  .  666
—.—  Lord  Kitchener  üb.  Agupten  u.  d.  Sudan.  1051
Südafrika.  Wirkungen  d.  Dürre  1200
Südafrikanischer  Bund.  Viehseuchengesetz  31
—.—  Zusammenfassung  u.  Anderung  v.  Gesetzen,  betr.

Besitz,  Einfuhr,  Ausfuhr  u.  Handeln  m.  Waffen  u.

Munition  1
—.—  Geplantes  Zollgesetz  .  .  341
—.  —  D.  Eisenbahnindustrie  i.  —  u.  Mozambique  .  421
—.—  Inkrafttreten  d.  Gesetzes,  betr.  Verhinderung

d.  Einschleppung  u.  Verbreitung  d.  Insektenpest  usw.  461
—.  —  Auoführungsbestimmungen  z.  diesem  Gesetz  462
—.—  F.  d.  Pflanzeneinfuhr  geöffnete  Häfen  461
—.—  Vorschriften  üb.  d.  Einfuhr  v.  Pflanzen  461
—.—  Erläuterung  z.  Viehseuchengesetz  510
—.—  Cisenbahnfrachtermäßigungen  626
—.—  Handel  i.  1.  Halbj.  1912.  1014
—.—  Einfuhr  v.  Kartoffeln.  1056

1058

176

417
418
462
773
870

—.—  Wirtschaftl.  Beziehungen  zw.  d.  —  u.  Rhodesia.  1198

—.  —  Diamantengewinnung  d.  —  i.  I.  Halbj.  1912,

S  mit  1911  .
—.  —  D.  Frachtermäßigungen  f.  landwirischafil  Produkte
  i.  d.  Postvertrage  d.  —  .
Südindien  Gummianbau
Süd-Nigerien  i.  J.  1910.  k
—.—  Erhöhung  d.  Einfuhrzolls  f.  Kolanüsse  418,
—.—  Einfuhrzölle  f.  Spirituosen
—.—  Regelung  d.  Einfuhr  usw.  v.  weingeisthaltigen

.  1200

 

56

314
870
462

Flüssigkeiten  u.  Weinen  ’  773
—.—  Verbot  d.  Destillation  v.  Sptrimosen  .  773,  870
–.  vDorchriften  d.  Einfuhr  v.  Destiltier-  Apparaten

.  .Maschinen.  .  870
—.—  Verbot  d  Einfuhr  v.  Opium  .  870
—.—  Kohle-Vorkommen  1146
Texras.  Anbau  äg.yptischer  Baumwolle.  413
Tientsin.  Baumwolle  aus  —  337
Transkaukasien.  Hebung  d.  Bauwollkullur  in

Turkestan  u.  —.  309
—.—  Maßnahmen  z.  Hebung  d.  Baumwollkultur  in

Mittelasien  u.  —  4414
—.—  Z.  Hebung  d.  Baumwollkultur.  458
Transvaal.  Bestimmungen  üb.  d.  Einfuhr  v.

Pflanzen  89
—.—  D.  Landwirtschaft  i.  J.  1910/11.  415
—.—  D.  Land=  u.  Ackerbaubank  i.  —  u.  Sranie—

freistaat.  814
Turkestan.  Hebung  d.  Baumwollkultur  in  —  u.

Transkaukasien=  .  309
—.—  Maßnahmen  z.  Hebung  d.  Baumwollkultur  .  1197
Uganda-  Protektorat.  Baumwollhandel  i.  britischen

  —  86
—.—  Vorschristen  f.  d.  Handel  mit  Baumwolle  .  179
—.—  Zusatzverordnung  z.  Verordnung  e  üb.  Uganda-Polizei

  v.  1908.  222
—.—  Baumwoll=  usw.  Export.  .  .  458
—.—  Vorschriften  f.  d.  Handel  mit  Baumwolle  510

 

Uganda-Protektorat.  Anderung  d.  Zolltarisfs  510
—.—  D.  landwirtschaftl.  Entwicklung  1910/1101  552
—.—  Patent-,  Muster=  u.  Warenzeichem  Geses-  .  .  871
—.—  Urheberrecht.  871
—.  —  Vorschriften  z.  Velampfuns  v.  Pflanzentrantheiten
  871
—.  —  1910/11.  Auszug  a.  d.  Report  f.  1910/11  .  1010

—.  —  D.  Baumwollbau  1911/12  1056
—.—  Vorschriften  f.  d.  Einfuhr  v.  Vieh;  f  d.  Ausfuhr
  v.  Rindvier  1059

—.—  Erklärung  d.  Hafens  Mjanji  v.  einem  Zollhafen  1059
—.—  Bestimmungen  üb.  d.  Ausfuhr  v.  Erzeugnissen

d.  unt.  d.  Jagdschutzgesetze  stehenden  Tiere  1196
Vereinigte  Malayenstaaten.  Kautshucgewinnung

u.  —  handel  .  86,  504
—.—  Zukünftige  Kautschukproduktion  ...  621
—.—  Verhüttung  v.  Erzen  i.  d.  —  u.  i.  d.  Kolonie

Straits  Settlementts  .  874
—.—  Gründung  v.  Kokosnuß=  u.  aopta-  Gel.  auf  d.

Malayen-Halbinsel  .  ..1113
—.  —  D.  Kautschukplantagenbau  14114
—.  —  d.  Kokosnußpflanzungen  1150
Vereinigte  Staaten  v.  Amerika.  Baumwollernte

  1911.  .  54
—.—  Zurückhaltung  v.  Baumwolle  aus  d.  Markte  310
—.—  D.  Kolonialhandel  i.  J.  1911  459
—.—.  D.  Kautschukindustrtiee  .  621

—.—  Verkleinerung  d.  Anbaufläche  f.  Baumwolle  .  810
—.—  Baumwoll-Ernte  u.  —  Verbrauch  1.  J.  1911/12  1015
Yucatan.  Gründung  einer  Gesellschaft  z.  Alkoholgewinnung

  aus  Sisalagave-Rückständen  1200
Zahnküste.  Zollbegünstigte  Einfuhr  v.  Etzeuanissen
n.  Frankreich  .  558
Zanzibar.  Neuer  golltarif  ..  .  265
—.—  Zolltarifändernng  88372
Citeratur-Bericht.

56,  181,  315,  346,  421,  463,  513,  558,  734,  775,  815,
877,  1023,  1061,  1116,  1151,  1202.

Koloniale  Citeratur.

31,  57,  89.  181,  223,  272.  315,  347,  421,  465,  513,  558,  626
666,  735,  775,  815,  878,  969,  1024,  1062,  1117,  1152,  1202.

Illustrationen  und  MKarten.

Skizze  z.  Bahnbau  Karibib  -  Keetmanshoooo  I1I2
8  Abbildungen  zu:  Eine  Studienreise  nach
Franz.-Kongo,  Spanisch-Guinea  u.  Süd-Nigerien.
Zwischen  20  u.  21
4  Abbildungen  z.  Umbau  d.  Okahandja-Brücke.
Zwischen  52  u.  53
Kartenskizze  z.  Erforschung  d.  Nun-Flusses  77
Ubersichtsblatt  d.  Karte  v.  Kamerun  1:  300  000  210
Längsschnitt  d.  Bahn  Karibib—Windhuk—Kectmanshoop.

  Zwischen  .  216  u.  217
8  Abbildungen  z.  Eisenbahn  Karibib  —  Windhuk—
Keetmannohoop.  Zwischen  216  u.  217

2  Abbildungen  einer  Banknote  zu  500  Rupien.
Zwischen  330  u.  331

Übersichtsskizze  üb.  d.  bisherigen  Sanierungsarbeiten

  d.  Schlafkrankheits-Bekämpfung  i.  Bezirk

Schirati  nach  Stabsarzt  Dr.  Breuer  437
16  Abbildungen  zu:  „Kampf  gegen  d.  Stu  .

krankheit.“  Zwischen  441
Skizze  d.  Flüsse  u.  Bäche  i.  Bezirk  d.  Schlästrintenn

lagers  Urambi.  Zwischen  444  u.  445

Übersichtskarten  üb.  Verbreitung  d.  Gl.  palp.  u
d.  v.  Stabsarzt  Dr.  Kudicke  vorgeschlagenen  Sonierungomaßnahmen

  439
Skizze  z.  d.  Bericht  d.  ID#tm.  Schvarte  üb.  d.  Mubi-Expeditioo
  491
        <pb n="13" />
        Skizze  zu:
Bangala?“
Skizze  d.  nördl.  Kaukau.  Veldes.  Zwischen  530  u.
8  Abbildungen  zut:  Ein  Erkundungsritt  i.  d.
Kaukau-Veld.“  Zwisch  538  u.
Ruanda-Grenzkarte  z.  Protoron  v.  25.  Juni  1911
3  Abbildungen  zu:  „Eine  Tientrise  i.  d.  Jabassi-Bezirk
  z.  Untersuchung  Olhalmenbestände.“
Zwischen  656  u.
Slizze:  Umgrenzung  d.  lichten  Raumes  |  Meteru.
  Kapspurbahnen  .  703
—.  —  desgl.  f.  Felospurbahnen.  .
—.—  Umgrenzung  d.  Fahrzeuge  f.  Meier-  u.  zaspurbahnen
  705

„Eine  Eisenbahn  von  Libreville  nach
511
531

539
647

—.—  desgl.  f.  Feldspurbahnen.  .  706  «
——  Radetf  Meter=  u.  Kanfpurbahner  707  Ergänzungshest  Nr.  5  d.
—.—  desgl.  f  Beldfpurbahnen=  708
4  Abbildungen  zu:  „D.  Viehzucht  i.  Lamidat
gaundere.“  Zwischen  722  u.  723
Verzeichnis
der  in  den

XIII

Ekizze  z.
Mara-Erkundung.  Zwischen
2  Abbildungen  zu:
bestände  im  Duala-Bezirk.

d.  Bericht  d.  Lit.

Tamm  üb.  d.  Dume-860
  u.  861

Ausnutzung  "  d.  "  Olpalmen=Zwischen

  948  u.  949

Skizze  z.  Entwicklung  d.  deutschen  Schutzebietsbahnen
  b.  z.  Schluß  d.  J.  1912

1
I
i

 

Besondere  Beilagen.

1.  Heft  des  XXV.  Bd.
2.  Heft  des  XXV.  Bd.
3.  Heft  des  XXV.  Bd.
4.  Heft  des  XXV.  Bd.

„Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.“
bes.  Beilage  zu  Nr.  7.
bes.  Beilage  zu  Nr.  12.
bes.  Beilage  zu  Nr.  18.
bes.  Beilage  zu  Nr.  24.

„Mitteilungen  a.  d.

deutsch.  Schutzgebieten“,  besondere  Beilage  z.  Nr.  6.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  vorkommenden  TLänder-,  Orts-  und  Volksnamen.

714,  715,  716,  717,  746.
765,  766,  767,  786,  787.

Sstafrika.

Akanjuru-Fluß  1145.

Amani,  Ort  45.

Aruscha.  Ort  45,  483,.  1144.

Bagamoio,  Ort,  Zolstelle
45,  50.  207.  208,  300,
301.  447.  448,  715,  716,.
717.  746.  766,  767,  859,.
944.  1046.

Bagamosjo-Morogoro-Bezirk
241.

Batwa-Volk  1043,  1044.

Bismarckburg,  Ort,  Zollstelle
  45,  207,  208,  209,
331.  449.  484,  485.,  486,.
528,  653.  715,  767,  992,
1096,  1192.

Bismarckburg-Bezirk  746

Bolero-See  1041,  1042,
1043.

Boschi,  Ort  241.

Bugaba,  Landsch.  438.

Bugarama,  Ort  441.

Buiko,  Ort  45,  241.

Bukoba,  Ort,  Zollstelle  45,
207,  208,  209,  276,  292,.
331,  411,  436,  438,  449.
528,  625,  653.  715,  746,
767,  992,  1045,  1046,
1096,  1192.

Bulongwa,  Ort  484.

Bulwa,  Pflanzung  1051.

Bumbide,  Insel  436,  440.

Buschwaga,  Ort  646.

Cha#-ngadie-Bach  242.
Chuwale-Berg,  Der  242.

Daressalam,  Stadt,  Zollstelle
  45,  50,  51,
160,  206,  207.  208,  227,
235.  241,  244.  292,  300,.
301,  411,  447,  448,  481,
525,  573,  592,  593.  605,
606,  607.  631,  653,  662,

159,

 

819,  859.,  860,  927,  928.
929,  930,  944,  1046,
1074,  1095,  1128,  1130,
1131,  1135,  1163,  1164,
1168,  1196.

Derema,  Pflanzung  607.

Diongoja,  Ort  241.

Dodoma,  Ort  45,  242,  605,
746,  1169.

Emin-Pascha-Golf,  Der  440.
Fort  Hosio,  Dorf  485,  488.

Galukilo-Berg,  Der  242.
Galula,  Ort  487.
Goma,  Ort  645,  648.
Gongwe-Berg,  Der  242.
Gonya,  Ort  525.
Gottorp,  Saline  445.
Grunewald,  Kautschukpflanzung
  1051.
Gwassa-Berg  1042,  1043.

Handeni,  Ort  61.
Hehu-Hügel  645,  647.
Himbwa,  Landschaft  242.

bofue,  Fluß  242.
fiamba-Berge,  Die  242.
Igale-Paß,  Der  484,  485.

Naa,  Ort  485.
mba,  Deutsch-,  Ort  487.
-  Insel  440.
Irega,  Ort  488.
Iringa,  Militärstation  45,
242,  746,  805,  927.
Iringa,  Bezirk  242,  484.
Isoko-Manjenge,  Ort  242.
Itaka,  Ort  447,  484,  485,
487.
Itengule-Berge,  Die  242.
Itumba,  Ort  489,
Iwuwiro,  Ort  646.
Jroba,  Insel  436.

 

Kabuanga-Hügel  647.
Kabuga,  Dorf  646.
Kaganga-Bach  441.

KRagera-Fluß  1041,  1046,

1145.
HKahe,  Ortschaft  609.
Kakitumba-Fluß  1042.
Kakuti-Berge  242.
Kalago,  Dampferhalteplatz
445.

Kalungu-  Fluß  485.
Kamangira,  Ort  241.
Kange,  Pflanzung  608.

Karissimbi,  Hugel  646,  647,

1042,  1043.
Kasimulo-Berg,  Der  487.
Kengimono-Berge  242.
Kibohöhe,  Ort  609.
Kibongoto,  landw.  Versuchsstation

  219,  455.

Kidatu,  Ort  242.
Kiêjo,  Vulkan  484.

Kigali,  Residentur  442,  443,

766,  1043
Kigarama,  Ort  438.
Kigobe,  Ort  241.

Kigoma,  Hafenort  206.  445,

446.  605,  1135,  1144.
Kigombe,  Pflanzung  866.
Kiguena,  Ort  444,  445.
Kihato-Bach  242.

Kija-Bach  242.

Kikafu,  Fluß  608,  609.
Kikogwe,  Pflanzung  608.
Kikombo,  Ort  606.
Kikwetu,  Pflanzung  662,  663.

Kilimandscharo,  Berg  242,

608,  609.
Kilimatinde,  Ort  45.
Kilindi-Pflanzung  498.
Kilossa,  Ort  45,  592,  593,
1169.

Kilwa,  Ort,  Zollstelle  45,
50,  161,  207,  208,  241,

300,  301,  447,  448.  715,

I
I
I
i
I
I
I
I
I
I
I

716,  717,  746,  766,  767,
859,  944,  1046,  1144.
Kilwa,  Bezirk  241.

Kimaniro-Fluß  242.

Kiomoni,  Plantage  725.

Kipanda-Berg,  Der  242.

Kischanji,  Ort  438.
Kisiba-Landsch.  438.
Kisigo-Fluß  242

Kisinga-Fluß  1042.

Kissara,  Ort  241.

Kissenj:,  Ort  228,  645,  646.

Kissiwani,  Ort  1144.

Kitata,  Fluß  242
Kitimba-Hügel  646.

Kitofu-Berg,  der  1012

«  Kitosso-(Muhindu-)  Sumpf

1043
Kiwara=  Fluß  242.

Kiwempimbi,  Ort  489.

 

Kiwere,  Ort  488,  489.
Kiwira.  Fluß  484.
Kiwu=  See  228,  441,  645,
1042,  1046.
Kome,  Insel  435.
Komssanga,  Dorf  241.
Kondoa-Jrangi,  Ort  45,  746.
Korogwe,  Ort  45.
Kutamguru,  Fluß  442.
Kutschunkusi,  Fluß  442.
Kwamkoro,  Ort  525.

Langenburg,  Ort  244,  746.

Langenburg,  Bezirk  242,
447,  484.

Leganga,  Ort  45.

Leudorf,  Ort  525.

Lindi,  Ort,  Zollstelle  45,  50,
161,  207,  208,  300,  301,
447,  418,  715,  716,  717,.
716.  766,  767,  859,  944,
1046.

Lindi,  Bezirk  212,  1196.

Lindiati,  Siedelung  488.489.

Lingwira-Berg,  D  Der  242.

Liwale-Bach  241.
        <pb n="14" />
        Lodja-Steppe  242.
Longuza,  Kautschukpflanzung
607.

Lufirio,  Fluß  484.

Luha,  Fluß  441.
Luhondo-See  1043.
Luika-Fluß  485,  486,  488.
Lukinguru-Fluß  241.
Lukuba,  Insel  435.
Luniemambara,  Dorf  646.

Lupa-Fluß  485,  486,  487,
488

Lupembe,  Fluß  488.
Luwarasi,  Fluß  488.
Luwondo,  Insel  440.
Luwumba,  Fluß  1042.

Mafleta,  Ort  241.
Mafupa-Fluß  242.
Magrotto,  Plantage  725.
Magunga,  Kautlschukpflanzung
  27.
Mahenge.  Militärstation  45,
746,  927.
Mahenge,  Bezirk  242.
Maheschi-Hugel  646.
Makondo,  Siedelung  488.
Makuyuni,  Ort  525.
Malagarasi,  Fluß  445,  446,
47.
Malongwe,  Ort  592,  605,
1170.—
Manatschiwi,  Ort  488.
Manjoni,  Ort  532,  593,  605.
Mara-Bucht,  die  435.
Marago,  Ort  241.
Massoko,  Ort  484.
Matandu-Fluß  241.
Matauaganga-Berge  242.
Maunga-Inseln  440.
Matululo-Berg  242.
Mbaka,  Fluß  484.
Mbemkuru  Bach  242.
Mboloti,  Ort  525.
Mbosi,  Missionsstation  487.
Mbusi-Berg,  Der  243.
Mdijonga-Fluß  241.
Meissome,  Insel  440.
Merere,  Ort  486,  488.
Meru-Berg,  der  483,608,609
Mgahinga,  Vulkan  1041,1042
Mgahunga,  Landschaft  766.
Migera,  Ort  443.
Mikeno-Vulkan  1042.
Mikindani,  Ort  45.
Mitwero,  Pflanzung  663.
Mkalama,  Ort  45.
Mkamba-Fluß,  der  243,  243.
Mkamba,  Oult  212.
Mkigongi-Berge,  die  242.
Mkindu-Fluß  488.
Mkumbara,  Ort  46.
Mlaso,  Ort  242.
MuJ  aruanda,  Volk  766.
Mujera-Fluß  242.
Mohoro,  Ort  45.
Mohoro,  Bezirk  241.
Mombo,  Ort  45,  412.
Mori-Fluß  434,435,  436,  446
Morogoro,  Ort  45,  206,  412,
592,  605,  606,  746,  1169.
Morogoro,  Bezirk  525.
Moschi,  Ort,  Zollstelle  45,
207,  208,  209,  241,  331,

 

Neu

—  XIV  —

49,  528,  595,  653,  715,

746,  767,  992,  1096,  1192.
Moschi,  Bezirk  242.  243,  525.
Mpanganya,  Baumwollstation

  217,  218,  455.
Mpapua,  Ort  45,  857.
Mpapua,  Bezirk  242,  243.
Mpemba-Fluß  485.
Mpembapassi-Steppe  488.
Mpororo,  Landschaft  1042,

1044,  1045.

Mroka,  Ort  241.
Mruhengeri,  Posten  766.

Mruhengeri,  Landschaft  1043.
Mrunga,  Nebenfluß  des
Mujera  242.

Der

Mruschaschi=  Sumpf,
1043.

Msadjira-Berg,  Der  242.

Msangazi-Bach  241.

Mseleko-Bach  241.

Msinga,  Ort  525.

Msoäte,  Ort  241.

Msofuê-Fluß  486.

Msola-Bach  242.

Mswerokwa  Mkirira,  Ort  241.

Mtangire-Bach  242.

Mtara-Wald,  der  442,  443,
444,  445.

Mtetessi-Bach  242.

Mto-yha-mawe,  Dorf  241.

Mtozya-mavel(Mkindo--Bach
241.

Muasa,  Ort  45,  447.

Mualeisi-Bach  242.

Muansa,  Ort,  Zollstelle  45,
207,  208,  209,  276,  292,
331,  352,  411,  449,  528,
625,  653,  715,  746.  767,
927.  992,  1096,  1192.

Muansa,  Bezirk  242.

Mu-Gama-Berg,  Der  242.

Mugera-Bach  1042.

Muhawura,  Vulkan  1041,
1042,  1043.

Muhesa,  Ort  45.

Mulali,  Nebenfluß  des  Mori
434,  435.

Mulera,  Landschaft  1043.

Muoa,  Pflanzung  607.

Mutande-See  1041.

Mwaja,  Ort,  Zollstelle  207,
208,  209,  331,  449,  484,.
528,  653,  715,  767,  992,
1096,  1192.

Mwakete,  Ort  447.

Myombo,  Baumwollstation
217,  218,  455.

Nawarango,  Fluß  1145.

Ndemba-Fluß  488.

Langenbdurg,  Ort,  Zollstelle
  45,  207,  208,  209,
331,  449.  484,  485,  486,
488,  528,  653.  715,  767,
992,  1096,  1192.

Neu  Wangemanngshöhe,  Ort
484.—

Ngambo,  Pflanzung  27,1106,
1107.  Ssongwe,

Agerengere,  Ort  45.
Ngulu,  Ort  489.
Naululu-Bach  242.

Nnguru-Berge,  Die  241.

 

——  ——  ——  ——

 

Pumba,

 

Nhomere,  Siedelung  488.
Niakaliro,  Ort  435.
Niansa,  Ort  445.
Nianwangi,  Ort,  Zollsstelle
992,  1096,  1192.
Njada-Sumpf,  Der  242,  243.
Niamba-Berg,  Der  242.
Njundo,  Missionsstation
1046
Nkana-Fluß  485,  487.
Nkingo,  Dorf  488.
Nkurulu-Fluß  488.
Nyassa-See  242,  447.

Opuni,  Ort  241.

Pangani,  Ort,  Zollstelle  45,
50,  61,  207,  208,  300,
301,  447,  448,  715,  716,
717,  746.  766,  767,  859.
944,  1046.

Pangani-Schnellen,  Die  241.

Pare-Gebirge  241.

Pemba-Pflanzung  498.

Pongwe,  Pflanzung  866.

Dorf  488.

Reovuma-Fluß  947.

Ruaha,  Gr.-Fluß  242.

Ruanda,  Residentur  45,  645,

746.  766,  1043,  1044,  1046,
1144.
Ruasa,  Missionsstation  1046.
Rudege,  Ort  242.
Rufiji,  Bezirksamt  746.
Rufiyi-Fluß  241,  242.
Ruhudje-Fluß  242.
Ruiwa,  Ort  486.
Rukigga,  Landsch.  1044,  1045.
Rukwa-See,  Der  485.
Rumangu,  Ort  444.
Numonge,  Ort  444.
Rungwe,  Vulkan  484.
Rusegwa,  Ort  525.
RussissiFluß  441,  442,  443,
446

Russumo-Fluß  1043.
Rußwißwi-Bach  242.
Rutenganio,  Ort  485.
Nuvu-Fluß  1145.
Ruwindu-Bach  242.

Riüuwiro-Fluß  441.

Sadani,  Ort  45.
Schirati,  Ort,  Zollstelle  45,
207,  208,  209,  276,  331,

434,  449,  528,  625,  653,

 

 

715,  767,  992,  1096,  1192.

Schirati-Bezirk  434.  435.
Schoeller,  Plantage  725.
Sedijesse-Berg,  Der  242.

Senefu,  Ort  489.
Sikonge,  Ort  489.
Sira-Fluß,  Der  486,  487.

Ssabinjo,  Vulkan  1041,1042.

D

Ssongea,  Ort,  Zollstelle  45,

207,  208,  209,  242,  331,
449,  528,  653,  715,  746,
767,  992,  1096,  1192.
Fluß  242,  485,
486,  487.

Sumlbazi-Fluß  241.

Tabora,  Ort  45,  51,
412,  445,  446,  487.
592,  605,  606,  607,  653,
662,  746.  765,  859,  927,
991,  1132,  1135,  1170,
1186.

Tame-Fluß  241.

Tanga,  Stadt,  Zollstelle
45,  50,  207,  208,  227,
300,  301,  447,.  448,  607,.
631,  662,  715,  716,  717,
725,  746,  766,  767,  819.,
859,  927.  944,  1046,  1051,
1135,  1169.

Tanga,  Bezirk  525.

206,
489.

Danga,  Pflanzung  663.

Tanganjika-Sec  206,  434,
435,  441,  44.  443,  445,
446,  447,  605,  765,  1135,
1144.

Tchabgato
Hügel  646.

Temagwe,  Ort  242.

Tia-Langwa-Plateau  486.

Tichitete,  Ort  487.

Tschole,  Ort  45.

Tshahafi-See  1041,  1042.

Tunduma,  Zollposten  487.

Turiani,  Ort  241.

Ubena--Posten  484.

(Niakawanda)=Udjient,

  Ort,  Zollstelle  45,
207,  208,  200,  244,  331,

442,.  443.  445,  446,  449.
528,  653,  715,  746,  767.
992,  1096,  1192.
Udjidji,  Bezirk  242.
Ugoji-Berg,  Der  242.
Uda,  Landsch.  1145.
Ukangulu,  Landschaft  485,
486,  488.
Ukerewe,  Insel  242,  440.
Ukeroni,  Ort  434.
Ulambo-Bach  241.
Ulanga-Fluß  242.
Umerohe-Bach  242.
Undali,  Ort  485.
Uniamanga,  Ortschaft  485.
Unjika=  Posten,  Zollstelle
207,  208,  209,  331,  449,
485,  487,  528,  653,  715,
767,  992.
Uramata,  Ort  442.
Urambi,  Ort  443.  444.
Urambia,  Ort  485.
Urundi,  Residentur  243,  746,
1144.
Usafua  (West-),  Ort  485,
486.

Usafua  (Ost-),  Ort  486,  488.

Usambara-Eisenbahn  9,  45,
595,  944,  1137.

Ussangu,  Landschaft  484,  488.

Usumbura,  Ort,  Zollstelle
45,  207,  208,  2009,  331,
419,  528,  653  715,  767,
992,  1096,  1192.

Usumbura,  Bezirk  243,  441,
44,  443,  446.

Utegi,  Ort  434.

Utengule,  Missionsstation
485,  486,  487.
        <pb n="15" />
        Bictoria-See.  Der  45,  242,
434,  435,  436,  438.  440.
41,  443,  445,  446,  447,

625,  1042,  1144.

Wagaia-Volksstamm  43t4.

Wahehe-Volksstamm  484.

Wahutu-Volk  1043,  1044,

1045.
Wakara-Volksstamm  435.)
Wakungu,  Volk  766.
Walera-Volk  766.
Wami-Fluß  241.
Wandali-Volksstamm  485.

Wangoni-Volksstamm  484.

Waniaruanda
Bolk  1043.

Wansika-Volksstamm  487.

Warambia-Volksstamm  485.

(Wahutu)=Warundi,

  Volksstamm  434,
444.

Wasafua,  Volksstamm  486,
487.

Wasokiri=  Gebiet,  Das  484,
485.

Wasokiri  (Wakonde)-Volkssiamm
  484.  485,  436.
Wassongwe-Volksstamm  487.

Watussi-Volk  1043,  1044.

Wawungu-Volksstamm  486,

487.
Wiedhafen,  Oit,
45.  207,  208,  209,  331,
425,  4149.  528,  653,  715,
767,  1144.
Wiqgaga-Bach  1042

Wuthelmstal,  Ort  45,  412,

630,  746.
Wilhelmotal,  Bezirk  241,  525.
Wissoke.  Aulkan  1042.
Wota,  Dorf  242.
Wugamba-Kette,  Die  1042,
1043,  1045.
Wugiri,  Ort  45.
Wungu,  Ort  485,  488.

Bamulenge  (Merenge-)
Berge,  Die  242.

Kamernun.

Abona-Mbang.  Ort  564,  630,
739,  862,  1026,  1080,  1180.

Adamaua,  Landschaft  257,
451,.  490.

Akoafim,  Ort  529

Akonolinga,  Station  7,  47.

Amba-Fluß  861.

Assobam,  Ort  1180.

Ba.  Ort  492,  493.
Bafia-Gebiet  494.
Bafia-Posten,  der  494.
Bafusam,  Landschaft  76,  77.
Bagira,  Ort  492.

Bakoko,  Volk  253.

Bakoko,  Landschaft  949,  950.
Bakossi,  Volk  253.
Bakoto-Binjeng,  Landsch.658.
Bakwiri,  Volk  253
Balüng,  Landschaft  76.
Bambuto-Berge,  die  256.
Bamenda,  Ort  47.

 

Zollstelle  1

 

Bamenda,  Landschaft  76,  257,
450.

Bamuͤm,  Landschaft  76,  257,
600.

Bangang-Fokäáäm,  Landschaft
76,  77

Banjo,  Bezirk  257,  724.
Banjo,  Ort  47.

Banjun,  Landschaft  76.
Bare,  Ort  1179.
Basseo-Gebiet  490.

Baturi,  Ort  1180.

Bera  Ngoko,  Dorf  894,  897.
Bertua,  Ort  1180.
Bibundi,  Ort  47.

Bidjoka,  Ort  653,  1135.

Bipindihof,  Ort  47.

Bomona  ba  Jeru,  Ort  949,

Bomona  ba  Mbenge,  Ort
949.  950.

Bonaberi,  Ort.  47,  949.

Bonambasi,  Ort  47.

Bonangango,  Pflanzung  615.

Bororo,  Volk  724.

Botungu,  Ort  897.

Buala-Fluß  1096,  1137.

Buda-Mango,  Ort  490.

Buea,  Stadt,  Zollamt  2,  10,
42.  47,  245,  255,  367,  378,
384,  385,  387,  393,  394,
395,  451,  477,  648,  649,.
825.  826.  987,  1038.  1074,
1076.  1077,  1078,  1079,
1080,  1132,  1138.

Buea,  Vorwerk  u.  Sennerei
253,  254,  255,  258.

Bugela,  Ort  492.

Burha,  Ort  492.

Buri,  Ort  492,  493.

Bwapaki,  Ort  949,  950.

Campo,  Ort,  Zollamt  10,
47,  62,  321,  385,  394,

529,  631,  882,  1067,  1138.
1179.
Croß-Fluß  1144.

Demssa,  Ort  490.

Deutsch-Binder,  Ort  529.

Dibamba,  Fluß  654.

Dibombari,  Ort  949,  950.

Dikoa,  Ort,  Zollposten  385,
489

Dipikar  (Nassovia)  Ort,  529.

Derbisi,  Ort  492.

Diedim,  Bach  861.

Djerem-Fluß  723.  725.

Diimbele,  Ort  860,  861.

Djuttitsa,  Ort  257,  259,  260.

Dscha-Fluß  413,  1195.

Dschang,  Ort  47,  260.

Dschang-Bezirk  256,  257,
259,  449.

Duala,  Ort,  Zollamt  10,  47,
62,  204,  321,  385,  410,
411,  451,  476,  477,  612,.
613,  631,  654,  670,  739,
882,.892,  1038,  1073,  1074,
1135,  1137,  1178.

Duala-Bezirk  948.

Dumba,  Ort  1180.

Dume,  Station  47,  860,
862,  1026,  1180.

XV

Dume,  Flugz  860,  861,  862,
1144,  1195.

Dumo,  Ort  490.

Durru-Volk  724.

Ebolowa,  Ort  47,  630,  1179.
Ebolowa=  Bezirk  257,  258.
Edea-Bezirk  257,  258.
Edea,  Stadt  47,  614,  654,
1038,  1080,  1135,  1179.

Ekododo,  Ort  1096,  1137.

«  kfon

Essomba-Fluß  654.

Fali.  Heiden,  die  489.
Ba,  Landschaft  658.

Fondscha-Fonkini,  Landschaft

Fondschanda,  Landschaft  658.
Fongo  Ngo,  Ort  658.
Fongomo,  Landschaft  659.
Fulbe,  Volksstamm  489,  490,
721.  722,  723,  724.
Fumban,  Ort  600.

Gadji,  Station  723.

 

 

Garua,  Ort,  Zollamt  10.  47,
385,  394,  489,  493,  529.
721,  722.  724,  1138,  1144.

Garua,  Residentur  450,  451.

Gasiga,  Ort  490.

Gela,  Ort  489.  490.

Gela-Gebiet  490.

Gili,  Ort  492.

Groß-Batanga.  Ort  739.

Gude,  Olt  492.

Gungurunga,  Dorf  492,  493.

Inubu-Fluß  659.

Isongo,  Ort  47.

Jabassi,  Station  47,  659.
Jabassi-Bezirk  658,659,  660.
Jandongoe,  Ort  1180.
Jaunde,  Ort  47,  451,  452.
Jaunde-Bezirk  257,  258,260.
Jobenn:  Albrechtohöhe,  Ort

Jore  Ort  47.
Jukaduma,  Ort  648,  1180.

Kadei-Dume,  Fluß  413,1144,
119  v

Kake,  Ort  919,  950.

Kamerun-Gebirge  253,  449,
450,  452,  1144.

Karbabi,  Ort,  Zollamt  10,
385,  1138

Kentu,  Ort,  Zollamt  10,  385,

1138.

Kinding,  Landschaft  659.

Koagol,  Ort  490.

Kodja,  Ort  490.

Koki,  Ort  949,  950.

Kribi,  Ort,  Zollamt  10,  47,
62,  321,  385,  451,  631,
882,  1038,  1073,  1074,
1138,  1178.  1179.

Kribi-Bezirk  257.

Kundulanga,  Dorf  492,  493.

Kupare,  Ort  76.

Kusseri,  Ort,  Zollamt  10,  47,
385,  529,  1134,  1139.

Kusseri,  Residentur  450.

Kuti,  Ort,  landwirtschaftliche
Versuchostation  600.

 

 

 

Lamuge-Dorf  1180.

Laure-Salzquellen  722,  723,
724.

Lebnjok-Fluß  654.

Lere=  Fluß  1096.

Likuala-Mossaka,  Fluß  894,
895,  1195.

Lobaje,  Fluß  413,  896,  897.

Lobetal,  Ort  47.

Logone-Fluß  896,1096,  1097,
1144.

Lolodorf,  Ort  47.

Lolodorf-Bezirk  258.

Lomie,  Ort  47,  449,  529,
1073,  1074.  1180.

Longji,  Ort  47.

Madagali,  Ort  489.

Makombe-Fluß  658,  659.

Malimba,  Ort  47.

Mambere-Fluß  1096,  1144,
1195.

Manenguba-Eisenbahn  47,
717,  862.

Mao-Nei-  (Tsohufi-Fluß  722.

Mara-Fluß  860,  861.

Marienberg,  Ort  47.

Massango,  Ort  1180.

Mbere,  Landschaft  722,  723.

Mberc-Ebene  723.

Mbuc,  Fluß  654.

Meiha,  Ort  489,  490.

Miang,  Ort  949,  950.

Midjilu,  Ort  400.

Mulipa,  Dorf  492,  493.

Mimbia,  Dorf  451.

Minjaß,  Ort  1180.

Missodja,  Ort  1180.

Moecna-Dorf  1180.

Mokunda,  Landschaft  659.

Molundu,  Ort,  Zollamt  10,
47,  385.,  394,  529,  648,
1139,  1180.

Möwe-See,  der  664.

Mubi,  Ort  489,  490.

Mubi-Gebiet  490.

Mudi,  Ort  492.

Mudsola,  Ort  492.

Mukta,  Ort  492.

Mundeck,  Ort  47.

Mungo,  Fluß  948.

Muni,  Hafen  1144.

Munisomba-Fluß  654.

Musjara,  Ort  492.

Musulwa,  Landschaft  400,
492.  493.

Nana-Fluß  1096.

N  dili,  Landschaft  490.
Ndili,  Ort  493.
Ndogobenau,  Pflanzung  615.
Ndokbano,  Landschaft  659.
Ndokobangingi,  Landsch.  659.
Ndokobao,  Landschaft  659.
Ndokobassaben,  Landsch.  650.
Ndokobelm.  Landschaft  659.
Ndokobilak,  Landschaft  659.
Ndokomen-Landschaft  659.
Ndokomtoll.  Landschaft  659.
Ndokon,  Landschaft  659.
Ndokowanen,  Landsch.  659.
Ndokowanenge,  Landsch.659.

Ngao  Dukkum-Gebirge  723.
        <pb n="16" />
        Ngarabinsam,  Ort  1096,
1137.
Ngaundere,  Lamidat  721,

722,  723,  724,  725.
Ngaundere,  Stadt  724.
Ngaundere-Hochplateau  721.
Ngoko-Fluß  894.
Njassi-Brücke,  Die  860.
Njassy,  Ort  1180.

Njok,  Ort  663.
Njoko,  Ort  1180.
Nrong-Fluß  413,  654,  1144,

1195.

Nkaa,  Nebenfl.  d.  Kom  1074.
Nkam-Fluß  658.
Nkele-Bach,  Der  653,  654.

Nkongmalang,  Landsch.  658.

Nkongsambe,  Ort  614.

Nkubunang,  Landsch.  659.

Nola-Fluß  1096,  1137.

Nssanakang,  Ort,  Zollamt  10,
385,  394.  1138.

Nun-Fluß  76.

Nyanga,  Ort  47.

Ossidinge,  Ort  47.
Ovem,  Ort  1096,  1137.

Paka,  Ort  489.

Paki,  Ort  861

Pama,  Fluß  896,  897,  898.

Plantation,  Ort  47.

Prinz  Alfred-Pflanzung  664.

Pungo-Sungo-Pflanzung
615.

Rei-Buba,  Lamidat  722.724.

 

Abuadi,  Ort  245.

Adaklu,  Landschaft  245,  261.

Adalewi,  Ort  245.

Agbanake,  Zollamt  80,  213,
252,  407,  494,  605,  718.
805,  992,  1049,  1139.

Agbandi,  Ort  245.

Agbeluvho,  Ort  245,  1155.

Agbonu,  Dorf  863,  1135.

Agome-Klossu,  Ort  48.

Agome-Palime,  Ort  47,  48,
631.

Agome-Sewa,  Ort  48.

Agome-Gebirge  261.

Agu,  Ort  778,  971.

Aguêga,  Ort,.  Zollhebestelle
80,  213,  252,  407,  494,
605,  718,  805,  992,  1049,
1139.

Aguewe,  Ort  245.

Ahawe,  Landschaft  245.

Aklaku,  Ort  48.

Akodegbe.  Ort  245.

Akposso,  Landschaft  245.

Anä,  Ort  245.

Anecho-Bezirk  245,  453.  454,
863,  1144.

Anccho,  Ort  47,  48,  245,
1137.

Anfeu,  Ort  245.

Anvaka,  Ort  245.

Rio  del  Rey,  Ort,  Zollamt

10,  47.  62,  321,  385,  394
631,  882,  1138.
Ro-Tal,  Das  723,  725.

Sanaga-Fluß  10,  614,  615,
654,  1135.

Sanga=  Fluß  1096.

Sangha=  Fluß  413,
1195.

Sangmelima,  Ort  630.

Schari,  Fluß  1137.

Schua,  Ort  492.

Sja,  Landschaft  490.

Soppo,  Ort  255

Soufflay,  Ort  1096,  1137.

Ssanga-Fluß  529,  894,  895,
897,  898.

Susa,  Ort  949,  950.

TDibati,  Landschaft  724.
Tschad-See,  Der  47.

Ubangi-Fluß  413,  894,  895.

Victoria,  Ort,  Zollamt  10,
47,  62,  255,  321,  385,
631,  882,  1038,  1138,  1178,
1179.

Victoria-Pflanzung  663.

Wagfango,  Ort  490.
Wina-Fluß  722.
Wuri,  Fluß  948.

1144,

Assahun,  Ort  47,  245
Assiokoko  Fluß  457.
Atakvame,  Stadt  47,  48,
215,  457.  612,  863,  1135,
1137,  1144,  1155
Atakpame-Bezirk  245,  261,
867.
Atakpame-Eisenbahn  863,
953,  954,  955.
Atakpame-Akposso,  Bezirk
453.
Atiabe,  Landschaft  261.
Au--Fluß  649,  1081.
Avhegame,.  Ort  245,  631,  778.
Awewe,  Ort  48.

Bagida-Vorwerk  868.

Bakopo,  Ort  245.
Bassari,  Ort  261.
Bimbila,  Ort  10067.
Bo-Gebirge  457.
Boem,  Landschaft  457.
Boko,  Ort  245.

Chra,  Ort  245.

Dadja,  Ort  245.

Dagomba-Lanodschaft  649,
1081.

Degbo,  Ort  245.

Csime,  Ort  245.
Etoé,  Ort  245.

Fasau,  Ort  1081.

Jukote,  Ort  215.

1

Game,  Ort  215.
Gbele,  Landschaft  245.
Glikovhe,  Ort  261.
Gudeve,  Ort  245.

XVI

 

Ho,  Ort,  Zollhebestelle  47,
80,  213,  245,  252,  407,
494,  605,  718,  805,  992,
1049,  1139.

Ho-Bezirk  453.

Jaboludia,  Ort  245.

Kamaa,  Der  261.

Kamaa,  Saatzuchtstalion  455.
Kamina,  Ort  245.
Kena-Fluß  649,  1081.
Kete-Kratschi,  Ort,  Zollhebestelle

  47,  80,  213,  252,

407,  494,  605,  718,  805,
992,  1049,  1139.
Kete-Kratschi-Bezirk  4563,
457.,  867.
Kpandu,  Ort,  Zollhebestelle
47,  80,  213,  245,  252,
261,  407,.  494.  605.  718.

805,  992,  1049.
Kpedti,  Ort  245.

HKpedji-Bezirk  453.

 

Kpeme,  Ort  215.
Kpessi,  Ort  807.
Kpewe,  Ort  245.
Kolenu,  Ort  245.

RKulukpene-Fluß  649,  1081.

Kunja,  Ort  245.

Lome,  Stadt,  Zollamt  2.  3,
47,  48.  80,  160,  162,  194,
196,  213,  245,  2.16,  252,
293,  328.  407,  476,  494.
528,  502,  603,  605,  612,
649.  709.  718,  751,  805,
826,  863,  867,  930,  931,
953,  954,  955,  989,  990,
992,  1049,  1081,  10%,
1132,  1135,  1137,  1139,
1144,  1155,  1165,  1178.

Lome-Land,  Bezirk  215,
261,  453.

Lome-Stadt,  Bezirk  245.

Mangu-Jendi-Bezirk  4353.

Misahöhe=  Bezirk  215,  2061,
457,  863,  807.

Mo-Fluß  649,  1081.

Nanumba-Landschaft  649,
1081.

Naola-Fluß  649,  1081.

Niala  (Monu)-Fluß  649,
1081.

Niangbo,  Pflanzung  867.

Noepe,  Ort,  Zollamt  47,  80,
213,  245,  252,  407,  494,
605,  718,  805,  992,  1049,
1139.

Nuatjä,  Ort  47,  245,  261,
455.

Nuatjä-Bezirk  453.

Odere,  Ort  245.
Ogu,  Fluß  245.
Oti-Fluß  457,  649,  1081.

Palime,  Ort,  Zollhebestelle
80,  213,  245,  252,  407,
494,  605,  718,  805.  867.
992,  1049,  1137,  1139.

Palime-Eisenbahn  863,  955.
Nalime-Kpandu,  Bezirk  453.
Porto  Seguro,  Ort  48.
Sagada,  Ort  245
Sagada-Bezirk  453.
Sewaga,  Ort  245.
Sokode,  Landsch.  245,  453.
Sokode,  Ort  48,  457,  867.

1I
Tafie,  Pflanzung  867.
Tetetu,  Ort,  Zollhebestelle
80,  213,  252,  407,  494.
605,  718,  805,  992,  1049,
1139.
LDTogo,  Ort  245
Tokpli,  Ort,  Zollamt  48,
80,  213.  252,  407.  494.—
605.  718,  805,  992,  1049.
1139.—
Tokwe,  Ort  245.
Towe,  Ort  245,  261.
Tschalo,  Ort  1081.
Tsewie,  Station  48,  245,612.

Waja,  Ort  245.
Weoja,  Ort  245.
Wo-Kutime,  Ort  245.

Südwestafrika.
Achatchna,  Wasserstelle  531,
537

Ambo-Land,  Das  276,  454,
1049.

Ameib,  Ort  719,  720.

Aminuis,  Ort  537.

!  ang!  ana,  Wasserstelle  536.

Arahoab,  Ort  46,  531,  537.

Arandio,  Wasserstation  771.

NAris,  Ort  46,  216.

Asio-Mine  770.

Auas-Berge.  Die  216.

Auas-Paß,  Der  216.

Aub,  Ort  46.

Aubinhonis,  Ort  719.

Aukam-Dune  534.

Aus,  Ort  46,  1176.

1
1|
s
I
I

Bergdamara-Volk  454.

Berseba,  Ort  46.

Bethanien,  Ort  46.,  1175.

Bethanien,  Distrikt  262.

Blockfontein,  Ort  530.

Bogara,  Wasserstelle  531,
537

Brackwasser,  Ort  46.
Brackwater,  Ort  46.
Brandberge,  Die  719,  957.
Bunchleute,  Die  530—537,
538—541.
Buschmann-Pütz  530.

1  Chairos,  Ort  971.

Dabib,  Ort  216.

Dausi,  Wasserstelle  536.

Davib,  Ort  719.

Debra,  Wasserstelle  534,
535,  536,  539.

Deniko,  Wasserstelle  536.

Donkerhuk,  Ort  957.
        <pb n="17" />
        Skuja,  Ort  882.
Empfängnisbucht,  Ort  46.
Epukiro,  Ort  46.
Erongo-Fluß  719.

Eniro,  Ort  719.

ahlgras,  Ort  46.
Feldschuhhorn,  Ort  865.
Fisch-Fluß,  Der  216.

Gagarus,  Ort  617.
Gam,  Wasseistelle  535,  537,
510.

!  gan!  mui,  Wasserstelle  536.

Gautscha,  Wasserstelle  534,
535,  536,  537,  539.

Gautscha,  Salzpfanne  534.

Gensabis,  Ort  46.

Geisa,  Wasserstelle  533,  537,
538,  539.

Gibeon,  Ort  46,  216,  1175.
Goanitontes,  Ort  1173.
Gobabis,  Ort  46,  533,  537,
540.  882,  1172.
Gobabis,  Distrikt  262.
Gochaganas,  Ort  46.
Gochas,  Ort  46.
Grootfontein,  Ort  12,  46,
214,  530,  540,  1178.
Groß-Barmen,  Ort  46.
Groß-Witoley,  Ort  46.
Guchab,  Ort  46.
Guchab  Mine  770.
Gugüssen,  Wasserstelle  531,
537.

!"  gui!  gau,  Wasserstelle  536.
Gura,  Wasserstelle  533,  534,
538.

Haigamkab,  Ort  957.
Haris,  Ort  46.

Hasuur,  Ort  46,  352.
Hasuur,  Distrikt  262.
Oatsamas,  Ort  46
Hazamas,  Ort  216.
Herero-Volk  454,  540.
Hoachanas,  Ort  46,  216.
Hoffnung,  Farm  46.
Hohewarte,  Ort  46.

Itsawisis,  Ot  46.

Jakalswater,  Ort  46,
956,  1050.

Johann-=  Albrechtshöhe,
46,  215,  987.

Ort

Kabi,  Wasserstelle  535.
Kabus,  Ort  46.
Kaköümsa,  Wasserstelle  532.
Kalahari-Wuste  534,  537.
Kallfeld,  Ort  46,  1178.
Kalkfontein,  Ort  12,  214,  865.
Kalksontein  (Süd-),  Ort  46.
Kano-Vley,  530.
Kanus,  Ort  46.
Kaoko-Feld,  Das  617,  957.
Kappsfarm  46,  216.
Karakuwisa,  Ort  530,  536,
537.  538,  540.

Karibib,  Ort  12,  46,  51,
213,  214,  215,  306,  771,

956,  957,  1135,  1173.
Karibib,  Bezirk  261,  262,
719.

 

 

Kauara,  Ort  530,  532,  534,
535,  537,  538.

Kaukau-Veld,  Das  530,  533,
534,  536,  537,  539,  540.

Kautza  (chaussod  Wasserstelle
  53

Aacwiahs  ded  Waseserstelle
531.

Kawino-  Vley,  530.

Keetmanshoop,  Ort,  Zollamt
12,  13,  46,  81,  213,  214,
215,  216,  217,  252,  306,
307,  541,  551,  809,  819,
863,  864,  865,  956,  993,
1050,  1135,  1170,  1174,
1193,  1194.

Keetmanshoop,  Bezirk  262.

Keitsa,  Wasserstelle  535.

Khan,  Ort  46.

Khan-Fluß  720,  957.

Khoabendus,  Ort  617.

Khorichas,  Ort  617.

Koes,  Ort  46,  352,  537.

Kolmanskuppe,  Ort  46,  61.

Korichas,  Ort  957.

Kub,  Ort  46,  216,  863,
1172.

Kudas,  Ort  46,  957.

Kuibis,  Ort  46,  1175.

Kuis,  Ort  186.

Kuiseb,  Fluß  957.

Lüderitzbucht,  Stadt,  Zollamt
12,  13.  46,  81,  186,  214,
228,  252.  262,  306,  307,
410,  411,  541,  573,  575,
631,  670,  778,  809,  827,
838,  864,  868,  958,  989,.
993,  1170,  1175,  1193,
1194,  1206.

Lüderitbucht-Eisenbahn  52,
1137.

Magora-Vley  531,  532,  535.
Maltahöhe,  Ort  46,  1175.
Maltahöhe,  Bezirk  262.
Mariental,  Ort  46,  306.
Maagära,  Wasserstelle  531.

Ramo,  Wasserstelle  534,  535,

Künh.  Ort  216,  956,  957,
1050.

Naribis,  Ort  46.

Nauas-Berge,  Die  216.

Nauchas,  Ort  46,  1172.

!  Naulnauma,  Wasserstelle

Nausche,  Wasserstelle  534,535.
Neineis,  Ort  719,  720.
Neitseis,  Ort  957.
Neudamm,  Ort  46.
Neuheusis,  Ort  739.
Ngami-Sce  535,  540.
Ngami-Land  539.

Inoa,  Wasserstelle  535.
Nosob,  weiß.,  Fluß  168.
Nossob,  schwarzer,  Fluß  882.
Nurücha,  Wasserstelle  631.

Oamites-Berge,  Die  216.

Okahandia,  Ort  46,  51,  215,
882,  1172.

Okahandja,  Distrikt  261,  262.

 

 

 

XVII.  —

Olahandia-  Zivier,  Das  51,

o#nrau  Ort  46,  215.
Okatjongeama,  Ort  533.
Okaukwejo,  Ort  46,  276.
Okawajo,  Ort  719.
Okawango-Fluß  539.

Okombahe,  Ort  46,  719,
1178.
Olukonda,  Ort  276.

Omaruru-Bezirk  42,  261,

262,  719,  1195.
Omaruru,  Ort  46,  1176.
Omaruru-Rivier  720.
Ombombo,  Ort  617.
om!ka,  Wasserstelle  535.

Omuramba,  Fluß  530,  532.
Onguati,  Ort  12.  46,  719.

Onjati-Berge,  Die  51.
Osona,  Ort  46,  51,  262.
Osona-Fluß  215.

Otjehangwe,  Ort  214,  216.
Otavi  (Otawi),  Ort  46,  214,

1178.

Otavi-Bahn,  Die  957,  1050.

Gr.  Otavi-Mine  770.
Otjihawera,  Ort  46.

Otlikarema,  Ort  533,  534.
Otjimbingwe,  Ort  46,  1173.
Otjimbojo,  Ort  719,  720,  957.

Otjitambi,  Farm  262.

Otjituezu,  Straußenfarm  168.
Otjituo,  Ort  530,  531,  534.
Otiiwarongo,  Ort  46,  1178.

Otjiwero,  Ort  46
Otjosondu,  Ort  1178.
Otjosonjati,  Ort  46.

Outjo,  Ort  46.  971,  1178.
!  Outjo,  Bezirk  262.
Ovambo-Volksstamm  200,

454,  537.

Pomona-Gebiet,  Das  523,

524,  762.

Prinzenbucht,  Ort  46,  1176.

Ramanedrift,  Ort  46.

Rehoboth,  Ort  46,  215,  216,

306,  1172.
Rehoboth-Bezirk  262.

Rietfontein,  Ort  535,  537,

540.
Roberthafen  52,  863.
Rößing,  Ort  957.

Gr.  RNößingberg,  Der  957.
Rößingberg,  Der  957.

Kl.
Rüdiger-Vley,  Das  530.

Sandfeld,  Das  539,  540

Seeheim,  Ort  12,  46,  214,

865.
Seeis,  Ort  46,  214,  216.

Spitzkoppje,  Ort  719,  957.

Swakop,  Fluß  51,  215.

Swakopmund,  Stadt,  Zoll-81,

261,
306,  307,  410,  411,  541,
573,  582,  631,  670,  778,
956,  958,
989,  093,  1050,  1137,  1170,

amt  12,
214,  215,

13,  46  62,
228,  252,
809,  841,  354.

1112,  1193,  1206.
Swakopmund,  Bezirk  719.

 

 

I

Tsäruwe,  Wasserstelle  536.
Tses,  Ort  46,  216.
Tsoanadum,  Fluß  632.
Tsomtsaub.  Ort  719.
Tsumeb,  Ort  12,  46,  214,
1178.
Tsumeb-Mine  769,  770.
Tsumkui  (Tsumkwe),  Wasserstelle
  533,  534,  535,  536,
539.

Ukamas,  Ort  46.  352.
Usakos,  Ort  46,  215,  771,
1173.

Voigtland,  Farm  46.

Waldau,  Ort  46,  214,  215,
216.

Warmbad  Ort  46,  1175.

Warmbad,  Distrikt  232.

Waterberg,  Orl#46,  739,  1178.

Welwitsch,  Ort  957.

Wilhelmstal,  Ort  46.

Windhuk,  Stadt,  Zollamt  12,
13,  42,  46,  51,  61,.  81,
186,  196,  200.  201,  213,
214,  215,  216,  217,  252,
290,  306,  307,  327,  352,
398,  540,  541,  573,  650,
709,  712,  719,  739,  752,
771,  789,  790.  796,  809,
819,  933,  936,  956,  957,
993,  1038,  1050,  1135,
31  1171,  1185,  1193,
1194

Windhuk=  Bezirk  262.

Neuguinea  einschl.  Karo-=linen-,
  Marianen-,  Marshall-
  u.  palan-Inseln.

Alerishafen  545.

Angaur,  Insel,  Zollstelle  48,
49,  172,  328,  408,  453,
618,  1098,

April-  Fluß  1097,  1143.
Arawe,  Pflanzung  54.
Astrolabe-Bay,  Die  543,545.
Awar,  Pflanzung  546.

Bainingen,  Landschaft  547.
Beliao,  Insel  994.

Beliao,  Dorf  994,  905.
Bemari,  Dorf  865.
Berlinhasen  48,  670,  1155.
Bili-Bilt,  Dorf  994,  995.
Biômarck-Archipel  48.
Blanche-Bucht,  Die  6013.
Bogadjim,  Ort  501.
Bugia,  Ort  546.

Constantinhafen,  Ort  546.

Dampier,  Insel  994.

Eitape,  Zollstelle  13,  408,
453.  547,  670,  1008,  1155
1193.

Finschhafen  48.  547.

Fischer=  Inseln,  Die  545.
Fissoa,  Ort  545.

Frieda,  Nebenfluß  d.  Sepik
658,  1097.
        <pb n="18" />
        Friedrich-Wilhelmshafen,
Zollstelle  13,  48,  186,
408,  453,  501,  543,  545,
546,  547,  658.  671,  800.
865,  994,  995,  1098,  1143,
1182,.  1193.

Friedrich-Wilhelmshafen,
Bezirk  994.

Gardner-Inseln.  Die  545.
Gazelle-Halbinsel  543,  547.
Gilbert-Inseln  48,  551.
Gisik,  Dorf  994.

Gragät,  Dorf  994,  995.
Gragät,  Insel  994.

Hansabucht,  Die  546.

Herbertohöhe,  Ort  48,  547.

Hilu,  Dorf  994,  995.

Hunstein-Gebirge  546,  719,
1097,  1143.

Jabokh,  Dorf  994,  995.
zabob.  Insel  994.

Jaimas,  Dorf  994.

Jalui,  Insel,  Zollstelle  15,
48,  49,  172,  408,  453,
800,  1098

Jap,  Insel,  Zollstelle  48,  49,
172,  408,  411,  453,  551,
800,  827,  1098.

Jomba,  Ort  545.

Kaiserin-Augusta=  (Sepik-)
Fluß  545,  547,  658,  719,
1097,  1098,  1142.

Kaiser  -Wilhelmsland  48,
502,  514,  545,  1143,  1194.

Kararau,  Dorf  1143.

Karolinen-Inseln  48,  49,
1038.

Karu,  Ort  544.

Katendau,  Ort  545.

Käwieng,  Ort,  Zollstelle  13,
48,  408,  453,  501,  525,
544,  515,  618,  1098.

Abel,  Hauptm.  398.
Abramoweki,  Leutn.  1133.
Achenbach,  Polizeimstr.  765
Ackermann,  Vermessungstechniker
  330.
Adae,  Reg.  Nat  206,  433.
Adam,  Bureaugeh.  1186.
Adametz,  Oberleutn.  713.
Adameg,  Hauptm.  942.
Adams,  Arbeiterkommissar
75.
Adelmann,  Polizeimstr.  75.

 

 

Adler,  Vermessungotechniker

251,  943.
Adolf,  VMizefeldw.  75.
Adolf  Friedrich,  Herzog  z.

Mecklenburg,  Gouverneur

v.  Togo  590,  765,  858.
Aehle,  Bahnmstr.  1186.
Ahrens,  Werftverwaltungssekr.

  162,  482.

 

Altscher,

Kieta.  Ort,  Zollstelle  13,  48,
408,  453,  618,  1098.
Knome,  Dorf  1143.
Koipassin,  Ort  865.
Komuli,  Ort  618.
Kopar  2,  Dorf  545,  646.
König-Wilhelm-Kap  546.
Kusare,  Insel  48.
Kutterinsel,  Die  994.

Labur,  Ort  644.
Lae-Womba,  Volk  1193.
Lakuremao,  Ort  545.
Lassul-Bucht,  Die  547.
Lälet-Plateau  544.

Malakal,  Hafen  von  800.
Malu,  Dorf  546,  547,  658,
719,  1097,  1098.
Marianen-Inseln  48,  49,
826,  1038.
Markham,  Fluß  1193.
Maronn,  Insel  809.
Marschall-Inseln  48,  826,
1038.
Massawa-Pflanzung  501.
Medise,  Dorf  994.
Megiar,  Dorf  994.
Messi.  Landschaft  544.
Modilon,  Ort  545.
Morobe,  Zollstelle  13,  408,
453,  547,  1098.
Möwe-Hafen,  Der  546.
Muliama,  Ort  546.

Naguntabil,  Ort  865.

Namatanai,  Ort,  Zollstelle
13,  408,  453,  468,  544,
1098.

Nauru,  Insel,  Zollstelle  15,

48,  172.
1098.
Neu-Hannover,  Insel  1193.
Neumecklenburg,  Insel  543,

7  ½

408,  401,  453,

XVIII

 

Neupommern,  Insel  544,
546,  547

Nubia,  Pflanzung  546.
Palau-Inseln  48,  49,  826,
1038.

Palau,  Zollstelle  172,  408,
453,  1098.

Panakundu,  Ort  545.

Panutibun,  Dorf  9894,  995.

Peterhafen  501,  502,  545.

Ponape,  Insel,  Zollstelle  14,
48,  49.  408,  453,  800.
1098,  1183.

Potsdamhafen,  Ort  546.

Poulie-Fluß  546.
Putbut-Süägewerk  501.

 

Rabaul,  Stadt,  Zollstelle  5,
13,  35,  48,  72,  81,  202,
246,  328,  329,  399,  408,
411,  453,  501,  502,  543,
5“4,  5415,  546,  590,  671,
797,  800,  801,  809,  869.
937,  939,  994,  1081,  1098,
1181,  1186.

Rai-Kuste,  Die  994.

NRamu,  Fluß  1193.

Raniolo,  Ort  501.

Saipan-Insel,  Zollstelle  15,
16,  17,  49.  172.  408,  453.
800,  1098,  1186.

Sambun,  Dorf  719.

Sattelberg,  Der  547.

Seduk,  Ort  865.

Siar,  Insel  994.

Stephangvort  48,  502,  546.

Südostfluß  (Lagum),  Der
1143

Sudwestfluß  1143.
Teripaxr,  Pflanzung  545.

Tobera,  Ort  501.
Tomilhafen,  Der  827.

Namen-Verzeichnis.

Alerander,  Wegebauchtechnik.
75.  330.

Allmaras,  Baurat  330,  399.

Altermath,  Sanitätsserg.399,
943.

Altmann,  Gouvernementssekr.
  591,  900.

Altmann,  Zollaufs.  251,  714.

Polizeiwachtmstr.

652,  1041.

Amling,  San.  Utffg.  990.

Andersen,  Techniker  2.  Kl.  991.

Andreae,  Neg.  Baumstr.  714,

1134
Apelt,  Lagergehilfe  206.
Arlt,  kommiss.  Zollamtsassistent

  2.  Kl.  163,  652.
Arneth.  Oberltn.  293.
v.  Arnim,  Zollamtsassistent
2.  Kl.  161,  714,  991.
v.  Arnim,  Leutn.  804.
Arnold,  Polizeiwachtmstr.
206.

 

Arnold,Techniker  1.  Kl.  1135.

Abmis,  Dr.,  Bezirksamtmann
162,  713.

v.  d.  Au,  Lehrer  331.

Aumann,  Leutn.  651,  765.

Aumann,  Oberltn.  714.

Autenrieth,  Oberrichter  73.

B.

Bachmann,  Polizeiserg.  331.
Bachmann,  Leutn.  713,  804.
Backer,  Meßgehilfe  482,  765.
Backes,  Unteroffiz.  714.
Bachr,  Stationsassistent  44.
Baier,  Sergeant  858.
Balschuß,  Geh.  Sekretariatsassistent
  480.
Baltrusch,  Geh.  Kanzleisekret.
480.
Baltzer,  Geh.Oberbaurat  330.
Bandeck,  Polizeiserg.  652.
Barche,  Finanzdirekt.  75,  330.

 

Truk-Insel,  Zollstelle  14,  48,
49.  408,  453,  1098.

Ugalla,  Ort  865.
Zuckerhut,  Bergkuppe  7
114.

Samoa.

Aleivata,  Ort  49.

Alisa,  Pflanzung  664,

Apia,  Stadt  13,  49,
204,  246,  249,  307,  311,
432.  477,  478,  479.  494.u
526,  810,  865,  940,  1143,
1184.

Apolima,  Insel  52,  204,  253,
336,  605,  866.

Fagamalo,  Ort  49.

Malua,  Ort  49.

Manono,  Insel52,  204,  253,
336,  605,  866.

Matautu,  Ort,  1185.

Mulifanua,  Ort  49.

Palauli,  Ort  49.

665.
203,

Salailua,  Ort  49.

Salelavalu,  Ort  49.

Sawaii,  Insel  49,  52,  253,
336,  452,  605,  866,  1185.

Talimatgo,  Pfluazung  664,
6605.

Tapatapao,  Pflanzung  664,
665.

Bartels,

Upolu,  Insel  49,  52,  204,
253,  336,  478,  605,  866.

Niautschon.
Tsingtau,  Ort  551.

Barnekow,  Lokomotivführer
652,  991.

Bartel,  Kanzleigehilfe  591.

Bartel,  Katasterzeichner  1040.

Bartel,  Zollaufseher  1041.

Dr.,  Oberarzt  43.

Vartels,  Feuerwerker  943.

Barth.  Sergeant  482.
Barthel,  Sanitätsunteroff.  7.
Barthel,  Vermessungetechnik.
399,  804.
Barthels,  Stabsarzt  43.
Bartling,  Dipl.  Ing.  1186.
Bartsch,  Sekretär  399.
Bartsch,  Hauptm.  913.
Batzner,  Reg.  Baumstr.  1132.
Baudeck,  Polizeiserg.  1134.
Baudevin,  Reg.  Arzt  4633.
Bauer,  San.  Serg.  481,  1095.
Bauer,  Kanzleigeh.  205,  481.
Bauer,  San.  Gehilfe  251,482.
Bauer,  Geh.êxp.  Sekretär  764.
Baumann,  Feldwebel  205.
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        Baumgart,  Rektor  482.
Baur,  Unteroffiz.  7.
Bahr,  Waffenmeister  8,  482.
Base,  Feldwebel  8,  858.
Bech,  Hauptm.  399,  942.
Beck.  Steuermann  481.
Beck,  Geh.  exp.  Sekretär  764.
Beck.  Zahlmstr.-Aspirant  803.
Beck,  Unterzahlmstr.  804.
Becke,  Landmesser  76.
Becker,  Hauptm.  161.
Becker,  Polizeiserg.  399,  804.
Behmer,  Sekretär  161,  481.
Behrmann,  Dr.,  Geograph  76.
Beirer,  Leuchtfeuerwärter
482.  1096.
Belau.  Santätsunteroff.990.
Bender,  Major  205,  527.

BVenicken,  Materialienverwalt.
I

714,  1134.

Benkert,  Sanitätsserg.  294.

 

Bock  v.  Wülfingen,  Oberltn.
161,  480,  651,  858.

Bock  v.  Wülfingen,  Hauptm.
527

Bock  v.  Wülfingen,  Leutn.
713,  765.

Boeck,  Feldwebel  858.

Boehler,  Reg.  Lehrer  1134.

Boesser,  Oberltn.  942.

Bohr,  Garteninspektor  941.

Boll,  Polizeiserg.  1135.
Bomke,  Assessor  399,  591.
Bopp,  Sekretär  714,  1095.
Borbe,  Kapitän  482,  1134.
Vorcher,  Ziegelmstr.  206,

Sn.  Oberltn.  942.

Born,  Dr.,  Reg.-Arzt  1186.

v.  Benniasen,  Gouverneur

a.  O.  432.
Rentz,  Finanzassistent  1134.
Benhin,  Polizeiserq.  482,  943.
Benz,  Sergeant  7.
Berg,  L#r.,  Oberstabsarzt  75.
Bergau,  Wegebauer  482,1095.
Berger,  Forster  162.
Berger,  Forstausseher  330.
v.  Berger,  Nter  u.  Edler
Herr,  Oberlin.  591,  942.
Berghausen,  kommiss.  Bezirksamtmann
  527.
Berghoefer,  kommiss.  Sekretär

H.

Bergmann,  Leutn.  803,  858.

Berlin,  Oberltn.  205,  482.

Berndt,  Vorstand  d.  Hasenamts
  991.

Berndi,.  Sekretär  991.

Bernoth,.  Katasterzeichner  858.

Bernothy,  Kanzleigeh.  1186.

Bertram,  Polizeiserg.  206.

Berudt,  Sekretär  482.

Besser,  Landw.  Assistent  1.  Kl.
161,  481.

Bethe.  Majox  652,  1039.

Bethusy-Huc,  Graf,  Regierungsrat
  991.

Beutler,  Dr.,  Oberarzt  803.

Beyer,  Sanilätsunteroff.  44.

Beyer,  Techiker  75,  482.

Beyer,  Wegebautechniker  804.

Beyer,  Bezirksamtm.  1041.

Bickel,  Rechn.  Ral  482,  1096,
1185.

Bickel,  Finanzaspirant  804.

Biedermann,  Vizeseldw.  433.

Bilewski,  Polizeiwachtmstr.
331.

Billmeier,  Volizeiserg.  765.

Billmerer,  Polizeiserg.  75.

Bitthau,  Forstassistent  1.  Kl.
1186.

Bitzinger,  Feldwebel  528,858.

Bißinger,  Unteroffizier  943.

Blank,  Hofrat  73.

Bleich,  Sekretär  714,  1134.

Blumhagen,  Dr,  Regierungsrat

  206.
Bock,  Zahlmeister  44.

Bock,  Polizeiserg.  652,  1096.
Bock,  Techniker  2.  Kl.  991.

Bothe,  Dr.,  Intendanturrat  7.

Bothe,  landwirtschaftl.  Sachverständiger
  652.

Böhler,  Lehrer  433,  1040.

XIX

 

Böhme,  O.,  Vorarbeiter  204.

Böhmer,
44,  398,  1041.

Böker,  Sanitätsvizefeldw.  44.

Bötefür,  Zollamtsvorsteh.75.

Bötefür.  Zolldirektor  330.

Böttlin,  Hauptm.  205.

Brahm,  San.  Uiffz.  990.

Bezirksamtmann

Brandenburg,  Förster  8,481.
Brandt,  Vizefeldwebel  764.

Brandt,  Regierungslehr.  943.
Brauer,  Polizeimstr.  1040.
Braul,  kommiss.  Sekretär  943.
Braun,  Zollsekretär  592.
Braun,  Dr.,  Botaniker  714,
1040.
Braun,  Sekretär  1095.
Braun,  Unteroffizier  1186.
Braunert,  Dr.,  Regierungsarzt
  76,  482.
Braunschweig,  Oblt.  480,714.
Brekenfeld,  Leutnant  652.
Brenner,  Wegebauausfseher,
483,  592,  1135.
Brentano-Bernarda,  Hauptmann
  294,  .
Brentzel,  Hauptmann  591.
Brettschneider,  Techn.  1.  Kl.  8.
Breutzmann,  Sergeant  1095.
v.  Briesen,  Leutnant  1040.
Brill,  Dr.,  kommiss.  Bezirksamtmann
  293.
Brock,  Lt.  713,  714,  803.
Broele,  Assistent  2.  Kl.  804,

Va020.,  Unteroffizier  399.

Bromback,  landwirtsch.  Gehilfe
  433.

Brosch,  kommiss.  Sekretär
205

Brose,  Polizeisergeant  1041.
Bröhl,  Polizeimeister  1095.
Brönnle,  Obergärtner  591,
991.
Brucker,  Landwirt  75,  482.
Bruhn,  Polizeisergeant  331.
Bruhns,  Oberrichter  251.
Brückner,  ehem.  Gouverneur
v.  Togo  162,  590,  713.
Brückner,  Sekretär  1186.
Brühl,  Werkmeister  714.
Brümmer,

-

 

Waffenmstr.  75.

Brünn,  Stabsarzt  44.
Bucher,  Regierungsakzessist
991.

Buchmann,  Sekretär  331.
Buchner,  Abt.  Ingen.  1134.
Buchow,  Forstaufseher  1134.

Bujewski,  Geh.  Kanzlei-=sekretär
  73.

Bunge,  Polizeiwachtmeister
206

Bursig,  Polizeisergeant  482.

Bursig,  Polizeisergeant  943.

Busching,  Polizeiserg.  331.

Buß,  Vermessungstechniker
206

Busse,  Leutnant  804.
Busse,  Leutnant  942.
Busse,  Geh.  Reg.-Rat  802.
Butterweck,  Polizeimstr.  433.
Buttkereit,  Polizeiserg.  206,
1186.
Bücher,  Dr.,  Referent  1095.
Bücherl,  Sanitätosergeant  7.
Bürgers,  Dr.,  Arzt  76.
Büttenklepper,  Waffenrevisor
7,  433,  990.

C.

Caebel,  Sekretär  8.
Camplair,  Techn.  Gehilfe  399.
Canzler,  Landmesser  206.
Carstaedt,  Hofrat  73.

Casper,  Polizeisergeant  331.

Cassel,  Kupferschmied  482.
v.  Chappius,  Leutnant  433.
Charisius,  Major  293.
Christiansen,  Sekr.  482,  1041.
Clausen,  Bohrmeister  943.
Cleve,  Leumant  803,  858.
Cohrs,  Rechn.-Nat  714,  1010.
Colin,  Dr,  Oberarzt  7.
Conrad,  Poliseiserg.482,  943.
Conrad,  Zollausseher  943.
Conze,  Dr.  591.

Cruse,  Bezirksamtssekr.  160.
Cruse,  Hauptmann  591.
Cummerow,  Sergeant  1134.

D.

Dahlgrün,  Finandirelt.  591.
Daletzki,  kommiss.  Sekretär
399.

Dallach,  Polizeimeister  765.

Dambacher,  Feldwebel  765.

Damköhler,  Förster  251.

Dankert,  Forstassistent  1.  Kl.
714

Dannert,  Katasterzeichner  991.

David,  Leutnant  161.

Dehn,  Polizeimstr.  163,  399.

Deichselbohrer,  Magazinaufseher
  44.

Deinlein,  Sergeant  7.

Derbsch,

Denner,  Oberleutnant  765.

Dickmann,  Oberlt.  44,  1040.

Dietrich,  Sekretär  1041.

Dinkelacker,  kommiss.
zirköamtmann  432.

Dobinsky,  Unterzahlmeister
330.

Polizeimstr.  1186.

Be-  ·
Dittrich,  Zollassist.  482,  714.

v.  Doering,  Geh.  Regierungsrat
  8,  162,  990.
Doering,  Oberltn.  74,  942.
Dohm,  Polizeiserg.  1135.
Domnick,  Reg  Baumstr.  1186.
Domschat,  Unteroffizier  1040.
Donger,  Geh.  exp.  Sekretär

Dorbritz,  Regierungsrat  160.
Dormeyer,  Sanitätsdizefeldwebel

  1040.

Dorn,  Wegebautechniker  75,

330.

Döhler,  Polizeisergeant  331.
Draheim,  Sanitätsvizeseldwebel

  206,  868.

Dreßel,  Sanitätsserg.  765.
Dressel,  Waffenmeister  7,

399,.  943.

Duisburg,  Oberlt.  527.
Dulk,  Landmesser  482.
Durst,  Sergeant  294.
Duzus,  Regierungslehr.  943.
Dühring,  Oberleutnant  74.
Düms,  Leutnant  713,  804.

Ebel,  Hofrat  73.
Ebel,  Gefangenaufseher  482.
Eberhardt,  Landwirtschaftsgehilfe
  251,  592.
Ebermaier,  Geh.  Oberregierungsrat
  160.
Ebermaier,  Gouverneur  v.
Kamerun  251,  330,  991,
1040.
Ebert,  Leutnant  943.
Ebner,  kommiss.  Sekretär  481.
Eckard,  Dr,  Oberarzt  942.
Eckelt,  Steuerm.  75,  402,  714.
Eckert,  Stabsarzt  858.
Eckert,  Sekretär  1186.
Eckhardt,  Sanitätssergeant
5½8,  1040.

Edelsbacher,  kommiss.  Assistent
  2.  Kl.  205,  1040.
Effmert,  Zollamtsassistent

2.  Kl.  804
Eggebrecht,  kommiss.  Bezirksamtmann
  1040.
Eagers,  Amtsrichter  943.
Eggert,  Sergeant  433.
Eagert,  Assistent  2.  Kl.  591.

Cggert,  Polizeiwachtmeister
1095.

v.  Egidy,  Gerichtsassistent
44,  483.

Eichinger,  Dr.,  Missensch.
Beamter  1095.

Eister,  Dr.,  Regierungsbaumeister

  528.
v.  Einsiedel,  Hauptm.  591.
Eitel,  Eisenbahnkommissar
433,  941.
Elste,  Geh.  erped.  Sekr.  764.
Eltester,  Assessor  399,  1134.
Enders,  Zollassist.  399,  8044.
Engel,  Waffenmeister  7.
Engel,  Techniker  206.
Engel,  Dr.,  Intendanturrat
D.  1039.
Engeland,  Dr.,
330,  501,  714.

Stabsarzt
        <pb n="20" />
        Engelhardt,  Dr.,  Regierungsarzt
  1040.
Engerer,  Bureaugehilfe  8.
Engert,  Landmesser  399.
Eppie=  „Polizeiwachtmstr.  765,
134

Erdmann,  Landmesser  205,
481.

Erdmann,  Leutnant  804.
Erler,  San.  Vizeseldw.  1186.
Erlewein,  Polizeiwachtmstr.,
858,  1186.
Ernst,  Unteroffizier  714.
Ernstberger,  Wassenmstr.  7.
Eschberger,  Polizeiwachtmeister.
  1040.
Ettengruber,  Polizeisergeant
592,  991.
Ewert,  Polizeiserg.  592,  991.
Exner,  Dr.,  Stabsarzt  942.
Exner,  Dr.,  Ob.  St.  Arzt  1185.
Exner,  Feldwehel  1095
Eymael,  Hptm.  205,  251.

9.

Faas,  Polizeiwachtmstr.  399.

Fabricius,  Hauptmann  161,
942,  943.

Fackel,  Aufseher  1186.

Falkenstein,  Sekretär  482,.
1134.

Falkner,  Materialienverwalt.
528.

Faulenbach,  Sanitätsgehilfe
75.

Federowski,  Feldwebel  399.

Fehn,  Leutnant  205,  251.

Feinäugle,  Polizeimeister
1186.

Feija,  Wassenmeister  75.

Feldmann,  Techn.  2.  Kl.  161.

Feldmann,  Assistent  2.  Kl.
205,  481.

Feidmann,  Dr.,  Stabsarzt
804.—

Fell,  Kurt,  Lt.  1094,  1186.

Fellmann,  Sekretär  399,  433.

Ferse,  Bezirksamtssekr.  592.

Ferse,  Eingeborenen-Kommissar
  991.

Fiederling,  Oberfeuerw.  330.

Fillauer,  Oberzahlmeister
44,  399.

Filser,  Landwirtschaftsgehilfe
528

Finke,  Bauingen.  592,  1096.

Fischer,  Hauptmann  73.

Fischer,  Unteroffizier  251.

Fischer,  kommiss.  Sekr.  331.

Fischer,  landwirtsch.  Gehilfe
433,  804

Fischer,  Baurat  480.
Fischer,  Dr.,  Oberarzt  651.
Fischer,  Stationsgehilfe  652.
Fischer,  Oberlenutnant  942.

Fischer,  Dr.,  Stabsarzt  1039.

Fleischhauer,  Dr.,  Gerichtsassessor
  44.
Fleischmann,  Geh.  exped.

Sekretär  764.
Flohr,  Polizeimstr.  399,  1040.
Flöter,  Vermessungstechn.  8.
Foerstl,  Polizeimstr.  765.

 

 

Fonck,  Hauptm.  713.
Forchwan,  Techn.  161,  481.
orstreuter,  Dr.,  landwirtsch.
Sachverständiger  433.
Frahm,  Polizeiserg.  399,  804.
Faa,  Maurer  75.
Frank,  Wegebauer  330.
Frank,  Bezirksleiter  1095.
Frank,  Sekretär  1134.
Franz,  Sergeant  7.
Franz,  Dr.,  Assessor  943.
Franz,  Intendanturrat  1039,
1040.
Frauböse,  Zollaufseher  331.
Fräulin,  Gerichtsassessor  399.
Urei,.  Brunnenbauer  943,
041.
elibel.  Polizeisergeant  75.
Freitag,  Sanitätsserg.  7,  399.
Frensel,  Sanitätsserg.  433.
Freund,  Zollassistent  75,
482

Frey,  Techniker  1.  Kl.  205,
714,  991.
Frey,  Dr.,  Lehramtspraktikant
  482.
Freyer.  Stabsarzt  f#  7,  75.
Freytag,  Oberleutnant  942.
Frick,  Sanitätsfeldwebel  804.
Friebe,  Feldwebel  528.
Friedemann,  Sekr.  8,  330.
Friedrich,  Polizeiserg.  331.
Friedrich,  Intendanturassessor
  1039.
Frien,  Landwirt  251.
Frien,  Assistent  1.  Kl.  1134.
Friese,  Sanitätsunteroff.765.
Fritsch,  Zahlmeister  161.
Frit,  Assistent  8,  527.
Fritz,  Sekretär  991.
Froelich,  Lolse  44.
Fromm,  Hauptmann  74.
Frommhold,  Gärtner  251,
482.
Fuchs,  Oberveterinär  44.433.
Fuchs,  Oberfeuerwerker  765.
Fuhrberg,  Waffenrevisor  163.
Full,  Regierungsrat  73.
Führ,  Zollamtassistent  2.  Kl.
1095.

G.

Gaertig,  Kangleigehilfe  1010.

Gastager,  Technik.  592,  1095.

Gebauer,  Materialienverwalter
  714,  1095.
Gebhard,  Dr.,  Gerichtsassessor

  75,  482.
Gebhardt,  Sanitätsfeldw.  8.
Geh,  Unterzahlmeister  652.
Gehrmann,  Dr.,  landwirtsch.

Sachverständiger  76.
Gehrts,  Sekret.  8,  433,  714.
Geisler,  Oberleutnant  204.
Geisler,  Polizeiwachtm.  206.
Geieler,  Staboarzt  1039.
Geisler,  Werkmeister  1040.
v.  Geldern-Crispendorf,  Leutnant

  990,  991.
Gelhausen,  Bureaugeh.  251.
Gelinsky,

meister  161.

Gentz,  Polizeiserg.  1135.
George,  Polizeimeister  528.

Regierungobau- 



 

XXK  —

Georgi,  Techn.  1.  Kl.  8,  481.

Gerster,  Finanzpraktik.  943.

Geschwindt,  Verwaltungeaktuar
  652.

Gethmann,  Bureaugeh.  1095.

Giebels,  Katasterzeichner  44,
399.

Gilsoul,  Rechnungsrevigs  399.

Gimbel,  Kalkulaturvorstand
714.

Gimmy,  kommiss.  Sekr.  1040.

Girnus,  Sanitätsgeh.  1186.

Girschner,  Med.  Rat,  Reg.
Arzt  1186.

Glanz,  Dr.,  Regierungsarzt
433.

v.  Glasenapp,  Generalmajor
6,  7,  161.

Glatzel,  Feldwebel  433,  1133.

Gleim,  Dr.,  Direktor  im
Reichs-Kolonialamt  160,
432,  526,  651.

Glock,  Zollsekretär  714,  1186.

Glogau,  Unterzahlmeister
1

1186.
Glück,  Sekretär  1134.
Gmelin,  Dr.,  Professor  482.
Gnügge,  Oberleutnant  44,
74,  942.
Godtknecht,
399,  591.
Goergens,  Bezirksamtmann
1096.
Goldacker,
163,.  652.
Gorisch,  kommiss.  Bausekretär
943

Stationsleiter

Polizeisergeant

Guntcchan.  Dr.,  Oberveterinär
  1039.
Govisch,  Bausekretär  714.
Göhring,  Polizeiwachtmeister
75,  482.
Görgens,  Bezirksamtm.  482.
Göring,  Oberleumant  293.
Götte,  Assistent  2.  Kl.  206.
Götze,  Lehrer  943.
Graetzer,  Feldwebel  330.
Graf,  Stabearzt  7,  942.
Grafe,  Techn.  1.  Kl.  205,  481.
Grages,  Baurat  330.
Gramatte,  Polizeimeister  8.
Grautoff,  Major  74.
Gravenkamp,  Sanitüätssergeant
  294.
v.  Grawert,  G.,  Hauptmann
161,  804,  1039.
Gräfe,  Werkmeister  591,  1134.
Gräss,  Oberleutnant  8.
Greiner,  Oberarzt  205,  399,
480.
Greven,  Gartentechniker  #
75,  205.
Grieshaber,  Maler  943,  1134.
Grimmer,  Schreiber  482.
Groha,  Kanzlist  8,  399
Groha,
a.  D.  74.
Gronde,  Sekretär  1186.
Gropp,  Stationsassistent  399.

GEGropp,  Gärtner  482.

Grosch,  Oberleutnant  651.

Groß-  Bureauassistent  2.  Kl.
5,  804.

Grohmann,  Ass.  1186.

Sanitätofeldwebel

 

Grotke,  Unterzahlmeister  8,
433.
Grothusen,  Dr.,
251,  591.
Gruhl,  Polizeiserg.  75,  482.
Gruner,  Dr.,  Regierungsrat
911.
Grübel,  Intendantursekretär
858,  1185.
Grumbach,  Sekretär  1186.
Grzywasz,  Unteroffizier  765.
Gude,  Zollaufseher  206.
Gudowius,  komm.  Bez.
Amtm.  1186.
Guggemoos,  Landmesser  991.
Gunzert,  Bez.  Amtm.  1186.
Gutbier,  Leutnant  205,  251.
Gühlholtz,  Sekr.  251,  714.
Gühne,  Dr.,  Stabsarzt  942.
Günther,  Militärgerichtsassistent
  251.
Günther,  Landmesser  591,
1040.

Stabsarzt

O.

Haack,  Kanzlist  8.
Haack,  Zollamtsassistent  162.
Haas,  Lehrer  399,  591.
Haase,  Sanuätsunteroff.  330.
Haase,  Sergeant  765,  1095.
Haase,  Sanitätssergeant  858.
Haasenritter,  Steuerm.  858.
Habedank,  Bureaugeh.  206.
Habich,  Direktor  330.
Hack,  Polzeisergeant  75,482.
v.  Hadeln,  Frhr.,  Leutnant
1134.
Hadler,  Assistent  2.  Kl.  8,  399.
Haedicke,  Hauptm.  713,  765,
Haering,  Hauptmann  804.
Haeuseler,  Landwirt  1040.
Hagemann,  Polizeiwachtmstr.
714,  1095.
v.  Hagen,  Oberltn.  294  399.
Hahl,  Dr.,  Gouv.  1132.
Hahn,  Seiretär  251,  482.
Hahn,  Sergeant  294.  858.
Hahn,  Unterosßier  399.
Hahner,  Feldwebel  44.
Haken,  Techniker  858,  1095.
Halbritter,  Unteroffizier  7.
v.  Hammerstein  =  Gesmold,
Frhr.,  Oberltn.  398,  714.
Hancke,  Stabsveterinär  74,
528.
Hannemann,  Dr.,
1039.
Hansen,  Geh.  Regierungsrat

Stabsarzt

v.  #nstein,  Leumm.  1040.  1095.

Harbers,  Leutn.  714,  803.

Hardes,  Intendantursekr.714,
1094.

Harsst,  Polizeimstr.  1040.

Harnoß,  Kanzleigehilfe  858,
1186

Hartia.  Stationsbeamter  592,
1095.—

Hartmann,  Polizeiserg.  44.

Hartmann,  Bausekretär  714.

Hartmann,  kommiss.  Bausekr.

943.
Harttmann,  Leutn.  74,  1040.
Harttmann,  Oberleutn.  1095.
        <pb n="21" />
        Hartung.  Unterzahlmstr.  74,
433.  482.

Hassenstein,  Regierungsbaumstr.
  528.

Haubold,  Vermessungslechnik.
330

Hauffe,  Bureauassistent  2.  Kl.
804

Haugg,  Sergeant  7.
Hauag,  Gärtner  205,  481.
Haupt,  Dr.,  Oberarzt  43,  205.
Haupt,  Dr.,  Stabsarzt  433.
Oausch.  Dr.,  Regier.  Arzt  528.
Hausknecht,  Unterzahlmstr.
251.  .
Haußmann,  Unteroffizier  206.
Hautmann,  Polizeimsir.  482,
1134.
Havemann,  Polizeiserg.  1041.
v.  Harthausen,  Frhr.,  Leutn.
1039,  1095.

v.  Haxthausen,  Frhr.,  Oberlt.
1133

Händler,  Vermessungstechn.
2.  Kl.  804,  1134.
Härlen,  Unteroffizier  714.

Höässelbarth,  Sanitätsgehilfe

 

75,  482.  "
Hauser,  Distriktskommissar
1040.

Hebell,  Polizeiwachtmstr.  858,
1134

Hecht,  Sanitätssergeant  294.

Hecker,  Zollhilfsbeamter  714.

Hecker,  Zollamtsassistent  2.Kl.
991.

Heidingsfeld,  Techniker  2.  Kl.
1095.

v.  Heigelin,  Oberleutn.  44,
591,  713.

v.  Heigelin,  Hauptm.  942.

Heimerdinger,  Leutn.  990,
991.

Heinecker,  Polizeiserg.  765,
1096.

Heinemann,
1095.

Heinerici,  kommiss.  Sekretär
204

Heinke,  Dr.,  Geh.  Oberregierungsrat
  73.

Heinz.  Bureaugehilfe  1134.

Heist,  Polizeimeister  528.

Heitner,  Hauptzollamtsvorsteher
  804.

Held,  Feldwebel  858.

v.  der  Hellen,  Dr.,  Reg.-Arzt

1134.
Hellwig,  Hafenmstr.  204.
Hellwig,  Polizeisergeant  765,
1096.
s  Polizeimstr.  251,
482
-  Zollausseher  765,
Selnt,  kommiss.  Förster  481.
Henkel,  Geh.  exp.  Sekr.  1185.
Hennemann,  Zollhilfsbeamt.
0

Henner,  Leutn.  713,  804.

Hennigs,  Polizeisergeant  399.
Henkel,  Zollamtsassistent2.  Kl.
652

v.  Hepke,  Leutn.  803,  858.

Polizeimeister  .

Herbst,  Sanilätssergeant  7.

Herlyn,  Lehrer  482,  943.

Hermann,  Lehrer  8.

Hermann,  Polizeisergeant  75.

Hermans,  Regierungsrat  8,
73,  592,  804.

Herrmann,  Regierungsrat
205,  481.

Herrmann,  Vollziehungsbeamter
  206.

Herrmann,  Polizeiserg.  482.

Herrmann,  Feldwebel  714.

Herrmann,  Zollaufseher  765.

Herzog,  Feldwebel  a.  D.  74.

Heselmann,  Maschinist  2.  Kl.
652

Heß,  Sekretär  205.
peß.  Bureauvorstand  399,
1040.

Hettich,  San.  Sergt.  1186.
Heublein,  Polizeimstr.  804,
1186.

Heuer,  Polizeiwachtmeister  8.

Heuer,  Polizeiserg.  482,  943.

Heukamp,  Unteroffizier  714.

Heusing,  Bohrmstr.  991.

v.  Heydebreck,  Major  1133.

v.  Heyden-Linden,  Leutn.  527,
652.

Heyer,  Sanitätssergeant  251.

Heyer,  Gouvernemensssekr.
482.  943.

Heym,  Assessor  162,  399.

Hildenbrandt,  Polizeimstr.
858,  1186.

Hille.  Gerichtsassessor  1134.

Hilzebecher,  Sekretär  651.

Himrich,  Velerinärgehilfe  75,
652.

Hinnerichs,  Tierarztgehilfe
804.

Hinsch,  Major  480.

Hintze,  Dr.,  Stabsarzt  74,857.

Hintze,  Werkmstr.  399.

Hintze,  Geh.exp.  Sekretär  764.

Hinz,  kommiss.  Bezuksrichter
8.  482

Hinze,  Polizeimeister  943.
v.  Hirschberg,  Frhr.,  Oblt.75.
v.  Hirschfeld,  Hptm.  1134.
Hirschmuller,  Polizeiwachtmeister
  652,  1041.

Hirt,  Waffenmeister  75.

Hissen,  Techniker  804.
Hoek,  Bureaugeh.  1186.
Hoelscher,  Hauptm.  43.
Hoff,  Unterzahlmstr.  592.
Hoff,  Sanitätsvizeseldw.804.
Hoffbauer,  Bureauassist.  652,
1134.
Hoffmann,  Kesselschmied  8.
Hoffmann,  Arnim,  Bauamtsassessor
  a.  D.  1  162.
Hoffmann,  Regierungsbaumeister
  330.
Hoffmann,  kommiss.  Assistent
2.  Kl.  591.
Hoffmann,  Polizeimstr.  592,

*i*“  Geh.  exp.  Sekr.
185.
Ocllnaeiher,  Polizeiserg.  804.

Hofmann,  Feldw.  433,  1095.
Hofmann,  Vizefeld  webel  527.

XXI

Hofmann,  Veterinärgeh.  652.

Hofmann,  Assistent  2.  Kl.  991.

Hofmann,  Dr.,  Rechtsanwalt
1095.

Hofsmann,  Stalionsleiter
3.  Kl.  1135.

Hollaender,  Hauptm.  591.

Holz.  Streckenaufseher  1095.

Holzapfel,  Sanitätsvizefeldw.
294,  943.

Hony,  Dr.,  Reg.-Arzt  943.

Hopf,  Geh.  Sekretariatsassistent
  330.

Hoppe,  Unteroffizier  294.

Hoppe,  Oberveterinär  398.

Hoppe,  Sekretär  482.

Hoppe,  Sanitätssergeant  528,
990

Horn,  Oberleutnant  481.

Horn,  Polizeiserg.  482,  943.

Hornke,  Polizeimstr.  330.

Horschig,  Polizeiwachtmstr.
331.

Högner,  Sergeant  433,  943.
Höning,  Polizeisergeant  765.
Höntsch,  Sekretär  161,  591.
Hôpfner,  Regierungobaumstr.
399,  482.
Höring,  Dr.,  Oberarzt  480.
Hörth,  Sekretär  75,  482,  714.
Huber,  Dr.,  Regierungstierarzt
  1040.
Hubert,  Polizeimstr.  1186.
Huhn,  Zimmermann  943.
Huhn,  Sekretär  1134.
Hupel,  Polizeiwachtm.  1135.
Huster,  Sergeant  482.
Hübener,  Polizeisergeant  765.
Hübner,  landw.  Gehilfe  162,
251.
Hülsmann,  Kanzlistin  1135.
Hünersdorf,  Kriegsgerichtsrat
  74.
Hürter,  Polizeiwachtmeister

Hulick.  Polizeimstr.  991.

Hüseler,  Kanzleigehilfe  1040.
Hüttig,  Unterzahlmstr.  651.
Hüttig,  kommiss.  Zahlm.  1094

J.

Iden,  Steuermann  1095.

Ihle,  Vizefeldwebel  7.
Immel,.  Tierarzt  75.
Inzek,  Polizeisergeant  399.
Joberner,  Oberintendantursekretär
  1095.
Isenbart,  Geh.
rungsrat  480.
Isenbeck  komm.  Sekr.  8,  399.
Jacob,  Polizeisergeant  399.
Jacobi,  Zollamtsass.  480.
Jacobi,  Zollamtsassist.  I.  Kl.
a.  D.  990.

Oberregiev.

  Jacobs,  Dr.,  Wirklich.  Legationsrat

  6.

Jaeger,  Dr.,  Stabsarzt  294.
Jahn,  Förster  591.

Jakob,  Polizeisergeant  44.

Janßen,  Steuermann  251.

Janssen,  Steuermann  482.

Jedding,  Gouv.  Sekr.  1095.
Jednat,  Unteroffizier  1095.

 

 

Jeep,  Förster,  591,  991.
Jegle.  Sergeant  714.
Jeschke,  Unteroffizier  991.
Jeske,  Polizeiserg.  482,  943.
Jochum,  Stationsassist.  399.
Jochum,  Polizeimeister  1040.
Johannes,  Major  b.  St.  942.
Johannesson,  Meßgehilfe  44.
John,  Feuerwerks-Oberltn.
591.
Jolley,  R.,  Kaufmann  399.
Jost,  Unteroffizier  714.
Josurweit,  Förster  1134.
Jörns,  Polizeiserg.482,  1041.
Jung,  Sekretär  804.
Jung,  Lehrer  1095.
Junge,  Polizeimstr.  804,  1095.
Jungmeier,  Polizeimstr.  765,
1186.

Jungschull  v.  Roebern,
Oberlt.  1135.

Junker,  Finanzdirektor  1041.

Just,  Oberveterinär  331.

Juzek,  Polizeisergeant  1041.

Jünke,  Zollassist.  2.  Kl.  765.

Jütersonke,  Serg.  713,  1040.

Kaczmarek,  Polizeiserg.  804.
Kaempfe,  Dr.,  Regierungsassessor
  591  1134.
Kahle,  Stabsarzt  481.
Kahlsdorf,  Techn.  2.  Kl  991.
Kaiser,  Regierungsassessor
162,  330
Kajewski,
652,  991.
Kallweit,  Polizeimeister  652.
Kalweit,  Stabsarzt  205.
Kammerer,  Vorwerksleit.  251.
Kandt,  Dr.,  Resid.  205,  1040.
Karioth,  Intendantursekretär
44,  331.
Karlowa,  Leutnant  1095.
Karow,  kommiss.  Sekr.  399.
Kasch,  Lehrer  399.
nier  Polizeiserg.  399,

Kaien,  Sergeant  591,  1040.
Katterbe,  Polizeisergeant  652.
Kaufholdt,  Polizeiserg.  482.
Kaufmann,  Serg.  1186.
Kauß,  Sekretär  804.
Kausch,  Bezirköamtmann  858.
Kayser,  Landmesser  714,1186.
Kähler,  Polizeisergeant  206.
Kegebein,  Polizeiserg.  804.
Keil,  Oberleutnant  73.
Keitel,  San.  Vizefeldw.  1186.
Kelber,  Polizeiwachtmeister
652,  1041.
Keller,  Lehrer  206.
Keller,  Zollaufseher  399,  804.
Keller,  Dr.,  Stabsarzt  483.
Keller,  Stenograph  483.
Kepler,  Hauptmann  857,  941.
Keplin,  Schirrmeister  991.
Kerler,  Sekr.  1186.
Keßler,  Polizeiwachtmeister
714,  991.
Keßler,  Sekretär  1040.
Kessal,  kommiss.  Sekr.  1040.
Keudel,  Bezirksamtm.  858.

Lokomotivführer
        <pb n="22" />
        Kielich,  Sekretär  714,  1040.

Kienke,  Sekr.  1186.

Kirch,  Geh.  Sekretariatsass.
480.

Kirchheim,  Assistenzarzt  44.

Kirchheim,  Dr.,  Oberarzt  330,
713,  765.

Kicchhof,  Bezirksamtm.  482,

ou.  Intendantursekr.

aren  Polizeisergeant  652,

giucwt  Vrreroeterinr  205,  714

Klabecki,  Tierarzt  399.

Klawitter,  Sanitätssergeant
1133.

Kläge,  Vizefeldwebel  858.

Klebow,  Polizeisergeant  75.

Kleböhmer,  Techniker  528,
1134.

Kleck,  Heilgehilfe  75.

Kleemann,  Leutn.  713,  765.

Klein,  Hafenmeister  75.

Kleinert,  Sanitätsunteroffiz.
162,  592.

Kleinschmidt,  Polizeiwachtm.
73.

Kleinschmiot,  Kanzleigehilfe
858,  1095.

Klein-=  „Schonnefeld,  Lehrer
251,  6591.

Klemmt,  Bauaufseher  528,
1134.

Klepka,  Polizeisergeant  206.
v.  Klewitz,  Oberleutnant  74.
Kliemke,  Dr.  jar.  Direkt.  330.
Klimowitz,  Landwirtschaftsassistent
  804,  1186.
Klocke,  Lokomotivführer  44.
Kloke,  Techniker  714,  1134.
Klöppel,  Polizeimstr.  75.
Klug,  Dr.,  Bezirksamtm.  482.
Klug,  Techniker  1040.
Knaak,  Sanitätssergeant  8.
Knaak,  Gerichtsassessor  161.
Knaak,  Dr.,  Bezirksamtm.  481
Knabe,  Zollauffeher  331.
Knake,  Regierungsrat  714.
Knaupe,  Kanzleigehilfe  591,
858,  1095.
Kneuttinger,  komm.  Sekretär
331.
v.  Knobelsdorff,  Oblt.  205.
Knochendöppel,  Obervet.  912.
Knoerle,  Sekretär  804,  1134.
Knoke,  Polizeiserg.  482,  991.
Knorr,  Landmesser  1040.
Koblich,  Vizefeldw.  206,  858.
Koch,  Joh.,  Geh.  Sekretär  73.
Koch,  Feldwebel  528.
Koch,  Dr.,  Stabsarzt  765,
1186.
Koch,  Polizeisergeant  765.
Kochanowski,  Intendanturrat
  162.
Koenig,  Regierungsbaumstr.
2350
Kohler,  Dr.,  Assessor  75.
Kolbitz,  Intendantursekretär
433,  765.
Kollatz,  Polizeiserg.  1186.
Konüding,  Sanitatsunteroffizier
  765.

Köstlin,

 

Krüdger,

Krüger,  Dr.,

Krüger,

RKuhnle,  Dr.,

Kopitz,  Kanzleigehilfe  8,  481,
1186.

v.  Kornatzki,  Oberleutnant
480,  591.
Kowalski,  Landmesser  804,

1186.
Köberlein,  Sergeant  7.
Köhl,  Leutnant  803,  858.
Köhler,  Katasterzeichner  76.
Köhler,  Gerichtsaktuar  943.
Költzsch,  Polizeiwachtm.  1134.
König,  Polizeimeister  8,  330.
v.  König,  Geh.  Legationsrat

  z.  D.  160.
König,  Tiefbautechniker  804.
König,  Streckenaufseher  991.
Körmigk,  Gerichtsassessor  44.
Köster,  kommiss.  Zollsekretär

399,  481.

Bezirksamtmann
591,  802.
Kraemer,  Techn.  2.  Kl.  481.
Krasst,  Sekretär  1041.
Kraft,  Meßgehilfe  943.
Kramer,  Hauptmann  480,
527,  941.
Krause,  Sergeant  714.
Krause,  Zollassistent  804.
Krauß,  Ir.,  Reg.-Rat  161.
Kraut,  Hauptm.  73,398,  714.
Krepp,  Sekretär  161,  481.
Kreuzer,  Unteroffiz.  7,  528.
Kreuzer,  Sergeant  1040.
Kriegeomann,  Kanzleigeh.  8.
Krimling,  Sekretär  591.
Kroeber,  Diplomingenieur
432,  858,  1095.
v.  Krogh,  Major  74.
Krohne,  Assessor  251,
Kroß,  Techniker  2.  Kl.  714.
Kröhne,  Magazinaufseh.  943.
Kröning,  Dr.,
arzt  76.
Krutschinski,
walter  1041.
Krüger,  Regierungslandmesser
  331,  765.
Werftverwaltungssekretär
  528.
Krüger,  kommiss.
591,  858,  1095.

verständiger  592,  1095.
Dr.,  Medizinalrat
652.

Krüger,  Geh.  exp.  Kalkulator
764.

Krüger,  Sekretär  804.
Krüger,  Oberleutnant  1039.
Krumling,  Bureauassist.  76.
Krümling,  Assistent  2.  Kl.  482.
Kubeth,  Polizeiserg.  1135.
Kudicke,  Dr.,  Stabsarzt  73.
804.
Kuhn,  Dr.,  Oberstabsarzt  294.
Kuhne,  Assistent  2.  Kl.  161,
591,  991.
lssistenzarzt  481.
Rummetz,  Landwirt  1040.
Kundt,  Regierungsrat  206.
Kunze,  Sekretär  482,  943.
Kuntz,  Rechnungsrat  J  330.
Kupfer,  Sekretär,  8,  433.
Kupfer,  Bausekretär  714.

XXII

714.

Negierungs-Lazarettver-




Ledermann,  Botaniker  76.
landw.  Sach-Kutzner,

  Geh.  exp.  Sekr.  75.
Kuwert.  San.-Unteroffiz.  764.
Kühl,  Bureaugehilfe  251,  592.
Kühlwein,  Oberingen.  432.
Kühn,  Sanitätsserg.  1095.
Kühne,  Techniker  528.

Kus  olizeiwachtmst.  714,

v.  Leutn.  803.
Külz,  Dr.,  Regierungsarzt765.
Künzlen,  Leutnant  713.  804.
Kürle,  Bildhauer  #  398.
Küster.  Feldwebel  75.

L.

vaa  der  Laan,  Katastervorstand
  330,  943.

Lachmann,  San.-Gehilfe  482.

Lachnitt,  Geh.  Sekretariatsassistent
  480.

Lahsner,  Landmesser  1186.

Lahmeyer,  Polizeiserg.  1041.

Laloire,  Katasterzeichner  528,
804

Lambrecht,  Bezirksamtmann
432.

Landwehr,  Wegebautechniker
75,  330.

Lang  Zollamtsassistent  399,

*  Unteroff.  399.
Lange,  Bureauassistent  1.  Kl.
163,  652.

Lange,  Sergeant  294,  765.

Lange,  Gerichtsassessor  433,
1040.

Lange,  Dr.,  Assessor  714.
Lange,  Assistenzarzt  942.
Langkraer,  Sekretär  8,  591.
Laskowski,  Sergeant  714.
Laube,  Sanilätssergeant  162,
652.
Lauerhaß,  Polizeimachtmstr.
804.

Lauterbach,  Rechnungsrat  73.

Laverrenz,  Regierungsbaumeister
  1040.

Lederer,  Dr.,  Regierungsbaumeister
  206.

Ledon,  Gerichtsassessor  8.

Lehmann,  kommiss.  Intendantursekretär
  652.

Lehmann,  Polizeimstr.  1134.

Lehr,  Techniker  1095.

Leichsenring,  Veterinärgeh.
1186.

Leier,  Polizeimstr.  1186.

Leist,  Lehrer  482.
Leist,  Unterzahlmstr.  652.

Leitermann,  Lokomotivführer

765,  991.
Lemmnit,  Polizeiwachimstr.
205.

Lemnitz,  Polizeiwachtmstr.
481.

Lempp,  Hauptmann  941.

Lengefeld,  Feuerwerker  482.

Lenbke,  Sekretär  804.

Lenzen,  Polizeiwachtmstr.
591,  1095.

Lequis,  Dr.,  Stabsapotheker
331.

Lergenmüller,  Techn.  1.  Kl.
1186.
Leuchner,
1095.
Leuschner,  Tischler  1186.

Wassenmstr.  74,

v.  d.  Leyen,  Leutnant  74.

Lichtenstein,
714,  991.

Lichtenstein,  Landm.  1186.

Liebert,  Stationsleiter  804.

Liedtke.  Polizeiser  geant  765,
1134.

Lilienthal,  Geh.  Kanzleisekretär
  480.

Lilienthal,  Geh.  Hofrat  7  73,
651.

Liller,  Wegebauer  399.
Lincke,  Leutnant  803.
Lindemann,  Polizeimstr.  399,

591.
Polizeimstr.  205,

Lindner,
481.

Link,  Polizeiserg.  482,  1096.

Link,  Bezirksamtssekr.  1135.

Lipke,  Polizeiserg.  943.

Lippke,  Polizeiserg.  482.

v.  Lockstedt,  Landmesser  331.

Loew,  Kanzleigehilfe  482,
714,  1095.

Lorenz,  Lehrer  1095.

Losch,  Notariatskandidat  162.

Losch,  Sekretär  765.

Lott,  Dr.,  Stabsarzt  293.

Lotz,  Gartentechniker  765.

Lotze,  Vizefeldwebel  528.

v.  Löbbecke,  Leutnant  1094,
1133,  1186.

Löffler,  Polizeiserg.765,  109.

Löhr,  Bezirksamtmann  8,
481.

Löwe,  Wassenmstr.  8.

Lucas,  Oberintendantursekr.
652.

Ludl,  Sergeant  7.

Ludwig,  Unteroffizier  1186.

Ludwig,  Polizeimstr.  1186.

Ludwigs,  Dr.,  wissensch.
Beamter  528.

Ludzuweit,  kommiss.  Lazarettverwalter
  591,  991.

Lumblatt,  landw.  Assistent
1.  Kl.  804.

Lurz,  Dr,  Oberarzt  73,  1039.

Lutter,  Oberleutnant  161.

Lux,  Unterzahlmstr.  943.

Assistent  1.  Kl.

Lücke,  Landwirt  75.
Lückerath,  Fn

528.
v.  Ludinghausen,  Frhr.,

zirksleiter  206,  482.
Lüth,  Geh.  Kanzleidiätar  432.
Lütje,  Dockmeister  399.
Lyhme,  Landmesser  251,  482.
v.  Lyncker,  Frhr,  Lt.527,  652.
Lyncker,  Leutn.  990,  991.

Mackert,  Sergeant  8.

Madrezke,  Sekretär  433,1040.

Magerkurth,  Polizeiserg.  206.

Mahling,  Geh.erp.  Sekr.  761.

Mahnke,  Dr.,  Gerichtsassessor
399.
        <pb n="23" />
        Mahnte,  Dr.,
mann  481.

Makosch,  Polizeiwachtmstr.
482

Makosch,  Polizeiserg.  943.

Malsch,  Poltzeiserg.  331.

Mangold,  Polizeiwachtmstr.
331

Bezirksamt-Manleitner,

  Dr.,  Tierarz  991.
Mann,  Dr.,  Geologe  1134.
Manneschmidt,  Sekretär  591,

Mannhordt,  Oberleutn.  205,
165,  1039,  1096.
Mansfeld.  Dr.,  Bezirksamtmann
  804.
Manteufel,  Dr.,
73,  294,  651.
Manteusel,  Dr.,  Stabsarzt
SS.
v.  Marées,  Oberltn  942.
MNarkert,  Zimmermann  1095.
Marquardsen,  Hauptm.  a.  D.
zdrI

Oberarzt

1
Mars,  Stenotypistin  433.
Marschner,  Kanzlist  1040.
Marshall,  Dr.,  Stabsarzt  75.
Mart#n,  Forstassessor  1040.
Watry,  Leutnant  803.
v.  d.  Marwiß,  Oblt.  74.
Maske,  Kanzleigeh.  205,  481.
Mattner,  Gärtner  75.
Mau,  Konsul  714.

l

Meyer,  Unterzahlmstr.  251.

Meyer,  Dr.,  Geh.  Negierungsrat
  293.

Meyer,  Assistent  1.  Kl.  331.

Meyer,  Bureaugehilfe  331.

Meyer,  Polizeiserg.  331.

Meyer,  Leutnant  398,  527,
803,  804,  1094,  1133,  1186.

Meyer,  Sekretär  714.

Meyer,  F.,  Geh.  exp.  Sekretär
  764.

Meyer,  Assistent  2.  Kl.  765,
1096.

Meyer,
990.
Meyer,
1040.
Meyer,  W.,  Bezirksamtssekretär
  1135.
Meyer-Gerhard,  Dr.  Geh.
Oberregierungsrü#  73,23.
Meiger,  Bezirksamtmann
329,  399,  433.
v.  Michaelis,  Oblt.  74.  858.
Mickel,  Dr.,  landw.  Sachverständiger
  858.
Mierswa,  Feldwebel  1040.
Milbrat.  Leutnant  713,  765.
Milo,  Sekretär  331.

Intendanturdiätar

Regierungstierarzt

v.  Minckwitz,  Leutn.  803.

Mauck,  Sekretär  714,  1095.

Mayer,  Kanzleigeh.  161,  481.

Mischlich,  Professor,  Bezirksleiter
  482.

Mockler,  Assistent  2.  Kl.  943

Moderow,  Sekretar  433.

Mieo0ebius,  Lehrer  1040.
Mohn,  Dr.,  Oberarzt  161,

1039.

Mohr,  Sergeant  75,  652.

Mapver,  Leutnant  294

Mayer,  Regierungebaumstr.
765.

Mayer,  Dr.,  Oberstabsarzt
1094.

Maywald,  landw.  Assistent
1.  Kl.  804.

Maypwald,  Sekretär  1041.
Mäß.  Sekretär  482,  1095.
Mechelt,  Leutnant  990,  991.
Meckel,  Maurer  482,  1134.
Medding,  Hauptmann  591.
Meblich,  Unterzahlmstr.  652.
Mehnert,  Polizeiserg.  804.
v.  Meien,  Oberltn.  1039.
Meier,  Sanitätssergeant  294,
714.
Meincke,  Sekretär  433.
Meinert,  Zollassist.  75,  339.
Meinicke,  kommiss.  Sekretär
1040.
Mellenthin,  Stationsbeamter
1134.
Mengers,  Sekretär  1095.
Menges,  Sekretär  804.
Menzel,  Hauptmann  205.
Menzel,  kommiss.  Sekretär
1040.
Merdas,  Dr.,  Stabsarzt  205.
Merk,  Unteroffizier  7.
Merlecker.  Kanzlistin  482,
1040.
Mestzler,  kommiss.
714,  1095.
Metzmacher,
528,  991
Mey,  Bureaugehilfe  75.
Meyer,  Oberarzt  43,  481.
Meyer,  Techniker  206.

Unterzahlmstr.

—

Sekretär

Mohr,  Sekretär  1040.

Moldenhauer,  Landmesser
163,  652
Molfenter,  Regierungsbaumeister

  991.

Moll,  Poltzeiwachtmstr.  943.

Monts,  Bureauassistent  1134.

Morstatt,  Dr.,  Zoologe  714,
991.

Mo  zlandwirtsch.  Gehilfe
  1

Mostertz,  ikonl.  Sekretär
714,  1186.

Möagling,  Geh.  Kanzleidiener
73.

Möhring,  Polizeiwachtmstr.
765,  1096.
Möhring,  Sergeant  765.
Möller,  Sekretär  652,  1041.
Mörling,  Sanitätsunteroff.7.
Mörling,  Sanitätsserg.  162,
65.
Mucke,  landw.  Geh.  73,  482.
Mucke,  Stationsassistent  399.
Mulisch,  Polizeiwachtmstr.
399,  481.
Munz,  Gestütswärter  1095.
Musal,  Bureaugehilfe  528.
Mutscheller,  Zollausseher  765.
Müller,  Sanitatssergeant  7.
Müller,  Vizeseldwebel  8.  652
Müller,  Unterzahlmstr.  44.

Miuller,  Oberleutn.  74,  592.

Müller,  Sergeant  162.
Müller,  Lehrer  206.
Müller,  Maurer  206.

XXIII

Müller,  Dr

Müller,  Hauptmann  591.
Müller,  Polizeiserg.  592,  991.
Müller,  Zollvorstand  652.
Müller,  Proviantamtsinspektor

  991.
„  Oberarzt  942.

Miuller,  Landungsmstr.  1134.

v.  Münstermann,  Oblt.  205.
Müßlin,  Unteroffizier  990.

N.

Nachtigall,  Geh.  Oberregierungsrat
  73.

Nagel,  Sekretär  399.

Nagel,  Rechnungsrat  591.

Napp,  Gerichtsassessor  433,

804.
Nau,  Druckereileiter  1095.
Naumann,  Leutn.  398,  433,
804,  1038,  1095.

Näpfel,  Förster  1040.

Neider,  Sergeant  162,  652.
Neie,  Polizeiserg.  399.

Neil,  Polizeisergeant  44.

Nellenberg,  Techniker  2.  Kl.
714.—

Neubecker,  Polizeiserg.  943.

Neugebauer,  Tierarzt  765,
991.

Neugebauer,  Gouv.  Sekretär

Neuhaus,  Geh.  exped.  Sekretär
  u.  Kalkulator  204.
Neumann,  Polizeimstr.  652.

Neumayr,  Sergeant  7.

Neumüller,  Kapitän  1186.

Neuß,  Kanzleigehilfe  161,591.

Niemeyer,  Sergeant  765.

Nierling,
206,  433.

Nippgen,  Assistent  1.  Kl.  8,
481.

Noetel,  Dr.,  Stabsarzt  804,
1134.

Nordt,  Oberveterinär  714.

Nowakowsky,  Polizeiwachtmeister
  331.

Nötzel,  Lehrer  399,  433.

Nötold,  Polizeiserg.  331.

O.

Oberg.  Oberlm.  399,  942.
Oberländer,  Polizeiserg.  75.
Obermeier,  Sekretär  433,
714.
Offschanny,  Techn.  2.  Kl.  482.
Offschanny,  Assist.  2.  Kl.  991.
Ohnesorge,  Zollaufs.  75,  330.
Oldenburg,  Hptm.  73,  433.
Ollwig,  Prof.,  Oberstabsarzt
73,  330,  591,  942.
Olshausen,  Dr.,  Legations-=rat
  528,  804.
v  Oppen,  Leutant  804t.
Osbahr,  Lehrer  44.
Osterberg,  Sergeant  44,  482.
Ostermann,  Polizeiserg.  331.

V.

Papst,  Hauptmann  74.
Paczkowski,  Oberapotheker

942.
Pade,  Polizeisergeant  943.
Pape,  Polizeimstr.  433,  714.
Paris,  Leutnant  990,  991.
v.  Parpart,  Stationsleiter  8.
Paschen,  Hauptmann  591

Pater,  Unteroffizier  399.

Patschke,  Sanitätsufsi.  942.

Paul,  Polizeimstr.  482.

Paul,  Polizeiwachtmstr.  482,
592,  943.

Paul,  Rechnungsrat  F  591.

Paulick,  kommiss.  Sekr.  652.

Paulisch,  Bureaugehilfe  75.
Pauslsen,  Techniker  206.

Peter,

Pätzold,  Bur.  Assist.  1.  Kl.  941.

Peeck,  Polizeiserg.  482,  943.

Perßon,  Sergeant  1095.

Peter,  Materialienverwalter
482,  1134.

Oberleutnant  713.

Peter,  Hauptmann  942.

Peters,  Polizeisergeant  592.

Peteredorf,
990.

Lazarettinspektor

Pieper,

Peters,  Regierungsrat  652,
1041
Unterzahlmstr.

Petry,  Unteroffizier  7.

Petter,  Oberleutnant  161.

Petzold,  Bureaugehilfe  765,
1096.

Peuckert,  (Gouvernementsarchitekt
  75.

Dfand,  San.  Feldw  399,  858.

PBfarschner,  Sanitätsunteroffizier
  943.

Pfeng,  H.,  belg.  Konsul  für
Deutsch-Ostafrika  481.
Pfennig,  Weinbausachverständiger

  8.
Pfennig,  kommiss.  Sekr.  991.

Pfennigwerth,  Negierungslehrer
  75.

Pfläging,  kommiss.  Bezirksrichter
  482.

Philipp,  Kanzl.  Geh.399,  481.

Philipps,  Polizeisergeant
399,  804.

Pich,  Techniker  2.  Kl.  1095.
Leutnant  481,  592.
Pimpertz,  Poltzeiserg.  1135.
Piorr,  Polzeiwachtmstr.  591,
858,  1095.
Piotrowicz,  Vizefeldw.  628.
Pistner,  Dr.,  Oberarzt  294.
Pistner,  Dr.,  Stabsarzt  330.
v.  der  Planitz,  Edler.  Oberleutnant
  481,  527.
Plinzner,  Oberlin.  942.
Poeschel,  Dr.,  Gerichtoassessor
481.

Pohblig,  Polizeiwachtmeister

11836.
Polit,  Polizeiwachtmstr.  331.
Poniatowski,  Unteroffiz  482.

Otteno,  Stationsassistent  399,  "  Poppe,  Leutnant  803,  1094,

1040.
Otto,  Oberleutnant  480.
Owandner,  Waffenmstr.  7.

Poredda,

|

1133,  1186.
Polizeimstr.  804,
1095.

Post,  kommiss.  Sekretär  991.
        <pb n="24" />
        Pöhlmann,  Sergeant  7.
Prechel,  Techniker  1.  Kl.  1135.
PreeW,  Polthetwachmste.  943.
Preibisch,  G  1186.
Priebe,  Hetcheipen,  1186.
Priester,  Assessor  75.
wiebt  komm.  As##.  2.  Kl.  1186.
Pritvel,  t  3  331.
v.  P  roed,  Leutn.  803.  858
Prose,  Unterofsizier  1040.
P  ch,  Stationsassisten!t  399,
MO.

8  ſing,  Kapitän  a.  D.  160.

V#hmb  Sanitäts¬*
  sellnne  4,  858.

Ptaschek,  ochti  1462
1086.

Puder,  Major  44.  75,  713.
#uhimann,  Poltzeiwachimstr.

 

Pihieri  Sanitätsgehilse  76.
Pursche  Polizeiwachimstr.

Pusch,  Polizeiwachtmstr.  483.
Püstow,  Zollamtsassist.  204.

Rabe  v.  Lapvenheeim,  Oberleutnant
  480.

Nabeler,  Dezebeuchaie  75.

v.  Raben,  Oberlm.  399,  527.

Radloff,  Lermessungstechniker
  943.

Stationsveterinär

Ramlow,  Rektor  399.
Nammstedt,  Haupim.  4,  691.
v.  Ramsay,  Optm.  a.D.  1134.
Randow,  Rektior  8.

Randt,  Oberlun.  942.
Nange,  Dr.,  Oberarzt  399,

*  Nemmers,
Kl.

1040.  4
Rapmund,  Dr.,  Oberarzt  205,
652

v.  Nappard,  Major  44.

Rappe,  Gäriner  399,  1134.

Na##.  Polizeimeister  714,
1134

Raucch,  Polizeiserg.  1135.
Nauer.  Forstaufseh.  205,481.
Nanich,  Oberlin.  591,  652,

Nausch,  Hauptmann  912.

Rautenberg,  Ur.,  Regierungsarst
  433,  714.

v.  Raven,  Dr.,  Reg.  Arzt  8,
943.

Maven,  Hauptm.  44,  714.
Naven,  veuin.  1040.
Nanger.  Dr.  Regierungoarzt

44.
ollamitvahſiſtent
v.  p.terbenl,  Frhr.,  Gouverneur
  z.  181.
RNeder.  Geh.
assistent  527.
Neder,  Forstassessor  705.
Neder,  Oberforster  1075.
MRegner,  Sekretar  161,  481.
Reh,  Baurat  32.
Rehwagen.  Santtätoserg.  73.
Reichart,  kommiss.  Sekr.  161.

Crkreroriats=Neichart,

  Landwirt  481.
Neif,  Sergeant  294.
Neimers,  Polizeimstr.  714.
Reinecke,  Polizeisergeant  943.
Neinhard,  Hauptm.  73,  591.
Reinicke,  kommiss.  Assistent.
Reinke,  Sergean  t  765.
Reiser,  San.  #ltfalde¬  399.,
Bureauassistent

2.
Rentel,  KLolleergun  a.
Rentel,  Techniker  2.  K

v.  Nengell,  der  433.  ¬!
Reschte,  Umtergahln.  652.
Reschke,  Schlosser

Neupke,  Polizeiwachtmeister
3

Neuhner,  Gärtner  399,  591.

Neuter,  Gouvernementsgärtner

  692,  991.
Reye,  Kassenassist.  1.  Kl.  76.
Neymann,  Polizeiserg.  652,

1041.
Richier,  Kanzleigehilfe  714,
1095.

Nichter,  Bezirksamtm.  858.
Niebling.  Unterzahlmstr.  714.
redel,  Direktor  204.
Riedel,  kommiss.  Sekr.  765.
Ringk,  Feuerwerkoltn.  398.
Rinke,  Dr.,  Assisten3zarzt  44.
Rinke,  Dr.  Oberarzt  481,
528,  1
Rintelen,  Vetriebsinspektor
S.  3
Rintelen,  Neg.  Baumstr  990.
Al#  Polizeimeister.  330,

Nä  Maschinist,  502,  105.
Riuer,  Polizeisergeant  943.
Nodenwaldt,  Dr.,  Stabearzt
433.  652.
ntn
sekretà.
Noemer,  ur.  landw.  Sachverstandiger
  991.
Noener,  Dr.,  Oberarzt  714.
Nogalsty,  Bezirkorichter  75.
Nogge,  Sanitatsunteroff.  162.
Noage,  Santläto#erg.  592.
Nogge,  Polizeiwachtmstr.  765.
r—  r  aschi  1.  Kl.

Kriegsgericht

 

#ts  #ans  unr.  433.

Nosenberg,  Dr.,  Regierungs¬—


Nosien.  Negier.  Baumstr.  591.

Nothenußer,  Katasterzeichner
652

Notbert,  Oberlin.  480.

Roihtegel,  Roliteiſerg.  R.

Nothmaler,  Oberlin.  942.

Nlotter.  Wegebauauiseh.  1134.
Nollmann.  Kanzlei#eh.  1075.

Rockinghauien,  Ve  zirlsamts⸗
ielretar  16,  765.

Noder,  Vize#eldwebel  205.

Noder,  San.  Unterofsiz.  765.
Nöhm,  eiemum.  1095.
Nohrm.  Techntker  1.  Kl.  ·
Iloonadllpm  nalslnmt  Wle  l
Diones-unumwung
Nosener,  Dr.,  Cberar#t  7.803.

XXIV

Rösicke,  Dr.,  Etbnograph  76.

Rudolph,  San.  Serg.  75,591.

Rudolyh,  Obergärtner  16%

Nudolph,  Gartenmstr.  48
Runge,  Intendantursekr.
Runzler,  Geh.  Kanzlewiätar

Ruppel,  beu.
  Refere
Ruppert,  Uentn.
Nuprecht.
591.  858,  1

#  erungsrar
—

We  399.
faemeicner

Sachs,  Regierungsrat  73.
t  Werkmeister  652,  1134.
Sagan,  Polizeiſerg.  1135.
Sailer,  Kanzleigehilse  858,

v.  Saldern,  Oberlt.  1039.

Salecker,  Dr.  ga  egierungs·
arzt  462,  1186.

Saller,  Unteroffizier  943.

Saloator,  P.  Superior  1041.

v.  Salzmann,  Oblt.  a.  D.  942.

Samel,  Polizeisergeant  206.

Sange,  Landmesser

Saß.  Poltzeiwachtmeister,
330,  765.

olizeiserg.  482,  943.
Stabsarzt

Sasse,  P
Sasseratt  69,  Dr.
99,  1

 

Sauer,  Distriktskommissar  8
Sauerwein,  Gouvernements⸗
ſelretär  162.
Schaaps,  Polizeiwachtmstr.

Schaardt.  Magazinausseher
44,  399.

Schaorlchmit,  Stations¬=assistent


chacht,  Unterzayimstr.  433.  714,  .
Schmiot,  Sekretär  714.

S
Schaffrath,  Techniker  1.  Kl.

 

8.  481.
Schalla.  Sanitätssergeant  4.
Schalöhr,  Techmiker  2.  Kl.

Echarc.  Vureauaſſiſtent  75.

Scharfe,  Feldwebel  1095.

Scharlauck,  Stationel#.  1186.
Schafer,  Sergeant  7.
Schäfer,  Schreiber  482.
Schafer,  Vrzeseldwebel  652.
Schechter,  Magazinausseher
943,  1184
Scheele,  Aültntent  2.  Kl.  943.
Scheer,  Sekretär  7
Schessel,  Polizenwachtmstr.
1136.

r*e  her  Leutn.  398,  433.
Scheiler,  Polizeiserg.  592,
9

91  %
Sftheurr  Polizeisergeant  482,

¬  Dr.,  Tierarzt  399.

Schenk,  Techniter  118.

Scherner,  Hptm.  a.  D.  161.

Scherschmde,  Dr.,
291,

-  cchknmb  Vuefeldnubclkos

».vkstc(s"mukek.1-0
Scheuerlein,  Sergeam  7.
Schewih,  Bizefeldwebel  858.

 

Win¬r  Volizeiwachtmsrtr.

ere,  Polizeiwachtmstr.

Schipper,  Oberlt.  591,  652.

Schipper,  Hauptmann  713.

Schipper,  Bezirksamtmann
7

Scieibt.  Eanitatsgeh.  1186.

Echleiffer,  Zollinſpektor  44.

Schbeites  Luauptollannts:
vorste

v.  Schleinke,  92.—  Major  942.

v.  Schleinitz,  Frhr.,  Oberstleutnant
  1039.

Schlenzka,  Affistenzarzt  K##3.D

Schlichter,  Landmesser  481.

Ses  Assistent  2.  Kl.  714.
116.

Shiei  Stationsbeamter  75.

lobach,  Major  a.  D.  713
—  cnite  2.  Kl.
858,.
Schlue,  1n  943.

Schmaus,  Sekretar  76.
Schmeiser,  Nechnungerat  73.
Schmeiser,  Sekrelär  399.

Schmersau,  kommiss.  Zollsekretär
  1040.
Shhmershtret  Santitätsunteroffizier

  482.
S##t  Regierungsrat  8,
4,

el-ee  Unteroifiier  8.

Schnudt,  O.  Bureaugehilfe  75.
Schmidt,  Rechtaanwalt  204.
Schmidt,  Bureauassistent  330.
Schmedt,  Unterzahlmstr.  330.
Schmidt,  Dr.,  Reg.  Arzt  399.

Schmidt,  Polueiserg.  502.
Schmidt,  Dr.,  Oberarzt  652.
Schmidt,  Poltzeiwachtmstr.

Schmipt,  kommiss.  Wafsen¬=meister
  714.
Schmidt,  Katasterzeichner  943.
Schmiot,  Sergecant  .
Schmidt,  Amisrichter  1134.
Schinidtle,  Sergeant  765.
Schmin#,  Leutnant  900,  991.
Schnäbele,  Selttär1,  482.
Schnecko,  Landmesser  858.
Schnecko,  Sekretär  943.
Schnee,  Dr.,  Gouverncur  v.
Deutsch¬  Oſtafrika  526.  714.
Schnee,  Dr.,  Direktor  432.

Schnee,  Dr.,  Neg.=Arzt  1132.

U„  Schneidenberger.

Oberarzt

Bezirksamtoiektetär
  251.
Schneider,  Feldwebel  44,482
Schneider,  Stationsassist.  75.
Schnewer,  Samtätoserg.652.
Schneider,  Doolsmann  714.
S

 

chneider,  kommiss.  Zollamtoassistent
  804.
Schnell.  lommiss.  Zolljekretar

  990.
Schnievero,  Steuermann  338.
Schnittker,  Bureauassistem
Kl.

Schuutler,  Assist.  2.  Kl.  482.
Schocnemann,  Polizeimeister
L
        <pb n="25" />
        Schoknecht,  Sekretär  528.
Scholvien,  Afsistenzarzt  713.
Scholz,  Polizeiiergeant  206.
Scholz,  Dr.,  Geoloae  481.
Scholl,  Feldwebel  858.
Schorkopf,  Dberforfter  330.
l

 

Schott,  Gäriner  l.  432.
chottelius,  r  jjar.,  Nechtsanwalt

Shenebe  íν  Oberarzt

6
Schor  orß,  Wegeba
n

 

nbnstl,  o  Negierungs¬3

*  Oberſiaba⸗

Schrage,  Lehrer  1040.
Schrecker,  Dr.,  Oberarzt  330.
Schrecker,  Dr.  Stabsarzt  1094,

Schrewe,  Oberlt.  43,  205.294.
Schroeder,  Assessor  399.
Schroeder,  Buchdrucker  765.
Schroeder,  Leutnant  804.
Schroder,  Gerichtsasseff.  162.

Geh.  Kanzleidiätar


Schrover,  Unteroffizier  714.

Schröter,  Polizeiwachtmsir.
552.  ·

Schudert,  Regierungsbaumeister
  56.

Schubert,  Dr.,  Bezirkerichter
  44

Schubert,  landw.  Ober-=beamter
  801,  1134

Schuck,  Schlosser  041.

r.  uSchudna.  Martta  251.
Bureaugehilfe  765.

823  Kanzlist  1096.

rthutacher  Dr.,  Stabeé=¬zechaie

  206.
Schu  s  Gouv-kanns

Schuls.  etdweell  765.

ät.  landw.  GCehüse  652.
Schul  W.,  Geh.  exped.
Seetir
Schulz,  techn.  Gehilfe  804
Scuut  Dr.,  Oberarzt  942.
Herm.,  Polizeisergcam
  943.

Schulz,  Hauptmann  990.
Schulz,  Wilh.,  Polizeimstr.,

 

10.
P.,  Stationgaſſiſtent

Schulze,  Welh.  Stations.:
aiſiſtent

44.—
Schulze.  Wilh.,  Stations¬Schulze,

  kommiss.  Sckret.482.
Schuhe.)  Franz,  Polizeiserg.

r  Stationsasistent
652.

assistent  44.

 

Schulze,  Dr.,  Apotheker  714.

Schulze,  Unteroffizier  991.

Schuße,  Kanzlistin  1041.
Schulzig,  Polueiserg.  1135.

Schumacher.  N.  Bezirksrichter

  330,  52

0  cchmied

      
  

Polizeisergeant  44,

 
  

Schwarz,
Schweizer,

n  wet  kommiss.  Sekretär
  482,  1134.
Schwenninger  Sekretär1040.
p.  Shwer  —  Gral¬  Distriktschef
  65
Seb  er  1  enüh.
Sachverständiger  206.
Seorra,  Bureaugehilse  1186.
Sedlmeier,  Landmesser  206.
Seebrecht,  Zollauffeher  592.
Seekamp,  Landmesser  482.
Seelke,  Sergeant  943.
Seelmann,  Polizeimstr.  75.
Seger,  Dr.,  Gerichtsass.  804.
Seibel,  Proviantamtsinspel,

 

20
Seidel,  Polizeiwachtmſtr.  8.
Seidel,  Sanitätssergeant  28,

Ster.  Feldwebel  294,  527.
Seiffarth,  „Sauptzollamts
vorsteher  206

Seiler.  Techniter  1.  Kl.  8.

“mÜD  Dr.,  Gouverneur,  Exz.
Semisch,  Sekretär  804,  1095.
Semmelmann,  Leutn.  293.
Senftner,  Polizeiwachimstr.

GSenzke,  Akluar  528.

Sessous,  Dr.,  landwirtsch

Sachverständiger  163.  502.
Seubert,  Poltzeiwachimstr.

Seyd,  Landmesser  991.

Siebenhaar,  Sergeant  294.
ebert,  Sanitätsunteroff.  B.
ebrandt,  Zollaufseher  399.

*zß3A

D
G
2

 

 

 

 

Siegert,  Materialienverwalt.

Siegert,  Kanzleigehilfe  1005,

Eiekiersni,  Amtsgerichtssekr.
162,  399.

Sisenenlen.  Unteroff.  251.
*m———  Landwirt  482.

Stnor  ti,  Dr.,  Tierarzt  399.
Simnacher,  E  7.

XXV

Simon,  Dr.  Reed.


gierungsarzt  8,  162.

Simon,  Gärtner  714,  1134.

Sißler,  Lt.  1095,  M¬  1186.
Skirl,  Gärtner  75.
Smago,
Solf,
#6,  330,  433,  480,
Sommer,  Magazinaufseher

v.  Sommerfeld  u.  Fallen⸗

Waffenniſtr.  714.
Dr.,  Staatsſekretar,

hayn,  Oberleumant  42.

Sonnenſchein,  Techn.  2.  Kl.
991.

Sematag  Statonaaluh.  652.
Sontheim,  Senne  4.
Sorg,  Sanitätsserg.  .l
Sorge,  Katasterzeichner  399,

Söll,  Unteroffizier  7.
Spahn,  Volizeiserg.  482,

Sscding.  Leutn.  1039,  1186.

v.  Spar  il  r  Oberleutn.
73,  161,

Sschr  ed.  491  Sekr.  1186.

Sperling,  Bezirksrichter  399,

Sperlina,  Bezirksamtmann
591,  857.  1

Stiehler,  Maschinist  1.Kl.  205.

S

-

Stockhausen,  Leutnant  652.
Stockhausen,  Oberlt.  1134.
Siolle,  Bezirkesamtmann  76.
Siollenmaier,

 

Polizeiserg.
eeé  Kammergerichtsaen
  thiach

Sletn.  d.  oint  B.
Streibel,  Polizeiwachtmstr.
482,  94

Sneitberger,  Landmesser  75.

Strozinsto,  olizeiserg.  331.

Stuübgen,
85

Spieckermann,  Sergeant  294,

Spiegel,  Oberlin.  480,  714.

Sporn,  Polizeiserg.  399,804.

Sprigade,  Sanitäleserg.  652.

Smmiugtoen  Polizeiwachtmeister


bn  6neisergent
m

Stahl,  Sergeant  765
Stae#ter,
Sieen  Polizeimstr.  251,

714.

Stechele,  Dr.,
en

Oberarzt  652,

eshes.)  Lehrer  5

Stessen,  Sergeant  991.

Siessenhagen.  Ganhn  Assist.

Kl.

m—Wi  Sannätsseldwebel
94,

Stem,“  Sannätssergeant  330,
858.

Sleiner,  Assistent  2.  Kl.  43.

Siteiner,  Zollaufseher  1095.

l

clemhquien  Regierungakqt

'  ctemhllbek,  Iomnustolls
effarih,  Kanzleigeh.  1095.  91.

ſelretürt
Steinwarte,  Landmesser  804,

Poltzeiserg.  »

landwirtſch.  Gehilfe

v.  Strube,  Haupim.  4
Stuumpel,  Hauptmann  204,
27.

Studer,  Sekretär  8.
Stinbel,  Dr.,  Bez.  Amtm.  1186.
Katasterzeichner

Stübner,  Landmesser  592,

Stüng.  Wassenmstr.  rrs¬Suluimg,

  Lt.  1094,  1133,11

Summo,  *97“  „Stabsarzt  10.
251,

Scez  b  v  Regierungs.
arzt  433,  1040,  1134.
Suppa,  Polizeimstr.  1185.

Suren,  Leutnant

T.

Tasel,  Polneimeister  75.
Taute,  Dr.,  Stabsarzt  1059.

1.  Täönier,  Polizeisergeant  532,
Sufen  Zugführ.  52.  ——

Landmesser  161,

Tecklenburg,  Geh.  Negierungorot
  330,  690.
Teichmann,  Techniker  591.

Techmer,
293,

:  Tempel,  Atsistent  2.  Kl.
714.  .

Terwesten,  Sanitäts  jeld⸗
webel  a.  74.

Stellrecht,  kommiss.  Sekretär

Sielmmann,  Steuermann  399.
v.  Stephan,  Optm.  481,  991

Sterzendach,  Polizeiserg.  200.
Steudiner,  Slationsassistent

482.  1040.
Sichler,  Maschinist  714,991.

Teschke,  Ta¬  ucher  206  206

Teßner,  Polizeiserg.  331.

Teuthorn,  Bureaugehilje  14,
399

Thaler,  Sanitätssergeant  7,
3.

Thallwiy,  kommiss.  Assistent
2.  Kl.  161,  714,  991.
Theobald.  Unterzahlmstr.  804.

Thiel,  Oberleumant  74.
Thiem,  Feldwebel  74,  714.
Thiesen,  Sekrelor  1095.
Thomas,  Sekretär  482.
#homas  Ralastersekrelär
96.
TuRss.  Assisient  2.  l.
399.  481.
Tibel,  Ratasterzeichner  001.
Tuler,  Oberleumant  943.
Tiller,  Haupmann  1131.
Timmermann,  Maurer  482,
1134.
Tite.  Sanitältovizefeldwebel
130.
        <pb n="26" />
        Trabert,  Leutnant  294,  399.

Trabold,  Sanitätssergeant  7,
162,  592.

Trainer,  Oberleutnant  43,
803.  1039.

Trautmann,  Tierarzt  399.

Treichel,  Gummiinspektor
330,  765.

Trepper,  Oberarzt  294,  1095.

Tressel,  Förster  1186.

Trierenberg,  Oberltn.  163.

Trips,  Förster  1040.

Trumpler,  Sanitätsunteroffizier
  1186.

Tröster,  Schmied  943.

Tschoertner,  Leutnant  803.

Tuche,  Oberveterinär  714.

Tuluweit,  Polizeiserg.  1135.

u.

Ueberall,  Sekretär  804,  1134.
Ueberhorst,  Sekretär  1186.
Uellenberg,  Techniker  2.  Kl.
991.
Ufer,  Dr.,
206,  714.
Uhde,  Zollaufseher  331.
Uhlig,  Sergeant  714.
Ullmann,  Lehrer  206,
Ullrich,  Stabsarzt  73.
Ulrici,  Polizeiserg.  652.
Ulrici,  Polizeiwachtmeister
1041

Unger,  Polizeiserg.  804.

v.  Unruh,  Hauptm.  43,  44.

Urban,  Bekleidungsamtein-=spektor-
  251.

Urban,  Oberbahnmstr.  943.

urg  Polizeiwachimstr.  482,
943

Regierungsarzt

v.  Urkull-  Gyllenband,  Graf,
Lin.  161.

v.  Urkull-Gyllenband,  Oberleutnant

  713.

Ubersohn,  Unteroff.  433.

V.

Vageler,  Dr.,  landw.  Sachverständiger
  991.

Valentin,  Bureaugehilfe  1041.

v.  Veltheim,  Leuln.  804.

Verch,  kommiss.  Sekretär  1040.

v.  Igsen,  Vizefeldwebel  433.
943

v.  Vethacke,  Oberleutn.  43.

Vetter,  kommiss.  Sekretär  652.

Vetterlein,  Werkmst.  75,  433.

Vierkorn,  kommiss.  Sekretärs.

Vierzigmann,  Stationsassist.
1134.

Vietzke,  Sergeant  433.

Vigneron,  Polizeimstr.  765.

Voecks.  Polizeiserg.  399,  804.

Vogel,  Polizeiserg.  804.

Vogelbein,  Geh.  Kanzleisekretär
  480.

Vogt,  Lehrer  1186.

Voigt,  Rektor  482,  943.

Voigtländer,  Dreher  8.

 

 

Voigtländer,  Polizeiwachtmeister.
  714

Voigtländer,  Polizemmeister
991.

Volkmann,  Landmesser  206.

Volkmer,  Telegraphist  8.

Vollbach,  Dr.,  Gerichtsassessor
  481.

Vortisch,  Oberrichter  943.

Voß,  Polizeimstr.  163,  399.

Voß,  Polizeiwachtmstr.  858,
1040.

W.
Wach  komiss.  Sekretär  205,

Wq  Sanitätsunteroffiz.
206.
Wacker,  Sanitätsserg.  652.
Wagner,  Maschinist  8.
Wahl,  kommiss.  Sekretär  481.
Walde,  Leutn.  433.
Waldow,  Dr.,  Marine-Oberstabsarzt
  482.
Waldow,  Dr.,  Reg.  Arzt  1134.
Wal#.  Landmesser  161,
481

Wallrabenstein,  Handwerkerlehrer
  330.

Walter,  Sekretär  943.

Wanka,  Leutn.  294,  433.

Wanka,  Oberltn.  398.

Warnholtz,  Direktor  43.

Warpakowski,  Schlosser  75.

Wasserfall,  Distriktschef  8.

Watter,  Sekretär  433.

v.  Watter,  Frhr.,  Oberlin.
990,  991.

Weber,  Landwirt  206.

Weber,  Vizefeldwebel  714.

Weber,  Sekretär  804,  1134,
1186.

Weber,  Unterzahlmstr.  858.

Weck,  Dr.,  Oberarzt  1039.

Wedderkopf,  Unterzahlmstr.
943,  1134.

v.  Wedel,  Lin.  73,  251.

Wedemeyer,  Sanitätegehilfe
804,  1186.

Wegelin,  Oberltn.  294.

Wegener,  Polizeiserg.  75,
652.

Wehle,  Bezirksamtmann  44.
Wehle,  Hptm.  161.
Wehle,  Major  294,  398.

Weicker,  Polizeimstr.  399,
591.
Weigele,

Vermessungstechniker

  1.  Kl.  1040.

Weikusat,  Hauptzollamtsvorsteher
  943.

Weilemann,  Gerichtsassessor
1095.

Weinberger,  Materialienverwalter
  943.

Weiskopf,  Bureaugehilfe  331.

Weißenberger,  Sanitätssergeant
  7.
Wendel,  Sergeant  7.
Wendland,  Katasterzeichner
991.
Berlin,  E.  S

XXVI

 

Wendt,  Bezirksamtmann  481.

Wenzel,  Geh.  Sekretariatsassistent
  480.

Wernecke,  Polizeiwachtmstr.
161,  481.

Wertz,  Zolldirektor  713.

Westhaus,  kommiss.  Sekretär
8,  591,  991.

Westphal,  Dr.,  Oberarzt  161.

Westphalen,  Katasterzeichner
991.

Weyse,  Oberleutn.  527.

Wichmann,  Polizeiserg  331.

Wiedemann,  kommiss.  Sekretär
  8,  481.

Wiedorn,  Bezirkssekretär  330.

Wienstein,  Geh.  exp.  Sekretär
  764.

Wiesc,  landwirtsch.  Gehilfe

*  Unterzahlmstr.  74.
Wiese,  Werkmstr.  1041.
Wilke,  Leutnant  713,  765.
Willecke,  Hptm.  204.
Williges,  Unterzahlmeister  44.
Williges,  kommiss.  Assistent
1.  Kl.  591.
Willmann,  Oberleutnant  161.
Willmann,  Hptm.  398.
Wilm,  Hauptmann  74.
Wimmersperger,  Sanitätsgehilfe
  765.
Windisch,  Streckenaufseher
482.  765.
Winkelmann,  Dr.,  Gerichtsassessor
  858.

Winkelmann,  Dr.,  kommiss.

 

Bezirksrichter  1139.
Winkler,  Hauptm.  161.
Winkler,  Stationsleiter  1186.
Winterling,  Unteroffiz.  765.
Eiser  Assessor  75,  482,

Winter,  Polizeimstr.  1186.
Wirsing,  Vizefeldwebel  294,
714

Wisniewski,  Polizeiserg.  331.
Witte,  Hauptm.  480,  591.
v.  Wittenburg,  Hauptmann
74,  764.
Wittrock,  Dr.,
162,  480.
Woeckner,  Landmesser  591.
Wolf,  Oberarzt  74,  161.
Wolf,  landwirtsch.  Gehilfe
433,.  804.—
Wolf,  Stabsarzt  991.
Wolff,  Sanitätssergeant  205.
Wolff,  Polizeisergeant  399,
804

Stabsarzt

Wolff,  Dr.,  Oberarzt  480.
Woll,  Dreher  765,  991.
Wollberg,  Handwerkerlehrer
251,  1134.
Wollert,  Kanzlist  652,  1041.
Wollinger,  kommiss.  Sekretär
  8.
Wollinger,  Sekretär  858.
Wosnitaa,  Polizeiserg.  482,
943.

Wostrack,  Stationsleit.  1186.

—

Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Könialiche  Hofbuchdruckeret.

Wölfel,  Dr.,  Veterinärbak-=teriologe
  1040.

Wrede,  Techniker  8.

Wrede,  Wegebauer  330.

Wunderer,  Sekretär  1134.

Wunderlich,  Assistent  1.  Kl.
8,  591

Wunderlich,  Techniker  1.  Kl.
48

2.
Wunderlich,  k.
2.  Kl.  991.
Wünn,  Stabsarzt  1039,  1133.

Würker,  Schlosser  804.
Wüst,  Sekretär  804.
Wüsthoff,  Unterzahlmstr.  943.
Wypler,  Polizeiserg.  75.

Assistent

Z.
Zacherle,  Assistent  1.  Kl.  8,

Et  Gärtner  75.
Zahn,  Zollamtsassistent  2.Kl.
943

Zawada,  Oberleutnt.  399,

803.

Zech,  Obersenne  592,  1095.

Zeilmann,  Sekr.  765,  1134.

Zeitz,  Lokomotioführer  206.

Zelinsky,  Magazinaufseher
714,  991.

Zeller,  Dr.,  Chemiker  75,
482.  804.

Zemke,  Unteroffiz.  858.

Zencke,  Distriktskommissar
161.

Zencke,  kommiss.  Bezirksamtm.
  481.

Ziegelmeier,  Sanitätsseldw.

74,  399.
m.  Schlosser  75,
330.
Zergenhorn,  Polizeiserg.  482.
Ks  Sekretär  331.

Zielbauer,  Unteroffiz.  714.
Zielesch,  Obermaschinist  714,
1134

Ziemann,  Dr.,  Prof.,  Oberstabsarzt
  205.

Zimmermann,  Stationsleiter
75

Zimmermann,  Sergeant  162,
652.

Zimmermann,  Major  527,
858.

Zimmermann,  Polizeimstr.
765.

Zingel,  Bergassessor  591,
943.

Zobel,  Ltn.  294,  399,  1040.

Zocher,  Gouvernementssattler
  652,  1041.

Zota,  Sergeant  1095.

Sschischang,  Militärbausekr.
765.

Zurmühl,  Bezirksrichter  765.

Zudel,  Polizeimstr.  765.

Zwerger,  Vizefeldwebel  7.

Zydel,  Polizeimeister  1186.

Zylka,  Unteroffizier  8.
        <pb n="27" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Januar  1912.  Uummer  1.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Rezel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  ale  Beihefte  beigefugt  die  mindestens  einmal
dier##eljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herausuegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  betm  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buch-——
  cn  K  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagshuchhandtunge  a)  &amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
usgebiete  und  Osterreich=  Ungarus,  b)  .7  6.—  für  die  Länder  des  Weltvostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Stegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8  W8.  Kochsttraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Gesetz,  betr.  Eisenbahnbauten  im  Ostafrikanischen  Schutzgebiete.  Vom  12.  Dezember
  1911  S.  1.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  das  Verbot  der  Einfuhr  europäischen  Nindviebs.
  Vom  4.  September  1911  S.  2.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Abfertigung  der
Seeschiffe  auf  der  Reede  von  Lome  während  der  Unterbrechung  des  Brückenbetriebes.  Vom  31.  Oktober  1911  S.  2.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Prüfung  der  auszuführenden  Palmkerne.  (Palmkernprüfungsverordnung.)

  Vom  1.  November  1911  S.  2.  —  Wege-Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea.  Vom
20.  August  1911  S.  3.  —  Bestimmungen  für  die  Annahme  von  Tierärzten  zum  Dienst  in  den  afrikanischen  und
Südsee-Schutzgebieten  S.  5.  —  Personalien  S.  6.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Usambara-Eisenbahn  im  ersten  Halbjahr  1911  S.  9.
Namerun:  Die  Kamerun-Eisenbahn  S.  9.  —  Der  Brückenbau  über  den  Sanaga-Südarm  S.  10.  —  Nachweisung

der  bei  den  nüstenzollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  April  bis  einschl.  August  1911  füällig
gewordenen  Zollbeträge  S.  10.  —  Desgleichen  bei  den  Binnenzollämtern  in  den  Monaten  April  und  Mai  1911  S.  10.

Togo:  Die  Verkehrsanlagen  in  Togo  S.  11.

Deutsch-Südwestafrika:  Richtigstellung  übertriebener  Berichte  über  die  Folgen  der  Dürre  S.  11.  —  Vom
Bahnbau  Karibib—Keetmanshoop  (mit  einer  Kartenfskizze)  S.  12.  —  Die  Diamantenförderung  im  November  1911
S.  12.  —  Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat
August  des  Rechnungsjahres  1911  S.  13.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch=  Neuguinea  (altes  Schutzgebiet)
  im  IV.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  13.  —  Desgleichen  des  Bezirksamt-
  VPonape  im  II.  bis  IV.  Viertel  1910  S.  14.  —  Desgleichen  des  Bezirksamts  Jaluit  im  II.  Viertel  1910  S.  15.
—  De3sgleichen  des  Bezirksamts  Saipan  in  den  Jahren  1908  bis  1910  S.  15.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Eine  forstliche  Studienreise  nach  Französisch-Kongo,  Spanisch-(uinea
  und  Süd-Nigerien  (mit  acht  Abbildungen)  S.  17.  —  Rheinische  Oandel=  Plantagen-Gesellschaft  in  Köln  S.  27.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Lage  des  Baumwollmarktes  und  die  Baumwollkonferenz
  in  New  Orleans  S.  27.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  November  1911  S.  26.  —  Fortschitte
  der  Baumwollkultur  in  der  Dominikanischen  Nepublik  S.  29.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  November  1911
S.  29.  —  Kakadernte  in  Bahia  (Brasilien)  S.  20.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  bis
Oktober  1911  S.  30.  —  Die  Kakaovalorisation  S.  30.  —  Maiserport  aus  Britisch-Südafrika  S.  30.  —  Gewinnung  von
Napok  auf  der  ZInsel  Cebu  (Philippinen)  S.  31.  —  Südafrikanischer  Bund  S.  31.

Koloniale  Literatur  (I.)  S.  31.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  35.  —  Schiffsbewegungen  S.  39.  —  Kurse
deutscher  Kolonialwerte  S.  40.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  des  Kaiserlichen  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika  S.  13.

*.—..  Amtlicher  Tei  Gννννο

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Gesetg,  betr.  Eisenbahnbauten  im  Ostafrikanischen  Schutzgebiete.
Vom  12.  Dezember  1911.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usw.,
verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesrats  und  des  Reichstags,
was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Der  Reichskanzler  wird  ermächtigt:

a)  die  durch  den  Etat  für  das  Ostafrikanische  Schutzgebiet  zur  Fortführung  der  Usambarabahn
und  zum  Ausbau  des  Hafens  in  Tanga  bereitgestellten  Mittel  auch  zu  Ergänzungs=  und
Neubauten  auf  der  Stammstrecke  Tanga—Mombo  sowie
        <pb n="28" />
        W  2  20

b)  die  durch  den  Etat  für  dasselbe  Schutzgebiet  bereitgestellten  Mittel  zur  Gewährung  eines
Darlehns  an  die  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  zur  Fortführung  der  Eisenbahn  Daressalam
  —Morogoro  bis  Tabora  und  zu  Vorarbeiten  für  die  Fortführung  der  Bahn  bis  an  den
Tanganjikasee  auch  zur  Gewährung  eines  Darlehns  an  die  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft
zur  Fortführung  der  Eisenbahn  Daressalam—  Morogoro  bis  an  den  Tanganjikasee  sowie  zu
Ergänzungs=  und  Umbauten  an  der  Stammstrecke  Daressalam—Morogoro

zu  verwenden.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigefügtem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  12.  Dezember  1911.  #
(L.  S.)  gez.  Wilhelm  I.  R.
ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.

Verordnung  des  Souverneurs  von  kKamerun,  betr.  das  Verbot  der  Einkuhr
europäischen  Rindviehs.
Vom  4.  September  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  mit
Rücksicht  auf  das  starke  Auftreten  der  Maul=  und  Klauenseuche  in  Europa  zur  Verhütung  ihrer  Einschleppung
  in  das  Schutzgebiet  Kamerun  folgendes  verordnet:

§  1.  Die  Einfuhr  von  Rindvieh  und  Zweihufern  aus  europäischen  Ländern  in  das  Schutzgebiet
  Kamerun  wird  bis  auf  weiteres  verboten.

§*  2.  Zuwiderhandlungen  werden  nach  §  328  des  Reichs-Strafgesetzbuchs  verfolgt.

§*  3.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Buea,  den  4.  September  1911.
Der  Kaiserliche  Gounverneur.
Gleim.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  die  Kbfertigung  der  Seeschiffe
auf  der  Reede  von  Lome  während  der  Unterbrechung  des  Brückhenbetriebes.
Vom  31.  Oktober  1911.

Im  Einvernehmen  mit  dem  Gonvernement  berechnet  die  Betriebsleitung  der  Verkehrsanlagen
in  Zukunft  bis  zur  Wiederaufnahme  des  Brückenbetriebes  für  das  Abholen  und  Zurückbringen  der
Schiffspapiere  der  auf  der  Reede  von  Lome  ankernden  Seeschiffe  insgesamt  10  ./7.

Die  Einziehung  dieses  Betrages  erfolgt  durch  die  Hasenbehörde  für  Rechnung  der  Betriebsleitung.

Lome,  den  31.  Oktober  1911.
Der  Gouverneur.
Brückner.

Verordnung  des  Souverneurs  von  Togo,  betr.  die  Drüfung  der  auszuführenden
Dalmkerne.
(Dalmkernprüfungsverordnung.)
Vom  1.  November  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509
wird  unter  Ausfhebung  der  Verordnuung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betreffend  den  Handel  mit
Palmkernen,  vom  2.  November  1904  (Kol.  Bl.  S.  751)  folgendes  verordnet:

§  1.  Der  Handel  mit  Palmkernen,  die  mehr  als  5  v.  H.  Schalen  enthalten  oder  gewässert
sind,  ist  verboten.
        <pb n="29" />
        3  200

§*  2.  An  den  größeren  Handelsplätzen  können  nach  Anhörung  der  Firmen  amtliche
Prüfungsstellen  eingerichtet  werden,  denen  ein  bestimmter  Einflußbereich  zugewiesen  werden  kann.

Innerhalb  dieses  Einflußbereichs  ist  der  Handel  mit  Palmkernen  nur  an  den  hierfür  bestimmten
  Stellen  gestattet.

§  3.  Sämtliche  zum  Zwecke  der  Veräußerung  dorthin  gebrachten  Palmkerne  find  ohne
Verzug  der  Prüfungsstelle  zur  Prüfung  vorzulegen.

Für  ungewässerte  Kernemengen,  die  nicht  mehr  als  5  v.  H.  Schalen  enthalten,  wird  eine
Abfertigungsbescheinigung  erteilt,  die  mit  laufender  Nummer  und  Datum  versehen  ist.

Kernemengen,  die  gewässert  sind  oder  mehr  als  5  v.  H.  Schalen  enthalten,  werden
zurückgewiesen.

§  4.  Die  Kosten  der  Kerneprüfung  find  dem  Gouvernement  von  den  am  Einkauf  beteiligten
Firmen  zu  erstatten.  Die  Verteilung  der  Kosten  richtet  sich  in  erster  Linie  nach  einer  etwa  zwischen
den  Firmen  bestehenden  Vereinbarung;  falls  eine  solche  nicht  getroffen  ist,  wird  die  Art  der  Verteilung
  nach  Anhörung  der  Firmen  durch  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  bestimmt,  gegen  deren
Entscheidung  Beschwerde  beim  Gouvernement  zulässig  ist.

Die  Einziehung  rückständiger  Beträge  erfolgt  im  Wege  der  Zwangsvollstreckung  gemäß  §  1  ff.
der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717).

§  5.  Für  die  Errichtung  und  Beaussichtigung  der  Prüfungsstellen  und  für  die  Abgrenzung
ihres  Einflußbereiches  sowie  für  die  Bestimmung  der  Stellen,  an  denen  Palmkerne  gehandelt  werden
dürfen  (§  2  Abs.  2),  sind  die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  zuständig,  welche  ihre  Anordnungen
nach  Anhörung  der  Firmen  treffen.

§  6.  Es  ist  verboten,  Palmkerne  der  amtlichen  Prüfung  zu  entziehen  oder  Palmkerne,  die
der  amtlichen  Prüfung  entzogen  worden  sind,  an  sich  zu  bringen.  Der  Versuch  ist  strafbar.

§  7.  Angestellten  oder  Beauftragten  der  den  Handel  mit  Palmkernen  betreibenden  Firmen
ist  es  untersagt,  sich  zwecks  Beeinflussung  der  Verkäufer  in  der  Nähe  der  Prüfungsstellen  aufzuhalten.

§*  8.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe
  bis  zu  600  MA  oder  mit  Haft,  an  Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Reichskanzlerverfügung
vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  bestraft.

Neben  der  Strafe  ist  auf  Einziehung  der  Palmkerne  zu  erkennen,  die  den  Gegenstand  einer
Zuwiderhandlung  gebildet  haben,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Verurteilten  gehören  oder  nicht.  Auf
die  Einziehung  der  Palmkerne  ist  auch  dann  zu  erkennen,  wenn  die  Verfolgung  oder  die  Verurteilung
einer  bestimmten  Person  nicht  stattfindet.

§  9.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  April  1912  in  Kraft.

Lome,  den  1.  November  1911.

Der  Gouverneur.
Brückner.

 

Wege-Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea.
Vom  25.  August  1911.

§  1.  Zur  Unterhaltung  der  öffentlichen  Wege  sind  die  Eigentümer  der  anliegenden  Grundstücke
  verpflichtet,  soweit  die  Wege  durch  Land  führen  oder  Land  berühren,  das  in  Kultur
genommen  ist.

Stehen  die  anliegenden  Grundstücke  nicht  im  Nutzgenuß  des  Eigentümers,  so  ist  sowohl
der  Eigentümer  als  auch  der  sonstige  Nutzungsberechtigte  für  die  Unterhaltung  verantwortlich.

§  2.  Liegen  auf  den  beiden  Seiten  eines  öffentlichen  Weges  die  Grundstücke  verschiedener
Eigentümer  oder  Nutzungsberechtigter,  so  ist  seitens  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  eine  Vereinbarung
  zwischen  den  verschiedenen  Unterhaltspflichtigen  über  die  Austeilung  der  Unterhaltspflicht
anzustreben.

Kommt  eine  solche  Vereinbarung  nicht  zustande,  so  teilt  eine  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  gebildete  Kommission  den  einzelnen  Unterhaltspflichtigen  die  zu  unterhaltenden  Wegestrecken
  zu.  Die  Kommission  besteht  aus  dem  Vorstand  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  als  Vorsitzenden
  und  zwei  von  ihm  aus  dem  Kreise  der  Wegennterhaltspflichtigen  des  Bezirks  auf  die  Dauer
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        4  2Ö

je  eines  Jahres  ernannten  Beisitzern  oder  ihren  Ersatzmännern.  Die  Kommission  entscheidet  mit
Stimmenmehrheit  nach  Anhörung  der  Beteiligten.  Beim  Nichterscheinen  der  ernannten  Beisitzer  ist
der  Vorsitzende  der  Kommission  berechtigt,  allein  zu  entscheiden.  Die  Entscheidung  ist  mit  Gründen
zu  versehen  und  den  Beteiligten  zuzustellen.

Gegen  die  Entscheidung  ist  Beschwerde  an  den  Kaiserlichen  Gouverneur  zulässig,  welche  bei
Vermeidung  des  Ausschlusses  innerhalb  eines  Monats  nach  erfolgter  Zustellung  einzulegen  ist.

§&amp;amp;*  3.  Soweit  die  Wege  durch  Eingeborenenland  führen  oder  durch  noch  nicht  in  Kultur
genommenes  Land,  das  früher  Eingeborenenland  war,  oder  solches  Land  berühren,  sind  sie  von  den
Eingeborenen  zu  unterhalten.

§*  4.  Durch  Verfügung  der  Behörde  kann  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  den  Eingeborenen
  eine  weitergehende  Wegeunterhaltungspflicht  auferlegt  werden.

§  5.  Insoweit  nach  Vorstehendem  eine  Verpflichtung  von  Eingeborenen  besteht,  erscheint
als  deren  Träger  die  Gesamtheit  der  Einwohner  der  Gemeinde  oder  Landschaft,  zu  der  das
anliegende  Grundstück  gehört  oder  gehörte.

§*  6.  Wege,  die  zu  beiden  Seiten  herrenloses  Land  haben,  werden  von  der  Regierung
unterhalten;  desgleichen  Wege,  die  durch  Land  führen,  das  noch  nicht  in  Kultur  genommen  ist,
soweit  nicht  gemäß  §  3  eine  Verpflichtung  der  Eingeborenen  besteht.

§  7.  Wenn  Eigentümer  oder  Nutzungsberechtigte  von  Grundstücken,  die  nicht  unmittelbar
am  öffentlichen  Wege  anliegen  oder  ihn  nur  in  einer  zu  ihrem  sonstigen  Umfange  unverhältnismäßHig
geringen  Ausdehnung  berühren,  den  Weg  in  erheblichem  Umfange  benntzen,  oder  wenn  die  Art  der
Benutzung  eines  an  oder  bei  dem  öffentlichen  Wege  gelegenen  Grundstücks  eine  besondere  Inanspruchnahme
  des  Weges  bedingt,  so  kann  auf  Antrag  eines  Beteiligten  oder  von  Amts  wegen  durch
die  örtliche  Verwaltungsbehörde  eine  Heranziehung  solcher  Interessenten  zur  Wegeunterhaltung  abweichend
  von  den  vorstehenden  Bestimmungen  verfügt  werden.

Die  Vorschriften  des  §  2  Abs.  2  bis  3  finden  entsprechende  Anwendung.

§  8.  Offentliche  Wege  sind  diejenigen  Wege  (und  zwar  Fahr-,  Reit=  und  Fußwege),  die
von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  für  „öffentlich“  erklärt  worden  sind.

Die  Verwaltungsbehörde  kann  alle  Wege  zu  öffentlichen  Wegen  erklären,  die

1.  von  der  Regierung  angelegt  sind,

2.  in  verschiedenem  Eigentum  stehende  Grundstücke  untereinander,  mit  öffentlichen  Wegen,
mit  herrenlosem  Land  oder  mit  der  Meeresküste  verbinden  und  seit  mehr  als  zehn
Jahren  dem  öffentlichen  Verkehr  gedient  haben.

Die  Erklärung  eines  Weges  als  „öffentlich“  erfolgt  durch  Bekanntmachung,  die  in  ortsüblicher
  Weise  zu  veröffentlichen  ist.

Gegen  die  Erklärung  steht,  soweit  sie  Wege  der  in  Abs.  2  Ziffer  2  genannten  Art  betrifft,
den  Unterhaltspflichtigen  die  Beschwerde  zum  Gouverneur  zu.  Die  Beschwerde  muß  bei  Vermeidung
des  Ausschlusses  innerhalb  eines  Monats  nach  erfolgter  Bekanntmachung  eingelegt  werden.

§  9.  Zur  sachgemäßen  Unterhaltung  des  Weges  ist  es  erforderlich  und  ausreichend,  daß
der  Weg  in  dem  Zustand  erhalten  bleibt,  den  er  nach  seiner  Anlage  und  Zweckbestimmung  haben  soll.

Die  Unterhaltung  von  Brücken,  Kunstbauten  und  solchen  Wegestrecken,  deren  Erbauung  nur
unter  Zuziehung  technischer  Sachverständiger  möglich  war,  erfolgt  durch  die  Regierung.

Im  Falle  der  Zerstörung  oder  erheblichen  Beschädigung  derartiger  Anlagen  ist  der  zur
Unterhaltung  der  anliegenden  Wegstrecke  Verpflichtete  gehalten,  vorläufige  Sicherungsmaßnahmen  zu
treffen  und  außerdem  alsbald  Anzeige  an  die  zuständige  örtliche  Verwaltungsbehörde  zu  erstatten.

§  10.  Die  Einziehung  eines  öffentlichen  Weges  erfolgt  durch  Entscheidung  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  nach  Anhören  der  Aulieger  und  sonstigen  Unterhaltspflichtigen.

Die  Bestimmungen  in  §  2  Abs.  2  bis  3  finden  entsprechende  Anwendung.

Ist  die  Entscheidung  rechtskräftig,  so  wird  die  Einziehung  durch  Bekanutmachung  der
Behörde  ausgesprochen.

§  11.  Für  geschlossene  Siedlungen  kann  durch  Verfügung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
eine  besondere  Regelung  getroffen  werden.

§*  12.  Privatrechtliche  Verpflichtungen  zur  Unterhaltung  öffentlicher  Wege  werden  durch
diese  Verordnung  nicht  berührt.
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        J  5  LD

§  113.  Eingeborenenpfade  gelten  als  öffentliche  Wege,  soweit  sie  Eingeborenenland  oder  Eingeborenen-Niederlassungen
  unter  sich  oder  mit  Marktplätzen,  Wasserläufen  oder  dem  Meere  verbinden.

Irgendwelche  Unterhaltspflicht  besteht  dafür  nicht.

Eine  Einziehung  durch  Privatinteressenten  ist  ausgeschlossen.

§  141.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1912  in  Kraft.

Gleichzeitig  tritt  die  Verordnung  vom  15.  Mai  1888,  betreffend  den  Straßen=  und  Marktverkehr
  (Kol.  Ges.  Bd.  I,  S.  514),  außer  Kraft.

Rabaul,  den  25.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

Bestimmungen  für  die  Annahme  von  lierär-zten  Zzum  Oienst  in  den  afrikanischen
und  Südsee-Schutzgebieten.

I.  Qualifikation  und  Dienstverpflichtung.

Die  Bewerber  müssen  die  Approbation  als  Tierarzt  in  Deutschland  erlangt  haben  und
mindestens  drei  Jahre  praktisch  tätig  gewesen  sein.  Sie  müssen  ferner  körperlich  für  den  Dienst  in
den  Tropen  geeignet  und  möglichst  nicht  über  33  Jahre  alt  sein.  Unverheiratete  Bewerber  werden
bevorzugt.  Erwünscht  ist  der  Besitz  des  Zeugnisses,  das  den  Inhaber  zur  Anstellung  als  beamteten
Tierarzt  und  als  Tierzuchtinspektor  in  einem  Bundesstaat  für  geeignet  erklärt.

Die  Verpflichtungsdauer  beträgt  zur  Zeit  für  Kamerun  und  Togo  11/  Jahre,  für  Ostafrika
2  Jahre,  für  die  übrigen  Schutzgebiete  3  Jahre.

II.  Lebenslauf,  Zeugnisse,  ärztliche  Untersuchung.

Die  Bewerber  haben  einen  Lebenslauf,  ihre  Zeugnisse  in  Urschrift  und  Abschrift  und  ihre
Militärpapiere  (Militärpaß  und  Führungszeugnis  bzw.  Landsturmschein  usw.)  einzureichen.  Die
ärztliche  Untersuchung  auf  Tropendiensttauglichkeit  kann  nach  einem  vom  Reichs-Kolonialamt  vorgeschriebenen
  Formular  durch  einen  beamteten  oder  oberen  Militärarzt  (Stabs=  oder  Oberstabsarzt)
erfolgen.  Die  Kosten  sind  von  dem  Bewerber  zu  tragen.  Die  ärztliche  Untersuchung  kann  aber
auch  unentgeltlich  im  Medizinalreferat  des  Reichs-Kolonialamts  oder,  nach  vorherigem  Antrage  beim
Reichs-Kolonialamte,  durch  den  Extern-Assistenten  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
in  Hamburg  erfolgen.  Das  endgültige  Urteil  über  die  körperliche  Tauglichkeit  des  Bewerbers  bleibt
indessen  stets  dem  Medizinalreferat  des  Reichs-Kolonialamts  vorbehalten.

IIII.  Kursus  über  Bakteriologie  und  Tierhygiene.

Um  die  Tierärzte  für  die  im  Schutzgebiet  ihrer  harrenden  Aufgaben,  welche  hauptsächlich
auf  den  Gebieten  der  Seuchenbekämpfung,  Veterinärpolizei  und  Tierzucht  liegen,  besonders  vorzubereiten,
  wird  ihnen  vor  der  Ausreise  Gelegenheit  gegeben,  auf  amtliche  Kosten  an  einem  etwa
dreimonatigen  Kursus  über  Bakteriologie  und  Tierhygiene  an  der  Tropenabteilung  der  Tierärztlichen
Hochschule  in  Berlin  teilzunehmen.  Die  Teilnehmer,  welche  sich  für  den  Kolonialdienst  ausdrücklich
verpflichten,  erhalten  während  dieser  Zeit  Tagegelder  in  Höhe  von  10./7  für  den  Tag.  Außerdem
werden  für  die  vom  Wohnorte  nach  Berlin  und  zurück  ausgeführten  Reisen  die  reglementsmäßigen
Fuhrkosten  und  Tagegelder  gewährt.

IV.  Reisegebührnisse.

Für  die  Ausreise  sowie  für  die  Heimreise  nach  beendetem  Dienstverhältnis  wird  reichliche
Vergütung  und  zu  Zwecken  der  Ausrüstung  ein  Betrag  von  1000  „¼  gezahlt.

V.  Diensteinkommen.

In  den  Schutzgebieten  wird  freie  Wohnung,  freie  ärztliche  Behandlung  und  eine  Anfangsremuneration
  von  jährlich  7300  /4,  steigend  in  6½  Jahren  bis  auf  10  000/“  und  in  weiteren
9  Jahren  bis  auf  11200  ¼,  sowie  besondere  Vergütung  bei  Dienstreisen  gewährt.  Im  Falle
längerer  praktischer  Tätigkeit  vor  dem  Eintritt  in  den  Kolonialdienst  wird  auch  schon  zu  Anfang
eine  Remuneration  von  7500  ¼  gezahlt.
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        t

VI.  Urlaub.

Im  Schutzgebietsdienste  verbleibende  Beamte  erhalten  nach  der  ersten  und  jeder  weiteren
Dienstperiode  einen  etwa  viermonatigen  Heimatsurlaub  (ausschließlich  Reisezeit)  unter  Belassung  der
Remuneration  und  Bewilligung  einer  die  reinen  Fuhrkosten  deckenden  Beihilfe  für  die  Heim=  und
Wiederausreise.

VII.  Etatmäßige  Anstellung.

Die  etatmäßige  Anstellung  kann,  sofern  freie  Stellen  vorhanden  sind,  zu  Beginn  der  zweiten
Dienstperiode  erfolgen.

VIII.  Pension  und  Tropenzulage.

Das  pensionsfähige  Gehalt  steigt  innerhalb  18  Jahren  von  3300  %¼  bis  auf  6000  J7.
Hierzu  tritt  als  pensionsfähiger  Wohnungsgeldteil  ein  Betrag  von  874  .¼.  Die  Pensionierung
erfolgt  nach  Maßgabe  des  Kolonialbeamtengesetzes.

Bei  einer  Pensionierung  wird  die  in  den  Schutzgebieten  zugebrachte  Dienstzeit,  sofern  sie
mindestens  sechs  Monate  gedauert  hat,  doppelt  in  Anrechnung  gebracht.  Außerdem  wird  den  durch
den  Kolonialdienst  dien  iunfähig  gewordenen  Beamten  nach  Maßgabe  der  gesetzlichen  Bestimmungen
neben  der  Pension  eine  Tropenzulage  von  900  „¼  jährlich  gewährt.  Für  diejenigen  Beamten,  welche
ohne  Unterbrechung  länger  als  drei  Jahre  in  den  Schutzgebieten  verwendet  worden  sind,  tritt  für
jedes  weitere  volle  Dienstjahr  in  den  Schutzgebieten  eine  Steigerung  der  Tropenzulage  um  ein
Sechstel  bis  zur  Erreichung  des  Doppelbetrages  ein.

IX.  Schlußbestimmungen.
Rechtsansprüche  können  aus  diesen  lediglich  informatorischen  Zwecken  dienenden  Nachrichten
nicht  hergeleitet  werden.

Auskunft  über  den  Dienst  in  den  Schutzgebieten  im  allgemeinen  gibt  das  im  Verlage  von
Otto  Salle  in  Berlin  W.  ö7  erschienene  Buch  von  Tesch,  letzte  Auflage:  „Die  Laufbahn  der
deutschen  Kolonialbeamten“.

 

 

 

 

 

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  mittels  Allerhöchster  Bestallung  vom  20.  vor.  Mts.
Allergnädigst  geruht,  den  mit  Wahrnehmung  der  Geschäfte  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts
betrauten  Kaiserlichen  Gonverneur  von  Samoa  Dr.  Solf  unter  Verleihung  des  Charakters  als
Wirklicher  Geheimer  Rat  mit  dem  Prädikat  „Erzellenz“  zum  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts
  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Wirklichen  Legationsrat  Dr.  Hans  v.  Jacobs,  anläßlich
seines  Ausscheidens  aus  dem  Reichsdienste  den  Charakter  als  Geheimer  Legationsrat  zu  verleihen.

Raiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  18.  November  1911.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Offizieren  usw.  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und
Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar:

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
den  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstorden  2.  Klasse:
dem  Generalmojor  v.  Glasenapp;
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        W  V7  20

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
die  Königlich  Bayerische  Prinz-Regent-Luitpold-Medaille  in  Bronze  am  Bande
der  Jubiläums-Medaille:
den  Sanitätssergeanten  Thaler,  Müller  und  Freitag,
dem  Sanitätsunteroffizier  Mörling,
dem  Waffenrevisor  Büttenklepper,
den  Waffenmeistern  Engel  und  Dressel;

Schutztruppe  für  Kamerun:
den  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstorden  4.  Klasse  mit  der  Krone:
dem  Oberarzt  Dr.  Rösener;

das  Königlich  Bayerische  Militär-Verdienstkreuz  2.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Sergeanten  Haugg;
die  Königlich  Bayerische  Jubiläums-Medaille:
dem  Stabsarzt  Graf;

die  Königlich  Bayerische  Prinz-Regent-Luitpold-Medaille  in  Bronze  am  Bande
der  Jubiläums-Medaille:
dem  Oberarzt  Dr.  Colin,
dem  Sergeanten  Wendel,
den  Sanitätssergeanten  Weißenberger,  Trabold,  Bauer  und  Bücherl,
dem  Unteroffizier  Kreuzer;
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
die  Königlich  Bayerische  Prinz-Regent-Luitpold-Medaille  in  Bronze  am  Bande
der  Jubiläums-Medaille:
den  Vizefeldwebeln  Zwerger  und  Ihle,
den  Sergeanten  Deinlein,  Scheuerlein,  Benz,  Pöhlmann,  Simnacher,  Neumayr,  Ludl,
Köberlein,  Schäfer  und  Franz,
dem  Sanitätssergeanten  Herbst,
den  Unteroffizieren  Baur,  Söll,  Petry,  Merk  und  Halbritter,
dem  Sanitätsunteroffizier  Barthel,
den  Waffenmeistern  Owandner  und  Eenstberger.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  9.  Dezember  1911.
Dr.  Bothe,  Intendanturrat,  scheidet  mit  Ablauf  des  26.  Jannar  1912  behufs  Miederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Sächsischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  aus.

Uachruf.

Am  19.  Dezember  1911  verstarb  in  Kamerun  auf  der  Station  Akonolinga  plötzlich  infolge

Gehirnschlages  der  Stabsarzt  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun
Gottfried  Srener.

Die  Schutztruppen  verlieren  in  ihm  einen  durch  seine  kameradschaftliche  Gesinnung  und
seine  Gewissenhaftigkeit  im  Dienste  allgemein  beliebten  und  geachteten  Kameraden.  Ihm  wird  ein
treues  und  ehrendes  Andenken  bewahrt  werden.

v.  Glasenapp,
Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutzttruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
        <pb n="34" />
        W  8  20

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  haben  am  18.  Dezgember
angetreten:  kommiss.  Sekretär  Wollinger,  Polizeiwachtmeister
  Seidel,  Maschinist  Wagner,  Kanzleigehilfe
  Kriegesmann.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  1.  November:  Bezirksamtmann
Löhr,  Rektor  Randow;  am  3.  November:  Regierungsarzt
  Dr.  Schörnich;  am  12.  November:
Regierungsrat  und  Referent  Schmidt,  Distriktskommissar
  Sauer,  die  kommiss.  Sekretäre  Isenbeck,
  Westhaus  und  Vierkorn,  die  Assistenten
1.  Kl.  Zacherle  und  Wunderlich,  die  Techniker
1.  Kl.  Seiler  und  Georgi,  die  Assistenten  2.  Kl.
Hadler  und  Fritz,  Förster  Brandenburg,
Kanzlist  Groha;  am  26.  November:  kommiss.
Sekretär  Wiedemann,  Techniker  1.  Kl.  Schaffrath,
  Assistent  1.  KRl.  Nippgen,  Kanzleigehilfe
Kopitz.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  27.  November:  Sanitätssergeant
Knaak  und  Waffeumeister  Löwe;  am  16.  Dezember:
  Oberleutnant  Gräff;  am  18.  Dezember:
Stabsarzt  Dr.  Schuhmacher.

Kamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetroffen:  Vermessungstechniker  Flöter,  Bureaugehilse
  Engerer,  Kesselschmied  Hoffmann,
Dreher  Voigtländer.

Am  25.  Dezember  traten  die  Wiederausreise
an:  Gouvernementssekretär  Friedemann,  Techniker
  Wrede,  Polizeimeister  König.

Am  24.  November  haben  das  Schutzgebiet
mit  Heimaturlanb  verlassen:  Bezirksrichter  Hinz,

 

die  Sekretäre  Langkraer,  Gehrts,  Studer

und  Kupfer,  Landwirt  Streetz.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  11.  Dezember  angotreten:
Vizefeldwebel  Müller,  Sergeant  Mackert,  die
Unteroffiziere  Schmidt  und  Zylka,  Sanitätsfeldwebel
  Gebhardt  und  Sanitätsunteroffizier
Siebert.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  Dezember  eingetroffen:
  Feldwebel  Bäse  und  Waffenmeister  Bähr.

Togo.

Mit  Heimaturlanb  sind  in  Deutschland  ein—
getroffen:  Referent  Regierungsrat  Hermans,
Regierungsarzt  Dr.  von  Raven,  Gerichtsassessor
Ledon,  Techniker  1.  Kl.  Brettschneider.

 

Im  Schutzgebiet  sind  wieder  eingetroffen:
am  27.  Oktober:  Polizeimeister  Gramatte;  am
13.  November:  Stationsleiter  von  Parpart.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  am
9.  Dezember  angetreten:  Erster  Referent  Geheimer

Regierungsrat  von  Doering,  Regierungsarzt
Dr.  med.  Simon.
Deutsch-Südwestafrika.

Ausgereist  bzw.  wiederausgereist  sind:  am
27.  November:  Kanzlist  Haack,  Telegraphist
Volkmer;  am  13.Dezember:  Distriktschef  Wasserfall,
  Sekretär  Caebel,  Techniker  1.  Kl.  Röhrig,
Polizeiwachtmeister  Heuer,  Polizeisergeant  Rothkegel;
  am  18.  Dezember:  Weinbansachverständiger
  Pfennig,  Lehrer  Herrmann.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  4.  Dezember  eingetroffen:
  Unterzahlmeister  Grotke.

———
        <pb n="35" />
        VW  9  20

 

 

 

#uchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.
(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Die  Usambara-Eisenbahn  im  1.  Halbsahr  1911.
Vorläufige  Betriebseinnahmen  und  --ausgaben  in  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ersonen-  Güter-  ,  .  ..
Monate  Per  Sonstiges  Zusammen  Ausgaben  Uberschuß
verkehr  verkeher
1911
April  .....  23609  72  435  2826  998870  59  914  —-Mai.
  .....  25  089  73240  "„  1  102  I  99  431  65  070  –
Juni.  .....  23344  s  80  276  ·  2411  106  031  69  947  –
Juli-  .....  26  344  «  77  905  3  284  107  533  62914  —
Auguit  26  S848  I  99  720  «  3724  129  292  62  853  –
Septemben  25  083  6  72  030  l  2196  99  309  62  414  —
Summe49317  475  606  15  543  640  66  383  112  257  354
;  —  60  v.  H.  d.  Eiun.
Im  Vorsahr.  133  117  438  126  Z  11  361  582  604  316  7765  265  829
xn  I  ·  —-—54v.5.d.Etnn.
Unterschied  geg.  d.  Vori  16200  37  1680  4182  5  57862  +  66  337  —  8475

Die  Einnahmen  aus  dem  Verkehr  sind  also  gestiegen,  die  unerhebliche  Abnahme  des  Uberschusses
gegen  das  Vorjahr  findet  ihre  Erklärung  in  der  etwas  stärkeren  Steigerung  der  Betriebsausgaben.

Kamerun.

Die  Kümerun-Eisenbahn.
Vorläufige  Betriebsergebnisse  für  die  Monate  April  bis  September  1911.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6  Einnahmen  aus:
»  ·.-—  Gc·mnt-  Betriebs—  *m
Monate  Personen--=  Güter-  Aieh-  ·  —  Sgal-  Uberschuß
Verlehr  Sonstigem  einnahmen  ausgaben
1911  .  E
M  E  l  M  M  %  %
April  .  8072  25  516  911  619  35  148  22  398  —
Mai  9  499  25  958  1158  979  37591  25  150  —
Juni.  ...  9  033  26  765  295  1  516  37  609  28  581
Juli  11  520  83  733  1  307  2  208  18817  29  986
August  11  075  33  983  519  2  419  48  026  33".000“)  —
September  11  623  28291  689-  5  607  46  211  30  000“°)  —
Zumme  ..  60  822  "  174  216  1879  13  458  253  405  169  115  812900
67  v.  H.
"  der  Einnahmen

*)  Ausgaben  nach  vorläufiger  Schätzung.
        <pb n="36" />
        2

Der  Brüchenbau  über  den  Sanaga-  Südarm.

Wie  das  Gouvernement  aus  Buea  meldet,
ist  das  Einschwimmen  der  zweiten  Stahlbogenhälfte
  der  160  m  weiten  Brücke  über  den
Sanaga-Südarm  im  Zuge  der  Kameruner
Mittellandbahn

11.  November
gangen.

Kamerun,

sichert.

in
d.  Is.

der  Zeit
glatt  vonstatten
Damit  ist  die  glückliche  Vollendung
dieses  großen  und  schwierigen  Brückenbaues  in
dessen  Herstellung  von  der  Gutehoffnungs-Hütte
  (Oberhausen)  bewirkt  wird,  ge-Die
  Brücke  —  der  eiserne  Überbau  ist

vom  7.

bis
ge-10



Afrik

 

a  sein.

und  an

ein  Zweigelenkbogen  mit  angehängter  Fahrbahn  —
übertrifft  bekanntlich  die  Bogenbrücke  an  den  berühmten
  Viktoriafällen  des  Sambesi  an  Spannweite
  noch  um  rund  8  m  und  dürfte
gegenwärtig  die  weitest  gespannte  Brücke  in
Die  Aufstellung  des  Uberbaues
ohne  feste  Gerüste  stellte  bei  der  ungewöhnlichen
Wassertiefe  des  Sanaga  in  dem  tropischen  Lande
ganz  besonders  hohe  Anforderungen  an  die  Umsicht
  des  bauleitenden  Ingenieurs
Leistungsfähigkeit  der  Brückenbauanstalt.

somit

die

Uachweisung  der  bei  den  Küsten  -Sollämtern  des  Schutzgebiets  Kfamerun  in  den  Oonaten  Kpril
bis  einschl.  Kugust  1911  fällig  gewordenen  Jollbeträge.

Der  gollämter

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres

Gegen  den  gleichen
Zeitraum
des  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1911  1910
Name  —  ——  —  —  ———  ——  —  —  —  —  —
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  JZusammen  mehr  weniger
Ac  Pf.  IC  PT  .A  Pf  Aa  PfI  .Aa  Pf  PfJfsf.
Duala  .  610  052  058  7565  55628  807,  60  655  764  20  19  23B6  25  675  000  45  —  —  146  192  85
Kribi  .  .  .  .  ..  517241  30403  950  85921  198  15898  940  9021  882  950  S23  S88  374  30  —-—  —
Vietokic1.....  81  358  35  3998  8085  357  1577656  45  3  350  80  81  00725  1349  90  –  —-Vuca......
  3354495  4440  3  589  35  —  —  —  —  —  —  3  589  35  —  —
Zusammen  1212196  651426  755  00638952/251132361  55344  470  00|I470831  55162·120  70  —
Nachweisung  der  bei  den  Binnen-Soliämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Oonaten  April
und  OMai  1911  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zölle  Z  .
*  .  in  den  obengenannten  Monaten  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Der  Zollämter  —  ----—-------—--—------------  JCIUCTUM»
1911  1910  des  Vorjahres
Name  —  ———-———-———---—--———  ——-—-  —
Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  EinfuhrilAusfuhr  Zus.  mehr  weniger
.%  Pfl.%  f  Pf  Pfl.  Pfl  b  bFf“  Pif#
l  I  -  s
Rio  del  Rey  174114  8U.  —1  OC  15218  10  105  105  68  501  1731  360  —  —
Rssanalang  208  35  216  20  514  55%044  80  H.  +  S  —  -—(s.")3()25
Campo.....  721  25  —  —  721  25  819  95  —  —  849  95  —  —  128  70
Kent  367  35  1941  952312  30  368  252110  00  )2  478  25  165  95
Narbabt  .  632  15  1  702  61000334  75  620  701  3767  00  4387  7O  —  2052  95
Garnga  einschl.  «  ,

Jgollposten  .  .  5246  301  8614  201  13860  501  1072  101  1954  60  026  7010  833  80  —  —
Molund  8  083  30  10  556  9518640  2553383  0061  364  919748  02  ---  107  77
Kusseri  .  .  .  ..  1138  10  1918  —  3  056  10  :31  35  92  10  123  152932  65  —  —

Zusammen33  901  60  24952  90  58854  50  %NI  3512  111
        <pb n="37" />
        Vorläufige  Betriebsergebnisse  für  die  erste  Hälfte  des  Rechnungsjahres  1911.

E  11  20

Togo.

Die  Verkehrsanlagen  in  Togo.

 

 

 

 

Roheinnahmen  in  Mark
„„„22  *r“  PDv2W„  Ö'v  I  *  Betriebs-  m
1911  Küften-  #  Inland-  Hinter-  Lande-  Uberschuß
bahn  bahn  landbahn  *  Zusammen  sausgaben
44  km  119km  160  km.]  drucke  3%  5%
—
April.  8  1151  33  800  29  158  23  647  95  056  43  901
Mai  8  702  32  112  26  458  22  976  90  548  58574
Juni  7780  30  881  21  972  26.238  86  871  53  794  –
Juli  9  618  37  133  23  509  38  822  109  082  75  .580  –
August  9  905  35.204  22  676  27515  95  360  70  748  —
September  8  655  35  3306  21  181  363  388  104  860  62  413  –
Summe  53  111  204  820  148  254  175  586  581  777  585010216737
Im  Vorjahr.  41  557  181  653  —  1890  138  103  343  267  853  135  492
linerschied  geg.  d.  Vori.  11  554  23  133  148254  15352  173  1220  12

 

 

 

Oier  zu  treten  noch  die  Gouvernementsanteile  aus  der  Erhöhung

des  Brückentarifs  mit:

 

 

 

für  1911  ·15  054
Desgl.  im  Vorjahr  29  129
Unterschied  gegen  das  Vorjahr  114075
Deutsch-Südwestafrika.
Richtigstellung  übertriebener  Berichte  über  dle  eine  Zunahme  von  über  23  000  Stück  zu  ver-Tolgen
  der  Dürre.  zeichnen  gewesen,  die  die  Vermehrungsziffer  des
Im  Frühjahr  des  Jahres  1911  sind  in  der  in  bezug  auf  Regenfall  und  Graswuchs  bedeutend
deutschen  Presse  vielfach  Privatbriefe  aus  dem  günstigeren  Vorjahres  nahezu  erreicht.  Es  ist
hiefigen  Schutzgebiet  veröffentlicht  worden,  die  sich  dies  gewiß  ein  Beweis  für  den  Wert  und  die
in  höchst  pessimistischer  Weise  über  die  Verhältnisse  Produktionskraft  des  Landes.
des  Landes  verbreiteten  und  in  denen  unter  an-  ———  -—  —
derem  behauptet  wurde,  daß  der  größte  Teil  des  .·-  1.  April  1.  April“  Z.
Viehs  der  Dürre  und  dem  Wassermangel  zum  Viehstatiftik  1911  19106mmahme
Opfer  gefallen  sei.  Diese  übertriebenen  Berichte
entsprechen  nicht  den  Tatsachen  und  sind  geeignet,  Rindviceh  141445  121  139993306
das  Schutzgebiet  in  Mißkredit  zu  bringen.  In  davon:  Kühe  5  5r2  1#  1  0  7  100
Virklichkeit  hat  es  sich  nur  um  einige  Hundert  ülben  35  900  2  168
Stück  gehandelt,  deren  Verlust  nicht  allein  auf  die  Fleischschafe  381  210,  3439809037251
Dürre  und  den  Wassermangel,  sondern  zum  Teil  Wollschafe  32209,  29  201  3  008
auch  auf  Weidebrände  und  andere  Ursachen  zurück=  Ziegen  */4089  3819  000
*  »  »  -  ..  .  Angoraziegen.  10  257  8095  2  102
zuführen  ist.  Der  beste  Beweis  dafür,  wie  sehr  Schweine  7764¼  208  2  553
diese  Berichte  der  Begründung  entbehren,  ist  die  Pferde  12  683  10661  2  022
Tatsache,  daß  sich  die  Viehbestände,  abgesehen  von  Strauße.  642  334  308
Gieln  und  Kamelen,  im  letzten  Jahre  (1910/11)  #  Abnahme
ros  der  Dürre  und  trotz  des  Umstandes,  daß  die  Maultiere  und  zesel  4326  6,  00/1  1738
Landesgrenzen  fast  das  ganze  Jahr  für  eine  Ein=  Csel,  gew.  560  6  620  961
fuhr  von  Vieh  gesperrt  waren,  recht  erheblich  Namele  817  954  10“
vermehrt  haben.  Die  Vermehrung  der  einzelnen  Nachgewiesene
Gattungen  ergibt  sich  aus  der  beigefügten  Auf-  Verserschafe.  1  114
stellung.  Danach  ist  beispielsweise  beim  Rindvieh  Raratulschafe  12
        <pb n="38" />
        —  12  20

Vom  Bahnbau  Karidib—hKeetmanshoop.)  Nordsüdbahn  mit  der  von  Keetmanshoop  aus

(Mit  einer  Skizze.)  vorgeschobenen  zusammengeschlossen.  Sonach  über-Nach
  telegraphischer  Meldung  des  Gonverneurs  spannt  jetzt  das  Schienenband  ungefähr  drei

ist  die  von  Windhuk  kommende  Gleisspitze  der  Viertel  der  zwölf  Breitengrade  des  Landes:  es

 

½%  #½  6#  u-—

  AK  M  6  0L  Al
-

"  1

—.—  —  —  —„  –  —  —
4  14%4  1—

2  77  Ke  4

—
0  7#ch-  J  .
Zesibtz#n  »  -  M·

20.  227

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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1  .J-  5  K  A  ½

 

 

 

zieht  sich,  wie  die  beigefügte  Skizze  zeigt,  von  ODie  Diamantenförderung  im  November  1911.)
Tsumeb  und  Grootfontein  im  Norden  über  On- 



 

guati,  Karibib,  Windhuk,  Keetmanshoop  und  Fördermenge  nie  mae
Seeheim  bis  Kalkfontein  im  Süden.  In  Onguati,  M„„„„  i—nN’e:
Karibib  und  Seeheim  setzen  sich  die  Querarme  im  Rechnungsjahre  egenüber  dem
«  ..  1910  1911  Vorjahre
zum  Ozean,  nach  Swakopmund  und  Lüderitzbucht  1

 

an.  Damit  sind  die  Maschen  erster  Ordnung  für

 

 

 

April  bis  Sept.  3  92444Q1  25262
das  künftige  Eisenbahnnetz  des  Landes  im  wesent=  Oktobeer1764,  60  S0o  1U00.  9061s
lichen  gelegt.  Wo  und  wann  die  weiteren  Strähne  Novembeer8  302  57074  11223
einzufügen  sind,  muß  die  Entwicklung  zeigen.  april  bis  Nov.  554  22  5*  —

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  21.  S.  803.

 

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  24,  S.  980.
        <pb n="39" />
        13  e0

Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika

im  Oonat  Kugust  des  Rechnungsjahres  1911.

Gegenüvergestent  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  22,  S.  841.

1811  1910  Gegen  Vorjahr  Kurume,  #leer.
Abgaben  Zollstellen  .  mehr  weniger  zuswbe  bien
SUVfll.  #f.!  4  Ff.]  Pi.

Hauptzollamt  Swakopmund  —53017  —19212  —  —  1

Vollc-“)  und  -  Lüderitzbucht  88  074  32098234  20  —  —10  159  do
Neben-  -  Windhuk.  21  182  10912  15  —  —  40  05  1120640  o2

einnahmen  -  Keetmanshoop.  16551  201  17083  50  —  532  30

Ubrige  Vollstellen  —  282  88  358.  6  31  —  —

l

29525  "  s  !Z
Mir  Hauptzollamt  Windhuk.  3881  2  20  3  285  80  05  10  —  —  ––  38
ersteuer  Ubrige  Zollstellen  278  35  330  10  —  —  51  v75  21  757  i

—  —  —  —  —  —  –  –—  –  —  —.  —  —  —  —  D!  —  D!  —  —  ——  —  —  —  —  —  –.
"  Lauptzollamt  Swakopmund.  —  —  2  087  10  —  —  2067“  10

bramiwein-  Windhnk.  8347  70  ê24  8012  6(|  1323  30

Mörige  e  Jolsstellen,  4  E  —  +————  #
Hafen=  Hauptzollamt  Swakopmund  46  58  9853219  11  —  —  8630  131  440574  01

abgaben  -  Lüderitzbucht  16  471  5023  1045  —  6633  25  «
Zusammen  3075451430579131Y3278,'-3126524.48160029581
I1753;8«3—,—

 

 

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.

Deutsch-HNeuguinea.

nachweisung  der  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsd)-Meugqguinea  (altes  Schutzgebiet)
im  IV.  Veertel  des  Rechnungsjahres  1910  fällig  gewordenen  Jollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  13,

S.  488.)

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  im
obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres

 

Gegen  den  gleichen

 

 

 

 

Name  1919  —  —  1009  Beitraum  d.  Vorlahres
D0  5'sn:  ··"  "—  ···»  —--——"  —  1  —  —  ·

der  Zollstellen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
4  Pf.  Pf  Pf.  PfPf.  PP.  K  f.  Pf.

]  l  l  I  I
Rabaul  135554  8823  120|02  O  64  20  793.  98165103.  62n  —  6728  72

Friedrich-  Wilhelms-  ʒ-  ·  ,  J  «
hafen  1691  892428  2316  120  12318391  352432  1020  8S233  44—  —  4  703  33
Näwieng  40%  8  4  S6%  6N°  10
Kieta  1  108  4  1  1  408  45018  8S0  —  1018  80  389  65  5,—
Namatanai  277  417  1—  277,  17  2140  6—  —  210  69  366  78.0  B
Eitape  1  137  53  488  —  1  625  53  162  37  129  50  291  871333|66  –  —
Morobe  183  65  2  —  185  65  78  551  —  —  78  55  107101  —  —

Smnme  des  l  !  s  .  i
IV.  Vierteljahrs.156312  7326  038  25|182350  98169074  55  23  460  59192535,  111  867  19112  051  35
ê/  *  u  «  .
Hierzu  im  I.  bis  6  1  6  —  —10·8116
III.  Viertelsahr30614.  1284  648  55|415262  67247381.  4068  336  40  315720  80.99  511  8—  —
Im  Rechnungsjahr  l  «  «

1910insgcsnmt.48692685110686805976136541645895917WHI95()82559489135771—-  —-«Jsdiervon

  Koprazölle

Hierzu  im  J.  bis  s
III.  Vierteljahr

—
—

I
21030j52

67  2  63

20  888  88

56  685  44

I
111  64

10  560  19

 

Ousammen

 

 

 

88  276  15

 

 

77574  32

 

 

10  701  83
        <pb n="40" />
        14  20

Uachweisung  der  bei  den  Jollstellen  des  Bezirksamts  Donape  im  II.  bis  IV.  Viertel  des  Rechnungslahres

  1910  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  24,  S.  993.)

 

Name

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle

 

Gegen  den  gleichen
heitraum  d.  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1910  1909
Zollsf  .·-—--«.·"-—:·-·---...-.—  —  -
der  Zollstellen  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
1  Pf.  A.  Pf.  A.  Pf.  JI.  Pf.  AL  Pf.  M.  Pf.  AM.  Pf.  Pf.
II.  Viertel.
Ponape  11  409  1|1066  642  475  7411206  34  :36.  7  4243  00|8232  666  —  —
.
Truk  4763  81171  64416535  48  325  701  —  —  325  76  209  718  —  —
1I  7  1  «  .  I
I  -  l  .«
Zusammen16172l94283828190112245332704  367545687914442I43———
.  I

HierzuimLVicrtel606322119663725985399824290843690667  35318  —  —

Im  l.  und  II.  Viertel  I  s  «
zusammen  22286164034912627107852302829451811475461479561—:—

u  *

*)  Davon  Koprazölle  8  r  "  n!  -
im  II.  Viertel  —  —279  O—  —  —  —2794  00—4
im  I.  Viertel  —  —  1196  6  —  —  —  —  2756  669  +——  —H

Zusammen  —  —  3980711  —  —  —  —l  2756  961  —  -11233  75  —  —
III.  Viertel.
Ponape  3  476  20  798  081274  28  6  17  144B2  4
Truk  1  6190  711  801  341  3  451  051  1  W  451  1676  821  3227  27  223  78  —  —
l  ·  -  s  l  "  —
Zusammen  5  125,902599  17T25  33]8027  59  2077.  360  704  95.  ——2979  62

Hierzu  im  und  «  !

II.  Viertel.  22  236.  1  60349126  61  —  —

Im  I.  bis  III.  Viertel  I  i  1  I  «  ,
insgesamt  27362  0716  6  33s363996  10|/16  557  875622  5422180  41111815  8991  —  —

1#.  «  s

*)  Davon  Koprazölle  )  )

im  III.  Viertel  —  2599  4  —  —  266  78SS  ——  —  —  64  36
im  I.  u.  II.  Vierte  5990  7U2  233  751  —  —
Im  J.  bis  III.  Viertel  l  l  i  IF  ,  —
insgesamt  —  —6590  11—  ,  —  510  7315  zos  —  —
l  I  I
IV.  Viertel.
Ponape  5  044  90  524  49  5569  4444%  ——  46869  21
Truk  436  441118  9141555  343  266  982  6/1  221  5  941  201  —  H385  84
|  .  l  F
Zusammen  5  481  371  643.  4412  OSB  B7  179  85  änUu  9355  05

Hierzu  im  bis  *  2  «  ,

III.  Viertel  27362  0006634  3333996  10|16  557  8  622  542  0  4111  815  99  —  —

Im  Rechnungsjahr  r  l  "  —  »
1910  insgesamt  32843  44  8277  76141121  20129  111  851  9  548  41138  660  261  2  460  94  —  —

*)  Davon  Koprazölle  I  «
im  IV.  Viertel  —  —1l116383  431  —  —  H  +·  —  ——1  859  07
im  I.—III.  Viertel  —  —  6590  1  —  —  5  420  7.Z8  —  1169  39  —  1—

«  s  I  I

Im  Rechnungsjahr  s  ,  ·  «  ;  i  —  —

1910  insgesamt  —  —18223  5661  —  —  —  —138913244  —  —  —  —  689  68
        <pb n="41" />
        W  15  2O

Uachweisung  der  bei  den  Sollstellen  des  Bezirksamts  Jaluit  im  II.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1910
fälilg  gewordenen  JSollbeträge.
Ggl.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  24,  S.  993.)

 

Gesamtbetrag  der  fäuig  geworbenen  Zölle

Gegen  den  gleichen

 

 

 

 

 

 

Name  ——  ——  1910  ——  1900  FBBeitraum  d.  Vorjahres
der  Zollf  #s  —„„22  .."  .-«-—--—·—.—-«
«ck«’olmc«cn  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  sAusfuhr  sZzusammen  mehr  weniger

AM  Pf.  .  M.  Pf.  .  Pf.  .a.  Pf.  .ac  Pf.  a.  Pf.  .MA  Pf.  A  Pi.
.  s  -  l
Jaluit  10571  81110  097  7720  669  58  44  13736  04  6933  54  —  —
·
Nauru  5160  S6S—  —  5160.  S  110  BHL  6O0T  7  —  446  86
.  ,  I  s
Zusammen  15  732  6110097/  77/20  830  44/12  158  3112185  40  313  76  6486  6  —  —
ODierzu  im  I.  Viertel  23  487  526  125  2829  612  80  23777  764781  3928  559  15  65  —  —
Summe  des  l.  und  -  ·  l  «
II.  Viertels  39220  1916223  05  55  413  2145  936  07]|1  966  81A7902  9117540  33  —  —
Davon  Kopragolle  E  ·  «  ;  l
im  II.  Viertel  —  —1009  7—W  —  —191|885  1  .  —  —
im  I.  Viertel.  —  —  612  2  —%  N.
—  «
Zusammen  —.  —16  223  U0U  11  US  ——22  2  —

Nachweisung  der  bei  der  Solistelle  in  Laipan  in  der  Zeit  vom  15.  Juli  1908“)  bis  31.  Oöär- 



 

 

 

 

 

fällig  gLewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

1909

 

Gesamtbetrag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag
Namc  der  fällig  llig  gewordenen  Zölle  Name  der  fällig  gewordenen  Zölle
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen
——  —————  Vi  %  f  FfFio(.
II.  Viertel  1908.  IV.  Viertel  1908.
Saipan  2  500  07  13229966  50Saipan  2  5549  73.1551  3414111107
·  OF  ««  X
)  Hierau  im  II.  und  )
SI  ":  505  3
III.  Vierftel  1008.  ss—N“mbsPN'-  4  018  83  595  3  194644  3
—  „  1  S.  1.  —  9  Im  .  1
im  155  %  %  %%  Niertel  zuf.  6608  36½1  75  39
im  Il.  Viertel!?2500  07  4329  50  ,  «)
Z«II.."«  und  IIT-  4048  3  dos  49  1644  32  )  Tag  des  Inkrafttretens  der  Zollverordnung.
Sierte  3II  —  O#  )  *70—  **)  Koprazölle.

 

 

 

nachwelsung  der  del  der  Sollstelle  in  Salpan.  im  Rechnungssahr  1909  Wallig  gLewordenen  Sollbeträge.

 

Name

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  göue

 

 

Gegen  den  gleichen

Zeitraum  d.  Vorjahres

 

 

 

 

6  10909)9  10908  eitraum  d.  Vo
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Aus  fuhr  Zusammen  mehr  weniger
“  Pf.  A.  Pf.  .MA.  Pf.)  .a.  Pf.]  A  Pf.  4  Pf.  %  Pf.]  %  Pi.
I.  Viertel.
Saipan.  1  776  271  193.511.  2269/  78s  Die  Zollverordnung  ist  erst  am  15.  Juli  1908  in  Kraft  getreten.
(nur  Koprazoll)
II.  Veertel.
Saipan  911  91  945  645  0T  196  442900  1  8  95
Oierzu  im  I.  Viertel  1776  243  5  269  —  —  —2269  7#  T  —
Im  l.  und  II.  Viertel  I  -  ,
zusammen  2688  181  1439  151  4127  331  2500  07  196  43  2996  501  1130  833  —  —

)Davon  Kopragölle
im  II.  Viertel.
im  I.  Viertel.

P

*r
106  43

 

Im  l.  und  II.  Viertel
zusammen

 

 

 

 

 

 

 

 

—  —  915644  —  —  —  —  49211  —  —

—  —l  493511  —  —  —  —  —  —  —  —  4903  511  —  —
I  I  I

——14:3915—i——  Musk-  mass-—-
        <pb n="42" />
        Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle

Gegen  den  gleichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  11909  ——  1908  Zeitraum  d.  Vorjahres
der  Zollstelle  EinfuhrAusfuhrzusammen  Einfuhrl4Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
s-  ,,-  Pf.  Al  Pf.  ML  Pf.  M  Pf.  ·.  Pf.  *l  1  Pf.  A  Pf.  44.  Pf.
III.  Viertel.
Saipan  2889  4  S  BD5  2  99  066  1  647  8212327  46  —  —
Hierzu  im  I.  und  s  s  «  «
Il.Vicrtcl.  2  688  18  1439  15  4127332500  07  496  4499  50  —  —
Im  I.  bis  III.  Viertel  .  6  -
zusammen  557760252501810261404883  5I)5494644«82345829—-M
  u  .
*)  Davon  Koprazölle  i  I  )  ·
im  III.  Viertel  —  —1085  6  —  99  061  —  —  986  U  —  —
im  L.  u.  II.  Viertell  —  —  1  139  151  —M—  —  —  496  431  —  —  942  721  —  —
Im  J.  bis  III.  Viertel  l
zusammen  —  —12525  O0  —  —  595  4%  N—N  —1920  ö5355%  —
IV.  Viertel.
Saipan.  2244  8111662  90|390T  T711255°9  731551  344111  O]  —  —  203  33
Hierzu  im  Il.  bis  .  1
III.  Viertel.  5577  602  525  0O08102  6114  SS595  4  2  .  —
Im  Rechnungsjahr  l  s  ·  «
1909  insgesamt  7822  44  6  608  56  8755  391  3254  961  —  —

*)  Davon  Koprazölle
im  IV.  Viertel.
im  I.  bis  III.  Viertel

4187  91

5)
1  662  90
2525  01

12  010  35

2  146  83
l

1551«34
505  40

111  56
1  929  52

 

Im  Rechnungsjahr
1909  insgesamt

 

 

I
4187  91

 

 

 

l
2  146,  83

 

 

2  041  08

 

Uachweisung  der  bei  der  Jollstelle  in  Salpan  im  Rechnungsjahr  1910  fäilig  gewordenen  Jollbeträge.

 

Name

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle

1909

Gegen  den  gleichen

Zeitraum  d.  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1910
Jollstelle  2—  51  «--",·."-«-.-·.-·",.".-  ——"·-———Ider
  Zollstelle  CinfuhrAusfuhr  Zusammen  EinfuhriAusfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%  Pf.  %  Pf.]  Pf.  %  Pf.]  4  Pf.  %  Pf.Pf.]  4  Pf.
"„  I.  Viertei.  6
Saipan  2141  7238  95  3380  6577627  493  511  22690  781  1110  871  —
*)  Davon  Kopragoll.  —.  —  1238  954  —  —  —  193  5—  —4  715  44  —  —
II.  Viertel.
Saipan  2  8B32  0|722  SH#  5  90  911°  91  945  6485  5  30  —  —
Hierzu  im  I.  Viertel  141  70|%%%  650%
2  .
JmIJtndlLVicrtcl  I  E  I  ;
zusammen  497379296176798555268818143915412733380822—-k
  I-  s
*)  Davon  Koprazölle
im  II.  Viertel.  —  —1172811  —  945  641  —  —  777  17  —  —
im  I.  Viertel.  —  12  95  —  —  —  193  5  —  745  44  —  —
Im  I.  und  II.  Viertel  ·  -
zusammen  —  —2961  —  —119  10  —1522  61  —-III.
  Viertel.
Saipan  .  .  .11729  3314  1979  741  3709  071  2889  42  1085  86/]  3B975  25—  —  266  21
Hierzu  im  I.  und  ·  «
II.  Viertel  1973.792961  767935  552688  181439  151  127  33380822  —  —
Im  J.  bis  III.  Viertel  s
zusammen  6  703  12  41941  501641  6E  5577  6060  62  505  0!  102  6113  542  01  —  —
1  *#
*)  Davon  Koprazölle  »
im  III.  Biertel  —  1979  71  —  —1105  86—  —  8993  S.  —
im  I.  u.  II.  Viertel  —  —  2961  70—  —  —  —114%ZH11  —-Iml.
  bis  III.  Viertel
zusammen  —  ——1491  50]  ———  2525  01  —  -1  221416  49  —  —
        <pb n="43" />
        W  17  20

 

 

1910

Name
der  Zollstelle

 

Pf.

.f.

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen'  Einfuhr
%  Pf.

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  d.  Vorjahres

1909
22  Zusammen  mehr  weniger

½%  Pf.  4%  Pf.]  Pf.  Ff.

IV.  Viertei.

 

 

 

 

Saipan.  .  .13926  471  1450  701  5377  171  2244  841  1662  901  3907  741  1469  431  —  —
Hierzu  im  I.  bis  l  «  «
lll.Vicktcl.  670312494150116446257776025L501810261854201  —  —
Im  Rechnungsjahr  I  ·  ·-  -
1910  insgesamt  10629  591  6392  20117021  791  7822  441  4187  91112010  351  5011  4  —  —
u  »  «
*  Davon  Koprazölle  #  D  !  C
im  IV.  Vierte.-350  %  —  —21220
im  I.  bis  III.  BViertel  —4  911  5  ——L  —2525  O0  %  —
"„  .  I
Jchdnnmgssjnhr  —  «  I
lssluiugsgcsmnt.  —l—-639220—  ———418791—"«—2204  291  —s—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Eine  forstliche  Studienreise  nach  Französisch-Kongo,
Spanisch-Guinen  und  Süd-migerien.
Dezember  1910  bis  April  1911.)

Von  Forstassessor  Reder  in  Buca  (Namerun).
(Mit  acht  Abbildungen.)

Nach  der  allgemein  bestehenden  Meinung  sind  die
Waldverhältuisse  und  die  Bedingungen  für  Nutzholzervort
  in  den  benachbarten  Gebieten  von  Kamerun
ganz  ähnliche  wie  in  unserem  Schungebiete.  Die  Holzausfuhr
  von  Französisch-Aqguatorial-Afrika,  Spanisch=Gunea
  und  Britisch-Süd-Nigerien  ist  im  Vergleich  zu
Kamerun  ungewohnlich  groß  und  zeigt  immer  steigende
Tendenz,  wührend  die  Holzausfuhr  von  Kamerun  im
Jahre  1910  gegenüber  der  Aueofuhr  von  1909  geringer
  ist.

Süd-Nigerien  erportierte  laut  amtlichen  Angaben
im  „Handbook  1910“  an  Mahagoni  und  sonstigen  Edelbolzern
  in  den  Jahren

1905  für  773000  1%

1906  =  1  394  360  =
1907  1  384  820  =
1908  1  543  360  =

In  diesen  Zahlen  ist  Ebenholz,  das  mit  den  Zahlen
1.18  EC„  791  L.  1,047  L  und  46  L  angeführt  wird,
nicht  cingerechnet.

Fran  zösisch-Ktongo  verschiffte  aus  seiner  Kolonie
Gabun  in  den  Jahren  1909  (und  1908)  an  Ebenholg
für  291  000  Fr.  (141  400  Fr.),  Okumeholz  1  650  100  Fr.
(2688800  Fr.),  Mahagoniholz  (Kharxa  Klaini#i)  und
verwandte  Arten  479  000  Fr.  (794  200  Fr.),  andere
Hölzer  184  800  Fr.  (465  200  Fr.).  Die  Zahlen  des
Holzerportes  von  Spanisch-Guinea  sind  wegen  ihrer
zum  Tcil  ungenauen  Angaben  zum  Vergleich  nicht
beranzu  ziehen;  auch  sind  die  Zahlen  von  Fran  zösisch--Nongo
  und  Britisch-Nigerien  wegen  der  nicht  genau
bekaunten  Unterlagen,  nach  welchen  die  Summen  gekunden
  wurden  —  ob  z.  B.  der  Marktwert  der  Hölger
von  der  Heimat  oder  der  afrikanische  Wert  wie  bei  den
Namernner  Statistiken  eingesetzt  ist  —  nur  bis  zu  gewissem
  Grade  zu  einem  Vergleich  verwertbar- 



Den  Zahlen  der  Nachbarkolonien  steht  Kamerun
mit  folgenden  geringen  Holgerportsummen  gegenüber:

Kamerun  erportierte:  t  M

1905.  1909.6  119  610
1906.  1306.0  118  831
1907  1065.0  91  807
1908  1444,8  159  271
1909.  1912,7  177  117

19100)0  148332,7  143  802

Im  Auftrage  des  Herrn  Gouverneurs  unternahm
ich  zur  Feststellung  der  Gründe  dieser  auffallenden  Erscheinung
  eine  Studienreise  nach  den  Mahagoni-Erportgebieten
  von  Französisch-Kongo,  Spanisch-Guinea  und
Englisch-üd-Nigerien.

Dem  großen  Eutgegenkommen  der  Behörden,  der
Konsulate  und  der  Firmen  in  sämtlichen  Kolonien  habe
ich  es  zu  danken,  daß  ich  einen  genauen  Einblick  in  die
praktische  Forstwirtschaft  der  verschiedenen  Gebiete  gewinnen
  konnte.

Die  Feststellungen  der  Reisen  erstreckten  sich  besonders
  auf  folgende  Punkte:

1.  Welche  Holzarten  werden  verschifft?"  Kommen  diese

Höôlzer  in  Kamerun  vor?

2.  Art  der  Fällung  und  Aufarbeitung  des  Holzes.
3.  Die  primären  Verbringungeobedingungen  zu  Laude
und  zu  Wasser  im  Aergleich  zu  den  Kameruner

Verhältnissen.

4.  Die  Arbeiterfrage.

5.  Kofsten  der  Umernehmer  bei  der  Holggewinnung
vom  stehenden  Stamme  bis  zum  freien  Verkehrswege.


6.  Lasten  der  Unternehmer  für  Leistung  von  Abgaben
an  den  Fiskus  in  Form  von  göllen,  Gebühren.

7.  Höhe  der  Seetransportkosten  einschließlich  sämtlicher
  Unkoften  bis  zur  Frankolieferung  auf  einen
Weltholgmarkt.

8.  Sonstige  Ergebnisse.

Französisch-Kongo  und  Spanisch-Guinca.

Meine  Reise  trat  ich  am  20.  November  1910  an.
Infolge  der  ungünstigen  Verkehrsverhältnisse  gelangte
ich  erst  am  9.  Dezember  1910  mit  dem  englischen
        <pb n="44" />
        C  18  20

Dampfer  Bakana  nach  Libreville.  Auf  der  Pflanzung
Sibange  konnten  die  ersten  genaueren  Aufnahmen  über
den  praktischen  Betrieb,  über  die  forstbotanischen  Verhältnisse
  und  die  Bedingungen  für  den  primären  Transport
  gemacht  werden.  Auffallend  ist  die  Erscheinung,
wie  die  dortige  Bevölkerung  in  gewandter  Weise  das
Holzg  fällt.  durch  den  Wald  auf  langen  dicken  Stangen,
die  senkrecht  zur  Wegachse  gelegt  werden,  rollt,  und
mit  Hilfe  von  einem  in  seiner  Einfachheit  doch  kunstvoll
  angelegten  Schleusensystem  in  die  flößbaren  Krieks
und  Flüsse  triftet.

Die  Bestandsverhältnisse,  die  ich  auf  meinen  täglichen
  Erkundungsmärschen  antraf,  sind  den  Verhältnissen
  von  Kamerun,  was  Mannißfaltigkeit  der
Arten  anlangt,  ganz  ähnlich.

Charakteristisch  ist  nur  das  häufige  Vorkommen  von
Okume  (Aukoumen  Klaincana.  auch  wohl  Boswellia
Klainenna  genannt)  ein  Hargbaum  aus  der  Familie
der  Burscracege.

Das  Anguma  bei  den  Pangwes,  O  kume  in  Gabun
wird  besonders  in  der  Schreinerei,  zur  Runsttischlerei
und  zu  Einlegarbeiten  verwendet.

Ich  will  hier  gleich  eine  wichtige  Feststellung
vorausnehmen,  die  für  das  Ergebnis  der  Reise  von
entscheidender  Bedentung  ist.

Die  geographische  Verbreitung  von  Okume  hört
nördlich  von  Bata  auf.

Okume  konnte  bis  jetzt  leider  nicht  in  Kamerun
festgestellt  werden.

Diese  Erscheinung  fand  ich  bestätigt  durch  die  Angaben
  von  den  Mabealeuten  bei  Campo,  die  früher
bei  Bata  saßen  und  1907  wegen  der  nachdrängenden
Pangwes  auf  deutsches  Gebiet  gingen.

Auf  welche  Gründe  dieses  allmähliche  Verschwinden
von  Okume  nördlich  von  Bata  zurückzuführen  ist,  muß
eine  Spezialforschung  feststellen.  Jedenfalls  sind  die
Standortsverhältnisse  die  Ursache  und  m.  E.  besonders
die  Vodenverhältnisse.

Oier  kann  als  ähnliche  Erscheinung  erwähnt  werden,
daß  ein  weiteres  Erportholz  von  Französisch-Rongo
und  Spanisch-Guinea,  das  Ndogumangilla,  nicht  am
Benitoflus  vorkommt,  und  Mbero,  das  afrikanische
Nußbaumholz,  nur  bis  zur  Höhe  von  Manjanga  auftritt.
  Es  ist  dies  dieselbe  Erscheinung  wie  bei  vielen
Rameruner  Hölgzern  auch.

Für  die  Bestandszusammensetzung  eines  Tropenwaldes
  ist  das  häufige  Auftreten  des  Okume  im
fraugösischen  Kongo  eine  auffallende  Erscheinung.  Ich
fand  in  der  Nähe  der  Sibange-Pflan  zung,  in  einem
Gebiete,  aus  dem  schon  seit  Jahren  Holz  gefällt  wird,
noch  Flächen,  auf  denen  auf  50  m  im  Ouadrate  10  und
mehr  erportfähige  Okume-Stämme  standen.

Ich  halte  es  nicht  für  ausgeschlossen,  daß  im  südlichen
  noch  nicht  erschlossenen  Waldhinterlande  Kameruns
Okume  auch  vorkommt.

Daus  Okumeholz  hat  sich  einen  sehr  guten  Markt
errungen.  Während  das  Holz  noch  voriges  Jahr  besonders
  wegen  Uberschwemmung  des  Marktes  mit  geringem
  Material  einen  Preis  von  45—60  .„KN  erzielte,
wird  jetzt  65—80  .  und  mehr  pro  Festmeter  begahlt.

Nach  einer  Mitteilung  von  Professor  Dr.  Volkens
hat  das  neugegründete  Institut  für  Naturdenkmalpflege
in  Berlin  sämtliche  Wandtäfelungen  aus  Okumehole
sertigen  lassen.  Die  Dampferlinien  verwerten  ebenfalls
  das  Holz  für  ihre  Einrichtung  und  die  Beliebtheit
dieses  einfachen,  billigen  Holzes  geht  aus  den  Zahlen
hervor,  die  die  Firma  Müller  für  den  Import  nach
Deutschland  angibt:  24  132  Bloucke  sind  im  Jahre  1910
von  dieser  Firma  importiert  worden.

Der  billige  Preis,  die  vielfache  Verwendbarkeit
und  das  gleichmäßig  schöne  Material  sind  neben  der

 

Häufigkeit  des  Vorkommens  der  Grund  zu  dieser  Massenverwendung.


Wertvoller  als  Okume,  aber  nicht  so  häufig.  ist
Nsamngilla,  Acajou,  das  ich  beim  Auffinden  uls  Khara
Klainii  ansprach.  Nach  der  Bestimmung  meines  eingesandten
  botanischen  Materials  und  den  näheren  Angaben
  wurde  es  auch  als  Khaya  Klainii  (zur  Familie
der  Meliaceen  gehörig)  festgestellt.

Dieses  Holz  ergielt  sehr  gute  Preise;:  der  Baum
wurde  in  Togo  durch  Gouverneur  Graf  Zoech  und
später  durch  Dr.  Kersting  festgestellt.

In  Kamerun  stellte  ich  Kha###Klainii  zum  ersten
Male  1900  am  Sanaga  und  Dibamba  fest.  Die  späteren
Erkundungen  haben  ergeben,  daß  der  Baum  so  ziemlich
im  gangen  Urwaldgürtel  verbreitet  ist.

Jedoch  sind  die  vorkommenden  Khaya-Arten  wegen
dem  spärlichen  gesammelten  Bestimmungsmaterial  noch
nicht  genau  bekannt,  und  es  ist  wahrscheinlich,  daß
mehr  Khavya-Arten,  als  die  bis  jetzt  gefundenen.  in
Kamerun  vorkommen.

Die  Franzosen  verstehen  unter  Acajon  oder  Gabun
—  Mahagoni  Sarcocephalus  Diderichi  (-),  zu  den
Rubiacoen  gehörig.

Das  Nsamngilla  oder  dunkle  Mahagoni  fand  ich
auf  der  gangen  Reise  in  eingelnen  Eremplaren,  seltener
mehrere  Bäume  beisammen.

Da  KhaFa  zu  den  eigentlichen  Mahagonibäumen
gehört,  die  mit  dem  echten  Mahagoni  verwandt  sind.
so  ist  ihre  Verbreitung  in  Kamerun  noch  näher  fest-Zustellen.


Der  Preis,  der  für  dieses  dunkle  Mahagoni  in
Gabun  an  die  Farbigen  und  in  Deutschland  auf  dem
Markte  bezahlt  wird,.  ist  bei  guten  Blöcken  ungefähr
um  ein  Drittel  höher  als  für  Okume.

Nach  dem  Berichte  von  Forstassessor  Schorkopf
über  seine  Reisen  in  den  Bezirken  Dschang  und  Ebolowa
im  Jahre  1910  und  1911  ist  Khaxa  auch  dort  vorhanden.

Ein  Nutzholz  von  Gabun,  das  ebenso  gute  Preise
wie  Nsamngilla  ergielt,  ist  Ndogumangilla.  jedenfalls
auch  eine  Khara-Art.  Im  spezifischen  Gewicht  folgt
Ndogumangilla  hinter  Okolla  (das  am  schwersten  ist!,
NRsamugilla  und  Okume.

Okolla  oder  afrikanischer  Birnbaum.  spe  zifisch  das
schwerste  Holz,  das  gerade  noch  schwimmt,  eine  Alimusops-Art,
  nach  meinem  Dafürhalten  verschieden  von
AMimusops  djavc,  wird  nächst  Acajon  sehr  gut  bezahlt.
Das  Erdstammstück  lassen  die  Farbigen  bis  zu  einer
Höhe  von  2—3  uu  stehen,  weil  sie  behaupten,  daß  dieses
Stück  im  Wasser  untergehe.  Das  schöne  rotbraune
Holz  wird  gerne  gekauft.

Okolla  stellte  ich  auch  bei  Campo  fest.

Am  Sanaga  ist  Mimusops  djavc,  das  ganz  ähnliches
und  etwas  wertvolleres  Oolg  liefert,  ziemlich  weit  verbreitet.


Ein  mit  Ekonka  in  Deutschland  bezeichnetes  Holz
hat  mit  Okolla,  was  Farbe  und  Rinde  anlangt,  große
Ahnlichkeit.

Eine  sichere  Bestimmung  ist  wegen  Fehlens  von
botanischem  Vergleich  smaterial  unmöglich.

Nsamngilla,  Ndognmangilla  und  Okolla  wird  vor
dem  Transport  zum  Schutze  gegen  große  Larven,  die
manchmal  unentrindetes  Holz  durch  große  und  lange
Bohrlocher  völlig  wertlos  machen,  von  der  Rinde  befreit.

Außer  Okume,  Nsamngilla  und  Okolla  wurde
während  meines  Aufenthalts  auf  Sibange  auch  das
Hols  vom  Wollbaum  verschifft.  Von  den  Franzosen
wird  der  Baum  Fromager  (arbre  d  coion.  Eriodenedlron!
genannt.  6

Zu  den  Bombacaccen  gehörig  führt  er  den  botanischen
  Namen  (leiba  pemandra  oder  Eriodendron
anfroctuosum.
        <pb n="45" />
        W  19  20

Ceiba  pentandin  oder  Kapokbaum  kommt  auch  in
Namernn  häufig  vor.  Der  Export  dieses  Holzes  steigert
sich  seit  einem  Jahre  ganz  bedeutend.  Im  letzten
Vierteljabre  verschiffte  Ramerun  bereits  mehr  als
Franzosisch-Rongo  von  diesem  Holze.

In  Britisch-Nigerien  hat  der  größere  Erport  noch
nicht  eingesetzt,  auch  kommt  dort  nach  meinem  Dafürhalten
  der  Wollbaum  nicht  so  häufig  wie  in  Kamerun
und  seinen  südlichen  Nachbarländern  vor.

Der  Wollbaum  hat  infolge  seiner  gewaltigen
Dimensionen,  seiner  Leichtigkeit  bei  trockenem  Holg,
seinen  vorzüglichen  Eigenschaften  als  Blindholz,  das
bei  richtiger  Behandlung  „tot“  ist,  einen  unbegrenzten
Absatz.  Während  des  Flößens  konnte  ich  beobachten,
daß  dieses  Holz  im  waldgrünen  Zustand  ein  großes
spe  zifisches  Gewicht  besitzt.

Die  Rinde  muß  für  den  Transport  beim  Wollbaumblock
  sorgfältig  erhalten  bleiben.

Die  Blöcke  sollen  vor  dem  Transport  zum  Schutze
der  Rinde  besonders  beim  Verstauen  im  Schiffsraum
mit  fingerbreiten  Blechbändern,  die  aufgenagelt  werden,
spiralenförmig  umwickelt  werden.

Int  die  Rinde  abgerissen,  so  wird  das  Holz  leicht
stockig,  fault  oder  springt,  sobald  trockeneres  Klima  einwirkt.
  Wegen  des  großen  Wassergehalts  im  waldgrünen
  Zustande  darf  der  Wollbaumblock  auch  nicht
lunge  in  den  Tropen  lagern,  sondern  muß  möglichst
bald  verschifft  werden.

Außer  diesen  Hölzern,  die  bei  den  Eingeborenen
besonders  wegen  ihrer  Schwimmfähigkeit  geschätzt  werden,
kommt  ein  auch  in  Kamerun  sehr  bekanntes,  nicht
schwimmendes  Holz  zum  Versand,  die  zu  den  Moraceen
gebörige  Chlorophora  excelsa  oder  afrikanische  Eiche,
Bang.  Abang,  Momangi,  Mwule.

Als  Ersatz  für  Teakholz  und  Eiche  erzielt  die  Buscheiche
  in  guten  Dimensionen  einen  Preis  von  erstklassigem
Eichenholg.

Da  Chlorophora  excelsa,  das  im  Handel  Kambala
oder  Jroko  genannt  wird,  auch  von  den  weißen  Ameisen
nicht  angenommen  wird,  ist  sein  Holz  als  Bau=  und
Nutzbholz  von  größter  Bedeutung  für  die  Tropen.  Die
Eingeborenen  fertigen  aus  der  Rinde,  besonders  der
jungen  Bäume,  unter  fortwährendem  Klopfen  und
DOinzuschütten  von  Wasser,  Bekleidungsstücke.

Das  Holz  verwenden  die  Farbigen  zur  Fertigung
von  Türen  zu  ihren  Hütten.  Für  den  Kanubau  wird
es  nicht  benutzt,  da  es  schwerer  als  Wasser  ist.  Diese
Buscheiche  konnte  ich  im  französischen  Kongo  und  in
Spanisch-Guinea,  wo  sie  den  Kauflenten  unbekann  war,
nur  selten  feststellen.  Da  zum  Transport  Schwimmer
nötig  sind,  wird  das  Holz  auch  ungerne  von  den  Eingeborenen
  gebracht.  Die  Menge,  die  jährlich  von  der
Westküste  erportiert  wird,  ist  deshalb  im  Verhältnis
zu  den  eigentlichen  Mengen  der  Hauptexporthölzer  sehr
gering.

Das  ziemlich  häufig  an  einzelnen  Stellen  zur  Verschiffung
  gelangende  afrikanische  Pappelholz.  Olung  in
der  Pangwesprache,  ist  jedenfalls  identisch  mit  ekuka,
ekuk  in  der  Bakwirisprache  oder  bokuka  in  der  Dualasprache.


Das  leichte,  sehr  einfache  Holz  kann  nach  den
bisherigen  Feststellungen  als  Alstonia  congensis  (Apocynaccae)
  angesprochen  werden.

Die  Engländer  verwenden  es  ebenfalls  häufig,  und
zwar  zur  Möbelfabrikation.  „sed  in  the  manufactiure
  of  furniture..  Nach  meinen  Beobachtungen  werden
zwei  verschiedene,  jedenfalls  verwandte  Holzarten  als
Tckuk  bezeichnet.

Einige  weitere  Export-Hölzer  in  Gabun,  deren
botanische  Bestimmung  ebenfalls  nicht  feststeht.  sind
Ndong-Viola,  ein  Okolla  ähnliches  Holz,  das  wic  Okume

 

bezahlt  wird,  ferner  die  Hölzer  Ngoumaranga  und
Ngoumana,  die  wie  Ndong  Viola  als  Blindholz  Verwendung
  finden.  Sie  erzielen  ebenfalls  den  Preis
von  Okume.

Ich  füge  hier  aus  der  Zahl  der  bereits  bestimmten
  Gabun-Erporthölzer  jene  bei,  deren  Vorkommen
  in  unserem  Schutzgebiete  bereits  bekannt  oder
wahrscheinlich  ist.  Es  sind  dies  Alfzelia  afrirana
(Leguminose).  Pentaclethra  macrophylla  (Leguminose),
mehrere  Rothölzer  von  Pterocarpusarten,  die  unter
dem  Handelsnamen  Padonk  gehen,  Irvingia  gabuncnsis,
der  Andokbaum  der  Pangwe,  Oldfielda  africana,
Sterculia  acuminata  und  besonders  Cunilcedra  (Acaujou
du  Sénegal)  oder  Khay##  senckalensis  (Meliacce).

Von  den  Hölzern,  die  außerdem,  ebenfalls  in  geringen
  Quantitäten,  von  Französisch-Kongo  zur  Verschiffung
  gelangen,  sind  besonders  zu  erwähnen:

„Duka“  (botan.  unbekannt),  ferner  „Noyer“  oder
afrikanisches  Nußbaumholz,  wird  in  starken  Dimensionen
und  behauen  zur  Verschiffung  gebracht.  „Moabi“,  eine
Sapotacee  (Tieghemella  lleckelii).

Wenn  ich  von  der  Neunung  der  vielen  Hölzer,  die
außerdem  noch  zum  Erxport  gelangen,  Abstand  nehme,
so  geschieht  dies  unter  Oinweis  auf  die  bereits  oben
angedenutete  Tatsache,  daß  ein  großer  Holzerport  in
Tropenwäldern  sich  gewöhnlich  nur  auf  einige  wenige
Hölzer  gründet.  Diese  Erscheinung  zeigt  sich  bei  allen
größeren  Holzerportländern,  wie  Brasilien,  Java  und
ich  fand  sie  auch  auf  meiner  ganzen  Reise  im  vollen
Umfang  bestätigt.  Okume  ist  in  der  Holzgausfuhrstatistik
  von  Frangösisch-Kongo,  Spanisch-Guinea  mit
seinen  Mengen  und  deren  Wert  —  rund  80  v.  H.  vom
gauzen  Erport  —  die  unbedingt  ausschlaggebende
Holzart.

Da  Kamerun  diese  eine,  den  dortigen  Holgerport
begründende  Holgart  nicht  besitzt,  ist  diese  Feststellung
bei  der  späteren  Beurteilung  der  Bestandsverhältnisse
unseres  Schutzgebietes  von  Wichtigkeit.

Die  Art  der  Fällung  und  der  Anfarbeitung  konnte
ich  ebenfalls  bereits  während  meines  Aufenthaltes  auf
der  Sibangefarm  und  später  besonders  in  den  Fällungsgebieten
  am  Muni---Fluß  beobachten.

Fällungsregeln  bestiehen  nicht.  Schwächere  Stämme
wie  Okume  mit  einem  Durchmesser  von  eiwa  m
werden  in  Brusthöhe  gefällt.  Bei  stärkeren  Bäumen
(Okolla)  und  besonders  bei  starkem  Pfeilerwurzelansatz
wird  ein  etwa  1½  bis  2  m  hohes,  einfaches  Gerüst
gebaut,  auf  welchem  der  Holzfäller  bei  seiner  Arbeit
steht.  Baumwollbäume  werden  trotz  der  starken  Taselwurzeln
  meist  am  Boden  gefällt,  weil  diese  Arbeit
immer  noch  einfacher  ist,  als  das  Bauen  eines  hohen
Gerüstes,  das  bei  dem  späten  Ansatz  des  glatten
Stammes  zu  viel  Arbeit  verursachen  würde.

Ein  Fällen  mit  Säge  kennt  der  Farbige  dort
überhaupt  nicht.  Die  Zurichtung  der  Hölgzer  ist  die
denkbar  einfachste.  Die  Blöcke  werden  in  Länge  von
3  bis  5  m  aus  dem  brauchbaren  Stamme  herausgeschlagen.
  Das  oberste  Stück  des  Baumes  bleibt
gewohnlich  liegen  und  verrottet,  da  es  nicht  mehr  die
von  den  Regierungen  vorgeschriebenen  Dimensionen  besitzt.
  Die  Europäer  haben  bereits  die  Holz  bringenden
farbigen  Holgsäller  instruiert,  daß  bestimmte  Höl  zer,
und  zwar  sind  es  die  „dunklen"  Hölzer  wie  Nsamngilla,
  Khak#n.  Okolla  wegen  der  groseen  Bohrwürmergefahr
  entrindet  werden.  Andere  Hölzer  wie  Okume
werden  mit  Rinde  verschifft,  da  die  unseren  Bostrichiden
(Borkenkäfer)  ähnlichen  walzenförmigen  kleinen  Käfer,
die  O  kume  befallen,  nicht  in  das  Kernholz  gelangen.

Das  Baumwollbaumholz  muß,  wie  bereits  oben
ausgeführt,  mit  Rinde  verschifft  werden.
        <pb n="46" />
        W  20

Eingelne,  meist  englische  Firmen,  bringen  auch
quadratisch  behauene  Blöcke,  besonders  von  Khara,
Chlorophora  und  Okolla  zur  Verschiffung.  Sie  ersparen
  dadurch  einen  Teil  der  Fracht  für  den  Transport
  zum  Markt  und  haben  noch  den  Vorteil,  daß  das
Holz  nicht  gang  waldgrün  zur  Verschiffung  gelangt.

Ein  weiterer  Vorteil  ist  die  im  Schutzgebiete
billigere  Arbeit  des  Behauens  durch  Farbige.  Die
Arbeit  geschieht  gewöhnlich  auf  dem  Holgstapelplatze
der  betreffenden  Firma  und  bei  wertvollen  Blöcken
durch  angeworbene  besondere  Arbeiter.

Gesällt  wird  gewöhnlich  in  der  Trockenzeit  und
ausschließlich  durch  die  männliche  Bevölkerung.

Die  Monate  der  Regen=  und  Trockenzeiten  sind
von  den  unseren  verschieden.  So  haben  die  Gebiete
des  Muniflusses  die  kleine  Trocken  zeit  mit  wenig  Regen
in  den  Monaten  Januar,  Februar.  Im  Märg  und
April  herrscht  dort  eine  kleine  Regengeit.  Im  Mai,  Juni,
Jnli.  August  ist  die  Zeit  der  großen  Trockenzeit.

Deshalb  ist  die  zweite  Hälfte  vom  Mai  bis
August  einschließlich  die  günstigste  Zeit  zum  Fällen,
die  ungünstigste  Zeit  zum  Triften  und  Flößen.  Die
Monate  September,  Oktober,  November  gelten  als
große  Regenzeit.

Im  Dezember  fällt  sehr  wenig  Regen;  dieser
Monat  bildet  den  llbergang  zur  kleinen  Trockenzeit.
Von  einer  Regelmäßigkeit  des  Einsetzens  und  der
Dauer  der  verschiedenen  Zeiten  kann  natürlich  nicht
die  Rede  sein.

Die  Fällungsarbeiten  beschränken  sich  jedoch  nicht
allein  auf  die  große  Trockenheit,  sondern  hängen  auch
von  der  Nachfrage  nach  Holz  durch  die  Europäer  und
von  den  gegahlten  Preisen,  also  vom  Markte  ab.

Beim  Fällungsbetrieb  lassen  sich  die  Eingeborenen
reichlich  Zeit.  Ist  die  Fällungsgegend  weit  entlegen,
so  baut  sich  der  Farbige  in  der  Nähe  des  Fällungsplatzes
  und  später  in  der  Nähe  der  Triftbäche  kleine
Buschhürten,  in  denen  er  mit  Weib  und  Kind  wohnt,
bis  der  Verkauf  der  Hölzer  an  den  Curopäer  stattgefunden
  hat.

Die  Schlagräumung  oder  das  Herausschaffen  der
Alöcke  vom  Hiebsort  zu  dem  nächsten  Triftwasser  geschieht
  auf  einem  freigeschlagenen,  etwa  10  m  breiten
Weg,  der  mit  Stangen,  senkrecht  zur  Wegachse  gelegt,

zum  leichteren  Fortrollen  der  runden  Blöcke  hergerichtet
  wird.
Bei  ebenem  Terrain  rollen  ungefähr  10  bis

20  Farbige  mit  Hebebäumen  den  Block  auf  dem  mit
den  eingelnen  gelegten  Stangen  vorbereiteten  Weg
entlang.  Mit  ausßerordentlicher  Gewandtheit  werden
auf  diese  Weise  große  Strecken  manchmal  bis  5  km
und  mehr  zurückgelegt.

Ist  der  eingelne  Block  in  das  Triftwasser  gebracht,
so  wird  er  mit  langen  Stangen  geleitet,  solange  genügendes
  Wasser  vorhanden  ist.

Bei  eintretendem  Wassermangel,  wie  in  der  kleinen
Trockenzeit,  wird  in  wirklich  kunstvoller  Weise  durch
quer  zum  Triftbach  von  den  Farbigen  aus  Holz,
Zweigen  und  Erde  errichtete  Schleusen  das  Wasser
künstlich  verstärkt.

Die  gerade  zu  großzartige  Ausnutzung  des  Geländes
bei  Anlegung  des  ganzen  Schleufensystems  nötigt  jedem,
der  zum  erstenmal  diesen  Betrieb  sieht,  Bewunderung
ab.  Als  Wasserpforten  dienen  bei  größeren  Schleusen
die  mittleren  Stangen,  die  senkrecht  zu  den  Querbalken
frehen.  Diese  werden  herausgerissen  und  durch  den
Druck  der  nachdrängenden  Wassermassen  und  der  Blöcke
stürzt,  unter  der  Leitung  der  Farbigen  mittels  Stangen,
Block  für  Block  bis  zum  nächsten  Stauwerk,  bis  endlich
fößbares  Wasser  errcicht  ist.

 

i

Nicht  immer  ist  der  Transport  des  Holges  mit
diesen  Schwierigkeiten  des  Wald=  und  Wassertransports
verbunden.

Ich  bin  selbst  im  frangösischen  Kongo  und  in
Spanisch-Guinea  in  Waldgebieten  gewesen,  in  denen
die  nutnzbaren  Okumebäume  noch  direkt  an  den  flönbaren
  Krieks  oder  Flüssen  stehen.

Die  getrifteten  Blöcke  werden  von  den  Farbigen
zu  kleinen  Flößen  von  zwei,  drei  und  mehr  Blöcken
vereinigt,  die  auf  den  Holzsammelplatz  des  europäischen
Käufers  gebracht  werden.

Während  die  Besichtigung  der  Blöcke  durch  den
kaufenden  Holghändler  bereits  am  Fällungsplatze  oder
an  den  Triftbächen  erfolgt,  wird  der  eigentliche  Kauf
erst  am  Holzsammelplatz  abgeschlossen.  Gegen  Abgabe
cines  Gutscheins  oder  des  Kaufpreises  wird  der  Block
übernommen.  Der  Gutschein  wird  von  dem  farbigen
Verkäufer  an  die  Faktorei  der  Firma  gebracht:;  dort
wird  der  Schein  gegen  Leistung  des  Kaufpreises  eingelöst.


Je  nach  Holgart  und  Verbringungsschwierigkeiten
schwanken  die  Verkaufspreise.  Während  die  Preise  der
verschiedenen  Hölzer  einen  bereits  wieder  vom  Weltmarkte
  abhängigen  und  damit  innerhalb  gewisser
Grengen  bestimmten  Preis  besitzen,  muß  für  besonders
schöne  Blöcke  der  wertvolleren  Hölzer  bei  weiten  Entsernungen
  und  schwierigem  Transporte  ein  besonderer
Preis  bezahlt  werden.

Der  Holzsammelplatz  des  Europäers  ist  gewöhnlich
  ein  im  Bereiche  von  Ebbe  und  Flut  liegender
Teil  eines  Krieks,  der  von  Natur  aus  hierzu  geeignet
erscheint.

Hier  werden  die  kleinen,  von  den  Eingeborenen
gebrachten  Floße  zu  einem  großen  Floße  von  50  bis
100  und  mehr  Blöcken  vereinigt.

In  die  eingelnen  Blöcke  wird  in  der  Mitte  je  ein
Ringbolzen  fest  eingeschlagen,  durch  dessen  Ring  eine
daumenricke  Stahltrosse  gezogen  wird.  So  wird  Block
an  Block  gereiht,  bis  das  Floß  zum  weiteren  Traneport
  für  die  Dampferbarkasse  fertiggestellt  ist.

Das  fertige  Floß  wird  unter  Benutzung  von  Ebbe
und  Flut  soweit  in  die  Nähe  des  Ankerplatzes  des
Holzdampfers  gebracht,  wie  cs  Zeit  und  Ufergelände
gestatten.  Die  Barkasse  des  Dampfers  faßt  an  diesem
Ankerplatz  das  Floß  und  schleppt  es  zum  Dampfer.

Für  diesen  ganzen  Trift=  und  Floßtransport  herrschen
  in  Franzgösisch-Kongo  und  Spanisch-Guinca  wirklich
  sehr  günstige  Verhältnisse.

Auf  meiner  Weiterreise  von  Sibange,  Munda-Fluß,
  Gabun-Fluß  und  besonders  Muni-Fluß  und  den
kleineren  Küstenflüssen,  die  ich  im  Boot  oder  Kann  von
Gabun  bis  Campo  mit  einer  Ausnahme  sämtlich  bis
zum  Ende  ihrer  Schiff=  und  Flösbarkeit  hinanffahren
konnte.  fand  ich  überall  die  gleichen  günstigen  Verhältnisse,
  die  erst  nördlich  Bata  anfhören;  damit  hört  auch
der  Holgerport  auf.

Ahnlich,  und  zum  Teil  besser  wic  in  den  günstigsten
  Gegenden  von  Französisch-tongo  und  Spanisch=Guinea
  sind  die  Wasserverhälmisse  in  den  Mahagoni-Konzessionsgebieten
  von  Süd-Nigerien.

Die  in  Kamerun  bestehenden  Wasserverhältnisse
sind  nur  teilweise  für  den  Floßbetrieb  geeignet.  Der
Campo  als  Grenziluß  ist  nur  ein  kurzes  Stück  flösbar
und  hat  den  Nachteil  einer  schweren  vorliegenden  Barre.

Die  Regierung  selbst  lat  am  unteren  Flusse  nur
noch  sehr  wenig  Land  im  Eigenbesit.  Der  Lokundse
fällt  für  den  Flößzbetricb  völlig  and.

Der  Njong  käme  in  seinem  Unterlauf  von  Dehane
ab  für  den  Floßbetrieb  in  Frage,  die  fehlenden  kleinen.
das  Nebengelände  erschließenden  Krieks,  die  vorliegende
        <pb n="47" />
        Cine  forstliche  Studienreise  nach  Sranzösisch-Rongo,  Spanisch-Guinea  und  Süd-Uigerien.

(Dahagoni  Khava  Klainii  auf  Sibange  Farm  an  der

R

ä

tke-Brũcke

 

Okolla  (fang),  eine  (Qimusops.  Eine  Spielart  von

(Dimusops  djave.  Kfrikanischer  Birnbaum?

Erzieit  denselden  Dreis  wie  dunles  Oahagonl.  Oleser  Block  wurde
kür  100  Deseten  gekauft.  Dafür  ist  er  vom  Verkäuker  an  den  Verschlffungsplatz
  zu  liefern

Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.
        <pb n="48" />
        Triften  von  einzelnen  Blöcken  bei  schwierigem  Gelände  mit  Hilfe
von  Schleusen

 

 

 

Das  Sloß  in  freier  Fahrt
        <pb n="49" />
        Die  Sarbigen  binden  ein  Sloßß.  Im  Hintergrunde  „Irmgard“  der
Bremer  Schlũssellinie

 

Sãllungsplatʒ  eines  Mahagonibaumes  bei  Coko  Benin.
Ein  behauener  Block  wird  zum  Schutze  gegen  die  Sonne  mit  Sweigen  zugedecht
        <pb n="50" />
        —  —  —

Doe  Behauen  (Decfseln)  eines  Coahagoniblockes

Transport  eines  fertig  behauenen  ahagoniblockes.

Die  Sahl  421  gibt  die  Nr.  des  in  der  Konzession  gelällten  Baumes  an.  Die  Sohls  bedeutet  die  NUr.  des  Bloches
von  dem  betreffenden  Baume
        <pb n="51" />
        W  21  20

Barre  machen  aber  auch  dort  den  Erport  mindestens
sehr  fraglich.

Günstiger  sind  noch  die  Verhältnisse  am  Sanaga.
Der  breite  Strom  ist  in  der  „Negenzeit  für  den  Floßbetrieb
  zweifellos  geeignet.  Das  ganze  primäre  Waldgebiet
  des  Ossa=  und  Tinossongo-Sees  wird  hierdurch
erschlossen.  Durch  den  Kwakwa-Kriek  ist  eine  Verbindung
  mit  dem  Namerun-Astuarium  und  damit  mit
der  Schiffahrt  gegeben.

Die  Barre  des  Sanaga  ist  für  den  Erport  in  der
pcgenzei  kein  unüberwindliches  Hindernis,  wie  auch
fruhere  Verschiffungen  beweisen.  Die  derzeitige  Gewinnung
  von  Wollbaum,  Mahagoni  (Khaya)  und  sonstigen
  Nutzhölzern  bestätigen  dies.  Allerdings  hat  hier
der  Export  früherer  Jahrzehnte  in  den  erschlossenen
llierwaldungen  unter  den  Nutzhölzern  stark  aufgeräumt.
Ferner  sind  die  Bestände  besonders  auf  dem  linken
lifer  unterhalb  von  Edea  durch  die  vielen  Eingeborenenfarmen
  in  der  Nähe  des  Stromufers  auf  einem  Streifen
von  etwa  4  km  Tiefe  derartig  von  Edelholz  entblößt,
dan  ein  großer  Erport  kaum  einsetzen  kann.  Die  wertvollen
  Niabi-Bäume  sind  mit  wenigen  Ausnahmen
sehr  stark  zurückgedrängt.  Allerdings  ist  der  Preis,
der  in  Europa  bezahlt  wird  (bis  zu  6d  pro  sup.  foot),

»hoch,  daß  ein  Erport  trotz  hoher  Aufarbeitungs—
zind  primärer  Transportkosten  sich  lohnt.

Die  Wasserverhältnisse  von  Dibamba,  Wuri  und
Mungo  sind  sämtlich  derartig,  daß  ein  Flößereibetrieb
möglich  ist.  Am  Dibamba  fand  ich  seinerzeit  das
Khaa  Klaini-Mahagoni,  das  auch  zur  Verschiffung
gelangt.  Wuri  und  Mungo  haben  ganz  ähnliche  Waldverhältnisse
  wie  Dibamba,  mit  dem  Unterschiede,  daß
die  sekundären  Waldungen  vorherrschen.

Bei  der  Beurteilung  der  Möglichkeit  des  Holzerportes
  aus  den  Waldgebieten  der  drei  Flüsse  des
Kamernner  Beckens  ist  besonders  wieder  das  Fehlen
der  vielen,  kleinen  Krieks  und  erschließenden  Wasseradern
  zu  beachten.  Die  zahlreiche  Bevölkerung  hat
z.  T.  den  primären  Wald  an  den  Flußpnfern  vernichtet
und  der  Europäer  hat  wie  am  Sanaga  auch  hier  aus
den  Uferwaldungen  die  Edelhölzer  seit  Jahrzehnten
geraubt.

Die  RKüste  nördlich  des  Astnariums  ist  wegen  des
steil  vom  Meere  aufsteigenden  Gebirgsmassivs  des
Ntamerungebirges  für  den  Floß-  und  Verschiffungsbetrieb
  für  Holg  ungeceignet.  Das  Land  ist  auch  in
den  Händen  von  Pflanzungen,  die  das  vorkommende
Edelholz  Buscheiche  (Chlorophora  excelsa),  Buea-Mahagoni
  (Entandrophraama  Rederim  Schuhsohlenbaum
  (Berlinia  bracteosa  Bth.,  Leguminose)  für  ihren
eignen  Bedarf  verwenden.  Flößbar  werden  erst  wieder
der  Meme-Fluß  bis  Marumba  und  die  KPrieks  bei
Rio  del  Rey  mit  dem  Ndian.  Fast  das  ganze  für  die
Holzunnung  in  Betracht  kommende  Gelände  an  den
Ufern  befindet  sich  hier  wie  in  Campo  in  den  Händen
einer  Firma.  Verschifft  werden  in  Rio  wenig  Nutz-=bol
  zer  mit  Ausnahme  von  Ebenholz.  Die  Bestandsverhältnisse
  sind  wenig  erforscht.

Damit  ist  die  Reihe  der  flößbaren  Flüsse  in
Kamernn,  die  für  den  Holzerport  Bedeutung  haben,
erschöpft.  Es  könnte  vielleicht  noch  der  Bezirk  Ossidinge
  in  Betracht  kommen,  soweit  Edelhölzer  in  den
llferwaldungen  des  schiffbaren  Croß  vorkommen.  Nach
einer  Bewertung  von  Hölzern,  die  durch  Bezirksamtmann
  Ir.  Mansfeld  in  früheren  Jahren  veranlaßt
wurde.  sind  gute  Nutzhölzer  vorhanden.  Leider  fehlt
von  diesen  der  botanische  Name  und  die  Bezeichnung
in  der  Eingeborenensprache.

Zu  den  Wasserstraßen  kommen  als  walderschliecßende'
  Verkehrsmittel  noch  die  Bahnen  hinzu:  die  in
diesem  Jahre  fertig  gebaute  Nordbahn  hat  bereits  mit

 

dem  Holgzerport  eingesetzt.  Allerdings  sind  die  Tarife
für  Nutzholz  von  12.X  für  die  Tonne  derartig  hoch.
daß  Hölzer  mittlerer  Preislage  zu  stark  belastet  werden.

Der  Aktionsradius  der  Bahn  kann  für  Edelholg
auf  etwa  5  km  angenommen  werden.  Es  ist  daher
fraglich,  ob  der  bisherige  Holzerport  der  Bahn  nach
Ausbentung  des  erschlossenen  Gebiets  auf  der  Höhe
der  ersten  Jahre  bleibt.

Dasselbe  gilt  für  die  im  Bau  befindliche  Mittellandbahn.


Fast  der  ganze  Fällungsbetrieb  in  Französisch-=Kongo
  und  Spanisch-Guinea  erfolgt  durch  die  dort
ansässigen  Eingeborenen,  in  erster  Linie  durch  die
Pangwe-Leute  in  freier  Akkordarbeit.  Der  Ehrgeiz,
möglichst  viele  Weiber  zu  besitzen  oder  Rum  trinken
zu  können,  ist  in  letzter  Linie  die  Triebfeder  zur
schweren  Fällungsarbeit  und  damit  zum  Berdienste.

In  Kamerun  dagegen  ist  durch  die  Möglichkeit  des
eigenen  Handels  oder  durch  die  Beschäftigung  beim
Bahn=  und  Wegebau,  auf  Pflanzungen,  bei  Kaufleuten,
  im  Gouvernementsdienste,  dem  Farbigen  immer
Gelegenheit  zu  leichter,  sicherer  und  einträglicher  Arbeit
geboten.  Unsere  Duala-,  Bakoko=  und  Balundu-Leute,
die  für  die  Holzgewinnung  in  Frage  kämen,  sind  keine
Freunde  harter  Arbeit.  Der  Pangwe  dagegen  fürchtet
diese  nicht.  Das  gange  Dorf  der  Pangwe  mit  Weibern
und  halbwüchsigen  Kindern  hilft  manchmal  zusammen,
um  die  Schneusen  für  den  Trausport  durch  den  Urwald
zu  schlagen,  die  Bohlen  zu  legen  und  die  Stämme  über
diesen  primitiven  Weg  zum  nächsten  Wasserlauf  zu
rollen.  Sie  helfen  zusammen  bei  der  Anlage  von
Schleusen  zun  Wasserstauen.  Diese  Arbeit  im  Tagelohn
  bezahlt,  würde  jeden  Stamm  so  teuer  machen,
daß  an  einen  Erport  nicht  mehr  zu  denken  wäre.

Wenn  der  Pangwe  Waren  oder  bar  Geld  haben
will,  ist  er  bei  der  sonst  fehlenden  Verdienstgelegenheit
im  französischen  Kongo  und  Spanisch-Guinea  angewiesen,
  Bäume  zu  fällen  und  zum  Verkauf  zu  bringen.

Die  leichten  Gelegenheiten  zum  Verdienste,  wie  sie
dem  Kamerun-Eingeborenen  sich  immer  bieten,  sind
für  ihn  nicht  häufig  zu  haben.

Seltener  werden  kleinere  Holzsägerkolonnen  im
Wochen=  und  Monatlohn  von  Gabunfirmen  beschöftigt.
Nur  ausnahmsweise  werden  zum  Behauen  der  wertvollen
  Blöcke  besondere  Arbeiter.,  gewöhnlich  Cru-Jungens,
  gehalten,  die  im  Tagelohn  oder  meist  nach
Leistung,  also  auch  wieder  im  Akkord,  bezahlt  werden.

Die  Kosten,  die  dem  Europäer  für  die  Holegewinnung
  vom  stehenden  Stamme  bis  zur  Anlieferung  an
den  Dampfer  entstehen,  sind  verhältnismäßig  niedrig
und  daher  ist  bei  guten  Holzmarktkonjunkturen  trotz
der  hohen  Seetrausportfrachten  und  der  bedentenden
sonstigen  Unkosten  noch  ein  guter  Gewinn  möglich.
Beim  Einkauf  wird  der  Eingeborene  meistens  mit
Waren  bezahlt.  Dadurch  gewinnt  die  Firma  25  bis
50  v.  H.  des  eigentlichen  Kauspreises  gegenüber  dem
Einkauf  mit  barem  Gelde.  Neuerdings  kommt  es
jedoch  häufiger  vor,  daß  besonders  durch  die  gegenseitige
  Konkurreng  die  Firmen  gezwungen  werden,  die
Hälfte  in  Waren  und  die  Hälfte  in  bar  zu  bezahlen,
oder  überhaupt  den  Kauspreis  in  bar  zu  erlegen.

Im  allgemeinen  schützt  sich  der  Europäer  jedoch
wieder  vor  zu  großen  Ausgaben  durch  die  Einführung
einer  besonderen  Dollarrechnung.  Er  hat  billigere
und  teuere  Warendollars,  je  nach  dem  Einstandspreise
der  Waren,  den  er  selbst  be  zahlen  musttc.

1  Dollar  Nassa  entsprechen  2  Dollar  an  Waren.

Der  Eingeborene  erhält  also  eigentlich  immer  nur  den
Warendollarwert  be  zahlt,  selbst  wenn  er  Kassa  erhält.
Im  nachfolgenden  bringe  ich  einige  Zusammenstellungen.
die  meine  Ausführungen  erläutern  werden:
        <pb n="52" />
        W  22

I.  Abrechnung  beim  Ankauf  eines  Stammes  Okolla,
3,500  m  laug  und  1  m  Durchmesser.

Ankaufspreis  vom  Europäer
22  Dollar  in  Waren:

Der  Eingeborene  erhält  für  die  22
Waren  z.  B.  folgende  Sachen:!)

bei  Eingeborenen

Dollar  in

 

 

 

-  -  *  Einstands-J0
  *  N  5  .  .  -
Anzahl  Gegenstand  Warendollar  preis  in  Pes.
1  Messingkessel  6.00  1.15
4  Hanmesser  1,00  2,80
1  Jacke  3.00  2,49
3  Hüftentuch  4.50  5.04.
1  Hemd  1,50  1.25
4  m.  weißz.  Stoff  1.00  1.20
L  Fl.  Wein  5.00  7.00
22,00  21.23

 

 

 

II.  Lohnabrechnung  für  Arbeiter  in  Gabun.
Monatsrechnung  für  Tagelohn
für  1  Majumba-Mann.

Ein  Majumba-Mann  i  in  Majumba  selbst  gemietet
kommt  eiwas  billiger.  Die  Pangwes  erhalten  denselben
  Lohn.

Kasse  10  Fr.
Warren  10  =

Summe  20  Fr.  Lohn.
Anzerdem  jeden  Sonnabend  ertra:

 

 

Kasse.  1.—  Fr.  ein  Hcad  Wert  50  Cent.
Tabak  —,  500
Rum  .  —.50  =
Seise.  —,25  =
Salz#  —,  -
2,25  Fr.  XJ  1—  9  Fr.

per  Tag:

2  Maniok  à  10  Cents  [=  Cassadas)  —  per  Monat

6  Fr.  =  Summa  15  Fr.  alles  zusammen  per  Monat:
Summa  tot.  35,—  Fr.  28,—

Bessere  Jungen  z.  B.  Monrovia-Jungen  erhalten
per  Monat  3  Dollar  Waren  und  3  Dollar  Kasse
Sa.  12  %  12  .A  —  21  =  30  Fr.

Das  übrige  erhält  der  betreffende  Monroviajunge
ebenso  frei  wie  der  Majumba-Eingeborenc.

Summa  tot.  =  45,—  Fr.  =  36  „

Ein  alter  Headmann  stellt  sich  bis  zu  80  Fr.

1II.  Für  Blöcke,  die  häufiger  zur  Verschiffung  gelangen,
  erhalten  die  Eingeborenen  nach  ihren  eigenen
Angaben  folgende  Preise  für:

1.  Nsamgilla  (der  Preis  hat  sich  nicht  geändert  gegen
früher)!.
100  Dollar  für  einen  sehr  guten  Block,
:½80  -  -  mittleren  Block,

20  -  ::kleineren  Block.
2.  Okolla  (der  Preis  hat  sich  gegen  früher  nicht  geeindert).


100  Dollar  für  einen  sehr  guten  Block,
10  O  -  -mrittleren  Block,
20  -  -lleineren  Block.
3.  Ndognmangilla.  (Der  Preis  ist  derselbe  geblieben)
60  Dollar  für  einen  guten  Block.
30  -  -  -  mnittleren  Block,
6  —7  Dollar  für  kleinere  Blöcke.

1)  Pes.,  Fr.,  „.  sh.  gelten  gleich  im  Verkehr.

 

—

□

4.  O  kume  früher
2X)  Dollar  für  die  großen,

20  -  =  „  muittleren,

5  -  -=  k(leineren  Blöcke,
m  380  -  -2  aroßen,

11  -  -2  ilnittleren,

5  -  -2  tleineren  Blöcke.

5.  Ekuk  wird  jetzt  erst  von  Europäern  gekauft.
8  Dollar  für  die  größeren.
5  -  :„  :  kleineren  Blöcke.

6.  Ollung  8  Dollar  für  die  großen,

kleineren  Blöcke.

5  2-  -  -

Diese  Preise  verstehen  sich,  die  Blöcke  geliefert  an
den  Holzstapelplatz  des  betreffenden  europäischen  Käufers.
Sie  sind  großen  Schwankungen  unterworfen,  genau
wie  zu  Hause  der  Preis  des  betreffenden  Holzes  auf
dem  Weltmarkte.  Die  Preise  sind  z.  Zt.  gültig  für
Hölzer,  die  im  Munifluß  angeliefert  werden.

Außer  diesen  Kosten  für  den  Einkauf  kommen  noch
die  Koften  für  den  Agenten  der  Firma  und  die  Trausportkosten
  für  die  Verschiffung  hinzu.

Einige  besonders  charakteristische  Abrechnungen,
welche  Gewinn  und  Uerlust  der  Firma  erkennen  lassen,
seien  im  folgenden  wiedergegeben.

Abrechnung  Nr.  1.

Abrechnung  über  14  Nußbaum  per  Dampfer

 

.......  diapitän..........dtotntosscnthttdatie1t........
  14  Bl.  à  20  .%  280,00  ½
Hier  verkaufst  und  geliefert:  Unkosten,

Zolll  147,00  “
14  Blöcke  201  12/0  chn  47,.00
à  35  Pf.  1  106  chm  .  840,  30.  A.  8:31,  99  .  I

Dekort  1%  8,40  --Fracht

  31  380  k  2  n  21  pr.  t  753,  10  -
Kaigebühren  30  Pf.  176  9,40  -
Eersicherung  00.)  &amp;amp;  à  /16  %  2,20  =
Stempel  ..  tun-Meßlohn
  11.41  =
Arbeitslohn  9,60  =
Wegelohn  15,000  =
Cwerführerlohn  17,07.5
Arbeitslohn  und  Aufnahme  28.81  „
Lagermiete  28,02
Anktionsgebühren.  7.80  =
Courtage  840,39  à  11.2  00  12,61  .

Kleine  Kosten.  .  1,18-949,99.«

118,00."

Msrlust545.»«.  —E—427,00--;·)—l-5,00.i!.



Hanclnn·41,dcn......  1910.

Abrechnung  Nr.  2.

Abrechnung  über  38  Blöcke  Mahagoni  per  Dampfer
Konnossement  datiert  von  1910  für  das  Geschäft  .  .  .  .
Hier  vertauft  und  geliesert.

Ankauf  à  15./%  .

32  Blöcke  61  538  kg  à  55  %  pr.  tunkorren


Cif  Hamburg  .

tsBlöckc1701nkg3i554z
pr.  t  Unkosten  in  eit
Hamburg

570,00  %

427.00  --3
  384.50  997,0  --935,06

  =
Za.  4318,65  .
Dekort  100  13.200  =

wirklich  erhaltene  Summe.

4276,15  .#KT
        <pb n="53" />
        Fracht  78  539  ku  à  241./¼%
per  r#.  .  1884,95
Laigebübrenn  P.  100kg  —
Sce  versicherung2  2  420.%
n  7  1  ½%  9  10.60  *
Stempel.  .  0,30  =
dic  übrigen  Unkosten  fallen  weg,  da  Kontraktlieferung.
Gourtage  41319,065  à
88,39  ".
1,21  =
1  983,45  .
2  293,00  .NK.

nleine  Kosten  .
Unkosten  in  Hamburg
per  Oktober  1910  ..
Retnertragwksløpw  Block  29,20.%
per  1/10  kg.
Oamburg,  den  1910.

Abrechnung  Nr.  3
Abrechnung  über  83  Blöcke  Eisenholz  oder  Bongosi
I#phim  alata)  per  Dampfer  Kapitän  .  .  .  ..
sonnossement  datiert  vom  .  .  .  .  .  .  für  das  Geschäft
..  .  Hier  verkauft  und  geliefert.
Alock  nà  1  1—  .  u  .
WEUlockcblsW  kg  gut  Gewicht  usw.
Unkosten  .  ..

8:k,00.«-581,00

  -
6004,00  .Kq&amp;amp;
673kg  51  217kg  250.  1
pr.  500  .  u  2550,.85
25,61  =

10
St
##
—
M

Dekort  1  %
Fracht  51  890  kg  à„  21  #·

pr.  t  .  1245,55

*

Kaigebühren  39%  Oooktg  15,  55
sveriichereng  300.#%
*#16  9u  5.70  7
Stempel  ....  0,20  =
Die  übrigen  Unkosten
fallen  weg.
Wägclohn  31,15  =
Courtage  2  560.85  7%  na
%  .  25,61-Weine
  Untosten  1,668  =  1  325,24

 

per  10.  Oktober  1910  1  210,00  .77.

Reinertrag  14,58  per  Block
„  .K  23,32  „  Tonne.
Oamburg,  den  1910

Diese  Abrechnung  ist  für  uns  anßerordentlich
interessant,  da  Lophir#  alata,  das  in  1½  m  langen
Blocken  zur  Verschiffung  gelangt.  in  Kamernn  in  riesigen
Veugen  vorkommt  und  nachhaltig  geliefert  werden
onnte.

Die  Lasten  der  Holzfirmen  für  Leistung  von  Abgaben,
  Gebühren,  Zöllen  an  das  betreffende  Gonvernement
  sind  im  französischen  Kongo  wesentlich  verschieden
von  jenen  in  Spanisch-Guinea.  Die  spanische  Regierung
verlangt  einen  verhältnismäßig  hohen  Zoll  bei  der
Ausfuhr.  Die  französische  Regierung  dagegen  legt  auf
die  Ausfuhrhölzer  verhältnismäßig  sehr  geringe  Abgaben.
  Die  spanische  Regierung  hat  im  Verhältnis
niedrige  Einfuhrzölle,  während  die  französische  Regierung
  durch  hohe  Einfuhrzölle  die  ausfallenden
Auefuhrzölle  wieder  hereinbringen  will.  Zur  Zeit  beabsichtigt
  die  französische  Regierung  die  Einfuhrzölle,
die  sehr  differengiert  sind,  noch  bedeutend  zu  erhöhen,
um  auf  diese  Weise  den  Holzhandel  zu  belasten,
ecbenmell  auch  zum  Waldschutz  eingelne  Flüsse  für  den
Holzerport  zu  sperren.  Inwieweit  bei  der  französischen
und  spanischen  Regierung  forsttechnische  Erwägungen
zum  Waldschutz  und  zur  guten  Bestanderhaltung  bei
Einführung  der  hohen  Zölle  und  der  Mindestdurchmesser
mitsprechen,  läßt  sich  erst  später  beurteilen,  wenn  die

 

23  e

zur  Zeit  in  Bearbeitung  befindlichen  neuen  goll=  und
Waldschutzbestimmungen  in  Kraft  treten.  Da  Bestimmungen
  betr.  Aufforsten  oder  Nachpflanzen  nicht
bestehen  bzw.  nicht  erfüllt  werden,  und  die  monatlich
nach  Hunderten  ja  Tausenden  entnommenen  Blöcke  in
den  für  den  Erport  in  Betracht  kommenden  Gegenden
durch  die  Natur  nicht  ersetzt  werden  können,  so  besieht
kein  Zzweifel,  daß  durch  diese  Raubwirtschaft  in  absehbarer
  geit,  vielleicht  schon  in  den  nächsten  10  Jahren,
die  durch  die  Wasserläufe  erschlossenen  Gebiete  der
guten  Hölzer  völlig  beraubt  sind.  Eine  Nachhaltigkeit
in  der  Nutung,  der  erste  Grundsatz  der  Forstwirtschaft,
ist  nicht  garantiert  und  wird  auch  erst  angestrebt
werden,  wenn  es  zu  spät  ist.

Wir  sehen  hier  in  den  Kolonien  dieselbe  Erscheinung
der  Waldverwüstung,  die  in  den  Mutterländern  Frankreich
  und  Spanien  schon  wiederholt  zu  schweren  wirtschaftlichen
  Schädigungen  geführt  hat.

Durch  die  leichten  Bedingungen,  ohne  Rücksicht  auf
die  Zulunft  der  Wälder,  ist  es  möglich,  dic  riesigen
Holgmengen  aus  dem  frauzösischen  Kongo  und  Spanisch-Guinea
  auf  den  Markt  zu  werfen.  Ein  Aufhören
dieses  Exports  tritt  mit  der  Erschöpfung  der  Bestände
von  selbst  ein.

Die  Spanier  verlangen  für  jeden  Block  bis  3  m
Länge  10  Peseten  Ausfuhrzoll.  Für  jeden  weiteren
laufenden  Meter  5  Peseten  mehr.  Ein  Mindestdurchmesser
  der  Blöcke  ist  nicht  verlangt,  mit  Ausnahme
von  Okumeholz.  Hier  ist  die  Ausfuhr  der  Blöcke  nur
gestattet,  wenn  diese  wenigstens  75  cm  Durchmesser
haben.  Die  Ausfuhr  in  Brettert,  Bohlen  usw.  von
Okume,  die  diesen  Durchmesser  nicht  haben,  ist  erlaubt.

1.  Die  Frangosens')  verlangen  bei  Okume-Rundhölzern
  einen  Mindestdurchmesser  von  60  cm,  bei  Okume-Vierkantern
  eine  Mindestkantseite  von  40  cm.

2.  Nür  Rsamngilla  lauten  die:  Jahlent  75  bzw.  50  cm.

3.  Die  übrigen  Nutzhölzer,  z.  B.  Okalla,  Nusbaum,
afrikanische  Eiche  usw.  sind  bei  den  Franzosen  bis  jent
keinen  Ausfuhrbedingungen,  was  Mindestdurchmesser  usw.
anlangt,  unterworfen.

Auch  werden  bei  Okume,  Nsamngilla  und  den
übrigen  Nutzhölzern  von  den  Franzosen,  was  Länge
der  Blöcke  anulangt,  keine  besonderen  Bedingungen  gestellt,
  wie  auch  keine  besonderen  Abgaben  für  verschieden
lange  Blöcke  eristieren.  Die  Bedingungen,  welche  die
Franzosen  stellen,  sind  gegenüber  denen  der  Spanier
leichter,  soweit  sie  die  finanzielle  Seite  betreffen  und
schwerer,  soweit  die  Ausmaße  in  Frage  kommen.  Allerdings
  erreicht  für  Okume  bei  den  Franzosen  das
Mindestmaß  von  60  cm  Mindestdurchmesser,  das  jedoch
erhöht  wird,  nicht  das  von  den  Spaniern  verlangte
Mindestmaß  von  75  em.  Während  die  Spanier  ein
Mindestmaß  für  NRsamugilla  (dunkles  Mahagoni)]  in
ihren  Tarifbedingungen  nicht  haben  —  es  ist  ausdrücklich
  nur  Okume  in  den  Ausfuhrgollbestimmungen
genannt  —  verlangen  die  Franzgosen  einen  Mindestdurchmesser
  von  75  cm  für  Nsamngilla.  Die  Erfüllung
dieser  Bedingungen  wird  in  der  Praris  durch  die
Zollbeamen  der  betreffenden  Regierung  geprüft.  Da
die  gestellten  Bedingungen  leicht  erfüllt  werden  können.
solange  diese  gewaltigen  Holzmengen  vorhalten,  ist
es  auch  erklärlich,  daß  in  der  Praris  zumeist  eine
scharfe  Durchführung  der  Zollbestimmungen  stattfindet.
In  letzter  Linie  entscheidet  jedoch  der  Wert  der  betreffenden
  Hölzer  auf  dem  Weltmarkte.  Dic  zur  geit
bezahlten  Preise  von  60,  100,  150  und  mehr  Mark
für  die  Kongohölzer  sind  zum  Teil  mit  die  Ulrsache,
or  Neuerdings  sind  neue  Bestimmungen  über  Auefuhrbeschränkung
  und  Ausfuhr  zoll  für  gewisse  Holzarten
erlassen.  „Deutsches  Kolonialblam“  1911,  Nr.  22.
        <pb n="54" />
        W  24  20

daß  Material  auf  den  Weltmark  geworfen  wird,  das
in  absehbarer  geit  eine  abermalige  Drückung  des  Weltmarktpreises
  dieser  Hölzer  zur  Folge  haben  muß.
Um  die  günstige  Holzmarkt-Oochkonjunktur  auszunutzen,
werden  auch  manchmal  die  au  sich  leichten  Holzausfuhrbedingungen
  bei  den  Spaniern  und  Franzosen  umgangen.


Bestimmungen,  daß  die  Blöcke  entrindet  oder  behauen
  verschifft  werden  müssen,  z.  B.  wegen  MAäfergefahr,
cristieren  weder  bei  den  Frangosen,  noch  bei  den
Spaniern,  werden  aber  von  den  betreffenden  Holzkäufern
  bei  den  sog.  dunklen  Hölzern  von  selbst  durchgeführt.


Süd-Nigerien.

Nach  den  forstbotanischen  und  den  Bestands-Aufnahmen
  gehört  Ramerun  mehr  zur  Süd-Nigerien-Zone,
soweit  die  Holzerportgebiete  von  Nordwest-Kamerun
und  Süd-KMamerun  in  Frage  kommen;  ich  halte  auch
einen  Vergleich  der  Kamerun-Verhälinisse  mit  denen
von  Süd-Nigerien  für  näher  liegend,  da  die  hier
vorkommenden  Mahagoni=  und  sonstigen  Nutzhölzer
auch  dort  zum  größten  Teile  vorkommen.

Südlich  von  Campo  werden  von  den  cigentlichen
zu  den  Meliaceen  gehörigen  Mahagonihölgern  nur
zwei  erportiert.  Es  sind  dies  Khava  Klainii  oder  das
dunkle  Mahagoni  von  Gabun  und  Khaya  senegalensis,
die  in  ganz  geringen  Mengen  zum  Erport  gelangen.

Von  Kamerun  haben  wir  bereits  festgestellt,  daß
es  an  verschiedenen  Mahagoni-Arten  jedenfalls  binter
Süd-Nigerien  nicht  viel  zurücksteht,  und  daß  der  Erxport
von  Mahagoni  gesteigert  werden  kann.  Der  Holzerport
  von  Frangzösisch-Nongo  und  Spanisch-Guinca
kann  mit  Kamerun,  wie  erwähnt,  deshalb  schwer  oder
überhaupt  nicht  erwähnt  werden,  weil  das  weiße
Mahagoni  Lkumc,  das  jedoch  nicht  mit  dem  cigentlichen
Mahagoni  verwandt  ist,  nördlich  von  Bata  nach  meinen
Feststellungen  nicht  mehr  vorkommt.

Damit  ist  jedoch  nicht  gesagt,  daß  der  Mahagoniarten-Reichtum
  der  Meliaccen  von  Gabun  hinter  dem
von  Kamerun  zurücksteht.

Meine  anderthalbmonatliche  Reise  nach  Süd-Nigerien
  führte  mich  über  Lagos  nach  Forkados,  Warri
in  die  Mahagoni-KRonzessionsgebiete  der  Zentralprovinz.
Von  dort  fuhr  ich  über  Calabar,  Oron,  Ikang  nach
Ramernn  zurück.

In  Süd-Nigerien  ist  der  riesige  Holzerport  das
Ergebnis  der  gerademn  großartigen  Wasserverhältnisse
und  der  auf  verhältnismäßig  kleinem  Raum  häufig
vorkommenden  Mahagoniarten.  Auch  hier  findet  die
Tatsache  ihre  Bestätigung,  daß  nur  einige  wenige
Holgarten  den  Hauptbestandteil  des  gangen  Erports
bilden.

In  erster  Linie  sind  es  hier  die  vielen  Mahagoniarten.
  Im  folgenden  sind  nur  auc#ngsweise  jene
Holzer  Nigeriens  angeführt,  die  besonders  hohe  Preise
ergielen  und  auch  für  Kamerun  von  Interesse  sind.

Von  den  zu  den  Meliaceen  gehörigen  Mahagoni-=arten
  sind  1  (arapa-Art,  3  Khaxa-,  1  Guarta=  und
4  Emandrophragma-Arten  besonders  wichtig.  Nach
der  Schätung  eines  englischen  Forstbeamten  können
auf  die  Luadratmeile  in  guten  Beständen  bei  Benin
durchichnittlichetwa  100  Mahagonistämme  zu  1200  Mlöcken
angenommen  werden.  Auf  deutsches  Maß  übertragen
kämen  auf  2  ha  rund  3  Mahagonibänme.  Kharn-I’'nnehil
  und  (luaren  Thompsonii  werden  bei  Benin
gefunden.  Emandrophragma  (Tandollei  und  eine  noch
nicht  bestimmte  zweite  Emandrephragmn-Art  liefern
das  hochbe  zahlte  Sapely-Mahagoni.

Khas##  Dencgaleusis  wird  meist  aus  der  Westprovinz
  verschifft.  Diese  Hölzer  erzielen  auf  dem
Liverpooler  Holzmarkt  je  nach  Art  und  Jnalität  die

 

Preise  von  2  d  (15,7  Pf.)  —  6  d  (rund  50  Pf.)  per
superficial  foot.  Ein  superficin!  fo###  ist  ein  Holzmaß
mit  etwa  30,5  cm  Länge  und  Breite  und  2,54  cun
Durchmesser.  12  superkicial  foot  geben  1  Rubikfuß.

Von  den  botanisch  bestimmten  6  Erxport-DiospFrosoder
  Ebenbolzarten  gelangt  in  erster  Linie  IiospF#rs
dendo  besonders  in  der  Ostprovinz  in  Calabar  zur
Verschiffung.

Anus  der  Familie  der  Leguminosen  haben  sich
sehr  viele  Sorten  bereits  seste  Marktpreise  in  Europa
errungen.

Cine  Piptadenia-Art  erzielt  als  African  grcen
heart  einen  Preis  von  1  sh  3  d  bis  1  ch  6  d.

Pipindenin  africana.  eine  Art  weißes  Mahagoni,
wird  mit  111  4  bis  1159  d  per  superficin!  foot  begahlt.

Eine  Triplochiton-Art,  die  ebenfalls  als  African
gEreen  heut  geht,  und  Berlinia  gceuminata  (auf  dem
Liverpooler  Markt  mit  African  Oak  bezeichnet),  erhalten
  1  sh  6  d  bis  1  sh  9  d  für  den  Kubikfuß.

Peninelcthra  macrophylin  erzielt  1  sah  7  d  pro
Kubilfuß.

Die  Rothölger  sind  durch  mehrere  ’'teroapus-Arten
  vertreten.

LErythrophloenm  guincense  und  Afzelin  africana
werden  als  Bauholzer  in  der  englischen  Kolonie  selbst
verwendet.

Von  den  Sapotaceen  wird  Butrrospermum  Parki
und  besonders  Ilimusops  djare  geschätzt.  Die  Moracee
Chlorophorna  excelsa,  unsere  Buicheiche,  kommt  unter
dem  Noruba-Namen  Frokto  zum  Versand.

Von  den  außer  in  Süd-Nigerien  auch  in  Kamerun
vorhandenen  Nutzhölzern  verdienen  noch  Erwähnung:
Spathuodea  camannlata  (Al’bako-Bakwiri),  der  Glockenblumenbaum
  mit  seinem  weichen  Holze,  Alstonia  congensls,
  das  zur  Furniermöbelfabrilation  verwendet
wird,  Lophirn  alu  oder  Eisenholz.  Bombax  buonopozense.
  der  Baum,  der  in  der  Schälindustrie  unbeschränkten
  Absatz  findet,  Adansonin  digitnta  oder
Affenbrotbaum,  einige  hochwertige  Terminalien,  Musangn
  Lmithü  und  die  Mangrovenart  Rhizobhorn
mungle.

Die  Ansnutzung  der  westafrikanischen  Mangroven
zu  Gerbstoffzwecken  hat  bei  dem  geringen  Gerbstoffgehalt
  von  rund  20  v.  H.  vorläufig  keine  Aussicht.  Erst
bei  35  v.  O.  Gerbstoffgehalt  wird  die  Rinde  marktfähig.
Dagegen  hat  das  rötliche  harte  Holz  der  Rhizophorn
mankle  noch  eine  Zuklunft  als  Bauholz:  es  hat  sich
als  solches  bereits  sehr  gut  bewährt.  Hier  mag  erwähnt
  werden,  daß  die  Regierung  von  Süd-Nigerien
beabsichtigt,  ihren  Bedarf  an  Brennholg  für  die  Bahnen
und  Regierungsfahrzeuge  durch  eine  geregelte  Mangrovenholzuntzung
  zu  decken.

Von  den  Mahagoni-(Meliaceen-)  Arten  kommen
als  anerkannt  wertvolle  Nutzhölzer  in  Mamerun  vor:

1.  Khavya  senegalensis  (Engler,  Vegetationskarte
von  Ramerun):

2.  (inaren  (desgleichen):

:,.  ('arupn  (Professor  Gilgs  Zusammenstellungs:

4.  Kharxa  Klainu  (Sauaga-Erpedition  von  Reder),
Kharn#  currphylla  bei  Johann-Albrechts-Göhe
(Harms);

5.  Lmtandrphragmn  ('andollei  bei
Albrechts-Oöhe  (Harme):

6.  Lmundrophragzma  Roederi
(Darms)  (1909).

Die  übrigen  in  unserem  Schutggebict  gefundenen
Meliaceen  scheiden  hier  für  die  Betrachtung  aus,  da
sie  von  zu  geringem  Durchmesser  sind  und  als  Erportnuuhölzer
  deshalb  nicht  in  Frage  kommen.  Zweifellos
sind  in  Kamerun  noch  mehr  Khara-  und  Entandrolhragmnu-Arten
  vorhanden,  die  noch  nicht  gesunden

Johannam

  Kamerunberge
        <pb n="55" />
        W  25  20

sind.  An  wertvollen  Nutzholzarten  besteht  überhaupt
kein  Mangel  in  Kamerun.  Nur  ist  die  Frage  der
Feststellung  ihres  Auftretens  und  ihrer  Verbreitung
aus  Mangel  an  Personal  und  an  Mitteln  noch  so  gut
wie  ungelöst.

Die  Fällungs=  und  Aufarbeitungsarbeiten  in  Süd-Nigerien
  fallen  in  die  Trockenmonate  November  bis
Marz.  Gerückt  wird  dort  das  Holz  im  April  bis
Juni  oder  Juli;  geflößt  von  Juli  bis  November.
Diese  ungefähren  Angaben  der  Monate  für  die  einzelnen
  Werbungsarten  des  Holzes  entsprechen  der
Regen=  und  Trockenzeit.  Die  Regenzeit  fällt  in  die
Monate  Juni—Juli—August—September.  Februar  —
Maärz  gilt  als  Trockenzeit,  April  und  Mai  als  llbergangszeit.
  In  der  Harmattanzeit  ist  das  Ringreißen
des  Holzes  sehr  gefürchtet.

Während  der  Regenzeit  werden  die  Blöcke  in  den
Krieks  auf  sehr  weite  Strecken  schon  so  weit  in  die
Kabe  der  flößbaren  Flüsse  transportiert,  daß  sie  jederzeit,
  auch  während  der  Trockengeit,  zum  cigentlichen
Holzverschiffungsplatz  (Kokotown  oder  Sapcli)z  selbst
bei  niedrigstem  Wasser  mit  Ebbe  oder  Flut  weitergeslöht
  werden  können.

Das  Fällen  geschieht  zum  Teil  im  Tagelohn,  zum
Teil  im  Akkord,  ebenso  das  Flößen.  Der  Transport
im  Walde  kostet  pro  Block  im  Akkord  20.14  bei  mittleren
  Eutfernungen  und  gutem  Wege:  bei  Tagelohn,
wenn  einige  Hundert  Arbeiter  an  einem  besonders
schweren  Block  bei  ungünstigem  Terrain  oder  bei  langen
Strecken  arbeiten  müssen,  können  die  Kosten  über  100.1
pro  Block  steigen.

Das  Flößen  der  Blöcke  kostet  normalerweise  pro
angelieserten  Block  2.%4.  Die  Arbeiter  stammen  von
den  nächstliegenden  Dörfern,  die  Abrechnung  der  Firma
mit  ihren  Arbeitern  geschieht  meist  durch  den  Häuptling.

Kommen  die  Gesamtkosten  des  Konzessionärs  pro
Kubikfuß  (1  fm  =  etwa  36  chf  =  425  superficial  foot)
des  bearbeiteten,  am  Verschiffungsplatz  Benin  oder
Sapeli  angelieferten  Blocko  und  bei  guter  heimischer
Marktlage  nicht  höher  als  1,25.#  bis  1.50  .  x,  so  ist
der  Einkauf  noch  rentabel:  beim  gefällten  und  bearbeiteten
  Blocke  111  sich  der  Kubikfuß  auf  etwa

5  G,
dazu  kommen  10  d  Kosten  für  Rücken  und  Flößen

Summe  15  d  =  1  sh  3  d.

Diiese  Zahlenangaben  beziehen  sich  nur  auf  die
Lieferung  besten  Mahagonis  von  Benin  und  Sapeli,
das  übrigens  in  seinen  besten  Jualitären  höhere  Preise
wie  das  echte  amerikanische  Mahagoni  erzielt.  AIm#
Konzessionsgebiet  von  Benin  City  ist  von  etwa  150  Konzessionen
  ungefähr  ein  Drittel  in  wirklichem  Betrieb.

Wenn  eine  Firma  eine  Kongession  erhalten  will,
hat  sie  einen  Plan  einzureichen,  auf  welchem  die
Grenzen  des  gewünschten  Konzessionsgebictes  angegeben
sind.  Nach  der  Entscheidung  durch  den  Gouverneur
uber  die  Genehmigung  hat  die  neue  zugelassene  Konzeisionsfirma
  zur  Sicherheit  für  entstehende  Differenzen
und  Bezahlung  der  Arbeiter  eine  Summe  von  8000.#%
zu  deponieren.  Der  neue  Konzessionär  erhält  eine
vorläufige  Erlaubnis  zur  Holgfällung.  Vor  der  Fällung
der  Stämme  hat  er  bei  dem  betreffenden  Forstverwaltungsbeamten
  einen  Bericht  einzureichen,  in  dem
er  um  die  Erlaubnis  nachsucht,  eine  bestimmte  Anzahl
von  Stämmen  —  unter  Angabe  der  Eingeborenen-TLamen
  und  Angabe  des  Umfanges  der  botreffenden
Stamme  —  fällen  zu  dürfen;  bei  der  Angabe  des  Nonzessionsgebietes
  bzw.  der  Gegend,  in  welcher  diese
Stamme  gefällt  werden  sollen,  hat  der  Konzessionär
den  Namen  des  nächstgelegenen  Dorses  und  des  Häuptlings
  anzugeben,  dem  das  Land  gehört.  Der  Kon- 



zessionär  schließt  den  Vertrag  mit  den  Eingeborenen
ab,  die  Regierung  spielt  nur  die  Vermittlerrolle.  Denn
Eigentümer  des  Landes  in  Süd-Nigerien  sind  die  Eingeborenen.
  Selbst  die  Regierung  besitzt  kein  eigenes
Land,  sondern  hat  jene  Gebiete,  die  sie  für  ihren
eigenen  Bedarf  benötigt,  von  den  Eingeborenen  auf
99  Jahre  in  Pacht  genommen;  auch  curopäischen  Firmen
oder  nicht  ansässigen  Eingeborenen  ist  Landerwerb
unmöglich.  Eine  eingige  Firma,  die  Deutsch-Westafrikanische
  Handelsgesellschaft,  besitzt  auf  dem  rechten
Calabar-ilfer  Land  als  Eigentum,  das  sie  noch  in
früheren  Jahren  von  den  Schweden  übernahm.

Dadurch,  daß  die  Eingeborenen  bei  der  Gewinnung
von  Mahagoni  finanziell  beteiligt  sind,  ist  eine  gewisse
Sicherheit  dafür  geschaffen,  daß  die  Kongessionäre  keinen
Raubbau  in  Gegenden  treiben,  in  denen  die  Forstpolizei
zu  schwach  ist.  Die  Regierung  selbst  befaßt  sich  nicht
mit  dem  Erport  von  Hölzern,  sie  verschifft  höchsteus
Probeblöcke  und  diese  Probestämme  läßt  sie  sich  ebenfalls,
  durch  größere  Holzzuntzungsfirmen  gegen  Bezahlung
  der  Unkosten  besorgen.

Der  eigentliche  Konzessionsbetrieb  begann  vor
elf  Jahren.  Im  Jahre  1899  hat  man  in  Süd-Nigerien
ein  besonderes  Forstdepartement  gegründet,  welches
sich  dic  Schonung  und  rationelle  Ausnuntung  von  Kautschulpflanzen,
  von  Mahagoni  und  anderen  Edelhölgern
zum  Ziel  gesetzt  hat.

Die  eingeführte  Forstverordnung  hat  im  Laufe  der
Zeit  bedeutende  Veränderungen  erfahren;  sie  ist  heute
bereits  so  durchgeführt,  daß  eine  gute  Forstverwaltung
gewährleistet  ist.

Die  Bedingungen,  welchen  sich  die  Erwerber  von
Mahagoni-Kongessionen  unterwerfen,  sind  ungefähr
folgende:

Die  Konzessionen,  die  beantragt  werden,  dürfen
nicht  größer  als  rund  25000  ha  sein.  Will  ein  Konzessionär
  ein  größeres  Gebiet  zugewiesen  erhalten,  so
bedarf  er  der  Zustimmung  der  RKolonialverwaltung  in
London.  Gewöhnlich  umgehen  die  Bewerber  diese
Einschränkung  und  geben  zwei  getrennte  Konzessionsgesuche
  für  das  betreffende  zusammenhängende  Gebiet
  ein.

Um  eine  Vernichtung  der  vorkommenden  Edelhölzer
zu  verhindern  ist  ein  bestimmter  Umfang  der  zu  fällenden
Bäume  vorgeschrieben:

Die  Mahagoni-Arten  Khuy#aEntandirophragma,
Pgeudoecelreln.  Trichilin.  (uaren  müssen  in  einer  Köbe
von  10  Fuß  einen  Umfang  von  12  Fuß  haben:  Chlorohorn
  excelsa  in  einer  Höhe  von  4  Fuß  6  Zoll  einen
Umfang  von  9  Fuß:  Oldfieldia  africana  (african  oak)
in  einer  Höhe  von  4  Fuß  6  goll  einen  Umfang  von
8  Fuß:  Ebenholz-liosprros-Arten  in  einer  Höhe  von
4  Fuß  6  Zoll  einen  Umfang  von  10  Fuß;  Funtumin
elastira  in  Baumhöhe  von  4  Fuß  6  goll  einen  Umfang
von  6  Fuß;  Peutnelelhra  mnecrophrlla  in  Baumhöhe
von  4  Fuß  6  Zoll  einen  Umfang  von  5  Fuß:  lringia
gEabunensis  (Wilder  Mango)  in  Baumhöhe  von  4  Fuß
6  Zoll  einen  Umfang  von  6  Fuß.

Diese  Zahlen  können  nach  Bedarf  in  einzelnen
Gegenden  durch  den  Gonverneur  herabgesetzt  werden.
Hierbei  ist  1  Fuß  -=  12  Zoll  =  0.97  preuß.  Fuß  —
0,305  m;  1  Zoll  =  0,025  m.

Besondere  Bestimmungen  gelten  ferner  für  die
Dauer  der  erteilten  Konzession  (fünf  Jahre  und  zwei
Jahre  nachträgliche  Erlaubnis!,  Juspektion,  Unübertragbarkeit,
  Freihaltung  der  Wasserwege,  Markierung
der  gefällten  Bäume,  Schlagräumung.  Nachpflanzung,
Vertragsabschlüsse  der  Konzessionsinhaber  mit  den
Arbeiten  wegen  deren  Bezahlung,  Abrechnung  bei  ausgebeuteten
  Konzessionen.  Konvemionalstrafen,  Haftbarkeit,
  Beschlagnahme  usw.
        <pb n="56" />
        W  26  20

Für  uns  von  besonderem  Interesse  sind  die  Sicherbeitsleistungen
  für  Bezahlung  der  Zölle  und  der  Abgaben
  an  die  Regierung,  für  die  Vollgiehung  der  in
den  Forstgesetzen  gestellten  Bedingungen:

.A  Bankers’  Guarantee“  oder  auch  ein  Bankdepositum
  muß  gestellt  werden  und  zwar  von

100  L  (8000  .%4)0  bei  einem  Gebiete  bis  zu  100  engl.
Quadratmeilen  =  258.88  km  =  25888  ha  (1  englische
Meile  =  1,609  km).

Bei  einem  Gebiete  „von  mehr  als  100  Onadratmeilen“
  (über  26.000  hn)  sind  1000  (20  000.1#/)  als
Sicherheit  zu  leisten.

Diese  Sicherstellung  muß  in  der  Westprovinz  vor
der  Bewerbung  um  eine  Konzession  erfolgen.  In  der
Zentralprovinz  ist  dieselbe  erst  nach  der  Konzessionserteilung
  erforderlich.

Jeder  Kongessionsbewerber  muß  außer  sonstigen
kleineren,  nicht  ins  Gewicht  fallenden  Beträgen  folgende
Gebühren  bezahlen:  3  L  (60.  )  als  Bewerbungsgebühr,
5  K  (100.∆M)  als  Gebühr  für  die  Ausstellung  der  Kongession.


Der  Jnhaber  einer  Konzession  hat  für  das  Fällen
cines  jeden  (vorher  genau  nach  Umfang  in  Erdbodenhöhe
  von  10  Fuß,  mit  Eingeborenennamen,  Standplatz,
Besitzer  des  betreffenden  Waldes  bezeichneten)  Baums
zu  zgahlen:

n.  Vö  DOn  c#u#dh  Mahagonx  or  Celar  tree  56  Sh“,
also  56  .¾  für  jeden  Baum  der  Khara,  Entandro-Lhragma.
  Psendecedreln=  oder  (inuren-Art.

2.  20  sh  für  jeden  anderen  Baum.

Diese  Gebührenhöhe  kann  in  Cinzelfällen  von
Gonverneur  herabgesetzt  werden.

Die  Verteilung  der  Gebühren  erfolgt  in  der  Art,
daß  46  sh  für  Mahagonibäume  und  14  Sh  für  die
anderen  Edelhölzer  durch  die  nächste  Bezirkskasse  in  die
Gouvernementskasse  fließen:  10  bh  für  Mahagonibäume
  und  6  Sh  für  jeden  anderen  Nutzhbolzbaum  sind
außerdem  an  den  Commissioner  zur  entsprechenden
Verteilung  zu  begahlen.

Falls  ein  Kongessionsinhaber  die  Vorschriften  der
Forstgesetze  oder  die  Spezialbedingungen  für  die  betrefsende
  Konzession  verletzt,  kann  er  mit  Geldstrafe
bis  zu  50  (1000./)  oder  mit  Gefängnis  bis  zu
secho  Monaten  mit  oder  ohne  schwere  Arbeit  bestraft
werden.

Besondere  Erwähnung  verdienen  noch  die  Dedingungen,
  unter  welchen  die  Eigentümer  des  Landes
selbst.  also  die  Eingeborenen,  in  ihren  Waldungen  die
Bäume  fällen  dürfen:

Sie  müssen  bei  Erporthölzern  46  Sh  für  jeden
Mahagonistamm,  14  Ssh  für  jeden  anderen  Nutzholzstamm
  gahlen.

Sollen  die  Bäume  im  Lokalbedarf  verbraucht
werden,  so  sind  für  jeden  Stamm  4  Sh  Jnspektionsgebühr
  vom  Eigentämer  zu  zahlen.  Zede  dritte  Person
muß  außerdem  noch  dem  Eigentümer  für  jeden  Mahagonibaum
  10  sh,  für  jeden  anderen  Baum  6sh  entrichten.


Jeder  Stamm,  der  verschifft  wird,  wird  gezeichnet

mit  dem  Stempelhammer  der  Regierung  P.V
durch  die  Kontrollorgane,

z  Zumuit  der  Hammermarke  der  Konzessionofirma  (8B.

.)

mit  der  Kongessionsnummer  (5),

mit  der  Nummer  des  betreffenden
in  der  Konzession  und

mit  der  Nummer  des  Blockes  von  diesem  Baumo  (4).

mit  der  Marke  des  evtl.  Contracters  □oD  und

mit  der  Verschiffungsnummer  (56),  die  an  Bord
angeschlagen  wird.

 

 

Baumes  (190)

 

Eine  Verpflichtung  zur  Nachpflanzung  ist  ebenfalls
vorgesehen.  20  Jungwüchse  sind  als  Ersatz  für  jeden
Stamm  in  der  Nähe  des  Fällungoplatzes  oder  sonsft
an  einem  freien  geeigneten  Platze  ausgupflanzen.  In
drei  Jahren  sollen  diese  Pflänzlinge  bereits  Höhen  von
3  m  erlangen.

Die  Seetransportkosten  einschließlich  sämtlicher
Unkosten  bis  zur  franko-Lieferung  auf  einen  Weltholzmarkt
  (Liverpool,  Amsterdam,  Hamburg,  Marseille.
Barcelona)  sind  wenig  verschieden  von  denen  an  der
Westküste  überhaupt.  Die  Frachtunterschiede  für  die
eingelnen  Hafen  sind  in  jedem  Tarife  der  einschlägigen
Schiffahrtslinien  ersichtlich.

Nühere  Ausführungen  der  übrigen  Ergebnisse  der
beiden  Studienreisen,  wie  Organisation  der  Forstwirtschaft,
  forstbotanische  Zusammenstellungen  usw.  würden
über  den  Rahmen  dieser  Arbeit  hinansgehen.

Es  bliebe  hier  nur  noch  die  Anwendung  der
Ergebnisse  auf  die  Verhältnisse  von  Kamerun
zu  erörtern.

Die  detaillierte  Holzerport-Statistik  Kameruns  geigt
in  den  Jahren  1900  bis  1910  eine  Steigerung  von
600  t  im  Werte  von  57  650  .&amp;amp;  auf  1632,7  t  im  Werte
von  143  862.  K.  Die  steigende  Tendenz  des  Holzerports
  aus  Kamerun  beruht  auf  dem  Fortschritte  der
wirtschaftlichen  Erschließung  der  Kolonie  und  der  allmählichen
  Einführung  der  Hölzer  auf  dem  Weltmarkt.
Von  den  Holzgarten,  die  aus  Kamerun  erportiert  werden.
erscheinen  in  den  amtlichen  Nachweisungen

1.  Mahagoni  (Khara),
2.  Rotholz  (Lophiru  ulata),

.  Ebenholz  (Diospyros),

4.  Bosenge  (Musanga  Smithü,
5.  Baumwollholz  (Coeihn),

6.  Mangroven  (Rhizxophorn),
7.  Buscheiche  (C’hlorophora).

JIm  Jahre  1910  trafen  auf  143  862
an  Ebenholz  allein  für  124272.1
Hier  ist  als  besonders  auffallende  Erscheinung  der
Mechsel,  den  der  Ebenholzerport  in  Kamerun  überhaupt
  durchgemacht  hat,  zu  konstatieren.  Soweit
einigermaßen  zuverlässige  Angaben  vorhanden  sind.,
ist  der  Ebenholgerport  von  189ü  bis  1900  von  100  758.f
auf  23  581.X  zZurückgegangen,  weil  die  erreichbaren
Wälder  allmählich  ausgeplündert  waren.  Durch  die
fortschreitende  Erschliesung  Kameruns  kamen  in  den
letzten  Jahren  neue  Waldungen  zur  Ausbeutung,  der
Ebenholzerport  steigerte  sich  wieder  bedeutend.  Auch
werden  diese  Schwankungen  im  Erport  durch  dic  verschiedenen
  Preise  auf  dem  Holzmarkte  mit  beeinflußt.
Die  übrigen  Hölger  erscheinen  mit  verhältnismäßig
sehr  geringen  Zahlen:

108t  Mahagoniholg  zu  5000.¾,

73  t  Chlorophorn  zu  3900./¼4  und

111t  Eisenholz  zu  6780.14,

38N  t  Baumwollbaumholz  zu  1200.17.
7.1  1  Mangrovenstämme  zu  130.71,
9.54  Schirmbaumholz  zu  200  ¼
*:19.5  t  Rotholg  zu  2376./.

Die  Hauptausfuhrplätze  für  Holz  aus  Kamernn
sind  die  Küften  zollfstellen  Duala,  Rio  del  Rey,
Bictoria.  Kribi.  Campo  und  die  Binnengollstelle
Rsangkang,  das  fast  nur  Ebenholz  verschifft.  Duala
erportiert  infolge  seiner  Lage  weitaus  am  meisten.
Interessant  ist  die  Verteilung  der  Gesamtausfuhr  nach
Ausfuhrländern:  von  1632,7  1  Gesamtausfuhr  im  Jahre
1910  zu  143  862.  X  fielen  452  844  t  zu  32  321.K  auf
England:  0.450  t  zu  150.44  auf  Ungarn:  der  ganze
Rest  (2:)  auf  Dentschland.

Holgerport
        <pb n="57" />
        27  20

Zweifellos  ist  es,  daß  der  Holzerport  Kameruns,
der  sprunghaften  Entwicklung  Kameruns  folgend,
großere  Ausdehnung  annehmen  wird,  zumal  unsere
meisten  auesichtsreichen  Rameruner  Hölzer  dieselben
Holzer  sind,  die  bereits  einen  festen  und  guten  Marktwert
baben.  Besonders  werden  häufig  auftretende  Holgarten
  von  bestimmten  Esgenschaften,  wie  Lophira
Bongosi  oder  Eisenhol3r  CTei  Baumwollbaum  oder
Kapok;  Blindholz)  usw.  für  den  künftigen  Holzerport
Hunserer  Kolonie  von  großer  Bedenutung  werden.

Rheinische  Hbandes  Plantagen-Gesellschaft  in  Köln.")

Im  Geschäftsiahre  1910  betrug  die  Kaffeeernte
inogesamt  75  400  kg,  von  denen  67  400  kg  in  Europa
und  die  restlichen  8000  kg  direkt  von  der  Pflanzung
abgesetzt  wurden.  Das  Gesamterträgnis  war  weit
geringer  als  im  Vorjahre  und  blieb  ungefähr  5000  kg
binter  der  Schätzung  zurück.

Der  in  Europa  erzielte  Preis  betrug  im  Durchschnin
  1.38.%¼  brutto  und  abgüglich  Seefracht  und
aller  sonstigen  Spesen  1.10.#x  pro  Kilo.  Diese  Preissteigerung
  ist  hauptsächlich  auf  die  wesentliche  Besserung
des  NRaffeemarktes  zurückguführen,  die  durch  geringere
Brasilernten  hervorgerufen  wurde  Es  ist  nicht  ausgeschlossen.,
  daß  die  Abnahme  der  Brasilernten  nicht
allein  auf  Witterungseinflüsse  vorübergehender  Art
zurück  zuführen  ist,  sondern  daß  jetzt  auch  das  seit
mebreren  Jahren  geltende  Verbot  von  Anlage  neuer
Pflanzungen  sich  fühlbar  zu  machen  beginnt.

Der  Regenfall  war  sehr  niedrig  und  betrug  nur
1153  mm  gegen  1672  mm  im  Vorjahre.  Es  muß  bis
auf  1903  zurückgegriffen  werden,  um  ähnliche  geringe
KNiederschlagmengen  festzustellen;  in  senem  Jahre  betrug
der  Regenfall  nur  1003  mm.

Auch  über  Arbeitermangel  hatten  wir  wieder
sehr  zu  klagen,  denn  die  Arbeiterzahl  betrug  im  Durchschnitt
  229  mit  einer  Mindestzahl  von  193  im  August
und  einer  Höchstzahl  von  317  im  Haupterntemonat
Dezember.  Besonders  beunrnhigend  ist  der  stete  Rückgung
  dieser  Höchstzahl,  die  1908  noch  410,  1909  330
betragen  hatte.  Durch  diese  Abnahme  an  Arbeitskräften
konnte  das  Pflücken  einer  immerhin  möglichen  größeren

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  über  das  fünfzgehnte
Geschäftsjahr  (1910).

 

Ernte  tatsächlich  in  Frage  gestellt  werden;  aber  auch
abgesehen  hiervon  ist  die  Arbeiterzahl  vollständig  ungenügend
  für  die  zu  bewältigenden  laufenden  Arbeiten
und  mußdte  daher,.  weil  Ngambo,  auf  dessen  Kaffeeernte
  als  einzige  Einnahmequelle  wir  angewiesen  sind,
in  erster  Linie  berücksichtigt  werden  mußte,  unter  diesen
mißlichen  Verhältnissen  die  HRautschukpflanzung  Magunga
  leider  vernachlässigt  werden.

Ein  weiterer  sehr  ungünstiger  Umstand  für  eine
gute  Entwicklung  dieser  Pflanzung  war  der  geringe
Regenfall,  denn  in  Magunga  waren  die  Niederschläge
noch  spärlicher  als  in  Ngambo.  Wegen  Mangels  an
Europäeraufsicht  konnten  die  Regenmessungen  nicht
während  des  ganzen  Jahres  vorgenommen  werden,
jedoch  betrug  für  die  beiden  Regenmonate  April  und
Mai  der  Unterschied  bei  251,4  und  368  1  mm  für
Ngambo  und  188.5  sowie  190,5  mm  für  Magunga
bereits  einige  210  mm.  Hierzu  kommt  noch,  daß  von
Mai  bis  Dezember  überhaupt  keine  Regenfälle  in
Magunga  eintraten.  Unter  dieser  ungewoöhnlichen
sechomonatigen  Dürre  hat  die  Pflanzung  denn  auch
sehr  gelitten.  Die  älteren  Bäume  sind  allerdings  nur
in  ihrer  Entwicklung  zurückgeblieben,  die  ganz  jungen
Bäumechen  aber,  die  von  den  111  ha  der  Pflanzung
einen  Flächenraum  von  65  ha  bedecken,  sind  zum  großen
Teil  entweder  völlig  eingegangen  oder  doch  derartig
mitgenommen,  daß  eine  umfangreiche  Erneuerung  erforderlich
  wurde.  Eine  weitere  Ausdehnung  der
Pflanzung  war  dadurch  für  1911  nicht  möglich.
Hoffentlich  läßt  sich  diese  im  nächsten  Jahre  nachholen.
Ein  kleiner  Versuchsposten  Kautschuk,  19  kg  brutto,
wurde  im  September  1911  in  Oamburg  an  den  Markt
gestellt  und  ergielte  einen  Preis  von  8  /#K  pro  Kilo.
Einnahmen  von  einiger  Bedentung  dürften  jedoch  erst
für  1913  zu  erwarten  sein.

Die  Kaffeepflanzung  NRgambo  hat  unter  dem
geringeren  Regenfall  nicht  sichtbar  gelitten;  unser
Pflanzungsleiter  schätzt  die  Ernte  für  1911  auf  mindestens
  100  000  kua

Die  Betriebskosten  Ngambo  stellten  sich  auf
121  781,33.¼,  wovon  für  die  Kautschulpflan  zung  Magunga
  rund  16  000  verausgabt  wurden.

Nach  dem  Jahresabschluß  für  1910  hat  die  Unterbilanz
  der  Gesellschaft  sich  von  113066  auf
122  458.  erhöht  bei  einem  eingegahlten  Grundkapital
von  1  180  000  .“¾.

Die  Pflanzung  Ngambo  steht  mit  866  6°5  .1¼
zu  Bush,  die  Warenvorräte  sind  mit  78060.4  bilanziert.

 

 

Aus  fremden  Rolonien  und  Produktionsgebieten.

Die  Cage  des  Baumwollmarktes  und  die  Baumwollkonferenz
  iIin  ew  Orleans.

Die  Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  im  Jahre  1910  mit  12,1  Millionen  Ballen
bliob  hinter  dem  Weltbedarf  an  amerikanischer  Baumwolle
  zurück,  während  für  1911  eine  solche  von  mehr
als  14  Millionen  Ballen  zu  erwarten  ist,  d.  h.  die  größte
bisber  dagewesene  (die  bisher  größte  war  die  von
1908  mit  13.8  Millionen  Ballen).  Der  Baumwollmarkt
  wurde  durch  diesen  Umstand  stark  beeinflußt.
ZBeigen  im  Handelsverkehr  ganz  allgemein  die  Preise
bei  vermehrtem  Angebot  eine  rückläufige  Bewegung,
so  ist  das  in  erhöhtem  Maße  bei  der  Baumwolle  der
Fall,  weil  diese  Ernte  in  drei  bis  vier  Monaten  auf
den  Markt  gebracht  und  finanziert  wird.  Die  Furcht
vor  dem  boll  weevil  hat  bewirkt,  daß  der  Pflanger  die

 

Vaumwolle  so  frühzeitig  zu  pflanzen  und  zu  pflücken
versucht,  daß  der  Hauptteil  der  Ernte  möglichst  vor
denjenigen  Monaten  beendet  ist,  in  denen  dieser  Schäd—
ling  erfahrungsgemäß  am  stärksten  und  verheerendsten
auftritt.  Daher  kommt  jetzt  Baumwolle  neuer  Ernte
schon  früh  in  verhältnismäßig  großen  Mengen  auf  den
Markt.  Die  Spinner  nehmen  diese  frühe  Baumwolle
um  so  rascher  und  bereitwilliger  auf,  je  kleiner  die
Ernte  voraussichtlich  ist,  denn  sie  wollen  und  müssen
sich  ihren  Bedarf  an  Rohmaterial  sichern.  Ist  aber
eine  grosze  Ernte  zu  erwarten,  so  steht  dem  vergrößerten
  Angebot  eine  verhältniemäßige  Zurückhaltung  der
Spinner  gegenüber.  Sie  rechnen  auf  das  Herabgehen
der  Preise  infolge  des  größeren  Angebots.  So  liegen
auch  in  diesem  Jahr  die  Berhältnisse,  wie  die  Statistik
  zeigt.

Die  Folge  ist,  daß  die  amerikanischen  Ipinnereien
        <pb n="58" />
        W  28  20

in  der  Hoffnung  auf  weiteres  Fallen  der  Preise

zögernd  gekauft  haben:  sie  haben  bis  zum  1.  November

d.  Is.  844  502  Ballen  gegen  869  712  Ballen  im  Vorjahr,

  also  25  000  Ballen  weniger,  gekauft.  Allerdings

ist  der  Export  (bis  31.  Oktober)  etwas  größer  als  im

Vorjahr:  2365  876  gegen  1  943  174  Ballen.  Dies

beweist  aber  für  die  spezische  Marktlage  nichts,  weil  der

weit  entfernt  wohnende  Verbraucher,  für  den  vom  Tage
des  Kaufes  bis  zum  Tage  der  Ablieferung  der  Baumwolle
  oft  einige  Monate  vergehen,  sein  Rohprodukt
kaufen  muß,  ohne  auf  den  Markt  in  gleicher  Weise  Rücksicht
  nehmen  zu  können  wie  der  amerikanische  Spinner.

Großes  Angebot  und  zögernde  Nachfrage  wirken
naturgemäß  ungünstig  auf  die  Preisbildung  ein.

Middling-Baumwolle  hat  zu  Anfang  1911  etwa  15  c

gekostet,  seit  Wochen  nur  noch  9  oder  9½  c.  Dieser

Preis  deckt  aber  nicht  mehr  die  Produktionskosten  des

Farmers,  die  nach  zuverlässigen  Zusammenstellungen

auf  rund  10½  c  für  ein  Pfund  zu  veranschlagen  sind.
Das  Mißverhältnis  zwischen  Produktionskosten

und  Verkaufswert  hat  allmählich  zu  der  Überzeugung
geführt,  daß  Abhilfe  geschaffen  werden  müsse.  Auf

Betreiben  des  Gouverneurs  des  Staates  Texas  und

des  ihm  zur  Seite  stehenden  Herausgebers  des  „Fort

Worth  Reconl“,  Clarence  Onsley,  wurde  die  Einberufung

  einer  Baumwollkonunferenz  der  Gouverneure

  der  Südstaaten  nach  New  Orlcans  angeregt,
  die  am  30.  und  31.  Oktober  stattgefunden  hat.

Auf  ihr  waren  die  Gouverneure  der  Baumwoll-Staaten

teils  persönlich  anwesend,  teils  haben  sic  besondere

V;ertreter  entsandt;  außerdem  waren  die  Baumwollkreise

  und  die  Bankwelt  zahlreich  vertreten.

Aus  den  in  der  Ronferenz  zur  Annahme  gelangten

Vorschlägen  usw.  sind  folgende  Punkte  hervorzuheben:
1.  Die  Baumwollpflanger  sollten  ihre  Baumwolle

so  lange  vom  Markte  fernhalten,  bis  angemessene

Preise  geboten  werden.

Die  Pflanzer  sollten  dem  Beispiel  von  Louisiana

folgen  und  zum  Fruchtwechsel  (diversification  of

Crols)  übergehen.

3.  Es  sollten  staatliche  Lagerhäuser  gebaut  und
von  diesen  für  die  eingelieferte  Baumwolle
Lagerscheine  ausgegeben  werden,  die  begebbar
sein  müssen  (negotianble  receipts).

4.  Das  System  der  von  der  Bundesregierung  ausgegebenen
  Ernteberichte  müßte  so  ergänzt  werden,
daß  auch  Zusammenstellungen  über  den  Weltbedarf
  an  Baumwolle  veröffentlicht  würden.

5.  Die  Baumwollspekulanten  sollten  verfolgt  werden.

6.  Der  Kongreß  sollte  ein  Gesetz  zur  Regulierung
des  Terminhandels  und  zur  Beseitigung  seiner
Auswüchse  erlassen.

7.  Jeder  Gouverneur  sollte  von  den  Baumwollflanzern
  seines  Staates  das  schriftliche  Versprechen
  einfordern,  daß  sie  die  Anbanfläche  für
Baumwolle  im  Jahre  1912  um  25  v.  H.  gegen
1911  verringern  werden.

#§.  In  den  Entwurf  eines  Bundesgesetzes  über  die
Umlaufmittel  sollte  eine  Bestimmung  aufgenommen
  werden,  wonach  unter  die  zur  Deckung
geeigneten  Handelspapiere  auch  solche  aufgenommen
  werden,  die  auf  Grund  von  Baumwolltransaktionen
  ausgestellt  sind.

9.  Es  besteht  seitens  einer  Gruppe  von  Groskapi--talisten
  die  Absicht,  2000000  Ballen  Baumwolle
neuer  Ernte  aufzukaufen  und  sie  so  lange  aus
dem  Markte  herauszuhalten,  bis  die  Preise  gestiegen
  sind.

10.  Es  soll  eine  dauernde  Organisation  der  Gonverneure
  geschaffen  werden,  die  über  die  Frage
der  Preisbildung  Fühlung  halten  soll.

4%

 

Nur  zu  einigen  der  vorstehend  aufgeführten  Punkte
seien  folgende  kurze  Bemerkungen  hinzugefügt.

Zunächst  ist  zu  Nummer  9  zu  erwähnen,  daß
dieser  Vorschlag  von  ungenannt  gebliebenen  Finanzleuten
  gemacht  ist;  es  ist  über  die  Angelegenheit  in
geheimer  Sitzung  beraten  und  über  das  Ergebnis
Stillschweigen  beobachtet  worden.

Der  Plan  des  Banes  staatlicher  Lagerhäuser
(Nr.  3)  beruht  auf  einem  eingebenden  Vortrag  des
Präsidenten  der  Baumwollbörse  in  New  Olrleaus.
Dieser  hat  schon  seit  lange  eine  solche  Maßnahme  für
New  Orleans,  die  dann  für  die  anderen  Staaten  vorbildlich
  sein  soll,  angeregt  und  vorbereitet.  Nach  ihm
soll  durch  Gesetz  der  staatlichen  Hafenbehörde  (Board
of  Dock  Commissioners)  die  Befugnis  gegeben  werden,
solche  Lagerhäuser  für  Baumwolle  zu  errichten  und
Lagerscheine  auszustellen.  Der  Plan,  der  bei  Beginn
seiner  Erörterung  vor  einigen  Jahren  zugleich  den
Zweck  verfolgte,  New  Orleans  als  Baumwollmarkt
wieder  auf  die  vor  Jahren  innegehabte  Höhe  zu
bringen,  hat  selbst  in  New  Orleans  niemals  ungeteilten
Beifall  gefunden.

Wenn  jetzt  auf  der  Konferenz  für  alle  in  Betracht
kommenden  Staaten  der  Bau  staatlicher  Lagerbänuser
empfohlen  worden  ist,  so  läßt  sich  jedenfalls  das  Bedenken
  nicht  unterdrücken,  ob  die  Maßnahme  —  falls
wirklich  durchgeführt  —  so  gleichmäßig  arbeiten  wird.
daß  sie  Nutzen  bringt.  Es  mag  auch  angeführt  werden,
daß  von  anderer  Seite  angeregt  worden  ist,  wenn
nun  schon  staatliche  Intervention  für  nötig  erachtet
werde,  solle  die  Bundesregierung  die  Sache  in  die  Hand
nehmen.  Man  hat  dabei  an  eine  Maßregel  ähulich
der  Valorisation  des  Kaffees  seitens  der  brasilianischen
  Regierung  gedacht.  Sobald  der  Gedanke  aber
nur  geäußert  war,  ist  er  auch  als  ganz  altväterische
Bevormundung  (paternalism)  bekämpft  worden.  Es
entspricht  dem  amerikanischen  Nationalcharakter  eben
wenig,  in  schwierigen  Lagen  Abhilfe  in  erster  Linic
beim  Staate  und  bei  der  Gesetzgebung  zu  suchen.

Es  ist  nicht  leicht  zu  sagen,  ob  und  welche  praktischen
  Folgen  diese  Baumwollkonferenz  haben  wird.
Durchgesetzt  hat  sich  zweifellos  die  Uberzeugung,  daß
mehr  als  bioher  die  Zurückhaltung  der  Baumwolle
neuer  Ernte  angestrebt  werden  müsse.  Welche  Mittel
aber  immer  zur  Anwendung  gebracht  werden  sollten,
so  werden  sie  voraussichtlich  nicht  durch  staatliche  Maßnahmen,
  sondern  durch  andere  Interessengemeinschaften,
wie  Pflanzer-Bereinigungen  oder  ähnliche  Organisationen
  durchgeführt  werden.  Es  mag  sehr  wohl  sein,
daß  hier  und  da  auch  ein  staatliches  Lagerhaus  gebaut
  wird,  aber  die  Regel  wird  es  kaum  werden.
Ebenso  ist  es  schwer  zu  glauben,  daß  z.  B.  die  Gouverneure
  von  den  Farmern  ihres  Staates  eine  schriftliche
  Verpflichtung  erreichen  werden,  in  der  diese  sich
verpflichten,  im  nächsten  Jahre  ihre  Baumwoll-Anbauflüche
  um  25  v.  H.  zu  verkleinern.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsuls  in
New  Orleans  vom  8.  November  1911.)

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im
November  1911.)

In  Unterägypten  war  die  Witterung  im
November  mit  Ausnahme  der  ersten  zehn  Tage
sehr  günstig.  Die  zweite  und  dritte  Pflücke  haben
davon  großen  Vorteil  gehabt.  Der  Regen,  der

)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  902.
        <pb n="59" />
        W  29  20

im  Anfang  des  Monats  fiel,  brachte  nur  geringen
Schaden  und  hauptsächlich  in  den  Provinzen
Dakalieh  und  Gharbieh.  Der  Ertrag  bei  der
Entkörnung  ist  der  gleiche  wie  im  vorigen  Monat
und  beträgt  für  die  ganze  Zeit  etwa  1½  v.  H.
mehr  als  im  Vorjahr.

In  Oberägypten  und  Fayoum  war  die
Witterung  im  allgemeinen  günstig.  Es  blieb  nur
wenig  Baumwolle  zu  pflücken.  Der  Ertrag  bei
der  Entkörnung  beträgt  für  die  ganze  Zeit  1  bis
1½  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahr.

Die  Ernte  dürfte  auf  etwa  6½  Millionen
Kantar  zu  schätzen  sein.

(Bericht  der  Alexandria  General  Produce  Ansociation
vom  5.  Dezgember  1911.)

Fortschritte  der  Baumwollkultur  in  der  Dominikaonischen
  Republlk.

Baumwolle  wurde  im  Jahre  1910  in  den
Dominikanischen  Provinzen  Monte  Cristi,  Santiago,
Puerto  Plata,  Moca,  La  Vega  und  San  Francisco
  de  Macoris  angebaut.

Die  Abart  der  Sea  Island-Baumwolle,  die
in  der  Republik  zur  Anpflanzung  gelangt,  trägt
bis  zu  fünf  Ernten  bei  mäßigen  Unkosten.  Im
Durchschnitt  erzielt  man  bei  einer  Ernte  von  der
Pflanze  3  Pfund  unentkörnte  Baumwolle;  es
kommen  aber  Pflanzen  vor,  die  bei  der  ersten
Ernte  5½6  Pfund  ergeben.  Der  Baumwollsamen
gebraucht  in  der  Dominikanischen  Republik  zum
Keimen  sechs  bis  acht  Tage  und  gibt  nach  vier
bis  fünf  Monaten  die  ersten  Erträge,  aber  während
in  den  Vereinigten  Staaten  die  Pflanzen  im
Winter  durch  die  Kälte  zum  Absterben  gebracht
werden,  bleiben  sie  hier  mindestens  fünf  Jahre
lang  hintereinander  ertragsfähig;  der  einheimische
Samen  liefert  sogar  zehn  Jahre  lang  noch
Baumwolle.

Im  Jahre  1910  wurden  aus  der  Republik
61  893  kgx  Baumwolle  im  Werte  von  15  385  5
zur  Ausfuhr  gebracht.  Im  Jahre  1911  erwartet
man  eine  dreimal  so  große  Ernte,  und  bei  der
Begeisterung  für  die  Baumwollkultur,  die  zur  Zeit
herrscht,  darf  man  auf  weitere  bedeutende  Fortschritte
  der  Baumwollgewinnung  in  der  Zukunft
wohl  rechnen.

(Nach  Dailr  Consular  und  Trade  Reports.)

Der  Cissaboner  kahaomarkt  im  UNovember  1911.“)

Das  Kakaogeschäft  ist  in  Lissabon  während
des  Monats  November  sehr  ruhig  gewesen.  Infolge
  geringer  Nachfrage  ist  der  Preis  allmählich
von  4000  auf  3800  Reis  gesunken.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  901.

 

Im  November  1911  (und  1910)  betrug:  die
Zufuhr  43  151  (62•574),  die  Ausfuhr  23  653
(37904)  und  der  Vorrat  am  30.  Nov.  69  970
(151  219)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

 

kK##kaocernte  in  Bahla  (Brasilien).

Das  Ergebnis  der  letzten  Kakaoernte  —  vom
1.  Mai  1910  bis  30.  April  1911  —  war  insgesamt
  487  392  Sack  à  60  kg  netto  (gegen
484  739  Sack  im  Vorjahr).  Die  zahlenmäßige
Beteiligung  der  einzelnen  Kakaodistrikte  des  Staates
Bahia  an  dem  Ernteergebnis  war  nicht  festzustellen.
  Die  stärksten  Kakaoproduzenten  sind  die
Plätze  Ilhéos,  Belmonte,  Cannavieiras  und  Rio
Contas.  Geringere  Mengen  kommen  u.  a.  aus
Santarém,  Valenca  und  Porto  Seguro.

Während  des  Erntejahrs  vom  1.  Mai  1910
bis  30.  April  1911  wurden  von  Bahia  exportiert:

Nach  Hamburg  109  161,  Southampton
Option  108  762,  New  York  98  445,  Havre'Option
85  296,  Marseille  Option  17  530,  Buenos  Aires
16  408,  Liverpool  11  788,  Bristol  9759,  Amsterdam
  9450,  Bordeanx  7152,  Triest  und  Fiume
4950,  Rotterdam  3700,  zusammen  einschließlich
verschiedener  Häsen  490  742  Sack.

Die  laufende  Ernte,  die  die  Monate  Mai
1911  bis  April  1912  umfaßt,  soll  nach  Ansicht
verschiedener  Bahiaer  Kakao-Interessenten  angeblich
  klein  ausfallen.  Dagegen  spricht  jedoch,
daß  in  den  Monaten  Mai  bis  Oktober  d.  Js.
231  793  Sack  gegen  171  930  Sack  in  den
entsprechenden  Monaten  des  Vorjahrs  eingekommen
  sind.

Berücksichtigt  man  dabei,  daß  die  Zufuhren
während  der  Monate  November  bis  April  fast
nie  kleiner  werden,  sondern  eher  größer,  so  kommt
man  zu  dem  Schlusse,  daß  die  laufende  Ernte
kaum  besonders  klein  ausfallen  wird.

Die  Qualität  des  Kakaos  dieser  Ernte  soll
gut  sein.  Die  in  Bahia  augenblicklich  lagernde
Kakaomenge  wird  auf  mindestens  100  000  Sack
geschätzt,  ein  Quantum,  das  wahrscheinlich  schon
im  Hinblick  auf  die  ersehnte  Kakao-Valorisation?)
angesammelt  wurde.

Was  die  kommende  Ernte  anbetrifft,  so  soll
die  Blüte  gegenwärtig  ausgezeichnet  stehen  und
zu  den  besten  Hoffnungen  berechtigen.  Allerdings
können  sich  die  Aussichten  infolge  ungünstiger
Witterung  oder  starker  Regenfälle  während  der
Blütezeit  noch  verschlechtern.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahia
vom  14.  November  1911.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  988.
        <pb n="60" />
        G  30  20

KRohoo-Rusfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,
Januar  bis  Ohtober  1911.“)
Oktober  1911  Jannar  bis  Okt.  1911

 

Bestimmung  ka  9  *  9
Ver.  St.  von
Amerika  17305  15  402  8414  620  1  658012
Dcutschland  3  730  7417  50999254  1198561
Frankreich.  5  030  1008  4  144  599  818  715
And.  Läünder  —  —  93:34  1848
Im  ganzen.  86  080  17217  18597  757  3077139
Im  Vorjahr  175  143  279  *1  15  412  211  2651  690
(Nach  einem  Berichte  des  Naiserl.  Konsulats  in

San  Domingo  vom  .  Dezember  1911.)

Die  Kahaovalorisation.)

Am  9.  Oktober  d.  Js.  trat  in  Bahia  ein
Kongreß  von  etwa  250  am  Kakaohandel  interessierten
  Pflanzern,  Konsignatären  und  Erporteuren
zusammen,  um  über  die  Kakcgovalorisation  zu
verhandeln.

Er  wurde  unter  Protektion  der  Bundes=  und
Staatsregierung  eröffnet.  Den  Vorsitz  führ  e  der
Präsident  der  hiesigen  „Associacäo  Commereial“
(der  offiziellen  Handelsvereinigung).  Es  wurden
drei  Kommissionen  gebildet,  die  folgende  Fragen
beleuchten  sollten:

Die  I.  Kommission  hatte  sich  mit  der  Kakaokultur
  zu  befassen  und  über  die  Erntezeiten,  über
die  Fermentation  des  Kakaos,  über  Versuchsstationen
  usw.  Bericht  zu  erstatten.

Die  II.  Kommission  sollte  statistisches  Material
sammeln,  sich  zu  der  Frage  der  Produktionsmengen
  und  des  Weltkonsums  äußern  usw.

Die  III.  Kommission  hatte  die  Aufgabe,  sich
mit  dem  Kakaohandel,  dem  Zwischenhandel,  der
Beteiligung  der  Banken  an  ihm  usw.  zu  beschäftigen.


lber  das  Ergebnis  der  Kommissionsarbeiten
wurde  in  einer  späteren  allgemeinen  Sitzung  verhandelt.
  Man  kam  dabei  zu  dem  Schlusse,  daß
die  Staaten  Brasilien,  Portugal  und  Eecnador
zusammen  mehr  als  50  v.  H.  ““)  des  Weltkonsums
an  Kakao  erzeugen  und  mithin  ein  gemeinschaftliches
  Handeln  dieser  Länder  auf  die  Lage  des
Kakaomarktes,  insbesondere  auf  die  Preisgestaltung,
bestimmend  wirken  würde.  Ferner  wurde  darauf
hingewiesen,  daß  der  jetzige  Zeitpunkt  zur  Gründung
  der  Vereinigung  der  brasilianischen  Kakao-Interessenten
  besonders  günstig  erscheine,  da  die
laufende  Ernte  klein  sein  werde.  Von  dem  Kongresse
  wurde  vor  seiner  Auflösung  ein  Komitee
von  fünf  Mitgliedern  und  ebensoviel  Stellvertretern

Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911.  S.  987.
*“"]  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1011,  S.  904  und  S.  .
““)  Tatsächlich  sollen  die  drei  Länder  nur  eitwa
45  v.  H.  des  Weltkonsums  hervorbringen.

 

gewählt,  um  für  die  brasilianische  Vereinigung,
die  möglichst  aus  allen  Kakao-Interessenten  bestehen
  soll,  ein  Programm  auszuarbeiten.  Der
Anschluß  aller  Juteressenten  scheint  dadurch  erleichtert,
  daß  sich  die  Staatsregierung  von  Bahia

im  Prinzip  damit  einverstanden  erklärt  hat,  der
zu  gründenden  Vereinigung  Vorrechte  zu  gewähren.

  Außerdem  hat  die  Regierung  dem
Komitee  bereits  jetzt  10  000  Milreis  —  etwa
15  000  “  zur  Verfügung  gestellt,  um  zu  den
Kosten  der  Vorarbeiten  beizutragen.

Uber  die  von  der  Regierung  zu  gowährenden
Vorrechte  wird  frühestens  Anfang  Februar  1912,
dem  Zeitpunkte  des  Zusammentritts  der  Kammern,
verhandelt  werden  können.  In  der  Zwischenzeit
will  sich  das  Komitee  damit  beschäftigen,  Mitglieder
  für  die  Vereinigung  anzuwerben  und  das
nötige  Betriebskapital  zu  sammeln.

Das  Komitee  bzw.  die  zu  gründende  Gesellschaft
  soll  sich  später  mit  den  Interessenten-Vereinigungen
  in  Portugal  und  Ecuador,  die  dem
Vernehmen  nach  bisher  noch  nicht  bestehen,  in
Verbindung  setzen,  um  für  Kakao  die  der  Marktlage
  angemessene  Preisbasis  zu  bestimmen.  Sollte
diese  im  Handel  nicht  erreicht  werden,  so  hätten
die  drei  Vereinigungen  dafür  zu  sorgen,  daß
Kakaomengen  dem  Markte  entzogen  und  an  einem
europäischen  Platze  aufgespeichert  würden.  Da
Produktion  und  Konsum  nach  Ansicht  hiesiger
Interessenten  zur  Zeit  etwa  gleichen  Schritt  mitoinander
  halten,  soll  ein  derartiges  Unternehmen
gegenwärtig  angeblich  kein  nennenswertes  Risiko
bieten.  Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats

in  Bahia  vom  14.  November  1911.)

OMaiserxport  aus  Britisch-Südafrika.

In  der  „Union  Gazette“  vom  24.  Oktober  d.  Js.
wird  eine  Statistik  des  Maiserports  aus  dem
Gebiete  der  südafrikanischen  Zollunion  während
der  neun  Monate  Januar  bis  einschl.  September
1911  veröffentlicht.  In  der  angegebenen  Zeit
wurden  insgesamt  674292  Säcke  gegen  1402060
Säcke  im  g'eichen  Zeitraum  des  Vorjahrs  ausgoführt,
  und  zwar  aus  Trausvaal  431  129  (1910:
556  706),  Oranje-Freistaat  211  908  (715  333),
Natal  26958  (115932),  Kapprovinz  1297  (2758),
Betschnanaland  —  (3445)  und  aus  Basnutoland
—  (7883)  Säcke.

Es  liegt  demnach  bisher  ein  Minderexport
von  727768  Sack  Mais  vor.

(Bericht  des  landwirtschaftl.  Sachverständigen  für

Britisch-Südafrika  beim  Kaiserl.  Generalkomjulat

in  Kapstadt  vom  8.  November  1911.)
        <pb n="61" />
        G

Gewinnung  von  Kapokh  auf  der  Insel  Cebu
COblilippinen).

Im  Jahre  1910  trat  zum  ersten  Male  der
Fall  ein,  daß  die  Produktion  von  Kapok  auf  der
Insel  Cebu  den  Verbrauch  überstieg.  Der  Uberschuß
  betrug  rund  25000  kg  gereinigte  Ware,
die  nach  Holland  exportiert  wurde.  Der  Artikel
verspricht  in  einigen  Jahren  vielleicht  mit  unter
den  Hauptausfuhrartikeln  der  Insel  zu  stehen.
Da  der  Baum  durchaus  keiner  Pflege  bedarf  und
die  Ernte  von  Kindern  ohne  Schwierigkeiten  vorgenommen
  werden  kann,  bringen  die  Eingeborenen
der  Kapokgewinnung  jetzt  größeres  Interesse  entgegen.
  Auch  haben  verschiedene  Handelshäuser
der  Insel  den  Artikel  aufgenommen.

Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats  in  Cebu.)

Südafrikanischer  Bund.
Viehseuchengesetz.

In  dem  Viehseuchengesetze  —  Disecases  of  Stock
det  (Nr.  11/11911)  —,  das  laut  Bekanntmachung
Nr.  263  vom  Jahre  1911  am  1.  November  1911
in  Kraft  getreten  ist,  sind  die  innerhalb  des  Bundesgebiets
  geltenden  Viehseuchengesetze  zusammengefaßt
  worden.  Es  wird  darin  unter  anderem
bestimmt,  daß  der  Generalgouverneur  von  Zeit  zu
JZeit  durch  Bekanntmachung  in  der  „Gazette“
Plätze  innerhalb  des  Bundesgebiets  bestimmen
kann,  die  als  Eingangsstellen  für  Vieh  oder  für

 

 

31  20

besondere  Vieharten  gelten  sollen.  Die  Einfuhr
von  Vieh  irgend  welcher  Art  in  das  Bundesgebiet
  über  andere  als  die  festgesetzten  Eingangsstellen
  ist  nur  auf  Grund  besonderer  Vereinbarung
  mit  dem  Landwirtschaftsministerium
gestattet.  Für  die  Bieheinfuhr  ist  eine  schriftliche
Genehmigung  des  ersten  Veterinärbeamten  erforderlich.
  Alles  Vieh,  das  zur  See  (mit  Ausnahme
  von  einem  Platze  innerhalb  des  Bundesgebiets)
  in  einer  Eingangsstelle  ankommt,  muß
mindestens  30  Tage  lang  nach  den  Anweisungen
des  ersten  Veterinärbeamten  abgesondert  und  der
Tuberkulinprobe  unterworfen  werden.  Das  so
abgesonderte  Vieh  darf  nur  auf  Grund  einer
schriftlichen,  von  einem  hierzu  befugten  Beamten
erteilten  Erlaubnis  entfernt  werden.

Ferner  sind  Bestimmungen  getroffen,  daß  das
Vieh  bei  der  Eingangsstelle  auf  Anweisung  eines
Beamten  geimyft,  gewaschen,  desinfiziert,  abgesprengt,
  gebrannt,  mit  einem  Maulkorb  versehen
oder  sonstwie  gesichert  werden  kann,  bevor  die
Erlaubnis  erteilt  wird.  Die  Ausführung  dieser
Vorschriften,  die  Fütterung  usw.  des  Viehes  während
  der  Absonderung  liegen  dem  Besitzer  ob.

Laut  Bekanntmachung  vom  19.  Oktober  1911
(Nr.  264/1911)  sind  Kapstadt,  Port  Elizabeth,
  East  London,  Durban,  Komatipoort
und  Mafeking  als  Eingangsstellen  für  die  Einfuhr
  von  Vieh  aller  Art  nach  dem  Südafrikanischen
Bunde  festgesetzt  worden.

(lhe  Board  of  Trade  Journal.)

 

 

 

 

 

Koloniale  Literatur.)

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

Fitger,  E.:  Deutschland  und  England  nach  den
(ewittern.  Fin.  Chron.  48  167/S.  1

Koloniale  Frugen  in  (ler  Bullgetkommission  (ics
Reichstages.  (Sonderbericht).  Dolz.  49  —  Sonderbeilae
  —  Schlutß  foltt.

Jary,  (ieorges:  Les  intérets  de  la  France  au

Mar.  Arec  une  carte  du  Maroaris:  Larose
1/I1  V.  273  S.  3.50  f5F.  80.  j3
vdoly,  A.:  Les  droits  des  neutres  et  le  conflit
Halo-tur-.  Ann.  Col.  83  1.  4

le  Katungu  province  belge.  Arcc  une  ptéface
Tu  genkral  Baren  Wahis.  Ass(Tintion  des  llicencics
Sis  de  l’Unietsie  de  Liege.)  Ige:  Soc.  An.
Inl.  H.  Waillant-Carmanne.  1911.  151  S.  2,50.(é.  S0.  05
Kköhler,  Wilhehm:  Illustrierter  Deutscher  Kolo-—

  ——

“  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
Kiematisch  georinet  mitketeilt.  Mit  einem  “  Sind  die  Titel
-er  Werke  bezrichnet.  welche  bei  der  Reluktion  des  Kolonial--blattes
  eingingen;  mit  einem  e  diejenigen,  velche  käutlich  ervorben
  wurden.

Per  Verlax  erklärt  sich  nern  zur  Annahme  und
VNeiterbelörderung  derjenigeru  Werke  bereit.  welche
E  EEIIIIIIIE  oder  zur  Ausnahme  in
dice  Verzeiehnis  inm  zugerchickt  werden.

 

nial-Kalender  1912.  Redigiert  von  Major  von  Strantz.
Alindutn  i.  W.:  Kochler.  201  S.  0,75  M.  50.  6
BZiuntssekretür  von  lindeqduist.  Kol.  Ulsch.  12
*21——2  7
*  Ein  Jnchwort  zu  den  Reichstagsverhundlungen
über  den  Marokkorertrag.  Kol.  z.  50  S0.590.  -
TDPrehimmen  zum  Ilarokko-Abkommen  und  iicm
Rücktritt  des  Sluntssekretärs  von  lindequist.  Kol.  .  50
9000  10.  Schlutz  folgt.  5
NSchreibher.  C.  W.:  Die  tleutsche  Konk0O-I.  ign.
Tütigkenslericnn.  erstattet  auf  der  Mitglicler-Vursammlung
  zu  Berlin  am  IT.  NSorember  1911.  Köol.
L#uisch.  12  753—763.  5„106
Semmerfeld,  A.;  Der  ünlicnisch-türkische  Kricg
und  seine  Folgen.  Berlin:  Verlag  (lontinem  1011.
79  S.  1  %.  5.  11

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der

Kolonialpolitik.
va#Mu13.

III.  Geographie.  Reisebeschreihungen.
Ethnologie.  Archäücologie.
Bokermann.  W.:  Reisecerlelmisse.  Alrika4#  60.H

Burnett,  F.:  Trongh  lolxnesia  and  Papua.
Illustr.  London:  C(uriffiths  191  1.  211  S.  12  8%.  67.  50.  1
        <pb n="62" />
        W  32

(nmeron,  Verner  Lotctt:  In  Savake  Africa  or
ihe  adventures  of  Frank  Baldwin  from  the  (iold  Coast
to  Zanzihnr.  London:  JNelson  and  sons.  301  S.
1  8.  6  C.  8do.  L

Debrand:  Etude  sur  le  pars  Koucdou-Djonah'
(Cinbon  et  Aloyen-Cono).  La  (i6ographiec  5  287—206.  15

*  Falconer.  J.  D.:  The  geologie  and  geographic  of
Jorthern  Nigerin.  With  fire  mups  and  twentv-four
blates.  London:  Algmillan  1911.  XIV,  295  8.
12  .  .  8o.  [17

Franz,  A.:  Die  ersten  150  Jahre  der  Erschlicßuug
(les  Dazifischen  Ozenns.  Weltrerkehr  9  412—122.  lis

7Die  spanische  Guinen-Kolonie.  Kol.  u.  Heim.  49,
Jachrichten-Beilage  13.  Sehlutß  folgt.  &amp;amp;

Hübner:  Dic  Alilitürgeofz#uphie  des  tripolt#nischen
Hinterlandes.  Petermanns  Alitteil.  Dezember  -Heft
361—3683.  20

Meninnd,  J.:  Apercu  géographigue  sommaire  sur

le  Hnut-Séncgal-Niger.  Le  pars.  La  population.
Ann.  cColon.  79  1—3.  21

*  Meyer,  H.:  Rciseberichte  aus  eutsch-Ostafrika.
Alitteil.  a.  d.  dGisch.  Schutag.  24  312—359.  22

Eine  Reise  durch  die  deutschen  Kolonien.  H#g.

v.  der  illustr.  Zecitschr.  „Kolonie  u.  Heimat«.  V.  Bd
Südsce.  Mit  4  (cingedr.)  Kurten  u.  204  Abb.  durunter
3I0  ganzseilg.  Bild.  Berlin:  Verlag  Kolonialpolit.
Zcitschr.  1911.  VII,  128  S.  5.X.  123
*  Roby,  Marguerite:  My  adventures  in  the  Congo.
With  IIIustr.  London:  Arnold  1911.  XlI,  312  S.
12  J%  6  d.  S0.

24
*  Roscoe,  John:  The  Baganda.(Ait  Abbild.)

Londen:  Aacmillan  &amp;amp;  Co.  1911.  XIX,  525  S.
18  .  Se.  DT5

Seiner,  F  Die  Omaheke.  Aitteil.  a.  d.  dtsch.
Schmezg.  24  336—311.  (26

Single,  H.:  Unter  Hercros  und  Hotitentotten.
Ilit  Abbildg.  Plicningen:  H.-  Singie  &amp;amp;  F.  bind  1911.
(Jur  direkt.)  192  S.  2  „.  (Partiepreise.)  80.  127

Sonolet.  Louis:  L'’Afrique  occidentale  françaisc.
Ourr.  ill.  de  49  grar.  et  1  ct.  Paris:  IIacheite  1912.
251  S.  80.  28

*  Thorbecke,  F.:  Das  Manenguln-lochland.  Ein
Beitrag  zur  Landeskunde  Kameruns.  Alit  11  Abbild.
huch  eigenen  Aufnahmen  sowie  2  Kartenausschnitten.
Alitcil.  u.  d.  duisch.  Schutzkg.  24  279—310.  29

Thomsen,  lerm.:  Deutsches  Land  in  Afrika.
Alit  Bildern  (16  farb.  Tuf.)  von  Erust  Vollbehr.  und
2  farb.  Karten.  Alünchen,  Verl.  d.  Iotsch.  Alpen-Zcitg.
  1911.  VIII.  188  S.  16¼  80.  30

Vogel.  H.:  Einc  Forschungsreise  im  Bismare#’k--Archipel
  (llamlhurgische  wissensehaftliche  Ziiftung).

Ilit  einer  Einführung  von  ((i.  Thilenins.  Alit  106
.  Abhild.  im  Text  sowtm  6  Taf.  in  Dreifarbendr.  und

1  Karte.  Hamburg:  Fricirichsen  &amp;amp;  Co.  1911.  XVI,
½30°  8S.  16  .  50.  31

•Wegener.  Kurt:  Die  deutsche  Samoninsel  Apolima.
Jl.  Karte  u.  2  Abb.  Ahdr.  u.  Petermanns  Geagraph.
Alittcilungen  1911.  II.  II.  6.  S.  322—324.  4%  32

IV.  Nuturwissenschaftliche  Erforschung

der  Kolonien.
Vacat.
V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
*  Mohr.  F.  W.:  Handbuch  für  das  Schutzgebiet
Kinutschoen.  Fingtan:  Schmidt  1911  XVI.  195  S.
9.¼.  56.  33
Penha  Guarein:  Die  neue  koloniale  Gesetzgebung
(in  den  pomugitsischen  Kolmmien)  vom  Februar  dicses
Inhres.  Kol.  Rdsch.  12  740—7533.  13

 

-n—

*  Relmer,  Albert:  Die  allkemeinen  Rechtsrerhältnisse
  derdeutschen  Kolonialgescllschaften  unter  Beriic-k-Sichtikzg.
  d.  v.  Reichs-Kol.-Amt  ausgearbeitcten  Muster-Sntzungen,

  largest.  v.  Dr.  jur  Alberr  Reimer.  Borlin:
Süsserott  1911.  60  S.  1.50  .Kf.  80.  5
VI.  Staatsrecht.

Vacat.

VII.  Verwaltung.

*Schultze,  Dr.  J.:  Anregungen  zur  Selbstrerwaltungsfrage
  in  den  dentschen  Kolonien.  (H.  III.
(l.  Kolonialpolitischen  Zeifragen.)  Berlin:  Siisscrott

1911.  21  S.  0.50  /K.  8#.  [36

Les  „vices“  de  l'administration  du  Katanga  et

ses  remedes.  Mour.  ggr.  51  661—165.  137
VIII.  Justizwesen.

Arrestation  des  indigenes  en  Afrique  occidentalc
franenise.  Ann.  col.  89  2.  (33
IX.  Völkerrecht.

Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Delhalse,  Ch.:  La  derroissance  ile  la  population
au  Congo  et  la  polrgamie.  Bull.  de  la  Scciéte  belge
de  geogr.  4  249—258.  [(39

Junod,  Henri  A.:  Sidschi.  Kultur,  Christentum
und  das  Problem  der  schwarzen  Rassc.  Deutsch  von
(ico.  Buttler.  Bevorwortet  von  C.  v.  Orelli.  Mit
1  Landschaftsbild  u.  1  Fksm.  Leipzig:  Hinrichs  1911
IV,  276  S.  3,50  „N.  kgeb.  5..  H0  (10

*  Käöberlin:  Aus  dem  (ieistesleben  der  Papna  in
Deutsch-  Neu-Guinca.  Die  evang.  Alissionen  12
273—279.  ,«  l41

lk000k(sl.1’.IJlstnmtionsooinletlcssmcesnoires.
I’;1kis:(iimrdEBridrclUlL2968.do.(l·Jn(-)«cl»-p(«s(licintenmt..J«ussist.an(«e...l)(«-mogr:1phie.JJJl42


XI.  Statistik.  Jahresberichte.

*Korte  Berichten  voor  landbouw.  nijrerheid  en

handel.  l’itgeren  deoor  het  Departement  van  landbouw.
  2“  Jnarkang.  1911.  43

*  Rupports  commerciaux  des  agents  diplomatiques
ut  consulaires  de  Frnnce.  Amme  1911.  Jo.  9707.
Trossessions  uméerienines  des  Indes  Oriemales.  IlIcs
T’hilippines.  Supplém.  au  Aloniteur  offic.  du  commercc
  1.  1185.  4
*  Report  and  accounts  for  the  Fear  ended  31  st.
December  1910.  The  Kolmanskop  Diamond  Mines
Limnted.]  4
*Report  on  ihe  Dominions  Department  of  the

(’olonin!  Office  for  1910—11.  Deminions  Vo.  6.
C(l.  5552.  London:  Wrman  &amp;amp;  Sons  1911.  185  S.

1  3%  6  .  4.  46
Statistiques  de  l'industrie  minière  dans  les  eolonies
  francaises  pendant  I’annde  1909.  (Office  Colonial.
Ilinistere  des  colonies.)  Puris  1911.  149  S.  3  7.  D0.
(41

XII.  Finanzwesen.
Ineger.  Unin:  I  Bandue  d’Etat  du  Narcc.

Origines.  rganisation,  fonetionnemem.  Paris:
Ionssenu  1911.  211  S.  5S0.  48

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

In  (ompnanie  forrestire  Sangha—Oubangui.
Avec  fig.  ct  carte.  Paris:  lmpr.  Chaix  1911.  XlI.
138  S.  50.  iv
        <pb n="63" />
        W  33  20

WFrank,  Fruz:  Uher  Plantagenkautschuk  und  die
Einzelbedingungen,  welche  für  dessen  terhnische  Verwendbarkeit
  von  Berllemtung  sind.  unter  Spezicller
HRerücksichtigung  von  Alanihot  und  Kickxin.  S.  A.
aus  -Gummi-Zcitung-  No.  5,  26.  Inhrgang.  11  S.  H0.
(50
*  Gironcourt.  G.  de:  Jur  les  équidés  du  AMaroe
XN.  O.  I.  Agric.  prontique  des  pars  chands  104  353  359.
(51
'  Guenther,  Komnd:  Einführung  in  Tropenwecit.
UCerlon.  Mit  10°  Ablilld.  u.  einer  Karte  von  (VeErlon.
I##ipzig:  Engelmann  1911.  INX.  392  S.  1,00  .  4.  5.
(52
Heering.  W.  u.  C.  (imme:  I’nteuchungen
üler  die  Waillevrerhältnisse  in  leutsch-Südwestafrika.
(Puterpflanzen  und  Bodenproben.)  IArbeiten  der
deiuschen  Landwirtschafs  -  (iesellschaft.  H.  197r#1
Berlin:  Deutsche  Landw.  Cies.  1911.  VII,  113  S.  do.
583
*  Kemner,  W.:  Die  Kakno-Inseln  San  Thomeé  5
Princihpe.  Kol.  u.  Heim.  149  5—7.  54
Klinckowstroem,  (iraf  Karl  von:  Bibliographie
edler  Wünschelrute.  Mit  e.  Einleitg.  von  Dr.  Ed.  Ai#z#ner:
Ie#gegenwärt.  Stund  der  Wünschelrutenforschung.
München:  Dultz  &amp;amp;  Co.  1911.  116  S.  3.50  .  8P0.
*"0

*  Soul,  J.:  Le  cClimat  de  Kikonvou  (Afrique  orientale)

  ci  la  eulture  du  cafcier.  La  (iegraphie  5
——-  56
XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergwesen.

*  Rhodesische  Fusionen  und  kein  Ende.  Fin.
Chron.  49  190/1.  los
Der  Kampf  um  die  Enst  Rand  proprietary.  Fin.
(hron.  49  491  (501—508).  59
*  Union  mini#re  du  IIaut-Katanga.  Chron.  col.  50
38.8.  10
*  Urteil  in  Sachen  Chartered  contran  De  Becrs.  Fin.
Chron.  48  1.7.  2
*  Zndow:  Die  Deutsche  Diamantenregie.  (irenzboten
  50  531—537.  62

XVI.  Handel.

*  Belgo-Congolalse  d'explosiss  ehedittes,  socité
anonxme,  Ctablie  à  Bruzelles.  Annexe  an  Bull.  off.
Gu  Congo  belge  18  4838—415.  63

lement.  R.:  L'accord  congolnis.  Le  sort  des
compagunics  conccssionaires.  La  Tribune  240  17—50.  I4

Compagnie  du  Congo  pour  le  commerce  et  Tin-Gustrie.

  Chron.  col.  50  388.  ((65
*  (ompagnie  du  Kasni.  Les  reijuins.  Chron.  col.
50  385  (I.  1

*  König,  v.:  Das  Kongo-Abkommen  und  die  Konzessionsgescllschaften.
  DKolz.  19  819—821.  Schlul
folzt.  67

*  An  Ordinance  to  amend  the  Opium  Ordinance
of  Heongkong.  1909  (lih  June,  28h  Oct.  1910  und

1  th  Auk.  1911).  6  S.  P0.  1#r
*  Le  progres  de  l’importation  italienne  en  Egpie.
Alonit-  off.  du  comm.  1484  621—623.  (6o“

*  Rupport  annuel  (Aüller  &amp;amp;  Sohn,  Hanburg)  sur
lIes  Bois  du  Congo  français  au  marché  de  Hambourtg
et  ses  marchés  tributaires.  2  S.  40.  (10

*  Soriété  anonrme  des  huileries  du  (vongo  belec.
Annese  au  Bull.  off.  du  Congo  bele  18  122—137.  (vu

*Socilété  ecn  nom  Collectif=  Eitffe  &amp;amp;  ((o.,  arant
#n  sicge  à  Anters.  Annexe  au  Bull.  off.  du  Congo
belze  50  116—150.  12

 

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vucat.

XVIII.  Verkehr.

Daudt:  ’her  die  Entwickclung  (les  (deutsch-estafrikanischen
  Eisenbahnnetzes  und  die  Ausbenutung  uies
Jatronseces.  (Iierzu  1  Kurte).  I/Kolz“.  49  52  L22.  7

*Delnhu,  NM.:  le  röle  de  la  télégraphie  sans  fil

luns  la  Curtokgraphic  coloninle.  Slouv.  r.  50
611—677.  14

WMetin,  A.:  Zur  le  personnel  du  chemin  de  fer
et  du  pon  de  la  Reunion.  Ann.  Col.  12.  75

*Moiscl,  M.  Le  territoire  militaire  du  lehad.
Kamerun  und  der  Benne-Wieg.  (Iln  Kartenskizzcn.)
L)Kolz.  50  F.30/S  41.  (16

*  Die  Kumeruner  Nordbahn.  Kol.  u.  Him.  13  3/1.  #1

*Schultze-Bahlke,  G.:  Die  nationale  Schiffahrt  inn
Dienste  unserer  Kolonmien.  Kolz.  51  821.—S2  3.8

*  Die  Ostafrikanische  Nentralbuahn.  Kol.  u.  Ileim.
13  2.33.  79

*Zimmermann,.  E.  Taborn.  (zZum  Fortbau  der
Ostafrikanischen  #cntralhuhn  zum  Tunganjikuscc.)
I!Kol“.  50  81.3/14.  80

XIX.  Medizin.

*  Bobichon,  II.:  Lussistance  madlicale  indigene  en

Afridue  deeidentule  françaisc.  Ann.  col.  89  1.  81
lere,  G.  L:  Die  Leimmethode  in  der  Be—
kümpfung  der  I#ctscflicke.  Berlin:  Kolonial-Veorl.
(Aeinceke)  1911.  26  S.  0,60  ..  8S0.  82
Die  Gesundheltsverhlltnisse  in  Deutsch-Ostafrikn.
(iott  will  es  12  357—359.  E

Hey.  Fr.:  Der  Tropenarzt.  2.  völlig  umgearb.  Aufl.
Wismaur:  LHinstorff  1912  Xll,  435  S.  „K  Ecb.

8  ..  80.  (à#
Luakaff,  J.:  Das  Ame#tlanfen  in  der  Neutschen
Südcscc.  (iott  will  es  12  3.1—375.  *

"  Volgt,  I.:  Die  Versorgung  tropischer  SchutzgDite
  mit  Kuhpoekummpfstofft.  Erfahrungen  und
Versuche.  Mit  1  Tafel.  Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhrg.
  1911.  Beiheft  10.  10

XX.  Sprachen  und  Literatur.

*  Endemunn,  K.:  Wönerbuch  der  Sotho-Sprache
(Süd-Aftika).  Abhandlungen  des  la#burgisechen
Kolonialinstituts.  VII.  Bed.]  Hamhurg:  Friedrichsen
&amp;amp;  Co.  1911.  III.  727  S.  5o0.  187

Schultze,  Leonhard:ur  Kenntnis  der  Melancsischen
  Sprache  von  der  Inscl  Tumico.  Jena:  Fischer
1911.  96  S.  3  .F.  50.  (#S

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Aufruf  der  AMlurokko-Deutschen  zur  CGründung
dleutscher  Handwerker-Schulen  in  Süd-Slarokke.
Kol“.  50  811,  12.  5804

*  Aus  den  Missionen  der  rhein.-westi.  Kupnziner-Ordensprorinz
  auf  den  Karolinen.  Murianen  und  Dalnu-Inseln
  in  der  Sülsce.  LTahresbericht  1911.  Oberginingen:
  I#r#n#K  (I.  Waisen-Lehrlinge  1911.  63  S.  80.  (00

Büttner,  R.:  Edlen-Sekbavene.  Die  cvang.  Ilissionen
  12  265—223.  12

/T  LI’niamwesi-Gemeinen  im  Jahre  1010.  Jliss.
Blatt  d.  Briulergemeine  12  281—290.  1/2

*  Gotthardt:  Die  Cründung  der  llerz  Jesu-Ilissiom
bei  Jnngana.  UDentsch-Südwestafrika.  (iott  will  es  12
300—302.  Schlutz  folzt.  (63
        <pb n="64" />
        W  34

Liebusch,  G.:  Jachrichten  über  unsere  Arbeit  in
Deutsch-Ostafrika.  (Tagebuch  Juli—September  1911.)
Afrika  4  19—33.  #

*  Meier:  Zwei  „Wanderlechrer“  in  Deutsch-Süd-West-

  Afrika.  Berichte  d.  Rhein.  Miss.  Ges.  12
2°2—225.  [95
Aus  der  Benediktiner-Mission  in  Deutsch-Ost--seafrika.
  (iett  will  es  12  303—307.  (9#6
Die  Schulverhlltnisse  in  Jnluit.  DKolz.  49
821.  lon
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstünde.  Militärwesen.

*  Arreté  promulgant  en  Afrique  oceidentale  francnisc
  le  derret  dn  19  oetobre  I911,  appliquant  à  la
Gendarmerie  coloniale  les  lements  metropolitains
sur  In  solde.  Vom  10.  November  1911.  Journ.  off.
de  I’Afr.  dreid.  frang.  363  765—767.  E

Dupuy.  E.:  L'expédition  anglaise  contre  les  Abors
#n  nortl-est  indien.  Tour  du  monde  49  389.,90.  I%

*  Rambeannd,  J.:  Le  recrutement  des  troupcs  noires
et  Tessor  de  I’Afrique  dceidemalc.  Ann.  col.  88  2.  l100

*  Les  tronpes  noires.  Paris:  Edition  du  journa!l

P  i|'yrmée  coloniale“.  1911.  66  S.  1.50  /r.  80.  l
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
*  #
*#

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*Karl  Andree’s  Geographie  des  Welthandels.  Herausgeg.
  v.  Franz  Heiderich  u.  Robert  Sicger.  II.  Band.
Pranklurt  a.  M.:  Keller  1912.  VIII,  920  S.  17,50.  2.  80.

Atlus  de  Finlande  1910.  Mit:  Texte  I.  Nature
(C(artes  Nos  1.——23);  Texte  II.  Population  et  civili-Sation
  ((artes  21  55).  [Bulletin  de  la  Socicte  de
(imraphie  de  Finlande  1  u.  II.  Fennin  30.]  Helsingfors:
  J.  Sincelii  Arfringars  Boktrrekeriakticholng
1911.

*  Bartheis,  Jnlius:  Beitrag  zur  Operation  des  Carcinoma
  uteri.  Berlin:  Ebering  (1911).  51  S.  50.

Benignus,  Sierfricd.  In  Chile.  Patagonien  und
anf  Feuerland.  Alit  11  Taf.,  92  Abbild.  u.  1  Karte.
Berlin:  D.  Reimer  1912.  VII.  369  S.  S.K.  86o0.

*  Brandenburg,  E:  Die  deutsche  Rerolution  1818

[Wissenschaft  und  Bildung.  1.  Heftl.  Leipzig:
(uclle  &amp;amp;  Aleyer  1912.  VIII,  133  S.  1.25  .  d50.
Bürges.  Rohbert:  Kulturbilder  aus  den  Veorcinigten

  Siaaten  von  Nortlamerika.  Liegnitz:  Krumbhaur

  1911.  31  S.  1.K.  D0.

*  Chumberlain,  H’uston  Stewart:  Die  Crundlagen
des  neunzchnten  Jahrhunderts.  X.  Aufl.  (Volksauszabe).
  2  Bünde.  Alünchen:  Bruckmann  1912.
7.2U0  ee.

*  Ezer.  (dleorg:  Eisenbahnrecht  im  dentschen  Reich
und  in  Prreulien.  Ilandelshochschul-Biblicthek,  herausEeg.
  von  Drof.  Dr.  Max  Apt.  V.  Band.]  Leipzig:
(ildicekuer  1910.  VII,  252  S.  0.20  %  D0.

Escherich,  Georg:  Im  Lande  des  Negus.  Berlin:

Stilkc  1912.  207  S.  5  Kx.  5o.
Falke,  Fricrich:  Die  Innereiden.  2.  verm.  u.
verbess.  Autl.  Alt  100  Abb.  i.  Texkxt.  Ilnnnover:

Il.  &amp;amp;  II.  Schaper  1911.  XVI,  198  S.  0.7.  P0.

 

*

Vollstündiger  Geschlifts-Kalender  auf  dlas  Schaltjahr
  1912.  73.  Jahrg.  Beigabe:  Lokalnotizen  der
k.  Haupt-  u.  Residenzstadt  München.  Sulzbach.  Oberpfalz:
  v.  Seidel  1911.  210  S.  C(ich.  1  ,  geb.
1.50  .  10.

Hnnn,  F.  de:  Priangan:  De  Prennger-Regentschappen
  onder  het  Nederlandsch  Bestunur  tot  1811.
Derl  2.  I.  Bijlagen.  II.  Excuen.  Bataria:  (iencotschuap
  van  Kunsten  en  Wetensehappen.  1911.  XVIII.
906  S.  10.20  .x  80.

Handbuch  für  das  Preuhische  Herrenhaus.  H’g.
von  E.  Duvid.  Abgeschlossen  am  20.  November  19  11.
Berlin:  Hermann  1911.  IV.  460  S.  6  .  5P0.

*  Handbuch  für  sozialdemokratische  Wühler.  Der
Reichstag  1907—1912.  Hrsg.  vom  Vorstand  der
Sozinldemokratischen  Partei.  Berlin:  Buchhandl.  Vorwärts
  Paul  Singer,  (i.  m.  b.  Hl.  1911.  VIII.  7S1  S
5  M.  5.

*  Gemeinnütziger  Hauskalender  auf  das  Schaljahr
1912.  (lünchener  Sonderausgabel).  Mit  Lokalnotizen
der  Stadt  München  (18  Seiten  umfassend).  Sulzbach.
Oberpfalz:  v.  Seidel  1911.  64  S.  0.50  KX.  40.

*  Hillges  Wegweisor  für  die  Reichstagswahl  1912.
Hrag.  von  Ir.  Arthur  Blaustein  u.  Iermann  Hillger.
Berlin-Leipzig:  Hillzer  1911.  191  S.  0.60  M.  p.

C(othaischer  Cienealogischer  Hofkalender  nebst
diplomatisch-statistischem  Jdahrbuche.  1912.  Gotha:
Irenhes.  XXIT,  1176  S.  8..  p#e.

Hossens.  C.  C.:  Hinterindische  Eisenbahnfragen.
Weltverkehr  9  100—412.

"  Jlckh,  Ernst:  Der  aufsteigende  Halbmond.  Mit
70  Abbild.  u.  2  Kartenskizzen.  Berlin:  Fortechritt
(Buchverl.  d.  „Hilfer)  (i.  m.  D.  H.  1911.  19.  S.  6..  D0.

*  Kissling,  Johannes  B.:  Geschichte  des  Kulturkampfes
  im  Deutschen  Reich.  3  Bode.  I.  Bund:  Die

Vorgeschichte.  Preciburg  i.  Br.:  HIerder  1911.  X.
486  S.  7,50  .  P.

Koschade:  Bis  an  das  Ende  der  Erde.  Ein  Uberblick
  über  die  Weltmission  1911.  Dargeboten  unter
Mitwirkung  von  D.  Dr.  Richter.  Bonn:  Schergens  1911.
23  S.  50.  =

Le  nogre  aux  Etats-U’nis.  Quinz.  col.  23  821—823.

Jeuderk,  (scorg  u.  Ueinrich  Sehröder.  Das  kleine
Buch  von  der  Alarine.  Mit  5  Karten,  825  Abbilld.  u.
4  farb.  Flaggentaf.  Kiel  u.  Leipzig:  Lipsins  &amp;amp;  Tischer
1911.  VII,  610  S.  3.X.  8#0.

Parow,  Walter:  Die  englische  Veifassung  seit
100  lahren  und  die  gegenwärtize  Krisis.  Berlin:
'utkammer  &amp;amp;  Ilühlbrecht  1911.  231  S.  4,80.  .  80.

·  Rerentlow.  Ernst.  (iraf  V.:  Was  würde  Bismarck
sagen:  Zur  dentschen  Flotte.  Zu  England-Leutschland?
Berlin:  Koloninl-Verl.  (Aleinceke)  1011.  119  S.  2.46.

·Rottmann:  Die  Verkehrswege  und  Verkchrmittel
in  Buchura.  Weltverkehr  9  402—105.

Schmidt-Stralsund.  Frico:  olizeihund-Erfolge
deutscher  Schüferhunde  und  neue  Winke  für  Polizeihund-Führer,
  Liebhaber  und  Behörden.  Sellstrerl.
des  „Vereins  für  deutsche  Schüäferhunde“  Sitz  in
Aünchen.  Augshburg:  Druck  v.  J.  Dfeifter.  1911.
IV.  219  S.  P0.

Sitte,  ((aumillo:  IDer  Stüdtebau  nach  scinen  künstlerischen
  (irundsützen.  4.  Antl.  Mu  1  IIeliograv.
111  Illnstr.  u.  Stadlthlfinen.  Wien:  (iraser  &amp;amp;  Kie.
1000.  VI.  216  S.  v7.10  .  M.  8.

9SItener.  A.  u.  I.  v.  Rocsslor.  Die  Baumaschinen.
IV.  ld.  Vorkommen.,  leschaffenheitundesewinnung  von
Bausteinen.  Werkzeuge  und  Alaschinen  zur  Bearbei-
        <pb n="65" />
        G  35

ltung  von  Bausteinen.  Maschinen  für  Mörtel-  und
Beionbereitung.  H.  v.  F.  Lincke.  2.  neu  bearb.  u.
verm.  Aufl.  Jlit  261  Textfig.  u.  vollstünd.  Sachregister.
Handluch  d.  Ingenicurwissenschaften.  IV.  Teil.)
Leipzeig:  Engelmann  1911.  XI.  198  S.  10  M.
Struck,  Adoelf:  zZur  Landeskunde  von  Criechenn



Berlin:  Eekstein.  79  S.  10.
IIrsg.  von  der  (Cicsellschaft
1011.

"Telefunken.

WFelefkunken-Zeitung.
für  drahtlose  Telegraphie  m.  b.  H.  in  Berlin.
1.  Juhrg.  ILest  1  u.  2.

liic  wissenschaftlichen  Vorlesungen.  Bericht  über
Gas  Jnhr  von  Ostern  1910  bis  Ostern  1911.  Estarttct

land.  Kulturgeschichtliches  u.  Wirischaftliches.  (An-.on  Dr.  Förster.  Aus  dem  lahrhbuch  der  llamzewandte
  (icographie  IV.  4.)  Franklurt  a.  M.:  Purgischen  Wissenschaftlichen  Anstalten.  XXVIII.
Kkeller  1912.  Xl.  185  S.  4.  v0.  llamburg:  (ielir.  bei  Lütcke  &amp;amp;  Wulff  1911.

1506  S.  500.

*Taschenbuch  der  Kriegaflotten.  XIII.  Jahrg.  1912.
*  Warneyer,  O.:  Das  Bürgerliche  C(iesctzbuch  für

IIg.  v.  B.  Weyer.  Mit  925  Schiffsbild.,  Skizzen  u.

Schanenrissen.  München:  Lehmann  1912.  56  S.as  Deutsche  Reich  nebst  dem  Einführungakesctz.
5  KM.  S.  3.  Aufl.  (Juristische  lIandbibliothek.  11.  B6d.)
*  Gothuisches  (encalogisches  Taschenbuch  (ler  Leipzig:  Roliherg  1911.  XVI,  1378  S.  8..  P0.
Briefadeligen  Iläuser.  1912.  Gotha:  Perthes.  I7,  *  Wiedemann,  Max:  Bagdad  und  ’Teheran.  Poliische
10.7:  S.  8  „¼.  P0.  Betrachtungen  u.  Berichte.  (Tische.  Orient-Korre-(iothaisches

  (iencalogisches  Taschenbuch  derpondenz.)  Berlin:  Koloninl-Verl.  (Sleinecke)  1911.

76  S.  1,20  .  0D.

Wilser,  Ludwig:  Europüische  Völkerkunde  und
Herkunft  der  Deutschen.  2.  Aufl.  (Flugschriften  des
V.  S.  V.  15.]  Berlin:  Verl.  d.  Vaterländ.  Schriften-Freiherrlichen

  Häuser.  1912.  (eotha:  Perthes.  VIII,
966  S.  8  .7.  50.

iothaisches  diencalogisches  Taschenbuch  der
Grüflichen  Häuser  1912.  (Ilit  Inhalisverzeichnis  sümtlicher

  liothaischen  (enenlogischen  Taschenbücher.)erbandes  1911.  S.  0.5  .  8P.
CGotha:  Penhes.  IV.  1110  S.  S.M.  do.  *  Wunk,  Fr.:  Deutsch-französische  Annäherung.

CGrenzboten  50  529—5741.

YZoepfl,  G.:  Weltwirtschaftliche  Praxis  und  wissenschaftliche
  Wirtschaftspolitik.  [Wieltrerkehr  und  Weltwirtschaft
  9  385—39.)

Wothaisches  Cencalogisches  Taschenbuch  dler
[radelizen  IHäuser.  Der  in  Deutschland  eingeborene
Adel  (Unndel).  1912.  (ioctha:  Perthes.  IV,  191  8.
8  4.  0.

 

 

 

 

Verkehrs--Machrichten.

"Dersonen-,  Lösch-  und  Cadeverkhehr  in  Rabaul  (Meuguinea)  während  der  Oonate  Juli  bis  September  1911.
(Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  21,  S.  827.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  317  Personen,  11  Stück  Großvieh  und  5840  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  79  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebietes,  238  Personen  von
innerhalb  des  Schutzgebietes  gelegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  120t#  Regierungs=  und
5720  t  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  129  Personen  und  2330  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.
23  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebietes,  106  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebietes
  gelegenen  Häfen.

«  Der  Gesamtverkehr  in  Rabaul  war  mithin  folgender:
und  8170  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.

446  Personen,  11  Stück  Großvieh

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Jannuar  1912.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Auoschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deutsch-Neuguinea,  Neapel  ge  „(Friedrich-Wilhelms-Uolser-wilhelnsland
  (veunche  Schike,  20  Jan.  0  Febr,  lueen  10#:  .  .-und
  Vismarch-Kechipel.  Brindisi  J.  Jan.  4.  Febr  Friedr.  Wilhelmsh.  15  T.  —
(engl.  Schiffe)  ·«.«·  ·  ldlcabaltl42Tage

 

«FürBriefeundPostkartcnNacht-erfandüberAbstim-Schanglmi—.L!on·akongvoan.18Be1—!in——
AlexandrowollZEZam4»·"1.und1«"2.—VricfcundPoftkartcnnachBerlinyafcnwerdennichtübrrschanghai—
Hongkong  geleitet.

1  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftopapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Stbirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="66" />
        W  36  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1!
2.  Deulsch-Ostafrika.  Neapel  8.  30.  Jan.  Mombasa  O16—18  Tg.6.  28.  Jan.  1030
(deutsche  Schiffe)
-.  l  .  S  .
)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tages  jed.  Mts.  1030
Muansa  und  Schiran
O  VVon  Mombata  Wetter-  Brindisi  11.  Jan.  Mombasa  O  15  Lage  12.  Jaon.  10.0
beförderung  mit  der  Uganda,engl.  Schiffe)
babn  und  von  der  Gutatus,Wnarfeile  5.  Jan.  2.  Febr.  Mombasa  C  10  Lage  3.  31.  Jan.  10  09
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Neapel  8.  30.  Jan.  Tanga  17  Tage  6.  28.  Jan.  1030
(deutsche  Schiffe)
b)  gag  Zaugg  tiucht  Amani,  Marseille  10.  jedes  Monats  sTanga  18  Tage  §.  jed.  Mts.  104
ruspa  Buiko,  Korogwe,  »  „  *!  --b
Leganga,  Mkumbara.  Mombo,  Marsecille  6.  28.  Jan.  Tanga  19  Lage  1.  26.  Jan.  8.0
Moscht.  Muhefa,  Panganis  eutsche  Schiffe)
und  Wilhelmstal)  Brindisi  14.  Jan.  Tanga  18  Tage  12.  Jon.  10  K

nach  Daressalam  sowie  nach
Bagamojo,  Bismarckburg,
Dodoma,  Iringa.  Kilimatinde,
Kilossa,  Kilwa,  Kondoa-=Jrangt.
  Lindi.  Mahenge,  Mikindani.
  Mkalama,  Mohorro,
Morogoro,  Mpadua.  Muaja,
Veu-Langenburg.  Ngerengere,
Sadam,  Salale,  Soga.  Ssongeaa
  Tabora.  Tschole.  Udjidji,
lsumbura,  Wiedhafen

3  (engl.  Schiffe)

sNeapel
(deutsche  Schiffe)

Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Marseille

 

((deutsche  Schiffe)

*
:
-

8.  30.  Jan.

10.  jedes  Monats

14.  Jan.

6.  28.  Jan.

Daressalam  18  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unmittelbar

Weiterbeförderung  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  18  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

Daressalam  20  Tage

6.  28.  Jan.  1080

8.  jed.  Mts.  106

12.  Jaon.  10  30

1.  26.  Jan.  8.0

 

3.  Deutsch-Südwestafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie

nach  Aris.  Aub.  Brackwater,
Empsängnisbucht,  Epnkiro,
Gobabis.Gochaganas.  Grootsontein.Groß-Barmen,
  Groß-Witvley,
  Guchab,  HLaris.  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater.
  Johann.  Albrechtsböhe,

Kalkfeld,  Karibib,  Khan,  Kub.

Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm,  Neuhenusis,  Okahandja.
  Okasise.  Okaukwejo,
Okombabe,  Omaruru,  Onguati,
  Osona.  Otawi,  Otjihawera.
  Otjimbingwe.  Otjiwarongo.
  Oljiwero,  Otjosonjau.
Outjo.  Rebobotbh,  Seeis.  Tiumeb,
  Usakos.  Waldau.  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

b)  nach  Lüderivbucht  sowie

nach  Araboab.  Aus.  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser.  Gibeon,
  Gochas,  LHafuur.  Kalkfontein
  (Süd),  Kanus.  Keet--mansboop,
  Kuibis.  Maltahohe,
  Prinzenbucht,  Ramansdrift,
  Sceheim,  Ukumas  und
Warmbad

J

 

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton

xHamburg
Southampton
Hamburg

FIAntwerpen
(deutsche  Schiffe)

Hamburg
Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe!
Southampton
(deutsche  Schiffe)

#Hamburg
Hamburg

Antwerpen
(deimusche  Schiffe)

 

3.

Southampton

Southampton

25.  Jan.  10.  Febr.

(

“

209.  Jan.  13.  Febr.
7.  Jan.  14.  Febr.
31.  Jan.

20.  Jan.  10.  Febr.
18.  Jan.

6.  13.  27.  Jan.
Jan.

.Jan.

20.  Jan.  10.  Febr.

3.  25.  Jan.  10.  Febr.
6.  29.  Jan.  13.  Febr.
7.  Jan.  14.  Febr.

31.  Jan.

18.  jedes  Monats

15.  jedes  Monats
24.  jedes  Monats

6.  13.  27.  Jan.

Swakopmund  23,24,23  T.
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  23  Tage
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  unbestimmt

Swakopmund  unbestimmt
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderiybucht  24,  25,  24  T.
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage

Lüderipbucht  19  Tage

Lüderitzbucht  36  Tage

Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  52  Tage

 

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

2.  24.  Jan.  9.  Febr.  5.30
4.  27.  Jan.  11.  Febr.  104
6.  Jan.  13.  Febr.  11.23

29.  Jan.  1012

19.  Jan.  9.  Febr.  11.23
18.  Jan.  9.0
5.  12.  26.  Jan.  11.23

15.  Jan.  9.0

23.  Jan.  1.0

19.  Jan.  9.  Febr.  11.23
2.  24.  Jan.  H.  Febr.  5.30
4.  27.  Jan.  11.  Febr.  10  45
6.  Jan.  13.  Febr.  11.23
29.  Jan.  1012

18.  jed.  Mis.  9.0

11.  jed.  Mt5.  9.0

23.  jed.  Mts.  1.0

5.  12.  26.  Jan.  11.23
        <pb n="67" />
        W  37  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiflungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  D0.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
4.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage
DA)  —  Akenolinga.  e.  Plantation  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
o,  Bibundi,  of,  Longji  21  Tage
ri.  Bonambasi,  ..
W  Ase-m  Finale-,  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dume,  Ebolowa,  Edea,  )  "  ur  Mer  Duala  19  Tage
balst,  Laund,  Zebarn  Al.  (oeutsche  Schiffe  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
**nt  öhe,  Joko,  Krib  Lode  .  .
tal.  Lolodorf,  Lomie,  Longji,  -  Plantation  20  Tage
Brener  dchup-  6  Longji  20  Tage
#orc  "  neamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.19
Duala  28—30  Tage
Liverpool  11.  Jan.  8.  Febr.  Viktoria  26  Tage
«  s  TDuala  29  Tage  9.  Jan.  6.  Febr.  1045
Liverpooll  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
s  von  dort  weiter  über  Ikang
d)  nach  Rio  del  Rey  1  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—48  Tages  23.  jed.  Mts.  9.0
Liverpool  11.  Jan.  8.  Febr.  Rio  del  Rey  25  Tagee.  Jan.  6.  Febr.  1012
e)  nach  dem  Tschadsee-  Gebtet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kusseri)  T  von  dort  weiter  Über
Lokodla-hyola
Antwerpen  C6.  27.  Jan.  17.  Febr.Matadi  20—21  Tage  5.  26.  Jan.  16.  Febr.  1.0
ch  nach  Molmmdd,  a  Nochelle  8.20.Jan.  19.Febr./  von  da  wetter  m  den  Silen,,G.  27.Jan.  17.  Feb.  8.43
(belgtsche  Schtffe).  darm  unt  Fluß  gamsern  auf
D!  5.  j  em  ongo,  anga  un  «
Bordeaux  25.  jedes  Monats  *  Hüang  dun  28.  jed.  Mts.  1045
„  Neapel  26“.  Jan.  Jap  37,  36  Tage  24“.  Jan.  1030
i.  W————  weuhch-  Schtffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
-  ·  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
a)  nach  Jap  und  Angaur  Brindisi  7.  Jan.  4.  Febr.  Jap  49  Tage
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.  5.  21.  Jan.  2.  Febr.
Brindisi  21.  Jan.  Jap  69  Tage  100
tengl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit
nächster  Gelegenheit
.  Ponape  56  Tage
Frisdisen"  21.  Jan.  Saipan  64  Tage
engl.  e)  alau  71  Tage  3
b)  nach  den  übrigen  Stationen  !  Fe-  51  1g.-  19.  Jan.  20.  März  108
Neapel  22-r.  März  Saipan  43  Tage
Orutsch=  Schife,  Salau  36  Tage

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1132  am  4/1.,  12.  und  28/3.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—  Schanghai  geleitet.

 

6.  Niantschon.

 

a)  Briefe,  Postkarten.

und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warener
  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  722  u.  1132  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Gewöhnli
Gerohnlige

Neapel  12.  26.  Jan.
(deutsche  —

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schtffe)

Marseille  14.  28.  Jan.
(kranz.  Schiffe)

Liverpool  26.  Jan.

Marseille  5.  19.  Jan.  2.  Febr.
(engl.  Schtffe)

 

Auf  Beklangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  na

aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,

Tsingtau  85  Tage
Tsingtau  838—87  Tage
Tsingtau  37  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

Tsingtau  85  Tage

10.  24.  Jan.  1030
jeden  Freitag  1030
12.  26.  Jan.  1080

24.  Jan.  8.48
3.  17.  31.  Jan.  102

Klautschou  auch  #mit  den  unter  b)

riefsendungen  nuach  auch  über  New  Hork  befördert.
        <pb n="68" />
        38

S

 

 

Die

Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
7.  Marshal  Inseln.  Brindisi  21.  Jan.  Jaluit  50  Tage  19.  Jan.  10  20

a)  nach  Jaluit

b)  nach  Nauru..

Taranto

 

(engl.  Schiffe)  «

Neapel  22.  März
Wt  Schiffe)
Neapel  3.  31.  Jan.
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  7.  21.  Jan.  4.  Febr.

(engl.  Schiffe)

(engl.  Schiffe),

14.  28.  Jan.

 

Jaluit  55  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Elsenbahn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der
Jaluttlinie  nach  Nauru

 

20T.  März  1030

1.  5.  12.  19.  26.  29.Jan.
2.  Febr.  1030

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

  1139  am  28/3.

 

 

 

 

8.  samen  Queenstown  11.  Jan.  8.  Febr.  Apia  32  Tage  9.  Jan.  6.  Febr.  3.15,
"  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  I  9.  24.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
Boulogne  s.  M.]  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtffe)
Hamburg  23.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
fMarseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10#0
T  von  da  ab  gandetbeindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung  -
9.  Loge.  Liverpeol  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
"  von  dort  weiter  auf  dem
i  Landwege  in  4—5  Tagen
Oamburg  16.  jedes  MonatsLome  29  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  30.  Jan.  Lome  31  Tage  30.  Jan.  6.19
Notterdoam  4.  Febr.  Lome  26  Tage  3.  Febr.  1012
(deutsche  Schiffe)

 

Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  dentschen  Schuszebieten.

 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  I  Die  Post  ist  fällig
afen  in  Berlin  am  afsfen  in  Berlin  am
haf  1  Berl  haf  .  Berl
io#s  ·  #½  !Z
veutich  nenguinen  Seaei  0  10.Jen“  7.  Jan.  6.F.  Neapel.  .  .  .  10*.  24*.  Jan.  7*.  Febr.
—.—  ---««««-  ..-  Brindisi...«5.19.Jan.2.Fcbr.
Neapel  12-.23  Jan.  2*  Fb.  Warseille.  .  .  4.  18.  Jan.  1.  Febr.
Deutsch-Ostafrika  Brindisi.  .  .  ..  26.  Jan.  Liverpool  .  .  7.  Jan.  4.  Febr.
Marseille  16.  Jan.  17.  Febr.  Kiautschon  Plymouth,  iker  S  ..
»,»»«,.3«W,Z;izki,;..7pz;«js«sxz-;Hex-k-sch  FesgzhzszsggzsgI  ."bgkäikkkkä3’xsk?.äz.km
«  Southampton  28.  Jan.  18.  Febr.  «  (5—6  mal  monatlich)
afrika  Hamburg  I  l«  15«1eth3  FIFMIPIWU  Il.  der  Regel  Dienot
——  —  ————  ---—--  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  14.  30.  jed.  Mts.  bahn:  I  Donnerstag  u.  Sonnabend
KNKamenn  Hamburg  14“.  jed.  Mts.  —  .  --Liverool....17.«an.14.·«--br.
  »
—""—  ·""p—"·—"l"  .  "  w  |#  über  San  Francisco  unbevon
  Japl  Neapel)  9—27.  Jan.  6“.  Febr.  *  *  I  stimmt,  über  Vancouver
den  Narplinen  poon  den  Brindisi  19.  Jan.  Samoa  .  od  Pllzxmouth  am  1.  26.  Jan.
#origen  Brindisi  19.  Jan.  Brindisi..)  voraussichtlich  Mitte
den  Marianen  ..  sBrindisi.  ...  19.  Jan.  seapel  R  Januar  E—
Neapell.  .  Febr.  Hamburg  .  .  5*.  14*.  15“.  jed.  Mts.
den  Palan·  nseln  Brindisi.  ..19.  Jan.  Togo  ..  Southanspton  14  30“.  ser.  Ms.
Marshal-Insein.  Neapel  10.  Jan.  Liverpool  jeden  Mittwoch.

 

 

 

'  Fäalligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="69" />
        W  39  20

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
r
Vostdampfe  von  nach  bis  23.  Dezember  1911.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  "  Delagoa  Bay  am  21.  Dezember  in  Kapstadt.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  #  Kamerun  am  25.  Dezember  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Hamburg  .  Calabar  am  16.  Dezember  in  Bonny.
„Anna  Woermann“  Kotonou  i  Hamburg  am  14.  Dezember  ab  Lome.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  "  New  Nork  am  P.  Dezember  in  Grand  Bassam.
„Carl  Woermann“.  —  s  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eduard  Woermann“  #  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  20.  Dezeniber  in  Duala.
„Erna  Woermann“  Hamburg  "  Zanzibar  am  22.  Dezember  Dover  passiert.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  18.  Dezember  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  18.  Dezember  ab  Neapel.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  21.  Dezember  ab  Duala.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Matadi  am  16.  Dezember  in  Monrovia.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  20.  Dezember  in  Rotterdam.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  13.  Dezember  ab  Monrovia.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  20.  Dezember  in  Accra.
„Lili  Woermann“  Matadi  Pamburg  am  19.  Dezember  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  7.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann"“.  Hamburg  Kamerun  am  18.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  s  Calabar  am  17.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  15.  Dezember  in  Hamburg.
„Max  Brock"“.  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  15.  Dezember  in  Libreville.
„Paul  Woermann“.  Matadi  Hamburg  am  22.  Dezember  in  Lagos.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  21.  Dezember  ab  Lome.
„Raiser“  .  Kotonon  Hamburg  am  23.  Dezember  in  Hamburg.
„Khalif“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  16.  Dezember  in  Lüderitzbucht.
.Louise“.  Hamburg  Mossamedes  am  15.  Dezember  VDlissingen  passiert.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Badenia“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  12.  Dezember  in  Swakopmund.
„Edea“.  Mossamedes  Hamburg  am  21.  Dezember  in  Libreville.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  21.  Dezember  in  Lome.
„Lome“  Assinie  Hamburg  am  20.  Dezember  in  Monrovia.
„Otavi“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Rhenania“  Ostafrika  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Savoia“.  .  Hamburg  Kotonou  am  20.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  Dezember  Dover  passiert.
„Togo“  Hamburg  Kamerun  am  23.  Dezember  ab  Hamburg.
„„Windhuk"  Hamburg  Delagoa  Bay  am  20.  Dezember  ab  Southampton.
l
Hamburg-BrentaUfrikssLiuieU.G.
„Answald“  Ostafrika  I  Hamburg  am  9.  Dezember  ab  Mahé.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  1.  Dezember  ab  Las  Palmas.
,  Friderun“.  Hamburg  Accra  am  15.  Dezember  in  Grand  Bassam.
„Gundrun"“  Lüderitzbucht  %  Hamburg  am  20.  Dezember  in  Lagos.
„Ingbert“"“.  Swakopmund  Hamburg  am  18.  Dezember  ab  Monrovia.
„Ingraban“  Calabar  r  Hamburg  am  22.  Dezember  Dover  passiert.
„Irmfried“  Burutu  Hamburg  am  14.  Dezember  ab  Sekondi.
„  Walburg“  Mossamedes  Hamburg  am  20.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Wigbert“  —  —  —
„Winfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Immo“"  Hamburg  Accra  am  14.  Dezember  in  Rotterdam.
„Ivo“.  Accra  Hamburg  am  10.  Dezember  in  Sierra  Leone.
        <pb n="70" />
        40  2e

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeydt'sches  olonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Il.  1765  Stadtverkehr.  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.  Adr.:  —  Heydkontor-  29.  Dezbr.  1911.
Grün-  Z  Ge-  vor-  letzte  Freibleibend
.  apit  letz  k-.-  ...
dYUhgs-·  Kapital  “  .  ee  t|  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
lahr  I  «  jahr  dende  nde  %  2%
#z  1  "  I  T1
1907  2  500  000  „  1.  10.  17  —  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  95  98
1907  600  000  1.  .  0  0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  .  ..  Zss  94
1896  1200000  1.  1.  12,  12,  Bödiler,  Cari,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  At.  135  1438
1906  2000000  1.  1.  4%  4"“  Borneo-stautschuk-  Compagnie  A.-G.  102  10
1900  1000000  1.  4.  17½  17½  Bremer  Nol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  .-G.  181  190
———  1200000  1.  4.  OO  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  60  65
1902  1  600  000  1l.  1.  0  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  120  130
1905  220  000  n1.  1.  0  4  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  .  100  110
1900  1  156  400  1.  1.  0C0  0O0  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  85  92
18781  2  750  O000  1.  1.  28  11  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-J.  U.  G.)  155  I  160
1902  1  000  000  1.  1.)  O0  5  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  87  92
1907  2500  000  I-  1.  0  33  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  85  90
1885  2000  000  1.  4.  64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika!  600  620
1902  1  000  000  1.  1..  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)4  51  58
1908  1  4  500  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktten  162  167
1902  /  1000000  1.  5.  I  6  6  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  95  100
1896,  2250  000  Ü  1.  1.3  6  10  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  6„  98  102
1898%  3,000  O000  1.  1.  8  8  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  115  125
1908  1  022  100  1.  10,  0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch  m.  b.  K.  70  80
1889%  3.000  000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plautagengesellschaft  ..  50  60
1887  I  1200  000  I  1.  1.1  20  25  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  .  350  —
1898  219  000  1.  W.  0  0  Kasffee-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien  55  65
19068  3000  000  1.  1.]  4"  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A--s.  83  86
1895  10  000  000  1.  1.  1  0  Raoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.)  17  19
1908  157  500  1.  1.  0  0  Rankansib  Diamam  G.  m.  b.  H.  4  1200  .Kr  1300
1903  900  000  1.  1.  0  0  RNautschuk-Pflanzung  Meansa  A.-G.  73  80
1908  1  250  O00  1.  1.  0  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  #.  130  140
1908  9  125  000  1.  2.  45  15  Kolmunskop  Diamond  shares  —-  AM  36
1899  2000000  1.  1.  6  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  .  92  96
1905  .  150  000  1.  1.  0  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  —  500
1890%  7500  000  1.  4.]  0  1  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  126  130
8  1  400  000  1  1.  .  0  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  100  105
St.  200  O0O0  1.  4.  5  /¾  16,50.“  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  .  66  K  69
n  L  375  000  (1.  1.  35  45  Pacific  1  sphate  Co.  alte  Anteile  8  6  L  6½
1910;„  L  375  000  1.  1.)  —  0  do.  junge  331  eingesahlt  L3  3¼
1904  II  160  000  1.  5.  1  —  0  Phflanzungs-Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)4  81—  88.
1895  1  500  000  1.  1.  0  I  Rheinische  Handet-Plantagengesellschaft.  30  I  40
1903  900  000  1.  11  0C  0  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  28  32
1905:  2  000  000  1.  1.  4  4  Samoa-Kantschnk-Compagnie  A.-G.  19  22
1897  500  000  1.  1.  12  12  Sigi  Pflangungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  190  205
19014  1  1.000  000  1.  1.  5  12  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  1  50  1565
1895  2  500  000  1.  7W7W.  O  O0  Douth  African  Territories  Limitccl  7—  7  (
1895  2  350  000  1.  11  0  0O0  Stcuth  Rast  Africa  (1910)  Limitcd  33  3/6
1892.  L  2  000  Obo  1.  1  7½  5  South  West  Afrieca  Co.  Limitel  30  8½
1898  869  100  1.  4.  0  0  Ulsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  10  45
1893  142200  1.  4.  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  75.  83
19090).  4  235  000  1.  1.  0  0O  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m  b  H.  450  55
1909  r  1  600  OO0  1.  1.0  10  I  0Wcisz  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  %  125  .Kx  150
1897  2  100  O000  1.  1.  0  3  Bestafrit.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  88  92
1897  v  3  000  000  1.  1.  8  15  Westafrikanische  Pflanzungs  gesellsch.  „Victoria“  228  i  235
1895  1500000  1.  1.0  0  1  —  Westdeutsche  Hand.=  u.  Plant.-G.,  Stamm-  Ant.  40  45
19695  300  000  1.  1.  O  0  do.  Vorzugs-Ant.  (D.  R.  G.)  900  100

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“

*)  Bauzinsen.

bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

per  I.

 

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerel  von  C.

Semester.

ist  obenstebende  Firma  tets  kulant  Käufer

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Ozskar  Biesenthal,  Berlin.

S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="71" />
        Deutsches  Kolonialblatt

KAmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Januar  1912.  Uummer  2.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Repel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens  etnmal
vterteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  dentschen  Schutzgebieten“,  heransgegeben  von  Dr.  Freiherrn  v.  Danckelman.
Der  viertellährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buch-Lendlungen
  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlunge  a)  K&amp;amp;  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schusgebiete  und  Osterreich  =  Ungarns,  b)  &amp;amp;  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Stegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8  W68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Stellvertretung  der  Kolonialbeamten  in
den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  22.  Dezember  1911  S.  41.  —  Verfügung  des  Reichskanzlers,
betr.  den  Regierungsdampfer  „Komet“.  Vom  29.  Dezember  1911  S.  42.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Kamerun,  betr.  Verbot  der  Einfuhr  von  Kaurimuscheln.  Vom  1.  November  1911  S.  42.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Ergänzung  der  Verordnung  vom  10.  November  1909,  betr.  die  Ausführungsbestimmungen
  zu  Teil  IB  und  II  (Bezirksrat  und  Landesrat)  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Selbstverwaltung
  in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Januar  1909.  Vom  20.  Oktober  1911  S.  42.  —  Bekanntmachung
des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Ausführung  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  das  Geldwesen  der
Schusgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika  und  Kiautschon,  vom  1.  Februar  1905.  Vom  17.  August  1911  S.  43.  —
Personalien  S.  43.

Nichtamtlicher  Teil:  Post  und  Telegraphie  in  den  deutschen  Schutzgebieten  1906  bis  1911  S.  44.

Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im
Monat  Oktober  1911  S.  50.  —  Die  Zentralbahn  S.  51.

Deutsch-Südwestafrika:  Der  Umbau  der  Okahandja-Brücke  (mit  vier  Abbild.)  S.  51.  —  Vorläufige  Betriebsergebnisse
  der  Lüderitzbucht-Eisenbahn  einschließlich  des  Landungsbetriebs  vom  1.  April  bis  30.  September  1911  S.  52.

Samoa:  Die  Eingeborenenbevölkerung  im  3.  Viertel  1911  S.  52.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  wirtschaftliche  Lage  in  ÄAgypten  S.  52.  —
Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  1911  S.  54.  —  Baumwollanbau  in  Britisch-Indien  S.  54.  —
RKultur  des  Brasilianischen  Kautschukbaums  in  Meriko  S.  55.  —  Gummianbau  in  Südindien  S.  56.  —  Außenhandel
Marokklos  1910  S.  56.

Literatur-Bericht  S.  56.  —  Koloniale  Literatur  (II.)  S.  57.  —  Verkehrs--Nachrichten  S.  61.  —
Schiffsbewegungen  S.  66.  —  Marktbericht  S.  67.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  68.

Amtlicher  Teisccrnamcbcnlnrsnraene

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  ZReichskaonzlers,  betr.  die  Stellvertretung  der  Kolonialbeamten
in  den  Schutzgebieten  Kfrikas  und  der  Südsee.
Vom  22.  Dezember  1911.
Auf  Grund  des  §  4  des  Kolonialbeamtengesetzes  vom  8.  Juni  1910  (Reichs-Gesetzbl.  S.  881)
wird  für  die  Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsee  verordnet,  wie  folgt:

§  1.  Die  Stellvertretung  der  Gouverneure  wird  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt),
die  Stellvertretung  der  übrigen  Kolonialbeamten  von  den  Gouverneuren  geregelt.  Die  Gouverneure
können  ihre  Befugnis  an  ihnen  unterstellte  Beamte  weiter  übertragen.

—  §  2.  Diese  Verordnung  findet  auf  die  richterlichen  Beamten  und  die  Beamten  der  Kaiserlichen
  Schutztruppen  keine  Anwendung.  Auch  bleiben  die  Vorschriften  über  die  Stellvertretung  der
Gouverneure  in  ihren  Befugnissen  gegenüber  den  Schutztruppen  unberührt.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  März  1912  in  Kraft.
Berlin,  den  22.  Dezember  1911.
Der  Reichskanzler.
v.  Bethmann  Hollweg.
        <pb n="72" />
        W  42  20

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  den  Regierungsdampfer  „kHomet“.
Vom  29.  Dezember  1911.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Erstreckung  der  für  Kauffahrteischiffe
geltenden  Vorschriften  auf  die  Gouvernementsfahrzeuge  der  Schutzgebiete,  vom  5.  Juli  1903  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  257)  wird  hiermit  verfügt:

Auf  den  Regierungsdampfer  „Komet“"  des  Schutzgebietes  Deutsch-Neuguinea  finden  die
für  Kauffahrteischiffe  geltenden  Vorschriften  Anwendung.

Berlin,  den  29.  Dezember  1911.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verbot  der  Einfuhr  von
Kaurimuscheln.
Vom  1.  November  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  des  8  der
Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Geldwesen  der  Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika
und  Kiautschon,  vom  1.  Februar  1905  (Kol.  Bl.  S.  103)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

&amp;amp;  1.  Die  Einfuhr  von  Kaurimuscheln  in  das  Schutzgebiet  ist  verboten.

Der  Gouverneur  kann  Ausnahmen  zulassen.

§  2.  Zuwiderhandlungen  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfhundert  Mark,  an  deren  Stelle
im  Nichtbeitreibungsfalle  Haft  tritt,  bestraft.  Daneben  ist  auf  Einziehung  der  eingeführten  Kaurimuscheln
  zu  erkennen.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1912  in  Kraft.

Bucea,  den  1.  November  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Ergänzung  der
Verordnung  vom  10.  November  1909,“)  betr.  die  Kusführungsbestimmungen  zu  Teil
1  B  und  II  (Bezirksrat  und  Landesrat)  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.
die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Januar  1909.“)
Vom  20.  Oktober  1911.
Auf  Grund  der  §8  93,  104  und  115  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  28.  Januar
1909  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
§  1.  Für  den  Bezirksverband  Omaruru  sind  sechs  Bezirksratsmitglieder  zu  wählen,
und  zwar:
ein  Mitglied  von  dem  Gemeindeverband  Omaruru,
drei  Mitglieder  von  den  außerhalb  des  Gemeindeverbandes  Omarurn  stehenden  Bezirksangehörigen
  westlich  des  17.  Längengrades  und
zwei  Mitglieder  von  den  außerhalb  des  Gemeindeverbandes  Omaruru  stehenden  Bezirksangehörigen
  östlich  des  17.  Längengrades.
§*  2.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Windhuk,  den  20.  Oktober  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
*)  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  S.  45.
*“)  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1909.  S.  141f.
        <pb n="73" />
        43  20

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Rusführung  der  Verordnung
des  Reichskanzlers,  betr.  das  Geldwesen  der  Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika
und  Riautschou,  vom  1.  Februar  1905.

Vom  17.  August  1911.

Auf  Grund  des  §  8  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Geldwesen  der
Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika  und  Kiautschon,  vom  1.  Februar  1905  wird  für  das  Schutzgebiet
  Samoa  hiermit  in  Abänderung  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom  5.  Juli  1911
(Deutsches  Kolonialblatt  Seite  704;  Gouv.  Bl.  Bd.  IV  Nr.  11)  folgendes  verordnet:

§  1.  §  4  der  Bekanntmachung  vom  5.  Juli  1911  wird  aufgehoben.
§  2.  Diese  Bekanntmachung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Apia,  den  17.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schultz.

 

 

personale.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Direktor  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  I.  J.  Warnholtz  zu  Charlottenburg  den  Roten  Adler-Orden
vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Assistenten
2.  Klasse  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Johann  Steiner  anläßlich  seines  Ausscheidens
aus  dem  Reichs-Kolonialdienst  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Beim  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Königlich  Preußische  Regierungsbaumeister  Alfred
Schubert  zum  etatsmäßigen  Kaiserlichen  Regierungsbaumeister  ernannt  worden.

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Dezember  1911.

IDor.  Bartels,  Oberarzt  beim  Ostfriesischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  62,  scheidet  am  4.  Januar
aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  5.  Januar  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Barthels,  Stabsarzt,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  als  Bataillonsarzt  des  Magdeburgischen
  Jäger-Bataillons  Nr.  4  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Dezember  1911.

Hoelscher,  Hauptmann,  scheidet  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung  beim
Gouvernement  von  Südwestafrika  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  als  Kompagniechef
im  Magdeburgischen  Pionier-Bataillon  Nr.  4  angestellt.

v.  Vethacke,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  Dezember  1911  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird
mit  dem  1.  Januar  1912  im  Infanterie-Regiment  Fürst  Leopold  von  Anhalt-Dessau
(1.  Magdeburgischen)  Nr.  26  angestellt.

Schrewe,  Oberleutnant,  wird  vom  3.  Jannar  bis  zum  15.  Februar  1912  zur  Dienstleistung  beim
Militär-Reitinstitut  kommandiert.

Trainer,  Oberleutnant,  Dr.  Haupt  und  Meyer,  Oberärzte,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe
  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  19.  Dezember  1911.
v.  Unruh,  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  Grenadier-Regiment  König  Wilhelm  I.  (2.  Westpreußischen)
  Nr.  7,  scheidet  am  7.  Januar  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem
8.  Januar  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.
        <pb n="74" />
        W  44  20

Puder,  Major,  v.  Raven,  Hauptmann,  v.  Heigelin  und  Dickmann,  Oberleutnants,  Anträge
um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
Dr.  Rinke  und  Kirchheim,  Afssistenzärzte,  zu  Oberärzten  befördert.
A.  K.  O.  vom  12.  Dezember  1911.
Guügge,  Oberleutnant,  die  Rettungsmedaille  am  Bande  verliehen.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  27.  Dezember  1911.

Roeckner,  Kriegsgerichtssekretär,  scheidet  mit  dem  6.  Januar  1912  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus.

 

Deutsch-Ostafrika.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
18.  Dezember  angetreten:  Feldwebel  Hahner,

Sanitätsfeldwebel  v.  Przyborowski,  Sanitätsvizefeldwebel

  Böker,  Sanitätssergeant  Schalla
und  Sanitätsunteroffizier  Beyer.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am  28.November
  Unterzahlmeister  Williges,  am  20.  Dezember
  Stabsarzt  Brünn.

Kamerun.
Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben

am  10.  Januar  angetreten:  die  Hauptleute
v.  Unruh  und  Rammstedt,  Zahlmeister  Bock.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  Feldwebel
  Schneider  und  Sergeant  Osterberg.

Togo.

Im  Schutzgebiet  sind  am  26.  November  eingetroffen:

  die  Gerichtsassessoren  Dr.  Fleischhauer

und  Körmigk;  wiedereingetroffen:  die  Stations-=assistenten
  Baehr  und  Wilhelm  Schulze.

Mit  Heimaturlaub  ist  in  Deutschland  eingetroffen:
  Stationsassistent  Walther  Schulze.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Auf  Heimaturlaub  find  abgereist:  am  28.  November:
  Katasterzeichner  Giebels;  am  30.  November:
  die  Bezirksamtmänner  Böhmer  und
Wehle,  Zollinspektor  Schleiffer,  Meßgehilfe
Johannesson,  Bureau-Assistent  2.  Kl.  Schnittker;
am  1.  Dezember:  Bureaugehilfe  Teuthorn,  die
Polizeisergeanten  Hartmann,  Neil,  Jakob  und
Schuster,  Lokomotivführer  Klocke.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  3.  Januar  angetreten:  Major  v.  Rappard
und  Magazinaufseher  Deichselbohrer.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  Oberveterinär
  Fuchs,  Intendantursekretär  Karioth,
die  Unterzahlmeister  Müller  und  Fillaner,
Magazinaufseher  Schaardt.

Samoa.

Der  kommissarische  Bezirksrichter  Dr.  Schubert
ist  am  22.  Oktober  im  Schutzgebiet  eingetroffen.

Die  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet
haben  angetreten:  am  5.  Dezember:  Lehrer
Osbahr  und  Lotse  Froelich;  am  2.  Januar:
Gerichtsassistent  von  Egidy.

 

 

 

 

 

 

 

Tiichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Dost  und  Telegraphie  in  den  deutschen  Schutzgebieten  1906  bis  1911.7

Seit  1905  hat  die  Erschließung  der  afrikanischen
  Schutzgebiete  durch  Eisenbahnen  kräftig
eingesetzt.  Dadurch  hat  die  wirtschaftliche  Entwicklung
  dieser  Schutzgebiete  einen  besonders  erfreulichen
  Aufschwung  genommen.  Einen  weiteren

findung  der  Diamanten.

kräftigen  Anstoß  gab  in  Südwestafrika  die  Auf-Dazu
  kam  in  der
Südsee  die  Entdeckung  großer  Phosphatlager.

Die  Wirkungen  dieser  Vorgänge  auf  das  Verkehrswesen

  fanden  ihren  Ansdruck  in  der  Er-*)

  Aus  dem  sveben  erschienenen  Bericht  des  Reichspostamts  über  die  Ergebnisse  der  Reichs-Post=  und
Telegraphenverwaltung  während  der  Rechnungsjahre  1906  bis  1910  (1.  April  1906  bis  31.  März  1911).
        <pb n="75" />
        G  45  20

öffnung  neuer  Post=  und  Telegraphenanstalten,
in  der  Erweiterung  des  Geschäftskreises  bestehender
Verkehrsanstalten,  in  der  Vervollkommnung  der
Betriebseinrichtungen  und  in  der  Erschließung
neuer  Verkehrswege.

Die  Zahl  der  Verkehrsanstalten  in  den  Schutzgebieten
  ist  von  122  auf  207,  die  ihrer  Berufsbeamten
  von  81  auf  144  gestiegen.

Gegenwärtig  ist  der

Dost-  und  Telegraphendienst

in  den  deutschen  Schutzgebieten  in  folgender
Weise  geregelt.

Deutsch-Ostafrika.

An  Verkehrsanstalten  besitzt  dieses  Schutzgebiet
die  Postämter  in  Daressalam  und  Tanga  sowie
40  Postagenturen,  nämlich  an  der  Küste  in:
Bagamojo,  Kilwa,  Lindi,  Mikindani,  Mohoro,
Pangani,  Sadani  und  Tschole;  sodann  im  Innern
des  Landes  in:  Amani,  Aruscha,  Bismarckburg,
Buiko,  Bukoba,  Dodoma,  Iringa,  Kilimatinde,
Kilossa,  Kondoa-Irangi,  Korogwe,  Leganga,  Maheuge,
  Mkalama,  Mkumbara,  Mombo,  Morogoro,
Moschi,  Mpapua,  Muaja,  Muansa,  Muhesa,  Neu-Langenburg,
  Ngerengere,  Ruanda,  Schirati,
Ssongea,  Tabora,  Udjidji,  Usumbura,  Wiedhafen,
Wilhelmstal;  außerdem  besteht  in  Wugiri  eine
Telegraphenanstalt  ohne  Postbetrieb.

Die  Postverbindungen  mit  Europa  werden
durch  die  Reichspostdampfer  der  Deutschen  Ostafrika-Linie
  hergestellt,  die  alle  drei  Wochen  auf
der  Hauptlinie  und  alle  sechs  Wochen,  neuerdings
monatlich,  auf  der  Zwischenlinie  verkehren.  Hierzu
kommen  die  monatlich  einmal  Zanzibar  anlaufenden
französischen  Dampfer  der  Messageries  Maritimes
und  die  vierwöchentlich  Zanzibar  berührenden
euglischen  Postdampfer  der  British  India  Steam
JNavigation  Company.  Außerdem  stellen  die
Dampfer  des  Gouvernements  monatlich  ein=  bis
zweimal  eine  Verbindung  zwischen  sämtlichen
Postanstalten  an  der  Küste  her.  Teilweise  werden
die  Küstenplätze  auch  von  den  der  Deutschen
Ostafrika-Linie  gehörenden  Dampfern  angelaufen,
die  zwischen  Bombay  und  Ost=  und  Südafrika
verkehren.  Daneben  sind  die  Küsten-Postanstalten
meist  noch  durch  Botenposten  auf  dem  Landwege
verbunden.

Die  Beförderung  der  Post  nach  dem  Innern
erfolgt  auf  der  Usambara=  und  der  Zentralbahn
von  Tanga  und  Daressalam  aus  bis  zum  derzeitigen
  Endpunkte  beider  Bahnen.  Von  da  ab
sowie  von  den  Unterwegs-Stationen  der  Eisenbahnen
  entspringen  Botenpostkurse  nach  den  abseits
  gelegenen  Postanstalten.

Abweichend  hiervon  werden  die  Postsendungen
nach  und  von  den  am  Vietoriasee  gelegenen  Post- 



anstalten  in  Bukoba,  Muansa  und  Schirati  sowie
auch  nach  und  von  Ruanda  allgemein  üÜber
Mombasa,  die  Ugandabahn  und  von  deren  Endpunkt
  Port  Florence  mit  englischen  Schiffen  über
den  Victoriasee  befördert.

An  das  oberirdische  Telegraphennetz  sind
29  Orte  angeschlossen.  Die  Telegraphenleitungen
werden  zur  Telegrammbeförderung  und  zur  Abwicklung
  des  Fernsprechverkehrs  benutzt.  Auch
die  Funkentelegraphie  hat  neuerdings  durch  die
Errichtung  zweier  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden
Funkentelegraphenstationen  Eingang  gefunden.

Mit  dem  Welttelegraphennetz  ist  Deutsch-Ostafrika
  durch  das  der  Eastern  and  South
African  Telegrapd  Company)  gehörige  und  ihr
abgemietete  Unterseekabel  Daressalam—Bagamojo
Zanzibar  verbunden.  Der  Mietvertrag,  der
Juni  1910  ablief,  ist  auf  weitere  zehn  Jahre
verlängert  worden.

Dem  mit  der  Leitung  des  Post=  und  Telegraphenwesens
  in  Deutsch-Ostafrika  beauftragten
Direktor  des  Postamts  in  Daressalam  sind  31  Fachbeamte,
  nämlich  3  Postinspektoren,  19  Betriebsbeamte
  und  9  deutsche  Unterbeamte,  sowie  weiße
und  farbige  Hilfsbeamte  zugewiesen.  Fachbeamte
befinden  sich  bei  den  Postämtern  in  Daressalam
und  Tanga  sowie  bei  den  Postagenturen  in
Amani,  Bagamojo,  Bukoba,  Dodoma,  Kilimatinde,
Kilossa,  Kilwa,  Lindi,  Morogoro,  Moschi,  Muansa,
Pangani,  Tabora,  Udjidji  und  Wilhelmstal.  Bei
den  übrigen  Postanstalten  werden  die  Dienstgeschäfte
  von  Landesbeamten,  Angehörigen  der
Schutztruppe,  Eisenbahnangestellten  oder  Privat--personen
  wahrgenommen.  Die  bei  den  Verkehrsanstalten
  des  Schutzgebiets  beschäftigten  Eingeborenen
  finden  vorzugsweise  im  Unterbeamten-,
Boten=  und  Leitungsaufseherdienste,  daneben  aber
auch  mit  gutem  Erfolg  im  Telegraphen=  und
Fernsprechdienste  Verwendung.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Die  ersten  Jahre  der  Berichtszeit  standen
noch  unter  dem  Zeichen  des  anfangs  1904  ausgebrochenen
  Eingeborenenaufstandes.  Infolge  der
Entsendung  eines  starken  Expeditionskorps  hatte
der  Verkehr  einen  außergewöhnlichen  Umfang  angenommen.
  Erst  allmählich  traten  nach  der  Beruhigung
  des  Landes  und  der  Wiederbesiedlung
der  Farmen  wieder  stetige  Verhältnisse  in  Handel
und  Wandel  sowie  im  Verkehr  ein.  Die  während
der  Aufstandzeit  neu  eingerichteten  Postanstalten
mußten  zum  größten  Teile  beibehalten  und  infolge
  der  Wiederbesiedlung  des  Landes  und  des
Fortschreitens  der  Bahnbauten  vermehrt  werden.
Neuen  starken  Aufschwung  nahm  der  Verkehr  mit
der  Entdeckung  der  Diamanten  im  Süden  des
Schutzgebiets  gegen  Mitte  des  Jahres  1908.
        <pb n="76" />
        W  46

Gegenüber  den  36  Postanstalten,  die  Deutsch-Südwestafrika
  Ende  März  1906  besaß,  sind
gegenwärtig  69  vorhanden,  nämlich:  je  ein  Postamt
  in  Windhuk,  Lüderitzbucht  und  Swakopmund,
ferner  26  Postagenturen  in:  Aus,  Bethanien,
Gibeon,  Gobabis,  Grootfontein,  Hasuur,  Johann-Albrechtshöhe,
  Kalkfontein  (Süd),  Kanus,  Karibib,
Keetmanshoop,  Kub,  Kuibis,  Maltahöhe,  Okahandja,
  Omaruru,  Otawi,  Otjiwarongo,  Outjo,
Rehoboth,  Seeheim,  Tsumeb,  Ukamas,  Usakos,
Warmbad,  Waterberg;  außerdem  40  Posthilfstellen
in:  Arahoab,  Aris,  Aub,  Berseba,  Brackwasser,
Brackwater  (Bz.  Windhul),  Empfängnisbucht,
Epukiro,  Fahlgras  (Bz.  Windhuk),  Gochaganas,
Gochas,  Groß---Barmen,  Groß-Witvley,  Guchab,
Haris,  Hatsamas,  Hoachanas,  Hohewarte,  Jakalswater,
  Kalkfeld,  Khan,  Koes,  Kolmannskuppe,
Kubas,  Mariental,  Nauchas,  Neudamm,  Odkasise,
Okaukwejo,  Okombahe,  Onguati,  Osona,  Otjihawera,
  Otjimbingwe,  Otjosonjati,  Prinzenbucht,
Ramansdrift,  Seeis,  Waldau,  Wilhelmstal.  Bei
49  Postanstalten  ist  auch  Telegraphenbetrieb  eingerichtet;
  außerdem  bestehen  9  Telegraphenanstalten
  ohne  Postbetrieb,  nämlich  in:  Farm
Hoffnung,  Farm  Voigtland,  Geitsabis,  Itsawisis,
Kabus,  Kappsfarm,  Narubis,  Otjiwero,  Tses.
Auf  den  Telegraphenleitungen  wickelt  sich  auch
ein  sehr  lebhafter  Fernsprechverkehr  ab.

Die  Postverbindungen  mit  Europa  werden
hergestellt:

1.  durch  die  regelmäßig  alle  drei  Wochen  in
Swakopmund  und  Lüderitzbucht  zweimal  anlegenden
  Dampfer  der  Deutschen  Ostafrika-Linie;


2.  durch  die  von  der  Woermann=  und  der
Hamburg-Amerika-Linie  unterhaltenen,  am
2.  und  18.  jedes  Monats  von  Hamburg
abgehenden  Dampfer  der  Lüderitzbucht-  und
Swakopmund-Linie;

3.  durch  den  in  dreiwöchigen  Zwischenräumen
im  Anschluß  an  die  Dampfer  der  Union
Castle  Line  „Kapstadt  —  Southampton“
zwischen  Swakopmund,  Lüderitzbucht,  Port
Nolloth  und  Kapstadt  verkehrenden  Dampfer
„Frieda  Woermann“  der  Woermann-Linie.

Auf  den  fertiggestellten  Eisenbahnstrecken
Swakopmund  —Windhuk  (383  km),  Swakopmund
—  Tlsumeb  (565  km),  Otawi  —  Grootfontein
(92  km),  Lüderitzbucht—Keetmanshoop  (366  km)
und  Seeheim—Kalkfontein  (180  km)  findet  regelmäßige
  Postbeförderung  statt.  Die  im  Bau  begriffene
  Nordsüdbahn  Windhuk  —  Keetmannshoop
wird  seit  März  1911  auf  der  Strecke  Keetmanshoop—Tses
  zur  Postbeförderung  benutzt.

Ein  weiteres  unentbehrliches  Postbeförderungsmittel
  im  Schutzgebiete  sind  die  Karrenposten,  die

 

5#·

zurzeit  noch  auf  8  Kursen  für  gewöhnlich  alle
14  Tage  verkehren,  mit  dem  weiteren  Ausbau
der  Nordsüdbahn  aber  zum  Teil  werden  eingezogen
  werden  können.  Bei  geringerem  Umfange
  der  Postladung  treten  Reit=  und  Botenposten
  an  die  Stelle  der  Karrenposten.  Die  Reitund
  Botenposten  stellen  wie  die  Karrenposten
meist  alle  14  Tage,  teilweise  auch  alle  8  Tage,
regelmäßige  Postverbindungen  her.  Daneben
werden  gelegentlich  verkehrende  Frachtwagen  der
Ansiedler,  der  Schutztruppe  und  des  Gouvernements
  zur  Postbeförderung  benutzt.

Der  Betrieb  auf  dem  in  Swakopmund  eingeführten,
  an  das  Kabel  Kapstadt  —  Mossamedes
angeschlossenen  Unterseekabel  wickelt  sich  glatt  ab.
Den  Anforderungen  des  zunehmenden  Verkehrs
ist  die  englische  Kabelgesellschaft  durch  Verlängerung
  der  Dienststunden  bei  der  Kabelstation  sowie
durch  Einführung  leistungsfähiger  Schnelltelegraphenapparate
  gerecht  geworden.  Um  bei
Störungen  dieses  Kabels  nicht  mehr  von  jeder
telegraphischen  Verbindung  mit  dem  Mutterland
und  Südafrika  abgeschlossen  zu  sein,  ist  durch  eine
im  Benehmen  mit  der  Telegraphenverwaltung
des  Südafrikanischen  Bundes  zwischen  Ramansdrift
und  Steinkopf  hergestellte  oberirdische  Telegraphenlinie
  das  Telegraphennetz  des  Schutzgebiets  mit
demjenigen  der  Kapkolonie  verbunden  worden.
Der  Anschluß  des  Schutzgebiets  an  ein  deutsches
Kabel  steht  für  die  nächsten  Jahre  in  Aussicht.

Die  in  einzelnen  Landesteilen  noch  vorhandenen
  Militärtelegraphenlinien  sowie  die  Linien
der  Eisenbahnen  sind  dem  allgemeinen  Verkehr
nutzbar  gemacht.

Um  den  Schiffen  in  See  eine  telegraphische
Verbindung  mit  den  beiden  Landungsplätzen
Swakopmund  und  Lüderitzbucht  zu  ermöglichen,
werden  an  beiden  Orten  Funkentelegraphenstationen
  errichtet.

Das  starke  Anwachsen  des  Verkehrs  in
Lüderitzbucht  infolge  der  Diamantenfunde  im
Süden  des  Schutzgebiets  machte  es  notwendig,
die  an  diesem  Orte  bestehende  Postagentur  in
ein  Postamt  umzuwandeln  und  die  Verwaltung
des  Postamts  einem  Beamten  der  höheren  Laufbahn
  (Postinspektor)  zu  übertragen.  Das  im
Schutzgebiet  beschäftigte  Fachpersonal  besteht
gegenwärtig  aus  einem  Postdirektor,  4  Postinspektoren,
  43  Betriebsbeamten  und  28  deutschen
Unterbeamten,  zusammen  76  Köpfen.

Mit  Fachbeamten  sind  besetzt  außer  den  Postämtern
  in  Windhuk,  Lüderitzbucht  und  Swakopmund
  die  Postagenturen  in  Aus,  Gibeon,  Grootfontein,
  Karibib,  Keetmanshoop,  Kuibis,  Okahandja,
Omaruru,  Otjiwarongo,  Rehoboth,  Seeheim,
Tsumeb,  Usakos  und  Warmbad.  Die  Dienstgeschäfte
  der  übrigen  Post=  und  Telegraphen-
        <pb n="77" />
        W  47  20

anstalten  werden  von  Angehörigen  der  Schutzund
  Polizeitruppe  und  des  Gouvernements,  von
Angestellten  der  Eisenbahnen  oder  von  Privatpersonen
  versehen.  Im  Unterbeamtendienste  bei
den  Verkehrsanstalten  und  im  Botendienste
werden  zahlreiche  Eingeborene  beschäftigt.  Sie
zu  Hilfsbeamten  im  Post=  und  Telegraphendienste
heranzubilden,  ist  wegen  ihres  niedrigen  Kulturstandes
  bisher  nicht  möglich  gewesen.

Durch  Vermittlung  der  Landesbehörde  sind
an  verschiedenen  größeren  Orten  des  Schutzgebiets
  besondere  Mietpostgebäude  erbaut  worden.

Kamerun.

Infolge  der  fortschreitenden  wirtschaftlichen
Erschließung  des  Schutzgebiets  ist  die  Zahl  der
Verkehrsanstalten  von  23  auf  35  vermehrt  worden;
davon  sind  17  mit  Telegrapheneinrichtungen  ausgestattet.


Die  Haupt-Postanstalt  ist  das  Postamt  in
Duala;  daneben  bestehen  Postagenturen  in:
Akonolinga,  Bamenda,  Banjo,  Bibundi,  Bipindihof,
  Bonaberi,  Bonambasi,  Busa,  Campo,  Dschang,
Dume,  Ebolowa,  Edea,  Garua,  Jabassi,  Jaunde,
Johann-Albrechtshöhe,  Joko,  Kribi,  Kusseri,  Lobetal,
  Lolodorf,  Lomie,  Longji,  Marienberg,  Molundu,
  Mundeck,  Nyanga,  Ossidinge,  Plantation,
Rio  del  Rey  und  Victoria  sowie  Telegraphenanstalten
  ohne  Postbetrieb  in  Isongo  und  Malimba.


Die  Postverbindung  zwischen  dem  Schutzgebiet
und  der  Heimat  erfolgt  durch  die  Dampfer  der
vereinigten  Deutschen  Westafrika-Linien  in  beiden
Richtungen  monatlich  zweimal  und  durch  die
Schiffe  der  African  Steamship  Company  und
der  British  and  African  Steam  JNavigation
Company  alle  vier  Wochen.  Zum  Teil  vermitteln
  diese  Dampfer  und  zwei  Gouvernementsfahrzeuge
  im  Verein  mit  regelmäßig  ein=  bis
zweimal  wöchentlich  verkehrenden  Botenposten
auch  den  Küstenverkehr  zwischen  Rio  del  Rey,
Bibundi,  Victoria,  Duala,  Malimba,  Longji,
Plantation,  Kribi  und  Campo.  Zwischen  Santa
Isabel  (Fernando  Po)  und  Victoria  ist  mittels
spanischer  Dampfer  eine  monatliche  Verbindung
im  Anschluß  an  den  deutschen  Dampfer  der
Weoermann-Linie  eingerichtet  worden.  Gelegentlich
werden  auch  Kriegsschiffe,  Privatpinassen  usw.
zur  Beförderung  der  Post  zwischen  den  Küstenplätzen
  benutzt.  Zwischen  Duala  und  Buö5a,  dem
Sitze  des  Gouvernements,  verkehren  regelmäßige
Botenposten;  ebenso  zwischen  Busa  und  Victoria.
Zwischen  Duala  und  Edea  bzw.  Jabassi  wird  der
Verkehr  zwei=  bis  viermal  monatlich  durch  Kanu
oder  Pinasse  abgewickelt;  im  übrigen  erhalten
die  tiefer  im  Binnenlande  gelegenen  Postanstalten
die  Post  durch  mindestens  zweimal  monatlich  ver- 



kehrende,  teils  in  Duala,  teils  in  Kribi  entspringende
  Botenposten.  Ausgenommen  hiervon
sind  die  entfernt  im  Innern  nach  dem  Tschadsee
zu  gelegenen  Postagenturen  in  Garua  und  Kusseri,
deren  Briefpost  den  Wasserweg  über  Forcados—
Lokodja—Yola  nimmt;  ferner  die  an  der  Südstrecke
  des  Schutzgebiets  (Grenze  gegen  das  französische
  Kongogebiet)  gelegene  Postagentur  in
Molundu,  deren  Posten  über  Matadi  (Belgisch-Kongo)
  geleitet  werden.  Die  Manenguba-Eisenbahn
  (Kamerun  Nordbahn),  die  bis  zum  vorläufigen
  Endpunkte  —  160  km  —  unlängst  eröffnet
  worden  ist,  wurde  auf  den  jeweils  fertiggestellten
  Teilstrecken  zur  Postbeförderung  benutzt.

An  das  Welttelegraphennetz  ist  Kamerun  durch
das  Unterseekabel  Bonny—Duala  angeschlossen.
Um  dem  Schutzgebiet  eine  direkte  Verbindung  mit
dem  Mutterlande  zu  schaffen,  ist  die  Verlängerung
des  deutschen  Kabels  Emden—Teneriffa—-Monrovia
nach  Duala  in  Aussicht  genommen.  An  der
Küste  in  Duala  wird  eine  Funkentelegraphenstation
  eingerichtet,  die  vorerst  den  Verkehr  mit
Schiffen  in  See  aufrechterhalten,  später  aber  den
Verkehr  mit  etwa  im  Binnenlande  zu  errichtenden
Stationen  und  auch  mit  dem  Schutzgebiete  Togo
vermitteln  soll.

An  der  Spitze  des  Post=  und  Telegraphenwesens
  im  Schutzgebiete  steht  ein  Postdirektor,
dem  zugleich  die  Verwaltung  des  Postamts  in
Duala  übertragen  ist.  An  Fachbeamten  sind
außerdem  1  Postinspektor  und  7  Betriebsbeamte
sowie  6  deutsche  Unterbeamte  tätig.  Den  Fachbeamten
  steht  ein  Stamm  von  tüchtigen  eingeborenen
  Hilfsbeamten  zur  Seite,  die  so  weit
ausgebildet  sind,  daß  ihnen  die  selbständige  Erledigung
  von  Beamtengeschäften,  an  den  kleineren
Orten  auch  die  Verwaltung  der  Postanstalten
übertragen  werden  kann.

Mit  Fachbeamten  sind  außer  dem  Postamt  in
Duala  die  Postagenturen  in  Busa,  Edea,  Jaunde,
Kribi,  Plantation  und  Victoria  besetzt.  Im
übrigen  werden  die  Anstalten,  soweit  nicht  Farbige
dazu  verwandt  werden,  nebenamtlich  von  Gouvernementsbeamten
  oder  Angehörigen  der  Schutztruppe
  verwaltet.

Togo.

In  Togo  hat  neben  den  Bahnbauten  der
Küstenbahn  und  der  beiden  Inlandbahnen  Lome
—Agome-Palime  und  Lome  —Atakpame  insbesondere
  die  Hebung  und  Verbreitung  der  Baumwollkultur
  das  Verkehrsbedürfnis  stark  gefördert.
Die  Zahl  der  Verkehrsanstalten  ist  von  4  auf  18
gestiegen.  Die  Haupt-Postanstalt  ist  das  Postamt
  in  Lome;  daneben  bestehen  Postagenturen  in:
Agome-Palime,  Anecho,  Assahnn,  Atakpame,  Ho,
Kete-Kratschi,  Kpandu,  Noöpe,  Nuatjä,  Porto  Se-3
        <pb n="78" />
        GW  48  20

guro,  Sokode,  Tokpli  und  Tsewie  sowie  Telegraphenanstalten
  ohne  Postbetr  eb  in  Agome-Klossu,
Agome-Sewa,  Aklaku  und  Awewe.

Die  Postverbindungen  des  Schutzgebiets  mit
Europa  werden  hergestellt  durch  die  Dampfer  der
drei  deutschen  am  Afrikadienste  teilnehmenden
Reedereien:  der  Woermann-Linie,  der  Hamburg-Amerika-Linie
  und  der  Hamburg-Bremer-Afrika-Linie,
  die  im  allgemeinen  monatlich  viermal  Post
bringen  und  zwei=  bis  dreimal  heimwärts  befördern.
  Daneben  werden  die  zwischen  Cotonou
und  Marseille  bzw.  Bordeaur  monatlich  einmal
verkehrenden  Postdampfer  der  Fraissinet-Linie  und
Chargeurs-Réunis  sowie  die  wöchentlich  einmal
von  Accra  nach  Liverpool  abgehenden  Schiffe  der
African  Steamship  Company  und  der  British
and  African  Navigation  Company  zur  Postbeförderung
  benutzt.

Zwischen  Lome,  Anecho  und  Agome-Palime
findet  ein  werktäglicher  Postaustausch  mittels  der
Eisenbahn  statt;  auch  die  Eisenbahn  von  Lome
nach  Atakpame,  deren  Vollendung  bevorsteht,  wird
auf  den  fertigen  Strecken  zur  Beförderung  der
Postsachen  verwandt.  Im  übrigen  verkehren
Botenposten  innerhalb  des  Schutzgebiets  sowie
zur  Verbindung  mit  Dahomey  (zwischen  Anecho
und  Agoué)  und  mit  der  englischen  Goldküste
(zwischen  Lome  und  Kwitta).

Bei  sämtlichen  Verkehrsanstalten  ist  der  Telegraphenbetrieb
  eingerichtet;  überall  befinden  sich
öffentliche  Fernsprechstellen,  die  einen  lebhaften
Sprechverkehr  vermitte  n.  Die  Verbindung  mit
dem  internationalen  Telegraphennetze  stellt  die
einerseits  nach  Dahomey,  anderseits  nach  der
Goldküste  verlängerte  oberirdische  Küsten-Telegraphenlinie
  her.  Wie  für  die  Schutzgebiete
Kamerun  und  Südwestafrika  ist  auch  für  Togo
der  Anschluß  an  das  deutsche  Kabel  Emden  —
Teneriffa—Monrovia  und  zwar  durch  Einführung
bei  dem  Postamt  in  Lome  in  Aussicht  genommen.

Dem  Vorsteher  des  Postamts  in  Lome,  einem
Postinspektor,  liegt  die  Leitung  und  Beaufsichtigung
des  gesamten  Post=  und  Telegraphenbetriebs  ob;
ihm  sind  gegenwärtig  4  Beamte  und  1  deutscher
Unterbeamter  sowie  eine  Anzahl  von  im  Postund
  Telegraphendienst  ausgebildeten  farbigen  eingeborenen
  Hilfsbeamten  unterstellt.

Außer  dem  Postamt  in  Lome  sind  die  Postagenturen
  in  Agome-Palime  und  Anecho  durch
Fachpersonal  besetzt.  Die  übrigen  Anstaiten
werden  teils  durch  farbige  Posthilfsbeamte,  teils
durch  Angehörige  des  Gouvernements  oder  farbige
Angestellte  der  Eisenbahnen  verwaltet.

Deutsch-Neuguinea.

Infolge  der  Verlegung  des  Gouvernements
von  Herbertshöhe  nach  Rabaul  hat  auch  die

 

Hauptpostanstalt  von  Herbertshöhe  nach  Rabaul
verlegt  werden  müssen.  Das  Postamt  in  Rabaul
und  die  Postagentur  in  Herbertshöhe  werden  von
je  einem  Fachbeamten  verwaltet;  dem  Postamtsvorsteher
  in  Rabaul  liegt  gleichzeitig  die  Leitung
des  Post=  und  Telegraphenwesens  im  Schutzgebiet
ob.  Beim  Postamt  in  Rabaul  befindet  sich
weißes  und  farbiges  (malayisches)  Hilfsbeamtenpersonal.


Außerdem  bestehen  auf  Kaiser-Wilhelmsland
und  einigen  Inseln  im  Bismarck-Archipel  Postagenturen,
  nämlich  in  Berlinhafen,  Finschhafen,
Friedrich-Wilhelmshafen,  Käwieng,  Kieta  und
Stephansort,  die  von  Landesbeamten  oder  Angehörigen
  von  Missionen  verwaltet  werden.

Die  Postverbindungen  des  Schutzgebiets  mit
Europa  werden  hergestellt:  alle  vier  Wochen
zweimal  über  Sydney  und  Hongkong  durch  die
Dampfer  der  Austral-Japan-Linie,  alle  acht  Wochen
einmal  über  Singapore  durch  den  Dampfer
„Manila“  des  Norddeutschen  Lloyd  und  alle  16
Wochen  über  Sydney  durch  den  Dampfer  „Germania“
  der  Jaluit-Linie.  Dieser  Dampfer  vermittelt
  gleichzeitig  die  Postverbindung  des  Schutzgebiets
  mit  Nauru  und  den  Marshall-Inseln,
Karolinen,  Marianen  und  Palau-Inseln.  Innerhalb
  des  Schutzgebiets  im  Bismarck-Archipel
dienen  Küstendampfer  des  Norddeutschen  Lloyd
und  Privatfahrzeuge  dem  Postverkehr.

Da  der  Anschluß  des  Schutzgebiets  an  das
Welttelegraphennetz  durch  unterseeisches  Kabel  die
Aufwendung  hoher  Kosten  erfordert,  die  durch
den  geringen  Telegrammverkehr  zurzeit  nicht  gerechtfertigt
  wäre,  empfiehlt  es  sich,  den  Anschluß
auf  funkentelegraphischem  Wege  zu  schaffen.
Hierzu  ist  in  Aussicht  genommen,  die  bereits  in
Jap  (Karolinen),  der  Kabelstation  der  Deutsch-Niederländischen
  Telegraphengesellschaft,  bestehende
Funkentelegraphenstation  zur  Großstation  auszubauen
  und  zum  Ausgangspunkt  eines  funkentelegraphischen
  Netzes  in  der  Südsee  zu  machen.

Marshall-Inseln.

Neben  der  Postagentur  in  Jaluit  im  eigentlichen
  Gebiete  der  Marshall-Inseln  ist  inzwischen
auch  auf  der  Insel  Nauru  in  der  Nähe  der  Gilbert-Inseln,
  wo  große  Phosphatlager  abgebaut
werden,  eine  Postagentur  eingerichtet  worden.
Beide  Postanstalten  werden  von  Beamten  der
Landesverwaltung  nebenamtlich  verwaltet.  Die
Postverbindungen  werden  durch  den  Dampfer
„Germania“  der  Jaluit-Gesellschaft  hergestellt,  der
alle  16  Wochen  von  Sydneyüber  Rabaul—Nauru—
Jaluit  —Kusaie  —  Ponape  —Truk—Saipan—Jap—
Palau—  Angaur  nach  Hongkong  und  ebenso  oft  über
diese  Häfen  zurückfährt.  Hierdurch  erhält  das
        <pb n="79" />
        W  49  20

Schutzgebiet  jährlich  sechsmal  Verbindung  mit  der
Heimat.  Außerdem  werden  von  der  Postagentur
in  Jaluit  die  zweimonatlich  zwischen  Sydney  und
Jaluit  verkehrenden  Dampfer  der  Gesellschaft
Burns  Philp  &amp;amp;  Co.  in  Sydney  zur  Beförderung
der  europäischen  Post  über  Sydney  benutzt.  Die
Postagentur  in  Nauru  unterhält  mit  Sydney
ebenfalls  Postverbindung  durch  die  häufiger,  aber
unregelmäßig  verkehrenden  Dampfer  der  Paeific
Phosphate  Company  in  Nauru.  Gelegentlich
wird  die  Post  auch  durch  Kriegs=  und  Segelschiffe
  befördert.  .

Karolinen,  Marianen,  Palau-Inseln.

Zurzeit  bestehen  Postanstalten  auf  den  Inseln
Jap,  Ponape,  Truk  (Karolinen),  Saipan  (Marianen),
  Angaur  und  Palau  (Palau-Inseln).  Während
der  Berichtszeit  sind  die  Postanstalten  auf  den
beiden  letztgenannten  Inseln  hinzugekommen.  Der
Verkehr  nimmt  bei  allen  Postanstalten  allmählich,
aber  stetig  zu.  Mit  Ausnahme  von  Angaur,  wo
ein  Angestellter  der  dort  Phosphatlager  abbauenden
deutschen  Südsec-Phosphat-Aktiengesellschaft  den
Postdienst  versieht,  werden  die  Postanstalten  von
Angehörigen  der  Landesverwaltung  bedient.

Die  Postverbindungen  mit  Europa  sind  die
nämlichen  wie  die  für  die  Marshall-Inseln.  Gelegentlich
  werden  auch  Kriegs-,  Regierungs=  und
Segelschiffe  (diese  bei  Fahrten  nach  Yokohama)
zur  Postbeförderung  benutzt.  Die  Postagentur  in
Jap  erhält  ferner  alle  vier  Wochen,  die  Postagentur
  in  Angaur  alle  acht  Wochen  noch  eine
zweimalige  Verbindung  durch  die  Dampfer  der
Austral-Japan-Linie  des  Norddeutschen  Lloyd  mit
Hongkong,  Rabaul  und  Sydney.  Angaur  bedient
  sich  auch  der  unregelmäßig  verkehrenden
Dampfer  der  Phosphat-Aktiengesellschaft.  Jap  ist
durch  die  der  Deutsch-  Niederländischen  Telegraphengesellschafti
  in  Cöln  gehörigen  Kabel  Jap—Menado,
Jap—  Guam  und  Jap—Schanghai  an  das  internationale
  Telegraphennetz  angeschlossen.  Außerdem
  sind  in  Jap  und  in  Angaur  Funkentelegraphenstationen
  von  der  deutschen  Südsee-Phosphat-Mktiengesellschaft
  eingerichtet  worden,  die
dem  öffentlichen  Verkehr  und  dem  Verkehr  mit
Kriegsschiffen  nutzbar  gemacht  werden.

Samoa.

Im  Schutzgebiete  von  Samoa  bestehen  das
Postamt  in  Apia  und  die  Postanstalten  in  Aleipata,
Fagamalo,  Malua,  Mulifanua,  Palauli,  Salailua
und  Salelavalu.

Der  Verkehr  zwischen  dem  Postamt  in  Apia
und  den  teils  auf  Upolu  teils  auf  Sawali  gelegenen
  Postanstalten  wird  außer  durch  gelegentlich
  benutzte  Schiffe  durch  regelmäßige  Boten- 



posten  vermittelt.  Die  ungefähr  18  km  lange
Seestrecke  zwischen  Mulifanug  auf  Upolu  und
Salelavalun  auf  Sawaiil  wird  dabei  in  einem
Ruder=  oder  Segelboote  zurückgelegt.

Die  Beförderung  der  nach  dem  Schutzgebiete
gerichteten  Post  hat  mehrfache  Wandlungen  durchgemacht.
  Seit  Mitte  Dezember  1910  werden
die  Schiffe  der  Canadian-Australian  Royal  Mail
Steamship  Company,  die  jede  vierte  Woche  von
Vancouver  über  Honolulu,  Suva  (Fidschiünseln),
Brisbane  nach  Sydney  fahren,  auf  der  Strecke
Vancouver—  Suva  zur  Postbeförderung  nach
Samoa  benutzt.  Von  Suva  wird  die  Post  mit
besonderem  Dampfer  in  3  Tagen  nach  Apia
weiterbefördert.  Die  Beförderungsdauer  von
Deutschland  über  Amerika  nach  Samoa  auf  diesem
Wege  beträgt  etwa  34  Tage.  In  umgekehrter
Richtung,  von  Samoa  nach  Europa,  erfolgt  die
Postbeförderung  mit  den  vierwöchentlich  Samoa
anlaufenden  Dampfern  der  Union  Steamship
Company  of  New-Zealand  nach  Suva  (Fidschi)
und  von  dort  weiter  mit  den  Dampsern  der
Canadian  -  Australian  Royal  Mail  Steamship
Company  über  Vancouver.

Das  Postamt  Apia,  die  Haupt-Postanstalt,
wird  von  einem  Fachbeamten  verwaltet,  dem  ein
weißer  Hilfsbeamter  und  ein  Fachunterbeamter
(Leitungsaufseher)  beigegeben  sind.  Die  Dienstgeschäfte
  der  übrigen  Postanstalten  werden  von
Privatpersonen  wahrgenommen.

Fernsprecheinrichtungen.

Wie  im  Mutterlande,  so  hat  auch  in  den
deutschen  Schutzgebieten  der  Fernsprecher  in
den  letzten  Jahren  eine  außerordentliche  Ver—
breitung  gefunden.  Der  Nutzen  des  Fernsprechers
kommt  dort  bei  den  weiten  Entfernungen  und
bei  den  klimatischen  Verhältnissen  zu  besonderer
Geltung.  Während  1905  nur  größere  Orte  in
den  Schutzgebieten  ein  Ortsfernsprechnetz  besaßen,
gibt  es  jetzt  schon  eine  beträchtliche  Zahl  kleiner
Orte,  in  denen  zur  Befriedigung  des  Verkehrs—
bedürfnisses  Fernsprecheinrichtungen  gebaut  worden
sind.  Um  die  Entwickelung  der  Schutzgebiete
weiter  zu  fördern,  ist  das  Reichs-Postamt  mit
der  Einrichtung  von  Fernsprechumschaltestellen  in
weitem  Umfange  vorgegangeu.  Zur  Ersparung
der  hohen  Kosten  für  besondere  Fernsprechver—
bindungsleitungen  werden  die  Telegraphenleitun—
gen  nach  Möglichkeit  auch  für  den  Fernsprech—
betrieb  hergerichtet  und  zu  dem  Zweck  ausschließ—
lich  aus  Bronzedraht  hergestellt.  Mehrfach  haben
sich  besondere  Erleichterungen  für  die  Anschließung
von  Farmen  in  Südwestafrika  schaffen  lassen,  in—
dem  diese  entweder  an  eine  in  der  Nähe  vorbei—
führende,  dem  öffentlichen  Verkehr  dienende  Tele—
        <pb n="80" />
        50  20

 

 

 

 

 

 

 

 

graphenleitung  angeschaltet,  oder  indem  mehrere  wesens  in  den  Schutzgebieten  wird  durch  die
Farmen  in  eine  gemeinsame  Leitung  zusammen-  nachstehende  Ubericht  näher  veranschaulicht:
gefaßt  worden  sind.  In  welchem  Umfange  sich  O  —  —Ü
das  Publikum  des  Fernsprechers  in  den  Kolonien  Ende  1905  Ende  1210
bedient,  geht  daraus  hervor,  daß  z.  B.  in  Deutsch-  #  Orts-  Orts-Südwestafrika
  Ende  1909  bereits  auf  je  13  weiße  Es  haben  bestanden  in  fernsprechnetze  “*—
Bewohner  ein  Fernsprechanschluß  entsiel.  Wo  Jahl  smit  An-  zahl  mt  An
der  Umfang  des  Verkehrs  es  erfordert,  ist  der  schlüssen  chlussen
Fernsprechdienst  auf  die  frühen  Morgen=  und  .«.,.  «.-späten
  Abendstunden  ausgedehnt  worden.  Auch  Hischelebadeoel.  #  ;  28  10
sind,  um  die  Benutzung  des  Fernsprechers  den-=  Kamenn  9  1338  287
jenigen  Personen  zu  erleichtern,  die  einen  eigenen  Togo  A  —  —  4  54
Anschluß  nicht  besitzen,  fast  bei  allen  Telegraphen=  Deutsch-Neuguinenn  2  #  150
anstalten  öffentliche  Sprechstellen  eingerichtet  wor  amon  —  —
den.  Die  lebhafte  Entwickelung  des  Fernsprech-  zusammen5  429  55  1506
Oeutsch-Ostafrika.

Machwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bei  den  Rüftenollstellen  von  Deutsch-Ostalrika
im  MOonat  Okhtober  1911.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EGol.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  24,  S.  967f.)
Zölle  für  “*“  hs.  Spielkarten.Schiffahrts=  Holeschlag-Zollstelle
  EinfuhrAusfuhr  abgabe##esteuer4  abgabe  gebühren
Rup.  l  H.  Rup.  H..  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.Rup.  H.
Tanga  48  201  *  5069  0  560  50  72  E  97  E  12  —
Pangani  5091/24  45566  237  158  —  —  5
Bagamojo  8907  86  1  669  66  25  03=  680  8—  —  —
Daressalam  89  864  70  9653  98  2340  79  105  80  71  1—  ——
Kilwa  9735.28  1694  52  4162—  —  42.50%  368  46
Lindi.  10  809  55  1293  989F  2295  90  —  —  171—  117.12
Summe  in  Rupien  172610  81  19827  10  6875  S  GC0  „  68
-  -Mark  .  23014708  2643613  7834  51  238  13  320  67  668  44
Im  Vorjahr  "“21987751  29  8415  69  5998  24  —  —  248  —  595  65
Zunahme  —.  Abnahme  —  H9730.  36G  1  .  9
Einnahme  Pprilbis  Sept.S  os  865  60  1778  33  4740  64
Zusammen  Z
April  bis  Oktober  ..  SP2  93  181953  08  43242  54  73  2094  —  5404  08
6-+  J  »  l
Reben-  Iusgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.Rup.  Ö.  2#  Pf.  AM  Pf.  .  BPf.  BPf.
«  .
Tanga  997  05,55  55009  63,.5  73346  05  95  099  33  21  753  28
Pangani  1  149  88  6  939  21  9252128  13  431  95  —  H  H  H  67
Bagamojo  84  33  10  685  68  14247  57  18  473  85  —  4226  28
Daressalam  1  150  04,503  186  31,53758175129  967#08  bönn  6  —  —
Kilwa  32  24182  285  23  16  335  6E  44
Lindi.  774  87  15  3088  42  20  41123  19  831  125  579.98  —  —
.  .  !  5.  –
Summe  in  Rupien  4188  42203  418  39  271  224  555289  729  1811  S  30  1599  23
-  -Mark  558456271224  52
Im  Vorjahr  4  3  16409289  729  18
Zunahme  —+,  Abnahme  —  2420  4  6  —  —18504  66
Einnahme  Aprilbis  Sept.  51  699  79  1914750.  19  1  530  513  848384  236  35  —  —
Zusammen  1  #  6  6
April  bis  Oktober  .  35  2185974  71  1  820  243.  02  365  731  69  —  —
        <pb n="81" />
        W  51  20

Die  Sentralbahn.“)

Nach  Mitteilung  der  Baufirma  befand  sich
die  Gleisspitze  der  Ostafrikanischen  Zentralbahn
am  30.  Dezember  37,2  km  vor  Tabora,  also
bei  Kilometer  810,8  ab  Daressalam.  Im  vergangenen
  Monat  find  19  km  vorgestreckt  worden.

7#

Deutsch-Südwestafrika.

Der  Umbau  der  Ohahaondsa-Brüche.
(Mit  vier  Abbildungen.)

Bon  den  beim  Umbau  der  Bahn  Karibib-Windhuk
  zu  überbrückenden  Rivieren  ist  das  sogenannte
  Okahandjarivier,  ein  Nebenarm  des
Swakop,  das  größte.  Es  entspringt  in  den  östlich
  und  südöstlich  Okahandja  gelegenen  Onjatibergen
  und  führt  bei  seinem  fast  jährlichen  Abkommen
  nicht  nur  die  dort  sich  niederschlagenden
Regenwasser  fort,  sondern  besitzt  auch  einen  das
ganze  Jahr  fließenden  Grundwasserstrom.  In
der  Nähe  von  Okahandja  zwingen  mehrere,  das
Flußbett  quer  durchziehende  Felsrippen,  die  als
natürliche  Grundwassersperren  wirken,  das  Wasser,
höher  als  sonst  an  die  Oberfläche  zu  treten.
Nach  regenreichen  Jahren,  wie  z.  B.  im  Jahre
1909,  trifft  man  wenige  Fuß  tief  bereits  auf
MWasser.

Dieser  Wasserreichtum,  in  Verbindung  mit
dem  fruchtbaren  Überschwemmungsgebiet,  das  sich
zwischen  den  zum  Teil  reich  bewaldeten  Ufern
einschiebt,  ermöglicht  es,  mit  Erfolg  Ackerbau  zu
treiben.  Die  bei  Osona  gelegenen  Kleinsiedelungen
erzielen  bereits  recht  befriedigende  Erfolge  im
Gemüse=  und  Ackerbau.

Für  den  Bahnbau  und  5etrieb  war  die
Überbrückung  des  Riviers  von  besonderer  Wichtigkeit.
  An  der  Übergangsstelle  beträgt  seine  Breite
rund  300  Meter.  Außerordentlich  starke  Abkommen
  in  den  Jahren  1830  bis  1835  und  1881,
damit  verbundene  UÜberschwemmungen  und  schwankende
  Angaben  über  den  höchsten  Hochwasserstand
mahnten  bei  der  Bestimmung  der  nötigen  Durchflußweite
  zu  besonderer  Vorsicht.

Während  beim  ersten  Bahnbau  in  den  Jahren

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  24,  S.  967.

 

1897—1902  die  meisten  übrigen  Brücken  aus
Stein  und  Eisen  gebaut  wurden,  wurde  hier
mittels  gerammter  Holzpfähle  eine  Jochbrücke
von  51  je  6  Meter  weiten  Offnungen  hergestellt,
um  den  Flußgquerschnitt  möglichst  wenig  einzuschränken
  und  größte  Sicherheit  gegen  außergewöhnlich
  starke  Hochwasser  zu  schaffen.

Diese  Bauart  hatte  natürlich  gewisse  Schwächen.
Insbesondere  machte  sich  bereits  nach  wenigen
Jahren  das  starke  Faulen  der  Holzpfähle  in  bedenklichem
  Maße  bemerkbar,  so  daß  bereits  im
Jahre  1906  für  den  Umbau  der  Brücke  300  000.7“
bewilligt  werden  mußten.  Bei  den  für  die  Aufstellung
  des  Entwurfs  erforderlichen  weiteren
Untersuchungen  stellte  sich  aber  heraus,  daß,  wenn
die  Brücke  auch  für  eine  künftige  kapspurige  Bahn
geeignet  sein  sollte,  dieser  Betrag  nicht  genügte.
Eine  Ausschreibung  unter  den  im  Schutzgebiet
ansässigen  Bauunternehmern  ergab  im  Frühjahr
1910,  daß  sich  der  Umbau  nicht  unter  360  000./
werde  bewirken  lassen.  Damit  war  die  Notwendigkeit
  gegeben,  den  Baubeginn  zu  verschieben
und  die  Bewilligung  neuer  Mittel  abzuwarten.
In  der  Zwischenzeit  mußte  aber  das  Bauwerk
zur  Sicherung  des  Betriebs  einer  gründlichen
Wiederherstellung  unterworfen  werden.  Um  die
Kosten  im  Hinblick  auf  den  zu  erwartenden  Umbau
  der  gesamten  Strecke  möglichst  niedrig  zu
halten,  wurden  die  Joche  einzeln  unterfangen,
indem  aus  alten  Schwellen  und  Schienenstößen
bestehende  Roste  neben  die  Joche  gelegt  wurden.

Mit  der  Bewilligung  der  Mittel  für  den
Umbau  der  Strecke  Karibib—Windhuk  in  Kapspur
  durch  den  zweiten  Nachtragsetat  1909  wurde
dann  die  Möglichkeit  gegeben,  das  Bauwerk  völlig
neu  herzustellen.

Die  in  der  Zwischenzeit  weiter  angestellten
Untersuchungen  ermöglichten  es,  die  Durchflußweite
  auf  280  Meter  einzuschränken.  Die  Brücke
überspannt  den  Flußlauf  in  zwei  Offnungen  von
je  52  Meter  Stützweite  und  in  sechs  Offnungen
von  je  31,2  Meter  Stützweite.  Die  Gründung
erfolgte  zum  Teil  unmittelbar  auf  Fels,  zum
Teil  auf  eisernen  Pfählen,  die  in  ihrem  oberen
Teil  durch  eine  Betonplatte  zusammengehalten
werden.  Die  Platte  selbst  ist  so  bemessen,  daß
sie,  selbst  wenn  sämtliche  eiserne  Pfähle  im  Laufe
        <pb n="82" />
        52  20

der  Zeit  verrosten  sollten,  die  Auflasten  allein  zu
tragen  vermag.  Die  Beanspruchung  des  Untergrundes
  überschreitet  nirgends  2,5  kg/em?.

Die  Bauausführung  ging  bei  der  günstigen
Witterung  glatt  vonstatten.  Das  Bauwerk  ist
in  diesen  Tagen  in  Betrieb  genommen  worden.

 

Vorläutige  Betriebsergebnisse  der  Lüderitzbucht-Sisendahn  einschließlich  des  Landungsbetriebes

vom  1.  Kpril  bis  30.  September  1911.

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen  aus  ç
..-  —  Zus  Betriebs-  überschuf
1911  Personen-  Güter-  —  Jusammenausgaben  "
verkehr  verkehr  Sonstigem  *§KS
1#  .M  2#  «  4  ½
April  28  102  329  892  17851  375  845  231  304
Mai  22  830  289  915  9609  322384  269  467
Juni  21221  357  522  10  841  389  584  240  691
Juli  .  .  22  571  375  817  13  987  112  375  215  716
August  19  826  357  196  27621  104  643  228  666
September.  22  327  200  342  15  012  327681  241  207
Zusammen  136  877  2  000  714  949921  2232512  1  427  081  805  431
63.9  v.S.  d.  Einn.
Im  Vorjahr.  105  184  1  855  570  161  682  2  182  436  1  415  685  766  751
—  64.9  v.  H.  d.  Einn.
Es  wurden  befördert:
-  -·  —-  --—--  Samoa.
1.  April  1.  April
bis  30.  Sept.  bis  30.  Sept.  Die  Eingeborenenbevölkerung  im  3.  Viertel  1911.7
1911  1910  Im  dritten  Viertel  des  Kalenderjahres  1911
im  Bahnbetriebe:  «  sind  in  Upolu  einschließlich  Manono  und  Apolima
Personen  13  181  15  233  222  Geburten  (111  männlich  und  111  weiblich),
Tonnen  24  480  23  019  159  Sterbesälle  (87  männlich  und  72  weiblich);
im  Landungsbetriebe  von  in  Savaii  155  Geburten  (81  männlich  und
Roberthafen:  74  weiblich)  und  190  Sterbefälle  (100  mämnlich
Personen  10  508  10  694  ..  .  ,
Tonnen.  50  406  579092  und  90  weiblich)  verzeichnet  worden,  so  daß  der

 

Aus  dem  Betriebsüberschusse  von  805  431  M
erhält  zunächst  der  Betriebspächter  seine  Pachtentschädigung
  von  15  000  /“  (30  000  „K  für  das
volle  Jahr),  der  Rest  mit  790  431  .7  (im  Vorjahr
  751  751  „X/)  fällt  mit  neun  Zehnteln  oder
rund  711  000  ./“  an  das  Schutzgebiet,  mit  einem
Zehntel  oder  rund  79  000  “  an  den  Pächter.

 

Uberschuß  der  Geburten  über  die  Sterbefälle
für  das  dritte  Viertel  1911  28  (5  männlich
und  23  weiblich)  beträgt.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911.  Nr.  19.  S.  712.

75

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  wirtschaftliche  Lage  in  fgypten.

Nach  der  Krise  von  1907  hatte  man  allgemein
  gehofft,  daß  einige  gute  Ernten  und  die
danach  zu  erwartende  Bildung  neuer  bodenständiger
  Kapitalien  Agypten  wieder  über  den
toten  Punkt  hinweghelfen  würden.  Voraussetzung
hierzu  war  aber  nicht  nur,  daß  die  Ernten  gleichmäßig
  gut  hätten  sein  müssen,  sondern  auch,  daß
Agyptens  Kredit  in  Europa  keinen  neuen  Erschütterungen
  ausgesetzt  sein  durfte.

 

Aber  schon  die  erste  dieser  beiden  Voraussetzungen
  hat  sich  nicht  verwirklicht.  Die  Mißernte
  des  Jahres  1909  mußte  den  Gesundungsprozeß
  wieder  hinausschieben,  und  die  Rekordernte
von  8  Millionen  Kantar  des  vergangenen  Jahres
hätte  allein  nicht  genügen  können,  die  Gesundung
herbeizuführen,  wenn  nicht  auch  die  Ernten  der
Folgejahre  auf  annähernd  gleicher  Stufe  blieben.
Die  diesjährige  Ernte  wird  sich  jedoch  nach  den
heutigen  (Anfang  Dezember)  Schätzungen  nur  auf
        <pb n="83" />
        Deutsch-Südwestafrika
Der  Umbau  der  Okahandjabrücke

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Brüche  im  Bau
(Rechts  oben  die  alte  Brücke)

Zu

Deutsches  Kolonialblatft
        <pb n="84" />
        Verbiegungen  an  einem  Brückenjoch

 

 

 

fusbesserungsarbeiten  an  der  Okahandjabrũcke  1910
        <pb n="85" />
        W  53  20

etwa  6  Millionen  Kantar  belaufen,  während
gleichzeitig  eine  teilweise  Verschlechterung  der
Qualität  festzustellen  ist,  die  von  vielen  auf  die
Erhöhung  des  Grundwassers,  eine  Folge  des
neuen  Irrigationssystems,  zurückgeführt  wird.  Es
werden  wahrscheinlich  große  Drainagearbeiten
nötig  werden,  um  diesen  nicht  vorausgesehenen
Folgen  der  Wasserbauten  zu  begegnen.  Die  große
diesjährige  amerikanische  Baumwollernte  hat
außerdem  naturgemäß  den  Preis  der  ägyptischen
Baumwolle  herunterdrücken  müssen.

Die  Einnahmen  dieses  Jahres  werden  also
gegen  die  des  Vorjahres  bedeutend  zurückstehen.
Die  Ernte  des  Jahres  1910/11  hatte  nach  den
Zollstatistiken  aus  der  Baumwolle  eine  Einnahme
von  26  550  000  LK  ergeben.  Die  voraussichtliche
Exportziffer  des  Jahres  1911/12  wird  auf  etwa
19  500  000  K—  geschätzt,  was  eine  Differenz  von
7  Millionen  Pfund  Sterling  ergeben  würde.  Ein
derartiger  Ausfall  muß  auf  die  wirtschaftlichen
Verhältnisse  eines  Landes,  dessen  alleinige  Hilfsquellen
  in  der  Landwirtschaft,  und  zwar  fast
lediglich  in  der  Baumwolle,  liegen,  wesentlichen
Einfluß  haben,  um  so  mehr  als  das  durch  die  kurz
vorhergegangene  schwere  Krise  geschwächte  Land
der  Höchstentwicklung  seiner  Leistungsfähigkeit  bedurft
  hätte,  um  die  Folgen  der  Krisis  von  1907
zu  überwinden.

Aber  auch  dieser  Ausfall  hätte  allein  den
wirtschaftlichen  Gesundungsprozeß  Agyptens  wohl
aufzuhalten,  aber  nicht  völlig  zu  durchbrechen
vermocht,  wenn  die  Verhältnisse  in  Europa  normal
geblieben  wären.

Es  muß  im  Auge  behalten  werden,  daß
Agypten  bei  der  rapiden  Entwicklung,  welche  sein
Wirtschaftsleben  innerhalb  der  letzten  zehn  Jahre
genommen  hat,  nicht  in  der  Lage  war,  die  nötigen
Kapitalien  aus  eigener  Kraft  aufzubringen,  sondern
  daß  es  in  erster  Linie  auf  ausländischen
Kredit  angewiesen  ist.  Zu  einem  glatten  Verlauf
des  wirtschaftlichen  Heilungsprozesses  wäre  es  also
vor  allem  nötig  gewesen,  daß  dieser  Kredit  nicht
erschutert  wurde,  daß  insbesondere  in  diesem
Jahre,  bei  der  mittelmäßigen  Ernte,  die  Kredite
bis  zur  nächsten  Ernte  erneuert  würden.

Die  vielen  Banken  und  Kreditinstitute,  welche
sich  im  Laufe  der  letzten  10  Jahre  in  Agypten  niedergelassen
  haben,  arbeiten  zum  größten  Teile  mit
den  Mitteln,  die  ihnen  seitens  ihrer  europäischen
Mutteranstalten  zur  Verfügung  gestellt  werden.
Die  einheimische  Bevölkerung  selbst  ist  noch  kaum
daran  gewöhnt,  ihre  flüssigen  Gelder  in  vollem
Umfange  bei  den  Banken  zu  deponieren,  so  daß
also  tatsächlich  die  Entwicklung  Agyptens  ganz
auf  ausländischem  Kredit  beruht.

Dies  ist  der  Nachteil  des  ägyptischen  Geschäftslebens,
  der  ihm  auch  diesmal,  hervorgerufen

 

durch  die  allgemeinen  politischen  Verhältnisse  in
Europa,  zum  Verhängnis  werden  sollte.

Die  in  Agypten  vertretenen  französischen
Banken  haben  sich  von  Anfang  Juli  an  nicht
nur  allergrößte  Reserve  auferlegt,  sondern  auch
ihre  ausländischen  Guthaben  eingefordert.  Dadurch
  haben  sich  auch  die  anderen  Banken  genötigt
  gesehen,  ihre  Kredite  einzuschränken.  Die
nervös  gewordenen  Geldmärkte  in  Paris  und
besonders  in  London  begannen  alles  zurückzuweisen,
  was  nicht  mehr  als  vollkommen  erstklasig
  gelten  konnte.  Es  erfolgte  der  Fall  der
seit  annähernd  60  Jahren  bestehenden  „Bank  of
Egypt“,  der  einen  außerordentlich  ungünstigen
Eindruck  hervorrufen  mußte  und  in  Europa  die
Kreditwürdigkeit  Agyptens  in  Frage  stellte.  Die
europäischen  Banken  begannen  angesichts  dieser
Zahlungseinstellung  ihre  Kreditschrauben  fester  anzuziehen,
  einzelnen  ihrer  Kunden  Kredite  zu  verweigern,
  und  infolgedessen  mußten  auch  die  Banken
in  Agypten  eine  weitere  Reduzierung  der  Kredite
vornehmen.

Wenn  diese  Einschränkung  des  Kreditverhältnisses
  langsam  und  in  Ruhe  vor  sich  gegangen
wäre,  so  hätte  sie  vielleicht  nicht  so  schwer  auf
die  finanzielle  Lage  gewirkt.  Mitten  in  diese
Vorfälle  kam  jedoch  die  Erklärung  des  italienischtürkischen
  Krieges,  und  nun  begannen  die  Ereignisse
  sich  etwas  zu  überstürzen.  Die  Banken
in  Europa  forderten  noch  schärfer  die  eingeräumten
Kredite  zurück,  teilweise  wurden  diese  sogar  ganz
gekündigt.  Die  ägyptischen  Banken  waren  danach
ihrerseits  gezwungen,  so  rasch  wie  möglich  Rückzahlung
  bzw.  Einschränkung  der  Kredite  zu  fordern.

Es  zeigte  sich  von  neuem  der  große  Mangel
in  der  ägyptischen  Kreditorganisation:  das  Fehlen
eines  Zentralinstituts,  bei  welchem  die  anderen
Banken  ihre  Aktiva  flüssig  machen  können.  Die
Nationalbank  hat  wohl  das  Recht  der  Notenausgabe,
  doch  nur  in  der  Weise,  daß  sie  gegen
die  ausgegebenen  Banknoten  50  v.  H.  in  Gold
und  50  v.  H.  in  erstklassigen  Staatspapieren,
Dette  Unifice,  Konsols  usw.  halten  muß.  Dieses
Notenprivilegium  ermöglicht  der  Nationalbank
jedoch  nicht,  in  kritischen  Zeiten  dem  Lande  zu
Hilfe  zu  kommen.  Sie  kann  weder  Dreimonatwechsel,
  sei  es  auf  das  Inland,  sei  es  auf  das
Ausland,  als  Deckung  für  ihre  Noten  betrachten,
noch  kann  sie  irgendwelche  anderen  effekuven
Werte  in  die  Berechnung  der  Notendeckung  einbeziehen.


Da  infolgedessen  die  Nationalbank  auch  gar
kein  Interesse  daran  hat,  die  Zentralstelle  des
Landes  zu  sein,  welche  den  Kredit  und  den
Zinsfuß  reguliert,  so  können  die  anderen  Banken
Agyptens  einen  Re-Escompte  bei  ihr  nur  machen,
wenn  es  der  Nationalbank  gerade  paßt,  und  da
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        W  54  20

sie  auch  sonst  auf  allen  Gebieten  des  kaufmännischen
  Lebens  als  Konkurrentin  der  anderen
Banken  auftritt  und  an  die  Kunden  direkt  dieselben
  Sätze  macht,  die  sie  den  Banken  machen
würde,  so  haben  auch  diese  keine  Veranlassung,
sich  an  die  Nationalbank  als  Zentralinstitut  zu
halten.  Es  gibt  dort  also  weder  den  Re-Escompte,
noch  den  Lombard,  wie  er  bei  den  europäischen
Notenbanken  vorhanden  ist,  so  daß  eben  die
Banken  fast  ganz  allein  auf  Europa  angewiesen  sind.

Wenn  demnach  in  einem  Zeitpunkt  wie  dem
gegenwärtigen,  in  welchem  die  politischen  Verhältnisse
  im  nahen  und  fernen  Orient  und  in
Europa  die  europäischen  Großbanken  zwingen,
den  Kredit  einzuschränken,  derartige  Kreditreduzierungen
  vorgenommen  werden,  so  muß  dies
einen  gewaltigen  Rückstoß  auf  ein  Land  wie
Agypten  ausüben,  wo  nicht  nur  diese  politischen
Faktoren  ins  wirtschaftliche  Kalkül  gezogen  werden
müssen,  sondern  wo  auch  die  noch  nicht  vernarbten
  Wunden  einer  sehr  schweren  Krisis  vorhanden
  sind.

In  der  Tat  wurde  das  Verlangen  nach  Einschränkung
  der  Geschäfte  von  allen  Banken  ungemein
  scharf  geäußert.  Die  Folge  davon  ist,
daß  die  Gelder,  welche  sonst  zu  Beginn  der
Ernte  in  den  Monaten  Oktober  und  November
reichlich  ins  Innere  des  Landes  gehen  konnten,
um  Baumwolle  zu  kaufen  und  sie  auf  den  Markt
zu  bringen,  nur  in  sehr  spärlichem  Maße  fließen.
Der  Bauer  hat  daher  den  größten  Teil  seiner
Ernte  noch  nicht  verkauft,  kann  infolgedessen  nur
schwer  seine  Steuern  und  seine  Schulden  bezahlen,
  und  diese  Kette  der  Krediteinschränkungen
wirkt  fort,  von  dem  Bauer  und  Baumwollhändler
auf  den  Importeur,  der  natürlich  gezwungen  ist,
sein  Geschäft  mit  einem  Schlage  wesentlich  einzuschränken.


Diese  gewaltsame  Reduzierung  der  Kreditverhältnisse
  ist  es  daher,  die  die  heutige  Krisis,
in  Wahrheit  eine  Kreditkrise,  ve  ranlaßt  haben.
Bei  normalen  Zeiten  hätte  eine  solche  nicht  eintreten
  dürfen,  denn  die  Spekulation  hat  seit  1907
fast  ganz  aufgehört.

Was  Agypten  jetzt  nottäte,  wäre  eine  ruhige
Weiterentwicklung  seiner  Kreditverhältnisse.  Vor
allem  liegt  es  nicht  im  Interesse  weder  der
ägyptischen  noch  der  europäischen  Banken,  die  an
der  Entwicklung  des  Landes  beteiligt  sind,  durch
überstürzte  Kreditkündigungen  die  Lage  noch  mehr
zu  verschärfen.

Natürlich  müssen  die  Vorkommnisse  ihre  Wirkung
  auch  auf  den  Import  ausüben.  Es  steht
zu  fürchten,  daß  namentlich  im  nächsten  Frühjahr
und  Sommer,  wenn  die  Goldvorräte  aus  der
jetzigen  Ernte  aufgezehrt  sind,  bei  dem  Ausfall

von  7  Millionen  Pfund  knappe  Geldverhältnisse
eintreten  und  daß  dann  die  Zahlungen  mancher
Firmen  gestundet-  werden  müssen.

Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten
von  Kmerika  1911.

Nach  der  Schätzung  des  Ackerbau-Departements
der  Regierung  in  Washington  beläuft  sich  die
Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  im  Herbste  1911  auf  7  121  713  000
Pfund  (ohne  Linters)  oder  14  885  000  Ballen
von  500  Pfund.  Auf  die  Baumwollstaaten  verteilt
  sich  die  Ernte  nach  dieser  Schätzung,  im
Vergleiche  zum  Vorjahr  und  zum  Durchschnitt
der  fünf  früheren  Jahre,  wie  folgt:

Ernte  in  Ballen  von  500  Pfund

 

 

Staat  1911  1910  Durchschnitt
Schätzung  Zensus  1905/09  (Zensus)
Virginien  23  000  14  815  12  084
Nord-Carolina  935  000  706  142  610  268
Süd-Carolina  1  480  O00  1  163  501  1  068  802
Georgia  .  2  560  000  1  767202  1  765  231
Florida  .  73000  58  949  58  127
Alabama.  1  600  000  1  194  250  1  196  571
Mississippri  1  195  000  1262  680  1  387  331
Louisiana  395  000  245  648  580  047
Teras  4  280  000  3  049  409  3  070  723
Arkansas.  915  000  821  233  816.280
Tennessee  120  000  331  947  290  205
Missouri  83  000  59  633  48  076
Oklahoma  915000  923  063  734  604
Kalisornien.  11  000  5  9806
Andere  Staaten  4  158  2202
14  885  000  11  608  616  11  640  551

Die  Schätzung  des  Ackerbau-Departements
blieb  in  früheren  Jahren  regelmäßig  hinter  dem
wirklichen  Ertrage  der  Ernte  nicht  unwesentlich
zurück.  (Nach  Bradstreet’s.)

Baumwollanbau  in  Britisch-Indien.

Während  der  letzten  Jahre  sind  so  häufig
Projekte  für  die  Anpflanzung  besserer  Baumwollarten
  in  Indien  bekannt  geworden,  die  aber
später  stets  im  Sande  verliefen,  daß  man  unwillkürlich
  auch  die  neuesten  Mitteilungen,  die  bekannt
werden,  und  nach  denen  größere  Distrikte  mit
„Upland  American“  bepflanzt  werden  sollen,  ein
wenig  skeptisch  aufnehmen  muß.

Von  der  indischen  Regierung  und  auch  von
den  Bauern  sind  bereits  verschiedene  Versuche
gemacht  worden,  um  den  Anbau  der  langfaserigen
Baumwolle  zu  heben,  aber  sonderbarerweise
hat  es  bisher  in  Indien  stets  an  den  Käufern,
oder  vielleicht  besser  gesagt,  an  den  Verschiffern
der  langstapeligen  Faser  gefehlt.
        <pb n="87" />
        55  20

Die  landwirtschaftliche  Regierungsabteilung  hat
schon  seit  Jahren  nach  angestellten  Versuchen  diejenigen
  Distrikte  festgelegt,  in  welchen  die  gewünschte
  Baumwolle  gedeiht,  und  die  Bauern
haben  auch  vielfach  den  Anweisungen  der  Regierungsbeamten
  folgend,  hin  und  wieder  die
bessere  Pflanze  angebaut.  Wenn  es  dann  aber
zum  Verkauf  der  langstapeligen  Faser  kam,  traten
keine  Käufer  auf,  da  einmal  die  indischen  Spinnereien
  auf  ihre  Verarbeitung  nicht  eingerichtet
find,  und  dann  die  Exporteure  für  die  überseeische
Ausfuhr  nur  die  kurzstapelige  Art  kauften,  weil
sie  hierfür  seit  Jahren  ihre  alten  Geschäftsverbindungen
  hatten  und  sich  scheinbar  nicht  auf
neue  Unternehmungen  einlassen  wollten.  Ein
Beispiel  für  die  den  Bauern  sich  bietenden  Verkaufsschwierigkeiten
  ist  ein  Fall,  der  in  der  Provinz
Sind  vorgekommen  sein  soll.  Hier  konnten  die
Bauern  erst  die  langstapelige  Faser  loswerden,
nachdem  sie  sie  mit  der  schlechteren,  kurzfaserigen
Art  vermischt  hatten.  Niemand  wollte  reine,  ungemischte
  lange  Faser  kaufen.  Daß  unter  solchen
Umständen  die  Bauern  keine  bessere  Qualität
mehr  anbauen  wollten,  läßt  sich  leicht  verstehen.
Dabei  entstehen  in  der  Regel  auch  noch  Schwierigkeiten
  beim  Entkernen  der  langfaserigen  Baumwolle,
  da  die  in  Indien  arbeitenden  „Gins“  fast
durchweg  nur  für  die  Entkernung  der  kurzen
Faser  eingerichtet  find.

Jetzt  will  nun  nach  den  neuesten  Nachrichten
die  „British  Cotton  Growing  Asscciation“  selbst
direkte  Einkaufsagenturen  und  Entfaserungsanstalten
  für  langstapelige  Baumwolle  einrichten,
und  es  soll  auch  bereits  zu  diesem  Zweck  in
Liverpool  ein  diesbezügliches  Projekt  ausgearbeitet
worden  sein.  Der  Sekretär  der  „International
Federation  of  Master  Cotton  Spinners“  wird,
wie  es  heißt,  im  Dezember  in  Indien  eintreffen,
um  mit  den  maßgebenden  Regierungsbeamten
Rücksprache  zu  nehmen.

Wie  die  Sache  sich  weiter  entwickeln  wird,
dürfte  sehr  interessant  sein  zu  beobachten.  Nach
den  bisher  gemachten  Erfahrungen  nach  dieser
Richtung  scheint  man  sich  noch  wenig  zu  versprechen.
  Wird  ein  Erfolg  erzielt,  so  wird  dies
natürlich  in  erster  Linie  zum  Nachteil  der  kurzfaserigen
  Art  sein,  die  vor  allem  von  den  indischen
Fabriken  und  den  auf  dem  europäischen  Kontinent
sowie  in  Japan  ansässigen  Spinnereien  gekauft
wird.  England  kauft  von  der  kurzfaserigen
indischen  Baumwolle  nur  verhältnismäßig  kleine
Quantitäten.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem
Kais.  Generalkonsulat  in  Kalkutta.)

 

Kultur  des  Brasilianlschen  Kautschuhbaums
in  Mexiko.

Eine  englische  Pflanzung  mit  dem  Namen
„El  Palmar  Rubber  Estates,  Limited“  nahe  der
Station  Tezonapa  an  der  Vera  Cruz—JIsthmus-Eisenbahn
  in  Mexiko  hatte  im  Oktober  1910  zehntausend
  Samen  der  Hevea  Brasiliensis  gepflanzt,
wovon  etwa  7000  aufgegangen  und  nach  fünf
Monaten  zu  Pflanzen  von  durchschnittlich  3  Fuß
Höhe  herangewachsen  waren.  Nach  weiteren  vier
Monaten  erreichten  sie  die  doppelte  Höhe;  einige
wurden  bis  dahin  sogar  9  Fuß  hoch  bei  einem
Umfang  von  2½  Zoll  1  Fuß  über  der  Erde.
Diese  Erfolge  waren  sehr  zufriedenstellend.  Die
Pflänzchen  wurden  dann  erfolgreich  in  das  Feld
umgepflanzt  und  100  000  neue  Samen  wurden
bestellt,  wofür  der  Boden  besonders  vorbereitet
wurde.

Versuchsanpflanzungen  mit  Hevea  wurden
ferner  auf  den  Pflanzungen  La  Buena  Ventura
auf  dem  Isthmus  von  Tehuantepec,  Batavia  im
Bezirke  Tuxtepec  (Oaxaca),  El  Chival  und  Hular
Ramirez  im  Staate  Chiapas  gemacht.  Ein  Baum
auf  La  Buena  Ventura  hatte  nach  fünf  Jahren
3  Juß  über  dem  Boden  einen  Umfang  von
20  Zoll;  auf  Batavia  stehen  50  Versuchspflanzen
im  Alter  von  7  bis  10  Jahren  auf  Tonboden,
die  alle  wohl  gediehen  sind  und  zum  Teil  schon
verschiedene  Male  Samen  ergeben  haben.  Die
Ackerbau-Abteilung  der  mexikanischen  Regierung
hat  neuerdings  aus  Ceylon  verschiedene  tausend
Hevea-Pflänzlinge  kommen  lassen  und  unentgeltlich
in  Posten  von  50  bis  500  an  zuverlässige  Bewerber
  verteilt,  um  Versuche  unter  den  verschiedensten
  natürlichen  Vorbedingungen  anstellen  zu
lassen.

Frühere  Versuche  mit  der  Anpflanzung  der
Castilloa  in  Mexiko  waren  nach  anfänglichen  Erfolgen
  ungünstig  verlaufen.  Man  hofft,  mit  der
Hevea  eine  solche  spätere  Enttäuschung  nicht  zu
erleben,  da  an  Plätzen,  wo  Castilloa  nicht  gedieh,
Heveabäume  schon  fünf  und  sechs  Jahre  alt  geworden
  sind;  die  Hevea  scheint  sich  in  Mexiko
leichter  zu  akklimatisieren.  Eine  Regenmenge  von
90  bis  120  Zoll  im  Jahre  hat  sich  bei  genügend
tiesem  und  körnigem,  durchlässigem  Humus  am
vorteilhaftesten  für  das  Gedeihen  der  Hevea  erwiesen;
  eine  ausgesprochene  Trockenzeit  erscheint
für  die  Erhaltung  der  Pflanze  besonders  wertvoll.
In  den  ersten  zwei  bis  drei  Jahren  bleibt  die
Heveapflanze,  deren  Wachstum  zeitweise  sehr  schnell
vor  sich  geht  und  durch  Ruhepausen  von  einigen
Monaten  unterbrochen  wird,  sehr  zart  und  beweglich,
  erst  im  vierten  und  fünften  Jahre  wird
der  Stamm  fest  und  dick.

Ein  gefährlicher  Feind  der  Kautschukpflanzungen
  in  Meriko  ist  ein  „Tusa“  genannter  Nager
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        G  56  20

(Geomys  bursarius),  eine  Art  Erdeichhörnchen.
Für  Ausrottung  dieses  Tieres  muß  bei  Anlage
von  Heveapflanzungen  möglichst  gesorgt  werden.
Im  allgemeinen  sind  die  Aussichten  für  die  Kultur
der  Hevea  in  Mexiko  günstig.

(Nach  The  India  Rubber  World.)

Gummiandau  in  Südindien.

Nach  den  neuesten,  im  November  veröffentlichten
  Schätzungen  wird  das  mit  Gummi  bepflanzte
  Areal  in  Malabar  (Südindien)  auf  ungefähr
  45  000  Acres  angegeben,  die  zum  größeren
Teil  dem  Kerala  Rubber  Syndicate  Ltd.  gehören.

Aller  Wahrscheinlichkeit  nach  wird  diese  Fläche
noch  bedeutend  vergrößert  werden,  da  verschiedene
europäische  Pflanzer  der  dortigen  Gegend  die  in
Frage  stehenden  Behörden  wegen  der  Erteilung
von  Konzessionen  angegangen  haben  sollen.

Sodann  wird  noch  berichtet,  daß  die  Gummipflanzer
  in  Burma  letzthin  für  die  gemeinschaftliche
  Wahrnehmung  ihrer  Interessen  eine  Vereinigung,
  die  „Lower  Burma  Rubber  Planter's
Association  (Northern  Division)“"  gegründet
haben.  (Bericht  des  Handelssachverständigen  bei

dem  Rais.  Generalkonsulat  in  Caleutta.)

Kußenhaondel  Marochbos  1910.

Nach  der  Veröffentlichung  des  Comité  des
Douanes,  betreffend  „Statistigues  du  Mouvement
Commercial  et  Maritime  du  Maroc“  für  das
Jahr  1910,  bewertete  sich  der  Gesamthandel
Marokkos  im  Jahre  1910  einschließlich  des  Land- 



 

handels  mit  Algerien  (24  347000  Fr.)  auf
125  443  950  Fr.  gegenüber  132  612  644  Fr.  im
Vorjahre;  davon  entfielen  auf  die  Gesamteinfuhr

  (einschl.  10  199  000  Fr.  aus  dem  Landhandel

  mit  Algerien)  71910  482  Fr.  gegenüber
80  049  890  Fr.  im  Jahre  1909  und  auf  die
Gesamtausfuhr  (einschl.  141  148  000  Fr.  aus
dem  Landhandel  mit  Algerien)  53  533  468  Fr.
(1909:  52  562  754  Fr.).

An  der  überseeischen  Einfuhr  waren  u.  a.
im  Jahre  1910  (und  1909)  die  nachstehend  aufgeführten
  Länder  mit  folgenden  Werten  (in  1000  Fr.)
beteiligt:  Frankreich  23  150  (25  994),  England
24  330  (32  360),  Deutschland  7144  (5097),
Spanien  1491  (1155),  Belgien  1958  (1914),
Italien  436  (373),  Osterreich-Ungarn  1706  (2226),
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  449  (314),
die  Niederlande  398  (186),  Portugal  70  (80),
Schweden  424  (248).

Die  überseeische  Ausfuhr  nach  den  wichtigsten
  Ländern  gestaltete  sich  in  denselben  Zeiträumen,
  wie  folgt  (Wert  in  1000  Fr.):  Frantreich
  8698  (8178),  England  10  329  (19  980),
Deutschland  9511  (8486),  Spanien  7774
(5301),  Belgien  104  (146),  Italien  734  (1342),
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  956  (796),
Agypten  874  (614).

Bei  der  überseeischen  Ausfuhr  sind  als
wichtigste  Warengattungen  folgende  zu  nennen
(Wert  in  1000  Fr.):  Rinder  2854,  rohes  Wachs
572,  Wolle  in  Schweiß  3822,  Wolle,  gereinigt
574,  Eier  6232,  Rindshäute  1216,  Ziegenfelleo
4508,  Hammelfelle  1371,  Weizen  452,  Mais  334,
Gerste  3697,  Bohnen,  trockene  1455,  Mandeln
  4186,  Leinsamen  1679.

 

 

 

Literatur-Bericht.

Das  Vetecrinlrvesen  und  Fraken  der  Tierzucht  in
Deutsch-Südwestafriku.  Reischericht  von  Lor.  R.
Ostertag.  Jena  1912.  C(nstar  Flscher.  (Voraitsemlichungen
  (les  Rei-hs-Koloninalamts  Nr.  3.)

Die  Entsendung  des  LDirektors  der  Veterinürabteilung
  im  Kuiserlichen  Gesundheitsamt  nuch  Sücdwestafriku
  war  üurch  den  Ausbruch  der  Schalpocken
unter  den  Kleinrichlestünden  des  Südens  veranluun;
ferner  sollte  er  das  stühwestutfrikanische  Veterinärwien

Stutlieren.  um  Vorschläge  zu  seiner  eiwaigen  Ausgestaltung

  zu  muchen.  In  reinem  Heiscberiehn  gibt  er

zunüchet  einen  U’berblick  ülCr  di  Ausbreitung  (ler

Seuche  und  die  zu  ihrer  Bekümpfung  getroffenen

AMullnahmen  und  schlichht  larun  Erörtcrungen  über

usbreitung  und  Bekümpfung  des  Ostküstenfichers  in

dler  Kupkolonic  und  Alahhnahmen  gegen  tlie  Scuch#  in

Südwestufriku.  uls  (die  im  wesemlichen  Sperre  der

Einfuhr.  (reinzüherunchung  und  Einzännen  der

Farmen  bezeichunt  wertten.  Weiterhin  wird  die  Be—

leutung.  des  ledastichers  für  (as  Schutzzchiet  erömert,

dleren  Uherträgerin.  die  blaue  Zccke,  dert  noch  nicht
nnchzewusen  isl.  Durch  Vorträge  in  Farmerktertinen.

 

durch  Beamwomme  von  Anfrugen  und  Beichkigung
von  Furmen  kohme  der  Verfusser  sich  sellet  ein  Bilel
von  dem  Stande  dler  richwirtschaftlichen  Emwicklung
und  der  notwendigen  Vetermürmallahmen  schaften
sowic  belehrend  und  anregend  auf  die  Züchter  einwirken.
  Erörterungen  über  lie  Vichzucht  im  Schutz-Echiete.
  ihre  Riellungen.  Iistungen  und  Aussichten
Leben  Anlall  zu  veleormärürztlichen  Aufklürungen  und
Katschligen  und  zur  Besprechung  der  veterinrr]n  ligenlihen
  und  -Wissenschaltluhen  Antzulen  zum  1/  we#  kS
der  Seuchenabwehr.  Jum  Schlusse  herichtet  der  Vorfasser
  ülber  (lie  Erschnisse  sciner  Informutionsreise  in
Kaplande.  Seine  Erfahrungen  dort  verwenct  er  zu
Belchrungen  und  Vorschlägen  für  elie  Vichzucht  und

Arikultur  (les  Schutzurbieltes.  Als  Anhung  gilht
Oertag  (lus  von  ihm  bearbeitltnte  Morkhlatt  üben

Schulbken.  das,  allen  Furmern  des  Schutzuchicln
zugünglich  gemacht.  Hurch  scine  klarc.  verständliche
und  Jureh  gue  Photogmmmme  unterstützte  Haurstellung
die  ersolertiche  Bekümpfung  der  Senche  wesentlie
unterstiitzt  hat.

Der  Reiscbericht  ist  #lureh  gut  und  zahlreiche-
        <pb n="89" />
        57  20

Abbildungen  anschaulich  gemacht.  Er  enthält  für
Züchter  und  Tierarzt  eine  Füllc  von  Ratschlägen  und
Anregunen.  bietet  aber  auch  heimischen  Interessenten
viel  Wertvolles.  Dr.  UHpt.

Thomsen,  Hermann:  Deutsches  Land  in  Afrvika.  Mit
Brildern  von  Ernst  Vollbehr.  München  1911.
Verlag  der  Deutschen  Alpenzeitung.  Preis  geb.  16.  “.

Der  Verfasser  erzählt  in  dem  lebendig  geschrieenen
  Buch  von  seiner  Fahrt  durch  das  Mittelmeer
und  von  den  deutschen  Kolonien  Ostafrika  und  Südwestafrika.
  Land  und  Leute  sind  recht  anschaulich
kgeschildert  und  eine  reiche  Anzuhl  farbenprüchtiger
Bilder  und  zwei  gute  Karten  jener  beiden  Schutegebiete
untestützen  die  Beschreibungen  in  wertvoller  Weise.

Grober  deutscher  Koloninlatlus.  Ergünzungslieferung
  III.  Blatt  Nr.  3  Banchi.  Nr.  5  Fumban.
Jr.  8  Lomie.  Berlin  1911.  Dietrich  Reimer  (Ernst
Vobsen).

Die  Neubcarbeitung  Kameruns  ist  mi  der  vorlicuemien
  Lieferung  bis  auf  ein  noch  ausstehendes
Blatt  Nr.  7  (Buea)  vorgeschritten.  Blatt  3  enthält
einen  großen  Karton  im  Malstab  1:500  000,  in
welchem  das  Kamerungebirge  und  die  Gebiete  der  in
das  Kamerun-Astuar  mündenden  Strüöme  besonders
largestellt  sind.

Dr.  zur.  Hans  Karlowa:  Die  Strafgerichtsbarkeit
über  die  Eingeborenen  in  den  deutschen  Kolonien.
Borna-Leipzig  1911.

Die  als  Dissertation  gedruckte  Schrift  enthält  eine
Zusammenstellung  der  die  Strafgerichtsbarkeit  über
die  Eingeborenen  betreffenden  Bestimmungen  nebst
kritischen  Betrachtungen  über  deren  Zweckmätigkeit
SoWwic  Vorschläge  de  lege  ferenda.

Jach  einer  einleit#enden  Darstellung  der  Grundlacen
  der  Eingeborenenstrufgerichtsbarkeit  und  des
Einzeborenenbegriffs  bchandelt  der  Verfasser  in  den
folxgenden  Kapiteln  das  Verordnungsrecht  des  Kaisers

 

sowice  der  Beumten  und  geht  dann  auf  die  einzelnen
in  den  Schutzgebieten  und  in  Kiautschou  erlussenen
Verordnungen  ein.  Des  weiteren  bespricht  er  die  strafbaren
  Handlungen  und  die  Strafarten.  erörtert  hierbei
  die  Bedeutung  des  Reichsstrafgesctzbuches  für  die
Rechtsprechung  über  Eingeborene  und  behandelt  cingehend
  die  dem  Eingeborenenrecht  typischen  Delikte.
die  Disziplinarstrafen  gegen  Arbeiter  und  die  Bestrafung
  des  Kontraktbruchs.

In  einem  besonderen  Abschnitt  nimmt  der  Verfasser
  noh  zu  der  Fruge  der  Kodifikation  des  Engeborenenstrafrechts
  Stellung.  Er  kommt  dabei  zu
dem  Ergebnis,  dalf  zur  Zecit  eine  Kodifikation  nocc
nicht  angebracht  ist.  Schlichlich  folgt  eine  Darstchlung
  der  Cerichtsverfassung  und  des  Strafprozellrechtes.
  Auch  die  Strafrollstreeckung  wird  dabei  kursz
berührt.

Die  Schrift  stellt  sich  als  cine  fleiige  und
brauchbarc  Arbeit  dar,  die  das  gesamte  in  Betracht
kommende  Material  in  übersichtlicher  Weise  zusammen---fahzt.


Wörterbuch  des  deutschen  Stants-  und  Verwaltungrechts.
  Begründet  von  Professor  Dr.  Karl  Freiherrn
  v.  Stengel.  2.  Aufluge.  herausgegeben  von
Dr.  Max  Fleischmunn.  Universitätsprofessor  in
Königsberg  i.  Pr.  Tübingen,  Verlag  von  J.  C.  B.
Mohr  (Daul  Sicbeck).  Lieferung  11/15.  Preis  der
Doppellicferung  4  7.

Die  vorlicgende  lOoppellieserung  des  bercits  (in
Nr.  7,  12  und  21  des-D.Kol.Bl.s  1911  S.  296.  16:
und  820)  besprochenen  Werkes  umfalt  die  Stichworte
„Gemeinheitsteilungen  bis  „Haftung  Dritterc.  Hervorzuheben
  sind  u.  u.  die  Artikel  über  Gerichtskosten.
Gewissensfreiheit  und  Häfen,  die  das  in  den  Schutzgebieten
  geltende  Recht  mit  behandeln.  Namentlich
mag  auf  den  vom  Herausgeber  verfahten  Artikel
„Hafen  ([Scchafene  hingewiesen  werden.  Für  die-Schutzgebiete
  intercssiert  sollann  noch  besonde  der
Artikel  „Gewerber,  dem  am  Schluftz  eine  eingehend--und
  übersichtliche  Darstellung  des  kolonialen  Cdeworberechts
  angefützt  ist.

 

 

Koloniale  Literatur.)
II.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.
I.  Alfnire  marocaine.  Questions  diplomat.  et  C’ol.

15  753—765.  s1
Delafosse.  J.:  France  et  Maroc.  Paris:  Joure
&amp;amp;  ((□O.  1911.  641  S.  0.50  7FyF.  160.  5P(

Edgar,  J.:  Les  origines  de  IUnion  Sud-africainc.
[L'’nion  Sud-Africainc.]  Rerne  #conom.  internat.  IV,

3  125  14.  5
*  Lexpansion  coloniale  italienne.  Bulict#de  l
GG  belge  d'études  coloniales.  12  951—957!.6  1

Forthomme.  Pierre:  Les  grands  problèmes  de
I  Afriluc  Australe.  [L.  Umon  ÖSnd-Africainc.]  Reruc
##nom.  internat.  IV,  3  1403—124.  5

Guide  to  South  and  East  Africn.  London:  Low
1911.  2  3  6  d.  So.  6

»)  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinunken
"  ND"tematirch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  “  sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  dieenigen.  welche  käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjenigen  Werke  bereit,  welche
als  Rezensionsezrzemplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

v.  Uungen,  Alaximilinn:  Die  (ieschichte  der  deuschen
  AMarokkopolitik  im  Lichte  von  Bismurcks  Orien-Dolitik.
  Dtsche.  Rer.  37  104—119.  Schlutz  folgt.  I#

Hanillot:  Le  Alaro0c.  London:  Bluck  1911.  1  4
lniW-h.i  #

*  Hoppe,  X.:  Die  Kolonien  und  die  deutsche  Jugend.
IKol.  1  10—12.  6

"Lehmann,  Emil:  Deutschüösterreih  und  die  Aurokkofrage.
  Vortrupp  1  10-—  13.  10½

Unlurinlle,  L.:  Le  Aaroc.  Annales  colon.  95  I.  Ini

Die  Murokko-Krisc  vor  dem  Reichstag.  Berlin:
Buchh.  d.  Vorwürts  1911.  32  S.  0.20..  8.  □

*  Murinnd.  Angel:  Le  Portugal  et  ses  Colonie-.
Etude  politique  et  Geonomiqdue.  Taris:  Alcan  1912.
32T,.  30  S.  5  F.  S80o0.  13

DPrnusche,  IHans:  Protest  in  elfter  Sunde.  Vortrupp
  1  6  10.  11

Singelmann:  Deutsch  -  portugiesische  Grenzzwischenfülle
  in  Südwestatrika.  I)Kolz.  1  3  1.  1

de  Thomassou:  Le  Discours  de  Lir  Edward  ((inrcn
et  les  ambitions  allemandes  en  Afriiuc.  Questions
diplomat.  et  col.  15  713—722.  10°

Turuhull,  E.  G.:  Ir##sponsible  impressions  of
India.  London:  Alurrar  and  Erenden  1911.  192  S.
1  9%.  120.  (17
        <pb n="90" />
        58  20

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.
Begbie,  Harold:  A  Studie  of  the  peoples  of

India,  with  particular  reference  to  the  collision  between
(hristianity.  and  Hinduism.  London:  Hodder  and  8S.

1911.  356  S.  6  sh.  80.  18
Cosnier,  H.:  La  Cote  d’lvoire  en  1911.  Annales
colon.  96  1—2.  19

*Delcommune,  A.:  Au  coeur  du  Congo  belln
Comment  les  sauvages  du  lac  Kisale  accueillirent  les
premiers  blancs  qui  se  présenterent  chez  eur.  Mouv.
gé#ogr.  1  7—10.  [20

Fritz,  Georg:  Ad  majorem  Dei  gloriam!  Leipzig:
Dietrich  1912.  107  S.  1,20  Kr.  86.  21

Mncdonald,  J.  Ramsey:  The  Awakening  of  Andia.
London:  Hodder  und  S.  1911.  192  S.  1  8%.  80°.  K2

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäücologie.

Azun,  P.:  Souvenin  de  Casablanca.  Préface  du-Bnéral

  d’Amade.  173  photogr.  et  4  cartes.  Paris:
Hachette  &amp;amp;  Co.  1911.  XlI.  127  S.  15  F.  8So.  23
’Bllder  aus  dem  Nordbezirk  von  Togo.  Kol.  u
Heim.  16  1—5.  [24
Boyes,  John:  Kinx  of  the  Wa-Kikuya.  A  true

story  of  travel  and  adrenture  in  Africa.

written  br
himself.  London:  Methuen  1911.

3.36  S.  12  §#  6  d.  86.

125

Bruel,  G.:  Notes  ethnogruaphiqdues  sur  quelques
trihus  de  I’Afridue  Géquatoriale  francçnise.

Fasc.  ler:  Les  populations  de  la  movyenne  Sanga:
Pomo,  Boumali.  Babingn.  Avcc  33  fik.,  10  planches
ct  2  Cartes.
Paris:  Leroux  1911.  46  S.  20.
Tolller,  Tames:  The  pastoral  age  in
With  pDortmits  und  illustrations.  London:
and  ITombs  1911.  Xl,  345  S.  6  J3¼¾.  d0.  l
.I)eelien,chhur(l:DielcarolinmLMitUVolL
Dild.,  meistens  nach  Photogr.  d.  Verf.  [Süsserotts
Koloninl-Bibliothek.  2d.  Bld.  Berlin:  Süsserott  (1911).
110  S.  41  ..  8P0.  (28
Dinekelascker,  E.:  Bonaberi.  ein  Stationsbild  aus
Kamerun.  Alt  Abbild.  2.  Aufl.  Basel:  Alissionsbuchhandl.
  1912.  18  S.  0.20.M.  S.  (:9
Felcourt,  E.  de:  LiAbrssinic.  Agricnlture.  Chemin
  die  fer.  III.  de  16  grarures  hors  texte  et  2  cartes.
Paris:  Larose  1911  119  S.  3,50  K.  80.  130
Fife.  H.  Hamilton:  Sonth  Africa  to  dar.  With
an  neoumt  of  meniern  Uhorlesin.  (Illustr.)  London:
LErcleich  Nash  1911.  209  S.  10.50.  8o0.  31
Fisher,  A.  Hugh:  Through  Indin-Burmah  wüh

26
Australia.
Whucombe

hen  und  brush.  IIIust.  London:  Laurie  1911.  370  S.
15  96.  .  IZL

Gloeckel,  Fr.:  Von  der  Heimat  nach  Kamoerun.
Liseeskizzen.  Ait  Abb.  Basel:  Alissionsbuchh.  1911.
40  S.  0.20  .J.  He.  33

Gonldsbury.  C.  and  Sheane,  H.:

The  great  plateau
of  Northern  Rhodesia.

Being  some  impressions  of
the  Tanganyika  plateau.  London:  Arnold  1911.  481  S.
16  K.  8%.  34

Handbock  of  the  Secuthern  Nigeria  Surrey  and
text  hook  of  1o0pographical  survering  in  tropical  Atrica

hvy  F.  (7.  Guzgesoe.  Elinburgh-London:  Johnston
1911.  XII.  216  S.  3  #%  6  d.  So.  (35

lleunehert:  Le  Lomami  et  ses  Dopulations.  AouT.
undotrr.  1  2•.—30.  36

Hubert.  II.:  Etat  actuel  de  nos  eonnaissances  sur
la  geologie  de  l.  Ifrique  Oecidentale.  Curte  géologique
et  notice  explicutivre.  I’aris:  Larose  1911.  8  S.  W.  s37

4

 

Koebel,  W.  H.:  In  the  Maoriland  bush.  Illustr.
London:  S.  Paul  1911.  316  S.  12  8#  6  d.  So.  I38
Neu-Kamerun.  DKolzZ.  28  862—864.  (36

Nere,  Ernest  F.:  Berond  the  Pir  Panjal.  Life
among  the  mountains  and  valleys  of  Kachmir.  London:

Unwin  1911.  320  S.  12  5T  6  d.  S80o.  40

Passarge,  S.:  Die  Vollendung  der  großen  Karte
von  Deutsch-COstafrika  im  Mafßstab  1:300000.  DKolz.
1  2—3.  41

Patterson,  J.  H.:  The  man-eaters  of  Tsavo  and
other  East  African  adventures.  With  a  foreword  by
Frederick  Courtener  Selous.  With  illusts.  London:
Macmillan  1911.  XX,  351  S.  1s.  80.  42

Regny  Paolo,  Vinassa  de:  Ricerche  geoidrologiche
in  Eritrea.  Rom:  Ist.  (weogr.  de  Agostini  1911.  34  S.
1,50  L  80.  43

Simpson,  M.  W.  Hilton:  Land  and  peoples  of
the  Kassni.  Being  a  narrative  of  a  two  Fears'  journey
  among  the  cannibals  of  the  elduntorial  forest,  etc.
Illust.  London:  Constable  1911.  376  S.  16  s#.  80.  4

Sorenson,  Edward  S.:  Life  in  the  Australian  backblocks.
  Ilust.  London:  Whitcombe  and  Tombs  1911.
296  S.  3  J%  6  d  .  50.  45

*Thomsen.  Hermann:  Deutsches  Laud  in  Afrika.
Mit  Bildern  von  Ernst  Vollbehr  und  2  farb.  Karten.
München:  Verl.  d.  Deutsch.  Alpen-  Zeitung  1911.
VII,  185  S.  16  .  S0.  Vgl.  die  vorstchende  Besprechung.
  4%

*  Wanuters,  A.  J.:  Karte:  Le  Bas-Congo.  de  l'Océan
anu  Stanley-Dool  avc  le  tracé  du  chemin  de  fer  Ma-#uudi—Thysville—Kinshasa.
  Suppl.  au  Mour.  gé0#r.
1  1912.  47

Wentherhend,  H.  T.  C.:  Uganda:  a  chosen  vessel.
a  missionar  studr  text-bok  on  Uganda.  Illust.
London:  Church  Mlissionarr  llouse  1911.  64  S.  80.  a8

Zwemer,  S.  M.  and  A.  E.:  Zigzug  journers  in
the  camel  countrr.  Arabia  in  pieture  and  stotk.
London:  Rercll  1911.  126  S.  2  3/  6  d.  do  (14%

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*  Holdeffeif,  P:  Die  Witterungsverhultniese  in
Deutsch-Südwestafrikau.  DKolz.  1  5/6.  (50

Rechinger,  K.:  Botanische  und  zoologische  Er-Eebnisse
  einer  wissenschaftlichen  Forschungsreise  nach
den  Samoninseln,  dem  Neuguinca-Archipel  und  den
Salomonsinseln.Aus:  „Denkschr.  d.  Kk.  Akad.  d.
Wiss.«]  (IV.  TI.)  Mit  5  Fig.  3  (1  farb.]  Taf.  u.  13  Bl.
Erklürungen.  Wien:  Hölder  1911.  65  S.  7.20.,..  lô

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Arndt,  Adolf:  Die  Subdelcgation  des  Kaiserlichen
Verordnungsrechtes  in  den  deutschen  Schutzgebieten
und  che  Gültigkeit  der  Verordnungen  des  Reichskunzles
  über  die  Rechte  un  Grundstücken  und  das
Bergwerkseigentum.  Zeitschr.  f.  Kolonialpol.  XI111
919—925.  52

Nathan,  Manfred:  Les  lois  et  les  institutions  de
I’Afrique  Australe.  (L’'Linion  Sud-Africainel.  Rerue
deonom.  inernat.  IV,  3  419—465.  5

VI.  Staatsrecht.

Vacut.

VII.  Verwaltung.

Enst  Afrien  Protectornte.  Order  in  Council  1902.
I  Itu  August,  and  1911.  #th  March.  Statutor  Rules

and  Orders.  Forcitgn  Jurisdiction.  London:  Wman
and  sons  1911.  11.  3  S.  Zus.  2d.  v0.  (5
        <pb n="91" />
        G.  59  20

*The  New  Hebrides  Order  in  Council  1911.  Foreign
Juriadiction.  Statutory  Orders  No.  1072.  London:
WyFman  1911.  2  S.  dcl.  80.  (55

VIII.  Justizwesen.

Agenda  ct  Annunire  des  cours  et  tribunaus  du
barreau,  des  notaires,  des  officiers  ministériels  et  de
ITenregistrement.  (France,  colonies,  Ctranger).  Paris:
Chapclot  &amp;amp;  Co.  1912.  762  S.  5  F.  So.  46

Karlowa,  Hans:  Die  Strafgerichtsbarkeit  über  die
Eingeborenen  in  den  Deutschen  Kolonien.  Borna-Leipzig:

  Noske  1911.  VIII,  89  S.  80.  Vgl.  die  vorstehende
  Besprechung.  (0

Memorandum  to  His  Majcsty's  Government  from
the  Congo  Reform  Asscciation  on  the  reports  of  His
Majestv’'s  Consular  Staff  in  the  Congo  as  presented
to  parliament,  November  1911.  London:  Congo  Ref.

Assoc.  1911.  31  S.  00.  58
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Apthorp,  M.  G.  L'administration  des  indigènes
dans  I’Union  Sud-Africaine.  [L'Union  Sud-Africainci.
Revue  Conom.  internat.  IV,  3  561—581.  (50

La  colonisation  en  Algéric.  Concessions  gratuites.
Ventes  à  bureau  ouvert.  Année  1912.  Alger:  impr.

V.  Heintz  1911.  27  S.  80.  leo
*Deeken,  Richard;  Die  Arbeiterfrage  in  Samca.
DKolzZ.  28  8600—861.  161
*  Hntter:  Der  Charakter  des  westafrikanischen
Nee.  Beitrag  zur  Psychologie  d.  Rassen.  Dtsche
Rer.  37  86—97.  62
*  Deutsches  Leben  in  Südwest.  Kol.  u.  Heim.  15

4—5.  63

*  Ordonnance  interdisant  le  débarquement  d’immigrants
  ne  disposant  pas  de  moyens  d’existencc.  Boma.
le  27  derembre  1910.  Bullet.  off.  du  Congo  Belge  19
918.9.  #

*  Der  Pflanzerrereln  von  Samoa.  Die  Weltkorre--spondenz
  und  die  Pflanzer  Samons.  D.  Kol.  14—7.  65

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Vacat.

XlI.  Finanzwesen.

Anderungen  und  Ergünzungen  des  Zollgesctzes
des  Australischen  Bundes.  Dtschs.  Hand.  Arch.  1911.
1.  Teil  S.  1708—1710.  lean

Erlluterungen  und  Ergünzungen  zum  CLeseiz
über  die  Handelsbezeichnung  gewisser  Waren  im  (icbiete
  des  Austrualischen  Bundes.  Dtschs.  Uand.  Arch.
1911.  I.  Teil.  S.  1711—1712.  67

Feststellung  des  Alters  von  Spirituosen  für  die
Aus-fuhr  nach  Australien.  Dtschs.  Bandl.  Arch.  1911.
1.  Teil.  S.  1718—  1719.  68.

*  Francols,  (weorge:  Le  ceréedit  de  lAfrique  oceidentale
  française  et  l’emprunt  projeté.  Supplém.  à  l'Afrique

Françaisc  12  317—319.  160
*  Marr#sud,  Angel:  Le  Régime  douanier  colonial.
(#uestions  diplomat.  ct  col.  15  737—752.  70

*  Return  relating  to  the  rates  of  import  dutics
levied  upon  the  principal  and  other  articles  inported
into  the  British  self-govrerning  Dominions.  Crown
Golonies,  Possessions  and  Protcctorates.  Cd.  5926.)
London:  Wyman  1911.  XLVI.  713  S.  3  %  do0.  (71

*  Zolltarifentscheldungen  in  Britisch  Südafrika.
nion  of  S.  Afr.  Governm.  Gaz.  v.  5.  9.  11.  132

 

Zolltarifentscheidungen  als  Emünzung  des  amtlichen
  Warenverzeichnisses  zum  Zolltarif  im  Gebiete
des  Australischen  Bundes.  Dtschs.  Hand.  Arch.  1911.
l.  Teil.  S.  1711—1715.  178

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Braham,  Frank:  The  rubber-planter's  note-bock.
London:  Crosby  Lockwocd  1911.  116  S.  2  h
6  d.  120.  174

0Bret,  M.:  Le  Castilloa  elastica  à  Tiassalé  (Cote
d’Ilvoire).  Agricult.  pratique  des  pays  chauds  105
501—507.  175
The  controle  of  scale  insects  in  the  British  West.
Indies  by  means  of  fungoid  parasites.  Trop.  Agricult.
Nov.  1911.  129—437.  (76
*  Deschamp.  V.:  lhe  Soy  Beann.  Trop.  Agricult.
Nov.  1911.  410—415.  I
Desruissenux:  L’Vlang-TVlang.  Culture,  préparation,
  Commerce.  Etude  suivie  de  notes  sur  quelqgues
Anonacées  alimentaires.  Paris:  Challamel  1911.  58  S.
2,  80  A.  80.  L
*  Les  Drolits  de  chasse  dans  les  colonies  et  la  conservation
  de  la  faune  indigeène.  Bibliothèquec  coloniale
internat.  10  Sèr.  I.  II.  169,  674  S.  8P0.  (/7°“
*  Un  essai  d'exportation  à  Londres  de  pommes  de
terre  nouvelles  de  I’Afrique  du  Sud.  Monit.  off.  du
Commerce  1.488  14—15.  (8o
Fabarlus,  E.  A.:  Landwirtschaftskammer  oder

Farmervereine  in  Deutsch-Südwestafrika.  Kol.  Z.  1
4—6.  Schlutz  folgt.  #

Farrell,  J.:  Passion  fruit  culture.  Trop.  Agricult.
  Nov.  1911.  418—420.  82

*  Harms,  H.:  Uber  einige  Leguminosen  des  tropischen
  Afrikas  mit  ehbaren  Knollen.  M.  1  Figur.
Notizbl.  d.  K.  botan.  Gartens  Dahlem  48  (V)  S.  199

bis  211.  ss
*Henry,  7.:  Jotes  sur  le  riz  vivace.  Agricult.
Dratique  des  pays  chauds  105  4.33—158.  8
*  Kalff,  S.:  Vyftig  jaren  in  de  tabak.  Ind.  Mercuur
34  1116—1II#  s5

*  Knapp,  S.  A.:  Farmers'  co-operative  demonstration

to  rural  improvement.  Trop.  Agricult.  Nov.  1911
139—450.  i

Layer.  E.:  Notes  sur  la  culture  du  coton  en
Algéric.  Paris:  Ficker  1912.  19  S.  10.  187

Loesener.  Th.:  Eine  neue  Gymucosporin  aus  Samog.
Jotizbl.  d.  K.  botan.  (jJurtens  Dahlem  18  (V)  S.  23
bis  23.3.  (88

*  Mnemillan,  H.  F:  Fruits  worth  growing  in
Verlon.  Trop.  Agricult.  Nov.  1911.  415—418.  l89

*  MAycology  in  relution  to  administi#tion.  Trop.
Agricult.  Nor.  1911.  42·—129.  90

*Nicholson,  F.  T.:  L'agriculture  au  Transvaal  et
dans  les  provinces  voisines.  L'Union  Sud-Africaine.)
Rerne  6conom.  internnt.  IV,  3  490—520.  L

*  Pelper.  Otto:  Die  Küsten-  und  Scefischerei  in
Deutsch-Okafrika.  IInter  Benutzung  amtlichen  Muterinls
  ldarkest.  v.  Peiper.  M.  10  Abb.  u.  einer  Kartc.
S.  Abdr.  aus  littcilungen  des  Dtschn.  Scefischerei-Vercinse,

  Ar.  11.  1911.  19  S.  D0o0.  182
Peérier,  (1.:  L'éleu'nge  à  Alatcha  et  au  Stanler-Pool.
  Monr.  uogr.  1  19—20.  v3

Prinsen  Geerligs:  Bereiding  van  suiker  uit  palmboomen
  op  de  Philippnen.  Ind.  Mercuur  34
1114—111.  (0%

*  Rapport  de  ln  Alission  d'exploration  des  raux
intecricures  du  Congo  belge.  Note  prcliminaire  sur
les  expériences  de  pche  faites  au  lac  de  Moöro  du
18  aodt  au  18  octobre  1911.  Renseign.  de  Toff.  colon.
12  396—414.  105
        <pb n="92" />
        G  60  20

*Sugar  cultivation  in  #  Philippines.  Trop.  Agri-(uk.
  Nov.  1911.  423—425  lo
F.  Trotha:  Der  Wald  v  um  Tabora  in  Deutsch-Ostafrika.

  Notizbl.  d.  K.  botan.  Gartens  Dahlem  48  (V)
S.  212—.231.  (er
#  XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergwesen.

Cornet.  J.:  Les  giscments  euprifdres  du  Katangn.
Aouv.  g#é##gr.  1  14—16.  vs
Lawu.,  James  G.:  Le  mines  de  lAfrique  du  Sud.
L'Union  Sud-Africninc.]  Rerue  Gonom.  internnt.  IV,

3  466—199.  (99
*  Der  Minenmurkt  im  Juhre  1911.  Fin.  (hron.  1
13—15.  100
*  Trouct,  L.::  L  adduction  du  petrole  duns  le  Congo
central.  Mouv.  géogr.  1  23—2..  101
XVI.  Handel.
Aldenhovren.  C.:  La  Banduc  du  ('ongo  boelkc.
Niouv.  géogr.  1  32—33.  (10%
*  Bolle,  A.:  Le  commerre  an  Kutunga.  Aouv.
vogr.  1  17—19.  103

Bruinsma,  A.  E.  J.:  De  Diatihonthundel  in  Indié
ElGurende  de  lantste  tien  jaren.  Ind.  Mercuur  341
1111—1112.  104

*"  Dore,  K.:  Die  Kolonialreiche  (irohbritanniens,
Frunkreichs  und  Deutschlands.  Ein  wirtschaftsgeograph.

Vergl.  Dolz.  28  859—800.  Schlut=  folgt.
Illinck.  E.:  La  Citas  ei  les  trunsports  sur  le  Hu
Fleuve.  Mourv.  ECOxr.  1  33—31.  4105

*  Lowe,  E.  E.:  La  qducstion  des  transports  maritimes.
  IL'Union  Rud-Atricaine.]  Reruc  é40nom.  internat.
  IV,  3  550—503.  L00

Le  Murlnel,  P.:  L#  troec  et  P’introduction  de  la
monnaie.  (Congo  belge.)  Mouv.  géogr.  1  20—23.  H

*  Rupport  sur  le  rcommerce  du  Congo  belge  en  1910.
Renseign.  de  Toff.  colon.  12  379—391.  ios

Smale  Adams,  W.:  Le  commerce  de  lAfrique
Australe.  I.  Lnion  Sud-Alricaine.]  Revuc  Gonom.
internat.  IV,  3  521—538.  L

*  Tonchnrd,  G.:  La  rkzie  et  l'initiative  privée  au
Congo  belze.  Mouv.  géogr.  1  37—39.  lio

*  Vander  Tüelen,  "I:  Le  marché  colonial  d’Anvers.
Mouv.  gCogr.  1  25—26.  Innl

Wunters,  A.  I.:  Comment  furent  fondéecs  la  Compagnie
  du  Congo  et  ses  filiales.  Mouv.  géogr.  1  3—7.

112
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

llosken,  William:  Les  industrics  de  l’Union  Sud--Africaine.

  [L'’Union  Sud-Africaine.)  Rerne  é6conom.
internuat.  IV,  3  539—519.  113

#e  chemins  de  fer  de  la  Cote  d'Iv  oirc.  Annales
Colon.  96  3—1.  114

Fortschritt  und  gegenwärtiger  Stand  des  Eisenbahnbaues
  in  den  deutschen  Schutzgebieten.  Zentralbl.
HSz.  Bauverwitg.  1911  Nr.  96—98.  (115

XVIII.  Verkehr.

Franequl,  E:  La  question  de  la  maiu-d  oeuvre
dans  la  region  deschutes.  Alouk.  geogr.  1  10—11.  1116
Goflin,  L.:  Lie  Ilatadi  au  Dool.  Mouv.  géü0gr.  1

12  —14.  I
"Le  Bocuf,  H.:  La  ligne  Anve-Congo.  Monrv.
géogr.  1  35—37.  I118
7  Die  Motorschiffahrt  in  den  Kolonien.  Kolz“.  12
815—846.  LL

Un  chemin  de  fer  transafricain.
1911.  23  S.  P6.  (120

Renty.  E.  de:
OrlEans:  (iout  &amp;amp;  Co.

 

Der  Weiterbuu  der  ostafrikanischen  Zentralbahn
zum  Tangansika-Scce.  Kolz.  12  841—844.  I#21
XIX.  Medizin.

(iourernement  général  del’Indochine.  Fonctionnement
  du  service  de  Dassistance  médicale  en  Indochine.

Paris:  Larose  1911.  352  S.  200.  (122
Hey),  Fr.:  Die  Ernührung  in  den  Tropen.  DKol.  1

7—10.  Schluß  folgt.  1123
Fourth  report  of  the  welcome  tropical  research
laboratories  at  the  Gordon  memorial  college  Khartoum.
Vol.  A.-AMedical.  London:  Buillière,  Lindall  &amp;amp;  Cox
1911.  404  S.  21  .  A.  80.  124
*Reports  to  the  local  government  bourd  on  puhlie
health  and  medical  subjects.  (New  series  No  53.)
Further  reports  (No.  4)  on  flics  as  carricis  of  infcction.
  London:  Wymna  &amp;amp;  Sons  1911.  18  S.  4d.  S..
«  I125

Die  Akklimatismion  der  Euro-IIrgiene
  1911  283—288.  11258

vZiecmannu.  Hans:
bücr  in  den  Tropen.

XX.3  Sprachen  und  Literatur.

*Schütz.  Ludwig  Harald:  Die  demschen  Kolonialsprachen.
  Frankfurt  a.  M.:  J.  St.  ('dar  1912.  18  8S.
—r—ies  1127

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*  Bülow,  Joachim  von:  Die  Bedeutung  des  Islam.
Hilfe  19.—10.  128

Grundsteinlegunx  der  evangelischen  Kirche  in
Lüderitzhbucht.  Evang.  Gemeindebl.  f.  D.  Südw.  Afr.
12  11—118.—  6129

Nontennis.  (i.:  I.Amed’un  missionnairc.  Vie  du
P.  Nempon,  missionnaire  apostoliqdue  du  Tonkin  cCccidental.
  Préfacc  de  Algr.  Baunartl.  III.  de  50  grav.
ct  portraus.  Lille:  Lscile,  de  Brouwer  et  Cie  1911.
XX.  428  S.  56.  130

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstände.  Militãrwesen.

Dromard,  P.:  A  propos  de  deux  combats  récents
#on  Afridue  (7  janvier  1908—  31  Juillet  1909).  8a
sur  P’atiadue  à  lT’arme  blanche.  Avec  16  grav.  Paris-Limogen:
  Churles-Lavauzelle  1911.  128  S.  S0.  31
*  Montulembert,  A.  de:  En  colonne  chez  les  Zndm.
Supplem.  à  I’Afriqdue  Frunçaisc  12  314—317.  132
"  Ordioni.  J.-A.:  La  Qucstion  indigenc  dans  l'Afrique

du  nord.  Auserre:  Calmus  1911.  20.  133
*Terrier,  A.:  La  pacification  de  la  Cöte  d’'lvoire.
Supplém.  à  I’Afrique  Françaisc  12  293—300.  1134

XXIV.  Technologie.  Kunst.

Ahys,  L.  R.:  Les  chutes  d’selala.  Mounr.  géogr.
1  30—32.  (135

1#  1
*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*Die  Ausstellung  des  Vereins  der  Thomasphosphntfabriken
  auf  der  Jubilüumsausstellung  der  Deutschen
Landwirtschafts-(iesellschaft  in  Casscl.  Mit  Abbild.
S.  A.  aus:  Dische.  Landwirtsch.  Presse,  Juli  1911.
Berlin:  Parer.  3  S.  10.

*Becker-Rostock.  J.:  Düngungsvorschläge.  Berlin:
Verlag  für  Bodenkullur  1911.  79  S.  P0.

*Bericht  der  llandels-  und  Gewerbekammer  zu
Sonneberg  S.-M.  auf  das  Jahr  1911.  Sonneberg  1911.
IX.  132  8.  d.
        <pb n="93" />
        W  61  20

*  Berichte  über  die  Titigkeit  des  Vereins  ostdeut-Occher
  Holzhändler  und  Holzindustrieller  (Sitz  Berlin)
1910  und  über  die  XVI.  ordentliche  Mitgliederversammlung
  am  8.  und  9.  November  1910  in  Breslau.
Berlin  1911.  204  S.  80.

*  Die  Hamburg-Südamerikanische  Dampfschlffahrts-Gesellschaft
  von  1871  bis  1911.  Zusammengest.  u.
bearb.  v.  A.  Simmig.  Hamburg  1911.  Fol.

*Dannenbaum,  R.:  Der  Hamburger  Südfruchthandel.
  I.  Mit  2  geogr.  Skizzen  u.  2  graph.  Darst.
Leipzig  u.  Hamburg:  Voß  1912.  V,  80  S.  2.60.4.  8S0.

Franke,  O.:  Ostusiatische  Neubillungen.  Beitrüge
zum  Verständnis  d.  polit.  u.  kultur.  Entwicklungs--vorgünge
  im  fernen  Osten.  M.  einem  Anhange:  Die
zinoluzischen  Studien  in  Deutschland.  Ilamburg:
Bovrsen  1911.  X,  395  S.  7,50  .E.  8P

*  Gugel:  Das  Reklamationswesen  im  Sinne  der
adeutschen  Wehrordnung  vom  22.  November  1888  und
des  Reichsmilitäürgesetzes  vom  2.  ai  1874.  Dargest.
v.  (iugxel.  Sammlg.  militürrechtlicher  Abhandlungen
u.  Rudien.  Bd.  I.  H.  2.  Rustatt:  Greiser  1911.  21  S.
.  .  Ac.  do.

Hanas,  Josef:  Die  allgemeine  Wehrpflicht  nach  den
auf  („#rund  der  Reichsverfassung  ergangenen  (iesctzen
und  Verordnungen.  Sammlg.  miliuirrechtlicher  Abhandlungen
  u.  Studien.  Bd.  I.  H.  3.  Rastatt:  Greiser
1911.  XlI.  75  S.  2  K.  b0.

*  Hultman,  Ivar:  Die  Centralnotenbaunken  Europas.
Ine  Deutsche  übertragen  von  W.  (’h.  Degen.  Berlin:
Bank-Verlag  1912.  200  S.  1,50  ..  0.

lllustriertes  Juhrbuch  der  Naturkunde.  9.  Jahrg.
1911.  Von  IH.  Bredrow.  (Prochuskus  Illustr.  Jahrbürcher.)
  Teschen:  Prochnska  (1911).  238  S.  1,50.  1  10.

"Jahresbhericht  des  Verwertungsverbandes  Deutscher
iritus  fabrikanten  für  das  Geschäftsjahr  vom  16.  Sep-#ktmber
  1010  bis  15.  September  1911.  10  S.  70.

Kürschners  Universal-Konversations  -  Lexikon.
H’rg.  v.  Hermann  Hillger.  5.  verm.  u.  verb.  Aufl.
Berlin-Leipzig:  Hillker  1912.  6..  80.

*  Langenegger,  Felix:  Durch  verlorene  Lande.  Von
Bugdad  nach  Damaskus.  Mit  113  photor.  Abbild.

 

u.  78  Handzeichn.  Berlin:  Süsserott  1911.
15  NFr.  80.

Mackay,  Frhr.  v.:  Die  Zukuntt  des  Panamakanals.
Kolz.  1  6—7.

Marine-Taschenbuch.  M.  Genehmigg.  des  Reichs-Mar.-Amts
  auf  Grund  amtl.  Materials  bearb.  u.  h##g.
10.  Jg.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  XXXII,  641,
68  S.  3,25  J.,  geb.  4  .4.

Mühlens,  P.  Einheimische  Malaria  und  ihre  Bekämpfung.
  Abdr.  a.  d.  Zcitschr.  f.  ürztl.  Fortbldg.
8.  JIg.  1911.  Jr.  13  u.  141.  Jena:  Fischer  1911.
33  S.  80.

Nührstoff-Ausfuhr  aus  der  Wirtschaft  und  die  besondere
  Bedleutung  der  Phosphoräuredüngung.  H##g.
V.  Verein  d.  Thomasphosphatfabriken.  3.  Aufl.  Berlin:
Verl.  für  Bodenkultur  1911.  16  S.  86.

*  Relchstagssession  1910/11.  2.  Sess.  d.  12.  Legisl.-Per.
  III.  H.:  Die  Herbsttagung.  Berlin:  Buchhandlg.
d.  nationallib.  Part.  1911.  220  S.  60.

ieckmanns  Taschen-Kalender  für  Beamte  der
Militürrerwaltung  1912.  M.  Genchmigg.  des  Königl.
Preuß.  Kricgsministeriums  hreg.  v.  Wrobel.  35.  Jahrg.
I.  1I.  Berlin:  A.  Bath  1912.  3.20  At.  120.

*Soergel,  Hs.  Th.:  Rechtsprechung  1911  zum  gesamten
  Ziril-,  Handels-  und  Drozechrecht  des  Reciches
und  der  Bundesstaaten  insgesamt  zu  4.15  Gesetzen.
Hg.  v.  Soergel.  12.  Jg.  Stuttgart-  Berlin  1912:
Dische.  Verlugs-Anst.  Xll.  1184  S.  10  .K.  80.

*Sombart,  Werner:  Die  Juden  und  das  Wirtschaftsleben.
  6.  Tuausend.  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot  1911.
XXVI.  426  S.  11  .X.  5Pe0.

Thomas-Kalender  1912.
kultur  1912.  80.

*Thomusmehl  u.  seine  Verwendg.  Hrsg.  v.  Verein
d.  Thomasphosphatfabriken.  8.  Aufl.  Berlin:  Verl.
für  Bodenkultur  1911.  48  S.  5e0.

*  Dreizchnter  allgemeiner  Vertretertag  der  nationalliberalen
  Purtei  am  19.  November  1911  in  Berlin.
Protokoll  auf  Grund  stenographischer  Aufzeichnungen.
Berlin:  Buchhandlg.  d.  nationallib.  Partei  1911.  69,
XXIII  S.  1,25  .K.  80.

VI,  408  S.

Berlin:  Verl.  für  Boden-- 



 

 

 

Verkehrs-Machrichten.

In  Handeni  (Deutsch-Ostafrika),  etwa  120  km  westlich  von  Pangani,  ist  am  5.  Dezember
  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf  die  Wahrnehmung  des  Postanweisungsverkehrs
  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  erstreckt.

In  Kolmunnskuppe  (LDeutsch-Südwestafrika)  ist  am  16.  Dezember  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Kolmannskuppe  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme

nach  Windhuk.

Sie  beträgt  gegenwärtig  2./  75  Pf.

Die  Postanstalt  in  Kolmannskuppe  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  zum  Postanweisungs-,
Nachnahme-,  Paket-,  Zeitungs=  und  Telegraphendienste  zugelassen  worden.
        <pb n="94" />
        W  62  20

Nachweisung  des  Cösch-  und  Ladeverbehrs  in  den  Rüstenplätzen  des  Schutzgeblets  Ramerun
während  der  Oonate  Juli  bis  September  1911.

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  19,  S.  727.)

 

 

 

 

 

 

 

 

EGEeinfuhr  ausfubr  BGesamtverkehr
"7  ..  "  .I  .  -I  .
Küstenplatz  Tonnen  Groß-=  Klein=  !onnen  Groß-=  #  Klein-  Tomen  Groß=  Kleinbzw.ebm
  vieh  vieh  zw.ebr  vieh  vieh  bezw.ebm]  vieh  vieb
.  I  c
-  s
.  l  «
Rio  del  Rey  151  —-  -  387  —  —  538  —
Victoria.  ..  1259l2  3  659  —  191832  s;
DualaiDtmleeite  .8477i——  5  6  872  1  16  3489  —  6
Bonaberi-Seit0600  —  —  1146  —  2205  —
Kribi.  ..  2  666  —  6z70  z  326  —
Campo  28  —  —  8  —  —  26  —  —
Zusammen  8622  2  S  12336822  ¾

 

 

 

Dersonen-,  Lösch-  und  Cadever##er  in  Swakopmund  während  der  Oonate  Juli  bis  September  1911.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  19,  S.  727.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  2440  Personen  (gegen  3233  im  Vorjahre),  110  (73)
Stück  Großvieh,  248  (285)  Stück  Kleinvieh  und  30  095  (30  010)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  670
(1553)  Personen  kamen  von  außerhalb,  1770  (1680)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebietes
belegenen  Häsen;  von  den  Gütern  waren  2595  (2625)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und
27500  (27  385)  chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  2911  (1905)  Personen,  17  (31)  Stück  Großvieh,
3  (—)  Stück  Kleinvieh  und  8770  (9410)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  2128  (432)  Personen  gingen
nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  783  (1473)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  von  den  Gütern  waren  240  (30)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  8530  (9380)
cbm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  5351  (5138)  Personen,
127  (104)  Stück  Großvieh,  251  (285)  Stück  Kleinvieh  und  38  865  (39  420)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.

An  20  ½  (16)  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  10  (8)
Sonntagen,  an  5  (4)  Werktagen  wegen  Mangel  an  Ladung  und  an  5½  (4)  Werktagen  wegen
schwerer  See;  an  15½  (17½)  Tagen  konnte  infolge  ungünstiger  See  nur  in  beschränktem  Umfange
gelöscht  und  verladen  werden.  Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach  71½  (76),  die  durchschnittliche
tägliche  Leistung  beim  Löschen  421  (395)  ebm  bzw.  Tonnen,  beim  Verladen  123  (124)  chm  bzw.
Tonnen  und  die  tägliche  Güterbewegung  rund  544  (519)  chm  bzw.  Tonnen.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Jannar  1912.

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch=  Reuguinea,
Naiser-Wilhelmsland
und  #ismarch--Rrchipel.

 

Brindisi

(engl.  Schist.)  4.  Febr.

Mellfabel  gen  20“.  Jan.  9.  Febr.

Friedrich-Wilhelmshafen
  41,  44  Tage
Rabaul  43,  47  Tage
Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.
Rabaul  42  Tage

 

 

24“.  Jan.  2.  7.  Febr.
1022

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Verlin  —
Alexandrowo  1139  am  4/1.  und  1/2.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—

Hongkong  geleitet.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="95" />
        G  63  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
9
D
2.  Deulsch-ESstafriha.  Neapel  30.  Jan.  Mombasa  O  16—18  Tg.  28.  Jan.  1030
(deutsche  Schiffe)
·  l  .  i  .  ·
al  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tage8.  jed.  Mts.  1030
Muansa  und  Schirat  .
8  Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  14.  Jan.  Mombasa  O  15  Tage  12.  Jan.  1080
be  rderung  mit  der  Ugandasaengl.  Schiffe)
13  runs  don  der  En#o  Marseille  6  2.  Febr.  Mombasa  O  19  Tage1.  Jan.  10#0
mungsorten.  (engl.  Schiffe)  #
Recbel  30.  Jan.  Tanga  17  Tage  28.  Jan.  1030
(deutsche  Schiffe).
n  nach  Tanga  (einschl.  Amand,  Marseille  10.  jedes  Monats,Tanga  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
Aruscha.  Buiko,  Korogwe,  *ê  *!
Leganga,  Mkumbara.  Mombo,  Marseille  28.  Jan.  Tanga  19  Tage  26.  Jan.  8.0
Moschi  Mubefa.  Panganieutsche  Schiffe)
und  Wilhelmsal)  Brindisi  14.  Jan.  Tanga  18  Tage  12.  Jan.  1080
(engl.  Schiffe)
Neapel  0.  Jan.  Daressalam  18  Tage  28.  Jan.  1030
)  nach  Daresfalam  sowie  nach  (deutsche  Schiffe)
agamoso,  Bismarckburg,  sei  '  ·  .·.  .45
Todomavzrinm  Kammde  Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzipar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  46
Knossa,  Kilwa,  Kondoa-  Wensrbesorderun  nach
Jrangi,  Lindi,  Mabenge,  Mi-  Daressalam  durch  Gouverneamdant.
  Ws,  Maohoore.  mentsdampfer  in  6  Stund.)
orogoro,  Mpapua,  Mugja,  .
Neu-LeutgenburgNgcrenacrc  Brindisi  14.  Jan.  Zanzibar  18  Tage  12.  Jan.  10  3
Sadani.  Salale,  Soga,  Sson-  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
gea.  Tabora,  Tschole,  Udjidji,  mit  nächster  Gelegenheit
sumbura,  Wiedhafen  Marseille  28.  Jan.  Daressalam  20  Tage.  Jan.  8.0
(dentsche  Schiffe),
Deutsch-Sübwestafrika.  Hamburg  26.  Jan.  10.  Febr.  Swakopmund  23,24,23  T.4.  Jan.  9.  Febr.  5.30
a)  nach  Swakopmund  sowie  Antwerpen  29.  Jan.  18.  Febr.  Swakopmund  20  Tage7.  Jan.  11.  Febr.  104
gach  Tris.  Fb.  Brochwater.  (deutsche  Schiffe)
npfängnisbucht,  Epukiro,  S  Febr.  S  3.  Febr.
Gawaduhachuche,  asbrorg  Sonthamoton  11.  Febr  Swakopmund  19  Tage3.  Febr.  11.23
kontein.  Groß-Barmen,  Groß-  –  ««  *  *
Wiutvley.  Guchab,  Haris.  Hoa  Southampton  31.  Jan.  Swakopmund  19  Tagesg.  Jan.  1012
cbanas,  Hobewarte,  Jakals=  (deutsche  Schiffe)
FTalreste  gen  lortchthece.  Southampton  20.  Jan.  10.  Febr.Swakopmund  23  Tage.  Jan.  9.  Febr.  11.23
Kubaz.  Vagcuet  dauggs
endamm.  Neuheusis,  Ola  3  S  ;  .Jan.  9.
8  Bnfer  Sleuner  Hamburg  18.  Jan.  Swakopmund  etwa  26  .t8.  Jan.  9.0
ombabe.  Omaruru.  On-  -*-  *  n%
guan.  Osona.  Otawi.  OtstbaSouthampton  27.  Jan.  Swakopmund  unbestimmt  26.  Jan.  11.23
wera,  Otsimbingwe.  Oniwa-Tgo.
  Hetrurd  Zisoe  Mine  #Hamburg  15.  Jan.  Swakopmund  unbestimmt/  15.  Jan.  9.0
meb,  Usakos.  Waldau.  Waterderg.
  Wilhelmstal  u.  Windöunk  Unntwerpen  21.  Jan.  Swakopmund  unbestimmt  23.  Jan.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Southampton  20.  Jan.  10.  Febr.  Lüderitzbucht  20  Tages.  Jan.  9.  Febr.  11.23
Hamburg  25.  Jan.  10.  Febr.  Lüderitzbucht  24,  25,24  TI./2.  Jan.  9.  Febr.  5.30
a#tmerben  29.  Jan.  13.  Febr.  Lüderitzbucht  21  Tage  27.  Jan.  11.  Febr.  1045
deutsche  Schiffe.
b)  nach  Lüderitbucht  sowie  he  Saiffe)  ,..  .,-  .
nach  Arahoab.  Aus,  Berseba,  Southampton  14.  Febr.  Lüderitzbucht  20  Tage  13.  Febr.  11.23
Bethanien.  Bracwasser,  Gi--  c(deutsche  Schiffe)
“**.  4  Southampton  31.  Jan.  Lüderitzbucht  19  Tage  20.  Jan.  1012
mansboov.  Kuibis.  Malta,  Oeutsche  Schiffe
bohe.  Vunzenn  tt  OHamburg  18.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  9.0
Warmbad
#Hamburg  15.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  561  Tage.  jed.  Mis.  9.0
PAntwerpen  24.  jedes  Monats  Lüderitzbucht  52  Tages  sed.  Mts.  1.0
(dentsche  Schiffe)
tSonthampton  13.  27.  Jan.  Lüderipbucht  unbestimmm  12.  26.  Jan.  11.23
        <pb n="96" />
        W  64  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
4.  Ramerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
2)  bach,  Alonoltuga.  Ser  Plantation  21  Tage  1
o  of  onoii
Bonaberi.  Vonamdafi,  Buea.  «.  Longii  21  Tage
mpo,  69.  Dualash  Loulonne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
rEW  Ltolowe  Kex  g.  sur  Mer  Duala  19  Tage  #
brechtshöhe,  Joro  Kribt.  Lobe-  (deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.A  1.0
tal,  Lolodorf,  Lomie,  Longft,  Plantation  20  Tage
eresge  r.  Longii  20  Tage
Wrni  9%  IlHamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.19
Duala  28—830  Tage
Liverpool  8.  Febr.  Viktoria  26  Tage  1  .,  -
Duala  29  Tage  6.  Febr.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b  nach  Rio  del  Rey  .....  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—438  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
Liverpool  6  8.  Febr.  Rio  del  Rey  25  Tage  6.  Febr.  1012
J)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kufsert)  "  von  dort  weiter  Über
Lokodja—hola
Antwerpen  27.  Jan.  17.  Febr.  Matadi  20—21  Tage26.  Jan.  16.  Febr.  1.0
d)  nach  Molunndd  La  Rochelle  29.  Jan.  19.  Febr.  don  datweltermider  len2.  Jan.  17.Feb.  8.13
Celgische  Schtffe)  dann  unt  glußdampofern  auf
5.  jedes  -  em  Kongo,  Ssanga  un  3.  jed.  «  5
Bordeaux  1  25.  jedes  Monats  *  bo.  Hlanan  23.  jed.  Mts.  1045
„  Neapel  26“.  Jan.  Jap  37,  36  Tage  24°.  Jon.  10  N
P.  wen.  Krgieuen,  balan  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
-  ·  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
a)  nach  Jap  und  Angaur.  Brindisi  4.  Febr.  Jap  49  Tage
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.  21.  Jan.  2.  Febr.
Brindisi  21.  Jan.  Jap  69  Tage  10
VCengl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit
nächster  Gelegenheit
Ponape  56  Tage
Beindi  66  21.  Jan.  Saipan  64  Tage
engl.  e)  galau  71  Tage  Jan  20  Mäar-  :
b)  nach  den  übrigen  Stationen  |  S  51  ce  19.  Jan.  20.  März  10
Neapel  22#r.  März  Saipan  43  Tage
deutsche  Schtfe)  Palau  36  Tage

 

 

 

 

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —MAlexandrowo
  1139  am  1/2.  und  28/3.

#Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  W0kohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  72#  u.  11  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  26.  Jan.  Tsingtau  35  Tage  24.  Jan.  1030
(deutsche  Schiffe)
ç  Brindisi  jeden  Sonnta  Tsingtau  33—37  Tagesseden  Freitag  1080
6.  Kiantschon.  (engl.  Schiffe)  7  9  9  ges3  9
Marseille  28.  Jan.  Tsingtau  37  Tage  26.  Jan.  1030
(franz.  Schtffe)
Liverpool  26.  Jan.  Tsingtau  35  Tage  24.  Jun.  8.43
Marseille  19.  Jan.  2.  Febr.  Tsingtau  35  Tage  17.  31.  Jan.  10#
(engl.  Schiffe)

 

 

und  Postiarten  na

Klautschou  auch  mit  den  unter  b)
riefsendungen  jeder

rt  auch  über  VHort  befordert.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Sreefe
aufgeführten  Beförderungsgelegenhetten,
        <pb n="97" />
        W65  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1Z
7.  Marshall-Inseln.  Brindisi  21.  Jan.  Jaluit  50  Tage  19.  Jan.  10  30

a)  nach  Jalutt

h#  nach  Nauru.

(engl.  Schiffe)

Jaluit  55  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.

20.  März  1030

Von  dort  mit  12.  19.  26.  29.  Jan.

 

I!  Neapel  221.  März
(deutsche  Schiffe)
Neapel  31.  Jan.
(deutsche  Schiffe)
..·.  Brindisi  21.  Jan.  4.  Febr.
(engl.  Schiffe)
Taranto  11.  28.  Jan.
(engl.  Schtffe)

 

Dampfer  der  Pacific  Phosphate

  Company  oder  mit

Dampfer  „Germania“  der
Jaluitlinte  nach  Nauru

 

2.  Fehr.  1030

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  BVerlin—  Alexandrowo

  1139  am  28/3.

 

 

 

 

S.  samoa.  Queenstown.-  S.  Febr.  Apia  32  Tage  6.  Febr.  3.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  9.  244.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
Soulagne  didh  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
eu  e  e)
Hamburg  23.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats,  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  LKoge.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  29  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
W  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
entsche  e
Hamburg  30.  Jan.  Lome  31  Tage  30.  Jan.  6.19
attkotterdam  4.  Febr.  Lome  26  Tage  3.  Febr.  1012
eutsche  Schiffe)

 

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Neapell  24“.  27.  Jan.  67.  Febr.  .“  .
Dentsc#-Reuguinea  -.  E  ·  Neapel....24.3an.«.,ycbr.
.——-.-——-.———-HV—rYE’f3-t«·-Y;HFV:  Vkindisi...19.Jau.-.2..Febk.
Zeapels  ......  23«.«"53an.  2*.  Febr.  Narseille.  ..  118.  den  1.  Febr.
Deuntich  ·  Ostafrika  rindsf.  26.  Jan.  Liverpoo  4.  Febr.
Marseille  .  .  16.  Jan.  17.  Febr.Kiautschon  Plymouth,  iber  San  Iranciac
——————————is
Southampton  28.Jan.  18.  Febr.  Queenstown  1  (5—6  mal  monatlich)
·  5  -  —  9  9  .
—  HSamburg  1°  45—  FMis.  Sibir.  Eisen=  in  der  Negel  Dienstag,
Southampton  147.30“.,  jed.  Mts.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Xamerun....  Hamburg.  .  ..  14.  jed.  Mts.  —
—  Eiverpooll.  17.  Jan.  14.  Febr.  Plymouth  uber  Zan  Franeisco  unber
Neapel  0.  27.  Jan.  6“  Febr  Queenstown  l  uber  San  Franeisro  unde
0  eapel  97.  27.  Jan.  6“  Febr.  I  stimmt,  über  Vancouver
on  Jan  Brindisi  10.  Jan.  Samoa  .  .oder  Havre  am  26.  Jan
den  Narolinen  von  den  od.  Plymouth  HMll-#en
  Beindif  19.  Jan.  Brindisi  .  ..  J  voraussichtlich  Mitte
den  Marianen  Brindisi  19.  Jan  Neapoll  1  Jannar
F#len-Issein,  Reapell.  .  Febr.  Hamburg  5-  11  15.  jed.  Mts.
den  ln  Brindisi..138.  Jan.  Togo  ..  Southampton  14“.  30*.  jed.  Mts.
Nas-Inseln.  Neapel.  .210.  Jan.  Liverpool  jeden  Mittwoch.

 

Füällgkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="98" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

G  66  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

————.-.  SFS

—  ÁÄÊ  —

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Reise  Letzte  Nachrichten
tdampfer

Vof  mpf  von  nach  bis  12.  Januar  1912.
„Adolph  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  6.  Januar  ab  Beira.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  11.  Januar  in  Sekondi.
„Aline  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  10.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Kotonon  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Nork  am  11.  Januar  in  New  Nork.
„Carl  Woermann“.  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Januar  ab  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  Januar  ab  Madeira.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  7.  Januar  ab  Suez.
„Frieda  Woermann“.  Swakopmund  Kapstadt  am  8.  Januar  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  8.  Januar  ab  Mozambigquc.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  10.  Januar  in  Lagos.
„Henny  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  11.  Januar  ab  Boulogne.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Matadi  am  8.  Januar  in  Loanda.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  8.  Januar  in  Bissao.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Mossamedes  am  8.  Januar  in  Mossamedes.
„Kurt  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  11.  Januar  ab  Kotonou.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  12.  Januar  in  Beachy  Head.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  7.  Januar  in  Assinie.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  11.  Januar  in  Lagos.
„Lulu  Bohlen“.  Hamburg  Calabar  am  29.  Dezember  in  Lagos.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  8.  Januar  Dover  passiert.
„Max  Brock".  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Januar  ab  Monrovia.
„Paul  Woermann“.  Matadi  Hamburg  am  8.  Januar  ob  Bissao.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  9.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Khalif“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Januar  ab  Swakopmund.
„Louise“  Hamburg  Mossamedes  am  30.  Dezember  ab  Las  Palmas.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Badenia“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  31.  Dezember  ab  Swakopmund.
„Edea"“  Mossamedes  Hamburg  am  12.  Januar  ab  Monrovia.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  11.  Januar  in  Hamburg.
„Lome“  Assinie  Hamburg  am  6.  Januar  in  Hamburg.
„Otavi“  Hamburg  Rotterdam  am  15.  Januar  ab  Hamburg.
„Rhenania“  Hamburg  Ostafrika  am  14.  Januar  ab  Hamburg.
„Savoia“.  .  Hamburg  Kotonou  am  3.  Januar  in  Lome.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  Januar  in  Monrovia.
„Togo“  Hamburg  Kamerun  am  10.  Januar  ab  Monrovia.
„Windhuk"  Hamburg  OÖstafrika  am  10.  Januar  ab  Swakopmund.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Ostafrika  Hamburg  am  9.  Januar  ab  Durban.
„Friderun“  Accra-  Hamburg  am  6.  Januar  ab  Conakry.
„Gundrun“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Januar  in  Antwerpen.
„Henner“  Hamburg  Ostafrika  am  9.  Januar  ab  Moma.
„Ingbert“.  Swakopmund  Hamburg  am  11.  Januar  in  Hamburg.
„Ingraban“.  Hamburg  Calabar  am  8.  Januar  Dungeneß  passiert.
„Irmfried“  Hamburg  Matadi  am  11.  Januar  Alissingen  passiert.
„Irmgard“  —  —  –
„Walburg“  Hamburg  Burutu  am  14.  Januar  ab  Hamburg.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  8.  Januar  in  Lagos.
„Winfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  29.  Dezember  in  Accra.
„Ivo“  ..  Hamburg  Accra  am  12.  Januar  ab  Hamburg.
„Rostock“  Hamburg  Burutu  am  31.  Dezember  ab  Las  Palmas.
        <pb n="99" />
        W  67  20

Marktbericht.)  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangade  gestattet.)

Baumwolle.  Während  des  letztverflossenen  Monats
bat  sich  der  Markt  wenig  verändert.  Preise  gaben
zeitweilig  etwas  nach,  erholten  sich  aber  bald  wieder
unter  dem  Einfluß  andauernd  guten  Abzuges.  Allerdings
  bleiben  die  Zufuhren  bedeutend,  und  das  Plus
der  Ernte  wird  erst  jetzt  in  die  Erscheinung  treten,
so  daß  noch  zeitweilige  Depressionen  eintreten  können.
Im  allgemeinen  glaubt  man  indessen,  daß  der  Tiefpunkt
  ungefähr  erreicht  ist.  Es  notieren  middling
amerik.  0.17—0,48  4%  für  ½  kg,  wie  im  Vormonat.
Agyptische  Terminnotierungen  sind  unverändert:  Januar
  8  5/#4  d  gegen  850/  d  im  Dezember:  März
8¼/  d  gegen  840%/  d  im  Dezember.  Upland  von
Narunga  0,51—0,56  (gegen  0.50—0,54.#4  im  Vormonat),
  Abassi  0,61—0,92  K  (0,60—0,  90  Ac),  Mitafifi
(.61—0,75  Ki  (O,60—O,  73  ).,  Caravonica  0.72  bis
0,  82  .K  (0.70—0,80  .  ).  Togo,  gute  Durchschnittsqualität,
  wertet  etwa  0.47—0,48  ,  desgl.  feine
Sorten  etwa  0,55—0,58  /,  desgl.  geringe  Sorten
etwa  0.43—0,44  .

Baumwollsaat  hat  sich  im  Preise  befestigen  können
und  notiert  80—135.  für  1000  kg,  je  nach  Ausfall,
gegen  75—120  .  im  Vormonat.

Blei.  Engl.  Blei  in  Mulden  18.50.“  (gegen  18.K  im
Vormonat),  deutsches  Blei  in  Mulden  19  ./%¼  (19  .#K)
für  50  kg.

Elfenbein  ist  ganz  unverändert  ruhig.  Der  Wert
für  Kamerun-Gabun-Elefantenzähne  mit  einem  Durchschnittsgewicht
  von  15—16  Pfund  engl.  ist  10,60.“
für  ½  kg.  wie  im  Dezember.

Erdnüsse  (geschälte)  flau.  Es  notieren  nominell:
Ostafrika  und  Mozambique  15—14.50  .K#  für  50  kg
gegen  15.75—15.¾  im  Vormonat.

Hanuf.  Der  Import  betrug  etwa  1800  Tons.  Den
unverkauften  Partien  wurde  gute  Frage  entgegengebracht
  und  fanden  dieselben  zuerst  zu  etwas  niedrigeren
  Preisen  schlank  Abzug.  Nachher  wurde  die
Stimmung  zuversichtlicher,  und  schließen  zu  folgenden
Preisen:  Reguläre  la  bis  Superior-Ware  25,50
bis  26.00  .#2  (gegen  24.75—25.25  c&amp;amp;  im  Vormonat),
Sekunda=  bis  Mittelware  24,50—24,75.4  (21—24.50
K.  Abfallhanf  14—15,50.K  (13—15,25.4%%  für  50  kg.

Kaffee  war  inzwischen  etwas  gestiegen,  zuletzt  wieder
rubiger,  und  notiert  Liberia  heute  wieder  0.73.
für  ½  kg.

Kakao.  Nach  vorübergehendem  Aufflackern  ist  der
Markt  abermals  abgeflaut.  Die  heutigen  Werte  sind
für  Kamerun-Plantagenkakao  54  /4&amp;amp;  (gegen  56—55.1
im  Vormonat),  Victoria  13.4  (48.50—48  .4),  desgl.
rauchig  38.4  (37—40  .%4%,  Lagos-Togo  46—46,50.4
(38—47  4).  Accra  47,50—49  .  7  (48—51  44),  Old
Calabar  46,  50  A  (48,  50  -  47,  50  ),  Fine  Sao  Thomé
54.  (58—59  Ac),  Kurant  Sao  Thomé  49  .  (ku  (52  bis
52.50  )  für  50  kg.

Kapok  bleibt  nach  wie  vor  in  recht  guter  Frage,  namentlich
  für  Prima-Qualitäten.  Graue  Sorten  von
1—1,20  „K  (gegen  1,15  K  im  Vormonat),  la  weiße
Sorten  von  1,35—1,50  .K  (1.45  .#  )  für  1  kg.

Kautschuk  hat  seinen  Wertstand  erhöhen  können.  Es
notieren:  Gabun  5—5,60  4  (gegen  4,80—5,.50  44
im  Vormonat),  Kamernn-Batanga  5,90—6  .KF  (5,60
bis  5.70  .4),  Südkamerun  7—7,15  1F  (6.80  —6,.90.4),
Ila  Kamerun-Würste  6,20—6,50  .f  (6,00—6,20  .),
Ia  Kamerun-Kuchen  5,40—5,60  4f  (5,20—5,40  .),
Ia  Goldküsten-Lumps  3.80—4  KK  (3,70—3,90  .K),
la  Togo-Lumps  4,60  #%&amp;amp;  (4.40—4,60  KA),  Ia  rote
Togo-Adeli-Bälle  9—9,20  7  (8.20—9  ./4%4)  für  1  kg.
Ferner  Deutsch-Ostafrikanische  Manihot-Plantagen-Kautschuk:
  a)  Bälle  6,30—6,80  .  (gegen  6.30—6,60
X  im  Vormonat),  b)  Felle  7—9,60  /%  (5,50—9  4)
für  1  kg.

 

Kolanüsse.  Viertelnüsse  sind  mehrfach  zu  0,75.4  für
1  kk  wie  im  Dezember  gehandelt  worden.,

Kopal.  Der  Markt  bleibt  zu  unveränderten  Preisen
in  ruhiger  Tendenz.  Ungefähr  wie  im  Vormonat
notieren:  Kamerun  0.70—0.80  K,  Zanzibar  glatt
0.80—3  Zanzibar  Gänsehaut  8—10.#,  Madagaskar
  0.70—2,70.X,  Bissao-Boulam  kurant  1,80—2.4.
Bissao-Boulam  gemischt  0.70—1.4¾4,  Bissao-Boulam-Kiesel
  1,60—1,70  .  Conakry-Sierra  Leone  kurant
1.90—2,  50.  X,  desgl.  gemischt  u.  unrein  1,20—1,40.1,
desgl.  kleiner  Bruch  1,10—1,40  für  1  kg.

Kopra  war  nachhaltig  flau.  Westafrikanische  Sorten
19.50—21,50  .KF  (gegen  20—22  .¾  im  Vormonat).
Ostafrikan.  Sorten  24,25—23,25.  K  (24,50—23,50  .#
Südsee  24,50—241,25  .¼  (24,75—24,50  /4),  Singapore
  24,25—23,50  .  K  (24.50—24  ¼)  für  50  kg.

Kupfer  war  Schwankungen  unterworfen.  Engl.  raff.
in  Ingots  67  %  für  50  kx  gegen  65.44  im  Vormonat.

Mais  hat  sich  befestigen  können,  doch  fehlt  aus  Westund
  Ostafrika  jede  Zufuhr.  Beste  weiße  Togoware
notiert  bis  etwa  138/39.  “k“  (gegen  135  /%  im  Dezbr.),
Ostafrikanische  Warc  125—130.#K  (123—128  ./%),  je
nach  Provenienz,  für  1000  kg.

Mangroverinde  ist  im  letzten  Monat  recht  flau  gewesen
  und  infolge  großer  Ankünfte,  die  teilweise
unverkauft  hereinkamen,  im  Preise  gefallen.  Auf
Abladung  würde  man  jetzt  wohl  folgende  Preise  bedingen:
  Madagaskar  8.75.¾  (gegen  8  K  im  Vormonat).
  Mozgambique  8,75.Kx  (7,75  .4%)  für  100  kg.

Palmkerne  haben  sich  im  Preise  erholt  und  notieren
heute  für  prompte  Ware:  Lagos-Kamerun  18.72½.4
(gegen  17,52½  ¾  im  Vormonat),  Togo  18,52½  .4.
(17,32½  „K),  Elfenbeinküsten  18.42½  .  ¼  (17,22½  A
für  50  kg.  Für  Abladungsware  ist  heute  keine  Kauflust
  und  müßte  man  sich  dafür  auf  einen  Preisabschlag
  von  0.20.4  für  50  kx  gefaßt  machen.

Palmöl.  Ruhig.  Wenig  Geschäft.  Lagos-Portonovo
30—29,50  “  (gegen  30—29,75  im  Vormonat),
Kamerun  29,75.K  (28.#(0),  Liberia  26—25,75  %
(26,25—26  .K),  Accra-Togo-Sorten  28.75—28  .
(26,00  .4)  für  50  k#z.

Phosphate  waren  besser.  Die  Frachten  sind  gestiegen
und  vertenern  den  Einstand.  Florida  Rock  77—80%
0,0295  —0,03  %%  (gegen  289/400  bis  299/100  Pf.  im  Vormonat),
  Florida  Pebble  68  —73%  0,0215—0,0220.14
(20  100  bis  211/1%  Pf.),  Florida  Pebble  74—76  5%
0,0270—0,0275  (21/10,  bis  229/100  Pf.),  Algier  und
Tunis  63—70%  0,0215—  0,0230  %  (2½/10  bis
23%1%  Pf.).  Algier  und  Tunis  57—  63%  0,0215  —
0,0220.  ¼  (2½/100  bis  215/100  Pf.)  für  1%  phosphorsauren
  Kalk  in  50  kx.

Reis  bleibt  sehr  knapp.  Die  Vorräte  lichten  sich.
Es  notieren:  Rangoon  23,50—29  .¼  (gegen  23-28.4%
im  Vormonat),  Japan  34,00—39.14  (34—38..4),  Java
34.50  —50  .X  (34—50  .K)  für  100  kg.

Sesamsaat.  Ruhig.  Deutsch-Ostafrika  17—16,50  .#
(gegen  17.25—  16,00  .  &amp;amp;  im  Vormonat).  Mozgambique
16.75—16,50  (17—16,50  /%,  Bennisaat  (westafrikan.)
  16.50—  15  K  (16—  15  .%  für  50  ktx.

Silber  war  ruhiger.  Verkäufer  75,25.4%(gegen  76./“%
im  Dezember),  Käufer  74,75  .#K  (76.50  .%  für  1  kg.

Superphosphat  notiert  etwas  besser  als  im  Vormonat:
  18%  wasserfreie  Phosphorsäure  5,65  .4.
desgl.  16%  5,55  .K  für  100  kg.

Wachs  war  in  recht  guter  Frage  und  notiert  heute:
Deutsch-Ostafrika  280  (gegen  277  JKN  im  Vormonat!,
  Madagaskar  272,50  .4  (270.1(0,  Benguella

285  +  (282  %),  Chile  294  .4  (290.1)  für  100  kg.

 

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes
angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Jannar  1912.
        <pb n="100" />
        GV  68  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Keudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  R.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Etr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.  Adr.:  „Heydkontor“.  12.  Jan.  1912.
Grün-  Kapital  Ge-  gei-  «  Letzte  Freibleibend
dungs-  schäfts-Divi-  Dwi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  M  jahr  dende  ende  1  #  5%  5%
I  «  .
1907  2500  000  1.  10.  17.  —  Affrikanische  Kompanie  A.-G.  98  101
1907  600  000  1  1.  7.  0  0  Aagupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  ...«  88  94
1806  1200000  1.  1.,  12  —  Böditker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Akt.  130  136
1902  4  650  000  "G  118|  |0  /—  „Britieh.  Central  Africe  Ltd.  100  11/8
1905  1  000  000  1.  4.  17½7  ½.:Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  184  190
1905  1200  000  1.  4.  0  0  ECentralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  70  75
1902  600  OC00)  I.  1.  8  —  Kentralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  123  130
1905  220  000I.  1.  4  —  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G  103  110
1900  1  156  40.  110  —  D„Deutsche  ga  llanzung  (.  Vorz.  Ant.  .  83  88
1878  2760000  1.  1.  11  —  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  ⅛-  Süb=  A.  .  150  160
190221000000  11.  1115  —  „Deutsche  Ramerun-Ges.  m.  85  90
1907  2500  00.  1.  5  Deutsche  Kautschuk-  Tielme  or  Lakn  85  90
1885  2  000  000|.  4.)  64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  600  620
1902  1  000  000|.  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  ..  50  58
190A  %  —  I  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  162  167
1902  1  000  000  1.  5.  6  6  „Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  95  100
1896  2250  000  1.  1|  10  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  G.)  .  95  100
1898  3  000  000  1.  1.)  8  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  .  !110  125
1908  1  022  10  .  0.0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch,  m.  b.  H..  70  80
1889  3000  O00  .  10  6  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  ..  50  60
1887  1200000  1.  1.)  25  —  Jaluit-Gesellschaft.  geteilte  Aktien  330  —
1898  219  000  1.  7  0  0  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien  58  65
1906  3  000  000  H1.  1  4“  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A-G.  83  86
1895  10  000  000  1.  1.  0  —  I  Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  "  K.  Gn)  13  45
1908  157  500  1.  1.  0  —  Kankausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  .  1200|  1300
1903  900  000  1.  1.  0  Kantschul-  Pflanzung  Mcanja  A.-G.  .  73  80
1908,  1250  000  1.  1  0  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  .  137  145
1908  L  125  000  1.  2.  15—  Kolmanskop  Diamond  shares  34  A  36
1899  2000  000  1.  1.  1  5  —  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  ·  92  L
1905  150  000  1.  1  ·  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  —  560
7500  000  1.  4,.  0  —0  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  127  130
!##  1  400  000  1.  11  0  —  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  41100  105
#  St.  200  000  1.  4.  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  6  4  66  A  69
3  e  376  000  1.  1.  45  —  il  Pacifie  Phosphate  Co.  alte  Anteile  ..  .26  L  6½
1910  8  375  000/1.  1.  0  —  do.  junge  33½  eingezahlt  2  2¾  23
1904  160  0001.  5.  0  0  Pflanzungs-Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  84  88
1895  1  500  000  H1.  1.  0  —  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  30  40
1903  900  000  1.  1.  0  —.  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorsugs-Anteile  W151  28  32
1905  2  000  000  1.  1.  4*  4*  Samoa-Kautschuk-Compagnie  U.-S.  .  22  26
1897  500  000  1.  1.  12  —  Sigi  Pflanzungs--Gesellschaft  m.  b.  H.  1  10  200
1904  1  000  O00  1.  1  Ü  12  —  Sisal=  Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  .  150  165
1895  8  500  000  1.  7  ·0  0  South  Affican  Territories  Limited  x  63  6.90
1895  350  000  1.  1  1  0  —  South  Enast  Africa  (1910)  Limitcd  2—  2/6
18992000  000  H(1.  1.  5  South  West  Africa  Co.  Limitcch  30.6  31
1893  869  100  1.  4.  I  0  0  IUsambara  stasseebaugeiellichaft  Stamm-Anteile.  40  45
1893  142  200|0  1.  4.1  0  0  Vorzugs-  Anteile.  75  85
19090)  4235  000  1.  1.,  0  —.  Verein.  Tiamchenminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  .  50  55
190  1.  1  «  0  —WemdetllkctllonästMincngeselhchaft  JUOO  .--200
1897  2100  000  1.  1.  383  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  88  92
1897  3000000  1.  1.  15  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria““  220  225
195000  1.  1.  0  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-.
  #  #  Ant.  (D.  K.  G.)  85  100
4  «  !  l

 

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“
Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

*)  Bauzinsen.

bzw.

per  Il.  Semester.

—  Dividende  noch  nicht  erklärt.

ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  6  Näufer

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="101" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Februar  1912.  Uummer  3.

Diese  Zeirschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihekte  beigefugt  die  mindestens  einmal
diertellahrlich  erscheinenden:  -Mitteilungen  aus  den  denutschen  Schutgebietenr,  herausgegeben  von  I###.  Freiherrn  v.  Danckelman.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  VPost  und  die  Buchhandlungen
  #  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  X  5.—  für  Deruschland  einschl.  der  deutschen
Schusgebiete  und  Osterreich  =  Ungarns,  b)  .##6.—  für  die  Länder  des  MWeltvostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Stiegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S#W##8,  Kochstraße  668—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers  über  die  Presse  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee.  Vom  15.  Januar  1912  S.  69.  —  Zusatzverordnung  zur  Zollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Neuguinea
  vom  10.  Juni  1908.  Vom  1.  April  1911  S.  72.  —  Personalien  S.  73.

Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Erforschung  des  Nun-Flusses  (mit  einer  Kartenstizze)  S.  76.  —  Übersicht
über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  im  Vergleich
mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  78.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  November  1911  fällig  gewordenen
  gollbetraäge  S.  80.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Diamantenförderung  im  Dezember  1911  S.  80.  —  Nachweisung  der  Roh-Einnahmen
  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  September  des  Rechnungsjahres
  1911  S.  81.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Der  botanische  Versuchsgarten  in  Nabaul  1911  S.  81.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Kakaovalorisation  S.  84.  —  Kakao-Ausfuhr
aus  der  Dominikanischen  Republik.  Januar  bis  November  1911  S.  84.  —  Baumwollernte  Britisch-Indiens  1911/1912
S.  855.  —  Baumwollhandel  im  britischen  Uganda-Protektorat  S.  86.  —  Kautschukgewinnung  und  andel  in  den
Vereinigten  Malayenstaaten  S.  86.  —  Handel  des  Nyassa-Protektorats  1910/11  S.  87.  —  Handel  der  Goldküste  1910
S.  87.  —  Dsibuti  S.  88.  —  Frankreich  S.  88.  —  Nyassaland  S.  89.  —  Portugal  S.  89.  —  Transvaal  S.  89.

Koloniale  Literatur  (III.)  S.  89.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  95.  —  Schiffsbewegungen  S.  99.  —
Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  100.

Protohol  der  ersten  Sitzung  der  Ständigen  Wirtschaftlichen  Kommission  der  Kolonialverwaltung  §.  lol.

 

 

 

 

 

 

 

Amtlicher  TeilScchchrrdrornnradh

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.
Verordnung  des  ZReichskanzlers  über  die  Dresse  in  den  Schutzgebieten  RKfrikas
und  der  Südsee.

Vom  15.  Januar  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird  für
die  Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsee  folgendes  verordnet:

§  1.  Die  Freiheit  der  Presse  unterliegt  nur  den  Beschränkungen,  die  durch  diese  Verordnung
  vorgeschrieben  oder  zugelassen  sind.

§  2.  Die  Verordnung  findet  Anwendung  auf  Druckschriften.  Als  Druckschriften  im  Sinne
der  Verordnung  gelten  alle  Erzeugnisse  der  Buchdruckerpresse  sowie  alle  anderen,  durch  mechanische
oder  chemische  Mittel  bewirkten,  zur  Verbreitung  bestimmten  Vervielfältigungen  von  Schriften,  von
bildlichen  Darstellungen  mit  oder  ohne  Schrift  und  von  Musikalien  mit  Text  oder  Erläuterungen.

&amp;amp;  3.  Als  Verbreitung  einer  Druckschrift  gilt  auch  ihr  Anschlagen,  Ausstellen  oder  Auslegen
an  Orten,  an  denen  sie  der  allgemeinen  Kenntnisnahme  zugänglich  ist.

§  4.  Die  Befugnis  zum  selbständigen  Betrieb  eines  Preßgewerbes  oder  zur  Herausgabe
oder  zum  Vertrieb  von  Druckschriften  kann  weder  im  Verwaltungs=  noch  im  Rechtsweg  entzogen  werden.

Im  übrigen  sind  für  den  Betrieb  der  Prepgewerbe  die  gewerberechtlichen  Vorschriften  des
Kolonialrechts  maßgebend.
        <pb n="102" />
        W  70  20

§  5.  Auf  jeder  Druckschrift  müssen  der  Name  und  Wohnort  des  Druckers  und,  wenn  sie
für  den  Buchhandel  oder  sonst  zur  Verbreitung  bestimmt  ist,  der  Name  und  Wohnort  des  Verlegers
oder  —  beim  Selbstvertrieb  der  Druckschrift  —  des  Verfassers  oder  Herausgebers  genannt  sein.  Statt
des  Namens  des  Druckers  oder  Verlegers  genügt  die  Angabe  der  in  das  Handelsregister  eingetragenen
  Firma.

Ausgenommen  hiervon  sind  die  nur  zu  Zwecken  des  Gewerbes  und  Verkehrs,  des  häuslichen
und  geselligen  Lebens  dienenden  Druckschriften,  als:  Vordrucke,  Preiszettel,  Besuchskarten  und  dergleichen,
  sowie  Stimmzettel  für  öffentliche  Wahlen,  sofern  sie  nichts  weiter  als  den  Zweck,  die  Zeit
und  den  Ort  der  Wahl  und  die  Bezeichnung  der  zu  wählenden  Personen  enthalten.

§  6.  Zeitungen  und  Zeitschriften,  die  in  monatlichen  oder  kürzeren,  wenn  auch  unregelmäßigen
  Fristen  erscheinen  (periodische  Druckschriften),  müssen  außerdem  auf  jeder  Nummer,  jedem
Stücke  oder  Heste  den  Namen  und  Wohnort  des  verantwortlichen  Schriftleiters  enthalten.

Mehrere  Personen  können  nur  dann  als  verantwortliche  Schriftleiter  benannt  werden,  wenn
Form  und  Inhalt  der  Benennung  bestimmt  den  Teil  der  Druckschrift  ersehen  lassen,  dessen  Schriftleitung
  jede  der  benannten  Personen  führt.

§  7.  Verantwortliche  Schriftleiter  periodischer  Druckschriften  dürfen  nur  Personen  sein,  die
verfügungsfähig  und  im  Besitze  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  sind  und  im  Schutzgebiet  ihren  Wohnsitz
oder  gewöhnlichen  Aufenthalt  haben.

§*  8.  Von  jeder  Nummer,  jedem  Stücke  oder  Hefte  einer  periodischen  Druckschrift  muß  der
Verleger,  sobald  die  Austeilung  oder  Versendung  beginnt,  ein  Stück  durch  Boten  an  die  Polizeibehörde
  des  Ausgabeorts  gegen  Empfangsbescheinigung  unentgeltlich  abliefern.

Diese  Vorschrift  findet  keine  Anwendung  auf  Druckschriften,  die  ausschließlich  Zwecken  der
Wissenschaft,  der  Kunst,  des  Gewerbes  oder  der  Industrie  dienen.

§*  9.  Der  verantwortliche  Schriftleiter  einer  periodischen  Druckschrift,  die  Anzeigen  aufnimmt,
ist  verpflichtet,  die  ihm  von  öffentlichen  Behörden  mitgeteilten  amtlichen  Bekanntmachungen  auf  deren
Verlangen  gegen  Zahlung  der  üblichen  Einrückungsgebühren  in  eine  der  beiden  nächsten  Nummern
der  Druckschrift  aufzunehmen.

§&amp;amp;  10.  Der  verantwortliche  Schriftleiter  einer  periodischen  Druckschrift  ist  verpflichtet,  auf
Verlangen  einer  beteiligten  öffentlichen  Behörde  oder  Privatperson  eine  Berichtigung  der  in  der
Druckschrift  mitgeteilten  Tatsachen  ohne  Einschaltungen  oder  Weglassungen  aufzunehmen,  sofern  die
Berichtigung  von  dem  Einsender  unterzeichnet  ist,  keinen  strafbaren  Inhalt  hat  und  sich  auf  tatsächliche
Angaben  beschränkt.

Der  Abdruck  muß  in  der  nach  Empfang  der  Einsendung  nächstfolgenden,  für  den  Druck
nicht  bereits  abgeschlossenen  Nummer  und  zwar  in  demselben  Teile  der  Druckschrift  und  mit  derselben
Schrift  wie  der  Abdruck  des  zu  berichtigenden  Artikels  geschehen.

Die  Aufnahme  ist  kostenfrei,  soweit  nicht  die  Entgegnung  den  Raum  der  zu  berichtigenden
Mitteilung  überschreitet;  für  die  über  dieses  Maß  hinausgehenden  Zeilen  sind  die  üblichen  Einrückungsgebühren
  zu  entrichten.

§  11.  Auf  die  von  Behörden  eines  Schutzgebiets  ausgegebenen  Druckschriften  finden,  soweit
sich  ihr  Inhalt  auf  amtliche  Mitteilungen  beschränkt,  die  Vorschriften  der  §§  5  bis  10  keine  Anwendung.

§  12.  Die  mechanisch  oder  chemisch  vervielfältigten  periodischen  Mitteilungen  unterliegen,
sofern  sie  ausschließlich  an  Schriftleitungen  verbreitet  werden,  nicht  den  in  dieser  Verordnung  für
periodische  Druckschriften  getroffenen  Bestimmungen.

§  13.  Ist  wegen  einer  Nummer,  eines  Stückes  oder  Heftes  einer  im  Ausland  erscheinenden
periodischen  Druckschrift  zweimal  binnen  Jahresfrist  im  Reiche  oder  in  einem  Schutzgebiet  eine
Verurteilung  auf  Grund  der  §§  41  und  42  des  Strafgesetzbuchs  erfolgt,  so  kann  der  Reichskanzler
(Reichs-Kolonialamt)  innerhalb  sechs  Monaten  nach  Eintritt  der  Rechtskraft  des  letzten  Urteils  durch
öffentliche  Bekanntmachung  die  Verbreitung  der  Druckschrift  in  einem  oder  mehreren  Schutzgebieten
bis  auf  zwei  Jahre  verbieten.

§  14.  Die  öffentliche  Verbreitung  von  Druckschriften,  die  geeignet  sind,  Eingeborene  zu
Gewalttätigkeiten  gegen  Weiße  anzureizen,  ist  verboten.

Ist  wegen  einer  Nummer,  eines  Stückes  oder  Heftes  einer  periodischen  Druckschrift  zweimal
binnen  Jahresfrist  eine  Verurteilung  auf  Grund  des  §  14  Absatz  1,  §  18  Nr.  1  der  Verordnung
erfolgt,  so  steht  dem  Gouverneur  die  im  §  13  vorgesehene  Befugnis  zu.
        <pb n="103" />
        G  y1  20

§  15.  Bei  inneren  Unruhen,  insbesondere  Eingeborenenaufständen,  bei  Kriegsgefahr  oder
nach  Ausbruch  eines  Krieges  kann  der  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanntmachung  Veröffentlichungen
über  Vorgänge  bei  den  Eingeborenen  oder  über  Truppenbewegungen  und  Verteidigungsmittel  verbieten.

§  16.  Offentliche  Aufforderungen  durch  die  Presse  zur  Aufbringung  der  wegen  einer  strafbaren
  Handlung  erkannten  Geldstrafen  und  Kosten  sowie  öffentliche  Bescheinigungen  durch  die  Presse
über  den  Empfang  der  zu  solchen  Zwecken  gezahlten  Beiträge  sind  verboten.

Das  zufolge  solcher  Aufforderungen  Empfangene  oder  sein  Wert  ist  dem  Landesfiskus  oder,
falls  am  Orte  der  Sammlung  ein  zur  Leistung  von  Armenunterstützung  verpflichteter  Gemeindeverband
  besteht,  diesem  für  verfallen  zu  erklären.

§  17.  Die  Anklageschrift  oder  andere  amtliche  Schriftstücke  eines  Strafprozesses  dürfen
nicht  eher  durch  die  Presse  veröffentlicht  werden,  als  bis  sie  in  öffentlicher  Verhandlung  kundgegeben
worden  sind  oder  das  Verfahren  beendet  ist.

§  18.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  600  +  oder  mit  Haft  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei
Monaten  werden  bestraft:

1.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  in  den  §8§  13,  14,  15,  16  und  17  enthaltenen  Verbote;
2.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  der  §8  5,  6  und  7,  sofern  sie  durch
falsche  Angaben  in  Kenntnis  der  Unrichtigkeit  begangen  werden.

Dieselbe  Strafe  trifft  den  Verleger  einer  periodischen  Druckschrift  auch  dann,  wenn  er
wissentlich  geschehen  läßt,  daß  auf  ihr  eine  Person  fälschlich  als  Schriftleiter  benannt  wird.

§  19.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  150  “  oder  mit  Haft  werden  bestraft:

1.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  5,  6  und  7,  sofern  sie  nicht  durch  §  18  Nr.  2
getroffen  sind;

2.  Zuwiderhandlungen  gegen  den  §  8;

3.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  9  und  10.

In  den  Fällen  der  Nr.  3  tritt  die  Verfolgung  nur  auf  Antrag  ein;  das  Strafurteil  hat
zugleich  die  Aufnahme  des  eingesandten  Artikels  in  die  nächstfolgende  Nummer  anzuordnen.  Ist  die
Aufnahme  zu  Unrecht,  aber  im  guten  Glauben  verweigert  worden,  so  ist  unter  Freisprechung  von
Strafe  und  Kosten  nur  die  nachträgliche  Aufnahme  anzuordnen.

§  20.  Unberührt  bleiben  die  Vorschriften  der  §§  20  bis  29  des  Gesetzes  über  die  Presse
vom  7.  Mai  1874  (Reichs-Gesetzbl.  S.  65)  über  die  Verantwortlichkeit  für  strafbare  Handlungen,
die  durch  die  Presse  begangen  sind,  über  die  Verjährung  der  Strafverfolgung  von  Verbrechen  und
Vergehen  dieser  Art  sowie  derjenigen  Vergehen,  die  durch  diese  Verordnung  mit  Strafe  bedroht  sind,
über  die  Beschlagnahme  von  Druckschriften  und  über  die  ausschließliche  Zuständigkeit  der  Gerichte.

§  21.  Eingeborene  werden  nach  den  für  ihre  Bestrafung  geltenden  Bestimmungen  bestraft.

§  22.  Auf  den  selbständigen  Betrieb  des  Preßgewerbes,  die  Herausgabe  und  den  Vertrieb
von  Druckschriften  durch  Eingeborene  findet  die  Verordnung  keine  Anwendung;  die  erforderlichen
Vorschriften  erläßt  der  Gouverneur.

Das  gleiche  gilt  von  der  Herausgabe  und  dem  Vertrieb  von  Druckschriften,  die  ganz  oder
zum  Teil  in  einer  Eingeborenensprache  abgefaßt  sind.

§  23.  Der  Gouverneur  kann  Vorschriften  über  das  öffentliche  Anschlagen,  Anheften,  Ausstellen
  sowie  die  öffentliche,  unentgeltliche  Verteilung  von  Bekanntmachungen,  Plakaten  und
Aufrufen  erlassen.

§  24.  Der  Gouverneur  kann  anordnen,  daß  die  nichtgewerbsmäßige  öffentliche  Verbreitung
von  Druckschriften  durch  die  zuständige  Verwaltungsbehörde  den  Personen  verboten  werden  kann,
bei  denen  die  Voraussetzungen  des  §  57  Nr.  1,  2,  4  und  des  §  57a,  §  57b  Nr.  1,  2  der  Gewerbeordnung
  für  das  Deutsche  Reich,  in  der  Fassung  des  Reichsgesetzes  vom  26.  Juli  1900  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  871),  vorliegen.

§  25.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  April  1912  in  Kraft.

Berlin,  den  15.  Januar  1912.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.
        <pb n="104" />
        W  72  20

Jusatzverordnung  zur  JSollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Neuguinea
vom  10.  Juni  1908.

Vom  1.  April  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  1903,  S.  509)  und  der
Allerhöchsten  Verordnung  vom  7.  November  1902  (Kol.  Bl.  1902,  S.  903)  wird  für  das  Schnutzgebiet
  Neuguinea  mit  Einschluß  des  Inselgebietes  der  Karolinen,  Marianen,  Palau=  und  Marshallinseln
  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Der  Gouverneur  kann  auf  Antrag  die  Errichtung  privater  Zollniederlagen  genehmigen;
diese  gelten  als  Zollausland.  Die  Entnahme  von  Gegenständen  aus  den  Zollniederlagen  zur  Einführung
  in  das  Zollgebiet  wird  als  Uberschreitung  der  Zollgrenze  angesehen.

Die  Bedingungen  der  Genehmigung  werden  im  einzelnen  festgesetzt.

§  2.  Kriegsschiffe  gelten  als  Zollausland.  Der  Bezug  von  Waren  aus  dem  Inlande  gilt
als  Ausfuhr,  und  es  wird  für  solche  Waren  der  gezahlte  Einfuhrzoll  gemäß  §  12  der  gollverordnung
erstattet,  sofern  letzterer  mindestens  5  beträgt.

§*  3.  §  26  der  Zollverordnung  erhält  folgende  Fassung:

Postsendungen.

I.  Bei  ein=  und  ausgehenden  Postpaketen  werden  von  der  Postbehörde  die  begleitenden
Zollinhaltserklärungen  der  zuständigen  Zollstelle  übersandt,  die  bestimmt,  ob  eine  Revision  stattzufinden
hat.  Diese  Inhaltserklärungen  haben  zu  enthalten:

1.  Name  des  Absenders  und  Empfängers,

2.  Bestimmungsort,

3.  die  Zahl  der  zur  Inhaltserklärung  gehörigen  Poststücke,
4.  Benennung  und  Wert  der  Waren,

5.  Ort  und  Tag  der  Ausstellung  der  Inhaltserklärung.

Fehlen  die  Zollinhaltserklärungen  bei  einem  Postpaket,  so  übersendet  die  Postbehörde  der
Zollstelle  eine  schriftliche  Benachrichtigung,  aus  der  Name  und  Wohnort  des  Adressaten,  bei  der
Ausfuhr  des  Absenders  und  das  Gewicht  der  einzelnen  Poststücke  hervorgeht.  In  diesem  Falle
fordert  die  Zollstelle  den  Adressaten  oder  Absender  zur  nachtröglichen  Anmeldung  gemäß  §  20  der
Zollverordnung  auf.  Nach  erfolgter  Zollabfertigung  oder  Freigabe  stehen  die  Pakete  den  Adressaten
bzw.  der  Post  zur  freien  Verfügung.

II.  Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Sendungen  von  Briefen,  Warenproben  und  Mustern
unterliegen  keinerlei  zollamtlicher  Behandlung,  ausgenommen  solche  mit

a)  zollpflichtigen  Vogelbälgen  und  Federn,

b)  Tabak  und  Tabakfabrikaten;  Proben  und  Muster  solcher  sind  frei,  sofern  das  Gewicht
der  Sendung  30  g  nicht  übersteigt,

e)  Wertsachen,  deren  Wert  10  /  übersteigt.

Sendungen  von  Warenproben  und  Mustern  müssen  ihren  Inhalt  durch  Aufschrift  oder  in
anderer  geeigneter  Weise  zweifelsfrei  erkennen  lassen,  widrigenfalls  sie  der  Zollstelle  zur  weiteren
Behandlung  nach  Absatz  1  vorzuführen  sind.

§  4.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juli  1911  in  Kraft.
Rabaul,  den  1.  April  1911.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

 

–

*)  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  18,  S.  883ff.
        <pb n="105" />
        W  73  20

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  beim  diesjährigen
Krönungs=  und  Ordensfest  nachstehende  Ordensauszeichnungen  zu  verleihen:

Den  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse  mit  der  Schleife  und  Schwertern  am  Ringe:
Geheimem  Oberregierungsrat  Nachtigall,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt;

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:

Oberrichter  beim  Gouvernement  von  Kamerun  Autenrieth,
Hofrat  Blank,  A
Hofrat  Carstaedt,  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren  im  Reichs-Kolonialamt,
Hofrat  Ebel,
Regierungsrat  Full,  ständigem  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt,
Regierungsrat  Hermans,  Referenten  beim  Gouvernement  von  Togo,
Regierungsrat  Sachs,  ständigem  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt;
den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse:
Geheimem  Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,

Geheimem  Oberregierungsrat  Meyer-Gerhard,  vortragendem  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,
Geheimem  Hofrat  Lilienthal,  Rendanten  der  Kolonial-Hauptkasse;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:
Rechnungsrat  Lauterbach,  Bureauvorstand  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika,
Rechnungsrat  Schmeiser,  Kalkulaturvorstand  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,
Geheimem  Sekretär  Johann  Koch,  Geheimem  Kanzleisekretär  im  Reichs-Kolonialamt,
Geheimem  Kanztleisekretär  im  Reichs-Kolonialamt  Bujewskiz;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

Polizeiwachtmeister  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Kleinschmidt,
land=  und  forstwirtschaftlichen  Gehilfen  beim  Gouvernement  von  Togo  Mucke,
Geheimem  Kanzleidiener  im  Reichs-Kolonialamt  Mögling.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

A.  K.  O.  vom  17.  Januar  1912.

Fischer,  Oldenburg,  Hauptleute;  Graf  v.  Sparr,  Keil,  Oberleulnants;  v.  Wedel,  Leutnant;
Dr.  Kudicke,  Stabsarzt;  Dr.  Manteufel,  Oberarzt  —  Anträge  um  Belassung  in  der
Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

A.  K.  O.  vom  9.  Jannar  1912.
Den  nachbenannten  Offizieren  und  ehemaligen  Angehörigen  der  Schutztruppe  sind  folgende

Auszeichnungen  verliehen,  und  zwar:

der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Stabsarzt  Ullrich,

der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberarzt  Dr.  Lurz,

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
dem  Sanitätssergeanten  Rehwagen;

A.  K.  O.  vom  21.  Jannar  1912:
die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberstabsarzt  Professor  Ollwig,
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:
den  Hauptleuten  Reinhard  und  Kraut,

1
        <pb n="106" />
        W  74  20

der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberleutnant  Doering,
das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

dem  Sanitätsfeldwebel  Ziegelmeier,  dem  Feldwebel  Thiem,  dem  Feldwebel  a.  D.  Herzog,
den  Sanitätsfeldwebeln  a.  D.  Terwesten  und  Groha.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  17.  Januar  1912.

v.  Klewitz,  Oberleutnant,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  am  31.  Januar  d.  Is.  behufs  Rücktritts
in  Königlich  Württembergische  Militärdienste  aus.  «

Wolf,  Oberarzt,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Müller,  Oberleutnant,  wird  vom  16.  Februar  bis  31.  Mai  1912  zur  Dienstleistung  bei  der  Feldartillerie-Schießschule
  kommandiert.

A.  K.  O.  vom  21.  Januar  1912.

Den  nachbenannten  Angehörigen  der  Schutztruppe  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen,
und  zwar:
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:

den  Hauptleuten  Wilm,  Pabst,  v.  Wittenburg,  Fromm,  letzterer  kommandiert  zur  Dienstleistung
beim  Gouvernement,  dem  Stabsveterinär  Hancke  und  dem  Kriegsgerichtsrat  Hünersdorf;

der  Königliche  Kronen-Orden  3.  Klasse:
dem  Major  Grantoff;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
den  Unterzahlmeistern  Hartung  und  Grotke.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  17.  Januar  1912.
v.  Krogh,  Major,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen
seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.
v.  der  Leyen,  Leutnant,  scheidet  am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  Februar  d.  Is.  im  Garde-Schützen-Bataillon  angestellt.
v.  der  Marwitz,  Guügge,  Dühring,  v.  Michaelis  und  Thiel,  Oberleutnants;  Harttmann,
Leutnant  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

A.  K.  O.  vom  21.  Jannar  1912.

Den  nachbenannten  Angehörigen-  der  Schutztruppe  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen,
und  zwar:
der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberleutnant  v.  der  Marwitz;
das  Allgemeine  Ehrenzeichen:
dem  Unterzahlmeister  Wiese  und  dem  Waffenmeister  Leuschner.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

A.  K.  O.  vom  21.  Jannar  1912.
Dr.  Hintze,  Stabsarzt,  wird  der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse  verliehen.
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        E  75

0

Nachruf.
Heute  früh  11  Uhr  starb  plötzlich  an  Gehirnschlag  im  38.  Lebensjahre  in  Akonolinga  der

Stabsarzt  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun

Herr  Gottfried  Srener.
Der  Verstorbene  gehörte  seit  1905  der  Schutztruppe  für  Kamerun  an  und  hat  sich  während
dieser  Zeit  durch  sein  liebenswürdiges,  offenes  Wesen  und  durch  seine  unermüdliche  Tätigkeit  die
Herzen  aller  Kameraden  und  die  Wertschätzung  seiner  Vorgesetzten  erworben.

Seit  über  1½  Jahren  leitete  er  mit  rastlosem  Eifer  die  Bekämpfung  der  die  Entwicklung

Kameruns  erheblich  bedrohenden  Schlafkrankheit  unter  großen

Lebensgefahr.

Entbehrungen  und  persönlicher

Ein  ehrendes  Andenken  wird  ihm  allzeit  im  Offizierkorps  bewahrt  bleiben.

Soppo,  den  19.  Dezember  1911.

Im  Namen  der  Schutztruppe  für  Kamerun:
Puder,  Major  und  Kommandeur.

 

 

Deutsch  -Ostafrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  am
8.  Jannar  angetreten:  Feldwebel  Küster,  Vizefeldwebel
  Adolf,  Sanitätsunteroffizier  Kuwert
und  Waffenmeister  Hirt.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  11.  Januar  eingetroffen:
  Stabsarzt  Dr.  Marshall,  Sanitätssergeant
  Rudolph  und  Sergeant  und  Feuerwerksanwärter
  Mohr.

Ramerun.

Am  9.  Januar  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Finanzdirektor  Barche,  Zollamtsvorsteher
  Bötefür,  Zollassistent  Meinert,  die  Wegebautechniker
  Dorn,  Landwehr  und  Alexander,
Bureaugehilfe  O.  Schmidt,  Zollaufseher  Ohnesorge,
  Schlosser  Ziegenbalg,  Maurer  Frank.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Bezirksrichter  Rogalsky,  Afssessor
Priester,  Arbeiterkommissar  Adams,  Tierarzt
Immel,  Landmesser  Sange,  Sekretär  Scheer,
Stationsleiter  Zimmermann,  Gartentechniker
Greven,  Landwirt  Lücke,  Wegebautechniker
Rabeler,  Stationsbeamter  Schlief,  die  Gärtner
Zahn,  Mattner  und  Skirl,  Heilgehilfe  Kleck.

Am  9.  Dezember  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Assessor  Wipfler,  Sekretär
  Hörth,  Steuermann  Eckelt,  Techniker  Beyer
und  Zollassistent  Freund.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Hafenmeister  Klein,  Gouvernementsarchitekt
  Peuckert,  Materialienverwalter  Siegert,
die  Polizeimeister  Seelmann  und  Schulz  und
Schlosser  Warpakowski.

Am  24.  Januar  hat  die  Wiederausreise  angetreten:
  Werkmeister  Vetterlein.

 

Am  24.  Dezember  haben  das  Schutzgebiet
mit  Heimaturlaub  verlassen:  Chemiker  Dr.  Zeller
und  Polizeimeister  Klöppel.

Logo.

Im  Schutzgebiet  sind  am  13.  Dezember  eingetroffen
  bzw.  wiedereingetroffen:  Bureauassistent
Scharck  und  Regierungslehrer  Pfennigwerth.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  ein—
getroffen:  Bureauassistent  2.  Kl.  Groß  und  Stationsassistent
  Schneider.

Deutsch-Südwestatfrika.

Wiederausgereist  sind  am  3.  Januar:  Regierungsassessor
  Dr.  Kohler,  Oberleutnant  und  Inspektionsoffizier
  bei  der  Landespolizei  Freiherr
v.  Hirschberg  sowie  die  Polizeisergeanten  Freiberg,
  Klebow,  Oberländer  und  Wypler.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  3.  Januar:  die  Waffenmeister
Feja  und  Brümmer;  am  25.  Jannar:  Oberstabsarzt
  Dr.  Berg.

Mit  Heimaturlaub  haben  am  22.  Dezember
das  Schutzgebiet  verlassen:  die  Polizeisergeanten
Billmerer,  Hermann,  Gruhl,  Hack,  Wegener,
  Landmesser  Streitberger,  Tierarztgehilfe
Himrich  und  Polizeiwachtmeister  Göhring.

Deutsch-Meuguinea.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  dem
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  5.  Oktober:
Polizeimeister  Tafel  und  Bureaugehilfe  Mey;
am  2.  November:  Landwirt  Brucker,  die  Sanitätsgehilfen
  Faulenbach  und  Hässelbarth;
am  7.  November:  Polizeimeister  Adelmann;  am
30.  November:  Gerichtsassessor  Dr.  Gebhard  und
Bureaugehilfe  Paulisch;  am  28.  Dezember:  Be-
        <pb n="108" />
        W  v6

zirksamtmann  Stollé,  Leiter  der  Sepik-Expedition,
  ferner  Geograph  Dr.  Behrmann,  Arzt  und
Zoologe  Dr.  Bürgers,  Ethnograph  Dr.  Rösicke
und  Botaniker  Ledermann  als  Mitglieder  dieser
Expedition;  außerdem  Obergärtner  Rudolph;  am
2.  Januar:  Regierungsarzt  Dr.  Braunert  und
Bureauassistent  Krümling.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  24.  September:  Sanitätsgehilfe

 

#

Pulwer;  am  12.  Oktober:  Regierungsarzt  Dr.
Kröning;  am  22.  Oktober:  Landwirtschaftlicher
Sachverständiger  Dr.  Gehrmann  und  Katasterzeichner
  Köhler;  am  29.  Oktober:  Landmesser
Becke  und  Sekretär  Schmaus.

Samoa.

Kassenassistent  1.  Kl.  Reye  hat  am  18.  Januar
die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  angetreten.

 

 

 

 

 

 

 

Tsichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.

Erforschung  des  Uun-Flusses.
(Mit  einer  Kartenfkizze.)

lÜber  eine  Bereisung  des  Nungebietes,
durch  welche  die  Forschungen  des  Oberleutnants
v.  der  Leyen"')  ergänzt  werden,  berichtet  der
Regierungsgeologe  Dr.  Mann:

Am  1.  April  1911  erreichte  die  Expedition
den  Nun  unterhalb  von  Banjün  auf  einem  Wege,
der  von  Glauning  1906  aufgenommen  worden
war.  Von  der  Hängebrücke  aus,  die  hier  über
den  Fluß  führt,  wurde  der  Marsch  stromanf  angetreten.
  In  zwei  Tagen  wurde  die  Furt  und
der  Weg  erreicht,  die  von  Bafusäm  nach  Küpare
führen.  Hier  wurde  der  Fluß  überschritten  und
der  Marsch  aufwärts  bis  nach  dem  Rastdorf  am
Hauptwege  Bamenda—Bamüm  fortgesetzt.  Weiter
aufwärts  ließ  sich  der  Fluß  nicht  verfolgen,  da
auch  zur  Trockenzeit  dort  ausgedehnte  Sumpfgebiete
  den  Durchmarsch  verhindern.

Mitte  September,  zur  Zeit  des  höchsten  Wasserstandes,
  wurde  der  Fluß  von  Balüng  aus  und
später  von  Bafusäm  aus  besucht,  da  der  Graswuchs
  und  der  hohe  Wasserstand  einen  Marsch
am  Nun  entlang,  wie  es  zunächst  beabsichtigt  war,
nicht  durchführbar  erscheinen  ließen.

1.  Beobachtungen  in  der  Trockenzeit.

Die  Strecke  des  Nun  zwischen  dem  Lager
jenseits  Balüng  und  dem  Lager  unterhalb  Banjün
läßt  sich  in  zwei  Teile  gliedern,  einen  nördlichen,
der  bis  zur  Hängebrücke  von  Bafusäm  reicht,  und
einen  südlichen  bis  zur  Banjün-Hängebrücke.

Im  nördlichen  Teil  durchströmt  der  Fluß  ein
Vulkangebiet,  das  mit  seinen  zahlreichen  Kratern

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  662  ff.

 

 

und  Lavaströmen  ihm  vielfach  Hindernisse  in  den
Weg  legt.  Daher  fließt  der  Fluß  hier  in  zahlreichen
  Windungen;  zahllose  Stromschnellen  und
kleinere  Fälle  sind  zu  beobachten.  Die  Ufer  werden
nicht  selten  von  senkrecht  aufsteigenden  Felswänden
von  6  bis  8  m  Höhe  gebildet.  Die  Breite  des
Flusses  schwankt  außerordentlich.  Teilweise  ist  er
nur  15  bis  20  m  breit,  teilweise  80  bis  100  m,
je  nachdem  er  sich  zwischen  Felswänden  hindurchgenagt
  hat  oder  in  flachere  Gebiete  gelaugt.

Zwischen  der  Hängebrücke  von  Bafusäm  und
der  von  Banjün,  ja  auch  noch  bis  hinter  die
Hängebrücke  von  Bangang—Fokäm,  durchströmt
der  Fluß  ein  flachwelliges  Gneis-Granithügelland,
in  dem  nur  vereinzelt  jungvulkanische  Erhebungen
zu  beobachten  sind.  Sein  Gefälle  ist  hier  nur
gering.  Daher  finden  sich  Stromschnellen  fast
gar  nicht.  Nur  an  zwei  Stellen  wurden  unbedeutende
  Schnellen  beobachtet,  einige  Kilometer
südlich  der  Hängebrücke  von  Bafusäm  und  an
der  Hängebrücke  von  Banjün.  Dagegen  ist  unterhalb
  des  Bangang  —  Fokäm-Uberganges  ein
Wasserfall  von  10  bis  15  m  anzutreffen,  der  eine
Schiffahrt  hier  völlig  unmöglich  macht.
Stärkere  Serpentinen,  die  im  oberen  Teile  zu
häufig  waren,  fehlen  fast  ganz.  Die  Breite  des
Flusses  ist  50  bis  60  m,  seine  Tiefe  ¾  bis  1  m,
mitunter  auch  mehr.  Die  Ufer  sind  meist  sehr
steil  und  5  bis  6  m  tief  in  graugelben  Lehm
eingeschnitten.

2.  Beobachtungen  zur  Regenzeit
(September  1911).

Zur  Regenzeit  wurde  nur  der  näördliche  Teil
des  Nun  besucht.  Das  Flußbett  war  an  fast
allen  Punkten  gefüllt,  der  Wasserstand  übertraf
den  des  April  um  6  bis  8  m.  Trotzdem  waren
fast  die  sämtlichen  Schnellen  noch  deutlich  zu
        <pb n="109" />
        G  P20

beobachten,  ja  schon  in  der  Ferne  machten  sie  sich
durch  ein  starkes  Rauschen  des  Wassers  bemerkbar.
In  diesem  Gebiet  ist  deshalb  bis  zur  Hängebrücke
von  Bafusäm  ein  Befahren  des  Flusses  sowohl
zur  Trockenzeit  wie  auch  in  der  Regenzeit  absolut
  ausgeschlossen.

 

1:200  000.
2  o  2  ¾l  5
km

Bengeng-  sokaäm'

brücke  von  Bangkang  —  Fokäm  schiffbar  ist.  Hier
aber  bildet  der  große  Fall  mit  dem  sich  anschließenden
  Schnellengebiet  eine  unpassierbare
Sperre.  Da  weiter  abwärts  sich  abermals  ein
großes  Schnellengebiet  einstellt,  so  würde  es  auch

 

 

Etwas  anders  dürfte  sich  die  südliche  Partie
des  Flusses  bis  Bangang—Fokäm  verhalten.  Die
kleinen  hier  beobachteten  Schnellen  dürften  bei
dem  herrschenden  hohen  Wasserstand  keine  Hindernisse
  mehr  bilden.  Es  kann  daher  angenommen
werden,  daß  der  Fluß  bis  unterhalb  der  Hänge- 


 
   

.  .
l
5r
I
«

nicht  viel  nützen,  wenn  dieses  Hindernis  beseitigt
würde,  da  die  schiffbare  Strecke  immer  nur
sehr  kurz  sein  würde  und  die  Fahrt  außerdem
nur  bei  hohem  Wasserstande  möglich  wäre.
        <pb n="110" />
        S

78  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres

  1911  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

#I#.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  20.  S.  —  )
Im  Zm
Benennung  der  Warengruppen  II.  Vierte,  U.  Vierte  Zunahme  bnahme
1911  1910
Wert  .“  Wert  .“  Wert  .  4  Wert  .
A.  Eintuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  303  320  328  950  —  25  630
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  65  222  62  672  2550  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  288  134  285  112  3  022  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  288  539  312  142  —  23  603
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  zuttermittel.  3  104  7  055  —  3951
s)  Faserpflanzen  .  .  2  37  —  35
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  51  068  77721  —  26  653
Zusammen  1.  990  3899  1073  689  —  74  300
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  6  563  21919  —  18  356
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  5908  699  668  055  —  69  356
Zusammen  II  605  262  692  974  —  7712
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  247  317  381  476  —  134  159
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ...  60  140  49  920  10  220  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  188  979  198  696  —  9  717
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  .  22229513129291  650  222  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  üürschnerwaren  99  845  68  882  30  963  —
VIIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  8101  15  568  —  7467
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  19  776  78841  —  29  065
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  67  011  46  405  20  606  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  86  377  62  183  24  194  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
)D  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeug  258  303  38  653  219  650  —
)  Fabrikate  907  6601140673  —  283018
gusammen  X  1165  96311789  826  —  18  363
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  159  681  202  979  —  43  298
XIV.  Waffen  und  Munition.  .  48  206  16  604  31  602  —-Xv.Gcld
  ..  539  078  414  070  125  008  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1911  bzw.  19106604  638  110  904  193  734  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  6  734  619  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  129  981  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  dazu  gehörigen  Kebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  400
b)  Anollengewächse,  Gemüse,  Früchte  64  837
c)  Koloniale  Berzehrungsgegenstände  u.  Genuhmitel  153  291  ,-cl)3«lsruchte,PslatncnoleIachss.
  ..1426995  1630294  15  564  —
e)  Faserstoffe  ..  .  120
f)  Sämereien  und  lebende  Pflanzen  .  215
8)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  3  030  552118  394  —  87  842
Zusammen  I.  4676  410  4  748  688  —  72278
II.  Tiere  und  tierische  Ezeugnisse:
a)  Lebende  Tiere.  .  282  2  386  —-  2104
b)  Tierische  Rohstoffe  131687  177  541  —  45  854
Zusammen  11  131  969  179  927  —  17  958
        <pb n="111" />
        C  79  20
Im  Im  s
..  »
Benennung  der  Warengruppen  II.  ViertessI.  Viertell  Zunahme  Abnahme
1911  1910
Wert  .“  Wert  4  Wert.  Wert  M
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  1  062  1  641  —  579
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  6  487  6  001  486  —
V.  Geld  .  745  1  000  —  255
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1911  bzw.  191014816  6734937257  —  120  584
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  5019  970  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  203297  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1911  baw.  1910|11  421  311111  048  161  373  150  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  11  754  589  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  1  333  278  —  —  –
Wichtigite  Warenpofittonen.
Im  Im  .
Benennung  der  Warengruppen  II.  Nierte,UI.  ViertellZunahme  Abnahme
1911  1910

Wert  4.

Wert  .

 

 

Wert  Al

 

A.  Eintuhr.

Reis

Mais

Mehl  .

Hartbrot.  .

Sonstige  Bacwaren

Zucker.  .

Tabak

Tabakfabrikate
Stille  Weine  Liter
Branntweine  aller  Art.  Liter
Bier  Liter

Bau-  und  Nrutzholz
Fleisch  und  Fleischwaren
Fleischkonserven
Getrocknete  Fische.
Fischtonserven  .
Eier.  Milch,  Vonig  und  sonstie  tierische  Nahrungemittel
Zement  .
Salz
Steikhllen  Brannlohlen,  Briletts
Petroleum  .  .  .
Seifen  aller  Art
Künstlicher  Dünger
Gewebe  aus  Baumwolle
Baumwollene  Kleidungsstücke
Wollengarne  und  Wollenwaren  aller  Art.  halbwollene  Artikel
Garne.  Stoffe,  Leibwäsche,  Kleider  und  Putzwaren  aus  Seide
und  Halbseide
Garne,  Zwirne,  Gewebe  und  Waren  aus  Leinen,  Jute  9
Hüte,  Mützen,  Posamentierwaren,  Schirme,  ilzwaren:
Schuhe  und  Stiefel  .  .
Glas  und  Glaswaren  außer  Fensterglas.  .
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen,  Blöcke  usw.
Wellblech.  ..  .
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen
Feuerwaffen  ......
Goldmünzen
—  —

Stück

*)  Im  II.  Viertel  1910  enthalten  in  Summe  4635  .7,

 

211  829
3  651
25.201
38  461
17  662
25  536
164  455
64  045
49  065
130  960
82  288
50  902
67945
67160
288  738
80  986
82  679
32  872
109  499
59  330
23  578
44  230
49  525
1  600  827
361  211
44  119

86  599
78711
95  750
54  247
57  431
63  709
43221
729  854
130  157
19  638

539  078

239  345
*
)
80  725

—  —

20  998
173  737
56  141
46  292
144  777
83  646
77721

667  102

139  277
128  934
58  834
13  .  471
23  445
34256

1  619  960

44  415
10  000
30  982
60  198

1  013  672
61  015
10  591
4070
410  000

 

sonstige  Körnerfrüchte.

 

496
20  790
15269

9832
17131
27727
69  442

9  017

129  078

 

27516

9282

795941

106  105
19  435

19  893

16  977
283  818

1070
        <pb n="112" />
        Beuennung  der  Marengruppen

 

 

Wert  .

Im  Im
II.  Viertel.  Viertel
1911  1910

Wert  .%

 

Zunahme

Wert

Abnahme

Wert  I

 

Bananen,  frisch  und  getrochnet

Kalkao

Kolanüsse.
Palmkerne

Palmöl

Njabi-NRüsse
Schinüsse,  Schiburter
Bau=  und  Nutzhol
Kautschuk.
Elfenbein.

B.  HRusfuhr.

 

 

Togo.

53  107  41183
140  41741  231  379
2  194  12006
919  007  87858.1
505  052  508  023
1220  15

36  083  11344
2902311  3  104050
128  746  176  096

 

 

189081

 

81  905
2012
2971

111  739

17350

Uachweisung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  ODonat  novemper  911  fällig  gewordenen  JSollbeträge.

Namen  der  Zollämter,

(TSal.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  24,

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen

9068.)

göle  im  obigen

Monat  des  Nechnungsja  hres

Gegen  den
gleichen  Zeitraum

 

 

 

bei  welchen  die  Zölle  1911  1910  des  Vorjahres

fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  u##den=  Zusammen  Einfuhr  s  lmnthr  JFJJHU  Zusammenmehr  weniger
M  M.  Al  M.  M.  1  .  17..  1  M  2

Lome  Hauptzollamt1  37,25  25  187  200.—1  204,  75  176,30,  159  258.95  s27950.  o5  —
Agbanake  Zollamt  229.90  7.—  14,70  251,.60  66.10  2,650  415,—  113,00|1  —
Tolpoli  -  185,  85  12,50  198.35  118.25  10,20  10.—1  138.50  50,85  –
Nocpe  3280,.900  180,.50  3,75  3  765,15  2  158,15  1  3417.-—  —  3  505,1520.—  —
Ho  Zollbebestelle  727,85  2555.50  —  3283,.35  359,15  1  033.25  18.—  1  410,10|1872,95
Kpandn  -  642,  15  1210,25  —  1  852,10  303.20  556.25  —  859.45992,95  –
Kete-Kratschi  -  160,  55.  6.—  –  166.55  182..  10,75  —  192.75  –  26.20
Teteit#.  -  13,55  —  —  13,55  27,  50  —  —  27,.00  —  133,055
Palime  -  862,  25  —  —  862,  25  42,20  —  —  442,  201  420,  05  —
Agucga  -  590,  10  191,25  —  781.35  504.70  120.75  30.—  650.45  125.900  —
Im  November  1911  193  271,—.  4841,25  271,30  198  383,  55163  039,45  3  285,50  279,30  166  604,2581779,30  —
In  der  Zeit  vom  1.  April  «  s

bis  31.  Oktober  1911  1089131,90,  20  361.75  1536,70  1114030.351019185.34  16223,05  85  1038930,2145100,  11  —
Zus.  i.  d.  Zeit  v.  1.  April

bis  30.  Norbr.  1911.1282102,90  25  203,—  1808,—  1312413.00|1182224,79  19508,55  3801,  15  1205  534,10  1  —-- 



 

Deutsch-Südwestafrika.

Die  diamantensoörderuns  im  bezemver  1911.)

 

2  Fördermenge
in  Rarat

im  Rechuunngssahre

Zuuahme

gegenüber  dem

Abnahme


 

 

 

 

1910  1911  Vorsahre
April  bis  Okt.  485  9050  159  727  —  26  223
November.  68  302  57  074  —  11228
Dezember  64  561  61  097  —  2564
April  bis  Dez  618  813  578  798  —  40  015
*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  1,  S.  12.
        <pb n="113" />
        G.  81

2#

Uachwelsung  der  Roh-Sinnahmen  bel  den  Jollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestatriha
im  Oonat  September  des  Rechnungssahres  1911.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  1,  S.  13.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegen  Vorjahr  Cumme  aller
Abgaben  Zollstellen  1911  1910  «  1.  April  bis
Abg  mehr  weniger4Sept.  1911
%  Pf.)  4  Ff.]  A.  Pf.)  f]  ifo.
Hauptzollamt  Swakopmund.8  101  94966  —  —  —16207
Zölle-“)  und  -  Lüderitzbucht  70  8933  60  105  466  4  —4572  85
Neben-  "O  Windhuk.  15  819  —  16537  990  688
einnahmen  -  Keetmanshoop.  9835  20018  138  20—  —  8298.—  6
Ubrige  ZJollstellen  .  1  697  80  54  +O  —
.  auptzollamt  Windhuk.  3  373  8000973  600  "40%  ——“m:
Biersteuer  lÜbrige  Zollstellen  342  so  sg805  25  474  15
Ma#ebHauptzollamt  Swakopmund-  —.  ——105120  —  —1051  20)
Bramntwein-  Windhük.  1  133  74  oo  —%6  col  18467  —
HBHaorige  Zonstellen  H
Hafen=  Hauptzollamt  Swakopmund  741  60172  ö91  —  133681  85  477  851  58
abgaben  -  Lüderitzbucht  10786  806296S50  25
Zusammen  219  161  54418  783  8o  1554  —01  176.  35  1  819  457  35
—  —1996622,  35

 

 

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Der  votanische  Versuchsgarten  in  Rabaul  1911.

Verwaltung.  Die  Verwaltung  des  botanischen
Versuchsgartens  lag  in  den  Händen  des  Obergärtners.

Schwarzes  Arbeiterpersonal.  Durchschnittlich
wurden  55  Mann  beschäftigt.  Der  Einstellung  geeigneter
  Gartenarbeiter  stehen  große  Schwierigkeiten  im
Wege.  Ununterbrochen  lösen  junge,  unausgebildete
Arbeiter  eingearbeitete  Mannschaften  ab.

Als  Arbeiteraufseher  sind  zwei  Malayen  eingestellt
worden.  In  dem  Pflanzgarten  ist  mit  der  Heranzucht
und  Pflege  junger  Pflanzen  ein  Chinese  betraut
worden.  Die  verschiedenartige  und  schwierige  Behandlung
  der  Kulturgewächse  erfordert  eine  ständige  Kontrolle
  des  europäischen  Beamten.  Dieser  hat  vor  allem
sein  Augenmerk  darauf  zu  richten,  daß  keine  Verwechselungen
  in  dem  Pflanzenmaterial  vorkommen,  daß
vielmehr  die  einzelnen  Sorten  rein  erhalten  bleiben.

Der  Gesundheitszustand  der  Arbeiter  war

verhältnismäßig  gut.  Schwere  Erkrankungen  traten
selten  auf.

Witterungsverhältnisse.  In  den  Monaten
April  bis  Anfang  Juli  war  die  Trockenzeit  ausnehmend
scharf  ausgeprägt,  so  daß  unter  den  jungen  Kulturen
bedeutende  Verluste  zu  verzeichnen  waren.  Der  Nordwestmonsun
  trat  im  Gegensatz  zu  den  vorhergebenden
Jahren  mit  großer  Heftigkeit  auf  und  richtete  auf
einigen  Feldern  großen  Schaden  an.

Bauten.  Im  vergangenen  Jahr  sind  folgende
Bauten  ausgeführt  worden:

1.  das  Wohnhaus  für  den  Leiter  des  Gartens.
Es  ist  auf  einem  geräumigen  Hügel,  auf  dem  früher

 

die  Arbeiterhäuser  standen,  errichtet  worden.
sind  weiter  nach  Westen  verlegt.

2.  Ausbau  der  zweiten  Quelle.  Die  Anpflanzungen
  des  botanischen  Gartens  haben  unter  der  anhaltenden
  mehrmonatigen  Dürre  sehr  gelitten.  Da
überall  großer  Wassermangel  herrschte,  die  sogenannte
Lloydquelle  außerdem  gänzlich  versagte,  mußte  aus
einem  Brunnen  in  der  Nähe  des  Eingeborenen-Krankenhauses
  Wasser  nach  dem  Garten  gebracht  werden,  um
wenigstens  die  Saatbeete  notdürftig  mit  Wasser  versehen
  zu  können.  Der  große  Wassermangel  hat  gezeigt,
  wie  unbedingt  erforderlich  eine  ausgiebige  Wasserversorgung
  für  den  Garten  ist.

In  einem  westlich  von  der  Lloydquelle  gelegenen
Tale  tritt  am  Fuße  einer  Erdwand  Oberflächenwasser
zutage.  Da  diese  Wasserstelle  von  den  Anlagen  zu
weit  abgelegen  ist,  und  das  Wasser  außerdem  nicht
gefaßt  war,  konnte  es  während  der  anhaltenden  Trockenheit
  noch  nicht  nutzbar  verwendet  werden.

Die  Quelle  ist  nunmehr  gefaßt  und  gleichzeitig  ist
ein  kleines  Sammelbassin  gebaut  worden.  Hierbei
wurden  größere  Erdarbeiten  erforderlich,  um  zu  der
wasserführenden  Schicht  zu  gelangen.

Die  Leitung  von  der  zweiten  MWasserstelle  dient
zunächst  zur  Speisung  des  MWasserbassins  im  Pflanzgarten:
  gleichzeitig  wird  von  dieser  Hauptleitung  aus
auch  das  Haus  des  Direktors  mit  MWasser  versehen.
Außerdem  wurde  im  Anschluß  an  die  Wasserleitung
eine  geeignete  Badestelle  für  die  Arbeiter  angelegt.

3.  Auf  einem  Versuchsquartier  des  Gartens  wurde
im  Juni  1910  ein  Bohrloch  auosgehoben  zwecks  Er-3



Diese
        <pb n="114" />
        W  82  20

forschung  der  Grundwasserverhältnisse  und  Untersuchung
auf  Verwendbarkeit  für  eine  bessere  Wasserversorgung
Rabauls.

Abgabe  von  Sämereien,  jungen  Pflanzen,
Früchten  und  botanischen  Präparaten.

Aus  dem  Versuchsgarten  wurde  kostenlos  Pflanzund
  Saatmaterial  abgegeben.  Es  sei  jedoch  hervorgeboben,
  daß  nach  Moglichkeit  ein  Austausch  von
Pflanzen  und  Sämereien  angebahnt  wurde,  wodurch
dem  Garten  einige  neue  Pflangen  zugeführt  worden  sind.

An  zwei  Tagen  werden  wöchentlich  auf  Wunsch
Früchte  kostenlos  abgegeben.

An  das  Botanische  Museum  in  Dahlem  wurde
eine  Sammlung  von  Heilpflanzen  der  Eingeborenen
aus  der  Umgebung  von  Rabaul  abgesandt.  Ferner
wurden  Präparate  von  Pflanzen,  Blüten  und  Früchten
sowie  Rohprodukte  und  Schädlinge,  besonders  verschiedene
  Schildläuse,  als  Anschanungsmaterial  an  das
Oamburger  Kolonialinstitut  sowie  an  die  Universität
Jena  überwiesen.  .

Eingesandte  Präparate  von  erkrankten  Blättern
und  Früchten  wurden  von  dem  Königlich  Zoologischen
Museum  in  Berlin  bestimmt,  wie  folgt:

1.  Auf  den  Blättern:  Aspidiotus  destructor  Sig.
2.  Auf  den  Früchten:  Chrysomphalus  Ficus  Astm.

und  Lepidosaphes  macgregori  Bunks.

3.  Auf  dem  Fruchtstiel:  Lepidosaphes  gloviri

(Tack)  Kirk.

Neuanlagen.  Zwecks  Anlage  einer  kleinen  Höhenstation
  (450  m)  auf  der  Nordtochter  wurden  für  den
botanischen  Garten  2  bis  3  ha  Land  angekauft.

Der  Palmengarten  wurde,  bis  an  die  Südgrenze
des  Gartens,  um  1¼  hn  vergrößert.  Die  Vorarbeiten
beanfspruchten  viel  Zeit  und  Arbeitskräfte,  da  das  Gelände
  von  Alang-Alang  völlig  überwuchert  war.  In
diesem  Teil  des  Gartens  werden  von  Buitengorg  eingeführte
  Palmen  ausgepflanzt.

Für  den  Obstgarten  wurde  ein  neues  Stück  Land
geklärt  und  mit  neuen  Obstgehölzen  besetzt,  die  in
Wardschen  Kästen  aus  dem  Botanischen  Garten  in  Dahlem
nach  hier  überführt  worden  waren.

Die  anhaltende  Trockenheit  in  den  Monaten  April
bis  Juni  hat  leider  einen  großen  Ausfall  unter  den
Obstgehölzen  herbeigeführt.  Den  jungen  Pflanzen
konnte  infolge  Wassermangels  keine  Pflege  zuteil  werden

Mit  Divi-Divi  wurde  ein  neues  Versuchsfeld  bestellt;
  infolge  der  mehrmonatigen  Dürre  waren  ununterbrochen
  Nachpflanzungen  erforderlich.

Mit  der  gelben  wie  mit  der  schwarzen  Sojabohne
wurden  mehrere  Anpflanzungsversuche  vorgenommen.
Der  Erfolg  war  weder  in  der  trockenen  noch  in  der
regenreichen  Zeit  günstig.  Eine  weitere  Auedehnung
der  Kultur  erscheint  aus  diesem  Grunde  nicht  aussichtsvoll.


Aus  den  ersten  Samen  der  im  Garten  befindlichen
Olpalmen  konnten  junge  Palmen  herangezogen
werden,  mit  denen  ein  geschlossenes  QJnartier  bestellt
worden  ist.

Ein  weiteres  Stück  Land,  das  Nutzpflanzen
der  Eingeborenen  aufnehme.  soll.  ist  in  Angriff  genommen.
  Bis  jetzt  sind  aus  den  Inselgebieten  verschiedene
  Brotfruchtbaumarten  angepflanzt,  die  von  den
Eingeborenen  als  Nahrungemittel  bevorzugt  werden.

Besondere  Aufmerksamkeit  wird  der  Anpflanzung
geeigneter  Futtergräser  zugewendet.  Gut  gedeiht
Paspalm  dilatatum.  Am  Ende  des  Berichtsjahrs  wurden
Aussaaten  vorgenommen  von  Dnl##lis  glomerata.

 

Lolium  italicum,  Bromus  Schraderi.  Ein  abschließendes
Urteil  über  den  Ausfall  der  Versuche  ist  zur  Zeit
nicht  möglich.

Altere  Kulturen.  Bergreis.  Die  Reiskultur
hatte  im  vergangenen  Jahr  nicht  den  gewünschten  Ersolg
  aufzuweisen.  Man  hat  die  Beobachtung  gemacht,
daß  durch  mehrfache  Aussaat  von  hier  gezogenem  Reis
viele  Samen  unentwickelt  bleiben.  Die  Einführung
neuen  Saatguts  wird  deshalb  öfters  notwendig.  Die
mehrmaligen  Anpflangungeversuche  haben  zu  dem  Ergebnis
  geführt,  daß  der  Bergreis  im  Schutzgebiet
sowohl  auf  dem  sandigen  Bimssteinboden  wie  auf  dem
kalkhaltigen  Lehmboden  Bainingens  wohl  gedeiht,  daß
aber  der  Ertrag  dieser  Kultur  im  Vergleich  zu  anderen
Kulturen  in  keinem  Verhältnis  zur  ausgewendeten
Mühe  und  zu  den  Betriebskosten  steht.  Im  Garten
wurden  mehrmals  Reisaufbereitungen  vorgeführt,  wozu
Poligeisoldaten,  Gonvernementsarbeiter,  die  Schüler
der  Regierungsschule  und  freie  Eingeborene  Zutritt
hatten.  Das  Mißtrauen  der  Eingeborenen  gegen  diese
Kultur  ist  noch  nicht  geschwunden,  und  sie  werden  sich
ihr  wohl  schwerlich  zuwenden.  Ihre  Einwendungen,  daß
Vögel  und  Schweine  in  der  Reiskultur  großen  Schaden
anrichten  würden,  sind  nicht  ohne  weiteres  von  der
Hand  zu  weisen.

Knollengewächse.  Von  den  Knuollengewächsen
fand  die  Süßkartoffel  (lpomoea  Batatas)  als  Unterpflanzung
  in  den  Versuchsquartieren  zur  Unterdrückung
des  Unkrauts  Verwendung.  Pachyrrhizus  tuberosus
wächst  zwar  gut,  der  Anbau  hat  jedoch  keine  Zunahme
erfahren,  da  die  Knolle  sowohl  wie  die  Bohne  durchaus
nicht  schmackhaft  sind.

Die  Eingeborenenkulturen  Taro,  Nams  und  Maniok
kommen  zur  Zeit  fast  nur  für  den  lokalen  Markt  in
Frage,  da  die  Eingeborenen  sich  schwer  daran  gewöhnen,
über  den  Eigenbedarf  hinaus  anzubauen.

Genußmittel.  Kakao.  Auf  den  beiden  Kakaoquartieren
  wurden  zunächst  Bananen  als  Schattenspender
  angepflangt.  Diese  haben  während  der  anhaltenden
  Dürre  vollauf  ihren  Zweck  erfüllt  und  den
jungen  Pflanzgen  genügend  Schatten  gegeben.  Gleichzeitig
  ist  aber  den  Kakaopflänzchen  durch  die  stärkere
Beschattung  reichlich  Luft  und  Licht  entzogen  worden,
so  daß  die  beiden  Nakaosorten  kein  besonders  günstiges
Wachstum  zeigen.  Das  Forasteroquartier  konnte  vorläufig
  nicht  weiter  ausgebaut  werden,  da  aus  den  botanischen
  Gärten  in  Singapore  und  Buitengorg  kein
Pflanz=  oder  Saatmaterial  von  echtem  Forastero-Kakao
zu  bekommen  war.

Zum  Unterschied  von  den  beiden  genannten  Quartieren
  des  Criollo=  und  Forastero-Rakao  ist  der  Boden
des  Qnartiers  für  Bastard-Kakao  (Criollo  —#  Forastero)
zu  steinig:  außerdem  erhält  dieses  Versuchsfeld  Beschattung
  im  Osten  durch  Buschbestand,  im  Westen  von
einer  hohen  Erdwand.  Das  kräftige  Wachstum  der
Bastard-Rakaos  erklärt  sich  neben  der  günstigen  Vermischung
  der  beiden  Kakaosorten  zweifellos  aus  den
beiden  Unterschieden  des  Bodens  und  der  Lage  des
Quartiers.

Ein  Düngungsversuch  mit  Chlorkalium.  Superphosphat
  und  schwefelsaurem  Ammoniak  hatte  bei  einem
fünfjährigen  Kakaobaum  überraschenden  Erfolg.  Zwei
Criollo-Bäumchen  aus  Nicaragua  haben  sich  kraftig
entwickelt  und  werden  im  kommenden  Jahr  die  ersten
Früchte  liefern.

liber  Raffee  ist  nichts  zu  berichten.  Mit  Tee
kann  später  auf  der  Höhenftation  ein  kleiner  Anpflan
  zungsversuch  vorgenommen  werden.

Gewürzpflanzen.  Auf  dem  Muskatunß-Qnartier
sind  die  jungen  Pflanzen  während  der  Dürre  zum
        <pb n="115" />
        größten  Teil  eingegangen;  ebenso  hat  Cardamom
sehr  gelitten.  Zimt  steht  gut,  der  sandige  Bimsteinboden
  sagt  ihm  zu.  Vanille  und  Schwarzer  Pfeffer
sind  in  einigen  Eremplaren  vorhanden;  planmäßige
Anpflanzungsversuche  haben  bisher  noch  nicht  vorgenommen
  werden  können.

Ol  und  Fett  liefernde  Pflanzen.  Auf  dem
Gebiete  der  Erdnußkultur  ist  keine  nennenswerte
Anderung  zu  verzeichnen.  Da  der  Garten  bis  jetzt
noch  nach  jeder  Richtung  hin  frei  und  offen  liegt,  können
Wildschweine  ungehindert  zu  den  Kulturfeldern  gelangen:
  sie  haben  in  den  Erdnußkulturen  großen  Schaden
angerichtet.

Bei  den  Eingeborenen  ist  die  Erdnußkultur  noch
nicht  in  Aufnahme  gekommen:  einigen  in  ihre  Heimat
aurückkehrenden  Arbeitern  wurde  Saatgut  von  Erdnussen
  zu  Anpflanzungsversuchen  mitgegeben.

Olvalmen  haben  die  ersten  Früchte  getragen;  diese
lieserten  Pflan  zmaterial  für  ein  größeres  Versuchsfeld.
  Schädlinge  konnten  an  den  Olpalmen  bis  jetzt
nicht  beobachtet  werden.  Unter  den  jungen  Kokospalmenbeständen
  hatten  die  Nashornkäfer  großen
Schaden  angerichtet.  Dieser  Schädling  hält  sich  in
dem  noch  zusammengefalteten  jungen  Blatt  auf  und
zerstört  durch  Anbohren  die  junge  Blattanlage,  während
die  Larven  die  jungen  Blätter  zerfressen.  Der  Schädling
  muß  sorgfältig  abgesucht  werden.  Im  Garten  sind
die  Palmen  mit  Avenarius-Rarbolineum  bespritzt  worden.
Düngungeversuche  sowie  Nachpflanzungen  auf  den
Kokospalmen-Quartieren  mußten  unterbleiben,  da  diese
Felder  zu  dem  Gebiet  gehören,  das  für  die  in  Anssicht
genommene  Wasseranlage  Rabauls  benötigt  wird.

Kautschuk  liefernde  Pflanzen.  Feecus  elastica
steht  gut:  als  Schädling,  der  vorläufig  aber  nur  unbedeutenden
  Schaden  verursacht,  hat  sich  ein  kleiner
Bohrkäfer  eingestellt,  der  die  jungen  Triebe  anbohrt,
die  nach  der  Verletzung  bald  welken.

Vermehrt  wurden  die  Kautschukpflanzen  durch
Neueinführung  von  Ficus  Rigo  und  Ficus  elastica  var.
glaucrophrlla.

Von  den  Kautschuklianen  wächst  Chonomorphn
macrophyxlla  sehr  gut,  während  Landolphia  nur  kümmerlich
  vorwärts  kommt.

Alanihot  (ilaziovü  hat  sich  gegen  heftige  Stürme
nicht  als  widerstandsfähig  erwiesen;  die  ältesten
Eremplare  dieser  Art  wurden  bei  einem  starken  Nordwestwind
  völlig  entwurzelt.  Bei  Anlage  von  Manihotkultur
  wird  man  auf  genügenden  Windschutz  bedacht
sein  müssen.

Die  beiden  anderen  Varietäten.  Manihot  dichotoma
und  Alanihot  pyhauniensis,  haben  sich  nicht  entwickelt;
eine  weitere  Anpflanzung  erscheint  demnach  nicht  aussichtsvoll.


Herca  brasiliensis  ist  infolge  der  anhaltenden
Trockenheit  im  Wachstum  sehr  zurückgeblieben.  Der
Wuchs  von  Kickumn  elastica  ist  verhältnismäßig  gut.
Saat  kann  reichlich  abgegeben  werden;  es  ist  jedoch
keine  Nachfrage  vorhanden.

Die  beiden  Kautschukpflan  zen  Mascurenhasin  elustica
und  Fieus  Schlechterii  gedeihen  weiterhin  zufriedenstellend.


Dic  ältesten  (fünfjährigen)  Bäume  von  Castillouelastida
  sind  zapfreif  geworden;  sie  bleiben  jedoch
reserviert,  um  bei  Einrichtung  eines  Laboratoriums
und  einer  Pflan  zungsuntersuchungsstelle  Material  für
planmäßige  Untersuchungen  und  Anzapfungsversuche
abzugeben.

Um  Erfahrungen  über  das  Gedeihen  der  C#stilloa
auch  für  weniger  fruchtbaren  Boden  zu  gewinnen,
wurde  ein  neuces  Ouartier  angelegt.  Die  jungen

 

83  20

Pflanzen  haben  sich  auch  auf  dem  neuen  Standort  gut
entwickelt.  Schädlinge  konnten  bis  jetzt  noch  nicht  entdeckt
  werden.  Die  Beantwortung  der  Frage,  welche
der  Kautschukkulturen  Bedentung  gewinnen  wird.  ist
erst  nach  Vornahme  erakter  Beobachtungen  und  systematischer
  Untersuchungen  möglich.

Das  Wachstum  von  Palaquium  ist  nicht  befriedigend.
  Die  Pflanzen  haben  wohl  ein  gesundes  Aussehen,
  wachsen  aber  äußerst  langsam.  Der  Versuch,
von  Talaguinm  Stecklinge  zu  ziehen,  ist  erfolglos
geblieben.

Faserpflanzen.  Der  alte  Bestand  von  Sisalagaven
  mußte  aufgegeben  werden,  da  fast  sämtliche
Pflanzen  Blüten  getrieben  hatten.  Die  zahlreich  entwickelten
  Brutknospen  (Bulbillen)  wurden  zunächst  auf
Pflangbeete  ausgesetzt:  wenn  sie  genügend  erstarkt  sind,
werden  sie  auf  ihren  Bestimmungsort  ausgebracht.
Fourcrorya  giganten  treibt  jetzt  die  ersten  Blütenschäfte.

Hinsichtlich  der  Kultur  von  Fourcroya,  Musa  teltilis
  und  Sanseviern  ist  nichts  zu  berichten.  Aus  Mangel
an  geeigneten  Entfaserungsmaschinen  konnte  der  Aufbereitung
  der  Faserpflanzen  keine  besondere  Aufmerksamkeit
  zugewendet  werden.

Die  Hauptkultur  der  Südsee  wird  die  Kokospalme
bleiben.  Daher  werden  auch  andere  Kulturen,  3.  B.
die  der  Faserpflanzen,  nicht  so  schnell  Fuß  fassen.

Medizinalpflanzen.  üÜlber  die  beiden
Ersthroxylon-Arten  ist  nichts  neues  zu  berichten.
Strophanthus  hispidus  wächst  sehr  kräftig  und  scheint
hier  auch  die  erforderlichen  Lebensbedingungen  vorzufinden.
  Die  Abteilung  „Medizinalpflanzen“  ist  durch
Strophanthus  gratus  erweitert  worden.

Farb=  und  Gerbstoff  liefernde  Pflanzen.
Die  eingesandte  Probe  von  Divi-Divi  ist  von  der
Versuchsanstalt  für  Lederindustrie  in  Freiberg  i.  Sa.
mit  „gut“  bewertet  worden.  Die  jetzt  1¼  Jahre  alten
Pflan  zen  im  Muttergarten  stehen  gut;  sie  beanspruchen
reichlich  Sonnenbestrahlung.  Die  jüngere  Anpflanzung
hat  unter  der  Trockenheit  sehr  gelitten.

Am  Perubalsambaum  traten  unter  der  Rinde
am  unteren  Stamm  Maden  auf,  welche  die  Rindenschichten
  durchbohrten.  Die  schadhaften  Stellen  wurden
ausgeschnitten  und  mit  KParbolineum  bestrichen.
Infolge  der  Verletzungen  trat  an  den  oberen  Teilen
mehrfach  der  wohlriechende  Balsam  aus.

Nutzhölzer.  Coellrela  odorata  hat  sich  weiter
sehr  kräftig  entwickelt.  Die  Kultur  erfordert  insofern
weniger  Arbeit  und  Pflege,  als  der  Stamm  wenig
Nebentriebe  bildet.

Ein  zweiter  Anpflanzungsversuch  ist  mit  Ceülrela
unternommen  worden,  und  zwar  um  sie  als  Straßenbaum
  zu  verwenden.

Stickstoffsammelnde  Pflangen.  Das  Onartier
  für  Stickstoffsammler  ist  durch  Neuanpflanzungen

erweitert  worden.  Der  Zuerst  angelegte  Bestand
zeigt  ein  gutes  Wachstum.  Ein  Schädling  wurde

nur  bei  Errthrinn  beobachtet.  Die  Larve  des  Schädlings
  frißt  sich  in  die  Terminalknospe  ein,  wodurch
häufig  die  Entwicklung  von  Seitenästen  oder  eine
Gabelung  des  Stammes  verursacht  wird.  Die  Larde
bohrt  sich  von  der  Kuospe  weiter  durch  den  jungen
Trieb.  Der  Haupttrieb  stirbt  dann  gewöhnlich  ab  und
neuer  Sproß  bildet  sich  heraus.  Die  Pflanzge  wird
durch  die  Beschädigung  an  ihrem  Höhenwachstum  beeinträchtigt.


Von  den  strauch=  und  krautartigen  Stickftoffsammlern
  sei  besonders  „Kutjang  iajo“  hervorgehoben
(lihnscolus  radintus).  Reichlich  Saatgut  wurde  von
den  Regierungosstationen  sowice  von  Privatfirmen  ein-
        <pb n="116" />
        W  84  20

gesordert.  An  das  Eingeborenen-Krankenhaus  wurden
zur  Beköstigung  der  an  Beriberi  Erkrankten  größere
Mengen  von  Früchten  geliefert.  Die  Kulturen  werden
weitergeführt.  .

1*

Die  Bedentung  des  Gartens  als  eines  Versuchsgartens
  muß  sehr  beschränkt  bleiben,  solange  keine

größeren  Mittel  zur  Verfügung  gestellt  werden  können.
In  nächster  Zeit  werden  die  Einrichtung  eines  Laboratoriums
  und  einer  Pflanzenuntersuchungsstelle  unbedingt
  nötig.  Außerdem  wird  die  beträchtliche  Ausdehnung
  des  Gartens  mit  seinen  verschiedenen  und  vielseitigen
  Kulturen  auch  noch  einen  zweiten  technischen
Beamten  erfordern.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Kahoovalorisation.")

Das  Kaiserliche  Generalkonsulat  in  Rio  de
Janeiro  berichtet  hierzu  unterm  4.  Dezember  1911
u.  a.  folgendes:

Dem  Plane,  den  Kakao  zu  valorisieren,  wird
in  Rio  de  Janeiro  geringes  Interesse  entgegengebracht,
  da  nur  ein  verschwindend  kleiner  Teil
des  in  Brasilien  erzeugten  Kakaos  über  den  hiefigen
  Hafen  ausgeführt  wird.  Von  33,8  Millionen
Kilogramm  der  Gesamtausfuhr  Brasiliens  sind  im
Jahre  1909  über  Bahia  28,8  Millionen  Kilogramm,
  über  Para  3,7  Millionen  Kilogramm  und
über  Rio  de  Janeiro  nur  2288  Kilogramm  ausgeführt
  worden.

Mit  Rücksicht  darauf,  daß  sich  die  brasilianischen

  Interessen  auf  diesem  Gebiete  in  Bahia

konzentrieren,  haben  auch  dort  die  von  Portugal
ausgehenden  Bestrebungen  eingesetzt,  eine  Kakaovalorisation
  zu  erreichen.

Uhber  den  Verlauf  der  Beratungen  auf  dem
am  9.  Oktober  1911  in  Bahia  abgehaltenen
Kongreß  hat  das  Kaiserliche  Konsulat  in  Bahia
unterm  14.  November  1911  berichtet.

Wenn  in  der  deutschen  Presse  teilweise  von
einem  Scheitern  der  Valorisationspläne  in  Brasilien
  geschrieben  worden  ist,  so  ist  die  Nachricht  in
dieser  Form  wenigstens  verfrüht  gewesen.  Man
hat  vielmehr  in  Bahia  den  von  dem  Handelssachverständigen
  des  portugiesischen  Konsulats  in
Paris  vorgelegten  Plan  bereitwillig  in  Erwägung
gezogen  und  ein  Komitee  ernannt,  das  Schritte
zu  seiner  Verwirklichung  einleiten  soll.  Der  Antrag
  einer  der  von  der  Versammlung  der  Kakaointeressenten
  aufgestellten  drei  Kommissionen,  wonach
  das  Komitee  auch  ermächtigt  sein  sollte,
nötigenfalls  eine  Anleihe  zur  Durchführung  der
Valorisation  unter  Garantie  des  Staates  Bahia
aufzunehmen,  ist  allerdings  nur  in  der  Form
angenommen  worden,  daß  nötigenfalls  auch  Kapital
  ausgenommon  werden  soll,  um  eine  Entwertung
  des  Kakaos  zu  verhindern.  In  einem
Telegramm  des  Direktors  der  Ackerbauschule  an
den  auf  der  Versammlung  von  ihm  vertretenen
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  904  und  S.  988:
1912,  S.  u0.

 

Ackerbauminister  war  die  Mitteilung  enthalten,
es  hätten  bereits  verschiedene  Kapitalisten  genügendes
  Kapital  zur  Verfügung  gestellt,  um  einer
Entwertung  des  Kakaos  vorzubeugen.  Inwieweit
dies  geschehen  ist,  hat  sich  hier  bis  jetzt  nicht  feststellen
  lassen.

In  hiesigen  kaufmännischen  Kreisen  wird  bezweifelt,
  daß  sich  eine  Kakaovalorisation  nach  dem
beabsichtigten  Plane  durchführen  läßt.  Wenn  es
seinerzeit  dem  Staate  Sao  Paulo  gelungen  ist,
den  Kaffee  zu  valorisieren,  so  ist  dabei  zu  berücksichtigen,

  daß  dieser  Staat  mit  etwa  zwei  Dritteln

an  der  Weltproduktion  beteiligt  war.  Dagegen
kontrollieren  Portugal,  Brasilien  und  Ecuador
noch  nicht  die  Hälfte  der  Kakaoerzeugung.  Auch
ist  es  mindestens  fraglich,  ob  man  für  eine  Kakaovalorisation
  die  erforderlichen  Kapitalien  aufbringen
würde.  Soweit  Brasilien  in  Frage  kommt,  wird
der  Staat  Bahia  schwerlich  die  notwendigen  Garantien
  zu  leisten  in  der  Lage  sein,  während  die
Bundesregierung  sich  darauf  überhaupt  nicht  einlassen
  wird.

Ubrigens  gehen  nach  Mitteilungen  in  der
Presse  die  Bestrebungen  nicht  dahin,  eine  Valorisation
  durchzuführen,  sondern  nur  einer  dauernden
  Entwertung  des  Kakaos  vorzubeugen,
die  eintreten  müsse,  wenn  die  Produzenten  sich
nicht  zusammenschließen,  um  der  Spekulation
entgegenzutreten.

kKahao-RKusfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,
Januar  bis  Uovember  1911.“)
November  1911  Januar  bis  Nov.  1911

 

Bestimmung  *  *  ##g
Ver.  St.  von

Amerika  2064  117  52874  8  708797  1  710886
Deutschland  3  905  781  6  003  109  1199345
Frankreich  26  494  5378  4  171  093  824  093
And.  Länder  —  —  9334  1  818.
Im  gangen  294576  59  033  18  892  333  3736172
Im  Vorjahr  534288  87  509  15  916  529  2739205

(Nach  einem  Berichte  des  Naiserl.  Konsuls  in
Sanu  Domingo  vom  23.  Dezember  1911.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912.  S.  30.
        <pb n="117" />
        ##  85  20

Baumwollernte  Britisch  -Indiens  1911/1912.7

Das  dritte  Memorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1911/12  beruht
auf  den  aus  den  einzelnen  Provinzen  bis  zum
30.  November  1911  eingegangenen  Berichten  und
gibt,  soweit  es  möglich  ist,  Vergleiche  mit  der
Ernte  in  dem  voraufgegangenen  Jahre.

Die  lange  Trockenheit  im  Juli  und  August
schädigte  erheblich  die  Ernte  in  der  Präsidentschaft
Bombay  und  in  Teilen  Nordindiens.  In  anderen
Teilen  war  die  Witterung  ziemlich  günstig.

Die  Gesamtfläche  der  Baumwollernte  Britisch-Indiens
  für  das  Jahr  1911/12  wird  zu
19  524  000  Acres  angegeben  gegen  22  190  000
Acres  im  Vorjahre,  d.  h.  um  12  v.  H.  weniger.

Der  Gesamtertrag  wird  auf  3102000  Ballen
geschätzt  gegen  3  809000  im  Vorzjahre,  so  daß  sich
eine  Abnahme  um  18,6  v.  H.  gegenüber  dem
Vorjahre  ergibt.  Zu  diesem  Ergebnis  treten  indessen
  noch  hinzu  1000  Ballen  aus  Bengaler
Eingeborenenstaaten,  die  keine  Berichte  senden.

Die  britischen  Gebietsteile,  welche  für
gewöhnlich  mit  63  v.  H.  an  der  gesamten  Anbaufläche
  beteiligt  find,  melden  eine  Anbaufläche  von
12  567000  Acres  und  einen  Ertrag  von  2186000
Ballen  gegen  13  624  000  Acres  und  2  487  000
Ballen  im  Vorjahre.

Die  Eingeborenenstaaten  melden  eine  Anbaufläche
  von  6957000  Acres  und  einen  Ertrag
von  916  000  Ballen  gegen  8  566  000  Acres  und
1322  000  Ballen  im  Vorjahre.

Im  einzelnen  ergeben  sich  für  die  einzelnen
Gebietsteile  Britisch-Indiens  im  Vergleiche  mit
dem  Vorjahre  folgende  Anbauflächen  und  Erträge:

Gewöbnl  1011112  1910  11
Provinzen  und  Staaten  d.  Gesamt=  100  100  1000  1000
anan-  Acres  Ballen  Acres  Ballen
Bombay?)  28,9  4303  540  6527  1317
zentralprovinzen  und
Berar.  21,1  4632  913  4487  6.209
Madras?)  5,8  1698  1090  1585  182
Punjabz  J.5  1560  260  1385  306
Verein.  Provinzen?).  6,6  921  251  1347  318
Sind?)  1,2  288  96  279  97
Burma  ..  .  O,O  190  34  167  28
Ostbengalen  u.  Assam  0.4  99  20  99  2#
Bengalen)  .  0O,3  90  20  68  18
Nordwestliche  Grenzprovinz
  0,2  56  12  33  8
Ajmer-Merwara  0,2  26  11  45  20
Hyderabad.  14,.6  3226  300  3562  293
Zentralindien  4,Z9  1383  260  1237  252
Baroda  3.1  602  89  806  134
Rayputana  1,9  342  96  463  143
0,4  99  10  100  10

Mysore

1)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  902f.

2)  Einschl.  der  Eingeborenenstaaten.

*!)  Ohne  Eingeborenenstaaten,  für  die  der  Ertrag
auf  1000  Ballen  angegeben  wird.

 

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen  mögen
noch  folgende  Angaben  über  die  Ernte  hervorgehoben
  werden:

Bombay.  Die  gesamte  in  den  britischen  Gebietsteilen
  mit  früher  und  später  Baumwolle  beflanzte
Fläche  wird  zu  3  176  000  Acres  angegeben,  das  sind
26  v.  H.  weniger  als  im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten
  lohne  Baroda)  weisen  eine  Fläche  von  1127000
Acres  auf;  ihre  Anbaufläche  ist  um  49  v.  H.  gesunken,
eine  Folge  der  ungünstigen  Regenverhältnisse  zur
Saatzgeit.  Für  die  britischen  Gebietsteile  wird  der
Ertrag  auf  425  000  Ballen  geschätzt;  er  ist  gegenüber
dem  Vorjahre  um  51  v.  H.  zurückgegangen.  In  den
Eingeborenenstaaten  wird  er  zu  115  000  Ballen  angegeben
  gegen  449000  Ballen  im  Vorjahre,  d.  h.  74  v.  H.
weniger.

Zentralprovinzen  und  Berar.  Die  gesamte
Baumwollfläche  von  4632  000  Acres  verteilt  sich  mit
1  101  000  Acres  gegen  1  298  000  Acres  im  Vorjahr
auf  die  Zentralprovingen  und  mit  3  231  000  Acres
gegen  3  189  000  Acres  auf  Berar,  sie  ist  3  v.  H.  größer
als  im  Vorjahre.  Im  allgemeinen  war  die  Saison
günstig,  wenngleich  einigen  Schaden  die  Regen  gegen
Ende  November  anrichteten.  Der  Gesamtertrag  ist  um
45  v.  H.  höher  ausgefallen  als  im  Vorjahre;  er  verteilte
  sich  mit  378.000  Ballen  auf  die  Zentralprovinzen
und  mit  535  000  Ballen  auf  Berar.

Madras.  Die  gesamte  Baumwollfläche  in  den
Rayatwaridörfern  ist  nach  den  Schätzungen  bis  Cnde
November  mit  1559  000  Acres  gegen  die  vorjährigen
um  etwa  10  v.  H.  gestiegen.  Die  Zunahme  ist  auf  den
rechtzeitigen  und  genügenden  Regenfall  sowie  auf  die
hohen  Preise  und  teilweise  auf  die  Einfuhr  amerikanischer
  Baumwollpflanzen,  die  sich  stellenweise  ausbreiten,
  zurückzuführen.  In  den  Nicht-Rayatwaridörfern
  wird  die  Fläche  auf  115  000  Acres,  d.  h.  etwa
21  v.  H.  weniger  als  im  Vorjahre,  geschätzt.  Die
Pflanzen  stehen  im  allgemeinen  ziemlich  gut  bis  gut.
Der  Ertrag  wird  zur  zeit  auf  171  000  Ballen  in  den
Ranatwaridörfern  und  auf  170000  Ballen  in  den  Nicht-Rahatwaridörfern
  geschätzt  gegen  158  000  und  21  000
Ballen  im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten  melden
ein  Areal  von  21000  Acres  und  erwarten  einen  Ertrag
von  2000  Ballen.

Punjab.  Die  in  den  britischen  Distrikten  im
Punjab  mit  Baumwolle  bepflanzte  Fläche  beträgt
1  441  000  Acres,  sic  ist  um  15  v.  H.  größer  als  im
Vorjahre,  eine  Folge  der  hohen  Preise  und  günstigen
Witterungsverhältnisse  zur  Saatzeit.  Zu  Beginn  des
Wachstums  war  die  Witterung  äußerst  ungünstig.  Jnfolge
  der  Trockenheit  verdorrte  die  unbewässerte  Saat,
außerdem  wurde  durch  den  „Bollworm“"  Schaden  an—
gerichtet.  Die  heftigen  Regen  Ende  August  vernichteten
zwar  den  Bollworm,  kamen  indessen  zu  spät,  um  den
größten  Teil  der  unbewässerten  Saat  zu  retten.  Die
Eingeborenenstaaten  melden  ein  Gesamtareal  von
128  000  Acres  gegen  136  000  Acres  im  letzten  Jahre,
d.  h.  6  v.  O.  weniger.  Der  Ertrag  wird  in  den  britischen
Distrikten  auf  221.000  Ballen  und  in  den  Eingeborenenstaaten
  auf  39.000  Ballen  geschätzt  gegen  272  001)  und
31  000  Ballen  im  Vorjahre,  er  ist  um  15  v.  H.  zurückgegangen.
  Diese  Schätzungen  müssen  indessen  mit  aller
Vorsicht  aufgenommen  werden,  da  es  vielfach  noch  unmöglich
  ist,  das  Endresultat  vorauszusehen.

In  den  Vereinigten  Provinzen  belief  sich  die
Anbaufläche  auf  901  000  Acres  gegen  1  333  000  Acres
im  Vorjahre.  Die  Abnahme  betrug  32  v.  O.  Die
Saison  war  im  allgemeinen  nicht  günstig.  Der  Gesamtertrag
  wird  auf  217000  Ballen  geschätt  gegen  315000
        <pb n="118" />
        W  86  20

Ballen  im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Abnahme  von
28  v.  H.  ergibt.  In  dem  Eingeborenenstaate  Rampur
wird  die  Anbaufläche  auf  20  000  Acres  und  der  Ertrag
auf  4000  Ballen  geschätzt  im  Vergleich  mit  14  000
Acres  und  3000  Ballen  im  Vorjahre.

Sind.  Der  Stand  der  Ernte  ist  ziemlich  gut,
abgesehen  von  eingelnen  Plätzen,  wo  sie  unter  Regenmangel
  und  widrigen  Winden  litt.  Der  Ertrag  ist
um  1  v.  H.  gefallen.

In  Burma  ist  die  Anbaufläche  um  14  v.  H.  gestiegen.
  Die  Trockenheit  richtete  keinen  allzu  großen
Schaden  an,  dagegen  taten  dies  die  heftigen  Regen
Ende  Oktober  in  Oberburma.  Man  schätzt  den  Ertrag
auf  21  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre.

Ostbengalen  und  Assam.  Die  Saison  war
infolge  heftiger  Regengüsse  in  der  zweiten  Oktoberwoche
  und  des  Auftretens  von  Rattenschwärmen  nicht
allzu  günstig.  Der  Ertrag  wird  auf  sast  17  v.  H.  geringer
  angegeben  als  im  Vorjahre.

In  Bengalen  ist  die  Anbaufläche  um  32  v.  H.
gestiegen.  Die  Aussaat  der  späten  Sorte  dauerte  indes
in  eingelnen  Teilen  noch  an.  Die  Aussichten  für  die
Ernte  werden  im  allgemeinen  als  ziemlich  gut  bis  gut
begeichnet,  doch  litten  die  Saaten  stellenweise  unter
zu  heftigem  Regen.  Der  Gesamtertrag  wird  auf  11  v.  O.
höher  als  im  Vorjahre  geschätzt.  Für  die  Eingeborenenstaaten,
  aus  denen  keine  statistischen  Angaben  vorliegen,
schätzt  man  den  Ertrag  auf  1000  Ballen.

In  der  nordwestlichen  Grenzprovinz  sind
70  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre  mit  Baumwolle  bestellt,
eine  Folge  der  hohen  Preise  und  günstigen  Witterungsverhältnisse
  zur  Saatzeit.  Der  Ertrag  wird  auf  50  v.  H.
mehr  als  im  Vorjahre  geschätzt.

In  Hyderabad  hat  die  Anbaufläche  um  9  v.  H.
abgenommen.  Der  Ertrag  wird  dagegen  um  2  v.  H.
höher  geschätzt.

In  Zentralindien  beträgt  das  Arcal  12  v.  H.
mehr  als  im  Vorjahre.

In  Baroda  ist  die  Anbaufläche  um  25  v.  H.  gesunken.
  Die  Witterungsverhältnisse  sind  im  allgemeinen
ungünstig  gewesen,  der  Ertrag  wird  um  33  v.  H.  geringer
  angegeben.

In  Rayputano  ist  die  Baumwollfläche  um  26  v.  H.
gesunken,  der  Ertrag  wird  um  34  v.  H.  niedriger  angegeben.


Mysore  hat  1  v.  H.  weniger  als  im  Vorjahre
mit  Baumwolle  bestellt.

Baumwollhandel  im  britischen  Uganda-Drotektorat.

Nach  den  in  der  Uganda  Official  Gazette
vom  15.  November  1911  veröffentlichten  „Uganda
Cotton  Purchasing  Rules  Nr.  2,  1911“  dürfen
im  Uganda-Protektorate  nur  zwei  Qnalitäten
Baumwolle  gehandelt  werden,  und  zwar  Qualität
  A  reine  und  nicht  gefleckte  Baumwolle  und  B
schmutzige  und  gefleckte  Baumwolle.  Der  Eingeborene
  ist  verpflichtet,  seine  Baumwolle  vor  dem
Verkauf  in  die  zwei  Qualitäten  A  und  B  zu
sortieren,  und  dem  Ankäufer  ist  verboten,  andere
als  sortierte  Baumwolle  zu  kaufen.  Weiter  ist
der  Käufer  verpflichtet,  die  beiden  Sorten  getrennt
zu  halten,  sie  getrennt  zu  ginnen  und  getrennt
zu  verschiffen.

 

Jeder  Beamte  des  Baumwoll-Departements
oder  des  Gouvernements  darf  die  Ginnereien  oder
irgendwelche  andern  Plätze,  auf  denen  Baumwolle
gelagert  wird,  betreten,  um  sich  zu  überzeugen,
daß  diese  Bestimmung  auch  eingehalten  wird.

Erlassen  ist  diese  Verfügung  infolge  von
Klagen  englischer  Fabrikanten,  daß  die  Baumwollballen
  aus  Uganda  so  häufig  gemischte  Qualitäten
enthielten.  Es  ist  anzunehmen,  daß  diese  neue
Bestimmung  eine  gute  Wirkung  auf  den  Marktwert
der  Uganda-Baumwolle  in  Europa  ausüben  wird.

(Bericht  des  Kaiserl.  Mizekonsulats  in  Entebbe.)

Kautschungewinnung  und  handel  in  den
Vereinigten  Malayenstaaten.

Wie  bereits  in  einem  früheren  Bericht")  angeführt
  worden  ist,  rechnet  man  in  Singapore
jetzt  doch  in  den  nächsten  Jahren  mit  einer  geringeren
  Produktion  an  Kautschuk,  als  man
früher  vielfach  angenommen  hat.  Ebenso  wird
die  Voraussage  des  früheren  Gouverneurs,  daß
die  Ernte  von  Britisch-Malaya  im  Jahre  1916
70  000  t  betragen  werde,  doch  mehr  und  mehr
bezweifelt.  Die  Gründe  für  die  schlechteren  Aussichten
  werden  darin  gefunden,  daß  es  einer
Reihe  von  Gesellschaften  an  Betriebskapital  mangelt
und  infolgedessen  ein  großer  Teil  des  zur  Rubberpflanzung
  bestimmten  Areals,  das  man  bei  der
Berechnung  der  zukünftigen  Ernte  berücksichtigt
hatte,  nicht  unter  Kultur  genommen  wird.  Die
Singaporer  Straits  Times,  die  sich  mit  dem
Studium  aller  Kautschukfragen  immer  sehr  eingehend
  beschäftigt  hat,  kommt  zu  dem  Ergebnis,
daß  die  Ernte  von  Britisch-Malaya  im  Jahre
1916  nicht  mehr  als  40  000  t  betragen  werde.
Sie  schätzt  das  Areal,  das  bereits  bepflanzt  ist,
auf  400  000  Acres  und  das,  was  bereits  zum
Zwecke  des  weiteren  Anbaues  verkauft  worden  ist,
auf  700  000  Acres.  (Nach  der  offiziellen  Statistik
waren  bis  Ende  1910  362  853  Acres  bereits
bepflanzt.)  Das  in  der  Kautschukindustrie  angelegte
  Kapital  wird  auf  23½  Millionen  #.
angenommen.  Das  gibt  einen  Durchschnitt  von
59  für  jeden  bepflanzten  Acre  und  23  K  für
das  gesamte  Kautschukareal.  Dabei  ist  aber  zu
berücksichtigen,  daß  große  Summen  des  angegebenen
Kapitalbetrages  bei  den  Gründungen  in  die  Hände
der  Gründer  und  für  andere  Kommissionen  verschleudert
  worden  sind,  so  daß  tatsächlich  auf  jeden
Acre  durchschnittlich  nur  etna  10  K—  zur  Verfügung
  stehen.  Da  diese  Summe  zur  Erschließung
eines  Acre  nicht  genügend  sei,  und  da  auch  bei
der  Zurückhaltung  des  Kapitals  gegenüber  dem
Kautschuk  und  bei  dem  schlechten  Ruf  vieler  Ge-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  817.
        <pb n="119" />
        G87  20

sellschaften  es  sehr  schwierig  sei,  neues  Betriebskapital
  zu  erhalten,  so  könne  ein  großer  Teil  des
Areals  nicht  erschlossen  werden.  Berücksichtige
man  weiter,  daß  selbst  von  dem  im  letzten  Jahre
bepflanzten  Areal  einzelne  Teile  wieder  aufgegeben
  werden  würden,  so  könne  man  mit  etwa
350  000  Acres  rechnen,  die  im  Jahre  1916  zur
Ernte  reif  seien.  350  000  Acres  mit  einer  Durchschnittsernte
  von  250  lbs  pro  Acre  ergeben
87  500  000  lbs  oder  etwa  40  000  t.

Auch  die  angenommene  Ernte  von  12  000  t
für  das  Jahr  1911  dürfte  kaum  erreicht  werden.
Die  Statistik  der  in  den  Vorberichten  erwähnten
Kautschukfirma  gibt  die  Ausfuhr  von  Kautschuk
aus  Britisch-Malaya  über  die  drei  Häfen
Singapore,  Penang  und  Port  Svwettenham  in
den  ersten  neun  Monaten  des  Jahres  1911  in
folgenden  Zahlen  an;  dabei  ist  die  Ausfuhr  berücksichtigt
  bei  Singapore  bis  zum  27.  September,

 

Penang  bis  zum  15.  September  und  Port
Swettenham  nur  bis  zum  31.  August.
1911  1910  1909
Ibs  108  Ibs
Singapore  4  538  628  2  659  962  1  902  916
Penang  3256  167  1  546  034  1  685  291
Port  Swettenham  7  488  322  5  410  735  2
Zusammen  15  283  117  9  616  731  3588  207.

15  283  117  lbs  sind  gleich  6867  t.  Die  an
12  000  t  fehlende  Menge  kann  in  den  letzten
drei  Monaten  des  Jahres  wohl  kaum  mehr
geerntet  werden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore
vom  10.  November  1911.)

bandel  des  Mvassa-Drotekhtorats  1910/11.

Der  Gesamthandel  des  Protektorats  bewertete
sich  im  Jahre  1910/11  auf  368  621  &amp;amp;  gegenüber
223  495  L  im  Vorjahre.  Der  Wert  der  Einfuhr
ist  um  87081  &amp;amp;  und  der  der  Ausfuhr  um
58  045  4&amp;amp;  gestiegen.  Die  Ziffern  der  Einfuhr  und
der  Ausfuhr  während  der  letzten  fünf  Jahre  gibt
folgende  Tabelle:

Einfuhr  Ausfuhr

L  ##
1906/07  242  935  50  247
1907/08.  169  541  68  604
1908/09  140  916  122  644
1909/10  112;629  110  866

1910/11.  199710  168  911
Die  wichtigsten  Einfuhrgegenstände  (Wert  in  L)
waren  1910/11  (und  1909/10):  Wafsfen  und
Munition  2115  (1400),  Alkoholische  Getränke
2182  (1530),  Nahrungsmittel  (einschl.  Bier  und
Wein)  17  493  (14994),  Eisenwaren  13058  (9046),

 

Textilwaren  122  127  (61  192),  Freigüter  29  303
(19865),  Geld  6220  (846).

Es  wurden  (Wert  in  #T)  u.  a.  ausgeführt
1910/11  (und  1909/10):  Kaffee  6962  (15574),
Kautschuk  10  659  (4261),  Tabak  42627  (27120),
Baumwolle  58687  (26209),  Mais  6123  (4012),
Geld  20  735  (13  362).

Von  der  Einfuhr  kamen  Waren  im  Werte  von
150  630  &amp;amp;  (im  Vorjahre  78901)  aus  dem  Vereinigten
  Königreich,  Waren  im  Werte  von  13053
(9066)  aus  britischen  Besitzungen  und  Waren  im
Werte  von  36027  (24622)  aus  fremden  Ländern,
davon  22  057  (12  922)  aus  Deutschland.

Waren  im  Werte  von  140  651  L  (im  Vorjahre
  76  172)  gingen  nach  dem  Vereinigten  Königreich,
  6304  (10710)  L  nach  britischen  Besitzungen
und  21956  T  (im  Vorjahre  23984)  nach  fremden
Ländern,  davon  13057  L  nach  Deutschland
gegen  11  334  L  im  Vorjahre.

(TColoninl  Reports  Nr.  692.)

Handel  der  Coldhüfte  1910.

Der  Wert  des  Gesamthandels  der  Kolonie
(ohne  Einrechnung  der  Münzeinfuhr)  bezifferte
sich  im  Jahre  1910  auf  6  137537  K  gegen
5  049  985  K  im  vorhergehenden  Jahre.  Davon
entfielen  im  Jahre  1910  (und  1909)  auf  die
Einfuhr  3  439  831  (2394  412)  I  und  auf  die
Ausfuhr  2697  706  (2655.573)  L.  An  der
Einfuhr  waren  Großbritannien  mit  2503  171
(1  781.  002)  L  und  die  britischen  Kolonien  mit
117  615  (60  685)  L  beteiligt;  der  Rest  mit  rund
744  000  (552  000)  L  entfiel  auf  andere  Länder.
Unter  den  letzteren  nahm  Deutschland  mit
324  660  (245  043)  K  die  erste  Stelle  ein;  dann
folgten  u.  a.  Holland  mit  240  515  (158  176)  #.
und  Frankreich  mit  16  900  (10  459)  L.

Die  Werte  der  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel
stellten  sich  in  L  im  Vergleiche  mit  denen  im
Jahre  1909,  wie  folgt:  Kakao  866  571  (755347),
Kolanüsse  77716  (93  850),  Gold  und  Goldstaub
790  329  (1  008  006),  Holz  148  122  (82  937),
Palmkerne  185  058  (112  425),  Palmöl  161  388
(120  978),  Kautschuk  358  876  (263694),  Münzen
83  787  (196  542).

An  der  Ausfuhr  waren  Großbritannien  mit
1  837676  (1795303)  L  und  die  britischen  Kolonien
mit  114  454  (241  759)  E  beteiligt,  der  Rest  mit
rund  745  000  (618  000)  &amp;amp;  entfiel  auf  andere
Länder.  Unter  den  letzteren  nahm  Deutschland
mit  460  284  (403  690)  X  die  erste  Stelle  ein;
dann  folgten  u.  a.  Frankreich  mit  196  331
(127  170)  L  und  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  mit  40  272  (48  179)  L.
        <pb n="120" />
        W  88  20

Der  bedeutendste  Hafen  der  Kolonie  ist  Sekondi;
  es  ist  die  Endstation  der  Sekondi—Kumassi-Eisenbahn,
  welche  die  Küste  mit  den  Grubenbezirken
  und  mit  dem  Athantilande  verbindet.
Der  Warenumsatz  über  diesen  Hafen  erreichte
einen  Wert  von  2  631771  L.  Der  nächstbedeutende
  Hafen  ist  Accra  mit  einem  Warenumsatze
von  1541747  L,  er  ist  der  Sitz  der  Regierung
und  der  bedeutendste  Verschiffungshafen  für  Kakao.
Im  übrigen  sind  noch  zu  erwähnen  die  Häfen
Ada  mit  einem  Warenumsatze  von  497129  L,
Axim  mit  einem  solchen  von  245  852  L,  Saltpond
  mit  einem  solchen  von  247  328  L  und
Cape  Coast  mit  einem  Warenumsatze  von
205.713  L.  (Colonial  Reports  Nr.  688.)

Ollbuti.
Die  Gesamtoberfläche  der  französischen  Kolonie
Djibuti  beträgt  ungefähr  50  000  Quadratkilometer

  mit  einer  Bevölkerung  von  80  000  Eingeborenen.
  Obwohl  ihr  Gebiet  beschränkt  und  ihr

Boden  unfruchtbar  ist,  bietet  sie  doch  Hilfsquellen,

die  Aden  nicht  besitzt.  Wie  Arabien,  reichlich  mit
Quellwasser  versehen,  den  Gemüsebau  betreibt,  so
versorgt  sich  auch  die  Kolonie  Djibuti  mit  frischen
Gemüsen,  wie  Kohl,  Karotten,  Salaten,  dagegen
nicht  mit  Kartoffeln.  Man  trifft  dort  auch  Fruchtbäume,
  wie  Apfel-,  Granat-,  Gujava-,  Birn-,
Kirschbäume  sowie  die  Bäume  der  tropischen
Kultur  an.  Ferner  sind  Versuche  mit  dem  Tabakbau,
  und  zwar  mit  gutem  Erfolge  gemacht  worden.
Was  den  auswärtigen  Handel  der  französischen
  Somaliküste  anbetrifft,  so  bewertete  sich
der  Gesamthandel  im  Jahre  1910  auf  54591599
Franken  gegenüber  41  186  117  Franken  im  Jahre
1909;  er  hat  demnach  eine  Steigerung  von
13  405  482  Franken  erfahren.  Die  Einfuhr  stellte
sich  im  Jahre  1910  auf  21  024712  und  die
Ausfuhr  auf  33  566  887  Franken.  Die  Einfuhr
an  Münzen,  im  wesentlichen  Taler  aus  Osterreich
und  den  englischen  Kolonien,  betrug  6  225  104
Franken  (1909:  6442  404),  die  Anusfuhr  an
solchen  2  140  048  Franken  (1909:  1  827  043).
Unter  den  Einfuhrartikeln  ist  die  Kohle  mit
1093550  Franken  bewertet.  Die  Einfuhr  Frankreichs
  bezifferte  sich  auf  5210513  Franken  und
zeigte  ein  Mehr  von  2576513  Franken  gegenüber
  dem  Vorjahre.  Die  nichtfranzösische  Einfuhr
machte  15754  309  Franken  aus  gegen  12832812
Franken  im  Jahre  1909.  Davon  entfielen  auf
Großbritannien  4979  862  (1909:  4675524)  Fr.
Belgiens  Handel  nahm  hauptsächlich  infolge  des
Baues  der  zweiten  Teilstrecke  der  Eisenbahn  von
Diredaua  nach  Addis-Abbeba  zu.  Er  stieg  von
269896  Franken  im  Jahre  1909  auf  2689  312
Franken  im  Jahre  1910.  Deutschlands  Cinfuhr

 

zeigte  nur  eine  geringe  Steigerung  von  82  912
Franken;  sein  Handel  erreichte  im  Jahre  1910:
330  545  Franken  gegen  247  633  Franken  im
Vorjahre.  Die  Einfuhr  von  Aden  stieg  von
5702016  Franken  auf  5777108  Franken.  Die
genannten  Einfuhrziffern  enthalten  auch  die  Ziffern
für  die  Durchfuhr  durch  die  Kolonie  Djibuti.
Allein  14  139  454  Franken  der  Einfuhr  fallen
auf  den  Transithandel  mit  Abessinien.

Was  die  Ausfuhr  der  Kolonie  Djibuti  mit
Einschluß  der  aus  Abessinien  betrifft,  so  hat  sie
1910:  16  695  484  Franken  erreicht  gegen
13  069  290  Franken  im  Jahre  1909.  Fast  alle
wichtigsten  Artikel  gehen  über  den  Hafen  von
Djibuti  aus.  Dieser  Transithandel  kommt  der
Kolonie  zustatten  wegen  der  Beschäftigung  der
Arbeiter,  die  den  Transport,  die  Verladung  und
die  Behandlung  gewisser  Produkte  besorgen  müssen.
Uber  den  Hafen  von  Djübuti  wurden  im  Jahre
1910  (und  1909)  folgende  wichtige  Waren  (Wert
in  1000  Franken)  ausgeführt:  Pferde  8,4  (25,2),
Esel  und  Maulesel  12,0  (44,1),  Ochsen  und  Stiere
70,6  (74,6),  Hammel  und  Ziegen  8,1  (10,0),
rohe  Felle  5909,9  (3917,8),  rohes  Wachs  1349,8
(1260,9),  Ghee-Butter  92,5  (320,0),  Fische,
trocken,  gesalzen,  geräuchert  13,4  (5,9),  Elefantenzähne
  1360,8  (2245,7),  Kaffee  4591,6  (4009,  5),
Kautschuk  1990,0  (454,2),  Baumwolle  und  Wolle
6,2  (2,5),  andere  Pflanzenfasern  1,1  (1,5),  ungemünztes
  Gold  839,6  (353,0),  Verschiedenes
23,0  (20,4).

Der  Hafen  von  Djibuti  wurde  im  Jahre
1910  von  265  Dampfschiffen  mit  557  807  Tonnengehalt
  gegen  223  mit  445  322  Tonnengehalt  im
Jahre  1909  angelaufen.  Darunter  waren  die
französischen  Dampfschiffe  mit  123  (die  Gesellschaft
Messageries  Maritimes  allein  mit  89)  vertreten.
Außer  einigen  englischen  Gesellschaften  hat  die
Hamburg—  Amerika-Linie  einen  monatlichen  regelmäßigen
  Schiffsverkehr  mit  Djibuti.  Auch  der
Osterreichische  Lloyd  läuft  monatlich  Djibuti  an.
Zwischen  Aden  und  Dsibuti  wird  der  Dienst  durch
die  englischen  Gesellschaften  Cowasjee  Dinshaw
and  Bross  und  The  Aden  Steamship  Co.  Limited
  besorgt.

(Aus  dem  Bulletin  de  la  Chambre  de  Commerce

Ole  Paris  vom  2.  Dezember  1911.)

Frankreich.

Zollfreie  Einfuhr  von  Kakao  in  Bohnen
und  Schalen  von  der  Zahnküste.

Laut  Verordnung  der  Französischen  Regierung

vom  22.  Dezember  1911  wird  für  Kakao  in

Bohnen  und  Schalen  von  der  Zahnküste  die

Menge,  die  unter  den  in  der  Verordnung  vom
        <pb n="121" />
        W  89  20

16.  November  1911°)  angegebenen  Bedingungen
während  des  Jahres  1911  in  Frankreich  zugelassen
  werden  kann,  auf  10  000  kg  festgesetzt.

(Journal  officiel  de  la  Républidue  Françaisc.)

Mvassaland.

Verbot  der  Ausfuhr  von  Eingeborenen-Getreide.


Nach  einer  auf  Grund  von  Abschnitt  62  der
„Consolidating  Customs  Ordinance,  1906"  erlassenen
  Verordnung  vom  19.  Oktober  1911
(Nr.  9°1911)  ist  die  Ausfuhr  von  Getreide,  das
von  Eingeborenen  gewonnen  ist,  bis  auf  weiteres
verboten.  (The  Bonurd  of  Trade  Journal.)

Dortugal.
Abgabenfreiheit  für  landwirtschaftliche
und  gewerbliche  Maschinen  in  den  portugiesischen
  olonien:
Laut  Verordnung  vom  Oktober  1911
dürfen  Maschinen  für  den  bern  und  die  In-)

  Vgl.  D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  p89.

 

dustrie,  die  auf  Grund  der  Zolltarife  der  Kolonien
vom  Eingangszolle  befreit  sind,  bei  der  Abfertigung
  in  den  Zollämtern  mit  keiner  Abgabe  belegt
werden,  welcher  Art  sie  auch  sei;  von  der  Erhebung
  von  Abgaben,  die  bis  zu  diesem  Tage
entweder  von  den  Regierungen  oder  von  den
örtlichen  Verwaltungsbehörden  festgesetzt  sind,  ist

abzusehen.  (Diario  do  (ioverno.)
Transvaal.

Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von
Pflanzen.

Durch  Bekanntmachung  der  Regierung  (Nr.  1685
vom  Jahre  1911)  vom  3.  Oktober  1911  sind
die  in  der  Bekanntmachung  der  Regierung  (Nr.  576
vom  Jahre  1911)  vom  26.  Mai  1909  in  Abänderung
  der  Verordnung  Nr.  16  vom  Jahre  1904
zur  Verhütung  der  Einschleppung  von  Jnsektenplagen
  und  Pflanzenkrankheiten  für  Transvaal
erlassenen  Vorschriften?)  teilweise  abgeändert
worden.

(Ihe  Union  of  South  Africa  Government  Gazette.)

*)  Vgl.

 

„D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  760.

 

 

 

Koloniale  Llteratur.)
III.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.
L'Arrique  Equatoriale  francaise  et  L’accord  francoallemand.

  Tour  du  moude  1  5—6.  I#’
*  Chautemps,  Felix:  Politigue  musulmane.  Ann.
col.  4  1.

.

Christ-Soein,  Dr.  H.:  Der  Berliner  Kongo-Vertrag
vom  26.  Februar  1985.  S.  A.  a.  Zeitschr.  f.  Kolonialpoliik.
  Kolonialrecht  u.  Kolonialwirtschaft.  1911.
VII.  Heft.  569—590.  (
Christ-Soein,  Drr.  H.:  Berührungsflächen  an  der
Kamerun-Sangha-Grenze.  S.  A.  a.  Zeitschrift  f.  Kolonialpolitik,
  Kolonialrecht  u.  Kolonialwirtschaft.  1911.
XI.  Heft  S.  813—848.  L
Delafosse,  J.:  Contre  l'Allemagne.  France  et
NMaroc.  Avcc  2  ct.  et  le  texte  complet  de  l'aceord
franco-allemand  et  du  traité  secret  franco-espaggnol.
Paris:  Jouve  1911.  64  S.  P0.  (5
Fischer,  Carl:  Welches  sind  die  Folgen  seincs
Verzichts  auf  Marokko  für  Deutschland?  Zeitschr.
f.  Kolonial-Alnschinenbau  1  15—16.  (e

*  Hennings,  C.  R.:  Cnsere  deutschen  Kolonien,
Rede.  gehalten  am  2.  Dezember  1911  anlätzlich  des

 

 

"“)  In  dieser  Rubrik  werden  die  nenesten  Erscheinungen
yStemntisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  ’'  sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  dielenigen,  welche  käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sleh  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjenigen  Werke  bereit,  welche
als  Rrzensionsexremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

25  jährigen  Bestehens  der  Abteilung  London.  Koll
1  1—10.
*  Jöhlinger,  Otto:  Deutschlands  Kononialwirtscha
im  Jahre  1911.  KolEdsch.  1  36—56.
*  Mackay,  Frhr.  v.:  England  in  Aegypten  und  Lord
Kitchener.  Mar.  Rdsch.  1  29—3.  8
*  Mackay.  Frhr.  v.:  Probleme  deutscher  interkolonialer
  Politik  in  Afrika.  Zeitschr.  f.  Kolonial-Maschinenbau
  1  12—15.  l
*  Mackay.  Frhr.  v.:  Eine  neue  Epoche  deutschostafrikanischer
  Wirtschaftspolitik.  Ala-  Post  2
17—18.  [10
*  Une  nouvelle  Méthode  de  eolon  sation:  les  Anglais
  dans  la  Nigéria.  Tour  du  Monde  3  17—20.  II11
*  Mondaini,  (iennaro:  Politica  coloniale  e  socialismo.
Istituto  coloniale  italiano  Nr.  18  (Biblioteca  di  studi
coloniali).  12
Ripke,  Agel:  Deutschland  und  England  in  Ilarokko
  und  Tripolis.  Unsere  Politik  in  (iegenwart  und

Zukunft.  Berlin:  Maritima  1911.  44  S.  80.  13
*  Rohrbnech,  Paul:  Groß-Kamerun.  D.  Kolonialpost
  1  6—7.  L

Stunatssekretür  Dr.  Solf,  Kolz.  2  17—19.  115

"  Thomus,  Günther:  Parlamenturische  Vertretung

der  Kolemmien.  Kol.  3  39—10.  (16

de  Tierry,  C.:  Colonials  at  Westminster.  United

Empire  1  79—84.  I
II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der

Kolonialpolitik.
De  Lunnoye,  (’h.,  et  Vaun  der  Linden  (H).:
Hitoire  de  lexpansion  coloniale  des  peuples  européens:
4
        <pb n="122" />
        W  90  20

Néerlande  et  Danemark.
Brugelles:  Lamertin  1911.

(XVIIe  et  XVIIIe  sideles).
VI,  487  S.  s  frs.  sSo.  lis

Fritz,  Georg:  Ad  majorem  Dei  gloriam.  Leipzig:
Dietrich  1912.  107  S.  1,20.4.  80.  lio
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Ethnologie.  Archäologie.

*Bland  Sutton,  J.:  Man  and  beast  in  Eastern
Ethiopia.  With  201  engrovings  on  wocd.  London:
Macmillan  &amp;amp;  Co.  1911.  XII,  419  S.  12.K.  80.  20

*  Burnett.  Frank;:  Throuh  Polynesia  and  Papun.
IIllustr.  London:  (iriffiths  1911.  XV,  197  S.
11,10  K.  0D0.  [21

Crudenu,  R.:  Contribution  à  la  carte  de  Mauritanie.
  Renseign.  coloninuxr  (Supplém.  à  I'Atrique
française  de  Junvier  1912)  120—27  22

(2zekanowskl,  Jan:  Erhncgraphie  des  Nil-Kongo-Zwischengebiets.
  Petermanns  Mitteil:  IJanuar  1912.
22—25.  (23

Decken,  Richard:  Die  Karolinen.  Mit  24  Vollbildern,
  meistens  nach  Photogr.  d.  Verfass.  [Siüsserotts
  Kolonialbibliothek.  2f1.  Bd.)]  Berlin:  Süsserott
(1911).  110  S.  4%.  L.  2

Elbert,  Johannes:  Die  Sunda-Expedition  des  Vereins
  für  Gengraphie  und  Statistik  zu  Frankfurt  a.  M.
(Olit  Abb.  u.  Kamnen.)  (Festschrift  zur  Feier  des
jährigen  Bestechens  des  Vereins.  I.  Bd.]  Frankfurt
  u.  M.:  Minjon  1911.  XXWV.  274  S.  40.¾.  40.  25

WGirschner,  Max:  Die  Karolineninsel  Nämöluk  und
ihre  Bewohner.  Baessler-Archiv,  Bd.  II,  H.3—41A.  26

Graunt  ((Fril  Fletcher  and  L.)  „Twixt  sand  and
SCa.“  Sketches  and  studies  in  North  Afria.  London:
Low  (1912)  XII,  504  S.  21  N.  5P60.  27

Ha)ford.  C.:  Ethiopin  unbound:  studies  in  race
cmancipation.  London:  Phillips  191  1.  215  S.  80o.  l2s8

Hilton-Simpson,  M.  W.:  Land  and  peoples  of
the  Kasaal.  With  numerous  illustrations  and  8  fullpage
  colour  plates  and  a  map.  London:  ('onstuble
X&amp;amp;  (ompanv  1911.  XX,  356  S.  16  .+.  8Pe0.  26

Hubert,  Heuri:  Etat  uctucl  de  nos  connaissanccs
sur  la  géologie  de  I’Afriquc  odecidentale.  (’arte  kéOlokidue
  et  notice  cxplicatire.  Paris,  Larose  1911.  8  S.
6  K¼80.  30

*  Kamerun  uls  Touristenland.  Afrika-Post  2
19—20.  [31

Deutscher  Koloninlutlas  mit  illustriertem  Jahrbuch.
  Hrsg.  auf  Veranlassung  d.  deutsch.  Kol.  (iesclisch.
  Bearb.  von  P.  Sprigade  u.  M.  Moiscl.  Ausg.
11.  Berichtigter  Nachdruck  mit  der  Kolonie  Kamerun
  in  ihrer  neuen  CGestalt.  Berlin:  D.  Reimer
1911.  0.80..  32

ꝰ  Le  lae  Moero.  INonv.  géorgr.  2  5657.  33

e  Rol,  Alexander:  Französiseh-Kongo  u.  lie
Wäter  vom  Hl.  (#eist.  Echo  aus  d.  Alissionen  d.  Väter
vom  IIlI.  Geist  4  91—98.  34

*  Mühler,  Paul:  Die  wildlen  Ilassai,  ein  zentralafrikanisches
  Semitenvolk.  D.  Koloninlpost  1  Beiluge.  135

*  Mussmann,  Jos.:  Juch  Bonnberi.  Stern  von
Afrika  5  (1912)  45—151.  36

Muthuisienlxk,  H.  M.  de:  La  Tripolitnine  d’hier
et  de  demuin.  Ourrage  illustre  de  52  gravures  tirécs
hors  texte  et  de  2  cartes  en  noir.  PDaris:  Uauchette
&amp;amp;  (ic.  1912.  VII,  222  S.  4X.  bvo.  37

Pannwitz.  Max:  Deutsche  lfadfinder  des  16.  Jahrhunderts
  in  Afrika,  Asien  u.  Süamerika.  Alit  Abbild.
Freg.  u.  neubearb.  (Bibliothek  des  16.,  17.  u.  18.  Jahrh.)
Stultgart:  Prankh  191  1.  138  S.  2.  K.  Ech.  3.50.  M.  S0.  s38

Denck.  Albrecht:  Tsinglauz  [Ilcereskunde.  60.  11f#U).
Berlin:  Alittler  &amp;amp;  Sohn  1911.  36  S.  0.50.Al.  80.  39

*  Elunket.  Lord:  The  omlving  islands  of  New-aland.
  U#nd  Empire  1  18—28.  40

 

*Eine  Reise  ins  Innere  von  Kaiser-Wilhelmsland.
Kol.  u.  Heim.  17  6—8.  41
Russier,  H.et  Henri  Brenier:  L'Indochine  française.
Avec  56  grav.  et  4  ct.  Paris:  Colin  1911.  356  S.  80.  142
*  Schachner,  Robert:  Australien  und  Neusceland.
Land,  Leute  und  Wirtschaft.  Mit  23  Abb.  im  Text.
laus:  Aus  Jatur  und  Geisteswelt.  366  Bd.]  Leipzig:
Teubner  1912.  VII,  120  S.  1,25  ..  8.  43
Scott,  J.  George:  Burma  the  cinderella.  United
Empire  1  28—40.  4
Sharpe,  Alfred:  The  geographr  and  economic
development  of  British  Central  Africa.  The  geograph.
journal  1  1—22.  (15
SLingle,  Heinrich:  Unter  Hereros  und  Hottentotten.
  Plicningen:  Single  &amp;amp;  Find  1911.  192  S.
2  .  b80.  48
*Skolaster.  H.:  Zu  Wasser  und  zu  Lande.  Reiseerlebnisse
  in  Kamerun.  Stern  von  Afrika  5  (1912)
132—138.  Forts.  folgt.  47
Tetzner,  Frz.:  Vom  ewigen  Eis  bis  zu  den  Tropen.

Mit  58  Abbild.  Leipzig:  Kosmos  Verl.  1912.  317  S.

5  .  80.  48
*  Thorbeeke,  F.:  Duala  und  die  Nordbahn.  DKolz.  2

19—20.  149

*Winkler,  Dr.  Hubert  und  Zimmer.  Prof.  Dr.  Carl.
Eine  akademische  Studienfahrt  nach  Ostafrika.  Breslan:
Hirt  1912.  120  S.  3  .  80.  (50

Ein  Kameruner  Zwergrolk.  Stern  von  Afrika  5
(1912)  139—143.  (51

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Mularinlle,  LCon:  Le  climat  du  Maroc.  Ann.  Col.

6  1—2.  152
Schubert.  Richard:  Die  fossilen  Foraminiferen  des
Bismarekarchipels  und  einiger  angrenzender  Inseln.
Nlil  6  Lichtdr.  Taf.  u.  17  Teut.  Wien:  K.  K.  Geclog.
Reichsanst.  1911.  130  S.  46.  (Abhandlungen  d.  K.
K.  (icolog.  Reichsanstalt.  Bd.  20.  II.  J.)  (53
Le  serriec  des  renseigznements  méteorologiques  de
Alndagascar.  Quinz.  col.  1  7—8.  (5#

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Les  nouvennx  codes  cambodgiens.  Cuinz.  col.  1
8—9.  55
Decree  b  His  Hihness  Serryid  Ali  bin  Hamoud.
Sultan  of  Zanzibar.  Nr.  12  of  1911.  Vom  13.  3ovember
  1911.  (Jationality  and  Naturalisation
Deerec.)  Suppl.  to  the  Gazette  for  Zunzibur  1033.  (56
hRupport  un  couseil  colonial  sur  le  projet  de  derct
mocslitiant  ln  IGgislation  sur  les  armes  à  feu.  Bullet.
off.  du  Congo  belge  1  10  —16.  (57
Recueil  inrernational  de  lGgislation  coloniale.  D’ubl.

sons  le  patronage  de  IInstitm  colonial  internat.
Année  1,  Nr.  1.  Bruxelles  1911.  80.  (58.
Die  Demschen  Se  hutzgebiete  sind  Inland.  Grafss
Fin.  Chron.  3  1—3  (59
V  4  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

Chnutemps,  Felix:  Services  administrutifs  et  services
  technigues.  Ann.  Col.  8  1.  60
Decree  brr  His  Highness  Serrid  Ali  bin  Hamond.
Sultan  of  Zaunzibar.  Tr.  13  of  1011.  Vom  13.  November
  1911.  (Definition  of  the  town  of  Zanzibar.)
  Suppl.  to  the  Gazette  for  Zunzibar  1033.  (61
Decret  modifiunt  la  legislation  sur  les  urmes  à  feu

et  munnions.  Brugelles.  se  6.  Junvier  1912.  Bullet.
off.  du  Congo  belge  1  13—16.  (62
        <pb n="123" />
        G  91  20

*  Derenter.  C.  Th.  v.:  Eingeborene  als  Staatsbeamte
  in  Niederländisch-Indien.  Kol.  Rdsch.  1
28—35.  (63

So  zialistische  Interpellation  in  der  belgischen
Kammer  überangebliche  Milstände  im  Kongo.  ([Chambre
des  Représentants.  Séance  du  5  décemb.  1911.]  (e“

AAn  Ordinance  amending  the  law  relating  to  eurrency.
  Tongn  Nr.  10  vom  3.  November  1911.  Suppl.
to  the  Governm.  Gazette  24  147.  65

AAn  Ordinance  regulating  the  trade  and  making
of  ropra.  Tonga  Nr.  9  vom  11.  October  1911.  Suppl.
io  the  Governm.  Gazette  23  143—144.  66

*  The  plants  descases  Ordinanee  1911.  Nr.  3  of
1911.  Vom  IIl.  Novemb.  1911.  Sudan  Governm.
Gazette  206  533—539.  (#½

*  The  preservation  of  wild  animals  Ordinance  1911.
Jr.  4  of  1911.  Vom  10.  Dezember  1911.  Sudan
Govrernm.  Gazette  208  539—541.  les

Penant,  D.:  Les  fonctionnaires  indochinois  et  la
connaissance  des  langues  indigenes.  Ann.  col.  3  2.  l60

VIII.  Justizwesen.

*  Deeree  br  His  Highness  Sexyyid  Ali  bin  Hamoud,
Sultan  of  Zanzibar.  Nr.  14  of  1911.  Vom  21.  ovember
  1911.  (Surrender  of  fugitiveoffenders.)
Suppl.  to  the  (inzette  for  Zanzibar  1035.  [70

*  Decree  by  His  Highness  Seryid  Ali  bin  Hamoud,
Sultan  of  Zanzibar.  Jr.  15  of  1911.  Vom  21.  November
  1911.  (Zanzibar  prisons  amendment
decree).  Suppl.  to  the  Gazette  for  Zunzibar  1035.  (71

*  Doerr,  Pr.:  Die  Geltung  der  Rcichs-Strafprozeß-„rrnung
  in  den  deutschen  Schutzgebieten.  4KolP.  1
11—28.  72

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Die  Berölkerung  Neuscelands.  Ein  Beitrag  zur
Rassenfrage  in  der  Südsee.  Kol.  u.  Heim.  17  4—5.  I73
*  Delius,  Siefried:  (irüllc  uus  Afrika.  Bethel  bei
Biclefcll:  Evang.  Miss.  (iesecllsch.  für  Deutsch-Ostafrika.
  32  S.  0O,10  „x.  dpo.  174
*  Derenter,  C.  Th.  v.:  Eingeborene  als  Stnatsbeamte
in  Niederländisch-Indien.  Kol.  Rdsch.  1  28—35.  75
*  Die  Frauenfruge  in  Deutsch-Südwestafrika.  Afrika-Post

  2  20—21.  (16
Nartin,  Camille:  La  protection  des  indigdnes.
(Congo  belge.)  L’Afrique  françaisc  1  48—49.  #

*  Rocckel,  P.:  L’Gducation  #scinle  des  racces  noires.
K  nerelopielie  internutionale  d’assistandce,  prevorance.
hy’giene  seciale  et  demographic.  Demographie.  III.)
Paris:  G#iard  &amp;amp;  Brière  1911.  206  S.  3.50  sr.  5H0.  78

*  Rohrbach,  lr.  P:  Vom  kolonialen  (’harakter.

IIlustr.  Landw.  Zeitg.  102—103  036—9.88.  579D
*  Wilde,  Martin:  Die  Eingeborenenfrage  un  vereinigten
  Südafrika.  Kol.  Rdsch.  1  5—27.  vo

*Zimmermann,  Emil:  Neue  Ansiedlungsgebiete  in
Ostafrika.  Illustr.  Lundw.  Ztg.  102—103  912—913.  (81

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

*  Rerlew  of  the  trade  of  Indin  in  1910—11.  Cd.  5909.

London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1911.  96  S.  1,00  AC.  40.  82

8Statistlaues  des  chemins  de  fer  des  colonics  frangaises

  zunju'  &amp;amp;  Pannéc  1910.  Paris:  Burcau  de  vente

des  publications  coloniales  officielles  1911.  181  S.

3  srs.  80.  (8S3
XII.  Finanzwesen.

*Cosnier,  Henri:  Lemprunt  indochinois.  Ann.
—  (
Neron,  Edouard:  Emprunts  exotiques  et  placements
  coloniaux.  Ann.  col.  3  1.  (85

 

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  Babo,  A  Frh.  v.:  Der  Tabakbau.  4.  Aufl.  neubearb.
  von  Phil.  Hoffmann.  Mit  38  Textb.  Thaer-Bibliothek.
  Berlin:  Parey  1911.  VIII,  166  S.  2,50  A.
do.

s6

*  Bandhauer,  O.:  Okahandja  und  sein  Tabaksbau.
D.  deutsche  Kaufmann  im  Auslande  1  20/21  (#
Barret,  O.  W.:  Ricc  ally  crops.  The  Philippine
Agricult.  Review  11  592—598.  88
Bassermann,  W.:  Der  Strauß  und  seine  Zeit.
Mit  1  Titelb.,  alphab.  Sachr.  u.  Bilderanhang.  [Süsserotts
  Kolonialbibliothek.  23.  Bd.]  Berlin:  Süsserott

1911.  VIII,  157  S.  5K.  8e0.  l
UmsgetyM  Kolomule  Nutzhölzer.  Illustr.  Landw.

Zeitg.  102/103  910—912.  so
*Busse,  Dr.  W.:  Tagesfragen  der  Landwirtschaft

in  den  deutschen  Kolonien.  Illustr.  Landw.  Zeitg.
102/103  935—938.  91
Laculture  du  manioc  à  Sladatgascar.  Quinz.  col.
1  6.7.  (92
La  eulture  indis##e  du  riz  à  Java.  Bullet.  agric.
Ju  Congo  belge  411—748.  s3
Dalimier,  Albert:  Jardins  d’essais,  Ann.  colon.
5  1.  (94

*  Dupuy,  Oetave:  Culture  de  IHevea  Brasiliensis
en  Cochinchine  et  dans  les  divers  pays  du  HDloren-Orient.
  Paris:  Challamel  1912.  33  S.  2  7.  80.  1½

*  LTempolsonnement  du  bétail  par  les  plantes  véenéneuses
  en  Afrique  du  Sud.  Bullet.  agric.  du  Congo
belge  4  732—713

Grisard,  Jules:  J#8  plantes  usuclles  des  colonies
françgaiscs.  Bull.  dee  Toff.  colon.  48  415—426.  5%½

*  Helfferich,  Emil:  Die  weitere  Entwicklung  der
Kautschukkultur  in  Südostasien.  Tropenpfl.  1  15—34.
Fortsctz.  foltt.  #it

Henry,  Jves:  Le  Mais  africain.  Culture  et  production
  au  Dahomer.  Paris:  Chullamel  1912.  33  S.
2  sr.  80.  99

Hörner,  Richard:  Die  Feldurbeit  bei  den  Negern
am  Tanganyika.  Gott  will  es  111912)  1—8.  Schlu·tß

folgt.  100
Ier  Kaknoban  an  der  Goldküste.  Dkolz.  3
36.37.  Lior
*7Die  Kaknokultur  an  der  Goldkiste.  Tropenpffl.

1  39—44.  102
Le  Kapok  aux  Indes  Néerlandaises.  Bullet.  agric.

du  Congo  belge  4  719—756.  103
Koslhe.  Franz:  Deutschlands  Aufgaben  bei  der
Bekämpfung  der  Baumwollnot.  Zcitschr.  f.  Kolonial-Aunschinenbau
  1  8—10.  Sehlut  folgt.  104
*Koorders,  S.  H.:  Monokotxledonen.  Mit  einer
chromolit.  Taf.,  6  Lichtdrucktafeln  u.  30  T.  ix.  im  Text.
Exc  ursionstlorn  von  Jayn.  Benrb.  von  Dr.  S.  H.  Koorders.
I.  Bd.)  Jena:  Fischer  1911.  XXNIV,  113  S.  50.  105
hbie  Kräuselkrankheit  der  Baumwolle  in  Deutseh-Ostafrika.
  Tropenpfl.  1  37—39.  Lios
*Uncc.  W.  A.:  Agriculture  along  the  Pbilippine
railway.  Panay.  The  L’hilippine  Agricukt.  Reviey  11
616—621.  [107
*  Mackie,  David  B.:  The  tobacco  beetle  and  a
method  for  its  control.  The  Philippine  Agricult.
Reriew  11  606—612.  l08.
AMuckie,  David  B.:  Some  notes  on  agricultural
Pests.  The  Philippine  Agricnlt.  Review  10  555-  558.  H00

Ostertag,  1l##r.  R.:  Seuchenschutz  und  Vichzucht
in  Deutsch-Südwestafrika.  Illustr.  Landw.  Zeitg.
102  103  938—940.  I10

stertaz,  Dr.  R.:  Das  Veterinärwesen  und  Fragen
der  Tierzucht  in  Deutsch-Südwestafrika.  Mit  87  Abb.
i.  Text.  Verböffentl.  des  Reichskolchialamts  No.  3.)
Jecna:  Fischer  1912.  X,  188  S.  Ö0.  Iun
        <pb n="124" />
        92  20

frunk,  Chr.:  Stand  und  Aussichten  der  Pflanzungen
  in  Deutsch-Ostafrika.  Dietr.  Reimers  Mitteil.
Heft  3.11  112—125.  112
Pfüller,  A.:  Einiges  über  Plantagenbetrieb  in
Deutsch-Ostafriku.  Illustr.  Landw.  citung  102  103
943/1.  (113
Diper,  C.  V.:  Lawn  grusses  in  ihe  FDhilippines.
The  Tiallilhhine  Agrienlt.  Review  10  537—5.0.  I114

EDPlan  de  documentation  pour  I##nde  de  lagroleic.
des  cultures  indigönes  et  de  T’oerage  an  Congo  belge.
Bullet.  agric.  in  Congo  belge  4  618  —621.  115

Drospertion  ugricole  au  ('ongo  belge.  Bullet.
agrie.  du  Congo  belge  4  C(U0—617.  116

„Lynnert,  I.:  Les  Kolatiers  au  Congo.  Bullet.
agric.  In  Congo  belge  4  0.—777.  II7

Python,  Joseph:  Le  dernier  déerct  sur  l'exportation
  (les  bois  du  (labon.  Ann.  colem.  5  12.  18
Raupport  sur  une  expférience  de  saigner  Gd#’'llere#n

Drasilichsis  faite  à  Elra  District  de  l’Equateur)j.
Bullet.  agric.  du  Congo  beltze  4  6608—60°  7.  I119

Reit-  und  Zugtiere  auf  den  PThilippinen.  Illustr.
Lundw.  Zeutg.  102  103  94/8.  (120

*Report  on  the  Aligarh  Agricultural  Station  of
the  unit  d  provinces  of  Acrn  and  Oudh  for  the  vear
ending  June  30  h  1911.  Allahabad:  Print.  br.  W.  C.
Abel  1911.  7  S.  9  d.  10.  2

lhe  rubber  industrr.  Editcd  hy  Dr.  Joscph
Torrer  und  A.  Staines  Mandem.  London:  Publ.  by
the  Internat.  Rubber  and  allicl  Trades  esxhibition.

(19111.  470  S.  15,50  K.  50.  1122
*  Suleey.  M.  M.:  Baling  of  fibers.  The  Philippine
Agricult.  Reriew  11  613—615.  123
SSchomburgk,  Hans:  Afrikunisches  Grohwild  und
scine  Jüger.  Afrika-Post  2  18—20.  1124

La  situation  de  fumigation  de  plantes  et  de
graines  de  Colombo  (Cexlan).  Bullet.  agrie.  du  Congo
belgze  4  718—  .22.  125

Thaer.  Dr.  W.:  Die  Aufgaben  der  landwirtschaftlichen
  Versuchsstationen  in  den  Kolonien.  zZKolP.  1
49—64.  [126

Vn  Damme,  C.:  Recherches  2zootechniques  à  la
station  d'élerage  de  Zambi  [Bas-Congosl.  Bullet.  agric.
du  Congo  belge  4  579—596.  I127

Ward,  Archibald  R.:  The  importation  of  cattle
from  Australia.  The  Philippine  Agricult.  Reriew  10
510—5411.  (128

*  Wester,  P.  J.:  Tropical  fruits  in  the  Visayns.
The  lLrhilippine  Agrienlt.  Reriew  10  545—554.  I129

*  Wester,  P.  J.:  The  propagation  of  the  avocado.
The  Philippine  Agricult.  Review  11  599—605.  130

*  Wilkins:  Neu-Hornow  ID.  O.  A.)  der  Firma

Wilkins  &amp;amp;  Wiesc.  Illustr.  Landw.  Zecitg.  102,103
946/7.  131
XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergwesen.

Avt.  Richard:  Auf  den  LDiamantfeldern  Südatrikas.
  Dietr.  Reimer's  Aitteil.  lleft  3/1194—97v.  132
Martell,  Paul:  Salzggewinnung  und  Salrhandel  in
den  demschen  Kolonien  Afrikas.  ZKoll“  111—18.  I133
*  Rohrbuch,  P.:  Die  Reform  der  Diamantenabgaben
in  Südwestafrika.  Kol.  2  19—21.  (134

XVI.  Handel.

*(hrist-Soein.  Dr.  H.:  Zu  den  alien  eine  neue
Konzessionsgesellkchaft  im  belgischen  Kongo.  S.  A.
a.  „Dokumenten  des  Fortschriuts’'  S.  53901.  135

*Christ-Socin,  Dr.  H.:  bie  Monopolgesellschaften
im  französischen  Kongo  als  Trsache  scines  wirtschaftlichen
  und  kulturellen  NXiedergangs.  S.  A.  a.  „Der
Anr“  II.  Jahrg.  1911/12.  III.  Ileft  S.  345  -  354.  136

 

*  Compagnie  de  I'Ouest  Africain  Françqais.  Ann.
col.  2  3.  137
CCompagnie  du  (oungo  belge.  Statuts.  Bullet.  off.
du  Congo  belge  1  27—96.  138

Compnunie  du  Congo  Dour  le  commerce  c#  l'in—
dustric.  Chron.  colon.  3  18—20.  (Forts.  folzt.)  139
Decree  br.  His  lIighneéss  Seryid  Ali  bin  Iamonud.
Julinn  of  Znnzibar.  No.  10  of  1911.  Vom  3.  Oktober
  1911.  (Zunzibar  ports  decrec.)  Supbpl.  10
the  (azette  for  Zanzibar  1028.  140
Decree  br  His  Highness  Serrid  Ali  bin  Haoud..
Sultan  of  Zanzibar.  No.  11  of  1911.  Vom  30.  Oktober
  1911.  (Customs  decrec.)  Suppl.  of  ihe  Cazetto

  for  Zanzibar  1031.  111
*Kelbe,  W.:  lEine  australische  Bundesbank.  Export
  3  38—40.  11½
*  Mnckuy,  FPrhr.  v.:  Die  ANonopolgesellschaften  in
„Jeukamernunn.  Kol“.  3  37—39.  II##
Die  Firme  Mertens  &amp;amp;  Co.  (iraf#s  FPin.  (’hron.
2  9,  3  6—13.  4  11—14.  144
*Die  Abrechnung  der  Rerisionskommission  mit  der
Firma  Mertens.  (iruf's  Fin.  Chronik  4  5—9.  145
Metin,  Albert:  La  stabilisation  de  la  pinstre.
Ann.  col.  8  1.  1146

Nloren  -  Congo  (#t
Bull.  de  ’off.  colon.  48

*  Maouvement  commercial.
Oubangui-Chari-Tehnd.

110  455.  117
*  Mouvement  du  commerce  génral.  (inbon.  Bull.
de  Toff.  colon.  48  127.—4339.  148
*  Mourement  du  commerce  général.  Madagascar.
  Bull.  de  Toff.  colon.  48  456  —63.  L

*  Mouvrement  du  commerce.  Mayotte  et  dépendances.
  Bull.  de  Toff.  colon.  48  405—1.3.  (150
*  Mourement  gnéral  de  la  Narvigation  en  1910.

Suppl.  au  Bull.  de  Toff.  colon.  48.  151
Société  financièt#e  des  Cnoutchoues.  Chron.  col.

et  financ.  1  1—2.  [152
Trande  of  ihe  Union  of  South  Africa,  Sonthern
and  N.  W.  Rhodesia  and  British  South  Africa.  Month
of  November  1911.  Cape  Towmn:  Wbhitchead,  Morris
&amp;amp;  Co.  1911.  63  S.  40.  (153
*  Trust  colonial.  Chron.  col.  et  financ.  1  2  —1.  I15“
*  Waltz,  IHI.:  Sum  Spezialabkommen  über  die
Kongogcsellschaften.  Afrika-Post  2  18—20.  (155

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

CPython,  Joseph:  L’industrie  européenne  en  Tunisic.
  Ann.  col.  4  1.  156
PPython,  Joseph:  L’industrie  indigène  tunisienne.
Transformation-crisc.  Ann.  col.  1  1—2.  [157
"Python,  Joseph:  L'industrie  indigène  tunisienne.
Education  proefessionnelle.  Ann.  col.  2  1—2.  158
*  Schweinfurth.  Georg:  Handwerk  und  Industrie
in  Ostafrika.  Petermanns  Mütcil.  Januar  1912.  27
bis  28.  [1509

XVIII.  Verkehr.

Arrétt  fixant  les  conditions  d'’emploi  du  chemin
de  fer  de  in  Cöte  d’'Tvoire  pour  le  transport  de  la  poste
et  les  relntions  du  serrice  du  chemin  de  fer  arec  le
service  des  postes,  en  ce  qui  concerne  les  lignes  télégraphiques
  longennt  la  voie  ferrse.  Dakar,  ler  deé-Ccembre
  1911.  Journ.  off.  de  lAfr.  oceid.  frang.  367
810—50.  160

Arräté  fixant  les  tarifs  et  conditions  de  transports
  du  chemin  de  fer  de  Kaxes  au  Niger.  Dakar.
le  13  decgemb.  1911.  Journ.  off.  de  lAfr.  occid.  frang.
r——  (161

Baltzer,  F:  Die  Betrichsergebnisse  der  Usambatubahn
  im  Rechnungsiahre  1910.  (1.  April  1910  bis
31.  Jlürz  1911.)  eitschr.  f.  Kolonial-Alaschinenbau  1
10  —11.  162
        <pb n="125" />
        W  93  20

E’n  nouveau  chemin  de  fer  à#  ladagascar.  Qninz.

col.  1  6.  163
Le  chemin  de  ser  franceo-allemand  du  Kumerun
à  II’hungi.  Mounv.  géogr.  2  19—51.  164

Statistigues  des  chemins  de  fer  des  colonies  francaines
  jung#un  Pannée  1910.  P’ris:  Bureun  de  vete

de  paublications  coloniales  officielles  1911.  181  S.
3  7F.  D  6165
De  la  concurrence  éventuellc  au  chemin  de  fer
du  Conz0.  (’hron.  colon.  et  financ.  1  1.  166
"  (onnier,  Lenri:  Las  voies  de  conimunieation  indochineises.
  Ann.  Col.  4  1.  167
*  Metin,  Albert:  Les  voies  navigables  à  Madagascar.
Ann.  colon.  5  I.  11108.
*  Der  derzcitige  Stand  unseres  kolonialen  Eisenbahn---bans.
  (iral's  Pin.  Chron.  3  3  1.  169

*Zimmermann.  Emil:  Die  deutsche  Tunganjikabahn
  und  der  belische  Kongo.  Afrika-  U’ost  1
1  —2.  170

XIX.  Medizin.

*  Balfour,  A.  and  Archilnld,  R.  G.:  Second  rerienr
of  Ome  of  ihe  recem  udrances  in  tropical  medicine.,
hriene  and  tropial  vetcrinary  science.  Kuarthoum:
Baillièrc.  Tindal  &amp;amp;  Cox  1911.  448  S.  15.¾0.  1  171

Becker,  Ir.:  Grundzüge  der  kolonialen  Ein-Ecborenen-HyEiene.
  JKoll  1  36—73.  (112

Besenbruch,  Dr.:  Zur  Epielemiologie  der  Pocken
in  Nordehina.  Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhyg.  2
(1712)  18—53.  173

Firket,  Dr.  C.:  Pneumonie  à  cellules  ECnntes  chez
une  chre  d’Afrique.  Arch.  f.  Schiffs-  und  TropenhyE.
  2  (1912)  16—d.  1174

*  Vonder.  Dr.  Richurd:  Schädigende  Einfliese  auf
Balvursan  und  Abmenophenglezin.  Arch.  f.  Schiffsund
  Tropenhrg.  2  (1912)  3.—46.  175

*  Kudicke:  Bekämpfung  der  Schlalkrankheit  im
Be-zirk  Bukohbn  um  Viktoriasce  (Deutsch-COstafrika).
S.  A.  aus:  Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhrg.  XV.  Bd.
S.  10—608.  176

*  Lebenu.  E.:  Stations  sanitaires  en  lndochinc.
Ann.  Ccol.  8  2.  I17

*  L  Orpiment  duns  le  traitement  des  trrypanosominses
berines  à  Kiloholn  (Bas-Tongol).  Expérieneces  etfectuses
Ir  Al.  le  Dr.  Rovere.  Bullet.  ugric.  du  Congo  beite
4  10.0—70|1.  178

(Istertuag,  Dr.  R.:  Seuchenschutz  und  Vichzucht
in  Deuta#h-Südwestafrika,.  Illustr.  Landw.  cilz.
102,  103  938—9s0.  I70

(Ostertag,  lr.  R.:  Das  Veterinürwesen  und  Fragen
.r  Tierzucht  in  Deutsch-Südwestafriku.  Al  87  Abb.
i.  Tekt.  (Veröfsentl.  d.  Reichskolonialumts  Nr.  3.)
Tcha:  Pischer  1912  X.  188  S.  5D0.  (180

*  Report  on  the  health  of  the  arm  for  the  Fcxar
1010.  Vol.  L  11.  (Cd.  5599.)  London:  Wman  and!
Sons  191  1I.  VIII.  262  S.  1  #%  9.  S0.  L

Ruge.  Reinhold:  Einige  Worte  über  die  Ver—
Dbreitung  von  Pocken,  Tuberkulose  und  Tphus  in
dan  Tropen.  Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhrg.  1
10—13.  #n#2

Sander,  Ior.  L.:  (icsundheitliche  Forderungen
für  unsere  Kolonien.  Illustr.  Landw.  Zeitg.  102  103
141—  016.  183

Schilling-Torgnu,  Dr.  V.:  Malarinparasiten  in
Ilvkehromatischen  und  kernhaltigen  Erythroecyten.
Arch.  f.  Schitfs-  und  Tropenhrg.  1  1—0.  184

Voigt.  Leonhard:  Die  Versorgung  tropischer
Schmegebiete  mit  Kuhpockenimpfstotf.  Erfahrungen
u.  Versuche.  Alit  1  Jaf.  Leipzig:  J.  A.  Barth  1911.
29  S.  8S0.  (Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropenhygiene.  Bd  15,
Beih.  10.)  (185

 

Ziemnunn,  Dr.  H.:  UDbher  die  Schlafkrankheit.  mit
besonderer  Berücksichtitung  von  CGroli-  Kumerun.
DoOl“  3  35.  Sehiu  folgt.  (186

*ZZiemann,  Dr.  H.:  Zur  Veorbreitung  der  blutsangenden
  Tiere  in  Kamerun.  Arch.  f.  Schiffs-  und
Tropenhyg.  2  (1912)  53—58.  187

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Robertson,  J.  A.:  Biblicgraphy  of  the  Philippine
Islands.  printed  and  munnscript.  Prec.  hv  #n  descriptire

  uount  of  the  most  importam  archires  und
collections  cont.  Philippina.  (lereland.  Ohio:  The
Arthur  H.  (lark  Co.  1908.  43.  S.  P0.  Tiss

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*  Les  Aissaonn  an  Ilaro#r:  Commenin  ils  charment
L  serbents.  Tour  du  Alonde  3.  (189
Arnaud,  Robert:  I.Islam  et  In  politiguer  musulmane
  française  cnm  Afrique  oceidentale  française.
Renscign.  coloninux  (Supplem.  A  IAfrviqdue  françqaises

de  Junvier  1912)  1  1—20.  Font.  folgt.  1190
Berg.  Enml  P.:  ITIhe  conversion  of  lUndia.  or
recroneilintibn  betucen  christianitr  and  hinduism.

London:  Stockwell  (1912).  XlI.  238  S.  3  #%  50.  (191
Cuntemps,  Felix:  Les  requins  congréanistes  en
Indio-Chine.  Ann.  Ccol.  2  1.  1102
DulLlessis.  J.:  A  Ilistory  of  Christian  missions

in  South  Africa.  With  map.  Londen  (usw.):  Longmuns.
  (ircen  &amp;amp;  (’o.  1911.  XX.  494  S.  So.  1193
MullfelI,  Alntthins:  Die  Senussija  und  ihre  (iefahr
für  die  ehristliche  Kultur  in  Afrika.  Afrika-Bote  5
129—13.  19“
lleilmann,  K.:  Die  äußere  Mission.  Ihre  (ieschichte
  u.  ihr  gegenwärt.  Stand.  nebst  (farb.)  Alissions--karte
  der  Erde.  Mlit  15  Abb.  i.  Text  u.  58  Bild.
im  Anfang.  (ütesloh.  Bericlzmann  1912.  841  8S.
1,50  .  do.  (195
Henninghnus,  AX.:  Apoest.  Vikariat  in  Kiautschou
(Süd-Schuantung:  (diott  will  es  1  (1912)  28—31.  I190
*kuroy,  Aanria:  Iiic  Erzichung  der  deutschen
Jugend  in  Südwest.  Kol.  u.  leim  18  6.—.  19V7
l.imbrock,  E.:  Katholische  Alssion  von  Demsch-JNeuguinen.
  Sterler  Alissiohäre.  (iott  will  es  1  (1912)

29.—2.  luns
Lu  réorganisuation  de  Ienseignement  indigene  uu
Camboclke.  uinz.  col.  19  10.  189

Die  evungelische  Aliesion  in

Richter,  10.  Jul.:
(Oean.  Die

unseren  Kolonien  im  Stillen  cvang.
Xliseionen  1  (1912)  1—9.  200

*  Roscnhuber:  Das  Leprahcim  in  Inunde.  Stern
rom  Afrikn  5  (1912)  151—153.  201

Vermec#ch,  (A.).  S.  M.:  Sur-ngres  on  ehrtiens.
ILæs  missionaires  au  Congo  belge.  L'anticléricalisme
coloninl.  Bruxelles:  Goemacre  1911.  S.  I.50  fr.
*-  1202
*Vost,  Fr.  X.:  Die  lErziehungsfrage  im  Apestolischen
  Vikurinte  Bagamovro.  Die  kathol.  Alissionen  5

(1912)  108—110.  (203
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  fkür  die
Kolonien.

Vacat.

XXIII.  Aufstünde.  Militärwesen.
Appe,  H.:  Verpflegung  unserer  Truppen  im  sücd-Westufriknnischen
  Kricg.  [Kussel  1911:  Thide  4
Schwarz.]  32  S.  do.  (Jlonatsschrift  f.  Militür-  u.
Aarine-Imendumursckr.  HBeih.  1911.r0)  204
Arrete  rcglant,  pour  lAfrique  occidentale  francaise,
  les  conditions  dapplicurion  de  Pinstruction  du
        <pb n="126" />
        W  94

3  novembre  1910,  sur  le  service  de  l’alimentation  des
tronpes.  Dakar,  22  nov.  1911.  Journ.  off.  de  I'’Afr.

Gceid.  frang.  366  818—825.  205
Barthelemy,  Georges:  Nous  devons  supprimer  les
milices  indochincises.  Ann.  col.  7  2.  (206
lLoscription  des  indigbnes  algériens.  Cuing.
col.  1  3.  (207
Cultru.  P.:  Un  mercenaire.  (Sourenirs  de  cam-Datne,
  Dur  le  soldat  Silbermann.)  208
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacut.

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Arndt,  IDr.  Adelf:  Allgemeines  Berugesetz  für  die
Preulzischen  Stanten.  7.  stark  verb.  u.  verm.  Aufl.
Leipzig:  Pfeffer  1911.  VI.  362  S.  0J.50..  8S..

*  Bericht  der  Hndelskammer  in  Bremen  über  das
Tahr  1911.  Bremen:  Druck  von  H.  M.  llauschild
1912.  118  S.  50.  .

*Bernhardi,  Friedrich  v.:  Vom  heutigen  Kricge.
I.  Bd.  Grundlagen  und  Elcmente  des  modernen  Krieges.
Alit  21  Skuzen  im  Text  und  5  Anlagen.  Berlin:
Alittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  XVI,  121  S.  10  .  80.

*Bernstein,  Elnard:  Die  englische  (#lelahr  und  Gdas
eutsche  Volk.  Berlin:  Verlag:  Buchhandl.  Vorwärts
Paul  Singer.  1911.  48  S.  0.75  ..  P0.

Biesce.  Alfred:  Deutsche  Liternturgeschichte.
Band  I—III.  1.  unreründ.  Aufl.  A#lünchen:  Beck
1912.  16.50  c.  80.  .

ElMttscherBisrscsnslculosnlcskundIstfoktcanlnmL
l)11(-h1912.40..1:111r;x.lE«1-:usksurta.)l.:Rolbstvorl
d.  Fraukfurter  Sozietüts-Druckerei.  XVI.  201  u.  8S28.
—-.o.

*Bornhnk.  (onrad:  Preutisches  Stnatsrecht.
I.  Bund.  2.  Aufl.  Breslau:  Langewort  1911.  X.  5900  S.
12.50  .  K.  80.

ILe  dessechement  du  globe  terrestre  et  lavenir  de
la  honille  blanche.  Tour  du  ANonde  3  31—32.

*  Dittmar,  Jnlins:  Eine  Fahrt  um  die  Welrt.  Mi#
zahlreichen  Abbild.  nach  eigenen  Photographien.  Berlin:
Schall  (1912).  226  S.  4.  8D0.

Edwards,  Albert:  Pnnama.  The  Cunal.,  the  conntrr
und  the  Drople.  IIinstr.  London:  MAucmillan  (1912).
591  S.  10  %  6  d.  Se.

Festschrift.  herausgegeben  von  der  obtischen
Anstalt  C.  P.  Goerz.  Akt.  (les.  Berlin-Friedenau,  anlülllich
  der  Feier  ihres  25  jährigen  Bestchens.  186—1
1911.  (Ilit  Ablild.)  20½  S.  410.

*Franke.  O.:  Die  Umsturzbewegung  in  China,  ihr
Wisen  und  ihre  I’####dhen.  Alar.  Rosch.  1  1—15.

*  Germunischer  Lloxyd.  Internationales  Register
1912.  Berlin:  Bömendruckerei  Iienter  &amp;amp;  Jicolas.
*  Gilles,.  Darid:  Base-mensuring  aplaratus.

EBeograph.  journ.  1  17—53.

*  Grazinni.  Giovanni:  (#ucstioni  di  #oditica  Cstera.
Citta  di  C’#ustello:  Tipokr.  dell  Unionc  ar#ti  graphiche.
1911.  18  S.  50.

*  Gullet,  Harrr  S.:  Australias  tra#le  in  the  future.
Inic4  Empire  1  59—63.

*  UHnndwörterbuch  der  Naturwissenschaften.  Hng.
von  E.  Korschelt  (Zoologiel.  (I.  Linck  (Ilinernlogie  u.
(icologic),  F.  Oltmann  (Botanik).  K.  Sehaum  (Chemie).
II.  Th.  Simon  (Phesiko  M.  Vervorn  (T’hrsiologie)
und  E.  Teichmann  (Hauptredaktion.)  l.  Lieferung.

The

lenn:  leischer  1912.  2.50..  D0.
llomann  Eisenbahnban,  Tunnelbau.  Stadtund

  U’ntergrundbahnen.  Berghan.  Alit  1093  loxtabbild.
  Handbuch  für  Lisenbetonbau.  2.  Auflage.
VII.  Bd.  Irsg.  F.  von  Emperkzer.]  Berlin:  Ernst

&amp;amp;  Sohn  1912.  XVI.  511  S.  21  .N.  40.

 

2

Jahresbericht  1910  des  Königlichen  Materialprüfungsamtes
  der  Technischen  Hochschule  zu  Berlin
in  Grot-Lichterfelde  West.  S.  A.  aus  den  Mitteilungen
aus  d.  Königl.  Materialprüfungsamt.  Berlin:  Springer
1911.  91  S.  So.

Jahresbericht  der  Handelskammer  zu  Berlin  für
911.  Berlin:  Hermann.  VI.  114  S.  50.

I.  Teil:  Uberblick  über  das  Wirtschaftsjahr  1911
und  Bericht  über  die  Wirksamkeit  der  Hanudels--kammer
  im  Inhre  1911.
’Jahreshericht  und  Mitteilungen

kammer  zu  Cöln  1911.  Heft  3.
Schauberg  1911.  i.  K.

*  Jnhresbericht  der  IIandelskammer  zu  Hamburg
über  das  Jahr  1911.  Hamburg:  Ackermann  &amp;amp;  Wulff
Nachi.  16  S.  2D0.

Kuiser-Wilhelm-Dunk-Kalender  für  1912.  Bearb.
  v.  Rob.  (iersbuch  und  von  Wurendorff.  5.  Jahrg.
Berlin:  Kameradschaft,  Wohlfahrisgeschisch.  m.  b.  H.
422  S.  80.

Lumprecht.  Karl:  Leutscheicschichte  der  jüngeten
Vorguangenheit  und  CGegenwart.  Berlin:  Weidmann
1912.  XVI.  519  S.  S..  do.

I.  B(l.:  (ieschichte  der  wirtschuftlichen  und
sozinlon  Entwickelung  in  den  siebziger  bis  neunziger
TJahren  des  19.  HIahrhunderts.
l.itthaucr.  F.:  Handelsgescizhuch  (ohne  Seerecht).

der  Handels-Cöln:
  IUu  Mont

11.  Aufl.  Neubearb.  v.  Dr.  A.  Alosse.  I(imtentagsche
  Sammlung  deutscher  Reichsgesctze  Xr.  1.]

Berlin:  mtemag  1911.  NX.  518  S.  5.K.  80.

I.öy  oscf:  Die  elektrische  Zündung  bei  Antomohbilen,.
  Motorlahrrädern,  Motorbooten  und  Luftschiten.
  3.  durehges.  u.  stark  verm.  Aufl.  Jlit
106  Abb.  1.  Text  u.  1  Tafel.  (Autotechnische  Bibliothek
  Bd.  9.]  Berlin:  Schmidt  &amp;amp;  Co.  1912.  258  S.
2,00  .J.  50.

Loi  sur  le  rgime  des  ports  maritimes  de  commercc.

  5  Janvier  1912.  Jloniteur  off.  du  ((ommer#
1,  490  72—771#.

Mnnes.  Dr.  :  Die  Reichsversicherungsorduung.
4  Boie.  Leipzig:  (#öschen  1912.  20  ..  8.

I.  Bd.:  Bestimmungen  der  Reichsvelsicherungsord---nung
  nebst  lEinleilung  und  Einführungsesetz.
II.  Bd.:  Die  Krankenkersicherung.
III.  Bdd.:  Die  Unfallversicherung.
IV.  Bal.:  Die  Inraliden-  und  llinterblichenen  -  Versiherung.


*  Manes,  I1)7...  Die  für  alle  Versicherungszweige
  geltenden  Vorschriften  der  Reichsrewicherungsordnung.
  I(Die  RHReichsversicherungsomnung.  Hund---ausgube
  mit  gemeinverständhehen  Erlänterungen  von
Dr.  Manes  .  .  ...  I.  Bd.]  Leipzig:  Ciöschen  1912.
502  S.  86.

Maues.  Dr.  .  .  .  ..  Die  Krankenversicherung.  Die
Reicehsversicherungzsordnung.  LHHandausgabe  mit  ge—
meinrerständlichen  Erbiuterungen  von  Dr.  Manes  .  ..
II.  Bd.  Leipzik:  (210schen  1912.  310  S.  80.

*  Marcks,  Erich:  Aünner  und  Zciten.  2
Lipzig:  Quclle  &amp;amp;  Neyer  1911.  12  .¾.  80.

*  Marokkos  Eisenerze  in  ihrer  wirtschaftlichen  Bezichung
  zu  lbeutschland.  Koll-.  1  29—35.

Mertzel,  10r:  I#i  Inraliden-  und  Hinterblichenen-Vemicherung.
  Die  Reichsversicherungsornung.  Uandausgalbe
  mit  gemeinreiständlichen  Erlämerungen  von
Dr.  Manes  .  .  ...  IV.  Bd.)  Leipzig:  Göschen  1912.
216  S.  00.

Michnelis.  Paul:

Boc.

Von  Bismarck  bis  Bethmann.
1.—1.  Aufl.  Berlin  u.  lcipzig:  Schuster  &amp;amp;  leffler
1911.  366  S.  5..  Pe.

The  Minernl  Industri,  its  statistices.  technologr
and  trade  during  1010.  Founded  br  Kichard  P.  Roth-
        <pb n="127" />
        W  95  20

well.  Edited  by  Albert  Hill  Fay.
Vork:  Me.  Graw-Hill  Bock  Company  1911.
904  S.  52,50  K.  So.

*  Moser,  v.:  Ausbildung  und  Führung  des  Bataillons
  und  Regiments.  3.  erweit.  Aufl.  Alit  46  Abbild.
  i.  Text.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  X  III,
290  S.  6,75.7  K.  8o.

*  Moser,  v.:  Kurzer  strategischer  Uberblick  über
den  Kricg  1870/71.  5.  neu  durchges.  Aufl.  Mit
1  Plan  in  Steindruek.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.
XVI.  18  S.  3.  80.

anmmn.  Friedrich:  Nendeutsche  Wirtschafts-Politik.
  3.  veründ.  Aufl.  Berlin:  Fortschritt  Buchverl.
  d.  »LHilfes]  1911.  306  S.  5.#.  80o.

*  Prausnitz,  r.  W.:  (irundzüge  der  Hrgiene.
Alit  2·8  Abbild.  9.  erweit.  u.  verm.  Aufl.  Bearb#  V.
I’rof.  I’I.  Th.  Müller  und  Prosessor  W.  Prausnitz.
Alünchen:  Lehmann  1912.  662  S.  10  D.

Teutsche  Rungliste  1912.  Berlin  -  Oldenburg:
Schriftleitung  und  Verlag  der  deutschen  Rungliste
1912),  XAXIV.,  16  u.  788  S.  3,50  .XF.  8.

*  Rapport  fait  au  nom  de  la  Commission  des
finanees  charnde  d’'examiner  le  projet  de  loi.  adopté
par  Chambre  des  lléputés.  Pportant  fixation  du
Dbuclet  géneral  de  T’exertice  1911  par  A.  Gerrais.
[No.  151.  Senat  1911.)  Paris:  Impr.  du  Sénat  1911.
376  S.  10.

*  Rathennn,  Walther:  Zur  Kritik  der  Zeit.  Berlin:
S.  Fischer  1912.  200  S.  3.50  .  D#%.

*  Reichsversicherungsordnung  nebst  Einführungsge-dz.
  Vom  19.  Juli  1911.  Textausgabe  mit  Suchregister.
  Berlin:  Guttentag  1911.  608  S.  2.1.  5D0.

Reinhold.  Peter:  Die  Reichstagsparteien.  Leipzig:
Wigand  1911.  50  S.  0,30.  K.  8So.

*  Riesser,  Ir.:  Die  deutschen  Großlaunken  und
ihre  Konzentration  im  Zusammenhang  mit  der  Entwieklung
  der  (iesamtwirtschaft  in  Deutschland.
1.  verb.  u.  verm.  Aufl.  Ilit  1  Lbewichtskarte.  Jena:
Fischer  1912.  XIII,  768  S.  16  .  80.

*  Sunders,  Daniel:  Handwörterbuch  der  dentschen
Sprache.  S.,  neubenrb.  u.  verm.  Antl.  von  IDr.  J.  Ernst
Wülfing.  leipzig  u.  Wien:  Bibliogr.  Institut.  1912.
N.  S  S.  10..  10.

Vol.  XIX.  New
XIV,

*  Schlieffen,  Graf:  Friedrich  der  Große.  (Wierteljahrahefte
  f.  Truppenführung  u.  Heereskunde.  Beiheft

Mit  2  Uhersichts-Berlin:
  Alittler  &amp;amp;.

zum  IX.  Jahrg.  1912.  I1.  Hft.)].
karten  u.  241  Skizzen  als  Anlagen.

Sohn  11912|/.  124  S.  86.

JInnnar  1912.

Tnnuar  1912.

 

*  Schröter,  Arthur:  Der  deutsche  Staatsbürger.
2.  verm.  Aufl.  Leipzig:  Poeschel  1912.  XV,  489  S
4,80  .  D0%.

*  Schulz,  Dr.:  Die  Unfallversicherung.  [(Die  Reichsversicherungsordnung.
  Handausgabe  mit  gemeinrerstündlichen
  Erlänterungen  von  Dr.  Iluncs  ......
III.  Bd.].  Leipzig:  Göschen  1912.  439  S.  80.

Schwarz.  Otto:  Die  Kume  der  dentschen  Reichsund
  Staatsanleihen.  Berlin-Leipzig:  Rothschild  1911,12.

5%  S.  3  .  .  410.
Der  ijapanisch-russische  Scckrieg  1904/1905.  Amtl.
Darstellung  des  japanischen  Admiralstabs.  Ubetzt

von  Kapitänleimnant  v.  Knorr.  3  Bänce.
I.  Bd.:  Die  Bekümpfung  der  russischen  Seestreitkrüste
  in  Ryojnn.  Ilit  10  Skizzen.
Das  JZusammenwirken  der  Flotte  mit  dem
Landheere  und  die  Operntionen  getgen  das
russische  (ieschwader  in  Wladiwostok  vom
Kricgsbeginn  bis  zum  Ende  des  Jahres  1901.
Alit  11  Skizzen.
Die  Schlucht  in  der  japunischen  Sec  und
dtie  Tätinkeit  der  Flotte  bis  zum  Friedens--schlullz.
  Mit  9  Skizzen.
Berlin:  Alittler  &amp;amp;  Sohn  1911.  24  .#.  80fe.
*onndorfer.  Rudolf:  Die  Technik  des  Welthandels.

II.  "

III.  „

1.  Aufl.  Neubearb.  von  Klemens  Oitel.  2  Bde.
TJ.  Bd.:  Allgemeiner  Teil.
II.  „  Spezieller  Teil.

Wien  u.  Leipzig:  Mölder  1912.  21.  80.

*  Statistik  der  Kleinbahnen  im  De#  %  hen  Reich  für
das  TJahr  1910.  [Zeitschrift  für  Kleinhahnen  1912.
Ergünzungsband.]  Berlin:  Springer  1912.  252  S.  10.

*  Stanb's  Kommentar  zum  Handelsgectzluch.
9.  Aufl.  Bearb.  v.  Heinrich  Könige,  Albert  Pinner.

Dr.  PFelik  Bondi.  I.  Bd.  Berlin:
XVIII,.  1229  S.  30.  K.  vo.

Strutz,  Ir.  G.:  Die  Neuordnung  der  direkten
Stantssteuern.  Berlin:  IIrmann  1912.  252  S.  5..  8#.

*  Verzeichnis  der  Inhaber  von  (lirokonten  bei  der
Reichsbank.  Zusammengest.  u.  antl.  laterial.  Berlin:
A.  Bath  1912.  86.3  S.  4.600  A.  PS.

*  Verzeichnis  der  Kaiscrlich  deutschen  Konsulatc.
Auswäürtiges  Amt  des  Deutschen  Reichs.

(ttentag  1912.

Berlin:  MAittler  &amp;amp;  Sohn.  78  S.  40.
*  Verzeichnis  der  Konsuln  im  lb#eutschen  KReich.

Auswürtiges  Amt  des  Demschen  Reichs.
Berlin:  Alittler  &amp;amp;  Sohn.  73  S.  160.
*  Wallis,  Acasurcment  in  economic  geography:  its
principles  and  practic#c.  The  gekruph.  journal  122—20.
*  Wirth,  Albrecht:  Deutschlands  Erzversorgung.
Zcitschr.  f.  Koloninl-Alaschinenbau  16—8.

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Februar  1912.

 

—  —  —  —  —  Ê7  —îí—  —

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  beutsch-Neugmnea  Neapel  Friedrich-WilhelmsnencchmegnenneßG
  leutsche  Schtfe))  9.  23.  Febr.  an  4·½  %%  2.  Jebr.  1.  Marz
und  Bismarch-Krchipel.]  Brindis  4  Ker.  3.  Mä.Friedr.Wilhelmoh.  45  2.  10
(engl.  Schiffe)  Hrr.  Marz  [Rabaul  42  Tage

 

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —

Alerandromo  1139  am  1/2.  und  29,2.
Hongkong  geleitet.

—  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—

üAuf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="128" />
        W  96  20

 

 

Nach

 

Die  Mfahrt  erfolgt

vom  Einschiffungshafen

  1

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

 

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

2.  Deulsch-Ostafrika.

a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),

Muansa  und  Schiratt.

8  Von  Mombasa  Weiterbeförderung

  mit  der  Ugandabahn

  und  von  der  Endstation

zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,
Aruscha,  Bulko,  Handeni,  Ko-4


rogwe,  Leganga,  Mkumbara.

Mombo,  Moschi,  Muhesa.
Pangani  und  Wilhelmstal)

e)  d  Daressalam  sowie  nach
Dagamoto  Bismarckburg,
Dodoma,  Iringa,  Kiltmatinde,
Kilossa,  Kilwa,  Kondoa-Rrangi,
  Lindi,  Mahenge,  Mi-##ndani,
  Mkalama,  Moborro,
Morogoro,  Mpapua,  Muaja,
Neu-Lan  ngenburg,  WWgereuserr.è,
Sadani,  Lalale  Soga,  S
gea.  Tabora,  Tschole.  Udjidjia,
lsumbura,  Wiedhafen

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille

Brindisi  I
(engl.  Schiffe)
Marseille
(engl.  Schiffe)

 

Neapel
(deutsf  Schiffe)
Marseille

Marseille
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille

T

Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

 

Marseille
(-eusche  Schiffe)

11.

13.

13.  29.  Febr.
10.
11.

Febr.

Febr.  10.  März
1.  März

13.  29.  Febr.

10.  jedes  Monats
+11.  27.  Febr.

Febr.  10.  März

29.  Febr.

10.  jedes  Monats

11.  Febr.  10.  März

#u11.  27.  Febr.

Daressalam  durch

Mombasa  O  16  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15  Tage

Mombasa  O  19  Tage
Tanga  17  Tage
Tanga  20  Tage
Tanga  19  Tage
Tanga  18  Tage
Daressalam  18  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbe  nach
ouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  18  Tage
nach  Daressalam  Hener
mit  nächster  Gelegenheit

Daressalam  20  Tage

örderun

11.  27.  Febr.  1030

8.  Febr.  1030

9.  Febr.  8.  März  1030
29.  Febr.  10
11.  27.  Febr.  1030

8.  jed.  Mts.  1045

#9.  25.  Febr.  8.0

9.  Febr.  10  8.  März
11.  27.  Febr.  1030

8.  jed.  Mts.  10  4

9.  Febr.  8.  März  1030

9.  25.  Febr.  8.0

 

3.  deutsch-Südwestafriha.

a)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,
Empfängntsbucht,  Epukiro,
Gobabis,  Gochaganas,  Groototein.
  „Groß-Barmen,  Großitoley,

  Guchab,  Harts,  Hoachanas
  Hohewarte,  Jakalswater,
  Johann-=  Albrechtshöhe,
Kalkfeld,  Kartbib,  Khan,  Kub,
Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm,  Neuheufts,  Oka-Lansia,
  Odkasise,  Okaukweso,

kombahe,  Omaruru,  Onguat,
  Osona,  Otawi,  Otlihawera,
  Ottimbingwe,  Ottiwarongo,
  Otjiwerv,  Otjosontan,
Outso,  Reboboth.  Seeis.  Tfumeb,
  Usakos,  Waldau.  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

b)  nach  Lüderisbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien.  Brackwasser.  Gibeon,.
  Gochas,  Hafunr,  Kalksontein
  (Süde,  Kanus,  Keetmanshoop,
  Kutbis.  Maltahöhe,
  Prinzenbucht,  Ramansrift,
  Seeheim,  Ukamas  und
Warmbad

T  Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Sbust)
Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton

Hamburg

Southampton
Hamburg

IAntwerpen
(deutsche  Schiffe)

T  Southampton

Hamburg
I

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schiffe)

sHamburg
Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

 

 

LUsouthampton)

1.

10.  25.  jed.  Mts.

13.  29.  jed.  Mts.
14.  jed.  Mts.
2.  31.  März
3.  17.  Febr.
Febr.

10.  24.  Febr.
5.  jed.  Mts.
24.  jed.  Mts.

3.  10.  17.  Febr.
2.  März

10.  25.  jed.  Mts.
13.  29.  jed.  Mts.

2.  31.  März
14.  jed.  Mts.

18.  jed.  Mts.

15.  jed.  Mts.

24.  jed.  Mts.
21.  Febr.

 

Swakopmund  23,24,23  T.
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  23  Tage
Swakopmund  etwa  26T.
Swakopmund  24  Tage
Swakopmund  43  Tage

Swakopmund  34  Tage

Lüderitzbucht  20-21  Tage
Lüderitzbucht  24,  25,  24  T.
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  19  Tage
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage
Lüderitzbucht  52  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

9.  24.  jed.  Mts.  5.30

11.  27.  jed.  Mis.  1043
13.  jed.  Mts.  11.23
29.  jed.  Mts.  1012

2.  16.  Febr.  11.23
18.  Febr.  9.0
9.  23.  Febr.  11.23
15.  Febr.  9.0

23.  jed.  Mts.  1.0

2.  9.  16.  Febr.  1.  Marz
11.23
9.  24.  jed.  Mts.  5.30

11.  27.  jed.  Mts.  1045

29.  jed.  Mis.  1012

13.  jed.  Mts.  11.28

18.  jed.  Mts.  9.0

14.  jed.  Mts.  9.0

23.  jed.  Mts.  1.0

28.  Febr.  11.23
        <pb n="129" />
        W  97  20

 

 

—  —  —  —  —  —  —  .  —  -——————-  .  -—

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen,  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
4.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
a)  Aloneling.  W  Mantation  Tage  *
o  Longji  21  Tage
12  beri.
Honabe  Spamantn.  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dumee,  boleg  Edea,  l.  .  sur  Mer!  Duala  19  Tage
2  Lu  W  .  geutsche  Schtffe,  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
gar  anoodoor  aAbemnter  Lonaß,  1  Falchen  20  Tage
ra.  Mundedc,  Nyan-  i  songjiLOTage
din  lantatio
—4  ae.  Vlantation,  Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.19
Duala  28—30  Tage
Liverpool!  8.  Febr.  7.  März  Tütarie)  Bage  n  6.  Febr.  5.  März  105

jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  wetter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

#Hamburg  23.  jedes  Monatls  Rio  del  Rey  28—43  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0

Liverpool

bl  nach  Rio  del  Rey.

Liverpool  8.  Febr.  7.  März  Rio  del  Rey  25  Tage  6.  Febr.  5.  März  1012
e)  nach  dem  Tschadsee-  Gebieit  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kufsert)  von  dart  weiter  über

Lokodja-hola
Antwerpen  27.  Jan.  17.  Febr.  Matadi  20—21  Tage  26.  Jan.  16.  Febr.  1.0

 

4#  nach  Molund  La  Nochelle  29.Jan.  19.  Febr.  Londa,weeSlen.  27.  Jan.  17.Feb.  3.43
(belgische  Schiffe)  dum  ain  Fluzdampsern.  auf
5.  i  "  em  ondo  anga  un  6  n  "  45
Vordeaux  25.  jedes  Monats  r  ber  Hlanan#  23.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Karolinen,  Palau=  Neapel  23“.  Febr.  Jap  36  Tage  215.  Febr.  1020
Jusein,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
#a)  nach  Jap  und  Angaur  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
|  Brindisi  4.  Febr.  3.  März  JJap  19  Tage

(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.

2.  Febr.  1.  März
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

102

—  —

Ponape  51  Tage

Neapel  22°  März  Saipan  43  Tage  20.  März  1030

b  d  —
)  nach  den  übrigen  Stationen  Oeutsche  Schiffe)  1  Palan  36  Tage

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —Mlexandrowo
  11.9  am  28/3.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

 

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags.  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  722  u.  112  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  9.  23.  Febr.  8S.  Märzs  Tsingtau  35  Tage  7.  21.  Febr.  6.  März
6.  Niantschon.  (deutsche  Schiffe)  1  1030
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  seden  Freitag  1030
(engl.  Schtffe)
Marseille  11.  25.  Febr.  10.  März  Tsingtau  37  Tage  9.  23.  Febr.  8.  März
(kranz.  Schtsfe)  1030
Liverpool  23.  Febr.  22.  März,  Tsingtau  35  Tage  22.  Febr.  21.  März  8.48
Marseille  16.  Febr.  1.  März  Tsingtau  35  Tage  4.  28.  Febr.  10#
(engl.  Schisse)

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.

5
        <pb n="130" />
        W  98  20

 

 

Nach

 

 

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Uberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

7.  Marshall:  Inseln.

a)  nach  Jaluit

b)  nach  Nauru

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein.
schiffungshafen,  am:
Neapel  22°  März
H(deutsche  Schiffe)
Neapel  28.  Febr.
(deutsche  Schiffe)
...  Brindisi  4.  18.  Febr.  3.  März
(engl.  Schiffe)  r
Taranto  11.25.  Febr.  10.  März
(engl.  Schiffe)  1

 

 

Jaluit  55  Tage

Adelaide  27—30  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbahn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Pbosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der
Jaluitlinie  nach  Nauru

 

20  L.  März  1030

2.  9.  16.  23.  20.  Febr.
1.  S.  März  10  20

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—  Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo

  1139  am  28/3.

 

 

 

 

8.  Samoa  Queenstown  8.  Febr.  7.  März  1  Apia  32  Tage  6.  Febr.  5.  März  3.15
"  «  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydnev.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
#Hamburg  23.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1030
«  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  MonatsLome  29  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  29.  Febr.  Lome  31  Tage  29.  Febr.  6.19
Rotterdam  4.  Febr.  5.  MärzLome  26  Tage  3.  Febr.  4.  März  1012
(deutsche  Schiffe)

Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen

 

die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzebieten.

 

nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Ü  Die  Post  ist  fällig
„  hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
veutsch-Nenguinen  Heaneiz  5.  25.  Febr.  6*.  März  Neapel.  .  .  .  7*.  21*.  Febr.
—  ——  ..  —  —  Brindisi  .  .  2.  16.  Febr.  1.  März
Neapell  2*.  232  Febr.  Marseille...  1.  15.  29.  Febr.
Deutsch-Ostafrikaa  Brindiii.  23.  Febr.  Liverpool  4.  Febr.  3.  März
Marseille  .  .  .  .  17.  Febr.  KlautschonVlymouth,  ——
deutsch-sü#  Southampton  1“.  22".  Febr.  Sourhampton=  iber  Ean  unbestimns  der
en  e  -  Southampton  .  18.  Febr.  8*  ugt  onn  5—6  mal  monatlich)
*  Inra  Wi  –  .  -.
Hamburg-1«1«-«1cd’-'·n3k  cibtr.Encwmdchegchicnsztag.
Southampton  .  145.  30.  jed.  Mts.  bahn.  .  .  .S  Donnerstag  u.  Sonnabend
Kamerun  .  .  ...  Hamburg.  .  .  .  148.  jed.  Mis.  —  —  —
Liverpool  144.  Febr.  13.  März  Plymouth  iber  San  Francisco  unb
Neavel  7*.  25.  Febr.  6*.  Märr  Queenstown  uber  San  Francisco  unbe-Neapel
  7225  Febr.  G..  Marz  stimmt,  über  Vancouver
spon  Japi  Brindisi  15.  Marz  samogn  oder  Havre  am  21  Febr
den  Karolinen  -  von  den  od.  Plymouth  L.  &amp;amp;  .
rrigen  )  Brindisi  15.  Marz  Brindisi  .  .  oraussichtlich  Anfang
2  -..  A  F
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  .  ..  15.  März  NMrapel  Februar
Neapell  7“.  25.  Febr.  Hamb  5“.  14.  15“,  jed.  Mts
den  alau-In  eln  »  -«  Lam  Urg.  .  0  .  je  .Wets.
p  seln  Brindisi.  ..  .  15.  März  Togo..  Southampton  14*.  307.  jed.  Mts.
Marshall:Inseln  .  Neapel.  .  15.  März  Liverpool  jeden  Mittwoch.

"  galigkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="131" />
        W  99  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  1  Letzte  Nachrichten
von  nach  bis  26.  Januar  1912.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  22.  Januar  ab  Aden.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  12.  Januar  ab  Lome.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  28.  Januar  ab  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  -  Kotonou  am  25.  Januar  in  Antwerpen.
„Arnold  Amsiuck“  Westafrika  New  Nork  am  11.  Januar  in  New  Yort.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  .  Lüderitzbucht  am  21.  Januar  Dover  passiert.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  25.  Januar  Dover  passiert.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  26.  Januar  Elbe  I  passiert.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  21.  Januar  in  Kilindini.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  23.  Januar  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  23.  Januar  ab  Durban.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  22.  Januar  ab  Lagos.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  23.  Januar  ab  Monrovia.
„Henriette  Woermann“  Matadi  Hamburg  am  23.  Januar  in  Lagos.
„Irma  Woermann“  Hamburg  .  Kotonou  am  22.  Januar  in  Accra.
„Jeannette  Woermann“.  Mossamedes  Hamburg  am  16.  Januar  ab  Libreville.
„Kurt  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  24.  Januar  in  Sekondi.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  22.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  25.  Januar  ab  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  241.  Januar  ab  Madeira.
„Lulu  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  25.  Januar  in  Accra.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Notonou  am  23.  Januar  ab  Monrovia.
„Max  Brock".  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  26.  Januar  in  Hamburg.
„Vaul  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  Januar  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Kotonon  Hamburg  am  20.  Januar  in  Hamburg.
„KAhalif“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Januar  in  Accra.
„  Louise“  Hamburg  Mossamedes  am  14.  Januar  ab  Monrovia.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Badenia“"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  Januar  in  Lagos.
„Edea"“  Hamburg  Kamerun  am  19.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Kamerun"“  Hamburg  Hamburg  Mit  Kollisionsschaden  nach  Hamburg  zurück-„Lome“
  Assinie  «  Hamburg  am  6.  Januar  in  Hamburg.  (gekehrt.
„Otaovi“  Hamburg  Rotterdam  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Rhenania“.  Hamburg  Ostafrika  am  24.  Januar  ab  Lissabon.
„Savoia“.  .  Hamburg  Kotonou  am  15.  Januar  in  Kotonou.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  Januar  in  Swakopmund.
„Togo“  Hamburg  Kamerun  am  15.  Januar  in  Lome.
„Windhuk"“  Hamburg  #  Ostafrika  am  24.  Januar  ab  Delagoabay.
1
l
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Ostafrika  Hamburg  am  D.  Januar  ab  Durban.
„Friderun"  Accra  Hamburg  am  24.  Januar  Ouessant  passiert.
„Gundrun“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  Januar  in  Hamburg.
„Ingbert“.  Swakopmund  Hamburg  am  23.  Januar  ab  Rotterdam.
„Ingraban“.  Hamburg  Calabar  am  24.  Januar  ab  Monrovia.
Jrmrie  Hamburg  Matadi  am  19.  Januar  Ouessant  dassiert.
„Irmgard  —  —  —
„Walburg“  Hamburg  Burutu  am  22.  Januar  Ouessant  passiert.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  25.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Winfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Januar  in  vüderitzbucht.
„JIo  e  Hamburg  Accra  am  14.  Januar  Dover  passiert.
„RNostocck  Hamburg  Burutu  am  12.  Januar  in  Lome.
        <pb n="132" />
        W  100  2c0

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  PH.,  Berlin  W.  8.

30.  Jan.  1912.

 

 

 

 

Telephon:  Amt  7#tr.,  1765  Stadtverkehr.  9229  u.  9224  Ferwwerkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.

 

 

"%["?ßmß':  #  4  «  Vor-  Le  dend
Grün=  Kapital  6  de:  letzte  Seßte  ...  .  .  «  Melbl:c.ll  W  .
dungs-  schäfts-  Divi=  Divi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  HKäufer  Verkäufer

jahr  4  r  jahr  dende  dende  #4  %  «  VJU

T  "I  il  II
1907  2  500  000  1.  10.  17  —  Amfrikanische  Kompanie  A.-G.  .  .j  98s104
1907  660  000  1.  7.  0O  0  Angupflanzungsgesellschaft  (D.  NM.  G.)  r  88  94
1896  1200  000  1.  1.  12  —  MBödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Akt.  130  136
19020K  650  000  1.  1.  ·  —  Baritish  Central  Africa  L#d.  .  10,9  11.3
19005%  1000000  1.  4.  17½  17½  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  180  185
19050  1200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.).  67  72
1902  600  O000  1.  1.  8  —  Centralafrikanische  Secengesellschaft  m.  b.  H.  123  1#0
1905  220  000  1.  1.  4  —  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  .  108  115
1900  1  156  100  1.  1.  0.  —  Derenutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  83  88
1878  2750  000  1.  1M.  11  —  Dlsche  Hand.=  u.  Plantag.=  -G.  d.  Südsee-J.  A.-  G.  148  155
1902,  1  000  000  1.  1.  5  —  Deuputsche  Ramerun-Ges.  m.  b.  HS.  85  90
1907  2500  000  1.  1.  3—  Denutsche  Kantschuk-  Akttngesellschait  .  s-  89  95
18854  2000  000  1.  4.  64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  600  620
19020  1000  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  GW)  50  55
1908  4500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  162  167
1902  1  000  000  1.  5.  6  6  Dedutsche  Togogesellschaft  (D.  R.  G.)  .  95  100
1876  2250000  1.  1.  10  —.  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch,  (D.  K.  G.)  97  102
1808  3000  000  1.  1.  8  —  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  110  125
1903  1  022  100  1.  10.  0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch,  m.  bk  H.  70  80
1889  3000  000  1.  10.  ·  Oanseatische  Plantagengesellschaft.  50  L
1887  1  200  000  1.  1.  25  —  Jaluit-Gesellschaft.  geteilte  Aktien  3530  —-1898
  219000  1.  7.  0  0  HPasfsce-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien.  I  58  65
1906  3000000  1.  I1.  17  4°  RKamerun-Kautschuk-Compagnie  A-G.  1  80  83
1895  10  000000  1.  1.  0  —  «4laoko  Land-  und  Minengesellschaft  (D.  K.  6%  13  45
1908  157500  1.  1.  .0  Kankausib  Diamant  G.  m.  b.  I.  1100  7  1250
1903  900  000  1.  1.  0  Kautschuk-  Pflanzung  Mecanja  A.-.  73  L
1908  1250  000  1.  1.  0  —  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  137  1245
1908  C  125  000  1.  2.  15-  —  Kolmanskob  Diamond  sharts  A.  38  C  40
1899  2000000  1.  1.  5  —  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  90.  13
1905  1  150  000  1.  1.  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Sundikat.  —  50640)
1886|  7500000  1.  4.  0  —0  Nenu-Gninea  Compagnie  Vorzugs-Auteile  133  i  136
1906  D  1  100  000  1.  1.  0  —  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G)  103  10
1900  St.  200  000  1.  4.  5.7“  6,50.¼  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  62  I.%  641
1902  D  L  375  000  1.  1.  46  Peacific  Phosphate  Co.  alte  Anteie  LL6  #  61,
19710  2  375  000  1.  1.  0  —  do.  junge  331  3  eingezahlt  L  25/8  L  2°/8
1904  160  000  1.  5.  0  0  Fiflanzungs-Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  81  88
1895  1500  000  1.  1.  0  —  Rkheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  —  I  10
1903  900  000  1.  1.  0  —  Safam-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  289  32
1905  2000000  I.  1.  1  4“  Samoa-Kautschul-Compagnie  A-G.  20  23
1897  500  000  1.  1.  12.  —  Sigi  Pflanzgungs-Gesellschaft  m.  b  H.  1980  200
1904  1  000  000  1.  1.  12  —  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  .  150  165
1895  L  500  000  1.  7.  0  „O  Soguth  Aftican  Territorics  Limitel  6-—  6  6
1895  L  350  000  1.  1.  0  South  East  Afrvlica  (1910)  Limieed  ...  1,-9I  2/3
1892  LC2  000  000  1.  1  5  —  South  West  Atfrien  Co.  l.imitel  30  3  3060|6
1893  809  100  1.4.  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  40  15
1893  142  200  1.  4.  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  70.  80
1909  4235  000  1.  11.  0.  —  Terein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  ö.  H.  54  57
1909  1  600  000  1.  1.  0  |—  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  1.  180  47200
1897  2  100  000  1.  1.  "3  —  MWeestafrik.  Pflanzungegesellschaft  „Bibundi“  k  88  92
1897  3000  000  1.  1.  15  —  Weestafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „RNictoria“"  217  2
18955  1800  000  1.  1.  0  —  Wecstdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges,  Vorzugs-  J  i

s  ·  80  100

1I

Ant.  (D.  K.  G.)

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotig“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bezw.  Verkäufer.

*)  Banzinsen.

per  I.  Semester.

—  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

Dividende  noch  nicht  erklärt.
        <pb n="133" />
        G  101  2e0

Drotoholl

ersten  Sitzung  der  Ständigen  Wirtschaftlichen  Kommission  der  Kolonialverwaltung.

10.

11.

13.

11.

15.

.Herr

1.  Tag.

Berlin,  den  28.  September  1911.
Wilhelmstraße  62.

Gegenwärtig:

Seine  Erxzellenz  der  Herr  Staatssekretär  des

Reichs-Kolonialamts  Dr.  v.  Lindequist
als  Vorsitzender,
Oerr  Erich  Fabarius,  Bremen,

.  Herr  Kommerzienrat  C.  O.  Langen,  Vorsitzender

  des  Vereins  rheinisch-westfälischer
Baumwollspinner,  München-Gladbach,

.  Herr  Generalkonsul  Franz  von  Mendelssohn,

  Erster  Vizepräsident  der  Berliner
Handelskammer,  Berlin,

.  Herr  Freiherr  S.  A.  von  Oppenheim,

Cöln  a.  R.,
Dr.  Arthur  Salomonsohn,  Geschäftsinhaber
  der  Diskonto-Gesellschaft,  Berlin,

Herr  Direktor  W.  Schultze,  Stellvertr.  Vorsitzender

  des  Bundes  der

Berlin,

Industriellen,

f.  Herr  Kommerzienrat  Christoph  Seiler,  I.

stellvertr.  Vorsitzender  der  Handelskammer,
Nürnberg,

.  Herr  Senator  Justus  Strandes,  i.  Fa.

Oansing  &amp;amp;  Co.,  Hamburg,

Herr  Fabrikant  Franz  Thorbecke,  Mannheim,


Herr  Kommerzienrat
Chemnitz  i.  S.,

Georg  E.  Wiede,

2.  Herr  Eduard  Woermann,  Hamburg,

als  Mitglieder  der  Ständigen  Wirtschaftlichen
  Kommission  der  Kolonialverwaltung;


Oerr  Wirklicher  Geheimer  Oberfinanzrat
Dr.  Heiligenstadt,  Präsident  der  Preußischen
  Zentralgenossenschaftskasse,  Berlin,
Herr  Dr.  jur.  Hermann  Tröltsch,  Direktor
der  Pfälzischen  Hypothekenbank,  Ludwigshafen,

Oerr  Geheimer  Finanzrat  Kautz,  Mitglied
des  Direktoriums  der  Preußischen  Zentral-Genossenschaftskasse,
  Berlin,

als  Sachverständige;

 

16.  Herr  Ministerialdirektor  Dr.  Conze,

17.  Herr  Geheimer  Oberregierungsrat  Dr.  Schnee,

18.  Herr  Geheimer  Oberregierungsrat  Ebermaier,


19.  Herr  Geheimer  Oberregierungsrat  Haber,

20.  Herr  Wirklicher  Legationsrat  Dr.  von  Jacobs,

21.  Herr  Geheimer  Oberregierungsrat  Dr.  Meyer-Gerhard,


22.  Herr  Geheimer  Regierungsrat  Dr.  Zoepfl,

23.  Herr  Geheimer  Regierungsrat  Schlüpmann,

vom  Reichs-Kolonialamt;

24.  Herr  Geheimer  Regierungsrat  Dr.  Siller,
vom  Reichsschatzamt;

25.  Herr  Assessor  Dr.  Gebhard,
als  Protokollführer.

Der  Vorsitzende  eröffnete  die  Sitzung  mit
folgender  Ansprache:

„Meine  Herren!  Es  ist  mir  eine  besondere
Ehre  und  Freude,  die  Mitglieder  der  Ständigen
Wirtschaftlichen  Kommission  der  Kolonialverwaltung
hier  heute  begrüßen  und  Ihnen  meinen  Dank
sagen  zu  können  für  Ihr  zahlreiches  Erscheinen
und  die  Bereitwilligkeit,  mit  der  Sie  meiner
Bitte,  in  dieser  Kommission  mitzuwirken,  entsprochen
  haben.

Der  Gedanke,  welcher  mich  bei  der  Bildung
der  Kommission  geleitet  hat,  ist  ein  doppelter
gewesen:  einmal  mir  in  besonders  wichtigen  wirtschaftlichen
  Fragen  den  Rat  von  namhaften
Vertretern  der  Handels=  und  industriellen
Kreise  unseres  Vaterlandes  zu  sichern  und  sodann
  eine  engere  Verbindung  zwischen
Handel,  Industrie  einerseits  und  Kolonialwirtschaft
  andererseits  zu  deren  gegenseitigen
  Nutzen  herbeizuführen.  Eine  solche  besteht
bereits  seit  einer  Reihe  von  Jahren  zwischen  der
Kolonialverwaltung  und  unserer  hiesigen  Landwirtschaft,
  insbesondere  dem  Deutschen  Landwirtschaftsrat
  und  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft,
  und  ist  für  die  Kolonien  in  vieler  Beziehung,
  namentlich  auch  bei  der  Organisation
des  landwirtschaftlichen  Versuchswesens,  von
großem  Vorteil  gewesen.
        <pb n="134" />
        W  102  20

Unsere  Schutgebiete,  wiewohl  noch  in  dem
Beginn  ihrer  Entwickelung,  gewinnen  von  Jahr
zu  Jahr  eine  größere  Bedentung  gerade  für
unsere  Industrie  und  unseren  Handel.  Immer
dringlicher  wird  für  unsere  Industrie  —  ich
brauche  ja  nur  auf  die  Baumwolle  hinzuweisen  —
die  Vermehrung  der  Produktion  von  Rohstoffen
und  die  Versorgung  der  Heimat  mit  denselben.
Sie  haben  aus  meiner  im  Dezember  v.  J.  im
Reichstag  bei  Einbringung  des  Kolonialetats  gehaltenen
  Rede  ersehen  können,  daß  ich  es  als
eine  der  wichtigsten,  um  nicht  zu  sagen  die
wichtigste  Aufgabe  der  Kolonialverwaltung
betrachte,  mit  allen  Kräften  dem  Ziele  zuzustreben,
unseren  heimischen  Markt  moehr  und  mehr
unabhängig  vom  Auslande  zu  machen.
Eine  wesentliche  Voraussetzung  für  die  Hebung
der  Produktion  ist  die  Schaffung  guter  Verkehrsmittel.
  Deswegen  wird  die  so  glücklich
von  meinem  Vorgänger  inangurierte  Eisenbahnpolitik
  energisch  fortgesetzt.  Zur  Ergänzung  derselben
  ist  von  mir  ein  ausführliches  Programm
zur  Hebung  der  tropischen  und  subtropischen
Plantagen-,  Farm=  und  Eingeborenenwirtschaft
  für  die  afrikanischen  Kolonien
aufgestellt  und  bereits  in  der  Ausführung  begriffen,
  während  das  Gouvernement  des  aussichtsreichen
  Schutzgebiets  von  Neu-Guinea  mit
der’'  Beibringung  der  Unterlagen  für  die  Aufstellung
  eines  Wirtschaftsplanes  beschäftigt  ist.  Je
mehr  neue  Gebiete  der  Rohstoffproduktion  erschlossen
  werden,  desto  mehr  neue  Absatzmöglichkeiten
  bieten  sich  auch  für  die  Erzeugnisse  unserer
heimischen  Industrie."“

Weiterhin  führte  er  Zahlen  aus  der  Handelsstatistik
  an,  wonach  der  gesamte  deutsche  Kolonialhandel
  1910  rund  54  Millionen  Mark  zugewonnen
  hat,  so  daß  der  Gesamthandel  mit
unseren  Kolonien  nunmehr  232  Millionen  Mark
beträgt,  es  auch  mit  der  Beschaffung  von  Rohstoffen
  aus  den  Kolonien,  wie  Kautschuk,  Baumwolle,
  Olfrüchten,  Sisalhanf,  Kakao  vorwärts  geht.

Bezüglich  des  Tabaks  führte  er  aus:

„Mich  hat  namentlich  meine  Reise  durch
Britisch-Nyassa-Land,  wo  die  Engländer  durchaus
geglückte  Anpflanzungen  von  amerikanischem  und
türkischem  Tabak  gemacht  haben,  veranlaßt,  im
Interesse  der  heimischen  Zigarettenindustrie  dieser
Frage  meine  Aufmerksamkeit  zuzuwenden  und  eine
größere  Versuchsanlage  im  Kilimandscharo-Gebiet
  einzurichten.  Namhafte  deutsche  Zigarettenindustrielle
  haben  alsdann  gleichfalls  eine  Versuchsplantage
  am  Kilimandscharo  angelegt  und
den  Betrieb  bereits  eröffnet.  Nicht  minder  wichtig
ist,  daß  von  unseren  bedentenden  Zigarrentabak-Industriellen
  der  Anbau  von  Tabak,  nachdem

 

Versuche  in  kleinerem  Maßstabe  ein  befriedigendes
Resultat  ergeben  haben,  in  größerem  Maße  beabsichtigt
  und  ein  entsprechendes  Syndikat  gebildet
worden  ist.  Zwei  unserer  angesehensten  Vertreter
aus  Südwestdeutschland  sind  zur  Zeit  persönlich
auf  dem  Wege  nach  Kamerun.  Die  letzten  Versuche
  lassen  ein  brauchbares  Deckblatt  erhoffen.

Hierauf  ging  er  kurz  auf  die  Wollschafzucht
in  Südwestafrika  ein  und  gedachte  dann  der
Mineralien,  wozu  er  äußerte:

„Die  Diamantenförderung  in  Südwestafrika
  ist  von  ausschlaggebender  Bedeutung  für
die  Balancierung  des  dortigen  Haushaltsetats
und  führt  den  mit  der  erforderlichen  Umsicht  und
hinreichenden  Kapital  begründeten  Abbaugesellschaften
  außerdemimmer  noch  beträchtlichen  Gewinn
zu,  wenn  sich  auch  die  anfänglichen  hochgespannten
Erwartungen  nicht  erfüllt  haben.  Von  größerer
Bedeutung  für  die  Industrie  sind  die  Kupfervorkommen
  daselbst.  Bisher  waren  wir  hinsichtlich
  dieses  Produktes  ähnlich  wie  bei  der
Baumwolle  fast  ganz  vom  Auslande  abhängig.
Noch  im  Jahre  1909  wurden  allein  92  v.  H.
des  für  unsere  Industrie  benötigten  Rohkupfers
von  Amerika  bezogen.  Hierin  einen  gewissen
Wandel  zu  schaffen,  dürften  die  gut  arbeitenden
Kupferminen  im  Norden  unseres  Schutzgebietes,
die  im  Jahre  1909  bereits  31  500  t,  1910  sogar
  35  000t  Rohkupfererze  und  2500  Tonnen
aufbereitete  Kupfererze  ausgeführt  haben,  wohl
imstande  sein.  In  der  Südsee  hat  sich  deutsches
Kapital  sehr  erfolgreich  an  der  Ausbentung  der
reichen  Phosphatlager,  von  denen  ein  nennenswerter
  Teil  nach  Deutschland  geht  und  hier  verarbeitet
  wird,  beteiligt.  Von  der  Insel  Nauru
allein  sind  im  Jahre  1910  67  000  Tonnen  im
Werte  von  4  Millionen  mehr  ausgeführt  als
1909.  Hoffentlich  werden  auch  die  Marmorbrüche
  in  Südwestafrika,  mit  deren  Ausbeutung
  man  neuerdings  beschäftigt  ist,  die  in  sie
gesetzten  Erwartungen  erfüllen.“

Er  schloß  seine  Ausführungen  mit  den  Worten:
„Meine  Herren!  Sie  werden  aus  den  Ihnen
soeben  von  mir  gemachten,  sich  auf  nüchternen
Zahlen  aufbauenden  Mitteilungen  über  die  Ergebnisse
  der  letzten  Jahre  unserer  Kolonialwirtschaft
  wohl  die  Uberzeugung  gewonnen  haben,
daß  unsere  Schutzgebiete  in  ruhiger  und  stetiger
Fortentwickelung  begriffen  sind,  die  mit  der
nötigen  Sachkenntnis  und  dem  erforderlichen
Kapital  eingeleiteten  Unternehmungen  werfen  zum
Teil  schon  mehr  oder  weniger  erhebliche  Erträge
ab,  zum  Teil  sind  sie  auf  dem  Wege  dazu.  Es
dürften  sich  für  unser  deutsches  Kapital,  für
deutsche  Tatkraft  und  Unternehmungslust  in  weiten
unerschlossenen  Gebieten,  die  noch  der  Beackerung
        <pb n="135" />
        W  103  20

harren,  auch  für  die  Zukunft  gute  Aussichten
bieten.  Die  Kolonialverwaltung  wird  nach  wie
vor  alle  ernsten  und  soliden  Unternehmungen,
von  denen  sie  die  Überzeugung  hat,  daß  sie  gleichzeitig
  auch  für  die  Entwickelung  unserer  Schutzgebiete
  von  Nutzen  und  Segen  sind,  bereitwilligst
unterstützen,  und  sie  wird  sich  nur  freuen,  wenn
denjenigen,  welche  sich  in  unseren  Kolonien  betätigen,
  entsprechende  Gewinne  zufließen.  Bei
der  Vergebung  von  Rechten  wird  sie  sich  andererseits
  stets  vor  Augen  halten,  ob  und  in  welchem
Umfange  auch  die  Kolonien  Nutzen  aus  ihnen
ziehen  können.  Monopolartige  Rechte,  welche
in  früheren  Zeiten  wegen  der  wenig  gesicherten
Derhältnisse  in  unseren  Schutzgebieten  eine  gewisse
Berechtigung  gehabt  haben  mögen,  werden  bei
dem  derzeitigen  Entwickelungsstadium,
in  dem  sich  unsere  kolonialen  Besitzungen  befinden,
  im  allgemeinen  nicht  mehr  verliehen
werden.“

Sodann  wurde  in  die  Tagesordnung  eingetreten.

Diese  lautete:

1.  Aufgaben  der  Kreditorganisation  in  den
deutschen  Schutzgebieten  mit  besonderer  Berücksichtigung
  von  Südwestafrika.

.  Maßnahmen  gegen  unsolide  koloniale  Neugründungen.


3.  Förderung  der  Handelsbeziehungen  der

deutschen  Schutzgebiete  mit  dem  Mutterlande.


Zu  Punkt  1  bemerkt  der  Vorsitzende  einleitend:
  die  Kreditorganisation  in  den  Schutzgebieten,
  insbesondere  in  Deutsch-Südwestafrika,
sei  eine  der  dringendsten  Aufgaben  der  Kolonialverwaltung.
  Der  Gouverneur  des  genannten
Schutzgebietes  spreche  sich  in  einem  Bericht  von
Ende  Mai  d.  Is.  dahin  aus,  er  habe  nach
Rücksprache  mit  Farmern  und  durch  Einblick  in
die  Verhältnisse  die  Überzeugung  erlangt,  daß
neuer  Kredit  für  das  Schutzgebiet  dringlich,  in
gewissem  Umfange  unbedingt  erforderlich  sei.
Vor  allem  müsse  durch  neuen  Kredit  die  Wassererschließung
  gefördert  werden,  die  für  Südwestafrika
  beinahe  alles  bedeute.  Es  genüge
nicht,  wenn  auf  einer  Farm  eine  Wasserstelle  zur
Verfügung  stehe,  vielmehr  könne  die  Farm  nur
daun  ganz  ausgenutzt  werden,  wenn  mehrere
Wasserstellen  vorhanden  wären.

Die  Frage  der  Kreditorganisation  sei  ungemein
  schwierig.  Wenn  man  in  der  heutigen
Sitzung  auch  noch  nicht  dazu  gelangen  werde,
bestimmte  Vorschläge  aufzustellen,  so  halte  er  doch
eine  Aussprache  über  diesen  Punkt  für  sehr
förderlich;  vielleicht  würde  auch  das  eine  oder
andere  Kommissionsmitglied  bei  den  weiteren

15

 

Verhandlungen  dem  Amte  seine  Unterstützung
gewähren.
Ehe  er  den  Herrn  Referenten  bitte,  das

Wort  zu  ergreifen,  möchte  er  insbesondere  auf
das,  was  in  dem  schriftlichen  Referat  über  die
Transvaal-Bank  gesagt  sei,  hinweisen;  die  klimatischen
  und  speziell  die  Wasserverhältnisse  in  jenen
Gebieten  ähnelten  denen  unseres  Schutzgebietes
sehr.

Der  Referent  Herr  Geheimrat  Dr.  Zoepfl
verwies  auf  sein  den  Teilnehmern  bereits  zugegangenes
  Referat")  und  hob  hervor,  daß  er
sich  darin  einer  bestimmten  Stellungnahme  zu  den
einzelnen  Fragen  enthalten,  vielmehr  eine  vergleichende
  Untersuchung  zu  geben  versucht  habe,
die  die  Stellungnahme  der  Herren  erleichtern
solle.  Seien  doch  gerade  im  Bank=  und  Kreditwesen
  die  obersten  Grundsätze  allgemein  gültig.
Deshalb  komme  trotz  der  Fülle  des  Materials
das  Referat  doch  schließlich  auf  verhältnismäßig
nur  wenige  typische  und  sich  mehr  oder  weniger
überall  wiederholende  Krediteinrichtungen  hinaus,
die  dann  auch  wieder  bei  den  Mitteln  und  Wegen,
die  für  die  deutschen  Kolonien  in  Frage  kommen
könnten,  hervortreten.  Der  Referent  ging  sodann
noch  auf  den  wesentlichen  Inhalt  des  Referats
und  der  Anlagen  ein,  indem  er  einiges,  wie
z.  B.  die  Transvaal-Bank,  besonders  hervorhob.

Hierauf  ergriff  Herr  Dr.  Salomonsohn
als  Korreferent  das  Wort.  Er  führte  aus:

„Die  Frage,  welche  Mittel  und  Wege  zur
Ausgestaltung  der  Kreditorganisation  in  den
deutschen  Schutzgebieten  sich  empfehlen,  läßt  sich
meines  Erachtens  nicht  generell  beantworten,
sondern  muß  für  jedes  Schutzgebiet  besonders
studiert  und  gelöst  werden.  Der  Herr  Referent
hat  bereits  darauf  hingewiesen,  daß  sich  die
Kolonien  in  dieser  Hinsicht  schon  von  vornherein
in  zwei  Klassen  teilen,  einmal  diejenigen  Kolonien,
bei  denen  eine  Kreditgewährung  an  die  Eingeborenen
  in  Frage  kommt,  also  Neu-Guinea,
Kamerun,  Togo,  und  zweitens  diejenigen,  in
denen  das  Kreditbedürfnis  der  weißen  Ansiedler
zu  befriedigen  ist,  wie  Samoa  und  Ost=  und
Südwestafrika,  Kiautschon.  Wir  können  die  erstere
Kategorie  hier  ganz  ausschalten,  weil  das  Kreditbedürfnis
  der  Eingeborenen  in  jenen  Kolonien
im  großen  und  ganzen  durch  die  daselbst  Handel
treibenden  großen  und  kapitalkräftigen  Gesellschaften
  in  ausreichender  Weise  befriedigt  wird.
Ich  glaube  aber,  daß  es  nötig  ist,  auch  bezüglich
der  der  zweiten  Kategorie  angehörigen  Kolonien
mit  Rücksicht  auf  ihre  wirtschaftliche  Verschiedenheit
eine  individnelle  Behandlung  eintreten  zu  lassen.

—  —  —  —

*)  Abdruck  des  Referats  Seite  128  f.
        <pb n="136" />
        W  104  2e0

Aus  praktischen  Rücksichten  wird  es  sich  hierbei
empfehlen,  unsere  Diskussion  zunächst  auf  dasjenige
  Gebiet  zu  begrenzen,  in  welchem  das
Kreditbedürfnis  am  meisten,  jedenfalls  aber  am
lautesten  sich  geltend  gemacht  hat:  Südwestafrika.


Nur  einige  allgemeine  Bemerkungen  möchte
ich  hier  gleich  anknüpfen:

Bei  der  Frage  nach  der  Kreditorganisation
muß,  wie  der  Herr  Referent  schon  hervorgehoben
hat,  unterschieden  werden  zwischen  Personalkredit
und  Roalkredit.

Der  Personalkredit  dürfte  in  allen  unseren
Kolonien  im  wesentlichen  eine  ausreichende  Befriedigung
  finden  durch  die  in  den  Kolonien
seitens  der  deutschen  Großbanken  ins  Leben  gerufenen
  Bankinstitute,  die  Deutsch-Ostafrikanische
Bauk,  die  Handelsbank  für  Ostafrika,  die
Deutsche  Afrika-Bank,  die  Westafrikanische  Bank,
die  Deutsch-Asiatische  Bank,  sowie  durch  die
bankgeschäftliche  Tätigkeit  der  großen  kolonialen
Gesellschaften  und  Handelsfirmen.  Klagen  nach
dieser  Richtung  sind,  wie  der  Herr  Referent
schon  hervorgehoben  hat,  nur  von  Samoa  und
neuerdings  von  Ostafrika  aus  laut  geworden.
Der  Herr  Referent  hat  aber  auch  gleich  seinen
Zweifeln  Ausdruck  gegeben,  ob  ein  besonderes
Kreditinstitut  in  Samoa  auf  seine  Rechnung
kommen  würde,  und  ich  kann  diese  Zweifel
meinerseits  nur  teilen.  Im  übrigen  scheint  es
mir,  daß  auch  in  Samoa  weniger  eine  Erweiterung
  des  Personal=  als  des  Realkredits  begehrt
  wird.  Ein  staatliches  Eingreifen  zwecks
Erleichterung  des  Personalkredits  erscheint  mir  in
keiner  unserer  Kolonien  unbedingt  notwendig  oder
ratsam  zu  sein,  insbesondere  scheint  aber  auch
eine  Notwendigkeit  gesetzlicher  Maßnahmen  zur
Sicherung  des  Erntekredits  bisher  wohl  nicht
vorzuliegen.  Eine  ausreichende  Sicherheit  für
Viehverpfändungen  zu  schaffen,  scheint  mir  überaus
  schwierig.  Uber  die  vom  Herrn  Referenten
angezogenen  staatlich  kontrollierten  Viehbücher  ist
mir  nichts  bekannt  geworden  —  trotz  eines  vierjährigen
  Aufenthalts  in  Südamerika,  woraus  ich
schließen  möchte,  daß  sich  dieselben  auch  dort
prattisch  nicht  bewährt  haben.

Meines  Erachtens  sollte  man  der  Fortbildung
des  genossenschaftlichen  Kreditwesens  möglichste
Förderung  angedeihen  lassen,  und  ich  hoffe,  daß
die  Preußenkasse  auch  Mittel  und  Wege  finden
wird,  der  Genossenschaftsbank  in  Windhnk  den
gewünschten  langfristigen  Kredit  von  500  000./%4
zu  gewähren.

Was  unnn  die  Befriedigung  des  Realkredits
anbetrifft,  so  muß  hier  wieder  zwischen  dem
städtischen  und  dem  ländlichen  Bodenkredit  unterschieden
  werden.  Die  Sorge  um  den  ersteren

 

ist,  wie  Sie  aus  dem  Referate  ersehen  haben,  für
das  Schutzgebiet  von  Kiautschou  durch  Vermittlung
  der  Deutsch-Asiatischen  Bank  bereits  gelöst
und  für  Südwestafrika  soll  eine  Lösung  in  gesonderten
  Verhandlungen  gesucht  werden,  sie
kann  also  hier  ausgeschieden  werden;  ich  möchte
jedoch  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  das  Erfordernis
  eines  staatlichen  Eingriffs  zugunsten  des
städtischen  Bodenkredits  von  sehr  maßgebender
Seite  in  der  Kolonie  selbst  verneint  wird.
(efr.  die  Eingabe  der  Windhuker  Handelskammer).
Für  die  übrigen  Schutzgebiete  scheint  sich  ein
Bedürfnis  nach  Ausbildung  einer  besonderen
Kreditorganisation  für  den  städtischen  Grundbesitz
nicht  geltend  gemacht  zu  haben.

Dies  vorausgeschickt,  möchte  ich  meine  weiteren
Ausführungen  auf  das  Schutzgebiet  von  Südwestafrika
  und  im  speziellen  auf  die  Frage  der  Ausgestaltung
  der  ländlichen  Kreditorganisation  daselbst
  beschränken  und  es  eventueller  späterer
Diskussion  vorbehalten,  inwieweit  die  hier  gewonnenen
  Resultate  eine  analoge  Anwendung
auf  die  anderen  Schutzgebiete  zulassen  oder  eine
Modifikation  erheischen.  Diese  Beschränkung  ist
um  so  notwendiger,  als  das  statistische  Material,
das  uns  amtlicherseits  zur  Verfügung  gestellt  ist,
sich  ausschließlich  auf  Südwestafrika  bezieht.

Der  landwirtschaftliche  Kredit  scheidet  sich  bekanntlich
  nach  der  Verschiedenheit  seines  Verwendungszweckes
  in  3  Arten:  den  Grunddkredit,
den  Meliorationskredit  und  den  Betriebskredit.
Jede  Untersuchung  über  die  Organisation  des
landwirtschaftlichen  Kredits  wird  daher  damit  beginnen
  müssen,  darüber  sich  Klarheit  zu  verschaffen,
  für  welche  Art  dieses  Kredits  ein  Bedürfnis
  sich  geltend  macht,  denn  je  nach  dem
Verwendungszwecke  werden  die  zu  ergreifenden
Maßregeln  verschiedenartig  auszugestalten  sein.

Es  wird  uns  also  zunächst  die  Frage  zu  beschäftigen
  haben:

Besteht  in  Südwestafrika  ein  Bedürfnis
  zur  Ausgestaltung  des  Grundkredits
und  wie  läßt  sich  diesem  Bedürfnis  abhelfen?


Wenn  man  sich  der  zahlreichen  Erörterungen
erinnert,  die  in  Wort  und  Schrift  in  den  letzten
Jahren  über  die  Notwendigkeit  der  weiteren
Ausgestaltung  des  Realkredits  in  Südwestafrika
stattgefunden  haben  und  eingedenk  ist  der  diesbezüglichen
  Resolution,  die  der  Deutsche  Kolonialkongreß
  im  Jahre  1910  gefaßt  hat,  so  erscheint
es  vielleicht  überflüssig,  daß  ich  die  Frage  nach
dem  Vorliegen  eines  Bedürfnisses  nach  der  Ausgestaltung
  des  Grundkredits  noch  erst  in  die  Erörterung
  ziehe;  aber,  meine  Herren,  das  Studium
der  uus  vom  Herrn  Referenten  unterbreiteten
statistischen  Mitteilungen  zwingt  einem  doch  er-
        <pb n="137" />
        W  105  eo

hebliche  Zweifel  auf,  ob  trotz  des  lauten  Geschreis,
  das  von  den  Farmern  draußen  erhoben
wird  und  hier  in  den  kolonialen  Versammlungen,
den  Zeitschriften  und  selbst  im  Reichstage  seinen
Widerhall  gefunden  hat,  der  Grundkredit  in  Südwestafrika
  nicht  schon  in  einem  solchen  Umfange
in  Anspruch  genommen  worden  ist,  daß  eine  Erweiterung
  desselben,  wenn  die  Grenzen  der
Solidität  nicht  überschritten  werden  sollen,  nicht
mehr  angängig  erscheint.

Nach  der  uns  überreichten  Ubersicht  über  die
Grundbucheintragungen  per  1.  Januar  1911  gab
es  zu  diesem  Zeitpunkte  866  Farmen  bzw.  Kleinsiedlungen
  mit  einem  duuchschnittlichen  Flächeninhalt
  von  7  627,6  ha.  Bei  einer  Gesamthypothekarbelastung
  derselben  von  7744  529,70
entfielen  durchschnittlich  8942,87.  auf  jede
Farm  oder  1,17./“¾  auf  den  ha,  hiervon  an  Restkaufgeldern
  und  Ansiedlungsbeihilfen  5246,87..
Nimmt  man  den  durchschnittlichen  Wert  eines
ha  Farmlandes  mit  2./“  an,  so  stellt  sich  der
Wert  der  Farm  im  Durchschnitt  auf  15  255,20.7
(und  divergiert  damit  sehr  erheblich  von  dem  von
Herrn  Dr.  Fuchs  auf  dem  Kolonialkongreß  angegebenen
  Durchschnittswerte  von  30000—40000.4)
und  die  Beleihung  auf  58,62  %  (bzw.  34  00).
Die  Annahme  eines  Durchschnittswertes  von  2.
pro  ha  beruht  auf  einer  mir  bekannt  gewordenen
amtlichen  Schätzung  des  Gouverneurs  und  stimmt
auch  mit  der  von  Dr.  Fuchs  in  seinem  Referate
auf  dem  Deutschen  Kolonialkongreß  gemachten
Angabe,  wonach  sich  der  Farmwert  im  Norden
auf  3./¼,  im  Süden  auf  1,50  .7  stellt,  ungefähr
überein.  Sie  erscheint  nicht  unzutreffend,  da,  wie
aus  der  Anlage  3  zum  Referat  ersichtlich,  der
durchschnittliche  Verkaufspreis  pro  ha  bei  freiwilligen
  Veräußerungen  von  60  Farmen  sich
auf  3,30  .“  und  bei  sieben  Kleinsiedlungen  auf
2,60/¼  stellte,  während  bei  den  Zwangsversteigerungen
  (Anlage  4)  das  Meistgebot  auf
55  850,04  ha  sich  auf  83  209  J¼  belief,  somit
einen  Preis  von  1,49  .“  ergab.

Setzt  man  den  Durchschnittsverkaufswert  pro
ha  mit  2,50  /“  an,  so  ergibt  sich  ein  Durchschnittswert
  für  die  Farm  von  etwa  19  000./¼4
und  eine  hypothekarische  Belastung  von  47  7%.

Da  man  bei  vorsichtiger  Beleihung  keinesfalls
  die  Grenze  von  50%  wird  überschreiten
können,  so  zeigt  sich  meines  Erachtens,  daß  ein
Bedürfnis  zu  weiterer  Ausdehnung  des  Grundkredits
  kaum  vorhanden  sein  kann  und  daß  die
Ursachen  der  allseitig  bestätigten  Kreditnot  anderer
Art  sein  müssen.

Es  wird  später  zu  untersuchen  sein,  inwieweit
eine  mangelhafte  Ausgestaltung  des  Meliorationsund
  des  Betriebskredits  zu  berechtigten  Klagen
Anlaß  geben,  hier  bleibt  nur  noch  zu  erörtern,

 

ob  etwa  die  Bedingungen,  unter  denen  den
Farmern  der  Grundkredit  zur  Verfügung  gestellt
ist,  so  harte  sind,  daß  die  Belastung  als  eine  zu
drückende,  die  wirtschaftliche  Entwicklung  hemmende
angesehen  werden  muß.  Diese  Härte  kann  sich
nach  zwei  Richtungen  hin  bemerkbar  machen,
einmal  in  einer  zu  schweren  Zinslast,  das  andere
Mal  in  einer  zu  schweren  Amortisationslast.

Über  die  Höhe  der  Zinsbelastung  geben  die
uns  überreichten  statistischen  Tabellen  keine
speziellen  Daten,  es  läßt  sich  aber  indirekt  aus
den  Mitteilungen  des  Herrn  Referenten  das
Ausmaß  derselben  wenigstens  annähernd  und  in
brauchbarer  Weise  errechnen:

Es  beträgt  die  gesamte  hypothekarische
Belastung  der  Farmen,  wie  oben  erwähnt
7  744  529,70.%.  Hiervon  entfallen

a)  auf  Restkaufgelder  2  668  839,95
b)  auf  Ansiedlungsbeihilfen  1  874  953,86  „„

4543  793,81

J0)  auf  sonstige  Hypotheken  3  200  735,89  „

Laut  den  auf  S.  139  des  Referats  enthaltenen
  Mitteilungen  sind  sowohl  die  Restkaufgelder
  als  die  Ansiedlungsbeihilfen  zinslos  gegeben.
  Welcher  Art  die  sonstigen  Hypotheken  sind,
ist  nicht  ersichtlich,  man  wird  aber  wohl  nicht  fehlgehen
  in  der  Annahme,  daß  es  sich  hierbei  im
wesentlichen  nicht  um  langfristige  Hypothekardarlehen
  handelt,  sondern  daß  die  Verhypothezierung
hier  nur  zur  Sicherung  von  in  annähernd  gleicher
Höhe  den  Farmern  seitens  der  Banken,  der
Handelshäuser  oder  sonstigen  Privaten  gewährten
Personalkredits  geschehen  ist.  Demgemäß  können
auch  die  für  letzteren  üblichen  Zinsbedingungen
hier  in  Rechnung  gestellt  werden.  Keinesfalls
kann  unsere  Berechnung  dadurch  in  unzulässiger
Weise  günstiger  sich  gestalten,  da  die  Zinssätze  für
derartige  Kredite  jedenfalls  höher  sind  als  die  für
langfristigen  Hypothekarkredit.  Der  in  Südwestafrika
  übliche  Zinsfuß  kann  mit  8  bis  10  %  in
Ansatz  gebracht  werden.  Bri  Zugrundelegung
eines  Satzes  von  8  %  ergibt  sich  auf  die  Gesamtschuld
  eine  Zinsbelastung  von  3,32  /%.  Legt  man
einen  Satz  von  10  %  zugrunde,  so  erhöht  sich  der
durchschnittliche  Zinsfuß  auf  4,158  %.  Daß  ein
derartiger  Zinsfuß  dem  weitgehendsten  Verlangen
nach  einem  billigen  Zinsfuß  in  jeder  Weise  gerecht
  wird,  kann  wohl  von  niemandem  bestritten
werden.

Die  Amortisationsbedingungen  stellen  sich  nach
den  Angaben  des  Herrn  Referenten  S.  139
wie  folgt:

a)  Die  Restkanfgelder.  Sie  stellen  /10  des
Kaufpreises  dar  und  sind  nach  Ablauf  des  6.  Jahres
in  jährlichen  besonders  festzusetzenden  Raten  zu
amortisieren.  Ob  und  in  welchem  Umfange  be-6
        <pb n="138" />
        W  106  20

reits  Rückzahlungen  stattgefunden  haben,  ist  nicht
ersichtlich.  Anscheinend  ist  dies  in  erheblichem
Maße  bisher  nicht  geschehen.

b)  Die  Ansiedlungsbeihilfen  sind  in  10  gleichen
Jahresraten,  vom  Ablauf  des  6.  Jahres  beginnend,
zurückzkuzahlen.  Sie  sind  in  den  Jahren  1904  bis
1906  ausgegeben,  sind  also  von  1910  bis  1912
ab  zu  tilgen.  Der  Gesamtbetrag  beläuft  sich  auf
1  874  953  J¼7,  es  sind  demgemäß  von  1912  ab
insgesamt  187  495  /¼  jährlich  hierfür  aufzubringen.

J0)  Die  sonstigen  Hypotheken  dürften,  wie  oben
ausgeführt,  lediglich  Sicherungshypotheken  sein
und  einer  regelmäßigen  Amortisationspflicht  nicht
unterliegen.

Ein  klarer  Einblick  in  die  Amortisationsverhältnisse
  läßt  sich  hiernach  nicht  gewinnen.

Berücksichtigt  man  aber,  daß  nach  dem  übereinstimmenden
  Urteile  aller  Kenner  des  Landes
das  System  der  Ansiedlungsbeihilfen  sich  nicht  bewährt
  zu  haben  scheint,  weil  die  Ansiedler  mangels
geeigneter  Kontrolle  die  empfangenen  Gelder  nicht
in  zweckentsprechender  Weise  verwenden,  zumeist
gar  nicht  in  ihr  Besitztum  investiert  haben  sollen,
so  erscheint  es  wohl  begreiflich,  daß  die  drohende
Rückzahlungspflicht  die  Farmer  um  so  mehr
ängstigt,  als  eine  höhere  Rentabilität  des  Gutes
ihr  nicht  gegenübersteht.  Ebenso  begreiflich  ist  es,
daß  kurze  Befristung  der  privaten  Hypotheken  das
Damoklesschwert  der  Geldverlegenheit  ständig  über
dem  Haupte  des  Farmers  schweben  läßt.

Hierzu  kommt,  daß,  wie  die  eingehenden  und
dankenswerten  Mitteilungen  des  Herrn  Referenten
überzeugend  dartun,  auch  in  fast  allen  ausländischen
Kolonien  die  Erfahrung  gelehrt  hat,  daß  derartige
Kolonisationskredite  von  wesentlich  längerer  Dauer
sein  müssen.  Besonders  lehrreich  ist  in  dieser  Beziehung
  die  aus  der  Anlage  1  des  Referats  ersichtliche
  Entwicklung  des  Hypothekarkredits  in
Transvaal.  Auch  dort  hat  man  sich  genötigt  gesehen,
  die  anfänglich  kürzeren  Tilgungsfristen  zu
verlängern.  Es  wird  sich  meines  Erachtens
empfehlen,  den  dort  adoptierten  Modus  auch  bei
den  Londverkäufen  in  Südwestafrika  anzuwenden
und  unter  den  dort  eingeführten  Kontrollen  und
unter  Einführung  einer  niedrigen  Verzinsung  die
Rückzahlung  erst  nach  5=  bis  6  jährigem  Zeitablauf
  beginnen  und  von  dort  ab  sich  in  25=  bis
30  jährigem  Zeitraum  vollenden  zu  lassen.  Ich
möchte  ferner  empfehlen,  nicht  nur  für  die  Zukunft
  so  zu  verfahren,  sondern  auch  die  noch  bestehenden
  Restkaufgelder=  und  Ansiedlungsbeihilfen-Hypotheken
  in  dieser  Weise  umzuwandeln.

Hierdurch  würde  dem  gegenwärtigen  und  zukünftigen
  Farmer  diejenige  Erleichterung  in  den
Tilgungsbedingungen,  die  sich  erfahrungsmäßig
einerseits  als  notwendig,  anderseits  als  für  ihn
auch  erträglich  erwiesen  hat,  gegeben,  und  das

 

ganze  Problem  der  Reform  des  südwestafrikanischen
Bodenkredits  reduziert  sich  alsdann  —  soweit  der
Grundkredit  dabei  in  Betracht  kommt  —  auf  die
Frage,  wie  kann  die  Umwandlung  der  restlichen
3200000  „  kurzfristigen  Hypothekarkredits  in
langfristigen  herbeigeführt  werden?  Bei  der  Erörterung
  dieser  Frage  wird  man  nicht  außer  acht
lassen  dürfen,  daß  die  3  200  O000  zwar  noch
innerhalb  der  oben  erwähnten  Beleihungsgrenze
von  58  bzw.  47%  des  Verkaufswertes  liegen,
daß  sie  aber  den  wirklichen  Anschaffungswert  voll
und  ganz  übersteigen,  denn  der  Anschaffungswert
ergibt  sich  aus  den  Restkaufgeldern  des  Fiskus
zuzüglich  eines  der  10  %oigen  Anzahlung  von
etwa  300  000  entsprechenden  Zuschlages  mit
nur  rund  300  000  .7“.

Die  Lösung  dieses  Problems  ist  auf  den  verschiedensten
  Wegen  versucht  worden.  Die  einen
halten  eine  für  den  Farmer  befriedigende  Lösung
nur  auf  gemeinnütziger  Basis  für  möglich,  andere
glauben,  daß  auch  eine  Erwerbsgesellschaft  zur
Lösung  dieser  Aufgabe  wohl  imstande  ist,  wieder
andere  suchen  das  Heil  auf  dem  Wege  einer
Kombination  zwischen  einem  gemeinnützigen  und
einem  Erwerbsinstitute.  Der  Herr  Referent  hat
Ihnen  auf  S.  139  ff.  die  verschiedenen  nach  dieser
Richtung  gegebenen  Auregungen  zusammengestellt.

Bevor  ich  in  eine  Würdigung  dieser  Anregungen
eintrete,  möchte  ich  jedoch  die  Frage  einer  Erörterung
  unterziehen,  ob  in  Südwestafrika  die
allgemeinen  Bedingungen  für  die  Ausgestaltung
des  Realkredits  in  irgendeiner  Form  überhaupt
gegeben  sind.  Voraussetzung  eines  jeden  Realkredits
  ist  das  Vorhandensein  eines  jederzeit
realisierbaren  Objekts.  Kann  man  eine  südwestafrikanische
  Farm  als  ein  solches  jederzeit  realisierbares
  Objekt  ansehen?  Diese  Frage  wird,  soweit
ich  sehen  kann,  von  allen  denjenigen,  die  zu  dieser
Frage  das  Wort  ergriffen  haben,  ausdrücklich  oder
stillschweigend  bejaht.  Mir  fehlt  die  nötige  Kenntnis
  des  Landes,  um  hier  ein  eigenes  Urteil  fällen
zu  können;  ich  kann  aber  nicht  umhin,  hervorzuheben,
  daß  mir  doch  ernste  Zweifel  gekommen
sind,  ob  diese  Frage  wirklich  ohne  weiteres  bejaht
werden  kann.  Abgesehen  davon,  daß  viele  der
Landeskundigen  gerade  in  dieser  Hinsicht  schon
eine  Unterscheidung  zwischen  Wasserfarmen  und
anderen  Farmen  machen,  gibt  auch  die  uns  unter
Anlage  4  überreichte  Statistik  der  Zwangsversteigerungen
  zu  Zweifeln  Anlaß.

Nach  dieser  Aufstellung  wurden  in  den  Jahren
1906  bis  1910  Anträge  auf  Zwangsversteigerung
gestellt  bei  63  Farmen  und  2  Kleinsiedlungen.
Hiervon  kamen  zur  Versteigerung  17  Farmen
und  1  Kleinsiedlung.  Es  wurden  vom  Glänbiger
erstanden  8  Farmen,  von  Dritten  ersteigert
9  Farmen  und  1  Kleinsiedlung.  Die  Anträge
        <pb n="139" />
        G  107  20

auf  Zwangsversteigerung  wurden  vor  der  Versteigerung
  zurückgenommen  bei  33  Farmen  und
1  Kleinsiedlung  und  bei  oder  nach  dem  Versteigerungstermin
  bei  einer  Farm.  Es  waren
Termine  erfolglos  bei  9  Farmen,  und  ein  nicht
näher  festzustellender  Teil  blieb  unerledigt.

Meine  Herren,  diese  Ziffern  klingen  nicht
günstig,  namentlich  der  Umstand,  daß  bei  den
latsächlich  vollzogenen  Zwangsversteigerungen  nahezu
  bei  der  Hälfte  der  Gläubiger  sich  zur  Übernahme
  der  Farm  entschließen  mußte,  gibt  sehr  zu
denken,  denn  dieses  Resultat  ist  gezeitigt  in  einer
Periode  des  Aufschwungs,  in  der  nach  Beendigung
  des  Aufstandes  ein  nicht  unbeträchtlicher
Zuzug  von  neuen  Ansiedlern  stattfand,  und  durch
die  Ausbeutung  der  Diamantfelder  auch  ein  größerer
Kapitalzufluß  sich  einstellte.

Wie  würde  es  da  mit  der  Verkäuflichkeit  des
Farmlandes  aussehen,  wenn  Dürre  oder  Viehseuchen
  das  Land  heimsuchen  sollten?  Hierzu
kommen  noch  die  Gefahren  der  Wertverschiebung,
die  in  einem  erst  im  Anfang  seiner  kulturellen
Entwicklung  stehenden  Lande  durch  eine  Veränderung
  der  Verkehrswege  usw.  sehr  schnell  eintreten
  können.

Erheben  sich  somit  begründete  Zweifel  an  der
gesicherten  jederzeitigen  Realisierbarkeit  der  Pfandobjekte,
  so  fehlt  es  an  der  wichtigsten  Voraussetzung
  jeden  Realkredits,  und  damit  ist  allen
denjenigen  Projekten  unbedingt  der  Boden  entzogen,
  die  in  irgendeiner  Form  einer  Erwerbsgesellschaft
  die  Lösung  der  Aufgabe  zuweisen.
Weder  wird  sich  eine  der  deutschen  Hypothekenbanken
  dazu  hergeben,  selbst  wenn  ihr  die  gesetzliche
  Ermächtigung  dazu  erteilt  würde,  das  Beleihungsgeschäft
  in  Südwestafrika  aufzunehmen,
da  sie  ihren  europäischen  Kredit  damit  gefährden
würde,  noch  würde  sich  privates  Kapital  für  ein
in  Südwestafrika  zu  begründendes  neues  Bodenkreditinstitut
  finden.  Wenn  überhaupt,  so  kann
hier  nur  auf  gemeinnütziger  Grundlage  Abhilfe
geschaffen  werden.

Die  Vorschläge,  die  auf  dieser  Basis  ruhen
und  die  in  dem  Referate  S.  139ff.  eingehender
dargelegt  sind,  erstreben  entweder  die  Errichtung
eines  direkten  Staatsinstituts  oder  eines  gemischten
Instituts,  bei  welchem  der  Siaat  durch  Hergabe
des  erforderlichen  Grundkapitals  oder  durch  Gewährung
  von  Garantien  oder  Zuschüssen  die  gemeinnützige
  Grundlage  und  die  Absetzbarkeit  der
Pfandbriefe  sicherstellen  soll,  oder  drittens  die
Errichtung  eines  genossenschaftlichen  Instituts.

Alle  diese  Vorschläge  kranken  an  einem  gemeinsamen
  Übel,  indem  sie  Analogien  gelten
lassen  wollen,  wo  keine  analogen  Verhältnisse  vorliegen.
  Sie  zielen  alle  nach  Analogie  der  üblichen
  Bodenkreditoperationen  auf  eine  Pfandbrief- 



emission  auf  Grund  erststelliger  Hypothekenunterlagen
  ab  und  nehmen  deshalb  die  Ablösung  der
vorstehenden  fiskalischen  Hypothekenforderungen
in  Aussicht  und  übersehen  dabei,  daß  die  Verhältnisse
  hier  völlig  anders  liegen,  daß  auch  im
Wege  der  Pfandbriefemission  —  die  übrigens  in
jedem  Falle  nur  bei  direkter  Garantie  des  Staates
und  nicht  etwa,  wie  Dr.  Fuchs  annimmt,  schon
im  Falle  der  Ausfallsbürgschaft  praktisch  zu  ermöglichen
  wäre  —  niemals  für  den  Grundbesitzer
so  billiges  Geld  beschafft  werden  kann,  als  es
ihm  durch  die  staatlichen  zinslosen  Vorhypotheken
gesichert  ist.  Dieser  Vorteil  wird  eventuell  bei
Einführung  der  von  mir  oben  angeregten  niedrigen
Verzinsung  dieser  Vorhypotheken  zwar  geschmälert,
aber  nicht  beseitigt  werden.  Ein  Beispiel  mag
dies  erläutern:  Angenommen,  der  Farmer  hat  die
ersten  34%  dem  Fiskus  mit  40,  die  letzten
24  %  dem  Darleiher  mit  10  %  zu  verzinsen,  so
stellt  sich  der  Durchschnittssatz  für  ihn  auf  6,4  %,
ein  Zinssatz,  der  ungefähr  dem  entspricht,  den
die  Befürworter  dieser  Vorschläge  ins  Auge  gefaßt
  haben.

Dem  vorstehend  geltend  gemachten  Bedenken
suchen  nun  freilich  einige  der  Reformvorschläge
dadurch  zu  begegnen,  daß  sie  nicht  eine  Ablösung
der  fiskalischen  Hypothekenforderungen,  sondern
eine  Prioritätseinräumung  seitens  der  letzteren
vorsehen.  Dies  würde  im  Grunde  auf  einen
Verzicht  des  Fiskus  auf  seine  Forderungen  hinauslaufen
  und  kann  ernstlich  gar  nicht  in  Erwägung
  gezogen  werden.

In  Südwestafrika  handelt  es  sich  meines  Erachtens
  nicht  und  namentlich  nicht,  wenn  die
von  mir  angeregte  Prolongation  der  fizkalischen
Forderungen  Platz  greift  —  um  die  Beschaffung
erststelliger  zur  Pfandbriefumerlage  geeigneter
Hypotheken,  sondern  um  die  Umwandlung  an
3.  Stelle  stehender  kurzfristiger  Darlehen  in  langfristige.
  Dies  ist  ein  anders  geartetes  Problem,
das  deshalb  auch  eine  andere  Lösung  erheischt.

Die  vorstehenden  Ausführungen  gehen  von
der  Voraussetzung  aus,  daß  die  aus  dem  vorliegenden
  statistischen  Material  sich  ergebenden
ziffernmäßigen  Grundlagen  für  die  überwiegende
Mehrzahl  der  Farmen  zutreffen,  und  daß  die
Zahl  derjenigen  Farmen,  bei  welchen  andere
hypothekarische  Verhältnisse  obwalten,  nur  in
kleinerem  Umfange  vorhanden  sind,  so  daß  sie
bei  der  generellen  Regelung  keine  besondere  Berücksichtigung
  erheischen.  Zur  Entscheidung  dieser
Frage  fehlt  es  mir  an  der  erforderlichen  Sachkenntnis.


Bei  dem  in  Südwestafrika  bestehenden  Kapitalmangel
  kann  diese  Umwandlung  der  kurzfristigen
Oypotheken  in  langfristige  in  keiner  anderen
Weise  herbeigeführt  werden  als  durch  den  Staat
        <pb n="140" />
        oder  wenigstens  mit  Staatsmitteln,  und  es  fragt
sich  daher  zunächst,  erscheint  diese  Staatshilfe  ge—
rechtfertigt?  Diese  Frage  ist  häufig  erörtert
worden,  sie  ist  häufig  bejaht,  viel  häufiger  aber
verneint  worden.  Meines  Erachtens  muß  sie  bejaht
  werden.  Der  Staat  hat  ein  ganz  eminentes
Interesse  daran,  daß  Südwestafrika,  für  das  er
Gut  und  Blut  schon  in  reichem  Maße  gcopfert
hat,  wirtschaftlich  vorankommt,  und  dieses  seiner
Natur  nach  auf  Ackerbau  und  Biehzucht  angewiesene
  Land  kann  nicht  vorankommen,  wenigstens
  nicht  auf  die  Dauer,  wenn  es  nicht  gelingt,
einen  tüchtigen  Farmerstand  dort  hochzubringen
und  in  langsamer,  stetiger  Arbeit  die  Landeskultur
  zu  heben.  Es  ist  deshalb  auch  abwegig,
wenn  darauf  hingewiesen  wird,  daß  der  Staat
diese  Kolonisten  billiger  in  europäischen  Landesteilen
  ansetzen  könnte.  Der  Staat  muß  für  die
Schaffung  der  Erxistenzbedingungen  für  einen
tüchtigen  Farmerstand  in  Südwestafrika  Vorsorge
treffen,  und  in  richtiger  Erkenntnis  dessen  hat  er
die  neuen  Ansiedler  durch  Hergabe  billigen  Landes,
durch  Kreditgewährung  bei  der  Bezahlung  des
Kaufpreises  und  durch  Ansiedlungsbeihilfen  unterstützt.
  Die  Erfahrung  lehrt,  daß  die  angewandten
Mittel  nicht  zum  Ziele  geführt  haben.  Über  die
Gründe,  die  zu  diesem  Mißerfolge  geführt  haben,
sind  die  Meinungen  geteilt.  Die  einen  machen
der  Regierung  zum  Vorwurf,  daß  sie  nicht  genügend
  darauf  geachtet  habe,  daß  die  Farmer
auch  mit  genügend  eigenen  Mitteln  zum  Betriebe
der  Farm  versehen  seien,  daß  sie  die  Landpreise
ermäßigt  und  dadurch  die  Bodenwerte  herabgesetzt,
  sowie  daß  sie  es  an  einer  wirksamen  Kontrolle
  bei  der  Verwendung  der  Ansiedlungsgelder
habe  fehlen  lassen.  Von  anderer  Seite  wird  die
Schuld  den  Farmern  beigemessen  und  ihnen  vorgeworfen,
  daß  sie  die  ihnen  gewährten  Beihilfen
durch  üppiges  Leben  vergeudet  und  nicht  genügend
  auf  die  Schaffung  nutzbringender  Meliorationen
  bedacht  gewesen  seien.  Man  wrd  wohl
nicht  fehlgehen  in  der  Annahme,  daß  beide  Teile
nicht  frei  von  Schuld  sind.  Im  Grunde  handelt
es  sich  hierbei  aber  beiderseits  um  entschuldbare
Vergehen,  die  sich  als  Kinderkrankheiten  der  neuen
kolonialen  Betätigung  erweisen  und  die,  wie  die
von  dem  Herrn  Referenten  uns  gegebene  Darstellung
  der  fremdländischen  kolonialen  Unternehmungen
  dentlich  erkennen  läßt,  auch  von
anderen  Nationen  zu  überwinden  waren.  Man
wird  hieraus  für  die  Zukunft  die  Lehren  zu  ziehen
haben,  in  Zukunft  also  vor  allem  auf  ausreichende
eigene  Betriebsmittel  der  Kolonisten  halten,  die
Verwendung  der  dargeliehenen  Kapitalien  strenger
kontrollieren  und  die  Rückzahlungstermine  wesentlich
  langfristiger  gestalten  müssen.  Es  wäre  aber
unrecht,  wollte  man  die  bisherigen  Farmer,  die

 

W  108  20

als  Pioniere  angeleitet,  um  nicht  zu  sagen  verleitet,
  durch  den  Staat  und  seiner  Sachkenntnis
vertrauend  sich  in  Südwestafrika  angesiedelt  haben,
nun  ohne  Hilfe  ihrem  Schicksale  überlassen.  Diese
Hilfe  muß  sich  aber  innerhalb  verständiger  Grenzen

halten.  Das  tut  sie  meines  Erachtens,  wenn  sie
sich  —  abgesehen  von  der  weiter  unten  zu  erörternden
  Beihilfe  für  Meliorationen  —  darauf

beschränkt,  die  Umwandlung  der  kurzfristig  aufgenommenen
  Darlehne  in  langfristigen  Hypothekarkredit,
  soweit  dieser  sich  noch  innerhalb  verständiger
Grenzen  bewegt,  zu  erleichtern.

Die  Durchführung  dieser  Umwandlung  wird
meines  Erachtens  am  besten  nicht  durch  den
Staat  selbst  besorgt,  sondern  einem  auf  genossenschaftlicher
  Basis  zu  errichtenden  Kreditinstitute,
dem  vom  Staate  die  erforderlichen  Mittel  gegen
Verpfändung  der  Hypotheken  vorgestreckt  werden,
übertragen.  Dies  sichert  durch  die  Mithaftung
und  Mitwirkung  der  Farmer  einerseits  die  vorsichtige
  Verwendung  der  Gelder  wie  anderseits
eine  nicht  zu  bureaukratische  Beurteilung  der  im
einzelnen  Falle  der  Prüfung  unterliegenden  Verhältnisse.
  Hierbei  muß  ich  die  Entscheidung  der
Frage,  ob  es  empfehlenswert  ist,  dieser  Genossenschaft
  einen  Wirkungskreis  über  das  ganze  Land
zu  geben  oder  Bezirksgenossenschaften  zu  bilden,
welche  in  einer  Zentralgenossenschaft  ihre  sie  vereinigende
  Spitze  finden,  sachverständigerem  Urteil
überlassen.

Wesentlich  kürzer  läßt  sich  die  zweite  Frage:

Wie  steht  es  in  Südwestafrika  mit
dem  Meliorationskredit?

beantworten,  denn  wenn  auch  die  Ansiedlungsbeihilsen
  im  wesentlichen  zu  Meliorationszwecken
hingegeben  worden  sind,  so  sind  die  dafür  aufgewendeten
  Summen  einerseits  wenig  beträchtlich,
anderseits  auch  nicht  immer  diesen  Zwecken  wirklich
  dienstbar  gemacht  worden,  und  so  kann  man
sagen,  daß  der  Meliorationskredit  in  Südwestafrika
  bisher  nicht  ausgebildet  ist,  obwohl  wohl
wenig  Länder  ihrer  klimatischen  und  topographischen
  Beschaffenheit  wegen  so  dringend  der
Aufwendung  großer  Mittel  für  Melioratiouszwecke
bedürftig  sind  wie  gerade  Südwestafrika.  Diese
Meliorationen  werden  sich  nicht  nur  auf  solche
Aufgaben  erstrecken  dürfen,  welche  Betriebserleichterungen
  für  einzelne  Farmen  bezwecken,
sondern  sie  werden  sich  weitere  Ziele  stecken
müssen  wie  die  Flußregulierungen,  Bewässerungsanlagen,
  Talspverren,  Standämme  usw.,  wie  solche
Arbeiten  namentlich  in  Agypten  mit  größtem
Erfolge  zur  Durchführung  gelangt  sind.

Bei  den  bedeutenden  Geldsummen,  die  die
Erfüllung  derartiger  Aufgaben  beausprucht,  kann
auch  hier  nur  der  Staat  der  Unternehmer  sein.
        <pb n="141" />
        W  109  20

Es  wird  sich  aber  auch  hier  aus  den  oben  dargelegten
  Gründen  politischer  und  wirtschaftlicher
Art  empfehlen,  die  Farmer  sowohl  zur  Mitarbeit
wie  zur  Mithaft  heranzuziehen  und  demgemäß
auf  genossenschaftlicher  Basis  aufzubauen.  Diese
Genossenschaften,  die  ich  mir  als  Bezirksgenossenschaften,
  je  nach  Bedarf  für  kleinere  oder  größere
Bezirke,  über  das  ganze  Land  verteilt  denke,
können  nur  Zwangsgenossenschaften  sein,  denn  es
kann  nicht  in  das  Belieben  des  einzelnen  Farmers
  gestellt  werden,  ob  er  sich  bei  solchen
größeren  Meliorationsunternehmungen  beteiligen
wolle  oder  nicht,  und  durch  etwaigen  Widerspruch
einzelner  dürften  nicht  Arbeiten  hintenangehalten
werden,  die  im  Interesse  der  Gesamtheit  des
Landes  oder  des  Bezirks  als  notwendig  sich  erweisen.
  ·

Da  der  Staat  hier  mit  sehr  erheblichen  Mit—
teln  einzugreifen  haben  wird,  so  wird  eine  viel
weiter  gehende  Kontrolle  und  Mitarbeit  des
Staates  Platz  zu  greifen  haben,  und  da  die  großen
Meliorationen  auch  nach  einem  einheitlichen
Plane  durchgeführt  werden  müssen,  so  gebietet
sich  hier  auch  eine  straffere  Zentralisierung.  Aus
diesen  Gesichtspunkten  heraus  empfiehlt  es  sich,
für  diese  Aufgabe  ein  besonderes  Meliorationsinstitut
  zu  schaffen,  das  vom  Staate  mit  dem
erforderlichen  Kapital  ausgestattet  wird,  das  aber
als  selbständige  Korporation  mit  weitgehenden
staatlichen  Aufsichts=  und  Mitverwaltungsrechten
ausgestaltet,  doch  der  Selbstverwaltung  unterliegt.
Diesem  Institute  würde  dann  die  Aufgabe  zufallen,
  durch  das  Medium  der  Zwangsgenossenschaften
  die  erforderlichen  Meliorationsarbeiten
vorzunehmen.

Für  diese  Meliorationsarbeiten  würden  also
indirekt  die  Farmer  mitverhaftet  sein,  und  es
steht  auch  kein  Bedenken  entgegen,  die  Farmen
für  diese  Kredite  teilweise  dinglich  haftbar  zu
machen,  sei  es  als  öffentliche  Lasten,  sei  es  durch
hypothekarische  Eintragung,  mit  einem  Vorrecht
vor  den  vorstehenden  Hypotheken,  da  es  den
Hypothekengläubiger  nicht  schädigt,  wenn  den  zur
Erhöhung  des  Wertes  der  Farm  aufgewendeten
Mitteln  in  der  Höhe  dieses  Wertzuwachses  ein
Vorrecht  eingeräumt  wird.

Es  bleibt  nunmehr  nur  noch  die  Frage  des
Betriebskredits  zu  erörtern.

Fällt  derselbe  auch  im  allgemeinen  unter  die
Kategorie  des  Personalkredits,  so  muß  er  hier
doch  um  deswillen  Erwähnung  finden,  weil,  wie
oben  schon  dargelegt,  wohl  angenommen  werden
kann,  daß  dieser  Betriebskredit  in  Südwestafrika
wohl  überwiegend,  wenn  nicht  gänzlich  nur  auf
hypothekarischer  Grundlage  gewährt  worden  ist,
also  durch  die  obenerwähnten  3  200  000./(

 

dritte  Hypotheken  repräsentiert  wird.  Werden
diese  nun  in  der  oben  vorgeschlagenen  Weise  in
langfristige  Hypotheken  umgewandelt,  so  wird  der
Farmer  eines  weiteren  Betriebskredits  nicht  bedürfen
  oder,  sofern  die  Voraussetzungen  einer
Kreditgewährung  überhaupt  gegeben  sind,  ihn
bei  den  Genossenschaften,  den  Banken  oder  den
durch  die  Rückzahlung  dieser  3  200  0O00./¼  wieder
mobiler  gewordenen  Händlern  im  Wege  des
Personalkredits  finden.

Einer  staatlichen  Mitwirkung  bei  der  Gewährung
  von  Betriebskrediten  kann  nur  widerraten
  werden.“

Der  Vorsitzende  stellte  zunächst  die  Frage
des  Grundkredits  zur  Erörterung  und  erteilte
dem  Sachverständigen,  Herrn  Dr.  Tröltsch,
das  Wort.

Dieser  führte  aus:

Beim  Grundkredit  sei  die  Hauptfrage,  ob  der
Boden  als  ein  jederzeit  realisierbarer  Wert  anzusprechen
  sei.  Zwei  Gesichtspunkte  kämen  dabei
für  den  Praktiker  vor  allem  in  Betracht,  einmal,
ob  der  Grund  und  Boden  einen  jederzeitigen
Marktwert  habe,  zweitens,  ob  sich  im  Falle  der
Zwangsversteigerung  Käufer  fünden.  Darüber,
ob  in  Südwestafrika  die  Preisbildung  so  weit  vorgeschritten
  sei,  daß  man  von  einem  Marktwert
sprechen  könne,  seien  die  Ansichten  noch  nicht  geklärt.
  Eigene  Ortskenntnisse  fehlten  ihm.  Die
Schätzungen  von  Kennern  des  Landes  bewegten
sich  um  2  bis  2,50  ./“  pro  Hektar,  doch  seien  die
Preise  noch  außerordentlich  schwankend,  und  nach
der  Tabelle  3  des  Ref.  differierten  sie  zwischen
weniger  als  1.J  und  5  bis  6.“.  Nach  statistischen
  Angaben  über  die  Zwangsversteigerungen
müsse  es  als  zweifelhaft  angesehen  werden,  ob
die  Grundstücke  im  Falle  der  Zwangsversteigerung
  Käufer  fänden.  Dies  erwiesen  schon  die
vom  Vorredner  aus  der  Anlage  4  zum  Referat
hervorgehobenen  Ergebnisse,  man  könne  wohl
noch  das  Ziffernverhältnis  zwischen  freihändigen
Verkäufen  und  Zwangsversteigerungen  heranziehen.

Das  alles  verursache  ihm  Bedenken,  ob  die
Voraussetzungen  einer  umfassenden,  insbesondere
bankmäßigen  Organisation  des  Grundkredits  heute
schon  gegeben  seien.  Die  Ausführungen  des
Referats  über  die  Transvaalbank  lehrten  allerdings,
  daß  entgegen  den  heimischen  Erfahrungen
eine  Kombination  der  verschiedenen  Kreditzweige
unter  Umständen  lebensfähig  sei.  Bei  einem
solchen  kombinierten  Iunstitut  käme  aber,  wenn
nicht  reichliche  Mittel  zu  Gebote  stünden,  leicht
der  Kreditzweig,  bei  dem  das  größte  Risiko  bestünde,
  zu  kurz.  Er  trage  Bedenken,  die  Transvaalbank
  für  Südwestafrika  als  vorbildlich  zu  empfehlen.
        <pb n="142" />
        110  2e0

Wie  aber  auch  vom  Vorredner  anerkannt,  sei
eine  Organisation  der  landwirtschaftlichen  Kreditverhältnisse
  in  irgendeiner  Form  erforderlich.

Was  die  Frage  des  Meliorationskredits  anbelange,
  so  fänden  sich  im  Deutschen  Reiche  ganz
verschiedene  Regelungen.  In  Preußen  sei  es
meist  den  Provinzen  überlassen,  den  Kredit  für
Meliorationen  zu  beschaffen;  in  den  Mittelstaaten
habe  man  eigene  Landeskultur-Rentenanstalten
gegründet,  die  erfolgreich  arbeiteten.  Der  Meliorationskredit
  weise  die  Besonderheit  auf,  daß
er  auf  den  Mehrwert  des  Gutes,  der  infolge  der
Melioration  entstünde,  basiert  sei.  Bei  den  genannten
  Anstalten  hätten  besondere  staatlich
organisierte  und  staatlichen  Behörden  beigegebene
Stellen  die  Vornahme  von  Meliorationen  anzuregen,
  eingehende  Anträge  auf  ihre  Sachgemäßheit
  zu  prüfen  und  darüber  zu  wachen,  daß  die
Melioration  auch  tatsächlich  sachgemäß  ausgeführt
und  damit  der  Wert  des  Gutes  gesteigert  werde.

Eine  Reihe  von  diesen  Unternehmungen  umfasse
  eine  große  Personenzahl;  schon  dadurch
werde  man  auf  das  Genossenschaftswesen  hingeführt.
  Für  das  Schutzgebiet  kämen  wohl
Zwangsgenossenschaften  in  Frage.  Es  sei  anzunehmen,
  daß  auf  dem  Prinzip  des  Zwanges  auch
die  Genossenschaften  aufgebaut  seien,  an  welche
die  Transvaalbank  seit  1908  Darlehen  gewähren
könne.  Diese  Genossenschaften  müßten  so  organisiert
  werden,  daß  auch  beim  Austritt  von  Genossen
  die  Haftung  des  meliorierten  Grundstücks
fortbestünde.  Eine  Kontrolle  über  die  Ausführung
von  Meliorationen  auszuüben,  sei  unerläßlich.
Die  Meliorationsbanken,  welche  den  Genossenschaften
  die  Mittel  zuzuführen  hätten,  seien  nach
seiner  Ansicht  als  Staatsanstalten  zu  gründen.
Freilich  bestünde  dabei  die  Gefahr,  daß  der
Staat  ausgenützt  werde,  man  könne  aber  wohl
ein  Gegengewicht  schaffen,  indem  man  versuche,
Farmer  in  ein  Kuratorium  der  Bank  zu  berufen
oder  sie  an  der  Haftung  teilnehmen  zu  lassen.

Insoweit  man  an  eine  Organisation  des  Bodenkredits
  herantreten  wolle,  dürften  sich  Schwierigkeiten
  aus  einer  Verbindung  mit  dem  Meliorationskredit
  nicht  ergeben;  auch  die  Landeskreditkassen
der  westlichen  Provinzen  Preußens  gäben  Meliorationskredit
  in  großem  Umfange.  llber  die
Frage  des  Betriebs=  und  Personalkredits  wolle
er  als  Nichtfachmann  ein  Urteil  nicht  abgeben.
Er  wolle  nur  bemerken,  daß  bisher  in  heimischen
Verhältnissen  eine  Vereinigung  dieser  Arten  des
Kredits  mit  Boden=  oder  Meliorationskredit  sich
nicht  finde.

Sodann  führte  Herr  Präsident  Heiligenstadt
  aus:

Er  möchte  zunächst  hervorheben,  daß  die
Raiffeisonkassen  neben  den  Geschäften  des  persfön- 



lichen  Kredits  auch  solche  des  Realkredits  in  nicht
geringem  Umfange  betrieben,  also  eine  Vereinigung
  beider  Arten  des  Kredits  darstellten.

Wo  ertensive  Verhältnisse  herrschten,  halte  er
die  Arbeitsabteilung,  wie  sie  der  hiesige  intensive
Geschäftsbetrieb  mit  sich  gebracht  habe,  für  nicht
richtig.

Die  Preise  des  Grund  und  Bodens  böten  zur
Zeit  für  eine  weitere  Ausdehnung  des  landlosen
Realkredits  keine  Unterlage,  und  ein  Realkreditinstitut
  würde  dem  bestehenden  Bedürfnis  nach
Geld  nicht  genügen.  Es  müsse  zunächst  ein  genossenschaftlicher
  Unterbau  für  das  ganze  Land
geschaffen  werden.  Das  habe  den  Vorteil,  daß
die  Farmer  an  der  Haftung  beteiligt  würden,
und  so  eine  Kontrolle  stattfände,  wie  sie  auf
andere  Weise  überhaupt  nicht  möglich  sei.

Die  Genossenschaften  würden  aber  allein  nicht
genügen.  Sie  brauchten  ein  Zentralinstitut,  an
das  sie  sich  anschließen  könnten.  Ein  solches  sei
am  zweckmäßigsten  auf  kommunalständischer  Basis,
so  möchte  er  es  nennen,  zu  errichten.  Der  Staat
hätte  sich  mit  Kapital  daran  zu  beteiligen,  und
es  müßten  ihm  Kontrollrechte  vorbehalten  werden.

Die  Genossenschaften  könnten  auch  den  Kredit
für  Meliorationen  gewähren,  natürlich  unter
Kontrolle  der  Verwendung.

Den  Personal=  und  Realkredit  zu  trennen,
sei  ungemein  schwierig  für  Südwestafrika.  Die
Genossenschaft  könne  viel  segensreicher  wirken,
wenn  sie  das  ganze  Kreditgeschäft  in  Händen  habe.

Herr  Salomonsohn  bemerkte  dazu:  Die
Raiffeisenkassen  habe  er  bislang  nur  als  Institute
des  Personalkredits  angesehen,  worauf  Herr
Heiligenstadt  erwiderte,  daß  die  preußischen
Kassen  nach  einer  neueren  Aufstellung  für  etwa
900  Millionen  Mark  durch  hypothekarische  Sicherheiten
  gedeckte  Darlehen  zur  Zeit  ausstehen  hätten.

Herr  Salomonsohn  bemerkte  weiter:  In
dem  Schutzgebiet  bestehe  eine  große  Abneigung
gegen  die  Errichtung  von  Genossenschaften,  einmal
  weil  die  Genossen  jederzeit  austreten  könnten
und  damit  frei  würden.  Diesem  Bedenken  ließe
sich  wohl  aber  begegnen.  Als  zweites  bringe
man  gegen  die  Genossenschaft  vor,  daß  sich  nicht
genügend  geeignete  Personen  für  die  Verwaltung
fänden.  Das  sei  aber  insofern  widerspruchsvoll,
als  gleichzeitig  im  Schutzgebiet  die  Errichtung
einer  Landeskreditkasse  mit  ehrenamtlicher  Verwaltung
  gefordert  werde.

Zweifellos  verdiene  die  genossenschaftliche  Basis
den  Vorzug.

Der  Vorsitzende  bemerkte  hierzu:  Bei  der
bisher  allein  im  Schutzgebiet  bestehenden  Genossenschaftsbank
  in  Windhuk  hätten  sich  nach  dem
bisher  vorliegenden  Material  keine  Schwierig-
        <pb n="143" />
        111  20

keiten  hinsichtlich  der  Verwaltung  durch  Ehrenbeamte
  ergeben.  Er  glaube,  daß  auch  in  den
anderen  Bezirken  sich  Farmer  finden  würden,
die  zur  Führung  der  Verwaltung  geeignet  seien.
Eine  weitere  Ausbreitung  von  Genossenschaftsbanken
  sei  bisher  aus  Gründen,  die  nicht  klar
hervorträten,  möglicherweise  aus  persönlichen
Momenten,  unterblieben.

Herr  Generalkonsul  von  Mendelssohn:
Nach  den  Ausführungen  des  Herrn  Korreferenten
sei  ein  Bedürfnis  für  Grundkredit  nicht  mehr  vorhanden,
  da  der  Grund  und  Boden  bereits  entsprechend
  hoch  belastet  sei.  Das  scheine  ihm  nicht
erwiesen  und  er  halte  es  für  sehr  wichtig,  hier
Klarheit  zu  schaffen.  Auch  sei  es  notwendig  zu
erfahren,  inwieweit  das  Land  verbesserungsfähig
sei.  Damit  komme  er  auf  die  Meliorationen  zu
sprechen.  Er  glaube,  daß  dieser  Frage  näher
getreten  werden  müsse,  bevor  der  Bodenkredit  geregelt
  werden  könne.  Die  in  dem  Referat  S.  132
wiedergegebenen  Ausführungen  des  Herrn
W.  Willcoxs  halte  er  für  sehr  richtig.  Freilich
werde  für  die  Bewässerung  ein  sehr  großes  Kapital
ersorderlich  sein.  Die  formelle  Einrichtung  der
Institute  sei  ihm  cura  posteria.

Der  Korreferent  Herr  Dr.  Salomonsohn
erwiderte,  er  habe  seinen  Berechnungen  das  in
den  Anlagen  des  Berichts  des  Herrn  Geheimrats
Zoepfl  enthaltene  Zahlenmaterial  zugrunde  gelegt.
  Wenn  man  den  Wert  des  Hektars  mit  2./
annehme,  was  verhältnismäßig  hoch  sei,  so  bestehe
zur  Zeit  eine  Durchschnittsbelastung  der  Grundstücke
  von  58%  ihres  Wertes.  Die  Wünsche
selbst  der  anspruchsvollsten  Farmer  gingen  nur
dahin,  daß  bei  der  neuen  Kreditorganisation  eine
Beleihung  bis  60  %  des  Grundstückswertes  in
Aussicht  genommen  werde.

Der  von  den  Farmern  ausgenommene  Personalkredit,
  den  man  auf  3  Millionen  schätze,  stecke
wohl  in  den  hypothekarisch  gesicherten  Beträgen.

Geheimrat  Zoepfl  erklärte  dies  für  zutreffend.

Der  Vorsitzende  warf  die  Frage  auf,  ob
man  nicht  bei  der  Beleihung  bis  zu  66m  %  des
Grundstückswertes  gehen  könne.  Dr.  Salomonsohn
  wies  demgegenüber  darauf  hin,  daß  in  den
fremden  Kolonien  die  Beleihung  durchgängig  bis
zu  50%  ginge.  Nur  Kanada  kennt  eine  Beleihung
  bis  zu  662/  %.  Einer  über  50%
hinausgehenden  Beleihung  müsse  er  mit  Rücksicht
auf  die  Unsicherheit  des  Bodenwerts  entschieden
widerraten.

Der  Vorsitzende  führte  weiter  aus:  Der
Wert  der  Farmen  sei  in  letzter  Zeit,  wenn  auch
angenblicklich  infolge  der  Trockenheit  eine  Störung
Ceingetreten  sei,  ständig  gestiegen.  Da  das  dem

 

der  Bahn  gelegene  Land  in  der  Hauptsache  verkauft
  sei,  müßten  neu  eintreffende  Ansiedler  entweder
  in  weiter  von  der  Bahn  entfernt  gelegenen
Gebieten  Farmen  erwerben  oder  bereits  bestehende
Farmen  kaufen.  In  Fällen  der  letzteren  Art
seien  neuerdings  ziemlich  erhebliche  Preise  gezahlt
worden.

Es  habe  sich  auch  mehr  und  mehr  herausgestellt,
  daß  sowohl  mit  Gartenkultur  als  mit
Körnerfrüchten,  namentlich  Mais,  Erfolge  erzielbar
sind,  die  man  vorher  nicht  für  möglich  gehalten
habe.  Er  wolle  dabei  auf  Südafrika  hinweisen,
wo  man  durch  Tiefpflügen  große  Erfolge  erzielt
habe.  Während  seiner  Tätigkeit  als  Generalkonsul
in  Kapstadt  habe  man  es  nicht  für  möglich  gehalten,
  daß  das  Land  seinen  eigenen  Maisbedarf
werde  decken  können.  Heute  würden  schon  erhebliche
  Mengen  Mais  ausgeführt.

Nördlich  Windhuk  seien  auf  einer  Farm  20,
auf  einer  zweiten  40  ha  mit  Mais  bebaut.  Noch
mehr  Mais  werde  im  Norden  des  Schutzgebiets
angebaut.

Auf  den  Kleinsiedlungen  erweise  sich  der  Anbau
von  Fruchtbäumen  als  möglich.  Eine  Anzahl
Farmer  beschäftige  sich  jetzt  auch  mit  Tabakbau,
doch  stände  man  hier  noch  im  Stadium  des
Versuchs.

Alle  diese  Momente  ergäben  wohl,  daß  mit
einer  weiteren  Steigerung  des  Bodenwertes  für
absehbare  Zeit  gerechnet  werden  könne.

Richtig  sei,  daß  die  Regierung  früher  Land
zu  sehr  niedrigen  Preisen  weggegeben  habe.  Man
habe  sich  damals  in  einer  gewissen  Zwangslage
befunden,  weil  nur  wenig  bemittelte  Farmer  ins
Land  gekommen  seien  und  man  den  altgedienten
Leuten  aus  der  Schutztruppe  den  Erwerb  von
Farmen  nicht  gut  habe  unmöglich  machen  können.
Es  sei  hinzugekommen,  daß  damals  noch  keine
Eisenbahnverbindungen  bestanden  hätten  und  das
Risiko  beim  Transport  von  der  Küste  sehr  groß
gewesen  sei.

Was  die  Ansiedlungsbeihilsen  betreffe,  so  stehe
zur  Zeit  kein  statistisches  Material  darüber  zur
Verfügung,  wieviel  von  den  Beihilfen  als  verloren
  anzusehen  seien.  Nach  einem  Bericht  des
Geheimen  Regierungsrats  Hintrager,  der  lange
Zeit  die  Gouverneursgeschäfte  geführt  habe,  habe
die  Regierung  bisher  noch  keine  Veranlassung  gehabt,
  auch  nur  eine  dieser  Ansiedlungsbeihilfen
als  verloren  anzusehen.  Er  persönlich  glaube
zwar  nicht,  daß  alle  Beihilfen  zurückerstattet  werden
würden.  Immerhin  würden  Verluste  in  dem
Maße,  als  allgemein  angenommen  werde,  nicht
eintreten.  Die  Beihilfen  seien,  als  er  Gouverneur
gewesen  sei,  schon  vorwiegend  als  Meliorationsdarlehen
  gegeben  worden;  die  Petenten  hätten

Fiskus  zum  Verkauf  zur  Verfügung  stehende  anMden  Nachweis  erbringen  müssen,  daß  der  Betrag
        <pb n="144" />
        W  112  20

zur  Errichtung  von  Windmotoren,  zum  Ankauf
von  Pumpen  oder  sonstigen  Maßnahmen  zur  Verbesserung
  des  Grundstücks  Verwendung  finden
würde.  Ob  man  später  durchweg  an  diesem
Grundsatz  habe  festhalten  können,  wisse  er  nicht.

Herr  Freiherr  von  Oppenheinm  steellte,  nachdem
  er  darauf  hingewiesen  hatte,  daß  der  Fiskus
auch  als  fast  alleiniger  Landbesitzer  ein  sehr  großes
Interesse  an  Landmeliorationen  habe,  die  Frage,
ob  durch  groß  angelegte  irrigation  works  eine
Verbesserung  des  Landes  herbeigeführt  werden
könne  oder  ob  auf  jeder  einzelnen  Farm  durch
Niederbringen  von  Brunnen  usw.  das  Wasser  zu
erschließen  wäre.

Der  Vorsitzende  antwortete:  Da  Südwestafrika
  ein  Viehzuchtland  sei  und  in  der  Hauptsache
  auch  bleiben  werde,  so  komme  es  in  erster
Linie  auch  darauf  an,  daß  jeder  Farmer  auf
seinen  Weiden  genügend  Tränkstellen  habe,  die
durch  Brunnenbohrung  und  Errichtung  von  kleinen,
sogenannten  Farmdämmen  herzustellen  wären.
Im  britischen  Südafrika  gäbe  es  kaum  eine  Farm
ohne  einen  solchen  Damm,  und  es  erscheine  zweifellos,
  daß  im  Schutzgebiet  in  dieser  Hinsicht  noch
viel  geschehen  könne,  irrigation  works  seien  aber
nicht  ausgeschlossen.  So  sei  ein  Projekt,  im  Süden
von  Keetmanshoop  an  2  Naute  genannten  Plätzen
Staubecken  zu  errichten,  nur  aus  Geldmangel
zurückgestellt.  Man  beabsichtige  dort  Kleinsiedler,
die  für  die  Versorgung  von  Keetmanshoop  mit
Lebensmitteln  von  Bedentung  sein  würden,  ansässig
  zu  machen.  Bei  Windhuk  befände  sich  ein
größerer  Regierungsstaundamm,  der  sowohl  zur
Bewässerung  als  zum  Viehtränken  diene.  Während
des  Aufstandes  sei  es  nur  durch  diese  Tränke  ermöglicht
  worden,  das  bei  Windhuk  konzentrierte
Vieh  zu  halten.

Hierauf  wurde  in  eine  Pause  eingetreten.

#  *
#

Nach  Wiederaufnahme  der  Verhandlung  ergriff
Herr  Eduard  Woermann  das  Wort.

Er  stimme  im  großen  und  ganzen  den  Ausführungen
  des  Herrn  Dr.  Salomonsohn  zu.

Die  Summen,  die  bisher  in  Südwestafrika
geliehen  worden  seien,  seien  verhältnismäßig  klein,
und  ein  staatliches  Kreditinstitut  könne  durch  Hergabe
  billigen  Geldes  nur  den  Erfolg  haben,  daß
relativ  sehr  mäßige  Beträge  an  Zinsen  erspart
würden.  Auf  so  kleine  Verhältnisse  einzugehen,
dürfte  nicht  angebracht  sein.  Großes  lasse  sich
wohl  nur  durch  Meliorationen  erreichen.  Im
übrigen  empfehle  er,  die  Befriedigung  des  Kreditbedürfnisses
  Privaten  zu  überlassen.  Die  Farmer
stünden  mit  etwa  6  Millionen  Mark  in  der  Schuld
der  Kaufleute.  Die  Beträge  seien  zum  großen

 

Teil  ohne  Sicherheit  nur  zu  dem  Zwecke  gegeben
worden,  um  die  betreffenden  Geschäfte  hereinzuholen.
  Von  Kaufleuten  sei  ihm  gegenüber  geäußert
  worden,  wenn  sie  jetzt  ihre  Schulden  eintreiben
  würden,  so  würden  ihnen  die  Hälfte  der
Farmen  gehören.  Dabei  spreche  allerdings  die
augenblickliche  durch  die  Trockenheit  herbeigeführte
ungünstige  Lage  mit.

Die  Kreditverhältnisse  würden  überhaupt  mit
solcher  Sicherheit,  wie  hier,  im  Schutzgebiet  nicht
geregelt  werden  können,  weil  immer  einmal  schlechte
Jahre  kommen  und  dann  die  Farmer  mit  Zinszahlung
  und  Amortisotion  im  Rückstande  bleiben
würden.

Der  Vertreter  seines  Hauses  in  Südwestafrika
habe  ihm  in  einem  Briefe  folgendes  berichtet:

„UÜber  die  Aufgaben  der  Kreditorganisation  in
Südwestafrika  wird  seit  Jahren  in  allen  privaten
und  amtlichen  Körperschaften  verhandelt  und  es
sind  so  viele  Beschlüsse  gefaßt  worden,  daß  man
eigentlich  zu  der  Annahme  berechtigt  ist,  eine
weitere  Besprechung  sei  überflüssig,  zumal  ohne
genaue  Kenntnis  der  örtlichen  Verhältnisse  eine
entscheidende  Behandlung  der  Frage  kaum  möglich
ist.  Auch  wird  man  sich,  bevor  die  Aufgaben
einer  Kreditorganisation  festgelegt  werden,  darüber
schlüssig  werden  müssen,  eine  solche  erst  zu  schaffen.
Bis  jetzt  wird  das  außerordentlich  große  Kreditbedürfnis
  Südwestafrikas  durch  die  dort  ansässigen
Geschäftshäuser,  Banken  und  Privatleute  in  augenscheinlich
  nicht  ausreichendem  Maße  gedeckt.
Trotzdem  weisen  bei  einer  Anzahl  erwerbsfähiger
Personen  von  etwa  6000  die  Grundbücher  schon
hypothekarisch  gesicherte  Darlehn  und  Restkaufgelder
  in  Höhe  von  rund  18  Millionen  Mark
nach,  wobei  zu  beachten  ist,  daß  die  Grundbücher
in  mehreren  Bezirken  noch  in  der  Einrichtung
begriffen  sind.  Die  Darlehen  im  freien  Geschäftsverkehr
  werden  von  kompetenter  Seite  auf  rund
6  Millionen  Mark  geschätzt,  doch  ist  auch  diese
Summe  fraglos  zu  niedrig  gegriffen.  Bleibt  man
aber  bei  einer  Schuldsumme  von  24  Millionen  Mark,
so  kommt  jeder  erwachsene,  erwerbstätige  Einwohner
  Deutsch-Südwestafrikas  auf  4000  .“
Schulden.

Zieht  man  in  Betracht,  daß  die  Inhaber  und
Angestellten  der  größeren  Firmen,  die  Beamten
der  Bergwerks=  und  Eisenbahn-Gesellschaften  und
Banken  in  der  Regel  keine  Schulden  haben,  so
stellt  sich  die  Schuldsumme  der  kleineren  Geschäftsleute
  und  Farmer  noch  ungünstiger,  als  oben
erwähnt.

Diese  ungünstigen  Momente  habe  ich  angeführt,
um  nichts  unerwähnt  zu  lassen,  sie  sollen  aber
nicht  als  Beweis  dafür  gelten,  daß  ein  Kreditinstitut
  für  Südwestafrika  nicht  am  Platze  sei.  Es
sind  mir  persönlich  eine  ganze  Anzahl  sehr  fleißiger
        <pb n="145" />
        W  113  20

und  vorwärtsstrebender  Farmer  und  Gewerbetreibende
  bekannt,  die  nicht  nur  schon  etwas  geschaffen
  haben,  sondern  auch  mit  neuen  Geldern
eine  Erweiterung  und  größere  Rentabilität  ihres
Besitztums  herbeiführen  würden.

Diejenigen  Elemente,  welche  nichts  leisten  oder
geleistet  haben,  werden  durch  jede  Form  eines
Kreditinstituts  nur  die  Enttäuschung  erleben,  keine
Darlehen  zu  erhalten.  Im  allgemeinen  erwarten
die  Kreditbedürftigen  von  einem  neuen  Institut
einen  niedrigeren  Zinsfuß,  als  jetzt  Üblich  ist.
Heute  werden  für  hypothekarische  Darlehn  selten
6  und  70%  meistens  8  %  und  nicht  selten  12  ½%
Zinsen  gefordert  und  gezahlt.

Die  Regierung  hat  sich  bis  jetzt  zu  dem  Gedanken,
  daß  das  große  Risiko  einer  Kapitals-Anlage
  im  Auslande  unter  unsicheren  Verhältnissen
auch  eine  höhere  Verzinsung  bedingt,  nicht  bekannt
  und  versucht,  für  Beleihungen  Zinssätze  zu
erreichen,  wie  sie  bei  erstklassigen  Objekten  in
Deutschland  üblich  sind.

Daß  Forderungen  in  dieser  Richtung  schon
allein  genügen,  um  privates  Kapital  abzuschrecken,
ist  nicht  nötig,  weiter  zu  erörtern.

Es  kommen  aber  noch  weitere  Punkte  hinzu,
welche  eine  Betätigung  des  Privatkapitals  ausschließen,
  und  das  sind

1.  das  Fehlen  der  nötigen  gesetzlichen
Garantien,  welche  verhindern,  daß  im  Verordnungswege
  die  Existenz  ganzer  Bevölkerungsgruppen
  und  einzelner  Unternehmungen  beeinträchtigt
  oder  ganz  aufs  Spiel  gesetzt  wird;

2.  ist  in  allen  Kaufverträgen  über  Grund  und
Eigentum  seitens  der  Regierung  eine  Klausel  enthalten,
  welche  das  Eigentumsrecht  auf  10  Jahre
hinaus  dahin  beschränkt,  daß  zu  jedem  Verkauf
die  Genehmigung  des  Gonvernements  erforderlich  ist;

3.  rangieren  alle  Restkausgelder  und  Ansiedlungsbeihilfen
  vor  weiteren  Beleihungen,  müßten
also  vorweg  abgelöst  werden,  wenn  das  Kredit-Institut
  auf  eine  erste  Hypothek  reflektiert;

4.  verlangt  die  Regierung  von  jedem  Besitzer
einer  Farm  die  rationelle  Bewirtschaftung;

5.  besteht  kein  Grundstücksmarkt,  der  es  ermöglicht,
  das  subhastierte  oder  sonst  zum  Verkauf
kommende  Grundstück  rechtzeitig  zu  annehmbaren
Preisen  weiter  zu  veräußern;

6.  hat  die  Erfahrung  gezeigt,  daß  durch  die
unbefestigten  Verhältnisse,  insbesondere  für  städtische
Grundstücke  bzw.  ganze  Ortschaften,  andauernd
Verschiebungen  der  wirtschaftlichen  Basis  eintreten,
welche  eine  stetig  bleibende  Bewertung  unmöglich
machen.

Aus  diesem  Grunde  ist  man  fast  durchweg  zu
der  Ansicht  gelangt,  daß  sich  die  Befriedigung
des  Kreditbedürfnisses  bis  auf  weiteres  nur  durch
ein  staatliches  Institut  wird  regeln  lassen,  sobald

 

sich  die  Regierung  nicht  herbeiläßt,  einer  privaten
Einrichtung  gewisse  dauernde  Garantien  zu  geben.

Man  ist  sich  vollständig  klar  darüber,  daß
dieses  staatliche  Institut  nicht  das  Ideal  einer
solchen  Einrichtung  darstellen  wird,  nicht  nur  in
bezug  auf  die  Gewährung  von  Darlehen  überhaupt,
  sondern  auch  in  bezug  auf  die  Bewertung
der  Grundstücke  und  die  Erledigung  der  vorkommenden
  Geschäfte.

Die  Bewertung  der  Grundstücke  wird  mit  zu
den  am  schwierigsten  zu  lösenden  Fragen  gehören,
weil  nicht  nur  das  Land  in  den  verschiedenen
Teilen  des  Schutzgebietes  eine  verschiedene  Beurteilung
  verlangt,  sondern  auch  die  Kenntnis
jedes  einzelnen  zu  beleihenden  Platzes  erforderlich
ist,  um  eine  wirklich  zutreffende  Bewertung  herbeizuführen.


Die  Farmer  werden  naturgemäß  dazu  neigen,
ihrem  Besitz  einen  nicht  zu  niedrigen  Wert  beizumessen,
  zumal  die  Erfahrung  gelehrt  hat,  daß
sie  ihrer  eigenen  Arbeit  eine  sehr  hohe  Wertschätzung
  angedeihen  lassen.

Der  Hauptfehler  der  gegenwärtig  geübten
Kreditgewährung  liegt  in  dem  Mangel  jeglicher
Kontrolle  über  die  nutzbringende  Verwendung  der
geliehenen  Gelder,  jedoch  hat  man  diesen  Fehler
allseitig  erkannt  und  bereits  damit  begonnen,
Regierungsunterstützungen  nicht  mehr  in  bar,
sondern  nur  in  irgendeiner  anderen  Form  zur
Verbesserung  der  Farmeinrichtung  zu  gewähren.

Man  hat  auch  darauf  hingewiesen,  daß  mit
gleichzeitiger  Schaffung  eines  Kreditinstituts  die
Gründung  eines  Unternehmens  begünstigt  werden
muß,  das  mit  dem  letztgenannten  Hand  in  Hand
arbeitet  und  sich  mit  Meliorationsarbeiten  sowie
überhaupt  der  Kontrolle  der  richtigen  Verwendung
der  gegebenen  Darlehen  befaßt.

Regierungsseitig  ist  darauf  hingewiesen  worden,
daß  die  Verbindung  eines  derartigen  Unternehmens
  mit  einer  Hypothekenbank  außerordentlich
  schwierig  bzw.  unter  den  heutigen  Verhältnissen
  unmöglich  ist.

Meine  Schlußfolgerung  ist,  daß  das  Land
wohl  durch  Aufwendung  reicherer  Mittel  in  großem
Maße  entwicklungsfähig  ist,  sobald  die  Regierung
die  heutigen  fehlerhaften  Anschauungen  ändert,
die  fleißigen  und  strebsamen  Elemente  begünstigt,
dagegen  die  unnützen,  unfähigen  Elemente  fallen
läßt.  Dieses  muß  ihr  um  so  leichter  werden,  als
der  bisher  geübte  Modus,  danach  zu  trachten,  daß
keiner  zuviel  verdient,  sondern  jeder  sein  Leben
hat,  völlig  Fiasko  gemacht  hat.

In  bezug  auf  die  Betätigung  des  Kapitals
darf  man  die  Menschenfreundlichkeit,  die  so  viele
hervorragende  koloniale  Kenner  beseelt,  welche
sich  in  der  angenehmen  Lage  befinden,  für  ihre
Ideen  nicht  mit  eigenem  Gelde  einstehen  zu
        <pb n="146" />
        WV  114  20

müssen,  nicht  erwarten.  Für  die  Gegenwart  ist
das  große  Risiko  einer  Hypothekenbank  in  den
Schutzgebieten  nicht  am  Platze,  und  solange  ein
Entgegenkommen  der  Regierung  nicht  zu  erwarten
ist,  müssen  alle  Handels=  und  Industrielreise  sich
grundsätzlich  ablehnend  verhalten.“

Wegen  der  etwas  schroffen  Ausdrücke  bine  er
um  Entschuldigung;  der  Bericht  sei  nicht  für  diese
Sitzung  bestimmt  gewesen.  Es  könne  nach  allem
zunächst  nur  durch  Meliorationen  etwas  geschehen.
Vor  allem  müsse  mit  der  Wassererschließung  fortgefahren
  werden.  Er  habe  nur  gehört,  daß  es
falsch  sei,  die  Bohrungen  fortzusetzen,  weil  dadurch
das  Grundwasser  immer  tiefer  gesenkt  werde.
Zweckmäßiger  seien  Staudämme,  die  das  oberirdische
  Wasser  festhielten.  Wenn  mit  der  Errichtung
  kleiner  Dämme  durch  Private  vorgegangen
würde,  so  ergäbe  sich  die  Schwierigkeit,  daß  der
Höhergelegene  dem  Tiefergelegenen  das  Wasser
wegnähme.  Die  Regierung  mühsse  deshalb  die
Arbeiten  mehr  und  mehr  selbst  in  die  Hand
nehmen.

Betreffs  der  Genossenschaften  müsse  er  sagen,
daß  sie  sich  nach  seinen  Erfahrungen  bis  jetzt  in
Südwestafrika  nicht  bewährt  hätten,  da  keine  geeigneten
  Leute  zur  Verwaltung  da  wären.  So
sei  die  Ein=  und  Verkaufsgenossenschaft  Omaruru
sogar  in  Konkurs  geraten.

Man  solle  deshalb  vor  allem  andern  zunächst
prüfen,  ob  nicht  durch  die  Lösung  der  Wasserfrage
den  Farmern  in  der  Hauptsache  geholfen  würde.

Herr  Kommerzienrat  Langen  erklärte:  auch
er  sei  der  Meinung,  daß  an  erster  Stelle  der
Meliorationskredit  zu  regeln  sei.  Als  Baumwollinteressent
  bitte  er  aber,  diese  Frage  auch  für
Ostafrika  und  Togo  ins  Auge  fassen  zu  wollen.

Der  Vorsitzende  bemerkte  darauf,  die  Verhältnisse
  Ostafrikas  würden  speziell  besprochen
werden;  für  Togo  läge  die  Sache  etwas  anders,
weil  dort  die  Kulturen  überwiegend  in  der  Hand
der  Eingeborenen  sich  befänden,  und  fuhr  fort:

Es  dürfe  wohl  von  Interesse  sein,  von  Herrn
Geheimen  Oberregierungsrat  Meyer-Gerhard,
dem  damaligen  Vorsitzenden  der  Kommission  zur
Entschädigung  der  durch  den  Aufstand  geschädigten
Farmer,  näheres  über  die  Mittel  der  Farmer,  die
vor  dem  Feldzug  sich  niedergelassen  hatten,  zu
ersahren.  Mit  verhältnismäßig  kleinen  Mitteln
könnten  mitunter  in  Neuländern  große  Erfolge
erzielt  werden,  und  es  würde  sich  deshalb  empfehlen,
  nochmals  die  Frage  zu  prüfen,  ob  der
Personalkredit  nicht  mehr  in  den  Vordergrund
zu  stellen  sei,  da  ja  der  Grund  und  Boden  im
Schutzgebiet  noch  verhältnismäßig  geringen  Wert
habe.

 

Geheimrat  Meyer-Gerhard:  Vor  dem
Aufstand  hätten  sich  nur  selten  bemittelte  Farmer
in  Südwestafrika  niedergelassen.  Als  nach  dem
Aufstand  Mittel  zur  Entschädigung  der  geschädigten
Farmer  beim  Reichstag  angefordert  werden  sollten
und  es  sich  darum  gehandelt  habe,  festzustellen,
welcher  Schaden  entstanden  sei,  sei  man  allgemein
überrascht  gewesen,  wie  hohe  Werte  verloren  gegangen
  waren.  Dabei  sei  man  bei  der  Schadensfeststellung
  sehr  scharf  und  genau  vorgegangen.
Es  habe  sich  herausgestellt,  daß  etwa  15  Millionen
Werte  zerstört  waren,  wobei  noch  zu  beachten  sei,
daß  nicht  alle  Teile  des  Landes  an  den  Schäden
beteiligt  waren.

Da  Leute,  die  fast  nichts  ins  Land  gebracht
hatten,  so  hohe  Werte  zu  schaffen  vermocht  hätten,
habe  er  die  Uberzeugung  erlangt,  daß  in  so
primitiven  Verhältnissen  alles  auf  die  Person  ankomme
  und  Personalkredit  daher  der  wichtigste
Kreditzweig  sei.

Herr  Kommerzienrat  Seiler:  Er  komme  auf
die  Wasserfrage  als  das  Hauptmoment  für  die
Melioration  zurück.

Es  sei  zweifellos  richtig,  daß  jeder  Farmer
zunächst  auf  seiner  Farm  für  Wasser  zu  sorgen
habe,  aber  man  solle  große  Anlagen  nicht  außer
acht  lassen.  Er  habe  sich  viel  mit  der  Wasserfrage
  beschäftigt  und  habe  stets  gesunden,  daß  der
Wohlstand  eines  Landes  mit  einer  guten  Wasserwirtschaft
  Hand  in  Hand  gehe.  Die  Geschichte
lehre  auch,  daß  alle  alten  Völker  zur  Zeit  ihrer
Blüte  die  Regenperioden  dank  ihrer  großen  Bewässerungsanlagen
  ausnutzten  und  mit  dem  Verfalle
  ihrer  Wasserwirtschaft  selbst  verfielen.  Es
müsse  deshalb  der  Wasserwirtschaft  im  großen  das
höchste  Interesse  entgegengebracht  werden.  Er
stütze  sich  in  seiner  Anschauung  auch  auf  den
Geheimen  Baurat  v.  Schmick  und  dessen  Vortrag
auf  dem  letzten  Kolonialkongreß;  zudem  seien
Stauanlagen  nicht  zu  teuer.  In  Deutschland
koste  1  chm  gestautes  Wasser  etwa  60  Pf.,  in
den  Schutzgebietren  würde  es  wohl  billiger  zu
stehen  kommen,  da  man  Hand=  und  Spanndienste
fodern  und  dadurch  viel  an  baren  Aufwendungen
sparen  könne.

Erfolg  sei  hier  aber  nur  auf  dem  Wege  der
Zwangswirtschaft  zu  erzielen,  und  zwar  sei  die
Errichtung  von  Zwangsgenossenschaften  das  richtige;
  denn  wenn  ein  bestimmter  Teil  der  Beteiligten
  für  ein  Projekt  sei,  so  müßten  die  übrigen
gezwungen  werden  können,  sich  an  der  Errichtung
der  Anlage  zu  beteiligen.

Wenn  Herr  Woermann  sage,  daß  sich  keine
geeigneten  Leute  zur  Leitung  der  Genossenschaften
fänden,  so  könne  er  dem  hier  nicht  beipflichten.
An  die  Spitze  des  Unternehmens  müsse  ein  Fach-
        <pb n="147" />
        115  20

mann  gestellt  werden,  diesem  könne  ein  Teil  der

Verwaltung  in  die  Hand  gelegt  werden.  Die
Regierung  sei  aber  als  Landbesitzerin  selbst  Mitglied
  der  Zwangsgenossenschaft,  wäre  also  an  der
Leitung  der  Genossenschaft  interessiert  und  vermöge
  sich  wohl  noch  weiteren  Einfluß  zu  sichern.

Er  glaube  deshalb  wohl,  daß  derartige
Zwangsgenossenschaften  sich  als  lebensfähig  erweisen
  und  segensreich  wirken  würden.

Der  Vorsitzende  bemerkt  hierzu:  Zwei  Aufgaben
  ständen  im  Vordergrund  für  die  Entwicklung
  des  Landes,  die  Schaffung  von  Verkehrswegen
  und  die  Wassererschließung.  Was  die
Verkehrswege  anbelange,  so  sei  man,  wenn  die
Nord-Südbahn  fertiggestellt  sei,  im  Schutzgebiet
sehr  weit,  vielleicht  sogar  schon  der  Entwicklung
und  Finanzkraft  vorausgeeilt.  Hinsichtlich  der
Wasserfrage  sei  zwar  die  Errichtung  großer  Anlagen,
  die  auch  das  Klima  günstig  beeinflussen
würden,  von  größter  Wichtigkeit.  Die  Schaffung
kleinerer  Anlagen  sei  aber  das  notwendigste,  und
wenn  es  zweifelhaft  sei,  ob  auf  beiden  Gebieten
zu  gleicher  Zeit  etwas  geschehen  könne,  so  sei
ihnen  der  Vorzug  zu  geben.  Es  sei,  soweit  es
möglich  erschien,  angeordnet,  daß  diejenigen
Stellen,  an  denen  die  Errichtung  von  Staubecken
in  Frage  kommt,  nicht  veräußert  würden,  um
so  das  Gebiet  dem  späteren  Zwecke  vorzubehalten.
Es  sei  zu  hoffen,  daß  es  in  nicht  zu  ferner  Zeit
möglich  sein  werde,  den  von  dem  Herrn  Baurat
Schmidt  und  Rehbock  auf  Grund  eingehender
Studien  aufgestellten  Projekten  näherzutreten.

Auch  er  halte  die  Errichtung  von  Zwangsgenossenschaften
  für  angebracht;  in  Britisch  Südafrika
  finde  sich  ähnliches.

Herr  Dr.  Salomonsohn  stimmte  dem  zu,
daß  die  Regierung  zuerst  für  Verkehrswege  gesorgt
habe.  Betreffs  der  Wasserfrage,  fuhr  er  fort,
halte  auch  er  die  Errichtung  von  Zwangsgenossenschaften
  für  dos  richtigste.  Die  großen  Anlagen
würden  durch  eine  Zentralstelle  zu  erfolgen  haben;
die  kleineren  durch  örtliche  Genossenschaften,  die
sich  an  die  Zentralgenossenschaft  anzulehnen  hätten.

Zu  den  Ausführungen  des  Herrn  Woermann
wolle  er  bemerken,  daß  er  der  aufgestellten
Schuldenberechnung  einen  erheblichen  Wert  nicht
beimesse,  weil  alle  Berechnungen,  die  die  Schuldenlast
  pro  Kopf  der  Bevölkerung  feststellten  und
daraus  Schlußfolgerungen  durch  Vergleich  mit
anderen  Ländern  zögen,  auf  unsicherem  Boden
ruhten,  namentlich,  wenn  es  sich  um  im  wesentlichen
  Viehzucht  treibende  Länder  dabei  handelte.
Ahnliche  Berechnungen  habe  man  für  Argentinien
aufgestellt,  und  auf  Grund  derselben  sei  immer
der  Ruin  des  Landes  vorausgesagt  worden.
Dabei  habe  man  unbeachtet  gelassen,  daß  der

 

Reichtum  des  Landes  in  seinen  Viehherden  bestand
  und  in  seinen  weitgestreckten  Ackerbauflächen,
welche  bei  ihrer  ebenen  Ausdehnung  im  weitesten
Umfange  maschinelle  Bearbeitung  gestatteten  und
nur  verhältnismäßig  geringfügige  Menschenkräfte
erforderten.

Ohne  Berücksichtigung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse
  des  Landes  ergäben  derartige  Berechnungen
  ein  schiefes  Bild.  Den  Personalkredir
habe  er  nicht  ausschalten  wollen;  er  habe  nur
auf  Grund  der  Informationen,  die  er  von  ihm
nahestehenden  Afrikabanken  erhalten  habe,  sagen
wollen,  daß  für  den  Personalkredit  durch  die
Handelsbanken  genügend  Vorsorge  getroffen  sei.
Es  könne  aber  sein,  daß,  besonders  für  Ostafrika,
  Modifikationen  angebracht  seien  und  insbesondere
  eine  Verpfändung  der  Ernte  zu  erwägen
  sei.

In  einem  anderen  Punkte  aber  möchte  er  die
Ausführungen  des  Herrn  Woermann  unterstreichen.

Der  Handel  müsse  darunter  leiden,  daß  die
Regierung  im  Verordnungswege  die  ganzen  Verhältnisse
  plötzlich  umändern  könne.  So  sei  zum
Beispiel  für  Neu-Guinea  durch  telegraphischen
Erlaß  ein  hoher  Einfuhrzoll  mit  rückwirkender
Krast  verfügt  worden.  Er  möchte  ans  Herz
legen,  in  dieser  Hinsicht  Selbstbeschränkung  walten
zu  lassen.  Der  Handel  werde  durch  eine  derartige
Unsicherheit  der  Verhältnisse  abgeschreckt  und  die
Entwicklung  des  Landes  werde  geschädigt.

Der  Vorsitzende  erwiderte  darauf,  er  nehme
diesen  Wunsch  gern  entgegen  und  werde  ihm
seine  Aufmerksamkeit  schenken.  Bei  Neu-Guinea
hätten  seinerzeit  besondere  Verhältnisse  vorgelegen,
und  dies  sei  auch  der  Fall  gewesen,  als  ein
ähnlicher  Erlaß  für  ein  afrikanisches  Schutzgebiet
ergangen  sei.

Herr  Dr.  Salomonsohn  bemerkte  noch,  den
Personalkredit  durch  die  Bildung  eines  Kreditinstituts
  von  Staats  wegen  zu  fördern,  halte  er
nicht  für  angebracht.

Herr  Senator  Strandes  erklärte:  zwischen
Personal=  und  Realkredit  lasse  sich  in  solchen  Verhältnissen,
  wie  sie  in  Südwestafrika  vorlägen,
nicht  streng  scheiden.  Auch  das,  was  als  Realkredit
  angesprochen  wird,  sei  zum  bei  weitem
größten  Teile  Personalkredit.  Es  würden  sich
in  diesen  Fragen  noch  große  Schwierigkeiten  ergeben.
  Ein  Bodenwert  habe  sich  noch  nicht  gebildet;
  es  könne  vor  allem  der  Wert  nicht  danach
bemessen  werden,  zu  welchen  Preisen  jetzt  die
Produkte  abgesetzt  werden  könnten.

In  jedem  Falle  müsse  geprüft  werden,  was
der  Kreditnehmer  wert  sei,  und  das  könne  einzig
und  allein  durch  die  Genossenschaft  geschehen.
Hinter  den  Genossenschaften  müsse  eine  der  Re-
        <pb n="148" />
        116  20

gierung  nahestehende  Agrikulturbank  stehen,  die
den  Genossenschaften  das  Geld  verschaffe.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Daß
die  Errichtung  eines  besonderen  Kreditinstituts
erforderlich  ist,  nehme  er  auf  Grund  der  Ausführungen
  des  Herrn  Woermann  an,  denn  er
halte  es  nicht  für  richtig,  daß  Händler  das  vorliegende,
  legitime  Kreditbedürfnis  durch  ungesunde
Stundungen  der  Preise  für  Warenlieferungen
befriedigten.  Die  gleichen  Verhältnisse  hätten  zur
Bildung  der  Genossenschaften  im  Deutschen  Reich
geführt.  Herr  Woermann  habe  übrigens  auch
die  städtischen  Kredite  mit  in  seine  Betrachtungen
hineingezogen,  die  jetzt  wohl  nicht  zu  behandeln
seien.

Das  zu  errichtende  Zentralinstitut  sei  zweckmäßigerweise
  nicht  als  Realkreditinstitut  auszugestalten,
  sondern  als  ein  Institut  mit  weitem
Mantel,  daß  die  nötige  Bewegungsfreiheit  habe
und  mit  seinen  Geschäften  sich  den  Verhältnissen
anpassen  könne,  wie  sie  sich  auch  entwickeln  mögen.
Es  könne  kein  Institut  sein,  das  unseren  provinziellen
  und  kommunalen  Genossenschaften  gleiche;
auch  ein  Staatsinstitut  zu  errichten  empfehle  sich
nicht,  weil  dabei  der  Kolonialverwaltung  manche
Schwierigkeiten  entstehen  würden.  Nach  seiner
Auffassung  müsse,  wenn  er  sich  so  ausdrücken
dürfe,  ein  öffentlich  =  rechtliches  Institut  auf
kommunalständischer  Basis  errichtet  werden  und
der  Reichsfiskus  müsse  diesem  zu  den  erforderlichen
  Mitteln  verhelfen.  Das  JIunstitut  habe
Kredit  für  den  Betrieb  zu  gewähren,  worin  er
den  Kredit  für  die  kleineren  Meliorationen  einschließe.
  Es  könne  auch  reale  Beleihungen  in
gewissem  vorsichtigen  Maße  betreiben;  wenn
sorgfältig  dabei  verfahren  und  vor  allem  die
Amortisation  im  Auge  behalten  würde,  so  sehe
er  darin  keine  Gefahr.  Es  ständen  ja  auch  dem
Institut  alle  Realsicherungsmittel  zu  Gebote.
Wie  solle  nun  der  Unterbau  für  dieses  Institut
beschaffen  sein?  Das  zweckmäßigste  erscheine  ihm,
wie  auch  den  Vorrednern,  die  Genossenschaft.
Die  Genossenschaft  müsse  das  Geld  selbstschuldnerisch
  von  der  Zentralstelle  erhalten  und  als
Selbstgläubigerin  an  die  Kreditbedürftigen  weitergeben.
  Damit  übernehme  sie  das  Risiko  und  sei
dadurch  zur  größten  Vorsicht  gezwungen.  Anderseits
  sei  auch  die  Genossenschaft  infolge  ihrer  Mitgliederzusammensetzung
  aus  Farmern  der  betreffenden
  Gegend  wie  keine  andere  IJnstitution
in  der  Lage,  die  Verwendung  zu  kontrollieren.

Es  sei  der  Einwurf  erhoben  worden,  daß  sich
keine  geeigneten  Leute  zur  Leitung  fänden.  Wenn
dieser  Einwurf  auch  nicht  ohne  weiteres  von  der
Hand  zu  weisen  sei,  so  könne  man  doch  darüber
hinwegkommen,  zum  Beispiel  dadurch,  daß  ge- 



eignete  Leute  hinausgeschickt  würden,  daß  die
komplizierteren  Geschäfte  in  der  Zentralstelle  vorgenommen
  würden  usw.  Für  das  einfache
Kreditgeschäft  einschließlich  des  Kredites  für  die
kleineren  durch  den  Farmer  selbst  auszuführenden
Meliorationen  sei  die  örtliche,  nicht  zu  große
Genossenschaft  das  einzig  richtige,  und  zwar  die
freie,  nicht  die  Zwangsgenossenschaft.  Daß  durch
den  jederzeit  möglichen  Austritt  von  Genossen
die  Sicherheit  hingegebener  Kredite  gefährdet  sei,
könne  er  nicht  zugeben,  da  durch  genügend
Kontrolle  und  durch  besondere  Vereinbarungen,
welche  neben  dem  Statut  sehr  wohl  getroffen
werden  könnten,  diesen  an  sich  möglichen  Gefahren
  vorgebeugt  werden  könnte.

Für  Meliorationen,  die  sich  örtlich  auf  größere
Gebiete  zu  erstrecken  hätten,  käme  nur  die  Einrichtung
  von  Zwangsgenossenschaften  in  Frage,
und  zwar  müsse  jedesmal  ad  hoe  eine  solche  gebildet
  werden.  Der  Zwang  sei  da  nur  berechtigt,
wenn  es  sich  darum  handele,  Sonderbestrebungen
eines  einzelnen  im  allgemeinen  Interesse  auszuschließen.


Die  Ermäßigung  des  Zinsfußes  sei  nicht  von
ausschlaggebender  Bedeutung.  Wenn  nichtlebensfähige
  Elemente  sich  nicht  halten  könnten,  so  sei
das  nicht  zu  bedauern.  Das  private  Kapital
würde  sich  mit  den  Kolonien  nur  beschäftigen,
wenn  entsprechend  dem  höheren  Risiko  auch  höhere
Zinsen  erzielt  würden.  Es  wäre  an  sich  noch
nicht  unberechtigt,  daß  man  sich  eine  Annuität
von  8  %  zahlen  lasse;  soweit  es  sich  um  Meliorationen
  handele,  könne  man  dann  einen  entsprechenden
  Teil  dieses  Betrages  für  Amortisation
verwenden.

Herr  Direktor  Dr.  Tröltsch:  Er  stimme  mit
dem  Vorredner  überein,  daß  es  notwendig  sein
werde,  für  die  Meliorationen  Zwangsgenossenschaften
  usw.  zu  organisieren.

Der  Meliorationskredit  müsse  wohl  aber  immer
zugleich  auch  Realkredit  sein.  Er  bitte  um  Auskunft,
  ob  sich  dabei  rechtliche  Schwierigkeiten  ergeben
  würden,  weil  doch  wohl  ein  Teil  der
Farmen  als  Pachtland  gegeben  sei.

Der  Vorsitzende  erwiderte:  In  Deutsch-Südwestafrika
  sei  den  Erwerbern  von  Farmen
regelmäßig  das  Eigentum  an  denselben  übertragen
  worden.  Es  beständen  allerdings  gewisse
Eigentumsbeschränkungen,  einmal  die,  daß  das
Eigentum  innerhalb  10  Jahren  nicht  ohne  Genehmigung
  der  Regierung  weiter  übertragen
werden  dürfe.  Diese  Beschränkung  bilde  ein
Korrelativ  zu  den  billigen  Preisen  der  Farmen,
und  bezwecke,  Spekulationskäufen  vorzubengen.
Sei  Spekulationsabsicht  nicht  in  Frage  gekommen,
so  habe  die  Regierung  dem  Weiterverkauf  keine
Schwierigkeiten  in  den  Weg  gelegt.
        <pb n="149" />
        W  117  20

Die  dem  Eigentümer  ferner  auferlegte  Verpflichtung,
  die  Farm  zu  bewirtschaften,  habe
auch  kaum  je  zu  Härten  geführt,  die  Vorschrift
sei  nötig  gewesen,  weil  es  infolge  der  niedrigen
Preise  vorgekommen  sei,  daß  Farmen  von  vornherein
  in  der  Absicht  gekauft  wurden,  sie  unbewirtschaftet
  liegen  zu  lassen,  um  aus  einer
späteren  allgemeinen  Wertsteigerung  Gewinn  zu
erzielen.

Auf  Ersuchen  des  Vorsitzenden,  sich  über  die
rechtliche  Seite  der  Frage  zu  äußern,  bemerkte
sodann  Herr  Geheimrat  Meyer-Gerhard:

Er  teile  die  Ansicht  des  Herrn  Vorsitzenden,
daß  rechtliche  Schwierigkeiten  nicht  entstehen
würden.  Im  übrigen  wolle  er  darauf  hinweisen,
daß  eine  dingliche  Sicherheit  mit  Vorrang  vor
bereits  bestehenden  Hypotheken  für  das  Meliorationsdarlehn
  dadurch  geschaffen  werden  könne,
daß  man  die  zu  entrichtenden  Annuitäten  zu
öffentlichen  Abgaben  erkläre.

Herr  Direktor  Dr.  Tröltsch  wies  darauf  hin,
daß  es  schwierig  sein  dürfte,  wenn  man  ein
Personalkreditinstitut  schaffe,  das  Geld  zur  Melioration,
  das  doch  wohl  durch  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen
  auf  den  Inhaber  beschafft  werden
solle,  zu  erhalten.

Der  Vorsitzende  bemerkte,  er  fasse  wohl  die
Ausführungen  der  Herren  Sachverständigen  richtig
dahin  zusammen,  daß  Herr  Präsident  Heiligenstadt
  für  den  allgemeinen  Kredit  freie  Genossenschaften
  und  nur  für  den  Kredit  für  große
Meliorationen  Zwangsgenossenschaften  vorschlage,
Herr  Tröltsch  dagegen  für  den  gesamten  Meliorationsbetrieb
  Zwangsgenossenschaften,  für  den
übrigen  Kredit  freie  Genossenschaften  in  Vorschlag
bringe.

Beide  Herren  bejahten  dies.

Auf  die  Bitte  des  Herrn  Dr.  Salomonsohn,
seinen  Standpunkt  näher  zu  präzisieren,  führte
Herr  Heiligenstadt  aus:  Er  halte  auf  Grund
seiner  Kenntnisse  der  hiesigen  Verhältnisse  und
seiner  allerdings  sehr  geringen  Kenntnisse  der
kolonialen  Verhältnisse  die  Gründung  eines  Realkreditinstituts
  nicht  für  zweckmäßig.  Das  zu
gründende  Institut  müsse  aber  in  etwa  vorkommenden
  Fällen  auch  den  Realkredit,  der  in
der  reinen  Form  eines  solchen  nicht  genommen
werden  könne,  mit  übernehmen,  desgleichen  den
Kredit  für  den  kleineren  Mcliorationskredit,  der
dann  durch  die  kleinen  Genossenschaften  vermittelt
  werden  könnte,  während  für  jede  größere
Melioration  eine  Zwangsgenossenschaft  zu  gründen
wäre.

Auf  eine  Frage  des  Vorsitzenden:

Das  Institut,  an  dessen  Gründung  er  denke,  sei
im  Schutzgebiete,  nicht  im  Mutterlande  zu  errichten.

 

Herr  Geheimrat  Zoepfl  (auf  Anfrage):  es  sei
irreführend,  unter  dem  Ausdruck  Personalkredit
hier,  wo  es  sich  um  landwirtschaftlichen  Kredit
handele,  auch  den  rein  kaufmännischen  Kredit
der  Banken  zu  subsumieren.  Dies  könne  verwirren.
Die  afrikanischen  Banken  gäben  rein  kaufmännischen
Kredit,  aber  keinen  landwirtschaftlichen  Betriebskredit.
  Für  die  Befriedigung  des  Betriebskredits
der  Farmer  sei  durchaus  nicht  durch  die  Banken
gesorgt.  Lediglich  die  Windhuker  Genossenschaftsbank
  befasse  sich  mit  diesem  Kreditzweig;  die
Afrikabank  in  Ausnahmefällen,  die  Westafrikanische
und  Ostafrikanische  Bank  gar  nicht.  Auch  die  neue
Handelsbank  für  Ostafrika  werde  voraussichtlich
nur  den  rein  kaufmännischen  Kredit  pflegen.

Herr  Woermann  bemerkte  dazu,  die  Kredite
der  Banken  an  die  Farmer  stammten  aus  der
Stundung  von  Warenkaufgeldforderungen.

Herr  Freiherr  von  Oppenheim:  Wenn
nach  dem  Vorschlag  des  Herrn  Präsidenten
Dr.  Heiligenstadt  der  hohe  Zinsfuß  beibehalten
werde,  so  würde  damit  der  Zweck  des  neu  zu
gründenden  Instituts  mehr  oder  weniger  paralysiert
  werden.  Herr  Heiligenstadt  halte  den
hohen  Zinsfuß  für  erforderlich,  um  untüchtige
Elemente  auszuschalten.  Soweit  die  Farmer
bereits  jetzt  im  Lande  seien,  sei  die  Gefahr  untüchtiger
  Elemente  wohl  nicht  groß.  Bei  Neuhinzukommenden
  habe  die  Regierung  es  in  der
Hand,  sich  Unterlagen  für  die  Solldität  zu
schaffen.

Herr  Woermann:  Es  sei  ihm  schwer,  dem
Herrn  Sachverständigen  auf  dem  ihm  fernliegenden
Gebiete  zu  folgen;  in  einem  Punkte  stehe  er
jedenfalls  zu  Herrn  Heiligenstadt  im  Gegensatz:  Die
Formen,  die  sich  hier  sehr  gut  bewährten,  stimmten
nicht  ohne  weiteres  für  Südwestafrika;  dort  finde
ein  reger  Wechsel  der  Bevölkerung  statt,  da,  wie
ihm  Exzellenz  bestätigen  werde,  jeder  das  Bestreben
  habe,  wieder  nach  Europa  zurückzukehren.

Der  Vorsitzende:  Er  bedauere,  Herrn  Woermann
  nicht  zustimmen  zu  können.  Nach  seinen
Erfahrungen  hinsichtlich  Südafrika  und  Südwestafrika
  kehrten  wohl  vielfach  Leute  aus  Afrika
wieder  nach  Europa  zurück,  wenn  es  ihnen  aber
irgend  möglich  wäre,  suchten  sie  dann  wieder  nach
Afrika  überzusiedeln.  Die  Anziehungskraft  des
afrikanischen  Bodens  sei  erstaunlich  groß.  Nur
aus  gesundheitlichen  und  ähnlichen  Rücksichten,
früher  wohl  auch  wegen  der  Erziehung  der
Kinder,  pflegten  nach  Afrika  Ausgewanderte

dauernd  nach  Europa  zurückzukehren.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Er
habe  seinen  Ausführungen  vorauggeschickt,  daß  er
persönlich  die  Verhältnisse  Südwestafrikas  nicht
kenne;  die  Bedenken  des  Hern  Woermann  ver-
        <pb n="150" />
        G  118  20

anlaßten  ihn  aber  gerade,  nochmals  hervorzuheben,
daß  für  jene  Verhältnisse  bei  einer  Kreditgewährung
ein  sehr  viel  größeres  Gewicht  auf  die  Persönlichkeit
  des  Geldempfängers  als  auf  eine  etwaige
dingliche  Sicherheitsunterlage  zu  legen  sei.

Er  habe,  was  sodann  die  Höhe  des  Zinssatzes
beträfse,  befürworten  wollen,  daß  die  Annuität,
nicht  der  Zinsfuß  aufrecht  erhalten  werde.  Der
Schuldner  soll  den  gleichen  Betrag  wie  bisher
jährlich  entrichten  und  nur  insofern  in  eine  bessere
Situation  gestellt  werden,  als  im  stärkeren  Maße
amortisiert  werde.  Daß  in  schlechten  Jahren  die
Genossenschaften  in  die  Lage  kommen  würden,
die  Zinsen  und  Amortisationsquoten  stunden  zu
müssen,  nehme  auch  er  an.  Zur  Gewährung
von  Kredit  für  kleinere  Meliorationen  seien  gerade
die  ländlichen  Genossenschaften  am  zweckmäßigsten,
weil  nur  bei  dieser  Einrichtung  streng  kontrolliert
werden  könne,  ob  der  Geldempfänger  die  Melioration
auch  tatsächlich  vornehme.

Die  großen  Meliorationen  seien  dagegen  nach
seiner  Ansicht  eine  direkte  Angelegenheit  des
Staates.

Herr  Dr.  Salomonsohn:  Nach  den  neuen
Ausführungen  des  Herrn  Präsidenten  Heiligenstadt
  weiche  er  von  dessen  Auffassung  nur  noch
in  der  Frage,  wie  der  Kredit  für  die  großen
Meliorationen  zu  organisieren  sei,  erheblich  ab.
Er  sei  der  Meinung,  daß  die  großen  Meliorationen
von  einem  Zentralinstitut  aus  in  die  Wege  geleitet
  werden  müßten  und  daß  die  Farmer  mit
Haftpflicht  beteiligt  sein  müßten.  Aus  politischen
Gründen  würde  es  sich  empfehlen,  das  Institut
vom  Staate  loszulösen  und  als  selbständige  Korporation
  zu  ctablieren.

Wenn,  wie  Herr  Woermann  sage,  der  Betriebskredit
  aus  Waren-Kreditierungen  stamme,  so
handle  es  sich,  wenn  man  hier  eingreifen  wolle,
doch  darum,  den  kurzfristigen  Kredit  in  einen
langfristigen  umzuwandeln.  Mit  Herrn  Präsidenten
Heiligenstadt  halte  er  für  Erledigung  dieser
Aufgabe  die  genossenschaftliche  Basis  für  das
richtigste,  glaube  aber,  daß  man  auch  das  Zentralinstitut
  auf  solcher  Basis  und  nicht  in  der  Art
ceiner  Landeskreditkasse  zu  errichten  habe.  Das
sei  aber  eine  untergeordnete  Frage,  da  die  Geldmittel
  auf  alle  Fälle  vom  Staate  gegeben  werden
müßten.

Was  die  kleineren  Meliorationen  anbeträfe,
so  seien  auch  sie  nach  seiner  Meinung  immer  nur
im  engen  Konner  mit  dem  genossenschaftlichen
Zentralinstitut  durch  Kreditgewährung  zu  fördern.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Er  habe
als  Zentralstelle  ein,  wenn  er  so  sagen  dürfe,
öffentlich-rechtliches  Institut  und  keine  private

 

Genossenschaft  vorgeschlagen,  insbesondere  aus
dem  Grunde,  weil  der  Verkehr  mit  dem  Fiskus
sich  bei  einem  solchen  Institut  leichter  abspiele,
als  bei  einer  Genossenschaft.  Dem  Institut  müsse
nach  seiner  Meinung  ein  möglichst  weiter  Mantel
umgehangen  werden,  wie  er  schon  ausgeführt
habe.  Und  zu  einem  Institut  dieser  Art  sei  nach
seiner  Meinung  gerade  die  genossenschaftliche  Form
ungecignet.

Bei  den  kleineren  Meliorationen  den  großen
Apparat  eines  besonderen  Zentralinstituts  in  Bewegung
  zu  setzen,  würde  wohl  sehr  kostspielig
werden;  dagegen  halte  er  die  Kontrolle  gerade
durch  die  örtliche  Genossenschaft  für  verhältnismäßig
  leicht.

Was  die  großen  Meliorationen  betreffe,  so  sei
von  Herrn  Dr.  Salomonsohn  befürwortet  worden,
eine  Zwangsgenossenschaft  für  das  ganze  Land
zu  errichten.  In  Agypten  sei  dies  allerdings  geschehen,
  doch  lägen  dort  die  Verhältnisse  insofern
anders,  als  zum  Beispiel  durch  die  Niltalsperre
tatsächlich  das  ganze  Land  Vorteil  habe.  Nach
seiner  Kenntnis  südwestafrikanischer  Verhältnisse
kämen  dort  Meliorationen,  welche  sich  auf  das
ganze  Land  erstreckten,  wohl  nicht  in  Frage;  er
halte  es  deshalb  für  richtig,  die  von  Fall  zu
Fall  zu  errichtenden  Zwangsgenossenschaften  nur
soweit  auszudehnen,  als  die  Wirkung  der  betreffenden
  Meliorationen  reiche.

Herr  Dr.  Salomonsohn  bat,  seinen  Standpunkt
  dahin  präzisieren  zu  dürfen:  Er  empfehle,
  sämtliche  Meliorationen  von  einer  obersten,
vom  Staate  losgelösten  Stelle  ausgehen  zu  lassen,
dagegen  die  Regelung  des  übrigen  Kredits,  besonders
  des  Betriebskredits  und  der  kleineren
Meliorationen,  die  nur  auf  einzelne  Farmen  sich
erstrecken,  einem  zweiten  als  Zentralgenossenschaft
zu  errichtendem  Institut  zu  übertragen.

Herr  Kommerzienrat  Seiler:  Er  glaube,  daß
für  die  Meliorationen  nicht  eine  über  das  ganze
Land  sich  erstreckende  Zwangsgenossenschaft,
sondern  für  jeden  Bezirk  eine  besondere  Zwangsgenossenschaft
  zu  errichten  sei.  Bei  Fragen  der
Kreditgewährung  sei  die  Errichtung  freier  Genossenschaften
  zweckmäßiger.

Nachdem  der  Vorsitzende  auf  eine  Anfrage
bemerkt  hatte,  daß  die  Verhandlungen  vertraulichen
  Charakter  trügen  und  daß  der  Presse  nach
Schluß  der  Beratungen  ein  Resumé  zugängig
gemacht  werden  würde,  wurde  die  Sitzung  auf
den  nächsten  Tag  vertagt.

1*  1
        <pb n="151" />
        W  119  20

2.  Tag.
Berlin,  den  29.  September  1911.

Gegenwärtig:
Die  oben  bezeichneten  Herren  mit  Ausnahme
des  Herrn  Eduard  Woermann,  Hamburg.

Nach  Wiedereröffnung  der  Sitzung  erklärte
der  Vorsitzende,  er  dürfe  wohl  das  Ergebnis
der  gestrigen  Beratungen  dahin  zusammenfassen:

Es  werde  allgemein  anerkannt,  daß  in  Deutsch-Südwestafrika
  ein  Bedürfnis  vorliege,  den  Farmern
Kredit  zu  verschaffen.

Was  zunächst  den  Bodenkredit  anbelange,  so
sei  hervorgehoben  worden,  daß  bereits  eine  starke
hypothekarische  Belastung  der  Farmen,  die  hauptsächlich
  aus  den  staatlichen  Restkaufgeldern  und
Ansiedlungsbeihilfen  resultiere,  bestehe,  daß  der
Grund  und  Boden  noch  keinen  einigermaßen
sicheren  Marktwert  habe  und  bei  Zwangsversteigerungen
  in  den  meisten  Fällen  der  Gläubiger
das  Grundstück  übernehmen  müsse,  wobei  der
Preis  erheblich  hinter  dem  bei  freihändigen  Verkauf
  erzielten  zurückbleibe.  Angesichts  dieser  Tatsachen
  sei  die  Schaffung  eines  eigentlichen  Bodenkredits,
  namentlich,  soweit  die  Ausgabe  von
Pfandbriefen  in  Frage  komme,  noch  verfrüht.

Bei  dem  Meliorationskredit  habe  man  geschieden
  zwischen  dem  Kredit  für  die  großen  Bewässerungsanlagen
  und  dem  für  kleinere  Meliorationen.
  An  die  Ausführung  größerer  Anlagen
könne  zur  Zeit,  da  nötigere  Aufgaben  vorlägen,
nicht  gegangen  werden.  Wenn  man  später  dieser
Frage  werde  näher  treten  können,  so  würde  voraussichtlich
  ein  Eingreifen  des  Staates  oder  kräftiger
  Bezirks=  oder  Kommunalverbände  erfolgen
müssen.  Dagegen  sei  die  Organisation  des  Kredites
jür  kleinere  Meliorationen,  Wasserbohrungen,  Errichtung
  von  Staudämmen  und  Untergrundwehren
alsbald  in  Angriff  zu  nehmen.  Neben  den  aufgeführten
  Maßnahmen  kämen,  wie  er  ergänzend
anführen  wolle,  Einzäunungen,  die  besonders  bei
den  Straußenfarmen  eine  große  Rolle  spielten,
in  gewissem  Umfange  auch  der  Häuserbau,  insbesondere
  die  Errichtung  von  Wirtschaftsgebäuden,
als  kleinere  Meliorationen  in  Frage.

Uberwiegend  sei  die  Ansicht  vertreten  worden,
daß  der  Unterbau  dieser  Organisation  auf  genossenschaftlicher
  Basis  zu  erfolgen  habe,  weil
dabei  eine  Haftung  der  einzelnen  Farmer  herbeigeführt
  und  damit  ihr  Interesse  an  sachgemäßer
Durchführung  der  Meliorationen  geweckt  und
wachgehalten  werde.  Dieser  Meliorationskredit
sei  gegen  reale  Sicherheit  zu  gewähren.

Auch  die  dritte  Art  des  Kredits,  der  Betriebskredit,
  könnte  dann  auf  genossenschaftlichem  Wege
beschafft  werden,  aber  nicht  gegen  Realsicherheit,

 

sondern  gegen  Wechsel,  Bürgschaften  und  die
beim  Personalkredit  sonst  üblichen  Unterlagen.

Es  sei  erforderlich,  daß  die  Genossenschaften
über  das  ganze  Land  sich  erstreckten,  etwa  bezirksweise
  gegründet  und  zu  einer  Zentralgenossenschaft
  mit  dem  Sitze  in  Windhuk  zusammengefaßt
  würden.  Es  würde  dann  Sache  der  Vereinbarung
  mit  der  Zentralgenossenschaft  sein,
unter  welchen  Bedingungen  Gelder  von  der
Zentralgenossenschaft  an  die  örtlichen  Genossenschaften
  und  weiter  von  diesen  an  die  Genossen
gegeben  würden.  Die  Zentralgenossenschaft  müsse
mit  Geldmitteln  ausgestattet  werden.

Er  bitte,  sich  zu  äußern,  ob  er  hiermit  die
Auffassung  der  Kommission  richtig  wiedergegeben
habe.

Herr  Dr.  Salomonsohn:  Das  Resumé  entspräche
  der  Auffassung  der  Kommission.  Nur
in  einigen  Punkten  dürfe  er  sich  wohl  eine  Ergänzung
  gestatten.

Die  Herren  hätten  durchweg  die  Ansicht  vertreten,
  daß  auch  die  großen  Meliorationen  alsbald
  in  Angriff  zu  nehmen  seien,  weil  ohne  sie
das  Schutzgebiet  kaum  vorwärts  würde  kommen
können.

Er  habe  gestern  ferner  noch  angeregt,  daß  der
Kredit  von  3  200  000  /,  der  jetzt  die  Gestalt
des  Bodenkredits  habe,  nach  seinem  Ursprung
aber  eigentlich  Betriebskredit  sei,  in  langfristigen
Kredit  umgewandelt  werde.  Diese  Aufgabe  halte
er  für  dringlich.

Weiter  habe  er  angeregt,  was  allerdings
nicht  erörtert  worden  sei,  nach  seiner  Meinung
aber  von  großer  Bedeutung  für  das  Schutzgebiet
wäre,  daß  die  Amortisation  der  Restkaufgelder
und  Ansiedlungsbeihilfen  über  einen  Zeitraum
von  25  bis  30  Jahren  zu  erstrecken  sei.  Die
Entwicklung  in  den  fremden  Kolonien  zeige,  daß
die  jetzige  Frist  von  15  Jahren  zu  kurz  sei.  Bei
einer  Verlängerung  der  Amortisation  müsse  dann
wohl  aber  der  Staat  mäßige  Zinsen,  etwa  4%,
verlangen.

Herr  Direktor  Dr.  Tröltsch:  Diese  letztere
Auregung  des  Herrn  Dr.  Salomonsohn  halte  er
vom  Standpunkt  des  Bodenkredits  für  beachtlich.
Er  könne  allerdings  ziffernmäßig  nicht  angeben,
welchen  Erfolg  die  Maßnahme  haben  würde.

Die  Frage,  wie  man  es  mit  der  Belastung
mit  den  3  200  000./¼  halten  solle,  sei  wohl  am
zweckmäßigsten  zusammen  mit  der  Frage  des
Betriebskredits  zu  erörtern,  da  diese  Belastung,
auch  wenn  sie  in  eine  langfristige  umgewandelt
werde,  immer  Betriebskredit  bleibe.

Herr  Dr.  Salomonsohn:  Er  lege  auf  die
Umwandlung  des  Kredits  von  3200  000.¼¾  in
einen  langfristigen  deswegen  großen  Wert,  weil
        <pb n="152" />
        W  120  20

damit  der  Farmer  von  der  dauernden  Besorgnis,
es  könne  ihm  plötzlich  gekündigt  werden,  befreit
würde  und  wahrscheinlich  auch  das  Geld  billiger
bekommen  würde.

Herr  Geheimer  Regierungsrat  Dr.  Siller
erklärt,  lediglich  in  seiner  privaten  Eigenschaft
als  Mitglied  der  Genossenschaftsbank  in  Windhuk
das  Wort  ergreifen  zu  können.  Er  kenne  die
Verhältnisse  dieser  Bank  aus  eigener  Anschauung.
Er  sei  der  Bank  zuerst  mit  Mißtrauen  gegen  die
Aussichten  ihrer  Wirksamkeit  entgegengetreten,  habe
aber  an  Ort  und  Stelle  die  Überzeugung  erlangt,
daß  sich  für  das  genossenschaftliche  Leben  dort
ein  sehr  weites  Feld  bicte.  Die  Bank  habe
außerordentlich  günstige  Erfolge  erzielt.  Sie  verdanke
  das  einmal  ihrer  guten  Leitung,  sodann
dem  Umstande,  daß  sie  mit  der  Wirtschaftsgenossenschaft
  der  Farmer  in  Personalunion  stehe.
Dadurch  sei  ihr  eine  ständige,  eingehende  Kontrolle
  möglich.  In  den  anderen  Bezirken  des
Schutzgebietes  fänden  sich  nur  teilweise  bescheidene
Ansätze  zu  gleichen  Instituten.

In  erster  Linie  sei  wohl  darauf  Bedacht  zu
nehmen,  die  genossenschaftliche  Organisation  auf
die  anderen  Bezirke  des  Schutzgebietes  zu  erstrecken
  und  sie  etwa  durch  Schaffung  einer
Zentralstelle  im  Lande  auszubauen.

Es  mache  sich  auch  bereits  im  Lande  selbst
ein  gewisser  Ausgleich  geltend;  im  vorigen  Jahre
seien  verhältnismäßig  ganz  beträchtliche  Beträge
bei  der  Bank  eingezahlt  worden.

Hinsichtlich  der  3  200  000.%  wolle  er  bemerken:
  nach  seinen  Informationen  handle  es
sich  überwiegend  um  einen  ursprünglich  zur  Viehbestockung
  und  ähnlichen  Zwecken  ausgenommenen
Kredit,  der  dann  in  einen  hypothekarischen  Kredit
übergegangen  sei.  Die  kaufmännischen  Kreise
strebten  danach,  diesen  Kredit  frei  zu  bekommen,
um  ihn  zu  Handelszwecken  zur  Verfügung  zu
haben.  Ein  Teil  der  Kaufleute  sei  geneigt,  die
hohe  Preishaltung  im  Lande  in  erster  Linie  auf
den  durch  den  hypothekarischen  Kredit  veranlaßten
Mangel  von  freiem  Kapital  zurückzuführen.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Er  wende
sich  zunächst  der  Frage  zu,  welche  Jnstitute  für
die  Pflege  des  Meliorationskredits  zu  schaffen
seien.  Dabei  nehme  er,  wie  er  wiederholt  hervorheben
  wolle,  die  hiesigen  Verhältnisse  zum
Muster.  Für  Meliorationen,  die  lediglich  im
Interesse  des  einzelnen  liegen,  käme  die  freie
Genossenschaft  in  Frage.  Seien  die  Meliorationen
für  weitere  Kreise  von  Nutzen,  so  sei  zur  Bildung
einer  Zwangsgenossenschaft  mit  den  Adjazenten
zu  schreiten.

Die  Genossenschaften  im  Deutschen  Reiche
ließen  sich  in  ganz  beträchtlichem  Umfange,  ohne

 

Rücksicht  auf  die  Art  des  gewährten  Kredits,
Sicherungshypotheken  hinter  den  Hypotheken  der
Landschaft  eintragen.  Auch  für  Südwestafrika
dürfte  es  sich  empfehlen,  wenn  die  Genossenschaften,
  soweit  angängig,  darauf  hielten,  wenn
es  nicht  anders  ginge,  wenigstens  hinter  den  Restkaufgeldern
  und  Siedlungsbeihilfen  Sicherungshypotheken
  zu  erlangen.

Nach  den  Ausführungen  des  Herrn  Geheimrats
  Siller  halte  er  es  für  eine  wichtige  Aufgabe,
daß  außer  der  Förderung  des  genossenschaftlichen
Kredits  die  genossenschaftlichen  Bestrebungen  auch
auf  den  anderen  Gebieten,  auf  denen  sich  die
Genossenschaften  betätigen  könnten,  gepflegt  werden.
Die  Farmer  müßten  aufgeklärt  werden,  für  welche
Zwecke  der  Zusammenschluß  zu  einer  Genossenschaft
  möglich  sei  und  welche  Kraft  einem  solchen
Zusammenschluß  innewohne.  Aus  ihm  häufig
zugehenden  Berichten  über  Java  habe  er  ersehen,
  daß  dort  mit  gutem  Erfolge  mit  der  Gründung
  von  Genossenschaften  begonnen  sei.

In  reichsdeutschen  Verhältnissen  seien  die
ländlichen  Genossenschaften  zur  Unterbringung
ihrer  überflüssigen  Gelder  auf  provinzielle  Verbandskassen
  geradezu  angewiesen.  Diese  Verbandskassen
  bildeten  den  Mittelpunkt  des  genossenschaftlichen
  Lebens,  erteilten  Instruktionen  und  übten
eine  ständige  Kontrolle  aus.

In  Südwestafrika  die  Zentralstelle  in  genossenschaftlicher
  Form  zu  errichten,  halte  er  nicht  für
zweckmäßig,  weil  die  Verhältnisse  noch  zu  extensiv
seien;  er  halte  daran  fest,  daß  dies  Institut  am
richtigsten  auf  öffentlich-rechtlicher  Basis  errichtet
werde.

Was  die  3200  000.  “  betreffe,  so  habe  er
Herrn  Dr.  Salomonsohn  wohl  richtig  dahin  verstanden,
  daß  dieser  Kredit,  der  der  Niederschloag
nicht  bezahlter  Warenschulden  sei,  jetzt  inkorporiert
werden  solle.  Ein  Urteil,  ob  das  richtig  sei,
könne  nur  abgeben,  wer  die  Verhältnisse  des
Schutzgebiets  kenne.  Seine  Ausführungen  hätten
deshalb  insoweit  theoretischen  Charak  er.  Auf
Grund  seiner  Kenntnis  der  hiesigen  Verhältnisse
müsse  er  sich  aber  ganz  entschieden  gegen  eine
solche  Maßnahme  aussprechen.  Gerade  die  Inkorporierung
  rein  persönlichen  Kredits  habe  zum
erheblichsten  Teil  die  Verschuldung  der  deutschen
Landwirtschaft  herbeigeführt;  sie  habe  früher  ersolgen
  müssen,  weil  keine  Organisation  für  Gewährung
  von  ländlichem  Personalkredit  vorhanden
gewesen  sei.  Erst  durch  das  Eintreten  der  Genossenschaften
  hätten  dann  diese  Schulden  wieder
beseitigt  werden  können.  Die  Umwandlung  von
Schulden,  die  nicht  den  Charakter  der  Besitzschuld
trügen,  in  Hypotheken  lasse  sich  nicht  rechtfertigen.
Auch  die  Wissenschaft  vertrete  diese  Auffassung;
insbesondere  habe  der  Verein  für  Sozialpolitik
        <pb n="153" />
        —  121  20

gerade  über  diese  Frage  große  Erhebungen  angestellt
  und  habe  sich  auf  den  gleichen  Standpunkt
  gestellt.  Er  verweise  auf  die  Abhandlung
von  Schaeffle,  in  der  nachgewiesen  werde,  daß
eine  solche  Umwandlung  zum  Ruin  der  Landwirtschaft
  führe.

Herr  Senator  Strandes:  Auch  er  halte  die
Verlängerung  der  Amortisationspflicht  für  sehr
zweckmäßig.

Herr  Dr.  Salomonsohn:  Herr  Präsident
Heiligenstadt  habe  sich  wohl  bei  seinen  Ausführungen
  zu  sehr  von  der  Theorie  beherrschen  lassen,
und  sei  auch  der  Entwicklung  der  Verhältnisse
voransgeeilt.  Vorläufig  sei  in  Südwestafrika  kein
überschüssiges  Geld  vorhanden.  Die  von  der
Windhuker  Genossenschaft  eingezahlten  Beträge
seien  im  Vergleich  zu  den  Mitteln,  die  erforderlich
seien,  das  Kreditbedürfnis  der  Farmer  zu  befriedigen,
  doch  unbedeutend.  Den  Genossenschaften
fielen  nach  seiner  Meinung  mehr  wirtschaftliche
Aufgaben  als  die  Sorge  um  Unterbringung  überschüssiger
  Gelder  zu,  und  für  solche  hätten  sie
Mittel  bereitzustellen.  Auch  die  Zentralgenossenschaft
  hätte  in  der  Hauptsache  nur  bei  den  wirtschaftlichen
  Aufgaben  einzugreifen.

Bei  der  Umwandlung  des  zur  Zeit  kurzfristigen
Kredits  von  3200  000  in  einen  langfristigen
Kredit  würde  eine  Überschuldung  der  Farmen  nicht
eintreten,  weil  diese  Belastung  nicht  über  die
Sicherheitsgrenze  hinausgehe.  Unter  normalen
Verhältnissen,  das  heiße,  wenn  genügend  Realkredit
  vorhanden  gewesen  wäre,  würden  die
Farmer  diesen  Betrag  gleich  als  hypothekarischen
Kredit  ausgenommen  haben.

Geld  ktönne  in  Südwestafrika  nur  beschafft
werden  unter  Mitwirkung  des  Staates,  insbesondere
wäre  an  eine  Ausgabe  von  Pfandbriefen  nur  zu
denten,  wenn  der  Staat  die  Garantie  übernähme;
dann  könne  aber  auch  der  Staat  das  Geschäft
selbst  machen.  Er  würde  dabei  nicht  schlecht
fahren;  das  Schlimmste,  was  passieren  könne,  sei,
daß  er  die  von  ihm  verkauften  Farmen,  die  inzwischen
  jedenfalls  keine  Verschlechterung  erfahren
hätten,  wieder  übernehmen  müsse.  Natürlich  könne
nicht  unterschiedslos  jede  solche  dritte  Hypothek
abgelöst  werden,  vielmehr  sei  von  Fall  zu  Fall
zu  untersuchen,  ob  die  Beleihung  noch  innerhalb
der  Sicherheitsgrenze  liege.  Er  sei  mit  Herrn
Präsidenten  Dr.  Heiligenstadt  einer  Meinung,  daß
ein  Uberschreiten  der  Beleihungsgrenze  auf  alle
Fälle  zu  vermeiden  sei.

Wie  die  Ausführungen  des  Herrn  Geheimrats
Siller  ergäben,  wäre  die  Aufnahme  des  Kredits
von  3200  000  .  seinerzeit  nötig  gewesen.
Wenn  der  Staat  jetzt  hier  einträte,  so  würde  er
damit  nicht  nur  den  Farmern  helfen,  sondern  zu- 



gleich  auch  den  Kaufleuten  das  festgelegte  Geld
wieder  freimachen  und  dadurch  indirekt  es  den
Farmern  erleichtern,  Betriebskredit,  eben  aus  den
flüssig  gewordenen  Mitteln,  zu  erhalten.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Er  habe
seinen  Ansführungen  vorausgeschickt,  daß  sie  insoweit
  nur  theoretisch  sein  könnten,  als  er  die
örtlichen  Verhältnisse  nicht  kennen  gelernt  habe.

Wenn  die  Belastung  mit  den  3  200  000  ./
innerhalb  der  „mündelsicheren  Beleihungsgrenze“
liege,  um  diesen  Ausdruck  zu  gebrauchen,  so
brauchte  der  Umwandlung  schließlich  aus  Zweckmäßigkeitsgründen
  nicht  widersprochen  werden.
Immerhin  begegne  es  einigem  Bedenken,  wenn
durch  Warenschulden  eine  weitere  Verschuldung
der  Grundstücke  herbeigeführt  werde.

Wie  die  Geldmittel  zu  beschaffen  seien,  sei
nach  seiner  Meinung  nach  der  Tagesordnung  hier
nicht  zu  erörtern;  er  sei  auch  nicht  in  der  Lage
sich  dazu  zu  äußern.

Der  Vorsitzende  brachte  zur  Kenntnis,  daß
die  Genossenschaftsbank  Windhuk  im  Jahre  1909
119  Mitglieder  mit  einer  Gesamthaftsumme  von
595  000  gehabt  habe  und  daß  der  Umsatz
20  Millionen  Mark  gegen  8  Millionen  Mark  im
Jahre  1908  betragen  habe.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Wenn
er  die  Ausführungen  des  Herrn  Dr.  Salomonsohn
recht  verstanden  habe,  so  wünsche  dieser,  daß  die
Regierung  eine  Verschuldungsgrenze  für  die  Farmen
festsetze.  Der  Gedanke  sei  sehr  gesund,  aber  einen
Weg,  wie  er  durchzusetzen  wäre,  zu  finden,  sei
recht  schwierig.  Das  Preußische  Gesetz,  das  sich
mit  dieser  Materie  befasse,  stände  vorläufig  nur
auf  dem  Papier.  Zedenfalls  würde  der  Vorschlag
des  Herrn  Dr.  Salomonsohn  die  Kolonialverwaltung
  vor  eine  recht  schwierige  Aufgabe
stellen.

Herr  Dr.  Salomonsohn:  Die  Verhältnisse
lägen  im  Schutzgebiet  anders  wie  in  Preußen;
es  könne  ohne  weiteres  der  Weg  gewählt  werden,
daß  die  dritte  Hypothek  nur  unter  der  ausdrücklichen
  Bedingung,  daß  das  Grundstück  nicht  weiter
beliehen  werde,  abgelöst  werde.

Auf  den  Einwurf  des  Herrn  Präsidenten
Dr.  Heiligenstadt,  daß  hierdurch  bei  einem  Steigen
des  Grundstückswertes  die  dann  gerechtfertigte
Aufnahme  eines  weiteren  hypothekarischen  Kredites
ausgeschlossen  sei,  erwidere  er,  daß  eventuell  unter
diesen  Umständen  dem  Farmer  keine  Schwierigkeiten
  bereiten  würde,  die  Hypothek  der  Regierung
abzulösen  und  sich  damit  von  der  Beleihungsgrenze
  zu  befreien.

Auf  den  weiteren  Vorwurf  des  Herrn
Präsidenten  Dr.  Heiligenstadt,  daß  durch  diese
Maßnahme  es  auch  den  Genossenschaften  unmöglich
        <pb n="154" />
        W  122  250

gemacht  werde,  sich  Sicherungshypotheken  eintragen
  zu  lassen,  wodurch  die  Verhältnisse  auf  das
beste  gesördert  werden  würden,  weise  er  darauf
hin,  daß  nach  seiner  Idee  die  Zentralgenossenschaft
quasi  als  Repräsentantin  des  Staates  und  im
wesentlichen  mit  den  Mitteln  des  Staats  die  Umwandlung
  der  3  200  000  .//wdin  einen  langfristigen
Kredit  vornehmen  solle.  Wenn  die  Genossenschaft
selbst  sich  eine  Sicherungshypothek  eintragen  lassen
wolle,  so  stehe  dem  natürlich  nichts  im  Wege.

Der  Vorsitzende:  Er  dürfe  wohl  als  die
Ansicht  der  Kommission  feststellen,  daß  eine  Verlängerung
  der  Amortisation  wünschenswert  sei.
Wegen  der  Umwandlung  des  Kredits  von
3  200  000  /  unter  Festsetzung  einer  Beleihungsgrenze
  würde  es  sich  empfehlen,  den  Gouverneur
zu  hören.  Er  bitte  sich  nunmehr  darüber  zu
äußern,  wie  das  Zentralinstitut  auszugestalten  sei,
insbesondere  nach  der  Richtung  hin,  ob  sich  eine
Beteiligung  des  privaten  Kapitals  ermöglichen
lasse.

Herr  Freiherr  von  Oppenheim:  Das
Privatkapital  würde  sich  an  einem  solchen  Institut
nur  beteiligen  können,  wenn  das  Institut  in  Form
einer  Hypothekenbank  errichtet  werde  und  Pfandbriefe
  ausgegeben  würden.  Das  sei  aber  nach
allem  ausgeschlossen.  Seiner  Meinung  nach  müsse
das  Institut  ähnlich  wie  die  T.  B.  ausgebaut
werden.

Der  Vorsitzende:  Er  bitte  zu  erwägen,  ob
die  Zentralanstalt  nicht  durch  die  Ausgabe  von
Obligationen  unter  Garantie  des  Schutzgebietes
mit  Mitteln  ausgestattet  werden  könnte.

Herr  Freiherr  v.  Oppenheim:  Er  könne
sich  hiervon  nicht  viel  versprechen.  Schon  bei  der
Schutzgebietsanleihe,  die  doch  infolge  der  Garantie
des  Reiches  eine  doppelte  Sicherheit  böte,  soien
Schwierigkeiten  bei  der  Unterbringung  der  Papiere
entstanden.  Auch  heute  noch  ständen  die  Papiere
regelmäßig  1  bis  20%  niedriger  im  Kurs  als
Reichsanleihe.  Er  glaube,  daß  selbst,  wenn  die
beregten  Obligationen  die  Garamie  des  Reiches
hätten,  ein.  4½  bzw.  5  0%  Typus  gewählt
werden  müßte,  um  für  dieselben  schlanke  Unterkunft
  zu  finden.

Herr  Generalkonsul  Mendelssohn:  Die  wenig
befriedigende  Aufnahme  der  letzten  Schutzgebietsanleihe
  habe  ihren  Grund  in  dem  zu  hohen
Emmissionskurs  (101  %%)  gehabt;  er  halte  es  für
möglich  bei  einer  niedrigeren,  der  jeweiligen
Marktlage  entsprechenden  Kursbemessung,  die  nur
mit  der  Garantie  des  Schutgebiets  versehenen
Papiere  zu  plazieren,  und  zwar  werde  wohl  der
Typus  von  4½  %  für  diese  Kategorie  von
Papieren  angemessen  sein.  Es  erscheine  ihm  indessen
  ratsam,  erst  dann  zu  der  Ausgabe  von

 

Obligationen  zu  schreiten,  wenn  das  zu  begründende
  Institut  selbst  mit  dem  genügenden  Kapital
ausgestattet  sei.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Die
Kommission  sei  sich  wohl  darüber  einig,  daß  für
eine  Oypothekenbank  kein  Platz  sei.

Wie  man  das  zu  errichtende  Zentralinstitut
mit  Geldmitteln  auszustatten  habe,  ob  insbesondere
eine  Beteiligung  des  Reiches  in  irgendwelcher  Form
geboten  sei,  liege  bei  den  beteiligten  Ressorts;  er
möchte  daher  diese  Frage  hier  ausschalten.

Für  ihn  handele  es  sich  nur  darum,  in
welcher  Form  das  Zentralinstitut  zu  errichten
sei;  wie  er  schon  gestern  ausgeführt  habe,  halte
er  eine  öffentlich  rechtliche  Basis  für  das  richtigste.
Dem  Fiskus  würde  bei  dem  Institut  eine  sehr  erhebliche
  Rolle  zufallen,  hierfür  biete  die  Organisation
  einer  Genossenschaft  aber  nicht  den  richtigen
Rahmen.

Eine  Beteiligung  des  Privatkapitals  könne
man  dabei  gestatten,  wie  das  ja  auch  bei  der
Prenßischen  Zentralgenossenschaftsbank  der  Fall  sei.

Der  Vorsitzende:  Auf  kommunal-ständischer
Unterlage  das  Institut  zu  errichten,  sei  nicht  gut
möglich;  in  dem  Schutzgebiete  beständen  nur  Bezirke,
  denen  man  zwar  eine  Art  Selbstverwaltung
gegeben  habe,  die  aber  noch  sehr  wenig  leistungsfähig
  seien.  Es  würde  immer  nur  die  große
„Kommune“,  das  Schutzgebiet  als  solches  zusammengenommen,
  übrig  bleiben.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Er  halte
es  für  unbedingt  erforderlich,  die  Kreditbedürftigen
an  dem  Institut  zu  interessieren  und  sie  an  dem
Risiko  teilnehmen  zu  lassen.  Wenn  das  im  Anfang
  auch  nur  im  allerbescheidensten  Umfange
möglich  sei,  so  biete  auch  das  schon  Vorteil.
Jedenfalls  halte  er  ein  reines  Staatsinstitut  auch
nicht  für  das  richtige.

Herr  Freiherr  v.  Oppenheim:  Es  sei  ja
wohl  möglich,  daß  die  Papiere  eines  Tages  einen
Markt  finden  würden.  Es  sei  aber  zweifellos
billiger,  wenn  der  Fiskus  selbst  das  Geld  gäbe;
ihm  koste  das  Geld  4%  und  es  wäre  zu  hoffen,
daß  das  Institut  ihm  diese  Zinsen  zurückzahle
und  sich  außerdem  einen  Reservefonds  schaffen
könne.  Eigene  Papiere  würden  dem  Junstitut  auf
alle  Fälle  mehr  als  4  %  kosten.

Herr  Ministerialdirektor  Dr.  Conze:  Als  die
Eisenbahufrage  für  die  Schutzgebiete  akut  geworden
  sei,  babe  man  eingehend  erwogen,  ob  die
erforderlichen  Mittel  durch  Reichsanleihe  oder
durch  Kolonialanleihen  aufgebracht  werden  sollten.
Man  sei  sich  von  vornherein  darüber  klar  gewesen,
  daß  Kolonialanleihen  einen  geringeren  Kurs
haben  würden.  Dennoch  habe  man  sich  schließlich
für  sie  entschieden,  weil  man  es  für  sehr  wesent-
        <pb n="155" />
        G  123  2e0

lich  gehalten  habe,  zu  dokumentieren,  daß  die
Schutzgebiete  auch  in  vermögensrechtlicher  Beziehung
  selbständige  Gebilde  seien.

Dieser  Gesichtspunkt  komme  auch  hier  in  Frage.

Weiterhin  sei  zu  beachten,  daß  es  für  das
ganze  Verhalten  der  Interessenten  nicht  gleich
sein  werde,  ob  sie  das  erforderliche  Geld  selbst
aufzubringen  hätten,  wenn  auch  unter  Garantie
des  Staates,  oder  ob  das  Geld  ohne  weiteres
vom  Staate  gegeben  werden  würde.

Man  werde  erwägen  müssen,  ob  demgegenüber
  der  Schaden,  der  durch  einen  ungünstigen
Markt  verursacht  würde,  erheblich  sei.  Er  könne
sich  nicht  denken,  daß  es  einen  wesentlichen  Unterschied
  für  die  Aufnahme  seitens  des  Publikums
machen  werde,  ob  man  den  Weg  der  Staatsanleihe
  wähle,  oder  ob  man  Obligationen  mit
Staatsgarantie  ausgäbe.

Die  Selbständigkeit  des  Instituts,  sei  es  nun,
daß  es  auf  kommnnaler  Grundlage  oder  daß  es
auf  genossenschaftlicher  Grundlage  errichtet  werde,
träte  zweifellos  mehr  hervor,  wenn  es  selbst
Papiere  ausgebe.  —  Da  auch  Personakkredit  gewährt
  werden  solle,  kämen  aber  nicht  Pfandbriefe,
  sondern  nur  Obligationen  in  Frage.

Wenn  man  bei  der  Ausgabe  der  Papiere  von
einer  Garantie  des  Reiches  absähe,  so  daß  der
Fiskus  des  Schutzgebiets  dahinter  stehe,  so  würde
man  damit  gegenüber  den  bisherigen  Kolonialanleihen
  einen  Schritt  weitergehen;  es  stehe  für
ihn  außer  Zweifel,  daß  dadurch  die  Aussichten,
die  Papiere  vorteilhaft  unterzubringen,  verschlechtert
würden.

Er  halte  es  aber  für  schwierig,  die  Reichsgarantie
  für  solche  Papiere  zu  erhalten.  Ubrigens
könne  die  Garantie  des  Schutzgebietes  nicht  durch
die  Kolonialverwaltung  ausgesprochen  werden,
sondern  es  sei  ein  Reichsgesetz  dazu  erforderlich.
Das  zweckmäßigste  würde  dann  sein,  in  diesem
Gesetz  generell  für  eine  bestimmte  Art  von  Geschäften
  die  Garantie  des  Schutzgebietes  zuzulassen.

Herr  Dr.  Salomonsohn:  Er  stimme  in  der
Frage,  wie  am  besten  das  Geld  für  das  Jnstitut
zu  beschaffen  sei,  mit  Herrn  Baron  v.  Oppenheim
  nicht  überein.  Er  glaube,  daß  Papiere  des
Instituts,  wenn  sie  die  Garantie  des  Reichs
hätten,  bei  etwas  günstigerem  Zinsfuß  abzusetzen
sein  dürften.  Keinesfalls  aber  sei  die  Reichsgarantie
  entbehrlich;  wenn  es  auch  künftig  vielleicht
  einmal  anders  werden  würde,  so  sei  es
doch  heute  nach  seiner  Meinung  anzgeschlossen,
die  Papiere  unterzubringen,  wenn  sie  lediglich
die  Garantie  des  Schutzgebiets  hätten.  Er  halte
es  für  leichter,  die  Garantie  des  Reichs  für  eine
Schupgebietsanleihe  zu  erlangen,  als  eine  Vermehrung
  der  Reichsschuld  im  Interesse  der

 

Kolonien  durchzusetzen,  und  deshalb  sei  es  richtiger,
  zur  Beschaffung  der  Mittel  nicht  direkte
Reichsanleihen  zu  emittieren,  sondern  entweder
Schutzgebietsanleihen  mit  Reichsgarantie  oder
direkt  Obligationen  des  Kreditinstituts,  die  dann
mit  der  Garantie  des  Schutzgebiets  und  des
Reichs  ausgestattet  sein  müßten.

Man  würde  zu  scheiden  haben  zwischen  Beschaffung
  von  Mitteln  für  die  kleineren  Meliorationen
  und  zwischen  der  Beschaffung  des  Kredits
der  großen  Meliorationen.

Der  Kredit  für  letztere  würde  große  Aufwendungen
  erfordern;  es  müsse  ein  besonderes,
nicht  staatliches,  vielmehr  vom  Staate  losgelöstes
Institut  geschaffen  werden,  das  dann  Obligationen
unter  Garantie  des  Schutzgebietes  und  des  Reiches
ausgeben  würde.

Den  Kredit  für  die  kleineren  Meliorationen
müsse  die  Zentralgenossenschaft  gewähren,  die  denselben
  ihrerseits  bei  dem  Landesinstitut  erhalten
würde,  doch  sei  die  Ausgabe  selbständiger  Obligationen
  für  die  kleineren  Meliorationen  bei  der
Geringfügigkeit  der  Objekte  nicht  angebracht.

Herr  Generalkonsul  v.  Mendelssohn:  Er
schließe  sich  diesen  Ausführungen  voll  an.

Der  Vorsitzende:  Hiernach  würde  also,  solange
  man  die  Maßnahmen  auf  die  kleineren
Meliorationen  beschränke,  die  Ausgabe  von  Obligationen
  nicht  in  Frage  kommen.  —

Da  hinsichtlich  der  Kreditorganisationen  im
Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  niemand  mehr
ums  Wort  bat,  ging  man  auf  Ostafrika  über.

Der  Vorsitzende  bemerkte  einleitend:

Obwohl  vieles,  was  betreffs  der  Kreditorganisation
  in  Deutsch-Südwestafrika  gesagt  sei,  auch
für  Deutsch-Ostafrika  zutreffe,  so  lägen  die  Verhältnisse
  doch  insofern  anders,  als  der  Erwerb
des  Grund  und  Bodens  sich  hier  in  anderer
Weise  vollziehe  als  dort.  Nachdem  früher  die
Siedler  Land  mit  Genehmigung  des  Gonvernements
  von  den  Eingeborenen  gekanft  hätten,
werde  jetzt  das  Land  nur  noch  durch  die  Regierung
  selbst  vergeben  und  zwar  zunächst  lediglich
  als  Pachtland,  jedoch  mit  der  Möglichkeit  für
den  Siedler,  das  Land  nach  Bebauung  eines  bestimmten
  Teiles  zu  kaufen.

Er  erteilte  sodann  Herrn  Geheimrat  Haber
das  Wort.

Herr  Geheimrat  Oaber:  Aus  Deutsch-Ostafrika
sei  die  Kreditfrage  zum  ersten  Male  durch  die
letztjtahrigen  Verhandlungen  des  Wirtschaftlichen
Landesverbandes  an  die  Kolonialzentralverwaltung
gebracht  worden.

Kein  Interesse  an  dieser  Frage  hätten  die
großen  Gesellschaften,  da  sie  selbst  genügend  Betriebskapital
  hätten  oder  sich  doch  Kapital  im
        <pb n="156" />
        W  124  e

Deutschen  Reich  verschaffen  könnten;  ferner  schieden
die  kleinsten  Siedler  und  diejenigen  Personen  aus,
welche  kleine  Wirtschaften  nur  nebenbei  betreiben.
In  Betracht  kämen  lediglich  die  mittleren  Siedler
und  zwar  in  gleicher  Weise  die  Pflanzungssiedler
wie  die  viehzüchtenden  Siedler.  Diese  Siedler,
die  durchgängig  mit  verhältnismäßig  geringen
Mitteln  ins  Land  kämen,  erhielten  das  völlig
rohe,  sogenannte  unverwertete  Kronland  von  der
Rogierung  pachtweise,  seien  aber  berechtigt,  sobald
ein  bestimmter  Teil  urbar  gemacht  sei,  es  zu
Eigemum  zu  erwerben;  auch  Teile  des  gepachteten
Landes  könnten,  immer  im  Verhältnis  zu  dem
Umfsang,  in  dem  die  Urbarmachung  erfolgt  sei,
von  dem  Pächter  gekauft  werden.  Der  Kaufpreis,
  der  gleich  beim  Abschluß  des  Pachtvertrages
voreinbart  werde,  sei  niedrig,  zwischen  1  und
10  Rupien  für  das  Hektar.  Dagegen  seien  für
die  Urbarmachung  erhebliche  Aufwendungen  erforderlich.
  Zu  der  Zeit,  als  er  im  Schutzgebiet
gewesen  sei,  habe  man  die  Kosten  für  Urbarmachung
  eines  Hektars  einer  Siedlungspflanzung
auf  75  bis  weit  über  100  Rupien  veranschlagt.
Die  viehgüchtenden  Siedler  müßten,  vor  allem  im
Interesse  der  Seuchenbekämpfung,  ihre  Weiden
oinzäunen  (einfenzen),  was  ebenfalls  beträchtliche
Mittel  erfordere.

Nur  einem  Teile  der  Siedler  sei  es  infolge
besonderen  Fleißes  oder  durch  die  Unterstützung
von  Verwandten  gelungen,  das  Eigentum  an
dem  gepachteten  Lande  zu  erwerben.  Dagegen
sei  das  Gros  der  Siedler  noch  immer  Pächter;
sie  vor  allem  forderten  jetzt  eine  Organisierung
des  Kreditwesens.

Da  wegen  des  Pachisystems  reiner  Grundkredit
  nicht  in  Frage  komme,  sei  man  in  den
Verhandlungen  des  Landesverbaudes  auf  die
Ausbildung  eines  Erntekredits  verfallen.  Da  sich
hiergegen  zunächst  starke  Bedenken  rechtlicher
Natur  erhöben,  hätten  sich  die  Erörterungen  bislang
  vorwiegend  nach  dieser  Richtung  hin  bewegt,
  ohne  daß  man  aber  zu  einem  Ergebnis
gekommen  sei.  Die  wirtschaftliche  Seite  der
Crntekredite  sei  bisher  gegenüber  den  rechtlichen
Bedenken  weniger  geprüft  worden.

In  nenerer  Zeit  mache  sich  unter  den  Siedlern
auch  eine  Bewegung  nach  genossenschaftlichem  Zusammenschluß
  geltend,  die,  Zeitungsnachrichten
zufolge,  in  einigen  Bezirken  bereits  praktische  Gestaltungen
  zu  zeitigen  schiene.

Der  Vorsitzende:  Es  stehe  außer  Zweifel,
daß  die  Siedler  in  Deumsch-Ostafrika  teilweise  mit
großem  Fleiß  gearbeitet  hätten.  Bei  seiner
Dienstreise  habe  er  vor  allem  die  Siedler  am
Kilimandscharo  und  Meru  als  nüchterne  und
sparsame  Leute  kennen  gelernt.  Grundstücks- 



verkäufe  hätten  wohl  inzwischen  doch  schon  in
etwas  größerem  Umfange  stattgefunden.

Man  werde  zu  unterscheiden  haben,  wie  den
Siedlern,  die  bereits  Eigentum  an  ihren  Farmen
erlangt  hätten,  Kredit  verschafft  werden  könne,
und  wie  den  Siedlern,  die  bislang  nur  Pächter
seien,  geholfen  werden  könne.  Was  die  Grundstückseigentümer
  beträfe,  so  sei  an  erster  Stelle
zu  prüfen,  ob  für  sie  das,  was  bezüglich  Südwestafrika
  gesagt  worden  sei,  zutreffe.  Zunächst
freilich  müsse  hierzu  ein  Bericht  des  Gouverneurs
eingesordert  werden,  der  sich  darüber  ausspräche,
ob  ein  Bedürfnis,  diesen  Kredit  zu  organisieren,
vorhanden  sei.

Oerr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt  bat  um
Auskunft,  ob  eine  Abrechnung  zwischen  der  Regierung
  und  den  Siedlern  erfolge,  wenn  der
Siedler  einen  Teil  des  Landes  kultiviert  habe,
dann  aber  das  ganze  Land  der  Regierung  zurückgäbe.


Herr  Geheimrat  Haber:  Zu  seiner  Zeit  seien
die  Pachtverträge  auf  25  Jahre  geschlossen  worden;
der  Siedler  habe  darin  die  Verpflichtung  übernohmen
  müssen,  jährlich  einen  bestimmten  Teil
des  Landes  urbar  zu  machen.  Es  sei  wohl  vorgekommen,
  daß  Siedler,  besonders  Buren,  mit
der  Urbarmachung  des  Landes  überhaupt  nicht
begonnen  hätten  und  daß  das  ganze  Land  unbearbeitet
  an  den  Fiskus  zurückgefallen  sei;  dagegen
  habe  sich  der  Fall,  daß  ein  Siedler  einen
Teil  des  Landes  urbar  gemacht  habe  und  dann
das  ganze  Land  gleichwohl  wieder  an  die  Regierung
  zurückgefallen  sei,  wohl  kaum  ereignet.

Oerr  Senator  Strandes:  Die  Verhältnisse
lägen  für  eine  Kreditorganisation  in  Deutsch-Ostafrika
  infolge  des  ungesunden  Klimas  wesentlich
  schlechter  als  für  Südwestafrika,  zumal  da
wegen  des  Pachtsystems  nur  Personalkredit  überhaupt
  Bedeutung  erlangen  könne.  Dadurch,  daß
die  Siedler  zur  Erhaltung  ihrer  Gesundheit  von
Zeit  zu  Zeit  eines  längeren  Europaaufenthaltes
bedürften,  würden  die  ganzen  Finanzverhältnisse
stark  erschüttert.  Er  sähe  zunächst  nur  einen
Weg,  um  überhaupt  etwas  zu  erreichen,  nämlich
den,  auf  genossenschaftlicher  Basis  vorzugehen,

weil  sich  bei  genossenschaftlicher  Organisation  die

Siedler  gegenseitig  überwachen  würden.  Aber
auch  hier  böte  sich  mancherlei  Schwierigkeit  und
es  sei  ihm  sehr  zweifelhaft,  ob  ein  großer  Erfolg
dabei  erzielt  werden  könne.

Durch  die  Einführung  des  Erntekredits  könne
den  Siedlern  etwas  geholfen  werden.  Eine  umfängliche
  Organisation  sei  zur  Einführung  dieses
Kredits  wohl  nicht  nötig.  Über  die  juristischen
Schwierigkeiten  könne  man  wohl  hinwegkommen.
        <pb n="157" />
        W  125  20

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Auch
im  Deutschen  Reiche  sei  die  Frage  des  Erntekredits
  schon  aufgetaucht  und  sei  großen  Schwierigkeiten
  begegnet.  Eingehender  habe  man  sich
in  Frankreich  mit  dem  Erntekredit,  der  dort  bei
dem  warrant  agricole  eine  Rolle  spiele,  beschäftigt,
  ohne  daß  man  große  Erfolge  erzielt  hätte.

Herr  Dr.  Salomonsohn:  In  Brasilien
seien  mit  der  Gewährung  von  Vorschüssen  an
Kaffeepflanzer  unter  Verpfändung  der  Ernte  gute
Erfolge  erzielt  worden.  Die  Darlehenshingabe
vollziehe  sich  in  der  Weise,  daß  ein  Kommissionär
das  Geld  bei  der  Bank  aufnähme  und  es  an  die
Pflanzer,  die  ihm  als  zuverlässig  bekannt  seien
und  die  er  ständig  überwache,  weitergebe.  Die
Gewährung  des  Erntekredits  sei  allerdings  insofern
  erleichtert,  als  man  bei  Kaffeepflanzungen
schon  im  Jahre  vorher  den  Ausfall  der  Ernte
erkennen  könne.  Ob  für  Ostafrika  ein  Erntekredit
in  Frage  käme,  hänge  vorwiegend  davon  ab,
welche  Produkte  dort  gewonnen  würden.

Der  Vorsitzende  gab  Auskunft,  daß  die
wichtigsten  pflanzlichen  Prodnkte  Kautschuk  und
Sisal  seien,  daß  am  Kilimandscharo  gemischte
Wirtschaften  bestünden  und  daß  auch  Baumwolle
im  Schutzgebiet  angepflanzt  würde.

Herr  Senator  Strandes:  Die  Versuche  im
Anbau  mit  Kaffee  und  Tabak  seien  mißlungen;
hinsichtlich  der  Baumwolle  befinde  man  sich  noch
im  Anfangsstadium.  Für  Kautichuk  gälten  zur
Zeit  rentable  Preise;  über  die  Zukunft  dieses
Produkts  seien  aber  die  Ansichten  geteilt.  Jedenfalls
  sei  im  Schutzgebiet  die  Gewinnung  des
Kautschuls  im  Vergleich  der  sehr  leistungsfähigen
Straits  Settlements  mit  sehr  hohen  Kosten  verbunden.
  Auch  sei  stark  an  eine  Uberproduktion
zu  denken.  Die  Zukunft  der  Kautschukplantagen
in  Ostafrika  wäre  also  noch  sehr  unsicher,  so  daß
von  privater  Seite  eine  Befriedigung  des  Kreditbedürfnisses
  nicht  erfolgen  werde,  vielmehr  ein
Eingreifen  des  Staates  erforderlich  sei.

Der  Grund  und  Boden  käme  als  Beleihungsobjekt
  kaum  in  Frage,  solange  noch  der  Regierung
Land  zur  Abgabe  an  Siedler  in  so  reichem  Maße
zur  Verfügung  stehe.

Herr  Fabarius:  In  Brasilien  werde  allerdings
  mit  gutem  Erfolg  auf  die  stehende  Ernte
in  reichem  Umfange  Kredit  gewährt.  Die  Darlehnsgewährungen
  seien  jedoch  lediglich  private  Unternehmungen,
  und  es  bestände  daher  keine  Möglichkeit,
das  System  Brasiliens  behördlich  einzuführen.

Gesetzlich  sei  dieser  Kredit  in  Brasilien  nicht
geregelt.

Der  Vorsitzende:  Er  dürfe  hiernach  wohl
als  die  Meinung  der  Mitglieder  feststellen:

 

Sofern  ein  Kreditbedürfnis  der  Grundeigentümer
  bestehe,  sei  der  gegebene  Weg  die  Gründung
von  Genossenschaften,  wegen  der  gerade  bei  Genossenschaften
  möglichen  Kontrolle  des  einen
Darlehnsnehmers  durch  den  anderen.  Es  könne
also  insoweit  das  hinsichtlich  der  Kreditorganisation
in  Südwestafrika  Gesagte  mit  den  Anderungen,
durch  die  der  Verschiedenheit  der  Verhältnisse
Rechnung  getragen  würde,  hierher  übernommen
werden.

Soweit  ein  Kreditbedürfnis  der  Landpächter
in  Frage  stehe,  könne  es  sich  nur  um  die  Gewährung
  rein  persönlichen  Kredits  handeln.

Herr  Geheimrat  Zoepfl  ging,  nachdem  er
bemerkt  hatte,  daß  doch  auch  in  Brasilien  ein
Erntekredit  nur  auf  besonderer  rechtlicher  Grundlage
  möglich  sei,  näher  auf  die  Organisation  ein,
die  Frankreich  hinsichtlich  des  warrant  agricole
getroffen  hat:

Das  Gesetz  vom  11.  Juli  1851  regelte  die
Bedingungen  und  das  Verfahren  der  Darlehusgewährung
  gegen  Verpfändung  der  Ernten,
wie  folgt:

„Es  kann  ein  Vorschuß  nur  bewilligt  werden
für  die  Dauer  von  120  Tagen.  Zede  Person,
welche  bei  der  Bank  eine  Anleihe  gegen  Uberlassung
  der  Ernte  aufnehmen  will,  hat  ihre
Absicht  einen  Monat  vorher  schriftlich  bekannt  zu
geben.  Ein  Beamter  der  Finanzverwaltung  trägt
in  ein  Register  alle  Darlehensverträge  dieser  Art,
die  in  seinem  Bezirk  abgeschlossen  worden  sind,
sowic  alle  Erklärungen  und  Einsprüche,  zu  welchen
die  Verträge  Anlaß  geben,  ein.  Jeder  Gläubiger,
welcher  eine  Hypothek  auf  einem  Grundstück,  oder
ein  Vorzugsrecht  auf  die  Ernte  besitzt  oder  Inhaber
eines  Vollstreckungsbefehls  ist,  kann  gegen  eine
Vorschußgewährung  Einspruch  erheben.  Dieses
Recht  hat  besonders  der  Benefiziat-Erbe,  welcher
Gläubiger  des  Verkaufspreises  eines  Grundstückes
der  Erbschaft  ist,  auf  welchem  sich  die  verpfändete
Ernte  befindet.  Es  ist  nicht  einmal  nötig,  daß
die  Schuldforderung  eine  sichere  und  klare  sei,
um  dieselbe  geltend  zu  machen.

Nach  einem  Monat,  wenn  kein  Hindernis
mehr  vorliegt,  kann  der  Darlehensvertrag  abgeschlossen
  werden,  und  von  nun  an  wird  die
Bank  uls  Eigentümerin  der  Ernte  botrachtet.
Demzufolge  übt  sie  ihre  Rechte  auf  die  Werto,
welche  von  der  Ernte  herrühren,  aus,  ungeachtet
  der  Rechte  anderer  Gläubiger,  welche
versäumt  haben,  in  der  vorgeschriebenen
Weise  Einspruch  zu  erheben.  Nichtsdestoweniger
müßte,  wenn  eine  vor  der  Eintragung  des  Vorschusses
  bereits  eingetragene  Pfandverschreibung
        <pb n="158" />
        W  126  20

vorhanden  wäre,  diese  dem  Landrecht  gemäß  ihre
Wirkung  auf  die  Ernte  haben.  Deshalb  muß  die
Bank  vor  Abschluß  eines  Darlehensvertrags  jedesmal.
  einen  Hypothekenfreischein  verlangen.“

Herr  Senator  Strandes,  auf  die  Frage  des
Vorsitzenden,  ob  es  —  vorausgesetzt,  daß  sich  die
rechtlichen  Schwierigkeiten  überwinden  ließen  —
nach  seiner  Ansicht  wünschenswert  sei,  in  Ostafrika
und  den  übrigen  deutschen  tropischen  Schutzgebieten
den  Erntekredit  einzuführen:

Wenn  auch  in  den  französischen  Kolonien  die
Erntedarlehen  als  sehr  gefährdet  angesehen  würden
und  es  ihm  sehr  fraglich  erscheine,  ob  die  Einführung
  des  Erntekredits  in  den  deutschen  Schutzgebieten
  einen  großen  Erfolg  haben  werde,  so
möchte  er  doch  die  Einführung  befürworten,  weil
die  Farmer  sie  forderten,  also  durch  die  Einführung
  Zufriedenheit  bei  ihnen  geschaffen  werden
würde,  und  der  Erntekredit  jedenfalls  keinen
Schaden  bringen  könne.

Herr  Präsident  Heiligenstadt:  Zur  Einführung
  des  Erntekredits  in  Deutsch-Ostafrika
würde  wohl  ein  besonderes  Reichsgesetz  erforderlich
sein.  In  den  Ländern  nichtgermanischen  Rechtes
dagegen  könne  Erntekredit  ohne  besondere  rechtliche
  Grundlage  gewährt  werden.

Geheimrat  Zoepfl  wies  demgegenüber  darauf
hin,  daß  auch  in  Frankreich  die  rechtliche  Regelung
große  Schwierigkeiten  gemacht  habe.

Herr  Präsident  Dr.  Heiligenstadt:  Frankreich
  und  auch  Argentinien  hätten  in  ziemlich  erheblichem
  Umfange  die  deutsche  Hypothekengesetzgebung
  nachgeahmt,  woraus  die  Notwendigkeit
einer  rechtlichen  Regelung  des  Erntekredits  sich
ergeben  hätte.  In  den  Ländern  dagegen,  in
denen  man  im  Pfandrecht  den  deutschrechtlichen
Grundsätzen  nicht  gefolgt  sei,  sei  auch  eine  besondere
  rechtliche  Regelung  des  Erntekredits  nicht
erforderlich.

Im  Deutschen  Reiche  habe  man  bisher  davon
abgesehen,  die  Gesetzgebung  in  dieser  Frage  in
Bewegung  zu  setzen,  weil  man  sich  sage,  daß  die
zu  erwartenden  Erfolge  hierzu  in  keinem  Verhältnis
  stehen  würden.

In  Frankreich  habe  man,  wie  er  aus  persönlichen
  Mitteilungen  wisse,  den  warrant  agricole
weniger  wegen  eines  vorliegenden  Bedürfnisses,
als  aus  politischen  Rücksichten  Mitte  der  neunziger
Jahre  geregelt.

Auf  die  Bemerkung  des  Herrn  Geheimrats
Zoepfl,  daß  bereits  in  den  fünfziger  Jahren  eine
gesetzliche  Regelung  des  warrant  agricole  erfolgt
sei:  die  Grundlage  für  das  jetzt  gültige  Gesetz  sei
im  Jahre  1894  gegeben  worden.

 

Herr  Geheimrat  Meyer-Gerhard:  Wenn
man  eine  Verpfändung  der  stehenden  Ernte  zulassen
  würde,  so  würde  man  damit  mit  wichtigen
  Prinzipien  unseres  Rechtssystems  brechen.
Nach  den  Grundzügen  des  deutschen  bürgerlichen
Rechts  sei  die  stehende  Ernte  als  ein  Teil  des
Grund  und  Bodens  anzusehen  und  könne  deshalb
  nicht  Gegenstand  eines  besonderen  Rechts
sein,  vielmehr  bezögen  sich  alle  auf  den  Grund
und  Boden  sich  beziehenden  Rechte  auch  auf  sie.
In  der  Zivilprozeßordnung  sei  allerdings  die
Zwangsvollstreckung  in  die  Früchte  auf  dem  Halme
für  zulässig  erklärt,  jedoch  nicht  ganz  allgemein,
vielmehr  dürfe  sie  frühestens  einen  Monat  vor  der
Reife  erfolgen.  Es  handle  sich  also  dort  um
eine  mit  besonderen  einschneidenden  Klauseln  versohene
  Ausnahmebestimmung.

Wenn  man  im  französischen  Recht  erheblich
weiter  gegangen  sei  und  freie  Verpfändung  eines
Teils  der  Ernte  bis  zu  120  Tagen  vor  der
Aberntezeit  zugelassen  habe,  so  habe  man  damit
doch  auch  nur  einen  Kredit  von  nicht  langer
Dauer  geschaffen.

Jedenfalls  sei  zur  Einführung  eines  Erntekredits
  in  Deutsch-Ostafrika  ein  Reichsgesetz  erforderlich.
  Das  Reichs-Justizamt  habe  sich  zwar
in  dem  Gutachten,  das  es  auf  Ersuchen  des
Reichs-Kolonialamts  erstattet  habe,  nicht  von
vornherein  ablehnend  verhalten,  habe  aber  durchblicken
  lassen,  daß  große  Bedenken  bestünden.

Nach  allem  halte  er  die  Konstruktion  eines
Erntekredits  für  sehr  schwierig  und  die  Erzielung
wirtschaftlichen  Erfolges  durch  einen  solchen  für
sehr  fraglich.

Nunmehr  wurde  zur  Erörterung  der  Kreditorganisation
  im  Schutzgebiet  Samoa  geschritten.

Der  Vorsitzende  bemerkte,  daß  auch  dort
ein  Bedürfnis  nach  Kredit  sich  geltend  gemacht
habe,  und  erteilte  Herrn  Geheimrat  Schnee  das
Wort.

Herr  Geheimrat  Schnee:  Die  Verhältnisse
Samoas  seien  in  der  Kreditfrage  denen  Deutsch-Ostafrikas
  insofern  ähnlich,  als  auch  dort  Pflanzungen
  bestünden,  insofern  aber  von  jenen  verschieden,
  als  bisher  in  erster  Linie  ein  Bedürfnis
nach  kaufmännischem  Kredit  hervorgetreten  sei.
Auf  Samoa  gäbe  es  bis  heute  keine  Bank.
Früher  sei  in  dem  Schutzgebiet  von  der  weißen
Bevölkerung  nur  Handel  mit  den  Eingeborenen
getrieben  worden.  Der  Handel  habe  hauptsächlich

  in  der  Hand  der  Firma  Godeffroy,  später
„Deutschen  Handels=  und  Plantagengesellschaft

der  Südseeinseln“  in  Hamburg  gelegen,  die  auch
umfangreiche  Kokospflanzungen  angelegt  habe;
daueben  seien  auch  Einzelhändler  (Zuwanderer
aus  Nachbarländern,  zurückgebliebene  Seeleute
        <pb n="159" />
        127  20

u.  dgl.)  tätig  gewesen.  Ein  Teil  der  letzteren  sei
dabei  zu  einem  gewissen  Wohlstand  gelangt;  andere
  aber,  denen  das  nicht  geglückt  sei,  hätten  sich
entweder  mit  untergeordneten  Stellungen  begnügen
oder  das  Schutzgebiet  verlassen  müssen.

Als  dann  die  Versuche,  Kakao  und  Kautschuk
anzupflanzen,  günstig  ausgefallen  seien,  seien
einige  größere  Pflanzungsgesellschaften  in  Deutschland
  und  England  gegründet  worden,  auch  sei
ein  Teil  der  Kaufleute  und  Händler,  die  einige
Mittel  in  Händen  hatten,  dazu  übergegaugen,
Pflanzungen  anzulegen;  zugleich  aber  hätten  auch
Leute  ohne  nennenswerte  Mittel  dies  versucht.
Dabei  sei  ein  sehr  starkes  Kreditbedürfnis  hervorgetreten,
  das  aber  bisher  nicht  habe  befriedigt
werden  können.  Soweit  dagegen  größere  Pflanzungsgesellschaften
  in  Frage  stünden,  bestehe  kein
Bedürfnis  nach  Kredit  im  Schutzgebiet,  da  diese
Gesellschaften  entweder  genügend  Kapital  hätten
oder  doch  sich  Kredit  in  der  Heimat  verschaffen
konnten.

Da  zugleich  ein  Mangel  an  kaufmännischem
Kredit  bestehe,  gingen  die  Bestrebungen  in  erster
Linie  dahin,  daß  eine  Bank  im  Schutzgebiet  errichtet
  werde.  Die  Bestrebungen  seien  bisher
gescheitert,  wohl  weil  man  annehme,  daß  kein
genügender  Umsatz  zu  erzielen  sein  werde.  Neuerdings
  sei  die  Nachricht  hierher  gelangt,  daß  eine
anstralische  Bank  sich  auf  Samoa  niederlassen  wolle.
Daraufhin  erneut  unternommene  Versuche,  eine
deutsche  Bank  zur  Errichtung  einer  Filiale  in  dem
Schutzgebiet  zu  veranlassen,  seien  erfolglos  geblieben.
  Es  sei  aber  fraglich,  ob  es  wirklich  zur
Niederlassung  einer  australischen  Bank  in  Samoa
kommen  würde.

Ob  sich  durch  die  Bildung  von  Genossenschaften
  etwas  erzielen  lassen  werde,  sei  sehr
zweifelhaft.  Im  Schutzgebiet  lebten  alles  in
allem  etwa  500  Weiße;  hiervon  seien  ein  großer
Teil  Beamte,  Angestellte  der  Firmen  und  Gesellschaften,
  Handwerker  usw.,  die  hier  ausschieden,
so  daß  für  einen  genossenschaftlichen  Zusammenschluß
  nur  ein  ganz  geringer  Personenkreis  in
Frage  komme.

Der  Vorsitzende:  Er  müsse  die  Niederlassung
ciner  ausländischen  Bank  auf  Samoa  als  sehr

 

unerwünscht  bezeichnen,  zumal  da  in  diesem  Schutzgebiet
  an  sich  schon  fremdländische  Einflüsse  sich
stark  bemerkbar  machten.

Herr  Dr.  Salomonsohn:  Die  Norddeutsche
Bank  habe  die  Frage  der  Errichtung  einer  deutschen
  Bank  auf  Samoa  eingehend  geprüft,  sei
aber  zu  dem  Ergebnis  gekommen,  daß,  da  die
Hauptgesellschaft  des  Schutzgebiets,  die  Deutsche
Handels=  und  Plantagengesellschaft  der  Südsee,
keinen  Kredit  brauche  und  selbst  Bankgeschäfte
mache,  das  Arbeitsfeld  zu  eng  und  die  Spesen
zu  groß  sein  würden.

Da  niemand  mehr  das  Mort  wünschte,  erklärte
  der  Vorsitzende:  Er  könne  den  1.  Punkt
der  Tagesordnung  wohl  als  erledigt  ansehen.  Es
sei  nunmehr  Sache  des  Kolonialamts,  auf  Grund
des  vielen  Materials,  das  die  Verhandlungen
gebracht  hätten,  die  Angelegenheit  weiter  zu  verfolgen.
  Er  halte  es  für  ungemein  wertvoll,
wenn  bei  der  weiteren  Behandlung  einige  Mitglieder
  der  Kommission  zu  einer  Subkommission
zusammentreten  und  dem  Amte  mit  ihrem  Rate
zur  Seite  stehen  würden;  auch  mit  den  Herren
Sachverständigen  bitte  er  in  Fühlung  bleiben  zu
dürfen.

Daraufhin  stellten  sich  auf  Wunsch  des  Vorsitzenden
  die  Herren  Generalkonsul  v.  Mendelssohn,
  Dr.  Salomonsohn  und  Senator  Strandes
zur  Verfügung  und  auch  die  Herren  Sachverständigen
  sagten  ihre  weitere  Mitwirkung  zu.

Punkt  2:  „Maßnahmen  gegen  unsolide  koloniale
  Neugründungen“  und
Punkt  3:  „Förderung  der  Handelsbeziehungen
der  deutschen  Schutzgebiete  mit  dem
Mutterlande“
wurden  von  der  Tagesordnung  abgesetzt  und  ihre
Erörterung  für  die  nächste  Sitzung  in  Aussicht
genommen,  weil  beide  Fragen  nicht  für  brennend
gehalten  wurden  und  die  Herbeischaffung  umfangreicheren
  Materials  für  wesentlich  erachtet  wurde.

Nachdem  der  Vorsitzende  den  Migliedern
der  Kommission  und  den  Sachverständigen  noch
für  ihre  Mitarbeit  in  der  Sitzung  gedankt  hatte,
wurde  die  Sitzung  geschlossen.
        <pb n="160" />
        G:.  128  20

Die  Kreditorganisation  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
Mit  besonderer  Berüchsichtigung  der  in  anderen  Ländern  gemachten  Erfahrungen.
Referat  des  Geheimen  Regierungsrats  Professor  Dr.  Soepfl.

(Mit  acht  Anlagen.)

Eigenart  und  Probleme  des  kolonialen
Kreditwesens  überhaupt.

IJn  den  wirtschaftlich  erst  zu  erschließenden  Neuländern
  wie  den  Kolonien  werden  an  Kreditinstitute
andere  Anforderungen  gestellt  als  in  den  alten
curopäischen  und  neuen  amerikanischen  JIndustrieftanten.
Die  Urproduktion,  vielfach  durch  noch  unberechenbare
natürliche  Einflüsse  auf  schwankender  Grundlage,  beherrscht
  die  Volkswirtschaft,  und  oft  ist  von  der  mehr  oder
weniger  reichen  Ernte  oder  Okkupation  eines  einzigen
Produktes  das  ganze  wirtschaftliche  Leben  im  höchiten
Maßsze  abhängig.  Die  Befriedigung  des  Rreditbedürfnisses
in  diesen  Ländern,  auch  des  rein  kaufmännischen,  bringt
den  Glänbigern  nicht  bloß  größeres  Risiko  und  entsprechend
  höhere  Zinsen,  sondern  stellt  auch  an  die
Organisation  des  Kreditwesens  zum  Teil  ganz  nene
Aufgaben  oder  verlangt  die  Preisgabe  sonst  üblicher
Normen  und  Gebräuche.  So  ist  z.  B.  die  Frist  für
Lombarddarlehen.  die  bei  uns  im  allgemeinen  drei
Monate  beträgt,  in  französischen  und  holländischen
Nolonien  eine  wesentlich  höhere,  bis  zu  acht  Monaten.

Auch  weitgehende  Rechte  von  Papiergeldausgabe
  werden  in  Kolonien  und  kolonialen  Ländern  den
Banken  erteilt,  um  den  wegen  der  Ernteverhälltnisse
zeitweise  jehr  gesteigerten  Geldbedarf  zu  befriedigen.
Diec  vielfach  übliche  Verlängerung  der  Fristen  im  kaufmännischen
  Kreditwesen  erfordert  aber  persönliche
Nenmnuis  der  Klienten,  die  ihrerseits  wieder  Gründung
von  Filialen  und  Agenturen  an  Orten  nötlig  macht.
die  sonst  einem  Rreditinstitut  wenig  bieten  würden.
Das  System  der  nordamerikanischen  Natmnal  Banks.
nach  welchem  schon  sehr  kleine  lokale  Kreditinstitute
gegen  Ointerlegung  von  Staatspapieren  Noten  ausgeben
  dürfen,  um  in  einem  neu  zu  erschließenden  Gebiete
  Umlausomittel  zu  schaffen,  hat  sich  in  der  kolonialen
  Erschließungszeit  der  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika  gewiß  nützlich  erwiesen.,  deshalb  auch  in
anderen  Kolonien,  z.  B.  in  Südafrika,  Nachahmung
gefunden,  während  es  für  die  höher  entwickelte  heutige
Volkowirtschaft  der  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika
  veraltet  erscheint  und  jetzt  auch  durch  ein
anderes,  zentralisierteres  System  abgelöst  werden  soll.
Die  Frage,  ob  man  das  Recht  der  Notenausgabe  in
Kolonien  ebenso  strenge  von  einer  engen  Beschräukung
der  Kreditinstitute  auf  bestimmte  Geschäftszweige  abhängig
  machen  soll  wie  in  den  Mutterländern,  hat
schon  manche  Kommissionen  beschäftigt,  die  zur  Untersuchung
  der  Verhöälinisse  notleidender  Nololonialbanken
eingesetzt  worden  sind.  Im  allgemeinen  dürfte  die
Frage  nach  den  gemachten  Erfahrungen  dahin  zu  beamworten
  sein,  daß  die  Beschränkungen  in  der  Geschäftogebahrung
  der  kolonialen  Notenbanken  nur  wenig
von  den  im  Mutterlande  üblichen  Bestimmungen  für
Notenbanken  abweichen  dürfen.

Ein  anderes  allgemeines  Problem  des  kolonialen
Kreditwesens  ergibt  sich  durch  die  Frage,  ob  es  zweckmäßiger
  ist,  zentrale  Kreditinstitute  für  mehrere  oder
sämtliche  Kolonien  eines  Staates  zu  errichten  oder  das
Kreditwesen  in  den  ein  zelnen  Nolonien  lokal  zu  organisieren.
  Für  das  gentralinstitut  wird  geltend  gemacht,
daß  die  Risiken,  welche  in  den  einseitigen  wirtschaftlichen

 

Verhältnissen  ein  zelner  Kolonien  liegen,  besser  ausgeglichen
  werden  können,  daß  die  Leitung  den  oft  schädlichen
  Einflüssen  gewisser  Interessentengruppen  in  den
Kolonien  entzogen  wird.  ferner,  daß  ein  solches  IJnstitur
  mit  dem  Sitze  im  Mutterlande  sich  leichter  und
billiger  Kapital  beschaffen  könne  als  ein  lokales  Kreditinstitut.
  Gegen  die  demralisierung  spricht  die  Kerschiedenartigkeit
  der  wirtschaftlichen  Verhälinisse  in  den
einzelnen  Kolonien.  In  der  Praris  bestehen  beide
Systeme  nebeneinander;  die  Einseitigkeit  lotaler  Kreditinstitute
  wird  aber  meist  gemildert  durch  eine  Zusammenfassung
  wenigstens  einiger  benachbarter  oder
z.  B.  an  der  gleichen  Rüfte  gelegener  Rolonien  für  den
Geschäftsbereich  eines  Institutes.

Das  landwirtschaftliche  Kreditwesen  in
den  Kolonien  überhaupt.

Besonders  wichtige  Aufgaben  stellt  das  landwirtschaftliche
  Kredinwesen  in  den  Kolonien,  die  übrigens
nicht  bloß  in  den  deutschen  Schutzgebieten.  sondern  auch
vielfach  in  den  Kolonien  anderer  Staaten  noch  nicht
völlig  gelöst  sind,  an  deren  Löfung  aber  gerade  gegenwärug
  in  vielen  Kolonialstanten  auf  das  eifriaste
gearbeitet  wird.  Die  Organisation  des  landwirkschaft--lichen
  Kredites  in  den  Kolonien  ist  eine  der  wichtigsten
Zeitfragen  geworden,  die  mit  anderen  volkswirtschaftlichen
  Problemen  der  Gegenwart,  wiec  der  Versorgung
unserer  Industrie  mit  kolonialen  Rohstofssen.  namentlich
Baumwolle.  im  innigsten  zusammenhange  sieht.  Es
ist  kein  Zufall,  daß  die  Fragen  des  landwirtschaftlichen
Kreditwesens  erst  auf  einer  höheren  Siuse  der  kolonialpolitischen
  Entwicklung  zur  auereichenden  Losung  gelangen,
  denn  gerade  dieses  Gebiet  stellt  dic  schwierigsten
Aufgaben,  die  vielfach  nur  mit  weitgehender  Staatshilfe
  zu  lösen  sind.  Ein  Uberblick  über  die  Organisation
  des  kolonialen  Banukwesens  in  den  wichtigeren
  Kolonialreichen  der  GZegenwart  läßt  bald  die
Lücken  erkennen,  die  bezüglich  des  landwirschaftlichen
Kreditweseus  fast  überall  noch  vorhanden  sind,  und  die
daran  anschließende  Betrachtung  der  derzeitigen  Bestrebungen
  zur  Förderung  des  landwirtschaftlichen
Personal-,  Meliorationd=  und  Hypothekarkredits
  in  den  wichtigeren  Kolonien  wird  geigen,  welche
Wege  sich  bieten  dürften,  diese  Lücken  aus  ufüllen.

Das  koloniale  Bankwesen  und  dic  koloniale
Landwirtschaft.

In  den  britischen  Kolonien,  sowohl  denen  mit
Selbstwerwaltung  wie  in  den  Kronkolonien,  arbeiten
etwa  30  Banken  mit  dem  Hauptsitz  in  London  mit
einem  Gesambkapital  von  etwa  50  000  000  K  und
einem  Aktivbestand  von  etwa  350  000  000  L.  Dazu
kommen  Lokalbauken  in  den  einzelnen  Kolonien,
namentlich  auch  Sparbanten,  die  durch  Postsparkassen
in  einigen  Kolonien  unterstützt  werden.  Die  meisten  der
Kolonialbanken  außerhalb  Indiens,  wo  die  Regierung
selbst  Noten  ausgibt,  sind  zugleich  Notenbanken.  In
Indien  finden  sich  anußer  den  großen  englischen  kaufmännischen
  Bankinstituten  des  Ostens  die  drei  Residentschaftsbanken
  und  Regierungssparbanken,  welche  die  Ersparnisse
  der  Inder  sammeln.  Alle  diese  Banken  befriedigen
aber  nicht  die  Kreditbedürfnisse  der  Landwirtschaft,  ja.
        <pb n="161" />
        G  129  20

cs  ist  ihnen  zumeist,  wie  namentlich  allen  Notenbanken,
die  Festlegung  der  Gelder  in  landwirtschaftlichen  Krediten
  direkt  verboten.  Wohl  aber  dürfen  sie  Depositen
annehmen  und  verzinsen.  So  verzinst  z.  B.  die  Bank
ot  Britich  West  Africa  Depositen  von  Eingeborenen  mit
1  b.  H.  Für  die  englischen  Banken  in  den  #ronkolonien
ist  ein  Normalstamt  ausgearbeitet,  welches  den  Geschäftebereich
  mit  den  erörterten  Begrenzungen  genau
regelt.

Die  fraunzösischen  Rolonialbanken  stehen  fast  alle
unter  Staatsausfsicht,  vor  allem  die  älteren  für  Westindien.
  Senegal  usw.  begründeten,  dann  aber  auch  die
neueren,  wic  die  für  Indochina,  und  zwar  unter  einer
Cmmision  de  surveillande  des  handues  coloninles  in
Paris.  Das  Depositengeschäft  wird  von  diesen  Banken
zum  Teil  weniger  gepflegt  als  von  den  englischen  Banken,
dagegen  machen  sie  vielfach  Geschäfte  mit  der  Landwirtschaft,
  die  bei  den  englischen  Banken  nicht  vorkommen.
Trotzdem  erforderte  auch  die  fran  zösische  Organisation
des  kolonialen  Kreditwesens  noch  besondere  Instituic
für  den  land  wirtschaftlichen  Kredit.

Auch  die  Bankorganisation  in  Niederländisch-Undien
  diente  bisher  zwar  dem  kaufmännischen  Kreditwesen
  und  der  Erhaltung  der  Währung,  war  aber  nicht
für  die  landwirtschaftlichen  Kreditbedürfnisse  bestimmt.
die  Bank  von  Java,  welche  die  Noten  für  Oollüändisch-Bestindien
  ausgibt  und  die  Währung  aufrecht  erhält,
arbeitet  in  Verbindung  mit  der  Bank  der  Niederlande
mit  dem  eng  begrenzien  Geschäftsbereich  einer  Notenbumk.
  Ahnlict)  liegen  die  Verhältnisse  in  den  deutschen
S4mügebieten.  worüber  weiterhin  noch  nähere  Angaben
gemact  werden  sollen.

Landwirtschaftlicher  Personalkredit  in  den
wichtigsten  Kolonien  und  kolonialen  Neuländern.


Die  überall  noch  notwendige  Ausgestaltung  des  landwirtschaftlichen
  Nreditwesens  in  den  Kolonien  kann  sich
nur  in  wenigen  Fällen  an  die  soeben  sti#zierte  allgemeine
Bankorganisation  in  den  Kolonien  anlehnen,  am  ehesten
noch  beim  landwirtschaftlichen  Personalkredit,  der
keine  dauernde  Festlegung  der  Kapitalien  mit  sich
bringt.  Es  handelt  sich  hier  um  kurgfristigen  Rredit
kr  Pflan  zer  und  Farmer,  die  das  in  ihrer  Landwirtschaft
  angelegte  Betriebslapital  durch  deren  Ertrag,
alio  namentlich  durch  die  jährliche  Ernte  wieder
berauswirtschaften  und  ingwischen  für  Bedürfnisse  der
Lauswirtschaft,  aber  auch  der  Landwirtschaft  selbst,
wie  Beschaffung  von  Saat,  Maschinen,  guchtvieh  usw.
Barmittel  benötigen.

Die  Franzosen  haben  hierfür,  zum  Teil  mit  Anlehnung
  an  die  kaufmännischen  Bankinstitute,  vielfach
mit  gutem  Erfolg.  teilweise  auch  mit  Mißerfolg,  den
erntekredit  ausgebildet.  Die  hierbei  gemachten  Erfahrungen
  geben  zurück  bis  in  die  Mitte  des  vorigen
Jahrhunderts,  nämlich  auf  das  Gesetz  vom  11.  Juui  1851,
das  die  Kolonialbanken  für  die  PRlantagenkolonien
Martiniqnc,  Guadelonpe  und  Rennion  organisierte.
Lazu  kommen  dann  noch  die  ähnlichen  Banken  in
Senegal  und  Guyana.  Mit  diesen  Preditinstituten
gum  der  Staat  zur  Förderung  des  Rreditwesens  ein,
als  die  Plantagenbesitzer  nach  Aufhebung  der  Sklaverei
in  eine  kritische  Lage  gekommen  waren.  Nachdem
man  mit  dem  System  der  Verteilung  von  direkten
Beibilfen  an  die  Pflanzer  schlechte  Erfahrungen  gemacht
  hatte,  zog  man  es  vor,  die  zur  Unterstützungsaktion
  verfügbaren  Mittel  zur  Doticrung  von  Darlehuslassen
  zu  verwenden,  die  den  Kolonisten  auch  Vorschüsse  auf
ibre  Waren  und  Ernten  geben  sollten.  Die  Beleihung  der
Ernte  auf  dem  Halm  wurde  bis  zur  Hälfte  ihres  geschatzten
  Wertes  für  zulässig  erklärt.  Diese  Einrichtung

 

hat  den  Pflanzern  über  die  Krisis  hinweggebolfen  und
den  Banken  wohl  überwiegend  Gewinne  gebracht.  Selbst
in  schlechten  zeiten  hat  dieses  Syftem  des  landwirtschaftlichen
  Personalkredites  sich  vielfach  bewährt.  So  ist  3.  B.
in  einem  neueren  Berichte  der  Bank  von  Martinique  hierüber
  folgendes  zu  lesen:  „Trotz  der  wenig  lohnenden
Preise  unserer  wichtigsten  Erzeugnisse  und  einer  Mißerme
  werden  wir  in  diesem  Jahre  doch  unsere  landwirtschaftlichen
  Vorschüsse  in  einer  zufriedenstellenden
Weise  liquidieren  können.  Von  2529  414.78  Frcs.,  die
für  diese  Ernte  vorgeschossen  wurden,  sind  nur  noch
35  226  Frcs  ansftehend.  Ihre  Rückzahlung  ist  durch
Produkte  sichergestellt,  die  noch  zu  realisieren  sind.“
Für  die  Organisation  dieser  älteren  französischen  Kolonialbanken
  ist  es  wesentlich,  daß  sie  halböffentliche
Institute  sind.  Der  Schaumeister  der  Rolonie  ist  cx
offierio  Mitglied  des  Verwaltungsrates,  und  der
Direktor  oder  der  Präsident  der  Bunk  wird  von  dem
Präsidemen  der  Französischen  Republik  auf  Vorschlag
des  Finanzministers  ernannt.  Es  können  keine  Dividenden
  verteilt  werden  ohne  die  Genehmigung  des
Finanzministers,  der  durch  den  Kolonialminister  vertreten
  wird.

Die  Unternehmungen  dieser  Banken  umfassen  die
allgemeinen  Bankgeschäfte  mit  der  Beschräukung,  daß
Wechseldarlehen  nur  für  4  Monate  gewährt  werden
und  daß  zwei  Unterschriften  erforderlich  sind.  Die
Notenzirkulation  darf  den  dreifachen  Betrag  der  Metallreserve,
  welche  die  Bank  hält,  nicht  überschreiten.  Dazu
kommen  die  erwähnten  landwirtschaftlichen  Darlehen,
hauptsächlich  gegen  Verpfändung  der  Ernte,  deren  Wert
durch  Sachverständige  eingeschäunt  wird.  Gefährlich
wurde  dieser  Erntekredit  nur.  wenn  er  zu  einseitig  auf
cin  eingelnes  Plantagenprodukt,  z.  B.  Zucker,  gegeben
wurde.  Dadurch  kamen  die  Banken  vielfach  in  eine
kritische  Lage  und  musien  die  Oilfe  der  französischen
Regierung  in  Anspruch  nehmen.  Die  juristischen
Schwierigkeiten  gegenüber  dem  Erntekredit  bestanden
darin,  daß  das  gemeine  Recht  nur  ein  Pfandrecht  an
beweglichen  Sachen  kennt.  Die  Franzgosen  überwanden
sie  nach  lebhaften  Kammerdebatten  über  diese  Frage
dadurch,  daß  sie  anstatt  der  Verpfändung  die  Ubertragung
  durch  Vertrag  einführten.  Dagegen  wurde
die  weiterhin  verlangte  Erstreckung  des  Pfandrechts
auf  die  nächstfolgende  Erute  im  Falle  des  Mißratens
einer  Ernute  nicht  geuehmigt.  Nach  ähnlichen  Grundsätzen
  wie  diese  älteren  Banken  sind  dann  die  französischen
  Banken  für  Indochina  und  Westafrika  organisiert
  worden.  In  neuester  Zeit  ist  noch  eine  kleinere
Banduc  française  de  I’Afrifue  Ejumoriale  hinzugekommen
  und  für  Madagaskar  ist  eine  Banque  de
I’Afridue  françuisce  oriemale  geplant.  Die  Zinssätze
für  landwirtschaftlichen  Personaltredit  betragen  z.  B.
bei  Vorschüssen  auf

--.  .....,,  anderen
Ernte:  Metall:  Waren:  Operationen:
in  Guadeloupe  5%  —4  6  %
-Gunana  —  8%  600  6%
"=  Indochina  80%  6  bio  12%  5ö  bis  7%.

Oandelt  cs  sich  bei  den  alten  Kolonien  Frankreichs
um  Kredit  für  Plantagen,  hauptsächlich  Zuckerplantagen,
wofür  der  Erntekredit  als  passend  gefunden  wurde,  so
wurde  in  Algier  das  Problem  ein  anderes.  Oier
mußte  erst  eine  ertragsfähige  Landwirtschaft  mit  Oilfe
billigen  Kredites  geschaffen  werden.  Die  Bank  von
Algier  sollte  diese  Bedürfnisse  befriedigen.  Sie  wurde
im  Jahre  1851  als  eine  Noten=  und  Diskontbank  gegründet
  mit  3  Millionen  Franken  Kapital  und  mit  einem
Privileg  auf  20  Jahre.  Der  Staat  schoß  ihr  1  Million
Franken  zu  einem  ziussatze  von  3%  vor.  Das  Rapital
wurde  im  Jahre  1867  auf  10  Millionen  Franken  und
        <pb n="162" />
        W  130  20

im  Jahre  1880  auf  20  Millionen  Franken  erhöht.
In  diesem  Jahre  begann  die  kritische  Periode  der
Bank.  Wegen  der  Vernichtung,  die  durch  die  Reblaus
  in  den  französischen  Weinbergen  angerichtet
worden  war,  prophezeihte  man  der  Weinkultur  in  Algier
eine  große  Zukunft.  Dazu  kam  eine  allgemeine  Bewegung
  für  Ausdehnung  der  algerischen  Landwirtschaft.
Die  Kapitalverdoppelung  der  Bank  wurde  unternommen
hauptsächlich  im  Hinblick  auf  den  Umstand,  daß  man

es  diesem  Institute  ermöglichen  wollte,  einen  ausgedehnten
  landwirtschaftlichen  Kredit  zu  gewähren.
zu  derselben  zeit  wurden  lokale  Banken,  comptoiln

liescompte  eingerichtet,  bis  1899  bereits  25!  Die  Bank
von  Algier  gewährte  versönliche  Darlehen  an  Ackerbauer
entweder  direkt  oder  durch  die  Vermittlung  dieser  lokalen
Banken.  Eigentlicher  Grundkredit  war  bei  der  Bank  von
Algier  nicht  erlaubt;  hierfür  bestand  der  Cre#lit  foncicr
et  agricole  tie  I7  Ale  frie=  Da  die  Darlehen  der  Bank
von  Algier  zu  dem  niedrigen  zZinssatz  von  5%  gewührt
  wurden,  wurde  der  Landwirtschaft  ein  großer  Ansporn
  gegeben,  wie  die  Tatsache  beweist,  daß  das  Areal
der  Weinberge  sich  von  17000  ha  im  Jahre  1880  auf
80  000  ha  im  Jahre  1886  und  ausf  160  000  ha  im  Jahre
1902  steigerte.  Aber  während  die  Wirkung  der  Kreditgewährung
  auf  die  Eutwicklung  der  Landwirtschaft  sicherlich
  hervorragend  war,  so  litt  die  Bank  doch  selbst  schwer.
Es  kam  hinzu,  daß  die  lokalen  Banken  sehr  strupellos
Geld  von  dem  gentralinstitut  borgten.  Da  die  Weinberge
nicht  so  schnell  Erfolge  erzielten,  als  man  erwartet  hatte,
wurden  die  Schwierigkeiten  der  Bank  bald  akut.  Es
wurden  neuc  Anleiben  gemacht,  um  das  Institut  zuhalten,
und  als  die  Bank  zur  Subhastation  ihrer  Schuldner
schritt,  fand  sie  sich  schließlich  im  Besitz  einer  Domäne,
welche  man  niedrig  auf  10  Millionen  Franken  schätzte.
Als  im  Jahre  1897  die  Ernenerung  des  Privilegs  der
Bank  verlangt  wurde,  erregte  ihre  Lage  die  öffentliche
Aufmerksamkeit  sehr.  Nachdem  die  Vank  ihre  Angelegenheiten
  geregelt,  ihre  Domäne  verkauft  und  sich
wieder  einigermasen  konsolidiert  hatte,  verlängerte
das  Gesetz  vom  5.  Juli  1900  ihre  Konzession  auf
25  Jahre  und  legte  ihrer  Organisation  gewisse  Beschränkungen
  auf.  Ihre  Geschäfte  durften  jetzt  nur
noch  auf  Grund  besserer  Sicherheiten  als  bisher  unternommen

  werden  und  ihre  Notenzirkulation  durfte
100  Millionen  Franken  nicht  überschreiten.  Später

sollen  vier  neue  Zweige  eingerichtet  und  das
Zemralburean  der  Bunk  nach  Paris  verlegt  werden.

Um  den  landwirtschaftlichen  NKredit  besser  als  bisher
  zu  regeln,  wurde  ferner  durch  das  Gesetz  vom
8.  Juli  1001  eine  Anzahl  von  ländlichen  Darlehnsgenossenschaften,
  die  „  Caisses  réxiolales  du  eréedil  ugricoll#.
  errichtet.  Diese  sind  Rreditinstimte  auf  Gegenseitigkeit,
  und  in  Verbindung  mit  ihnen  sind  landwirtschaftliche
  Genossenschaften  gegründet  worden.  Die
Genossenschaften  indossieren  die  Wechsel  ihrer  Mitglieder
  und  in  dieser  Weise  verschaffen  sie  sich  Darlehen
von  den  Darlehnskassen.  Das  Kapital  der  letzteren
Institute  wird  teilweise  durch  Subskription  erlangt,
teilweise  durch  Spardepositen  und  zum  Teil  durch  einen
Zuschuß  des  Staates,  der  aus  3  Millionen  Franken
besteht  und  von  der  Bank  von  Algzier  vorgestreckt  wird.
Zahlreiche  Darlehnskassen  wurden  im  Jahre  1901  und
1902  eingerichtet.  Damals  bestand  ein  großes  Bestreben,
  an  der  Berteilung  der  3  Millionen  Franken
teilzunehmen.  Das  System  hat  sich  bis  heute  insofern
bewährt,  als  die  lokalen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften
  die  Kreditverhälmisse  ihrer  Mitglieder  verhälmismäßig
  am  besten  übersehen  können.

Wic  in  Algier,  so  haben  die  Fran  gosen  auch  in
anderen  Rolonien  die  Tätigkeit  der  Banken  für  den
landwirtschaftlichen  Personalkredit  durch  die  Ausbildung

 

des  ländlichen  Genossenschaftswesens  erleichtert.  Der
Verbreitung  des  Genossenschaftowesens  in  den  Kolonien
dient  eine  eigene  Gesellschaft  und  zum  Teil  auch  der
Congres  de  la  Mutualite  Coloniale,  der  in  diesem
Jahre  in  Constantine  tagte.  Es  handelt  sich  dabei
hauptsächlich  auch  um  die  Organisation  der  Eingeborenen

in  landwirtschaftlichen  Genossenschaften,  Ein-  und
Verkanfsgenossenschaften,  Darlehnskassen;  auch  die
Versicherung  auf  Gegenseitigkeit  gegen  Hagel.  Heuschrecken

  usw.  gehört  in  den  Kreis  dieser  Bestrebungen.
In  Tunis  ist  durch  Dekret  vom  20.  Mai  1907  für
jedes  Caldad  eine  solche  Sociéte  indis##ne  de  prötovance
et  de  mutunlité  augricole  geschaffen  worden.  Für  Westafrika
  war  im  Journal  ofticicl  de  l’Afriguc  Oceillentale
francaise  vom  6.  August  1910  ein  Normalstatut  für
solche  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  der  Eingeborenen
  veröffentlicht.  Auch  in  Indochina  sind  diese
Genossenschaften  und  Darlehnokassen  für  Eingeborene
gegründet  worden,  um  sie  von  den  indischen  und
chinesischen  Wucherern  zu  befreien.

In  den  englischen  Kolonien  ist  die  Befriedigung
des  landwirtschaftlichen  Personalkredits  durch  die  in
neuerer  Zeit  strenger  gewordenen  Bestimmungen  für
die  Kolonialbanken  etwas  erschwert  worden.  Früher
konnten  z.  B.  in  Australien  selbst  der  zu  erwartende
Wollertrag  und  lebendes  Vieh  von  den  Banten  ohne
weiteres  beliehen  werden.  Das  zunehmende  Bedürfnis
nach  landwirtschaftlichem  Kredit  überhaupt  wie  nach
landwirtschaftlichem  Personalkredit  im  besonderen  hat
nun  in  den  englischen  Kolonien  sowie  in  Indien  und
Agypten  in  neuester  Zeit  immer  lebhaftere  Bestrebungen
einerseits  für  große  siaatliche  Landbanken,  anderseits
für  Ausbildung  des  landwirtschaftlichen  genossenschaftlichen
  Rredits  hervorgerufen.  In  Indien  fehlen  zur  geit
noch  staatliche  Landbanken,  und  der  indische  Bauer
mußte  vielfach  Zinssätze  bis  zu  24  %  bezahlen,  während
er  selbst  von  den  Sparbanken  nur  3%  erhielt.  Da
hat  man  unn  neuerdings  mit  der  Einführung  des
Genossenschaftasystems  große  Fortschritte  erzielt.  Die
Regierung  gibt  überall,  wo  sich  eine  solche  Genossenschaft
  bildet,  einen  erstmaligen  Zuschuß,  gewöhnlich
  in  der  Höhe  des  Kapirals,  das  die  Lokalgenossenschaft
  selbst  aufgebracht  bat.  Dafür  beerlanar
sie  amtliche  Rechnungslegung.  Der  Zuschuß  des  Gonvernements
  muß  sogar  gegeben  werden,  wenn  keine
Banken  im  Be  zirke  bestehen.  Die  mit  diesem  Sustem
erzielten  Erfolge  werden  sowohl  amtlich  wie  in  der
Literatur  als  befriedigend  geschildert.  Wie  in  einer
englischen  Plantagenkolonic,  nämlich  Manritius,
die  Frage  zur  geit  zur  Entscheidung  drängt.  ob  die

weitere  Ansbildung  des  Erntekredits  durch  Banken
oder  die  Errichtung  einer  staatlichen  Landbank  nach

Art  der  Transvaalbank  oder  die  Ausbildung  des  landwirtschaftlichen
  Genossenschaftswesens  zum  ziele  führt,
ist  aus  einem  amtlichen  englischen  Report  in  der  Anlage
  deutlich  zu  ersehen.  In  Ägypten  und  in  Transvaal
  ist  die  Lösung  des  Problems  durch  staatliche
Agrikuliur-Landbanken  erreicht  worden,  weolche  aber  nicht
bloß  den  landwirtschaftlichen  Personalkredit,  sondern
zugleich  auch  den  langfristigen  landwirtschaftlichen
Nredit  nach  jeder  Richtung  pflegen.

Im  Jahre  1890  begann  die  National-Bank  von
Agupten  versuchsweise  Vorschüsse  in  verschiedenen
Distrikten  zu  zahlen.  Im  folgenden  Jahre  wurden
diese  Operationen  auf  10  Distrikte  ansgedehnt  und
nahezu  9500  Darlehen,  die  sich  auf  137  781  KL  beliefen.
wurden  gewährt.  Der  Zinssatz  war  zu  1000  festgesetzt,
  wovon  19%  an  die  Lokalagenten  als  Nommission
  ging,  während  die  übrigen  90%  die  Ausgaben
und  den  Verlust  der  Bank  deckten.  Da  sich  dieser
Versuch  als  erfolgreich  erwies,  wurde  im  Jahre  1901
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        eine  National-Landbank  eingerichtet,  welcher  das  Kapital
von  der  Nationalbank  für  Agypten  und  von  einer
Londoner  Firma  gegeben  wurde.  Im  Jahre  1904
hatte  diese  Bank  über  2  Millionen  L  ausgeliehen  zu
einem  Zinssatze  von  9%.  Der  äguptische  Fellah  hat
Jahrhunderte  unter  der  drückenden  Herrschaft  der  Geldleiher
  geschmachtet,  selbst  unter  den  günstigsten  Umständen
  betrug  der  Zinssatz  ungefähr  15%.  Gewöhnlich
  wurde  von  diesen  Geldleihern  festgesetzt,  daß
das  geborgte  Geld  in  gleichen  Beträgen  zurückgezahlt
werden  sollte:  allzu  kurze  Fristen  wurden  dabei  nicht
gesent.  So  wurden  selbst  Darlehen  von  100  L  in
5  jährigen  Raten  zu  je  30  zurückgezahlt.  IJu  einem
solchen  Falle  ist  es  schwierig  für  eine  Landbank,  rasch
ein  ugreifen,  da  der  Geldleiher  darauf  besteht,  daß
sein  Kontrakt  erfüllt  wird.  Obwohl  den  ägnupiischen
Bauern  ursprünglich  die  Landbank  verdächtig  war,
merkten  sie  doch  bald,  daß  sie  von  ihr  Geld  zu
weit  gunstigeren  Bedingungen  erhalten  konnten  als
früher.  Sie  begannen  daher  bald,  diese  Kreditquelle
stark  zu  begünstigen.  Die  Agrikulturbank  von  Agupten
ist  aber  auch  in  einer  Beise  organisiert,  durch  die
dem  kleinften  Grundbesitzer  und  dem  ganzen  Lande
ein  großer  Dienst  geleistet  wird.  Die  übrigen  Oupotbekenbanten
  können  die  Eintragung  ins  Grundbuch
nur  bei  den  drei  gemischten  Gerichtoshöfen  in  RKairo,
Alerandrien  und  Mansourah  vornebmen  lassen.  Der
Agrikulturbank  wurde  das  Recht  eingeräumt,  gültige
Cimragungen  an  Ort  und  Stelle  durch  delegierte  Beamie
  der  Notariatskanzleien  vornehmen  zu  lassen.
Mit  dem  Einbeben  der  Zinsen  und  der  Annnitäten
befassen  sich  die  staatlichen  Steuereinheber  und  die
Schuld  genießt  selbst  der  Steuer  gegenüber  die  Priorität.
Die  kostspieligen  Schätungen,  welche  die  anderen  Banken
vornehmen  lassen,  werden  durch  den  Grundsatz  der
Agrikulturbank  unmötig,  stets  nur  ein  bestimmtes  Mehrfaches
  der  Grundstener  zu  leihen.  Ulrsprünglich  bildete
die  25  fache  Steuer  die  Grundlage,  jetzt  ist  man
auf  das  30  fache  hinaufgegangen.  Die  Zinsen,  anfänglich
  mit  9%  festgesetzt,  wurden  seit  dem  31.  Dezember
  1906  auf  8%  ermäßigt.  Die  Bank  gibt
Darlehen  in  zweifacher  Form:  1.  als  Oypothek  in
Beträgen  von  10  Eg  bis  zu  500  Er  (ägiptische  Pfd.),
2.  als  Vorschuß  auf  die  Ernte  in  Beträgen  zwischen
1  I  und  20  Er.

Die  Oypotheken  waren  ursprünglich  in  10  Jahresraten
  zu  tilgen;  jetzt  hat  man  die  Frist  im  Interesse  der
Schuldner  auf  20  Jahre  verlängert.  Die  Regierung
garantiert  dem  Aktienkapital  eine  Verginsung  von  300.
Dieses  wurde  1905  auf  3  740  000  E#  erhöht.  Im  Jahre
1906  hat  die  äguptische  Regierung  überdies  eine
31  „prozentige  Garantie  für  6  570  000  Es  neue  Obligaruionen
  übernommen.  Davon  wurden  2  500  000  EL
den  Besitzern  von  Obligationen  in  der  gleichen  Höhe,
die  der  Staat  früher  nicht  garantiert  hattc,  gegen
Aufzahlung  von  6%  zum  Umtausch  angeboten.  Es
scheint,  daß  man  die  Garantie  für  ziemlich  überflüssig
hielt,  denn  nur  die  Besitzer  von  150  000  kErgl  haben
von  dem  Rechte  Gebrauch  gemacht  und  dem  Reservefonds
  der  Bank  dadurch  9000  EE  zugeführt.  Von  den
übrigen  neuen  Obligationen  sind  im  April  1906
1570000  EL  al  pari  begeben  worden.  Die  Konkurrenz
  der  Agrikulturbank  hat  die  übrigen  Banken  gezwungen,
  sogar  unter  den  Zinsfuß  jener  zu  gehen.
Sie  berechnen  nach  der  Höhe  der  Beleihung  und  der
Dauer  6  bis  8%.  Noch  billiger  stellen  sich  die  Darleben
  der  englischen  Assekuran  ggesellschaften,  die  in  den
letzten  Jahren  einen  Teil  ihres  Reservefonds  zu  5½
bis  6%  auf  diese  Weise  festgelegt  haben.  Bei  Landverkäufen
  auf  längere  Termine  hinaus  werden  durch
die  Verkäufer  gewöhnlich  4,  5  bis  5,5  %  berechnet,

 

131

—

das  letzte  Fünftel,  das  offen  stehen  bleibt,  trägt  6
bis  70%.

Die  staatliche  Landbank  von  Transvaal  pflegt
sowohl  den  lang=  wie  kurzfrisftigen  landwirtschaftlichen
Kredit,  also  auch  den  landwirtschaftlichen  Personalkredit,
  den  sie  außer  an  Einzelpersonen  auch  landwirtschaftlichen
  Genossenschaften  gewährt.  Ihre  sehr  interessante
  bisher  in  Deutschland  kaum  bekannte  Organisation
  und  ihre  Geschäftsergebnisse  sind  aus  der  Anlage  1
ersichtlich.  Ahnliche  Jnstitute  werden  nun  anuch  in
anderen  englischen  Kolonien  verlangt,  selbst  in
kleineren,  wie  in  Britisch-Guyana  und  Grenada;
überall  steht  aber  auf  der  anderen  Seite  die  Frage  zur
Diskussion,  ob  nicht  durch  eine  staatliche  Unterstützung
des  zu  entwickelnden  landwirtschaftlichen  Genossenschaftowesens
  das  zu  erstrebende  gZiel  besser  erreicht
werden  kann.

Der  landwirtschaftliche  Meliorationskredit
in  den  wichtigsten  Kolonien  und  kolonialen
Ländern.

Das  Wesen  des  landwirtschaftlichen  Meliorations-=kredites
  besteht  darin,  daß  es  sich  im  Gegensatz  zum
Personalkredit  um  langfristigen  und  meist  auch  seitens
des  Glänbigers  unkündbaren  Kredit  handelt,  in  der
Regel  auf  Grund  hypothekarischer  Sicherbeit,  der  aber
im  Gegensatz  zu  den  eigentlichen  Boden=  oder  Oypothekarkredit
  nur  für  einen  bestimmten  Verwendungszweck
  (Meliorations  zweck)  und  unter  Kontrolle  der
Verwendung  des  Geldes  für  diesen  Zweck  gewährt
wird.  Der  Kredit  kann  an  einzelne  Personen.  Genossenschaften
  oder  sonstige  Rorporationen  gegeben
werden.  Rreditinstitute,  welche  ausschließlich  diesen
Zweig  des  landwirtschaftlichen  Kredites  pflegen,  wie
etwa  die  Landeskuliur-Rentenbanken  in  Deutschland,
gibt  es  in  den  Kolonien  bis  jetzt  noch  nicht,  sondern  die
großen  staatlichen  Agrikulturbanken  in  Transvaal
und  Agypten  widmen  sich  sämtlichen  Zweigen  des
landwirtschaftlichen  Kredites  oder,  wie  die  sogleich  noch
näher  zu  betrachtende  landwirtschaftliche  Bank  in
Manila,  wenigstens  noch  der  Pflege  des  landwirtschaftlichen
  Personalkredits  neben  der  des  landwirtschaftlichen
  Meliorationskredits.  Auch  darf  man,  wo
Institute  für  den  Meliorationskredit  fehlen,  nicht  außer
acht  lassen,  daß  natürlich  auch  der  ohne  Verwendungszweck
  gegebene  reine  Bodenkredit  das  Bedürfnis  nach
landwirtschaftlichem  Meliorationskredit  zu  befriedigen
imstande  ist,  also  bei  genügender  Auobildung  besondere
Institute  für  Meliorationskredit  ersetzen  kann.
gilt  namentlich  für  die  fortgeschrittenen  englischen
Selbstverwaltungskolonien  wie  Kanada  usw.,  deren
Oypothekenbankwesen  für  unsere  deutschen  Schutzgebiete
z.  Zt.  wohl  nicht  in  Frage  kommen  kann.  Die  Ausbildung
eines  reinen  Meliorationskreditwesens  mit  Kontrolle
des  Verwendungs  zweckes  hat  etwas  Erzieherisches  an
sich  und  wird  meistens  vom  Staate  ausgehen  und  besonderen
  agrarpolitischen  bew.  kolonialpolitischen  Absichten
  zu  dienen  bestimmt  sein.  Dies  tritt  auch  bei
den  schon  erwähnten  wichtigsten  staatlichen  kolonialen
Agrikulturbanken  für  landwirtschaftliche  Melioration,
nämlich  der  Transvaallandbank  und  der  agnuptischen
Agrikulturbank  dentlich  bervor,  ebenso  bei  der  vor  kur  zem
gegründeten  bei  uns  bioher  noch  nicht  beachteten  Agrikulturbank
  für  die  Philippinen.

Die  Regierung  der  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika
  hat  durch  Gesetz  vom  18.  Juni  1908  in
Manila  die  (10rernment  Agricultural  Bankof
Ihilippine  Island  gegründet  und  1  Million  Pesos  als
Stammkapital  zur  Verfügung  gestellt.  (Act  Nr.  1975.
%crenting  a  (lovernment  Agrienltural  bank  of  the  Phi-Dies



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        W  132  20

lippine  Islands  and  appropriating  for  funds  thercof  the
Ssum  one  millton  Pesos).  Der  Hauptsitz  ist  Manila.
Das  Stammkapital  von  1  Million  Pesos  wird  dem  allgemeinen
  Jgonds  des  philippinischen  Schatzamtes  entnommen.
  Die  Bank  ist  zum  Empfang  von  Depositen
seitens  der  Provinzen,  Städte,  Postsparkassen,  Gesellschaften
  und  Privatpersonen  gegen  eine  Verzinsung
von  nicht  mehr  als  4½  ermächtigt.  Die  Verwaltung
  der  Bank  liegt  in  den  Händen  eines  Direktoriums
  (Vorstandes),  das  aus  dem  Sekretär  für  Finanz
und  Justiz  oder  dessen  Vertreter,  dem  philippinischen
Schatzsekretär  oder  dessen  Vertreter  und  drei  vom
Generalgouverneur  mit  Genehmigung  der  Kommission
ernannten  Amerikanern  oder  Philippinern  mit  dem
Wohnsitz  in  den  Philippinen  zusammengesetzt  ist.  Der
Sekretär  für  Finanz  und  Justiz  bezw.  sein  Vertreier
ist  CX  oblsich  Vorsinender  des  Vorstandes,  der  bei  Anwesenheit
  von  3  Mitgliedern  beschlußfähig  ist.  Leiter
der  Bank  ist  der  Schausekretär  bzw.  sein  Vertreter.
Mit  Genehmigung  des  Generalgouverneurs  kann  er  in
den  Provinzen  und  Städten  Bankagenturen  errichten.
Auf  Erfordern  des  Generalgonverneurs  ist  jeder  Regierungsbeamte
  zur  Diensileistung  für  die  Bank  verpflichtet.
  Die  Bank  darf  nur  Darleben  geben  zur  Ablösung
  von  Oypotheken,  zu  Cutwässerungs=  und  Bewässerungsanlagen,
  zum  Ankauf  von  Kunstdünger,
Saat,  landwirtschaftlichen  Maschinen  und  Werkzeugen,
Vieh  zu  landwirtschaftlichen  Zwecken.  Anderen  als  in
landwirtschaftlichen  Betrieben  tätigen  Gesellschaften
und  Personen  dürfen  Darlehen  nicht  gewährt  werden.
Die  Darlehensgewährung  erfolgt  auf  Beschluß  des
Vorstandes.  Ein  Darlehen  darf  nicht  weniger  als  50
und  nicht  mehr  als  25  000  Pesos  betragen;  indessen
muß  die  Hälfte  des  Bankkapitals  für  Darlehen  von
nitht  mehr  als  5000  Pesos  reserviert  bleiben.  Darlehen
  dürfen  nur  gewährt  werden  gegen  eine  Sicherheit
  auf  unbelasteten  städtischen  oder  ländlichen  (Grund
bis  40%  vom  Wert.  Alle  Beleihungen  sind  auf  Kosten
der  Empfänger  in  die  Grundbücher  eingzmragen.  Der
Oupothekenziunsfuß  darf  nicht  mehr  als  10  vom  Oundert
betragen  und  die  Hupothek  auf  nicht  mehr  als  10  Jahre
—  bei  Zulassung  ratenweiser  Rückzahlung  —  bestellt
werden.  Die  Darlehnsgewährung  ist  an  keinerlei  Abgabe
  gebunden.  Der  Cigentümer  ist  innerhalb  eines
Jahres  nach  Verfall  des  Pfandes  zum  Rückkauf  berechtigt
  gegen  Zahlung  der  rückständigen  Zinsen  und
der  aufgelaufenen  Kosten.

Hierber  gehört  auch  dic  anscheinend  gleichfalls  mit
staatlichem  napital  arbeitende  orientalische  Nolonisationsgesellschaft
  in  Tokio,  welche  durch  Förderung  des
Meliorations=  und  Bodenkredites  die  japanische  Kolonisation,
  namentlich  Korcas,  unterstützen  soll.  Sie
ist  durch  Gesetz  vom  August  1908  mit  Nachtrag  vom
6.  April  1910  gegründet  als  Aktiengesellschaft,  der  es
durch  das  Nachtragsgesetz  gestattet  wurde,  bis  zur
Hälfte  der  Summe  des  eingezahlten  Kapitals  und  der
noch  nicht  zur  Einlosung  gelangten  Gesellschaftsobligationen
  Darlehen  auoszugeben  (früher  nur  bis  zu
1#,  dieser  Summei;  ferner  ist  auch  der  Kreis  der  Darlehnsgeschäfte,
  die  der  Gesellschaft  gestattet  sind,  erweitert
worden.  Nach  den  neuen  Bestimmungen  können  auch
Darlehen  ohne  Pfand  an  öffentliche  korcauisch-japanische
Korporationen  in  Korea  gewährt  werden,  sowie,  gleichfalls
  ohne  Pfand,  an  Ansiedler  und  koreanische  Landwirte,
  wenn  sich  mindestens  20  Personen  als  Gesamtschuldner
  verpflichten.  Ferner  kann  die  Gesellschaft  die
von  den  koreanischen  Landwirtschafts-und  Gewerbebanken
ausgegebenen  Obligationen  übernehmen.  Die  Darleben
ohne  Pfand  an  öffentliche  japanisch-koreanische  Korporationen
  in  Korea  sind  rückzahlbar  innerhalb
20  Jahren  in  jährlichen  Raten  oder  innerhalb

 

—

5  Jahren  in  bestimmten  regelmäßigen  Raten.  Die
Darlehen  ohne  Pfand  an  Ansiedler  und  korceanische
Landwirte,  wenn  sich  mindestens  20  Personen  für  die
Schuld  als  Gesamtschuldner  verpflichten,  sind  rückzgahlbar
  innerhalb  von  5  Jahren  in  bestimmien,  regelmäßigen
  Raten.  Eine  ähnliche  Aufgabe  ist  von  der
japanischen  Regierung  der  Jokchama  Specic  Bank
übertragen  worden,  die  für  Erleichterung  des  Verkehrs
zwischen  Japan  und  China  sorgen,  „Vorschüsse  und  Anleihen
  zur  Entwicklung  der  natürlichen  Oilfsquellen
des  Landes“  zu  billigem  Zinsfuß  gewähren,  sowie
Filialen  und  Agemuren  in  der  Mandschurei  eröffnen  soll.

Die  französischen  Kolonien  besinen  meines
Missens  keine  besonderen  Institute  für  Meliorationskredit,
  doch  dient  in  Algier  der  C('’redit  foncier  ct  agricole
diesen  Zwecken  und  in  den  tropischen  Kolonien  scheint
man  die  bestehenden  Banken  hierfür  heranziehen  zu
wollen.  Die  Bank  für  Indochina  mit  einem  Napital  von
21  Millionen  Frank  gewährt  neuerdings  auch  Darlehen
für  landwirtschaftliche  Meliorationszwecke,  aber  nur  an
Gemeinden.  Die  Rommunen  ersuchen  durch  ihre  Agenten
die  Verwaltung  um  die  Erlanbnis,  ein  Darlehen  aufnehmen
  zu  dürfen.  Wenn  dus  Ansuchen  gewährt  wird,
wird  die  Regierung  als  Bürge  verantwortlich  gegenüber
  der  Bank.

Staatliche  Meliorationen  und  staatliche
Darlehen  für  solche.

Die  Beurteilung  dieser  Ansätge  zur  Emwicklung
des  landwirtschaftlichen  Meliorationskredites  in  Lolonien,
  die  übrigens  durchweg  erst  in  die  allerjüngste
Zeit  fallen,  würde  leicht  eine  schiefe  werden,  wenn
man  nicht  gleich#zeitig  die  direkten  Leistungen  und
Darlehen  der  KRolonialstaaten  baw..  der  Nolonialregierungen
  für  Landesmeliorationen  betrachten  würde.
Es  handelt  sich  dabei  hauptsüchlich  um  Bewässerungewerke
  und  sonstige  wasserwirtschaftliche  Unternebmungen,
  die  ja  überhaupt  das  Hauptfeld  der  landwirtschaftlichen
  Meliorationstätigkeit  darstellen  und  die
namentlich  auch  bei  dem  langfristigen  Kredit  der
Pflauzer  und  Farmer  in  den  deutschen  Schutzggebieten
in  Betracht  kommen.  Wenn  der  Staat  von  sich  aus
und  auf  seine  Nosten  in  großem  Maßstabe  derartige
Werke  unternimmt.  kann  sich  natürlicherweise  die  Pflege
des  landwirtschaftlichen  Meliorationskredites  in  engeren
Grenzen  halten  oder  ganz  unnötig  werden.

Die  englische  Regierung  ist  im  allgemeinen  geneigt,
  die  Bewässerungemeliorationen  (Irrigmion  works),
in  weitgehendem  Masze  entweder  ganz  auf  Staatskosten
aus  zuführen  oder  doch  durch  staatliche  Unterstützung
wesentlich  zu  fördern.  Der  langjährige  erste  Sachverständige
  und  Berater  der  englischen  Regierung,
W.  Willcoro,  faßt  seine  Erfahrungen  in  dieser  Frage
in  einem  Blaubuche  der  englischen  Regierung.  wie  folgt.
zusammen:

„Der  nächste  Punkt,  auf  den  ich  die  Aufmerksamlkeit
  Euer  Lordschaft  hin  zuweisen  habe,  ist  einer,
über  den  es  in  der  Vergangenheit  verschiedene  Ansichten
  gab,  über  den  aber  jetzt  die  Meinungen  fast
ceinhellig  sind.  In  vielen  Ländern  glaubten  die
Staatsmänner,  daß  JIrrigationswerkte  Privatpersonen
  und  konzessionierten  Gesellschaften  überlassen.
werden  sollten.  Arbeiten  der  Art,  wenn  sie  von  einer
gewissen  Größe  waren,  sind  aber  regelmäßig  in  den
Händen  von  Kompagnien  vollständig  fehlgeschlagen,
da  diese  zu  schnell  einen  Profit  herauoschlagen
wollten  und  demgemäß  ihre  Ingenieure  gezwungen
haben,  ihre  Reservoire  und  Kanäle  in  noch  unfertigem
  Zustande  zu  überschätzen.  Wurden  die
Arbeiten  aber  durch  die  Staaten  ausgeführt,  so  waren
        <pb n="165" />
        W  133  20

die  Resultate  entschieden  ermutigend.  Werke,  welche
in  ihren  ersten  Jahren  nicht  einmal  die  Betriebsausgaben
  deckten,  haben  allmählich  sich  verzinst,  und
nach  Verlauf  von  7  bis  8  Jahren  haben  sie  5  bis
6%9  Zinsen  auf  viele  Millionen  Rapital  abgeworfen,
solbst  wenn  der  gesamte  Zinsoverlust  während  der
ersten  Jahre  dem  Kapital  zugeschlagen  wurde.  Nachdem
  ich  12  Jahre  im  indischen  JIrrigationsdepartement,
  wo  die  Regierung  300  Millionen  für
Irrigationszwecke  ausgegeben  hat,  gedient  habe,
und  18  Jahre  in  Agupten,  wo  Lord  Cromers  Regierung
  Jrrigationswerke  ausgeführt  hat,  die  an
Grosßse  nur  mit  den  größten  Arbeiten  der  12.  Pharaonen-Duynastie
  verglichen  werden  können,  halte  ich
die  Ausführung  großer  IJrrigationswerke  als
die  erste  Arbeit,  welche  eine  erleuchtete  Regierung
  in  dürren  und  halbdürren  Ländern
ausführen  sollte.  Nicht  allein  bringen  gut  ausgeführte
Irrigationsarbeiten  dem  Staate  einen  direkten  Gewinn,
  wenn  man  es  ihnen  gestattet,  sich  langsam
und  auf  naturlichem  Wege  zu  entwickeln,  sondern
sic  bringen  auch  jenen  indirekten  Nutzen,  welcher
dem  Staat  vom  Wachsen  des  allgemeinen  Wohlstandes
  zufließt.  Ist  dies  schon  sonst  der  Fall,  so
besonders  in  Südafrika,  wo  außerordentliche
Schwierigkeiten  vorliegen,  die  nach  meiner  Meinung
nur  durch  Irrigationsarbeiten  gelöst  werden  konnen.“
Ein  anderer  Sachverständiger  und  Berater  der
englischen  Regierung  in  Südafrika,  H.  M.  Oaklen,
erklärt  es  in  einer  Denkschrift  über  die  Besiedelung  des
Betschuanalandes  geradezu  für  eine  Pflicht  der  Regierung,
das  Land,  wo  es  nötig  ist,  zu  bewässern.  „Wasserloses
Land  verkaufen,  heißt  praktisch  den  Ansiedler  töten,  bevor
er  nur  angefangen  hat.“  In  der  Tat  hat  denn  auch  die
südafrikanische  Regierung  das  Bewässerungswesen  als
eine  staatliche  Aufgabe  ersten  Ranges  erkannt  und  zu
erfüllen  begonnen.  Von  der  5  Millionen  Pfund-Anleihe,
  die  dem  Transvaal  nach  seinem  UÜbergang  an
England  von  der  englischen  Regierung  für  wirtschaftliche
  Zwecke  garantiert  wurde,  wurden  für  die  schon
erwähnte  Agrikulturbank  2,5  Millionen  L  ausgeworsfen,
die  übrigen  2,.5  Millionen  L  aber  außer  für  Eisenbahnen
  und  andere  Verkehrseinrichtungen,  auch  für
Bewässerungswerke  und  sonstige  Meliorationsarbeiten
bestimmt.  Man  unterscheidet  in  der  Regel  große
Bewässerungswerke,  die  ganz  mit  staatlichem  Kapital
ausgeführt  werden,  das  sich  aus  der  Massersteuer
von  etwa  1  L  pro  Acre  mit  3  bis  4  %  verzinsen  soll.
Die  Wertsteigerung  durch  die  Bewässerung  wird  auf
200  %  pro  Acre  im  Durchschnitt  berechnet.  Kleinere
und  mittlere  Bewässerungswerke  überläßt  die  Regierung
den  ad  hoc  gebildeten  Genossenschaften,  auch  Zwangsgenossenschaften,
  wie  sie  für  wasserwirtschaftliche  Zwecke
auch  das  deutsche  Genossenschaftsrecht  vorsieht.  Diese
Genossenschaften  werden  von  der  Regierung  mit  Darlehen
  reichlich  unterstützt.  lÜhber  die  bisherige  Entwicklung
  dieser  südafrikanischen  Massergenossenschaften
  wird  in  einem  kürzlich  eingegangenen  Konsularbericht
  folgendes  ausgeführt:

„Die  Anlage  von  Bewässerungsanlagen  wird
sich  nur  in  solchen  Gegenden  empfehlen,  wo  Farmer
versiehen.  Es  ist  dies  eine  Kunst,  die  von  Kind  auf
erlernt  sein  will.  Unbedingt  notwendig  für  einen
Distrikt,  in  dem  Bewässerungsanlagen  gebaut  werden
sollen,  ist  es,  daß  wenigstens  einige  Farmer  auf
lange  Erfahrung  zurückblicken.  Iu  Gegenden,  wo
Farmer  mit  Erfahrung  die  Bewässerung  in  die
Oand  nehmen,  kann  die  Regierung  mit  eigenen
Mitteln  unbesorgt  eingreifen.  Das  Unternehmen
wird  stets  gelingen.  Anders  aber  in  solchen,  in

 

denen  die  Ansiedler  nicht  aus  Gegenden  entstammen,
in  denen  künstliche  Bewässerung  zum  Landbau  notwendig
  ist.  Hier  müssen  die  Farmer  notwendig
bei  der  Anlage  beteiligt  sein,  da  sie  sich  sonft  nie
die  Mühe  nehmen,  die  Bewässerungskunst  gründlich
zu  erlernen.  Sie  verlangen  dann  Zugeständnisse
über  Zugeständnisse  von  der  Regierung,  und  es  wird
nie  etwas  erreicht.  An  der  Regel  sollen  solche  Unternehmungen
  von  Genossenschaften  mit  Staatshilfe
  ausgeführt  werden.  Nach  dem  gegenwärtigen
Gesetz  betreffend  die  Bewässerungsanlagen  am  Kap
werden  die  Pläne  durch  das  Frrigation  Department
ausgearbeitet,  welche  sie  den  interessierten  Farmern
vorlegt.  Die  Farmer  des  Bezirkes,  die  mit  dem
Projekte  einverstanden  sind,  sammeln  Stimmen  und
suchen  so  viele  Farmer  wie  möglich  in  dem  Bezirke
für  die  Anlage  zu  begeistern.  Es  wird  dann  eine
Petition  beim  Minister  durch  die  Anlieger  an  dem

Wasserlauf  zwecks  Bildung  eines  Bewässerungsdistriktes
  eingereicht.  Diese  Petition  muß  von

Farmern,  die  110  des  Grund  und  Bodens  in  dem
Vezirke  besitzen,  unter9zeichnet  sein.  Es  wird  dann
ein  Ingenieur  des  „Jrrigation  Department“  zwecks
Untersuchung  in  den  Bezirk  abgesandt,  welcher  die
Gründe,  die  dafür  und  dagegen  sprechen,  mit  den
Anliegern  durchspricht.  Sind  2'3  dafür,  dann  wird
durch  den  Gouverneur  ein  bestimmtes  Areal  als
Bewässerungedistrikt  bezeichnet.  Die  Farmer  desselben
  bilden  dann  eine  Zwanggsgenossenschaft.
Alle  müssen  sich  beteiligen.  Es  werden  dann
Stimmlisten  angesertigt  und  eine  Vertretung  (Board)
gewählt,  die  als  kleines  Parlament  für  den
Distrikt  fungiert.  Diese  Vertretung  hat  das  Recht,
Geld  zu  borgen  und  Abgaben  zu  erheben,  und
die  Regierung  hat  das  Recht,  diese  Abgaben
als  Sicherheit  für  Darlehen  zu  nehmen.  Die  Anlagen
  stehen  unter  der  Kontrolle  des  „Direktor  of
Irrigation“  und  müssen  entsprechend  den  gutgeheißenen
  Zeichnungen  angesertigt  werden.  Wenn
das  Darlehn  zurückbe  zahlt  ist,  hört  die  Kontrolle
auf.  Ganz  große  Bewässerungsanlagen,  Staudämme
  usw.  müssen  natürlich  stets  von  der  Regierung
  angelegt  werden.  Bis  jetzt  sind  10  Bewässerungedistrikte
  gebildet  worden  mit  Regierungsdarlehen
  in  Höhe  von  116000  L.  Das  bebauungsfühige
  Land  beträgt  30  000  Acres.  Vier  weitere
Distrikte  sind  in  Bildung  mit  einem  bebauungsfähigen
Lande  von  20  000  Acres,  wofür  200  000  L  notwendig
sind.  Der  Hauptgrund  für  die  Ausbildung  dieser
Distrikte  ist  der,  daß  die  Grundbesitzer  billiges  Geld
von  der  Regierung  geliehen  bekommen  können.“
Die  großartigen,  auf  Staatskosten  ausgeführten  Bewässerungoswerke
  im  englisch-ägyptischen  Sudan
sind  bekannt.  Die  Gesichtspunkte,  von  denen  sich  die
englisch-ägyptische  Regierung  in  finanzieller  Beziehung
hierbei  leiten  ließ,  und  die  darauf  hinauskommen,
daß  der  indirekte  Nutzen  der  Bewässerungswerke  auch
für  den  Staat  ausschlaggebend  sein  müsse,  hat  Lord
Cromer  in  einem  Berichte  dargelegt,  in  welchem  die
Erhöhung  des  Staudammes  von  Assuan,  die  zur  Zeit
im  Werke  ist,  begründet  wird.  Hier  heißt  es:
„Zunächst  möchte  ich  bemerken,  daß  über  den
enormen  Nutzen,  welchen  das  Reservoir  von  Assuan
Agupten  gebracht  hat,  kein  Zweifel  bestehen  kann.
Der  augenblickliche  direkte  Gewinn  für  den  ägiptischen
  Staatsschatz  war  in  der  Tat  unbedentend.
Der  indirekte  Nuten  war  bedeutend,  wenn  es  auch
schwer  ist,  ihn  in  genauen  Zahlen  an  zugeben.  Der
(Grund,  werhalb  die  direkte  Rückzahlung  an  den
Staatoschatz  klein  gewesen  ist,  liegt  darin,  daß
man  es  für  das  beste  hielt,  eine  sehr  geringe
        <pb n="166" />
        G  134  20

Grundsteuer  von  dem  meliorierten  Lande  zu  erheben,
  um  so  die  von  dem  Reservoir  erzielten
Nutzen  lieber  in  die  Taschen  der  Bevölkerung  fließen
zu  lassen.  Anderseits  war  der  Nutzen  für  das
Land  enorm.  Garstin  schätzt  den  Wertzuwachs  des
schon  mit  ständiger  Irrigation  versehenen  Landes
auf  nicht  weniger  als  24  510  000  ELx,  und  wenn  jetzt
die  im  Banu  befindlichen  Kanäle  fertiggestellt  sind,
auf  nicht  weniger  als  28  312  000  Eg.  Die  Zunahme
des  Rentenwertes  beträgt  schon  1  465  000  EE  und
wird  sich  eventuell  auf  2  022  300  Egx  erhöhen.  Den
gangen  Anteil  an  dieser  Werterhöhung  hat  direkt
der  Bau  des  Dammes.  Anßerdem  ist  die  Baumwollernte,
  deren  Wert  im  letzten  Jahr  auf  28  000  000  Er
geschätzt  wurde,  gesichert.  Schätzungsweise  versorgt
das  Reservoir  ein  Viertel  des  Wasserbedarfs  von
Agypten.  Nach  Erhöhung  des  Dammes  wird  die
Wassermenge  nach  Abzug  einer  genügenden  LQuote
für  die  Verdunstung  mehr  als  doppelt  so  groß  sein.
lber  9500  000  Acres  Land  werden  unter  Kultur  gebracht
  werden.  Der  Nutzen  für  das  Land  wird
immens  sein.  DTer  Wert  der  Baumwollernte  auf
der  betroffenen  Landfläche  wird  allein  3  500  000  bis
4000  000  Esr  betragen.  An  der  Nützlichkeit  der
Vermehrung  des  Wasservorrates  kann  deshalb  kein
Zweifel  mehr  sein.  Der  reine  Gewinn  für  den
Staat  wird  hingegen  für  eine  beträchtliche  Periode
um  ein  bedeutendes  vermindert  werden  durch  die
jährliche  Zablung  von  157  226  Er,  welche  die  Regierung
  in  Rückzahlungen  der  für  die  Konstruktion
der  Nilreservoire  aufgenommenen  Schulden  zu  zahlen
hat.  Diese  jährlichen  Zahlungen  werden  im  Jahre
1933  aufhören.  Wenn  zu  diesen  jährlichen  Posten
noch  die  Zinsen  für  die  Kapitalsaufwendungen  hingugerechnet
  werden,  welche  bei  der  Konversion  der
Bassins  ansgenommen  sind,  so  ist  die  Totalausgabe
bedeutend,  und  zwar  derartig,  daß  sie  vielleicht  die
Kritiken  rechtfertigt,  die  behaupten,  daß,  was  die
direkte  Rückerstattung  betrifft,  das  finanzielle  Ergebnis
  kaum  befriedigend  ist.  Die  Antwort  auf  eine
solche  Rritik  würde  sein,  daß  die  Regierung  diesen
Lauf  der  Dinge  wohl  vorher  erwogen  hat,  daß  sie
cs  aber  vorzieht,  einen  indirekten  Nutzen  aus  der
vermehrten  Prosperität  des  Landes  zu  ziehen,  als
von  einer  direkten  Vermehrung  der  Staatseinnahmen.
Zu  den  direkten  Einnahmen  ist  noch  eine  große
Vermehrung  der  Eisenbahn=  und  der  Zolleinnahmen
seit  der  Vollendung  der  Nilreservoire  eingetreten.
JIch  will  natürlich  nicht  behaupten,  daß  diese  Zunahme
  ganz  auf  die  Reservoire  zurückgeführt  werden
kann.  Viele  andere  Dinge  haben  sie  ebenfalls  beeinflußt.
  Zweifellos  bezengen  sie  aber  den  wachsenden
  Wohlstand  Agyptens,  und  ich  glaube  nicht,  daß
irgend  jemand  leugnen  kann,  daß  dieser  Wohlstand
stark  bewirkt  wurde  durch  die  Ausdehnung  der  Bewässerung,
  welche  durch  den  Bau  des  Dammes  ermöglicht
  wurde."

In  Indien  kommt  etwa  die  Hälfte  des  bedeutenden
bewässerten  Arcals  auf  Staatswerke,  und  zwar  werden
rund  20  Millionen  Acres  durch  die  letzteren  bewässert.
Die  Staats-Irrigationswerke  in  Indien  zerfallen  nach
dem  Report  of  the  lndian  Irrigation  Commission  in
zwei  Klassen:

1.  kleinere  Werke,  die  ursprünglich  von  den  früheren
Herrschern  des  Landes  oder  von  den  Brunneneigentümern
  gebam  waren,  jetzt  aber  durch  die
Regierung  unterhalten  und  kontrolliert  werden,  und

2.  großere  Werke,  die  durch  die  britische  Regierung
als  produltive  oder  bei  Schuncharakter  als  össentliche
  Werke  gebaut  oder  erneuert  wurden,  mit

 

anderen  Worten,  als  staatliche  Kapitalanlagen,
welche  sich  entweder  direkt  oder  indirekt  verzinsbar
machen  sollten.

Die  „Kleineren  Werke“,  die  durch  die  Regierung
unterhalten  werden,  haben  meist  so  wenig  Kapitalsauslagen
  erfordert,  daß  die  britische  Regierung  für  sie
keine  Kapitalsanlage  in  Rechnung  stellt.  Zwischen  den
Werken  dieser  Art  und  den  größeren  Werken  besteht
indes  eine  Mittelklasse,  bezeichnet  als  „Kleinere  Werke,
für  die  Kapital=  und  Einkommenrechnungen  geführt
werden“.  Einige  der  Werke  dieser  Klasse  sind  alte
Eingeborenenwerke,  welche  von  der  Regierung  verbessert
  oder  vergrößert  worden  sind.  Andere  sind  neuere
Werke,  meistens  kleinerer  Art.  In  dem  Report  wird
gezeigt,  daß  die  Reineinnahmen,  die  aus  den  Staatsirrigationswerken
  gezogen  worden  sind,  den  Zinsendienst
  der  Kapitalsanlage  und  die  Unterhaltungskosten
beträchtlich  übersteigen.

Die  Bedeutung  der  Ausgaben  für  Bewässerung
für  das  indische  Budget  ergibt  sich  aus  nachfolgendem.
Auszug  aus  .-  Estimate  of  revenne  and  expenduure  of
the  (iovernment  of  India  for  the  year  1910  compared
with  the  results  of  1909/104.

Ausgaben  für  landwirtschaftliche  Meliorationen:
1.  Gesamtausgaben  für  den  Bau  von  Schutzbewässerungsanlagen
  —  protectire  irrigation  works
—  unter  dem  Titel  Famine  relict  and  insurance:
Auegaben  1909.10  ...  L  432  889
Geschätzte  Ausgaben  1910.  11.  K  384  362
2.  Bewässerungsanlagen  —  lrrigation-Major
works:
Ausgaben  1909.10:
Working  expenses
Interest  on  debt.
Schätzung  der  Ausgaben  1910/11:
Working  expenses.  ..
Interest  on  debt.

LK  1094  211
L  1  058711

1115500
L  1114  523

Oand  in  Hand  mit  den  sehr  bedentenden  Kapitalinvestierungen
  der  indischen  Regierung  in  Bewässerungsanlagen
  geht  ein  ausgebildetes  System  von
staatlicher  Darlehnogewährung  für  Bewässerungszwecke,
  durch  welches  besondere  Kreditanstalten
für  landwirtschaftliche  Meliorationen  in  der  Hauptsache
überflüssig  werden  und  das  deshalb  an  dieser  Stelle
noch  zu  würdigen  ist.  Der  schon  erwähnte  Report  of
the  lndian  Irrigation  Commission,  dessen  Erhebungen
allerdings  schon  einige  Jahre  zurückliegen,  dessen  Angaben
  aber  immer  noch  die  zuverlässigsten  sein  dürften,
stellt  die  Verhältnisse,  wie  folgt,  dar:

„Die  Kommission  empfiehlt,  daß  die  Kosten
eines  jeden  Werkes,  das  von  kompetenten  Autoritäten
als  produktiv  bezeichnet  wird,  aus  Anleihemitteln
entrichtet  werden  sollten.  Von  allen  Methoden,
durch  welche  die  Regierung  die  Privatunternehmungen
von  Frrigationswerken  zum  Zwecke  der  Landesverbesserung
  anregen  und  ihnen  beistehen  kann,  hat
sich  als  die  beste  und  praktischste  das  Syftem  der
Staatsvorschüsse  an  die  ackerbautreibende  und
landsässige  Klasse  gezeigt,  eine  Methode,  die  man  in
Indien  Tatava  neunt.  Dieses  System,  das  schon
seit  unvordenklichen  geiten  in  Indien  eristiert  hat,
wird  durch  die  land  lmprercment  Lonans  Act:
(XIX  von  1883)  und  die  -  Agrienkurists  Loans  Act-XII
  von  1884)  in  ganz  Indien  geregelt.  Für
Irrigationszwecke  kommt  besonders  das  erste  in  Betracht.
  Nach  seinen  Festsetzungen  wurden  zwischen
1890  und  1900  277  Lakhs  für  den  speziellen  Zweck
der  Landeomelioration  bezahlt.  Von  dieser  Summe
wurden  202  Lakhs  zurückbegahlt  als  geleistete  Vor-
        <pb n="167" />
        G  135  20

schüsse  für  Brunnen  und  Frrigationsbauten,  einschließlich
  von  Reservoiren,  zeitweiligen  Dämmen,
Irrigationskanälen  und  ähnliches.  Aber  außer  dieser
Summe  wurde  noch  sonst  eine  bedeutende  Geldsumme
  für  Bewässerungszwecke  vorgeschossen.  So  noch
mindestens  10  Lakhs  in  Punjab  an  einzelne  Dörfer
und  30  Lakhs  an  Bombay.  Was  die  Wirkung  dieser
Vorschüsse  hier  angeht,  so  wird  sie  nach  Meinung
der  Rommission  nicht  dadurch  behindert,  daß  der
Zinssatz  zu  hoch  wäre.  Er  beträgt  6¼  %  (1  Anna
auf  die  Rupie)  für  alle  Arten  der  Bewässerung  mit
Ausnahme  von  Madras  und  Bombay,  wo  er  augenblicklich
  nur  5  %  beträgt.  Dieser  Zinssatz  ist  so
unter  dem  täglichen  Satz  für  Zinsen,  daß  die  Bevolkerung
  ihn  als  äußerst  liberal  ansieht.  Berechungen
  haben  ergeben,  daß  auch  das  Punjab-Gouvernement
  bei  einem  Zinssatz  von  6¼  noch
einen  Gewinn  hat,  und  da  die  Reichsregierung  die
Mittel  für  diese  Anleihen  den  Provinzialregierungen
zu  4%½  vorschießt,  während  sie  selbst  nur  3½  0%
zu  zahlen  hat,  so  hat  sie  auch  einen  Gewinn.  Wir
sind  der  Ansicht,  daß  derartige  Anleihen  nicht  dazu
benutzt  werden  sollten,  um  dem  Staat  Einkünfte  zu
verschaffen,  sondern  stehen  auf  dem  Standpunkt,  daß
der  Zinssatz  möglichst  niedrig  gehalten  werden  sollte,
und  daß  deshalb  die  Zinsrate  überall  auf  5  %
berabgesetzt  werden  sollte.  In  einzelnen  Gegenden
indessen,  wo  die  Landesmelioration  am  dringendsten
erforderlich  ist,  sollte  die  Regicerung  überhaupt  das
Kapital  zinslos  zur  Verfügung  stellen.  Was  die
Erhebung  der  Steuern  und  Rückzahlung  des  Kapitals
anlangt,  so  sollte  möglichst  liberal  vorgegangen
werden.  Die  Zahlungen  sollten  ohne  Zögern  immer
dann  suspendiert  werden,  wenn  aus  Gründen,  die
außerhalb  der  Kontrolle  des  Borgers  stehen,  seine
Ernmen  mißraten  sind,  und  so  die  Zahlung  für  dieses
Juhr  ihn  bedrücken  würde.  Die  rückständigen
Zahlungen  sollten  dann  aber  nicht  etwa  dem  folgenden
Jahre  zugeschlagen  werden,  sondern  der  Endzahlungstermin
  sollte  um  ebensoviel  hinausgeschoben  werden.
Die  bisher  festgesetzten  Rückzahlungsperioden  waren
im  allgemeinen  zu  kurz,  10  bis  15  Jahre.  Wir  sind
der  Meinung.  daß  man  die  Wahl  des  Rückzahlungstermins
  gütlich  in  jedem  einzelnen  Falle  mit  dem
Borger  ausmachen  sollte,  und  daß  man  auf  ihn
keinen  Druck  ausübe,  eine  zu  kurze  Periode  zu
wählen.“

Auch  in  den  australischen  Kolonien  hat  der  Staat
in  weitgehendstem  Maße  dic  landwirtschaftliche  Melioration
  durch  Answendungen  für  Bewässerung  gefördert.
In  New  South  Wales  setzen  die  Lokalbehörden  (Local
Land  Boarcls)  die  Abgaben  fest,  welche  von  dem  betreffenden
  Lande  gezahlt  werden  müssen,  aber  die  Obhe
der  Summe  darf  nicht  6  %  des  zur  Ausführung  der
Verke  nötigen  Kapitals  überschreiten.  Nach  den  Bestimmungen
  des  Wasserversorgungs=  und  Drainagegesetzes
  sind  in  jedem  Einzelfalle  Trusts  (Genossenschaften)
gebildet,  und  gleichzeitig  Bestimmungen  erlassen  worden,
um  den  Zinsendienst  und  die  Unterhaltung  zu  sichern
und  gleichzeitig  zur  Abtragung  der  zur  Ausführung
des  Werkes  geliehenen  Kapitalien  in  einer  bestimmten
Frist  von  Jahren  —  gewöhnlich  von  28  Jahren.  Zunächst
  wurde  nur  ein  größeres  Werk  ausgeführt,  und
zwar  am  Coopernook,  durch  welches  6500  Acres  fast
wertlosen  Landes  der  intensiven  Bebauung  zugängig
gemacht  wurden.  Das  gange  Werk  kosteie  etwa
9010  K  =  1  L  7sSh  6  d  pro  Acre.  Während  der
letzten  Jahre  sind  neue  Trusts  gegründet  worden.
Auch  im  Staate  Viktoria  finden  sich  viele  staatliche
Bewässerungswerke,  teils  von  Wassergenossenschaften
ausgeführt,  die  durch  Vorschüsse  und  Zuschüsse  von

 

r

der  Regierung  unterstützt  werden.  Die  bedeutenderen
Irrigationswerke,  oder  diejenigen,  welche  mit  den
Hauptflüssen  in  Verbindung  stehen,  sind  durch  den
Staat  unternommen  worden.  Diese  sind  unter  dem
Namen  Nationalwerke  bekannt,  d.  h.  sie  sind  Werke
von  solcher  Bedeutung  und  beziehen  sich  auf  eine  so
große  Fläche  Landes,  daß  es  für  unumgänglich  notwendig
  gehalten  wird,  sie  staatlich  herzustellen  und
unter  staatlicher  Kontrolle  zu  belassen.  Um  sie  als
Nationalwerke  zu  erklären,  muß  ein  Parlamentsakt
vorliegen.  Die  Wasserwerke,  welche  unter  der  Regierungskontrolle
  stehen,  hatten  895  518  L  gekostet.
Im  Zusammenhang  mit  den  großen  Frrigationswerken,
  welche  noch  im  Bau  sind,  hat  man  berechnet,
daß  die  Kosten  für  das  den  Anliegern  gewährte
Wasser  rund  etwa  1  sh  pro  acre  foot  ausmachen.
Außer  den  Nationalwerken  zu  Frrigationszwecken
gibt  es  noch  vier  Trusts  mit  einer  Gesamtfläche
von  147.000  Acres,  welche  ihre  Wassermenge  zum
Teil  durch  Pumpwerke  erhalten.  Trotz  der  großen
Kosten,  welche  die  Pumpstationen  erfordern,  sind  doch
die  Vorteile,  welche  sie  gewähren,  so  groß,  daß  sie  die
jährlichen  Ausgaben  rechtfertigen.  Ursprünglich  waren
31  össentliche  Wassergenossenschaften  (Pablic  water
trusts)  im  Staate  gebildet  worden.  Von  diesen
sind  indes  nur  noch  21  für  Irrigationszwecke  tätig.
Die  Vorschüsse  betragen  1  031  964  L,  die  Zuschüsse
24  470  .  Das  bewässerungsfähige  Land  ist  2  373  180
Acre  groß,  davon  sind  bewässert  157  523.  Auch  in
Oucensland  und  Westaustralien  finden  sich  einige  staatliche
  Bewässerungsanlagen.  In  Neuseceland  ist  in  den
letzten  Jahren  viel  für  die  Bewässerungsverhältnisse,
besonders  für  die  zur  Viehweide  geeigneten  Ebenen
von  Staatswegen  getan  worden.  Nach  dem  Tear
Book  of  Jew  Senland  war  die  Summe  der  Aufwendungen
  bereits  vor  einigen  Jahren  auf  217000  L
augewachsen.

Wie  sehr  die  englische  Kolonialverwaltung
auch  in  kleineren  Kronkolonien  die  künstliche  Bewüsserung
  sich  angelegen  sein  läßt  und  den  daraus  entstehenden
  indirekten  Nutzen  schätzt,  ergibt  sich  aus  dem
Vorgehen  und  den  Erfolgen  in  Ceylon,  über  welche
der  Gouverneur  in  seinem  Berichte  The  Progress  of
the  Colony  ot  Cerlon  1901—1907,  (olombo  190““  folgende
  Angaben  macht:

„"4173313  L  der  öffentlichen  Schuld  sind  für
Wassererschließungszwecke  ausgenommen  worden.  Die
Ausgaben  für  Frrigationsarbeiten  beliefen  sich  in  der
Zeit  von  1870  bis  1904  auf  12  555  804  Rup.,  die
direkte  Einnahme  auf  993  954  Rup.  Bei  diesen
Zahlen  darf  nicht  vergessen  werden,  daß  bei  Beginn
der  Irrigationsarbeiten  man  von  der  Erwägung
ausging,  daß  diese  Werke  sich  allein  durch  die  Steigerung
  der  Reissteuern  (padd#-tu#c)  bezahlt  machen
würden.  Wenn  man  also  die  Frage  nach  Gewinn
und  Verlust  bei  ihnen  stellt,  so  muß  man  der  eben
angegebenen  Zahl  noch  die  Erträgnisse  aus  der
Reissteuer,  welche  jährlich  bis  1892,  als  diese  Steuer
ausgehoben  wurde,  1000000  Rup.  einbrachte,  in  Rechnung
  stollen.  Seit  der  geit  hat  sich  die  wirtschaftliche
Lage  der  Bewässerungswerke  allerdings  durchaus  geündert.

  Man  muß  aber  auch  noch  folgendes  betrachten:
  Nach  dem  Bericht  einer  Kommission  im

Jahre  1869  ging  jührlich  Rindvieh  im  Werte
von  60  000  K  wegen  Dürre  und  ungenügender
Weide  zu  Grunde;  wennman  nur  annimmt,  daß  die
Hälfte  der  Summe  durch  die  wohltlätigen  Wirkungen
der  Jrrigation  gerettet  worden  ist,  so  würde  (die  Rupie
zu  1  sh  6  d  gerechnet)  die  Summe,  welche  während
20  Jahren  gerettet  wurde,  aus  8.000  000  Rup.  zu  berechnen
  sein.  Zählt  man  diese  8000  000  Rup.  zu  den
        <pb n="168" />
        G  136  2S

oben  angegebenen  993  054  Rup.,  so  würde  sich  nur
ein  Defizit  von  3561  850  Rup.  ergeben,  die,  wie  man
wohl  annehmen  kann,  durch  den  Verkauf  der  unter
Frrigation  befindlichen  Kronländern  und  den  Wert
von  rund  70  000  Acres  noch  unverkauften  Kronlandes
  gedeckt  sind.  Eine  neue  Ordnung  des  Frrigationswesens
  ist  im  Jahre  1906  vorgenommen
worden.  Der  bisher  bestehende  Central  Irrigation
Boarcdl  wurde  aufgelöst,  das  Jrrigationsdepartement
wurde  den  übrigen  Departements  gleichgestellt  und
der  direlten  KRontrolle  des  Gouverneurs  unterstellt.
Dadurch  ist  eine  genanere  Prüfung  der  einzelnen
Jrrigationsplänunce  ermöglicht  worden.  Durch  diese
neue  Verordunng  sind  auch  alle  Bestimmungen  betreffend
  die  Marimalhohe  der  von  den  Auliegern
der  Irrigationswerke  zu  zahlenden  Summen  aufgehoben
  worden.  Ju  Zukunft  soll  die  Entscheidung,
ob  Irrigationswerke  umernommen  werden  sollen,
gaug  den  Grundeigentümern  überlassen  werden.  Es
ist  ihnen  ein  genauer  Kostenanschlag  zu  unterbreiten
und  gleichzeitig  ihnen  bekannt  zu  geben,  welche
jährliche  Abgabe  von  ihnen  entrichiet  werden  mus,
um  die  Ausgaben  zu  verzinsen  und  die  Unterhaltung
  des  MWerkes  sicher  zustellen.  Neue  Werke  von
größerer  Bedemung  sind  in  den  letzten  vier  Jahren
nicht  vorgenommen,  sondern  nur  bestebende  Systeme
ausgebaut  worden.  Für  diese  Zwecke  wurden  1904
bis  1907  873  041  Rup.  ausgegeben.  Die  Fläche,
die  durch  diese  Werke  bewässert  ist,  beträgt  62  388
Acres.“
In  den  französischen  Kolonien  ist  bisher  für
staatliche  Bewässerungsunternehmungen  noch  nicht
so  viel  geschehen,  wie  in  den  englischen  Kolonien.
Doch  sind  jetzt  staatliche  Bewässerungsanlagen  für
Algier,  für  den  Senegal  und  Ober-Dahomey  in  Aussicht
  genommen.
Uber  die  staatliche  Förderung  des  Bewässerungswesens
  in  Niederländisch-Indien  ist  dem  Justitut
Colonial  International  vor  einigen  Jahren  ein  Bericht
erstattet  worden,  aus  dem  sich  ergibt,  daß  auch  dort
der  Staat  diese  Meliorationsarbeit  als  seine  Aufgabe
betrachtet.  Man  unterscheidct:
a)  Irrigationswerke,  die  ganz  von  dem  „Waterstant“
  projektiert  und  ausgeführt  worden  sind.
(Der  Waterstaat  ist  die  Behörde,  der  der
Wasserdienst  untersteht.)

)  Eingeborene  Irrigationswerke.

c)  Eingeborene  Frrigationswerke,  auf  Anregung
der  Residenten  durch  das  Personal  des  „Waterstuntes-“
  ausgearbeitet  und  von  Spezialkommissionen
  geprüft.  Fällt  die  erste  Prüfung  günftig
aus,  so  wird  die  wahrscheinliche  Rentabilirät
berechnet,  eine  Berechnung,  die  auf  der  Abschätzung
  der  erhöhten  Bodensteuer  und  verschiedener
  anderer  Steuern  als  Folgen  der  Jrrigation
  beruht.  Wenn  die  wahrscheinliche  Reineinnahme
  4  v.  H.  des  Anlagekapitals  überschreiret,
  wird  das  Werk  unter  die  sogenaunte
produktive  Arbeit  eingereiht.  Wenn  die  wahrscheinlichen
  Reineinnahmen  diese  Grenzen  nicht
erreichen,  aber  wenn  man  die  Arbeiten  als  für
die  Bevölkerung  unentbehrlich  erachtet,  so  wird
das  Werk  unter  die  Arbeiten  von  zweifeclhafter
Rentabilität  eingereiht  und  kann,  wenn  die
Mittel  es  gestauen,  im  Budgetvoranschlag  unter
den  ordentlichen  Ausgaben  verrechnet  werden.
Sind  die  Projekte  vom  Direktor  der  öffentlichen
Arbeiten  geprüft,  so  werden  sie  vom  General-=gouverneur
  an  den  Kolonialminister  übersandt,
der  dann,  wenn  es  ihm  beliebt,  sie  der  zustim- 



mung  der  Kammern  unterbreitet,  entweder,
indem  er  sie  ins  Budget  inseriert,  oder,  wenn
es  sich  um  Arbeiten  von  außerordentlicher  finanzieller
  Wichtigkeit  handelt,  unter  der  Form  eines
besonderen  Gesetzentwurfes.  Die  Nosten  für  den
Bau  betragen  im  Durchschnitt  210  Fres.  pro
irrigierten  Hektar.  Das  größte  vollständig
fertigacstellte  Irrigationswerk  in  Java  ist  das
von  Demak,  welches  63  500  ha  bewässert.  Im
Bnudget  von  Niederländisch-Ostindien  sind  gewöhnlich
  vier  Nategorien  von  neuen  Bewässerungsgarbeiten
  eingeschrieben,  und  zwar:
a)  Produktive  Arbeiten,
b)  Arbeiten  von  zweifelhafter  oder  schwer  zu
schägender  Rentabilität,
Amelioration  schon  bestehender  Frrigations-=werke
  und  Kleinirrigationen,
ch  Studien  und  Projekte  usw.
JIm  Jahre  1904  beliefen  sich  nach  dem  erwähnten

Bericht  uau  das  Institut  colonial  die  Ausgaben  für

un)  auf  2  362  500  Frcs.,

b)  „  1  438  500  „

c)  „  840  000  „

1  „  210000  „

Zusammen  also  auf  4  351.000  Frcs.

Dazu  kommen  noch  beträchtliche
Uberwachungs=  und  Verteilungsdienst  des  Wassers.
der  durch  Staatsbeamte  ausgefübrt  wird.  Die  Beiträge,
  welche  europäische  Interessenten  für  die  Verteilung
  des  Wassers  zu  zahlen  haben,  betrugen
27  300  Fres.  Die  Eingeborenen  haben  keine  besonderen
Abgaben  für  das  Bewässerungswerk  zu  zahlen,  sondern
der  Staat  begnügt  sich  mit  dem  indirekten  Ersatz
seiner  Ausgaben,  welche  aus  dem  Anwachsen  der  verschiedenen
  Stenern  infolge  der  Vermehrung  des
Wertes  refultiert.  Hierbei  ist  die  Grundstener  (Landreute)
  die  wichtigste  Einnahme,  es  wird  aber  auch  die
Berufssteuer,  welche  gleichfalls  mit  der  wachsenden
Prosperität  der  Eingeborenen  wächst,  in  Rechnung
gestellt.  Die  Grundstener  wird  periodisch  abgeschätzt.
Eine  genaue  Zahl  für  die  finanzielle  Wirkung  der
Irrigationswerke  anzugeben,  ist  bei  diesem  Sustem
sehr  schwierig,  und  alle  Abschätzungen  tragen  einen
mehr  oder  minder  vagen  Charakter.  In  Java  gibt
es  nur  wenig  Frrigationswerke,  die  von  Privatpersonen
  ausgeführt  worden  sind.  Der  oben  erwähnte
Berichterstatter  des  Instiut  Colonial  International
ist  der  Meinung,  daß  der  Staat  die  Irrigationsarbeiten
  ausführen  müsse.  Für  den  Staat  handele  es
sich  nicht  ausschließlich  um  die  direkten  und  unmittelbaren
  finanziellen  Erträgnisse  der  Frrigationsarbeiten,
dic  der  Gesamtheit  zugute  kommen  und  von  der  Gesamtheit
  getragen  werden  müssen.  Deshalb  scheine  es  auch
gerecht,  daß  die  Kosten  dieser  Maßnahmen,  von  denen
vorzüglich  die  kommenden  Generationen  profitieren,
von  diesen  auch  zum  Teil  getragen  werden,  und  daß
die  notwendigen  Ausgaben  aus  Anleihen  bestritten
werden,  so  wie  sich  wenigstens  eine  Reineinnahme  von
wenigstens  4  v.  H.  berechnen  läßt.  Der  Berichterstatter
  meint,  man  könne  auch  Werke,  die  nicht
sofort  sich  mit  4  v.  H.  verzinsen,  als  gute  koloniale
Kapitalsanlage  in  diesem  Sinne  betrachten.  Seit  der
Erstattung  dieses  Berichtes  ist  in  Holländisch-Indien,
wie  für  Landeskulturzwecke  überhaupt,  so  auch  für
wasserwirtschaftliche  Meliorationen,  noch  sehr  viel
seitens  der  Regierung  getan  worden.

Auf  den  Philippinen  hat  die  nordamerikanische
  Regierung,  obwohl  sie  erst  kurz  vorher  mit
beträchtlichen  Mitteln  die  erwähnte  Agrikulturbank  für
landwirtschaftlichen  Kredit  geschaffen  hatte,  durch  Gesetz

—

(1“

Summen  für
        <pb n="169" />
        „to  authorize  the  appropriation  of  750000  Pesos
annually  for  the  promotion,  establishement  and
maintenance  of  irrigation  systems  in  the  Phbilippine
lands“  vom  Fiskaljahr  1910  ab  jährlich  750  000  Pesos
vom  Schatzamt  als  dauernden  Fonds  bereitgestellt
zwecks  Studiums,  Verbesserung  und  Weiterbildung
des  Bewässerungssystems  in  den  Philippinen.  Zu
dem  Behufe  wird  in  dem  Bureau  für  öffentliche  Arbeiten
  eine  besondere  „Bewässerungsabteilung“  unter
einem  von  dem  Generalgouverneur  zu  ernennenden
Sachverständigen  gebildet.  Dieses  soll  einen  Plan  für
ein  vollständiges  Bewässerungssystem  für  die  Philippinen
  ausarbeiten  und  nach  Genehmigung  des  Planes
durch  den  Sekretär  für  Handel  und  Polizei  mit  den
dringendsten  Arbeiten  vorgehen.  Zugleich  können
Provinzen,  Städte  oder  Dorfgemeinden  die  Überlassung
einer  Quote  des  Fonds  Wasseranlagen  beantragen,  wenn
sie  garantieren,  daß  durch  die  Abgaben  für  den  Wassergebrauch
  aus  den  neuen  Anlagen  die  Kosten  in  nicht
mehr  als  20  Jahren  gedeckt  werden.  Nach  Fertigstellung
  der  Arbeiten  soll  der  Sekretär  für  Handel  und
Polizei  dem  „Director  of  Lands“  die  Verwaltung  der
Anlagen  übertragen,  deren  Benutzung  gewissen,  noch
festzusetzenden  Abgaben  unterworfen  wird.  Die  Abgaben
  haben  den  Charakter  öffentlicher  Steuern,  für
welche  das  Eigentum  der  Verbraucher  haftbar  ist.
Streitigkeiten  entscheidet  der  „Director  of  Lands“,  in
zweiter  Instanz  der  Generalgouverneur.  Sobald  durch
die  Abgaben  für  ein  bestimmtes  Bewässerungsgebiet
die  Anlagekosten  gedeckt  sind,  sollen  die  Abgaben  soweit
ermäßigt  werden,  als  die  erforderlichen  Unterhaltungstosten
  und  die  Rücksicht  auf  unvorherzusehende  Ereignisse
gestatten.

Im  Zusammenhang  mit  diesen  Meliorationsunternehmungen
  für  landwirtschaftliche  Melioration  ist  wenigstens
  zu  erwähnen  die  große  Aktion  der  amerikanischen
  Bundesregierung  für  die  Bewässerung  der
riesigen  westlichen  Gebiete  der  Vereinigten  Staaten
von  Nordamerika.  Die  von  der  Bundesregierung  für
die  Zwecke  des  künstlichen  Bewässerungssystems  angesammelten
  Fonds,  hauptsächlich  gebildet  durch  das  verktaufte
  öffentliche  Land,  belaufen  sich  zur  Zeit  auf  rund
33  Millionen  und  werden  Bewässerungsgenossenschaften
als  Darlehn  zugeführt.  Da  es  sich  hierbei  aber  nicht  um
Kolonien  handelt,  sondern  um  Ausdehnung  der  Landeskultur
  innerhalb  eines  großen  und  reichen  Staates,
so  soll  aus  diese  Tätigkeit  der  Bundesregierung
der  Vereinigten  Staaten  nicht  näher  eingegangen
werden.

Bodenkredit  und  Pfandbriefinstitute  in
Kolonien  und  kolonialen  Ländern.

Derlangfristige,  meist  seitens  des  Gläubigers  unkündbare
  Bodenkredit  ohne  Bestimmung  eines  Verwendungsgweckes
  wird  in  Kolonien  und  kolonialen
Ländern  bis  zu  einem  gewissen  Maße  schon  von  privaten
  Instituten,  Aktiengesellschaften  mit  mehr  oder
weniger  bedeutender  Obligationenausgabe  oder  auch
eigentlichen  Pfandbriefinstituten  befriedigt.  In  erster
Linie  beleihen  aber  die  rein  privaten  Bodenkreditinstitute
  in  den  Kolonien  die  städtischen  Grundstücke
und  sie  versagen  meist  in  ländlichen  Bezirken,  die  erst
neu  erschlossen  sind  und  wo  der  Boden  daher  noch
keinen  rechten  Marktwert  hat,  vielmehr  alles  von  der
Person  des  betreffenden  Pflanzers  oder  Farmers  abhängt.
  Private  Bodenkreditinstitute  arbeiten  z.  B.  auch
in  Agypten  neben  dem  erwähnten  staatlichen  Institut.
wie  der  Creclit  franco  -egyptien.  In  Kanada  finden
sich  außer  einheimischen  auch  fremde,  wie  der  Creit
franco-canadien,  der  bis  zur  Hälfte  des  Wertes  Grundstücke
  beleiht  auf  erste  Hypothek.  XJu  Südamerika  wird

 

137  2

der  Bodenkredit  durch  einheimische  Hypothekeninstitute,
auch  durch  fremde,  wie  den  französischen  Crédit  foncier
argentin,  befriedigt.  Der  letztere  z.  B.  gibt  bis  zu
zwei  Dritteln  des  Wertes  der  Grundstücke  Darlehn,
nur  auf  erste  Hypothek.  Auch  in  Niederländisch-Indien
finden  sich  holländische  und  englische  private  Kreditinstitute,
  die  auch  Darlehen  auf  Hypotheken  geben:
dagegen  dürfen  die  großen  indischen  Bankinstitute  keine
hypothekarischen  Darlehen  geben.  Auch  die  Banken  in
den  englischen  Kronkolonien  mit  dem  Rechte  der  Notenausgabe
  dürfen,  wie  schon  erwähnt,  Immobilien  nicht
beleihen.

Diese  Befriedigung  des  Bedürfnisses  nach  freiem
Bodenkredit  durch  Kreditinstitute  des  Privatkapitals
gibt  zu  Betrachtungen  wenig  Anlaß.  Sie  wird  sich
in  unentwickelten  Kolonien  auf  die  besten  städtischen
Grundstücke  beschränken  und  in  hochentwickelten  kolonialen
  Ländern  im  allgemeinen  nach  ähnlichen
Grundsätzen  verfahren  wie  in  den  europäischen  alten
Ländern.  Aber  auch  in  diesen,  wie  bei  uns  in
Deutschland,  haben  ja  zumeist  die  privaten  Hypothekarbanken
  für  den  landwirtschaftlichen  Grundbesitz
  versagt.  Um  so  begreiflicher  erscheint  es.  daß
ohne  Staatshilfe  der  reine  Hypothekarkredit  für  den
landwirtschaftlichen  Grundbesitz  in  den  Kolonien
nirgends  dauernd  die  Bedürfnisse  befriedigt  hat.

In  Frankreich  hatte  man  zunächst  mit  einer  privaten
  kolonialen  Bodenkreditanstalt  schlechte  Erfahrungen
gemacht,  nämlich  mit  dem  1860  in  Paris  gegründeten
Crédit  foncier  colonial.  1863  wurde  er  in  eine  Socicté
du  Crédit  foncier  colonial  umgewandelt  und  mit  einem
Privileg  für  60  Jahre  ausgestattet.  Diese  Bank  besaß
12  Millionen  Franken  Kapital  in  Aktien  von  500  Franken
und  hatte  das  Monopol  der  Ausgabe  auslosbarer,
hypothekarischer  Obligationen.  Sie  lieh  den  Pflanzern,
insbesondere  den  Zuckerplantagenbesitzern  der  Kolonien
zur  Verbesserung  ihrer  Anlagen  Geld  gegen  Hypotheken
zur  ersten  Stelle  oder  gegen  Verpfändung  von  Waren,
kaufte  Guthaben  und  Hypotheken  und  erteilte  Kolonien
und  Kommunen  auch  Anleihen.  Dieses  Junstitut  machte
zuerst  glänzende  Geschäfte  in  den  Pflanzungskolonien,
  welche  die  Verzinsung  seiner  Obligationen  mit
21  %  ermöglichten  Aber  mit  der  geit  musßte  es  immer
mehr  beliehene  Grundstücke  wegen  Nichtzahlung  der
Zinsen  zur  Subhastation  bringen  und  oft  selbst  kaufen.
Es  kam  so  in  den  Besitz  von  Ländereien  im  Werte  von
23  bis  24  Millionen  Franken,  die  es  in  eigene  Bewirtschaftung
  nehmen  mußte.  Seine  Bewegungsfreiheit
wurde  dadurch  so  gehemmt,  daß  es  1892  in  Liquidation
  trat.  ·

In  Algier,  das  übrigens  eher  einer  französischen
Provinz  als  einer  Kolonie  gleichzustellen  ist,  hatte  zu—
nächst,  wie  schon  erwähnt,  die  staatlich  kontrollierte
Bank  von  Algier  solange  in  reichem  Maße  Meliorations=
  und  Bodenkredit  gegeben,  bis  sie  in  beträchtlichem
  Mase  Kapital  in  Grundbesitz  festgelegt  hatte
und  dem  Schatzamt  nicht  weniger  als  75  Millionen
Franken  schuldete.  Nach  ihrer  Sanierung  leistete  die
Bank  einen  zinslosen  Vorschuß  von  3  Millionen  Franken
für  Errichtung  von  landwirtschaftlichen  Darlehnskassen
und  gab  überdies  jährliche  Zuschüsse  hierfür  im  Betrage
zwischen  2  und  3  Millionen  Franken,  für  den  eigentlichen
  Bodenkredit  wurde  1880  der  (('(r#dit  foncier
d'Algérie  aus  dem  Crédit  foncier  de  France,  der  auch
für  Algier  privilegiert  worden  war,  als  Aktiengesellschaft
mit  einem  Kapital  von  (0  Millionen  Franken  gegründct.
Aus  diesem  ging  wieder  der  C'rédit  foncier  d’'ugricole
'Alae#rie  hervor,  der,  wie  cs  scheint,  auch  den  landwirtschaftlichen
  Personalkredit  pflegt.  Die  Gesamtsumme
der  von  diesem  algerischen  Institut  gewährten  Darlehen
steht  übrigens  auf  dem  Darlehnskonto  des  Cr#élit  foncier
        <pb n="170" />
        de  PFrance,  so  daß  der  letztere  als  die  eigentliche  Kreditquelle
  für  Algier  zu  betrachten  ist.  Zu  erwähnen  ist
noch  die  Societé  algérienne,  hervorgegangen  aus  der
1865  mit  Staats  hhilfe  gegründeten  Socictc  gnérale
algerienne  und  Besitzerin  von  100  000  ha  Land.  Sie
verpachtet  dieses  und  gewährt  Darlehen.

In  hohem  Maßc  auf  Staatshilfe  basiert  stellt  sich
das  Bodenkreditwesen  in  Australien  dar.  Aus  Anlage

I.  Nr.  7  ergibt  sich,  in  welch  beträchtlichem  Maße  in  den

einzelnen  australischen  Kolonien  in  neuerer  Zeit  seitens
des  Staates  Bodenkredit  für  die  Ansiedler  gegeben
wurde.  Meist  handelt  es  sich  um  Darlehen  an  Landwirte
  in  Höhe  von  je  800  bis  5000  L  zu  einem
Prozentsatz  von  4½  bis  5  v.  O,  rückzahlbar  in  25  bis
42  Jahren.  Die  Sicherheit  besteht  in  einer  erststelligen
Oypothek  innerhalb  der  Hälfte  bis  drei  Fünfteln  des
Nutzwertes.  Ausfälle  sind  selten  und  unbedentend  gewesen
  wegen  der  gedeihlichen  Lage  der  Landwirtschaft.
In  vielen  Fällen  wird  Kredit  nach  einem  festen  Planu
ohne  Rücksicht  auf  die  Persönlichkeit  gegeben.  So  gibt
in  Westaustralien  die  „(iovernmem  Agricultural
Bank“  Darlehen  bis  400  L  ohne  andere  Sicherheit
als  das  Land,  für  das  der  Ansiedler  für  1  Acre  3  d
bezahlt  hat.  In  Neuseeland  sind  von  1905  bis  1910
9343660  L  Darlehen  gegeben  worden;  die  Verwaltungskosten
  betrugen  nur  0,15  v.  H.  und  der  Gewinn  betrug
im  letzten  Rechnungsjahre  41  833  L.  Nach  allgemeiner
Ausicht  in  Anstralien  sind  die  Fortschritte  der  letzten
Jahre  hauptsächlich  diesem  Kreditsystem  zuzuschreiben.

Die  derzeitigen  Berhältnisse  im  Kreditwesen
  der  deutschen  Schutzgebiete.

In  den  deutschen  Schutggebieten  ist  bis  jetzt  nur
der  kaufmännische  Kredit  in  entsprechenden  Kreditinstituten
  organisiert,  wenigstens  hat  der  Handel  in
den  afrikanischen  Kolonien  Gelegenheit,  sich  solcher
Instimte  zu  bedienen.  Daneben  machen  aber  auch,
namentlich  in  Deutsch-Ostafrika,  noch  einzelne  Kaufleute
  wie  die  Firmen  Hansing  und  Oswald  selbst
Bankiergeschäfte.  Die  Schungebiete  in  der  Südse
sind  ganz  auf  solche  Demnergrscüne  von  Handelsfirmen
angewiesen  (z.  B.  der  D  eutschen  Handels-  und  Plantagengesellschaft!,
  Wir  haben  in  Deutsch-Ostafrika  die

Deutsch-O  stafrikanische  Bank,  die  zugleich  das  Recht
der  Notenaus  gabe  und  währungspolitische  Aufgaben

hat.  Dementsprechend  ist  ihr  Geschäftsbereich  sehr  beschränkt.
  Sie  darf  z.  B.  Wechsel  nur  diskontieren,

wenn  sie  zwei  Unterschriften  tragen.  Für  den  landwirtschaftlichen

  Kredit  kommt  sie  nicht  in  Betracht.
Die  von  dem  Kongern  der  Deutsch-Ostafrikanischen

Bank  neuerdings  gegründete  Handelsbank  für  Ostafrika
  kann  sich  freier  bewegen,  namentlich  auch  in
Wechselgeschäften,  und  könnte  sich  auch  bis  zu  einem
gewissen  Maße  dem  landwirtschaftlichen  Kredit  widmen,
in  ähnlicher  Weise,  wie  dies  von  den  französischen
Kolonialbanken  gezeitigt  wurde.  Ob  sie  dies  aber
beabsichtigt  und  ob  überhaupt  das  Syftem  der  Vereinigung
  von  gewöhnlichen  kaufmännischen  Bankgeschäften
  und  Gewährung  landwirtschaftlichen  Kredits
in  weitgebendem  Maße  zu  empfehlen  ist,  erscheint
fraglich.  Im  übrigen  findet  sich  in  Ostafrika  noch  eine
städtische  Sparkasse,  welche  auch  Oyupotheken  auf  städtische
Grundstücke  gibt.

In  Westafrika  haben  wir  für  Togo  und  Kamerun
die  Westafrikanische  Bank,  die  den  kansmännischen
Nredit  pflegt  und  neuerdings  eine  Sparkasse  hauptsächlich
  für  Cingeborene  in  Togo  eingerichtet  hat,  deren
Guthaben  sic  mit  41%%  verzinst.

Jn  Deutsch=  Südwestafrika  arbeitet  die  Deutsche
Afrikabank  mit  Filialen  in  Swakopmund,  Lüderitbucht,
Gibeon  und  Windhuk,  ferner  die  Bank  der  deutschen

 

138  e

Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  mit  Niederlassungen
  in  Swakopmund  und  Lüderiubucht.

Alle  diese  Banken  pflegen  den  kaufmännischen  Kredit.

Die  Deutsche  Afrikabank,  die  Westafrikanische  Bank  und
die  Deutsch-Ostafrikanische  Bank  arbeiten  auch  kaufmännisch
  mit  der  Regierung,  die  bei  ihnen  ein  Guthaben
unterhält.  Die  Deutsche  Afrikabank  gibt  in  Südwestafrika
gelegentlich  auch  langfristigeren  Kredit  gegen  hypothekarische
  Sicherheit  bis  zu  15  000  K,  ein  Jahr  unkündbar,
  dann  in  Raten  gegen  Akzgepte  rückzahlbar,  mit  halbjührlicher
  Kündigungomöglichkeit  nach  Ablauf  des  ersten
Jahres.  Der  Zinsfuß  hierfür  soll  7½  bis  8  %  sein  und
zur  Bedingung  wird  gemacht,  daß  die  Belastung  der
Grundstücke  mit  Restkaufgeldern  und  Ansiedelungsbeihilfen
  des  Staates  abgelöst  ist.  Eigentliche  Bodenkreditgeschäfte
  unter  Ausgabe  von  Oypothekenpfandbriefen
macht  nur  die  Deutsch-Asiatische  Bank  in  Kiantschon
auf  Grund  der  Reichskanzlerverordnung  vom  24.  Januar
  1910.  Danach  errichtet  die  Deutsch-Asiatische
Bank  eine  Abteilung,  welche  die  hupothekarische  Beleihung
  von  Grundstücken  und  die  Ausgabe  von  Inhaberschuldverschreibungen
  auf  Grund  der  erworbenen
Hypotheken  zur  Aufgabe  hat.  Die  Hypothekenabteilung
führt  gesonderte  Korrespondenz  und  hat  gesonderte
Buchführnng.  Ihr  Geschäftsbetrieb  wird  bei  der
Filiale  Tsingtau  gentralisiert.  Die  Oypothekenabteilung
unterliegt  der  Aufsicht  des  Reichskanzlers.  Die  Aussicht
erstreckt  sich  auf  den  ganzen  Geschäftsbetrieb  der  Abteilung
  und  dauert  auch  nach  deren  Auflosung  bis  zur
Beendigung  der  Liqudidation  der  Abteilung  fort.  Es
handelt  sich  bei  diesem  Unternehmen  um  hupothekarische
Beleihung  städtischer  Grundstücke  in  Kiautschou.

Das  einzige  landwirtschaftliche  Kreditinstitut
  in  den  deutschen  Schutzgebieten  ist  die  Genossenschaftobank
  in  Windhuk,  mit  welcher  auch  die
Darlehnskasse  in  Gibeon  in  Verbindung  steht.  Die
übrigen  Genossenschaften  in  Südwestafrika  sind  Wirtschaftsgenossenschaften
  hauptsächlich  für  Ein=  und  Verkauf.
  Ju  Klein-Windhuk  befindet  sich  auch  eine  Wassergenossenschaft.
  Alles  Nähere  über  diese  Genossenschaften
  findet  sich  in  der  Anlage  8.  %

Die  CGenossenschaftobank  in  Windhuk  ist  nebst
der  Darlehnskasse  in  Gibeon  dem  Deutschen  Reichs-Genossenschaftsverband
  angeschlossen  und  steht  in  Geschäftsverbindung
  mit  der  Reichs-Genossenschaftsbank
in  Darmstadt.  Die  letztere  hat  diesen  südwestafrikanischen
  Genossenschafts-Kreditinstituten  Kredite  gewährt,
  die  sich  auf  annähernd  4100  000.  K  belaufen
dürften.  Das  ist  bis  jetzt  der  eingige  Ansatz  zur  Befriedigung
  des  landwirtschaftlichen  Kreditbedürfnisses
in  den  deutschen  Schungebieten  durch  Organisation
des  landwirtschaftlichen  Kredits  in  entsprechenden
Kreditinstituten.  Wenn  damit  verglichen  wird,  was
über  das  landwirtschaftliche  Kreditwesen  in  fremden
Kolonien  ausgeführt  wurde,  so  muß  noch  erinnert  werden
an  die  direkten  Staatedarlehen,  die  in  Südwestafrika
durch  die  Ansiedlungsbeihilfen  und  Restkaufgelder,  beide
auf  Grund  hypothekarischer  Sicherstellung,  gewährt
werden.  Derartige  Staatsleistungen  —  namentlich  langfristige
  Kaufgeldsmundung  —  kommen  allerdings  auch  in
fremden  Rolonien  vor  außer  der  erwähnten  eigentlichen
Kreditförderung.  Gegenüber  den  ausführlich  dargestellten
  direkten  Leisiuungen  der  Kolonialstagten  für
Meliorationszwecke  sind  auch  die  gleichen  Aufwände
der  deutschen  Regierung  hervorzuheben.

An  Staatsleistungen  zur  Befriedigung  des
landwirtschaftlichen  Rredirbedürfnisses  und  für  Meliorationen,
  die  ja.,  wie  gegeigt  wurde,  in  gewissem  Maße
besondere  landwirtschaftliche  Kreditinstitute  entbehrlich
machen  können,  kommen  danach  für  die  deutschen
Schutzgebiete  folgende  in  Betracht:
        <pb n="171" />
        GE#

#

1.  Die  Restkaufgelder  für  Farmen  in  Südwestafrika.
Diese  stellen  sich  als  Darlehen  der  Regierung  an
die  ihr  Unternehmen  beginnenden  Farmer  in  Südwestafrika
  dar  und  beliefen  sich  laut  der  Anlage  5
am  1.  Januar  1911  auf  insgesamt  2  668  839  ..
Ein  Zehntel  des  Kaufpreises  ist  sofort  nach  erfolgter
  Genehmigung  des  Vertrages  durch  das
Gouvernement  zu  entrichten,  der  Rest  jedoch  erst
mit  Ablauf  des  sechsten  Jahres  in  jährlichen,  besonders
  festzusetzenden  Raten.  Eine  Verzinsung
der  Restkaufgelder  erfolgt  nicht.  Diese  Darlehen
sind  als  erste  Hypothek  auf  die  Grundstücke  der
Farmer  eingetragen.

2.  Die  Ansiedelungsbeihilfen,  die  nur  für  einen  Teil
der  Farmen  in  Betracht  kommen  und  höchstens
1000  bis  6000  für  die  einzelne  Farm  ausmachen.
  Sie  wurden  Farmern  in  Südwestafrika
nach  dem  Aufstand  1901/06  zur  Erleichterung  der
Wiederaufnahme  ihres  Farmbetriebes  gewährt
und  beliefen  sich  laut  Anlage  5  am  1.  Januar  1911
auf  1  874  953  J.  Die  Darlehen  sind  unverzinslich
und  werden  bis  zum  Höchstbetrage  von  6000  M

bewilligt.  Sie  sind  in  zehn  gleichen  Jahresraten
zurückzuzahlen.  Die  erste  Rate  ist  mit  Ablauf  des

sechsten  Jahres  fällig.  Sie  sind  gleichfalls  als

erste  Hypothek  eingetragen,  event.  an  zweiter

Stelle  nach  dem  Restkaufgeld.

Für  wasserwirtschaftliche  Zwecke  (Brunnen-,
Wasseranlagen  usw.)  sind,  abgesehen  von  Vorarbeilen,
und  Bohrversuchen,  seitens  des  Staates  direkt  bewilligt
  bzw.  verwendet  worden:

durch  Etat  1900  200  000  .#
-  190901  200  000  =
-  1902  170000
-  =  1003  200  000  =
-  1004  212  500  =
-  =  1905  300  000  =
-  :  1906  300  000  =
-  =  1007  420  000  =
-  =  1908  658  000
-  *  1909  556  000
-  -Ê15910  556  000  =
-  1911  .  596  000  =
Dazu  kommen  die  aus  der  Wohlfahrtslotterie

für  die  gleichen  Zwecke  verwendeten  Mittel,  und  zwar
in  den  Jahren  1901  bis  1911  im  ganzen  755  000  4
(nur  für  Südwestafrika).

In  den  staatlichen  Aufwänden  stecken  allerdings  auch
die  Aufwendungen  für  den  Wegebau,  diese  sind  aber
unerheblich  im  Verhältnis  zu  denen  für  die  Wassererschließung.
  Die  Mittel  wurden  zu  Dammbauten
und  Brunnenanlagen  auf  fiskalischem  Gelände  und  im
öffentlichen  Interesse  sowie  in  der  Weise  verwendet,
daß  für  Private  Bohrungen  ausgeführt  wurden  (wofür
diese  eine  gewisse  Entschädigung  zahlten)  und  daß  Beihilsen
  zu  den  von  Privaten  unternommenen  Dammbauten
  gegeben  wurden.

Sonstige  Arbeiten  des  Staates  für  landwirtschaftliche
  Meliorationen  konnten  im  Hinblick  auf  die  Dringlichkeit
  der  Wassererschließung,  wodurch  die  bewilligten
Mittel  voll  aufgebraucht  werden,  nicht  vorgenommen
werden.

In  Samoa  wurden  vom  Gouvernement  eine  Zeitlang
  Vorschüsse  an  Pflanzer  aus  dem  nicht  benötigten
Kassenbestande  gegeben,  doch  hat  sich  diese  Methode
nicht  bewährt  und  mußte  wieder  aufgegeben
werden.

Wie  weit  die  Farmer  in  Südwestafrika  außer  vom
Staate  noch  von  Privaten  Hypothekenkredit  erhalten

139

 

—

haben,  ist  gleichfalls  aus  der  Anlage  5  zu  entnehmen.
Für  andere  Schutzgebicte,  namentlich  auch  für  Deutsch-Ostafrika,
  ist  eine  derartige  Statistik  über  private
hypothekarische  Belastung  zur  Zeit  nicht  verfügbar.

Mittel  und  Wege  zur  Ausgestaltung  des
Kreditwesens  in  den  deutschen  Schutzgebieten.


Nach  den  vorstehenden  Darlegungen  und  namentlich
  auch  aus  einem  Vergleich  der  Eutwicklungsstufe
  des  landwirtschaftlichen  Kreditwesens
der  deutschen  Schutzgebiete  mit  dem  in  fremden
Kolonien  Erreichten  dürfte  sich  ergeben,  daß  die
Aufgaben  der  Rreditorganisation  in  den  deutschen
Schutgebieten,  besonders  in  Südwestafrika  als
dringende  zu  bezeichnen  sind.  Zahlreiche  Petitionen
aus  den  Interessentenkreisen  der  Schutzgebiete  beweisen
dies  ebenso  wie  die  fast  einmütige  Stellungnahme
aller  Parteien  des  Reichstages  zu  dieser  Frage
im  verflossenen  Winter.  Wenn  die  Lösung  dieser
Frage  zur  Zeit  noch  nahezu  vollständig  aussteht,  so
liegt  das  in  der  Hauptsache  daran,  daß  wir  in  unserer
kolonialen  Entwicklung  in  noch  höherem  Maße  bezüglich
des  Eisenbahnbaus  rückständig  waren  und  vor  allem
auf  diesem  Gebiete  nachholen  mußten,  was  andere
Kolonien  schon  lange  erreicht  hatten.  Es  liegt  auch
daran,  daß  bei  der  bisherigen  Erörterung  des  landwirtschaftlichen
  Kreditbedürfnisses  in  den  Schutzgebieten
die  verschiedenen  Kreditarten  nicht  immer  klar  auscinandergehalten
  wurden,  was  die  erste  Vorbedingung
für  die  Lösung  des  Problems  ist.  Deshalb  kann  man
doch  in  Kolonien,  wo  die  rough-and-readv-Arbeit  wie
ich  es  an  anderer  Stelle  nannte,  oft  am  Platze  ist,
schließlich  wenn  man  erst  durch  diese  Unterscheidungen
klar  gesehen  hat,  was  man  denn  praktisch  erzielen  will,
verschiedene  Arten  des  landwirtschaftlichen  Kredits  mit
Erfolg  in  einem  Kreditinstitut  pflegen,  wie  am  besten
die  Transvaalbank  zeigt.  Dagegen  möchte  ich  nochmals
  hervorheben,  daß  ich  einer  weitgehenden  Zusammenfassung
  des  rein  kaufmännischen,  auf  liquider
Geldanlage  aufgebauten  Kredits  mit  dem  landwirtschaftlichen

  Kredit  skeptisch  gegenüberstehe.  Wenn
mit  der  Lösung  der  Aufgabe  der  Organisation

des  landwirtschaftlichen  Kredits  in  unseren  Kolonien
jetzt  erst  sozusagen  von  Grund  auf  begonnen  werden
muß,  so  hat  dies  anderseits  auch  den  Vorteil,  daß
nicht  ziel=  und  planlos  entstandene  Verhältnisse  der
Durchführung  eines  einheitlichen,  den  besonderen
Zwecken  in  den  eingelnen  Schutzgebieten  sich  anpassenden
  Planes  entgegenstehen  und  daß  wir  uns
die  Erfahrungen  anderer  Kolonialstaaten  zunutze
  machen  können.  Die  eingigen  bereits  vorhandenen
Faktoren,  mit  denen  bei  dieser  Organisation  gerechnet
werden  muß,  sind  das  in  Südwestafrika  bereits
wenigstens  in  Anfängen  vorhandene  Genossenschaftswesen
  mit  seinen  reichsdeutschen  Verbindungen  und
die  hypothekarisch  eingetragenen  staatlichen  Restkaufgelder
  b.zw.  Ansiedelungsbeihilfen.  Wenn  es  vielleicht
auch  wünschenswert  wäre,  daß  auch  diese  Faktoren
nicht  vorhanden  und  vollständig  von  Grund  aus  die
Aktion  für  das  landwirtschaftliche  Kreditwesen  eingeleitet
  werden  könnte,  so  verursachen  diese  überkommenen
  Verhältnisse  doch  keine  große  Schwierigkeit
für  die  neuen  bew.  ersten  durchgreifenden  Maßznahmen
  zur  Organisation  des  landwirtschaftlichen  Kreditwesens.


e  Vorschläge,  die  aus  Interessentenkreisen  in
den  Kolonien  und  von  kolonialfreundlichen  Gesellschaften
  in  Deutschland  in  der  Literatur  und  im  Reichstage
  in  dieser  Richtung  gemacht  worden  sind,  sowie
sonstige  Mittel  und  Wege,  die  im  nachfolgenden  er-#

  4,
2
        <pb n="172" />
        W  140  2e0

örtert  werden  sollen  und  zum  Teil  auch  schon  Gegenstand
  von  Verhandlungen  und  Untersuchungen  des
Reichs-Kolonialamts  waren,  kommen  wenigstens  zum
Teil  oder  in  der  Tendenz  auf  die  Einrichtungen  hinaus,
die  sich,  wic  gezeigt  worden  ist,  auch  in  anderen  Kolonien
bereits  bewährt  haben  oder  sie  knüpfen  an  Maßnahmen
und  Organisationen  an,  die  sich  in  Deutschland  selbst
bei  der  so  erfolgreichen  Förderung  der  einheimischen
Landwirtschaft  erfolgreich  gezeigt  haben.

Bevor  im  nachfolgenden  die  einzelnen  in  Betracht
kommenden  Mittel  und  Wege  stigziert  werden,  sei  noch
die  Bemerkung  vorauggeschickt,  daß  die  hierbei  vielfach
vorausgesetzte  ausreichende  Organisation  von  Genossenschaften
  sowohl  solcher  im  Sinne  des  Reichs-Genossenschaftsgesetzes
  wie  auch  von  Zwangs-Genossenschaften
im  Sinne  des  Wassergenossenschaftsgesetzes  sicherlich
nirgends  Schwierigkeiten  bieten  würde.  Die  Schwierigkeit
  liegt  nicht  in  der  Schaffung  von  genossenschaftlichen
  Organisationen,  eventell  Neuschaffung,  wenn  die
bisherige  Organisation  nichts  taugt,  sondern  in  der
Bereitstellung  von  beträchtlichen  ausreichenden  Mitteln,
Zuschüssen  oder  billiger  Kredite  für  diese  Organisation.
Stehen  diese  in  Aussicht,  so  wird  auch  der  genossenschaftliche
  Gedanke  rasch  populär  werden  und  tüchtige
Leute  werden  sich  ihm  widmen.  Ohne  diese  Mittel  aber,
die  ins  Land  flieszen  sollen,  werden  in  diesen  Genossenschaften
  die  kreditbedürftigen  Genossen  nicht  auf  ihre
Rechnung  kommen.  Wie  weit  die  genossenschaftliche  Form
an  sich  für  die  Befriedigung  der  verschiedenartigen  landwirtschaftlichen
  Kreditbedürfnisse  geeignet  ist,  ist  eine
Frage  für  sich,  die  von  Fall  zu  Fall  zu  lösen  ist.  Hier
sei  nur  noch  bemerkt,  daß  die  Meinung,  Genossenschaften
im  Sinne  des  Reichs-Genossenschaftsgesetzes  könnten
wegen  der  kurzfristigen  Kündigung  der  Genossen  (halbjährig,
  spätestens  zweijährig)  keinen  langfristigen  Kredit
3.  B.  für  Meliorationen  erhalten,  insofern  irrig  ist,
als  die  Genossen  einer  (Genossenschaft,  auch  wenn  diese
in  Liquidation  getreten  ist,  so  lange  für  deren  Verpflichtungen
  haften,  bis  diese  vollständig  getilgt  sind.
Überdies  kann  bei  weittragenden  Verpflichtungen  noch
jeder  eingelne  Genosse  durch  besonderen  Vertrag  einzeln
haftbar  gemacht  werden.  Eine  weitere  Vorausschickung,
die  durch  manche  schiefe  Erörterung  der  hier  einschlägigen
  Fragen  geboten  erschien,  sei  die,  daß  die
Fisci  der  deutschen  Schungebiete  besondere  juristische
Personen  darstellen,  und  nicht  mit  dem  deutschen  Reichsfiskus
  zusammengeworfen  werden  dürfen.  Von  vornherein
  sei  auch  noch  bemerkt,  daß  es  sich  hier  nur  um
den  landwirtschaftlichen  Kredit  der  weißen  Pflanzer
und  Farmer  handelt,  so  daß  also  nur  die  Kolonien
Deutsch-Südwestafrika,  ÖOstafrika  und  Samoa  in  Betracht
  gezogen  werden.  In  den  anderen  Kolonien
kämen  höchstens  landwirtschaftliche  Genossenschaften  der
Eingeborenen  in  Betracht,  wie  in  den  französischen
Kolonien,  sowie  auch  die  weitere  Ausbildung  der  Sparkassen
  für  Eingeborene.  In  nachfolgendem  sollen  nun
die  für  die  Organisation  des  Preditwesens  in  den
deutschen  Schungebieten  zur  Diskussion  gestellten
oder  zu  stellenden  Mittel  und  Wege  im  einzgelnen
ansgeführt  werden,  um  dadurch  die  Erörterung  zu  erleichtern.
  Ich  habe  nicht  die  Aufgabe  zu  diesen  Einzelfragen
  eingebend  Stellung  zu  nehmen,  soll  das  vielmehr
  der  Standigen  Kommission  überlassen.  Meine
eigene  Stellung  im  allgemeinen  ergibt  sich  ja  aus  den
vorhergehenden  ausführlichen  Darlegungen.

I.  Landwirtschaftlicher  Personalkredit.

1.  Für  den  Personalkredit  allein  dürfte  die
Schaffung  eines  eigenen  Kreditinstituts  nicht  in  Betracht
  tommen,  weder  für  eine  Rolonie,  noch  für  samtliche
  Rolonien  zusammen.  Sollte  ein  landwirtschaftliches

 

Kreditinstitut  entweder  für  sämtliche  Schutzgebiete  oder
für  ein  einzelnes  geschaffen  werden,  so  könnte  dies
neben  dem  Meliorations=  und  dem  Bodenkredit  auch
den  Personalkredit  pflegen.

2.  Die  bestehenden  Bankinstitute  in  den  Kolonien
können  bis  zu  einem  gewissen  Maße  den  landwirtschaftlichen
  Personalkredit  noch  weiter  pflegen.  Namentlich
  kümen  dafür  die  Afrikabank  in  Südwestafrika  und
die  neue  Handelsbank  für  Ostafrika  in  Betracht  Die
Privatbanken  werden  aber  für  diese  Art  von  Kredit
in  der  Regel  sehr  hohe  Zinsen  verlangen,  neben  anderen
Sicherheiten  auch  hupothekarische  Sicherheiten.  Durch
diese  letzteren  wird  aber  einerseits  die  Organisation
des  eigentlichen  langfristigen  hypothekarischen  Kredits
beeinträchtigt,  anderseits  das  kaufmännische  Kapital,
das  die  Aufgabe  hat,  sich  rasch  umzusetzen,  leicht  festgelegt.


3.  Durch  Einführung  des  Erntekredits,  der  namentlich
  für  die  Pflanzungskolonien  Ostafrika,  eventuell
auch  Samoa,.  in  Betracht  käme,  würde  eine  neue  Art
von  Sicherheit  geschaffen,  die  nicht  so  festlegen  würde
wie  hypothekarische  Sicherheit  auf  Grund  und  Boden.
Die  Schwierigkeiten  gegen  Einführung  des  Erntekredits
sind  einerseits  rechtlicher  Art,  die  sich  aber  doch  beheben
ließen,  anderseits  die  Befürchtung,  daß  dadurch  die
Entwicklung  des  eigentlichen  Bodenkredits  gehemmt
würde.  In  den  französischen  Kolonien  hat  man  aber
anscheinend  in  dieser  Bezgiehung  keine  schlechten  Erfahrungen
  gemacht.

4.  Für  die  Pflege  des  Personalkredits  dürfte  das
Genossenschaftswesen  bei  richtiger,  den  örtlichen  Verhälmissen
  Rechnung  tragender  Ausbildung  die  geeigneiste
  Organisation  sein,  weil  die  Rontrolle  über  die
Kreditwürdigkeit  in  die  Hände  derjenigen  gelegt  wird,
die  dazu  am  berufensten  sind.  Die  Genossenschaft  übt
schließlich  eine  erzieherische  Wirkung  aus,  stärkt  bei
aller  Unterstützung  durch  den  Staat  doch  auch  das
Gefühl  der  Selbstverantwortlichkeit,  fördert  die  Seßhaftigkeit
  der  Bevölkerung  und  die  Schaffung  eines

soliden  Standes  von  kolonialen  Landwirten.

5.  Die  bestehenden  Genossenschaften  in  Südwestafrika
  haben  bisher,  abgesehen  von  der  Förderung
ihrer  ersten  Organisation  durch  einen  deutschen  Sachverständigen,
  keine  staatliche  Unterstützung  erhalten,
wohl  aber  hat  die  Genossenschaftsbank  in  Windhukt
von  einer  privaten  Zentralgenossenschaftskasse  in
Deutschland  (Darmstadt)  Kredite  eingeräumt  bekommen,
die  ihrer  Haftsunmee  entsprechen,  ja  diese  übersteigen.
Die  Genossenschaftsbank  in  Windhuk  petitioniert  nun
um  einen  staatlichen  langfristigen,  zu  3  bis  312%%  verzinolichen
  Zuschuß  von  elwa  500000  ,  den  sie  hauptsächlich
  zur  weiteren  Organisation  von  örtlichen  Darlehnskassen
  im  Schutzgebicte  verwenden  will.  Es
handelt  sich  um  die  Fragc,  soll  nun  der  Genossenschaftsbank
  dieser  Kredit  gewährt  werden  und  zwar  direkt
als  staatliches  Darlehen,  oder  soll  dieses  staatliche
Darlehen  ihr  durch  eine  deuische  Zentralgenossenschaftskasse,
  wie  etwa  die  Darmstädter  Genossenschaftsbank
  oder  die  Preußenkasse,  gewährt  werden.  Diese
deutsche  zentralgenossenschaftskasse  hätte  gegen  eine
Provision  die  richtige  Verwendung  dieses  Kredits  zu
kontrollieren  und  würde  sich  deshalb  wohl  auch  an
Ort  und  Stelle  an  der  weiteren  Organisation  der
Darlehnskasse  durch  einen  Sachverständigen  zu  beteiligen
  haben.  Um  der  Gewährung  durch  die  Genossenschaft
  in  Südwestafrika  noch  bessere  Sicherheiten  als
Unterlagen  zu  geben,  ist  auch  vorgeschlagen  worden,
in  ähnlicher  Weise  wie  in  Pflanzungskolonien  der
Erntekredit  eingeführt  ist,  in  dieser  Viehzuchtkolonie
das  Vieh  als  Kreditofand  zuzulassen  und  nach  dem
Vorbilde  von  Anstralien,  Nord=  und  Südamerika  staat-
        <pb n="173" />
        W  141  20

lich  kontrollierte  Viehbücher  zu  diesem  Zwecke  einzuführen.
  Uber  derartige  Einrichtungen  und  über  die
damit  gemachten  Erfahrungen  konnte  nicht  viel  ermittelt
werden.  Auch  aus  meinem  dreijährigen  Aufenthalt
in  Südamerika  kann  ich  mich  nicht  erinnern,  daß  die
Sache  dort  eine  bedeutsame  Rolle  spielt.  Jedenfalls
müßte  mit  der  Viehbeleihung  die  Viehversicherung  Hand
in  Hand  gehen,  die  sich  aber  bisher  als  recht  schwicrig
erwies.

6.  Auch  in  Deutsch-Ostafrika  ist  die  Gründung
einer  Genossenschaftsbank  geplant  bzw.  bereits  im
Gange,  die  gleichfalls  der  Förderung  des  Personal-=kredits
  der  Pflanzer  dienen  soll  und  auch  an  örtliche
Darlehnskassen  denkt.  Auch  die  Pflege  des  Erntekredits
  ist  von  ihr  in  Aussicht  genommen.  Auch  sie
sucht  Anschluß  an  das  deutsche  Genossenschaftswesen
und  namentlich  für  die  ersten  Einrichtungen  nach  einer
billigen  Kreditquelle  im  Mutterlande.  Die  Verhältnisse
  liegen  also  hier  ganz  ähnlich  wie  in  Südwestafrika.
  Nur  daß  in  Ostafrika  die  Organisation  erst  in
Vorbereitung  begriffen  ist.

7.  In  Samoa  sind  die  Bestrebungen  für  eine  genossenschaftliche
  Darlehnskasse  zur  Förderung  des
Personalkredits  der  Pflanzer  schon  mehrere  Jahre  alt,
ohne  zu  einem  Ziele  geführt  zu  haben.  Gleichzeitig
treten  dort  aber  jetzt  lebhafte  Forderungen  nach  einem
kaufmännischen  Bankinstitute  auf,  welches  alle  kaufmännische
  Bankgeschäfte  wie  auch  den  Geschäftsverkehr
mit  dem  Gouvernement  zu  pflegen  hätte.  Das  letztere
könnte  ein  zinsloses  Guthaben  von  etwa  300  000  .4
bei  der  Bank  halten.  Man  würde  besonderen  Wert
darauf  legen,  eine  Filiale  einer  deutschen  Großbank
dort  zu  sehen.  Auf  Grund  bereits  vorliegender  Anträge
  steht  zu  erwarten,  daß  sich  eine  australische  Bank
in  Samoa  niederlassen  würde,  wenn  nicht  bald  ein  deutsches
  Bankinstitut  sich  dort  etabliert.  Ob  ein  solches
kaufmännisches  Bankinstitut  den  Wünschen  der  Pflanzer
nach  Personalkredit  voll  gerecht  werden  könnte,  erscheint
  aber  fraglich.  Für  diesen  Kredit  käme  eher
eine  landwirtschaftliche  Darlehnskasse,  wie  sie  z.  B.  die
Franzosen  in  Tahiti  mit  der  Caisse  agricole  de  Tahiti
schon  seit  längerer  Zeit  begründet  haben,  in  Betracht.
Diese  letztgenannte  Kasse  scheint  übrigens  auch  die
Geschäfte  des  Gouvernements  zubesorgen,  von  diesem  Vorschüsse
  zu  empfangen,  ihm  aber  auch  Vorschüsse  zu  geben.

II.  Landwirtschaftlicher  Meliorationskredit.

1.  Eine  besondere  Bank  für  kolonialen  Melioradionskredit
  nach  Art  unserer  deutschen  Landeskulturrentenbanken
  mit  unkündbaren  Amortisationsdarlehen
unter  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den
Inhaber  und  —  wie  diese  deutschen  Banken  —  mit  staatlichem
  Kapital  begründet,  ließe  sich  wohl  denken,  doch
liegt  es  dann  wohl  näher,  an  eine  allgemeine  koloniale
Agrikulturbank  für  die  verschiedenen  Zweige  des  landwirtschaftlichen
  Kredits,  sei  es  für  ein  Schutzgebiet
oder  für  sämtliche  Schutzgebiete,  zu  denken.  Ausreichendes
  privates  Kapital  für  eine  solche  Landeskulturrentenbank,
  sei  es  für  sämtliche  Schutzgebiete,  oder,
was  näher  liegt,  nur  für  Südwestafrika,  zu  erhalten,
wird  man  kaum  erwarten  können.  Wohl  aber  käme
die  Beteiligung  von  Privatkapital  neben  dem  staatlichen
  Kapital,  namentlich  seitens  der  großen  südwestafrikanischen
  Gesellschaften  in  Betracht.  Jedenfalls  ist
Meliorationskredit  gerade  dasjenige,  was  ein  Schutzgebiet
  wie  Südwestafrika  zur  Zeit  am  meisten  braucht,
da  es  sich  meist  darum  handelt,  dem  Boden  durch  Meliorationen
  erst  den  Wert  zu  geben,  der  ihn  dann
später  für  den  reinen,  ohne  Verwendungszweck  zu  gewährenden
  hypothekarischen  Bodenkredit  beleihungswürdig
  erscheinen  läßt.  Den  verhältnismäßig  selteneren

 

Fällen,  wo  schon  reiner  ländlicher  Bodenkredit  am  Platz
ist,  könnte  bei  der  Organisation  wohl  leicht  Rechnung
getragen  werden.  Selbstverständlich  würde  auch  der
Meliorationskredit  hypothekarisch  zu  sichern  sein.  Man
hat  vorgeschlagen,  bei  einem  wohl  individualisierten,
mit  der  fortschreitenden  Entwicklung  des  Meliorationswerkes
  ratenweise  gegebenen  Meliorationskredit  eine
Beleihung  bis  zu  50  %  des  Bodenwertes  eintreten
zu  lassen.

2.  Die  Kontrolle  des  Verwendungszweckes  für  den
Meliorationskredit  kann  entweder  der  Agrikulturbank,
die  den  Kredit  gibt,  überlassen  oder  auf  Genossenschaften
  übertragen  werden.  Im  ersteren  Falle
müßten  besondere  Prüfungskommissionen  nach  Art
unserer  Preußischen  Kommissionen  oder  sonstige  Prüfungsorgane
  organisiert  werden.  Eine  gewisse  Nachprüfung
  wäre  auch  den  Genossenschaften  gegenüber
noch  am  Platze.  Den  Genossenschaften  könnten  staatliche
  Mittel  für  Meliorationen  auch  wieder,  wie  beim
Personalkredit  schon  erörtert  wurde,  durch  Vermittlung
  und  unter  Kontrolle  einer  deutschen  Zentralgenossenschaftskasse
  zugewendet  werden.  Die  Prüfung
des  VBerwendungszweckes  ist  in  einem  Lande  wie
Südwestafrika  um  so  dringender  und  um  so  subtiler
zu  organisieren,  als  es  sich  nicht  um  eine  landwirtschaftliche
  Entwicklung  in  alten  und  bekannten  Gleisen,
sondern  vielfach  um  Erperimente  handelt,  deren  Fehlschlagen
  das  Meliorationskreditinstitut  schädigen  würde.
Neuerdings  ist  auch  vorgeschlagen  worden,  ein  Zwischenglied
  zwischen  den  Empfängern  des  Meliorationskredites
  und  dem  Kreditinstitute  einzuschieben  durch
eine  große  Meliorationsgesellschaft,  welche  die  Meliorationen
  ausführt  für  den  betreffenden  Kredit  nehmenden
  Farmer.  Auch  der  Kredit  soll  nicht  an  diesen
selbst,  sondern  an  die  Meliorationsgesellschaft  mit  dem
Fortschritt  der  Melioration  in  Raten  ausgegahlt  werden.
Um  ein  Kreditinstitut  kommt  man  aber  auch  auf  diese
Weise  wohl  nicht  herum,  wenn  man  nicht  das  System
weitgehender  direkter  Staatsdarlehne  für  Meliorationen
bzw.  an  die  Meliorationsgesellschaft  als  technisches  Zeutralunternehmen
  für  das  Schutggebiet  annehmen.  will.

3.  Von  dieser  Meliorationsgesellschaft  bis  zur
Meliorationsunternehmung  des  Staates  in  eigener
Regie  wäre  aber  nur  noch  ein  Schritt,  namentlich  wenn
die  Meliorationsgesellschaft  in  ihren  Gewinnchancen
vertraglich  beschränkt  ist.  Wie  gezeigt  wurde,  ist  in
verschiedenen  Kolonien  die  direkte  Staatstätigkeit  für
Melioration,  insbesondere  Bewässerungen,  die  hauptsächlich
  für  Südwestafrika  in  Betracht  kommen,  eine
sehr  rege.  Jedenfalls  würden  größere  Bewässerungsunternehmungen
  auch  neben  der  Tätigkeit  einer  Agrikulturbank
  noch  vom  Staate  oder  von  der  mit  ihm
in  Verbindung  stehenden  Meliorationsgesellschaft  ausgeführt
  werden  können.  Auch  im  deutschen  Mutterlande
betätigt  sich  der  Staat  in  steigendem  Maße  als  Unternehmer
  von  Talsperren,  wofür  bis  jetzt  etwa  80  Millionen
  Mark  teils  ausgegeben,  teils  bewilligt  sind.
Der  Staat  hat  daran  meist  in  Verbindung  mit  Provinzen
  und  Kommunen  einen  erheblichen  Anteil.

III.  Landwirtschaftlicher  Bodenkredit.
1.  Objekt  für  den  Realkredit,  den  cigentlichen

Bodenkredit,  ist  nur  der  Grund  und  Boden  selbst  mit

seinen  Meliorationen  und  gegebenenfalls  noch  den
Gebäuden.  Das  ganze  Jnventar,  namentlich  auch  das
BVieh,  kommt  für  den  Roalkredit  nicht  direkt  in  Betracht.
Das  ist  namentlich  für  Südwestafrika  von  Wichtigkeit.
Das  Privatkapital  hält  sich  schon  in  Deutschland  weit
überwiegend  nur  an  den  städtischen  Grundkredit  und
wird  wohl  noch  weniger  in  den  Schutzgebieten  für  den
Bodenkredit  des  platten  Landes  in  ausreichender  Weise
        <pb n="174" />
        W  142  20

in  Betracht  kommen.  Immerhin  können  sich  private
Hypothekenbanken,  wie  eine  solche  für  städtischen
Bodenkredit  in  Südwestafrika  zur  Zeit  in  Gründung
begriffen  ist,  noch  neben  eigentlichen  landwirtschaftlichen
Bodenkreditinstituten  betätigen.  zu  erwähnen  ist  hierzu,
daß  in  Südwestafrika  neuerdings  von  maßgebender
Seite  der  Wunsch  ausgesprochen  worden  ist,  es  möchte
eine  bestehende  deutsche  Oypothekenbank  mit  20  bis
25  Millionen  Mark  den  Bedürfnissen  der  Farmer  nach
Bodenkredit  entgegenkommen,  nachdem  eine  genaue
Wertschätzung  des  Grund  und  Bodens  gewährleistet  sei.
Hierbei  wird  —  abgesehen  von  den  bereits  erörterten
Schwierigkeiten  —  nicht  außer  acht  zu  lassen  sein,  daß  nach
§*  11  des  Oypothekenbankgesetzes  die  Oypothekenbanken
nur  auf  1.  Oypothek,  die  in  Südwestafrika  von  der
Regierung  meist  besetzt  ist,  Darlehen  geben  dürfen.
Eine  Forderung  des  privaten  Hypothekengeschäftes
liche  sich  möglicherweise  durch  eine  Einrichtung  erreichen,
  wie  sie  jenzt  auch  in  Deutschland  für  diejenigen
geplant  ist,  die  zweistellige  Hypotheken  suchen,  nämlich
durch  die  Schaffung  einer  Vermittlungsstelle,  eines
vertrauenswürdigen  Instituts,  das  auch  durch  den
Staat  unterstützt  werden  könnte.

2.  Man  hat  eine  Landeskreditanstalt  für  Südwestafrika
  vorgeschlagen  auf  privater  Grundlage,  aber  mit
Garantie  der  Pfandbriefe  durch  das  Reich  oder  den
Schungebietsfiskus  und  mit  entsprechender  staatlicher
Kontrolle.  An  ihr  sollten  sich  namentlich  auch  die
Gesellschaften  und  die  Kaufleute,  die  Interesse  daran
hätten,  ihr  hypothekarisch  festgelegtes  Rapital  wieder
flüssig  zu  erhalten,  beteiligen.  Der  Staat  soll  mit
seinen  erststelligen  Oypotheken  an  die  zweite  Stelle
treten.  Die  Beleihung  soll  bis  zu  66%  der  Werttare,
  die  unter  Mitwirkung  der  Gouvernements  aufzunehmen
  wäre,  stattfinden,  bei  1½  bis  5%  Zins:
das  Kapital  soll  bis  zu  5060  unkündbar,  der  Rest
amortisierbar  sein.  Man  macht  geltend,  daß  ein
Privatinstitut  mit  Garantie  des  Staates  geeigneter  sei
als  eine  Staatsbank,  weil  der  Staat  als  Darlehnsgeber
  ausgebentet  oder,  im  Falle  des  Nichtgewährens
des  Darlehns,  angegriffen  werden  kann  und  als
Glänbiger  doch  wieder  nicht  beliebt  sei.  Beide  Momente
seien  politisch  von  Bedeutung.

3.  Von  anderer  Seite  wird  dem  Gedanken  der
Vorzug  gegeben,  daß  der  Staat  sich  doch  in  weitgehendem
  Maße  direkt  an  einem  Bodenkreditinstitut
beteilige,  wenn  er  nicht  ein  solches  überhaupt  allein
gründen  wolle.  Für  ein  solches  Institt  bieten  sich
auch  im  Mutterlande  zahlreiche  Vorbilder  in  den
Landeskreditlassen  und  in  den  preußischen  provinziellen
Landeobilfolassen,  in  der  Bayerischen  Landwirtschaftsbank,
  desgleichen  in  anderen  außerdeutschen  Ländern,
wie  in  den  Süd-Donauländern,  Bosnien,  Bulgarien  usw.
Bei  fast  allen  diesen  Banken.  auch  bei  den  preußischen
Landeshilsokassen,  wird  neben  dem  reinen  Bodenkredit
auch  zugleich  der  Meliorationskredit  gepflegt.

4.  Andere  Vorschläge  gehben  dahin,  eine  Landeskreditbank
  für  Südwestafrika  durch  spezielle  Mittel  zu
dotieren,  nämlich  durch  die  Erträgnisse  aus  den  Kronlandverkäufen,
  durch  billige  und  langfristige  Darlehen
der  Landgesellschaften  in  Höhe  bestimmter  Prozentsätze
aus  ihrer  Landverwertung,  dann  durch  die  lberweisung
der  Restkaufgelder  und  der  Darlehen  für  Ansiedlungsbeihilfen,
  ferner  durch  ein  einmaliges  Darlehen  von
etwa  1000000./&amp;amp;  in  Reicheschuldverschreibungen  für  die
ersten  Gründungskosten  und  Betriebemittel.  Weiterhin
sollen  dam  die  Mittel  durch  Pfandbriefausgabe  verschafft
  werden.  Andere  wollen  nur  die  Restlaufgelder
und  einen  einmaligen  Zuschuß  aus  Etatomitteln  für  die
ersten  Cinrichtungekoften  dem  Institute  zukommen  lassen.

5.  Ferner  wurde  gedacht  an  die  Ubertragung  des
dentschen  genossenschaftlichen  Bodenkredits,  d.  h.  der

 

Landschaften.  Diese  Genossenschaften  der  Grundbesitzer
einzelner  Provinzen  beleihen  die  Grundstücke  ihrer
Genossen  bis  zu  ½  oder  5/,  des  Wertes  zu  billigem
Zins,  unkündbar,  meist  unter  Abschätzung  des  Wertes
durch  gewählte  Genossen.  Sie  geben  nur  Bodenkredit
zur  ersten  Hypothek  und  haben  vielfach  für  anderen
landwirtschaftlichen  Rredit  besondere  landschaftliche  Darlehnokassen
  und  landschaftliche  Banken  gegründet.  Sie
stehen  unter  Staatsaufsicht.  In  den  O  stmarken  werden
die  Güter  dann  in  zweiter  Stelle  von  der  Ansiedelungskommission
  beliehen.  Für  diese  besteht  keine  Beleihungsgrenze.
  Die  Bürgschaft  wird  von  der  Bauernbank
übernommen,  falls  nicht  bereits  eine  leistungsfähige
örtliche  Genossenschaft,  wie  Spar=  oder  Darlehuskasse,
haftet.  Haftet  die  Bauernbank.  dann  steht  ihr  ein
jährlicher  Zins=  oder  Rentenaufschlag  als  Risikoprämie
zu.  Dieser  beträgt  3/10  %  der  Bürgschaftssumme.  Für
Südwestafrika  denkt  man  nun  an  eine  solche  Landschaft,
aber  nur  unter  staatlicher  Garantie  für  die  Pfandbriefe.

6.  Auch  die  eben  erwähnten  Organisationen  des
Bodenkredits  in  den  Ostmarken  können  in  gewissem
Maßte  in  den  Kreis  der  Betrachtungen  gezogen  werden.
Handelt  es  sich  doch  auch  dort  um  weitgehende  Staatshilse
  im  Interesse  der  politischen  Erhaltung  der  Ostmark
in  ähnlicher  Weise  wie  in  unserer  südwestafrikanischen
Kolonie  um  die  Erhaltung  und  Förderung  des  Bauernstandes
  in  dieser  Südwestmark.  Anßer  der  eben  erwähnten
  Bauernbank  für  Westpreußen  zu  Danzig
kommen  an  solchen  ostmärkischen  Kreditinstituten  noch
in  Betracht  die  Landschaft  für  OÖstpreußen  in  Königsberg
  und  die  Deutsche  Mittelstandskasse  in  Posen.  An
diesen  Kreditinstituten,  die  sich  als  Gesellschaften  m.  b.  H.
darstellen,  ist  der  Staat  neben  Genossenschaften,  auch
einer  Aktienbank  und  einer  Privatperson  mit  Geld  beteiligt;
  bei  dem  einen  mit  400  000.  “¼  bei  einem  Kapital
von  5  000  000  .7,  bei  dem  andern  mit  600  000  ./K  bei
einem  Kapital  von  1  800  000  und  im  dritten  Falle
mit  der  Hälfte  des  Kapitals.  Während  die  übrigen
Gesellschafter  4  bis  5%  bekommen  und  der  Rest  des
Gewinns  wieder  für  Zwecke  der  Bauern=  und  Mittelstandsbanken
  verwendet  werden  muß,  verzichtet  der
Staat  für  seinen  Teil  als  Genosse  auf  Dividende.
Die  Tätigkeit  dieser  Banken  in  den  Ostmarken  ist  nun
allerdings  nicht  einfach  auf  die  südwestafrikanischen
Verhältnisse  anwendbar,  aber  sic  ist  eine  gemeinnützige
und  dahin  gerichtet,  den  Bauern  einen  billigen,  von
seiten  des  Glänbigers  unkündbaren,  allmählich  tilgbaren
Bodenkredit  zu  verschaffen.  Jedenfalls  ist  ihr  gemeinnütziger
  Charakter,  wie  die  Verhältnisse  in  Südwestafrika
  nun  einmal  liegen,  von  gewisser  vorbildlicher
Bedeutung.  In  Südwestafrika  konnte  sich  der  Fiskus
auch  noch  in  der  Weise  an  einer  solchen  G.  m.  b.  H.
beteiligen,  daß  er  seine  hypothekarischen  Forderungen  für
Ansiedelungsbeihilsen  und  Restkaufgelder  einbringt  und
gegebenenfalls  damit  an  die  zweite  Stelle  tritt.  Wenn  sich
bei  einer  solchen  G.  m.  b.  O.,  außer  dem  auf  Gewinn
verzichtenden  Staate.,  die  Landgesellschaften,  die  beiden
Bankinstitute  und  die  Raufleute  sowie  die  Genossenschaftsbank
  in  Windhuk  beteiligen  würden,  so  könnte  ich  mir
schon  eine  gemeinnützige  Tätigkeit  einer  solchen  Gesellschaft
  denken.  In  den  ÖOstmarken  besteht  die  Tärtigkeit
in  der  Befreiung  des  Gutes  von  Schulden  und  Vermittlung
  einer  ersten  Hypothek  von  der  Landschaft  und
einer  zweiten  Oypothek  von  der  Ansiedelungskommission.
Für  diese  zweite  Oypothek  haftet  die  G.  m.  b.  H.  Sie
selbst  nimmt  nur  Provision  und  Risikoprämie  für  ihre
Tätigkeit.  Direkt  auf  Südwestafrika  übertragen,  würde
cs  sich  darum  handeln,  daß  von  einer  zu  gründenden
Landschaft  unter  Bürgschaft  dieser  G.  m.  b.  H.  erststellige
  Onpotheken  an  die  Farmer  gegeben  werden,
nachdem  die  Regierung  mit  ihren  hyupothekarischen.
Forderungen  auf  die  zweite  Stelle  zurückgetreten  ist.
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        G  143  20

Es  ließe  sich  aber  eine  weniger  den  Ostmarkenverhältnissen
  nachgebildete  Tätigkeit  einer  solchen  G.  m.  b.  H.
denken,  an  der  das  Wesentlichste  ist,  daß  der  Staat
nicht  allein,  sondern  in  Verbindung  mit  Genossenschaften
und  anderen  an  der  Entwicklung  des  Landes  sehr  interessierten
  Unternehmungen,  Gesellschaften  und  Firmen,
eine  gemeinnütgige  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  des  landwirtschaftlichen
  Kreditwesens  betreibt.  Dies  alles  ist
wenigstens  einer  Erörterung  wert.

7.  Ein  Vorbild,  das  bisher  noch  nicht  bei  den
Vorschlägen  für  ein  südwestafrikanisches  Kreditinstitut
in  Betracht  gezogen  worden  ist,  ist  schließlich  die

 

Agrikulturbank  für  Transvaal,  deren  Verhältnisse  sich
in  der  Anlage  1  genau  dargelegt  finden.  Es  würde
sich  darum  handeln,  mit  einem  Reichsdarlehen  an  das
Schutzgebiet,  dessen  Verzinsung  und  Amortisation  wegen
der  derzeitigen  Belastung  des  Schutzgebietsetats  mit
den  Eisenbahnanleihen  vielleicht  erst  nach  einer  Reihe
von  Jahren  ins  Auge  zu  fassen  wäre,  oder  mit  einer
Schungebietsanleihe  unter  Reichsgarantie,  die  aber
voraussichtlich  in  der  ersten  Zeit  in  Anspruch  genommen
würde,  die  Mittel  für  eine  alle  Zweige  des  landwirtschaftlichen
  Kredites  in  gleicher  Weise  umfassenden
großen  Agrikulturbank  zu  liefern.

 

 

Anlagen  zum
Anlage  1.

Das  TUransvaal  Candbankgesetz  von  1907
nebst  den  Uovellen  von  1008  und  1000.

(Land  and  Agricultural  Bank  Act  1907  —  The  Land
and  Agricultura!  Amendment  Act  1908  —  The  Land
and  Agricultural  Further  Amendment  Act  1900.)

Auf  Grund  des  oben  genannten  Gesetzes  ist  für
Transvaal  eine  Landbank  gegründet  worden,  welche
die  Aufgabe  hat,  zu  landwirtschaftlichen  Zwecken  gegen
Onpothek  Gelder  auszuleihen,

1.  auf  sogenanntes  Frechold  Land,  das  ist  Grund
und  Boden,  der  ohne  Zeitgrenze  dem  Besitzer  des
Landes  als  freies  Eigentum  gehört,

2.  auf  Quit  Rent  Land,  das  sind  Ländereien,  die
auf  Erbpacht  vergeben  sind,  und

3.  auf  Ländereien,  die  unter  der  „Oeenpation
Farms  Ordinance  1904“  vergeben  worden  sind.

Das  letztgenannte  Gesetz  weist  Regierungsland
in  einigen  Bezirken  des  Transvaal  Bewerbern  mit  der
Aussicht  auf  spätere  Eigentumsübertragung  unter  der
Bedingung  zu,  daß  es  andauernd  unter  Kultur  gehalten
wird  und  an  die  Regierung  zurückfallen  solle,  sowie
die  Bebauung  des  Landes  aufhört.

Der  Bank  ist  ein  Betriebskapital  von  2  Millionen
Pfd.  St.  von  der  Finanzverwaltung  des  Landes  aus
ciner  unter  Garantie  der  Londoner  Regierung  aufgenommenen
  Staatsanleihe  zur  Verfügung  gestellt,
die  sie  mit  310%  zu  den  vorgeschriebenen  Terminen
zu  verzinsen  hat.  Die  Gewährung  von  Darlehn  auf
die  vorgenannten  Arten  von  Ländereien  soll  zu  nachfolgenden
  Zwecken  erfolgen:

al  Verbesserung  von  Baulichkeiten  auf  den  Farmen,
Bewässerungsanlagen.  Einfriedigung  für  Abholzungen,
Anpflanzung  von  Obstbäumen  und  Anlegung  von
Weingärten,

|  Beschaffung  von  Vieh  und  Pflangen  aller  Art
und  landwirtschaftlichen  Maschinen  usw.,

c)  Abzgahlung  von  auf  dem  Grundstück  ruhenden
Schulden  sowie  auch  von  anderen  Verbindlichkeiten,

d)  gelegentliche  Kosten  für  die  Aufteilung  des  Landes,

Cq  Errichtung  und  Förderung  landwirtschaftlicher
Industrie  zweige  (Wolle,  Tabak,  Leder,  Molkereien  usw.,
Anbau,  Verkauf  und  Ausfuhr  von  Früchten!,

k)  Erwerb  von  Land  zu  irgendeinem  der  unter
a.  b  und  e  genannten  Zwecke  durch  eine  Person  oder
eine  Gruppe  von  Personen,  deren  finanzielle  Mittel
zur  Fortführung  obengedachter  Zwecke  als  ausreichend
crachtet  werden.

Unterstellt  ist  die  Bank  einem  Direktorium  von
5  Mitgliedern,  die  vom  Gouverneur  ernannt  werden.
Die  Direktoren  haben  unter  sich  einen  Vorsitzenden
u  erwählen.  Beigegeben  ist  dem  Direktorium  ein
Geschäfteleiter.  ·

Referatzoepfh

 

Ziel  der  Darlehnsgewährung  soll  danach  in  allen
Fällen  sein  eine  Erhöhung  der  Verwendbarkeit  des
betreffenden  Grundstücks  zu  landwirtschaftlichen  Zwecken
durch  Anlegung  von  Kulturen,  Landesmeliorationen
und  dergleichen,  oder  auch  zur  Abstoßung  älterer
Schulden.  Beliehen  sollen  Ländereien  der  obenbezeichneten
  Art  nur  werden,  wenn  sie  mit  anderen
Hypotheken  noch  nicht  belastet  sind,  es  sei  denn,  daß
das  neue  Darlehn  zur  Abstoßung  alter  Hypotheken
erfolgt.

Der  Mindestbetrag  eines  aufzunehmenden  Darlehns
  soll  sich  auf  50  L,  der  Höchstbetrag  auf  2500  K
belanfen.  Höhere  Darlehen  bis  zu  5000  L  sollen  nur
für  bestimmte  größere  Unternehmungen  mit  Genehmi-=gung
  des  Gonverneurs  gewährt  werden  dürsen.  Freehold
  und  Qunt  Rem  land  sollen  nicht  höher  als  bis
60  00  ihres  Wertes  beliehen  werden.  Liegen  sie  in
ungesunder  Gegend,  so  soll  die  Gewährung  des  Darlehnus
  ferner  davon  abhängig  sein,  daß  sie  bewohnt
sind.  Die  unter  der  Occuparion  Farm  Ordinance  1904
vergebenen  Ländereien  sollen  nur  unter  der  Voraussetzung
  beliehen  werden,  daß  der  Landinhaber  alle  ihm
obliegenden  Bedingungen  erfüllt  hat.

Nach  dem  Gesetz  von  1907  waren  zwei  Arten  von
Beleihung  vorgesehen:

1.  die  „fixcd  loans“,  das  sind  Beleihungen  auf
einen  5  Jahre  nicht  überschreitenden  Zeitraum,  nach
dessen  Ablauf  das  ganze  Darlehn  sofort  ganz  zurückgezahlt
  werden  mutß,

2.  die  nstalment  lonns“,  das  sind  Beleihungen
auf  einen  längeren,  25  Jahre  nicht  überschreitenden
Zeitraum,  währenddessen  eine  ratenweise  Zurückzahlung
des  Darlehns  zu  erfolgen  hat.

Verzinst  werden  sollen  die  gewährten  Darlehn  auf
Instalment  lonns  mit  nicht  mehr  als  6%  .  Die  Zinsen
sollen  bei  Ratenabzahlungen  mit  den  letzteren  zugleich,
und  zwar  halbjährlich  pränumerando  bezahlt  werden.
Von  den  Ratengahlungen  abgesehen  soll  der  Darlehnsempfänger
  berechtigt  sein,  weitere  noch  nicht  fällige  Beträge
  in  Anrechnung  auf  seine  Schuld  abzugahlen.  Diese
Beträge  sollen  sich  jedoch  auf  mindestens  5#  oder  ein  Rielfaches
  von  5  L  belaufen.  Sie  sollen  dem  Zurückzahler
mit  1%  Zinsen  bis  zur  Tilgung  der  Schuld  angerechnet
  werden.  Die  auf  5  Zahre  gewährten  Darlehen
(fisod  loans)  sollen  erst  am  Ende  der  5  jährigen  Frist
rückzahlbar  sein.  Bei  Rückzahlung  des  Darlehus  innerhalb
  dieser  Zeit  findet  das  gleiche  Verfahren  statt  wie
bei  den  lustalment  loenns.  Die  Zinsen  dürfen  nicht
mehr  als  6%  betragen  und  sind  halbjährlich  im  voraus
zahlbar.  Die  erste  Ziusrate  ist  von  dem  Darlehn
abzugiehen.

Nach  der  Novelle  von  1908  sind  die  Vorschriften
über  die  vorstehend  aufgeführten  Arten  der  Darlehen
aufgehoben  worden,  an  deren  Stelle  die  folgenden
Bestimmungen  getreten  sind.

95—

%
7
        <pb n="176" />
        W  144  20

Die  Darlehen  können  für  eine  Zeit  von  30  Jahren
unter  den  folgenden  Bedingungen  gegeben  werden:

Die  ersten  5  Jahre  soll  der  Hypothekenschuldner
halbjährlich  im  voraus  an  die  Bank  Zinsen  von  51#
vom  Hundert  jährlich  zahlen.  Nach  Ablauf  dieser  Zeit
soll  das  Darlehn  mit  den  Zinsen  vom  Hypothekenschuldner
  binnen  25  Jahren  in  halbjährlichen  Raten
an  die  Bank  zurückgezahlt  werden,  bis  das  ganze
Darlehn  einschließlich  der  Zinsen  getilgt  ist.  Zede
Ratenzgahlung  mit  Ausnahme  der  letzten  soll  3  L  10  sh
für  jede  100  L  des  Darlehns  betragen.  Die  Berechnung
und  Zahlung  der  Raten  hat  nach  einem  dem  Gesetz
angefügten  Schema  zu  erfolgen.

Der  Oypothekenschuldner  kann  an  den  Zinszahlungstagen
  in  den  ersten  5  Jahren  einen  Betrag,  der  mindestens
  5  L  oder  ein  mehrfaches  davon  beträgt,  zur
Tilgung  des  Kapitals  an  die  Bank  zurückzahlen.  Auch
nach  diesem  Zeitraum  kann  der  Schuldner  nach  Belieben
Beträge  von  5  L  oder  ein  Mehrfaches  abzahlen,  ohne
daß  hierdurch  die  halbjährlichen  Ratenzahlungen  berührt
werden.

Diese  Abschlagszahlungen  werden  mit  3%  gutgeschrieben.
  Die  sofortige  Rückzahlung  des  gezahlten
Darlehns  kann  verlangt  werden  und  die  weitere  Zahlung
an  den  HOypothekensuchenden  sofort  eingestellt  werden,
wenn  nach  Ansicht  des  Direktoriums  ein  Darlehn  nicht
für  die  bezüglichen  Zwecke  oder  nicht  sorgsam  und  sparsam
  verwendet  wird,  ferner  im  Falle  des  Todes  des
Schuldners  oder  seiner  Inhaftierung.

Auch  an  Genossenschaften  können  Darlehen  gegeben
  werden,  und  zwar  für  alle  Zwecke,  für  die  Genossenschaften
  auf  Grund  des  Co-Operative  Agricultural
Socicties  Act  1908  gebildet  werden.

Bereits  vor  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes  konnten
Darlehen  an  die  Genossenschaften  gegeben  werden.
Die  Sicherheiten  derselben  dürften  wohl  der  Bank
nicht  genügt  haben,  denn  in  dem  Jahresabschluß  des
ersten  Geschäftsjahres  sind  Darlehben  an  Genossenschaften
  nicht  aufgeführt.  Erst,  nachdem  die  Gründung
besonderer  landwirtschaftlicher  Genossenschaften  auf
Grund  des  vorerwähnten  Gesetzes  stattgefunden  hatte,
wurden  (vom  zweiten  Geschäftsjahrc  an)  Darlehen  an
diese  gegeben.

Die  nachfolgenden  Bestimmungen  sind  zum  Teil
aus  dem  vorerwähnten  Genossenschaftsgesetz  von  1908
und  dem  diesem  Gesetz  beigefügten  Normalstatut  entnommen:
  Die  Genossenschaft  wird  auf  eine  bestimmte
Reihe  von  Jahren  errichtet  und  kann  nach  Ablauf
dieser  Zeit  verlängert  werden.

Zweck  der  Genossenschaft  ist:

a)  Verkauf  der  landwirtschaftlichen  Produkte  und
des  Viehs  der  Mitglieder,

b)  Verarbeitung  und  Vertrieb  landwirtschaftlicher
Produkte,

J)  Ansarbeitung  von  Bewässerungs=  und  Wassererschließungsplänen
  sowie  Förderung  und  Vervollständigung
  vorhandener  Entwürfe,

(I!)  Ankauf  von  landwirtschaftlichen  Geräten  und
Maschinen,

e)  Erwerb  von  Zuchtvieh,

1)  Einkauf  von  Futtermitteln,  Sämereien.  Düngemitteln
  und  anderen  landwirtschaftlichen  Bedarfsartikeln,

K)  Errichtung  von  Magazinen  nach  Art  der  Ronsumvereinc,


h)  Bildung  von  Versicherungsgesellschaften,

i)  Verbreitung  von  Informationen  über  rationelle
Mewirtschaftung.

i)  Erwerb  von  Grundstücken  zur  besseren  Durchführung
  genossenschaftlicher  Aufgaben,

k)  Aufnahme  von  Darlehen  für  die  sanungsmäßigen
  zwecke  oder  für  andere  Zwecke  zur  Forderung
der  Landwirtschaft  mit  Erlaubnis  des  Ministers.

 

Die  Mitgliederzahl  muß  mindestens  7  betragen-Alle
  Mitglieder  haften  persönlich  und  solidarisch  für
die  Verbindlichkeiten  der  Genossenschaft.

Der  Austritt  eines  Mitgliedes  erfolgt  mit  Ende
des  Rechnungsjahres  nach  vorausgegangener  3monatlicher
  schriftlicher  Kündigung.  Die  Haftpflicht  eines
verstorbenen,  ausgeschiedenen  oder  ausgeschlossenen
Mitgliedes  hört  auf  für  diejenigen  erbindlichkeiten.
die  von  der  Genossenschaft  nach  dem  Tode  bew.  Ausscheiden
  des  betreffenden  Mitgliedes  eingegangen  sind;
in  allen  sonstigen  Füllen,  wenn  die  Vermögenslage  der
Genossenschaft  nach  Prüfung  durch  einen  Revisor  ergibt,
daß  ein  Kreditsaldo  zugunsten  der  Gesellschaft  vorhanden
  ist.

Die  Überschüsse  der  Genossenschaft  werden  am
Jahresschluß  nach  erfolgter  Rückstellung  von  Beträgen
für  Reservefonds  oder  sonstige  Ausgaben  an  die  Genossen
  nach  Maßgabe  des  Geschäftsumsatzes  verteilt.
Ausgeschiedene  Mitglieder  haben  keinen  Anspruch  an
das  Vermögen  der  Genossenschaft.

Anleihen  über  100  K  dürfen  nur  mit  Genchmigung
der  Generalversammlung  ausgenommen  werden.

Die  Auflösung  einer  Genossenschaft  erfolgt  durch
Beschluß  einer  hierzu  ein  zuberufenden  Generalversammlung,
  durch  gerichtliche  Eutscheidung,  sobald  die  Mitgliederzahl
  unter  7  ist  und  bei  zeitlicher  Begrenzung
der  Genossenschaft.

Unter  Aufhebung  der  Bestimmungen  des  Landbankgesetzes
  bzw.  der  besonders  erlassenen  Bedingungen
über  Darlehen  an  Genossenschaften  bestimmt  die  Novelle
  von  1909  folgendes:

Die  Landbank  kann  den  Genossenschaften  zweierlei
Darlehen  gewähren:

1.  Darlehen  auf  10  Jahrce.

Für  diese  Darlehen  ist  als  Sicherheit  eine  erste
Hypothek,  die  60  %  des  (Grundstückswertes  nicht  überschreiten
  darf,  erforderlich.  Außer  dieser  Oypothek
können  weitere  Sicherheiten  für  die  Bank  gefordert
werden;  welcher  Art  diese  Sicherheiten  sein  sollen,  ist
nicht  ungegeben.  Das  Darlehn  soll  nebst  Zinsen  in
10  Jahren  zurückgezahlt  und  mit  fünf  vom  Hundert
jährlich  verzinst  werden.  Zu  Darlehen  über  10  000z.
ist  die  Genehmigung  des  Gouverneurs  erforderlich.

2.  Darlehen  auf  5  Jahre.

Diese  Darlehen  werden  durch  die  Haftpflicht  aller
oder  einiger  Genossen  oder  durch  sonstige  von  der
Bank  verlangte  Garantien  sichergestellt.  Die  Rückzahlung
  hat  nach  Ablauf  der  5  Jahre  zu  erfolgen.  Der
Zinsfuß  betrügt  fünf  vom  Hundert.  Darlehen  über
5000  L  bedürfen  der  Genehmigung  des  Gonverneurs.

Auch  in  Form  eines  Kassen-Kredits  können  Darlehen
  an  Genossenschaften  gewährt  werden.  Die  Genossenschaft
  kann  den  ganzen  Betrag  oder  einen  Teil
erheben.  Zinsen  sind  für  den  täglich  anstehenden
Betrag  zu  zahlen.

Einem  zu  bildenden  Reservefonds  sollen  jährlich
5%  der  gesamten  Zinseinnahme,  ferner  sonstige  Neitoeinnahmen
  und  die  Gewinne  der  Bank  zugeführt  werden.
Die  Höhe  des  Reservefonds  ist  auf  250  000  begreugt.

Er  soll  zur  Deckung  von  Verlusten  dienen.  Ferner
enthält  das  Gesetz  Kontrollvorschriften  und  Strafandrohungen.



Gegen  Zahlungssäumige  gibt  das  Gesetz  der  Bauk
sehr  weitgehende  Befugnisse.  Letztere  ist  ermächtigt,
3  Monate  nach  Fälligkeit  einer  Zahlung  das  in  Betracht
kommende  Objekt  oder  einen  Teil  desselben  ohne  Anrufung
  der  Gerichte  mit  Beschlag  zu  belegen  und  sich
durch  seinen  Verkauf  bezahlt  zu  machen.  Gleiche  Rechte
stehen  ihr  zu.  wenn  ein  Darlehnnehmer  in  anderer
Weise  den  Bedingungen  zuwiderhandelt,  unter  denen
ihm  das  Darlehn  gewährt  worden  ist.
        <pb n="177" />
        145  20

Nach  dem  Gesetz,  betreffend  die  Einfriedigung  von
Grundstücken  (Fencing  Act  1908),  ist  der  Besitzer  eines
landwirtschaftlichen  Grundstücks  -berechtigt,  auf  schriftlichen
  Antrag  bei  dem  Landwirtschafts-Departement
von  der  Bank  ein  Darlehn  zum  Zwecke  der  Einfriedigung
  seines  Grundstücks  zu  erlangen.  Das  Landwirtschaft-Departement
  hat  die  alleinige  Entscheidung
darüber,  ob  dem  Antrage  statteugeben  ist,  und  gegebenenfalls
  den  Antrag  an  die  Bank  weiterzugeben.
Derartige  Darlehen  sind  mit  3½  00  jährlich  zu  verzinsen
  und  in  halbjährlichen  Raten  an  die  Bank  zurückzuzahlen,
  derart,  daß  das  gange  Darlehn  innerhalb
10  Jahren  zurückgezahlt  ist.  Die  erste  Ratenzahlung
hat  2  Jahre  nach  Erlangung  des  Darlehns  zu  beginnen.
  Als  Sicherheit  für  diese  Darlehen  erfolgt  eine
Eintragung  in  das  Landregister  zugunsten  der  Bank,
welche  allen  anderen  Forderungen  vorgeht.

Auf  Ansuchen  des  Landwirtschafts-Departements
hat  die  Bank  ihm  Vorschüsse  zum  Zwecke  der  Beschaffung
  des  Einfriedigungsmaterials  zu  leisten,  welches
seitens  des  Departements  an  die  Eigentümer  von
Grundstücken  zum  Selbstkostenpreise  abgegeben  wird.
Das  Departement  hat  die  richtige  Verwendung  der
erhaltenen  Darlehen  bzw.  des  erhaltenen  Materials
zu  kontrollieren.

Aus  den  vorliegenden  drei  Jahresabschlüssen  vom
30.  Juni  1908,  1909  und  1910  ergibt  sich  über  die
Entwicklung  der  Bank  folgendes:

Im  ersten  Geschäftsjahre  wurden  von  der  Finangverwaltung
  der  Bank  500  000  L  als  Betriebskapital
zur  Verfügung  gestellt.  Dies  wurde  im  zweiten  Jahre
bereits  auf  950  000  L  und  im  dritten  Jahre  auf  den
Betrag  von  2000  000  E  erhöht.

Dem  Reservefonds  wurden  zugeführt:

im  ersten  Jahre  .  13327chsticg
im  zweiten  Jahre  auf  9249  L  und
im  dritten  Jahre  auf  21  570  KT.

Ausgeliehen  wurden  im  ersten  Jahre:

Fixed  Loans  (5  Jahre)  274  750  L
Instalment  Loans  (25  Jahre)  91  450  K,

Farmliste.

 

im  zweiten  Jahre,  in  welchem  die  Novelle  von  1908
in  Wirksamkeit  trat,  betrug  der  t  Bestand  an:
Fixed  Loans  17  765  L
Instalment  Loans  .  39c4s
an  weiteren  Darlehen  (30  Jahre)  860  527  L.  Darlehen
an  Genossenschaften  wurden  in  Höhe  von  6300  DSK  ausgeliehen.


Die  Vorschüsse  an  das  Landwirtschafts-Departement
auf  Grund  des  Feneing  Act  beliefen  sich  auf  17  856  C.
Die  Gesamtzinseinnahme  betruß  43  212  L,  wovon  zur
Dotierung  des  Reservefonds  5%  =  2160  L  abgeführt
wurden.

Dem  Reservefonds  wurde  ferner  zugeführt  der
Jahres-Reingewinn  der  Bank  in  Höhe  von  5761  L.

Die  Verwaltungskosten  beliefen  sich  im  zweiten
Geschäftsjahre  auf  10  167  K,  die  an  die  Finanzverwaltung
  gezahlten  Zinsen  auf  27610  K.

Im  dritten  Geschäftsjahre  betrugen

die  Fixed  Loans  2200  L
die  Instalment  Loans  561  L  und
die  sonstigen  Darlehen  (30  Jahre)  1  245  473  L.

Auf  Grund  des  Fencing  Act  waren  8813  L  ausgeliehen
  und  ferner  dem  Landwirtschafts-Departement
für  Beschaffungszwecke  34  947  L  vorgeschossen  worden.
Die  Darlehen  an  Genossenschaften  betrugen  66  966  C.

Die  disponiblen  Gelder  der  Bank  sind  zum  Teil
angelegt  in  Schuldverschreibungen  der  Johannesburger
Stadtanleihe  oder  als  Depositen  bei  den  verschiedenen
südafrikanischen  Banken.

Dem  Reservefonds  wurden  zugeführt  5%  der
gesamten  Zinseinnahme  von  71  306  L  mit  3564  KL.
ferner  der  Jahres-Reingewinn  der  Bank  in  Höhe  von
8384  L,  außerdem  der  Gewinn  aus  verschiedenen
Veräußerungen  von  Grundstücken  infolge  Zahlungsversäumnis.


Die  Verwaltungskosten  beliefen  sich  im  dritten
Geschäftsjahre  auf  11  185  L,  die  an  die  Finanzverwaltung
  gezahlten  Zinsen  auf  46  307  KL.

Die  Garantie  der  englischen  Regierung  brauchte
danach  bisher  nicht  in  Anspruch  genommen  zu  werden.

Aulage  2.

Nach  dem  Stande  vom  1.  April  1910.

 

 

 

 

 

6#  Zahl  *  Viehbestand  Im
Name  der  Größe  —  laufenden
des  der  Eigen-  der  Groß-  Klein-  wihtn  Anmerkung
Far-  tümer  Farmen  bebaut
Bezirk  s  men  bzw.  vieh  vieh
FPächter  ha  ha
Grootfontein  123  128  568  318  4376  526712692.50
Juto  41  41  244  507  41844  9  346  111,50
Omarurn  118  123  662  055  8  980  29  15  243
Karibb  .  .  .  61  61  765  070  4  169  14  198  28,98
Okahandja.  .  ..  80  80  630  285  6  772  10  291  157,08
Gobabis  ..  10U.  100  674  895  6  386  21  45  101,6882  Strauße.
Vindhut  .  .  .  ..  100  109  1  275  265  18  046  50  565  168,50052  Pferde,  41  Strauße.
Rehoboht  74  1  76  684  994  5  660  38  505  19,25  481  Pferde.
Gibrben  83  82  1  077439  3  635  47928  41,80
Maltahöhe  51  52  798  201  2  323  38  212  11.60
Kectmanshoopo  111  113  1  660  926  4678  51  927  10,40
Bethanin  27  27  321  432  1  766  12  363  3,25
Warmbadd  12  52  1  135  397  4720  38  537  4
Lüderitzbucht  15  15  230  000  193  3232  2
-wakopmund  21  22  42  184  230  2291  10
Summe  1047  1031  10  760  968  96787  373  3528948,54
        <pb n="178" />
        Anlage  3.

M  146  20

Susammenstellung  der  in  den  Jahren  10900  und  1010  im  privatverbehr  verkauften  Grundstüche.

Grundstücke,  die  aus  Privathand  gekauft  wurden.

 

Durchschnitts- 



 

 

*  .  .  preis  pro
Anzahl  Größe  Gesamtpreis  Duadratmeter
(abgerundet)
*2x  ha  M  M
a)  In  Ortschaften.
1.  Windhuk  1909  12  8.1425  154  658  1.90  1r
1910  23  14.9374  —  2,60
Klein-Windhuk.  1909  37  83,3152  300  942  0,30  12
1910  31  65,9173  148  978  0.20
Osona  1909  1  13,8291  35  000  0,25  L
1910  —  —  —  *i-#
Rehoboth  1909  1  0,4000  5  000  1,25
1910  1  :Q0,3005  05  000  20,  —
Gobabis  1909  1  0,6325  9  000  1.50
1910  —  —.  —
Otahandja  1909  —  —  —  —
1910  2  0,4824  26  000  5.—
2.  Swakopmund  1909  21  2,1604  411  720  20.—
»  1910  12  0,88598  1860056  22
Karibib  .  1009  1  0,1401  14  347  10.—  13
10910  20  120.9754  28256  —
Usakos.  1909  1  0,0830  15  000  1,00
1910  5  0.5600  44  600  8.—
3.  Keetmanshoop  1909  5  0.8894  10  640  4.60
1910  15  3,0214  378  473  —
Gibeon  1909  1  0,1201  3  400  2.80
1910  2  0,3504  8  793  2.—
Bethanien  1909  —  —  —
1910  1  1  0.1250  10  000  8.—
4.  Lüderitzbucht  sehlt.  6  .  “.  —“—.—]
5.  Omaruru  1909ö8  «  «
lmol  7  2,6634  138  180  5.—
Tsumeb  1000  5  o,6177  20  455  3—
Grootfontein.  1000  J  10  ?2333  61  r½  2,80
Outio  1909  *
1%8%  1  0.2000  1000  0.50
219  329,0093  2  500  140

 

 

 

1)  Dabei  sind  Rleinsiedlungen  an  der  Weichbildgrenze  von  Windhuk  berücksichtigt.
2)  39  Kleinsiedlungen  in  Osona  und  Klein-Windhuk  mit  163,0616  ha  zu  484  920  K  —  Durchschnittspreis
  für  den  Hektar  —  2974  .  .
3)  Davon  sind  18  Grundstücke  in  Größe  von  126.5832  ha  zum  Preise  von  25  596,50  .K  =  0,25  .%
pro  Juadratmeter  von  der  Firma  Höälbich  an  die  Gemeinde  Karibib  übergegangen.
4)  Nach  Abzug  der  Kleinsiedlungen  in  Klein-Windhuk  und  Osona  und  des  an  die  Gemeinde  Karibib
verkauften  Geländes  (Anm.  3)  bleiben:  132  Grundstücke  mit  39,3650  ha  zu  1  989  623.50.#,  mithin  Durchschnittspreis
  für  den  Quadratmeter:  5,05  .KF.
        <pb n="179" />
        W  147  20

Anzahl
AM

Größze
ha

 

 

 

Gesamtpreis

I

 

 

 

 

b)  Außerhalb  von  Ortschaften.

1.  Windhuk  1909  1  13  075,—  40  000

1910  —  —  —
Okahandja  1909  7  51  325.—  169  385
1910  5  42  318.—  189  000
Gobabis  1909  2  10  841.—  17  830
1910  2  12  370.—  19  200
Rehoboth  1910  1  10  000,—  10  000
2.  Swakopmund  19090  83  Klein-  3,3896  37800
1|  siedlungen  0,1725  16  000
1910  1  Farm  5376.—  5  000
3.  Keetmanshoop.  1909  1  12  222,  —  12  000
1910  1  36  830,  —  64  500

1.  Lüderitzbucht  fehlt.

5.  Omaruru.  1909/10  10  49278.—  291  355
Grootfontein  1909/10  24  93  756.—  264  122
Waterberg  1909/10  3  15  200,—  85  000

3  Kleinsiedlungen  27.—  26  000
Outjo  1909/10  2  6  377.—  15  000
Bemerkungen.  60  Farmen  —  359  001,.—  1  182  3921)
7  Kleinsiedlungen  30,5621  79  8002)
1)  Durchschnittspreis  pro  Hektar  =  3,30  ..
2)  Durchschnittspreis  pro  Hektar  =  2611  ..
        <pb n="180" />
        Anlage  4.

G  148  ie.0

Susammenstellung  der  seit  dem  Jahr  1006  gestellten  Anträge  auf

Zahl  der  gestellten  Anträge  auf  Zwangsversteigerung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Davon  Größe  der  Grundstücke
Anzahl
Geschäftsbezirk  Jahrgang  der  —  —  —  —--  —
Grundstücke
a)  städtische  b)  ländliche  a)  städtische  b)  ländliche
l
ha  ha
l
1.  Windhuk  1906  3  2  „  1  0,1197  3,0000
1907  9  8  1  0.7313  5  135.—
1908  16  5  11  0,6278  10  047,—
1909  27  8  19  1,1101E  88  772,3560
1910  19  3  D!  16  0,9275  75916,2135
Summe  71  26  18  3,.5464  179  873.5095
2.  Swakopmund.  1906  —  —  —
1907  2  2  0,2348  —
1908  2  1  1  0,1925  14  300,—
1909  2  2  —  0,2334  —
1910  5  4  1  ?  14  300,
Summie  11  9  2  0.6607  28  600,—
3.  Kectmanshoop  1906  1  —  1  —  40  000,—
1907  1  —  1  —  1  —
1908  7  7  —  1,1264  10  688.—
1909  8  7  1  2,4138  10  000,—
1910  7  6  1  0.7757  10  000.—
Summe  21  20  4  4.3159  70  688.—
4.  Lüderitzbucht  1906  --  —  —
1907  —  —  —
1908  —  —  —  —  —
1909  1  —  l  1  —  0,0400
1910  2  2  —  0.2293  —
Summe  3  2  1  0,2293  0,0400
5.  Omarurn  1909  6  3  3  0  762  15  400.—
1910  11  4  i  7  1,3792  33  240.  —
Summe  17  7  1  10  2,2554  48640.  —
Insgesamt  1295  64  Z  65  11,007738)  327  801,6095

 

 

 

1)  Zwei  Zwangsversteigerungen  sind  mit  anderen  verbunden  worden.
2)  Dabei  fehlt  das  Meistgebot  von  zwei  Grundstücken  in  Swakopmund.

3)  Dabei  fehlt  die  Größe  von  4  städtischen  Grundstücken  in  Swakopmund.
        <pb n="181" />
        G  149  20

Swangspversteigerung  von  Grundstüchen  und  die  Krt  ihrer  Erledigung.

Art  der  Erle  digung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Fall  der  Versteigerung  Anderweite  Erledigung
—  —  —
,  E  o«
..  ..  Wie  oft  Zwangs-  S—-.S
——  .  W  —.  „  sir  ück-  —
Wie  git  Wienit  roft  a)  Summe  b!  Summe  des  Meistgebots  oaihinitiran  #ur  E  S  S
wurde  betr.  Dritten  des  geringsten  *  sieigerung  aufgeboben
*7*'  Glän--er=  Gebots  Größe  der  Venstbenr:  «  Bäclrmig  JOHsteiger
  biger  steigert  versteigerten  rungs=  Versteig.
**  —u  7*  Guundstücke  btermin  termin  *#*“
a)  b)  a  ble  bla)  städt.  b)  ländl.  a)  städt.  b)  ländl.]städt.  ländl.  a  bea  bla  I  b
städt  ländl  "  M  Al  M  Al  ha  ha  1  1
i  I;  :
—·————s——s—  —  —  —  —  1  1  1  —  —
3  111  11111.61,  91,65  8  86ö008250  ;0.,  2193  5  135  50  —  —  W—  —1
2  422.  216945  760,69  536013900.204  10  022  2  6  —  +
4  82332  5|546,23  3547,;0301fTT  E50  15  493  1  11  2  —  4
——..———.V  —.——————————
9  133|  56  86627,29  4  399,84220  33717/1.0617  30  650  9  24  -—6%  64
2  —  —  —  —  —  —  —  —--—————
--————.—  —  —  —  —  —  —  —  —  1  —A
—  —  1—  —1—  —  —  —  —  —  —  —  2  —  H  —l—
-———————  —-  —  —  —  —  4  —  —
2  —  —  —  —  —  —  7  —  11
1
:::,::::,::i::::;:::s:-2—1—1
  90,70;-  6708——0,27()8—  )————!—
4—2—2—  865,5i·):——  14  469  —  1.8475  —  3  1  —  ———  —
2  12  —  —  12348,200  193.—  7339  10  19110.1808  10  000  2  —  —  ————  +°
s8s  1  5  1  3  193——28  516  10  401.2991  10  000  10  —  ——  —-1
I
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4)  Eine  Zwangsversteigerung  ist  mit  einer  anderen  verbunden  worden.
5)  Die  Angahl  der  Zwangsversteigerungssachen  stimmt  mit  der  Anzahl  der  Termine  nicht  überein,  weil

in  einigen  Sachen  mehrfache  Verhandlungstermine  stattgefunden  haben.
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register  eingetragenen  Grundstüche  und  über  die  auf  diesen  lastenden  HKupotheken.

vom  1.  Januar  1910.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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von  Ortschaften.
Windhnk.
1  7066  39  1  192  82  51  212  000  —  320  73  212997  rynundbuch
652  69  161  31  7  22  500  —  1  022  7  257  46Landregister
1750  55  1  107/57)  61  /  231  500  —  333  34  ]  216  I  15]  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
1  336  17  879  86  58  1  225500  378  36  238  95  1.  1910
Swakopmund.
1  101  50  1747  59  —  —;—-  —  --  —  —  6rundbuch
5  021  87  33  060  10  —  —  —  —  —  —  Landregister
1202  603  1  944  71  —  I  —  —  —  —  1  —  —  I  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
1  206  52  6003  45  +  ——  ——  11.  1910
Keetmanshoop.
307  87  1  217  35  —  —  —  —  —  6Grundbuch
2200  26  507  69  1  814  —  42  84  110  42Landregister
296  55]  1096  009  1  814—  5  54%  20  48  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
207  261  1  122  565  +—  —  ——  —  —  1|  -  =  1.  1910
Lüderitbucht.
1  186  11  10  265  28  —  —  —  –  —  —  —  Grundbuch
1  9000  —  16  888.  89  —  —  –  —  —  Landregister
14192  81  10315  18  —1  Gesamt  am  1.  Jau.  1011
2542  611  14180  761  —  —l  —  —  —  =  1.  --1910
Omaruru.
1  199  62  780  008  1  4000  —  47  62  24  77Grundbu#
1522  50  897  1  13  —  ————  —  —  –  —  Landregister
1501  144  7  0d2  1  4000  +  4  41  23  30  ]  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
1  608  j  311  2248  4|  +M  —  —  -  -1.  --  136910
sammen.
1  709  55  1  107  57  61  234  500,  —  313  31  216  15  RMindhuk
1  202  03  19414  71  —  —  —  —  —  —  —  Swakopmund
296  55  1006  69  1  814  —  5  54  20  48  Keetmanshoop
1  192  81  10  315  18  —  —  —  —  —  —  —  Lüderitzbucht
1  501  14  787  02  1  4000  —  44  44  23  30  OCmarnrn
1  434  167  1348.  02)  63  239314  —  1671  82  157  4))  Gesam  am  1.  Jan.  1911
1  41  95  1  1435  82  55  225  500  —  205  94  210  16)  OD  1.  213910
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von  Ortschaften.
Windhnk.
5025|  0S  —  62  75  252  924  38  1  45  28  —  18  Grundbuch
2  5066  38  —  42  15“  869  968  23  4142  71  69Landregister
3J6651  /25  ]  T8]  2  TT12  S  61,  T2  916  CO’4  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
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Swakopmund.
1134  24  —  13  11  51  500  —  ½%%  80  —  12  Grundbuch
3916  39  —  19  4  19  500  —  629  03  —  O8  Landregister
2186  0  —  26|  15  Fvioo0o  —)  865  851  —  110  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
2  119  78  30)  14  63000  —]  851  351  —  12  J„  11.  1910
Keetmanshoop.
1  425  79  11  12  58543  31  929  26  —  08  Grundbuch
44131  52  —  33  16  99  617  9111108  61  —  07  1  Landregister
3169  71  21  28  138  161  25/  00l  02—  DO]  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
2  483  444  —  II7)  20  87  922.  68  738  85  —  05  „  „1.  1910
Lüderitz  bucht.
—  —-  —I—  —-  —·—  —  —-  -—  —Grundbuch
—  -—  —  —  1  3  000  —  128  57  04  Landregister
—  —  —  3000  —  128  57]  —  04  |  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
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Omaruru.
2525  40  —  8  20  98  000  —  1  7500  —  —  10Grundbuch
2  480  98  —  1409  89  421  0900  14  2370  23  —  47CLandregister
24901  611  —  51)/  109  519  900  11/  2221  l0  —  16  Gesamt  am  1.  Jan.  1911
1  768  33]  —  35  103  4188  830  851  2944  767  —  58  .  191
sammen.
3  651.  25  —  56583  228601122892  61  2916  60  42  Windhut
2186  03  —  26  15  71000  —  865  85  10%wakopmund
3  169  74  —  24  28  158  161  —  1  001  02  07  Keetmanshoop
—  —  —  —  1  3000  —  128  57  04  Küderitzbucht
2  491  61  —  51  109  519  900  —  80  46  Omarurn
3081  8o0o  —  10]  381  |I11  874  953  8S6  2  165  6rn  —  28  Gesamt  am  1.  Jau.  1911
2494  10  —  83  1  326  11  679390  14  1  2433  911  —  32)  -1.  19010
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        G  154  20

Anlage  6.

Maurittus.

Report  of  the  Mauritius  RoyFal  Commission,  1909.

Presented  to  both  Houses  of  Parliament  br  Command
  of  His  Majestvy.
June  1910.

Mauritius  ist  in  der  Hauptsache  ein  Zucker  produgierendes
  Land.  Seit  1895  hat  sich  die  Produktion
von  Zucker  außerordentlich  gehoben,  ein  Resultat,
welches  in  der  Hauptsache  der  Verbesserung  in  der
Kultur  und  in  der  Arbeit  zuguschreiben  ist,  teilweise
aber  auch  einer  Vergrößerung  der  Anbaufläche.  Von
der  gesamten  Fläche,  die  sich  unter  Kultur  befindet,
und  zwar  in  Höhe  von  161  052  Acres,  sind  133  233
Acres  unter  Zuckerkultur.  Die  größten  Schwierigkeiten,
die  der  Zuckerpflanzer  in  Mauritius  zu  überwinden  hat,
beruhen  in  dem  finanziellen  System,  unter  dem  er
arbeitet.  Ein  großer  Prozentsatz  der  Zurlerplantagen
ist  sehr  stark  mit  Hypotheken  belastet.  Diese  sind  von
7  bis  9%  verzinslich.  Sie  bilden  so  ernsthafte  Lasten
für  die  Eigentümer.  Dazu  kommt  noch,  daß  die  große
Majorität  der  Plantagenbesitzer  keine  Betriebsmittel
besitzt  und  daß  sie  ihre  Pflanzungen  mit  geliehenem
Gelde  im  Betriebe  halten  müssen.  Ende  April  sind  sie
gewöhnlich  mit  den  Mitteln,  die  sie  durch  die  letzte
Ernte  erhielten,  fertig  und  müssen  dann  bei  einem
Agenten  Geld  entleihen.  Gewöhnlich  gewährt  der
Pflanzer  dem  Agenten  das  Recht,  den  Zucker,  der
durch  die  künftige  Ernte  produziert  werden  wird,
zu  verkaufen  und  ferner  das  Recht,  wenn  notwendig,
  eine  Hypothek  auf  dem  Grundstücke  aufzunehmen
  für  jeden  Fehlbetrag,  der  sich  bei  dem  Verkauf
der  Ernte  ergeben  sollte.  Hierdurch  wird  der  Agent
duasi  Manager  des  Gutes.  Am  Ende  des  Jahres
wird  dann  die  laufende  Rechnung  des  Jahres  abgeschlossen.
  Der  Zinssatz,  den  der  Agent  nimmt,  entspricht
  ungefähr  dem  Banksatze,  der  gewöhnlich  10%
beträgt.  Er  fordert  auch  eine  Kommission,  welche  gewöhnlich
  2½  %  beträgt,  von  dem  Betrage,  der  durch
den  Verkauf  des  Zuckers  eingeht.  Wenn  er  zugleich
Produktenmakler  ist  und  als  solcher  den  Verkauf  des
Zuckers  selbst  vermittelt,  dann  fordert  er  noch  die
üblichen  ½%  des  Verkanfspreises  von  dem  Verkäufer
und  ½#%  von  dem  Käufer.  Ist  er  kein  Makler,  dann
gewährt  er  dem  Makler,  der  den  Verkauf  vornimmt,
das  ½2,%  und  verlangt  es  von  dem  Eigentümer  des
Grundstückes  zurück.  Die  Gründe  für  den  vorherrschenden
  Mangel  an  Kapital  in  Mauritius  sind  verschiedene.

Der  wichtigste  ist  vielleicht  die  überaus  große
Kinderzahl  der  Familien,  welche  gewöhnlich  aus  10  bis
15  Kindern  bestehen.  3/8  des  Nachlasses  wird  dann
gewöhnlich  auf  die  Kinder  verteilt,  so  daß  auf  kein
Kind  ein  genügendes  Kapital  kommt,  um  das  Gut
seines  Vaters  richtig  zu  bewirtschaften.  Dam  kommt
noch,  daß  der  Zuckerpreis  in  den  letzten  25  Jahren
ständig  gefallen  ist  infolge  der  außerordemlichen  Konkurreunz
  des  Rübenzuckers.  Trotz  alledem  hängen  die
Pflan  zer  in  Mauritius  sehr  an  der  Zuckerkultur,  und
der  Profit  in  günstigen  Jahren  ist  auch  so  groß,  daß
keine  andere  Art  der  Landwirtschaft  die  Zuckerkultur
verdrängen  kann.  Die  kleinen  Pflanzer  bestehen  in
der  Hauptsache  aus  eingewanderten  Indern  und
haben  Güter  von  ½—  100  Acres.  Gewöhnlich  haben
sie  ihr  Land  in  5jährlichen  Raten  gekauft.  In  den
ersten  Jahren  haben  sie  natürlich  sehr  zu  arbeiten,  um
den  Preis  zu  erschwingen.  Oft  sind  auch  mehr  als
5  Jahre  erforderlich,  um  den  Kaufpreis  auf  zubringen.
Ahnlich  dem  Großpflanzer  legt  der  Kleinpflanzer  sein

 

ganzes  Geld  in  dem  Ankauf  von  Land  an,  und  er  muß
dann  entweder  das  sonstige  Betriebskapital  borgen
oder  das  Land  ohne  Rultur  lassen.  Die  Kleinpflanzger
erhalten  oft  Geld  von  den  Großpflanzern  geliehen
unter  der  Bedingung,  daß  das  Zuckerrohr  nach  der
Faktorei  des  Gutes  gebracht  wird,  um  dort  zermahlen
zu  werden.  Solche  Kleinpflanzger,  die  von  den  umliegenden
  Gutsbesitzern  nichts  geliehen  erhalten,  müssen
sehen,  daß  sie  anderswo  die  nötigen  Mittel  auftreiben.
Manche  erhalten  sie  zu  9  oder  10  %.  Die  Sicherheit
gewährt  die  Ernte  oder  eine  Hypothek  auf  dem  Lande.
Die  ganz  kleinen  Pflanzer  indessen  können  das  Geld
auf  diese  Weise  nicht  erlangen  und  ihre  Methode  ist
dann  gewöhnlich,  das  Land  bedingungsweise  zu  verkaufen
  oder  von  Indern  oder  Chinesen  Geld  zu  leihen,
die  dann  60  bis  120  00  jährlich  verlangen.

Arbeitskräfte  sind  genug  vorhanden.

Anfragen,  welche  das  Komitee  an  Gnutssbesitzer
richtete,  ergaben,  daß  viele  der  Einrichtung  einer  Landwirtschaftebank
  günstig  gesinnt  waren,  die  durch  die
Regierung  finanziert  werden  sollte,  aus  einer  Anleihe
in  Höhe  von  2  oder  3  Millionen  RKp.  Anscheinend
sind  solche  Banken,  von  denen  die  Transvaal-Landbank
als  Typus  genommen  werden  kann,  nur  dort  zu
empfehlen,  wo  die  gewöhnlichen  Handelsbanken  vollkommen
  unzureichend  sind  oder  vollständig  fehlen.
Dies  ist  in  Mauritius  nicht  der  Fall.  Leute,  die  geeignete
  Sicherheit  gewähren  können,  haben  keine
Schwierigkeit.  Geld  geliehen  zu  bekommen.

Die  Zinssätze  sind  anscheinend  nicht  so  hoch,  wenn
man  die  allgemeine  Lage  der  RKolonie  und  das  beträchtliche
  Risiko  in  Betracht  zieht,  welches  diejenigen
laufen,  die  den  Gutsbesitzern  Geld  leihen.  Was  die
Erntekredite  anlangt,  so  dürfte  es  wohl  empfehleuswert
  sein,  wenn  eine  Anderung  des  Gesetzes  dahin
vorgenommen  würde,  daß  Erntekredite  unabhängig
und  getrennt  von  den  bestehenden  Hypothekenschulden
gewährt  werden  könnten.  Dem  Geber  eines  Erntekredites
  müßte  die  Priorität  vor  den  schon  bestehenden
Hypothekenschulden  eingeräumt  werden  für  die  Dauer
eines  Jahres.  Dieses  Privileg  münte  natürlich  nur
unter  dem  Vorbehalt  gewährt  werden,  daß  alle  Ziusen
bis  zu  der  Zeit  der  Aufnahme  des  Erntekredites  bezahlt
  würen.  Indem  man  so  das  Risiko  solcher  Darlehen
  vermindert,  würde  man  voraussichtlich  auch  den
Zinssatz  herabsetzen  können.  Wenn  man  in  Betracht
zicht,  daß  der  Wert  von  drei  guten  Ernten  oft  dem
Gesamtwerte  des  Landes  gleichkommt,  auf  welchem  sie
gewachsen  sind.  ist  es  sicherlich  in  dem  Interesse  der
Oupothek,  daß  das  Land  in  dem  möglichst  besten  Zustande
  von  landwirtschaftlicher  Fruchtbarkeit  erhalten
wird.  Ein  solches  Amendement  wurde  vorübergehend
gemacht  bei  der  Einrichtung  von  Kolonialbanken  in
den  französischen  Kolonien,  und  man  hat  gefunden,
daß  es  so  günstige  Wirkungen  er  zielte,  daß  es  bis  auf
heute  in  Wirksamkeit  geblieben  ist.

Aber  während  wir  nicht  imstande  sind,  aus  dem
ebengenannten  Grunde  die  Einrichtung  einer  Landbank
im  großen  Maßstabe  zu  empfeblen,  sind  wir  der
Meinung,  daß  unter  der  Klasse  der  Kleinpflanzer  ein
berechtigtes  Verlangen  nach  kleinen  Darlehen  vorhanden
ist,  welchem  durch  die  bestehenden  Einrichtungen  nicht
genügt  wird.  In  einigen  Fällen  wird  diesem  Bedürfnis,
wie  oben  erwähnt,  durch  die  Besitzer  der  größeren
Güter  genügt,  aber  im  allgemeinen  hat  der  Kleinpflanzer
  einen  außerordentlich  hohen  Zinssatz  für  Darlehen
  zu  gahlen,  die  er  auf  seinem  Grundstücke  aufnimmt.
  Die  Beschaffung  von  billigem  Gelde  unter
günstigen  Bedingungen  und  unter  strenger  Aussicht,
welche  die  Verwendung  nur  für  die  Vergrößerung  und
Verbesserung  der  Kultur  des  Landes  sichert,  würde
        <pb n="187" />
        G  155  2e0

sowohl  den  Pflanzern  zugute  kommen  als  auch  der
ganzen  Kolonie.  Diese  Wirkungen  können  am  günstigsten
durch  die  Schaffung  einer  Genossenschaftsbank  nach
dem  Prinzip  des  Raiffeisen-Systems  hervorgebracht
werden.
Einrichtung  zu  begünstigen.  Die  Pflanzer  leben  in
kleinen  Gruppen  zusammen,  gewöhnlich  in  der  Nachbarschaft
  einer  Fabrik.  Indem  sie  so  in  Dorfgemeinden
zusammen  sind,  sind  ihre  Geldangelegenheiten  ihren
Nachbarn  genau  bekannt.  Sie  mißtrauen  den  gewöhnlichen
  Banken  und  sie  halten  ihre  Ersparnisse  gewöhnlich
  zurück,  anstatt  sie  in  einer  Bank  anzulegen.  Sie
arbeiten  fleißig  und  man  kann  ihnen  im  allgemeinen
vertrauen,  daß  sie  ihre  Engagements  erfüllen.  Endlich
  sind  sie  meistens  Inder,  und  in  Indien  haben
solche  Banken,  besonders  in  Bengalen,  mit  beträchtlichem
Erfolge  gearbeitet.

Anlage  7.
Bodenhredit  in  Australien.

Regierungsdarlehn  an  Farmer.

Alle  australischen  Staaten  haben  Systeme  eingerichtet,
  durch  welche  den  Farmern  eine  finanzielle
Beihilfe  durch  die  Regierung  gewährt  wird.  Das
Prinzip,  auf  welchem  eine  derartige  Beihilfe  beruht,
wurde  zunächst  praktisch  in  Deutschland  eingeführt  im
Jahre  1770,  als  die  Landschaftsbanken  gegründet
wurden.  In  Frankreich  bildete  der  Crédit  toncier,
welcher  etwa  100  Jahre  später  eingerichtet  wurde,  eine
ähnliche  Einrichtung.  In  Australien  betrugen  die
Staatsdarlehne,  welche  an  Farmer  gewährt  wurden,
im  Jahre  1909:

für  New  South  Wales  1  062  625  L.
Wictoria.  .  2492698--.«ueensland
  .  187014--SonthAuftralia.
  1386153--
  Western  Australia  1  004  675  „

 

Commonwealth  6  133  165  L

New  South  Wales.  Ursprüngliche  Gesetzgebung.

New  South  Wales  begann  am  4.  April  1899  Ansiedlern
  Beihilfen  zu  gewähren.  Damals  wurde  das
.Advanccs  to  Settlers  Act“  durchgebracht.  Dieses  Gesetz
gestattete  der  Regierung,  eine  Anleihe  aufzunehmen,
um  Ansiedlern  vorübergehende  Beihilfen  zu  gewähren.
Es  geltaltete,  eine  Anleihe  in  Höhe  bis  zu  500  000
mit  3½  %  verzinslich  aufzunehmen.  Ein  Kollegium,
welches  aus  nicht  mehr  als  drei  Mitgliedern  bestand,
welche  durch  den  Governor  eingesetzt  wurden,  war  ermächtigt,
  zu  entscheiden,  wo  Darlehen  an  Farmer  gewährt
  werden  sollten.  Der  Name  dieses  Kollegiums
war  „Advances  to  Settlers  board-.  Der  Höchstbetrag,
bis  zu  welchem  einer  Person  Darlehen  gewährt  werden
sollten,  war  200  L,  welche  voll  zurückgezahlt  werden
mußten  zusammen  mit  Zinsen  von  4  %  innerhalb  von
zehn  Jahren,  nachdem  die  Anleihe  gemacht  war.  Das
Darlehn  wurde  nur  gewährt,  wenn  ausreichende  Sicherheit
  geboten  wurde.

Die  Darlehnshöhe  von  200  L  wurde  im  Jahre  1902
auf  500  L  erhöht  und  die  Periode,  in  welcher  es
zurückgezahlt  werden  mußte,  auf  31  Jahre  ausgedehnt.
Ende  des  Jahres  1902  wurde  die  Regierungoanleihe
auf  1000  000  K  erhöht  und  der  Betrag  des  Darlehens
an  eine  Person  auf  1500  K,  die  mit  nicht  weniger  als
4  %  verzinst  werden  mußten.  Das  gesamte  Gesetz

Es  sind  alle  Bedingungen  gegeben,  um  diese

 

wurde  durch  das  Covernment  Savings  Bank  Actvon
  1906  aufgehoben.  Es  wurde  eine  Vorschußabteilung
bei  der  Savings  Bank  eingerichtet.  Über  die  Gewährung
von  Darlehen  entscheiden  jetzt  die  Commissioners  of
the  Government  Savings  Bank  for  New  South  Wales-.
Die  Commissioners  sind  ermächtigt,  Darlehnspfandbriefe
  in  Höhe  von  2000  000  S  auszugeben  zu  einem
Zinsfuße  von  nicht  mehr  als  4  %.  Sie  dürfen  Darlehen
  an  Farmer  gewähren:

1.  auf  Hypothek  auf  einem  im  unbeschränkten
Eigentum  stehenden  Grundbesitz  im  Staate,

2.  auf  Hypothek  auf  einem  unter  Bedingungen
gekauften  Grundbesitz  (mit  oder  ohne  damit  verbundenen
bedingten  Verpachtungen,  Einräumungen  von  Wohnstätten
  oder  Farmen,  usw.),

3.  auf  ein  Depot,  ohne  oder  auf  kurzfristige
Kündigung  zahlbar,  bei  einer  staatlichen  Bank  oder
ein  Depot  bei  dem  Savings  Bank  Departmentz  hin.

Die  Darlehen  sollen  für  folgende  Zwecke  gegeben
werden:

1.  um  die  bestehenden  Hypothekenschulden  abzubezahlen
  oder  das  Land  zu  kaufen,

2.  um  der  Regierung  das  Geld  für  das  Land  abzuzahlen.


3.  um  Verbesserungen  vorzunehmen  oder  die  landwirtschaftlichen
  Quellen  des  Landes  zu  entwickeln,

4.  um  Wohnhäuser  auf  dem  Lande  zu  bauen.

Kein  Darlehen  darf  weniger  als  50  und  mehr
als  2000  L  betragen.  Anträge  für  Darlehen,  die
500  L  nicht  überschreiten,  werden  früher  berücksichtigt
als  solche  für  einen  höheren  Betrag.  In  keinem  Falle
darf  der  Betrag  des  Darlehens  80  5%  des  Taxwertes
des  Grundstückes  überschreiten.  Die  Darlehen  werden
nur  als  erste  Hypothek  gewährt  und  sind  in  halbjährlichen
  Raten  in  einer  Periode,  die  nicht  31  Jahre
überschreitet,  zurückgzuzahlen.  Um  eine  enge  Siedelung
auf  Privatgrundstücken,  die  hierfür  geeignet  sind,  zu
erleichtern,  sind  die  Commissioners  ermächtigt,  Vorschüsse
  zu  gewähren  bezüglich  des  Ankaufs  von  Land.
Der  Betrag  des  Darlehens  darf  auch  dann  nicht  80%
des  Taxwertes  des  betreffenden  Grundstückes  überschreiten.


Victoria.  Das  -Advances  Department  of  the
Government  Savings  Bank  of  Victoria“  wurde  durch
das  Savings  Bank  Act  von  1896  eingerichtet,  zu  dem
ein  Amendement  im  Jahre  1901  und  1903  eingebracht
wurde.  Das  Kapital,  welches  für  die  Darlehen  erforderlich
  war,  wurde  durch  die  Ausgabe  von  Pfandbriefen
  beschafft,  deren  Gesamtbetrag  auf  3.000  000  L
limitiert  war.  Um  Farmer  zu  unterstützen,  sind  die
Commissioners  der  Savings  Bank  ermächtigt,  Darlehen
zu  gewähren  als  Hypothek  auf  den  Grund  und  Boden,
welchen  die  betreffende  Person  besitzt.  Es  werden  stets
nur  erste  Hypotheken  gewährt.  Die  Grenzen  der  Vorschüsse
  sind  zwischen  50  und  2000  L  wie  in  New  Sonth
Wales.  Es  sind  besondere  Vorkehrungen  getroffen  für
Ländereien,  die  einen  besonderen  Wert  dadurch  erhalten
haben,  daß  sie  als  Weingärten,  Obstgärten  und  Fruchtplantagen
  usw.  eingerichtet  sind.  Der  Gesamtbetrag,
der  auf  ein  solches  Grundstück  gewährt  werden  kann,
darf  100  000  K  nicht  übersteigen.  Kein  Darlehen  darf
für  eine  längere  Periode  als  15  Jahre  gewährt  werden.
Die  Darlehen  werden  für  folgende  Zwecke  gewährt:

1.  um  bestehende  Schulden  zu  tilgen,
2.  um  der  Regierung  das  Geld  für  den  Ankauf
des  Landes  zu  bezahlen  und
        <pb n="188" />
        6  156  0

3.  um  Verbesserungen  auf  dem  Lande  anzubringen.
Der  Zinssatz,  der  auf  Darlehen  verlangt  wurde,  war
ursprünglich  auf  41  0  festgesetzt.  Derselbe  kann  seit
1903  auf  5%  erhöht  werden.  Alle  Darlehen  müssen
in  63  halbjährlichen  Raten  zurückgezahlt  werden.  Eine
kürzere  Tilgungofrist  ist  ebenfalls  gestattet.  Im  Jahre
1909  waren  für  2  383  600  L  Anleihen  ausgenommen.
Zurückge  zahlt  wurden  in  demselben  Jahr  703  750  LC.
Die  Darlehen,  die  gewährt  wurden,  betrugen  1909
2  492  698  L,  und  zurückgezahlt  wurden  1  180  194  8.
Die  Anzahl  der  Darlehen  am  30.  Juni  1909  betrug
3109,  und  die  durchschuittliche  Höhe  jedes  Darlehens
war  422  L  1  sh  4  .  In  den  Jahren  1890  und  1903
wurden  Gesetze  durchgebracht,  um  unter  gewissen  Bedingungen
  Samen  und  Futter  den  Farmern  vorzustrecken.
  Diese  Maßregeln  galten  nur  für  die  Jahre,
in  denen  sie  durchgebracht  wurden.  1896  wurde  der
Treasurer  ermächtigt,  eine  Summe  von  15000  C  hierfür
auszuwerfen.  Aber  kein  Pflanzger  durfte  eine  großere
OQuantität  von  Samen  erhalten,  als  notwendig  war,
um  100  Acres  zu  besäen,  und  hatte  ein  Vorzugspfandrecht
  für  die  gesamte  Ernte  zu  gewähren,  die  innerhalb
12  Monaten  geerntet  wurde.  Durch  das  Gesetz  vom
Jahre  1903  wurde  der  Betrag,  der  ausgeliehen  werden
konnte,  auf  100  000  E  erhöht.  Hierfür  wurden  ebenfallo
  Erntedarlehen  ausgegeben.

Queensland.  Durch  das  Agricultural  Bank
Acte  vom  Jahre  1901  wurde  die  Regierung  von
Ouceensland  ermächtigt,  eine  Bank  zu  errichten  zu  dem
Zwecke,  die  Okkupation  und  die  Kultur  sowie  die  Verbesserung
  der  Staatsländereien  zu  fördern,  und  eine
Körperschaft  von  drei  Vertrauensmännern  wurde  ernannt,
  um  dieses  Gesetz  durchzuführen.  Eine  Anleihe,
die  250  000  L  nicht  überschreiten  durfte,  wurde  durch
die  Ausgabe  von  Pfandbriefen  aufgebracht,  die  nicht
höher  als  mit  400  verzinolich  sein  sollten.  Das  ursprüngliche
  Gesetz  wurde  1904  und  1p05  abgeändert,
und  in  dem  letzteren  wurde  ausgedrückt,  daß  kein  Darlehen
  an  Ausländer  gewährt  werden  sollte.  Darlehen
dürsen  an  die  Besitzer  von  ländlichen  Grundstücken  oder
an  die  Erwerber  von  Regierungsland  gewährt  werden,
und  zwar  für  folgende  Zwecke:

1.  für  die  Rückzahlung  von  bestehenden  Schulden,
2.  für  Meliorationen  auf  dem  Grundstücke,

3.  für  den  Ankauf  von  landwirtschaftlichen  Maschinen
  und

4.  für  sonstige  landwirtschaftliche  Zwecke.

Kein  Darlehen  darf  10  Sh  für  das  Pfund  in  den
Fällen  1  und  4  überschreiten,  während  in  den  anderen
Fällen  die  Grenze  des  Betrages  12  sh  für  1  L  des
Wertes  ist.  Ein  ein  zelnes  Darlehen  darf  800  L  nicht
überschreiten.  Mährend  der  ersten  5  Jahre  muß  der
Anleiher  das  Geld  mit  5%  verzinsen.  Nach  dieser
Periode  muß  das  Kapital  mit  den  Zinsen  in  halbjährlichen
  Raten  innerhalb  von  20  Jahren  zurückgegahlt
werden.  Der  Betrag  dieser  halbjährlichen  Raten  beträgt
  4  L  Zsh  für  jede  vorgestreckte  100  L.  Jn  dem
Falle,  daß  das  Darlehen  für  den  Zweck  gewährt  wurde,
um  bestehende  Schulden  zu  tilgen,  muß  das  Darlehen  in
halbjährlichen  Raten  im  Betrage  von  3  L  11  oh  für
jede  vorgestreckte  100  L  innerhalb  von  25  Jahren
zurückgezahlt  werden.  Im  Jahre  1008.09  wurden
20  J85  L  vorgestreckt,  16  184  L  zurückgezahlt,  und  das
ausstehende  Kapital  betrug  186  947  C.

South  Anstralia.  Durch  das  State  Advanccs
Act  von  1895,  das  im  Jahre  1896  und  1901  abgeändert
  wurde,  ist  in  Südaustralien  eine  Staatsbank

 

zu  dem  Zweck  errichtet  worden,  um  Farmern  und
anderen  Produgenten  darlehen  zu  gewähren.  Die
Bank  wird  durch  ein  Kollegium,  welches  aus  fünf  Vertrauensmännern
  besteht,  verwaltet.  Das  notwendige
Kapital  wird  durch  die  Ausgabe  von  Hypothekenpfandbriefen
  auf  einer  4%  igen  Zinsbasis  beschafft,  welche  nicht
dic  ausgeliehene  Summe,  in  keinem  Falle  aber  3000000  K.
übersteigt.  Rein  Vorschuß  an  einen  Farmer  darf  3/  des
Bodenwertes  übersteigen,  und  wenn  das  Land  noch  einen
besonderen  Wert  durch  seine  Bebauung  als  Weinberg
oder  Obstgarten  erlangt  hat,  dazu  noch  mehr  als  ½
dieses  besonderen  Zuschlagwertes.  Der  Höchstbetrag.
der  einer  Person  gewährt  werden  kann,  beträgt  5000  .
Die  Vorschüsse  sind  in  halbjährlichen  Raten  zurücckzuzahlen.
  Der  Zinssatz  bis  zur  Grenze  von  5%  wird
zwischen  der  Bank  und  dem  Entleiher  verabredet.  Die
Staatsbank  gewährt  Darlehen  außer  an  Farmer  auch
an  Industrielle  und  an  Gemeinden.  Im  Jahre  1908
hatte  die  Bank  76092  L  vorgestreckt,  50  727  L  wurden
zurückge  zahlt  und  381  316  L  waren  außenstehend.  Durch
das  „Adrances  to  Scttlers  on  Crown  lands  Act:  vom
Jahre  1901  wurde  ein  -Adrunccs  to  Settlers  Boanl.
errichtet.  Dieser  gewährt  Darlehen  an  Ansiedler.  Der
Höchstbetrag  eines  solchen  Darlehens  beträgt  400  L,
welche  in  den  ersten  5  Jahren  mit  5  %%0  verzinslich
sind.  Nachher  ist  dann  das  RKapital  in  halbjährlichen
Raten  zusammen  mit  den  5%  Binsen  zurückzuzahlen.
Ein  Rabatt  von  1%  Zinsen  wird  gewährt,  wenn  die
halbjährliche  Zahlung  innerhalb  von  14  Tagen  nach
dem  Datum,  an  welchem  sie  fällig  ist,  erfolgt.  Der
Betrag  des  Darlehens  darf  eine  Summe  nicht  überschreiten,
  die  15  sn  auf  ein  Pfund  des  Wertes  der
Verbesserungen,  die  bereits  gemacht  sind,  entspricht,
und  sie  darf  12  sh  auf  ein  Pfund  des  Wertes  der
Verbesserungen  nicht  überschreiten,  wenn  Hypotheken
auf  dem  Lande  ruhen.

Western  Australia.  Durch  das  „Agricultural
Bunk  Acte  vom  Jahre  1894  ist  der  Gouverneur  von
Westaustralien  ermächtigt,  eine  Bank  einzurichten  zu
dem  Zwecke,  die  IJnbesitznahme,  die  Kultur  und  die  Verbesserung
  der  Staatsländereien  zu  erleichtern.  Das
nötige  Kapital  wird  durch  die  Ausgabe  von  Hypothekenpfandbriefen
  beschafft,  deren  Zinssatz  4%  nicht  überschreiten
  darf.  Seit  1907  können  1  500  000  L  erhoben
werden.  Die  Bank  ist  ermächtigt.,  Darlehen  zu  gewähren:


1.  zum  Abrinden  der  Bäume,  zum  Roden,  zur
Anlage  von  Zännen,  zum  Drainieren  usw.,

2.  um  eine  bestehende  Hypothek  abzulösen,
3.  zum  Ankauf  des  nötigen  landwirtschaftlichen
Materials.

Die  Rückzahlung  der  Darlehen  beginnt  5-Jahre,
nachdem  sie  gewährt  worden  sind.  Innerhalb  dieser
5  Jahre  ist  die  Summe  mit  5  %  jährlich  zu  verzinsen.
Die  Rückzahlung  erfolgt  in  halbjährlichen  Raten.  In
dem  Falle,  daß  das  Darlehen  gewährt  worden  ist,  um
Betriebomaterial  anguschaffen,  bestimmt  die  Bank  die
Zeit  und  Art  der  Rückzahlung.  Im  Jahre  1908.09
wurden  ausgeliehen  261  077  C,  zurückgegahlt  36  040  L.
und  anzenstehend  waren  835  239  C.

Tasmania.  Durch  das  State  Adrances  Actvom
  Jahre  1907  wurde  bestimmt,  daß  Personen  Vorschüsse
  auf  ihr  Land  gewahrt  werden  könnten.  Drei
Personen,  genannt  the  Trustees  of  Agricultural  Bank
f  Tasmamaz,  haben  das  Recht,  dies  Gesetz  auszuführen.

D

Das  nötige  Kapital  wird  durch  die  Ausgabe  von  Pfand-
        <pb n="189" />
        157  20

Die  D

briefen  auf  4%  iger  Basis  beschafft.  ie  Darlehen

werden  für  folgende  Zwecke  gewährt:

1.  um  bestehende  Schulden  zu  tilgen,

2.  zur  Ausführung  von  landwirtschaftlichen  Zwecken
und

½.  um  Meliorationen  ausguführen.

Die  Darlehen  sind  jährlich  mit  6%  zu  verziusen,
und  nach  5  jähriger  Frist  beginnt  die  Rückzahlung  des
Lapitals  in  50  halbjährlichen  Raten.  Das  Kapital
tann  indessen  auch  früher  in  größeren  Raten  durch  den
Entleiher  zurückge  zahlt  werden.

Anlage  8.
Genossenschaften  in  Deutsch-Südwestafrika.

1.  Der  Südwestafrikanische  Genossenschaftsverband
  zu  Windhunk.
Der  Verband  umfaßt  die  in  Südwestafrika
tärigen  Genossenschaften.  Er  bezweckt:
a)  Die  Förderung  und  Ausbreitung  des  Ge—
nossenschaftswesens.
Die  Wahrung  und  Vertretung  der  gemeinsamen
  Interessen  besonders  auf  dem  Gebiete
der  Verwaltung  und  Gesetzgebung.
Die  Beratung  und  Förderung  der  zugehörigen
Genossenschaften  und  deren  Mitglieder  in
genossenschaftsrechtlichen  und  wirtschaftlichen
Fragen.
Die  Vornahme  der  gesetzlich  vorgeschriebenen
Revisionen  bei  den  zugehörigen  Genossenschaften.


Die  geringste  Zahl  der  Genossenschaften,  welche
der  Verband  umfassen  darf,  wird  auf  2,  die  höchste
auf  200  festgesetzt.  Mitglieder  lönnen  werden  eingetragene
  Genossenschaften  aller  Art,  ferner  Korporationen
  und  Geschäftsanstalten,  welche  gemeinnünigen
  Zwecken  dienen.

b

—  ·

—*
r-1



—

Wirtschafts-Genossenschaften.

2.  Die  Ein=  und  Verkaufs-Genossenschaft  E.  G.  m.  bö.  O.
zu  Windhubk.

3.  Die  Genossenschaft  zur  Verwertung  landwirtschaftlicher
  Erzeugnisse  E.  G.  m.  b.  H.  zu  Karibib  i.  Liqu.

4.  Laribiber  Wasserleitung  E.  G.  m.  b.  H.  zu  Karibib.

5.  Der  Wirtschaftsverein  E.  G.  m.  b.  H.  zu  Gibeon.

6  Dic  Ein=  und  Verkaufs-Genossenschaft  E.  G.  m  b.  H.
zu  Omaruru.

7.  Die  Verwertungegenossenschaft  E.  G.  m.  b.  H.  zu
Okahandja.

V.  Die  Ein=  und  Verkaufs-Genossenschaft  E.  G.  m.  b.  H.
zu  Grootfontein.

9.  Einkaufsverein  Karibib  E.  G.  m.  b.  H.

Aredit-Genossenschaften.

Die  deutsch-südwestafrikanische  Genossenschaftsbank
E.  G.  m.  b.  H.  zu  Windhnk.

Die  Spar=  und  Darlehnskasse  E.  G.  m.  u.  H.  Zzu
Gibeon.

Zu  2.  Die  Ein=  und  Verkaufs-Genossenschaft  in
Windhuk  betreibt  das  Absatzgeschäft  für  alle  Artren  von
Farmererzeugnissen.  Der  Mitgliederbestand  betrug  am

11.

 

 

Jahresschluß  10;  die  Dividenden  betrugen  1908,  100#
und  1910  6%.  Im  Jahre  1910  betrug  der  Geschäftsumsatz
  262  357.  K  gegen  200  549  ¼#  im  Jahre  1909
und  151  345.%  im  Jahre  1908.  Von  dem  Gesamtumsatz
  von  262  357.K&amp;amp;  entfallen  auf  den  Schlächtereibetrieb
  212  128  &amp;amp;.  auf  den  Butterverkauf  41  943  .
und  auf  den  Eierverkauf  7266.#K.  Geschlachtet  wurden
insgesamt  719  Stück  Großvieh,  1945  Stück  Kleinvich
und  430  Stück  Schweine.

Zu  3.  Die  Haftsumme  für  den  Geschäftsanteil
betrug  1000  .“4,  jeder  Genosse  hatte  das  Recht,  20  Geschäftsanteile
  zu  erwerben.  Die  Genossenschaft  zur
Verwertung  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse  zu  Karibib,
deren  Hauptzweck  der  Schlächtereibetrieb  war,  ist  infolge
  des  Fehlens  geeigneter  Persönlichkeiten  zur  Leitung
der  Geschäfte  in  Liquidation  getreten.

Zu  4.  Gegenstand  des  Unternehmens  ist  der  Bau
einer  Wasserleitung  und  der  Betrieb  derselben.  Das
erste  Betriebejahr  der  Gesellschaft  begann  am  1.  Jannar
1910.  Die  Zahl  der  Mitglieder  am  1.  Oktober  1910
betrug  21,  das  Kapital  15  500  A4.  Die  Haftpflicht
jedes  Mitgliedes  für  jeden  erworbenen  Geschäftsanteil
ist  auf  1000  ¼“  beschränkt.

Zu  5.  Der  Wirtschaftsverein  zu  Gibeon  befaßt
sich  sowohl  mit  dem  gemeinsamen  Einkauf  von  landwirtschaftlichen
  Bedarfsartikeln  als  auch  mit  dem  Absatz
von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen,  besonders  von
Vieh.  Der  Geschäftsanteil  beträgt  300  .,  die  Haftsumme
  eines  jeden  Mitgliedes  für  jeden  erworbenen
Geschäftsanteil  3000  .M.  Die  Genossenschaft  hat  noch
schwer  unter  den  Verlusten  aus  den  Schäden  früherer
Jahre  zu  leiden.  Es  ist  daher  nicht  ausgeschlossen,
daß  der  Verein  in  Liquidation  tritt,  um  einer  neuen
Ein=  und  Verkaufsgenossenschaft  für  den  Bezirk  Gibeon
Raum  zu  geben.  Auf  Grund  eines  Beschlusses  der
anßerordentlichen  Generalversammlung  des  Wirtschaftsvereins
  vom  10.  Mai  1910  wurden  die  Mitglieder  zur
Sicherstellung  der  zu  erwartenden  Verluste  mit  einer
Umlage  von  1500  ./  pro  Kopf  belastet,  die  einem
Betriebsfonds  zugeführt  wurden.

Zu  6.  Die  Ein=  und  Verkaufsgenossenschaft  in
Omaruru  vermittelt  den  Absatz  von  Erzengnissen  des
Feldbaues,  Tabak,  Kartoffeln,  Gemüse,  sowie  von  Vieh
in  einem  eigenen  Schlächtereibetriebe.  Sie  betreibt
serner  das  Geschäft  des  gemeinsamen  Einkaufs  von
Bedarfsartikeln.  Der  gesamte  Umsatz  des  letzten  Geschäftsjahres
  (bis  31.  Mai  1910)  über  Waren  und
Schlächtereikonto  beläuft  sich  auf  816  355  X.  Der
Einkauf  von  Waren  beziffert  sich  auf  409  906  .,  der
Verkauf  von  Waren  auf  282  287  K,  der  Einkauf  an
lebendem  Vieh  auf  60  350  t,  der  Verkauf  auf
63  811  +.  Der  gesamte  Geschäftsbetrieb  erbrachte
einen  Bruttogewinn  von  33  333  4,  nach  Abzug  der
Unkosten  verblieb  ein  Reingewinn  von  7691  Ac.  Der
Mitgliederbestand  ist  von  30  auf  60  eingetragene  Mitglieder
  gestiegen.  Weitere  Anmeldungen  sind  zu  erwarten.
  Der  Geschäftsanteil  ist  auf  5600  .XK  festgesetzt.
Die  Haftsumme  für  den  Geschäftsanteil  beträgt
15  000  „J.

Zu  7.  Sie  bezweckt  die  Verwertung  landwirtschaftlicher
  Erzeugnisse  und  den  Ankauf  landwirtschaftlicher
  Betriebsmittel.  Zeder  Geschäftsanteil  beträgt
200  ..  Die  höchste  Zahl  der  Geschäftsanteile  ist  20.
Die  Haftsumme  beträgt  1000.¼4.  Sie  erösfnete  ihren
Betrieb  im  Mai  10909  zunächst  mit  einer  Schlächterei.
Da  sich  diese  bei  dem  geringen  Umsatz  nicht  lohntLe,
übernahm  ein  Schlächter  auf  eigene  Rechnung  die
Schlächterei  mit  der  Verpflichtung,  nur  von  der  Genossenschaft
  Nieh  zu  kaufen.  Es  wurden  von  Mitte
        <pb n="190" />
        W  158  2e0

Mai  1909  bis  31.  Mai  1910  durch  die  Genossenschaft
den  Genossen  abgekauft  und  verwertet:  72  Stück
Schweine.  74  Stück  Ochsen,  118  Stück  Kleinvich.  Anßer
dem  Vertrieb  an  Schlachtvieh  hatte  die  Genossenschaft
cinen  Versuch  mit  dem  Absatz  von  Butter  und  anderen
Farmprodukten,  z.  B.  Tabak,  Honig,  Kartoffeln  usw.
gemacht.

Zu  8.  Zweck  und  Tätigkeit:  Gemeinsamer  Einkauf
von  Verbrauchsstoffen  und  Gegenständen  des  wirtschaftlichen
  Betriebes,  gemeinsamer  Verkauf  wirtschaftlicher
Ergengnisse  und  der  Betrieb  gemeinsamer  Unternehmungen.
  Auflösung  der  Genossenschaft  ist  am
26.  Januar  1911  beschlossen  worden.

Zu  9.  Der  Verein  wurde  im  August  1908  gegründet.
  Die  Haftsumme  für  den  Geschäftsanteil
beträgt  100  4.  Der  Warenbestand  belief  sich  nach
der  Bilanz  für  1909  auf  10  656  ./.  der  Reingewinn
auf  922  4.

Zu  10.  Die  Genossenschaftsbank  in  Windhuk  bezweckt
  den  Betrieb  eines  Bank=  und  Kredit-Instituts

 

als  Zentraldarlehnokasse  für  das  ganze  Schutzgebiet.
Gründung  und  Angliederung  von  örtlichen  Darlehnekassen.
  Die  Mitgliederzahl  betrug  nach  dem  lotzten
Bericht  119  mit  einer  Haftsumme  von  595  000  ./77.
Sie  hatte  im  Jahre  1909  einen  Umsatz  von  20  Millionen
gegen  8  Millionen  im  Vorjahr.  Als  neuen  Geschäftszweig
  hat  die  Bank  die  Generalagentur  der  Stuttgarter
  Lebensversicherungsbank  E.  G.  zu  Stuttgarr
für  das  Schutzgebiet  übernommen.  Eigene  Zahlstellen
der  Bank  befinden  sich  außer  in  Windhuk,  in  Karibib
und  Gibeon.

Zu  11.  Die  Spar=  und  Darlehnskasse  zu  Gibeon
begweckt  den  Betrieb  eines  Spar=  und  Darlehns=  sowie
eines  Warengeschäfts.  Der  Geschäftsanteil  beträgr
1000..  Der  Gesamtumsatz  belief  sich  im  Jahre  1909
auf  1  712  379  .¾  gegen  1  198  175.%  im  Vorjahre.
Trotz  des  großen  Rückganges  des  Verkehrslebens  im
Bezirk  Gibeon  ist  der  Bankverkehr  mit  den  Hauptbanken
  in  Deutsch-Südwestafrika  gegen  das  Vorjahr
auf  gleicher  Höhe  geblieben.

—

 

Verankwortlicher  Redalteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Bies  enthal,  Berlin.

 

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W  68,  Kochstr.  66—71.
        <pb n="191" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Februar  1912.  Uummer  4.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  sedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefugt  die  mindestens  einmal
biemeljahrlich  erscheinenden:  „itteilungen  aus  den  demschen  Schutzgebieltene.  Mu  der  llernursgube  beanttiagt:  Dr.  Marquardsen.
Der  vierteljahrliche  Abomnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beibeften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  "  4.—.  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  .  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schungebiete  und  ÖOsterreich-Ungarus,  b)  ..6.—  für  die  Lander  des  MWeltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die
Konigliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8  W68,  Kochstraße  68  —71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Einfuhr

curopäischen  Nindviehs.  Vom  15.  August  1911  S.  151|)0.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
betr.  den  Verkehr  mit  methylalkoholhaltigen  Arzneimitteln.  Vom  7.  Dezember  1911  S.  160.  —  Bekanntmachung,
betr.  den  neuen  Tarif  auf  den  Eisenbahnen  des  Schutgebiets  Togo  S.  1600.  —  Personalien  S.  1600.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen
  Schurgebiets  über  die  gollstellen  der  Küste  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  im  VDergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Beitraum  des  Vorjahres  S.  163.  —  De3sgleichen  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  II.  Viertel  des
Kalenderjahres  1911  S.  166.  »

Deutsch-Südwestafrika:EinchrsuchszfarmfiirStrauszenzuchtS.168.—-chrsichtübrrdicBewegungdes
Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  im  Vergleich  mit  dem
Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  169.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  der  Kaiserlichen  Follstelle  Jaluit  im  III.  und  IV.  Viertel  des  Rechnunges
  jahres  1910  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  172.  —  Desgleichen  bei  den  Jollftellen  des  Bezirksamts  Jap
(ausschließlich  Station  Saipan)  im  4.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1910  S.  172.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Versuche  über  die  Eignung  von  Steppengräsern  aus  Togo  zur
Popierfabrikation  S.  173.  »

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Anbau  einer  neuen  Baumwollart  in  Agypten

S.  174.  —  Die  Baumwollindustrie  Großbritanniens  1911  S.  174.  —  Baumwollanbau  in  Siam  S.  176.  —  Der
Lissaboner  Kakaomarkt  im  Dezember  und  im  Jahre  1911  S.  176.  —  Angola  S.  177.  —  Belgisch-Kongo  S.  178.—
Italienisch-Somaliland  S.  170.  —  Mozambique  S.  179.  —  Uganda  S.  179.  —  Landwirtschaftliche  Lage  auf  der
Insel  Guam  S.  179.

Vermischtes:  Zentral-Auskunftsstelle  für  Auswanderer  S.  180.  —  Preisausschreiben,  betr.  die  Schlafkrankheit
S.  180.  —  Literatur-Bericht  S.  181.  —  Koloniale  Literatur  (IV.)  S.  181.  —  Verkehrs-Nachrichten
S.  186.  —  Schiffsbewegungen  S.  190.  —  Marktbericht  S.  191.  —  RKurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  192.

 

 

 

RAmtlicher  Teis#Schchlal#nrarernrnrnnn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutscy)-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Einfuhr
europälschen  Rindviehs.  "
Vom  15.  August  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)
wird  hiermit  die  Einfuhr  von  Rindern  und  Zweihufern  aller  Art  aus  sämtlichen  Ländern  Europas
verboten.

Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verfügung  werden  mit  Geldstrafen  bis  zu  600  1/¼  oder  mit
Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Haft  sowie  mit  Einziehung  der  eingeführten  Tiere  bestraft.

Daressalam,  den  15.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Freiherr  von  Rechenberg.

 

Der  soeben  erschienene  amtliche  Jahresbericht  „Die  deutschen  Schutzspeiete
  in  nAfrika  und  der  Südsee  1010/1I11“,  herausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt,
  wird  den  Abonnenten  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  auf  Bestellung  bei  der
Königlichen  Hofbuchhandlung  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  in  Berlin  8Wös8  zum  Vorzugspreise  von  J/78.—
(statt  7  10,—)  portofrei  geliefert.  Für  gebundene  Exemplare  tritt  ein  Preisaufschlag  von  /7  1,50  ein.
        <pb n="192" />
        W  160  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Verkehr  mit
·  methylalhoholhaltigenArzneimitteln.
Vom  7.  Dezember  1911.

Auf  Grund  der  §§  11  und  14  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Errichtung
und  den  Betrieb  von  Apotheken  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  mit  Ausnahme  von
Deutsch-Südwestafrika,  vom  12.  Januar  1911  wird  bestimmt,  was  folgt:

Mit  Methylalkohol  und  methylalkoholhaltigen  Präparaten  (Spritol,  Spiritogen  usw.)  hergestellte
  Arzneizubereitungen  sind,  gleichviel,  ob  sie  als  Heilmittel,  Stärkungs=  oder  Vorbeugungsmittel,
innerliche  oder  äußerliche  Verwendung  finden,  nicht  als  handelsgute,  unverfälschte  oder  brauchbare
Ware  zu  betrachten.

Solche  Zubereitungen  dürfen  daher  weder  außerhalb  der  Apotheken,  noch  in  diesen  selbst
feilgehalten  und  abgegeben  werden.

Daressalam,  den  7.  Dezember  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

 

Bekanntmachung.

Am  1.  April  1912  tritt  auf  den  Eisenbahnen  des  Schutzgebiets  Togo  ein  neuer
Tarif  in  Kraft.  Dadurch  wird  der  gegenwärtig  geltende  Tarif  nebst  Nachträgen  und  Ergänzungen
aufgehoben.

Der  neue  Tarif  kann  in  Deutschland  von  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und
Betriebsgesellschaft  zu  Berlin  (XW.  7,  Neue  Wilhelmstraße  1),  im  Schutzgebiete  von  der  Eisenbahnbetriebsleitung
  in  Lome  und  den  Eisenbahn-Dienststellen  für  den  Preis  von  2  „“  bezogen  werden.

Der  dem  Eisenbahntarif  beigefügte  Landungsbrückentarif  tritt  erst  am  Tage  der  Wiederaufnahme
  des  Brückenbetriebs  in  Lome  in  Kraft.

Nähere  Auskunft  erteilen  die  Verkaufsstellen.

Berlin,  den  6.  Februar  1912.

Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

 

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gouverneur  von  Kamerun
Dr.  Otto  Gleim  die  nachgesuchte  Versetzung  in  den  Ruhestand  mit  der  gesetzlichen  Pension  unter
Belassung  des  Ranges  als  Rat  1.  Klasse  zu  erteilen  und  den  bisherigen  Vortragenden  Rat  im
Reichs-Kolonialamt  Geheimen  Oberregierungsrat  Karl  Ebermaier  zum  Gouverneur  von  Kamerun
zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  ständigen  Hilfsarbeiter
  im  Reichs-Kolonialamt  Regierungsrat  Dr.  Krauß  zum  Geheimen  Regierungsrat  und  vortragenden
  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Mafestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann  bei  dem
Kaiserlichen  Gonvernement  von  Kamerun,  Regierungsrat  Paul  Dorbritz  die  wegen  Tropendienstuntauglichkeit
  nachgesuchte  Dienstentlassung  unter  Gewährung  von  Ruhegehalt  und  unter  Verleihung
des  Charakters  als  Kaiserlicher  Geheimer  Regierungsrat  zu  erteilen.  ·

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Wirklichen
Geheimen  Legationsrat  z.  D.  Bernhard  v.  König  anläßlich  des  Abschlusses  des  deutsch-belgischen
Kiwu-Grenzabkommens  den  Stern  zum  Königlichen  Kronenorden  2.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kapitän  a.  D.
bei  dem  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Carl  Prüssing  in  Hamburg  den  Roten  Adler-Orden
4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtssekretär
  bei  dem  Gonvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Egon  Cruse  den  Königlichen  Kronen-Orden
4.  Klasse  zu  verleihen.  «

Beim  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Lome  (Togo)  ist  Rechtsanwalt  Dr.  jur.  Schottelius
zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  zugelassen  worden.
        <pb n="193" />
        G  161  20

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Januar  1912.
Dr.  Mohn,  Oberarzt  im  Königlich  Sächsischen  9.  Infanterie-Regiment  Nr.  133,  wird  nach  erfolgtem

Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Sächsischen  Heere  mit  dem  26.  Januar  1912  in  der  Schutztruppe
  angestellt.

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1912.
Willmann,  Graf  v.  Sparr  und  Bock  v.  Wülfingen  (Karl),  Oberleutnants,
befördert.
David,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.
v.  Grawert  (Werner),  Hauptmann,  erhält  ein  Patent  vom  24.  Juli  1902.

zu  Hauptlenten

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1912.
Wehle,  Hauptmann,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  von  Südwestafrika,  erhält
den  Charakter  als  Major.
Petter,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann  befördert.
Lutter,  Oberleutnant,  unter  Beförderung  zum  Hauptmann  in  das  Kommando  der  Schutztruppen
im  Reichs-Kolonialamt  versetzt.
Graf  v.  Uxkull-Gyllenband,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.
Wolf  und  Dr.  Westphal,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten  befördert.
Becker,  Hauptmann  im  Generalstabe  der  Schutztruppe,  scheidet  am  31.  Januar  aus  dieser  aus  und

wird  mit  dem  1.  Februar  1912  als  Batteriechef  im  2.  Oberschlesischen  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  57  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamernn.

A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1912.

Winkler,  Hauptmann,  erhält  ein  Patent  seines  Dienstgrades.
Fabricius,  Hauptmann,  erhält  ein  Patent  vom  20.  Februar  1901.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  25.  Jannuar  1912.

Fritsch,  Zahlmeister  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  mit  Verleihung  des  Titels  Oberzahlmeister
  in  den  Ruhestand  versetzt.

Nachruf.
Am  18.  Januar  1912  verstarb  in  München  der  Hauptmann  a.  D.
Hherr  Maryan  Scherner.
Der  Verstorbene  hat  bereits  der  Wissmann-Truppe  und  später  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  über  6⅛½  Jahre  angehört  und  mit  Auszeichnung  an  der  Einnahme  von  Kilwa  und  Lindi
teilgenommen.  Das  Andenken  an  den  tapferen  Kolonialoffizier  wird  bei  den  Schutztruppen  fortleben.
Im  Namen  der  Offiziere,  Sanitätsoffiziere  und  oberen  Beamten  des  Kommandos  ·
der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:

v.  Glasenapp,
Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutztruppen.

 

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  3.  Dezember:  Landmesser  Techmer,
Sekretär  Regner,  Polizeiwachtmeister  Straß-Deutsch-Ostafrika.



Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  1.  Januar:  Distriktskommissar

Zencke;  am  8.  Januar:  Landmesser  Wallichs,
Sekretär  Krepp,  kommiss.  Sekretär  Reichart,
Techniker  Forchmann,  Polizeiwachtmeister  Wernecke;
  am  30.  Januar:  Gerichtsassessor  Knaak,
Sekretär  Behmer,  Landw.  Assistent  1.  Kl.  Besser,
Kanzleigehilfe  Mayer.

 

burg;  am  26.  Dezember:  Regierungsbaumeister
Gelinsky,  Sekretär  Höntsch,  kommiss.  Sekretär
Schütze,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  v.  Arnim,
kommiss.  Assistent  2.  Kl.  Thallwitz,  Assistent  2.  Kl.
Kuhne,  Techniker  2.  Kl.  Feldmann,  Kanzlei-=gehilfe
  Neuß.
        <pb n="194" />
        W  162  20

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  30.  Jannar:
Stabsarzt  Dr.  Wittrock;  am  13.  Februar:  Intendanturrat
  Kochanowski.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  Februar  eingetroffen:
  die  Sergeanten  Neider,  Müller  und
Zimmermann  und  die  Sanitätssergeanten  Mörling
  und  Laube.

Ramerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  9.  Dezember:  Förster  Berger,  landwirtschaftlicher
  Gehilfe  Hübner;  am  24.  Dezember:
Regierungsassessor  Kaiser;  am  24.  Januar:
Assessor  Heym,  Gerichtsassessor  Schröder,  Werftverwaltungssekretär
  Ahrens,  Notariatskandidat
Losch,  Amtsgerichtssekretär  Siekierski.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  31.  Januar  eingetroffen:
  Sanitätssergeant  Trabold  und  die
Sanitätsunteroffiziere  Kleinert  und  Rogge.

ogo.

Machrufe.

Am  17.  Juli  d.  Is.  verstarb  zu  Bad  Aibling
(Bayern)  der  Leiter  des  Bauwesens  bei  dem  hiesigen
  Gouvernement

Königl.  bayerischer  Bauamtsassessor  a.  D.
Armin  Hoffmann,
geboren  zu  Lindau  i.  B.  am  25.  Mai  1876.

Der  Verstorbene  gehörte  seit  dem  30.  Januar
1906  der  Verwaltung  des  Schutzgebiets  an.  Er
bekleidete  zunächst  die  Stelle  eines  Vorstehers  des
Bauamts,  wurde  dann  Eisenbahnkommissar  für
den  Bahnbau  Lome—  Agbonu  und  leitete  später
die  allgemeinen  Vorarbeiten  für  die  Verlängerung
der  Himerlandsbahn  von  Atakpame  nach  Tschopowa.
Mit  Wirkung  vom  1.  April  1910  wurde  er  Leiter
des  Bauwesens  des  Gonvernements.  Ein  hartnäckiges
  Ischiasleiden  zwang  ihn,  am  13.  Juni
d.  Is.  vorzeitig  in  die  Heimat  zurückzukehren,  wo
ihn  in  dem  Bade,  in  dem  er  Heilung  suchte,  der
Tod  ereilte.

Hoffmann  verstand  es,  während  seiner  Tätigkeit
  als  Schutzgebietsbeamter  sich  durch  seine  gründliche
  Sachkenntnis,  seinen  Fleiß  und  weitgehendste
Pflichttreue  die  volle  Anerkennung  seiner  Vorgesetzten
  zu  erringen.  Ein  besonderes  Verdienst
erwarb  er  sich  durch  seine  Arbeiten  für  die  Trassierung
  der  Verlängerung  der  Hinterlandsbahn.
Sein  liebenswürdiges  und  offenes  Wesen  verschafften
  ihm  das  Vertrauen  und  die  Zuneigung  aller,
die  mit  ihm  zusammenkamen.

 

 

Das  Schutzgebiet  verliert  in  ihm  einen  Beamten,
der  in  vollstem  Maße  die  ihm  übertragenen  Amter
ausfüllte  und  hierbei  in  vorbildlicher  Weise  den
hiesigen  Verhältnissen  Rechnung  trug.

Sein  Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten
werden.

Lome,  den  16.  August  1911.

Der  Gouverneur.
Brückner.

Am  11.  November  d.  Js.  verstarb  zu  Hamburg

  der  Gouvernementssekretär

Christian  Friedrich  Sauerwein,
geboren  zu  Groß-Zimmern  in  Hessen
15.  März  1878.

Der  Verstorbene  gehörte  seit  dem  1.  März  1903
der  Verwaltung  des  Schutzgebiets  an.  Er  bekleidete
  bis  zum  Jahre  1907  die  Stelle  eines
Sekretärs  bei  der  Hauptkasse  in  Lome,  von  da  ab
waren  ihm  die  Geschäfte  des  Kassenvorstandes
übertragen.  Infolge  einer  ernsten  Erkrankung
mußte  er  am  13.  November  v.  Js.  vorzeitig  in
die  Heimat  zurückkehren.  Trotzdem  sein  Zustand
in  den  letzten  Monaten  sich  gebessert  hatte  und
Aussicht  auf  Wiederherstellung  vorhanden  war,
erlag  er  plötzlich  und  unerwartet  seinem  Leiden.

Sauerwein  verstand  es,  während  seiner  Tätigkeit
  als  Schutzgebietsbeamter  sich  durch  seine  gründliche
  Sachkenntnis,  seinen  Fleiß  und  weitgehendste
Pflichttreue  die  volle  Anerkennung  seiner  Vorgesetzten
  zu  erwerben.  Das  Schutzgebiet  verliert  in
ihm  einen  Beamten,  der  in  vollstem  Maße  die
ihm  übertragenen  Arbeiten  ausfüllte.

Durch  sein  offnes  Wesen  war  er  bei  allen,  die
mit  ihm  zusammenkamen,  sehr  beliebt.  Während
seines  nahezu  achtjährigen  Aufenthalts  in  der
Kolonie  hat  er  sich  allgemeine  Sympathien  zu
erwerben  gewußt.  Ihm  wird  stets  ein  ehrendes
und  treues  Gedenken  bewahrt  werden.

Lome,  den  20.  Dezember  1911.
Der  Gouverneur.
J.  V.:  Dr.  Asmis.

am

Dem  Kaiserlichen  Gonverneur  von  Togo
Brückner  ist  in  seiner  Eigenschaft  als  Konsul
für  die  französische  Kolonie  Dahome  und
die  britische  Kolonie  an  der  Goldküste  seitens
  der  Regierungen  Frankreichs  und  Großbritanniens
  das  Exequatur  erteilt  worden.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedercingetroffen:
  am  13.  Dezember:  Zollamtsassistent
Haack;  am  28.  Dezember:  Erster  Referent,  Geheimer
  Regierungsrat  v.  Doering  und  Regierungsarzt
  Dr.  Simon.
        <pb n="195" />
        W  163  20

Die  Polizeimeister  Dehn  und  Voß  haben
am  24.  Januar  die  Wiederausreise  nach  dem
Schutzgebiet  angetreten.

Oberleutnant  Trierenberg  hat  die  Heimreise
angetreten.

Deutsch-Südwestafrika.

Auf  Heimaturlaub  sind  am  12.  Januar  abgereist:
  Bezirksamtssekretär  Röckinghausen,
Bureauassistent  1.  Klasse  Lange,  kommiss.  Zollamtsassistent
  2.  Klasse  Arlt  und  Polizeisergeant
Goldacker.  Krankheitshalber  ist  am  12.  Januar

 

auf  Heimaturlaub  gereist:
hauer.

Landmesser  Molden- 



Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
25.  Januar  angetreten:  Waffenrevisor  Fuhrberg.

Samoa.

Landwirtschaftl.  Sachverständiger  Dr.  Sessous
hat  am  30.  Januar  die  Ausreise  nach  dem  Schutzgebiet
  angetreten.  **-1

Lehrerin  Schultze  ist  am  22.  November  im
Schutzgebiet  wieder  eingetroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Tiichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  Über  die  Sollstellen  der
Küste  im  II.  Viertel  des  Kalendersahres  1911  im  Vergleich  mit  dem  Bamsel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorsahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  23,  S.  Sbo  f.
--.---..-.  .-  F  2
z38
Benennung  der  Warengruppen  1  .5½v  II.  Biertel  ZunahmesAbnahme
Wert.é“  Wert.Wert.  Wert.
A.  Ein  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  1  580  362  873  6566706  706  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  109  015  74  760054250  —
ch  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel  351  176  282  641t6  3  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  27  334  11  7900115541  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  286  885  19524991636  —
1)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  *  11  439  19  282  —  7  813
g)  Pflanzenfasern  .  .  907  1067  —  160
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  116247  145  106  —  28  859
Summe  I  2  183  366  603  561179  80/  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  ..  33  132  39  700  —  6  503
b)  Fleisch  und  eßbare  terische  Erzeugnisse  a  aller  Art  270  929  190  59780  332  2
(c)  Tierische  Rohstoffe  .  ö  626  1704  3922  —
Summe  II  309  687  232  001  778686  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  419  321  300  508118813  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  123  116  89  975633141  –
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  228  859  137  3391526  –
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  canfer
Lederwaren)  2  619  76  125
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  #K  Kirschnerwaren  .  180  762  10K  1068654  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  12  880  9  893  2987  —

IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  90  760  70  28  002  —

X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  114341  103  143  11  198  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  100  036  79570  0980  466  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen

und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbseng  1  280  6866270930  9  756  —
b)  Fabrikate  .  ...  1  195  812  951  730024  082  –
Summe  XII  2  476  1982222  6600  S3  —
        <pb n="196" />
        W  164  2eO0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
g8
Benennung  der  Warengruppen  II.  Viertel!II.  Viertel  ZunahmesAbnahme
1911  1910
Wert.  Wert.Wert.dWert.#
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Jahrzeuge  834  213  414118  0  125  —
XIV.  Waffen  und  Munition  129  898  291  937  —  162  089
XV.  Geld  259  934  459  719  —  199  785
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1911.  10  443  276  8  000  959  124423171  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  9  530  386  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  +  912  890  —  —  —
B.  Rus  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  5  656  92  317  —  86  661
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  4  1903  3  343  850  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  116  628  147  145  —  30  517
d)  Clfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  513  842  546255  —  2  413
e)  Getränke  1  841  310  1504  —
Sämereien,  lebende  Pflanzen.  und  guitermütel  25  885  12  455  13  430  —
g)  Pflanzenfasern  .  .  .  ...  793  181  192  70200  479  –
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  1  400  1782165  908  —  765  730
Summe  1  2  891  40860  465  —  569  058.
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  11  137  15  125  —  3  988
b)  Tierische  Nahrunge  zmittel  11  102  9  463  1699  —
c)  Tierische  Rohstoffe  .  394307  184  004  —  89  697
·  Summe  II  416  606  508  592  —  91  986
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  69  345  70  890  —  1  545
IV.  Gewerbliche  Er  rzeugnisse  17  654  16  671  —  29  017
V.  Geld  111200  220  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1911.  3  509  21244086  638  —  577  426
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  3  819  S06  —  —  —
Zunahme  —-,  Abnahme  —.  —  340  594  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1911.  13952  488  112  087  597  11864891
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  13380  192  —  —

 

Zunahme  +.  Abnahme  —.

—

7  20

—.  20.

Wichtigste  Warenpositionen.

 

–—

 

Im  II.  Viertel

Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahresfdes  Kalenderjahres

Zunahme

Abnahme

 

Beuennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert

kKr  1½  kte  „½%½  ka  7  kKrr

A.  Ein’fuhr.
Reis  7125  834  13492671213  737  720  15492912097  628  808  —  —
Mehl  und  Backwaren  .  49531214359882738899688122142847107  —  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  338  248.  107  321  273  608  102  3209  64  550  1002  —  —
Tabakfabrikate  ·..  .  41181150215  36  173  116  237  5008  33978  —  —
Stille  Weine  aller  Art  55  108  59  S34  43  893  38  921  11215  20  913  —  —
Branntweine  aller  Art  70  550  95  300#  13178  61583  2772  33  723  —  —
Bier  186  722  82  70549125  700  52  996  61  022  29  7063  —  —

Bau-  und  Nutzholz.  DDLO55  116  130137365  141  199  —  —  299310  28060

Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeugn.  260  210  270929218  245  190  597  11  905  80332  –  —
        <pb n="197" />
        G  165  e0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel.  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahreodes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  1  Wert  sMenge  Wert  JMenge  Wert  J  Menge  Wert
kg.  ½  kg  M.  kg  Al  kg  M.
l
l
Zement.  3102  16  192  3311891  034,  99  1551211  582)  93176  —  —
Salz  .  507458757051759021439  —I6131  10132·——
Stein-  Braunkohlen,  Briketts  3087  813.  93  700330  469,  16  1982757  314  7750  1  —
Petroleum.  .  4780155943946681855144329  —-—  190  170.  49  935
Seifen  aller  Art  97  167  567362  618  59915  1  —  5  451  3183
Baumwollgewebe  640  771.199746440  665  1  486827132  106  510  637  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  80  456.  346  6644  1  —.  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  .  «  s
halbwollene  6  021  29  161  6  955  26  816  —  2345  931.  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  #  1
Jute  usinw.  29  412574  04T0  636,  49  796  —  24  251  1  211—
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeug  ·  !
schuhe  13  18139  298  14  380  44  326  –  —  1199  5  028
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  15  974118336  4883  28  654  11  0911  89  682  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  8  550  48  81899029  67  669  —  —  10  479  18  851
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  37  492  51  744  38  218.  41.291  —  19  453  726  —
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  84  662  82  782  80  856  V70  914  3  806  11  868  —
Tonwaren  und  Porzellan  455  981  528651  25047  17832  35  03  —  —
Glas  und  Glaswaren.  70  012|  99  8547239  53  097|82  803  46  750  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  l
Stangen  usw.  .  100674541279828712205412692802940  100  10  518  —  —1
Wellblech  883  998  117  700  OT  T7  4  202  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  2209  400  921  7321813  164.  745  053  396  236,  176  6790  —  –
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  61  45437718  996  986  116268  !1  21  150  35532  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  236  969289  62  137  518  134.  171  152  111  —.  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  50  6200  70  31920  104  38  77780  516  31  542  —.  —
Transportmaschinen  und  Fahr-  n!  «
zcngeallcrArt,auchFabrrädcr639711376636196355188769443356187867—-  —
Feuerwaffen  Stückzahl  1  433  43220  287  22  717  1  146  20  503  —  —
Goldmünzen  ....  38696  —  1792  3  6904  —-—
Silbermünzen  1  538  184  572  3  004,  317  768  —)  —  1  466  163  196
8.  RKusfuyhr.
Mais  31  00991  2820  137579  9058  —  —  106  180  6  238
Mtama  12  602  1510  1161084  82205  —  —  1  148  482,  80  695
Hülsenfrüchte  10  :300,  1  320  48602  412  5  138  914  —  —
Kaffec  89  100°  103  757¼114210  128  710  —.  —  25  110  24  953
Sirup,  Melafs  .  10  040  1956  87608  9227  —  —  77568.  7271
Tabak  .  753574987  1  918  1  894  5  587  3  093  —  —
Kopra  1  635  382)  535  980|1483  729  529  728151  633  6252  —  —
Erdnüsse  15  0844  3813  40  462  8  6606  —  —  25  378  4  353
Sesam  19  537.  400934996  7  729  —  —  15  459  3720
Rohbaumwolle  60  100.  98  8273361.  81806  —  170161  13261  —
Sisalagavenhauf  1  624  563  693  604067  ö11,  406  328656  752  287  366  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  2
bearbeitet.  .  281916617689210i  5301  6701444114  1.  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  76  945  9377  54102  4261  22543  511  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  188  0700  126414571670  16511  —  —  3860  600  3  870
KNautschuk  und  Guttapercha:  I  k  ;
a)  auf  Plantage  gewonnener  115  293  882  33314518  9423330775,  —  —  60  004
b)  wild  wachsender  .  484103195011021001138001  —  —  53  690  818  500
Rindvieh  .  .  Stückzahl  413  2446  112  6796  —  —  69  4350
Milch,  Butter,  Käse,  Eier  t  usw.  7889  8696  7  470  8  160  419  53V6  —.  —
Elfenbein  3  852  7290906  74148  160  171  —  —  3  506.  87  265
Häute  und  Felle  105  920  115  70274107  877  122  688  —  —  1957  6  986
Insektenwachs  75  950  178636  10  351  164  073  5608  14  563  —  —
Glimmer  11  867.  41  859096508  51  158  —  1701.  6299
Kopal  22  09%  22  709  13  508  17525  8589  5  184  —  —1

Gold

 

 

–—

–—

 

—
        <pb n="198" />
        166  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-oftafrihanischen  Schutzgebiets  über  die  Sollstellen
der  Binnengrenze  im  II.  Viertel  des  Kalendersahres  1911  im  Vergleich  mit  dem  HSandel  im  gleichen
Jeitraum  des  Vorjahres.

(Val.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  23,

#

S.  3f  )

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  II.  Wertel  II.  Leertel  ZunahmesAbnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1911  1910
Wert  Wert  Wert  4#  1!  Wert.
A.  Eintuyhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  13  344  18  069  —  1725
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Früchte  .  10  293  7478  2815  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  39  135  31  325  7810  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzeuöle,  Pflanzenwachs  2171  1  685  486  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  42  743  34  457  8286  —
1)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternittel  1  006  811  195  —
C)  Pflanzenfasern  .  .  .  .  —  13  —  13
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  .  20  691  127  810  —  107  119
Summe  1  129  383  221  648  —  92  265
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  7200  4  063  3  137  —
b)  Fleisch  und  eßbare  tierische  Erzeunnisse!  aller  Art  12  472  13  392  —  920
o)  Tierische  Rohstoffe  21391  26716  —  5  325
Summe  ##t  41  063  414  171  —  3  108
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  32  396  17326  15070  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  .  10770  13  634  —  2864
V.  Chemische  und  pharmageuntische  Erzeugnisse  außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  .  21  894  24  535  —  2641
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Velleibungsbegensiände  usw.  (außer
Lederwaren)  912  104  774  520y  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürichnerwaren  18  370  12  317  6  000—
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  .  ..  2689  816  1873  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  10  099  9887  212  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  11  083  11  056  27  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  39  006  28  07r3  933  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Dalbzeng:  1  213  6218  —-  5  035
b)  Fabrikate  .  .·..  143044  110  659  2385  —
Summe  XII  144  257  146  907  –  2  650
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  131  520  241947  106  575  —
XIV.  Waffen  und  Munition  ·  6  142  7381  —  1  239
XV.  Geld  ...  67000  66  667  333  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1911  1  57777611103885173891  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  270  378  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  307  398  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  19  680  24  939  —  5.259
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Früchte  .  28  70  —  42
Jc#)  Koloniale  Verzehrungogegenstände  und  Genuzmitee  21  449  25  305  —  3  856
d)  Clfrüchte,  Pflanzenöle,  HPflanzenwachs  .  6  627  6  198  129  —
e)  Getränke  —  —  –  —
1)  Sämereien,  lebende  flanzen  und  Fnttermittel  —  —  —  —
C)  Pflanzenfasern  .....  79  126  7813  71  313  —
a)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  17979  119  806  —  101  827
Summe  I  144  889  184  131  —  39242
II.  Tiere  und  tierische  Erzenguise:
a)  Lebende  Tiere  2732  660  2072  —
b)  Tierische  Nahrungs  mmittel.  55  025  65  367  —  10  342
C)  Tierische  Rohstoffe  ....  582  712  599  548  –  16  886
Summe  II  610  469  666  575  —  25  106
        <pb n="199" />
        W  167  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  II.  Siertel  II.Biertel  ZunahmeAbnahme
Wert  .M  Wert  At  Wert  At  Wert.#
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  286  563  206  194480  369  —
IV.  Liewerbliche  Ezeugnisse  964  1028  —  64
V.  Geld  .  —  1341  —  1341
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1911  1072885  1058  269  14616  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  117425  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  44540  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1911.  .  2  650  66112462  1544  507  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  5887  80  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  262  858  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Ralenderjahresfdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Beuennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Mengel  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kg  i  1  kr  2.  k#  2#  kg  .M.
A.  Einfuhr.
Reis.  .  1003  257  4894  1  159  —  —  3891  902
Mehl  und  Backvaren  .  28987  120791  30497  12871  —  —  1510  792
Zucker,  roh  und  raffiniert  31683  108441  26147  10428  5  536.  418  —  —
Tabakfabrikate  «  .  5281  18800  2  975  11  168  2  306  7  632  —  —
Stille  Weine  aller  Art  9  859  9605  8  6866  11  010  1  173  —  —  1405
Branntweine  aller  Art.  6  958  14  745  3  957  10  984  3  001  3  761  —  —
Bier.  20  562  9590013265  8259  7297  1  331  —  —
Bau=  und  Nutbolz.  38  1311  5296  24481  3297  13  650  1999  —  —
Fleisch  u.  eß;bare  tierische  Er,  zeugn.  4  732  12  472  5974  1332  —  —  1212  920
Lement.  .  .  .  25  902  2  636  11  478  1  641  11  121  995  —  —
a  82  696  5  106  25  321  2  417  57  372  2  659  —  —
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  —  —  500  59  —  —  500  59
Petroleum.  ....  S)7312·28i38s)-58888125184392411171  —  —
Seifen  aller  Art  12  084  7706  11958.  8370  126  —  —  664
Lumwollgewebe  310  866  835  890  278  064  700  6302  802  135260  –  —
VBanmwollene  Bekleidungen.  5877,  27  950  7132  346601  —  —  1255  6710
Wollengarne  und  -waren,  auch  ibalbwollene

  ....  2029  10050  1345  8  720  681  1  330  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,

Jute  usmw.  16  922  15  406  4213  6  998  12  700  84198  —  —
Vosamentierivaren,  Schirme,  Zeugschuhe

  3195  8  412  4328  9591  —  —  1  133  1  179
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  1800  10346  1125  8043  675  2  303  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  1  109  6  007  620  3  573  189  2494  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  55099  7991  3  891  5011  1  705  2950  —  –
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  4358  7280  3  025  5  323  1  333  1957  —  —
Lonwaren  und  Porzellan  3812  1656  941  918.  2871  7.  —  —
Glas  und  Glaswaren.  16  400  36  574  11  187,  25  779  5  213  10  795  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,

Stangen  usw.  .  1  157  1125  9660  5279  .1  8512  4154
Vellblech  .  74317  22  487  59  603  19080  14  744  3  107  —  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  78  499  55261  ü07  039  51  392  21  100  3  869  —  –
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  35  598  63  4146219  69  575  —  —  621  6161
Landwirtschaftliche  Maschinen  3  100  1841  2206  4330  891  514  —  —
Maischinen  für  industrielle  Betriebe  5285  509001  6  308  8  610  —  50  421  1  023  —
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  ·

aller  Art,  auch  Fahrräder  2815  4879  3  411  489.  —  626  16
Feuerwafñen.  Stückzahl  38  3306  53  4001  —  ——  15  695
Goldmünzen.  ....  —  —  —  —  —  —  —-Silbermünzen
  560  67  %  0  558  66667—  2  :3½3
        <pb n="200" />
        G  168  2e0

 

Im  II.  Viertel

Zm  II.  Vier  tel

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Mengee  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert
ku  Il  kg  Al  k#r  2  krn  12
8.  RKusfuyhr.
Reis  92  499  19  36649  225  21399  —.  —  56  726U  5  043
Mtama  —  —  —  —  —  —  —  —
HOülsenfrüchte  —  —  22  4  —  —  22  1
Kafsee  .  21715  20  068  19  069,  25  293  —  —  24  354  5.225
Sirup,  Melasse  —  —  —  —  —  —  —  I  —
Tabak  —  —  6  121  —  —  9  12
KRopra  —  —  –  —  —  —  —  —
Erdnüsse  31  730  5  166  41  75.  5  915  —  —  13  028  449
Sesam  5  153.  959  81  12  5  072  947  —  —
Rohbaumwolle  71  0161  78608  6  954  78131  64062  V70  795  —.  —
Sisalagavenhauf  ..  762  478  —  —  762  478  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  roh,  1T  .  —
bearbeitet  —  —  —  —  —  —  —  —
Breunholz  und  Holzkohlen  ...  —  —  —  —  —  —  —  —
Gerbhölgzer,  Gerbrinden  25  30  13  27  12  3  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha:  I  I

a)  auf  Plantagen  gewonnener  —  Q  —  —  —  —  —  —  —

b)  wild  wachsender.  3  035  17  716  17931,  119  779  —  —  14  896  102  063
Rindvich  .  —  —  —  —  —  —4  —  —
Milch,  Butter,  kase  Eier  uj.  97  450  51  98521  930  65  360  —  24  480  10375
Elfenbein  .  633  11211  4471  7  692  186  3519  —  —
Häute  und  Felle  521  105  622  30606429y9  547207  91219  —  —  24  841
Insektenwachs  ....  22192460401945539267  27376773  —  —
Glimmer.........  —  —  —  —  —  —  —  —
Koppaaaaaal  ..  —  —1  —  —  —  —  —  —
Gold  126  285  394  91  201  566  32  83  82  4—  –

l
Deutsch-Südwestafrika.

Eine  Versuchsfarm  für  Straußenzucht.

Um  die  Entwicklung  der  Straußenzucht  in
Deutsch-Südwestafrika  zu  fördern,  hat  das  Gouvernement
  bei  Otjituezu  am  weißen  Nosob  eine
Straußenfarm  angelegt.

Für  die  Einrichtung  dieser  Farm  war  der
Gedanke  maßgebend,  eine  Musteranlage  zu
schaffen,  um  allmählich  einen  rationellen  Betrieb
dieses  für  das  Schutzgebiet  neuen  einträglichen
Erwerbszweiges  in  Farmerkreisen  einzuführen.
Da  es  sich  zunächst  darum  handelte,  hochwertiges
Ausgangsmaterial  für  Zuchtzwecke  zu  erhalten,
wurden  10  Hähne  und  13  Hennen  von  anerkannter
  Güte  aus  Britisch-Südafrika  eingeführt.
Um  diesen  Tieren  möglichst  günstige  Lebensbedingungen
  zu  schaffen,  wurden  gute  Weide=  und
Brutkoppeln  sowie  die  zur  Aufzucht  nötigen  Luzernefelder
  und  die  für  die  Wasserversorgung
nötigen  Anlagen  hergerichtet.  Im  ganzen  sind

 

dort  1200  ha  für  die  Versuchsfarm  eingezäunt
worden.  Zur  Leitung  der  Straußenfarm  wurde
ein  Sachverständiger  aus  Britisch-Südafrika  verpflichtet,
  der  gleichzeitig  Anfängern  in  der  Straußenzucht
  aus  Farmerkreisen  mit  Rat  und  Tat  zur
Seite  stehen  soll.

Das  Brutgeschäft  der  Strauße  hat  mit  Ablauf
des  vergangenen  Jahres  bereits  seinen  Anfang
genommen,  so  daß  binnen  kurzem  die  erste  Nachzucht
  zu  erwarten  ist.

Im  Anschluß  an  diese  Zuchtversuche  werden
später  auch  mit  den  im  Schutzgebiet  wild  vorkommenden
  Stranßen  Zuchtversuche  anzustellen
sein,  um  deren  züchterische  Oualitäten  festzustellen
und  diese  eventuell  durch  fortgesetzte  Zuchtwahl
oder  durch  Kreuzung  mit  hochwertigen  Tieren
fremder  Herkunft  zu  steigern.
        <pb n="201" />
        W  169  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  III.  Veertel
des  Kalendersjahres  1911  im  Vergleich  mit  dem  bandel  im  glelchen  Zeitraum  des  Vvorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  Deutsches  Kol.  *  1911,  Nr.  24,  S.  balf
III  v  ·  lll  J«
Benennung  der  Warengruppen  **v  Giertel  Zunahme  Abnahme
Wert  .  Wert.  44%Wert.Wert  .
A.  Einkuhr.
1.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  2291  520  1  506  9882784  538  —
b)  Kuollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  442  053  314283  127770  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genahmite  834  165  819  120  15  045
4)  Getränke  (außer  Mineralwasser)h  652  085  615  843  36242  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futermitel-  245  987  151  141  94  846  —
Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  272384  255  854  16  530
Zusammen  I  4  738  194  3  663  2231074971  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  298  623  485  766  —  187  143
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  769  953  692  178  77775  +
Zusammen  II  1  068  57  5  1089868  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  831  965  635  191  196  774  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  138  409  125  482  12  927  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  233  726  204  840  28  886  —-VI.
  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
laußer  Lederwaren)  1  418  133  1  260  724457407  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  462  763  383  834  78  929  —
VIIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  18643  37  870  —  19  227
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  259  139  287  470  —  28  331
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  unsihegenstände
  158  994  143  493  15  501  —
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  ..  108112  101  663  6  419  —
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Halbzeug  462  800  2  073  457  —  1  610  657
b)  Fabrikate  1  826  659  1  253  475  573  184  –
Zusammen  xñ  2289  459  3  326  932  —  1037  473
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  925  789  831  338  94.  451  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .  144  362  97  923  46  439  —
XV.  Geldl  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1911.  12  796  264422779  44  320  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  11  666  558  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  +  1  129  706  —  —  —
B.  Ausfu  i  r.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  .  494  928  —  434
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  ...  14  025  28  235  —  14210
b)  Tierische  Erzeugnisse  141  606  98  367  43  239  —
Zusammen  II  155  631  126  602  20  020  –
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  7  781  774  6  860  24921  480  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  195  774  137  183  58  591  —
V.  Geld  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1911.  8  133  673  7  125  007  1008  666  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7  320  826  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  3812  847  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1911  .  20929987194029511526986  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  18  987  384  —  —  —

 

 

Zunahme  ,  Abnahme  —

1——
        <pb n="202" />
        W  170  20

Wichtigste  Warenpositionen

 

Im  II  J.  Viertel

 

Im  III.  Viertel.

 

 

des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderfahres  1911  Kalenderjahres  1910

Menge  Wert  Menge!  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert

kg  M  kg  .44.  kg  1.  kg  ½

A.  Einkuhr.

Mais.  632  804  111  196  305  923  417863326  881  63  333  —  —

Reis  .......  1  190  676  278  853  695  093  155  1800  495  583  123  373  —  —
Weizen,  Roggen  und  sonstige

Körnerfrüchte  5407  642  11661932384900  567  856  022742  598  3637  —  —
Mehl  und  Backwaren  2  551  826  677  9051  2  340  448  667338211  378  10  567  —  —
Kartoffeln  118017  99  057  319  853  87561  —  10  767  —  —
Gemüse  und  Obstkonserven,  ein-  n!

gemachtes  Obsft  311217  2514  535  227088  185  001  —  69  534  —  —
Zucker.  Sirup,  zuckerwaren  631  018  255  9#2E00  518611  231289  —  21  671  —  ---TabakblättctInnbcmbcttet)
  499  1  893  Wier  Z%  Z„  4
Tabakblätter  (bearbeitet)  –  3692  10  039  —  3103  8146
Rauchtabak  in  Rollen,  geschn.  2  3  807  16:  581
Plattemabak  23  754  62  974
Zigarren.  7493  74  6399955375  297706  —  —  12  760  32  185
Zigaretten  7218  109  158

Sonstige  Tabakfabrikate  317  1  509
Stille  Weine  aller  Art.  60  943  71  S22  59  371  68  179  1572  3643  —  —
Branntweine  aller  Art.  (Liter)  "30  426  79  852  32  192  82  310  —  —  1766  2488
Vier  758  446  398  688  776  873  405  160)  —  —  18  427  6772
Hen,  Klee  u.  sonstige  Futtermittel  1  322  436  214515  761  900  130  T55  %  446  83  760  —  —
Bau=  und  Nutholz  .  147508125845014609912456Ikö  14090  12815  —  —
Pferde  (Süuch  144  111  610  267  161200  —  —  123  49  560
Rindvieh  -  —  1147  175  360  —  —  1  147  175  360
Kleinvich  -  5  618.  116;  553  1  395  20  738  4223  95  815  —  —
Schweine  -  672  51801  778  68  260  —  —  106  6459
Geflügel.  .  -  2032  9549  1154  6  435  878  3114  —  —
Fleisch  und  Fleischwaren,  außer

Nonserven  .  2276646460  28  010  19997  —  —  5  274  3537
Fleischkonserven  139  862  251  007  103  883  105  38735979  88620  –  —
Butter  .  1575140907
Margarine,  Schmalz  und  sonstige  158  951  239  100150  181  189  105  —  —

zum  Genuß  bestimmte  tier.  Fette  134430  148  498
Milch,  Eier,  Käse  und  sonstige

tierische  Rohstoffe  197  806  188  559  163  909  150  3632  33897  38  197  –  –
Zemem,  Kalk,  Rreide,  sonstige

Erden  und  Steine  2072  056.  150  255  2  739  531  179685  —  —  667  4175  29  450
Salz  ......  2le382-00"·’  133731  15  176  74951  5  560  —  —
Steinkohlen.  Braunkohlen,  Briketts12  352  900  481  9  I0071677.  312  187  2281  322  169  707  —  —
Petroleum  ....  191.290  114  573  223.312  r66  65252679°78  47  921  —  —
Srifen  aller  Art  129  417  83  107  116.581  78  720  12  S36.)  4387  —  —

Drogen  und  Apothekerwaren.  65929  86221  37874  65  970  28  005  20  251  —  —
Farben,  Farbwaren,  Firnisse  und  "

Ladte,  Tinte.  ....  467  63  977  67546  563  8802  10  921  10  175  —  —
Gewebe  aller  Art  ...  95  765  327  820  85  203  287  128  10  562  40  692  —  —
Leibwäsche.  Kleider,  Posamentier—

waren,  Schirme,  Filzwaren  usw.  158  236  986  977  135  601  790  93322635  196  044  —  —
Schuhe  und  Stiefel.  ...  52  772  319620  17898  2690  001  1871  506109  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  21  867  V75  713  21  836  95  339  31  —  19  596
Moöbel  und  sonstige  Tischlerwaren  166  028  208  155239  846  237  332  —  —  73  818  29  174
Papier  und  Pappe  sowie  Waren

daraus  laußer  Drucksachen!  83  0011  102  340  82  460  80  181  511  17168  —  ·-ViichcrnndsonstigeTrncksndscn
  lspsnmsmäskg  14481  46  921  1088  —  —  7389
Tonwaren  und  Porzellan.  19215  23862  25  689  24  S#08  23  526  —  —  1006
Glas  und  Glaswaren  59  5066  67  850  65  615  60  40U  —  2504  6  109  —-Roheisen,
  eiserne  Schienen,

Staugen,  Blocke  usw.  2622  2  7  419  17090071890  2052  386  —  —  110452653  1602916
Wellblech  ...  276130886110  310  710  103  162  —  —  64  532  17  052
Alle  nicht  besonders  §  genannten

Eisenwaren  .
Waren  aus  anderen
Metallen.

unedlen

 

2  130  6145  1517030

56  5

188  3un4

 

2  136  297

51  06.44

9600  647

170  863

 

4469

506  383

17  50|1

 

355  652
        <pb n="203" />
        171  20

 

JIm  III.  Viertel  6

Im  III.  Viertel

 

 

 

 

 

des  des  Zunahme  Abnahme
Beuennung  der  Waren  Kalenderjahres  1911|  Kalenderjahres  1910
Menge  Wert  Menges  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kir  ½  kir  1  *#  kg  1.  z  .M
Kraft-  und  Arbeitsmaschinen  und
Teile  von  solchen,  landwirtschaftliche,
  für  Menschen-,  Tier-  ·
und  Kraftbetrieb  .  138  435  149  460  60  575  57540  77  860  91  920  –  -
Desgl.  für  industrielle  Zwecke  425  021  368  2055  010  222  300270011|145  938  —  —
Transportmaschinen.  Fahrräder  z
und  sonstige  Fahrzeuge  aller  I
Art,  auch  Teile  von  solchen  509  703  325  8261  524508  406616  —  —  14805  80  790
Feuerwaffen  287,  309  398  309,  29  4606  —  992  82  —
Schrot,  Patronen  und  Patronen-  6
hulsen.  .....  30  892  77849  1509  10  836  23  383  67013  –  —-Goldmünzen
  —  —  —  —  —  —  —  —
Silbermungen.  —  –  –  –  –  —  —  —
B.  Rustuhr.
Männliches  Rindvieh  (Stück)  10  14340  18  4380  —  —  8  40
Weibliches  Rindvriee  )  —  —  —  —  —  —  —  —
Kleinvie  -)  8  575  26  605  —  —  18  30
Fleisch  und  Fleischwaren  3160  3544  7211  5  9006  —  —  37511  2422
Hörner  .  ....  3333  6  939  2988  6  903  345  36  —  —
Häute  von  chsen,  Biegen  und
Schafen  ....  5777059955  2310533  :31701  26  737  25251  —  –
Wildhäute  ...  2251  11  193  626  6584  1  625  4609  —  —
Robbenfelle  (Stück)  830  25  558  649  1ö  135  181  10  123  —  —-Straußenfedern
  ...  104  20543  90  14  430  14  6  108  —
Wolle.  .  11240  13874  14  332  14240  —  —  3  092  360
Marmor  .  11  500  1222  —  14500.  1222  —  —
Sonstige  Steine  und  Erden  .  1574  2050  31919  1  060  —  81  33  345  —
Diamanten,  mit  Ausnahme  der
ferug  geschliffenen  ()14715,0  6707  607  37  248,  53579  õ  686  422  7  466,  5545  1021275  —  —
Rohe  Kupfererze  ...  7812910106812060143708869671798540181153  —  —
Auibereitete  Kupfererze  —  —  —  –  —  —  —  —
Sonstige  Erze  8  950  2685  123  195  8  827  2100  —  —
Blei,.  roh,  in  Barren  oder  gewal  zt  —  —  848  830  284  741  —  —  848  Sn0  284  741
Waren  aus  Leder,  Hänten  und
Fellen.  .  121  2514  360  3  720  —  —  239  1206
Photographien  usw..  120  1916  86  41554  :31  —.  2  633
Ruriositäten  und  Verschiedenes  .  4118  29185  2169  15  446  1949  13  739  —-Gebrauchte
  Umschließungen,  Ver—  «
packungsmittel,  Materialien  u.
Gegenstände  aller  Art  des  freien
Verkehrs,  welche  z.  Verwerlung
oder  Wiederbenutzung  in  das
Ausland  zurückgesandt  werden  370  858  162  159  179  707  11346391  151  48696  —  —
        <pb n="204" />
        172

—

Deutsch-HNeuguinea.

Uachwelsung  der  dei  der  Kaiserlichen  JSollstelle  Jaluit  im  III.  und  IV.  Viertel  des  Rechnungsjsahres  1910
fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  1,  S.  15.)

 

Name

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle
1910

 

 

 

Gegen  den  gleichen

Zeitraum  d.  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1909
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammenehr  weniger
4%  Pf.  PPf.%  Pf.  Pf.  Pf.Hf.  Ef.DPif.
III.  Viertel.
"  I  «  .-Jaluit
  12738  941  2216  98114  oös  92122648  581  8  895  87131544  451  —  —  588  5
Naurn  .  826479—«——8264«79456268-—-—4562683702.11  —  —
Zusammen  21003  731  2216  98123  220  71127211  26  8895  87  136  107  131  —  —  12886  42
Hierzu  Summe  des  *  *
I.  und  II.  Viertels39  220  1916  223  05|55  443  214|35  936  O07)|11  966  8147902  911540.  33  —  —
Im  J.  bis  III.  Viertel  «  s
insgesamt  60  223  9218  110  0378  663  0563  147  3320  862  71½81010  O0C]  ——  346  09
*)  Davon  Koprazölle
im  III.  Viertel  —  —  2216  99—  —  —8895  7  —  —  —6679  89
im  I.  u.  II.  Viertel  —  —16223  U00—  —  —  —  11966  841  —  —1256  21  —  —
Zusammen  —  —  18  1440  0jH  —20  862  7,  m  68
IV.  Viertel.
Jaluit  29  084  8315548  6544  633  141825  566.  1186243,.2331  809  31412  S24  14  —  —
Nauru  4040  55  5%  7  33  —17  279,  331  —  —  3  238  74
Zusammen  33  12514215  548  6548  674  o/  "  4¼44  G6  SS5  40  —
Hierzu  im  I.  bis  »  «)  «)
III.  Viertel  .  160223  92  18  440.  03  78  663  95  63  147  33  20  862  71184010  041  —  55346  09
Im  Rechnungsjahr  i  «  —
1910  insgesamt  93  319  343  988  68127338  0295992  7727105  94123098  7114239  31  —
*)  Davon  Koprazölle
im  IV.  Viertel  —  115  548  651  —  —  —A  2—9305  42  —
im  I.—III.  Viertel  —  18  410  0  —  —  —  —20862  v  +—  —2422  68
Im  Rechnungsjahr  —
1910  insgesamt  —  —  633  988  G6  ——  —7105  S2  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Uachwelsung  der  dei  den  Jollstellen  des  Bezirksamts  Jap  (ausschließlich  Station  Saipan)  im  4.  Viertel
des  Rechnungsjahres  1910  fällig  gewordenen  Jollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.

15,  S.  557.)

 

K

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  Gegen  den  gleichen
Name  der  fällig  gewo“  Zeitraum  des
der  18910  1909  Vorjahres
Zollstelle  EinfuhrAusfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhri  Lusammen  mehr  weniger
“  DTf.  Tfef.  .  f.  .  f  .f.  2  Pf  A  vPf  AS  VPVi.
Jap  5  038  0ü01  038  05  93  25  430  3555979  00  —  1
Angaur  3461  05  —  —  3  461  00  6418  61  —  —  6  418  61  —  2957  5
Palau  464  37  77730  1  241  67  536  33  231  25  767  58  474091  —  —
Zusammen8963  15  7771  300  1  717  60113  105  79  174093899  13
*#  7  —
Hier  zu  im  lI.  bis  )  3  425  04
III.  Viertel  3:3  035  521  7146  591  40  182  111  48224  441  1  14  01
Im  Rechnungs-  6
jahr  1910  inSges.  998  991923  80  49922  8660  672  636191  2866  863  91  —  —  16941·05
*)  Dav.  Koprazölle
im  IV.  Viertel  8381  35  ——S00  1  “
im  I.—III.  Viert.  —  2221  —  —  —  —  —2275  88  —  —  51.88
AIm  Rechnungsjahr
  1910  insges.  —  2608  35  —  —  —  2  23  r  —  215  62
        <pb n="205" />
        W  173  20

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

 

Versuche  über  die  Eignung  von  Steppengräsern  aus
Togo  zur  Daplerfabrikation.

Wiederholt  ist  in  den  letzten  Jahren  die  Frage
erörtert  worden,  ob  nicht  dem  fühlbaren  Mangel
an  Rohmaterial  für  gewisse  Zweige  der  Papierindustrie
  durch  Erschließung  neuer  Hilfsquellen  in
den  Schutzgebieten  abzuhelfen  sei.  Es  hat  in
dieser  Richtung  nicht  nur  ein  regerer  Meinungsaustlausch
  zwischen  Vertretern  der  deutschen  Papierindustrie
  und  der  Kolonialverwaltung  stattgefunden,
sondern  es  sind  auch  mehrfach  Vorprüfungen
kolonialer  Rohstoffe  ausgeführt  worden,  die  indessen
  ein  greifbares  Ergebnis  bisber  nicht  gezeitigt
  haben.  Es  lag  nun  nahe,  eine  eingehendere
  Untersuchung  darüber  anzustellen,  ob
die  in  den  westafrikanischen  Steppen  in  seltener
ÜUopigkeit  und  in  dichten  ausgedehnten  Beständen
vorhandenen  Gräser  zur  Lieferung  von  Rohmaterial
  für  Strohstoffpapiere  würden  herangezogen
  werden  können.  Für  eine  eventuelle
Ausbeutung  kamen  zunächst  die  Grassteppen  im
südlichen  Togo  in  Frage.  Vor  weiterem  mußte
jedoch  festgestellt  werden,  ob  die  Bestockung  der
Steppen  in  der  Nähe  der  Eisenbahnen  und  der
Zufuhrwege  zu  diesen  dicht  genug  ist,  um  an
cine  Ausbeutung  der  Grasbestände  und  an  einen
Transport  zur  Küste  in  größerem  Umfange  denken
zu  können,  und  ferner,  wie  hoch  sich  die  Gestehungskosten
  belaufen  würden.

Die  nach  diesen  Richtungen  hin  angestellten
Ermittlungen  ergaben,  daß  zwar  die  Bestockung
der  Steppen  in  der  nächsten  Nähe  der  Verkehrswege
  vollkommen  ausreicht,  daß  jedoch  die  Gestehungskosten
  einschließlich  des  Transports  bis
zur  Küste  sich  verhältnismäßig  hoch  beliefen.  Und
zwar  ergab  die  Berechnung,  daß  an  eine  industrielle
  Verwendung  der  Gräser  nur  dann  zu
denken  war,  wenn  die  Fasern  besonders  hervorragende
  Eigenschaften  aufwiesen.  Es  kam  also
nunmehr  darauf  an,  das  Material  auf  seine
technischen  Qualitäten  einer  genauen  Prüfung
unterziehen  zu  lassen.  Hierzu  wurden  ausreichende
  Proben  der  in  den  Steppen  Togos
vornehmlich  vertretenen  und  in  geschiedenen  Beständen
  vorkommenden  Grasarten,  nämlich  des
sogenannten  „Elefantengrases“  (Pennisetum
Benthami)  und  der  zur  Gattung  Andropogon
gehörigen,  miteinander  vermischt  auftretenden
Arten  aus  Togo,  beschafft.

Herr  Kommerzienrat  Hans  Zanders  in
Bergisch-Gladbach  hatte  sich  seinerzeit  in  dankenswerter
  Weise  erboten,  die  fraglichen  Untersuchungen
ausführen  zu  lassen.  Da  die  Ergebnisse  dieser
Versuche  Anspruch  auf  Interesse  erheben  dürfen,

 

wird  der  Bericht  des  Herrn  Zanders  mit  Genehmigung
  des  Verfassers  nachstehend  auszugsweise
  zum  Abdruck  gebracht.“)

Versuche  über  die  Anwendbarkeit  von
Elefantengras  und  Andropogongras  zur
Herstellung  von  Papier.

Die  vom  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Togo
zur  Begutachtung  zugesandten  beiden  Grasproben,
nämlich  etwa  5  kg  Elefantengras  und  etwa  10  kg
Andropogongras,  wurden  zur  Prüfung  auf  Brauchbarkeit
  für  die  Papierfabrikation  nach  dem  bei
Roggenstroh  und  Espartogras  im  Großbetrieb
gebräuchlichen  Verfahren  aufgeschlossen  und  gebleicht.
  Zum  Vergleich  wurden  die  beiden  letztgenaunten
  Rohstoffe,  deren  papiertechnische  Eigenschaften
  infolge  jahrelanger  Verarbeitung  in  allen
Einzelheiten  bekannt  sind,  genau  ebenso  behandelt.


Beurteilung.

A.  Elefantengras.  Es  ergab  sich,  daß
man  das  Elefantengras  zur  Herstellung  von
Papier  wegen  der  viel  zu  geringen  Ausbeute
nicht  vorteilhaft  verwenden  kann.  Ein  weiteres
Hindernis  bilden  die  überaus  zahlreich  vorkommenden
  großen  Knoten.  Um  letztere  vollständig
  aufzuschließen,  ist  eine  sehr  große  Menge
Lauge  von  hoher  Konzentration  erforderlich.  Bei
Anwendung  einer  solchen  könnte  man  zwar  die
in  den  Knoten  vorhandenen  Fasern  gewinnen,
würde  dann  jedoch  gleichzeitig  die  leichter  aufschließbaren,
  viel  wertvolleren  Fasern  der  Internodien
  zerstören  („tot  kochen“),  wodurch  die  Ausbeute
  noch  ungünstiger  ausfallen  müßte.  Es
bleibt  daher  nichts  anderes  übrig,  als  entweder
die  Knoten  vor  dem  Kochen  auf  mechanischem
Wege  zu  entfernen,  ein  Verfahren,  welches  technisch
  schwer  ausführbar  ist,  oder  aber  die  nach
dem  Kochen  mit  Lauge  von  normaler  Konzentration
  noch  hartgebliebenen  Knoten  durch  ein
geeignetes  Sieb  von  dem  Stoff  zu  treunen.  Bei
Anwendung  letzterer  Methode  gelang  indessen  ein
großer  Teil  der  schwer  bleichbaren  Knotenfasern
in  den  Stoff,  wodurch  derselbe  zur  Feinpapierfabrikation
  unbrauchbar  wird.

B.  Andropogongras.  Die  Aussichten  für
die  Verwendung  des  Andropogongrases  zur  Herstellung
  von  Papier  sind  nur  wenig  günstiger  als
bei  Elefantengras.  Die  Ausbente  ist  zwar  annähernd
  die  gleiche  wie  bei  Stroh  und  Esparto.

*)  Die  Beschreibung  der  angewandten  analntischen
Methoden  sowie  eine  Tabelle  mit  den  Analysenergeb-=nissen
  konnten  wegen  Raummangels  nicht  wiedergegeben
werden.
        <pb n="206" />
        W  174  20

Um  jedoch  einen  allen  Anforderungen  der  Feinpapierfabrikation
  genügenden  rein  weißen  Halbstoff
  zu  erzeugen,  müßte  die  Menge  der  anzuwendenden
  Chemikalien  so  beträchtlich  vergrößert
werden,  daß  die  Verarbeitung  wohl  an  der
Preisfrage  scheitern  dürfte,  zumal  durch  die  Vermehrung
  der  Chemikalien  auch  gleichzeitig  eine
Verminderung  der  Ausbente  bedingt  ist.  Sehr
hindernd  wirken  ferner  die  ziemlich  zahlreich  vorhandenen
  kleinen  Knoten,  die  wegen  ihrer  schweren
Bleichbarkeit  nur  durch  eine  Vorsortierung  vor
dem  Kochen  entfernt  werden  könnten,  was  aber
mit  großen  technischen  Schwierigkeiten  verbunden
  ist.

Aus  den  im  obigen  angeführten  Gründen

 

erscheint  die  Verwendung  weder  des  Andropogou-=noch
  des  Elefantengrases  mit  den  bis  jetzt  befannten
  Mitteln  zur  Herstellung  von  Papier  wirtschaftlich
  möglich  zu  sein,  solange  der  Preis
dieser  Materialien  sich  nicht  wesentlich  billiger
als  der  jetzt  verwandten  Faserarten,  Stroh  und
Esparto  stellt.

Hierzu  ist  indessen  noch  zu  bemerken,  daß  die
betreffenden  Versuche  mit  Proben  von  nahezu
ausgewachsenen  Gräsern  angestellt  worden  sind.
Ob  sich  die  Verarbeitung  von  jüngeren  Gräsern
etwas  rentabler  gestaltet,  wozu,  wenigstens  bei
dem  Elefantengras,  einige  Hoffnung  vorhanden
ist,  müßte  einer  späteren  Untersuchung  vorbehalten
bleiben.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

A#ndau  einer  neuen  Baumwollart  in  figypten.

Das  Kaiserl.  Kousulat  in  Alerxandrien  berichtet:

Die  hiesige  Baumwoll-Exportfirma  J.  Planta
&amp;amp;  Co.  hat  eine  neue  Baumwollart,  „Assil“  genannt,
  angepflanzt,  die  bestimmt  ist,  die  in  starker
Entartung  befindliche  Mittelart  Mitafifi  zu  ersetzen.
Nach  der  Beschreibung  gleicht  die  „Assil“-Pflanze
im  äußeren  Habitus  den  schönsten  Mitafifi-Exemplaren,
  hat  aber  größere  Kapseln.  Der  Ertrag
pro  Feddan  (4200  am)  belief  sich  in  guten  Ländereien
  auf  5  bis  8  Kantars  und  in  mittelmäßigen
auf  3  bis  5  Kantars.“)  Ausgenommen  sind  die
Fälle,  in  denen  Beschädigungen  eintraten,  sei  es
durch  Raupen,  Kapselwürmer  oder  Witterungseinflüsse.
  Der  Prozentsatz  an  Faser  (ginning  yield)
ist  beim  „Assil“  größer  als  bei  allen  andern
ägyptischen  Baumwollarten.  Er  übersteigt  im
Mittel  um  wenigstens  6  v.  H.  denjenigen  der
„Mitafifi“  und  „Nubari“  und  um  10  v.  H.  denjenigen
  der  „Joanovich"  und  „Sakellarides“.
Die  Assilfaser  unterscheidet  sich  in  vorteilhafter
Weise  von  der  heutigen  „Mitafifi“  durch  ihre
Länge  und  Feinheit,  wie  auch  durch  ihre  Kraft
und  Gleichmäßigkeit.

Die  „Assil“  hat  eine  gleichmäßigere  gelbliche
Farbe  als  die  „Mitafifi“  und  zeigt  nicht  die
ständig  wachsende  Beimengung  von  „Hindi“  (weiße,
kurzstaplige  Baumwolle),  die  seit  mehreren  Jahren
schon  das  auffallendste  Symptom  der  Degeneration
der  „Mitafifi“  bildet.

Die  Firma  J.  Planta  verkauft  jetzt  den  Samen
an  Pflanzer  und  rechnet  darauf,  daß  in  der  nächsten
  Ernte  40000  bis  50000  Ballen  zu  337  kg
gewonnen  werden.  Zwei  Mitglieder  der  British

*)  1  KNantar  —  44,5  kg.

 

Cotton  Growing  Asscciation  haben  die  Assilbaumwolle
  geprüft  und  erklärt,  daß  sie  die  geeignete
Sorte  für  die  englischen  Spinnereien  sei.  Diese
seien  mit  der  Mitafifi-Sorte  sehr  unzufrieden  und
manche  von  ihnen  hätten  schon  im  vorigen  Jahre
anstatt  Mitafifi  mittlere  und  bessere  amerikanische
Sorten  bezogen.  Die  Qualität  der  in  der  letzten
Ernte  erzielten  Mitafifi-Baumwolle  ist  noch  geringer
  als  in  früheren  Jahren.  Auch  die  Sorten
Joanovich  und  Nubari  fangen  schon  an,  schlechter
zu  werden.  Die  Regierung  beschäftigt  sich  damit,
Maßregeln  zur  Verbesserung  des  an  die  Pflanzer
zur  Verteilung  kommenden  Samens  und  zur  Verhinderung
  der  betrügerischen  Mischung  oberägyptischer
  Baumwolle  mit  Mitafifi-Baumwolle
zu  ergreifen.

Die  Baumwollindustrie  Großbritanniens  1911.)

In  der  ersten  Hälfte  des  Jahres  1911  schien
es,  als  würde  trotz  der  am  Schlusse  des  Vorjahres
gehegten  besseren  Hoffnungen  die  Ungunst  der
Verhältnisse  ferner  andauern.  Die  Baumwollernte
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  die  für  die
das  Erntejahr  1909/10  ganz  ungenügend  gewesen
war,  brachte  auch  für  1910/11  nur  einen  knapp
mittelmäßigen  Ertrag.  Die  Preise  für  Rohbaumwolle
  zogen  wieder  an  und  kamen  im  Mai  und
Juni  dem  abnorm  hohen  Stand  von  Ende  1909
nahe.  Es  wurde  befürchtet,  daß  unter  diesen
Verhältnissen  die  Webereien  für  die  Erzeugung
der  Spinnereien  nicht  mehr  volle  Verwendung
haben  könnten,  und  es  machte  sich  unter  den
Spinnereien  eine  auf  planmäßige  Verkürzung  der

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  440  f.
        <pb n="207" />
        W  175  20

Arbeitszeit  gerichtete  Bewegung  geltend.  Da  brachten
  Ende  Juni  die  aus  den  Vereinigten  Staaten
kommenden  Nachrichten  über  sehr  günstige  Aussichten
  für  die  kommende  Ernte  einen  vollständigen
Umschwung.  Die  Preise  für  das  Rohmaterial
gingen  fortschreitend  zurück,  so  daß  die  Webereien
ihre  Preise  herabsetzen  und  sich  gleichwohl  einen
besseren  Gewinn  sichern  konnten.  Der  Verbrauch,
der  sich  unter  den  früheren  hohen  Preisen  nach
Möglichkeit  zurückgehalten  hatte,  setzte  verstärkt  ein,
und  man  kaufte  —  eine  seltene  Erscheinung!  —
trotz  weiter  weichender  Preise  mehr  und  mehr,
so  daß  die  Webereien  reichlich,  zum  Teil  sogar
überreichlich,  beschäftigt  waren  und  die  Erzeugung
der  Spinnereien  vollständig  aufnehmen  konnten.
Auch  die  politischen  Störungen  im  Orient  und  in
Ostasien,  die  das  zweite  Halbjahr  1911  brachte,
übten  keinen  allzu  fühlbaren  Einfluß  aus.  Die
Ergebnisse  des  Jahres  sind  daher  für  die  Spinnereien
  und  Webereien  günstig  gewesen,  so  günstig,
daß  bereits  eine  weitere  Vermehrung  der  Spindelzahl
  befürchtet  wird.

Die  während  des  Jahres  veröffentlichten  Abschlüsse
  und  bekannt  gegebenen  Dividenden  der
Aktienspinnereien  geben  freilich  kein  getreues  Bild
der  tatsächlichen  Geschäftslage,  weil  in  ihnen  noch
die  Ungunst  der  vorausgegangenen  Zeiten  nachwirkt,
  und  weil  anderseits  für  die  Dividendenzahlung
  vielfach  auf  alte  Reserven  zurückgegriffen
wurde.  Nach  einer  Statistik  haben  von  76  Spinnereien
  in  Lancashire  mit  einem  Aktienkapital  von
2680  798  Lund  einem  Leihkapital  von  1394792#.
45  einen  Gewinn  von  79724  K  erzielt  und  31
einen  Verlust  von  48711  L  gehabt.  100  andere
Spinnereien  mit  einem  Aktienkapital  von
3728  058  Lund  einem  Leihkapital  von  2  589  471  .
erzielten  einen  durchschnittlichen  Reingewinn  von
nur  3¾  v.  H.  vom  Aktienkapital  bzw.  etwas  über
2  v.  H.  vom  Gesamtkapital,  verteilten  aber  gleichwohl
  43/  v.  H.  Dividende.

Wenn  die  wirklichen  Gewinnziffern  auch  gering
sind,  so  tritt  aber  jedenfalls  die  Besserung  gegen  das
Vorjahr,  das  nur  Verluste  aufwies,  deutlich  zutage.

Für  1911  wird  die  Zahl  der  britischen  Baumwollspindeln
  (einschließlich  derjenigen  für  Zwirnereien
  und  Abfallspinnereien)  auf  58  002  000  gegen
57  732000  im  Vorjahr  und  die  Zahl  der  Baumwollwebstühle
  im  Vereinigten  Königreich  auf
741.000  (gleiche  Zahl  wie  im  Vorjahr)  angegeben.
Die  entsprechenden  Weltziffern  betragen  für  Spindeln
  etwa  140  656  000  (1910:  138598000)  und
für  Webstühle  2517000  (1910:  2473000).

Die  Baumwollernte  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  hatte  1908/09  bei  einer
Anbaufläche  von  33512000  Aeres  rund  13  800  000
Ballen,  1909/10  bei  einer  Anbaufläche  von
33862000  Aeres  rund  10  600000  Ballen  ergeben.

 

1910/11  betrug  die  Anbaufläche  35  379000  Acres
und  der  Ertrag  12  135000  Ballen.  Für  1911/12
dagegen  wird  bei  einer  Anbaufläche  von  37581000
Acres  auf  einen  Ertrag  von  15½  bis  16  Millionen
Ballen  gerechnet.  Der  Preis  für  amerikanische
Mittelware  (middling  American)  betrug  in  Liverpool
  im  Jahresdurchschnitt  1908/09  5,50  d  für
das  englische  Pfund,  1909/10  7,87  d.  Ende  1909
stand  er  auf  8,90  d,  Ende  1910  auf  8,07  d.
Ende  Februar  1911  war  er  auf  7,51  d  zurückgegangen.
  Bis  Mitte  Mai  hatte  er  sich  wieder
auf  8,42  d  gehoben.  Ende  Juni  betrug  er  noch
8,04  d.  Von  da  an  ging  er  mit  einigen  Schwankungen
  zurück,  bis  er  Ende  1911  auf  dem  Tiefstand
  von  5,01  d  ankam.

In  Agypten  hatte  die  Baumwollernte  1908/09
6751000  Kantar  und  1909  10  5007000  Kantar
ergeben.  1910/11  betrug  sie  dort  7573000  Kantar.
  Für  1911/12  wird  wieder  eine  weniger
reichliche  Ernte  von  etwas  über  6500000  Kantar
erwartet.  Der  Preis  für  ägyptische  „durchaus
gut  befriedigende“  Ware  (fully  good  fair  Egyptian)
betrug  in  Liverpool  Ende  1909  13⅛  d  und  Ende
1910  11½/16  d  für  das  Pfund.  Ende  1911  stellte
er  sich  nur  noch  auf  8  7/8  d.  Die  große  Ernte  in
Amerika  hat  also  ihren  Einfluß  auch  auf  den
Preis  der  ägyptischen  Baumwolle  ausgeübt.

Im  Jahre  1909/10  hatte  OÖstindien  im
Gegensatz  zu  Nordamerika  und  Agypten  eine
reichliche  Ernte  aufzuweisen.  1910,11  dagegen
blieb  dort  die  Ernte  zurück,  und  auch  das  neue
Erntejahr  verspricht  keinen  großen  Ertrag.  Gleichwohl
  sank  auch  das  ostindische  Erzeugnis  mit  dem
nordamerikanischen  im  Preise.  Während  „gute
Nr.  1  Oomra“  Ende  1910  mit  67/8  d  bezahlt
wurde,  erzielte  sie  Ende  1911  nur  415/16  d  für
das  Pfund.

Nach  der  Handelsstatistik  wurden  an  roher
Baumwolle  in  das  Vereinigte  Königreich  eingeführt
  in  100  engl.  Pfund:')  1911:  22070881
(Wert  71  155514  T),  1910:  19727  413
(71711908  L),  1909:  21887  613  (60  295049  O),
1908:  20  606696  (55  834  883  TL).

Die  Wiederausfuhr  in  das  Ausland  betrug  in
100  engl.  Pfund:')  1911:  2911701  (Wert
10  719  533  L),  1910;:  2  561  008  (9810  161  L),
1909:  2686335  (7789  504  L),  1908:  2909  702
(8250197  O.

Die  Ausfuhr  an  baumwollenem  Garn  einheimischer
  Erzeugung  betrug:

Pfund  Wert:  L
1911:  223  857  600  15  664  739
1910:  191  629  100  13  337  780
1909:  215  223  400  11  822  145
1908:  214  762  200  12  844  700

Davon  nach  Deutschland
Pfund  Wert:
541  551  200  51730V75
19  841  000  14470  552
11974  300  2  97N  700
12  156  700  3079280
*)  Im  vorjährigen  Bericht  waren  die  Mengen  in
englischen  zentnern  von  112  Pfund  angegeben.
        <pb n="208" />
        MW  176  20

An  baumwollenen  Geweben  inländischer  Erzeugung
  wurden  ausgeführt:
Wert:  &amp;amp;

90  513  089
78685  438

Davon  nach  Deutschland

Yard  Wert:  #
92  690  300  2094  425
§5  633  600  1747450
1900:  5722  158  100  68279  389  72  785  300  1  306  948
1908:  5530  808  500  70231  486  69  945  300  1  333  863

Der  Absatz  nach  Deutschland  hat  sich  also
bei  Garnen  und  Geweben  weiter  vergrößert,  und
die  Gesamtausfuhr  überstieg  ebenfalls  die  der
drei  Vorjahre.

Der  Friede  zwischen  Arbeitgebern  und
Arbeitnehmern  in  der  Baumwollindustrie  wurde
bis  zum  Ende  des  Berichtsjahres  nur  in  einigen
wenigen  Fällen  ohne  größere  Bedeutung  gestört.
Der  Schluß  des  Jahres  hat  allerdings  einen  Streit
von  großem  Umfang  und  erheblicher  Tragweite
gebracht,  der  in  das  Jahr  1912  hineinragt  und
für  dieses  seine  Wirkung  äußern  wird.  Um  dem
Austritt  von  Mitgliedern  entgegenzuarbeiten,  gingen
  die  Gewerkvereine  der  Weber  in  Nord=  und
Nordost-Lancashire  dazu  über,  ihren  Leuten  jedes
Zusammenarbeiten  mit  Nichtgewerkvereinlern  zu
untersagen.  Um  die  Cntlassung  der  letzteren  herbeizuführen,
  schritten  in  mehreren  Fällen  die  Gewerkvereinler
  zur  Arbeitseinstellung  und  Lahmlegung
  des  gesamten  Fabrikbetriebs.  Dies  glaubten
aber  die  Arbeitgeber  sich  nicht  bieten  lassen  zu
dürfen,  da  sie  sich  in  der  freien  Wahl  ihrer  Arbeiter
  nicht  beschränken  lassen  wollten.  Der  Verein
der  Baumwoll-Spinnereibesitzer  und  --Fabrikanten
für  Nord=  und  Nordost-Lancashire  beschloß  daher,
am  27.  Dezember  1911  oder  zu  dem  nächsten,
nach  den  bestehenden  Vereinbarungen  über  Einhaltung
  einer  Kündigungsfrist  zulässigen  Termin
die  zum  Verein  gehörigen  Betriebe  zu  schließen
und  die  Arbeiter  auszusperren.  Dieser  Beschluß
wurde  ausgeführt,  und  es  wurden  dadurch  etwa
160000  Arbeiter  betroffen.  Verschiedene  außerhalb
  des  Vereins  stehende  Betriebe  schlossen  sich
an,  und  in  einer  größeren  Zahl  von  solchen
Spinnereien,  die  an  sich  nicht  unter  den  Beschluß
fielen,  die  aber  an  die  stillgelegten  Webereien  zu
liefern  pflegten,  mußte  wegen  mangelnden  Absatzes
Betrieb  mit  halber  Zeit  eingeführt  werden.

(Bericht  des  Naiserl.  Generalkonfsulats  in  London.)

Nard

1911:  6653  613900
1910:  6017  625  200

Baumwollanbau  in  Siam.

Anpflanzungen  von  Baumwolle  finden  sich  in
Siam  nunmehr  in  acht  Provinzen  des  mittleren,
nördlichen  und  östlichen  Siams,  ferner  in  einzelnen
Provinzen  der  Malayischen  Halbinsel  und  besonders
  in  der  Provinz  Chantaburi,  die  neben
der  Gegend  von  Korat  die  günstigsten  Bodenverhältnisse
  aufweisen  soll.  Es  handelt  sich  vor- 



läufig  meist  um  kleinere  Unternehmungen,  doch
bestehen  auch  bereits  einige  größere,  modern  betriebene
  siamesische  Pflanzungen.  Soviel  bekannt,
hat  sich  eine  japanische  Gesellschaft  zur  Anlegung
von  Baumwollplantagen  gebildet.

Der  Lissaboner  fahüomarht  im  Dezember  und
im  Jahre  1911.“)

Wie  im  November  so  ist  auch  im  Dezember
das  Kakaogeschäft  sehr  ruhig  gewesen,  und  obgleich
im  Ausland  der  Markt  fest  war,  so  ist  in  Lissabon
doch  der  Preis  etwas  gefallen.  Am  Ende  des
Monats  wurden  3700  Reis  für  gute  Qualität
notiert  gegen  3800  Reis  am  Anfang  des  Monats.

Im  Dezember  1911  (und  1910)  betrug  die
Zufuhr  137338  (104  167),  die  Ausfuhr  41  308
(131  900)  und  der  Vorrat  am  31.  Dezember
166  000  (123  486)  Sack.

Im  Januar  dürften  noch  70  000  bis  80  000
Sack  hereinkommen,  und  da  mit  einer  Ausfuhr
von  nur  30  000  bis  40  000  Sack  gerechnet  wird,
so  dürften  die  Vorräte  bis  Ende  dieses  Monats
auf  etwa  200  000  Sack  anwachseu.

Die  Valorisationspläne  haben  sich  bisher
nicht  verwirklichen  lassen.  Es  scheint,  daß  ein
großer  Teil  der  Pflanzer  in  Bahia  und  in  Ecuador
doch  noch  nicht  gewonnen  ist.  Die  Lissaboner
Pflanzer  hoffen  indessen  noch  immer,  ihre  Absicht
schließlich  durchzusetzen.

Die  nachfolgende  Zusammenstellung  gibt  eine
Ubersicht  über  die  Handelsbewegung  des  Lissaboner
  Entrepots  für  St.  Thomé-Kakao  (in  Sackzahlen)
  in  den  Jahren  1911  und  1910:

1910  1911

 

Zufuhr  Ausfuhr  slnr  Zufuhr  Ausfuhr  alerrä
Jan.  103649  57555  153207  57741  74039  107188
Febr.  56187  65299  141095  88106  66242  129352
März  36219  57976  122338  32868  46421  115799
April  26489  32070  116757  9159  31280  93678
Mai  39865  19688  136934  37787  34590  96869
Junui  27324  29076  135182  32802  12096  87575
Juli  21466  209641  130007  36302  49810  74067
August  26700  37439  119358  13807  37515  51359
Sept.  43793  33507  129504  20020  28878  42501
Oktober  53820  56825  1265409  20647  21676  50472
Nov.  62574  37904  151219  43151  23653  69970
Dez.  101167  131900  123186  137338  41308  166000
605343  588970  539028  497514  .
Hiernach  hat  die  Zufuhr  im  letzten  Jahre

gegen  1910  um  66  315  Sack  abgenommen,  doch
ist  die  Ausfuhr  noch  mehr,  nämlich  um  91  456  Sack,
zurückgegangen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  5.  Januar  1912.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  29.
        <pb n="209" />
        Kngola.
Regelung  der  Branntweinerzeugung  sowie
des  Anbaus  von  Zuckerrohr.

Zölle  und  Abgaben  auf  Wein  und

Branntwein.

Die  Provisorische  Regierung  der  Portugiesischen
Republik  hat  durch  Verordnung  mit  Gesetzeskraft
vom  27.  Mai  1911,  welche  sofort  in  Kraft  getreten
  ist,  die  Herstellung  von  Weingeist  und
Branntwein  in  der  Provinz  Angola,  die  Cinfuhr
dieser  Getränke  sowie  von  Wein,  die  Entschädigung
  der  Pflanzer  von  Zuckerrohr  und  süßen
Bataten  (carä)  und  die  Umgestaltung  des  Anbaus
dieser  Pflanzen  in  der  Provinz  durch  besondere
Grundbestimmungen,  welche  einen  ergänzenden
Teil  der  Verordnung  bilden,  geregelt.

Hiernach  ist  die  Herstellung  von  Weingeist,
Branntwein  und  ähnlichen  destillierten  Getränken
verboten.  Zwei  Monate  nach  Veröffentlichung
des  Gesetzes  muß  der  Betrieb  mit  Branntweinblasen
  und  anderen  Destillierapparaten  jeder  Art
und  jedes  Systems  eingestellt  werden.

Die  Ausfuhr  von  Destillierapparaten  und  Teilen
von  solchen  ist  frei  von  Abgaben,  ebenso  die  Einfuhr
  in  das  Mutterland.

Auch  die  Herstellung  von  gegorenen  Getränken
zum  Verkauf  ist  in  Angola  verboten,  dagegen  nicht
die  Herstellung  von  Bier  zum  Verbrauch  durch
Europäer  und  Gleichgestellte,  auch  ist  sie  ebenso
auf  Erlaubnis  den  Eingeborenen  gestattet,  und
zwar  nur  zu  ihrem  persönlichen  Verbrauch  oder
für  den  Bedarf  ihrer  Familie.  Die  Einfuhr  und
die  Herstellung  von  Branntweinblasen  und  anderen
Destilliergeräten,  ihren  Teilen  und  Zubehörstücken
ist  nur  mit  Erlaubnis  der  Regierung  gestattet,
ebenso  von  Stoffen,  die  in  erster  Linie  zur  Herstellung
  von  Weingeist  und  Branntwein  bestimmt
sind.  Für  den  in  der  Provinz  Angola  nach  zwei
Monaten  seit  der  Veröffentlichung  dieses  Gesetzes
vorhandenen  Weingeist  ist  eine  Ausgleichsabgabe
von  180  Reis  für  11  bis  zu  einem  Weingeistgehalte
  von  50  v.  H.  zu  entrichten,  darüber  hinaus
  steigend  um  3,6  Rels  für  jeden  Grad  und  Liter.

Des  weiteren  ist  der  Anbau  von  Zuckerrohr
und  anderen  eigens  zur  Herstellung  von  Weingeist
brauchbaren  ähnlichen  Pflanzen  verboten.  Gestattet
  ist  der  Anbau  von  Zuckerrohr  nur,  wenn
es  zur  Herstellung  von  Zucker  bestimmt  ist,  und
zwar  nur  auf  besondere  Erlaubnis;  ebenso  ist  der
Anbau  von  Zuckerrohr  auf  jeder  „arimo“  bis  zu
25  o0m,  und  auf  landwirtschaftlichen  Gütern  bis
zu  100  am  für  jedes  einzelne  gestattet,  und  zwar
mit  der  ausschließlichen  Verwendung  zur  persfönlichen
  Ernährung.  Die  jetzigen  Güter  mit  Rohrzucker
  müssen  innerhalb  einer  Zeit  von  zwei  Jahren
die  Einrichtung  von  Zuckerfabriken  in  Angriff
nehmen  oder  ihr  Erzeugnis  in  fremden  Fabriken

 

177  2

verwenden.  Sind  nach  Ablauf  dieser  Zeit  diese
Anordnungen  nicht  befolgt,  so  wird  die  bestehende
Anpflanzung  zerstört.

Die  Einfuhr  von  Weingeist,  Branntwein  und
ähnlichen  Getränken  in  Fässern  oder  großen
Flaschen  jeder  Art  über  die  Land=  und  Wassergrenze
  nach  der  Provinz  Angola  ist  verboten.
Gestattet  ist  jedoch  die  Einfuhr  von  zubereiteten
Branntweinen,  Kognak,  Genever,  Likören  und
ähnlichen  Erzengnissen,  sofern  sie  auf  Flaschen
gezogen  sind;  jedoch  kann  die  Regierung  der
Provinz  in  jedem  Falle  eine  Höchstmenge  für  die
Einfuhr  festsetzen  oder  zeitweise  die  Einfuhr  in
bezug  auf  alle  diese  Waren  oder  nur  in  bezug
auf  diejenigen,  die  eigens  für  den  Verbrauch  der
Eingeborenen  hergestellt  und  eingeführt  werden,
verbieten.

Zubereitete  Branntweine,  Kognak,  Genever,
Liköre  und  ähnliche  Erzeugnisse  unterliegen  einer
Einfuhrabgabe  von  1600  Rels  für  1  I.  In  den
Bezirken  von  Loanda,  Benguella  und  Mossamedes
werden  die  portugiesischen  Erzeugnisse  nur  mit
600  Reks  verzollt.  Der  für  pharmazeutische  Zwercke
bestimmte  Weingeist  und  der  für  industrielle  Zwecke
bestimmte  vergällte  Weingeist  kann  mit  besonderer
Erlaubnis  eingeführt  werden,  bleibt  jedoch  der
gleichen  Verwaltungsvorschrift  und  der  gleichen
zollgesetzlichen  Maßnahme  unterworfen,  wie  sie
im  Bezirke  von  Lourenco  Margques  getroffen  sind.

Die  von  der  Zuckerherstellung  stammende,  bereits
  filtrierte  Melasse  kann  zollfrei  ausgeführt
und  nach  dem  Mutterlande  zollfrei  eingeführt
werden.  "

Die  in  die  Provinz  Angola  eingeführten  Weine
unterliegen  folgenden  Abgaben:

Gewöhnliche  Weine:

Portugicsische  (nucionacs)  (für  11):  Reis

Bis  15  S8  3u38

Von  14  bis  1717W  10

liber  17  2200
Auoländische  oder  wiedereingeführte  Weine:

Für  1  1  500

Edle  und  lilörartige  Weine,  bis  Zu  239,
in  Flaschen:
Portugiesische  (uucionn##):

Für  die  Flasche  bis  zu  ½1  IJuhalt  35
Für  die  Flasche  bis  zu  11  Juhalt  10
Ausländische  oder  wiedereingeführte  Weine
in  Flaschen:

Für  die  Flasche  bis  zu  151  Inhalt  250
Für  die  Flasche  bis  zu  11  Juhalt.  500
Schaumweine  von  normaler  Stärke:
Portugiesische  (uneionnest:

Für  die  Flasche  bis  zu  ½11  Juhbalt  50
Für  die  Flasche  bis  zu  11  Juhalt  100
Auoländische  oder  wiedereingeführte  Weine:
Für  die  Flasche  bis  zu  ½1  Inhalt  500
Für  die  Flasche  bis  zu  11  Jnhalt  1000
        <pb n="210" />
        G178  20

Das  Generalgouvernement  soll  auf  Beschluß
der  Regierung  hinsichtlich  des  Zolles  sowie  in
fiskalischer  Hinsicht  Anordnungen  treffen,  die  es
für  erforderlich  hält,  um  eine  gute  Beschaffenheit
der  eingeführten  Weine  zu  gewährleisten,  derge—
stalt,  daß  auf  Grund  der  gegenwärtigen  Sonder—
vorschrift  kein  gefärbter  Branntwein  und  keine
anderen  Mischungen  eingeführt  werden,  die  den
Eingeborenen  schädlich  und  dem  heimischen  Wein—
bau  nachteilig  sind.

Für  die  Vorschriften  soll  als  Grundsatz  gelten,
daß  in  jedem  Falle  an  den  Eingangshäfen  eine
Untersuchung  stattzufinden  hat.

Bei  der  Ausfuhr  ist  für  leere  Fässer  und
sonstige  Gefäße,  die  zur  Aufnahme  von  Wein
gedient  haben,  wenn  diese  Ausfuhr  nach  den
Häfen  des  Mutterlandes  stattfindet,  und  ebenso
bei  der  Einfuhr  nach  diesen,  Zollfreiheit  zugestanden.

Die  Erhebung  der  Einfuhrzölle  für  Wein  und
Branntwein  soll  stets  vom  Staate  ausgeübt  werden
und  in  keinem  Falle  irgendeiner  Person,  Gruppe
oder  einer  meistbietenden  Mittelsperson  abgetreten
werden  können.

Die  in  der  Provinz  bei  der  Veröffentlichung
dieses  Gesetzes  vorhandenen  Weine  unterliegen
einer  besonderen  Verbrauchsabgabe,  die  gleich  ist
dem  Unterschiede  zwischen  den  durch  die  vorliegende
Verordnung  festgesetzten  Einfuhrabgaben  und  denjenigen,
  die  sie  bei  der  Einfuhr  gezahlt  haben.
Für  Bier,  Cider  und  andere  gleichartige  gegorene
Getränke  ist  ein  Einfuhrzoll  von  200  Reis  für  1.1
zu  entrichten,  sofern  sie  ausländischer  Herkunft  sind
oder  wiedereingeführt  werden,  und  von  100  Rels,
wenn  sie  inländischer  Herkunft  (nationaes)  sind.

Die  Regierung  kann  nach  sorgfältiger  Prüfung
der  Umstände  die  Erlaubnis  zur  Errichtung  einer
Brennerei  zur  Herstellung  von  Branntwein  aus
der  von  den  Zuckerfabriken  herrührenden  Melasse
geben,  indem  der  Betrieb  dieser  Brennerei  von
der  Regierung  überwacht  wird.  Der  hergestellte
Branntwein  wird  sofort  nach  der  Herstellung  vergällt,
  damit  er  nur  als  Brennstoff  für  Motore,
zur  Beleuchtung  und  zu  anderen  gewerblichen
Zwecken  Verwendung  finden  kann.

(Bolectim  Offieinl!l  do  Gorerno  (2oernl  da  Prorincia

de  Anpola.)

*  *
*

Zollfreiheit  für  Zuchtstiere  und  -kühe  sowie
für  Stacheldraht  und  eiserne  Pfosten  zur
Einzäunung.

Gewährung  von  Prämien  bei  der  Ausfuhr
von  Vieh  nach  dem  Mutterlande.

Dem  portugiesischen  Abgeordnetenhaus  ist  ein
Gesetzentwurf  zugegangen,  wonach  zwecks  Hebung
der  Viehzucht  in  der  Provinz  Angola  neben  der
goplanten  Bewilligung  von  staatlichen  Darlehen

 

und  anderen  besonderen  Vergünstigungen  an  die
Viehzüchter  Rassestiere  und  Zuchtkühe  bei  der
Einfuhr  nach  Angola  zu  Zuchtzwecken  von  allen
Zollabgaben  befreit  sein  sollen.  Die  Zollfreiheit
soll  auf  Grund  eines  Gutachtens  des  Inspektors
für  Ackerbau  bewilligt  werden.

Ebenso  ist  für  Stacheldraht  und  eiserne  Pfosten,
die  mit  der  Bestimmung  zur  Einzäunung  ländlichen
  Besitzes  eingeführt  werden,  Befreiung  von
allen  Abgaben  vorgesehen.

Bei  der  Ausfuhr  von  Vieh  aus  Angola  nach
dem  Mutterlande  soll  eine  Ausfuhrprämie  von
4500  Reis  für  das  Stück  gewährt  werden,  wenn
die  ausgeführten  Tiere  mehr  als  380  kg  reines
Fleisch  haben;  die  Feststellung  dieses  Gewichts
soll  nach  bestimmten  Prozentsätzen  des  Lebendgewichts
  erfolgen.  (Dinrio  do  Govrerno.)

Belgisch-Kongo.

Vorschriften  über  die  Einfuhr  und  den
Verkauf  von  weingeisthaltigen  Getränken
im  Gebiete  von  Katanga.

Laut  Verordnung  des  Generalkommissars  für
Katanga  vom  17.  April  1911  sind  die  Bezirksvorsteher
  des  Katangagebiets  ermächtigt  worden,
Nichteingeborenen,  welche  in  diesem  Gebiete  wohnen
oder  reisen,  auf  Ansuchen  zu  gestatten,  destillierte
weingeisthaltige  Getränke,  welche  für  ihren  persönlichen
  Gebrauch  oder  zum  Verbrauche  für  Personen
nichtafrikanischer  Herkunft  bestimmt  sind,  in  diese
Gebiete  in  den  durch  Artikel  1  der  Verordnung
vom  11.  Dezember  1899  vorgeschriebenen  Mengen
einzuführen  oder  in  Empfang  zu  nehmen.  Die
Erlaubnis  ist  von  der  Stellung  einer  beim  Finanzdirektor
  zu  hinterlegenden  Bürgschaft  von  12000
Frank  abhängig.

Die  Verordnung  ist  am
Kraft  getreten.

(Bulletin  Ofticicl  In  Congo  Belge  v.  15.  Dez.  1911.)

*l  *
*

Verkehr  mit  Schußwaffen  und  Munition.

Eine  am  1.  April  1912  in  Kraft  tretende
Königliche  Verordnung  vom  6.  Januar  1912
bestimmt  in  Abänderung  der  Artikel  3,  4  und  9
der  Verordnung  vom  10.  März  1892,  daß  der
Generalgouverneur,  unbeschadet  der  durch  Verordnungen
  vorgesehenen  Verbote,  durch  jederzeit
widerrufliche  Bekanntmachungen  die  Grenzlinien
der  Landstrecken  festsetzen  kann,  innerhalb  welcher
die  Einfuhr,  die  Beförderung,  der  Handel  und
der  Besitz  von  nicht  gezogenen  Steinschloßgewehren
und  gewöhnlichem  Handelspulver  gestattet  ist.
Die  Erlaubnis  ist  von  der  Erteilung  eines  Erlaubnisscheins
  seitens  des  Generalgouverneurs

1.  Juni  1911  in
        <pb n="211" />
        W  179  20

oder  eines  hierzu  besonders  beauftragten  Beamten
abhängig.  Die  Erlaubnisscheine  zum  Waffentragen
sind  nur  für  ein  Jahr  gültig.  Ohne  Rücksicht
auf  den  Tag  ihrer  Ausstellung  endigt  die  Gültigkeitsfrist
  am  31.  Dezember  des  Jahres  der  Ausstellung.
  Die  Scheine  werden  erst  nach  Zahlung
der  tarifmäßigen  Gebühren  ausgehändigt.  Letztere
betragen:  6  Fr.  für  Kugelgewehre  und  -karabiner
sowie  Revolver,  5  Fr.  für  Jagdgewehre  mit
Schrotladung,  4  Fr.  für  Karabiner  zur  Vogeljagd,
3  Fr.  für  Pistolen  und  Zimmergewehre,  1  Fr.  für
Perkussions=  und  Steinschloßgewehre.

Personen,  die  für  eigene  oder  fremde  Rechnung
Handel  mit  Waffen  oder  Munition  treiben,  zahlen
jährlich  eine  einheitliche  Gebühr  von  50  Fr.
Die  Erlaubnis  ist  in  Fällen  des  Mißbrauchs  und
bei  Gefährdung  der  öffentlichen  Sicherheit  widerruflich.
  Im  letzteren  Falle  wird  die  Gebühr  für
den  restlichen  Teil  der  Gültigkeitsdauer  erstattet,
während  die  Verwaltung  die  Waffen  und  die
Munition  in  Verwahrung  nimmt.  Das  Widerrufsrecht
  steht  jedem  Beamten  zu,  der  mit  der  Ausstellung
  der  Erlaubnisscheine  beauftragt  ist.

Die  Verordnung  vom  28.  April  1904,  betreffend
  die  Beförderung,  den  Handel  und  den
Besitz  von  nicht  gezogenen  Steinschloßgewehren
und  Handelspulver,  ist  aufgehoben.

(Noniteur  Belc.)

Ttalienisch-Somaliland.

Neuer  Zolltarif.

Die  Gazzetta  Uffieiale  veröffentlicht  in  Nr.  303
vom  30.  Dezember  1911  eine  Königliche  Verordnung
  vom  12.  August  1911,  mit  welcher  ein
neuer  Zolltarif  nebst  Vorbemerkungen  für  die
italienische  Kolonie  Somaliland  genehmigt  wird.

Dosambique.
Offnung  von  Häfen  für  den  Handelsverkehr.

Nach  einer  Bekanntmachung  im  Boletim  Okkicial
vom  16.  Dezember  1911  sind  im  Bezirke  Quelimane
  die  Häfen  der  Flüsse  Macuse,  Tijungo
und  Moembazi  dem  portugiesischen  und  fremden
Handelsverkehr  geöffnet  worden.  In  den  drei
Häfen  werden  nach  Bedarf  eigene  Zollstellen  eingerichtet
  werden.  Die  Zollanmeldungen  für  die
Ein=  und  Ausfuhr  sowie  das  Ein=  und  Ausklarieren
  sollen  jedoch  beim  Zollamt  bzw.  Hafenamt
in  Quelimane  erfolgen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Lourenco  Margques.

 

Uganda.

Vorschriften  für  den  Handel  mit  Baumwolle.


Eine  auf  Grund  der  „Uganda  Cotton  Ordinance,
  1908“  und  der  „Uganda  Cotton  (Amendment)
  Ordinance,  1910“  erlassene  Verordnung
des  Gouverneurs  des  Uganda-Schutzgebiets  vom
13.  November  1911  —  The  Uganda  Cotton
Purchasing  Rules  Nr.  2,  1911  —  enthält  über
den  An=  und  Verkauf  von  Baumwolle  folgende
Vorschriften:

Es  dürfen  nur  zwei  Sorten  von  Baumwolle
angekauft  und  verkauft  werden,  Sorte  A,  die  nur
reine  und  fleckenlose  (unstained),  Sorte  B,  die
schmutzige  und  gelbgefleckte  (stained)  Baumwolle
umfaßt.  Gemischte  Baumwolle  aus  den  Sorten
A  und  B  darf  nicht  eher  angekauft  und  verkauft
werden,  als  bis  die  Sorte  A  aus  der  Sorte  B
ausgelesen  ist.  Es  ist  verboten,  Baumwolle  der
Sorten  A  und  B  weder  vor  noch  nach  dem  Entkörnen
  zu  mischen  oder  ihre  Mischung  zu  veranlassen
  oder  zu  dulden.  Bestände  an  gemischter
und  vorschriftsmäßig  bis  zum  1.  Januar  1912
angemeldeter  Baumwolle  dürfen  nur  bis  zum
1.  Juni  1912  aus  dem  Schutzgebiet  ausgeführt
werden.  Deu  Beamten  des  Landwirtschaftsdepartements
  oder  den  Verwaltungsbeamten  soll  jederzeit
die  Besichtigung  der  Baumwolle  und  der  Zutritt
zu  den  Geschäftsräumen  zur  Vornahme  der  Besichtigung
  gestattet  sein.

Die  Verordnung  gilt  für  alle  Teile  des  Schutzgebiets
  und  ist  am  1.  Jannar  1912  in  Kraft
getreten.  Die  auf  Grund  der  „Uganda  Cotton
(Amendment)  Ordinance,  1910“  erlassenen  Vorschriften
  vom  23.  August  1910“)  sind  durch  diese
Verordnung  aufsgehoben  worden.

(The  Officinl  (inzette  of  the  I’iganda  Proteectorntc.)

Landwirtschaftliche  Lage  auf  der  Insel  Guam.““)

Die  landwirtschaftlichen  Aussichten  auf  Guam
für  1911/12  werden  von  gut  unterrichteter  Seite
als  besonders  schlecht  geschildert.

Durch  einen  Taifun  am  19.  Oktober  1911  ist
der  Kopraernte  erheblicher  Schaden  zugefügt  worden.
  Die  Kaffecernte  ist  sehr  gering,  weil  infolge
anhaltenden  Regens  die  Früchte  nicht  angesetzt

hatten.  Der  Viehstand  hat  durch  Seuchen  sehr
gelitten.  Insbesondere  sind  große  Mengen  von

Geflügel  der  Cholera,  von  Schweinen  der  Pest
und  von  Pferden  verschiedenen  Krankheiten  zum
Opfer  gefallen.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Manila
vom  4.  Dezember  1911.)

*)  AUgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  946.
**)  Agl.  auch  „D.  Rol.  Bl.“  1910,  S.  917.
        <pb n="212" />
        180  20

Vermischtes.

entral-AKuskhunftstelle  für  Kuswanderer.“)

Die  Zentral=  Auskunftstelle  für  Auswanderer
  in  Berlin  (W35,  Am  Karlsbad  10)
hat  im  vierten  Vierteljahr  1911  (1.  Oktober
bis  31.  Dezember)  in  5195  Fällen  kostenlose
Auskunft  an  Auswanderungslustige  erteilt,  und
zwar  in  4377  Fällen  schriftliche  und  in  818  Fällen
mündliche.

Beantwortet  wurden  insgesamt  6464  Anfragen
über  die  verschiedenen  Auswanderungsgebiete.
Davon  bezogen  sich  2592  auf  die  deutschen
Kolonien,  und  zwar  auf  Deutsch-Südwestafrika
  900,  Deutsch-Ostafrika  495,  Kamerun
99,  Togo  25,  Samoa  68,  Kiautschou  24,
Deutsch=  Neuguinea  50,  die  Karolinen,
Palau  und  Marianen  6,  auf  die  afrikanischen
Kolonien  im  allgemeinen  185.

Unter  den  fremden  Auswanderungsgebieten
steht  Argentinien  mit  1419  Anfragen  an  der  Spitze;
dann  folgen  Kanada  mit  330,  die  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  mit  313,  Süd-Brasilien
mit  259,  Chile  mit  228,  Mittel-Brasilien  mit  71,
Brasilien  im  allgemeinen  mit  57,  Queensland
mit  55,  Paraguay  mit  43,  Uruguay  mit  39,
Niederländisch-Indien  mit  36,  China  mit  35,  die
Türkei  mit  34,  Mexiko  mit  32,  Marokko  mit  31,
Peru  mit  30,  der  Südafrikanische  Bund,
Frankreich  und  Rußland  mit  je  28,  Neusceland
mit  26,  Osterreich-Ungarn  mit  23,  Nord-Brasilien,
Japan,  Neusüdwales  und  England  mit  je  19,
Bolivien  mit  18,  Britisch-Indien  mit  17,  Venezuela
  mit  15,  Guatemala  mit  14,  Agypten  und
Victoria  mit  je  12.  Der  Rest  verteilt  sich  auf
Columbien,  Costarica,  Ecuador,  Haiti,  Honduras,
Nicaragua,  Panama,  San  Domingo,  West-Indien,
Zentral-Brasilien,  Abessinien,  Belgisch-Kongo,
Britisch-Ostafrika,  Französisch-Westafrika,
die  Goldküste,  die  Kanarischen  Inseln,  Liberia,
  Portugiesisch-Ostafrika  und  -Westafrika,
  Süd-Nigerien,  Tripolis,  Zanzibar,
Hongkong,  Persien,  die  Philippinen,  Siam,  Sibirien,
  Süd-Australien,  West-Anstralien,  Tasmanien,
die  Fidschi-Inseln,  Belgien,  Bulgarien,  Dänemark,
Italien,  Malta,  die  Niederlande,  Norwegen,  Rumänien,
  Schweden,  die  Schweiz,  Serbien,  Spanien.

Von  den  2567  Aufragenden,  die  ihr  Alter
angaben,  waren  321  weniger  als  20  Jahre,
1644  zwischen  20  und  30,  451  zwischen  30
und  40,  132  zwischen  40  und  50  und  19  über
50  Jahre  alt,  und  von  den  3330  Fragestellern,

*7)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  819  f.

 

die  Angaben  über  ihren  Personenstand  machten,
waren  2559  ledig,  755  verheiratet  und  16  verwitwet.


Nach  dem  Berufe  waren  unter  den  Anfragenden
  am  stärksten  die  Kaufleute,  Handwerker
und  Landwirte  vertreten.

Von  den  Anfragenden  bezeichneten  sich  251
als  mittellos,  während  über  1100  zum  Teil  über
recht  erhebliche  Summen  verfügten;  z.  B.  51
über  10  000  ,  18  über  15  000  MA,  48  über
20  000  MA,  7  über  25000  .,  29  über
30  000  .,  12  über  50  000  ,  6  über  80  O00  .7,
14  über  100  000  .T“  usw.  bis  zu  175  000  ..

Von  den  Anfragen  kamen  aus  Preußen  3511,
und  zwar  aus  Brandenburg  mit  Berlin  1103,
aus  Schlesien  945,  aus  der  Rheinprovinz  438,
Westfalen  207,  Sachsen  171,  Hannover  147,
Hessen-Nassau  135,  Schleswig-Holstein  126,  Ostpreußen
  70,  Pommern  69,  Posen  49  und  Westpreußen
  48.

An  der  Spitze  der  übrigen  Bundesstaaten
steht  das  Königreich  Bayern  mit  323,  es  folgen
Sachsen  mit  301,  Hamburg  mit  178,  Baden  mit
144,  Württemberg  mit  128,  Elsaß-Lothringen
mit  88,  Hessen  mit  48,  Bremen  mit  43,  Braunschweig
  mit  37,  das  Großherzogtum  Sachsen
mit  25,  Anhalt  mit  24,  Oldenburg  mit  20,
Mecklenburg-Schwerin  mit  18,  Sachsen-Meiningen
mit  14,  Sachsen-Koburg  und  Gotha  mit  12,
Reuß  j.  L.  und  Lübeck  mit  je  11.

Aus  den  deutschen  Kolonien  kamen  23  Anfragen,
  aus  dem  Auslande  213,  davon  89  aus
Osterreich-Ungarn,  23  aus  der  Schweiz,  16  aus
Frankreich,  14  aus  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  und  je  10  aus  England  und  Rußland.

Dreisausschreiben  betreffend  die  Schlafkrankheit.

Einen  Preis  von  3000  .“  hat  die  Verlagsbuchhandlung
  Wilhelm  Süsserott,  Berlin  W.  30,
für  die  Bearbeitung  des  Themas  ausgesetzt:  „Die
Schlafkrankheit  und  ihre  Bekämpfung“.
Es  kommt  nur  dieser  eine  Preis  zur  Verteilung,
und  zwar  wird  die  beste  Arbeit  von  dem  Verlag
hiermit  erworben  und  in  Buchform  herausgegeben.
Die  Arbeiten  sind  bis  spätestens  1.  April  1913
an  den  Verlag  einzureichen.  Die  Entscheidung
darüber,  welche  Arbeit  als  die  beste  zu  prämiieren
ist,  trifft  das  Institut  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
  in  Hamburg.  Die  näheren  Bedingungen
  des  Preisausschreibens  sind  beim  Verlag
einzufordern.
        <pb n="213" />
        G  181  20

Liter  atur-Bericht.

Wörterbuch  des  deutschen  Stants-  und  Verwaltungsrechts,
  begründet  von  Prof.  Dr.  Karl  Freiherrn

v.  Stengel.  Zweite  Auflage,  herausgegeben  von

Prof.  Dr.  Mx  Fleischmann  in  Könitgsberg  i.  Pr.

16.  Lieferung.  Tübingen  bei  J.  C.  B.  Mohr.

Subskriptionspreis  2  .#4.

Die  vorliegende  Lieferung  des  an  dieser  Stelle
hereits  wicderholt  besprochenen  Werks  (Vgl.  „D.  Kol.
Bl.  1911.  S.  296.  467.  820)  enthält  die  Artikel:  Haftung
  Dritter  —  Hagelversicherung  —  Hamburg  —
Handel  —  Handelskammern  —  Handelsstatistik  —

 

Handelsvertrüge  —  Handwerk  —  Handwerkskammer

—  Hebammen  —  Heer  —  Heilige  Sachen  —  Heil--personal,
  nieleres  —  Heimatrecht  —  Helgoland  —
Herrenlose  Sachen  —  Hessen:  A.  Verfassungsentwicklung.



Der  reichhaltige  Inhalt  rechtfertigt  aufs  neuc  die
frühere  Empfehlung.  Von  besonderem  Intercsse  für
den  Kolonialpolitiker  sind  die  Artikel  über  Handel,
Handelsstatistik  und  Handelsvertrügee.  Im  übrigen
kann  auf  die  früheren  Besprechungen  verwiesen  werden.

 

Kolonlale  Literatur.)
IV.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

L'nssaire  maroccaine.  Quest.  diplom.  et  col.  357
41—59.  [1
Le  „Bec  de  Canarde  ct  sa  réelle  valeur.  Tour
du  monde  4  (1912)  29/30.  2
Causse.  J.:  Le  point  de  vuc  espagnol  dans  les
négociations  de  Madrid.  Quest.  diplom.  et  col.  357
11—12.  s
Colliez,  André:  La  Frontière  algéro-marocainc.
Préf.  de  M.  Paul  Deschancl.  (Ouvr.  ill.  de  37  similigrav.)
  Paris,  Rivière  1911.  144  S.  H0.  4
Correspondence  respecting  the  affairs  of  the
Congo.  (Africa.  No.  2  ##.  Cd.  5860.)  London:
Wyman  &amp;amp;  Sons  (1911)  101  S.  10  d.  10.  (5
Fallot,  Ernest:  La  Solution  francçaisc  de  la  question

du  Maroc.  Avec  1  ct.  Paris:  Delagrave  (1911).
159  S.  S0.  (CQuestations  d’anjourd’hui.)  6
acquin,.  Pierre:  L'Action  françgaise  au  Marcc.
Etude  sociale,  administrative,  6conom.  et  polit.  par
Pierre  Jncquin.  Paris:  Delugrare  (1911).  181  S.  do.  I7
*  MAarvand,  Angel:  La  mise  en  valcur  des  colonies
portugaiscs.  Revue  éGconom.  internat.  1  (1912)  87—124.  l#

*  Rohrbach,  Dr.  Paul:  Deutschlands  Interesse  an
Angola.  Wellverkehr  11  (1911/12)  481—183.  (°“
*Schmidlin,  Prof.  Dr.:  Deutsche  Kolonialpolituk
und  Heidenmission.  Zeitschr.  f.  Missionswissensch.  1
#912  2—4.  lo
*  Stollowsky,  Otto:  Der  wirtschaftliche  Aufschwung
Deutsch-  Ostafrikas  und  die  Eingeborenen  als  Vorbrancher
  deutscher  Industrie-Erzengnisse.  Kolz.  4
(1912)  49—51.  Schlutz  folgt.  L
Aus  der  Vorgeschichte  der  Marokkoverhandlungen.
  KolZ.  5  (1912)  65—67.  112

II.  GCeschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

*  Strümpell,  Kurt:  Die  Geschichte  Adamauas  nach
mündlichen  Uberlieferungen.  Mit  15  Orig.  Abbildl.
auf  10  Taf.  S.  A.  aus  Mitteil.  d.  Geogr.  Gesellsch.
in  Hamburg.  26.  Bd.  1.  Heft.  S.  19—10%  Hamburg:
Friedrichsen  &amp;amp;  Co.  1912.  3.  bo.  13

")  In  dleser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
stematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  Sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  diejenigen,  welche  künflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlsenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionseremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäcologie.

Aurigemma,  S.:  La  missione  archeologiea  in  Tripolitania
  (24  aprile—  6Gmaggio  1911).  Rir  ie  Africa  6
(1911)  617—612.  [14

*Blumenthal.  F.  E.:  Als  Hündler  duer  durch  Ostafrika.
  Nach  Tagebuchblüttern  von  O.  Boog.  Kol.
u.  Heim.  20  (1912)  6—8.  Forts.  folgt.  (15

Chautemps,  Feclix:  La  Guinée  française  en  1911.
Ann.  col.  11  (1912)  1—4.  ##

Della  Cella,  Paclo:  Viazgio  da  Tripoli  di  Barberia
  alle  frontiere  oceidentali  dell’  Egitto.  fatto  nel
181.  Rivista  d’Africa  6  (1911)  713—743.  Forts.
folgt.  I

*Fischer,  Prof.  Dr.  Eugen:  Anthropologische  Aufgaben
  in  unseren  deutschen  Kolonien.  S.  A.  a.  d.

„Korrespondenz-Blatt  d.  deutschen  Gesellschaft  für
Anthropologie  8  12  1911.  18
*  Halot,  Alcxandre:  Formose,  colonie  japonaisc.
Revue  Gconom.  internat.  1  (1912)  133—151.  l9
Kaurte  von  Afrika  in  7  Blättern  1:7  500  000  aus
Sticlem  Handatlas.  Bearb.  von  Herm.  Habenicht.  .  .  .  .
Sondersausgabe  aufgezog.  in  Buehform  mit  Xamenverzeichnis.
  Gotha:  Lerthes.  8  .A.  20
*  Kleinkemm,  Dr.  II.:  Die  Malkunst  des  Buschmanns.
  I)KolzZ.  4  (1912)  52/93.  21
*  Malarvialle,  Léon:  L’hydrographie  du  Slaroc.  Ann.
col.  9  (1912)  1.  (22
*  Montandon,  Dr.  (leorge:  Le  CGhimirra.  La
gé0r.  1  (1912)  1—20.  23

Admiralität.
D.  Reimer.  24

Seekurten  der  kaiserl.  deutsehen
Hrsg.  vom  Reichs-Slarine-Amt.  Berlin:

Nr.  180.  J.-Stiller  Ozcan.  West-Karolinen.  Palau-Inseln.
  1:20.)  000.  78,5  —8#2.5  ecm.  Kpfrst.  u.
kolor.  1911.  2,50  %/fl.

Xr.  354.  Indischer  Ozean.  Golf  von  Bengalen.
Nördl.  Teil.  Cocannda  bis  Kap  Negmis.
1:  500  000.  61  XT  93,5  cm.  Kpfst.  u.  kolor.
1911.  2.90

Nr.  122.  Cstindischer  Archipel.  Riouw-Archipel.
1:250  000.  68,5—  959  cm.  Kpfst.  u.  kolor.
1911.  3.30  .K

Nr.  42.1.  Ostindischer  Archipel.  Singapore  bis  Bunka-Straße.
  1:  500  000.  83  T  65.5  cm.  Kpffrrrt.
u.  kolor.  1911.  2.60  .K  8

Nr.  4127.  Ostindischer  Archipel.  Banka-  und
(inspar-Stralzc.  1:  500000.  48  69  cm.  Kpfrst.
u.  kolor.  1911.  3.10  4

Jr.  185.  Atlantischer  Ozenn.  West  Küste  v.  Afrika.
(ase  Coast  castie  bis  Jiger-Slündung.  1:  75000)0.

6.3.5  1110.  ecm.  Kpfrst.  u.  kolor.  1911.  3.10.7.
        <pb n="214" />
        C  182  20

Xr.  514.  S.-Stiller  Ozenn.  Bismarck-Archipel.  Witu-Inseln.
  65  T  86  cm.  Kpfst.  1911.  2,00  .

Jr.  515.  S.-Stiller  Oecan.  Neu-Guinea.  Kaiger
Wilhelmns  -  Land.  Hüon-  Golf.  1:200000.
95.5—  72  cm.  Kpfrst.  1911.  3.30  „.

Nr.  516.  N.-Stiller  Ozean.  Westkarolinen,  Pläüne
der  Paluan-Inseln.  Kpfrst.  68,5  —  54  cm.  1911.
2  M.

JNr.  546.  S.-Stiller  Ozean.
Tinputz-  und  Teop-llafen.
5I  T65  cm.  1911.  1.70.

Der  Tanz  bei  den  Naturrülkern  unserer  Kolonien.
Kol.  u.  lleim.  20  (1912)  4%.  Sehlu-B  folgt..  25

Inscl  Bougninrille.
1:25  000.  Kpfsst.

 

Vveller,  Tr.  A.:  Deutsch-Ostafrika.  Uberall  5
(1912)  332—335.  26
Voinot,  I.:  De  Tnourirt  à  la  Mouloura  ct  à
TDchdou.  La  (léogr.  1  (1912)  21—33.  1r

*  Volz.  Dr.  Wilhelm:  Nord-Sumutra.  2  Bde.  I.  Bd.:
Die  Butuklünd#.  II.  Bd.:  Die  (iajolünder.  Berlin:
Dr.  Reimer  (versch.  JInhre).  18  .  00.  28

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Vacat.
V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Haarhaus,  I)r.  jur.  IIuns:  Das  Recht#  des  deutschen
  Kolcnialbeamten.  Freiburger  Abhandlungen
aus  dem  Cichiete  des  öffentlichen  BRechts,  hrag.  von
Woldemar  von  Rohland  .  4XIX.  lleft.]  Karlsruhe
  i./B.:  Braun  1911.  VIII,  165  S.  3.50.  M.  H0.  s20

*Kohler,  Josef:  Bemerkungen  zu  dem  Bericht  von
Asmis  über  die  Rechte  von  Alisahöhe.  Anccho  und
Iome.  S.  A.  uus:  „Zeitschr.  f.  vergleich.  Rechts-Wissehschuft“.
  26.  B1.  131—  12.  20.  1

*  Ritter,  I)r.  Karl:  Das  koloniale  Berkrecht.  Nürnberg
  u.  Leipzig:  Schald  (1912)  97  S.  2  N.  8So.  I1

Viollette,  Maurice:  La  recherche  de  la  paternité

aux  colonices.  Ann.  col.  14  (1012)  1,.2.  132
VI.  Stantsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

*  Rolln,  Henri:  Les  vices  de  l'administration  du

Kutanga.  Extrait  de  la  „Beruc  de  I’I’iniveric  de
Brugxchlles“  S.  17.—224.)]  Bruschlles:  Weilzenbruch
1011.  1  .  ä#0.  (33

*  Enst  African  Protectorates  (Zunzibar  faugitive

offenders)  Order  in  C  ouncil,  1911.  The  lIiganda  offic.
Laz.  90  (1911)  430  —159.  514

*Summary  oftf  the  Proccetlings  of  the  Logislatire
Couneil  of  Nrassaland.  Suppl.  of  the  Nasaland,
(lorern.  naz.  15  (1911).  45

VIII.  Justizwesecn.

*  Giese.  Friedrich:  I.  ##anisation  judiciaire  des
colonies  ullemandes.  Bullet.  #c  colonis.  Ccomparee  1
(1912),  1—30.  y136

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

XN.  Bevölkerungswesen.

Black  and  white  in  Scuth  Africa.  Colon.  offie
Journa!  3  (1912)  211—222.  137
»Campolieti.  Roberto:  A  proposito  di  un  eventuale
studlio  (li  cuolonizzazione  in  Tripolilanin.  I.  Esploraz.
commereinle.  Anno  27.  lasc.  .  18—.22.  1#ir
*v'umpolieti.  N.  J.:  I.a  colonizzazione  militare  in
Tripolitania.  I.  Esploraz.  commerceiale.  Anno  27.
C.  1.  23—29.  (30

 

Junod,  Henri  A.:  Sidschi.  Kultur,  Christentum
und  das  Problem  der  schwmarzen  Rasse.  Deutsch  von
Geo.  Buttler.  Berorwortet  von  C.  v.  Orelli.  Mit
1  Landschaftsbild  u.  1  Fksm.  leipzig:  Hinrichs  1911.

IV.  276  S.  3.50  ..  geb.  5.  K.  5P.  40
Krüger,  F.  Berthold.:  Das  neue  Kongogebiet
(Kamerun  und  Deutschkongo).  U’mschlagt.  Der

deutsche  Ansiciller  und  Hündler  im  neuen  Kongo--gebict
  (Deutsch-Kongo  und  Kamerun).  Leipzig:  Marré

1912.  65  S.  1,50  .  .  So.  41
*  Marchand,  H.;  Liexode  des  musulmans  algériens.
Qucst.  diplom.  ct  col.  3568.  86—941.  42

Le#  recrutement  des  travailleurs  uu  Congo.  Nour.
.  5  (1912)  104.  13
Schuchtzubel,  Dr.  Alfred:  Die  Siedlungsverhültnisse
  der  Bantu-Xeger.  Ait  4  Taf.,  36  Textfig.  u.
2  Kt.  Leiden:  Brill  1911.  79  S.  40.  (Internationales
Archir  f  Ethnographie.  Bd.  20.  Suppl.)  4
Spiller,  G.:  Pupers  on  Inter-Racinl  problems.
London:  King  &amp;amp;  Son  1911.  XILVI.  485  S.  do.  45
*  Zapponi,  Alfredo:  L'Orlinamemo  fondiario  delln
Colonia  Eritrea.  Rivista  d’Africa  6  (1911)  665—0890.
Forts.  folgt.  46

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

*  Colonin!  Reports  Annun!.  London:  Wman
1911.  147
Jr.  (03.  Serchelles.  Repomn  sor  1910.

JNr.  601.  Sierra  Lennc.  „  „  1910.
Nr.  6900.  Southern  Nikerin.  „  „  I0  1I.
JNr.  606.  Bechuannland  Protcctorate.  „  „  1910.11.
Jr.  697.  Swazilund.  „  „...  1910—11.
JFr.  608.  Barhados.  „  „  10910—11.
Jr.  690.  Trimdad  und  Tobago.  „  „  1910  11.
Xr.  70O.  Mlauritius.  „  „  1910.
Nr.  70l1.  Crenada.  „  „  1910.
Nr.  702.  Britikh  Guiana.  .,  „  1910-—11.

NAMlines  and  Quarries:  (leneral  Report  and  Statistics.
Por  1900.  Part.  IV.  (’oloninl  and  Foreign  Statistics  .  .  .
Cd.  5881.  London:  Wrman  &amp;amp;  Sons  1911.  1  IA  7  l.
40.  48

*Report  of  the  Secretarx  tor  Mines  for  the  FcRar
ended  31st  Dezember  1910.  —  Southern  Rhodesia.
A.  10—1911.)  Salisburr:  Print.  br  the  (iovrernmem
Printer  1911.  49

Statistteal  Tables  relating  to  British  Self-(liorerning
Dominions.  ('omn  (Volonies.  Possessions  and  Lrrotcctorates.
  Pat.  XXXIV.  1909.  ((’d.  5006.)  London:
Wrmnan  and  Sons  1911.  XIX.  800  S.  68  6dqx.  40.  (50

Xll.  Finanzwesen.
*  Explanatorr  Nemornndum  h’  the  ’nder  Sceretarr

  ef  State  for  Indin.  IEnst  Indin:  Accounts  and
L#  timates.  1911  —1912.]  (’'Il.  592.  Lomlon:  Wyman

&amp;amp;  Sons  1911.  30  S.  4½  ck.  10.  51
*Prestito  per  obere  publiche  nella  Somalia  itualiang.
Revista  d’Africa  6  (1911)  65%1  604.  (52

XlII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.
TIes  Landrats  von  I’islar  Arbeiten  mit  der  Wünschelruüute

  in  Sütlbl#stafrika.  (Schriften  d.  Verbands  z.
Klürung  (l#.  Wünschelrutenfrage.  H.  1.)  Stungart:
Wittwer  1912.  26  S.  0.  (53

L#nvenir  de  la  sriciculture  aux  iles  Phillippines.
lonit,  off.  du  cammiette  1.  191  (1912)  103.101.  15
*  Barret.  C.  W.:  Warnings  to  rubber  planters.
Irhilimine  Agric.  BReview  12  (1911)  611  K.  (55
Braun.  Dr.  X.:  Hericht  über  eine  Reise  dureh
die  Bezirke  lunga  und  l#angani.  (Sisaluguven.  Drolukte
  der  Inderläülden  und  Nlärkte.  Eingeborenen--kulturen.)
  Dflanzer  12  (1911)  707—722.  (56
        <pb n="215" />
        W  183  20

Brönnle,  H.:  Vortrag  über  Obst-  und  Weinban,
gehalten  am  8.  August  1911  auf  Pflanzerversammlung
in  Wilhelmstal.  Pflanzer  12  (1911)  722—742.  #

*Bruck,  Dr.  W.  F.:  Der  internationale  Pflanzenfaserkongreß
  mit  Ausstellung  in  Socrabaya  auf  Java.
Trober  upfl.  2  (1912)  59—73.  (058

Caecka,  A.  M.  F.;  A  glossarv  of  technical  terms
for  use  in  indian  forestrr.  Revised  br  R.  S.  Troup.
d  elition.  (Forest  Bulletin  Nr.  1,  1911.]  Calentta:
Superint.  (iovern.  Print.  1911.  58  S.  7  d.  40.  l50

*  Deeken,  Richard:  Eine  neue  Eingeborenenkultur
für  Samoa.  Zcilschr.  f.  Koloninl-Slaschinenban  2
(1012)  25—27.  60

Donnat,  Fedor  Maria  v.:  Die  Kongo-Sümpfe.
Ilildehrandlt's  Zentralblatt  f.  PFumpen-Industrie  usw.  3
(lI012)  31.32.  461

Eichinger,  Dr.  A.:  Uber  W  cidedüngungsversuche
in  Wertusambara.  Pflanzer  12  (1911)  698—707.  l62

Fabaurius,  Prof.  E.  A.:  Die  koloninlwirtschaftliche
Ausstellung  der  Leutschen  Kolonialgescllschaft.  (Classcl
1911.)  Jahrbuch  d.  Deutschen  Lundw.  (csellschauft.
26.  Bd.  4.  Heft  851—870.  63

Fur  Frage  der  Kulkdüngung  in  den  Tropen.
Tropenpfl.  2  (1912)  95—97.  [64

*  Hole,  R.  S.:  The  Indian  forest  memoirs.  Horest
Betanic  Series.  Vol.  I  Part.  I.]  Illnstr.  Caleutta:

Superint.  gorernm.  printing  1911.  II,  126  S.  8  8A
6  d.  30.  65

*  Kautschuk  und  Kautschukkultur  in  Südnikerien.
(zjummi-Feitung  18  (1912)  683—685.  66

Locrk,  kKk.  I.:  Notes  on  the  tapping  of  Hetc
Prubler  b  the  method  of  paring.  Cireulars  und  Agricuhural
  Journal  of  the  Royal  Botanie  Gardens,  Cexlon.
Vol.  VI  Nr.  2.  Oectober  191  1.  17—30.  #

AMuckie.  D.  B.:  4  newm  meothod  of  controllint
termies  throughout  the  tropics.  Philippine  Agric.
Reriew  12  (1911)  653—655.  «

.Olulavlulle.I-öon:Lav(«-k;(stati011etlafloretlu

Man-oc.Ann.col.13(1912)1.  69
*  Mickel.  Dr.  H.:  Einiges  über  Legumineschimpfung.
Dflanzer  12  (1911)  691-—698.  70

Pachler,  Iör.  Johannes:  Die  Untersuchungserkebnisse
  von  deutsch  -ostafrikanischen  Mangrovenrinden.
Mitteil.  a.  d.  deutsch.  Versuchsanstalt  für  Lederindustrie
  zu  Freiberg  i.  S.]  S.  A.  a.  der  „Ledertechnischen
  Rundschan“  1911.  Berlin:  Verlag  „Die  Le#ler-#ndustrie“
  1911.  39  S.  80o.  (?:1

FPera,  Giacomo:  Importanza  delle  vic  cnroraniere
in  Trizolitania  #l  in  Cirennica.  L’sploraz.  Commerciale.
  Anno  27  Fsc.  1.  1—5.  172

*  Report  on  the  agricultural  station.  Orni,  Jalaun,
Of  the  unued  prorinces  of  Agra  and  Oudh  for  ihe
vears  ending  June  30tb.  1910  and  1911.  Allahuhud:
I’rint.  bVy  W.  C.  Abel  1911.  14  S.  9  d.  10.  13

*  Spence,  D.:  Beiträge  zur  Chemie  des  Kantschuks.
Zur  Theoric  der  Vulkanisation,  II.  Gummi-Zciung  9
(1011  12)  611—.646.  14

lie.  Dr.  E.:  Die  Manicoba  von  Cearä  und  deren
Beulenkrunkheit.  Tropenpfl.  2  (1912)  91—95.  525

*'  Vandekerkhore,  E.  M.:  Report  on  the  Flax  erxhberiments

  conductet  at  LDooriah  during  the  Far
19510—1  lI.  TAgricult.  Research  Institut.  Dusa.  Bullet.
Nr.  25.  April  1911.]  Culeutta:  Juperim.  Governm.

Print.  1911.  11  S.  7d.  4#0.  576
*Ward.  Archibald  R.:  Some  phascs  of  the  problem
Ot  importation  of  Gattle  into  the  Philippines.  Philippine
Agric.  Reriew  12  (1911)  613.—616.  77
Wester,  P.  J.:  Another  Nlange  Lest  in  the  Lehilippines.
  Philippine  Agric.  Reriew  12  (1911)  619—6.52.
78

 

*Zimmermann,  A.:  Uber  die  Koagulation  der
Milchsäfte  einiger  Euphorbien.  Pflanzer  12  (1911)
742—744.  (79

Zimmermann,  A.:  DOher  die  verschiedenen  Methoden
  der  Gewinnung  und  Prüparation  des  Kautschuks.
Vortrag  Gummi-Zeitung  9  (1911/I12)  636—010.
Forts.  doigt.

80
Awergern.,  v.:  Zur  Wasserfrage  in  Deutsch-Südwestafrika.

  Kolz.  5  (1912)  69—73.  [81
XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

*  Bödlker.  Carl:  Das  Bewerbungsverfahren  der
Diamantenregie  des  südlwestafrikanischen  Schutzkebicts.
I  Kol.  2  (1912)  35—11.  (##P1

*Liesegang:  Ergebnisse  bergmännisch-geologischer
Forschungen  im  französischen  Kongagebiet  und  in
dem  an  Leutschland  abgetretenen  Teil.  Glückauf  32
(1911)  2031—2034.  83

*  Lüttgendorff,  v.:  Ceylons  (iraphitminen.  Umschau
6  (1912)  115—118.  64

*  Die  Umwandlung  der  Bruttoahgaben  auf  Dinmanten
  in  einc  einheitliche  Nettonbgabe.  Eine  Lebensfrage
  für  LDeutsch-Südwestafrika.  (Aus  der  „Lüderitzbuchter
  FLeitung“.)  Kolz.  4  (1912)  51—53.  E

XVI.  Handel.

Arreté  promulgant  en  Afrique  dccillentale  françnise
le  déeret  du  21.  drembre  1911.  relatif  à  la  marine
marchande  dans  les  colonies  françaises  et  les  pays  de
protectorats  autres  due  U’Algérie  et  la  Tunisic.  Dakar,
le  11  zunvrier  1912.  Journ.  off.  de  I’Afr.  occident.
frang.  371  53—58.  (86

Compngnie  forestidre  cie  ’Afrique  Française.  Ann.
col.  14  (1912)  3.  Foris.  folt.  I#r

*  JIncobil,  Lr.  E.  Die  Handelsfreiheit  in  der  bel-Eischen
  Kongokolonic.  I)Kol.  6  (1912)  81.  S.  88

*  Kolbe,  Franz:  Deutschlands  Aussichten  im  Wettbewerb

  um  den  Kutangurerkchr.  Weltverkehr  11

(191  1/12)  488—193.  1%
Mertens  Katastrobhen.  (#rass  Pin.  C’hron.  5
(1912)  6—8.  (70
Die  Pirma  Mertens  &amp;amp;  Co.  Graf's  Fin.  (hron.  5
(1912),  13/11.  *
Der  Firma  Mertens  samonnische  Kutastrophen.
(iraff's  Pin.  Chron.  6  (1912)  6—8.  E

*  Les  ressources  naturelles  et  le  rommerce  d’importation
  du  Lihbéria.  (Extrait  d'un  rapport  du  Cousul
(iénéral  de  Belgique  à  la  cöte  occidentale  d'Afrique.  )
Alonit.  offt  du  commerce  1.492  (1912)  138  140.

Forts.  folgt.  193
*  Wirtschaftliche  Tatsachen  und  Möäglichkeiten  ans
Kamerun.  D  Kolz.  6  (1912)  81.—80.  #

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Opprel.  Dr.  A.:  HDie  deutsche  Testilindustric.
Ieipzig:  Duncker  &amp;amp;  Ilumblot  1912.  I7T,  16.  S.
4,00  .  D0.  195

XVIII.  Verkehr.

0Baltzer.  Pr.:  Fortschritt  und  gegenwärtiger  Stand
des  lisenbahnbaues  in  den  Schutzgebietten.  cischr.
für  Kolonial-Slaschinenbanun  2  (19012)  2728.
Baltzer:  Die  lI’samhburn  -  Eisenluhn.  lbeutsche
Stralien-  u.  Kleinbahn-Jcitg.  3  (1912)  3%r-  10.  4%
Moisel.  JI.:  Ler  .  Transeduatorial.  (Alil  Karten-Skizzen.)

  I/Kolz.  4  (1012)  50.51.  Schlut  folgt.
FPerrot.  Karl:  Die  Notwendigkeit  ciner  durehgleifenden

  Relorm  aller  Verkchrerhältuisse  in  un-
        <pb n="216" />
        184  20

scren  deutschen  Kolonien.  Zeitschr.  f.  Kolonial-Ala--schinenbau
  2  (1912)  35—39.  Forts.  folgt.  99

*  Wauters,  A.  J.:  L'’amorcce  d'un  nonveau  Transafricuin
  de  Libreville  (Guabon)  à  Nouvelle-Anvers  (Bankala).
  (Avec  une  cartc.)  Mouv.  uOgr.  5  (1912)  91
96.  100

XIX.  Medizin.

*  Decker,  C.  H.:  Rinderpest  on  Kabaruran  Island.
Philippine  Agric.  Review  12  (1911)  656—658.  oi
*  Mitzmain,  M.  B.:  4  review  of  the  scope  an  methods
  of  tropicnl  veterinnrr  entomology.  Philippine
Agric.  Review  12  (1911)  666.—677.  02
Mühlens,  Prof.  Dr.  P.:  Die  Bekümpfung  dler
Aückenplage.  TIn:  „Die  Umschau“  52  (1911)  100
—1096.Q  llos
Report  on  sanitary  mensures  in  India  in  1900-1910.
Vol.  XLIII.  (East  India  (Sanitarr  Measures)].  Cd.
570.  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1911.  156  S.  1  5
3  d.  0.  104
*Fourth  Report  of  the  weleome  tropical  reseureh
laboratories  at  the  (iordon  memorial  college  Khartoum.
Vol.  B.  (ieneral  scienee.  London:  Baillik#re,  Tindal!
X&amp;amp;  Cox  1011.  33.33  S.  18  .2.  80.  1105

XX.  Sprachen  und  Literatur.

*  Begnuinoet,  F.:  Notice  sul  dialetto  arabo  di  Tripoli
Rivista  dAfrica  6  (1911)  681—681.  L
Fritz.  (ieorLt:  Die  zentralkarolinische  Sprache.
(rammatik,  Lhungen  und  Wörterbuch  der  Aundart
im  wcstlich  von  Truk  licgenden  Atolle,  insbesondere
der  Saihnn-Karoliner.  (Lehrbicher  des  Seminam  für
Oriental.  Sprachen  zu  Berlin.  Bdl.  29.)  Berlin:  (i.  Reimier
  1911.  134  S.  80.  107
merim  Report  and  appendlices  regarding  proposec
school  of  orientul  langunzes  in  London.  Enst  India-(Oriental
  studies  (mmittcch.]  ((d.  5967.  London:
Wrrmnn  &amp;amp;  Sons  191  1.  III.  33  S.  4  d.  10.  (ios
Schütz.  Ludwig  Harald:  Die  demschen  Koloninlsprachen.
  Frunkfurt  a.  Sl.:  J.  St.  (ioar  1912.  48  8.
2.  .  0.  (109

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.
Arretá  rGorganisant  le  serrice  de  Denseignement
dans  la  coelonic  de  la  (ininde  françuise.  akar.  le
2.  janvrier  1912.  Journ.  off.  de  I-Xfr.  orcid.  francç.  370
314  37.  110
hust.  J.:  Okawango-Mission.  Maria  Immuatric.  5
(1912,  221—221.  1111
*Baumgart,  Walclemar:  Das  Schulwesen  in  Deutsch-—
Südwestafrika.  (laüderizbucht  1911.)  11  S.  40.  Iii2
hrist-Soein,  Dr.  II.:  Jck#uiische  Missionspraxis
im  beluischen  Kongo.  Allgem.  Jliss.  Zcitschr.  2  (1912)
68—“.  1113
Diedecheid,  Prof.  Ir.  Hermann:  Die  Heiden--missiun.
  Unter  besond.  Berücksichtigung  der  deutschen

Kolonicn.  Ilit  Gelcitworten  von  Drovr.  L.  Acrker  und
Alois  Fürst  Zu  Lôwenstein.  (öln:  BnChem  1011.
115  S.  1..  8PD0..  114

XXII.  Vorbilldung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vucat.
XIII.  Aufstünde.  Militürwesen.

*  Vallade,  Josef:  L’iarméee  Ccollmiale  dans  une  guerre
fruno-allemande.  Anne  N#:  L’arnée  coloniale  Ccontre
In  fusion.  Puris:  Lditions  ct  lillairic  40.  ruc  de  Seine
1912.  90  S.  1.50  F.  D0.

 

II15  munn.

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Goldberg,  Gottfried:  Dic  technische  Entwickclung
der  Deutschen  Südsce-Inseln.  Zeitschr.  f.  Kolonial-AMaschinenbau
  2  (1912)  39—142.  116
BZipp,  Ilermann:  Uber  die  Bedeutung  der  Elektrotechuik
  für  die  Bewirtschaftung  der  Kolonien.  Zeitschr.

f.  Koloninl-Maschinenbau  2  (1912)  28—33.  I117
#  *
G
Werke  nichtkolonialen  Inhalts.
„Altmann,  Otto:  Wegweiser  der  Ozeanc.  Die

Flotte  2  (1912)  21—26.

Demsche  Beumten-Rundschau.  Hrsg.  vom  Verband
  deutscher  Beamtenvereinc.  I.  Juhrg.  1912.  Juhresbezugspreis
  6.  .

*Die  Benmten-Familie.  Illustr.  Unterhaltungsbeilnge
  zu  „Deutsche  Beamten-Rundschau“.  1.  Jahrg.
1912.

*Becher,  Richard  u.  Heinz  Ienneberg:  Das  zuwuchsstenergesctz
  vom  I1l.  Februar  1911  nebst  den
Ausführungsbestimmungen  des  Bundesrats  und  dem
Abschnitt  IX  (larifauummer  11)  des  Reichsstempelgescizes.
  2.  Ausgabe.  (Slit  Nachtrag.  32  S.)  Berlin:
Müller  1912.  XII,  250  S.  3.600..  8S6.

Behrendt:  Die  Versuche  mit  Rutengüngern  im
Kalibergwerk  Ricdel  bei  Hänigsen  (Hannover)  am
29.  Sept.  1911.  Mit  3  graph.  Beil.  Stuttgart:  Wittwer
1912.  16  S.  S0.  (Schriften  d.  Verbands  z.  Klärung
T.  Wünschelrutenfrage.  II.  2.)

*  Berlcht  für  die  geit  vom  1l.  April  1910  bis
31.  März  1911.  TOstpreutische  Landesellschaft  m.  b.
Haftung  zu  Königsberg  i.  Pr.]  Königsberg  i.  PDr.:
Ostpreut.  L##sckerei  und  Verlagsanstult  1911.  16  S.  80.

*Bericht  über  die  auf  der  druten  onlentlichen
Jnhresvessuammlung  des  Vorbandes  Südwestdeutscher
Industrieller  am  22.  Janmr  1011  im  Rosengarten  zu
Alunnheim  statikefundenen  Verhundlungen  nebst  enem
Bericht  über  die  Tätigkeit  des  Verbandes  im  Ccschäftsjuhr
  1909  10.  IIN.  von  UDr.  P.  Sieck.  (Veräffentlichungen
  des  Verbandes  Südwestdeutscher  Industrieller.
  III.  Bd.]  Mannheim:  Hans'sche  Druckereci
1911.  261  S.  200.

*  Bericht  über  die  Ergebnisse  der  Reichs-Post-  und
Telcgraphenverwaltung  wührend  der  Rechnungsjahre
1.  Berlin:  (iedruckt  in  der  Rcichsdruckerei
1911.  137  S.  10.

Branm:  Lie  Eigenschaften  der  Missionare  nuch
den  alten  Alissionstheoretikern.  Zeitschr.  f.  Missions--Wissensch.
  1  (1912)  11—25.

*  Bujard.  Dr.  A.  u.  Dr.  E.  Baier.  Hilfsbuch  für
Jahrungsmittelchemiker.  Ait  in  d.  Text  gedruckten
Abbill.  3.  umgearb.  Aufl.  Berlin:  Springer  1911.
12.  M.  50.

Ezelhanf,  (iottloh:  Politische  Jnhresübekicht  für
19.  4.  Tahrk.  d.  Polit.  Jnhresübersicht.  Stuttgart:
Kruli#e  1912.  137  S.  2.25  M.  H#.

*Feier  bei  der  Erüffnung  des  linden-Muscums.
2  S,  Mai  1911.  [Württemb.  Verein  für  Handelsgeugr.
RNuttgart.]

Friedenthal.  Albert.  IDlas  Weib  im  Leben  der
Völkcr.  2.  verm.  u.  verb.  Aufl.  mit  (ieleitwort  von
Ferdl.  Frh.  v.  Reinenstein.  Aiu  1110  Abbld.  i.  Text.
8  farb.  Beilagen  u.  einer  cthnogr.  Karte.  2  Bdeé.
Berlin:  Verlagsanstalt  f.  Literatur  und  Kunst  1911.
32  "  50.

ernnd-Bastet:  U’fAllemagne  au-dessus  de  tout!
(lemschland  über  alles!)  [Les  Allemands  dans  le
monde.)  LParis:  Secicic  anonrme  de  imprim.  Kugel-1911.
  254  S.  3.50  sr.  5P0.
        <pb n="217" />
        G  185  20

Gezeltentafeln  für  das  Jahr  1913.  Hrsg.  vom
Reichs-Alarine-Amt.  Mit  12  Karten  in  Steindruck.
Berlin:  Nittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  XXX  II.  350  S.  2.1  4.  80.

*  Groeteken,  Autbert:  Eine  mittelalterliche  Missionsgesellschaft.
  Zeitschr.  f.  Missionswissensch.  1  (1912)
1—13.

*  Haberling,  Dr.  W.:  Sonnenbäder.  (Veröff.  a.  d.
Gebiete  des  Militür-Sanitätswesens.  50])  Berlin:
Hirschwald  1912.  10  S.  80.

*  Hartmann,  Dr.  (##eorg:  Krieg
England?  Berlin:  Süsserott  1912.  18  S.  0.60.  K.  80.

*  Hennig,  Dr.  K.:  Die  Erschlicßung  Sibiriens  für
lie  curopüische  Seeschiffahrt.  Die  Flotte  2  (1912)
27.28.

*  Hischmann,  A.:  Die  Opiumfrage  und  ihre  interhationale
  Regelung.  Berlin:  Smion  Jf.  1912.  88  S.
2  .  M.  Do.

*  Holx,  Jaromir:  Rund  um  die  Erde.  Alit  48  IIlustr.

der  Frieden  mit

u.  1  Kane.  Wien  u.  Leipzig:  Braumüller  1911.  XII,
480  S.  12  .K.  80.
*  Wirtschaftlich-Statistisches  Jahrbuch  der  lessischen

  Handelskammern  tfür  das  Jahr  1910,  hrag.
namens  des  Hessischen  Handelskammertakzes  von  dessen
Vorort  dler  (irohherzogl.  Handelskammer  Mainz.  Darmstaldt:
  Rocther  1911  (i.  K.).  VI,  58  S.  1.20  .KF.  do.

Jahreshbericht  pro  1911  des  Verein  Berliner  Grundstücks-
  und  Hypotheken  -Makler  in  Berlin.  E.  V.
[Grundbesiz  und  Hpotheken.]

*  Kersten.  C.:  Der  Eisenbetonbau.  l.  Teil:  Ausführiung
  und  Berechnung  der  (irundformen.  Mit
105  Textabllid.  S.  umgearb.  u.  stark  erweit.  Auflage.
Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn  1911.  XII.  331  S.  J.10  7  do.

*  Kocsters,  Dr.  J.:  Daus  chinesische  Schulwesen.
Zeitschr.  f.  Missionswissensch.  1  (1912)  19—61.

*  Kommerell.  Oito:  Tafeln  für  Eisenhahnbrücken
ans  einbetonierten  Walztrügern.  Ait  8  Tesxtbildern.
Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn  1911.  27  S.  2.10  .KF.  10.

Koser.  Reinhold:  Friedrich  der  (irohe.  Volkseansguabe.
  Mit  1  Bildn.  d.  Königs.  2.  ö.  Aufl.  Stmigarnt
  u.  Berlin:  Cotta  1912.  VI,  533  S.  7.50..  D#0.

*Kunst,  Dr.  Johnnnes:  Eine  Uberlandbahn  (durch
Kolumbien  als  Konkurrent  des  Panumakanals.  Weltverkehr
  11  (1911/12)  493—199.

Kursbewegungen  in  der  Schweiz.  [Die  Schweizerische
  Kredilanstalt  Zürich-Basel-Genf-St.  Ciallen.]

*  Laßwitz,  Dr.  Rudolf:  Die  Bewüsserung  Alesopotamicns.
  (Nach  Sir  William  Willcocks's  Bericht.)
Weltrerkehr  11  (1911.12)  48.3—1488.

Lorin,  Henri:  La  politigquc  américaine  du  Bréiil.
Quest.  diplom.  et  col.  358  95—105.

*Neyens  historischer  Handatlas.  Ilit  62  Hauptkarten,
  viclen  Nebenkarten,  einem  (ieschuchteulwi·  in
tab#llarischer  Form  u.  10  Registerblüttern.  Leipzig
u.  Wien:  Bibliogr.  Institut  1011.  6  .  d0.

Mittellungen  des  Leutschen  Scefischerei-WV.  Creins.
27.  Bd.  Berlin:  Mocser  1911  (i.  K.).  XX.  122  S.  80.

*  Rutzel,  Fricdrich:  Lhber  JNaturs#-  Wn.  Mit
7.  Bildern.  3.  Autl.  —  Volksausgabe.  AMünehen  u.
Berlin:  Oldenbourg  1911.  3  A.  50.

"  Keichstags-Wallkarte  der  Lcipziger  Illustrierten
Zcitung  1912.  Leipzig:  IIlustr.  Zcitung  (J.  J.  Weber)
1012.  0.30  /7.

Mines  and  (huarries:  General  Report,
tistia.  For  1910.  Dart  II.  Labour.  Cdl.  594.
Wyman  &amp;amp;  Sons  1911.  1  9  9  du.  10.

Roscher,,  Dr.  Alax:  Welttelephonic.  Weltrerkchr  11
(1911  12)  502—509.

schiffahrt  und  Schiffban  des  In-  und  Auslandes.
Handbuch  1912,  hrsg.  von  Dr.  Aug.  Kncgbein.  llamhurg:
  Verlagsanstalkt  u.  Druckereigesellschaft  m.  b.  H.
XXI.  62  S.  10  „K.  80.

with  Sta-London:


 

*  Schmidlln,  Prof.  Dr.:  Aus  dem  heimatlichen
Missionsleben.  Zeitschr.  f.  Missionswissensch.  1  (1912)
81—87.

Schriften  des  Verbandes  zur  Klärung  der  Wünschelrutenfrage.
  H.  1.  Stuttgart:  Wittwer  1912.  80.

*  Schutz.  Dr.  E.  H.:  Schiffahrtsstatistik.  Deutsche

Schiffahrt  3  (1912)  75—77.

Schumburg,  Dr.  Wilhelm:  Die  Tuberkulosc.  ihr

Wesen,  ihre  Verbreitung,  Ursache.  Verhütung  und
Heilung.  2.  Aufl.  Mit  8  Fig.  u.  1  Tafcl.  Aus:  Aus

Natur  und  Geisteswelt.  47.]  Leipzig:  Teubner  1912.
VIII,  110  S.  Geb.  1,25  .  4.  8o0.

*Schwager,  Fricdrich:  Moderne  Strömungen  und
Bestrebungen  im  protestamischen  Missionsleben.  Zcitschrift
  f.  Missionswissensch.  1  (1912)  61—83.

Statistik  der  deutschen  Reichs-Post-  und  Telegraphen-Verwaltung
  für  ldus  Kalenderjahr  1910.  Berlin:
Reichselruckerci  1911.  103  S.  10.

*  Stier-Somlo,  Dr.  Fritz:  Sammlung  in  der  Leraxis
oft  ungewandter  Verwaltungsgesctze  und  Verwaltungsvorordnunken
  für  Preußen.  Berlin-ünchen:  Schweitzer
1912.  XV,  23.3  S.  12  .z.  P0.

Cl.  v.  Stumpf-Brentano:  Ratensteins  Reichstags-Wuhlkarte
  des  Deutschen  Reichs.  Mit  graph.  statist.
Darstellungen  v.  C.  Stumme.  Frankfurt  u.  A.:  Ravenstein
  (1912).  1  ..

*Tabellen  betressend  den  Notenumlanf  und  Aletallbestand
  der  Reicheshunk  80vie  die  Bewekgung  des  Prirat-Giskonts
  nu  der  Berliner  Börse,  zusammenkestellt  von
der  Deutschen  Bank.

*  Tublé,  A.  de:  L’armée  et  ln  marine  des  I#als
Unis.  Quest.  dGiplom.  et  col.  357  27—39.  Forts.  folgt.

*  Tuschenbuch  für  Baningenicure.  II.  v.  Max
Focnster.  Mit  2723  Figuren.  Berlin:  Springer  1911.
XV,  1912  S.  20  .K.  vo.

Taschenkulender  für  Verwaltungsbeamte  auf  das
Jahr  1912.  Hrsg.  v.  TDr.  A.  Peteilic  u.  Dr.  E.  Detersilie.

  29.  Jahrg.  I.  Teil.  Berlin:  llermann  1912.
152  S.  3  .X/X.  P0.

*  Thich,  F.:  Die  neuen  Eisenbahnen  Sibiricns.
Weltvrerkehr  11  (1911/12)  499—500.

*  Trendwell,  IDr.  F.  I.:  Kurzes  Lehrhbuch  der  ann-Iytischen
  Chemit.  2  Bde.  Leipzig  u.  Wien:  Leuticke
1911.  26  ¼.  5e.

1.  B(l.  Qualitative  Analvse.

J.  verm.

Alit  25  Ablildl.
3  Spektrahafeln.  7.  u.  verb.  Aull.
II.  Bll.  Quantitative  Analrse.  Ilit  125  Abbild.  im
Text.  1  lithogr.  Taf.  u.  3  Tabellen  im  Anhang.

5.  verm.  u.  verb.  Aufl.

*Trowitzsch:  Das  Haus  Trowitzsch  &amp;amp;  Schn.  Sein
Ursprung  und  seine  (icschichte  von  111  bis  1911.
Berlin:  Trowitzsch  &amp;amp;  Sohn  1911.  VI.  122  S.  360.

Verzelchuls  der  luchtfeuer.  Nebel-  und  Neit-Signalc
  aller  Alerre  1912.  (IIr#sg.  vom  Reichs-Ilarineund



Amt.)  Berlin:  Ali##iler  &amp;amp;  Sohn  1912.  8  lleftc.  d9#.
I.  lleft:  Ostsce.  VI.  Heft:  Westindien  und
11.  „  Aor##scec.  Süclatiamik.
III.  „  Kunal.  VII.  „  Indischer  Ozean.

IV.  „  Ilittelmeer.  VIII.  „

V.NTorclentschland.

*  Wundt,  Wilhelm:  Julurwissenschaft  und  P’sy#heologie.
  2.  Aufl.  [Sonderausgabe  des  Schlulinbschnites
zur  6.  Aufl.  der  Phrsiologischen  ’yohologie.]  Leipzig:
Engelmann  1911.  124  S.  2.90  .  50.

Siiller  Ozenn.

7
        <pb n="218" />
        W  186  0

Vertehrs-Nachrichten.

In  Kuis  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  22.  Januar  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Kuis  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Windhufk.
Sie  beträgt  gegenwärtig  2  75  Pf.

 

*Dersonen-,  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Lüderitzbucht  während  der  Monate  Juli  bis  September  1911.
(DAgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  19,  S.  726.)
I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1870  Personen  (gegen  2487  im  Vorjahre),  2  (153)
Stück  Großvieh,  436  (181)  Stück  Kleinvieh  und  23  064  (46  604)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  582
(963)  Personen  kamen  von  außerhalb,  1288  (1524)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets
belegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  4770  (3897)  ehm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und
18  294  (42  707)  ebm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.
II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  3052  (2798)  Personen,  4  (52)  Stück  Großpvieh,
—  (—)  Kleinvieh  und  693  (888)  echm  bzw.  Tonnen  Güter.  935  (1193)  Personen  gingen  nach
außerhalb  des  Schutzgebiets,  2117  (1605)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  die  Güter  waren  Privatgüter.
Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  4922  (5285)  Personen,
6  (205)  Stück  Großvieh,  436  (481)  Stück  Kleinvieh  und  23757  (47  492)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.

 

Dersonen-,  Lösch-  und  Cadeverkehr  in  Friedrich-Wilhelmshafen  (Neugulnea)  während  der  Monate
a.  Hpril  bis  Juni  1911.
Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  12,  S.  470.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  79  Personen,  27  Stück  Großvieh  und  568  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  20  Personen  kamen  von  anußerhalb  des  Schutzgebiets,  59  Personen  von  innerhalb
  des  Schutzgebiets  gelegenen  Häfen.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  86  Personen  und  154  chm  bzw.  Tonnen  Güter.
14  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  72  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets
  gelegenen  Häfen.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  165  Personen,  27  Stück
Großvieh  und  722  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

b.  Juli  bis  September  1911.

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  138  Personen  und  649  chm  bzw.  Tonnen  Güter.
37  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebiets,  101  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets
gelegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  5  chm  bzw.  Tonnen  Regierungs=  und  644  chm  bzw.
Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  106  Personen  und  210  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.
12  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  94  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets
gelegenen  Häfen.

Im  Küstenverkehr  wurden  befördert:  14  Europäer  und  157  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  258  Personen  und  1016  ehm
bzw.  Tonnen  Güter.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Februar  1912

 

—  —

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  deutsch-Reuguinea,  Neapel  #n  Friedrich=  Wilhelms-Kaiser-Wilhelmsland
  deunsche  Schiffe)  9.  23.  Febr.  lachanen  11  40  Tage  2.  7  2.  Febr.  1.  Marz
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  1.  Febr.  3.  Mär:  (Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.  —
(enol  Schiffe,  Gebr.  3.  Marz  Rabaul  42  Tage

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Verlin—
Alerandrowo  1139  am  1.  2.  und  29  2.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schangba—
Hongkong  geleitet.  #

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

—  9  .  .  .  «  ·  .,.  .  «  übe
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beforderungsgelegenheiten  uber
arer  1.  ber  u  5
Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="219" />
        W  187  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  Z  Dauer  BVerlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  13.  29.  Febr.  Mombasa  O  16  Tage1.  27.  Febr.  1030
hrunch-  Schw#e)  "
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda)h,,  Marseille  10.  Febr.  Mombasa  O  17  Tage  pFebr.  1030
Muansa  und  Schtratt.
#  Von  Mombasa  Weiler-  Brindisi  11.  Febr.  10.  März  Mombasa  O  15  Tage  9.  Febr.  8.  März  1030
rderung  mit  der  Uganda-(engl.  Schiffe)
habmun  von  der  Eitt0aarseille  1.  Marz  Mombasa  O  19  Tage  29.  Febr.  10.70
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Neapel  13.  29.  Febr.  Tanga  17  Tage  11.  27.  Febr.  10530
Oeurche  Schiffe)  ¾ui“  s  8
b)  nach  neilanan  (einschl.  Amanl,  Marseille  10.  jedes  Monats.Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
dent,  K
—  n  #  Marseille  11.  27.  Febr.  Tanga  19  Tage  25.  Febr.  8.0
Mombo,  Mof  St  Muhe  (deutsche  Schiffe)
w1  wa  und  Wuvenheoh  Brindisi  11.  Febr.  10.  März,  Tanga  18  Tage  9.  Febr.  1030  8.  März
(engl.  Schiffe)
Neapel  13.  29.  Febr.  Daressalam  18  Tage  11.  27.  Febr.  1030
he)  nach  Daressalam  sowie  nach  (eutsche  Schiffe)  4
Bagamoso,  Bismarckburg,  Marseille  I  10.  jedes  Monats  JZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Dodoma--Iringa-Kiltmatinde,  .  (von  Zanzibar  unmiteelbar
Kilosa,  Killa,  Kondoa-  -  Weiterbeförderung  nach
Krane,  Lindi,  —73  Mi-  Daressalam  durch  Gouverne-#an.
  #  a  v  ra,  .  mentsdampfer  in  6  Stund.)
#erim  endurg  Rgerengere,  Brindisi  11.  Febr.  10.  März,  Zanzibar  18  Tage  9.  Febr.  8.  März  103
alale,  Sogaln  Sson-  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
ea-  —  Tschole,  Udlid#g  mit  nächster  Gelegenheit
sumburg.  Wiedbaen  Marseille  111.  27.  Febr.  Daressalam  20  Tage9.  25.  Febr.  8.0
(lertsche  Schiff)

 

 

3.  Deutsch-Sübwestafrika.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  23,24,23T.H.  24.  jed.  Mts.  5.30

Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tage.  27.  jed.  Mts.  1045
kk  res  Sohlote)unsch  Sah
S##  nisbucht,  Epuktro,  «  —  3.  jed.  11.
ds  S  Ww  Sonthampton  14.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tage13.  jed.  Mts.  11.23
0  roß-Barmen,  Großley,
  Guchab,  Haris,  HoaogSouthampton  2.  31.  März  Swakopmund  19  Tage29.  jed.  Mts.  1012
chanas,  Hohewarte,  Jakals--demutsche  Schiffe)
wagr-ohann  brechted  —

Kallfetb,  Kariölb.  à  Southampton  3.  17.  Febr.  Swakopmund  23  Tage.  16.  Febr.  11.23
Kubas,  Mariental,  3  l
THE-MONEY  Luwzs  Hamhukgl18.Fehk.  Swakopmund  etwa  26  T.18.  Febr.  9.0
n.
—  po4  ba-  Southampton  10.  24.  Febr.  Swakopmund  24  Tage.  23.  Febr.  11.23
ahin  e,  O  ·
*  737  Hamburg  15  jed.  Mts.  Swakopmund  43  Tage  15.  Febr.  9.0
meb,  Ufsakos.  Waldau.  Waterderg.
  Wlldelmstalu.  WindzuiAntwerpen  21.  jed.  Mts.  Swakopmund  34  Tage,3.  jed.  Mts.  1.0
(beutsche  Schtffe)
T  Southampton!  3.  10.  17.  Febr.  Lüderitzbucht  20-21  Tage  16.  Febr.  1.  März
2.  März  11.23

Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25.24  T..  24.  jed.  Mts.  5.30
l
Antwewens13.29.jev.Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage.  27.  jed.  Mts.  1045

do  „c  Ede  A  le  deutsche  Sauffe)
Sr  Berseba,,  Southampton  2.  31.  März  Lüderitzbucht  20  Tage29.  jed.  Mts.  10.12

oich  F  zerfer  —
Fren.  Bokagz  Laluur.  Kall.  Southampton  14  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  10  Tage13.  jed.  Mts.  11.23

manshoop,  is.  Malta,  Oeutsche  Schiffe)

 

 

 

 

Wtsn  Namans.  Hamburg  18  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  9.0
bad
Hamburg  15.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tagel.  jed.  Mts.  9.0
Antwerpen  24.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  532  Tage3  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)  #
l(Southampton.  24.  Febr.  Lüderitzbucht  unbestimmt]  23.  Febr.  11.23
        <pb n="220" />
        G  188  2e0
Die  Abfahrt.  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Priefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  l  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen!  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
4.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
a)  nach  Akonolinga.  Bamenda,  Plantation  21  Tage
crneh  r  n
c
Campo,  Dschang,  Duala  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dume,  Ebolowa.  ödea,  JZa-  fur  Mer  Duala  19  Tage
kolsl,  Jaunde  Jabam  Il.  Oeutsche  Schtffo)  Kribi  20  Tage  10.  25.jed.  Mts.  1.0
tal,  Lolodorf.  Lomie,  Longst,  Plantation  20  Tage
Marienberg.  Munpec.  Abn-  Longji  20  Tage
Z  idinge,  tion,“  .  ,  ....  .  ..
Damm-ja  Im  annwu  Tpamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.19
Duala  28—30  Tage
#Liverpool  8.  Febr.  7.  März  Viktoria  26  Tage

v)  nach  Rio  del  Rey.

 

Liverpool

jeden  Mittwoch

Duala  29  Tage

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

6.  Febr.  5.  Maärz  108

jeden  Montag  1045

amburg  823.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  23.  je  d.  Mts.  9.0
Liverpool  8.  Febr.  7.  März  Rio  del  Rey  25  Tage  6.  Febr.  5.  März  1012
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kussert)  von  dort  wetter  über
i  Lokodja-ola
Antwerpen  27.  Jan.  17.  Febr.  Matadi  20—21  Tage  26.  Jan.  16.  Febr.  1.0

4)  nach  Molundu

La  Nochelle

Bordeaux

(belgische  Schiffe)

20.  Jan.  19.  Febr.

25.  jedes  Monats

von  da  wetter  mit  der  Eisenbahn
  bis  Leopoldville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
dem  Kongo,  Ssanga  und
Diab  bis  Molundu

27.  Jan.  17.  Feb.  8.43
23.  jed.  Mts.  1045

 

5.  den  Narolinen,  Palan-  Neapel  23“.  Febr.  Jap  36  Tage  21*.  Febr.  103
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
a)  nach  Jap  und  Angaur  6  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
1  Brindisi  4.  Febr.  3.  Mäürz,  Jap  49  Tage

b)  nach  den  übrigen  Stattonen

Noeapel

 

(engl.  Schiffe)

22“°  März

(deutsche  Schiffe)

Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nachst.  Gelegenh.

Ponape  51  Tage
Saipan  43  Tage
Palau  36  Tage

l

 

2.  Febr.  1.  März
100

#

20.  März  10  0

—

 

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Verlin  —Mlexandrowo

  11  *  am  28//3.

Muf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere  und
Sarenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Stbirien—  Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeichriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspabiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  722u.  1128  sowie  Dienstags  7.  õ2.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  9.  23.  Febr.  8S.  Mär;  Tsingtau  35  Tage  7.  21.  Febr.  6G.  März
6  Kiantschou.  (deutsche  Schiffe).  9  io
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  seden  Freitag  10.0
(engl.  Schiffe)
Marseille  11.  25.  Febr.  10.  März  Tsingtau  37  Tage  9.  23.  Febr.  8.  März
(frauz.  Schiffe),  1030
Liverpool  23.  Febr.  22.  März!  Tüngtau  35  Tage  22.  Febr.  21.  März  8.43
Marseille  16.  Febr.  1.  März  Tsingtau  35  Tage  14.  28.  Febr.  102
(engl.  Schiffe)

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschon  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  ork  befördert.
        <pb n="221" />
        G  189  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
7.  Marstal=  Inseln.  .-  -  .
.  Neapel  22°  Mär  Jaluit  55  Tage  20  K.  März  1030
a)  nach  Jalcnnt  Orussch  Schiffe)  7  g  or  "  —
28.  F  Adelaide  27—30  Tage,
v  aeeeban.),  debt.  dann  weter  n  der  6utt
d  nach  Naunm  Brindisii  4.  18.  Febr.  3.  März  [Lapmaoch  Velbourne  obtr  .  9.  16.  23.  26.  Febr.
(engl.  Schiffe)  Dwier  derarih  Vt  1.  8.  März  10  30
Taranto  11.25.  Febr.  10.  März  e  Compand  oder,  mit
(enl.  Eäe  l

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

  1132  am  28/Z.

 

 

 

 

 

g.  Samoa.  Queenstonn  8.  Febr.  7.  März  1  Apia  32  Tage  6.  Febr.  5.  März  3.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydnev.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
Boulogne  s.  M1.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  23.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
·  von  da  ab  Landverbindung
8.  Togo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  29  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Notterdam  22.  jedes  Monats  Lome  28  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)!
sHamburg  29.  Febr.  Lome  31  Tage  29.  Febr.  6.19
Notterdoam|  4.  Febr.  5.  März  Lome  26  Tage  3.  Febr.  4.  März  1012
(deutsche  Schiffe)

 

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  dentschen  Schutgebicten.

 

—  —

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fönig  Von  Landungs-  1  Die  Post  ist  z  fälg
hafen  .  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
.  i
pensichsnksgsiueq  gsskglln  ''''  IPP  Febr.  6*.  März  Neapel.  75.  21°.  Febr.
—  –  5  ––  Brindisi  .  .  2.  16.  Febr.  1.  März
Neapel  2°.  23.  Febr.  Marseille.  .  .  1.  15.  29.  Febr.
Deutsch-  Ostafrika  Brindisi.  .  ...  23.  Febr.  Liverpool  ..  4.  Febr.  3.  Maärz
AMarseille  7.  Feb.Kantschon  Elumiouth.  on,  über  San  Francisco  oder
S  Southampton  1.22=  Febr.  Seattle  unbestimmt
beutsch-Südwest-  Southampton  18.  Febr.  #.  Haore  oder  (5—6  mal  monatlich)
a  Hamburg  1.  15.  jed.  Mts.  Cueenstomn
—  rskernt  Sibir.  Eisen-  956  der  Regel  Diensiag,
Sout  amptun  14.  30•.  jed.  Mts.  bahn.  Donnerstag  u.  Sonnaben
Kamernn  Hamburg.  14“.  jed.  Mts.  —  —  –.  4
Niewool:  14.  Febr.  13.  März  Plymouth  über  San  Francisco  unbebon
  Ja  3  Bihr.  6*.  März  l|  sotimmt,  uber  Vancouver
rindisi.  15.  Mär  amoa  ·  217.  Febr.
den  Karolinen  ..  on  den  2  3  vd.  Plymouth  am  211.  Febr
oe  (rnoit  15.  März  Brindisi  voraussichtlich  Anfang
den  Marianen  ..  Brindisi.  15.  März  Neqvel.  Februar.
den  alan-Inseln  Neapel.  #  7.  25.  Febr.  Hamburg  .  5“.  14·.  15“.  jed.  Mts.
den  Palan-  «  Brindisi.....—1.-)Marz  cogo..  Southampton  14“.  30“.—  jed.  Mts.
Narshal-Inseln.]  Neapel.  15.  März  Liverpool  jeden  Mittwoch.

 

Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="222" />
        W  190  e0

 

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
Postdampfer  von  nach  bis  12.  Februar  1912.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  .  Hamburg  am  9.  Februar  ab  Tanger.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  9.  Februar  ab  Madeira.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  7.  Februar  Dover  passiert.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  9.  Februar  in  Madeira.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  r  New  Nork  am  12.  Februar  in  Tenerife.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  l  Lüderitzbucht  am  2.  Februar  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  Februar  ab  Monrovia.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  10.  Februar  ab  Monrovia.
„Erna  Woermann“  Hamburg  „  Ostafrika  am  21.  Januar  in  Kilindini.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  «  Swakopmund  am  8.  Februar  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  l  Hamburg  am  2.  Februar  ab  Swakopmund.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  12.  Februar  Dover  passiert.
„Henny  Woermann“  Hamburg  l  Kamerun  am  12.  Februar  ab  Lagos.
„Henriette  Woermann“  Matadi  D|  Hamburg  am  7.  Februar  ab  Sierra  Leone.
„Irma  Woermann“  Kotonou  «  Hamburg  am  12.  Februar  in  Sekondi.
„Jeannette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  11.  Februar  in  Conakry.
„Kurt  Woermann“.  Kotonou  "„  Hamburg  am  8.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  22.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Assinie  "  Hamburg  am  12.  Februar  in  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  12.  Februar  ab  Boulogne.
„Lulu  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  5.  Februar  ab  Sierra  Leone.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  4.  Februar  in  Lome.
„Max  Brock".  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  26.  Januar  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  12.  Februar  ab  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  V.  Februar  Dover  passiert.
„Khalif“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Februar  ab  Bissao.
„Louise“  Hamburg  Mossamedes  am  10.  Februar  in  Loanda.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Badenia“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Februar  ab  Lome.
„Edea“  Hamburg  Mossamedes.  am  H.  Februar  in  Antwerpen.
„Kamerun"“  Hamburg  Kamerun  am  11.  Februar  Dungeneß  passiert.
„Lome“  Hamburg  ,  Assinie  am  11.  Februar  Dungeneß  passiert.
„Otavi“  Hamburg  l  Kotonou  am  16.  Februar  ab  Hamburg.
„Rhenania“  Hamburg  .  Ostafrika  am  D.  Februar  ab  Aden.
„Savoia"“  .  Kotonou  Hamburg  am  31.  Januar  ab  Lome.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  .  Hamburg  am  3.  Februar  ab  Swakopmund.
„Togo"  Kamerun  Zn  Hamburg  am  11.  Februar  in  Lagos.
„Windhuk"  Ostafrika  Hamburg  am  4.  Februar  ab  Zanzibar.
l
l
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Ostafrika  T  Hamburg  am  6.  Februar  in  Antwerpen.
„Arnfried“  Hamburg  ·  Burutu  am  14.  Februar  ab  Hamburg.
„Gundrun“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Februar  ab  Hamburg.
„Ingbert“.  Hamburg  Kotonou  am  9.  Februar  ab  Monrovia.
„Ingraban“  Hamburg  Calabar  am  5.  Februar  in  Calabar.
„Irmfried“  Hamburg  Matadi  am  6.  Februar  in  Monrovia.
„Walburg“  Hamburg  1  Burutu  am  7.  Februar  in  Tabou.
„Winfried“  Lüderitzbucht  "  Hamburg  am  7.  Februar  ab  Swakopmund.
„Immo“  Accra  Hamburg  am  6.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Ivo“  ..  Hamburg  Acera  am  8.  Februar  ab  Sierra  Leone.
„Rostock“.  Burutu  I  Hamburg  am  8.  Februar  in  Lagos.
        <pb n="223" />
        Marktbericht.)  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Der  Markt  bleibt  unter  dem  Einflusse
fortgesetzt  guter  Konsumfrage  fest  gestimmt,  die  Preise
zogen  langsam,  aber  stetig  au.  Die  Erntebewegung
in  Amerika  bleibt  reichlich;  sollte  die  Konsumfrage
mal  etwas  nachlassen,  so  ist  ein  zeitweiser  Rückschlag
nicht  ausgeschlossen.  Im  allgemeinen  hat  man  aber
Vertrauen  zu  den  gegenwärtigen  Preisen.  Notierungen
für  Middl.  amerik.  0,51¼  für  ½  kg  gegen  0,17
bis  0,  48  .  A  im  Vormonat.  Aßyptische  Termine:  Febrnar
  9½¼  d  gegen  855/%  4  im  Januar;  März
9½64  d  gegen  815  64  d  im  Vormonat  für  Märg  notiert.
Ferner:  Upland  von  Narunga  0,53—0,68.#7  (gegen
0,051—0,56  im  Vormonat),  Abassi  0,61—0,92.
110.61—0,  92.  0,  Mitafifi  0,61—0,75.14(0,61—0,  75.10,
Caravonica  0.72—0,82  K  (0,72—0,82  J%0.  Togo,
gute  Durchschnittsqualität,  wertet  etwa  0,50  0.51.1
(0.47—0,48  /%C0,  desgl.  feine  Sorten  0.57—0,60  7
(0.55.—0,58  .%0,  desgl.  geringe  Sorten  0,45  -0,  46  .
(0.13—0,14  .

Baumwollsaat  hat  sich  nicht  im  Preise  verändert
und  notiert  je  nach  QOnalität  von  etwa  80  bis  135  ./%
für  1000  kg.

Blei.  Engl.  Blei  in  Mulden  18,50  „K,  deutsches  Blei
in  Mulden  19  .¾¼  für  50  kg,  unverändert  gegen  den
Vormonat.

Elfenbein  ist  unverändert  ruhig.  Der  Wert  für
Namerun-Gabun-Elefantenzähne  mit  einem  Turchschnittsgewicht
  von  15—16  Pfund  engl.  ist,  wie  im
Vormonat,  etwa  10,60  .K#  für  ½  kg.

Erdnüsse  (geschältel.  Zuversichtlicher.  Ostafrika  und
Mogambique  notieren  15—15,50.%¼  für  50  kg  gegen
15—14,50  %  im  Januar.

Hauf.  Der  Import  betrug  etwa  1100  Tons.
Ende  Dezember  begonnene  festere  Stimmung  hielt
zunächst  weiter  aun.  Schwimmende  sowie  Abladungsware
  begegneten  lebhafterer  Nachfrage  und  kamen
größere  Abschlüsse  zu  höheren  Preisen  zustande.  Reguläre
  la  Mare  wurde  bis  26,50  für  50  kz  bezahlt.
  Auch  für  Abfallhanf  zeigte  sich  Jnteresse,  und
wurde  auch  darin  einige  Abschlüsse  zu  besseren  Preisen
getätigt.  Bei  etwas  ruhiger  Tendenz  notiert  jetzt:
Reguläre  Ia  bis  Superior-Ware  26  —26,50  „l.,  Sekunda=
  bis  Mittelware  25,25—25,75.4,  Abfallhauf
15—17.  für  50  kt.

Kaffsce  notiert  bei  ruhigem  Geschäft  in  Liberia-Ware
ö0.73  K  für  ½  kg.  wie  im  Vormonat.

Kakaov.  Der  Abzug  ist  schleppend,  und  Eigner  disponibler
  Ware  haben  Konzessionen  machen  müssen.
Dagegen  sind  Preise  für  spätere  Sichten  bei  kleinem
Angebot  behauptet.  Die  heutigen  Werte  sind  für:
Kamerun-Plantagenkakao  55  K  (gegen  54.¼  im  Vormonat).
  Victoria  14.1¼  (43./¼),  desgl.  rauchig  39./%
(38  %0,  Lagos-Togo  17—47,50  .%  (16—146.50  %,
Accra  47,50—50  .K  (47,.50—49  7%),  Old  Calabar
47.500  .  K  (46,50.  (44),  Fein  Sao  Thom  55./¼  (54..0,
Kurant  Sao  Thomé  50  .K  (19  .%  für  50  kzz.

AZapok  blieb  sehr  gefragt  und  bleibt  der  Abzug  vorzüglich.
  Es  ist  anzunehmen,  daß  diesem  Artikel  noch
eine  große  Zukunft  beschieden  sein  wird.  Grane
Sorten  notieren  von  1  bis  1,35  /,  weiße  Sorten
von  1,35  bis  1,50  .%  für  1  kkE,  wie  im  Vormonat.

Ktautschuk  hat  infolge  recht  guter  Konsumfrage  seinen
Wertstand  abermals  erhöhen  können:  Gabmm  5,30
bis  6.K  (gegen  5—5,60  im  Vormonatl,  Kamernn-Batanga
  6—6,20  (5,00—6./4),  Südlamerun  7.35
bis  7.45  .K  (7—7,15.  #%4)W,  Ia  Kamerun-Mürste  6,80
bis  7.¼  (6,20—6,50  %,  Ia  Kamerun-Kuchen  5.60
bis  5,80  .XF  (5,40—5,60  .  x),  Ia  Goldküften-Lumps
4.20—4,  50  ““  (3,80—  4.%  Ia  Togo-Lumps  4.80
bis  5  .k  (4,60  .Q,  la  rote  Togo-Adeli-Bälle  9,20
bis  9,70.  4  (9—9,20  für  1  kg.  Ferner  Deutsch-Ostafrikanischer
  Manihot-Plantagen-NRautschuk  wie
solgt:  a)  Bälle  6.70—7.50  .X  (gegen  6.30-6.80  4%
im  Vormonat),  b)  Felle  8—10,10  &amp;amp;  (7  9,60  .%40
für  1  kg.

Die

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes

 

Kolanüsse  sind  unverändert  0,75.  für  1  kg  wert,  es
fanden  zu  diesem  Preis  Umsätze  in  Viertelnüssen  statt.

Kopal  bleibt  ruhig  für  westafrikanische  Sorten,  während
  für  die  ostafrikanischen  Herkünfte,  namentlich
Zanzibar  Gänsehaut,  die  letzthin  an  den  Markt  kamen.
gute  Nachfrage  bestand.  Es  notieren,  ungefähr  wie
im  Vormonat:  Kamerun  0,70  0,80.1,  Zanzibar  glatt
0.80—3.  4,  Zanzibar  Gänsehant  7  10.¼,  Madagaskar
  0,10—2,70.  J,  Bissao-Boulam  kurant  1,80—2,20.  7J,
Bissao-Boulam  gemischt  0,70—1  ¼,  Bissao-Boulam-Kiesel
  1,60  1.70  ..  Conakry-Sierra  Leone  kurant
1,90—2,50  ",  desgl.  gemischt  u.  unrein  1,20  —1,10.7.
de  sgl.  kleiner  Bruch  1,10—1,40  .  &amp;amp;  für  1  kg.

Kopra  bietet  nach  weiterem  Rückgang  ein  etwas  vertrauensvolleres
  Bild,  doch  ist  immerhin  noch  Vorsicht
am  Platze,  da  Schmalz  dem  Kokosöl  starken  Abbruch
tut.  Westafrikanische  Sorten  notieren  22—20.  Igegen
19,050—21,50  im  Vormonat).  Ostafrikan.  Sorten
21—23  (24,25—23,25  .0,  Südsee  25  24,50
(24,00—24,25  /%(C00.  Singapore  25.25—21J,75.  K  24,25
23,50  /0  für  50  kg.  «

Kupfer  war  verschiedentlichen  Schwankungen  unterworfen.
  Engl.  raff.  im  Ingots  67.¾  für  50  ku  wie
im  Januar.

Mais  bleibt  in  guter  Frage,  doch  fehlen  die  Ankünfte
von  afrikanischer  Ware  so  gut  wie  gang.  Beste  weiße
Togoware  notiert  136—137  .%  (im  Vormonat  etwa
138—.139  .%0,  Ostafrikan.  Ware  wertet  etwa  130./%
(wie  im  Januar)  für  1000  kg.  sowohl  für  Herkünfte
aus  deutschem  wie  auch  portugiesischem  Kolonialbesitz.

Mangroverinde  hat  sich  im  Preise  erhöhen  können,
doch  herrscht  nur  geringes  Angebot.  Heute  notiert:
Muadagaskar  9,25-9,0.%¼%  (gegen  d8,75./%  im  Vormonat).
Mozgambique  9—9,25  .  K  (8,75.14)  für  100  kg.

Palmkerne  haben  verschiedentlich  kleine  Schwankungen
durchgemacht,  aber  ihren  vorigen  Wertstand  fast  ganz
wieder  erreichen  können.  Es  notieren  für  prompte
Ware  für  50  kg  einschl.  Sack  wie  folgt:  Lagos-Kamernn
  18,67½1#  (gegen  18.72½.  %¼  im  Vormonat),
Togo  18,47½  “%  (18,52½5  „G.  Elfenbeinküsften
18,37½  4%(18,12½  0.

Palmöl.  Ruhig  bei  kleinem  Geschäft.  Lagos-Portonovo
  29,75—29,50  ./%  (gegen  30—29,50.%  im  Vormonat),
  Ramerun  29,50.  (29.75.4%,  Liberia  25,50

25,250.%  (26  25,75.  4),  Accra-Logosorten  28,25.7
(28.75—28  .%)  für  50  kzz.

Phosphate.  Sehr  fest.  Florida  Rock  77800
0.0200—0,03  %¼  (gegen  0,0295—0,03.¼  im  Jannars,
Florida  Pebble  60.—7300  0,0215  —0,0220.14  (0,0215
0,0220  %0,  Florida  Pebble  74  76  00  0.0270—
O0,O0230  KF  (0,0270  —0,0275  %0,  Algier  und  Tunis
63  —70  %  0,0225  (0.0230  /4  (0,0215  0,0230  .Jq,
Algier  und  Tunis  57—  63  00  0,0215—0,0220  .¼
(0,0215—0,0220  %  für  1%  phosphorsauren  Kalk
in  50  kg.

Roeis  bleibt  sehr  knapp.  Die  Vorräte  sind  sehr  klein
geworden.  Es  notieren:  Rangoon  23,50—20  „%(wie
im  Vormonats,  Japan  34,50  —39  ,  Java  34,  50  —
50.¾  für  100  kg.

Sesamsaat.  Ruhig  bei  kleinem  Geschäft.  Deutsch-Ostafrika
  17.lgegen  17—16,50  .&amp;amp;  im  Jannars,
Moxzambique  16,25  —10,  75.K16,  75—16,  50%),  Bennisaat
  (westafrik.)  15—16  .“4  (16,50.  15.4)  für  50  kg.

Silber  ist  stark  im  Preise  gestiegen.  Verkäufer  30,25  ./(4
(gegen  76,25  .%  im  Vormonatsl,  NRäufer  79.75  7/
(74.75  #%  für  1  kx.

Superphoodphat  notiert  wie  im  Vormonat:  18  0%
wasserfreie  Phosphorsäure  5,65  7,  desgl.  16  0%
5,55.  &amp;amp;  für  100  kg.

Wachs  war  in  lebhafter  Frage.  Es  notieren  heute
wie  folgt  zu  fast  unveränderten  Preisen:  Deutsch-Ostafrika
  280—282  “  (gegen  280  im  Vormonat),
  Madagaskar  270  —274  .K  (272,50  1%0,  Benguella
  280  —285  K  (285  4%0,  Chile  288—294  4
1291  .)  für  100  kg

angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  10.  Februar  1912.
        <pb n="224" />
        192  e2e0C

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Ferlin  W.  8.

 

 

 

Telephon:  Amt  7tr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Feruverkehr.  Telegr.  Adr.:  Seudlontor  13.  Febr.  1912.
¾  Vor-Grün
  .-  Ge-  Letzte  Freibleibend
dungs  Kapital  schäfts-  Lute  Divi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkänufer
jahr  AM  jahr  dende  dende  #  v7%  5%
190'7  2  500  000  1.  10.  17  —  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  .  100
1907  600  000  1.  7.  0  (!  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  n  90
1896  1200  000  1.  1.  12  —  Bodiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Romm.  Ges.  a.  Akt.  126  130
1902  4à  650  000  1.  1.  0  —  Hritish  Central  Africa  Litd.  109  11  3
1905  1  000  000  1.  4.  17½  17½  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  4  Co.,  .-G.  180  185
1905  1200  000  1.  4.  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  67  72
1902  600  000  1.  1.  8  —  Centralafrikanische  Seecengesellschaft  m.  b.  H.  123  130
1905  220  000  1.  1.  4  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  108  115
1900  1  156  400  1.  1.  0  #  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  83  88
1878  2  750  O000  1.  1.  11  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-J.  A.  G.  148  155
1902  1  000  000  1.  1.  5  Deutsche  Kamernn-Ges.  m.  b.  O.  85  90
1907  2  500  000  1.  1.  3  .n  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  89  91
1885  2  000  000  1.  4.  64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  600  620
1902  1  000  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  50  55
1908  4  500  000  1.  1.  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  162  167
1902  1  000  000  1.  5.  6  6  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  Gy)  .  ..  95  100
18906  2250  000  1.  1.  10  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  G)  97  102
1898  3  000  000  1.  1.  8  Gecsellschaft  Südkamerun  Anteile  110  125
1903  1  022  100  1.  10.  0  Gibeon-Schürf=  u.  Oandelsgesellsch.  m.  ¾l'  K.  70  80
1889  3  000  000  1.  10.  0  „0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  50  60
1887  1  200  000  1.  1.  2  —  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  .  330  —
1898  219000  1.  7.  0  0Haffee-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien.  58  65
1906  3  000  000  1.  I1.  45  4  amerun-  Kautschuk-Compagnie  A.-G.  80  8.3
1895  10  000  000  1.  1.  —0  Kaeaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.  40  12
1908  157500  1.  1.  0  Kaukausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  ..  ¼%  900  4  1100
1003  900  000  1.  1.  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  .  73  80
1908  1  250  000  1.  1.  ·0  KNironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  137  145
1908  2  125  000  1.  2.  22½  —  Kolmanskop  Diamond  shares  .K  38  M.  40
1899  2  000  000  1.  1.  5  —  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  190  ç93
1905  150  000  1.  1.  0  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  —  560
1886  7500  000  1.  4.  0  Neu-Guinca  Compagnie  Vorzugs-Anteile  131  133
1906  1  400  000  1.  1.  0  —  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  103  106
1900  St.  200  0O000  1.  4.  57  6,50.4  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  .  MA.  G2  64
1902  LK  375  000  1.  1.  45  -  Pacific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  .  K  6  L  6½
1910  8  75000  1.  1.  0  —  do.  junge  341/  eingegahlt  LK  2%  KC  278
1904  160  000  1.  5.  o0  Pllanzungs-Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  84  88
1895  1  500000  1.  1.  0  MRheinische  Handel-Plantagengesellschaft  1
1903  900  000  1.  1.  0  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  25  28
1905  2  000  000  1.  1.7"  4  4"  Samoa-Kantschuk-Compagnie  A.-G.  20  23
1897  500  000  1.  1.  12  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  180  200
1904  1  000  000  1.  1.  12  Eisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  150  165
1895  L  500  000  1.  7.  .—  0  South  African  Territories  Limited  6.—  6.6
1895  L  350  000  1.  1.  0  South  East  Africa  (1910)  Limitecd  2“  2/41
1892  2802000  000  1.  1.  5  South  West  Africa  Co.  Limited  .  30  3  30/9
1893  869  100  1.  4.  0  0  llsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  10  45
1893  142  200  1.  1.  0  .0  do.  Vorzugs-Anteile  70  80
1909  12:35  000  1.  1.  0  —  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  54  57
1909  1  600  000  1.  1.  0  Weisßz  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  .  160  1  100
1897  2  100  000  1.  1.  ¾3  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  88  92
1897  3  000  000  1.  1.  15  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  220  225
1895  1  800  000  1.  1.  .0  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-Ant.
  (D.  K.  G.)  85  102
Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotig“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer

*)  Bauzinsen.

bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

Dividende  noch  nicht  erklärt.

–

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Ostar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SWs6s,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="225" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Sũdsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Oärz  1912.  MUummer  5.

Tiese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Refel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljährlich  er  scheinenden:  „Nittrilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebietens.  Mit  der  Herausgabe  benuftrakgt:  Dr.  Marquardsen.
Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duich  die  Post  und  die  Buchbondlungen
  #  4,.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  &amp;amp;  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schuszgebiete  und  Osterreich-Ungarns,  b)  .7  6,—  für  die  Länder  des  Weltpostvercins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Stegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W'#c#,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Ermächtigung  der  Gouverneure  von  Deutsch-Ostafrika,
  Kamerun  und  Togo  zum  Erlaß  straf=  und  disziplinarrechtlicher  Vorschriften  für  farbige  Polizeimannschaften.
Vom  5.  Februar  1912  S.  193.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Abänderung  der  Verordnung,
betr.  den  Zolltarif  für  das  Schutzgebiet  Togo  vom  24.  März  1910.  Vom  2.  Januar  1912  S.  194.  —  Desgleichen
betr.  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit  denaturiertem  Branntwein.  Vom  2.  Januar  1912  S.  194.  —  Verordnung  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Einfuhr  von  Klauenvieh  aus  Europa.  Vom  24.  November  1911
S.  196.  —  Desgleichen  betr.  die  Anwerbung  und  Arbeitsverhältnisse  der  eingeborenen  Arbeiter.  Vom  16.  Dezember
1911  S.  196.  —  Dienstanweisung  für  die  Anwerbestelle  von  Ovambo.  Vom  16.  Dezember  1911  S.  200.  —  Beslimmungen
  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Aufnahme  und  Behandlung  in  den  Krankenhäusern
des  Gouvernements.  Vom  25.  Juli  1911  S.  201.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Beschränkung
  des  Verfügungsrechts  der  Samoaner  über  die  ihnen  aus  Verkäufen  oder  Verpachtungen  ihrer  Ländereien  gebührenden
  Gegenleistungen.  Vom  1.  November  1911  S.  202.  —  Desgleichen  betr.  Abänderung  der  Verordnung  betr.
den  Verkehr  mit  alkoholhaltigen  Getränken  vom  2.  März  1903.  Vom  14.  November  1911  S.  203.  —  Verfügung  des
Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksamts  in  Apia.  Vom  14.  November  1911  S.  203.  —
Personalien  S.  204.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  in  Tabora  S.  206.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen

  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Oftafrika  im  Rechnungsjahr  1910  S.  207.  —  Desgleichen  bei  den
Binnengrenz-Zollstellen  im  Rechnungsjahr  1910  S.  207.  —  Desgleichen  bei  den  Küstenzollstellen  im  Monat  November

  1911  S.  208.  —  Desgleichen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  in  den  Monaten  September,  Oktober  und  November
  1911  S.  208.  4

Kamerun:  Die  Karte  von  Kamerun  1:300  000  (mit  einem  llbersichtsblatt)  S.  209.

Togo:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  211.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Dezember  1911  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  213.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Eisenbahn  Karibib—MWMindhuk—Keetmanshoop  (mit  einem  Längsschnitt  und  acht
Abbildungen)  S.  213.  —  Die  Diamantenförderung  im  Januar  1912  S.  217.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Uber  die  Tätigkeit  der  landwirtschaftlichen  Versuchsstationen  in
Deutsch-Ostafrika  S.  217.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Kakaovalorisation  S.  220.  —  Der  Lissaboner
Kakaomarkt  im  Januar  1912  S.  220.  —  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  220.  —  Die  Baumwollkultur  Cyperns  S.  221.
—  Ausbeutung  der  haitianischen  Inseln  La  Tortue  und  La  Gonave  S.  221.  —  Angola  S.  221.  —  Suüdafrikanischer

BZund  S.  221.  —  Uganda  S.  222.

Vermischtes:  Frühjahrskurfus  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg  S.  222.  —
Eisenbahnbau  in  Britisch-Ostafrika  S.  223.  —  Koloniale  Literatur  (V.)  S.  223.  —  Verkehrs-Nachrichten
S.  227.  —  Schiffsbewegungen  S.  233.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  234.

KAmtlicher  Teil
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Ermächtigung  der  Couverneure  von  Deutsch-Ostafrika,
  Kamerun  und  Logo  zum  Erlaß  straf-  und  disziplinarrechtlicher  Vorschriften
für  farbige  Dolizeimannschaften.

Vom  5.  Februar  1912.

Auf  Grund  der  §§  1  Nr.  2  und  2  der  Kaiserlichen  Verordunng,  betreffend  die  Einrichtung
der  Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0  Das  bisher  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  herausgegebene  und  von
diesem  den  Abonnenten  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  kostenlos  zur  Verfügung  gestellte
„Kolonial--RKandels-Kdreßbuch“  erscheint  von  nun  an  im  Verlage  von  Wilhelm  Süsserott,
Berlin  W  30;  der  Jahrgang  1912  wird  den  Abonnenten  des  „Deutschen  Kolonialblattes“  auf
Bestellung  sowohl  von  der  Verlagsbuchhandlung  als  auch  von  jeder  Sortiments-Buchhandlung  zum
Vorzugspreise  von  3,—  (anstatt  4,)  geliefert.  «
        <pb n="226" />
        194  20

vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  hiermit  für  die  Schutzgebiete  Deutsch-Ostafrika,
Kamerun  und  Togo  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Gouverneure  werden  ermächtigt,  Vorschriften  und  Anordnungen  zu  erlassen,
welche  für  die  farbigen  Angehörigen  der  Polizeitruppen  das  Strafrecht  sowie  die  Ausübung  der
Strafgerichtsbarkeit  und  Disziplinargewalt  regeln.

Insoweit  Vorschriften  und  Anordnungen  der  in  Abs.  1  erwähnten  Art  ergangen  find,
bleiben  die  vom  Reichskanzler  zur  Regelung  der  Eingeborenenrechtspflege  erlassenen  allgemeinen
Bestimmungen  außer  Anwendung.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1912  in  Kraft.

Berlin,  den  5.  Februar  1912.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

——  —  ——  —„  —

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Kbänderung  der  Verordnung,

betr.  den  JSolltarif  für  das  Schutzgebiet  Togo  vom  24.  Oärz=  1910.)

Vom  2.  Januar  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:

Einziger  Paragraph.

In  der  Liste  der  vom  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände  ist  hinzuzufügen:

„Ziffer  27.  Hartspiritus,  d.  i.  Brennspiritus  in  konsistenter  Form.  Flüssiger  Brennspiritus
  unter  besonderen  Kontrollen.“

Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Lome,  den  2.  Januar  1912.
Der  Gouverneur.

J.  V.:

v.  Doering.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit
denaturiertem  Branntwein.
Vom  2.  Januar  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)  wird  verordnet,
  was  folgt:

§*  1.  Nach  den  Vorschriften  des  §  3  der  deutschen  Branntweinsteuer-Befreiungsordnung
(Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmung  vom  28.  Juni  1900)  zu  menschlichem  Genuß  unbrauchbar
gemachter  (denaturierter)  Branntwein,  der  zu  Brenn-,  Motor=  oder  gewerblichen  Zwecken  verwendet
werden  soll,  darf  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  der  §§  2  bis  12  zollfrei  eingeführt  und  im
Handel  verkauft  werden.
§  2.  Wer  denaturierten  Branntwein  zollfrei  einführen  will,  bedarf  dazu  der  Erlaubnis
des  Gonverneurs.
Der  Antrag  auf  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  bei  dem  Hauptzollamt  Lome  einzureichen  und
hat  zu  enthalten:
1.  die  Bezeichnung  des  Betriebes,  in  dem  der  denaturierte  Branntwein  verwendet  werden
soll,  und  die  besondere  Verwendungsart,
2.  die  voraussichtliche  Jahresmenge  des  zollfrei  einzuführenden  denaturierten  Branntweins,

 

*)  Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1910,  Nr.  14.  S.  617  ff.
        <pb n="227" />
        G  195  20

3.  die  Angabe,  ob  der  denaturierte  Branntwein  ausschließlich  im  eigenen  Betriebe  verwendet
  werden  soll,  oder  ob  er  zum  Verkauf  bestimmt  ist.

§&amp;amp;  3.  Das  Hauptzollamt  prüft,  ob  der  Antrag  den  Erfordernissen  des  §  2  Absatz  2  entspricht.
Ist  dies  nicht  der  Fall,  so  weist  es  den  Antrag  zurück.  Andernfalls  legt  es  ihn  dem  Gouverneur
zur  Entscheidung  vor.

Der  Gouverneur  kann  bei  Genehmigung  des  Antrages  besondere  Kontrollmaßregeln  zur
Verhinderung  der  mißbräuchlichen  Verwendung  des  zollfrei  eingeführten  denaturierten  Branntweins
vorschreiben.

§  4.  Die  erteilte  Erlaubnis  gilt  nur  für  das  Kalenderjahr,  in  dem  sie  erteilt  worden  ist.

Die  Erneuerung  der  Erlaubnis  ist  bis  zum  1.  Dezember  eines  jeden  Jahres  gemäß  §  2
bei  dem  Hauptzollamt  Lome  zu  beantragen.

§  5.  Wer  auf  Grund  der  erteilten  Erlaubnis  denaturierten  Branntwein  zollfrei  einführen
will,  hat  auf  der  Einfuhranmeldung  die  ausdrückliche  Erklärung  abzugeben,

1.  daß  der  Branntwein  nach  den  Vorschriften  des  §  1  denaturiert  ist,

2.  für  den  Fall,  daß  die  Denaturierung  unter  Verwendung  von  Benzol  stattgefunden
hat,  daß  nicht  mehr  und  nicht  weniger  als  2  Liter  Benzol  auf  100  Liter  Alkohol
verwendet  worden  sind,

3.  daß  der  eingeführte  Branntwein  ausschließlich  zu  dem  Zwecke,  in  der  Weise  und  in
dem  Betriebe  verwendet  werden  wird,  die  in  dem  gemäß  §  2  gestellten  Antrage
angegeben  worden  sind.

§  6.  Die  entgeltliche,  unentgeltliche  oder  leihweis  Abgabe  des  zur  Verwendung  im  eignen
Betriebe  zollfrei  eingeführten  denaturierten  Branntweins,  ist  ohne  Erlaubnis  des  Hauptzollamtes
Lome  verboten.

§  7.  1.  Es  ist  verboten,  denaturierten  Branntwein  mit  einer  Stärke  von  weniger  als
80  Volumenprozenten  abzugeben,
2.  denaturierten  Branntwein  an  Eingeborene  abzugeben,
3.  aus  denaturiertem  Branntwein  das  Denaturierungsmittel  auszuscheiden,
4.  dem  denaturierten  Branntwein  Stoffe  beizufügen,  welche  die  Wirksamkeit  des  Denaturierungsmittels
  in  bezug  auf  Geschmack,  Geruch  oder  Farbe  vermindern.

§*  8.  Denaturierter  Branntwein  darf  nur  an  solche  Nichteingeborene  verkauft  oder  abgegeben
  werden,  denen  von  dem  Hauptzollamt  Lome  ein  Erlaubnisschein  für  den  Bezug  ausgestellt
worden  ist.

Auf  diesem  Erlaubnisschein  ist  von  dem  Verkäufer  oder  Abgeber  die  abgegebene  Menge  in
Buchstaben  unter  Namensbeischrift  zu  vermerken.

9.  In  jedem  Verkaufsraum,  in  dem  denaturierter  Branntwein  abgegeben  wird,  ist  an
sichtbarer  Stelle  ein  Abdruck  oder  eine  leserlich  geschriebene  Abschrift  des  §  7  anzubringen.

§  10.  Wer  denaturierten  Branntwein  verkaufen  will,  hat  für  das  Kalenderjahr  ein  Notizbuch
  zu  führen,  in  das  die  zollfrei  eingeführten  Mengen  und  der  Tag  der  Einfuhr,  die  verkauften
Mengen,  der  Name  und  Wohnort  des  Käufers  und  der  Tag  des  Verkaufs  einzutragen  sind.

§&amp;amp;  11.  Wer  im  Schutzgebiet  zollfrei  denaturierten  Branntwein  kaufen  oder  anderweitig
erwerben  will,  hat  hierzu  bei  dem  Hauptzollamt  Lome  um  die  Erlaubnis  nachzusuchen.

In  dem  Antrage  ist  anzugeben,  wieviel  Liter  im  laufenden  Kalenderjahr  erworben  werden
sollen,  und  wozu  der  denaturierte  Branntwein  verwendet  verden  soll.

Ferner  soll  der  Antrag  die  ausdrückliche  Erklärung  enthalten,  daß  der  angekaufte  Branntwein
  nur  im  eignen  Betriebe  und  zu  dem  angegebenen  Zwecke  verwendet  werden  wird.

Von  dem  Hauptzollamt  Lome  wird  ein  für  das  laufende  Kalenderjahr  und  die  darin  bezeichnete
  Litermenge  geltender  Erlaubnisschein  ausgestellt,  der  auf  den  Namen  des  Antragstellers  lantet.

§  12.  Wer  denaturierten  Branntwein  zollfrei  einführt,  im  Schutzgebiet  erwirbt  oder  verwendet,
  hat  dem  Hauptzollamt  Lome  auf  Verlangen  jederzeit  Auskunft  über  den  Verbleib  des  Branntweins
  und  darüber,  ob  die  Verwendung  nach  Maßgabe  der  erteilten  Erlanbnis  stattgefunden  hat
oder  inwiefern  davon  abgewichen  ist,  zu  erteilen.

Der  Verbleib  der  zum  Verkauf  eingeführten  Menge  kann  jederzeit  durch  Einsicht  der  Notizbücher
  und  durch  Bestandesaufnahmen  durch  das  Hauptzollamt  kontrolliert  werden.

#§s  13.  Jede  mißbräuchliche  Verwendung  des  zollfrei  eingeführten  denaturierten  Branntweins
wird  als  Zollhinterziehung  bestraft.
        <pb n="228" />
        G  196  2S

Als  mißbräuchliche  Verwendung  ist  insbesondere  anzusehen:

1.  die  Verwendung  des  zollfrei  eingeführten  denaturierten  Branntweins  als  Trinkbranntwein,
2.  die  entgeltliche  oder  unentgeltliche  Abgabe  an  Personen,  denen  vom  Hanuptzollamt
Lome  kein  Erlaubnisschein  (§  11)  ausgestellt  worden  ist.

Neben  der  Zolldefrandationsstrafe  kann  die  Berechtigung  zur  zollfreien  Einfuhr  von  denaturiertem
  Branntwein,  zu  seinem  Erwerb  im  Schutzgebiet  und  zum  Handel  mit  ihm  auf  die  Dauer
von  fünf  Jahren,  von  der  rechtskräftigen  Festsetzung  der  Strafe  an  gerechnet,  entzogen  werden.  Die
im  Besitze  des  Bestraften  befindlichen  Vorräte  an  zollfrei  eingeführtem  denaturiertem  Branntwein
unterliegen  der  Einziehung.

§  14.  Alle  anderen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung
werden,  soweit  nicht  andere  Strafbestimmungen  in  Frage  kommen,  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  1500./7
oder  mit  Haft  oder  Gefängnis  bis  zu  zwei  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander,  an
Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kolonialblatt
S.  241)  bestraft.

Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Lome,  den  2.  Jannar  1912.
Der  Gouverneur.
J.  V.:
v.  Doering.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Einfuhr  von
RKRlauenvieh  aus  Europa.
Vom  24.  November  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  sowie  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Einfuhr  von  Klauenvieh  aller  Art  (Rinder,  Schafe,  Ziegen,  Schweine)  aus  Europa
ist  wegen  der  dort  verbreiteten  Maul=  und  Klauenseuche  bis  auf  weiteres  verboten.

Der  Gouverneur  ist  berechtigt,  Ausnahmen  hinsichtlich  der  Einfuhr  aus  bestimmten  Teilen
Europas  unter  Beobachtung  besonders  anzuordnender  Schutzmaßregeln  zuzulassen.

§  2.  Wer  diesem  Verbot  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  .7,  Haft  oder
Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.

Die  den  Gegenstand  der  Zuwiderhandlung  bildenden  Sachen  unterliegen  der  Einziehung.

§*  3.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündigung  in  Kraft.

Windhuk,  den  24.  November  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  K#nwerbung
und  Krbeitsverhältnisse  der  eingeborenen  Krbeiter.
Vom  16.  Dezember  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  dem  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen
  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsfee,
vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  den  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung
vom  3.  Juni  1908,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  usw.  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397),  wird
mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

I.  Anwerbung  von  Arbeitern  aus  dem  Ambolande.
§  1.  Die  Amwerbung  von  eingeborenen  Arbeitern,  die  aus  dem  Amboland  kommen,  wird
ausschließlich  durch  eine  unter  staatlicher  Aussicht  stehende  Anwerbestelle  besorgt.  Den  Sitz  und  die
Dienstanweisung  dieser  Anwerbestelle  bestimmt  der  Gonverneur.
        <pb n="229" />
        W  197  20

Der  Leiter  der  Anwerbestelle  und  seine  Organe  haben  die  Bestimmungen  der  Dienstanweisung
zu  befolgen.

§*  2.  Wer  eingeborene  Arbeiter,  die  aus  dem  Ambolande  kommen,  beschäftigen  will,  hat
sich  der  Vermittlung  der  Anwerbestelle  zu  bedienen.

§  3.  Die  Anwerbestelle  schließt  namens  des  Arbeitgebers  den  Arbeitervertrag  mit  dem
eingeborenen  Arbeiter  ab.  Sie  übernimmt  alle  Verpflichtungen  nach  Maßgabe  der  beigefügten
Dienstanweisung.

§  4.  Der  Auftraggeber  (später  Arbeitgeber)  übernimmt  mit  dem  Vertragsabschluß,  den  die
Anwerbestelle  auf  seinen  Auftrag  vornimmt,  folgende  Pflichten:

1.  Im  Falle  von  Erkrankungen  hat  er  den  Arbeitern  die  erforderliche  ärztliche  Behandlung
im  Schutzgebiet  auf  die  Dauer  von  sechs  Wochen,  vom  Tage  der  Erkrankung  an,  auch  über  die
Beendigung  des  Arbeitervertrages  hinaus  zu  gewähren.

2.  Er  hat  die  Kosten  der  Verpflegung  und  der  Rückreise  bis  zum  Anwerbeorte  per  Bahn
und  eventuell  Schiff  zu  tragen.  Dagegen  ist  der  Arbeitgeber  berechtigt,  für  die  auf  der  Rückreise
zu  gewährende  freie  Verpflegung  einen  Abzug  bis  zur  Höhe  von  10  .  zu  machen.  Der  Abzug
hat  durch  Einbehaltung  eines  Teiles  des  Lohnes  zu  erfolgen  und  ist  in  den  Lohnlisten  sichtbar
zu  machen  (§  14).

3.  Er  hat  die  Arbeiter  vor  Antritt  der  Rückreise  ärztlich  untersuchen  zu  lassen.  Kranke
Arbeiter  dürfen  nicht  in  Marsch  gesetzt  werden.

4.  Sollte  der  Eingeborenen-Kommissar  die  Heimreise  eines  Arbeiters  vor  Ablauf  seines
Arbeitsvertrages  auf  Grund  ärztlichen  Gutachtens  für  erforderlich  halten,  so  hat  der  Arbeitgeber  in
gleicher  Weise  wie  in  Ziffer  2  die  Kosten  der  Heimbeförderung  zu  tragen.

5.  Wenn  nach  Ablauf  des  Arbeitsvertrages  der  Vertrag  verlängert  wird,  so  ist  er  dem
Eingeborenen-Kommissar  zur  Bestätigung  vorzulegen.

Geht  der  Arbeiter  ein  neues  Arbeitsverhältnis  ein,  so  obliegen  die  in  §  4  Ziffer  1  bis  5
auferlegten  Pflichten  dem  neuen  Arbeitgeber.

§  5.  Die  Überwachung  der  in  §  4  auferlegten  Pflichten  steht  dem  Eingeborenen-Kommissar
  zu.

Er  hat  darauf  zu  achten,  daß  die  einzelnen  Vertragsbestimmungen  den  Arbeitern  verständlich
  gemacht  werden.

§  6.  An  die  Anwerbestelle  ist  für  jeden  angeworbenen  Arbeiter  eine  vom  Gouvernement
jeweilig  durch  Bekanntmachung  festzusetzende  Gebühr  zu  entrichten.  Die  Anwerbestelle#  hat  einen  Teil
dieser  Gebühren  in  einer  jeweils  festzusetzenden  Höhe  an  die  Gouvernementshauptkasse  abzuführen.

§  7.  Werden  Ovambo  nur  für  Zwecke  des  Haushaltes  angenommen,  so  finden  die  vorstehenden
  Bestimmungen  keine  Anwendung.

II.  Beschäftigung  von  eingeborenen  Arbeitern,  die  nicht  im  Schutzgebiet
dauernd  ansässig  sind.

§  8.  Wer  Eingeborene  in  einem  anderen  deutschen  Schutzgebiet  oder  im  Auslande  anwirbt,
zur  Beschäftigung  in  Deutsch-Südwestafrika,  hat  mit  denselben  einen  schriftlichen  Arbeitsvertrag
abzuschließen.
§  9.  Der  Arbeitsvertrag  hat  zu  enthalten:
a)  Namen  der  einzelnen  Arbeiter,
b)  Namen  des  Dienstherrn  und  Bezeichnung  der  Arbeitsstelle,
c)  die  Kündigungsfrist,  die  Dauer  des  Vertrages  und  den  Tag  des  Vertragsabschlusses,
d)  Höhe  des  Lohnes.
§  10.  Der  Arbeitgeber  übernimmt  mit  der  Einführung  von  Eingeborenen  in  das  Schutzgebiet
  dieselben  Verpflichtungen,  wie  sie  in  §  4  enthalten  sind.

III.  Bestimmungen  über  die  Unterbringung  und  Beaussichtigung  eingeborener
Arbeiter  in  größeren  Gewerbebetrieben.
§  11.  Den  Arbeitern  muß  eine  allen  gesundheitlichen  Anforderungen  entsprechende  Unterkunft
  und  Verpflegung  gewährt  werden.  Im  Falle  von  Erkrankungen  ist  den  Arbeitern  die  ersorderliche
  ärztliche  Behandlung  im  Schutzgebiet  auf  die  Dauer  von  sechs  Wochen,  vom  Tage  der
Erkrankung  an,  auch  über  die  Beendigung  des  Arbeitsvertrages  hinaus  zu  gewähren.
Bei  den  Unterkunftsstätten  müssen  desiufizierbare  Latrinen  sowie  Müllgruben  vorhanden  sein.

2
        <pb n="230" />
        W  198  20

Sofern  der  Arbeitgeber  mehr  als  25  Arbeiter  auf  einer  Betriebsstelle  beschäftigt,  hat  er
auf  Antrag  den  Arbeitern  die  Kost  in  zubereiteter  Form  zu  verabreichen.  Für  genügend  Wasser
und  Brennmaterial  hat  der  Arbeitgeber  zu  sorgen.

In  bezug  auf  Verpflegung  ist  die  Ablösung  der  Verpflichtungen  in  Geld  zulässig  im  Einverständnis
  mit  den  Arbeitern.

§  12.  Jeder  Arbeitgeber,  welcher  mehr  als  50  Arbeiter  beschäftigt,  hat  einen  entsprechend
großen,  für  diese  Zwecke  geeigneten  Krankenraum  bereitzuhalten  sowie  auf  Anforderung  des  Arztes
einen  besonderen  Raum  für  Kranke  mit  ansteckenden  Krankheiten  herzurichten.  Ist  ein  Krankenhaus
in  erreichbarer  Nähe,  so  sind  die  Kranken  nach  ärztlichem  Ermessen  dorthin  zu  überführen.

Der  Eingeborenen-Kommissar  kann  den  Zusammenschluß  mehrerer  Arbeitgeber  zur  gemeinschaftlichen
  Gestellung  derartiger  Räume  für  ihre  Arbeiter  gestatten.

Arbeitgeber,  die  mehr  als  200  Arbeiter  beschäftigen,  müssen  einen  ausgebildeten  weißen
Heilgehilfen  halten,  sofern  kein  eigener  Arzt  vorhanden  ist.  Für  die  Kranken  ist  ein  besonderer
farbiger  Koch  oder  Köchin  zu  halten,  sofern  nicht  die  Kost  in  zubereiteter  Form  verabreicht  wird.

Ferner  hat  jeder  Arbeitgeber  eine  ausreichend  ausgestattete  Apotheke  zu  unterhalten,  falls
nicht  eine  solche  in  der  Nähe  ist.  Die  Tätigkeit  des  Heilgehilfen  unterliegt  der  Aufsicht  des  zuständigen
beamteten  Arztes,  falls  kein  eigener  Arzt  vorhanden  ist.  Hält  dieser  den  Heilgehilfen  für  ungeeignet,
so  kann  der  Arbeitgeber  durch  die  zuständige  Verwaltungsbehörde  angehalten  werden,  geeigneten
Ersatz  zu  schaffen.

Verstorbene  sind  an  einem  von  der  zuständigen  Behörde  zu  bezeichnenden  Platze  auf  Kosten
des  Arbeitgebers  zu  beerdigen.

§  13.  Krankheitstage  kommen  als  Arbeitstage  nicht  in  Anrechnung.  Für  einen  Krankheitstag
kann  ein  Dreißigstel  des  Monatslohns  abgezogen  werden.  Für  Sonntage  und  Regentage  darf  ein
Lohnabzug  nicht  gemacht  werden.

&amp;amp;  14.  Die  Arbeitgeber  sind  verpflichtet,  besondere  Konten  oder  monatliche  Listen  zu  führen,
in  welche  für  jeden  Arbeiter  die  gezahlten  Löhne,  die  gezahlten  Arbeitstage  und  die  Krankentage
sowie  alle  Lohnabzüge  unter  Angabe  des  Grundes  einzutragen  sind.  Der  Lohn  ist  in  barem  Gelde
deutscher  Währung  zu  zahlen.

§  15.  Todesfälle  sind  seitens  der  Arbeitgeber  unter  Angabe  des  Namens,  Stammes,
Heimatlandes,  des  Todestages,  der  mutmaßlichen  Todesursache  und  des  ausstehenden  Lohnes  unverzüglich
  dem  Eingeborenen-Kommissar  anzuzeigen.

§  16.  Zeigen  sich  irgendwelche  Anzeichen  einer  ansteckenden  Krankheit,  so  ist  sofort  der
Regierungsarzt  zu  benachrichtigen.  Letzterer  hat  das  Bezirksamt  bzw.  Distriktsamt  unverzüglich
zu  verständigen.

§  17.  Der  Arbeitgeber  hat  jeden  Monatsersten  eine  Liste  nach  untenstehendem  Muster
einzureichen  über  den  Arbeiterbestand,  Krankenstand  und  Todesfälle  des  vergangenen  Monats.

Muster.
Nachweis  des  Arbeiterbestandes,  des  Krankenbestandes  und  der  Todesfälle
für  den  Monat

Mine  (bzw.  Fabrik  usw.)

1.  Arbeiterbestand.

9  Berg-  Hotten-  Cape-  Sonstige
N  -*—  Herer  v-dirn'n'm  Hvamboa  .  »
Name  des  Stamme  Lerero  damara  totten  vambr  jjungen  Eingeborene

Summe

 

Bestand  am  1.
Neu  eingestellt  .
Entlassen  #
Entlaufen
Verstorben

 

 

 

Bestand  am  31.
        <pb n="231" />
        G  199  20

2.  Krankenbestand  und  Todesfälle.

—  â—  AS  —  ——  —.  —  —

 

 

—..  .—

 

l  E  -
Kranken-  Gesund  #  Kranken-Art
  der  Krankheit  bestand  Zugänge  entlassen  Verstorben  bestand  am
am  1.  d.  Mts.  zur  Arbeit  Ende  d.  Mts.
Malaria  —
Skorbut
Typhus
Beriberi

Lmgenentzündung.
Lugenschwindsucht.  ......  ·
armkatarth«(Durchfall).....  ·
Lerzleiden.  ....  .  -
Tysenterie  oder  Ruhr

Tripper
Shpbilis  .......
leuctha..  .....  ·  .  l
Andere  innere  Krankheiten  .  ...
Außere  Verletzugen  «

 

 

 

Unterschrift  des  Arbeitgebers.

§*  18.  Der  Eingeborenen-Kommissar  hat  insbesondere  die  Unterkunft,  Verpflegung,  Entlohnung,
  Behandlung  und  Rückbeförderung  der  Arbeiter  zu  überwachen.

Ihm  muß  jederzeit  Zutritt  zu  den  Arbeitsstellen  und  Unterkunftsräumen  der  Arbeiter  gestattet
  werden,  nach  vorheriger  Benachrichtigung  des  Arbeitgebers  oder  seines  Stellvertreters.

Das  gleiche  Recht  steht  auch  dem  Regierungsarzte  zu.

Den  genannten  Organen  hat  der  Arbeitgeber  jederzeit  schriftlich  oder  mündlich  über  alle  in
Betracht  kommenden  Verhältnisse  Auskunft  zu  erteilen  und  einschlägige  Schriftstücke,  wie  zum  Beispiel
Arbeitsverträge,  Lohnlisten,  vorzulegen.

§*  19.  Der  Eingeborenen-Kommissar  hat  jederzeit  etwaige  Beschwerden  der'  Arbeiter
entgegenzunehmen,  zu  untersuchen  und  sich  wegen  deren  Abstellung  mit  dem  Arbeitgeber  in  Verbindung
  zu  setzen.

Wird  eine  Verständigung  nicht  erzielt,  so  ist  die  Angelegenheit  dem  Gouverneur  vorzulegen.

§  20.  Der  Eingeborenen-Kommissar  hat  die  Befugnis,  im  Disziplinarwege  gegen  Arbeiter
gemäß  §  17  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Ausübung  der  Strafgerichtsbarkeit  und  der
Disziplinarstrafgewalt  gegenüber  den  Eingeborenen  in  den  Schutzgebieten  von  Ostafrika,  Kamerun
und  Togo  vom  22.  April  1896/8.  November  1896  zu  erkennen  auf  körperliche  Züchtigung  und
Kettenhaft  bis  zu  14  Tagen  allein  oder  in  Verbindung  miteinander.  Ferner  hat  er  die  Befugnis,
Geldstrafe  bis  zur  Höhe  eines  Monatslohnes  gegen  Arbeiter  zu  verhängen.

§  21.  Wenn  kein  Eingeborenen-Kommissar  vorhanden  ist,  werden  dessen  Befugnisse  durch

das  Bezirksamt  bzw.  Distriktsamt  oder  deren  Organe  wahrgenommen.
IV.  Straf=  und  Zwangsvorschriften.

§  22.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  600  oder  Haft  wird  bestraft,  wer  den  Bestimmungen
der  §§  2,  8,  15,  16  und  17  zuwiderhandelt.

Wenn  der  Auftraggeber  (später  Arbeitgeber)  die  ihm  in  §#§#  11,  12,  14,  18,  Absatz  4,
auferlegten  Pflichten  nicht  erfüllt,  so  kann  er  im  Verwaltungszwangsverfahren  dazu  angehalten  werden.

§  23.  Bis  zur  Einrichtung  der  Anwerbestelle  bleiben  die  erteilten  Erlaubnisscheine  für
Anwerber  in  Gültigkeit.

Die  der  Anwerbestelle  obliegenden  Pflichten  gehen  mit  dem  Tage  des  Inkrafttretens  dieser
Verordnung  auf  den  Anwerber  über.

Wenn  die  Tätigkeit  der  Anwerbestelle  aus  irgendeinem  Grunde  aussetzt,  ist  der  Gouverneur
ermächtigt,  Anwerber  unter  Auflage  der  der  Anwerbestelle  obliegenden  Pflichten  zuzulassen.

V.  Schlußbestimmungen.
§  24.  Durch  diese  Verordnung  werden  nicht  berührt:

1.  die  Verordnung  betreffs  Maßregeln  zur  Kontrolle  der  Eingeborenen  vom  18.  August  1907
(Kol.  Bl.  S.  1181);
        <pb n="232" />
        200  e

2.  die  Verordnung  betreffend  Paßpflicht  der  Eingeborenen  vom  18.  August  1907
(Kol.  Bl.  S.  1182):t  «

3.  die  Verordnung  betreffend  Dienst-  und  Arbeitsverhältnisse  mit  Eingeborenen  des
Südwestafrikanischen  Schutzgebiets  vom  18.  August  1907  (Kol.  Bl.  S.  79),  soweit
sich  nicht  ein  anderes  ergibt.

8  25.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  Februar  1912  in  Kraft.
§  26.  Die  vorläufige  Verordnung  betreffend  Anwerbung  und  Arbeitsverhältnisse  der  aus
dem  Ambolande  kommenden  eingeborenen  Arbeiter  vom  16.  März  1911  wird  außer  Kraft  gesetzt.

Windhuk,  den  16.  Dezember  1911.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Seitz.

 

Dienstanweisung  für  die  Anwerbestelle  von  Ovambo.
Vom  16.  Dezember  1911.

§&amp;amp;  1.  Die  Anwerbestelle  untersteht  einem  Leiter,  der  von  dem  Gouvernement  die  Erlaubnis
zum  Anwerben  von  Ovambos  erhält.  Er  hat  allen  Anordnungen  des  Gouvernements  in  bezug  auf
den  Anwerbebetrieb  Folge  zu  leisten.

Der  Leiter  stellt  das  nötige  Unterpersonal  an.  Die  Anstellung  des  Unterpersonals  bedarf
der  Bestätigung  des  Gouverneurs.

Die  Anwerbestelle  ist  verpflichtet,  Angestellte,  die  nach  Ansicht  des  Gouvernements  nicht
zuverlässig  sind,  sofort  zu  entlassen.

Leiter  und  Angestellte  der  Anwerbestelle  dürfen  nicht  Handel  und  sonstige  Nebenbeschäftigung
  betreiben.

§  2.  Der  Anwerbestelle  werden  folgende  Pflichten  auferlegt:

1.  Sie  hat  ein  chronologisches  Verzeichnis  zu  führen  über  die  Aufträge  zum  Abschließen
der  Arbeitsverträge.  Die  Verzeichnisse  haben  zu  enthalten:  Namen  des  Auftraggebers  und  Zahl  der
gewünschten  Arbeiter.  Die  Erledigung  des  Auftrages  ist  mit  Angabe  des  Zeitpunktes  in  der  Liste
zu  vermerken.  Die  zuständigen  Verwaltungsorgane  haben  das  Recht,  jederzeit  die  Listen  einzusehen.

2.  Sie  übernimmt  die  Verteilung  der  Arbeiter.  Die  Verteilung  hat  zu  erfolgen  auf  Grund
des  zu  führenden  chronologischen  Verzeichnisses  der  Aufträge.  Letztere  sind  der  Reihenfolge  der  Anmeldung
  gemäß  zu  erledigen.

Der  Gouverneur  kann  anordnen,  daß  in  Fällen  unzureichenden  Angebots  von  Arbeitskräften
die  einzelnen  Arbeitgeber  nach  Maßgabe  des  an  der  Durchführung  ihres  Betriebes  bestehenden
allgemeinen  öffentlichen  Interesses  zu  berücksichtigen  sind.

3.  Mit  den  angeworbenen  Arbeitern  ist  ein  Arbeitsvertrag  abzuschließen.  Dieser  soll  enthalten:

a)  Namen  der  einzelnen  Arbeiter  und  Nummer  ihrer  Paßmarke;

b)  Namen  des  Dienstherrn  und  Bezeichnung  der  Arbeitsstelle;

c)  Kündigungsfrist,  die  Dauer  des  Vertrages  und  Tag  des  Vertragsabschlusses;
d)  Höhe  des  Mindestlohnes.

4.  Die  Dauer  des  Vertrages  soll  möglichst  langfristig  sein.  Die  Frist  des  Dienstverhältnisses
läuft  vom  Tage  des  Eintreffens  auf  der  Arbeitsstelle.  Die  Verträge  sind  dem  Eingeborenen-Kommissar
  zur  Bestätigung  vorzulegen.

Körperlich  zur  Arbeit  Untaugliche  dürfen  nicht  angeworben  werden.

5.  Die  Anwerbestelle  hat  die  Verpflegung  der  Arbeiter  vom  Anwerbeort  zur  Arbeitsstelle
sowie  die  Eisenbahnfahrt  und  eventuell  Dampferfahrt  von  der  dem  Anwerbeort  nächsten  Bahnstation
zur  Arbeitsstelle  zu  regeln.  Ebenso  hat  sie  die  Rückbeförderung  der  Arbeiter  von  der  Arbeitsstelle
zum  Anwerbeort  einschließlich  Verpflegung  zu  regeln.

6.  Die  in  Okankwejo  angeworbenen  Arbeiter  haben  den  Weg  über  Outjo  nach  Otjiwarongo,
die  in  Namutoni  für  Tsumeb  angeworbenen  den  direkten  Weg  nach  Tsumeb,  die  anderen  den  nach
Otavi  zu  nehmen.

7.  Die  angeworbenen  Arbeiter  dürfen  nur  in  Trupps  unter  Führung  eines  Vormannes
auf  den  Hin-,  ebenso  auf  den  Rückweg  gesetzt  werden.  Dem  Vormann  ist  eine  namentliche  Liste
seines  Trupps  mitzugeben.
        <pb n="233" />
        201  20

An  Orten,  wo  die  Regierung  Übernachtungslager  einrichten  wird,  haben  die  Arbeiter  in
letzteren  zu  übernachten.

8.  Vom  Betreten  der  Eisenbahn  ab  muß  jeder  Arbeiter  mit  einem  Anzug  und  einer  guten
Decke  versehen  sein.  Arbeiter,  die  in  Swakopmund,  Lüderitzbucht  sowie  in  den  Küstengebieten  arbeiten
sollen,  müssen  bei  Ankunft  in  Swakopmund  eine  zweite  Decke  erhalten.  Die  vorschriftsmäßig  erfolgte
Einkleidung  ist  von  der  zuständigen  Behörde  in  dem  Arbeitsvertrag  zu  bescheinigen.

1  9.  Vor  Übernahme  der  Arbeit  an  der  Arbeitsstelle  muß  jeder  angeworbene  Arbeiter  ärztlich
untersucht  und  geimpft  sein.  Die  für  Lüderitzbucht  angeworbenen  müssen  vor  Betreten  des  Schiffes
untersucht  sein.  Das  Ergebnis  der  Untersuchung  hat  der  Arzt  auf  den  Arbeitskontrakten  zu  vermerken.
  Sollte  bei  dieser  Untersuchung  der  Arzt  einen  Arbeiter  als  untauglich  zur  Arbeit  erklären,
so  hat  die  Anwerbestelle  den  Arbeiter  zum  Anwerbeort  zurückzuschaffen  und  die  Kosten  einschließlich
Verpflegung  und  Bahnfahrt  zu  tragen.

§*  3.  Die  von  der  Anwerbestelle  festgesetzten  Sätze  für  die  Anwerbung  und  Beförderung
der  Arbeiter  zur  Arbeitsstelle,  berechnet  nach  den  einzelnen  Arbeitsstellen,  bedürfen  der  Bestätigung
des  Gouvernements.

§  4.  Die  Anwerbestelle  hat  die  benötigten  Mengen  an  Proviant,  Bekleidung  und  Ausrüstung
  im  hiesigen  Lande  zu  beschaffen  in  der  Form  öffentlicher  Ausschreibung.  Proviant  und
Bekleidung  der  Arbeiter  unterliegen  der  Kontrolle  des  Gouvernements.

§*  5.  Die  Anwerbestelle  hat  monatlich  dem  Gouvernement  die  Zahl  der  Angeworbenen
und  die  Zahl  der  Heimgesandten  und  die  Todesfälle  nach  vorgeschriebenem  Formular  mitzuteilen.

Windhuk,  den  16.  Dezember  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

Bestimmungen  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Kufnahme  und
Behandlung  in  den  Krankenhäusern  des  Couvernements.

Vom  25.  Juli  1911.

A.  Europäer.

Die  Aufnahme  und  Behandlung  von  Kranken  regelt  sich  nach  einem  Zweiklassensystem.
Innerhalb  der  beiden  Klassen  werden  die  Kosten  für  ärztliches  Honorar  einerseits  und  für  die  Aufnahme
  und  Verpflegung  einschließlich  der  Arznei  und  Verbandmittel  anderseits  gesondert  erhoben.
In  die  Verpflegung  sind  die  Getränke  nicht  mit  einbegriffen.  Diese  werden  aus  den  Proviantbeständen
  des  Krankenhauses  gegen  Erstattung  der  Selbstkosten  der  Verwaltung  entnommen.  Die
Preise  werden  in  besonderem  Verzeichnis  jeweilig  bestimmt.

Für  Bettwäsche  und  ihre  Reinigung  werden  besondere  Kosten  nicht  berechnet.

Das  ärztliche  Honorar  und  die  Verpflegung'kosten  betragen:

 

Arztliches  Honorar  Vergütung  für  Aufnahme  und  Verpflegung  einschließlich  Arznei-=Klasse

  sle  Vor#  1  1  s  e#  l7  r  5
I!7  (für  den  Tag)  verpflegung  und  Verbandmittel,  jedoch  ausschließlich  der  Getränke
(für  den  Tag)

—."

 

J.  4æ.  12..#½
II.  3-  7.= 



 

Besondere  Vergünstigungen  werden  für  die  in  der  nachfolgenden  Übersicht  näher  bezeichneten
Personen,  und  zwar  in  dem  daselbst  angegebenen  Umfange  gewährt:
        <pb n="234" />
        W  202  20

1½  «  Vergütung  für  Aufnahme  und  Verpflegung
Arztlichesenschließlich  Arzneiverpflegung  und  Verband- 



B  ich  «  .  .  .  ...-.  ..
Bezeichnung  Honorar  mittel,  jedoch  ausschließlich  der  Getrünke
(für  den  Tag)  (für  den  Tag)
1.  weiszes  Personal  des  Kaiserlichen  Gonver-  frei  frei,  ausschließlich  Getränke.
nemems
2.  Mitglieder  von  Erpeditionen,  welche  ganz  frei  frei,  ausschließlich  Getränke.

oder  zum  Teil  aus  Reichsfonds  ausgerüstet
  sind

3.  weisßze  Post=  und  Telegraphenbeamte  sowie  frei  zahlen  bei  Verpflegung  in  der  I.  Klasse  nur
die  Angehörigen  der  Marine  den  Satz  II.  Klasse  (7.4%0.

4.  Familienmitglieder  des  im  Dienste  des  frei  zahlen  bei  Verpflegung  in  der  l.  Klasse  nur
Schutzgebiets  stehenden  Personals  den  Satz  der  II.  Klasse  (7J./.  Familienmitglieder

  von  Schutzgebietsbeamten  mit  einem
Diensteinkommen  von  weniger  als  1800.1
jährlich  können  mit  Genehmigung  des  Gonuverneurs
  vollständig  frei  verpflegt  werden.

 

 

Bei  Vornahme  schwieriger  Operationen  werden  erhöhte  Honorare  in  Rechnung  gestellt,  wie
auch  im  Falle  eines  außerordentlich  großen  Verbrauchs  von  Verbandmitteln  die  Berechnung  eines
entsprechenden  Zuschlags  vorbehalten  bleibt.

Mittellosen  Europäern  kann  mit  Genehmigung  des  Gonverneurs  freie  Aufnahme  gewährt  werden.

B.  Eingeborene  (Farbige).

Der  Arzt  entscheidet  über  die  Aufnahme  und  Behandlung  von  einheimischen  und  nichteinheimischen
  Eingeborenen  in  die  ihm  unterstellten  Krankenhäuser.  Ohne  zwingende  Not  darf  solche
niemand  versagt  werden.

Bei  Eingeborenen,  die  in  einem  Dienst=  oder  Arbeitsverhältnis  stehen,  ist  die  Zustimmung
der  Verwaltungsbehörde  vor  ihrer  Aufnahme  einzuholen,  es  sei  denn,  daß  ihre  Aufnahme  auf  Veranlassung
  oder  mit  Zustimmung  ihres  Arbeitgebers  erfolgt.  Jeder  Aufzunehmende  soll  mit  einem
frischen  Hüfttuch  und  seiner  Schlafdecke  versehen  werden,  soweit  nicht  vom  Arzt  besondere  Bestimmung
getroffen  wird.  Die  Verabreichung  dieser  Gegenstände  muß  besonders  vergütet  werden.  Die  Aufnahme
  umfaßt  freie  Verpflegung  und  Gewährung  der  Arznei  und  Verbandmittel.  Dafür  ist  zu
bezahlen  für  den  Tag  und  die  Person  0,75  ¼  bei  innerlichen  Krankheiten,  1.7  bei  Wundkrankheiten.
  Für  den  Fall  eines  außergewöhnlich  großen  Verbrauchs  von  Verbandmitteln  bleibt  die
Berechnung  eines  entsprechenden  Zuschlages  vorbehalten.

Die  Kosten  der  Aufnahme  von  Eingeborenen,  die  in  einem  Dienst=  oder  Arbeitsverhältnis
stehen,  sind  von  dem  Arbeitgeber  zu  tragen.  Bei  solchen  Kranken  ist  der  Arzt  auch  berechtigt,  von
den  Arbeitgebern  Honorare  zu  fordern,  die  Bestimmung  der  Honorarsätze  bleibt  dem  Gouverneur
vorbehalten.

Farbige,  die  nicht  in  einem  Dienst=  oder  Arbeitsverhältnis  stehen,  haben  die  Kosten  ihrer
Aufnahme  selbst  zu  bestreiten.  Mittellose  Farbige  sind  auf  den  Antrag  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde
  unentgeltlich  aufzunehmen.

.  -.  .  ..  25.  November  1904

Diese  Bestimmungen  treten  unter  Aufhebung  derjenigen  vom  15.  September  1908
1.  Oktober  1911  in  Kraft.

Rabaul,  den  25.  Juli  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Beschränkung  des  Verfügungsrechts
der  Samoaner  über  die  ihnen  aus  Verkäufen  oder  Verpachtungen  ihrer  Ländereien
gebührenden  Gegenleistungen.

Vom  1.  November  1911.  .
AufGrundd0erund2derKaiserlichenVerordnung,betreffenddieEinrichtUUgdck
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  den  Südsee-Schutzgebieten
        <pb n="235" />
        W  203  20

vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397),  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)
  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Im  Falle  einer  gemäß  §  1  Ziffer  a  und  b  der  Verordnung,  betreffend  die  Beschränkung
  des  Verfügungsrechts  der  Samoaner  über  ihre  Ländereien  vom  20.  Juni  1909  (Gouv.  Bl.
Bd.  III  Nr.  81;  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  856),  erfolgenden  Veräußerung  oder  Verpachtung
samoanischen  Landes  können  die  Samoaner  über  die  ihnen  gebührenden  Gegenleistungen  nur  mit
Genehmigung  des  Gouverneurs  verfügen,  soweit  es  sich  nicht  um  fällige,  regelmäßig  wiederkehrende
Leistungen  handelt.  .

Der  Gouverneur  kann  jedoch  im  einzelnen  Falle  den  Samoanern  die  freie  Verfügung  über
die  Gegenleistung  gestatten.

8  2.  Insoweit  eine  Verfügung  über  die  Gegenleistung  der  Genehmigung  des  Gouverneurs
bedarf,  ist  auch  eine  Pfändung  oder  sonstige  Beschlagnahme  oder  eine  Aufrechnung  nur  mit  Ge—
nehmigung  des  Gouverneurs  zulässig.

8  3.  Der  Gouverneur  kann  anordnen,  daß  die  nach  dem  Kauf-  oder  Pachtvertrage  den
Samoanern  gebührenden  Leistungen  für  deren  Rechnung  an  die  Kasse  der  Land=  und  Titelkommission
zu  entrichten  sind.  In  diesem  Falle  ist  der  Vorsitzende  dieser  Kommission  zur  Geltendmachung  des
Anspruchs  auf  die  Leistung  befugt.

Die  Anordnung  muß  schriftlich  erfolgen  und  wird  mit  ihrer  Zustellung  an  den  Verpflichteten
  wirksam.

Eine  der  Anordnung  zuwider  erfolgte  Leistung  ist  nichtig.

§  4.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Sie  findet  auch  Anwendung  auf  früher  abgeschlossene  Verträge,  soweit  nicht  bis  zum  Zeitpunkt
  des  Inkrafttretens  der  Verordnung  bereits  rechtsgültige  Leistung  erfolgt  war.

Apia,  den  1.  November  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
Schultz.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  Rbänderung  der  Verordnung  betr.  den
Verkehr  mit  alkoholhaltigen  Getränken  vom  2.  OOär=  1903.
Vom  14.  November  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  In  §7  der  Verordnung  des  Gouverneurs,  betreffend  den  Verkehr  mit  alkoholhaltigen
Getränken,  vom  2.  März  1903  („D.  Kol.  Bl.“  1903,  S.  170f.),  tritt  an  Stelle  der  Worte  „Kaiserlicher
  Bezirksrichter“  das  Wort  „Gouverneur“.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Apia,  den  14.  November  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schultz.

Verfügung  des  Couverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksamts  in  Apia.
Vom  14.  November  1911.
Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und
die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten  vom  3.  Juni  1908
Wbeichs  Gesehbl.  S.  397),  wird  mit  Ermächtigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  folgendes
Cstimmt:
        <pb n="236" />
        W  204  e.C

§  1.  Es  wird  ein  Bezirksamt  errichtet,  dessen  Bezirk  die  Inseln  Upolu,  Manono  und
Apolima  umfaßt.
§  2.  Der  Sitz  des  Bezirksamts  ist  in  Apia.  Das  Bezirksamt  führt  die  Bezeichnung
Kaiserliches  Bezirksamt  Apia.
§  3.  Diese  Verfügung  tritt  am  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Apia,  den  14.  November  1911.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Schultz.

 

 

 

 

Wpersonaliel

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Direktor  der
Deutschen  Handels=  und  Plantagengesellschaft  der  Südseeinseln  in  Hamburg  Otto  Riedel  den  Roten
Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Zollamtsassistenten
  2.  Klasse  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Püstow  anläßlich  seines
Ausscheidens  aus  dem  Reichs-Kolonialdienst  den  Königlichen  !  Kronenorden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  kommissarischen
Sekretär  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Heinerici  anläßlich  seines  Ausscheidens  aus
dem  Reichs-Kolonialdienst  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Vorarbeiter
Otto  Böhme  zu  Keetmanshoop  die  Rettungsmedaille  am  Bande  zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachstehenden
Beamten  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  fremden  Ordensauszeichnungen
  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Württembergischen  Friedrichsordens:
dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  beim  Reichs-Kolonialamt  Neuhaus;

der  Portugiesischen  silbernen  Rettungsmedaille:
dem  Hafenmeister  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Hellwig.

 

Rechtsanwalt  Schmidt  in  Duala  hat  die  Ausübung  des  Anwaltsberufs  bei  dem  dortigen
Bezirksgericht  aufgegeben.

RKaiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  2.  Februar  1912.

Strümpell,  Hauptmann  im  Schleswig-Holsteinischen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  9,  wird  unter
Enthebung  von  seiner  Stelle  als  Batteriechef  auf  zwei  Monate  zur  Dienstleistung  beim
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  kommandiert.

A.  K.  O.  vom  20.  Februar  1912.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Es  scheiden  aus  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  am  9.  März  aus  und  werden
mit  dem  10.  März  1912  im  Heere  angestellt:

Willecke,  Hauptmann,  in  der  3.  Ingenieur-Inspektion,
Geisler,  Oberleutnant,  im  3.  Magdeburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  66;  derselbe  wird  gleichzeitig
  bis  auf  weiteres  zur  Dienstleistung  bei  der  Landesaufnahme  kommandiert,
        <pb n="237" />
        W  205  20

v.  Knobelsdorff,  Oberleutnant,  im  Füsilier-Regiment  Königin  (Schleswig-Holsteinischen)  Nr.  86,

v.  Münstermann,  Oberleutnant,  im  3.  Garde-Feldartillerie-Regiment.

Gutbier,  Leutnant  im  2.  Badischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  30,  scheidet  am  8.  März  aus  dem
Heere  aus  und  wird  mit  dem  9.  März  1912  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  angestellt.

Mannhardt,  Oberleutnant  in  der  Schutztruppe,  wird  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  von
Südwestafrika  kommandiert.

Berlin  und  Schrewe,  Oberleutnants,

Dr.  Summa  und  Kalweit,  Stabsärzte,

Dr.  Rapmund  und  Greiner,  Oberärzte,

Kitzel,  Oberveterinär,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Dr.  Haupt,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Schutztruppe  für  Kamerun.

Eymael,  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  2.  Ober-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  171,
scheidet  am  7.  März  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  8.  März  1912  in  der  Schutztruppe
  angestellt.  ·

Fehn,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  21.  Infanterie-Regiment  Großherzog  Friedrich  Franz  IV.
von  Mecklenburg-Schwerin,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Bayerischen  Heere
mit  Patent  vom  8.  März  1905  mit  dem  8.  März  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Dr.  Merdas,  Stabsarzt  und  Abteilungsarzt  der  I.  Abteilung  Feldartillerie-Regiments  Prinz  August
von  Preußen  (1.  Litthauischen)  Nr.  1,  scheidet  am  6.  März  aus  dem  Heere  aus  und  wird
mit  dem  7.  März  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Menzel,  Hauptmann,

Professor  Dr.  Ziemann,  Oberstabsarzt,  —  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  mit  der
Erlaubnis  zum  Tragen  ihrer  bisherigen  Uniform  bewilligt;  letzterem  unter  Verleihung  des
Charakters  als  Generaloberarzt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Offizieren  usw.  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und
Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar:

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
das  Ritterkreuz  1.  Klasse  mit  der  Krone  des  Königlich  Sächsischen  Albrechtsordens:
dem  Major  Bender;
das  Ritterkreuz  1.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichsordens:
dem  Hauptmann  Böttlin;
Schutztruppe  für  Kamerun:
die  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinsche  silberne  Medaille:

dem  Vizefeldwebel  Röder.

Deutsch-Ostatrika.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  10.  Februar:  Techniker  1.  Klasse
Grafe,  Polizeimeister  Lindner,  Kanzleigehilfe
Maske;  am  13.  Februar:  Regierungsrat  und
Refserent  Herrmann,  Landmesser  Erdmann,
die  kommiss.  Sekretäre  Wach  und  Brosch,  Afssistent
2.  Klasse  Feldmann,  Polizeiwachtmeister  Lemmnitz,
  Forstaufseher  Rauer,  Gärtner  Haugg,
Kanzleigehilfe  Bauer.

Edelsbacher;  am  26.  Januar:  Maschinist  1.  Klasse
Stiehler.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben

am  30.  Januar  angetreten:  Feldwebel  Baumann
und  Sanitätssergeant  Wolff.

Kamerun.
Gartentechniker  Greven  f.

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  aus
Kamerun  ist  dort  der  seit  dem  Jahre  1903  beim

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  15.  Januar:  Resident  Dr.  Kandt,
Sekretär  Heß,  kommiss.  Sekretär  Berghoefer,
Techniker  1.  Klasse  Frey,  kommiss.  Assistent  2.  Klasse

 

Kaiserlichen  Gouvernement  tätige  Gartentechniker
Johannes  Greven  am  5.  Februar  d.  Js.  infolge
eines  Unglücksfalles  verstorben.
        <pb n="238" />
        W  206  20

Im  Schutzgebiet  sind  wiedereingetroffen:  Bezirksleiter
  Frhr.  v.  Lüdinghausen,  Hauptzollamtsvorsteher
  Seiffarth,  die  Techniker  Engel,
Meyer  und  Schulte,  Wegebauer  Schorß,
Maurer  Müller.

Am  9.  Februar  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Regierungsrat  Adae,  Lazarettinspektor
Nierling,  Ziegelmeister  Borchard.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Landmesser
Sedlmeier,  Landwirt  Weber,  Vermessungstechniker
  Buß.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Januar  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Regierungsrat  Kundt,
Regierungsbaumeister  Dr.  Lederer,  Regierungsarzt
  Dr.  Ufer.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
24.  Januar  angetreten:  Unteroffizier  LOaußmann.

 

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  16.  Februar  eingetroffen:
  Vizefeldwebel  Koblich,  Sanitätsvizefeldwebel
  Draheim  und  Sanitätsunteroffizier
Wacker.

 

Deutsch-Südwestakrika.
Am  25.  Januar  sind  wiederausgereist:  Polizeiwachtmeister
  Bunge,  Lokomotivführer  Zeitz,

Taucher  Teschke,  Zollaufseher  Gude,  die  Polizeisergeanten

  Bertram,  Kähler,  Klepka  und
Sterzenbach.
Am  29.  Januar  sind  ausgereist:  Landwirtschaftlicher

  Sachverständiger  Dr.  Schwonder,  die
Lehrer  Keller,  Müller  und  Ullmann,  Techniker
Paulsen.

Am  10.  Februar  sind  ausgereist  bzw.  wiederausgereist:
  Landmesser  Volkmann,  Assistent  2.  Kl.
Götte,  Vollziehungsbeamter  Herrmann,  Lagergehilfe
  Apelt.

Am  25.  Februar  sind  wiederausgereist:  Regierungsrat
  und  Referent  Dr.  Blumhagen,  Landmesser
  Canzler,  die  Polizeiwachtmeister  Geisler
und  Arnold,  Bureaugehilfe  Habedank,  die
Polizeisergeanten  Buttkereit,  Magerkurth,
Samel  und  Scholz.

75

 

 

 

 

 

 

 

TSicchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Machrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  3entralbahn  in  Tabora.“)

Nach  einer  Drahtmeldung  der  Bangesellschaft
ist  die  Gleisspitze  am  26.  Februar  d.  Is.  in
Tabora  eingetroffen.

Damit  ist  ein  wichtiger  Abschnitt  im  Ostafrikanischen
  Bahnbau  erreicht.  Dank  der  Tatkraft  und
Umsicht  der  ausführenden  Baugesellschaft  und  dank
der  günstigen  Arbeiterverhältnisse  ist  das  Ziel  erheblich
  früher  erreicht  worden,  als  man  zu  erwarten
  berechtigt  war.  Durch  Reichsgesetz  vom
18.  Mai  1908  wurden  die  Mittel  für  den  Bahn-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  2,  S.  51.

 

bau  Morogoro  —  Tabora  bewilligt,  und  nach
dem  Bauvertrage  sollte  die  Bahn  am  1.  Juli  1914
betriebsfähig  vollendet  sein.  Die  Bannnternehmung
  hat  also  die  sechsjährige  Bauzeit  um  volle
zwei  Jahre  abzukürgzen  vermocht.  Die  Bahn
Daressalam  —Tabora  ist  mit  847  km  Länge
die  größte  Uberlandbahn  in  unsern  Schutzgebieten;
  ihre  Länge  entspricht  etwa  der  Entfernung
  Berlin  —  Paris  in  der  Luftlinie.

Möge  die  erste  Lokomotive  nunmehr  ebenso
glücklich  und  schnell  ihr  neues  Ziel  Kigoma
am  Tanganzjikasce  erreichen!
        <pb n="239" />
        W  207  20

Nachweisung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  Küsten  -Sollstellen  von  Deutsch-Ostafriha
im  Rechnungssahr  1910.

Gegenübergestellt  dem  Vorjahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  W.  Sptelkaren=  Schiffahrts-Holzschlag-4
  2
Zollstelle  Einfuhr  s  Ausfuhr  abgabe  Stempelsteuerbgabe  gebühren
4  «  «
Rup.  H.  RNup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  Ö.
Tanga  649  227  67  47864  58  12406  84  v0o  60  6957  —  534  —
Vangani  87513.98  10  527  93  1  567  27  —  —  144  —  —  —
Bagamojo  127  004  44  21  852  40  4  063  62  62  20  213  —  —  —
Daressalam  984  748  20  124114  2023774  53,5221  40  1034  —  15  —
Kilwa  91  482  96  31  643  57  1  886  38  —  —  389  50  2754  38
Lindi.  118  159  14,A2  1251  19  084  72  —  i—  355  —  51
Summe  in  Rupien  2058  136  48,5278  703  80.5  62  783  36,5  34  20  8122  50  6384  89
-  -Makt  .274418198371605s0883711s1544536(4163«388513-19
.JmVorja·hr....»-5223239780383310  64  69  546  37  —  —3481  32  9038  64
Zunahme  +.  Abnahme  —  511  784  18  111  705,  5614  165  78445T60682  P01  525  45
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  B.  —-  .f.  A.  Pf.  M.  Vi.
Tanga  19  433  77  730  504  46  974  005  #  95  103697  88270308  07  —  —
Pangani  1  880  34,541  52  1  5  34  244  —  737  86
«  Vagmnojo.  1889  16  155  084  82  206  779  761  257  270  94  —  —  50  491118
Daressalam  18  863  211152  7/0  63,51537  02715525899  55261  127  96  —  —
„,  Kilwa  1  316  2129  47  01  172  630  6643  109  71129  520  97  —  —
Lindi.  3247  71,51  186  629  21,51  248  838  955227295  9321543  02  —  —
Summe  in  Rupien.  46  6300  42245  6.  5  74  2252  750  523  24582  500  0258  229  04
"  -  =  Mark  62  17389  3274794  22  l  ·  -
Im  Vorjahr2749  472723  24  7  3  -
.Zunahme-hAbnahmc—49424;42452427098  4524270.  98  —  —

 

 

 

 

 

 

Rachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Rechnungsfahr  1910.
«  Gegenübergestellt  dem  Vorjahre.

—  —

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz  Eael  Neben-  .  Im  Gegen  Voriahr
zollnelle  ·  »»  verbrauchwemapksp«  ,.  Insgesamt  N
«  EmfuhrAuszfuhrAbgabc  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger

—  Rup.  'H.  J  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.'  H.  Rup.  H.  LRup.  H.  .a  Pf.Aa  Pf.  .a.  Pfi.AM  BPVi.

i  l  -  ;
Voschi  .  28667.5110487182973010—76274,54022473,5533632986840632——J—977334
cankati  11924Z691279152444251  —i—  39867255571184076152892649514966—I—
Mxtania  23204050,5104549551641-69,5840356238,534180253,5455736713375730168000655—I—
Butoba.  129346  95116135  81886  8  —3650,  0248  106  12,  530808  17235726  405  081  7711—  —
Uumbura  231  32,5  58  90.—  —  301  16  591  43,5  788  581  123091  —  —  442  33
Udjidji.  30  05  112  —  —  —114  40  1082  641  1239  09  1652  12  508  51083  556  —
Memarckburg  —  —  —  —  —  —  —  213—1201254  120  12,  160  171  12099  39  181  —  —
Unjila-Posten.  10  HHT—T  10  —  13  33  10  73  2  600|—  —
#eu  Langenburg  .  37  47  —  —  7  89  1  —  7  69.5  54  05.5  72  07  92  2  —  □—  20  20
Awaja.  3221  85,,Z  96  305  04  —  „  3CH1
Wedhafee  N  1—  46  781ß  —  46  73
Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —.—  —  HBHW  —
Summe  in  Rup.405510  35.5|244  520|  724581  20.53180|095  82  661750  96  23153  1„
**-—  =  47  63  35  0746  09  S233  61  —
Am  Vorjahr  A  409589  07  294438  482782  SSS—9212  77  NI5973  17  1
Uun.  .  Abn.  —  L1  15  325  50  07  %  4  66361  4111  1-
        <pb n="240" />
        W  208

n

Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstengollstellen  von  Deutsch-Ostafriho  im  Monat  UHovember  1911.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.  (Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  2,  S.  50.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  versalSe  Spielkarten-  Schiffahrts=  Holgschlag-Jollstelle
  EinfuhrAusfuhr  abgabe  Stempelsteuirbgabe  gebühren
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  JRup.  H.  J  Rup.  H.  s  Rup.  H.
I  s  «  E
Tanga  52  129  65  4085  722116  80  24  6012  —  —
Pangani  4  657  69  132  44  18  54  3  60  ö  —  —  —
Bagamojor  9728  —  1  113  84  493  28  —  —  13  —  —-Daressalam
  92210  78  6874  16  2  19446  392  80  60  50  —-Kilwa
  6702  11  1  711  67  —  —  —  —  37  83  39
Lindi.  8275  98  5907  94  399  ——]  20  30  —|205  31
Summe  in  Rupien.  173  704211%%%%  LL  „%  70
-  -Mark  ..  2316(")5«61  2651436  8296  11  561  60  313  33  384  193
Im  Vorjahr0877  C32  192  86  —  —  197  33  370  08
Zunahme  #—.  Abnahme  —  20  727|81112354863  103  258561  60146  —  7  14  85
Einuahme  April  bis  Okt.  9½SS  OS  54  1103  7.  —  51041  08
Zusammen  |  l  I  I  :
AprilbisNovcmbcr.--62120498«54  2114674451538651665s33  2437  33  5789  01
6  Neben-  JInsgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Al  Pf.  M  Pf.  .A..  Pef.  M.  Pf.
I  ·  s
Tanga  485  62.558  954  39,585  86t0  935  8351  7670  1  —  —
Pangani  171  24,„No13  91
Bagamofo  71184  11  419  96  15226  61  14  820  27  106  34  —  —
Daressalam  1  000  72,51  102  823  42,  51  137  o97  901  142  783  58  —  —  5685  68
Kilwa  91  36  8  625  53  11  500  71  8  817  312683  34  —  —
Lindi  258  184  16  137  27  21  516  36  13  614  27  7902  09  —  —
Summe  in  Rupien  2169  63,5  202  949  09,5  270  598  7961  036  1318662  l  281269962
-  -Mark  2892  85  1270598  79
Im  Vorjahr  .  .  A.  9128  87  1264636  183  «  ;
Zmu1lnnc—f—,Abuabmc—--62:56,024596266  175062  66  —  —
Einnahme  April  bis  Okt.44  284  35  12185974  71  1820243  028365  731  691  —  —
Zusammen  s  «
AprilhisNovcmbckJZ6317720245657350  I  2084879«1537169435  —  —

 

 

 

 

 

 

 

Machweisung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Binnengrenz#-Jollstellen  von  Deutsch-Ostakrika  in  den  Monaten
September,  Oktober  und  November  1911.

 

 

 

 

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.  (Agl.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  23,  S.  895.)

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz-  Sbtel-  Neben-  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Einf  verbrauchs!Siempel=  Insgesamt  .  #  *“*“
"  infuührßs  Ausfuhr  Abgabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  ORup.  O.  RRup.  O.  Nup.!  H.Nup.!  H.Rup.  O.  A.  Pf.)  AC  Pf.)  nB]  6
September.
Moschin.  2216  04  571  17  15  700.—  12  —  2  815—  3753333916  55  —  —  103  23
Schirati  1  021  47  1  411  05  207  600—  —  9  20  2079  3333572  432351  6612178000  —-Muansa
  15218  04410  942  67  30354—  113  47.326  907  72,585  87697B827578  —  280  91
Buloba.  10  933  64051  49  364  55  —  —  793  5026143  1634857  5539  507  8  %  G  „
Usumbura  —  —  —  ——  —  —  —  887,.5  8  87,5  11  83  64231  —  —  52  10
Udjidjin.  —  —  —  —  —  —  —  —  109  50  109  50  146  —  129  80  16201  —  —
Bismarckburg.  —  —  —  —  ——  —  15  10  15  10  20  13  16  84  3291  —  —
Unjika-Poiten  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —-Neu-Langenburg
  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  ——  —  G  —6
Mwasa:  331  40055  —  3E0  25  —1  2  S86.  364  52  186  03  886  8S11  —  —  460  78
Wiedhafen.  —  —  —  —  —1  —  —1  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ssongea  —  —  ——————————  ———--——  —————  —
Ennnncinsckup.2I)7-")0.-39,:-2700638  921  71  —  36451,.  5590  3  20|3SO  1237  291  8  148  32
-  4M  390667  46  36  008  51  1228  951  —  —  11819  35  78724  27  S
Im  Vorjahr.196621  541956  89  380  825—  —  176  59  85  635  30  «
Jun.-.4-,Abn.-—995354  485162——R—1813——·-134276—691103  ———-6911(Ick
Einnahme  April
bis  Aug.  1911.  (224146  33  1117999  855  5160  82330  1311233  7658870  89  —  —1366793  8&amp;amp;81  7922  99
Zusammen  April  r
bis  Sept.  191  1.  6S13.  79  10S,  36  O  13  13053  11  H7595  16  —  452429  1  —14  83  02
        <pb n="241" />
        DS  209  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5  ür  Salz=  Spiel=  "Q  Gegen  Vorjahr
ollstelle  -  Zuef  -  verbrauchs,.  Keben  Insgesamt  Im  .  .
u  EmfuhrAugfuhr  abgabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  s  Rup.  H.  Nup.]  H.  Rup.  H.Rup.  X  e  Ac  Pf  A.  Pf  A  PfI  AM  Vi.
Oktober.
Moschi  1  345|,  10  161|70  11  114140  10  85  1  603  1992137599597621  —8  62
Smrati  1997  26  1  255,  56  500  6½  —  247  42  3  550  8J4  731  49  2690  97  20  0413  5  —
Muransa  14  42747  9  341  38  181  10H  314  00.5324  263  95,532  351  9431  878  25  47369  —  -
Bukoba  22  65795  10  290  83  138,  6|  —  4  473  091  85  44  122  4176  435  337  687,.  141  —  —
Uumbura  31601  —  —1  —  —1  —  —  10  12,6  13  72.5  18  30  5220  33  90
Uyrdie  ——O„  166  50  222  11317  108  88
Bemarckburg.  —  —  —  —  —  —  ——  26,  15  265  34  87  1.17  33701  —  —
Unzta-Posten  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ner  Langenburg.  —  —  —  —  —  ————  —  —  —  —  12—  —  —  12.  —
Mwaja  215  80  7  44  231  46,T  7.98  465·68,.5  620,.91  748361  —  —  127  45
Wiedhafen.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Siongea  —  —  —  —  —  —  —  ——  ——  —  —  —
2  1  1  .
SummcinRup.4064751821056791  615  93.574  40  787.  50  63  181  6n  5842425777907/6610  346  88  4011  97
-  “  196  24  SS  821  25%  2010  —H  67  —
u  Vorsahr  0  772  32824225  5  S5  90  66  1  1
Jun.  7.  Abn.  17  423  89  104  289  71799  201310  885.6334/  91  +6  334911—
Ernahme  April  .
bie  Sept.  1911.  A  263813  79  154008  36  6689  77  30  13  113053  11  1437  õ95  16  —  —  452429.  180—  —  148334  02
usammen  April  I  I
bis  Oft.  1911.  818010/  OS  182  084  24%7511102129  33  H103|  11  1521837,  73  —  —  530336  81—  8  199  11
Hovember.
Moschi.  486  28  316.99  —  —  —  —  2  25  805  52  1074031  3733611  —  2  659  58
Schirati  573.96  720  23  70.  33—  140  5.  47  1  370  3921827/192380  5  —  553  31
Anansa  11  438,  0310  288  90  49  21  180288  53230  00  75  3  %  D  82
Butoba  11  151  241  595.76  618  4  —  —  30  814,23  3  30,  31  195/07/  939  37752557  —  —
Uumbura.  ———.—-———  -«3-,5  7137,.-  I8330·47—«—2064
nojidji.  ———z——  ———148——  148——197,«33184«93  1)40——.—
Bismarckburg.  —  —  —  —  ————  —  —  14  85  14  85  19.80  19—  3  80  —  —
Ünjika-Posten.  —  —  —  —1  ————  —  ——  —  ———  —
en:Langenburg.  —  —  —  —  ———  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Woaja  29  111  —  29  7  2  3754
medhafen.  —  —  —  H—–
Ziongea  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ———-EJmmemRup23778«6022921«88
  767.  2  2  20  11990  69,3491  —t  5  52681s00  11  424  75
"4  3  y“  SO  0  P62  511023  76  2  93  1999  5965293  59  -
JmVorjahr-«394611683098317  37887———  625.7271449344  I
LIuU.4,Abn.-—775688—4206646443894293415373;87—6155z85  s  ———615585
Emnahme  April  I  I
di-:»:kt.1911.»-318010I03182084247511soz129331410311521837s73———  »Was  84——849911
JusammenApkil  I  «  I  I  I
bist-Nov.1911.«349714383212646758534s7818226161027058713132  ———601  486  )8——14654·96
Kamerun.

Die  Rarte  von  Ramerun  1:  300000.
(Mit  einem  Ubersichtsblatt.)

Von  der  Karte  von  Kamerun  1:300000
sind  weitere  fünf  Blätter  (Ei  Mbere,  Fl  Ossidinge,
  F3  Joko,  Fi  Betare,  G1  Buea)  erschienen.
  Obgleich  die  durch  den  Marokko-Kongo-Vertrag
  gemachten  Neuerwerbungen
eine  beträchtliche  Erweiterung  des  ursprünglichen
Rahmens  erforderten,  geht  die  Gesamtkarte  doch

 

ihrer  Vollendung  rasch  entgegen.  Das  beigegebene

Übersichtsblatt  veranschaulicht  die  Neueinteilung
und  den  augenblicklichen  Stand  der  Arbeiten.
Auf  den  neuerschienenen  Blättern  sind  die  Gewässer
  durchweg  in  „blau“  dargestellt,  wodurch
die  Lesbarkeit  besonders  in  den  Gebirgsländern
erheblich  gewonnen  hat.  Dies  Verfahren  wird
in  Zukunft  für  alle  neuerscheinenden  Blätter  beibehalten
  werden.

Das  Blatt  Joko  ist  gegenüber  den  anderen
leider  sehr  rückständig  geblieben,  was  darauf
        <pb n="242" />
        210  20

lbersichtsblatt  der  Karte  von  Kamerun  in  1:  300  000.

    
 

—  ———3—
—  Ende  Mõræ  erscheinende  Sesctionen
IIIII  Apee/  «  «
MÄPOefföeMscklicäeGhifme

zurückzuführen  ist,  daß  die  Offiziere  der  Schutz=  seitens  der  zahlreichen  freiwilligen  Mitarbeiter
truppe  nur  selten  Gelegenheit  gehabt  haben,  das  besondere  Aufmerksamkeit  geschenkt  wird.

Gebiet  des  Postens  zu  betreten.  Es  ist  zu  hoffen,  Die  Kameruner  Nordbahn  ist  in  den
daß  den  in  den  Karten  vorhandenen  Lücken  Blättern  Fr  und  G1  vollständig  enthalten.  Mu.
        <pb n="243" />
        W  211  5

Togo.

Udersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Togo  im  III.  Viertel  des  Ralenderjahres  1911
im  Vergleich  mit  dem  Hb5andel  im  gleichen  eltraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  21,  S.  799ff-.)
—  —  ——  —  —  —  —  —  —
III.  Bi  III.  Vi  Zun-Benennung
  der  Warengruppen  *ine  Viertel  nahmes  nahme
Wert  Wert  MA.  Wert  AAWert  A
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  38  326  36  469  1  857
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte.  .  16  386  22  845  —  6  459
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemmitel  131  036  150  940  —  19  904
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzgenwachs.  .  69  789  11  113458646  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  299  472  191  12308349  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (le"
tere  soweit  nicht  unter  la  und  b  bereits  genannt)  124  222  —  98
8  Faserpflanzen  .  32  —  32
)  Erzeugnisss  der  Forstwirtschaft  43  809  61  134  —  17  325
Zusammen  I.  598  974  473  876129  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  2  687  3  191  —  504
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  206  739  107  606  99  138  —
Zusammen  II.  209  426  110  797  98  629  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  162  019  120  857  41  162  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  38  066  20  393  17  673  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  lander
Schießbedarf  und  Sprengmittelynyn  86  688  82  603  4  085  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  .  797307  770  034  27273  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachsiuch,  birschnerwaren  23  116  19  779  3  337
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  14  048  16  704  —  2661
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  74  623  64  269  10  354  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  46  181  27  605  18  576  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  68  885  66  250  2635  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Halbzeug  34  036  29  120  4916  —
b)  Fabrikate  .  .  148  599  148  706  107
gusammen  xi  182  635  177  820  4  809  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  64  802  62  873  1  929
XIV.  Waffen  und  Munition.  65  745  83  641  —  17  896
XV.  Geld.  ..  349366  315  573  33  793  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1911  2  781  876  2  413  08068  796  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2274  781  —  –  —
Zttnahme—f—,Abnahnte—.  +  507  095  —  —  —
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowi  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
flanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  72  030  63  119  891  —
5  lfrüchte,  Pflanzenöle,  flanzenwachs  1  599  847  466  011  1133  836  —
c)  Sämereien,  lebende  Pflanzen.  .  9014  1007  8.007  —
d)  Faserpflanzen  118  004  50  127  67  877  —
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  234  283  326  336  —  92  053
Zusammen  I.  2  033  178  906  620  1126  558  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  66  871  57  727  9  147  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ..  17  183  7  775  9  408  —
Zusammen  II.  84  057  65  50285555  —
        <pb n="244" />
        W  212  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im  Zu-  Ab—
.-  -
Benennu  ng  der  Warengruppen  III.  Piertel  III.  „Viereel  nahme  nahme
Wert  .  4%  Wert  M.  Wert  Wert  .
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  —  —  —

IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  .  36  450  31  299  5  151  —

V.  Geld  .  380  000  499  424  119  424
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1911  2  533  685  1  502  8151030  840  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2322  689  —  —  —

Zunahme  —,  Abnahme  —.  +  210  996  —  —  —

C.  Gesamthandel.

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1911  .  5  315  561  31915925  1399  636  —

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  4597  470  —  –  —

Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  +  718  091  —  —  —

Wichtigste  Warenpositionen.
Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910

Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert

kg  Al  kg  2  ke  444  kg  A

A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren.  48  335  24  55843  1444754  5191  2801  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  D  -

gemachtes  Obst  ..  9335879(314992,16115—  —  56377319
Kolanüsse  4  611  2933  14  056,  12  595  —  —  9  445  9  662
Tabak  60  429  75  461  59  773  81  051  1  666  —  —  5.590
Tabakfabrikate  ...  1  414  11  103  950  12247  464  —  —  1144
Stille  Weine  (Liter)  42  018  31.386  38  100°  25  162  3  5268  592L1  —  —
Branntweine  aller  Art  (Liter)3537  217  81817255  116  4686  489  101  350  —  —
Bier  (Liter)  39  363  24  276  177  29  377  —  —  6814  5  107
Bau=  und  Nrtzholz.  .283  33  41  614419  474  60  758  —  —  136  131  19  141
Fleisch  und  Zubereitungen  von  l

Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  9441  14  13444  18934  —  —  2  738  4  800
Fische,  Scetiere  und  Süßwasser-  .

tiere  aller  Art  529  082  167010213335  64  414888315747  102  522  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Fier,  Honig  1  .

und  sonstige  tierische  Nahrungs-  ÖT

mitelZl  ..  13  112  16  38  18258  23  401  —  —  5146  7133
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  .

Erden  und  Steine  150  717  30  523.836  561  43  603  —  —  385  844  13080
Salz.  430  410  285149585713  34  703  —  155  303  6  154
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Briketts  1019  178  65  000]  80  5720  3  705938  608  61.295  —  —
Petroleum.  (Liter)251  309  31  225217235  32  472  31.071  —  —  1247
Seifen  aller  Art  ...  42732178242494712469  17  785  5355  —  —
Baumwollgarne  22  151  66  193  10  206  28  4900  11  945  37  703  —  —
Baumwollgewebe  168  PWT7  627  10  ½  108  6  609  10  995  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hütte,  Mützen,  l  ·

Posamentierwaren,  Schirme,  Filz-  l

waren  .......  13387  49005  17  518  85  176  —  —1  1131  36  171
Schuhe  und  Stiefel  2  317  10  838  2  136  13  134  181  —  2296
Glas  und  Glaswaren  30  786  47777  28  033  51  410  2  753  —  —  3  633
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stan-  I  s

acnsUlockcunv  ...  62842  184121  91642  23951  —  —  28  800  5  539
Wellblech  48  750  13  843  35961  11  253  12  789  25090  —  —
Eisenwaren,  nicht  bes  onder  Sgenannt  190  134  108  853741079  117731  16  355  —  —  8  878
Waren  aus  anderen  unedlen  Me—  l

tallen  ..  12610  21411  3934  15·799  6676  5612  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  1142  3217  2  625  3  383  –  —  1  183  166
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  3557.  8  199  5981  10523  —  —  2  421  2324
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  I

aller  Art,  auch  Fahrräder  38  873  42704  72  815  36  469  —  6  235  33  972  —
Feuerwaffen  (Stück!  4786  37  508  5  370  53.533  —  ——  584  16  025
Schieß;pulver  und  Zündhütchen  30  876.  276495927992  27413  2  884  236  –  —
        <pb n="245" />
        .213  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  III.  Viertel  In  III.  Viertel
des  Kalenderjahres/des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert
kg  Al  kg  A  kg  Al
|  .
Goldmunzen.  ——-!1660  —  5150  —  I  —  —  3  490
Silberminzen  —  344017-  306  57  JNN  —  —
Schibutter  (Pflanzenöl)  80  677  23560  5  664  1  988975  013.  21  571  —  —
Schnitzwaren  aller  Art  aus  *i1  1  ZX
Horn  usw.  3  7966.  7229144  250  47219  —·  —  140  454  40  020
Mineralwasser  19  665.  8  633  38  374  21  092  —  —  18  709,  12459
Erdnüsse  und  sonstige  Difrũchte  I  l
Palmkerne  184  982,  46  229  50  858.  9  154  134  124  37  075  —  I  —
B.  Ausfuhr.
Mais  518  412,  36  7661011  206  44  603  —  I  —  492  794  7837
Kakao  7  725  5  460  2  412  1  713  5  313  3747  –  #  —
Palmkerne.  4275  989  11486751462  772  321  6312813  217827  044  —  —
Palmöl.  ..  109953542924638558213347ttlzqo  32  295  769  —  —
Rohbaumwolle  102  070;  1120050  9261  50  1244114  61  882  —  —
Kautschuk.  36  332  231  91111  757/326  33|4575  —  94425
Elfenbein  897.  13506  382  6  705  515  8  801  —  —
Silbermünzen  —  380  000  —  497364  —  —  —  117  364
Schibutter.  10  901  7  379  7274  2382  3  627  4997  —  –
Waren  aus  Stroh,  Bast  usw.  18  303,  7  667  6  485  1  182  —  —1

 

 

 

13  506.
1

 

 

4797

lachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Logo  im  Oonat  Dezember  1911  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  3,  S.  80.)
Gesamtbetrag  der  fällg  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den
Lamen  der  Zollämter,  Monat  des  Rechnungsjahres  gleichen  Zeitraum
bei  welchen  die  Zölle  1911  1910  des  Vorjahres
7GIN  :  ·  .
alig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  o  Zusammen  Einfuhr  ausfuhr,  Zusammen  mehr  weniger
—  A.  AM.  4  D4  A.  4  Al  Al  Al  I  M.  M
me  Hauptzollamt15  253.25  67,—  589,35  115  909,60138  378.70  36,75  155,  40  138  570.851  —  22661.,25
#ebanale.  .  Zollamt  277,55  14,.50)  —  292,05  192.—  1,.25  1,.—  197,25  94,80  —
Tobpli  ..  -  202,  15  11,75  —  213.90  176.50  13,25  1.50  191,.25  22,65.  —
Goepe  ...  -  2951,00  627.75.  —  3979,65  2  071,30  965,50)  —  3036.80  042,85  –
Lvo  Jollhebestelle  963,20  1  725.75  3.—  2691,95  918,.70  1  271,25  102,80  2292,7599,20  —
ddandu  .  .  -  1  547,.90  2951,50)0  —  4499.40  1  261,25.  610.500  19,10  1  951.152  18,25  —
nte-Kratsch  98.15  9.50  —  107.65  110,45  8,—  148,451  —  40,  80
ketein  -  10,50  —  —  10.50  46.10  —  —  46.10  —  35,60
Lalime  -  668.35  —  —  668.35  636.55  —  —  636,55  31,80  —
Aucga  -  295,  10  6.25°  9.80  451.15  767,.25  227.75,  8,—  1  003.—  –  551.85
m  Dezember  1911.122  268,05,  5  554.,  15,  128  424,204,0,  3  107,25  318,10  148  074,1  1984,
inder  Zeit  vom  1.  April  1  1
bis  30.  Norbr.  1911.1282402,90|25  203.—)  4808.—  1312  413,9011  182  224,79  19508,  55  3801,  15  1205  534,  491106879,  a1  —
uf  i.  d.  Zeit  v.  1.  April  5%  I
bis  31.  Dezbr.  1911  11404670,  95  57.—  5410,15  1440  838,  101326813,  59  22675,80  4119,25  1353608,64|87229,16.  —
I  I  l  I

Windhuk  und  Keetmanshoop  aus  vorgetrie—
benen  Gleisspitzen  tritt  der  Bau  der  Nordsüd- 



 

Deutsch-Südwestafrika.
Die  Eisenbahn  Raribib  —Windhuk  -  Reetmanshoop.
(Mit  einem  Längsschnitt  und  acht  Abbildunzen.)

Mit  dem  Zusammenschluß  der  beiden  von

bahn  in  seine  Abschlußperiode  ein.

nehmer,

 

Die  Arbeiten,

Gesellschaft  und

 

die  im  Süden  im  März,  im
Norden  im  April  1910  begonnen  worden  sind,
wurden  durch  die  beiden  bauausführenden  Unterdie
  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bauund
  Betriebs-Betriebskonsortium
  Bachstein-Koppel,  so  rasch  gedas

  Bau-=  und
        <pb n="246" />
        W  214  2c0

fördert,  daß  der  Vertragsbedingung,  nach  der  die
Verbindung  spätestens  am  31.  März  1912  hergestellt
  sein  sollte,  mehr  als  Genüge  geleistet
worden  ist.  Für  die  Fertigstellung  des  Umbaues
der  Strecke  Karibib  —Windhuk,  der  gleichzeitig
  mit  dem  Bau  der  Nordsüdbahn  betrieben
worden  ist,  war  eine  Frist  vertraglich  nicht  vorgesehen.
  Der  Kapspurbetrieb  ist,  wie  bereits  mitgeteilt,
  im  August  1911  eröffnet  worden.

Das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  verfügt
nunmehr  über  folgende  Bahnen:

A.  Schmalspurbahnen  (60  cm  Spur).
1.  Swakopmund  —Otavi—Tsumeb

581,—  km
2.  die  alte  Staatsstrecke  Swakopmund
  —  Karibib.  194,26  —-3.
  das  Verbindungsstück  Onguati—
Karibib  14.—
4.  Otavi  —Grootfontein  91.—

 

zusammen  880,26  km“)

B.  Kapspurbahnen  (1,067  m).

1.  Karibib—Windhuk  190,01  km
2.  Windhulk  —Keetmanshoop  506,49-3.
  Keetmanshoop  —  Lüderitzbucht
  .
4.  Seeheim  —  Kalkfontein  180,30
zusammen  1221,80  km.

Der  Mangel  einer  Verbindung  zwischen  dem
Norden  und  Süden  machte  sich  schon  seit  Jahren
empfindlich  bemerkbar;  besonders  während  des
Aufstandes  befand  sich  dauernd  ein  großer  Fuhrpark
  unterwegs,  der  wegen  der  erforderlichen
Begleitungsmannschaften  nicht  nur  die  Gefechtszahl
  der  Truppen  schwächte,  sondern  auch  den
Wirkungskreis  der  auf  den  Nachschub  von  Lebensmitteln
  angewiesenen  Stationen  begrenzte.  Gelegentlich
  der  technischen  und  wirtschaftlichen  Vorarbeiten,
  die  im  Jahre  1908  über  die  Rentabilität
der  Nordsüdbahn  angestellt  worden  waren,  wurde
eine  jährliche  Ersparnis  für  Frachtkosten  nach
Fertigstellung  der  Bahn  für  die  Truppe  allein
von  rund  119  000  /  errechnet.  Wenn  sich

 

*)  Hier  sind  auch  noch  eine  60  cm  Schmalspurbahn
der  Deutschen  Kolonial-Bergbaugesellschaft  von  Kolmanneokuppe
  nach  Elisabethenbucht  von  26  km
Länge  und  eine  Bahn  von  Arandis  nach  der  Khaukupfergrube
  von  11,09  km  anguführen.

 

naturgemäß  bei  der  bisherigen  geringen  Entwicklung
  des  Landes  auch  eine  Rentabilität  für
die  Nordsüdbahn  nicht  nachweisen  ließ,  so  wurden
die  Vorteile,  die  in  der  Erleichterung  des  Verkehrs
  und  der  Durchführung  der  Verwaltungsmaßnahmen,
  in  der  Verminderung  der  Schutztruppe
  und  in  der  Belebung  des  gesamten  Geschäftsverkehrs
  bestehen,  doch  so  hoch  bewertet,
daß  sich  die  gesetzgebenden  Körperschaften  im
Jahre  1909  haben  bereitfinden  lassen,  die  Mittel
für  den  Bau  der  Bahn  und  den  Umbau  der
Strecke  Karibib—Windhuk  zu  bewilligen.  Wenn
dieser  Umbau  auch  nicht  so  dringend  war,  daß
er  nicht  hätte  verschoben  werden  können,  so  war
für  die  gleichzeitige  Vornahme  mit  dem  Neubau
doch  die  Überlegung  maßgebend,  daß  sich  jener
nicht  nur  billiger  stellen  würde,  wenn  er  mit
diesem  unter  der  gleichen  Bauleitung  verbunden
und  ausgeführt  würde,  sondern  daß  auch  die
Anfuhr  der  Baugüter  für  die  Neubaustrecke  sich
auf  der  Kapspur  billiger  bewirken  ließ  und  sich
dadurch  wieder  die  Kosten  des  Neubaues  verminderten.


Der  Umbau  der  Strecke  Karibib  —Windhuk
war  unter  Ansatz  mäßiger  Rückeinnahmen  für  die
alten  Überbauten,  Gleise  und  die  vorhandenen
Betriebsmittel  auf  11.000  000  .  veranschlagt
worden.  Zur  Aufstellung  dieses  Anschlages  waren
bereits  im  Jahre  1907  ausführliche  Vorarbeiten
von  der  Firma  Arthur  Koppel  ausgeführt  worden,
welche  die  Kosten  auf  17  000  000  .  berechnete.
Auf  Grund  örtlicher  Nachprüfungen  und  durch
Zulassung  einer  höheren  maßgebenden  Steigung,
die  im  Entwurf  auf  10  v.  T.  angenommen  war,
gelang  es,  die  Kosten  auf  11  000  0O00  /  zu
ermäßigen.  Dabei  konnte  für  die  Steigungsverhältnisse
  vorgeschrieben  werden,  daß  in  der
Einfuhrrichtung  15  v.  T.  nicht  überschritten  und
für  die  Ausfuhrrichtung  zwischen  Waldau  und
Karibib  eine  maßgebende  Neigung  von  12  v.  T.,
sonst  15  v.  T.  dem  Vertrag  zugrunde  gelegt
werden  sollten.  Diese  Bauvorschrift  war  die
Folge  von  Erkundungen,  die  zwecks  Entscheidung
der  Frage  angestellt  worden  waren,  ob  die  Nordsüdbahn
  unter  Umständen  über  Otjehangwe
und  Seeis  nach  Keetmanshoop  zu  führen  sei.
Dabei  hat  sich  ergeben,  daß  eine  später  für  die
Erschließung  des  Ostens  erforderlich  werdende
        <pb n="247" />
        S#

Bahn  am  zweckmäßigsten  noch  vor  Waldau  im
Tal  des  Kavatuerasane-Riviers  abgezweigt  würde.
Von  hier  aus  würde  die  Strecke  bis  Karibib
Gemeinschaftsstück  der  Ostbahn  und  der  Bahn
nach  Windhuk  sein.  Aus  betriebstechnischen  Rücksichten
  war  es  daher  zweckmäßig,  diesem  Gemeinschaftsstück
  in  der  Ausfuhrrichtung  eine  geringe
Neigung  zu  geben,  damit  für  die  hier  zustoßenden
Frachten  und  die  daraus  folgende  Mehrbelastung
der  Züge  später  nicht  besondere  schwerere:  Lokomotiven
  in  Dienst  gestellt  werden  müssen.  Bei
der  Bauausführung  selbst  kam  dann  für  das
gemeinsame  Abzweigungsstück  zwischen  Okasise
und  dem  Kavatuerasane-Rivier  auf  eine  Länge
von  7  km  sowohl  für  die  Einfuhr=  wie  für  die
Ausfuhrrichtung  eine  maßgebende  Neigung  von
nur  10  v.  T.  zur  Durchführung,  da  die  erwähnten
Vorarbeiten  ergeben  hatten,  daß  sich  die  Ostbahn
wahrscheinlich  mit  einer  maßgebenden  Neigung
von  10  v.  T.  werde  bauen  lassen.

Der  Umbau  selbst  vollzog  sich  in  der  Weise,
daß  zwischen  den  beiden  auf  Kapspur  verschraubten
Schienen  eine  dritte  für  die  60  cm  Spur  eingelegt
  wurde.  Auf  diese  Weise  war  es  möglich,
den  Schmalspurbetrieb  bis  zur  Fertigstellung  der
Brücken  und  der  Verlegung  des  Kapspur-Oberbaues
  beizubehalten  und  an  einem  Tage,  ohne
irgendwelche  Betriebsstörung  und  ohne  Umladung,
den  Schmalspurbetrieb  durch  den  Kapspurbetrieb
zu  ersetzen.  Die  dritte  Schiene  wurde  dann
wieder  ausgebaut  und  auf  der  Neubaustrecke  verlegt.
  Dieses  Verfahren  gestattete  es,  auch  einen
Teil  des  für  die  Neubaustrecke  benötigten  Oberbaues
  —  etwa  70  km  —  von  Swakopmund
bis  Windhuk  ohne  Umladung  zu  befördern.

Während  der  Umbauzeit  herrschte  auf  der
Strecke  ein  sehr  starker  Verkehr.  Bei  der  großen
Trockenheit  des  Jahres  1911  mußte  das  für  den
Bau  und  Betrieb  und  die  Versorgung  der  Arbeitsschächte
  und  der  Baukompagnien  nötige  Wasser
zum  größten  Teil  von  Johann-Albrechtshöhe
und  Okahandja  aus  angefahren  werden.  Dazu
kamen  die  Oberbau=  und  Materialzüge.  Zeitweise
waren  täglich  bis  zu  zwölf  Maschinen  im  Dienst.
Unter  den  europäischen  Verhältnissen  würde  eine
solche  Belastung  ja  nichts  Außergewöhnliches  darstellen.
  Auf  einer  Schmalspurbahn  von  60  cm
Spurweite  aber,  deren  Fahrzeuge  bereits  stark

 

215  20

abgenutzt  waren  und  für  deren  Streckenunterhaltung
  keine  besonderen  Kosten  mehr  aufgewendet
werden  durften,  ferner  bei  der  Notwendigkeit,
das  Gleis  an  einem  Tage  oft  an  mehreren  Stellen
zu  beseitigen,  um  den  Oberbau  auszuwechseln,
Brücken  einzuschieben  oder  den  Bahnkörper  zu
erhöhen  und  zu  vertiefen  und  diese  Arbeiten  durch
Leute  ausführen  zu  lassen,  denen  die  Grundregeln
des  Fahrdienstes  oftmals  gänzlich  fremd  waren  —
unter  all  diesen  Verhältnissen  stellte  jener  Verkehr
wohl  die  größte  Leistung  dar,  die  auf  einer  solchen
Bahn  überhaupt  erzielt  werden  kann.

Beim  Umbau  der  vorhandenen  Brücken  wurde
die  Frage  der  Durchflußweiten  in  jedem  einzelnen
Falle  sorgfältig  geprüft.  Mit  Ausnahme  der
Brücke  über  den  Swakop,  Okahandja  und  bei
Osona  konnten  die  Lichtweiten  meist  erheblich
eingeschränkt  werden.  Die  größeren  Brücken
wurden  in  Eisen,  die  kleineren  fast  durchgängig
in  Stein  oder  aus  mit  Beton  umkleideten  Walzeisen,
  die  beim  Umbau  der  alten  Brücken  gewonnen
  wurden,  ausgeführt.  Bruchsteinmauerwerk
überwiegt  jedoch,  und  damit  sfind  der  neuen  Bahn
größte  Lebensdauer  und  geringste  Unterhaltungskosten
  der  Bauwerke  gesichert.

Neue  Hochbauten  wurden  vorerst  nicht  ausgeführt.
  Die  Werkstätte  in  Karibib  wurde  nur
in  dem  nötigsten  Maße  erweitert,  da  die  Hauptwerkstätte
  später  in  Windhuk  eingerichtet  und
nach  Umbau  der  Strecke  Karibib—  Usakos,  für
die  Vorarbeiten  bereits  angestellt  worden  sind,  die
Werkstätte  in  Karibib  mit  der  in  Usakos  vereinigt
werden  soll,  um  die  Betriebskosten  zu  ermäßigen.

Bei  dem  Nordstück  der  Neubaustrecke  Windhuk—
  Keetmanshoop  boten  besonders  die
Auasberge  recht  erhebliche  Schwierigkeiten.  Die
ersten,  die  Strecke  bis  Rehoboth  umfassenden
Vorarbeiten  sind  bereits  im  Jahre  1904  von  der
Firma  Arthur  Koppel  angestellt  worden.  Sie  sahen
für  die  Uberschreitung  des  auf  1931  m  gelegenen
Passes  die  Ausführung  eines  300  m  langen  Tunnels
  vor,  dessen  Kosten  allein  auf  750  000  .%
geschätzt  wurden.  Für  die  ganze  Strecke  von
Windhuk  nach  Rehoboth  waren  nach  dem  Etat
für  1906  11  Millionen  Mark  angefordert,  aber
nicht  bewilligt  worden.  Mit  Genehmigung  des
zweiten  Nachtragsetats  für  das  Rechnungsjahr  1909
wurden  dann  für  den  Neubau  der  ganzen  Strecke
        <pb n="248" />
        W  216  20

Windhuk—  Keetmanshoop  14  Millionen  Mark
zur  Verfügung  gestellt.

Diesem  erheblichen  Betrag  entsprechend  sind
in  der  Zeit  vom  Mai  1908  bis  März  1910  von
der  Verwaltung  eingehende  Vorarbeiten  angestellt
worden.  Dabei  wurden  nicht  nur  die  technische
Frage,  wie  die  Anasberge  am  zweckmäßigsten  zu
überschreiten  seien,  sondern  auch  in  wirtschaftlicher
Hinsicht  die  noch  möglichen  Linienführungen  —
über  Windhuk  und  Kapsfarmen  nach  Hazamas
  oder  über  Seeis  nach  Hoachanas  und
östlich  des  Fischflusses  nach  Keetmanshoop,  wie
auch  über  Rehoboth  und  Kub  westlich  des  Fischflusses
  —  untersucht.  Im  Zusammenhang  wurde
dann  auch  die  Frage  der  Umgehung  der  Onjatiund
  Auasberge  durch  eine  Linienführung  von
Waldau  über  Otjihangwe  nach  Seeis  in  den
Bereich  der  Vermessungen  gezogen.  Der  Landesrat,
  dem  im  April  1910  fast  das  gesamte  Material
vorgelegt  werden  konnte,  hat  sich  dann  für  die
erste  Linie  über  den  Auaspaß  bei  Aris  entschieden.

Bei  der  Bauausführung  selbst  wurde  der
Tunnel  durch  Erhöhung  der  maßgebenden  Neigung
von  25  auf  Tausend  auf  29  a.  T.  vermieden.
Der  Paß  ist  jetzt  mit  einem  offenen  Einschnitt
überschritten;  nur  die  Pad  wurde  mit  einer  25  m
langen,  tunnelartigen  Uberführung  über  die  Bahn
hinweggelegt.

Die  ausführlichen  Vorarbeiten,  die  auf  Grund
der  amtlichen  Erkundungen  von  den  beiden  bauausführenden
  Firmen  angestellt  worden  waren,
zeitigten  bei  der  Bauausführung  selbst  noch  verschiedene
  erhebliche  Verbesserungen  der  Linienführung.
  Auf  Grund  jener  einstweiligen  und  der
dann  der  Ausführung  unmittelbar  vorangehenden
endgültigen  Vorarbeiten  ist  es  gelungen,  wohl  die
beste  und  im  Betrieb  billigste  Linie  zu  finden.
Als  maßgebende  Neigungen  sind  zur  Durchführung
  gelangt:

Einfuhr-  Ausfuhr=Strecke
  richtung  richtung
Windhuk  —  Auaspaß  29  %  3  %
Anaspaß  —Aris  —  15  %
Aris—Rehoboth  5%0  15  %0
Rehoboth—  Narib.  5%½%%  5  oom
Narib—Tses.  .  5  0/  9

Tses  —  Keetmanshoop  12,5  bzw.  10  bzw.

16,6  00%  12,5  %½%

 

Leider  hat  es  sich  nicht  ermöglichen  lassen,
Gibeon  mit  der  Bahn  zu  berühren.  Sie  geht
etwa  8,4  km  östlich  davon  auf  dem  Kalkrande
vorbei.  Der  Anschluß  von  Gibeon  hätte  nicht
nur  einen  Mehraufwand  von  ungefähr  1  Million
Mark  bedingt,  sondern  neben  einer  Verlängerung
der  Bahn  um  10  km  auch  die  Zulassung  einer
größeren  maßgebenden  Neigung  gefordert.  Etwas
günstiger  lagen  die  Verhältnisse  bei  Rehoboth,
das  auch  11,5  km  westlich  von  der  Bahn  liegen
bleiben  mußte.  Die  Berührung  dieses  Ortes
hätte  eine  Verlängerung  der  Bahn  um  9  km
und  damit  eine  Verteuerung  der  Bahn  um
500  000  .“  gefordert.

Bei  der  Prüfung  der  Frage,  ob  diese  Mehraufwendungen
  von  fast  1,5  Millionen  Mark  gerechtfertigt
  seien,  war  neben  dem  örtlichen  Bedürfnis
  des  Anschlusses  die  finanzielle  Wirkung
für  das  Betriebsergebnis  der  Bahn  zu  berücksichtigen.
  Unter  der  Annahme  einer  nur  4prozentigen
Verzinsung  erforderten  die  Berührung  der  beiden
Siedelungen  eine  jährliche  Summe  von  60  000  ¼7
die  Betriebskosten  der  um  9  10  km  =  19  km
längeren  Strecke  bedingten  jährlich  weitere  38000.77,
so  daß  sich  der  gesamte  Betriebsetat  der  nunmehr
gebauten  Linie  um  rund  100  000  7  im  Jahre
billiger  stellt.

Weiter  war  zu  berücksichtigen,  daß  sämtliche
übrigen  Verfrachter  der  Nordsüdbahn  den  Umweg
von  19  km  hätten  mitbezahlen  müssen  und  daß
sich  die  Mehrkosten  für  die  Tonne  im  Durchschnitt
auf  3,8./“7  gestellt  hätten.

Für  die  Abkürzung  der  Linie  bei  Rehoboth
war  aber  ausschlaggebend  gewesen,  daß  der
Bastardrat  gebeten  hatte,  die  Bahn,  wenn  möglich,
nicht  unmittelbar  an  den  Ort  heranzuführen.

Für  den  Bau  selbst  lagen  die  Hauptschwierigkeiten
  zwischen  Windhuk  und  dem  nordöstlich
Rehoboths  gelegenen  Gebirgszug  der  Auas--,
Oamites=  und  Nauasberge;  im  Süden  hauptsächlich
  zwischen  Keetmanshoop  und  Tses,
wie  in  der  Gegend  von  Narib  und  Dabib.
Es  waren  zum  Teil  recht  erhebliche  Felsarbeiten
zu  leisten.  Auf  diesen  Strecken  befindet  sich  auch
eine  Anzahl  von  größeren  Brückenbauten,  die
meist  in  Eisen  ausgeführt  wurden.  Nur  in  den
Anasbergen  sind  —  wie  auf  der  Umbanstrecke  —
        <pb n="249" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

Die  Eisenbahn  Raribib  —Windhuk  -  Reetmanshoop.

 

 

 

 

Drei  gekuppelte  schräge  Darabeldurchlässe  von  je  30  im  Weite  zwischen  Okahandsa  und  Waldau  in
km  102  +  675,  an  Stelle  einer  früheren  Brücke  von  19  und  ÖOm  Spannweite.  (Umbaustreche.)

 

 

Bahnhof  Otjihavera  mit  30  m  Brüchke.  (Umbaustreche.)

(links  alte  Brücke  mit  2—  20  m  Spannweite)
        <pb n="250" />
        Durchbruch  unter  der  Pad  über  den  Auaspaß.  (Neubaustrecke  Nordstũck.)

 

 

 

 

 

Schienenzug  auf  dem  Brückenprovisorium  km  35,2,  Eisenkonstruktion  20  m  I.  W.  in  (Dontage.
([eubaustrecke  Mordstück.)
        <pb n="251" />
        Kehoboth  von  Osten.  (Neubaustrecke  Nordstũck.)

 

 

Gibeon  von  Osten.  (Neubaustrecke  Sũdstũck.)
        <pb n="252" />
        Partie  am  Ralkrand  bei  km  107.  (Neubaustrecke  Sũdstück.)
        <pb n="253" />
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        <pb n="254" />
        <pb n="255" />
        W  217  20

die  Bauwerke  bis  zu  5  m  Lichtweite  in  Stein
gewölbt  worden.

Die  Fertigstellung  der  Hochbauten  für  die
Bahnhöfe,  die  Werkstätten  in  Keetmanshoop
und  Windhuk  ist  dem  Ausbau  vorbehalten.
Wenn  nicht  besondere  Ereignisse  eintreten,  wird
die  Abnahme  der  ganzen  Strecke  wohl
Ende  des  Jahres  erfolgen  können.

 

ODlie  Diamantenförderung  im  Januar  1912.“)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fördermenge!-  Abin

  Karat  nahme  nahme

im  Rechnungsjahre  gegenüber  dem

1910|  1911  Vorjahre

April  bis  Nov.252  516  800  37451
Dezember.  64  561  61  2971—  2564

Jannar  60  833  64  706  38  873  —
April  bis  Jan.  .679  646  648  5041  8873  40015
i  —  86  112

 

½)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  Nr.  3.  S.  80.

Koloniaiwirtschaftliche  OMitteilungen.

Uber  die  Tätigheit  der  landwirtschaftlichen  Versuchsstationen
  in  Deutsch-Ostafrika

sind  nachstehende  Berichte  des  Gouverneurs  eingegangen:

I.  Baumwollstation  Mpanganya.

A.  Bericht  über  1910.

Den  Versuchen,  die  im  Jahre  1910  nur  auf  einer
beschränkten  Fläche  angestellt  werden  konnten,  wurde
solgendes  Arbeitsprogramm  zugrunde  gelegt:

1.  Versuche  über  Bodenbearbeitung,  Pflanzweite
und  Pflangzeit.

2.  Saatzucht  durch  Massenauslese  und  Individnalauslese
  bei  den  bisher  meist  gebauten  Baumwollsorten.

3.  Versuche  über  Baumwollkrankheiten  und  deren
Bekämpfung.

4.  Anbauversuche  mit  weniger  bekannten  Baumwollsorten.


Der  Versuch  1,  der  als  Kombinationsversuch  angelegt
  war,  mißlang  wegen  lückenhaften  Auflaufens
der  Saat.

Versuche  mit  Saatzucht
folgenden  Sorten:

wurden  angestellt  mit

Mitafifsffi.  Fläche:  2  ha
Abassi-  .  -  2-Nubari
  -  2  =
Jannovich  -  2.=Nyassa-llpland
  -  1  2

Das  für  diese  Versuche  bestimmte  Saatgut  war
vor  der  Aussaat  sorgfältig  mit  der  Hand  verlesen
worden,  um  die  massenhaft  in  der  Saat  enthaltene
„Oindi-Wolle“  zu  entfernen.  Während  der  Entwicklung
wurden  alle  in  dieser  Hinsicht  nicht  ganz  einwandfreien
Pflanzen  aus  den  Feldern  beseitigt.  Die  Ernte  von
zur  Weiterzucht  verwendbarem  Saatgut  war  von  diesen
Feldern  nach  einer  strengen  Auolese  aller  minderwertigen
  Wolle  folgende:

Mitafifi  310  Pfund
Abassi  852  -
Nubari  3200  =
Jannobich  310  =
Nyassa-Upland.  925

Die  geerntete  Saat  diente  teils  zur  Neubestellung
in  Mpanganna,  teils  als  Saatgut  für  die  nengegründete
Station  Myombo.

Außer  diesem  Saatgut,  das  von  einem  einwandfreien
  Pflanzenbestand  in  den  Feldern  gewonnen  war,
wurden  aus  denselben  Feldern  die  besten  Pflanzgen

 

sorgfältig  ausgewählt,  besonders  abgeerntet  und  die
erzielte  Wolle  nach  Ertrag  pro  Pflanze,  Güte  der
Wolle  usw.  beurteilt.  Von  den  ursprünglich  ausgesuchten
  Pflanzen  der  einzelnen  Felder  konnte  natürlich
  nur  ein  kleiner  Teil  den  Ansprüchen,  die  an
Elitepflanzen  zu  stellen  waren,  genügen;  diese  Pflangen
haben  als  Ausgangematerial  für  die  systematische  Auslese
  und  zucht  in  Mpanganya  und  Myombo  gedient.

Uhberraschend  gut  waren  im  Anbauversuch  die
Ergebnisse  der  Nyassa-Upland-Wolle,  die  nicht  nur
wesentlich  höhere  Erträge  auf  der  Flächeneinheit
brachte,  sondern  sich  auch  als  härter  gegen  die
Kränselkrankheit  erwies  als  die  ägyptischen  Sorten.
Maßgebende  Bewertungen  der  Wolle  konnten  nicht  erlangt
  werden,  da  die  durch  die  Firma  Warnholtz  &amp;amp;
Goßler  in  Hamburg  verkauften  Ballen  mit  einem
Posten  dortiger  Abassi  zusammen  verkauft  wurden.

Die  Uersuche  mit  dieser  und  anderen  llpland-Sorten
  werden  in  Zukunft  einen  breiteren  Raum  im
Versuchswesen  einnehmen;  besonders  in  den  Stationen
des  Binnenlandes  und  in  höheren  Lagen.

Außer  den  genannten  wurde  noch  eine  Angahl
von  Versuchen,  die  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
noch  selbst  hatte  anftellen  wollen,  unter  die  Aufsicht
des  damaligen  Versucholeiters  des  Gouvernements,
Dr.  Kränzlin,  gestellt.  Es  handelte  sich  um  Anbauversuche
  mit  verschiedenen  Upland-Sorten,  die  im  allgemeinen
  einen  guten  Erfolg  hätten  erwarten  lassen,
wenn  die  Saat  nicht  zu  spät  in  Mpanganna  eingetroffen
und  demnach  auch  zu  spät  auegesät  worden  wäre,  was
das  normale  Wachstum  der  Pflanze  hinderte  und  ein
klares  Bild  über  den  Wert  der  Sorte  nicht  gewinnen  licß.

Mit  einigen  Togo-Sorten,  von  denen  der  Station
leider  nur  recht  geringe  Mengen  Saat  zugegangen
waren,  wurden  kleine  Anbauversuche  gemacht.  Sie  betrasen
  die  Sorten  Rpandu,  Küstenbaumwolle,  Neglectum-Wolle
  und  Togo-Sca-Jsland.  Die  Versuche  zeigten
in  allen  Fällen  die  Uberlegenheit  der  bisher  hier  angebauten
  Sorten.  Besonders  Togo-Sea=  Island  versagte
  ganz,  indem  die  Pflanzen,  die  gut  standen  und
nicht  krank  waren,  zwar  reichlich  blühten,  aber  nicht
eine  Kapsel  ausetzten.

Die  Versuche  über  Baumwollkrankheiten  erstreckten
  sich  in  erster  Linie  auf  die  Erforschung  der
Kräuselkrankheit.“)  Andere  Versuche,  die  gemacht  wurden,
sind  noch  nicht  spruchreif.

*)  Uber  die  in  dieser  Hinsicht  gemachten  Fortschritte
  wird  auf  die  Veröffentlichungen  im  „Pflanzer“
1911,  Nr.  2,  S.  76,  und  Nr.  6,  S.  2  ff.,  verwiesen.
        <pb n="256" />
        W  218  20

Eine  weitere  Schädigung  erfuhr  die  Baumwolle
durch  einen  Käfer,  Sragrus  puncticollis.  Was
darüber  in  Erfahrung  gebracht  werden  konnte,  ist  im
„Pflanzer"  (1910,  Nr.  16,  S.  241)  veröffentlicht  worden.

Die  übrigen  Arbeiten  der  Stakion  erstreckten  sich
auf  die  Förderung  des  Eingeborenen  -Baumwollbaus
im  Rufiyi-Bezirk  in  Gemeinschaft  mit  dem  Begirksamt,
ferner  auf  Bereisung  und  Beratung  der  benachbarten
Pflanzungen,  auf  Wetterbeobachtungen  und  Beobachtungen
  wissenschaftlicher  Natur.

Am  1.  Oktober  ging  die  ehemalige  Baumwollschule
des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitces  durch  Schenkung
mit  allem  lebenden  und  toten  Inventar  an  das  Gouvernement
  über,  und  führt  seitdem  den  Namen  „Baumwollstation
  Mpanganya“.

Die  Übernahme  geschah  durch  den  Diplom-Landwirt
  Reiter,  der  für  den  trankheitshalber  nach  Daressalam
  abberufenen  Dr.  Rränzlin  mit  der  Leitung  der
Station  betraut  war.  Er  wurde  unterstützt  durch  den
Landwirt  Hilmer.  Vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee  wurde  ferner  der  frühere  Assistent  der  Pflanzung,
der  Goanese  de  Silva,  übernommen.

Die  weiteren  Arbeiten  des  Jahres  1910  beschränkten
  sich  in  der  Hauptsache  auf  das  Einbringen
der  Ernte.

Die  Ergebnisse  des  Jahres  1910  sind  in  der
Hauptsache  folgende:

1.  Beschaffung  von  sehr  sorgfältig  gereinigtem
Saatgut  der  Sorten  Abassi.  Mitafifi,  Nubari,  Jannovich
und  Nyassa-lipland  für  Weiterzucht  in  Mpanganya
und  Myombo.

2.  Die  Erzielung  von  Elitepflanzen,
Grundstock  für  weitere  Zuchten  gaben.

3.  Die  Feststellung,  daß  die  Upland-Sorten  recht
gute  Erträge  geben  können,  daß  sie  sich  auch  für  den
Aubau  in  der  Ebene  eignen,  und  daß  sie  härter  gegen
die  Kräuselkrankheit  sind  als  die  äguptischen  Sorten.)

4.  Fortschritte  in  der  Erkennung  der  Kränselkrankheit,
  die  einen  Fingerzeig  geben,  wo  bei  der  Bekämpfung
  einzusetzen  ist.

B.  Bericht  über  1911.

Das  Jahr  1911  war  insofern  ungünstig  für  die
Arbeiten  der  Station,  als  es  im  zeichen  eines  häufigen
Personalwechsels  stand.

Im  April  verließ  der  Diplom-Landwirt  Reiter,
der  derzeitige  Leiter  der  Station,  die  Pflanzung  endgültig,
  um  seinen  Oeimaturlaub  anzutreten.  Die  Leitung
der  Station  übernahm  damals  vertretungsweise  der
Assistent  Schütze,  der  an  Sielle  Oilmers  getreten
war.  Erst  im  Juli  traf  der  neue  Leiter,  Landwirtschaftslehrer
  Wunder,  in  Mpanganya  ein.

In  der  kleinen  Regenzeit  1910“/11  wurde  ein
Aersuch  mit  ägyptischem  Weizen  und  verschiedenen
Maissorten  gemacht.  De  r  Weizen,  der  gut  aufgelaufen
war,  vertrocknete  infolge  der  ürre  der  Monate  Jannar
und  Februar.  Der  Mais  brachte  eine  Mittelernte:
für  die  kleine  Regenzeit  empfiehlt  sich  der  Anbau  von
Eingeborenen-Mais  eher  als  der  von  amerikanischen
Sorten,  da  letztere  nicht  so  widerstandsfähig  gegen
Dürre  sind.

liber  die  im  Jahre  1911  durchgeführten  Baumwollsortenversuche
  sind  die  Ergebnisse  noch  nicht
abgeschlossen:  es  ist  eine  Mittelernte  zu  erwarten.  Die

die  den

*)  Diese  und  ähnliche  Feststellungen  in  den  vorliegenden
  Berichten  sind  nicht  als  endgültig  aufzufassen,
  da  sie  lediglich  die  Ergebnisse  ein=  oder
zweijähriger  Versuche  wiedergeben.  Erst  nach  Ablauf
  längerer  Versuchsperioden  werden  definitive  Schlusse
gegogen  werden  können.

 

spät  bepflanzgten  Felder  litten  unter  der  spärlichen
Regen  zeit  und  werden  kaum  eine  Ernte  geben.

Die  Sortenversuche  dehnten  sich  im  letzten  Pflangjahr
  über  elf  Sorten  aus.  Die  Anbauversuche  bezwecken
  in  erster  Linie  den  Vergleich  zwischen  ägups
tischen  und  Upland-Sorten,  wie  auch  einen  Bergleich
zwischen  Saaten,  die  im  Schutzgebiet  gezgogen.  und
solchen,  die  direkt  aus  Agypten  importiert  sind.  Weitere
Versuche  über  die  Pflanzweiten,  Pflanggeiten  und
Bodenbearbeitung  sind  gemacht  worden.  Ferner  sind
zum  ersten  Male  Versuche  mit  Fruchtwechsel  und  Gründüngung
  eingeleitet  worden.  Die  Resultate  dieser
Versuche  können  in  diesem  Jahr  noch  nicht  gezogen
werden,  da  sich  die  Versuche  über  Jahre  erstrecken.

Das  Auftreten  von  Schädlingen  wurde  in
einigen  Fällen  beobachtet;  ferner  begann  die  Kräusel-=krankheit
  Mitte  Juli  sich  bemerkbar  zu  machen.

Die  Kulturen  der  Fruchtfolgeversuche  gediehen
gut  mit  einer  Ausnahme,  bei  der  ein  Insekt  die
Pflangen  abfraß.

Die  unter  der  Leitung  des  Komitees  noch  augelegten
  Versuche  mit  lpalmen  wurden  weitergeführt.
  Die  wenigen  Pflangen,  die  in  den  Saatbeeten
  standen,  wurden  ausgepflanzt  und  haben  sich
normal  weiterentwickelt.

Schon  im  Dezember  1910  war  der  Vorschlag  gemacht
  worden,  die  Pflanzung  zu  erweitern.  Das
Projekt  ist  indessen  noch  nicht  weiter  gediehen,  da  in
dem  zur  Vergrößerung  in  Aussicht  genommenen  Land
Eingeborene  zum  Teil  ihre  Felder  haben.

Die  Arbeiterfrage  fing  in  diesem  Jahre  auch
in  Mpanganya  an  brennend  zu  werden

Die  Einrichtung,  auf  der  Station  Eingeborene  zu
Baumwoll-Wanderlehrern  augzubilden,  die  den
Anbau  der  Eingeborenen  überwachen  sollen,  wird  beibehalten,
  die  Ausbildung  selbst  aber  auf  eine  andere
Basis  gestellt  und  gründlicher  betrieben  als  vordem.

Als  Neueinrichmug  kam  hinzu,  daß  die  Station
befugt  ist,  die  „Anerkennung“  von  guter  Baumwolle
der  Europäerpflanzungen  als  zur  Saat  geeignet  vorzunehmen.
  Es  ist  in  drei  Fällen  davon  Gebrauch
gemacht  worden.

An  banunlichen  Anderungen  kamen  im  Laufe  des
Jahres  1911  ein  neues  Haus  für  den  Leiter  hinzu,
der  Viehstall,  der  baufällig  ist,  wird  erneuert.  Zwei
Handwalzgengins  sind  zum  Zweck  der  Aufbereitung  der
von  den  zuchtstämmen  gezogenen  kleinen  Mengen
Baumwolle  aufgestellt.

Die  Arbeiten  des  Jahres  1911  haben  von  neuem
die  Brauchbarkeit  der  Upland  -Sorten  bestätigt.
Die  erzielten  Ernten  sind  derart,  daß  die  anderen
Stationen  bereits  mit  gereinigtem  und  verbessertem

Saatgut  versehen  werden  können.  Auch  der  Anbanu
der  ägyptischen  Sorten  hat  Erträge  gegeben,  die  es

wahrscheinlich  machen,  daß  Ende  1912  zum  ersten  Male
größere  Mengen  selbstgesogenen  Saatgutes  an  Private
abgegeben  werden  konnen.  Die  Züchiungsversuche,  die
sich  auf  eine  ganze  Reihe  von  Familien  und  Stümmen
erstrecken,  werden  unter  stündiger  Auemerzung  der
sich  nicht  bewährenden  Gruppen  fortgesenzt  und  lassen
bald  hochwertiges  Saatgut  in  größeren  Mengen  aus
eigener,  züchterischer  Arbeit  erwarten.

II.  Baumwollstation  Myombo.

Auf  der  Baumwollstation  Myombo  sind  die  Einrichtung:
  Sarbeiten  im  Dezember  1910  begonnen  worden.
Das  Gelände  nmuß  für  den  in  Frage  kommenden  Zweck
als  sehr  günstig  angesehen  werden.

Die  im  Jahre  1911  während  der  von  Jannar  bis
Märg:  dauernden  Regenzeit  auf  dem  pflanzfertig  her-
        <pb n="257" />
        W  219  20

gerichteten  Land  in  Größe  von  rund  27  ha  zum  Anbau
gebrachte  Baumwolle  umfaßte  folgende  Sorten:  Mitafifi,
Abassi,  Nubari,  Jannovich,  ferner  Nyassa-Upland  und
Columbische  und  Peru-Provenienzen.  Das  Saatgut
stammte  zum  großen  Teil  aus  Mpanganga.

Von  diesen  Sorten  haben  die  beiden  letztgenannten
ziemlich  versagt,  während  alle  übrigen,  soweit  jezt
schon  angegeben  werden  kann,  eine  zufriedenstellende
Ernte  ergaben.  Besonders  hervorzuheben  ist  die  kräftige
Entwicklung  und  das  bereits  vorliegende  günstige  Ernteergebnis
  der  Nyassa-Upland,  die  bei  guter  Faser  30  bis
32  v.  H.  Lint  ergab.  Ihre  Vegetationszeit  wie  auch
Ernte  zeit  war  kürzer  als  bei  den  ägyptischen  Sorten;
sie  zeichnete  sich  ferner  durch  größere  Widerstandsfahigkeit
  gegen  Kräuselkrankheit  aus,  die  bei  Mitafifi
in  geringem  Maße  aufgetreten  ist.

rmG  #
*#

Der  Arbeitsplan  der  Station  war  folgender:

A.  Baumwolle.

1.  Züchtungsversuche  zur  Schaffung  gecigneter
Stämme  und  Lokalrassen  aus  besonders  geeigneten
Sorten  auf  dem  Wege  fortgesetzter  Individnalauslese
und  Leistungsprüfung.

2.  Sortenversuche  zur  Feststellung  der  Geeignetbeit
  der  bekannteren  Sorten  an  der  Hand  der  durch
vergleichenden  Anban  zu  gewinnenden  Prüfungsergebnisse.


3.  Vermehrung  der  besten  Sorten  auf  dem
Wege  der  Züchtung  und  Massenauslese  zur  Gewinnung
guten  Saatmaterials.

4.  Akklimatisationsversuche  mit  Mitafifi  zur
Bestimmung  des  eventuellen  Einflusses  der  Verwendung
von  Originalsaat  gegenüber  hiesiger  Absaat.

5.  Versuche  über  die  Wirkung  geregelter  Fruchtwechselsposteme
  mit  dem  Anbau  von  Mais,  Oirse,
Bohnen,  Erdnüssen  u.  a.

6.  Versuche  mit  Gründüngung  und  der  Anwendung
  verschiedener  Ackerbaufuysteme.
6  7.  Bewässerungsversuche  zur  Feststellung  des
Einflusses  künstlicher  Bewässerung  auf  Wachstum,  Ertrag
  und  Qualität.

B.  Andere  Nutzpflanzen.

Anbauversuche  mit  Mais,  Hirse,

«  Bohnen,
Soja  u.  a.

*G  #
#

Dieses  Arbeitsprogramm  wird  für  das  kommende
Wirtschaftsjahr  im  allgemeinen  beibehalten  werden,
die  Anbaufläche  wird  rund  65  bis  70  ha  betragen.
Da  die  Einrichtungsarbeiten  naturgemäß  einen  großen
Teil  der  Arbeitskraft  in  Anspruch  nahmen,  waren
neunenswerte  Ergebnisse  der  Versuchstätigkeit  innerhalb
des  ersten  Jahres  nicht  zu  erwarten.  Die  genauen
Erntezahlen  der  Baumwollversuche  liegen  noch  nicht
vor;  sie  werden  sich  auf  mittlerer  Höhe  halten.  Ein
kleiner  Versuch  mit  künstlicher  Bewässerung
bat,  soweit  bis  jetzt  übersehen  werden  kann,  ein  günstiges
  Resultat  gezeitigt.  Die  Pflugarbeiten  konnten
auf  dem  noch  stark  mit  Wurzelresten  durchsetzten  Boden
erst  in  geringem  Umfange  ausgenommen  werden  und
scheiterten  zum  Teil  auch  an  den  schlechten  Gesundheitsverhältnissen
  der  Arbeitstiere.

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  befriedigend.  Mit
der  Errichtung  dauernder  Steingebäude  wird  erst  nach
der  diesjährigen  Regenzeit,  etwa  Mitte  April,  begonnen
  werden.

Die  Station  ist  mit  zwei  Europäern,  dem  Leiter
Dr.  Roemer  und  dem  Assistenten  Witte,  besetzt.

 

III.  Landwirtschaftliche  Bersuchstation  Kibongoto.

Die  Arbeiten  auf  der  neugegründeten  Versuchstation
  Kibongoto  (Bez.  Moschi)  begannen  am  11.  März
1911.  Infolge  der  früh  einsetzenden  Regenzeit  standen
nur  etwa  vier  Wochen  zur  Vorbereitung  der  Felder
zur  Verfügung,  so  daß  eine  nur  geringe  Anbaufläche
von  12  bis  15  ha  fertiggestellt  und  bepflanzt  werden
konnte.  Naturgemäß  mußte  auch  die  Saatzeit  eine
entsprechende  Verzögerung  erleiden,  was  besonders  bei
Baumwolle  nachteilige  Folgen  in  der  anfänglichen  Entwicklung
  der  jungen  Pflänzgchen  mit  sich  brachte.  Die
spätere  Entwicklung  dieser  Kulturen  wurde  durch  einige
Regengüsse  begünstigt,  so  daß  trotzdem  noch  ein  normaler
  Bestand  sich  entwickeln  konnte.  Die  Saat  ist
Upland  aus  Uganda,  Columbien  und  Teras.
Die  züchterische  Arbeit  mußte  sich  in  dem  Anfangsjahre
auf  Individualauslese  beschränken.

Von  Getreidearten  sind  sechs  Weizensorten
zum  Anbau  gekommen,  die  den  besten,  von  Lord  Delamere
  in  Britisch-Ostafrika  zum  Anbau  gebrachten
Sorten  entsprechen  und  eine  große  Widerstandsfähigkeit
gegen  Rost  aufweisen  sollten.  Trotzdem  erwiesen  sich
die  meisten  Sorten  nicht  als  „rostproo!“,  sogar  auch
nur  als  wenig  „rost  resistant“.  Die  besten  Sorten
werden  vermehrt  und  in  züchterische  Arbeit  genommen,
vorläufig  durch  Auswahl  und  getrennten  Nachbau  geeigneter
  Mutterpflanzen,  um  das  für  die  Züchtung
notwendige  Ausgangsmaterial  zu  gewinnen.  Die
weitere  Fortzüchtung  erfolgt  nach  den  Grundsätzen
heimischer  Saatzuchtstationen.  Die  letztjährigen  Ernteergebnisse
  liegen  noch  nicht  vor.  Diese  Sorten=  und
Züchtungsversuche  sollen  unter  Hinzuziehung  deutscher
Sommerweizensorten  eine  wesentliche  Erweiterung  erfahren,
  wobei  in  erster  Linie  diejenigen  Sorten,  die
durch  stark  entwickelte  Wachsschicht  auf  der  Epidermis
der  Blätter  ausgegeichnet  sind,  womit  die  Widerstands-=fähigkeit
  gegen  Rostbefall  parallel  zu  gehen  scheint.
Berücksichtigung  verdienen.  Dieser  Faktor  wird  auch
in  dem  züchtungsziel  besonders  hoch  anguschlagen  sein.

Ein  kleiner  Anbauversuch  mit  einer  Landgerstensorte
  zeigte  ein  äußerst  günstiges  Resultat,  weshalb
auch  dieser  Kulturpflange  im  Rahmen  ihrer  Bedeutung
für  hiesige  Verhällnisse  weitere  Beachtung  zuteil
werden  wird.

Kleine  Maisanbauversuche  wurden  mit  sechs,
durch  Vermittlung  des  Agricultural  Department  von
Britisch-Ostafrika  bezogenen  Maissorten  angestellt,
denen  gleichartige  Versuche  mit  zwölf  Bohnensorten
von  derselben  Bezugsquelle  angereiht  wurden.  Die
Ergebnisse  liegen  noch  nicht  vor.  In  der  nächsten
Vegetationszgeit  werden  diese  Versuche  sowohl  an  Zahl
wie  auch  in  bezug  auf  ihre  Anbaufläche  wesentlich  vergrößert.
  Als  Erportartikel  kommen  besonders  die  hochwertigen
  Bohnensorten  in  Frage,  die  in  Marseille  guten
Markt  haben.  Entsprechende  Proben  werden  zwecks
Bewertung  dorthin  übersandt.  Versuche  mit  Kaffee
und  Kautschuk  kommen  in  der  nächsten  Regengeit  zur
Durchführung;  zu  diesem  Termin  kann  auch  erst  mit
dem  Anbau  von  Futter=  und  Gründüngungspflanzen
  begonnen  werden.  Die  bereits  angestellten
Versuche  mit  künstlicher  Impfung  wirtschaftlich
wichtiger  Leguminosen  mit  Bakterien-Reinkulturen
  sind  bis  jetzt  fehlgeschlagen:  dasselbe  gilt
für  den  Anbau  von  Soja,  die  ein  höchst  kümmerliches
Wachstum  zeigte  und  keinerlei  Knöllchenbesatz,  auch
auf  den  geimpften  Parzellen,  aufwies.  Auch  diese
Versuche  werden  weitergeführt  werden.

Die  Versuche  mit  Zigarettentabak  auf  einer
Anbaufläche  von  5  ha  haben  bisber  befriedigende  Ergebnisse
  gebracht.  Wenn  auch  im  letzten  Jahre  die
        <pb n="258" />
        W  220  20

Witterungsverhältnisse  infolge  ungewöhnlich  starker  Bewölkung
  und  zeitweiliger  Nebelbildung  für  den  Tabak
ungünstig  genannt  werden  müssen  und  zum  Teil  starke
Verluste  durch  Mehltaubefall  herbeiführten,  so  scheint
doch  das  gewonnene  Produkt  von  recht  guter  Qnalität
zu  sein.  Ein  ganz  bedeutender  Unterschied  war  nach
dem  Standort  zu  erkennen;  während  auf  tiefgründigem,
leichtem,  humosem  Rotlehm  ein  Blatt  von  schlechter
Farbe  erzielt  wurde,  das  einer  sachgemäßen  Trocknung
große  Schwierigkeiten  bot,  wurde  auf  stark  lavaschlackenhaltigem,
  wenig  zersetztem  Boden  mit  schwacher
Krumentiefe  ein  sehr  feines  Blatt  von  schöner  Farbe
erzielt,  das  sich  auch  bei  seiner  Trockuung  als  wenig
empfindlich  erwies.  Die  Samsun-Provenienzen  haben
im  allgemeinen  weniger  befriedigt.  Kleine  Fermentierungsversuche
  sind  in  das  Arbeitsprogramm  aufgenommen:
  ein  spezieller  Bericht  über  die  Tabakversuche
mit  entsprechenden  Proben  wird  demnächst  folgen.

Die  Gesamtanbanfläche  des  laufenden  Jahres  wird
sich  in  Kibongoto  auf  50  bis  60  ha  belaufen.  Die
beabsichtigten  Pflugarbeiten  konnten  noch  nicht  aufgenommen
  werden.  da  der  Boden  noch  zu  stark  mit
Wurzelresten  von  Bäumen  durchsetzt  ist.

Die  Arbeiten  auf  dem  Gebiete  der  Viehzucht
beschränkten  sich  vorläufig  auf  die  Zusammenstellung

 

einer  Herde  von  Eingeborenenrindern,  da  die  Einführung
  von  enropäischem  zuchtvieh  der  Maul=  und
Klauenseuche  wegen  noch  nicht  gestattet  ist.  Die  bis
jetzt  gemachten  Erfahrungen  sind  günstig;  nennenswerte
Erkrankungen  oder  Verluste  sind  nicht  vorgekommen.

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  meist  wenig  befriedigend
  und  werden  mit  zunehmender  Erschließung
des  Landes  von  Tag  zu  Tag  schwieriger.  Die  Anwerbung
  teurer  Kontraktarbeiter  aus  dem  Junern  wird
sich  in  zukunft  nicht  vermeiden  lassen.  Zu  den  Arbeiten
im  Tabakbau  wurden  vielfach  Kinder  herangezogen,
die  sich  sehr  bewährt  haben.

Mit  der  Errichtung  dauernder  Wohngebände  konnte
in  Rücksicht  auf  die  ständig  knappe  Arbeiterzahl  noch
nicht  begonnen  werden:  vorläufig  ist  der  Bau  eines
großen  Magazins  und  des  Tabakhauses  in  Vorbereitung,
um  die  provisorischen  Gebäude,  die  bisher  diesen  Zwecken
dienten,  zu  ersetzen.

Die  Leitung  der  Versuchsstation,  die  auch  meterrologische
  Station  erster  Ordnung  ist,  liegt  zur  geit  in
Händen  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
I)#r.  Sinning,  der  den  Leiter  Dr.  Mickel  vertritt.
Ihm  stehen  zur  Seite  Assistent  Knöller,  Handwerker
  Siebken  und  der  griechische  Tabakpflanzer
Bodjadjoglnu.

 

*  *  --—-—-—-—————....  —  —  —  —  —  —  —  —

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Kaohacovalorisation."“)

Die  Kakaovalorisationspläne  werden  jetzt  hier
verschieden  beurteilt,  wenn  auch  zur  Zeit  noch  die
optimistische  Stimmung  vorzuherrschen  scheint.
Jedenfalls  sind  alle  darin  einig,  daß  zur  Durchführung
  der  Valorisation  viel  Geld  gehört.  Ob
dies  wirklich  aufsgebracht  wird,  hängt  mit  davon
ab,  bis  zu  welchem  Grade  und  in  welcher  Weise
die  hiesige  Staatsregierung  die  Kakaointeressenten
finanziell  unterstützt.  Gegenwärtig  läßt  sich  über
etwaige  Regierungsmaßnahmen,  die  sich  auf  die
Kakaovalorisation  beziehen,  nicht  einmal  eine  Vermutung
  aussprechen.  Etwaige  Regierungsmaßnahmen
  dürften  frühestens  im  Februar  d.  Is.  zu
erwarten  sein.

Dem  Vernehmen  nach  sind  die  hiesigen  Kakaointeressenten
  nicht  geneigt,  auf  den  portugiesischen
Vorschlag  einzugehen  und  ihren  Kakao,  der  sich
hier  bei  mittlerer  Qualität  nur  etwa  zwei  bis
drei  Monate  lagern  läßt,  nach  Lissabon  zur  Aufspeicherung
  zu  übersenden.  Ganz  abgesehen  von
der  Kostenfrage  fürchten  sie,  daß  sie  ihre  Interessen
bei  den  Verkäufen  drüben  nicht  genügend  wahren
könnten,  selbst  wenn,  wie  beabsichtigt,  ein  internationaler
  Ausschuß  eingesetzt  werden  sollte.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahin
vom  29.  Dezember  1911.)

*)  Vgl.  „D.  Rol.  Bl.“  1912,  S.  St.

 

Der  Cissaboner  Khahdomaorkt  im  Januar  1912.“)

Im  Januar  ist  der  Kakaopreis  in  Lissabon
bis  auf  3600  Reis  gesunken,  und  da  das  Geschäft
andauernd  flau  bleibt,  so  ist  vorläufig  keine  Aussicht
  auf  eine  Besserung  des  Preises  vorhanden.

Im  Januar  1912  (und  1911)  betrug  die  Zufuhr
  78749  (57  741),  die  Ausfuhr  29  900
(74039)  und  der  Vorrat  am  31.  Januar  214849
(107  188)  Sack.

Die  Ausfuhrzahl  steht  bedeutend  hinter  der
des  Vorjahres  zurück,  was  zum  Teil  darauf  zurückzuführen
  ist,  daß  ein  Teil  des  zur  Ausfuhr
bereit  liegenden  Kakaos  infolge  des  Generalstreiks
in  den  letzten  Tagen  des  Januar  nicht  verladen
werden  konnte  und  somit  erst  im  Februar  zur
Ausfuhr  kommt.  Dadurch  erscheint  die  Vorratszahl
  auch  höher,  als  sie  unter  normalen  Verhältnissen
  gewesen  sein  würde.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

Kahaomaorht  auf  Ceylon.““)

In  der  Zeit  vom  1.  Jannar  bis  31.  Dezember
1911  betrug  die  Ausfuhr  von  Ceylon-Kakao
60  310  ewt  gegen  66  788  ewt  in  der  gleichen
Zeit  des  Vorjahres.

Die  Ausfuhr  verteilt  sich  in  dem  genannten
Zeitraum  1911  (und  1910)  auf  die  einzelnen

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  176.
**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S
        <pb n="259" />
        Q#-Länder,

  wie  folgt:  Großbritannien  34  948
(45  660)  cwt,  Deutschland  8445  (7123)  ewt,
Straits  und  China  7018  (5862)  ewt,  Amerika
3181  (1266)  ewt,  Frankreich  2824  (2929)  ewt,
Holland  729  (156)  cwt,  Australien  491  (431)  ewt.

Seit  dem  letzten  Berichte  ist  die  allgemeine
Lage  unverändert  geblieben.  Die  Zufuhren
blieben  klein  und  bestanden  besonders  aus  geringen
  Qualitäten.

Auch  die  Preise  blieben  durchweg  dieselben
mit  Ausnahme  von  kleinen  Quantitäten  Plantagen-Kakaos,
  die  mit  32  Rs.  pro  ewt  als  beste  Ware
verhältnismäßig  hohe  Preise  erzielten.  Man  bezahlte
  für  Eingeborenen  =  Kakao  37  bis  43,50  Rs.,
Refuse  25  bis  33  Rs.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  23.  Januar  1912.)

Die  Baumwollkultur  Cyvperns.

Die  Baumwollkultur  Cyperns  ist  im  Zunehmen
begriffen.  Es  gelangen  in  diesem  Jahre  rund
5000  Ballen  (gegenüber  früher  jährlich  nur  2000)
zur  Ausfuhr,  der  Ballen  zu  200  kg  gerechnet.
Die  Ware  geht  nach  Marseille,  Triest  und  dem
Piräus.  Nach  diesen  Plätzen  sind  die  Frachtsätze
folgende:  nach  Marseille  25  Fr.,  nach  Triest  30  Fr.,
nach  dem  Pyräus  20  Fr.  pro  Tonne.

Da  die  Sätze  für  England  sich  zwischen  40
bis  42  sh  bewegen,  die  Fracht  also  einem  Prohibitivzoll
  gleichkommt,  so  besteht  auch  keine  Einfuhr
  nach  dort.  Die  ebenfalls  mangelnde  Ausfuhr
nach  Deutschland  würde  sich  bei  den  billigeren
deutschen  Frachtsätzen  vielleicht  lohnen;  jedenfalls
sollten  die  Interessenten,  Fabrikanten  und  Reeder,
der  Angelegenheit  Interesse  schenken.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Larnaca.)

Ausbeutung  der  haitianischen  Insein  La  Tortue  und
Ca  Gonave.

Die  haitianische  Regierung  hat  eine  die  landund
  forstwirtschaftliche  Ausbeutung  der
haitianischen  Insel  La  Tortue  betreffende
Konzession  einer  Gruppe  von  Haitianern  erteilt,
von  der  sie  einem  französischen  Bauunternehmer
und  Architekten  Perraud  übertragen  worden  ist.
Der  Genannte  hat  in  Port  de  Paix  mit  belgischem
Kapital  für  die  Ausnutzung  der  Konzession  eine
Gesellschaft  „Société  de  I’IlIe  de  la  Tortue“  gebildet,
  und  diese  hat  die  Forstnutzung  auf  einem
Teile  der  Insel  an  eine  belgische  Gesellschaft
„Société  d’exploitation  forestière  de  I'Ile  de  la
Tortue“  abgetreten,  die  in  Port  de  Paix  eine
Niederlassung  hat.  Die  fruchtbare  und  an
Mahagoni=  und  Gayakholz  reiche  Insel  liegt

 

221  20

nördlich  von  Port  de  Paix,  ist  38  km  lang,
durchschnittlich  5  km  breit  und  durch  einen  10  km
breiten  Kanal  von  der  Hauptinsel  getrennt.  Die
„Société  de  VIlIe  de  la  Tortue“  befaßt  sich  vor
allem  mit  der  Kautschuk-Kultur.  Sie  hat  im
Februar  des  Jahres  1911  mit  dem  Anpflanzen
von  Manihot-Bäumen  begonnen,  die  in  dem
völlig  trockenen  Klima  in  10  Monaten  schon  eine
Höhe  von  10  Fuß  erreicht  haben.  In  2½  Jahren
hofft  sie  mit  der  Ausbeute  beginnen  zu  können.
Außerdem  beabsichtigt  die  Gesellschaft,  die  übrigens
Kapitalien  sucht,  Kakaobäume  zu  pflanzen.  Für
die  von  ihr  betriebene  kleine  Eisenbahn  ist  das
Material  aus  Deutschland  geliefert  worden.

Die  forstwirtschaftliche  Ausbeutung  der  Insel
La  Gonave  ist  gleichfalls  an  eine  Gruppe  von
Haitianern  vergeben  worden,  die  ihre  Konzession
wieder  an  amerikanische  Gesellschaften  verpachtet
haben.  Die  Insel  liegt  am  Eingang  der  Bucht
von  Port  au  Prince,  ist  60  km  lang  und  15  km
breit  und  hat  einen  Flächeninhalt  von  700  qkm.
Sie  hat  ausgedehnte  Pita-(Agaven-,  Hennequen-)
Wälder  und  einen  großen  Reichtum  an  Mahagoni-,
  Gayak=  und  Chinarinde-Bäumen;  Maniok
kommt  viel  vor  und  wird  auch  angebaut.  Angeblich
  eignet  sich  die  Insel  auch  für  die  Kautschuk-Kultur.


(Bericht  der  Kaiserl.  Ministerresidentur  in  Port  an  Prince
vom  7.  Dezember  1911.)

 

KAngola.

Verbot  der  Einfuhr  von  Pulver  in  den
Bezirk  Benguella.

Auf  Grund  einer  telegraphischen  Anweisung
des  portugiesischen  Kolonialministers  vom  12.  Dezember
  1911  hat  der  Generalgouverneur  von
Angola  unterm  16.  desselben  Monats  die  Einfuhr
von  Pulver  in  den  Bezirk  Benguella  verboten.

(Bolctim  Official  do  Governo  Geral  da  Provincia

de  Angola.)

—  —

Sldafrikanischer  Bund.

Zusammenfassung  und  Anderung  von  Gesetzen,
  betr.  Besitz,  Einfuhr,  Ausfuhr  und
Handel  mit  Waffen  und  Munition.

Dem  Bundesparlament  ist  ein  Gesetzentwurf
zugegangen,  der  die  in  den  einzelnen  Provinzen
des  südafrikanischen  Bundes  bestehenden  Gesetze,
betreffend  Besitz,  Einfuhr,  Ausfuhr  und  Handel
mit  Waffen  und  Munition,  abändert  und  in  ein
Gesetz  zusammenfassen  will.

(bhe  Union  of  Sonth  Africa  Government
(inzette  Extraordinarv.)
        <pb n="260" />
        W  222  20

Uganda.

Im  Amtsblatt  für  das  Uganda-Schutzgebiet
(Nr.  89  des  4.  Bandes  vom  30.  November  1911)
wird  die  Verordnung  über  die  Uganda-Polizei
von  1908  durch  eine  Zusatzverordnung  von  1911
„Uganda  Police  (Amendment)  Ordinance  1911“
ergänzt  und  abgeändert:

 

1.  Jeder  eingeborene  Angehörige  der  Polizei
kann  nach  neunjähriger  ununterbrochener
Diensttätigkeit  von  der  Zahlung  der  Hüttensteuer
  für  eine  Hütte  oder  der  Kopfsteuer
für  seine  Person  auf  Lebenszeit  befreit  werden.

2.  Die  Anwendung  der  Prühgelstrafe  für  Angehörige
  der  farbigen  Polizeitruppe,  welche
bisher  zulässig  war,  wird  ausgeschlossen.

 

 

Vermischtes.

*Frühsahrskursus  des  Instituts  für  Schiffs-  und
Tropenkranhheiten  in  Hamburg.)

Bei  dem  vom  22.  Februar  bis  2.  Mai  d.  Js.
stattfindenden  Kursus  am  Institut  für  Schiffs=  und
Tropenkrankheiten  in  Hamburg  werden  die  nachstehenden
  Vorlesungen  abgehalten:

F  —  Prof.  Fülleborn,  (71-—  Giemsa,  Ms  —  Prof.

Mühlens,  Sch  =  Dr.  Schilling.  W  —  Dr.  Werner,

  AI=  Dr.  Mayer,  R  =  Dr.  da  Rocha-Lima,

I'  —  Dr.  v.  Prowagek.  8  =  Physikus  Dr.  Sannemann,
  Prof.  Glage.

Donnerstag,  22.  Febr.:  Allgemeine  Einleitung  (F)  —
Allgemeine  Blutlehre  (Sch)  —  Praktische  Ubungent  Sch).

Freitag,  23.  Febr.:  Allgemeines  über  Färbungen  (d)  —
Spezielle  Pathologie  des  Blutes  (Sch)  —  Praktische
lbungen  (Sch).

Sonnabend,  24.  Febr.:  Malariaparasiten  im  Menschenblut
  (Ms).

Montag,  26.  Febr.:  Klinik  der  Malaria  (W’)  —  Blutdiagnostik
  (Lch)  —  Praktische  Ubungen,  Malariaparasiten
  (Ils).

Dienstag,.  27.  Febr.:  Klinik  der  Malaria  (W)  —  Praktische
  Ubungen,  Malariaparasiten  (Ils)  —  Praktische
Ubungen,  Malariaparasiten  (Ils).

Mittwoch,  28.  Febr.:  Klinik  der  Malaria  (W)  —  Klinische
  Visite  ()  —  Praktische  Ubungen,  Malariaparasiten
  (Ms).

Donnerstag,  29.  Febr.:  Schwarzwasserfieber  (W)  —
Pathologische  Anatomie  der  Malaria  (K)  —  Pathologische
  Anatomie  des  Schwarzwasserfiebers  (R).

Freitag.,  1.  März:  Schwarzwasserfieber  (W)  —  Harnuntersuchung,
  spegiell  bei  Malaria  ((*is)  —  Harnuntersuchung,
  speziell  bei  Malaria  ((1).

Sonnabend,  2.  Mäürz:  Mückensustematik  und  -entwicklung
  (l)  —  Rlinische  Visite  (W).

Montag,  4.  Mürz:  Mückenanatomie  und  -biologie  (F)
—  Praktische  Ubungen  (Iy).

Dienstag,  5.  Märg:  Entwicklung  der  Malaria  in  der
Mücke  und  Cpidemiologie  der  Malaria  (T)  Praktische
  Ubungen  (I9.

Mittwoch,  6.  März:  Epidemiologie  der  Malaria  und
Malariabekämpfung  (I)  —  Rlinische  Visite  (W)  —
Praktische  Ubungen,  Malariaparasiten  (Ils).

Donnerstag.  7.  März:  Bekämpfung  der  Malaria  (l)  —
Praktische  Ubungen,  Malariaparasiten  (Aals).

Freitag,  8.  März:  Beriberi  (W)  —  Pathologische  Anatomic
  der  Beriberi  (RK).

Sonnabend,  9.  März:  Beriberi  (W)  —  Praktische
lbungen,.  Malariaparasitentöls)  Klinische  Visite  (W).

—

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  21,  S.  818  f.

 

Montag.  11.  März:  Spruw  und  Oilldiarrhoe  (A)  —
Praktische  Ubungen,  Malariaparasiten  (Als)  —  Praktische
  Ubungen.  Malariaparasiten  (Ms).

Dienstag,  12.  Märg:  Lepra  und  Cholera  (N)  —  Praktische
  Ubungen  (NM).

Mittwoch,  13.  März:  Maltafieber  und  Typhus  in  den
Tropen  (A1)  —  Klinische  Visite  (W)  —  Praktische
Ubungen  (A).

Donnerstag,  14.  März:  Cestoden  und  kosmopolitische
Helminthen  (F)  —  Praktische  Ubungen  (Fh.

Freitag,  15.  März:  Tropenhygiene  (W)  —  Tropenhygiene
  (W).

Sonnabend,  16.  Märg:  Tropenhugiene  (W)  —  Klinische
Misite  (W).

Montag,  18.  Märg:  Tropische  Trematoden,  Leber=  und
Darmegel  (Fy  —  Praktische  Ubungen  (Fk.

Dienstag.  19.  März:  Tropische  Trematoden  (Bilhar  zia
und  Matayama-Nrankheit!F  —  Praktische  Ubungen  l.

Mittwoch,  20.  März:  Pest  (3Il)  linische  Visite  (W)
Praktische  Ubungen  (Il#.

Donnerstag,  21.  März:  Ankylostomiasis  (F)  —  Praktische
  Ubungen  (Fy.

Freitag.  22.  März:  Ankulostomiasis  und  Strongyloides-JInsektion
  (PF)  —  Praktische  Ubungen  (I.

Sonnabend,  23.  Märgz:  Einführung  in  das  Studium
der  pathogenen  Protogoen  (I)  —  Rlinische  Visite  (W).

Montag.  25.  März:  Protozoen  (L).

Dienstag,  26.  März:  Protogoen  (1).

Mittwoch,  27.  Märg:  Protozoen  (1°)  —  Klinische  Misite
(V)  —  Protozoen  (17.

Donnerstag.  28.  März:  Protogoen  (Dr.

Freitag.  209.  März:  Doysenterie  und  Leberabszeß  W)
Praktische  Ubungen  (W).

Sonnabend,  30.  März:  Dysenterie  und  Leberabszeß  usw.
(WV)  —  KRlinische  Visite  (W).

Montag.  1.  April:  Gelbfieber,  Klinik  (K)  —  Entnahme
und  Konservierung  von  medizinischem  Material.
spegiell  in  den  Tropen  (Allgemeines)  (K)  —  Gelbfieber,
  Pathologische  Anatomie  (K).

Dienstag.  2.  April:  Gelbfieber  (Atiologie  und  Prophulare)
  (R)  —  Eutahme  und  Konservierung  von
medizinischem  Material,  speziell  in  den  Tropen
(Spezieller  Teil)  (K).

Mittwoch,  3.  April:  Denguc,  Pappatacifieber,  Kedani,
Flecklyphus,  Verrugn  peruriana  (11)  —  Alinische
Bisite  (W)  —  Praktische  Ubungen,  Malariaparasiten
(Repetition)  (AIls).

Donneretag.  4.  April  bis  Dienstag.  9.  April:  Tagung
der  Deutschen  Tropenmedizinischen  Gesellschaft  und
Osterferien.

Mittwoch,  10.  April:  Filarien  (l#  —  Klinische  Visite
(V)  —  Praktische  Ubungen  (I9.

Donnerstag,  11.  April:  Filarien  (F)  —
lbungen  (P).

Praktische
        <pb n="261" />
        W  223  20

Freitag,  12.  April:  Trypanosomen  (I1)  —  Praktische
Ubungen  (M).

Sonnabend,  13.  April:  Trypanosomen  (M)
Bisite  (W).

Montag,  15.  April:  Trypanosomen  (IIl)  —  Praktische
Ubungen  (M).

Dienstag,  16.  April:  Trypanosomen  (NA)  —  Spirochaeten
  (Ils).

Mittwoch,  17.  April:  Spirochacten  (As)  —  Klinische
V;isite  (W)  —  Spirochaeten  (Als).

Donnerstag,  18.  April:  Spirochaecten  (Ms).

Freitag,  19.  April:  Kalaazar  und  Orientbeule  (F)  —
Praktische  Ubungen  (F).

Sonnabend,  20.  April:  Piroplasmen  (F)  —  Klinische
Visite  (W).

Montag.  22.  April:  Ostafrikanisches  Rüstenfieber  der
Rinder  (F)  —  Praktische  Ubungen  (Fj.

Dienstag,  23.  April:  Wasserversorgung  und  -Untersuchung
  in  den  Tropen  ((I.

Mittwoch,  24.  April:  Framboesie  und  V'us  tropicum
(Al)  —  Schiffshugiene  (8§)  —  Rlinische  Visite  (W)  —
Diverse  tropische  Hautkrankheiten  (A).

Donnerstag,  25.  April:  Gifttiere  und  parasitische
Anthropoden  der  Tropen  (PF)  —  Schiffshygiene  (S)
—  Praktische  Ubungen  (F)  —  Praktische  Ubungen  (31).

Freitag,  26.  April:  Ratten  als  Pestüberträger  und  ihre
Bekümpfung  auf  Schiffen  und  an  Land  (C(i)  —
Demonstrationen  im  Hasen  (S)  —  Praktische
libungen  (Fy).

Klinische

 

Sonnabend,  27.  April:  Fleischbeschau,  Vortrag  über
die  gesundheitsschädlichen  Parasiten  der  Schlachttiere
(Prof.  Glage).

Montag,  29.  April:  Sektion  eines  Pferdes  (Prof.
Glage)  —  Septische  Erkrankungen  der  Schlachttiere.
Vortrag  über  die  Sektionstechnik  (Prof.  Glage).

Dienstag.  30.  April:  Mikroskopische  Untersuchung  des
Fleisches  (Trichinenschau)  (Prof.  Glage)  —  Vortrag
über  die  Infektionskrankheiten  der  Haustiere  in  ihrer
fleischbeschaulichen  Bedeutung  (Prof.  Glage).

Mittwoch,  1.  Mai:  Besichtigung  des  Schlachthofes.
Demonstration  von  Fleischbeschau  =  Präparaten.
Lebenduntersuchung  eines  Pferdes  (Prof.  Glage)  —
Vortrag  über  den  Untersuchungsgang  bei  der  Fleischbeschau
  (Prof.  Glage).

Donnerstag.  2.  Mai:  Vortrag  über  Tierseuchen  (Lungenseuche,
  Rinderpest).  Einiges  über  die  Geflügelseuchen
(Prof.  Glage)  —  Vortrag  über  Tierseuchen  (Pferdesterbe
  und  Pferdeseuchen  überhaupt).  Feststellung
des  Alters  des  Pferdes  nach  dem  Gebiß  (Prof.  Glage).

Eisenbahnbau  in  Britisch  -Ostakrika.

Nach  einer  Mitteilung  des  Kaiserlichen  Vizekonsulats
  in  Entebbe  ist  die  Bahn  von  Jinja
am  Viktoria-Nyanza  bis  Kakindu  am  Chaogasee
am  1.  Januar  dem  Verkehr  übergeben  worden.

 

 

 

 

 

—  —
—  —
—  —

Koloniale  Literatur.)

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

Annunire  officiel  pour  1911  (Ministe#re  des  Colonies).
Bruxelles:  Lesique  1911.  663  S.  2,/0.XWX“,  804.  1
*  Dernburg,  Dr.  Bernhard:  Staats-  und  Wimnschaftsautgaben
  im  neuen  Kongo.  Nord  und  Siüdl  1.  Januar-Heft

  (1912)  37—12.  2
Deutschland  und  die  Auftcilung  des  portugiesischen
Kolonialbesitzes.  Kolz.  6/7  (1912)  83—85.  (
Deutschlands  Interesse  an  der  Zukunft  Agptens.
D.  Lerante-Zeitung  2  (1912)  1—2.  (4
Jöhllnger,  Otto:  Solf.  Nord  und  Süd:  2.  Januar--Heft
  223—226.  (ö
Der  neue  Reichstag  und  seine  Bedeutung  für
unsere  Kolonien.  Kolz.  6/7  (1912)  82—  83.  6

Thys:  Conserverons-nous  notre  Colonie?  Comment.
pour  la  garder,  devons-nous  la  diriger?  Mouv.  gcogr.
7  (1912)  127—135.  1

Westermann,  D.:  Bernhard  Dernburg.  Nord  und
Süd:  1.  Februar-Heft  (1912)  277—290.  8

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

*  Dudley,  Earl  of:  Some  impressions  of  Australia.
(Rend  at  a  mecting  of  the  Roral  Coloninl  Institut,
January  9,  1912.)  United  Empire  2  (1912)  135—147.  l9

*  History  of  the  Kamanga  tribe  of  lake  Jyasa.
Journ.  of  the  Afric.  Societr  42  (1912)  231—234.  llio

Jose,  Arthur  W.:  History  of  Australasia.  Ith  ed.
Austialian  bock  Co.  (1912).  336  S.  3  8/  6  d.  So.  I11

 

V.

Jose,  Arthur  W.:  Historr  of  Australin  from  the
Carlest  times  to  the  present  day.  with  a  ehupter  on
australinn  literature.  Ith  #l.  Illnstr.  Syducy:  Angus
&amp;amp;  Robertson  (1912).  XIV,  319  S.  3  3  6  qd.  86.  1(1

Volgt,  C.:  Jan  Conny  und  seine  Bezichungen  zur
GroB-FPriedrichsburg.  ZKoll’ol.  2  (1912)  116—128.  113

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäücologie.

Agreement  between  ihe  l’nitel  Kinglom  and
Francc  resperting  the  delimitation  of  the  frontier
betwern  the  british  and  freuch  pessessions  cast  of  the
JNiger.  London,  Februnr  19.  1910.  Cd.  601  3.)  Treaty
Series.  1912.  Nr.  1.  London:  Wrman  &amp;amp;  Sons.  34  S.
—  14

*Courmont,  de:  Zum  Kilimandscharo.  Tagebuchblätter.
  Echo  aus  d.  Alissionen  5  (1912)  121.—125.
Forts.  solgt.  15

*Denton.  Cicorge  C.:  Tvwentr  tbree  years  in  Lagos
and  the  Guambia.  Journ.  of  ihe  Afric.  Socici  42  (1912)
129—110.  6

*  Guunt,  Marr:  Alone  in  West  Africa.  (With  97
Pplates.)  London:  Laurie  (1912).  XIX,  101  S.  15.4#.
80.  #

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
EVstematisch  georiünet  mitgeteilt.  Ait  einem  ’  sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Reduktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  diejenigen,  welche  künflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionseremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werdaeon.
        <pb n="262" />
        W  224  20

*  Gouldsbury,  Cullen,  and  Hubert  Sheane:  The  great
latenu  of  Northern  Rhodesia.  With  an  introduction

Alfred  Sharpe.  IIIustr.  London:  Arnold  1911.
XXI.  360  S.  16  .  8S0.  Ii8
*  Johnston,  H.  H.:  The  Tanganvika  plateau.  Journ.
of  the  Afric.  Society  42  61912)  111—150.  L
*  Kaemmerer,  G.:  Touristeneindrücke  in  Südafrika.
Die  Güldenkammer  5  (1912)  285—291.  (20
*  Kuyser.  Alwine:  Aus  den  Anfüngen  unserer

Kolonien.  Mit  9  Bildertafceln.  Berlin:  D.  Reimer  (1912).
69  S.  2,50  8o.  [21

Minutilll,  F.  La  Tripolitanin.  2a  ed.  Torino  #usw.]:
Bocca  1912.  VIII,  452  S.  80.  (Piccola  Bibliotec#
di  scienze  moderne.  Nr.  44.)  22

*  Sadler,  E.  H.:  Notes  on  the  geography  of  British
Fast  Africu.  Journ.  of  the  Afric.  Society  42  (1912)
173—186.  —

Sassl,  Dr.  Moritz:  Eine  Sudanreise.  Mit  zahlr.
Abb.  Berlin:  Süsserott  1911.  133  S.  80.  24
Vollbehr.  Ernst:  Aus  dem  Wabondelande  (Deutseh-Ostafrika).
  Umschau  9  (1912)  178—181.  25
»Werner.,  A.:  The  Bushongo.  Journ.  of  the  Afrie.
Society  42  (1912)  206—212.  26

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*  Malavialle,  Léon:  La  faune  du  Maroc.  Ann.
colon.  17  (1912)  1½.  (27

Strund,  Embrik:  Drei  neue  afrikanische  Notodontiden

  der  Gattung  Graphidura  Strand.  Aus:  .„Jahrb.
##.  nass.  Ver.  f.  Naturkde.“(S.  121—123).  Wiesbaden:
Bergmann  1911.  0.40  .  K.  80.  28

Strand,  Embrik:  Ein  bisher  unbekanntes  Dorylidenweibehen
  aus  Kamernn.  Aus:  „Jahrb.  d.  nass.
Ver.  f.  Naturkde.“  (S.  117—120).  Wiesbaden:  Bergmann
  1911.  0.10  „X.  P0.  29

Strand,  Embrik:  Neue  afrikanische  Bienen  der
Gattung  Nomia.  Aus:  „Jahrb.  d.  nass.  Ver.  f.  Naturkunde“]
  (S.  123—136).  Wiesbaden:  Bergmann  1911.
0.  10  A.  So.  30

Wundolleek,  Benno:  Die  Amphibien  und  Reptilien
Hder  papnanischen  Ausbeute  Dr.  Schlaginhaufens.  Mit
1  Taf.  u.  2  Fig.  (Abhandlungen  u.  Berichte  d.  Kgl.
Zool.  u.  Anthropol.-Ethnogr.  Museums  zu  Dresden.
Bd.  13,  Nr.  6.)  Leipzig:  Leubner  in  Komm.  1911.
15  S.  10.  31

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Bel,  Raxmond:  Le  droit  maritime  et  la  saisie  par
les  Italiens  des  paquebots  francais.  Tour  du  monde:
7  (1912)  49  -  52.  32

Mériguhne,  A.:  Précis  de  législation  et  d'6eonomie
Coloniales.  le  fascie.  laris:  Larose  et  Terrin  (1912).
12,50  fIr  Ho.  33

Stengel,  Prof.  Dr.  v.:  Die  rechtliche  Stellung  und
die  Verfussung  der  leutschen  Schutzgebiete.  Z.  KolPol.  2
(1912)  81—93.  Sechluß  folgt.  (31

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

Gouvrerncurwechsch  in  Kuamerun.  Kolz.  6.7
(1912)  85/86.  135

 

VIII.  Justizwesen.

Ermels,  Dr.  Robert:  Die  Strafgenchtsbarkeit  der
Eingeborenen  im  deutschen  Kolonialreich.  Kolz.  6/7
(1912)  87/88.  #

IX.  Völkerrecht.

Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

*Geschlfts-Bericht  der  deutschen  Farmgesellschaft
A.  G.  zu  Düsseldorf  1910/11.  Düsseldorf:  Druck  von
Schwann.  7  S.  46.  lar

Krüger.  F.  Berthold:  Das  neue  Kongagcbiet
(Kamerun  und  Deutschkongo).  Umschlagt:  der  He#tsehe
Ansiedler  und  Händler  im  neuen  Kongogebiect.  (Deutschkongo
  und  Kamerun.)  Leipzig:  Marré  1912.  65  S.
1,50  .MK.  bo.  a8
Lowery,  Woodburyr:  The  Spanish  Settlements
within  the  present  limits  of  the  United  States.  (I.)

1513—  1561.  Ney  Tork  und  London:  Putnam
1911.  80.  1%

*  Rawson,  H.  E.:  The  native  problem.  Journ.  of
the  Afric.  Society  42  (1912)  151—172.  40

*Report  on  the  control  of  the  aborigines  in  Formosa.
  Taihoku:  Burenu  of  aboriginal  affairs  1911.
III  u.  IV,  45  S.  S8o.  #u

Stolypin,  P.  A.  und  A.  W.  Kriwoscheln:  Die
Kolonisation  Sibiriens.  Eine  Denkschrift.  Ubers.  v.
Dr.  Curl  Erich  Glexe.  Mit  eingedr.  Kartenskizze.
Berlin:  Paetel  1912.  VII,  161  S.  5.4.  P0.  42

Eine  Verordnung  des  Staatssekretürs  Dr.  Solf
über  die  Mischlingsfrage  in  den  deutschen  Kolonien.
Kolz.  6/7  (1912)  86/87.  43

Ziemann,  Prof.  H.:  Die  Eignung  der  afrikanischen
Kolonien  als  Ziel  für  die  deusche  Auswanderung.
S.  A.  aus:  Die  Hygiene.  1911.  4.  Heft.  S.  81—84#.  4

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

*  Report  for  1910  on  the  Federated  Malay  Statcs.
Cd.  5902.  [Struits-Settlements)  London:  Wyman  &amp;amp;
Sons  (1911).  28  S.  8  4.  10.  15

XII.  Finanzwesen.

*Bericht  der  belgischen  Kammerkommission  über
das  Kolonialbudget  1912.  Chambre  des  Représentants
Nr.  39—41  (1911).  (1

*  Guandart,  E:  Le  régime  financier  des  colonies
francçaises.  Paris:  Berger-Lerrault  1911.  XXXI,  387  S.
3,  50  Nx.  80.  #

Die  kolonialen  Kreditfrakeen  in  der  Stündigen
Wirtschaftlichen  Kommission  der  Kolonialverwaltung.
Kolz.  6/7  (1912)  88—90.  L

Metin.  Albert:  Le  projet  d'emprunt  et  l'irrigation
en  Indochine.  Ann.  col.  17  (1912)  1.  40

XIII.  Lundwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Berthenu,  A:  La  production  du  thé  dans  les
colonies  françaiscs.  L'gricult.  prutigne  des  pars
chauds  106  (1912)  16—27.  50

*  Brunnthauler,  Josef:  Vegetationsbilder  aus  Südafrika.
  (Karroo  und  Dornbusch.)  Mit  12  Taf.  (19—30).
Jena:  Fischer  1911.  (Vegetationsbilder  Reihe  9.
H.  1  u.  5.  51

»Cosnier.  Henri:  Le  cheval  dans  l'Afrique  du  Nord.
Ann.  col.  17  (1912)  1.  18  (1912)  1—2.  152

Coventry,  Bernard:  Note  on  the  present  position
of  cotton  investigation  in  Ilia.  Caleutta:  Superint.
governm.  Print.  1911.  11  S.  3  d.  80.  (Agricult.
Rescarch  Institute  (Pusa).  Bullet.  Nr.  26.  1911.]  (68
        <pb n="263" />
        225  2e0

"The  destruetion  of  the  Gold  Coast  and  Ashanti
Forests.  African  Mail  227  (1912)  183—186.)  Forts.
folgt.  64

L'élerage  de  l'autruche.  (Madagascar.)  Bullet.
de  IOff.  Col.  49  (1912)  241—27.  (55

EGrlsard,  Jules:  Les  huiles  de  bois.  Bullet.  de
i  Off.  Col.  49  (1912)  1—7.  (56

Kukla,  E.:  Das  Kaiserliche  Gestüt  FNauchas  in
Südwest-Afrika.  M.  Abbild.  Deutsche  Landw.  Presse  13
(1912)  142.  (51

Metin.  Albert:  Le  projet  d'’emprunt  et  T’irrigation

uRn  Indochine.  Ann.  colon.  17  (1912)  1.  (68

Michotte.  F.:  L'gave.  L'agricult.  pratiquc  des
pars  chauds  106  (1912)  1—15.  Forts.  Holgt.  (59

Milliot,  Louis:  L  'Association  agricole  chez  les
MAusulmans  du  Maghreb  (Alaroc,  Alérie,  Tunisie).
Paris:  Roussenu  1911.  XVI,  301  S.  do.  (60

Season  and  crop  report  of  the  Bombary  Presideney
for  the  year  1910—1911.  Bombay:  Print.  at  the
Vovernm.  central  press  191  1.  10,  XII  S.  8  q.  40.  (6#l

*Schenck,  H.:  Tropische  Nutzpflanzen.  II.  Mit
6  Tuf.  (13—18).  Jena:  Fischer  1911.  (Vegetationsbilder

  Reihe  8,  H.  8.  162

Sudania.  Enumération  des  plantes  récoltées  en
Afrique  tropicalc  par  M.  Auff.  Cheralicr,  de  1898
à  1910  inclus.  Liste  dressée  d'apres  les  déterminations

de  MM.  .  .,  rev.  par  M.  Aug.  Chevalier.  T.  1.  Paris:
Challamel  1911.  40.  163
XIV.  Wasserwesen.
WVacat.

XV.  Bergwesen.
*  Minenmarkt  und  Arbeiterfrage.  Südafr.  Wochensehrift

  1010  (1912)  2.5—276.  [64

Nigerische  Zinngesellschaften.  Fin.  Chron.  7

(1912)  132—133.  (65
XVI.  Handel.

The  British  Central  Africa  Compuny,  Limited.

Pin.  Chron.  7  (1912)  114—145.  66

Le  commeree  de  la  Colonie  du  Cap.  (Extrait
d'un  rapport  du  Consul  de  Belgique  à  Kimberler.)
Monit.  off.  du  Commerce.  1.  494  (1912)  193—196  (67

*La  Compagnie  forestière  Sangha-Oubangui.  Paris:
Imprim.  Chaix  (1911)  XII,  138  S.  8P0.  (68

*  Deutsch-Ostafrika  als  Ein-  und  Ausfuhrmarkt
im  Jahre  1910.  (Bericht  d.  Kaiserl.  (iouv.  in  Darcssalam.)
  Berichte  über  Handel  und  Industrie.  7.  lleft.
(1912)  661—771.  69

Jaceobi,  Dr.  E.:  Eine  Anklagesehrift  gegen  die
Britiseh-Ostindisehe  Compagnie  aus  dem  18.  Jabrhundert.
  2  KolPol.  2  (1912)  65—74.  70

*  Kkamerun  als  Ein-  und  Ausfuhrmarkt  im  Jahre
1910.  (Bericht  des  Kaiserl.  Gouv.  in  Buca.)  Berichte
über  Handel  und  Industrie  6.Heft  (1912)  519—659.  I71

Les  marchés  et  les  routes  Ccommereinles  dans  le

#territoire  militaire  du  Tchad.  Bullet  de  I’Off.  Col.  49
(1912)  28—30.  (172
Die  Firma  Nertens  &amp;amp;  Co.  Grafs  Fin.  Chron.  8
(1912)  5.6.  173
*etin,  Albert:  Encore  la  stabilisation  de  la  pinstre.
Ann.  colon.  15  (1912)  1.  14

*  Rapport  sur  la  commerce  au  Stanley-Pool  (district
du  Moyen-Congo).  Renseign.  de  I’Off.  col.  1  (1912)
1—9.  175

 

*  United  South  African  import  and  Export  Register
1912.  Cape  Town  and  London:  Publ.  by  the  Proprietors
  481  S.  20  AK.  4%.  #

*  Report  for  the  Fenr  1910  on  the  trade,  etc.  of
the  Katanga.  (No.  436  Annual  series.  Diplomatic
and  Consular  Reports.  Congo.]  Cd.  5165—129.  14  S.
1  d.  8P0.  #

Salinsbury,  Ethel  Bruce:  A  Calcndar  of  the  court
minutes  etc.  of  the  East  India  Company  16441—1619.
With  an  introduction  and  notes  by  William  Foster.

Orxford;  at  the  Clarendon  PDress  1912.  XXVIII.
424  8.  12  sA.  6d.  D0.  *#s.1

Le  Syndicat  de  la  Busira.  Chron.  col.  6  (1912)
41  —  12.  (7P

*  Trade  of  the  Union  of  South  Africa,  Southern
and  N.  W.  Rbodesia  and  British  Sonth  Afrira.  Month
of  December  1911.  Cape  Town:  Whitehead,  Morris
&amp;amp;  Co.  1911.  69  S.  460.  (So

*  Unerfreuliches  aus  dem  Belgischen  Kongo.
Kol  Rdsch.  2  (1912)  65—68.  L

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Cookson,  C.  E.:  The  dold  Coast  Cocoa  industry.
Cnited  Empire  2  (1912)  157—162.  Is2

Hammunn,  Ir.  Hans:  Die  wirtschaftliche  Lage
von  Kanada  mit  besonderer  Berücksichtigung  der
Eisen-  und  Stahl-Industrice.  Berlin:  Springer  1912.
95  8.  do.  (183

Schuh-  und  Leder-Adrehbuch  des  Deutschen
Reiches  einschlichlich  der  deutschen  Kolonien  und  dles
Großherzogtums  Luxemburg.  Berlin:  Schuh  u.  Leder
1912.  XIII,  44.  1380  S.  12  So.  84

XVIII.  Verkehr.

CCosnier,  Henri:  Le  chemin  de  fer  du  ULas.
Ann.  colon.  15  (1912)  12.  85
Le  ferrovie  transafricane.  Rivista  coloniale  1
(1912)  11—18.  Is#.

Jacob,  LéOn;  Le  canal  de  Panams  et  les  colonies
francaiscs.  Questions  diplom.  et  colon.  360  (1912)
195—2098.  (8

Les  projets  de  chemin  ei#c  fer  allemand  au  Kamerun.
  Mouv.  géogr.  6  (1912)  109—111.  88.

Le  résenu  international  de  la  télegraphic  sans  fil.
Tour  du  monde:  7  (1912)  33.  80

XIX.  Medizin.

Schlfer,  Dr.  Hans:  Uber  das  Vorkommen  von

Porocephalus  moniliformis  in  Kamerun.  Arch.  f.
Schiffs-  u.  Tropenhyg.  4  (1912)  109—113.  L

(lemann,  Prof.  Hans:  Die  Akklimatisation  der
Europüer  in  den  Tropen.  (Aus:  Die  Hygiene  11
(1911).  ·  Isc-XX.

  Sprachen  und  Literatur.

Abel:  Zeitschrift  für  Sklarcrei.  Hrsg.:  Balduin
Bühlamm.  VI.  Abb.  München:  Putze  Nachf.  1912.
21  S.  0,50  K.  So.  93

Simar,  Th.:  Bibliographie  congolaise  de  1895  à
1910.  Rerue  congolnisc  3  (1912)  252—283.  Forts.
folgt.  2

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Anz,  P  l#z.:  Evangelisch-kirchliches  Leben  in
unseren  Kolonien.  (Hicrzu  5  Abbild.)  I)Kolz.  7  (1912)
99—100.  95
        <pb n="264" />
        226  20

Fleck:  Fetischmus  in  West-Afrnka.  Die  evang.
Missionen  2  (1912)  25—32.  o6
*Funke,  E:  Die  Einweihung  der  neuen  Schulstation
  in  Lome.  Monats-Blatt  d.  Nordd.  AMliss.  Gesellsch.
  Februar  1912.  10)/11.  ler
*  UHartmunn,  Prof.  Dr.  Slartin:  Die  Mission  und
die  Kulturvölker  Vorderasiens.  KolBdsch.  2  (1912)

78—107.  lee.
*  Kerryn,  Ed.:  Les  missions  catholiques  du  Congo
belge.  Revue  congolaise  3  (1912)  281—307.  99

»Eine  Kulturstitte  in  »Neu-Kamerun-.  Echo  aus

d.  Missionen.  ..  5  (1912)  125  -  131.  Forts.  folgt.  [100
*  Les  missions  catholiques  au  Congo  Belge.  Monv.
géogr.  6  (1912)  111—1s13.  101
The  International  Reriew  of  Missions.  A  quarterly
review  issued  by  the  Continuation  Committce  of  the
World  Missionar  Conferencc.  1910,  Ed.  J.  H.  Oldham.
Vol.  1,  No.  1.  London  lusw.]):  Frowde  1912.  80.  (102

Schöder,  Heinrich:  Zvcites  Leschuch.  Lome:
Vorl.  d.  Kathol.  Alission  1912.  182  S.  80.  Lios

Algemeen  Verslag  van  het  Inlandsch  Onderwijs
in  Nederlandsch-Indiö  loopende  over  het  janr  1910.

Batavia:  Javasche  Boekhandel  &amp;amp;  Druckerr  1911.
170  S.  16.  104
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstände.  Militäürwesen.

Debon:  Fant-il  transformer  l’armée  ffrancçaise?
Etude  sociale  et  militaire  de  la  loi  de  deux  ans  et  des
troupes  dites  coloninles.  Préfare  de  M.  Maurice  Ajam.
T’aris:  Charles-Lavauzelle  (1912)  3,50  fr.  105

Dromard,  Paul:  Essai  sur  l'attaque  à  l'arme
blanche  à  propos  de  deux  combats  récents  en  Alrique
(7  Janrier  1908  bis  31  Juillet  1900).  Arcc  16  gra-VFures.
  Paris:  Churles  Larauzelle  (1912).  3  fre.  80.  106

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
1

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Anderson,  Tempcst:  Volcanic  Ccrates#ndesplozsions.
Ceogr.  Journ.  2  (1912)  123—132.

AArbeiten  ans  den  hyugienisch-chemischen  Untersuchungsstellen.
  Zusammengestellt  in  der  Melizinal-Abteilung
  d.  Königl.  Preuß.  Kriegsmin.  V.  Teil.  Alit
5  Abb.  Berlin:  Hirschwald  1912.  [Veröff.  a.  d.  Gebiete
  d.  Militär-Sanitätswesens.  52.  Heft.)

Experimentelle  und  kritische  Beiträge  zur  Neubearbeitung
  der  Vereinbarungen  zur  einheitlichen  Untersuchung
  und  Beurteilung  von  Jahrungs-  und  (tienutmitteln
  sowie  (iebranchsgegenstünden  für  das  Deutsche
Reich.  Hrsg.  vom  Kamcrl.  (#esundheitsamt.  I.  Bd.
Berlin:  Springer  1911.  IV.  266  S.  50.

*  Bericht  über  die  XIV.  Hauptversammlung  des
(dleutschen  Beton-Vereins  (E.  V.)  um  13..  11.  und
15.  Februar  1911.  Berlin:  Tonindustric  Zeitg.  G.  m.
b.  HI.  331  S.  50.

vDenkschrift  des  Deutschen
über  Lehensmutelverteuerung  1911.
tag:  Niehtamtliche  Drucksache.)
Wirtschuftsrat.)

Landwirtschaftsrats
61  S.  10.  [Reichs-(Deutscher
  Land- 



Dernburg,  LDrr.  Bernhard:  Sstliche  Wirtschaftsfragen.
  KolBdsch.  2  (1912)  69—78.

*"  Dernburg,.  Heinrich:
Rechts.  Die  Pandekten.
lowski.  8.  umgearb.  Aufl.  2  Teile.
1910.  1912.  22,60  At.  P0f.

*Export-Hand-Adrchbuch  von  Deutschland  1911/12.
II.  Teil.  Zolltarife.  14.  Ausg:  bearb.  von  Kintzel.
Kurt  Rudolf.  Berlin:  Laubsch  &amp;amp;  Everth  (1912).  VIII,
190  S.  5  .K.  80.

*  Fidler,  Dr.  F.:  Reichsgesetz  über  die  Beurkundung
des  Pesonenstandes  und  die  Eheschlietung  vom
6.  Februar  1875.  2.  Aufl.  Berlin:  Guttentag  1912.
244  S.  2.50  .  So.  Cuttentagsche  Sammlung  deutscher
  Reichsgesetze  Nr.  59.)

*  Gareis,  Dr.  Karl:  Wechselordnung  in  der  Fassung
vom  3.  Juni  1908  nebst  dem  Wochsclstempelgesctz
vom  15.  Juli  1909  und  der  Ausführungsordnung  hiczu.
9.  veründ.  Aufl.  (Deutsche  Reichsgesetze.  Textausgabe
mit  Anmerkungen  und  Register.]  München:  Beck  1912.
XIII.  232  S.  2.  Se.

(Gdeschlfts-Bericht  der  Osnabrücker  Bank  in  Osnabrück
  über  das  Geschüäftsjahr  19117-..  Osnabrück:
Druck  von  J.  G.  Kisling  1912.  13  S.  40.

Grasetz,  Dr.  L.:  Die  Elcktrizitüt  und  ihre  An-System

  des  Römischen
Bearb.  von  Dr.  Paul  Seoko-Berlin:
  Müller

wendungen.  Mit  667  Abbild.  16.  Aufl.  (67—76
Tansend).  Stutigart:  Engelhorn  Nachf.  1912.  XVI.

720  S.  9.  .  80.

*  Gribowskl,  Dr.  Wiatscheslaw:  Das  Staatsrecht  des
Russischen  Reiche.  Tübingen:  Mohr  1912.  XI.  197  S.
80.  S.  das  öffentliche  Recht  der  Gegenwart.  Hs.
von  Dr.  Max  Huber  .  KVII.  B  .)

IDie  Grundlagen  der  Politik.  Drittes  Hauptstück:
Herrschaft  und  Verwaltung.  Berlin-Leipzig:  Rothschild
  1912.  (IIandbuch  der  Politik,  1.  Bd.  2.  Liefrg.
hrleg.  v.  Dr.  Paul  Laband.]

Die  Opiumfrage  und  ihre  inter-*Ilischmann,

  1.:
Berlin:  Simion  JNf.  1912.  88  S

nationale  Regelung.
2  .  r  8.

Jnhresbericht  der  Handelskammer  zu  Elberfeld.
Erster  Teil.  1911.  Elberfeld:  Gedr.  bei  Lucas  1912.
75  S.  80.

Inhresbericht  der  Handelskammer  zu  Hamburg
über  dus  Jahr  1911.  Hamburg:  Ackermann  &amp;amp;  Wuldkf
Nuchtl.  16  S.  80.

Incob,  Léon:  Le  cnnal  de  PTanamn  et  les  colonies
françgaises.  Quest.  diplom.  ct  colon.  360  (1912)
195  —208.

*  Karsch-Hanck.  F.:  Das  gleichgeschlechtliche
Leben  der  Naturrölker.  Mir  7  Abb.  im  Text  und
7  Vollbildern.  München:  Reinhardt  1911.  XVI,
668  S.  17  X,  50.  F.  Karsch-Haack:  Forschungen
über  gleichgeschlechtliche  Liebe.  I.,  ethnologische
Reihe.  I.  Bil.)

Lunduraf,  Dr.  und  Prof.  Dr.  Kraus:  Uher  Sanerstoffatmungsgeräte
  im  Hecressanitätsienste.  Berichte.
Berlin:  Hirschwald  1912.  34  S.  80.  Is.  Veröff.  a.
d.  Gebiete  des  Milit.-Sanitätswesens.  Hrsg.  von  der
Aled.  Abteil.  des  Königl.  Preuß.  Kricgsminist.  51.)

lLeihruryof  Congress.  Report  of  the  Lübrarian
of  Congress  and  report  of  the  Superintendent  of  the
Librar  burnlding  and  grounds  for  the  fiscul  yacr  ending
TInne  30  1911.  Washington:  (iovernm.  print.  off.  1911.
214  S.  80.
        <pb n="265" />
        W  227  e0

*  Maedougal.  D.  I.:  North  American  deserts.

C(icor.  Journ.  2  (1912)  105—123.

Meyers  geographischer  Handatlus.  4.  neubearb.
u.  verm.  Aufl.  Mit  121  Haupt-  u.  128  Nebenkarten,
5  Textabb.  .  .  .  Leipzig  u.  Wien:  Bibliogr.  Institut
1912.  15  .  .  80.

Munzinger,  Ludwig:  Der  Sozialismus  in  England.
  S.  A.  aus:  Die  Grenzboten  1912.  Heft  4.  6.  7.
21  S.  80.

*  Statistische  Nuchwelsungen  aus  dem  Cebiete  der
landwirtschaftlichen  Verwaltung  von  Preußen.  Bearb.
im  Königl.  Preuß.  Minist.  für  Landwirtsch.
Tuhrg.  1910.  Berlin:  Paray  1912.  IV,  225  S.  3,80...
S.Beilage  z.  landwirtsch.  Jahrb.)

*  Orerzier,  Dr.  Paul:  Der  amerikanisch-englische
Schiffahrtstrust  —  Norgun-  Trust  —.  Berlin:  Hermann
  1912.  XII,  123  S.  4  K.  S0o.

Parislus,  Luclolf  und  Dr.  Hans  Crüger:  Dus
Reichsgesetz.  betreffend  die  (Ciesellschaften  mit  beschrünkter
  Haftung.  12.  verm.  u.  verb.  Aufl.  bearb.
v.  Dr.  Ilans  Crüger.  Berlin:  (zuttentug  1912.  159  8S.
1.80  .  S'.  [Cinttemagsche  Sammlung  deutscher
Reichskesetze  Fr.  32.)

Die  Parteien.  Beihefte  zur  Zeitschrift  für  Politik.
H.  v.  Dr.  Richard  Schmidt  und  Dr.  Adolf  (irabowskv.
  (I.  Bd.  I.  Heft  1912  erschienen.)  Berlin:
Hermann.

*  Rabov,  Dr.  S.:  Arzneiverordnungen.  42.  Aufl.
Stralhburg:  Bull  1911.  180  S.  2,60  .¼.  80.

*  Rapport  suceint  sur  la  gestion  de  la  Caisse
G’eparzue  postale  des  Pays  Bas.  Exercice  1910,
Amsterdam:  Imprim.  „Elsevicr“  1911.  16  S.  O.  SO.  Ac.  D0.

*  Ratzel,  Friedrich:  Dus  Meer  als  Quelle  der

Völkergrölize.  2.  verb.  Aufl.  besorgt  von  Hans  Helmolt.
  München  u.  Berlin:  Oldenbourg  1911.  IV,

9  S#

1,80  .  K.  80.

*  Rönne,  Dr.  L.  v.:  Verfassung  des  Deutschen
Reichs.  10.  noubearb.  Aufl.  von  Paul  v.  Rönne  und
Curl  v.  Dobbeler.  Berlin:  Guttentag  1912.  426  S.
2.  0  i.  do0o  Guttentagsche  Sammlung  deutscher
Reichsgesetze  Nr.  1.]

*Saanlfeld,,  I)r.  Gümher:  Fremd-  und  Verllentschungswörterbuch.
  3.  Aufl.  (5.—  11.  Tausen.dl.)
Berlm:  Knoblauch  &amp;amp;  Comp.  1912.  XV,  1031  S.
3  .  .  do.

Schlifer,  Dr.  Dietrich:  Englands  Weltstellung  und
TDeutschlands  Lage.  Ueberall:  6  (1912)  391—101.

Schiemann,  Dr.  Th.:  Deutschland  und  die  groe
Tolitik  anno  1911.  Berlin:  G.  Reimer  1912.  424  S.
7  ..  SPo.

 

Schilling,  Prof.  Dr.  u.  Dr.  Nanmann:  Cber  die
Verteilung  des  Arsens  im  tierischen  Organismus.
Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhyg.  4  (1912)  101—109.

*  Schmidt,  Ir.  Arthur  B.:  Sammlung  kleiner
Reichsgesetze  und  Verordnungen  privatrechtlichen  Iuhalts.
  3.  neubearb.  u.  stark  verm.  Aufl.  München:
Beck  1912.  XI,  358  S.  2,25  -J.  8So.

Schweighoffer,  pr.  jur.:  Die  Reichsvesicherungsordnung.
  3  Vorträe  I  /2.  TLausend.  Saarbrücken:
  Schmidtke  1912  (i.  K.)  49  S.  0O,10.#K.  #.
(Südwestdeutsche  Flugschriften,  h#g.  von  Trr.  Alexander
  Tille.  21.  Heft.)

*  Sorb:  La  doctrine  de  la  defense  nationale.  Paris:
Berger-Lerrault  1912.  416  S.  7,50  AM.  S0.

*  Stlllich,  Dr.  Oscar:  Die  politischen  Parteien  in
Dentschland.  II.  Ier  Liberalismus.  Leipzig:  Klinkhardt
  1911.  VIII,  416  S.  6.K.  b0.

*StrafprozeBordnung  nebst  (lierichtsverfassungs--gesctz.
  Textausg.  3.  Aufl.  München:  Beck  1911.
VIII,  203  S.  1,00  .  ¾.  So.

*  Tuubert,  Franz:  Verpflegungstaktik.  Mit  3  Anl.
in  Buchdr.  u.  6  Formul.,  sowic  1  Kurte  in  Steindr.
Berlin:  Eisenschmidt  1912.  XXII,  296  S.  13.½¼.  P0.

Le  Tradneteur.  Halbmonntsschrift  zum  Studium
der  französischen  und  deutschen  Sprache.  Ià  Chuuxde
  Fonds  (Suisse).  Bezugspreise:  Schweiz:  jährlich
4  F.  halbjührlich  2  P;  Ausland:  jährlich  5  fr.  halbjührlich
  2.50  77.

The  Trunslator.  Halbmonatsschrift  zum  Studinm
der  englischen  und  deutschen  Sprache.  Ia  Chauz--de
  Fonds  (Switzerland).  Bezugspreise:  Schweiz:  halljührlich
  2  Fr.  jährlich  4  F;  Ausland:  hulbjährlich
2.50  fr,  jührlich  5  fr.

*  Verslag  nan  de  Koningin  betrekkelik  den  dienst

der  Rijkspostspnarbunk  en  NJNedlerland  over  1910.
#  (rarenhuge:  van  Ciecf.  71  S.  1.50  .  0.

WVerzeichnis  der  im  Deutschen  Rceiche  bestehenden
Handels-  und  Landwirtschuftskammern  nach  dem
Stande  um  Anfung  des  Jahres  1912.  (Aus  dem  Reichsamt
  des  Innern.]  Berlin:  AMittler  &amp;amp;  Sohn.  13  S.  10.

"  Vol,  C.:  Das  feueKichere  Ret-  und  Strohdach
Eenannt  (lernentz-Dach.  [Mitteilungen  des  Vereins
Baupllege  Kreis  Tondern  e.  V.)  Lübeck:  Coleman.
36,  XV.  S.  1.50  .  .  Oo0.

*  Wenle,  I0r.  Karl:  Leitfaden  der  Völkerkunde.
Mit  1  Bilderatlas  von  120  Taf.  u.  1  Karte  der  Verbreitung
  der  Menschenrassen.  Leipzik  und  Wien:
Bibliogr.  Institut  1912.  VIII,  152  S.  4,50  At.  40.

*Zivilprozelzordnung  nebst  d.  Gerichtsverfassungsgesctze
  Toextausg.  mit  ulphanb.  Sachregister.  S.  Aufl.
Alünchen:  Beck  1912.  X,  562  S.  2  &amp;amp;.  80.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Ein-  und  AKuskuhr  in  den  Häfen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  Oonate  Oktober  bis  Dezember  1911.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  22,  S.  862.)

Einfuhr:

Daressalam  14  605
im  Vorjahre  13  676
Tanga  .  .  ..  4  834
im  Vorjahr  7140

Ausfuhr:  Gesamtverkehr:
841  15  416  Tonnen,
543  14  219  -

5340  10  174  -
3270  10  410  -
        <pb n="266" />
        W  228  20

In  Kissenji  (Deutsch-Ostafrika),  am  Nordostufer  des  Kiwusees,  ist  am  20.  Dezember  1911
eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von
gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen  sowie  auf  die  Wahrnehmung  des  Postanweisungsdienstes
  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  erstreckt.

Die  in  Swakopmund  (Deutsch-Südwestafrika)  errichtete  Funkentelegraphenstation
(Küstenstation)  ist  am  4.  Februar  eröffnet  worden.  Sie  dient  dem  allgemeinen  öffentlichen  Verkehr
mit  Schiffen  in  See  und  soll  später  auch  mit  der  in  Lüderitzbucht  im  Bau  begriffenen  Küstenstation
funkentelegraphisch  verkehren.  Die  Küstengebühr  beträgt  30  Pf.  für  das  Wort,  mindestens  3.“  für
das  Telegramm.

Das  Verlangen  der  Eilbestellung  von  Briefsendungen  ist  von  jetzt  ab  auch  im  Verkehr
mit  den  Postanstalten  des  Südafrikanischen  Bundes  (Kapland,  Natal,  Oranjefreistaat,  Transvaal),
bei  denen  Telegrammbestelldienst  besteht,  zugelassen.  Die  besondere  Bestellgebühr  von  30  Centimes
—  25  Pf.  ist  neben  dem  gewöhnlichen  Porto  vom  Absender  zum  vollen  Betrag  im  voraus
zu  entrichten.

Zeitweise  Sperrung  im  Frachtgutverkehr.  Die  ungewöhnlichen  Witterungsverhältnisse
—  die  große  Dürre  im  Sommer  und  neuerdings  die  Periode  außerordentlich  strenger  Kälte  —
haben  auf  die  Abwicklung  des  Eisenbahngüterverkehrs  ganz  bedeutenden  Einfluß  ausgeübt.  Die
Königliche  Eisenbahndirektion  Altona  schreibt  jetzt  dazu:  Trotz  aller  aufgebotenen  Mittel  ist  es  nicht
möglich  gewesen,  die  durch  die  Witterung  und  den  großen  Verkehrsandrang  hervorgerufenen  Betriebsstörungen
  auf  den  Zuführungslinien  nach  Hamburg  zu  beseitigen.  Es  mußten  vielmehr  zahlreiche
Wagen  auf  den  Bahnhäöfen  der  Zufuhrstrecken  aufgehalten  und  aufgestellt  werden.  Ihre  Beförderung
zu  den  Bestimmungsorten  verzögerte  sich  erheblich,  da  der  Verkehrsandrang  nach  Hamburg,  Harburg
und  Altona  eher  zu=  als  abnahm.  Um  weitere  Schädigungen  des  Verkehrs  durch  die  Verzögerungen
zu  vermeiden  und  um  möglichst  rasch  durchgreifende  Abhilfe  zu  schaffen,  muß  der  Verkehr  nach
Hamburg,  Altona  und  Harburg  zeitweise  gesperrt  werden.  Hierzu  hat  die  Eisenbahn  sich
natürlich  nur  schwer  entschlossen.  Von  Montag,  den  19.  Februar,  früh  wird  die  Annahme  von
Frachtgutwagenladungen  nach  den  Hamburger,  Altonaer  und  Harburger  Ladestellen  bis  auf  weiteres
im  ganzen  Bereich  der  Preußisch-Hessischen,  der  Mecklenburgischen  und  Oldenburgischen  Staatsbahnen
und  den  angrenzenden  Privatbahnen  gesperrt.  Die  Eisenbahn  schätzt  die  Dauer  der  Sperre  auf
zwei  bis  drei  Tage.

—  —  —  —  —  —  —

Infolge  der  Erhöhung  der  Arbeitslöhne  und  der  allgemeinen  Kosten  haben  die  Vereinigten
Reedereien,  Woermann-Linie,  Hamburg-Amerika-Linie,  Afrikadienst,  Hamburg-Bremer  Afrika—
Linie,  A.  G.  sich  genötigt  gesehen,  eine  Erhöhung  der  Frachtraten  für  Zuchtvieh  von  Ham—
burg  nach  Deutsch-Südwestafrika,  soweit  sie  die  Herstellung  der  für  den  Transport  erforderlichen
Stallungen  einschließen,  eintreten  zu  lassen.  Um  denjenigen  Verladern,  die  glauben,  die  Stallung
auf  eigene  Kosten  billiger  beschaffen  zu  können,  Gelegenheit  zu  geben,  die  Stallungen  selbst  zu  liefern,
ist  ein  neuer  Tarif  ausgearbeitet,  der  Frachtraten  mit  und  ohne  Stallungen  vorsieht.  Der  nachfolgende
  Tarif  tritt  für  alle  Verladungen  nach  dem  1.  März  1912  in  Kraft:

Frachtsöütze.
Die  Frachtsätze  für  Vieh  von  Hamburg,  frei  an  Bord  geliefert,  nach  Swakopmund  beziehungsweise
Lüderitzbucht,  frei  in  der  Schlinge  über  Bord  geliefert,  betragen  bis  auf  weiteres:

 

ohne  Stallung  einschl.  Stallung

250.—  100,—  für  Pferde.  .....

-12-"),---  -2-·)(),-—-Fol)lcn......,.

175.—  #:  300,—  Ponsssss  .  ...  nrnon

175.—  =  300.—  =  Hornvoee  .  ..  Großvieh

90,  —  175.—  Röälber  (unter  4  Monate)

·  100.—  2000,—  =  Csol  .....
65.—  é  100.—  -Schweine  .....—-..·
50,--—  -8«,--—-Schufeundsiegcn....  Kleinvieh
        <pb n="267" />
        W  229  20

Die  Reedereien  behalten  sich  das  Recht  vor,  die  von  den  Verladern  selbst  gelieferten  Stallungen
zurückzuweisen  oder  auf  Kosten  der  Verlader  verstärken  zu  lassen,  wenn  ihnen  dies  notwendig  erscheint.  Die
Konnossemente  werden  mit  der  Klausel  „nicht  verantwortlich  für  Verletzung,  Tod  und  Überbordspringen  oder
Werfen  und  Überbordspülen“  gegeichnet.

Landungsgebühren  und  Hafenabgaben.

»  An  Landungsgebühren  und  fiskalischen  Hafenabgaben  sind  am  Bestimmungsort  an  den  Landungsbetriebsunternehmer
  zu  zahlen:

für  Swakopmund  für  Lüderitzbucht
an  Landungsgebühren  für  jedes  Stück  Großvieh  .  12.—  15.—
*.  Hafenabgaben  -  -  -  -  .  3.—  =  2.—
Landungsgebühren  -  .=  Kleinvieh  2.—  :  5,—
Hafenabgaben  -  -  -  -  ..  2  1,—  =  —,50
Futter.

Als  Reisefutter  können  frachtfrei  mitgegeben  werden:

1  chm  pro  Stück  Großvieh
½  Kleinvieh.
Es  wird  den  Verschiffern  anheimgestellt,  den  ihnen  gewährten  Freiraum  für  Reisefutter,  wenn
cs  sich  um  Heu  oder  dergleichen  handelt,  durch  starke  Pressung  desselben  zu  ihrem  besten  Vorteile  auszunntzen.

Über  die  frachtfreie  Futtermenge  hinaus  können  zu  einem  Frachtsatze  von  .X  15.—  per  obm  verladen
  werden:

1  chm  Viehfutter  pro  Stück  Gioßvieh
1  Kleinvieh

als  Futterreserve;  weiteres  Futter  hat  den  tarifmäßigen  Frachtsatz  zu  zahlen,  außer  den  am  Bestimmungsort
zahlbaren  Landungsgebühren.

"  4"  "  a  -
*

Wasser.
Das  Wasser  zum  Tränken  des  Viehes  wird  schiffsseitig  kostenfrei  geliefert.

Viehwärter.

Die  das  Vieh  begleitenden  Viehwärter  in  einer  Zahl  von  nicht  mehr  als  1  Märter  für  je  10  Stück
Großvieh  begiehungsweise  20  Stück  Kleinvieh  erhalten,  sofern  sie  innerhalb  eines  Monats  nach  Eintreffen  der
Transporte  am  Bestimmungsorte  die  Rückreise  mit  einem  direkt  rückkehrenden  Dampfer  der  Woermann-Linie,
der  Deuntschen  Ostafrika-Linie,  der  Hamburg-Amerika-Linie  oder  der  Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  antreten,
freie  Rückbeförderung  in  der  III.  Klasse  von  Lüderitbucht  oder  Swakopmund  nach  Oamburg  zu  den  Ülberfahrtsbedingungen
  der  genannten  Linien.  Für  die  Ausreise  ist  der  tarifmäßige  Satz  für  III.  Klasse  zu  entrichten.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  März  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
iedrich-Wilhelms-1.
  beutsch=  Reugninea,  Neapel  —nuie  „(Frier  ..
22“°.  März  5.  April  afen  41,  43  Tage  .
Kaiser-wilhelmsland(eursche  Schisfe,  *-*“  Tndelen  4  46  1c691.  20#  20  Man
und  Vismarh-Archipel.]  Brindisi  .  31  März  (Frie  Wilhelmsh.  45  T.  3.  Aprit  102
(engl.  Schiffe)  ·«  Rabaul  42  Tage
*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —
Alerandrowo  1139  am  28/3.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong
geleitet.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="268" />
        G  230  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Ostafrika.  E—.  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16  Tage1.  28.  jed.  Mts.  1030
a)  nach  Butabe  (alt  guanda)  Marseille  10.  März  10.  April  Mombasa  O  17  Tage8.  März  1045,  S.  April  1030
nansa  un  ra  ..
b  Von  Mombasa  Wetter.  D  Beindist  8.  10.  März  7.  April  MombasaO  15,.  20,  15  Tg.1.  8.  März  5.  April  10  30
eförderung  ur  er  anda-  engl.  Schisse
bahn  und  von  der  Endstation  7„  :  ..  -.  ..  .
thsgsäfxt  Fluch  den  Bestim-  #iarsrille.  20.  März  Mombasa  O  19  Tages27.  März  10  30
Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17  Tage  11.  28.  jed.  Mis.  1030
(deutsche  Schiffe)
b)  3334  Tan  !2—  Amgnt  Marseille  10.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045

ru  o  ni,  Korcheabgh
  enne.  se  Woerseige,  11.  28  feo.  Mis.  Tanga  10  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  8.0

ombo,  oschi.  ubesa,  eutsche  Schiffe
Pangant  und  Wilhelmstalnrindiffi  3.  10.  März  7.  ApnrilTanga  18  Tage  1.  S.  Marz  5.  April  108

1  (engl.  Schiffe)

Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1030

c)  nach  Daressalam  sowie  nacheutsche  Schiffe)  ·
Bagamoto,  Bismarckburg,  Marseille  10.  jed.  Mts.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Fn  Lungass  limate  (uan  Bansibor  unmittelbar
doa-Jrangi,  Lindi,  Mahenge,  W  S  canan,
ch

wikeerdent  italam,  Mo  —  mentsdampfer  in  6  Stund.)

Orro  0  .  .
Muala,  Nogorgangenen.W  Brindisi  10.  März  7.  April  Zanzibar  18  Tage  8.  März  5.  April  10  30
Nerrengene.  Sadani,  Sah  (engl.  Schiffe)  nigch  DTaressalam  worter

onged,  abora  mit  nächster  Gelegenheit
Fichoft  Mhie  UsumburaVorfeille11.  28.jed.  Ms.Daressalam  20  Tage  .  26  jed.  Mts.  3.0
eunge  Schiffe)
S.  Deutsch-Shüdwestafrika.]  Hamburg  c  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  23,24,23  XI.9.  24.  jed.  Mts.  5.30
I  .
a)  nach  Easopmund  sowie  runtwwersen.  13.  29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tage1.  27.  jed.  Mts.  1045

a  Aub,  ra  ater,

Empfängnisbucht,  Epukiro,  S  ·  1.  S  3.  jed.  ...
GoltdåbiäGoßchåganasxzka  GZIFRUZIMF  14.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tage.  jed.  Mts.  11.23

ontein.,  Groß-  nen.  Groß-  —  «
satien  Girde  garth  au  gScutbamton  31.  März  1.  Mai  Swakopmund  19  Tage29.  jed.  Mts.  1012

anas,  Hohewarte,  Jakals-  eutsche  Schiffe
n  Southampton  2.  16.  29.  Marz  Swakopmund?.20,23  T.  15.  22.  März  11.23

ubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudainmm.  Neubeints,  Ota-  Hamburg  18.  März  Swakopmund  etwa  26  T.1.  März  9.0
bandsa,  Qual  Otaunno  ".  ·

01110  maruru,  n-  –  R
guati,  Setert.  Ostba-  Southampton,  9.  30.  März  Swakopmund  unbestimmt]  S.  29.  März  11.23
wera,  Otjimbingwe.  Otliwa-*
  r  Sre  Sle  Hamburg  1  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  43  Tage5.  März  9.0
meb,  Usakos,  Waldau,  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk  Liv  ee  21.  jed.  Mts.  Swakopmund  34  Tage3.  jed.  Mts.  1.0

(deutsche  Schiffe)

b)  nach  Lüderisbucht  sowie
nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethauien.  Brackwasser,  Glbeon,
  Gochas,  Hafuur,  Kalkfontein
  (Süd),  Kanns.,  Keetmanshoop,
  Kutbis.  Maltahöhe.
  Prinzenbucht,  Ramansdrift
  Secheim,  Ukamas  und
Warmbad

 

 

1  Southampton

Hamburg

l

Antwerpen  l
(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton

(deiusche  Schiffe)

Oamburg

Oamburg

Antwerpen
hne  Schiffe)

Southampton

2.  16.  23.  März

10.  25.  jed.  Mts.
13.  29.  jed.  Mts.

31.  März  1.  Mai

14.  jed.  Mts.

18.  jed.  Mts.

15.  jed.  Mts.
24,  jed.  Mts.

9.  30.  März

 

Lüderitzbucht  23,  25,  20  T.
Lüderitzbucht  24,  25,24  T.
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitz4bucht  19  Tage
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage
Lüderitzbucht  52  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

1.  15.  22.  März  11.23
9.  21.  jed.  Mts.  5.30

11.  27.  jed.  Mts.  1043

29.  jed.  Mis.  1012

jed.

13.  jed.  Mts.  11.23

18.  jed.  Mts.  9.0

.jed.  Mts.  9.0

23.  jed.  Mts.  1.0

8.  20.  März  11.23
        <pb n="269" />
        G  231  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
DHamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
4.  Namerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
2)  8  Mlnoltnga.  Serne,  Uanistiun  Tage
v  -  of,  ongji  age
2  6  Beig  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dume,  Sbolowa,  Edea,  Ja-  ur  Mer  Duala  19  Tage
basst.  JIaunde,  Johan  Al.  Deutsche  Schifte)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
brechtsHade,  Joko,  Kribt.,  Lobe-  .
taxlodottsoanespnqjt  Plantation  20  Tage
—  Mund  8  Longji  20  Tage
##  Calfwinge.  Vlantation.  Hamburg  2.  jedes  Monats  Viltoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.19
Duala  28—30  Tage
Liverpool  7.  März  4.  April  Viktoria  26  Tage  ..  .
Duala  29  Tage  ls
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  wetter  über  Ikang
d)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
Liverpool  7.  März  4.  Aprii  Rio  del  Rey  25  Tage  5.  März  2.  April  1012
JP)  nach  dem  Tschadsee=  Gebietiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kufser:)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-pola
Antwerpen  9.30.  März  20.  Apri  Matadi  20—21  Tage  8.  29.  März  19.  April  1.0
d)  nach  Molund  La  Nochelle  11.März  1.  22.  Aprilll  donda,ve.Mä  20.  Apr.  8.43
Cbelgische  Schtffe)  dann  27  Fluß  gamsern  auf
j  em  Kongo,  anga  un  1
Bordeaux  25.  jedes  Monats  stoten  Hlgan  23.  jed.  Mts.  1045
,#  Neapel  22°.  März  19“.  April  Jap  36  Tage  20“.  März  177.  Apr.  10  30
1  de#eergiinf#,  Lalas  (deussche  ban  Angaur  35  Tage  bzw.  v.
-  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
a)  nach  dap  und  Angaur  ..  Brindisi  8.  31.  Marz  Jap  49  Tage
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.,.1.  29.  März  103
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
I  Ponape  50  Tage
so  Tabel  chife)  22°  März  Saipan  48  Tage
eutsche  e)  Palau  36  Tage  1089
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Ponape  56  Tage  20.  März  10.  Mai  108
Brindisi  12.  Mai  Saipan  64  Tage
(engl.  Schiffe)  Palau  71  Tage

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1132  am  28/8.  und  25/4.
*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  Niantschon.

 

Neapel
(deutsche  Schtffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

Auf  Berlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Wottarten  na
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  Über  Rußland;"  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  7!K  u.  11  K  sowie  Dienstags  7.52

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

8.  22.  März  5.  April
jeden  Sonntag
10.  24.  März  7.  April

22.  März
15.  29.  März

 

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  838—37  Tage
Tsingtau  87  Tage
Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

rtefsendungen  teder

6.  20.  März  3.  April
1030
jeden  Freitag  1030

8.  22.  März  5.  April
1030
21.  März  8.43
13.  27.  März  102

 

Kliautschou  auch  mit  den  unter  b)
rt  auch  liber  New  Hork  befördert.
        <pb n="270" />
        232  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
7.  Marshall-Inseln.  Neapel  6  22"°  März  Jaluit  55  Tage
Oleusche  Schtfe)  20°  März  10.  Mai  1030
a)  nach  Jalut  Brindisi  1  12.  Mai  Jaluit  50  Tage
en  Scfe)  Adelaide  27—30  T
elaide  27—  age,
—–hlhsse  -  SnW
ahn  na  elbdourne  oder
b)  nach  Nalnrnl7  Brindisi  3.  17.  31.  März  Sydney.  Von  dort  mit1.  8.  15.  22.  25.  29.  März
(engl.  Schiffe)  LDeper  der  Marse  hoe  5.  April  ren
Taranto  10.  24.  März  7.  April  "%
—W—2  Belelihnss  ureratander

Auf  Verlangen  des

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

6  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
  1139  am  28/3.

Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

 

8.  Samoa.

5.  März  2.  April  3.15

 

9.  Logo.

 

 

Queenstown  1  7.  März  4.  April  Apia  32  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  17  Tage
Boulogne  fs.  M.  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  28.  jedes  Monats  Lome  22  Tage
1  Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  29  Tage
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  30.  März  Lome  31  Tage
Rotterdoam  4.  März  4.  AprrilLome  26  Tage
(deutsche  Schiffe)

 

9.  24.  jed.  Mts.  9.0
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

283.  jed.  Mts.  9.0
8.  jed.  Mts.  1030

28.  jed.  Mts.  1045
Montag  10  12

16.  jed.  Mts.  6.19
21.  jed.  Mts.  1012

30.  März  6.19
3.  März  3.  April  10  12

 

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Bet.  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  it  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Neapel  16“.  20.  24.  März  Q„
Deutsch-Neuguinea  Brindi  .  Neapel....6«.20«.Mar33«.Apkcl
rmdtsi.....  jJAprtl  B..  -
-  -«  rmdcsi...1.16.29.Marz
Neapel.....  12*.  März  37.  April  Marseille.  ..  14.  28.  März
deutsch-Ostafritas  Brindisi.  22.  März  19.  April  Liverpooll3.  31.  März
Marseille.  .  .  .  18.  März  16.  April  Kiautschon  Plymouth,  über  San  Francisco  oder
deutsch-S#dwet=  Southampton  14“.  März  1“.  April  So#than#eton  Seattle  unbestimmt
Southampton  10.  31.  März  (5—6  mal  monatlich)
afriha  Hamburg  2  ,.  16".  jed.  Mts  Queenstown
'  "  «  SchmEisensinderRegelDienstag.
Southampton  ..16°.80“.  März  14“.Ap.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Namern  Hamburg  16“.  jed.  Mts.
Liverpool.  8.  März  5.  April  Plymouth
·—«  -  über  San  Francisco  unbeegpel.
  24.  März  3.  April  Queenstomm  üer  Ban  Fronzibed  un
den  Karolinen  soon  Jap  Brindisi  15.  März  12.  Miissamog  ard  *  3  8  Närg“
vvon  den  ·  o  ymout  '
asbksleglen  Brindisi  15.  März  12.  Mai  Brindisi  "1  voraussichtlich  Anfang
den  Narianen  GBrindisi.  .  .  ..  15.  März  12.  Mai  Neapel.  März  und  April  —
Neapell  3*.  April  *  6.  7*,  8*.  16*
den  Palau-Inseln  ·..  .  Hamburg  2  6.  8  i6  jed.  Mts.
p  2  s  Brindisi.  .....  15.  März  12.  Mai  Togo  ..  Southampton  167.  *  März  14.  April
Narshal-Inseln..  Neapel  I  15.  März  12.  Mai  Liverpool  jeden  Mittwoch.

"  Faligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="271" />
        Schiffsbewegungen

W  233  20

der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

Postdampfer

von

Reise

nach

Letzte  Nachrichten

bis  23.

Februar  1912.

 

„Adolph  Woermann“.

„Alegandra  Woermann“

„Aline  Woermann“
„Anna  Woermann“
„Arnold  Amsinck“
„Carl  Woermann“
„Eduard  Woermann“.
„Eleonore  Woermann“
„Erna  Woermann“
„Frieda  Woermann“
„Gertrud  Woermann“.
„Hans  Woermann“.
„Henny  Woermann“
„Henriette  Woermann“
„Irma  Woermann“

„Jeannette  Woermann“.

„Kurt  Woermann“.
„Lili  Woermann“.
„Lothar  Bohlen“
„Lucie  Woermann“.
„Lulu  Bohlen"
„Martha  Woermann“
„Max  Brock.
„Paul  Woermann“.
„Thekla  Bohlen“
„Phalif“  -

„Louise“

„Swakopmund“  v
„Togo“".  -
»Windhuk«

„Answald“
„Arnfried“
„Gundrun“.

„Rostock“- 



 

 

Hamburg
Hamburg

Hamburg
Hamburg
New  Nork
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Ostafrika

Swakopmund

Ostafrika
Hamburg
Kamerun
Matadi
Kotonou
Mossamedes
Kotonou
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Calabar
Kotonou
Hamburg

Lüderitzbucht
Mossamedes

Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht
Kamerun
Ostafrika

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Calabar
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Accra
Burutu

Ostafrika
Kamerun
Calabar
Gabun
Westafrika
Lüderitzbucht
Lüderitzbucht
Kamerun
Hamburg
Kapstadt
Hamburg
Kamerun
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Assinie
Gabun
Kamerun
Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Accra
Kotonou
Hamburg
Hamburg

 

I  Hamburg
l  Matadi
Kamerun
Assinie
Kotonou
Ostafrika
Kotonou#
Hamburg
Hamburg
Hamburg

 

1  Burutu
Lüderitzbucht
Kotonou
Hamburg
Matadi
Burutu
Hamburg
Accra
Hamburg
Hamburg

 

 

 

 

am  28.  Februar
am  24.  Februar
am  16.  Februar
am  21.  Februar
am  16.  Februar
am  21.  Februar
am  21.  Februar
am  20.  Februar
am  11.  Februar
am  20.  Februar
am  22.  Februar
am  24.  Februar
am  17.  Februar
am  23.  Februar
am  16.  Februar
am  17.  Februar
am  18.  Februar
am  19.  Februar
am  22.  Februar
am  19.  Februar
am  21.  Februar
am  21.  Februar
am  22.  Februar
am  18.  Februar
am  17.  Februar
am  20.  Februar
am  22.  Februar

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.

am  22.  Februar
am  15.  Februar
am  19.  Februar
am  21.  Februar
am  22.  Februar
am  15.  Februar
am  20.  Februar
am  15.  Februar
am  20.  Februar
am  22.  Februar

.  G.

ab  Hamburg.

ab  Hamburg.

ab  Las  Palmas.
in  Dakar.

ab  Las  Palmas.
in  Lüderitzbucht.
in  Swakopmund.
in  Duala.

ab  Daressalam.
in  Kapstadt.
Dover  passiert.
ab  Hamburg.

ab  Monrovia.
in  Hamburg.

in  Sierra  Leone.
ab  Las  Palmas.
in  Hamburg.

in  Assinie.
Cuxhaven  passiert.
ab  Las  Palmas.
in  Hamburg.

ab  Lome.

Dover  passiert.
Dover  passiert.
ab  Las  Palmas.
in  Antwerpen.
in  Libreville.

ab  Las  Palmas.
Vlissingen  passiert.
ab  Las  Palmas.
ab  Las  Palmas.
in  Rotterdam.

in  Kilindini.

ab  Hamburg.

in  Lagos.

ab  Lagos.

in  Neapel.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  22.  Februar
am  18.  Februar
am  17.  Februar
am  21.  Februar
am  15.  Februar
am  15.  Februar
am  19.  Februar
am  20.  Februar
am  19.  Februar
am  14.  Februar

ab  Rotterdam.
in  Antwerpen.
in  Lome.

ab  Calabar.

in  Matadi.

in  Lagos.

ab  Libreville.

in  Sekondi.

ab  Las  Palmas.
ab  Sekondi.
        <pb n="272" />
        W  234  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HZeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Etr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  1  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  28.  Febr.  1912.
Grün-  Kapital  Ge-  leoe  Lette  l  Freibleibend
dungs-  ap  schäfts=  Divi-  Dwri-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  M  jahr  dende  den  e  5%  5%
1907  2500000  1.  10.  17  —  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  97  100
1907  600  O00  1.  7.  0  0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  .  83  90
1896  1  200  O000|  U.  1112  —  Bodiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Akt.  126  130
1902  8  650  O000)0|.  1.  0  —  ,  British  Central  Africa  Ltd.  4106  11/—
1905  1000  000  1.  4.17½  J2  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-G  180  185
1905  1200000  1.  4.  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  60  65
1902  600  O000  1.  1.  8  —  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  125  135
1905  220  OO001.  1.  4  —  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  God)  108  115
1900  1166  400  1.  1.  ·0  —  I  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  .  83  88
1878  2760  000  1.  1.  11  —  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d  Südsee-J.  A.  G.  148  155
1902  1000000  1.  1.  5  —  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  80  90
1907  2500  000.  1.  3  ——  Deutsche  Kautschuk-  gitserm.  Pusd.  .  90  95
1885  2  000  000  U.  44  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Stewesafrite,  560  590
1902  1  000  O000el.  1.  ·  —  2*.  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  50  55
1908  4  500  0O000.  1.  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  160  165
1902  1000000  1.  6.  6  6  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  95  100
18962250  000.  110  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  G  97  102
1898  83000000  1.  1.  8  —  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  110  125
1903  1  022  1001.  10.  0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  .  70  75
1889  3  000  Or3  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  .  45  50
1887  1200  000  1.  1.  25  —  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Atien  I  330  —
1898  219  000  1.  7.  ·  O0  »  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien  60  65
1906  3  000  000  .  1.  4  4  „Namerun-Kautschuk-Compagnie  A.--G.  «  81  83
1895910000  000  1.  0  —  BKaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  “  G)  39  41
1908  157  5001.  1.  0  —  (Kankauib  Diamant  G.  m.  b.  H.  .  Js900.--1000
1903  900  000  1.  1.  0  —  Kautschuk-Pflangung  Meanja  A.-B.  78  80
1908  1  250  O000  I  1.  0  —Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  135  110
1908  2  125  000.  2.)  —  Kolmanskop  Diamond  shares  14  37  4  39
18999  2  000  000  I1.  1.  5  —  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  I  90  93
1905  150  000/1.  1.  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  —  560
1886  7500  000.  4.  0  0  „Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile!.  130  133
1906  1  400  000/.  1.  0  —  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  103  106
1900%  St.  200  O00H  .  4  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  1.  %  62  614
190f;5  K00  .  14  —  Paeifie  Phosphate  Co.  alte  Auteile  1  8  6  9L  6½
1910  L  375  00  1u.  110  —  do.  junge  33⅛  eingezahlt:  4P  2%  #  3½
1904  160  000  .  1.  5.  0  0  Pllanzungs-Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  Go)  84  88.
1895  1  500  000  rZ  1.  1.  0  —  l  Rheinische  Handel-Plantagengesellschaft.  —  40
1903  900  000  1.  1.  ·  l  SasataOamoaGeselljchaft  Vorztth-0111tetlc  .  —  20
1905  2  000  000  1.  1.  4  Samoa=  Kautschuk-Compagnie  A.-G.  .  15  20
1897  500  000  1.  1.12  ;  „Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b  H.  .  .  .180  200
1904  1  000  O00  1.  ...  —  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  .  150  165
1805  5o00  O0000  1..½,  South  African  Territories  Limite  59  6•3
1895  350  000  1.  1.  ·0  —  South  East  Africa  (1910)  Limitcd  ·  2/3  2/4½
18927.2  000000  1.  1.  5  —  South  West  Africa  Co.  Limited  30—  30/6
1893  8609  100  1.  4.  0  0  Usambara  Kaffeebaugesellshaft  Stamm---Unteile  35  45
1893  142  200  1.  4.  0  0  Vorzugs-Anteile  70  80
1900  4235  000  11.  100  —  Verein.  Diamodeinen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  54  57
190901  600  000  51l.  11  —  Lssukz  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  r  100  At  180
1897  2100000  1.  1.  /  3  —  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  88  92
1897  1  3.000000  1.  11  15  VWestafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  220  225
18955  1  800  OC0d  1.  10  —  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-#
  Ant.  (D.  K.  G.)  100  —
I  s  I  I

Auch  für  alle  hier

 

 

 

*)  Bauzinsen.

 

bzw.
=  Dividende  noch  nicht  erklärt.

 

 

nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“
Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

 

 

 

ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Oskar  Biesentbal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="273" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-MKolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Oärz  1912.  —Hummer  6.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Resel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Nltteilunten  ans  den  dentschen  Schutrgehieten-.  Mit  der  Herausgahe  beauftragt:  Dr.  Marquardsen.
Der  vierieljahrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duich  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  .“  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  n)  5—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  ÖOsterreich=  Ungarns,  b)  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Köntgliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW63,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Jagd  in
Deutsch-Ostafrika.  Vom  8.  Januar  1912  S.  235.  —  Deggleichen,  betr.  Ausstellung  von  Jagdscheinen.  Vom  8.  Januar
  1912  S.  244.  —  Verordnung  des  (Gouverneurs  von  Kamernn,  betr.  den  Verkehr  mit  methylalkoholhaltigen
Arzneimitteln.  Vom  28.  Dezember  1911  S.  244.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verbot
der  Jagd  auf  Reiher  und  Marabus.  Vom  9.  Januar  1912  S.  245.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo
zur  Durchführung  der  Verordnung,  betr.  den  Handel  mit  Baumwolle,  vom  11.  Januar  1911.  Vom  8.  Jannar  1912
S.  245.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  Errichtung  einer  Apotheke  in  Nabaul.
Vom  15.  Januar  1912  S.  246.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  rechtliche  Gleichstellung  der
Chinesen  mit  den  Nichteingeborenen.  Vom  6.  Jannar  1912  S.  216.  —  Dezgleichen,  betr.  die  chinesischen  Arbeiter.
Vom  6.  Januar  1912  S.  246.  —  Annahme  preußischer  Gerichtsreferendare  zur  Ableistung  eines  Teils  des  vierjährigen
Vorbereitungsdienstes  bei  den  Gerichten  der  Schurgebiete  S.  219.  —  Verlegung  des  Bekleidungsdepots  der  Schutztruppen
  S.  250.  —  Berichtigung  zur  amtlichen  Jahresdenkschrift  S.  250.  —  Personalien  S.  251.

Nichtamtlicher  Teil:  Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Jannar
1912  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  252.

Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
  im  Monat  Oktober  des  Rechnungsjahres  1911  S.  252.

Samoa:  Volkszählung  auf  Samoa  S.  253.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ulber  die  Organisation  des  Viehzuchtwesens  in  Kamerun  S.  253.—

Baumwollstationen  in  Togo  S.  261.  —  Uber  die  Milchwirtschaft  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  261.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre  1911  S.  262.
—  Baumwollanbau  in  Britisch-Indien  S.  263.  —  Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  S.  264.  —  Gummiausfuhr  über
Pará  1911  S.  264.  —  Die  Kakaovalorisation  S.  265.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik,  Jannar
bis  Dezember  1911  S.  265.  —  Alkoholgewinnung  aus  Sisalhanf-Rückständen  S.  265.  —  Frankreich  S.  265.—
Neuer  Zolltarif  für  Zanzibar  S.  265.  —  Außenhandel  Agyptens  im  Jahre  1911  S.  266.  —  Außenhandel  des
belgischen  Kongogebiets  1910  S.  267.  —  Handel  der  französischen  Kolonie  Gabon  1910  S.  268.

Vermischtes:  Das  Hamburgische  Kolonialinstitut  im  Sommer  1912  S.  268.  —  Koloniale  Literatur  (VI.)
S.  272.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  276.  —  Schiffsbewegungen  S.  280.  —  Marktbericht  S.  281.  —  Kurse

deutscher  Kolonialwerte  S.  282.
Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  des  Kaiserlichen  Gonvernements  von  Deutsch-Neuguinea  S.  9.

Amtlicher  Teils  S#chccllrrrrerenumnnr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Jagd  in
Deutsch-Ostafrika.
Vom  8.  Jannar  1912.
Unter  Aufhebung  der  Bekanntmachungen  vom  11.  November  1911  (Amtlicher  Anzeiger
Nr.  49  1911))  wird  nachstehend  die  Jagdverordnung  vom  5.  November  1908  (Amtlicher  Anzeiger
Nr.  23  1908;  Deutsches  Kolonialblatt  1909,  Nr.  6,  S.  244  ff.)  nebst  Ausführungsbestimmungen  in
der  Fassung,  welche  sie  durch  die  Verordnung  vom  30.  Dezember  1911  (Amtlicher  Anzeiger  Nr.  54
1911)“)  erhalten  hat,  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht.
Daressalam,  den  8.  Jannar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
gez.  Methner.
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        236  ꝛ

1.  Jagdverordnung  vom  5.  November  1908  und  30.  Dezember  1911.

&amp;amp;  1.  Unter  „Jagd“  im  Sinne  dieser  Verordnung  ist  die  Jagd  mit  Feuerwaffen  sowie  das
Fangen  aller  nach  Landesgebrauch  jagdbaren  Tiere  zu  verstehen,  sofern  diese  Tiere  nach  den  gesetzlichen
  Bestimmungen  als  herrenlos  zu  betrachten  sind.

§  2.  Verboten  ist  die  Jagd  auf  Gorillas,  Schimpansen,  desgleichen  die  Jagd  auf  Strauße,
Aasgeier,  Schlangengeier  (Sekretäre)  und  Eulen  sowie  das  Wegnehmen  und  Beschädigen  der  Eier
dieser  Bögel.

Zu  wissenschaftlichen  und  Zuchtzwecken  kann  der  Gouverneur  unter  von  ihm  festzusetzenden
Bedingungen  das  Fangen  und  Töten  einer  bestimmten  Anzahl  dieser  Tiere  sowie  das  Wegnehmen
von  Eiern  gestatten.

Der  Gouverneur  kann  durch  öffentliche  Bekanntmachung  die  Liste  der  Tiere  im  Absatz  1
durch  Aufnahme  weiterer  Arten,  eventuell  auch  des  einen  Geschlechts  oder  der  Jungtiere  gewisser
Arten  sowie  durch  Streichung  irgendwelcher  der  in  der  Liste  aufgezählten  Arten  abändern.

§  3.  Die  jagdbaren  Tiere  (§  1)  werden  im  Sinne  der  nachstehenden  Bestimmungen
folgendermaßen  eingeteilt:

Klasse  I.
Alle  jagdbaren  Tiere  unter  Ausschluß  der  in  den  folgenden  Klassen  aufgeführten.
Klasse  II.
Nashorn,  Giraffe,  Zebra,  große  Schraubenantilope  (Kudu),  Spießbock  (Oryy),  Giraffengazelle.

Klasse  III.

Elefant.

Klasse  IV.
Raubtiere,  Wild-,  Warzen=  und  Stachelschweine,  Erdferkel,  Assen  —  mit  Ausnahme  der  in
den  §§  2  und  5e  genannten  —,  Amphibien  und  Reptilien,  Raubvögel.
Der  Gouverneur  kann  durch  öffentliche  Bekanntmachung  die  vorstehende  Einteilung  der
jagdbaren  Tiere  durch  Streichung  irgendeiner  Tierart  bzw.  eines  der  Geschlechter  oder  der  Jungtiere
  einer  solchen  aus  einer  Klasse  und  Aufnahme  in  eine  andere,  oder  durch  Versetzung  aus  einer
der  vorstehenden  Klassen  in  die  Liste  des  §  2  und  umgekehrt,  mit  Wirkung  für  das  ganze  Schutzgebiet
  oder  Teile  desselben  abändern.
Die  Jagd  auf  Tiere  der  Klasse  IV  ist  vorbehaltlich  der  Bestimmungen  der  §§  13  und  17  frei.
Die  Jagd  auf  die  Tiere  der  Klassen  I,  1I  und  III  ist  dagegen  nur  auf  Grund  eines  Jagdscheins
  gestattet  und  außerdem  den  in  dem  §  4  und  den  folgenden  Paragraphen  enthaltenen  Beschränkungen
  unterworfen.
§  4.  Die  Gebühr  für  den  Jagdschein  beträgt:
1.  wenn  die  Jagd  von  Eingeborenen  oder  denselben  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  in  einem
bestimmten  Bezirk
a)  auf  Tiere  der  Klasse  1  (§  3)  ausgeübt  werden  soll  10  Rupien,  welcher  Betrag  bei  Vorhandensein
  besonderer  Verhältnisse  von  den  Bezirksbehörden  (Bezirksämter,  Militärstationen,
Residenturen)  mit  Zustimmung  des  Gouverneurs  für  bestimmte  Gebiete  bis  auf  5  Rupien
ermäßigt  werden  kann  (Kleiner  Eingeborenen-Jagdschein),

b)  wenn  die  Jagd  auf  Tiere  der  Klassen  I  und  II  (5  3)  ausgeübt  werden  soll,  50  Rupien
(Großer  Eingeborenen-Jagdschein),

2.  10  Rupien,  wenn  die  Jagd  auf  Tiere  der  Klasse  1  (§  3)  in  einem  bestimmten  Verwaltungsbezirk
  ausgeübt  werden  soll  (Bezirksjagdschein),

3.  50  Rupien,  wenn  die  Jagd  auf  Tiere  der  Klasse  1  (§  3)  im  ganzen  Schutzgebiet  ausgeübt
werden  soll  (Kleiner  Jagdschein),

4.  450  Rupien,  wenn  die  Jagd  auf  Tiere  der  Klassen  I  und  II  (§  3)  ausgeübt  werden  soll
(Großer  Jagdschein),

5.  5  Rupien,  wenn  die  Jagd  auf  Tiere  der  Klasse  1  (§  3)  an  einem  bestimmten  Tage  innerhalb
fünf  aufeinanderfolgenden  Tagen  vom  Tage  der  Ausstellung  ab  gerechnet,  ausgeübt  werden  soll
(Tagesjagdschein).

Personen,  die  nicht  im  Schutzgebiet  ansässig  sind,  haben  für  den  kleinen  Jagdschein  eine
erhöhte  Gebühr  von  200  Rupien,  für  den  großen  Jagdschein  eine  erhöhte  Gebühr  von  750  Rupien
zu  entrichten.
        <pb n="275" />
        237  20

Außerdem  kann  die  Ausstellung  eines  jeden  Jagdscheins  an  Personen,  die  keinen  dauernden
Wohnsitz  im  Schutzgebiet  haben,  seitens  der  Behörde  von  der  Hinterlegung  einer  Kaution  bis  zur
Höhe  von  1000  Rupien  abhängig  gemacht  werden.

Zu  wissenschaftlichen  Zwecken  kann  der  Gouverneur  die  Erlegung  einer  bestimmten  Zahl
Tiere  der  Klassen  1  bis  III  ohne  Jagdschein  gestatten.

§*  5.  Der  Jagdschein  lautet  auf  die  Person  und  ist  nicht  übertragbar.  Seine  Gültigkeitsdauer
  beträgt,  abgesehen  vom  Tagesjagdschein,  ein  Jahr  vom  Tage  der  Ausstellung  an  gerechnet.

Ein  Jagdschein  kann  erst  nach  Ablauf  seiner  Gültigkeit  erneuert  werden.

Die  Eingeborenen-,  Bezirks=  und  Tagesjagdscheine  (§  4  Ziffer  1,2  und  5)  werden  von  den
Bezirksbehörden,  Jagdscheine  der  Ausgabe  Ziffer  3  und  4  des  §  4  nur  vom  Gouvernement  oder
den  von  ihm  ermächtigten  Bezirksbehörden  ausgestellt.

Der  Bezirksjagdschein  (I  4  Ziffer  2)  wird  nur  an  Bezirkseingesessene,  der  Tagesjagdschein,
dessen  Ausstellung  dem  freien  Ermessen  der  Bezirksbehörde  unterliegt,  nur  für  die  fünf  auf  den  Tag
der  Ausstellung  folgenden  Tage  erteilt.

§  ha.  Die  Jagd  auf  Elefanten  (Klasse  III)  sowie  das  Erlegen  oder  Einfangen  dieser
Tiere  ist  nur  auf  Grund  einer  besonderen  Erlaubnis  gestattet,  die  nur  Inhabern  von  großen  Jagdscheinen
  (§  4  1b  und  4)  erteilt  wird  und  für  die  im  voraus  zu  entrichten  sind:

150  Rupien  für  den  ersten,
400  Rupien  für  den  zweiten  Elefanten.

Die  Erlaubnis  zum  Abschuß  von  mehr  als  zwei  Elefanten  wird  vom  Gouvernement  nicht
erteilt;  jedoch  bleibt  es  dem  Reichskanzler  (Reichskolonialamt)  vorbehalten,  in  gewissen  Fällen  Ausnahmen
  hiervon  zuzulassen.

Eine  Rückzahlung  von  Gebühren  findet  in  keinem  Falle  statt.

Über  die  erteilte  Erlaubnis  zum  Abschuß  oder  Einfangen  von  Elefanten  wird  von  der
Bezirksbehörde  eine  besondere  Bescheinigung  (Erlaubnisschein)  ausgestellt,  die  der  Jäger  bei  der  Ausübung
  der  Jagd  oder  des  Fanges  stets  bei  sich  zu  führen  und  den  mit  der  Wahrnehmung  der  Jagdkontrolle
  beauftragten  Beamten  auf  Verlangen  vorzuzeigen  hat.

Der  Erlaubnisschein  erlischt  mit  Ablauf  des  großen  Jagdscheins,  zu  dem  er  ausgestellt  wurde.
Er  ist  darauf  der  Bezirksbehörde,  die  ihn  ausgefertigt  hat,  ausgefüllt  zurückzugeben.

Für  die  Ausstellung  und  Entziehung  des  Erlaubnisscheins  gelten  im  übrigen  die  gleichen
Bestimmungen  wie  für  den  großen  Jagdschein.

§  5b.  Von  der  Erlegung  oder  dem  Einfang  eines  jeden  Elefanten  ist  der  zuständigen
Verwaltungsbehörde  (Bezirksämter,  Militärstationen,  Residenturen,  Bezirksnebenstellen,  Militär=  und
Polizeiposten)  von  dem  Jäger  oder  Fänger  sofort  Mitteilung  zu  machen.

8  5e.  Von  nachstehenden  Wildarten  darf  der  Jagdberechtigte  auf  seinen  Jagdschein  nur
eine  bestimmte  Zahl  erlegen,  und  zwar:

1.  von  Nashorn,  Büffel,  Giraffe,  Elenantilope  nicht  mehr  als  zwei  Stück  jeder  Art,
2.  von  Zebra,  große  Schraubenantilope  (Kudu),  Spießbock  (Oryr),  Giraffengazelle,  Colobusaffe,
Marabu  nicht  mehr  als  vier  Stück  jeder  Art.

Der  Gouverneur  kann  Personen,  die  ihren  dauernden  Wohnsitz  im  Schutzgebiet  haben,  in
besonderen  Fällen  den  Abschuß  einer  größeren  Anzahl  dieser  Wildarten  gestatten,  er  kann  auch  durch
öffentliche  Bekanntmachung  die  Liste  der  vorstehend  genannten  Wildarten  abändern.

§  6.  Der  Jäger  hat  den  Jagdschein  bei  der  Ausübung  der  Jagd  bei  sich  zu  führen  und
den  die  Kontrolle  ausübenden  Beamten  auf  Verlangen  vorzuzeigen.

Die  Kontrolle  liegt  den  Verwaltungsbehörden  und  deren  Beanuftragten  innerhalb  ihres
Bezirks  ob.

Personen,  welche  ihren  Jagdschein  verloren  haben,  bezahlen  für  Ausstellung  eines  Duplikates
ein  Viertel  der  Jagdscheingebühr,  höchstens  aber  3  Rupien.

§  7.  Die  Ausstellung  eines  jeden  Jagdscheins  kann  verweigert  werden,  wenn  die  um  die
Ausstellung  nachsuchende  Person  innerhalb  der  vorausgegangenen  fünf  Jahre  wegen  Vergehens  gegen
das  Eigentum,  die  Jagdverordnung  oder  die  Verordnung,  betreffend  den  öffentlichen  Verkehr  im
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiet  vom  7.  März  1906  (Landesgesetzgebung  Nachtrag  IV.  Nr.  29),  bestraft
ist  oder  von  ihr  eine  Gefährdung  der  öffentlichen  Sicherheit  zu  besorgen  ist.

Die  Ausstellung  des  großen  Jagdscheins  kann  verweigert  werden,  wenn  bereits  so  viele
große  Jagdscheine  ausgegeben  sind,  daß  durch  eine  Vermehrung  der  Zahl  der  Jagdberechtigten  der
Bestand  des  Wildes  gefährdet  werden  würde.
        <pb n="276" />
        238  20

Der  Jagdschein  kann  durch  Verfügung  der  zuständigen  Behörde  entzogen  werden,  wenn
die  zur  Jagd  berechtigte  Person
a)  mit  demselben  Mißbrauch  treibt;
b)  wegen  Vergehens  gegen  die  Jagdverordnung  oder  die  Verordnung,  betreffend  den  öffent—
lichen  Verkehr  im  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiet  vom  7.  März  1906,  verurteilt  wird.
Die  Entziehung  des  Jagdscheins  kann  auch  dann  erfolgen,  wenn  die  Jagdausübung  durch
den  Inhaber  eines  Jagdscheins  nach  Art  und  Umfang  eine  Gefährdung  des  Wildstandes  zur  Folge
haben  muß.  Ebenso  kann  die  Ausstellung  eines  jeden  Jagdscheines  verweigert  werden,  wenn  die
um  den  Jagdschein  nachsuchende  Person  im  dringenden  Verdacht  steht,  sich  einer  vorsätzlichen  Zuwiderhandlung
  gegen  die  Jagdverordnung  oder  einer  schonungslosen,  den  Wildbestand  gefährdenden
Ausübung  der  Jagd  schuldig  gemacht  zu  haben.
Gegen  die  Verfügung,  durch  welche  die  Erteilung  des  Jagdscheins  abgelehnt  oder  der  Jagdschein
  entzogen  wird,  ist  binnen  einer  Frist  von  drei  Monaten,  welche  mit  dem  Tage  der  Zustellung
der  Verfügung  beginnt,  Beschwerde  an  das  Gouvernement  zulässig.

§  8.  Die  Jagd  oder  das  Töten  von  Elefantenkälbern  sowie  von  weiblichen  Elefanten,
die  von  Kälbern  begleitet  sind,  ist  verboten.

§*  9.  Die  Aneignung  von  herrenlosem  Elfenbein  ist  dem  Landesfiskus  vorbehalten.  Dem
Ablieferer  wird  jedoch  eine  Vergütung  von  25  %  des  Marktwertes  am  Fundort  gewährt.

§  10.  Unverarbeitete  Elefantenzähne,  die  ein  geringeres  Gewicht  als  15  kg  besitzen,  unterliegen
  der  Einziehung.  Ausgenommen  sind  Bruchzähne,  welche  in  unbeschädigtem  Zustande  mindestens
15  kg  wiegen  würden.

Der  Einziehung  sind  nicht  unterworfen  Zähne  mit  einem  Gewicht  von  unter  15  kg  und
über  5  kg,  für  welche  bis  spätestens  1.  Juli  1912  der  Nachweis  erbracht  ist,  daß  sie  vor  Inkrafttreten
  dieser  Verordnung  erworben  sind.  Derartige  Zähne  dürfen  erst  in  den  Handel  gebracht  werden,
nachdem  sie  von  der  zuständigen  Behörde  durch  Abstempelung  kenntlich  gemacht  sind.

§*  11.  Der  Tierfang  ist  der  Jagd  mittels  Hinterladerbüchse  gleichgestellt.

§  12.  Wer  jagdbare  Tiere  der  Klasse  II  oder  Klasse  III  zwecks  Zähmung,  Züchtung  oder
Ausfuhr  in  lebendem  Zustand  einfangen  will,  bedarf  hierzu  außer  dem  Jagdschein  einer  besonderen
Erlaubnis.

Der  Gouverneur  ist  befugt,  einzelnen  Personen  auf  bestimmte  Zeit  bestimmte  Flächen  zum
ausschließlichen  Tierfang  unter  jedesmal  zu  vereinbarenden  Bedingungen  und  gegen  Entrichtung
besonderer  Abgaben  zu  überweisen.

Auf  den  überwiesenen  Flächen  darf  gegen  den  Willen  des  Tierfangberechtigten  nicht
gejagt  werden.

§  13.  Der  Gouverneur  ist  befugt,  zum  Zwecke  des  Wildschutzes  bestimmte  Flächen  zu
Wildreservaten  zu  erklären.

In  den  Wildreservaten  ist  jede  Ausübung  der  Jagd  verboten.

Der  Gouverneur  ist  ferner  befugt,  die  Jagd  auf  einzelne  Tierarten  in  gewissen  Gebieten
auf  bestimmte  oder  unbestimmte  Zeit  zu  verbieten.

§  14.  Bei  Uberhandnehmen  einzelner  Tierarten  in  den  Wildreservaten  ist  der  Gouverneur
befugt,  einzelnen  Personen  das  Fangen  oder  Töten  einer  bestimmten  Anzahl  jener  Tiere  zwecks
Herabminderung  des  Wildstandes  unter  jedesmal  festzusetzenden  Bedingungen  zu  gestatten.

§*  15.  Eines  Jagdscheins  bedarf  es  nicht  zum  Abschuß  von  Wild,  welches  auf  bebautes
oder  sonst  in  Nutzung  genommenes  Land  übergetreten  ist,  sofern  der  Zweck,  Schaden  zu  verhüten,
den  Abschuß  erfordert.  Zum  Abschuß  sind  sowohl  der  Nutzungsberechtigte  als  auch  die  von  ihm
damit  beauftragten  Personen  befugt.

Von  dem  Abschuß  ist  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  alsbald  Mitteilung  zu  machen,
welche  die  Herausgabe  der  Jagdbente  (Zähne,  Gehörne,  Felle,  Federn  usw.)  verlangen  kann.

Diese  Bestimmung  gilt  auch  dann,  wenn  das  bebaute  oder  sonst  in  Benutzung  genommene
Land  innerhalb  eines  Wildreservats  oder  einer  gemäß  §  12  Absatz  II  dem  gewerbsmäßigen  Tierfang
vorbehaltenen  Fläche  liegt.

§  16.  Auf  angebauten  oder  sonst  in  Benutzung  genommenen  oder  als  Privateigentum
dentlich  gekennzeichneten  Flächen  darf  gegen  den  Willen  des  Nutzungsberechtigten  nicht  gejagt  werden.

Auf  völlig  eingefriedigten  Flächen  darf  nur  mit  Genehmigung  des  Nutzungsberechtigten
gejagt  werden.  Als  völlig  eingefriedigt  ist  eine  Fläche  anzusehen,  wenn  durch  die  Einfriedigung  ein
Wechseln  des  Wildes  verhindert  wird.
        <pb n="277" />
        W  239  20

§  17.  Verboten  ist  das  Auslegen  von  Gift  zum  Zwecke  der  Tötung  von  Tieren  der
Klassen  I  bis  III,  desgleichen  der  Fischfang  mittels  Gift  und  Sprengstoffen.

Zur  Ausübung  der  Jagd  mittels  Netzen,  Schlingen  und  Fallgruben  bedarf  es  der  Erlaubnis
der  zuständigen  Bezirksbehörde.

§  18.  In  Fällen  von  Hungersnot  oder  zur  Verhütung  von  erheblichem  Schaden  durch
Wild  ist  die  Bezirksbehörde  befugt,  den  davon  Betroffenen  die  Jagd  auf  Tiere  der  Klassen  I,  II
und  III  (§  3)  während  einer  bestimmten  Zeitdauer  ohne  Jagdschein  freizugeben.

§  19.  Der  Gouverneur  behält  sich  vor,  Anordnungen  wegen  etwa  erforderlich  werdender
Schonzeiten  bezüglich  einzelner  jagdbarer  Tiere  zu  treffen.

Die  Ausübung  der  Jagd  während  der  Schonzeit  ist  verboten.

§  20.  Für  die  Erlegung  schädlicher  Tiere  sowie  für  das  Sammeln  der  Eier  schädlicher
Reptilien  können  nach  näherer  Anordnung  des  Gouverneurs  Prämien  gezahlt  werden.

§  21.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden  mit
Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  450  Rupien  bestraft,  sofern  nicht  nachstehend
  eine  andere  Strafe  angedroht  ist.

Mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  Rupien  allein  oder
in  Verbindung  miteinander  wird  bestraft,  wer  unbefugt

a)  die  Jagd  auf  die  im  §  2  oder  in  §  3  in  Klasse  II  und  III  benannten  Tiere  auslbt,
b)  in  den  vom  Gouvernement  zum  Zweck  des  Wildschutzes  bestimmten  Wildreservaten  jagt.

Mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rupien  oder  Haft  wird  bestraft,  wer  seinen  Jagdschein  bzw.
Erlaubnisschein  (§  5  a  Ziffer  4)  bei  Ausübung  der  Jagd  nicht  bei  sich  führt  oder  auf  Verlangen  der
Auffichtsbehörde  nicht  vorzeigt.

Gegen  Eingeborene  und  die  ihnen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  finden  die  nach  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

Neben  der  verwirkten  Strafe  kann  auf  Einziehung  der  Jagdgeräte,  der  unrechtmäßigen
Jagdbeute  sowie  der  von  dem  Täter  benutzten  Schlingen,  Netze,  Fallen  und  anderen  Vorrichtungen
erkannt  werden,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Verurteilten  gehören  oder  nicht.

1.  Januar  1909  Z

1.  Jannar  1912  in  Kraft.  Die  Jagdschutz
verordnung,  der  Runderlaß  betreffend  die  Einführung  der  Jagdschutzverordnung  und  die  Bekanntmachung
  zur  Jagdschutzverordnung,  sämtlich  vom  1.  Juni  1903,  der  Runderlaß  betreffend  Schutz
des  Eigentums  gegen  Raubtiere  vom  15.  November  1903,  die  Bekanntmachung  betreffend  Anrechnung
von  Schußgeldern  auf  Ausfuhrzoll  für  Gehörne  vom  3.  Juni  1904,  die  Verordnung  betreffend  Schußgeld
  für  erlegte  Flußpferde  vom  23.  September  1904  und  die  Bekanntmachung  betreffend  Abänderung
des  §  14  der  Jagdschutzverordnung  vom  15.  Juli  1905,  die  Verordnung  und  der  Runderlaß  vom
24.  Juli  1902  sowie  die  Bekanntmachung  vom  24.  September  1904  betreffend  die  Ausfuhr  untergewichtiger
  Elfenbeinzähne  werden  mit  dem  gleichen  Tage  ausgehoben.

§  22.  Die  vorstehende  Verordnung  tritt  am

U.  Ausführungsbestimmungen  zur  Jagdverordnung  vom  5.  November  1908  und
30.  Dezember  1911.

Artikel  I.

Zu  §  4.  Dem  Inhaber  eines  Jagdscheins  der  Ziffer  1,  2  oder  3  des  §  4  ist  es  gestattet,
während  der  Gültigkeit  seines  Jagdscheins  einen  großen  Jagdschein  nachzulösen.  Der  bisherige  Jagdschein
  erlischt  damit;  die  für  ihn  bezahlte  Gebühr  kommt  bei  der  Entrichtung  der  Gebühr  für  den
großen  Jagdschein  nur  dann  in  Anrechnung,  wenn  für  letzteren  Jagdschein  keine  längere  Dauer,  also
dasselbe  Ausstellungsdatum  wie  für  den  ersten  Jagdschein,  beansprucht  wird.  Die  für  den  Tagesjagdschein
  (§  4  Ziffer  5)  gezahlte  Gebühr  wird  niemals  angerechnet.

Artikel  II.

Zu  §  5.  Ausstellung  der  kleinen  und  großen  Jagdscheine  (§  5  Ziffer  3  und  4).

Anträge  auf  Ausstellung  von  kleinen  und  großen  Jagdscheinen  (§  4  Ziffer  3  und  4)  sind
schriftlich  beim  Gouvernement  bzw.  mündlich  oder  schriftlich  bei  den  gemäß  §  5  Absatz  III  von  diesem
ermächtigten  durch  Bekanntmachung  im  Amtlichen  Anzeiger  bezeichneten  Bezirksbehörden  anzubringen.

Die  Verabfolgung  des  Jagdscheins  geschieht  nur  gegen  Vorausbezahlung  der  zuständigen
Gebühr.  Die  Zustellung  des  Jagdscheins  an  den  Antragsteller  durch  die  Post  geschieht  auf  Gefahr
        <pb n="278" />
        G  240  20

des  Antragstellers  und  portopflichtig.  Die  Vorausentrichtung  der  Gebühr  für  Jagdscheine,  die  beim
Gouvernement  beantragt  sind,  hat  bei  der  Gouvernementshauptkasse  in  Daressalam  zu  erfolgen.

Der  Jagdschein  ist  vom  Inhaber  mit  eigenhändiger  Namensunterschrift  zu  versehen.

Falls  die  Hinterlegung  einer  Kaution  gemäß  §  4  letztem  Absatz  verlangt  wird,  geschieht  die
Verabfolgung  des  Jagdscheins  seitens  des  Gouvernements  bzw.  der  Bezirksbehörde  erst  nach  Einzahlung
  des  verlangten  Sicherheitsbetrages  bei  der  Gouvernementshauptkasse  bzw.  der  in  Frage
kommenden  Bezirkskasse  durch  den  Antragsteller.

Mit  dem  hinterlegten  Sicherheitsbetrag  haftet  der  Jagdscheininhaber  für  sämtliche  Kosten
bzw.  für  jeden  Schaden,  den  er  durch  eventuelle  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Jagdverordnung  dem
Gouvernement  verursacht.  Die  Rückzahlung  der  Kaution  erfolgt,  soweit  diese  nicht  aus  vorstehendem
Grund  von  der  Behörde  ganz  oder  teilweise  für  verfallen  erklärt  wird,  nach  Ablieferung  des  Jagdscheins
  unverzinst  unter  Abzug  etwaiger  amtlichen  Auslagen.

Artikel  III.

Zu  §  ba.  Die  Bezirksbehörden  stellen  Inhabern  von  Jagdscheinen  der  Ziffer  I  b  und  4
des  §  4  auf  Antrag  gemäß  §  5a  Absatz  IV  der  Jagdverordnung  vom  5.  November  1908  und
30.  Dezember  1911  gegen  vorherige  Zahlung  der  zuständigen  Gebühren  (§  5a)  Erlaubnisscheine
nach  anliegendem  Muster  aus.  Der  Erlaubnisschein  ist  vom  Inhaber  mit  Unterschrift  zu  versehen.
Die  Erteilung  von  Erlaubnisscheinen  ist  auf  dem  Jagdschein  zu  vermerken.  Der  Bewerber  um  einen
Erlaubnisschein  hat  zu  dem  Behufe  seinen  großen  Jagdschein  der  Bezirksbehörde  vorzuweisen.  Jeder
Erlaubnisschein  ist  vom  Inhaber  vor  der  Rückgabe  an  die  Behörde  in  der  aus  dem  Vordruck  der
Rückseite  ersichtlichen  Weise  dem  Jagd=  bzw.  Fangergebnis  des  Inhabers  entsprechend  auszufüllen.
Bezüglich  der  Ausstellung  eines  Duplikates  für  einen  verloren  gegangenen  Erlaubnisschein  findet  die
für  den  Jagdschein  gültige  Vorschrift  des  §  6  Absatz  III  Anwendung.

Artikel  IV.

Zu  §  ö5b.  Als  zuständige  Bezirksbehörde  im  Sinne  dieses  Paragraphen  ist  diejenige  anzusehen,
  in  deren  Bezirk  der  Elefant  erlegt  bzw.  gefangen  worden  ist.  Bestehen  Zweifel  darüber,
in  welchem  Bezirk  die  Erlegung  bzw.  der  Einfang  erfolgt  ist,  so  ist  derjenigen  Bezirksbehörde  Mitteilung
  zu  machen,  welche  den  Erlaubnisschein  ausgestellt  hat.

Artikel  V.

Zu  §  5c.  Welche  von  den  Tieren,  auf  die  sich  die  Jagdbefugnis  jeweils  erstreckt,  nur  in
einer  beschränkten  Zahl  und  wie  viel  von  jeder  Art  vom  Jagdberechtigten  erlegt  werden  dürfen,  ist
auf  der  Vorderseite  der  Jagdscheine  der  Ziffer  2  bis  5  des  §  4  rechts  durch  Vordruck  bzw.  handschriftlich
  von  der  Behörde  angegeben.  Die  ebendaselbst  vorgedruckte  Spalte  2  sowie  Bescheinigung
hat  der  Inhaber  nach  Ablauf  des  Jagdscheins  oder  wenn  er  keinen  Gebrauch  mehr  von  demselben
machen  will,  auszufüllen  und  den  Jagdschein  alsdann  der  zuständigen  Bezirksbehörde  abzuliefern,
die  ihm  denselben  indessen  auf  Wunsch  wieder  zurückgeben  kann.

Artikel  V.I.

Zu  §  6.  Ein  Duplikat  für  einen  verloren  gegangenen  Jagdschein  kann  nur  von  derjenigen
örtlichen  Verwaltungsbehörde  ausgestellt  werden,  die  den  abhanden  gekommenen  Jagdschein  ausgestellt
  hat.

Artikel  VII.

Zu  §  7.  Für  die  Entziehung  des  kleinen  und  großen  Jagdscheins  (§  4  Ziffer  3  und  4)
ist  in  erster  Linie  diejenige  Bezirksbehörde  zuständig,  in  deren  Bezirk  der  Zäger  sich  der  in  §  7
Absatz  IIIa  und  b  sowie  Absatz  IV  angeführten  Zuwiderhandlungen  schuldig  gemacht  hat.

Ist  eine  hiernach  zuständige  Bezirksbehörde  nicht  zu  ermitteln,  so  ist  diejenige  Bezirksbehörde
zuständig,  welche  den  Jagdschein  ausgestellt  hat.

Für  die  Entziehung  von  Tagesjagdscheinen  ist  nur  die  Verwaltungsbehörde  zuständig,  welche
den  Jagdschein  ausgestellt  hat.

Jede  Beschwerde  an  das  Gonvernement  über  die  erfolgte  Entziehung  oder  Verweigerung
eines  Jagdscheins  gemäß  letztem  Absatz  des  §  7  ist  auf  dem  Wege  durch  die  Verwaltungsbehörde,
die  den  Jagdschein  entzogen  oder  verweigert  hat,  einzureichen.

Artikel  VIII.

Zu  §  9.  Herrenloses  Elfenbein  kann  bei  jeder  Verwaltungsbehörde  abgeliefert  werden,
gleichgültig  in  welchem  Bezirk  es  gefunden  wurde.
        <pb n="279" />
        241  20

Artikel  IX.

Zu  §  10.  Vom  1.  Januar  1912  ab  kann  der  Inhaber  eines  Erlaubnisscheins  (§  5a
Absatz  III)  das  von  ihm  auf  Grund  der  erteilten  Abschußerlaubnis  erlegte  Elfenbein,  sofern  es  das
in  §  10  festgesetzte  Mindestgewicht  besitzt,  also  nicht  der  Einziehung  unterliegt  und  demzufolge  an
die  Behörde  abgeliefert  werden  muß,  von  der  nächsten  Bezirksbehörde,  die  erreicht  wird,  gegen
Vorzeigung  des  großen  Jagd=  oder  des  Erlaubnisscheins  mit  dem  amtlichen  Stempel  versehen  sowie
sich  eine  Bescheinigung  über  den  rechtmäßigen  Erwerb  des  Elfenbeins  ausstellen  lassen.  Eine  Gebühr
hierfür  wird  von  der  Behärde  nicht  erhoben.

Artikel  X.

Zu  §  13.  Unter  Aufhebung  der  Bekanntmachung  betreffend  Jagdreservate  vom  1.  Juni  1903
sowie  der  Bekanntmachungen:

vom  19.  Februar  1909  Nr.  3031  (IAmtlicher  Anzeiger  5/1909)

=  13.  März  1909  Nr.  819  (  -  8/1909)
=  24.  März  1909  Nr.  5333/IU  ¶  —  -  9/1909)
.  18.  April  1909  Nr.  6302C2P  O=  12/1909)
=  30.  Dezember  1910  Nr.  202230  -  41/1910)
=  2.  September  1911  Nr.  183350  -  37/1911)
19.  September  1911  Nr.  173186  39/1911)

werden  auf  Grund  des  §  13  der  Jagdverordnung  vom  5.  November  1908  —  30.  Dezember  1911
hiermit  die  nachfolgend  bezeichneten  Gebiete  bis  auf  weiteres  als  „Wildreservate"“  erklärt:

1.  Bezirk  Kilwa  (siehe  Sektionskarte  F.  6  Kilwa  1:300  000).
Nordgrenze:  Matandu-Fluß,
Ostgrenze:  Singa-Fluß,
Südgrenze:  Straße  Kilwa—  Liwale,
Westgrenze:  Liwale-Bach.

2.  Bezirk  Mohoro  (siehe  Sektionskarte  E.  5,  Kissaki  und  E.  6  Mohoro  1:300  000).
Nordgrenze:  Ulambo-Bach  und  die  Bezirksgrenze  gegen  Daressalam,
Ostgrenze:  Weg  von  Mroka  (am  Rufiyi)  nach  Kisangire  bis  zum  Msangazi-Bach  und  diesem
folgend  bis  zur  Bezirksgrenze  gegen  Daressalam,
Südgrenze:  Rufiyi-Fluß  von  den  Pangani-Schnellen  bis  zum  Dorf  Mroka.
Westgrenze:  Sumbazi-Fluß.

3.  Bezirk  Bagamojo-Morogoro  (siehe  Sektionskarte  D.  5  Mpapua  1:8300  000  sowie  Karte  des
südlichen  Teils  der  Nguru-Berge  von  Spieth  1:  150  000).

Nordgrenze:  Mseleko-Bach,

Ostgrenze:  Lukingurn-Fluß,

Südgrenze:  Tame=  und  Wami-Fluß,

Westgrenze:  Von  Kamangira  nach  Süden,  Ostabhang  des  Nguru-Gebirges  und  Mdjonga-Fluß,
  Liwale-Fluß,  Mto-ya-mawe  (Mkindo-Bach)  bis  zum  Dorf  Mto-ya-mawe,  Weg
(Route)  Herrman—Böhmer—-Stuhlmann  bis  Mswerokwa  Mkirira  am  Tame-Fluß.

Innerhalb  dieses  Wildreservates  ist  Jagd  jedoch  in  dem  Gebiet  gestattet,  das  wie  folgt
begrenzt  wird:

Im  Osten  und  Norden  durch  den  vom  Dorf  Komssanga  (Rubuti)  am  Wami-Fluß  über
Mafleta  nach  Diongoja  führenden  Weg  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Mdjonga-Fluß.

Im  Süden  und  Westen  durch  den  vom  Dorf  Komssanga  (am  Wami)  über  Kigobe,  Kissara,
Msoäte  nach  Turiani  führenden  Weg  bis  zu  dessen  Schnittpunkt  mit  dem  Liwale-Fluß,  von  da
ab  vom  Liwale-Fluß  zur  Einmündung  des  Mdjonga-Flusses,  sodann  durch  den  Mdjonga-Fluß
bis  zu  dessen  Schnittpunkt  mit  dem  Weg  Komssanga—Mafleta—Diongoja.

4.  Bezirk  Wilhelmstal  (siehe  Sektionskarte  C.  5  Massaisteppe  1:  300  000).
Nordgrenze:  Bezirksgrenze  gegen  Moschi,  Linie  Marago—Opuni  auf  Ssame,
Ostgrenze:  die  Eisenbahn  Buiko  —  Boschi,
Süd=  und  Westgrenze:  Pangani-Fluß  vom  Südpunkt  des  Pare-Gebirges  bis  Marago—Opnuni
aufwärts.
        <pb n="280" />
        10.

11.

12.

13.

W  242  20

Bezirk  Mahenge  (siehe  Kiepertsche  Karte  1:  2  000  000).

Nordgrenze:  Großer  Ruaha,

Ostgrenze:  Rufiyi-Fluß,

Südgrenze:  Ulanga-Fluß,

Westgrenze:  Ort  Kidatu  und  Msola-Bach.

Bezirk  Iringa  I.  Lupembe  (siehe  Sektionskarte  F.  4  Gawiro  1:  300  000).

Nordgrenze:  Mujera-Fluß,

Ostgrenze:  Bezirksgrenze  gegen  Mahenge,

Südgrenze:  Ruhndje-Fluß,

Westgrenze:  Mrunga,  südlicher  Nebenfluß  des  Mujera,  dessen  Zufluß  Kitata  hinauf  bis  zur
Quelle,  von  da  eine  Linie  über  den  Mu-Gama-Berg  zur  Kimaniro-Quelle,  den  Kimaniround
  Mafupa-Fluß  abwärts.

Bezirk  Iringa  II.,  östlich  Neu-Iringa  (siehe  Sektionskarte  E.  4  Iringa  1:300  000).
Nordwestgrenze:  Von  Neu-Iringa,  Kamm  der  Mkigongi-,  Kengimono=  und  Matauaganga-Berge,
Ostgrenze:  Höchster  Kamm  der  VYamulenge=  oder  Merenge-Berge  und  der  Ifiamba-Berge.
Südgrenze:  Kleiner  Ruaha-Fluß  von  Neu-Iringa  bis  zur  Einmündung  des  Ibofue.

Bezirk  Mpapua  (siehe  Bl.  Kilimatinde  Gr.  deutscher  Kol.  Atlas  1:1  000  000).

Nordgrenze:  Linie  von  der  Mündung  des  Cha-ngadje-Baches  über  den  Msadjira-Berg,
südlich  des  Ugojiberges  bis  zum  Dorf  Wota,

Ostgrenze:  Linie  Ortschaft  Wota  —  östlicher  Abhang  der  Itengule-Berge  —  Ortschaft  Rudege
am  Mtangire-Bach,  letzterem  folgend  bis  zu  seiner  Einmündung  in  den  großen  Ruaha,

Südgrenze:  Kisigo=  und  Ruaha-Fluß.

Westgrenze:  Umerohe-Bach,  von  der  Mündung  des  Cha-ngadje-Baches,  bis  zum  Austritt  in
die  Lodja-Steppe  zwischen  dem  Hululu-Felsen  und  dem  Sedijesse-Berge,  sodann  den  südwestlich
  verlaufenden  Plateaurand  bis  zur  Landschaft  Himbwa  und  von  hier  den
Karawanenweg  von  Dodoma  über  Mlaso  und  Temagwe  nach  Iringa  bis  zum  Schnittpunkt
  mit  dem  Kisigo-Fluß.

Bezirk  Langenburg  (siehe  Sektionskarte  F.  3  Neu-Langenburg  1:300  000).

Nordgrenze:  Rußwißwi-Bach  und  Kiwara-Fluß,

Ostgrenze:  Nyassa-See,

Südgrenze:  Ssongwe-Fluß,

Westgrenze:  Kija-Bach,  Ruwindu-Bach  westliche  Abhänge  der  Kakuti-Berge,  kleiner  rechter
Nebenfluß  des  Mualessi  zwischen  den  Bergen  Matululo  und  Kakuti,  Mualessi-Bach,  linker
Nebenfluß  des  Mualessi,  nordöstlich  des  Kipanda-Berges,  Ngululu-Bach  bis  zum  Schnittpunkt
  des  Weges  Isoko-Manjenge,  diesem  Weg  entlang  bis  zum  letzten  rechten  Nebenfluß
des  Rußwißwi,  sodann  diesem  Nebenfluß  folgend  bis  zu  seiner  Mündung  in  den  Rußwißwi.

Bezirk  Moschi  (siehe  Sektionskarte  B.  5  Kilimandscharo  1:  300  000).
Der  Gebirgsstock  des  Kilimandscharo  begrenzt  durch  den  unteren  Rand  des  oberen  Urwaldgürtels.

Bezirk  Muanza  (siehe  Sektionskarte  A.  3  Viktoria  Nyansa  1:300  000).
Die  Insel  Ukerewe  im  Viktoria  Nyansa.

Bezirk  Lindi  (Sektionskarten  G.  5  und  H.  5  mittlerer  Rovuma  und  G.  6  Massassi  1:  300  000).

Nordgrenze:  Aufgehauene  Schneise  vom  Mtetessi-Bach  südlich  der  Straße  von  Ssongea  nach

Kilwa  bis  zum  Mbemkuru-Bach  westlich  des  Lingwira-Berges,  Mbemkuru-Bach  bis  zum
Einfluß  des  Kihato  (Nashiato),

Ostgrenze:  Kihato-Bach,  dann  eine  aufgehauene  Schneise  vom  Kihato  am  Ostfuße  des
Chuwale-Berges  vorbei  bis  zum  Bangala-Fluß,  Bangala  bis  zur  Kreuzung  mit  der
Straße  von  Lindi  nach  Ssongea,

Südgrenze:  Straße  von  Lindi  nach  Ssongea  zwischen  Bangala  und  Mtctessi,

Westgrenze:  Mtetessi.

Bezirk  Udjidji  (Bismarckburg)  (siehe  Sektionskarten  D.  2  Karema  und  E.  2  [Bismarckburg)
1:8300  000).

Nordgrenze:  Durchbruchstelle  des  Mkamba-Flusses  im  Randgebirge  der  Kataui-Steppe  unweit
der  Ortschaft  Mkamba,  Gipfel  des  Njamba-Berges,

Ostgrenze:  Njamba-Gipfel,  Ostseite  des  Galukilo-Berges,  Gipfel  des  Gongwe-Berges,  Ostrand
des  Njada-Sumpfes  bis  zu  dessen  Südende,
        <pb n="281" />
        W  243  e0

Südgrenze:  Südende  des  Njada-Sumpfes,  Gipfel  des  Mbusi-Berges,
Westgrenze:  Gipfel  des  Mbusi-Berges,  oberer  Rand  des  Randgebirges  bis  zum  Durchbruch
des  Mkamba.

Die  bisher  auf  Grund  des  §  1  der  Jagdschutzverordnung  vom  1.  Juni  1903  (Amtlicher
Anzeiger  1903  Nr.  14)  erlassenen  Verbote  der  Elefantenjagd,  nämlich:

Im  Bezirk  Moschi  (Bekanntmachung  vom  27.  Mai  1903  (Amtlicher  Anzeiger  Nr.  14/19031
in  Verbindung  mit  der  Gouvernementsverfügung  vom  15.  Juni  1908  J.  Nr.  9230/08);  im  Bezirk
Mpapua  (Bekanntmachung  vom  2.  März  1907  Nr.  4);  im  Bezirk  Usumbura,  Sultanat  Urundi
(Bekanntmachung  vom  8.  Februar  1908,  Amtlicher  Anzeiger  1908  Nr.  4)  werden  aufgehoben.

Artikel  XlI.

Zu  §  20.  Prämien  für  schädliche  Tiere.  Für  die  Erlegung  nachgenannter  schädlicher
Tiere  bzw.  für  das  Sammeln  von  Eiern  schädlicher  Reptilien  können  Prämien  bis  zu  dem  hierunter
angeführten  Höchstsatz  gezahlt  werden:

Löhme  15  Rupien  Stachelschwein  3  Rupien
Leopard  oder  Gepard.  .  7  Graue  Meerkatze  twenih  ...  W-Ginsterkatze
  2  Hundsaffe  ...1  -
Zibetkatze..  2-lPuffotter..  1
Hyänenhund  3  Scpeischlange  1  -
Wildschwein  3  =  #  Krokodli  5
Erdferkel  1  -  Krokodilei.  .  ..  10  peller.

Für  nicht  ausgewachsene  Eremplare  vorgenannter  Tierarten  wird  nur  ein  nach  der  Größe
des  erlegten  Tieres  sich  richtender  Bruchteil  der  jeweiligen  vollen  Prämie  bezahlt.

Für  welche  der  oben  angeführten  Tierarten  und  in  welcher  Höhe  bis  zur  angegebenen
Höchstgrenze  Prämien  zu  zahlen  sind,  wird  für  jeden  einzelnen  Bezirk  von  Zeit  zu  Zeit  von  der
zuständigen  Bezirksbehörde  festgesetzt  und  durch  Anschlag  öffentlich  bekannt  gegeben.

Anlage.
(Vorderseitc.)
Erlaubnisschein  Ur.
zur  Elefantenjagd.
D
aus  wohnhaft  in

erhält  hiermit  auf  die  Dauer  der  Gültigkeit  seines  am
19  gelösten,  am.  19
ablaufenden  großen  Jagdscheins  die  Erlaubnis  zur  Erlegung  Elefanten.

5.  November  1908

.  ..  -  r
Er  hat  hierfür  die  gemäß  §  öa  der  Jagdverordnung  vom  30.  Dezember  1011  zuständige  Gebühr

von  Rupien  an  die  Be  zirkskasse  entrichtet.
den  19
Unterschrift  des  Inhabers.  Die  Bezirksbehörde.
(Stempel)  (Unterschrift.)

der  Bezirksbehörde.

(Rückseite.)
Ich  bescheinige  hiermit,  daß  ich  auf  umstehenden  Erlaubnisschen  Elefanten
geschossen  habe.

(Ort),  den  19
(Unterschrift  des  Znhabers.)
        <pb n="282" />
        G  244  20

U.  A#bergangsbestimmungen  zur  Jagdverordnung  vom  5.  November  1908  und
30.  Dezember  1911.

Artikel  I.

Zu  §&amp;amp;  3  und  §  4,  letzter  Absatz.  Die  Jagdbefugnis  des  Inhabers  eines  vor  dem
1.  Januar  1912  gelösten  Vorderlader=  oder  Schrotflinten  -Jagdscheins,  dessen  Gültigkeit  sich  in  das
Kalenderjahr  1912  hinein  erstreckt,  unterliegt  vom  1.  Januar  1912  ab  den  aus  dem  §  4  Ziffer  1a
5.  November  1908
30.  Dezember  1911

Artikel  II.

Zu  §  5a.  Ein  großer  Jagdschein  (§  4  Ziffer  4),  der  vor  dem  1.  Januar  1912  gelöst  ist
und  dessen  Gültigkeit  sich  in  das  Kalenderjahr  1912  hinein  erstreckt,  berechtigt  den  Inhaber  vom
1.  Januar  1912  ab  nach  Lösung  der  erforderlichen  Erlaubnisscheine  gemäß  §  5a  zur  Erlegung  von
zwei  weiteren  Elefanten,  ohne  Rücksicht  darauf,  wieviel  Elefanten  vor  dem  1.  Januar  1912  auf  den
Jagdschein  erlegt  worden  sind.

und  den  folgenden  §8  der  Jagdverordnung  vom  sich  ergebenden  Beschränkungen.

Artikel  III.

Zu  §3  5.  Ebenso  berechtigen  Jagdscheine,  die  vor  dem  1.  Januar  1912  gelöst  wurden
und  deren  Gültigkeit  sich  in  das  Kalenderjahr  1912  hinein  erstreckt,  den  Inhaber  innerhalb  der
Grenzen  seiner  Jagdbefugnis  zur  Erlegung  von  Tieren  des  §  d5e  in  der  daselbst  angegebenen
Höchstzahl  jeder  Tierart,  ohne  Rücksicht  darauf,  wieviel  Tiere  dieser  Arten  vom  Jagdscheininhaber
vor  dem  1.  Januar  1912  auf  denselben  Jagdschein  erlegt  wurden.

Artikel  IV.

Zu  §  10.  Wegen  Kenntlichmachung  derjenigen  untergewichtigen  Elefantenzähne,  welche
vor  dem  1.  Januar  1912  erlegt  worden  sind,  wird  bestimmt,  daß  außer  der  Kenntlichmachung  durch
behördliche  Abstempelung  der  Inhaber  von  der  Behörde  auch  eine  schriftliche  Bescheinigung  über  den
rechtmäßigen  Besitz  als  Ausweis  verlangen  kanu.  Abstempelung  oder  schriftliche  Bescheinigung  können
von  der  Verwaltungsbehörde,  in  deren  Bezirk  das  Elfenbein  erbeutet  wurde,  oder  von  derzjenigen,
in  deren  Bezirk  der  Eigentümer  des  Elfenbeins  wohnhaft  ist,  wenn  dieser  nicht  im  Schutzgebiet
ansässig  ist,  auch  von  der  Verwaltungsbehörde  des  Bezirks,  in  welchem  sein  derzeitiger  Aufenthaltsort
liegt,  vorgenommen  werden.  Beim  Verkauf  des  Zahnes  ist  die  Bescheinigung  vom  Käufer  als
Nachweis  mitzuübernehmen.

Bekonntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Russtellung
von  Jagdscheinen.
Vom  8.  Januar  1912.
Die  Bezirksämter  Langenburg  und  Udjidji  sowie  die  Residentur  in  Kigali  sind  vom

»  5.November1908.
1.Januar1912abgemaß§5AbfatzllIderJagdverordnungvom  30.  Dezember  1911  bis  auf
weiteres  ermächtigt  worden,  an  nicht  ansässige  Personen  kleine  und  große  Jagdscheine  (§  4  Ziff.  3
und  4  der  genannten  Verordnung)  auszustellen.

Daressalam,  den  8.  Januar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Methner.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  den  Verkehr  mit  methyvlalkoholhaltigen
  Kr-neimitteln.
Vom  28.  Dezember  1911.

Auf  Grund  der  §§  11  und  14  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Errichtung
und  den  Betrieb  von  Apotheken  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  mit  Ausnahme  von
Deutsch-Südwestafrika,  vom  12.  Januar  1911  wird  bestimmt,  was  folgt:
        <pb n="283" />
        G  245  20

Mit  Methylalkohol  und  methylalkoholhaltigen  Präparaten  (Spritol,  Spiritogen  usw.)  hergestellte
  Arzneizubereitungen  sind,  gleichviel,  ob  sie  als  Heilmittel,  Stärkungs=  oder  Vorbeugungsmittel,
innerliche  oder  äußerliche  Verwendung  finden,  nicht  als  handelsgute,  unverfälschte  oder  brauchbare
Ware  zu  betrachten.

Solche  Zubereitungen  dürfen  daher  weder  außerhalb  der  Apotheken  noch  in  diesen  selbst
feilgehalten  und  abgegeben  werden.
Buea,  den  28.  Dezember  1911.

Der  Gouverneur.
J.  V.:
Hansen.

—  —  —  —

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Ramerun,  betr.  Verbot  der  Jagd  auf  Reiher
«  und  Marabus.

Vom  9.  Januar  1912.

Auf  Grund  des  §  2  Absatz  1  der  Verordnung,  betreffend  die  Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun,
vom  4.  März  1908  („D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  16,  S.  784  ff.;  Amtsbl.  1908,  Nr.  2,  S.  11)  wird  die
Jagd,  das  Erlegen  und  Fangen  von  Reihern  jeder  Art  und  Marabus  bis  auf  weiteres  verboten.

Ausnahmen  können  gemäß  §  3  Absatz  2  der  Jagdverordnung  auf  vorheriges  Ansuchen
durch  den  Gouverneur  gestattet  werden,  sofern  es  sich  um  den  Fang  oder  die  Erlegung  zu  wissenschaftlichen
  Zwecken,  zur  Zähmung  (Marabu)  oder  um  Verhütung  von  Schaden  (Fischreiher)  handelt.

Buea,  den  9.  Januar  1912.

Der  stellvertretende  Gouverneur.
Hansen.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Togo  zur  Durchführung  der  Verordnung
betr.  den  Handel  mit  Baumwolle  vom  11.  Jonuar  1911.v)

Vom  8.  Januar  1912.

Auf  Grund  des  §  1  der  Verordnung,  betreffend  den  Handel  mit  Baumwolle  vom
11.  Januar  1911,  wird  folgendes  bekannt  gemacht:

Der  Handel  mit  Baumwolle  in  den  Bezirken  Lome-Stadt,  Lome-Land,  Anecho,  Misahöhe
und  Atakpame  ist  ausschließlich  an  folgenden  Plätzen  zulässig:

im  Bezirk  Lome-Stadt:
in  Lome;

im  Bezirk  Lome-Land:
in  Aguswe,  Tsewiê,  Agbeluvhos,  Noöpe,  Assahun,  Towe  (Groß-Towe)  und  Degbo;

im  Bezirk  Anecho:
Anecho,  Kpeme,  Sewaga,  Woga,  Wo-Kutime  und  Togo;

im  Bezirk  Misahöhe:
in  Palime,  Avhegame,  Gudeve  (Landschaft  Gbele),  Ho,  Tokwe,  Kpandu,  Anfeu  (unweit
Kpandu),  Kolenu,  Kunja,  Etos  (Landschaft  Sokode),  Waja,  Abuadi  am  (Adaklu),  Etos
(Landschaft  Ahawe)  und  Kpewe.

im  Bezirk  Atakpame:
in  Atakpame,  Nuatjä,  Boko,  Dadja,  Kpedji,  Sagada,  Fukote,  Bakpo,  Esime,  Akodegbe,
Apaka  (östlich  Atakpame),  Anä,  Game  (Landschaft  Akposso),  Adalewi,  Igboludja,  Odere,
Chra,  Kamina  (östlich  des  Ogu)  und  Agbandi.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  7,  S.  268.
        <pb n="284" />
        W  246  20

An  diesen  Plätzen  ist  der  Handel  mit  Baumwolle  nur  auf  den  Märkten  und  bis  auf  weiteres
in  den  Handelsniederlassungen  gestattet.

Lome,  den  8.  Januar  1912.
Der  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Doering.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-MNeuguinea,  betr.  Errichtung
einer  Kpotheke  in  Robaul
vom  15.  Januar  1912.
Dem  approbierten  Apotheker  Herrn  E.  Paur  ist  mit  Wirkung  vom  heutigen  Tage  auf
Grund  der  §§#  1  und  2  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Errichtung  und  den
Betrieb  von  Apotheken  usw.  vom  12.  Januar  1911  die  Erlaubnis  erteilt  worden,  in  dem  auf  Block
Nr.  55  in  Rabaul  errichteten  Hause  eine  Apotheke  zu  betreiben.  Die  Apotheken  des  Keiserlichen

Gouvernements  in  Rabaul  und  Herbertshöhe  werden  Arzneien,  Verbandsstoffe  usw.  an  Private
nicht  mehr  abgeben.

Rabaul,  den  15.  Januar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

—  ÚeÙ  eepe  e  e  e  —

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  rechtliche  Gleichstellung  der  Chinesen
mit  den  nichteingeborenen.
Vom  6.  Januar  1912.
Auf  Grund  des  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse  in  den

deutschen  Schutzgebieten,  vom  9.  November  1900  (Reichs-Gesetzbl.  S.  1005)  wird  mit  Zustimmung
des  Reichskanzlers  bestimmt,  was  folgt:

§  1.  Chinesen  sind  in  Samoa  im  Sinne  der  §8§  4  und  7  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.
  1900,  S.  813)  als  Nichteingeborene  anzusehen.
§  2.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Apia,  den  6.  Jannar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schultz.

—  —

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  chinesischen  Arbeiter.
Vom  6.  Januar  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen
Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,
vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  für  das  Schutzgebiet  Samoga  bestimmt,  was  folgt:

I.  Einführung  von  chinesischen  Arbeitern.

§&amp;amp;  1.  Die  Einführung  von  chinesischen  Arbeitern  unterliegt  den  Bestimmungen  der  Gouvernementsverordnung
  vom  1.  März  1903  (Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  20;  Deutsches  Kol.  Bl.  1903,
Nr.  8,  S.  170).  »

§  2.  Chinesische  Arbeiter  dürfen  erst  gelandet  werden,  nachdem  der  Regierungsarzt  oder
sein  Stellvertreter  sie  untersucht  und  ihre  Landung  für  zulässig  erachtet  hat.
        <pb n="285" />
        W  247  20

II.  Aufsicht  über  die  chinesischen  Arbeiter.

§  3.  Die  Aufsicht  über  die  chinesischen  Arbeiter  wird  durch  einen  vom  Gouvernement
hierzu  besonders  bestimmten  Kommissar  ausgeübt,  welcher  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  unterstellt
ist  und  deren  Anweisungen  Folge  zu  leisten  hat.

§  4.  Der  Kommissar  hat  in  regelmäßigen  Zwischenräumen,  und  zwar  mindestens  einmal
alle  zwei  Monate,  die  einzelnen  Betriebe,  in  denen  chinesische  Arbeiter  beschäftigt  sind,  zu  besuchen
und  ist  berechtigt,  die  Abstellung  vorgefundener  Mängel  zu  verlangen.  Die  Arbeitgeber  sind  verpflichtet,

  ihm  jederzeit  den  Zutritt  zu  allen  Räumlichkeiten  zu  gestatten,  in  denen  chinesische  Arbeiter
beschäftigt  oder  untergebracht  sind.

§  5.  In  gesundheitspolizeilicher  Hinsicht  unterstehen  bie  chinesischen  Arbeiter  überdies  der
Aufsicht  des  Regierungsarztes  oder  seines  Stellvertreters.  Mindestens  einmal  alle  drei  Monate  hat
der  Regierungsarzt  die  Betriebe,  in  denen  chinesische  Arbeiter  beschäftigt  werden,  zu  besichtigen.

Erachtet  der  Regierungsarzt  die  Abstellung  von  Mängeln  erforderlich,  so  trifft  er  die  ihm
geeignet  erscheinenden  Anordnungen.

§  6.  Der  Arbeitgeber  ist  berechtigt,  gegen  die  Anordnungen  des  Regierungsarztes  oder
des  Kommissars  die  Entscheidung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  anzurufen.
§  7.  Die  sämtlichen  Arbeiter  werden  vom  Kommissar  unter  fortlaufenden  Nummern  in
ein  Register  eingetragen.
Der  Eintrag  hat  zu  enthalten:
1.  Name,  Alter,  Geburtsort  und  distrikt  des  Arbeiters,
2.  Name  und  Wohnsitz  des  Arbeitgebers,  oder  bei  größeren  Betrieben  des  verantwortlichen
  Verwalters.
Ferner  ist  in  dem  Register  zu  vermerken:
a)  ein  Wechsel  des  Arbeitsherrn,
b)  etwaige  Bestrafungen  des  Arbeiters,
c)  Ableben  des  Arbeiters  unter  Angabe  von  Ort  und  Zeit  sowie  der  Todesursache.

III.  Rechte  und  Pflichten  der  Arbeitgeber  und  Arbeiter.

§  8.  Die  Arbeitgeber  sind,  unbeschadet  etwaiger,  in  den  abgeschlossenen  Arbeitsverträgen
enthaltener  weitergehender  Verpflichtungen  und  Beschränkungen  den  Arbeitern  gegenüber  zu  den  in
den  §§  9  bis  14  näher  festgesetzten  Mindestleistungen  verbunden.

Mit  Zustimmung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  kann  jedoch  bezüglich  solcher  Arbeiter,
welche  nach  Ablauf  des  ersten  Arbeitsvertrags  mit  demselben  oder  einem  anderen  Arbeitgeber  einen
neuen  Arbeitsvertrag  schließen,  das  Vertragsverhältnis  abweichend  von  den  Vorschriften  in  den
§§  11  bis  12  geregelt  werden.

Die  Arbeitgeber  unterliegen  den  in  den  §§  15  bis  18  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung
vorgesehenen  Bestimmungen.  Entsprechendes  gilt  für  die  Arbeiter.

§  9.  Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  den  Arbeitern  geeignete  Wohnung  zu  gewähren,
ihnen  im  Krankheitsfalle  unentgeltlich  die  nötige  ärztliche  Behandlung  und  Pflege  angedeihen  zu
lassen  sowie  ihnen  die  verordneten  Arzneien  und  Verbandstoffe  zu  verschaffen.

§  10.  Die  chinesischen  Arbeiter  sind  in  festen,  vor  Wind  und  Wetter  geschützten  Holzhäusern
unterzubringen,  die  das  Hindurchströmen  der  freien  Luft  gewährleisten.  Alle  Vierteljahre  sind  die
Jnnenwände  und  Decken  mit  Kalkmilch  einmal  zu  streichen,  die  Böden  und  Schlafstellen  wöchentlich
einmal  aufzuwaschen.

Die  Chinesenwohnungen  müssen  mit  den  zum  Trinken,  Baden,  Waschen  und  Kochen  nötigen
Einrichtungen  versehen  sein.  Auch  muß  sich  bei  jedem  Chinesenhause  eine  mindestens  2  m  tiefe,
gedeckte  Latrine  auf  der  dem  Winde  abgewendeten  Seite  befinden.  Bei  geneigtem  Boden  muß  sie
unterhalb  der  Wohnhäuser  angelegt  sein.

Für  jeden  Arbeiter  ist  unentgeltlich  eine  Schlafstelle,  bestehend  in  einem  Bett  oder  einer
Pritsche,  zu  liefern.  Auch  ist  ihm  auf  seine  Kosten  ein  Moskitonetz  zu  beschaffen.

&amp;amp;  11.  Die  Beköstigung  hat  für  den  Tag  und  Kopf  zu  bestehen  aus:

750  ;g  Reis,

120  g  getrocknetem  Fleisch  oder  Fisch,  oder
150  g  rohem  Fisch  oder  Fleisch,  oder

165  g  gesalzenem  Fisch  oder  Fleisch,

35  g  Speisefett.
        <pb n="286" />
        2248  2e0

Außerdem  sind  den  Arbeitern  für  den  Kopf  und  Monat  150  g  gewöhnlicher  Tee  zu
verabfolgen.

Als  Zukost  soll  den  Arbeitern  grünes  Gemüse  gereicht  oder  ihnen  Gelegenheit  gegeben
werden,  es  auf  der  Pflanzung  zu  ziehen.

Die  Hälfte  Reis  kann  mit  Einwilligung  des  Arbeiters  durch  die  dreifache  Menge  Yam,
Taro,  Brotfrucht  oder  Bananen  ersetzt  werden.

In  gleicher  Weise  dürfen  für  100  Teile  Reis  120  Teile  Hartbrot,  weiße  Bohnen,  Erbsen
oder  Linsen  verabfolgt  werden.

&amp;amp;*  12.  Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  den  Arbeitern  den  vertragsmäßig  zugesicherten  Lohn
in  nicht  längeren  als  monatlichen  Zwischenräumen  zu  bezahlen.

Die  Lohnzahlung  hat  in  barem  Gelde  zu  geschehen,  und  zwar  in  Räumllichkeiten,  die  nicht
Verkaufszwecken  dienen.

Für  Vorschüsse  darf  monatlich  ein  Betrag  bis  zur  Hälfte  eines  Monatslohns  in  Abzug
gebracht  werden.

Bei  unverschuldeter  Krankheit  erhält  der  Arbeiter  ein  Drittel  des  normalen  Tagelohns.
Im  Falle  selbstverschuldeter  Krankheit,  ebenso  in  Fällen  selbstverschuldeter  Versäumnis  (z.  B.  Weglaufen,
  Arbeitsverweigerung,  Inhaftierung)  kann  ein  der  Zahl  der  versäumten  Arbeitstage  entsprechender
  Betrag  vom  Monatslohn  abgezogen  werden.

8  13.  Der  Arbeitgeber  hat  für  jeden  Arbeiter  ein  Lohnbuch  zu  führen.
In  diesem  sind  zu  vermerken:

1.  der  Betrag  des  jeweils  ausbezahlten  Lohnes  unter  Angabe  des  Datums,
2.  die  etwaigen  Lohnabzüge  nebst  Angabe  des  Grundes.

Den  Arbeitern  ist  der  Betrag  und  der  Grund  des  erfolgten  Abzuges  zu  eröffnen.

§  14.  Stirbt  ein  Arbeiter,  so  ist  dem  Kommissar  alsbald  Anzeige  zu  erstatten.  Das  Lohnbuch
  ist  abzuschließen  und  mit  dem  gesamten  Nachlasse  dem  Kommissar  zur  Regelung  des  Nachlasses
  auszufolgen.

§*  15.  Der  Arbeiter  ist  verpflichtet,  die  festgesetzte  Arbeitszeit  pünktlich  einzuhalten,  und  darf
sich  nicht  ohne  Erlaubnis  des  Arbeitsherrn  von  der  Arbeit  entfernen.  Er  hat  die  ihm  übertragenen
Arbeiten  fleißig  und  gewissenhaft  auszuführen  und  den  Anordnungen  seiner  Vorgesetzten  unweigerlich
Folge  zu  leisten.

§  16.  Die  tägliche  Arbeitsdauer  darf  zehn  Stunden  nicht  übersteigen.

Die  Arbeit  hat  zu  ruhen  an  den  Sonntagen,  ferner  am  Neujahrstag,  am  ersten  Weihnachtsfeiertag,
  am  Kaisers  Geburtstag,  sowie  an  acht  besonders  bekannt  zu  gebenden  chinesischen
Feiertagen.

Zu  Arbeiten  außerhalb  der  in  Abs.  1  genannten  Zeit  sowie  an  freien  Tagen  ist  der  Arbeiter
nur  verpflichtet,  sofern  die  vorzunehmenden  Arbeiten  ihrer  Natur  nach  einen  Aufschub  nicht  ohne
Schädigung  zulassen.

Für  Uberstunden  ist  dem  Arbeiter  entsprechende  Ruhepause  oder  Ersatz  in  barem  Gelde  zu
gewähren.  Die  zur  Fortführung  eines  geordneten  Haushaltes  oder  Wirtschaftsbetriebes  unerläßlichen
täglichen  Verrichtungen  müssen  jedoch  unentgeltlich  geleistet  werden.

Dem  Arbeitgeber  steht  es  frei,  die  Arbeiter  mit  ihrer  Einwilligung  auch  zu  anderen  wie
den  im  Abs.  1  bezeichneten  Stunden  zu  beschäftigen.

An  den  im  Abs.  2  bezeichneten  freien  Tagen  ist  dem  Arbeiter  auf  sein  Verlangen  Ausgang
zu  gewähren,  jedoch  nicht  länger  als  bis  9  Uhr  abends.  Arbeiter,  die  nach  dieser  Zeit  außerhalb
ihres  Arbeitsplatzes  angetroffen  werden,  sind  von  der  Polizei  festzunehmen,  falls  sie  nicht  mit  einem
besonderen  Erlaubnisschein  ihres  Arbeitsherrn  versehen  sind,  auf  dem  der  Zweck  des  längeren  Ausbleibens
  vermerkt  ist.

Der  Gouverneur  kann  die  Arbeitszeit  und  die  Tage,  an  denen  die  Arbeit  ruhen  muß,  allgemein
  oder  für  einzelne  Betriebe,  abweichend  von  den  Bestimmungen  der  Absätze  1  und  2  festsetzen.

§  17.  Der  Arbeiter  darf  seinen  Arbeitsplatz  nur  mit  Genehmigung  seines  Arbeitgebers  verlassen.
  Der  Arbeitgeber  hat  dem  Arbeiter,  dem  er  das  Verlassen  des  Arbeitsplatzes  erlaubt,  zum
Ausweis  eine  Kontrollnummer  auszufolgen.

§  18.  Etwaige  Beschwerden  hat  der  Arbeiter  dem  Kommissar  bei  seinen  Besuchen  vorzubringen.
  In  Fällen  schwerer  Verfehlungen  des  Arbeitgebers,  insbesondere  bei  körperlicher  Mißhandlung,
  steht  dem  Arbeiter  das  Recht  zu,  den  Kommissar  in  seinen  Geschäftsräumen  aufzusuchen.
        <pb n="287" />
        W  249  20

Findet  der  Kommissar,  daß  ein  Anlaß  zu  einer  sofortigen  Beschwerde  nicht  gegeben  war,
so  kann  er  anordnen,  daß  dem  Arbeiter  für  die  versäumte  Zeit  ein  entsprechender  Abzug  gemacht  wird.

§  19.  Der  Genuß  von  Opium  und  von  alkoholhaltigen  Getränken  ist  den  Arbeitern  verboten.
Die  §§  1  bis  4  der  Gouvernementsverordnung  vom  2.  März  1903,  betreffend  den  Verkehr
mit  alkoholhaltigen  Getränken  (Gouv.  Bl.  Bd.  III,  Nr.  20)  finden  entsprechende  Anwendung.

IV.  Strafbestimmungen.

§*  20.  Ein  Arbeiter,  der  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  zuwiderhandelt,  und
insbesondere:
sich  dem  Müßiggange  hingibt,
ohne  Grund  von  der  Arbeit  wegläuft  oder  andere  hierzu  anstiftet,
sich  verborgen  hält,  oder  andere  Arbeiter,  die  sich  verborgen  halten,  unterstützt,
die  Pflanzung  ohne  Erlaubnis  verläßt,  oder  über  die  gestattete  Zeit  hinaus  ausbleibt,
sich  der  Widersetzlichkeit  gegen  den  Arbeitgeber  oder  gegen  seinen  Vorgesetzten
schuldig  macht,
wird  mit  dem  Entziehen  der  Erlaubnis  zum  Ausgehen  für  die  Dauer  bis  zu  zwei  Monaten  oder
mit  Geldstrafe  bis  zu  30  Mark  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  einzeln  oder  in  Verbindung
  miteinander  bestraft.

§*  21.  Ein  Arbeitgeber,  Verwalter  oder  Aufseher,  der  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung
  zuwiderhandelt,  wird,  soweit  nicht  eine  nach  den  Bestimmungen  der  Reichsgesetze  zu  ahndende
Tat  vorliegt,  und  vorbehaltlich  der  Bestimmungen  in  §8§  22  und  23  dieser  Verordnung  mit  Haft
oder  mit  Geldstrase  bis  zu  150  Mark  bestraft.

§  22.  Einem  Arbeitgeber,  Verwalter  oder  Aufseher,  der  sich  mehrfacher  Zuwiderhandlungen
gegen  diese  Verordnung  schuldig  gemacht  hat,  kann  auf  Antrag  des  Kommissars  von  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  verboten  werden,  Arbeiter  zu  beaussichtigen.

§  23.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  Mark  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  3  Movunaten
wird  bestraft:
1.  ein  Arbeitgeber,  Verwalter  oder  Aufseher,  der  trotz  eines  nach  §  22  ergangenen
Verbots  chinesische  Arbeiter  beaufsichtigt,
2.  ein  Arbeitgeber,  der  es  zuläßt,  daß  ein  Verwalter  oder  Aufseher,  gegen  den  ein
Verbot  nach  §  22  ergangen  ist,  in  seinem  Beltriebe  chinesische  Arbeiter  beaufsichtigt.

r—

V.  Inkrafttreten.
§  24.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Gleichzeitig  werden  aufgehoben:
1.  die  Verordnung,  betreffend  die  chinesischen  Kontraktarbeiter,  vom  25.  April  1905/10.  November
  1909  (Gouv.  Bl.  Bd.  III,  Nr.  88;  Deutsches  Kol.  Bl.  1910,  Nr.  5,  S.  164  ff.),
2.  die  Verordnung  zur  Abänderung  der  Gouvernementsverordnung,  betreffend  die  chinesischen
Kontraktarbeiter,  vom  18.  Juni  1910  (Gouv.  Bl.  Bd.  III,  Nr.  95;  Deutsches  Kol.
Bl.  1910,  Nr.  18,  S.  759f.).
Apia,  den  6.  Januar  1912.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.

In  Vertretung:
Schultz.

Knnahme  preußischer  Gerichtsreferendare  zsur  Hbleistung  eines  Teils  des  vierjährigen
Vorbereitungsdienstes  bei  den  Gerichten  der  Schutzgebiete.

Preußische  Gerichtsreferendare  können  künftig  einen  Teil  des  Vorbereitungsdienstes
bei  den  Gerichten  der  Schutzgebiete  unter  folgenden  Bedingungen  ableisten:

Die  Anwärter  müssen  tropendiensttanglich  sein  und  über  gute  Zeugnisse  verfügen.  Das
Gesuch  um  Zulassung  zur  Ableistung  eines  Teiles  des  Vorbereitungsdienstes  bei  den  Gerichten  der
Schutzgebiete  ist  beim  Reichs-Kolonialamt  zu  stellen.  Dem  Gesuch  sind  beizufügen:  ein  ausführlicher
Lebenslauf,  etwaige  Zeugnisse  und  ein  von  einem  beamteten  Arzt  oder  älteren  Militärarzt  nach
        <pb n="288" />
        M  250  20

Maßgabe  der  Anlage  ausgestelltes  ärztliches  Zeugnis.  Auf  Antrag  des  Reichs-Kolonialamts  wird
der  Referendar  aus  dem  preußischen  Dienst  beurlaubt  mit  der  Aussicht,  daß  ihm  die  Zeit  der  tatsächlichen
  Beschäftigung  bei  den  Gerichten  der  Schutzgebiete  auf  den  inländischen  Vorbereitungsdienst
bei  befriedigenden  Leistungen  angerechnet  wird.  Der  Urlaub  wird  für  höchstens  ein  Jahr  und
außerdem  für  die  zur  Ausreise  und  zur  Heimreise  erforderliche  Zeit  erteilt.  Er  soll  regelmäßig
in  dem  Zeitpunkt  beginnen,  zu  welchem  der  Referendar  die  erstmalige  Beschäftigung  bei  den  Amtsgerichten
  beendet  oder  einen  geringen  Teil  der  Beschäftigung  bei  den  Landgerichten  zurückgelegt  hat.
Die  Beschäftigung  im  Schutzgebiet  erfolgt  zum  größten  Teil  bei  einem  Bezirksgericht,  zum  kleinen
Teil  bei  dem  Obergericht  des  Schutzgebiets.  Dem  Referendar  wird  bei  seinem  Ausscheiden  aus  dem
Dienst  des  Schutzgebiets  ein  Zeugnis  über  die  Art  und  Danuer  seiner  tatsächlichen  Beschäftigung,
über  seinen  Fleiß,  seine  Leistungen  und  Fähigkeiten  sowie  über  seine  dienstliche  und  außerdienstliche
Führung  erteilt.  Die  Bestimmung  darüber,  in  welchem  Umfange  und  in  welcher  Art  die  Beschäftigung
  im  Schutzgebiet  auf  den  inländischen  Vorbereitungsdienst  anzurechnen  ist,  wird  von  der
Preußischen  Justizbehörde  bei  dem  Wiedereintritt  in  den  inländischen  Dienst  erlassen.  Sie  kann
nachträglich  abgeändert  werden,  wenn  sich  herausstellt,  daß  der  Referendar  in  seiner  Ausbildung
nicht  soweit  vorgeschritten  ist,  als  anfänglich  angenommen  wurde.

Der  Referendar  erhält  durch  die  Zuweisung  an  die  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  die
Eigenschaft  eines  Kolonialbeamten,  ohne  jedoch  die  Eigenschaft  als  preußischer  Staatsbeamter  zu
verlieren.  Er  bleibt  der  heimischen  Disziplinarbehörde  weiter  unterstellt,  daneben  aber,  solange  er
im  Kolonialdienst  ist  und  soweit  es  sich  um  seine  Eigenschaft  als  Kolonialbeamter  handelt,  auch  den
Disziplinarbehörden  für  die  Kolonialbeamten.

Die  Ausbildung  soll  in  den  Schutzgebieten  Ostafrika,  Südwestafrika  oder  Kamerun
erfolgen.  Die  Kosten,  die  sich  ausschließlich  der  Reisen  und  der  Ausrüstung  auf  etwa  6000—7000  ./“¼
belaufen  dürften,  hat  der  Referendar  selbst  zu  bestreiten.  Die  Verwaltung  stellt  in  Aussicht,  dem
Referendar  freie  ärztliche  Behandlung  im  Falle  der  Erkrankung  im  Schutzgebiet  zu  gewähren  und
ihm  unter  Umständen,  sofern  Wohnungen  zur  Verfügung  stehen,  freie  Unterkunft  zu  bewilligen.

Im  Schutzgebiete  ausgebildete  Referendare  erhalten  nach  Ablegung  der  Assessorenprüfung
in  der  Heimat  unter  den  Bewerbern  für  den  höheren  Justiz=  und  Verwaltungsdienst  der  Schutzgebiete
  den  Vorzug,  wenn  sie  durchgängig  befriedigende  Zeugnisse  aufzuweisen  haben.

Diese  Bekanntmachung  dient  nur  Zwecken  der  Information.  Irgend  welche  Ansprüche
  können  aus  den  vorstehenden  Angaben  nicht  hergeleitet  werden.

Das  Bekleidungsdepot  der  Schutztruppen  wird  vom  1.  März  1912  ab  nach  Berlin-Schöneberg,
  Geneststraße  6,  verlegt.
Zuständig  sind:

a)  für  Brief=  und  Paketsendungen  das  Postamt  Berlin-  Schöneberg,
b)  für  den  Personenverkehr  der  Ring=  und  Vorortbahnhof  Papestraße,
c)  für  den  Frachtverkehr
1.  bei  Wagenladungen  der  Verschiebebahnhof  Tempelhof  —  Anuschlußgleis
Mix  &amp;amp;  Genest,
2.  bei  sonstigen  Gütern  der  jeweilige,  dem  Abgangsort  am  nächsten  gelegene  Berliner
Güterbahnhof;  gegebenenfalls  also  auch  der  Militärbahnhof  Schöneberg.

 

Berichtigung
Jur  amtlichen  Jahresdenkschrift  „Ole  deutschen  Schutzgeblete  in  Kfrika  und  der  Südsee  1910  11“.
Statistischer  Teil.
Seite  62.  Spalte  „Bebaute  Fläche,  insgesamt  ha“.

In  Zeile  11  ist  statt  312  360  zu  lesen:  3123,6;  die  Summe  muß  statt  378  731,24
lauten:  69  494,84.

Die  Angabe  des  Gesamtareals  mit  767  404,1  ha  ist  zu  streichen,  richtige  Angabe
zunächst  unmöglich.

Spalte  „Bäume,  insgesamt  Stück".

In  Zeile  11  ist  zu  lesen  3  384  000  statt  3  383  288.  Die  Endsumme  muß  dementsprechend
  lauten  72  746  518.
        <pb n="289" />
        W  251  20

Seite  66.  Spalte  „1908.  Fläche  in  ha“.

Bei  der  Endsumme  ist  statt  6887  zu  lesen  8688.

Seite  67.
bei  1909
„  1910

„  1908—1910

In  den  Spalten  „Fläche  in  ha“  müssen  die  Endsummen  lauten:

32  99
73  308
157  101.

Bei  17.  Mahenge  ist  in  Spalte  1908  bis  1910  statt  216  zu  lesen  261.

 

 

 

 

 

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  der  Frau  Marita
v.  Schuckmann,  geborenen  v.  Radowitz,  zu  Rohrbeck  im  Kreise  Arnswalde  das  Frauenverdienstkreuz

in  Silber  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Oberrichter
bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Bruhns  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  und
dem  Bezirksamtssekretär  Schneidenberger  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Raiserliche  Öchutztruppen.
»  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  19.  Dezember  1911.
Meyer,  Unterzahlmeister,  zum  Intendanturdiätar  ernannt.

Deutsch-Ostafriha.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  13.  März  angetreten:  Leutnant  v.  Wedel.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  22.  Februar  eingetroffen:
  Stabsarzt  Dr.  Grothusen.

Ramerun.

Gonvernenr  Ebermaier  hat  am  9.  März
die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  angetreten.

Das  Schutggebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  24.  Jannar:  Lehrer  Klein-Schonnefeld,
  Förster  Damköhler,  Landwirtschaftsgehilfe
  Eberhardt,  Zollaufseher  Altmann,
Bureaugehilfe  Kühl;  am  9.  Februar:  Assessor
Krohne,  Sekretär  Gühlholtz,  Vorwerksleiter
Kammerer,  Vermessungstechniker  Adler,  Landwirt
  Frien,  Handwerkerlehrer  Wollberg,  Bureaugehilfe
  Gelhausen.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  24.  Februar
  angetreten:  Polizeimeister  Städing  und
Sanitätsgehilfe  Bauer.

 

Am  9.  März  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Landmesser  Lyhme,  die  Sekretäre  Hahn
und  Schnäbele,  Steuermann  Janßen,  die
Gärtner  Frommhold  und  Schott,  Polizeimeister
Helmchen.

Gärtuer  Hübner  ist  am  30.  Dezember  im
Schutzgebiet  eingetroffen.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  9.  Februar:
Unteroffizier  Fischer;  am  21.  Fobruar:  Unteroffizier
  Siemonsen  und  Sanitätssergeant  Heyer;
am  9.  März:  Hanptmann  Cymael  und  Leutnant
  Fehn.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  10.  März  angetreten:
Leutnant  Gutbier,  Bekleidungsamtsinspektor  Urban,
  Unterzahlmeister  Oausknecht  und  Militärgerichtsassistent
  Günther.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  26.  Februar  eingetroffen:
  Stabsarzt  Dr.  Summa.
        <pb n="290" />
        W  252  20

 

 

 

 

 

 

 

 

#ichtamtlicher  Teil
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

 

 

Togo.

Uachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  im  (ODonat  Januar  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(3al.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  5,  S.  213.)

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zöue  im  obigen  Gegen  den
Namen  der  Zollämter  ö  5,A11  Monat  des  Rechnungsjahres  gleichen  Zeitraum
bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres

 

 

fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  #-Zusammen  Einfuhr  sAusfuhr  K  Zusammenmehr  weniger

!1  einnahmen  6  einnadmen.
-·#

.  1444  rt.—*  AM.  M  4%  4  M  M

.
Lome  .  Hauptzollamt  212  151,951  204,50  848,90  212  705,  851  1809  687,  085.  807,  —  148,65  2567.6
Agbanake  Zollamt  882,  95  23,25,  39,357  45,.55  229,  90  14,  25  28,40  272.  5573,

 

 

 

 

Tolpll  364,.55.  23,25  —  3387,30  203,35  15,500  3.—  221,85/166,905°  —
Noöpe  3246,055  324.50  —  3  571.15133.55  671,25,  —  2  804,380/766,35,  —
Ho  Zaohebestelle  1  956,751  2  169,75  14.—,  4140,501833.50  2571.—]  —  4404,50  f-  264,
Kpandd  1  821.30,  2  668.  —  4439.30|1700  4004  304—
Kete-Kratsch  100,70  6—  —  106270  77,.15525  82701  24  —  —
Tetetus).  —  —  —  —  22,80  —  22.800—  22,80
Palime  "  488,35  —  —  488.35  257,30,  —  —  257,30281,0—
Agusga  "4  532,554  126.—)  12220  70.75  876.90  69,600—  946.40  —  275.65

 

Im  Januar  1912221  045,  755545,2541445|  227  005,  4547  003,55  5  315,50|  745,85  153  154,00  73850,554—

In  der  Zeit  vom  1.  April  1
bis  31.  Dezbr.  1911.1404670,  954,  15  1440  838,  101326  B13,  59  22675,  80  4119,  25,  1  853  608,  64872D29,t-624X

Zus.  i.  d.  Zeit  v.  I.  o  -  ··
1911  bis  31.  Jan.1912  1625  716.  70,  30  30225  582400  1007843.55  147390T.  14.27001.90  4805,  10  1500  76  5L%  %m  —

l
»)  Die  Einnahmen  von  Tetetu  erscheinen  jetzt  unter  Tolpli.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsch-Südwestafrika.

Nachwelsung  der  Roh-Sinnahmen  beil  den  Jollstellen  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika
im  Oonat  Oktober  des  Rechnungssahres  1911.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  3,.  S.  Sl.)

 

 

 

 

 

 

1%%1#  1910  Gegen  Vorjahr  Kogaben  aler
Abgaben  nollstellen  mehr  weniger  u  Kuitun  bie
Pf.L  VPf.  LBPVi.  BPi.  M  Pf.
Hauptzollamt  Swakopmund.  §3  OS  102StI  30  275  80  I
Zöllez)  und  oderitzbucht  668  0610  10089371  60  —  —120410  70
Neben—  Windhuf  22  11718  16  503  50  —  11
einnahmen  "  KHeetmanshoop.  19  152  60  10  1460  10  5987  50  —  —
Ubrige  gFollstellen  .  897  10  167  80  720  30
.-  :  s  Windhut.  2942  201  3934  30  992  10  ----R»’»
  putkmxullmth»Hu  28  866  4
Biersteuer  brige  Jollsiellen  .  Dom  178  20  -  281()j—«"«-’V.40
Rnwmspm  .Lmttpt«;ulli11ntZmutkmmund.  ZIWITU  3146  70  846  —

Ar  n  Windhul  .  THJNIILU  18(«·)7»1-»)H:),H»  -.-  23842  —
*-  Ilhbrige  Zollttellen  —  —  —  —  —
Hafen—  Hauptioöllam  Swalormund.  5l  0I6  96  56318  3  301  67  -co-  rn“n

..  .  —  —  —  —  —  —  —  —  "  i  9  r
abgaben  Olndenehnecht  20321  0  174506  VF  '’·  S  —  ——j««  20  04
Zulsammen  D9  %U  16590070  5517528  10522  57.  572101  477  81
!  5  #h  I

 

 

 

 

 

*  ç  ic  Ausiulntzulle  unf  Damamen  fsind  unverucküchugt  geblieben.
        <pb n="291" />
        253

Samoa.

Volkszählung  auf  Samoa.
Am  2.  Oktober  1911  hat  wieder  eine  Zählung
der  Samoaner  stattgefunden  und  folgendes
Ergebnis  gebracht:

 

 

 

 

 

—
S—
Bezirk  S  “  S
5  8  S

Upolu  einschl.  Ma-  1
nono  u.  Arolima  5645  5646  5243  47481  18#2
Savaii.  3279  3326  3116  2651|12  372
JZusammen  8821  1  8972  8359  3  739933554

:  l

Da  die  Zählung  von  1906  eine  Bevölkerung
von  33  478  Köpfen  ergab,  so  zeigt  sich  eine
geringe  Vermehrung  der  Samoaner  um
76  Personen.

Gleichzeitig  mit  der  Volkszählung  nach  Geschlecht
  und  Alter  hat  eine  solche  nach  der  Konfession
  stattgefunden  und  ergeben,  daß  von  den
33554  Samoanern  22195  der  Londoner,  5810

 

der  Wesleyanischen,  5149  der  katholischen  und
400  der  Mormonen-Mission  angehören.

Eine  richtige  Kontrolle  und  Vergleichung  der
beiden  Volkszählungen  von  1906  und  1911  an
der  Hand  der  jährlichen  Zu=  und  Abgangsstatistiken
  ist  für  die  verflossene  fünfjährige  Periode
noch  nicht  angängig,  da  diese  Statistiken,  obwohl
schon  1906  angcordnet,  doch  im  Anfang  mehr
oder  weniger  mangelhaft  waren.  Die  vorjährige
Zählung  dagegen  ist  verläßlicher;  ihr  Ergebnis
dürfte  innerhalb  gewisser  Grenzen  mit  der  tatsächlichen
  Volkszahl  übereinstimmen.

Die  sehr  geringe  Bevölkerungszunahme  seit
1906  erklärt  sich  durch  das  epidemische  Auftreten
von  Krankheiten  im  Jahre  1907  und  besonders
durch  das  der  Masern  im  verflossenen  Kalenderjahre.
  Diese  Krankheiten  haben  den  üblichen
jährlichen  Geburtenüberschuß  in  einen  ebenso
großen  Uberschuß  der  Todesfälle  umgewandelt.

 

1
1.

 

Kolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

Über  die  Organisation  des  Viehzuchtwesens  in
sRamerun

berichtet  der  Kaiserliche  Gouverneur  folgendes:

Der  älteste  Viehzuchtsbetrieb  des  Gouvernements
  ist  die  Sennerei  in  Buea.  Ihre  Gründung
  erfolgte  im  Oktober  1898;  die  Sennerei
blickt  also  bald  auf  ein  13  jähriges  Bestehen
zurück.

Die  Bakwiri  am  Kamerungebirge,  die  Bakako
und  die  Bakossi  haben  schon  vor  der  deutschen
Besitzergreifung  Rinder  besessen;  dieses  Vieh,  das
ohne  jegliche  Pflege  auf  den  Dorfplätzen  und  in
den  abgebauten  Farmen  sein  Futter  findet,  hat
trotzdem  stets  ein  verhältnismäßig  gutes  Aussehen.
Es  ist  von  kleinem,  zierlichem  Bau,  und  der  Gedanke
  liegt  nahe,  es  durch  Kreuzung  mit  anderen
hochgezüchteten  Rinderrassen  zu  verbessern.  Es
mag  daher  die  erste  Absicht  für  die  Begründung
einer  Allgäuer  Herde  in  Buea  darin  bestanden
haben,  Zuchtbullen  zu  Kreuzungszwecken  mit  dem
kleinen  Waldlandrinde  zu  erlangen.

Die  erste  Sendung  im  Jahre  1898  bestand
aus  acht  Rindern  und  zwei  Bullen.  Diese  entwickelten
  sich  nach  den  vorliegenden  Berichten  so

 

zehn  weitere  Rinder  nachkommen  ließ.  Seitdem
sind  nur  noch  so  oft,  wie  es  sich  als  notwendig
erwies  (zweimal),  Bullen  aus  dem  Allgäu  beschafft
  worden.  Der  Gesundheitszustand  der  Herde
ist  im  allgemeinen  immer  gut  gewesen,  und  die
Herde  hat  sich,  abgesehen  von  den  abgegebenen
Zuchtbullen  und  Zugochsen,  auf  3  Bullen,  4  Ochsen,
46  Kühe,  12  Färsen,  20  Kuhkälber  und  7  Bullkälber
  vermehrt.

Zunächst  hatte  man  die  Kreuzungsversuche
mit  dem  einheimischen  Rinde  auf  der  Sennerei
angestellt,  indem  man  einheimische  Rinder  in  die
Allgäuer  Herde  einstellte.  Bald  aber  schritt  man
zur  Trennung  der  Allgäuer  Herde  von  dem  einheimischen
  und  Kreuzungsvieh.

Nach  den  hiesigen  Akten  wurden  im  Mai  1901
23  Kühe  der  oben  erwähnten  Waldlandrasse,  die
aus  Ngolo  stammten  und  dem  Kaiserlichen  Gonvernement
  als  Kriegsentschädigung  eingeliefert
waren,  auf  der  sogenannten  Schäferei,  dem
heutigen  Vorwerk  Buea,  untergebracht.

In  dem  gleichen  Jahre  errichtete  man  hier
ein  Wohnhaus  und  einen  Viehstall  aus  Wellblech
mit  Zementboden,  und  im  November  wurde  die

gut,  daß  man  im  nächsten  Jahre  (1899)  schon  I  Leitung  des  Vorwerks,  die  bis  dahin  ein  Förster
        <pb n="292" />
        G  254  20

inne  hatte,  einem  Landwirt  übertragen.  Von
dieser  Zeit  ab  ist  auf  der  Sennerei  nur  noch
reines  Allgäuer  Vieh  und  auf  dem  Vorwerk
nur  einheimisches  und  Kreuzungsvieh  mit
Allgäuer  Bullen  eingestellt  gewesen.  Später
hat  man  dem  letzteren  noch  Buckelvieh  aus  Adamaua
  überwiesen  und  neuerdings  einen  von
Hagenbeck  in  Hamburg  kostenlos  zur  Verfügung
  gestellten  Zebubullen.  Das  Vorwerk  hat
heute  einen  Bestand  von:

1.  Kühe:  Stück
n)  Allgäuer=  und  Waldlandvieh-Rrenzung  30
b)  Allgäuer=  und  Buckelvich-Krenzung  8
c)  Buckelviehn.  .......  5
13

2.  Bullen:
a)  Allgäuer  .........  1
b)  Allgäuer-  und  Waldlandvieh-Kreuzung  4
c)  Allgäuer=  und  Buckelvich-Kreuzung  2
(1)  Zebu.  ........  1
8

B.  Cchsen:
a)  Allgäuer  .........  18
b)  Allgäuer-  und  Waldlandvieh-Kreuzung  8
26

4.  Junge  Bullen:
Da)  Allgäuer=  und  Vuckelvieh-Ktreuzung
1!.)  Allgäuer=  und  Waldlandvich-Krenzung  17

Allgäuer  2
23
5.  Färson:

a)  Allgäuer  und  Buckelvieh-K#renzung  5
b)  Allgäuer=  und  Waldlandvich-Nreuzung  30
35

6.  Kälber:
Meun)  Allgäuer=  und  Buckelvich-Nreuzung  10
b)  Allgäuer=  und  Waldlandvich-RNrenzung  28
)gebu=  und  Waldlandvieh-RKNrenzung  2
40
Zusammen  175
Die  Entwicklung  der  letzten  zehn  Jahre
hat  sowohl  bezüglich  der  Allgäuer  als
auch  des  einheimischen  und  Krenzungsviehes
  gezeigt,  daß  es  in  Buca  trotz  der
vorhandenen  großen  Regenmenge  von

jährlich  über  3000  mm,  wie  sie  kaum  ein
zweites  Viehzuchtland  zeigt,  durchschnittlich
  sehr  gut  gedeiht.

In  den  tiefer  liegenden  Gebieten  scheinen
sich  die  Allgäuer  nicht  so  gut  zu  akklimatisieren.
So  wurde  in  den  letzten  drei  Jahren  wiederholt
der  Versuch  gemacht,  einen  Allgäuer  Bullen  in
Victoria  bei  der  dort  befindlichen  kleinen  Herde
von  sochs  Waldlandrindern  zu  stationieren.  Nach
kurzer  Zeit  mußten  die  Bullen  aber  nach  Buca
zurückgenommen  werden,  weil  sie  abmagerten  und
scheinbar  an  Rindermalaria  erkrankten.

In  den  letzten  Jahren  hat  das  Gouvernement
die  Verhältnisse  der  genannten  Betriebe  durch  den

 

landwirtschaftlichen  Sachverständigen  Dr.  Wolff
und  die  Tierärzte  Dr.  Helm  und  Springefeldt
genauer  untersuchen  lassen  und  die  Richtlinien
festgelegt,  nach  denen  in  Zukunft  die  Viehzucht
in  diesen  Betrieben  gehandhabt  werden  soll.

Die  bereits  vor  längerer  Zeit  ausgearbeiteten
Instruktionen  sind  nunmehr  noch  einmal  durchgearbeitet
  und  in  der  in  Abschrift  beigefügten
Form  erlassen  worden."“)  In  Einzelheiten  werden
indessen  diese  Instruktionen  in  den  nächsten  Jahren
noch  mancherlei  Abänderungen  zu  erfahren  haben.
Die  Grundlage,  das  ist  die  Verteilung  der  verschiedenen
  Aufgaben,  die  die  Viehzucht  mit  sich
bringt,  auf  die  einzelnen  Stationen,  dürfte  jedoch
für  einen  längeren  Zeitraum  bestehen  bleiben.

I.  Sennerei  Buca.

Auf  der  Sennerei  Buea  wird  nur  Vieh  reiner
Allgäuer  Rasse  gezüchtet.  Aufgabe  der  Sennerei
ist,  neben  der  Versorgung  der  Europäer  in  Buca
und  Umgebung  mit  Molkereiprodukten,  die  Abgabe
  von  Zuchtbullen  reiner  Allgäuer  Rasse  und,
sobald  ein  Bestand  von  80  Kühen  erreicht  ist,
auch  von  Rindern  an  andere  Dienststellen  und
Private.

Der  ursprüngliche  Zweck,  die  Hebung  der
Eingeborenen-Biehzucht  am  Kamerunberg  durch
Abgabe  von  Bullen  an  Eingeborene,  ist  in  den
Hintergrund  getreten.  Man  hat  dies  vor  Jahren
vorsucht,  indem  man  den  größeren  Häuptlingen
auam  Kamerungebirge  und  im  Bezirk  Johann-Albrechtshöhe
  Allgäuer=  bzw.  Kreuzungsbullen  zur
Verfügung  stellte.  Diese  Versuche  sind  aber  daran
gescheitert,  daß  der  Waldlandneger  (Bakwiri,  Bakossi)
  überhaupt  kein  Viehzüchter  ist,  und  er  infolgedessen
  dem  Unternehmen  der  Regierung  mehr
als  interessenlos  gegenüberstand.

Auch  war  der  Viehbestand  der  Eingeborenen
durch  die  Verluste  beim  Buca-Aufstand  und  durch
die  Zusammendrängung  der  Eingeborenen  in  zum
Teil  unzureichende  Reservate  dezimiert  worden.
Der  Bestand  an  Mieh  ist  jedoch  in  den  letzten
Jahren  wieder  erheblich  gewachsen,  wie  durch
eine  vom  Gouvernement  vorgenommene  VBViehzählung
  festgestellt  wurde.

Trotzdem  erscheint  es  auf  Grund  der  hier  gemachten
  Erfahrungen  vorläufig  nicht  zweckmößig,
den  Versuch,  das  kleine  Waldlandrind  am  Kamerungebirge
  durch  Kreuzung  mit  Allgäuern  aufzubessern,
wieder  aufzunehmen,  bevor  die  auf  dem  Vorwerk
Buca  in  dieser  Richtung  angefangenen  Versuche
zu  einem  Abschluß  gekommen  sind.  JIch  sehe
violmehr  das  Vorgehen  der  Regierung  in  der
Richtung  gegeben,  die  Eingeborenen  zunächst  zur

*)  Siche  Anlagen.
        <pb n="293" />
        255  i6

Verbesserung  ihrer  Weideverhältnisse  anzuhalten
und  sie  so  allmählich  zu  Viehzüchtern  zu  erziehen.

Auch  in  den  Bakossi=  und  sonstigen  Landschaften,
  in  denen  Waldlandrinder  von  Eingeborenen
  gehalten  werden,  ist  die  Bevölkerung
noch  nicht  soweit  fortgeschritten,  daß  man  sich
von  einer  Landesviehzucht  Erfolg  versprechen  könnte.

Die  Sennerei  in  Buea  ist  daher  vorläufig
in  dieser  Richtung  ohne  Bedeutung.  Die  Abgabe
  von  Zuchtbullen  erfolgt  zur  Zeit,  wie  aus
dem  Folgenden  zu  ersehen  ist,  nur  an  die  Regierungs-Viehzuchtstationen.
  Dagegen  hat  der
weitere  Zweck  der  Sennerei,  die  Abgabe  von
Molkereiprodukten  an  die  hier  und  in  der  Umgebung
  angesessenen  Europäer,  einen  großen  Umfang
  angenommen.  Es  ist  zu  hoffen,  daß  hierdurch
  vielleicht  in  Kürze  sogar  eine  gowisse
Rentabilität  des  Betriebes  wird  erzielt  werden
können.

Um  hier  klar  zu  sehen,  ist  eine  genaue  Buchführung
  eingeführt  worden.  Der  Jahresbericht
der  Sennerei  über  das  Rechnungsjahr  1912/13
wird  hierüber  genaueres  bringen.

Eine  große  Schwierigkeit  für  den  Betrieb  der
Sennerei  besteht  darin,  daß  infolge  der  gebirgigen
Lage  und  des  zum  Teil  sehr  steinigen  Bodens
nur  wenig  Kraftfutter  gewonnen  werden  kann.
Die  Grasflächen  stehen,  soweit  sie  regelmäßige
Düngung  mit  Stallmist  erhalten,  das  ganze  Jahr
hindurch  sehr  gut.  In  der  Regenzeit  aber,  wo

das  Vieh  ebenfalls  dauernd  auf  der  Weide  gehen

muß,  ist  es  schwierig,  Durchfall  und  Erkältungskrankheiten
  zu  verhindern.  Infolge  der  häufigen
Nebelbildung  ist  es  sehr  erschwert,  Hen  und
Körnerfrüchte  in  der  Regenzeit  zu  konservieren.
Es  erscheint  aber  unbedingt  notwendig,  die
Leistungen  des  Viehs  in  bezug  auf  Milch  durch
Fütterung  mit  Kraftfutter  zu  erhöhen.  Es  soll
deshalb  in  der  nächsten  Trockenzeit  der  Versuch
in  größerem  Maßstabe  ausgeführt  werden,  brauchbares
  Heu  zu  gewinnen.  Ein  im  letzten  Jahre
ausgeführter  Versuch  mit  dem  Anbau  von  „Makabo“
(Colocasia  esculenta)  hat  sehr  gute  Erfolge  gezeitigt,
  und  augenblicklich  erhält  das  Vieh  neben
Maisschrot  eine  tägliche  Beigabe  von  gekochten
Knollen.

Mais  kann  die  Sennerei  selbst  nicht  anbauen,
doch  wird,  wenn  das  Vorwerk,  wie  beabsichtigt,
ausgebaut  ist,  von  dort  eine  größere  Menge
als  bisher  geliefert  werden  können.

Diezüchterischen  Aufgaben  der  Sennerei
sind  aus  der  anliegenden  Instruktion")  ersichtlich.
Hierbei  sei  auf  folgendes  hingewiesen:

Die  hier  befindliche  Allgäuer  Herde  ist,  wie
schon  erwähnt,  aus  zwei  Transporten  heran-*)

  Siehe  Anlage  1.

 

gezüchtet,  deren  Ankauf  der  ehemalige  Gouverneur,

jetzige  Kabinettschef  Seiner  Majestät  des  Königs
von  Württemberg,  Staatsminister  Frhr.  v.  Soden,
seinerzeit  persönlich  ausgeführt  hatte.  Die  Tiere
stammten  aus  dem  bayrischen  Allgäu,  vornehmlich
aus  Höfen  in  der  Nähe  von  Immenstadt,  und
gehörten  zum  Teil  auch  der  sogen.  Montafuner
Rasse  an,  und  zwar  einem  minder  verfeinerten
und  minder  empfindlichen  Schlage.

Die  Herde  besteht  jetzt  13  Jahre  und  ist  hier
akklimatisiert  in  einem  Lande,  das  für  die  Viehzucht
  die  extremsten  Bedingungen  bietet.  Es.
wäre  daher  von  großem  wissenschaftlichen  und
praktischen  Interesse,  wenn  einmal  vergleichende
Messungen  im  Allgäu  und  hier  an  den  Rindern
vorgenommen  und  die  etwaigen  Veränderungen
wissonschaftlich  festgelegt  würden.  Es  hat  nämlich
den  Anschein,  als  ob  die  Durchschnittsgröße  der
Rinder  hier  abgenommen  habe,  und  als  ob  sich
diese  auch  sonst  verändert  hätten.

II.  Vorwerk  Buca.

Schwieriger  als  bei  der  Sennerei  liegen  die
Verhältnisse  beim  Vorwerk  Buca.  In  der  anliegenden
  Instruktion")  ist  der  Zweck  dieses  Betriebes
  folgendermaßen  bezeichnet:

Das  Vorwerk  Buca  züchtet  Kreuzungen  zwischen
Allgäuer  Bullen  und  Waldlandrindern.  Das  Vorwerk
  hat  den  Zweck,  den  Schlachtviehbedarf  von
Buca,  Soppo  und  Victoria  zu  decken,  soviel
Zugvieh  heranzuziehen,  als  für  die  eigenen  Zwecke
und  den  Betrieb  des  Gonvernements  in  Buca
und  Victoria  notwendig  ist.  Es  fällt  ihm  ferner
die  Maisversorgung  von  Buca  und  Soppo  zu.

Auch  auf  dem  Vorwerk  macht  der  Viehbestand
auf  den  Laien  einen  guten  Eindruck.  Aber  auch
hier  wie  auf  der  Sennerei  fehlen  besonders  in
der  Regenzeit  genügende  Mengen  von  Kraftfutter.
Man  hat,  da  auch  die  europäische  Bevölkerung
von  Buca  mancherlei  Bedürfnisse  (Kartoffeln,
Mais  usw.)  hat,  schon  frühzeitig  versucht,  hier
einen  geschlossenen  landwirtschaftlichen  Betrieb  einzurichten,
  und  hat  in  der  Hauptsache  Mais  und
Kartoffeln  angebaut.  ·

Um  diesen  Arbeiten  eine  feste  betriebstechnische
Grundlage  zu  geben,  ist  das  ganze,  dem  Vorwerk
zur  Verfügung  stehende  Gelände  durch  Kompaß—
Meßbandzüge  aufgenommen  und  das  Ackerland
vorläufig  in  vier  Schläge  eingeteilt  worden.  Es
ist  ferner  ebenso  wie  auf  der  Sennerei  eine  land—
wirtschaftliche  Buchführung  eingerichtet  worden.
Sie  wird  in  den  nächsten  Jahren  zeigen,  ob  der
landwirtschaftliche  Betrieb  als  solcher  Aussicht  auf
Rentabilität  hat.  Die  Einführung  der  Pflugkultur,
wie  sie  auf  dem  Vorwerk  betrieben  wird,  hat

 

*)  Siehe  Anlage  2.
        <pb n="294" />
        W  256  20

vorläufig  keine  Aussicht,  von  den  Eingeborenen
der  näheren  Umgebung  übernommen  zu  werden.
Die  Regenmenge  ist  zu  groß,  als  daß  man  andere
als  bis  jetzt  heimische  Kulturen  bei  den  hiesigen
Negern  einführen  könnte;  außerdem  ist  der  Boden
zu  steinig.  Es  ist  jedoch  in  Aussicht  genommen,
daß  dem  Vorwerk,  wenn  es  in  seinem  Betriebe
eine  größere  Erfahrung  gewonnen  hat,  eine
landwirtschaftliche  Schule  zweiter  Klasse  angegliedert
  wird.

Hier  würden  junge  Bakwiri  in  der  Viehzucht
und  in  der  intensiveren  Pflege  der  von  ihnen
bisher  angebauten  Nahrungsmittel  auszubilden  sein.

Neben  der  ursprünglichen  Absicht,  lediglich
Viehzucht  zu  treiben  und  Züchtungs=  und  Kreuzungsversuche
  anzustellen,  ohne  Rücksicht  auf  Rentabilität,
  ist  jetzt  das  Bestreben  vorhanden,  beide
Betriebe  möglichst  rentabel  zu  gestalten.  Die  Erfahrungen
  haben  gezeigt,  daß  eine  sichere  Rente
abgeworfen  werden  könnte,  wenn  nicht  die  großen
Regenmengen  der  Entwicklung  feindlich  gegenüberstünden
  und  infolge  der  Unbeständigkeit  des  Wetters
einerseits  und  der  großen  Feuchtigkeit  der  Luft
anderseits  Saat  und  Ernte  oft  verdürben.

III.  Viehzucht  im  Dschangbezirk.
Sehr  an  Bedeutung  für  die  Viehzucht  im

Schutzgebiet  hat  in  den  letzten  Jahren  der  Bezirk
Dschang  gewonnen.

Hier  haben  die  Eingeborenen  bis  vor  kurzem
nur  das  kleine  Waldlandvieh  und  dieses  in  nur
geringer  Menge  besessen.  Selbst  die  größeren
Häuptlinge  haben  davon  nur  Herden  von  30  bis
60  Stück.  Der  engere  Dschangbezirk,  das  Dschanghochland,
  ist  eine  der  bevölkertsten  Gegenden  des
Schutzgebiets.  Es  kommen  hier  auf  den  Quadratkilometer
  im  Durchschnitt  35,  in  einzelnen  Gegenden
sogar  45  Einwohner.

Das  Land  ist  ein  stark  welliges  Graslandgebiet
  mit  flachgründigem  Boden.  Die  Bevölkerungsdichte
  und  die  primitive  Wirtschaftsweise
der  Eingeborenen  bedingen  hier  eine  außerordentliche
  Ausdehnung  der  Lebensmittelfarmen  und
eine  lange  Brache  der  Felder,  die  aus  Not  oft
gekürzt  werden  muß.  Die  Bodenerträge  sind
daher  meist  ganz  kümmerlich.  Exportprodukte  sind
in  diesem  Gebiete  nicht  vorhanden.

Auf  den  Abhängen  der  Berge  und  auf  den
Brachländereien  wächst  hier  ein  vorzügliches  Weidegras.
  Es  lag  deshalb  nahe,  der  Wirtschaft  der
Eingeborenen  durch  Hebung  der  Viehzucht,  verbunden
  mit  Pflugkultur  und  Düngerwirtschaft,
aufzuhelfen.  Dazu  schien  aber  das  Waldlandvieh,
  das  hier  einen  sehr  schlechten  Eindruck
macht,  von  vornherein  nicht  geeignet  zu  sein.
Es  zeigte  sich  dagegen,  daß  im  Jahre  1907/08

 

importiertes  Buckelvieh  aus  dem  Bezirk  Banjo
an  den  Weidehängen  der  Bambutoberge  vorzüglich
  gedieh.  Da  das  Adamaua-Buckelvieh
sowie  das  hier  importierte  Bororo-Buckelvieh
aus  dem  Bezirke  Banjo  sehr  viel  wertvollere
Rinderrassen  darstellen  als  das  Waldlandvieh,  so
war  durch  das  vorzügliche  Gelingen  dieser  Versuche
  der  Weg  für  das  weitere  Vorgehen  der
Verwaltung  gegeben.

Es  wurde  in  den  Bambutobergen  eine
Viehzuchtstation  gegründet  und  versucht,  die  dort
stehende  Buckelrinderherde  nach  Maßgabe  der
vorhandenen  Mittel  durch  Zukauf  von  ausgesuchtem
  Zuchtvieh  aus  dem  Banjobezirk  möglichst
  schnell  zu  vergrößern.  Diese  Herde  soll
die  Stammherde  für  die  in  diesem  Bezirke
zu  begründende  Landesviehzucht  werden,
und  es  ist  beabsichtigt,  sie  bis  auf  einen
dauernden  Bestand  von  etwa  1000  Stück
zu  bringen.  Dieser  Bestand  wird  es  ermöglichen,
  jährlich  etwa  100  zur  Zucht  geeignete
Rinder  an  die  Eingeborenen  des  Bezirkes  abzugeben.


Zu  gleicher  Zeit  ist  man  bemüht,  die  Eingeborenen
  zur  Beschaffung  von  Buckelrindern
anzuhalten,  und  ihnen  beim  Ankauf  behilflich  zu
sein.  Einige  größere  Häuptlinge  haben  bereits
bei  den  letztjährigen  Versteigerungen  von  Tributvieh
  in  Banjo  durch  Vermittlung  der  Station
Rinder  gekauft,  und  andere  haben  bei  der  Station
um  Ankauf  von  Rindern  gebeten.

Wenn  dem  auch  vorläufig  eine  gewisse  Großmannssucht
  zugrunde  liegt,  so  ist  es  doch  immerhin
ein  erfreulicher  Anfang,  der  unter  der  dauernden
Aufsicht  der  Station  gute  Früchte  bringen  kann.
Große  Schwierigkeiten  bietet  bei  der  Begründung
der  Landesviehzucht  das  Unverständnis,  welches
der  Bantuneger  der  Pflege  des  Viehs  entgegenbringt.


Es  ist  deshalb  vom  Oberleutnant  Rausch,
der  sich  um  die  Begründung  dieser  Viehzucht
große  Verdienste  erworben  hat,  auf  dem  Stammhof
  in  Dschang  eine  landwirtschaftliche
Schule  errichtet  worden.  In  dieser  werden
jüngere  Eingeborene,  größtenteils  Häuptlingssöhne,
in  der  Behandlung  des  Viehs  unterrichtet.  Die
hier  erzielten  Erfolge  haben  die  Erwartungen
übertroffen.  Die  Schüler,  die  am  1.  Oktober
ihre  zweijährige  Lehrzeit  beendigt  haben,  sollen
in  ihre  Dörfer  entlassen  werden  und  dort  in  der
erlernten  Weise  die  Häuptlingsherden  beaufsichtigen
  und  Landwirtschaft  betreiben.  Aber  es
ist  nicht  anzunehmen,  daß  das  Gewollte  mit  dem
ersten  Schlage  erreicht  wird.  Alle  etwaigen  Mißerfolge
  dürfen  jedoch  nicht  davon  abschrecken,  das
Endziel  weiter  zu  erstreben:  Viehzucht  und  Pflugwirtschaft
  der  Eingeborenen.
        <pb n="295" />
        257  20

Der  Viehbestand  auf  den  Zuchtstationen
Dschang  und  Djuttitsa  (Bambutoberge)  betrug
am  1.  April  1911:

2  Allgäuer  Bullen  und  419  Buckelrinder.

Der  in  Dschang  stationierte  Landwirt  hat  den
Auftrag  erhalten,  genauere  Aufnahmen  über  die
Viehbestände  der  Eingeborenen  und  die  Weideverhältnisse
  in  den  einzelnen  Landschaften  zu
machen,  die  kartographisch  festzulegen  sind.  Diese
Aufnahmen  sollen  die  Kontrolle  über  die  einzelnen
  Häuptlinge  erleichtern  und  die  Unterlage
für  den  Austausch  und  die  Stationierung  von
Zuchtbullen  bilden.

Der  Landwirt  Klimowitz,  der  das  Vorwerk
Dschang  leitet  und  dem  Bezirkschef  Oberleutnant
Rausch  als  Sachverständiger  beigegeben  ist,  hat
sich  an  dieser  Organisation  in  hervorragendem
Maße  beteiligt.

Für  die  Viehzucht  von  Europäern  steht,
wie  überhaupt  für  landwirtschaftliche
Niederlassungen  von  Europäern  im  engeren
  Dschangbezirk  nur  wenig  Land  zur
Verfügung.  Vorläufig  könnte  eine  Ansiedlung
von  Viehzüchtern  und  Ackerbauern  nur  am  Bambutogebirge
  in  der  Nähe  der  BWiehzuchtstation
Diuttitsa  erfolgen.  Nach  einer  früheren  Angabe
des  Oberleutnants  Rausch  ist  dort  für  etwa  vier
Niederlassungen  Platz  vorhanden.  Neuerdings
hat  sich  dort  ein  früherer  Schutztruppenangehöriger
Moerstedt  angesiedelt.  Er  beabsichtigt,  in  Adamaua
  einen  Viehbestand  aufzukaufen.  Ansiedler,
die  sich  in  dieser  Gegend  niederlassen  wollen,
müßten  allerdings  über  ein  Kapital  von  50  000
bis  60  000  .7  verfügen.

Hand  in  Hand  mit  den  erwähnten  Bestrebungen
  gehen  auf  den  Biehzuchtstationen  im
Dschangbezirk  züchterische  Versuche.  Bezüglich
  dieser  Versuche  sind  dem  dort  tätigen  Landwirt
  die  anliegenden  Instruktionen")  erteilt  worden;
danach  hat  der  Stammhof  Dschang  neben  dem
rein  landwirtschaftlichen  Betriebe  und  der  Landwirtschaftsschule
  die  Aufgabe,  Kreuzungsversuche
  zwischen  Allgäuer  Bullen  und  Buczkelvieh
  vorzunehmen.

Auf  dem  Haupthof  Djuttitsa  und  seinen
Vorwerken  werden  erstens  Reinzüchtungen  mit
ausgesuchten  männlichen  und  weiblichen
Buckelrindern,  zweitens  Kreuzungen  zwischen
Allgäuer  Bullen  und  Buckelrindern  in  getrennten
  Herden  ausgeführt;  Kreuzungen  zwischen
dem  von  Hagenbeck  geschenkten  in  dischen  Zebubullen,
  der  wegen  Mangel  von  erstklassigem
Buckelvieh  auf  dem  Vorwerk  Buea  der  Station
Dschang  überwiesen  wurde,  und  Buckelrindern
werden  auf  dem  Posten  Bana  angestellt.  Bei

*)  Siehe  Aulage  3  bis  5.

 

der  kleinen  geschlossenen  Herde  des  Postens  (26
Stück)  steht  der  Zebubulle  gut  isoliert,  so  daß  die
Zuchtergebnisse  genau  festgestellt  werden  können.

Die  Versuche  der  Kreuzung  von  Buckelbullen
und  Waldlandrindern  werden  bei  den  im  Besitz
der  Eingeborenen  befindlichen  Herden  von  Waldlandrindern
  unter  Aufsicht  der  Station  ausgeführt.


Gelingt  die  oben  ausgeführte  Organisation
des  Viehzuchtwesens  im  Dschangbezirk  auch  weiterhin
so  gut,  wie  sie  angefangen  hat,  so  gedenke  ich  in
den  Gebieten  mit  ähnlichen  Boden=  und  Wirtschaftsverhältnissen
  des  Bamendabezirkes,  in
gleicher  Weise,  wie  dies  im  Dschangbezirk  geschehen
  ist,  vorzugehen.

Besonders  im  Bamumgebiet,  in  dem  die
Einführung  der  Baumwollkultur  geplant  ist,  ist
es  geboten,  mit  diesen  Versuchen  bald  zu  beginnen.
  Soll  die  Baumwollkultur  hier  heimisch
werden,  so  ist  möglichst  von  vornherein  anzustreben,
  sie  bei  den  Eingeborenen  als  Pflugkultur
einzuführen.

Es  erscheint  daher  angebracht,  Viehzuchtstationen
  kleineren  Stils  an  die  geplanten
  Baumwollversuchsstationen  anzuschließen.
  Da  das  Zuchtmaterial  in  nächster
Nähe  billig  gekauft  werden  kann,  so  werden  hierdurch
  erhebliche  Kosten  nicht  entstehen.

Alle  diese  Bestrebungen  beziehen  sich  auf  Gebiete,
  in  denen  von  den  Eingeborenen  Viehzucht
in  größerem  Maßstabe  bisher  nicht  betrieben
wurde.

In  den  eigentlichen  Viehzuchtgebieten
der  Kolonie,  in  den  Residenturbezirken  von
Adamaug  und  den  ITschadseeländern  und
dem  Bezirke  Banjo,  in  denen  zusammen  etwa
400  000  Buckelrinder  vorhanden  sind,  ist  dagegen
noch  nichts  in  dieser  Richtung  geschehen.

Betreffs  der  Organisation  der  Viehzuchtsbestrebungen
  des  Gouvernements  in  den  genannten
Gebieten  werden  der  in  Adamaua  stationierte
Tierarzt  sowie  der  dort  tätige  landwirtschaftliche
Sachverständige  Erkundungen  vorzunehmen  haben.
Ich  bin  jedoch  schon  jetzt  der  Auffassung,  daß  es
notwendig  sein  wicd,  einen  in  der  Viehzucht
speziell  bewanderten  Landwirt  mit  dieser  Aufgabe
zu  betrauen,  wenn  die  Sache  gleichmäßig  und
dauernd  gefördert  werden  soll.  Es  ist  eine  große
Arbeit,  die  uns  auf  dem  Gebiete  der  Viehzucht
bevorsteht.

1*

Im  Süden  der  Kolonie,  den  Bezirken
Ebolowa,  Kribi,  Edea  und  Jannde,  wird
so  lange  von  einer  Förderung  der  Großviehzucht
abzusehen  sein,  bis  die  Tsetsefrage  eine  genauere
  Beurteilung  erfahren  hat.  Es  stehen  dort
        <pb n="296" />
        W  258  20

zur  Zeit  Herden  in  Jaunde,  Edea,  Ebolowa  und
Lolodorf.  Diese  sind  von  geringerer  Bedentung
und  werden  mit  Ausnahme  von  Jaunde  von  nicht
fachmännisch  vorgebildeten  Beamten  verwaltet.
Die  größte  Bedeutung  unter  diesen  hat  die  Herde
in  Jaunde;  sie  besteht  aus  von  Adamaua  importierten
  Buckelrindern,  die  mit  Allgäuer  Bullen
gekreuzt  werden.  Der  Hauptzweck  dieser  Herde
besteht  in  der  Schaffung  von  Zugvieh  sowie  von
Schlachtvieh  für  die  dortigen  Europäcr.!)  Nach
Maßgabe  der  vorhandenen  Mittel  und  der  Zunahme
  fahrbarer  Wege  sollen  auch  die  anderen
genannten  Herden  allmählich  vergrößert  werden.

Die  Grundlinien,  nach  denen  hier  in  der
nächsten  Zeit  vorgegangen  werden  soll,  sind  im
vorstehenden  zu  zeichnen  versucht.  Die  Durchführung
  dieser  Organisation  wird  sich  mit  deren
Wachstum  mit  dem  vorhandenen  Personal  nicht
durchführen  lassen.  Schon  in  der  Denkschrift  zum
Etat  für  das  Jahr  1912  ist  darauf  hingewiesen,
wie  unverhältnismäßig  gering  die  zur  Pflege  der
Viehzucht  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  im
Vergleiche  zu  den  Aufgaben  sind,  vor  denen  wir
hier  stehen.  In  Zukunft  werden  daher  größere
Mittel  für  die  Pflege  der  Viehzucht  ausgewendet
werden  müssen.

Anlage  1.

Instruktion  für  die  Sennerei  Bueg

1.  Auf  der  Sennerei  Buca  wird  uur  Vieh  reiner
Allgäuer  Nasse  gezlichtet.

2.  Die  Aufgabe  der  Sennerei  ist  neben  der  Versorgung
  der  Curopäer  von  Anca  und  Soppo  mit
Molkereiprodukten  die  Abgabe  von  Zuchtbullen,  später
auch  Rindern,  an  andere  Dienststellen,  Private  und
Eingeborene.

Zu  Schlachtzwecken  werden  nur  zur  Zucht  oder
zum  zuge  unbrauchbarc  oder  nicht  notwendige  Tiere
abgegeben.  Junge  Bullen  sind  nur  dann  zu  kastrieren,
wenn  ihre  Verwendung  zu  Zuchtzwecken  von  voruherein
ausgeschlossen  erscheint.  Auszumerzende  Tiere  sind
sobald  wie  möglich  ab  zugeben,  damit  sie  nicht  zu  schwer
werden.

3.  Die  Hauptzahl  des  gehaltenen  Viches  hat  sich
nach  dem  Bedarf  an  Molkereiprodukten  und  dem  Bedarf
  an  zuchtbullen  zu  richten,  darf  aber  mit  Rücksicht
auf  das  zur  Verfügung  stehende  Gelände  die  ahl  von
70  Milchkühen  mit  dem  zur  Erhaltung  dieses  Bestandes
nötigen  Nachwuchs  und  den  abezugebenden  Bullen  nicht
überschreiten.  Dazu  kommen  noch  vier  Zugtierc.

4.  Für  je  40  zu  deckende  Tiere  ist  ein  Bulle  zu
stationieren.  Zur  Verhütung  von  Inzucht  erfolgt
periodenweise  der  Bezug  neuer  Zuchttiere  aus  Deutschland.


5.  Bei  der  Nachzucht  ist  besonders  darauf  zu
achten,  daß  solche  Tiere  der  Sennerei  möglichst  lange
erhalten  bleiben,  die  gute  Leistungen  aufweisen  und
zugleich  diese  Leistungsfähigkeit  vererben.  Ist  der

*“])  Siehe  Anlage  6.

*)  Die  im  folgenden  mitgeteilten  Instruktionen
sind  nur  nuszugsweise  zum  Abdruck  gelangt.

 

Sollbestand  erreicht,  so  sind  die  weniger  wertvollen
Tiere  sobald  wie  möglich  zu  ersetzen  durch  solche,  die
von  leistungsfähigen  Kühen  abstammen.

6.  Bis  der  Sollbestand  erreicht  ist,  werden  weibliche
  Tiere  nicht  abgegeben.  Bei  der  Abgabe  von
Bullen  ist  darauf  zu  achten,  daß  an  die  gleichen  Abnehmer
  bei  den  periodenweise  erfolgenden  Neubestollungen
  nicht  verwandte  Tiere  abgegeben  werden.

Zur  Erleichterung  der  Kontrolle  ist  jedem  Empfänger
cin  möglichst  weitgehender  Abstammungenachweis  des
Bullen  zu  übergeben.

7.  Sümtliche  Zuchttiere  sind  durch  Anbringung  von
Ohrmarken  möglichst  frühzeitig  zu  kenngeichnen,  damit
stets  der  Identitätsnachweis  geliefert  werden  kann.

8.  Nach  genauer  Kennzeichnung  sind  die  Tiere  in
das  Zuchtregister  ein  zutragen.

Es  sind  ferner  zu  führen:

ou)  ein  Probemelkeregister  zur  Eintragung  des
Resultats  des  monatlich  einmal  stattfindenden
Probemelkens,

b)  ein  Viehbestandsregister,

JP0)  ein  Milchregister  mit  den  dazu  nöligen  Oilfsliften,


(I  ein  Tagebuch.

Cc)  ein  Lohnregister,

.f)  ein  Vorratsregister,
C  ein  Düngungs-,  Saat-  und  Ernteregister.

—

An  die  Station  Buca  ist  monatlich  zum  zwecke
der  Einziehung  oder  Verrechnung  eine  Liste  der  abgegebenen
  Molkereiprodukte  und  der  zu  zucht=  oder
anderen  zzwecken  abgegebenen  Tiere  vorzulegen,  und
zwar  je  eine  Liste  für  bar  einzuziehende  und  zu  verrechnende
  Beträge  (letztere  für  Lieserungen  an  Dienststellen).
  Alljührlich  am  1.  April  ist  über  die  Veränderungen
  im  Bestand  der  Tiere  zu  berichten  und  der
Wert  der  Tiere  abzuschätzen.

9.  Die  Schweinehaltung  ist  in  Anbetracht  des
wenig  günstigen  Klimas  nur  so  weit  aus  zudehnen,  als
zur  Verwertung  der  Molkereiabfälle  notwendig  ist.
So  weit  möglich,  sind  die  Sauen  zu  einer  solchen  geit
zu  decken,  daß  die  Ferkel  in  der  Trockenzeit  fallen  und
aufwachsen.

10.  Der  für  das  Rindvieh  alds  Beifutter  notwendige
Mais  wird  auf  dem  Vorwerk  angebaut.  Den  Bedarf
an  Makabo  zur  Verfütterung  an  Schweine  und  das
Rindvieh  deckt  die  Sennerei  durch  Anbau  im  cigenen
Betriebe.

Es  muß  das  Bestreben  der  Sennerei  sein,  im
Anfang  der  Trockenzeit  so  viel  Hen  zu  gewinnen,  daß
während  der  ganzgen  Regengeit  dem  Rindvieh  Hen  als
Beifutter  gereicht  werden  kann.

Anlage  2.

Instruktion  für  das  Vorwerk  Buea.

1.  Das  Vorwerk  Buca  züchtet  Kreuzungen  zwischen
Allgäuer  Bulien  und  Waldlandrindern.  Die  NRreuzungsversuche
  zwischen  Allgäuer=  und  Buckelvieh  werden  nicht
fortgesetzt,  der  Vestand  au  Buckelvieh  wird  nicht  erhöht.

2.  Das  Vorwerk  hat  den  Zweck,  den  Schlachtvieb—
bedarf  von  Buca,  Soppo  und  Vietoria  zu  decken,  für
den  eigenen  Betrieb  Zugvieh  heranzuziehen,  solches
an  die  Sennerei  abzugeben  und  zeitweilig  das  Fuhrwesen
  der  Station  Auca  zu  besorgen.  Ferner  sind
brauchbare  Kreuzungotiere  an  andere  Diensttellen,  an
Private  und  Eingeborenc  zur  Hebung  der  Landesviehzucht
  abzeugeben.

3  Die  Stärke  des  Viehbestandes  soll  die  Zahl
von  etwa  200  nicht  überschreiten.
        <pb n="297" />
        W  259  20

4.  Für  je  40  weibliche  Tiere  ist  ein  Bulle  aufzustollen.
  Inzucht  ist  zu  verhüten.

5.  Als  Grundlage  für  die  zucht  genügt  die  jetzt
vorhandene  Zahl  von  Waldlandlühen  noch  nicht.  Sie
ist  durch  Ankauf  von  kräftigen,  gutgebauten  und  gesunden
  Tieren  zu  erhöhen.

6.  Bei  der  Nachzucht  ist  besonders  darauf  zu
achten,  daß  solche  Tiere  lange  Neit  zur?  zucht  verwendet
werden,  die  gute  Leistungen  aufsweisen.
7.  Bis  der  Sollbestand  erreicht  ist,
männliche  Tiere  zu

werden  nur
Zuchtzwecken  abgegeben:  es  ist
darauf  zu  achten,  daß  bei  Neubestellungen  an  die
gleichen  Empfänger  nicht  verwandte  Tierce  abgegeben
werden.  zur  Crleichterung  der  Kontrolle  ist  jedem
Eimpfänger  ein  möglichst  weitgehender  Abstammungsnachweis
  des  Bullen  zu  übergeben.

L.  Zu  Schlachtzwecken  werden  zur  zucht  oder  zum
zuge  unbrauchbare  oder  nicht  notwendige  Tiere  abgegeben.
  Der  Bedarf  an  Schlachtvieh  muß  zur  geit
des  größten  Bedarfs  (Regenzeit)  gedeckt  werden  können.

Da  für  schwere  Tiere  in  Buca  kein  Al##az  ist,  ist
es  zu  vermeiden,  die  Anpaarung  des  Waldlandviehs
mit  Allgäuer  Bullen  so  weit  zu  treiben,  daß  die  Grösze
der  Allgäuer  Tiere  erreicht  wird.  Die  Krenzungstiere
sind  unter  sich  fortzupflangen,  sobald  sie  in
Körperenutwicklung  für  die  hiesigen  Schlachtzwecke  am
geeignetsten  sind.

0.  Letzteres  gilt  auch  für  den  zug.  Für  die
hiesigen  Bodengestaltungsverhältnisse  ist  ein  zugtier  in
der  Oröße.  des  Allgäuerviehs  ungceignet.

10.  Der  Grad  der  Anpaarung  des  Waldlandviehs
mit  Allgäuer  t  Bullen  muß  sich  außerdem  noch  richten
nach  der  später  durch  das  Probemelken  festzustellenden
Milchleistung  der  verschiedenen  Kreuzungsgrade.

11.  Bei  Prüfung  der  Leistungsfähigkeit  in  be  zug
auf  den  Milchertrag  der  Kühe  ist  besonders  auf  die
Leisuung  der  Kühe  bei  den  verschicdenen  Krenuzungsgraden
  zu  achten.

Das  Probemelken  wird  monatlich  einmal  vorgeuomnten
  und  das  Resultat  in  das  Probemeltregister
eingetragen.

12.  Sämtliche  Zuchttiere  sind  durch  Anubringen
von  Ohrmarken  möglichst  frühzeitig  zu  kennzeichnen.

13.  Nach  genauer  Kennzeichnung  sind  die  Tiere
in  das  Zuchtregister  einzutragen.

Ferner  ist  zu  führen:

a)  ein  Viehbestandsregister,
lb)  ein  Einnahmeregister,
Jßc)  ein  Tagebuch,

")  ein  Lohnregister.

c)  ein  Vorratoregister,

fo  ein  Düngungs-,  Saat=  und  Ernteregister.
14.  An  die  Station  Buca  ist  monatlich  zum

Zwecke  der  Einziehung  oder  Berechnung  eine  Liste  der
abgegebenen  Produtte,  Zucht=  oder  Zugtiere  vorzulegen.
Alljährlich  am  1.  April  ist  über  die  Veränderungen  im
Bestand  der  Tiere  an  das  Gouvernement  zu  berichten
und  der  Wert  der  Tiere  abzuschäuen.

15.  Die  Herden  sind  folgendermaßen  einzuteilen
und  zu  weiden:

a)  Allgäuer  Bullen  mit  Waldlandrindern  und
Waldlandkreuzungstieren.  Adamanarinder
und  Adamanakrenzungstiere,

Ochsen,  junge  Bullen,
Jungvieh.

Auf  den  als  Ackerland  geeigneten  Flächen  sind
solche  Gewächse  anzubanen,  die  einerseits  zur  Ernährung
  der  europäischen  Bevölkerung  von  Buca,  Soppo
und  Uictoria  dienen  (Kartoffeln),  anderseits  an  das
Vieh  als  Kraftfutter  verabreicht  werden  können  (Maid).

D)
c

—

ihrer

 

Es  ist  danach  zu  streben,  den  Maiobedarf  nicht
nur  der  eigenen  Wirtschaft  zu  decken,  sondern  auch  den
der  Sennerei  Buea,  den  der  Station  Buea  für  Stationsund
  Gouvernementspferde,  den  der  Schutztruppe  zu
Soppo  und  der  Privaten  in  Buca.  Um  den  Maisbedarf
  der  eigenen  Mirtschaft  und  der  Sennerei  mit
der  Zunahme  des  Viehbestandes  und  der  intensiveren
Fütterung  nicht  zu  sehr  zu  steigern,  anderseits,  um

die  Milcherträge  zu  erhöhen,  muß  versucht  werden,
noch  ein  anderes  Futtermitiel,  wie  z.  B.  Bohnen,

anzubauen.  Es  ist  ferner  danach  zu  streben,  am  Anfang
  der  Trockenzeit  so  viel  Hen  zu  gewinnen,  das;
während  der  gangen  Regenzeit  dem  Rindvieh  Heu  als
Beifutter  gereicht  werden  kann.

Im  Jahre  1913  ist  die  Fruchtfolge  nach  solgendem
Plau  einzurichten:

a)  Das  vordere  Mittelfeld  wird,  so  weit  das
Saatgut  reicht,  mit  Tephrosia  zu  Gründüngungszwecken
besät.  Auf  dem  Rest  der  Fläche  werden  Gründüngungsversuche
  mit  Crotalaria  fortgesetzt.

b)  Das  bintere  Mittelseld  wird  mit  Mais  besät.
Daneben  wird  Mais  regelmäßig  auf  etwa  10  ha  Neuland
  angebaut.

hc)  Das  obere  Feld  (Bucafeld)  trägt  Kartoifeln,
Bohnen  und  andere  Blattfrüchte  und  wird  mit  Stallmist
  gedüngt.

(1)  Das  Heuseld  wird,  so  weit  das
mit  RAusseriweizen  und  Hafer  besüt.  Der  Rest  bleibt
eventuell  brach  liegen.  Die  anzubauenden  Früchte
folgen  sich  in  den  nächsten  Jahren,  wie  sie  sich  im
oben  angegebenen  Bestellungeplan  aneinanderreihen.

Auf  Außenschlägen  wird  Makabo  angebaut  ida
nicht  in  die  Fruchtfolge  hineinpassend),  ferner  Tephrosia
zur  Saatgewinnung.

Saatgut  reicht,

Anlage  3.
Allgemeine  Instruktion  für  die  Viehzuchtbetriebe
in  ÖOschang  und  Djuttitsa.

1.  Der  Viehbestand  dient  dazu,  durch  Abgabe  von
uten  Zuchutieren  an  andere  Dienststellen,  Private  und
Eingeborene  die  Landesviehzucht  zu  heben  und  den
Schlachtviebbedarf  des  Bezirkes  Zu  decken.

Die  Gewinnung  von  Milch.  Butter  und  Käse  in
größeren  Mengen  kommt  zunächst  noch  nicht  in  Betracht.

2.  Es  ist  darauf  zu  achten,  daß  für  je  40  weibliche
  Tiere  ein  Bulle  vorhanden  ist.

Zur  Vermeidung  von  Inzucht  werden  einmal  die
Bulleu  in  eince  andere  Herde  eingestellt  oder  die  Nälber.
nachdem  sie  in  bezug  auf  ihre  Ernährung  vom  Muttertier
  nicht  mehr  abhängig  sind,  einer  anderen  Herde
zugeteilt,  anderseits  hat  periodenweise  die  Aufstellung
von  neuen  Bullen  zu  erfolgen.  Es  ist  darauf  zu  achten,
daß  nicht  den  alten  Bullen  verwandte  Tiere  eingestellt
werden.

3.  Der  Grundstock  an  weiblichen  Tieren  soll  von
Anfang  an  nicht  zu  klein  sein,  um  möglichst  bald  einen
Stamm  guter  Tiere  zu  erhalten.  Schlechte  weibliche
Tiere  sind  so  bald  als  möglich  anoguscheiden.  Beim
Einkanf  weiblicher  Tiere  ist  auf  gute  Formen,  kräftige
Entwicklung  und  Gesundheit  der  Tiere  zu  achten.

4.  Es  ist  ferner  angustreben,  daß  solche  Tiere
möglichst  den  einzgelnen  Betrieben  erhalten  bleiben,  die
gute  Leistungen  aufweisen  und  zugleich  ihre  Leistungsfähigkeit
  vererben.

5.  (Wie  in  Anl.  2  Ziff.  7.)

G6.  (Wie  in  Anl.  2  Ziff.  8  Satz  1.)

7.  (Wie  in  Anl.  1  Ziff.  8.)

8.  Nach  genauer  Kennzeichnung  sind  die  Tiere  in
das  zuchtregister  ein  zutragen.  Es  ist  ferner  ein  Viehbestanderegister
  zu  führen.
        <pb n="298" />
        W  260  e2e0

Jährlich  am  1.  April  ist  an  das  Gonvernement
eine  Liste  über  die  Veränderungen  im  Bestand  der
Tiere  einzureichen  und  ein  Verzcichnis  der  Tiere,
welche  gegen  Bezahlung  und  unentgeltlich  zu  Zug-,
Zucht=  oder  Schlachtzwecken  abgegeben  wurden.

9.  Die  Prüfung  der  Leistungsfähigkeit  der  Tiere
speziell  der  Milchleistung  hat  erst  dann  einen  Zweck,
wenn  durch  intensivere  Fütterung  die  Kühe  mehr  Milch
geben  als  zur  kräftigen  Entwicklung  der  Kälber  nötig
ist  und  wenn  irgend  eine  Möglichkeit  sich  bietet,  die
Milch  zu  verwerten.  Es  ist  das  Probemelken  dann
einmal  monatlich  vorzunehmen  und  das  Resultat  in
das  Probemelkregister  einzutragen.

10.  Es  ist  dahin  zu  streben,  das  zur  intensiveren
Fütterung  notwendige  Kraftfutter  in  den  eigenen  Betrieben
  durch  den  Anbau  von  Mais,  Erdnüssen,
Bohnen  usw.  zu  erzeugen.  Ferner  ist  w1  versuchen,
für  an  Futter  knappe  Zeiten  in  der  Ubergangszeit
genügende  Mengen  Henu  zu  gewinnen.

Fur  den  Ackerbaubetrieb  sind  zu  führen,  ein  Düngungs-,
  Saat=  und  Ernteregister,  ein  Tagebuch  und
Lohnregister.

11.  Dem  in  Dschang  stationierten  landwirtschaftlichen
  Beamten  liegen  außer  der  Leitung  der  Viehzuchtbetriebe
  in  Dschang  und  Diuttitsa  auch  die  Aufgaben
der  Landesviehzucht  ob.  Als  Grundlage  hierzu  sind
zunächst  genaue  Erhebungen  über  den  derzeitigen  Viehbestand
  der  Eingeborenen,  über  Weideverhältnisse  usw.
zu  machen,  dic  auch  kartographisch  festzulegen  sind.
Kontrollierung  der  Herden  und  der  Viehhaltung  der
Eingeborenen,  Abgabe  von  guten  Adamana-Bullen  zu
Kreuzungszwecken  mit  dem  Graslandvieh  und  systematische
  Vermehrung  an  Adamauavieh  unter  den  Eingeborenen,
  find  die  nächsten  Aufgaben.  Fingerzeige
für  die  Erweiterung  dieser  Aufgaben  wird  die  Praris
ergeben.

Anlage  1.
Sonderinstruktion  für  den  Stammhof  Oschang.
1.  Auf  dem  Stammhof  D

Dschang  werden  nur
+Arenzungen  zwischen  Allgäuer  Bullen  und  Buckelvieh
vorgenommen.

2.  Die  Zahl  der  Kreuzgungstiere  ist  auf  75  Stück
zu  bringen.

3.  Die  Neueinstellung  von  Allgäuer  Bullen  geschieht
  entweder  durch  Auswechslung  mit  solchen  von
Djiuttitsa  und  anderen  Dienststellen  oder  durch  Bullenbezug
  von  der  Sennerei  Buca.

4.  Die  Anpaarung  der  Buckelrinder  mit  Allgäuer
Bulleu  ist  nur  so  lange  fortzusetzen,  bis  die  Milchleistung
  des  Buckelviehs  bzw.  der  Kreuzungstiere  besser
geworden  ist.  Die  Verbesserung  der  Qnalität  des
Fleisches  ist  ebenfalls  dabei  in  Rechnung  zu  ziehen.
Es  liegt  nicht  im  Interesse  der  Landesviehzucht,  das
dem  Boden  und  Klima  angepaßte  Buckelvieh  so  sehr
mit  Allgäuerblut  zu  vermischen,  daß  die  Widerstandssähigkeit
  der  Tierce  darunter  leidct.

Anlage  5.

Sonderinstruktion  für  den  Haupthof  Djuttitsa  mit
seinen  Vorwerken.
1.  Auf  dem  Haupthof  Dsuttitsa  und  den  Vorwerken
  werden  vorgenommen:
a)  Reinzüchtungen  mit  ausgewählten  männlichen
und  weiblichen  Buckelrindern;
b)  Kreuzungen  zwischen  Allgäuer  Bullen  und
Buckelvieh
Die  Kreuzungsherde  zwischen  Allgäuer  Bullen
und  Buckelvieh  paßt  sich  in  ihrem  Umfange  ungefähr

 

der  in  Dschang  an,  die  anderen  Herden  bestehen  aus
reinen  Buckelrindern.  Die  Gesamtzahl  des  Rindviehs
in  Djuttitsa  soll  1000  Stück  nicht  überschreiten.

2.  Die  Beschaffung  von  neuen  Zuchtbullen  aus
Adamaua  geschieht  durch  Vermittlung  des  dort  stationierten
  landwirtschaftlichen  Sachverständigen  oder  Regierungsticrarztes.


Die  Neueinstellung  von  Allgäuer  Bullen  geschieht
durch  Auswechslung  mit  dem  Stammhof  Dschang  und
anderen  Dienststellen  oder  es  werden  Bullen  von  der
Sennerei  Buea  bezogen.

3.  In  bezug  auf  den  Grad  der  Anpaarung  zwischen
Allgäuer  Bullen  und  Buckelrindern  gilt  dasselbe  wie
beim  Stammhof  Dschang.

—.—

Aulage  6.
Instruktion  für  die  Viehstation  Jaunde.

1.  Die  Viehzuchtstation  in  Jaunde  hat  den  Zweck,
ein  für  die  dortigen  Verhältnisse  brauchbares  Zugtier  zu
schaffen  und  die  dortigen  Niederlassungen  der  Europäer
soweit  als  möglich  mit  Fleisch  und  Milch  zu  versorgen.
Zur  Begründung  einer  Landesviehzucht  soll  vorläufig
nicht  geschritten  werden.

2.  Es  werden  daher  die  Kreuzungsversuche  zwischen
Allgäuer  Bullen  und  Buckelrindern  in  gleichem  Maße
wie  bisher  fortgesetzt.

3.  Die  Angahl  des  Kreuzungsviehes  soll  durch
Nachzucht  auf  100  Stück  gebracht  und  dann  auf  dieser
Zahl  erhalten  werden.

4.  Es  ist  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  für  je  40
deckfähige  weibliche  Tiere  ein  Bulle  vorhanden  ist.

Um  Ingucht  zu  verhindern,  findet  von  Zeit  zu
Zeit  die  Neueinstellung  von  Allgäuer  Bullen  statt,  und
zwar  entweder  derart,  daß  der  neue  Bulle  von  der
Sennerei  Buea  geliefert  wird  oder  ein  Austausch  mit
einer  anderen  Viehzuchtstation  vorgenommen  wird.
Dabei  ist  darauf  zu  achten,  daß  kein  dem  abzugebenden
Bullen  verwandtes  Tier  eingestellt  wird.

5.  (Wie  in  Anl.  2  Ziff.  G.)

6.  Wie  in  Anl.  2  Ziff.  8,  Satz  1.)

7.  Die  Aupaarung  von  Buckelvieh  mit  Allgäuer
Bullen  ist  nicht  soweit  zu  treiben,  daß  die  Kreuzungstierc
  annähernd  das  Gewicht  der  Allgäuer  Rasse  erreichen.
  Die  Ansprüche  derartig  großer  Tiere  sind  zu
hoch,  und  sie  passen  nicht  in  das  Waldland  hinein.  Ein
in  der  Größe  zwischen  Allgäuern  und  Buckelvieh  stehendes
  Tier  genügt  und  wird  sich  zu  der  Verbreitung  im
großen  am  besten  eignen.

8.  (Wie  in  Anl.  2  Ziff.  12.)

9.  Nach  genauer  Kennzeichnung  sind  die  Tiere  in
das  Zuchtregister  einzutragen.  Ferner  ist  zu  führen:
ein  Viehbestandsregister,  ein  Verzeichnis  über  die  eventuell
  an  andere  Dienststellen  und  Private  abgegebenen
Zuchttiere  und  über  die  geschlachteten  und  zu  Schlachtzwecken
  verkauften  Tiere.

Am  1.  April  jeden  Jahres  ist  über  die  Veränderungen
  im  Viehbestand  und  über  die  für  die  verschiedenen
  Zwecke  abgegebenen  Tiere  an  das  Gonvernement
  zu  berichten.

10.  (Wie  in  Anl.  3  Ziff.  9.)

Zweimal  monatlich  ist  ein  Probemelken  vorzunehmen
  und  das  Resultat  in  das  Probemelkregister
einzutragen

11.  Es  ist  dahin  zu  streben,  zur  intensiveren
Fütterung  in  der  eigenen  Wirtschaft  Mais.  Bohnen
oder  andere  Produkte  zu  erzeugen  und  zur  Verabreichung
  in  der  Regenzgeit  Heu  zu  gewinnen.
        <pb n="299" />
        W  261  20

Baumwollstationen  in  Togo.

Zum  Zwecke  der  Baumwoll-Saatzucht  und
Saatvermehrung  hat  das  Kaiserliche  Gouvernement
  zwei  Baumwollstationen  eingerichtet.
Die  eine,  für  die  Bezirke  Atakpame  und  Lome-Land
  bestimmt,  befindet  sich  in  Nuatjä,  die

zweite,  für  die  Hinterlandbezirke,  ist  am
Kamaa,  14  km  ostnordöstlich  von  Bassari,
gelegen.

Die  der  Ackerbauschule  angegliederte  Baumwollstation
  Nuatjä  steht  bereits  in  vollem  Betriebe.
  Diese  Station  hat  in  erster  Linie  die
Verbesserung  der  Togo-Sea-Island-Baumwolle,
die  durch  Verbastardierung  in  den  letzten  Jahren
sehr  an  Güte  eingebüßt  hatte,  in  Angriff  genommen.
  Schon  bei  der  letzten  Ernte  wurde  die
Saatauslese  für  die  weiteren  Züchtungsarbeiten
mit  größter  Sorgfalt  durchgeführt.

Außerdem  werden  große  Vermehrungsfelder
angelegt,  aus  denen  später  der  Bezirk  Atakpame
mit  Saat  versorgt  werden  soll.

Um  den  an  die  Station  Nuatjä  zu  stellenden
erhöhten  Ansprüchen  betreffs  Saatgewinnung  gerecht
  werden  zu  können,  soll  das  Anbaugelände
der  Ackerbauschule  um  100  ha  vergrößert  werden.

Die  Station  am  Kamaa  hat  den  eigentlichen
Zuchtbetrieb  noch  nicht  aufnehmen  können.  Nachdem
  nämlich  die  diesjährigen  Anbauversuche  von
neuem  das  vollständige  Versagen  der  Neglectum-Sorte
  ergeben  haben,  wird  es  vorerst
Aufgabe  der  neuen  Station  sein,  durch  weitere
vergleichende  Anbauversuche  die  beste  Sorte  ausfindig
  zu  machen.  Dazu  werden  in  der  kommenden
  Pflanzperiode  folgende  Arten  und  Sorten
herangezogen  werden:

.  Sokode-Sea-Island,

.  Togo-Sea-JIsland,

.  Küstenbaumwolle,

u.  Neglectum  (alte  Saat),

.  -  (neue  Saat),

.  Hinghanghat  (neue  Saat).

Eine  dritte  Baumwollstation  ist  bekanntlich  für
den  Bezirk  Misahöhe  geplant.  Bevor  jedoch
der  Platz  für  diese  Station  endgültig  festgelegt
werden  kann,  sollen  nochmals  an  mehreren  Orten
des  Bezirks  größere  Versuchsfelder  angelegt  werden.
  Dafür  kommen  zunächst  in  Betracht:  die
Orte  Towe  (in  der  gleichnamigen  Landschaft)
und  Glikophe  (in  der  Landschaft  Atigbe).

An  beiden  Plätzen  werden  je  10  ha  mit  ausgesuchter
  Togo-Sea-Island  bestellt  werden.

Endlich  soll  in  Kpandu,  um  die  teuren
Saattransporte  über  das  Agome-Gebirge  zu
vermeiden,  eine  Saatvermehrungsstelle  geschaffen
  werden.

————————2

 

Die  auf  den  Versuchsfeldern  der  drei  letztgenannten
  Plätze  zu  gewinnende  Saat  wird  im
Jahre  1913  zur  Versorgung  der  Landschaft
Adaklu  dienen.

Nachdem  schon  die  letzte  Baumwollernte  im
Schutzgebiet  nach  Urteilen  heimischer  Sachverständiger
  aus  Handel  und  Industrie  eine  erfreuliche
Verbesserung  in  der  Qualität  der  Togo-Baumwolle
hat  erkennen  lassen,  ist  zu  erwarten,  daß  die
neuesten  Maßnahmen  zu  weiteren  Fortschritten
in  dieser  Richtung  führen  werden.

1

Über  die  Milchwirtschaft  in  Deutsch-Südwestakrika
berichtet  der  Kaiserliche  Gouverneur  folgendes:

Wesentliche  Anderungen  in  der  Lage  und  dem
Umfange  der  Milchwirtschaft  im  Schutzgebiete
sind  im  letzten  Jahre  nicht  eingetreten.

Die  beschränkte  Absatzmöglichkeit  verhindert
eine  erhebliche  Vergrößerung  der  Produktion,  so
daß  nur  in  den  von  Bahnen  durchschnittenen
Bezirken  sich  eine  erheblichere  Milch=  und  Buttererzeugung
  zu  Verkaufszwecken  entwickeln  konnte.

Der  Ausdehnung  der  Milchwirtschaft  im
Schutzgebiet  wirken  auch  die  hohen  VWiehpreise
entgegen,  welche  die  Farmer  vielfach  veranlaßt
haben,  die  Milch  zu  verfuttern,  um  schwereres
Schlachtvieh  zu  erhalten;  ferner  die  in  diesem
Jahre  ungewöhnliche  Trockenheit,  die  häufig  dazu
zwang,  die-Milch  den  Kälbern  zu  lassen.

Molkereien  befinden  sich  nur  in  der  Stadt
Swakopmund.  Sie  beziehen  die  Milch  teils
aus  dem  Innern,  teils  haben  sie  eigene  Milchkühe
  in  Swakopmund  stehen.  Butter  und  Käse
wird  dort  nicht  bereitet.  In  den  übrigen  Teilen
des  Schutzgebiets  haben  sich  Molkereien  nicht
entwickeln  können,  weil  bei  den  großen  Entfernungen
  der  Farmen  ein  weiter  Transport  der
Milch  auf  Wagen  unvermeidlich  wäre,  den  diese
nicht  verträgt.

Das  Hauptgebiet  für  die  Milchwirtschaft  ist
nach  wie  wie  vor  die  Mitte  des  Schutzgebiets.
Von  dort  wurde  frische  Milch  in  größerer  Menge
versandt,  vornehmlich  aus  den  Bezirken  Karibib
(77  500  Liter)  und  Omaruru  und  dem  Distrikt
Okahandja.  In  letzterem  Bezirke  versendet
seit  Januar  d.  J.  ein  Farmer  täglich  300  Liter
Milch  nach  Swakopmund.  Mit  Hilfe  einer  Kühlanlage
  (Kohlensäurekältemaschine)  kühlt  er  die
Milch  bis  auf  etwa  0  Grad  ab  und  bringt  sie
dann  in  viereckigen  mit  einer  trockenen  Korkschicht
umgebenen  Kannen,  die  in  starke  Kisten  verpackt
werden,  zum  Versand.  Die  Milch  übersteht  auf
diese  Weise  den  Transport  vorzüglich,  kommt
nach  24  stündiger  Eisenbahnfahrt  etwa  mit  6  Grad
Wärme  in  Swakopmund  an  und  hält  sich  dort
        <pb n="300" />
        O#  262  20

noch  24  Stunden  vollkommen  frisch.  Die  Milch
wird,  der  Konkurrenz  mit  der  Büchsenmilch  halber,
mit  55  Pf.  für  das  Liter  verkauft.  Obwohl  die
Unkosten  durch  den  Transport  und  die  viel  Raum
und  Gewicht  erfordernde  Verpackung  recht  groß
sind,  kommt  der  Farmer  gut  auf  seine  Kosten
und  hofft  die  Büchsenmilch  mehr  und  mehr  verdrängen
  zu  können.  Im  Bezirk  Windhuk  führte
die  Trockenheit  eine  Minderung  des  Milchverkaufs
herbei;  im  entlegenen  Distrikt  Gobabis  konnte
frische  Milch  nur  in  geringem  Umfange  in  Gobabis
  selbst  und  den  Truppenstationen  abgesetzt
werden.  Im  Bezirk  Rehoboth  ist  frische  Milch
noch  nicht  zur  Versendung  gekommen.  Es  dürfte
darin  jedoch  nach  Eröffnung  der  Strecke  nach
Windhnk  bald  eine  Anderung  eintreten.

Der  Versand  von  Butter  hat  besonders  im
Bezirk  Omarurn  (57  350  Pfund)  und  im  Bezirk
Karibib  (51  000  Pfund)  einen  erheblichen  Umfang
  erreicht.  Auch  der  Bezirk  Rehoboth  lieferte
beträchtliche  Mengen  nach  Windhuk,  wo  der  sehr
orhebliche  Bedarf  aus  dem  Bezirke  selbst  zeitweise
nicht  gedeckt  werden  konnte.  Selbst  ein  im  Distrikt
Gobabis  sitzender  Farmer  hat  mit  gutem  Erfolge
Butter  nach  Windhuk  verkauft  und  damit  den
Beweis  geliefert,  daß  ein  Buttertrausport  bei
geeigneten  Maßregeln  auch  über  weitere  Entfernungen
  hin  möglich  und  gewinnbringend  ist.
Zentrifugen  und  Buttermaschinen  sind  fast  überall
vorhanden.  Der  Herstellung  einer  guten  Danerbutter
  hinderlich  ist  vor  allem  die  Schwierigkeit,
bei  der  Butterbereitung  die  richtige  Temperatur
herzustellen.  Kleine  Kühlanlagen  sind  dazu  auf
die  Dauer  unumgänglich  notwendig.

Noch  störender  macht  sich  das  Fehlen  von
Kühlanlagen  bei  der  Herstellung  von  Käse  bemerkbar.
  Infolgedessen  produzieren  die  meisten
Farmen  heute,  soweit  sie  es  überhaupt  tun,  Käse
nur  für  den  eigenen  Bedarf.  Nur  der  Farmer
Schlettwein  auf  Otjitambi,  Bezirk  Outio,
siellt  in  bedeutenden  Mengen  einen  Käse  zum
Verkauf  her,  der  im  ganzen  Schutzgebiet  lebhaften
Absatz  findet.  Ferner  besteht  in  Osona,  Distrikt

 

Okahandja,  eine  Käserei,  die  einen  im  Schutzgebiet
  recht  beliebten  Süßmilchkäse  liefert.  Die
dort  angestellten  Versuche,  eine  Dauerpackung
herzustellen,  die  das  infolge  der  Trockenheit  der
Luft  sehr  rasche  Austrocknen  des  Käses  verhindert
und  billiger  ist  als  die  Blechdose,  haben  zu  brauchbaren
  Ergebnissen  bisher  nicht  geführt.  Außerdem
bestehen  im  Bozirk  Windhuk  und  Distrikt  Gobabis
  mehrere  kleine  Käsereien.

Anscheinend  arbeiten  alle  Käsefabrikanten  mit
gutem  Gewinn,  so  daß  eine  Vergrößerung  der
Produktion  für  die  Zukunft  zu  erwarten  ist.

Im  Süden  produzieren  die  Farmen  im
wesentlichen  nur  für  den  eigenen  Bedarf.  Die
in  der  Nähe  der  wenigen  größeren  Ortschaften
und  der  Truppenstationen  belegenen  finden  dort
guten  und  gewinnbringenden  Absatz.  Wo  solcher
möglich  ist,  insbesondere  im  Bezirk  Maltahöhe,
sind  fast  überall  Zentrifugen  und  Buttermaschinen
in  Benutzung.  Auch  im  Distrikt  Hafuur  wenden
die  deutschen  Farmer  trotz  der  geringen  Absatzmöglichkeit
  mehr  und  mehr  Zentrifugen  und
Buttermaschinen  an.

Im  Bezirk  Keetmanshoop  und  dem  Distrikt
Warmbad  wird  frische  Butter  nur  sehr  selten
und  zu  sehr  hohen  Preisen  (3  bis  3,50  /()  zum
Kaufe  angeboten.  Auch  im  Distrikt  Bethanien
wird  Butter  nur  an  die  im  Distrikt  stehenden
Truppen  zu  den  gleichen  hohen  Preisen  verkauft.
Im  übrigen  beschränkt  sich  die  Butterbereitung
auf  den  eigenen  Bedarf.  Die  vorhandene  Absatzmöglichkeit
  nach  Lüderitzbucht  wird  nicht
ausgenutzt.  Weder  Butter  noch  Milch  gelangt
aus  den  Bezirken  Keetmanshoop  und  Bethanien
dorthin,  obwohl  die  einzige  dort  betriebene  Milchwirtschaft
  in  diesem  Jahre  zu  bestehen  ausfgehört
hat  und  damit  dieser  eine  reiche  Absatzmöglichkeit
bietende  Platz  wieder  ganz  auf  Konservenmilch
und  Butter  angewiesen  ist.

In  den  Nordbezirken  Outjo  und  Grootfontein
  sind  wesentliche  Anderungen  in  der
Milchwirtschaft  nicht  eingetreten.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Drodutionsgebieten.

Die  Baumwollernte  fAgvptens  im  Jahre  1911.

Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre
1911  ist  mittelmäßig  ausgefallen.  Infolge  der
kühlen  Witterung  im  September  hat  sich  die  Ernte
um  zwei  bis  drei  Wochen  verspätet,  so  daß  die
erste  Pflücke  im  Delta  erst  Anfang  Oktober  vorgenommen
  werden  konnte.  Raupen  sind  in  großen
Massen  aufgetreten,  haben  aber  wegen  der

 

euergischen  Maßregeln,  die  die  Regierung  zu  ihrer
Vertilgung  getroffen  hat,  keinen  größeren  Schaden
als  in  früheren  Jahren  angerichtet.

Der  Ertrag  der  Ernte  wird  auf  6¾  Millionen
Kantar  (1  Kautar  -44,  kg)  oder  3,03  Millionen  dz
geschätzt,  während  im  Vorjahr")  3,4  Millionen  dgeerntet
  worden  sind.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  237  .
        <pb n="301" />
        G  263  20

Die  Qualität  der  geernteten  Baumwolle  ist
nicht  gut.  Namentlich  hat  sich  die  besonders
wichtige  Mittelsorte  „Mitafift“  in  Klasse  und  Feinheit
  der  Faser  verschlechtert.  Die  Sorte  degeneriert
  und  bildet  jetzt  nur  noch  die  Hälfte  der
Ernte.  Die  Regierung  will,  um  ihre  weitere
Verschlechterung  zu  verhindern,  eine  Kontrolle
über  die  Verteilung  des  zur  Aussaat  bestimmten
Samens  an  die  Pflanzer  einrichten  und  vor  allem
die  Vermischung  dieses  Samens  mit  oberägyptischem
verbieten.  Die  Qualität  der  Sorten  „Joannovich,
Nubari,  Sakelarides  und  Abassi“  ist  gut  ausgefallen.
  Die  Sorte  Nubari  wird  mehr  von  den
Spinnern  verlangt,  weil  ihre  Faser  regelmäßiger
geworden  ist.  Eine  zum  ersten  Male  in  kleinerem
Umfang  angepflanzte  Sorte  „Assil““),  die
„Mitafifi“  ersetzen  soll,  ist  zufriedenstellend  ausgefallen.
  Das  Ergebnis  in  den  Entkernungsfabriken
  war  3½  v.  H.  und  etwa  dasselbe  wie
im  Vorjahr.  Die  Preise  waren  bis  in  den
Oktober  hinein  fest  und  ziemlich  hoch  und  betrugen
noch  Ende  September  19  Tallari  (1  Tallari  —=4,15
  .6)  den  Kantar  für  Lieferung  im  November.
Dann  fielen  sie  wegen  des  reichlichen  Ergebnisses
der  amerikanischen  Ernte  und  der  ungünstigen
Einwirkung  des  italienisch-türkischen  Krieges  auf
den  Handel  im  östlichen  Mittelmeer  Mitte  Oktober
auf  16  3¾/4  Tallari  und  gingen,  als  sich  herausstellte,
  daß  die  Ernte  normal  sein  werde,  im  Dezember
  bis  auf  14¾  Tallari  für  Lieferung  im
November  1912  herunter.  Seit  Jannar  d.  Js.
sind  sie  infolge  der  großen  Nachfrage  der  Spinner
langsam  wieder  gestiegen  und  betrugen  Anfang
Februar  16½  Tallari  für  Lieferung  im  November
  d.  Is.  Eine  weitere  Steigerung  ist  nicht
ausgeschlossen.  Der  Unterschied  der  Preise  der
ägyptischen  gegen  die  der  amerikanischen  Baumwolle
  ist  zur  Zeit  nur  6½  Cents,  so  daß  ägyptische
  im  Verhältnis  zur  amerikanischen  billig  ist.

Das  Geschäft  hat  sich  normal  abgewickelt.
Die  Nachfrage  der  Spinner  war  sehr  bedeutend,
weil  sie  die  billigen  Preise  benutzten,  um  sich  mit
großen  Mengen  Baumwolle  zu  versehen.  Manche
Spinner  haben  schon  Käufe  in  Baumwolle  nener,
sogar  schon  in  Baumwolle  der  Ernte  von  1913
abgeschlossen.  Die  Exporteure  haben  gute  Geschäfte
gemacht,  während  die  Zwischenhändler  im  Innern
schlecht  abgeschnitten  haben.  Die  Bauern  haben,
verwöhnt  durch  die  hohen  Preise  des  Vorjahrs,
nicht  zu  Anfang  der  Ernte,  als  die  Preise  18  Tallari
betrugen,  verkaufen  wollen,  sondern  in  der  Hoffnung
  auf  Steigerung  dieser  Preise  so  lange  gewartet,
  bis  sie  auf  der  Basis  von  15½  Tallari
abschließen  mußten.  Der  Ausfall,  den  sie  gegen
das  vorige,  allerdings  günstige  Jahr  erlitten

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  174.

 

haben,  kann  auf  etwa  4  Millionen  L#E.  berechnet
werden.

Bis  zum  9.  Februar  d.  Is.  waren  6  026  197
Kantar  oder  2707  449  dz  in  Alexandrien  angekommen.
  Die  Vorräte  beliefen  sich  auf  2064260
Kantar  oder  927  430  dz.  Vom  1.  September
ab  bis  zum  genannten  Tage  sind  559  789  Ballen
zu  7½  Kantar  oder  1921777  dz  ausgeführt
worden.  Davon  gingen  295  182  Ballen  nach
Großbritannien,  216929  Ballen  nach  dem  europäischen
  Festland  und  47  678  Ballen  nach  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

Die  Aussaat  für  die  diesjährige  Ernte

beginnt  Mitte  März.  Die  Anbaufläche  wird
keinesfalls  kleiner  sein  als  im  Vorjahr.  Die

Sorten  Joannovich  und  Abassi  dürften  im  gleichen
Umfang,  die  Sorte  Nubari  etwas  mehr  als  im
Vorjahr  angebaut  werden.  Der  Anbau  der  sich
durch  lange  und  feste  seidige  Faser  auszeichnenden
Sorte  Sakelarides,  von  der  etwa  269  000  dr:
geerntet  worden  sind,  wird  voraussichtlich  eingeschränkt
  werden,  weil  die  Pflanzer  mit  den
dafür  erzielten  Preisen  nicht  zufrieden  sind.  Ob
die  neue  Sorte  Assil  auf  größeren  Flächen  angebaut
  werden  wird,  ist  fraglich,  da  die  Pflanzer
schwer  dazu  zu  bewegen  sind.  Versuche  mit  dem
Anbau  werden  jedoch  in  allen  Gegenden  gemacht
werden.  Die  Meinungen  der  Spinner  über  Assil-Baumwolle
  sind  verschieden.  Während  englische
Spinner  sie  als  sehr  brauchbar  und  als  geeigneten
Ersatz  für  Mitafisi  gefunden  haben,  sind  Spinner
in  Nordfrankreich  und  in  der  Schweiz  nicht  damit
zufrieden  gewesen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alerandrien.)

Baumwollanbau  in  Britisch-  Indien."“)

Bekanntlich  wird  in  Indien  zur  Zeit  fast  ausschließlich
  die  kurzschürige  Baumwolle  gebaut,  die
außer  nach  England  hauptsächlich  nach  Deutschland
  und  Japan  ausgeführt  wird.  Nun  ist  im
Jahre  1910  eine  Deputation  englischer  Baumwollinteressenten
  bei  Lord  Morley,  dem  damaligen
Staatssekretär  für  Indien,  dahin  vorstellig  geworden,
  daß  es  erforderlich  sei,  im  Anbanu  von
indischer  Baumwolle,  insbesondere  langschüriger,
sortan  größere  Anstrengungen  zu  machen.  Bei  der
kürzlich  in  Pusa  abgehaltenen  landwirtschaftlichen
Konferenz  wurde  in  Verbindung  hiermit  ausgeführt,
  daß  vom  hiesigen  Landwirtschaftsministerium
  alles  Mögliche  getan  worden  sei,  um
dieses  Ziel  zu  erreichen.  Wenn  diese  Schritte
bisher  keinen  größeren  Erfolg  gehabt  hätten,  so
sei  dies  insbesondere  darauf  zurückzuführen,  daß

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  54f.
        <pb n="302" />
        264  .

bislang  in  Indien  kein  Markt  für  langschürige
Baumwolle  gewesen  sei,  daß  es  an  interessierten
Einkaufsagenturen  fehle  und  daß  demgemäß  kein
angemessener  Preis  für  diese  Art  zu  erzielen  gewesen
  sei.  Ein  kürzlich  erschienenes  Regierungs-Memorandum
  führt  ergänzend  hierzu  aus,  daß,
wenn  der  Baumwollpflanzer  veranlaßt  werden
sollte,  vom  Anbau  der  kurzschürigen  Baumwolle
zum  Anbau  der  langschürigen  Art  überzugehen,
der  Preis  für  langschürige  Baumwolle  nicht  allein
höher  sein  müsse  wie  der  für  kurzschürige,  sondern
so  hoch,  um  den  Pflanzer  für  den  Ernteausfall,
die  der  Anbau  der  ersteren  gegenüber  der  letzteren
Art  unvermeidlich  mit  sich  bringen  werde,  schadlos
zu  halten.  Weiter  sei  der  auswärtige  Handel
und  Markt  von  Deutschland  und  Japan  ausschließlich
  nach  England  herüberzuziehen.  Ubrigens
hätte  die  in  Tinnevelly  (Madras  Presidency)  von
amerikanischer  Saat  gezogene  langschürige  Baumwolle,
  von  der  Proben  nach  England  geschickt
worden  seien,  dort  vollständigen  Beifall  und  Befriedigung
  gefunden,  und  es  seien  tatsächlich  bereits
3000  Ballen  hiervon  verarbeitet  worden.  Gleich
günstige  Bedingungen  für  den  Anbau  dieser  Art
seien  in  der  Bombay  Presidency,  Sind  und  im
West-Punjab  gegeben.  Mit  Rücksicht  auf  eine
Anregung  der  Cotton  Growing  Asscciation,  die
alljährlich  zur  Förderung  des  Baumwollanbaues
ausgesetzte  Summe  zu  erhöhen,  wird  darauf  hingewiesen,
  daß  die  indische  Baumwollkultur  stets
hinreichend  durch  Gewährung  von  Staatsbeihilfen
gefördert  worden,  und  daß  die  Regierung  bereit
sei,  jede  noch  erforderliche  Unterstützung  zu  gewähren.
  In  der  Hauptsache  aber  seien  ein  angemessener
  Preis  und  eine  stetige  Nachfrage  für
langschürige  Baumwolle  erforderlich,  und  diese
Bedingungen  könnten  nur  von  den  Fabrikanten
selbst  erfüllt  werden.  Diese  Hoffnungen  sind  denn
auch  schon  teilweise  eingetroffen,  indem  die
„Federation  of  Master  Cotton  Spinners  and
Manufacturers  Association“  in  Manchester  ihren
Sekretär,  Mr.  Arno  Schmidt,  zur  Untersuchung
der  Angelegenheit  nach  hier  heraus  zu  senden
beabsichtigt.  Ferner  wird  in  Madras  angeblich
von  dortigen  Mühlen  bereits  ein  voller  Preis
für  „Cambodia“-Baumwolle  gezahlt,  und  Interessenten
  von  Liverpool  sollen  als  Käufer  für  diese
Art  auf  dem  Markte  aufgetaucht  sein.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta

vom  17.  Jannar  1912.)

Der  Gummimarkt  auf  Ceyvlon.

Die  Gesamtausfuhr  von  Gummi  aus  Ceylon
betrug  in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  31.  Dezember
  1911  6575039  lbs  gegen  3298652  lbs
in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres.

 

Die  Ausfuhr  nach  den  Hauptabsatzländern
verteilte  sich  im  Jahre  1911  (und  1910),  wie  folgt:
Großbritannien  3651  424  (1572119)  lbs,  Amerika
  1890796  (1610  395)  lbs,  Belgien  807597
(76827)  lbs,  Australien  61  444  (5858)  lbs,  Japan
  57  513  (4951)  lbs,  Deutschland  55  829
(16  956)  lps8,  Italien  8460  (1909)  lbs,  Holland
12893  (—)  lbs,  Österreich  6648  (1041)  lbs.

Der  Gummimarkt  bewegte  sich  von  Ende
Oktober  bis  Ende  des  Jahres  ziemlich  ruhig.
Die  Preise  für  „pale  crepe“  fielen  langsam  auf
3,10  Rs.  zurück  und  erholten  sich  im  Dezember
auf  3,30  Rs.  Während  früher  mit  plötzlich  auftretenden
  Schwankungen  zu  rechnen  war,  zeichneten
  sich  die  drei  letzten  Monate  des  Jahres  1911
durch  regelmäßige  Preiskurven  aus.  Die  Nachfrage
  war  besonders  rege  für  mittlere  Qualitäten
„brown  crepe“,  welche  verhältnismäßig  hohe
Preise  erzielten.  Zu  Ende  des  Jahres  wurden
hierfür  3,20  Rs.  bezahlt.

Nr.  I  Gummi  3,30  Rs.  bis  3,52⅛  Rs.
Nr.  II  -  3,25  Rs.  --3,35  Rs.
Scrap  .  2),65  Rs.  =  2,82½  Rs.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta
vom  23.  Jannar  1912.)

Gummiausfuhr  über  Dard  1911.

Nach  einer  Mitteilung  des  britischen  Konsuls
in  Pars  stellte  sich  die  Gummiausfuhr  über  Pará
im  Jahre  1911,  wie  folgt:

Fine  Medium  Coarse  Caucho  Zus.
Nach  den  Ver.  St.  t  t  t  t  t
von  Amerika,  von:

 

 

 

Pará#  3418  561  „688  676  8363
Manaos  .  1156  1016  1127  965  7564
Itacoatiara  1  1  —  —  2
Jauitts.  92  15  28  42  177

Zusammen  7687  1593  5143  1683  16106

Nach  Europa,  von:

Par#  5272  496  1307  1791  8869
Manaos  5102  922  912  1922  8918
Itacoatiara  76  10  16  3  135
Jquitos.  6s12  93  268  1010  2013

Zusammen  11152  1521  2533  4729  19935

JInsgesamt  18839  3114  7676  6412  36041

Im  Jahre  1910  betrug  die  Gummiausfuhr
über  Parä  37  738  t  und  im  Jahre  1909:

39671  t.  lihe  Boan  of  Trade  Journal.)
        <pb n="303" />
        W  265  20

Die  Kaokacvalorisation.)
Wie  zuverlässig  verlautet,  sind  die  Pflanzer
und  Kaufleute  in  San  Domingo  den  Kakao-Valorisationsplänen
  nicht  beigetreten.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  San  Domingo
vom  23.  Januar  1912.)

Kakoüo-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republih,
Januar  bis  Dezember  1911.)

Dezember  1911  Januar  bis  Der  1911

 

Bestimmung  u#g  *  ku
Ver.  St.  von

Amerika  522  081  107  301  9230  878  1818187
Deutschland  276  658  32010  6279  767  1231385
Frankreich136  489  26  498  4  307582  850591
And.  Länder  —  —  9334  1848
Im  ganzen.  .  935  228  165  839  19827  ö61  3902011
Im  Vorjahr  656  598  110  380  16  603  127  2819585

(Nach  einem  Berichte  des  Raiserl.  Konsuls  in
San  Domingo  vom  30.  Jannar  1912.)

Alkhobolgewinnung  aus  Sisalhanf-Rüchständen.

Ein  Patent  für  die  Gewinnung  von  Alkohol
jaus  den  Rückständen  der  Sisalagave  nach
Herauslösung  der  Fasern  ist  Ernesto  D.  Castro,
einem  Bürger  von  Tabasco,  der  zur  Zeit  in
Yucatan  wohnt,  vor  einiger  Zeit  erteilt  worden.

Das  Fleisch  des  Agaveblatts  wurde  bisher
mit  Ausnahme  eines  kleinen  Teiles,  der  zur  Herstellung
  von  Packpapier  diente,  unter  die  Abfälle
geworfen.  Castro  hat  gefunden,  daß  aus  dem
Fleische  und  dem  bei  der  Ablösung  der  Faser
ausfließenden  Saft  der  Pflanze  sich  ein  guter
marktfähiger  Alkohol  gewinnen  läßt.

Das  Rohmaterial  wird  zu  diesem  Zwecke  mit
Wusser  in  Tanks  gebracht,  wo  es  zwei  Tage  lang
gärt;  dann  wird  die  Maische  in  einem  besonders
eingerichteten  Destillierapparate  abgebrannt.  Einige
Zeit  lang  blieb  das  Destillat  in  Geschmack  und
Farbe  unbefriedigend,  aber  die  letzten  Versuche,
denen  eine  große  Anzahl  Sachverständiger  beiwohnte,
  sollen  günstig  ausgefallen  sein.

Aus  dem  Rückstand  von  1000  Blättern  gewinnt
  Castro  annähernd  400  1  Maeische,  die  801
Alkohol  von  40°  Cartier  ergeben.  Die  besonderen
Vorrichtungen  im  Destillierapparate  zur  Erzielung
guten  Geschmacks  und  guter  Farbe  sind  durch
Patente  geschützt  worden.

Wenn  auch  im  Jahre  1911  der  Marktpreis
des  Sisalhanfes  gestiegen  ist,  so  wird  doch  den
Pflanzern  die  Werterhöhung  der  Pflanze  durch

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  220.

**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  81.

 

die  Verwendbarkeit  der  Rückstände  erwünscht  sein
und  zugute  kommen.
(Nach  Dailr  (lonsulur  and  Trade  Reports.)

Frankreich.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen
des  französischen  Kongogebiets.

Eine  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  12.  Februar  1912  setzt  für  Kaffee  und  Kakao
in  Bohnen  die  Mengen,  die  aus  Französisch
Aquatorial-Afrika  (konventionelles  Kongobecken)
während  des  Jahres  1912  unter  der  in  der
Verordnung  vom  22.  April  1899  angegebenen
Vergünstigung  —  Zollnachlaß  von  12  Frank  für
1  dz  Kaffee  und  9  Frank  für  1  dz  Kakao  —
in  Frankreich  eingeführt  werden  können,  auf
50  000  kg  bzw.  25  000  kg  fest.

(Journal  officiel  de  la  Républiquc  Françaisc.)

Neuer  Jolltarif  für  Janztbar.

Am  30.  Oktober  1911  ist  eine  neuc  Zollverordnung
nebst  Ausführungsvorschriften  erlassen  worden,  wonach
von  allen  nach  dem  Hoheitsgebiete  von  Zanzibar  zum
Verbrauch  eingeführten  Waren  ein  Zoll  von  7½  v.  H.
des  Wertes  erhoben  wird.  Folgende  Waren  bleiben
zollfrei:  Landwirtschaftliche  Geräte,  Bienenwachs,  Rizinnssamen,
  Kohle.  Kokosnüsse,  Münzen,  Colombo-=wurzeln,
  Kopal,  Kopra,  Molkereierzengnissc,  frisches
Fleisch,  arabisches  Gummi,  Jutesäcke,  Hänte.  Fluß-=pferdzähne,
  Elfenbein,  lebende  Tiere,  Maschinen  zur
Behandlung  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse,  Makanda
(fertig  gemacht),  Mangalorcziegel,  Land=  und  Scekarten,
  Matten  zum  Trocknen  von  Gewürznelken,  Orseilleflechten,
  Photographien,  nicht  für  den  Verkauf
bestimmt,  gedruckte  Bücher  und  Handelsurkunden,
Rhinogeroohörner,  Kautschuk,  Muscheln,  Felle.  Spaten,
Schaufeln,  Bäume,  Pflangen  und  Sämereien,  zum
Anbau  bestimmt,  Grabsteine  und  Schmuck  für  Gräber,
Schildkrötenschalen,  frisches  Gemüse  und  Schiffe,  gang
oder  in  Teilen  eingehend,  Proben  von  Wein  und
Spirituosen  in  kleinen  Fläschchen,  Handelomuster,
Handelskataloge  Preisverzeichnisse  und  andere  geschäftliche
  Reklamegegenstände.

Kerosen,  Paraffin,  Petrolcum  oder  anderes  leicht
entzündbares  Cl  mit  einem  Entflammungspunkte  von
weniger  als  73  Grad  Fahrenheit  nach  dem  Olprüfer
Able  Pensky  Close  Test  darf  nicht  eingeführt  werden.

Von  alkoholhaltigen,  mit  MWMeingeist  versetzten
destillierten  oder  gegorenen  Getränken  werden  folgende
Zölle  erhoben:

5  Rupien  für  1  Gallone  von  50  Grad  nach  Gan-Lussacs

  Alkoholometer  bei  einer  Temperatur  von

15  Grad  des  100teiligen  Thermometers  für  alle

destillierten  Getrünke,  die  zum  Verkauf  oder  zum

Verbrauch  eingeführt  werden.  Der  Zoll  soll  sich

verhältniomäßig  für  jeden  Grad  über  oder  unter

50  Grad  erhöhen  oder  ermäsßjigen.

7½  v.  H.  des  Wertes  auf  Weine,  Biere  und  andere
gegorenc  alloholhaltige  Getränke.
        <pb n="304" />
        G  266  20

AKußenhandel  figvptens  im  Jahre  1911.

Die  wirtschaftliche  Lage  Agyptens  war  in  den
ersten  9  Monaten  des  Jahres  1911  befriedigend,
da  der  gute  Ausfall  der  Baumwollernte  in  Verbindung
  mit  hohen  Preisen  der  Bevölkerung  reichlichen
  Gewinn  gebracht  hatte.  Infolgedessen  hat
die  Einfuhr  im  Jahre  1911  gegen  das  Vorjahr
im  Werte  um  ½  zugenommen.  Im  Herbst  verschlechterte
  sich  jedoch  die  geschäftliche  Lage,  als
sich  herausstellte,  daß  die  neue  Baumwollernte
infolge  starken  Auftretens  der  Baumwollraupen
und  ungünstiger  Witterungsverhältnisse  weniger
reichlich  und  in  der  Qualität  schlechter  ausgefallen
war.  Man  schätzt  den  Ertrag  auf  2,9  Millionen  d2
gegen  3,3  Millionen  im  Jahre  1910.  Dazu  kam
ein  durch  eine  reichliche  Ernte  in  Amerika  herbeigeführtes
  Fallen  der  Baumwollpreise.  Durch
beide  Umstände  ist  die  Kaufkraft  der  Landbevölkerung
  erheblich  geschwächt  worden.

Die  unsicheren  politischen  Verhältnisse,  die  auf
die  Krisis  des  Jahres  1907  und  schlechte  Geschäftsführung
  zurückzuführende  Zahlungseinstellung
der  seit  50  Jahren  bestehenden  Bank  of  Egypt
und  einer  bedentenden  griechischen  Firma  sowie
die  mißliche  Lage  einiger  kleinerer  Bankgeschäfte
haben  die  großen  im  Lande  ansässigen  Banken

Herkunftsund
  1911
Bestimmungsländer

 

Einfuhr

veranlaßt,  die  Gewährung  von  Kredit  möglichst
einzuschränken.  Dadurch  werden  die  einheimischen
Händler  gezwungen,  nur  die  unumgänglich  notwendigen
  Waren  zu  beziehen,  was  sich  schon  in
der  Verminderung  der  Einfuhr  für  den  Monat
Dezember  bemerkbar  gemacht  hat.  Der  italienischtürkische
  Krieg  beeinträchtigte  das  Transitgeschäft
nach  der  Türkei.  Eine  Besserung  der  Verhältnisse
  ist  fürs  erste  noch  nicht  zu  erwarten.

Nach  den  amtlichen  Ausweisen  über  den
Handel  Agyptens  während  des  Jahres  1911
bezifferte  sich  die  Gesamteinfuhr  auf
27227  118  LE.  gegen  23  552  826  4  E.  im  entsprechenden
  Zeitraum  1910,  so  daß  sich  eine  Zunahme
  von  3  674  292  LE.  ergibt.  Die  Gesamtausfuhr
  bewertete  sich  im  Jahre  1911
auf  28  598  991  LE.,  während  sie  im  Jahre
1910  insgesamt  28  944  461  LEE.  betrug;  es  ist
mithin  bei  ihr  eine  Abnahme  von  345  470  L  E.,
die  auf  niedrige  Baumwollpreise  zurückzuführen
ist,  zu  verzeichnen.

Die  Beteiligung  der  hauptsächlich  in  Betracht
kommenden  Länder  am  Werte  der  gesamten  Einund
  Ausfuhr  während  der  beiden  verflossenen
Jahre  ergibt  sich  aus  der  nachstehenden  Ubersicht:

Ausfuhr
1910  1911  1910
Wert  in  CE.

Großbritannien  .
Englische  Besitzungeni  im  Mitte  tmeer  ·
Desgl.  im  fernen  Osten
Deutschland

8557.2006

257110
1  00.5  051
1  500  745

7311218  13  958  058  14.3143  381
169  219  10  316  10  702
967  190  111  744  82  822

1  262  439

3  117601

3  088  G32

 

Vereinigte  Staaten  von  Amerika  .  321960  210  083  2  071900  1  892  025
Andere  Länder  Amerikas  588  837  321  423  17111  13  874
Osterreich-Ungarn  190890  121  1  647  182  1443  284  1434821
Belgien  .  95S·I8(s:k  871214  50  770  7§  985
Bulgarien  270  888  81  RW  11.  063  79
China  usw.  607  795  551  979  398019  172  121
Spanien.  69  7290  63  792  52  336  517  060
Frantreich  .  2780028  2652  283  2311869  2  174  026
Französ.  Besiungen  im  Mittelmeer  50  518  51  159  3794  5  803
Griechenland  ....  189  900  1418  121  23.  288  27  037
Niederlande  109912  87  175  187  528  192  503
JItalien  1  401  570  1  109  315  814  0641  825  8.0
Maroklo  541543  289005  681  2  S95
Persien  50  526  77123  5  429  1  871
Rumänien.  730  611  502  805  9  433  8312
Rußland.  850  811  602  879  1  789  236  1  659  6.11
Serbien.  3  303  23  814  109  72
Schweden  351  777  386  S309  59  409  54  880
Norwegen.  8  735  6  360  6273  5  792
Schweiz.  145  241  107274  1011.389  943  0806
Türkei  2  S0S  784  2905  438  519  737  666  419
Jnogesamt  leinschl.  anderer  Länder)  27227  118  23  552  S#20  28  598  991  289044  161
Abgesehen  von  Schweden,  Persien,  Serbien  ursacht  worden.  Dagegen  ist  Italiens  Einfuhr

und  der  Türkei  hat  die  Einfuhr  aller  Länder  zugenommen.
  Die  Abnahme  der  türkischen  Einfuhr
erstreckt  sich  auf  die  letzten  beiden  Monate  des
Jahres  und  ist  durch  den  Krieg  mit  Italien  vermit

  Beginn  des  Krieges  nicht  zurückgegangen.
Großbritannien  hat  für  17  v.  H.  mehr  eingeführt,
vorzugsweise  in  Textilwaren,  Metallwaren  und
Mehl.  Die  Einfuhr  Österreich-Ungarns  ist  um
        <pb n="305" />
        W  267  20

20,7  v.  H.,  namentlich  in  Baumwollstoffen,  Wollstoffen
  und  Metallwaren  gestiegen,  hat  dagegen
in  Zucker  abgenommen.  Frankreich  hat  seine
Einfuhr  um  4,8  v.  H.  vermehrt,  besonders  in
Textilwaren,  während  es  in  Mehl  und  alkoholischen
Getränken  weniger  eingeführt  hat.  Die  Steigerung
  der  italienischen  Einfuhr  beträgt  24  v.  H.
und  erstreckt  sich  hauptsächlich  auf  Baumwollstoffe
und  Mehl.  Die  Einfuhr  der  Türkei  hat  sich  um
10  v.  H.  am  meisten  in  lebenden  Tieren,  Holz
und  Seife  verringert,  wogegen  sie  in  Getreide
und  Gemüsen  sowie  Textilwaren  gestiegen  ist.
Rußlands  Einfuhr  hat  sich  um  41  v.  H.  fast
ausschließlich  in  Zucker  vermehrt.  Deutschlands
  Einfuhr  war  um  18,9  v.  H.  größer.
Sie  hat  namentlich  in  Textil=  und  Metallwaren
und  Kohlen  zugenommen,  ist  aber  in  Mehl  zurückgegangen.


Deutschlands  Einfuhr  in  den  wichtigsten
Artikeln  hatte  in  1000  LEE.  folgende  Werte:
Metalle  und  Metallfabrikate  425,0,  Textilwaren
385,2  (darunter  Baumwollengewebe  67,8  und
Wollengewebe  86,9),  verschiedene  Artikel  209,6,
Farbstoffe  und  Farben  103,7,  Holz  und  Kohlen
101,7,  Geschirr  und  Glas  72,6.

Die  Ausfuhr  wies  1911  (und  1910)  folgende
  Werte  (in  1000  EE.)  auf:  Tiere  und
tierische  Erzeugnisse  zu  Genußzwecken  147,2
(161,3);  Felle  und  Waren  daraus  178,8  (237,5);
andere  tierische  Erzeugnisse  und  Abfälle  63,0
(56,5);  Getreide,  Gemüse,  Mehl  usw.  4133,5
(3222,5);  Zucker,  Kolonialwaren  251,2  (194,7);
Spirituosen,  Getränke,  Ole  25,1  (28,2);  Farbstoffe,
  Farben  25,1  (27,5);  Chemische  Erzeugnisse,
  Heilmittel,  Parfümerien  47,2  (43,4);  Baumwolle,
  Textilwaren  23  102,9  (24  375,8);  Metalle
und  Metallwaren  75,2  (54,3);  Zigaretten  407,1
(379.1).

Der  Wert  der  Baumwollausfuhr  ist,  obwohl
  282  509  dz  mehr  versandt  worden  sind,
wegen  der  niedrigeren  Preise  um  1  253  608  LE.
gefallen.  Es  wurden  2  984  414  dz  im  Werte
von  22  988  104  LE.  ausgeführt,  wovon  die
beiden  wichtigsten  Abnehmer,  Deutschland
270  694  dz  für  2071  397  ELE.,  Großbritannien
1  423  222  dz  für  11  016  267  LCE.  bezogen.  Die
Ausfuhr  von  Baumwollsamen  hat  sich  im
Werte  um  878  992  2LE.  vermehrt.  Sie  betrug
4  620  185  dz  im  Werte  von  3  038  985  E.,
woran  Deutschland  mit  1  383  936  dz  für
899  505  LE.,  Großbritannien  mit  3  055  064  drz
für  2  021  378  LE.  beteiligt  waren.

Als  die  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel
innerhalb  der  einzelnen  Warengruppen  kommen
im  Jahre  1911  (und  1910)  in  Betracht  (Wert

1  LE.  =  20,75.  .

 

in  1000  LE.):  Eier  116,2  (125,4);  Häute,  roh
153,3  (205,3);  Reis  287,7  (288,2);  Baumwollsamen
  3038,9  (2159,9);  Olkuchen  355,.7
(283,1);  Zwiebeln  313,9  (264,8);  Rohrzucker
182,3  (113  5);  Baumwolle  22  988,1  (24241,7);
Wolle  94,0  (106,0);  Zigaretten  407,1  (379,1).
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Alerandrien.)

Außenhandel  des  belgischen  Kongogeblets  1910.

Der  belgische  Kolonialminister  hat  in  der
Dezembernummer  1911  der  „Renseignements  de
T’office  Colonial“  eine  Statistik  über  den  Außenhandel
  der  belgischen  Kongokolonie  im  Jahre  1910
veröffentlicht.  Nach  dem  zu  dieser  Statistik  gehörenden
  Begleitbericht  belief  sich  der  Wert  der
Gesamtausfuhr  auf  95  598  697,56  Fr.,  der
Wert  der  Gesamteinfuhr  auf  43  979  141,75  Fr.
Von  dem  Gesamtwerte  der  Ausfuhr  entfielen
66  602  295,23  Fr.  auf  Produkte,  die  aus  der
Kolonie  stammten,  von  dem  Gesamtwerte  der
Einfuhr  36  846  508,18  Fr.  auf  Waren,  die  für
den  Verbrauch  in  der  Kolonie  bestimmt  waren.
Gegenüber  dem  Jahre  1909  ist  eine  aufsteigende
Bewegung  des  Wertes  des  Außenhandels  zu
verzeichnen.  Dies  ist  größtenteils  auf  das  Steigen
der  Kautschukpreise  zurückzuführen,  die  von
1135  Fr.  für  100  kg  im  Jahre  1909  auf
1493  Fr.  im  Jahre  1910  gestiegen  sind.  Was
dagegen  die  Menge  anlangt,  so  ist  hierin  bei
Kautschuk,  Elfenbein  und  Kaffee  ein  Rückgang  zu
verzeichnen.  Dagegen  ist  die  Ausfuhr  von  Palmnüssen,
  Palmöl,  Kopal,  Kupfererzen,  Kakao,  Reis
u.  a.  gestiegen.

Unter  den  Ausfuhrartikeln  figuriert  Kautschuk
im  Werte  von  rund  76  029  974  Fr.  (davon  aus
der  Kolonie  51  015  649  Fr.)  an  erster  Stelle;
es  folgen  Elfenbein  für  9  361  045  (6  056  476)
Fr.,  Palmnüsse  für  3  101  301  (2  657  164)  Fr.,
Rohgold  für  2  514  922  (2  514  922)  Fr.,  Palmöl
für  2  015  743  (1  797594)  Fr.,  Kopal  für
1  316  501  (1  314  348)  Fr.  und  Kakao  für
1  071  373  (1071  373)  Fr.

Als  Bestimmungsland  steht  Belgien  mit
einer  Exportziffer  von  rund  69  747  150  Fr.  (davon
  aus  der  Kolonie  58  678  863  =  88  v.  H.)
weitaus  an  erster  Stelle;  es  folgt  Frankreich  mit
einer  Exportziffer  von  18  259  900  Fr.,  von  denen
aber  nur  1  725  940  Fr.  auf  Produkte  der  belgischen
  Kolonie  entfielen.  Der  Export  nach  den
portugiesischen  Kolonien  stellt  sich  auf  3  692  235
(aus  der  Kolonie  selbst:  3  382  320)  Fr.  Daun
folgen  die  Niederlande  mit  1769  838  (726456)  Fr.
Der  Rest  verteilt  sich  auf  die  übrigen  Länder,
von  denen  Deutschland  und  Deutsch-Ostafrika
        <pb n="306" />
        W  268  20

eine  Einfuhr  von  rund  88  326  (83  151)  bzw.
222  559  (222  559)  Fr.  aufweisen.

Unter  den  Einfuhrartikeln  (Wert  in  Franken)
sind  folgende  besonders  hervorzuheben:

Weine  1  748  988  (für  die  Kolonie  bestimmt:
1  403  677),  Konserven  3  947  156  (3  019  694),
Kleider  und  Wäsche  2  677  012  (2  080  613),  Maschinen
  -Reserveteile  und  Zubehör  2  763  034
(2  609767),  Stahlschienen  2  198  063  (2  155  347),
Quincailleriewaren  1432432  (1080  895),  Baumwollenstofse,
  rohe  1  065  334  (1  021  078),  desgl.,
bedruckte  1  141  202  (965  834),  desgl.,  gefärbte
6  019  751  (4  909  617).

Was  die  einzelnen  Länder  anlangt,  steht
Belgien  mit  einer  Einfuhr  von  rund  29230  755  Fr.
(für  die  Kolonie:  27  260  378  =  74  v.  H.)  an  der
Spitze;  es  folgen  Großbritannien  mit  4  586  515
(3797  822),  Frankreich  mit  4  106  608  (1247997),
Deutschland  mit  1  686  309  (1  066  330)  und  die
Niederlande  mit  1  023  493  (620  852)  Fr.  Der
Rest  verteilt  sich  auf  die  übrigen  Länder.

Handel  der  französischen  Kolonie  GCabon  1910.

Der  Wert  des  Gesamtaußenhandels  der
Kolonie  bezifferte  sich  im  Jahre  1910  auf  11653  588
Fr.  gegen  9572182  Fr.  im  vorhergehenden  Jahre.
Der  Wert  des  Gesamteigenhandels  belief  sich  auf
11  274  318  Fr.  gegen  9  194  881  Franken  im
Jahre  1909.  Davon  entfielen  im  Jahre  1910
(und  1909)  auf  die  Einfuhr  5142762  (4573204)
Fr.  und  auf  die  Ausfuhr  6  131556  (4621  677)  Fr.
An  der  Einfuhr  waren  Frankreich  mit  2  652  201
(2  395  740)  Fr.  und  die  französischen  Kolonien
mit  27908  (64  532)  Fr.  beteiligt;  der  Rest
mit  2  462  650  (2  112  932)  Fr.  entfiel  auf  andere

 

Länder.  Unter  den  letzteren  nahm  Großbritannien
mit  1  683  630  (1  496  244)  Fr.  die  erste  Stelle
ein,  dann  folgte  Deutschland  mit  308  627
(281  870)  Fr.

Die  hauptsächlichsten  Artikel  der  Einfuhr  bewerteten
  sich  in  1000  Fr.,  wie  folgt:

Lebende  Tiere  23,3  (28,1),  Tierische  Ergeugnisse  und
Abfälle  383,0  (430,9),  Fische  119,1  (109.2),  Mehlhaltige
Nahrungomittel  267.3  (250,1),  Kolonialwaren  264.6
(241.8),  Pflangliche  Cle  und  Säfte  43.1  (35,9),  Hol
32,2  (10.0),  Verschiedene  Erzeugnisse  und  Abfälle  pflanzlicher
  Art  38.4  (29,8),  Getränke  457,0  (115.0),  Marmor,
Steinc,  Erden  usw.  73.0  (81,0),  Metalle  34.9  (25.5).
Chemische  Erzeugnisse  80.2  (129,5),  Farben  16,1  (25,7),
Gegenstände  verschiedener  Zusammensetzung  213.3
(105.1),  Tonwaren  39.9  (39,0),  Glas=  und  Rristallwaren
  44.2  (18,5),  Garne,  Gewebe,  Konfektion  1815.9
(1504,0),  Papier  und  Papierwaren  54,.5  (73.8).  Felle
und  Pelzwaren  110.3  (51.8),  Metallwaren  636,2  (393,8),
Wassen,  Pulver  und  Munition  15,3  (121,9),  Möbel  23.0
(15,8),  Holzwaren  41,7  (34,9),  Sparterie=  und  Korbwaren
  35,3  (17,5).

Die  Werte  der  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel
  stellten  sich  in  1000  Fr.  für  die  beiden
Jahre  1910  (1909),  wie  folgt:

Elefantenzähne  178,.5  (304.5),  Palmnüsse  187,6
(93.9),  Kakao  in  Bohnen  98,8  (155,0),  NRaffee  in  Bohnen
13,6  (35,0),  Palmöl  66,6  (34.7),  Kautschuk  2039,.9
(1308.1),  Ebenholz  132,6  (291,0),  Okonumeholz  2570.5
(1650,1),  Mahagoniholz  4100,2  (479,0),  andere  Hölzer
276,8  (184,8),  Früchte  und  Körner  zum  Medizinalgebrauch
  41.8  (12,9),  Piassavafasern  59,5  (35,3).

An  der  Ausfuhr  waren  Frankreich  mit  2613  109
(2271  756)  Fr.,  die  französischen  Kolonien  mit
724  (1988)  Fr.,  Großbritannien  mit  1  436  527
(1  351.564)  Fr.,  Deutschland  mit  2  050  754
(875  322)  Fr.  beteiligt;  der  Rest  mit  30  442
(121  047)  Fr.  entfiel  auf  andere  Länder.

(Nach  dem  Bulletin  de  TOffice  Colonial  Nr.  148.)

 

 

 

Vermischtes.

vDas  Hamburgische  Kolonialinfstitut
im  Sommer  1912.7)
A.
Senatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Melle.
Rommissar  des  Reichs-Kolonialamts:  Geheimer
Oberregierungsrat  Dr.  Heinke,  Berlin.
Rommissar  des  Reichs-Marine-Amts:  Wirklicher
Admiralitätsrat  Professor  Ir.  Köbner,  Berlin.
Naufmännischer  Beirat:  Mar  M.  Warburg,  Vorsitzender,
  Eduard  Woermann,  F.  C.  Paul  Sachse.
Rat:  UDr.  Förster.
Zentralstelle  des  Kolonialinstituts:  KRoiserl.
Geheimer  Regierungsrat  Dr.  phil.  Stuhlmann,
Generalsekretär;  Raiserl.  Regierungsrat  Zache,

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  16,  S.  590ff.

 

MWissenschaftlicher  Mitarbeiter;  Dr.  phil.  Waltz.
Wissenschaftlicher  Mitarbeiter:  Dr.  phil.  Wagner,
Wissenschaftlicher  Mitarbeiter.
Professorenurat:  Professor  Dr.  Rathgen,  Vorsitzender:
  Professor  Dr.  Thilenius,  stellvertretender
Vorsitzender;  Professor  Dr.  Perels,  Schriftführer.

Lehrkörper  des  Kolonialinstituts:
Professorenkonvent  und  Professorcurat.

Becker,  Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte  und
Kultur  des  Orients;  Borchling,  Id0#r.  phil.,  Professor
für  dentsche  Sprachwissenschaft:  Briuckmann,  Dr.  jur.,
Professor.  Direktor  des  Museums  für  Runst  und  Gewerbe;
  Dibelius,  I#r  phil.,  Professor  der  englischen
Sprache  und  Kultur,  Schriftführer  des  Professorenkonvents;
  Fitting,  Dr.  phil.,  Professor.  Direktor  der
Botanischen  Staatoinstitute:  Franke.  Dr.  phil.,  Professor
  jür  Sprachen  und  Geschichte  Ostasiens:  Gürich,
        <pb n="307" />
        G  269

Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  des  Mineralogisch-Weologischen
  Instituts;  Reutgen,  Dr.  phil.,  Professor  der
Geschichte;  Kraepelin,  Dr.  phil.,  Professor,  Direktor
des  Naturhistorischen  Museums:  Marcks,  Geheimer
Hofrat,  Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte.  Vorsitzender
des  Professorenkonventst;  Meinhof,  D.,  LL.  D.,  Professor
  der  afrikanischen  Sprachen;  Meumann,  Dr.  phil.,
Professor  der  Philosophice;  Münzel,  Dr.  phil.,  Professor,
  Direktor  der  Stadtbibliothek;  Nocht,  Dr.  mell.,
Professor,  Medizinalrat,  Direktor  des  Instituts  für
Schiffs=  und  Tropenkrankheiten;  Passarge,  Dr.  phil.,
Professor  der  Geographie:  Perels,  Dr.  jur.,  Professor
des  öffentlichen  Rechts,  Schriftführer  des  Professorenrats:;
  Rathgen,  Dr.  rer.  pol.,  Professor  der  Nationalökonomie,
  Vorsitzender  des  Professorenrats:  Schädel,
Dr.  phil.,  Professor  der  romanischen  Sprachen  und
Kultur:  Schorr,  Dr.  phil.,  Professor,  Direktor  der
Sternwarte:  Thilenius,  Tr.  med.,  Professor,  Direktor
des  Museums  für  Völkerkunde,  stellvertretender  Vorsinender
  des  Professorenrats:  Voller,  Dr.  phil.,  Prosessor,
  Direkror  des  Physikalischen  Staatslaboratoriums,
srellvertretender  Vorsitzender  des  Professorenkonvents;
N.  N.,  Direktor  des  Chemischen  Staatslaboratoriums;:
Wohlwill,  Dr.  phil.,  Professor  für  Geschichte  und
Literatur.
Sonstige  Vortragende.

Baritsch,  Dipl.-IJng.,  Banmeister  der  Baudeputation:
  Brick,  Dr.phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher
Assistent  an  den  Botanischen  Staatsinstituten;  Cy,
Lehrerin  der  portugiesischen  Sprache:  Fesca,  Dr.  phil.,
Professor  der  Landwirtschaft;  Förster,  Dr.  phil.,  Rat
beim  Nolonialinstitut;:  Frucht,  WMissenschaftlicher  Oilfsarbeiter
  am  Mineralogisch-Gceologischen  IJustitut;
Fülleborn,  Dr.  mell.,  „Professor,  Kaiserl.  Regierungsarzt.
  Lberstabsarzt  a.  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrka.
  uteninäig  voriteher.  am  Institut  für  Schiffsund
  Tropenkrankheiten;  Glage,  Professor,  Obertierarzt;
Graef,  Dr.  jur.,  Regierungsrat,  Düsseldorf;  Gracse,
Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am  Seminar
für  Geschichte  und  Rultur  des  Orientst;  Graff,  Dr.  phil.,
Observator  der  Sternwarte;  Hagen,  Dr.  phil.  Prosessor,
  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Museum  für  Völkerkunde:
  Hara,  Shinkichi,  Wissenschaftlicher  Assistent
am  Museum  für  nKunst  und  Gewerbe;:  Harris,  Lehrer
der  englischen  Sprache;  Heepe,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter
  am  Seminar  für  Kolonialsprachen;  Hcering,
TDr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent  an  den  Botanischen
Staatsinstituten:  Horn.  Dr.  phil.,  Missenschaftlicher
Hilfsarbeiter  am  Mineralogisch-Geologischen  Institut;
Jaeger,  Dr.  phil.,  Professor  am  Lehrerseminar:
Rlebahn,  Dr.  phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher  Affistent
an  den  Botanischen  Staatsinstituten:  Klingenheben
Wissenschaftlicher  Oilsoarbeiter  am  Seminar  für  Kolonialsprachen:
  Kloeke,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am
Germanistischen  Seminar:  Krüger,  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher
  Hilfsarbeiter  am  Seminar  für  romanische
Sprachen  und  nultur;  Lavoipidre,  Dr.  Phil.,  Hilisarbeiter
  für  Französisch  am  Seminar  für  romanische
prachen  und  RKultur:  Lübbert,  Fischereidirektor:
Lütgens,  Dr.  phil.,  Oberlehrer  an  der  Oberroealschule

vor  dem  Holstentor:  Michaelsen,  Dr.  phil.,  Professor,
Wissenschaftlicher  Assistent  am  Natur  bistorischen  Muscum:
Mühlens,  Dr.  mell.,  Professor,  Marineoberstabsarzt
der  Seewehr,  Abteilungsvorsteher  am  Institut  für
Schiffs=  und  Tropenkrankheiten:  Neumann,  Dr.  phil.,
Direktor  der  Schlachthof=  und  Viehmarktverwaltung:
Osbahr,  Direktor  des  Büsch=  Instituts;  Panconcelli-Calzia,
  Dr.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am  Seminar
  für  Kolonialsprachen,  Leiter  des  phonctischen
Laboratoriums:  Peter,  Dr.  phil.,  Professor,  Staatstierarzt:
  Pfeffer,  Dr.  phil.,  Professor,  Kustos  des

Kultur:  Schlec.  Dr.  phil.,

 

Naturhistorischen  Museums:  Pfülf,  Dr.  jur.,  Wissenschaftlicher
  Hilfsarbeiter  am  Seminar  für  0  ffentliches
Recht  und  Kolonialrecht;  Reche,.  Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher
  Assistent  am  Museum  für  Völkerkunde:  Reh.
Dr.phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Naturhistorischen
Museum:  Rubiö  y  Balaguer,  Dr.,  Hilfsarbeiter  für
Spanisch  am  Seminar  für  romanische  Sprachen  und
Professor  an  der  Oberrealschule
  auf  der  Uhlenhorst:  Schmidt,  Dr.  phil.;  Sennewald,
  Dr.  phil.,  Professor  am  Staatlichen  Technikum:
Sokolowsky,  Dr.  phil.,  Direktorialassistent  am  Zoologischen
  Garten:  Sperber,  Oberingenieur:  Streir.
bP.,  Hünfeld  bei  Fulda:  Voigt,  Dr.  phil.,  Professor.
Wissenschaftlicher  Assistent  an  den  Botanischen  Staatsinstituten,
  Vorstand  des  Laboratoriums  für  Warenkunde:
  Wagner,  Dr.phil.,  Wissenschaftlicher  Mitarbeiter
an  der  zentralstelle  des  Kolonialinstituts  und  Wissenschaftlicher
  HOilfsarbeiter  für  Italienisch  am  Seminar
für  romanische  Sprachen  und  Kultur:  Wilde,  Missionsinspektor,
  Berlin;  Winter,  Kaidirektor;  v.  Wrochem,
Ior.  jur.,  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter  am  Seminar
für  Offentliches  Recht  und  Kolonialrecht:  Wysogorski,
Dr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Mineralogisch=Geologischen
  Institut:  Zache,  Kaiserlicher  Regierungsrat,
  Wissenschaftlicher  Mitarbeiter  an  der  zentralstelle
des  Kolonialinstituts;  Ziebarth,  Dr.  phil.,  Professor
am  Wilhelm-Gymnasiimm.

Bureau  des  Senatskommissars  und  des  Kolonialinstituts:
  Hamburg  36,  Vorlesungsgebäude,  Edmund
Siemers  Allce.

B.
Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  #bungen

vom  15.  April  bis  15.  August  1912.
I.  Vorlesungen.
1.  Geschichte.  Rechts=  und  Staatswissenschaften.

Prof.  Dr.  Kenutgen:  All
geschichte  der  Neugeit.

cmeine  Kolonial-=1
  stündig.

Prof.  Dr.  Perels  und  Dr.  v.  Wrochem:  Kolonial-=recht.
  II.  Teil.  2stündig.
Prof.  Dr.  Perels:  lÜbungen  im  KLolonialrecht

für  juristisch  vorgebildete  Hörer.  Zstündig.

Dr.  Pfülf:  Ubungen  zur  Einführung  in  das
Kolonialrecht.  II.  Teil.  Für  juristisch  nicht  vorgebildete
  Hörer.  2stündig.

Missionsinspektor  Milde  (Berlin):  Die  Arbeit  der
evangelischen  Mission  in  den  deutschen  Kolonien;
  Grundsätze,  Methoden,  Ergebnisse.  Bedeutung.
  6.,  S.,  10.  Moai.

6.  Mai:  Grundsätze  der  evangelischen  Mission.  —
Arbeit  und  Arbeitsentwicklung  unter  den
Primitiven.

8..=  Arbeit  in  halbgivilisierten  Gegenden.  —
Christliche  Mission  und  Islam.
10.  =  Unterschiede  und  Einheit  in  der  Arbeit  der

verschiedenen  evangelischen  Missionen.
Bedeutng  der  Mission  für  Kolonie  und
Heimat.

P.  Streit  (Hünfeld  bei  Fulda:  Das  Missioneproblem
  in  seiner  Entwicklung  mit  besonderer
  Berücksichtigung  der  deutschen  RKolonien.
  1.,  3Z.,  5.  Juli.

1.  Juli:  Geschichtliches.
3.  Theoretisches.
5.=  Methodisches.

Zache:  Verwaltungs=  und  Wirtschaftspraris
in  den  KRolonien  (Deutsch-Ostafrikaj.  Alle  14  Tage.
2  stündig.
        <pb n="308" />
        WW  270  20

Dr.  Graef  (Düsseldorf):  Verwaltungspraxis  in
den  Kolonien  unter  besonderer  Berücksichtigung
der  Eingeborenenverwaltung  (Westafrika).  Alle
14  Tage.  2stündig.

Prof.  Dr.  Rathgen:  Kolonialpolitik  mit  lbungen.
II.  Teil,  Wirtschaftspolitik.  4  stündig.

Prof.  Dr.  Rathgen  und  Prof.  Dr.  Voigt:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Ausbereitungoanstalten
und  industriellen  Anlagen.  Alle  14  Tage.

Osbahr:  Praktikum  der  BuMchführung  und  Bilanzkunde.
  Für  Hörer  mit  abgeschlossener  kaufmännischer
  Vorbildung.  k2stündig.

2.  Rolonialwirtschaft  und  Naturwissenschaften.

Prof.  Dr.  Fesca:  1.  Allgemeine  Ackerbaulehre,
Klima=  und  Bodenlehre.  Zstündig.

2.  Spezielle  Pflanzenbaulehre  (Fette.  Gewürze
  und  Drogen,  Farb=  und  Gerbstoffe  liefernde
Pflanzen).  2  stündig.

3.  Tierische  Ernährungslehre  (Fütterungslehrel.
  1  stündig.

4.  libungen  im  landwirtschaftlichen  Laboratorium
  in  Gemeinschaft  mit  I)r.  Grimme.
2stündig.

Prof.  Dr.  Voigt:  1.  Koloniale  Nutzpflanzen,
ihre  Kultur  und  ihre  Produkte,  mit  Demonstrationen.
a)  Für  Beamte,  Landwirte  und  Kaufleute.  2stündig.
b)  =  Lehrerinnen.  1½  stündig.

2.  Praktische  Ubungen  im  Erkennen  und

Untersuchen  pflanzlicher  Erzengnisse  des
Handels.

af  Für  Landwirte  und  Kaufleute.  3stündig.

bl.  =  Zollbeamte.  3stündig.

ch  -Raufleute.  2stündig.

Prof.  Dr.  Voigt  und  Prof.  Dr.  Rathgen:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
und  industriellen  Anlagen.  Alle  14  Tage.

Prof.  l'r.  Fitting:  1.  Spezielle  Botanik.  2stündig.

2.  Demonstrationen  im  Botanischen  Garten.
1  stündig.

Prof.  Dr.  Rlebahn:  Die  Grundlagen  der  landwirtschaftlichen
  Pflanzenzüchtung.  1  stündig.

Ir.  Reh:  Tierische  Schädlinge  der  Kulturpflangen
unserer  Kolonien  und  ihre  Bekämpfung.  1  stündig.

Prof.  Dr.  Brick:  Krankhbeiten  kolonialer  Nutzpflauzen:
  Die  nichtparasitären  Schädigungen.
1  stündig.

Dr.  Heering:  Grundzüge  der  Pflanzengeographie
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  deutschen
Kolonien.  6  Stunden.

I)7.  Neumann:  1.  Rindviehzucht  mit  Berücksichtigung
  der  Verhältnisse  der  Kolonien.  2stündig.

2.  Die  staatlichen  und  privaten  Maßnahmen
zur  Förderung  der  Viehzucht.  1  stündig.

3.  Ubungen  über  die  landwirtschaftlichen
Verhältnisse  der  Rolonicn.,  ZEstündig.

4.  Landwirtschaftliche  Erkursionen.

I)r.  Schmidt:  Landwirtschaftliche  Buchführung
und  angewandte  Betriebelehre.  kstündig.
Prof.  Glage:  Gesunde  und  kranke  Milch  (Milchhygiene).

  2stündig.

Prof.  10r.  Peter:  1.  Die  hauptsächlichsten  Tierseuchen
  in  den  Kolonien,  die  Maßznahmen  zu  ihrer
Verhütung  und  Tilgung  (Neichsviehsenchengesetz).
1  stündig.

2.  Verschiedene  Krankheiten  der  Haustiere
mit  Demonstrationen,  ansgewählt  nach  ihrer  wirtschaftlichen
  oder  forensischen  Bedentung.  u1  stündig.

 

3.  Besichtigung  von  Pferde=  und  Rinderbeständen,
  Stalleinrichtungen,  Mitlchwirtschaften,
  Molkereien  in  Verbindung  mit  den
landwirtschaftlichen  Erkursionen  von  D#r.  Neumann.

Prof.  Dr.  Fülleborn:  Einige  für  die  Kolonien
wichtige  Tierseuchen  (Terasfieber,  Tsetsekrankheit
und  Verwandte).  3  Stunden.

Lübbert:  1.  Ausnutzung  von  Fischgewässern
an  der  Küste  und  im  Binnenlande,  mit  praktischen
  Demonstrationen.  1  stündig.

2.  Fischereiliche  Erkursionen.

Dr.  Sokolowmsky:  Führungen  durch  den  Zoologischen
  Garten  und  Hagenbecks  Tierpark,
verbunden  mit  Demonstrationen  von  Nutz=  und  Haustieren
  der  deutschen  Kolonien.  2stündig.

Prof.  Dr.  Voller:  Praktische  Phuysik,  für  Landwirte.
  II.  Teil:  Elektrigitätslehre.  2sstündig.

Prof.  IDr.  Sennewald:  Erperimentalchemie  mit
besonderer  Berücksichtigung  der  Technik  und  Landwirtschaft.
  II.  Teil.  2stündig.

Baritsch:  1.  Ubersicht  über  das  Maschinenwesen
unter  Betonung  der  für  die  Kolonien  wichtigen  Einrichtungen.
  2  stündig.

2.  Erkursionen  zur  Besichtigung  industrieller
und  gewerblicher  Anlagen.

Prof.  Dr.  Gürich:  Die  wichtigsten  nutzbaren
Minerale  und  Gesteine  der  deutschen  Schutzgebiete,
  erläutert  in  praktischen  Ubungen.  2stündig.

Dr.  Wysogorski:  Grundfragen  in  der  Geologie.
stündig.

Dr.  Horn:  UÜbungen  im  Bestimmen  von  Gesteinen
  mit  einfachsten  Hilfsmitteln.  u1  stündig.
Frucht:ellbungen  im  Bestimmen  von  Mineralien

mittels  des  Lötrohres.  1  stündig.

3.  Landes=  und  Völkerkunde.

Prof.  Dr.  Passarge:  1.  Landeskunde  der  deutschen
  Kolonien  (Südsee  und  Kiantschon).  2stündig.

2.  Exkursionen.  .

Prof.  Dr.  Passarge  und  Dr.  Graff:  Anleitung
zu  Routenaufnahmen  und  geographischen
Beobachtungen  auf  Reisen.

Prof.  10r.  Schlee:  Grundzüge  der  allgemeinen
Erdkunde  (zur  Einführung  in  das  Verständnis  der
Länderkunde).  2stündig.

Dr.  Lütgens:  Wirtschaftsgeographie  von  Meriko.
Mittelamerika  und  MWestindien  (mit  besonderer
Berücksichtigung  der  deutschen  Handelsinteressen).
L  stündig.

Prof.  Dr.  Becker:  1.  Geschichte  und  spezieller
Charakter  des  Jslams  in  Afrika.  kstündig.

2.  Einführung  in  den  Islam.A  Nur  für  Tropenärzte
  und  besonders  angemeldete  Hörer.

Prof.  Dr.  Thilenius:  1.  Völkerkunde  derdeutschen
Kolonien  (Afrika).  2stündig.

2.  Ethnographisches  Kolloquium  und  Auleitung
  zum  Sammeln  ethnographischen  Materials.
LVstündig.

Dr.  Reche:
2stündig.

Anthropometrisches  Praktikum.

4.  Oygienec.
Prof.  Ir.  Mühlensd:  Ausgewählte  Kapirel  aus
der  Tropenhygienc.  8  Stunden.
Prof.  I)r.  Fülleborn:  Verwendung  und  Zubereitung
  der  Nahrungmittel  in  den  Tropen
(Rochkursus).  Nur  für  Tropenärzte.  2stündig.
        <pb n="309" />
        W  271  20

5.  Sprachen.

a.  Phonetik.

Dr.  Panconcelli-Calzia:  1.  Einführung  in  die
allgemeine  Phonetik  mit  besonderer  Berücksichtigung
  der  afrikanischen  Sprachen.

2.  Phonetisches  Praktikum
3stündig.

3.  Selbständige  phonetische  Arbeiten.  Für
Fortgeschrittene.

b.  Afrikanische  Sprachen.

Prof.  D.  Meinhof:  1.  Ewe,  Anfängerkursus.  4  stündig.
2.  Ubungen  im  Ewe  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Victor  Tosu.
3.  Duala,  Anfängerkursus.  4  stündig.
4.  Ubungen  im  Duala  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Peter  Makembe.
5.  Herero,  für  Fortgeschrittene.  Lstündig.
6.  Vergleichende  Grammatik  der  Bantusprachen.
  1  stündig.
Heepe:  1.  Suaheli,  „Anfängerkursus  4  stündig.
2.  Snaheli,  für  Fortgeschrittene.  2stündig.
3.  Ubungen  im  Suaheli  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Nioro“  bin  Mwenyi  Bakari.

Klingenheben:  1.  Ful,  Anfängerkursus.  4stündig.
2.  Ubungen  im  Ful  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Hadj  Musa  bin  Adam  el  Fulani.
3.  Hausa,  Anfängerkursus.  4  stündig.
4.  Hausa,  für  Fortgeschrittene.  2stündig.
5.  Ubungen  im  Hausa  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Hadj  Musa  bin  Adam  el  Fulani.
Vorlesungen  und  Übungen  im  Nama,
Ndonga  und  Jaunde.

Zache:  Suaheli-Ubungen  über  Eingeborenenbehandlung
  und  Eingeborenenrechtspflege.
2stündig.

für  Anfänger.

e.  Orientalische  Sprachen.

Prof.  Dr.  Becker  und  Dr.  Graefe  in  Gemeinschaft
mit  dem  Agypter  R.  R.  Zaid:  Ubungen  im  Neuarabischen
  (gesprochene  Sprache)  für  Anfänger  und
Fortgeschrittene.
I).  Graefe:  1.  Schrift-Arabisch  für  Anfänger.
2.  Schrift-Arabisch  für  Fortgeschrittene.
3.  Türkisch  für  Anfänger.
4.  Türkisch  für  Fortgeschrittene.

Prof.  Dr.  Jaeger:  1.  Persisch  für  Anfänger.
2.  Persisch  für  Fortgeschrittene.

d.  Ostasiatische  Sprachen.

Prof.  Dr.  Franke:  Erklärung  leichterchinesischer
Texte  modernen  Stils  für  Fortgeschrittene.  2  stündig.

Prof.  Dr.  Hagen:  Japanisch  für  Anfänger.  2stündig.

Hara:  Japanisch  für  Fortgeschrittene.  2stündig.

e.  Romanische  Sprachen.

Prof.  Dr.  Schädel:  Romanistisches  Kolloquium
über  Probleme  der  Sprachgeographie,  mit
besonderer  Berücksichtigung  der  romanischen  Ubersee.
1  stündig.

Dr.  Lavoipidre:  1.  Französisch,  Kursus  I  (für  Anfänger).
  Exercices  de  prononciation  et  de  conversation;
  grammaire  éémentaire.  2stündig.

2.  Französisch,  Kursus  II  (für  Fortgeschrittene).
Grammaire  systématique;  vocabulaire.  2stündig.

3.  Französisch,  Kursus  III  (cours  supérieur).
Explication  d’auteurs  modernes.  2stündig.

 

Dr.  Wagner:  1.  Italienisch,  Kursus  I  (für  Anfänger).
Pronuncia,  conversazione,  grammatica  elcmentaurc.
Dstündig.

2.  I##lienisch.  Kursus  II  (für  Fortgeschrittenc).
Grammatica  sistematica;  vocabolario.  2stündig.

3.  Italienisch,  Kursus  III  (como  superiore).
Spiegazione  di  testi  moderni.  2stündig.

4.  Rumänisch  für  Anfänger.  1  stündig.

Dr.  Jorge  Rubiö  y  Balaguer:  1.  Spanisch,
Kursus  (für  Anfänger).  Pronunciaciön,  conversaciön,
gramtica,  vorabulario.  Zstündig.

2.  Spanisch,  Kurfus  II  (für  Fortgeschrittenej.
Gramätica  sistemätica,  vocabulario.  2stündi

3.  Spanisch,  Kursus  III  (curso  superior).  Laura
de  autores  modernos.  I2stündig.

4.  Katalanisch  für  Anfänger.,  1  stündig.

Frl.  Ey:  1.  Portugiesisch,  Kurfus  I  (für  Anfänger).
Pronunciaçäo,  conversaçüo,  grammtica  elementär.
2  stündig.

2.  Portugies  isch,  Kursus  II  (für  Fortgeschrittene).
Grammätica  systemütica,  vocabulario.  2stündig.

3.  Portugiesisch,  Kursus  III  (cumo  superior).
Leitura:  Trindade  Coelho,  Manual  Politico  e  trechos
de  outros  autores.  2stündig.

f.  Englisch.

Harris:  1.  Englisch  I1  für  Anfänger.  Neuer  Kursus.
Astündig.

2.  Englisch  II.  Fortsetzung  des  Winterkursus.
4stündig.

3.  Englisch  III.  Oberkursus  für  Fortgeschrittene.
2stündig.

g.  Niederländisch.
Kloeke:  Niederländisch  für  Anfänger.
Prof.  Dr.  Borchling:

2stündig.
Kapholländisch.  2stündig.

h.  Neugriechisch.
Prof.  Dr.  Ziebarth:  1.  Neugriechisch  1  für  Anfänger.
  4stündig.
2.  Neugriechisch  II  für  Fortgeschrittene.  2stündig.

II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

Prof.  Dr.  Voigt:  Demonstrationen  von  Ausrüstungen
  für  botanisches  Sammeln  auf
Reisen.

Dr.  Reh:  Anleitung  zum  Sammeln,  Beobachten
und  Konservieren  von  Tieren.

Prof.  Dr.  Fesca:  Demonstrationen  und  UÜbungen
im  Versuchsgarten.  (Pflangenvermehrung,  Baumpflege,
  Baumschnitt,  Veredlung.)

Sperber:  Haus-,  Wege=  und  Brückenbau  in
den  Kolonien.

Winter:  Kai=  und  Hafenbetrieb.

Dr.  Förster:  Anleitung  zum  Segeln  auf  Fluß
und  See.  Praktische  Ubungen  auf  der  Alster  und
der  Elbe.

Präparatoren  des  Naturhistorischen  Muscums:
Anleitung  zum  Abbalgen,  Skelettieren,  Konservieren
  und  Ausstopfen  der  höheren  Wirbeltiere.


Kursus  der  Photographie.

Anleitung  zum  geographischen  und
graphischen  Zeichnen  in  den  Jnstituten.

III.  Anterricht  in  körperlichen  Ubungen.
Reitunterricht  und  Fechtunterricht.

cthuno-
        <pb n="310" />
        272  20

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des  Kolonialinstituts
  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
auf  die  folgenden  Vorlesungen  und  Ubungen  des  Allgemeinen
  Vorlesungswesens  hingewiesen:

Prof.  Dr.  Rathgen:  Praktische  Volkswirtschaftslehre.
  Agrarpolitik.

I)r.  Hack:  1.  Geld  und  Währung.
über  moderne  Geldprobleme.

Ir.  Lavoipière:  Les  provinces  de  la  France,

Dr.  Wagner:  L'lItalin  d’oggi.

Dr.  Jorge  Rubi6  h  Balagner:  La  eritica  historica
  Vliterurin  en  la  Espahn  contemporanea.

2.  Ubungen

 

Prof.  Dr.  Becker:  1.  Arabisches  Praktikum  für
Fortgeschrittene.  2.  Syrisches  Praktikum.

Prof.  Dr.  Franke:  1.  Einführung  in  diechinesische
Literatur.  2.  Erklärung  von  Terten  der
heterodoren  Schulen  derchinesischen  Philosophic.


Prof.  Dr.  Passarge:  1.  Mathematische  Geographie.
  2.  Geographische  Ubungen.

Dr.  Graff:  Geographische  Ortsbestimmungen.

Ir.  Gillmeister:  Technische  Chemie,  Dertrine,
Stärkezucker,  Honig,  künstliche  Süßstoffe.

Kolonlale  Literatur.)

VI.
I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik  borstel:  Deutsche  Dichter-Gedächtnis-Stiftung  1912.
131  S.  90.Hausbücherei  d.  d.  Dichter-Geim

  allgemeinen.

*  Brandenburg-Preulen  auf  der  Westküste  von
Afrika  1681  bis  1721.  Verfaht  vom  Groleen  (ieneralstabe.
  Abteilung  für  Kriegszeschichte.  Mit  2  Kürtchen

und  1  Skizze.  Iipzig:  Voigtlünder  (1912).  98  S.
0.  80  .  K.  80.  (Voigtländes  Quclienbücher.  2.  Bd.])  f1

Chnutemps,  Felix:  La  frontidre  franco-libériennc.
Ann.  col.  22  (1912).  1.  2
Le  Congo  au  parlement.  Les  modifications  à  la

loi  coloniale  et  les  recherches  minières  au  Kutanga.
Scancc  du  21.  2.  Mouremem  géokr.  1912  No.  S.  13
Ie  Congo  belge  et  lc  droit  de  préférence  de  la
France.  Mouv.  geagr.  9  (1912)  158.—162.  4
CTordier,  H.:  Lu  politigque  coloninle  de  la  France

anu  début  du  Second  Empire.  Indo-Chinc  (1852—1858).
Paris  1912,  8  F.  S0.  (5
Delbrück,  Hans:  Cber  die  Ziele  unserer  Koloninlpolitik.
  Preuß.  Juhrb.  III  (1912)  503—513.  (6
*  Halot,  A.:  Domination  et  colonisation  (Publication
  de  Harmand).  Bullet.  de  la  scciétée  belge
G'’eudes  colon.  2  (1912)  155—107.  #
Hammann.  Ir.  Das  Eindringen  der  Amerikaner

in  Knnada.  Weltverkehr  12  (19121  529—531.  (#
*  Kindt,  Rudolf:  Waus  Deutsch-Südwest  vom  neuen
Reichstag  will.  Kolz.  9  (1912)  133—138.  19
Die  Luge  auf  den  Philippinen.  Von  einem  dort
tütigen  Missionar.  Die  Kathol.  Missionen  6  (1911,12)
1341—137.  (0
Léeussan,  Jean  de:  Jotre  droit  historique  au
Maroc.  Paris:  Daragon  (GI.)  1912.  61  S.  1  7.
120.  L
*Ludewig.  H.:  Zwanzig  Jahre  deutscher  Kolonisationsarbeit
  und  die  Kaffeekultur  im  Soconusco.
Tropenpfl.  3  (1912)  133—14%  Forts.  jolgt.  112
Struntz,  Kurd  von:  Belgien  ein  zweites  Marokko.
Handel  u.  Industrie  1056  (1912)  237—239.  l13

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Aspinall,  A.  E.:  The  British  Wst  Indics;  theyr
historv.  resources  and  progress.  London:  1912.  148  S.
7  5%  6  ck.  5P0.  I14

„benkmiller  in  unseren  Kolonien.  Kol.  u.  lleim.
24  (1912)  4.5.  15
Jürgensen,  Jürg:  Kongo-(ieschichten.  Aus  dem
Inischen  übes.  von  Ilermann  Kij.  Alit  einer  Ein—
leitung  von  Dr.  Kuno  v.  d.  Schalk  u.  Bildern  von
Ernst  M.  Heims.  1.—10.  Tausend.  IIamburg-Gro- 



dächtnis-Stiftung.  40.  Bd.].  15
Kuiser,  E.:  Die  deutschen  Kolonien.  Mit  21  Abb.
2.  verm.  Aufl.  Langensalza:  Greller  1911.  VI,  2168.

80.  L
III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäüologie.

*Benedetti.  Achille:  Derna.  la  „Perln  del  AMediterranco.
  Rivista  colon.  4  (1912)  97—101.  (13
Beyer,  Prof.  lr.:  Die  Dflege  der  koloninlen  Völkerund
  Handelskunde  in  Bremen.  Kol.  u.  Heim.  23
(1912)  4—5.  |19
Comment  s'est  ercusé  le  cours  du  Congo  dans  la
ragion  des  chutces.  (A  Propos  des  rapides  d’Telala.)
NMlouvement  g60gr.  1912  Nr.  8.  [20
*  Les  établissements  français  de  I’Oecanie.  Ann.
col.  21  (1912).  I
*  Hayoit  de  Termicourt,  L.:  La  Tripolitaine.  Bult.
de  la  socicte  belge  d'études  colon.  2  (1912)  107—131.  II22

Haywood,  A.  H.  W.:  Throngh  Timbuctu  and
ncross  the  great  Saharn.  Illustr.  London:  1912.
350  S.  16  N  D0.  23

Herz,  Muax:  New  Zenland;  the  countrr  and  ihe
pcople.  With  illustr.  London:  1912.  396  S.  12  8.
6  d.  80o.  124

*Lile  de  Bamu  (Stanler  Pool).  Alouv.  géogr.  9
(1912)  170—171.  (5

*  Ladreit  de  Lacharricère,  J.:  Dans  le  sud  et  l’oucst
Au  Maroc.  Renseign.  colon.  2  (1912)  29—16  (Suppl.
à  IAfrigque  Françuise  2  (1912).  Forts.  folgt.  (20

*  Malovialle,,  E.:  L’ethnographie  du  Maroc.  Ann.
col.  24  (1912)  1.  lV:

*Seiner,  Franz:  Geagraphische  Forschungen  im

politisch  interessanten  Okowango-(lebiete.  DKolz.  9
(1912)  116—147.  Forts.  folgt.  E

*  Soulier-Valbert,  F.:  Ce  qu'fest  Tahiti.  Ann.  col.
20  (1912)  1—2.  26

Vom  cwigen  Eis  his  zu  den  Tropen.
E—

Tetzuer,  Fr.:
Mit  58  Abb.  Leipzig:  1912.

 

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
eFstematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  “  Sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Reduktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  dieJjenigen,  welche  käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklürt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigra  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionserecmplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.
        <pb n="311" />
        Thomas  -  Standsord:  About  Algeria.  Lonedon:
1912.  306  S.  5  KK.  P0e  l31

*  Thorbecke-Berthold,  Marie  Pauline:  Bann.
richt  d.  Forschungsreise  d.  D.  Kol.  Ges.  nach  Kamerun.)

D’  Kolzx.  9  (1912)  148—150.  32
Tumiati,  Dm.:  Tripolitania.  Milano:  1912.  300  S.
5  7.  00.  (383

*  Winkler.  C.:  Die  Regulierung  der  Nordwestgrenze
von  Dentsch-Ostafrika.  DKorlz.  10  (1912)  1415—146.  134

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Mearns,  Edgar  A.:  Description  of  a  new  Specics
of  sunbird,  Helionrmpha  Rainexi.  from  British  Eanst
Africa.  Washington:  Smiths.  Inst.  1911.  1  S.  P0.
(Smithsonian  Alisccllaneous  Collections.  Vol.  56.
Jr.  28.)  (35

MNearns,  Edgar  A.:  Descriptions  of  seren  nem
African  grass-warblers  of  the  genus  Cisticola.  Washington:

  Smiths.  Inst.  1911.  6  S.  S0.  (Smithsonian
Miscellancous  Collections.  Vol.  56,  Nr.  25.)  36

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

*  Les  drolts  de  chasse  dans  les  colonies  et  la
conserration  de  la  faune  indigèene.  Tome  I  et  II.
Bruxelles:  Institut  Coloninl  Internationnl!  1911.  (S
Bibliothsque  coloniale  internationale  10me  séric.)  137

*  Münstermann,  Karl:  Die  Rechtsstellung  des
Kaisers  in  den  deutschen  Schutzagebieten.  Halle  a.  S.:
Hofbuchdr.  Kaemmerer  &amp;amp;  Co.  1911.  101  S.  1,10.4.
*  (38
Statuts  of  ihe  Union  of  South  Africa  1910  and

1911.  Pretoria:  Gorern.  print.  and  Stationury  oftice
1911.  XLIX,  831  S.  50.  39
VI.  Staatsrecht.

Vacat.

VII.  Verwaltung.

vReport  on  the  rcclamation  of  Rangoon  town
lands  for  the  year  1910—11.  Rangoon:  Britich  Burma

Press.  3,  10,  X  S.  10.  40
VIII.  Justizwesen.
Arrété  promulgant  en  Afrilue  occidentale

française  le  décret  du  20  Decembre  1911,  organisant
I’Assistance  judicinire  en  Afrique  oceidentale  française.
Journ.  Off.  de  I'Afriiuc.  occil.  française  374  (1912)
101—109.  41

Foreign  Jurisdietlon  Act  of  Zanzibar  1911.
Statutory  rules  and  orders,  1911.  Nr.  960.  The
Enestern  African  protcctorates  (Zanzibar  fugitive  offenders)
  Order  in  Council  1911).  5  S.  Ld.  20.  42

IX.  Völkerrecht.

Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
Nochmals  die  Farmkreditfrage  für  Deutsch-Südwestafrika.

  Kolz  8  (1912)  117—118.  13
Lyell,  D.  D.:  Nyassaland  for  the  hunter  and
scttler.  London  1912.  116  8.  5  sA.  80.  14

Penha  Gareias,  Comte  de:  La  lutte  contre  l'aleool
aux  colonies  portugaises.  Genève:  Impr.  P.  Richter
1911.  39  S.  80.  45

*Soulier-Valbert,  F.:  Un  obstacle  à  l'essor  de
Tahiti.  La  question  des  terres.  Ann.  col.  20  (1912)
2.  11½

(Be- 



XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Statistical  Abstract  for  the  sereral  british  selfgoverning
  dominions,  crown  colonies.  possessions.
and  protertorates  in  each  yFear  from  1896  to  1910.
Fortv-eichih  Number.  Cd.  6003.  London:  Wyman
&amp;amp;  Sons  1911.  147  S.  1  sh.  10  d.  0D0.  11

Statisties  of  British  Indin.  For  1909—10  and

receting  vens.  Part  V:  Aren.  population  and  publieenlth.

  (Fourth  issue.)  Calcutta:  Superint.  governm.

print.  1911.  V.  156  S.  1  61  6d.  460.  11
XII.  Finanzwesen.

*Budget  für  den  Belgischen  Kongo  1912.  sAus:

Chambre  des  representants.  —  Documents-Session  de

1911—1912.  S.  73—120.  (°

Lannoy.  Ch.  de:  Notes  sur  le  régime  budgétaire
des  colonics  de  I-Afridue  tropicale.  Bullet.  de  colonis.
comparée.  2  (1912)  10—72.  (50

IOverzicht  van  de  ontvangsten  en  uitgaven  van
de  Landschapskassen  in  Nederlandsch-Indné6,  over  1909.
[Kolonianl  Veslag  1910.  —  I.  Nederlandsch  (Oost-)

Indiö.  Bijlage  A.]  L
Le  régime  douanier  colonial.  Quinz.  col.  4  (1912)
121—124.  s  [.-·.2

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.
*Bellet,  Danicl:  Le  caoutchouc  de  Plantation  au
Brésil.  Chronique  colon.  8  (1912)  60—61.  (53
Böhringer,  Ch.:  Kantschuk  und  andere  Produkte
in  Ceylon  1911.  Tropenpfl.  3  (1912)  125—131.  151
*  Braun,  Dr.  K.:  Reiswurzeln.  Zacaton  und  dergl.

Der  Pflanzer  1  (1912)  6—I17.  5
Cocosenltuur  op  de  Philippijnen.  Ind.  Merenur
8  (1912)  157—158.  (5
*  Cosunler,  IHIenri:  Les  chernux  du  Maroc.  Ann.
col.  21  (1912)  1—2.  157
Delistel:  Die  Kameruner  Vorsuchsanstalt  für

Landeskultur  in  Viktoria.  (Aufnuhmen  von  E.  Zahn)
Kol.  u.  Heim.  25  (1912)  2—3.  los

Les  drolts  de  chasse  dans  les  colonies  et  la
conserration  de  la  faune  indigène.  Tome  I  et  II.
Brugxchles:  Institut  Coloninl  International  191  1.  (Biblioth#que
  coloniale  internationale.  10me  scriel.  (50

Fonek.  A.:  Vom  Raubwild  und  seinen  Ubeltaten.
Kol.  u.  Heim.  25  (1912)  6—8.  LI
Herzog,  Iof.  Dr.  A.:  Uber  die  Bastfasern  von
Gomphocarpus  frueticosus  IDryand.  Mit  8  Original-Mikrophotogrammen.
  Tropenpfl.  3  (1912)  113—125.
61

*Lndewig,  H.:  Zwanzig  Jahre  deutscher  Kolonisationsarbeit
  und  die  Kaffeekultur  im  Soconusco.
Tropenpfl.  3  (1912)  133—147.  Forts.  folgt.  l62
*  Monod,  G.  H.:  Deux  richesses  du  Cambodge.
Foreèts  et  pecherics.  Rerue  des  troupes  colon.  116
(1912)  176—199.  (63
*  Norstatt.  Dr.  H.:  Schüdlinge  an  Kampferbänmen.
Iierzu  1  Tafel.  Der  Pflanzer  1  (1912)  18—24.  161
Pentzel.  (lebrüder:  Zur  Baumwollfrage  in  Deutsch-Ostafrika.

  Kol&amp;amp;#.  V  (1912)  138—139.  (65
Perrot,  Em.:  Le  caqutchoue.  Rerue  économ.
internat.  2  (1912)  227—238.  66
Python.  Josef:  Cn  projet  d’hrdraulique  au  Tonkin.
Ann.  col.  22  (1912)  1.  #

Laquestion  des  vins  africains.  Cuinz.  colon.  4
(1912)  115—11.  lan
        <pb n="312" />
        W  274  20

*  Romburgh,  P.  van:  La  culture  du  caoutchoutier.
Rerue  Conom.  internat.  2  (1912)  259—275.  (69

Aus  den  Sitzungen  der  deutschen  Landwirtschafts--gesellschaft.
  Vesammlung  der  Kolonialabteilung.
21.  Februar  1912.

a)  Tieseuchenbekümpfung  in  den  Kolonien.  insbesondere
  in  Deutsch-Südwestafrika.  (Referent
Prof.  Dr.  Ostertag).

b)  Internationale  Kautschukausstellung.  (Prof.  Dr.
O.  Warburg).

c)  Sind  unsere  Kautschukpflanzen  lebensfähig  (Dr.

Markwuld).
Tageblatt  der  26.  Winterversammlung.  1912.
Stück  4.  (50

"  Volkens,  G.:  Laubfall  und  Lauberneuerung  in
den  Tropen.  Berlin:  Borntracger  1912.  112  S.
2,80  A.  80.  l#1

*  Weilzenanbau  und  Handel  in  Britisch  Indien.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bombay).  Berichte
über  Handel  u.  Industrie  8  (1912)  788—806.  (:2

*  Wildeman,  E.  de:  Les  Cssences  caoutchoutiferds.
Revue  CGonom.  internat.  2  (1912)  239—2.8.  (73

*  Zanthier,  Hans  Ewald  von:  Die  Landwirtschaft
von  Deutsch-Südwestafrika.  Mit  Nachwort  von  Pau!l
Rohrbach.  Preuß.  Jahrb.  III  (1912)  466—186.  17

*Zimmermann,  A.:  Zapfrersuche  an  hoch  und
niedrig  verzweigten  Büumen  von  Manihot  Gluziovil.
Der  Pflanzer  1  (1912)  1—6.  (75

XIV.  Wasserwesen.
*  Pythou,  Josef:  Un  projet  d’hydraulique  au  Tonkin.
  Ann.  col.  22  (1912)  1.  176
XV.  Bergwesen.

*  Der  Bergbau  Südrhodesiens  im  Jahre  1910.  (Bericht
  des  Kuiserl.  Konsulats  in  Johannesburkg.)  Berichte
  über  Handel  u.  Industrie  8  (1912)  7v3—788.  177

*  Cortier,  M.:  IX8  salines  du  Sahara  soudanais.
La  Gé0graphie  2  (1912)  91—98.  (23
*  Les  gisements  de  phosphate  de  lile  de  Makatca.
Ann.  col.  20  (1912)  3—1.  (½29

Meyer,  Dr.  Oskar-Erich:  Die  ostafrikanische  Bruehstuse
  sücllich  von  Kilimatinde.  S.  A.  a.  d.  Jahresbericht
  der  Schlesischen  (iescllschaft  für  vaterlündische

  Kultur.  Acktion  für  Geologie  Sitzung
vom  13.  Februar  1912.  Brcslau:  Druck  von  (irass,
Barth  &amp;amp;  Co.  1912.  5  S.  80.  Iso

*  Rapport  du  Conseil  colonial  sur  un  projet  de
décret  approuvant  le  délivrance  de  permis  specianz
de  recherthes  minières  au  Katunga.  Bullet.  offic.  du
Congo  belge  4  (1912)  187—20)3.  81

XVI.  Handel.

„Anbenhandel  Agrptens  im  Jahre  1911.  Nachrichten
  f.  Iandel,  Industrie  usw.  27  (1912)  1—2.  I82

"  „Belgika“  comptoir  coloninl.  (Société  anonrme.)
Ann.  au  Bull.  off.  du  Congo  Belkge  3  (1912  31—41J.  83

I  C(Comité  special  ct  la  ((ompagnie  du  Katangn.

Mouv.  géogr.  9  (1912)  168—170.  84
*  (Commerce  du  caoutehoue  au  Katanga.  Renseign.
de  Toff.  colon.  2  (1912)  45  -  48.  E

*"  Commerce  esxtéricur  de  l’Afrique  oceidemale  francaise
  pendant  le  troisième  trimestre  1911.  Journ.  de
I’Afr.  oceil.  françnise  373  (1912)  95—99.  •86

Compugnie  du  Lomami.  Chron.  colon.  7  (1912)
51  2?2.  (87

 

*  Handelsbericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  in
Melbourne  für  das  Jahr  1910.  Deutsch.  Handels-Archiv
  1912,  Februar-Heft.  II.  Teil.  S.  108—110.  I88

*  Handelsbericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  (Zunzibar)
  für  das  Jahr  1910.  Deutsch.  Handels-Archir
2.  Februnr-Heft.  II.  Teil,  S.  1—96.  #%½

*  Leleune  Vincent,  Emile:  L’évolution  financidre
de  la  production  du  cacutchouc.  Revue  éCconom.  intern.
2  (1912)  276—303.  #

*Soclhété  commerciale  belgo-allemande  du  Congo.
société  anonvme.  établie  à  Brugelles.  Ann.  au  Bull.
off.  du  Congo  Belge  3  (1912)  19—31.  vi

Waltz,  Dr.  H.:  Die  Recehtsverhaältnisse  der  Konzessionsgescllschaften
  in  Neu-Kamerun.  Afftiku-Post
4  (1912)  1—4.  Schlut  folgt.  192

Wright,  Herbert:  Le  commerce  du  caoutchonc.
Revue  économ.  intern.  2  (1912)  301—321.  1%½

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Lamy-Torrilhon,  G.:  L  industrie  du  cnoutchonc.
Rerue  économ.  intern.  2  (1912)  325—350.  e“
Ein  Vorschlag  zur  Hebung  der  demschen  Diamantindustric.
  Deutsche  Wochenzeitung  für  die  Niederlande
  u.  Belgien  9  (1912).  (95

XVIII.  Verkehr.

*  Baltzer:  Die  Eisenbahnen  in  den  deutschen  Schutzgebieren
  im  Rechnungsjahre  1910.  Archiv  f.  Eisenbahnwesen

  2  (1912)  34—103.  96
»Checehi,  Michele:  La  ferrovia  Massaua-Asmara.
Rivista  colon.  3  (1912)  65—75.  lon
Le  chemin  de  fer  de  IUrua,  d’Ankoro  au  lac
Moero.  Mouv.  géogr.  9  (1912)  157—158.  los

*  Die  Eisen  bahnen  Britisch-Ostindiens  im  Kalenderjahr
  1910.  Archiv  f.  Eisenbahnwesen  2  (1912)  100

bis  476.  9
Jeue  Eisenbahnbauten  in  Deutsch-Ostafrika.  Archiv
  f.  Eisenbahnwesen  2  (1912)  361—3.3.  L

Eversmann,  Alexander:  Die  Kanadische  Uberland--bahn
  und  ihre  wirtschaftliche  Bedeutung.  Archiv  f.
Eischhbahnwesen  2  (1912)  317—360.  Forts.  folgt.  101#

*  Goundé  Nzumba:  Ce  quil  faut  faire  sur  le  littozn
  du  Gubon.  L  Afrique  francçaise  2  (1912)  56—60.  1I102

*  Kuntz,  J.:  Neue  Eisenbahnmöglichkeiten  in
Deutsch-Südwestafriku.  Koll  9  (1912)  131—132.  I10#

*  Métin,  Albert:  Le  prolongement  de  la  ligne  de

Langson.  Ann.  col.  22  (1912)  1.  10
*  Meuriot.,  Panl:  Le  chemins  de  fer  algériens.  Ann.
col.  24  (1912)  2.  l105

*  Renty,  E.  de:  I'n  chemin  de  fer  truns-africain.
IAAus:  Les  duestions  modernes,  Zme  année  Nr.  10.  Septrtembre

  1911.  S.  419—1153.0  108
ILe  Trunssaharien  englobé  dans  un  nouveau  Transuafricain.
  Tour  du  Monde  8  (1912)  61—632.  lio:

*  Die  militärische  Verwendung  der  Eisenbalinen
in  der  französischen  Kolonie  Indoe-Chinn.  Archiv  f.
Eiscnbahnwesen  2  (1912)  181—4925.  llos

XIX.  Medizin.

*  Bonet,  (Gd.  et  E.  Roubean:  Notes  sur  des  ex-Priences
  direrses  de  transmission  par  les  glossincs.
Suppl.  au  Journ.  off.  de  Il-Afrique  oecid.  franç.  65
(1912)  17—19.  L

"  Glogner.  Ir.  Aax:  Die  Xahrungsmitteltheorien
üler  die  Ursache  der  Beriberi  in  kritischer  Beleuchtung.
  I.##pzig:  Barth  1912.  96  S.  1,60..  L0.  (I0
        <pb n="313" />
        W  275  20

Gonder,  Dr.  Richard:  Schädigende  Einflüsse  auf
Salvarsan  und  Arsenophenylelvcin.  S.  A.  aus:  Archiv
f.  Schiffs-  u.  Tropenhyg.  16.  Bd.  1912.  S.  37—46.
20.  L

*Hey.,  Dr.  Fr.:  Der  Tropenarzt.  2.  völlig  umgearb.
Aufl.  Wismar:  Hinstorff  1912.  XII,  135  S.  8°0.  1112

*  Hudellet,  Dupont,  Griewanck:  Vaccine  antivariolidue
  dans  le  Haut-Sénégal  et  Niger  en  1910.  (Extraits
de  rapportsl.  Suppl.  au  Journ.  off.  de  I’Afridque  occid.
frang.  65  (1912)  13—17.  (113

Werner,  Dr.  H.:  Weitere  Beolachtungen  über
die  Wirkung  von  Salvarsan  bei  Malaria.  Vortragb
S.  A.  aus:  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropenhrg.  16.  Bd.
.  Beiheft  (1912).  S.  18—36.  114

»Werner,  Dr.  H.:  Erfahrungen  mit  dem  Insipin.
einem  fast  völlig  geschmacklosen  Chininpräparat,  bei
Malaria.  S.  A.  aus:  Archiv  f.  Schiffz-  und  Tropenh##g.
16.  Bd.  1.  Beiheft  (1912)  S.  37—45.  (115

XX.  Sprachen  und  Literatur.

*vFritz,  Georg:  Die  Zentmlkarolinische  Spruche.
Berlin:  G.  Reimer  1911.  131  S.  80.  (Lehrbücher
des  Seminars  für  orientalische  Sprachen  zu  Berlin.
Hersg.  von  dem  Direktor  des  Seminars.  29.  Bd.]  (116

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Betz.  Paul:  Dic  religiösen  Orden  im  Islam.  Afrikn-Bote
  6  (1912)  162—169.  Forts.  folgt.  I117
*  Frles.  E.:  Der  Kampf  des  Evangeliums  auf  den
Jako-Inseln  lei  Nias.  Beibl.  z.  Allgem.  Missions-Zcitschr.
  2  (1912)  21—36.  118
*  Gass,  Josef:  Etwas  von  den  Neu-Trierern  in
Deutsch-Ostafrika.  Afrika-Bote  6  (1912)  174—179.  I119
Macdonald,  IDuncan  Black:  Aspects  of  Ilslam.
Jevy  Tork  &amp;amp;  London:  Macmillau  Compan  1911.

375  S.  1.50.7.  l120
*  Ostafrikn  als  Missionsfeld.  Kolz“.  8  (1912)  118
bis  121.  [121

*  Ra’ad,  Abdallah  Effendi  Michacl:  Die  Religion
der  Galla.  Die  Kathol.  Missionen  6  (1911/12)  130
bis  134.  [122

*  Richter,  Paul:  Die  jüngsten  Vostüße  der  evan-Eelischen
  Mission  in  unseren  afrikanischen  Kolonien.
Allgem.  Missions-Zeitschr.  3  (1912)  9#.—107.  "123

Schlunk,  Martin:  Die  Norddentsche  Mission  in
Togo.  II.  Bd.  Probleme  und  Aufgaben.  Bremen:
Nordd.  Miss.  Gescllsch.  1912.  IV,  I170  S.  80.  1124

Schwarze  Schwestern  in  Uganda.  Affiku-Bote  6

(1912)  179—185.  125
*  Singer,  H.:  Vom  Aberglauben  im  schwarzen  Erdteil.
  Afrika-Post  4  (1912)  2—3.  i

Eine  Tauffeler  in  Utengule  (Nyassagebiet).  Mlissions-Blatt
  d.  Brüdergemeinde  3  (1912)  56—6.3.  1127

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstände.  Militärwesen.
*Cau#in:  Unc  reconnnissance  en  Afrique  Centrale.

Combat  de  Fouka  (Tchad)  22.  Ferrier  1911.  Revne
des  troupes  coloniales  116  (1912)  129—119.  128

*  Dalimier,  Albert:  L'’intendance  militaire  des
troupes  coloniales.  Ann.  col.  23  (1912)  I1.  (129

*  Leutwein,  Theodor:  Die  Kämpfe  mit  Hendrik
Witboi  1894  und  Witbois  Ende.  Mit  1  Bildu.  u.  2

(Nach

 

Karten.  Leipzig:  Voigtländer  (1912).  69  S.  0,60.K.
80.  [Voigtlünder's  Quellenbücher.  5.  Bd.)  130
*  Theilhaber,  Dr.  med.  Felix  A.:  Beim  Roten  Halbmond
  vor  Tripolis.  Umschau  11  (1912)  221—226.  (131
Die  militürische  Verwendung  der  Eisenbahnen  in

der  französischen  Kolonie  Indo-China.  Archiv  f.  Eisenbahnwesen
  2  (1912)  181—485.  ·  (132

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

1#  1*
*m

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Das  Bunkgewerbe.  Drei  Vorträge  gehalten  .  .  .  .  ..
von  (ieneralsekretür  Paul  Steller  (Köln).  1.  bis  2.  Tausend.
  Saarbrücken:  Schmidtke  (i.  K.)  1912.  73  S.
0,50  E.  Po.  [Südwestdeutsche  Flugschriften.  IH###.
von  Dr.  Alexander  Tille.  20.  Heft)l.

Bernhardi,  Friedrich  von:  Deutschland  und  der
nüchste  Kricg.  Mi  1  Kartenskizze.  2.  u.  3.  Aufl.
Stuttgart  u.  Berlin:  Cotta  1912.  XII,  333  S.  7,50  ..  S0.

*Collet,  Léon  W.:  L'océun  indien.  D’'aprds  Sir
John  Murrax.  La  Géaographie  2  (1912)  117—123.

*  Dinse,  Dr.  Paul:  Die  Anfäünge  des  geographischen
Atlas.  Marine-Rdsch.  3  (1912)  306—30)9.

Ehrlich,  P.  Uber  Salvrasan.  S.  A.  u.  d.  Münchener
  Mediz.  Wochenschr.  47/1911.  18  S.  8e.

Entwurf  des  Rcichsbudgets  der  Einnahmen  und
Ausguben  für  das  Jahr  1912  mit  einer  erläuternden
Denkschrift  des  Finanzministe##.  St.  Peteburg:

Buchdr.  d.  Kaiserl.  Akademie  d.  Wissensch.  1911.
120.  IV  S.  40.
*onder,  Dr.  Richard:  U'ntersuchungen  über

arzneifeste  Mikroorganismen,  I.  Trrpanosoma  Lewisi.
Abdr.  a.  G.  Centralblatt  für  Bakteriologie  61.  Bd.
1911.  S.  102—113.  20.

*  Huhn,  C.  Vv.:  Neue  kaukasische  Reisen  und
Studien.  Anhang:  Eine  Rcisc  nach  Transkaspien.
dem  russischen  Bericht  des  Oberlehrers  N.
Dinnik  in  den  =  Nachrichten  der  Tilliser  Abtcilung  der
Kaiserl.  Russ.  (icogr.  (iesellschuaft-,  Bd.  XIX,  Nr.  4).
Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot  1911.  VII,  297  S.
6.K.  80.

*Handbuch  für  Heer  und  Flotte  .
Georg  von  Alten.  Berlin-  Læiprix  .  .  .  .:
Verlagshaus  Bong  &amp;amp;  Co.  (1912).  Lieferg.
2  .  860.

*  Brandenburgisches  landwirtschaftliches  Handbuch.
Bearb.  von  Burcaudirektor  (lemes.  Prenzlan:  Micck
(1912)  160  S.  2  „.  do.  (Arbeiten  der  Landwirtschaftskammer
  für  die  Provinz  Brandenburg.  Jr.  61.

WStatistisches  Handbuch  für  die  landwirtschaftlichen
und

Hrg.  von
Deutsches
3!8—40  à

Interesscn-Vertretungen  für  Abgeordnucte  und

Verwultungsbeamte.  Hrs.  v.  Prof.  Dr.  Dade.  Austr.:
Februar  1912.  Berlin:  Parey  1912.  79  S.  80.  Deutscher

  Landwirtschuftsrat].

*  lHippel,  W.  von:  Das  Reichs-Vichscuchengesetz.
Berlin:  (uttentag  1912.  281  S.  3.  80.  [Cuttentagsche
  Summlung  deutscher  Reichsgesetze  Nr.  103.)

*Klinckowstrocem,  Graf  Curl  v.:  hliherfolte  der
Wünschelrme.  9  S.  do.  S.  A.  a.:  „b#er  Stüdtische
Tiefbaus  1911.  Hett  21  u.  f.  Hrsg.  u.  redlig.  von
Dr.  ing.  Theodor  Hend.

Küschnes  Deutscher  Reichstug  1912—1917.
VI.  Aust.  Von  llermann  llillhRer.  Berlin-Leipzig:
Hillger  (1912).  416  S.  0.60.X.  8%0.

*  Lookout:  Englundas  Weltherrschaft  und  diedeutsche
Luxustlotié«.  9.  u.  10  Inusend.  Berlin:  Politik
1912.  52  S.  0.80.K.  8e.
        <pb n="314" />
        W  276  e2e0

*  Die  Aemoeiren  Francesco  Crispis.  Hra.  v.  T.  Palamenghi-Crispi.

  Demsch  von  W.  Wichmann.  JIlit
1  Portrüt  Crispis.  Berlin:  Fontane  &amp;amp;  Co.  1912.  XI,

190  S.  12  „¾.  50.

Menzel,  Kurt:  Die  Bedeutung  der  Karakulschafe
für  die  Bewirtschaftung  der  leichten  Sandböden.  [In:
Landw.  Umschan  Nr.  11  —  1911  S.  325—330.)

Neumayr,  Prof.  Dr.  Molchior:  Erdgeschichte.
2  Bde.  2.  Aufl.,  neubearb.  von  Prof.  Dr.  Victor
Iblig.  Mit  Abb.  Neuer  Abdruck.  Leipzig  u.  Wien:
Bibliczr.  Institut  (versch.  J.).  32  80.  I.  Bd.
Allgemeine  Gecologie.  II.  Bd.  Beschreibende  Cicologie.

*Postbuch.  Ausgabe  Januar  1912.  Jach  amtl.
Quellen  bearb.  von  M.  Schmitz.  22.  Aufl.  Schrimm:
Postbuchverlag  1912.  175  S.  1,25°.¾.  80.

*  Prochownick.  Wilhelm:  Das  Bürgerliche  Recht
Englands.  Kommentar.  beionnen  von  Dr.  jur.  (instav
Schirrmeister.  II.  BH.  II.  Buch.  Obligationen.
5.  Lieferg.  Berlin:  Irermann  1912.  288  S.  86.

*  Runke,  Prof.  Tr.  Johnnnes:  Der  Mensch.  3.  gänzl.
neubearb.  Aufl.  2  Bde.  m.  Abb.  Leipzig  u.  Wien:
Biulliogr.  Institut  (verssch.  J.)  30.J.  8S0.  I.  Bd.  Entwiekelung.
  Bau  und  Leben  des  menschlichen  Körpers.
II.  Bll.  Die  heutigen  und  die  vortgeschichtlichen

Alenschenrassen.
Schanz,  Moritz:  Fortgang  der  brasilianischen

Kaffee-Valorisation.  Tropenpfl.  3  (1912)  131—133.

 

Die  Schwereisenindustrie  im  Deutschen  Zollgebiet,
  ihre  Entwiekelung  und  ihre  Arbeiter.  Bearb.
u.  hreg.  V.  Vostand  des  Deutschen  Metallarbeiter--Verbandes.
  Stuttgart:  Schlicke  &amp;amp;  Co.  1912.  XV.
638  S.  80.  (Reichstag:  Nichtamtliche  Irucksache.]

Streikepostenstchen  und  Schutzder  Arbeitswilligen.
Vortrag  gehalten  .  von  Genecralsckretür  Paul  Steller
(Köln).  I1.  bis  2.  Tausend.  Suarbrücken:  Schmidtke
(i.  K.)  1912.  25  S.  0.10.fl.  S0.  (Südwestdeutsche
Flugschriften.  H#g.  von  Dr.  Alexander  Tille.  22.  Heft.)

*  Strothmann,  BR.:  Das  Staatsrecht  der  Zaiditen.
Straßburg:  Trübner  1912.  Xl.  109  S.  4..  Se.
(Studien  zur  (leschichte  und  Kultur  des  islamischen

Orients.  Zwanglose  Beihefte  zu  der  Zeitschrift  „Der
Islam  Hg.  von  C.  H.  Becker.  I.  Heft.)

*  Durch  das  tropische  Südamerika.  Aus  Alexander
von  Humboldts  Berichten  über  scine  Reise  in  die
Aquinoktinl-Gegenden  des  neuen  Kontinenis.  Ausgewählt
  von  W.  G.  Burr.  Hg.  von  der  Freien
Lehrer-Vereinigung  für  Kunstpflage  zu  Berlin.  Aus:
Erlebtes  und  Erschautes.)  Leipzig:  Voigtländer  (1912).
IV,  261  S.  1,80.¼.  bo.

*Tukimoff,  W.  L.,  u.  Nina  Kohl-Takimoff:  Der
Einfluß  von  Slikroben  auf  die  Wirkung  des  Salvafsan.
S.  A.  a.  d.  Münchener  Mediz.  Wochenschr.  19.1911
u.  3/1912.  10  u.  6  S.  80.

 

W

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postverwaltung  von  Britisch-Ostafrika  hat  die  Transitgebühren  für  die  Beförderung
  der  Pakete  von  Bukoba,  Muansa  und  Schirati  über  Britisch-Ostafrika  von  60  Centimes

auf  50  Centimes  für  jedes  halbe  Kilogramm  herabgesetzt.

Die  Taxen  für  Pakete  aus  Deutschland

nach  den  drei  Orten  am  Victoriasee  ermäßigen  sich  daher  von  jetzt  ab  um  je  10  Pf.  für  jedes  halbe
Kilogramm,  für  ein  Paket  von  5  kg  z.  B.  also  von  7.  auf  6  ./7,  für  ein  Paket  von  20  kg  von

27  “  20  Pf.  auf  23./4  20  Pf.

In  Olnkonda  (Deutsch-Südwestafrika)h,  im  Ambolande,  125  km  näördlich  von  Okaukwejo,
  ist  am  5.  Januar  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme
und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  März  1912.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen,


Nach
am:

 

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

Neapel

 

1.  Deutsch-Reuguinea,  *  „
n——N—ie  )
und  Bismarch-Krchipel.]  Brindisi  31.  Marz

(engl.  Schiffe)

r  Friedrich-Wilhelmshafen
  41,  43  Tage
abaul  43,  46  Tage
Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.
[Rabaul  42  Tage

20“.  29.  März
3.  April  1030

 

 

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —

Alerandrowo  1179  am  28,  3.
geleitet.

—  Vriefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Vriefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungegelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="315" />
        W  277  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l
LIMIIQIOICMIQ  ONRFelSchM  113.30.jcd.Mts3.  Mombasa  O  16  Tage1.  28.  jed.  Mts.  1030
eutsche  e)!
a)  nach  hutahe  lut  E#anda),  1  Marseille  10.  März  10.  April!  Mombasa  O  17  Tage8.  März  104,  S.  Aprik  1030
nansa  und  Schtratit  .
b  Von  Momntzasa  Wetter-  6  Brindist.  10.  März  7.  April  Mombasa  15,  20,  15  Tg.]8.  März  5.  April  10  30
eforderung  m  er  Uganda-  engl.  Schiffe
bahn  und  von  der  Endstanon  ;66  ;  —  994  ·
TIERE  elåach  den  Bestim-  deru,  29.  März  Mombasa  O  19  Tages7.  März  1030
«  Neapel  13.  30.  jed.  MWts.  Tanga  17  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  100
Oeusche  Schiffe)
U)  Voch  #  amnt,  Marseille  1  10.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
Lln  r  Mie  ra.  1  Varseise=  11.  28.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  8.0
ombo,  Moschi,  uhesa.  (deutsche  Schiffe))
Vangant  und  nn.  Brindisi  10.  März  7.  April  Tanga  18  Tage  8.  März  5.  April  1030
D  (engl.  Schiffe)
Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1030
e)  n0ch  Datsa  swee  nachOeutsche  Schtffe),  r  8  M  *
agamotko.  marckburg,  Marseille  10.  jed.  Mts.  anzibar  18  Tage  .  jed.  Mts.  10  45
Dodoma,Fringa  Kiltmatinde,  D  D!  Nanzibar  ibar  elbar
Hlocha  wnut  Eisienit.Kon.  Weiterbesonderun  nach
r-  Mlalama.  Mie-  Daresfalam  durch  (#ouvernehorro,
  Morogoro,  Mpapna,  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Muasa,  Neu-  Langenburg,  Brindisi  10.  März  7.  April  Zanzibar  18  Tage  8.  März  5.  April  10  3
Dgerenger.  Sadani,  Sa  (engl.  Schiffe)  nach  —  wortter
ogda  Ssfonged,.  abord  .  miten  sier  Gelegen
Sschole,  üdlidli,  usumbura.,Narseille  11.  28.  jed.  Ms.Daressalam  20  Tage.  26  jed.  Mts.  8.0
Widbaen  (heuts  Sbßh
3.  Deutsch-Sübwestafrika.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  23,24,23X.9.  24.  jed.  Mts.  5.30
a)  nach  Swakopmund  sowie  Antwerpen  #  13.  29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tage1.  27.  jed.  Mts.  1045
nach  Arts,  Aub,  Brackwater,,  eutsche  Schiffe)
Eufängntsbucht=  Epukiro,  Southampton  14  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tage  13.  jed.  Mts.  11.23
(deutsche  Schife),
Wiwen,  Fuchab  Larb  0%  Assauthampton  381.  März  1.  Mai  Swakopmund  19  Tage9.  jed.  Mts.  1012
and  ohewarte,  alals-  eutsche  Schiffe)
Fetenare  Kann  au-  Southampton,  16.  23.  Marz  Swakopmund?4,20,  23  I..  22.  März  11.23
lbas,  Mariental,.  Nauchas,
Neudamm,  Neuheusis,  Oka-  ¾  är  S  2  «
Saste  iind  Hamburg  1  18.  März  Swakopmund  etwa  26  J.18.  März  9.0
onidahe  Marurn  n-  .-guati,
  Lr  Sista  Southampton  30.  März  Swakopmund  unbestimmt  29.  März  11.23
wera,  Otsimbingwe,  Otfiwal

ssöqltzi  sätyåkääfhlfetssälsfs  f.Hamburgj15.jed.Mts.  Swakopmund  43  Tage  55.  März  9.0
meb,  Usakos.  Waldau.  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk  wee  24.  jed.  Mts.  Swakopmund  34  Tage3.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Southampton  16.  23.  März  Lüderitzbucht  23,  25,  20  T.15.  22.  März  11.23
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25,  24  T.9.  24.  jed.  Mts.  5.30
Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1045
b)  nach  Lüderitzbucht  sowie  (deutsche  Sciffe)
a  araboch  dn  derieha  Sauthampten  31.  März  1.  Mai  Lüderitzbucht  20  Tage9.  jed.  Mts.  1012
ethanien.  Brackwasser.  Gii(deutsche  Schiffe),
ch  F  lbamt  14.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  19  LTage3.  jed.  Mts.  11.23
manshoo  1  alla-  **  1
5  ähe.  Lenzenbucht  Ramanz,  Hamburg  18.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  36  Tage.-jed.  Mts.  9.0
armbad
Hamburg  15  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage14.  jed.  Mtis.  9.0
Antwerpen  24.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32  Tage#3.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)  I
lfcouthampton  30.  März  Lüderitzbucht  unbestimmt]  29.  März  11.23
        <pb n="316" />
        b)  nach  Rio  del  Rey.

c)  nach  dem  Tschadsee=  Gebiet
(Garua,  Kusseri)

4)  nach  Molundu

 

Hamburg  23.  jedes  Monats
Liverpool  7.  März  4.  April
Liverpool  jeden  Mittwoch
Antwerpen  30.  März  20.  April
La  Rochelle  11.  März  1.22.  April
(belgische  Schiffe)
Bordeaux  25.  jedes  Monats

Rio  del  Rey  28—43  Tage
Rio  del  Rey  25  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  über
Lokodja—Vola-Matadi

  20—21  Tage
von  da  weiter  mit  der  Eisenbahn
  bis  Leopoldville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
dem  Kon#o,  Ssanga  und
Diab  bis  Molundu

G  278  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
4.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
a)  in-  Atonolinga.  Ghameen,  Plantation  21  Tage
anjo,  Bibundi,  ndihof.  Longji  21  Tage
"2  beri.  B  basi,  Buea.  .  .  .  ·
Ponabe  Dea  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
nn  ein  fess  e  ,  eZ
„  „  ohc  1  1  S  -  i-  —  —  2
vrechnshöbe,  Joco  Küübt.  Lobe-  (deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Kage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
tal,  Lolodorf.  Lomie.  Longji,  1  Plantation  20  Tage
Martenberg.  Mundesk.  Myan-  T  Longji  20  Tage
4  1  -  -  i  -  -  s  -  -
aitwkiq  We  antation  Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.19
i  Duala  28—30  Tage
Liverpool  7.  März  4.  April  Viktoria  26  Tage  5  Wata  9  Auril  1015
Duala  29  Tage  5.  März  2.  April  1045
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

23.  jed.  Mts.  9.0
5.  März  2.  April  1012

jeden  Montag  1045

29.  März  19.  April  1.0
9.30.  März  20.  Apr.  8.43

23.  jed.  Mts.  1045

 

5.  den  Narolinen,  Palau-Inseln,
  Marianen.

a)  nach  Jap  und  Angaur.

b)  nach  den  übrigen  Stationen

)  Neapel  22“.  März  19“.  April
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  31.  März
(engl.  Schiffe)
Neapel  22°  März
Hweensche  Schine
Brindisi  12.  Mai

 

 

 

Jap  36  Tage
Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

Jap  49  Tage
Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

Ponape  50  Tage
Saipan  43  Tage
Palau  36  Tage
Ponape  56  Tage
Saipan  64  Tage

20“.  März  17“.  Apr.  10  3

29.  März  10  4

20.  März  10.  Mai  10.#0

 

 

(engl.  Schiffe)

1
l
l

Palau  71  Tage

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —Alexandrowo
  1132  am  28/3.  und  25./4.
*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Vokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  Kiantschon.

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briche  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags.  Sonnab.,  ab  Berlin  7  23  u.  1132  sowie  Dienstags  7.62.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  22.  März  5.  April
(deutsche  Schtffe),

Brindisi  jieden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  24.  März  7.  April
(franz.  Schiffe)

Liverpooll  22.  März

Marseille  15.  29.  März

 

(engl.  Schiffe)

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

20.  März  3.  April
1080

jeden  Freitag  1030

22.  März  5.  April
1030

21.  März  8.43

13.  27.  März  102

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  VYork  befördert.
        <pb n="317" />
        E  279  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
7.  Marshal-Inseln.  6  Neapel  22°  März  Jaluit  55  Tage  "1
deutsche  Schiffe)  20°  März  10.  Mai  1030
a)  nach  Jaluct  Brindisi  12.  Mai  Jaluit  50  Tage  !a
(engl.  Schiffe))  02
27.  Mä  Adelaide  27—30  Tage,
br  d  2“Marz  dann  wetter  mit  der  Eisen-.
  —.  »  bahn  nach  Melbourue  oder  b  db  „„
d)  nach  Nan  Brindisi  17.  31.  März  Sydney.  Von  dort  mit  15.  22.  25.  29.  März
(engl.  Schiffe)  Deebs  der  Barife  Bhon  5.  April  10  30
.  «  --  —..-  ate  Company  oder  mi  —
Taranto  24.  März  7.  April  Dampfer  „Germanta=  der
(engl.  Schiffe)  Jaluttlinte  nach  Nauru
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo
  1139  am  28/1.

 

 

 

 

8.  Samoa  Queenstown  7.  März  4.  April  Apia  32  Tage  5.  März  2.  April  3.15
·  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  TLage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
FHamburg  2323.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1030
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25,  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Logo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  29  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  ½0.  März  Lome  31  Tage  30.  März  6.19
Rotterdm  1.  März  4.  April  Lome  26  Tage  3.  März  3.  April  1012
(deutsche  Schiffe),

 

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Neapel  ..  ...  16“°.  20“.  24.  März  *  i
desnchsnessskscå  -.  ..  .  Neapel....6«.20«.Måtzs.Aprtl
VUUV’si-««t-·lz«Ap"c  Brindisi...1.15.29.Mcikz
Neapel.....  12°.  März  3“.  April  Marseille..  14.  28.  März
Deutsch-Cstafriva  Brindiii.  22.  März  19.  April  Liverpool  3.  31.  März
MParseille.  18.  März  16.  April.  Kantschon  Poimunn  über  San  Francisco  oder
6r  mär:  1%  Nuz  Southampton,  .
desiichsssdssskg:::g:»:::·13MM-Isps«  schosisgkzstsmskssxrgsxxpkz
Wa  shaqu  «2«.16Z«ed  ths  Queenstown
8  1#Jd  M  4  Sibir.  Eisen.  Vin  der  Negel  Dienstag.
Southampton  16°.30“.März  14“.Ap.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Namern  Lomburg.  ..  .  16*.  jed.  Mts.  —  —  .
iverpool....8.Märzö.April  Plymouth«  ,
F«  uber  San  Francisco  unbebon
  dol  Neapel  67.  24.  März  37.  April  D#urengtomon  stimmt,  über  Vancouver
#P  sriwist  15.  März  12.  Mai  Brindisi  1  voraussichtlich  Anfang
den  Marianen  .  Brindisi.  15.  März  12.  MaB.....N  Neapel  9  März  und  April
99  UVr  3  —  "
den  palan-Insein  Aeapel  3..  April  ,  Hamburg»2«.6«.««.8«.16«.Ied.Mts.
p  Brindisi.  15.  Marz  12.  Mai  gogo  ..  Southampton  16*.  80*.  März  147.  April
Marshal-Inseln  .  Neapel  ..  15.  März  12.  Mai  Liverpool  jeden  Mittwoch.

Faälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="318" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  280  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  Letzte  Nachrichten
von  nach  bis  11.  März  1912.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  9.  März  ab  Tanger.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  10.  März  ab  Monrovia.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  29.  Februar  in  Lagos.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  6.  März  ab  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  New  Vork  Westafrika  am  5.  März  in  Accra.
„Carl  Woermann“.-  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  März  in  Libreville.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  März  in  Lüderitzbucht.
„Elconore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  11.  März  ab  Madeira.
„Erna  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  7.  März  ab  Marseille.
„Frieda  Woermann“.  Swakopmund  Kapstadt  am  8.  März  ab  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  11.  März  ab  Bremerhaven.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  4.  März  ab  Las  Palmas.
„Henny  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  11.  März  ab  Dover.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  14.  März  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann“  .  Kotonou  Hamburg  am  4.  März  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Matadi  am  10.  März  in  Antwerpen.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  10.  März  Dungeneß  passiert.
„Lili  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  11.  März  ab  Sierra  Leone.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Gabun  am  2.  März  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  10.  März  ab  Victoria.
„Lulu  Bohlen“  .  Hamburg  Calabar  am  8.  März  Dover  passiert.
„Martha  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  6.  März  ab  Sierra  Leone.
„Max  Brock".  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  März  ab  Monrovia.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  5.  März  in  Conakry.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  29.  Februar  in  Accra.
„Khalif“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  März  ab  Hamburg.
„Kaiser"“  Hamburg  Kotonou  am  9.  März  ab  Rotterdam.
„Louise“  Mossamedes  Hamburg  am  6.  März  ab  Libreville.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

„Edea"  Hamburg  «-  Matadi  am  4.  März  ab  Monrovia.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  1.  März  in  Lagos.
„Lome“  Hamburg  Issinie  am  8.  März  ab  Monrovia.
„Otavi“  Hamburg  Kotonou  am  9.  März  ab  Las  Palmas.
„Rhenania“  Ostafrika  Hamburg  am  6.  März  ab  East  London.
„Savoia“.  Hamburg  Accra.  am  12.  März  ab  Hamburg.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  März  ab  Monrovia.
„Togo“  Kamerun  Hamburg  am  8.  März  ab  Madeira.
„Windhuk"“  Hamburg  Ostafrika  am  14.  März  ab  Hamburg.
„Slavonia“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  März  ab  Hamburg.

„Answald“
„Arnfried“
„Gundrun“
„Ingbert“.
„Ingraban“
„Irmfried“
„Walburg“
„Winfried“
„Ivo“.

 

 

 

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Kotonou
Calabar
Matadi
Burutu
Lüderitzbucht
Hamburg

Ostafrika
Burutu
Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Accra

 

 

am
am
am
am
am
am
am
am
am

2

2

————

.März
Februar  ab  Las  Palmas.

März
März
März
März

.März
.März
.Februar  in  Alim.

in  Antwerpen.

ab  Las  Palmas.
ab  Kotonou.

ab  Las  Palmas.
in  Boma.

in  Lagos.

ab  Las  Palmas.
        <pb n="319" />
        W  281  20

2  *
Marktbericht.  "  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Für  amerikanische  Baumwolle  blieb  der
Markt  fest,  trotz  andauernd  großer  Zufuhren  und
trotz  des  in  England  ausgebrochenen  Streiks  in  den
Koblenbergwerken,  von  dem  man  einen  nachteiligen
Einfluß  auf  die  Baumwollpreise  erwartet  hatte.  Eine
Erklärung  hierfür  länt  sich  nicht  geben,  es  sei  denn,
daß  man  dem  Streik  eine  kurze  Dauer  beimißt.  Der
Konsum  verhält  sich  sehr  zurückhaltend,  was  bei  seiner
guten  Versorgung  erklärlich  ist.  ÄAgyptische  Sorten
neigten  eher  zur  Schwäche,  da  auch  hier  die  zufuhren
bedentend  bleiben,  aber  in  den  letzten  Tagen  war  die
Tendenz  auch  für  diese  in  Ubereinstimmung  mit  amerikanischen
  Sorten  fester.  Die  ganze  Bewegung  ist
spekulativ  und  geht  von  Amerika  aus,  in  der  Crwartung,
  daß  die  nächste  Ernte  weniger  gut  ausfallen
dürfte  als  die  jetzige.  Middling  amerik.  0.54.X  für
½  ku  gegen  0.51  1¼M  im  Vormonat.  Upland  von
Narunga  0.54—0,50  /¼  (gegen  0.53—0,58.14),  Abassi
0.62—0,92.¾  (O.61—0.92  (),  Mitafifi  0.62—0,75./%
(0,61—0.75.  %40,  Caravonica  0,73—0,82  KXF  (0,72  bis
0.82.N  im  Vormonat)  für  ½  kx.  Togo,  gute  Durchschnittsqualität,
  wertet  etwa  0,53—0,54  K  (0,50  bis
0,.51  .40,  desgl.  feine  Sorten  etwa  0,60—0.63.
(0.57—0,60  .40,  desgl.  geringe  Sorten  etwa  0,16  bis
0.18.7  (0.45—0,46  %  für  1  ka.

Baumwollsaat  hat  sich  trotz  sehr  großer  Zufuhren
von  Agupten  gut  gehalten.  Es  notieren  für  1000  k#
je  nach  Onalität  von  etwa  80—135.1¼  wie  im  Febrnar.

Bienenwachs  bleibt  lebhaft  und  in  guter  Frage.
Deutsch-Ostafrika  281—286  .“  (gegen  280—282  K
im  Vormonat),  Madagaskar  272—276.K0670—271.  #,
Benguella  278—282,50  .¼  (280—285  4),  Chile  292
bis  295  (288—294  .X)  für  100  kg.

Blei.  Enungl.  Blei  in  Mulden  18.50  „,  deutsches  Blei
in  Mulden  19  .  für  50  kg,  wie  im  Vormonat.

Elfenbein.  Bei  ruhiger,  aber  fester  Marktlage  bezahlt
man  für  Kamerun-Gabun-Elefantengähne  mit  einem
Durchschnittsgewicht  von  15—16  Pfund  engl.  10,75.%
für  ½  kg  gegen  10,60.Kf  im  Vormonat.

Erdnüsse  (geschälte).  In  guter  Tendenz.  Ostafrika
und  Mozambique  notieren  15,75—16  “  für  50  kg
gegen  15—15.50.#¾  im  Februar.

Hanf.  Deutsch-Ostafrika-Sauf.  Zufuhr:  Januar  1912:
1372  (1911:  641)  Tons,  Februar  1912:  1109  (1911:
887)  Tons,  zusammen  1912:  2181  (1911:  1528)  Tons.
Ein  größerer  Teil  der  diesmonatigen  Zufuhr  war
vor  Ankunft  begeben.  Die  erzielten  Preise  blieben
etwas  hinter  den  vormonatlichen  zurück.  Bei  etwas
ruhiger  Tendenz  notieren  heme:  Reguläre  In  bis
Superior-Ware  25,75—26  “  gegen  26,50  7,
Sekunda=  bis  Mittelware  25—25.50  (25,25  bis
25,750.  0,  Abfallhanf  15—16,50.1(  (15—17.4%  für  50  kg.

Kafsee  war  recht  fest  und  notiert  Liberia-Kaffee  0.77./#/.
für  ½  ku  gegen  0,73.X  im  Vormonat.

Kakav.  Der  Abzug  bleibt  schleppend.  Die  heutigen
Preise  sind  für  KRamerun-Plantagenkakao  51—52.4
(gegen  55.4  im  Vormonat),  Mictoria  42  44  (44.10.
desgl.  rauchig  38.#1  (39.#¾),  Lagos-Togo  45.50  bis
16.50.#  Fir47—47,  50.  0).  Accra  46.50—48,50  .¼  (47,50
bis  50  .  ),  Old  Calabar  45,50.  K  (47,50)  .  %,  Fein
Sao  Thomé  51  .%  (55  4),  Kurant  Sao  Thomé
40,50  K  (50  #%)  für  50  k.

Kapok  bleibt  gefragt  und  hat  einen  guten  Abzug.
Graue  Sorten  werten  1—1,20  gegen  1—1,35  #%
im  Februar,  weiße  Sorten  1.10—1,50  K  (1,35  bis
1.50  .)  für  1  kg.

Kautschuk  hat  weiter  in  sehr  guter  Frage  verkehrt
und  konnte  seinen  Wertstand  abermals  erhöhen.
Gabun  5,60—6,40.#K  (gegen  5.30—6.1/  im  Vormonat),
Kamerun-Batanga  6,20—6,40.K  (6—6,20.A),  Südkamerun
  7.70—,  7,90  K  (7,35—7,45  .  ),  Ia  Ramerun- 



Würste  7,20—7,140  7  (6,80  —7  „11),  Ia  Kamerun=Kuchen
  5,80—6  .“  (5.60—5,80  „M),  Ia  Goldküsften-Lumps
  4,10  4,.80  .%  (4,.20—4,50  .%  .  Ia  Togo-Lumps
  5—5,20.,50—Ö/A,  Ia  rote  Togo-Adeli-Bülle
  9,60—9,00  .K  (9,20—9,70  )  für  1  kg.  Es
notiert  ferner  Deutsch-Ostafrikanischer  Manihot-Plantagen
  -Rautschuk  wie  folgt:  a)  Bälle  7—7,80  #
(gegen  6.70—7,50  .  im  Vormonat),  b)  Felle  8.10
bis  10,60  (8—10,10  K  für  1  kxr.

Kolanüsse  sind  fest.  Viertelnüsse  sind  mit  0.90  .%
für  1  kx  bezahlt  worden,  halbe  Nüsse  sind  etwa
0.85  .%  wert.  Im  Vormonat  war  der  Preis  für
Viertelnüsse  etwa  0,75.K.

Kopal  bleibt  ruhig  zu  vormonatlichen  Preisen:
Kamerun  0,70—  0,50  .#4.  Zanzgibar  glatt  0.80—3  ,
Zangibar  Gänsehaut  7—10.¼.  Madagaskar  0,10  bis
2,70  „K,  Bissao-Boulam  kurant  1.80  2.20.  K.  Bissao-Boulam
  gemischt  0.70—1  .J",  Bissao-Bonlam-Kiesel
1,0100  —1,70.  .  Conakry-Sierra  Leonec,  kurant  1.90  bis
2,500  ,  desgl.  gemischt,  unrein  1.20  —1,10.  ,  desgl.
kleiner  Bruch  1,10—1,140  .  K  für  1  kg.

Kopra  ist  etwas  fester.  Westafrikanische  Sorten  notieren
  22—24  „K(gegen  22—20  .K  im  Vormona),
Ostafrikanische  Sorten  21—25.14  (21—23.K),  Südsee
21.75  —25,  20  #  (25—24,50  .  440,  Singapore  25  bis
25,  50  (25,25—21L,75  K)  für  50  kg.

Kupfer  war  mehrfach  Schwankungen  unterworfen.
Engl.  raff.  in  Ingots  schließt  zu  67.1  für  50  kx  wie
im  Februar.

Mais  bleibt  gefragt,  aber  nicht  angeboten.  Beste  weiße
Togowarce  wertet  135  —138  für  1000  kg  gegen
136  —137  +K  im  Vormonat.  Ostafrikanischer  Mais
fehlt,  Wert  im  Vormonat  130  .  für  1000  kg.

Mangroverinde  hat  sich  weiter  befestigen  können.
Mozambique  fehlt.  Letztmonatiger  Wert  9—9.25.7%#
für  100  kx.  Madagaskar  wertet  in  disponibler  Ware
etwa  9.50.¼—.  Mui.  Juli-Abladung  9.75  .K  für  100  kg
gegen  9.25—9,50  .  &amp;amp;  im  Februar.

Palmkerne  haben  im  Preise  geschwankt  und  schließen
fest  u  vormonatigen  Werten  für  Lagos-Ramernnkerne
18,65  (gegen  18.67½  im  Vormonat!,  Togo
18,45  ¼  (18.471  „44),  Elfenbeinküsten  18,35  46
(18.37½  .  K)  für  50  kg  einschl.  Sack.

Palmöl.  Zuversichtlicher  nach  längerer  Ruhe  und
Flauheit.  Lagos-Portonovo  28.50  .*  (gegen  29.75
bis  29,50  im  Vormonat),  Kamerun  28,.75  .7.
(29,50.4),  Liberia  25,500.  %  (25,50—25,25  ¼),  Accra-Togosorten
  27,25.K  (28,25.  0  für  50  kk.

Phosphate  sind  andauernd  fest.  Florida  Rock  77  bis
80  %  0.0295—0,03  (gegen  0,0290—0,03  &amp;amp;  im
Vormonat),  Florida  Pebble  68  -73%  (0,0225  bis
0.0235.  (0,0215—0.,0220  40,  Florida  Pebble  74  bis
760%  0,0275  —0.0285  (0.0270  0.0275  ia),  Algier
und  Tunis  63—70%  0.0235  —0,0240  K  (0,0225  bis
0.0230  „/%&amp;amp;,  Algier  und  Tunis  57—  63  %  0,0235  ½
(0,0215—0,0220  1%  für  1%  phoophorsauren  Kalk
in  50  kz.

Reis  bleibt  sehr  knapp.  Die  Vorräte  sind  sehr  klein
geworden.  Es  notieren:  Rangoon  23,50—209  .
Japan  34.50—39  J,  Java  34,50—50  K  für  100  kg.
wie  im  Vormonat.

Sesamsaat.  Fest.  Deutsch=  Ostafrika  17—17,50  .#%
(gegen  17.7  im  Vormonats,  Mozambiqne  16.25  bis
16.70.  %  (16,  2  —  16,  y5.  ),  Bennisaat  (westafrik.)  15.50
bis  16.50  .  KF  (15.—  16  )  für  50  kz.

Silber  ist  ziemlich  unverändert.  Verkäufer  80.gegen
80,25  ¾  im  Vormonat),  Käufer  79,50  /rD  (79,75  1eu
für  1  kg.

Superphosphat  notiert  unverändert:  18%  wasserfreie
  Phosphorsäure  5,05.,  desgl.  16  %  5,55  .
für  100  kg.

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  März  1912.
        <pb n="320" />
        282

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  HP.,  Berlin  W.  8.

S#

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  12.  März  1912.
l  -  ·  sp.  .
Grün-  Kapital  n  l  4  Letzte  #  Freibleibend
dungs-  at  äfts-  Divi-  Divi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  M  —  dende  dende  D  )  5%  |  %
1907  2  500  000  I  1.  10.  17  —  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  Pp)“  91  94
1907  600  000  „1.  7.  0  0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  83  90
189061200  000  1.  1.)  12  —  HBödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Ailr.·  13
1902741  650  000  1.  1.  0  —  British  Central  Africa  Ltd.  ..  106  11
1900  1000  000  1.  4.1½  17½  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.  G.  4180  185
1905  1  1.200  000  1  4.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.):  50  60
1902  600  000  „1.  1.  8  —  Centralafrikanische  Secengesellschaft  m.  b.  —.  130  140
1905  220  000  11.  1),  4  —  „Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  .108  115
1900  1156  400  1  1.  0  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  4  93  96
1878  2  750  000  1.  1.]  11  —  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-J.  A.-G.,  14  155
1902  1  000  000  1.  1,  5  —  Deutsche  Kamernn-Ges.  m.  b.  909.  80  90
1907  2500  000  1.  1]  3  —  „  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschat.  90  95
1885  2  000  000  11.  4.  64  50  Dedutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  560  5900
1902  000  000  1.  1.]  O  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  1  50  55
1908  4  500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  1060  165
1902  1  000  000  1.  6.  6  6  I  Deutsch-TogogucllsclmeDziG)..  I  95  100
1896  22560000  1  1.  10  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  G.).  I  97  102
1898  3,000  000  1.  1118  —  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile110  125
190350022  100  1.  10040  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  H.  70  75
1889  3  000  000  1.  10.  Hanseatische  Plantagengesellschaft  .  .9  45  50
1887  1  200  000  1.  1.  25  —  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  330  —
1898  219  000  1.  7.0  ·  Kaffec-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien  60  65
1906  30000  000  H1.  1.)  4  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A-G.  .  81  83
189510  000  000/1  1.  0  —  HLaoko  Land=  und  Minengesellschaft  4.  .  38  40
1908  157500  1.  1.  0  —  Kaunkansib  Diamant  G.  m.  b.  H.  –4%  800  %  1000
1903  900  000  1  1.  1—  Kautschukl-Pflangung  Meanja  A.  G.  ...  73  80
1908,  1250  000  1  1.  1.  10l  —  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  127  132
1908  125  000  1.  2.:1  22½  —  Kolmanskop  Diamond  shures  w  /7  37  A  39
1899  2000.000  I  1.  1.  5  ]—  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  *#  90  93
1905  #  150  000  1.  1  0O|—  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  —  560
1886  7500  000  h  1.  4.  0  0  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  129  133
1906  J]  1  400  000  [  1.  1.  0  —  Otstafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  .  105  110
1900  t.  200  000  1.  4.,)  5.4  6,50.4  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  1%  60  AMA  62
1902  L  375  000  1.  1  45  —  Paeific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  9  5½  #  LK  6
19100  L  375  000  1.  1.0  0  —  do.  junge  33½  eingezahlt  2  2%/  L  3
1904  160  000  1.  5.  1  0  0  ##nanunde  Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G)  84  88
1895  1  500  000  „1.  1  0  —  MRheinische  Handei--Plantagengesellschaft.  «  «30  40
1909  900  000  „1.  1.3  0  —  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  .e  –  20
19052000000  1.  100  4"  4*  Samoa-Kautschuk-Compagnie  Aä...  15  20
1897  500  000  1.  1.  12  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  S.  180  200
19045111000  000  *  1.  12  —  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  150  165
1895  L  500  000  1.  7.,  0  0  South  African  Territories  Limited  ..-  5.9  6,3
1895  350  000  1.  1.]  0  —  South  East  Africa  (1910)  Limitech  .  2/6  3/—
1892  L2  000  000  1.  1.7  5  —  Scuth  West  Africa  Co.  Limited  30—  30/6
1893  809  100  1.  4.  0  Usambara-  Kabeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  35  45
1893  112  200  1.  4.  0  .0  do.  Vorzugs-Anteile  70  80
1909  1  4235  000  1.  1.  0  —  Aerein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  50  53
1909  #  1  600  O000  1.  1."  0  —  [Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  .  .M  150  A  180
1897,  2  100  000  1.  1.  !  3  —  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  88  92
1897  1  3000  000  1.  1.  15  —  Westafrikanische  Pflangunge  Igesellsch.  „Victoria  220  225
1895  1  800  000  1.  1.,  0  —  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-·
  Ant.  (D.  K.  G.))  100  —
«

 

 

ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

Dividende  noch  nicht  erklärt.

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“
bzw.

—  —  ·  —

*)  Banzinsen.

 

Oskar  Biesentbal,  Berlin.
.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W  68,  Kochstr.  68—71.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S

 

Diesem  Heft  liegt  ein  Prospekt  der  Betonpfosten=  und  Sormenbau-Sabrik  Carl
Grähn,  Berlin-Panhow,  bei,  auf  den  wir  hiermit  ganz  besonders  aufmerksam  machen.

Dieser  Nummer  liegt  das  Ergänzungsheft  Nr.  5  der  „Mitteilungen  aus  den
        <pb n="321" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  AKpril  1912.  Mummer  7.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  etumal
vierteljahrlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljäahrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duich  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  u)  X  5,.—  fur  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schuszgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  47  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berliun  S8W#68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

»  Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Abkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der  Französischen  Republik,  betreffend
Aquatorial-Afrika.  Vom  4.  November  1911  S.  283.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Mitteilung  von  Strafurteilen
  der  Schutztruppengerichte  in  Deutsch-Südwestafrika  sowie  von  Gnadenerweisen  an  das  Strafregister  beim
Bezirksgericht  in  Windhuk.  Vom  27.  Februar  1912  S.  290.  —  Bestimmungen,  betr.  die  Anstellung  der  Kolonialbeamten
  der  Rlassen  3  bis  9  der  Besoldungsordnung  1  (Beilage  zum  Nachtrag  zum  Laushaltsetat  für  die  Schutzgebiete
  auf  das  Rechnungsjahr  1910).  Vom  8.  März  1912  S.  290.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  Abänderung
der  Verordnung  vom  28.  Januar  1909,  betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  28.  März  1912
S.  2901.  —  Bekanntmachung,  betr.  Inkrafttreten  eines  neuen  Tarifs  auf  den  deutsch=  ostafrikanischen  Eisenbahnen.
Vom  24.  März  1912  S.  292.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrifa,  betr.  Ausstellung  von  Jagdscheinen.
  Vom  6.  Februar  1912  S.  292.  —  Verordnung  des  Gouverneurs,  betr.  die  Abänderung  des  Zolltarifs  A,
Einfuhrzölle,  für  das  Schutzgebiet  Togo,  vom  24.  März  1910.  Vom  23.  Januar  1912  S.  292.  —  Personalien  S.  293.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen
  Schutzgebiets  über  die  gollstellen  der  Küste  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  295.  —  Degsgleichen  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  III.  Viertel  des
Kalenderjahres  1911  S.  298.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Monat  Dezember  1911  S.  300.

Kamerun:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1911  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  301.

Togo:  Ulbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  303.

Deutsch-Südwestafrika:  Vom  Bahnbau  Karibib  —  Keetmanshoop  S.  306.  —  Die  Diamantenförderung  im
Februar  1912  S.  306.  —  Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
  in  den  Monaten  November  und  Dezember  des  Nechnungssahres  1911  S.  306.

Samoa:  Nachweisung  der  bei  dem  Zollamt  Apia  im  II.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1911  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  307.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  RKolonialbank  A.  G.  S.  307.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Anbauflächen  und  Ergebnis  der  indischen  Baumwoll- 



ernte  1911/12  S.  308.  —  Hebung  der  Baumwollkultur  in  Turkestan  und  Transkaukasien  S.  309.  —  Zurückhaltung  von
Baumwolle  aus  dem  Markte  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  310.  Die  Kakaovalorisation  S.  310.  —  Der
Lissaboner  Kakaomarkt  im  Februar  1912  S.  311.  —  Der  nakaomarkt  in  Ecuador  1911  S.  312.  —  Ashanti  im
Jahre  1910  S.  312.  —  Der  Handel  von  Angola  im  Jahre  1909  S.  313.  —  Süd-Nigerien  im  Jahre  1910  S.  314.

Literatur-Bericht  S.  315.  —  Koloniale  Literatur  (VII.)  S.  315.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  321.
—  Schiffsbewegungen  S.  325.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  326.

Anzeigen:  Offentliche  Ausschreibung  des  Raiserlichen  Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika  S.  11.

Amtlicher  Teisl#W

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Kbk#ommen  zwischen  dem  Deutschen  BReiche  und  der  Französischen  Republik
betreffend  Kquatorial-Rfrika.

Vom  4.  November  1911.
(Ubersetzung.)

Convention  entre  I'Allemagne  ei  la  France  Deutsch-französisches  Abkommen
relative  à  leurs  possessions  betreffend  die  beiderseitigen  Besitzungen
dans  I'Alique  Equatoriale.  in  Aquatorial-Afrika.

Le  Gouvernement  de  Sa  Majestée  I'’Em-  Die  Kaiserlich  Deutsche  Regierung  und  die

pereur  d’Allemagne  et  le  Gouvernement  de  la  Regierung  der  Französischen  Republik  sind  über-
        <pb n="322" />
        S##

République  française,  comme  suite  et  com-Plément
  de  la  Convention  du  4  novembre  1911
relative  au  Maroc,  et  en  raison  des  droits  de
protection  reconnus  à  la  France  zur  I’Empire
chérifien,  sont  convenus  de  procéder  à  des
Gchanges  territoriaux  dans  leurs  possessions
de  DAfrique  Equatoriale  et  ont  résolu  de  conclure
  une  convention  à  cet  effet.

En  conséquence,

M.  de  Kiderlen-Waeechter,  Seerétaire
d'’Etat  des  Affaires  Etrangèeres  de
I'’Empire  d’'’Allemagne,

et

M.  Jules  Cambon,  Ambassadeur  extraordinaire
  et  plénipotentiaire  de  la  République
  Française  auprès  de  S.  M.
IEmpereur  d’'Allemagne,

après  S’ötre  communiqué  leurs  pleins  pouvoirs,
trouvés  en  bonne  et  due  forme,  sont  convenus
des  dispositions  ci-après:

Artiele  1.

La  France  cèede  à  I’Allemagne  les  territoires
  dont  la  limite  est  fixée  comme  il  Suit:

La  frontière  partira  du  cöté  de  I'Atlantique
d’'’un  point  à  fixer  sur  la  rive  orientale  de  la
baie  de  Monda,  vers  I'’embouchure  de  la  Massolié.
  Se  dirigeant  vers  le  Nord-Est,  la  frontière
  obliquera  vers  U’angle  sud-est  de  la
Guinde  espagnole.  Elle  coupera  la  rivière
Ivondo  à  son  confluent  avec  la  Dioua,  suivra
cette  rivière  jusqu'fà  Madjingo  (qui  restera
francais)  et  de  ce  point  se  dirigera  vers  Test,
pour  aboutir  au  confluent  de  la  Ngoko  et  de
la  Sangha  au  nord  d'Ouesso.

La  frontière  partira  ensuite  de  la  rivière
Sangha,  à  un  point  situé  au  sud  du  centre
d’Ouesso  ((Qui  reste  français)  4  une  distance
de  6  kilomètres  au  moeins  et  de  12  kilometres
au  plus  de  cette  loOealité,  suivant  la  disposition
géographique  des  lieux.  Elle  obliquera  vers
le  sud-ouest,  pour  rejoindre  la  valée  de  la
Kandéko,  jusdu’'à  son  confluent  avec  la  Bokiba.
Elle  descendra  celle-ei  et  la  Likouala,  jusdu'à
la  rive  droite  du  fleure  Congo.  Elle  suivra
le  fleure  Congo  jusqufa  Uembouchure  de  la
Sangha,  et  de  facon  à  cceuper  sur  la  rire
du  Congo  une  étendue  de  6  à  12  kilometres,
dui  sera  fixé6e  suirant  les  conditions  g60-graphidues.
  Elle  remontera  la  Sangha  jusdqu’a
la  Likouala-aux-herbes  qdufelle  suivra  ensuite
jusquf  Botungo.  Elle  continuera  ensuite  du
sud  au  nord,  selon  une  direction  à  peu  preès
droite,  jusqufà  Béra  Ngoko.  Elle  s’infléchira
ensuite  dans  la  direction  du  confluent  de  la
Bodingué  ct  de  la  Lobaye  et  descendra  le

284  20

eingekommen,  im  Anschluß  und  als  Ergänzung
des  Marokko  betreffenden  Abkommens  vom  4.  November
  1911  und  als  Kompensation  für  die
Schutzrechte,  die  Frankreich  bezüglich  des  Scherifenreichs
  zuerkannt  worden  sind,  einen  Gebietsaustausch
in  ihren  Besitzungen  in  Aquatorial-Afrika  vorzunehmen
  und  zu  diesem  Zwecke  ein  Abkommen
zu  treffen.
Infolgedessen  haben
Herr  von  Kiderlen-Waechter,  Staatssekretär
  des  Auswärtigen  Amts  des
Deutschen  Reichs,
und
Herr  Jules  Cambon,  außerordentlicher

und  bevollmächtigter  Botschafter  der

Französischen  Republik  bei  Seiner  Majestät

  dem  Deutschen  Kaiser,
sich  ihre  Vollmachten,  die  gut  und  richtig  befunden
worden  sind,  mitgeteilt  und  nachstehende  Vereinbarung
  getroffen:

Artikel  1.

Frankreich  tritt  an  Deutschland  die  Gebiete
ab,  deren  Grenze  wie  folgt  festgestellt  wird:

Die  Grenze  geht  vom  Atlantischen  Ozean  aus,
sie  setzt  an  am  östlichen  Ufer  der  Bai  von  Monda
an  einer  noch  zu  bestimmenden  Stelle,  geht  weiter
nach  der  Mündung  des  Massolic  zu  und  biegt
nordöstlich  verlaufend  nach  dem  südöstlichen  Winkel
von  Spanisch-Guinea  um.  Sie  schneidet  den
Ivondofluß  bei  seiner  Vereinigung  mit  dem
Dschua,  folgt  diesem  Flusse  bis  Madschingo  (das
französisch  bleibt)  und  verläuft  von  hier  ab  östlich,
bis  sie  den  Vereinigungspunkt  des  Ngoko  und  des
Sangha  im  Norden  von  Wesso  trifft.

Die  Grenze  verläßt  dann  den  Sanghafluß  an
einer  Stelle,  die  südlich  der  Stadt  Wesso  (die
französisch  bleibt)  je  nach  der  geographischen  Gestaltung
  der  Ortlichkeit  mindestens  sechs  und  höchstens
  zwölf  Kilometer  von  dieser  Ortschaft  entfernt
liegen  soll.  Sie  biegt  von  hier  nach  Südwesten
ab  und  folgt  dem  Tale  des  Kandeko  bis  zu  seiner
Vereinigung  mit  dem  Bokiba.  Sie  verläuft  den
Bokiba  und  den  Likuala  abwärts  bis  zum  rechten
Ufer  des  Kongostroms  und  folgt  diesem  bis  zur
Mündung  des  Sangha  auf  einer  Strecke  von
6  bis  12  Kilometern,  die  nach  Maßgabe  der
geographischen  Verhältnisse  festgelegt  werden  wird.
Die  Grenze  geht  den  Sangha  aufwärts  bis  zu
dem  Likuala-aur-Herbes,  dem  sie  bis  Botungo
folgt.  Sie  erstreckt  sich  danach  von  Süden  nach
Norden  in  ungefähr  gerader  Richtung  bis  nach
Bera  Ngoko,  biegt  von  dort  in  der  Richtung  auf
die  Vereinigung  des  Bodingue  und  des  Lobaje
um  und  geht  den  Lobaje  talab  bis  zum  Ubangi
nördlich  von  Mongumba.
        <pb n="323" />
        GW  285  20

cours  de  la  Lobaye  jusqu'’a  I'Oubanghi  au
nord  de  Mongoumba.

Sur  la  rive  droite  de  I'Oubanghi  et  suivant
la  disposition  géographique  des  lieux,  le  territoire
  allemand  sera  déterminé  de  facon  à
stendre  sur  un  espace  de  6  kilomètres  au
moins  et  de  12  kilomeèetres  au  plus;  la  frontière
  remontera  ensuite  obliquement  vers  le
nord-ouest,  de  facon  à  gagner  la  rivière  Pama
en  un  point  à  déterminer  à  T’ouest  de  son
confluent  avec  le  Mbi,  remontera  la  vallée  de
la  Pama,  puis  rejoindra  le  Logone  oriental,
à  peu  près  à  Pendroit  on  cette  rivière  rencontre
  le  huitième  parallele  à  la  hauteur  de
Goré.  Elle  suivra  ensuite  le  cours  du  Logone
vers  le  Nord  jusqu'àa  son  confluent  avec  le
Chari.

Article  2.

L'Allemagne  cèede  à  la  France  les  territoires
  situés  au  Nord  de  la  limite  actuelle  des
possessions  françaises  dans  les  territoires  du
Tchad  et  compris  entre  le  Chari  à  D’est  et  le
Logone  à  l'ouest.

Article  3.

Dans  le  délai  de  6  mois  à  compter  de
J°Gchange  des  ratifications  de  la  présente  convention,
  une  commission  technique  dont  les
membres  seront  nommés  en  nombre  6égal  par
les  deux  gouvernements  français  et  allemand
déterminera  le  tracé  de  la  frontière  dont
T’indication  générale  résulte  du  texte  des  articles
  1  et  2.

Dans  le  délai  de  18  mois  à  compter  de  la
signature  du  procès  verbal  des  travauxr  de
la  commission  technique,  il  sera  procédé  d'’un
commun  accord,  le  plus  rapidement  possible,
à  PTabornement  des  frontières,  conformément
au  dit  procès-verbal,  ainsi  qu'à  la  désignation
et  à  I’abornement  des  terrains  loués  à  bail
au  Gouvernement  français,  comme  il  est  dit
à  P’article  8  ci-apres.

Article  4.

La  commission  technique  et  les  agents
chargés  de  PTabornement,  dont  il  est  parlé
dans  T’article  précédent,  pourront  tenir  compte
d’un  commun  accord  de  la  configuration  du
terrain  et  des  circonstances  locales,  telle  due
par  esemple  la  facilité  de  la  surveillance  de
In  frontière  ou  la  communauté  de  race  de  la
population.  II8  devront  autant  que  possible
faire  suivre  à  la  frontière  les  limites  naturelles
indiquées  par  les  cours  d’eau,  et  dans  le  cas
ou  la  frontière  couperait  la  direction  des  rivières
  lui  faire  suivre  la  ligne  du  partage
des  eaux.

Auf  dem  rechten  Ufer  des  Ubangi  wird  das
deutsche  Gebiet  je  nach  der  geographischen  Gestaltung
  der  Ortlichkeit  so  bestimmt  sein,  daß  es
sich  auf  eine  Strecke  von  mindestens  6  und  höchstens
  12  Kilometer  ausdehnt;  die  Grenze  steigt
danach  schräg  nach  Nordwesten  an,  so  daß  sie
den  Pamafluß  in  einem  noch  zu  bestimmenden
Punkte  westlich  von  seiner  Vereinigung  mit  dem
Mbi  erreicht,  geht  das  Tal  des  Pama  aufwärts
und  trifft  den  Ost-Logone  ungefähr  da,  wo  dieser
Fluß  den  achten  Parallelkreis  erreicht  in  der
Höhe  von  Goré.  Sie  folgt  endlich  dem  Laufe
des  Logone  nach  Norden  bis  zu  seiner  Vereinigung
  mit  dem  Schari.

Artikel  2.

Deutschland  tritt  an  Frankreich  die  Gebiete
ab,  die  nördlich  der  jetzigen  Grenze  der  französischen
  Besitzungen  im  Tschadgebiete  zwischen  dem
Schari  im  Osten  und  dem  Logone  im  Westen
gelegen  sind.

Artikel  3.

Innerhalb  einer  Frist  von  6  Monaten,  die
vom  Austausch  der  Ratifikationen  des  gegenwärtigen
  Abkommens  rechnen,  soll  eine  technische
Kommission,  deren  Mitglieder  in  gleicher  Anzahl
von  der  Deutschen  und  der  Französischen  Regierung
  zu  ernennen  sind,  den  Verlauf  der  Grenze
festlegen,  nach  Maßgabe  der  allgemeinen  Angaben,
  die  sich  aus  dem  Wortlaut  der  Artikel  1
und  2  ergeben.

Innerhalb  einer  Frist  von  18  Monaten,  die
von  der  Unterzeichnung  des  Protokolls  über  die
Arbeiten  der  technischen  Kommission  rechnen,  wird
in  Gemäßheit  derselben  nach  gemeinsamem  Einvernehmen
  so  schnell  als  möglich  zur  Vermarkung
der  Grenzen  sowie  zur  Bezeichnung  und  Vermarkung
  der  im  Artikel  8  vorgesehenen  und  für
die  Französische  Regierung  bestimmten  Pachtterrains
  geschritten  werden.

Artikel  4.

Die  technische  Kommission  und  die  mit  der
im  vorhergehenden  Artikel  genannten  Grenzvermarkung
  beauftragten  Beamten  sind  befugt,
in  gemeinsamem  Einvernehmen  der  Bodengestalt
und  den  örtlichen  Umständen  Rechnung  zu  tragen,
wie  z.  B.  den  Bedürfnissen  der  Grenzüberwachung
und  der  Rassengemeinschaft  der  Volksstämme.  Sie
sollen  bei  der  Festlegung  der  Grenze  tunlichst  die
natürlichen,  durch  Wasserläufe  angezeigten  Grenzen
berücksichtigen  und,  falls  die  Grenze  die  Richtung
der  Flüsse  schneidet,  sie  an  die  Wasserscheide  anlehnen.
        <pb n="324" />
        E  286  20

Les  procès  verbaux  de  la  commission
technique  et  ceux  des  agents  d’abornement
ne  seront  définitifs  qu'’après  ratification  des
deuxf  gouvernements.

Article  5.

Les  présents  éCchanges  de  territoires  sont
faits  dans  les  conditions  on  ces  territoires  se
comportent  au  moment  de  la  conclusion  du
présent  accord,  c'est  à  dire  à  charge  par  les
deux  gouvernements  de  respecter  les  concessions
  publiques  et  particulières  qui  ont  pu
Gtre  consenties  par  chacun  d’eux.  Les  deux
gouvernements  se  communiqueront  le  texte
des  actes  par  lesquels  ces  concessions  ont  été
accordées.

Le  Gouvernement  allemand  est  substitusé
au  Gouvernement  de  la  République  françuise
dans  tous  les  avantages,  droits  et  obligations
résultant  des  actes  dont  il  est  parlé  ci-dessus
au  regard  des  sociétés  concessionaires  qdui
passeront  sous  la  Ssouveraineté,  l’autorité  et
la  juridiction  de  I’Etat  allemand.  Une  convention
  spéciale  règlera  I’application  des  dispositions
  ci-dessus.

II  en  sera  de  meme  pour  I’Etat  français
au  regard  des  concessions  qui  seraient  situées
dans  les  territoires  qui  passeront  sous  sa
souveraineté,  son  autorité  et  sa  juridiction.

Article  6.

Le  Gouvernement  allemand  n’apportera
aucun  obstacle  à  I’exploitation,  à  F’entretien
et  aux  travaux  de  réparation  et  de  réfection
de  la  ligne  félégraphique  française  existant
actuellement  le  long  de  l'Oubanghi  et  qui
restera  francaise  sur  son  parcours  au  travers
du  territoire  allemand.  Les  autorités  allemandes
  pourront  transmettre  leurs  communications
  par  cette  ligne  dans  des  conditions
dui  seront  réglées  ultérieurement.

Article  7.

Si  le  Gouvernement  français  désire  continuer
  au  travers  du  territoire  allemand  un
chemin  de  fer  entre  le  Gabon  et  le  Moyen
Congo  et  entre  cette  dernière  colonie  et  I°'Oubanghi
  Chari,  le  Gouvernement  allemand  n’y
mettra  pas  obstacle.  Les  études  ainsi  due  les
travaux  se  poursuivront  suivant  les  arrangements
  qui  seront  faits  le  moment  venu  entre
les  deux  gouvernements,  le  Gouvernement
allemand  se  réservant  de  faire  connaitre  s’yil
voudrait  prendre  une  part  dans  UD’exécution
de  ces  travaux  sur  son  territeire.

Sile  Gouvernement  allemand  désire  continuer
  sur  le  territoire  français  un  chemin  de

Die  Protokolle  der  technischen  Kommission
und  der  mit  der  Grenzvermarkung  beauftragten
Beamten  sollen  erst  nach  Ratifikation  durch  beide
Regierungen  definitive  Gültigkeit  erlangen.

Artikel  5.

Die  gegenwärtigen  Gebietsaustauschungen  erfolgen
  unter  den  Verhältnissen,  unter  denen  die
betreffenden  Gebiete  sich  zur  Zeit  des  Abschlusses
der  gegenwärtigen  Vereinbarung  befinden,  das
heißt  unter  der  Verpflichtung  für  beide  Regierungen,
die  etwa  von  einer  derselben  bewilligten  öffentlichen
  und  privaten  Konzessionen  zu  achten.  Beide
Regierungen  werden  sich  den  Wortlaut  der  Urkunden
  mitteilen,  durch  die  diese  Konzessionen
verliehen  worden  sind.

Die  Deutsche  Regierung  tritt  in  alle  Vorteile,
Rechte  und  Verbindlichkeiten  der  Französischen
Regierung  ein,  die  sich  aus  den  vorerwähnten
Urkunden  hinsichtlich  der  Konzessionsgesellschaften
ergeben.  Diese  treten  unter  die  Staatshoheit,
Staatsgewalt  und  Gerichtsbarkeit  des  Deutschen
Reichs.  Eine  besondere  Übereinkunft  wird  die
Anwendung  der  fraglichen  Bestimmungen  regeln.

Dasselbe  gilt  für  den  Französischen  Staat
hinsichtlich  der  Konzessionen,  die  etwa  in  den
Gebieten  belegen  sind,  die  an  seine  Staatshoheit,
Staatsgewalt  und  Gerichtsbarkeit  übergehen.

Artikel  6.

Die  Deutsche  Regierung  wird  der  Ausbentung
sowie  der  Unterhaltung  und  den  Ausbesserungsund
  Erneuerungsarbeiten  an  der  längs  des  Ubangi
laufenden  französischen  Telegraphenlinie  kein
Hindernis  in  den  Weg  legen.  Dieselbe  bleibt
auf  ihrem  Verlaufe  durch  deutsches  Gebiet  französisch.
  Den  deutschen  Behörden  wird  die  Benutzung
  der  Linie  unter  später  festzusetzenden
Bedingungen  freistehen.

Artikel  7.

Wenn  die  Französische  Regierung  durch  das
deutsche  Gebiet  eine  Eisenbahn  zwischen  Gabun
und  Mittel-Kongo  und  zwischen  dieser  letzteren
Kolonie  und  dem  Ubangi-Schari  fortzuführen
wünscht,  so  wird  die  Deutsche  Regierung  dem
nichts  in  den  Weg  legen.  Die  Vorstudien  und
Arbeiten  werden  gemäß  den  zur  gegebenen  Zeit
zwischen  beiden  Regierungen  zu  treffenden  Vereinbarungen
  erfolgen,  wobei  die  Deutsche  Regierung
  sich  vorbehält,  anzugeben,  ob  sie  sich  an
der  Ausführung  dieser  Arbeiten  auf  ihrem  Gebiete
  zu  beteiligen  wünscht.

Wenn  die  Deutsche  Regierung  eine  in  Kamerun
bestehende  Eisenbahn  durch  das  französische  Gebiet
        <pb n="325" />
        W  287  20

fer  établi  au  Cameroun,  le  Gouvernement  francais
  n’'y  mettra  pas  obstacle.  Les  études
ainsi  que  les  travaux  se  poursuivront  suivant
les  arrangements  qui  seront  faits  le  moment
venu  entre  les  deux  gouvernements,  le  Gouvernement
  français  se  réservant  de  faire  connaitre
  s'il  voudrait  prendre  une  part  dans
Pexécution  de  ces  travaux  sur  Son  territeire.

Article  8.

Le  Gouvernement  Impérial  cèdera  à  bail
au  Gouvernement  français,  dans  des  conditions
à  déterminer  dans  un  acte  spécial,  et  en  bordure
  sur  la  Bé6noué,  le  Mayo  Kébi  et  en  dechn
dans  la  direction  du  Logone,  des  terrains  à
choisir  en  vue  de  Il’itablissement  de  postes  de
ravitaillement  et  de  magasins  destinés  à  constituer
  une  route  d’stapes.

Chacun  de  ces  terrains,  dont  la  longueur
sur  le  fleuve  aux  hautes  eaux  devra  étre  au
plus  de  500  metres,  aura  une  superficie  qui
ne  pourra  pas  dépasser  cinquante  hectares.
L'emplacement  de  ces  terrains  sera  fixé  suivant
  la  disposition  des  lieux.

Si  dans  I’avenir  le  Gouvernement  frangçais
voulait  établir  entre  la  Bénoué  et  le  Logone,
au  dessus  ou  au  dessous  du  Mayo  Kébi,  une
route  ou  une  voie  ferrée,  le  Gouvernement
Impérial  n’y  ferait  pas  obstacle.  Le  Gouvernement
  allemand  et  le  Gouvernement  français
sentendront  sur  les  conditions  dans  lesquelles
Ibce  travail  pourrait  étre  accompli.

Article  9.

L'Allemagne  et  la  France,  désirant  affirmer
leurs  bons  rapports  dans  leurs  possessions  de
I1  °Afrique  Centrale,  s’engagent  à  n’élever  aucun
Ouvrage  fortifiéc  le  long  des  cours  d'’eau  qui
doivent  servir  à  la  navigation  commune.  Cette
Prescription  ne  s'appliquera  pas  aux  ouvrages
de  simple  süreté  destinés  à  abriter  les  postes
contre  les  incursions  des  indigenes.

Article  10.

Les  Gouvernements  allemand  et  francais
s’entendront  pour  les  travaufx  à  exécuter  en
vue  de  faciliter  la  circulation  des  bateaufx  et
embarcations  sur  les  cours  d'’eau  dont  la  navigation
  leur  sera  commune.

Article  11.

En  cas  d’arret  de  la  navigation  sur  le
Congo  ou  I'’Oubanghi,  la  liberté  de  passage
sera  assurée  à  I’Allemagne  et  à  la  France
sur  les  territoires  appartenant  à  L’autre  nation,
aux  points  on  ceux-ci  toucheront  ces  fleuves.

fortzuführen  wünscht,  so  wird  die  Franzäösische
Regierung  dem  nichts  in  den  Weg  legen.  Die
Vorstudien  und  Arbeiten  werden  gemäß  den  zur
gegebenen  Zeit  zwischen  beiden  Regierungen  zu
treffenden  Vereinbarungen  erfolgen,  wobei  die
Französische  Regierung  sich  vorbehält,  anzugeben,
ob  sie  sich  an  der  Ausführung  dieser  Arbeiten
auf  ihrem  Gebiete  zu  beteiligen  wünscht.

Artikel  8.

Die  Kaiserliche  Regierung  wird  an  die  Französische
  Regierung  unter  den  in  einer  besonderen
Abmachung  festzusetzenden  Bedingungen  längs  des
Benue  und  des  Mayo  Kébi  sowie  weiter  in  der
Richtung  auf  den  Logone  zu  Grundstücke  verpachten,
  die  im  Hinblick  auf  die  Errichtung  von
Verproviantierungs=  und  Magazinstationen  auszuwählen
  sind  und  der  Errichtung  einer  Etappenstraße
  dienen  sollen.  Jedes  dieser  Grundstücke,
deren  Länge  am  Flusse  bei  hohem  Wasserstande
höchstens  500  Meter  sein  darf,  soll  einen  50  Hektar
nicht  übersteigenden  Flächeninhalt  haben.  Die
Lage  dieser  Grundstücke  wird  nach  Maßgabe  der
örtlichen  Verhältnisse  bestimmt  werden.

Wenn  die  Französische  Regierung  künftig
zwischen  dem  Benue  und  dem  Logone  südlich
oder  nördlich  des  Mayo  Kébi  eine  Straße  oder
eine  Eisenbahn  anzulegen  wünscht,  so  würde  die
Kaiserliche  Regierung  dem  nichts  in  den  Weg
legen.  Die  Deutsche  und  die  Französische  Regierung
  werden  sich  über  die  Bedingungen  verständigen,
  unter  denen  die  Arbeiten  ausgeführt
werden  könnten.

Artikel  9.

In  dem  Wunsche,  ihre  guten  Beziehungen  in
ihren  zentralafrikanischen  Besitzungen  zu  bekräftigen,
  verpflichten  sich  Deutschland  und  Frankreich
  keine  Befestigungen  längs  der  Wasserläufe
anzulegen,  die  der  gemeinsamen  Schiffahrt  dienen
sollen.  Diese  Vorschrift  hat  keine  Anwendung  zu
finden  auf  bloße  Sicherheitsanlagen  zum  Schutze
der  Stationen  gegen  Einfälle  der  Eingeborenen.

Artikel  10.

Die  Deutsche  und  die  Französische  Regierung
werden  sich  über  die  Arbeiten  verständigen,  die
auszuführen  sind,  um  den  Verkehr  der  Schiffe
und  Boote  auf  den  Wasserläufen  zu  erleichtern,
auf  denen  die  Schiffahrt  ihnen  gemeinschaftlich
zusteht.

Artikel  11.

Bei  Einstellung  der  Schiffahrt  auf  dem  Kongo
oder  dem  Ubangi  erhalten  Deutschland  und  Frankreich
  das  Recht  des  freien  Ubertritts  auf  die  der
anderen  Nation  gehörigen  Gebiete  an  den  Stellen,
wo  dieselben  diese  Ströme  berühren.
        <pb n="326" />
        #  288  e.

Article  12.

Loes  deux  Gouvernements  d’Allemagne  et
de  France  renouvellent  les  déclarations  contenues
  dans  l’acte  de  Berlin  du  26  février
1885  et  assurant  la  liberté  commerciale  et  la
liberte  de  navigation  sur  le  Congo  et  les
affluents  de  ce  fleuve  ainsi  due  sur  ceux  du
Niger.  En  conséquence  les  marchandises  allemandes
  transitant  au  travers  du  territoire
françcais,  situc  à  I’ouest  de  I'Oubanghi,  et  les
marchandises  françaises  transitant  à  travers
les  territoires  cécés  à  I’Allemagne  ou  suivant
les  routes  indiquces  à  larticle  8,  seront
affranchies  de  tout  droit.

Un  accord  conclu  entre  les  deux  gouvernements
  déterminera  les  conditions  de  ce
transit  et  les  points  de  pénétration.

Article  13.

Le  Gouvernement  allemand  n’'apportera
aucune  entrave  au  passage  des  troupes  françaises,
  de  leurs  armes  ou  munitions,  ainsi
due  de  leur  matériel  de  ravitaillement  par  le
Congo,  IOubanghi,  la  Bénous,  le  Mayo  Kobi,
ainsi  due  par  le  chemin  de  fer  à  construire
Cventuellement  dans  le  nord  du  Cameroun.

Le  Gouvernement  français  n’'apportera
aucune  entrave  au  passage  des  troupes  allemandes,
  de  leurs  armes  et  munitions,  ainsi
due  de  leur  matériel  de  ravitaillement,  par  le
Congo,  I’'Oubanghi,  la  Bénoué,  le  Mayo  Kébi
et  le  chemin  de  fer  à  construire  Cventuellement
de  la  côöte  à  Brazzaville.

Dans  l’un  et  l’'autre  cas,  les  troupes,  si
elles  sont  purement  indigènes,  devront  toujours
Stre  accompagnées  par  un  gradé  européen,  et
le  gouvernement  sur  le  territoire  dudquel  les
troupes  passeront,  prendra  toutes  les  mesures
nécessaires  pour  éviter  qu'aucune  difficulté
soit  opposée  à  leur  passage,  et  pourra  au
besoin  déléeguer  un  agent  pour  les  accombagner.
  Les  autorités  locales  régleront  les
conditions  dans  lesquelles  les  passages  de
troupes  se  feront.

Artiele  14.

L’'égalité  de  traitement  pour  le  transport
des  personnes  ou  des  marchandises  sera
assurée  aux  ressortissants  des  deufx  nations
sur  les  chemins  de  fer  de  leurs  possessions
du  Congo  et  du  Cameroun.

Artiele  15.
Le  Gouvernement  français  et  le  GCouvernement
  allemand  cesseront,  4  partir  du  jour
de  la  cession  réciproque  des  territoires  con-Artikel

  12.

Die  Deutsche  und  die  Französische  Regierung
erneuern  die  Erklärungen,  die  in  der  Berliner
Akte  vom  26.  Februar  1885  enthalten  sind  und
die  Handelsfreiheit  und  Schiffahrtsfreiheit  auf
dem  Kongo  und  den  Nebenflüssen  dieses  Stromes
sowie  auf  den  Nebenflüssen  des  Niger  sichern.
Demgemäß  werden  die  deutschen  Waren,  die
durch  westlich  vom  Ubangi  belegenes  französisches
Gebiet  hindurchgehen,  und  die  französischen  Waren,
die  die  an  Deutschland  abgetretenen  Gebiete
passieren  oder  den  im  Artikel  8  bezeichneten  Straßen
folgen,  von  jeder  Abgabe  befreit  sein.

Ein  zwischen  beiden  Regierungen  zu  schließendes
  Ubereinkommen  wird  die  Bedingungen
dieser  Durchfuhr  und  die  ihr  dienenden  Ein=  und
Ausgangspunkte  regeln.

Artikel  13.

Die  Deutsche  Regierung  wird  auf  dem  Kongo,
dem  Ubangi,  dem  Benne,  dem  Mayo  Köbi  sowie
auf  der  im  Norden  von  Kamerun  zu  bauenden
Eisenbahn  den  Durchzug  der  französischen  Truppen,
ihrer  Waffen  und  Munition  wie  auch  der  ihrer
Verpflegung  dienenden  Waren  nicht  behindern.

Die  Französische  Regierung  wird  auf  dem
Kongo,  dem  Ubangi,  dem  Benue,  dem  Mayo
Kébi  und  der  von  der  Küste  nach  Brazzaville
eventuell  zu  erbauenden  Eisenbahn  den  Durchzug
der  deutschen  Truppen,  ihrer  Waffen  und  Munition
  wie  auch  der  ihrer  Verpflegung  dienenden
Waren  nicht  behindern.

In  beiden  Fällen  müssen  die  Truppen,  wenn
es  ausschließlich  eingeborene  sind,  stets  von  einem
europäischen  Vorgesetzten  begleitet  sein.  Die
Regierung,  durch  deren  Gebiet  die  Truppen  ziehen
sollen,  hat  alle  erforderlichen  Maßnahmen  zu
treffen,  damit  ihre  Durchfahrt  keine  Erschwerung
erfährt.  Sie  kann  dieselben  nötigenfalls  durch
einen  Beamten  begleiten  lassen.  Die  örtlichen
Behörden  haben  für  diese  Truppendurchzüge  die
näheren  Bedingungen  festzusetzen.

Artikel  14.

Den  Angehörigen  beider  Nationen  wird  auf
den  Eisenbahnen  ihrer  im  Kongo  und  Kamerun
gelegenen  Besitzungen  für  die  Beförderung  der
Personen  und  Waren  gleiche  Behandlung  zugesichert.


Artikel  15.
Die  Deutsche  Regierung  und  die  Französische

Regierung  hören  auf,  irgendeine  Art  Schutz  und
Gewalt  über  die  Eingeborenen  der  von  ihnen
        <pb n="327" />
        S

cédés  à  I’Allemagne  par  la  France  et  à  la
France  par  I’Allemagne,  d’exercer  aucune  sorte
de  protection  et  d’autorité  sur  les  indigènes
des  territoires  respectivement  cédés  par  eux.

Artiele  16.

Dans  le  cas  ou  le  statut  territorial  du
bassin  conventionnel  du  Congo,  tel  qdufil  est
défini  par  I’acte  de  Berlin  du  26  février  1885,
viendrait  à  étre  modifié,  du  fait  de  I’une  ou
de  l’autre  des  parties  contractantes,  celles-ci
devraient  en  conférer  entre  elles,  comme  aussi
avec  les  autres  puissances  signataires  du  dit
acte  de  Berlin.

Article  17.

La  présente  convention  sera  ratifiée  et  les
ratifications  seront  Cchangées,  à  Paris,  aussitöt
due  faire  se  pourra.

Fait  à  Berlin,  le  4  novembre  1911  en
double  exemplaire.

(L.  S.)  Kiderlen.
(L.  S.)  Jules  Cambon.

Nole  annexe  à  la  convenfion  du
4  novembre  1911.

Les  cartes  du  Congo  qui  ont  servi  à
I’iélaboration  de  la  convention  du  4  novembre
91,  relative  à  I’change  de  territoires  dans
I'Afriqdue  Equatoriale  entre  I'Allemagne  et  la
France,  sont  la  carte  de  Barralier  du  service
  géographique  des  colonies  (1906),  au
5  000  000  ièhe,  et  celle  de  Delingette,  du  service
  géographique  de  I’Afrique  Equatoriale
française  (1911),  au  1  000  000  ième.

Les  commissaires  techniques  qui  seront
désignés  par  le  Gouvernement  allemand  et  le
Gouvernement  français  par  application  des
articles  3  et  4  de  la  convention  pour  procéder
à  la  deélimitation  des  frontières,  dans  le  cas
Oon  la  ligne  de  démarcation  qdu’P’ils  fixeront
S’écarterait,  par  suite  d’erreurs  des  cartes  ou
de  eirconstances  locales,  d’'une  facon  appréciable,
  de  la  directive  telle  qufelle  résulte  de
la  convention,  devront  avoir  soin  de  ne  pas
avantager  DPune  des  deufx  parties  sans  com-Densation
  équitable  pour  l’autre.

Fait  à  Berlin,  le  4  novembre  1911  en
double  exemplaire.

(L.  S.)  Kiderlen.
(L.  S.)  Jules  Cambon.

u

Das  vorstehende  Abkommen  und  die  zugehörige  Note  annexe  sind  ratifiziert  worden.

289

0

abgetretenen  Gebiete  auszuüben  von  dem  Tage
an,  wo  die  gegenseitigen  Abtretungen  perfekt
werden.

Artikel  16.

Für  den  Fall,  daß  die  territorialen  Verhältnisse
  des  vertraglichen  Kongo-Beckens,  wie  sie  in
der  Berliner  Akte  vom  26.  Februar  1885  festgelegt
  sind,  von  seiten  des  einen  der  vertragschließenden
  Teile  geändert  werden  sollten,  werden
diese  sowohl  miteinander  wie  auch  mit  den  übrigen
Signatarmächten  der  erwähnten  Berliner  Akte
darüber  ins  Benehmen  treten.

Artikel  17.

Das  vorliegende  Abkommen  ist  zu  ratifizieren,
und  die  Ratifikationsurkunden  sind  sobald  wie
möglich  in  Paris  auszutauschen.

So  geschehen  in  doppelter  Ausfertigung  zu
Berlin,  am  4.  November  1911.

(Ubersetzung.)
Zusatznote  zu  dem  Abkommen  vom
4.  November  1911.

Die  Karten  des  Kongogebiets,  die  bei  der
Ausarbeitung  des  Abkommens  vom  4.  November
1911,  betreffend  den  Austausch  von  Gebieten  in
Aquatorial-Afrika,  zwischen  Deutschland  und  Frankreich
  zugrunde  gelegt  worden  sind,  sind  die  Karte
von  Barralier  vom  „Service  Géographique  des
Colonies  (1906)  im  Maßstab  1:5  000  000  und
die  von  Delingette  vom  Service  Géographique
de  I’Afrique  Equatoriale  francaise  (1911)  im
Maßstab  von  1:1.0000  000.

Falls  die  technischen  Kommissare,  die  gemäß
Artikel  3  und  4  des  Abkommens  von  der  Deutschen
  und  der  Französischen  Regierung  mit  der
Absteckung  der  Grenzen  beauftragt  werden  sollen,
eine  Grenzlinie  festlegen,  die  infolge  von  Kartenfehlern
  oder  infolge  der  örtlichen  Beschaffenheit
erheblich  von  den  Angaben  des  Abkommens  abweichen
  sollte,  werden  die  genannten  Kommissare
dafür  Sorge  tragen,  daß  keine  der  beiden  Parteien
  einen  Vorteil  erhält,  ohne  daß  dem  anderen
Teile  eine  billige  Entschädigung  zugesprochen  wird.

Geschehen  zu  Berlin,  am  4.  November  1911
in  doppelter  Ausführung.

/

Der

Austausch  der  Ratifikationsurkunden  hat  am  12.  März  1912  in  Paris  stattgefunden.
        <pb n="328" />
        W  290  2S

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Mitteilung  von  Strafurteilen  der  Schutztruppengerichte
  in  Deutsch-JSüdwestafrika  sowie  von  Gnadenerweisen  an  das  Strafregister
beim  Bezirksgericht  in  Windhuk.

Vom  27.  Februar  1912.

Soweit  nach  §  42  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  das  strafgerichtliche  Verfahren
gegen  Militärpersonen  der  Kaiserlichen  Schutztruppen,  vom  2.  November  1909  und  der  Verordnung
des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Mitteilung  von  Gnadenerweisen  an  die  Strafregisterbehörden,  vom
26.  August  1911,  Mitteilungen  von  militärgerichtlichen  Urteilen  und  von  Gnadenerweisen  zu  erfolgen
haben,  hat  das  Kommando  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  Mitteilungen,  wie  sie  in  diesen  Vorschriften
  vorgesehen  sind,  auch  an  das  Strafregister  beim  Bezirksgericht  Windhuk  ergehen  zu  lassen,
sobald  der  Verurteilte  aus  der  Schutztruppe  ausscheidet  und  im  Schutzgebiet  zur  Entlassung  gelangt.
Die  Vorschriften  der  genannten  Verordnungen  bleiben  unberührt.

Berlin,  den  27.  Februar  1912.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:

Solf.

 

Bestimmungen,  betr.  die  Knstellung  der  Kolonialbeamten  der  Klassen  3  bis  9  der
Besoldungsordnung  I  (Beilage  Zum  Nachtrag  Zum  Haushaltsetat  für  die  Schutzgebiete
  auf  das  Rechnungssahr  1910).

Vom  8.  März  1912.

1.  Die  etatsmäßige  Anstellung  der  Beamten  soll  regelmäßig  frühestens  mit  Beginn  der
zweiten  Dienstperiode  im  Schutzgebiet  erfolgen.

2.  Die  etatsmäßige  Anstellung  der  Beamten  der  Klassen  3  bis  6  erfolgt  durch  den  Reichskanzler
  (Reichs-Kolonialamt).  Dasselbe  gilt  von  den  Beamten,  die  etwa  später  in  diese  Klassen
eingereiht  werden.  Ausgenommen  sind  diejenigen  Beamten  dieser  Klassen,  deren  Anstellung  dem
Kaiser  vorbehalten  ist.

3.  Zur  etatsmäßigen  Anstellung  der  Beamten  der  Klasse  7  und  der  folgenden  Klassen
werden  die  Gouverneure  gemäß  §  3  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Oktober  1919
(Reichs-Gesetzbl.  S.  1091)  ermächtigt.  Soll  indessen  ein  Beamter  dieser  Klassen  vor  Beginn  der
zweiten  Dienstperiode  im  Schutzgebiet  etatsmäßig  angestellt  werden,  so  ist  vorher  die  Ermächtigung
des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  einzuholen.  Bei  Verlängerung  der  ersten  Dienstperiode  oder
Verlängerung  des  Heimaturlaubs  nach  dieser  aus  wichtigen  Gründen  kann  die  etatsmäßige  Anstellung
um  die  Zeit  der  Verlängerung  zurückdatiert  werden,  jedoch  nicht  über  den  Beginn  des  letzten  noch
offenen  Rechnungsjahres  hinaus.

4.  Soll  ein  Beamter  in  eine  höhere  Klasse  der  Besoldungsordnung  aufrücken,  so  ist  in
jedem  Falle  vorher  die  Entscheidung  des  Reichs-Kolonialamts  einzuholen.  Auf  das  Aufrücken  aus
der  Klasse  Ib  in  die  Klasse  9a  bei  der  Polizeitruppe  in  Deutsch-Ostafrika  findet  diese  Bestimmung
keine  Anwenbung.

5.  Die  etatsmäßige  Anstellung  der  Beamten  der  Klasse  8  und  9  sowie  der  etwa  später
in  diese  Klassen  eingereihten  Beamten  erfolgt  zunächst  auf  Kündigung  mit  einer  Kündigungsfrist  von
drei  Monaten.  Nach  sechsjähriger  Dienstzeit  kann  die  Unkündbarkeit  ausgesprochen  werden.  Auf
diese  Dienstzeit  gelangt  die  Zeit  der  kommissarischen  Tätigkeit  zur  Anrechnung,  ferner  kann  hierbei
die  im  Schutztruppendienst  verbrachte  Dienstzeit  angerechnet  werden.

6.  Die  Gouverneure  sind  zur  Annahme  von  Personal  außerhalb  des  Beamtenverhältnisses
im  Schutzgebiet,  desgleichen  zur  Annahme  von  nicht  etatsmäßigen  Beamten  der  Klasse  9  im  Rahmen
der  zur  Verfügung  stehenden  Mittel  ermächtigt.  Im  übrigen  dürfen  die  Gouverneure  nicht  etatsmäßige
  Beamte  im  Schutzgebiet  nur  unter  dem  Vorbehalt  der  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts
annehmen.

Eisenbahnangestellte  dürfen  ohne  Rücksicht  auf  die  Klasse,  in  die  sie  eingereiht  werden  sollen,
nur  mit  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts  als  Beamte  angenommen  werden.
        <pb n="329" />
        291  20

Wird  die  Genehmigung  versagt,  so  endigt  in  allen  Fällen  das  Beamtenverhältnis  mit  dem
Zeitpunkt,  in  dem  dem  Beamten  die  Versagung  der  Genehmigung  amtlich  mitgeteilt  wird.  Ist  der
Aufenthalt  des  Beamten  unbekannt,  so  gilt  als  Zeitpunkt  der  Mitteilung  der  Zeitpunkt,  zu  dem  die
Mitteilung  am  Amtssitze  anlangt.

7.  Diese  Bestimmungen  finden  keine  Anwendung  auf  die  Landespolizei  in  Deutsch-Südwestafrika.


Berlin,  den  8.  März  1912.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Verordnung  des  Reichskanzlers  zur  Kbänderung  der  Verordnung  vom  28.  Januar  1909,
betr.  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika.

Vom  28.  März  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  der
Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung  von  Wohnplätzen  in  den  Schutzgebieten  zu
kommunalen  Verbänden,  vom  3.  Juli  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  366)  wird  die  Verordnung,  betreffend
  die  Selbstverwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Januar  1909  (Kol.  Bl.  S.  141),
wie  folgt,  geändert:

Artikel  I.

Im  §  16  Abs.  1  werden  hinter  „Schutztruppe“  die  Worte  „als  aktive  Personen  des
Soldatenstandes“  eingefügt.

Artikel  II.
Der  §  17  erhält  zum  Buchstaben  k  folgenden  Zusatz:

Gemeindeangehörigen,  die  sich  mit  einer  Eingeborenen  vor  dem  1.  Januar  1893  in  den
Formen  der  kirchlichen  Trauung  oder  vor  dem  1.  Oktober  1905  in  den  Formen  der  Eheschließung
des  bürgerlichen  Rechts  verheiratet  haben,  kann  der  Gouverneur  das  Wahlrecht  verleihen,  sofern  ihre
und  ihrer  Familie  Lebensführung  eine  besondere  Anerkennung  des  Zusammenlebens  vom  sittlichen
Standpunkte  zuläßt  und  ihre  Würdigkeit,  mit  öffentlichen  Rechten  betraut  zu  werden,  verbürgt.

Artikel  III.
Der  §  86  erhält  folgende  Fassung:

Der  Verwaltungsbereich  eines  Bezirksverbandes  umfaßt  den  räumlichen  Dienstbereich  einer
Bezirks=  oder  selbständigen  Distriktsverwaltung.

Artikel  IV.

Der  §  102  erhält  folgenden  Zusatz:

Die  Bestimmungen  des  §  76  finden  mit  der  Maßgabe  entsprechende  Anwendung,  daß  an
die  Stelle  des  Gemeindebezirks  der  Verwaltungsbereich  des  Bezirksverbandes  mit  Ausnahme  der  zu
ihm  gehörenden  Gemeindeverbände  tritt.

Artikel  V.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1912  in  Kraft.

Berlin,  den  28.  März  1912.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.
        <pb n="330" />
        W  292  20

Bekanntmachung,  betr.  Inkrafttreten  eines  neuen  Tarifs  auf  den  deutsch-#
  stafrikanischen  Sisenbahnen.
Vom  24.  März  1912.

Am  1.  Juni  1912  tritt  auf  den  deutsch-ostafrikanischen  Eisenbahnen  (Mittellandbahn
  und  Nordbahn)  ein  neuer  Tarif  in  Kraft.  Dadurch  werden  die  jetzigen  Tarife  nebst
Nachträgen  und  Ergänzungen  mit  alleiniger  Ausnahme  der  zur  Zeit  geltenden  Bestimmungen  über  die
Benutzung  der  Kran=  und  Pieranlagen  im  Hafen  von  Tanga  ausgehoben.

Der  neue  Tarif  enthält  im  Vergleich  zu  den  jetzigen  Tarifen  eine  große  Anzahl  zum  Teil
erheblicher  Beförderungserleichterungen,  denen  allerdings  auch  gewisse  Tariferhöhungen  gegenüberstehen.
  Hingewiesen  sei  insbesondere  auf  die  Einrichtung  von  Staffeltarifen  im  Tier=  und  Frachtgutverkehr,
  die  mit  zunehmenden  Entfernungen  beträchtliche  Verbilligungen  der  Frachtsätze  gewähren
und  damit  Verfrachtungen  auch  von  und  nach  entfernt  gelegenen  Stationen  noch  ermöglichen  sollen.
Demselben  Zwecke  soll  eine  Reihe  von  Ausnahmetarifen  dienen,  die  für  wichtige  Landeserzeugnisse,
wie  Baumwolle,  Kapok,  Baumwoll=  und  Kapokkerne  usw.,  bestimmte  Höchstfrachten  vorsehen.  Ferner
ist  darauf  aufmerksam  zu  machen,  daß  die  beiden  Hafenstationen  Daressalam  und  Tanga  im  neuen
Tarife  als  Tarifstationen  erscheinen,  so  daß  die  besonderen  Uberführungsgebühren  für  Beförderungen
zwischen  diesen  Stationen  und  den  Bahnhöfen  daselbst  wegfallen.  Erwähnt  seien  schließlich  auch  die
Tarifermäßigungen  für  Eisen  und  Stahl  und  eine  Anzahl  wichtiger  Eisen=  und  Stahlwaren,  für

Zement  und  Zementwaren,  Düngemittel  aller  Art  usw.

Der  neue  Tarif  kann  in  Deutschland  von  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und
Betriebsgesellschaft  zu  Berlin  (N.W.  7,  Neue  Wilhelmstraße  1)  und  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft
  zu  Berlin  (W.  8,  Jägerstraße  1),  im  Schutzgebiet  von  den  Eisenbahnbetriebsleitungen  in
Tanga  und  Daressalam  sowie  den  Eisenbahndienststellen  für  den  Preis  von  1,50  Rupien  =  2

bezogen  werden.
Nähere  Auskunft  erteilen  die  Verkaufsstellen.

Berlin,  den  24.  März  1912.
Reichs-Kolonialamt.

Bekanntmaochung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Ausstellung
von  Jagdscheinen.“)
Vom  6.  Februar  1912.

Das  Bezirksamt  Muansa  und  die  Residentur  Bukoba  sind  gemäß  §  5  Absatz  III  der
Jagdverordnung  vom  5.  November  1908/30.  Dezember  1911  bis  auf  weiteres  ermächtigt  worden,
an  nichtansässige  Personen  kleine  und  große  Jagdscheine  (§  4  Ziffer  3  und  4  der  genannten  Verordnung)
  auszustellen.

Daressalam,  den  6.  Februar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Im  Auftrage:
Humann.

Verordnung  des  Goubverneurs,  betr.  die  Kbänderung  des  Jolltarifs  A,  Einfuhrölle,
für  das  Schutzgebiet  Togo,  vom  24.  MOärz  1910.
Vom  23.  Jannar  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:

Ziffer  10.  Alle  Weine  und  ähnliche  zu  Genußzwecken  verwendbare  weinhaltige  Getränke:

a)  mit  einem  Weingeistgehalte  von  nicht  mehr  als  15  v.  HO.:  10  v.  H.  des  Wertes  (§  26  3Z.  V.),
b)  mit  einem  Weingeistgehalte  von  mehr  als  15  v.  H.,  aber  nicht  über  25  v.  H.:  11  0,60  7J,

*)  VAgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  6,  S.  244.
        <pb n="331" />
        W  293  20

e)  mit  einem  Weingeistgehalte  von  mehr  als  25.  v.  H.  unterliegen  derartige  Weine  dem
Satz  der  Ziffer  1  B  des  Zolltarifs.

Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Diejenigen  Weine,  die  bis  zum  16.  Januar  d.  Is.  in  Hamburg  zur  Verschiffung  kamen,
unterliegen  noch  dem  bisherigen  Tarif,  aber  nur  insoweit,  als  die  von  den  einzelnen  Firmen  eingeführten
  Mengen  den  Monatsdurchschnitt  der  in  den  letzten  drei  Monaten  eingeführten  Mengen
nicht  übersteigen.

Lome,  den  23.  Januar  1912.
Der  Gouverneur.

In  Vertretung:
v.  Doering.

 

 

 

 

 

Dersonalien.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  für  die  Dauer  der  gegenwärtig
von  ihnen  bekleideten  Amter,  das  bisherige  Mitglied  der  Disziplinarkammer  für  die  Schutzgebiete,
Geheimen  Oberregierungsrat  und  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Meyer-Gerhard,
zum  Mitglied  des  Disziplinarhofs  für  die  Schutzgebiete  und  den  Geheimen  Regierungsrat  und  vortragenden
  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Meyer  zum  Mitglied  der  Disziplinarkammer  für  die
Schutzgebiete,  beide  als  Beisitzer,  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  kommissarischen  Bezirksamtmann
  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika,  Königlich  Württembergischen  Gerichtsassessor
Dr.  Alexander  Brill,  zum  Regierungsrat  und  ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Referenten  bei  dem
Gouvernement  von  Kamerun  Dr.  Julius  Ruppel  den  Titel  „Kaiserlicher  Regierungsrat“  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Landmesser
bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Techmer  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse
zu  verleihen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1912.

Semmelmann,  Leutuant  im  Königlich  Bayerischen  2.  Infanterie-Regiment  Kronprinz,  wird  nach
erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  mit  dem  27.  März  1912  in
der  Schutztruppe  angestellt.

Charisius,  Major,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Dr.  Lott,  Stabsarzt,  zum  Oberstabsarzt  befördert.

Arneth,  Oberleutnant,  scheidet  am  28.  März  1912  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste
  aus  der  Schutztruppe  aus.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1912.

Göring,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  März  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  April  1912  im  10.  Rheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  161  angestellt.
        <pb n="332" />
        W  294  20

Brentano-Bernarda,  Hauptmann,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre
genehmigt.

Wehle,  Major,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  für  Südwestafrika  erhält  ein
Patent  seines  Dienstgrades.

Mayer,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1912.

Aus  dem  Heere  scheiden  am  5.  April  aus  und  werden  mit  dem  6.  April  1912
in  der  Schutztruppe  angestellt:

v.  Lagen,  Oberleutnant  im  Grenadier-Regiment  Prinz  Carl  von  Preußen  (2.  Brandenburgischen)
Nr.  12,

Trabert,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Wittich  (3.  Kurhessischen)  Nr.  83,

Zobel,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Kaiser  Wilhelm,  König  von  Preußen  (2.  Württembergischen)
Nr.  120  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  XIII.  (Königlich  Württembergischen)
Armeekorps  mit  dem  6.  April  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Wegelin,  Oberleutnant,  scheidet  am  22.  März  1912  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische

Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  aus.
Schwartz,  Hauptmann,

Trepper,  Oberarzt,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
Es  werden  befördert:

Wanka,  Leutnant  zum  Oberleutnant,

Dr.  Pistner,  Oberarzt  zum  Stabsarzt.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  22.  März  1912.
Strümpell,  Hauptmann  im  Schleswig-Holsteinschen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  9,  wird  bis  auf

weiteres  in  dem  Kommando  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im
Reichs-Kolonialamt  belassen.

 

 

Deutsch-Ostafrika.  Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hatam  1.  März:  Feldwebel  Seifert,  Bizefeldwebel

30.  März  angetreten:  Oberarzt  Scherschmidt.  Wirsing,  Sergeant  Hahn  und  Sanitätssergeant

Meier;  am  17.  März:  Sanitätsvizefeldwebel
Stehr.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  9.  März  eingetroffen:
  Oberarzt  Dr.  Manteufel,  die  Sergeanten
  Spieckermann  und  Lange  und  Sani- 



tätsvizefeldwebel  Holzapfel.

Kamerun.
Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  9.  März  angoetreten:
Oberstabsarzt  Dr.  Kuhn,  Stabsarzt  Dr.  Jaeger.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  10.  März:  die  Sergeanten
Siebenhaar,  Reif,  Durst,  der  Unteroffizier
Hoppe  und  die  Sanitätssergeanten  Gravenkamp,
Benkert  und  Hecht;  am  25.  März:  Oberleutnant
Schrewe.

(S
        <pb n="333" />
        295  20

 

 

 

 

 

 

 

nichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch  -ostafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Sollstellen
der  Küste  im  III.  Viertel  des  Kalendersahres  1911  im  Vergleich  mit  dem  Hhandel  im  gleichen  eitraum

des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  4,  S.  163  ff.)
Jm|Im  *!5.
Benennung  der  Warengruppen  zur  Bie  III.  Viertel  ZunahmeAbnahme
Wert  AWert  Wert  MWert  M
A.  Ein  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  1  097  001  763  0625333  939  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  125  094  90  3714724  —
w  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel  417  388  354  166  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  ..  31  186  18  6ä76  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)h  297  335  241  70|  55635
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermiteel  5980  6  982  —  1002
8)  Pflanzenfasern.  539  735  —  196
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  99  843  66  883333010  —
Summe  I  2074  3665  2  51853  818  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  38  751  19  26069  —
b)  Fleisch  und  eßbare  terische  Erzeugnisse  a  aller  Art  300  385  254  10446  11  —
c)  Tierische  Rohstoffe  40  1445  —  1  005
Summe  II  339  576  274  904/67  672  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  436  188  279097  157091
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Ollen  109  074  120  830  11  756
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  238  794  246  105  —  7311
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  tauher
Lederwaren)  .  80291262230570798556  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirichnerwaren“  192  662  100  6417  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  13  984  10  465  3519  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  .  104  547  82  48022  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  119  573  101  3966  18  177  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  166  192  135  097  31  095  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  1  161  12447912  —  14  999
b)  Fabrikate  .  ...  12715951059272212323  —
Summe  XII  2435  719  2238395197  324  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  742  228  818  644  —  76  416
XIV.  Waffen  und  Munition  91  568  144  498  —  52930
XV.  Geld  ...  830  164  645  221  942  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1911  10  923  7611½8  970  866  195289005J1
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  10  413  276  —  –  —
Zunahme  ,  Abnahme  —  .  .  .  14  480  485  —  —  —
        <pb n="334" />
        W  296  20

 

Beuennung  der  Warengruppen

 

*  Im  Im
III.  Viertel  III.  Viertelsgunahme  Abnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1911  1910
Wert  aa.  Wert  AAt  Wert  At  Wert
B.  Auskuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
àa)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  11.230  40  977  —  26  747
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  3  367  3  678  —  311
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  45  471  49  707  —  1236
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflangenwachs  .  928  326  667  130  261  196  —
)  Getränke  232  267  —  35
1)  Sämecreien,  lebende  Pflanzen.  und  duitermittel  17  161  9041  8  120  —
2)  Pflangenfasern  ....  1  486  937  932  636551301  —
b)  Ergeugnisse  der  Forstwirtschaft  1  607  4992078175  —  470  676
Summe  I  4  103  2234781  611121  612  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tire  21  768  32  115  —  7347
b)  Tierische  Nahrungsmittel  15  258  13  770  1  488  —
c)  Tierische  Rohstoffe  4779811  395  648  82  331—
Summe  II  518  007  441  5336  44  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  214  688  133  988  80  700  —
IV.  Gewerbliche  Er  zeugnisse  35  063  28  660  6  403  —
V.  Geld  .  114230  —  114  230  —
Summe  der  Auefuhr  im  III.  Viertel  1911  4  985  2114385  792  599  44  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  3  509  212  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  11475999  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1911.  15908  972  13  356  658  2552314
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  13  952  188  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  1956484  —  —  —  —

 

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

Im  III.  Viertel

Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres

Zunahme

Abnahme

 

 

Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  s  Menge!  Wert  J  Menge  Wert  s  Menge  Wert
kg  .  ko  %  kr  16  kg  T
A.  Ein  fuhr.
Reis  .  455052587941433337425760891216783303325  —  —
Mehl  und  Backwaren  .  5656(.):«3»15914785377513405321182825094  —  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  1402  228  137  600  298  127  1172188H10¼  101  20391  —  —
Tabakfabrikate  18  292,  176  093  39  744  155  290  8  548,  20  803  —
Stille  Weine  aller  Art  58  642  62  863  62  378  60  327  —  2536  3  73  —
Branntweine  aller  Art  G61  598  85  884  53  6.6  71  360  10  962  14521  —  —
Bier  239268  100  13568  588  69  6682  70  660  30  473  —  —
Bau-  und  Nutzholz.  .  787  480,  97397J573770  65  1905213  10  32„202  —  —
Fleisch  u.  eßbare  ierihe  Erzeugn  272  363s]  300  385307823  254  19.1  —  46  191  5460)  —
Zement.  .  136:37  072  239  629  11671217  1116097  11965  boß  127  932  —  —
Salg  .  461670  218411  705771  28  720  —  —1  244  101  6  888
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts=  2066  355.  540061436  750  51  743629  605  3223  —  —
Petroleum.  ...  5c.)s)2(.)5297091sk624137819414279018897  —  —
Seifen  aller  Art  132  352,  78880  150  078  83  179  I  17726  1299

Baumwollgewebe

 

710  073  5  2364  863

 

576  293  1708577

 

133  780  656  286
        <pb n="335" />
        W  297  20

 

 

 

Im  III.

Viertel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inm  III.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1910
2  «  Wert  Menge  Wert  JMenge  Wert  Ne  0r  Wert

l  kg  kg  --I


Baumwollene  Bekleidungen.  737  —  353  681  54  433  256  628  19  33897  053  —

Wollengarne  und  -waren,  auch

halbwollene  4  zos  35  249  3  2bo  20  349  1  13444900  —i  —

Garne  und  Waren  aus  Leinen,  Ü

Jute  usw.  ..  65  760  105  00158632ä  69  842  7137B5249  —  —

Posamentierwaren,  Schirme,  Zeug-  l  ;

schuhe  9  603.  30  703  19  533.  60  512  —  —  9938029809

Lederne  Schuhe  und  Stiefel  22  672  112  574  6  694  41  649597870  925  —  —
Sonstige  Leder-  u.  Sattlerwaren.  13  086°  61  358  7373  42  804  571318554  —  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  34  838,  36  8190  056  36  759  —  56  52901—
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus101  286  823741  74591  73  4026645  8972  —  —
Tonwaren  und  Porzellan  60  514.  33028  40  209  2761520  305  5383  —  —
Glas  und  Glaswaren.  .  92  876  119  196  49  439  88  903  43  437|30  293  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  E  .

Stangen  usw.  ..  8911220116327784281001177792483120—  14  515
Wellblech  37  373110421645  281  107998  —  —  7  7008  3  782
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  .  11912  821  9c83  661761  469  768  118151  352  215  543  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  80  088  1718891  83  675  169  200  —  2680  3  487  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  168  270)  336  882240  123  224  114—  112  707853—
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  108  1142  157  4544382  52  47850112,  104  970  —  —
Transportmaschinen  und  Fahr-  l  .

zeugeallcrArt,auchFnhrräder229925F1773368081334106H  —  —  578  208  293  317
Feuerwaffen  Stückzahl  285  21  886  384  27306  —  —  99  5  420
Goldmünzen  ....  —  520  «  278  —  247  —  —
Silbermünzen  6  794  817  644  5  366  644  919  1  428  172  695  —  —

B.  Rus#fuhr.

Mais  5  375.  131136  480,  8  413  —  —  131  105  7982
Mtama  41  6171  5  138393  790  277444  —  352  17322604
Hülsenfrüchte  59  388  714888934  8351  50454  63131  —  —
Kaffee  .  25327s32290  29  821  34  452  —  —  4  494  2162
Sirup,  Melasse  .  15  841  3  991  60  545  8359  —  —  4  704  4368
Tabak  4891  3568  3241  3692  1  660  —  —  124
Kopra  1583  537!  550  344  1251010  488  183  332  527  112  161  —
Erdnüsse  431  886  106  9609488397,  106  562  —  407  56  611  —
Sesam.  1  108  460  270  827473  806  122  3744634  654  148  453  —  —
Rohbaumwolle  114  879  16766000  36  618  84119  131  0412  —  —
Sisalagavenhanf  3128  643  13133012146  012  891  363082  631  421  938  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  tob  l  «  ,

bearbeitet.  .  1595  122,  193  309622  685  62  50|N2  437  130  809  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  30  640,  295  14  900  50  15  740  245  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  331  025,  18  166510  342  18  052  —  11819311—
Kautschuk  und  Guttapercha:  1

a)  auf  Plantagen  gewonnener95509  992  60343  S5S  1234  122  55  651  —  241  519

b)  wild  wachsender  57  396  401  781  77  642  762  755  —  —  20  246.  360  974
Rindvieh  Stick  85  4919  393  19861  —  —  3088  14942
Milch,  Butter,  Kiuee  é  Eier  t  usw.  10  080.  10  327  9  825  10  325  255  2  —  —
Elfenbein  .  7587  150  295  6  506  130  403  1  081  19892  —  —
Häute  und  Felle  129  195  140  607  110  120  113  891  19  075  26  766  —  —
Insektenwachs  74  111  170310  51  394.  124  741  19717  45  669  —  —
Glimmer  35  580  130  505  29  176  94  980  6  404  36  525  —-  —-Kopal
  21  145  25  156  37  006  —  —  3  885,  12  861

Gold

 

21  *r#
        <pb n="336" />
        G  298  20

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Hhandels  des  deutsch-oftafrihanischen  Schutzgeblets  über  die  Jollstellen
der  Binnengrenze  im  III.  Viertel  des  RKalenderjahres  1911  im  Verglelch  mit  dem  HGandel  im  gleichen

Jeitraum  des  vVorjahres.
(Igl.  Deutsches  Kol  Bl.“  1912,  Z##  4,  S.  100f.

 

 

—  O  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Beuennung  der  Warengruppen  III.  Piertel  III.  Siertel  ZunahmesAbnahme
——-———.  —————  M
A.  Ein  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrücht  13  858  19  255  —  5  397
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  5225  9207  —  3  982
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genuhmittel  37  735  16  032  —  8297
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  1632  1727  —  95
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  23  366  39  194  –  15  828
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermitte  831  1  468  —  637
)  Pflanzenfasern  .  ...  —  40  —  40
h)  Ergeugnisse  der  Forstwirtschaft  9  402  161741  —  152  3:39
Summe  1  92  049  278  664  —  186  615
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  9  793  67  9  726  —
b)  Fleisch  und  eßbare  tierische  Erzeusnisse  aller  Art  5  129  10  357  —  5  228
c)  Tierische  Rohstoffe  40  638  21  902718736  —
Summe  1  55  560  32  326  23  234  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  25  599  36  045  —  10  46
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  OSlen  17331  11  473  858  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  14  733  18  473  —  740
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (ahzer
Lederwaren)  .  8110691011514  —  200  445
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  11  305  16  936  –  5  631
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .....  2514  2002  512  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  9430  10  120  —  690
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  89914  10  483  —  1  189
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  34  389  38  548  —  24  159
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug.  604  2644  —  2  040
b)  Fabrikate  ..  122  099  176  731  —  54  632
Summe  xii  122  703  179  375  —  50  672
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzenge  137  573  64  1441  —
XIV.  Waffen  und  Munition  10  194  5  822  4372  —-XV.
  Geld  .  11  66  667  —  66  656
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1911  1  353  154805  ST2  —  452  418
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  677  776  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  l1224322  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Ergeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
#a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  52318  28  8023546  —-b)
  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  24  31  —  7
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  352  434  146  422  206012  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  ...  180  370  191  708  —  11338
e)  Getränke  .  .  —  —  —  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternirtel  7  43  —  36
8)  Pflanzenfasern.  .  ...  15  431  26  522  —  11091
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  18  005  120  850  —  102  845
Summe  I  618  619  514  3762½  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnise:
a)  Lebende  Tiere  .  407  600  —  193
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  37  324  26  23311091  —
c)  Tierische  Rohstoffe  ....  758  967  665  0866993  881  —
Summe  II  796  698  691  919104  779  —
        <pb n="337" />
        W  299  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       

 

Im  Im
Nierte  A  alsl
Benennung  der  Warengruppen  III.  Siertel  III.Biertel  Zunahme  Abnahme
Wert.  Wert  M  Wert  at  Wert  M
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  262  442  240314  22128  —
#.  Gewerbliche  Erzeugnisse  1994  1831  1631  —
.  Geld.  ..  —  —  —  —
Summie  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1911  1  679  75341841031  313  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Wierteljahr.  1  072  885  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  *600  868  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1911  033  200  25  4312  —  221  105
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1650  661  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  ½82  546  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  in.  Viertel  Im  III.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Menge  WertMe#  Wert3oMenge  Wert
ktz  4  kg  .M  —  8
A.  Einfuhr.
Reis  ....  3  908  1  030  1229  1054  —  —  ¾½(21  24
Mebl  und  Backwaren  ....  36290113954101317500  —  —  4723  6  105
Zucker,  roh  und  raffiniert  20  984  7351  32576  13621  —  11592  6270
Tabakfsabrikate.  .  .  .  .  .  ..  6  594  21228  5373  18577  1221  2651  —  —
Stille  Weine  aller  Art  .  .  ..  1218  2396  6  351  6  443  —  —  5  133  1017
Branntweine  aller  Art  .  .  ..  3  846  10  152  1578  9116  —-  1():3»  732  —
Bier  ....  1144075662(549()15:;:s4  —  —  15  050  7  763
Bau=  und  Nutzholz.  ...  14  S53  1  301  18  006  2  985  —  —  3  153  1  121
Vleucch  u.  esbare  tierische  Ersengu  2  265  5  129  5  614  10  .h7  —  —  3n49  5228
zement  ....  67  372  5  1955201  158  15291  —  —  136  786  10  009
Salz  .........  99251  6  561  10  783  5  127  52  168  1  434  —  —
Stein-  Braunkohlen.  Brikettoa  —  —  —  —  —  —  —  —
Perrolelen  ....  62025  13641  10531  11465  12  494  2176  —  —
Seifen  aller  Art.  .  .  .  ...  12377  15  388  15  105  10638  —  4750  2728  —
Baumwollgewebe  274  506  742  7055676355  928  866  –  —  101  759  186  109
Baumwollene  Bekleidungen.  4588  23  892  9  205  34  847  —  —  4617  100955
Wollengarne  und  -waren,  auch  .

lmldwollcne.......  2237  8  438  589  3  475  1  618  4063  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,

Jute  usw.  .  .  .  11193  12648  35  326  20  986  —  —  241.13  8  338
Posamentierwaren,  Schirme,  zeugschuhe

  1020  10  905  2682  6  826  1  338  1079  —  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  ..  1764  8766  1841  11029  —  —  77  2263
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  257  1  103  716  5150  —  159  3  742
Mobel  und  sonstige  Tischlerwaren  6434  6447  5443  7267  991  —  —  820
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  2  977  5  352  3  393  5256  —  906  416  —
Tonwaren  und  Porzellen  880  1475  2444  1  015  —  160  1564  —
Glas  und  Glaswaren  15  627  32  312  21.250  56  882  —  —  §  682  24570
Robcisen,  eiserne  Schienen,

Stangen  u1iv.  —  —  2217  1398  —  —  2217  1  398
Wellblech  .  ..  28  584  914879222  25295  —  —  50  238  16  117
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  63  957  53281  6-1  830  60  S48  —  —  873  7567
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  32690  56  109  51  44  90  253  —  —  18754  3414
Landwirtschaftliche  Maschinen  2884  5914  1  233  1  675  1651  3839  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  7889  9716  12  418  43  648  —  —  —  34529  33932
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge

aller  Art,  auch  Fahrräder'880  115  305  8  796  12903120008  102  4  —  —
Feuerwaffen.  .  .  .  Stückzahl  52  31257  52  3  431  –  —  —  174
Goldwmingen  —  —  —  —  —  —  —  —
Silberminen  —  11  525  66  607  –  —  525  66656
        <pb n="338" />
        300  20

1s

 

Im  III.  Viertell  Im  III.  Viertel
.  des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  WertMeeage  Wert
kg  Al  kg  M.  kg  ½  kg  4
B.  Rus  fuhr.
Reis  242  314,  51  6220|171  666,  27  855  70  648  23  765  —  —
Mtama.  ..  —  —  —  —  —  —  —  —
Hülsenfrüchte.  —  —  330  17  —  —  330.  17
Kaffsee  .  400  052  351  258  283  893  145  676116  159  205  582  —  —
Sirup,  Melasse  .  —-  —  —  —  —  —  —  —
Tabat  .  9  7  28  37  —  —  191  30
Kopra  —  —  —  —  —  —  —  —
Erdnüsse  976  339  1677721050  655  184  068  —  74  316,  16  296
Sesam  71  155  12  472  45  101  7  503  26  054  4969  —  —
Rohbaumwolle  14  690  15  293324  385  206294  —  9695  11001
Sisalagavenhanf  222  138  308.  228  —  —  86  90
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer.  v0
bearbeitet.  .  —  —  —  —  —  —  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  —  —  —  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  28  11  —  —  28  14  —  —
Kautschuk  und  Guttapercha:

a)  auf  Plantagen  gewonnener  12  253  –  —  42  253  —  —

b)  wild  wachsender  3  339  17  738  16  917.  120  S820  —  —  13  578°  103  082
Rindviceh  Stüd  —  —  —-  —  —  —  —  —
Milch,  Butter,  Käse.  Eier  usw.  68  107,  3731  556346  26225  11  761.  11  091  —  —
Elfenbein  .  630  12  199  504  10  139  66  2060  —  —
Häute  und  Felle  506  989  668  201421  024  5753271  85  965  92  864  —  —
Insektenwachs  35  125  739291  34033  76  199  1092  —  —  1270
Glimmer  —  —  —  —  —  —  —  —
Kopal  —  —  —  —  —  —  —  —
Gold  116,  259  628  107  238  459  9  21  169  —  —

 

 

 

 

Unachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten  Jollftellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Oonat  Dezember  1911.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  5,  S.  208.)
Zölle  für  versalie  SESpielkarten-=  Schiffahrts-  Holzschlag-Bollstelle
  Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  Stempelsteuerhbgabe  gebühren
Rup.  H.  Nup.  H.Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.Rup.  H.
Tanga  52  804  31  3717  58  851  97  76  o  71.  —  3  oo
Pangani  6264  67  39  72  88  43  —  —  13  —  —  —
Bagamojo  8576  29  1  124  96  —  —  —  —  5  —
Daressalam  90  254  69  8  715  97  2041  32  173  10  13  —
Kilwa  8  621  60  867  62  154  12  —  —  43.—  89  96
Lindi.  11  310  20  794  70  742  81  —.  30  —  213  60
Summe  in  Rupien  177  831  1  85  15  260  55  3878  65  250  20  205  —  307  46
-  -WMart  237  109  14  20  317  10  5  171  33  333  60  273  33  409  95
Im  Vorjahr  42  23  29  182  129  4763  19  —  —  230  67  411  67
Zunahme  +.  Abnahme  +35  364  09  9  834  80  +  108  B4  333  60  42  66  31  72
Einnahme  April  bis  Nov.  ½  54  211  467  144141  538  I  65  1665  33  2137  33  5789  01
Zusammen  «  ;
April  bis  Dezember  .112357  607  68  1231814  84  156710  18  11998  93  12710  66  6198  96
        <pb n="339" />
        G  301  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
BZollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
——————————————————2  +  Pf.
I
Tana  648  65,5558  17421,5  r  65  2  102  950  59  —  E  256  884  687
Pangani..  ..  137  58,565438  40  58724  54  8746  9  —  22  18
Bagamo0o  396  47.510  102  72,5  18  470  80  17901.  68  —.  —5:431  33
Daressalloan  4845  18,506  078  56,.5141  431  44  3642
Killln  65  18  9841  52  13  122  08  17777  98  —  —  4655  1  95
Lind  141  34413232  65  17  6t13  56225  53  —  —5212  99
Summe  in  Rupien  6  234  37|208  968  08  271  957  44  317  067  64  —  —  46  110  20
"  :  Mark  8  3812149n  271  957  44  6D  x
Im  Vorjahr  .  M  9976  59  17  067  64  I  «
Zmahm!  —+,  Abnahme  —1664  1015  110  20  1  —  —45  110  20
Einnahme  April  bis  Nov.  20  2  2084879  15871  694  3—  —
Zusammen  6  #  !
April  bis  Dezember  M  71489  69  12728580  94  I  2401946J79826584Z15  ———j——
Kamerun.
Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1911  im  Vergleich  mit  dem  Bandel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.
Cagl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  3.  S.öt
Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  III.  BViertellI.  Viertell  Zunahme,  Abnahme
1911  1910
Wert.“  Wert.Wert  .%  Wert  M
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  ....  486  883  365  090  71  793  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  81  668  59  360  22308  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  319  886  299  276  20  610  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  396  215  322  903  73  342  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  zuttermittel.  18  086  16  673  1  413  —-0Faserpflanzen..
  .....  155  —  155  —
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ......  88  165  94  434  —  11  269
Zusammen  l.33  352  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  ...  3  518  9253  —  5  735
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  ...  729  517  690  104  39  413  —
Zusammen  1  733  085  699  357  33  678  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  .  ..  381  416  367  695  13  721  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  OSlen  51814  45  929  8885  –
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmittelnn  218  141  134  514  83  630  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  ..  .2594465  2161334  433  131  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch.  Kürschnerwaren  .  99236  95  646  3  590  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  .  10  564  13  075  —  2511
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren  ..  77  891  57  599  20  292  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  57  434  47  690  974  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  105  067  87355  17  712  —

XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):

a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  ....  58  908  27  602  31  306

b)  Fabrikatkttete  .  965  020  633  950  332  070

 

 

 

 

Zufamnen  XIL.  .  1023  928  661  552  362  376
        <pb n="340" />
        W  302  20
.  Im  Im
«  ·  -  .  III.  Viertel  III.  Viertell  Zunahme  Abnahme
Benennung  d  W  1  n
g  der  arengruppe  1911  1910
Wert  A  Wert  AM  Wert  AM  Wert  AM
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Jahrzeuge  247229  114  583  132  646  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  .  70  618  175  184  —  104  571
XV.  Geld  ...  9862751022212  —  35  937
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1911  bzw.  1910|41  996  199841  466114  154  738  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  6  604  638  —.  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  .  1391561  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  dazu  gehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  ..  50
b)  Kpollengewächse,  Gemüse,  Früchte  BD  14
oloniale  Verzehrungsgegenstände  u.  Gemömite  653  057  Z„
5  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Wachs  2125  4482  265  547  513  164#
e)  Faserstoffe  .  75
f)ESämereien  und  lebende  Pflanzen  .  67
C)  Erzengnisse  der  Forstwirtschaft  2  895  26443  131  277  —  286  013
Zusammen  J.  5  673  97565  5396824  277  151  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  1  825  2  166  —  841
b)  Tierische  Rohstoffe  .....  171  642  160  543  11  099  —
Zusammen  II  173  467  162  709  10  758  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  601  58  147  57  .546
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  18  820  4741  14  079  —
V.  Geld  .  —-  8000  —  8000
SummederAusfuhrimlllViertellmlbzw191058668636630421  286  442  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  4  816  673  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  1050  180  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1911  bzw.  1910  113  863  0662  12  471  88321391  180  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  ..  11421311  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  112417561  —  —  –
Wichtigste  Watenpolltlonen.
Im  Im
Beuenuung  der  Warengruppen  III.  VierteII.  Viertelzunahme  Abnahme
1911  1910
Wert  A.  Wert  AMA  Wert  A  Wert.
A.  Einkuhr.
Reis  .....  327  753  274  045  —  —
Mais  6  326  *)  —  —
Mehl.  27  979
Hartbror  .  35  535  79254  17  480  —
Sonstige  Backwaren  33220
Zucker.  ..  42  626  24  748  17  878  —
Tabak  153  411  192  645  —  39234
Tabakfabrilate=  ...  78  195  56  877  21  318  —
Stille  Weine  Liter  53  651  43  320  10  331  —
Branntweine  aller  Art.  Liter  195  688  158  912  41776  —
Bier  .  .Liter  108  787  95  133  13  654  —
Bau-  und  Autzbol  ........  ..  83  165  94  434  —  11269
*)  Im  III.  Viertel  1910  enthalten  in  Summe  7426  .  ,  sonstige  Körnerfrüchte.
        <pb n="341" />
        ·  G  303  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
«.»  ..
Benennung  der  Warengruppen  III.  Viertel  III.  ViertellZunahme,  Abnahme
1911  1910
Wert  .  Wert  .  Wert  .“  Wert  .M
Fleisch  und  Fleischwaren  66  020
Fleischkonserven  84  257
Getrocknete  Fische.  380  9386  690  099  —  43  388
Fischkonserven  90  336
Eier,  Milch,  Honig  und  son  **  Nabrungemittel.  91  182
Zement  93  259  77  891  15  368  —
Salz  133  630  157  886  E  24  266
Steintohlen,  Braunkohlen,  Briketts“  95  937  91  109  1828  —
Petroleum  .  .  ..  ....  34  091  28  121  õ  970  —
Seifen  aller  Aärt  33  630  274494  6  136
Künstlicher  Dünger  13  697  3  148  10  549  —
Gewebe  aus  Baumwolle  1  828  336
Baumwollene  Kleidungsstücke  489  934
Wollengarne  und  Wollenwaren  aller  Art,  halbwollene  Artikel  41  838
Garne,  Stoffe,  Leibwäsche,  Kleider  und  Putzwaren  aus  Seide  2  127834  136  425  —
und  Halbseide  19  310
Garne,  Zwirne,  Gewebe  und  Waren  aus  Leinen,  Jute  usw.  71  300
Hüte,  Mützen,  Posamentierwaren.  Schirme,  Kilzwaren:  113  541
Schuhe  und  Stiesfsel  ..  53  188  55  7443  —  2556
Glas  und  Glaswaren  außer  Fensterglas,  67382  66  430  952  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen,  Blöcke  ufw.  9  132  28  880  —  14  698
Wellblech.  ...  92273  66  038  26  235  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  768  393  491  331  267  062  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  ...  102  106  72  163  29  943  —
Feuerwaffen  ......  .Stück  14  420  29  299  —  14  .879
Goldmünzen  ...  4000  300  3  700  —
Silbermünzen.  ......  4592751021912  ———  562  637
B.  KAusfuhr.
Bananen,  frisch  und  getroctnet  —  1  180  —  1  180
Kakao  652  305  773  838  —  121  533
Kolanüsse.  560  3  885.  —  3325
Palmkerne  1  571  991123253  148  734  –
Palmöbl  518  358  347  552  200  806  —
Njabi-Nüsse  510  2  844  —  2304
Schinüsse,  Schibutter  3  560  12  170  —  8610
Bau-  und  Nutzholz  78888  42  737  36  151  —
Kautschuk.  2  771  9171087667  —  315  720
Elfenbein.  163  611  158  277  5  334  —
Togo.

Uversicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  IV.  Viertel  des  Ralenderjahres  1911
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  5,  S.  211  ff.)
Im  Im  3  Ab—
Benennung  der  Warengruppen  IV.  Viertel  IN  Hiertel  nahme  nahme
Wert  .“  Wert  .“  Wert  .  MWert  AM
A.  Einkuhr.
1.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrücht  33  339  ½0  987  –  3  618
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  18  514  22  706  —  4192
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel  144  837  104  474  10  363  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  69  929  :30  441  39  488  –
5  Getränke  (außer  Mineralwasser)  263  975  218  235  45  740  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  letz
tere  soweit  nicht  unter  In  und  b  bereits  henannt  1  712  1  606  106  —
K)  Faserpflanzen  .  260  260  —
h)  Erzeugnssss  der  Forstwirtschaft  34  502  10  968  —  6  466
Zusammen  I  5007  068  155  414111  651  —
        <pb n="342" />
        W  304  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wl.Wl  Zu.
Benennung  der  Warengruppen  ###  e  1810  e  nahme  s  nahme
Wert  .“  Wert.  4%  Wert.“%  Wert  .
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  4292  4723  —  431
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  241  930  160  255  81  675  —
Zusammen  II.  246  222  164  978  81244  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  116  100  127  364  —  11264
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  11  441  14  179  —  2738
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  67  357  71  886  —  7529
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  ..  .  640  746  823  9317)  —  183  185
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kirschnerwaren  19  541  14  735  4806  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  5892  12  036  —  6  144
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  69  826  37  918  31  913  –
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  25  291  24  476  815  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  56  04  61  404  —  5200
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  .  22997  82  488  —  59  486
b)  Fabrikate  .  134  979  188  296  —  53  317
gusammen  xñ  .  157  976  270  779  —  112  803
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  52229  69  004  —  16  775
XIV.  Waffen  und  Munition.  72  713  78  175  5  462
XV.  Geldd..  260  543  241  926  18  617  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1911  2369  1149  24471  203  —  102  054
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  781  876  –  —  —
Zunahme  —.  Abnahme  —.  —  412  727  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Pflanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  233  648  126296  107  352  —
b)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  1  413  130  804  100609  030  —
c)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  ..  7419  2028  Z  396  —
d)  Faserpflanzen  18  386  62  075  —  48  689
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  221  396  277  757  —  56  361
Zusammen  1I.  1  893  979  1  272  25621  728  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  91  565  62227  29  338  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ...  19  033  7  635  11  398  —
Zusammen  II.  110  598  69  862  40  736
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  67  170  32  793  34  377  —
V.  Geld  .  158  636  276  733  —  118097
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911  2230  383  1  651  63z9  578  741  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2  533  685  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  303  302  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911  1599  532  476  690  —-Dagegen

  im  vorhergehenden  Vierteljahr

val.

„D.  Kol.  Bl.“  1911,

Zunahme  +,  Abnahme  —.

5  315  561

—  716  029

41122  842

*)  Die  in  der  Ubersicht  für  das  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1910  veröffentlichte  Zahl  1  472931  —

Nr.  19,  S.

709  —  beruht  auf  einem  Rechenfehler.
        <pb n="343" />
        C  305  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

Im  IV.  Viertel

Im  IV.

Viertel

 

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahre  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Mengee'  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  AM  kg  .  M  ke  44  kg  A
A.  Einkuhr.
Mehl  und  Backwaren.  48  298  22  735  56  218  27697  —  —  12  920  4962
Gemüse-  und  Obstkonserven,  ein-  »
gemachtesObst.  ....  6  935  8348  14  525|  15  230  —  —  7590  6  882
Kolanüsse.  37088  25  5420B  6541  27  056  18  999  —  –
Tabak-  51  718,  74  207057|  51  471  14  661  22  732  —  —
Tabakfabrikate  ...  962  8  743  7899  10705  173  —  —  1  962
Stille  Weine  (Liter)  36  142  22  88926  4717466  9671  5  423  —  —
Branntweine  aller  Art  (Liter)43  206  03552922  42  939  —  —
Bier  (Liter)  28  178  16  58639  50325540  —  —  11  325  8  954
Bau=  und  Nutzholz.  .  .  1172098  29934  192826  34  159  —  —  20  728  4225
Fleisch  und  Zubereitungen  von
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  5544  9988  6  587,  12538  —  —  1  013  2550
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  «  E
tiere  aller  Art  .  5646771211395296740z126306267937-')089  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  s
und  sonstige  tierische  Nahrunge  -*  1!
mittel  9  630  14  767  16  646  19  658  —  —  7016  4  891
Zement,  Kalk,  Kreide.  sonstiae
Erden  und  Steine  11  .  4  69711|1  188  28  509157831  20  188  —  —
Salz.  269  230  13  3395)5741414  35  648  —  —  188214  223909
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Briketts  371  820  21268  57740  3070314  080  18  198  —  —
Petroleum.  (Liter)  179  186  25  474  49  468  —  —  104159  23  994
Seifen  aller  Art  18014  9656  8358  11  244  —4  311  1568
Baumwollgarne  17116  49218  10  678.  27271  6  443  21  977  —.  —
Baumwollgewebe  134  717  501  8611181  376  696  868]  —  —  16  659  195  007
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,
Posamentierwaren,  Schirme  Filzwaren.
  .  ...  10  198.  62  387  13  530  64  837  —  3  332  12  150
Schuhe  und  Stiefel  1  857  11176  2240  9  793  —  1  383  :383  —
Glas  und  Glaswaren  25  815  38  749  22013  38  775  3  802  —  —  26
Roheisen.  eiserne  Schienen,  Staugen,.
  Blöcke  usw.  23  908  796332722  4  713  —  —  108  814  66  750
Wellblech  27208  8  451  58  027  17  5143  —  –  30  819  9  092
Eisenwaren,  nichtbesondero  genannt  156  583  110  0811273855  143  578  —  —  117272  33  497
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen
  .  354611273  17325s24462  —  ——  1377913189
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  18  421  9661  25297  21674  —  —  6876  12013
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  3514  6  405  3421  93  —  —  1203
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrräder  11  199  21  0344  28  —  —  7114  7074
Feuerwaffen  (Stück)  3  289  31  652  3  552  33  918  —  -  263  2296
Schießpulver  und  Zindbichen  41  399  36  6681  48288  43  156  —  —  6  889  6  475
Goldmünzen.  .  —  850  —  7810  —  —  —  6  960
Silbermünzen  .  —  257  047  —  2331  164  –  25  883  –  –
Schibutter  (Pflanzenöl)  107  661  32  62  10094  27005  7567  5619  —  —
Schnitzwaren  aller  Art  aus  T
Horn  usw.  .  2139  5  635  61  233  21  258  —  —  62  09  15  623
Mineralwasser  9211  4543  18975  9  090  –  —  9764  1517
Erdnüsse  und  W  difrüchte
Palmkerne  .  119  269  37307  11  130  3  133853  3  BG69  —  —
B.  Ausfuhr.
Mais  273  538  60  513859517  45  828  –  20  665  85  9T9  —
Katao  131  552  104  900  82  785  58  351  18  767  46  546  —  —
Palmkerne.  3627  893.104264111953  697  1892581674  196  553  383  —  —
Palmöl.  774  925  326  574490  718  307  990  84207  18  575  —  —
Rohbaumwolle  21966  18  005  58  235  62  075  —  —  36  269  41070
Kautschuk.  10  617  220  33558305  277520  2312  —  —  57  185
Elfenbein  577  10  333  :380  6541  197  3792  —  —
Silbermünzen  —  157  806  —  276208  —  —  —  118  402
Schibutter.  .  17  139  12  128  3  355  1804  13  784  10:324  —  —
Waren  aus  Stroh,  Bast  usw.  666  382  33  009  22  191  5  750  11  188  27259  —  —

 

 

 

 

*)  Die  im  „D.  Kol.  Bl.“  für  1911,  Nr.  19,  S.  711  veröffentlichte  Zahl  1  345  8368  beruht  auf  einem  Rechensehler.
        <pb n="344" />
        G  306  e.

Deutsch-Südwestafrika.

Vom  Bahnbau  Kariblib  —heetmanshoop.“)
(Zweites  Halbjahr  1911.)““)

Im  August  1911  ist  auf  der  Umbaustrecke
der  Kapspurbetrieb  eingerichtet  worden,  während
auf  der  Neubaustrecke  am  Jahresende  vom
Südstück  232  km  (bis  Mariental)  und  vom
Nordstück  97  km  (bis  Rehoboth)  dem  öffentlichen
  Verkehr  zur  Verfügung  standen.  Die  restlichen
  178  km  waren  im  Unterbau  bis  auf  etwa
20  km  in  der  Hauptsache  fertig;  und  davon
waren  in  dem  südlichen  Teile  ungefähr  35  km
und  in  dem  nördlichen  Teile  ungefähr  90  km
auch  schon  mit  dem  Gleis  bedeckt.  Inzwischen
ist  (am  3.  März  d.  Is.)  die  Nordsüdbahn
voller  Länge  dem  Verkehr  übergeben  und
somit  der  Bahnbau  im  wesentlichen  beendet  wor-)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  1,  S.  12.  Der
dortige  Aufsatz  ist  versehentlich  vorzeitig  veröffentlicht
worden.

»**)  Üüber  das  vorbergehende  Halbjahr  vgl.  „D.  Kol.
Bl.“  1911,  Nr.  21,  S.  803.

 

den.  Für  die  Folge  werden  daher  keine  Halbjahrsberichte
  mehr  erscheinen.

Die  Gesundheitsverhältnisse  beim  Bahnbau
  sind  befriedigend  geblieben.  Ende  Dezember
waren  im  Süden  etwa  120  weiße  Handarbeiter
ohne  die  Soldaten,  1230  Kapjungen  und  1840
Eingeborene  beschäftigt,  im  Norden  110  weiße
Handarbeiter  ohne  die  Soldaten,  940  Transkeikaffern
  und  1450  Eingeborene.

Die  Diamantenförderung  im  Februar  1912.“)

 

 

 

 

 

 

Fördermenge  Zu-  Abin
  Karat  nahme  nahme
im  Rechnungsjahre  gegenüber  dem
1911  1912  Vorjahre
l
AprilbissDcz..618813578798  —  40015
Januar  60  833  64  70663373
Februar  60  265  66  380  6  115
April  bis  gebr.739911  #  700  8844%S  40  015
·  —30027

*  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912.  Nr.  5.  S.  217.

Uachweisung  der  Roh-Einnahmen  bel  den  Jollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
in  den  Oonaten  November  und  Dezember  des  Rechnungssahres  1911.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

(Bgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1912,  Nr.  6,  S.  252.)
November.
1911  1910  Gegen  Vorjahr  S#umme  auer
Abgaben  Zollstellen  mehr  weniger  unn
..  Uf.  AM  Pf.  PPf.  .%  Pf.  .M.  Pf.
Hauptzollamt  Swakopmund1  00  6C||12  3  —
Zölle-)  und  -  Lüderitzbucht  75226  —85215  10  —  —|  9989  40
Neben-  "  Windhuk.  21233  109  %0é3GCTN
einnahme  Kectmanshoop8i  533  20|2282  100251  113L
Ubrige  Zollstellen  .  994  50  429  —  565  50  —  —1
r  auptzollamt  Windhuk.  3000  t0%  90  Uh  „  „  3o  »,.--Bmstcuerbrigedzousteueu
  :387«50372101540—'—-13"4«
.-,  Hauptzollamt  Swakopmund  3  995  44%  Z  —  —
Vranmwein-  Windbuk.  2191  501914  606  99  10%
Ubrige  Zollstellen  ....  --  --  —  —  —  —  —  —
Hafen—-  Hauptzollamt  Swatopmund  .  76364  761  43363  9933.000  77  —  —  648  803  10
abgaben  -  Lüderitzbucht  13218  60  926873  30  —  —13  651.70  "
Zusammen  290  343  36276263  9938  302.  77  24  228  10  1
11  079  37  —  —

 

*)  Die  Ans  fuhrzölle  auf  Diamanten

 

 

 

sind  unberücksichtigt  geblieben.
        <pb n="345" />
        W  307  20

 

 

 

 

 

 

Dezember.
1911  1910  Gegen  Vorjahr  t  aler
Abgaben  Zollstellen  ·  Mk»-wwig»»1  Zagt  httle
ci-  Pf.  Al  .  Pf.  Al  Pf.  ½  Pf.  .  4  Pf.
Hauptzollamt  Swakopmund  100  20068132  9016967  830  —  —
Zölle-“)  und  -  Lüderitzbucht  65  336  00|0  “¼3  20  —  —22306  30  -
Neben-  -  Windhuk.  23361  801  21329  101  2032  70  —  —  1868  911  92
cinnahmen  Kectmanshoop.  11119  0012  782  80  —  —1632  90
abrige  Zollstellen  288  80  986  4  —  —  697  64
—  ·  Hauptzollamt  Windhuk.  4310  80  3  929  80  381  —  —  —  „
Viersteuer  übrige  Zollstellen  154  0  (|[  41  1
#Au  OHauptzollamt  Swakopmund  1  1141  689891  —114  30|||  —
Branutwein  Winddndr  U  —  35  401011  410  EL
Ubrige  Zollstellen  188  —  —  1—  188  —  —  —
Hasen-  Hauptzollamt  Swakopmund.  64  281  12545501  75  —  —131223  63  726  112  »  z
abgaben  -  Lüderitzbucht  13  127  50171  50  —  —14044  —  9
Zusammen  268  744  621  3080062  29120713  8060  0661  17663  566  79
·  ——I:;934767

 

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten

 

 

 

sind  unberücksichtigt  geblieben.

Samoca.

Nachweisung  der  bei  dem  Jollamt  Apiat  im  II.  Viertel  des  Rechnungsjahres

1911

fällig  gewordenen  Solbeträge.

 

 

 

 

 

(Vgl.  Deutsches  Kol.  V#u.-  1911.  Nr.  19,  S.  712.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  i#  im  ö  obigen  Viertel  Gegen  den  gleichen
des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor-1c911
  1910  jahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
*-  2#  2  1  M  ½  *
168211,31  —  168211,31133218,71  133218,7144992,60  —
Betrag  des  I.  Quartals:
118971,71  —  148971,71|106295,96  —  106295,96  2775  —
Summe  des  I.  und  II.  Quartals  1911:
317183,02  —  317  1383,02239  514,67  —  239514,6777668,  35  2

[
—  —
—

 

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Roloniaibank  A.  6.“)

Koloniale  Fragen  waren  es,  die  während  des
größten  Teiles  des  letzten  Jahres  die  Diskussion  in
Deutschland  beherrschten.  Die  langdauernden  schwierigen
Verhandlungen  über  die  Marokko-Angelegenheit,  die
uns  bis  an  den  Rand  eines  großen  curopäischen  Konflikts
  brachten,  haben  ihre  Lösung  dahin  gefunden,  daß
wir  unsere  wirtschaftlichen  Interessen  in  Marokko  ge-*)

  Aus  dem  Geschäftobericht  für  1911.

 

wahrt  und  eine  Abrundung  unserer  Kolonie  Kamerun
erhalten  haben.

Man  darf  über  diesen  kolonialen  Zuwachs  denken,
wie  man  will,  über  das  eine  wird  unbedingte  Einigkeit
  herrschen,  daß  das  Gewonnene  nach  Möglichkeit
unöbringend  entwickelt  werden  musz.

Wenn  die  französischen  Gesellschaften,  deren  Besitz
jeut  unter  die  deutsche  Oberhboheit  tritt,  ernstlich  gewillt
  sind,  den  veränderten  Verhältnissen  Rechnung  zu
tragen,  werden  sice  zu  gemeinsamer  Kulmrarbeit  hoch
        <pb n="346" />
        GW  308  2O

willkommen  sein;  sie  könnten  alodann  ein  wertvolles
neues  finanzielles  Bindeglied  zwischen  Deutschland  und
Frankreich  werden.  Die  größte  dieser  Gesellschaften
hat  auch  bereits  deutsche  Mitglieder  in  ihren  Verwaltungsrat
  berufen  und  eine  Niederlassung  in  Berlin
errichtet.

Die  Kriegsfurcht  des  letzten  Jahres  hat  den  Markt
für  koloniale  Werte,  wie  alle  anderen  Effektenmärkte,
mehrfach  stark  erschüttert  und  jede  nene  Interessennahme
  verhindert.

In  den  südwestafrikanischen  Werten  hat  die
Rückwärtsbewegung,  die  Mitte  des  Jahres  1910  eingesetzt
  hatte,  im  Berichtsjahre  weitere  Fortschritte  gemacht,.
  Die  Umwandlung  des  unerträglichen  Bruttogolls
  auf  Diamanten,  der  am  letzten  Ende  auch  die
Staatskasse  schädigt,  und  die  Erledigung  der  Pomona=Frage
  sind  nicht  wesentlich  gefördert  worden.  Wir
glauben  jedoch,  daß  eine  Lösung  dieser  Probleme  in
naher  Frist  erfolgen  wird.  Wir  haben  um  so  mehr  die
Hoffnung,  daß  dies  geschieht,  als  das  Kolonialamt
auch  bereits  eine  andere  dringende  Aufgabe  für  Südwestafrika,
  die  Errichtung  eines  städtischen  Hypotheken=Bankinstituts,
  durch  die  Genehmigung  der  Statuten  der
Verwirklichung  nahe  gebracht  hat.

Für  die  Entwicklung  Südwestafrikas  werden  die
Fertigstellung  der  groszen  Bahnlinien  und  die  ausgedehnten
  Ziunfunde  hoffentlich  von  erheblicher  Bedeutung
  sein.

Die  anderen  Kolonien  zeigen  durchweg  eine
weitere  gute  Entwicklung  und  es  gibt  dort  manche
Unternehmungen.,  die  in  ruhiger,  solider  Weise  erfreuliche
  Fortschritte  machen,  die  jedoch  dem  großen

 

Publikum,  das  meistens  nur  in  den  südwestafrikanischen
Gesellschaften  Bescheid  weiß,  nicht  bekannt  sind.

Zum  Schluß  möchten  wir  der  Hoffnung  Ausdruck
verleihen,  daß  die  Angriffe  gegen  das  in  den
Kolonien  investierte  Kapital,  die  im  letzten
Jahre  so  verderblichen  Einfluß  gehabt  haben,  unterbleiben.
  Nur  dann  wird  es  gelingen,  den  Kolonien
auch  fernerhin  die  Kapitalien,  die  zu  ihrer  Erschließung
nötig  sind,  zu  beschaffen  zum  Nuten  für  die  Kolonien
und  auch  zum  Nutzen  der  Geldgeber.  Hören  diese
Angriffe  aber  nicht  auf,  so  wird  es  jedenfalls  auch
nicht  möglich  sein,  die  zur  Entwicklung  unserer  kolonialen
  Neuerwerbungen  am  Kongo  notwendigen  Kapitalien
  in  Deutschland  flüssig  zu  machen.

Soweit  die  ungünstigen  Verhältnisse  es  zuließen,  hat
sich  unser  Geschäft  in  kolonialen  Werten  günstig  entwickelt.
  Wir  haben  unter  Berücksichtigung  der  Mehrzinsen
  auf  das  vergrößerte  Aktienkapital  etwa  den
gleichen  Gewinn  wie  im  Vorjahre  erzielt.

*#  1
14

Vereimnahmt  hat  die  Bank  1911  an:  Effektengewinn
152  158  .X,  Zinsen  33  718  .K  und  Provision  22  067.1.
zusammen  einschließlich  Vortrag  220  530  .,  dagegen
erforderten  Handlungsunkosten  111  397.#  4x.  Abschreibung
auf  Mobiliar  1595..,  Rücklage  6000.44  Aussichtsratstantiemen
  5000  F.  10  v.  O.  Dividende  84  000  #,  so
daß  12  538.&amp;amp;  zum  Vortrag  auf  1912  verbleiben.  In
der  Bilanz  standen  Ende  1911  den  Beständen  an  Kassa
mit  81  548  J/.  Effekten  mit  10  097..  X.  Debitoren  mit
895  150  &amp;amp;  und  Reports  mit  220  O057  &amp;amp;  und  Verpflichtungen
  (Creditoren)  in  Höhe  von  493  3160  4#
gegenüber.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

 

K#ndauklächen  und  Ergebnis  der  indischen  Baumwollernte
  1911·12.1)

Das  Schlußmemorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1911/12  baut  sich
auf  den  aus  den  einzelnen  Provinzen  bis  zum
1.  Februar  d.  Is.  eingegangenen  Berichten  auf
und  gibt,  soweit  es  möglich  ist,  Vergleiche  mit
der  Ernte  im  voraufgegangenen  Jahre.

Die  gesamte  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche
wird  jetzt  zu  20  393.000  Aeres  angegeben;  sie  ist
um  fast  10  v.  H.  geringer  als  die  vorjährige.

Der  Gesamtertrag  beläuft  sich  auf  3  135  000
Ballen  von  je  400  engl.  Pfund  und  ist  um
18,6  v.  H.  geringer  als  der  vorjährige.  Hierzu
kommen  noch  1000  Ballen  aus  Cingeborenenstaaten
  Bengalens,  für  die  keine  Berichte  erstattet
sind.  Nach  den  Angaben  der  „Bombar  Cotton
Trade  Asscciation  Ltd.“  waren  die  Zahlen  für
den  Export  und  den  Verbrauch  für  das  mit  dem
30.  September  1911  endende  Jahr  die  folgenden:
Neotto  Export  2  302  000  Ballen,  Baumwolleverbrauch
  in  den  Spinnereien  1  551.000  Ballen,
anßerhalb  der  Spinnereien  450  000  Ballen,  zusammen
  4  303000  Ballen.  Gegenüber  der

1!)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  85f.

 

Schätzung  auf  3  853  000  Ballen  würde  sich  mithin
ein  Unterschied  von  450  000  Ballen  ergeben.
Im  einzelnen  ergeben  sich  nach  dem  endgültigen
  Schätzungsberichte  für  die  einzelnen  Gebietsteile
  Indiens  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre
folgende  Anbauflächen  und  Erträge:

Gewöbul.  »
Anteil  un  1911,12  19s0  11

Provinzen  und  Staaten  d.  Gesamt=  uuD  1000  1000  100

anbau--  Acres  Ballen  Acres  Ballen
Bombay?)  28,9  1668  556  6528  1316

zentralprovingen  und

aurars,  21,1  4632  913  4487  (29
Madragst)  .  7,8  2149  250  1873  235
Punjabt  d  7,5  1584  241  1385  3B96

Verein.  Provinzen?).  6,06  921  251  1347  348

Sinddgd  1502  :3330  120  279  97
Burma  0.9  183  :¾1  167  28
Ostbengalen  u.  Assam  0.4  101  20  101  31
Bengalen)  0.3  92  21  68  18
Nordwestliche  Grenzprobrinn

  0D00.2  5020  12  :83  8
Ajmer-Merwara  0.2  25  11  45  20
Onderabad.  .14,66  3234  300  3562  29
Zeutralindeien  4,9  1391  227  1349  237
Baroddda  3c,.1  665  96  806  131
Rajputannn  1,9  263  73  165  113
Musorrer  0.1  101  17  100  10

2)  Einschl.  der  Eingeborenenstaaten.
*!)  Obne  Eingeborenenstaaten.
        <pb n="347" />
        W  309  20

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen
mögen  noch  folgende  Angaben  über  die  Ernte
hervorgehoben  werden:

Bombay.  Die  gesamte  mit  früher  oder  später
Baumwolle  in  den  britischen  Gebietsteilen  bepflanzte
Fläche  zeigt  eine  Abnahme  von  18  v.  H.  gegen  das
Vorjahr.  Die  Eingeborenenstaaten  (mit  Ausnahme
von  Baroda)  haben  das  Anbauareal  um  49  v.  H.  verringert.
  Der  Gesamtertrag  ist  in  den  britischen  Gebietsteilen
  um  49,5  v.  H.  und  in  den  Eingeborenenstaaten
  um  74  v.  H.  gesunken.

In  Madras  übersteigt  die  in  den  Raiyatwaridörfern
  bis  Ende  Januar  besäte  Fläche  die  vorjährige
Fläche  um  etwa  16  v.  H.,  eine  Folge  der  rechtgeitigen
Regenfälle  und  hohen  Preise.  Der  Stand  der  Felder
ist  im  allgemeinen  ziemlich  gut  bis  gut.  Der  Ertrag
übersteigt  den  vorjährigen  um  etwa  7  v.  H.  Die  Nicht-Raiyatwaridörfer
  haben  9  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre
mit  Baumwolle  bepflanzt.  Der  Ertrag  von  dem  gemeldeten
  Areal  wird  auf  25  000  Ballen  geschätzt.  Die
Eingeborenenstaaten  haben  26  000  Acres  bestellt.  Der
Ertrag  wird  auf  etwa  2000  Ballen  geschätzt.

Aus  dem  Punjab  wird  die  Anbaufläche  in  den
britischen  Distrikten  um  fast  16,7  v.  H.  höher  angegeben
auls  im  Vorjahre.  Die  Saat  litt  unter  dem  kalten
November  und  Dezember.  Der  Gesamtertrag  wird
auf  25  v.  H.  geringer  geschätzt  als  im  Vorjahr.  In  den
Eingeborenenstaaten  sind  127.000  Acres  mit  Baumwolle
bepflanzt  worden,  deren  Ertrag  auf  37000  Ballen
geschäzt  wird.  Im  Vorjahre  wurden  136  000  Acres
bestellt  und  34  000  Ballen  geerntet.

Aus  den  Vereinigten  Provinzen  wird  für  die
britischen  Distrikte  ein  Areal  von  901  000  Acres  gegen
1  333  000  Acres  im  Vorjahre  gemeldet.  Der  Ertrag
wird  auf  247  000  Ballen  gegen  345  000  Ballen  im
Vorjahre  geschätzt.  Der  Eingeborenenstaat  Rampur
meldet  20  000  Acres  und  4000  Ballen  gegen  14  000
Acres  und  3000  Ballen  im  Vorjahre.

Aus  Sind  melden  die  Berichte  eine  Zunahme  der
Gesamtanbaufläche  um  18,3  v.  H.  Der  Gesamtertrag
der  Ernte  ist  um  23.7  v.  H.  gestiegen.

In  Burma  ist  die  Gesamtfläche  um  9,6  v.  H.  gegen
das  Vorjahr  gestiegen.  Der  Ertrag  ist  um  21,4  v.  H.
gegen  das  Vorjahr  gestiegen.

Das  Areal  in  Ostbengalen  und  Assam  ist  das
gleiche  wie  im  Vorjahre.  Der  Ertrag  ist  um  35,5  v.  H.
zurückgegangen.

Aus  Bengalen  wird  eine  Steigerung  der  Gesamtanbaufläche
  um  35  v.  H.  gemeldet.  Der  Ertrag  ist  um
18  v.  H.  gestiegen.  Daneben  wird  in  den  Eingeborenenstaaten,
  für  welche  keine  statistischen  Angaben  erhältlich
sind,  auf  einen  Ertrag  von  rund  1000  Ballen  gerechnet
gegen  900  Ballen  im  Vorjahre.

Ajmer-Merwara  meldet  ein  um  43  v.  H.  geringeres
  Arcal  als  im  Vorjahre.

In  Hyderabad  wird  die  Anbaufläche  um  9,2  v.  H.
geringer  als  im  Vorjahr  angegeben.  Der  Ertrag  ist
um  2,4  v.  H.  gestiegen.

In  Zentralindien  ist  eine  Zunahme  der  Anbaufläche
  um  3  v.  H.  zu  verzeichnen.  Der  Ertrag  ist  dagegen
  um  4  v.  H.  gesunken.  -

Baroda  meldet  eine  um  17,5  v.  H.  geringere
Anbaufläche.  Der  Ertrag  ist  um  28,4  v.  H.  gesunken.

Aus  Rajputana  wird  eine  um  43  v.  H.  geringere
Anbaufläche  und  ein  um  49  v.  H.  geringerer  Ertrag
gemeldet  als  im  Vorjahre.

 

Die  überseeische  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle
  hat  sich  in  den  letzten  Jahren  folgendermaßen
  gestaltet  (in  ewts):  April  bis  Dezember
1907:  6  385  557,  1908:  3  873  671,  1909:
4  713  860,  1910:  5  892  312,  1911:  4  613  204.

Die  Preise  für  Broach-Baumwolle  in  Bombay
haben  in  den  letzten  Jahren  folgende  Schwankungen

  ergeben:
1907  1908  1909  1910  1911
Preise  in  Rupien  pro  Kandy  von  784  engl.  Pfund

September  268½  227  280  318  304
Oktober  270  229  305  304  285
Novembeer  265  226  280  317  250
Dezember  271  220  282  354  252.

Hebung  der  Baumwollkultur  in  Turkestan
und  Transkautasien.“)

Die  Hauptverwaltung  für  Landwirtschaft  beabsichtigt
  zwecks  Versorgung  der  russischen  Baumwollindustrie
  mit  eigenem  Rohstoff  an  Stelle  der
aus  dem  Ausland  eingeführten  Baumwolle  eine
Reihe  von  Maßnahmen  zu  ergreifen,  die  auf  die
Entwicklung  und  Verbesserung  der  Baumwollkultur
gerichtet  sind.

Außer  der  Erweiterung  der  Anbauflächen  hat
die  Hauptverwaltung  sich  entschlossen,  ihre  besondere
  Aufmerksamkeit  auch  auf  die  Verbesserung  in
der  Kultur  der  Baumwollstauden  selbst  und  in
der  Unterweisung  der  Baumwollpflanzer  zu  richten
und  außer  den  für  das  Jahr  1912  vorgesehenen
280  000  Rbl.  noch  230  000  Rbl.  einzusetzen,  und
zwar  für  die  Entwicklung  der  bereits  bestehenden
und  die  Einrichtung  neuer  Versuchsanstalten  für
den  Baumwollbau  150  000  Röl.,  für  die  Erweiterung
  der  schon  bestehenden  und  Einrichtung
neuer  Versuchsplantagen  für  die  Gewinnung  von
Baumwollsamen  50  000  Rbl.  und  ein  weiterer
Betrag  zur  Verstärkung  des  Personals  von  Spezialisten
  und  Instrukteuren  in  den  Baumwollbau-Rayons.


Sodann  beabsichtigt  die  Hauptverwaltung  die
Einrichtung  von  zwei  neuen  Versuchsstationen  für
Baumwollanbau,  und  zwar  eine  im  Ferghana-Gebiet,
  die  andere  in  Samarkand,  wobei  man
die  in  den  genannten  Gebieten  schon  vorhandenen
Versuchsfelder  bei  Andishan  im  Ferghana-Gebiet
und  in  der  Hungersteppe  im  Gebiet  Samarkand
verwenden  will.

Auch  beabsichtigt  man  die  Zahl  der  Versuchsfelder
  zu  vergrößern,  und  zwar  im  Syr-Darja-Gebiet
  und  im  Kreise  Katta-Kurgan.

Die  Hauptverwaltung  hält  für  notwendig,  die
bereits  vorhandenen  und  für  das  Jahr  1912  neu

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  436.
        <pb n="348" />
        310  e

projektierten  Baumwollplantagen  für  die  Samenzucht
  zu  erweitern,  um  auf  diesem  Wege  ausgesuchte
  Samensorten  der  amerikanischen  Baumwollstaude
  zu  verbreiten  sowie  um  die  Aussaat  und
bessere  Bearbeitung  der  Saaten  mit  Maschinen
einzubürgern,  da  dadurch  eine  Ersparnis  um  20
bis  30  v.  H.  erzielt  wird.

(Nach  der  Torg.  Prom.  (ingeta.)

Jurüchhaltung  von  Baumwolle  aus  dem  Markte
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Kmerika.

Die  Bereisung  der  Südstaaten  der  Union  zum
Zwecke  der  Herabsetzung  der  Baumwoll-Anbaufläche
  für  das  kommende  Erntejahr  ist  im  wesentlichen
  durchgeführt.  Nach  den  der  Offentlichkeit
übergebenen  Nachrichten  ist  man  mit  dem  Ergebnis
der  Propaganda  zufrieden;  es  wird  angegeben,
daß  man  eine  Verringerung  der  Anbaufläche  um
21  bis  24  v.  H.  wohl  werde  erwarten  können
und  bei  vorsichtiger  Beurteilung  der  Lage  daher
wohl  mit  einer  sicheren  Verkleinerung  um  15  v.  H.
rechnen  könne.  Nur  im  Staate  Lonisiana  hat
die  Bewegung  einen  Erfolg  nicht  gehabt.  Die
dortigen  Baumwollpflanzer  haben  darauf  hingewiesen,
  daß  infolge  der  Verwüstungen  durch
den  Kapselwurm  (boll  weevil)  Lonisiana  schon
längst  nur  noch  ¼  seiner  in  früheren  Jahren
gezogenen  Baumwolle  produziere  und  daher  nur
auf  einen  günstigen  Augenblick  warte,  um  wieder
zu  einem  vergrößerten  Anbau  überzugehen.

Bei  der  Beurteilung  der  Berichte  sind  besonders
die  zu  beachten,  die  von  der  Herabsetzung  der
Anbaufläche  um  15  v.  H.  sprechen.  Diese  zeigen,
daß  sich  die  Hoffnungen,  die  Pflanzer  zu  einer
Beschränkung  um  mindestens  25  v.  H.  zu  veranlassen,
  nicht  erfüllt  haben.  Es  wurde  schon
früher  mit  der  Möglichkeit  gerechnet,  daß  die
günstigen  Vorbedingungen  für  eine  gute  Ernte
durch  die  während  des  ganzen  Winters  herrschenden
Witterungsverhältnisse  der  Bewegung  leicht  hinderlich
  werden  könuten.  Jetzt  kommt  ein  neues
Moment  hinzu,  das  ohne  Zweifel  manchen  Farmer
zum  Umfallen  bringen  wird:  die  kürzlich  eingetretene
  Aufwärtsbewegung  der  Preise  für  Rohbaumwolle.
  Middling  notiert  im  Effektivgeschäfte
jetzt  bereits  wieder  107/16  Cent,  und  im  Termingeschäfte
  wird  Mai-Baumwolle  wieder  zu  10,63
und  Juli-Baumwolle  zu  10,68  gehandelt.

Unter  diesen  Umständen  ist  kaum  anzunehmen,
daß,  wenn  Anfang  Juni  der  erste  Regierungsbericht
  über  die  Größe  der  Anbaufläche  herauskommt,
  das  Bild  gegen  früher  ein  wesentlich
anderes  sein  wird.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New-Orleaus

vom  13.  Februar  1912.)

 

Die  Hahaovalorisation.)

Die  Bestrebungen  der  ecuadorianischen  Pflanzer,
durch  organisatorischen  Zusammenschluß  die  Kakaopreise
  hochzuhalten,  gehen  in  ihren  Anfängen  bereits
  auf  das  vergangene  Jahr  zurück,  in  dem
sich  in  Guayaquil  zu  dem  angegebenen  Zweck  ein
Ausschuß  bildete.

Der  Mittelpunkt  der  Bewegung  ist  Tito  G.
Saenz  de  Tejada,  Gerent  des  Guayaquilener
Erporthauses  Julian  Aspiazu,  das  selbst  große
Plantagen  besitzt.  Nachdem  ein  ursprünglicher
Plan,  durch  freiwillige  Beiträge  der  Interessenten
die  zur  Durchführung  des  Projekts  nötigen  Gelder
aufzubringen,  gescheitert  waren,  suchte  er  die  beiden
Hauptproduktionsländer,  Brasilien  (Bahia)  und
Portugal  (Inseln  Principe  und  San  Thomo)  für
eine  gemeinsame  Aktion  zu  gewinnen.  In  jedem
der  drei  Länder  müßten  sich,  so  war  sein  Plan,
die  Produzenten  zu  einer  Vereinigung  zusammenschließen,
  die  einen  Delegierten  zu  ernennen  habe.

Diese  drei  Delegierten  hätten

1.  die  Stadt  in  Europa  zu  bestimmen,  in  der
sie  ihre  Tätigkeit  ausüben  wollten,

2.  die  Häfen  auszusuchen,  in  denen  der  für
den  Augenblick  unverkäufliche  Kakao  eingelagert
werden  sollte,

3.  nach  genauem  Studium  des  Kakaomarkts
den  Minimalpreis  festzusetzen,  wobei  die  Herkunft
des  Produkts  sowie  die  Interessen  der  Industrie
und  des  Verbrauchs  in  Berücksichtigung  zu  ziehen
seien.

Seine  Vorschläge  wurden  in  den  beteiligten
Ländern  freundlich  ausgenommen.

Im  August  1911  überreichte  dann  der  erwähnte
  Ausschuß  dem  Kongreß  eine  von  Saenz
verfaßte  Denkschrift,  in  der  über  den  Preisrückgang
des  Kakaos  und  über  die  zur  Beseitigung  dieses
Ubelstandes  zu  treffenden  Maßnahmen  folgendes
ausgeführt  wurde:

„Für  die  wirtschaftliche  Lage  eines  Landes,
dessen  Haupteinnahmequelle  die  Kakavernte  darstelle
  (auf  Kakao  entfällt  weit  mehr  als  die  Hälfte
der  ecnadorianischen  Gesamtausfuhr),  sei  der
Niedergang  der  Preise  ein  äußerst  beunruhigendes
Symptom.  Das  Sinken  des  Wertes  sei  nicht
darauf  zurückzuführen,  daß  die  Produktion  den
Konsum  übersteige,  sondern  auf  den  Umstand,  daß
die  ecuadorianischen  Pflanzer  seit  einiger  Zeit
europäischen  Baissespekulanten  zum  Opfer  fielen,
die,  im  Besitz  reichlicher  Geldmittel,  sich  die
mangelnde  Kapitalkraft  der  Produzenten  zunutze
machten,  um  die  Preise  zu  drücken.  Diese  Zwischenhändler
  verkauften  lange  vor  der  Ernte  den
Fabrikanten  deren  Jahresbedarf  im  Wege  des
Termingeschäfts;  wenn  dann  die  Pflanzer  nach

—

*)  Agl.  zuletzt  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  265.
        <pb n="349" />
        W  311  25

Hereinbringung  der  Ernte  ihre  Ware  offerierten,
  so  fänden  sie  den  Bedarf  bereits  allseitig
gedeckt  und  könnten  nichts  absetzen.  Da  das
heiße  Klima  eine  längere  Lagerung  des  Kakaos
nicht  gestatte,  so  müßten  sie  schließlich,  um  die
Ernte  überhaupt  zu  Geld  machen  zu  können,  auf
die  von  den  Spekulanten  gebotenen  niedrigen
Preise  eingehen.

Diesem  Mißstand  müßte  entgegengetreten  und
der  Kakaohandel  wieder  zu  einem  gesunden  Geschäft
  gemacht  werden;  den  Pflanzern  selbst  komme
es  zu,  den  Preis  zu  bestimmen.  Hierzu  bedürfe
es  natürlich  einer  festen  Organisation,  die  über
gehörige  Mittel  verfüge.  Diese  würden,  da  sich
der  Gedanke  einer  freiwilligen  Beitragsleistung
als  undurchführbar  erwiesen  habe,  durch  einen
von  den  Produzenten  zu  erhebenden  besonderen
Ausfuhrzoll  von  1  Sucre  (2  .%/0),“)  der  an  den
Pflanzerbund  selbst  unmittelbar  abgeführt  werden
müßte,  zu  beschaffen  sein.  Da  die  Durchschnittsernte
  in  Ecuador  sich  auf  rund  700  000  Zentner
belaufe,  so  wäre  dann  jährlich  ein  Fonds  von
700  000  Sueres  verfügbar.  Mit  einer  solchen
Summe  könne  der  Bund,  im  Vereine  mit  den
auf  ähnliche  Mittel  gestützten  Organisationen  in
Portugal  und  Brasilien,  seine  Operationen  beginnen,
  nämlich  die  Preise  festsetzen,  unter  denen
den  Exporteuren  kein  Kakao  geliefert  werden  dürfe.
Selbstverständlich  müsse  man  sich  für  den  Anfang
auf  einen  energischen  Widerstand  gefaßt  machen,
so  daß  man  möglicherweise  zunächst  die  Ernte
nicht  los  werden  würde;  dann  müßte  der  Bund
den  Produzenten  die  Ware  abkaufen  und  in
Europa,  dessen  Klima  eine  längere  Einlagerung
ohne  Schaden  zulasse,  ins  Depot  geben;  falls  die
vorhandenen  Gelder  für  die  Abfindung  der  Produzenten
  nicht  ausreichten,  würden  sich  gewiß
Banken  zur  Bevorschussung  des  wertvollen  Artikels
bereit  finden.  Schließlich  müßten  ja  die  Fabrikanten,
  wenn  ihr  Vorrat  zu  Ende  sei,  doch  entgegenkommen
  und  auf  die  festgesetzten  Preise
eingehen.“

Der  Kongreß  verlangte  zunächst  den  Nachweis,
daß  dem  Projekt  von  der  großen  Mehrheit  der
Hazienderos  zugestimmt  werde.  Als  es  endlich
gelungen  war,  die  genügende  Anzahl  von  Unter—
schriften  vorzulegen,  war  die  Session  schon  so  weit
vorgeschritten,  daß  die  Vorlage  nicht  mehr  im
Plenum  beraten  werden  konnte.  Allerdings  sprach
sich  der  Kommissionsbericht  befürwortend  aus.

Da  ohne  den  Ausfuhrzoll,  der  den  Kampf—
fonds  schaffen  soll,  in  die  praktische  Betätigung
der  Valorisationsbestrebungen  nicht  eingetreten
werden  kann,  so  müssen  sich  die  Leiter  der  Be—
wegung  bis  zum  nächsten  Kongreß  in  Geduld

*!  Für  den  spanischen  Zentner  (16  kr).

 

fassen.  Man  glaubt,  daß  im  Frühjahr  eine  außerordentliche
  Tagung  stattfinden  wird,  und  Saenz
hofft,  daß  es  dann  gelingen  wird,  den  erwähnten
Zoll  durchzusetzen.

Unterdessen  beginnt  man  sich  hier  nach  und
nach  der  großen  Schwierigkeiten,  die  sich  der
Durchführung  des  Unternehmens  entgegensetzen,
bewußt  zu  werden.  Die  interessierten  Kreise  sind
sich  darüber  klar,  daß  das  Projekt  überhaupt  nur
dann  Aussicht  auf  Erfolg  hat,  wenn  es  glückt,
die  drei  Hauptproduktionsländer  zu  einem  gemeinsamen
  Vorgehen  zusammenzuschließen;  Ecuador
allein  würde  natürlich  durch  die  Annahme  der
Saenzschen  Vorschläge  nichts  erreichen.  Allem
Anschein  nach  wird  deshalb  in  Ecuador  eine
Wiederaufnahme  der  Propaganda  nur  dann  erfolgen,
  wenn  bis  zum  nächsten  Kongreß  wenigstens
  einigermaßen  günstige  Berichte  aus  Portugal
und  Brasilien  eintreffen.  ·

Selbst  wenn  aber  diese  beiden  Länder  ein
ermutigendes  Beispiel  geben  sollten,  so  würde  hier
noch  manche  Schwierigkeit  zu  überwinden  sein.
Bei  näherer  Prüfung  des  Projekts  sind  im  Kreise
der  Pflanzer  selbst  Bedenken  aufgetaucht;  sie  be—
fürchten  zunächst,  die  Leitung  des  zu  gründenden
Bundes  werde  sich  nicht  auf  eine  vorsichtige,  auf
die  Verteidigung  vernünftiger  Preise  gerichtete
Politik  beschränken,  sondern  gegebenenfalls  durch
spekulative  Operationen  die  Preise  zu  treiben  suchen,
ein  Vorgehen,  das  nicht  im  Sinne  der  Produzenten
liegen  würde.  Außerdem  hegt  man  die  Besorgnis,
daß  der  erwähnte  Ausfuhrzoll,  der  doch  den
Pflanzern  zugute  kommen  soll,  später  von  der
Regierung  für  andere  Zwecke  verwendet  werden
würde.

Für  den  Fall  des  Scheiterns  des  Valorisationsprojekts
  haben  sich  die  Interessenten  bereits  nach
anderen  Mitteln,  die  den  Kakaobau  gewinnbringender
  gestalten  könnten,  umgesehen  und  machen
für  eine  Herabsetzung  des  auf  dem  Artikel  lastenden
  Ansfuhrzolles  (1  Sucres  —  8  .  für  den
spanischen  Zentner)  Stimmung.  Als  Ersatz  schlagen
sie  eine  stärkere  Besteuerung  des  Branntweins
und  Tabaks  und  die  Erhöhung  der  Einfuhrzölle
auf  Spirituosen  und  Lurusgegenstände  vor.

(Bericht  des  KNaiserl.  Konsulats  in  QJuito
vom  28.  Dezember  1911.)

Der  Lissaboner  Kahaomarkt  im  Februar  1912.7)

Seit  dem  letzten  Berichte  ist  der  Kakaopreis
stetig  zurückgegangen,  trotzdem  größere  Abschlüsse
gemacht  worden  sein  sollen.  Der  Preis  ist  von
3600  auf  3400  Reis  gesunken.

“)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912.  .  220.
        <pb n="350" />
        312

Im  Februar  1912  (und  1911)  betrug  die
Zufuhr  20  695  (88  406),  die  Ausfuhr  61  513
(66  242),  der  Vorrat  am  29.  174  031  (129  352)

Sack.  (Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

Der  Hahaomarkt  in  Scuador  1911.

Das  Gesamtergebnis  der  Kakaozufuhr  in  Guayaquil
während  des  Jahres  1911  ist  80  642  023  Pfund  gegen
75  275  132  Pfund  im  Jahre  1910,  d.  h.  ungefähr  7  v.  H.
mehr  als  im  Jahre  1910,  nachdem  letzteres  ein  um
21  v.  H.  besseres  Resultat  ergeben  hatte  als  das  Jahr  1909.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Guayagqnil
·  vom  15.  Januar  1912.)

*  Kspanti  im  Jahre  1910.
Handel.

1910  war  ein  günstiges  Jahr  für  den  Handel.
Der  Import  auf  der  Eisenbahn  belief  sich  auf
18  358  Tons  (gegen  1909  Zunahme  von  3094
Tons)  im  Gesamtwert  von  438  000  L.  Eine
Zunahme  in  der  Einfuhr  zeigte  sich  bei  allen
Gütern  und  wird  auf  die  günstige  Handelslage
überhaupt  sowie  auf  die  erfolgreiche  Minenindustrie
in  Obuasi  zurückgeführt.  Weine  und  Spirituosen,
auf  der  Eisenbahn  befördert,  haben  sich  um
30  Tons  vermehrt.  Die  Zufuhr  getrockneter
Fische  von  der  Küste  dagegen  ging  1910  von
460  auf  270  Tons  zurück.

Unter  der  Ausfuhr  steht  an  erster  Stelle  der
Kautschuk,  von  dem  1257  Tons  ausgeführt
wurden,  wofür  in  Kumassi  293  320  &amp;amp;  bezahlt
wurden.  Dies  stellt  eine  Abnahme  in  der  Quantität
  um  62  Tons  gegen  1909,  aber  eine  erhebliche
  Steigerung  im  Werte  dar.  Anfang  1911
wurden  große  Quantitäten  erzielt.

Die  Ausfuhr  von  Kakao  betrug  insgesamt
1914  Tons  gegenüber  1790  Tons  im  Jahre
1909.  Der  Wert  war  80  388  L.

Die  größte  Menge  der  Kolanüsse  geht  nach
dem  Norden  in  das  mohammedanische  Afrika.
Der  Verkehr  in  Kolanüssen  auf  der  Eisenbahn
wies  eine  geringe  Abnahme  von  73  Tons  auf.
Im  übrigen  ist  dieser  Handelszweig  sehr  lebhaft
und  liegt  in  den  Händen  der  Hansa.  Genaue
Zahlenangaben  für  1910  fehlen.

Die  Ausfuhr  von  Korn  und  Mais  zeigt  eine
Zunahme  von  31  Tons.

Die  Bemühungen,  einen  Ausfuhrhandel  in
Fellen  und  Hörnern  nach  England  zu  eröffnen,
versprechen  Erfolg.

Im  Gesamtergebnis  betrug  1910  der  Wert
der  Einfuhr:

 

von  der  Küste  438  000  A
vom  Norden  132  000  =
570  000  H

 

der  Ausfuhr:

 

Kola  100  000  K.
Kautschuk  293  320  -
Kakaoo  80  388  =
Bieh  und  Schafe  15  185=488

  893  L.

Die  Aussichten  für  die  Entwicklung  des  Handels
sind  meist  ermutigend.  Besonders  in  der  Südlichen
  Provinz  zeigt  sich  eine  zunehmende  gedeihliche
  Entwicklung.  Diese  ist  auf  die  Geldmittel,
  die  von  den  Minengesellschaften  in  Umlauf
gebracht  werden,  und  den  aus  der  Kakaokultur
gezogenen  Gewinn  zurückzuführen.

Die  Lebensführung  hebt  sich  fortdauernd;
ordentlich  gebaute  Häuser  treten  überall  an  die
Stelle  von  strohgedeckten  Hütten.

Eisenbahnverkehr.

Der  Güterverkehr  auf  der  Eisenbahn  zeigt
eine  Zunahme  von  3094  Tons,  der  Personenverkehr
  eine  Zunahme  in  der  Zahl  der  beförderten
Personen  von  über  100  Prozent.  Hierdurch  erscheint
  die  Herabsetzung  der  Beförderungskosten,
die  1909  stattfand,  gerechtfertigt.  Die  Gesamtzahl
  der  beförderten  Personen  betrug  1910:
103  052  (1909:  50  729),  die  Gesamteinnahme
daraus  1910:  19  933  &amp;amp;  (1909:  12  063  J).
Beim  Frachtverkehr  belaufen  sich  die  Zahlen  der
beförderten  Güter  1910  auf  18  358  Tons  (1909
auf  15  392  Tons),  die  Gesamteinnahmen  1910
auf  111  731  &amp;amp;  (1909  auf  86  251  4).

Vom  14.  November  1910  ab  erfolgte  die
Beförderung  von  Obuasi  nach  Kumassi  täglich,
und  jetzt  besteht  auch  zwischen  Kumassi  und  Sekondi,
dem  Hafenplatz  der  Kolonie,  eine  tägliche  Verbindung.


Landwirtschaft.

Die  Neigung  der  Ashantis  zur  Landwirtschaft
führt  sie  mehr  und  mehr  zur  Kultur  des  Kakao
und  des  Kautschuks.  Die  Ausdehnung  der
Kakaokrankheiten  in  der  Zentralprovinz  hat  den
Eifer  der  Kakaopflanzer  nicht  so  schnell  niedergeschlagen.
  Oft  werden  die  neuen  Pflanzungen
zu  nahe  bei  den  von  Krankheiten  befallenen  und
deshalb  aufsgegebenen  Pflanzungen  angelegt.
Wanderlehrer  unterweisen  die  Bevölkerung  in  der
Bekämpfung  der  Krankheiten.  Spritzen  wurden
unentgeltlich  verteilt.

Die  Kautschuk-Versuchsplantagen  in  Rintampo
und  Sunyani  haben  eine  günstige  Entwicklung
aufzuweisen.  Es  wurde  angestrebt,  die  Eingeborenen
  dazu  zu  bringen,  den  Milchsaft  in
flache  Kuchen  (biscuits)  anstatt  Klumpen  zu  verarbeiten.
  Manche  sind  mit  diesem  Verfahren
vertraut,  sie  erklärten  aber,  daß  sie  bei  den
Klumpen  mehr  Gewinn  erzielten,  da  das  größere
        <pb n="351" />
        W  313  20

Gewicht  sie  für  den  geringeren  Preis  reichlich
entschädige.  Gegenwärtig  wird  kein  Plantagen-Kautschuk
  gewonnen,  indessen  ist  Nachfrage  nach
gutem  Kautschukland  vorhanden;  es  wurden  auch
einige  Konzessionen  erteilt.  Die  botanische  Station
in  Kumassi  verteilte  im  Jahre  1910  14000  Sämlinge
  und  eine  beträchtliche  Menge  Kautschuksaat.
Die  Kautschukbäume  in  den  Versuchsplantagen,
sowohl  Hevena  als  auch  Funtumia,  litten  erheblich
an  Schwammkrankheit  und  Zerstörung  durch
Nagetiere.
Bergbau.

Im  Jahre  1910  wurden  von  den  in  Ashanti
tätigen  Gesellschaften  insgesamt  94  851,788  Unzen
Feingold  im  Werte  von  403  006  LC  gegenüber
70  914,265  Unzen  im  Werte  von  301  .222  L
im  Jahre  1909  gewonnen.

Die  Goldgewinnung  verteilte  sich  1910,  wie
folgt:

·  Unzen  Wert
Bergbau:  Feingold  #.
Achami  Goldlields  Corporntin  84  031,220  356  965
Ashami  Cuurtzite  (rbompanr,  Lid.  1  189,598  5  054
Baggerbetrieb:
Anhanti  Riverss  and  Concessions.  3  170,210  13  167
Offin  River  Gold  Estatcs,  I/d.  6  460,760  27520

 

Zusammen  94  851,788  403  006

Die  Zahl  der  von  den  Gesellschaften  in  Ashanti
beschäftigten  Personen  betrug  insgesamt  157  Europäer
  und  4875  Eingeborene.

(Nach  Colonial  Reports-Annual  Nr.  680.
Ashami  Report  for  1910.)

*  Der  bandel  von  Angola  im  Jahre  1909.

Der  Baumwollbau  hat  infolge  mangelhafter
  Erfahrung  eines  Teiles  der  Pflanzer  im
Jahre  1909  nicht  überall  gute  Ernten  erzielt.
Viele  Baumwollplantagen  sind  auf  dem  Boden
von  früheren  Zuckerplantagen  angelegt;  dieser  ist
zu  feucht  und  deshalb  litten  die  Baumwollpflanzen
an  verschiedenen  Krankheiten.  In  der  ganzen
Provinz  werden  Versuche  mit  der  Caravonica=Baumwolle
  angestellt,  für  welche  aber  die  klimatischen
  Verhältnisse  in  Angola  nicht  besonders
günstig  sind.  Eins  der  Haupthindernisse,  welche
der  Entwicklung  der  Baumwollproduktion  entgegenstehen,
  ist  die  Unmöglichkeit,  Vieh  in  der
günstigsten  Zone,  d.  i.  bis  einige  50  Meilen  von
der  Küste,  zu  halten.  Die  Bearbeitung  des
Bodens  muß  degshalb  mittels  Hacken  erfolgen.
Die  Arbeit  der  Eingeborenen  ist  nicht  sehr  ergiebig
und  die  kleinen  Pflanzer  können  sich  keinen  Dampfpflug
  anschaffen.  Die  Menge  der  von  den  Eingeborenen
  produzierten  Baumwolle  ist  verhältnismäßig
  klein.  Ein  deutsches  Syndikat  ist  in

 

Angola  in  Tätigkeit  getreten  und  hat  Baumwoll-Sachverständige
  und  -Techniker  ausgesandt,  um
Pflanzungen  anzulegen  und  mit  modernen  Maschinen
  auszustatten.  Bis  die  Ernten  reichlicher
sind,  will  das  Unternehmen  Baumwolle  von
fremden  Pflanzern  ankaufen  und  verarbeiten.

Was  die  Kautschuk-Produktion  anlangt,  so
ist  im  letzten  Jahre  aus  dem  Loanda-Distrikt  zum
ersten  Male  eine  Tounne  Plantagen-Kautschuk
ausgeführt  worden.  Dieser  war  gewöhulicher
Ceara-Kautschuk,  der  vor  etwa  18  Jahren  eingeführt
  wurde.  Die  Para=  und  Castilloa-Kautschukbäume,
  die  in  früheren  Jahren  gepflanzt
wurden,  machen  befriedigende  Fortschritte.  Die
Bäume  von  Manihot  Jequié  sind  im  März  zum
ersten  Male  angeschnitten  worden.  Die  Stämme
waren  zwei  Jahre  alt  und  lieferten  durchschnittlich
35  gg.  Von  manchen  Pflanzern  wird  diese  Art
für  minderwertiger  als  der  Ceara-Manihot,  welcher
  gegenwärtig  der  Hevea  brasiliensis  wegen
deren  langsamerer  Entwicklung  vorgezogen  wird,
angesehen.

Ein  neues  Messer  zum  Anzapfen  der  Manihot
Glaziovü  (Ceara-Kautschuk)  ist  auf  den  Markt
gekommen  und  von  den  Pflanzern  als  das  praktischste
  Zapfinstrument  begrüßt  worden.  Der
Kautschuk  in  Form  von  Brocken  ist  verhältnismäßig
  stark  zurückgegangen,  da  die  Milch  am
Stamme  mit  einer  alkalischen  Lösung  verdünnt
wird,  welche  das  schnelle  Gerinnen  verhindert
und  es  ermöglicht,  den  Kantschuk  in  durchsichtigen
Stücken  von  hohem  Marktwert  aufzubereiten.

Alle  Kautschukpflanzer  sind  verhältuismäßig
kleine  europäische  Unternehmer  mit  geringem  Kapital.
  Nur  wenige  Pflanzer  haben  neue  Plantagen
  ausschließlich  mit  Ceara-Kautschunk  angelegt.
Ein  englisches  Syndikat  hat  sich  gebildet,  um  im
Innern  von  Benguella  Kautschuk  zu  pflanzen,
und  hat  Maschinen  zur  weiteren  Verarbeitung
und  Reinigung  des  Kautschuks  geschickt,  den  sie
in  der  Nachbarschaft  aufzukaufen  beabsichtigen.

Einige  wenige  Pflanzer  haben  die  Sisal-Agave
  kultiviert,  welche  im  Loanda-Distrikt  sehr
gut  gedeiht.  Gegenwärtig  sind  etwa  1000  Acres
unter  Kultur.  Der  durchschnittliche  Ertrag  an
Fasern,  die  noch  mit  Handmaschinen  gewonnen
werden,  ist  ebenso  befriedigend  wie  in  Deutsch-Ostafrikan.
  Es  gibt  indessen  nur  sehr  wenige
Pflanzer,  welche  sich  die  erforderlichen  modernen
Maschinen  anschaffen  können.

Nach  mehrjährigen  Versuchen,  den  Kakaobaum
  in  dem  Kaffeeplantagengürtel  des  Loanda-Distrikts
  zu  kultivieren,  sind  die  Pflanzer  zu  dem
Ergebnis  gelangt,  daß  das  Klima  hierfür  nicht
sehr  geeignet  ist.  Bessere  Resultate  sind  aus  dem
Kongo-Bezirk  (im  Norden)  berichtet.  An  den
Ufern  des  Chiloango-Flusses  sind  einige  bedeutende
        <pb n="352" />
        W  314  „

Plantagen  in  der  Hand  einer  Gesellschaft,  welche
jetzt  regelmäßige  Ernten  erzielt.

Auf  die  Branntwein-Industrie  sind  von
der  Regierung  hohe  Abgaben  gelegt  worden.“)
Infolgedessen  ist  die  Quantität  des  Branntweins
zurück=  und  über  100  Branntweinbrennereien  sind
eingegangen.  Alle  Plantagen  wurden  zunächst
genau  vermessen  und  verzeichnet,  da  die  heimische
Regierung  Schritte  unternimmt,  alle  der  Brantwein-Industrie
  in  der  Provinz  dienenden  Plantagen
  zu  übernehmen.  Im  Innern  von  Benguella
  und  Mossamedes  wird  der  Branntwein
von  Süßkartoffeln,  in  anderen  Bezirken  von
Zucker  gebrannt.

Um  die  Hochebene  von  Benguella  zu  besiedeln,
  sind  bereits  im  vergangenen  Jahr  von
der  Regierung  für  die  Ansiedlung  von  Europäern
  Vorbereitungen  getroffen  worden.  Die
günstigsten  Stücke  Land  wurden  ausgewählt  und
für  sofortige  Bebauung  vorbereitet.  Die  nötigen
Fonds  für  die  Errichtung  von  Häusern  für  Ansiedler,
  die  ohne  Mittel  einwandern,  sollen  im
Etat  angefordert  werden.  Zahlreiche  Arten  von
Pflanzen  und  Saaten  sind  eingeführt  und  werden
versuchsweise  angebaut.  Die  wichtigsten  Produktionszweige
  für  die  Ansiedler  werden  die  VBiehzucht
und  der  Getreidebau  sein.  Die  im  Bau  begriffene
Eisenbahnlinie  wird  die  Produkte  zur  Küste  schaffen,
wo  ein  leichter  Absatz  gesichert  ist.

Der  Schiffsverkehr  war  in  Angola  im
Jahre  1909  folgender:

 

 

Eingang:

Nationalität:  Fahrzeuge:  Tonnage:
Portugiesische  318  644  204
Britische  36  80  206
Deutschhhe  506  101  372
Anderer  Nationen  34  4  674

zusammen  444  830  456
Ausgang:

Nationalität:  Fahrgenge:  Tonnage:
Portugiesische  317  643  172
Britische  38  83  777
Deutsche  5006  101  372
Anderer  Nationen  34  5  263

zusammen  435  833  584

(Nach  Nr.  4614  Annnal  Series.  LDiplomatie  and
Consulur  Reports.  Portugal.  Angoln.  Trade  etc.  1911.)

–  —  –

*  Süd-Uigerien  im  Jahre  1910.

Entwicklung  Süd-Nigeriens  im
Jahre  1910  ist  nach  dem  „Report  für  1910“
Auf  Grund  von  Beschlüssen  der  Brüsseler  Spiriruosenkonterenz.


Die

t

 

eine  außerordentlich  günstige  gewesen.  Besonders
tritt  dies  in  dem  Finanzabschluß  der  Kolonie
zutage.  Die  Gesamteinnahme  belief  sich  auf
1933235  E,  was  gegenüber  dem  Voranschlag
eine  Steigerung  um  372904  L  und  gegenüber
dem  Vorjahre  ein  Mehr  von  571  344  K  darstellt.
Etwa  75  v.  H.  der  Gesamteinnahme  machten  die
Zölle  aus,  welche  mit  1  440  284  L  eine  Steigerung
  um  452  713  &amp;amp;  im  Vergleich  zum  Vorjahre
(987  571)  aufwiesen.  Von  den  Zöllen  entferflen
69,4  v.  H.  auf  Spirituosen,  9,2  v.  H.  auf  Baumwollgewebe
  und  6,9  v.  H.  auf  Rohtabak.  Unter
den  Einnahme-Positionen  sind  noch  besonders  die
Einkünfte  aus  den  Eisen=  und  Straßenbahnen
mit  265  661  LK  (193  729)  hervorzuheben.

Die  Gesamtausgaben  einschließlich  der  extraordinären
  Ausgaben  im  Betrage  von  397  696  L
beliefen  sich  insgesamt  auf  1989  979  &amp;amp;  gegenüber
  1  648  680  L  im  Vorjahre.

Die  Einfuhr  betrug  5122370  à  (4529604),
die  Ausfuhr  5258  451  K  (4114  237),  der
Gesamthande  l  einschließlich  der  Gouvernementssendungen
  und  des  Durchgangsverkehrs  von  und
nach  Nord-Nigerien  10  380  821  L  (8643  841).
Der  Anteil  von  Nord-Nigerien  an  den  vorerwähnten
  Ziffern  beläuft  sich  bei  der  Einfuhr
auf  258  608  L  (171.581),  bei  der  Ausfuhr  auf
288  311  LK  (264  357),  insgesamt  auf  546  919  L
(435  938).

Die  Hauptausfuhrartikel  sind  Palmkerne
mit  172  998  Tons  (158  849)  im  Werte  von
2  450  814  L  (1  815  967),  ferner  Palmöl  mit
76850  Tons  (82  130)  im  Werte  von  1742234  L
(1447163).  An  Kautschuk  wurden  2634  023  lbs
(1388u009),  an  Kakao  6  567181  lbs  (5019150)
mit  einem  Mehrwerte  von  202000  K  bzw.
30  000  ES  ausgeführt.  Dagegen  war  in  der
Ausfuhr  von  Baumwolle  mit  2  478  336  lbs
(5  032  916)  und  Mais  5096  Tons  (10  163)  ein
Rückgang  im  Gesamtwerte  von  42  500  L  zu
verzeichnen.

Die  Einnahmen  aus  dem  Eisenbahnbetriebe
beliefen  sich  auf  253  605  L,  die  Eisenbahn-Betriebsausgaben
  auf  157  868  L,  die  Nettoeinnahme
  auf  95  737  L.  Der  Bahnbau  machte
weitere  Fortschritte,  es  wurden  hierfür  512348  L
verausgabt.  Die  Zahl  der  beförderten  Passagiere
betrug  387  667  gegen  285  203  im  Vorjahre,
die  Fahrpreise  brachten  eine  Einnahme  von
50  324  LK  gegen  39  579  &amp;amp;  im  Jahre  1909.  Von
den  Passagieren  gehörten  379  824  der  dritten
Klasse  an.  Der  Tonnengehalt  der  beförderten
Güter  betrug  207  210  Tons,  die  Einnahme  aus
dem  Güterverkehr  191  953  LK  gegen  165  150  Tons
und  154126  L  im  Vorjahre.
        <pb n="353" />
        W  315  20

Literatur-Bericht.

Das  Recht  des  deutschen  Kolonialbenmten.  Unter  Berücksichtigung
  des  englischen,  französischen  und
niederlündischen  Kolonialbeamtenrechte.  Von  Dr.  jur.
Hans  Haarhaus.  (Freiburger  Abhandlungen  aus
dem  (icbiete  des  öffentlichen  Rechts,  Heft  19.)
Karlsruhe  1912.  G.  Braunsche  Hofbuchdruckerei
und  Verlag.  Preis  /4  3.50.

Dic  vorliegende  Arbeit  bezweckt  eine  syvstematische
Darstellung  der  Bestimmungen  des  nunmehr  nach  dem
Erlalß  des  Kolonialbeamtengesctzes  vom  8.  Juni  1910
für  den  deutschen  Kolonialbramten  geltenden  Rechtes.
#  werden  insbesondere  die  Unterschiede  dieses  Rechtes
Legenüber  dem  für  die  Reichsbeamten  in  der  Heimat
geltenden  Rechte  dargelegt.  Die  Arbeit  behandelt  dabei
  eine  Reihe  für  die  Praxis  wichtikger  Streifragen
und  trägt  zu  ihrer  Klürung  bei.  Die  Literatur  ist  in
weitgehendem  Mulic  herankezogen.  Unier  der  Spezialliteratur
  würe  noch  hbinzuweisen  auf  die  Abhandlung
von  Königs  „Die  Beamten  der  deutschen  Schutzgebiete,
ihre  Rechtsverhältnisse,  Bezüge  und  Auswahl-  im
Jahrbuch  der  internationulen  Vereinigung  für  vergleichende
  Rechtswissenschaft  und  Volkswirtschaftslehre
  Berlin  1905  Seite  217  bis  257,  sowie  auf  die
neucste  Auflage  von  Tesch  „Die  Laufbahn  der  deutschen
Kolonialbeamten-  Berlin  1910.

Von  grohßer  praktischer  Bedeutung  insbesondere
hinsichtlich  der  Pensions-  und  Wartegeld-Ansprüche
der  Beamten  ist  im  neuen  Kolonialbeamtengesctz  bekanmlich
  die  Unterscheidung  zwischen  solchen  Kolonialhbeamten,
  die  aus  dem  Reichs-  oder  dem  heimischen
Staatsdienst  in  den  Kolonialdienst  übernommen  sind
und  solchen.  bei  denen  dies  nicht  der  Fall  ist.  Haarhaus
  bezeichnet  erstere  als  -  Altbeamter,  letztere  als
„JNeubeamte  .  Diese  Bezeichnung  erscheint  vielleicht
noch  treffender  als  die  von  Romberg  Kolonialbeamten--kesetz
  vom  8.  Juni  1910  zu  §  14  vorgeschlugene  Bezeichnung
  Berufs-  und  Wahl-Kolonialbeamte.

Beziglich  der  von  dem  Verfasser  auf  Seite  42  43
erwähnten  sbesonderen  Laufbahn“  ist  darauf  hinzuweisen.
  daß  es  sich  hierbei  um  einen  in  beschrünktem
Umfange  unternommenen  Versuch  der  Kolonialverwaltung
  gehandelt  hat.  zu  dem  nur  inskesumt  10  Bewerber
  zugelassen  wurden,  und  der  zunüchst  jedenfalls
uls  abgeschlossen  zu  gelten  hat.  Auch  ist  dus  Zicl
dieser  ausgesprochenen  Koloniallautbahn  keineswegs
die  Stellung  eines  Bezirkamtssekretürs,  vielmehr  #0ll
den  als  geeignet  erprobten  Beamten  die  Möglichkeit

 

 

gewührt  wertdien.  in  die  Stellen  der  Distriktskommissare

und  eventuell  später  der  Bezirksanmmünner  einzurücken.

Sehr  dunkenswet  ist  dlie  vergleichende  Darstellung
der  entsprechenden  Volmschriften  für  die  französischen.
englischen  und  nicerlündischen  Kolonialbeamten  auf
Grund  der  Gesetzesquellen.

Das  Geldwesen  in  den  deutschen  Schutzgebleten.
Textausgabe  mit  Einleitung.  Anmerkungen  und
Sachregister  von  Willy  Hintze,  Ceheimem  expedierenden
  Sekretür  im  Reichskolonialamt.  Guttentag'sche
  SHammlung  deutscher  Reichsgesctze  Nr.  105.
Berlin  1912.  J.  Guttentag,  Verlagsbuchhandlung
G.  m.  b.  H.  Preis  ¾  2,—.

Das  Buch  enthält  eine  historische  Darstellung  der
Entwicklung  des  Geldwesens  in  den  deutschen  Schmzgebieten.
  Die  Materie  ist  in  sauchgemäher  übersichtlicher
  Weise  zergliedert  und  gibt  auch  denen,  die
nicht  zum  antlichen  oder  geschüftlichen  Gebrauch  von
dem  Inhalt  des  Buches  Kenntnis  nehmen,  ein  klares
Bild  von  den  in  den  einzelnen  Kolonien  bestchenden
Geldverhältnissen.  Besonders  eingehend  erüörtert  sind
die  Umstünde,  die  zu  der  Einführung  der  Rupienwährung
  in  LDeutsch-Ostafrika  geführt  haben,  deren
Beseitigung  und  Esctzung  durch  die  Markrechnung
von  mancher  Seite  immer  wicer  gefordert  wird.  In
der  Zusammenfussung  der  bis  dahin  zerstreut  gewescmen
  Verordnungen  und  Bestimmungen  über  das
koloniale  Münz-  und  Banknotenwesen  wird  das  Buch
cinem  fühlbaren  Mangel  abhelfen  und  nicht  nur  den
Kolonialbehörden,  sondern  allen.  die  in  wirtschaftlichen
  Bezichungen  zu  den  Kolonien  stchen,  sowie  den
Kolonialfreunden  von  Interesse  und  Nutzen  sein.

Jahrbuch  für  Militlranwkrter  und  Kapltulanten  1912.
Begründet  von  H.  Nienaber  und  R.  Gersbach.
Ilerausgegeben  unter  Slitwirkung  bewührter  Fachmünner
  und  von  der  Zeischrift  -Die  Zirilversorgung=
  5.  Jahrgang.  Preis  4  2.  Verlag  der
Kameradschaft  Berlin  W.  35.  Flottwellstr.  3.

Dieses  praktisch  und  vielseitig  gegliclerte

Jahrbuch  hat  sich  bei  den  Militüranwärtern  als  ein

unentbehrliches  Nachschlagebuch  für  alle  Dienstzweige

und  zum  Zwecke  ihrer  spüteren  Versorgung  eingeführt.

Auch  dieser  neue  Jauhrgang  ist  inhaltlich  reicher  ausgestattet

  wonlen,  und  wird  deshalb  wieder  riele  neue

Freunde  finden.

 

 

Koloniale  Literatur.)
VII.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

Arning,  Dr.:  =  West-Ostliches#  in  Afriku.  National-TIib.
  Blätter  11  (1912)  121—123.  II
*  Barth,  Chr.  G.:  Neu-Kamerun.  Deutsche  Wirtschafts-Zcitung
  4  (1912)  151—158.  1
Emin  Elfendl,  Dr.  Mchemed  (Pseudonvm):  ldier
Kampf  um  Tripolis.  Ein  Mahnwomn  an  das  türk.  Volk.
Leipzig:  Gracklauer  1912.  21  S.  0.75.1.  50.  .
Famin:  Propos  d'un  coloninl.  D’aris:  Plon  (1912).

3.  50  frs.  120.  4
Hesse,  Dr.  jur.  Hermann:  Kameruner  Wünsche
an  den  Reichstag.  Kolz.  11  (1912)  161—1641.  (5
*  Klaeyle,  Euzen:  Zur  Okowangofrage.  (liott  will

es  3  (1912)  80—83.  Schlutz  folgt.  (6

 

*  Lochmüller,  Ir.  W.:  Das  Marokkoabkommen  und
die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  neuen  dentschen
Erwerbungen.  Koll’ol.  3  (1912)  180—1091.  1/7

Meikle,  Louis  S.  Confederation  of  ihe  British
West  Ilndies  versus  annefxation  to  the  ’nited  States
Oof  America.  Aqj  polit.  discourse  on  the  West  Indies.
London:  Low,  Marston  &amp;amp;  Co.  1912.  XI,  279  S.  S0.  |8

 

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
sFtematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  ’  Ssind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Reduktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  diJenigen,  welche  käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklürt  sich  vgern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rerensionsexemplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.
        <pb n="354" />
        W  316  2O

DPalme,  Anmtn:  Die  Kolonisution  ibiriene,
Koldsch.  3  (1912)  1.32—1959.
*  Rgismanset,  Charles:  Qucstions  coloniales  110)
bis  1912).  Paris:  Larose  1912.  272  S.  3..  80.  ll
Rouard  de  C(ard,  E.:  La  ducstion  marocaine  et,
la  negoecintion  franco-espagnolec  de  1902.  Avtc  carte.
Prris:  (J.  (inmber)  Pedone-Lauriel  1912.  2,50  fr.  Sô.  (11
*  Strantz,  Kurd.  von:  Die  koloninlpolitischen  Verstündigungen
  mit  England.  Haudel  u.  ludustrie  1058

(1912)  301—303.  (12
IUnion  Coloniale  belgße.  Mouv.  gCogr.  11  (1912)
187—190.  3
*  Zuche,  Hans:  Die  Wünsche  unserer  Ostafrikaner.
Kolz.  12/13  (1912)  177—180.  [14

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

*  Heilborn,  Dr.  Adolf:  Die  demschen  Kolonien.
(Land  und  Leutc).  Tchn  Vorlesungen.  3.  verb.  u

verm.  AuflI]  Mit  vielen  Abb.  u.  Karten  im  Toxt.
Leipzig:  Teubner  1912.  IV,  180  S.  1.25  .  Ac.  80.  Aus
Jatur  und  (ieisteswelt.  98.  Bachen.)].  15

Jore,  L.:  La  R  Bubligue  de  Libéria.  Paris:  Soc.
du  Recueil  Sirex  1912.  220  S.  H0.  (16

Krishunswumi  (Krsnasvamiul  Airangar,  S.:  Ancicent
  India.  With  an  introd.  hyx  Munkenr  A.  Imith.

London:  Luzuc  l(usw.]  1911.  XIV.  451  S.  80.  (I17
*  Muatnafa#p.  D  Kol.  3  (1912)  75—7  (18
*MUnutunfa,  der  letzte  König  der  Samoaner.  Kol.  u.

Hleim.  27  (1912)  4.  19

Müller,  P.  Kilinn:  Ponupe  »im  Sonnenlicht  der
Offemlichkeit.  Köln:  Buchem  1912.  80  S.  1.15.1/4.  S#.  20

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäüologie.

*Basden,  (icorge  T.:  Notes  on  the  llo  countr  and
the  Ibo  people.  Southern  Nixeria.  The  geograph.

Journa!  3  (1912)  211—277.  21
*  Debrund:  I’'ne  methode  de  levd  espedié,  en  forct.
Revue  des  troupes  colon.  117  (1912)  209—271.  (22

Delnfosse,  Maurice:  Haut-Snegul-Niger.  (Sondan
français)  Ire  Série.  Le  pars,  les  peuples.  les  langucs,
Thistoire,  les  eivilisations.  Preface  de  M.  le  (iourverneur
  Clozcl.  S0  Illustr.  phothogr.,  22  cartes.  ibliogr.
ct  Indes.  3  vol.  Paris:  L#rose  1912.  22.4.  #.

Tome  l.  L.e  pavs,  les  peuples.  les  langnes.  Tome  II.
I#histoire.  Tome  III.  Les  cirilisations.  23

Von  Ilenschen.  Geistern  und  Tieren.
(cschichten  aus  dem  Paregebirge.  Mit  23  Abb.  1
1  Karte.  Leipzig:  Erangel.-Luther.  Alission  1912.
54  S.  do.  [24

Fuchs,  lans:

*  Kkayser,  Alwine:  Aus  den  Anfängen  unserer
Kolonien.  Mit  9  Billlertaf.  Berlin:  D.  Reimer  (1912)
60  S.  2,00.  .  8e.  25

Lehmann.  Dr.  I.:  Flechtwerke  aus  dem  Malavischen
Archipel.  Unter  J/ngrundelegung  d.  Sammlunzgen  d.
Städtischen  Völker-Aluscums.  Franklfurt  a.  A.:  Buer
1012.  6  S.  10.  hrenktemlichungen  aus  (l.  Städtischen
Völker-ASluscum.  Frankfun  n.  Jl.  11.  26

*Punnwitz,  NMax:  Deutsche  Dfadfinder  des  16.  Juhr—
hunderts  in  Afrika.  Asien  und  Südamerika.  (Iln  Abb.)
Stimtaurt:  Frankh  1911.  138  S.  3.50.¾.  Ho.  IBibl.
d.  16.,  I7.  u.  18.  Jahrhunddrt!.  ½

Lobéguin,  Ilme  Fernande:  U’n  scjour  an  Fonta
Tjallon  (Cininéc  françaisc).  Tour  du  monde  10  (1912)
%  Forts.  tolzt.  28

*  Rosen,  Giraf  Erik  von:  Bei  den  Bewohnern  des
Bangwenlusumpfes.  (hwedische  Rhocdesia-Kongo-—
Expedition).  Emschau  13  (1912)  205—260.  *

 

"Thomsen,  Hermann:  Deusches  Lund  in  Afrika.
Alit  Bildern  von  Erust  Vollbehr  (und  2  farb.  Karten.)
München:  Deuische  Alpenzeitung  1911.  VIII,  180  S.
16.¼.  80.  i  30

*  Vollbehr,  Erusn  Im  Lande  der  deutschen  Diamanten.
  Mit  52  Zeichnungen  nach  der  Natur  vom
Verfasser.  Cin  a.  Rh.:  Schaffstein  (1912).  121  S.
0.30.  MA.  S0.  19.  der  C(rünen  Bändehen,  hrsg.  v.
Niolaus  Hennigsen.]  Ial

Drei  Wochen  auf  Tencriffa.  Kurze  Ratschläge  f.
e.  Reise  nach  den  Kanarischen  Inseln  u.  Madeira.  (Von
Jac.  Ahlers).  Mit  Abbild.  u.  1  farb.  Karte.  Hamburk:
Friedrichsen  1912.  47  S.  1..  (32

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Rerue  zoologidqdue  africaine.  Publ.  sous  la  dir.  du

Dr.  H.Schonteden  (Bruxclics).  Vol.  1,  fasc.  1.  Brugelles
1911:  I’ayez.  10.  (33

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
LHintze,  Willr:  Das  (ieldwesen  in  den  deutschen
Schutzgebieten.  Berlin:  (iuttentag  1912.  131  S.  2..
80.  (imtemagsche  Samml.  deutsch.  Reichsgesetze
Jr.  105.  3
*  Forcign  jurlsdiction  nets  1902,  190°7.,  1912  of
British  Central  Africa,  Nyassaland  and  Cganda.
The  Bruish  C(emral  Africa  Order  in  Council  190.2
.,  Nyassaland  Order  in  (duncil  190%
„  1912

15  *½  5?  «
,,lg-nula  ,,.,  .,1902
»  »  »  »  1  ju«  (35

*  Mackun).  Frh.  von:  Das  Problem  der  indischen
((escetagebung.  Asien  5  (1912)  70—71.  36

Jouvelle  réxlementation  des  mines  en  Indochine.
CQuinz.  col.  5  (1912)  181—190.  37

*  Romberrg,  Dr.  Kurt:  Kolonialbenmtengeretz.
Munnheim  u.  Leipzig:  Bensheimer  (o.  J.)  (Samml.
deutsch.  Gesetze.  H’rs.  v.  Dr.  einrich  Wimptheimerl.
XIV,  391  S.  5.K¾.  5½.  1.8

VI.  Staatsrecht.
Vunent.

VII.  Verwaltung.

Lafondution  Lucien  de  Rcinach.  Cuinz.  eol.
(1912)  107—1062.  ½
*  The  Registration  of  trade  maurks  Ordinance,  1012
(Enst.  Africe  Protcctoratc.)  The  spceinl  offteia!  kanzeue
of  the  Enst  Afrien  Protcctoratc  29Zu  (1912)  10

*errel,  André:  L’orkanisation  administrative  et

financi#ere  de  I’frique  Equatoriale  Françgaise.  PDanris:
Larose  1912.  298  S.  1.50  .K.  v80.  rl

Smith,  Temple  A.  J.:  The  hbroom  fibre  industry.
Tropic.  Agricult.  1  (1912)  1.—20.  12

VIII.  Justizwesen.

*  Antenrieth,  II.:  Beitrüge  zur  Reform  der  lierichtsveriaussung
  in  den  Schmzgebieten.  FKoll’ol.  3
(1912)  158—170.  43

IX.  Völkerrecht.

Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

*  Deutsch-Südwestaufrikanisches  Adrehbuch  1912  mit
ciner  Ubersichiskarte  des  Schutzgebiets.  H#sg.  u.  verlegt
  von  A.  Schulze.  Swakobmund.  Teil  1/2.  221  u.
128  S.  6..  p.  114
        <pb n="355" />
        G  317  20

*  Arehiv  für  innere  Kolonisation.  Hrsg.  .  .  .  .  von
Prof.  H.  Sohnrey.  IV.  Bd.  5.  Heft.  Februar  1912.

Kolonial-Nummer.  Berlin:  Deutsche  Landbuchhandlung.
  45
*  Besledlung  im  Inlande  und  in  den  Kolonien.
Arch.  f.  innere  Kolonisation  5  (1912)  115—147.  146
*  Christ-Sorin:  Was  haben  die  Eingeborenen  des
Kongo  unter  deutscher  Herrschaft  zu  erwarten?  DKol.

3  (1912)  69—70.  47
Hünsch,  Dr.:  Mischehen  in  Samoa  verboten!  Alldeutsche
  Blätter  11  (1912)  93.  48

Samoanische  Kuriosa.  DKol.  3  (1912)  76—78.  I4%
Leue,  A.:  Die  Siedlungen  am  Ileru  (Deutsch-Ostafrika).
  Arch.  f.  innere  Kolonisation  5  (1912)
170—184.  (50
Wiedenfeld,  Prof.  Dr.  Kurt:  Volkswirtschaftliche
Beitmchtiungen  über  die  Besic#lelung  der  deutschen
Kolonien.  Arch.  f.  innere  Kolonisation  5  (1912)
118—154.  (öorn
Winkler,  C.:  Die  Besiedelungsfühigkeit  der  deuts#ehen
  Kolonien.  Arch.  f.  innere  Kolonisntion  5  (1912)
155—164.  (52
Winterfeld.  Hans:  Allerlei  Wissenswertes  für  Auswanderer
  nach  den  deutsch-afrikanischen  Kolonien.
Charlottenburg-Berlin:  Winterfeld  1012.  56  S.  80  53
*  Wrochem,  Dr.  von:  Richtlinien  der  Eingeborenenhbehandlung
  im  belgischen  Kongogebict.  Kolltdsch.  3
(1912)  172—175.  (5

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

WJahresbericht  der  Windhuker  Handelskammer.
1911  —I912.  Windhuk:  Swakopmunder  Buchhandlung

1012.  28  S.  10.  (5
“  Return  to  an  or#ler  of  the  Honorable  the  House
of  (ommons,  dater  30  July  1908:;  —  for  Copy  gof

Alemorandum  and  Statistical  Tables  showing  the  consumjtion
  of  tea  and  coffer  in  the  principal  countries
of  Europe,  the  United  States.  and  Ccertain  britiah
coloniesa;  Tea  and  Coffee.  1908.)]  London:
Wyman  &amp;amp;  Sons  1911.  XVIII,  53  S.  qd.  10.  l0

*  Return  to  an  order  of  the  Ionorable  the  House
Oof  Commons,  dated  14  August  1911;  for  Copy  SJof
Statistical  Tables  showing  the  consumption  of  tea  and
coffee  in  the  principal  countrics  of  Europe,  in  the
United  States,  and  in  the  principal  bruiah  Self-Governing
  dominions,  .  .  .  .  TTen  and  Coffee,  1910.)
Loundon:  WFman  &amp;amp;  Sons  1911.  19  S.  2½  d.  10.  (57

*'The  British  South  Africn  Company.  Dircctor's
report  and  accounts  for  the  Fear  ended  31  St  Nlarch.
1911.  Cape  Town:  Olike  (1912).  86  S.  40.  58

 

XII.  Finanzwesen.

*  Fuchs,  Dr.  Victor:  Die  Stündige  Wirtschaftskommission
  der  Kolonialverwaltung  und  die  südwestafrikanische
  Farmkredifrage.  Kol“.  12/13  (1912)
180—18..  59

CGandart,  E.:  Le  régime  financier  des  colonies
françaises.  Paris:  Berger-Lerraul  (1912).  3.50/7  S0.  (6#

WSchrameler,  Dr.  Wilhelm:  Die  Landpolitik  im
Kiantschougebicte.  62  S.  So.  Aus:  Jahrbuch  der
Bodenreform.  VII.  Bd.  1.  Heit  1911.  80.)  l#l

Schrameier,  Dr.  Wilhelm:  Die  Steuerpolitik  im
Kiamschougebiete.  68  S.  TAus:  Jahrbuch  d.  Bodenreform.
  VIII.  Bd.  1.  Heft  1912.  50.)  62

Awergern,  von:  Landeskreditinxtitut  und  Wasserversorgung
  für  LDeutsch-Südwestafrika.  Kolz.  12  13
(1912)  185—186.  (6z

 

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Aldigé:  L'lerage  en  Guinée  française.  Suppl.
au  Journ.  off.  de  I-Afriquc  oOecid.  franç.  66  (1912)
21—31.  Forts.  folgt.  64

Aldinger:  Kom.,  Ombo,  eim  landwirtschaftlicher
Grobbetrich  in  Ober-Agypten.  l##eutsche  landw.  Presse
20  (1912)  233—237.  Schlutz  falgt.  (65

Banks,  C.  S.:  A  manumal  of  Philippine  silk  culture.
  London:  Wesleyr  1912.  54  S.  4  8%.  86.  (66

*Bertenu,  A.:  Les  calotropis.  L'Agric.  pratique
des  pars  chands  107  (1912)  102—  109.  Foms.  folgt.  (6#

*Cortesl,  Fabrizio:  Der  lo  sviluppo  agricolo  della
Tripolituanin  e  della  Cirennica.  Rivista  colon.  5  (1912)
129—135.  (68

*  The  eult  of  the  coconnt.  (From  „Tropical  life-1910—1911.)
  Tropic.  Agricult.  1  (1912)  8—10.  169

*  Giraffenjagd  in  Deutsch-Ostafrika.  Kolu  Heim  26
14—5.  (70

*  Heury,  Tres:  Le  cacao  africain.  L’'Agric.  pratique
des  pars  chauds  107  (1912)  89—101.  Forts.  folgt.  (71

*  Hooper,  David:  The  sor  benn  in  India:  (ilveine
hispida.  Tropic.  Agricult.  1  (1912)  11—15.  Fors.
folgt.  177

*Howard,  Albert  and  Gabrielle  L.  C.  Howard:
The  milling  and  baking  qualities  of  indian  wheats.
No.  3.  Some  new  Pusa  hyxbrids  tested  in  1910.
(Agrieultural  Rescarch  Institute,  Pusa.  Bulletin  Xo.  22.
Mar  1911.])  Caleutta:  Superint.  govern.  print.  1911.
32  S.  8  (.  D0.  (13

Jerwitz.  W.:  Waarom  is  het  gebruik  van  kunstmeststoffen
  zo  dikwels  ecn  mislukking  in  Zuid  Afrika,
en  hoe  kun  men  hier  sukscess  hebben?  (Ilit  englischer
Ubersetzung.)  (Herdruk  uit  de  „(npe  Times.)  Geubliccerd
  door  de  Zzuid  Afriknanse  Landboouw  Afdeing
  ran  het  PLotas  Syndikant.  Kuapstad:  (o.  J.)
10  S.  80.  (11

*  Kolshoru:  Die  Sorabohne.  Asien  5  (1912)
68—70.  75

*Koorders,  S.  H.:  Dikotxledonen  (Archicehlamyxdeae).
Mit  7  Lichtdr.  Taf.  u.  9  Fig.  i.  Text.  Jena:  Fischer
I912.  742  S.  So.  IExkursionsflora  von  Java.  Bearb.
von  Dr.  S.  H.  Koorders.  2.  Bd.]  176

Leake,  H.  NMartin  and  Ram  P’nsad:  Jotes  on
the  incidenec  and  effect  of  sterilitv  and  of  crossfertilisation

  in  the  Ilndian  cottons.  Pusa:  Agric.
Rescarch  lust.  (1912).  S.  37—72.  80.  (Iemois  of
the  lo#epartment  of  Agriculture  in  India.  Botan.

Ser.  4,  3.)  17
lreutweln,  Paul:  Koloniale  Agrarkreditaufgaben.
Berlin-Lankwitz:  Wallmann  1912.  141  S.  0,50..  50.
S.  A.  a.  „Deutsche  Landw.  Rundschau.]  173
MAMuson,  C.  W.:  The  Food  of  birds  in  India.  .

bx  H.  Maxwell-Lefrov.  Pusa:  Agric.  Research  Inst.
1912.  S.  20.  (Slemoirs  of  the  Department  of
Agriculture  in  India.  Entomol.  Ser.  Vol.  3.  79
Milliot,  Louis:  L’asscciation  agricole  chez  les
musulmans  du  maghreb.  (Dlardec,  Algeric.  Tunisie.)
Paris:  Rousseau  (1912).  6  fr  5P0.  4%
VMontgomery  attrick,  J.:  Aannring  of  bananas.
Publ.  br  the  agricult.  offices  of  ihe  Potush  Syndicate.
Sydncy:  (o.  J.)  19  S.  80.  *
Z#leie  verdere  ontwikkeling  der  (acutchouc-cultnur

in  Zuid-Oost-AziG.  Indische  Nercuur  11  (1912)  225—

227.  Forts.  folgt.  82
PDython,  Jesh:  Les  terrains  de  eulture  du  Gabon.
Ann.  colon.  31  (1912)  1—2.  (33

Dython,  Josef:  Les  traraus  d’irrigation  au  Tonkin
ct  dans  le  Jord-Annam.  Ann.  col.  27  (1912)  1.  I3#/
Gehmidt,  Arno:  (otton  Growing  in  Egrpt.  Vor-Wort
  von  A.  H.  Dixon.  Aunehester:  (1912).  73  S.  Soô.  85
        <pb n="356" />
        W  318  2C

*Schulte  im  Hofe,  Dr.  A.:  Land-  und  volkswirtschaftliche
  Betichtungen  über  unsere  Kolonien.  Mit
Abbild.  IIlustr.  Landw.  Zeitung  16  (1912)  111—146.  l86

*  The,  Seringuelras“  or  rubber  trees  of  the  Amazon.
(From  the  „India  rubber  world“  2  —  1911  —).  Tropic.
Agricult.  1  (1912)  6—8.  (87

Sterens,  Dr.  H.  P.:  The  function  of  cacutchouc
in  the  later.  Tropic.  Agricult.  1  (1912)  4—6.  ss

Vogel,  C.  J.  de:  Over  tappen  van  ficus-elasticn.
Ind.  Mercuur  10  (1912)  199.  809

*  Waerden,  Herman  van  der:  De  Sojaboon.  Ind.
Mercuur  12  (1912)  251—252.  l90

DKolzZ.  11
(1912)  164—165.  91

Winkler,  C.:  Die  Jagd  in  Samon.
I
Zwergern,  von:  Landeskreditinstitut  und  Wasservessorgung
  für  Deutsch-Südwestafrika.  Kolz.  12/13
(1912)  185—186.  192

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

*Dunstan,  Windham  R.:  Report  on  the  results  of
the  mineral  survey,  1908—1000.  (Colonial  reportsmiscellaneous.
  No.  81.  Southern  Nigeria.)  London:
Wyman  &amp;amp;  Sons  1911.  36  S.  2½  d.  vo.  (9#3

XVI.  Handel.

*  Compagnie  du  Congo  belge.
off.  du  Congo  belge  6  (1912)  61—72.  2
*  Compagnie  de  Mozambiduc.  Chron.  col.  9  (1912)
60—08.  (905
Chemin-Duponteès,  P.:  Le  commerce  des  colonies
françaises  en  1919.  Qucst.  diplom.  et  colon  361  (1912)
267—275.  (90
Muurnn:  La  société  marccaine.  Paris:  Paulin  (1912)
5  frs.  80.  197
*  Schwabe:  Die  Erschlichung  eines  neuen  Absatzgebietes
  für  deutschen  Handel  und  Industrie.  Zeitschr.
  f.  Kolon.  Maschinenbau  3  (1912)  61—62.  l9.
Les  sociétes  concessionaires  du  Congo  français
depuis  1005.  Paris:  Grasset  (1912)  3.50  frs.  120  s89

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.
XVIII.  Verkehr.

*  Bahneinwelhung  in  Moshi  am  Kilimandscharo.
Afrika-Post  6  5—7.  lloo
*  Busogna  railway.  The  offic.  gazette  of  the  Uganda
Protectorate  2  (1912)  39.  101
*  Convention  entre  le  Congo  belze  et  la  Southern
Rhodesin  pour  l’échunge  des  mandats-Poste.  Bull.
off.  du  Congo  belze  6  (1912)  281—.307.  102
Eisenbahnbanten  im  (sinfrikanischen  Schutz-Eebict.
  Zeitschr.  f.  Kolon.  Muschinenban  3  (1912)
62  683.  llos
*Unckay,  Frh.  von:  Unsere  Verkehrspolitik  in
Kamerun.  Kol“  10  (1912)  119—150.  #
*  Anckay,  Frh.  von:  Verkchrsprobleme  in  Alt-Annere

  au  Bull.

und  Neukumerun.  Afftika-Post  6  (1912)  1—2.  I105
Jickol,  Johannes:  Neu-Kameruner  Vorkehrs-Drobleme.
  I)Kol  3  (1912)  ((5—69.  106
SGchlosser,  II:  Zehn  Jahre  Deutscher  Kolonial-Dbost.
  IKolz  11  (1912)  163—164.  107
*Steinert,  Hermann:  Aloetorschiffahrt  in  Afrika.
Zcitschr.  f.  Kolon.  aschinenbnn.  3  (1912)/19  bis
51.  Hos

Sussmann:  Zur  Frage  der  Slotorschiffahrt  in  den
Kolonicn.  TKoll’ol.  3  (1912)  153—107.  h100
*  Kameruner  Verkehrsprobleme.  Kolz  12  13
(1912)  150—188.  110

 

XIX.  Medizin.

Die  Veetabilischen  Drogen  der
Deutschen  Schutzgebiete.  S.  A.  a.  d.  Apotheker-Zeitung
  1912.  Nr.  15/17.  14  S  80.  LI
o  Bahr,  P.  H.:  Filariasis  in  Fili.  Journ.  of  trop.
medic.  5  (1912)  77—79.  [112
Bericht  über  die  bisherige  Tätigkeit  des  Missionsürztlichen
  Vereins  Leipzig.  Missionsürztlicher  Verein
Leipzig  (1912)  15  S.  80.  113
*  Bobichon,  Henri:  L'assistance  médicale  en  A.  O.  F.
La  réonganisation  prochaine.  Ann.  col.  26  (1912)
—  114
Brieger,  L.  u.  M.  Krause.  Zur  moedikamentisen
Behandlung  der  künstlichen  Trypanosomeninfektion
(Trrp.  Brucei).  S.  A.  a.  d.  Berliner  klin.  Wochenschr.
JNr.  2  —  1912  —.  3  S.  50.
*  Büttner,  F.:
grenze  Indiens.

Adlung,  Dr.:

(115
Arztliche  Pionicrurbeit  uan  der  West-Die
  evang.  Missionen  3  (1912)  59

bis  (1.  116
Cantlic,  J.:  Our  knowledge  of  leprosvy.  Journ.
#of  trop.  medic.  5  (1912)  4—5  1117

Carthaus,  Dr.  Emil:  Dber  einige  indische  Pflan-2engifte.
  Ostasiat.  Llorxd  8  (1912)  172—174.  118
Clere,  C.  L.:  Die  Leimmethode  in  der  Bekümpfung
  der  Tsetsefliege.  Der  Ostafr.  Pflanzer  4
(1912)  25—29.  [118
alalel.  John  M.:  Some  notes  on  Leprosy  in
Sokoto  province.  Journ.  of  trop.  medic.  5  (1912)  70
bis  72.  .%  120
Feldmann,  Dr.  meldl.  Hermann:  Arztliche  Missionsarbeit
  in  Nordafrika.  Die  ürztl.  Mission  2  (1912)  25
bis  31.  Forts.  folt.  (121
Friedrich-Gielzen,  Dr.  Julius:  Die  Antialkoholbewegung
  in  den  dentschen  Schutzgebieten.  Kol.
Relsch.  3  (1912)  161—170.  122
Külx,  Dr.  L.::  Ilst  eine  Akklimatisierung  des  Europüers
  in  den  Tropenländern  möplich?  Arch.  f.  innere
Kolonisation  5  (1912)  165—174.  [123
*  Long,  PElward  C.:  A  note  on  the  transmission
of  leprosy.  Journ.  of  trop.  medic.  5  (1912)  72—73.  1124
*  Moullleron:  Vergiftung  von  Pferden  durch  aus
Peru.  Java  usw.  stammende  Bohnen  (’hascolus  lunatus).
  (Rec.  de  méd.  vet.  1911.  S.  607.  Deutsche
Tierürztl.  Wochenschr.  11  (1912)  168—169.  1125
*  Rambousek,  Ior.:  Tropenhygiene.  Afrika-Post  6
(1912)0  7—8.  E
SISnck.  Dr.  J.:  De  gencesmiddelen  van  Groot-Nederlund.

  Ind.  Mercuur  10  (1912)  200—202.  Forts.
folgt.  127
*Schnelder,  Dr.  Otto:  Febris  recurrens  und  sein
Zusammentreffen  mit  Malaria  in  No#isyrien.  Arch.
f.  Schiffs-  und  Tropenhyg.  5  (1912)  150—162.  128
Schreiber,  A.  W.:  Internationale  Föderation

zum  Zohm’z  der  eingeborenen  Rassen  gegen  den  Alkoholismus.
  Atrika  1  (1912)  5—13.  1129

Vorwerk,  Lr.:  Zur  Pathologie  und  IIgiene  von
Garin  (leutsch-Aldamana).  Arch.  f.  Schiffs-  und
Tropenhy.  5  (1912)  133—149.  (130

*Ziemann,  Prof.  Dr.  II.:  Uber  die  Notwendigkeit
  ciner  tropenmetdizinisch-hygienischen  Sammlung

in  Berlin.  Dolz  12  (1912)  1—2  iai
XX.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.

XXI.  Religions-.  Aissions-  und  Schulwesen.

Jene  Angriffe  auf  die  Missionskolonien  der  Je-Suiten
  in  Belgisch-Kongo.  Die  Kuthol.  Miss.  7  (1911/12)
162—165.—  |132
        <pb n="357" />
        319  20

Birt,  Henry#  Norbert:  Benedictine  Pioneers  in
Australia.  Vol.  1,  2.  London:  Herbert  &amp;amp;  Daniel
1911.  80.  (133

*  Brandt:  Zum  zwanzigjührigen  Bestehen  dier
Regierungsschulen  in  Deutsch-COstafrika.  Schulfragen
33/34  (1912)  21—29.  7

*  Brandt:  Schulreform.  Schulfragen  33.34  1#912)
31—35.  1135

La  conquete  du  monte  musulman.  Ls  miissions
Grangéliques  anglo-saxonnes  et  germanipes  (Numéro
du  novembre  1911  de  la  Revue  du  zenan

5  fes.  80.  136
*  Gleiss,  Franz:  Die  Suahelisfbel.  Schulfragen
43.34  (1912)  29—33.  137

Le  Roy.  Alexander:  Französiseh-Kongo  und  die
Väter  vom  HI.  Geist.  Gott  will  es  3  (1912)74—80.  138
*  Meier,  Josef:  Die  Missionsstation  Mope  (Neupommern).
  Gott  will  es  3  (1912)  85—90.  Schlut
folgt.  (139
*  Die  Mission  in  Neu-Kamerun.  ZKolPol.  3  (1912)
192.  140
*  Die  Nission  der  rheinisch-westfälischen  Kapuzinerprovinz
  den  deutschen  Karolinen-.  Marianenund
  Palau-##seln.  Gott  will  es  3  (1912)  91—93.  I141
*  RBichter,  Dr.  Julius:  Die  evangelische  Mission
in  Deuts#h-Ostafrika.  Die  evang.  Missionen  3  (1912)
149—59.  I142
"  Spreiter.  Zur  Fibelfrage.  Schulfragen  33/3411912)
33—34.  (143
*  Warmuth,  Josef:  Der  Arbeitsunterricht.  Schulkragen
  33/34  1912)  35—39.  114

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die

Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstände.  Militärwesen.

Chaurelot:  Le  combat  de  Doroté.  (9.  Novembre
90).  Revue  des  troupes  colon.  117  (1912)241—268.  145
*  Malleterre:  La  mobilisation  et  les  effectifs  du  corps
%expditionnaire  italien  de  Tripolitaine.  Quest.  dipl.  et
col.  362  (1912)  321—331.  146
*  T’organisation  des  troupes  coloniales  et  le  projet.

Raiberti.  Revue  des  troupes  colon.  117  (1912)  275
bis  300.  Forts.  folgt.  I2
XXIV.  Technologie.  Kunst.

WVacat.

*  1
#

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*  Die  Baumwollsamenölgewinnung  in  IAlittelasien.
(Jach  Wezstnik  finansow).  Ber.  ü.  Hand.  u.  Industrie  1
(1912)  17—21.

*Bernhardli,  Friedrich  v.:  Vom  heutigen  Kriege.
II.  Bd.  Kampf  und  Kricgführung.  Mit  9  Skizzen  im
Text.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  Xl,  185  S.
10.  .  80.

*  Bericht  des  deutschen  Landwirtschafterats  an  das
Reichsamt  des  Innern,  betreffend  Untersuchungen  über
die  Wirkung  der  Palmkernkuchen  auf  die  Alilch-»roduktion,
  ausgeführt  von  Dr.  Eichloff  usw.  B.  Spezialcrichte

  der  Versuchsansteller.  Berlin:  Parey  1911.
XIII.  813  S.  80.  [Rerichte  über  Landwirtschaft,  hrg.
im  Reichsamt  d.  Innern.  24.  Heft,.

*  Bericht  über  die  Ergebnisse  des  Betricbes  der
vrereinigten  preuhlzischen  und  bessischen  Staatseisenbahnen
  im  Kechnungsjahre  1910  nebst  Anhang,
enthaltend:

A.  Bericht  über  die  Tätigkeit  des  Eisenbahn-Zentralamtes

  im  Rechnungsjahre  1910.

 

B.  Des#schrift  über  das  Verhältnis  der  Staatseisen-Lahnverwaltung
  zur  Reichspostverwaltung.
C.  Denkschrift  über  das  Lohnwesen  der  Staatseisenbahnverwaltung.

Berlin:  Preuß.,  Verlagsanstalt  1912.  VII.  2

*  Brauchitsch,  M.  v.:
waltungsgesetze.

51  u.  46  S.  10.

Die  neuen  Preutischen  Ver-Nach
  dem  Tode  des  Verfassers  umgearb.,
  fortgef.  u.  hrsg.  v.  v.  Studt  und  rv.  Brannbehrens.
  21.  Aufl.  8.  Bearbeitg.  I.  Band.  Berlin:
Heymann  1911.  XVI.  953  S.  10..  S8o.

!Brieger,  L.,  Indikationen  und  Technik  von  Duschen.
S.  A.  a.  d.  „Deutsch.  Aed.  Wochenschr.--  Nr.  43.  1911.
9  S.  8S0.

*  Brieger,  L.  u.  O.  Kaiserling:  Die  Anstalt  der
Centralkommission  der  Krankenkassen  Berlins  und  der
Vororte  für  hydrotherapeutische  und  physikalische
Bebandlung.  S.  A.  a.  d.  „Berliner  klin.  Wochenschr.=Nr.
  43.  1911.  1  S.  80.

(„liwlieux,  de:  Der  FWV'ntergang  des  Deutschen
Reiches.  Die  Schlacht  auf  dem  Birkenfelde  191.

Mit  einem  Vorwort  von  Major  Driant.  Deutsche  U#  bersctzung.
  Mit  einer  Karte.  Oldenburg:  Stalling  (1912).

103  S.  1..  80.

*Dentschland  sei  wach!  Hrsg.  vom  Deutschen
Flotten-Verein.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  VII,
216  S.  1.N.  Po.

Warum  mutß  Deutschland  sein  Heer  verstürken?
Denutscher  Wehrrerein.  Schrift  1  14.—25.  Tausend.
Verbess.  Aufl.  Berlin:  Deutscher  Wehrrerein  1912.
16  S.  8o0.

*  Dewarwin,  Alaurice:  La  législationsurl'immigration
et  la  restriction  de  la  mnuin-d’ocuvre  étrangere  aux
Etats-Unis.  Quest.  diplom.  et  colon.  361  (1912)  276
bis  286.  »

VII-hielann.Dr.s(-hemel:UbekdicBecitp
Aus-sung-derMakzcntcmkwraturdurchverschiedene
hrdrotherapentische  Applikationen  und  ihre  Messung

mit  dem  „Fieberregistricrapparat-  (nach  Siemens  &amp;amp;
Halske).  S.  A.  a.  d.  „deutsch.  Mediz.  Wochenschr.-=Nr.
  51.  1911.  13.8.  86.

Eirler,  Kurt:  Uber  die  Eisenarmierung  kreisrunder
Betonplatten.  Borna-Leipzig:  Noske  1911.  67  S.  8o.

*Die  Fachbibliothek  für  die  gesamte  Holzindustrie.
Hrag.  v.  Alfred  Busch.  Nonatlich  1—2  Hefte  à  0.20.7.e
Wittenberg:  Herrosé  1911.  80.

*  tüdtisches  Frledrichs-Polytechnikum  zu  Cöthen
in  Anhalt.  Sommer-Semester  1912.  66  S.  80.

WFürstenberg,  Dr.  Alfred:  Die  Technik  der  Hydro--therupic.
  S.  A.  aus:  „Medizin.  Reforme.  1911.  S.  80.

Fürstenberg,  Dr.  Alfred:  Weitere  Beitrüge  zur
Behandlung  mit  der  Radiumemannation.  S.  A.  aus
Medizinische  Klinik-  Nr.  21.  1911.  6  S.  80.

Geschiftsbericht  über  die  Ergebnisse  des  PDostscheckrerkehrs
  im  Reichs-Dostgehiete  wührend  des
Kalenderjahrs  1911.  Bearb.  im  Beichs-Dostamt.  Berlin:
Reichsruckerei  1912.  18  S.  460.

Glaubach,  Eduard:  Buchführung  für  die  Stadtund
  (icmeindererwaltung.  Berlin:  llepmann  1911.
88  S.  1..  80.

*  Uoltz,  lr.  Theodor  Frh.  v.:  Handbuch  der  landwirtschaftlichen

  Betrielslehre.  4.  neubearb.  Aufl.  IIIg.
v.  Dr.  phil.  ((.  Vv.  Scelhorst.  Berlin:  larer  1912.

IX.  741  S.  16.J.  8%.

*  Groth.  Oito  u.  H.  G.  Bayer:  Politisch-wirtschaftliches
  Konrersations-Lxikon.  Stuttgurt:  Lery  &amp;amp;  Müller
(1911)  VII.  559  S.  3..  vo.

*Handels-Hochschule  Berlin.  Vorlesungen  und
CUhungen  im  Sommer-Semester  1912.  [Korporation  der
Kaufmannschaft  von  Berlin.]  Berlin:  G.  Reimer  (1912)
39  S.  0.30./.  50.
        <pb n="358" />
        W  320  2e.K

Handwörterbuch  der  Naturwissenschaften.  Isg.
von  E.  Korschelt  .  .  .  .  .  ..  II.  Licferg.  Jena  Fischer
1912.  2.50.4.  8.

eilund,  H.  K.:  Mit  Auto  und  Büchse  um  Asien.
(Mit  Abbilll.)  Berlin:  Verein.  Verlagsanstalten  Braunberk
  &amp;amp;  (intenberg  A.  G.  1911.  270  S.  80.

*  Uoffmann,  IDr.  M.:  Mittlere  Zusammensctzung  der
gebrünchlichsten  Wirtschaftsfutterstoffe  und  Handels-(Kratt-)
  Futiermittcl.  Emworfen  auf  Grund  der  neucren
Forschungsersehnisse  von  (ich.  Hofrat  Prof.  LDr.  Kellner-Aöckern.

  Farb.  graph.  Wandtafel  im  Format  von
SI2Z  em.  II.  Aufl.  Berlin:  Deutsche  Landw.
(iesellschaft.  1912.  (Arbciten  der  lDeutschen  Landw.

Cicsclisch.  153.  Hett.)
Hurgroxne  (Snouck):  Politique  musulmane  de  la
Hollande.  Illustr.  Paris:  Leroux  (1912).  4  frs.  8o.
"Inhresbericht  über  das  55.  Geschäftsjahr  der  Norddeutschen
  Bank  in  Hamburg.  1911.  23  S.  6.
Kiessling,  Ir.  L.:  Kurze  Einlceitung  in  die
Technik  der  Cietreidezüchtung.  Jlit  13  Textabbild.

Berlin:  Parer  1912.  144  S.  0.80  AM.  S.  Landwinsch.
Hefte.  IIrxg.  IDr.  L.  Kicssling,  Heft  2).

*  Klug,  Dr.:  Die  phuysikulische  Therapie  bei
cinigen  inneren  Erkrankungen.  S.  A.  a.  d.  „Deutsch.
Alediz.  Wochenschr.  Jr.  21  —  1911  —  10  S.  8Soe.

Lindemann,  Otto:  Die  Gesetzgehung  über  Polizeiverordnungen

  in  Preußen.  2.  Aufl.  Berlin:
Cimtentag  1912.  199  S.  2.50  .  Ho.  [Guttentagsche

  Summlung  l’reuliischer  (iesetze  Nr.  36.)

*  Lindemann,  Otio:  Sammlung  der  wichtigsten
Preuhliischen  Stralgesetze  nebst  einem  Anhang:  (icsetz,
betr.  den  Erlal  polizeilicher  Strafvrerfügungen  vom
2.3.  April  15#3.  2.  Aufl.  Berlin:  Gmtemag  1912.
372  S.  3.500  é  0.  ((iuttentagsche  Sammlung
Preuliischer  (iesce.  Jr.  31.)

*  Liste  alphabetiquc  des  indicatifs  d'appel  contenus
dans  la  nomenelnture  officeiclle  des  stations  radioteld-Eraphitlnes
  LDublic  pur  le  burecau  international  de
II’nion  téldgraphique.  26  Cdition.  106mbre  1911.
Berne:  Bureau  international  de  l'  nion  télégraphique.
46  K.  10.

Miethe.  A.:
hundert.  II.  Bd.
Alit  Abb.  Braunschweig:
311  S.  15  K+K.  10.

NMitteilungen
schule  und  deren
Verantw.  Redaktenr:  A.  Busch.  Berlin.
Herrosé  1912.

*Mittlucher.  Wilhelm:  Die  Kultur  von  Arzneipflanzen.
  Alonatshefte  f.  Landw.  3  (1912)  79—99.

*Peez.  Alexander  von  u.  Pnnl  lehn:  Englands
Vorherschaft.  Mit  1  Karte  u.  1  Bildn.  Alex.  von
TI’rcz  I.  Jil.  Leihzig:  Duncker  &amp;amp;  Uunmlot  1912.
NN.  381  S.  S.

bfeiffer,  Ileinrich:  Deunkschrift  über  die  Ziele
der  internatiohalen  Baufachansstellung  mit  Sonderausstellungen.
  Il#ipzig  191.3.  20  S.  16.

leinkuss.  IDr.  A.:  Weitere  Erfahrungen  über
ser0logische  Diagnostik,  Verlauf  und  Behandlung  des
Karzinoms.  S.  A.  u.  d.  lentschen  Aledizin.  Wochenschr.“
  JNr.  2  u.  3.  1912.  20  S.  50.

Die  Rechteprechung  des  Rcichsgerichts  in  Zivib
sachen.  (ies.  bearb  u.  hrsg.  in  Verbind.  mit  (1.
Fricdrichs.  Dr.  C.  Heurici,  Ir.  Th.  Olshnusen.  von
Dr.  Ige  Neumann.  Bürgerliches  Gesetzhuch.  Zwcite
Folge.  Bd.  1.  2  Berlin:  Vahlen  1912.  11  X  J.

Die  Technik  im  zwanziksten  Jahr-Die
  Verarbeitung  der  Rohstoffe.
Westermanm  1912.  VII,

ler  Norddeutschen  Tischlerfachtechnischer
  Auskunftei  —Kartothek.
Wittenberg:

 

I.  réforme  militaire  oltomane.  Quest.  diplom.
et  colon.  361  (1912)  287—300.

Reichstags-Handbuch.  1912.  13.  Legislaturperiode.
Hrsg.  vom  Burenu  des  Reichstags.  Berlin  1912.  537  S.
1.50  .  .  86.

*  Rhelinbuben,  Paul  von:  Die  Preuhischen  Diszi-Plinargesetze.
  2.  neubearb.  Aufl.  Berlin:  Vahlen  1911.
XVIII,  658  S.  18  %.  80.

*  Rohrscheldt,  Kurt  von:
dus  Deutsche  Reich.  2.  Aufl.  I.  Bd.  (SS  1—80).
Berlin:  Vahlen  1912.  XXIV.  1051  S.  23  .  S.

Wchacchner,  Karl:  Neue  demsche  Fibel  in  Lateinschrift.
  Bilder  von  Theodor  Schnitzer.  I.  Teil.  Bruchsal
  (Baden):  Katz  1912.  101  S.  8o.

Schemel,  Dr.  und  Dr.  Eichler:  Uber  Temperaturmessungen
  im  Larm  mit  dem  Fiecberrekistrierappurat
von  Siemens  &amp;amp;  Ialske  bei  verschicdenen  hrdrothernpeutischen
  Aalmahmen.  S.  A.  a.  d.  „Berliner  klin.
Wochenschr.  Nr.  2  1912.  8  S.  80.

*Schreiner,  lr.  J.:  Populiüre  Astrophrsik.  2.  durch
einige  Nuchträge  ergünzte  Aufl.  Mit  30  Taf.  u.  210
Fig.  i.  Text.  Leipzig  u.  Berlin:  Teubner  1912.  722  S.
14  M.  do.

*Schwelghosfser,  Dr.:  Centralverband  und  Fertigindustrie.
  Berlin:  l##eutscher  Verlag  1912.  32  S.  86.

WStatistik  der  zum  Ressort  des  Königl.  Preutß.
Minist.  d.  I.  gehörenden  Strafanstalten  und  (iefängnissc
  u.  (I.  Korrigenden  f.  d.  Rechnungsjahr  1910.
(I.  April  1910  bis  31.  März  1911).  Berlin:  Druck.  d.
Königl.  Zellengefüngnisses  Moabit  1912.  (JV,  1941.
20  S.  80.  Hicrzu  als  besondere  Beilage:  Kriminnlstatistische
  Tabellen  über  Verbrechen,  Strafe  und  Stratvollzug
  .  .  .  ...  (8.  das.).

Sydov,  Dr.  R.  Die  deutsche  Gebührenordnung
für  Rechtsonwälte  und  das  Preutlzische  Gebührengesetz.
Fortgef.  von  L.  Busch.  10.  verm.  Aufl.  Berlin:
(inttemag  1911.  330  S.  2.70  K.  80.  HC(imtentagsche
Samml.  (.  Reichsges.  Nr.  17.)

*  Kriminalistische  Tabellen  über  Verbrechen.  Strafe
und  Strafvollzug  uuf  (Unund  der  Reichs-Kriminalstatistik
1%  sowie  gruphische  Darstellung  der  Kriminalitt
u.  ihrer  Vertcilung  auf  die  einzelnen  Altersklassen  aut
(rund  der  Zahlen  der  Reichs-Kriminalstatistik  f.  d.
Inhr  1909.  (Beilagen  zur  Stutistik  lder  zum  Ressort  des
Königl.  Preuß.,  Alinist.  (I.  Inn.  gehörenden  Strafanstalten
  u.  (iefüngnisess  (s.  (las.).  Berlin:
Druckersi  d.  Königl.  Zellengefüngnisses  Ilonbit  1912.  80.

Tumunn.  O.:  Der  Drogenhande!  Hamburts.
S.  A.  aus  (l.  Apotheker-Aeiunge  Jr.  46/17,  59/61.
1910.  37/,39,  55.56,  1011.  8.

Weill.  Ravmond:  Les  Décerets  roxaux  de  l'ancien
ampire  darptien.  Etude  sur  les  HGreis  roFanx  trouves
à  Koptos  au  coum  des  travnux  de  ln  Sec.  franç.  des
foauilles  archéol.  (TCampagnes  de  1910  et  1917)
Avec  12  pl.  Paris:  (zcuthner  1912.  109  S.  460.

*  Weinhausen.  K.:  Welchen  Einfluß  hat  die  Düngung
  auf  len  Geschmack  und  die  llaltharkeit  der
(lemüsckonserren?  (Erweit.  S.  A.  a.  d.  -  (#urtenflora
Berlin  1911.  S.  135.)  19  S.  50.

Wons.  Franz:  FPrnuzgäüsische  Eisenbahnen  in  China.
Zecitg.  d.  Vereins  deutscher  Eisenbahnverwaltungen  20
(1912)  32—30.

Gewerbeordnung  für

MO
        <pb n="359" />
        W  321  20

Verkehrs-Nachrichten.
Die  am  Afrika-Dienst  beteiligten  Reedereien  —  Woermann-Linie,  Hamburg-Amerika-Linie,
  Hamburg-Bremer  Afrika=  Linie  A.-G.,  British  &amp;amp;  African  Steam  Navigation  Co.,  Ltd.,
Akrican  Steam  Ship  Co.  —  haben  folgende  Bekanntmachung,  betreffend  Erhöhung  der

Frachtsätze,  erlassen:  „In  Anbetracht  der  sehr  bedeutenden  Steigerung  aller  Kosten  für  Löhne,
wie  für  die  gesamten  Anschaffungen  und  Materialien,  insbesondere  wegen  der  ungeheuren  Verluste,
die  die  Reedereien  durch  den  Ausstand  der  Kohlen-Bergarbeiter  und  dessen  Folgen  erleiden,  sehen
sich  die  Reedereien  zu  einer  Erhöhung  ihrer  Frachtsätze  gezwungen.  Die  Erhöhung  wird  ungefähr
10  v.  H.  betragen  und  wird  in  Kraft  treten  für  ausgehende  Güter  bei  allen  Verladungen  mit
Dampfern,  die  fahrplanmäßig  an  und  nach  dem  1.  Mai  1912  Hamburg,  Großbritannien  bzw.  Amerika
verlassen,  und  für  heimkehrende  Produkte  bei  Dampfern,  die  fahrplanmäßig  an  und  nach  dem
1.  Ouni  dieses  Jahres  in  Hamburg,  Großbritannien  bzw.  Amerika  eintreffen  sollen.  Die  neuen  Tarife
mit  den  veränderten  Frachtsätzen  werden  den  Verladern  Ende  März  zugehen.“

Die  in  Duala  (Kamerun)  errichtete  Funkentelegraphenstation  (Küstenstation)  ist  am
5.  März  eröffnet  worden.  Die  dient  dem  allgemeinen  öffentlichen  Verkehr  mit  Schiffen  in  See.  Die
Dienststunden  sind  vorläufig  auf  6  bis  12  Uhr  vormittags  und  2  bis  6  Uhr  nachmittags  festgesetzt
worden.  Das  Rufzeichen  ist  „KD  U“.  Die  Normalwelle  hat  eine  Länge  von  600  m;  außerdem
besitzt  der  Sender  die  beiden  festen  Wellen  1650  und  2500  m.  Die  Küstengebühr  beträgt  30  Pf.
für  das  Wort,  mindestens  3  &amp;amp;  für  das  Telegramm.  Die  Reichweite  der  Station  bei  Anwendung
der  Normalwelle  für  den  Verkehr  mit  Schiffen  in  See  beträgt  vorbehaltlich  näherer  Feststellungen
etwa  1100  km.

nachweisung  des  Cösch-  und  cadeverhehrs  in  den  Küftenplätzen  des  Schutzgebiets  Ramerun
während  der  Oonate  Ohtober  bis  Dezember  1911.
Ulnter  Gegenüberstellung  des  2  gleichen  Zeitraums  im  Vorjahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*s-—  Einfuhr  Ausfuhr  *  Gesamtverkehr
Küstenplatz  Tonnen  Groß-  Klein-  Tonnen  Groß=  I  Klein=  Tonnen  Groß=  Kleinbzw.
  chm  vieh  vieh  bzw.chwm  vieh  vieh  bzw.cbm  vieh  vieh
Rio  del  Rey.  .  .  .  146  —-!  331  —  —  477  —  —
imVorjahre...  114H—I-—  263j-  —  37171  —
Victoria.  .  .  .  .  156809  —  8  1454  —  3053  —  3
im  Vorjahre  .  .  .  1288  9  —  1463  ——  —  2751  9  —
Duala  (Zurle,Seie  8868  —  4  5520  14389  1
enakeril  eite  1  108  —  —  81650  1958  —
im  Vorjahre  Gala)  —  .  ,  «  -·  ,--Kribi......
  2208  —-  —  683  —  —  2  9991
im  Vorjahre446  —  —  458  —  —  2904.  —
Camdmdon  40  —  ——  8  «-—l—  48  —  —
im  Vorjahher  57  —  —  8  —  —  60  —
Zusammen3  —  7  8853222  äi216  7
im  Vorjahrrer6952  l  20  168  6267  2  6  23219  22  .  174
Pestbemyfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  April  1912.
Die  Abfahrt  erfolgt  ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  4  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

 

iedrich-Wilhelms-1.

  Deutsch-  Neugninea,  Neapel  [Friedrich=  Wi
5.19.  April  177.  Mais,  hafen  41,  438  Tage  *
Ner  wineieiand  oceliiat  Sane  Nabaul  46,46  TkageMl
und  Bismarch-Archipel.]  Brindisi  Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.  «  —

(engl.Schtffe),  28.  April  [Rabaul  42  Tage

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
11  3  am  25/4.  u.  28/5.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Ausf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —  Schanghai  geleitet.

 

 

 

—
        <pb n="360" />
        W  322  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.  6

 

 

 

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deulsch-Sstafrika.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16  Tage1.  28.  jed.  Mts.  1030
(deutsche  Schiffe)
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Marseille  10.  April  10.  Mai  Mombasa  O  20  Tages  K  jed.  Mts.  1030
Muansa  und  Schirat
Von  Mombasa  Wetter-  D  Brindisi  7.  April  5.  Mai  Mombasad  15.17  Tage  5.  April  3.  Mai  10—0
befbrderung  mit  der  Uganda-.engl.  Schifse)
dahm  und  von  der  Eniaton  Marseille  26.  April  Mombasa  O  19  Tage.  April  10|#
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  8.0
(deutsche  Schiffe)
b)  nach  Ta#  inschl.  A  ,  Nea  el  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10#
sec  AigePedeal  gon  .  lGweutcche  Schiffe)
we,  1  ubora.  .  .»,».  «-  .«.».  5
gosr  scnen  Mitnnsan  Marseille  10.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
Pangant  und  Wilheimstal)  7.  April  5.  Mai  Tanga  23,  25  Tazge  5.  April  3.  Mai  10—0

nach  Daressalam  sowie  nach
Bagamoso,  Bismarckburg,
Dodoma  ,Iringa.  Kilima#inde,
Klossa.  Kilwa,  Kissenji.  Kondoa
  Zrangi,  Lindi,  Mahenge,
Mikindank,  Mkalama,  Mohorro,
  Morogoro,  Mpapna,
Muaja,  Neu=  Langenburg,
Ngerengere,  Sadani,  Salale,
Soga,  Ssongea,  Tabora,
Tschole,  Udjidji,  Usumbura,
Wiedhafen

Brindisi  «
HengLSchiffO

 

Marseille  11.  28.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)
Neapel  13.  30.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jed.  Mts.
Brindisi  7.  April  5.  Mai

 

(engl.  Schiffe)  #

Daressalam  20  Tage
Daressalam  18  Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Janzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  17,  19  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

O.  26.  jed.  Mts.  8.0
11.  28.  jed.  Mts.  10#0
8.  jed.  Mts.  10  4

5.  April  3.  Mai  100

 

a)

Deutsch-Südwestafriha.

nach  Swakopdmund  sowie
nach  Aris,  Aub,  Brackwvater,
Empfängnisbucht,  Epukiro,
Gobabis.  Gochaganas,  Grootontein,
  Groß-Barmen,Großitoley.

  Guchab,  Haris,  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater,
  Sohann-Albrechtshöhe,
Kalkfeld,  Karibib.  Khan,  Kub,
Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm,.  Neuheusis,  Oka-##nd.
  Okasise,  Okaukwejo,

kombahe,  Omaruru,  Onguati.
  Osona,  Otawi,  Otjthawera.
  Otsimbingwe,  Otjiwarongo,
  Otfiwerv.  Otjosontant,
Outio,  Reboboth,  Seeis.  T  uHCQ4à
meb,  Usakos,  Waldau.  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

b)  nach  Lüderisbucht  sowie

nach  Arahoab,  Aus,  Berseba,
Bethanien,  Brackwasser,  Gibeon,
  Gochas,  Hasuur,  Kalkfontein

  (Süd),  Kanus,  Keet-  1

maushboop,  Kuibis.  Maltaböshe=
  Wein“  enbucht,  Ramansdrift,.
  Seebeim,  Ukamas  und
Warmbad

|  Hamburg  .  25.  jed.  Mts.

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton,

209.  jed.  Mts.
14.  jed.  Mts.
1.  31.  Mai

20.  April  4.  Mai

Hamburg  18.  April
Southampton  6.  13.  27.  April

Oamburg  15.  jed.  Mts.
Antwerpen  24.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)

Lamburg  10.  25.  jed.  Ms.

Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.

(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton

14.  jed.  Mts.
1.  31.  Mai

20.  April  4.  Mai

Hamburg  18.  jed.  Mts.

Hamburg  15.  jed.  Mts.

Antwerpen  21.  jed.  Mts.

(demtsche  Schiffe)

 

 

 

1Southampton  6.  13.  27.  April

Swakopmund  23,24  1g.
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  21,  22  Ag.
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  -,  24,  —  9.
Swakopmund  43  Tage

Swakopmund  34  Tage

Lüderitzbucht  24,  20,  24  T.

Lüderitzbucht  21  Tage

Lüderitzbucht  19  Tage

Lüderitzbucht  20  Tage

Lüderitzbucht  20,  21  T9g.

Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  52  Tage

 

Lüderitzbucht  -,  21,  19g.

 

9.  24.  jed.  Mts.  5.30

11.  27.  jed.  Mts.  108

13.  jed.  Mts.  11.23
jed.  Mts.  1012
.April  3.  Mai  11.23
.April  9.0

5.  12.  26.  April  11.23
15.  jed.  Mts.  9.0

23.  jed.  Mts.  1.0

9.  24.  jed.  Mts.  5.30
11.  27.  jed.  Mts.  104
13.  jed.  Mts.  11.23

29.  jed.  Mts.  1012

19.  April  3.  Mai  11.23
18.  jed.  Mts.  9.0
14.  jed.  Mt.  9.0
23.  jed.  Mts.  1.0

5.  12.  26.  April  11.23
        <pb n="361" />
        W  323  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

 

—  ——  —  —

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage  #
4.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
2)  Alnolinga.  ieis.  Plantation  21  Tage  1
o  undi,  of,  ;
BHonaberi.  Vonambafi,  Buea,  «  ,.  Longji  21  Tage
Campo,  Dschang,  Duala,  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dume,  #bolowa,  Edea,  5  fur  Mer  Duala  19  Tage
galtt,  Jund=  Sba  #-/  (beunsche  Schiff  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
tal.  Lolodorf,  Lomie,  Longft,  Plantation  20  Tage
W““  “33  *  Longji  20  Tage
Wrih  %  ###burg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.19
Duala  28—30  Tage
Liverpool  4.  April  2.  Mai  Viktoria  26  Tage  %  à  ’r„  5
Duala  29  Tage  2.  30.  April  10#
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
d)  nach  Rio  del  Reiy.  »  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
Liverpool  1  4.  April  2.  Mai  Rio  del  Rey  25  Tage  2.  380.  April  1012
e)  nach  dem  Tschadsee=  GebtetLiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  Über
Lokodja—hola
Antwerpen  „20.  April  11.  Mai  Matadi  20—21  Tage  10.  April  10.  Mai  8.43
4)  nach  Molund  La  Nochelle  22.  April  13.  Mai  #Lon  da,welter  u#  e  Silen,20.  April  11.  Mai  8.43
(belgische  Schiffe)  dann  9  gnsdamoeern  auf
'  em  Kongo,  Ssan  n
Bordeaux  25.  jedes  Monats  ——  ßiz  #n  23.  jed.  Mts.  1045
s  F  -  s-  :  ·  *l[0  :  1  ;  .
5.  den  Karolinen,  Palau-  eRL  m  19“.  April  17".  Mai  ve  ckage  17“.  April  15“.  Mai  1080
Inseln,  Marianen,  6  Gelegenh.  bzw.  36  Tage
a)  nach  Jap  und  Ungaur.  Brindisi  298.  April  Jap  49  Tage  26.  April  10  20
(engl.  Sch#fe)  Angaur  51  Tage
#Brindisi  12.  Mai  Jap  69  Tage  10.  Mai  10  30
d(engl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit
nächster  Gelegenheit
i
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Brindisi  12.  Mai  Ponape  56  Tage

(engl.  Schiffe)

 

Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage

1

Ü  10.  Mai  1028

 

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —Schanghai  —  Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —Alexandrowo
  1139  am  25/4.  und  23/5.
*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  Kiantschon.

Neapel

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(kranz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

 

aufges#

en

(deutsche  Schiffe

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland:  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  72  u.  112  sowie  D

enstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

5.  19.  April  3.  Mai

)

jeden  Sonntag
.  21.  April  5.Mai

19.  April
12.  26.  April

 

Auf  Lerlengen  des  Absenders  werden  Briefe  und

Beförderungsgelegenheitten,

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  38—387  Tage
Tsingtau  87  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

3.  17.  April  1.  Mai
1030

jeden  Freitag  1030

5.  19.  April  3.  Mai
1030

18.  April  8.48

10.  24.  April  102

 

Vonrarten  na
riefsendungen  jeder

Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
rt  auch  über  New  Hork  befördert.
        <pb n="362" />
        W  324  20

 

—  —.—.—  —  —   SO  æ  TÔÑ  —  —.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungahafen.  Briese  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
7.  Marshall  Inseln.  Brindisi  12.  Mai  Jaluit  50  Tage  10.  Mai  1070
deave  24.  Apri  Adelaide  27—31  Tage,
———he  dam  wetzzuntder  Sisen,
.  abn  na  eldourne  ober  .  ,.  .
b)nachNmu-u..  .  Brindisi  14.  28.  April  Sydney.  Von  dort  mit  5.  12.  19.  22.  26.  April
(eng-l.  Schiffe)  Ba  der  Baeisie  Böo-  3.  Mai  10  30
"i&amp;amp;r  ate  Company  oder  m  —
Taranto  7.  21.  April  5.  Mai  Dampfer  „Germania“  der
(engl.  Schiffe)  Jaluttlinie  nach  Nauru

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
O  RFük  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
  118  am  .  .  ...

 

 

 

 

8.  Samoa  Queenstown  4.  April  2.  Mai  Apia  32  Tage  2.  30.  April  38.15
«  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
1Hamburg  23.  jedes  Monatts  Lome  22  Tage  23.  jed.  Mts.  9.0
Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  1030
.  ·  von  da  ab  Landverbindung
VBordeaux  26.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  104
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  ##Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  29  Tage  16.  jed.  Mts.  6.19
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schifke)
Hamburg  30.  April  Lome  31  Tage  30.  April  6.19
Rotterdam  4.  April  4.  Mai  Lome  26  Tage  3.  April  8.  Mai  1012
(deutsche  Schiffe)

 

t.  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

–..  3  .
Von  u  Die  e  fällig  Von  w  Die  W  ist  fänig
afen  in  Berlin  am  afen  in  Berlin  am
Deutsch-Reuguinea  lr*  *vm  «««««  -3'.21.April  1“.  Mai  Neapel  3“.  17“.  April  1“.  Mai
–  k.  .  u-  z  ,  c  #  K  is  via
capfel  ½.  *.  April  4.  Mai  arseille  25.  April
Deutsch-Ostafribaf  Brindsisf.  v0.  April  17.  Mai  Liverpool  J  28.  April  26.  Mai
Marseille.  .  .  .  16.  April  17.  Mai  Xiautschon  Plymouth,
rSWSouthampton  1°.15--April  27.  Mai  Southampton,  übes  Ea  Prantsro  oder
veutsch-  Sudwest-  tt  t  11.  21.  28.  April  Le  Havre  oder!  6  (  tli
afrida  Southampton  I#.  21,  23.  Apri  Queenstown  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg  264.  16  jed.  Mts.  i
....-..—-.—  E  Sibir.  Eisen-  Uin  der  Regel  Dienstag.
Southampton  16.  30  jed.  Mts.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Namern  Hamburg  16“  jed.  Mts.  -  --—-—--i-.  —
Liverpool  5.  April  3.  Mai  Plymouth  1
4  —  über  San  Francisco  unbe-Neapel
  37.  21.  April  17.  Mai  Queenstovn  stimmt  Fne  Vancouver
von  Jap  Brindisi  12.  Mai  Samoa  .  .  oder  Havre  am  17.  Auunr
den  Narolinen.  von  den  od.  Plymouth  Ap
Geigen  Brindisi  12.  Mai  Brindisi  .  .  .  voraussichtlich  Anfang
8  9
den  Marianen  ..  Brindiii  12.  Mai  6  Neapel  .pril  und  Mii
Noeapel  .....  3*.  21.  April  1*.  Mai  damb  2*.  64  74  8  16*.  jed.  Mts.
den  palan-Inseln  irae  .-  Lamburg  jed.  Mts.
p  Brindisi.  .  12.  Mai  Togo  ..  Southampton  14“.  *  jedes  Monats
Marshall-Inseln.  Neapel  15.  März  12.  Mai  Liverpool  jeden  Mittwoch.

 

 

 

 

Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="363" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

 

W  325  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

—  ÛJ  ——

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdanysfe  von  1  nach  bis  25.  März  1912.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  19.  März  in  Port  Said.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  I  Hamburg  am  25.  März  ab  Victoria.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  24.  März  in  Calabar.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  21.  März  in  Libreville.
„Arnold  Amsinck“  New  Vork  Westafrika  am  18.  März  in  Duala.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  März  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  März  in  Lagos.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  25.  März  Cuxhaven  passiert.
„Erna  Woermann“.  Hamburg  Delagoa  Bay  am  10.  April  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  .  Swakopmund  am  21.  März  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  i  Ostafrika  am  21.  März  ab  Las  Palmas.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  20.  März  in  Duala.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  23.  März  ab  Monrovia.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  21.  März  Dover  passiert.
„Irma  Woermann“  ·  Hamburg  Kotonou  am  28.  März  in  Rotterdam.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  «  Matadi  am  18.  März  Dover  passiert.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  1.  Assinie  am  20.  März  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“.  Assinie  ·  Hamburg  am  20.  März  ab  Tenerife.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  «  Gabun  am  22.  März  in  Dakar.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  17.  März  ab  Monrovia.
„Lulu  Bohlen“  .  ..  Hamburg  Calabar  am  15.  März  ab  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  Kotonou  „  Hamburg  am  25.  März  in  Hamburg.
„Max  Brock“".  ..  Hamburg  DLiüderitzbucht  am  17.  März  in  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  23.  März  in  Accra.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  22.  März  in  Lome.
„Khalif“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  März  Dover  passiert.
„Kaiser“  Hamburg  Kotonou  am  23.  März  in  Sierra  Leone.
„Louise"“  Mossamedes  Hamburg  am  22.  März  ab  Monrovia.

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Hamburg  Matadi  am  22.  März  in  Matadi.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  24.  März  ab  Lagos.
„Lome“  Hamburg  Assinie  am  22.  März  in  Assinie.
„Otavi“  Hamburg  Kotonou  am  22.  März  in  Lome.
„Rhenania“  Ostafrika  Hamburg  am  12.  März  ab  Swakopmund.
„Savoia“  Hamburg  Accra.  am  18.  März  Dover  passiert.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  März  ab  Las  Palmas.
„Togo“  Hamburg  Kamerun  am  25.  März  ab  Hamburg.
„Windhuk“  Hamburg  Ostafrika  am  24.  März  in  Lissabon.
„Slavonia“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  17.  März  in  Antwerpen.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Hamburg  Ostafrika  am  16.  März  ab  Lissabon.
„Arnfried“.  Hamburg  Burutu  am  17.  März  in  Forcados.
„Gundrun"“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  März  in  Mossamedes.
„Ingbert".  Kotonou  Hamburg  am  15.  März  in  Winnebah.
„Ingraban“.  Hamburg  Gabun  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Irmfried"“  Matadi  Hamburg  am  21.  März  ab  Monrovia.
„Walburg“  Burutu  Hamburg  am  18.  März  in  Taboun.
„Winfried"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  März  in  Hamburg.
„Ivo“.  Hamburg  Accra  am  18.  März  ab  Las  Palmas.
„Ingo“  Hamburg  Calabar  am  28.  März  ab  Hamburg.
        <pb n="364" />
        W  326  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.  8.

Telephon:  Amt  tr.,  1765  Stadtverkehr.  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor"“.  29.  März  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grün--  Kapital  Ge-  nt  Lebie  9  Freibleibend
dungs-  Divi=  Divi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkänfer
jahr  .  jahr  #  vdende  dende  %  t520V
-  I  I-  .  ,

1907  2500  000  1.  10.  117  6  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  ...,  94  98
1907.!  600  000  *  7.  0  0  Agupflanzungs  gesellschaft  (D.  K.  G.)  *r*“  83  90
18906  1200  000  1.  1.  12.  —  Beodiker,.  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Akt.  126  1s30
19005  650  000  1.  1.  0  —  Buritish  Central  Africa  Ltd.  .  -10,-·9  11.3
1900  1.000  000  1.  4.  17½  17½  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Con  A.  G.  .  180  185
1905“;  1200  000  1.  Kk.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.),  50  60
1902  600  000  1.  1.  8—  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  .  .!)  130  1  40
1905.!  220  000  (1.  l.#  n  4  3  Debnundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  b  108  1415
1900  1  156  400  1.  1.  0  1  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  1  93  96
1878  2750  000  1.  1.  11  —  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-  A.-G.10  150
1902  1,000  000  1.  1.  5.  —  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  9.  I  75  85
1907!  2500  000  F1.  1.  3  —  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  ..  «  88  93
1885  II  2  000  O000  1.  4.  64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  ESidwestafrika-  590  610
1902  1.000  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Samoas-Gesellschaft  (D.  K.  Go)  ..  53  57
1908  4  500  000  „1.  1.,  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  160  165
1902  1  000  000  1.  5.  I  6«6"DcutscheTogogcsellschaft(D.K.G.)....  95I100
1896  2250  000  1.  1.  I  10|—  „Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  G)  97  102
1898  3  000  000  1.  1.4  8  —  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  110  125
1903  1  022  100  1.  10  0  „O0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  H.  73  80
1889  3000  000  1.  10..  OO  GHanseatische  Plantagengesellschaft.  .  I  45I  50
18871200000  1.  1.  *  25  —  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Atierr330  —
1898  219  000  1.  7.  ,  0  0O  HKafsfec-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien.  6  60  65
19068  3000000  I.  ..  4  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  «  75  81
1895  10  000  OCO0)  1.  11  0  —  RKaoko  Land=  und  Minengesellschaft  "  K.  G-n  37  39
1908  157500  1.  1.  0  —  Kaukansib  Diamant  G.  m.  b.  H.  %  800  1000
1903  900  000  1.  1100  —  Kautschuk-Pflangung  Meanja  A.-G.  *73xZA‚  80
1908.  1250  000  1.  11  O  —  KRironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  ..  120  125
1908110  125000  1.  2.i1  22½  —  Kolmanskop  Diamond  shares  %  38  40
18299  2000  0O000  1.  1]  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  93  98.
1905  150  000  1.  1.  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat!  150  500
1886  7  500  000  1.  4.  0  0  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  k  125  128
1906  1  400  000  1.  1.  0  —  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G))  107  112
1900  St.  200  000  1.  4.  5.#  6,50  M.  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  7  60  .  69
1902  Z  L  375  000  1.  1.  45  —  Paeific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  K  5  L  5½
1910  L  375  000  1.  1.4  0  .  do.  junge  33½  eingezahlt!  9  2  3¼
1904  160  000  1.  5.0  0  0  Hflanzungs-Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  84  88
18985.  1500  000  1.  1.  0  —  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaft  30  40
1903  900  O00  1.  1.0  0  –  Safata-Samoa=  Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  —  20
1905  2  000  O000  1.  11  4  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  .  *  15  20
1897  500  O000  1.  1.  12  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  9.  180  200
1904)  1000  O000  1.  1.  12  —  l  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G)  150  165
1895|28  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territories  Limitel-l  7/—  7/6
1895!2  350  000  1.  1.|  —  S.0uth  East  Africa  (1910)  Limited  2/6  3/—
1892  1  L2  000  O000  1.  1.1  5  —  South  West  Africa  Co.  Limitck  1303  30/9
18938  869  100  1.  4.1  0  0Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  35  45
1893.  142  200  1.  4  0  0  do.  Vorgugs-Anteile  70  80
1909  1  4235  000  1.  1.,  0  —  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  50  53
1900  1  600  OC00  1.  11  0  —  MWeiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  1.4  170  Ac  190
1897J9192100  000  1.  1.  1  z  —  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi  78  88
1897  3  000  000  1.  1.1  15  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“"“  220  225
18955  1  800  000  1.  1.0  0  —  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-«

  Ant.  (D.  K.  &amp;amp;o  100  —

 

 

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  lets  kulant  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

*)  Bauginsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil  :  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W.68,  Kochstr.  683—71.

 

—  Dieser  Nummer  liegt  das  1.  Heft  des  XXV.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
«  deutschen  Schutzgebieten“  bei.
        <pb n="365" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  AZfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-MKolonialamt.

 

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  AKpril  1912.  Uummer  8.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
viertelsshrtt  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
viertella  rliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  nit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duuch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  "44  4,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  .&amp;amp;  5,.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  .X  6.—  für  die  Länder  des  Wellwovereins-  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Stegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW8,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Ergänzung  der  Verfügung,
  betr.  die  Vermessung  und  Vermarkung  von  Bergbaufeldern  im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete,  vom
26.  April  1909.  Vom  13.  Februar  1912  S.  327.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Verkehr  mit
methylalkoholhaltigen  Arzneimitteln.  Vom  3.  März  1912  S.  328.  —  Zusatz-Bestimmungen  zur  Hafenordnung  für
Neuguinea.  Vom  7.  September  1911  S.  328.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Neuguinea,  betr.  den  Verkehr
mit  methylalkoholhaltigen  Arzneimitteln.  Vom  17.  Januar  1912  S.  328.  —  Desgleichen  betr.  die  Einwanderung
Mittelloser.  Vom  18.  Januar  1912  S.  329.  —  Personalien  S.  329.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Neue  Banknoten  für  Deutsch-Ostafrika  (mit  zwei  Abbildungen)
S.  331.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat
Dezember  1911  S.  331.  4

Deutsch-Südwestafrika:  Ubersicht  über  die  höchsten  und  niedrigsten  Kurse  derjenigen  Diamant-Gesellschaften  in
Deutsch-Südwestafrika,  deren  Kurse  an  der  Lüderitzbuchter  Börse  in  den  Jahren  1909  bis  1911  notiert  wurden  S.  332.

Samoa:  Die  Eingeborenenbevölkerung  im  4.  Viertel  1911  S.  336.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Debundscha-Pflanzung  S.  336.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Das  Baumwollgeschäft  Britisch-Indiens  1910/11

S.  336.  —  Tientsiner  Baumwolle  S.  337.  —  Der  niederländische  Kakao=  und  Kakaobuttermarkt  1911  S.  338.  —
Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Nepublik  im  Januar  1912  S.  310.  —  Die  wirtschaftliche  Lage  in  Agypten
S.  310.  —  Goldküste  (Northern  Territorics)  1910  S.  310.  —  Nyasaland  1910/11  S.  340.  —  Südafrikanischer

Bund  S.  341.  —  Ausfuhrzoll  für  Kautschuk  in  Bolivien  S.  341.
Vermischtes:  Die  Tätigkeit  des  Seemannskrankenhauses  und  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  1911

S.  342.  —  Der  Verkehr  auf  den  Reichspostdampferlinien  des  Norddeutschen  Lloyd  und  der  Deutschen  Ostafrika-Linie
  1910  S.  343.  —  Belgisch-Kongo  S.  345.  —  Literatur-Bericht  S.  346.  —  Koloniale  Literatur  (VWIII.)
S.  347.  —  Verkehrs--Nachrichten  S.  352.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  356.

 

 

 

Amtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  Ergänzung  der  Verfügung,
betr.  die  Vermessung  und  Vermarkung  von  Bergbaufeldern  im  deutsch-südwestafrikanischen
  Schutzgebiete,  vom  26.  Hpril  1909.

Vom  13.  Februar  1912.

Auf  Grund  des  §  41  Absatz  3  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August  1905  wird
folgendes  bestimmt:
Artikel  1.
In  Ziffer  2  der  Verfügung,  betreffend  die  Vermessung  und  Vermarkung  von  Bergbaufeldern
im  deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete,  vom  26.  April  1909  wird  zwischen  Absatz  1  und  2
folgendes  eingefügt:  „Die  Bergämter  sind  ermächtigt,  in  besonderen  Fällen  an  Stelle  der  1  m  hohen
Steinhügel  andere  geeignete,  dauerhafte  und  gut  sichtbare  Grenzmerkmale  zuzulassen."“
Artikel  2.  ·
Diese  Verfügung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Windhuk,  den  13.  Februar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
        <pb n="366" />
        W  328  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Verkehr  mit  methylalkoholhaltigen
  Kr-neimittein.
Vom  3.  März  1912.

Auf  Grund  der  §§  11  und  14  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Errichtung
und  den  Betrieb  von  Apotheken  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  mit  Ausnahme  von
Deutsch-Südwestafrika,  vom  12.  Jannar  1911  wird  bestimmt,  was  folgt:

Mit  Methylalkohol  und  methylalkoholhaltigen  Präparaten  (Spritol,  Spiritogen  usw.)  hergestellte
  Arzneizubereitungen  sind,  gleichviel  ob  sie  als  Heilmittel,  Stärkungs=  oder  Vorbeugungsmittel
innerliche  oder  äußerliche  Verwendung  finden,  nicht  als  handelsgute,  unverfälschte  oder  brauchbare
Ware  zu  betrachten.

Solche  Zubereitungen  dürfen  daher  weder  außerhalb  der  Apotheken  noch  in  diesen  selbst
feilgehalten  und  abgegeben  werden.

Lome,  den  3.  März  1912.
Der  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Doering.

Jusatz-Bestimmungen  zur  Hafenordnung  für  Neuguinea.
Vom  7.  September  1911.
Auf  Grund  der  Hafenordnung  für  Neuguinea  vom  23.  Januar  1911  (Deutsches  Kolonialblatt
  1911,  S.  336  ff.)  wird  folgendes  bestimmt:

Zu  §  4.
Zu  I:  Die  Anweisung  des  Liegeplatzes  erfolgt  durch  den  Lotsen  der  Deutschen  Südseephosphat-Aktiengesellschaft.

Zu  XI:  Als  Hafen  im  Sinne  dieser  Verordnung  sind  sämtliche  Anker=  und  Liegeplätze  der
Insel  Angaur  anzusehen.
Zu  §  6.

Schiffe,  welche  an  den  Bojen  der  Deutschen  Südseephosphat-Aktiengesellschaft  festmachen
wollen,  haben  vorher  die  Genehmigung  derselben  einzuholen  und  Abgaben  gemäß  des  Bojentarifs
dieser  Gesellschaft,  der  unter  dem  20.  September  1910  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  genehmigt
worden  ist,  an  die  Gesellschaft  zu  entrichten.

Angaur,  den  7.  Seplember  1911.
Der  Kaiserliche  Stationsleiter.

Rodatz.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Heuguinea,  betr.  den  Verkehr  mit  methylalkoholhaltigen
  Kr-neimitteln.
Vom  17.  Januar  1912.

Auf  Grund  der  §§  11  und  14  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Errichtung
und  den  Betrieb  von  Apotheken  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  mit  Ausnahme  von
Deutsch-Südwestafrika,  vom  12.  Januar  1911  wird  für  das  Schutzgebiet  Neuguinea  mit  Einschluß
des  Inselgebiets  bestimmt,  was  folgt:

Mit  Methylalkohol  und  methylalkoholhaltigen  Präparaten  (Spritol,  Spiritogen  usw.)  hergestellte
  Arzneizubereitungen  sind,  gleichviel  ob  sie  als  Heilmittel,  Stärkungs=  oder  Vorbengungsmittel
  innerliche  oder  äußerliche  Verwendung  finden,  nicht  als  handelsgute,  unverfälschte  oder
brauchbare  Ware  zu  betrachten.

Solche  Zubereitungen  dürfen  daher  weder  außerhalb  der  Apotheken  noch  in  diesen  selbst
feilgehalten  und  abgegeben  werden.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1912  in  Kraft.

Rabaul,  den  17.  Januar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.
        <pb n="367" />
        G  329  20

Verordnung  des  GSouverneurs  von  Deutsch-MNeuguinea,  betr.  die  Einwanderung
Mittelloser.

Vom  18.  Januar  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  913)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kol.  Bl.  1903,  S.  509)
wird  für  das  Schutzgebiet  Neuguinea  einschließlich  des  Inselgebiets  folgendes  bestimmt:

§  1.  Von  der  Einwanderung  über  See  können  Personen  ausgeschlossen  werden,  welche
den  Besitz  genügender  Mittel  zur  Bestreitung  ihres  Lebensunterhaltes  nicht  nachzuweisen  vermögen.
Der  Nachweis  ist  auf  Verlangen  vor  der  Behörde  des  Einwanderungshafens  zu  führen.  Diese  ist
berechtigt,  Sicherheitsleistung  mindestens  für  diejenigen  Kosten  zu  verlangen,  die  durch  Rückbeförderung
  des  Einwandernden  nach  dem  Einschiffungshafen  entstehen  würden.

Ebenso  kann  bei  oder  nach  Einwanderung  über  die  Landgrenzen  des  Schutzgebiets  von
dem  Einwandernden  eine  Sicherheitsleistung  für  die  Kosten  einer  Rückbeförderung  verlangt  werden.
Ist  der  Einwanderer  nicht  in  der  Lage,  diese  Sicherheit  zu  stellen,  so  kann  ihm  die  Einwanderung
untersagt  oder  seine  Rückbeförderung  verfügt  werden.

§  2.  Die  Führer  der  einkommenden  Schiffe  sind  verpflichtet,  der  Behörde  des  Ankunfthafens
  eine  Liste  der  einwandernden  Personen,  aus  welcher  Name  und  Bestimmungsort  derselben
hervorgehen  muß,  sofort  nach  Ankunft  des  Schiffes  vorzulegen.

§  3.  Wenn  eine  Person  von  der  Einwanderung  ausgeschlossen  wird,  so  ist  der  Führer  des
Schiffes  auf  Verlangen  der  Behörde  zur  unentgeltlichen  Weiterführung  der  Person  verpflichtet.

Erfolgt  die  Landung  trotz  Verbots,  so  ist  jeder  Schiffsführer  derselben  Reederei  zur  unentgeltlichen
  Mitnahme  der  eingewanderten  Person  verpflichtet.

§  4.  Wer  eine  Person  im  festen  Dienstverhältnis  einführt,  bleibt  der  Behörde  gegenüber
für  den  Zeitraum  eines  Jahres  vom  Tage  der  Beendigung  des  Dienstverhältnisses  ab  gerechnet,  für
die  Kosten  des  Unterhaltes,  der  Krankenhilfe  und  der  Heimsendung  verhaftet,  soweit  sie  aus  öffentlichen
  Mitteln  bestritten  werden.

Diese  Verpflichtung  geht  auf  denjenigen  über,  welcher  den  ausgeschiedenen  Angestellten
innerhalb  des  im  ersten  Absatz  bestimmten  einjährigen  Zeitraumes  in  Dienst  oder  bei  mehrmaligem
Wechsel  zuletzt  in  Dienst  genommen  hat.

Die  Verpflichtung  erstreckt  sich  auch  auf  Angehörige  (Braut,  Ehefrau,  Kinder)  eines  solchen
Angestellten,  sei  es,  daß  sie  gleichzeitig  mit  ihm  einwandern  oder  später  allein  kommen,  sei  es,  daß
sie  nach  einem  vorübergehenden  Aufenthalt  außerhalb  des  Schutzgebiets  zu  ihm  zurückkehren,  ferner
auch  auf  andere  Angehörige  eines  solchen  Angestellten,  die  eine  selbständige  Berufstätigkeit  nicht  aus--üben
  und  mit  Zustimmung  des  Arbeitgebers  einwandern.

§  5.  Ein  Schiffsführer,  der  die  ihm  durch  diese  Verordnung  auferlegten  Pflichten  verletzt,
wird  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  Haft  oder  Geldstrafe  bis  zu  600  .J/¼  bestraft.

Bis  zur  Erfüllung  der  dem  Schiffsführer  durch  diese  Verordnung  auferlegten  Pflichten  kann
ihm  die  Aushändigung  der  Schiffspapiere  verweigert  werden.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1912  in  Kraft.

§  6.  Die  Verordnung  des  Gouverneurs  betreffend  die  Einwanderung  mittelloser  nicht  eingeborener
  Personen  vom  12.  August  1905  (Kol.  Bl.  S.  693)  und  die  Verordnung  des  Gouverneurs
betreffend  die  Einwanderung  mittelloser  nicht  eingeborener  Personen  in  das  Inselgebiet  vom
11.  Oktober  1907  (Kol.  Bl.  1908  S.  55)  werden  hiermit  aufgehoben.

Rabaul,  den  18.  Jannar  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

 

 

 

 

 

Hpersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
  bei  dem  Gouvernement  von  Togo  Karl  Mezger  in  Anecho  den  Roten  Adler-Orden  vierter
Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Direktor  der
Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsgesellschaft,  Großherzoglich  hessischen  Banrat  Reh
zu  Nikolassee  bei  Berlin  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.
        <pb n="368" />
        W  330  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt,
  Regierungsrat  Hans  Tecklenburg,  den  Charakter  als  Geheimer  Regierungsrat
zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  anläßlich  der  Eröffnung
  der  ostafrikanischen  Zentralbahn  bis  Tabora  dem  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt
Geheimen  Oberbaurat  Baltzer  den  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse  mit  der  Schleise;  dem  Referenten
bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Regierungs=  und  Baurat  Allmaras,  dem  Direktor
der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft  Dr.  jur.  Kliemke  und  dem  Regierungsbaumeister  Hoffmann
den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse;  dem  Direktor  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft  Habich
den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse;  dem  Geheimen  Sekretariatsassistenten  im  Reichs-Kolonialamt
Hopf  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  und  dem  Baurat  Grages  die  Königliche  Krone  zum
Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

achruf.

Am  27.  März  d.  Js.  verstarb  nach  kurzem  schweren  Leiden  im  Alter  von  55  Jahren  der

Geheime  expedierende  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt

Rechnungsrat  Karl  Kuntz,
Ritter  des  Kronen-Ordens  4.  Klasse  mit  Schwertern  w.

Nach  29  jähriger  Dienstzeit  im  Heere  trat  er  1905  als  Feldintendantursekretär  zur  Schutztruppe
  für  Südwestafrika  über,  nahm  als  solcher  an  der  Niederschlagung  des  Herero=  und  Hottentottenaufstandes
  teil  und  wurde  1908  im  Reichs-Kolonialamt  angestellt.

Vom  strengsten,  auch  durch  die  Vorboten  einer  schweren  Erkrankung  ungebrochenen  Pflichtgefühl
  und  von  ehrenhaftester  Gesinnung  beseelt,  hat  er  sich  überall,  im  Kriege  wie  im  Frieden,  die
Anerkennung  seiner  Vorgesetzten  und  die  Zuneigung  seiner  Mitarbeiter  zu  erwerben  verstanden.  Die
Kolonialverwaltung  verliert  in  ihm  einen  sehr  befähigten  Beamten,  der  ihr  in  schwierigsten  Zeiten
hervorragende  Dienste  geleistet  hat.  Sein  Andenken  wird  unvergessen  bleiben.

Berlin,  den  27.  März  1912.

Reichs-Kolonialamt.
Dr.  Solf.

 

 

Deutsch-Ostafriha.
Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  13.  April  angetreten:  Oberarzt  Dr.  Schrecker.
Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  April  eingetroffen:
  Oberstabsarzt  Professor  Ollwig,  Stabsarzt
  Dr.  Engeland,  Oberfeuerwerker  Fiederling
  und  Sanitätssergeant  Stein.

KRamerun.

Nach  einem  am  30.  v.  Mts.  hier  eingegangenen
  Telegramm  hat  Gouverneur  Ebermaier
die  Geschäfte  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  Kamernn  übernommen.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Oberförster  Schorkopf,  Finanzdirektor
  Barche,  Zolldirektor  Bötefür,  Regierungsassessor
  Kaiser,  Sekretär  Friedemann,
Vermessungstechniker  Ackermann,  die  Wegebautechniker
  Alexander,  Dorn  und  Landwehr,
Bureauassistent  Schmidt,  Zollassistent  Meinert,
Handwerkerlehrer  Wallrabenstein,  Polizeimeister
König,  Zollaufseher  Ohnesorge,  Forstaufseher

 

Berger,  die  Wegebauer  Frank  und  Wrede,
Schlosser  Ziegenbalg,  Maurer  Scheuck.

 

Am  24.  Februar  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Kataster-Bureauvorsteher
van  der  Laan,  Gummüinspektor  Treichel,  Vermessungstechniker
  Haubold,  Polizeimeister  Hornke.

Am  24.  März  haben  die  Wiederausreise  in
das  Schutzgebiet  angetreten:  Bezirksrichter  Dr.
Schumacher,  Polizeimeister  Rispeter.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  9.  April  angetreten:  Stabsarzt  Dr.  Pistner,
die  Unterzahlmeister  Dobinsky  und  Schmidt.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  April  eingetroffen:

  Oberarzt  Dr.  Kirchheim,  Feldwebel

Graetzer,  Sanitätsvizefeldwebel  Titze  und

Sanitätsunteroffizier  Haase.
Deutsch-Südwestafrika.

Auf  Heimaturlaub  sind  abgereist:  am  2.  Februar:
  Bezirkssekretär  Wiedorn  und  Polizeiwachtmeister
  Saß;  am  24.  Februar:  kommiss.
        <pb n="369" />
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—

Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

Zahlt  bel  ihrer  Kasse  in  Daressalem
dem  binlieferer  dieser  Benknote  ohne  legitimalionsprüfung

I111

Daressalmm.den

1.  —  ¾
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        <pb n="371" />
        W  331  20

Finanzreferent  Regierungsrat  Dr.  Rosenberg,
Regierungslandmesser  Krüger  sowie  die  Polizeisergeanten
  Nötzold  und  Wisniewski;  am  26.
Februar:  die  kommiss.  Sekretäre  Kneuttinger
und  Fischer,  Polizeisergeant  Strozinsko.

In  das  Schutzgebiet  sind  ausgereist  bzw.
wiederausgereist:  am  10.  März:  Bureaugehilfe
Meyer,  Landmesser  von  Lockstedt,  die  Sekretäre
Buchmann  und  Milo,  Lehrer  v.  d.  An,  Polizeiwachtmeister
  Nowakowsky,  Zollaufseher  Uhde,
Bureaugehilfe  Weiskopf,  die  Polizeisergeanten

 

Bachmann,  Busching,  Däöhler,  Friedrich,
Meyer,  Pritzel,  Rentel,  Tetzner,  Wichmann;
am  25.  März:  Sekretär  Ziegler,  Afssistent  1.  Kl.
Meyer,  die  Polizeiwachtmeister  Bilewski,  Horschig,
  Mangold  und  Polit,  die  Zollaufseher
Knabe  und  Frauböse,  die  Polizeisergeanten
Bruhn,  Casper,  Malsch  und  OÖstermann.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  25.  März:  Intendantursekretär
Karioth;  am  10.April:  Stabsapotheker  Dr.  Lequis,
Oberveterinär  Just,  Intendantursekretär  Runge.

 

 

 

 

 

muchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Neue  Banknoten  für  Deutsch-Ostafrika.
(Mit  zwei  Abbildungen.)

Den  Abschluß  der  Währungsreform  in
Deutsch-Ostafrika,  mit  der  die  deutsche  Rupie
zum  gesetzlichen  Zahlungsmittel  erklärt  wurde,
bildete  die  Anfang  des  Jahres  1905  erfolgte
Gründung  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Bank

50  und  100  Rupien  ausgegeben.  Die  Entwicklung
  des  Banknotenverkehrs  ergibt  sich  daraus,
daß  der  Notenumlauf  Ende  des  Kalenderjahres
1911  insgesamt  3  085  410  Rup.  bektrug.  Die
durch  die  günstige  wirtschaftliche  Lage  des  Schutzgebiets
  hervorgerufene  Nachfrage  nach  höheren
Zahlungswerten  hat  die  Bank  nunmehr  zur

mit  dem  Rechte  der  Notenausgabe.

hat  seit  ihrem  Bestehen  Banknoten  zu  5,  10,

Die  Bank

 

Schaffung  von  500  Rupiennoten  veranlaßt.

NUachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz  -Sollstellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Oonat  Dezember  1911.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  5,  S.  208f.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz=  Spiel-  Neben-  6  Im  Gegen  Vorjahr
gollstelle  »  ·  verbrauclps-Stmwel,»  Insgesamt  u  *7
*  Einfuhr  Ausfuhr  Abgabe  steuerEinnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Nup.]  H.RKup.  H.  Nup.]  H.  Nup.  H.  Rup  H.  J  Rup.  H.  A  Pf.  M  Pf.  AC  Pf  M  bPpi.
I  «
!l!kofchi.  1  704  16  36  72  s  60  —  —  9256  72323s2  30[—23  14
Schirati  561  64  4  21621  —  —  15  790  1833  50  244671  3877881  —  —-11433  21
Muansa  13  176  27  7502  10  324  5%  —  164  4221  167  3328223  113  64564  —  422  56
Buloba.  10  989.  87|10B61,  39  363  85—–  —  18  7112233  85|29y  6  13  G  B—4311  19
Usumbura  —  —  —  —  —  —1  —  —  —  75  —  75  1—  13  1  11—  —  12  63
Udiidji.  —  —  —  —  —  2—1—  5—  1104  26  104  25  139  —  74  53  6147  —
Bismarckburg  12  85  1  —  —  —  11  50  20  35  33  80  16  50  17301  —  —
Unsika-Posten  —.  —  —  —  —  +  —  —  —  ——  —.——-————-i—————
Neu-Langenburg.  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  13331  —  —  13  33
Mwajsa.  776  50  —  10  165  —  —  —  237,5  94397.,.5125863  472  82  785811—  —
Wiedhafen.  —  —  ——  )—  —  —  —  —  —  —  —  —
Ssfongea  —  —  ——  ——  —1  —  —  —  ———  —  —  —  —
Summe  in  Rup.27221  34  65.  711|11881  671  ,6G  %  12  816  66
·  .ijx36295«1226180!941175x48—s—43610  !  6408764·  —
Im  Vorjahr49  334  64423  544  20  1  —  —407  65  i  7603612  :-;,·.mc.—.s,Abn.——18039s52443131463h28——»«2845
  I—1194848  I  ——--119484.Q
Einnahme  April  I  ·
bis  Nov.  1911.849714.  88212646.  7585378  132  O  —  5687131  320178  2  —  —114654  96
Ausammen  April  l  i  I
bis  Dez.  1911  886009  95  1238827,  69  9710  26  1132  26  16538  80  —  —  651218  96  1677822  41Z  —6O  41
        <pb n="372" />
        332

 

 

Ubersicht  über  die  höchsten  und  niedrigsten  Kurse  dersenigen  Diamant-Gesellschaften  in  Deutsch- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1909
Namen  Bezahlt—  —  —  —  —  ———
d  Nomwurdee  ö  1
er  S.  —  x  .  3  :l
Gesellschaft  Wert  als  Sss  82  8#  2
S  «  s  -  ·  —  1  =
ellschaf  v  ui  5  F36  8S  6
1.  Adler,  "  ö  EIi  i
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  i  «
oingetr.  Juli  1909  höchstesi  m—  —  —  —  —  600  150  300  —  —
Kapital  320  000  .#  niedrdr—  —  600.  150  200|0.
2.  Emilienthal,  «
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  «  «
eingetr.  Juli  1909  höchstes-—  —  —  —  —  —  750  600  —.  —  385  —
Kapital  150  000.  niedr.  —  —  —  —  —  —  500  600  —i  —  300.  —
3.  Ercelsior.  «  I  ;
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  #  -  ;
eingetr.  August  1909  höchstes  —  —  —  —  —  —  [  600  250  100  —.  —
Kapital  800  000  A  niede..  —  —  —  —  —  —6600  200  100  —  —
in  Liquidation  «  «
4.  Germania,  .  ·  I
Ver.Diam.Gef.m.b.H.1000  l  »  ,
eingetr.  Dez.  1908  höchstes  1850.  1900  1000  1100  950ä  900.  1500  1600  1500|1900/1900  1850
Kapital  360  000  .%  niedr.00.  1500  1000.  1000  700  750  900  1350)  1200  1000|1800  1650
in  Liquidation  l  l
5.  Grillenthal,  I  i
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  1000  l
eingetr.  Dez.  1908  höchstes  2400  2800  1800  1700  1750  2600  3000,  2500  2600|1100/1050  1050
Kapital  200  000  .#  niedr.1  2000  1200  1450  1500  1600.  2400  2000  24001050/|1050  1050
6.  Swakopmunder  #  #  ,
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  «  «  l  l
eingetr.  Dez.  1508  höchstes  1150  13000  900  —  00  1400  2000  2500  2400  2500  2300  2250
Kapital  100  000  .4  niedr.  5501000  750  —  böõ  00  1850  1000  2100/|  1800|2200  1900
7.  Kolmanskop  1  #  1  I
Diam.  Mines  Ltd.  18  l  l  ieingetr.
  Jan.  1909  höchstes8  26  26  32,.5  50  80  85  85  758576  75
Kapital  2500000.4  niedr..5  1  22  24,5  32,5,  18  73  75  70  75  74  75
8.  Südstern,  ’  «  ,
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  T  1  .
eingetr.  Jan.  1909  höchstes  1800  2000  —  —  —  —  —  —  —  —  1000  1000
Kapital  24  000  /  niedr.  1800  2000  —  +—  —  ——  —  —  —  —  6  800  900
in  Liquidation  I  I  .  s
9.  v.  Quitzow,
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  1000  #  I
eingetr.  Jan.  1909  höchstesFl  —  —  ——  —  —  550  750  700  —  1000,  700
Kapital  85  000  A  niedr.  U—  —  550  550  onr  —  800'  700
10.  Windhuker  s  ·I
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  3  1
eingetr.  Febr.  1909  höchstes  —  900  700.  700  900  1300  1250  15001400  1050/1000  950
Kapital  620  000  .#  niedr.  —  700,  600  5500  550  800  1250  1250  1100  850.000  900
in  Liquidation  1
11.  Kaukausib  .  «  !
Diam.  Ges.  m.  b.  H  500  #  I  l
eingetr.  Febr.  1909  höchstes  5500  2600|2000  1300  1300,  2500  2500  1400  1400  /1600  1700
Kapital  157  500  4%  niedr.  —  12600  1600  1750  750  1000  950  1000  1150,  1200/1300  1700
in  Liquidation  B  .  "„  Z
12.  Neue  Phönix-  l
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  6  "  «  J  I  I
eingetr.Jmii1909  höchstes——I————.——650s6756502625600580
Kapitalgooooow  uicdk.—.———E—;—I600600600«600575««
13.  Weiß,  de  Meillon  «  l
äCo-,Min.Gcs.m.b.H.500  I
eingetr.  Juli  1909  höchstes  —  —  —  —  —  850  900  400  350.  300
Kapital  1600  000.14  niedr.  —  —  —  —  —  800  700  75  350)  300  225
        <pb n="373" />
        #

333  20

Südwestakfrika,  deren  Kurse  an  der  ————  Börse  in  den  n  lahren  1909  bis  1911  notiert  wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1099999..  191
4½“  l  «  ;  2  l  -
III  lslxisxäksszs  ———-——7—72
  2
S  *  6  5  6  “  mS  6  6
5  5  #  —  —  1

.  «  «  .  .
———nichtmehrnotiert«  Ei
—  —  —  I  «

i  ·«  I  ,  !  «·

I
275  300  300|.  I  160—.180-200"200:——,—-,-—.140;—s——,—i——s——
275200z270—-—-  —  160—  180  180,  200—  —  125

1  1  "  1I  1
6  li.  ,l  I

—  —  —  «  I  .  EI.
—·——  nicht  mehr  notiert  is
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I  «  E  #

19%%  170  14640  8  180  uo  112  100  80  82  993  .  6

00  140  135  10  1  110  95  38.  80|788.  70  78  in  Liauidation  l
·

1  1.  „  «  l  -  ·  s
1000  1100  1150900950,  700  50o  SH  45  250  1
875  950,  95008800900  500  400  —  ——  —  5  175  —  —  —  —  nicht  mehr  notiert

DM  «  !

I  -  s  -  I
2300300028002800—-25002450i2000—1300—  12001100l1100i  900——I——«————-—
1950230027002600—I22002200-1500—1300—1200900  1000  800——;—————--——

;.iss
I  "  !  «
*5  75,5—  —  —  —  —  —  656  67  —  65  E  66  66,5  60  66  67  62  40  45  87
74  765  —  —  2238  —3068  z  «  03-65  65,56055555287,5-4287
T  E  i  s  E  i«
«  i  I  :
FZZ««388Y888111141-  in  Lianidation  2
1  1  „  -
l  '  s  I
l  «  i  «
i  .  I
800  750  —  +  I
.  nicht  mehr  notiert  s  -
600  750  —MM  «
s«;
975.  .  ¾  in  Liquidatien  1
1300,.1200/1000  1000  1800  2200  2000  1  50  1900  %  „  ——  1500/1400)  —  1400  un  —  —
1200  1200/  800  1000  1000  750  180  001  750  1650  1/00155  11%  00  200l  ao  12oo  1200  —  —
I  «  «  .  «
II  »  «  l  i
I  I  «  i
625.  750,  —  625F600  —  ““ss  —  ———
550  6251  —  600/  450  —  ———  —
s  I  I
.  "  .
50%O/  6500  400  885  300  —  —  ½/150  —
330  425,  425  425425|430  350|  825,  300  340  385580  |  375  350  370  —  2'·5  265.  —  200)  —  110#1¼
        <pb n="374" />
        CG  334  0
sesJN  1909
Namen  Bezahlt  —  J
Nom.  8  1  »
der  Wert  wurdeie  «  I  S.-.
  ED-Z'c"8;Z-»Z-D«I
Gesellschaft  als  68  5  5J  6  6H  2W  6
6  «  .
14.  Regent,  l
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  Z
eingetr.  Juli  1909  höchstes  mu  —  —  —  500  —  —
Kapital  60  000  niedr.  —  —  —  —  —“  —  —  —  —
15.  Oystercliff,
Diam.  heiteh  b.  H.  500  6  .  oo
eingetr.  Juli  1909  höchstes  —  ——  —  —  6.-  500  275  —
Kapital  150  000.“  nier..  650  *  600.  275  225  —
16.  Namib  .  l
Diam.  Syndik.  m.  b.  S.  500  .
eingetr.  Juli  1909  höchstes  —  —  —  —.  —  175  100  —  —
Kapital  150  000  MA  niedr.  —  —  —  —  —  —  —  100  40  —  —
17.  Keetmanshooper  l
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  .  s  ,  :
eingetr.  Juli  1909  höchstes  !  —  —  I  —  —  ——  —  650.  900  860  700  450  450
Kapital  125  000  .#  niedr.  —  —  ——  —  —  500  600676ji  500  I  300
in  Liquidation  .
18.  Zillertal  «  l
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  6
eingetr.  Juli  1909  höchstes  —  —  —  #  —  —  —  20500.  2200/2500  2600  2600  2400
Kapital  250  000  4  niedr.  ———  .  1900  1800.  2300  2400  2100
19.  Hohenzollern,  s  «
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  1  I  :  I
eingetr.  Juli  1909  höchsteß.  200  —
Kapital  150  000  ./#%  niedr.  —  —  —  —  ——  *  —
20.  Hansa,  I  1  I  .-Diam.
  Ges.  m.  b.  H.  500  i  i  .  Zeingetr.
  Juli  1809  höchstes—  ——  —  —  —  800  700,  700  550  250  —
Kapital  400  000  .  nier.  —  —  500  500;  500,  500  —
21.  Zentral-  «  "
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  bön  I  s  i
eingetr.  August  1909  öchstess,ß  —  —  —  —  —  —.  ——
Kapital  100  000  4  niedr.  —  —  —  —  —  "„  —  —  I  600  550  —  —
22.  Hertatal  1  I  I  I  l-Diam.
  Ges.  m.  b.  H.  500  .  I  I  i
eingetr.  August  1909  höchstes3’  —  —  —  —  800  500  300  —
Kapital  120  000  M  nierdr—  —  —  —  ——  —  —  550  425  100  —  «
in  Liquidation  l
23.  Verein.  Diam.  Minen  T
Lüderitzbucht  ?  s  ,
eingetr.  Nov.  1909  höchstes  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Kapital  4235000.  niedr.  #
24.  German  S.  W.  Afr.  «  l  I  i
Diam.  Investment  I
Comp.  Ltd.  1  #.  I  I  »  I
eingetr.  Jan.  1910  höchsess  ——  —  —  —  1  —i  +—  I  —I—.——
Kapitc113000000J6  niedr.——I-——I-—s——»—«——  —  —
25.  Hollandsbucht  I  I
Diam  Feld.  Ges.  m.  b.  O00  —  I  «  I  «  !
eingetr.  Febr.  1910  höchstes—  #  —  —  —  ——  —  —  —  —  —
Kapital  120  000  ./  niedr.  —  —  —  —  —  —  —  —  —,—
in  Liquidation  «  I  I  ;  I
26.  Neue  Karlstal  I  I  I  I  E
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  500  .  3  »  I  I
eingetr.  Febr.  1910  höchsts  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Kapital  600  000  nied.  —  —  —  —  ———  —  —  —  —
        <pb n="375" />
        –

1800|  550

—  2100.2100

·

vo
55

500  250

600
500

24
650

12550

100|150.

500

 

 

5

 

 

I
I

i400276

302627s

 

25

24  22  191
23  28.  23  18,5|19,55  14

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I

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84  85
786  78760

80

 

1200
185

5  200  in  Liquidation

nic

cht  mehr  notiert

4500  650
anlsu  3500
1950  2400  3050

725  700

 

1

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600

5251
175

 

 

nicht  mehr  notiert

nicht  mehr  notiert

200  150

 

 

 

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5031
2571
100

 

in  Liquidation

 

 

 

 

—

 

 

 

 

 

 

niht  mehr  notiert

 

Oktbr.

 

Januar
—
Februar

März

—  —  —

April

Mai

 

 

 

Novbr.

Dezbr.

Januar

Februar
März

April

—  —  “Úm„

Mai

Juni  5
—  —

Juli

August

|  s
—-i
Septbr.

Novpbr.  1  3

 

Dezbr.

 

 

 

W  335  20
        <pb n="376" />
        W  336  20

Somoa.
Die  Eingeborenenbevölkerung  im  4.  Viertel  1911.-)

Im  vierten  Viertel  des  Kalenderjahres  1911
sind  in  Upolu  einschließlich  Manono  und  Apolima
149  Geburten  (84  männlich  und  65  weiblich),

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  2,  S.  52.

 

 

—  —
—  —
—  —

 

109  Sterbefälle  (67  männlich  und  42  weiblich);
in  Savaii  161  Geburten  (85  männlich  und
76  weiblich)  und  116  Sterbefälle  (70  männlich
und  46  weiblich)  verzeichnet  worden,  so  daß  der
Überschuß  der  Geburten  über  die  Sterbefälle
für  das  vierte  Viertel  1911  85  (32  männlich
und  53  weiblich)  beträgt.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Debundscha-Pflangung)

Die  Ernte  an  KRakao  betrug  64  606  kg  gleich
11,.43  Zentuer  pro  Hektar  gegen  80  495  kg  gleich
14,25  Zentner  pro  Hektar  im  Vorjahre.  Die  Bodenflüche
  der  tragenden  Kakgobestände  war  wie  im  Vorjahre
  113  ha  grosz.

Die  Ernte  an  Kautschuk  betrug  147  ku.  Seine
Beschaffenheit  entsprach  im  allgemeinen  nicht  den  Erwartungen,
  der  größte  Teil  des  Kautschuks  war  sehr
harzhaltig.  Wie  spater  ermittelt  wurde,  rührte  der
Harzgehalt  von  den  Bäumen  der  sogenannten  falschen
Kickria  (Kickxin  africana  Bentham)  her,  welche  zwischen
den  guten  Kickrien  (Kickxin  cilastien  Preutz)  standen.
Bis  zum  Ablauf  des  Jahres  1911  wurden  1462  Bäume
in  den  Kautschukforsten  als  falsche  Kickrien  erkannt  und
ausgeforstet.  Die  letzte  Kautschuksendung  fand  schon
eine  bessere  Beurteilung.

Die  Witterungsverhältnisse  waren  sehr  ungünstig.
Es  wurden  11  767,8  mm  Niederschläge  gemessen,  gegen
7697  mm  im  Jahre  1910.  Die  Folge  dieses  Übermaßes
  an  Feuchtigkeit  war  das  starke  Aufstreten  der
Braunfäule,  von  welcher  ungefähr  die  Hälfte  aller
Kakaofrüchte  befallen  wurde.

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Betriebsjahr
  1911.

 

 

Dem  Ausfall  in  der  Kakavernte  stehen  jedoch
Moehreinnahmen  und  Ersparnisse  gegenüber,  die  durch
verschiedene  günstige  Umstände  herbeigeführt  wurden.
So  war  der  Marktpreis  für  Kakao  gebessert,  die  Kosten
der  Arbeiteranwerbung  waren  gering.  weil  sich  viele
freiwillige  Arbeiter  meldeten.

Das  im  Geschäftsbericht  von  1910  erwähnte  nenue
Kakao-Trockenhaus  wurde  bis  zum  Beginn  der  Ernte
vollendet.

Neu  bepflauzt  wurden  15  ha  mit  Kakao,  so  daß
die  Kakaopflanzungen  zusammen  190  ha  bedecken.

Auf  der  Pflanzung  waren  beschäftigt  zwei  europäische
  Beamte  und  durchschnittlich  175  eingeborene
Arbeiter  und  Handwerker.  Der  Gesundheitszustand
war  trotz  der  ungünstigen  Witterung  recht  gut.

Nach  Abschreibungen  von  14  525  .  und  einer
Rückstellung  von  1320  für  die  Talonsteuer  bleibt
1911  ein  Reingewinn  von  7044  4%  woraus  3  v.  O.
Dividende  =  6000  .  ausgeschüttet  werden.  In  der
Bilanz  per  31.  Dezember  1911  figurieren  Kasse  3811.44.
Bankguthaben  34261  X  und  Debitoren  26  010  7.
während  die  Verpflichtungen  (Lohuguthaben  der  Arbeiter
und  Kreditoren)  nur  9186  .  audmachen.  Landbesitz.
Pflan  zungen  und  Gebäude  stehen  mit  zusammen
107  000  “  zu  Buch.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

 

Das  Baumwollgeschäft  Britisch-Iindiens  1910/11.

Indiens  Stapelprodukte  der  Landwirtschaft,
die  zur  Ausfuhr  gelangen,  und  für  die  auch
Deutschland  alljährlich  als  einer  der  bedentendsten
  Käufer  an  seinen  Märkten  auftritt,  sind
Baumwolle,  Jute,  Olsaaten,  Reis,  Weizen,
Mais,  Tee,  Zuckerrohr,  Hülsenfrüchte,  Kaffee,
Pfeffer,  Tabak,  Judigo,  Mohn  (Opium)  ufsw.
Unter  ihnen  nimmt  die  Ausfuhr  von  Baumwolle
den  ersten  Platz  ein.  Baumwolle  wird  zum
weitaus  größten  Teil  in  Bombay  gehandelt  und
über  diesen  Hafen,  welcher  den  großen,  westlich
gelegenen  Baumwolldistrikten  am  nächsten  gelegen
  ist,  ausgeführt.

Die  Ausfuhr,  die  im  Jahre  1910/11  zur
Verschiffung  gelangte,  stammte  vornehmlich  von
der  vorjährigen  Aussaat  her,  deren  Ergebnis  auf

 

einen  Ertrag  von  4716  000  Ballen  zu  400  lbs
gegenüber  3  691  000  Ballen  im  vorhergehenden
Jahre  geschätzt  wurde.  Der  Durchschnittsertrag
eines  Acre  wird  hier  in  der  Regel  mit  80  lhs
angenommen,  was  im  Vergleich  zu  Nordamerika,
wo  der  Acre  ungefähr  das  Doppelte  ergibt,  sehr
klein  ist,  und  vielleicht  ein  schlechtes  Licht  auf  die
indische  Ackerwirtschaft  wirft.  Zwar  ist  nicht  zu
verkennen,  daß  die  Verhältnisse  dort  ganz  andere
sind  als  in  Nordamerika,  aber  trotz  alledem  sollte
der  Unterschied  des  Ernteertrages  nicht  derartig
groß  sein.  Der  Hauptgrund  dürfte  darin  liegen,
daß  der  indische  Bauer  nicht  genügend  den  Grund
und  Boden  herrichtet.  Einmal  hat  er  nicht  die
Geräte,  welche  zur  Bestellung  des  Landes  bedingt
werden.  Der  Pflug,  den  er  bisher  noch  benutzt,
wirft  den  Acker  nicht  genügend  um,  sondern
lockert  nur  die  Oberfläche.  Dann  aber  scheint
        <pb n="377" />
        GW  337  20

auch  nicht  genügend,  wenn  überhaupt,  gedüngt
zu  werden.  Infolge  des  Holzmangels  wird
nämlich  der  (Kuh-)  Dünger  in  den  meisten  Fällen
als  Brennmaterial  benutzt  und  so  dem  Lande
entzogen.

Die  Baumwollpreise  waren  im  Jahre
1910/11  anormal  hoch.  „Fine  Broach“  wurde
beispielsweise  Anfang  Januar  1910  in  Liverpool
mit  7⅝  d  gegen  4/  d  um  die  gleiche  Zeit  des
Vorjahres  quotiert,  also  nicht  viel  billiger  als
„Middling  American“,  welche  zur  nämlichen  Zeit
mit  8,05  d  notiert  wurde.  Zwar  muß  gleichzeitig
  bemerkt  werden,  daß  die  Durchschnittspreise
für  das  ganze  Jahr  1910/11  sich  von  6,7  annas
pro  lb  Good  Broach  in  Bombay  zu  7,96  d  für
Middling  Upland  in  Liverpool  verglichen.  Immerhin
  nur  ein  verhältnismäßig  kleiner  Unterschied
gegen  ehedem.

Die  Ausfuhr  stellte  sich  während  der  letzten
drei  Jahre  folgendermaßen:  1908/09:  1903440
Ballen  im  Werte  von  266  874750  .77,  1909/10:
2  496  456  Ballen  im  Werte  von  422  240  000%
und  1910/11:  2716  200  Ballen  im  Werte  von
473  886  450  .7.

Hiervon  wurden  in  1000  Ballen  verladen  nach:

Deutschland  Belgien  England  JZtalien  Japan
1908/09  330  254  100  238  624
1909/10  375  299  144  262  918
1910/11  388.  302  162  299  758.

Deutschland  zahlte  für  seine  Abnahmen  in
direkter  Verschiffung  in  diesem  Jahre  die  bedeutende
  Summe  von  annähernd  72  Millionen
Mark  gegen  55  im  Vorjahre.  Dieser  Betrag
dürfte  in  Wirklichkeit  selbst  noch  bedeutend  höher
sein,  denn  manche  Verschiffung,  die  nach  Belgien
(Antwerpen)  verladen  wird,  dürfte  wohl  endgültig
  in  den  nordwestdeutschen  Industriebezirken
ihre  Verarbeitung  finden.

Wie  bereits  angedeutet,  wird  die  Ausfuhr  von
Baumwolle  vornehmlich  über  Bombay  geleitet.
Die  Bedeutung  dieses  Hafens  in  dieser  Beziehung
läßt  sich  aus  der  folgenden  Aufstellung,  die  die
ungefähren,  zur  Ausfuhr  gelangten  Quantitäten
wiedergibt,  erkennen:  Es  wurden  verladen  (Ballen
zu  400  lbs):  von  Bombay  1732  900,  Madras
272  200,  Karachi  269  500,  Calcutta  71  800,
Rangoon  16  900.

Die  Ernte,  welche  von  der  Aussaat  des
Herbstes  1910  hereinkommen  wird,  wurde  im
Februar  1911  bei  einem  Areal  von  annähernd
22  Millionen  Acres  auf  ungefähr  4  385  000
Ballen  geschätzt,  die  jedoch  erst  im  Rechnungsjahre
1911/12  für  den  Ausfuhrhandel  greifbar  sein
werden.

(Aus  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen
bei  dem  Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Caleutta.)

 

Tientsiner  Baumwolle.

In  früheren  Jahren  wurde  in  Tientsin  Baumwolle
nur  in  geringen  Mengen  gehandelt.  Das  starke  Steigen
der  amerikanischen  Baumwollpreise  Ende  1908  lenkte
dann  das  Interesse  in  höherem  Maße  anderen  Baumwollbe
  zugsquellen  zu.  Auf  dem  chinesischen  Markte
waren  derzeit  Schanghai  und  Hankau  die  Hauptlieferanten.
  Die  dortige  Ware,  soweit  sie  nicht  von
Schanghaier  Spinnereien  konsumiert  wurde,  ging  aber
größtenteils  nach  Japan.  Ihre  Preislage  war  außerdem
  für  den  Export  im  allgemeinen  zu  hoch,  um  so  mehr
als  sich  die  Qualität  andauernd  verschlechterte.  Allein
der  Wassergehalt  stieg  auf  durchschnittlich  20  bis  25  v.  H.

Demgegenüber  hatte  sich  in  Tientsin  die  Qualität
allmählich  im  ganzen  gebessert.  Die  Baumwolle  wurde
von  den  Bauern  besser  gepflegt  und  mit  Maschinen
japanischen  Modells  besser  als  früher  gereinigt.  Das
sich  nach  dort  wendende  Interesse  begegnete  1909  gerade
einer  ausnehmend  reichen  und  guten  Ernte,  welche  die
Hauptvorzüge  des  Tientsiner  Produkts,  geringen  Wassergehalt,
  weiße  Farbe  und  gleichmäßigen  Ausfall,  besonders
  hervortreten  ließ.  Damit  war  der  Ware  eine
gute  Aufnahme  gesichert,  nachdem  sich  besonders  die
Spinnereien  zu  Hause  auch  auf  die  Verarbeitung  eines
kurzstapeligen  Produkts  eingerichtet  hatten.  Die  Ausfuhr
  nahm  einen  rapiden  Aufschwung,  wiec  die  nachstehenden
  Zahlen  zeigen:

1905  1906  1907  1908  190909  1910
Pikuls  11640  10634  7933  3824  25128  125246
Taels  189  887  212680  150  727  68832  439  740  2849346

Die  in  Tientsin  gehandelte  Baumwolle  kommt
vornehmlich  aus  der  Gegend  von  Paoting  und  Chengting
(Südwest-Chihli)  bis  nach  der  Grenze  von  Honan  hin.
Ein  weiteres  Produktionsgebiet  ist  die  Gegend  von
Töchon  und  Lienchen  an  der  Tientsin  —  Pukow-Bahn
nahe  der  Schantung—Chihli-Grenze  gelegen.  Im  Vergleich
  zu  der  Paotingwarc  ist  die  dort  gezogene  Baumwolle
  besser  in  der  Farbe  sowie  weicher  und  seidiger.
Ein  bedeutend  kleineres  Produktionsgebiet,  und  erst  im
Jahre  1911  für  den  Erport  hervorgetreten,  ist  die
Gegend  von  Tongshan.  Diec  dortige  Baumwolle  wird
scheinbar  in  der  Pflanze  sehr  gut  behandelt,  ist  von
sehr  schöner  weißer  Farbe,  seidigem  „touch"“  und  Aussehen,
  sowie  lüngerem,  aber  etwas  „mosigem“  Stapel.

Die  Baumwolle  wird  aus  einheimischen  Samen
gezogen.  Die  in  der  Techou-Gegend,  wie  überhaupt
in  der  Schantung-Provinz  gemachten  Versuche  mit
amerikanischer  Saat  haben  sich  nicht  bewährt.  Die
amerikanische  Pflanze  verliert  durch  Akklimatisierung
schon  nach  wenigen  Saisons  ihre  charakteristischen
Eigenschaften,  besonders  ihren  langen  Stapel.

Sehr  förderlich  sind  dem  Erport  die  für  die  Produktionsgebiete
  günstigen  Eisenbahnverbindungen  gewesen.
  Hervorzuheben  ist  besonders  die  Tientsin—
Pukow-Bahn,  die  dem  bisherigen  Wasserverkehr  auf
dem  Kaiserkanal  einen  nennenswerten  Teil  der  Baumwolltrausporte
  bereits  entzogen  hat.  Der  Wettbewerb
von  Tsingtau  ist  für  den  Handel  Tsientsins  noch
wenig  fühlbar  gewesen,  wenn  auch  die  Bahnverbindung
an  sich  einen  solchen  Wettbewerb  nur  natürlich  erscheinen
  ließe.  Tsingtau  bleibt  aber  zunächst  noch  dadurch
  benachteiligt,  daß  dort  keine  Pressen  eristieren
und  deshalb  die  höheren  Frachten  nach  Schau#hal  ins
Gewicht  fallen.

Von  der  Tientsiner  Produktion  wird  ein  verhältnismäßig
  geringer  Teil  im  Großbetriebe  verarbeitet.
  Die  einzige  Fabrik  der  nördlichen  Provinzen
ist  die  Kmang  yih-Spinnerei  in  Chang  #  fu  (Honan).
Sie  arbeitet  mit  einem  nominellen  Kapital  von
        <pb n="378" />
        G  338  20

1200  000  Taels,  wovon  800  000  Taels  durch  Ausgabe
von  Aktien  à  100  Taels  aufgebracht  sind.  Mit  25.000
Spindeln  produziert  sie  täglich  bei  20  stündiger  Arbeitszeit
  etwa  70  Ballen  à  320  Cätties.  Bei  rund  300
Arbeitstagen  beläuft  sich  also  die  Jahresproduktion
auf  21  000  Ballen.  Der  Herstellungspreis  pro  Ballen
beträgt  etwa  68  Taels,  während  der  übliche  Verkaufspreis
  sich  auf  wenigstens  90  bis  100  Taels  stellt.
1200  Arbeiter  werden  beschäftigt.  Die  Fabrikate  finden
schlanken  Absatz.  Die  Nachfrage  wird  kaum  gedeckt.
Zur  Erweiterung  fehlt  es  an  Betriebskapital.  Man
versucht  fremde  Geldgeber  heranzugieben.  Bis  jetzt
hat  die  Banque  de  l’Indo  Chinc  verschiedentlich  Geld
vorgeschossen.  Die  Aussichten  des  Unternehmens  erscheinen
  günstig.

Das  Hauptabsatzgebiet  der  Tientsiner  Baumwolle
ist  der  europäische  Kontinent,  an  erster  Stelle  Deutschland.
  Besonders  in  den  Spinnereien  des  Königreichs
Sachsen  wird  sie  in  größeren  Mengen  verarbeitet.
Sonst  herrscht  auch  im  Rheinland  und  in  Westfalen
Nachfrage  danach.  Ferner  geht  die  Baumwolle  nach
Rußland,  Oberitalien,  Osterreich  und  Frankreich.  Auch
England  konsumiert  einen  kleinen  Teil,  verlangt  aber
einen  besonders  niedrigen  Preis,  weil  die  englischen
Spinnereien  für  das  chinesische  Produkt  nur  eine  beschränkte
  Verwendung  haben  und  bei  höheren  Preisen
nicht  auf  ihre  Rechnung  kommen.  Außerdem  sind  die
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  Japan  Abnehmer.

Die  Tientsiner  Baumwolle  wird  bei  der  Verarbeitung
  in  den  meisten  Fällen  mit  besseren  Produkten
anderer  Herkunft  vermischt.  Einige  Fabrikanten,  die
sich  mit  ihren  Spindeln  darauf  eingerichtet  haben,
verwenden  sie  auch  ohne  Beimischung.  Im  allgemeinen
ist  es  nur  eine  Frage  des  Preises,  ob  die  Tientsiner
Baumwolle  bei  dem  durch  kurzen  Stapel  bedingten
Mehrabfall  gegenüber  anderen  langstapeligen  Produkten
konkurrengfähig  bleibt:  hierbei  spielt  auch  die  rationelle
Verwertung  der  Abfälle  eine  große  Rolle.  Verschiedene
Fabrikanten,  besonders  in  Amerika,  vermischen  die
Tientsiner  Baumwolle  auch  mit  Wolle,  wogu  sie  sich
wegen  des  kurzgen,  rauhen  Stapels  gut  eignet.

Die  Chinesen,  teils  Bauern,  teils  Händler,  teils
Frachtführer,  haben  es  leider  in  jüngerer  Zeit  häufiger
unternommen,  die  Baumwolle  kräftig  mit  Wasser  zu
vermischen,  um  sich  das  dadurch  erzielte  höhere  Gewicht
zunutze  zu  machen.  Bei  dem  trockenen  Klima  Tientsins
ist  es  indessen  meist  möglich,  die  Baumwolle  durch
Trocknen  an  der  Sonne  innerhalb  1  bis  2  Tagen
erxportfähig  (d.  h.  mit  5  bis  6  v.  H.  Wassergehalt)  zu
machen.  Amtliche  Verbote  gegen  den  Mißbrauch  des
Wässerns  werden  hierin  kaum  Wandlung  schaffen,  besonders
  weil  sich  die  JFapaner  wenig  an  den  MWassergehalt
  kehren  und  die  an  den  Markt  kommende  Ware
ohne  eingehendere  Prüfung  daraufhin  annehmen.

Das  Baumwollgeschäft  nach  Europa  und  Amerika
liegt  vornehmlich  in  den  Händen  von  deutschen  und
englischen  Firmen.

(Aus  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Tientsin.)
1  Pikul  zu  100  Cätties  =  60),453  kg.

1  Haikwan  Tael  im  Jahreodurchschnitt  =  2,76.¼.

 

Der  niederländische  Rakao-  und  Kakaobuttermarkt
  1911.“)

Die  allgemeine  Marktlage  im  Jahre  1911  wird
als  ruhig  begeichnet.  Besondere  Ereignisse,  die  von

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  289ff.

 

schädigendem  Einfluß  auf  die  Kauflust  hätten  sein
können,  haben  nicht  stattgefunden.  Der  letztjährige
Ausstand  im  Hafengebiet  war  wohl  unangenehm  und
teuer  für  den  Handel.  doch  nur  von  kurzer  Dauer,  so
daß  er  keine  große  Wirkung  auf  den  eigentlichen  Marktverkehr
  ausüben  konnte.  Die  Kakaovorräte  der  ganzen
Welt  waren  groß:  die  Zufuhren  aus  den  Ursprungsländern
  waren  für  die  meisten  Sorten  sehr  reichlich.
Die  Gerüchte  über  eine  Kakaovalorisation,  die  namentlich
  in  der  zweiten  Hälfte  des  Berichtsjahres  bezüglich
Bahia,  Thomé  und  auch  Ecuador  in  Umlauf  waren.
bewirkten  eine  sestere  Marktstimmung.

Was  die  hauptsächlichsten  Kakaosorten  im  einzelnen
betrifft,  so  wurden  von  Accra-Kakao  im  Jahre  1911
besonders  große  Mengen  angeführt;  die  Beschaffenheit
ließ  erst  zu  wünschen  übrig,  war  später  jedoch  besser.
Der  Preis  war  zu  Anfang  des  Jahres  etwa  29  Cent.
stieg  aber  in  der  zweiten  Hälfte  auf  etwa  33  Cent
und  sogar  auf  2  bis  3  Cent  mehr  für  hervorragende
Ware.  Als  sodann  im  Monat  November  die  Preise
für  Bahia-Kakao  zurückgingen,  mußte  auch  Accra-Kakao
folgen,  so  daß  das  Jahr  mit  etwa  27  bis  29  Cent  schloß.

Bahia-Kakao  war  im  Berichtsjahr  tonangebend.
Die  Vorräte  waren  zu  Anfang  reichlich,  die  neuen
Zufuhren  mehr  als  reichlich;  die  Beschaffenheit  war
indessen  nicht  befriedigend.  Die  Preise  schwankten
während  des  Jahres  zwischen  59  und  47  sh,  je  nach
der  Güte.

Auch  der  Kakao  aus  St.  Thomé  spielte  eine
hervorragende  Rolle,  große  Vorräte  und  billige  Preise
begünstigten  zu  Anfang  des  Jahres  seinen  Absatz.
Später  trat  ein  Umschlag  ein.  Die  Ernte  mißglückte
infolge  starker  Kälte;  die  Vorräte  in  Lissabon  verminderten
  sich  und  die  Preise  gingen  in  die  Höhe.  Zu
Ende  des  Jahres  zahlte  man  für  guten  St.  Thomé-Kakao
  etwa  32  Cent  gegen  30  Cent  im  Anfang.

Von  Samaner-Rakao  war  zum  Beginn  des
Jahres  noch  genügender  Vorrat  vorhanden.  Regelmäßige
  Zufuhren  sorgten  für  Ersatz,  jedoch  entsprach
deren  Beschaffenheit  nicht  den  Erwartungen.  Demzufolge
  gingen  auch  die  Preise  für  diese  Sorte,  die
anfänglich  höher  als  für  Accra-Kakao  waren,  bis  auf
die  Accra-Preise  zurück,  stiegen  indessen  wieder,  als
bessere  Ware  an  den  Markt  gebracht  wurde.  Im  ganzen
genommen  war  daher  das  Jahr  1911  für  diese  Kakaosorte
  nicht  ungünstig.  Zu  Ende  des  Jahres  stellten
sich  die  Preise,  je  nach  der  Beschaffenheit,  auf  29  bis
31  Cent,  was  ungefähr  dem  Preisstand  am  Ansang
des  Jahres  gleichkam.

Besserer  Sommer-Arriba-Kakao  war  wieder
sehr  gesucht.  Ansehnliche  Mengen  davon  fanden  wiederum
ihren  Weg  nach  den  Niederlanden  und  wurden  zu
Preisen  verkauft,  die  für  die  Käufer  sehr  günstig  genannt
  werden  können.  Wie  groß  das  Interesse  für
diese  Kakaosforte  hierzulande  war,  geht  u.  a.  daraus
hervor,  daß  damit  fünf  große  Dampfer  hintereinander
von  Ecnador  direkt  hierher  befrachtet  worden  sind.
Die  Preise  schwankten  während  des  Jahres  für  besseren
Sommer-Arriba-Rakao  zwischen  64  und  568  ah,  für
Epoca  Arriba  zwischen  60  und  52  sh  und  für  Machala-Kakao
  zwischen  59  und  50  sh.

Trinidad-Kakao  stand  zu  Anfang  des  Jahres
hoch  im  Preise,  da  große  Nachfragen  aus  Nordamerika
vorlagen.  Gegen  Ostern  trat  ein  Preisrückgang  von
etwa  2  sh  ein,  der  einen  lebhafteren  Handel  ermöglichte.
  In  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  stiegen  die
Preise  um  4  Ssh,  zu  Ende  des  Jahres  zahlte  man
56  bis  ö7  sh.  Die  niedrigsten  Preise  des  Jahres
waren  51  bis  52  sh.

Venezuela-Kakgo  zeichnete  sich  wiederum  durch
festen  Preisstand  aus.  Porto  Cabello-,  Caracas=  und
        <pb n="379" />
        W  339  20

Carupano-Kakao  waren  von  guter  Beschaffenheit.  Die
Preise  stellten  sich  auf  50  bis  58  sh.

Kongo-Kakao  fand  dieses  Mal  keinen  rechten
Anklang;  die  Preise,  welche  anfänglich  höher  waren,
richteten  sich  schließlich  nach  denen  für  St.  Thomé-Kakao.

Auch  für  Ceylon-Kakao  war  keine  besondere
Stimmung  vorhanden;  das  Angebot  in  guter  Beschaffenheit
  war  gering;  die  Preise  waren  hoch.

Kamerun-Kakao  fand,  obgleich  er  für  den  niederländischen
  Bedarf,  wenigstens  vorläufig,  noch  nicht  unmittelbar
  in  Betracht  kommt,  doch  im  Berichtsjahr
etwas  mehr  Beachtung  als  früher.  Es  machen  sich
hier  aber  noch  Bedenken  wegen  der  Beschaffenheit
geltend,  trotzdem  anerkannt  wird,  daß  die  Anpflanzungen
jetzt  mit  mehr  Sorgfalt  als  früher  behandelt  werden,
so  daß  dieser  Kakao  einen  guten  Platz  als  Mittelsorte
werde  einnehmen  können.  Nach  Ansicht  der  Sachverständigen
  muß  aber  der  Preis,  der  etwas  in  die
Höhe  getrieben  war,  noch  billiger  werden,  falls  auf
dem  hiesigen  Markte  ein  größerer  Umsatz  erzielt  werden
soll,  da  man  andernfalls  lieber  bei  den  alten  guten
Mittelsorten  bleibt,  die  auch  im  Preise  wesentlich
niedriger  stehen.

Eingeführt  wurden  nach  Amsterdamer  Berechnungen:


1910  1909  1908
nach  Tonnen
den  Niederlanden  32301  31  186  25226
Großbritannien.  32  151  34  989  30  381
Frankreich.  61  016  53  030  54  829
Hamburg  57978  61  149  5  175
Ballen
Amerika  681  189  731  714  593.053
und,  soweit  Angaben  bereits  vorliegen:
nach  vom  Tonnen
Großbritannien  1.  Jan.  bis  30.  Nov.  1911  29  837
Frankreich  1.  .  31.  Okt.  1911  49  087
Hamburg  1  .  31.--  1911  64  917
den  Niederlanden  1-..  .  31.  1001  1
Ameria  1.  .  31.  =  1911  563  923

Java-Kakao.  Der  Markt  für  Java-Kakao  war
im  Jahre  1911  wieder  sehr  belebt.  Es  wurden  zum
öffentlichen  Verkauf  gestellt:  im  Januar  rund  4000,
im  März  rund  7600,  im  April  rund  4000,  im  Mai
rund  3600,  im  Juni  rund  2700,  im  August  rund  4700,
im  Oktober  rund  3400,  im  November  rund  3100  Ballen.

Der  Vorrat  in  erster  Hand  betrug  zu  Ende  des
Berichtsjahres  ungefähr  1400  Ballen  (zu  50  kg).

Von  Java-Kakao  wurden  hierzulande  eingeführt:
1911  rund  26500,  1910  rund  27200,  1909  rund  18  500,
1908  rund  22  600,  1907  rund  14  000  Ballen.

Surinam-Kakao.  Die  Ernte  dieser  Kakaosorte
war  im  Berichtsjahr  geringer  als  im  Vorjahr;  die
Beschaffenheit  war  gut.  Die  Ausfuhr  wird  angegeben
auf  1  699  235  kg  für  1908,  1  897  184  kg  für  1909,
2  042  526  kg  für  1910,  1  423  941  kg  für  die  Zeit  vom
1.  Januar  bis  30.  September  1911.

Die  Kakaoernte  ist  für  die  nachstehend  aufge
  führten  Bezirke,  wie  folgt,  berechnet  worden:

Ecuador:  vom  1.  Jan.  bis  15.  Dez.  1911:  35  687
Tonnen  (gegen  den  gleichen  Zeitraum  1910:  32  982,
1909:  27  954  Tonnen);  Trinidad:  vom  1.  Jan.  bis
30.  Nov.  1911:  19720  (24347,  bzw.  20  626);  St.  Thomé:
vom  1.  Jan.  bis  30.  Nov.  1911:  23  750  (29  018,  bezw.
25  038);  Bahia:  vom  1.  Jan.  bis  30.  Nov.  1911:
29  782  (20  971,  bzw.  24  471);  Goldküste:  vom  1.  Jan.
bis  31.  Okt.  1911:  23500  (13  265,  bzw.  13  605);

S.  Domingo:  vom  1.  Jan.  bis  30.  Sept.  1911:

 

18  512  (15  551,  bzw.  15  905);  Grenada:  vom  1.  Jan.
bis  31.  Okt.  1911:  4592  (4828,  bzw.  4869);  Para:
vom  1.  Jan.  bis  31.  Okt.  1911:  2654  (3658,  bzw.  4703);
Surinam:  vom  1.  Jan.  bis  30.  Sept.  1911:  1424
(1793,  bzw.  1801);  Ceylon:  vom  1.  Jan.  bis  27.  Nov.
1911:  2941  (3021,  bzw.  2998);  Java:  vom  1.  Jan.
bis  31.  Aug.  1911:  1682  (1474,  bzw.  1599).

Der  Kakaoverbrauch  ist  für  einzelne  Länder
angegeben,  wie  folgt:

1910  1909  1908
Tonnen
Deutschland  43  941  40  725  34  352
Frankreich  25  068  23254  20  445
Großbritannien  24  082  24  264  21  052
Ballen
Amerika  685  278  693  780  557420
und  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  31.  Oktober:
1911  1910  1909
Tonnen
Deutschland  42  133  36  111  34  055
Frankreich  22  079  20  264  18  900
Großbritannien  20  878  19  025  20  365

Die  Ausfuhr  stellte  sich
rechnung,  wie  folgt:

nach  Amsterdamer  Be-.%

  1910  1909  1908
aus:  Tonnen
Guayaquil.  34  564  28  566  29  233
St.  Thome  35  676  27845  28  631
Trinidad  26  315  23  267  21  737
Bahia  24  539  28899  29426
San  Domingo  17  033  16  2061  20  871
Venezuela  17251  16  848  16  303
Goldküste  23  112  20  446  14  257
Grenada  5846  6357  5  108
Para  3691  4  831  3  278
Surinam  2•03  1  897  1  699
Ceylon  3389  8  534  2  836
Java#  2511  2369  2278
Die  Vorräte  werden  angegeben  auf:
1911  1910  1909
Tonnen
Frankreich  .  am  31.  Okt.  24  635  26  821  21  471
Großbritannien  =  30.  Nov.  10  328  9054  806051
Ballen
Lissabon.  .  .  30.  69  365  118  787  124  886
Auf  dem  Amsterdamer  Markt  sind  insgesamt
öffentlich  zum  Verkauf  gestellt  worden:
Java-Kakao  Surinam-Kakao  Andere  Zu-Jahr
  Ballen  Ballen  Sorten  sammen
zu  50  kg  60—100  kg  Ballen  Ballen
1911  31  223  146  —  31  669
1910  25  834  —  230  26  064
1909  21  590  66  314  21  970
Kakaobutter.  Im  Jahre  1911  wurden  von  der

Firma  C.  J.  van  Houten  &amp;amp;  Zoon  in  Weesp  rund
1  019  000  kg  Kakaobutter  gegen  949  500  kg  und
947  000  kg  in  den  Jahren  1910  und  1909  versteigert.
Der  Durchschnittspreis  stellte  sich  auf  89  Cent  für  ½  kg
Kakaobutter  gegen  66  und  62½  Cent  in  den  beiden
Vorjahren.  Auch  die  Kakaobutter  der  anderen  niederländischen
  Fabrikanten,  die  ihre  Ware  nicht  zum  öffentlichen
  Verkauf  stellten,  fand  Abnahme:  die  Preise  richteten
  sich  nach  denen  der  Versteigerungen.  Da  die
Nachfrage  nach  Kakaobutter  ständig  anhält,  ist  man
der  Ansicht,  daß  die  feste  Stimmung  so  bald  nicht  abflauen
  wird.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Amsterdam.)
        <pb n="380" />
        340  ꝛ

sRakao  Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik
·  im  Januar  1912.“)

Die  Ausfuhr  von  Kakao  aus  der  Dominikanischen

  Republik  erreichte  im  Monat  Januar
1912  nachstehende  Mengen  in  Kilogramm  (und
Werte  in  Dollar):  nach  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  785  007  (158  173),  Deutschland
187  632  (36  796),  Frankreich  252  918  (50  334),
England  47  293  (10  470),  anderen  Ländern
4500  (1031).  Die  Gesamtheit  dieser  Ausfuhr
belief  sich  auf  1277  350  kg  im  Werte  von
256  804  3  gegenüber  1375843  kg  und  229  838
im  Januar  1911.
(Nach  einem  Berichte  des  KNaiserl.  Konsulats  in
Santo  Domingo  vom  27.  Februar  1912.)

Die  wirtschaftliche  Lage  in  fig#pten.“)

Die  geschäftliche  Lage  in  Alexandrien,  die  im
vergangenen  Herbste  ungünstig  war,  hat  sich  gebessert.
  Die  Baumwollernte  ist  reichlicher  ausgefallen,
  als  man  erwartet  hatte,  und  hat  nach
den  neuesten  Schätzungen  7  Millionen  Kantar
(1  Kantar  =  44,928  kg)  oder  3,1  Millionen
Doppelzentner  ergeben.  Die  Preise  waren  zwar
niedriger  als  die  außergewöhnlichen  hohen  der
vorigen  Ernte.  Jedoch  kann  der  erzielte  Durchschnittspreis
  von  16  bis  17  Tallari  (1  Tallari  =
4,15  /%4)  für  den  Kantar  als  ein  guter  Preis
bezeichnet  werden.  Nach  dem  Zusammenbruch
einiger  größerer  Firmen  im  letzten  Viertel  des
Jahres  1911  sind  größere  Zahlungseinstellungen
nicht  mehr  vorgekommen.

Der  italienisch-türkische  Krieg  wirkt  weiter
nachteilig  auf  den  Handel  ein.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alerandrien.)

*Goldküfte  (northern  Territories)  1910.

Die  Einnahmen  stiegen  von  1690  K  im
Jahre  1909  auf  1806  L  im  Jahre  1910.  Die
Zunahme  ist  in  der  Hauptsache  auf  die  Gebühren
für  Feuerwaffen=  und  Munitions-Erlaubnisscheine
zurückzuführen.  Die  Ausgaben  betrugen  im
Jahre  1909  67  169  &amp;amp;  im  Jahre  1910  75  232  K.
Die  Zunahme  ist  durch  Mehrausgaben  bei  den
Positionen  Medizinalwesen,  Ackerbau,  Forstwirtschaft,
  Goldküste-Regiment,  Nördliche  Territorien,
Wegebau  und  Post=  und  Telegraphenwesen  zu
erklären.

Bei  den  Eingeborenen  gelangten  die  Kupfermünzen
  allmählich  in  Aufnahme,  jedoch  werden

 

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  265.
*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  904  f.,  und  1912,
S.  5  ff.

geborenen  wenig.

 

die  Münzen  weniger  für  Zahlungen,  als  für

Schmuckgegenstände  verwendet.
noch  stark  im  Umlauf.

Am  Außenhandel  beteiligen  sich  die  Ein-Der
  Kola=  und  Viehhandel
nimmt  zwar  zu,  befindet  sich  aber  in  den  Händen
von  Nichteingeborenen,  die  den  Nutzen  davon
haben.

Die  Landwirtschaft  hatte  wegen  Mangels
an  Regen  ein  schlechtes  Jahr.  Jortschritte  in
der  Baumwollenkultur  sind  nicht  erzielt  worden,
werden  aber  nach  Fertigstellung  der  Ackerbaustation
  in  Tamale  von  der  gemeinschastlichen
Arbeit  des  Ackerbaudepartements  und  der  British
Cotton  Growing  Association  erwartet.  Ein  erster
Versuch,  englische  Bullen  einzuführen,  scheiterte;
die  Tiere  gingen  ein.  Die  Versuche  wurden  mit
einer  brauchbaren  Rasse  fortgesetzt.  «

Der  Gesundheitspflege  wird  große  Aufmerksamkeit
  gewidmet;  die  Wasserversorgung  für
Europäer  und  Eingeborene  wurde  verbessert.

Die  politischen  Zustände  des  Protektorats
waren  befriedigend,  die  Beziehungen  zu  den  angrenzenden
  französischen  und  deutschen  Verwaltungen
  freundschaftlich.

(Nach  dem  amtl.  Jahresbericht,  Parlaments-Drucksache
  Nr.  683.)

Muschelgeld  ist

*  Rvasaland  1910/11.

Die  eigenen  Einnahmen  des  Protektorats
betrugen  1910/11  94980  L  (im  Vorjahr
76  647  ÄA),  denen  Ausgaben  in  Höhe  von
112  369  L  (108  728  41)  gegenüberstanden.  Das
Defizit  wurde  gedeckt  durch  einen  Reichszuschuß
und  einen  Beitrag  der  British  South  Africa  Co.
in  Höhe  von  8000  KL.

Der  Gesamtaußenhandel  von  Nyasaland
belief  sich  auf  368  621  LC;i  hiervon  entfielen  auf
die  Einfuhr  199  710  L—  (gegen  112  629  2  im
Jahre  1909/10)  und  auf  die  Ausfuhr  168  911  S
(110  866  D).

Den  Hauptteil  der  zollpflichtigen  Güter  machen
Baumwollwaren  aus,  deren  Einfuhr  sich  um
60  935  KE,  d.  h.  99  v.  H.,  gegen  das  Vorjahr
steigerte.  Auch  die  Einfuhr  zollfreier  Güter
(hauptsächlich  landwirtschaftlicher  Geräte)  hat  sich
um  9438  L  (47  v.  H.)  gehoben.  Der  Grund
dieser  Steigerung  ist  in  der  Rückkehr  eingeborener
Arbeiter  aus  Trausvaal  und  in  der  Erhöhung
der  Kaufkraft  des  Landes  zu  suchen,  die  auf  dem
günstigen  Absatz  der  Landesprodukte  beruht.  Von
der  Gesamteinfuhr  entfielen  76  v.  H.  auf  Großbritannien,
  6  v.  H.  auf  britische  Kolonien  und
18  v.  H.  auf  die  übrigen  Länder.

Bei  der  Ausfuhr  ist  besonders  bei  Baumwolle,

  Tabak  und  Kautschuk  eine  Steigerung  fest-
        <pb n="381" />
        W  341  2e0

zustellen.  Es  wurden  392  Tons  Baumwolle
(102  v.  H.  mehr  als  1909/10),  276  Tons  Tabak
(57  v.  H.  Zunahme)  und  32  327  lbs  Kautschuk
(119  v.  H.  Zunahme)  ausgeführt.  An  Plantagengummi
  wurden  nur  4087  (2623)  Pfund  verladen.
  83  v.  H.  der  Ausfuhr  ging  nach  Großbritannien,
  4  v.  H.  nach  britischen  Kolonien  und
13  v.  H.  nach  anderen  Ländern.  Die  zukünftige
Entwicklung  des  Handels  wird  günstig  beurteilt,
da  sich  infolge  der  Baumwollkultur  der  Geldumlauf
  unter  den  Eingeborenen  verstärkt,  auch
ständig  größere  Landflächen  in  Bearbeitung  genommen
  werden.  Zahlenmäßig  stellt  sich  der
Anteil  am  Handelsverkehr  in  der  nachstehenden
Tabelle  dar:
Einfuhr
1909/10  1910/11

Ausfuhr
1909/10  1910/11

9  L.  L  L
Großbritannien.  78  901  150  630  76  172  140  651
Deutschland  12922  22  057  11  331  13  057
Alle  nichtbritischen
Länder  21  662  36  027  23  984  21  956

Für  die  Landwirtschaft  war  das  Berichtsjahr
  günstig,  besonders  ist  in  Baumwolle  eine
gute  Ernte  zu  verzeichnen.  Der  Morgengehalt
der  Baumwollpflanzungen  stieg  auf  23.000  Acres.
Der  Preis  der  Baumwolle  hielt  sich  zwischen
dem  der  amerikanischen  und  dem  der  ägyptischen;
der  höchste  Preis  wurde  für  Uplandbaumwolle
erzielt.  Sie  gedeiht  in  Höhenlagen  zwischen
1000  bis  3000  Fuß  und  zeigt  große  Widerstandsfähigkeit
  gegen  Schädlinge.  Agyptische
Baumwolle  wird  jetzt  nur  in  Höhen  unter
1000  Fuß  auf  bestbewässertem  Gelände  angebaut.
Der  Baumwollbau  der  Eingeborenen  stieg  von
220  Tons  auf  692  Tons;  es  ist  gelungen,  ihn
durch  Erlaß  der  Hüttensteuer  für  Baumwollpflanzer
  zu  fördern.

Tabak  wurde  auf  3274  Acres  angepflanzt
und  erbrachte  1  704  637  lbs.  Kautschukpflanzen
wurden  auf  einer  Fläche  von  9072½  Acres
kultiviert,  davon  entsielen  auf  Parakautschuk
726⅛½  Acres.  Der  Kaffeeanbau  ging  stark
zurück.  Die  Landolphia  parvifolia  wird  durch
die  African  Lakes  Corporation  Limited  ausgebeutet.
  Es  wurden  für  derartigen  Kautschuk
Preise  von  3  sh  9  d  bis  4  sh  4  d  erzielt,  für
Parakautschuk  bis  5  sh  2½  d.

An  vier  größeren  Postanstalten  sind  Postsparkassen
  eingerichtet  worden,  welche  die  Einlagen
  bis  200  L  mit  2½  v.  H.  verzinsen.

 

Der  Auswanderung  der  Eingeborenen  arbeitet
  das  Gouvernement  entgegen,  teils  wegen
des  Arbeiterbedarfs  im  Lande  selbst  und  des
Schicksals  der  zurückbleibenden  Familie,  teils  weil
das  Zusammentreffen  der  Eingeborenen  mit  verderbten
  Elementen  in  Südafrika  mehr  übelstände
mit  sich  bringt,  als  die  hohen  Löhne  ausgleichen
könnten.  Eingeborene  mit  bestimmtem  Reiseziel
dürfen  das  Land  verlassen.

Die  Hüttensteuer  kam  regelmäßig  ein  und
erbrachte  191011  46  534  LK  gegen  35  619  2
im  Jahre  1906/07.

Ein  Mißstand  ist  das  Fehlen  einer  ununterbrochenen
  Verbindung  bis  zum  Meer,  da  der
Shirefluß  zwischen  Villa  Bocage  und  Fort
Herald  in  der  Trockenzeit  nicht  schiffbar  ist.

Schlafkrankheit  und  Tsetsefliege  breiten
sich  langsam  aus.  Da  letztere  den  Transport
mittels  Zugvieh  unmöglich  macht,  sind  geeignete
Automobilstraßen  wünschenswert.

Wegen  der  Verbreitungsmöglichkeit  der  Tsetsefliege
  und  der  großen  Wildschäden  in  den  Pflanzungen
  ist  der  Jagdschutz  von  Büffeln  und  Antilopen
  eingeschränkt  worden.

Südatrikanischer  Bund.
Geplantes  Zollgesetz.

Laut  Bekanntmachung  Nr.  266  vom  23.  Februar
  1912  ist  dem  Parlament  des  Südafrikanischen
  Bundes  vom  Minister  für  Handel  und
Gewerbe  der  Entwurf  eines  die  Zollgesetzgebung
für  den  Bund  einheitlich  regelnden  Boligesebes
vorgelegt  worden.

(The  Union  of  South  Afrien  ç((overnment  Guzette.)

RKusfuhr-oll  für  Kautschuh  in  Bolivien.

Nach  einem  Gesetze  vom  26.  Januar  1900  ist
die  Regierung  von  Bolivien  ermächtigt,  den  Ausfuhrzoll
  für  Kautschuk,  der  20  v.  H.  des  Wertes
nicht  übersteigen  darf,  in  Acre  bis  auf  15  v.  H.
und  in  den  anderen  Erzeugungsgebieten  auf  8  v.  H.
zu  ermäßigen.  Auf  Grund  dieser  Ermächtigung
ist  durch  Verordnung  vom  26.  Januar  1912  der
Zoll  für  Kautschuk,  der  über  Villa  Bella  ausgeführt
  wird,  von  12  auf  10  v.  H.  herabgesetzt
worden.

(Nach  einem  Berichte  der  Kais.  Minister-Residentur  6
in  La  Pazg.)
        <pb n="382" />
        W  342  20
Vermischtes.

Die  Lätigkeit  des  Seemannskrankenbauses  und
Instituts  für  Schikts-  und  Tropenkranhheiten  1911.

Die  Zahl  der  behandelten  Kranken  betrug  782
mit  14  676  Verpflegungstagen.  Der  durchschnittliche
tägliche  Krankenbestand  belief  sich  auf  40,2  Kranke.
Der  höchste  Stand  wurde  am  31.  August  1911  mit
50  Kranken  erreicht.

Die  durchschnittliche  Behandlungsdauer  betrug
18,8  Tage.  Von  den  behandelten  Kranken  sind  14
gestorben.

In  dem  mit  dem  Krankenhause  verbundenen  Institut
  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  sind  im
Jahre  1911  zwei  Unterrichtskurse  von  je  neunwöchiger
  Dauer  abgehalten  worden.  Zwischendurch
wurden  mehrere  Herren  besonders  unterrichtet.  Die
Zahl  der  Unterwiesenen  betrug  56,  und  zwar:

 

 

 

 

 

 

1lAuf  eigene
Kommandiert  Veranlassung
—  «-OSEZZ
  8
S  —  8  *
Ber  28  S
HEEIEIEEEEIIIIE
—  —l  FF1  E
*sss
—  S8SSSoS
Mediziner:
A#rzte  113  215  7  10  54
SchiffsärzttI  —  1—11
Apotheker1  1
7  13  25  9  10b6
l

 

 

 

l

Vor  Hörern  und  Hospitanten  des  hamburgischen
Kolonialinstituts  wurden  im  Laufe  des  Jahres
Vorträge  gehalten,  und  zwar  von  Professor  Dr.  Fülleborn
  über  „Einige  wichtige  Tierseuchen“,  von
Professor  Dr.  Mühlens  über  „Ausgewählte  Kapitel
  aus  der  Tropenhygiene“,  ferner  von  Professor
  Dr.  Fülleborn  und  Professor  Glage  über
„Verwendung  und  Zubereitung  der  Nahrungsmittel
  in  den  Tropen  einschließlich  Fleischbeschau
(Kochkursus)".  Im  November  begann  Professor
Dr.  Mühlens  in  Vertretung  des  Medizinalrats  Professor
  Dr.  Nocht  mit  den  Vorlesungen  über  Tropenhygiene.


Am  25.  November  fand  im  Institut  ein  Vortrag
nebst  Demonstrationen  für  Militärärzte  statt.

Im  Frühjahr  unternahm  das  Iunstitut  durch  Professor
  Dr.  Mühlens  auf  Ersuchen  der  Landherrenschaft
der  Geestlande  und  unter  Zurverfügungstellung  von
4000  +K  eine  erfolgreiche  Bekämpfung  der  Mücken  in
Wohldorf-Ohlstedt  und  den  dieser  Gemeinde  nächstliegenden
  Häusern  der  benachbarten  preußischen  Gemeinde
  Duvenstedt.

Am  4.  November  trat  Medizinalrat  Professor
Dr.  Nocht  von  Marseille  seine  Informationsreise
nach  Deutsch-Ostafrika  an.  Aus  Staatsmitteln
wurden  ihm  als  Reise=  und  Ausrüstungskosten  10000.1
bewilligt.

Recht  umfangreich  beteiligte  sich  das  Institut  an
der  Internationalen  Hygiene-Ausstellung  in
Dresden,  und  zwar  durch  Ausstellen  von  Sammlungen
  und  Demonstrationsmaterial  über  tropische
Krankheiten  und  ihre  Erreger  in  der  Gruppe  XI,
Tropenhygiene.  Zur  Beschickung  der  Ausstellung  standen
dem  Institut  insgesamt  8200  .  f  einschließlich  der  Zuwendungen
  aus  kolonialen  Kreisen  zur  Verfügung.

 

Gelegentlich  der  Ausstellung  in  Dresden  tagte  dort
im  September  die  Deutsche  Tropenmedizinische
Gesellschaft.  Während  dieser  Sitzungen  wurden
u.  a.  auch  Vorträge  vom  Leiter  und  den  wissenschaftlichen
  Mitarbeitern  des  Instituts  gehalten.

Im  Lause  des  Jahres  wurden  von  den  Mitgliedern
des  Instituts  die  nachstehend  bezeichneten  wissenschaftlichen
  Arbeiten  veröffentlicht:

Giemsa,  G.:  Wird  eingenommenes  Chinin  mit  der
Muttermilch  ausgeschieden?  Archiv  für  Schiffs=  und
Tropen-Hygiene  Bd.  XV,  S.  8.

Boehm,  W.:  MyFcetoma.  Real-Enchyclopädie  der  gesamten
  Heilkunde.  Hrsgeb.  A.  Eulenburg.  4.  Aufl.

Werner,  H.:  Zur  Technik  der  intravenösen  Injektion
von  Salvarsan.  Deutsche  mediz.  Wochenschrift  Nr.  3.

Leber,  A.“)  und  Prowazek,  S.  v.:  üÜber  eine  neue
infektiöse  Bindehauterkrankung  (Epitheliosis  desquamativa
  conjunctivae).  Berliner  klin.  Wochenschrift  Nr.5.

Mayer,  M.:  Über  ein  Halteridium  und  Leucochtozoon
des  Waldkauzes  und  deren  Weiterentwicklung  in
Stechmücken.  Archiv  für  Protistenkunde  Bd.  XXI,
S.  232.

Notizen  1,  2,  3  aus  der  Tropenpraxis  und  Briefkasten
  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten
  zu  Hamburg.  Archiv  für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene
  Bd.  XV.  S.  125,  359  und  633.

Schilling,  V.:  Der  Säugetiererythrozyt  als  vollständige
  Zelle  und  seine  Beziehung  zum  Blutplättchen.
Münchener  mediz.  Wochenschrift  Nr.  9.

Werner,  H.:  Uber  die  Behandlung  der  Malaria  mit
Ehrlich-Hata  606  und  über  Chininresistenz  bei  Malaria.
Archiv  für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene  Bd.  XV,
S.  141.

Werner,  H.:  Über  moderne  Malariatherapie.  Therapeutische
  Monatshefte  Jahrg.  XXV,  März.

Fülleborn,  F.:  Bemerkungen  zu  der  Arbeit  von
Dr.  V.  Reichmann:  „Eine  ungewöhnliche  Filariaerkrankung.
  Heilung  durch  Ehrlich-Hata.“  Münchener
mediz.  Wochenschrift  Nr.  10.

Prowazek,  S.  v.:  Zur  Atiologie  des  Molluscum  contaxiosum.
  Archiv  für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene
Bd.  XV,  S.  173.

Schilling,  V.:  Über  die  feinere  Morphologic  der
Kurloff-Körper  des  Meerschweinchens  und  ihre  Ahnlichkeit
  mit  Chlamydozoen-Einschlüssen.  Centralbl.
für  Bakteriologie  usw.  1.  Abteilung.  Originale.
Bd.  LVIII,  S.  318.

Schaumann,  H.:  M.  Glogner,  Die  Atiologie  der
Beriberi  und  die  Stellung  dieser  Krankheit  im
nosologischen  System.  Eine  Erwiderung.  Archiv
für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene  Bd.  XV,  S.  252.

Schilling,  V.:  Arbeiten  über  die  Erythrozyten.  I.  Die
rein  basisch  färbbaren  Protoplasmasubstanzen  des
Erythrozyten:  Polychromasie,  vitale  Netzstruktur  und
basophile  Punktierung.  Folia  haematologica.  I.  Teil
Archiv  Bd.  XI,  S.  327.

Giemsa,  G.:  Uber  die  Ausscheidung  von  lockergebundenem
  Harneisen  bei  Malaria.  Archiv  für  Schiffsund
  Tropen-Oygiene  Bd.  XV,  S.  305.

Prowazek,  S.  v.:  Zur  Atiologie  der  Samoapocke.
Archiv  für  Schiffs-  und  Tropen-Hygiene  Bd.  XV,
S.  351.

Schilling-Torgau,  V.:  Ein  praktisch  und  zur  Demonstration
  brauchbarer  Differentialleukozytometer
mit  Arnethscher  Verschiebung  des  Blutbildes.  Deutsche
mediz.  Wochenschrift  Nr.  25.

Gothein,  W:  Das  neutrophile  Blutbild  bei  Malaria.
Folia  haematologica.  I.  Teil.  Archiv  Bd.  XI,  S.  379.
        <pb n="383" />
        W  343  20

Prowazek,  S.  v.:  Beitrag  zur  Entamoeba-Frage.
Archiv  für  Protistenkunde  Bd.  XXII,.  S.  345.

Leber,  A.)  und  Prowazek,  S.  v.:  Bericht  über
medizinische  Beobachtungen  auf  Savaii  und  Manono
(Samoa).  Archiv  für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene
Bd.  XV,  S.  409.

Werner,  H.:  Über  Netzhautblutungen  bei  Malaria.
Archiv  für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene  Bd.  XV,
S.  431.

Schilling-Torgau,  V.:  Kritik  der  Arnethschen  Lehre
von  der  Verschiebung  des  leukozytären  Blutbildes
und  Wertung  ihrer  klinischen  Anwendbarkeit.  Folia.
haematologica.  I.  Teil.  Archiv  Bd.  XII,  S.  130.

Giemsa,  G.:  Uber  die  Vernichtung  von  Ratten  und
anderen  für  die  Verbreitung  von  Menschenpest  in
Betracht  kommenden  Nagetieren  (Erdhöhlenbewohnern)
durch  Kohlenoryd.  Archiv  für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene
  Bd.  XV,  S.  461.

Weißenborn,  E.:  Beitrag  zur  Kenntnis  der  kurzgeißeligen
  Trypanosomen.  Archiv  für  Schiffs=  und
Tropen-Hygiene  Bd.  XV,.  S.  477.

Werner,  H.:  Neuere  Ergebnisse  der  Malariaforschung.
Ergebnisse  der  inneren  Medizin  und  Rinderheilkunde.
Bd.  VII,  S.  1.

Mühlens,  P.:  Einheimische  Malaria  und  ihre  Bekämpfung.
  Zeitschrift  für  ärgtliche  Fortbildung.
Jahrg.  VIII,  Nr.  13  und  14.

Prowazek,  S.  v.:  Zur  Kenntnis  der  Flagellaten  des
Darmtraktus.  Archiv  für  Protistenkunde  Bd.  XXIII,
S.  96.

Fülleborn,  F.  und  Schilling-Torgau,  V.:  Untersuchungen
  über  den  Infektionsweg  bei  Strongyloides
und  Ankylostomum.  Vorl.  Mittlg.  Archiv  für  Schiffsund
  Tropen-Oygiene  Bd.  XV,  S.  569.

Werner,  H.:  Uber  Orientbeule  aus  Rio  de  Janeiro
mit  ungewöhnlicher  Beteiligung  des  Lymphgefäßsystems.
  Archiv  für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene
Bd.  XV,  S.  ö81.

Leber,  A.')  und  Prowazek,  S.  v.:  Weitere  Untersuchungen
  über  die  Augenkrankheiten  in  der  Südsee.
Berliner  klin.  Wochenschrift  Nr.  39.

Nocht,  B.:  Infektionskrankheiten.  Die  Beriberifrage.
Jahreskurse  für  ärgtliche  Fortbildung.  Oktober.

Schilling-Torgau,  V.:  Oualitative  Leukogytenblutbilder
  mit  Einbeziehung  der  vereinfachten  Arnethschen
Mcthode  und  ihre  plastische  Darstellung  mit  einem
Differentialleukogytometer.  Zeitschr.  f.  erper.  Pathologie
  und  Therapie  Bd.  IX.

Schilling-Torgau,  V.:  Weitere  Mitteilungen  über
die  Struktur  des  vollständigen  Sängetiererythrozyten.
Anatomischer  Anzeiger  Bd.  XL,  Nr.  11  und  12.

Mayer.  M.:  Tropenhygiene  und  Tropenkrankheiten
auf  der  Internationalen  Oygiene=  Ausstellung  zu
Dresden.  Archiv  für  Schiffs=  und  Tropen-Hygiene
Bd.  XV,  S.  785.

Mühlens,  P.:  Die  Bekämpfung  der  Mückkenplage.

Die  Umschau  Nr.  52.

 

*)  Nicht  Mitglied  des  Instituts.

Der  Verbehr  auf  den  Reichspostdampkerlinien  des
Norddeutschen  Cloyd  und  der  Deutschen  Ostalrikha-Linie
  1910.“)

Der  Verkehr  auf  den  Reichpostdampferlinien  des
Norddeutschen  Lloyd  und  der  Deutschen  Ostafrika-Linie
  gestaltete  sich  im  Jahre  1910  nach  der
amtlichen  Statistik,  wie  folgt:

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1911,  Nr.  9,  S.  362ff.

 

 

1.  Linien  nach  Ostasien  und  Australien.

Der  Gesamtverkehr  der  beiden  Linien  —  Ausreise
  und  Heimreise  zusammen  —  belief  sich  auf  356  800  t
im  Werte  von  497  280  000  .  gegen  354  906  t  im
Werte  von  447  781  000  M  im  Jahre  1909.  Hierin
sind  nicht  gerechnet  Edelmetalle  und  Kontanten  im
Betrage  von  27  587000  .  gegenüber  53  549  000  .
im  Jahre  1909.

Es  entfielen  auf  die  Ausreise  193  019  t  im  Werte
von  198  433  000  gegen  189  562  t  im  Werte  von
183  328  000  %  im  Jahre  1909;  auf  die  Heimreise
163  781  t  im  Werte  von  298  847000  .  gegenüber
165  344  t  im  Werte  von  264  453  000.  “  im  Jahre  190  .

Danach  zeigt  die  durch  die  Reichspostdampfer  vermittelte
  Aus=  und  Einfuhr  im  Jahre  1910  gegen  das
Vorjahr  eine  Zunahme  von  1894  t  dem  Gewichte  nach.
während  sie  dem  Werte  nach  diejenige  des  Vorjahres
um  49  499  000  .  &amp;amp;  überschritten  hat.

Die  Zahl  der  Reisen  hat  wie  im  Vorjahr  78
betragen,  je  39  davon  sind  Aus=  und  Heimreisen.

Von  den  ausgeführten  Gütern  wurden  dem
Werte  nach  31,4  v.  H.  der  in  europäischen  Häfen  genommenen
  Ladung  in  Hamburg,  23,3  v.  H.  in  Bremerhaven,
  1,6  v.  H.  in  Rotterdam,  34,3  v.  H.  in  Antwerpen,
8,3  v.  O.  in  Genua  und  1,.1  v.  H.  in  Neapel  geladen.

Gelöscht  wurden  auf  der  Heimreise:  in  Port
Said  0,8  v.  H.,  in  Neapel  5,0  v.  H.,  in  Genua  37,1  v.  H.,
in  Gibraltar  0,1  v.  H.,  in  Antwerpen  12,4  v.  H.,  in
Amsterdam  5,1  v.  H.,  in  Bremerhaven  15.1  v.  H.  und
in  Oamburg  24,4  v.  H.  vom  Gesamtwert  der  auf  der
Heimreise  geladenen  Güter.

Die  hauptsächlichsten  Frachtgegenstände  bildeten
auf  der  Ausreise:  Drogen,  Chemikalien  und  Farben,
Zeugwaren,  Eisenwaren,  Vergehrungsgegenstände,  Garne
und  Watten,  Maschinen  und  Maschinenteile,  Metalle
und  Metallwaren,  Eisen  und  Stahl,  Instrumente  und
Apparate,  Posamenten  und  Stickereien,  Motorwagen
und  Motorwagenteile,  Papier  und  Papierwaren,
Strumpfwaren  und  Trikotagen,  Kleidung  und  Hutwaren,
  Tonwerkgeuge,  Schnitzstoffe  und  Schnitzwaren,
Leder  und  Lederwaren,  Gummiwaren,  Tabak  und  Tabakwaren,
  Ausrüstungsgegenstände,  Ole  und  Fette.  Glaswaren,
  Drucksachen,  Kurzwaren  und  Schmuck;  auf  der
Heimreise:  Seide  aller  Art  tleinschl.  Kokons),  Wolle
und  Wollabfälle,  Kupfer,  Verzehrungsgegenstände,
Häute  und  Felle,  Tabak  und  Tabakauszüge,  Drogen.
Chemikalien  und  Farben,  Kautschuk  und  Guttapercha.
Zinn,  Menschenhaar,  Seidenwaren,  Erze.  Bettfedern,
Strohgeflechte  und  Matten,  Kopra,  Kuriositäten,  Sesam,
  Talg  und  Wachs  aller  Art.  Baumwolle,  Blei  und
Silberblei,  Blumenzwiebeln,  Sämereien  und  Gewächse,
zigarren  und  Zigaretten,  Rohr  und  Stuhlrohr,  Kurzwaren
  und  Schmuck.

Deutscher  Herkunft  waren  von  den  auf  der
Ausreise  beförderten  Gütern  133  241  t  im  Werte  von
149  249  000  .1ä71,  d.  h.  69,0  v.  L.  des  Gesamtgewichts
und  75,2  v.  H.  des  Gesamtwerts  der  ausgeführten
Waren  gegen  133  923  t  im  Werte  von  136  272  000./
(70,6  v.  H.  bzw.  74,3  v.  H.)  im  Vorjahr.

Für  Deutschland  bestimmt  waren  von  den
auf  der  Heimreise  beförderten  Zütern  114  875t  im
Werte  von  129  330  000.1/7,  d.  h.  70,1  v.  H.  des  Gesamtgewichts
  und  43,3  v.  H.  des  Gesamtwerts  der  Ladung.
gegenüber  119  687  t  im  Werte  von  124  860  000  7
(72,4  und  47,2  v.  O.)  im  Jahre  1909.

Die  Ostasiatische  Linie  nahm  an  der  Beförderung
  auf  der  Ausreise  und  Heimreise  zusammengenommen
  mit  229  181  t  im  Werte  von  384  002  000  /%
teil,  auch  hier  wieder  ohne  Einrechunng  der  Edelmetalle
und  Kontanten.
        <pb n="384" />
        W  344  20

Auf  die  Ausreise  entfielen  137  308  t  im  Werte
von  161  182  000  .,  darunter  deutscher  Herkunft
97  397  t  im  Werte  von  126  179  000  ,  d.  h.  70,9  v.  H.
des  Gesamtgewichts  und  77,7  v.  H.  des  Gesamtwerts  der
auf  dieser  Linie  nach  fremden  Häfen  beförderten  Güter.

Von  den  auf  der  Heimreise  verfrachteten  91873t
im  Werte  von  222  870  000  waren  58  800  t  im  Werte
von  73  092  000.#  /,  d.  h.  64,0  v.  H.  des  Gesamtgewichts
und  32,8  v.  H.  des  Gesamtwerts  für  Deutschland
bestimmt.

Der  Anteil  der  Australischen  Linie  an  der
Gesamtbeförderung  betrug  ohne  Edelmetalle  und  Kontanten
  127  619  t  im  Werte  von  113  228000  ..  Oiervon
  kamen  auf  die  Ausreise  55711  t  im  Werte  von
37  251  000  ¼4,  darunter  deutscher  Herkunft  35  844  1,]
im  Werte  von  24  070  000  /7.  d.  h.  64,3  v.  H.  vom  Gesamtgewicht
  und  64.6  v.  O.  vom  Gesamtwert  der  auf

 

Woerte  von  75  977000  waren  56  075  t  im  Werte
von  56  238  000  .7,  d.  h.  78  v.  H.  des  Gesamtgewichte.
und  74  v.  H.  des  Gesamtwerts  für  Deutschland
bestimmt.

Die  Zweiglinien  von  Japan  über  Hongkong.
Neuguinea  nach  Sydney  und  von  Singapore  nach  Neuguinea
  sind  an  der  Güterbewegung  mit  insgesamt
14121  t  im  Werte  von  3  161.000.&amp;amp;¾  beteiligt.  Davon
entfallen  auf  die  Ausreise  2041  t  im  Werte  von
1  767000.7,  auf  die  Heimreise  2380  t  im  Werte
von  1  397  000  .  Deutscher  Herkunft  waren  auf
der  Ausreise  1715  t  im  Werte  von  1  358  000.#¼,  d.  h.
81  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und  76,9  v.  H.  des  Gesamtwerts
  der  Ladung:  für  Deutschland  bestimmt
waren  auf  der  Heimreise  2218  t  im  Werte  von
1  294  000.  1,  d.  h.  93,2  v.  O.  vom  Gesamtgewicht  und
92.6  v.  H.  vom  Gesamtwerte  der  Ladung.

 

 

 

 

 

 

 

dieser  Linie  nach  dem  Auslande  verladenen  Güter.  Der  Personenverkehr  auf  den  Reichspost-Von
  den  auf  der  Heimreise  geladenen  71  908  t  im,  dampferlinien  gestaltete  sich,  wie  folgt:
1910  1909
–  6  —
**“5  AD#  6  **½“  «.'
Klasse  Zusammen  Klasse  Zusammen
RlassenI  »  E  KLrlasse
1  I  II  III  bis  III  151  II  I./  i*  III
Ostasiatische  Linie.
Ausreise  7136  4470  3516  15  122  6  117  1204  2969  13  320
Heimreise  65ö08  4008  3226  13802  5084  36  317  1  13  02
Zusammen  13  704  34738  6  742  28924  12  131  7885  6386  26402
Australische  Linie.
Ausreise  .  .  .  .  .  1  699  1  193  „  5  777  8  929  1  300  1  303  4077  6  730
Heimreise  1  373  1  107  2  159  4639  1  6607  1357  2274  52938
usammen3  2500  7536  13  568301  26600  6351  120½08
zzweiglinien.
Ausreise  127  128  1  386  2211  391  225  892  1511
Heimreise  165  a62  1702  2529  433  1003  1  310  2  046
Zusammien  1  892  790  3  088  »  4770  827  1  528  2202  3557
2.  Deutsche  Ostafrika-Linic.  burg,  0.3  v.  H.  in  Bremerhaven,  1.6  v.  H.  in  Emden.
Der  Gesa  mtverkeh  r  dieser  Linie,  A  usreise  14,5  v.  H.  in  Rotterdam,  11.5  v.  H.  in  Antwerpen,

und  Heimreise  zusammengenommen,  belief  sich  auf
283989  t  im  Werte  von  151  694  000.  &amp;amp;  gegen  297241  t.
im  Werte  von  149  133  000.  4  im  Jahre  1909.  Hierbei
sind  nicht  mitgerechnet  Edelmetalle  und  Kontanten  im
Werte  von  5  116.  000  .¼  gegenüber  2077000.  im
Jahre  1909.

Die  Dampfer  der  Deutschen  ÖOstofrika-Linie  machten
im  Jahre  1910  im  ganzen  45  Aus=  und  43  Oeimreisen,
von  denen  auf  die  östliche  Rundfahrt  18  Aus--  und
17  Heimreisen,  auf  die  westliche  Rundfahrt  je  17  Ausund
  Heimreisen  und  auf  die  Zwischenlinie  10  Ausund
  9  Heimreisen  entfallen.

Im  Vorjahr  belief  sich  die  Gesamtzahl  der  Fahrten
auf  je  44  Aus=  und  Heimreisen,  von  denen  je  17  Ausund
  Heimreisen  auf  östliche,  je  18  Aus=  und  Heimreisen
auf  die  westliche  Rundfahrt  und  je  9  Aus=  und  Heimreisen
  auf  die  Zwischenlinie  entfielen.

Es  wurden  auf  der  Ausreise  160  512  t  im  Werte
von  81  252  000  gegen  156  298  t  im  Werte  von
73  021  000  K  im  Jahre  1909,  auf  der  Heimreise
123  477t  im  Werte  von  70  442  000  K  gegen  140  943  t
im  Werte  von  76  112  000  .K  im  Vorjahre  befördert.

Auf  der  Ausreise  wurden  dem  Werte  nach  53,8  v.  H.
der  in  europäischen  Häfen  geladenen  Güter  in  Ham- 



8,1  v.  O.  in  Southampton,  4,5  v.  O.  in  Lissabon,  2,3  v.  H.
in  Marseille,  3,4  v.  HO.  in  Neapel  geladen.  Von  dieser
Ladung  wurden  in  deutschen  Schutzgebieten  gelöscht:
  6,y  v.  H.  in  Tanga,  0,3  v.  H.  in  Pangani.,
0,.9  v.  O.  in  Bagamoyo,  12,7  v.  H.  in  Daressalam,
0,4  v.  H.  in  Kilwa,  0.7  v.  H.  in  Lindi  und  0.2  v.  H.
in  Mikindani,  iusgesamt  also  22,1  v.  O.

Auf  der  Oeimreise  wurden  gelöscht:  in  Port
Said  0,9  v.  H.,  in  Neapel  6,3  v.  H.,  in  Marseille
56  v.  H.,  in  Lissabon  0,8  v.  H.,  in  Antwerpen  5.6  v.  H.
und  in  Hamburg  70,8  v.  H.  vom  Werte  der  Ladung.
Von  den  auf  der  Heimreise  beförderten  Gütern  wurden
dem  Werte  nach  in  Tanga  12  v.  H.,  in  Pangani
1,1  v.  H.,  in  Bagamono  0,.4  v.  H.,  in  Darcessalam
3,8  v.  H.,  in  Kilwa  1,4  v.  H.,  in  Lindi  1,5  v.  H.  und
in  Mikindani  0.7  v.  H.,  insgesamt  in  deutschen
Schutzgebicten  also  20,9  v.  H.,  geladen.

Die  hauptsächlichsten  Beförderungsgegenstände
bildeten  auf  der  Ausreise  Zeugwaren,  Verzehrungsgegenstände,
  Eisenwaren,  Drogen,  Chemikalien  und
Farben,  Metalle  und  Mctallwaren,  Maschinen  und
Maschinenteile.  Ole  und  Fette,  Instrumente  und  Apparate.
  Maffen  und  Schießbedarf,  Tabak  und  Tabakwaren.
Wagen  und  Wagenteile,  Holgwaren,  Baumwolle  und
        <pb n="385" />
        W  345  20

Baumwollabfall,  Zement,  Uhren,  Kleidung  und  Hüte.
Auf  der  Heimreise  wurden  besonders  Kautschuk,
Wolle  einschl.  Abfälle,  Häute  und  Felle,  Kopra,  Hanf
und  Werg,  Nelken  und  Nelkenstengel,  Rinden  und
Wurzeln,  Erdnüsse,  Elfenbein,  Ole  und  Fette,  Wachs,
Mais  und  Maismehl.  Erze,  Baumwolle  einschl.  Abfälle,
Kaffee,  Zucker,  Früchte  und  Küchengewächse  und
Gummiharze  befördert.

Von  den  ausgehenden  Gütern  waren  deutscher
HOerkunft  87  318  t  im  Werte  von  3709  32  000  .  i¼,  d.  h.
54,4  v.  H.  vom  Gesamtgewicht  und  46.7  v.  H.  vom  Gesamtwert
  gegen  110  712  t  im  Werte  von  42  670  000.#4
(70,8  v.  H.  bzw.  58,4  v.  H.)  im  Vorjahr.

VBon  den  einkommenden  Gütern  waren  für
Deutschland  bestimmt:  50  902  t  im  Werte  von
36  634  000  .  ,  d.  h.  41,2  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und
52  v.  H.  des  Gesamtwerts  der  auf  der  Heimreise  verfrachteten
  Güter,  gegenüber  58  308  t  im  Werte  von
36  743.000  +  (41,4  und  48,3  v.  H.)  im  Jahre  1909.

Auf  der  östlichen  Rundfahrt  gelangten,  die
Ausreise  und  Heimreise  zusammengenommen,
101  517  t  im  Werte  von  50  853  000  zur  Beförderung,
auch  hier  wieder  ohne  Hinzurechnung  von  Edelmetallen
und  Kontanten.

Auf  die  Ausreise  entfielen  hiervon  64  464  t  im
Werte  von  36  403  000  Kx,  darunter  deutscher  Herkunft
  39  420  t  im  Werte  von  15  884  000  .#7,  d.  h.
61,2  v.  H.  vom  Gesamtgewicht  und  43,6  v.  H.  vom  Gesamtwert
  der  auf  diesen  Fahrten  beförderten  Güter.
Von  den  auf  der  Rückreise  verfrachteten  37  053  t  im

 

von  8  865  000  .K,  d.  h.  53,8  v.  H,.  vom  Gesamtgewicht
und  61,3  v.  H.  vom  Gesamtwerte  für  Deutschland
bestimmt.

Der  auf  die  westliche  Rundfahrt  entfallende
Anteil  an  der  Gesamtbeförderung  betrug  (ohne  Edelmetalle
  und  Kontanten)  122  441  t  im  Werte  von
69  340  000  “.  Hiervon  wurden  auf  der  Ausreise
befördert  58  461  t  im  Werte  von  28  980  000.1,  darunter
deutscher  Herkunft  25979t  im  Werte  von  13218000.42.
d.  h.  44,4  v.  H.  vom  Gesamtgewicht  und  45.6  v.  H.  vom
Gesamtwert  der  auf  diesen  Fahrten  nach  fremden  Häfen
verladenen  Güter.

Bon  den  auf  der  Heimreise  genommenen
63  980  t  im  Werte  von  40  360  000  waren  19  313  t
im  Werte  von  18  980  000  .7,  d.  h.  30,2  v.  O.  vom
Gesamtgewicht  und  47  v.  HL„  vom  Gesamtwert  für
Deutschland  bestimmt.

Auf  der  zZwischenlinie  wurden  (ohne  Edelmetalle
  und  Kontanten)  in  ganzen  60  031  t  im  Werte
von  31  501  000  .X  befördert.  Hiervon  entfallen  auf
die  Ausreise  37  587t  im  Werte  von  15  869  000  .7J/
darunter  deutscher  Herkunft  21  919  t  im  Werte  von
8  830  000  .,  d.  h.  58,3  v.  H.  vom  Gesamtgewicht  und
55,6  v.  O  vom  Gesamtwert  der  auf  dieser  Linie  nach
dem  Auslande  verschifften  Güter.

Von  den  auf  der  Heimreise  geladenen  22  414  t
im  Werte  von  15  632  000.  4  waren  11  663  t  im  Werte
von  8  789  000  177.  d.  h.  52,0  v.  H.  vom  Gesamtgewicht
und  56,2  v.  H.  vom  Gesamtwert,  für  Deutschland
bestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Werte  von  14  450  000  #  waren  19  926  t  im  Werte  Der  Personenverkehr  gestaltete  sich,  wie  folgt:
*  6  1010  —  *  6  —  1909
5  0  1  „
Klasse  ·  Zusammen  Klasse  Inmen
-  »  --sc·lasfc»—  ,  sl  Klasse
1  s  lI  III  I  bis  III  1  II  III  Ibis  III
Ostliche  Rundfahrt.
Ausreise  .  2527  1  905  6  1  924  6356  2  1500  1  827  1  798  #  6  075
Heimreise  1274  1231  2070  15818  1008  1408  362
Zusammen.  3801  3139  4000  10  940  3568  2925  3206  90699
Westliche  Rundfahrt.
Aucreise  .  1  559  1  710  2530  5  799  1  142  1  5685  1  632  1659
Heimreise  2292  1609  1  5999  5599  2337  2002  1797  6136
Zusammen355!1  3409  41209  1138983779  3537  3420  10  7595
ZBZwischenlinie.
Auoreise  219  35  55T  289  168  9  1.  178
Heimreise  359  19  13  391  192  1  24  1  225
Zusammen  608  54  18  680  I  360  33  10  103
Alle  Linien.
Ausreise  4335  3650  4459  12444  4060  3421  3431  10  912
Heimreise  3  925  2952  3688  110  565  3647  3124  3214  905
Zusammen  8  260  6  602  I  8  147  II  23  009  I  7707  I  6  515  68645  1  20  897
Belgisch-Kongo.

Errichtung  einer  Zoll=  und  Steuerstelle  in  Banzypille.
Durch  Verordnung  des  Vizegeneralgouverneurs  vom  6.  Dezember  1911  ist  in  Banzyville

am  Ubangiflusse  eine  Zoll=  und  Steuerstelle  errichtet  worden.

(Bulletin  Officiel  du  Congo  Belge.)
        <pb n="386" />
        G  346  20

Literatur-Bericht.

Deutsch  Neu-Guinen  von  Prof.  Dr.  med.  R.  Neuhauß.
In  drei  Bänden.  Band  1  mit  334  Zinkützungen  und
einer  Karte;  Band  II:  Völkeratlas,  mit  764  Zinkätzungen
  und  einer  Karte;  diesc  beiden  Bünde  herausgegeben
  mit  Unteristinzung  der  Rudolf  Virchow-Stiftung
  in  Berlin;  Band  III:  Beiträge  der  Missionare
Keyher,  Stolz.,  Zahn,  Lehner,  Bamler;  herausgegeben
  mit  Unterstützung  des  Bachler-Instituts  in
Berlin.  —  Verlag  Dictrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).
Berlin  1911.  Dreis:  Bd.  I  und  II  geb.  80  “,
Bd.  1II  geb.  20.4¾.

Das  Werk  stellt  eine  wertvolle  Bereicherung  der
Literastur  über  Kuiser  -Wilhelmsland,  den  deutschen
Anteil  an  dem  Festlande  von  Neuguinea,  dar.  Es  gibt
uns  ein  anschauliches  Bild  vrom  Leben  und  Treiben
der  Eingeborenen,  ihrer  Sitten  und  Gebrüuche.  Dies
Eilt  besonders  von  den  Stümmen  zwischen  Kap  König
Wilhelm  und  Markham,  dem  engeren  Arbeitsfelde  der
Neuendettelsauer  Mission,  deren  in  jahrzchniclanger
Arbeit  im  Lande  kewonnene  Kenntnis  des  dortigen
Papua  dem  Veriusser  bei  seinen  Forschungen  zugute  kam.

Verschiedener  Meinung  mit  dem  Verfasser  kunn
man  darüber  sein,  wie  der  Landfrieden  in  einem  C#cbiete
  wie  Kaiser-Wilhelmsland  herzustellen  ist.  vo
Alord  und  Totschlag  bis  zum  Fuhfassen  der  Weillen
an  dler  Tagesordnung  waren  und  auch  heute  noch
dGort  sind,  wohin  der  Weilc  noch  nicht  stündig  vorgedrungen
  ist.  Grund  dieser  Totschläzereien  ist  in
den  meisten  Füllen  —  darin  mul  dem  Verfasser  Recht
gegeben  werden  —  (lor  das  ganze  Tun  und  Treiben
des  Papun  beherrschende  Aberglaube  und  die  Geisterfurcht;
  letztere  hat  insbesondere  die  Ausübung  der
Blutrache  zur  Folge.  Wenn  aber,  wie  der  Verfasser
schbst  schreibt,  (die  Lae  Womba  in  den  ullerletzten
Inhren  nachweislich  130  Alenschen  ermordeten"“",  wenn
„Sxie  jüngst  in  der  Nacht  ein  Lae-Dorf  überficlen  und
man  am  hüchsten  Morgen  70  Leichen  unter  den
rauchenden  Trümmern  fand..  wenn  an  der  Rai-Kistc
Eanze  Dörfer  infolge  der  Uberfälle  der  Bergbewohner
ver##let  lagen  und  ihre  Bewohner  enchlagen  und  uuf-Eefressen
  wurden,  wenn  im  Herzegebirge  ein  Weileer.
Ohne  3weifsel  schuldlos,  erschlagen  wurde,  ldann  mul
strasend  eingeschritten  werden.  We  und  solange  der
Landfrieden  kampflos  geschaffen  und  gesichert  werden
kunn,  vird  das  geschehen;  ist  es  aber  nicht  möéglich.
so  muß  mit  (iewalt  ldurchgegriffen  werden.  Jachsicht
würe#  da  Schwüche  und  würde  auch  als  solche  von
den  Eingeborenen  angeschen.

Die  wirtschaftlichen  Aussichten  von  Kuiser-Wilhelmsland
  beurteilt  der  Verfasser  wohl  etwmus  Pessimistisch.
  Die  Hafenbilllung  un  der  Nordküste  (ürfte
niccht  so  scin.  wie  der  Verfasser  sic  darstellt.  Angriffshafen.
  Dallmannhafen.  Hansabucht.  lalafelthafen.
Adalberthufen  und  Alexishaten  geben  neben  Friedrich-Wilhelmshafen
  für  Schiffe  jeder  in  Frage  kommenden
Größe  geschützte  Ankerplätze.  Es  ist  nicht  zu  erschen,
  warum  das  Land  neben  der  Kultivierung  der
Kokospalme,  die  der  Verfasser  allein  als  aussichusreich
Dezeichnet,  nicht  nuch  für  andere  Kulturen.  W.  z.  B.
Kautschuk  und  Tahnk.  geciguct  sein  soll.  Sachgemälze
Versuche  in  dieser  Rie-  sung  sollten  entschieden  Cemacht
  werden.

Ganz  hervorragend  ist  das  Bildnismaterial,  das
in  dem  zweiten  Bande  des  Werkes  zusammengestellt
ist;  es  wirl  die  unthropologische  Kenntnis  von  dem
apun  wesemlich  tördern.  Aunbcrordentlich  wertvoll
sinl  auch  dlie  in  dem  dritten  Bunde  zusammen-Kestellten
  Beiträge  einzelner  Alissionare  der  Neuceniettelsnurer
  Mission,  die  einen  tiesen  Einblick  in  dlie

 

schwindenden  Sitten  und  Gebrüuche  und  die  Scelenanschauungen
  des  Papua  geben.

Was  die  Kritik  anbelangt,
öfters  an  den  Regierungsbeamten  übt,  so  darf  doch
gesagnt  werden,  daB  unsere  Beamten  sich  in  den
Kolonien  alle  Mühe  geben,  in  die  Verhältnisse  ihres
Bezirks  einzudringen  und  die  Rechtsanschauungen
der  Eingeborenen  kennen  zu  lernen.  Daß  gerade  sie
keine  Kenntnis  von  den  einschlägigen  Verhältnissen
und  von  den  Rechtsanschauungen  der  Eingeborenen
haben,  kann  demnach  in  der  vom  Verfasser  beliebten
Verallgemeinerung  nicht  als  zmreffend  anerkuannt
werden.

die  der  Verfasser

Die  Praxis  des  Vermessungsingenieurs.  Geodätisches
Hand-  und  Nachschlagebuch  für  Vermessungs-,
Kultur-  und  Bauingenieure,  Topographen,  KurtogEraphen
  und  Forschungsreisende.  Mit  Unterstützung
durch  zahlreiche  Ministerien,  Behörden,  wissenschuftliche
  Instii1ute  und  Vereine  bearbeitet  von  Alfred
Abendroth,  Königl.  Vermessunzsdirigent  bei  der
Landesaufnahme  in  Berlin.  Mit  129  Textabbilldungen
und  13  Tafeln.  Berlin  1912:  Verlagsbuchhandlung
Paul  Parey.  UTber  800  Seiten.  Geb.  Preis  28.%.

Bei  der  Vielscitigkeit  des  Vermessungsfaches  ist
der  Gedankc.  der  dem  vorliegenden  Buch  zugrunde

liegt,  nämlich  die  Geodäsie  nauch  den  vesschiedensten
Zwecken  und  Berufen  in  übersichtlicher  Form  und

leicht  verstündlich  zu  behandeln,  an  sich  schr  gut.

Schade  ist  es.  dalß  dicses  Buch  verschiedenc  ihrem
Abschlut  sich  nähernde  Vowchriften  und  Verfügungen.
(die  das  Kolonialvermessungswesen  betrefien.  noch  nicht
cinhült.  Dua  indessen  das  Buch  in  der  Hauptsache
anderen  Vermessungszweigen  gewidmet  ist,  konnte  der
Verfasser  dieses  geringeren  Teiles  wegen  das  Erscheinen
des  Buches  vohl  nicht  hinausschiceben.,  zumal  die  Vielscitinkcit
  des  Buches  dafür  spricht,  daß  es  bald  eine
weitere  Auflage  erleben  wird,  in  welcher  dann  auch
dem  Kolonialvermessungswesen  eine  breitere  Stelle
eingerüumt  werdlen  kann.

Ferner  ist  es  zu  bedauern,  daB  der  Verfasser  nicht,
lie  andere  im  Vorwort  erwähnte  Richtung  seiner
Eroßen  Aufgabe  eingeschlagen  hat,  wenigstens  einzelne
Teile  des  Buches  durch  Spczinlisten  bearbeiten  zu
Inssen.  Es  wäre  das  Buch  dadurch  entschiceden  von
höherem  Wert  geworden.  Der  Verfasser  hatte  in  dem
e#rstkluassigen,  bei  demselben  Verlag  von  Paul  Parer
erschienenen  Werke  -((rundlehren  der  Kulturn#echnik
von  C.  A.  Vogler,  Gücheimen  Regierungsrat,  das  beste
Beispicl  für  den  Vorteil  eines  Buches.  dessen  einzelne
Teile  in  abgeschlossener,  aber  übersichtlicher,  kurzer,
leicht  verstündlicher  Form  von  hervorragenden  Spezinlisten
  verfallt  sind.

Was  das  Koloninlvermessungswesen  anbetrifft.  so
sind  im  vorlicgenden  Werk  manche  Durstellungen  in
den  Kapiteln  enthalten.  die  Benchtung  verdienen.  Dalzt
manches  auf  sehr  subjiektiver  Auffassung  ohne  gründliche
  Kenntnis  aller  bisher  gemachter  Erfahrungen
und  der  noch  im  Entstehen  begritfenen  Regeln  beruht,
mag  scine  Entschuldigung  finden  in  dem  vom  Verfasser
  selbst  inm  scinem  Vorwort,  zweiten  Absatz,  angetzchenen
  Grunde.

An  dieser  Stelle  möge  nur  darauf  aufmerksam
gemacht  weren,  duß  er  auch  für  Laienvermessungen
die  Stercophotogrummetrie  so  behandelt,  wie  es  mit
einfachen  Hilfsmitteln  zur  Ausarbeitung  von  Landeskarten
  auf  Grund  von  ungenaueren  Aaufnahmen
mglich  ist.
        <pb n="387" />
        GW  347  20

Der  von  ihm  dargestellte  Routenkonstruktionsapparat
  (Krokiermaßstab)  ist  hervorzuheben.

In  bezug  auf  die  vom  Verfasser  berührte  Koordinatenberechnungsmethode
  ist  zu  erwähnen,  dat  Lemselben
  die  Rechenprobe  im  Werk  von  Ambronn,  S  .  20,
entgangen  zu  sein  scheint.

Die  Bercchnungsweise  der  ebenen  konformen
rechtwinklichen  Koordinaten  der  Gouvernementskoordinatensysteme
  gestaltet  sich  wesentlich  cinfacher,  als
Verfasser  es  darstellt.

Die  astronomische  Ortsbestimmung  erscheint  im
Rahmen  dieses  Buches  zu  breit  behandelt.  Hier  hätten
Hinweise  auf  andere  Bücher  besser  gepatt.

Bei  den  Kolonialinteressenten  dürften  die  sehr
übersichtlichen  Kapitel  über  Eisenbahnvermcssungen,
Straßen-  und  Wegebauvermessungen,  Vermessungs--arbeiten
  beim  Wasserbau,  ferner  über  die  Füstenver- 



messungen  und  die  aeronautischen  Aufnahmen  noch
Beachtung  finden.

Was  insbesondere  über  den  Städtebau  (Anlake
von  Bebauungsplänen)  gesagt  ist,  gibt  einen  günstigen
Anhalt  für  gro6ßzügige  Uherlegungen  (auch  in  verkehrstechnischer
  und  hygienischer  Hinsicht),  wic  sie
bei  Anlage  und  Ansbau  von  Plätzen,  deren  Entwicklung
  bedeutend  werden  könnte.  vorkommen.

Das  Buch  enthült  ein  ausführliches  Sachregister
zum  Nachschlagen  und  ist  mit  anschaulichen  Ablildungen
  von  Kartenplünen,  Instrumenten  und  deren
Handhabung  u.  dgl.  mehr  reichlich  ausgestattet.

Alles  in  allem  kann  das  Werk  auch  Kolonialinteressenten
  als  Nachschlagebuch  und  zur  allgemeinen
Orientierung  über  die  verschiedensten  Zweige  des  Vermessungswesens
  empfohlen  werden.

Mürz  1912.  H.  Böhler.

 

 

Kolonlale  Literatur.)
VIII.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

*  Dove,  Prof.  Dr.  Karl:  Marokko  und  die  wirtschaftspolitischen
  Beziehungen  in  Aftika  zwischen

Deutschland  und  Frankreich.  Vortrag  ...  Leipzig:
Teubner  1912.  34  S.  1.K.  So.  (/Vorträüge  d.  Gche-Stistung
  zu  Dresden.  IV.  Bd.  3.  Heft.)

Herold,  B.:  Was  leistete  dic  Kolonialgesellschaft
19117  In:  Mitteil.  d.  Gesellsch.  f.  Erndkunde  u.  Koonialwesen
  zu  Strabßburg  i.  E.  f.  d.  Jahr  1911.  II.  Heft.
S.  87—90.  (2

"Johnston,  H.  H.:  The  portuguese  colonies.  In:
The  nineteenth  century;  March  1912.  S.  497—510.  l3

*  Leutwein,  Dr.  Paul:  Die  Kolonien  in  Weltwirtschaft
  und  Politik.  Weltverkehr  1  (1912/13)  1—4.  14

Les  rapports  anglo-allemands  et  les  colonies  portugaises.
  Tour  du  monde  12  (1912)  93—91.  5

*ingelmann,  K.:  Deutsches  und  englisches  Kaital

  in  Portugal  und  dem  portugiesischen  Kolonialbeire.
  D  Kolz.  14  (1912)  216.  le

FVIhe  present  state  of  the  Congo  ducstion.  With
a  prefatory  note  by  E.  D.  Morel.  March  1912.
58  S.  80.  7

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Ghislerl,  Arcangelo.  Tripolitania  e  Cirenaica  dal
Mediterraneo  al  Sahara.  Monografin  storico-geogr.
Con  130  ill.  e  30  cartine,  6  tav.  e  3  ct.  Milano-Bergamo:
  Soc.  edit.  ital.  1912.  198  S.  40  (80).  (s

Kerr,  Rbt.:  Marocco  after  twenty  five  vears.

London:  1912.  380  S.  10  sSl.  6d.  80.  [s
Chuda  Bukhsh:  Essays,  Indian  and  Islamic.
London:  1912.  296  S.  7  ##  6d.  bo.  L

Lindsay,  Forbes:  Cuba  and  her  pcople  of  to-day.

An  account  of  the  hietor)  and  progress  of  the  island
revious  to  its  independenee  .  Illustr.  Boston:
bege  1911.  VII,  329  S.  80.  (11
BReere,  Henry.  Fenwick:  The  Gambia.  Its  bistorr
ancient,  mediaeval,  and  modern,  together  with  its
geogr..  geol.,  and  —  conditions.  and  a  description
of  the  birds,  beasts,  and  fishes  found  therein.

With
ill.  and  maps.  London:  Smith,  Elder  &amp;amp;  Co.  1912.
XV,  287  S.  8e0.  112

 

 

Sander,  L.:  Geschichte  der  Denutschen  Kolonial-Gesellschaft
  f.  Südwestafrika  von  ihrer  Gründung  bis
zum  Jahre  1910.  2  Bde.  Mit  Abbild.,  4  Bildn.
12  S.  in  Fksm.  u.  7  Karten.  Berlin:  D.  Reimer  1912.
XXXNIX,  315  u.  III  477  S.  30  E.  8e.  13

Thornton,  J.:  The  Stor  of  India.  London:  1912.
6  SJ.  0.  14

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäologie.
Arminjon,  M.  P.:  Le  Soudan  anglo-Ggyptien.

Bullet.  de  colonis.  compar.  3  (1912)  97—121.  [15
Assada,  J.:  La  Tripolitaine.  La  Géographie  3
(1912)  185—192.  lie

*  Bierfert,  A.:  Erlebnisse  bei  der  Missionsgründung
am  Okowango.  Maria  Immacul.  7  (1912)  306—314.  (17
*  Bruel,  G.:  Notes  ethnographidues  sur  qduelques
tribhus  de  I’Afrique  équatoriale  françgaise.  Fnsc.  I.
Les  populations  de  la  Moyenne  Sanga:  Pomo,  Boumali,
Babinga.  Avec  33  Ffigures,  10  planches  et  2  cartes.
Extrait  de  la  Revue  d’ethnokraphie  et  de  sociologie
1910.  pp.  5  32  et  pp.  111—125.  Paris:  Leroux  1011.
45  S.  6  K.  So.  (18
Carte  4  Congo  belge  à  l’échelle  du  1:8000000e.
Divisé  cn  22  districts  conformément  à  l’arrcté  roynl
du  28  mars  1912.  Suppl.  au  Mouv.  #éogr,  14  (1912).  I19
Dinkelacker,  E.:  Bonaberi.  Ein  Stationsbild  aus
Kamerun.  2.  Aufl.  Bascl:  Missionsbuchb.  1912.
47  S.  680.  (20
Friederiel,  Dr.  Georg:  Beitrüge  zur  Völker-  und
Sprachenkunde  von  Deutsch-Neuguinea.  Mit  33  Abb.
auf  4  Taf.  und  1  Karte.  Berlin,  Mittler  1912.  VI,
324  S.  460.  [21
(Wissenschaftliche  Ergebnissc  einer  amtlichen  Forschungsreise
  nach  dem  Bismarck-Archipel  im  Jahre
1908.  2.)
(Mitteilungen  aus  den  Deutschen  Schutzgebicten.
Erg.H.  Jr.5.)
(Deutsch.  Kolonialblatt.  Wissenschaftl.  Beihefte.  1912.)

 

 

)  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen.
SFstematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  "  sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  diejenigen,  welche  küuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjenigea  Werke  bereit.  welche.
als  Re  zensionseremplare  oder  Zzur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.
        <pb n="388" />
        W  348  20

Friedrich  August,  König  von  Sachsen:  Erinnerungen
  an  meine  Reise  nach  dem  Sudan  und  nach
Aypten.  Februnr-März  1911.  70  Taf.  mit  VI.  S.
Text.  Bildn.  u.  1  farb.  Karte.  Dresden:  1912.  5.K.  122

*Frledericl,  Dr.  Georg:  Sütsce-Inscln.  Mit  6  Abbild.
  u.  3  Taf.  In:  Mitteil.  d.  Gesellsch.  f.  Erdkunde
u.  Kolonialwesen  zu  Strahburg  i.  E.  für  das  Jahr  1911.

II.  Heft.  S.  1—36.  23
Cironcourt.  G.  de:  Le  sommet  de  la  bouele  du
Jiger.  La  Géographie  3  (1912)  153—172.  [24

Groß-Vindhuk.  Umschau  14  (1912)  286  -289.  25
Holtermann.  Prof.  Dr.  Carl:  In  der  Tropenwelt.

Mit  38  Abbild.  Leipzig:  Engelmann  1912.  VII.
210  S.  P,50  ,  in  Leinw.  geb.  7,10  A.  80.  26
rlunker.,  Dr.  Alois:  Die  deutschen  Kolonien.
Kempten  u.  Alünchen:  Köscl  1912.  VIII,  282  S.
1..  50.  ""½
Lume  et  Ferrandi,  J.:  Fort  Lamx,  chel-lien  du
territoire  dn  Tehad.  Renseign.  colon.  3  (1912)  101  à
I111.  (Suppl  à  Il’Afr.  françg.  3  (1912).)  28
*  Muury.  J.:  Les  travauk  scientifigncs  le  long  de  la
frontière  orientale  dn  Congo.  Mouv.  gOgr.  13  (1912)
217—221.  29
*  Mittellungen  der  Gesellschaft  für  Erdkunde  und
Kolonialwesen  zu  Strußburg  i.  E.  für  das  Jahr  1911.
II.  Heit.  Ilit  6  Abbild.  u.  3  Taf.  Straliburg:  Trühner
1912.  132  S.  3  .¾.  Ho.  (60
Ruckhaber,  Erich:  Bilder  aus  Portugicsisch-Ostafika.
  Kol.  u.  Heim.  29  (1912)  3—4.  I31
*  Sprignade,  Paul  u.  Max  Moiscl:  Karte  von  Deutsch-Südwesafrika.
  Mahstab  1:2000000.  Mit  Namenvorzeichnis.
  Aufgez.  auf  Leinewand.  Berlin:  D.  Reimer
1912.  6.50..  132
*  Wegener,  Dr.  Kurt:  Die  nordamerikanischen  Samoainselgruppen
  Tutuiln  und  Manun.  Petermanns
Ilitteil.  Aprll-Heft  1912.  208—200.  33
*  Wünsche,  Alwin:  Die  deutschen  Kolonien.  sOr—
dentl.  Veröffentl.  d.  „Päüdagog.  Literatur-C(iesellschaft
Dene  Buhnen“.]  Leipzig:  Voigtländer  1912.  233  S.
2.00  80.  434

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Wissenschaftliche  Ergebnisse  der  deutschen  Zentral--Afrikanischen
  Expecdition  1900—1908  unter  Führung
Adolf  Friedrichs,  Herzegs  zu  Mecklenburg.  Leipzig:
Klinkhurdt  &amp;amp;  Biermann  (v.  J.).  III.  Bd.  Zoologie  I.
Hrag.  von  ILDr.  H.Schubotz.  35

Eysell,  10r.  Adolf:  Beiträge  zur  Biologie  der
Zecken.  Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhr.  7  (1912)
205’—212.  36

*Schubotz,  Dr.  H.:  Zoologie  I.  Leipzig:  Klinckhardt
  &amp;amp;  Bie  mann  (v.  J.)  1906  S.  18,75.X.  80.  Un:
Wissensch.  Ersebnisse  d.  (demsch.  entral-Afrikan.
Expedition  1905—1908  unter  Führung  Adolf  Friedrichs,
Herzoz  zu  Alccklenburg.  (37

*  Villattec.  N.:  Comrihntion  à  l'étude  du  magnétisme
terrestre  inns  le  Sahnr#l.  Ia  (#iographie  3  (1912)
179—111.  (38

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Koloninlrecht.

*  Hintze.  Willvy:  Das  eldwesen  in  den  deutschen
Schutzgebielcn.  T(inttentagsche  Gammi.dentsch.  Reichsgesetazc
  Nr.  105.]  Berlin:  (zuttentag  1912.  131  S.
2.  A.  W.  T

ꝰOrdinauce  to  amend  the  Forest  Ordinance,  1911.
The  oft.  Gazette  of  the  East  Africa  Protectorate  296
u912)  II1  112.  40

Ihe  Minmg  Ordinnnecr  1912.  (1####n  fehbrnary  1912.)
Ihe  olftriu.  (iazeite  of  ilhe  Enst  Atrien  DProtectorate  296
(1912,  I115  131.  41

 

Perels,  Prof.  Dr.  Kurt:  Eingeborenenrecht  in  den
deutschen  Kolonien.  In:  Grenzboten  1912  Nr.  1
S.  5—12.1  42

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

Orgunisation  territoriale  de  la  colonie.  28  mam
1912.  Bullet.  off.  du  Congo  belge  7  (1912)  356  bis
36090.  13

*Statuts  des  fonctionnaires  et  agents  de  la  colomc.
—  Mocllifications.  27  mas  1912.  Bullet.  off.  du
Tongo  belke  7  (1912)  325—355.  44

Vice-Gourernement  géndral  du  Katanga.  —  Extension.

  —  Chef-lieu.  Bullet.  off.  du  Congo  belge  7
(1912)  371—373.  (15
Viee-Bourernement  gé#1é0ral  du  Katangu.  —  Organisation.
  Bullet.  off.  Au  Congo  belge  7  (1912)
370  -371.  46
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Brun,  Wuclaw  von:  Die  Wirtschaftsorganisation
dler  Maori  auf  Neuseeland.  Leipzig:  Voigtländer  1912.
X,  119  S.  80.  (Beiträge  z.  Kultur-  u.  UnivewalgEeschichte.
  H.  18.)  (1
Plunet,  Victor:  La  Colonisation  française  dans
I  Afrique  n  Nord:  Algérie.  Tunisie.  Anroc.  Avec  4  cl.
Paris:  Colin  1911.  NXN.  538  S.  0.  48
*  Warncke,  Panl:  Der  Reichstag  und  die  Mischhen
  in  den  Kolonien.  I)Kol.  4  (1912)  9.—99.  J1

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Vacat.

XII.  Finanzwesen.

*Bornhaupt,  von:  zur  Farmkreditfrage  in  Deutsch-Südwestufrika.
  DKolz.  13  (1912)  195—19.  30

*  Nnendrup,  Ilor.  Hubert:  Die  Entwicklung  des
(leldwesens  in  den  deutschen  Kolonien.  Vortrag
Blütter  d.  vergl.  Rechtswissensch.  9  (1912)
280—286.  Forts.  folgt.  (51

*  Rapport  fait  an  nom  de  la  commission  des
finances  chargzée  d’examiner  le  projet  de  loi,  aulopté
har  la  Chambre  (dles  députés.  portunt  tixalion  du
buiget  général  de  T’exercice  1912  (Ministere  des
colonies)  par  M.  A.  (ierrais.  [Snat.  1912.  Nr.  271.
T’rris:  Impr.  du  Snat  1912.  350  S.  40.  (52

ollturif  für  Britisch-Ostindien.  Vom  23.  12.  1911.
Aus:-  Deut.  Iandels-Archiv-  .  Berlin:  Alittler  &amp;amp;  Sohn
1912.  12  S.  0.10  ..  P.  53

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  Die  Baumwollpflückmaschine.  I).Ostafr.  Pflanzer
5  (1912)  11—42.  Forts.  folgt.  54
Cupus,  G.  —  Bois.  D.:  Les  procduits  coloniaux.
Avee  203  gravures  et  cartes  dans  le  texte.  Paris:
Armand  Collin  1912.  XVI.  687  S.  5.00  .K.  do.  65
Eichinzer,  Lr.  A.:  Frutierpflanzen  und  Futter-Eemische.
  D.  Pflanzer  2  (1912)  86—89.  56
*  Die  landwirischaftliche  Enwicklung  der  Bezirke
Nlorogoro.  Mahenge,  lringa  1910,11.  ID.  Pflanzer  2
(1912)  106—122.  137
*  Uurisurd.  Jules:  Les  plantes  usuelles  des  colonics

francaises.  Bullet.  de  I’Otticc  colon.  50  (1912)  33—51.

T’onts.  folgt.  los
*  Mocplner,  Dr.  W.  u.  II.  Burmeister:  Untersenchung

von  ((obra.  Chemik.  Zeilg.  37  (1912)  433—331.  9
        <pb n="389" />
        W  349  20

Knutschuk  in  Abessinien.  Gummi-Zeitung  25
1912)  978.  len
Kühn,  Carl:  Uber  Baumwollenkultur,  Organisation,
  Anbau  und  Entwicklung  in  unseren  Kolonien.
Deutsch.  Reichs-Archiv  25  (1912)  421—123.  [61
Leideeker,  Carl:  Ein  neuer  Ficus-  Schädling.
I).  Ostafr.  Pflanzer  5  (1912)  46—47.  162
Lery.  M.  Les  ressources  de  Madagascar.  Bullet.
cle  POffice  colon.  50  (1912)  55—64.  63
*  Morstatt,  Dr.  H.:  Bericht  über  eine  Dienstreise
nach  Ngambo  zur  Untersuchung  von  Kaffeeschüd--lingen.
  D.  Pflanzer  2  (1912)  89—91.  (6#
N  aturschutzparke  in  den  Schutzgebieten.  IKolz.
13  (1912)  193—194.  65

JNemry.  Léon:  Le  coprn  aux  iles  philippincs.
HBullet.  de  Iin  sbeièté  belge  d’'etudes  colon.  3  (1912)
193—222.  (66

*  Orton,  W.  A.  u.  W.  W.  Gilbert:  The  control  of
cotton  wilt  and  root-kuct.  L.  S.  Departm.  of  Agricult.
  Bureau  of  plant  industrv.  Circular  JNr.  92.
(1912)  19  8S.  loön
PaeBler,  Prof.  I.  Die  Untersuchungsergebnisse
der  aus  Deutsch-Ostafrika  eingesandten  Mangrowenrinden.
  D.  Pflanzer  2  (1912)  65—75.  68
FPreuß,  Prof.  Dr.  Paul:  Die  Wachstums-  und
Anbaubedingungen  der  Kokospalme.  Affika-Post  7
(1912)  1—6.  69
Rackow,  Hermann:  Die  Xutzbarmachung  der
Urwälder  in  unseren  Kolonien.  Afrika-Post  7  (1912)
2—1.  70
*  Reder:  Eine  forstliche  Studienreise  nach  Französisch
  Kongo.  Spanisen  (ininea  und  Süd-Nigerien.
D.  lflanzer  2  (1912)  95—106.  171
*  Sander,  Dr.:  Bewüsserungsanlagen  in  den  Kolonien.
Zeitschr.  f.  Kolonial-Maschinenbau..  4  (1912)
73—76.  Schlut  folgt.  172
*  Sommerfeld,  ID#r.  Verwendung  von  Düngemitteln
durch  ackerbautreibende  Eingeborenenstümme  in
Toeutsch-Ostafrika.  D.  Pflanzer  2  (1912)  91—93  f73
*  Sturm,  Dr.  u.  Prof.  Dr.  Zimmermann.  PDber  die
Verwendung  der  Abreschwehen  Lichtfalle  bei  Baumwollschüdlingen
  und  Stechmücken.  D.  Pflanzer  2
(1912)  61—625.  5r
Utz:  Beitrag  zur  Bestimmung  des  Kuntschuks  als
Tetrabromi#l.  Gummi-  Zcitung:  25  (19012)  968—970.  I75
Vaxeler,  P.:  Die  Vorbedingungen  für  dic  wirtschaftliche
  Erschlichung  der  Landschaft  Ugago  in
Leutsch-Ostafrika.  Beihefte  z.  Tropenpfl.  1/2  (1912)  i6
Zimmermann,  Emil:  Die  wirtse  hustlichen  Verhältnissc
  im  Interessengebiet  der  Eisenbahn  Tabora—
’djielji,  Deutsch-  Ostafrika.  Tropenpfl.  4  (1912)
11—184.  -  [77
.Di02ulmuftdesJclutongslcautscslmk8.Tropenpfi.

4(1912)212—214.  Iss

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.
*  Bödiker,  Carl:  Die  Diamantenpolitik  des  Rcichs-Kolonialamts.

  DKol.  4  (1012,  102—100.  179
*Vom  Coldbergbau  in  Deutsch-  Ostafrika.  Kol.  u.
Ileim.  28  (1912)  2—3.  (80
houille  blanche  au  Congo.  Mouv.  10gr.  12
(1912)  205—209.  81

TXVI.  Handel.

Der  Bunanenhandel  in  der  Südscc.  Tropenpfl.  4
(1912)  210—212.  |82
Handboek  voor  cultunr  —  en  handels  —  ondernemingen
  in  Noderlandsch-Indié.  Vier  en  twintigste
-TJaargang  1912.  Amsterlam:  de  Bussv  1911.  XlI,
1606  S.  13.50..  86.  sa

 

Der  deutsche  Handel  in  Neukamerun  und  die
französischen  Konzessionsgesclischaften.  DKolz.  13
(1912)  198—199.  les

*Der  Handel  in  Südkamerun  in  den  Jahren  1908
bis  1911.  Bericht  der  Handelskammer  für  Südkamerun.
  Mit  Tabellen,  1  Karte  u.  1  Diagr.  Berlin:
D.  Reimer  1912.  VII,  282  S.  8.4.  8%6.  85

Kolonial-Handels-Adreltbuch  1912.  (16.  Jahrg.).
Mit  2  Karten.  Bearb.  von  Joh.  Tesch.  Berlin:
Süsscrott  (1912)  XXVIII.  264  S.  4.K.  P0.  (86

*Die  Handelsbezichungen  zwischen  Mittelmeer
und  West-Sudan.  Kol.  u.  Heim.  29  (1912)  6—8.  ls2

*  Koch,  C.:  Ein  Vorschlag  zur  Konzessionsfrage  in
Neu-Kamerun.  D  Kolz.  14  (1912)  213—214.  888

Robinson,  F.  P.:  The  trade  of  ihe  East  India
Company,  1709—1813.  London:  1912.  191  S.  3  sh.
6  d.  86.  (86

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Herzog,  Prof.  Dr.  A.:  Textile  Erzeugnisse  aus
Kapok.  Tropenpfl.  4  (1912)  185—192.  (90
*Sergoyenne,  O.:  L’industrie  beurrib#re  en  Auslralie.
Bullet.  de  la  sccicte  belge  d’'études  colon.  3  (1912)
219—268.  61#
*  The  Northern  Nixerin  tin  mining  industr.
African  Mail  234  (1912)  253.—254.  Forts.  folgt.  92

XVIII.  Verkehr.

*  Baltzer,  F.:  Die  jüngste  Entwickelung  der  wirtschaftlichen
  Ergebnisse  unserer  Schutzgebietsbahnen.
Weltverkehr  1  (1912/13)  4—1.  (23

*  Baltzer,  Fr.:  Die  Otavi-Eisenbahn  im  Rechnungs-Luhre
  1910.  Zeitschr.  f.  Kolonial-Maschinenbaunmn

4  (1912)  87—88.  194

»Cammaerts,  M.  E.:  La  convention  frunco-allemande
  et  les  voies  d'acedss  du  Congo.  Bullet.  de
colonis.  compar.  3  (1912)  122-  130.  95

*  Der  Kampf  der  Eisenbahn  mit  den  Wanderdünen
im  Hinterlande  von  Lüderitzbucht.  Uberall:  7  (1912)

197—500.  Schlutß  folgt.  1#
Die  Sicherung  der  Schilfabrt  an  den  Küsten  der
Kolonien.  Kol.  u.  Heim.  28  (1912)  4—5.  lo:

*  Spyringefeldt,  Dr.:  Französische  Etappenstrahe
und  Bahnhau  in  Deutsch-Adamaua.  DKolz.  4  (1912)
99—10.  vs

XIX.  Medizin.

FInfantile  Leikhmania  anemia  (Pianesc).  Kala
Azar  Bullet.  2  (1912)  6/—102.  uv

Dneubler,  Dr.:  Uher  die  Klimawirkung  t#er
Tropenländer  auf  den  Europücr  im  Vorgleich  zum
PFarbigen.  Deutsche  Mediz.  Wochenschr.  14  (1912)
E  6.  59.  100

FEFink,  Lawrence  (1.:  Blackwater  fever  in  Buru.
Journ.  oll  trop.  meclic.  6  (1)12)  81—S8.  L

Fisch,  Dr.  R.:  Über  Nachteile  in  der  Siiuglingserni
  ihrung  in  den  Tropen  dureh  homogenisierte  Mileh
und  deren  Vermeidung.  Arch.  f.  Schiffsz-  u.  Tropenhxg.

  7  (1912)  220—222.  l102
*  Intemtisc  Kula  Azur  (Jicollc).  Kalu  Azar  Bullet.
2  (1912)  67—102.  lios
*  Morstatt.  1I0r.  II.:  Einige  ticrische  Durasiten  des
Aenschen.  D.  L’flanzer  2  (1912  76—85.  I104
The  preventlon  #of  filarinsis.  Journ.  of  trop.
modic.  6  (1912)  91—92.  (105
*  Sandes,  T.  14  %  „Salvursan“  and  lepros.
Journ.  of  trop.  medic.  6  (1912)  88—90.  (106

*  Schilling-Toranu,  Dr.  V.:  Chininprophrlaxe  und
Leukozrten.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhyg.  7  (1912)
202  —207.  10

XX.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.
        <pb n="390" />
        W  350  20

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Kriele,  E.  75  Jahre  Dajakmission.  Allg.  Miss.
Zeitschr.  4  (1912)  163—175.  Llios
*  Die  Mlssionsschwester  in  Afrika.  Echo  aus  d.
Missionen  .  .  7  (1912)  107—172.  Forts.  folgt.  (109
*  Naegel.  Ad.:  Schule  und  Katecheten  in  Mhonda,

D.  O.  A.  Echo  aus  d.  Missionen  7  (1912)  182
—  16.  110
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstände.  Militärwesen.

Latreille.  Albt.:  Campagne  de  1814  au  Marcc.
La  bataille  d'lslyx.  Avce  5  cartes.  Paris:  1912.
4  frs.  50.  (111
*  Terrier,  Aukuste:  I.a  Ppacification  du  temitceire
militaire  du  Tehnd.  L'Afr.  frang.  3  (1912)  77—83.  1112

XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

VAbendroth.  Alfred:  Die  Praxis  des  Vermessungsingenieurs.
  Mit  129  Textubb.  u.  13  Tuafeln.  Berlin:
Parey  1912.  XII,  815  S.  28.K.  8.

Finance  Act.  1911.  11  S.  2  ck.  80.

Albrecht,  J.:  Rangrerhüllnissc,  Tagegelder,  Fahrund
  Umzuskosten  der  Rcichs-,  Kolonial-,  preuhischen
Staats-  und  elsaß-lothringischen  Landesbeamten
6.  Aufl.  bearb.  v.  J.  Becker.  Berlin:  Nanck  &amp;amp;  Co.
1912.  VIII.  1482  S.  11  .  8o0.

Anz,  Walter:  Das  Hinterland  von  Tschifu  und
die  geplante  Eisenbahn  Tschifu—Weihsin.  Militärgcographie
  (Beilage  zu  Petermanns  Mitteilungen)  Aprll  1912
2415—247.  Schluth  folgt.

Appel.  Dr.  Otto  u.  Dr.  Otto  Schlumberger:  Die
Blattrollkrankheit  und  unsere  Kartoffelernien.  Mit
3  Kurten.  Berlin:  leutsche  Landw.  Gesellsch.  1911.
102  S.  8e.  Arb.  d.  Deumsch.  Landw.  (desellsch.
190.  Heft.

Auerbach,  Dr.  Elias:  Palacstina  als  Judenland.
Hrsg.  v.  Aktionskomitce  d.  Zionistischen  Organisation.
Berlin  u.  Leipzig:  Jüdischer  Verlug  i.  K.  1912.  50  S.
0,30  A.  5o.

*  Bericht  der  Bank  für  Chile  und  Deutschland  für
dic  am  3.  April  1912  stattfindende  ordemliche  Generalvesammlung
  der  Aktionürc.  Sechechntes  (ieschäftsjahr.
  1911.  (9  S.)  10.

*  Bericht  nebst  Anlagen  zur  fünfandfünfeigsten
ordentlichen  Generalversammlung  des  Norddeutschen
Llord  am  3.  April  1912.  Bremen:  Druck  von  Schünemann.
  (15  S.)  410.

*Broili,  Dr.  Josef:  Hafer  im  Bilde.  Berlin:  Denutsche
  Landw.  Gesellsch.  1911.  1  S.  80.  (Arb.  d.
Deutsch.  Landw.  Gesellsch.  194.  Heft.)

*Crawley,  Howard:  Trypanosoma  americanum,  a
common  blood  Purasite  of  american  Caltle.  Wushington:
Govern.  print.  off.  1912.  39  S.  So.  IU.  St.  Departm.
of  agricult.  .  .  ..  Bullet  145.)

*Dern:  IlIauptprüfung  der  Rebkulturgerüte.  Prüfungsberichte
  ..  Berlin:  Deutsche  Landw.  Gesellsch.
1911.  120  S.  80.  (Arb.  d.  Deutsch.  Landw.  (diesellsch.
201.  Heft.  Maschinenprüfungen  VI.]

Dilger,  W.:  Der  Erlösungsgedanke  d.  monistischen
Brahmanismus.  Allg.  Sliss.  Zcischr.  4  (1912)  115—163.

Dix,  IDr.  Walter:  Untesuchungen  über  die  Betriebsorgunisation
  der  Landwirtschaft  am  Niecderrhein.
In:  Betriebsverhältnisse  (l.  deutsch.  Landwirtsch.
Stück  X  d.  Sammlung.

 

Echtermeyer,  Th.:  Gartenbau  auf  Moorboden.  Mit
59  Abbild.  auf  Taf.  u.  1  Karte.  Berlin:  Parey  1911.
16  S.  0.  HBerichte  über  Landwirtschaft.  22.  Heft.]
*Entscheidungen  des  Reichserichts  in  Zivilsachen.
Jeue  Folge.  27.  Bd.  Der  ganzen  Reihe  77.  Rd.
Leipzig:  Veit  &amp;amp;  Comp.  1912.  VIII.  471  S.  5.50.1.  5o.
Eppler,  Dr.  A.:  Die  Schmuck-  und  Edelstcine.

Mit  1  farb.  Taf.  und  über  220  Illustr.  Stuttgart:
Krais  1912.  X.  161  S.  12  +.  S.  Gewerlhliche
Materialkunde,  hrsg.  v.  Dr.  Paul  Krais.  II.  B.  ]

Fechner:  Ergünzung  der  (iesetzgebungs-Bibliothek
  vom  1.  April  bis  31.  Dezember  1911.  Fortsctzung
  zu  Band  VIII2  (Beamtengesetzgebung).  Band
VIII-,  Fortsetzung.  Berlin:  Fechner  1912.  1,75  .4.
S90.  Fechners  Gescizgebungs-Bibliothek.)

*Fechner:  Ergünzung  der  Gesctagebungs-Bibliothek
vom  1.  April  bis  31.  Dezember  1911.  Fortsctzung  zu
Band  IX  (Ergänzungsband)  Bd.  IX2,  Fortsetzung.
Berlin:  Fechner  1912.  1,75  ./.  0.  TFechnels  (icsctzgebungs-Bibliothek.)


Fork.  E.:  Die  landwirtschaftlichen  Betricbsverbültnissc
  im  Regierungsbezirk  Stralsund.  In:  Betrichsverhültnisse
  d.  deutsch.  Landw.  Stück  IX  d.  Sammlung.


*Fock,  E.  u.  Freiherr  von  Wintzingerode.  Betriebsverhältnisse
  der  deutschen  Landwirtschaft.  Bearb.
unter  Leitung  iler  Deutschen  Landwirtschafts-  Gescllschaft.

  Stück  IX  d.  Sammlung.  Reg.  Bez.  Stralsund.
  —  Das  Eichsfcld.  Berlin:  Deutsche  Landw.
(icsellschaft.  1911.  71  u.  68  S.  80.  Arb.  d.  D.

Landw.  Gesellsch.  183.  Heft.)

Gardner,  Paul:  Die  Mercerisation  der  Baumwolle
und  die  Appretur  der  mercerisierten  Gewebe.  2.  völl.
umgearb.  Auffl.  Mit  28  Textfig.  Berlin:  Springer
1912.  IV.  196  S.  9.  80.

Zweinndvierzigster  Geschliftsbericht  des  Vorstandes
  der  Deutschen  Bank  für  die  Zeit  vom  1.  Januar
bis  31.  Dezember  1911.  15  S.  10.

*  Geschlittsbericht  des  Vorstundes  der  Deutschen
Ubersseeischen  Bank  für  das  Geschäftsjahr  1911.
12  S.  40.

Geschuftsbericht  der  Dresdener  Bank  über  das
neununddreiigste  Geschäftsjahr.  Vom  1.  Januar  1911
bis  1.  Dezember  1911.  Zur  Genernlversammlung  um
30.  Mürz  1912.  20  S.  10.

Geschlftsbericht  für  das  Jahr  1911.
(icsellschaft  in  Berlin.  18  S.  40.

*  GCoeldl,  Prof.  Dr.  E.  A.:  lDer  Ameisenstaat.  S.
A.  a.  d.  23.  Jahrg.  d.  illustr.  naturwiss.  Alonatsschr.
„  Himmel  u.  Erdez.  Leipzig  u.  Berlin:  Teubner  1911.
18  S.  0.80  K..  8.

Hnuse,  Lene:  In  Bluftland.

Diskonto-Berlin:

  Fleischel

&amp;amp;  Co.  1912.  310  S.  80.
Handbuch  für  den  deutschen  AuBenhandel.  Zusammengest.
  im  Rcichsamt  des  Innern.  Berlin:

Mittler  &amp;amp;  Sohn.  1912.  VI,  279  S.  1  K.  S0.

*Herter  u.  Dr.  Wilsdorf:  Gewichtsverluste  der
Mustrinder  von  der  Erzeugungs-  bis  zur  Verbrauchs--stelle.
  Berlin:  Deutsche  Landw.  (lesellsch.  1911.
42  S.  So.  (Arb.  d.  Deutsch.  Landw.  Ges.  182.  Heft.)

Hinrichs,  Dr.  P.:  Betriebsverhältnisse  der  deutschen
  Landwirtschaft.  Bearb.  unter  Leitung  d.  Boetriehs-Abt.
  d.  Deutsch.  Landw.  Ges.  Stück  XIII  d.
Sammlung.  Grohbünerliche  Wirtschaften  in  Dithmarschen.
  Berlin:  Deutsche  Landw.  Gesellsch.  1911.
80  S.  S0.  IArb.  d.  Deutsch.  Landw.  Gesellsch.
188.  Ileft.)

*  Hinrichs,  I0r.  P.:  Die  landwirtschaftlichen  Betriebsverhältnisse
  der  großhüäuerlichen  (eecst-  und  Fettweidewirtschaften
  in  Dithmarschen.  In:  Betriebsverhüältnisse
  der  Deutschen  Landwirtschafts-escilschaft.
  Stück  XIII  d.  Sammlung.
        <pb n="391" />
        W  351  20

Hoffmann,  Dr.  M.:  Ciründüngungswirtschaften.
Bericht.  Berlin:  Deutsche  Landw.  Gesellsch.  1911.
1.8  S.  80.  (Arb.  d.  Deutsch.  Landw.  (iesnellsch.
200.  Heft.)

Huart.  C.:  Histoire  des  Arabes.  Vol.  I.  Avce
carte.  Paris:  1912.  800  S.  2  vols.  20  ’i#S.  80.

Jahrbuch  über  die  Ernten  und  den  Handel  in
C(ictreire  im  Jahre  1911.  Berlin:  Böfrenbuchdruck.
Denter  &amp;amp;  Jicolas  (1912).  122  S.  80.  Verein  Berliner
  (ietreide-  und  Produkten-Hündler  (E.  V.)

*  Das  illustrierte  Jahrbuch  mit  Kalender  für  die
MRumwoll-Industrie  1912.  Mit  210  Abbild.  im  Text.
Berb.  von  Prof.  M.  Lechmann.  33.  Jahrg.  L#’ipzig:
Degener  (1912)  XVI.  474  S.  3.fl  (in  Leder  5./%0.  8S0.

300  Jahre  Familie  Thorer.  50  Tahre  Theodor
Thorer.  1612—1912.  Leipzig:  (iraph.  Kunstunstalt
J.  I.  Weber  (1912).  95  S.  10.

uhresberlcht  der  Hamburg-Amerika-Linie.
65.  (Geschäftsjahr.  1911.  7.  S.  10.

VvVvon  Locebells  Jahresberlchte  über  das  Heer-  und

Kriegswesen.  Hg.  von  v.  Voss.  XXXVIII.  Jahrg.
1011.  Mit  14  Abbild.  auf  3  Billertafeln.  Berlin:

Ilitiler  &amp;amp;  Sohn  1912.  XX,  169  S.  13.  80

*"Der  lam.  Hsg.  von  C.  H.  Becker.  Straburg:
Trülmer  1912.  III.  Bd.  1.  u.  2.  Heft.

Kellner,  Prof.  Dr.  Otto:  Mästungsrersuche  mit
Schweinen  über  die  Wirkung  von  Preßßkamoffeln  und
Kartoffelflocken,  ausgef.  v.  Prof.  Dr.  A.  Bömer  usw.
Berlin:  Parer  1911.  105  S.  80.  (Berichte  über  Landwirtschaft.
  23.  Heft.)

kKellner.  Prof.  Dr.  Otto:  U’ntersuchungen  über
die  Wirkung  der  Palmkernkuchen  auf  die  Milchproduktion,
  ausgeführt  von  Dr.  Eichloff  usw.  A.  Allgem.
Bericht.  Berlin:  Pareyx  1911.  35  S.  80.  (Berichte
üller  Landwirtschaft.  21.  Heft.)

Klein,  Dr.  Roland:  Betriebsverhältnisse  der  dentschen
  Landwirtschaft.  Bearb.  unter  Leitung  d.  Betrielsabteil.
  d.  deutsch.  Landw.  Gesellsch.  Stück  XI
d.  Sammlung.  Kreis  Witzenhausen.  Berlin:  Deutsche
I#dw.  (iescllsch.  1911.  170  S.  Se.  Arb.  d.
Ti#eutsch.  Landw.  Gesellsch.  186.  Heft.)

*  Klein,  Dr.  Roland:  Die  landwirtschaftlichen  Betrichsverhältnisse
  im  Kreis  Witzenhausen  umer  besounderer
  Berücksichtigung  der  natürlichen  Crund--laten.
  In:  Betriebsverhültnisse  der  dentschen
Landwirtschaft.  Stück  XI1  d.  Sammlung.

*  Klügel,  Dr.  Kurt:  Betriebsverhültnisse  der  deutschen
  Landwirtschaft.  Bearb.  unter  Leilung  d.  deutschen
  Landw.  Gesellsch.  Stück  XV.  d.  Sammlung.
Herzogtum  Sachsen-Altenburg.  Berlin:  Deutsche
Landw.  (Ciesellsch.  1911.  114  S.  80.  lArb.  .
Deutsch.  Landw.  Gesellsch.  195.  Heft.)

*  klügel.  Dr.  Kurt:  Die  landwirtschaftlichen  Betrichsverhültnisse
  im  Ostkreise  des  Herzoegtums
Sachsen-Altenburg.  In:  Betriebs  verhältnisse  d.
deutschen  Landwirtschaft.  Stück  XV  d.  Sammiung.

Krankheiten  und  Beschüdigungen  der  Kulturpflanzen
  im  Jahre  1909.  Zusammengest.  i.  dl.  Kaisl.
Biolog.  Anstalt  für  Land-  u.  Fostw.  Berlin:  Parer
1911.  VIII,  270  S.  80.  (Berichte  über  Landwirt-Schaft.
  25.  Heft.)

EZur  derzeitigen  Lage  des  Diamantenmarktcs.
Ciraffs  Fin.  (hron.  13  (1912)  1—2.

Langenbeck,  E.:  Buchführungsergebnisse  aus  der
Buchstelle  der  D.  L.  G.  —  H#g.  v.  d.  Betrichs-Abteil.
  d.  Deutsch.  Landw.  Gesellsch.  Berlin:  Deutsche
  Landw.  Gesellsch.  1911.  64  S.  80.  Arb.  d.
Deutsch.  Landw.  Gesellsch.  180.  Heft.)

Die  Laufbahnen  der  Militäranwürter  bei  der
Ppreußischen  Justizverwaltung.  Hrg.  v.  d.  Schriftleitung
  d.  Zeitschr.  „Die  Zivilvesorgungs.  Berlin:
Kamerndschaft  (o.  J.).  14  S.  80.

 

Lenz,  Dr.  Fricdrich:  Denkschrift  betreffend  die
Schaffung  eines  Wirtschaftsarchirs  und  die  Unterstützung
  privatwirtschuftlicher  Forschungen.  Berlin:
Simion  Jf.  1912.  30  S.  0.60  .  S80.

*  Lorenz,  H.:  Ratgeber  für  Reichs-,  Staats-  und
Kommunalbeamte.  19.  verb.  u.  verm.  Aufl.  Jubiläums-Ausgabe.
  Berlin:  Jahmmacher  i.  K.  (1912).
3,30  Ac.  50.

Martiny,  Benno:  Vorprüfung  neuer  milchwirtschuftlicher
  (ierüte  der  21.  Wanderausstellung  der  I).
L.  (1.  zu  IHlamburg  1910.  Berlin:  Deutsche  Landw.
C(iesellsch.  1911.  VI,  96  S.  So.  (Arb.  d.  Deutschen
Landw.  Gesellsch.  191.  II.  Geräteprüfungen  IV.)]

Neyers  C(iroßhes  Konrersations-Lexikon.  6.  Aufl.
23.  Bd.  Jahres-Supplemen  1910—1911.  l#ipzig  und
Wien:  Bibliogr.  Institut  1912.  1008  S.  10.#.  So.

„Mieche,  Ir.  Hugo:  Uber  die  Selbsterhitzung  des
Heues.  Mit  3  Abbild.  Berlin:  Deutsche  Landw.
Gesellsch.  1911.  36  S.  80.  Arb.  d.  Deutsch.  Landw.
(iesellsch.  196.  Heft.)

Müller.  IDr.  Max:  Studien  über  funktionelle  An-Dassung
  und  über  anatomische  und  physiologische
ntenchiede  zwischen  warm-  und  kaltblütigen  Pferden.
Mit  6  Bildertaf.  u.  8  Textzeichn.  Berlin:  Deutsche
Landw.  Gesellsch.  1911.  116  S.  So.  (Arb.  d.  Deutsch.
Landw.  Ciesellsch.  189.  Heft.)

*  Nachtrag  zum  Handbuch  für  das  Deutsche  Reich
auf  das  Jahr  1912.  Bearb.  im  Reichsamt  d.  Innern.
Berlin:  Heymann  1912.  26  S.  0.30.K.  Se.

*Passow.  A.:  Gelöste  und  ungelöste  Aufgaben
der  Ohrenheilkunde.  Festre1ke  Berlin:  Hirsch-Wald
  1912.  32  S.  8o.

*  Relchsstempelgesetz  vom  15.  Juli  1909.  Hrg.
im  Reichsschatzamte.  Berlin:  Heymann  1912.  300  S.
1.20  .  .  80.

*  Landwirtschaftliche  Reisebilder  aus  England!
und  Schottland.  s.  Dr.  Tischmeyer  u.  Dr.  Werner.
(Arb.  d.  Deutsch.  Landw.  Gesellschaft  181.  Heft.].

W  Relsererbindungen  von  IHamburg  über  Rotterdam
  .  .  ...  nach  Lissabon,  Tanger,  den  Häfen  d.
Miticlmeeres  sowie  nach  Madeira  u.  d.  Kanarischen
Inseln  mit  Dampfern  der  Deutschen  Ostafriku-Linie.

Wocrmann-Linic,  Hamburg-Amerika  Linie  1912.
62  8.  80.

Roemer,  Dr.  Hermann:  Die  Bäbi-Bchäü’t.  Potsdam:
  Deutsche  Orient-Slission  1912.  XlI,  192  S.
3  .¼4.  80.

Rohrbach,  Paul:  Der  deutsche  Gedanke  in  dor
Welt.  1.—30.  Tausend.  Düsscldorf  und  Leipzig:
Langewicsche  (1912)  250  S.  1.80.#M.  80.

*Rütgerswerke  -  Aktiengesecllschaft.

8  S.  10.

Schilling-Torgnu,  Dr.  V.:  Ein  praktisch  und  zur
Demonstration  Drauchbarer  Differentiallenkozytometer
mit  Arnethscher  Verschiebung  des  Blutbildes.  S.  A.  a.
der  Deutschen  Medizin.  Wochenschr.  1911.  Jr.  25.
12  S.  5o0.

WSchilling-Torgau,  Dr.  V.:  Kritik  der  Arneth'’schen
Lehre  von  der  Veschiebung  des  leukozytären  Blutbildes
  und  Wertung  ihrer  klinischen  Anwendbarkeit.
S.  A.  S.  PFolin  Hacmatologica  XII.  Bl.  1911.  S.  130
—  17F.

Schmeil,  Prof.  Dr.  Otto:  Lehrbuch  der  Zoologic.
30.  Aufl.  (I'nveründ.  Abdr.).  Leipzig:  Quelle  4&amp;amp;
Mexer  1911.  XVI.  538  S.  5.10  K.  8%.

chneldewind.  Prof.  Dr.  W.:  Versuche  über  diec
Wirkung  des  Kainits,  10  igen  Kulisalzes  und  Phonoliths
  aus  den  Junhren  1901—1910.  Hrsg.  u.  Mitwirk.
von  Lr.  10.  Sleycr  u.  Dr.  F.  Münter.  Berlin:  Deutsche
Landw.  Ciesellsch.  1911.  173  S.  80.  IArb.  d.  Deutsch.
Landw.  (iesellsch.  193.  Heft.)

Berlin  1911.
        <pb n="392" />
        352  20

Schöne,  UDr.  Bruno:  Betrichsvrerhältnisse  der  dentschen
  Landwirtschuft.  Bearb.  unter  Leitung  der  Bekrichs-Abt.
  d.  Lemschen  Landw.  Ciesellschuft.  Stück
XIVd.  SJammlung.  Jördliches  Königreich  Sachsen.
Berlin:  Deutsche  Landw.  (iescllsch.  1911.  85  S.  80.
Arb.  d.  Deutsch.  Landw.  (iesclisch.  192.  Heft.]  (180

Schöne,  Dr.  Bruno:  Die  Landwirtschaft  im  Nor#icn
des  Königreichs  Sachsen.  In:  Betriebsverhältuisse
  der  deutschen  Landwirtschaft.  Stück  XIV  d.
Jammlung.  (181

*  Schroeder.  F.  von:  Die  deutschen  Eisenbahn-Cesctze.
  Begründ.  von  B.  l’eege.  1.  neubearb.  Aufl.
Dresden:  Heinrich  (1912).  VI.  180  S.  80.

Schulze,  Prof.  Dr.  B.:  Leistung  und  Geldwert  des
Stalldüungers  nach  den  Ergebnissen  von  acht  Feldrersuchen
  je  vierjähriger  Dauer.  Unter  Mitwirk.  von
r.  Bartsch  .  Berlin:  Deutsche  Landw.  (icsellsch.
1911.  3#33  S.  So.  Arb.  d.  Deutsch.  Landw.  Ciesellsch.
198.  Ileft.]

Semrau,  Dr.  Alax:  Die  Kunst  der  Renaissance  in
Ialicn  und  im  Norden.  3.  (d.  (sesamtwerks  14.)  Aufl.
Alit  20  Kunsthbeilag.  u.  519  Abb.  i.  Text.  Ehlingen  au.  N.:
Jeef  1912.  594  S.  12  K.  80.  [Cirundrili  d.  Kunst-Beschichte
  ron  Wilh.  Lübeke  III.  Teil.)

*  Simon,  LDr.  Erich:  Statistisches  Taschenbuch  für
dlas  Deutsche  Reich.  III.  Jahrgx.  Frühjahr  1912.
Anhang:  Statistisches  über  Berlin,  (irolz-Berlin.  Bundes-Annaten
  und  Ausland.  Berlin:  Bodenburg  1912.  210  8.
1.  M.  8.

*Smissen,  vun  der.  Dr.  W.:  Betricbsverhältnisse
ler  demschen  Landwirtschaft.  Bearb.  unter  Leitung
(l.  Betricbs-Abt.  d.  Deutsch.  Landw.  (iesellsch.  Stück  XLI
I.  Sammlung.  Ost-Holstein  (Kreise  Plön  und  Oldenburg).
  Berlin:  Deutsche  Iandw.  Gesellschaft  1911.
105  S.  80.  Arb.  d.  Deutsch.  Landw.  (icsellsch.
187.  Heft.)]

Smissen,  van  der.  Dr.  W.:  Die  Koppelwirtschaft
auf  den  Grohlhetrieben  des  ustlichen  llolsteins  (Kreise
Plön  u.  Oldenburg).  In:  Betriebsverhältnisse  der
Teutschen  Landwinschaft.  Stück  XII  d.  Sammlung.

Soldntenbicher.  Gesammeltes  und  Eigenes
von  einem  alten  k.  u.  k.  Soldaten.  I.  Die  Soldatenhbibel.
  Im  Selbstverlag  des  Verfassers  1912.  XXXI,
512  S.  5.¼  80.

*  Stade,  C.:  Schiffshrgiene.
277—281.

Einc  Studienfahrt  durch  Schleswig-Iolstein  1910.
S.  Tancré,  Dr.  A.  Arb.  der  D.  Landw.  Gesellsch.
179.  Heft.]

*Taneré,  Dr.  A.:  Bericht  über  cine  (iesellschafts--reise
  der  LDeutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft.  (Eine
Studienfuhrt  durch  Schleswig-olstein  1910.)  Berlin:
Deutsche  Landw.  Gesellsch.  1911.  62  S.  80.  (Arb.
der  D.  Landw.  Giesellsch.  179.  Heft.)

Theel:  WVas  müssen  Arheitgeber  und  Arbeitnehmer,
  Beamte  und  Privatleute  von  der  Reichsver-Ui’mschau

  14  (1912)

 

sicherungsordnung  wissen?

(1911).  Ii7  S.  do.
*Tisehmeyer.,  Dr.,  und  Dr.  Werner:  Bericht  üher

cine  (iesellschaftsreise  der  Deutschen  Landwirtschaftu-Berlin:

  Schwarz  &amp;amp;  Comp.

CGesclischaft.  (Landwintschaftliche  Reisebilder  aus
England  und  Schottland.)  Berlin:  Deutsche  Landu.
Gesellsch.  1911.  68  S.  80.  Arb.  der  D.  Landw.
(iescllsch.  184.  Heft.]

*  Trietsch,  Davis:  Palästina-Handbuch  1912.  3.  Aufl.
Berlin:  Jüdischer  Verlag  (1912).  310  S.  3..  8o.

Untersuchungen  über  die  Wirkung  der  Palmkernkuchen
  auf  die  AMilchproduktion,  ausgef.  v.  Dr.  Eichloff
  usw.  B.  Spezinlberichte  der  Versuchsanstalten.
Berlin:  Parer  1911.  XIII.  813  S.  So.  IBerichte  über
Landwirtschaft.  21.  Heft.)

Veranstaltungen  zur  Förderung  des  heimischen
Obstbaues  und  der  heimischen  Obstrerwertung  in  den
Jnhren  1909  u.  1910.  Bericht  erstattet  vom  Deutsch.
Pomologen-Verein.  Mit  18  Abbild.  u.  2  Tafeln.  Berlin:
Parer  1911.  200  S.  S0.  lherichte  über  Landwirtschaft.
  20.  Heftt.)

vVerwaltungsbericht  der  Reichsbank  für  das  Jnhr

1011.  Berlin:  (iedr.  in  der  Reichsdruckerci  (1912).
70  S.  10.
*  Vorreiter,  Ansbert:  Jahrbuch  der  Luftfahrnt.

II.  Juhrg.  1912.  Mit  669  Abbild.,  27  Tab.  u.  1  farb.
Tafel  .  .  .  .  HMünchen:  Lehmann  1912.  XII,  650  S.
12  .  A.  8.

Wusche,  Dr.  Robert  u.  Dr.  Walter  Dix:  Betriebsverhältnisse
  der  deutschen  Landwirtschaft.  Bearl#.
unter  Leitung  d.  Betrcbs-Abteil.  d.  Leutsch.  Landw.
(icsecllschaft.  Stück  X  der  Sammlung.  Jeuwieder
Becken.  —  Jiederrhein.  Berlin:  Deutsche  Landw.
Gesellsch.  1911.  53.  V,  104  S.  80.  Arb.  d.  L.
Landw.  Gesellsch.  185.  Heft.)

Wische,  Dr.  Robert:  Untersuchungen  über  die
Betricbsorgunisation  der  Landwirtschaft  im  Neuwieder
Berken.  In:  Betriebsverhältnisse  der  deutschen
Landwirtschaft.  Stück  X  d.  Sammlung.

'Wenle,  Ir.  Karl:  Iittaden  der  Völkerkundde.
Alit  1  Bilderutlas  von  120  Taf.  u.  1  Karte  der  Verbreitung
  d.  Menschenrassen.  I##ipzig  u.  Wien:  Billl.
Institut  1912.  VIII.  152  S.  1.50.K.  10.

"  Wichern,  Dr.  G.:  Bericht  über  die  Fortschritte
der  Düngerindustrie  in  den  Jahren  1909  —  1911.
Chemik.  Zeitg.  37  (1912)  329—331.  Forts.  folgt.

WWillner,  Dr.  Martin:  Dreijährige  Zuckerrüben-Anbauversuche
  190.—  1909  mit  Vorprüfung  in  den
Jahren  1905  und  1906.  Berlin:  Deutsche  Landw.
Gesellsch.  1911.  VIII,  102  S.  80.  Arb.  der  1).
Landw.  Gesellsch.  181.  Hett.)

Wintzingerode,  Frhr.  von:  Die  Landwirtschau###"
auf  dem  Eichsfelde.  In:  Betriebsverhültnisse  dler
Deutsch.  Landwirtsch.  Gesellsch.  Stück  IX  d.  Samml.

*Woitaske,  Oskar:  Der  deutsche  Satzhau.  Berlin:
Kameradschaft  (o.  J.).  XIV,  99  S.  do.

 

 

 

 

 

 

 

Verkehrs-Machrichten.

In  Koes,  Hasuur  und  Ukamas  (Deutsch-Südwestafrika)  sind  Reichs-Telegraphenanstalten
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  den  genannten  drei  Orten  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme
  nach  Windhnuk.  Sie  beträgt  gegenwärtig  2  /4  75  Pf.

 

In  Muansa  (Deutsch-Ostafrika)  ist  ein  Ortsfernsprechnetz  mit  zunächst  fünf  Teilnehmeranschlüssen

  in  Betrieb  genommen  worden.
        <pb n="393" />
        W  353  20

Postbamfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Apyril  1912.

 

 

 

 

 

 

(engl.  Schiffe)

nach  Waessalem  weiter

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Deuisch-stafriha.  Ne  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16  Tage,1.  28.  jed.  Mts.  1030
(deutsche  Schiffe)  n/
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Marseille  10.  April  10.  Mai  Mombasa  O0  20  Tage8  jed.  Mts.  1030
Muansa  und  Schiratt  Z  I  «  «
8  Von  Momdasa  Welter-  Brindisi  17.  April  5.  Mai  Mombasado  15,  17  Tage  5.  April  3.  Mai  1030
beförderung  mit  der  Uganda.,engl.  Schiffe)  l
IDZMZTZVFFIZZMIfMakscicxezAiApkic  MombasaomTage24.Apkiciox
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  8.0
(deutsche  Schiffe)
Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  100
d)  nach  Tangoa  (einschl.  Amani,  1  g  9  1
Mrusch,  utko,  Handent  Ko-  s#  Schiffe)
rogwe.  Leganga  mbara  3  jed.  Mt-  5
Wssh  gansai  n  .  Marseille  —  10.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts,  1045
Vangani  und  Wilhelmstalsrindisi  7.  April  5.  Mai  Tanga  23,  25  Tage  5.  April  3.  Mai  10.0
D  (engl.  Schiffe)
I.  Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Daressalam  20  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  8.0
*7  d  Daressatam  sowe,  nacheutsche  Schiffe)  („
agamoso,  a  3.  30.  je  8.  ares  .·  .2.".'.)I
KSber  ziniehe  ee  nn  13.  30.  jed.  Mts  Daressalam  18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10
ossa.  Kilwa.,“  nji,  Kon-  »  .  ,  .  -
doa-Irangt,  Linde.  Mahenge,  Marseille  10.  jed.  Mts.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Mitlubant“  Mkalama,  Mo-  «  wonZantbarummttelbar
borro,  Morogoro,  Mpapua,  Wcbesörer##  nach
Muasa,  Neu-Langenburg,  Daressalam  durch  Gouverne-MAgerengere,
  Sadant,  Salale,  1  mentsdampfer  in  6  Stund.)
eha,  #longsa-usekabora.rindisi.  7.  April  ö.  Mai  Zanzibar  17,  19  Tage5.  April  3.  Mai  1032

Wiedhafen

mit  nächster  Gelegenheit

 

10

A)

Deutsch-Sübwestafrika.

nach  Swakopvmund  sowie
nach  Aris,  Aub.  Brackwater,
Empfängnisbucht,  Epuktro,
Godabts.Gochaganas,  Grootsontein,
  Groß-Barmen,  Groß-Witrley.
  Guchab,  Haris,  Hoachanas,
  Hohewarte.  Jakalswater,
  Johann-Albrechtshöhe,
Kalkfeld,  Karidib,  Khan,  Kub,
Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm,  Neuheusfis,  Ota-Ha##dsa,
  Okasife,  Okautwejo,

kombahe,  Omaruru,  Onguatt,
  Osona,  Otawi,  Ottihawera,
  Ottim  bing  we,  Otliwarongo,
  N5  Otlofon  an,

EGüsa,  Rehoboth  E  fu-8
  Usatos,  Waldau,  Waterberg.

  llbelmstal  u.  Windhur

5)  e  e  duckt  sowie

nach  Berseba,
hanien  Brachw  Laßser  Gið
  Gochas,  Hafuur,  Kalksontein
  (Süd),  Kanus,  Keet-Hirede
  ibis,  Maltae,

  Prinzenbucht,  Ramansbe

  en  eim,  as  und

*

 

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton
1A

Hamburg
Southampton
l

fHamburg

Antwerpen
beme  Schiffe)

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton.
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton
Hamburg
OHamburg

 

Antwerpen
(deutsche  Schiffe),

 

(tSouthampton.

21.

E

10.  26.  jed.  Mts.
13.  29.  jed.  Mts.
14.  jed.  Mts.

1.  31.  Mai

20.  April  4.  Mai
18.  April

6.  13.  27.  April

15.  jed.  Mts.

jed.  Mts.

10.  25.  jed.  Mts.
29.  jed.  Mts.
14.  jed.  Mts.
1.  31.  Mai

20.  April  4.  Mai

18.  jed.  Mts.
15.  jed.  Mts.
24.  jed.  Mts.

6.  13.  27.  April

Swakopmund  23,  24  Tg.
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  21,  22  Tg.
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  -,  24,-Tg.
Swakopmund  43  Tage
Swakopmund  34  Tage

Lüderitzbucht  24,  25.24  T.
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  19  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  20,  21  Tg.
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  52  Tage

 

Lüderitzbucht  —,  21,  Ig.

 

9.  24.  jed.  Mts.  5.30
11.  27.  jed.  Mts.  1045
13.  jed.  Mts.  11.23
29.  jed.  Mts.  1012

19.  April  3.  Mai  11.23
18.  April  9.0

5.  12.  26.  April  11.23
15.  jed.  Mts.  9.0

23.  jed.  Mts.  1.0

9.  24.  jed.  Mts.  5.30

11.  27.  jed.  Mts.  1045

13.  jed.  Mts.  11.23

29.  jed.  Mts.  1012

19.  April  3.  Mai  11.23

18.  jed.  Mts.  9.0

14.  jed.  Mts.  9.0

23.  jed.  Mts.  1.0

5.  12.  26.  April  11.23
        <pb n="394" />
        6

354  20

 

 

J  Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

basst,  Zaunde,  Johann-Albrechtshöhe,
  Joko,  Kribt.  Lobetal,
  Lolodorf,  Lomie.  Lonait,

sur  Mer
(deutsche  Schiffe)

 

Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage

10.  25.  jed.  Mts.  1.0

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
3.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.0
a)  nach  Akonolinga,  Gamenda,  Plantation  21  Tage  1
Banjo,  Bibundi,  Bipindihof,  Longsi  21  Tage
Bonabert,  Bonambafst,  Buea,  ·  ..
Compo,Dfchc-nuna1a,Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dume,  Ebolowa,  Edea,  Ja-  Duala  19  Tage

Martenberg,  Mundeck.  Nyan-5
  Osfstdinge,  Plantation,
ktorta

öb)  nach  Rio  del  RNhhy

J6)  nach  dem  Tschadsee=  Gebtet
(Garua,  Kufserl)

"1—  nach  Molundn

Hamburg

 

Liverpool
)  Liverpool
Hamburg
Liverpool
Liverpool

Antwerpen

La  Nochelle
—  Schtffe)
Bordeaux

23.  jedes  Monats

4.  April  2.  Mai

jeden  Mittwoch

23.  jedes  Monals
4.  April  2.  Mai

jeden  Mittwoch

 

20.  April  11.  Mai
22.  April  13.  Mai

25.  jedes  Monats

Longji  20  Tage
Viktoria  27  Tage
Duala  28—30  Tage
Viktoria  26  Tage
Duala  29  Tage

Calabar  19  Tage
von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Rio  del  Rey  28—43  Tage
Rio  del  Rey  25  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  Über
Lokodla-hola

Matadi  20—21  Tage
von  da  wetter  mit  der  Eisenbahn
  bis  Leopoldville  und
dann  nut  Flußdampfern  auf
dem  Kond,  Ssanga  und
Diab  bis  Molundu

23.  jed.  Mts.  6.19

2.  30.  April  1015
jeden  Montag  1045
23.  jed.  Mts.  9.0
2.  30.  April  10.2
jeden  Montag  1045

19.  April  10.  Mai  8.143
20.  April  11.  Mai  8.43

23.  jed.  Mts.  1045

 

4.  den  Narolinen,  Palan=Inseln,
  Marianen.

a)  nach  Jap  und  AUugaur

b)  nach  den  übrigen  Stationen

 

Neapel

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Lrindisi
(engl.  Schiffe)

 

Brindisi

(deutsche  Schiffe)

19“  April  177.  Mai

28.  April

12.  Mai

 

12.  Mai

(engl.  Schiffe)

Jap  36,  37  Tage

Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
Gelegenh.  bzw.  36  Tage

Jap  49  Tage

Angaur  51  Tage

Jap  69  Tage

Angaur  von  Jap  mit
nächster  Gelegenheit
Ponape  56  Tage
Saipan  64  Tage

 

 

,

Palau  71  Tage

177.  April  15“.  Mai  102

26.  April  10  30

10.  Mai  1030

10.  Mai  10.2

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —Alexandrowo
  1139  am  25.4.  und  23/5.
*Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

5.  Niantschon.

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(kranz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  na

 

aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,.  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  7#  u.  11  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

5.  19.  April  3.  Mai
jeeden  Sonntag

7.  21.  April  ö.  Mai
l

19.  April

12.  26.  April

 

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  85  Tage

3.  17.  April  1.  Mai
1030

jeden  Freitag  1030

5.  19.  April  3.  Mai
1030

18.  April  8.43

10.  24.  April  10  2

 

riefsendungen  jeder

Ki  umter
r  auuschene  New  hork  befördert.

auch  mit  den  b)
        <pb n="395" />
        W  355  20

 

 

Die  zr  erfolgt

 

ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
t  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
6.  Marshal  unseln.  Brindisi  12.  Mai  Jaluit  50  Tage  10.  Mai  1030

a)  nach  Jaluit

b)  nach  Nauru

Auf  Verlangen  des

(engl.  Schisfe)

Neapel  24.  April
(deutsche  Schtfe,

....  Brindisi  14.  28.  April

 

(engl.  Schiffe)
Taranto  7.  21.  April  õ.  Mai
(engl.  Schiffe)

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

  1132  am

Sydney.  Von  dort

ampfer  „Germania“

 

Adelaide  27—31  Tage,
dann  weiter  mit  der  Etsenbahn
  nach  Melbourne  oder

Jaluttlinie  nach  Nauru
Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

mit5.  12.  19.  22.  26.  April

Dampfer  der  Pacific  Phos-  .  Mai  50
Fene  mpany  Pebot  3.  Mai  102

der

 

 

7.  Somoa.

Queenstowpn  4.  April  2.  Mai
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydnev.

I!  Apia  32  Tage

2.  30.  April  3.15

 

8.  Cogo.

 

Boulogne  s.  M.
(eutsche  Schtffe)
Hamburg

28.  jedes  Monats

 

Marseille  10.  jedes  Monats
l

Bordeaux  25.  jedes  Monats
l

fLiverpoolljedenMittwoch

fHamburg  16.  jedes  Monats

Rotterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  30.  April
Rotterdam  1  4.  April  4.  Mai
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  17  Tage
11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage

Lome  22  Tage
Cotonou  18  Tage

Cotonou  18  Tage
Akkra  15  Tage

Lome  29  Tage

Lome  28  Tage

Lome  31  Tage
Lome  26  Tage

 

von  da  ab  Landverbindung
von  da  ab  Landverbindung

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

9.  24.  jed.  Mts.  9.0
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.0
8.  jed.  Mts.  1030

28.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  6.19
21.  jed.  Mts.  10  12

30.  April  6.19
3.  April  3.  Mai  1012

 

Den  durch  fbezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fanig  von  Land  n  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Neuguinea  Eeshe  *2  1.  21.  April  1“.  Mai  Neapel..  ..  8*.  17“.  April  1“.  Mai
ane  —  —  Brindisi  .  .  .  12.  26.  April  12.  Mai
Neapell  3“.  19“.  April  4°.  Mai  Marseille  ..  11.  25.  April
Denutsch-Gstafriha,  Brindisi.  10.  April  17.  Mai  Liverpool  28.  April  26.  Mai
Marseille  .  16.  April  17.  Mai  tautschon  Plymouth,  D  .
—  4  Niantsch  Southampton,  aber  San  *  oder
Deutsch  ·  Sdwest-  outhampton  pril  2  ai  de  dabre  oder  eattle  unbestimm
Southampton  14.  21.  28.  April  (5—6  mal  monatlich)
afrika  Hambur  2.  167.  jed.  Mts.  Queenstowmn
69.(—  1--  Sibir.  Eisen-  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  16“,  30“.  jed.  Mts.  bahn  ..  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Kamenn  Hamburg.  16“.  jed.  Mts.  —----Li
  l  5.  April  3.  Mai
-—  ———-—wewoo-9-«pn  -—»———»  Plymouth  über  San  Francisco  unbevon
  Ja  Nearr1  37.  21.  April  1°.  Mai  E—  stimmt,  über  Vancouver
den  Uarolinen.  an  den  Brindisi  12.  Mai  Samogn  60.0.  Ilo  wur  am  17“.  April
zursen  Beindi  12.  Mai  Brindisi  ..  .  voraussichtlich  Anfang
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  ...  12.  Mai  Neapel.  April  und  Mai  —
Neapel  3“.  21.  April  1“.  Mai  Hambur  2*.  6*.  7*.  8*.  16*.  jed.  Mts
e  n-  .  «  g..  ..c..  led.  8.
den  Palan  Inseln  grindin..  12  Mai  CTogo..  Southampton  14*.  80*.  jedes  Monats
Marshal-Inseln  .  Neapel  ..  15.  März  12.  Mai  Liverpool  jeden  Mittwoch.

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="396" />
        356  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  13.  April  1912.
is
Grün-  Kapital  Ge-  lere  Letzte  Freibleibend
dungs-  schäfts=  Divi-  Dwi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  6  Al  lahr  dende  ende  %½%  ½%
"1.  II  l  !-19()7-2000000
  1.  10.  17  6  Aifrikanische  Kompanie  A.-G.  •1§  92  91
1907  600  000  1  1.  7.Ü  0  10  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G)  .  83  90
1896  1200  000|  1U.  1112  —  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  ANkt.  126  130
1902  L  650  000  1.  1.  0  —  British  Central  Africa  Ltl.  10/9  113
1905.  1  000  000  #  1.  4  17½  —  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.  G.  165  175
1905  1  1200  0000  1.  4,.0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  %  50  60
1902  !  600  000  r  1.  1  8  —  Centralafrikanische  Tesengesellschaft  m.  b.  H.  130  110
1905  220  000  1.  1  4  3  „Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.))  106  110
1900  1  1  156  400  r  1.  1  0  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  ..i  93  96
1878  2750  000  r  1.  1.  11  —  Ditsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-J.  A.-G.,  140  15#)
1902  1000  000  „1.  1.|]  5  —  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  5H.  860  T
1907  2  500  000  1.111  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft.  .  88  3
1885  2000000  1.  4.  64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  570  580
1902  1  000  000  1.1.4  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G0)  53  57
1908  1  4500  000  1  .  1  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  -  158  162
1902  1  000  000  1.  5  6  6  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  s  95  100
1806  2250  000  1.  1  110  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  G)  97  102
1898  s  000  000  1.  1.!  6  –  Gesellschaft  Südkamerun  Auteile  1  110  125
1903  hê.  1022  100  i1.  10.  0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  H.  7:  30
1889  383000  000  11.  10.]  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  ..-  45  50
1887  1200  000  1.  1  II  25  —  „Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Akltienr  330  —
1898  219  000  .  1.  7  «  0  0FianewPlantaqepatmrhVormg--thtien.  60  65
1906  3000,000  1.  1  #  4*  4°  „Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A-G.  75  80
1895  10  000  000  1.  1.)  0  —  Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D..  K.  G  12  15
1908  157  500  1.  1  ·  —  Kaukausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  .  MA  900  44  1000
1903  900  000  1l.  1.  0O  —  RKRuautschuk-Pflanzung  Meanfa  A.  G.  75  80
1908  1  250  000  1.  1.  0  —  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  120  125
1908  2  125  000  1.  2.  22%½  —  Kolmanskop  Diamond  shares  .  400  .K  42
1899  2  000  000  1.  1  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  93  98
1905  150  000  1.  11  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  150  50.)
1886  7  500  000  1.  4  D  0  —0  „Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  125  128
1906  1400000  1.  .  —  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.  108  112
1900  St.  200  O000  1.  4,  5.440  “  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  65  .  68
1902  L  375  000  1.  1.4  45  —  vacific  Phozwhate  Co.  alte  Anteile  L  5  L  5½
1910  375  000  1.  1.0  —  junge  33½  eingezahli  2  3  L  31
1904  -  160  000  1.  5  |T  0  0  Ipanzung“  -VGesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  84  88
1895  1  500  O00  1.  1.000  —  Rheinische  Handei--Plantagengesellschaft.  30  40
1903  900  000  1.  1.  —  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  —  20
1905  2000000  1.  1.  4*  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  15  20
1897  500  000  1.  1.  ha  12  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  180  200
1904  1000  000  1.  1.)  12  —  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  150  165
1895  2  500  000  1.  7.]  0  0  South  African  Territories  Limitel  .  7/—  7/6
1895:  2  350  000  1.  1.,  0  —  South  East  Africa  (1910)  Limite  ..  2/  ½2/3
1892  L20V00  000  1.  1.  5  —  South  West  Africa  Co.  Llimttel  30°9  31/3
1893  869  100,  1.  4.)  0  AUsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  35  45
1893  142  200  1.  4,  0  o0  do.  Vorzugs-Anteile  70  80
1909  4.235  000  1.  1.1  0  —  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  ".  18  52
1909  1  600  000  1.  1.1  0  —  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  A  I17TO  .  190
18597  2100000  1.  1.  3  —  Weestafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  78  83
1897  3000000  1.  1.0  15  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  ibundi-r  220  225
1895  1  800  000  1.  1.  l  0  –  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-  0
»  s  10  —

 

 

 

 

Ant.  (D.  K.  *

 

I

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgefübrten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer

 

*)  Bauzinsen.

bzw.

Verläufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

—  Dividende  noch  nicht  erklärt.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S

Ognkar  Biesenthal,  Berlin.

Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="397" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Mai  1912.  summer  9.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  doutschen  Schutzgebictenn.  Hernusgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duuch  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  )  4&amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  /¼  6.—  für  die  Länder  des  Weltwostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Köntgliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SM68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Zollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  1.  August  1911  S.  357.  —
#zolltarifverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  1.  August  1911  S.  367.  —  Ausführungsbestimmungen  zur
Zollverordnung  und  zur  Zolltarifverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  1.  August  1911  S.  370.  —  Zollniederlagevorschrift
  für  Kamerun.  Vom  1.  August  1911  S.  380.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betr.  die  Einfuhr=  und  Ausfuhrplätze  sowie  die  Zollstellen.  Vom  1.  August  1911  S.  384.  —  KRautschukzollbefreiungsordnung
  für  Kamerun.  Vom  1.  August  1911  S.  385.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  zollfreie

  Einfuhr  von  Petroleum  als  Heizmaterial  für  Motore.  Vom  1.  August  1911  S.  385.  —  Dienstanweisung  für
die  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Kamerun.  Vom  3.  August  1911  S.  387.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von
RKamerun,  betr.  Erlaß  von  Strafbescheiden.  Vom  9.  August  1011  S.  394.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von

Kamerun  wegen  Abänderung  der  Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911.  Vom  29.  September  1911  S.  394.  —
Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zur  Ausführung  der  Verordnung,  betr.  das  Wandergewerbe,  vom
4.  März  1908.  Vom  30.  Januar  1912  S.  394.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Südwestafrikax  betr.
die  Einfuhr  und  den  Vertrieb  geistiger  Getränke  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet.  Vom  11.  März  1911  S.  396.
—  Desgleichen  vom  6.  März  1912  S.  398.  —  Personalien  S.  308.

Nichtamtlicher  Teil:  Denkschrift  über  die  Diamantensteuer  S.  400.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Wasser-Erschließung  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  406.  —  Die  Diamantenförderung
  im  März  1912  S.  407.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Februar  1912  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  407.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  im  I.  Viertel
des  Rechnungsjahres  1911  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  408.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  408.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Anbau  ägyptischer  Baumwolle  in  Teras  S.  413.—

Maßnahmen  zur  pebung  der  Baumwollkultur  in  Mittelasien  und  Transkaukasien  S.  41141.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt
  im  März  1912  S.  415.  —  Kopra-Auefuhr  der  Philippinen  im  Jahre  1911  S.  115.  —  Die  Landwirtschaft  in
Transvaal  im  Jahre  1910/11  S.  415.  —  Der  Handel  Britisch=  Südafrikas  1911  S.  416.  —  Mozambique  S.  417.
—  Sierra  Leone  S.  417.  —  Südnigeria  S.  418.

Vermischtes:  zentral-Auskunftstelle  für  Auswanderer  S.  418.  —  Vom  Diamantenmarkt  S.  419.  —  Die  Eisenbahnindustrie
  in  der  südafrikanischen  Union  und  Mozambique  121.  —  Literatur-Bericht  S.  421.  —  Koloniale
Literatur  (IX.)  S.  421.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  425.  —  Schiffsbewegungen  S.  429.  —  Kurse  deutscher
Kolonialwerte  S.  430.

Anzeigen:  PSffentliche  Ausschreibungen  des  Reichs-Rolonialamts  und  des  Gouvernements  von  Kamerun  S.  9.

Zrssssccc#ßtmmtlticher  Teis####sE

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Jollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  1.  August  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:

Zollgebiet.

§&amp;amp;  1.  Das  Schutzgebiet  Kamerun  bildet  ein  geschlossenes  Zollgebiet.

Die  Zollgrenze  wird  seewärts  durch  die  jeweilige  den  Wasserspiegel  begrenzende  Linie  des
Landes,  landeinwärts  durch  die  Landesgrenzen  gebildet.
        <pb n="398" />
        W  358  e

Bestimmungen  über  Zollan=  und  Zollausschlüsse  werden  im  Wege  öffentlicher  Bekanntmachung
vom  Gouverneur  erlassen.

Allgemeine  Bestimmungen  über  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr.

§  2.  Alle  Erzeugnisse  der  Natur  sowie  des  Kunst=  und  Gewerbefleißes  dürfen,  soweit  nicht
durch  Gesetz  oder  Verordnung  ein  anderes  bestimmt  ist,  ein-,  aus=  und  durchgeführt  werden.

§*  3.  Die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  von  Feuerwaffen,  Schießbedarf  und  Sprengstoffen
aller  Art  unterliegt  den  darüber  erlassenen  und  noch  zu  erlassenden  besonderen  Bestimmungen.
·  §  4.  Die  Ein-,  Aus=  oder  Durchfuhr  einzelner  Gegenstände  kann  beim  Eintritt  außerordentlicher
  Umstände  sowie  aus  gesundheits=  und  sicherheitspolizeilichen  Rücksichten  zeitweise  für  den
ganzen  Umfang  oder  für  einen  Teil  des  Schutzgebiets  durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
verboten  werden.

§  5.  Die  Durchfuhr  von  Gegenständen,  die  einem  Ein=  oder  Ausfuhrverbote  unterliegen,
ist  untersagt.

§  6.  Die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr  darf  nur  an  bestimmten,  öffentlich  bekannt  gemachten
Plätzen  stattfinden.

Bei  außergewöhnlichen  und  dringenden  Umständen  sind  die  Vorsteher  der  Zollstellen  befugt,
die  Ein=  und  Ausfuhr  auch  an  nicht  öffentlich  bekannt  gemachten  Plätzen  unter  besonderen  Aufsichtsmaßregeln
  zu  gestatten.

Zollpflicht.

§  7.  Die  in  das  Zollgebiet  aus  dem  Zollausland  eingehenden  Gegenstände  unterliegen
einem  Einfuhrzolle,  die  aus  dem  Zollgebiete  nach  dem  Zollausland  ausgehenden  Gegenstände  unterliegen
  einem  Ausfuhrzolle  nach  Maßgabe  des  Zolltarifs.

Von  der  Durchfuhr  werden  Abgaben  nur  insoweit  erhoben,  als  sie  vom  Gouverneur  durch
Bekanntmachung  festgesetzt  sind.

§  8.  Die  Zollpflichtigkeit  der  ein=  und  ausgehenden  Gegenstände  wird  begründet  durch  die
Uberschreitung  der  Zollgrenze,  die  Zollpflichtigkeit  der  eingehenden  Gegenstände  außerdem  durch  die
Entnahme  aus  einer  Zollniederlage,  die  der  ausgehenden  durch  die  Überführung  in  eine  solche.

§  9.  Der  Zoll  wird  nach  den  Tarifsätzen  und  Vorschriften  erhoben,  die  zu  dem  Zeitpunkte
gültig  sind,  in  dem  die  Zollpflichtigkeit  begründet  wird  (§  8).

Zollstellen.

§  10.  Zur  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle  sowie  der
Durchgangsabgaben  sind  die  Zollstellen  bestimmt.

Verkehrserleichterungen.

§  11.  Gegenstände,  die  aus  dem  Zollgebiete  stammen,  und  bereits  verzollte  Gegenstände
fremden  Ursprungs,  die  von  einem  Platze  des  Zollgebiets  durch  das  Zollausland  nach  einem  anderen
Platze  des  Zollgebiets  überführt  werden,  unterliegen  weder  dem  Ausfuhr=  noch  dem  Einfuhrzolle.

§  12.  Befreit  vom  Ausfuhr=  und  Einfuhrzolle  sind  Gegenstände,  die  aus  dem  Zollgebiet
in  das  Zollausland  zu  vorübergehendem  Gebrauche,  zur  Ansicht,  zur  Ausbesserung  oder  zur  Abänderung
  verbracht  und  in  das  Zollgebiet  wieder  eingeführt  werden,  sofern  die  Nämlichkeit  der
Gegenstände  zollamtlich  festgehalten  wird  und  die  Wiedereinfuhr  binnen  einer  von  der  Zollstelle  festzusetzenden
  Frist  erfolgt,  die  18  Monate  nicht  überschreiten  darf.

Einschränkungen  dieser  Befreiung  können  durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  angeordnet
  werden.

§  13.  Auf  Verlangen  der  Zollstelle  sind  in  den  in  den  §§  11  und  12  bezeichneten  Fällen
die  auf  den  Gegenständen  etwa  ruhenden  Ausgangsabgaben  im  vollen  Betrag  oder  in  einem  Teilbetrage
  zu  hinterlegen.  Der  hinterlegte  Betrag  wird  bei  der  Wiedereinfuhr  zurückerstattet.

§  14.  Befreit  vom  Ein=  und  Ausfuhrzolle  sind  Gegenstände,  die  unter  Anmeldung  zur
Wiederausfuhr  zu  vorübergehendem  Gebrauche,  zur  Ansicht,  zur  Ausbesserung  oder  zur  Abänderung
in  das  Zollgebiet  eingehen  und  wieder  ausgeführt  werden,  sofern  ihre  Nämlichkeit  zollamtlich  festgehalten
  wird  und  die  Wiederausfuhr  binnen  einer  von  der  Zollstelle  festzusetzenden  Frist  erfolgt,
die  18  Monate  nicht  überschreiten  darf.

Auf  Verlangen  der  Zollstelle  sind  bei  der  Einfuhr  solcher  Gegenstände  die  Eingangsabgaben
im  vollen  Betrage  oder  in  einem  Teilbetrage  zu  hinterlegen.  Der  hinterlegte  Betrag  wird  bei  der
Wiederausfuhr  zurückgezahlt.
        <pb n="399" />
        W  359  20

Person  der  Zollpflichtigen.

§*  15.  Zur  Entrichtung  des  Zolles  ist  verpflichtet,  wer  in  dem  Zeitpunkte,  in  dem  die
Zollpflichtigkeit  begründet  wird  (§  8),  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  ist.

Im  Falle  eines  späteren  Wechsels  in  der  Person  des  Inhabers  ist  der  neue  Inhaber  neben
dem  bisherigen  verpflichtet.

Dem  Inhaber  steht  derjenige  gleich,  welcher  den  zollpflichtigen  Gegenstand  aus  einer  Zollniederlage
  entnimmt.

Bei  der  Ausfuhr  haftet  neben  dem  Inhaber  auch  der  Versender  für  die  Zollgefälle.

Haftung  der  zollpflichtigen  Gegenstände.

§  16.  Die  zollpflichtigen  Gegenstände  haften,  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechte  Dritter,  für
den  darauf  ruhenden  Zoll  und  können,  solange  dieser  nicht  entrichtet  ist,  von  der  Zollbehörde  zurückbehalten
  oder  mit  Beschlag  belegt  werden.

Das  an  den  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  von  einem  Zollbeamten  ergangene
Verbot  der  weiteren  Verfügung  über  den  Gegenstand  hat  die  Wirkung  der  Beschlagnahme.

Die  Verabfolgung  von  Gegenständen,  auf  denen  ein  Zollanspruch  ruht,  kann  nicht  eher
verlangt  werden,  als  bis  der  Zoll  bezahlt  ist.

§&amp;amp;  17.  Wird  der  Zoll  innerhalb  einer  von  der  Zollstelle  festzusetzenden  Frist  nicht  entrichtet,
so  kann  der  Gegenstand  zur  Deckung  der  auf  ihm  ruhenden  Zollabgaben  und  Kosten  öffentlich  meistbietend
  versteigert,  oder  sofern  dies  nach  der  Zollniederlagenvorschrift  zulässig  ist,  auf  Kosten  und
Gefahr  des  Zollpflichtigen  bis  zur  Dauer  eines  Jahres  in  einer  Zollniederlage  aufbewahrt  werden.
Durch  die  Aufnahme  in  eine  Niederlage  wird  das  Recht  der  Versteigerung  nicht  berührt.

§  18.  Einfuhrgegenstände,  deren  Empfänger,  und  Ausfuhrgegenstände,  deren  Absender
nicht  ermittelt  werden  können,  werden,  sofern  dies  nach  der  Zollniederlagenvorschrift  zulässig  ist,  auf
Kosten  und  Gefahr  des  Zollpflichtigen  bis  zur  Dauer  eines  Jahres  in  einer  Zollniederlage  aufbewahrt.

§  19.  Nach  Ablauf  der  einjährigen  Frist  (5  18)  und  nach  erfolgter  Prüfung,  deren  Ergebnis
  schriftlich  niederzulegen  und  zu  bescheinigen  ist,  hat  eine  zweimalige  öffentliche  Bekanntmachung
in  einer  Zwischenzeit  von  vier  Wochen  zu  erfolgen.

Bleibt  diese  ergebnislos,  so  werden  die  Gegenstände  zur  Deckung  der  auf  ihnen  ruhenden
Abgaben  und  Kosten  öffentlich  meistbietend  versteigert.

Der  Erlös  wird  nach  Abzug  der  Abgaben  und  Kosten  zugunsten  des  Eigentümers  der
Gegenstände  für  die  Dauer  eines  Jahres  aufbewahrt.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  fällt  er  an  den
Landesfiskus  des  Schutzgebiets.

Der  Gouverneur  kann  in  besonderen  Fällen  eine  einfachere  Verwertung  gestatten.

Verjährung  der  Zollgefälle.

§  20.  Alle  Forderungen  oder  Nachforderungen  von  Zöllen,  einschließlich  der  Nebenabgaben,
sowie  alle  Ansprüche  auf  Ersatz  wegen  zu  viel  oder  ohne  Rechtsgrund  entrichteter  Zollgefälle  verjähren
  in  drei  Jahren  von  dem  Tage  an  gerechnet,  an  dem  die  Gegenstände  in  den  freien  Verkehr
oder  in  das  Zollausland  abgelassen  worden  sind.

Der  Anspruch  auf  Nachzahlung  hinterzogener  Gefälle  verjährt  in  fünf  Jahren.

Die  Vorschriften  der  §§  198  ff.  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  die  Verjährung  finden
entsprechende  Anwendung.

Ort  der  Zollabfertigung.

§*  21.  Die  Zollabfertigung  erfolgt  in  den  Zollhäusern.  Die  Abfertigung  außerhalb  derselben

  bedarf  der  Genehmigung  der  Zollstelle  und  ist  gebührenpflichtig  (§  61).
Lösch=  und  Ladebetrieb.

8  22.  Zum  Löschen  und  Laden  der  auf  dem  Wasserweg  ein=  und  ausgehenden  Gegenstände
  ist  die  vorherige  Erlaubnis  der  Zollstelle  einzuholen.

§&amp;amp;  23.  Das  Löschen  und  Laden  von  Gegenständen  darf  in  den  im  §  6  bezeichneten  Plätzen
nur  an  den  Stellen  geschehen,  welche  die  Zollstelle  für  diese  Zwecke  besonders  bestimmt.

Das  Löschen  und  Laden  an  anderen  als  den  dafür  bestimmten  Stellen  bedarf  der  Genehmigung
  der  Zollstelle  und  ist  gebührenpflichtig  (§  61).

Schiffsmanifeste.

§  24.  Über  die  auf  dem  Wasserweg  eingehenden  Gegenstände  hat  der  Schiffsführer  der

Zollstelle,  in  deren  Bezirk  das  Fahrzeug  löschen  will,  ein  Verzeichnis  (Manifest)  zu  übergeben,  das
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        V  360  20

außer  dem  Namen,  der  Nationalität,  dem  Nettoraumgehalt  in  Registertonnen  und  dem  Abgangshafen
  des  Schiffes  folgende  Angaben  zu  enthalten  hat:

die  laufenden  Nummern  der  Konnossemente,

die  Namen  der  Empfänger,

die  Zahl,  die  Bezeichnung  und  die  Verpackungsart  der  Frachtstücke,

die  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung,

das  Gewicht,  das  Maß  oder  die  Stückzahl  der  Gegenstände,

den  Betrag  der  für  jedes  Konnossement  gezahlten  Fracht  in  Markrechnung,
die  Namen  und  die  Wohnorte  der  Verlader,  «

den  Ort,  das  Datum  und  die  Unterschrift  des  Schiffsführers.

Für  jeden  Platz,  an  dem  gelöscht  werden  soll,  ist  ein  besonderes  Manifest  abzugeben.

Das  Manifest  ist  vom  Schiffsführer  oder  seinem  Vertreter  spätestens  innerhalb  24  Stunden
nach  Beendigung  des  Löschens,  jedoch  stets  vor  dem  Verlassen  des  Hafens,  der  Reede  oder  des
Anlegeplatzes  zu  berichtigen,  wenn  mehr  oder  weniger  Frachtstücke  gelöscht  worden  sind,  als  das
Manifest  nachweist.

Vor  der  lUbergabe  der  Einfuhr-Manifeste  an  die  Zollstelle  darf  mit  dem  Löschen  der  Ladung
nicht  begonnen  werden.

§  25.  Uber  die  auf  dem  Wasserweg  ausgehenden  Gegenstände  hat  der  Schiffsführer  der
Zollstelle,  in  deren  Bezirk  das  Fahrzeug  ladet,  vor  Verlassen  des  Hafens,  der  Reede  oder  der  Ladestelle
  ein  Manifest  zu  übergeben,  das  außer  dem  Namen,  der  Nationalität,  dem  Nettoraumgehalt  in
Registertonnen  und  dem  Bestimmungshafen  des  Schiffes  folgende  Angaben  zu  enthalten  hat:

die  laufenden  Nummern  der  Konnossemente,

die  Namen  der  Verschiffer,

die  Zahl,  die  Bezeichnung  und  die  Verpackungsart  der  Frachtstücke,

die  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung,

das  Gewicht,  das  Maß  oder  die  Stückzahl  der  Gegenstände  auf  Grund  der  Konnossemente,
die  Namen  und  die  Wohnorte  der  Empfänger,

den  Ort,  das  Datum  und  die  Unterschrift  des  Schiffsführers.

§*  26.  In  die  Ein=  und  Ausfuhr-Manifeste  ist  das  auf  Gepäckschein  beförderte  Passagiergepäck
  nach  Namen  der  Empfänger,  Zahl  und  Art  der  Kolli  aufzunehmen.

In  die  Ausfuhr-Manifeste  und  Einfuhr-Manifeste  sind  auch  die  in  einem  Platze  des  Schutzgebiets
  gelandeten,  für  einen  anderen  Hafen  des  Schutzgebiets  bestimmten  Frachtstücke  aufzunehmen.
Diese  Bestimmung  findet  auf  Regierungsfahrzeuge  keine  Anwendung.

§  27.  Die  Ein=  und  Ausfuhr-Manifeste  sind  in  deutscher  Sprache  abzufassen.  Am  Schlusse
ist  ihre  Ubereinstimmung  mit  den  Konnossementen  und  Ladebüchern  vom  Schiffsführer  oder  dessen
Vertreter  zu  bescheinigen.

Die  Namen  der  Vertreter  der  Schiffsführer  sind  der  Zollverwaltung  durch  letzteren  oder
durch  die  Reederei  anzuzeigen.

§  28.  Eine  Abschrift  der  Einfuhr-Manifeste  ist  vom  Schiffsführer  vor  ihrer  Abgabe  an  die
zuständige  Zollstelle  unmittelbar  an  das  Gouvernement  einzusenden.

o  „m

S  Sc

Anmeldung.
§  29.  Gegenstände,  die  ein=  oder  ausgeführt  werden,  sind  der  nächsten  Zollstelle  schriftlich
auf  amtlichem  Formular  in  doppelter  Ausfertigung  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die  Gegenstände  zollpflichtig
  oder  zollfrei  sind,  anzumelden.
Bei  kleineren  Warenmengen  genügt  mündliche  Anmeldung.
§  30.  Die  Anmeldung  hat  zu  enthalten:
1.  den  Tag  der  Einfuhr  oder  Ausfuhr,
2.  die  Zahl,  die  Bezeichnung  und  die  Verpackungsart  der  Frachtstücke,
3.  die  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung,
4.  das  Gewicht,  das  Maß  oder  die  Stückzahl  der  Gegenstände,  bei  zollpflichtigen  nach
Maßgabe  des  Tarifs,
5.  den  Wert  der  Gegenstände  (gemäß  §  33),
6.  bei  der  Einfuhr  das  Herkunftsland  und  den  Herkunftsort  oder  den  Verschiffungshafen
sowie  den  Namen  und  den  Wohnort  des  Empfängers,  bei  der  Ausfuhr  das  Bestimmungsland
  sowie  den  Namen  und  den  Wohnort  des  Versenders.
        <pb n="401" />
        361  ꝛ

Als  Herkunftsland  ist  das  Land  zu  betrachten,  aus  dessen  Eigenhandel  der
Einfuhrgegenstand  stammt,  als  Bestimmungsland  das,  in  dessen  Eigenhandel  der
Ausfuhrgegenstand  übergeht,

7.  bei  Ein=  und  Ausfuhr  auf  dem  Wasserwege  auch  die  Art,  den  Namen  und  die
Nationalität  des  Fahrzeuges,
8.  die  Unterschrift  des  Ausstellers  der  Anmeldung.

Enthält  ein  Frachtstück  verschiedenartige  Gegenstände,  so  sind  diese  getrennt  nach  Menge
und  Wert  anzumelden.

§  31.  Zur  Anmeldung  verpflichtet  ist  bei  der  Einfuhr  der  Warenempfänger,  bei  der
Ausfuhr  der  Warenversender.

Eine  bereits  abgegebene  Anmeldung  kann  vervollständigt  oder  berichtigt  werden,  solange
die  zollamtliche  Prüfung  noch  nicht  begonnen  hat.

§  32.  Erklärt  der  Zollpflichtige  sich  außerstande,  zuverlässige  Angaben  über  die  Gattung
der  Gegenstände,  deren  Menge  und  Wert  zu  machen,  so  ist  ihm  die  Offnung  der  Packstücke  unter
amtlicher  Aufsicht  zum  Zwecke  der  Aufstellung  einer  Zollanmeldung  zu  gestatten.

Der  Zollpflichtige  kann  außerdem  durch  schriftlichen  Vermerk  auf  der  Anmeldung  die  Feststellung
  durch  die  Zollstelle  beantragen.  In  diesem  Falle  ist  die  Feststellung  durch  die  letztere  endgültig.

§*  33.  Der  Wertangabe  in  den  Zollanmeldungen  (§  30)  und  der  Verzollung  der  einem
Wertzoll  unterliegenden  Gegenstände  ist  der  wirkliche  Wert  des  Gegenstandes  im  Eingangs=  oder
Ausgangshafen  des  Schutzgebiets  zur  Zeit  der  Ein=  oder  Ausführung  zugrunde  zu  legen.

Bei  der  Einfuhr  ist  als  Wert  in  der  Regel  der  dem  Empfänger  im  Schutzgebiet  von  dem
Lieferanten  im  Zollausland  in  Rechnung  gestellte  Preis  (Fakturenpreis)  zuzüglich  der  durch  die
Überführung  nach  dem  Eingangshafen  tatsächlich  entstandenen  Kosten  (Fracht-,  Landungs-,  Versicherungskosten)
  und  eines  Zuschlages  von  5  v.  H.  des  Fakturenpreises  frei  an  Bord  im  Verschiffungshafen
  anzusehen.

Kann  eine  Faktura  nicht  beigebracht  werden  oder  entspricht  der  bei  der  Berechnung  nach
Abs.  2  sich  ergebende  Betrag  offensichtlich  nicht  dem  wirklichen  Werte  (Abs.  1),  so  ist  der  Marktpreis
des  Gegenstandes  am  Eingangshafen  abzüglich  des  darauf  ruhenden  Zollbetrages  maßgebend.

Bei  der  Ausfuhr  ist  als  Wert  der  jeweilige  Marktpreis  des  Gegenstandes  im  Ausgangshafen
  anzusehen.

5*#  34.  Die  Anmeldung  der  Einfuhrgegenstände  hat  binnen  fünf  Tagen  nach  der  Einfuhr,
die  Anmeldung  der  Ausfuhrgegenstände  vor  Beginn  der  Verschiffung  zu  erfolgen.  Von  letzterer  ist
die  Zollstelle  möglichst  24  Stunden  vorher  zu  benachrichtigen.  Ausnahmen  können  in  besonderen
Fällen  von  der  Zollstelle  zugelassen  werden.

Zollabfertigung.

*  35.  Die  abgegebenen  Zollanmeldungen  unterliegen  der  Prüfung  durch  die  Zollstelle.
Sofern  kein  Anlaß  zu  dem  Verdacht  einer  unrichtigen  Anmeldung  vorliegt,  sind  die  prüfenden
Beamten  berechtigt,  sich  nach  eigenem  Ermessen  mit  einer  probeweisen  Prüsung  der  angemeldeten
Waren  zu  begnügen  sowie  auch  von  einer  Prüfung  ganz  abzusehen.

5  36.  Der  Zollpflichtige  hat  die  zu  prüfenden  Gegenstände  in  solchem  Zustande  darzulegen,
  daß  die  Beamten  die  Prüfung  in  der  erforderlichen  Weise  vornehmen  können;  auch  muß  er
die  dazu  nötigen  Handleistungen  nach  der  Anweisung  der  Beamten  auf  eigene  Gefahr  und  Kosten
verrichten  oder  verrichten  lassen.  "  «

§  37.  Zum  Zwecke  der  Prüfung  der  Wertanmeldungen  für  die  einem  Wertzoll  unterliegenden
  Gegenstände  sind  der  Zollstelle  von  dem  Zollpflichtigen  auf  Verlangen  die  auf  die  Sendung
bezüglichen  Rechnungen,  Frachtbriefe,  Konnossemente  und  sonstigen  für  die  Ermittelung  des  Wertes
in  Betracht  kommenden  Schriftstücke  in  den  Urschriften  vorzulegen.

Abgeänderte  Rechnungen,  deren  Abänderungen  von  ihrem  Aussteller  nicht  namentlich  bescheinigt
  sind,  können  zurückgewiesen  werden.

Skontoabzüge  in  den  Rechnungen  dürfen  nur  berücksichtigt  werden,  wenn  diese  mit  Erfüllung
  der  die  Abzüge  zu  verursachenden  Bedingungen  um  die  Abzüge  bereits  vom  Lieferanten
gekürzt  sind.

&amp;amp;  38.  Entsteht  über  den  Wert  der  einem  Wertzoll  unterliegenden  Gegenstände  eine
Meinungsverschiedenheit  zwischen  dem  Zollpflichtigen  und  der  Zollstelle,  so  soll  außer  im  Falle  des
§&amp;amp;  32  Abs.  2  auf  Antrag  des  Zollpflichtigen  der  Wert  durch  zwei  Sachverständige  festgesetzt  werden,
von  denen  jede  Partei  einen  ernennt.  Können  sich  die  Sachverständigen  nicht  einigen,  so  haben  sie

2
        <pb n="402" />
        W  362  20

einen  Obmann  zu  wählen.  Können  sich  die  beiden  Sachverständigen  auch  über  die  Wahl  des  Obmannes
  nicht  einigen,  so  wird  dieser  durch  den  Bezirksrichter,  falls  ein  solcher  am  Orte  vorhanden
ist,  sonst  durch  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  (Bezirksamtmann,  Stationsleiter)  ernannt.  Die  so
gebildete  Sachverständigenkommission  beschließt  mit  Stimmenmehrheit.  Der  Beschluß  ist  für  beide
Teile  bindend  und  endgültig.

Wird  die  Ernennung  des  Sachverständigen  durch  den  Zollpflichtigen  verzögert,  so  kann  ihm
die  Zollstelle  eine  Frist  setzen.  Dasselbe  Recht  hat  die  Zollstelle  gegenüber  der  Kommission,  wenn
die  Wahl  des  Obmanns  oder  die  Beschlußfassung  verzögert  wird.  Gegen  die  festgesetzte  Frist  findet
Beschwerde  an  den  Gouverneur  statt.  Nach  fruchtlosem  Ablaufe  der  Frist  wird  der  Wert  von  der
Zollstelle  festgesetzt.  ·

Die  bei  diesem  Verfahren  entstehenden  Kosten  trägt  der  Zollpflichtige,  wenn  der  von  den
Sachverständigen  ermittelte  Wert  den  angemeldeten  um  mehr  als  10  v.  H.  übersteigt,  andernfalls
die  Zollstelle.

§  39.  Es  bleibt  der  Wahl  des  Zollpflichtigen  überlassen,  bei  den  Gegenständen,  für  die
der  Zoll  nach  dem  Nettogewicht  erhoben  wird,  die  tarifmäßige  Tara  von  dem  Bruttogewicht  in
Abzug  zu  bringen  oder  das  Nettogewicht  durch  Verwiegen  ermitteln  zu  lassen.  Die  Zollstelle  ist
befugt,  ihrerseits  die  Ermittelung  des  Nettogewichts  durch  Verwiegen  vornehmen  zu  lassen,  wenn  das
Gewicht  der  Umschließung  von  dem  im  Tarife  festgesetzten  Tarasatz  offensichtlich  abweicht.  In  letzterem
Falle  kann  der  Zollpflichtige  die  Verzollung  nach  dem  Bruttogewichte  fordern.

§  40.  Enthält  ein  Frachtstück  zollpflichtige  und  zollfreie  oder  verschiedenen  Zollsätzen  unterworfene
  zollpflichtige  Gegenstände,  so  sind  die  einzelnen  Gegenstände  nach  dem  Nettogewichte  zu
verzollen.  Der  Zollpflichtige  kann  jedoch  die  Verzollung  des  ganzen  Frachtstücks  nach  dem  Bruttogewicht
  und  dem  höchsten  der  verschiedenen  bei  dem  Frachtstück  in  Frage  kommenden  Tarissätze
beantragen.

§  41.  Wenn  Gegenstände,  deren  Vergollung  in  Gemäßheit  des  Tarifs  nach  dem  Bruttogewichte
  zu  erfolgen  hat,  in  einer  Verpackung  eingeführt  werden,  die  als  eine  handelsübliche  nicht
bezeichnet  werden  kann,  oder  wenn  solche  Gegenstände  in  einer  im  Handel  nicht  gebräuchlichen  Weise
mit  anderen  Gegenständen  offensichtlich  zu  dem  Zwecke  in  einem  Frachtstück  zusammengepackt  sind,
um  die  Verzollung  nach  dem  Bruttogewichte  zu  umgehen,  so  ist  der  Zollbetrag  nach  dem  Nettogewichte
  mit  einem  Zuschlag  von  20  v.  H.  zu  dem  letzteren  zu  erheben.  Auf  die  von  Reisenden
als  Gepäck  persönlich  eingeführten  und  die  in  Postpaketen  eingehenden  Gegenstände  findet  diese
Bestimmung  keine  Anwendung.

§  42.  Bei  der  Ermittelung  des  Nettogewichts  von  Flüssigkeiten  wird  das  Gewicht  der
ummittelbaren  Umschließungen  (Fässer,  Flaschen,  Kruken,  Blechdosen  usw.)  nicht  in  Abzug  gebracht.
Dasselbe  gilt  bei  anderen  Gegenständen  für  die  zur  unmittelbaren  Sicherung  nötigen  Umschließungen,
die  mit  in  die  Hand  des  Käufers  überzugehen  pflegen  (z.  B.  für  die  Kistchen,  Schachteln  und  Blechumhüllungen,
  in  denen  Zigarren,  Zigaretten,  Südfrüchte  usw.  eingehen,  für  Papier,  Pappe,  Bindsaden
  usw.).

§5  43.  Umschließungen,  die  mit  zollfreien  oder  einem  geringeren  Zollsatz  unterliegenden
Waren  gefüllt,  eingeführt  werden,  um  dadurch  den  für  diese  Umschließungen  festgesetzten  Zoll  ganz
oder  teilweise  zu  umgehen,  sind  nach  dem  Zollsatze  zu  verzollen,  dem  sie  in  leerem  Zustande
unterliegen.

§  14.  Für  Gegenstände,  die  in  beschädigtem  oder  verdorbenem  Zustand  eingeführt  werden,
kann  der  Zoll  auf  Antrag  des  Zollpflichtigen  entsprechend  der  amtlich  festgestellten  Wertverminderung
ermäßigt  werden.  Auch  kann  der  Zoll  auf  Antrag  des  Zollpflichtigen  erlassen  werden,  wenn  die
Gegenstände  unter  der  Aussicht  der  Zollbehörde  vernichtet  werden.

Zollabfertigung  im  Innern.

§  15.  Sofern  das  Bedürfnis  vorliegt,  kann  widerruflich  gestattet  werden,  daß  die  Schlußabfertigung
  sowie  die  Erhebung  von  Einfuhrzöllen  bei  einer  Zollstelle  im  Innern  stattfindet.

§  46.  Die  gemäß  §  45  zu  verzollenden  Gegenstände  sind  der  Zollstelle  des  Eingangsortes
nach  den  Vorschriften  der  §§  29  bis  34  anzumelden  und  von  dieser  einer  Prüfung  in  bezug  auf
die  Zahl,  die  Bezeichnung  und  die  Verpackungsart  sowie  auf  das  Bruttogewicht  der  Frachtstücke
(allgemeine  Prüfung)  zu  unterwerfen.  Zu  einer  Offnung  der  Frachtstücke  ist  nur  in  Verdachtsfällen
oder  bei  mangelhafter  Umschließung  zu  schreiten.

In  Ausnahmefällen  können  Frachtstücke  auch  ohne  Inhaltsbezeichnung  und  Prüfung  einer
Zollstelle  im  Junern  zur  Schlußabfertigung  überwiesen  werden.  In  solchen  Fällen  ist  jedoch  stets
        <pb n="403" />
        W  363  20

das  Bruttogewicht  amtlich  zu  ermittelu;  ein  zollamtlicher  Verschluß  der  Frachtstücke  kann  von  der
Zollstelle  vorgenommen  werden.

§  47.  Der  Warenführer  haftet  für  die  Vorführung  der  Gegenstände  in  unverändertem
Zustande  bei  der  Zollstelle  des  Binnenlandes.  Findet  eine  Veränderung  der  Ladung  oder  des  Bestimmungsortes
  während  des  Transportes  statt,  so  ist  hiervon  ohne  Verzug  der  nächsten  Zollstelle
oder  Verwaltungsbehörde  Anzeige  zu  erstatten,  die  einen  entsprechenden  Vermerk  auf  der  Anmeldung
anbringt.

Der  Warenführer  und  der  Empfänger  sind  berechtigt,  vor  Beginn  der  Schlußprüfung  bei
der  Zollstelle  im  Innern  die  Zollanmeldung  zu  vervollständigen  und  zu  berichtigen  oder  die  Prüfung
des  Inhalts  unter  Offnung  der  Frachtstücke  (eingehende  Prüfung)  zu  beantragen.  Geschieht  dies
nicht,  so  erkennen  sie  damit  die  beim  Eingangsamt  abgegebene  Zollanmeldung  als  richtig  an  und
haften  für  die  Folge  einer  unrichtigen  Anmeldung.

§  48.  Ergibt  sich  bei  der  im  Innern  vorgenommenen  Schlußabfertigung  oder  bei  der
Aufnahme  in  eine  öffentliche  Niederlage  ein  Mindergewicht  gegenüber  dem  von  der  Zollstelle  des
Eingangsortes  ermittelten  Gewicht,  so  bleibt  das  letztere  unberücksichtigt,  wenn  das  Mindergewicht
auf  natürliche  Einflüsse  zurückzuführen  ist.  Andernfalls  findet  die  Verzollung  nach  dem  von  der
Zollstelle  am  Eingangsorte  ermittelten  Gewichte  statt,  vorbehaltlich  einer  Untersuchung,  die  etwa
wegen  Schmuggels  einzuleiten  ist.

Bei  schadhaften  und  unsicheren  Umschließungen  hat  die  Zollberechnung  auf  jeden  Fall  nach
dem  von  der  Zollstelle  des  Eingangsortes  festgestellten  Prüfungsbefunde  zu  erfolgen.  Die  Eingangszollstelle
  kann  jedoch  die  Uberweisung  solcher  Frachtstücke  zur  Schlußabfertigung  im  Innern  verweigern.

§  49.  Auf  besonderen  Antrag  kann  durch  das  Gonvernement  auch  die  Anmeldung  und
Verzollung  von  Ausfuhrgegenständen  bei  einer  Zollstelle  im  Innern  widerruflich  gestattet  werden.

Die  Anmeldung  bei  der  Zollstelle  hat  nach  den  Vorschriften  der  §§  29  bis  34,  die  Prüfung
seitens  der  Zollstelle  nach  den  Vorschriften  der  §§  35  bis  37  zu  erfolgen.

Eisenbahnverkehr.
§  50.  Hinsichtlich  der  Gegenstände,  die  unter  Anwendung  der  durch  die  §§  45  und  49
gestatteten  Vergünstigung  mit  der  Eisenbahn  unter  Zollaussicht  befördert  werden,  finden  die  Vorschriften
  der  §§  46  bis  49  Anwendung.
Die  dem  Warenführer  obliegenden  Verpflichtungen  sind  in  diesem  Falle  von  der  Eisenbahnverwaltung
  zu  erfüllen.
Postsendungen.

§  51.  Die  mit  der  Reichspost  in  Paketen  ein=  und  ausgehenden  Gegenstände  müssen  mit
einer  schriftlichen  Inhaltserklärung  versehen  sein,  die  den  Vorschriften  des  Weltpostvereins  für  den
internationalen  Paketverkehr  entspricht.

Bei  den  ausgehenden  Paketen  haftet  der  Absender  für  die  Richtigkeit  und  Vollständigkeit
der  Inhaltserklärung.  Vom  Ausland  eingehende  Pakete  werden  gegen  Abgabe  der  Begleitadresse
von  der  Zollstelle  des  Postbestimmungsortes  dem  Adressaten  oder  dessen  Beauftragten  nach  geschehener
Prüfung  und  Verzollung  ausgehändigt.

Reisendenverkehr.

§*  52.  Reisende,  die  zollpflichtige  Gegenstände  in  dem  nicht  aus  Gepäckschein  beförderten
Gepäck  (§  26)  mit  sich  führen,  sind,  wenn  diese  nicht  zum  Handel  bestimmt  sind,  nur  zu  einer
mündlichen  Anmeldung  verpflichtet.  Auch  steht  es  ihnen  frei,  sich  ohne  Anmeldung  der  Prüfung  zu
unterziehen.  In  diesem  Falle  sind  sie  nur  für  solche  Gegenstände  wegen  Schmuggel  oder  wegen
Kontrebande  verantwortlich,  die  sie  durch  besondere  Vorkehrungen  der  Kenntnisnahme  der  Zollstelle
zu  entziehen  versucht  haben.

Quittungsleistung  und  Ablassung.

§  53  Uber  die  erfolgte  Zahlung  der  Abgabe  wird  Quittung  erteilt.

§  54.  Die  Zollstelle  ist  berechtigt,  bis  zur  Entrichtung  der  Zollgefälle  oder  der  sonstigen  auf
den  Gegenständen  etwa  ruhenden  Gebühren  oder  bis  zur  Feststellung  der  Abgabenfreiheit  die  Ablassung
  der  zur  Einfuhr  bestimmten  Gegenstände  in  den  freien  Verkehr  des  Zollinlandes  sowie  die
Ausfuhr  der  zur  Ausfuhr  bestimmten  Gegenstände  in  das  Ausland  zu  verbieten  oder  von  der  vorgängigen
  Leistung  einer  Sicherheit  in  Höhe  der  mutmaßlichen  Gefälle  abhängig  zu  machen.
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        W  364  20

Zollniederlagen.

§  55.  Zur  Erleichterung  des  Verkehrs  können  unter  besonderen  Bedingungen  öffentliche
Zollniederlagen  errichtet  sowie  auf  Antrag  private  Zollniederlagen  vom  Gouverneur  genehmigt  werden.

Uberwachung.

§*  56.  Die  mit  der  Wahrnehmung  der  Zollgeschäfte  betrauten  Beamten  sowie  die  Beamten
und  Angestellten  des  Polizei=  und  Sicherheitsdienstes  sind  verpflichtet,  Ubertretungen  der  Zollvorschriften
zu  verhindern  oder  zur  sofortigen  Anzeige  bei  der  nächsten  Zollstelle  zu  bringen.

§  57.  Liegt  gegen  eine  Person  der  Verdacht  der  Kontrebande  oder  des  Schmuggels  oder
der  Teilnahme  an  einem  dieser  Vergehen  vor,  so  können  zur  Ermittlung  der  strafbaren  Handlungen
Beschlagnahmen  und  Durchsuchungen  vorgenommen  werden.  Bezüglich  der  Anordnung  und  der
Durchführung  dieser  Maßregeln  stehen  dem  Vorsteher  der  Zollstelle  die  in  der  Reichsstrafprozeßordnung
  dem  Richter  vorbehaltenen  Befugnisse  zu.  Für  die  Zulässigkeit  der  Maßregeln  und  für  das
dabei  zu  beobachtende  Verfahren  sind  die  Vorschriften  der  Reichsstrafprozeßordnung  maßgebend.

Die  Zollbeamten  sind  zur  Prüfung  eines  jeden  Warentransportes  befugt,  sobald  der  Verdacht
  einer  Zuwiderhandlung  gegen  die  Zollvorschriften  besteht.

Die  Zollbeamten  sind  berechtigt,  in  Ausübung  des  Dienstes  auch  solche  Grundstücke  und
Wege  zu  betreten,  zu  denen  der  allgemeine  Zugang  verboten  oder  beschränkt  ist.

§  58.  Die  zollamtliche  Uberwachung  erstreckt  sich  auch  auf  die  Küstengewässer.

Dienststunden.

§*  59.  Die  Entlöschung  und  Beladung  von  Schiffen  darf  nur  in  der  Zeit  von  6  Uhr
morgens  bis  6  Uhr  abends  stattfinden.  Ausnahmen  von  dieser  Bestimmung  kann  die  Zollstelle
zulassen.

Die  bezüglich  des  Löschens  und  Ladens  an  Sonn=  und  Feiertagen  geltenden  besonderen
Vorschriften  bleiben  unberührt.
§  60.  Auf  Antrag  können  zollamtliche  Dienstverrichtungen  außerhalb  der  dafür  festgesetzten
Zeiten  vorgenommen  werden.
Gebühren.

§  61.  Eine  besondere  Gebühr  ist  zu  entrichten:

1.  für  die  Beaufsichtigung  der  Entlöschung  und  Beladung  von  Fahrzeugen  außerhalb
der  im  §  59  genannten  Tageszeit,

2.  für  die  Abfertigung  von  Gegenständen  außerhalb  der  Dienststunden  (§  60),

3.  für  die  Abfertigung  von  Gegenständen  außerhalb  der  Zollhäuser  (§  21),

4.  für  die  Beaufsichtigung  der  Entlöschung  und  Beladung  von  Fahrzeugen  außerhalb
der  von  der  Zollstelle  dafür  bestimmten  Stellen  (§  23),

5.  für  die  Bewachung  von  Privatzollniederlagen.

Die  Höhe  der  Gebühren  wird  durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  festgesetzt.

Entscheidung  über  Auslegung  der  Zollverordnung  und  des  Zolltarifs.

§*  62.  Der  Zolldirektor  ist  verpflichtet,  auf  Verlangen  über  die  Zolltarifsätze  Auskunft  zu
erteilen,  zu  denen  bestimmte  Waren  oder  Gegenstände  in  Kamerun  zugelassen  werden.  Die  Auskunft
ist  für  die  Zollbehörde  verbindlich.

§  63.  Gegen  die  Entscheidung  der  Zollstelle  ist  die  Beschwerde  an  den  Gouverneur,  gegen
dessen  Entscheidung  die  Beschwerde  an  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  zulässig.  Die  Beschwerde
  hat  keine  ausschiebende  Wirkung.

Strafbestimmungen.

§  64.  Wer  es  unternimmt,  Gegenstände,  deren  Ein-,  Aus=  oder  Durchfuhr  für  das  Zollgebiet
  oder  für  einen  Teil  desselben  verboten  oder  erst  nach  Erfüllung  vorgeschriebener  Bedingungen
gestattet  ist,  diesen  Bestimmungen  zuwider  ein-,  aus=  oder  durchzuführen,  macht  sich  der  Kontrebande
schuldig.  Er  hat,  sofern  nicht  in  anderen  Gesetzen  oder  Verordnungen  eine  höhere  Strafe  festgesetzt
ist,  neben  der  Einziehung  der  Gegenstände,  in  bezug  auf  die  das  Vergehen  begangen  worden  ist,
eine  Geldstrafe  verwirkt,  die  dem  vier=  bis  zehnfachen  Wert  jener  Gegenstände  gleichkommt,  in  jedem
Falle  aber  nicht  weniger  als  50  Mark  beträgt.

Kann  die  Eingiehung  der  kontrebandierten  Gegenstände  selbst  nicht  vollzogen  werden,  so  ist
auf  Erlegung  des  Wertes  der  Gegenstände,  und  wenn  sich  dieser  nicht  genau  ermitteln  läßt,  auf  Er-
        <pb n="405" />
        W  365  20

legung  einer  als  angemessener  Wert  festgestellten  Geldsumme  zu  erkennen.  Diese  ist  auch  der  daneben
  zu  verhängenden  Geldstrafe  zugrunde  zu  legen.

*  65.  Wer  es  unternimmt,  Ein=  oder  Ausfuhrzölle  zu  hinterziehen,  macht  sich  des
Schmuggels  schuldig  und  hat  neben  der  Einziehung  der  Gegenstände,  in  bezug  auf  die  das  Vergehen
  verübt  worden  ist,  eine  dem  fünf=  bis  fünfzehnfachen  Betrage  der  vorenthaltenen  Zollgefälle
gleichkommende  Geldstrafe  verwirkt.  Der  Zoll  ist  neben  der  Strafe  zu  entrichten,  bei  Ausfuhrgegenständen
  jedoch  nur  dann,  wenn  deren  Ausfuhr  wirklich  stattgefunden  hat.

Kann  die  Einziehung  der  geschmuggelten  Gegenstände  selbst  nicht  vollzogen  werden,  so  ist
auf  Erlegung  des  Wertes  der  Gegenstände,  und  wenn  sich  dieser  nicht  genau  ermitteln  läßt,  auf  Erlegung
  einer  als  angemessener  Wert  festgestellten  Geldsumme  zu  erkennen.  Daneben  ist,  falls  die
Höhe  des  hinterzogenen  Zolles  nicht  genau  festgestellt  werden  kann,  eine  Geldstrafe  von  50  bis  zu
50000  Mark  zu  verhängen.

§*§#  66.  Unrichtige  Angaben  über  Gewicht,  Maß,  Stückzahl  und  Wert  der  Gegenstände
bleiben  straffrei,  wenn  der  Unterschied  zwischen  den  Angaben  der  Anmeldung  und  dem  Prüfungsbefund
  10  v.  H.  nicht  übersteigt.  Diese  Straffreiheit  tritt  jedoch  nicht  ein,  wenn  der  angemeldete
Fakturenpreis  auf  falscher  Grundlage  beruht.

§  67.  Wenn  verbotene  oder  zollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Ein=  oder  Ausfuhr  zum
Zwecke  der  Umgehung  des  Verbots  oder  der  Hinterziehung  des  Zolles  in  geheimen  Behältnissen  oder
sonst  auf  künstliche  oder  schwer  zu  entdeckende  Art  verborgen  werden,  tritt  an  Stelle  des  in  den
§§  64,  65  vorgesehenen  vier=  bis  zehn=  bzw.  fünf=  bis  fünfzehnfachen  Betrages  der  zehn=  bis
dreißigfache  Betrag.

§  68.  Wer  sich  nach  vorgegangener  rechtskräftiger  Verurteilung  wegen  Kontrebande  oder
Schmuggels  erneut  eines  dieser  Vergehen  schuldig  macht,  wird  neben  der  Einziehung  mit  dem  zehnbis
  dreißigfachen  Betrage  des  Wertes  der  kontrebandierten  Gegenstände  oder  der  vorenthaltenen
Zollgefälle  bestraft.

Jeder  weitere  Wiederholungsfall  zieht  neben  der  Einziehung  eine  Freiheitsstrafe  bis  zu
drei  Monaten  nach  sich.

Eine  Straferhöhung  findet  jedoch  nicht  statt,  wenn  seit  dem  Zeitpunkte,  in  dem  die  Strafe
für  das  zuletzt  begangene  frühere  Vergehen  bezahlt,  verbüßt  oder  erlassen  worden  oder  verjährt  ist,
drei  Jahre  verflossen  sind.

§  69.  Ein  Schiffsführer  oder  sein  Bevollmächtigter,  der  Manifeste  abgibt,  in  denen
wissentlich  unrichtige  Angaben  über  die  anzulaufenden  Plätze  oder  die  zu  löschende  oder  die  genommene
Ladung  enthalten  sind,  wird  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  1000  “  bestraft,  sofern  nicht  eine  höhere
Geldstrase  nach  den  allgemeinen  strafgesetzlichen  Bestimmungen  oder  nach  den  Vorschriften  dieser
Verordnung  verwirkt  ist.

§  70.  Alle  übrigen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  und  der
dazu  und  zur  Zolltarifverordnung  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  können,  soweit  nicht  Kontrebande
  oder  Schmuggel  vorliegt,  mit  einer  Ordnungsstrafe  bis  1500  AMc  bestraft  werden.

§*  71.  Wenn  die  in  den  §8§  64,  65  und  67  bis  70  vorgesehenen  Geldstrafen  nicht  beigetrieben
  werden  können,  so  tritt  an  ihre  Stelle  Freiheitsstrafe  in  Gemäßheit  der  Bestimmungen  der
Reichsstrafprozeßordnung  und  des  Reichsstrafgesetzbuchs.

An  Stelle  der  Geldbeträge,  die  nach  §§  64  und  65  im  Falle  der  Unmöglichkeit  der  Einziehung
  der  kontrebandierten  oder  geschmuggelten  Gegenstände  als  Werterlegung  zu  zahlen  sind,  kann
auf  eine  Freiheitsstrafe  nicht  erkannt  werden.  Auch  finden  hinsichtlich  dieser  Geldbeträge  die  in  den
§§  67  und  68  vorgesehenen  Straferhöhungen  nicht  statt.

§*  72.  Die  Grundsätze  über  die  Bestrafung  des  Versuchs,  der  Begünstigung  und  Teilnahme
(Mittäterschaft,  Anstiftung,  Beihilfe)  sowie  die  über  die  Verjährung  richten  sich  nach  den  Bestimmungen
des  Reichsstrafgesetzbuchs.

§  73.  Eingeborene  werden  unter  entsprechender  Anwendung  des  in  den  vorstehenden
Bestimmungen  bezeichneten  Strafrahmens  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom
22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  bestraft.

§  74.  Alle  früheren  Verordnungen,  Verfügungen  und  Bekanntmachungen  des  Gouverneurs
von  Kamerun,  welche  den  vorstehenden  oder  den  zu  ihrer  Ausführung  erlassenen  Bestimmungen
widersprechen,  werden  aufgehoben.

Insbesondere  werden  aufgehoben:

1.  Verordnung  vom  15.  Oktober  1886,  betr.  den  Handelsbetrieb  an  Bord  der  die  Häfen
und  Reeden  des  Kamerun-Gebiets  anlaufenden  Schiffe.
        <pb n="406" />
        0  —

10.

11.
12.

13.
14.
15.

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17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.  Bekanntmachung  vom  17.  Juli  1909,  betr.  den  Ausfuhrzoll  auf  Elfenbein  (Amtsbl.  S.  160).

28.

366  20

Verfügung  vom  1.  Oktober  1893,  betr.  die  Kontrolle  der  Station  Campo  über  die
von  Süden  her  in  das  Schutzgebiet  kommenden  Eingeborenenfahrzeuge.

Verordnung  vom  25.  November  1895,  betr.  Zollermäßigung  für  eingeführte  Waren
der  Missionsgesellschaften  in  Kamerun  (Kol.  Bl.  S.  570).

Verordnung  vom  1.  November  1898,  betr.  die  Erhebung  von  Einfuhrzöllen  im
Schutzgebiet  Kamerun  (Kol.  Bl.  S.  735).

Verordnung  vom  1.  November  1898,  betr.  die  Ausführung  der  Verordnung  über  die
Erhebung  von  Einfuhrzöllen  im  Schutzgebiet  Kamerun  vom  1.  November  1898  (Kol.
Bl.  S.  735).

Verordnung  vom  1.  April  1899,  betr.  die  Erhebung  von  Einfuhr=  und  Ausfuhrzöllen
in  den  zur  westlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  gehörigen  Gebietsteilen
des  Schutzgebiets  Kamerun  (Kol.  Bl.  S.  95).

Verordnung  vom  10.  April  1900,  betr.  Zollbehandlung  der  Postbeamten.
Zusatz-Verordnung  vom  9.  Dezember  1901  zu  der  Verordnung  vom  1.  November  1898,
betr.  die  Ausführung  der  Verordnung  über  die  Erhebung  von  Einfuhrzöllen  im
Schutzgebiet  Kamerun  (Kol.  Bl.  S.  109).

Verordnung  vom  1.  März  1904,  betr.  die  Aufstellung  der  Zolldeklarationen  und  der
Handelsstatistik  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  (Kol.  Bl.  S.  629).

Verordnung  vom  8.  Mai  1904,  betr.  Zollermäßigung  für  eingeführte  Waren  der
Missionsgesellschaften  in  Kamernn.

Verordnung  vom  30.  Mai  1904,  betr.  die  Verzollung  von  Spiritus  (Kol.  Bl.  S.  720).
Verordnung  vom  17.  Juli  1904,  betr.  den  Handelsbetrieb  an  Bord  der  die  Häfen
und  Reeden  des  Kamerun-Gebiets  anlaufenden  Schiffe  (Kol.  Bl.  S.  655).
Verordnung  vom  10.  Juli  1904,  betr.  die  Verpflichtung  der  Schiffsführer  zur  Abgabe
von  Verzeichnissen  über  zu  löschende  oder  einzunehmende  Ladung  (Schiffsmanifeste).
Verordnung  vom  5.  Oktober  1904,  betr.  den  Zolltarif  (Kol.  Bl.  S.  721).
Verordnung  vom  24.  Oktober  1904,  betr.  die  Abänderung  des  Zolltarifs  für  die  zur
westlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  gehörigen  Gebietsteile  des  Schutzgebiets
  Kamerun  (Kol.  Bl.  1905,  S.  2).

Verordnung  vom  20.  November  1905  wegen  anderweitiger  Fassung  der  Verordnung
vom  19.  Juli  1904,  betr.  die  Verpflichtung  der  Schiffsführer  zur  Abgabe  von  Verzeichnissen
  über  die  zu  löschende  oder  einzunehmende  Ladung  (Schiffsmanifeste).
Verordnung  vom  20.  Juli  1906,  betr.  die  Erhebung  eines  Gummi-Ausfuhrzolles
(Kol.  Bl.  1907,  S.  98).

Bekanntmachung  vom  20.  Juni  1906  zur  Verordnung  vom  20.  Juni  1906  (Kol.
Bl.  1907,  S.  100).

Bekanntmachung  vom  7.  Juli  1906  zur  Verordnung  vom  20.  Juni  1906.
Verordnung  vom  2.  April  1907,  betr.  Abänderung  des  Zolltarifs  für  die  zur  westlichen
Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  gehörigen  Gebietsteile  des  Schutzgebiets  Kamerun
(Kol.  Bl.  S.  654).

Verordnung  vom  15.  April  1907,  betr.  Abänderung  des  Zolltarifs  vom  5.  Oktober
1904  und  Erhebung  eines  Ausfuhrzolles  auf  Elfenbein  (Kol.  Bl.  S.  655).
Verordnung  vom  23.  Dezember  1907,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom  20.  Juni
1906,  betr.  die  Erhebung  eines  Gummi-Ausfuhrzolles  (Amtsbl.  1908,  S.  2).
Bekanntmachung  vom  23.  Dezember  1907  zur  Verordnung  vom  23.  Dezember  1907,
betr.  Gummi-Ausfuhrzölle  (Amtsbl.  1908,  S.  2).

Bekanntmachung  vom  13.  Februar  1909,  betr.  Verzollung  von  Haumessern  (Amtsblatt
  S.  58).

Bekanntmachung  vom  23.  Febrnar  1909,  betr.  die  Gummi-Ausfuhr  (Amtsbl.  S.  44).

Zusatzverordnung  vom  21.  Juli  1909  zu  §  2  Absatz  2  der  Verordnung  vom  5.  Oktober
  1904,  betr.  den  Zolltarif  (Amtsbl.  S.  139).

Verordnung  vom  3.  Jannar  1910,  betr.  die  Erhöhung  des  Gummi-Ausfuhrzolles  in
dem  zur  westlichen  Zone  des  konventionellen  Kongobeckens  gehörigen  Teile  des  Schutzgebiets
  Kamerun  (Amtsbl.  S.  41).

Bekanntmachung  vom  18.  Mai  1910,  betr.  Zolltarif  der  einem  Wertzoll  unterliegenden
Waren  (Amtsbl.  S.  158).
        <pb n="407" />
        W  367  2e.

30.  Bekanntmachung  vom  26.  September  1910,  betr.  Abänderung  des  Zolltarifs  vom
15.  April  1907  (Amtsbl.  S.  311).
§  75.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1911  in  Kraft.
Buca,  den  1.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

Jolltarifverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  1.  August  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:

§&amp;amp;  1.  Die  Zölle  werden  nach  Maßgabe  des  anliegenden  Tarifs  erhoben.

§*  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1911  in  Kraft.

Buea,  den  1.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

Jolltarif.
A.  Einfuhrzölle.
1.  Spirituosen  mit  Ausnahme  von  Wein  mit  einem  Weingeistgehalte  von  nicht  mehr  als
25  vom  Hundert,  Schaumwein  und  Bier:
a)  unversetzte  Spirituosen  im  Werte  (§  33  der  Zollverordnung)  von  weniger  als  1  ./X  für
das  Liter:  Rum,  Genever,  Spiritus  und  sonstige  alkoholhaltige  Flüssigkeiten,  welche
weder  süß  noch  mit  einer  Substanz  gemischt  sind,  durch  welche  die  Feststellung  des
Alkoholgehalts  durch  das  Alkoholometer  verhindert  ist,  mit  einem  Mkoholgehalte  bis
einschließlich  50  v.  H.  Tralles,  das  Liter  1,20  M
b)  versetzte  Spirituosen  im  Werte  von  weniger  als  1  2  für  das  Liter:  NRum,  Genever,
Spiritus  und  sonstige  alkoholhaltige  Flüssigkeiten,  welche  gesüßt  sind  oder  Zusätze
enthalten,  welche  die  Feststellung  des  Alkoholgehaltes  durch  das  Moholometer  verhindern,

  das  Liter  1,45  —
e)  Spirituosen  im  Werte  von  1  2  und  mehr  für  das  Liter  in  Flaschen  mit  einem

Inhalte  von  einschließlich  0,50  Liter  die  Flasche  0,85  =

in  Flaschen  von  über  0,50  Liter  bis  einschließlich  1  Liter  die  vlashe  1070.

in  Behältern  von  mehr  als  1  Liter  Inhalt  das  Liter  2,920

Anmerkung  zu  A.  1.
Als  versetzte  Spirituosen  sind  alle  alkoholartigen  Flüssigkeiten  zu  verzollen,  welche  mehr  als
3  v.  H.  Extrakt  enthalten.
2.  Weine:
Alle  Weine  und  ähnliche  zu  Genußzwecken  verwendbare  weinhaltige  Getränke:
a)  mit  einem  Weingeistgehalt  von  nicht  mehr  als  15  vom  Hundert  10  v.  H.  des  Wertes
(§  33  der  Zollverordnung)
b)  mit  einem  Weingeistgehalt  von  mehr  als  15  v.  H.,  aber  nicht  über  25  v.  H.  das  Liter  0,60  %
e)  mit  einem  Weingeistgehalt  von  mehr  als  25  v.  H.  unterliegen  den  Sätzen  der  Ziffer
A  1  des  Tarifs.
3.  Schaumwein:
a)  in  Flaschen  mit  einem  Inhalt  von  einschließlich  0,50  Liter,  die  Flasche  0,50
b)  in  Flaschen  mit  über  0,50  Liter  bis  einschließlich  1  Liter  Inhatt,  die  Flasche  1.—
e)  in  Behältern  von  mehr  als  1  Liter  Inhalt  das  Liter  1,0

N  V  M
        <pb n="408" />
        W  368  20

4.  Bier:

a)  in  Flaschen  mit  einem  Inhalt  von  einschließlich  0,50  Liter,  die  Flasche  0005  7

b)  in  Flaschen  mit  über  0,50  Liter  bis  einschließlich  1  Liter  Inhalt,  die  Flasche  0)010

c)  in  Behältern  mit  mehr  als  1  Liter  Inhalt  das  Liter  0,13=5.
  Handfeuerwaffen  jeder  Gattung,  das  Stüücck  ..  .  .  .  10,  --6.
  Pulver  und  Patronen  jeder  Gattung,  das  K  Kilogramm  brutto  ......1,—-7.Salz,dteTonne..
  ...........20,—-8.
  Tabak,  unverarbeiteter,  das  Kilogramm  netto  ...........  0,50  -
9.  Reis,  die  Tonne  ..  .w  o20
10.  Getrocknete  Fische,  die  Tonne  50,—  .

Alle  übrigen  Gegenstände,  soweit  sie  nicht  ausdrücklich  für  zollfrei  erklärt  find,  10  v.  H.  vom
Wert  (§  33  der  Z.  V.  O.).

Anmerkung:

Die  Zollsätze  der  Ziffer  7  und  8  finden  in  dem  zum  konventionellen  Kongobecken  gehörenden
Teile  des  Schutzgebietes  keine  Anwendung.

B.  Ausfuhrzölle.

1.  Kautschuk,  mit  Ausnahme  des  auf  Pflanzungen  gewonnenen,  der  nach  Maßgabe
der  besonderen,  hierüber  erlassenen  Vorschriften  zollfrei  ist,  das  Kilogramm  netto  0,40.

2.  Elfenbein,  rohes  und  verarbeitetes,  das  Kilogramm  nettonn  2—

3.  Vieh
a)  weibliches  Rindvieh,  das  Stüc...  20.—.
b)  männliches  Rindvieh,  das  Ssüc  10.—
c)  Kälber,  das  Stück  6  50,.—  --d)
  Pferde,  das  Sccccckk  20—  .
e)  Esel,  das  Ssckkkkk  39  —
k)  Schafe  und  Begeen  1,,—.

4.  Frische  Kolanüsse,  1000  Stcc  659,—

—1

C.  Liste  der  von  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände.

Gegenstände,  die  in  Seenot  oder  Havarie  an  Land  gebracht  werden,  vorausgesetzt,

daß  ihre  Wiederausfuhr  erfolgt.

.  Alle  von  der  Kaiserlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  zu  dienstlichen

Zwecken  eingeführten  Gegenstände.

Alle  von  christlichen  Missionen,  Kirchengesellschaften,  Kranken=  und  Heilanstalten  eingeführten
  Gegenstände,  die  unmittelbar  den  Zwecken  des  Gottesdienstes,  des  Unterrichts
  und  der  Krankenpflege  dienen.

Der  Gouverneur  ist  ermächtigt,  den  im  Schutzgebiete  tätigen,  nicht  handeltreibenden
Missionsgesellschaften  weitergehende  Zollnachlässe  nach  vorheriger  Genehmigung  des
Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  zu  gewähren.  Der  Zollnachlaß  soll  2500  .J%
jährlich  nicht  übersteigen.

.  Alle  Maschinen  und  Werkzeuge.  Materialien  zum  Oberbau  von  Eisenbahnen.

Gerätschaften,  die  sich  ausschließlich  zur  Bearbeitung  des  Bodens  und  der  Bodenerzeugnisse,
  zur  Verwendung  bei  der  Vieh-,  Geflügel=  und  Bienenzucht  und  zur
Fischerei  eignen.

Fahrzeuge  aller  Art  in  betriebsfähigem  Zustande,  fertige  Ersatzteile  dazu.  Fertiges
Zubehör,  das  zum  Betriebe  der  Fahrzeuge  erforderlich  ist  und  sich  ausschließlich  zur
Verwendung  beim  Betriebe  und  der  Instandhaltung  der  Fahrzeuge  eignet.  Zugund
  Reitgeschirre,  Sättel.

Kalk.  Zement.  Wellblech,  Wellblechscheiben  und  Wellblechnägel.  Dachpappe  und
ähnliche  zur  Dachbedeckung  bestimmte  Stoffe.  Stahlstangen.  Gitterförmig  usw.  ausgezogenes
  Metall  zur  Verstärkung  des  Gußmörtels  in  Bauten.  Geformtes  Schmiedeeisen
  und  Stahlwerk  zur  Errichtung  von  Fachwerk  für  Wände,  Dielen,  Dächer  und
Treppen.  Fensterglas.

Physikalische,  astronomische,  chemische,  mathematische,  optische  und  ähnliche  Geräte,  die

wissenschaftlichen  Zwecken  dienen;  Ferngläser;  photographische  Apparate.
        <pb n="409" />
        10.
.Kleidungsstücke,  Wäsche  und  dergleichen,  kleinere  Mengen  von  Verzehrungsgegen-12.



13.

14.
15.
16.
17.

18.

.  Mineralwasser.
20.

21.
22.
23.
24.

25.

28.

W  369  20

u.  Medizinische  Instrumente  und  Apparate.  Arzneien  und  Desinfektionsmittel,  die  im

Deutschen  Arzneibuche  oder  in  einer  vom  Medizinalreferenten  alljährlich  aufgestellten
und  öffentlich  bekannt  gegebenen  Liste  aufgeführt  sind.  Verbandmittel  und  ähnliche
Artikel,  die  lediglich  der  Krankenpflege  dienen.

Auf  besonderen  Antrag  Anzugs=  und  Heiratsgut  (wie  Möbel,  Haushaltungsgegenstände,

Bekleidungsstücke,  fertige  Wäsche)  das  zum  Zwecke  dauernder  Niederlassung  und  zum
eigenen  Gebrauch  der  in  das  Schutzgebiet  einwandernden  oder  sich  nach  demselben
verheiratenden  Europäer  und  der  ihnen  gleichgestellten  natürlichen  Personen  eingeführt
  wird.

Handgepäck  europäischer  und  ihnen  gleichgestellter  Reisender.

ständen,  die  Reisende  zum  eigenen  Gebrauch  mit  sich  führen.  Reiseausrüstungen  für
solche  Personen,  die  lediglich  in  das  Schutzgebiet  kommen,  um  zu  reisen,  und  infolgedessen
  dort  keinen  festen  Wohnsitz  haben.  Zur  Dienstuniform  gehörende  Waffen  der
Schutztruppenoffiziere.

Getragene  Kleider  und  getragene  Wäsche,  die  den  Eigentümern  vorausgehen  oder
ihnen  nachgesandt  werden  und  nicht  zum  Verkauf  bestimmt  sind.

Säcke.  Andere  Umschließungen  und  Verpackungsmittel,  die  zum  Verpacken  der  zur
Ausfuhr  bestimmten  Gegenstände  eingeführt  oder,  nachdem  sie  nachweislich  dazu
gedient  haben,  aus  dem  Auslande  wieder  zurückgebracht  werden.  Im  ersteren  Falle
ist  der  Nachweis  der  Wiederausfuhr  binnen  einer  von  der  Zollbehörde  festzusetzenden
Frist  und  nach  Befinden  der  Zollbehörde  Sicherstellung  des  Einfuhrzolles  zu  fordern.
Hiervon  kann  abgesehen  werden,  wenn  die  Umschließungen  usw.  bereits  zu  gleichem
Zwecke  gebraucht  worden  und  kein  Zweifel  darüber  besteht,  daß  sie  zur  Ausfuhr  von
Waren  bestimmt  sind.

Lebende  Tiere  aller  Art,  einschließlich  Geflügel.  Frisches  Fleisch  und  frische  Fische.
Sämereien  und  lebende  Pflanzen.  Frisches  Obst.  Frisches  Gemüse.

Düngemittel.

Kohlen.  Koks.  Briketts.  Benzin.  Petroleum  zu  Motorzwecken  nach  Maßgabe  der
besonderen  hierüber  zu  erlassenden  Vorschriften.

Eis.

Gedruckte  Bücher,  bedrucktes  und  beschriebenes  Papier,  d.  h.  in  allen  Sprachen  gedruckte
  oder  geschriebene  literarische  Erzeugnisse  oder  solches  bedrucktes  Papier,  das
zur  weiteren  Ausfüllung  oder  Ergänzung  nicht  vorgerichtet  ist.

Särge,  Grabdenkmäler  und  Grabschmuck.

Münzen  und  Wertzeichen,  die  zum  Umlauf  im  Schutzgebiet  zugelassen  sind.
Hartspiritus,  d.  i.  Brennspiritus  in  konsistenter  Form.  Flüssiger  Brennspiritus  unter
besonderen  Kontrollen.

Afrikanische  Landesprodukte,  von  denen  bei  der  Ausfuhr  aus  dem  Zollgebiet  ein  Zoll
erhoben  wird.

Auf  besonderen  Antrag  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  die  nachweislich  von
staatlichen  oder  städtischen  Museen  und  Heilanstalten  an  Europäer  oder  ihnen  gleichgestellte
  Personen  zu  Sammelzwecken  übersandten  Utensilien  einschließlich  des  zu  Konservierungszwecken
  bestimmten  Alkohols,  letzterer  unter  besonderen  Aufsichtsmaßregeln
für  jeden  Einzelfall.

.  Musterkarten  und  Muster  in  Abschnitten  oder  Proben,  die  nur  zum  Gebrauch  als

solche  geeignet  sind.

u  Pflanzungen,  kann  unter  besonderen  Aufsichtsmaßregeln  für  die  ersten  drei  Jahre  nach

dem  Inkrafttreten  dieser  Zollfreiliste  die  zollfreie  Einfuhr  von  Reis  und  getrockneten
Fischen  zur  Verpflegung  ihrer  Pflanzungs-Arbeiter  vom  Gouverneur  in  Mengen  gestattet
  werden,  die  nach  Maßgabe  der  im  vorgehenden  Jahre  buchmäßig  beschäftigten
Arbeiterzahl  jährlich  vom  Gouverneur  festzusetzen  sind.

Branntwein  zu  landwirtschaftlichen  Untersuchungszwecken  unter  besonderen  Aussichtsmaßregeln
  für  jeden  Einzelfall.
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        W  370  20

Ausführungsbestimmungen  zur  Sollverordnung  und  zur  Jolltarifverordnung
für  das  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  1.  August  1911.

Zur  Ausführung  der  Zollverordnung  und  der  Zolltarifverordnung  wird  folgendes  bestimmt:

Zu  §  6  der  Zollverordnung.

§  1.  Anträge  auf  Gestattung  der  Ein=  und  Ausfuhr  an  anderen  als  den  öffentlich  bekannt
gegebenen  Plätzen  sind  mit  Gründen  versehen  der  zuständigen  Zollstelle  vorzulegen.

Zu  §  22  der  Zollverordnung.

§  2.  Das  Löschen  und  Laden  an  Plätzen  ohne  Zollstellen  darf  nur  unter  Aufsicht  von  Zollbeamten
  stattfinden.  Fahrzeuge,  die  an  solchen  Plätzen  löschen  oder  laden  wollen,  haben  für  die
freie  Beförderung  der  Zollbeamten  von  und  nach  diesen  Plätzen  vom  Sitze  der  Zollstelle  Sorge  zu  tragen.
Während  des  Aufenthaltes  auf  den  Fahrzeugen  ist  den  Beamten  ihrer  Stellung  entsprechend  freie
Wohnung  und  gegen  Zahlung  des  üblichen  Satzes  Verpflegung  zu  gewähren.

Die  durch  Entsendung  der  Beamten  entstehenden  weiteren  Kosten  fallen  dem  Antragsteller
  zur  Last.

Gesundheitspolizeiliche  Vorschriften.

§  3.  Die  gesetzlichen  Vorschriften  über  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  die  Häfen
und  Reeden  des  Schutzgebiets  anlaufenden  Seeschiffe  und  über  die  Kontrolle  der  Einwanderer  bleiben
durch  die  Zollverordnung  unberührt.

Ausfuhrbeschränkungen.

§  4.  Die  Vorschriften  der  Verordnung  vom  21.  November  1907  (Kol.  Bl.  1908  S.  103)
betr.  Verbot  der  Ausfuhr  von  und  des  Handels  mit  Elefantenzähnen  unter  2  kg  werden  durch  die
Bestimmungen  der  Zollverordnung  nicht  berührt.

Gewichtszoll.

§&amp;amp;  5.  Der  Zoll  wird  vom  Nettogewichte  der  Waren  erhoben,  falls  der  Tarif  nicht  ausdrücklich
  etwas  anderes  vorschreibt.

Errichtung  von  Zollstellen.
§  6.  Die  Errichtung  vorübergehender  Zollposten  zur  wirksamen  Durchführung  der  Vorschriften
  der  Zollverordnung  und  zur  Erleichterung  des  Verkehrs  (§  6  d.  Z.  V.)  erfolgt  nach  dem
Ermessen  der  Zollbehörden,  und  falls  in  dem  in  Frage  stehenden  Verwaltungsbezirke  eine  Zollstelle
nicht  vorhanden  ist,  durch  die  örtliche  Verwaltungsbehörde.
Die  Errichtung  ständiger  Zollstellen  kann  nur  durch  den  Gouverneur  verfügt  werden;  die
Verfügung  wird  öffentlich  bekannt  gemacht.

Amtsbereich  der  Zollstellen.

§  7.  Der  Amtsbereich  der  einzelnen  Zollstellen  deckt  sich  in  Ermangelung  einer  besonderen
Bestimmung  mit  dem  Bezirk  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde,  in  dem  sie  liegen.

Zuständigkeit  der  Zollstellen.

§  8.  Die  Hauptzollämter  und  Nebenzollämter  haben  die  unbeschränkte  Befugnis  zur  zollamtlichen
  Behandlung  von  Gegenständen  jeder  Art  und  Menge.  Den  Zollposten  steht  die  Ausfertigung
  von  Begleitscheinen  (§  11  Abs.  1  Z.  V.),  die  Abfertigung  von  Waren  gemäß  §  12  d.
Z.  V.  O.  sowie  die  Schlußabfertigung  von  Gegenständen  gemäß  §8§  45  bis  50  d.  Z.  V.  O.  nicht  zu.

.  Manifeste.

§  9.  Die  Einfuhr=  und  Ausfuhrmanifeste  sind  nach  dem  beigefügten  Muster  A  und  B

abzufassen.
Anmeldung.

§  10.  Für  die  Anmeldungen  wird  das  beigefügte  Muster  C  vorgeschrieben.

§  11.  Die  Benennung  der  anzumeldenden  Gegenstände  soll  so  gewählt  werden,  daß  sie
sich  in  eine  Position  des  statistischen  Warenverzeichnisses  einfügen  lassen.

§  12.  Als  Mengeneinheit  ist  das  Nettogewicht  der  Gegenstände  in  kg  oder  die  Einheit
anzugeben,  nach  der  auf  Grund  des  Tarifs  der  Zoll  berechnet  wird.  Daneben  ist  bei  Spirituosen,
Wein,  Bier,  Mineralwasser  und  anderen  nicht  alkoholhaltigen  Getränken  die  Literanzahl,  bei  Tieren
        <pb n="411" />
        S  371  28

und  lebenden  Pflanzen  die  Stückzahl,  bei  Bau=  und  Nutzholz  die  Anzahl  der  Festmeter  (bei  der
Ausfuhr  die  der  cbm)  zu  vermerken.

In  der  Anmeldung  sind  an  erster  Stelle  die  einem  spezifischen  Zolle,  sodann  die  dem  allgemeinen
  Wertzolle  unterliegenden  und  zuletzt  die  zollfreien  Gegenstände  aufzuführen.

§&amp;amp;  13.  Bei  der  Umrechnung  fremder  Währung  in  deutsche  ist  das  englische  Pfund  mit
20,50  .7,  das  französische  20  Frankenstück  mit  16,20  J/“  in  Ansatz  zu  bringen.

§  14.  Der  Zoll  ist  von  der  Gesamtmenge  der  unter  den  gleichen  Zollsatz  fallenden  Gegenstände
  zu  berechnen.  Bei  der  Berechnung  sind  Bruchteile  unter  3  Pf.  fortzulassen,  3  Pf.  und  mehr
auf  5  Pf.  abzurunden.

§*  15.  Die  Anmeldungen  müssen  in  deutscher  Sprache  abgefaßt,  deutlich  und  sauber  geschrieben
  sein  und  dürfen  Rasuren  nicht  enthalten.  Anderungen  sollen  durch  Namensbeischrift  des
die  Anmeldung  Unterzeichnenden  beglaubigt  werden.  Anmeldungen,  welche  diesen  Anforderungen
nicht  entsprechen,  können  zurückgewiesen  werden.

§  16.  Bei  Gegenständen,  die  versehentlich  gelandet  worden  sind,  oder  bei  solchen,  die
alsbald  wieder  in  das  Ausland  gehen,  bedarf  es  der  Abgabe  einer  Anmeldung  nicht,  wenn  sie  vom
Zeitpunkte  der  Landung  bis  zur  Wiederausfuhr  im  Gewahrsam  der  Zollbehörde  bleiben.

§  17.  Bei  des  Schreibens  unkundigen  Personen  und  in  besonderen  Fällen  bewirkt  die
Zollstelle  auf  Wunsch  des  Verzollers  gegen  eine  Schreibgebühr  von  25  Pf.  für  jede  angefangene
Seite  des  amtlichen  Formulars  die  Anfertigung  der  Anmeldung  auf  Grund  der  vorgelegten  Papiere
oder  der  mündlichen  Angaben  des  Verzollers.  Letzterer  hat  die  Anmeldung  mit  seiner  Unterschrift
oder,  falls  er  nicht  schreiben  kann,  mit  seinem  Handzeichen  zu  versehen.  Das  Handzeichen  muß  durch
die  Unterschrift  eines  Zollbeamten  beglaubigt  werden.

Nach  Bedürfnis  können  für  die  Ausfertigung  der  Zollanmeldungen  auch  Privatpersonen  als
Zolldeklaranten  bestellt  werden,  die  auf  Antrag  der  Verzoller  die  Anmeldungen  gegen  die  oben  festgesetzte
  Gebühr  auszufertigen  haben.

§  18.  Ist  es  dem  Verzoller  aus  Mangel  an  Rechnungen,  Konnossementen  oder  sonstigen
Unterlagen  nicht  möglich,  innerhalb  der  im  §  34  Z.  V.  O.  vorgeschriebenen  Frist  eine  richtige  Anmeldung
  abzugeben,  so  ist  letztere  gemäß  §  39  der  Z.  V.  O.  aufzustellen.

Erfolgt  die  Aufstellung  durch  den  Zollpflichtigen  und  ergeben  sich  hierbei  zwischen  ihm  und
der  Zollstelle  Meinungsverschiedenheiten,  so  ist  nach  den  Vorschriften  des  §  38  der  Z.  V.  O.  zu
verfahren.

Nimmt  die  Zollstelle  auf  Antrag  durch  eingehende  Prüfung  die  Feststellung  vor,  so  ist  der
Prüfungsbefund  durch  den  Zollpflichtigen  oder  seinen  Vertreter  unterschriftlich  anzuerkennen.

§  19.  Die  im  Innern  des  Schutzgebiets  wohnenden  Personen  haben  im  eigenen  Interesse
am  Sitze  der  für  sie  in  Betracht  kommenden  Zollstelle  einen  bevollmächtigten  Vertreter  zu  bestellen
und  dessen  Namen  der  Zollstelle  anzuzeigen.

§  20.  Ordnungsmäßig  angemeldete  Gegenstände  sollen  bei  der  Abfertigung  zuerst  berücksichtigt
  werden.

Zollpflichtige  Gegenstände,  von  denen  der  zu  zahlende  Zoll  50  /4,  und  zollfreie  Gegenstände,
  deren  Wert  100  .7“  nicht  übersteigt,  können  mündlich  angemeldet  werden  (§  29  d.  Z.  V.  O.),
sofern  die  Anmeldung  sofort  beim  Uberschreiten  der  Zollgrenze  erfolgt.

Marktpreis.

§&amp;amp;  21.  Unter  Marktpreis  im  Sinne  des  §  33  der  Z.  V.  O.  ist  der  Preis  zu  verstehen,  der
für  einen  bestimmten  Gegenstand  von  der  gleichen  Beschaffenheit,  Aufmachung  und  Menge  zur  Zeit
der  Anmeldung  allgemein  am  Eingangs=  oder  Ausgangsorte  im  Durchschnitte  gewährt  wird.

An  Stelle  des  Marktpreises  ist  in  der  Ausfuhranmeldung  der  vom  Gouvernement  festgesetzte
Wert  anzumelden,  falls  eine  solche  Festsetzung  erfolgt  ist.

§  22.  Als  Eingangshafen  der  an  der  Binnengrenze  liegenden  Zollstellen  gelten:  für
Rssanakang  bei  Beförderung  der  Waren  auf  dem  Croßflusse  Calabar,  für  Garna  bei  Beförderung
über  den  Niger-Benue  Forcados,  für  Molundu  bei  Beförderung  über  den  Kongo  —  Sanga—
Dscha—  Matadi.

Ausfuhr  zur  Wiedereinfuhr.

§  23.  Gegenstände,  die  nach  Maßgabe  des  §  11  der  Z.  V.  O.  von  einem  Orte  des  Zollgebietes
durch  das  Zollausland  nach  einem  andern  Orte  des  Zollgebietes  überführt  werden  sollen,  sind  unter
Vorlegung  der  zugehörigen  Frachtbriefe,  Konnossemente  und  sonstigen  Unterlagen  der  Zollstelle  des
Ausgangsortes  auf  dem  vorgeschriebenen  Formular  in  doppelter  Ausfertigung  anzumelden.  Die
        <pb n="412" />
        W  372  20

Zollstelle  hat  die  Papiere  abzustempeln  und  sie  nebst  dem  mit  entsprechender  Bescheinigung  versehenen
einen  Exemplar  der  Anmeldung  dem  Warenführer  behufs  Ausweis  zur  zollfreien  Wiedereinfuhr  der
Gegenstände  zurückzugeben.

Nötigenfalls  sind  die  Frachtstücke  durch  Verschlußanlage  oder  auf  andere  Weise  zu  kennzeichnen.

§  24.  Gegenstände,  die  nach  §  12  der  Z.  V.  O.  behufs  späterer  Wiedereinfuhr  ausgeführt
oder  nach  §  14  behufs  späterer  Wiederausfuhr  eingeführt  werden,  sind  nach  den  Vorschriften  der
§§  29  bis  34  der  3Z.  V.  O.  und  §§  9  bis  16  dieser  Ausführungsbestimmungen  anzumelden.  Auf
den  in  doppelter  Ausfertigung  abzugebenden  Anmeldungen  ist  der  Prüfungsbefund  sowie  der  Zeitpunkt,
  bis  zu  dem  die  Wiedereinfuhr  bzw.  die  Wiederausfuhr  erfolgen  soll,  zu  vermerken.

Ein  Exemplar  der  Anmeldung  ist  dem  Warenführer  behufs  Ausweis  zur  zollfreien  Wiedereinoder
  Wiederausfuhr  auszuhändigen.  Das  zweite  Exemplar  verbleibt  bis  zur  völligen  Erledigung  bei
der  Zollstelle.  Dem  Ermessen  der  letzteren  bleibt  es  überlassen,  die  Nämlichkeit  der  Gegenstände  durch
Siegel,  Plomben  oder  auf  andere  Weise  festzuhalten.

Gegenstände,  die  zwecks  Ausbesserung  aus  dem  Schutzgebiete  ausgeführt  werden,  genießen
die  Vergünstigung  des  §  12  der  Z.  V.  O.  nur  dann,  wenn  ihr  Wert  50  /  übersteigt  und  die  Ausbesserung
  im  Schutzgebiet  nicht  ausführbar  war.  Die  Zollstellen  sind  ermächtigt,  Ausnahmen  aus
Billigkeitsgründen  zuzulassen.

§  25.  Die  Rückerstattung  des  hinterlegten  Zolles  (§§&amp;amp;  13,  14  d.  Z.  V.  O.)  erfolgt,  falls
die  Wiederaus=  oder  Wiedereinfuhr  an  einem  andern  als  dem  Ein=  oder  Ausgangsorte  bewirkt  wird
auf  Grund  einer  Bescheinigung  der  Wiederein=  oder  Wiederausgangsgollstelle.  Der  hinterlegte  Zollbetrag
  wird  erst  dann  zurückgezahlt,  wenn  die  Wiederein=  oder  Wiederausfuhr  aller  mit  einer  Anmeldung
  aus=  oder  eingeführten  Gegenstände  zweifellos  nachgewiesen  worden  ist.

Wird  die  in  der  Anmeldung  für  die  Wiederein=  oder  Wiederausfuhr  festgesetzte  Frist  überschritten,
  so  verfällt  der  hinterlegte  Betrag  für  die  nicht  wiederein-  oder  wiederausgeführten  Gegenstände
  dem  Fiskus,  falls  nicht  besondere  Umstände  für  eine  Verlängerung  der  Frist  vorliegen.  Ist
nicht  der  volle  Zollbetrag  hinterlegt,  so  ist  der  Unterschied  zwischen  diesem  und  dem  hinterlegten
Betrag  einzuziehen.

§  26.  Werden  ausländische,  nach  dem  Tarif  zollfreie  Gegenstände,  die  aus  dem  Schutzgebiet
  zwecks  Abänderung  (Vervollkommnung,  Veredelung)  gemäß  §  12  der  Z.  V.  O.  ausgeführt
worden  sind,  durch  die  Bearbeitung  im  Ausland  zollpflichtig,  so  ist  bei  der  Wiedereinfuhr  der  Zoll  von
ihrem  ganzen  Werte  zu  entrichten.  Tritt  dies  Verhältnis  bei  inländischen  Gegenständen  ein,  so  ist
der  Zoll  von  dem  durch  die  Bearbeitung  entstandenen  Wert=  oder  Gewichtszuwachs  zu  entrichten.

§  27.  Der  für  Einfuhrgegenstände,  die  nicht  aus  dem  Gewahrsam  der  Zoll-,  Eisenbahnoder
  Postbehörde  gekommen  sind,  geschuldete  oder  gezahlte  Zoll  ist  im  Falle  der  Wiederausfuhr  der
Gegenstände  auf  Antrag  auch  dann  zu  erlassen  oder  zurückzuerstatten,  wenn  die  Gegenstände  bei  ihrer
Einbringung  nicht  zur  Wiederausfuhr  angemeldet  worden  sind.

Das  gleiche  gilt  für  Gegenstände,  die  in  Seenot  an  Land  gebracht  werden,  soweit  sie  wieder
zur  Ausfuhr  gelangen.

Durchfuhr.

§  28.  Die  Anmeldung  zur  Durchfuhr  hat  nach  den  Vorschriften  der  §5§  10  bis  16  dieser
Ausführungsbestimmungen  stattzufinden.

§  29.  In  Fällen,  in  denen  die  die  Durchfuhr  der  Waren  beantragende  Person  der  Zollstelle
  für  die  Durchfuhr  nicht  genügend  Sicherheit  bietet,  oder  in  denen  die  Entrichtung  der  Zölle
bei  nicht  erfolgter  Durchfuhr  als  nicht  gesichert  oder  mit  Schwierigkeiten  verknüpft  zu  sein  scheint,
sind  die  Einfuhrzölle  in  vollem  Betrage  zu  hinterlegen.

Die  hinterlegten  Einfuhrzölle  werden  auf  Grund  einer  Bescheinigung  der  Wiederausgangszollstelle
  nach  vollendeter  Durchfuhr  zurückgezahlt.

§  30.  Die  Festhaltung  der  Nämlichkeit  der  Waren  ist  Vorbedingung  für  die  zollfreie
Durchfuhr.  Die  Festhaltung  der  Nämlichkeit  kann  bewirkt  werden:

1.  bei  verpackten  Gegenständen  durch  Verschnürung  und  Anbringung  von  Bleiplomben;

2.  bei  unverpackten  Gegenständen  durch  Anbringung  von  Bleiplomben,  Lacksiegeln,  Aufdruckund
  Einschlagstempelu;

3.  in  Fällen,  in  denen  Ziffer  1  und  2  nicht  anwendbar  sind,  durch  genaue  Beschreibung
von  Art  und  Menge,  Verpackungsart  und  besonderen  Merkmalen  der  Gegenstände  oder  durch  Beifügung
  versiegelter  Proben.

Auch  die  Versendung  aller  Frachtstücke  zusammen  unter  Raumverschluß  ist  zulässig.
        <pb n="413" />
        W  373  20

§  31.  Die  Durchfuhr  hat  ohne  nennenswerten  Aufenthalt  während  des  Transportes  stattzufinden.
  Hiernach  bemißt  die  Zollstelle  des  Eingangsortes  auf  der  Anmeldung  die  Frist,  innerhalb
der  die  Durchfuhr  zu  bewirken  ist,  wobei  der  Zustand  der  Verkehrswege,  die  Witterungsverhältnisse
und  sonstige  Umstände  zu  berücksichtigen  sind.

§  32.  Jede  während  der  Beförderung  eintretende  Veränderung  der  Gegenstände  nach
Gattung,  Menge  und  Wert,  sowie  jede  Verletzung  der  Nämlichkeitszeichen  hat  der  Warenführer  bei
der  nächsten  in  der  Beförderungsrichtung  liegenden  Zollstelle,  wenn  eine  solche  in  der  Nähe  nicht
vorhanden,  bei  der  nächsten  Schutzgebietsbehörde  anzumelden.  Diese  stellt  den  Tatbestand  fest  und
übergibt  eine  beglaubigte  Abschrift  der  Verhandlung  dem  Warenführer  zur  Aushändigung  an  die
Ausgangsgollstelle.  Die  Urschrift  der  Verhandlung  ist  mit  der  Post  an  die  Eingangsgollstelle  zu  senden.

Die  Ausstellung  neuer  Durchfuhranmeldungen  für  verloren  gegangene  erfolgt  durch  die  Eingangsgollstelle.


§  33.  Wird  die  Nämlichkeit  der  zur  Durchfuhr  bestimmten  Gegenstände  von  der  Ausgangszollstelle
  unter  Berücksichtigung  der  nach  den  vorhergehenden  Paragraphen  gemachten  Feststellungen
nicht  anerkannt,  oder  ist  die  nach  §  31  festgesetzte  Frist  abgelaufen,  ohne  daß  die  Durchfuhr  bewirkt
worden  ist,  so  verfällt  der  hinterlegte  Zollbetrag  dem  Landesfiskus.

§  34.  Als  Gebühr  (5  7  Abs.  2  d.  Z.  V.  O.)  ist  bei  der  Durchfuhr  zu  entrichten:

1.  auf  allen  Flußläufen,  Straßen,  Eisenbahnen  usw.,  für  welche  die  Abmachungen  der
Kongoakte  Gültigkeit  haben,  als  Entgelt  für  Verschlußanlage  für  jedes  Kolli  50  Pf.,  für  statistische
Anschreibung  15  Pf.;

2.  auf  anderen  Durchfuhrstraßen  zu  Wasser  oder  zu  Lande

a)  für  den  Fall,  daß  die  Tarifsätze  des  Bestimmungslandes  niedriger  sind  als  die  des
Schutzgebietes,  die  Differenz  zwischen  den  ersteren  und  letzteren;
b)  in  allen  anderen  Fällen  als  Entschädigung  für  Verschlußanlage  5  v.  H.  von  der  Summe
des  bei  der  Einfuhr  berechneten  Zollbetrages.
Eine  Rückzahlung  dieser  Gebühr  bei  nicht  bewirkter  Durchfuhr  findet  nicht  statt.

Zollbefreiungen.

§*  35.  Die  vom  Gouvernement  selbst  eingeführten  oder  aus  einer  zollfreien  Niederlage
gekauften  Waren  sind  von  der  Dienststelle,  die  sie  bei  der  Einfuhr  oder  bei  der  Entnahme  aus  der
Niederlage  in  Empfang  nimmt,  gemäß  §§  29—34  d.  Z.  V.  O.  anzumelden.

Auf  der  Anmeldung  ist  in  jedem  einzelnen  Falle  zu  bescheinigen,  daß  die  Gegenstände  zu
dienstlichen  Zwecken  eingeführt  und  amtliches  Eigentum  sind.

§  36.  Anträge  auf  zollfreie  Ablassung  von  Anzugs=  und  Heiratsgut  sind  bei  den  zuständigen
  Zollstellen  einzureichen.  Der  Antragsteller  hat  die  Versicherung  abzugeben,  daß  die  eingeführten
Gegenstände  zum  Zwecke  dauernder  Niederlassung  und  zum  eigenen  Gebrauch  bestimmt  sind.  Falls
gegen  die  zollfreie  Ablassung  Bedenken  vorliegen,  ist  der  Zollbetrag  zu  hinterlegen  und  die  Entscheidung
  des  Gouvernements  einzuholen.

§  37.  Als  Anzugs=  und  Heiratsgut  sind  nur  die  Gegenstände  anzusehen,  die  mit  demselben
Dampfer  eingeführt  werden,  mit  dem  der  Einführende  selbst  im  Schutzgebiet  eintrifft.  Unter  dieser
Voraussetzung  können  auch  Postsendungen  in  die  Zollfreiheit  einbezogen  werden.

Auf  besonderen  Antrag  können  Nachsendungen  zollfrei  belassen  werden,  die  spätestens
4  Monate  nach  dem  Eintreffen  der  Einwandernden  im  Schutzgebiet  ankommen.  Die  letztere  Vergünstigung
  darf  nur  bei  der  erstmaligen  Niederlassung  des  Einwandernden  im  Schutzgebiete  gewährt
  werden.

§  38.  Die  Zollfreiheit  des  Handgepäckes  erstreckt  sich  nur  soweit,  als  sein  Inhalt  zum  Gebrauche
  des  Reisenden  bestimmt  ist.  Die  Beurteilung,  ob  die  eingeführten  Gegenstände  der  Stellung
des  Eigentümers  entsprechend  als  Gebrauchsgegenstände  für  Reisende  gelten  und  als  auf  der  Reise
verwendbar  angesehen  werden  können,  liegt  im  Ermessen  der  Zollstelle.

Als  Reisende  im  Sinne  des  Absatzes  1  sind  auch  alle  europäischen  und  diesen  gleichgestellte
Bewohner  des  Schutzgebietes  anzusehen,  die  letzteres  zu  Erholung  oder  ähnlichen  Zwecken  vorübergehend
  verlassen  haben  und  nach  ihm  zurückkehren,  nicht  aber  solche  Personen,  die  sich  von  einem
Orte  des  Schutzgebietes  über  See  nach  einem  andern  Orte  des  Schutzgebietes  begeben.  Die  auf
solchen  Fahrten  an  Bord  erworbenen  Gegenstände  werden  beim  überschreiten  der  Zollgrenze  zollpflichtig.

Von  Reisenden  im  Handgepäck  mitgeführte  Verzehrungsgegenstände  können  bis  zur  Höhe
des  Zollbetrages  von  1  .&amp;amp;  für  jede  Art  (Tabak,  Zigarren,  Zigaretten,  Spirituosen,  Proviant)  zollfrei
  gelassen  werden.
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        W  374  20

§  39.  Zollfreiheit  ist  auch  für  solche  zur  Wiederausfuhr  bestimmten  Umschließungen  zu  gewähren,
  die  in  zerlegtem  Zustande  eingeführt  werden.

Dagegen  sind  auch  diese  Umschließungen  zu  verzollen,  wenn  sie  als  Verpackungsmittel  von
Einfuhrgegenständen  benutzt  werden,  die  dem  Wertzolle  oder  einem  Zolle  nach  Bruttogewicht
unterliegen.

Die  Umschließungen  und  Verpackungsmittel  sind  den  Vorschriften  der  §§  29—34  d.  Z.  V.  O.
entsprechend  bei  der  Ein=  und  Ausfuhr  auf  besonderem  Formular  anzumelden.  Die  Zollstelle  kann
die  Hinterlegung  des  Einfuhrzolles  fordern.

Zollzahlung.

§&amp;amp;  40.  Der  Zollbetrag  ist  binnen  24  Stunden  nach  Zustellung  der  Zollfestsetzung  im  Zollamte
  zu  entrichten.  Nach  Ablauf  dieser  Frist  kann  er  unter  Auferlegung  einer  Gebühr  von  1  ./
durch  Zolldiener  eingeholt  werden.

Nach  Ablauf  der  eintägigen  Frist  kann  die  Zollbehörde  dem  Zollpflichtigen  unter  Androhung
der  Versteigerung  der  Gegenstände  eine  Nachfrist  setzen.  Verstreicht  diese  Frist,  ohne  daß  der  Zoll
bezahlt  wird,  so  kann  der  Gegenstand  zur  Deckung  der  auf  ihm  ruhenden  Gefälle  und  Kosten  öffentlich
  meistbietend  versteigert  werden  (§  17  Z.  V.  O.).  Der  Erlös  gebührt  nach  Abzug  des  Zolles  und
der  entstandenen  Kosten  dem  Zollpflichtigen,  fällt  aber  an  den  Fiskus,  wenn  er  nicht  innerhalb  eines
Jahres  nach  erfolgter  Aufforderung  abgeholt  worden  ist.

§  41.  Nach  erfolgter  Zollzahlung  sind  alle  Gegenstände,  die  sich  in  Zollgewahrsam  befinden,
bei  Vermeidung  von  Ordnungsstrafen  sofort  aus  dem  Zollgewahrsam  zu  entnehmen.  Zollfreie  Güter
müssen  sofort  nach  der  Abfertigung  entfernt  werden.

Rückerstattung  der  Zollgefälle.

§  42.  Eine  Rückerstattung  der  Zollgefälle  findet  statt:

1.  in  den  in  §§#  13  und  14  d.  Z.  V.  O.  und  §  27  dieser  Ausführungsbestimmungen  bezeichneten
  Fällen;

2.  aus  Billigkeitsrücksichten  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  auf  Grund  der  Allerhöchsten
Verordnung  vom  1.  Juli  1902  (Kol.  Bl.  S.  363).

Zu  Unrecht  oder  zu  viel  erhobene  Zollbeträge  werden,  falls  ihre  Höhe  3  .7  nicht  übersteigt,
nur  auf  Antrag,  in  allen  andern  Fällen  ohne  Antrag  zurückerstattet,  überhobene  Beträge  unter  50  Pf.
werden  nicht  erstattet;  zu  wenig  erhobene  Zollbeträge  unter  50  Pf.  werden  nicht  nacherhoben,  solche
über  50  Pf.  werden  nachträglich  eingezogen.

Zollamtliche  Prüfung.
§  43.  Die  zollamtliche  Prüfung  der  Frachtstücke  soll  sich  nur  soweit  erstrecken,  als  sie  zur
Feststellung  der  Richtigkeit  der  Zollanmeldungen  unbedingt  erforderlich  ist.
Das  Handgepäck  der  Reisenden  ist  nur  dann  einer  Durchsicht  zu  unterziehen,  wenn  der  Verdacht
  unrichtiger  Inhaltsabgabe  vorliegt.

Zollabfertigung  im  Innern.

§  44.  Für  Einfuhrgegenstände,  deren  Schlußabfertigung  bei  einer  Zollstelle  im  Innern
erfolgen  soll  (§  45  d.  Z.  V.  O.)  hat  die  Zollstelle  des  Eingangsortes  die  beiden  Ausfertigungen  der
Einfuhr-Anmeldung  mit  dem  Prüfungsbefunde  zu  versehen.  Eine  der  beiden  Ausfertigungen  ist  dem
Warenführer  zu  übergeben,  der  sie  auf  dem  Transporte  mit  sich  zu  führen  und  der  Zollstelle  im
Innern  vorzulegen  hat.  Die  zum  Transport  gehörigen  Frachtbriefe  sind  abzustempeln  und  mit  dem
Vermerk:  „Zu  Zolleinfuhranmeldung  Nr.  gehörig“  zu  versehen.

§  45.  Findet  während  des  Transportes  eine  Veränderung  des  Bestimmungsortes  statt,  so
sind  ebenso  wie  bei  anderen  Veränderungen  die  Vorschriften  des  §  32  dieser  Ausführungsbestimmungen
  zu  befolgen.  Die  Zollstelle  oder  Verwaltungsbehörde,  der  die  Veränderung  vom  Warenführer
  angezeigt  wird,  hat  außerdem  die  Zollstelle  des  ursprünglichen  Bestimmungsortes  zu  benachrichtigen,
  die  das  ihr  mit  der  Post  übersandte  Exemplar  der  Einfuhr-Anmeldung  der  Zollstelle  des
neuen  Bestimmungsortes  zuzusenden  hat.

Bezüglich  Feststellung  der  Nämlichkeit  der  Frachtstücke  und  der  vorzuschreibenden  Transportfrist
  kommen  die  §§  30  und  31  dieser  Ausführungsbestimmungen  zur  Anwendung.

§  46.  Nach  der  Schlußabfertigung  hat  die  Zollstelle  des  Bestimmungsortes  der  Eingangszollstelle
  durch  Angabe  der  Nummer  des  Hebebuches,  des  Niederlagebuches  oder  durch  den  Vermerk:
„zollfrei“  den  weiteren  Verbleib  der  Waren  nachzuweisen,  die  Eingangszollstelle  hat  auf  Grund  dieser
        <pb n="415" />
        W  375  20

Benachrichtigung  die  betreffende  Nummer  im  Anmeldebuch  als  erledigt  zu  löschen.  Trifft  der  Nachweis
  über  den  Verbleib  der  Waren  bei  der  Eingangsgzollstelle  nach  Ablauf  der  Transportfrist  zuzüglich
  des  für  die  Zusendung  des  Nachweises  mit  der  Post  nötigen  Zeitraumes  nicht  ein,  so  ist  die
Zollstelle  des  Bestimmungsortes  unter  kurzer  Mitteilung  des  Tatbestandes  zur  Erbringung  des  weiteren
  Nachweises  aufzufordern.

§&amp;amp;  47.  Bei  der  Abfertigung  von  Ausfuhrgegenständen  bei  einer  Zollstelle  im  Innern  finden
die  §§  44/46  entsprechende  Anwendung.  Die  Ausfuhr  ist  von  der  Zollstelle  des  Ausgangsortes  zu
beaufsichtigen  und  zu  bescheinigen.  Die  dabei  vorzunehmende  Prüfung  ist  eine  allgemeine  (§  46  d.
Z.  V.  O.).  Eine  spezielle  Prüfung  (47  Abs.  2  d.  Z.  V.)  ist  auf  Antrag  des  Warenführers  oder  in
dem  Fall  vorzunehmen,  in  dem  der  Verdacht  besteht,  daß  eine  Vertauschung  oder  Veränderung  der
Frachtstücke  während  des  Transportes  stattgefunden  hat.

Eisenbahn-Güterverkehr.

§  48.  Gegenstände,  die  nach  Maßgabe  des  §  50  d.  3Z.  V.  O.  auf  Eisenbahnen  unter  Zollaufsicht
  befördert  werden,  müssen  auf  dem  Eisenbahnfrachtbrief  durch  zollamtliche  Abstempelung  und
einen  Vermerk  als  Zollgüter  ausdrücklich  bezeichnet  sein.  Die  Eisenbahnverwaltung  darf  solche  Güter
zur  Beförderung  nur  annehmen,  wenn  ihr  zugleich  die  zugehörigen,  mit  dem  Prüfungsvermerk  versehenen
  Zollanmeldungen  vorgelegt  werden.

§  49.  Einfuhrgegenstände,  deren  Schlußabfertigung  nach  Maßgabe  des  §  45  d.  Z.  V.  O.
bei  einer  Zollstelle  im  Innern  erfolgen  soll,  dürfen  mit  der  Eisenbahn  nur  nach  solchen  Stationen
befördert  werden,  an  denen  sich  Zollstellen  befinden.  Die  Eisenbahnverwaltung  hat  diese  Gegenstände
unter  Vorlegung  der  Zollanmeldung  der  betreffenden  Zollstelle  vorzuführen,  welche  die  Gegenstände
ihrer  Bestimmung  gemäß  abfertigt  oder  sie  der  Zollstelle  des  Bestimmungsortes  überweist,  falls  dieser
nicht  an  der  Bahn  liegt.

§  50.  Die  Zollbeamten  haben  das  Recht,  die  Verladung  und  Ausladung  der  unter  Zoll--kontrolle
  stehenden  Eisenbahngüter  zu  beaufsichtigen.  Die  Angestellten  der  Eisenbahn  sind  verpflichtet,
den  Zollbeamten  auf  Verlangen  Auskunft  zu  erteilen  und  nach  Möglichkeit  Hilfe  zu  leisten,  sowie
den  Oberbeamten  der  Zollverwaltung  und  den  Leitern  der  zuständigen  Zollstelle  Einblick  in  die
Frachtkarten,  Frachtbriefe  und  die  auf  den  Güterverkehr  bezüglichen  Bücher  zu  gewähren.  Dabei
ist  die  Verursachung  von  fahrplanwidrigen  Verzögerungen  möglichst  zu  vermeiden.

Die  Zollbeamten  sind  ferner  befugt,  den  Bahnkörper  und  während  der  Betriebsdauer  auf
der  Bahnstrecke  auch  die  dort  vorhandenen  Gebäude  und  Diensträume  zu  betreten  und  die  von  ihnen
für  nötig  erachteten  Nachforschungen  vorzunehmen.  Die  mit  der  Kontrolle  des  Bahngolldienstes  beauftragten
  europäischen  Zollbeamten  sind  mit  allen  Zügen  in  Abteilungen  2.  Klasse  unentgeltlich  zu
befördern.

Als  Ausweis  dient  eine  vom  Zolldirektor  ausgestellte  Legitimationskarte.

Umschließungen  und  Verpackungen.

§  51.  Für  den  Begriff  „Flasche“  im  Sinne  der  Ziffern  le,  2  und  3  des  Zolltarifs  ist
die  handelsübliche  Benennung  maßgebend.  In  zweifelhaften  Fällen  gelten  Umschließungen  von
½  Liter  Inhalt  und  darunter  als  halbe  Flaschen,  von  mehr  als  ½  bis  einschließlich  1  Liter  Inhalt
als  ganze  Flaschen.

Postsendungen.

§&amp;amp;  52.  Alle  mittels  der  Reichspost  vom  Auslande  eingehenden  Gegenstände  unterliegen  der
zollamtlichen  Abfertigung.

Die  Zollstellen  haben  den  Postanstalten  auf  Verlangen  über  die  erfolgte  Ablieferung  der
eingegangenen  Postpakete  Quittung  zu  leisten.  Uber  die  an  die  Postanstalten  zurückgegebenen  Pakete
haben  die  letzteren  Quittung  auszustellen.

§*  53.  Die  Zollstellen  liefern  die  Pakete  gegen  Aushändigung  der  zugehörigen  Begleitadressen
  aus.  Sind  von  den  letzteren  Postwertzeichen  abgelöst,  so  ist  die  Herausgabe  der  Pakete  erst
dann  zulässig,  wenn  die  Postanstalt  durch  Vermerk  auf  der  Begleitadresse  die  Herausgabe  genehmigt
hat.  Gehen  Postpakete  ohne  Begleitadressen  ein,  so  fertigt  die  Postanstalt  Notadressen  aus,  die  zur
Empfangnahme  der  Pakete  berechtigen.  Die  Begleitadressen  werden  von  Zeit  zu  Zeit  von  der  Zollstelle
  an  die  Postanstalt  gegen  Quittung  zurückgegeben.

§  54.  Fehlt  bei  einem  Pakete  die  zugehörige  Zollinhaltserklärung,  so  ist  von  der  Zollstelle
eine  Prüfungsbescheinigung  auszustellen,  in  die  neben  dem  Vermerk  „Ohne  Zollinhaltserklärung  eingegangen“
  der  durch  eingehende  Prüfung  festgestellte  Befund  aufzunehmen  ist.
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        W  376  20

Eine  Offnung  der  Pakete  findet  nur  statt,  wenn  die  Angaben  der  Inhaltserklärung  für  die
Zollfestsetzung  nicht  ausreichen,  der  angegebene  Wert  zu  gering  erscheint,  oder  der  Verdacht  einer
Kontrebande  oder  Zollhinterziehung  vorliegt.  Die  Offnung  der  Pakete  darf  nur  in  Gegenwart  des
Empfängers  oder  seines  Vertreters  erfolgen.  In  den  Paketen  vorgefundene  Briefe  sind  den  Postanstalten
  zu  übergeben.

§  55.  Bei  der  Abfertigung  von  Postpaketen,  die  in  äußerlich  beschädigter  Verpackung  eingehen,
  oder  deren  Inhalt  verdorben  ist,  ist  stets  ein  Postbeamter  hinzuzuziehen,  wenn  nicht  der
Empfänger  auf  Ersatzansprüche  wegen  Beschädigung  oder  Verderb  ausdrücklich  schriftlich  verzichtet.

§  56.  Wird  ein  Paket  zu  dem  der  Adressat  die  Begleitadresse  angenommen  hat,  bei  der
Zollstelle  nicht  abgeholt,  so  hat  diese  die  Postanstalt  zu  benachrichtigen.  Diese  veraulaßt  das  weitere.
Im  übrigen  kommen  auf  solche  Pakete  die  Niederlagevorschriften  zur  Anwendung.

§  57.  Postpakete,  deren  Annahme  der  Adressat  verweigert  oder  deren  Adressat  nicht  zu
ermitteln  ist,  sind  der  Postbehörde  mit  den  Inhaltserklärungen,  die  mit  einem  entsprechenden  Vermerk
  zu  versehen  sind,  gegen  Quittung  zur  Wiederausfuhr  zurückzugeben.

§  58.  JFür  die  Lagerung  im  Zollgewahrsam  wird  eine  Lagergebühr  erhoben,  die  monatlich
für  100  kg  2  ¼¾  beträgt.  Teile  eines  Monats  oder  des  Gewichtes  von  100  kg  werden  als  voll
gerechnet.  Für  die  Lagergebühr  haftet  abgesehen  von  der  Annahmeverweigerung  durch  den  Empfänger,
dieser,  in  zweiter  Linie  der  Absender  des  Paketes.

Die  Erhebung  der  Lagergebühr  beginnt  nach  Ablauf  eines  Monats  seit  der  Einlagerung.

§  59.  Unrichtige  oder  unvollständige  Zollinhaltserklärungen  bei  den  vom  Auslande  eingehenden
  Postpaketen  bleiben  straffrei,  wenn  nicht  nach  den  obwaltenden  Umständen  der  Verdacht
einer  beabsichtigten  Kontrebande  oder  Zollhinterziehung  begründet  erscheint.

§  60.  Anträge  auf  Rückzahlung  für  Postpakete  zuviel  erhobener  Zölle  können  nicht  berücksichtigt
  werden,  wenn  der  Zollbetrag  unter  Zugrundelegung  der  in  der  Inhaltserklärung  enthaltenen
  Angaben  berechnet  worden  ist  und  eine  eingehende  Prüfung  des  Paketes  bei  der  Einfuhr
nicht  stattgefunden  hat.

§  61.  Die  Zollbeamten  haben  die  Berechtigung,  die  eingehenden  Briefe  und  die  zur  Ausfuhr
  bestimmten  Pakete  auf  den  Postämtern  zu  revidieren.  Die  Postbeamten  sind  verpflichtet,  bei
verdächtigen  Ausfuhr-Paketen  und  eingehenden  Briefen  die  zollamtliche  Abfertigung  zu  veranlassen.

§  62.  Die  Aufgabe  eines  zur  Ausfuhr  bestimmten  Paketes  bei  einer  Postanstalt  ist  der
erfolgten  Ausfuhr  des  Postpaketes  gleichzuachten.

§  63.  Postpakete,  die  aus  einem  Orte  des  Schutzgebietes  durch  das  Ausland  nach  einem
andern  Orte  des  Schutzgebietes  versandt  werden,  sind  von  jeder  zollamtlichen  Behandlung  befreit.

Lagerung  im  Zollgewahrsam.

§*  64.  Alle  Ein=  und  Ausfuhrgegenstände  dürfen,  soweit  nach  dem  Ermessen  des  Vorstehers
der  Zollstelle  Platz  vorhanden  ist,  unentgeltlich  8  Tage  im  Zollhause  oder  im  Zollhofe  lagern;  in
diese  Fristen  sind  Sonn=  und  Feiertage  eingeschlossen.

Bei  Uberschreitung  dieser  Frist  sind  Lagergebühren  zu  zahlen,  die  nach  Wahl  der  Zollstelle
für  je  ½  chm  oder  100  kg  30  Pf.  für  den  Monat  betragen.  Teile  von  ½  chm  oder  von  100  kg,
sowie  jeder  angefangene  Monat  werden  für  voll  gerechnet.

§  65.  Von  der  Aufnahme  in  die  Zollhänser  sind  ausgeschlossen:

1.  alle  feuergefährlichen  Gegenstände  wie  Petroleum,  Pulver  und  sonstige  Sprengstoffe,
ätherische  Ole,  alle  unverpackten  leicht  entzündbaren  Gegenstände,

2.  alle  lebenden  Tiere,

3.  alle  durch  ihren  Geruch  die  Luft  verpestenden  Gegenstände,  wie  getrocknete  Fische
und  Häute.

Nach  dem  Ermessen  der  Zollstelle  können  ferner  ausgeschlossen  werden:

4.  alle  leicht  dem  Verderben  ausgesetzten  Gegenstände,  wie  frisches  Fleisch,  frische  Fische,
frisches  Obst,

5.  alle  die  Lagerräume  verunreinigenden  Gegenstände,  wie  lecke  Fässer.

§  66.  Die  Zollbehörde  haftet  für  die  Beschädigung  der  in  Zollgewahrsam  niedergelegten
Gegenstände  nur  dann,  wenn  ihr  diese  Gegenstände  besonders  übergeben  sind  und  nur  insoweit,  als
ihr  Vorsatz  oder  grobe  Fahrlässigkeit  zur  Last  fällt.

Es  ist  Sache  der  Besitzer  der  lagernden  Gegenstände,  sich  durch  Feuer=  und  andere  Versicherungen
  oder  auf  andere  Weise  vor  Schaden  zu  bewahren.
        <pb n="417" />
        W  3707  20

Gren  zverkehr.

&amp;amp;  67.  Zollpflichtige  und  zollfreie  Gegenstände  sind  nach  dem  überschreiten  der  Zollgrenze
ohne  Aufenthalt  der  nächsten  Grenzzollstelle  zur  Abfertigung  zu  stellen.  Ebenso  sind  alle  Fahrzeuge,
welche  die  Zollgrenze  zu  Lande  oder  zu  Wasser  überschreiten,  ohne  Aufenthalt  der  nächsten  Zollstelle
  vorzuführen.

§&amp;amp;  68.  Alle  nicht  zu  den  Seeschiffen  zählenden  Fahrzeuge,  die  in  die  Küstengewässer  des
Schutzgebietes  eintreten,  oder  sie  aus  dem  Schutzgebiet  kommend,  verlassen  wollen,  haben  sich  zwecks
zollamtlicher  Abfertigung  von  Norden  kommend  bei  den  Zollstellen  in  Rio  del  Rey  oder  Victoria,
von  Süden  kommend  in  Campo  oder  im  Notfalle  in  Kribi  zu  melden.

§  69.  Den  Weisungen  der  mit  der  Überwachung  der  Grenze  beauftragten  Zollbeamten  und
Zollwächter  ist  unbedingt  Folge  zu  leisten.

§  70.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,  der  zuständigen  Zollstelle  vor  Verlassen  des
Hafens  oder  der  Reede  über  die  an  dem  Orte  abgegebenen  Gegenstände  ein  Verzeichnis  (Manifest)
abzugeben,  das  den  Vorschriften  des  §  24  d.  Z.  V.  O.  entsprechen  muß.

Mitwirkung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden.

§  71.  Die  farbigen  Angestellten  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden  sind,  auch  wenn  ihnen
die  Geschäfte  von  Zollposten  nicht  übertragen  sind,  tunlichst  zur  zollamtlichen  Uberwachung  der  Grenze
heranzuziehen.  Sie  sind  verpflichtet,  den  ihnen  seitens  der  zuständigen  Zollstelle  im  Einvernehmen
mit  der  Verwaltungsbehörde  erteilten  Anweisungen  Folge  zu  leisten.

Dienststunden.

§&amp;amp;  72.  Die  Dienststunden  der  Zollstellen  laufen  an  Wochentagen  von  8—12  Uhr  vormittags
und  3—5  Uhr  nachmittags.

Die  Abfertigung  von  Reisenden  hat  jederzeit  zu  erfolgen.  Warenabfertigungen  finden  nur
in  den  vorgeschriebenen  Dienststunden  und  nur  an  den  Wochentagen  statt.

Gebühren.

§&amp;amp;  73.  Die  nach  §  61  d.  Z.  V.  O.  zu  erhebenden  Gebühren  betragen  sfür  jede  angefangene
Stunde  und  für  jeden  europäischen  Beamten  2.4X,  für  jeden  farbigen  Beamten  0,50  .XK.

Erfolgt  nach  Maßgabe  des  §  6  d.  Z.  V.  O.  eine  Einfuhr  an  Plätzen,  die  nicht  allgemein
für  die  Einfuhr  freigegeben  sind,  so  können  an  Stelle  der  Gebühren  die  Kosten  der  besonderen
Überwachungsmaßregeln  zur  Erhebung  gelangen  (§  2  der  Ausführungsbestimmungen).

Formulare.

*  74.  Formulare  für  die  vorgeschriebenen  Anmeldungen  werden  von  den  Zollstellen  gegen
Erstattung  der  Herstellungskosten  abgegeben.  Einzelne  Formulare  können  unentgeltlich  abgegeben
werden.

Es  bleibt  jedem  überlassen,  sich  die  erforderlichen  Formulare  nach  den  amtlich  vorgeschriebenen
  Mustern  auf  eigene  Kosten  anfertigen  zu  lassen.

Strafverfahren.

§  75.  Im  Falle  einer  Zuwiderhandlung  gegen  die  Vorschriften  der  Zollgesetzgebung  hat
die  Zollstelle,  in  deren  Bezirk  die  Zuwiderhandlung  begangen  worden  ist,  oder  in  deren  Bezirk  der
Beschuldigte  wohnt,  die  vorläufigen  Ermittlungen  zur  Aufklärung  des  Sachverhalts  vorzunehmen  und
alle,  keinen  Aufschub  gestattenden,  im  Zollinteresse  liegenden  Maßnahmen  zu  treffen.

§  76.  Gegenstände,  die  nach  §  64  und  65  d.  Z.  V.  O.  der  Einziehung  unterliegen  oder  als
Beweismittel  für  die  Untersuchung  von  Bedeutung  sein  können,  sind  vorläufig  mit  Beschlag  zu  belegen.

§&amp;amp;  77.  In  Beschlag  genommene  Gegenstände,  deren  Aufbewahrung  Pflege  und  Unterhaltung
einen  unverhältnismäßigen  Kostenaufwand  erfordert,  oder  die  dem  Verderben  ausgesetzt  sind,  können
auf  Anordnung  der  Zollstelle  öffent  ich  versteigert  werden.

Von  dem  Zeitpunkt  und  dem  Ort  der  Versteigerung  soll  der  Beschuldigte,  und,  wenn  dieser
nicht  der  Eigentümer  ist,  auch  der  letztere  nach  Möglichkeit  benachrichtigt  werden.

§&amp;amp;  78.  In  Betreff  der  vorläufigen  Festnahme  gelten  die  8§§  127/128  der  Strasprozeßordnung.
  Die  nicht  eingeborenen  Zollbeamten  haben  die  in  §  127  Abs.  2  daselbst  vorgesehene  Befugnis.
  Der  festgenommene  Beschuldigte  ist  der  nächsten  Zollstelle  behufs  Vernehmung  zuzuführen.

Erforderlichenfalls  ist  der  Beschuldigte  zur  Vernehmung  vorzuladen.

§  79.  Seitens  der  Zollstellen  sind  über  den  Tatbestand  der  Zuwiderhandlungen  und  die
zu  ihrem  Beweise  dienenden  Umstände  mit  den  Beschuldigten  sowie  mit  etwaigen  Zeugen  Verhand-4
        <pb n="418" />
        W  378  20

lungen  aufzunehmen.  Diese  sollen  enthalten:  Zeit  und  Ort  der  Aufnahme,  die  persönlichen  Verhältnisse
  des  zu  Vernehmenden,  seine  Vorstrafen  wegen  Zollvergehen,  eingehende  Darstellung  des
Vorganges,  etwaige  Anträge  sowie  Unterschrift  des  Vernommenen  und  des  Vernehmenden.
§  80.  Ergeben  die  Verhandlungen  den  Tatbestand  einer  Zuwiderhandlung  gegen  die  Zollvorschriften,
  so  ist  seitens  der  Zollstelle  entweder  sofern  sie  zum  Erlasse  eines  Strafbescheids  zuständig
ist,  unter  Beachtung  der  Bestimmungen  der  §§  23  bis  28  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  und  der  hierzu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  des
Gouverneurs  vom  24.  September  1908  (Amtsbl.  S.  79)  §8  8  bis  11  ein  Strafbescheid  zu  erlassen
oder  die  Sache  an  die  zum  Erlasse  eines  Strafbescheids  zuständige  Verwaltungsbehörde  oder  an  das
zuständige  Bezirksgericht  abzugeben.
Die  Begründung  soll  darlegen:
1.  den  Tatbestand,
2.  die  Zollvorschriften,  die  als  verletzt  anzusehen  sind,
3.  etwaige  Strafverschärfungsgründe,
4.  die  Berechnung  der  Strafsumme.
§  81.  Unterwirft  sich  der  Beschuldigte  dem  Strafbescheid,  so  ist  dies  protokollarisch
festzustellen.
§  82.  Die  Vollstreckung  der  rechtskräftig  erkannten  Geldstrafen  erfolgt  im  Wege  des
Verwaltungszwangsverfahrens.

Abgekürztes  Strafverfahren.

§  83.  Im  Falle  einer  Übertretung  der  Zollvorschriften  (§  70  der  Z.  V.  O.)  oder  falls  die
festzusetzende  Strafe  einschließlich  des  Wertes  der  einzuziehenden  Gegenstände  100.Kx  nicht  übersteigt,
und  ferner,  wenn  der  Beschuldigte  von  vornherein  auf  jedes  weitere  Rechtsmittel  und  die  Ausfertigung
  eines  förmlichen  Strafbescheides  verzichtet,  kann  ein  abgekürztes  Strafverfahren  stattfinden.
An  Stelle  der  Ausfertigung  eines  Strafbescheides  ist  in  diesen  Fällen  eine  Unterwerfungsverhandlung
mit  dem  Beschuldigten  nach  dem  beigefügten  Muster  D  aufzunehmen.  Die  Verhandlung  ist  dem
Gouverncur  zur  Genehmigung  vorzulegen.

Mit  deren  Erteilung  erlangt  die  darin  enthaltene  Straffestsetzung  die  Rechtskraft.

§  84.  Diese  Ausführungsbestimmungen  treten  gleichzeitig  mit  der  Zollverordnung  in  Kraft.
Buea,  den  1.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Gleim.
1.  Formular-Seite.  Formular  2  31.
Kaiserliches  Jollamt.  ÜÜüdßxßdcxqTWdden  19
G.  B.  V.  In  der  Verwaltungsstrassache  gegen
erscheint  an  Amtsstelle  vor  dem  Unterzeichneten  der
Er  erklärt  auf  Vorhalt  der  Beschuldigung,  was  folgt:
Zu  Person:
Vor=  und  Zunamen:
Stand  und  Gewerbe  .  ................·........·....
Tag  der  Geburt:
Ort  der  Geburt:
Wohnornrnrnttt:
Familienstand:  „
Vorstrafen  wegen  Zuwiderhandlung  gegen  die  Zoll=  und  Steuergesetze:

Buea,  den  19  -Zur  Sache:  Ich  räume  vorbehaltlos  ein,  am.
zuu  8  2  ....·.·.
Genehmigt:  und  dadurch  eine  Zuwiderhandlung  gegen  de

begangen  zu  haben.
D
        <pb n="419" />
        2.  Formular-Seite.

Einzelberechnung  der  Abgaben:

Einzelberechnung  der  Kosten:
Postgebühren:.
Schreibgebühren:
Sonstige  Auslagen:

 

3.  Formular-Seite.

W  379  20

wird  darauf  eröffnet,  daß
wegen  dieser

 

nach  ..
1.eineGeldstrafevon............................  «-..............  Pf.
2.  die  Einziehung  der  in  Beschlag  genommenen  Gegenstände,
nämlich:
verwirkt  und  daß  demzufolge  die  angegebene  Geldstrafe
sowie
3.  die  Abgaben  nit  M  Pf.  und
4.  die  Kosten  des  Verfahrens  mit
zusammien  n.  1  Pf.
zusammen  .7  .  Pf.

in  Worrenn.  ,  iíí  í  í  í  .
zu  zahlen,  auch  die  erwähnte  Einziehung  zu  erleiden  habe.
D.  .  .  .c.  .......  .............  erklärt:  Ich  unterwerfe  mich  sofort
dieser  Festsetzung  und  verzichte  auf  den  Erlaß  eines  Strafbescheides.
Den  Betrag  von  n  ..  6  Pf.  will  ich  sofort
(innerhalb  einer  Woche)  bei  dem  ,  Zollamt  in.
einzahlen.
Die  beschlagnahmten  Gegenstände  will  ich  zum  Werte  von
f.  zurückkaufen  (auf  den  Rückkauf  der  beschlagnahmten
  Gegenstände  verzichte  ich).
TDer::  .  hat  den  Betrag  von
if.  und  den  Wert  der  beschlagnahmten  Gegenstände
  mit  “4  Pf.  eingezahlt,  worüber  ihm
Quittung  erteilt  worden  ist.

 

 

 

 

DDer.  wurde  über  die  Strafverschärfung
im  Wiederholungsfalle  durch  Vorlesen  des  §  68  der  Z.  V.  O.  belehrt.
Die  Streichung  von  Sitellen  des  Vordruckes
wird  anerkannt.
v  g.  u
g  w.  v
1.  Formular-Seite.  Anlage  A.
Einfuhr-Manifest  des  Schisse  gaus.

Raumgehalt  (Reg.  VTons

—  —  —  —  —  —  —  —  —„  —  —

2.  Formular-Seite.

 

—  ——  —  —  —  —  —  —  —  ..  .-----.——.-—--  —-—  —  .  —  —

Name  und  Wohnort

ede.  Nr.
Lfde.  Nr  der  Empfänger

 

1  2

Der  Frachtstüce  Inhalt  der  Frachtstücke

 

9  2  –  .  »  -
Be  Zahl  u.  Ver  nach  handelsüblicher  Benennung
zeichnung  packungsart
:3  4  5

 

 

 

 

1
1
        <pb n="420" />
        3.  Formular-Seite.

 

 

 

Gewicht  der  Frachtstücke  Frachtbetrag  Name  und  Wohnort

 

brutto  netto  .  der  Versender  Bemerkungen
kg  1  keaan4  iff.  *
6  7  8  9  10

 

l  I
Die  Übereinstimmung  des  Manifestes  mit  den  Konnossementen  und  Ladebüchern  bescheinigt

 

 

 

 

 

din  KKapitän.
1.  Formular-Seite.  Anlage  B.
Kusfuhr-Manifest  des  Schisses  aAus

Raumgehalt  (Reg.  Nons)  .

2.  Formular-Seite.

 

 

Der  Frachtstücke  Inhalt  der  Frachtstücke

Name  und  Wohnort

 

 

Lede.  Nr.  "  |!  ...
der  Verschiffer  Be  »-  Zahl  und  nach  handelsüblicher  Benennung
zeichnung  Verpackung
1  2  3  1  4  5

 

 

 

 

3.  Formular-Seite.

 

Gewicht

 

 

Name  und  Wohnort  Bemerkungen
#  e
brutto  netto  der  Empfänger  ¾
kzs  6
l

6  7  8  9

 

 

 

Die  Übereinstimmung  des  Manifestes  mit  den  Konnossementen  und  Ladebüchern  bescheinigt
.,den...................·................  Kapitän.

 

 

Zollniederlagevorschrift  fũr  Ramerun.
Vom  1.  August  1911.
Zur  Ausführung  des  §  55  der  Zollverordnung  vom  1.  August  1911  wird  folgendes  bestimmt:

Offentliche  Zollniederlagen.

§  1.  In  Orten,  in  denen  sich  ein  Hauptzollamt  befindet,  können  im  Bedarfsfalle  aus
staatlichen  oder  privaten  Mitteln  öffentliche  Zollniederlagen  zur  Aufnahme  solcher  Gegenstände  errichtet
  werden,  die  nicht  sofort  in  den  freien  Verkehr  gebracht  werden  sollen.

§  2.  Den  öffentlichen  Zollniederlagen  werden  von  Amts  wegen  Gegenstände  überwiesen,
die  aus  irgendeinem  Grunde  innerhalb  einer  von  der  zuständigen  Zollstelle  vorgeschriebenen  Frist
(5+  17  Z.  V.  O.)  nicht  verzollt  worden  sind,  oder  deren  Empfänger  nicht  hat  ermittelt  werden  können
(§  18  BZ.  V.  O.).

Die  Uberführung  dieser  Gegenstände  in  die  Niederlage  erfolgt  auf  Kosten  des  Eigentümers.
Das  weitere  Verfahren  mit  diesen  Gegenständen  richtet  sich  nach  §  17  und  19  der  Z.  V.  O.
        <pb n="421" />
        W  381  2e

Die  Aufnahme  anderer  Gegenstände  in  die  Niederlage  ist  auf  der  durch  §  29  der  Z.  V.  O.
vorgeschriebenen  Anmeldung  besonders  zu  beantragen.
§*  3.  Von  auswärtigen  Niederlegern  ist  am  Orte  der  Niederlage  ein  Vertreter  zu  bestellen,
dessen  Name  im  Niederlagebuch  zu  vermerken  ist.  ·
Bei  Gegenständen,  deren  Empfänger  unbekannt  ist,  kann  die  Bestellung  eines  Vertreters
von  Amts  wegen  erfolgen.
§  4.  Von  der  Aufnahme  in  die  Niederlage  sind  ausgeschlossen:
1.  alle  feuergefährlichen  Gegenstände,  wie  Petroleum,  Pulver,  sonstige  Sprengstoffe,
ätherische  Ole,  alle  unverpackten,  leicht  entzündbaren  Gegenstände;
2.  alle  lebenden  Tiere;
3.  alle  durch  ihren  Geruch  die  Luft  verpestenden  Gegenstände,  z.  B.  getrocknete  Fische,  Häute.
Nach  dem  Ermessen  der  Zollstelle  können  ferner  von  der  Aufnahme  ausgeschlossen  werden:
4.  alle  leicht  dem  Verderben  ausgesetzten  Gegenstände,  wie  frisches  Fleisch,  Obst;
5.  alle  die  Lagerräume  verunreinigenden  Gegenstände,  wie  lecke  Fässer.

§  5.  Die  zur  Einlagerung  angemeldeten  Gegenstände  müssen,  sofern  es  ihre  Beschaffenheit
verlangt,  gut  verpackt  sein.  Beschädigte  Verpackungen  müssen  vor  der  Aufnahme  ausgebessert  werden.
Auf  der  Verpackung  muß  Marke  und  Nummer  deutlich  erkennbar  sein.  Die  Bezeichnung  der  einzelnen
Frachtstücke  ist  derart  zu  treffen,  daß  ihre  Vertauschung  oder  Verwechslung  ausgeschlossen  bleibt.

§  6.  Alle  zur  Aufnahme  in  eine  öffentliche  Niederlage  bestimmten  Gegenstände  müssen
zunächst  der  Zollstelle  gemäß  §§8  29/34  der  Z.  V.  O.  und  §§  11/16  der  Ausführungsbestimmungen
dazu  angemeldet  werden.  Zur  Anmeldung  ist  entweder  das  Muster  des  anliegenden  Formulars  2  18
oder  ein  Auszug  aus  der  Einfuhr-Zollanmeldung  (Muster  C  aus  §  10  der  Ausf.  Best.  zur  Z.  V.  O.)
zu  benutzen.  In  letzterem  Falle  ist  durch  den  Vermerk:

„Zur  öffentlichen  zollfreien  Niederlage“  die  Aufnahme  in  die  Niederlage  zu  beantragen.

&amp;amp;  7.  Bei  der  Aufnahme  in  die  Niederlage  ist  nach  Prüfung  der  Bezeichnung  und  Verpackung
  die  Anzahl  und  das  Bruttogewicht  der  Frachtstücke  festzustellen,  worauf  die  Anschreibung  nach
diesem  amtlichen  Befunde  im  Niederlagebuch  erfolgt.

Die  Feststellung  des  Bruttogewichtes  kann  durch  probeweises  Verwiegen  erfolgen;  von  der
Verwiegung  kann  gänzlich  Abstand  genommen  werden,  wenn  das  Gewicht  bereits  zollamtlich  festgestellt
  war.

Zu  einer  Offnung  der  Frachtstücke  und  Feststellung  des  Inhaltes  ist  nur  auf  Antrag  des
Niederlegers  oder  in  Fällen  begründeten  Verdachts  zu  schreiten.

&amp;amp;  8.  Die  Zolleingangsanmeldung  der  Grenzämter,  mit  denen  die  Gegenstände  zur  Schlußabfertigung
  auf  eine  Zollstelle  im  Innern  überwiesen  werden,  ist  bei  der  Aufnahme  der  Gegenstände
in  die  Niederlage  durch  den  darauf  zu  setzenden,  mit  Ort,  Datum  und  Unterschrift  zu  versehenden
Vermerk:  „In  die  Zollniederlage  zu  aufgenommen,  Konto  Seite
Nr.  ........  des  Niederlagebuches“  zu  erledigen.

Die  Zollanmeldung  wird  Beleg  zum  Niederlagebuch.  Im  übrigen  sind  die  Vorschriften  des
8  46  der  Ausf.  Best.  zur  Z.  V.  O.  zu  befolgen.

§  9.  Nach  geschehener  Niederlegung  wird  dem  Niederleger  das  Doppel  der  Anmeldung,
in  der  die  Eintragung  in  das  Niederlagebuch  und  die  Aufnahme  der  Waren  in  die  Niederlage  zollamtlich
  bescheinigt  ist,  als  Niederlageschein  übergeben.

§*  10.  Der  Niederlageschein  gilt  der  Zollbehörde  gegenüber  ohne  nähere  Prüfung  als
Ausweis  der  Berechtigung,  über  die  Gegenstände  zu  verfügen.

Geht  ein  Niederlageschein  verloren,  so  wird  derselbe  auf  Antrag  des  Eigentümers  vom
Gouvernement  für  ungültig  erklärt,  worauf  durch  die  zuständige  Zollstelle  die  Ausfertigung  einer
Doppelschrift  erfolgt.  In  diesem  Falle  darf  die  Aushändigung  der  Gegenstände  nur  auf  Grund  der
Doppelschrift  erfolgen.

§  11.  Der  Niederleger  hat  sich  durch  Unterschreiben  eines  Vermerkes  auf  dem  Niederlageschein
  zur  Zahlung  einer  Konventionalstrafe  von  500  .“  zu  verpflichten,  falls  in  den  Frachtstücken
die  nach  §  4  Ziffer  1  bis  3  von  der  Aufnahme  in  die  Niederlage  ausgeschlossenen  Gegenstände  verborgen
  sein  sollten.

§  12.  über  die  in  die  Niederlage  ausgenommenen  Gegenstände  wird  ein  Niederlagebuch
nach  Kalenderjahren  geführt.  In  demselben  erhält  jeder  Niederleger  ein  Konto,  in  das  die  in  die
Niederlage  aufgenommenen  Gegenstände  in  der  Zeitfolge  der  Einlagerung  nach  dem  amtlichen
Prüfungsbefund  eingetragen  werden.
        <pb n="422" />
        W  382  20

Auf  der  ersten  Seite  des  Niederlagebuches  ist  ein  Verzeichnis  der  Konten  unter  Angabe  der
Blattnummern  anzulegen.

Am  1.  Januar  eines  jeden  Jahres  wird  das  Niederlagebuch  in  dem  für  die  Anschreibungen
vorgesehenen  Teile  abgeschlossen,  während  es  für  Abschreibungen  noch  bis  zum  1.  April  offen  bleibt,
so  daß  vom  1.  Januar  bis  1.  April  zwei  Niederlagebücher  geführt  werden.  Am  1.  April  sind  die
noch  nicht  abgeschriebenen  Gegenstände  in  das  neue  Niederlagebuch  unter  gegenseitigem  Nachweis  von
Konto,  Blatt  und  Nummer  in  der  Bemerkungsspalte  zu  übertragen.  Die  richtige  Übertragung  ist
unter  dem  Inhaltsverzeichnis  zu  bescheinigen.

§  13.  Auf  Antrag  des  Niederlegers  kann  unter  Vorlage  des  Niederlagescheines  die  Umschreibung
  der  eingelagerten  Gegenstände  auf  das  Konto  eines  anderen  Niederlegers  erfolgen.

§  14.  Die  Einnahme  der  in  der  Niederlage  befindlichen  Gegenstände  ist  nur  unter  Vorlage
des  Niederlagescheines  zulässig.

Die  eingelagerten  Gegenstände  können  gleichzeitig  oder  in  Teilposten,  aber  nur  in  ganzen
Frachtstücken  während  der  üblichen  Dienststunden  aus  der  Niederlage  entnommen  werden.  Auch
können  sie  in  jeder  Woche  an  einem  von  dem  Leiter  des  Hauptzollamtes  festzusetzenden  Tage  unter
Aufsicht  eines  Zollbeamten  und  nach  dessen  Anweisung  umgelagert  werden.

Erforderlichenfalls  kann  die  Zollstelle  mit  der  Umlagerung  einen  Spediteur  beauftragen.
Die  etwa  hierdurch  entstehenden  Kosten  fallen  dem  Niederlagescheininhaber  zur  Last.

Die  aus  der  Niederlage  entnommenen  Gegenstände  sind  auf  dem  Niederlageschein  abzuschreiben.
  Sind  alle  Gegenstände  abgeschrieben,  über  die  der  Schein  lautet,  so  ist  dieser  von  der
Zollstelle  zurückzubehalten,  zu  durchstreichen  und  als  Beleg  zum  Niederlagebuch  aufzubewahren.

&amp;amp;  15.  Soll  eine  Entnahme  aus  der  Niederlage  stattfinden,  so  ist  gleichzeitig  mit  dem
Niederlageschein  eine  Niederlageabmeldung  in  zweifacher  Ausfertigung  vorzulegen.  Sollen  die  Waren
gleichzeitig  auf  eine  andere  Zollstelle  überwiesen  werden,  so  sind  die  Vorschriften  der  §§  45/48  der
Z.  V.  O.  und  der  §§9  44/47  der  Ausführungsbestimmungen  dazu  zu  befolgen.  Auf  der  Abmeldung,
die  einen  Auszug  aus  dem  Niederlageschein  darstellt,  ist  die  Ubereinstimmung  des  letzteren  mit  dem
Niederlagebuch  zu  bescheinigen.

Die  Abmeldung  hat  den  Antrag  des  Niederlegers  darüber  zu  enthalten,  was  mit  den  auszulagernden
  Gegenständen  geschehen  soll.

Der  Verzollung  ist  bei  der  Auslagerung  der  Wert,  das  Gewicht,  Maß  oder  die  Stückzahl
zugrunde  zu  legen,  die  die  Gegenstände  zur  Zeit  ihrer  Einlagerung  hatten.

Für  die  auf  der  Niederlage  zugrunde  gegangenen,  verdorbenen  oder  zerbrochenen  Waren
kann  Zollerlaß  zugestanden  werden.

§  16.  Die  Lagerfrist  darf  ein  Jahr  nicht  überschreiten.

Nach  Ablauf  dieser  Frist  ist  entweder  die  Verzollung  oder  die  Wiederausfuhr  der  eingelagerten
  Gegenstände  zu  bewirken.  .

Geschieht  dies  nicht,  so  wird  der  Niederleger,  sofern  sein  Aufenthalt  bekannt  ist,  unter  An—
drohung  der  nachstehend  genannten  Folgen  zur  Entnahme  der  Gegenstände  aufgefordert.

Wird  dieser  Aufforderung  innerhalb  vier  Wochen  nicht  Folge  geleistet,  so  werden  die
Gegenstände  öffentlich  meistbietend  versteigert.  Uber  den  Erlös  wird  nach  den  Vorschriften  des  §  19
der  Z.  V.  O.  verfügt.  Das  gleiche  Verfahren  ist  zu  befolgen,  wenn  Gegenstände  vor  Ablauf  der
einjährigen  Lagerfrist  in  Fäulnis  überzugehen  oder  anderweitig  zu  verderben  drohen.

Bestandesaufnahmen  werden  von  Zeit  zu  Zeit  vom  Zolldirektor  angeordnet.

§  17.  Die  Eigentümer  der  Niederlagen  haben  für  deren  wirtschaftliche  Unterhaltung  in
Dach  und  Fach  Sorge  zu  tragen  und  haften  für  die  Beschädigung  der  Gegenstände,  die  aus  einer
ihnen  zur  Last  fallenden  Unterlassung  oder  Vernachlässigung  dieser  Fürsorge  entstehen.

Für  Schäden,  die  durch  Feuer  oder  Naturereignisse  veranlaßt  werden,  haftet  die  Niederlageverwaltung
  nicht.  Es  ist  vielmehr  dem  Niederleger  überlassen,  seine  Gegenstände  selber  gegen  solche
Schäden  zu  versichern.

§  18.  Das  Lagergeld  wird  von  dem  bei  der  Einlagerung  festgestellten  Bruttogewicht  berechnet
  und  beträgt  in  staatlichen  Niederlagen  für  jede  angefangenen  100  kg  einer  jeden  mit  einer
Abmeldung  entnommenen  Warenpost  für  den  Zeitraum  eines  Kalendermonats  oder  eines  Teiles
desselben  20  Pf.

In  den  aus  privaten  Mitteln  errichteten  öffentlichen  Niederlagen  wird  das  Lagergeld  im
Einverständnis  mit  dem  Eigentümer  besonders  festgesetzt.  Die  festgesetzten  Gebühren  werden  durch
den  Niederlageeigentümer  oder  durch  das  Hauptzollamt  für  Rechnung  des  ersteren  erhoben.
        <pb n="423" />
        W  383  20

§*  19.  Die  in  die  Niederlage  ausgenommenen  Gegenstände  haften  für  die  auf  ihnen
ruhenden  Zollgefälle  und  Niederlagegebühren  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechte  eines  Dritten  und  können,
solange  die  Entrichtung  dieser  Zollgefälle  und  Gebühren  nicht  erfolgt  ist,  zurückbehalten  werden.

Private  Zollniederlagen.

§  20.  Geschäftshäusern,  die  das  Vertrauen  der  Verwaltung  genießen,  am  Sitze  einer  Zollstelle
  wohnen,  jährlich  mindestens  10000  /4  an  Einfuhrzöllen  entrichten  und  jährlich  mindestens  ½°
der  eingelagerten  Waren  wieder  in  das  Ausland  ausführen,  kann  auf  ihren  Antrag  vom  Gouvernement
  widerruflich  gestattet  werden,  daß  sie  private  Zollniederlagen  (Transitlager)  in  ihren  eigenen
Räumen  unter  Mitverschluß  der  Zollbehörde  einrichten.  Die  Lagerfrist  darf  drei  Jahre  nicht
überschreiten.

Die  Niederlageräume  müssen  folgenden  zur  Sicherung  des  Zollinteresses  nötigen  Bedingungen
  entsprechen:

Der  Raum  soll  möglichst  nur  eine  Tür  besitzen.  In  Nebenräume  führende  Türen  dürfen
nur  belassen  werden,  wenn  sie  unter  Verschluß  der  Zollbehörde  stehen.  Die  Türen  müssen  fest  und
die  Fenster  mit  Eisenstäben  vergittert  und  mit  einem  starken  engmaschigen  Drahtnetz  verschlossen
sein.  Die  zum  Zollverschluß  nötigen  Kunstschlösser  werden  auf  Kosten  des  Lagerbesitzers  von  der
Zollbehörde  beschafft  und  nach  Aufhebung  des  Lagers  ohne  Erstattung  der  Anschaffungskosten  zurückgenommen.


Der  Zutritt  zum  Lager  ist  dem  Besitzer  nur  an  bestimmten,  mit  dem  Leiter  der  Zollstelle
vorher  zu  vereinbarenden  Wochentagen  gestattet.

§*  21.  Die  Errichtung  von  privaten  Zollniederlagen  kann  Geschäftshäusern,  die  das  Vertrauen
  der  Verwaltung  genießen,  am  Sitze  einer  Zollstelle  wohnen  und  jährlich  mindestens  10000  /
an  Einfuhrzöllen  entrichten,  auch  dann  gestattet  werden,  wenn  die  einzulagernden  Gegenstände  ausschließlich
  zum  Absatz  im  Zollgebiet  bestimmt  sind  und  nur  zur  Sicherung  des  darauf  ruhenden,  aber
kreditierten  Eingangszolles  niedergelegt  werden  (Kreditlager).  Die  Lagerungsfrist  darf  nicht  mehr
als  sechs  Monate  betragen.

Absatz  2  und  3  des  §  20  finden  auf  diese  Lager  Anwendung.

8  22.  Die  Bestimmungen  über  öffentliche  Zollniederlagen  finden  auf  private  Zollniederlagen
  entsprechende  Anwendung,  soweit  die  §§  20/21  nicht  entgegenstehende  Vorschriften  enthalten.

Teilungslager.

§*  23.  An  Stelle  der  gewöhnlichen  Privatlager  kann  den  am  Sitze  eines  Hauptzollamtes
ansässigen  Geschäftshänsern,  die  das  Vertrauen  der  Verwaltung  genießen,  auf  Antrag  vom  Gouvernement
  widerruflich  in  abgesonderten  Räumen  des  Zollhauses  unter  Mitverschluß  der  Zollbehörde
ein  Teilungslager  für  Einfuhrgegenstände  bewilligt  werden.

§  24.  Die  Kosten  der  Einrichtung  und  Unterhaltung  des  zollsichern  Abschlusses  fallen  dem
Lagerinhaber  zur  Last.  Für  die  in  den  Teilungslägern  untergebrachten  Gegenstände  wird  Lagergeld
nicht  erhoben.  Es  ist  jedoch  für  die  Benutzung  der  Räume  eine  monatlich  im  voraus  zu  zahlende
Lagermiete  zu  entrichten,  deren  Höhe  bei  der  Einrichtung  des  Lagers  festgesetzt  wird.

§  25.  Dem  Lagerinhaber  steht  der  Zutritt  zum  Lager  an  allen  Wochentagen  während
der  Dienststunden  zu.  Das  Hauptzollamt  trifft  dabei  die  zur  wirksamen  Durchführung  der  zollamtlichen
  Aufsicht  erforderlichen  Maßnahmen.

§*  26.  Auf  die  Teilungslager  und  die  darin  niedergelegten  Gegenstände  finden  die  Vorschriften
  über  öffentliche  Niederlagen  und  private  Niederlagen,  §  20,  Abs.  1,  S.  2,  entsprechende  Anwendung
  mit  folgenden  Abänderungen:

1.  Uber  die  niedergelegten  Gegenstände  werden  Niederlagescheine  nicht  ausgestellt.

2.  Dem  Inhaber  steht  die  Behandlung,  Umpackung  und  Teilung  der  Frachtstücke  ohne
Anmeldung  frei,  soweit  die  Waren  dadurch  nicht  eine  andere  Benennung  erlangen
oder  einem  anderen  Tarissatze  untergeordnet  werden.

3.  Jährlich  findet  mindestens  einmal  eine  Bestandesaufnahme  statt.  Unaufgeklärte  Fehlmengen
  sind  zur  Verzollung  zu  ziehen.

§  27.  Vor  Bewilligung  eines  Teilungslagers  hat  sich  der  Antragsteller  schriftlich  zu  verpflichten,
  falls  durch  Einrichtung  des  Lagers  eine  Vermehrung  der  Beamtenkräfte  nötig  werden  sollte,
die  Kosten  für  das  Durchschnittsgehalt  eines  der  zur  wirksamen  Durchführung  der  zollamtlichen  Aufsicht
  angestellten  Beamten  oder  einen  durch  vorherige  Vereinbarung  mit  dem  Gouvernement  festgesetzten
        <pb n="424" />
        —  384  20

Teil  dieser  Kosten  aus  eigenen  Mitteln  zu  tragen.  Im  Fall  der  Auflösung  des  Lagers  sind  diese
Kosten  bis  zum  Ende  des  laufenden  Rechnungsjahres  weiterzuzahlen.

§  28.  Diese  Vorschriften  treten  am  1.  Oktober  1911  in  Kraft.
Buea,  den  1.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Gleim.
1.  Formular-Seite  .  20
Uieberlage-Buch  des  Sollamtes

für  das  Nalenderjahr  10
Inhaltsverzeichnis.

Kono.  zu  Blatt

1  2  #
usw.  ufsw.

Formnlar-Seite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Konto
v11  nschreib  ung  4•  Abschreibung
Lide.  Tag  Vor-  Der  Packstücke  Der  Waren  Tag  Der  Packstücke
2  Hder  Ein-  Zgeichen,  Anzahl.  m  Wert  Her  Aus-Zeichen.  Anfabl.
r.  Ilagerung  papierNummer,  pachung  Benennung  enge  —  Bf.  lagerung  Nummer  p  8  g
1  2  3  4  1  5  0J0ZZII0r=  „-„-„  99  1011
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3.  Formular-Seite
zu  Blatt
Müschreibnunng.
Der  Waren  Tarif-  Zoll-  Lager-  Lager-  Weiterer
B  Menge  Wert  sat  betrag  zeit,  gebühr  Nachweis  Bemerkungen
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12  13  41  15  16  17  18  19  20  21  22
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BekanntmachungdesSonverneursvonsiamerumbetr.diecinfuhriundflusfuhrplätze,
  sowie  die  Jollstellen.
Vom  1.  August  1911.
In  Ausführung  der  §§  6  und  10  der  Zollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  vom
heutigen  Tage  bestimme  ich:
1.  Die  Ein=  und  Ausfuhr  darf  nur  an  den  nachstehend  aufgeführten  mit  Zollstellen  versehenen
  Plätzen  stattfinden  (§  6  der  Zollverordnung):
a)  an  der  Meeresküste:
Rio  del  Rey,  Victoria  einschließlich  Cacaohafen,  Duala,  Kribi  einschließlich  Neubremen,
  Campo,
b)  an  der  Binnengrenze:
Nssanakang,  Kentu,  Karbabi,  Garua,  Dikoa,  Kusseri,  Molundu.
        <pb n="425" />
        Gei  385  2OC

2.  Auf  jedesmaligen  Antrag  ist  von  den  Zollstellen  an  der  Küste  bis  auf  weiteres  die
Ein=  und  Ausfuhr  außerdem  zu  gestatten  in  (§  20  der  Zollverordnung):
Bibundi,  Debundscha,  Isongo,  Mokundange,  Kriegsschiffhafen,  Tiko,  Misellele,  Manoka,
Malimba,  Klein-Batanga,  Lokundje-Mündung,  Longji,  Plantation,  Wasserfall,  Groß-Batanga.

3.  Zur  Sicherung,  Erhebung  und  Feststellung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle  sind  die  nachstehend
  aufgeführten  Zollstellen  bestimmt:
a)  an  der  Meeresküste:
die  Hauptzollämter:  Victoria,  Duala,  Kribi,
die  Nebenzollämter:  Rio  del  Rey,  Campo,  Buea,
b)  an  der  Binnengrenze:
die  Nebenzollämter:  Nssanakang,  Garua,  Molundu,
die  Zollposten:  Kentu,  Karbabi,  Dikoa,  Kusseri.
Buea,  den  1.  August  1911.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

 

Kautschuhzollbefreiungsordnung  für  Kamerun.
Vom  1.  August  1911.

Zur  Ausführung  der  Position  B  1  des  der  Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911  anliegenden
  Tarifs  wird  folgendes  bestimmt:

§  1.  Der  auf  Pflanzungen  gewonnene  Kautschuk  ist  vom  Ausfuhrzoll  befreit,  wenn  bei
der  Herstellung  und  Verschiffung  folgende  Vorschriften  befolgt  werden:
§*  2.  Dem  aus  dem  aufgefangenen  Milchsaft  gewonnenen  Produkt  ist  für  jede  Ausfuhrsendung
  eine  möglichst  gleichmäßige  Form  zu  geben.
§  3.  Die  Kisten  und  die  Fässer,  in  denen  der  auf  Pflanzungen  gewonnene  Kautschuk  aufbewahrt
  oder  ausgeführt  wird,  sind  mit  einer  deutlich  erkennbaren  Marke  in  roter  Farbe:  „Pfl.-K.“
zu  kennzeichnen.
§&amp;amp;  4.  Wer  auf  Pflanzungen  gewonnenen  Kautschuk  aus  dem  Schutzgebiete  zollfrei  auszuführen
  beabsichtigt,  hat  dies  der  zuständigen  Zollstelle  spätestens  24  Stunden  vor  dem  Zeitpunkt  der
Verschiffung  schriftlich  anzumelden.
§  5.  Die  Anmeldung  ist  in  doppelter  Ausfertigung  gemäß  §§  29/34  der  Zollverordnung
einzureichen.  Sie  soll  außerdem  enthalten:
1.  den  Namen  der  Pflanzung,  in  welcher  der  Kautschuk  gewonnen  ist,
2.  die  Bezeichnung  der  Form,  in  welcher  der  Kautschuk  zur  Verschiffung  gelangt,
3.  die  ausdrückliche  Versicherung,  daß  der  auszuführende  Kautschuk  lediglich  in  der  angegebenen
  Pflanzung  gewonnen  worden  ist.
Die  eine  Ausfertigung  der  Anmeldung  erhält  der  Versender  mit  dem  Visum  der  Zollbehörde
versehen  zurück.
§  6.  Diese  Bestimmungen  treten  am  1.  Oktober  1911  in  Kraft.
Buea,  den  1.  August  1911.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Ramerun,  betr.  die  ollfreie  Einfuhr  von  Detroleum
als  Heizmaterial  für  (Ootoren.
Vom  1.  August  1911.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs=  Gesetzblatt  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.-Bl.,  S.  509)  wird  verordnet,
  was  folgt:

§  1.  Petroleum,  das  als  Heizmaterial  für  Motoren  verwendet  werden  soll,  darf  nach  Maßgabe
  der  Bestimmungen  der  §§  2  bis  15  zollfrei  eingeführt  werden.
        <pb n="426" />
        W  386  20

§  2.  Wer  Petroleum  zollfrei  einführen  will,  bedarf  dazu  der  Erlaubnis  des  Gouverneurs.

Der  Antrag  auf  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  bei  der  für  den  Einfuhrplatz  zuständigen  Zollstelle
  einzureichen  und  hat  zu  enthalten:

1.  Die  Bezeichnung  des  Betriebes,  in  dem  das  Petroleum  verwendet  werden  soll.

2.  Die  voraussichtliche  Jahresmenge  des  zollfrei  einzuführenden  Petroleums  unter  Beifügung
  einer  Berechnung,  aus  der  sie  sich  ergibt.

§*  3.  Die  Zollstelle  prüft,  ob  der  Antrag  den  Erfordernissen  des  §  2  Abs.  2  entspricht.
Ist  dies  nicht  der  Fall,  so  weist  sie  den  Antrag  zurück.  Andernfalls  legt  sie  ihn  dem  Gouverneur
zur  Entscheidung  vor.

Der  Gouverneur  kann  bei  Genehmigung  des  Antrages  besondere  Aufsichtsmaßregeln  zur
Verhinderung  der  mißbräuchlichen  Verwendung  des  zollfrei  eingeführten  Petroleums  vorschreiben.

§  4.  Die  erteilte  Erlaubnis  gilt  nur  für  das  Kalenderjahr,  in  dem  sie  erteilt  worden  ist.

Die  Ernenerung  der  Erlaubnis  ist  bis  zum  1.  Dezember  eines  jeden  Jahres  gemäß  §  2
bei  der  zuständigen  Zollstelle  zu  beantragen.

§  5.  In  dem  Erlaubnisschein  ist  die  Jahresmenge  des  zollfrei  einzuführenden  Petroleums
und  sein  Verwendungszweck  anzugeben.

Der  Erlaubnisschein  ist  am  Jahresschluß  der  zuständigen  Zollstelle  zurückzugeben.  Geht  er
verloren,  so  ist  dies  unverzüglich  der  Zollstelle  anzuzeigen.

§  6.  Wer  auf  Grund  der  erteilten  Erlaubnis  Petroleum  zollfrei  einführen  will,  hat  auf
der  Einfuhr-Anmeldung  die  ausdrückliche  Erklärung  abzugeben,  daß  das  Petroleum  ausschließlich  zu
dem  Zwecke,  in  der  Weise  und  in  dem  Betriebe  verwendet  werden  wird,  die  in  dem  gemäß  §  2
gestellten  Antrage  angegeben  worden  sind.

Der  Einfuhr-Anmeldung  ist  der  Erlaubnisschein  beizufügen.  Auf  ihm  wird  von  der  Zollstelle
  die  Nummer  der  Anmeldung  und  die  eingeführte  Menge  vermerkt.

§  7.  Die  entgeltliche,  unentgeltliche  oder  leihweise  Abgabe  des  zur  Verwendung  im  eigenen
Betriebe  zollfrei  eingeführten  Petroleums  ist  ohne  Erlaubnis  der  zuständigen  Zollstelle  verboten.

§  8.  Das  zollfrei  eingeführte  Petroleum  ist  in  einem  besonderen,  der  zuständigen  Zollstelle
  bei  der  ersten  Einführung  anzumeldenden  Raume  zu  lagern.  Steht  ein  solcher  nicht  zur  Verfügung,
  so  hat  die  Lagerung  im  Lagerraume  getrennt  von  allen  anderen  Gegenständen  zu  erfolgen.
Der  Lagerplatz  ist  durch  eine  Tafel  mit  der  Aufschrift:  Zollfrei  eingeführtes  Petroleum  deutlich  zu
kennzeichnen.

Ein  Wechsel  des  Lagerraumes  oder  des  Lagerplatzes  darf  nur  im  Einverständnis  mit  der
zuständigen  Zollstelle  vorgenommen  werden.

§*  9.  Wer  Petroleum  zollfrei  einführen  will,  hat  über  den  Bezug  und  den  Verbrauch  des
Petroleums  so  genau  Buch  zu  führen  oder  unter  seiner  Verantwortlichkeit  durch  Beauftragte  Buch
führen  zu  lassen,  daß  die  Ordnungsmäßigkeit  des  Verbrauchs  darnach  geprüft  werden  kann.

§*  10.  Den  mit  der  Ueberwachung  beauftragten  Zollbeamten  ist  während  des  Betriebes
jederzeit,  sonst  in  der  Zeit  von  morgens  6  Uhr  bis  abends  6  Uhr  die  Einsicht  des  nach  §  9  zu
führenden  Buches,  das  Betreten  der  Lager=  und  Betriebsräume  und  die  Prüfung  der  Bestände  an
Petroleum  zu  gestatten.  Auch  ist  ihnen  jederzeit  die  zur  Ausübung  der  Zollaufsicht  erforderliche
Auskunft  zu  erteilen.  ·

Bei  den  Prüfungen  und  Bestandesaufnahmen  sind  den  Beamten  die  erforderlichen  Hilfsdienste
  zu  leisten  und  die  ersorderlichen  geeichten  Wiege=  und  Meßgeräte  zur  Verfügung  zu  stellen.

Mindestens  2  mal  jährlich  ist  eine  Bestandesaufnahme  vorzunehmen.

8§  11.  Fehlmengen,  die  bei  Bestandesaufnahmen  festgestellt  werden,  sind  ohne  Rücksicht
auf  die  Art  ihrer  Entstehung  zur  Verzollung  zu  ziehen.

§  12.  Im  Falle  des  Erlöschens  oder  der  Entziehung  der  Erlanbnis  zur  zollfreien  Einfuhr
von  Petroleum  sind  etwaige  Restbestände  des  zollfrei  abgelassenen  Petroleums  zu  verzollen.

Ausnahmen  hiervon  können  zugelassen  werden  beim  Ubergange  des  Betriebes  in  eine  andere
Hand  oder  bei  Übernahme  des  Restbestandes  von  zollfrei  abgelassenem  Petroleum  durch  einen  anderen
Bezugsberechtigten.

Bei  Erneuerung  der  Erlaubnis  für  das  folgende  Kalenderjahr  sind  die  Restbestände  am
1.  Jannar  auf  die  neue  Jahresmenge  vorzutragen.

§  13.  Jode  mißbräuchliche  Verwendung  des  zollfrei  eingeführten  Petroleums  wird  als
Zollhinterziehung  bestraft.
        <pb n="427" />
        W  387  20

Als  mißbräuchliche  Verwendung  ist  insbesondere  anzusehen:

1.  Die  Verwendung  des  zollfrei  abgelassenen  Petroleums  zu  anderen  als  zu  Heizzwecken
für  Motoren.
2.  Die  entgeltliche  oder  unentgeltliche  Abgabe  an  andere  Personen.

Neben  der  Strafe  für  Zollhinterziehung  kann  die  Berechtigung  zur  zollfreien  Einfuhr  von
Petroleum  auf  die  Dauer  von  5  Jahren,  von  der  rechtskräftigen  Festsetzung  der  Strafe  an  gerechnet,
entzogen  werden.  Die  im  Besitze  des  Bestraften  befindlichen  Vorräte  an  zollfrei  eingeführtem  Petroleum
unterliegen  der  Einziehung.

§  14.  Alle  anderen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden,
soweit  nicht  andere  Strafbestimmungen  in  Frage  kommen,  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  1500  /,  oder
mit  Haft  oder  Gefängnis  bis  zu  2  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.

§  15.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1911  in  Kraft.

Buea,  den  1.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

Dienstanweisung  für  die  Jollstellen  des  Schutzgebietes  Kamerun.
Vom  3.  August  1911.
Buchführung.

§  1.  Bei  den  Zollstellen  sind  folgende  amtliche  Bücher  zu  führen:
.  ein  Schriftwechselbuch  (Formular  Verzeichnis  B  2)
.  ein  Zollanmeldebuch
.  ein  Zollhebebuch
l  ein  Hinterlegungsbuch
.  ein  Gebührenhebebuch
.  ein  Zollhebebuch  für  den  Kleinigkeitsverkehr.  (Z.  V.  §  29  Ausf.  Best.  z.  Z.  W.

§  20  Abs.  2.)

Zollstellen  mit  Postpaketverkehr  haben  ferner  zu  führen:

Muster

#

V  #
222
—..  ————
S————

Muster  Z.  6C.  7.  ein  Postpaketannahmebuch
-  2Z.  7.  8.  ein  Postzollhebebuch
-  Z.  8.  9.  ein  Quittungsbuch  über  die  an  die  Postanstalten  zurückgegebenen  Postpakete  und

Begleitadressen.
Befinden  sich  im  Bezirke  der  Zollstelle  öffentliche  oder  Privatniederlagen,  so  ist
außerdem  zu  führen
10.  ein  Niederlagebuch  (Niederlage-Bestimmungen  Formular  2.  20)

und  von  Zollstellen  mit  größerem  Geschäftsumfange
Muster  Z.  16  u.  16a  11.  ein  Kassentagebuch.

Zollstellen,  für  die  Schiffsverkehr  in  Frage  kommt,  haben  außer  vorgenannten  Büchern
Muster  Z.  9.  12.  ein  Verzeichnis  über  den  Schiffsverkehr
-2.  10.  13.  ein  Verzeichnis  über  abgegebene  Manifeste  zu  führen.

Die  unter  Ziffer  2  bis  8,  10  und  11  genannten  Bücher  werden  den  Zollstellen  vom  Zolldirektor
  übersandt,  nachdem  die  Bücher  mit  einer  Bescheinigung  über  die  vorhandene  Blattzahl  versehen
  worden  sind.

§*  2.  Von  den  im  §  2  erwähnten  Büchern  und  Verzeichnissen  sind  zu  führen:

1.  für  den  Zeitraum  des  Kalenderjahres:  Ziffer  1,  10  und  12

2.  für  den  Zeitraum  des  Rechnungsjahres:  Ziffer  4

3.  für  den  Zeitraum  eines  Vierteljahres  des  Rechnungsjahres:  Ziffer  2,  7,  9  und  13

4.  für  den  Zeitraum  eines  Monats:  alle  übrigen.

Die  Nummern  des  Schriftwechselbuches,  des  Zollanmeldebuches,  des  Zollhebebuches,  des
Hinterlegungsbuches  des  Niederlagebuches  und  des  Verzeichnisses  über  den  Schiffsverkehr  laufen  durch
das  ganze  Jahr  fort,  für  das  sie  geführt  werden.

Alle  Bücher  müssen,  soweit  beide  Seiten  ein  Ganzes  ausmachen,  mit  Blattzahlen,  sonst  mit
Seitenzahlen  versehen  sein.  Sie  sind  reinlich  und  leserlich  zu  führen.  Radierungen  dürfen  nicht
        <pb n="428" />
        W  388  20

vorgenommen  werden.  Bei  Abänderung  der  Eintragungen  sind  diese  leserlich  zu  durchstreichen.  Die
Verbesserung  ist  unter  Namensbeischrift  darüber  zu  setzen.

Schiffsmanifeste.
§Js  3.  Über  die  gemäß  §  24  und  25  d.  Z.  V.  abgegebenen  Schiffsmanifeste  ist  ein  Verzeichnis
  nach  Muster  der  Anlage  2.  10.  anzufertigen  und  am  Ende  des  Vierteljahres  vorzulegen.
Die  Nummer,  die  das  Manifest  in  diesem  Verzeichnis  führt,  ist  auf  den  Anmeldungen  zu  vermerken,
mit  denen  die  im  Manifest  verzeichneten  Güter  zur  Ein=  oder  Ausfuhr  angemeldet  werden  (z.  B.
E.  M.  25.  I.  V.  10.  A.  M.  11.  II.  V.  10.).

Zur  Prüfung  der  Erledigung  der  Manifeste  ist  auf  ihrer  Rückseite  ein  Verzeichnis  der  in
ihnen  aufgeführten  Warenposten  nach  Muster  2.  11.  aufzustellen.  In  dieses  sind  die  Nummern,
unter  denen  die  Zollanmeldungen  in  das  Zollanmeldebuch  eingetragen  sind,  zu  vermerken.  Sobald
alle  für  denselben  Empfänger  bestimmten  Warenposten  angemeldet  sind,  ist  der  Name  des  betreffenden
Empfängers  in  dem  Verzeichnis  mit  blauer  Tinte  zu  durchstreichen.

Zollanmeldungen.

§  4.  Die  Richtigkeit  der  abgegebenen  Zollanmeldungen  ist  zu  prüfen:

1.  in  bezug  auf  die  Art  ihrer  Ausstellung  (§  11/15  d.  Ausführungsbest.  zur  Z.  V.),

2.  nach  den  Angaben  der  Schiffsmanifeste,

3.  durch  Vergleichung  mit  den  Originalfakturen  der  Empfänger,

4.  erforderlichenfalls  durch  eingehende  Prüfung  der  angemeldeten  Waren.  Es  ist  allmählich
darauf  hinzuwirken,  daß  in  den  Anmeldungen  alle  Waren,  die  unter  ein  und  dieselbe  Nummer  des
statistischen  Warenverzeichnisses  fallen,  unmittelbar  hintereinander  aufgeführt  werden.

&amp;amp;  5.  Die  erfolgte  Prüfung  der  Anmeldungen  ist  mit  blauer  Tinte  durch  den  Vermerk
„Rechnerisch  richtig“  oder,  falls  Abänderungen  vorgenommen  werden,  durch  den  Vermerk  „Rechnerisch
berichtigt"  und  durch  die  Namensunterschrist  mit  Amtseigenschaft  des  prüfenden  Beamten  zu
bescheinigen.

Ist  ein  Beamter  nach  den  Rechnungsvorschriften  zur  Abgabe  obiger  Bescheinigung  nicht  berechtigt,
  so  ist  an  Stelle  des  im  Absatz  1  erwähnten  Vermerkes  nur  das  Wort  „Geprüft“  mit  Unterschrift
  und  Amtseigenschaft  des  Beamten  auf  die  Anmeldung  zu  setzen.  Die  rechnerische  „Richtigkeit"
ist  in  diesem  Falle  entweder  von  dem  die  Zollstelle  leitenden  Beamten  oder  bei  der  Nachprüfung  der
Zollabrechnung  zu  bescheinigen.

§  6.  Alle  Anmeldungen,  die  bei  Zollstellen  ohne  eigene  Kassenführung  abgegeben  werden,
sind  nach  Eintragung  in  das  Anmeldebuch  und  beendeter  Prüfung  mit  kurzem  Anschreiben  an  die
vorgesetzte  Zollstelle  einzusenden,  welche  die  Zollbeträge  einzieht  und  die  Nummern  des  Hebebuches
zwecks  Vermerk  im  Zollanmeldebuch  der  betreffenden  Zollstelle  mitteilt.

Zollanmeldungen,  die  von  nicht  Handel  treibenden  Missionsgesellschaften  mit  dem  Antrag
zur  Verrechnung  auf  den  ihnen  gewährten  Zollnachlaß  abgegeben  werden,  sind  nach  vorgenommener
Prüfung  und  statistischer  Anschreibung  dem  Hauptzollamt  Duala  zur  weiteren  Behandlung  zu  übersenden.
  Dieses  teilt  den  Zollstellen  die  Nummern  des  Notizbuches  für  nicht  Handel  treibende
Missionen  mit.

Zollanmeldebuch.

§  7.  Unmittelbar  nach  der  Abgabe  sind  alle  Zollanmeldungen  bis  auf  den  Zollbetrag
sofort  in  das  Zollanmeldebuch  einzutragen.  Die  Nummer  des  Zollanmeldebuches  ist  auf  der  Anmeldung
  sowie  auf  der  Rückseite  der  Manifeste  zu  vermerken.

Das  Zollanmeldebuch  ist  monatlich  aufzurechnen  und  die  Nummer  in  eine  dem  Gouvernement
  am  1.  eines  jeden  Monats  nach  Muster  Z.  12.  einzusendende  Nachweisung  über  die  im  verflossenen
  Monat  fällig  gewordenen  Zölle  zu  übernehmen.  Zollrückerstattungen  sind  in  der  Nachweisung
nicht  zu  berücksichtigen.

Am  Ende  eines  jeden  Vierteljahres  ist  das  Zollanmeldebuch  nach  dem  Muster  der  Eintragung
  in  Anlage  2.  1  endgültig  abzuschließen.

§*  8.  Das  Hauptzollamt  Duala  hat  über  Zollnachlässe  der  Missionen  (Ziffer  3  der  Zollfreiliste)
  ein  Nolizbuch  (Formular  2.  1)  zu  führen,  in  dem  für  jede  Mission  eine  besondere  Abteilung
anzulegen  ist;  das  Notizbuch  wird  am  Ende  des  Rechnungsjahres  abgeschlossen  und  in  das  Zollanmeldebuch
  unter  lfd.  Nr.  eingetragen.  Ergibt  der  Abschluß,  daß  der  den  Missionen  bewilligte
Zollnachlaß  von  einer  der  Missionsgesellschaften  überschritten  worden  ist,  so  wird  der  den  Zollnachlaß
        <pb n="429" />
        W  389  20

übersteigende  Zollbetrag  eingezogen  und  im  Zollhebebuch  vereinnahmt.  JFür  diese  Buchung  wird
das  Notizbuch  als  Beleg  benutzt.

§*  9.  Die  Eintragungen  im  Zollanmeldebuch  sind  durch  Hinweis  auf  das  Zollhebebuch,
das  Niederlagebuch  usw.  oder  durch  den  Vermerk  kr##(zollfrei)  zu  erledigen.

Sind  beim  Vierteljahresschluß  nicht  alle  Eintragungen  im  Zollanmeldebuch  durch  Nachweis
in  Sp.  8  erledigt,  so  ist  es  noch  acht  Tage  offen  zu  halten.  Innerhalb  dieser  Frist  sind  alle  noch
ausstehenden  Zollbeträge  nach  den  Vorschriften  des  §  17  der  Z.  V.  und  §  40  der  Ausführungsbestimmungen
  dazu  einzuziehen.

Unerledigte  Eintragungen  im  Zollanmeldebuch,  bei  denen  es  sich  nicht  um  rückständige  Zollbeträge
  handelt,  sind  in  das  folgende  Vierteljahr  unter  der  alten  und  einer  neuen  Nummer  zu
übertragen.  Die  Eintragung  der  neuen  Nummer  hat  mit  roter  Tinte  zu  erfolgen  und  ist  auf  der
Anmeldung  unterhalb  der  alten  Nummer  ebenfalls  mit  roter  Tinte  zu  vermerken.  Im  alten
Anmeldebuch  ist  die  neue  Nummer  ebenfalls  zu  vermerken  und  die  richtige  Übertragung  der  unerledigten
  Nummern  in  das  neue  Anmeldebuch  zu  bescheinigen.

Postzollverkehr.

§  10.  Die  Begleitadressen  der  mit  der  Post  eingehenden  Pakete  sind  unter  Einhaltung  der
Reihenfolge  ihrer  Aufgabenummern  in  das  Paketannahmebuch  einzutragen.  Die  Nummer  des  letzteren
ist  auf  den  Zollinhaltserklärungen  zu  vermerken.  Im  Annahmebuch  ist  über  die  mit  einer  Post  eingegangenen
  Pakete  der  Name  des  Dampfers  zu  verzeichnen,  mit  dem  sie  eingeführt  wurden.

Bei  Zollstellen  mit  starkem  Paketverkehr  kann  das  Paket-Annahmebuch  in  Form  von
mehreren  Einzelheften  geführt  werden,  derart,  daß  in  Heft  1  die  Aufgabenummern  von  1  bis  250,
in  Heft  II  die  von  250  bis  500  usw.  eingetragen  werden.  Die  Eintragung  erfolgt  mit  Tintenstift
und  wird  mittels  Blaubogen  auf  eingelegte  Blätter  durchgedrückt.  Die  Abdrücke  erhält  das  Postamt.
Am  Ende  des  Vierteljahres  sind  die  einzelnen  Hefte  zusammenzuheften.

§  11.  Nach  beendeter  Eintragung  wird  auf  der  Rückseite  der  Inhaltserklärungen  nach
ihren  Angaben  der  Zoll  berechnet,  soweit  dies  nach  den  letzteren  möglich  ist.  Reichen  die  Angaben
für  die  Berechnung  des  Zolles  nicht  aus,  so  sind  sie  durch  Nachfragen  beim  Empfänger  des  Paketes
oder  durch  genaue  Inhaltsprüfung  des  letzteren  in  Gegenwart  des  Empfängers  oder  seines  Vertreters
  zu  ergänzen.

§  12.  Die  weitere  Behandlung  der  Postpakete  richtet  sich  nach  den  Vorschriften  der  88  52
bis  63  der  Ausführungsbestimmungen  zur  Zollverordnung.

Bei  der  Ausgabe  der  Pakete  an  das  Publikum  ist  der  Zollbetrag  auf  dem  Abschnitt  der
Begleitadresse  zu  vermerken  unter  Namensbeischrift  des  Beamten,  der  den  Zoll  erhebt,  und  des
Tages,  an  dem  die  Erhebung  erfolgt.  Der  Abschnitt  der  Begleitadresse  gilt  als  Quittung  über  den
bezahlten  Zoll.  «

8  13.  Die  vereinnahmten  Zollbeträge  sind  unter  Hinweis  auf  die  Nummier  des  Annahme—
buches  in  das  Postzollhebebuch  einzutragen.  Seine  Nummern  laufen  vierteljahrsweise  und  sind  in
Sp.  7  des  Annahmebuches  zu  vermerken.

In  das  Postzollhebebuch  sind  auch  die  Inhaltserklärungen  ohne  Zollerhebung  einzutragen
mit  der  Bezeichnung  „2sfr#“  (zollfrei).

Am  Ende  eines  jeden  Monats  ist  das  Postzollhebebuch  abzuschließen.  Es  wird  nach  Bescheinigung
  der  rechnerischen  Richtigkeit  als  Zollanmeldung  in  das  Zoll-Anmelde=  und  Zollhebebuch
eingetragen  und  deren  Nummern  auf  ihm  vermerkt.

*  14.  Das  Paketannahmebuch  ist  vierteljährlich  abzuschließen.  Die  unerledigten  Nummern
sind  mit  rot  in  das  neue  Vierteljahr  zu  übertragen.  Die  neuen  Nummern  sind  im  alten  Buch  bei
den  unerledigten  Nummern  mit  rot  zu  vermerken.  Die  Ubertragung  ist  im  alten  Buch  zu  bescheinigen.
Wird  das  Annahmebuch  in  Form  von  Einzelheften  geführt,  so  erfolgt  die  Ubertragung  in  jedem
Einzelheft  nach  der  Nummernserie.  Die  richtige  Ubertragung  ist  im  letzten  Heft  zu  bescheinigen.
Bei  der  Ubertragung  ist  der  Paketbestand  durch  Vergleichung  des  Aufgabeortes,  der  Aufgabenummer
und  der  Adresse  mit  den  Angaben  des  Annahmebuches  nachzuprüfen  unter  Hinzuziehung  eines
Postbeamten.

§  15.  Über  die  an  die  Postanstalt  zurückgegebenen  Pakete  und  Begleitadressen  ist  ein
Onittungsbuch  anzulegen,  das  nach  Ablauf  des  Vierteljahres  Beleg  zum  Postpaket-Annahmebuch  wird.

Die  Nummern  des  letzteren  sind  für  die  zur  Wiederausfuhr  zurückgegebenen  Pakete  durch
Angabe  der  Nummern  des  ersteren  zu  erledigen.
        <pb n="430" />
        W  390  20

Niederlageverkehr.
§  16.  Die  Vorschriften  über  die  Buchführung  für  Niederlagen  enthält  §  12  der  Niederlage-Bestimmungen.

Zollabfertigung.
§  17.  Der  Umfang  einer  Nachprüfung  der  zur  Ein=  und  Ausfuhr  angemeldeten  Waren
ist  nach  folgenden  Grundsätzen  zu  bemessen:
1.  Liegt  eine  Warenpost  vor,  deren  Gepäckstücke  nach  Inhalt,  Verpackungsart  und  Größe
einander  gleichen,  so  sind  nur  5  v.  H.  der  Gepäckstücke  nachzuprüfen.
2.  Ergibt  sich  bei  dieser  Nachprüfung  eine  Abweichung  nach  der  Menge  von  mehr  als
2  v.  H.,  so  ist  die  Menge  der  ganzen  Warenpost  amtlich  festzustellen.  Für  die  nachgeprüften  Gepäckstücke
  ist  in  jedem  Falle  die  amtlich  ermittelte  Menge  der  Verzollung  zugrunde  zu  legen.
3.  Liegt  eine  Warenpost  vor,  deren  Gepäckstücke  nach  Inhalt,  Verpackungsart  und  Größe
voneinander  verschieden  sind,  so  sollen  in  der  Regel  10  v.  H.  der  Gepäckstücke  nachgeprüft  werden.
Ist  die  Zollstelle  über  die  Tarifierung  einer  Ware  im  Zweifel,  so  erhebt  sie  vorläufig  den
höchsten  der  in  Frage  kommenden  Zollsätze  und  berichtet  an  die  vorgesetzte  Behörde,  eventuell  unter
Beifügung  von  Proben.
§  18.  Von  der  Einfuhr  von  Waffen  und  Munition  ist  der  mit  der  Waffenkontrolle
beauftragten  Verwaltungsbehörde  unverzüglich  Mitteilung  zu  machen.  Nur  im  Einverständnis  mit
letzterer  dürfen  Waffen  und  Munition  dem  Empfänger  ausgehändigt  werden.

Kassenführung.

§  19.  Die  Verantwortung  für  den  richtigen  Eingang  der  Geldbeträge,  besonders  für  ihre
sichere  Aufbewahrung  und  die  der  Postpakete  trägt  der  Leiter  der  Zollstelle.  UÜbergibt  er  die  Erhebung
  aller  oder  eines  Teiles  der  Abgaben  einem  der  ihm  unterstellten  Beamten,  so  trifft  ihn  die
Verantwortung  nur  insoweit,  als  er  es  unterlassen  hat,  dem  Beamten  die  erforderlichen  Anweisungen
zu  geben,  die  nötige  Dienstaufsicht  auszuüben  oder  für  die  diebessichere  Unterbringung  der  Gelder  usw.
Sorge  zu  tragen.

§  20.  Die  eingezahlten  Geldbeträge  sind  sofort  nach  der  Einzahlung  in  den  Hebebüchern
zu  vereinnahmen.  Die  Buchungsnummer  ist  auf  den  Belegen  zu  vermerken.

§*  21.  Die  durch  das  Zollanmeldebuch  angemeldeten  Zollbeträge  sind  im  Zollhebebuch  zu
vereinnahmen.  Seine  Nummern  laufen  durch  das  ganze  Rechnungsjahr  fort.  Die  Eintragungen
werden  durch  Angabe  der  betreffenden  Nummer  des  Zollanmeldebuches  erledigt.

§  22.  UüÜber  die  im  Kleinigkeitsverkehr  (§  20  Absatz  2  der  Ausf.-Bestimmungen  zur  Zollverordnung)
  durch  mündliche  Anmeldung  eingehenden  Zollbeträge  ist  ein  besonderes  Hebebuch  zu
führen,  in  das  auch  Menge  und  Gattung  der  zollfreien  und  zollpflichtigen  Gegenstände  eingetragen
werden.  Dieses  wird  am  Monatsschluß  ebenso  behandelt  als  das  Postzollhebebuch.  Seine  Nummern
laufen  durch  den  Monat.  Unterbelege  sind  nicht  anzufertigen.

§  23.  Die  für  Abfertigungen  außerhalb  der  Amtsstelle  oder  außerhalb  der  Dienststunden,
für  die  Durchfuhr,  für  Formularverkauf,  für  Lagergebühren  (§  61  der  Z.  V.,  §§  34,  58,  64,  74
der  Ausf.-Bestimmungen  zur  Zollverordnung)  oder  auf  Grund  des  §  25  der  Niederlage-Bestimmungen
zu  erhebenden  Gebühren  werden  im  Gebührenhebebuch  vereinnahmt.  Dieses  wird  monatlich  abgeschlossen
  und  wie  das  Hebebuch  über  den  Kleinigkeitsverkehr  in  das  Zollanmelde=  und  Zollhebebuch
bingetragen.

Zollstrafen  (Formular  C  44),  Gebühren  für  Löschen  und  Laden  an  Sonn=  und  Feiertagen,
Betonnungsgebühren,  Quarantänegebühren  (Formular  C  46),  Gebühren  für  Gesundheitspässe  (Formular
  C  38)  werden  in  besonderen  Hebebüchern  (Muster  siehe  Formularverzeichnis)  vereinnahmt.
Diese  sind  monatlich  abzuschließen  und  mit  den  vereinnahmten  Beträgen  an  die  Bezirks=  bezw.
Stationskasse  abzuliefern.

§  24.  llber  die  bei  den  Zollstellen  zu  hinterlegenden  Beträge  ist  ein  Hinterlegungsbuch
nach  Muster  Z.  3  zu  führen.  Unerledigte  Posten  sind  am  Ende  des  Rechnungsjahres  unter  gegenseitigem
  Hinweis  für  das  neue  Jahr  vorzutragen.  Die  erledigten  Eintragungen  sind  durch  Hinweis
auf  andere  Hebebücher  oder  durch  Quittungen  der  Empfänger  über  erfolgte  Zurückzahlung  zu  belegen.

§*  25.  Am  Schlusse  der  Dienststunden  sind  die  Tageseinnahmen  und  zausgaben  in  das
Kassentagebuch  zu  übertragen.  Das  Kassentagebuch  ist  nur  von  solchen  Zollstellen  zu  führen,  die
neben  den  gZollhebebüchern  noch  andere  Hebebücher  führen.
        <pb n="431" />
        391  20

Am  Ende  eines  jeden  Monats  ist  ein  endgültiger  Abschluß  nach  dem  Muster  der  Eintragungen
  in  Anlage  2Z.  16  und  16a  herzustellen.  Der  festgestellte  Barbestand  ist  auf  den  nächsten
Monat  zu  übertragen.

§*  26.  Die  Nacherhebung  und  Rückerstattung  von  Zollgefällen  und  deren  Verrechnung  hat
durch  die  zuständige  Zollstelle  zu  erfolgen.  In  beiden  Fällen  ist  ein  besonderer  Beleg  von  der
Zollstelle  auszufertigen  und  dieser  unter  lfd.  Nr.  ins  Zollanmelde=  und  Hebebuch  einzutragen.  Auf
dem  neuen  Beleg  ist  auf  den  früheren  und  auf  diesem  auf  den  neuen  durch  Angabe  der  Nummer
des  Zollhebebuches  hinzuweisen.  Außerdem  sind  Nummer  und  Datum  des  Erlasses,  der  die  Nacherhebung
  und  Rückerstattung  anordnet,  auf  dem  neuen  Beleg  zu  vermerken.  Bei  Rückerstattungen
aus  Billigkeitsgründen  usw.  ist  der  Erlaß  oder  seine  Abschrift  als  Beleg  zu  benuten.

Liegen  Nacherhebungen  oder  Rückerstattungen  aus  früheren  Rechnungsjahren  vor,  so  ist  das
Rechnungsjahr  im  Hebebuch  zu  vermerken..

§&amp;amp;  27.  Zurückzuerstattende  Beträge  sind  in  den  Hebebüchern  mit  roter  Tinte  abzusetzen,
zurückzuerstattende  hinterlegte  Beträge  im  Hinterlegungsbuch  unter  weiterem  Nachweis  auszugleichen
und  im  Kassentagebuche  in  Ausgabe  zu  stellen,  falls  ein  solches  geführt  wird.

§*  28.  Die  Behandlung  der  eingehenden  Gelder  richtet  sich  nach  den  Vorschriften  der
§§  20/24  der  Geschäftsanweisung  für  die  Bezirks=  und  Stationskassen.

Der  Scheckverkehr  ist  geregelt  durch  die  Bekanntmachung  III.  Nr.  819/10  (Amtsbl.  1911
S.  69)  und  die  Verordnung  vom  10.  April  1911  (Amtsbl.  S.  251)  und  Runderlaß  Nr.  1/1911.

Die  vereinnahmten  Gelder  sind  gegen  Quittung  an  die  Bezirks=  oder  Stationskasse,  vom
Hauptzollamt  Duala  an  die  Deutsch-Westafrikanische  Bank  abzuliefern.  Der  Ablieferung  ist  ein
Sortenzettel  beizufügen.

Die  Ablieferung  hat  wöchentlich  mindestens  einmal,  bei  Ansammlung  von  Beträgen  über
30  000  J+“  oder  wenn  gegen  die  diebessichere  Aufbewahrung  der  Gelder  Bedenken  bestehen,  schon
vor  Ablauf  der  vorgenannten  Frist  zu  erfolgen.  Am  Monatsschluß  ist  der  im  Laufe  des  Monats
noch  nicht  abgelieferte  Teil  der  Abschlußfumme  eines  jeden  Hebebuches  abzuliefern.  Der  Ablieferung
ist  eine  Aufstellung  beizufügen,  in  der  die  Einzelbeträge,  aus  denen  sich  die  Ablieferungssumme
zusammensetzt,  nachgewiesen  sind.

Wird  bei  einer  Zollstelle  für  den  Kleinigkeitsverkehr  oder  für  den  Postzoll  eine  besondere
Kasse  geführt,  so  sind  die  in  diesem  Verkehr  eingehenden  Beträge  möglichst  täglich  an  den  Beamten,
der  die  Hauptkasse  führt,  abzuliefern,  oder  es  ist  diesem  die  Kassette  der  Nebenkasse  verschlossen  gegen
Quittung  zur  Aufbewahrung  im  Kassenschrank  zu  übergeben.

§  29.  Soweit  durch  obige  Vorschriften  anderes  nicht  angeordnet  wird,  finden  die  Bestimmungen
  der  Geschäftsanweisung  für  die  Bezirks=  und  Stationskassen  des  Kaiserlichen  Gouvernements
von  Kamerun  usw.  vom  27.  Februar  1906  und  die  dazu  ergangenen  Abänderungen  siungemäße
Anwendung.  Nach  diesen  hat  der  Leiter  der  Zollstelle  die  von  ihm  nicht  selbst  geführten  Zollkassen
einer  Nachprüfung  zu  unterziehen.

Die  Vorschriften  über  Verpacken  und  Versenden  von  Bargeld  sind  im  R.  E.  Nr.  214/04
enthalten.  «

Behandlung  der  Belege.

§  30.  Unmittelbar  nach  Monatsschluß  ist  dem  Zolldirektor  das  Zollhebebuch  mit  allen  dazu
gehörigen  Belegen  ohne  Auschreiben  einzusenden.

Die  Belege  sind  nach  den  Nummern  des  Hebebuches,  falls  sie  ohne  Zollerhebung  geblieben,
nach  den  Nummern  des  Anmeldebuches  zu  ordnen,  mit  der  niedrigsten  Nummer  beginnend.

Die  Inhalts-Erklärungen  für  Postpakete  sind  nach  den  Nummern  des  Postzollhebebuches
monatsweise  zu  je  500  Stück  zusammenzuheften  und  als  Belege  zum  Postzollhebebuch  vorzulegen.

Am  Schlusse  des  Vierteljahrs  sind  das  Zollanmeldebuch,  Postpaketannahmebuch  und  das
Quittungsbuch  über  die  an  die  Post  zurückgegebenen  Pakete  ebenfalls  einzusenden.

Von  dem  Zollanmelde-,  dem  gollhebebuch  und  den  übrigen  Hebebüchern  sind  beglaubigte

Doppelschriften  der  Zollanmeldungen  bei  den  Zollstellen  zurückzubehalten.
.  §  31.  Das  Hinterlegungsbuch  und  die  Niederlagebücher  werden  nach  Ablauf  des  Rechnungsjahres
  nebst  Belegen  dem  Zolldirektor  zur  Nachprüfung  vorgelegt.

In  allen  Anmelde=  und  Hebebüchern  ist  bei  Abschluß  die  rechnerische  Richtigkeit  besonders
zu  bescheinigen.

§  32.  Vom  Zolldirektor  werden  nach  beendeter  Prüfung  die  im  §  30  Abs.  4  genannten
Bücher  mit  Ausnahme  des  Zollanmeldebuches,  und  die  Postzoll-Inhaltserklärungen  an  die  Zollstellen
zur  Aufbewahrung  zurückgegeben,  während  alle  übrigen  Belege  beim  Gouvernement  verbleiben.
        <pb n="432" />
        G  392  20

§§  33.  über  die  Anstände,  die  sich  bei  der  Nachprüfung  der  Abrechnungen  ergeben  haben,
werden  vom  Zolldirektor  Prüfungsbemerkungen  aufsgestellt,  die  von  den  Zollstellen  durch  Beantwortung
und,  wenn  nötig,  durch  eine  daraufhin  vom  Zolldirektor  gefällte  Entscheidung  erledigt  werden.

§  34.  Die  Aufbewahrung  der  Belege  und  Bücher  richtet  sich  nach  den  Bestimmungen  des
Reichskanzlers  wegen  Vernichtung  der  Rechnungen  und  Kassenbücher  usw.  vom  25.  Mai  1903  (Kol.

Gesetzgebung  Bd.  7,  S.  117).  Zur  Vernichtung  der  Belege  usw.  ist  vorher  die  Genehmigung  des
Gouvernements  einzuholen  (s.  R.  E.  110/04).

Schiffsverkehr.
§  35.  Aus  dem  Verzeichnis  über  den  Schiffsverkehr  ist  am  Ende  des  Kalenderjahres  dem
Gouvernement  ein  Auszug  nach  Muster  Z.  13  vorzulegen.
Von  den  Küstenzollstellen  ist  außerdem  monatlich  ein  Verzeichnis  nach  Muster  2.  14
einzusenden.
Handelsstatistik.

§  36.  Die  Bestimmungen  über  die  Handelsstatistik  sind  in  dem  Auszug  aus  den  Vorschriften
  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amtes,  betreffend  die  Neuordnung  der  kolonialen
Handelsstatistik  (Kol.  Gesetzgebung  Bd.  VI,  S.  500)  und  im  R.  E.  Nr.  71  enthalten.  Die  Anschreibung
der  ein=  und  ausgeführten  Gegenstände  nach  den  Positionen  des  statistischen  Warenverzeichnisses
(s.  Amtsbl.  1911  S.  64  und  92)  ist  spätestens  eine  Woche  nach  Abgabe  der  Ein=  oder  Ausfuhranmeldungen
  vorzunehmen.  Bei  der  Anschreibung  sind  Teile  der  Mengeneinheiten  und  des  Wertes
unter  ½  kg  oder  ½  „““  fortzulassen,  solche  von  ½  kg  oder  ½  ¾  und  mehr  auf  volle  Kilogramm
oder  Mark  abgurunden.  .

Spätestens  14  Tage  nach  Ablauf  des  Vierteljahres  sind  die  statistischen  Nachweisungen  in
doppelter  Ausfertigung  mit  einem  Begleitbericht  über  die  Gründe  besonders  auffallender  Zu-  und
Abnahmen  bei  den  einzelnen  statistischen  Positionen  an  das  Gouvernement  abzusenden.  Zum  Ver—
gleiche  ist  der  gleiche  Zeitraum  des  Vorjahres  heranzuziehen.  Am  Vierteljahresschluß  ist  ferner  eine
Übersicht  vorzulegen,  die  ersehen  läßt,  wie  viele  der  eingeführten  Weine  und  Branntweine  zum  Ver—
brauch  für  Europäer  und  wie  viele  zum  Verbrauch  durch  die  Eingeborenen  bestimmt  waren.  In  einer
zweiten  Ubersicht  ist  unter  Angabe  von  Wert  und  Menge  aufzuführen,  welche  Artikel  unter  Pos.  1a  3,
Ia  4,  le  3,  Id  7,  Ig  1,  Ig  8  und  III  4  der  Ausfuhr  angeschrieben  worden  sind.

Am  Vierteljahresschlusse  ist  von  den  an  der  Küste  gelegenen  Zollstellen  ein  Verzeichnis  über
die  Ein=  und  Ausfuhr  nach  Bruttogewichtstonnen,  bei  Großvieh  nach  Stückzahl,  vorzulegen.  Hierbei
ist  für  1  Liter  Flüssigkeit  1,60  kg  zu  rechnen,  das  Gewicht  von  500  kg  und  mehr  ist  auf  1  Tonne
abzurunden;  Gewichtsteile  unter  500  kg  sind  fortzulassen,  für  Duala  sind  die  Angaben  nach  der
Duala=  und  Bonaberi-Seite  zu  trennen.

Dem  Bericht  für  das  letzte  Kalendervierteljahr  ist  eine  kurze  Wiedergabe  der  Ereignisse  usw.
anzufügen,  welche  die  Ein=  und  Ausfuhr  in  dem  betreffenden  Bezirk  während  des  verflossenen  Jahres
besonders  beeinflußt  haben.

Anschreibungen  der  einem  andern  Zollamte  unterstellten  Zollstelle  sind  sofort  nach  Vierteljahresschluß
  an  die  vorgesetzte  Zollstelle  zur  Aufnahme  in  deren  Nachweisungen  weiterzugeben.

Brüssler  Statistik.

§  37.  Uüber  die  für  das  statistische  Bureau  in  Brüssel  zu  fertigenden  Nachweisungen  siehe
R.  E.  259  vom  28.  September  1907.

Burcaubedarf.

§  38.  Der  Bedarf  an  Bureaumaterialien  ist  gemäß  R.  E.  Nr.  58  vom  3.  Januar  1901,
Erlaß  5411/09  vom  16.  April  1909  und  R.  E.  Nr.  5/11  durch  das  Hauptmagazin  in  Duala  zu  decken.

lber  den  Bedarf  an  Formularen  sowie  an  Hebebüchern  usw.  und  über  deren  Stärke  ist
dem  golldirektor  ein  Vierteljahr  im  voraus  zu  berichten.  Bei  Verbrauch  der  Materialien  ist  die
größte  Sparsamkeit  zu  beobachten.

Strafverfahren.  .

§  39.  Das  Strafverfahren  richtet  sich  nach  den  Vorschriften  der  88  64  bis  73  der  Zoll—
verordnung  und  den  88  75  bis  83  der  Ausführungsbestimmungen  dazu,  den  §§  459  bis  469  der
Reichs-Strafprozeßordnung  sowie  nach  den  Bestimmungen  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die
Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,
vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  169)  und  den  vom  Gonverneur  dazu  erlassenen  Ausführungs-
        <pb n="433" />
        W  393  20

bestimmungen  vom  24.  September  1908  (Amtsbl.  S.  79).  Für  die  Vornahme  von  Durchsuchungen
sind  die  Vorschriften  der  §§  94/111  der  Reichs-Strafprozeßordnung  maßgebend.

§  40.  Die  Kontrebande  wird  insbesondere  als  vollendet  anzusehen  sein,  wenn  gemäß  §  64
der  Z.  V.  verbotene  Gegenstände:

1.  unter  Umgehung  der  Zollstelle  über  die  Grenze  gebracht  sind,
2.  Unrichtig  oder  gar  nicht  angemeldet,

3.  bei  der  zollamtlichen  Prüfung  verheimlicht  werden.

Sind  jedoch  solche  Gegenstände  vorschriftsmäßig  bei  einer  Zollstelle  vorgeführt,  so  ist  dem
Einführer  zu  gestatten,  die  Gegenstände  wieder  über  die  Grenze  zurückzuschaffen.  Geschieht  dies
nicht,  so  können  sie  beschlagnahmt  oder  auf  Kosten  des  Einführers  mit  dessen  Einverständnis  vernichtet
  werden.

§  41.  Der  Schmuggel  wird  in  folgenden  Fällen  als  vollendet  anzusehen  sein:

1.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  entgegen  den  Bestimmungen  der  Z.  V.  ohne  behördliche
Erlaubnis  an  andern  als  den  für  die  Ein=  und  Ausfuhr  bestimmten  Plätzen  (§  6  der
Zollverordnung)  ein=  oder  ausgeführt  oder  an  andern  als  den  dafür  bestimmten
Stellen  (§  23  der  Z.  V.)  gelöscht  oder  geladen  werden,
2.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  der  Zollstelle  überhaupt  nicht  oder  unrichtig  angemeldet
werden,  so  daß  diese  einen  geringeren  als  den  darauf  ruhenden  Zoll  zu  zahlen  hätten,
3.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Revision  verheimlicht  oder  verborgen  werden,
4.  wenn  über  zollpflichtige  Gegenstände,  die  unter  Zollkontrolle  stehen  oder  auf  denen
ein  Zollanspruch  ruht,  ohne  Genehmigung  der  Zollbehörde  verfügt  wird,
wenn  Personen  oder  Gesellschaften,  denen  der  Bezug  an  sich  zollpflichtiger  Gegenstände
unter  der  Bedingung  der  Verwendung  zu  einem  bestimmten  Zweck  zollfrei  oder  zu
einem  geringeren  als  dem  tarifmäßigen  Zollsatz  gestattet  ist,  diese  Gegenstände  anderweitig
  verwenden,  unentgeltlich  abgeben  oder  gegen  Entgelt  veräußern,  ohne  vorher
den  vollen  Betrag  des  Zolles  nachgezahlt  zu  haben.

§5  42.  Kann  der  Beschuldigte  in  den  in  §  40  und  in  §  41  aufgeführten  Fällen  nachweisen,
  daß  eine  Kontrebande  oder  eine  Zollhinterziehung  nicht  beabsichtigt  war,  so  ist  nur  eine
Ordnungsstrafe  gemäß  §  70  der  Zollverordnung  zu  verhängen.

Auf  Warenführer,  Spediteure,  Zolldeklaranten  usw.  findet  diese  Bestimmung  mit  der  Maß-Labe
  Anwendung,  daß  dieser  Nachweis  außer  von  ihnen  selbst  auch  von  ihren  Auftraggebern  zu
führen  ist.

§  43.  Über  die  wegen  Vergehen  gegen  die  Zoll=  und  Stenergesetze  vorgekommenen  Bestrafungen
  ist  ein  geheimes  Strafverzeichnis  nach  Muster  2.  15  zu  führen.

Auszüge  daraus  sind  vierteljährlich  dem  Zolldirektor  und  den  Zollstellen  zu  übersenden.
Der  Inhalt  der  eingehenden  Auszüge  ist  in  das  Strafverzeichnis  zu  übernehmen.

S

Schriftverkehr.
§  44.  Über  den  Schriftverkehr  ist  ein  Schriftwechselbuch  nach  Muster  B.  2  des  Formularverzeichnisses
  zu  führen.  In  dieses  sind  möglichst  nur  die  wichtigeren  und  die  gegen  Rückgabe  einlaufenden
  oder  die  gegen  Rückgabe  fortgegebenen  Schriftstücke  einzutragen.

Akten.

§*  45.  Von  den  Zollstellen  erledigte  Schriftstücke,  die  bei  der  Dienststelle  verbleiben,  sind
sofort  in  die  Akten  einzuheften.  Schriftstücke,  die  keinen  bleibenden  Wert  haben,  sind  nach  ihrem
Inhalt  geordnet  in  Mappen  lose  zu  sammeln  und  verschnürt  aufzubewahren.

Die  Registratur  ist  nach  dem  Muster  der  beim  Gouvernement  geführten  anzulegen.  Die
Aktenstücke  sind  mit  den  Ziffern  und  Buchstaben  des  anliegenden  Aktenverzeichnisses  zu  bezeichnen.

Alle  Generalakten,  die  Spezialaktenstücke,  soweit  die  Ubersicht  dadurch  erleichtert  wird,  sind
vorne  mit  einem  Inhaltsverzeichnis  zu  versehen.

Die  Spezialaktenstücke  sind  fünf  Jahre,  die  Generalaktenstücke  zehn  Jahre,  soweit  die  in
letzteren  enthaltenen  Bestimmungen  noch  Bedeutung  besitzen,  auch  weiterhin  aufzubewahren.

§  46.  Diese  Vorschriften  treten  am  1.  Oktober  1911  in  Kraft.

Buea,  den  3.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.
        <pb n="434" />
        394  2

Bekonntmachung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Erlaß  von  Strafbescheiden.
Vom  9.  August  1911.

Im  Sinne  des  §  11  der  Ausführungsbestimmungen  vom  24.  September  1908  (Amtsblatt
  S.  79)  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden
  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)
sind  vom  1.  Oktober  1911  ab  die  Vorsteher  der  Nebenzollämter  Rio  del  Rey,  Campo,  Assanakang,
Garua  und  Molundu  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden  mit  der  Einschränkung  ermächtigt,  daß  sie
Geldstrafen  nur  bis  zu  300  “  festsetzen  können.

Buea,  den  9.  August  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  wegen  Kbänderung  der  Jolltarifverordnung
  vom  1.  Kuguft  1911.
Vom  29.  September  1911.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
*  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:
§  1.  In  dem  der  Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911  (Amtsbl.  S.  345)  anliegenden
Tarife  werden  eingefügt:
1.  im  Abschnitte  A  Einfuhrzölle  am  Schlusse  des  Absatzes  a  der  Ziffer  1  die  Worte:
„für  jedes  Prozent  Alkoholgehalt  mehr  für  das  Liter  0,055.“,
2.  im  Abschnitte  C  Liste  der  vom  Einfuhrzoll  befreiten  Gegenstände  unter  Ziffer  27
hinter  dem  Worte  „Zollfreiliste“  die  Worte:
„jährlich  während  dreier  Monate“.
§*  2.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1911  in  Kraft.

Buea,  den  29.  September  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Ramerun  zur  Kusführung  der  Verordnung,
betr.  das  Wandergewerbe,  vom  4.  Oärz  1908.
Vom  30.  Januar  1912.

In  Ausführung  der  Verordnung,  betreffend  das  Wandergewerbe,  vom  4.  März  1908
(Amtsbl.  S.  6;  Deutsches  Kolonialblatt  S.  782  f.)  wird  unter  Aufhebung  des  letzten  Absatzes  der
Bekauntmachung  vom  15.  September  1909  (Amtsbl.  S.  223)  folgendes  bestimmt:

·  1.  Die  Wandergewerbescheine  werden  vom  Rechnungsjahr  1912  ab  nach  Muster  A  für  das
8  Achhungslahr  besonders  hergestellt  und  für  das  ganze  Schutzgebiet  mit  durchlaufenden  Nummern
versehen.

2.  Jeder  Dienststelle  wird  zum  1.  März  jedes  Jahres  eine  auf  Grund  ihrer  Anmeldung
oder  des  Verbrauchs  im  vorhergegangenen  Jahre  bestimmte  Anzahl  von  Wandergewerbescheinen
gegen  Quittung  überwiesen.  Uber  die  Anzahl  und  die  Nummern  der  abgegebenen  Scheine  wird
beim  Gouvernement  eine  Kontrolle  geführt.

3.  Der  ganze  Wandergewerbeschein  darf  nur  bei  Lösung  eines  für  ein  volles  Rechnungsjahr
  geltenden  Scheines  ausgegeben  werden.  Bei  Lösung  eines  nur  für  ein  halbes  Rechnungsjahr
gültigen  Scheines  ist  der  mit  dem  Namen  der  Dienststelle  und  der  Nummer  des  Scheines  versehene
  Abschnitt  der  rechten  unteren  Ecke  des  Scheines  abzutrennen  und  von  der  Dienststelle  bis  zum
Schluß  des  Rechnungsjahres  zwecks  Belogung  der  Abrechnung  aufzubewahren.

4.  ÜUber  die  Einnahmen  aus  Wandergewerbescheinen  sind  monatlich  abzuschließende  Einnahmeverzeichnisse
  zu  führen,  die  der  monatlichen  Abrechnung  beizufügen  sind.  Darin  ist  für  jeden
ausgestellten  Schein  der  Tag  der  Ausstellung,  der  Name  des  Wanderhändlers,  die  Nummer  des
Scheines  und  die  Zeit  der  Gültigkeit,  ferner  für  die  Scheinc,  die  für  das  erste  Halbjahr  eines
        <pb n="435" />
        395  2

Rechnungsjahres  ausgestellt  werden,  die  Nummer  des  Scheines,  den  der  Wanderhändler  für  das
vorhergegangene  Rechnungsjahr  besessen  hat,  anzugeben.

5.  Sämtliche  von  dem  Gouvernement  überwiesenen  Wandergewerbescheine  sind  in  ein
Verzeichnis  nach  Muster  B  einzutragen,  in  dem  auch  anzugeben  ist,  mit  welcher  Abrechnung  die
Gebühren  für  die  verausgabten  Scheine  nachgewiesen,  und  welche  ganze  Scheine  und  Abschnitte  dem
Gouvernement  zurückgegeben  werden.  Das  Verzeichnis  ist  am  31.  März  jedes  Jahres  abzuschließen
und  belegt  mit  den  nicht  verbrauchten  ganzen  Scheinen  und  den  Abschnitten  dem  Gouvernememt
vorzulegen.  Durch  irgendwelche  Umstände  unbrauchbar  gewordene  Scheine  sind  nicht  zu  vernichten,
sondern  unter  den  Belegen  für  das  Verzeichnis  dem  Gouvernement  mitvorzulegen.  Sind  nicht  verausgabte
  Scheine  oder  Abschnitte  verausgabter  halbjähriger  Scheine  abhanden  gekommen,  so  ist  bei
der  Vorlegung  des  Verzeichnisses  zu  berichten,  ob  und  welchen  Beamten  ein  Verschulden  an  dem
Abhandenkommen  trifft.

6.  Die  Prüfung  des  Verzeichnisses  und  der  zurückgereichten  Scheine  und  Abschnitte  erfolgt
durch  die  Kalkulatur.

Buea,  den  30.  Januar  1912.
Der  stellvertretende  Gouverneur.

Hansen.
Muster  A.

 

Wandergewerbeschein  Ur.
für  das  Rechnungsjahr  1012

für  die  #awe  Hälfte  des  Rechnungsjahres  1912.
Gültig  für  den  Wanderhändler
aus..  fS  tamm
in  Diensten  de
in
Gebühr  mit  Mark  bezahlt.

 

Station  Bansjo,  den  191

Station  Banjo.

*-—


 

 

 

 

Muster  B.

Nachweisung

über  Empfang  und  Anusgabe  von  Wandergewerbescheinen  im  Rechnungssahre  191

 

An  Wandergewerbescheinen  sind
verausgabt  und  durch  die  Abrechunng  nachgewiesen

vom  Gouvern  nt  überwies  .  ..  .
om  Gouvernement  überwiesen  bzw.  an  dad  Gouvernement  zurückgereicht.

 

 

 
 

 

 

 

—  —  ::  Nr  Bemer-  Abre  für  –—.  «  A  r-TagMonat
  Jahr  Srück  r  Temer  Abrechnung  für  Stlück  Nr.  emer
(von  bis)  kungen  den  Monat  (von  bis)  kungen
1  März1912  300200—1500  April  1912  60  1201—1260
15  JSept.  „  50750—76O  desgl.  „  1½  1261
—  2  Mai  i„  22  1202—  12831
*  350  Juli  „  50  282—1331
desgl.  „  ½  1332
August  „  150  1333—1482
—  **  1183—1500
Oktober  0  75510)0  —7582
desgl.„  12  7583
zurückgeliefert  17  7581—760.
desgl.  3  halbe  Scheine  114H61,  1332
(Abschnitte!  7583
Zumme  350

 

 

 

 

 

 

 

 

 

%  5%
        <pb n="436" />
        —

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Sinfuhr  und  den
Vertrieb  geistiger  Getränke  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet.
Vom  11.  März  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Der  Handel  mit  geistigen  Getränken  aller  Art,  die  Vermittlung  dieses  Handels  wie
auch  der  Betrieb  der  Schankwirtschaft  sind  nur  auf  Grund  vorher  eingeholter  schriftlicher  Erlaubnis
der  zuständigen  Bezirks-(Distrikts-)  Amter  gestattet.
§  2.  Der  Erlaubnisschein  kann  lauten:
1.  Auf  Vermittlung  oder  Handel  mit  geistigen  Getränken  aller  Art  im  großen.
2.  Auf  Handel  mit  geistigen  Getränken  aller  Art  in  Flaschen.
3.  Auf  Ausschank  und  Handel  von  geistigen  Getränken  aller  Art.
4.  Auf  Ausschank  und  Handel  von  im  Schutzgebiet  hergestellten  Weinen  und  obergärigen  Bieren.

Der  Inhaber  eines  Erlaubnisscheines  zu  3.  ist  berechtigt,  auch  Großhandel  und  Handel  in
Flaschen,  der  Inhaber  eines  Erlaubnisscheines  zu  2.  ist  berechtigt,  auch  Großhandel  zu  treiben.

Die  Erteilung  verschiedener  Erlaubnisscheine  an  dieselbe  Person  für  einen  Ort  ist  unzulässig.

Handel  im  großen  ist  der  Handel  in  einer  Menge  von  nicht  weniger  als  6  Liter  im  einzelnen
Verkaufsfall.  Sind  die  Getränke  in  das  Schutzgebiet  eingeführt,  so  dürfen  sie  im  Großhandel  nur
in  den  Verpackungen  verkauft  werden,  in  denen  sie  eingeführt  worden  sind.

§  3.  Der  Erlaubnisschein  hat  nur  für  die  darin  genannte  Person  Gültigkeit.  Er  erstreckt
sich  beim  Großhandel  auf  die  in  dem  Erlaubnisschein  bezeichnete  Geschäftsniederlassung,  beim  Ausschank
und  beim  Handel  in  Flaschen  auf  die  im  Erlaubnisschein  bezeichneten  Räumlichkeiten.  Der  Erlaubnisschein
  läuft  immer  nur  bis  zum  Ende  des  betreffenden  Rechnungsjahres  (1.  April  bis  31.  März).

Tritt  im  Laufe  des  Rechnungsjahres  ein  Wechsel  in  der  Person  des  Vertreters  einer  Firma
ein,  so  kann  auf  Antrag  eine  gebührenfreie  Umschreibung  des  Erlaubnisscheines  auf  den  neuen  Vertreter
  stattfinden,  sofern  nicht  gegen  dessen  Person  Bedenken  bestehen.  Bei  besonderen  Gelegenheiten
kann  der  Ausschank  für  kurze  Zeit  auch  außerhalb  des  in  dem  Erlaubnisscheine  bezeichneten  Schanklokals
  gestattet  werden.

Der  Ausschank  in  Kaufläden  oder  sonstigen  Räumen,  in  denen  Handelsartikel  feilgehalten
werden,  ist  verboten.  Der  Gouverneur  kann  Ausnahmen  zulassen.

§  4.  Für  die  Erteilung  des  Erlaubnisscheines  ist  eine  Gebühr  zu  entrichten.

Diese  beträgt  für  das  Rechnungsjahr  im  Falle:

1.  des  §  2  Nr.  1  200  -,  sofern  der  Berechtigte  nachweist,  daß  er  während  des  Rechnungsjahres
  mindestens  5000  Zoll  für  geistige  Getränke  entrichtet  hat.  Andernfalls  ist
die  Gebühr  §  2  Nr.  2  zu  entrichten,
des  §  2  Nr.  2  =  800%,
des  §  3  Nr.  3  —  12  Pf.  für  das  in  den  Geschäftsbetrieb  eingebrachte  Liter  (§  0),
des  §  2  Nr.  4  =  100  77.

§  5.  Bei  Erteilung  eines  Erlaubnisscheines  gemäß  §  2  Nr.  3  sind  als  Sicherheit  an  die
Amtskasse  zu  leisten:
a)  in  Orten  mit  einer  weißen  Bevölkerung  von  mehr  als  100  Seelen  1000  .J,
b)  in  den  übrigen  Orten  600  //J.
Die  Umsatzabgabe  selbst  ist  vierteljährlich  nachträglich  zu  entrichten.
§  6.  Jeder  Inhaber  eines  Erlaubnisscheines  zu  §  2  Nr.  3  ist  verpflichtet,  am  Ende  eines
jeden  Monats  ein  genaues  Verzeichnis  der  während  des  Monats  in  seinen  Geschäftsbetrieb  eingebrachten
  geistigen  Getränke  dem  Bezirks=  oder  selbständigen  Distriktsamt,  in  dessen  Bezirk  sich  der
Geschäftsbetrieb  befindet,  einzureichen.
Sind  während  eines  Monats  geistige  Getränke  in  den  Geschäftsbetrieb  nicht  eingebracht,  so
ist  eine  Fehlanzeige  zu  erstatten.
Als  in  den  Geschäftsbetrieb  eingebracht  gelten  alle  Getränke,  über  die  der  Inhaber  des
Erlaubnisscheines  im  Schutzgebiet  verfügen  kann.
Auf  Verlangen  sind  den  zuständigen  Amtsstellen  die  auf  den  Geschäftsbetrieb  bezüglichen
Bücher  und  Papiere  zur  Einsicht  vorzulegen  und  auch  sonstige  diesbezügliche  Auskünfte  zu  erteilen.

A
        <pb n="437" />
        W  397  20

§  7.  Für  die  Erteilung  des  Erlaubnisscheines  sowie  für  die  Festsetzung  der  Gebühren
sind  die  Bezirks=  und  selbständigen  Distriktsämter  zuständig.

Die  Gemeinden  und  Bezirksverbände  sind  berechtigt,  Zuschläge  zur  staatlichen  Gebühr  für
sich  zu  erheben.

§  8.  Der  Erlaubnisschein  ist  nur  zu  erteilen,  wenn  ein  Bedürfnis  vorhanden  ist.

Er  kann  ferner  versagt  werden:  1.  wenn  der  Antragsteller  keine  Gewähr  für  die  Zuverlässigkeit
  in  bezug  auf  den  beabsichtigten  Gewerbebetrieb  bietet.

2.  Wenn  die  Möglichkeit  einer  genauen  UÜberwachung  des  Betriebes,  insbesondere  einer
genügenden  Kontrolle  über  die  Abgabe  von  Getränken  an  Eingeborene  fehlt.

3.  Wenn  der  Antragsteller  wegen  Zuwiderhandlung  gegen  diese  Verordnung  innerhalb  der
letzten  drei  Jahre  bestraft  ist.

§  9.  Aus  den  in  §  8  angegebenen  Gründen  sowie  beim  Verstoß  gegen  die  Bestimmungen
des  §  10  kann  die  Erlaubnis  auf  Zeit  oder  ganz  entzogen  werden.  Ein  gleiches  kann  bei  wiederholtem
  Verstoß  gegen  die  Bestimmungen  des  §  6  angeordnet  werden.

Nur  im  Falle  des  §  8  Nr.  2  ist  dem  Inhaber  des  Erlaubnisscheines  ein  entsprechender
Teil  der  entrichteten  Gebühr  zurückzuzahlen.

§  10.  Eingeborenen  dürfen  geistige  Getränke  oder  äther=  oder  weingeisthaltige  Auszügeirgendwelcher
  Art  nicht  verabfolgt  werden.  Unter  Auszügen  in  diesem  Sinne  sind  alle  im  Handel
als  Essenzen,  Extrakte,  Tinkturen  bezeichneten,  mit  Ather  oder  Weingeist  gewonnene  Auszüge  aus
tierischen  oder  pflan  zlichen  Stoffen  zu  verstehen.

Dienstherrschaften  können  indes  den  in  ihren  Diensten  stehenden  Eingeborenen  geistige  Getränke,
  aber  höchstens  glasweise,  verabfolgen,  jedoch  dürfen  die  Getränke  nicht  die  Stelle  des  Lohnes
oder  eines  Teiles  des  Lohnes  vertreten.

Der  Dienstherrschaft  stehen  solche  Personen  gleich,  denen  Eingeborene  von  ihrer  Dienstherrschaft
  zu  vorübergehender  Dienstleistung  überwiesen  worden  sind.

Im  Bezirke  Rehoboth  kann  der  Bezirksamtmann  einzelne  Personen  zur  Abgabe  von  geistigen
Getränken  in  kleinen  Mengen  an  diejenigen  Bastards  von  Rehoboth,  welche  keinen  Dienstherrn  haben,
durch  Ausstellung  eines  Erlaubnisscheines  ermächtigen,  welcher  den  Namen  des  betreffenden  Bastards
und  die  Höchstmenge  der  zu  verabfolgenden  Getränke  enthalten  muß.

§  11.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  150  ¼,  im  Unvermögensfalle  mit  Haft,  wird  bestraft:
1.  Wer  die  im  §  6  vorgesehene  Anzeige  unterläßt.
2.  Wer  als  Dienstherrschaft  oder  als  der  Dienstherrschaft  im  §  10  Abs.  3  gleichgestellte
Person  seine  eingeborenen  Bediensteten  durch  Verabreichung  geistiger  Getränke  in  den
Zustand  der  Trunkenheit  versetzt.

§  12.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  J4,  im  Unvermögensfalle  mit  Gefängnis  bis  zu  drei
Monaten  wird  bestraft:

Wer  der  Bestimmung  des  §  10  Absatz  1  zuwider,  abgesehen  von  den  Fällen  der  Absätze  2
3  und  4  dieses  Paragraphen  an  Eingeborene  geistige  Getränke  oder  alkohol=  oder  ätherhaltige  Auszüge
  irgendwelcher  Art  verabfolgt.

Ist  die  Verabfolgung  unentgeltlich  erfolgt,  so  tritt  Geldstrafe  bis  zu  150  4,  im  Unvermögensfalle
  Haftstrafe  ein.

§*  13.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  /4,  im  Unvermögensfalle  mit  Gefängnis  bis  zu  drei
Monaten,  wird  bestraft:

1.  Wer  als  Dienstherrschaft  oder  als  dieser  im  §  10  Abs.  3  gleichgestellte  Person,  nachdem
  er  zweimal  innerhalb  der  letzten  fünf  Jahre  zu  einer  Strase  gemäß  §  11  Ziffer  2
rechtskräftig  verurteilt  ist,  seine  eingeborenen  Bediensteten  durch  Verabreichung  geistiger
Getränke  in  den  Zustand  der  Trunkenheit  versetzt.

2.  Wer  ohne  behördlichen  Erlaubnisschein  mit  geistigen  Getränken  handelt,  solchen  Handel
vermittelt  oder  den  Ausschank  geistiger  Getränke  betreibt.  Neben  der  Strafe  ist  der
doppelte  Betrag  der  Jahresgebühr  zu  entrichten.

3.  Wer  nach  Entziehung  des  Erlanbnisscheines  den  Handel  mit  geistigen  Getränken  oder
dessen  Vermittlung  oder  den  Ausschank  geistiger  Getränke  fortsetzt.

4.  Wer  von  den  im  Erlaubnisschein  festgesetzten  Bedingungen  abweicht.

5.  Wer  dem  §  3  Absatz  3  zuwider  den  Ausschank  in  Kaufläden  oder  sonstigen  Räumen,

in  denen  Handelsartikel  freigehalten  werden,  betreibt.
Wer  die  im  §  6  vorgeschriebene  Anzeige  wissentlich  falsch  erstattet.

*
        <pb n="438" />
        W  398  20

§  14.  Durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  können  einzelne  Getränke  mit  einem
Alkoholgehalt  von  nicht  mehr  als  2  Volumen-Prozenten  oder  1,6  Gewichts-Prozenten  von  den
Vorschriften  dieser  Verordnung  ausgenommen  werden.
§  15.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  April  1911  in  Kraft.  Mit  demselben  Tage
tritt  die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  die  Einfuhr  und  den
Vertrieb  geistiger  Getränke  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiete,  vom  16.  August  1907  (Kol.  Bl.
S.  1033)  außer  Kraft.
Windhuk,  den  11.  März  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Einfuhr  und  den

Vertrieb  geistiger  Getränke  in  dem  südwestafrikanischen  Schutzgebiet.

Vom  6.  März  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  mit  sofortiger
  Wirkung  verordnet,  was  folgt:

In  Absatz  1  und  3  des  §  12  der  Verordnung,  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Vertrieb
geistiger  Getränke,  vom  11.  März  1911  (Amtsblatt  Nr.  25)  werden  die  Worte  „im  Unvermögensfalle"
  durch  das  Wort  „oder“  ersetzt.

Windhuk,  den  6.  März  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

 

 

 

 

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Rudolf  Böhmer  und  dem  inzwischen
verstorbenen  Bildhauer  Adolf  Kürle  in  Dahlem  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

 

Raiserliche  Schutztruppen.
A.  K.  O.  vom  22.  April  1912.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Abel,  Hauptmann,  unter  gleichzeitiger  Kommandierung  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt
in  die  Schutzttruppe  für  Kamerun  versetzt.

Kraut,  Hauptmann,  wird  vom  30.  Mai  bis  zum  24.  Juli  1912  zur  Dienstleistung  beim
6.  Thüringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  95  kommandiert.

Willmann,  Hauptmann,  Freiherr  v.  Oammerstein-Gesmold,  Oberleutnant,  Anträge  um  Belassung
  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Ringk,  Fenerwerksleutnant,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt  mit  der  Aussicht
auf  Anstellung  im  Zivildienst  und  ausnahmsweise  mit  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der
bisherigen  Uniform.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  wird  bewilligt:

dem  Major  Wehle,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Gonvernement  von  Südwestafrika,  mit  der
Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform,  und

dem  Oberveterinär  Hoppe.

Schutztruppe  für  Kamerun.

Wanka,  Oberleutnant,  Meyer,  Naumann,  v.  Scheffer,  Leutnants,  Anträge  um  Belassung  in

der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  14.  April  1912.
Kirchner,  Intendantursekretär,  wird  der  Titel  Oberintendantursekretär  verliehen.
        <pb n="439" />
        399  208

Deutsch  -Ostafrika.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  29.  Februar:  Assistent  2.  Klasse
Thorwart,  Polizeiwachtmeister  Mulisch;  am
13.  März:  Gerichtsassessor  Dr.  Mahnke,  kommiss.
Zollsekretär  Köster,  Polizeiwachtmeister  Reupke,
Kanzleigehilfe  Philipp;  am  30.  März:  Regierungs=
  und  Baurat  und  Referent  Allmaras,
Forstassessor  Schuster,  Regierungsarzt  Dr.  Schörnich,
  die  Tierärzte  Dr.  Schellhafe  und  Trautmann,
  Rektor  Ramlow,  kommiss.  Sekretär  Isenbeck,
  Assistent  1.  Kl.  Zacherle,  Techniker  1.  Kl.
Seiler,  Dockmeister  Lütje,  Steuermann  Stelzmann,
  Assistent  2.  Kl.  Hadler,  Kanzlist  Groha.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  31.  März  angetreten:  die  Sanitätssergeanten
Thaler  und  Freitag.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am
17.  April:  Feldwebel  Federowski,  die  Sanitätsfeldwebel
  Pfand  und  Ziegelmeier  und
Sanitätssergeant  Altermath;  am  21.  April:
Waffenmeister  Dressel.

Kamerun.
Im  Schutzgebiet  sind  am  16.  Februar  eingetroffen:
  die  Assessoren  Heym  und  Schroeder,
Sekretär  Siekierski.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  März  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Assessor  Eltester,  Sekretär
  Schmeiser,  Vermessungstechniker  Barthel,
Zollassistent  Enders,  Gärtner  Rappe,  Sanitätsgehilfe
  Schulz,  Technischer  Gehilfe  Camplair,
Wegebaner  Liller.

Die  Wiederausreise  haben  am  9.  April  angetreten:
  Assessor  Bomke,  Sekretär  Nagel,
Stationsleiter  Godtknecht,  Lehrer  Haas,  Gärtner
  Reußner,  die  Polizeimeister  Lindemann
und  Weicker,  Zollaufseher  Siebrandt.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  10.  April:
Oberleutnant  v.  Hagen,  die  Leutnants  Trabert
und  Zobel;  am  24.  April:  Oberleutnant  v.  Raben
  und  Oberarzt  Dr.  Range.

ogo.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  am  26.  Janmuar:
  Landmesser  Engert  und  Sekretär  Fellmann;
  am  14.  Febr.:  Gerichtsassessor  Fräulin,
Regierungsarzt  Dr.  Schmidt  und  Polizeimeister
Flohr.  Wiedereingetroffen  sind:  am  26.  Jannar:
Land=  und  forstwirtschaftlicher  Gehilfe  Wiesch;
am  14.  Februar:  die  Polizeimeister  Dehn  und
Voß;  am  27.  Februar:  Werkmeister  Hintze.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Bureauvorstand  Heß,  kommiss.  Sekretär
Daletzki,  die  Stationsassistenten  Jochum,  Ottens

und  Prösch.

Die  Wiederausreise  nach  dem  Schutzgebiet
haben  angetreten:  am  24.  Februar:  Zollamtsassistent
  Lang;  am  24.  März:  Bezirksamtmann
Mezger  sowie  die  Stationsassistenten  Mucke  und
Gropp.

Die  Ausreise  haben  angetreten:  am  9.  März:
Lehrer  Nötzel  und  Katasterzeichner  Sorge;  am
24.  März:  Regierungsbaumeister  Höpfner  und
Forstassessor  Schuppius.

Deutsch-Südwestakriha.

Auf  Heimaturlaub  sind  abgereist:  am  23.  Februar:
  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsinspektor
Rintelen;  am  7.  März:  Polizeisergeant  Wolff;
am  12.  März:  die  Polizeisergeanten  Frahm,
Philipps  und  Inzek;  am  21.  März:  Bezirksrichter
  Sperling;  am  25.  März:  kommiss.  Sekretär
Karow,  Zollaufseher  Keller  sowie  die  Polizeisergeanten
  Sporn  und  Kaschube;  am  26.  März:
die  Polizeisergeanten  Voecks  und  Becker.

Ausgereist  bzw.  wiederausgereist  sind:  am
13.  April:  Tierarzt  Dr.  Sigwart,  Sekretär
Bartsch  und  Lehrer  Kasch;  am  29.  April:  die
Tierärzte  Klabecki  und  Dr.  Ruppert,  Rechnungsrevisor
  Gilsoul,  Katasterzcichner  Giebels,  Polizeiwachtmeister
  Faas,  die  Polizeisergeanten
Hennigs,  Jacob,  Neie  und  Schuster  sowie
Bureaugehilfe  Teuthorn.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:  am  10.  April:  Sanitätsvizefeldwebel
Reiser,  die  Unteroffiziere  Hahn,  Pater,  Brokopp
  und  Lang;  am  25.  April:  Unterzahlmeister
Fillauer  und  Magazinausseher  Schaardt.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am
1.  April:  Stabsarzt  Dr.  Saßerath;  am  17.  April:
Hauptmann  Bech,  die  Oberleutnants  Zawada
und  Oberg,  Oberarzt  Greiner.

Deutsch-Meuguinea.
Kaufmann  Frederik  R.  Jolley  ist  von  der
Königlich  Großbritannischen  Regierung  zum

Konsul  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea
  mit  dem  Amtssitze  in  Rabaul  ernannt
worden.  Nachdem  Herr  Jolley  namens  des  Reichs
das  Ercquatur  erhalten  hat,  ist  er  auch  von  dem
Kaiserlichen  Gonvernement  in  der  gedachten  Amtseigenschaft
  anerkannt  und  zugelassen  worden.

G##
        <pb n="440" />
        W  400  2eO

 

 

 

 

 

 

 

Tüächtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Denkschrift  über  die  Diamantensteuer.

Abschrift.

Der  Staatssekretär
des
Reichs-Kolonialamts.
Nr.  A.  II.  1255/12.
13  508.

Berlin,  den  16.  April  1912.

Unter  Beziehung  auf  die  Besprechung  mit  Herrn  Gouverneur  v.  Bennigsen  vom  12.  d.  Mts.
übersende  ich  in  drei  Ausfertigungen  die  hier  ausgearbeitete  Denkschrift  über  die  Diamantensteuer.
Ich  würde  es  sehr  begrüßen,  wenn  die  Gesellschaft  den  Vorschlag  der  Denkschrift  annehmen  und

gemeinsam  mit  der  Kolonialverwaltung  den  andern  Beteiligten  unterbreiten  wollte.

darüber  sobald  wie  möglich  erklären  zu  wollen.

Ich  bitte  sich

gez.  Solf.

An  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,  hier.

m

m

Denkschrift.

Von  den  südwestafrikanischen  Diamanten  werden
zur  Zeit  die  folgenden  Abgaben  erhoben:

 

In  Hundertsteln  des

Bezei  .
Bezeichnung  um  die  Ver-  I

 

 

 

 

der  wertungsgebühr,  ungekürzten
Abgabe  gekürgten
Verkaufserlöses
l

Verwertungsgebühr  —  l  5
Förderabgabe  0  bis  10"“)  0  bis  9.5
Ausfuhrgoll.  3313  31⅜

Summe  —  3G,  67  bis  46,17

Als  der  Ausfuhrzoll  in  Höhe  eines  Drittels
des  Wertes  eingeführt  wurde,  ging  man  von  der
Annahme  aus,  daß  diese  Auflage  ungefähr  die
Hälfte  des  bei  der  Förderung  erzielten  Uber- 



*)  In  einem  Falle  wird  die  zehnprogentige  Förderabgabe
  je  zur  Hälfte  von  dem  um  die  Verwerungsgebühr
  gekür  zten  und  von  dem  ungekürzten  Verkaufserlös
  berechnet,  beträgt  also  9.75  von  dem  letzteren,
so  daß  sich  die  (GGesambelastung  auf  16,41  v.  O.  des
ungekür  zten  Verkaufserloses  ftellt.  In  gewissen  an—
deren  Fällen  tritt  zu  der  Förderabgabe  noch  die  sogenannte
  Schlagkreisabgabe  in  Höhe  von  5  v.  H.  des
gekür  zten  Verkaufserlöses:  von  ihr  ist  weiter  unten
noch  die  Rede.  Im  Pomonagebiete  gelten  ebenfalls
abweichende  Bestimmungen:  sie  brauchen  hier  zur  zeit
nicht  berücksichtigt  zu  werden.

 

schusses  darstelle,  daß  also  die  Gestehungskosten
einschließlich  der  Verwertungsgebühr  und  der
Förderabgabe  etwa  100  —2  312/8  =  36½  v.  H.
des  Verkaufserlöses  ausmachten;  die  Gestehungskosten
  wurden  mithin  in  dem  Regelfalle  der
zehnprozentigen  Förderabgabe  ungefähr  auf
36⅛  —  5  —  9.5  =  21,83  v.  H.  des  Verkaufserlöses
  geschätzt.  Damit  stimmt  die  Rechnung
überein,  die  auf  Seite  37  der  dem  Reichstage
am  10.  Jannar  1910  —  Nr.  181  —  vorgelegten
  amtlichen  Diamantendenkschrift  ausfgemacht
ist.  Dort  sind  die  Gestehungskosten  mit  20  v.  H.
des  Erlöses  eingesetzt  worden.  Damals  rechnete
man,  wie  der  Etat  für  das  Jahr  1910  zeigt,
mit  einem  Erlöse  von  28  ,  also  mit  Ge-20

  28  —  5,60  für  das

stehungskosten  von  100

Karat.

Im  Schlußprotokoll  des  sogenannten  Sperrabkommens
  vom  28.  Januar  1909  —  Anlage  5
der  genannten  Diamantendenkschrift  —  hat  die
Kolonialverwaltung  „in  Aussicht  gestellt,  daß,
falls  die  Gestehungskosten  bei  der  Diamantgewinnung
  eine  wesentliche  Steigerung  erfahren
sollten,  diesem  Umstande  durch  eine  entsprechende
Gestaltung  des  Ausfuhrzolles  Rechnung  getragen
werden  soll“.
        <pb n="441" />
        W  401  20

Diese  wesentliche  Steigerung  ist  in  der  Zwischen.
zeit  eingetreten.  Das  ergibt  sich  aus  der  folgenden

 

 

 

Zusammenstellung:
GEestehungskosten  im  Jahre
Gesellschaft  1900  1910  1911
in  Mark  für  das  Karat
„  I
Koloniale  Bergbaugesell-  l
schaft  .  4,59  4.68  5.56
Diamantenpachtgesell-  1
schaft  4.50  6,00  6,40
Deutsche  Diamanten.  Noch  nicht
gesellschaft  10,17  13,10
Kolmanskop  Diamond  1  Sutas
Mines  .  3,10  4152  6.11
Vereinigte  Diamantminen  8  g
n  **
Lüderitzbucht.  #%%  eht  erst  11,85  ,!  Noch  nicht
Weiß,  de  Meillon  &amp;amp;  Co  *  10.76  betanm
bekannt

Eine  Reihe  von  kleineren  Betrieben  hat  die
Förderung  einstellen  müssen,  weil  sie  sich  unter
der  Geltung  der  heutigen  Abgaben  nicht  mehr
lohnte.

Die  Zunahme  der  Betriebskosten  findet  ihre
natürliche  Erklärung  darin,  daß  in  der  ersten
Zeit  nur  die  reichen  Stellen  und  diese  nur  in
den  oberen  Lagen  ausgebeutet  wurden,  während
jetzt  die  ärmeren  Striche  und  die  tieferen  Lagen
der  reichen  Stellen  sowie  die  unvollkommen  mit
Handbetrieb  gewaschenen  Sande  bearbeitet  werden
müssen.  Im  Jahresbericht  der  Diamantenpachtgesellschaft
  für  1910  ist  ausgeführt,  daß  das
Sieben  eines  Kubikmeters  Rohsandes  im  Maschinenbetrieb
  etwa  1  ,  im  Handbetrieb  etwa
1,35  .  und  das  Waschen  eines  Kubikmeters  gesiebten
  Sandes  im  Maschinenbetrieb  7.“¾  koste.
Aus  einem  Kubikmeter  Rohsand  wird  in  dem
Betriebe  der  Diamantenpachtgesellschaft  durchschnittlich
  ein  Drittel  Kubikmeter  Waschgut  gewonnen.
  Sieben  und  Waschen  zusammen  stellen

sich  also  auf  (1  bis  1,35  )  +34  bis

3,68  „  für  das  Kubikmeter  Rohsand.  Dazu  tritt
für  sonstige  Unkosten  ein  Aufschlag  von  100  v.  H.,
so  daß  die  gesamten  Gestehungskosten  auf  6,66
bis  7,36  4  für  das  Kubikmeter  Rohsand  anzunehmen
  sind.  Nun  liegen  bei  der  Diamantenpachtgesellschaft
  die  Verhältnisse  in  jeder  Beziehung
  vorteilhaft.  Man  arbeitete  1910  noch
an  der  Oberfläche;  wenn  man  in  die  Teufe  gehen
muß,  verursacht  die  Lösung  und  Förderung  des
Sandes  besondere  Kosten.  Das  Verhältnis  von
einem  Teil  Waschgut  zu  drei  Teilen  Rohsand
gilt  als  günstig.  Die  Zufuhr  aller  erforderlichen
Gegenstände  ist  verhältnismäßig  einfach.  Kurzz,
die  Durchschnittskosten  aller  Betriebe  müssen  höher
sein  als  die  der  Diamantenpachtgesellschaft.

 

Rechnen  wir  aber  gleichwohl  einstweilen  mit
7  .J¼  Gestehungskosten  auf  jedes  Kubikmeter  Rohsand.
  Auf  jedes  Karat  Diamanten  fallen  demnach,
  wenn  ein  Kubilmeter  Rohsand  1  5  ½,
½)  Karat  enthält,  7.“7  (14  Al,

28  Al,  36  .AM)  W  7.  beirnen
bei  einem  Karaterlös  von  25  4  (27,50  4,
30  #)  28  v.  H.  (255/11  v.  H.,  23½  v.  H.)  des
Erlöses.  Die  heutigen  Abgaben  schwanken,  wie
oben  angegeben  ist,  im  wesentlichen  zwischen
36,67  und  46,17  v.  H.  des  Erlöses.  Die  Grenze,
an  der  noch  eben  ohne  Verlust  gearbeitet  werden
kann,  liegt  also,  wenn  25  +Kk  (27,50  4,  30  )
für  die  Steine  erzielt  werden,  in  den  mit  den
Mindestabgaben  von  36,67  v.  H.  belasteten  Betrieben
  bei  Sanden,  die

28  1  25/1½  1  23½  1  )
63,33  2,3  (#  63,33  2,5°“  63,33  297
Karat  in  einem  Kubikmeter  enthalten,  und  in  den
mit  den  Regelabgaben  von  46,17  v.  H.  belasteten
Betrieben  bei  Sanden,  die

28  1  (  —  23½  1)
53,83  1,9  U53,83  2),1  83,83  2,3

Karat  in  einem  Kubikmeter  enthalten.  Unter
mittleren  Verhältnissen  müssen  heute  die  Sande
also  mindestens  ungefähr  ½  Karat  Diamanten
in  jedem  Kubikmeter  führen,  wenn  der  Abbau
nicht  geradezu  Verlust  bringen  soll.  Große  Teile
des  diamantführenden  Gebietes  find  aber  zweifellos
  weit  weniger  reichhaltig.  Ist  doch  selbst  in
den  bekanntesten  ursprünglichen  Lagerstätten  der
Durchschnittsgehalt  nur  etwa  ½  bis  1  Karat  auf
ein  Kubikmeter.  ZJm  Jahre  1910  betrug  er  z.  B.:

 

 

 

Karat  auf!  Karat,  auf

Grube  ein  load")  ein  chm
Premiermien  0,23  0,51
Debeers=  und  Kimberleymine  0,38  0,84
Wesseltonmien  0,32  0.70
Bultfonteinmien  0,37  0,81
Dutoitspaumin  0,23  0,51

Zum  Vergleiche  diene,  daß  der  Gehalt  des
fiskalischen  Feldes  Großer  Kurfürst  auf  0,39  Karat
für  das  Kubikmeter  ermittelt  worden  ist.  Selbst
in  den  sehr  reichen  Vorkommen  der  Kolmanskopminen
  ist  der  Gehalt  der  bearbeiteten  Sande,
der  1910  noch  0,95  Karat/chm  betrug,  1911
schon  auf  0,72  Karat/chm  gesunken.

Wenn  nicht  große  Flächen  der  diamantführenden
  Sande  unausgenutzt  bleiben  sollen,
müssen  die  Abgaben  geändert  werden.  Man
könnte  nun  einwenden,  daß  es  kein  Fehler  sei,

*)  1  load  hat  16  Kubikfuß  oder  0.153  chm:  1  chm

faßt  also  2,2  loads.
        <pb n="442" />
        W  402  2e0

wenn  vorerst  nur  die  reicheren  Vorkommen  abgebaut,
  die  ärmeren  aber  noch  in  Reserve  gehalten
  würden,  und  daß  es  daher  angezeigt  sei,
die  Erschöpfung  der  ergiebigeren  Felder  abzuwarten,
  bevor  man  zu  einer  Anderung  der  Abgaben
  schreite,  und  auf  diese  Weise  die  mit  der
Reform  unleugbar  verbundenen  großen  Unbequemlichkeiten
  auf  das  Unumgängliche  zu  beschränken.
  Dem  ist  zu  entgegnen,  daß  viele
Stellen  auch  nach  der  Abgabenänderung  nur
dann  den  Abbau  lohnen,  wenn  sie  gemeinsam
mit  benachbarten  besseren  in  Betrieb  genommen
werden,  daß  sie  also  für  immer  verloren  sind,
wenn  der  Förderer  gezwungen  wird,  jene  besseren
Striche  vorweg  für  sich  allein  auszubeuten.  In
jedem  Falle  aber  wird  der  gleichzeitige,  gemeinsame
  Betrieb  der  ärmeren  und  der  reicheren
Felder  billiger,  als  wenn  sie  nacheinander  und
getrennt  in  Angriff  genommen  werden.  Die
Hinausschiebung  der  Abgabenreform  bedeutet  also
einen  unwiederbringlichen  volkswirtschaftlichen
Verlust.

Die  gleiche  Erwägung  spricht  gegen  den  Gedanken,
  einstweilen  nur  den  Ausfuhrzoll  zu  ändern,
die  anderen  Abgaben  aber  in  der  bisherigen  Form
beizubehalten.  Wie  die  Dinge  heute  liegen,  müssen
die  gesamten  Abgaben,  der  Zoll,  die  Verwertungsgebühr
  und  die  Förderabgaben  in  die  Reform
einbezogen  werden,  soll  diese  nicht  eine  unwirksame
  Halbheit  bleiben.

Das  Wesen  der  Reform  muß  in  einer  Anpassung
  der  Abgaben  an  die  Betriebsverhältnisse
bestehen:  an  Stelle  des  Umsatzes  muß  der  Ertrag
den  Maßstab  der  Besteuerung  bilden.  Das  ist
die  natürliche  Entwicklung,  wie  sie  die  Steuertechnik
  überall  durchzumachen  pflegt.

Der  Ertrag  versteht  sich  nur  vom  eigentlichen
Betriebe,  stellt  also  den  Überschuß  der  Betriebseinnahmen
  über  die  Betriebsausgaben  (Betriebskosten)
  dar.  Gründung,  Finanzierung,  Geldbeschaffung
  und  demgemäß  Abschreibungen  auf
Kapital  und  Gerechtsame  gehören  nicht  hierher.
Alle  Betriebe  eines  Förderers  rechnen  für  die
Steuer  als  eine  Einheit.  Als  Betriebseinnahme
gilt  der  durch  die  Regie  für  die  Diamanten  erzielte
  Verkaufserlös.  Als  Betriebskosten  gelten  die
zur  Erzielung  des  Betriebsertrages  notwendigerweise
gemachten  Aufwendungen  nebst  Abschreibungen  auf
die  dem  Betriebe  der  Diamantengewinnung  gewidmeten
  Gegenstände.  Zu  den  Betriebskosten
zählen  auch  die  unmittelbaren  Kosten  der  Verwertung
  der  Diamanten.  Diese  lassen  sich  ungefähr
auf  2  v.  H.  des  Verkaufserlöses  schäten.  Sie
ebenfalls  in  die  Ertragsteuer  einzubegreifen,
geht  nicht  an.  Das  würde  darauf  hinauskommen,
  daß  die  reicheren  Betriebe  einen  Teil
der  Verwertungskosten  für  die  ärmeren  mit- 



decken  müßten,  die  ärmeren  also  sich  nicht  selbst
trügen.  Das  wäre  eine  volkswirtschaftlich
falsche  Konstruktion.  Von  der  bisherigen  Verwertungsgebühr
  muß  demnach  der  begrifflich  zu
den  Betriebsausgaben  rechnende  Teil  in  Höhe
von  2  v.  H.  des  Verkaufserlöses  bestehen  bleiben,
während  der  Rest  als  zur  Deckung  der  mittelbaren
  Verwertungskosten  nötig  mit  in  die  Steuer
einbezogen  werden  kann  und  soll.  Die  zweiprozentige
  Verwertungsgebühr  ist  die  unerläßliche,
aber  auch  die  einzige  Ausnahme  in  der  Abschaffung
  der  Rohbelastung.

Die  Lüderitzbuchter  Minenkammer  hat  in  einer
wertvollen  Denkschrift  eine  60  prozentige  Ertragsteuer
  vorgeschlagen.  Richtig  erscheint  an  dem
Vorschlage,  daß  das  bisherige  Vielerlei  durch  eine
für  alle  Felder  gleichmäßig  passende  Steuer  ersetzt
  wird.  Nur  wird  ihr  Geltungsbereich  vorläufig
  das  Pomonagebiet  nicht  umfassen  können,
da  dort  die  Rechtslage  noch  nicht  geklärt  ist;  dort
werden  einstweilen  die  alten  Vorschriften  in  Kraft
bleiben  müssen.  Im  übrigen  ist  eine  Verschiedenheit
  der  Bestimmungen  künftig  nicht  mehr  nötig.
Sie  ist  teilweise  rein  zufällig  entstanden,  teilweise
sollte  sie  den  Verschiedenheiten  der  Betriebsverhältnisse
  entsprechen,  war  aber  in  dieser  Hinsicht
ein  ziemlich  unwirksamer  Notbehelf.  Es  ist
gerade  der  Hauptvorzug  der  Ertragsteuer  vor
der  Rohabgabe,  daß  die  Unterschiede  in  den
Betriebsverhältnissen  sich  automatisch  Geltung  verschaffen.
  Die  Höhe  der  Steuer  erscheint  für
mittelgünstige  Betriebe  richtig  getroffen.  Für  die
teuer  arbeitenden  ist  sie  aber  zu  groß,  während
die  ergiebigsten  wohl  etwas  mehr  tragen  können.
Daß  die  60  prozentige  Ertragsteuer  die  ärmeren
Betriebe  zu  stark  drücken  würde,  hat  auch  die
Minenkammer  empfunden.  Zur  Abhilfe  schlägt
sie  vor,  Erträge  von  3.¼  für  das  Karat  und
weniger  steuerfrei  zu  lassen  und  für  Erträge  von
weniger  als  7,50  /  für  das  Karat  die  Steuer
so  zu  ermäßigen,  daß  dem  Förderer  3  .  für
das  Karat  bleiben.  Diese  Lösung  ist  nicht  wohl
annehmbar.  Bedeutet  sie  doch,  daß  der  Förderer
keinerlei  finanzielles  Interesse  daran  hat,  ob  der
Ertrag  3  /“  oder  7,50  ./4  für  das  Karat  ist;  er
bekommt  im  einen  wie  im  anderen  Falle  3  /7
für  sich.  Es  heißt  aber  von  der  Selbstlosigkeit
des  Förderers  zu  viel  erwarten,  wenn  man  annehmen
  wollte,  daß  er  mit  allen  Kräften  dahin
arbeiten  würde,  lediglich  zugunsten  der  Steuerberechtigten
  den  Ertrag  bis  auf  7,50.  K  für  das
Karat  zu  steigern.  Jede  Steigerung  des  Ertrages
muß  vielmehr  auch  mit  einer  genügenden  Steigerung
  des  dem  Förderer  verbleibenden  Betriebsgewinnes
  verbunden  sein.  Will  man  unter  Wahrung
  dieses  Grundsatzes  die  ärmeren  Betriebe
entlasten,  so  muß  die  Steuer  in  ihrem  Prozent-
        <pb n="443" />
        W  403  20

satze  vom  Ertrage  stetig  um  so  kleiner  werden,
je  größer  die  Betriebsausgabe  im  Verhältnis  zur
Betriebseinnahme  wird.“)  Diese  Anforderungen
erfüllt  der  folgende  Vorschlag.

Die  Diamantensteuer  beträgt  den  überschuß
von  66  Hundertsteln  des  Verkaufserlöses  über

 

70  Hundertstel  der  Betriebskosten.“")  Betriebe,
deren  Kosten  95  Hundertstel  des  Verkaufserlöses
ausmachen  oder  übersteigen,  bleiben  steuerfrei.

Diese  Bestimmung  stellt  sich  schaubildlich  und
tabellarisch  wie  folgt  dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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————D——1#
Letriebosiootei/  O  50  100  50  le  TeraseerListn.
Betriebskosten  Steuer  triebskoeffizienten  von  50  v.  H.  gehabt  hat,  steht
in  %  des  in  0  des  #  in  9%  des  vor  der  Frage,  ob  sie  ein  armes  Vorkommen  mit
Verkaufs-Verkaufs=  Betriebs-  in  Ausbeute  nehmen  soll.  Sie  schätzt  die  jährliche
erloses  erlöses  ertrages  Einnahme  aus  diesem  auf  500  000  .  und  den
»  ;  Betriebskoeffizienten  dafür  auf  90  v.  H.  Wenn  ihre
60  60°.  Schätzung  zutrifft,  ergibt  sich  für  sie  die  folgende
10  50  65  5/0/,  Rechnung.  Bisher  hat  sie  2  000  O00  “  Ein-15
  55,5  6395/14  nahme  und  1  000  000  .  Ertrag  gehabt  und
20  52  685  davon  620000  .  Steuer  gezahlt,  also  380  000./4
3  1550  6%  Gewinn  erzielt.  Künftig  hat  sie  2  500  000  /%
35  41.5  W  Einnahme  und  1050  000  .  Ertrag,  einen  Be—
Kl
10  53  5  6½½  triebskoeffizienten  von  i  -—  58  v.  H.,  zahlt
50  2%  „½  25,  4  v.  H.  des  Erlöses,  also  635.000  ./“  Steuer
60  24  660  und  erzielt  415000  .“  Gewinn.  Nun  kann  es
65  20.5  5847  aber  leicht  vorkommen,  daß  der  Betrieb  auf  dem
70  1.  *b  5%  neuen  Felde  die  Erwartungen  nicht  erfüllt,  daß
rin  10•  50  der  Betriebskoeffizient  dort  z.  B.  auf  105  statt
85  6.5  4315  auf  90  v.  H.  steigt.  Dann  stellt  sich  die  Rechnung
90  3  30  folgendermaßen.  Der  Gesamtbetrieb,  der  alte  und
100  0  0  der  neue  zusammen,  hat  2  500  000  .  Einnahme

 

In  dem  Umstande,  daß  die  Steuerlinie  in
dem  Schaubilde  nicht  bei  100  v.  H.,  sondern  schon
bei  95  v.  H.  ihren  Nullpunkt  hat,  kommt  eine
Eigentümlichkeit  zum  Ausdruck,  die  nicht  unwichtig
erscheint.  Statt  mathematischer  Darlegungen  ein
Beispiel:  Eine  Gesellschaft,  die  aus  den  bisher
in  Angriff  genommenen  Feldern  eine  jährliche  Beniebseinnahme
  von  2  000  000  Z  mit  einem  Be-—

  —

*)  Für  das  Verhältnis  der  Betriebsausgaben  zu
den  Betriebseinnahmen  ist  weiterhin  auch  der  im
Eisenbahnwesen  übliche  Ansdruck  „Betriebskoeffizient“
gebraucht.

 

 

und  975000  .I  Ertrag,  einen  Betriebskoeffizienten

1525
von  2500—  61  v.  H.,  zahlt  23,3  v.  H.  des  Erlöses,
  also  582  500  Steuer  und  erzielt

392  500  /4  Gewinn.  Das  heißt:  die  Hinzunahme
des  neuen  Feldes  steigert  den  Gewinn  immer  noch
um  12500  .7¼.  Und  das  ist  (mit  bestimmten  Einschränkungen,
  die  hier  übergangen  werden  können)
der  Fall,  solange  der  Betriebskoeffizient  nicht

*)  Wird  die  Steuer  mit  S,  der  Verkaufserlös  mit
V.  die  Betriebsausgabe  mit  B  bezeichnet,  so  rechnet
sich:  8—  0,66  V  —  0,70  B.
        <pb n="444" />
        S  404  20

113½  v.  H.  erreicht  oder  übersteigt,  solange  er
nämlich  nicht  im  obigen  Schaubilde  den  Punkt  a,
den  Schnittpunkt  der  Steuerlinie  mit  der  oberen
Wagerechten  des  Bildes,  trifft  oder  nach  rechts
überschreitet.  Die  Gefahr  der  Kalkulations-=fehler
  an  der  Grenze  der  selbständigen
Wirtschaftlichkeit  neuer  Felder  ist  ganz  erheblich
  gemindert,  denn  die  Erreichung,
ja  in  gewissen  Grenzen  selbst  die  Überschreitung
  der  Grenze  bleibt  ohne  Verlust
für  den  Förderer.  Diese  Tatsache  wird  in  der
Richtung  der  nahezu  restlosen  Verarbeitung  der
diamantführenden  Sande  wirken  und  wird  insbesondere
  starken  Anreiz  dafür  bieten,  die  ärmeren
  Striche  im  Betriebe  mit  den  reicheren  zu
vereinigen.  Denn  nur  bei  dieser  Vereinigung
guter  und  schlechter  Vorkommen,  nicht  aber  beim
alleinigen  Abbau  der  armen  Vorkommen  tritt  der
erläuterte  Vorteil  ein.

Die  gezeichnete  Stenerlinie  läßt  Betriebe,
deren  Kosten  95  v.  H.  des  Erlöses  oder  mehr  betragen,
  steuerfrei.  Man  wird  einwenden,  daß  die
Grenze  der  Steuerpflicht  zu  hoch  liege,  da  ein
Ertrag  von  5  v.  H.  des  Erlöses  kein  angemessener
Normalgewinn  sei,  zumal  er  noch  die  Abschreibungen
  auf  die  Gerechtsame  decken  müsse.  Zweifellos
  wäre  das  Zusammenfallen  von  Steuergrenze
  und  Normalgewinn  ein  formaler  Vorteil.
Praktische  Nachteile  von  Belang  wird  ihr  Auseinanderfallen
  nicht  haben;  dafür  ist  es  zu  klein.
Wenn  die  Steuergrenze  nicht  tiefer  gesetzt  worden
ist,  so  liegt  der  Grund  in  der  Hauptsache  darin,
daß  sonst  auch  der  Schnittpunkt  a  des  Schaubildes
  weiter  nach  rechts  rückt:  für  jedes  Prozent
des  Erlöses,  um  das  die  Steuergrenze  gesenkt
wird,  weicht  der  Punkt  a  3½⅛  v.  H.  weiter  nach
rechts.  Das  birgt  aber  für  die  Steuerberechtigten
  eine  große  Gefahr.  Denn,  wie  oben  erläutert,
  können  Felder,  deren  Betriebskoeffizienten
höher  als  100  v.  H.  sind,  aber  noch  unterhalb
(links)  von  a  liegen,  mit  Nutzen  für  den  Förderer
  anderen  günstigeren  Betrieben  hinzugeschlagen
  werden.  Den  Schaden  aber  haben  die
Steuerberechtigten.  Bei  der  vorgeschlagenen
Steuerlinie  ist  die  Gefahr  nicht  groß.  Wollte
man  aber  ihren  Nullpunkt  bei  90  v.  H.  wählen,
so  würde  a  schon  nach  123½  v.  H.  rücken.  Ein
Betrieb  von  105  v.  H.  Kosten  würde  dann  z.  B.,
wenn  er  einem  billigeren  hinzutritt,  dem  Förderer
  noch  einen  Nutzen  von  5½  v.  H.  des  hinzukommenden
  Erlöses  geben,  während  die  Steuerberechtigten
  dadurch  um  10½⅛½  v.  H.  desselben  Erlöses
  geschädigt  werden.  Damit  wäre  aber  über
das  Ziel  hinausgeschossen:  es  wäre  in  der  Absicht,
  die  Annäherung  an  die  Grenze  der  Wirtschaftlichkeit
  gefahrlos  zu  machen,  tatsächlich  ein
Anreiz  gegeben,  Felder  in  Abbau  zu  nohmen,

 

die  an  und  für  sich  nur  mit  Verlust  ausgebeutet
werden  können.  Das  wäre  aber  volkswirtschaftlich
  verfehlt.

Wie  die  Steuer  finanziell  wirken  wird,  läßt
sich  an  folgenden  Ziffern  veranschaulichen.

Im  Geschäftsjahre  1911  der  Diamantenregie
sind  aufgekommen  an:

 

 

 

 

 

Hundert-—.:
  –  .  M  stel  des
Förderabgaben  der  Dentschen  Ko-  Erlöses
lonialgesellschaft  für  Südwestafrika:

Zweiprogentige  14  352  0,07
Fünsprozentige  588291  2,82
Dreieindrittelprozentige  .  170310  0,.  81
Summe  772953  3.70
Förderabgabe  der  Deutschen  Diamantengesellschaft
  .  73  339  0,35
Summe  846  292  4.05
Förderabgabe  des  Fiskus  923  415  4,41
Auofuhrzoll  .  661789031,67
Summe  8  387597  40.13
Drei  Fünftel  der  Verwertungsgebühr
  .  .  626  958  3,00
Summne  9011  555  43.13
Zwei  Fünftel  der  Verwertungegebühr.
  417972  2,00
Auszahlung  an  die  Förderer  11  466  073  54.87
Summe  (Verkaufserlös)  20  898  600  100,00
Sämtliche  bestehenden  Fördergesellschaften

werden  voraussichtlich  mit  einem  höheren  Betriebskoeffizienten
  als  mit  dem  arbeiten,  bei  dem
die  Steuer  den  gleichen  Anteil  vom  Erlöse  darstellt
  wie  die  Summe  der  durch  sie  ersetzten  Rohabgaben.
  Infolgedessen  wird  die  Steuer  nicht
mehr  43,13  v.  H.  des  Erlöses  ausmachen.  Dagegen
  wird  der  Erlös  zunehmen,  und  diese  Zunahme
  wird  die  Stenerberechtigten  voll  und  sicher
im  Laufe  der  Jahre,  teilweise  und  wahrscheinlich
schon  in  jedem  einzelnen  Jahre  schadlos  halten.  Wenn
der  Betriebskoeffizient  im  Durchschnitt  der  gesamten
Jahresförderung  35  40  45  50  55  v.  H.
des  Erlöses  beträgt,
  so  ist  die
Steuer  4195
des  Erlöses.  Das
Aufkommen  an
Steuer  erreicht

die  im  Jahre
1911  ergzielte
Summe  der
durch  sie  ersetzten
  Rohab-38

  34,5  31  27,5  v.  H.

gaben,  wenn
sich  der  Erlös
auff  104  113,5  125  139  157  v.  O.
des  im  Jahre  1911  erhaltenen  Erlöses  stellt.

Wie  sich  der  Betriebskoeffizient  und  der  Jahreserlös
  entwickeln  werden,  läßt  sich  nicht  voraussehen.
        <pb n="445" />
        W  405  20

Daß  aber  die  bisherigen  Abgaben  den  vorjährigen
  Betrag  auch  nicht  annähernd  mehr  für
ein  Jahr  bringen,  daß  sie  auch  nicht  annähernd
die  gleiche  Summe  wie  die  neue  Steuer  aufkommen
  lassen  werden,  ist  nach  der  Entwicklung
der  Betriebe  nicht  zweifelhaft.  Bleibt  es  beim
alten,  so  ist  eine  starke  Abnahme  der  Förderung
unvermeidlich.  Wenn  also  die  Abgabenberechtigten
  in  ihrer  Gesamtheit  die  Jahreseinnahme
vielleicht  nicht  auf  der  alten  Höhe  halten  können,
bedeutet  die  Steuer  gegenüber  den  bisherigen
Rohabgaben  für  sie  dennoch  einen  Gewinn,  weil
ihre  Einbuße  ohne  die  Steuer  noch  viel  größer
sein  würde  als  mit  der  Steuer.

Das  Steueraufkommen  geht  an  drei  Parteien,
  an  den  Landesfiskus,  die  Diamantenregie
  und  die  Deutsche  Kolonialgesellschaft
für  Südwestafrika"“),  mit  ihrem  Tochterunternehmen,
  der  Deutschen  Diamantengesellschaft.“)
Nun  ist  in  dem  oben  erwähnten  Schlußprotokoll
des  Sperrvertrages  der  Verwertungsgebühr  und
den  Förderabgaben  eine  gewisse  Vorzugsstellung
vor  dem  Ausfuhrzoll  zuerkannt.  Man  kann  sagen,
daß  ohne  den  Zoll  die  Abgaben  ungefähr  bis  zu
einem  Betriebskoeffizienten  von  75  v.  H.  noch  erträglich
  sein  würden.  Von  da  an  aber  müßten
sie  gleichmäßig  vermindert  werden.  Von  diesen
Abgaben  ohne  Zoll  (und  ohne  die  zu  den  Betriebskosten
  zählenden  zwei  Fünftel  der  Verwertungsgebühr)
  hat  die  D.  K.  G.  zusammen  mit
der  D.  D.  G.  im  Geschäftsjahre  1911  der  Regie
z.  B.  rund  35  v.  H.  vereinnahmt,  nämlich  4,05
v.  H.  des  Erlöses.  Dabei  ist  allerdings  zu  berücksichtigen,
  daß  der  Zoll  gerade  die  Felder  besonders
  an  der  Ausbeute  behindert  hat,  die  der
D.  K.  G.  die  weniger  hohen  Abgaben  bringen.
Würde  man  den  Zoll  beseitigen,  die  anderen  Abgaben
  aber  etwa  bis  zum  Betriebskoeffizienten
von  75  v.  H.  beibehalten  und  von  da  an  ermäßigen,
  so  würde  die  D.  K.  G.  sowohl  von  den
Abgaben  wie  von  dem  Erlös  einen  etwas  niedrigeren
  Prozentsatz  erhalten  als  im  Jahre  1911;
schätzungsweise  mit  der  D.  D.  G.  zusammen  etwa
30  v.  H.  der  Abgaben  und  3½  v.  H.  des  Erlöses.
Dieser  gleiche  Satz  wird  den  beiden  Gesellschaften
erhalten,  wenn  bestimmt  wird,  daß  sie  künftig  zusammen
  als  Steueranteil  3½  v.  H.  des  Erlöses
jedes  Förderers,  höchstens  aber  30  v.  H.  der
Steuer  jedes  Förderers  erhalten  sollen.““")

*)  Weiterhin  D.  K.  G.  genannt.
*)  Weiterhin  D.  D.  G.  genannt.

*")  Wenn  die  D.  K.  G.  besonderen  Wert  darauf  legt,
können  statt  des  dreieinhalbprozentigen  Durchschnittssatzes
  die  verschiedenen  Sätze  ihrer  früheren  Förderabgaben
  (einschließlich  der  Schlagkreisabgabe)  gewährt
werden.  Dabei  würde  gemäß  einem  Anerbieten  der
D.  K.  G.  an  die  Stelle  der  dreieindrittelprozentigen
Förderabgabe  die  alte  zweiprozentige  (1,9  v.  O.  des

 

Noch  beim  Betriebskoeffizienten  von  77  v.  H.
würden  sie  die  vollen  3½  v.  H.  des  Erlöses  bekommen.
  Die  Kolonialverwaltung  ist  bereit,  diese
Lösung  vorzuschlagen,  obgleich  sie  sich  nicht  verhehlt,
  daß  sie  gewisse  Nachteile  für  den  Fiskus  hat.“)

Was  den  Steueranteil  der  Regie  betrifft,  so
ist  der  Verwertungsgebühr  schon  eine  Vorzugsstellung
  eingeräumt,  insofern  die  Gebühr  teilweise
auch  künftig  in  fester  Rate  vom  Erlöse  genommen
wird.  Im  übrigen  ist  sie  nicht  mehr  in  voller
Höhe  nötig.  Die  Regie  hat  bisher  rund  ½  der
Gebühr  als  Beitrag  zu  den  Polizeikosten  im
Diamantengebiet  an  den  Fiskus  abgeführt.  Davon
soll  sie  vom  1.  März  d.  Is.  an  befreit  werden.
Dagegen  sollen  aus  dem  Steueranteil  der  Regie
die  Kosten  für  die  Nachprüfung  der  Steuerunterlagen
  gedeckt  werden.  Auch  muß  sie  daraus  Reserven
  für  schlechte  Jahre  aufspeichern  können.
Dafür  wird  voraussichtlich  ein  Anteil  von  zwei
Hundertsteln  der  Steuer  genügen.  In  dieser  Höhe
soll  er  vorerst  festgesetzt  werden.

Der  verfügbar  bleibende  Teil  der  Steuer  fällt
an  den  Fiskus.

Die  Steuer  gilt  vom  1.  Januar  d.  Js.  an.
Sie  zerfällt  in  eine  endgültige  und  eine  vorläufige.


Die  endgültige  Steuer  umfaßt  für  jede  Gesellschaft

  deren  Geschäftsjahr  als  eine  unteilbare

Einheit.  Als  Betriebseinnahme  gilt  der  Erlös
für  alle  Einlieferungen  der  Gesellschaft,  die
während  dieses  Geschäftsjahres  den  letzten  Hafen
des  Schutzgebiets  verlassen  haben.  Als  Betriebsausgabe
  gelten  die  im  selben  Geschäftsjahr  aufgekommenen
  Betriebskosten  multipliziert  mit  dem
Verhältnis  des  Gewichtes  der  eben  genannten
Einsendungen  zu  dem  Gewichte  der  in  jenem  Geschäftsjahre
  geförderten  Diamanten.“)

unverkürzten  Erlöses)  treten.  An  sich  verdient  aber
der  Durchschnittosatz  als  einfacher  den  Vorzug  vor  den
verschiedenen  Einzelsätzen.

*)  Sie  seien  an  den  Ziffern  des  früheren  Betriebsbeispiels
  erläutert.  Der  Stammbetrieb  sollte  2000000.#%
Erlös  und  50  v.  H.  Betriebskosten  haben,  muß  also
31  v.  H.,  das  sind  620  000  .  Steuern  zahlen.  Davon
erhalten  Fiokus  und  Regie  zusammen  31  —  3,5  —  27,5
v.  H.  oder  550  000  .K.  Die  beiden  Gesellschaften  3,5
v.  O.  oder  70000  AMA.  Der  neue  Betrieb  erzielt
500  000  1  Erlös  und  90  v.  H.  Betriebskosten.  Für
beide  Betriebe  zusammen  stellt  sich  der  Betriebskoeffigient
auf  58  v.  O.,  die  Steuer  aus  25.4  v.  H.  oder  635  000  4/4.
Von  dieser  Steuer  erhalten  Fiskus  und  Regie  zusammen
25,14  —  3,5  =  21,9  v.  O.  oder  547  500  .K,  die  beiden
Gesellschaften  aber  3.5  v.  H.  oder  87  500  A.  Sie  be—
kommen  also  nicht  nur  die  ganze  Mehrstener,  sondern
sogar  noch  etwas  von  dem  ursprünglichen  Steueranteil
des  Fiskus  und  der  Regie.

**)  Diese  beiden  Gewichte  brauchen,  wie  ohne  weiteres
verständlich  sein  dürfte,  nicht  miteinander  übereinzustimmen.
  weil  nicht  immer  alle  Steine,  die  in  einem
Jahr  gefördert  sind,  in  diesem  auch  versandt  werden.
        <pb n="446" />
        —  406  20

Jede  Gesellschaft  hat  jährlich  das  letztere  Gewicht
  und  die  Betriebskosten  nach  den  Ausführungsbestimmungen
  des  Gouverneurs  festzustellen
und  diese  Ermittelungen  den  vom  Gouverneur
bestellten  und  in  seinem  Auftrage  (auf  Kosten
der  Regie)  handelnden  vereidigten  kaufmännischen
Sachverständigen  zur  Prüfung  vorzulegen.  Die
Sachverständigen  haben  die  Nachweisungen  zu
prüfen  und  nötigenfalls  zu  berichtigen.  Gegen
die  Berichtigung  ist  Einspruch  an  eine  Berufungskommission
  zulässig.  Deren  Bescheid  ist  endgültig.
Die  Sachverständigen  reichen  die  endgültig  festgestellten
  Nachweisungen  der  Regie  ein.  Diese
ermittelt  dann  die  Steuer.

In  den  Ausführungsbestimmungen  kann  der
Gouverneur  für  die  Ermittlung  gewisser  Posten
der  Betriebskosten  bestimmte  Erfahrungssätze  vorschreiben,
  Grenzen  für  die  Berücksichtigung  von
Gehaltssätzen  bestimmen  usw.

Die  vorläufige  Steuer  wird  von  jeder  einzelnen
Einsendung  eines  Förderers  genommen.  Sie
wird  im  übrigen  in  analoger  Weise  ermittelt  wie
die  endgültige  Steuer.  Statt  der  Betriebskosten
und  des  Steingewichts  des  Geschäftsjahres,  in
das  die  Einsendung  fällt,  werden  jedoch  die  einschlägigen
  Ziffern  der  letzten  geprüft  und  berichtigt
vorliegenden  Jahresnachweisung  gewählt.  Fehlt

eine  solche  oder  führt  sie,  weil  der  Betrieb  teurer

geworden  ist,  zu  Härten,  so  setzt  der  Gouverneur  fest,
wieviel  Mark  auf  die  Gewichtseinheit  als  Betriebskosten
  für  die  vorläufige  Steuer  angenommen
werden  sollen.  Für  die  bis  zum  1.  Juli  d.  Is.
aus  Swakopmund  abgegangenen  Sendungen  gelten
die  bisherigen  Abgaben  als  vorläufige  Steuer.

 

Die  vorläufige  Steuer  wird  fällig  in  dem  Augenblick,
  in  dem  die  Einsendung  den  letzten  Hafen
des  Schutzgebiets  verläßt.

Unterschiedsbeträge  zwischen  vorläufiger  und  endgültiger
  Steuer  werden  nicht  gesondert  erhoben
und  zurückgezahlt,  sondern  bei  den  nächsten  Einsendungen
  verrechnet.

Die  Verteilung  der  Steuer  ist  Sache  der  Regie.
Der  Anteil  der  D.  K.  G.  und  der  D.  D.  G.  ist
der  ersteren  Gesellschaft  zuzuleiten;  die  Unterteilung
wird  den  beiden  Gesellschaften  überlassen.

Beanstandungen  der  oben  bezeichneten  Nachweisungen
  der  Förderer,  der  Festsetzungen  des
Gouverneurs  und  etwaiger  von  der  Verwaltung
verfügten  Steuerniederschlagungen  stehen  den
privaten  Steuerberechtigten  nicht  zu.

In  —  allerdings  nur  losem  —  Zusammenhange
  mit  der  Abgabenreform  steht  die  Frage
der  Bevorschussung  der  Einsendungen.  Bisher
erhält  der  Förderer  einen  zinsfreien  Vorschuß
von  30  -  für  jedes  Gramm.  Die  Ziffer  ist
seinerzeit  gewählt  worden  als  ungefährer  Betrag
der  Betriebskosten.  Diese  sollte  der  Förderer
möglichst  früh  erstattet  erhalten.  Die  Sache  läßt
sich  künftig  so  regeln,  daß  im  allgemeinen  als
Vorschuß  für  jedes  Gramm  der  Betrag  gewährt
wird,  der  der  Ermittlung  der  vorläufigen  Steuer
als  Betriebsausgabe  für  ein  Gramm  zugrunde
zu  legen  ist;  jedoch  soll  der  Vorschuß  für  jedes
Gramm  mindestens  30  und  höchstens  90  v.  H.
des  Satzes  betragen,  der  als  dem  Förderer  verbleibender
  Teil  des  Verkaufserlöses  nach  der
letzten  vorliegenden  endgültigen  Abrechnung  auf
ein  Gramm  entfallen  ist.

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Wassererschließung  in  Deutsch-Südwestafrika.)

Bei  der  außerordentlichen  Bedeutung  der
Wassererschließung  für  Deutsch-Südwestafrika
  dürften  einige  Angaben  über  die  Bohrtätigkeit
  im  Schutzgebiet  von  Interesse  sein.

Das  in  erster  Linie  für  Viehzucht  sehr  geeignete
  Land  hat  während  eines  großen  Teils
des  Jahres  unter  der  Trockenheit  zu  leiden.  Die
Beschaffung  brauchbaren  Wassers  zu  Bewässerungszwecken
  sowie  zur  Viehtränkung  ist  daher  eine
Lebensfrage  für  das  Land.

Seit  einer  Reihe  von  Jahren  ist  das  Gouvernement
  bereits  bemüht,  durch  Bohrungen  das
Grundwasser,  das  vielenorts  schon  in  geringen
Tiefen  zu  erreichen  ist,  aufzuschließen.  Es  sind

 

zwei  Bohrkolonnen,  die  eine  im  Norden,  die
andere  im  Süden,  in  Tätigkeit.  Jede  Bohrkolonne
  besteht  aus  acht  Bohrtrupps,  die  mit
Bohrgeräten  verschiedenen  Systems  ausgerüstet
sind  und  unter  der  Leitung  von  Bohrmeistern
stehen.

Im  Rechnungsjahr  1910/11  wurden  mit
diesen  Apparaten  rund  150  Bohrlöcher  mit  einer
Durchschnittstiese  von  40  bis  45  m  und  mit  einer
gesamten  Bohrtiefe  von  5200  fallenden  m  gestoßen.
Jede  Maschine  war  an  rund  200  Bohrtagen  im
Jahre  in  Betrieb,  während  die  übrige  Zeit  auf
Probepumpen,  Auf=  und  Abbau,  Fortbewegung
und  Instandsetzung  verwendet  wurde.

Die  staatlichen  Bohrtrupps  wurden  sowohl
auf  Regierungsland  als  auch  auf  Privatland  beschäftigt,
  da  es  zur  Zeit  noch  fast  völlig  an  Privat-
        <pb n="447" />
        W  407  20

Bohrunternehmern  fehlt.  Vergleicht  man  hiermit
die  benachbarte  Kapkolonie,  wo  ganz  ährliche
Verhältnisse  berrschen,  so  kann  man  sich  die
mangelnde  Unternehmungslust  unserer  heimischen
Bohrindustrie  nicht  recht  erklären.  Im  Jahre
1904  gab  es  in  der  Kapkolonie  42  Bohrunternehmer,
  welche  in  einem  Jahre  rund  7600  m
erbohrten;  im  Jahre  1907  war  ihre  Zahl  bereits
auf  102  Unternehmer  mit  40  300  m  Jahresleistung
  angewachsen.

In  dem  Maße,  in  dem  die  Besiedelung  unseres
Schutzgebietes  sowie  die  wirtschaftliche  Ausnutzung
der  einzelnen  Farmen  zunimmt,  steigern  sich  auch
die  Nachfragen  nach  Wasserbohrungen.  Bereits
seit  zwei  Jahren  sind  die  staatlichen  Bohrgeräte
zum  größten  Teil  (90  %)  auf  Privatfarmen  beschäftigt,
  ohne  daß  sie  dem  Bedürfnis  gerecht
werden  können.  Die  Farmer  müssen  nach  der
Anmeldung  einer  gewünschten  Bohrung  oft  jahrelang
  warten,  bis  ihrem  Wunsche  nachgekommen
werden  kann.  Vor  kurzer  Zeit  lagen  über
tausend  Anmeldungen  vor,  die  sich  dauernd  noch
vermehren,  so  daß  die  vorhandenen  Geräte  etwa
zwölf  Jahre  zu  tun  haben  würden,  um  nur  diese
Arbeiten  auszuführen.  Eine  Vermehrung  der
Bohrmaschinen  liegt  nicht  in  der  Absicht  der  Regierung,
  da  durch  einen  noch  größeren  Betrieb
die  Verwaltung  des  Schutzgebiets  unnötig  belastet

 

würde.  Wohl  aber  bietet  sich  unserer  heimischen
Bohrindustrie  hier  ein  in  absehbarer  Zeit  unerschöpfliches
  Betätigungsfeld.  Es  wäre  zu
wünschen,  daß  sich  die  in  Betracht  kommenden
deutschen  Firmen  recht  bald  diesem  Arbeitsfelde
zuwenden,  ehe  die  englischen  Bohrunternehmer
der  Kapkolonie  den  besten  Teil  der  Arbeiten  mit
Beschlag  belegt  haben.

Die  Konkurrenz  der  staatlichen  Bohrtrupps
ist  in  keiner  Weise  zu  fürchten,  da,  sobald  die
Bedürfnisse  der  Farmer  nach  Bohrungen  anderweitig
  gedeckt  werden  können,  die  staatlichen  Geräte
  nur  noch  zur  Erschließung  von  Regierungsland
  dienen  sollen.

Die  Diamantenförderung  im  Mär=  1912.“)

 

 

 

 

 

Fördermenge  Zu-  Abin
  Karat  nahme  nahme
im  Rechnungsjahre  gegenüber  dem
19111  1912  Vorjahre
April  bis  Jun.679  6½  643  504  —  36  142
Februar  60  2657  66  3806  115  —
März  73  412  649r  8  163
April  bis  Märg813  3234
—  338  490

 

 

 

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  7,  S.  306.

Togo.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  6,  S.  252.)

lachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  ODonat  Februar  1912  källig  gewordenen  JSollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den
Namen  der  Zollämter,  „Maeonat  des  Rechnungsjahres  gleichen  Zeitraum
bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  AusfuhrZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
A  u  6%  „  4  7  4

.  s  l  E  I
Lomc.·Hauptzollomt191697,80  223,257  208,55  192  129,600  133  802,  5800  18,75  196,  55  134  018,20  58111,40  —
Agbanaken.  .  Zollamt  385.30  9—  —  394.30  190.10  6.75  —  196,  85  197.45.  —
Tolblil  479—  17.25.  —  406.25  591.2%  7.75  15.—.  113.95882,300  —
Norpe  ..  -  2499,35«68:3,75«  (),85  3  189,95  1  471.55  997,.00  —  21169.,05720,  70  —
Ho  Zollhebestelle  1  658.80)  1617.25  —  3  306,05  1  365,25  1  463.—  —  2  828  25JO  —
ßpandu.  -  1655,  25  1378,75  —  3  0314..1-0  340  —  S
Kete-Kratschi  -  158,10  8.—  —  166,40  184.75  3.—  —  187,75  —  21.35
Tetetu  -  —  —  —  —  24.45  6.500  —  30,959060.95
Palime  -  153,60  —  —1  153.60  203,  50  —  —  203,  50  —  1565,90
Agucga  -  434,  60  82.25  7.—  523.85  691.85  107.50  —  790.75  1275,50

Im  Februar  1912  199  122,10)  4010,50  222,10  203  3941.—+439  47930  4  773,50  443,35  1441  696.15  58097,85  —
In  der  Zeit  vom  1.  April  |  i

1911  bis  31.  Jan.  1912  1625716,70  36  302,25  5821,60  1667843.  551473907,  11  27991,  30  465,  10  1506  763,0  1161080,0  —
Zus.  i.  d.  Zeit  v  1.  April  6  -

1911  bis  28.  Febr.  1912  1821838.50  40  351,75  6047.—  1  871237,  551613386,  44  32764,80  5308,15  1651  459,69219777,86  —

l
        <pb n="448" />
        W  408  20

Deutsch-MNeugquinea.

Nachwelsung  der  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Meuguinen  im  I.  Viertel

des  Rechnungsjahres  1911  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GQGesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  im
e  —.--ObsgspxILIEEIFELXLMUTUWOiWes--»-—G.ege"e"lekche"
Name  1091  „  19910  Zeitraum  d.  Vorjahres
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr#  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

%  Pf.]  44%  Pf.)  46%  Pf.]  44  Pf.]  M.  Pf.]  4%  Pf.]  4  Pf.  M  Vi.

i  -  s  i

I

Rabaul.  .  .  .187631  4915  375  37103006|86|74374  416721,  3091  095/71|1191115—  —

Friedrich-Wilhelms-  6  "„  l  .

hafen  .  19904  561  7143  86  27047  9211079  06)  3595015  14674  21112  373  711  —
Käwieng  748  821  —  —  741882  5561  87  184  2  0403344997„  55
Kieta  1  602  94  12  921  1615  86  463  591  —  —  163  591152  27—  #  —
Namatanai  71  15  l  V¼5  44F
Eitape  292  4111  630  5  174  65  634  50  809  151  113  761  —  —
Morobe  139°10  18.—  15710  56  99  12  —  68|99  88  111  —
Ponape  11  608  —725  56NT  T
Truk  1  034.  28  8  178  11121242  202  71  019.  22  1221|96  29900  16  —
Nauru  5  444272  94442  %  6  %  —  7?G3  99
Jaluit  18  730  7914  658  263  389  O0C  3837  8888125  2819  963  16  3  425  8989  —
Jap.  5  100  85  711  64112,  499  98  1513  101  —  21  9151  10  —  —86038  61
Angaur  8  810  6  6——  —810,  6428  29  —
Palau  1  176  29  716  201922  191765  99330  153096,  44  21  1173,  95
Saipan  4  618.  372  857  05  7  475  122  141)  70  1  2338  953  380.  654  094  771  —  —
Zusammen  167214  2548057  00|215271  25130933  4831  038  76167972  2447299°011  —  —

½  u  8

*)  Hiervon  Kopra-  »  I
zölle  —  —383415  8  —  —26  026  83Inlu2319.  +  —

b  1  I  I

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Aus  dem  Krbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees.“)

Bei  den  jüngst  stattgehabten  Verhandlungen
der  Technischen  Kommission  des  Kolonial-=Wirtschaftlichen
  Komitees  wurden  wieder  eine
Reihe  von  bemerkenswerten  Vorträgen  gehalten.  Uber

Bergbau  in  den  Kolonien

referierte  Diplom-Ingenieur  Kuntz;  er  führte  u.  a.
folgendes  aus:

In  Südwestafrika  hat  die  bergmännische  Erforschung
  des  Landes  in  den  letzten  Jahren  gute  Fortschritte
  gemacht.  Angeregt  durch  Diamanten-,  zinnund
  Goldfunde  herrscht  seit  Jahren  rege  Schürftätigkeit.
Namentlich  haben  auch  die  großen  Gesellschaften  bedentende
  Mittel  aufgewandt,  um  ihre  Gebiete  und
andere  versprechende  Gegenden  des  Landes  durchsuchen
zu  lassen.  Zu  erwähnen  sind  die  Entdeckungen  von
einigen  kleinen  Kupferlagerstätten  in  den  Otavi-Bergen,
von  großen  Cisenerz-Lagern  und  von  Goldquarzgängen
in  Kaolo-Land,  von  denen  die  versprechendsten  zur  Zeit
noch  beschürft  werden.  ferner  von  abbauwürdigen
Reihe  guter  Zinnerg-Funde  in  der  Gegend  des  Erongo-Gebirges
  und  südlich  des  Brandberges.

Die  Diamanten-Prodnktion  ist  im  letzten,  eben
beendeten  Geschäftojahr  der  Regie  zurückgegangen  von
einer  Förderung  im  Werte  von  26  S369  000.%¾  im  vorhergehenden
  auf  eine  solche  im  Werte  von  20898000  .4%
(816296  Karat).  Durch  die  ausgedehntere  Verwendung

 

maschineller  Aufbereitungen  wurden  mehr  kleinere  und
weniger  wertvolle  Diamanten  gewonnen  als  früher
bei  der  Handaufbereitung.  Infolgedessen  ging  auch
der  durchsckhmittliche  Preis  pro  Karat  etwas  herab.
Bisher  stellte  sich  der  Durchschnittspreis  der  von  der
Regie  verkauften  Steine  auf  27,122  X  pro  Karat  bei
einer  Durchschnittsgröße  der  Steine  von  5,838  auf  das
Karat.  Fast  die  gange  Förderung  (94,55  v.  H.)  ging
nach  Antwerpen.  An  derselben  sind  fast  ausschließlich
die  fünf  großen  Gesellschaften  beteiligt,  welche  die
reichsten  Felder  besitzen.  Es  ist  zu  erwarten,  daß  die
beabsichtigte  Umwandlung  der  Bruttostener  in  eine
Abgabe  vom  Nettogewinn  sowohl  die  Produktion  bedeutend
  steigern,  als  auch  überhaupt  einen  belebenden
Einfluß  auf  das  ganze  Diamantengebiet  ausüben  wird.

Bezüglich  Herkunft  der  Diamanten  neigt  man  der
Ansicht  zu,  daß  die  Primärlagerstätten  in  der  Nähe
auf  dem  Festlande  liegen  müssen.  Es  ist  deswegen
noch  immer  die  Hoffnung  berechtigt,  solche  zu  finden.

Die  Produktion  der  Otavi-Mine  betrug  im
Geschäftsjahr  1910.11:

an  Erg  31  600  Tonnen  mit  durchschnittlich
16  v.  O.  Kupfer  per  Tonne,

24  -Blei  -
290  g  Silber  -

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  28,  S.  897  ff.
        <pb n="449" />
        W  409  2e0

An  Kupferstein  2220  Tonnen  mit  durchschnittlich
47  v.  H.  Kupfer  per  Tonne,
26  -  Blei  2  2
440  Silber  =  -

an  Werkblei  2010  Tonnen  mit  durchschnittlich
98  v.  H.  Blei  per  Tonnc,
620  g  Silber=  "
Im  eben  abgeschlossenen  Geschäftsjahr  1911/12
ist  die  Produktion  nicht  so  groß  gewesen.  Sie  betrug
29600  Tonnen  Erz
1  4120  Tonnen  Kupfersteine
000  Tonnen  Werkblei

mit  ähnlichem  Gehalt  an  Metallen  wie  im  vorhergehenden
  Jahre.

Die  Untersuchung:  Sarbeiten  in  der  Tiefe  der  Tsumeb-Grube
  haben  günstige  Erfolge  gehabt,  sowohl  was
Menge  als  Wert  der  angetroffenen  Erze  anlangt,  so
daß  die  Produktion  in  ähnlicher  Juantität  und  Oualität,
wie  bioher,  für  einige  weitere  Jahre  gesichert  erscheint.

Kleinere  Kupfererzmengen  wurden  gewonnen  auf
den  Gruben  von  Otjisongati  und  im  Khantal  sowie
von  der  Otavi  Expl.  Co.  im  Otovital.

Besonderes  Interesse  haben  die  in  den  letzten
Jahren  gemachten  Zinnerz-Funde  in  Süfstwestafrika
erregt.  In  einem  Gebiet,  welches  von  der  Küfte  nördlich
Swakopmund  bis  in  die  Gegend  östlich  Omaruru  und
vom  Swakop  im  Süden  bis  zum  Brandberg  im
Norden  reicht,  finden  sich  zahllose  Pegmatit=  und
Quarzgänge,  die  meist  in  Gangzügen  sich  an  dem
Kontakt  zwischen  alten  kristallinen  Schiefern  und
Granit  entlang  ziehen.  Das  Zinnerz  kommt  vor  als
Kristalle  und  Körner  von  Zinnstein  (Kassiterit),  die
in  der  Gangmasse  eingesprengt  sind.  Der  Gehalt  der
Gänge  ist  sehr  wechselud,  hängt  aber  nicht,  wie  bisweilen
  gemeldet  wurde,  mit  atmosphärischen  Einflüssen
und  Grundwasserspiegel  zusammen.  Er  beträgt  von
einem  Bruchteil  eines  Prozentes  bis  zu  10  v.  H.

Die  Abbauwürdigkeit  ist  abhängig  von  der  Häufigkeit,
  Ausdehnung  und  Ergiebigkeit  der  reichen  Stellen,
die  sich  meist  in  einer  bestimmten  Entsernung  vom
Kontakt  des  Granits  mit  den  Schiefern  befinden  sowie
von  örtlichen  Verhältnissen,  Größe  des  Betriebes  usw.
Die  reichsten  Funde,  die  bisher  gemacht  worden  sind,
befinden  sich  im  Tal  des  Eiseb=  oder  Omaruru-Flusses
westlich  Okombahe,  ferner  nördlich  Okombahe,  sowie
am  Suüdost=  und  Südwestfuß  des  Erongo-Gebirges.
Sie  sind  fast  sämtlich  in  die  Hände  größerer  englischer
Gesellschaften  übergegangen.  Praktisches  Verständnis,
schnelles  Erkennen  von  Chancen  und  Möglichkeiten,
energisches  Zugreifen  und  flüssigere  Geldverhältnisse
infolge  von  Kleinaktien  sind  Eigenschaften  und  Umstände,
  welche  dem  englischen  Unternehmer  eine  große
lUberlegenheit  über  seinen  deutschen  Konkurrenten  auf
dem  Gebiete  des  kolonialen  Bergbaues  geben.

Nach  dem  heutigen  Stand  der  Untersuchungen
kann  man  die  Aussichten  des  Zinnerz-Bergbaus  in
Südwestafrika  als  günstig  bezeichnen,  und  bei  der
großen  Ausdehnung  des  Zinngebietes  ist  noch  viel
Raum  zur  Betätigung  für  andere  übrig.

In  Östafrika  ist  die  Schürftätigkeit  viel  geringer
gewesen,  als  sie  bei  den  großen  Möglichkeiten  in  dieser
Kolonie  für  den  Bergbau  sein  sollte.  Der  bestehende
Goldbergbau  hat  sich  indessen  in  befriedigender  Weise
weiter  entwickelt.  Die  Produktion  der  Kironda-Goldmine
  betrug:

im  Jahre  1909
-  -  1910  387  000  -
1911  980  000  --Der

  durchschnittliche  Goldgehalt  pro  Tonne  ist
ungewöhnlich  hoch  und  betrug:

225  000.4

-  -

 

1909  38.5  g
1910  16.45  8
1911  —

Die  Betriebskosten  sind  bisher  noch  sehr  bedeutend,
  doch  werden  sie  aller  Voraussicht  nach  in  nächster
Zeit  weiter  heruntergehen.  Der  gegenwärtige  Rückgang
in  der  Produktion  steht  in  Verbindung  mit  vorübergehenden
  Wasserschwierigkeiten.

Nicht  weit  von  der  Südostecke  des  Victoriasees  ist
die  kleine  Goldgrube  Kassama,  die  schon  früher  einmal
bearbeitet  wurde,  von  einigen  Prospektoren  wieder
ausgenommen  worden  und  wird  mittels  eines  kleinen
fünf  Stempel-Pochwerks  betrieben.

In  der  Nähe  der  Militärstation  Ikoma  sind  neue
Goldvorkommen  gefunden  worden,  die  zu  Hoffnungen
auf  Abbauwürdigkeit  berechtigen  und  von  der  Central-Afrikanischen
  Bergwerks-Gesellschaft  gegenwärtig  beschürft
  werden.

Die  Glimmer-Produktion  Deutsch-Ostafrikas
nimmt  langsam  und  stetig  zu.  Sie  betrug:

1908  1909  1910
77  538  kg  94  852  kcg  106  580  kg

im  Werte  von  208  947.—./¼  258  799.—.4K  320  720,—./%
Wert  per  kg  2,69  -  2,73  -  3,01

Auch  im  letzten  Jahr  soll  eine  kleine  Zunahme
stattgefunden  haben,  während  der  Preis  des  Glimmers
zurückging.

Die  Salzgewinnungen  in  der  Kolonic,  welche
in  Händen  der  Central-Afrikanischen  Seen-Gesellschaft
liegt,  betrug:

1910  rund  2000  Tonnen,
1911  =  1700  =

Nach  Fertigstellung  der  Tanganyila-Bahn  wird
eine  bedeutende  Erhöhung  der  Produktion  erwartet.
Von  den  übrigen  Kolonien  ist  wenig  Neues  zu  berichten.
  Auf  den  Palau-Inseln  hat  in  den  letzten
Jahren  die  „Deutsche  Südsec-Phosphat-Aktien-Gesellschaft"
  mit  der  Verschiffung  von  Phosphaten  begonnen,
  welche
1910  ctwa
1911  4

40  000  Tonnen,
15  000  -
betrug.
Die  Prodnktion  der  englischen  Phosphat-Gesellschaft,
die  auf  den  Marschall-Inseln  tätig  ist,  betrug:

1909.  71  782  Tonnen,
1910  142  675  -
1911  88  463  -

Es  sei  hier  noch  auf  eine  Unsitte  hingewiesen,  die
darin  besteht,  kleine  in  den  Kolonien  gemachte  Erzfunde
in  der  Presse  sensationell  auszubauschen.  So  kann
man  häufig  von  der  Auffindung  von  50=  bis  60  progentigen
  Rupfererzlagern  lesen,  und  wenn  man  der  Sache
auf  den  Grund  ge  ht,  findet  man,  daß  es  sich  um  eine
Analyse  einiger  Stückchen  Kupfererz  handelt,  die  ein
Prospektor  oder  Farmer  in  einem  Quarzggang  aufgefunden
  und  an  ein  Laboratorium  geschickt  hat.  Hat  schon
eine  eingige  Analyse  von  einer  Erzlagerstätte  keinen
Wert,  so  ist  sie  erst  recht  unbrauchbar,  wenn  dabei  die
Angabe  über  Mächtigkeit  oder  Weite  der  Lagerstätte
fehlt,  auf  die  sich  die  Wertangabe  bezieht.  Vor  einigen
Tagen  konnte  man  in  einer  Berliner  Zeitung  lesen,
daß  70=  bis  90  progentige  Zinnerzlager  (!)  in  Südwestafrika
  aufgefunden  worden  sein  sollten.  Der  Fachmann,
  welcher  weiß,  daß  das  reichste  Zinnerz  höchstens
78  v.  H.  Zinn  enthält  und  außerdem  nur  in  vereinzelten
  Körnern  und  Kristallen  in  Pegmatit=  und  Quarzgängen
  auftritt,  erkennt  sofort  die  starke  Ubertreibung,
nicht  aber  der  Laie.  Auch  in  anderer  Weise  werden
        <pb n="450" />
        G  410  20

oft  Nachrichten  über  kolonialen  Bergbau  übertrieben.
So  wurden  aus  dem  kleinen  leichten  Fünf-Stempel-Pochwerk
  für  die  Kassama-Grube  in  Ostafrika  in  der
zeitung  fünf  Pochwerke  mit  Stampfern  und  Laugewerken.
  Ein  Teil  des  Publikums  aber  mag  dadurch
getäuscht  werden  und  es  ist  dies  häufig  ein  Grund,
warum  sich  vorsichtige  deutsche  Kapitalisten  ablehnend
kolonialen  Unternehmungen  gegenüber  verhalten,  was
in  den  Kolonien  sehr  bedauert  wird.  Es  wäre  deshalb
zu  wünschen,  daß  sich  die  bedeutenderen  Zeitungen
bei  Wiedergabe  und  Verbreitung  solcher  sensationellen
Nachrichten  größere  Zurückhaltung  auferlegten.
1  1

Im  Anschluß  an  das  Referat  beschloß  die  Technische
  Kommission  folgenden  Aufruf  an  deutsche
Prospektoren  im  In=  und  Auslande  zur  Betätigung
  in  Deutsch-Ost=  und  -Westafrika  zu  erlassen:

Während  in  Deutsch-üdwestafrika,  angeregt
durch  die  Funde  von  Diamanten,  Zinnerz  und  Gold,
seit  Jahren  eine  rege  Schürftätigkeit  besteht  und  die
Produkte  des  Bergbaues  im  Jahre  1910  bereits  eine
Ausfuhr  von  über  33  Millionen  Mark  ergaben,  fehlt
es  in  Deutsch-Ostafrika  und  Deutsch-Westafrika  an
Prospektoren.

In  Deutsch-Ostafrika  bilden  die  gesunden  Hochländer
  des  Seengebietes  am  sogenannten  zentralafrikanischen
  sowie  diejenigen  am  ostafrikanischen  Graben
versprechende  Gebiete,  namentlich  für  Gold,  Kupfer,
Zinn  und  Rohle  und  sind  mittels  der  bis  Tabora
fertiggestellten  zentralbahn  bequemer  als  früher  zu
erreichen.  Die  Ausfuhr  aus  Deutsch-Ostafrika  an
Mineralien  betrug  im  letzten  Jahre  nahe  an  1½  Millionen
  Mark,  davon  nahezu  1  Million  allein  an  Gold.

In  Togo  findet  sich  Goldquarz  und  Alluvialgold,
in  Kamerun  Glimmer,  Kohlen,  erdölhaltige  Schiefer,
Soolquellen,  auch  besteht  Aussicht  auf  Zinnerg  in
gleicher  Formation  wie  im  zinnerzreichen  Nigeria.
Neu-Kamerun  eunthält  hauptsächlich  Granit  und
kristallene  Schiefer,  über  die  Bodenschätze  ist  noch
nichts  bekannt.

zur  Erleichterung  erstattet  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitec  bis  auf  weiteres  gut  empfohlenen
Prospektoren,  die  sich  über  die  erforderliche  Erfahrung
auszuweisen  vermögen  und  hinsichtlich  ihrer  persönlichen
Verhältnisse  den  in  dem  Schutzggebiet  bestehenden
Landungsvorschriften  genügen,  die  Rosten  der  See—
reise  II.  Klasse  nach  einem  Hafen  von  Deutsch-Ost=
  oder  -Westafrika.

Drahtlose  Telegraphie  mit  und  in  den
Kolonien.

Graf  von  Arco,  Direktor  der  Gesellschaft  für
drahtlose  Telegraphie,  machte  über  drahtlose  Telegraphie
  mit  und  in  den  Kolonien  u.  a.  folgende
Mitteilungen:

Für  die  Versuche,  einen  drahtlosen  Verkehr  nach
den  Kolonien  herzustellen,  ist  in  Togo  eine  Empfangsstation
  mit  großer  Antenne  errichtet  und  die  Versuchsstation
  der  Gesellschaft  für  drahtlose  Telegraphie  in
Nauen  sehr  erheblich  vergrößert  und  verstärkt  worden.
Die  Versuche  hatiten  Anfang  dieses  Jahres  begonnen
und  waren  in  vollem  Gange.  In  der  Budget-Kommission
  des  Reichstages  teilte  der  Staatssekretär  des
Reichopostamtes  mit,  daß  es  bei  den  Vorversuchen
kürzlich  gelungen  sei,  Teile  der  von  Nauen  gegebenen
Nachrichten  bei  der  provisorischen  Empfangsstation  in
Togo  aufzunehmen.

Am  30.  Märgz  12  Uhr  mittags  erfolgte  das  Unglück
des  Turmeinsturzes.  Oierdurch  sind  die  vielver- 



sprechenden  Versuche  auf  4  bis  6  Monate  unterbrochen
worden,  bis  ein  neues  Bauwerk  das  umgestürzte  ersetzt
hat.  Die  Turmkonstruktion  bestand  bekanntlich  aus
zwei  Teilen,  nämlich  aus  dem  alten  100  m  hohen
Turm,  welcher  unten  auf  einem  Kugelgelenk  aufstand
und  in  75  m  Höhe  durch  drei  Spannstangen  gehalten
wurde.  Auf  dieses  Bauwerk  war  ein  zweiter  100  m
hoher  Turm  wesentlich  leichterer  Konstruktion  im  Laufe
des  verflossenen  Sommers  aufgesetzt  worden.  Sein
Fußpunkt  stand  auf  dem  oberen  Ende  des  alten  Turmes
unter  Zwischenschaltung  eines  Kugelgelenkes.  Der  neue
obere  Turm  war  im  Gegensatz  zum  unteren  Turm
mit  3—3  Spannstangen  verankert,  von  denen  die  drei
untersten  ziemlich  dicht  über  dem  Fußpunkt  des  oberen
Turmes  angriffen.  Beide  Türme  waren  gegen  Erde
bzw.  gegeneinander  durch  Glaskörper  isoliert.  Der
Einsturg  des  Turmes  erfolgte  bei  etwa  27m  Windstärke,
  welche  als  höchste  Windstärke  dieses  Lages  in
dem  Observatorium  Lindenberg  festgestellt  wurde.  Ein
um  diese  Zeit  vom  Turm  seitlich  siehender  Beamter
sah,  daß  eine  der  drei  Spannstangen  des  oberen
Turmes  auf  der  Windseite  riß,  der  obere  Turm  unmittelbar
  darauf  einknickte  und  gleich  darauf,  sich  überschlagend,
  nach  der  Leeseite  herabstür  zte.  Der  fallende
Turm  beschrieb  einen  Bogen  über  die  Stationshänser
hinweg,  in  denen  zur  fraglichen  Zeit  etwa  40  Beamte
und  Arbeiter  sich  aufhielten.  Obgleich  er  die  gesamte
Antennc,  d.  h.  mehrere  Kilometer  4  mm  starke  Phosphorbronzedrähte,
  und  die  noch  unversehrten  Spannstangen
  mit  sich  über  die  Dächer  der  Häuser  hinweg
herabriß,  sind  merkwürdigerweise  weder  Menschen  noch
Baulichkeiten  beschädigt  worden.  Im  Niederschlagen
zertrümmerte  er  die  eine  der  drei  Spannstangen  des
unteren  Turmes,  und  zwar  diejenige  auf  der  Leeseite.
Der  untere  Turm  wurde  durch  die  noch  immer  erhebliche
  Windstärke  noch  etwa  sieben  Minuten  lang  aufrecht
erhalten.  Als  der  Mind  nachließ,  zog  das  Gewicht
der  beiden  unverletzten  Spannstangen  den  Turm  nach
der  Windseite  herüber.  Er  stürzte  gleichfalls  um.

Ein  so  hohes  Bauwerk,  wie  dieser  200  m-Turm,
bei  dem  außerdem  auch  noch  auf  besondere  elektrische
Anforderungen  Rücksicht  genommen  werden  muß,  ist
und  bleibt  leider  stets  nicht  ganz  ungefährlich.

Ubrigens  sind  ähnliche  Unfälle  im  vorigen  Jahre
bei  der  großen  Empfangsstation  in  Togo  mehrfach
eingetreten.  Seitdem  aber  die  dortigen  Konstruktionen
erheblich  verstärkt  sind,  halten  die  Türme  gut.

Die  Einführung  der  drahtlosen  Telegraphie  in  den
Kolonien  ist  in  erfreulicher  Weise  fortgeschritten.

An  der  afrikanischen  Westküste  sind  im  Auftrage
der  Reichspost  folgende  Rüstenstationen  fertiggestellt
worden:

In  Kamerun  die  Station  Duala,  mit  dem
Oauptzweck,  den  Verkehr  mit  den  vorbeifahrenden
Schiffen  auf  große  Entfernungen  herzustellen.  Die
Station  besitzt  eine  eigene  Gleichstrom-Zentrale  mit
einem  langsam  laufenden  Petroleum-Motor  von  40  PS.
Die  Schirmantenne  wird  von  einem  100  m  hohen
eisernen  Gittermast  getragen.  Die  zugeführte  Hochfrequenz-Energie
  beträgt  7.5  KW.  Die  atmosphärischen
Störungen  an  dieser  Stelle  sind  etwa  ebenso  stark  wie
in  Togo.  Die  Telegramme  von  Duala  werden  in  der
nur  1000  km  entfernten  großen  Empfangsstation  in
Togo  klar  und  stark  aufgenommen.

In  Südwest  sind  zwei  etwas  kleinere  Küstenstationen
  im  Auftrag  der  Reichspostverwaltung  fertiggestellt
  worden,  nämlich  eine  südlichere  in  Lüderitzbucht
  und  eine  nördliche  in  Swakopmund.  Beide
Stationen  erhalten  ihre  elektrische  Energie  aus  dem
Stadtnetz.  Ihre  Sendeapparate  sind  etwas  kleiner
und  liefern  der  Antenne  eine  Hochfrequenz-Energie  von
        <pb n="451" />
        W  411  20

5  KW.  Dementsprechend  haben  auch  beide  Schirmantennen
  eine  geringere  Höhe,  nämlich  nur  85  m.
Die  Entfernung  der  beiden  Stationen  voneinander  beträgt
  etwa  450  km.  Beide  Stationen  haben  als  Küstenstationen
  die  Aufgabe,  den  Verkehr  mit  den  vorbeifahrenden
  Schiffen  herzustellen,  anderseits  sollen  sie
bei  Tag  und  Nacht  auch  einen  gegenseitigen  Verkehr
ermöglichen.  Swakopmund  ist  ganz  fertiggestellt  und
scheint  den  gestellten  Anforderungen  vollkommen  zu  genügen;
  in  Lüderitzbucht  fehlt  noch  ein  Apparat  für  die
Stromlieferung,  so  daß  die  Erprobung  als  Sendestation
noch  aussteht.

Die  Signale  der  bereits  in  Betrieb  befindlichen
Station  Duala  können  zeitweise  unter  günstigen  Verhältnissen
  bei  Nacht  sogar  in  dem  3000  km  entfernten
Swakopmund  aufgenommen  werden.  Als  RKüstenstation
  nach  einem  Schiffe  hin  konnte  Swakopmund
bisher  nur  einmal  erprobt  werden.  Es  gelang  dabei,
bei  Nacht  bis  auf  3800  km  Telegramme  dem  Dampfer
„Prinz  Regent“  der  Deutschen  Ost-Afrika-Linie  zu  übermitteln.


In  Ostafrika  stehen  bekanntlich  seit  Jahr  und
Tag  die  beiden  Stationen  am  Victoria-Nyansa,  nämlich
Muansa  am  südlichen  und  Bukoba  am  westlichen  Ufer,
in  ständigem  guten  Verkehr.  Muansa  hat  5  KW  im
Luftdraht,  Bukoba  nur  2½  KW.  Die  Telegramme  der
Station  Muansa  können  bei  Tage  in  Daressalam  von
Schiffen  ausgenommen  werden,  obgleich  die  810  km
große  Entfernung  über  bergiges  Land  führt.

Ein  großes  Stationsprojekt  für  die  Südsee-Kolonien
  geht  seiner  Vollendung  entgegen.  Es  wird
geplant,  ein  gemeinschaftliches  Unternehmen  der  Deutsch-Niederländischen
  Telegraphen-Gesellschaft  und  der  Telefunken-Gesellschaft
  zu  gründen,  welches  den  Betrieb
dieser  Stationen  übernehmen  soll.  Das  Netz  wird  aus
folgenden  Einzelstationen  bestehen:  Jap,  Rabaul,
Nauru  und  Apia.

Die  englische  Regierung  ist  hinter  den  deutschen
Bestrebungen  keineswegs  zurückgeblieben.  Vor  etwa
einem  Monat  erhielt  die  Marconi-Gesellschaft  von  der
englischen  Regierung  den  Aufstrag,  an  folgenden  sechs
Stellen  Groß-Stationen  zu  errichten:  In  London,
Cypern,  Aden,  Bangalore  (Indien),  Pretoria
(Südafrika)  und  Singapore.

Jede  dieser  Stationen  wird  von  der  englischen
Regierung  mit  1,2  Millionen  Mark  bezahlt,  ein  Preis,
in  den  nicht  eingeschlossen  sind  das  Baugrundstück,  die
Fundamentierungen  und  die  Stationsgebäude.  Anßerdem
  soll  die  Gesellschaft  die  ersten  28  Jahre  10  v.  H.
der  erzielten  Einnahmen  erhalten.  Der  Aertrag  wird
dem  Parlament  jetzt  vorgelegt  werden.  Dieses  großzügige
  Projekt  ist  von  weittragender  politischer  und
strategischer  Bedeutung  für  das  britische  Weltreich,  nicht
minder  bedeutungsvoll  aber  auch  für  die  Marconi-Gesellschaft.
  Diese  wird  aus  den  ihr  bewilligten  sehr
hohen  Preisen  einen  derartigen  Gewinn  erzielen,  daß
sie  an  anderen  ihr  wichtig  erscheinenden  Stellen  auf
eigene  Rechnung  neue  Stationen  errichten  kann,  die
dann  ihrerseits  dieses  Weltnetz  erweitern  und  ergänzen.
Und  in  der  Tat  hat  die  Marconi--Gesellschaft  in  letzter
Zeit  bereits  verschiedenen  Regierungen,  wie  z.  B.  der
portugiesischen.  Anerbietungen  auf  Stationserrichtungen
gemacht,  zu  welchen  sie  nur  auf  Grund  dieser  in  Aussicht
  stehenden  Gewinne  in  der  Lage  war,  so  daß
einige  sehr  wichtig  gelegene  spanische  und  portugiesische
  Küstenstationen  das  Netz  bei  der  Fertigstellung
  sofort  erweitern  werden.

Das  englische  drahtlose  Riesennetz  wird  vor  einem
eventuellen  später  folgenden  deutschen  stets  den  großen
Vorteil  voraushaben,  daß  es  als  größte  Entfernungen
nur  solche  von  annähernd  3000  km  enthält,  während

 

auf  deutscher  Seite  iufolge  des  Mangels  an  politischen
Stützpunkten  Entfernungen  von  6000  km  überwunden
werden  müssen.

Daß  in  absehbarer  Zeit  eine  drahtlose  Telegraphie
auf  6000  km  mit  ebenso  großer  Sicherheit  möglich  sein
wird  wie  heute  auf  3000  km,  ist  wohl  bestimmt  zu
erhofsen.  Die  Stationen  werden  aber  etwa  viermal
so  teuer  werden  wie  diesenigen  für  die  halbe  Entfernung.
  Jedenfalls  wird  es  gut  sein,  darauf  zu
achten,  daß  neben  dem  britischen  Weltnetz  in  absehbarer
Zeit  ein  konkurrierendes  deutsches  errichtet  wird.

 

Automobilverkehr  in  den  Kolonien.

Regierungsbaumeister  Pflug-Berlin  erstattete
über  die  Verwendung  von  Kraftfahrzengen  in
den  Kolonien  einen  Bericht,  dem  wir  folgendes
entnehmen:

Der  Verwendung  von  Kraftfahrzeugen  in  den
Kolonien  stehen  große  Schwierigkeiten  entgegen.  Das
Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  hat  bereits  im  Jahre
1904  einen  Preis  für  ein  deutsches  Tropen-Automobil
ausgesetzt,  leider  vergeblich.  Inzwischen  sind  zwar
einige  Erfolge  erzielt  worden;  bei  weiteren  Versuchen
muß  aber  doch  mit  Vorsicht  vorgegangen  werden,
wenn  nicht  Fehlschläge  eintreten  sollen,  die  der  Sache
schaden.

Es  kann  keine  Rede  davon  sein,  daß  ein  Kraftfahrgeugverkehr
  hinsichtlich  Leistungsfähigkeit  mit  einer
Eisenbahn  in  Wettbewerb  treten  kann.  Die  Eisenbahn
dient  dem  konzentrierten  Lastenverkehr;  der  Vorzug
des  Automobils  liegt  in  seiner  Beweglichkeit  und  Unabhängigkeit;
  alle  Versuche,  in  den  Kolonien  mit  Kraftwagen
  die  Eisenbahn  nachzuahmen,  sind  gescheitert.
Eisenbahn  und  Automobil  sollen  sich  nicht  Konkurrenz
machen,  sondern  sich  gegenseitig  ergängen.  An  Stellen,
wo  ohne  übermäßige  Kosten  eine  brauchbare  Straße
hergestellt  werden  kann,  kommt  das  Automobil  als
Zubringer  für  die  Bahn,  manchmal  auch  als  Vorläufer
einer  später  zu  bauenden  Bahn  in  Frage.

Wenn  man  erörtern  will,  ob  irgendwo  der  Anutomobilbetrieb
  Aussicht  auf  Einbürgerung  hat,  so  hat
man  in  erster  Linie  nach  der  Beschaffenheit  der  Wege
und  Brücken  zu  fragen.  Auf  schlechten  Straßen  kann
es  keinen  Automobilverkehr  in  nennenswertem  Umfange
geben.  Nächst  Aufklärung  der  Straßenverhältnisse  sind
Feststellungen  über  Vorhandensein  und  Preis  von  Betriebsstoffen
  besonders  wichtig.  Nach  den  Betriebsstoffen
  hat  man  sich  bei  der  Wahl  der  Betriebsart
zu  richten.  In  Frage  kommt  nur  der  Betrieb  mit
Dampfmaschine  oder  Verbrennungsmotor;  elektrischer
Betrieb  scheidet  wegen  Fehlens  von  Ladestationen  und
wegen  des  großen  Batteriegewichtes  aus.

Mit  Dampfautomobilen  hat  Oberleutnant  Troost
in  unseren  Kolonien  zuerst  einen  Versuch  gemacht;  das
Fahrzeug  blieb  aber  vor  Swakopmund  im  Sande
stecken.  Im  Jahre  1904  im  Kongostaat  angestellte
Versuche  mit  Thornycroft  Dampflastzügen  scheiterten
gleichfalls  wegen  des  zu  großen  Fahrzeuggewichtes.
Im  Rongostaat  wurden  dann  mit  Dampfautomobilen,
Bauart  Goldschmidt,  bessere  Erfolge  erzielt,  wodurch
unsere  Kolonialverwaltung  sich  im  Jahre  1906  veranlaßt
sah,  einen  kleinen  Dampflastwagen  für  Togo  bei  einer
deutschen  Automobilfabrik  zu  bestellen.  Das  Fahrzeug
konnte  aber  nicht  abgenommen  werden,  weil  es  sich
bei  der  Abnahmeprüfung  zeigte,  daß  das  Gesamtgewicht
mit  1  Tonne  Nutzlast  34100  kg  betrug,  während  es  nach
dem  Vertrage  nur  2100  kg  betragen  sollte;  auch  waren
Aktionsradius  und  Fahrgeschwindigkeit  kleiner  als  vertraglich
  vereinbart.
        <pb n="452" />
        412  e0

In  Deutschland  werden  auch  heute  Dampfantomobile
  fast  gar  nicht  gebaut;  dagegen  gibt  es  in  England
  eine  größere  Zahl  von  Fabriken,  die  Dampfstraßenlokomotiven
  und  Dampflastwagen,  vielfach  auch
für  koloniale  Zwecke  bauen.  Dampfbetrieb  setzt  auch
das  Vorhandensein  von  gutem  zur  Kesselspeisung
geeigneten  Wasser  in  ausreichender  Menge  voraus;  der
Betrieb  mit  Berbrennungsmotor  ist  in  dieser  Beziehung
viel  anspruchsloser.

Die  Verwendung  von  Fahrzeugen  mit  Verbrennungsmotor
  ist  nur  möglich,  wenn  flüssiger  Brennstoff
vorhanden  ist,  also  in  der  Regel  nur  da,  wo  durch
Eisenbahn  oder  Schiffahrt  Benzin  oder  dergleichen
zugeführt  werden  kann.  Bei  Verwendung  solcher  Fahrgeuge
  in  tropischen  Gegenden  ist  zwar  der  Kühlvorrichtung
  besondere  Aufmerksamkeit  zu  schenken;  die  Erfahrung
  hat  aber  gezeigt,  daß  sich  eine  ausreichende
Kühlung  konstruktiv  leicht  ermöglichen  läßt.

Unabhängig  von  der  Betriebsart  sind  bei  der

Konstruktion  von  Kolonialautomobilen  cinige  besondere
Gesichtspunkte  zu  beachten:  Es  ist  großer  Bodenabstand
anzustreben,  damit  da,  wo  die  Näder  in  tief  einefahrener
  Spur  laufen  müssen  oder  wo  Steinc  umheriegen,
  Beschädigungen  irgendwelcher  Konstruktionsteile
vermieden  werden.  Gute  Einkapselung  aller  bewegten
Teile  zum  Schutze  gegen  Sand  und  Staub  ist  notwendig.
  Bei  Festsetzung  des  Radstandes  ist  auf  die
landesübliche  Spur  Rücksicht  zu  nehmen.  Radkonstruktionen
  und  Radbereifung  verdienen  besondere
Beachtung.  Holzräder  müssen  sehr  gut  gearbeitet  und
kräftig  ansgeführt  werden,  wenn  sie  halten  sollen.
Stahlgußräder  sind  zwar  gegen  Witterungseinfluß  unempfindlich,
  aber  schwerer  und  weniger  elastisch.  Eisenreifen
  haben  den  Vorteil  geringeren  Preises  und  größerer
Auflagefläche,  aber  den  Nachteil,  daß  das  gange  Fahrzeug
  schlechter  abgefedert  wird,  so  daß  man  sich  mit
kleinerer  Geschwindigkeit  begnügen  muß  als  bei  Verwendung
  von  Gummireifen;  letztere  haben  sich  auch
in  tropischen  Gegenden  auf  guten  Straßen  gut  bewährt;
voransgesetzt  bleibt,  daß  ein  ausreichend  großes  Gummiprofil
  gewählt  wird.  Die  Motorstärke  ist  bei  Kolonialfahrzeugen
  reichlich  zu  wählen,  damit  man  auch  auf
starken  Steigungen  und  auf  wegelosen  Strecken  gut
vorwärts  kommt.  Bei  Lastwagen  hat  sich  der  Einbau
von  Seilwinden  mit  Rraftantrieb  bewährt.  Ganz
allgemein  muß  für  Kolonial=  Fahrzeuge  sorgfältige
Durchbildung,  Einfachheit  und  zugänglichkeit  aller
Teile,  erstklassiges  Material  und  beste  Werkstattarbeit
verlangt  werden.  Der  Führer  muß  in  den  RKolonien
Reparaturen  zumeist  selbst  vornehmen,  sein  Dienst  ist
viel  verantwortungsvoller  und  schwieriger  als  bei
heimatlichen  Fahrzeugen.

Da  auf  schlechten  Straßen  nur  ein  geringes  Reibungsgewicht
  einer  eingelnen  Achse  zulässig  ist,  hat
man  Versuche  mit  Vierräderamrieb  gemacht.  Ein
solches  von  der  Daimler  Motoren-Gesellschaft,  Marienfelde,
  gebautes  Fahrzeng  hat  sich  in  Südwest  aber
doch  immer  noch  für  die  dortigen  Verhältnisse  als  zu
schwer  erwiesen.  Ein  Nachteil  des  Vierräderantriebes
ist  die  daraus  sich  ergebende  komplizierte  Bauurt.

Uber  weitere  Versuche  mit  Automobilen  in  deutschen
Kolonien  mit  Verbrennungemotor  ist  noch  folgendes
zu  berichten:  Beim  Bahnbau  Morogoro  —Tabora
in  Ostafrika  wurden  vier  Kraftlastzüge  verwendet
zum  zweck  des  Transportes  von  Lebensmitteln,  Baumaterialien
  usw.  von  der  jeweiligen  Gleisspitze  an  die
vorn  im  Bau  befindliche  Strecke.  Da  die  Gleisspite
ständig  sorischritt,  konnten  die  Fahrwege  nur  immer
ein  bis  zwei  Monate  lang  benutzt  werden;  es  stellte
sich  als  unmöglich  heraus,  die  Kosten  der  erforderlichen
Wegebefesligungen  in  der  kur  zen  Betriebszeit  wieder

 

herein  zubringen;  die  Versuche  mußten  deshalb  aufgegeben
  werden.

Auf  der  Strasse  Mombo  —  Wilhelmstal  in
Ostafrika  ist  ein  Automobilverkehr  mit  Fahrzeugen.
deren  größter  Raddruck  1½  beträgt,  eingerichtet  worden.

In  Südwest  hat  Oberleutnant  Troost  einen
Versuch  mit  einer  eigenartigen  dreirädrigen  Zugmaschine
angestellt;  von  Erfolgen  derselben  ist  nichts  bekannt
geworden.  Die  Schutztruppe  hat  in  Südwest  Versuche
  mit  Lastautomobilen  und  mit  Personenfahrzeugen
unternommen.  Erstere  können  als  mißlungen  bezeichnet
werden,  während  lettere  verhältnismätßig  günstige
Ergebnisse  geliesert  haben.  Die  Personenfahrzeuge
haben  bis  jetzt  annähernd  je  60000  km  geleistet  und
sind  noch  recht  brauchbar.  Für  das  Gouvernement
von  Südwest  ist  kürzlich  ein  55  PS.  Mercedeswagen
geliefert  worden.

In  Kamerun  sollen  nach  neueren  Zeitungsnotizen
in  letzter  Zeit  mehrere  erfolgreiche  Fahrten  mit  leichten
kleinen  Fahrzeugen  vorgenommen  werden.  Auch  nach
dem  Kongostaat  hat  kürzlich  eine  belgische  Fabrik
kleine  Benzinlastwagen  für  800  kx  Nutzlast  geliefert.
Mit  ähnlichen  kleinen  Benzinantomobilen  sind  ferner
besonders  in  den  holländischen  Kolonien  gute  Ergebnisse
  erzielt  worden.

lim  den  Automobilverkehr  in  den  deutschen  Kolonien
zu  heben,  wird  es  sich  empfehlen,  alle  Erfahrungen
sustematisch  zu  sammeln  und  der  Automobilindustrie
Angaben  über  die  Beschaffenheit  der  Wege,  die  kolonialen
Märkte  für  Betriebsstosse  und  Gummi,  Vorhandensein
und  Beschaffenheit  von  Wasser,  Möglichkeit  der  Einrichtung
  von  Depots  und  Werkstätten,  über  die  Kosten
des  Lastentrausportes  mit  anderen  Mitteln,  über  Art
und  Menge  der  zu  befördernden  Güter  usw.  zur  Verfügung
  zu  stellen.

Die  größte  Förderung  wird  der  Automobilverkehr
in  den  Kolonien  aber  zweifellos  durch  den  Ausbau
geeigneter  Wege  zu  Automobilstraßen  erfahren.
Wenn  die  Wege  verbessert  werden,  wird  sich  der  Automobilverkehr
  von  selbst  einstellen,  zum  Vorteil  für  die
Kolonien,  zum  Vorteil  für  unsere  deutsche  Antomobilindustric.


*  *#
1*#.

Im  Anschluß  an  das  Referat  beschloß  die  Technische
Kommission,  die  bei  den  Versuchen  zur  Einführung  des
Automobilverkehrs  in  fremdländischen  und  in  den
deutschen  Kolonien  gemachten  Erfahrungen  fortgesetzt
zu  sammeln  und  der  Kolonialverwaltung,  den  kolonialen
Interessenten  und  der  heimischen  Automobilindustrie
zur  Verfügung  zu  stellen  und  ferner  beim  Reichs-Kolonialamt
  anzuregen,  beim  Bau  von  Straßen  auch
auf  Automobilverkehr  Rücksicht  zu  nehmen.

liber  das
Flugwesen  in  den  Kolonien
sprach  Major  a.  D.  v.  Tschudi,  Direktor  der  Flugund
  Sportplatz  Berlin-Johannisthal  G.  m.  b.  H.

In  Frankreich  hat  man  schon  vor  einem  Jahre
100  000  Fr.  für  kolonial-flugtechnische  Zwecke  bewilligt.
In  verschiedenen  außereuropäischen  Ländern  sind  bereits
  Erfahrungen  in  bezug  auf  die  Verwendung  der
Flugzeuge  in  den  Kolonien  gewonnen  worden.  Die
Sicherheit  des  Flugzeuges  ist  im  letzten  Jahre  wesentlich
  gesteigert  worden,  bedarf  aber  noch  der  Vervollkommnung
  des  Motors:  denn  erst,  wenn  ein  Versagen
des  Motors  zu  den  größten  Seltenheiten  gehört,  werden
die  (Zefahren,  die  die  Verwendung  des  Flugzeuges  in
schwierigen  Gegenden  bringt,  so  gering  werden,  daß
man  sie  unbedenklich  in  Kauf  nehmen  wird.  Der
        <pb n="453" />
        —  413  20

Redner  hält  es  für  erforderlich,  zuerst  durch  ausgebildete
  Flieger  in  den  geplanten  Verwendungsgebieten
Beobachtungen  und  Erfahrungen  zu  sammeln,  ehe  man
im  größeren  Maße  Mittel  für  koloniale  Flugzwecke  aufwendet.
  Marokko  und  Tripolis,  wo  Flugzeuge  schon
vielsach  verwendet  werden,  können  zum  Vergleiche  mit
unseren  Kolonien  wegen  der  sehr  verschiedenartigen
Verhältnisse  und  Umstände  nicht  wohl  herangezogen
werden.  Die  Tatsache  aber,  daß  in  Tripolis  noch
kein  teilnehmender  Flieger  in  feindliche  Hände  geraten
ist,  ist  ein  Beweis  einer  immerhin  schon  großen  Zuverlässigkeit
  der  Flugzeuge.  In  London  hat  sich  das
African  Aviation  IFndicate  zum  Zweck  der  Studien
und  des  Betriebs  von  Flugzeugen  in  Afrika  gebildet.
Der  Redner  empfiehlt  die  Verwendung  von  Flugzengen
in  den  Kolonien  in  erster  Linie  für  gerophotogrammetrische
  Zwecke  und  gibt  eine  Reihe  von  Vergleichszahlen
  auf  Grund  der  Berechnungen  des  Hauptmanns
Scheimpflug  für  die  Kartographierung  von  Deursch-Südwestafrika.
  An  Stelle  von  200  bis  250  Millionen
  Mark  und  150  bis  170  Jahren  Arbeitszeit,
würden  sich  bei  Verwendung  von  Fesselballond  die
Kosten  auf  75  bis  80  Millionen  Mark  und  die  Arbeitszeit
  auf  16  Jahre  verringern,  unter  Verwendung  von
Luftschiffen  auf  13  Millionen  Mark  und  drei  bis  vier
Jahre  Arbeitsgeit.  Scheimpflug  hat  die  Zeit  nicht
mehr  erlebt,  in  der  das  Flugzeng  so  weit  entwickelt
war,  daß  es  mit  Vorteil  an  Stelle  des  Luftschiffes
treten  kann,  wodurch  sicherlich  die  Rosten  noch  erheblich
verringert  werden.  Wenn  die  Fluggeng-Industrie  durch
die  koloniale  Verwendung  von  Flugzeugen  eine  wesentliche
  Förderung  erhalten  haben  wird,  so  wird  dies  im
bedeutenden  Maße  dem  Flugsport  und  dadurch  auch
der  militärischen  und  wirtschaftlichen  Verwendung  zugute
  kommen.

An  Hand  von  aerophotogrammetrischen  Aufnahmen
und  einem  Apparat  referieren  die  Herren  Dr.  Weidert
und  Dr.  Günther  über  den  heutigen  Stand  der
Photogrammetric.

Auf  Antrag  des  Kommandos  der  Schutztruppen
faßte  die  Technische  Kommission  den  Beschluß,  dem
Kommando  der  Schutztruppen  4000  Mark  zu  dem  Zweck
zur  Verfügung  zu  stellen:  den  Oberleutnant  der  Kaiserlichen
  Schutztruppe  in  Deutsch-Ostafrika  Freiherrn
v.  Hammerstein-Gesmold  als  Fluggeugführer
anszubilden.

Kongo—Sangha—llbangi-Erpedition.

Über  die  Vorbereitung  der  Kongo  —  Sangha
—llbangi-Expedition  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  berichtet  der  Vorsitzende:

Der  Erwerb  von  Neu-Kamerun  hat  uns  vor  die
wassertechnische  Aufgabe  gestellt,  die  Flüsse  Sangha,

 

Kadei-Dume,  Dscha,  Njong  und  seine  Nebenflüsse
sowie  den  Ubangi  und  Lobaje  teils  als  Zubringer
zur  Kamerun-Mittelbahn,  die  in  drei  Jahren  ihren
vorlänfigen  Endpunkt  M'Balmajo  erreichen  wird,
teils  als  Zufahrtsstraßen  zum  großen  Kongostrom
  nutzbar  zu  machen.  Das  weitere  Ziel  ist  die
Einführung  einer  deutschen  Schiffahrt  mit  Rohölmotoren
  auf  den  großen  afrikanischen
Stromgebieten  und  Binnenseen.  Zur  Lösung
dieser  großen  Aufgabe  soll  die  Kongo  —  Sangha  —
Ubangi-Expedition  beitragen.

Das  Reichs-Kolonialamt  und  das  Kaeiserliche
Gonvernement  von  Kamerun  haben  weitgehende
Förderung  der  Erpedition  zugesichert.  Die  drüben

tätigen  Gesellschaften,  wie  die  Gesellschaft  Süd-Kamerun,
die  Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft  „Viktoria“,
In  Sociéctc  CommercicllIle  Belgo-Allemande  du  Congo,
La  Compagnie  Forestière  Sangha-Oubangui,  die  Deutsche
Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betrioebsgesellschaft  und
ebenso  die  heimische  Eisen-,  Metall--  und  Maschinen-Industrie
  sind  für  das  Unternehmen  interessiert.

Als  günstigste  Zeit  für  die  Schiffahrterkundung  ist
die  Periode  der  abnehmenden  Wasser  bis  Niedrigstwasserstand,
  etwa  Jannuar  bis  April,  und  eine  kürzere
Periode  im  Herbst  festgestellt.  Dementsprechend  soll
die  Cxpedition  die  Ausreise  im  Degember  antreten.
Für  die  Führung  ist  ein  hervorragender  Fachmann
gewonnen.

Inzwischen  werden  alle  bisher  von  deutschen
Forschern  und  Offizieren  vorliegenden  Erfahrungen  gesammelt
  und  gründlich  bearbeitet  werden,  insbesondere
die  Berichte  über  die  Ergebnisse  der  französischen
Kongo—Sangha—lbangi-Expedition  vom  Jahre  1911,
die  nach  erfolgter  Ratifikation  des  deutsch-frangösischen
Vertrages  nunmehr  zu  erwirken  sein  dürften.  In
Deutschland  sind  Versuche  eingeleitet,  um  Sicherheit  zu
gewinnen  über  eine  rationelle  Verwendung  von
kolonialen  Pflanzenölen  für  den  Betrieb  von
Schiffsmotoren:  in  Kamernn  wie  in  Deutsch-Ostafrika
  sind  Erhebungen  im  Gange  über  eventuell  an
Ort  und  Stelle  vorhandenc  oder  zu  gewinnende  Mengen
von  Pflangenölen  und  deren  Gestehungskosten  bei
maschineller  Gewinnung.

Im  Hinblick  auf  die  Wichtigkeit  regelmäßiger
Witterungs=  und  Wasserstandsbeobachtungen  für  die
Sicherstellung  der  Ergebnisse  der  Schiffahrterkundung
hat  das  Komitee  beim  Reichs-Rolonialamt  beantragt,
das  Gouvernement  von  Kamerun  zu  veranlassen,  auf
allen  in  Alt=  und  Neu-Kamerun  für  die  Sangha—
Ubangi-Erxpedition  in  Betracht  kommenden  Regierungsund
  Militärstationen  meteorologische  Beobachtungen  und
Pegelmessungen  einzurichten.

 

.—  ——  —  —  —  —  —  —  —

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Andau  ägyptischer  Baumwolle  in  Tezras.

Mit  ägyptischer  Baumwolle,  die  wegen  ihres
Glanzes,  der  Länge  ihres  Stapels  und  der  Festigkeit
  ihrer  Faser  geschätzt  ist,  sind  im  Jahre  1911
Anbauversuche  in  Teras  angestellt  worden.  Die
Pflanzen,  die  Mitte  Mai  auf  der  dem  Anschauungsunterrichte
  dienenden  Farm  (demonstration  farm)
der  Imperial  Irrigation  Company  in  Buenavista,
Texas,  unter  normalen  Kulturbedingungen  aus- 



gepflanzt  wurden,  gediehen  vorzüglich;  sie  trugen
volles  Laub  und  blühten  so  reichlich,  daß  jede
Pflanze  40  bis  80  Knollen  aufwies.  Das  Wachstum
  war  gleichmäßig  und  unnnterbrochen;  die
Stauden  wurden  4½  bis  reichlich  5  Fuß  hoch.
Es  ließ  sich  kein  Unterschied  zwischen  der  Ernte
von  dem  oberen  Teile  der  Pflanzen  (top  crop)
und  von  dem  unteren  Teile  (bottom  erop)  feststellen.
  Die  Baumwolle  ließ  sich  gut  pflücken  und
        <pb n="454" />
        —  414  20

gab  einen  Ertrag  von  ¾  Ballen  vom  Acker
(40,5  Ar);  man  nimmt  an,  daß  dieses  an  sich
gute  Ergebnis  noch  besser  gewesen  wäre,  wenn
man  mit  dem  Pflanzen  frühzeitiger  begonnen  hätte.

Der  Boden,  auf  dem  die  Versuche  vorgenommen
  wurden,  ist  der  Alluvialboden  des  Pecos-Tales,
  der  sich  zu  jener  Zeit  gebildet  hat,  als  der
Fluß  noch  viel  mehr  Wasser  führte  als  heute.
Man  glaubt,  daß  sich  die  besten  Aussichten  für
einen  lohnenden  Anbau  ägyptischer  Baumwolle
in  denjenigen  Bezirken  finden,  die,  durch  Irrigation
  bewässert,  ein  Agypten  ähnliches  Klima
aufweisen,  wie  ein  solches  eben  im  Pecos-Tal
vorherrscht.  Als  Saat  wird  beste  Metafifi=  oder
Jannovich-Saat  empfohlen.

Da  ägyptische  Baumwolle  etwa  den  doppelten
Preis  wie  amerikanische  gewöhnlichen  Grades
bringt  und  im  Werte  nur  hinter  den  besten  Graden
  von  Sea-Island  zurücksteht,  so  liegt  darin
schon  ein  erheblicher  Ansporn  zu  ihrer  Aupflanzung
  und  Zucht.

Der  ägyptischen  Baumwolle  werden  vier  besondere
  Eigenschaften  nachgerühmt:

sie  eignet  sich  am  besten  zum  Mercerisieren
und  allen  denjenigen  Verfahren,  durch  welche  dem
Fabrikat  ein  seidenartiger  Glanz  verliehen  wird;

ihre  besondere  Reinheit  und  Freiheit  von
Noppen,  ihr  Glanz  und  ihre  besondere  Fähigkeit,
Farben  anzunehmen,  macht  sie  in  hervorragender
Weise  zur  Vermischung  mit  Seide  und  für  alle
Waren  geeignet,  die  wie  Baumwollen-Satin  und
dergleichen  Glanz  erhalten  sollen;

die  bräunliche  Färbung  der  Metafifi-Faser
eignet  sich  besonders  für  solche  Waren,  die  wie
Spitzen-Gardinen  und  dergleichen  eine  natürliche
Ecru-Farbe  haben  sollen;

sie  ist  in  hervorragender  Weise  für  Herstellung
fester  Garne  und  Nähmaschinen-Zwirne  geeignet,
die  besonders  fest  sein  müssen  und  wofür  sonst
nur  beste  Sea  Island-Baumwolle  Verwendung
finden  kann.

Um  dieser  besonderen  Eigenschaften  willen
wird  alljährlich  auch  nach  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  ägyptische  Baumwolle  eingeführt;
die  direkte  Einfuhr  aus  Agypten  in  Ballen  zu
500  Pfund  erreichte  in  den  letzten  Jahren  folgenden
  Umfang:  1895:  59  864,  1900:  106  166,
1905:  108  283,  1906:  103669,  1907:  169731,
1908:  120  187,  1909:  129985,  1910:  102  217,
1911:  183  736.

Der  als  Statistiker  in  Baumwollkreisen  wohlbekannte
  Sekretär  der  Baumwollbörse  von  New
Orleans  ist  der  Ansicht,  daß  diese  Statistik  wohl
nicht  die  ganze  Einfuhr  an  ägyptischer  Baumwolle
nsHmfaßt,  da  ein  Teil  derselben  auch  über  England

 

importiert,  als  solche  aber  unter  den  Importzahlen
aus  England  nicht  getrennt  aufgeführt  wird.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  New  Orleans
vom  29.  Februar  1912.)

 

"Daßnahmen  zur  bebung  der  Baumwollkultur
in  Oittelasien  und  Transkauhasien.

Einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Generalkonfulats
  in  St.  Petersburg  werden  folgende
weiteren  Angaben')  über  Hebung  der  Baumwollkultur
  in  Mittelasien  und  Transkaukasien  entnommen:


Die  Kündigung  des  russisch=  amerikanischen
Handelsvertrags  hat  die  Frage  der  Entwicklung
der  Baumwollkultur  in  Mittelasien  und  Transkaukasien
  wieder  mehr  in  den  Vordergrund  gerückt.
Man  möchte  zu  diesem  Zwecke  gern  energische
Mittel  ergreifen  und  das  private  Kapital  für
die  großen  Bewässerungsunternehmungen  mobil
machen,  aber  die  Angst  vor  fremdem  Einfluß
stellt  sich  auch  hier  wieder  hemmend  in  den  Weg.
Der  Amerikaner  Mr.  Hamond,  der  sich  für  diese
Angelegenheit  interessierte,  hat  sich  wegen  der
Schwierigkeiten,  die  man  ihm  machte,  von  der
Sache  ganz  zurückgezogen.

Die  Hauptverwaltung  für  Agrarwesen  und
Ackerbau  hat  einen  Gesetzentwurf  über  die  Verpachtung
  von  fiskalischen  Ländereien  in  Turkestan
zu  Bewässerungen  und  zur  Kultivierung  von
Baumwolle  ausgearbeitet.  Danach  sollen  Ausländer,
  Juden  und  Armenier  kein  Land  zur  Bewässerung
  und  Benutzung  erhalten  dürfen,  Aktiengesellschaften,
  an  denen  Ausländer  beteiligt  sind,
dürfen  zwar  Land  auf  Pacht  erhalten,  aber  nicht
wie  russische  Untertanen  es  unter  Umständen  zu
Eigentum  erwerben.

Mit  diesen  Bestimmungen,  von  denen  die
Regierung  trotz  der  Proteste  der  Industriellen
aus  politischen  Gründen  nicht  abgehen  wollte,  ist
dem  Gesetz  ein  großer  Teil  seines  praktischen
Wertes  genommen.

Kommt  das  Gesetz  in  der  vorliegenden  Gestalt
zustande,  so  wird  sein  Erfolg  kein  sehr  großer
sein,  es  müßten  dann  die  großen  Moskauer  Industriellen
  ihre  Mittel  für  die  Entwicklung  des
russischen  Baumwollbaues  reichlicher  als  bisher
zur  Verfügung  stellen.

Neben  dieser  wichtigen  Maßregel  zur  Vergrößerung
  der  Aubaufläche  der  Baumwolle  ist
noch  eine  Reihe  von  kleineren  Mitteln  in  Aussicht
genommen.  Man  will  zur  Verbilligung  des
Baumwollbaues  die  Benutzung  von  Maschinen
fördern;  es  sollen  neue  Versuchsstationen,  Musterfarmen
  und  Samenpflanzungen  angelegt  und  die
fachmännischen  Instruktoren  vermehrt  werden.

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  309f.
        <pb n="455" />
        415  20

Daß  es  mit  diesen  Plänen,  von  denen  auch  schon
früher  die  Rede  war,  jetzt  Ernst  ist,  läßt  sich
daraus  entnehmen,  daß  sowohl  im  Budgetentwurf
für  1912  und  auch  nachträglich  noch  Kredite
dafür  gefordert  worden  sind.

Der  mit  diesen  die  Förderung  des  Baumwoll-=baues
  bezweckenden  Maßnahmen  im  Widerspruch
stehende  Gesetzentwurf,  betreffend  Erhebung  einer
Steuer  von  der  aus  Turkestan  und  Transkaukasien
auf  den  Markt  kommenden  Baumwolle,  ist  in  der
Duma  abgelehnt  worden.

Der  Lissaboner  Kahüomarkt  im  Mär-z  1912.)

Das  Kakaogeschäft  war  in  Lissabon  während
des  Monats  März  sehr  ruhig.  Der  Preis  hat
zwischen  3400  und  3450  Reis  geschwankt  und
blieb  am  Ende  des  Monats  wieder  auf  3400  Reis.

Im  März  1912  (und  1911)  betrug  die  Zufuhr
  17  945  (32  868),  die  Ausfuhr  45  100
(146  421)  und  der  Vorrat  am  31.  146  856
(115  799)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

flopra-  Kusfuhr  der  Philippinen  im  Jahre  1911.

Soweit  bis  jetzt  bekannt  ist,  hatte  von  den
vier  bedeutendsten  philippinischen  Ausfuhrartikeln,
Hanf,  Kopra,  Zucker  und  Tabak,  während  des
Kalenderjahres  1911  Kopra  die  größte  Ausfuhrsteigerung
  gegen  1910  aufzuweisen.  Die  Kopraausfuhr
  betrug  1910:  120000  t  im  Werte  von
10  630049  Dollar  und  1911:  143000  t  im  Werte
von  etwa  12500000  Dollar.

Die  Weltproduktion  von  Kopra  soll  1910  angeblich
  450  000  t  betragen  haben,  so  daß  der
Anteil  der  Philippinen  daran  auf  27  v.  H.  berechnet
  wird.  Über  das  Jahr  1911  liegen  die
entsprechenden  Ziffern  hier  noch  nicht  vor.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Manila.)

—  —

Die  Landwirtschaft  im  Transvaal  im  Jahre  1910  11.“)

Viehbestand.

Der  Bestand  an  Rindern  hat  sich  nach  der  Statistik
  vom  30.  Juni  19117*)  in  den  letzten  drei  Jahren
trotz  der  umfangreichen  Maßnahmen  gegen  die  herrschenden
  Seuchen  nur  um  296  396  Stück  gehoben.  Es
wurden  1  196  069  Rinder  am  30.  Juni  1911  gezählt,
sicher  keine  befriedigende  Zahl  für  die  große  Proving,
deren  Feld  fast  durchweg  als  Rinderweide  geeignet  ist.

Die  Zahl  der  Pferde  ist  zur  gleichen  Zeit  um
17951  Stück  auf  76200  gestiegen.  Pferdezucht  wird
im  Transvaal  wegen  der  in  den  übrigen  Distrikten
herrschenden  Pferdesterbe  nur  in  Standerton,  Ermelo
und  Wakkerstrom  in  nennenswertem  Umfang  getrieben.
Etwu  ein  Siebentel  des  ganzen  Pferdebestandes  der

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  311.

**)Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  166.
*)  Veröffentlicht  in  der  „V’nion  (lazetter
19.  Jannar  1912.

vom

 

Provinz  fällt  auf  den  Minendistrikt  Witwatersrand,
der  seinen  Bedarf  im  wesentlichen  aus  dem  Oranjefreistaat
  und  der  Kapprovinz  deckt.

Maultiere  waren  1910  gegen  das  Vorjahr  um
2151  in  der  Zahl  zurückgegangen,  welche  seitdem  wieder
innerhalb  Jahresfrist  um  3917  Stück  auf  20  0561  gestiegen
  ist.  Fast  die  Hälfte  davon  entfällt  auf  die
Minendistrikte  Witwatersrand  und  Pretoria.  Die
starken  Maultiere,  die  dort  Verwendung  finden,  kommen
jetzt  meist  aus  Nordamerika.  Das  viel  billigere  argentinische
  Produkt  wird  wegen  seiner  vergleichsweise
geringen  Leistungsfähigkeit  immer  seltener  bezogen.

Esel  sind  1909/10  um  14  536,  1910/11  um  913.4
auf  73  117  gestiegen,  in  den  zwei  Jahren  vom  1.  Juli
1909  bis  30.  Juni  1911  beträgt  die  Steigerung  über
30  v.  O.  Im  Zoutpansbergdistrikte,  der  ungefähr  den
gleichen  Flächeninhalt  hat  wie  das  Königreich  Belgien,
dem  Waterberg  usw.,  wo  die  Rinder  von  Seuchen
de  zimiert  worden  sind,  trifft  man  heute  keine  Zugochsen
mehr  als  Transporttiere  an,  sondern  fast  nur  noch
Esel  und  einzelne  Manltiergespanne.

Die  Zunahme  an  Wollschafen,  etwa  10  v.  H.
vom  Bestande,  ist  unbefriedigend  und  zeigt,  wie  nachlässig
  in  einem  großen  Teile  Transvaals  die  Schafhaltung
  betrieben  wird.  Eine  Besserung  ist  trotz  des
guten  neuen  Gesetzes  für  die  nähere  Zukunft  nicht  zu
erwarten.  Der  Wollschafbestand  beträgt  am  30.  Juni
1911:  2286  637.  Die  Zahl  der  Fleischschafe  ist  am
Zählungetage  etwa  dieselbe  wie  1909,  nämlich  1074051.

Bei  Angoragiegen  schwankt  die  Angahl,  1909:
214  105,  1910:  181  346,  1911:  212  908.  Diese  unwahrscheinlichen
  Ziffern  erklären  sich  dadurch,  daß  Kreuzungsziegen
  in  großer  Zahl  eristieren,  welche  in  einem
Zähljahr  als  Angoras,  im  anderen  als  gewöhnliche
Ziegen  figurieren.  Gewöhnliche  Ziegen  sind
1  502  122  vorhanden.  Eine  geringe  Zunahme  in  jedem
der  beiden  letten  Jahre  hat  stattgefunden.

Die  Zahl  der  Schweinc  stieg  im  letzten  Jahre
von  172  031  auf  212  011.

Strauße  sind  nicht  in  den  veröffentlichten  Zahlen
aufgeführt,  trotzdem  schon  weit  über  1000  Vögel  vorhanden
  sein  müssen.

Im  Besitz  von  Eingeborenen  befinden  sich  etwa
30  v.  H.  der  Rinder,  8  v.  H.  der  Pferde,  5  v.  H.  der
Manlesel,  33  v.  H.  der  Esel,  —  v.  H.  der  Wollschafe,
30  v.  O.  der  Fleischschafc,  —  v.  H.  der  Angoras,  66  v.  H.
der  gewöhnlichen  ziegen,  50  v.  H.  der  Schweine;  die
beiden  letzteren  Bestände  scheinen  nur  geschätzt  zu  sein.

Erträge.

Die  Wollproduktion  beträgt  im  Berichtsjahr
11  455  579  lbs,  gegen  das  Vorjahr  1  724  992  ls  mehr.
Das  ergibt  einen  Durchschnitt  von  rund  5  IhF  (rund
2,25  ku)  pro  Wollschaf,  gegen  1908  09:  4,5  lbs,  1909/10:
4,8  lbs.  Wenn  die  Ziffern  der  Statistik  zutreffen,  so
liegt  demnach  ein  langsamer  stetiger  Fortschritt  in  der
Qualität  der  Schafe  vor.  lber  Mohairproduktion
enthält  die  veröffentlichte  Statistik  keinerlei  Angaben.

Die  Maisernte  wird  auf  3177298  Sack  (à  203  lbr
brutto)  angegeben.  Die  Abnahme  von  177811  Sack
gegen  das  Vorjahr  ist  um  so  bemerkenswerter,  als  die
Aubaufläche  1910/11  ganz  bedeutend  größer  gewesen
ist  als  1909/10  Leider  sind  Ziffern  darüber  nicht  erhältlich.
  Im  Jahre  1911/12  ist  die  mit  Mais  bebaute
Fläche  wiederum  bedentend  größer  als  1910°·11.  Die
eben  veröoffentlichte  offizielle  Schätzung  der  bevorstehenden
  Ernte  gibt  aber  nur  2618000  Sack  an,  und
es  scheint  danach  eine  noch  schlechtere  Erute  bevorzustehen
  als  im  letzten  Jahre.  1911  übertraf  die  Ernte
die  Schätgung  um  32  v.  O.

Sieht  man  die  Ziffern  der  einzelnen  Distrikte  an,
so  bemerkt  man,  daß  da,  wo  intensive  Bodenkultur
        <pb n="456" />
        W  416  20

(Dry  farming  system  genannt)  sich  auszubreiten  beginnt,
  trotz  stellenweisen  Regenmangels  die  Ernteaussichten
  annähernd  normal  zu  sein  scheinen,  während
sie  in  Distrikten  mit  Ackerkultur  nach  dem  „alten
Sysftem“  am  schlechtesten  sind.  Am  deutlichsten  kann
man  die  Folge  primitiver  Bodenbearbeitung  bei  den
Ziffern  sehen,  welche  die  Eingeborenen  betreffen.  Die
Anbaufläche  ist  bei  diesen  in  allen  Jahren  als  annühernd
  gleich  groß  anzusehen;  die  Ernte  ist  1909·10:
1  176091  Sack.  1910/11  (geschätzt):  650  000,  1911.12
(geschätzt):  500  000  Sack.

Die  Weizenernte  Transvaals  betrug  1910/11:
259  859  Sack  (à  203  lbs),  gegen  das  Vorjahr  ein  Mehr
von  27  419  Sack.  Auch  bei  Weizen  muß  das  Ergebnis
des  Jahres  1911,  wenn  man  die  vergrößerte  Anbaufläche
  berücksichtigt,  als  unter  Mittel  angesehen  werden.

Haferernte.  1910  ·11:  46  257  Sack  gegen  18  387
im  Vorjahr.  Haferheu  (Oat-har,  vor  der  Vollreife
geschnittener  ungedroschener  Hafer  ist  das  in  Südafrika
übliche  Pferdefutter)  weist  eine  bedeutende  Zunahme
auf.  Es  sind  1910/11:  133  283  784  lbS  geerntet  worden,
gegen  das  Vorjahr  24  965  248  Ilbs  mehr.

Als  Ernte  an  Kafferkorn  wird  in  der  Regierungastatistik
  572  537  Sack  angegeben,  wobei  der  bedeutende
  Anteil  der  Eingeborenen  an  dieser  Produktion
nur  schätzungsweise  auf  400  000  Sack  angegoben  ist,
während  er  im  Vorjahr  555  657  Sack  betrug.

Die  Kartoffelernte  betrug  431  193  Sack  (K  15018
netto).  Die  bedeutende  Steigerung  ist  gegen  1909/10:
173  381  Sack,  gegen  1908,09  gar  308  063  Sack.

Es  ist  keine  Frage,  daß  der  Kartoffelbau  im
Transvaal  noch  enormer  Steigerung  fähig  ist.  Da
die  Kartoffeln  dort  schnell  degenerieren  und  das  Land
auf  Saatgutbezug  von  außen  her  in  hohem  Grade
angewiesen  ist,  eröffnet  sich  mit  der  Zunahme  des
Anbaucs  dieser  Feldfrucht  den  enropäischen  Ländern
eine  vermehrte  Ausfuhrmöglichkeit  für  Saatkartoffeln.
Eine  Milderung  der  Einfuhrbestimmungen  des  südafrikanischen
  Bundes,  welche  den  Handel  in  der  letzten
Saison  sehr  ungünstig  beeinflußt  haben,  dürfte  in
nächster  Zeit  zu  erwarten  sein.  Deutschland  wird
sich  seinen  Anteil  an  diesem  gewinnbringenden  Geschäft
aber  nur  dann  sichern  können,  wenn  wirklich  sortenreinc,
  mittelgroße  und  gesunde  Saatkartoffeln  geliefert
werden.  Die  meist  angebauten  Sorten  sind  „Up  0
date  und  „Frühe  Rosen"“.

Die  Tabakernte  zeigt  auch  im  Berichtsjahr
wieder  eine  bedeutende  Zunahme.  Es  sind  8003562  lbs
geerntet  worden,  gegen  1900/10  +  2  747  132  lbs,
gegen  1908.09  gar  +  5202  112  lbs.  Eine  weitere
Zunahme  wird  im  nächsten  Berichtsjahr  zu  erwarten
sein,  besonders  in  den  zusammenhängenden  Distrikten
Rustenburg  und  Krügerddorp,  d.  h.  im  Gebiete  der
Magaliesberge,  während  im  zoutpansbergdistrikte  nach
Schließung  der  staatlichen  Fabrik  in  Tzaneen  der
Tabakbau  stark  zurückgegangen  ist.  Die  durch  Inbetricbsetzung
  der  Selatibahn  gebotene  Absatzgelegenheit  wird
vielleicht  den  Tabakbau  im  genannten  Distrikte  wieder
lohnend  machen.  Die  Qualität  des  Tabaks  bessert  sich
ständig  dank  dem  Einflusse  der  aus  Nordamerika
engagierten  Regierungssachverständigen.  Es  sind  in
diesem  Jahre  schon  elwa  ein  Fünftel  der  Gesamtproduktion
  bessere,  helle  Jualitäten.  Die  Gründung
des  genossenschaftlichen  Tabaklagerhauses  in  Rustenburg
hat  die  Preiobildung  von  dem  bioher  maßgebenden
Einflusse  des  allbeherrschenden  amerikanischen  Tabaksyndilats
  (unter  den  Firmen  Seouth  African  Tobucco
&amp;amp;  ('istarette  Compagnie,  Springbock  usw.  auftretend)
befreit.

Die  Orangenproduktion  ist  gleichfalls  enorm
gestiegen  und  wird  weiter  fteigen,  da  ungeheure  Flächen

junger  Pflan  zungen  jent  in  das  tragbare  Alter  kommen.]  Port.  Häfen  6506959

 

Die  Ernte  wird  auf  74  749  411  Kisten  angegeben,
gegen  1909/10  +30904  255,  gegen  1908/09  +  41  523445.
Der  Citruofruchterport  ist  stellenweise  (wie  in  Rustenburg)
  mit  gutem  Erfolge  genossenschaftlich  organisiert
worden.

Die  durch  das  Aufstreten  der  San  Jos-Schildlaus
geschaffene  Gefahr  wurde  im  Anfang  überschätzt.  Wenn
auch  eine  völlige  Ausrottung  des  Schädlings  nicht  mehr
möglich  zu  sein  scheint,  ist  doch  eine  übergroße  Ausbreitung
  bei  Einführung  geeigneter  Bekämpfungsmaßnahmen
  nicht  zu  befürchten.  Allerdings  sind  die
Kosten  des  alljährlichen  zweimaligen  Besprengens  der
Obstbäume  enorme.

(Bericht  d.  landwirtschaftl.  Sachverständigen  für  Britisch-Südafrika
  beim  Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Kapstadt.)

 

Der  bHhandel  Britisch-Südafrikas  1911.

Die  Gesamteinfuhr  Britisch-Südafrikas  bewertete
  sich  im  Jahre  1911  auf  39  564  777  L
gegen  40  105  532  L  im  Jahre  1910.  Davon
entfielen  auf  die  Wareneinfuhr  36  423  539  #0
gegen  35  123  674  L  im  Jahre  1910  (ausschl.
Rohgold  im  Transitverkehr  von  18  080  L  gegenüber
  33  679  L  im  Vorjahr),  auf  die  Einfuhr
für  Rechnung  der  Regierungen  2  001  960
(2757  086)  L  und  auf  die  Geldeinfuhr  1  121  198
(2  191  093)  L.  An  der  Wareneinfuhr  war  die
südafrikanische  Union  mit  34945447  (34007  178)  #.
beteiligt.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  belief  sich
im  Jahre  1911  auf  58  917  394  &amp;amp;  gegen
55  429  241  L  im  Jahre  1910.  Hiervon  entfielen
auf  die  Ausfuhr  von  südafrikanischen  Erzeugnissen
57  734  875  2  (gegen  54  509  270  LK  im  Jahre
1910)  und  auf  die  Wiederausfuhr  1  182  519
(919971)  T,  einschl.  der  Geldausfuhr  von  93.077
(111  963)  L.  An  der  Warenausfuhr  war  die
südafrikanische  Union  mit  57  024.000  (53609  310)  2.
beteiligt.

Die  Wareneinfuhr  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer
  Erzeugnisse  wickelten  sich  über  die  einzelnen
  Häfen  in  folgender  Weise  ab:

Einfuhr  Ausfuhr

Häfen  1911  1910  1911  1910
L  #  2  L
Kapstadt  6619271  6117253  46134739  42922400

Port  Elisabeth

  8555325  7643239  3417278  3319740
Cast  London  3768235  3673278  1693991  1884652
Mossel-Bay  178270  127230  1086423  11090301
Andere  Kaphüsen

  81710  70643  497644  336477
Durban  .  .  10277412  10148031  4153613  4146463
Delagoa-Bah.

  .  5060367  5831222  359072  117067
Beira.  .  1506592  1171280  31774t1  285922
Feira  und

Uberland.  10n357  2198  41371  4245

 

Zusammen  36423539  35  123674  57734875  54509270
Davon  über:

Brit.  Häfen  29850  580  28121  172  57058059  53806281
7002502  676816  702990
        <pb n="457" />
        417

Nach  Warengruppen  bewertete  sich  die  Einund
  Ausfuhr  im  Jahre  1911,  verglichen  mit

1910,  wie  solgt:

 

 

 

3  1911  1910

Einfuhr:  Vert  in  2  Wert  in  2
Lebende  Tiere  ....  161  964  143  482
Nahrungs=  und  Genußmittel  6558  463  6  119  291

Rohmaterialien,  Halb=  und
Ganzfabrikate.  .  29  703  112  28  860  901
Zusammen.  36  423  539  35  123  674

Anusfuhr:

Gold  .  8769085134440110
Diamanten  8844282879  8  480  875

Rohmaterialien,  Halb=  und
Ganzfabrikate  .·11  015  502  10  613  065
Lebende  Tiere  ....  59  287  42671
Nahrungs=  und  Genußmittel  686  356  932  519
Südafrikanische  Erzeugnisse  57  734  875  54509  270
Andere  Erzeugnisse  .  1  182519  919971
Insgesamt.  58  917394  55  420  211

In  den  wichtigsten  Artikeln  selbst  wies  die
Ausfuhr  in  den  genannten  Zeiträumen  die  folgenden
  Werte  (in  1000  IT)  auf:  Borken  289,5
(219,4),  Kohlen  1079,0  (986,1),  Kupfererz  und
Regulus  615,8  (486,9),  Diamanten  der  Union
8281,9(8479,3),  Straußenfedern  2253,1  (2272,8),
Mais  419,5  (704,8),  Gold,  roh,  aus  der  Union
35  064,3  (31790,7),  aus  Süd-Rhodesia  2544,0
(2531,3),  Angorahaare  917,8  (903,1),  Häute
von  Ochsen  und  Kühen  373,2  (406,4),  Ziegenfelle
  262,6  (275,0),  Schaffelle  576,5  (604,2),
Chromeisen  118,0  (101,2),  Zinn  244,6  (175,  9),
Schafwolle,  gereinigt  304,6  (255,6),  in  Schweiß
3593,1  (3574,6).

An  der  Einfuhr  waren  im  Jahre  1911
(1910)  unter  anderem  die  nachstehend  bezeichneten
Länder  mit  folgenden  Werten  (in  1000  2L)  beteiligt:

  Großbritannien  21  252,2  (20754,  2),
Kanada  654,8  (647,5),  Britisch-Indien  875,8
(802,4),  Ceylon  180,4  (163,4),  Australischer

Bund  1567,4  (1617,7),  Mauritius  265,7  (282,6),
Osterreich-Ungarn  134,3  (123,1),  Belgien  767,7
(659,7),  Frankreich  590,4  (562,8),  Deutschland
3503,9  (3618,4),  Holland  636,1  (539,2),  Italien
218,31(140,4),  Norwegen  268,8  (207,5),  Schweden
678,9  (676,3),  Schweiz  171,5  (149,4),  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  2918,3  (2740,9),  Brasilien
609,9  (478,1),  Chile  170,5  (165,  5).

Die  Ausfuhr  nach  den  nachstehend  aufgeführten
  wichtigeren  Ländern  gestaltete  sich  (die
Werte  in  1000  K  angegeben)  dagegen,  wie  folgt:
Großbritannien  53  476,6  (50  174,3),  Belgien
596,8  (672,8),  Belgisch-Kongo  587,5  (273,5),
Frankreich  206,9  (200,5),  Deutschland  1586,4
(1823,4),  Deutsch-Südwestafrika  194,8  (212,1),

 

2

Portugiesisch-Ostafrika  143,9  (136,1),  Vereinigte
Staaten  von  Amerika  509,5  (466,9).

(Trade  of  the  Union  of  South  Africa,  Southern  and
N.  W.  Rhodesia  and  British  South  Africa.)

Dozambique.
Verbot  der  Einfuhr  von  Rindvieh,  Schafen,
Ziegen  und  Schweinen.

Durch  Verordnung  vom  15.  Februar  1912
ist  auf  Grund  des  Artikels  26  der  Verordnung,
betreffend  die  Abwehr  von  Viehkrankheiten,  die
Einfuhr  von  Rindvieh,  Schafen,  Ziegen  und
Schweinen  aus  Europa  mit  Rücksicht  auf  die  dort
herrschende  Maul=  und  Klauenseuche  (Febre
aphtosa)  verboten  worden.

(Boletim  Official  da  Provincia  de  Moçambildjue.)

Einfuhrverbot  für  in  Heu  oder  Gras
verpackte  Waren.

Der  Vorsteher  der  Veterinärabteilung  des
Ackerbauministeriums  hat  unterm  24.  Februar
1912  eine  Verordnung  erlassen,  wonach  keinerlei
landwirtschaftliches  Erzeugnis  oder  solches  irgendeiner
  anderen  Art,  welcher  Herkunft  es  auch  sei,
falls  es  in  Heu  oder  irgend  ein  Gras  verpackt
ist,  in  die  Provinz  eingeführt  werden  darf,  wenn
es  nicht  von  einer  von  einem  Tierarzt,  seinem
Stellvertreter  oder  einer  anderen  Behörde  ausgestellten
  amtlichen  Bescheinigung  begleitet  ist,
woraus  hervorgeht,  daß  das  Heu  oder  Gras  in
Gegenden  gewachsen  ist,  die  frei  vom  Ostküstenfieber
  sind,  widrigenfalls  die  Vernichtung  des
eingeführten  Erzeugnisses  angeordnet  wird,  ohne
daß  dem  Einbringer  Schadenersatz  geleistet  wird.

(Cbenda.)

Sierra  Lecne.

Verhütung  der  Einschleppung  von  Schmarotzerkrankheiten
  der  Bäume  und  Pflanzen.

Laut  Verordnung  vom  19.  Februar  1912  —
Destructive  Pests  Ordinance  (Nr.  1/1912)  —
kann  der  Gouverneur  von  Zeit  zu  Zeit  zur  Verhütung
  der  Einschleppung  in  die  Kolonie  oder
das  Schutzgebiet  von  Insekten,  Pilzen  oder  sonstigen
Pestkrankheiten,  die  landwirtschaftlichen  oder  gärtnerischen
  Saaten  oder  Bäumen  oder  Pflanzen
schädlich  sind,  sowie  zur  Verhütung  der  Verbreitung
  in  der  Kolonie  oder  dem  Schutzgebiete
von  Insekten,  Pilzen  oder  sonstigen  Pestkrankheiten
Vorschriften  erlassen,  wodurch  die  Einfuhr  von
Pflanzen  usw.  verboten  wird.  Nach  der  Verordnung
  ist  die  Einfuhr  von  Kakaobäumen  oder
Pflanzen  oder  von  Blättern,  Zweigen,  Stengeln,
Wurzeln,  Samen  oder  Früchten  solcher  Bäume
        <pb n="458" />
        418  20

oder  Pflanzen  nur  über  den  Hafen  Freetown
oder  sonstige  vom  Gouverneur  etwa  genehmigte
Häfen  gestattet.

Alle  Bäume  usw.  werden  vor  der  Auslieferung
  an  den  Einführer  von  dem  Direktor  für
Landwirtschaft  untersucht  und,  wenn  sie  nach  seiner
Ansicht  geeignet  sind,  Insekten,  Pilze  oder  Pestkrankheiten
  einzuschleppen,  nach  seiner  Anweisung
vernichtet  oder  desinfiziert.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Einfuhrzölle  für  Spirituosen.

Durch  Verordnung  im  Rate  vom  4.  März  1912
sind  die  durch  Verordnung  im  Rate  Nr.  18  vom
Jahre  1909  abgecänderten  Spirituosenzölle  der
Zollverordnung  Nr.  4  vom  Jahre  1909,  wie  folgt,
abgeändert  worden:

1.  Spirituosen  und  starke  Getränke,  deren  Stärke
durch  Tralles  Alkoholometer  bestimmt  werden  kann,
wenn  die  Stärke  50  v.  H.  reinen  Alkohol
  nach  diesem  Alkoholomcter  beträgt,
  für  die  Imperialgallone
und  für  jeden  Grad  oder  Teil  eines
Grades  (Tralles)  über  eine  Stärke
von  50  v.  H.  nach  diesem  Alkoholometer
  für  die  Imperialgallone  ein
Zuschlag  ddn  ...
und  für  jeden  Grad  unter  einer  Stärke
von  50  v.  H.  nach  diesem  Alkoholometer
  für  die  Imperialgallone  eine
Zollermäßigung  um  ..

5  Schill.  6  Pre.

2½  Pre.

1¼  Pre.

 

 

immer  mit  der  Maßgabe,  daß  der  erhobene
  gZoll  in  keinem  Falle  weniger
als  4  Schill.  6  Pce.  für  die  Imperialgallone
  beträgt.
2.  Spirituosen  (außer  bona  fille-Drogen
  und  Arzneien,  die  Spirituosen
enthalten,  wenn  sie  vom  gollkollektor  als
Drogen  oder  Arzneien  zugelassen  werden),
die  gesüßt  oder  derart  gemischt  sind,  daß
ihr  Stärkegrad  mit  dem  Alkoholometer
nicht  bestimmt  werden  kann,  für  die  Imperialgallnn
  Schill.  6  Prce.
3.  Spirituosen  oder  starke  Wässer
mit  Naphtha  in  rohem  Zustand,  mit
Holzgeist  versetzte  Spirituosen  und  parfümierte
  Wässer,  die  für  die  Verwendung
als  Trinkbranntwein  gänglich  ungeeignet
sind,  ferner  bona  fide-Drogen  und  Arzneien,
  die  Spirituosen  enthalten,  wenn
sie  vom  gollkollektor  als  Drogen  oder
Argneien  zugelassen  werden,  vom  Werte
4.  Nicht  besonders  aufgeführte  Spirituosen
  für  die  Imperialgallone  u5  Schill.  6  Pce.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

10  v.  HO.

Südnigeria.
Erhöhung  des  Einfuhrzolls  für  Kolanüsse.
Der  Zoll  für  Kolanüsse  soll  bei  der  Einfuhr
nach  Südnigeria  mit  Wirkung  vom  15.  April  1912
ab  von  4  auf  10  Schilling  für  100  Pfund  erhöht
  werden.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

 

 

 

 

 

 

 

Vermischtes.

Sentral-Ruskhunftstelle  für  Kuswanderer.“)

Die  Zentral-Auskunftstelle  für  Auswanderer
  in  Berlin  (W#35,  Am  Karlsbad  10)
hat  im  ersten  Vierteljahr  1912  (1.  Jannar
bis  31.  März)  in  6047  Fällen  kostenlose  Auskunft
an  Auswanderungslustige  erteilt,  und  zwar  in
5091  JFällen  schriftliche  und  in  956  Fällen
mündliche.

Beantwortet  wurden  insgesamt  7850  Anfragen
über  die  verschiedenen  Auswanderungsgebicte.
Davon  bezogen  sich  3794  auf  die  deutschen
Kolonien,  und  zwar  auf  Deutsch-Südwestafrika
  1268,  Deutsch-Ostafrika  686,  Kamerun
163,  Togo  37,  Samoa  116,  Kiautschou  66,
Deutsch=  Neuguinea  56,  die  Karolinen,
Palau  und  Marianen  15,  auf  die  afrikanischen
Kolonien  im  allgemeinen  204.

Unter  den  fremden  Auswanderungsgebieten
stoht  Argentinien  mit  835  Anfragen  an  der  Spitze;
dann  folgen  Süd-Brasilien  mit  514,  die  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  mit  432,  Kanada
mit  348,  Chile  mit  138,  Brasilien  im  allgemeinen

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  180.

 

mit  127,  Mittel-Brasilien  mit  106,  der  Südafrikanische
  Bund  mit  68,  die  Türkei  mit  54,
Mexiko  mit  53,  Paraguay  mit  44,  Rußland  mit
42,  Neu-Südwales  mit  39,  Nord-Brasilien,  Niederländisch-Indien
  und  Victoria  mit  je  38,  Uruguay,
Marokko  und  Österreich-Ungarn  mit  je  37,  China
mit  36,  England  mit  34,  Bolivien  mit  32,  Pern
mit  30,  Queensland  mit  29,  Italien  mit  26,
Agypten  mit  25,  die  Schweiz  mit  23,  Britisch-Indien
  mit  22,  Frankreich  mit  21,  Japan  mit  18,
Süd-Australien  mit  16,  Neuseeland  mit  15,  Venezuela
  mit  14,  Spanien  mit  13.  Der  Rest  verteilt
sich  auf  Columbien,  Costarica,  Ecnador,  Guatemala,
Honduras,  Kuba,  Nicaragua,  Panama,  San  Domingo,
  San  Salvador,  West-Indien,  Zentral-Brasilien,
  Abessinien,  Algier,  Belgisch-Kongo,
Britisch-Ostafrika,  Französisch-Westafrika,
die  Goldküste,  die  Kanarischen  Inseln,  Liberia,
  Portugiesisch-Ostafrika,  Süd-Nigerien,
  die  Straits  Settlements,  Tripolis,  Tunis,
Niederländisch-Guinca,  Papua,  Persien,  die
Philippinen,  Siam,  Sibirien,  West-Australien,
Tasmanien,  die  Sandwichs-Inseln,  die  Fidschi-Inseln,
  Belgien,  Bulgarien,  Dänemark,  Griechen-
        <pb n="459" />
        W  419  20

land,  Luxemburg,  die  Niederlande,  Norwegen,
Portugal,  Rumänien,  Schweden  und  Serbien.

Von  den  2473  Anfragenden,  die  ihr  Alter
angaben,  waren  492  weniger  als  20  Jahre,
2197  zwischen  20  und  30,  665  zwischen  30
und  40,  197  zwischen  40  und  50  und  23  über
50  Jahre  alt,  und  von  den  4399  Fragestellern,
die  Angaben  über  ihren  Personenstand  machten,
waren  3080  ledig,  1296  verheiratet  und  23  verwitwet.


Nach  dem  Berufe  waren  unter  den  Anfragenden
  am  stärksten  die  Kaufleute,  Handwerker
und  Landwirte  vertreten.

Von  den  Anfragenden  bezeichneten  sich  306
als  mittellos,  während  über  1500  zum  Teil  über
recht  erhebliche  Summen  verfügten;  z.  B.  65
über  10  000  -,  32  über  15  000  M,  72  über
20  000  !Z,  24  über  25  000  ,  41  über
30  000  ,  15  über  50  000  ¼,  4  über  80  000  A,
11  über  100  000  bis  zu  250  000  I“  hinauf.

Von  den  Anfragen  kamen  aus  Preußen  3392,
und  zwar  aus  Brandenburg  mit  Berlin  1287,
aus  der  Rheinprovinz  447,  Westfalen  303,  Schlesien
  241,  Hannover  219,  Sachsen  204,  Hessen-Nassau
  174,  Schleswig-Holstein  144,  Ostpreußen  122,
Posen  101,  Pommern  82  und  Westpreußen  67.

An  der  Spitze  der  übrigen  Bundesstaaten
steht  das  Königreich  Bayern  mit  487,  es  folgen
Sachsen  mit  435,  Baden  mit  234,  Hamburg  mit
213,  Württemberg  mit  192,  Elsaß-Lothringen
mit  87,  Hessen  mit  65,  Braunschweig  mit  60,
Mecklenburg  =  Schwerin  mit  46,  Bremen  mit  37,
das  Großherzogtum  Sachsen  mit  35,  Oldenburg
mit  33,  Reuß  j.  L.  mit  18,  Sachsen-Koburg  und
Gotha  mit  16,  Mecklenburg-Strelitz  mit  15,  Sachsen-Altenburg
  mit  14  und  Sachsen-Meiningen  mit  12.

Aus  den  deutschen  Kolonien  kamen  16  Anfragen,
  aus  dem  Auslande  607,  davon  228  aus
Rußland,  180  aus  Osterreich-Ungarn,  40  aus  der
Schweiz,  31  aus  England,  26  aus  Frankreich,
16  aus  Luxemburg,  13  aus  Agypten,  je  12  aus
Belgien  und  aus  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika.

*  Vom  Diamantenmarkt.
Auszug  aus  einer  Ansprache  des  Vorsitzenden  der
Handelskammer  in  Amsterdam.

Der  Zustand  des  Diamanthandels,  der  im
Jahre  1910  als  günstig  bezeichnet  werden  konnte,
war  auch  im  Jahre  1911  durchgehends  befriedigend,
  wenngleich  in  geringerem  Maße.  Die  Betriebsamkeit
  in  der  Diamantenindustrie  war
weniger  groß  als  im  Jahre  1910.  Die  Zahl  der
Arbeitslosen,  welche  nach  den  hierüber  veröffentlichten
  wöchentlichen  Statistiken  in  dem  genannten
Jahre  niemals  größer  als  324  gewesen  ist  und

 

oft  nicht  mehr  als  100  oder  sogar  noch  etwas
weniger  betrug,  hat  im  Jahre  1911  zwischen  213
und  1150  geschwankt.  Am  geringsten  war  die
Arbeitslosigkeit  bis  zur  Mitte  des  Monats  April.
Zu  dieser  Zeit  ist  eine  erhebliche  Steigerung  der
Zahl  der  Arbeitslosen  eingetreten,  welche  bis  zu
Anfang  September  ziemlich  hoch  blieb.  Die
jüngsten  wöchentlichen  Statistiken  geben  die  höchste
Zahl  des  Jahres  an.  Bereits  bald  nach  Anfang
des  neuen  Jahres  brach  bei  einzelnen  Arbeitgebern
  infolge  der  eingeführten  Verpflichtung  zum
Beitragen  für  die  Fachschule  ein  Ausstand  aus.
Eine  Amsterdamer  Firma  hat  damals  ihren  Sitz
nach  Antwerpen  verlegt.  Auch  später  ist  man
von  Arbeitseinstellungen  nicht  verschont  geblieben.
In  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  brach  bei  einer
der  größten  hiesigen  Firmen,  welche  außerdem
eine  Zweigniederlassung  zu  Antwerpen  hat,  infolge
  eines  Zwischenfalls  mit  dem  Personal  zu
Antwerpen  ein  Ausstand  aus,  der  noch  nicht  beigelegt
  ist.  Im  übrigen  kann  mit  Genugtuung
vermerkt  werden,  daß  der  Amsterdamer  Juwelier=Verein
  und  der  Allgemeine  Niederländische
Diamantarbeiter-Bund  es  nicht  am  Zusammenwirken
  fehlen  lassen,  um  die  Entwicklung  der
Diamantindustrie  zu  fördern  und  ihre  Oberherrschaft
  über  die  ausländische  Industrie  zu  behaupten.
  In  dieser  Beziehung  ist  man  nicht  in
der  Hoffnung  getäuscht  worden,  welche  ich  voriges
Jahr  hinsichtlich  des  Zusammenwirkens  dieser
beiden  Körperschaften  im  Interesse  der  Industrie
ausgesprochen  habe.

Die  zur  Verfügung  stehenden  Statistiken  über
den  Handel  geben  einen  günstigen  Eindruck.  Die
Ausfuhr  von  bearbeiteten  und  unbearbeiteten
Diamanten  nach  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  während  der  drei  ersten  Vierteljahre  des
Jahres  betrug  fl  20  578000  gegen  fl  20  466000
in  der  entsprechenden  Periode  von  1910,  gegen
fl  22  859000  im  Jahre  1909,  gegen  fl  6008000
im  Jahre  1908  (dem  Krisenjahre)  und  gegen
fl  19278000  im  Jahre  1907.  Auch  in  anderer
Hinsicht  ist  diese  Zahl  befriedigend,  wenn  man
bedenkt,  daß  während  des  dritten  Vierteljahrs  die
Ausfuhr  fl  7073500  betrug  gegen  fl  6987  100
im  zweiten  Vierteljahre,  fl  6517600  im  ersten
und  fl  6040000  im  vierten  Vierteljahre  des
Jahres  1910,  so  daß  eine  allmähliche  Steigerung
wahrzunehmen  ist.  Obgleich  hierüber  keine
statistischen  Unterlagen  vorhanden  sind,  darf  doch
angenommen  werden,  daß  die  Vermehrung  des
Handels  im  Jahre  1911  bedeutender  gewesen  ist,
als  lediglich  aus  der  verhältnismäßig  kleinen  Zunahme
  der  Ausfuhr  nach  Amerika  ersichtlich  ist.
Denn  auch  die  Nachfrage  in  verschiedenen  europäischen
  Ländern  ist  größer  gewesen  als  im
vorigen  Jahre.  UÜbrigens  muß  bemerkt  werden,
        <pb n="460" />
        —  420  2

daß,  obgleich  die  Zahlen  über  die  Ausfuhr  nach
Amerika  die  einzigen  statistischen  Angaben  sind,
über  welche  verfügt  werden  kann,  sie  kein  vollkommen
  getreues  Bild  geben,  da  große  Mengen
der  in  den  Niederlanden  gekauften  Diamanten
über  Antwerpen  und  andere  Plätze  nach  Amerika
versandt  werden.  Die  feste  Preispolitik,  welche
die  Produzenten  voriges  Jahr  haben  befolgen
können,  konnten  sie  denn  auch  im  Jahre  1911
aufrechterhalten.  Dies  war  ihnen  um  so  leichter,
als  die  Produktion  in  Britisch-Südafrika  wegen
Mangels  an  Arbeitskräften  nicht  bis  zu  dem
Höhepunkt  gebracht  werden  konnte,  welchen  sie
sonst  hätten  erreichen  können;  infolgedessen  wird
denn  auch  die  erzeugte  Menge  Diamanten  im
Jahre  1911  wahrscheinlich  geringer  als  im  Jahre
1910  sein.  Außerdem  war  die  Nachfrage  nach
Rohdiamanten  sehr  lebhaft,  und  es  haben  vor
allem  unsere  Amsterdamer  Kaufleute  von  London
für  sehr  große  Beträge  Rohdiamanten  bezogen.

Diesen  günstigen  Zustand  des  Rohdiamanten-Marktes
  haben  sich  auch  die  deutschen  Diaman--tenproduzenten
  zunutze  gemacht.  Bei  der  Erneuerung
  des  Kontrakts  der  deutschen  Diamantregie
  mit  dem  Antwerpener  Syndikat  sind  die
Preise  aufs  neue  erhöht  worden.  Doch  auch  für
die  Händler  war  der  Geschäftsgang  nicht  allgemein
  günstig.  Bereits  im  vorigen  Jahre  mußte
ich  darauf  hinweisen,  daß  die  große  Produktion
von  Melé-Waren  den  Markt  für  diese  Waren
gedrückt  hatte.  Hierin  ist  im  Jahre  1911  keine
Besserung  eingetreten;  eher  ist  das  Gegenteil
wahr.  Es  ist  bekannt,  daß  der  allergrößte  Teil
der  Produktion,  sowohl  der  Premier-Mine  als
auch  der  Diamantfelder  in  Deutsch  Südwestafrika,
aus  Möolé-Waren  besteht  und  mit  Rücksicht  hierauf
  würde  es  unvorsichtig  sein,  sich  der  Hoffnung
hinzugeben,  daß  der  Melé-Markt  sich  bald  diesem
weniger  günstigen  Zustand  würde  entziehen  können.
Im  Monat  Oktober  hat  ein  unangenehmer
Zwischenfall  den  Markt  eine  Zeitlang  beunruhigt.
Infolge  von  Spekulationen  ist  der  Schleifpreis
plötzlich  von  fl  1,80  auf  fl  3,60  gestiegen,  worauf
ein  schneller  Rückschlag  gefolgt  ist.  Diese  Preisschwankungen
  haben,  sowohl  hier  als  in  Antwerpen
  —  dort  aber  mehr  als  hier  —  Opfer
gefordert.

Schließlich  darf  ich  wohl,  da  noch  vor  einigen
Jahren  in  manchen  ersten  Kreisen  eine  Befürchtung
  vor  llbberproduktion  von  Diamanten  bestand,
  mit  Genugtnung  darauf  hinweisen,  daß
diese  Befürchtung  sich  nicht  verwirklicht  hat  und
daß  sie,  falls  keine  neuen  reichen  Diamantfelder
entdeckt  werden,  jetzt  wohl  als  grundlos  angesehen
werden  darf.  Die  Produktion  der  de  Beers  hält
sich  schon,  abgesehen  von  der  freiwilligen  Einschränkung
  in  den  Kriegsjahren  1907/1908  und

 

1908/1909,  auf  einer  gleichmäßigen  Höhe;  sie
schwankte  in  den  letzten  zehn  Jahren  —  mit
Ausnahme  der  soeben  genannten  beiden  Jahre  —
zwischen  2210000  Karat  und  2500000  Karat.
Jedoch  nach  dem  Jahre  1907,  wo  die  Produktion
der  Premier  plötzlich  auf  1890  000  Karat  gestiegen
war  —  eine  Zunahme  von  fast  1000000  Karat
im  Verhältnis  zum  vorigen  Jahre  —,  hat  die
Befürchtung  bestanden,  daß  diese  damals  noch
neue  Mine  ihre  Produktion  auch  weiterhin  bedeutend
  vergrößern  würde.  Der  Vorstand  selbst
hatte  nämlich  schon  die  Absicht  zu  erkennen  gegeben,
  die  Einrichtungen  derartig  auszubreiten,
daß  eine  Jahresproduktion  von  4  Millionen  Karat
würde  erzielt  werden  können.  Glücklicherweise
ist  dies  in  Wirklichkeit  nicht  geschehen.  Wohl  hat
die  Menge  des  gewaschenen  Bodens  seitdem  bedeutend
  zugenommen,  sie  betrug  im  Jahre  1910:
9332000  Loads  gegen  7199000  Loads  im  Jahre
1907,  aber  gleichzeitig  ist  der  Gehalt  des  gegrabenen
  Bodens  von  0,29  auf  0,23  Karat  für
das  Load  zurückgegangen.  Dadurch  ist  der  Markt
nicht  nur  von  der  gefürchteten  UÜberproduktion
verschont  geblieben,  sondern  es  haben  auch  gleichzeitig
  die  Produktionskosten  für  die  Premier  zugenommen,
  was  gleichfalls  zur  Erhaltung  einer
konservativen  Preispolitik  beiträgt.  Da  sich  nun
außerdem  herausgestellt  hat,  daß  es  nicht  so  leicht
ist,  Arbeiter  für  eine  so  viel  größere  Produktion
zu  bekommen,  so  erachtet  sich  der  Markt  wenigstens
  von  dieser  Sorge  für  befreit.

Auch  die  im  Jahre  1907  gleichfalls  gehegte
Befürchtung  von  einer  unbegrenzten  Ausdehnung
der  Produktion  in  Deutsch-Südwestafrika  hat
sich  glücklicherweise  nicht  bewahrheitet.  Zwar  ist
diese  Produktion  von  486000  Karat  im  Jahre
1909  auf  798000  Karat  im  Jahre  1910  gestiegen,
  doch  ist  eine  weitere  bedeutende  Ausbreitung
  seitdem  nicht  eingetreten.  Geht  man  von
den  von  Zeit  zu  Zeit  veröffentlichten  Zahlen  über
die  monatlichen  Shipments  deutscher  Diamanten
aus,  dann  kommt  man  zu  dem  Schlusse,  daß  die
Produktion  des  Jahres  1911  nicht  sehr  viel  von
der  des  Jahres  1910  abweichen  wird.  Außerdem
darf  man  mit  der  Möglichkeit  rechnen,  daß  die
Produktion  von  Deutsch-Südwestafrika  sich  wieder
vermindern  wird.  Denn  die  bis  jetzt  gemachten
Erfahrungen  beweisen,  daß  die  Diamanten,  je
tiefer  man  kommt,  desto  seltener  werden,  was  an
und  für  sich  eine  Verminderung  der  Produktion
zur  Folge  haben  kann,  während  außerdem  zahlreiche
  Felder,  welche  an  der  Oberfläche  noch  einen
lohnenden  Ertrag  bringen  können,  später  keine
gewinnbringende  Ausbeute  mehr  in  Aussicht  stellen.

lber  eine  weitere  große  Ausdehnung  der
Melé-Produktion  ist  man  also  zur  Zeit  ziemlich
beruhigt.  Sollte  es  gelingen,  im  sernen  Osten,
        <pb n="461" />
        W  421

wo  sich  jetzt  solche  eingreifende  politische  und
ökonomische  Veränderungen  vorbereiten,  ein  neues
Absatzgebiet  für  diese  so  wichtige  Amsterdamer
Industrie  zu  eröffnen,  dann  könnte  es  wohl  geschehen,
  daß  auch  der  Melé-Handel  wieder  besseren
Tagen  entgegengeht,  als  er  jetzt  erlebt.

Die  Sisenbdahnindustrie  in  der  südafrihanischen  Union
und  Mozambique.

Im  Jahre  1911  sind  auf  den  südafrikanischen
Eisenbahnen  26  Lokomotiven,  119  Personen=  und
581  Güter=  und  Viehwagen  nen  in  Betrieb  genommen
und  außerdem  121  ältere  Wagen  umgebant  worden.
Die  neuen  Fahrzeuge  und  die  Umbauten  haben  zusammen
  700  000  bis  800  000  L  gekostet.

Ein  erheblicher  Teil  der  Fahrzeuge  ist  in  Südafrika
  selbst  hergestellt  worden,  nämlich  in  den  Eisenbahnwerkstätten
  zu  Pretoria,  Blvemfontein,  Durban,
East  London,  Uitenhage  und  Salt  River  bei  Kapstadt.
Importiert  wurden,  überwiegend  aus  Großbritannien,

 

20

die  Lokomotiven,  39  Personenwagen,  331  Untergestellwagen
  ohne  Mulde  (bogie  trucks)  und  55  zusammengesetzte
  Trichterwagen  (composite  hoppers).  Die  39
importierten  Personenwagen  sowie  die  beiden  letztgenannten
  Arten  Güterwagen  wurden  in  Südafrika
montiert.  Die  Trichterwagen  sind  eigens  für  Südafrika
konstruiert;  sie  sind  46  Fuß  lang  und  koönnen  830  000
(englische)  Pfund  Kohle  oder  100  000  Pfund  Schienen,
schweres  Holz  oder  andere  schwere  Güter  tragen.

Etwa  50)  weitere,  bereits  in  Bestellung  gegebene
Lokomoliven,  150  Personen=  und  1000  Güterwagen
verschiedener  Bauart  sind  zur  Zeit  in  Arbeit  und
werden  größtenteils  im  laufenden  Jahre  zur  Ablieferung
  gelangen.

Aller  Voraussicht  nach  wird  das  Parlament  der
südafrikanischen  Union  in  der  laufenden  Session  ein
ziemlich  reichhaltiges  Programm  weiterer  Eisenbahnneubauten
  bewilligen.

Für  die  Eisenbahnen  der  portugiesischen  Nachbarprovinz
  Mogambique  sind  100  Bogey-Wagen  (Untergestell
  ohne  Mulde)  in  Bestellung  gegeben,  von  denen
70  in  den  Werkstätten  der  Unions-Cisenbahnen  montiert
werden  sollen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Johannesburg.)

 

 

 

Liter  atur-Bericht.

Hamburgische  Wissenschaftliche  Stiftung.  Eine  Forschungsreise
  Iim  Bismarck-Archlpel.  Bearbeitet
von  Hans  Vogel,  Hamburg.  Alit  einer  Einführung
von  Prof.  Dr.  G.  Thilenius,  Direcktor  des  Hamburgischen
  Museums  für  Völkerkunde.  —  Ait  100
Abbildungen  im  Text  sowic  6  Tafeln  in  Dreifarben-Gdruck
  nach  Zeichnungen  des  Verfassen#  und  einer
Ubersichtskartce.  —  Hamburg.  L.  Friederichsen  u.  Co.
(Tr.  L.  u.  R.  Friederichbsen).  1911.  Preis:  in  künstlerischem
  farbigem  Einband  16.4.

In  den  Juhren  1908/(9  hat  bekanntlich  die  Hamburgische
  Wissenschaftliche  Stiftung  auf  (irund  eines
von  dem  Direktor  des  Hamburgischen  Muscums  kür
Völkerkunde,  Prof.  Dr.  G.  Thilenius.  ausgearbeitcten
Programms  eine  wissenschaftliche  Expeilition  nach
Deutsch-Neuguinen  cntsandt.  Diese  hat  anf  einem
cigens  zu  diesem  Zvecke  Lgecharterten  Schiffe  die
weitverzveigten  Inselgebiete  den  Bismarek-Archipels.
sowie  Teile  von  Kaiser  Wilhelmsland  und  vor  allen
Dingen  auch  die  lm  Innern  noch  so  gut  wie  gar  nicht.
bekannte  Insel  Neu-lrommern  durchfoscht.  Wir  verdanken
  der  Expedition.  wie  sich  jetzt  schon  übeschen
lälft,sowöhl  in  ethnographischer  wic  uuchgeographischer
Beziehung  zahlreiche  neue  Ergebnisse.  Das  Alaterial
ist  aber  so  umfangreich.  dal  noch  Jahre  vergehen
werden,  che  dassclbe  ewnchöpfend  zur  Verötfenlichung
gekommen  sein  wird.  Um  80  dankenswerter  ist  cs,
dal1#das  Kuratorium  IIerrn  Hans  Vogel  in  Hamburg.
der  an  der  Expedition  als  Maler  teilnahm.  mit  deor
Herausgabe  des  vorliegenden  Werkes  beauftragt  hat.,
das  einen  anschaulichen  Abrili  der  lrgelmisse  der  Ex-- 



pedition  gibt  und  in  dem  Ilitteilungen  über  die  wissenschaftliche
  Ausbente.  vie  auch  über  die  persönlichen
Reiscerlebnisse  in  glücklicher  Weisc  vereint  und  gemeinvestündlich
  geschildert  sind.  Zahlreichec.  sowohl
in  technischer  wie  in  künstlerischer  Bezichung  vollendete
  Bilder.  wic  eine  den  Verlauf  der  Expeduion
schildernde  Karte  erhöhen  den  Wert  des  auch  äulierlich
  recht  gut  ausgestatteten  Werkes.

Die  deutschen  Kolonien.  Von  Dr.  Nlois  Junker.
Anchen.  Mit  6  Karten  nach  dem  neuesten  Standl.
Klein-Oktav  in  Leinen  gebunden.  282  Seiten.
(Juammlung  Kösel,  Bändehen  50.  Verlag  K#scl.
Kempten  und  AMünchen.)  1912.  Preis  1.7.

Erst  (lie  in  den  letzten  ereignisrcichen  Jahr#m
ifrig  gefürderte  Durchforschung  unseres  jungen  Koloninlreichs
  konnte  es  ermeglichen,  ecine  im  engen
Rahmen  8s0  erschöpfende  (lesamt-  und  Einzgellarstellung
  aller  Verhüältnisse  zu  geben,  wie  sie  hier  vorliczt.
  Mit  der  anschaulichen  Schilderung  von  Land
und  Leuten,  Bodenbeschuffenheit,  Klima,  Tier-  une!
Pflanzenwelt  verbindet  der  Verfasser  eine  cingehende-Berücksichtigung
  aller  Punkte.  die  den  Wert  ciner
jeden  Kolonie  für  das  Minterland  begründen.  Vor
allem  dic  wirtschaftliche  Enwicklung  wird  überall
sorgfültig  und  zahlenmällig  darkestellt,  aber  nicht
minder  die  kulturelle  betont.  Auch  der  neucste  an-Wuchs
  nus  dem  Alarokkonbkommen  ist  bereils  lesonders
  bericksichtigt.  Das  Bändehen  verdliem  nach
Inhalt  und  Ausstattung  warme  Empfehlung.

 

 

Kolonlale  Literatur.)
IX.
I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.
Afrlque  occidentale  française.  Son  développemient
  Conomique.  Quinz.  colon.  7  (1912)  241—216.  z1

Deeken,  Richard:  Koloniale  Wünsche  aus  der  BSüc
scc.  Kolz.  14  (1912)  205—210§.  12

 

Ermels,  Rohbert:  Landflucht  und  Koloniallolitik.
Kol“.  16  (1912)  211/42.  3

*  Mittelafrike  deutsch!  Kolz.  15  (1912)  221.222.#  4

»)  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen

SIStematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  '  Sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonial--blattes
  einringen;  mit  einem  e  dielenigen,  welche  küänflich  erworben
  wurden.

Der  Verlug  erklürt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionsexremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  inm  zugeschickt  werden.
        <pb n="462" />
        W  422  20

Pfeil,  Dr.  Jonchim  CGraf  v.:  Alarokko.  Wirt-Schaftliche
  Sluglichkeiten  und  Aussichten.  Hleereskunde.
  Sammlung  .  .  VI.  Janhrk.  2.  Heft.]  Berlin:
Alitler  &amp;amp;  Sohn  1912.  10  S.  0.050  .  50e.  (5
Pianet,  Victor:  La  colemisation  française  dans
IAfriduc  du  nonl.  Avec  1  Curtes.  Paris:  (olin  1912.
XN.  538  S.  6  J.  8%  (
Das  französische  Protektornt  in  Aunrokko.  DKol“.
16  (1912)  254.5.  7
*  Rohrbuch,  Paul:  Die  Südwestafrikuner  an  das
Dlutterland.  Kolz.  16  (1912)  233—241.  Schlult  folgt.  (s
*  Wiese:  Wirtschuftlihes  und  Ethnographisches  aus
Kuiser-Wilhelmsland.  zKolD’ol.  4  (1912)  273—281.  l9

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

*  Guenther,  Konrad:  Gerhard  BRohlis.  Lechensbild
cines  Afrikuforschers.  M.  70  Abbild.  und  1  Karte
SOwie  einem  Anhang  von  Uudolph  Said-Ruerc.  1.  Aufl.
FPreiburg  i.  B.:  Fchsenfeld  1912.  VII.  352  S.  S.k.  80.  (10

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäcologie.

*Berlcht  über  die  Südkamerun-Jweikespedition
der  zweiten  Innerefrika-Expedhion  des  Herzegs  Adolf
Friedrich  zu  Alecklenhurg  während  der  Jahre  1910  11.
(Tierzu  6  Abbillungen.)  DRolz.  15  (1912)  231—238.
Schluli  folgt.  11

Cottufari,  V.:  Nella  libia.  Impressioni  di  un

ehutato.  Riv.  colon.  6  (1912)  I77—187.  Forts.
folgt.  112

*  Dichl.  W.:  Eine  Urwaldsg#reisc  in  Xeu-Giuinea.
HRhein.  Miss.  Ber.  4  (1912)  73—81.  13

Dürwell,  G.:  Aa  chbre  Cochinchine.  Trente
annecs  G'’impressions  et  sourenirs.  Avec  une  préface
M.  Dolumotte.  Paris:  Alignot  1912.  3.50  /r.  do.  I14

*  Friedrich  August  (König  von  Sachsen):  Erinnerrungen
  an  meine  Reise  nach  dem  Sudan  und  nuach
Agrpien  Pehrunr-Slürz  1911.  M.  70  Taf..  Bildn.  u.
1  farb.  Kuarte.  Dresden:  Burdach.  Warnatz  &amp;amp;  Lchmann
1912.  S.  l  10.D.  [15

Ilouel.  Chr.:  Iæ  Maroc.  Amour.  marinage.  moers.
Inris:  IDnragon  1912.  6  DP-.  J¾  (16

MAnscart.  J.:  Impressions  et  observations  duns  un
vornoze  à  Teneritc.  Arcc  212  grarures.  aris:
Flammarion  1912.  7.50  77.  50.  17

»Maurx:  L  description  de  la  frontiè#re  orientale
du  Congo  belge.  Avec  l  carte.  Mouvement  grogr.  16
(1912,  253—200.  (18

Maury,  d3l.  J.:  ls  rugions  voisines  de  la  frontière
  orientalr  du  Congo  belge  du  Tanganrka  au  lac
Alberi  .  ..  Conférence  .  .  .  ..  Bruxelles:  Impr.
ran  Buggenhoudt  1912.  69  S.  80,  19

DP’reuss,  (i.  F.:  Thilipp  IIl.,  die  Nicderländer  und
ihre  erste  Indientahrt.  (Aus:  Festschrift  z.  Jahrhunden--feier
  d.  Unik.  z.  Breslau.  Im  Jamen  d.  Schles.  (ics.
I.  Volk  Kkundehrsgz.)  Bresluan:  Alarcus  191  1.  31  S.  80.  2

Unnnie,  10:  AMy  Adveiures  among  South  Sen
canniluls.  An  account  of  ihe  CKperiences  and  adrentures
  ot  n  gorerument  officinl  among  the  nalires  of
Orrania.  With  30  ill.  K  1  mup.  London:  806clcr.

Berrice  &amp;amp;  Co.  1912.  311  S.  .  21
*Smith.  Aliles  Staniforth:  Exploration  in  Papun.
Ciogr.  Journ.  4  (1912)  313—.353  1.  22
*Stiaennd,  A.  (:  Notes  on  Jgumiland.  (icogr.
Journ.  4  (1912)  376—3790.  23

*  Tessmann.  (1.:  (inhun.  Alit  1  Abb.  u.  Auu.  dl.
Verf.  Kolltdsch.  4  (1912)  225—237.  124
*  Valenti.  (1i.:  (illi  Studi  sulla  Lihin.  Hir.  colon.  7
(10120  221—228.  25

 

*  Weber,  VNorbert:  Reise-Tagebuchblätter  aus
Deutsch-Ostafrika.  Gott  will  es  4  (1912)  ff.  26
eller,  R.:  Die  Goldgewichte  von  Asante  (Westafrika).
  Mit  21  Taf.  In:  linessler  Archir.  3.  Beihekt.e
Leipzig  und  Berlin:  Teubner  1912.  77  S.  40.  I27

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung

der  Kolonien.
Vacat.

üV.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Abnderung  des  belgischen  Kolonialgesectzes  vom
18.  10.  8.  Aus:  Chambre  des  Représentaunts.  No.  99.
91.  96.  98.  u.  101  —  Februar  1912  —.  las

*  Bocckmann,  Kun  von:  Die  Geltung  der  Reichsverfassung
  in  den  dentschen  Kolonien.  Freiburger
Abhandl.  aus  d.  Gebiete  d.  öffentl.  Rechts.  Hrsg.  v.
W.  von  Rohland  .  .  .  XX.  Heft.]  Karlsruhe  i.  B.:
Braun  1912.  VIII,  272  S.  5.20.M.  P0.  (29

Répertoire  pratidue  de  la  HlEgislation  et  de  la
+Zurisprudence  coloninles  par  P.  Dareste  ..,  formunt
les  tables  genGrales  des  treize  annécs  1898—1910  du
„Recrucil  de  lgislation,  de  doctrine  et  de  jurisprudence
colonialess.  Paris:  Marchal  K  ciodde(1912).  25.80.  lao

VI.  Staatsrecht.

Vucat.

VII.  Verwaltung.

Arreèté  promulgant  en  Afridjue  oecidentale  francaisc
  le  décret  du  2  mars  1912,  portant  fikntion  du
statut  du  personnel  des  Lennnes  des  colonies  autres
#lue  ’Inde  française  et  IInde-TChine.  Dakar,  23  mar
1912.  ourn.  off.  de  I’Afr.  dcrid.  françgaise  381  (1912)

232—2335.  2
Behörden  und  Pressc  in  den  Kolonien.  lber
Zcitungs-Verlag  15  (1912)  313—311.  (32
ahhe  Coloninl  Oflice  List  for  1912.  ('ompiltel
from  W.  II.  Nercer,  A.  E.  Collinzs  and  R.  E.
Stubbs.  London:  Waterlow  &amp;amp;  Sons  (1912).  XLVIII.

683  S.  15  8/.  86.  33
Dickerson,  O.  A.:  American  colonial  gorernment.
66—  1G.  (C'lereland-Ohio.)  London:  C’ark  &amp;amp;  Co.

1912.  300  S.  20  8%.  S.  134
*  Zuche,  IInns:  Albrecht  von  Rechenberg.  Kolz.  15
(1912)  222—221.  143
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vacut.

X.  Bevölkerungswesen.

*  Archiv  für  innere  Kolonisation.  Unter  Mitwirk.
erster  Puchminner  hrak  .  .  von  Prof.  H.  Sohnrev.
Berlin:  Deutsche  Landw.  Gesellsch.  1912.  Darin:
Bd.  4.  1912.  H.  5.  (36

1.  Bicchhung  im  Inlaunde  und  in  den  Kolonien.
Wicdensfcld.  K.:  Volkswirtsch.  Betrachtungen
i#l.  die  Besicdlung  der  (eutschen  Kolcmien.

3.  Winkler  (':  Die  Besiedlungsfäühigkeit  der

(leutschen  Kolonien.

I1.  K  ü#lz.  L.:  Ist  eine  Akklimatisierung  des  Europücrs
  in  den  Tropenlündern  meglich?

5.  Leue.  A.:  Die  Sicdlungen  am  Ilern.

6.  Die  Besiedlungsfühigkeit  Leutsch-Cstafrikas.

*  Lüderl.  Else:  Die  Arbeiterfrage  in  den  deutschen

b

Kolmien.  Sozinle  Praxis  u.  Arch.  f.  Volkswohlfuhrt
28  (19121  265—870.  37

Datton.  C.  II.:  The  head  center  ot  the  race  problem.
The  Alissionarr  Ilernld  4  (1912)  102—161.  38
        <pb n="463" />
        W  423  2e0

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

EPreliminarr  Returns  of  census  taken  on  ẽth  may
111.  (Union  of  South  Africa.)  Pretorin:  Govern.
Drint,  off.  1011.  27  S.  1,80.#FX  4.  [39

XII.  Finanzwesen.

*  Külz.  Dr.:  Der  Haushaltsplan  für  Deutsch-SüdwWestafrika.
  DKolz.  15  (1912)  238—239.  40

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  Burnes.  J.  II.:  The  seventh  meeting  of  the  board
üf  agriculture.  Agricult.  journ.  of  India  Jnnuury  1912
5—22.  11
*  Baumgart,  Dr.:  Der  Süden  Deutsch-Südwestafrikas.
Kolz.  15  (1912)  224—226.  42
Der  ägyptische  Banmwollmarkt  und  die  englischen
Indler.  Export  16  (1912)  263/64.  43
*  Die  Binnenlischerel  in  den  deutschen  Schuz-Erbieten.
  ZKol  Pol.  4  (1912)  285—288.  Schlult  folgt.  4
Boer,  J.  C.  den:  Le  industridele  ontwikkeling  van
Britisch-Indiö  cnmn  Ned.-Indié.  Ind.  Alercuur  15  (1912)

320—322.  45
*  Cosnier,  H.:  Linscignement  des  indigenes  en
Alurie.  Ann.  col.  43  (1912)  1—2.  16

l

.(·m·eut1·)«.Bernat-d:Hustltofertilityoflandin
IntlindeisreasetHAgricsnlt.journ.oklncliaolnnnury
1912  15—51.  117
*  Culture  du  Funtumin  elastica  on  lreh  d’ap##s  le
SVelline  Christy.  Bull.  agr.  du  Congo  Belge  1  (1912)
208—213.  18
Hie  landwirtschaftliche  Entwickelung  der  Bezirke
Alnansa  und  Bukoba  1010/11.  Der  Pflanzer  3  (1912)
161  1722.  40
*  Giescler:  Was  lehren  uns  die  Anfänge  unserer
koluninlen  Forstwirtschaft?  Zcitschr.  f.  Forst-  u.  Jagdw.
4  (1912)  222—233.  (50
Crnsby,  W.:  Principles  of  australinn  agriculture.
I##don:  Nacmillun  1912.  1  ##  6d.  865.  51
*  Krünzlin:  Uber  ügvptische  Biumwollbaat.  Der
I’fiunzer  3  (1912)  141.—101.  (52
*  Malurvinlle,  I#on:  Aaduagascar  et  son  developpemem
  éConomique.  A  Propos  du  chemin  de  fer  de
Tannnarive  —Antsirabé.  Ann.  col.  40  (1912)  1—2.  l53
*  Anrckwald:  Uber  die  Lebensfähigkeit  unscrer
Kamschukplantagen.  Umschau  17  (1912)  358  59.  l54
Metin,  Albert:  Les  mines  du  Tonkin  et  del  Annam.

Ann.  Col.  10  (1012)  I.  35
*  Miekel:  Rindrichhaltung  und  Rindrichzucht  iun
Bezirk  Aloschi  und  Mauhinahmen  zu  ihrer  Besscrung.
LDer  Lflanzer  3  (1912)  120—1111.  55
Mission  agricole  au  Katanga  (Cüugo  belie)  1911.
Bullet.  agric.  du  Congo  Belge  1  (1912)  3.-207.  (5

Note  sur  In  station  Iagronomiquec  tropicale  de

Znumbi.  Bullet.  agr.  #u  Conzo  Belge  1  (1912)  211
23  58

Pfrunuk.  Chr;  Der  gegenwürtige  Stauid  der  Sisalkultur.
  Kol.  Heim.  31  (1912)  1,5.  59

t  lermann:  Ienkschrift  der  zwirnerei
un!  Jähscidenfahrik  llerman  Schubert,  Zitiau  i.  Sa.
Aus  Anlaltl  des  fünfeigjährigen  Bestchens  am  1.  April
1912.  Zittau:  Boes  (19123.  (43  S.)  10,80.  Darin:
Baumwollplantage  Schuberihof  in  Deutsch-Ostafrika.  l60

De  veredeling  van  de  cultuurgewaussen  in  JNederlandsch-Indi6.
  V  oordrne  hli  gehouden  voor  het  Koloniaal
AMuseum  op  14  Nlaart  1912,  door  H.  C.  Prinsen  (scerligs.
Ind.  Mercuur  15  (1912)  319—320.  Forts.  folgt.  (61#

Whitford,  H.  N.:  Forcst  trpes  and  products.  In:
The  forests  of  the  Philippines.  Part  I.  Departm.  oft
rlhe  Imerior  Bureau  of  forestrr,  Bulletin  Jr.  10.
Jlanila:  Buroau  of  printing  1911.  91  S.  50.  (62

 

Whitford,  H.  N.:  The  principal  forest  (recrs.  In:
The  forests  of  the  —  T’an  II.  Deparm.  of
the  Interior  Bureau  of  forestry,  Bulletin  JNr.  10.
Manilu:  Bureau  of  printing!  1911.  113  S.  S0.  63

"Zimmermunn.  A.:  Zwci  Gutachten  über  eine  neue

Faser.  Der  Pflanzer  3  (1912)  126—128.  64
XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

WJInhresbericht  des  Verwaltungsrats  der  „Kolmanskop
  Diamond  Ilines.  Lim.  für  die  dritte  jährl.  General-Versammlung,
  20.  Slürz  1912.  10.  (65

*  Lotz,  H.:  Randglossen  zur  deutschen  Diamanten-Drockuktion.
  Kollkdsch.  4  (1912)  193—201.  66

XVI.  Handel.

*Bericht  des  Aufsichtsrats  (der  Rand  Mines,  Limited)
  für  das  am  31.  Dezember  1911  beendete  Ceschüftsjahr.
  Südafr.  Wochenschr.  1020  (1912)  459
—465.  167

Chrlst-Socin,  H.:  Die  Compagnie  Forestidère
Sangha—Oubanghi  und  ihr  neucster  Techtfertigungsversuch.

  2KolPol.  4  (1912)  2641—272  (68
Denkschrift  über  die  Diamantenstener.  Ausgearb.
im  Reichs-Koloninlamt.  1912.  6  S.  40.  (69

*  Rapport  sur  la  mission  commerciale  du  délégué
de  I’Afrijine  Equatoriale  françuisc  en  Belgique  et  en
Hollande.  Suppl.  au  Journ.  off.  de  I'Afrique  Equatoriale
  frangaise  du  15  Man  1912.  70

*  Ritter,  Karl:  Die  Rechtagrundlagen  der  frunzösischen

  Konzcssionsgesellschaften  im  Kongotscbicte.
*Koll’ol.  4  (1912)  193—241.  #:1
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.

XVIII.  Verkehr.
*  Kayser,  Emil:  Lleutschland  und  afrikanische  Verkehspolitik.
  Dkolk.  16  (1912)  255//50.  1:2
*  Messageries  fluriales  du  Congo.  Chron.  col.  14
(1912)  1—2.  (½
MNookenliRadhakumud):  ludian  shiling:  a  historr
of  indian  Shipping  and  maritime  activitr  from  the
carlicst  times.  LOndlon:  Longmans  1912.  v9¾  64l.  80.  174
*  Skolnster.  II.:  Dus  Telephon  bei  den  Kamerun-Ncgern.

  CGott  will  es  4  (1012)  101—107.  175
XIX.  Meldizin.

Bahr,  P.  II.:  Filariasis  and  elephantiasis  in  Fiji.
London:  Witherbr  1912.  192  S.  6  S§.  10.  16
Cuillon,  A.:  IXpc,  lepreux  et  LCproserics  en
(urane  francuisc.  Avec  9  fig.  et  un  pl.  Paris:  Dein
1912.  133  S.  80.  177
Kermorgunt.  A.:  IINgiine  coloniale.  Avcc  6  fig.
Paris:  Masson  1912.  2.50  77.,  cart.  3  /#S.  120.  Imm
Lpnkis,  C.  P.  and  Blackham,  R.  J.:  Tropical
hygiene  for  Anglo-Indians  and  Indians.  London:
Thacker  19132.  4  6  .  80.  79
Murrur,.  -I.:  llo  to  lire  in  tropical  Africa.  4
Zuide  to  tropical  hgiene  and  sanation.  Illustr.  2end  ed.
London:  Simpkin  1912.  332  S.  JN  6  Ju.  80.  H8
Olpp,  G.:  Malarin.  Gütersloh:  Bertelsmann  1912.

32  .  80.  (Die  Arztliche  Alissien.  Reih.  1.)  81
Ruge,  Reinhold:  Trobenkrankheiten  und  Tropenhygiene.
  Von  Reinholl  Ruge  u.  Max  zur  Verth.
M.  8  Karten  u.  21  Abb.  i.  I.  Leipzig:  Klinkardt
1912.  VIII.  436  S.  13..  80.  (Bockenheimer:  Leitfaden
  der  prakt.  Iletdlizin  6.)  (82
Scherschmidt,  A.:  Ueher  das  Verhalien  der  Leukozrten
  im  Blute  Aalariakranker  lange  Zeit  nach  dem
Fieberabfall.  Inaug.  Dissert.  Leipaiz  1912.  I8#83
        <pb n="464" />
        W  424  20

Schilling-Torgau,  V.:  Ueber  die  Bedeutung  neuerer
hümatologischer  Befunde  und  Methoden  für  die  Tropenkrankheiten.
  S.  A.  a.:  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Trop.  Hyg.
16.  Bd.  1.  Beih.  1912.  S.  87—100.  (6

Schilling-Torgau,  V.:  Malarinparasiten  in  polychromatischen
  und  kernhaltigen  Ersthrozyten.  S.  A.  a.:
Arch.  f.  Schiffs-  und  Trop.  Hyg.  16.  Bd.  1912.
6  S.  D0.  85
Seton,  B.  G.  and  Gould,  J.:  The  indian  medical
service.  London:  Thacker  1912.  6  +5  6q.  8S0.  I86

"Vorwerk:  Zur  Pathologie  und  Hygiene  von  Garua
(Deutsch-Adamana!.  S.  A.  a.:  Arch.  f.  Schiffs-  u.
Trop.  Hg.  16.  Bd.  S.  133—149.  80.  stzꝛ

Wulbaum,  Dr.  H.:  Tropenürztliche  Erfahrungen
aus  dem  Innern  Süclamerikas  (bolivianisches  Acregebiet).
  In:  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Trop.  Hyg.  16.  Bd.
3.  Beiheft.  88

Ziemann:  Tagung  der  deutschen  tropenmedizinischen
  Gesellschaft  in  Hamburg.  DKIZ.  16  (1912)
257/58.  (89

XX.  Sprachen  und  Literatur.

"  Mibilograpkie  über  Französisch-Aequatorial-Abfrika.

2  KolPol.  4  (1912)  212—263.  loo
Pope.  G.  A.:  Handbock  of  the  Tamil  language.
London:  (Fronde)  Clarendon  Prelß  1912.  204  S.
7  &amp;amp;  6d.  D0.  191
*  Struck,  B.  Die  Sprachverhällnisse  im  „Moyen

Congor.  (Aut  2  Völker-  und  Sprachenkarten.)  Kol.
Rsch.  4  (1912)  201—225.  82

Winkelmann,  Sergius:  3zur  Sprachenfrage  in
Afrika.  La  Esperantisto,  3a  (1912)  1—2.  vs

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*Bast,  J.:  Okowango-Jission  (Deutsch-Südwcstafrika).
  (iott  will  es  4  (1912)  120—123.  94
(Steyler

"Jahresbericht  der  Mission  in  Togo.
Mlissionüre.)  (liott  will  es  4  (1912)  110—116.  E

Eine  Kulturstätte  in  „Neu-Kamerunz.  Gott  will
es  4  (1912)  ft.  s6

*Richter,  Dr.  Julius:
Icutsch  -  Ostafrika.  II.

Die  evangelische  Alission  in
Erang.  AMlissionen  4  (1912)

79—85.  46
*  Schwarze  Schwestern  an  den  grohen  Seecn  Ostafrikas.
  (iott  will  es  4  (1912)  kf.  vs
*  Wugner,  Paul:  W’as  erschwert  und  was  erleichtert
dem  Indier  die  Annahme  des  Christentums?  Erang.
Alissionen  4  (1912)  73—78.  #
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.
Vacat.
XXIII.  Aufstünde.  Militärwesen.
Vacat.
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
*
#  *
Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Mlbert.  :  Hauptprüfung  der  I’ntergrundlorkerer.
  Hauptprüfung  der  Emkrantungegerüte  für
bischgewässer.  Vorprüfung  neuer  C(icrüte.  IHasmburg
1911.  PEinzelhrüfungen.  Berlin:  Deutsehe  landw.

(ieschlsch.  1911.  50  S.  80.  (Arb.  d.  eutsch.  Landw.
(iesclisch.  199.  lleft.  Cieräteprüfungen.  V.]
Appelius,  W.:  Die  Reinigung  der  (erbereiabwüsser.
  In:  Jahresbericht  der  Deutschen  (ierberschule
  in  Freiburg  i.  Sa.  Jr.  23.
*  Bucliler-Archir.  Beiträge  z.  Völkerkunde.  hei#g.
a.  Jlitieln  des  Bachler-Instituts  von  L.  Ehren- 



reich.  III.  Beiheft:  Die  Goldgewichte  von  Asante
(Westafrika)  von  Rudolf  Zeller.  Leipzig  u.  Berlin:
Teubner  1912.  77  S.  0.

*  Balley,  F.  M.:  Journey  through  a  portion  of
South-Eastern  Tibet  and  the  Mishmi  Hills.  (ieogr.
Journ.  4  (1912)  334—317.

*Bendiken,  ILor.  Friedrich:  Geld  und  Kapital.
Leipzig:  I)uncker  &amp;amp;  Humblot  1912.  187  S.  14.50.K.  W.

*Bericht  der  deutschen  Palästina-Bank,  Berlin  über
das  dreizchnte  (ieschäftsjahr  (1911).  (9  S.)  #0.

Besoldungsvorschrift  für  das  Preutzische  Heer  im
Fricden.  Vom  26.  Oktober  1911,  Berlin:  Mittler  &amp;amp;
Sohn  1911.  XIV.  256  S.  D0.

Export-  Adrebuch  der  südwestdent#chen  Industrie.
  Hrsg.  v.  d.  Exportstelle  d.  Verbandes  sücwestdeutscher
  Industrieller  Mannheim.  Mannheim:
Schhbstverl.  d.  Verbandes.  1912.  224  S.  50.

Finanz-Ordnung.  Gültig  vom  1.  April  1911.
(Ausgabe  1910.)  (T.  1—11.)  Berlin:  1910/11.  Sittenfell
  (u.  a.).  5  Bdde.  (PreuBische  Staatscisenbahnrerwaltung.)

  1.  Wirtschafts  -  Ornung.  2.  Buchungs
Ordnung.  3.  Rechnungs-Ordnung.  4.  Werkstätten-Ordnung.
  5.  Materinlien-Ordnung.  6.  Drucksuchen-Ordnung.
  7.  (lierüte-Ordnung.  8.  Hauptkassen-Ord-=nung.
  9.  Stationskassen-Ornung.  10.  Bauknssen--Oninung.
  11.  Anweisung  zur  Rechnungslegung.

Gonder,  R.:  Können  Spironemen  (Spirochüten)
arsenfsest  werlen!  Aus:  Centr.  Blatt  für  Bakteriologie
  62.  Bd.  1912.  S.  108—171.

*Gonder,  R.:  Spirochätenstudien.  Abdr.  a.  d.
Zocl.  Jahrbüchern.  Suppl.  XV.  I.  Bd.  S.  185—514.

[Handbücher  zur  Missionskunde.  Basel:  Missionsbuchhandlung.
  Darin:  Bd.  1.  1912.  Mott.  John  A.:
Die  Entscheidungsstunde  der  Weltmission  und  wir.

Heilmann,  K.:  Die  ünhere  Mission,  lhre  (icschichte
  und  ihr  gegenwürtiger  Stand  nelst  Alissionskarte
  der  Erde.  AXI.  15  Abbild.  i.  Text  u.  58  Bildl.  i
Anhange.  5.  u.  6.  Auffl.  Gütersloh:  Bertelsmann
1912.  84  S.  20.

Herwarth.  II.  W.  von:  I’nser  Lustreich  —  Umere
Zzukunft.  1.  Aufl.  1.—2.  Tausend.  Berlin:  Verlag
Continent  (1912).  1141  S.  8P0.

*  Holmes,  Dr.  O.  W.:  Das  gemeine  Recht  Englandz
und  Nordamerikas.  Alit  Zustimmung  d.  Verf.  i.  d.
Deutsche  übertrg.  von  Dr.  Rudolf  Leonharll.  Leipzig:
Duncker  &amp;amp;  Ilumblot  1912.  XIX.  123  S.  12.K.  D.

*  Hue  de  Crals,  („raf:  Handbuch  der  Verfassung
und  Verwaltung  in  Preußen  und  dem  Deutschen
Reich.  21.  Aufl.  Berlin:  Springer  1912.  Xl.  v55  S.
8  .  A.  80.

Jacoby,  Ewald:  Entersuchungen  ühb.  Ahbsatzorganisation
  und  DPresverhältuisse  im  deutschen  Baumwollwarengrolhantdch.
  Berlin:  Ebering  1912.  J4  S.
2.  .  80.

Inhrhuch  für  Entscheilungen  des  Kammergerichts
in  Sachen  (dor  freiwilligen  (#erichtsbarkeit.  in  Kosten-,
Stempel-  und  Strafszachen.  U##.v.  Reinholl  Johom
u.  Victor  Ring.  11.  Bd.  (Jenue  Folge  XXNlII.  II.)
Berlin:  Vahlen  1912.  IX.  46“  S.  7.50  .K.  S

Inhresbericht  der  Deutschen  Dichter-C#icclüchtnis-Stiftung:

  Das  lahr  1910.  Ilamburg-Cirolnzbontel:
Ient.  Dichter  (:Gläüchtn.  Stist.  1911.

%3.  Jnhresbericht  der  Deutschen  Cierlerschule  zu
Freiberg  in  Sachsen.  Freiberg:  (ierluch'sche  Buchdr.
(1912).  77  S.  50.

Iarin:  I.  Die  Reinigung  der  Gerbereinbwässer.  Von
W.  Aspelins.
2.  Schulnachrichten.
Dr.  Llaenlein.
"Inhresbericht  der  Handelskammer  zu
1011.  Barmen:  Born  1912.  XVI.

Vom  Direktor  Prol.

Barmen
1—  5O.
        <pb n="465" />
        G  425  20

"  Jore.  L.:  La  républiguc  de  Libérin.  Paris:  Soc.
#Iu  Recueil  Sirer  1912.  220  S.  5  F.  80.

Katalog  der  Bibliothek  des  Königlich  PreuBischen
Großen  Generalstabes.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.
927  S.  40.

*  Kautz,  (1:  Die  Entscheidungen  in  Kommmnal--und
  Stantssteuerangelegenheiten.  Ergänz.  Band  1910/11.
In:  Die  Rechtsgrundsütze  des  Königl.  Preulfl.  Oberverwaltungsgerichts.
  Begr.  von  K.  Parer.  4.  günzl.
neubearb.  u.  bis  zur  Gegenwart  ergünz.  Aufl.  bg.  von
Fr.  Kuntze  u.  Dr.  G.  Kautz.  Ergbd.  1910/11  zum
:.  Bd.  (Stenersachen).  Berlin:  Guttentag  1912.  XlII,
375  S.  9.Z.  vo.

Martiny,  B.:  Bericht  über  die  Hanptprüfung  von
Tiefkühlern  der  Wanderausstellung  der  D.  L.  (1.  zu
(b#rsel  1911.  Berlin:  Deutsche  Landw.  Gescllsch.  1912.
21  S.  S0.  Arb.  der  Leutsch.  Landw.  Gesellsch.
210.  Heft.  Maschinenprüfungen  VII.]

*  Mirbt,  Carl:  Der  Entscheillungdkampf  des  Christentums
  um  seine  Stellung  als  Weltreligion.  Vortrug  auf
ler  Bayer.  Missionskonferenz  in  Rothenburg  o.  T.  am
1.  Oktober  1911.  Basel:  Missionsbuchhandlung  1912.
20  S.  So.  IBaseler  Missionsstudien  H.  39.]

Missionskarte  der  Erdr.  Siche:  Heilmann.  K.:
Die  äußere  Mission.

Mott.  John  A.:  Die  Entscheidungsstunde  der
Weltmission  und  wir.  Autor.  Ubers.  a.  d.  Englischen.
MNlit  8  Bildern.  2.  revid.  Aufl.  Basel:  Missionsbuch--handlung
  1912.  218  S.  dod.  [Handbicher  zur  Missionskunde.
  4.  Bd.)

*  Nuchrichten  über  die  Königliche  Lchranstalt  für
Obst-  und  Clartenbau  zu  Proskau.  27  S.  2e6.

Juliendorf,  O.:  Mictrecht  nauch  dem  Bürgerlichen
Gesctzbuch.  9.  neu  bearb.  Aufl.  Berlin:  luncker
1912.  VIII,  450  S.  5  .  5P%.

*  Reichsgerichts-  Entscheldungen  in  kurzen  Auszügen.
  Hrsg.  vom  Deutschen  Richterbund.  Nürnberg
u.  I  cipzig:  Sebald  1912.  81  S.  0.75.4.  d0.  I.  Heft.
Zivilsachen.  Bd.  76.

*  Reichsviehsenchengesetz  vom  26.  Juni  1009.  Tegtansgabe
  mit  Sachregister.  München:  Beck  1012.
VIII.  215  S.  2  K.  5P0.

 

*  Römer,  Chr.:  ic  (ründung  der  Christengemeinde
in  Korinth,  ein  Bild  aus  der  urchristlichen  Heidenmission:
  Basel:  Missionsbuchhandlung  1912.  20  S.  S0.
Baseler  lissionsstudien.  II.  38.)

Schilling-Torgau,  V.:  Neue  Ansichten  über  die
Anatomie  des  Errthrocrten  und  des  Blutplättchens
dler  Süngeticre.  Abddr.  a.  d.  Verhandl.d.Anat.  Gesellsch
in  L.eipzig  23.—26.  April  1911.  S.  188—195.

Schilling-Torgnu:  (ualitatire  Leukochytenblutbilder
  mit  Einbeziehung  der  vereinfachten  Arncthschen
AMethode  und  ihre  plastische  Darstellung  mit  einem
Differentialleukocrtometer.  S.  A.  u.  Zeitschr.  f.  experim.

Pathologie  9.  Bd.  S.  687—715.  60.
Schilling-Torgnu,  V.:  Weitere  Mitteilungen  über

dlic  Struktur  des  vollständigen  Sängetiererrthroryten.
Abdr.  a.:  Anatom.  Anzeiger.  10.  Bld.  Nr.  11  u.  12.
1911.  S.  289—302.

Smend:  Der  L’anumakannl  und  scine  Bedeutung.
Alit  1  Karte  in  Dreifarbendruck.  Berlin:  Politik  1912.
12  S.  0.00  ..  2..

Steekelmacher,  M.:  Randbemerkungen  zu  Werner
Sombarts  „Die  Juden  u.  das  Wirtschattsleben.  Berlin:
Simion  Nf.  1912.  63  S.  1.20  80.

Telefunken-Kompuli.  (iesellsch.  f.  drahtlose  Telcgraphie
  m.  b.  H.  Berlin  (1912).  6  S.  .

"Tocpper,  Osw.:  Der  AMohammedanismus  in  China.
Ostas.  Lloyxd  13  (1912)  281——281.  Forts.  folgt.

Veltzé,  Alois:  Internationnler  Armecr-Almanach
1912.  6.  Junhrx.  Wien  u.  Leipzig:  Edlinger  1912.
VII.  439  8.  7  At.  do.

*Verroort,  Laurent:  Der  Diumant.  Seine  Eigenschaften
  und  seine  Bearbeitung.  Antwerpen:  bhenix.
Alonden,  1910.  52  S.  1.80  .  N.  80.

Vielhnnek.  Erich:  (V’ngarische  Reischilder.  Mit
Beitrügen  von  (iustav  Rau.  Alit  Abb.  Berlin:  Deutsche
Landw.  (iesellsch.  1912.  95  S.  So.  Arb.  d.  Deutsch.
Laudw.  (leschlsch.  201.  H.)

"Weltreise.  2.  Aufl.  in  2  Bünden.  Mit  32  Karten,
55  Plünen  u.  2  Taseln.  I#ipzig  u.  Wien:  Bibliogr.
Institut  1912.  25.  S0.  (Mevers  Reischücher.)

I.  Teil:  Indien.  China  u.  Japan.

II.  „:  Vercin.  Stanten  v.  Amerika.

 

Verkehrs-Nachrichten.
Die  Postanstalt  in  Wiedhafen  (CDeutsch-Ostafrika)  ist  mit  Ablauf  des  31.  März  aufgehoben

  worden.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1912.

 

—  ——I  —  —  —  4  —  —  —  —

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen,  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  deutsch-Neuguinea,  Neapel  s—.—imt  [Friedrich-Wilhelms=(deutsche
  Schiffe)  177.  31.  Mai  hafen  41,  43  Tage
Naiser-Wilhelmsland  —-  [Nabaul  43.  46  Tage-.  24.  20.  Mai  1010
und  Vismarch-Krchipel.  Brindisi  26.  Mai  Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.
(engl.  Schiffe)  «  [Nabaul  42  Tage

"  *  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo#“
11.  am  23/5.  u.  20,6.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

6  ·6  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.

 

:  q
2.  Samoa.  Queenstown

30.  Wai  27.  Juni  D„pia  32  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

28.  Mai  25.  Juni  3.15
        <pb n="466" />
        GW  426  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffung  shafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

3.  Deultsch-stafriha.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16  Tage1.  28.,  jed.  Mts.  1040

(deutsche  Schiffe)
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1015
Muansa  und  Schirat.  "  ç
O  Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  5.  Mai  2.  Juni  Mombasad  15,17  Tage  B.  31.  Mai  1040
beförderung  mit  der  Uganda-engl.  Schisfe)
dobm  und  von  der  End  katoaMarseille  21.  Mai  Mombasa  O  19  Tage22.  Mai  10  #0
mungsorten.  (engl.  Schiffe)  .
Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  8.0
(deutsche  Schiffe)

v)  nach  Tanga  (einschl.  Uman.HK.  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10#0
Aruscha.  ulko  Oanden.  Ko-  deutsche  Schiffe)  6
rogwe,  Leganga,  Mkumbara.  sei  jed.  Mts.  (  jed.  Mts.  104
Tihnro  absgen  en  Marseille  10.  jed.  Mts  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
Pangam  und  WilhelmstalBrindifii  5.  Mai  2.  Juni  Tanga  23,  25  Tage  3.  31.  Mai  1040

(engl.  Schiffe))
Marseille,  11.  28.  jed.  Mts.  Daressalam  20  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  8.0

J)  nach  Daressalam  sowie  nachdeutsche  Schiffe)

Bagamoso=  Biemarckburg,  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  18  Tage  1.  28.  jed.  Mts.  1010
Dama  suncrestelan  ,  (deutsche  Schiffe)

ilossa,  Kllwa,  Kissenji.  Kon-  »  .  .  .  .
von-Frau  i,  Liudtk  Mahenge,  Marseille  10.  jed.  Mts.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Mikindani,  Mkalama,  Mo-  I  (von  Zanzibar  unmittelbar
horro,  Morogoro,  Mpapua,  Weiterbeförderung  nach
Muasa,  Neu=  Langenburg,  Daressalam  durch  Gouverne-Aerengere.
  Sadani,  Tnhtate.  mentsdampfer  in  6  Stund.)

ollua  „ionga,  ahora.Brindisi  5.  Mai  2.  Juni  Zanzibar  17,  19  Tage  B.  31.  Mai  10.0
Tschole,  Udsidii,  Usumbura  (engl.  Schiffe)  dach  Daressalam  weiter  «

«  mit  nächster  Gelegenheit

4.  Deutsch-Sübwestafrika.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  23,24  Ag..  24.  jed.  Mts.  5.30

a)  nach  Swakopmund  sowie  Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tage  27.  jed.  Mts.  104
Soch  Arue,  Aut-  Prün#ter.  (dentsche  Schiffe)

mpfängnisbucht,  Epukiro,  S  jed.  Mt53.  S  3.  jed.  Mts.  12.
Gosadsscachtaga  Bioct,  t  14.  jed.  Mts  walopmund  19  Tage  J13.  jed.  Mts.  12
ontein,  Groß-Barmen.Groß-  —  x  ·  *  *!  5
gitoley.  Guchab,  Harts  Hoa-Southampton  31.  Mai  Swakopmund  19  Tages  jed.  Mts.  1012
chanas  Hobewarte,  Jakals-deutsche  Schiffe)
walsrohan.  ibrochtohoe.)  Southampton  4.  18.  Mai  1.  JunisSwakopmund  22,—25  .B.  17.  31.  Mai  12.0
Fubgs  Marsemal,  shen  8.  Mai  9.10
endamm,  Neuheufis,  Oka-  «'  8.  Mai  S  26  T.  Mai  9.1
0  Fulse  hlrne  PFHamburg  18.  Mai  wakopmund  etwa  26  .8.  Mai
ombahe,  Omaruru,  On-  Z  —  i.
guatt,Ofona,Otawi,Ottiha-fcouthampton11.2«.Mm  Owakopmund—,24.sg.10.24.Mcul.3.0
wera.  Otjimbingwe,  Otsiwa-Süg
  hrernt  iosoufsei,  Hamburg  15,  jed.  Mts.  Swakopmund  43  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10
meb,  Usakos,  Waldau.  Water-  ç
berg,  Wilhelmstal  u.  WindhuiAntwerpen  21.  jed.  Mts.  Swakopmund  34  Tage3.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25,  24  T.  24.  jed.  Mts.  5.30
Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage  51.  27.  jed.  Mts.  1045
(demusche  Schiffe)
Southampton  14.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  19  LTage.  jed.  Mts.  12.0

l)  nach  Lüderitzbucht  sowie

nach  Aus,  Berseba,  Bethanien,
Brackyvasser.  Gibeon,  Gochas,
Hasfuur,  Kalkfontein  (Südh.
Kanus.  Keetmaushoop,  Kulbis.
  Maltahöhe.  Prinzenbucht,
Ramansdrift,  Seeheim,  Ukamas
  und  Warmbad

 

(deuriche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe

Southampton

Oamburg

Hamburg
Antwerpen

(dentsche  Schiffe)
[Southampton

 

Mai

4.  18.  Mai  1.  Juni

18.
15.
24.
11.

jed.  Mts.
jed.  Mts.
jed.  Mts.

25.  Mai

Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht21,  ,24Tg.
Lüderitzbucht  36  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  52  Tage

 

Lüderiybucht  —-,  21  19g.

 

29.  jed.  Mts.  1012
3.  17.  31.  Mai  12.0
18.  jed.  Mts.  9.10
14.  jed.  Mts.  9.10
23.  jed.  Mts.  1.0

10.  24.  Mai  12.0
        <pb n="467" />
        W  427  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  D.  21.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
5.  Kamerun.  -  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Akonolinga,  Bamenda,  Plantation  21  Tage
Le,  um  o.  Longji  21  Tage
Campo,  Dschang,  Duala,  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dumme,  Wotoi#.  WI*1  sur  Mer  Duala  19  Tage
dasst  #aunde  Jahaun  #l-  |  (beutsche  Schiffe  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
tal,  Lolodorf,  Lomie,  Longtt,  s  Plantation  20  Tage
Warteserg.  Munde.  A#m-  Longji  20  Tage
Wr  n0,  Doamburg  23.jedes  Monatsiktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.22
I  Duala  28—30  Tage
Liverpool  10.  Mai  Viktoria  26  Tage  .  5
Duala  29  Tage  25.  Mai  1012
1  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey  .  .  ..  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Hamburg  .  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—43  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10

Liverpool  30.  Mai  Nio  del  Rey  25  Tage  28.  Mai  1012
J)  nach  dem  Tschadsee-  GebietLiverpool  jieden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  10.
(Garua,  Kusfserl)  von  dort  weiter  Über

Lokodla—ola
H  Antwerpen  11.  Mai  1.  Juni  Matadi  20—21  Tage  10.  31.  Mai  8.43

La  Nochelle  13.  Mai  3.  Juni  sLon  da  we  de  Sisen,  11.  Mai  1.  Juni  8.43

/%  chiffe)  dann  gn  Fluß  gamern  auf

5.  j  "  ongo.  anga  un  n

Bordeaux  25.  jedes  Monats  —*7  *P  Slan3  23.  jed.  Mts.  1045

Neapel  17“.  Mai  14“.  Juni  Jap  37,  36  Tage  15“.  Mai  12“.  Juni  1010

6.  #en  Rareiiaet,  palan-  -deutich  Schiffe)  Tngaur  36  ragcbbn.  v.

#seln,  Marianen.  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

a)  nach  Jap  und  Angaur.  Brindi  26.  Mai  Jap  49  Tage  24.  Mai  1000

d)  nach  Molllnddu

 

 

(engl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit

nächster  Gelegenheit
nBrindisi  12.  Mai  Jap  69  Tage  10.  Mai  1010
(engl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit

nächster  Gelegenheit
.  Ponape  56  Tage
Brindisi  12.  Mai  Saipan  64  Tage
(engl.  Schiffe)  (  Palau  71  Tage

h)  nach  den  Ubrigen  Statlionen  10.  Mai  10.  Juli  1040

 

 

 

Palau  36  Tage
Neapel  12“.  Juli  Saipan  413  Tage
(deutsche  Schiffe)  Ponape  50  Tage

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1132  am  23/5.,  20/6.  und  1877.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  722  u.  11  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  3.  17.  31.  Mai  Tsingtau  85  Tage  1.  15.  29.  Mai  1010
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jeden  Sonnta  Tsingtau  83—37  Tage  jeden  Freitag  1010

Marseille  5.  19.  Mai  2.  Juni  Tsingtau  37  Tage  3.  17.  31.  Mai  1015
(franz.  Schiffe)

Liverpool  10.  31.  Mai  Tsingtau  35  Tage  9.  30.  Mai  8.43

Marseille  10.  24.  Mai  Tsingtau  35  Tage  8.  22.  Mai  102
(engl.  Schiffe)

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Vostkarten  nach  Klautschou  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Dork  befördert.
        <pb n="468" />
        W  428

 

Nach

d  Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen

  am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

8.  Marshall-Inseln.

a)  nach  Jaluit

b)  nach  Naun

 

Brindisi  12.  Mai
(engl.  Schiffe)

Neapel  127.  Juli

#deutsche  Schiffe)

Taranto  19.  Mai

(engl.  Schiffe)
Neapel  22.  Mai

(deutsche  Schiffe
Brindisi

12.  20.  Mai  9.  Juni

(engl.  Schiffe)

Taranto  .  19.  Mai  2.  Juni

 

L(engl.  Schiffe)

 

——.....

Jaluit  50  Tage

Jaluit  55  Tage

Jaluit  57  Tage

Adelaide  27—31  Tage,
daun  weiter  mit  der  Eisenbabn
  nach  Melbourue  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der
Jaluitlinte  nach  Nauru

 

10.  17.  Mai  10“7.

1010

Juli

3.  10.  17.  20.  24.  31.  Mai
“.  Juni  1010

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

#
drowo  1132  am  18.  Juli.

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bpy.  18  Verlin—  Alexan= 



9.  Togo.

 

Hamburg  8.  24.  jedes  Monats

Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Hamburg
Marseille

7  Bordeaux  #  25.  jedes  Monats

23.  jedes  Monats
10.  jedes  Monats

Liverpool  jeden  Mittwoch

Hamburg  10.  jedes  Monats
Rotterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  30.  Mai
1Rotterdom  4.  Mai  4.  Juni
(deutsche  Schiffe)

 

Lome  17  Tage
Lome  16  Tage

Lome  22  Tage
Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung
Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landulindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  au
Landwege  in  4—5

Lome  29  Tage
Lome  23  Tage

dem
agen

Lome  31  Tage
Lome  26  Tage

 

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  10  15

28.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  6.22
21.  jed.  Mts.  10  12

30.  Mai  6.22
3.  jed.  Mts.  1012

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wese  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  gandungs.  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs.  „  Die  Post  ist  fällig
hafen  #  in  Berlin  am  hafen  l  in  Berlin  am
dentsch  nengninea  teh  hr.  15“.  21.  314.  Mai  Neapel.  12  1*.  15*.  80*.  Mai
—  —  ----««·  -·—-—--  Brindisi  .I12.26.Mai9.Juni
Neapel.....«  4.  *d  Mai  3.  Juni  Marseille.  9.  23.  Mai
Deutsch-Ostafrikaa  Brindfsisfi.  6  19.  Mai  16  Juni  Liverpool  .  .  26.  Mai  16.  Juni
Marseille  ·  .  17.  Mai  16.  Juni  Kiautschon  Vlymouth,  .
—  —  —  --  iso»  .-—-»-  sch  Southampton,  über  San  Francisco  oder
veutsch-südwek--  Southampton  2".  16“.  Mai  17.  Juni  de  Haore  od  ern  Seattle  unbestimmt
Southampton.  12.  26.  Mai  9.  Juni  (5—6  mal  monatlich
afrika  Hamburg  2.  16-  jed.  Mis  Queenstown-—
  —  —  ——  :.  Sibir.  Eisen-  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  .  14“.  30“.  jed.  Mts.  bahn.  1  Donnerstag  u.  Sonnabend
Namernn  Hamburg  16“.  jed.  Mts.  —--  -—  –
Liverpool.  3.  31.  Mei  Plymouth  suii:  ·
Neapel  1«.21«31·Mai  Queenstown  üt  San  Franeiso  unbevon
  da  Brindisi  12.  Mai  7.  Juli  samog  .  oder  Havre  immn  Le  gancouver
den  KRarolinen.  .  von  den  od.  Plymouth  am  10.  Mai
bergen  Veindiste  12.  Mai  7.  Juli  Brindisi  .  .  .  voraussichtlich  Anfang
den  Marianen  .  .  GBrindisi.  .  .  .  .  12.  Mai  7.  Juli  eapel  ·  .  Nai  und  Juni
Neapel  #1".  21.  315.  Mai  Hamburg  27.  E.““.  16“.  jed.  MtS.
den  palan-ZIuseln  Brindiii.  12.  Mai  7.  Juiogo  gen  147.  “*  jedes  Monats
Marshall:  Inseln  .  Neapel.  112.  Mai  7.  Juli  Liverpool  jeden  Mittwoch.

 

 

 

 

 

 

"  Fäligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="469" />
        429  25

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  Letzte  Nachrichten
.  von  l  nach  bis  26.  April  1912.
„Adolph  Woermann“.  Delagoa  Bay  1  Hamburg  am  23.  April  ab  Kapstadt.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  l  Kamerun  am  26.  April  ab  Boulogne.
„Aline  Woermann“  Calabar  ·  Hamburg  am  26.  April  Dover  passiert.
„Anna  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  26.  April  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Vork  am  23.  April  ab  Monrovia.
„Carl  Woermann“.  —  —  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  April  ab  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  24.  April  ab  Victoria.
„Erna  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  21.  April  ab  Las  Palmas.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  22.  April  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  18.  April  ab  Delagoa  Bay.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  24.  April  ab  Lome.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  24.  April  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  .  Burutu  am  10.  April  in  Lagos.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  21.  April  ab  Lome.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Matadi  am  21.  April  in  Matadi.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  18.  April  in  Assinie.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  21.  April  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Gabun  am  24.  April  in  Gabun.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  April  in  Sekondi.
„Lulu  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  26.  April  ab  Calabar.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  26.  April  in  Accra.
„Max  Brock“.  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  April  in  Lagos.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  22.  April  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  22.  April  ab  Las  Palmas.
„Kaiser"“  .  Hamburg  Kotonou  am  17.  April  in  Kotonou.
„Khalif“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  13.  April  in  Swakopmund.
„Sausenberg“  Hamburg  Kotonou  am  25.  April  ab  Rotterdam.
l
l
Hamburg-Amerika-Linie,AfrikasDieuft
,,Edea«.  Matadi  Hamburg  am  24.  April  ab  Sierra  Leone.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  24.  April  Cuxhaven  passiert.
„Lome“  Assinie  Hamburg  am  22.  April  ab  Tenerife.
„Otavi“  Kotonou  Hamburg  am  11.  April  ab  Kotonou.
„Rhenania“  Hamburg  Ostafrika  am  25.  April  ab  Tanger.
„Savoiat  Accra  Hamburg  am  4.  April  in  Conakry.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  24.  April  ab  Antwerpen.
„Togo"“.  Hamburg  Kamerun  am  17.  April  ab  Lagos.
„Windhuk"“  Hamburg  Durban  am  24.  April  ab  Zanzibar.
„Slavonia“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  April  in  Sekondi.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Hamburg  r  Ostafrika.  am  24.  April  in  Delagoa  Bay.
„Arnfried“  Burutu  Hamburg  am  18.  April  ab  Sekondi.
„Gundrun“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  18.  April  ab  Swakopmund.
„Ingbert“.  Hamburg  «  Burutu  am  25.  April  Dover  passiert.
„Ingo“  ..  Hamburg  Calabar  am  19.  April  ab  Monrovia.
„Ingraban“  Hamburg  .  Gabun  am  24.  April  ab  Las  Palmas.
„Irmfried“  Matadi  s  Hamburg  am  18.  April  ab  Las  Palmas.
„Walburg“  Hamburg  Matadi  am  20.  April  Dover  passiert.
„Winfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  20.  April  in  Antwerpen.
        <pb n="470" />
        430

Rurse  deutscher  Rolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.  8.

S

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

Telephon:  Amt  Str.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor"“.  29.  April  1912.
Erin  gopitlGe-  Vor-  Letzte  Freibleibend
dungs-  schäfts-  Divi-  6  Dri-  I  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  M  jahr  dende  ende  %  „%
6  3  «  «
1907  2  500  000  .  10.1  17  6  iffrikanische  Kompanie  A.-G.  ...»  90l  94
1907  600  000  1.  7  00  Agupflangungsgesellschaft  (D.  K.  G))  83  90
1896  1200  000  1.  1.  12  —  Boͤditer,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Alk.  130
190  650000,).  1.  O0  —  FBritish  Cemral  Africa  Lt.  -  9,-"—I  9/6
1905  1  000  O000  1.  4.0  17½  —  Bremer  Kol.=  Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A-G.  165.  175
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  60%  55.  65
1902  600  000  1.  1.  8.  —  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  130  i  140
1905  220  000  1.  1.)  41  3  „Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G)  .  106  110
1900  1  156  40/I.  1,  0  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Aünt.  98  102
1878  2  750  000I.  1.P  11  —  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Sudsee-  J.  A.  G.)  140  150
1902  1  000  00  1.  11  5.  —  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  7  J  83
1907  2  500  000  1.  1.  3  —  DDeutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  .  '  97  100
1885  2:  000  O000  1.  4.  684  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sidwestafrika  600  630
1902  1  000  000  1U.  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G)  55  60
1908  4500  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  1  158  162
1902  1000  000  1.  5.  6  6  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  Fa  95.  100
1896  2250  000|  1.  1.I  10  —  Deutsch-  Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  aj  97  102
1898  s  000  000  1U.  1.  —  Gesellschaft  Südkamerun  Anteill  110  125
1908  1022  100  1.  10.  0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  H.  l  70  75
1889  3  000  O000|0  1.  1.04  0Hanseatische  Plantagengesellschaft.  45  50
1887  1  200  0O000  1.  1.0  25)  —  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  vsn  330  —
1898  219  000  1.  7.  0  „O  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien  60  65
1906  3  000  000  1.  1.  4%  4.  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A...  75  80
18950  000  000  1.  1.  1.  0—  KHKaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (  ".  K.  #  31  33
1908  157  500  1.  1.  10—Kaukausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  .  Aloooixlho
1903  900  O00  1.  1  ..10  —  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  L--—.  835  95
1908  1  250  000  |1  1.  0  KKironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  U.  1  123  130
1908  L  125  000  1.  2.  22½  —  Kolmanskop  Diamond  shares  S51  .r  53
18992000  000  1.  1.0  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  33  *7r“
1905  150  000  1.  1.0  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat..  1500  450
1886  7  500  000  |1.  4.  0  —0  Neu-Guinea  Compagnie  Vor  ugs-Anteile  124  126
1906  1  400  000/  1.  ·  —  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  108  112
1900  St.  200  000  1.  4.  6b6  A  6,  60  ¾“Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  "."  63  .“  65
1902  375  0000.  1.45  —  arift  Phosbhate  Co.  alte  Anteile  4  5  L  5½
19100  L  375  000  1.  1.  0  1  —  junge  33½  eingezahlt!  L  2  L  23
1904  160  000  R.  5.  0  ·  igsnansung-  Geselschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  .  .  84  88
1895  1  500  000  H1.  1.  ·  —  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  .  30  40
1903  900  O000  1.  1.  0  —  Safata-Samoas-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  *  —  20
1905  2  000  000  1.  1.  4"  4“°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-.  15  18
1897  500  000|  1.  1.112  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  180  200
1904  1  000  O000  1.  1.|  1  —  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  150  165
1895  L  500  000  1.  710  0  South  African  Territories  Limited  «  6/6  7/
1895  350  000  1.  1.  0  —  South  East  Africa  (1910)  Limited  ...-  3/9  4
189222000  000  1.  1010050  South  West  Africa  Co.  Limitcek  90  3%
1898  869  100  1.  4.  0  —0  Usambara  Kaffeebangesellschaft  Stamm-Anteile  35  45
1893  142  200  1.  4.  0  0  Vorzugs-Anteile  70  80
1909  4235  000  /1.  1.  0  —  PVerein.  HDiamchorninen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  18  52
1909  1  600  000  .  1.  o0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaftt.½0  A  180
1897  2100000  1.  1.  3  —  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“.  78  83
1897  8000  000  1.  1.  15  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria"  220  225
1895  1  800  OCo0  1l.  11  0C  —  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-Ant.
  (D.  K.  G.))  100  —

 

 

 

 

 

 

Auch  für  alle  hier  icht  aufgeführten,  Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

 

*)  Banzinsen.  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="471" />
        Deutsches  Kolonialblatt

KAmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  (Oai  1912.  Uummer  10.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
viertelfährlich  erscheinenden:  „Aittrilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Herausgegeben  von  Marquardsen.  Der

vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  *  die  Post  und  die  Buchbhandlungen

  4  4,—,  direkt  unter  Streisband  durch  die  Verlagsbuchhandlun  a)  &amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen

Schutzgebiete  und  Osterreich  =  Ungarns,  b)  .X  6.—  für  die  Länder  des  Welwostoereins-  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  2  14“t  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstaß  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  den  Verkehr  mit  methylalkoholhaltigen
  Arzneimitteln.  Vom  6.  Februar  1912  S.  431.  —  Personalien  S.  432.

Nichtamtlicher  Teil:  Druckfehlerberichtigung  S.  433.

Deutsch-Ostafrika:  Der  Kampf  gegen  die  Schlafkrankheit  (mit  16  Abbildungen  und  4  Kartenstizzen)  S.  484.  —
Aufhebung  der  Nebenstellen  IJtaka  und  Muaya  im  Bczirk  Langenburg  S.  447.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  in  den  Monaten  Januar  und  Februar  1912  S.  447.  —  Desgleichen
bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  im  Monat  Januar  1912  S.  449.

Kamerun:  Das  Vorkommen  von  Honigbienen  und  deren  Ausbeutung  durch  die  Eingeborenen  in  Kamerun  S.  449.
Togo:  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  (Berichtigung)  S.  452.
Samoa:  Erlöschen  des  Vulkans  in  Savaii  S.  452.

Deutsch-Neuguinea:  Nachweisung  der  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  im  II.  Viertel
des  Rechnungsjahres  1911  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  453.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Baumwollernte  im  Schutzgebiet  Togo  in  der  Zeit  vom  .  Oktober
1910  bis  30.  September  1911  S.  453.  —  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  454.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Bahnbau  Massaua—Asmara  in  der  italienischen
Kolonie  Erithrea  S.  457.  —  Zur  Hebung  der  Baumwollkultur  in  Transkaukasien  S.  458.  —  Baumwoll=  usw.  Export
des  Uganda-Schutzgebiets  S.  458.  —  'Straußenzucht  auf  Madagaskar  S.  458.  —  Wieheinfuhrverbot  für  die  Kolonie
Mozambique  S.  4599.  —  'Der  Kolonialhandel  der  Vereinigten  Staaten  von  Nordamerika  im  Jahre  1911  S.  459.  —
Prämie  für  Kautschukpflanzungen  in  Ecuador  S  460.  —  Britisch-Ostafrika  S.  460.  —  Frankreich  S.  461.  —  Goldküste
  S.  461.  —  Südafrikanische  Union  S  401.  —  Südnigeria  S.  462.  —  Nordnigeria  S.  462.  —  Sierra  Leone
S.  462.  —  Portugal  S.  462.

Vermischtes:  Geologische  Vorlesungen  im  Sommer  1912  S.  463.  —  Wanderversammlung  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft
  S  S.  463.  —  Budget  von  Belgisch-Kongo  für  das  Rechnungsjahr  1912  S.  463.  —  Literatur-Bericht
  S.  463.  —  Koloniale  Literatur  (X.)  S.  466.  —  Verkehrs-  Nachrichten  S.  468.  —  Schiffsbewegungen
S.  472.  —  Marktbericht  S.  473.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  474.

 

 

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teiss

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  den  Verkehr  mit  methyvlalkoholhaltigen
  Kr-neimittein.

Vom  6.  Februar  1912.

Auf  Grund  der  §§  11  und  14  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Errichtung
und  den  Betrieb  von  Apotheken  in  den  Schutzgebieten  1  und  der  Südsee  mit  Ausnahme  von
Deutsch-Südwestafrika,  vom  12.  Januar  1911  (Kol.  Bl.  S.  41)  wird  bestimmt,  was  folgt:

§  1.  Mit  Methylalkohol  und  methylalkoholhaltigen  Präparaten  (Spritol,  Spiritogen  usw.)
hergestellte  Arzneizubereitungen  sind,  gleichviel,  ob  sie  als  Heilmittel,  Stärkungs=  oder  Vorbeugungsmittel
  innerliche  oder  äußerliche  Verwendung  finden,  nicht  als  handelsgute,  unverfälschte  oder
brauchbare  Ware  zu  betrachten.
        <pb n="472" />
        W  432  20

.  Solche  Zubereitungen  dürfen  daher  weder  außerhalb  der  Apotheken  noch  in  diesen  selbst
feilgehalten  und  abgegeben  werden.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.
Apia,  den  6.  Februar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schultz.

 

 

 

 

 

personalie.  ——

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Direktor  im
Reichs-Kolonialamt  Dr.  Heinrich  Schnee  zum  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika  und  den  Gouverneur
  a.  D.  Dr.  Otto  Gleim  zum  Direktor  im  Reichs-Kolonialamt  mit  dem  Range  eines  Rates
erster  Klasse  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Referenten  beim
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun  Regierungsrat  Theodor  Steinhausen  zum  Geheimen
Regierungsrat  und  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  früheren
kommissarischen  Bezirksamtmann  in  Ostafrika  Dinkelacker  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann  bei  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Arnold  Lambrecht  anläßlich  seines  Ausscheidens
aus  dem  Kolonialdienst  den  Charakter  als  Geheimer  Regierungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Oberingenieur
Kühlwein,  dem  Diplomingenieur  Kroeber  und  dem  Regierungsbaumeister  Koenig,  sämtlich  in
Buiko  (Deutsch-Ostafrika)  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Geheime  Kanzleidiätar  Lüth  zum  Geheimen
Kanzleisekretär  ernannt  worden.

 

Lachruf.
Gouverneur  a.  D.  v.  Bennigsen  .

Am  3.  Mai  d.  IJs.  ist  der  Gouverneur  a.  D.  und  Rittmeister  der  Reserve  des  Königs-Ulanen-Regiments
  Rudolf  v.  Bennigsen,  Direktor  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,
  an  den  Folgen  eines  plötzlich  aufgetretenen  schweren  Halsleidens  verstorben.

Rudolf  v.  Bennigsen,  geb.  am  12.  Mai  1859  auf  dem  Stammgute  seiner  Familie  als
Sohn  des  Ober-Präsidenten  v.  Bennigsen,  wurde,  nachdem  er  die  große  Staatsprüfung  1887  bestanden
  hatte,  1889  zum  Landrat  in  Peine  ernannt.  Im  Jahre  1893  erfolgte  seine  Übernahme
in  den  Kolonialdienst.  Zunächst  wurde  er  kommissarisch  mit  der  obersten  Leitung  der  Finanzverwaltung
  in  Deutsch-Ostafrika  betraut  und  im  Juni  1895  daselbst  endgültig  als  Chef  der  Finanzverwaltung,
  unter  Beilegung  des  Titels  eines  Finanzdirektors,  angestellt.  Vom  Mai  1896  bis  zum
Eintreffen  des  Gouverneurs  Liebert  im  Januar  1897  leitete  v.  Bennigsen  die  Geschäfte  des  Gouvernements.
  Dann  kehrte  er  in  die  Heimat  zurück,  wo  er  bei  der  Kolonial-Zentralverwaltung  tätig
war.  Im  Jahre  1899  ging  er  als  erster  Kaiserlicher  Gouverneur  nach  Deutsch-Neuguinea.  Er
blieb  in  dieser  Stellung  bis  zum  Frühjahr  1902.  Ein  chronisches  Malarialeiden  nötigte  ihn  zu
dieser  Zeit  nach  Europa  zurückzukehren  und  seine  Pensionierung  nachzusuchen.  Aber  auch  nach  dem
Ausscheiden  aus  dem  Reichsdienst  war  er  als  eifriger  Förderer  der  kolonialen  Sache  tätig  und  hat
der  Verwaltung  seine  reichen  Erfahrungen  stets  zur  Verfügung  gestellt.  Im  Juli  1908  wurde  er
        <pb n="473" />
        433  20

als  Mitglied  in  den  Ausschuß  der  großen  Deutschen  Kolonialgesellschaft  gewählt,  im  Februar  1909
zum  Direktor  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  berufen.

Der  Tod  des  Dahingeschiedenen,  dessen  Tätigkeit  in  den  deutschen  Schutzgebieten  Deutsch-Ostafrika
  und  Deutsch-Neuguinea  wie  in  der  Heimat  reiche  Anerkennung  gefunden  hat,  bedeutet  auch

für  die  Kolonialverwaltung  einen  schmerzlich  empfundenen  Verlust.
Kolonien  betrauern  ihn  zahlreiche  Freunde,  die  er  sich  in  allen  Kreisen  erworben  hatte.

In  der  Heimat  und  in  den
Das

Andenken  an  ihn  als  eifrigen  und  erfolgreichen  Förderer  der  kolonialen  Sache  wird  von  der  Kolonialverwaltung
  stets  in  hohen  Ehren  gehalten  werden.

Berlin,  den  4.  Mai  1912.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Deutsch-Ostafrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  13.  April:
Sanitätssergeant  Frensel;  am  1.  Mai:  Hauptmann
  Oldenburg,  die  Leutnants  v.  Chappuis
und  Walde,  Unterzahlmeister  Schacht  und  Vizefeldwebel
  Biedermann.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am
1.  April:  Intendantursekretär  Kolbitz;  am  1.  Mai:
Feldwebel  Glatzel  und  Waffenrevisor  Büttenklepper.


Kamerun.
Im  Schutzgebiet  sind  wiedereingetroffen:  Regierungsrat
  Adae,  Lazarettinspektor  Nierling,
Werkmeister  Vetterlein,  Ziegelmeister  Borchard.

Das  Schutzgebiet  haben  am  25.  März  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Eisenbahnkommissar  Eitel,
Landwirtschaftlicher  Sachverständiger  Dr.  Forstreuter
  sowie  die  Sekretäre  Watter  und  Meincke.

 

Am  24.  April  haben  die  Wiederausreise  angetreten:
  Regierungsarzt  Dr.  Rautenberg  sowie
die  Sekretäre  Gehrts  und  Kupfer.

Nach  Kamerun  ausgereist  sind:  am  9.  April:
die  Polizeimeister  Rohr,  Pape  und  Butterweck,
die  Sekretäre  Moderow  und  Obermeyer,  die
landwirtschaftlichen  Gehilfen  Steeb,  Bromback,
Wolf,  Fischer;  am  24.  April:  Regierungsarzt
Baudevin,  die  Gerichtsassessoren  Napp  und
Lange,  Regierungsbaumeister  Schubert.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  angetreten:
  am  24.  April:  Sergeant  Eggert  und
Unteroffizier  Schumm;  am  9.  Mai:  die  Leutnants
  Naumann,  Wanka  und  v.  Scheffer.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  Mai  eingetroffen:
Feldwebel  Hofmann,  Bizefeldwebel  v.  Versen
und  die  Sergeanten  Högner  und  Vietzke.

Togo.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  14.  März:  Zollamtsassistent
2.  Klasse  Lang;  am  26.  März:  Lehrer  Nötzel
und  Katasterzeichner  Sorge;  am  11.  April:  Bezirksamtmann
  Mezger.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Sunder,  Leutnant
v.  Rentzell,  Sekretär  Madretzke  und  Lehrer
Böhler.

Regierungssekretär  Fellmann  hat  die  Heimreise
  angetreten.

Regierungs=  und  Stabsarzt  Dr.  Rodenwaldt
hat  am  24.  April  die  Wiederausreise  nach  Togo
angetreten.

Deutsch-Südwestakrika.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
25.  April:  Unteroffizier  Ubersohn;  am  10.  Mai:
Stabsarzt  Dr.  Haupt,  Oberveterinär  Fuchs  und
Unterzahlmeister  Grotke.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  5.  Mai  eingetroffen:
Unterzahlmeister  Hartung.

 

Samoa.
Regierungsarzt  Dr.  Glantz  ist  am  11.  Februar
  im  Schutzgebiet  eingetroffen.

Stenotypistin  Mars  ist  aus  dem  Dienst  des
Schutzgebiets  ausgeschieden.

 

 

 

 

 

—nr  i

BEDBSSEEEEE

 

Mchtamtlicherceil

 

 

 

 

 

 

 

Druckfehlerberichtigung.

In  der  Denkschrift  über  die  Diamantensteuer,

Zeile  36  ist  21½8  statt  3⅛  zu  lesen.

„D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  9,  Seite  104,  links

2
        <pb n="474" />
        W  434  20
NUachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Der  Kampf  gegen  die  Schiafhrankbeit.
Auszug  aus  einem  Bericht  des  Generaloberarztes
Professors  lr.  Stendel  über  seine  Dienstreise

nach  Deutsch-Ostafrika.

(Mit  16  Abbildungen  und  4  Kartenfkigzen.)

Dem  erhaltenen  Auftrag  entsprechend  habe  ich
die  meiste  Zeit  in  Deutsch-Ostafrika  zum  Studium
der  Schlafkrankheit  verwendet.  Da  die  Verhältnisse
  am  Viktoriasee  wesentlich  anders  liegen  als
am  Tanganikasce,  so  muß  ich  über  beide  Seen
gesondert  berichten.

*#  *#

Die  Schlafkrankheit  am  Viktoriasee.

Zuerst  besuchte  ich  den  im  Schirati-Bezirk  gelegenen
  größten  endemischen  Krankheitsherd  des
deutschen  Teils  des  Viktoriasees.  In  Schirati
selbst,  wo  früher  ein  Schlafkrankenlager  gewesen
ist,  waren  zur  Zeit  meiner  Anwesenheit  nur  noch
fünf  in  den  Dörfern  nördlich  von  Schirati  nahe
der  englischen  Grenze  zerstreut  wohnende  Kranke
in  ambulanter  Behandlung.  Am  Seeufer  war
die  Schlafkrankheitsfliege  infolge  der  Abholzungen
verschwunden.  Der  hauptsächliche  Herd  befindet
sich  landeinwärts  am  Morifluß.

Das  an  diesem  Fluß  gelegene  Schlafkrankenlager
  Utegi  (Stabsarzt  Dr.  Breuer)  liegt  im
Mittelpunkt  des  Herdes  dicht  am  Fluß  dem
Winde  wenig  zugänglich  und  deshalb  hygienisch
ungünstig,  zumal  der  Morifluß  während  eines
großen  Teils  des  Jahres  kein  fließendes  Wasser
hat,  sondern  nur  stehende  Lachen  an  den
niedersten  Punkten,  welche  Mücken  gute  Gelegenheit
  zur  Brut  bieten.  Die  Europäer  in
Utegi  sind  daher  gezwungen,  der  Malariagefahr
wegen  beständig  Chininprophylaxe  zu  treiben.
Die  aus  einheimischem  Material  gebauten  fünf
einfachen  Gebände  dienen  als  Wohnhaus  für  den
Arzt,  Wohnhaus  für  den  Sanitätsunteroffizier  und
Magazin,  Laboratorium  und  Behandlungsstelle,
Stall  für  Reittiere  und  für  Versuchstiere  (Affen).
Das  Schlafkrankenlager  besteht  außerdem  aus  einer
offenen  mit  Eingeborenenhütten  bestandenen  Straße,
in  welcher  zur  Zeit  meiner  Anwesenheit  53  Kranke
wohnten  und  verpflegt  wurden  (Abb.  1).  Unter  den
Kranken  befanden  sich  viele  Schwerkranke  im  letzten
Stadium,  andere  waren  im  Zustande  momentanen
Wohlbefindens;  bei  allen  Kranken  lag  der  Beginn
  der  Krankheit  mindestens  ein  bis  zwei  Jahre
zurück.  Nach  Mitteilung  von  Stabsarzt  Dr.  Breuer
befinden  sich  in  den  umliegenden  Dörfern  der
Wagaia  noch  zahlreiche  Kranke,  da  in  der  Haupt- 



sache  nur  solche,  welche  freiwillig  herbeigebracht
werden,  im  Lager  Aufnahme  finden.  Zwangsweise
Unterbringung  im  Lager  wird  vermieden,  weil  die
Wagaia  früher  bei  einem  solchen  Versuch  in  das
benachbarte  englische  Gebiet  ausgewichen  sind.
Sie  sind  zwar  wieder  zurückgekehrt,  eine  Wiederholung
  der  Auswanderung  würde  aber  nur  unter
Aufbietung  unverhältnismäßig  großer  Machtmittel
und  selbst  dann  nicht  sicher  zu  verhindern  sein.
Zwangsweise  Unterbringung  und  Behandlung  hat
sich  nicht  nur  bei  den  Wagaia,  sondern  noch  mehr
bei  den  Warundi  am  Tanganikasee  als  undurchführbar
  und  schädlich  erwiesen;  wie  notwendig
es  aber  trotzdem  ist,  wenigstens  einige  Räume
zur  Isolierung  Tobsüchtiger  zu  haben,  zeigte  ein
Vorgang,  der  während  meiner  Anwesenheit  sich
ereignet  hat.  Als  wir  uns  dem  Schlafkrankenlager
  näherten,  umtanzte  uns  ein  Schlafkranker
mit  lautem  Geschrei  in  offenkundiger  psychischer  Erregung.
  Er  schien  harmlos.  Am  folgenden  Tage
aber  hatte  er  einen  gesunden  Eingeborenen,  der
ihm  das  Eindringen  in  seine  Hütte  verwehren
wollte,  mit  dem  Speere  erstochen.  Der  Kranke
wurde  nun  in  Ermangelung  eines  Isolierraumes
an  den  Mittelpfosten  einer  Hütte  angefesselt.  Die
Zahl  der  Kranken  in  dem  Krankheitsherd  am
Morifluß  wird  insgesamt  auf  etwa  1000  geschätzt,
  wovon  jetzt  die  Mehrzahl  gestorben  oder
zu  kleinem  Teil  geheilt  sein  dürfte.  Die  übrigen
Kranken  erhalten,  soweit  sie  nicht  im  Krankenlager
  sind,  in  Utegi  und  auf  der  einige  Stunden
flußabwärts  gelegenen  Behandlungsstelle  Ukeroni
in  ambulanter  Behandlung  Atoxyleinspritzungen.
Ukeroni  ist  zur  Zeit  nicht  mehr  besetzt;  an  den
14tägig  wiederkehrenden  Behandlungstagen  begibt
  sich  der  Sanitätsunteroffizier  von  Utegi  dahin.

Der  Ort  der  Ansteckung  war  früher  das  Ufer
des  Moriflusses,  aus  dem  auch  die  entfernt  vom
Fluß  gelegenen  Wagaia-Dörfer  sämtliches  Wasser
für  sich  und  ihr  Vieh  entnehmen.  Gelegentlich
der  Wasserentnahme,  Tränkung  des  Viehs,  des
Fischens  und  Badens  wurden  die  Leute  dann
von  der  Glossina  palpalis  gestochen.  Nachdem
das  Ufer  des  Mori  und  seines  Nebenflusses  Mulali,
soweit  die  Glossina  palpalis  sich  vorfand,  in  einer
Länge  von  insgesamt  etwa  30  km  abgeholzt
worden  ist,  ist  jetzt  die  Fliege  verschwunden.  Bei
meinem  Besuche  des  Mori  und  Mulali  war  keine
Glossina  palpalis  mehr  zu  entdecken;  nach  Stabsarzt
  Dr.  Breuers  Aussage  fand  sie  sich  nur  noch
an  einer  Stelle,  welche  wissenschaftlicher  Versuche
wegen  nicht  abgeholzi  worden  war,  in  wenigen
Eremplaren.  Zetzt  dürfte  sie  auch  hier  vertrieben
        <pb n="475" />
        W  435  20

sein.  Die  Abholzungen  am  Mori  und  Mulali
waren  dadurch  erleichtert,  daß  sich  nur  ein  ganz
schmaler  Waldsaum  den  Flußufern  entlang  zieht,
während  in  dem  dahinter  gelegenen  trockenen
Steppenbusch  die  Glossina  palpalis  ihre  Daseinsbedingungen
  nicht  findet.  Bemerkenswert  ist,  daß
die  Abholzungen  zum  Ziele  geführt  haben,  obgleich
  die  großen  am  Ufer  stehenden  Bäume  geschont
  wurden;  nur  die  tiefen  die  Ufer  direkt  beschattenden
  Zweige  wurden  ihnen  genommen,  das
niedrige  Buschwerk  aber  wurde  gründlich  beseitigt.
Weiterhin  ist  wichtig,  daß  auch  an  Flußstellen,
an  welchen  seit  der  letzten  Abholzung  schon  mehr
als  ein  Jahr  verflossen  und  der  Busch  bereits
dicht  nachgewachsen  war,  die  Glossina  palpalis
sich  nicht  wieder  eingestellt  hatte.  Es  scheint,  daß
die  schwerfällige  Vermehrungsart  der  Glossinen
diese  Tiere  wenig  befähigt,  einmal  verlorene
Positionen  rasch  wieder  zu  gewinnen.  Man  wird
trotzdem  zur  Sicherung  des  erreichten  Erfolges
die  Flußufer  des  Mori  zeitweise  wieder  säubern
müssen,  zum  mindesten  so  lange,  als  noch  Kranke
in  der  Umgebung  sind,  welche  zur  sofortigen  Infektion
  der  etwa  wiederkehrenden  Glossinen  Krankheitsstoff
  liefern  kömmen.  Zur  Zeit  meiner  Anwesenheit
  war  die  erste  Nachholzung  begonnen.
Die  nachfolgenden  Säuberungen  der  Flußufer
bedeuten  eine  weit  geringere  Arbeitsaufwendung
als  die  erste  Abholzung.  Die  Abbildung  Nr.  2
zeigt  eine  erneut  abgeholzte  Stelle  am  Morifluß.
Das  geschlagene  Holz  ist  noch  nicht  entfernt.  Über
die  Abholzungen  im  Bezirk  Schirati  hat  mir  Stabsarzt
  Dr.  Breuer  die  beigedruckte  übersichtliche  Skizze
gegeben  (s.  Skizze  1).

In  der  südlich  von  der  Mori-Mündung  gelegenen
  Marabucht  besuchte  ich  die  Insel  Lukuba,
auf  welcher  viele  Glossinen  (palpalis)  sich  fanden.
Die  Insel  ist  von  Nilpferden  und  Krokodilen  bewohnt,
  wir  fanden  ein  Nest  mit  18  Krokodileiern.
Die  Palpales  waren  nicht  stechlustig,  sie  setzten  sich
wohl  an  Menschen,  besonders  an  die  Eingeborenen
und  an  das  Boot,  es  wurde  aber  niemand  gestochen
  (s.  Abb.  3).  Stabsarzt  Dr.  Kudicke  sprach
seine  Ansicht  dahin  aus,  daß  am  Viktoriasee  die
Glossina  palpalis  häufig  an  eine  bestimmte  Nahrung
  (Krokodil,  Nilpferd)  gewöhnt  ist  und  dann
den  Menschen  im  allgemeinen  nicht  sticht.  Freilich
kann  die  Palpalis  ihre  Lebensgewohnheiten  auch
ändern;  jedenfalls  muß  man  bei  den  großen
Krankheitsherden  im  Norden  des  Sees,  auf  den
Sese-Inseln  und  ebenso  am  Morifluß  annehmen,
daß  hier  zahlreiche  Menschen  stechende  Palpales
vorhanden  waren.  Die  jetzt  noch  im  deutschen
Viktoriasee-Gebiet  vorhandenen  Brutplätze  der
Palpalis  widersprechen  aber,  soweit  ich  beobachten
konnte,  nicht  der  Annahme  Dr.  Kudickes.  Von
allen  jetzt  bei  den  Abholzungen  am  Biktoriasee

 

beteiligten  Europäern,  die  ich  befragte,  war  kein
einziger  von  einer  Glossina  palpalis  gestochen
worden,  während  umgekehrt  am  Tanganikasee
mir  sämtliche  bei  den  Abholzungen  beschäftigten
Europäer  antworteten,  daß  sie  einmal  oder  häufiger
schon  von  Palpalis  gestochen  worden  seien.  Ich
selbst  bin,  obgleich  ich  sehr  häufig  in  Palpalisgebiete
  kam,  nur  einmal,  und  zwar  am  Malagarasi,
  also  im  Gebiet  des  Tanganika,  von  einer
Palpalis  am  kleinen  Finger  gestochen  worden;
ich  bemerkte  das  Tier  erst  infolge  des  Stichschmerzes;
  von  Morsitans  wurde  ich  häufiger
gestochen.

Am  Festlande  waren  in  der  Marabucht  zur
Zeit  meiner  Anwesenheit  Abholzungen  zur  Vertreibung
  der  Palpalis  im  Gange;  sie  hatten  geringen
  Umfang,  da  ein  großer  Teil  der  Marabucht
  von  Papyrus  umsäumt  ist,  in  welchem  keine
Glossinen  vorkommen;  diese  Teile  bedürfen  daher
keiner  Sanierung  (s.  Abb.  4).  Die  Krokodilinsel
in  der  Marabucht  sollte  vorläufig,  da  sie  von
Menschen  nicht  bewohnt  ist,  nicht  in  Angriff  genommen
  werden.

Auf  der  Insel  Kome  habe  ich  die  ausgedehnten
  Abholzungen  gesehen,  welche  450  Komeleute
  und  200  Wakara,  also  insgesamt  650  Eingeborene,
  unter  der  Leitung  eines  früheren  Zahlmeisteraspiranten,
  der  auf  der  Insel  angesiedelt
ist,  an  der  Süd=  und  Ostseite  der  Insel  in
zwei  Monaten  vorgenommen  hatten.  Die  Kosten
dafür  betrugen  etwa  2000  Rupie.  Die  gleiche
Strecke  war  schon  früher  10  m  breit  abgeholzt
und  war  nun  auf  100  bis  120  m  vom  Ufer  ab
verbreitert  worden.  Zum  großen  Teil  lag  das
Holz,  worunter  sich  viele  große  Bäume  befanden,
wüst  umher;  es  sollte,  wenn  es  ganz  trocken  war,
abgebrannt  werden.  An  einem  Teil  der  Küste
war  damit  begonnen,  die  stehengebliebenen  Wurzelstümpfe
  der  Bäume  noch  nachträglich  auszuroden.
Die  Abholzungen  auf  Kome  machten  mir,  verglichen
  mit  den  Abholzungen  am  Morifluß,  den
Eindruck,  daß  sie  allzu  gründlich  waren,  zumal
sie  in  einer  nicht  infizierten  Gegend,  also  prophylaktisch
  ausgeführt  wurden.  Mancher  schöne
Baum  hätte,  ohne  den  Erfolg  zu  gefährden,  erhalten
  bleiben  können;  an  umfangreichen  Stellen,
wo  Papyrus  das  Ufer  umsäumte  oder  wo
lichte  Buschsteppe  bis  zum  Ufer  reichte,  hätte
Arbeit  gespart  werden  können.  Ob  100  bis  120  m
Abstand  vom  Ufersaum  frei  geschlagen  werden
müssen,  um  die  Palpalis  zu  vertreiben,  erscheint
mir  ebenfalls  zweifelhaft.  Palpalis  konnten  wir
bei  unserer  Wanderung  in  dem  neu  abgeholzten
Uferstreifen  auf  Kome  nicht  mehr  finden.

Ahnlich  radikale  Abholzungen  sind  auch  auf
dem  Kome  gegenüberliegenden  Festland  bei  Niakaliro
  ausgeführt.
        <pb n="476" />
        W  436  20

Von  Interesse  war  noch  der  Besuch  der  Insel
Bumbide.  Hier  und  auf  der  südlich  sich  anschließenden
  Insel  Jroba  waren  vor  etwa  drei
Jahren  insgesamt  18  Schlafkranke  gefunden
worden.  Da  auf  der  Insel  ungefähr  2000  Eingeborene
  wohnen,  welche  zum  großen  Teil  das
von  der  Schlafkrankheit  besonders  gefährdete
Fischerhandwerk  betreiben,  mußte  eine  Vertilgung
der  zahlreichen  Fliegen  auf  dieser  Insel  von
Wichtigkeit  sein.  Der  intelligente  und  tatkräftige
Akide  der  Insel  hat  die  früher  zum  Teil  dichtbewaldete
  Insel  mit  einem  Kostenaufwand  von
3000  Rupie  mit  seinen  Lenten  abgeholzt,  so
daß  sie  jetzt  einen  ganz  kahlen  Eindruck  macht.
Glossinen  wurden  zur  Zeit  meiner  Anwesenheit
nicht  mehr  gefunden.  Schlafkrankheit  ist  in  den
letzten  Jahren  auf  der  Insel  nicht  mehr  vorgekommen,
  was  zum  Teil  auch  wohl  auf  die
durchgeführte  strenge  Bootskontrolle  zurückzuführen
sein  dürfte,  wodurch  eine  Neueinschleppung  aus
anderen  verseuchten  Gebieten  vermieden  wurde.
Die  Schlafkrankheitsbekämpfung  auf  Bumbide
wurde  von  dem  Stationsarzt  von  Bukoba  (Stabsarzt
  Dr.  Grothussen)  beaufsichtigt.  Eine  von
Bumbide  nur  durch  einen  schmalen  Kanal  getrennte,
  nördlich  vorgelagerte,  stark  bewaldete  unbewohnte
  Insel,  auf  welcher  Glossina  palpalis
noch  vorkommt  —  wir  selbst  fanden  bei  unserer
Anwesenheit  keine  —  soll  in  nächster  Zeit  saniert
werden.  Abbildung  5  zeigt  die  vom  Boot  aus
aufgenommene  dichte  Bewaldung  dieser  Insel,  im
Vordergrund  im  Wasser  stehenden  Schilf,  links
einen  Ambatsch-Busch,  in  welchem  sich  Glossina
palpalis  mit  Vorliebe  aufhält.

Auch  auf  Bumbide  ist  viel  radikaler  abgeholzt
worden  als  am  Morifluß.  Hier  scheint  mir  aber
das  gründliche  Vorgehen  wegen  der  erheblichen
Gefahr  der  Bildung  eines  neuen  Schlafkrankheitsherdes
  gerechtfertigt.  Außerdem  kommt  auf  Bumbide
  noch  hinzu,  daß  die  Abholzungen  ohne
ständige  Beaufsichtigung  durch  einen  Europäer
ausgeführt  worden  sind.  Wo  aber  die  Eingeborenen
  die  Abholzungen  selbständig  vornehmen,
wird  es  kaum  möglich  sein,  schonend  zu  verfahren,
  ohne  den  ganzen  Erfolg  in  Frage  zu
stellen.

Gegenüber  der  Insel  Bumbide  besuchte  ich
auf  dem  Festland  eine  Stelle,  welche  gerade  abgeholzt
  wurde  und  an  welcher  wir  auch  einige
Palpales  fanden.  Stabsarzt  Dr.  Kudicke  machte
hier  einen  Versuch,  die  am  Waldsaum  des  Ufers
befindlichen  Fliegen  durch  eine  besondere  Art  der
Abholzung  vom  Zurückfliegen  nach  dem  rückwärtsgelegenen,
  nicht  abgeholzten  Teil  des  Waldes  abzuhalten.
  Er  ließ  zunächst  einen  schmalen  Streifen
Wald  mit  dem  Ufergebüsch  am  Strande  stehen,
um  den  Fliegen  noch  Unterkunft  zu  gewähren,

 

und  schlug  dahinter  einen  Waldstreifen  von  50  m
nieder,  verbrannte  das  Holz  nach  dem  Trocknen
und  erst  dann  wurde  der  schmale  die  Fliegen
beherbergende  Streifen  niedergeschlagen.  Ein  in
ähnlicher  Weise  am  Tanganikasee  ausgeführter
Versuch  soll  das  gewünschte  Ergebnis  nicht  gehabt
  haben.  Es  bleibt  abzuwarten,  ob  die  anders
gearteten  Verhältnisse  am  Viktoriasee  (Nahrung
der  Fliegen  an  den  am  Ufer  sich  sonnenden  Krokodilen)
  für  ein  solches  Vorgehen  günstiger  sind.

Auch  über  Ringelung  von  Bäumen  an  Stelle
des  Fällens  hat  Stabsarzt  Dr.  Kudicke  Versuche
gemacht.  Später  habe  ich  im  Russissital  und  an
der  Karawanenstraße  eine  Menge  solcher  geringelter
abgestorbener  Bäume  gesehen  (Abb.  6).  Das  Ringeln
bietet  den  Vorteil  geringerer  Arbeitsaufwendung
gegenüber  dem  Fällen  und  außerdem  noch  den
Gewinn,  daß  bei  geringelten  Bäumen  nicht  wie  bei
gefällten  aus  dem  Wurzelstocke  neue  Schößlinge
aufsprießen,  welche,  wenn  sie  nicht  wieder  entfernt
  werden,  bald  ein  dichtes  für  die  Palpalis
günstiges  Buschwerk  bilden.

Radikale  Abholzungen  oder  gar  Rodungen
verursachen  sehr  viel  größere  Aufwendungen  von
Arbeitskräften  als  das  Niederschlagen  und  Verbreunen
  des  Niederholzes  unter  Schonung  der
größten  Bäume.  Do  aber  die  Erfolge  am  Morifluß
  zeigen,  daß  die  Glossina  palpalis  auch  mit
dem  weniger  eingreifenden  Vorgehen  vertrieben
werden  kann,  scheint  es  mir  vertretbar,  in  solchen
Gegenden,  in  welchen  es  sich  noch  nicht  um  einen
Krankheitsherd,  sondern  nur  um  prophylaktische
Maßnahmen  handelt,  wie  auf  der  Insel  Kome,
im  allgemeinen  sich  auf  das  Niederschlagen  und
Verbrennen  des  Niederholzes  zu  beschränken.  Ja
es  scheint  mir  wahrscheinlich,  daß  bei  diesem
letzteren  Vorgehen,  da  an  örtlicher  Ausdehnung
ein  Mehrfaches  in  gleicher  Zeit  und  mit  der  gleichen
Arbeitsaufwendung  bewältigt  werden  kann,  die
Glossina  palpalis  mehr  geschädigt  wird,  als  bei
dem  langsameren  Roden,  zumal  ihr  ein  Ausweichen
  nach  den  Seiten  hin  weniger  leicht  möglich
  sein  wird.  Ich  gebe  dabei  zu,  daß  dann
eine  häufigere  Kontrolle  und  spätere  gründlichere
Nachhilfe  an  einzelnen  Punkten,  an  denen  Palpalis
sich  wieder  vorfindet,  notwendig  sein  werden,  aber
dies  wird  auch  bei  gründlichster  Arbeit  nicht  ganz
entbehrt  werden  können,  und  diese  Nacharbeiten
werden  voraussichtlich  nicht  den  erheblichen  Gewinn
  an  Zeit  und  Arbeit  beim  ersten  Abholzen
und  den  durch  Erhaltung  von  Nutzholz  erreichten
Gewinn  aufswiegen.

Eine  ständige  Beaufsichtigung  der  Glossinengegenden
  durch  Arzte,  welche  auf  ihren  Reisen
von  Fliegenfängern  begleitet  sind,  scheint  mir  für
die  Zukunft  überhaupt  einer  der  wichtigsten  Punkte
zur  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit  am  Viktoria-
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        —Mte  —.  Wan
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bersicht  über  die  bisherigen  Sanierungsarbeiten  der  Schlafkrankheitsbekämpfung
  im  Bezirk  Schirati  nach  Stabsarzt  Dr.  Breuer.

—

Verbreltung  der  Glossina  palpalls  bei
Ilunnvuun  Beeinn  #er  *  —  palis  be

--ö  Durch  Sanierungsarbeiten  don  Gl.  palp.
befreite  Seeküste  und  Flußufer.

e  coc  oee  Sur  Zeit  noch  oder  zum  wiederholten  Male
in  Arbeit  befindliche  Strecken.

33333:  Verteilung  der  Grenzpolizisten  zur  Ver-154
  hinderung  des  Verkehrs  über  den

   

 

Ekizze  1.
        <pb n="478" />
        W  438  2e.

see  zu  sein.  Wenn  wir  sicher  sind,  daß  etwa  neu
sich  bildende  Schlafkrankheitsherde  uns  nicht  lange
verborgen  bleiben,  brauchen  wir  die  Entstehung
neuer  Herde  nicht  allzusehr  zu  fürchten.  Unsere
bisherigen  Erfahrungen  lehren,  daß  die  Tilgung
eines  erst  kurze  Zeit  bestehenden  Schlafkrankheitsherdes
  sicher  und  ohne  allzu  große  Aufwendungen
möglich  ist.  Die  ständige  Beaussichtigung  der
Bevölkerung  in  der  Küstenzone  des  Viktoriasees
kann  aber  mit  anderen  hygienischen  Aufgaben
(Pestschutzmaßnahmen,  Tätigkeit  der  Physikatsärzte)
  verbunden  werden.

Soweit  ich  aus  eigener  Ansicht  urteilen  kann,
habe  ich  den  Eindruck  gewonnen,  daß  die  Palpalisherde
  im  deutschen  Gebiet  des  Viktoriasees
örtlich  ziemlich  beschränkt  sind  und  in  der  Regel
aus  einer  nicht  übermäßig  großen  Zahl  von
Exemplaren  bestehen.  Oft  finden  sich  an  ausgedehnten
  Uferstrecken,  wo  man  sie  nach  den
örtlichen  Verhältnissen  vermuten  konnte,  keine
Fliegen.  Es  mag  dies  an  dem  Mangel  an  geeigneten
  Blutlieferanten  liegen.  Vielleicht  findet
sich  die  Fliege  auch  zu  einer  anderen  Jahreszeit
zahlreicher  vor.  Zur  Zeit  meiner  Anwesenheit
haben  wir  an  verschiedenen  Orten,  wo  früher
Fliegen  festgestellt  worden  sind,  selbst  bei  günstiger
Witterung  vergeblich  nach  Fliegen  gesucht.

Von  Bukoba  aus  besuchte  ich  die  zwei  Schlafkrankenlager
  Kischanji  und  Kigarama.  Das  erstere
in  der  Landschaft  Bugabu  gelegene  war  bereits
in  Auflösung  begriffen,  die  noch  vorhandenen
21  Kranken  wurden  nach  dem  Schlafkrankenlager
Kigarama  gebracht,  die  Gebäude  waren  von  dem
Sultan  von  Bugabu  angekauft.  In  Kigarama
(Stabsarzt  Dr.  Kudicke)  waren  ohne  den  Zugang
aus  Kischanji  95  Kranke  untergebracht;  sie  wohnten
größtenteils  mit  ihren  Angehörigen,  die  sie  pflegten,
zusammen  in  Hütten,  welche  in  ausgedehnten
Bananenpflanzungen  stehen,  so  wie  die  Kranken
es  in  ihrer  Heimat  gewohnt  sind.  Die  Bananen,
welche  von  den  Leichtkranken  und  den  im  Lager
befindlichen  Angehörigen  Kranker  beackert  werden,
bilden  zugleich  einen  großen  Teil  ihres  Lebensunterhalts.
  Dieser  den  Eingeborenen  zusagenden
Unterbringung  ist  es  hauptsächlich  zu  verdanken,  daß
die  Kranken  wenig  Neigung  zeigen,  sich  der  Lagerbehandlung
  zu  entziehen.  Unter  den  Kranken  in
Kigarama  finden  sich  viele  Schwerkranke,  die
kaum  noch  Aussicht  auf  Heilung  haben;  jedoch
kann  man  bei  dem  chronischen  Verlauf  der  Krankheit
  auch  nicht  mit  einer  raschen  Abnahme  der
Zahl  rechnen.  Da  Atoxyl  in  diesem  Stadium
der  Krankheit  gewöhnlich  versagt,  versucht  Stabsarzt
  Dr.  Kudicke  mit  anderen  Heilmitteln,  wie
Antimon,  Arsenophenylglycin  und  Salvarsan,
Besserung  zu  erzielen.  Wie  langsam  der  Verlauf
ist,  zeigt  der  Umstand,  daß  in  Kigarama  noch

 

Kranke  sind,  welche  schon  vor  fünf  Jahren  in  dem
Kochschen  Krankenlager  auf  den  Sese-Inseln  in  Behandlung
  waren.  Außer  den  Wohngebäuden  für
den  Arzt,  Sanitätsunteroffizier  und  die  Schwester
und  dem  Laboratoriumsgebäude  ist  im  Lager
noch  ein  festes  Haus  zur  Isolierung  tobsüchtiger
Schlafkranker.  Zu  den  im  Lager  ausgenommenen
Kranken  kommen  noch  etwa  200  ambulant  behandelte
  hinzu,  unter  diesen  findet  sich  eine  große
Anzahl  solcher,  welche  schon  seit  längerer  Zeit
keine  Krankheitserscheinungen  mehr  haben  und
deren  Heilung  daher  wahrscheinlich  ist.

Stabsarzt  Dr.  Kudicke  hält  auch  eine  von
Eingeborenen  der  Umgegend  gut  besuchte  Sprechstunde
  ab;  die  stark  verbreitete  Syphilis  kommt
dabei  sehr  häufig  zur  Behandlung.

Die  in  den  Schlafkrankenlagern  Kischanji  und
Kigarama  behandelten  Kranken  haben  sich  nicht
im  deutschen  Teil  des  Victoriasees,  sondern  in
Uganda  angesteckt,  wo  sie  früher  Arbeit  gesucht
hatten.  In  ihrer  Heimat,  den  Landschaften
Kisiba  und  Bugabu,  kommt  die  Schlafkrankheitsfliege
  nicht  vor.  Da  die  Ugandagängerei  aufsgehört
  hat  und  das  Suchen  nach  weiteren  Kranken
in  diesen  Landschaften  in  letzter  Zeit  ergebnislos
war,  sind  weitere  Zugänge  an  Kranken  nicht
mehr  zu  erwarten.  ·

Was  nun  die  Beurteilung  der  Gesamtlage
der  Schlafkrankheitsbekämpfung  am  deut—
schen  Teil  des  Victoriasees  betrifft,  so  kann
man  schon  jetzt  sagen,  daß  der  Kampf  siegreich
gewesen  ist.  Eine  Ansteckung  mit  Schlafkrankheit
ist  zur  Zeit  im  ganzen  deutschen  Teil  des  Sees
kaum  mehr  möglich,  weil  in  den  Teilen,  in
welchen  noch  Schlafkranke  sind,  die  Glossina
Dalpalis  fehlt  oder  ausgetilgt  ist.  In  den  weiten
Gebieten,  in  welchen  die  Glossina  palpalis  aber
noch  vorhanden  ist,  fehlen  schlafkranke  Menschen,
welche  den  Krankheitsstoff  für  weitere  Ansteckung
liefern  könnten.  Freilich  müssen  wir  dafür  Sorge
tragen,  daß  dieser  Zustand  sich  nicht  wieder  verschlechtert.
  Da  wo  die  Glossina  palpalis  ist,
besteht  auch  immer  die  Gefahr,  daß  Menschen
von  ihr  gestochen  werden  und  wenn  dann  noch
ein  Schlafkranker  in  diese  Gegend  kommt,  sind
alle  Bedingungen  für  die  Bildung  eines  neuen
Krankheitsherdes  vorhanden.  Den  sichersten  Schutz
gegen  diese  Gefahr  würde  die  Ausrottung  der
Glossina  palpalis  im  ganzen  deutschen  Gebiet
des  Victoriasees  geben.  JIch  halte  dieses  Ziel
im  Laufe  langer  Zeit  für  erreichbar,  jedoch  wären
die  dafür  erforderlichen  Aufwendungen  so  groß,
daß  in  absehbarer  Zeit  nicht  daran  zu  denken  ist.
Es  wird  aber  zweckmäßig  sein,  daß  wir  dieses
Ziel  vor  Augen  behalten,  denn  erst  wenn  die
Glossina  palpalis  verschwunden  ist,  können  ohne
Gesahr  alle  die  mit  der  weiteren  Entwickelung
        <pb n="479" />
        Skizze  2.

Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.
übersichtskarte  über  Verbreitung  der  Cl.  palp.  (Bezirk  Muansa  und  Bukoba)

und  die  von  Stabsarzt  Dr.  Kudicke  vorgeschlagenen  Sanierungsmaßnahmen.
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        W  439  20

Skizze  3.
        <pb n="481" />
        E  440  20

des  Schutzgebiets  immer  lästiger  werdenden  Verkehrsbeschränkungen,
  wie  Kontrolle  und  Einschränkungen
  der  Bootsfahrten  der  Eingeborenen,
Absperrungen  großer  Gebiete  vom  Verkehr  usw.
wegfallen.

Eine  weniger  absolute  aber  doch  immerhin
genügende  Sicherheit  gegen  die  Verbreitung  der
Schlafkrankheit  kann  dadurch  erzielt  werden,  daß
einerseits  die  Schlafkranken  nach  Möglichkeit  verhindert
  werden,  in  Gebiete  zu  gelangen,  wo  sie
mit  der  Palpalis  in  Berührung  kommen  können
und  daß  anderseits  die  Eingeborenen  nach
Möglichkeit  vor  den  Stichen  der  Glosfinen  geschützt
  werden.

Zum  Schutz  gegen  Einwanderung  Schlafkranker
in  Glossinen-Gebiete  werden  die  in  Schirati  und
im  Bukobabezirk  bestehenden  Einschränkungen  der
Freizügigkeit  noch  so  lange  aufrecht  zu  erhalten
sein,  als  noch  Schlafkranke  in  diesen  Bezirken
sind.  Eine  Kontrolle  des  Schiffsverkehrs  mit
Uganda  auf  etwaige  Landung  von  Schlafkranken
ist  auch  fernerhin  notwendig,  aber  durch  die  in
Uganda  selbst  ausgeführte  Kontrolle  über  die
Farbigen  bei  Besteigung  des  Dampfers  erleichtert.

Um  die  Eingeborenen  vor  den  Stichen  von
Glossinen  möglichst  zu  schützen,  ist  der  Grundsatz
aufgestellt  worden,  in  Gegenden  mit  zahlreicher
Eingeborenenbevölkerung  die  Glossina  palpalis
durch  Abholzungen  zu  vertilgen,  in  Gegenden
mit  schwacher  Bevölkerung  aber,  wo  Abholzungen
zunächst  nicht  durchführbar  sind,  die  Bevölkerung
zu  verlegen.  Dieser  Grundsatz  ist  auch  an  den
am  meisten  gefährdeten  Punkten  wie  Ulkerewe,
Bumbide  bereits  durchgeführt,  an  anderen  Punkten
in  Ausführung.  Zur  Zeit  meiner  Anwesenheit
waren  die  Einwohner  der  beiden  großen  Inseln
Meissome  und  Luwondo  in  der  Ubersiedelung
nach  geeigneteren  Wohnorten  begriffen.  Die
180  Familien  von  Meissome  waren  nach  der
Insel  Kome,  die  400  Familien  von  Luwondo
nach  dem  Festlande  gebracht  worden,  nur  wenige
Einwohner  waren  zur  Einbringung  der  Ernte
noch  auf  den  Inseln  geblieben.  In  ähnlicher
Weise  sollten  die  Einwohner  der  Insel  Ikussa
(60  Familien)  und  der  Matinga-Iuseln  (100
Familien)  nach  dem  Festland  verlegt  werden,
da  auf  allen  diesen  Inseln  die  Zahl  der  Einwohner
  nicht  genügt,  um  die  dort  vorhandene
Glossina  palpalis  durch  Abholzungen  zu  vertreiben
  und  dauernd  fernzuhalten.

Der  Leiter  der  Schlafkrankheitsbekämpfung
am  Victoriasee  Stabsarzt  Dr.  Kudicke  hat  einen
Plan  für  die  im  Laufe  der  nächsten  Jahre  auszuführenden
  Arbeiten  entworfen.  Er  geht  davon
aus,  daß  es  nützlich  wäre,  möglichst  ausgedehnte
zusammenhängende  Gebiete  zu  sanieren,  damit
ein  Uberfliegen  von  Glossinen  aus  nicht  sanierten

 

Teilen  möglichst  vermieden  wird,  auch  könnte
dann  innerhalb  der  sanierten  Zone  freier  Verkehr
  der  Eingeborenen  ohne  Gefahr  gestattet
werden.  Endlich  glaubt  Stabsarzt  Kudicke,  daß
bei  Sanierung  großer  zusammenhängender  Strecken
ein  Wiedererscheinen  der  Glossina  selbst  dann  unwahrscheinlich
  ist,  wenn  an  einzelnen  weniger
bewohnten  Stellen  die  Nachholzungen  nicht  regelmäßig
  durchgeführt  werden  und  die  Vegetation
im  Laufe  der  Zeit  wieder  nachwachsen  sollte.
Er  will  die  Bukobaküste  zusammenhängend  von
Norden  bis  Niamgadjo  einschließlich  des  Inselgebiets
  von  Bumbide  sanieren,  dagegen  die
großen  Inselgruppen  Meissome,  Luwonda,  Matinga
einschließlich  der  daran  stoßenden  menschenleeren
Teile  des  Festlandes  im  Westen  und  Süden  des
Sees  als  großes  Fliegenreservat  von  Eingeborenen
völlig  entvölkern  und  sperren.  Der  eigentliche
Emin-Pascha-Golf  und  die  Südküste  des  Sees
östlich  von  Kosuntu  sollen  wieder  von  der  Palpalis
gereinigt  werden.  Im  Muanza=  Bezirk  strebt
Kudicke  ein  ähnliches  Vorgehen  an.  Er  glaubt,
daß  dieser  Plan  in  etwa  fünf  Jahren  durchgeführt
  werden  könnte,  vorausgesetzt,  daß  die  zur
Bekämpfung  der  Schlafkrankheit  jetzt  zur  Verfügung
  stehenden  Mittel  auch  für  diese  Jahre
weiter  gewährt  werden.  Ich  halte  diesen  Plan
für  zweckmäßig.  Die  Kartenskizze  Nr.  2  erläuntert
das  Nähere.

Ein  Punkt  erscheint  mir  noch  erwähnenswert.
Wenn  man  die  ausgedehnten  Abholzungen  auf
Kome  mit  den  beschränkten,  die  großen  Bäume
erhaltenden  und  trotzdem  erfolgreichen  Abholzungen
am  Morifluß  vergleicht,  kann  man  sich  des  Gedankens
  nicht  erwehren,  daß  bei  den  Abholzungsarbeiten
  auch  des  Guten  zu  viel  geschehen  kann.
Wenn  mehr  als  notwendig  abgeholzt  wird,  geht
nicht  nur  ein  Bestand  von  Bäumen  ohne  Nutzen
zugrunde,  sondern  die  Arbeiten  der  Abholzungen
werden  auch  verteuert  und  verlangsamt.  Es
wird  daher  zunächst  notwendig  sein  festzustellen,
wie  breit  die  Abholzung  vom  Strande  aus  sein
muß,  um  der  (llossina  palpalis  die  Daseinsbedingungen
  zu  nehmen,  und  in  welchen  Abständen
etwa  große  Bäume  ohne  Schaden  stehen  bleiben
können.  Vielleicht  haben  die  oben  angedeuteten
Versuche  von  Stabsarzt  Dr.  Kudicke  schon  jetzt
diese  Fragen  geklärt.  Auch  die  Frage  der  Verwertung
  des  bei  den  Sanierungsarbeiten  gefällten
Holzes  ist  von  Wichtigkeit.  Stabsarzt  Dr.  Kudicke
hat  sich  große  Mühe  gegeben,  das  gewonnene
Holz  zu  verkaufen,  aber  erst  nach  langen  Verhandlungen
  ist  es  ihm  gelungen,  für  das  in
Bumbide  am  Ufer  aufsgestapelte  zerkleinerte  Brennholz
  ein  geringes  Angebot  zu  erhalten.  Der  Grund
dafür  ist  hauptsächlich  darin  zu  suchen,  daß  für
das  Schlagen  von  Holz  außer  in  Wäldern,  welche
        <pb n="482" />
        Abb.  1.  Schlafkranke  im  Schlafkrankenlager  Utegi  Kbb.  2.  Sweite  Rbholzung  am  Corifluß.
vor  ihren  Hütten  sitzend.

 

 

 

 

 

RKbb.  3.  Insel  Lukuba  in  der  ([Dara-Bucht.  Rbb.  4.  Dapyrus  am  OMara-Fluß.

 

 

Zu

Deutsches  Kolonialblatt.
        <pb n="483" />
        Abb.  5.  Uferwald  mit  Kmbatsch-Busch.  Abb.  6.  Geringelte  und  abgesiorbene  Bäume
«  im  Russissi-Tal.

 

 

 

 

 

 

 

 

Kbb.  7.  Windungen  des  die  deutsch-belgische  AKbb.  8.  ODtara-Wald  ausgeschlagen  mit
Grenze  bildenden  Russissi-lusses.  nachgewachsenem  Unterholz.
        <pb n="484" />
        Abb.  10.  sbgeholʒter  Slußlauf  bei  Urambi
am  Tanganika-See.

 

 

 

 

Kbb.  11.  Kuf  dem  Wege  bei  Urambi  schlakend  Rbb.  12.  Wohnhaus  der  rzte  im  Schlafkrankenlager
gefundener  Knabe.  Niansa  aom  Tanganika-See  mit  heiligen  Bäumen.
        <pb n="485" />
        Kbb.  13.  Kffendorf  im  Schlafkrankenlager  Niansa  RKbb.  14.  Rtoyyl-Einspritzung  von  Schlafkranken
am  Tanganika-HSee.  im  Schlafkrankenlager  Udsidji.

 

 

 

 

 

Rbb.  15.  Lager  beim  (alagarasi.  Kbb.  16.  sährstelle  am  (Malagarasi  bei  den
kleinen  Sällen.
        <pb n="486" />
        441  2

als  Reservate  erklärt  sind,  vom  Gouvernement
keinerlei  Gebühren  erhoben  werden.  Der  Waldbestand
  am  Victoriasee  ist  auch  im  deutschen
Teile  kein  übermäßig  großer,  im  englischen  Teil
besteht  bereits  empfindlicher  Holzmangel.  Ich
glaube  deshalb,  daß  eine  möglichste  Erhaltung
und  günstige  Verwertung  des  Holzes  im  Interesse
des  Schutzgebiets  gelegen  ist.  Dazu  würde  aber
die  Mitarbeit  eines  höheren  Forstbeamten,  der
seine  Tätigkeit  auf  das  ganze  deutsche  Gebiet
des  Victoriasees  zu  erstrecken  hätte,  unerläßlich  sein.
Wenn  er  den  Auftrag  bekommen  würde,  die
Holzgewinnung  so  zu  organisieren,  daß  dabei  die
Interessen  der  Schlafkrankheitsverhütung  berücksichtigt
  werden,  so  könnten  sehr  wahrscheinlich  die
Kosten  der  Sanierung  durch  die  Verwertung  des
gewonnenen  Brennholzes  wesentlich  vermindert
und  durch  Erhaltung  der  besten  Nutzholzbäume
anderseits  Werte  dem  Schutzgebiete  gerettet
werden.  Die  Durchforstung  der  Waldbestände
könnte  so  vorgenommen  werden,  daß  dabei  ein
Glossinenherd  nach  dem  anderen  im  Laufe  der
Zeit  verschwindet.  Eine  Beaufsichtigung  der  Abholzungsarbeiten
  durch  gut  informierte  Unterbeamte
  ist  unerläßlich,  da  die  Eingeborenen  ohne
Aufsicht  häufig  über  das  Maß  des  Notwendigen
hinausgehen,  noch  häufiger  aber  hinter  den  erforderlichen
  Grenzen  zurückbleiben.

Die  Schlafkrankheit  am  Russissi=  und
am  Tanganikasee.

Die  Sanierung  des  reich  bevölkerten  Russissi-Tales,
  welches  in  seinem  südlichen  Teile  schon
mit  endemischer  Schlafkrankheit  behaftet  ist,  verursacht
  deshalb  besondere  Schwierigkeiten,  weil
der  die  deutsch-kongolesische  Grenze  bildende  Fluß
so  schmal  ist,  daß  die  Glossina  palpalis  leicht
vom  rechtsseitigen  belgischen  nach  dem  linksseitigen
dentschen  Ufer  herüberfliegen  kann.  Durch  die
großen  Windungen,  welche  der  Fluß  macht
(s.  Abb.  7),  werden  die  Verhältnisse  von  manchen
Stellen  noch  besonders  erschwert.  Ein  guter  Erfolg
ist  daher  nur  dann  zu  erhoffen,  wenn  auf  beiden
Seiten  gleichmäßig  vorgegangen  wird.  Dank  der
im  Schutzgebiet  geführten  Verhandlungen  ist  in
letzter  Zeit  ein  Einvernehmen  mit  den  belgischen
Nachbarn  darüber  erzielt  worden,  daß  auf  beiden
Ufern  ein  80  m  breiter  Uferstreifen  von  Norden
nach  Süden  frei  geschlagen  wird.  Auf  deutscher
Seite  ist  der  tüchtige  Sanitätsfeldwebel  Sacher
unter  Leitung  des  Stationsarztes  von  Usumbura
Stabsarzt  Dr.  Penschke  mit  diesen  Arbeiten  betraut.
  Die  Arbeiten  haben  bei  Bugarama,
wo  der  Russissi  aus  einem  engen  Felsental  heraustritt,
  begonnen.  Nach  Süden  gehend  waren
die  Abholzungen  zur  Zeit  meiner  Durchreise  bis

 

zum  Kaganga-Bach  auf  beiden  Ufern  vorgeschritten.
  Auf  deutscher  Seite  waren  zugleich  die
kleinen  Nebenflüsse  Ruwiro,  Luha  und  Kaganga
mit  abgeholzt  worden.  Gerade  an  der  oder  in
der  Nähe  der  Mündung  dieser  Nebenflüsse  in  den
Russissi  waren  kleine  Palpalis-Herde  gefunden
worden,  während  der  Russissi  sonst  in  diesem
nördlichen  Teil  frei  von  Fliegen  war.  Feldwebel

Sacher  glaubt,  daß  der  starke  Kalkgehalt  des

Russissi  der  Glossina  palpalis  nicht  zusage  und
daß  sie  deshalb  gerade  am  Einfluß  kalkarmen
Bachwassers  zu  finden  sei;  weiter  unten  sei  der
Kalkgehalt  des  Russissi  infolge  der  zahlreichen
einströmenden  Nebenflüsse  so  gesunken,  daß  die
Fliege  sich  dann  auch  am  Hauptfluß  halte.
Möglich  ist  auch,  daß  die  Palpalis  infolge  der
zwei  Jahre  früher  bereits  einmal  in  Breite  von
50  Metern  auf  deutscher  Seite  ausgeführten  Abholzung
  des  Russissi-Tales  sich  nur  noch  so  spärlich
erhalten  hat.  Über  die  örtlichen  Verhältnisse  und
die  aufgefundenen  vier  kleinen  bei  meiner  Anwesenheit
  durch  Abholzen  bereits  getilgten  Fliegenherde
  gibt  die  beigedruckte  Skizze  Nr.  3,  die  ich
von  Feldwebel  Sacher  erhalten  habe,  näheren
Aufschluß.  Sacher  geht  so  vor,  daß  er  zunächst
Bäume  und  Strauchwerk  abschlagen  und,  wenn
das  Holz  genügend  trocken  ist,  abbrennen  läßt.
Einige  Monate  später  läßt  er  dann  die  Wurzelstöcke,
  soweit  sie  wieder  ausgeschlagen  haben,  ausroden;
  er  hofft  dadurch  eine  freie  Weidefläche
für  das  Vieh  zu  bekommen,  welche  für  die  Palpalis
dann  auf  die  Dauer  keine  Daseinsmöglichkeit  mehr
bietet.  —  Auf  belgischer  Seite  wird  nach  Angabe
von  Sacher  nur  abgeschlagen  und  dann  abgebrannt.
Bei  dem  radikalen  Vorgehen  von  Sacher,  das
ich  am  Russissi  für  gerechtfertigt  halte,  weil  es
hier  besonders  wichtig  ist,  einen  festen  Wall  gegen
das  weitere  Vordringen  der  Schlafkrankheit  zu
setzen,  und  weil  hier  keine  Gefahr  von  Holzwzmangel
  besteht,  kann  man  hoffen,  daß  es  gelingt,
wenn  in  der  jetzt  begonnenen  Weise  die  Arbeiten
auf  beiden  Seiten  des  Flusses  bis  zur  Mündung
fortgeführt  werden.

Vom  Kaganga-Bach  aus  folgte  ich  der  großen
Tanganika-Kiwusee-Straße  welche  sich  nur
stellenweise  dem  Russissi  nähert.  An  den  Übergängen
  der  zahlreichen  Nebenflüsse  fanden  sich
früher  Glossinen,  weshalb  die  Straße  zur  Zeit
meiner  Reise  für  Karawanen  noch  gesperrt  war.
Es  waren  aber  in  den  letzten  Jahren  ausgedehnte
Abholzungen  ausgeführt  worden,  und  wir  konnten
daher  an  der  Straße  nirgends  mehr  Glossinen
finden,  obgleich  wir  an  allen  Flußübergängen
Fliegenfänger  flußauf=  und  abwärts  geschickt
hatten.  Eine  kurz  vor  meiner  Durchreise  diese
Straße  näher  untersuchende  Kommission  hat  das
        <pb n="487" />
        442

gleiche  Ergebnis  gehabt.  Die  Straße  dürfte  daher
inzwischen  wieder  dem  Verkehr  freigegeben  sein.
Einige  der  gerodeten  Flußtäler  hatten  die  Eingeborenen
  unter  Kultur  genommen,  das  sicherste
Mittel,  um  die  Glossinen  dauernd  fern  zu  halten.
An  anderen  Ubergängen  war  die  Vegetation  schon
üppig  nachgewachsen,  so  daß  die  Fliegen  ihre
Daseinsbedingungen  wieder  gehabt  hätten;  trotzdem
  konnten  Fliegen  nicht  gefunden  werden.
Abbildung  6  stellt  einen  solchen  alten  Fliegenherd
dar,  an  welchem  trotz  Nachwachsens  der  Vegetation
  sich  Fliegen  nicht  wieder  eingestellt  hatten.
Erst  in  dem  Lager  von  Uramata,  zwei  kleine
Tagereisen  vom  Tanganikasee  entfernt,  brachten
uns  die  Fliegenfänger  drei  Palpales  an,  welche
sie  am  Russissi  gefangen  hatten.  Der  Weg  nach
dem  Fangplatz  führte  uns  nach  einer  von  der
Usumburastraße  mindestens  einen  Kilometer  entfernten
  Fähre  über  den  Russissi.  Hier  am  Fährboot
  sitzend  hatten  die  Fliegenfänger  die  Glossinen
gefangen  und  wir  bemerkten  sofort  noch  eine
Anzahl  anderer  Glossinen  um  das  Boot  herumschwärmen.
  Auch  am  jenseitigen  belgischen
Ufer  fanden  sich  am  Landungsplatz  Glossinen,
einer  konnten  wir  habhaft  werden,  es  war  eine
Palpalis.  Auf  dem  Wege  zur  Fährstelle,  der
durch  nicht  abgeschlagenen  Schilfbestand  am  Ufer
des  Russissi  entlang  führte,  hatten  wir  Fliegen
nicht  finden  können.  Am  deutschen  Ufer  war  in
der  Nähe  der  Fährstelle  ein  aus  wenigen  Hütten
bestehendes  Dorf,  in  welchem  die  Fährleute
wohnten.  Wir  untersuchten  die  wenigen  anwesenden
  Personen  und  fanden  bei  einem  das
Boot  bedienenden  Manne  und  bei  einer  Frau
geschwollene  Nackendrüsen;  zugleich  erfuhren  wir,
daß  der  eigentliche  Fährmann  seit  einiger  Zeit
in  das  Schlafkrankenlager  von  Usumbura  aufgenommen
  sei;  dort  konnten  wir  ihn  später  ausfindig
  machen,  er  hatte  eine  Atorylkur  nahezu
beendigt  und  war  bei  gutem  Wohlbefinden.  Wir
hatten  also  einen  kleinen  Herd  von  Schlafkrankheit
aufgefunden,  der  nicht  ohne  Bedeutung  war,  da
bei  dem  Fährverkehr  die  Gefahr  besteht,  daß
zahlreiche  die  Fähre  passierende  Personen  angesteckt
  werden.  Stabsarzt  Penschke  wollte  durch
Verlegung  der  Fähre  an  eine  glossinenfreie
Stelle  und  durch  Aufnahme  der  Kranken  in  das
Schlafkrankenlager  Abhilfe  schaffen.

Am  unteren  Russissi,  besonders  zwischen  den
ebenflüssen  Kutschunkusi  und  Kutamguru,
finden  sich  sehr  große  Schilfbestände,  welche,  als
zu  ausgedehnt,  bei  den  gemeinsamen  belgischdeutschen
  Sanierungsarbeiten  von  der  Abholzung
ausgenommen  und  gesperrt  werden  sollen.  Es
scheint  mir  doch  für  später  notwendig  und  erreichbar,
  sie  umzulegen.  Das  Schilf  ist  mit  Buschmessern
  von  Eingeborenen  so  leicht  niederzulegen,

 

daß  sehr  große  Flächen  in  verhältnismäßig  kurzer
Zeit  bewältigt  werden  können.  Das  Schilf  wächst
zwar  rasch  wieder,  indem  aus  dem  Wurzelstock
eines  dicken  Rohres  etwa  sechs  dünnere  Rohre
nachwachsen.  Am  Tanganikasee  hat  man  aber
die  Erfahrung  gemacht,  daß  das  Schilf,  wenn  der
Nachwuchs  noch  zweimal  abgeschlagen  wird,  ehe
es  zur  Blüte  und  Samenbildung  kommt,  überhaupt
  keine  Rohre  mehr  treibt,  sondern  nur  noch
als  Schilfgras  nachwächst,  welches  den  Glossinen
keinen  genügenden  Schutz  mehr  gewährt.  Ich
habe  große  Schilfgrasbestände,  welche  durch
Degeneration  von  mehrfach  geschnittenem  Schilfrohr
  entstanden  sind,  am  Tanganikasee  gesehen.
Die  großen  Schilfbestände  am  Russissi  bilden  an
sich  keine  erhebliche  Gefahr,  weil  Menschen  darin
nur  wenig  verkehren,  immerhin  zeigt  das  oben
geschilderte  Beispiel,  daß  sich  auch  gefährliche
Herde  darin  verbergen  können.  Die  Glossina
palpalis  ist  in  den  Schilfwäldern  nicht  gleichmäßig
verbreitet,  sondern  sie  findet  sich  offenbar  nur  da,
wo  sie  ihr  Nahrungsbedürfnis  regelmäßig  befriedigen
  kann.  Stabsarzt  Taute  erzählte,  daß
er  in  einem  Schilfwalde  am  Russissi  von  einem
Schwarm  von  Palpales  belästigt  worden,  daß  dieser
aber  sofort  verschwunden  sei,  als  er  sich  einer
Elephantenherde  näherte,  deren  Wechsel  er  gefolgt
war.  Er  glaubt,  daß  hier  die  Elephanten  die
regelmäßigen  Blutspender  der  Palpalis  waren.

Im  ganzen  scheint  mir,  wenn  der  deutschbelgische
  Sanierungsplan  durchgeführt  ist,  die
Gefahr  der  weiteren  Ausbreitung  der  Schlafkrankheit
  für  die  Bevölkerung  im  Russissital  in
der  Hauptsache  abgewendet  zu  sein.  Um  Sicherheit
  zu  erhalten,  wird  noch  eine  Reihe  von
Jahren  kontrolliert  und  nachgearbeitet  werden
müssen.

Am  Tanganikasee  bestehen  zur  Zeit  nur  zwei
geschlossene  Schlafkrankenlager  in  Usumbura
und  Udjidji,  welche  Schlafkranke  aufnehmen  und
verpflegen  und  auch  Isolierräume  für  Tobsüchtige
haben;  an  allen  übrigen  Orten,  die  aus  früherer
Zeit  noch  den  Namen  Schlafkrankenlager  beibehalten
  haben,  werden  Schlafkranke  nur  noch
ambulant  behandelt;  die  anfangs  versuchte  allgemeine
  Lagerbehandlung  der  Schlafkranken  ist  einem
unüberwindlichen  Widerstand  der  Bevölkerung  begegnet.
  Werden  Schlafkranke  von  den  Eingeborenen
  gebracht,  dann  werden  sie  von  den  nördlichen
  Lagern  nach  Usumbura,  von  den  südlichen
nach  Udjidji  übergeführt.  Außer  der  ambulanten
Behandlung  Kranker  bilden  die  Sanierungsarbeiten
  eine  Hauptaufgabe  der  Schlafkrankenlager.


Von  Usumbura  aus  besuchte  ich  den  zwei  bis
drei  Stunden  nordöstlich  gelegenen  Mtara-Wald,
den  die  Straße  nach  Kigali  schneidet.  Es  ist
        <pb n="488" />
        443  20

dies  ein  durch  tropisch-üppige  Vegetation  des
Unterholzes  verwilderter,  von  einer  Anzahl  größerer
Bäche  durchschnittener  Olpalmenwald,  in  welchem
Hütten  von  Eingeborenen  stehen.  Die  feuchte
Waldluft  scheint  der  Glossina  palpalis,  wie  ähnliches
  auch  aus  den  westafrikanischen  Urwäldern
berichtet  wird,  besonders  zu  behagen,  so  daß  sie
hier  nicht  wie  am  Victoriasee  sich  an  offenes
Wasser  bindet.  Die  Verseuchung  der  Einwohner  des
Mtara-Waldesistsehr  stark.  Stabsarzt  Penschke  hat
darüber  folgende  Zahlen  zusammengestellt.  Bewohnt
sind  noch  400,  ausgestorben  204  Hütten.  Insgesamt
find  550  Personen  gestorben;  von  den  noch
lebenden  sind  890  gesund,  400  krank.  Bei
meiner  Anwesenheit  war  die  Kigali-Straße  etwa
150  Meter  breit  im  Mtara-Wald  freigeschlagen,
die  Straße  ging  in  weiten  Schlängelungen  durch
die  gerade  freigeschlagene  Fläche,  Unterholz  war
bereits  wieder  üppig  nachgewachsen  (Abb.  8).  Auf
dem  Wege  fanden  wir  keine  Fliegen,  aus  dem  nicht
freigeschlagenen  Walde  brachten  die  Fliegenfänger
zwei  Palpales.  Die  Kommission  unter  Führung
von  Oberstabsarzt  Ollwig,  welche  kurz  vor  mir
den  Wald  besichtigt  hatte,  hat  folgende  Maßnahmen
  vorgeschlagen:  1.  Nochmalige  Nachholzung
mit  Verbreiterung  auf  200  Meter  und  Geradelegung
  der  Straße;  2.  Entfernung  der  Einwohner
aus  dem  Walde.  (Es  kommen  noch  etwa  80
Familien  in  Betracht);  3.  Sperrung  des  Waldes
jedoch  Freigabe  der  Kigali-Straße.  Dem  Besitzer
des  Waldes  werden  für  die  Zeit  der  Sperrung
100  Rupie  jährliche  Entschädigung,  jeder  Familie
bei  Verlegung  10  Rupie  bezahlt.  Es  ist  zu
hoffen,  daß  in  einigen  Jahren  bei  strenger
Sperrüng  des  Waldes  die  darin  vorhandenen
Glossinen  aus  Nahrungsmangel  wesentlich  an  Zahl
abgenommen  und  daß  die  noch  vorhandenen  an
Infektiosität  eingebüßt  haben.  Dann  wird  man
daran  gehen  können,  den  Wald  zu  sanieren,  und
zwar  in  der  Weise,  daß  man  das  Unterholz  entfernt
  und  den  Wald  lichtet,  aber  die  besten  Palmen
stehen  läßt.  In  einem  gut  gehaltenen  Olpalmenwald
  werden  sich  Glossinen  nicht  halten  können,
sondern  nur  in  einem  verwilderten.
Sanierungsarbeiten,  wie  das  Freischlagen  der
Kigali-Straße  im  Mtara-Wald,  bringen  erhöhte
gesundheitliche  Gefahren  für  die  Arbeiter  mit  sich,
was  auch  dann  nicht  ganz  unbedenklich  ist,  wenn
diese  Arbeiter  nur  den  Anwohnern  entnommen
find.  Ich  habe  daher  Stabsarzt  Dr.  Penschke
den  Schutz  der  Arbeiter  durch  weiße  Kleidung
empfohlen,  eine  Maßregel,  für  die  schon  früher
Dr.  Kandt  eingetreten  ist.  Auch  an  einer  anderen,
südlicher  am  Tanganika  gelegenen,  ähnlich  gefährdeten
  Abholzungsstelle  habe  ich  diesen  Vorschlag
  wiederholt.  Einen  absoluten  Schutz  vor
Fliegenstichen  wird  man  durch  Bekleidung  der

werden.

 

Arbeiter  allerdings  nicht  erzielen,  aber  schon  eine
Verminderung  der  Gefahr  rechtfertigt  den  Versuch.

Am  Tanganikasee  habe  ich  auch  den  Russissi
von  seiner  Mündung  aus  mit  dem  Boot  befahren.
Die  Flußufer  sind  nahe  der  Mündung  mit  Schilf
bewachsen,  Glossinen  in  nicht  sehr  großer  Zahl
verfolgten  das  Boot,  ich  konnte  dreier  habhaft
Bei  der  untersten  Fähre  hört  das
Schilf  auf  und  es  beginnt  eine  bis  ans  Flußufer
reichende  Grasweide.  Auf  Abbildung  9  ist  bei
den  Bäumen  die  unterste  Fähre  über  den  Russissi
zu  sehen.  Ich  glaube,  daß  die  Reinigung  der
Russissi-Mündung  möglich  ist  und  durchgeführt
werden  sollte,  zumal  da  am  Nordufer  des  Tanganikasees
  stets  sehr  viele  Fischerboote  verkehren
und  eine  Kontrolle,  daß  diese  Boote  nicht  in  die
zahlreichen  Mündungen  einfahren,  kaum  möglich
sein  dürfte.

Auf  der  Fahrt  von  Usumbura  nach  Udjidji
besuchte  ich  zunächst  die  am  nördlichsten  gelegene
Schlafkrankenbehandlungsstelle  Migera,  wo  ein
Sanitätsunteroffizier  stationiert  war.  Er  hatte
etwa  150  Kranke  an  vier  Tagen  im  Monat  mit
Atoxyl  einzuspritzen;  seine  Hauptaufgabe  bestand
aber  in  Abholzungen  im  Bereich  seines  bis
Usumbura  reichenden  Wirkungskreises.  Das  Seeufer
  war  überall  schon  früher  saniert,  dagegen
mußte  die  Palpalis  noch  in  den  zahlreichen  Flußtälern
  vertilgt  werden.  Die  beiden  Usumbura
benachbarten  Flußläufe  waren  noch  nicht  abgeholzt,
  sie  sollten  aber  noch  vor  Beginn  der  Regenzeit
  fertiggestellt  werden;  dagegen  war  von  da
südwärts  schon  eine  Reihe  von  Bächen  und
Flüssen  mit  durchschnittlich  etwa  300  Arbeitern
durch  Abholzungen  von  der  Glossina  palpalis
befreit.

In  dem  sdüdlich  sich  anschließenden  Schlafkrankenlager
  Urambi  (Oberarzt  Eckard)  besichtigte
  ich  einen  abgeholzten  Flußlauf  (Abb.  10).  Die
Abholzungen  der  Flüsse  werden,  nach  gründlichem
Absuchen  nach  Glossinen,  etwa  eine  halbe  Stunde
oberhalb  der  obersten  Stelle,  an  welcher  Glossinen
noch  gefunden  worden  sind,  begonnen  und  von
da  nach  unten  bis  zur  Mündung  in  den  Tanganika
  durchgeführt.  Abgeholzt  wird  hauptsächlich
  das  niedrige  Gebüsch,  große  Bäume  bleiben
stehen,  von  Olpalmen  werden  nur  die  unteren
herabhängenden  verdorrten  Wedel  entfernt,  ebenso
werden  Bananenpflanzungen  nur  durch  Entfernung
  der  abgedorrten  Blätter  gelichtet.  Die
abgeschnittenen  Pflanzenteile  werden  zu  Haufen
gestapelt  und  wenn  sie  durch  die  Sonne  getrocknet
sind,  in  Brand  gesteckt.  Sehr  wichtig  ist,  daß  bei
diesen  Abholzungen  die  Anpflanzungen  der  Eingeborenen
  in  der  Regel  nicht  beschädigt  zu  werden
brauchen;  nur  einmal  hat  Oberarzt  Eckard  beobachtet,
  daß  in  einer  sehr  hoch  und  üppig  ge-
        <pb n="489" />
        G  444  20

wachsenen  Pflanzung  von  Mhogo  (Maniok)  sich
Palpalis  noch  längere  Zeit  gehalten  hat.  Die
Beseitigung  eines  solchen  hoch  gewachsenen  Maniokfeldes
  bedeutet  für  die  Eingeborenen  keinen  Schaden,
  da  solcher  Maniok  für  die  Ernte  bereits  reif
ist.  Aus  Bananenpflanzungen  konnte  Oberarzt
Eckard  die  Palpalis  schon  durch  Abschneiden  der
unteren  abgedorrten  Blätter  vertreiben.  Die  Eingeborenen
  werden  angewiesen,  in  den  abgeholzten
Flußtälern  möglichst  viele  Pflanzungen  anzulegen,
um  das  Wiederwachsen  von  Busch  zu  verhindern.
Niedere  Pflanzen,  wie  Süßkartoffeln,  sind  am
günstigsten,  um  die  Palpalis  fern  zu  halten,  aber
selbst  hoch  und  dicht  wachsende  Nutzpflanzen,  wie
Mais,  gewähren  der  Palpalis  im  allgemeinen
keinen  genügenden  Schutz.  Die  Glossinen  würden
darin  auch  nur  kurze  Zeit  sich  bergen  können,
da  Mais  in  wenigen  Monaten  reift,  nach  der
Ernte  werden  aber  die  Stengel  abgeschnitten  und
abgebrannt.  Die  Abholzungen  wurden  nur  von
den  Anwohnern  vorgenommen,  sie  erhielten  pro
Monat  eine  Rupie  Lohn,  die  zugehörigen  Aufseher
  und  Häuptlinge  mehr.  Die  Kosten  der  Abholzung
  eines  Flusses,  zu  der  durchschnittlich  etwa
300  Arbeiter  Verwendung  finden,  schwanken  je
nachdem  die  Palpalis  weiter  oder  weniger  weit
flußaufwärts  sich  findet  und  je  nach  den  örtlichen
Verhältnissen  zwischen  300  und  1000  Rupie.

Der  Umstand,  daß  bei  den  Sanierungsarbeiten
die  Kulturen  der  Eingeborenen  nicht  geschädigt
werden,  sondern  daß  im  Gegenteil  durch  die
Säuberung  der  Ufer  häufig  Raum  für  Ausdehnung
der  Anpflanzungen  gewonnen  wird  und  daß  den
Eingeborenen  kein  Zwang  in  der  Auswahl  ihrer
Kulturgewächse  auferlegt  zu  werden  braucht,  erleichtert
  die  Durchführung  der  Abholzungen  wesentlich.


Über  den  Umfang  der  im  Norden  des  Tanganika
  bereits  durchgeführten  Abholzungen  gibt
die  beigedruckte  Skizze  ein  Bild  (Skizze  Nr.  4).

Als  wir  von  der  Besichtigung  der  Abholzungen
zurückkehrten,  fanden  wir  kaum  eine  halbe  Stunde
vom  Lager  entfernt  einen  äußerstabgemagerten,  etwa
sechsjährigen  Knaben  mitten  auf  dem  Wege  schlafend
in  der  Sonne  liegen  (Abb.  11).  Im  Schlafkrankenlager,
  wohin  wir  den  Kranken  brachten,  erfuhren
wir,  daß  beide  Eltern  an  Schlafkrankheit  gestorben
seien  und  daß  der  Junge  selbst  früher  schon  in
Behandlung  wegen  Schlafkrankheit  gewesen  sei.

Der  Prozentsatz  der  Schlafkranken  ist  örtlich
sehr  verschieden,  er  erreicht  in  einzelnen  Flußtälern,
  ähnlich  wie  im  Mtara-Wald,  60  bis  70
Prozent  der  Bevölkerung.  Dabei  ist  sehr  auffallend,

  daß  Oberarzt  Eckard  unter  600  in  diesen

Gegenden  gefangenen  Fliegen,  die  er  mikroskopisch
untersuchte,  nur  bei  zwei  Trypanosamen  gefunden
hat.  Dieses  Verhältnis  entspricht  etwa  den  von

 

englischen  Forschern  in  Uganda  festgestellten
Zahlen.  Der  Widerspruch  zwischen  dem  hohen
Erkrankungsprozentsatz  der  Bevölkerung  und  dem
geringen  der  infizierten  Fliegen  bleibt  vorläufig
unerklärt.

Bei  der  Besichtigung  der  Abholzungen  war
mir  aufgefallen,  daß  die  auf  den  Feldern  arbeitende
  zahlreiche  Bevölkerung  überall  sehr
freundlich  und  zutraulich  grüßte,  was  sonst  nicht
Sitte  der  Warundi  ist.  Oberarzt  Eckard  sagte
mir,  daß  dies  nicht  immer  der  Fall  gewesen  sei;
noch  jetzt  komme  es  vor,  daß  in  abgelegeneren
Bergdörfern  die  Einwohner  vor  ihm  flüchteten,
und  früher  sei  dies  auch  in  der  Nähe  des  Lagers
die  Regel  gewesen.  Als  er  erstmals  nach  Urambi
gekommern  sei,  habe  gerade  ein  Markt  stattgefunden,
und  sofort  bei  seinem  Erscheinen  seien  Verkäufer
und  Käufer  unter  Zurücklassung  ihrer  Habe  verschwunden.
  Erst  allmählich  habe  er  durch  Vermeidung
  jeden  Zwanges  und  durch  die  Abhaltung
der  täglichen  Poliklinik  das  Vertrauen  der  Umwohner
  gewonnen,  das  sich  verschieden  äußere.
Manchmal  kämen  alte  Leute  zu  ihm  mit  der
Klage,  daß  sie  von  ihren  Anverwandten  wegen
ihrer  Arbeitsunfähigkeit  vertrieben  worden  seien.
Bei  den  Warundi  ist  es  nämlich  Sitte,  alte,
arbeitsunfähige  Leute  von  Haus  und  Hof  zu
jagen.  Noch  schlimmer  erging  es  aber  den  Schlafkranken,
  welche  die  Warundi  im  vorgeschrittenen
Krankheitsstadium  in  der  Wildnis  aussetzten.  Sie
wurden  dann  häufig  eine  Beute  von  Leoparden
und  Hyänen.  Und  diese  Tiere  —  selbst  die  von
Natur  furchtsamen  Hyänen  —  hatten  sich  schon
teilweise  daran  gewöhnt,  lebende  Menschen  anzufassen.
  Zur  Zeit  meiner  Anwesenheit  in  Urambi
war  eine  Frau  in  Behandlung,  welcher  eine  in
ihre  Hütte  eingedrungene  Hyäne  ein  Bein  zerfleischt
  hatte.  Ich  habe  den  Eindruck  gewonnen,
daß  die  in  den  Schlafkrankenlagern  am  Tanganikasee
  tätigen  Europäer  nicht  nur  eine  schwere
Seuche  mit  Glück  zu  tilgen  im  Begriff  sind,  sondern
  nebenbei  noch  unter  den  Warundi  Kulturarbeit
  im  besten  Sinne  des  Wortes  leisten.

Den  Weg  von  Urambi  nach  dem  nächsten
Schlafkrankenlager  Rumonge  habe  ich  im  Stakboote
  zurückgelegt.  Das  Ufer  war  überall  saniert,
Flüsse  waren  im  Bereich  von  Rumonge  spärlicher
vorhanden,  aber  noch  nicht  genügend  abgeholzt.
Die  Gebäude  des  Lagers  sind  so  unzureichend,  daß
der  neue  Inhaber  (Stabsarzt  Vorwerk)  zunächst
sich  als  Baumeister  betätigen  muß.  Bei  der
Weiterfahrt  mit  dem  Dampfer  kamen  die  Behandlungsstellen
  Rumangu  und  Kiguena  in

Sicht.  Auf  ersterer  ist  zur  Zeit  kein  Europäer
mehr.  Zur  Behandlung  der  schlafkranken  Eingeborenen

  kommt  der  in  Kignena  stationierte
Sanitätsunteroffizier  an  den  Spritztagen  nach  Ru-
        <pb n="490" />
        Skizze  4.

Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

 
 

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        G  445  20

mangu.  Kiguena  ist  eine  Olverkaufstelle;  da  die
in  dieser  Gegend  vorhandenen  Olpalmenwälder,
ähnlich  wie  der  Mtara-Wald  verseucht  sind,  ist
der  Verkauf  von  Palmöl  unter  Kontrolle  gestellt
und  auf  einzelne  Plätze  beschränkt.  Die  Verlegung
  eines  durch  diese  Palmwälder  gehenden
Weges  und  Sperrung  der  am  meisten  insizierten
Wälder  ist  in  Aussicht  genommen.  Im  übrigen
wird  man  hier  ähnlich  wie  beim  Mtara-Wald
vorgehen  müssen.

Im  Schlafkrankenlager  Niansa  findet  sich
neben  dem  äußerst  bescheidenen  Wohnhaus  der
Arzte  das  Laboratorium,  in  welchem  der  Leiter
der  Schlafkrankheitsbekämpfung  Stabsarzt  Kleine
die  meisten  seiner  wissenschaftlichen  Versuche  über
die  Infektionsart  der  Schlafkrankheit  ausgeführt
hat.  Abbildung  12  zeigt  das  Wohnhaus  der
Arzte  im  Schlafkrankenlager.  In  letzter  Zeit  hat
hier  Stabsarzt  Taute  experimentell  den  Nachweis
geliefert,  daß  auch  die  Glossina  morsitans  das
Trypanosoma  gambiense  zu  übertragen  imstande
ist.  (Leider  ist  dieses  Laboratorium  nach  neuesten
Nachrichten  jetzt  abgebrannt.)

In  Niansa  bildet  das  Affendorf  mit  seinen
hundert  Einwohnern  eine  Sehenswürdigkeit
(Abb.  13).  Ein  kleines  neues  Wohngebäude  für
den  vom  Urlaub  zurückkehrenden  Leiter  der  Schlafkrankheitsbekämpfung
  war  bei  meiner  Anwesenheit
eben  fertiggestellt.

Auf  der  Fahrt  von  Niansa  nach  Udjidji
sieht  man  sich  einer  nicht  bewohnten,  von  vielen
Bächen  durchzogenen  Steilküste  gegenüber;  es
folgt  dann  der  Hafen  von  Kigoma,  welcher
schon  zum  zweiten  Male  freigeschlagen  und  ebenso
wie  die  Küste  von  da  bis  Udjidji  von  Glossinen
befreit  ist.

Udjidji  selbst  und  seine  Umgebung  ist  frei  von
Glossinen,  so  daß  die  zahlreichen  Einwanderer
aus  dem  Kongo,  unter  denen  sich  nicht  selten  mit
Schlafkrankheit  Infizierte  finden,  und  der  Handelsverkehr
  über  den  See  wenigstens  keine  unmittelbare
  Gefahr  bilden.  Durch  Bootskontrolle  wird
die  sanitäre  Gefahr  dieser  Einwanderung  außerdem
  noch  gemindert,  wenn  auch  nicht  ganz  beseitigt.
  Das  Schlafkrankenlager  von  Udjidji  beherbergte
  zur  Zeit  meiner  Anwesenheit  etwa
neunzig  Kranke;  sie  sind  in  großen  Hütten  gut
untergebracht,  für  Tobsüchtige  sind  drei  Zellen
vorhanden  (Abb.  14).

Südlich  von  Udjidji  erreicht  man  in  zweistündiger
  Dampferfahrt  die  Mündung  des  Malagarasi,
  die  ein  großes  von  Schilf  bestandenes
Delta  bildet,  worin  sich  die  Glossina  palpalis
aufhält.  Etwas  südlich  davon  liegt  der  durch
Abholzungen  von  Glossinen  befreite  Dampferhalteplatz
  Kalago.  Vom  Landungsplatz  führt
ein  zweistündiger  durch  Morsitans-Gebiet  führen- 



der  Weg  zu  einem  Lager  am  unteren  Malagarasi.
Der  Fluß  ist  hier  von  Schilf  und  Busch  gesäubert.
Von  hier  kann  man  im  Boot  etwa  anderthalb
Stunden  flußaufwärts  fahren,  ohne  daß  eine
Fliege  sichtbar  wird.  Die  Ufer  fsind  von  den
Anwohnern  freigeschlagen  und  großenteils  mit
Nutzgewächsen  verschiedener  Art,  Mais,  Kartoffeln
usw.  bepflanzt.  Nach  anderthalbstündiger  Fahrt
hören  die  Abholzungen  zuerst  an  einem,  daun
auch  am  andern  Ufer  auf  und  sofort  umschwärmen
  Palpales  das  Boot.  Auf  unserem  weiteren
Marsch  flußaufwärts  fanden  wir  bald  nach  Verlassen
  des  Ufers  Glossina  morsitans,  an  zwei
den  Weg  kreuzenden  in  den  Malagarasi  fließenden
Bächen  aber  wieder  einige  Palpales.  Am  Lager,
das  wir  etwa  50  m  vom  Fluß  entferut  aufschlugen,
  flogen  Palpales  bis  in  unsere  Zelte
hinein,  sie  waren  stechlustig  (Abb.  15).  Wahrscheinlich
bildeten  die  Einwohner  eines  dicht  dabei  gelegenen
  kleinen  Fischerdorfes  gewöhnlich  die  Blutlieferanten
  für  diese  Fliegen.

Bei  den  kleinen  Malagarasi-Fällen  gibt  es
viele  Krokodile  und  Flußpferde,  hier  fanden  sich
auch  bei  einer  Bootsfahrt  so  viele  Palpales,  wie
ich  sonst  nie  gesehen  hatte;  es  mögen  wohl  fünfzig
zu  gleicher  Zeit  das  Boot  umflogen  haben  (Abb.  16).
Auch  an  den  großen  Fällen  findet  sich  Palpalis  und
nur  wenige  Schritte  vom  Ufer  entfernt  Morsitans.
Weiter  flußaufwärts  in  der  Nähe  der  Saline
Gottorp  ist  der  Fluß  in  verschiedene  Arme  geteilt,
  die  Ufer  sind  nur  von  ganz  dünnem  Randbusch
  mit  Ambatsch  und  Schilf  umsäumt,  dahinter
ist  Grasland.  Es  finden  sich  hier  nur  noch  wenige
Palpales,  ihre  Vertilgung  durch  Freischlagen  des
Ufers  wäre  eine  geringe  Arbeit,  während  das.
Abholzen  der  tropischen  Vegetation  bei  den  Fällen
größere  Aufwendungen  erfordern  würde.  Die
nähere  Umgebung  der  Saline  ist  von  den  Angestellten
  der  Saline  gereinigt  und  daher  frei  von
Palpalis.  Noch  weiter  oben  an  der  Karawanenstraße
  Udjidji-Tabora  sind  keine  Palpales  mehr
am  Malagarasi.

Die  südliche  Hälfte  des  Tanganika  habe  ich
nicht  kennen  gelernt;  sie  ist  für  die  Schlafkrank-=heit
  von  geringerer  Bedeutung,  da  die  Küste  nur
wenig  bewohnt  ist.

il.  1
1*

Am  Tanganika-See  ist  die  Bekämpfung
der  Schlafkrankheit  noch  nicht  so  weit  vorgeschritten
wie  am  Victoria-See.  Die  Schwierigkeiten  sind
größer,  weil  die  Schlafkrankheit  am  Tanganika-See
  unter  einer  schenen,  mit  Europäern  noch
wenig  in  Berührung  gekommenen  und  deshalb
schwer  zu  behandelnden  Bevölkerung,  Platz  gegriffen
  hat.  Außerdem  ist  das  Gebiet,  in  welchem
die  Schlafkrankheit  bereits  endemisch  verbreitet  ist,

5
        <pb n="492" />
        E  446  20

am  Tanganika-See  viel  ausgedehnter,  als  es  im
deutschen  Teil  des  Victoria-Seees  war.  Immerhin
  bekommt  man  aber  auch  am  Tanganika-See
den  Eindruck,  daß  der  schwerste  Teil  der
Arbeit  bereits  hinter  uns  liegt.  Zunächst
war  die  Schlafkrankheitsbekämpfung  bemüht,  das
Seeufer  im  Bereich  der  infizierten  Küste  von
Glossinen  zu  säubern.  Der  Stakverkehr  der  Boote
wurde  bei  Tag  verboten  und  nur  bei  Nacht  erlaubt,
  um  Ansteckungen  zu  verhüten.  Zertzt  ist
die  Säuberung  des  Seeufers  so  weit  vorgeschritten,
  daß  nur  noch  einzelne  Stellen  übrig
geblieben  sind.  Zunächst  sind  es  die  Küsten  bei
den  großen  Olpalmenwäldern.  Diese  vom  Ufer
her  so  weit  zu  säubern,  daß  von  den  Wäldern  her
keine  Fliegen  zum  Strande  fliegen,  kann  nach
meiner  Ansicht  kaum  Schwierigkeiten  bieten.  Die
nahe  am  Ufer  stehenden  Olpalmen  werden  allerdings
  fallen  müssen,  was  aber  kaum  einen  Schaden
  bedeutet,  da  man  schon  vom  Dampfer  aus
sehen  kann,  daß  die  dem  Ufer  nahen  Palmen  nur
kümmerlich  gedeihen  und  vielfach  von  selbst  absterben.
  Es  bleiben  außerdem  noch  einige  nicht
ausgedehnte  Stellen  von  steil  abfallendem,  steinigem
  Ufer,  an  welchen  sich  Glossinen  trotz  Abholzung
  am  Leben  zu  erhalten  vermochten,  weil
ihnen  große  Steinblöcke  genügend  Schatten  bieten.
Ich  selbst  habe  solche  Stellen  in  der  Nähe  nicht
gesehen.  Hier  wird  der  Versuch  zu  machen  sein,
die  Glossinen  durch  Wegfangen  mit  oder  ohne
Tsetseleim  zu  vertreiben.  Ich  möchte  Wert  darauf
  legen,  daß  die  Arbeit  der  Reinigung  des
Seenfers  bald  beendigt  wird,  damit  das  Verbot
des  Stakens  bei  Tag,  wenigsteus  im  Bereich  des
Usumbura-Bezirks.  wieder  aufgehoben  werden  kann.
Dieses  Verbot  wird  schon  jetzt  nicht  mehr  streng
befolgt;  Postboote  und  sonstige  Dienstboote  haben
Erlaubnis,  wieder  bei  Tag  zu  staken,  und  oft  sieht
man  Eingeborene  mit  Fischerbooten  flüchten,  wenn
sie  das  Boot  eines  Europäers  herbeikommen  sehen.
Ein  solches  Verbot,  das  nicht  mehr  streng  durchgeführt
  wird,  ist  vom  Ubel.

Die  zweite  Aufgabe,  Abholzung  der  mit  Palpalis
  bewohnten  Flußufer,  ist  im  hauptsächlich
durchseuchten  Bezirk  der  Schlafkrankheit  in  vollem
Gange.  Bis  zur  Beendigung  dieser  Arbeit  werden
wohl  noch  einige  Jahre  vergehen.  Auch  wird  es
sich  nicht  umgehen  lassen,  aus  einigen  besonders
stark  infizierten  Gegenden,  die  Bevölkerung  wegzunehmen
  und  einzelne  Gebiete  zu  sperren.  Jedenfalls
  dürfen  wir  am  Tanganika  an  ein  Nachlassen
  mit  der  Arbeit  noch  nicht  denken.  JIch
habe  aber  die  Uberzeugung  gewonnen,  daß  es  in
absehbarer  Zeit  wie  am  Victoria-See  so  auch  am
Tanganika-See  gelingen  wird,  der  Seuche  ganz
Herr  zu  werden.

Von  Wichtigkeit  scheint  mir  weiterhin,  daß  in

 

dem  an  den  eigentlichen  Seuchenherd  grenzenden,
zu  Udjidji  gehörenden  Bezirk  die  Glossinen  ähnlich
  getilgt  werden,  wie  in  dem  Seuchenherd  selbst.
Es  ist  dies  notwendig,  um  durch  Schaffung  einer
glossinenfreien  Zone  einen  Wall  gegen  das  Vordringen
  der  Schlafkrankheit  nach  Süden  zu
schaffen.  Diese  Aufgabe  ist  jetzt  besonders  dringend
  geworden,  weil  in  diese  Zone  die  Bahn
Tabora—Kigoma  fällt.  Es  ist  nach  meiner
Ansicht  notwendig,  daß  sofort  nach  Feststellung
der  Bahntrace  da,  wo  Glossina  palpalis  vorkommt,
  gründliche  Abholzungen  ausgeführt  werden,
  noch  ehe  die  große  Masse  der  Bahnarbeiter
in  diese  Gegenden  kommt.  Eine  Verständigung
der  Schlafkrankheitsbekämpfung  mit  der  Baufirma
und  Mitwirkung  der  Bahnärzte  ist  dazu  erforderlich.


Die  Schwierigkeiten  sind  größer  als  im  Usumbura-Bezirk,
  weil  die  Palpalis-Gebiete  im  Udjidji-Bezirk
  vielfach  schwach  bewohnt  sind  und  daher
Arbeitermangel  besteht;  auch  sind  die  Kosten,  welche
beim  Abholzen  entstehen,  sehr  viel  größer:  etwa
fünf  Rupie  pro  Mann  und  Monat  Arbeitslohn  gegen
eine  Rupie  im  Usumbura-Bezirk.  Daß  aber  bei
Mithilfe  des  Bezirksamts  trotzdem  etwas  erreicht
werden  kann,  zeigt  der  Umstand,  daß  die  Araber
von  Udjidji  die  Küste  nördlich  Udjidji  bis  Kigoma
auf  einmalige  Aufforderung  des  stellvertretenden
Bezirksamtmanns  mit  eigenen  Mitteln  reinigen
ließen.  Vielleicht  mag  auch  der  bisher  befolgte
Grundsatz,  Abholzungen  nur  da  zu  beginnen  und
durchzuführen,  wo  die  spätere  Niederhaltung  der
BVegetation  durch  die  anwohnenden  Eingeborenen
gesichert  erscheint,  bisher  davon  abgehalten  haben,
im  Udjidji-Bezirk  größere  Abholzungen  auszu--führen.
  Dieser  Grundsatz  scheint  mir  aber  nicht
immer  angebracht.  Uberall,  wo  ich  zusammenhängende
  Abholzungen  in  größerem  Maßstabe
gesehen  habe,  am  Morifluß  ebenso  wie  am  Russissi
und  Malagarasi,  konnte  ich  beobachten,  daß  die
Glossinen  selbst  dann  verschwunden  geblieben  sind,
wenn  die  Vegetation  wieder  so  üppig  nachgewachsen
  war,  daß  die  Glossinen  an  und  für  sich
wieder  ihre  Lebensbedingungen  gefunden  hätten.
Offenbar  hindert  die  schwerfällige  Art  ihrer
Fortpflanzung  die  Glossina  palpalis  an  einer
raschen  Ausbreitung.  Ich  würde  es  daher  für
gerechtfertigt  halten,  Abholzungen  an  der  Küste
und  den  Flüssen  des  Udjidji-Bezirks  da,  wo
die  Glossina  palpalis  sich  findet,  in  ähnlicher
Ausdehnung  wie  im  Usumbura-Bezirk  durchzuführen,
  selbst  wenn  die  Eingeborenen  der  nächsten
Umgebung  zu  diesen  Arbeiten  nicht  genügen,  sondern
  auswärtige  mit  herangezogen  werden  mühssen.
Besonders  erscheint  mir  mit  Rücksicht  auf  den
Bahnbau  eine  Abholzung  des  Malagarasi  und
seiner  Nebenflüsse  von  oben  herunter,  soweit
        <pb n="493" />
        W  447  20

Glossina  palpalis  sich  findet,  möglichst  bis  zur
Mündung  empfehlenswert.  Spätere  Nachholzungen
  könnte  man,  wo  die  Anwohner  nicht  ausreichen,
  von  dem  Wiederauftreten  der  Glossina:
abhängig  machen.

Stabsarzt  Taute  hat  durch  Versuche  an
Affen  nachgewiesen,  daß  nicht  nur  die  Glossina
palpalis,  sondern  auch  die  Glossina  morsitans
den  Krankheitserreger  der  Schlafkrankheit,  das
Trypanosoma  gambiense  übertragen  kann.  Die
Vorsicht  würde  daher  gebieten,  unsere  Bekämpfungsmaßnahmen
  auch  gegen  die  Glossina  morsitans
  zu  richten,  was  aber  eine  ungeheure  Erschwerung
  bedeuten  würde,  da  die  Glossina
morsitans  viel  schwieriger  zu  vertilgen  ist  als
die  palpalis  und  außerdem  im  Schutzgebiet  eine
weit  größere  Verbreitung  besitzt.  Vorläufig  können
wir  uns  noch  damit  trösten,  daß  noch  kein  Fall
bekannt  geworden  ist,  in  welchem  Schlafkrankheit
aus  dem  Gebiet  von  Glossina  palpalis  in  ein
benachbartes  mit  Glossina  morsitans  übergegriffen
hätte.  Ich  halte  es  daher  für  richtig,  vorläufig
am  Victoria=  und  Tanganika-See  noch  alle  Maßregeln
  gegen  die  Palpalis  allein  zu  richten.
Immerhin  wird  es  zu  empfehlen  sein,  solchen
Gegenden,  in  welchen,  wie  am  Malagarasi,  beide
Glossinen-Arten  dicht  bei  einander  vorkommen,
besondere  Aufmerksamkeit  zu  widmen  und  sie  baldmöglichst
  zu  sanieren.

Zur  Zeit  meiner  Anwesenheit  im  Schutzgebiet
find  im  Süden,  an  der  portugiesischen
Grenze,  bei  Eingeborenen  Trypanosomen-Erkrankungen
  festgestellt  worden.  Sehr  wahrscheinlich
  handelt  es  sich  um  die  gleiche  Krankheit,
welche  im  portugiesischen  und  englischen  Nyassa-Land
  seit  etwa  Jahresfrist  bekannt  ist.  Es  ist
noch  unsicher,  ob  der  Krankheitserreger  mit  dem

 

der  Schlafkrankheit  identisch  ist  und  welche  Fliege
den  Überträger  bildet.  Die  Glossins  morsitans
ist  am  meisten  verdächtig.  So  ernst  diese  Krankheit
  an  und  für  sich  und  so  dringend  notwendig
es  ist,  sofort  Abwehrmaßregeln  gegen  sie  zu  ergreifen,
  so  wenig  darf  diese  wissenschaftlich  vorläufig
  noch  nicht  genügend  erforschte  Krankheit
unser  bereits  auf  erfolgreiche  Erfahrungen  sich
stützendes  Vorgehen  gegen  die  Schlafkrankheit  am
Victoria=  und  Tanganika-See  beeinflussen.  Ebenso
muß  der  neu  festgestellte  Krankheitsherd  am
Rovuma,  wo  Glossina  palpalis  fehlt,  gesondert  behandelt
  werden.  Die  Erfahrungen,  die  am  Victoriaund
  Tanganika-See  gemacht  worden  sind,  können
hier  nur  mit  Vorsicht  benutzt  werden.

AKufbebung  der  Nebenstellen  lItaha  und  Muaya  im
Bezirk  Langenburg.

Der  Bezirk  Langenburg  hatte  bisher  eine
unverhältnismäßig  große  Anzahl  von  Nebenstellen,
auf  welche  die  dem  Bezirksamt  Überwiesenen
Kräfte  zersplittert  werden  mußten.  Eine  Verringerung
  der  Zahl  der  Nebenstellen  und  eine
bessere  Besetzung  der  zu  erhaltenden  erschien  daher
dringend  geboten.  Nach  eingehender  Prüfung
aller  in  Betracht  kommenden  Verhältnisse  sind
nunmehr  die  —  ungefähr  in  der  Mitte  zwischen
dem  Nordende  des  Nyassa-Sees  und  dem  Südzipfel
  des  Tanganyika-Sees  gelegene  —  Nebenstelle
  Itaka  und  die  —  am  Nordufer  des  Nyassa
  =  Sees  gelegene  Nebenstelle  Muaya
aufgehoben  worden;  erhalten  bleibt  nur  die
Nebenstelle  Mwakete.

Uachwelisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Rüftenzollstellen  von  Deutsch-Ostafriha
in  den  MOonaten  Januar  und  Februar  1912.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  7,  S.  300  f.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Januar.
Zölle  für  Salz-  Spielkarten-  Schiffahrts=  Holzschlag-7)
  o  1  I  st  e  1  l  e  *.  verbrauchs-  *

l  Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  Stempelsteuerbgabe  gebühren
Rup.  H.  Diupv.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.Kup.  ÖO.
Tangg  70  621  60  4275  749  1  649  23  28  80  172  —  16  120
Pangani  5  050  60  178  91  69  65  3  60  5  —  —-Bagamojo
  7  052  15  1  051.27  190  36  —  —  24  —  —1
Daressalam  98  013  79,5  6  697  62  2  682  86  205  —  62  „Fm’
Kilwa  5957  08  729  32  137  93  —  —  31  —  72  36
Lindi.  5143  24  3266  27  53  79  28  80  51  —  152  72
Summe  in  Rupien.  191  83840,.181908  4783  2266  20  18  —  241  28
-  -Mark  ..  255  784  62  21  508  51  6  378  43  :354  93  464  —  321  70
Im  Vorjahr  .  .  .  4230  904  49  18  915  17  4971  63  21  07  753  J43  1234  81
Zunahme  +,  Abnahme  121  880  13  22683  34  141406  80  3B  86289  33  913  14
Einnahme  April  bis  Dez.  37  607  66231  814  844A56710  18  1998  932710  66  6198  96%

Zusammen  —  "
April  bis  Jannar#ä  3  30  253  413  35063  088  61  2353  86  31741  66  6020  66
        <pb n="494" />
        W  448  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  J  Rup.  H.  —G*  .“  (Pf.  .%  PfK.  .“  „V#f.
l  l  l  l
Tanga  804  39  77  567.  71  103  423  61  76920  886  50273  —  —
Pangani  185  64,5549840,5  7324  54  994123  —  —2616  69
Bagamojo=  61  28  83791  06  11  172  08  15  631  72  —  —  4459  64
Daressalam  1  946  12H  109  607  39.5  4614311929  950  16  192  44  —!  —
Kilwa  4  15,0
Lindi  140  29.58845  11,.  5  11  79349  14  627  81  —.  —  2834.  32
"  —  "  2
Summe  in  Rupien.  3  186  88,5216  863  53  289  151  3J259094  l  064269gx141263c8t2
-  -Mart  1219  18289  151  37  -  .
Im  Vorjahr  4293  1—  259  094  06  D
Zunahme  +,  Abnahme  —1  955  65  *30  057  31  430  057  31  —  —
Einnahme  April  bis  Dez.44  69  6  2  728  530  942  4401  946  79326  584  15  —  –
Zusammen  l  «
AprilbichmnarJø7572k8«87  30176828126610408535664146  —  —
Februar.
Zölle  für  Salz=  pielkarten=  Schiffahrts=  Holgschlag-Zollstelle
  infuhr  9  verbrauchs-  Stempelsteuer  bü
8  Einfuhr  Ansfuhr  abgabes  abgabe  gebühren
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  JRup.  H.  Rup.  H.  s  Rup.  H.
«  .  l
Tanga  65  830  11  3  402  93  272  20  —  —  119  —  21..30
Pangani  5  557  02  157  36  85  —  2  10  18  —  —  —
Bagamoso  6  359  11  664  03  31  31  —  24  —  —  —
Daressalam  85  329  07  8361  24  2552  39  131  60  100  —  —  —
Kilwa  8  503  23  638  19  118  28  —  1  —  19  50  124  79
Lindi.  22  641  08  1  064  79  2944  58  —  40  35  50  37  97
.  »  ,
Summe  in  Rupien  191  279  62  14  288  54  6  033  76  131  40  316  —  184  06
-  .  Mark  259  039  50  19051  39  8  045  01  179  20  461  33  215  11
Im  Vorjahr  .  .  At  211054  —  17  402  05  6  121  65  196  53  620  —  200  25
zunahme  .  Abnahme  1547985  50  +1  619  34  ZB31  67  4  15  16
Einnahme  April  bis  Jan.  2613  392  30  253  113  35  63  088  61  2353  «  86  3174  66  6520  66
Zusammen  i  "
Apricbisxkselusuar.-s!-2872431802724(34,74711:;:;622533,06363599676(3»07
9  aheit  *  J  A  X  .3  «
Neben  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  O.  Rup.  H.  *  Pf.  Pf.  “DPi.  .  Df.
Tanga  5142  081817  62  99  756  8Kpr464  9212  291  91110  —
Pangani  84  17,0  5903  95.5  7871  94  10  699  78  —  —;  2827  84
Bagamofo  869  96  7948  11  10  597  88  12  478  55  —  —1880  67
Daressalam  1  713  21.5098217  51,.5130956  69  108520  16•692  436  53  —
Kilwa  23  89  9517  88  12  690  50  6555  166135  3s1  –  —
Lindi.  101  144  26  S25  76  :35  767  68  12  593  6523174  03  —  —
Summe  in  Rupien.  7964  76223231  14  297  611  52238312  264  037  81  4  708  51
-  -Mark  .  10  619  68297  6.41  52  .
Im  Vorjahr  .  .  M.  2717  74  238  312  22
Zunahme  +.  Abnahme  —/57901  91  +  50  329  3.  *59  329  30  —  —
Einnahme  April  bis  JFan.  4%%  S  3017  682  31  661  040  85356  641  46  —  —
Zusammen  l  «
LlprilbiOFcbruale8635815  :3:515:32:·3»833254998530741597076  —  —
        <pb n="495" />
        —  449  20

Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  del  den  Binnengrenz#-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  Januar  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  8,  S.  331.)

 

—-  9  —  —  — „

 

—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3#  «  Salz-  Spiel-  0  Gegen  Vorjahr
Zölle  für  er  n—  Srten.  Neben-  Ins  ge  s  amt  Im
Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Abgabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger

Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  f..  Pf.]  Aa  Pf  AM  Vi.

i  «  s  I  i
Moschi.  1455  98  77  69  114154  40  20  12.357964.32106  199292395  —817  3  76
Schirati  659  19  116  30  1101  —  —  7  8620914  352792  47  4332  1s  31
Muansa  10  954  50  32  7s69  S8—  401233  56,521  091  05.53  28  121  4132718  21131  7596  82
Bukoba:  11  137  644½%  —  8  2524169  59  832226  12  23  026  4448  —
Usumburar  —  -  6  —  6.—  8—  18  1311  10  16
Udjidjin.  —  —  —  —————250  142/50  190  —  121.17  68  3  —
Bismarckburg.  4  —  —  —1  —  ——  —  21  95  25  95  34  60  15  50  19  101  —  —
Unjika-Posten  —  —  —  ——  —  —1  —  —  —  —  ———  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenbunrg  —  —  —  —  —  ——4—  —  —  ———  —  —  —  ——  —
Mwasa  167  50  976—  —  —  10  33,5  187  59.525  12  33395—  —  8  o  93
Wiedhafe:  —  —  —  ————  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ssongea  —  —  —  —  —  ——  —  —  ————  —  —  —  —
Summe  in  Nup.24378  813  76305690  44  40  58,05  49  29  68,5  728  91|63  489  58  9  297.6110  28
-  2  08  31684  07  919  25  19  73  600  786865  ·723  91  —  —  «  «

JmVokjahr.--35205512685332746255154695279  63  489  58  E
Zun.  .,  Abn.  +  2  700  434830  80  4456  704  732  01  *2239  33  *2239.33  —

Einnahme  April  1  I  «  i  s  i  -  «

bisDeszlJz38600999523882769971026132261653880  ——65121896677822140——!—2660344

Zus.  April  1911  J  «
bis  Jan.  1912.  &amp;amp;  4185  15.  03270511.  76  I10629  51  1151  99  117139  58  —  —  16947  871  1311  9  —24364  11

Kamerun.

Das  Vorkommen  von  Honigblenen  und  deren  Kusbeutung  durch  die  Eingeborenen  in  Kamerun.

Die  Frage  einer  Einfuhr  von  Bienenhonig
und  Wachs  aus  den  Schutzgebieten  gewinnt  ein
ständig  steigendes  Interesse  im  Mutterlande.
Kennzeichnend  hierfür  ist  unter  anderem,  daß
der  Deutsch-Nationale  Kolonialverein  vor  einiger
Zeit  einen  Aufruf  zur  Einsendung  von  Honigproben
  aus  den  Kolonien  veröffentlicht  hat.

Eine  Bienenzucht  im  eigentlichen  Sinne,  wie
wir  sie  in  Europa  kennen,  wird  in  den  Schutzgebieten
  —  abgesehen  von  einigen  Versuchen,  die
von  Europäern  ausgehen  —  nicht  betrieben.  Die
Eingeborenen  kennen  zwar  in  der  großen  Mehrzahl
  eine  Gewinnung  von  Honig  und  Wachs,
jedoch  geschieht  dies  fast  nur  durch  Ausbeutung
der  Stöcke  wilder  Bienenschwärme.  Die  Art
der  Gewinnung  ist  aber  fast  durchweg  ein  Raubsystem
  schlimmster  Art,  dem  fast  jedes  Mal  der
größte  Teil  des  Schwarmes  zum  Opfer  fällt.

Um  die  nötigen  Grundlagen  zur  Einführung
einer  rationellen  Bienenwirtschaft  zu  erhalten,
hatte  die  Kolonialverwaltung  seinerzeit  die  Lokalverwaltungsbehörden
  veranlaßt,  über  das  Vorkommen
  wilder  Bienen  im  Bezirk,  über  ihre
Ausnutzung  zur  Honig=  und  Wachsgewinnung
seitens  Eingeborener  und  Europäer,  sowie  über
etwaige  Domestizierungsversuche  zu  berichten.

 

Den  daraufhin  eingegangenen  Berichten  aus
Kamerun  ist  nachstehendes  entnommen:

„Im  Urwaldgebiet  kommt  die  Biene
überall  vor,  aber  nirgends  häufig,
nahme  des  oberen  Teils  vom  Kamerungebirge,
das  ja  auch  von  ungefähr  2000  m  Höhe  ab  Grasland
  aufweist.  Als  Wohnstätten  dienen  ihr  vorzugsweise
  hohle  Baumstämme,  seltener  Erdhöhlen.
Der  Genuß  des  Honigs  ist  bei  den  meisten  Eingeborenen
  bekannt;  seine  Gewinnung  erfolgt
durch  Ausräuchern  des  Volkes,  das  dabei  größtenteils
  vernichtet  wird.  Mit  Vorliebe  werden
auch  die  Brutwaben  verzehrt.  In  der  Nähe  der
Küste  und  in  Lomie  wird  der  Honig  gelegentlich,
meistens  aber  nur  in  kleinen  Mengen,  zum  Verkauf
  gebracht.  Verwertung  des  Wachses  findet
nicht  statt.  Versuche,  wilde  Bienen  häuslich  zu
machen,  sollen  von  Eingeborenen  nur  im  Bezirk
Lomie  vereinzelt  mit  Erfolg  angestellt  sein.

Im  Graslande  ist  die  Bienc,  vielleicht
mit  Ausnahme  einiger  Teile  des  Bezirks  Dschang,
überall  sehr  häufig  beobachtet  worden.  Sie  wird
dort  von  den  Eingeborenen  in  viel  größerem  Umfange
  als  im  Urwald  nutzbar  gemacht.  Fast
überall  fertigen  diese  primitive  künstliche  Bienenwohnungen
  an,  um  sich  die  Gewinnung  des

mit  Aus-
        <pb n="496" />
        450  20

Honigs  zu  erleichtern.  Die  Verwertung  des
Wachses  ist  jedoch  auch  hier  noch  wenig  bekannt;
Anfänge  dazu  sind  im  Bezirk  Bamenda  bemerkbar,
  wo  die  Eingeborenen  mit  dem  Wachs  die
Tanz=  und  Häuptlingstrommeln  bestreichen,  um
den  Ton  zu  verstärken.  Weiter  verwenden  sie
dort  das  Wachs  zum  Ausstreichen  der  etwa  entstandenen
  Fugen  an  ihren  Buschgewehren.“

„Das  Kamerungebirge  ist  mit  Honigbienen
  reich  gesegnet,  und  zwar  dient  der  Biene
das  dort  vorhandene  Lavageröll  als  Unterkunft.

Die  Ausbeutung  des  Honigs  erfolgt  durch  die
Eingeborenen,  Wachs  wird  jedoch  von  diesen
nicht  verwandt.  Auch  kann  die  Art  der  Gewinnung
  des  Honigs  durch  die  Eingeborenen  wenig
gebilligt  werden,  da  diese  die  Rasenflächen  abbrennen,
  wobei  die  Tiere  meistens  zugrunde
gehen.  Somit  ist  der  Naturstock  zerstört.  Es
würde  sich  jedenfalls  lohnen,  die  Biene  zu  züchten
und  in  Stöcken  unterzubringen,  denn  trotz  der
zurzeit  mit  Vernichtung  der  Bienen  verbundenen
Honiggewinnung  werden  jährlich  noch  ganz  beträchtliche
  Mengen  Honig  in  den  Handel  gebracht.


Als  Nahrung  dient  der  Biene  hauptsächlich
die  Blüte  des  Bergklees,  welche  die  günstigsten
Bedingungen  für  eine  reiche  Tracht  bietet.  Von
diesem  Klee  sind  Hunderte  von  Hektaren  im  Gebirge
  vorhanden.

Es  ist  sehr  wahrscheinlich,  daß  von  Europäern
sachgemäß  angelegte  und  betriebene  Bienenwirtschaft
  sich  lohnen  würde.“

Im  Bezirk  der  Residentur  Kusseri
kann  schon  von  einer  gewissen  Bienenzucht  der
Eingeborenen  gesprochen  werden.  Nachdem  in  dem
betreffenden  Bericht  das  häufige  Vorkommen  der
wilden  Biene  sowie  die  primitive  Gewinnung  des
Honigs  mit  Hilfe  von  Feuer  und  Rauch  erwähnt
ist,  heißt  es:

„Honig  und  Wachs  sind  aber  geschätzte  und  gut
bezahlte  Marktartikel.  Dies  und  die  angeborene
Bequcmlichkeit  —  das  Aufsuchen  und  Bergen  des
wilden  Honigs  ist  doch  immerhin  mit  ziemlicher
Mühe  verbunden  —  haben  den  Eingeborenen
auf  Mittel  und  Wege  gebracht,  eine  Art  Bienenzucht
  einzurichten.  Geflochtene  Körbe  in  Trichterform
  werden  in  Astgabeln  möglichst  hoher  Bäume
angebracht.  Die  weite  Offnung  des  Korbes  wird
durch  einen  Strohdeckel  mit  Hilfe  von  Lehm  und
Kuhmist  verschlossen.  Die  Bienenschwärme
nehmen  diese  Körbe  gern  an  und  richten  sich  in
ihnen  häuslich  ein,  was  2  bis  3  Wochen  in  Anspruch
  nimmt.  Dann  holt  der  Besitzer  den  Korb
herunter,  bringt  ihn  in  seine  Wohnung  und
mauert  ihn  in  eine  Hauswand  so  ein,  daß  die
kleine  Ausflugöffnung  ins  Freie  führt.  Die  Bienen
fliegen  nun  aus  und  ein  und  sammeln  Honig.

 

Glaubt  der  Eingeborene,  der  Korb  sei  mit  Honig
genügend  gefüllt,  was  er  durch  Anheben  des
Korbes  und  Prüfen  des  Gewichtes  festgestellt,  so
werden  bei  Nacht  die  Bienen  durch  Rauch  vertrieben,
  und  der  Inhalt  des  Korbes  wird  herausgeholt.


Hierbei  gehen  wenig  Bienen  zugrunde.  Häufig
kehrt  der  Stamm  in  den  Korb  zurück  und  füllt  ihn
von  neuem.  Fliegt  er  davon,  so  wird  eben  der
Korb  von  neuem  in  einen  Baum  gehänugt,  bis  sich
oin  anderer  Schwarm  einnistet.

Die  Ausbeute  von  Honig  und  Wachs  wird
zunächst  nicht  getrennt,  sondern  die  ganze  Masse
wird,  in  Stücke  zerschnitten,  in  einen  Tontopf  getan,
  mit  Deckel  verschlossen  und  so  auf  den  Markt
gebracht.  Erst  der  Verbraucher  treunt  Honig  und
Wachs  auf  die  einfachste  Art  und  Weise.  Ißt  er
den  Honig  roh,  dann  werden  Klumpen  in  den
Mund  geschoben,  ausgelutscht  und  ausgekaut
und  der  Rückstand,  das  Wachs,  in  einem  Gefäß
gesammelt.  Soll  dagegen  der  Honig  ausfgehoben
und  später  verwendet  werden,  so  wird  die  ganze
Masse  in  einen  Filter  aus  Grasgeflecht  getan.
Der  Honig  tropft  ab,  was  eventuell  durch  Rühren
und  Quetschen  beschleunigt  wird,  das  Wachs  bleibt
zurück.  Honig,  der  längere  Zeit  ausfgehoben
werden  soll,  wird  gekocht.  Die  Wachsrückstände
werden  ebenfalls  gekocht  und  kochend  in  einen
Topf  kalten  Wassers  gegossen.  Das  geronnene
Wachs  wird  ausgenommen  und  in  Kugel=  oder
Kuchenform  auf  den  Markt  gebracht.

Die  gebräuchlichsten  Verwendungsarten  des
Honigs  sind:

1.  Er  wird  roh  gegessen.

2.  Vermischt  mit  allerhand  Sachen,  wie  Mehl,
Zucker,  Butter,  Kräutern  zu  Kuchen  und  Leckeroien
  verbacken.

3.  Als  Beimischung  zum  Brauen  eines  sehr
kräftigen  bierartigen  Getränks,  von  dem,  wie  die
bekannten  ältesten  Leute  versicherten,  ein  Mann
höchstens  ½.  1  vertragen  kann,  vorausgesetzt,  daß
er  nüchtern  bleiben  will.

Die  gebräuchlichsten  Verwendungsarten  des
Wachses  sind:

1.  Es  wird  zum  Einreiben  und  Kräftigen  von
Baumwollfäden  von  Schustern,  Schneidern,  Lederarbeitern
  usw.  verwendet.

2.  Die  eingeborenen  Schmiede  formen  Finger-,
  Armringe,  Tabakpfeifen  usw.  aus  Wachs,
umgeben  die  Wachsform  mit  einer  Tonform,  lassen
letztere  trocknen,  schmelzen  das  Wachs  heraus,  um
schließlich  in  die  nun  hohle  Tonform  das  geschmolzene
  Metall  zu  gießen.“

Auch  die  Residentur  Garuoa  berichtet
über  zahlreiches  Vorkommen  wilder  Bienen  und
spricht  die  Ansicht  aus,  daß  die  Ausfuhr  von
Wachs  aus  diesem  Bezirk  außerordentlich  ge-
        <pb n="497" />
        W  451  2e0

steigert  werden  könnte.  Die  darauf  hinzielenden
Bestrebungen  haben  zwar  bisher  bei  den  Eingeborenen
  nur  geringen  Erfolg  gehabt;  jedoch
hofft  man  durch  weitere  Belehrungen  dahin  zu
kommen,  daß  die  Wachsgewinnung  von  den  Ein
geborenen  mehr  und  sachgemäßer  betrieben  wird.

Aus  dem  Adamauabezirk  wird  folgendes
  berichtet:

„Während  die  Fulbe  sich  um  die  Suche  nach
wildem  Honig  oder  gar  um  Domestizierung  der
Bienen  so  gut  wie  gar  nicht  bemühen,  sondern  sich
nur  den  sehr  beliebten  Honig  von  den  Heiden,
sonderlich  im  Marktverkehr,  zu  beschaffen  suchen,
sind  die  Heiden  in  der  Gewinnung  von  Honig
außerordentlich  rege.  Überall  in  Heidengegenden
findet  man  in  der  Nähe  von  Ortschaften  auf  alten
hohen  Bäumen  angebrachte  Bienenkörbe,  die  von
sehr  starken  Schwärmen  bewohnt  sind.  Als  wilde
Behausungen  dienen  den  Bienen  hohle  Baumstämme,
  jede  Art  hochgelegener  Schlupfwinkel,  im
Gebirge  Felsspalten  usw.

Wachs  wird  nur  sehr  wenig  verwertet,  da  der
Honig  den  Eingeborenen  vornehmlich  als  Nahrungsmittel
  und  Genußmittel  dient.  Jedoch
kennen  sie  überall  die  Wachszubereitung.  In
Heidenortschaften  wird  durchziehenden  Expeditionen
  nicht  selten  als  Geschenk  so  viel
Honig  gebracht,  daß  Soldaten  und  Träger
reichlich  davon  genießen  können.  Auch  bringt
jede  Tributkolonne  in  Garua  —  die  Machthaber
  haben  jährlich  eine  vorgeschriebene  Menge
Korn  als  Tribut  nach  Garua  zu  senden  —  eine
große  Anzahl  Töpfe  mit  Honig  mit,  die  je  nach
Größe  für  0,50  M.  oder  1,00  M.  an  Europäer
und  Farbige  verkauft  werden.  Das  Interesse  der
Eingeborenen  für  die  Wachsgewinnung  würde
wesentlich  gesteigert  werden,  wenn  die  Handelsfirmen
  diesem  Artikel  größere  Aufmerksamkeit
schenken  und  dem  Mert  des  Produktes  entsprechende
  Preise  an  die  Eingeborenen  zahlen
würden.

Die  bisherige  Art  der  Honiggewinnung  im
Adamauabezirk  kann  man  nur  als  Raubbau  bezeichnen.
  Die  Heiden  räuchern  die  Bienenstöcke
aus  und  vertreiben  die  Tiere,  ehe  sie  sich  an  den
Honig  heranwagen.  Wer  einmal  mit  der  Bösartigkeit
  eines  wilden  Bienenschwarms  Bekanntschaft
  gemacht  hat,  wird  allerdings  den  Leuten
diese  beqgueme  Art  der  Gewinnung  nicht  verübeln.
Von  Bienenzüchtungsversuchen  sind  sie  noch  weit
entfernt.“

Von  besonderem  Interesse  ist  alsdann  noch
ein  Bericht  des  Hauptzollamtsvorstehers  Glock,
der  sich  während  seiner  Amtstätigkeit  in  Kamerun
mit  Domestizierungsversuchen  wilder  Bienen  be- 



schäftigt  hat.  Seine  Ausführungen  seien  zum
Schlusse  hier  mitgeteilt:

„Bienenzucht  von  Hause  aus  kennend,  habe
ich  seit  1906  an  verschiedenen  Orten  des  Schutzgebiets
  (Buca,  Jaunde,  Kribi,  Duala)
oft  mit  mehr,  oft  mit  weniger  Erfolg  zwecks
Honiggewinnung  im  kleinen  Bienenzucht  getrieben.


Buca,  Herbst  1906.

Den  ersten  Bienenschwarm,  den  ich  mit  Ersolg
  in  eine  europäische  Bienenwohnung  (selbstgefertigten
  Dzierzonstock)  einquartierte,  erhielt
ich  wie  folgt:

Auf  einem  Spaziergang  entdeckte  ich  in  der
Nähe  des  Bucadorfes  in  einem  manngdicken
Baumstamm,  etwa  2  m  über  dem  Boden,  einen
starken  Bienenstock.  Ich  ließ  den  Baum  fällen
und  nachts  das  Stammstück,  das  die  Bienen  enthielt
  —  etwa  11½  lang  —,  heraussägen.  Mit
Säcken  wurden  die  Offnungen  verstopft  und  der
Stamm  nach  Haus  getragen.  Am  frühen  Morgen
des  nächsten  Tages  nahm  ich  die  vor  Kälte  nicht
fluglustigen  Bienen  nebst  Waben  aus  der  Höhble
des  Stammes  heraus  und  band  sämtliche  Waben
mit  ganz  dünnem  Draht  an  den  Rahmen  des
Bienenstocks  fest.  Die  wenigen  im  Stamm  zurückgebliebenen
  Bienen  zogen  sich  später  auch  in  den
Kasten.  Die  Bienen  blieben  und  trugen  fleißig
Honig.

Jannar  1907.

Meine  Boys  brachten  mir  die  Nachricht,  daß
in  Mimbia  hinter  dem  Dorf  ein  Zementtin  im
Elefantengras  liege,  das  seit  längerer  Zeit  einen
Bienenschwarm  beherberge.  Ich  holte  das  Tin
und  logierte  die  Bienen  mit  Waben  aus  dem  Zementtin
  in  gleicher  Weise,  wie  vorhin  beschrieben,
in  einen  Kasten  um.  Die  Bienen  blieben  ebenfalls.

Am  3.  Jamuar  1907

zog  ein  Schwarm  unter  den  Giebel  (innerhalb  des
Hauses)  meiner  Küche.  Der  Schwarm  blieb  und
fing  an  zu  bauen.  Die  Bienen  belästigten  in  der
Küche  niemand.  Sie  flogen  durch  ein  Loch  im
Wellblech  des  Giebels  ein  und  aus.  Sobald  Brut
in  den  Waben  erschien,  nahm  ich  in  frühester
Morgenstunde  die  Umlogierung  in  einen  Kasten
vor.  Die  Bienen  blieben.

4.  Februar  1907.

Ein  in  meinem  Garten  aufgestellter  Bienenkasten
  wurde  von  einem  Schwarm  bezogen.  Die
Bienen  blieben.

Frühjahr  1907
habe  ich  verschiedene  Schwärme  von  Bäumen  in
Fangkästen  geschüttelt.  Die  Bienen  ließ  ich,
nachdem  sie  sich  beruhigt  hatten,  in  einen  Bienenkasten
  laufen.  Keiner  der  Schwärme  blieb.
        <pb n="498" />
        W  452  20

Ostern  1907.

Gelegentlich  einer  Tour  nach  der  Mannsquelle
entdeckten  meine  Träger  im  Busch  einen  alten
Elefantenschädel.  In  der  Gehirnhöhle  des  im
dichten  Gras  liegenden  Schädels  logierte  ein
Schwarm  wilder  Bienen.

Jaunde,  7.  August  1908.

Unter  dem  Dach  eines  Eingeborenenaborts
des  Bezirksamts  wurde  ein  sehr  starker  Schwarm
entdeckt.  Er  wurde  früh  morgens  in  einen
Dzierzonstock  gestürzt,  dessen  Flugloch  ich  mit
einem  Absperrgitter  versperrt  hatte.  Tagsüber
hängte  ich  den  Bienenstock  mit  Tüchern  dunkel  ab.
Am  nächsten  Morgen  nahm  ich  die  Tücher  ab  und
öffnete  das  Flugloch.  Die  Arbeitsbienen  stürzten
zunächst  durch  das  Absperrgitter  aus  dem  Stock.
Da  die  Königin  dieses  nicht  passieren  konnte,
zogen  sich  die  Bienen  wieder  in  den  Stock  zurück
und  blieben.  Der  Stock  setzte  sehr  viel  Brut  an,
trug  viel  Honig  ein  und  schwärmte  zweimal.

8.  August  1908.

In  einem  dicken  Baumwollbaumstamm,  2  M
über  dem  Boden,  hatte  ich  einen  Bienenstock  entdeckt.
  Ich  sägte  nachts  das  Flugloch  auf  20  gem
aus,  entnahm  der  Höhle  die  sämtlichen  Waben
und  befestigte  die  letzteren  mit  Draht  in  den
Rahmen  eines  Dzierzonstockes.  Die  Bienen  selbst,
die  dick  an  den  Innenwänden  des  Baumstammes
saßen  und  äußerst  bösartig  waren,  brachte  ich  nur
unvollständig  in  den  Kasten.  Ich  ließ  deshalb
den  Bienenkasten  mit  Bienen  an  den  Baumwollbaum
  festbinden,  die  Bienen  zogen  am  folgenden
Tag  sämtlich  zu  den  Waben  in  den  Bienenkasten
und  blieben.

9.  September  1908.

Verschiedene  in  Trauben  an  Baumästen
hängende  und  in  Fangkästen  geschüttelte  Schwärme
rückten  mir  dagegen  regelmäßig  aus.

Ich  bin  der  Ansicht,  daß  die  hiesigen  wilden
Bienen  in  keinem  Falle  ihre  in  einen  Bienenkasten
uHmlogierten  Brutwaben  verlassen.  Honigwaben
und  leere  Waben  verlassen  sie  dagegen  öfters.
Ungern  werden  Schwärme  in  Kästen  sepßhaft.
Schwärme,  die  freiwillig  in  aufgestellte  Kästen  einziehen,
  bleiben  meistens.  Ich  beurteile  die  Kameruner
  Honigbiene  als  äußerst  beweglich,  fleißig,
widerstandsfähig  gegen  Bienenkrankheiten  und
Unbill  der  Witterung.  Seßhaft  im  Bienenkasten
fand  ich  die  hiesige  Biene  auch  nicht  so  stechlustig
und  böse  wie  die  heimische  deutsche  Bienenrasse;
Handschuhe  und  Bienenhut  habe  ich  in  Kamerun
nic  besessen  und  benutzt.  Ich  arbeitete  nur  mit
Pfeife  und  Wabengangen.  Feinde  der  Bienen

 

sind  Ameisen,  Eidechsen,  eine  Blindschleichenart,
ein  grasmückenähnlicher  Bienenfresser  und  Schwalben,
  ferner  große  Nachtschmetterlinge.  Ich  habe
mit  Erfolg  mit  meinen  Bienen  verschiedene  Versuche
  gemacht:

Erstens  machte  ich  Ablager.  Die  weisellosen
Bienen  entwickelten  schöne  Königinzellen.

Zweitens  warf  ich  ein  starkes,  weisellos  gewordenes
  Volk  mit  einem  schwachen,  weiselrichtigen
  Volk  zusammen.

Drittens  fütterte  ich  in  der  Regenzeit  die
Bienen  mit  Honig,  gekochtem  Zucker,  Mehl  und
tränkte  mit  Wasser  in  der  Trockenzeit.

Viertens  logierte  ich  Bienen  aus  einem  Kasten
in  einen  anderen  um  uff.

In  Jaunde  sind  die  Honigerträgnisse  besser
als  in  Buca.  Aroma,  Farbe  und  Dicke  des  Honigs
richtet  sich  nach  der  Tracht,  ausgelassenes  Bienenwachs
  ist  goldgelb.

Zur  Zeit  habe  ich  vier  Zementtins  im  bienenreichen
  Grasland  auf  dem  Honighügel  oberhalb
der  Mussakehütte  aufgestellt,  in  welche  Bienenschwärme
  einziehen  sollen.

Von  Honigausfuhr  aus  Kamerun  verspreche
ich  mir  gar  nichts,  dagegen  viel  von  Wachsausfuhr,
  wenn  es  gelingen  würde,  die  farbigen  Bewohner
  des  Kamerungebirges,  das  so  sehr  bienenreich
  ist,  zu  rationeller  Korbbienenzucht  zu  bewegen.“


722

Togo.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets
  Togo  im  IV.  Viertel  des  HRalenderjahres  1911.
(Berichtigung.)

Im  „Deutschen  Kolonialblatt“  1912,  Nr.  7,  ist
auf  Seite  305  zu  lesen  bei  Zement,  Kalk,  Kreide  usw.
in  Spalte  „im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911“
statt  1131971  kg  719471  kg  und  in  Spalte  „Zunahme“
statt  715  783  kux  3uN  283  kg.

M

Samoa.
Erlöschen  des  Vulkans  in  Savali.

Der  stellvertretende  Gouverneur  berichtet,  daß
die  Tätigkeit  des  Vulkaus  in  Savaii,  die
schon  seit  längerer  Zeit  nachgelassen  hatte,  sich  im
August  v.  Js.  stark  verminderte,  um  in  der  ersten
Hälfte  des  September  völlig  zu  erlöschen.
        <pb n="499" />
        W  453  20

Deutsch-MNeuguinea.

Uachwelsung  der  bei  den  Jollstellen  des  Schutgebiets  Deutsch-Meugulnen  im  2.  Veertel
des  Rechnungsjsahres  1911  fällig  gewordenen  JSollbeträge.

(Vgl.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  9,  S.  408.)

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  im
obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres

 

Gegen  den  gleichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  —  —  iGii  —  —  ist  —  *!5•  Zeitraumd.  Vorjahres
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
Pf.  Pf.  Pf.  Pf.  Pf.  Pf.  Pf.Ff.

l  «  -  !
Rat-anl.  9887570829477421283525098864502389143122755935596557—  —

Friedrich-  icbelmss-  r  ?  ·  .
hafen  .  898476315498121397410828774419x961474873—  -2608·99
Käwieng  723.40  5  —  728  4511  21L11  —  21  —3782  81
Kieta  644  00|  —  644%5  884  95  750  13  1  635  08  —  991  03
Namatanai  73  641  —  —  73  64  409  48  2  50  411  91—  —  338  34
Eitape  183  48  711.—  894  48  975  96  498  +1417396  —  579  48
Morobe  86,  22  10  —  96  22  121  36  46  —  167  31  U.  —  71  14
Ponape  3  328  65  698  1402677|11  409  1429066  642  47  4  k  „8148  97
Truck  529  02  959  99488|991763  84  1771  644  O  ¼  G  49
Nauru  7219  419  .  SSS  6CCGHH  —
Jaluit  9  657  414452  071  109490  571.  SlO  09777  669  5  —6560  09
Jap.  5  835  83  308  9966148260¼  5209S  66703  1  2S  30
Angaur  9041  911  9041911.66  S7  2  +726887  —
Palau  1  430  45  875  723062001  030  70952494  13524.  99907  11218.  2
Saipan  1  591.  40  719  3423107442832  O1  %  2  214)  16
Zusammen  118234  80  41  372.  64189607  44  166736.  11147  861  61214597  71CC  —  2992S

"  «  I

Hierzu  d.  Einnahmen  i  j
deäthcrtelIah191672142548057—215271331369334831038j76167972244729901—7—
315449  0589  129  64  404878  69303669  59/  78  000  37  B82569  96  —  73r  —  —1

2.  Vierteljahr
1

2
*

 

 

32  218  95
38  345  83

 

 

 

Die  Ausfuhrzölle  enthalten  Koprazölle  für  das

—88  475,

14

—2626S3

12  319  —

6  226

19

 

Zusammen

Bezirke
Anecho
Lome-Land
Palime-Kpandu
Ho

Nuatjä
Sagada
Kpedji
Sokode
Kete-Kratschi.
Mangu-Jendi

Dahomey'")

Ätakpame—-  Akposso

 

1  70  594.  78

—  6450  2

 

27

 

 

 

6  002  51|

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

Baumwollernte  im  Schutzgebiet  Togo  in  der  Selt  vom  1.  Oktober  1910  bis  30.  September  1911.
Erntemenge

 

25  000  kg  =  100,—  Ballen
.  12750  -  —  51,  —  —
104  674  kg  =  418,69  Balen  !
28  465  .  113,86  D.  geezur  Misahöhe  133  139  -  —  5332,55
177  818  —  71127
66  050  =  =  310,52  .  —
77  2686  23276  Bezirk  Atakpame  334  622  -—1338,48  —
13  486  =  53,94
..  231:k5--92,54-494-=
  1,97-1
  623  —  6,49  2
530  763  kg  —  2123,03  Ballen
24  292  —  97,17  -

 

555  055  kg  —  2220,20  Ballen

 

(1909/10:

Schutzgebiet  Togo  aufbereitet  und  über  Lome  ausgeführt.

*)  Auf  französischen  Märkten  der  Nachbarkolonic  Dahomey  aufgekauft,

à

aber

250  kg.

459  996  kg  =  1839,  96  Ballen)

in  Entkernereien  im
        <pb n="500" />
        W  454  20

Das  Gouvernement  von  Togo  beabsichtigt,  künftig  in  Baumwollfragen  nach  Kalenderjahren

zu  rechnen.

hier  mitgeteilt.  Es  beträgt:

Das  Ergebnis  für  das  letzte  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  sei  daher  gleichfalls
10  950  kg  =  43,8  Ballen  (à  250  kg)  aus  dem  Bezirk  Anecho.  In

den  übrigen  Bezirken  wurde  Baumwolle  während  dieser  Zeit  nicht  entkernt.

Kus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees.“)

Die  Arbeiterfrage  in  den  Kolonien.

Bei  der  kürglich  stattgehabten  Vorstandssitzung
des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komiteces  war
u.  a.  auch  die  Arbeiterfrage  in  den  Rolonien
Gegenstand  der  Verhandlungen.

Betreffs  Ostafrikas  wies  Direktor  Lange,  Vorsitzender
  des  Verbandes  Deutsch-Ostafrikanischer  Pflauzungen,
  darauf  hin,  daß  die  Lage  der  Pflanzungsunternehmungen
  sich  dort  schwierig  gestalte.  Schon
im  Jahre  1909  waren  auf  den  Plantagen  etwa  32  000
Neger  und  bei  den  Bahnbauten  13  000  beschäftigt;
zur  Zeit  benötigen  die  Plantagen  etwa  50  000  und  die
CEisenbahnbauten  etwa  15  000;  in  naher  Frist  dürfte
mit  einem  Arbeiterbedarf  von  100  000  Mann  für  die
ostafrikanischen  Plautagen  zu  rechnen  sein.  Schon  seit
mehreren  Jahren  beschäftigt  sich  der  Verband  Deutsch-Ostafrikanischer
  Pflangungen  eingehend  mit  der  Arbeiterfrage.
  Zur  Zeit  würden  in  einer  besonderen  Rommission
des  Verbandes  Vorschläge  an  die  Regierung  beraten,
dic  eine  gründliche  Ordnung  der  Arbeiterwerbung
unter  Beihilfe  von  Regierungsmasnahmen  anstrebten.
Es  stünden  Millionen  in  Plantagen  investierten  Napitals
  auf  dem  Spiel,  und  es  bestehe  die  Gefahr,  daß
eine  erhebliche  Angahl  solcher  Unternehmungen  wegen
Arbeitermangels  unrentabel  werde  und  verschiedene
wohl  auch  liquidieren  müßten.  Dies  wäre,  abgesehen
von  empfindlichen  finanziellen  Verlusten,  auch  aus  dem
Grunde  besonders  zu  bedauern,  weil  die  Plantagenwirtschaft
  einen  Kulturträger  darstelle,  der  belehrend
und  fördernd  auf  die  Arbeit  der  Eingeborenen  wirte,
und  der  in  wirtschaftlicher  Beziehung  für  die  Rolonie
durch  Geldumsatz  und  Werterzeugung  in  erster  Reihe
stehe.

Bezüglich  der  westafrikanischen  Kolonien  führt
Direktor  Ladewig,  Vorsitzender  der  Vereinigung
Kamernner  Pflangungen  aus,  daß  in  Togo  die  Arbeiterfrage
  bei  der  geringen  Zahl  der  vorhandenen  europäischen
  Pflanzungen  bisher  keine  Schwierigkeiten  bereitet
  habe  und  daß  auch  für  weitere  Plantagen  noch
genügend  Arbeitskräfte  in  der  Kolonie  selbst  beschafft
werden  könnten.  In  Ramerun,  wo  heute  auf  einem
bepflanzten  Arcal  von  17000  ha  bereits  etwa  10  000
Arbeiter  beschäftigt  werden,  liegen  die  Uerhältnisse
ernster.  Wenn  heute  der  Bedarf,  sei  es  auch  mit
Schwierigkeiten.  noch  immer  gedeckt  werden  konne,  so
müsse  damit  gerechnet  werden,  daß  sowohl  die:  Zunahme
der  Plantagen,  als  auch  die  voraussichtlich  in  weit
stärkerem  Masee  erforderlich  werdende  Arbeiterzahl  derselben
  mit  Eintritt  der  Zapfreife  der  Hevea-  Rautschukbäume,
  binnen  kurzem  die  Arbeiterbeschaffung  immer
schwieriger  gestalten  werde.  Indessen  erscheine  diese  bei
dem  Entgegenkommen  der  Regierung  möglich.  Als
Leitsätze  stellt  der  Referent  auf,  es  müsse  angestrebt
werden,  daß  1.  die  Anwerbung  sowohl  für  die  Pflanzungen
  als  auch  für  die  kaufmännischen  Firmen  durch
das  Gonvernement  geschieht,  2.  daß  die  Vertragsdauer
auf  18  Monate  festgesetzt  wird,  3.  daß  die  Saßhaftmachung
  von  Arbeitern,  namentlich  auf  den  Pflangungen,
gefördert  wird  durch  weitgehende  Erlaubnis  der  Abwanderung
  von  Frauen  aus  den  einzelnen  Bezirken
auf  die  Pflanzungen,  4.  daß  jede  Anwerbung  nach
anderen  Gebieten  unbedingt  untersagt  bleibt.

 

Südwestafrikas  stellt  Gouverneur
  z.  D.  v.  Beunigsen,  Vorstand  der  Deutschen
Kolonial-Gesellschaft  für  Südwestafrika.  fest,  daß  die
Arbeiterverhältnisse  auch  dort  sich  immer  schwieriger
gestalten.  Am  intensivsten  und  wegen  der  Kapitalbeteiligung
  in  der  Heimat  am  fühlbarsten  treie  der
Arbeitermangel  bei  den  bergbaulichen  Betrieben  hervor.
Die  im  wesentlichen  jent  mit  ihren  Arbeiten  fertigen
Eisenbahngesellschaften  haben,  da  die  aucoreichende
Arbeiterbeschaffung  in  der  Kolonie  für  sie  von  vornbherein
  unmöglich  war,  sich  vieler  kapländischer  Vertragsarbeiter
  bedient.  Diese  Arbeiter  kehrten  nun  in  ihre
Heimat  zurück,  so  daß  auch  der  Abschluß  der  Eisenbahnbauten
  den  Bewohnern  der  Kolonie  die  Arbeiterbeschaffung
  nicht  erheblich  erleichtere.  Es  sei  klar,  daß
die  menschenarme  Kolonie  für  dus  dortige,  rasch  aufstrebende
  Wirtschaftsleben  die  nötigen  Arbeiter  allein
nicht  stellen  könne.  Die  Regierung  habe  sich  daher
eingehend  mit  der  Arbeiterfrage  beschäftigt  und  durch
Verordnung  vom  16.  Dezember  1911  den  Bezug  von
Arbeitern  aus  dem  Ambolande  geregelt.  Der  Absicht
der  Otavi-(Gesellschaft,  versuchsweise  chinesische  Arbeiter
ein  zuführen,  habe  sich  die  Kolonialverwaltung  bisher
nicht  geneigt  gezeigt.  Die  naheliegendste  Abhilfe  sieht
der  Referent  in  der  weiteren,  aber  vorsichtigen  Erschließung
  der  im  Ambolande  liegenden  Arbeiterquelle
und  die  Hege  und  Pflege  der  im  Norden  des  Schutngebietes
  noch  vorhandenen  Herero  und  Bergdamara.
die  viel  bessere  Arbeiter  als  die  Ovambo  seien.  Sodann
käme  die  Auwerbung  von  Arbeitern  aus  dem  Belhgischen
Kongo  in  Frage.  Ferner  sollte  man  sich  gegenüber  dem
Bezug  von  chinesischen  Arbeitern  nicht  grundsätzlich
ablehnend  verhalten.

Herr  v.  Beck,  Direktor  der  Neu  Guinca  Compagnic.
berichtet  über  die  Arbeiterverhältnisse  in  Neuguinca.
Der  Gesamtbestand  der  unter  RKontrakt  stehenden  Arbeiter
  in  ganz  Neuguinea  betrug  am  1.  Jannar  1911
—  10  984  bei  einem  bepflanzten  Gesamtareal  von
23  834  hn.  In  diesem  Bestand  seien  aber  auch  die
in  den  kaufmännischen  BVetrieben,  auf  den  Schiiffen,
als  Diener  und  im  OHandel  beschäftigten  Leute  enthalten,
  so  daß  für  die  reinen  Pflangungosarbeiten
nur  etwa  7000  bis  8000  übrig  blieben.  Daraus  erhelle,
  daß  schon  jetzt  die  vorhandenc  bepflan  zte  Bodenflüche
  nicht  ausreichend  bedient  werden  könne.  Es
müßten  neue  Gebiete  erschlossen  werden,  insbesondere
von  Kaiser-Wilhelmsland,  um  Arbeiter  für  die  Neuanlage
  von  Pflangungen  zu  gewinnen.  Gegenüber
dem  Versuch,  aus  dem  alten  Schuygebiet  Deutsch-Neuguinea
  Arbeiter  für  andere  Kolonien  anzuwerben,
macht  der  Referent  geltend,  daß  dies  einen  Niedergang
der  ganzen  Plantagenkultur  zur  Folge  haben  würde.
Neuanlagen  würden  ausgeschlossen  bleiben  und  damit
die  Entwicklung  des  Landes  gehemmt  werden.

Zur  Arbeiterfrage  in  Samva  berichtet  Dr.  Oindorf,
  Direktor  der  Safata-Samoa-Gesellschaft  und
der  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.,  daß  die  Eingeborenen
  von  Samoa  wenig  leistungsfähig  und  auch
wenig  geneigt  seien,  für  Lohn  in  Cnropäerbetrieben  zu
arbeiten.  Zur:  zeit  sei  man  in  Samoa  durchaus  auf

Hinsichtlich  Deutsch- 



*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  408ff.
        <pb n="501" />
        G  455  e.O

die  Einführung  fremder  Arbeiter  angewiesen;  die
Europäerunternehmungen  arbeiteten  jetzt  überwiegend
mit  Chinesen.  Dieses  Menschenmaterial  lasse  jedoch
viel  zu  wünschen  übrig.  Die  Bedingungen,  unter
denen  die  Chinesen  erhältlich  wären,  seien  stark  belastend
  und  die  Chinesenarbeit  daher  im  allgemeinen
recht  teuer.  Die  Möglichkeit  einer  günstigeren  wirtschaftlichen
  Entwicklung  der  Kolonie  sei  nur  dadurch
gegeben,  wenn  es  gelänge,  die  nötigen  Landarbeiter
aus  Niederländisch-Indien  zu  beziehen.  Malaien  seien
zweifellos  die  für  Samoa  besten  und  brauchbarsten
Arbeiter.  Gelänge  das  nicht,  so  müßte  man  wegen
der  wirtschaftlichen  Entwicklung  Samoas  mit  großen
Sorgen  in  die  Zukunft  sehen.

In  der  an  die  Referate  sich  anschließenden  eingehenden
  Diskussion  wurde  allseitig  der  Ernst  der
Arbeiterfrage  in  den  Kolonien  anerkannt.

*  1*
*

Der  koloniale  Baumwollbau.

Dem  Bericht  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees  über  die  deutsch-kolonialen  Baumwollunternehmungen
  Nr.  XVI  (Frühjahr  1912)
entnehmen  wir  folgende  Mitteilungen:

Die  Ernte  im  Baumwolljahr  1911/12  wird  in
Deutsch-Ostafrika  auf  5000  Ballen,  in  Togo  auf
2500  Ballen,  insgesamt  auf  7500  Ballen  à  250  kg  im
Werte  von  nahegu  3  Millionen  Mark  geschätzt.  Ein
weiteres  Anwachsen  der  Produktion  ist  in  1912/13  zu
erwarten,  da  die  Saatforderung  für  Eingeborenenkultur
in  Ostafrika  etwa  10  000  gentuer  gegen  einen  Verbrauch
von  6000  zentnern  1911.12  beträgt.  Mie  in  dem  vorbildlichen
  englischen  Uganda  wird  die  Saat  kostenlos
an  die  Eingeborenen  und  bedürftige  Ansiedler  verteilt.

Auch  die  Oualität  ist  zufriedenstellend,  z.  B.  erzielte
  ostafrikanische  Abassi-Baumwolle  im  letzten  Halbjahr
  einen  Durchschnittspreis  von  83  Pf.,  ostafrikanische
Upland  56½  Pf.,  Togobaumwolle  491¼  Pf.  für  ½  kx.
Die  Togobaumwolle  hat  sich  weiterhin  verbessert  und
notierte  als  Höchstpreis  53¾  Pf.  für  ½  kg.

Trotz  des  Risikos,  welches  das  Komitce  bei  der
wachsenden  Produktion  eingeht,  hat  es  auch  für  1912
die  Garantie  von  Mindestpreisen  übernommen,  die
dort  geleistet  wird,  wo  Aufkäufer  nicht  vorhanden  sind
oder  die  aufkaufenden  Händler  diese  Preise  unterbicten.
Der  Zweck  ist  insbesondere,  die  eingeborene  Bevölkerung
  gegen  einen  plötzlichen  Preissturz  nach  Möglichkeit
  zu  schützen.

Die  Förderung  der  europäischen  Plantagenkultur
erfolgt  auf  breiterer  Grundlage  u.  a.  durch  Lieferung
von  Erntebereitungsmaschinen  zu  besonders  vorteilhaften
Bedingungen,  ferner  durch  Aufstellung  von  Projekten  für
Bewässerungsanlagen  zur  Sicherstellung  gleichmäßiger
Ernten.  Das  inzwischen  fertiggestellte  Mkatta-Projekt
für  7600  ha  und  3000  hn  harrt  noch  der  Ausführung
durch  Interessenten.

Das  landwirtschaftliche  Baumwollversuchswesen  hat
durch  Ubernahme  durch  die  Kolonialverwaltung  einen
erheblichen  Aufschwung  genommen.  In  kurzer  Zeit
sind  in  Deutsch-Ostafrika  die  Baumwollstationen
Mpanganya,  Myombo  und  Kibongoto  erstanden
bzw.  ausgebaut  worden,  die  sich  mit  praktischen  Versuchen
  auf  wissenschaftlicher  Grundlage  und  insbesondere
mit  der  Saatzucht  und  Sortenversuchen  befassen.  Ebenso
wird  dort  die  Bekämpfung  der  Baumwollkrankheiten,
namentlich  der  Kräuselkrankheit,  planmäßig  bearbeitet.
Mit  ähnlichem  Programm  arbeiten  die  Regierungs-Saatzuchtstationen
  Kamaa  und  Nuatjä  in  Togo.

Die  Bestrebungen,  ÖOstafrika  unabhängig  von
fremdem  Saatgut  zu  machen,  haben  bereits  Erfolge  zu
verzeichnen.  Wie  auf  den  Versuchsstationen  der  Re- 



gierung,  so  befassen  sich  auch  europäische  Plantagen  mit
der  Erzeugung  hochwertiger  einheimischer  Saat.

Einen  wesentlichen  Faktor  in  der  einheimischen
Saatfrage  bildet  das  neuerdings  in  Daressalam  eingerichtete
  Saatwerk,  welches  die  Aufbereitung  und
Sortierung  der  Saat  für  die  Wiederaussaat  besorgt.

Zur  Durchführung  der  vom  Komitee  zu  leistenden
Arbeiten  sind  ihm  für  1912  zur  Verfügung  gestellt
vom  Reichsamt  des  Innern  30  000.  ,  von  der  Wohlfahrtslotterie
  zu  Zwecken  der  deutschen  Schutzgebiete
100  000  von  der  Tertilindustrie  80  000  .,  insgesamt
  210  000  .

In  Bildung  begriffen  sind  folgende  neue  Baumwollpflanzungsgesellschaften:
  Die  „Plantagen=  und
Handels-Aktiengesellschaft  Kilimani-Hamburg“  —  als
Stammkapital  ist  1  Million  Mark  in  Aussicht  genommen
  —,  „Mgohori-Baumwoll-Gesellschaft  m.  b.  O.“
mit  einem  Kapital  bis  zu  250  000  ,  „Rusini=Pflangzungsgesellschaft
  m.  b.  H.“  mit  einem  Stammkapital
  von  36  000  .  K.

Neue  Ginnereien  sind  für  Lindi,  Kissaki  und
Neu-Langenburg  beantragt.

Zu  einem  kritischen  Vergleich  mit  den  deutschkolonialen
  Baumwollkulturversuchen  können  einzig  und
allein  die  zu  gleicher  Zeit  eingeleiteten  Versuche  in
den  englischen  und  französischen  Kolonien  herangezogen
  werden.  Mit  Genugtuung  dürfen  wir  feststellen,
  daß  der  deutsch-koloniale  Baumwollbau  mit  dem
englischen  und  dem  französischen  mindestens  gleichen
Schritt  hält.

1.
u

Die  Baumwollmärkte  und  die  Industrie.

Uber  die  Baumwollmärkte  und  die  Industrie
während  des  letzten  Halbjahres  machte  bei  der  kürzlich
stattgehabten  Sitzung  der  Baumwollbau-Kommission
  des  Komitees  Herr  Fabarius  von  der
Bremer  Baumwollbörse  u.  a.  folgende  interessante
Mitteilungen:

Die  amerikanische  Ernte  weist  als  emkörnt  bis
Mitte  März  die  gewaltige  Ziffer  von  16051.000  Ballen,
einschließlich  547.000  Ballen  Linters,  auf  und  dürfte
in  ihrem  Gesamtertrage  hinter  16¼  Millionen  einschließlich
  Linters  kaum  zurückbleiben.  Diese  Ziffer
läßt  auf  einen  Bodenertrag  von  nahezu  einem  halben
Ballen  per  Acre  schließen,  den  höchsten  Ertrag,  der
jemals  geerntet  worden  ist.  Für  das  Jahr  1911/12
erwartet  man  einen  Gesamtexport  von  10  bis  10½
Millionen  Ballen.

Diese  überreiche  Versorgung  begegnete  nun  einer
Nachfrage,  wie  sie  die  Geschichte  des  Baumwollhandels
noch  niemals  vergeichnet  hat,  und  die  die  Ziffer  der
wirklichen  Eutnahmen  in  amerikanischer  Baumwolle
seitens  der  Industrie  bis  Ende  März,  also  für  einen
Zeitraum  von  7  Monaten,  auf  10  513.000  Ballen
ansteigen  ließ,  über  ½  Million  Ballen  mehr,  als  der
bioherige  Rekord  des  Jahres  1909.  An  diesen  Entnahmen
  hat  der  Kontinent  mit  4278.000  Ballen  den
weitaus  größten  Anteil.  Derselbe  bezog  908  000  Ballen
mehr  als  in  dem  genannten  Rekordjahre,  und  nahm
für  sich  allein  140,69  v.  H.  der  Gesamtbezüge  der  Weltindustrie
  in  Anspruch,  während  hiervon  21,96  v.  H.  auf
Großbritannien  und  37,35  v.  H.  auf  die  Vereinigten
Staaten  entfallen.  Man  erwartet  denn  auch,  daß  die
Gesamtentnahmen  für  die  Saison  1911.12  14  Millionen
Ballen  übersteigen  werden.

Eine  fieberhafte  Tätigkeit  in  allen  Spinnereien
begann  sofort  mit  dem  Hereinkommen  augreichender
Zufuhren,  und  diese  fieberhafte  Tätigkeit  kennzeichnet
auch  heute  noch  die  Lage.  Zum  ersten  Male  scheinen
alle  Spindeln  der  Erde  am  Laufen  zu  sein,  und  da
        <pb n="502" />
        W  456  20

heute  die  Gesamtzahl  der  Spindeln  auf  rund  140
Millionen  geschätzt  wird,  ist  die  zeitweilig  vorherrschende
Furcht,  eine  16  Millionen-Ernute  in  Amerika  könnte  den
Wert  von  Baumwolle  auf  ein  Nivean  hinunterdrücken,
welches  für  die  Industrie,  die  sich  mit  Rohstoff  auf
weit  hinaus  versorgt  hatte,  enorme  Verluste  im  Gesolge
  haben  würde,  nunmehr  vollständig  geschwunden.

Die  enorme  Nachfrage  nach  Baumwolle  aller  Art
übte  naturgemäß  auf  die  Preisentwicklung  einen  entscheidenden
  Einfluß  aus.

Während  am  27.  Dezember  middling  in  Bremen
46¾  Pf.  notierte  —  13//  Pf.  unter  dem  Werte  vom
1.  November  1911  von  48159  —  stieg  middling  unter
geringem  Angebot  des  Südens  und  unter  dem  Einflusse
  einer  starken  Haussespekulation  in  Amerika  bei
nur  wenigen  kurgen  Unterbrechungen  bezw.  gelegentlichen
  Rückschlägen  bis  zum  30.  März  auf  55¾  Pf.,
also  um  9  Pf.  gleich  rund  19¼¾  v.  O.  Seit  dem
31.  März  ist  der  Markt  um  weitere  4¾  Pf.  auf
60½  Pf.  gestiegen.

Diese  steigende  LSendenz  hat  zweifellos  die  Entwicklung
  des  Handels  sowohl,  wie  der  Industrie  auf
das  günstigste  beeinflußt,  indem  sie  jenen  zu  einer
Tätigkeit  und  Unternehmungelust  anfenerte,  die  der
reichen  Versorgung  in  Rohstoff  und  der  lebhaften  Nachfrage
  entsprach  und  hierin  alle  früheren  Ziffern  weit
in  den  Schatten  stellte,  und  dieser  die  Möglichkeit  gab,
bei  dem  neuen  niedrigen  Wertniveau  des  Rohstoffes,
niedrig  den  Werten  der  letzten  Jahre  gegenüber,  ihre
Garne  und  Gewebe  flott  abzustoßen  zu  Preisen,  die
ihr  wenigstens  einen  wenn  auch  zunächst  nur  bescheidenen
  Nutzen  ließen.  Wenn  nicht  unvorhergesehene
wirtschaftliche  oder  politische  Störungen  eintreten,  ist
der  Tertilindustrie  ein  lukrativer  Betrieb  auf  lange
hinaus  gesichert,  und  wenn  nicht  alle  Anzgeichen  trügen,
wird  die  eingetretene  Gesundung  auf  dem  Gebiete  der
Spannung  zwischen  dem  Wert  des  Rohstoffes  und
demjenigen  der  Garne  weitere  Fortschritte  machen  und
für  die  Tertilindustrie  nunmehr  endlich  wieder  befriedigende,
  wenn  nicht  günstige  Verhältnisse  eintreten
lassen.

Blickt  man  nun  zurück  auf  die  neuen,  gang  eigenartigen
  Erfahrungen,  die  man  in  diesem  Jahre  mit
der  amerikanischen  Ernte  hat  machen  müssen,  aufweisend
  eine  Versorgung,  JZiffernmäßig  überreich,
mangelhaft  dagegen  in  ihrer  Qnalität,  ihrem  Spinnwerte,
  so  treten  auch  in  diesem  Jahre  trotz  der  enormen
Versorgung  wieder  die  Bedenken  an  uns  heran,  die  uns
im  Interesse  der  außeramerikanischen  Terlilindustrie
schon  seit  Jahren  nahe  liegen.  Es  ist  die  Ungewißheit,
die  Ungleichmäßigkeit  der  Eruten  in  Amerika,  die  uns
zu  schaffen  machen,  und  man  muß  nach  den  diesjährigen
  Erfahrungen  die  Befürchtung  hegen,  daß,  wie
wir  schon  früher  erlebten,  große  Cruten  im  Süden
qualitativ  Schaden  erleiden  in  einem  Umfange,  der
für  dic  technischen  Spinnereibetriebe  mancherlei  Schwicrigkeiten
  und  auch  Verluste  im  Gefolge  hat.  Beachtet
man  dann  ferner,  welch  hohen  Progentsatz  der  Spinnerbezüge
  in  amerikanischer  Baumwolle  die  europäischkontinentale
  Tertilindustrie  für  sich  in  Auspruch  nimmt,
und  faßt  man  alsdann  die  tatsächlich  vorhandenen
Aussichten  auf  eine  befriedigende  Eutwicklung  der  Lage
unserer  Tertilindustrie  ins  Auge,  dann  wird  man  immer
wieder  von  neuem  darauf  hinweisen  müssen,  wie  dringend
notwendig  es  ist,  auf  den  eingeschlagenen  Wegen  zur
Förderuug  der  Baumwollkultur  in  unseren
Kolonien  unverdrossen  weiterguschreiten.

*  *
#

 

Wirtschaftliches  über  Togo.

zur  wirtschaftlichen  Zukunft  unserer  Togo-=Kolonie
  im  allgemeinen  äußert  sich  einer  unserer
ältesten  ostafrikanischen  Tropenlandwirte,  Herr  John
Booth,  der  die  Kolonie  jüngst  während  einer  ganzen
Kultur=  und  Ernteperiode  bereist  hat,  etwa  wie  folgt:

Auch  für  Togo  empfiehlt  sich  die  Mischung  von
Eingeborenen=  und  europäischen  Pflanzungsbetrieben,
  wie  diese  für  jede  tropische  Kolonie  die
schnellste  und  glücklichste  Entwicklungsmöglichkeit  bietet.
Der  wirtschaftliche  Wert  der  Kolonie  liegt  in  Südund
  Mittel-Togo.  Hier  liegen  nach  Schätzung  des
Oberförsters  Dr.  Metzger  etwa  3000  dkm  =  300000  ha

Olpalmenland,  das  bei  intensiverer  Kultur  weit  größere
Erträge  in  besserer  Qualität  bringen  könnte,  als  dies
bisher  der  Fall  ist.  Die  Palmfruchtbereitungsmaschine
zeigt  dem  Europäer  den  Weg,  an  einer  rationelleren
Ausbeute  durch  Errichtung  von  Palmölwerken  und
zugleich  durch  Anlage  von  Olpalm-Plantagen  mitzuwirken.
  Für  den  Baumwollbau  am  geceignetsten  ist
Süd-=  und  Mittel-Togo.  Durch  die  jetzt  eingerichteten
Baumwollstationen  der  Regierung  ist  neben  einer  Vermehrung
  der  Quantität  auch  eine  Verbesserung  der
Oualität  zu  erwarten.  Einer  Entwicklung  fähig  ist
auch  der  Kakaobau,  wenn  auch  in  bescheidenerem  Umfange
  als  an  der  Goldküste,  wo  der  Export  im  vorletzten
  Jahre  schon  etwa  17  Millionen  Mark  betrug.
Eine  Produktion  von  einigen  Millionen  Mark  kann
man  auch  für  Togo  in  Aussicht  stellen.

Im  Norden  Togos  dagegen  sind  die  Tlpalmengelände
  sehr  beschränkt.  Mais  wird  dort  durch  das
anspruchslose,  nicht  erportfähige  Guinea-Korn  ersetzt.
Kakaoland  ist  nicht  vorhanden.  Die  indischen  Baumwollsorten
  haben  versagt,  die  Erträge  der  einheimischen
sind  sehr  gering.  Auszerdem  ist  im  Norden  die  Schädlingsfrage
  sehr  bedenklich.  Kapok  und  Kautschuk  können
hier  vielleicht  eine  begrenzte  Zukunft  haben.  In  Frage
kämen  als  Massenprodukte  des  Erports  möglicherweise
noch  Erdnüsse  und  Sesam.

Anderseits  hat  Nord-Togo  große  Flächen  Grasland,
  auf  denen  sich  mit  der  Zeit  eine  ausgedehnte
Viehzucht  wird  einführen  lassen,  wenn  das  Land  erst
einmal  seuchenfrei  gemacht  ist.  Sodann  besitzt  es  in
den  Bezirken  Sokodé  und  Mangu  eine  Bevölkerung
von  über  ½  Million  Menschen.  Nord-Togo  ist  somit
das  gegebene  Menschen-Reservoir.  um  hieraus  die
nötigen  Arbeitskräfte  für  Süd=  und  Mittel-Togo  zu
schöpsen.  Schon  heute  geht  eine  große  Zahl  Menschen
aus  jenen  Gegenden  arbeitsuchend  in  das  euglische
Gebiet  mangels  Arbeitsgelegenheit  in  der  RKolonie
selbst.  Die  Anlage  von  europäischen  Plantagen  im
Süden  Togos,  die  Hebung  bestimmter  Eingeborenen-Kulturen
  sowie  die  Besiedelung  von  herrenlosem
Steppenland,  wie  dies  vom  Gouvernement  in  der
Siedlungskolonie  Chra  in  vorbildlicher  Weise  erfolgt
ist,  würden  diese  Gelegenheiten  schaffen  und  die  Produktion
  Süd-Togos  ganz  erheblich  fördern  können.

Mit  der  Errichtung  enropäischer  Olpalmenpflanzungen
  würde  die  Kultur  auch  in  den  Eingeborenenbetrieben
  verbessert  werden.  Die  Entwicklung  dieses
Produktionszweiges  durch  die  Bezirkslandwirte  ist  zur
Zeit  eine  der  wichtigsten  Fragen  der  Kolonie.

Die  Erweiterung  des  europäischen  Plantagenbaucs
würde  allerdings  eine  Revision  der  Landfrage,  namentlich
  hinsichtlich  des  Reservierens  herrenlosen,  bzw.  von
den  Eingeborenen  nicht  gebrauchten  Landes  bedingen.

Aus  dem  Vorstehenden  ergibt  sich  gewissermaßen
von  selbst  die  Stellung  in  der  Verkehrsfrage.
Booth  begrüßt  die  Aufschlußbahn  des  reichen  Olpalmlandes
  in  Anecho  und  verspricht  sich  von  einer  lokalen
        <pb n="503" />
        457  20

Entwicklung  geeigneter  Distrikte  durch  Anschlußbahnen,
Feldbahnen  und  Automobilverkehr  großen  Vorteil.  Er
meint,  bevor  man  an  den  Bau  einer  Nordbahn  ginge,
sollte  man  zunächst  das  Land  im  Bezirk  Misahöhe  jenseits
  des  Gebirges  noch  einmal  auf  eine  mögliche  Verlängerung
  der  Palimebahn  hin  prüfen.  Wenn  das  Gebirge
  zweifellos  auch  Schwierigkeiten  verursache,  so
würden  die  ersten  50  km  Luftlinie  bis  zum  Assiokoko-Fluß
  aber  vom  ersten  Tage  an  der  Bahn  Frachten
und  Passagiere  in  beträchtlichem  Umfange  liefern.
Verglichen  mit  diesem  Gebiete  ist  das  Land  zwischen
Atakvame  und  Sokodé,  etwa  160  km  Luftlinie,  von

 

geringerem  Wert.  Sollte  sich  das  herrenlose  Waldgebiet
  in  der  Landschaft  Boöm,  welches  50  000  bis
60  000  ha  groß  ist,  zur  Anlage  von  Llpalmpflanzgungen
eignen,  so  stände  jener  Gegend  eine  sehr  gute  Entwicklung
  in  Aussicht.  Auch  der  Bezirk  Kete  Kratschi
dürfte  in  landwirtschaftlicher  Beziehung  entwickelbar
sein,  was  für  eine  spätere  Weiterführung  der  Bahn
von  Wichtigkeit  wäre.  Es  wäre  wünschenswert,  wenn
man  jenen  Bezirk  sowie  das  Land  zwischen  dem  Bo-Gebirge
  und  Oti-Fluß  gründlich  auf  seine  Entwicklungsmöglichkeit,
  auch  für  enropäischen  Plantagenbetrieb,
untersuchte.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Der  Bahnbau  Massaua  —  Ksmara  in  der
itallenischen  Kolonie  Erithrea.

Am5.  Dezember  1911  wurde  in  der  italienischen
Kolonie  Erithrea  die  letzte  Teilstrecke  der  Bahn
Massaua  —  Asmara  dem  Verkehr  übergeben.
Damit  ist  nunmehr  der  sehr  schwicrige  Bau  der
ersten  italienischen  Kolonialbahn  in  Erithrea  mit
118  km  Gesamtlänge  vollendet.

Die  seit  Februar  1885  von  italienischen  Truppen
besetzte  Stadt  Massauga  ist  seit  März  1888,
während  der  kriegerischen  Verwicklungen  mit
Abessinien,  der  Anfangspunkt  einer  über  Saati  —
27  km  —  in  südwestlicher  Richtung  nach  dem
Binnenlande  führenden  militärischen  Eisenbahn  von
0,95  m  Spurweite  geworden.  Sie  wurde  später
zur  Benutzung  für  den  allgemeinen  Verkehr  freigegeben.
  Der  Bau  dieser  Anfangsstrecke  kostete
nahezu  3.000  000  Lire.  Nach  längeren  Vorbereitungen
  wurde  der  Bau  im  Jahre  1900
wieder  aufsgenommen  und  bis  zur  Station  Mai-Athal
  fortgeführt.  1901  wurden  neue  Vorarbeiten
  begonnen  für  die  in  drei  Abschnitten
herzustellende  Bahn  Mai-Athal  —  Ghinda,
Ghinda  —  Nefassit  und  Nefassit  —  Asmara.
Im  September  1906  waren  im  ganzen  71  km
bis  Ghinda  in  Betrieb.  Für  die  Verlängerung
der  Bahn  von  Ghinda  nach  Asmara  wurde
durch  Königlichen  Erlaß  vom  30.  Dezember  1909
die  Aufnahme  einer  Anleihe  der  Kolonie  Erithrea
im  Betrage  von  9  750  000  Lire  genehmigt.  Die
Verlängerung  der  Bahn  bis  Asmara,  dem  jetzigen
Sitz  der  italienischen  Kolonialregierung,  ist  nunmehr
  vollendet  und  die  ganze  Strecke  seit  Ende
des  Jahres  1911  —  also  nach  nahezu  24  jähriger
Bauzeit  —  im  Betriebe.  Die  Bahn  hat  in  ihrem
letzten  Abschnitt  Ghinda  —  Nefassit—  Asmara  den
ausgesprochenen  Charakter  einer  Gebirgsbahn  mit
vielen  künstlichen  Längenentwicklungen,  Kehren
und  Schleifen.  Der  höchste  Punkt  der  Bahn  liegt
nahezu  2400  m  über  dem  Meere,  so  daß  sie  also
der  höchsten  Höhe  der  Ugandabahn  nahe  kommt.
Die  Züge  gebrauchen  zwischen  Massaua  und

 

Asmara  für  die  Bergfahrt  7,  für  die  Talfahrt
6  Stunden.

Die  Bahnlinie  Massaua  —Asmaro  zerfällt
in  die  Abschnitte  Massaua  (Taulud)  —  Ghinda  —
69,4  km  —  und  Ghinda—efassit—  Asmara  —
48,5  km  —.  In  dem  ersten  Abschnitt  ersteigt
die  Bahn  von  der  Küste  aus  mit  einer  größten
Steigung  von  29,95  %  0  in  Ghinda  eine  Höhe
von  888  m.  Der  kleinste  Krümmungshalbmesser
beträgt  100  m.  Der  zweite  Abschnitt  war
wesentlich  schwieriger  in  der  Bauausführung.
Hier  gelangt  die  Bahn  mit  fast  unnunterbrochenen
Steigungen  von  35  %0  und  kleinsten  Krümmungshalbmessern
  von  70  m  kurz  vor  Asmara  auf
eine  Höhe  von  2394,5  m  und  endet  in  Asmara
auf  2342  m  über  dem  Meere.  27  Tunnel  (der
längste  hat  372  m  Länge),  zahlreiche  Kunstbauten,
Felseinschnitte,  Galerien,  gewölbte  Viadukte,  darunter
  solche  von  13  und  14  Offnungen  zu  je
10  m  Weite,  gewölbte  Brücken  bis  zu  26  m
Lichtweite  u.  dgl.  waren  hier  auszuführen.  Die
Dammkrone  der  Bahn  ist  3,5  m  breit,  das  Lademaß
der  Bahn  zeigt  eine  Breite  von  2,9  m  und  eine
Höhe  von  3,75  m.  Die  Spurweite  beträgt,  wie
schon  erwähnt,  sonderbarerweise  nicht  1  m,  sondern
0,95  m.  Der  Oberbau  besteht  aus  9  m  langen
Schienen  von  110  mm  Höhe  und  90  mm  Fußbreite
  von  24,9  kg/m  Gewicht,  verlegt  auf  je
11  eisernen  Schwellen  von  1,6  m  Länge  und
24,9  kg  Gewicht.  Das  Gesamtgewicht  des  Oberbaues,
  der  in  Kleinschlag  gebettet  ist,  beträgt
85  ke%m.  Die  Lokomotiven  sind  vierachsige  Verbundmaschinen
  der  Bauart  Mallet  von  900  mm
Raddurchmesser.  Der  Gesamtradstand  beträgt
4,65  m,  die  Gesamtlänge  8,9  m.  Das  Dienstgewicht
  beläuft  sich  auf  34  t  bei  einem  Raddruck
von  4,25  t,  die  nutzbare  Zugkraft  auf  4430  kg.
Der  Kohlenvorrat  der  Lokomotiven  beträgt  1000  kg,
der  Wasservorrat  2,8  echm.  Reparaturwerkstätten
der  Bahn  sind  in  Ghinda  errichtet.

Die  Gesamtkosten  der  118  km  langen  Strecke
haben  19  271  232  Lire  betragen,  das  sind  rund
        <pb n="504" />
        458  20

131  000  .EE/km.  Ulber  die  Betriebsergebnisse  der
in  erster  Linie  militärischen  Zwecken  dienenden
Bahn  sind  nähere  Angaben  bisher  noch  nicht
veröffentlicht  worden.

Verlängerungen  der  Bahn  sind  geplant  in
nordwestlicher  Richtung  nach  Keren  und  Agordat.
Insbesondere  ist  für  den  Weiterbau  der  Bahn
von  Asmara  nach  Keren  (95  km)  durch  Gesetz
vom  Juli  1911  die  Summe  von  12  540  000  Lire
bereitgestellt.  Durch  diese  Bahn  sollen  u.  a.  umfangreiche
  Flächen  für  den  Baumwollbau  gewonnen
  und  erschlossen  werden.  Weitere  Fortführungen
  der  Bahn  nach  Kassala  und  dem
Sudan  und  von  Asmara  in  südlicher  Richtung
nach  Abessinien  scheinen  über  den  Zustand  allgemeiner
  Erwägungen  noch  nicht  hinausgekommen
zu  sein.  Für  das  wirtschaftliche  Erträgnis  der
Bahn  Massaug  —Asmara  wird  insbesondere  von
Bedeutung  sein,  ob  die  Goldgruben  bei  Asmara
sich  als  abbauwürdig  erweisen  werden.  Die  weiter
geplanten  Verlängerungen  der  Bahn,  insbesondere
nach  Tigré,  sollen  mit  erheblichen  Schwierigkeiten
verknüpft  sein,  so  daß  die  Kosten  dieser  Gebirgsstrecken
  sich  auf  etwa  270  000  Lire/k#m  stellen
würden.  Es  erscheint  zweifelhaft,  ob  der  äthiopische
Handel  diese  Linie  den  bestehenden  oder  bald  zu
vollendenden  englischen  und  französischen  Bahnen
demnächst  vorziehen  wird.  F.  B

Jur  Hebung  der  Baumwollkultur  in
Transkauhasien.“)

Wie  die  russische  Zeitung  „Prawit.  Wjiestnik“
berichtet,  sind  nunmehr  die  Beratungen  über
Maßnahmen  zur  Entwicklung  der  Baumwollkultur
in  Transkaukasien,  die  unter  dem  Vorsitz  des
Fürsten  W.  J.  Massalski,  des  Chefs  der  Abteilung
  für  Bodenmeliorationen  der  Hauptverwaltung
für  Landorganisation  und  Landwirtschaft,  stattfanden,
  zum  Abschluß  gelangt.  Bei  diesen  Beratungen
  wurde  eine  ganze  Reihe  von  Maßnahmen
für  die  Entwicklung  der  kankasischen  Baumwollkultur
  in  Aussicht  genommen  und  zwar  die  Einrichtung
  zweier  neuer  Baumwollversuchsstationen,
Vergrößerung  der  Anzahl  von  Spezialisten  und
Instrukteuren  für  den  Baumwollanbau,  Einrichtung
  von  Lehr=  und  Samenplantagen,  Organisierung
  von  Ausstellungen,  Kongressen,  Entwicklung
des  Kleinkredits  durch  Vermittlung  von  Kreditgenossenschaften,
  Verbesserung  der  Verkehrsstraßen
in  der  Muganschen  und  Milschen  Steppe,  Untersuchungen
  des  Baumwollanbaues  in  Persien  und
dem  östlichen  Turkestan  sowie  Einrichtung  eines
Informationsbureaus  für  die  Baumwollkultur  in

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  300  f.

 

den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  Die  gesamten
  Ausgaben  für  die  Verwirklichung  dieser
Maßnahmen  sind  auf  eine  halbe  Million  Rubel
und  für  das  Jahr  auf  300  000  Rubel  berechnet
worden.  Die  Materialien  dieser  Beratung  sollen,
wie  die  Zeitung  „Kawkas“  berichtet,  in  den  Gesetzentwurf
  der  Hauptverwaltung  für  Landorganisation
  und  Landwirtschaft  über  die  Maßnahmen
zur  Entwicklung  der  Baumwollkultur  in  Transkankasien
  und  Turkestan  ausgenommen  werden.

Baumwoll-  ufw.  Export  des  Uganda-Schutzgebiets.

Der  Export  von  Baumwolle  aus  dem  Uganda-Protektorat
  betrug  für  die  Zeit  vom  Januar  bis
April:

1910/11  1911/12
Tonnen  Wert  .  Tonnen  Wert  .
Entkernte  Baumwolle  1185  1  829  081  2382  3074210
Unentternte  17600  618  600  1432  633  910
April,  November  1910  1911
Baumwollsaat  (Nerne)  960  390900  2072  83520
Gallonen
Baumwollsaatöob  6719  11.0000  87  41240

(Bericht  der  Kaiserl.  Vigekonfulats  in  Entebbe.)

Straußenzucht  auf  Madagaskar.

Das  „Bulletin  de  Doffice  colonial“  bringt  in
Nr.  49  vom  Januar  d.  IJs.  eine  Mitteilung  über
Straußenzucht  auf  Madagaskar.  Wir  entnehmen
  diesem  Bericht  folgende  Einzelheiten:

Die  gewaltige  Ausdehnung,  welche  die
Straußenzucht  in  neuerer  Zeit  in  Britisch-Südafrika
  gewonnen  hat,  ließ  den  Gedanken  aufkommen,
  auch  auf  der  dem  afrikanischen  Kontinent
benachbarten  Insel  Madagaskar  einen  Versuch  mit
diesem  neuen  Betriebszweig  anzustellen.

Durch  Vermittlung  eines  Engländers  erhielt
die  französische  Regierung  im  Jahre  1902  fünf
südafrikanische  Zuchtpaare.  Von  diesen  Tieren
ging  der  größere  Teil  bei  der  Uberfahrt  und  infolge
  des  Klimawechsels  zugrunde,  so  daß  1903
nur  noch  zwei  Paare  vorhanden  waren,  auf  denen
sich  die  weitere  Zucht  aufbaute.“)

Nach  eingetretener  Geschlechtsreife  der  eingeführten
  Tiere  erhielt  man  Ende  1904  die  erste
Nachkommenschaft,  deren  Zahl  sich  mit  Ende  1909
bereits  auf  230  Stück  belief.  Dieses  Ergebnis  ist
in  Anbetracht  der  großen  Schwierigkeiten,  die
durch  die  Gewöhnung  an  das  neue  Klima  sowie
durch  die  Ernährungs=  und  Haltungsverhältnisse
entstanden  waren,  als  sehr  gut  zu  bezeichnen.
Der  Versuch  kann  heute  als  in  jeder  Hinsicht  ge-*)

  Nähere  Angaben  hierüber  finden  sich  in  dem
„  Bulletin  Ccconomiduc  de  Madagascar“,  209  semcestre  1910.
        <pb n="505" />
        W  459  20

lungen  angesehen  werden.  Die  Nachzucht,  besonders
  die  weiter  im  Innern  des  Landes  aufgewachsene,
  erweist  sich  als  hart  und  widerstandsfähig
  und  kann,  was  ihre  Entwicklung  anbetrifft,
sich  in  jeder  Hinsicht  mit  den  Tieren  der  Kapkolonie
  messen.

An  zur  Zucht  geeigneten  Tieren  im  fortpflanzungsfähigen
  Alter  (d.  h.  drei  Jahren  und
darüber)  standen  1910  der  Kolonie  30  Paare
zur  Verfügung.  Ungefähr  50  Vögel  verschiedenen
Alters  wurden  im  Jahre  1909  an  Farmer  und
Züchter  abgegeben.  Der  Verkaufspreis  schwankte
je  nach  Alter  zwischen  25  bis  100  Fr.  für  das
Stück.  Im  März  1910  gelangten  abermals
50  Tiere  im  Alter  von  4  bis  18  Monaten  zum
Verkauf.  Für  die  jüngsten  wurden  150  Fr.,  für
solche  von  6  Monaten  220  Fr.  pro  Stück  bezahlt,
  während  die  18  Monate  alten  pro  Paar
600  bis  650  Fr.  Erlös  brachten.  Voraussichtlich
werden  sich  die  Preise  auf  der  genannten  Höhe
behaupten,  da  die  Nachfrage  groß  ist  und  die
Möglichkeit  einer  Neueinfuhr  infolge  des  von  der
Kapregierung  erlassenen  Ausfuhrverbots  für  Strauße
und  deren  Eier  zurzeit  nicht  besteht.

Die  Straußenfarm  Tuléar,  im  Südwesten
der  Insel  gelegen,  konnte  1909  für  den  Verkauf
von  Federn,  die  an  den  Londoner  und  Pariser
Markt  geliefert  wurden,  bereits  6022,  50  Fr.erzielen.
Seither  ist  die  Menge  und  Güte  der  gewonnenen
Federn  beträchtlich  in  die  Höhe  gegangen.

Trotz  der  gewaltigen  Ausdehnung  der  Straußenzucht,
  die  im  Kapland  während  der  letzten  Jahre
stattgefunden  hat,  besteht  kaum  die  Gefahr,  daß
infolge  eines  Uberangebots  die  Preise  für  Federn
merklich  sinken  werden,  weil  entsprechend  der
Steigerung  der  Produktion  ein  ebenso  großer
Mehrverbrauch  eingesetzt  hat.

So  wie  die  Verhältnisse  heute  liegen,  stellt
die  Straußenzucht  einen  reichen  Gewinn  abwerfenden
  Betriebszweig  dar.  Doch  wäre  die
Annahme  falsch,  wenn  man  glauben  wollte,  daß
die  Straußenzucht  als  besonders  leicht  und  mühelos
zu  betrachten  sei.  Eingehbende  Spezialkenntnisse
in  Verbindung  mit  dem  nötigen  Kapital  und
großer  Rührigkeit  und  Sorgfalt  sowohl  des  Leiters
als  des  Personals  sind  für  erfolgreiche  Straußenzucht
  unerläßliche  Vorbedingungen.

Veeheinkuhrverbot  für  die  kolonie  Dozambique.

Die  Landwirtschaftsinspektion  in  Lourenco
Marques  macht  im  „Boletim  Official  de  Mocambique“
  Nr.  9  vom  2.  März  d.  Is.  unter  Wiederholung
  der  Bekanntmachung  vom  28.  Juni  1911
folgendes  bekannt:

Es  ist  gänzlich  verboten,  nach  irgendeinem
Punkte  der  Kolonie  Mozambique  irgendwelche

 

Tiere  einzuführen,  die  aus  den  nachgenannten
Ländern  stammen,  weil  in  jenen  Gebieten  verschiedene
  Tierseuchen,  wie  Eastcoastfieber,  Trypanosomiasis
  und  Peripneumonia,  vorkommen:
Indien,  Mauritius,  Persien,  Britisch-Birma  und
Assam,  China  und  angrenzende  Länder  einschließlich
  Korea,  Französisch-Indo-China,  Hongkong,
Unabhängige  Malayenstaaten,  Niederländisch-Ostindien
  und  Philippinen.  Die  Einfuhr  von  Rindvieh
  aus  folgenden  Herkunftsländern  ist  gleichfalls
verboten:  Swaziland,  Natal,  Britisch-Betschuanaland
  und  Rhodesia.  Die  Einfuhr  von  Rindvieh,
Schafen,  Ziegen  und  Schweinen  aus  Europa  ist
wegen  der  dort  herrschenden  Maul=  und  Klauenseuche
  verboten.

*  Der  RKolonialhandel  der  Vereinigten  Staaten

von  Nordamerika  im  Jahre  1911.
1.  Philippinen.

Der  Gesamterport  des  Jahres  (mit  Ausnahme
von  Gold  und  Silber)  betrug  39  778  629  §  und  hielt
den  hohen  Stand  vom  Jahre  1910  aufrecht.  Der
Import  (abgesehen  von  Gold  und  Silber)  erlangte
die  bisher  noch  nicht  erreichte  Höhe  von  49  833  722  S.

Baumwolle  und  Baumwollenwaren  wurden  im
Werte  von  10395  480  S  eingeführt  und  betrugen  20  v.  O.
des  ganzen  Imports.  Die  Vereinigten  Staaten  nahmen
mit  4  192  849  X  die  erste  Stelle  ein,  an  zweiter  folgten
britische  Maren  mit  3  523  224  J.  Der  Baumwollhandel
mit  anderen  Ländern  als  den  Vereinigten  Staaten
war  im  ganzen  geringer  als  1910.  Die  Einfuhr  von
Aieh  nahm  sehr  zu  und  be  #ifferte  sich  auf  1490550  *
gegen  871  966  §  im  Vorjahre.  Die  Zunahme  des
Reisimports  hielt  auch  im  Jahre  1911  an,  dic  eingeführte
  Menge  war  größer  als  in  den  Jahren  seit
1905.  Der  Wert  dieser  Einfuhr  betrug  6  560  030  kF,
also  1  238  668  §  mehr  als  im  Jahre  1910,  während
der  niedrige  Preis  des  Vorjahres  nicht  aufrecht  erhalten
werden  konnte.  Weigenmehl  wurde  auch  in  großen
Mengen  eingeführt:  infolge  des  niedrigen  Preises
betrug  der  Wert  dieses  Imports  jedoch  nur  1422279  F,
also  weniger  als  im  Jahre  1910.  Eisen,  Stahl  und
Manufakturen  wurden  für  5  887185  X.  Kohlen
für  1548  437  eingeführt.

Der  Wert  der  ganzen  Einfuhr  aus  den  Vereinigten
Staaten  betrug  19  483  658  8  oder  40  v.  H.  des  Gesamthandelo.


In  dem  Gesamterport  von  39  778  629  F  behielt
Manilahauf  den  ersten  Platz,  nahm  jedoch  sowohl
an  reellem  Wert  wie  auch  —  angesichts  der  großen
Gewinne  in  Kopra  und  Zucker,  welche  beide  neue
hohe  Rekorde  aufftellten  —  an  relativer  Bedeutung  ab.
Der  Erport  von  Hauf  betrug  163  033  long  tons  im
Werte  von  16.141  340  S.  Die  dichte  Annäherung  im
Preis  von  gutem  Hanf  und  Sisal  wurde  1911  nicht
aufrecht  erhalten.

Infolge  der  Ermutigung,  die  die  Zuckerindustriec
durch  freie  Zzulassung  zum  amerikanischen  Markt  und
den  günstigen  Preis  von  1910  erhielt,  stieg  der  Erport
von  125  699  auf  147016  long  tons.  Davon  gingen
126  889  lonkg  tons  nach  den  Vereinigten  Staaten,
20  127  lonx  tons  nach  anderen  Ländern.  Der  Wert
dieses  Handels  betrug  8014  360  s,  also  ungefähr
1  000  000  §  mehr  als  im  Jahre  1910.
        <pb n="506" />
        W  460  20

Kopra  nahm  an  Luantität  und  Preis  zu.  Es
wurden  113  775  long  tons  im  Werte  von  9  899  457  5
crportiert,  das  bedentet  eine  Zunahme  von  3/4  Millionen
Dollar.  Dagegen  hielt  der  Anreiz,  den  die  Tabakindustrie
  1910  durch  Offnen  des  amerikanischen  Marktes
bekam,  nicht  an;  der  Erport  nach  den  Vereinigten
Staaten,  der  1910  83  931  000  betrug,  sank  1911  bis
auf  22  974000.  Auch  der  Erport  nach  anderen  Ländern
nahm  wesentlich  ab.

2.  Porto  Rico.

Der  nennenswerte  Fortschritt  in  Handel  und  Industrie,
  den  Porto  Rico  im  Etatsjahre  1910  erzielte,
dauerte  nicht  nur  an,  sondern  ging  noch  weiter.  Der
Wohlstand  resultiert  hauptsächlich  and  der  Landwirtschaft,
  und  zwar  besonders  aus  dem  Anbau  von
Zucker,  Tabak.  Kaffee  und  Obst.  Die  Produktion
aller  dieser  Produkte,  außer  Kaffee,  nahm  während  des
Jahres  erheblich  zu.  Selbst  der  Kaffee,  der  sich  von
den  Wirkungen  des  Sturmes  1899  und  den  niedrigen
Preisen  seitdem  niemals  ganz  erholt  hat,  erhielt
während  des  letzten  Jahres  einen  starken  Antrieb;
obgleich  die  produzierte  Menge  geringer  war  als  in
manchem  der  vergangenen  Jahre,  brachten  doch  die
besseren  Preise  den  Produzenten  beträchtliche  Mehreinnahmen
  und  ermutigten  sie.  ihre  Besitzungen  zu
verbessern  und  zu  vergrößern.  Die  Produktion  von
Obst  für  Erport  stieg  während  des  letzten  Jahres  um
ein  Drittel.  Die  Schiffsladungen  erreichten  einen  Wert
von  über  2000000  S.  Ju  Tabak  und  Zucker,  den
beiden  Hauptindustrien  der  Insel,  konnte  während  des
Jahres  eine  bemerkenswerte  Vermehrung  verzeichnet
werden.  Ungefähr  25  v.  O.  der  Tabakproduktion  ist
als  Blättertabak  verschifft  worden,  während  der  Rest
in  verarbeiteter  Form  verkauft  wurde.  Ein  Bild  von
dem  Anwachsen  dieser  Industrie  gibt  die  Tatsache,  daß
1911  267  000  000  Zigarren,  31  Millionen  mehr  als  im
Vorjahre,  angefertigt  wurden.  Die  Tabakindustrie
repräsentiert  etwa  15  v.  H.  der  Einnahmen  aus  dem
Außenhandel.  Die  Zuckerproduktion  nahm  um  13v.  H.
zu,  und  die  Verkäufe  nach  außerhalb  erreichten  beinahe
2.)  Millionen  Dollar.  Der  (Gesamtwert  des  Außenhandels
  nahm  über  10000  000  §  zu  und  erreichte  die
Summe  von  78  705  364  JS.  88  v.  H.  dieses  Handels
entfiel  auf  die  Vereinigten  Staaten.

:3.  San  Domingo.

Der  gesamte  Außenhandel  der  Republil  betrug
im  Jahre  1910  17  107  311  S.

Der  Gesamtimport  im  Jahre  1910  betrug
6257691  S  wovon  60  v.  H.  auf  die  Vereinigten  Staaten
entfielen,  der  Erport  erreichte  die  Höhe  von  10  81962  S.

(Auszug  aus  dem  Jahresbericht  des  Chief  of  the
Burenu  of  Insular  Affairs  für  1911.)

Drämie  für  Kautschuhpflan  zungen  in  Scuador.

Im  Jahre  1904  war  die  Regierung  durch
ein  Gesetz  ermächtigt  worden,  für  jeden  im  Staatsgebiet
  angepflanzten  Kantschukobaum  eine  Prämie
von  10  Centavos  (20  Pf.)  zu  zahlen.  Durch  ein
Dekret  der  Exekutive  vom  21.  Dezember  1911
sind  nunmehr  die  Bedingungen  festgesetzt,  unter
denen  diese  Prämie  fällig  ist.  Die  Belohnung
kommt  danach  nur  in  Betracht  für  solche  mehr
als  500  Stück  zählende  Pflanzungen,  die  höher
als  500  m  über  dem  Meere  liegen  und  deren

 

 

durchschnittliche  Temperatur  nicht  niedriger  ist  als
22  Centigrad.  Die  einzelnen  Bäume  müssen  4
bis  6  m  von  einander  entfernt  sein,  so  daß  auf
einem  Hektar  nicht  mehr  als  625  stehen,  sie  müssen
fünf  Jahre  alt  sein  und  in  diesem  Zeitpunkt,  1  m
über  dem  Erdboden  gemessen,  einen  mittleren
Durchmesser  von  40  bis  45  cm  aufweisen.

Auf  das  Gesuch  des  Interessenten  um  Zahlung
der  Prämie  ernennt  die  Regierung  zwei  Sachverständige,
  die  einen  Bericht  darüber  einzureichen
haben,  ob  die  vorstehenden  Bedingungen  erfüllt
sind.  (Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Ecuador.)

Britisch  -Ostafrika.

Vorschriften  zur  Ausführung  der  Viehsenchenverordnung
  vom  Jahre  1906.
Auf  Grund  der  Bestimmungen  der  Viehseuchenverordnung

  vom  Jahre  190é6  sind  unterm  11.  März
1912  Vorschriften  erlassen  worden,  wonach  die
Einfuhr  von  Tieren  nur  über  die  Häfen  oder
Eingangsplätze  Kilindini,  Mombassa,  Taveta,  Karunga,
  Mumias,  Baringo,  Kismayn,  Malindi,
Vanga,  Kisumu,  Lamu,  Marsabit  und  Moyale
sowie  über  solche  andere  Häfen  oder  Eingangsplätze
  gestattet  ist,  welche  von  dem  Oberveterinärbeamten
  genehmigt  und  im  Amtsblatt  veröffentlicht
  sind.

Alle  eingeführten  Tiere  sind  zu  untersuchen
und  dürfen  aus  den  Zollräumlichkeiten  oder  sonstigen
  dazu  bestimmten  Orten  nur  mit  schriftlicher
Genehmigung  des  Untersuchungsbeamten  entfernt
werden.  Tiere,  die  angesteckt  sind  oder  im  Verdacht
  stehen,  angesteckt  zu  sein,  werden  in  Quarantäne
  genommen.  Rindvieh,  Schafe  und  Ziegen,
die  auf  dem  Seeweg  eingeführt  werden,  müssen
von  einem  durch  einen  befugten  Tierarzt  ausgestellten
  Zeugnis  begleitet  sein,  daß  sie  aus  einem
seuchenfreien  Gebiete  kommen,  von  ihm  untersucht
und  am  Tage  der  Untersuchung  frei  von  Krankheit
befunden  sind.  Das  Zeugnis  darf  nicht  früher
als  zehn  Tage  vor  der  Verschiffung  nach  Ostafrika
ausgestellt  sein.

Rindvieh,  Schafe  und  Ziegen,  die  auf  anderem
Wege  als  zur  See  aus  deutschen  und  italienischen
Gebieten  eingeführt  werden,  müssen  je  nach  Lage
des  Falles  von  einem  durch  einen  deutschen  oder
italienischen  Veterinärbeamten  ausgestellten  Zeugnis
begleitet  sein.

Alles  Rindvieh  muß  ferner  von  einem  Zeugnis

begleitet  sein,  daß  die  Tiere  erfolgreich  die  Tuberkulinprobe

  durchgemacht  haben;  die  Tiere
können  desinfiziert  und  die  Schafe  und  Ziegen
gewaschen  werden.

Pferde,  Manltiere  und  Esel  dürfen  nur  eingeführt
  werden,  wenn  eine  Bescheinigung  eines
        <pb n="507" />
        W  461  20

Tierarztes  vorgelegt  wird,  daß  sie  erfolgreich  die
Malleinprobe  durchgemacht  haben.  Schweine
müssen  von  einem  Gesundheitszeugnis  begleitet
sein,  widrigenfalls  sie  in  Quarantäne  genommen
werden.

Alle  aus  der  Südafrikanischen  Union  eingeführten
  Hunde  müssen  von  einem  Gesundheitszeugnis
  eines  Veterinärarztes  begleitet  sein.  Hunde,
die  ohne  dieses  Zeugnis  oder  aus  einem  anderen
Lande  (mit  Ausnahme  von  Großbritannien  und
Australasien)  eingeführt  werden,  werden  bei  der
Ankunft  einer  dreimonatigen  Quarantäne  auf  Gefahr
  und  Kosten  des  Einführers  unterworfen.

Die  Vorschriften  regeln  ferner  die  Beförderung
von  Tieren  innerhalb  des  Schutzgebiets,  die
Quarantäne  sowie  die  sonstige  Behandlung  von
Tieren,  die  angesteckt  sind  oder  im  Verdacht  einer
Ansteckung  stehen.

The  Board  of  Trade  Journal.)

Anwendung  der  Viehseuchenverordnung
auf  Strauße.

Durch  Verordnung  vom  11.  März  1912  ist
bestimmt  worden,  daß  Strauße  den  in  der  Viehseuchenverordnung
  vom  Jahre  1906  für  Tiere
gegebenen  Vorschriften  unterliegen.  (Ebenda.)

Frankreich.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen
der  Zahnküste.

Laut  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  3.  April  1912  wird  für  Kakao  in  Bohnen
und  Schalen,  der  an  der  Zahnküste  geerntet  ist,
die  Menge,  welche  während  des  Jahres  1912
unter  den  in  der  Verordnung  vom  16.  November
1911  angegebenen  Bedingungen  nach  Frankreich
eingeführt  werden  darf,  auf  30  000  kg  festgesetzt.

(Journl  officich  de  la  Lépublii#ne  Françaisc.)

Goldkhüste.
Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Waren
nach  dem  Aximbezirk.

Eine  auf  Grund  von  Abschnitt  84  der  Zollverordnung
  Nr.  10  vom  Jahre  1876  erlassene,
unterm  3.  Februar  1912  genehmigte  Verordnung
im  Rale  bestimmt,  daß  vom  1.  Mai  1912  ab
alle  Waren,  die  gesetzlich  über  die  Seehäfen  der
Kolonie  eingeführt  werden  können,  mit  Ausnahme
von  Feuerwaffen,  Munition,  Schießpulver  und
Spirituosen  oder  starken  Getränken,  im  Wege  der
Binnenschiffahrt  nur  über  die  Küstendienststellen
Insensiamo  an  der  Tendolagune  und  Canal  Mouth
am  linken  Ufer  des  Tanoflusses  in  der  Nähe  der

 

Ouanilagune  in  den  Aximbezirk  eingeführt  werden
können.  Westafrikanische  Erzeugnisse  können  indes
auch  über  andere  als  die  aufgeführten  Plätze
eingeführt  werden.  erhe  Board  of  Trade  Journal.)

Südafrikanische  Union.

Inkrafttreten  des  Gesetzes,  betr.  Verhinderung
  der  Einschleppung  und  Verbreitung
der  Insektenpest  usw.

Nach  einer  Bekanntmachung  Nr.  34  vom
22.  Februar  1912  soll  das  Gesetz,  betreffend  Verhinderung
  der  Einschleppung  und  Verbreitung  der
Insektenpest,  der  Pflanzen=  und  Bienenkrankheiten
sowie  Regelung  der  Einfuhr  fremdartiger  Tiere,  —
the  Agricultural  Pests  Act,  1911  (Nr.  11/1911)
—  *)  am  1.  April  1912  in  Kraft  treten.

(The  Union  of  South  Africn  Government  (iazette.)

Für  die  Pflanzeneinfuhr  geöffnete  Häfen.

Eine  auf  Grund  des  Agricultural  Pests  Act,
1911  erlassene  Bekanntmachung  Nr.  35  vom
22.  Februar  1912  bestimmt,  daß  über  Komatipoort
  alle  Pflanzen  von  übersecischen  Ländern  in
die  Union  eingeführt  werden  können  und  daß
Simonstown,  Mossel  Bay  und  Port  Nolloth  als
Eingangshäfen  gelten,  über  welche  Früchte,  Kartoffeln
  und  Zwiebeln,  aber  keine  anderen  Pflanzen
aus  überseeischen  Ländern  nach  der  Union  eingeführt
  werden  können.  (Ebenda.)

Vorschriften  über  die  Einfuhr  von
Pflanzen.

Eine  auf  Grund  des  Agrieultural  Pests  Act,
1911  erlassene  Bekanntmachung  Nr.  37  vom
22.  Februar  1912  bestimmt,  daß  Weinreben  aus
der  Liste  der  Pflanzen,  deren  Einfuhr  aus  überseeischen
  Ländern  auf  Grund  von  Abschnitt  9
Abs.  1  des  Agricultural  Pests  Act,  1911  nicht
gestattet  ist,  zu  streichen  und  folgende  Pflanzen  in
die  Liste  neu  aufzunehmen  sind:

1.  Steinfrüchte  in  frischem  Zustand,  einschließlich
der  Aprikosen,  Pflaumen,  Pfirsiche,  Nektarinen
und  Kirschen.

2.  Bewurzelte  Pflanzen  zum
Pfropfen,  mit  Ausnahme  von
a)  bewurzelten  Mandel-,  Birn-,  Pflaumen-,

Dattelpflaumen=  und  Kirschbäumen;

b)  Northern  Spy  und  anderen  Apfelbäumen,
die  nach  Ansicht  des  Landwirtschaftsministeriums
  gegen  die  als  Blutlaus  (Schizoneura
  lanigera)  bekannte  Insektenpest
widerstandsfähig  sind.  (Ebenda.)

Augeln  und

*)  Agl.  „D.  Rol.  Bl.“  1911,  S.  562.
        <pb n="508" />
        W  462  20

Ausführungsbestimmungen  zum  Gesetz,
betr.  Verhinderung  der  Einschleppung  und
Verbreitung  der  Insektenpest  usw.

Durch  Verordnung  Nr.  366  vom  14.  März
1912  sind  Ausführungsbestimmungen  erlassen  zum
Gesetze,  betreffend  Verhinderung  der  Einschleppung
und  Verbreitung  der  Insektenpest,  der  Pflanzen=  und
Bienenkrankheiten  sowie  Regelung  der  Einfuhrfremdartiger
  Tiere  —  the  Agricultural  Pests  Act  1911
(Nr.  11/1911).  Die  Vorschriften  der  Verordnung
beziehen  sich  auf  die  Eintragung  der  Pflanzschulen,
die  Art  und  Weise  der  Pflanzendesinfektion  in  den
Pflanzschulen,  die  Gebühren  für  die  Besichtigung
sowie  für  die  Behandlung  und  Desinfektion  der
Pflanzensendungen  aus  überseeischen  Ländern,  die
Erteilung  von  Erlaubnisscheinen  für  die  Einfuhr
aus  überseeischen  Ländern,  die  Beförderung  von
Pflanzen  auf  der  Eisenbahn,  mit  der  Post  oder
sonstwie,  die  Versendung  von  Obst  aus  überseeischen
  Ländern,  die  Beschränkung  hinsichtlich  der
Beförderung  von  Obstkisten  und  des  vom  Apfelwickler
  befallenen  Obstes,  die  Einfuhr  von  Bienenwachs
  und  sonstige  allgemeine  Sachen.

(Ebenda.)

Südnigeria.
Einfuhrzölle  für  Spirituosen.
Durch  Verordnung  vom  4.  März  1912  (Nr.  7
1912)  sind  in  Abänderung  des  Zolltarifs  (The
Customs  Tariff  Amendment  Ordinance,  1911)
die  Einfuhrzölle  für  Spirituosen,  wie  folgt,  abgeändert
  worden:
Zollsätze
alte  neue
Branntwein,  Wacholderbranntwein,
  Rum,  Liköre,  parfümiert,
  mit  Heilmitteln  versetzt,
und  verschiedene  Spirituosen
oder  starke  Getränke,  die  nicht
versüßt  oder  mit  einem  Stoffe
so  vermischt  sind,  daß  der
Stärkegrad  durch  Tralles  Hydrometer
  nicht  festgestellt  werden
  kann,  für  jede  Imperialgallone
  von  einer  Stärke,  die
50  v.  H.  dieses  Ondrometers
nicht  übersteigt  .  Dßf  chill.  5  Schill.  6  Pre.
und  für  jeden  Grad  oder  Teil
eines  Grades  über  eine  Stärke
von  50  v.  H.  dieses  Oydrometers,
  für  1  Imperialgallone
ein  Zollzuschlug  von  2½  Pce.
und  für  jeden  Grad  unter  einer
Stärke  von  50  v.  O.  dieses
Hydrometers,  für  1  Imperialgallone
  eine  Zollermäßigung
nannnn  1¼  =  14

2½  Prce.

 

Zollsätze

alte  neue

immer  mit  der  Masggabe,  daß

der  erhobene  Zoll  für  1  Imperialgallone

  in  keinem  Falle

geringer  ist  alo#  4chill.  4  Schill.  6  Pce.
Anderer  Branntwein,  Whisky

und  Wacholderbranntwein  als

derjenige,  auf  welchen  die

„Trade  Spirits  (Regulation

of  Receptacles)  Ordinance-Anwendung

  findet,  nicht  über

eine  Stärke  von  50  v.  H.  nach

Tralles  Oydrometer,  für  1  Imperialgalloe

  .  .  5  .  6  =

(The  Bourd  of  Trade  Journal.)

Uordnigeria.

Erhöhung  des  Einfuhrzolls  für  Kolanüsse.
Laut  einer  in  der  „Northern  Nigeria  Gazette“

vom  29.  Februar  1912  veröffentlichten  Verordnung
  Nr.  96  ist  der  Zoll  für  Kolanüsse  bei  der
Einfuhr  nach  Nordnigeria  mit  Wirkung  vom
15.  April  1912  ab  von  4  auf  10  Schilling  für
100  Pfd.  erhöht  worden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Slerra  Leone.
Einfuhrzoll  für  Reis.

Durch  Verordnung  im  Rate  vom  4.  März
1912  ist  die  durch  Verordnung  vom  9.  Juni  1910
für  Reis  eingeführte  Zollfreiheit  aufgehoben  und
bestimmt  worden,  daß  Reis  bei  der  Einfuhr  in
die  Kolonien  mit  10  v.  H.  des  Wertes  zu  verzollen
  ist.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Dortugal.

Zollermäßigung  für  Zucker  aus  den  portugiesischen
  Kolonien.

Dem  portugiesischen  Abgeordnetenhause  ist  ein
Gesetzentwurf  zugegangen,  wonach  für  sämtlichen
Zucker  aus  den  portugiesischen  Kolonien  eine  Zollermäßigung
  um  50  v.  H.  stattfinden  soll,  gemäß
der  Bestimmung  des  Gesetzes  vom  27.  Dezember
1870.  Die  Vergünstigung  soll  gewährt  werden
ohne  Rücksicht  auf  die  Staatsangehörigkeit  des
Schiffes,  welches  den  Zucker  nach  dem  Mutterlande
  bringt.

(Diario  do  Governo.)
        <pb n="509" />
        W  463  20
Vermischtes.

Geologische  Vorlesungen  im  Sommer  1912.

Wie  aus  den  letzten  parlamentarischen  Verhandlungen
  bekannt,  ist  beabsichtigt,  bei  der  Preußischen
Geologischen  Landesanstalt  in  Berlin  eine  geologische
  Zentralstelle  für  die  Schutzgebiete  einzurichten,
  welcher  auch  die  Fürsorge  für  wissenschaftliche
  Vorlesungen  über  die  Geologie  der
Schutzgebiete  obliegen  wird.  Nach  einer  Mitteilung
des  Direktors  der  Geologischen  Landesanstalt  wird
Professor  Dr.  Potonié  in  diesem  Sommersemester
über  die  Entstehung  der  Steinkohle  und  der
Kaustobiolithe  überhaupt  woöchentlich  einmal  vortragen.
  Die  Vorlesung  hat  am  Montag,  den  6.  Mai,
bereits  begonnen.  —  Außerdem  wird  der  Landesgeologe
  Dr.  Koert  über  Einführung  in  die  Geologie
  lesen.

Wanderversammlung  der  Deutschen  Landwirtschakts-Gesellschakt.


Die  Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft
  veranstaltet  mit  Rücksicht  auf  die  weite
Verbreitung  der  Maul=  und  Klauenseuche  in  diesem
Jahre  keine  Wanderausstellung.  Statt  dessen
findet  vom  10.  bis  13.  Juni  eine  Wanderversammlung
  in  Harzburg  statt.

In  der  Versammlung  der  Kolonialabteilung,
  welche  am  Montag,  den  10.  Juni,  nachmittags
  3½  Uhr,  stattfindet,  wird  verhandelt  über:

1.  Das  landwirtschaftliche  Versuchswesen  und
den  landwirtschaftlichen  Dienst  in  den  deutschen
Kolonien.  Berichterstatter:  Geheimer  Regierungsrat
  Dr.  Busse-Berlin.

2.  Einführung  von  Zuchttieren  in  die  Kolonien.
Berichterstatter:  Professor  Dr.  v.  Nathusiusalle

  a.  S.

3.  Uber  landwirtschaftliche  Buchführung  in
den  Kolonien.  Berichterstatter:  Direktor  Hupfeld-Berlin.


Auch  die  übrigen  Versammlungen  werden
Kolonialinteressenten  manche  landwirtschaftlichen
Anregungen  geben.

Budget  von  Beligisch-Kongo  für  das  Rechnungssahr
1912.

Die  gewöhnlichen  Einnahmen  des  Kongostaates
sind  für  das  Rechnungsjahr  1912  auf  45  367  639

 

Franken  gegen  40  869  700  Franken  im  Vorjahr
veranschlagt  worden.

Imeinzelnen  sind  die  Einnahmeposten  folgende:
Ertrag  aus  den  Grundbucheintragungen  und  Vermessungskosten
  207  500  Fr.,  aus  dem  Verkauf
und  der  Verpachtung  von  Domanialländereien
und  Immobilien  335  000  Fr.,  aus  Abgaben  für
Kautschuk  und  Plantagen  2  650  000  Fr.,  aus
Erteilung  des  Erlaubnisscheins  zum  Einernten
der  vegetabilischen  Erzeugnisse  120  000  Fr.,  aus
dem  Elfenbeinverkauf  2  220  625  Fr.,  aus  der
Erteilung  des  Erlaubnisscheins  zur  Elesantenjagd
und  zum  Waffentragen  50  000  Fr.,  aus  dem
Holzschlag  in  den  Domanialwäldern  55  000  Fr.,.
aus  den  Zöllen  7  069  000  Fr.,  aus  den  direkten
und  persönlichen  Steuern  7  216  000  Fr.,  aus
den  Post=  und  Telegraphengebühren  386  600  Fr.,
aus  Schiffahrtsabgaben  60  000  Fr.,  aus  Gerichtskosten
  33  000  Fr.,  aus  Kanzleigebühren  7350  Fr.,
aus  Übertragungen  und  Abschlüssen  von  Gesellschafts=
  und  anderen  Verträgen  2  827  000  Fr.,
aus  Rekrutierung  und  Anwerbung  von  Arbeitern
70  000  Fr.,  aus  dem  Verkaufe  von  Domanial-=produkten:
  Naturalabgaben  2  886  595  Fr.,  aus
dem  Bergbau  3  420  000  Fr.,  aus  dem  Verkaufe
von  landwirtschaftlichen  Produkten  100  000  Fr.,
aus  dem  Staatsportefeuille  157  700  Fr.,  aus  den
Patenten  von  Gesellschaften  250  000  Fr.,  aus
verschiedenen  Einnahmen  205  000  Fr.,  aus  unvorhergesehenen
  Einnahmen  1  322  900  Fr.,  aus
der  Verwendung  der  verfügbaren  Fonds  der
kolonialen  Staatskasse  8000  Fr.,  aus  Zinsen  der
Vorschuß-Fonds  500  000  Fr.,  aus  dem  Verkaufe
von  Waren  in  der  Kongoer  Niederlage  30000000  Fr.,
aus  dem  Verkaufe  des  Elfenbeinbestandes  am
1.  Januar  1912  in  der  Niederlage  zu  Antwerpen
4  090  625  Fr.,  aus  dem  Verkaufe  des  Kautschukbestandes
  am  1.  Januar  1912  in  der  Kongoer
Niederlage  4979  744  Fr.,  aus  den  Goldbeständen
am  1.  Januar  1912  in  den  Niederlagen  oder
auf  dem  Transport  in  der  Kolonie  oder  auf  dem
Meere  1  140  000  Fr.

(Aus  dem  Bulletin  officiel  du  Congo  Belge  vom  8.  März
1912,  Nr.  5.)

 

 

 

Literafur-Berichbt.

Exkursionsflora  von  Java,  umfassend  die  Blütenpflanzen
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  im
Hochgebirge  wildwachsenden  Arten.  Im  Auftrage
des  Niederländischen  Kolonial-Slinisteriums  bearbeitet
  von  Dr.  S.  H.  Koorders.  II.  Bd.  Dikotyledonen.
  Jena  (G.  Fischer)  1912.  712  S.  AMit
7  Lichtdrucktafeln  und  90  Fig.  im  Text.

Der  Verfasser.  zur  zcit  der  beste  Kenner  der

Flora  der  Sunda-Inseln,  hat  im  vorlicgenden  Werk

die  Früchte  seiner  langjährigen,  an  Ort  und  Stelle

 

betricbenen  Studien,  soweit  sie  die  Insel  Java  betreffen,
nie#lergelegt.  Las  Werk  ist  ausgezeichnet  durch  Uber-Sichtlichkeit
  in  der  Anordnung  des  Stoffes,  Sorgfalt
und  CGründlichkeit  der  Bearbeitung.  In  allen  Füllen
finden  sich  Angaben  über  Fundorte  auf  der  Insel

und  —  Ssoweit  möglich  —  über  dic  einheimischen

JNamen  in  den  auf  Java  gebrünchlichen  Sprachen
und  Dialekten.  Sofern  die  Pflanzen  in  Kultur  genommen
  sind.  wirl  Nüheres  darüber  mitgeteilt.  Die
Literatur  ist  ausgicbig  berücksichtigt.  Den  zuhlreichen.
        <pb n="510" />
        W  464  20

hach  Jarn  gehenden  Botanikern  aller  Länder  wird  das
vorliegende  Werk,  an  dessen  Ausstattung  der  Verlag
nichts  gespart  hat,  bei  ihren  Studien  ein  villkommener
und  wertvoller  Ratgeber  sein.  W.  Busse.

Einführung  in  dus  deutsche  Kolonialrecht.  Von
H.  Edler  von  Hoffmann.,  Professor  des  üffentlichen
  Rechts  an  der  Kgl.  Akndemic  zu  Posen.
Leipzig  1911.

Die  junge  Wissenschaft  des  Kolonialrerhts.  die  in
einzelnen  Zweigen  bereits  viclfültige  und  wentrolle
Arbeit  geleistet  hat.  ist  nicht  reich  an  zusammenfassenden
  Darstellungen  des  großen  und  zersplitterten
Stoffs.  Das  ist  erklürlich.  Deun  durch  dic  ständige
sTrnsche  Fortentwicklung  der  Gesctzgebung  ist  die  überaus
  mühevolle  Arbeit  der  Sammlung  und  svrstematischen
  Ordnung  dieses  Rcechtsstoffes  besondem  erschwert.
  weil  sice  in  einer  anderen  Disziplinen  unbekunnten
  Weise  dem  Veralten  ausgesctzt  ist.  Um  8#0
mehr  hat  sich  in  Theorie  und  Praxis  das  Bedürfnis
nach  einem  dem  gegenwärtigen  Stande  der  Cicsetzgebung
  entsprechenden  Lechrhuch  hbemerkbar  gemacht.

Das  vorlicgende  Werk  ist  bestimmt  und  geeignet,
diene  Lücke  auszufüllen.

Der  Verfasser,  der  sich  bereits  durch  eine  Reihe
von  Einzelschriften.  sowie  ldurch  eine  (lesamtdarstellung
des  -  Deutschen  Kolonialrechtsz  verdient  gemucht  hut.
gibt  in  dem  vorlicgenden  Buche  ein  gedrüngtes,  klares
und  auch  dem  Nicht-Juristen  leicht  verständliches
Bild  der  verschiedenen  Teile  der  kolonialen  Rechtsordnung.
  Er  definiert  in  der  Einleitung  den  Begriff
des  Kolonialrechts  und  schilllert  sodann  in  vier  Abschnitien
  -das  Schutzgehict  „die  Organisation,  „die
Verwaltung«  und  »die  Rechtspflake.  Diie  beiden
letzten  Abschnitte  enthalten  im  wesentlichen  eine
Wicergube  der  geltenden  Rechtsnormen.

Eigene  Wege  gecht  der  Vorlasser  dagegen  insbesondere
  im  ersten  Abschnitt,  in  dem  er  die  stantsund
  volkerrechtliche  Stellung  der  Kolonien  und  ihrer
Bewohner  behandelt  und  im  zweiten  Abschnitt.  in
dem  er  scine  Theorien  über  die  Stellung  der  gesetzgebenden
  Organe  entwickolt.

JNach  seiner  Ansicht  sind  z.  B.  die  dentschen
Schutzgebiete  nur  zum  Teil  Kolonien-.  d.  h.  der
sonverünen  Stuntsgewalt  des  Reiches  unterworfenes
Land.  Zum  anderen  Teil  sind  sic  Protcktorate=  und
zwar,  da  jeder  der  geschützten  Negerstümme  eine
Einheit  Dilllet,  Sammelprotecktorates.  Dabei  ist  es
aher  nach  dem  Verfazser  ein  vielen  Füllen  unni#lich,
eine  Entscheidung  darüber  zu  treffen.  ob  der  Eingeborene
  (lläuptling)  als  Vertreter  des  europüischen
Sourerüns  oder  als  Ilaupt  eines  Pretektorats  die  Ceschüfte
  verwaltet.  (S.  9.)  D#er  Verfarser  versüumt
nicht.  die  legischen  Konsei#nenzen  dieser  Theoric  zu
Zichen,  80  z.  B.  in  der  Prauge  derInlands-  oler  Auslandscigenschaft
  der  Sammelprotektorate  (S.  17f.),
der  Stuntsangehörigkeit  und  der  (ichorsamespflicht  ihrer
Bewohner  (S.  2.D.  der  tatsüchlihen  und  rechtlichen
IHerschaft  des  Reiches  über  die  dort  wohnenden
Leichsangehorigen  und  Auslünder.  (S.  23.,  25  f.)

Alit  gleicher  Konseliuenz  veitritt  der  Verfasser
seine  Themie  von  der  Stellung  der  gesctzgebenden
Orgune.  LEr  führt  hierzu  aus.  dauß  es  dem  Bundlsrat
und  Reichstag  an  einer  gesctzlichen  lL#gitimation
zur  Koloninalacseclzgebung  tehle.  du  eine  solche  zwar
dureh  (tewohnheitsrecht  hergestellt.  aher  im  Schutzgebietsgesetz
  #glcich  dem  Kuiser  —  und  zwur  aus-Schlichlich
  und  deshall  unwiderruflich  —  delegiert  sei,
dul  deshalb  der  Kauiser  nicht  nur  ein  ustimmungsrotht
  zu  allen  Kolchinlgeselzen  habe,.  sondern  dal  er
sogar  befugt  sei,  das  Schutzagebictskesctz  selbst  ebenso

 

wie  das  Finanzgesetz  durch  Veronlnung  aufzuheben
und  Bundesrat  und  Reichstug  von  jeder  Mitwirkung
auszuschlichen.  (S.  31  ff.)

Diese  Deduktionen,  die,  wie  der  Verfasser  selbst
darlegt,  bereits  in  ihrem  Ausgangspunkt  in  Wider--spruch
  mit  den  Ansichten  der  gesetzgebenden  Körperschaftan
  standen  und  wohl  noch  heute  stehen,  dürften
auch  in  der  Literatur  nicht  unwidemprochen  bleiben.

Gleichwohl  ist  anzuerkennen,  daß  das  vorliegende
Work  eine  wertvolle  Bereicherung  der  Kolonialrechtsliteratur
  bedeutet,  dessen  Anschaffung  jedem,  der  sich
mit  Fragen  des  Kolonialrechts  befalft,  empfohlen
wertlen  kann.  —

Handbuch  für  Heer  und  Flotte,  Enzyklopüdie  der
Kriegswissenschaften  und  verwandter  Gebiete.  —
Inter  Mitwirkung  von  zahlreichen  Offfzieren,
Sanilätsoffizieren,  Beamten,  Gelchrten,  Technikern,
Künstlern  usw.,  herausgegehen  von  Georg  von
Alten,  CGeneralleutnant  z.  I).  Mit  zahlreichen
schwarzen  und  farbigen  Tafeln,  Tabellen,  Karten,
Plänen  und  Texztillustrationen.  —  Berlin,  Leipzig,
Stuttgart,  Wien.  Deutsches  Verlagshaus  Bong  &amp;amp;
Co.  Lieferung  11—44.  Preis  der  Lieferung  2  #7.

Von  Alaximilian  I.  bis  zu  Napoleon  I.

führen  dicse  Lielerungen  aus  dem  Sonderbande  IX

(Kricge)  und  schildern  in  lückenlosem  Zusammenhange

  die  Kriege  aller  Völker  innerhalb  dieses  Zeitabschnittes.

  Aus  dem  reichen  Inhalt  sei  die  Darstellung

  der  auliereuropäüischen  Kolonialkümpfe  (1500

bis  16418)  von  Admiral  Rittmeyer  hervorgehoben,

der  Kümpfe  der  Schweden,  Russen  und  Polen  um  den

Besitz  der  Ostscoprovinzen  (1558  bis  1620)  von  General

v.  Werlhof  und  de  Dreihigjährigen  Kricges  von

Hauptmann  Bocnisch  und  Dr.  Simon,  eine  auf  den

neucsten  Forschungen  hberuhende  Arbeit,  die  mit  der

allgemein  verbreiteten  unrichtigen  Auffassung  von  der

Entstchung  und  den  Zielen  dieses  Kricges  gründlich

aufrünmt.  Als  die  schönsten  und  interessantesten  Abschniltte

  aber  kann  man  die  Aufsätze  des  Geheimeats

I)  r.  Koser  über  die  Kricge  Frielrichs  des  Grohen

und  die  fesselnde  Schilderung  des  Napoleconischen

Peldaänges  1800—1807  vom  Generalleldmurschall

Grafen  Schlieffen  beczeichnen.  Fünfundzwanzik

vorzügliche  Karten  curopüischer  Kriegsschauplätze.

  die  jeden  im  Text  vorkommenden  geographisthen
  Jamen  enthalten,  sind  den  Lieferungen  beigefügt.
  Sie  erleichtern  das  Studium  der  Kricge  in  un-Lemein

  beluemer  Weise.

Busermann.  W.  Der  Strauß  und  seine  Jucht.  Alit
einem  Titelb.,  alphab.  Sachreg.  u.  Bilderanhang.
(Sissscrotts  Kol.  Bibl.  23.Bd.)  Berlin,  Verlug  Süsserott
1911.  Preis  geb.  5  .N.

Bei  der  Bedeutung.  die  die  Straultenzucht  für
cinige  unserer  Schutzgebiete  zu  erlangen  venpricht.
wurte  es  bisher  als  grollher  Slangel  empfunden.  dal
es  kein  Werk  gab,  das  in  übersichtlicher  und  zusaummenhängender
  Weisc  die  neuesten  Erfahrungen
auf  deem  Gebiete  der  StaunBenzucht  der  Allgemeinheit
zugünglich  machte.  Vielmehr  war  deorjenige,  der  sich
über  dies  schwierige  (lebiet  umerrichten  wollte.  genötigt,
  sich  die  überall  in  kleinen  Artikeln  und  Jotizen
  zerstreute  Literatur  muhsclig  zusammenzusuchen.
für  den  Farmer  draulien,  fern  von  den  2entren  der
Kultur.  cine  oft  unüberwindliche  Schwierigkeit.

im  so  mehr  ist  das  vorliegende  Buch  zu  begrüll#en,
  das  cinen  umfassenden  Uberblick  gibt  über
„lus.  was  bisher  auf  diesem  Gebiet  bekannt  veworden
  ist.

Der  Verfasser  gcht  von  der  Naturgeschichte  des
Straulies  aus.  Scine  Stellung  im  Tierreiche,  äufeere
        <pb n="511" />
        W  465  20

NMerkmale,  Rassengruppen,  Anatomie.  Lebensweise  und
Jatzddmetboden  werden  kurz,  aber  für  den  Praktiker
hinreichend  ausführlich  in  dem  ersten  Kapitel  des
Buches  behandelt.  Kapitel  2  gibt  einen  kurzen  geschichtlichen
  Uberblick  über  die  Entwicklung  der
Zucht  bis  zum  heutigen  Tage.

Ein  weiterer  Abschnitt  ist  dem  anatomischen
Aufbau  der  Vogelfecler  im  allgemeinen  und  der
Stranßenfeder  im  besonderen  gewidmet.  Wir  schen
die  Feder  aus  ihrer  ersten  Anlage  entstchen  und  vorfolgen
  ihre  allmühliche  Entwieklung  bis  zur  vollkommenen
  Ausbildung,  d.  h.  bis  zur  Schnittreife.  Da
der  Preis  einer  Feder  von  ihrer  Grölilc,  Farbe  und
Schönheit  abhüngig  ist,  so  bcleuchtet  Verfasser  des
nüheren,  welche  Bedingungen  vom  Handel  und  dem
kaufenden  Publikum  an  die  Beschaffenheit  der  Ware
gestellt  werden,  um  den  Ansprüchen  an  Qualität  zu
gehügen.  und  gibt  Fingerzeige,  wie  der  Züchter  durch
zwerkmäühtige  Behandlung  seines  Zuchtmaterials  auf
die  Gite  der  Feilern  wührend  ihrer  Entwicklung  einwirken
  kann.

In  eingehender  Weise  werden  alsdann  die  Zucht
des  Straußes  sowie  die  verschiedenen  in  Anwendung
befindlichen  Betricbsmethoden  dem  Leser  vorgeführt,
bei  denen  man  drei  (iruppen  unterscheiden  kunn:
den  Freiweidebetrich.  die  Brmhofwirtschaft  und  den
kombinienen  Luzerne-  und  Freiweidebetricb.

Da  der  rezühmitie  Strauft  nicht  als  Haustier  im
Cigentlichen  Sinn  gelten  kann,  80  ist  es  erforderlich,
die  Weidesläcchen  einzuzüunen.  Wie  dies  in  zweckmähiger
  Weise  zu  geschehen  hat,  zeigt  das  folgende
Kapitel.  Desgleihen  bedarf  eine  rationcl!  betriebene
Straulienfaurm  Unterkunftsrüume  für  die  jungen  Kücken,
in  denen  diese  während  der  Nacht  und  bei  schlechtem
Wetter  wäührend  der  ersten  Monate  ihres  Lebens  gehalten
  werden.  Wird  künstliche  Brut  betrieben,  so

 

müssen  die  nötigen  Räumilchkeiten  zur  I#nterbringung
der  Brutapparate  geschaften  werden.

An  die  Schilderung  des  hierfür  Erforderlichen
schlieht  sich  die  Beschreibung  der  Brunst.  des  natürlichen
  und  künstlichen  Brutgeschäftes,  der  Aufzucht
der  jungen  Vogel,  der  Ernährung,  Krunkheiten  de-Strautzes
  und  deren  Behandlung.  Ein  näheres  Eingehen
auf  alle  diese  Punkte  würde  hier  zu  weit  führen.

Nachdem  der  Verfasser  sich  noch  mit  der  Zuchtwahl
  und  Kreuzung  beschäftigt  hat,  die  zur  Heranzüchtung
  möglichst  hochwertiger  Tiere  erforderlich  ist.
gibt  er  zum  Schlutz  eine  Schilderung  der  Alarktverhältnissce
  für  Strauenfedern  sowie  der  Boearbeitung.
der  die  Feder  unterzogen  werden  mut,  um  als  Schmuckfeder
  zu  dienen.

Als  Anhang  ist  dem  Werke.  dessen  Anschaffung
allen  Interessenten  empfohlen  werden  kann.  eine  Reihe
instruktiver  Abbillungen  beigegeben.  Schubert.

*#  u
u

Die  Firma  Walter  Bangert  in  Hamburg  hat  nach
der  Brongestatue  Südwestafrikanischer  Krieger
auf  Patronille  von  dem  Schöpfer  des  Dominik-=denkmals,
  Bildhauer  Karl  Möbins,  Berlin-Friedenau,
eine  ausgezeichnete  Gravüre  angefertigt.  Das  Bild
ist  besonders  in  Deutsch-Südwest  sehr  verbreitet  und
war  wiederholt  ausgestellt,  so  auf  der  Großen  Berliner
Kunstausstellung  und  auf  der  Armee-,  Marinc=  und
Kolonialausstellung  1907.  Es  ist  in  einer  Größe  von
26:39  —  Blattgröße  43:  62½  zum  Preise  von
5  ./7  (im  grauen  Passepartoutrahmen  sertig  zum  Aufhängen
  6  &amp;amp;  und  im  Eichenholzrahmen  unter  Glas
15  .4%0  erhältlich.  Die  Gravüre  ist  ein  prächtiger  Wandschmuck
  und  wird  als  Gelegenheitsgeschenk  manchen
deutschen  Jungen  der  Tapferkeit  unserer  braven  Schutztruppe
  auf  südwestafrikanischem  Sandfeld  gedenken  lassen.

 

 

Kolonlale  Literatur.
X.

I.  Kolonialwesen  und  Kolonialpolitik
im  allgemeinen.

Albin,  Pierre:  La  duerellc  franco-allemande.  14
Coup«  d’Agadir.  Origines  et  dércloppement  de  la
hrise  ie  1911.  (Bibliotheque  d  histoire  contemporaine.)
Ll'aris:  Alcun  1912.  III,  396  S.  80.  1
*  Bödlker,  (#url:  Die  Diamantenpolitik  les  Reichs--kolonialamts
  Kolz.  18  (1912)  200—208.  2

Bruck,  Werner  Friedrich:  Die  Philippinen  unter
lien  Amerikanern.  Prreut.  Juhrbücher  11  (1912)  26#2
Dis  276.

*  (nix,  Robert  de:  le  traitc  de  kz.  Afrique
Française  4  (1912)  121  123.  4

Dernburz,  Bernharnl:  Die  Vorbedingungen  für
%„  #efolzreihe  koloninle  und  übeceische  Betätigung.
Berlin:  Neues  Leben  (1912)  31  S..  860.  .

*  Hackmann.  II.:  Englands  Lage  in  Indien.  P’reuh.
Jnhrbücher  11  (1912)  277—2986.  6

*  Das  portugicsische  Koloninlreich.  Abfrika-lost  à
(1912)  2—.).

17

"“  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
sFstemantisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  ’  Sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblatteseingingen;
  mit  einem  e  dieienigen.,  welche  Kkünflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionserxremplare  oder  zur  Aunfnahme  in
dies  Verrzeiehnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

Monogrulle  c  Rapporti  colmminli.  II.  v.  d.

Direzione  centrale  degli  affuri  coloninli.  Rom:  Benero
1912.  8

Jotices  sur  les  colonies  fruancçaises.  Paris-Alolun:
v.  J.  S0.  (Publications  de  D’Office  Colonial.)  !-1.

  I.Annam.

2.  Les  Caraoydes  au  (ongo.

3.  ILæ  Cambodge.

4.  La  (ochinchine.

5.  Le  Duhomer.

6.  Etnblisscments  français  ee  I’Indde.

7.  I'Oeeanie.  Tuhiti  ct

*?  77

les  les  Sous-le-  vont  par  (#leorkes  Froment-(iuiersse.

S.  La  Cinndeloupe.
I.  (imne  francçnise.
Hant  Sencgal  et  Jiger.
.  Lios.
2.  Madagascar.
.  La  Martinique.
.IL.'ile  de  Muxotte.
5.  La  Nouvelle-Calddonic.
b  Lile  de  ln  Reunion.
7.  Lu  cCôOte  française  (les  Sennalis.
.  Læ  Tonkin.
19.  Le  Sencgal.
*  Turdien,  Andrée:  le  msten  d'Auadir.  (Vc##
2  cartes.)  2°  Glit.  P’aris:  (almann-l.###  (1012)  619  S.
.  A.  80.  10
        <pb n="512" />
        W  466  20

Valois:  Marokko-Helgoland.  Berlin:  Boll  &amp;amp;
Pickardt  (1912),  12  S.  0,60  At.  S80o.  L

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Büchler,  Max:  Der  Kongostaat  Leopolds  II.  T.  1.
Zürich  &amp;amp;  Leipzig:  Rascher  &amp;amp;  Co.  1912.  VIII,  235  S.
Bo.  T.  1.  Schilderung  seiner  Entstehung  und  seiner
wirtschaftlichen  Verhältnissc.  12

Dliekerson,  O.  M.:  American  colonial  (lorernmen
1696—1765.  A  studv  of  ihe  British  Board  of  Trade
in  its  relation  to  the  American  Colonies,  political,
industriul,  administrative.  Cleveland.  Ohio:  The  Arthur
H.  Clark  Co.  1912.  390  S.  P0.  113

*  Tänfert,  G.:  Portugicsisch-lDahomey.  D.  Kolz.  17
(1912)  274.  14

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archüologie.

Burutler:  A  travers  I'Afriguc.  El.  définit.  ornée

de  Sportr.  et  de  Gct.  Paris:  Derrin  1912.  V.  350  S.  80.  153
Cuix,  Robert  de:  Le  problame  du  Tehad.  Iy’apres

a  mission  Tilho.  Renseign.  col.  4  (1912)  133—112.  I16
Floerieke,  Kurt:  Das  Stuttgamner  Linden-Aluscum.

D.  Kolz.  17  (1912)  272—271.  #
Ginestous,  G.:  Esquisses  géologidues  de  Tunisie.
Avec  21  planches  et  1  carte  géclog.  Paris:  1912.
10  sr.  P0.  18
*  The  guide  to  South  and  Enst  Africa.  With  coloured
maps,  plans  and  diagr.  Ed.  by  A.  Samier  Brovn  &amp;amp;
G.  (lordon  Brown.  1911—1912  Ed.  (18.  edit.)  London:
Sampson  Low,  Marston  &amp;amp;  Co.  (1911)  XLIV.  192  S.
2,50..  S8e.  lis
Der  wissenschaftliche  Nuchlat  Emin  Paschas.
1.  KolzZ.  18  (1912)  ff.  120
Parmentier,  Jean:  De  Khartoum  à  Addis-Abeba.

La  Cé0graphie  4  (1912)  231—216.  21
»Beiner,  Franz:  Wie  steht  es  am  Okowango?
IKolz.  17  (1912)  269—271.  (22
Tremearne,  A.  J.  N.:  Niger  and  the  West  Soudan.

  New  Tork:  1912.  151  S.  2  F.  do.  23
Villars,  de:  Madagascar  1638—1894.  Avec  cartes.
croquis  et  photos.  Puris:  1912.  264  S.  4%  s.  80.  -24“
IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
Vacat.
V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Le  Crédit  Agricole  IIEd.  par  lel  Jlinistere  de
I'  Agriculture.  T.  1.  2.  PTaris:  1910.  lmprimerie  Nalionale.

  S0.  (Bépublique  Françaisc.)  25
1.  But-Commentauire  de  la  législation.  —  Résultats
obtenus.

2.  Crédit  à  long  terme  en  faveur  de  la  petite

propriété  rurale  (Lois  cte.).
Chundron:  Les  coutumes  du  Tehad.  Rerne  des
troupes  col.  118  (1912)  402—127.  26
Niederlündisch-Indisches  Einkommensteuerkesetz
vom  30.  Jürz  1905  mit  Abüänderungegesctzen.  (Belastingen.
  Inkomstenbelasting.)  Aus:  Stantsblad  van

Jederlandsch-Indié:  Nr.  208.  1908  ff.  20.  15r½

Jeumerer,  Karli  ’rikatrechtliche  lischbeziehungen
nach  demschem  Kolonialrecht.  cilschr.  f.  Völkerrecht
2  (1912)  125—197"!4  28

*  An  Ordinance  to  amend  the  law  relating  to
public  ronds.  Aus:  The  province  of  Tinnsvanl  otficial
Enzeite  Vol.  VI.  1011  Nr.  50  S.  101.  10.  20

VI.  Stantsrecht.
Vucat.

 

VII.  Verwaltung.

*  IHusenkamp:  Armenfüsorge  der  Städte,  des
Staates,  der  Kirche.  Erang.  Gemeindeblatt  f.  Deutsch-Südwest.
  4  (1912)  34—35.  30

*Ordonnunce  instituant  un  corps  de  police  territoriale.

  V.  1.  Januar  1912  9  (1912).  Bullet.  off.  du
Congo  belge  120  ff.  [31
*  Winkler:  Herzog  Adolf  Friedrich  von  Mecklenburg.
  Kolz.  17  (1912)  250—251.  (132
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

*  The  Canada  Frear  book  1910.  Second  serics.
Ottawa:  1911  lrarmeler  L,  163  S.  1.K.  5D0.  24
XI.  Statistik.  Jahresberichte.

*  Report  on  the  land  revenue  administration  of
the  plains  districts  of  the  prorince  of  Enstern  Bengal
and  Assam  for  ihe  revenne  veur  1910/11.  Dacca:
Versch.  J.  Bengal  und  Assam  ((overnm.  Central  Press.
2  Kup.  40°.  (45

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  Bahr,  Elmer  H.:  Agriculture  in  the  Cuvos  islands.
  Thilippine  Agricult.  Rer.  3  (1912)  117—149.  136
*  Bulletin  of  the  Imperial  Institute.  4  duarterlr
record  of  progress  in  tropical  agriculture  und  ind#ustries.
  Ed.  b#  the  director  and  prepar.  by  the
scientit,  and  techn.  staff  of  the  Imper.  lnostit.
Vol.  X.  1912  ff.  London:  Murray  1912  ff.  do.  37
Cndman,  W.  H.:  Poultry  keeping  in  Expt.
Agricult.  journ.  of  Egrpt  Vol.  1  part  1  (1912)60—80.  (38
Curtwright,  M.  A.:  Henna  cultivation  in  Exypt.
Part  I.  Agricult.  journ,  of  Egypt  Vol.  1  part  1  (1912)
91—100.  (39
Dudgeon,  G.  C.:  Dry  farming  methods  in  Eprpt.
Agricult.  journ.  of  Egypt  Vol.  1  purt  1  (1912)  84—988.  (40
Daudeon,.  (#.  C.  and  (iough,  I..  H:  Methods  for
the  control  of  insect  pests  with  special  reference  1#o
the  egyptian  cotton  worm  Prodenin  Litura#.  Agricult.
journ.  of  Egypt.  Vol.  1  part  1  (1912)  55—65.  &amp;amp;
Gughes,  L.  II.:  Scale  insects  upon  citrus  trecs
and  methods  to  be  employed  for  their  control.  Agricult.
  jüurn.  of  Egrpt  Vol.  1  part  1  (1912)  89—93.  142
*lubert,  Paul:  Fruit  des  pays  chands.  Daris:
Dunod  &amp;amp;  Pinat  1912.  X.  728  S.  15  Fr.  d0.  (Bibliothöque
  pratique  du  colon)  T.  1  Etude  généralc  des
fruits.  43
lluzhes,  Frank  and  Raphael  Aladjem:  The  concentration
  of  phesphoric  ancidl  in  the  soil  in  the  neighbourhood

  of  old  centres  of  population.  Agricult.
journ,  of  Egrpt  Vol.  1  part  (1912)  81—83.  44
*  Nackie,  D.  B.:  A  new  coconut  pest.  Philippine
Auricult.  Ber.  3  (1912)  112—143.  115
·  Medeclinzen,  vran  het  Deli-Droefstation  te  Medan.
Indische  Alercuur  18  (1912)  379—380.  46
Renrdon,  John  ID.:  Animal  diseases  in  Formosan.
Philippine  Agricult.  Rev.  3  (1912)  114—146.  (1

·BRichelmann:  UVher  Tierschutz  in  den  Kolonien.
I)  Kol“.  17  (1912)  271.  .  18
VSchmidt.  W.:  Ein  kurzer  Überblick  der  Entwicklung
  der  australischen  Vollblutzucht.  (Sydner  1912)
12  S.  10.  49
        <pb n="513" />
        GW  467  20

"  Vellguth:  Edel-  und  Pflasterhölzer  in  Deutsch-Ostafrika.
  Deutsche  Straßen-  und  Kleinbahn-Zeitung
18  (1912)  289—292.  (5o

*  Vollbehr,  Ernst:  Der  Regierungsvichposten  im
Kameruner  Hochland.  Umschau  18  (1912)  378—380.  (51

*  Wester,  P.  J.:  Roselle,  its  cultivation  and  uscs.
Philippine  Agricult.  Rev.  3  (1912)  123—132.  52

*  Wolf,  Jacob:  Der  Tabak  und  die  Tabakfabrikate.
M.  100  Textabb.  u.  zahlr.  Tab.  Leipzig:  Voigt  1912.
VIII,.  292  S.  12  M.  do.  6a

*  Wolf-Czapek,  K.  W.:  Der  Kautschuk.  Seine  Gewinnung
  und  Verarbeitung.  M.  10  Fig.  auf  Taf.  u.
im  Lext.  Berlin:  Union  Deut.  Verlagsgesellsch.  1912.

128  S.  4K.  8So.  54
XIV.  Wasserwesen.
Vacat.
XV.  Bergwesen.
Vacat.

XVI.  Handel.

*  Brlitisch-Ostafrika  im  Rechnungzjahre  1910/I1.
(Bericht  des  Kaiserl.  Wizekonsul.  in  Alombasa  v.  19.  Dez.
1911.)  Berichte  üb.  Handel  u.  Industrie  3  (1912).  I(55

*Le  commerce  de  l’Afrique  Equatorialc  françaisc  et
les  grands  ports  et  marchés  européens.  Bull.  de  I’Off.
„C#l.  51  (1912)  ff.  (656

*  König,  Bernhard  von:  Die  Brüsseler  Spirituesen-Konferenz
  von  1912  und  Frankreich.  DKolz.  18
(1912)  289—291.  157

*  Luandmann,  Fritz  Rolf:  Die  europüischen  Handelskolonien
  in  China.  Inaugural-Dissertation  .  .  Frunkfurt
  a.  M.  1911:  Voitzt  &amp;amp;  (ileiber.  6  S.  0.75./.  K.  58

Amtliche  Liste  der  deutschen  Sceschiffe  mit  Unterscheidungssignalen,
  uls  Anhang  zum  Internationalen
Signalbuch.  H#sg.  im  Reichsamt  d.  Innern.  Berlin:
CG.  Reimer  1912.  190  S.  50.  (5P

*Ritter.  Karl:  Die  Rechtsgrundlagen  der  französischen
  Konzessionsgesclischaften  im  Konggebicte.
Aus:  Zeitschr.  f.  Kolonialpolitik  Jg.  141.  1912

Nr.  4.  193—241.  60
*  Transports  par  batcaufs  suri  le  Kasai-Tarifs.  Bull.
off.  du  Congo  belge  9  (1912)  418—125.  [61
"*  Zolltarifünderungen  im  Australischen  Bunde.
Dem.  Handels-Archiv  April  (1912)  433—443.  162
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XVIII.  Verkehr.

*  Baltzer,  Franz:  Die  Kap-Cairo-Bahn  Zur  Frage
ihrer  Vollendung.  Beitung  d.  Vereins  Deut.  Eisenbuhnverwaltungen
  33  (1912)  532—533.  63

Les  communications  par  chemin  de  fer  et  par
voie  fluviale  au  Congo  Belge.  Rapports  .  .  .  ..  Bullet.
de  la  Société  belge  d'études  coloniales  4  (1912)
297—345.  64

Ein  koloniales  Flugdienstprojekt.  Afriku-Post  5
(1912)  4—5.  65

*  KMalavialle,  Leon:  Le  projet  de  chemin  de  fer  de
Tananarive  à  Antsirabe.  Ann.  colon.  45  (1912)  1—2.  (66

*  Waltz:  Zwei  neue  Eisenbahnen  in  (inbun.  Afrika-Post
  8  (1912)  1—2.  (67

XIX.  Medizin.

*  Bouet,  G.  et  E.  Rouband:  Notes  sur  des  cxpériences
  diverscs  de  trunsmission  des  trrpanosominses  hur
les  glossines.  Supplém.  au  Journ.  offic.  de  I/Afrique
Kccid.  frang.  69  (1912)  53—56.  68

*  Dufougeré,  M.  W.:  La  malacdlie  du  someil  et  les
trxpanosomiases  animales  en  Casamancee.  Supplém.  au
Journ.  oftic.  de  I’Afrique  oceid.  françg.  69(1912)56—59.  6

*  Fürth:  Neuere  Unte#uchungen  über  Fleckfieber.
Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhrg.  8  (1912)  211—255.  l20

 

*  Hopkinson,  Emilius:  Sleeping  sickness  in  Gambia.
Journal  of  trop.  med.  8  (1912)  113—117.  171
Kammerer,  J.:  Die  ürztliche  Mission.  lhre  Notwendigkeit,
  ihre  Methode  und  ihre  Erfolge.  3  Aufl.
Stuttguart  (1912):  Steinkopf.  31  S.  80.  172

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Budge,  E.  A.  Willis:  Egyptian  literature.  Vols.  I
and  II.  Elit.  with  translations.  London:  1912
—  □###

Pratt's  grammar  and  dictionary  of  the  samoan
langunge.  4.  0dl.  rev.  and  enlarg.  b  J.E.  Newell  Samon:
London  Missionary  Socicty  Malua  (1911).  131.  3514.
158  S.  20  NK.  SPo.  174

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Ammnann,  T.:  Die  unbesctzten  Missionsfelder  von
Afrika  und  Asien.  Erangel.  Missions  -  Magnzin  5
(1912)  ff.  "I75

Axenfeld,  Kurl:  Küste  und  Inland.  Ein  Uberblik
  ü.  d.  Entwicklung  u.  d.  Aufgaben  d.  Berl.  Miss.
i.  D.  Ostafr.  2  völlig  umgenrb.,  Aufl.  d.  -Wegweisers#
  durch  die  B.  M.  i.  D.  Ostafr.  Berlin:  1912.
Erang.  Miss.  Anstalt.  48  S.  50.  76

Fink,  Alfred:  Die  Wirksamkeit  der  Missionüre
von  Mill-Elill  auf  den  Philippinen.  PDie  kathol.  Mission.
8  (1911/12)  189—192.  #

2.  Jahresbericht  der  Evangelisch-Lutherischen
Mission  zu  Leipzig.  Mit  1  Abb.  u.  2  Karten.  Leipzig:
Evang.  Luth.  Mission  1911.  118  S.  80.  178

*  Die  Jesuitenmission  von  Zentralmadagaskar.  Die
kathol.  Mission.  8  (1911/12)  181—186.  (79

*klamroth,  M.:  Der  Islum  in  Deutsch-Ostafriku.
Berlin:  1912.  Erang.  Miss.  Gesellschuft.  *2  S.  80.  I80

*  Hamburgisches  Koloninlinstitut.  Bericht  über
das  3.  Stullenjahr.  Wintenemester  1910/11,  Sommersemester
  1911.  Erst.  v.  K.  Rathgen  u.  Stuhlmann,
IIamburg:  Lütcke  &amp;amp;  Wulff  1911.  96  S.  80.  (81

Mirbt:  Die  Frau  in  der  deutschen  evanngelischen
Auslandsdinspora  und  der  deutschen  Koloninlmission.

Hamburg:  Elwert  1912.  30  S.  S0.  82
Schlfer,  Rich.:  Ist  der  Islam  eine  dGefahr?  Kassel:
Röttger  1912.  37  S.  0.10  ..  go.  vs

*  Schlunk,  M.:  Die  erangelische  Ewekirche  in  Südtogxo.
  Evangel.  Missions-Mutgazin  5  (1912)  185—199.  l84

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die

Kolonien.
Vagcat.

XXIII.  Aufstände.  Militärwesen.

*  Deslaurens:  Une  Cpisode  de  liaison  des  postes
n  In  Cote  (T’Ivoirc.  De  Bounaflé  à  Sinfra,  Férrier  1911.
Rerne  des  troupes  col.  118  (1912)  374—382.  85
Les  enseignements  des  combats  Contre  les  Massulits.
  Revue  des  troupes  col.  118  (1912)  361—373.  86
*  Or##nisation  et  defense  des  postes  à  Madagascar.
Revue  des  troupes  col.  118  (1912)  ff.  87
Pupen,  F.  von:  Die  Fremdenlegion.  Preutz.
Tahrbücher  11  (1912)  287—305.  (
*Salzmann,  Erich  von:  Iim  Kampfe  gegen  dlie
Herero.  Mit  190  Abb.  .  u.  14  Orikinalzcichn.,  von
Anitn  l’eten  3.  Aufl.  6.—8.  Tauscnd.  Herlin:
(ilohus  (1912).  312  S.  1.K.  #.  (8
*  Les  troupes  noires.  Afriiluc  Française  4  (1912)
121—130.  (c00.

XXIV.  Technologie.  Kunst.

*  Ruckonm,  llermann:  JZur  Frage  der  Entkernung
der  Kukaotrüchte  auf  mechunischem  Wege.  ZJcitschr.
f.  Kolonial-Alaschinenhun  Ju.  2,  1912  107—109.  v1

1
*  1
        <pb n="514" />
        W  468  20

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

AdreBßbuch  der  Baubehörden  und  der  stuatl.
Baubeamten  Deutschlands.  I.  Jahrg.  1912.  Leipzig:
C.  F.  Müller  (1912).  VII.  217,  51  S.  80.

*Berlcht  über  den  III.  internationalen  Kongreß

für  Süuglingsschutz.  „(#outtes  de  laite  1911.  Hsg.  v.
I.  Kongrehleitung.  Redig.  v.  Arthur  Keller.  Berlin:

Stilke  1912.  p0.

*  Boecttger,  Georg:  Pfadfinder  zur  Belebung  militürischen
  Denkens.  lünchen:  Voreinigte  Kunstanstalten
  (1911).  48  S.  0.50.K.  8S0.

Dahl.  Fr.:  Seidenspinne  und  Spinnseide.
Textfig.  u.  Karte.  89  S.  do0o.  Aus:  Mitteilungen  n.
d.  Zool.  Muscum  in  Berlin.  B(I  6.  H.  1.  1912.

Erich,  Rafn#e#l:  Das  Stuatsrecht  d.  (iroßfürstentums
Finnland  =  Suomis.  Tübinkgen:  Mohr  1912.  XI,  243  S.
9.  20  .  Ac.  8o.  (Das  öffentl.  Recht  d.  Gegenwart.  XVIII.)

Genzmer.  St.:  Die  Rechtsprechung  des  Königlich
Preufßischen  Oberverwaltungserichts  in  systematischer
Darstellung.  Hrag.  von  B.  von  Kamptz.  5.  Lgünz.
Bd.  Berlin:  Heymann  1912.  XII.  955  S.  15.¼.  8L00.

*  Gesetablutt  d.freien  IIansestadlt  Bremen.  J.  1900ff.
Bremen:  Schüncmann  1900  ff.  5o0.

WV(desetzblutt  für  Elsu-Lothringen.  II#.  im  Alinist.
f.  Elsalßt  -  Lothringen.  J.  1900ff.  Strahburg:  Sieat##—6
lnger  Verlagsanst.  1900ff.  H0.

(lesetz-  und  Verordnunghlutt  für  das  Königreich
  Bauyern.  Jg.  1900  ff.  München:  1900  ff.  s80.

Gesetz-  und  Verordnungsblatt  für  dus  Königreich
  Sachsen.  Jg.  1900  ff.  Dresden:  Aleinhold  &amp;amp;
Söhne  1900  ff.  80.

*  Hof-  und  Stnnts-Mandbuch  des  (iroßherzogtums
Hessen  für  1912/13.  Nebst  Anhang.  Harmstudt:
Stantsverlag  (1912).  XXII,  358.  17  S.  860.

*  Jahrbuch  für  Entscheidungen  des  Kammergerichts
in  Sachen  der  freiwilligen  (ierichtsbarkeit.  in  Kosten-,
Stempel-  und  Strafsachen.  Hrs.  von  Reinholt  Johow#rund
  Victor  Ring.  (iesamtregister  zu  Band  31.—  10.
Berlin:  Vahlen  1912.  43  S.  7.50.  —.  80.

lIllustriertes  Jahrbuch  der  Naturkunde.  Jgr.  10.
1912  von  II.  Bredrow.  Leipzig.  Teschen  1912:  Prochuska
254  S.  1,50..  10.

vnhresbericht  der  Uandelskammer  zu  Berlin  für
1912.  2  T.  Berlin:  (1912)  Hermann.  80.

T.  1.  Uberblick  über  das  Wirtschaltsjahr  1911  und
Liericht  über  die  Wirksamkeit  der  llandelskammer
  im  Jahre  1911.

2.  Bericht  über  die  wirtschaftliche  Lage.

Ait

 

*  Kersten.  ((:  Der  Eisenbetonbau.  II.  Teil:  Auwendungen
  im  Hoch-  und  liefban.  M.  407  Textabh.
6.  verb.  u.  erweit.  Aufl.  Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn  1912.
VII.  226  S.  4.  86.

*  Klinckowstroem,  (iraf  (.  von:  lpgenicur  Königs
endgültige  Veruneilung  der  Wünschelrute.  Hildebrandts
  Zentralbl.  d.  Pumpen-Industr.  u.  Wasser-Techn.
  12  (1912)  151—152.

*  Kohler,  Josel:  Einführung  in  die  Rechtswissenschaft.
  4.  neu  durehges.  Antl.  I#cipzig:  Deichert
1912  V.  247  S.  5.4.  geb.  6G.  .  8S0.

*Kober,  Karl:  Suchenrecht  (Standinger,  J.:  Kommentar
  z.  B.  G.B.  Bd.  3).  Aünchen  u.  Berlin:  Schweitzer
1912.  1167  S.  30.  .  80.

*  Löwenfeld,  Theoder:  Bürkerl.  Gesctzhuch.]  Allgemeiner
  Teil.  Von  Theodor  I.öwenfell  und  Erwin
Riezler.  (Standinger.  J.:  Kommentar  z.  B.  (i.  B.)
München  u.  Berlin:  Schweitzer  1912.  7  S.  Aufl.  B  l.  1.
Lief.  1.

*  Neyer,  llugo:  Lehrbuch  des  deutschen  Strafrechts.
  Neu  bearb.  von  PThilipp  Allfed.  7.  durchans.
voründ.  Aufl.  lcipzig:  Deichert  1012.  XIV.  16  S.
13  .KA.  50.

*  Mücke,  J.:  Die  (iesctze.  betreftend  dlus  Preullische
Stantsschullbuch  und  das  Reichsschuldbuch  nehst  en

Gnzu  gehörigen  Ausführungsbestimmungen.  (C#iuttentaxsche
  Sammlung  Prcutßz#(10#ctze  30.)  Berlin:

(inttentag  1912.  200  S.  2.¾.  D0.

erierunablutt  für  das  Königreich  Württemberg.
  Ju.  1912  ff.  Stunigart:  Scheutele  1912  lf.  ##.

*  Sulmnann.  Erich  von:  Im  ZSattel  durch  Zentral-—
Asien.  M.  viclen  Bil.Tbesichtskarte  nnd
8  Kartenskizen.  Berlin:  Glohns  1912.  312  S.  1.1.  do.

vllamburgische  Botanische  Stantsinstitutc.  Jabre.
berichte  1910.  Aus:  Jahrbuch  (dl.  Ilamburk.  Wissenschaftl.
  Anstalten.  XXVIIII.  1010.  Hamhburg:  Lütcke
&amp;amp;  Wullf  1911.  130  S.  090.

Weyermnnn.  AI.:  4ur  (icschichte  des  lmmobiliarkre#
  Gitwesens  in  L’reulien.  (Freiburger  Volkswirtsch.

bhandl.  hrag.  v.  Karl  Diehl  und  Cierhard  v.  Schule-Güävernitz.

  I.  Bd.  1.  II.)
XV.  239  S.  0.

Wiedeeim.  W.:  Das  Klettenlabkram  (Kleber)
[Unlinm  Aparine  I.I.  M.  11  Taf.  (Arb.  d.  Deutsch.
Landw.  (iesellsch.  II.  203.  Die  Bekümpfung  des  Unkrams.
  Stück  5.)  Berlin:  lemsche  Landw.  (iesellsch.
1912.  29  S.  0.

T’reiburg  i.  B.:  Brann  191.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Namatanai  (Deutsch-Neuguinea),  einer  Regierungsstation  auf  Neu-Mecklenburg,  ist
eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von
gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  von  Wertbriefen  und  ferner  auf  die  Wahrnehmung
  des  Postanweisungs-,  Paket-,  Nachnahme=  und  Zeitungsdienstes  erstreckt.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1912.

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschissungohafen


Nach
am:

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Uberfahrt

 

Neapel
(deimsche  Schiffe)

1.  Deutsch-Reuguinea,
Kaiser-Wilhelmsland
und  Bismarch-Krchipel.

Brindisi

-  26.  Mai
tengl.  Schiifse)

 

177.  31.  Mai

Friedrich-Wilhelmshafen
  41,  43  Tage
[(Nabaul  43,  46  Tage
eFriedr.  Wilhelmsh.  45  T.
[Rabaul  42  Tage

15“.  24.  29.  Mai  1010

 

 

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai  —Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo
1134  am  23.5.  u.  200  6.  —  Briefe  und  Postkarten  nom  Berlinbafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Vricie  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="515" />
        W  469  20

 

 

 

Ausschiffungshafen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-ESstafriha.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16  Tage1.  28.  jed.  Mts.  1040
(deutsche  Schiffe)
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  20  Tages  jed.  Mts.  1015
Muansa  und  Schiratt.
Von  Mombasa  Weiter-  Brindisi  2.  Juni  Mombasado  15,  17  Tage31.  Mai  1040
d  Krderung  ntt  der  u  anda-  (engl.  Schiffe)
lalgunf  ven  der  E#atonMarseille  24.  Mai  Mombasa  O  19  Tage22.  Mai  10  30
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  8.0
(deutsche  Schiffe)
b)  nach  Ta  inschl.  Amant,  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10#0
LSa  aus  edenl  ½i  (deutsche  Schiffe),
rogwe,  Leganga,  Mkumbara.  '  jed.  jed.  .  104
10  ao  gange  ilmikumahana-  Marseille  10.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  104
Vangant  und  Wilhelmstal))  Brindisi  2.  Juni  Tanga  23,  25  Tage81.  Mai  1040
.  (engl.  Schiffe)  «
4.  Morseille  11.  28.  jed.  Mts.  Daressalam  20  Tage  89.  26.  jed.  Mts.  8.0
e)  nach  Daressalam  sowie  nach  s  sdeutsche  Schiffe)
*46  amoso,  Bismarckburg,  Neapel  1  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1040
doa-grangi.  Andi.  Mahenge,  Marseille  10.  jed.  Mts.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Mikindani,  Mkalama,  Mo-  (von  Zanzibar  unmittelbar
horro,  Morogoro,  Mpapua,  Weiterbesörderung  nach
Muasa,  Neu-Langenburg,  Daressalam  durch  Gouverne-Verengert
  Sadant.  Shians  mentsdampfer  in  6  Stund.)
«  -"  «  Brindisi  2.  Juni  Zanzibar  17,  19  Tage1.  Mai  1040
Tschole,  Udtidji,  Usumbura  (engl.  Schiffe)  J  3  h#arssalam  welcg
mit  nächster  Gelegenheit
3.  Deutsch-Sübwestafrika.  1  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  23,24  Tg.  24.  jed.  Mts.  5.30
#a)  nach  Swakopmund  sowie  Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tage  11.  27.  jed.  Mis.  10  45
ob  e  n.  Bn  e7  —....
Gor  ernenn  W.  Eonthamytn.  4.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tage.  jed.  Mts.  12.0
ontein.  "  ten,  Groß-  .
iwiey,öIchaåYaYs,Hp(--Southampwnstm  Swakopmuumeage29.1ed.Mts.101-2
chanass  hohewarte,sata·lsi(deutscheSchiffc),
III;1DJXJYHRJCJIÜPHJ«Southampton18.Mai1.Juni  Swakopmund22,-,25T.17.31.Mai12.0
IFPFTMAFntFLsZFUZFC  b  26T.  18.  Mai  9.10
lamm,  Neuheufis,  Oka-  '  S  T.  i  9.
aen.  Jsie  irumert  Hamburg  18.  Mai  Swakopmund  etwa  ai
zuan  “—*  On#wi,  —  Southampton  20.  Mai  Swakopmund  —,  24  Tg.10.  24.  Mai  12.0
wera.  Otstmbingwe,  Offiwa-  Z„
Cus  .  Kibrero  #tofona  Hamburg  15,  jed.  Mts.  Swakopmund  43  Tage.  jed.  Mts.  9.10
meb,  Usakos,  Waldau,  Water-  ·
beko.ilhel«mötalu.Wl-IthkfAntwcrpen524.  jed.  Mts.  Swakopmund  34  Tage23.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25,  24  T.6.  24.  jed.  Mts.  5.30
Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage11.  27.  jed.  Mts.  1045
(deutsche  Schiffe)
Southampton  14.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  19  Tage  13.  jed.  Mts.  12.0
(deutsche  Schiffe)
b)  nach  Laderiebucht  sowie  Southampton  31.  Mai  Lüderitzbucht  20  Tage29.  jed.  Mts.  1012
F  hiernalbeursce  Schtfe
Daluur  Kaltsomtem  (S#dg,  n  Southampton  18.  Mai  1.  Juni  Lüderitzbucht  21,-,  24Tg.7.  31.  Mai  12.0
bta.Maltahöbe  Prinzenbucht.  1.  ·  «»  «  ·
Rammisvri,Seehem,llka-fHamburgi18.1ed.Mts.  Lüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  9.10
mas  und  Warmbad  1.  #
Hamburg  15.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage4.  jed.  Mts.  9.10
I
fAiItwcrpen124.jed.Mts.  LüderitzbuchtöZTage23.jed.Mts.1.0
(deutsche  Schiffe)
sSouthampton  25.  Mai  Lüderitzbucht  —,  21  Tg.24.  Mai  12.0
rnßb:n  1  :  0  rt  NRai  ·0  1  *5
4  gzaee.  Queenstown  30.  Mai  27.  Juni  Zpia  32  Tage  28.  Mai  25.  Juni  8.15

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
        <pb n="516" />
        W  470  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  19  Tage
5.  Kamerun.  Duala  20  Tage
Kribi  21  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Abonolinga,  Bamenda,  Plantation  21  Tage
Dauto,  Hibun,  Bipindihof.  Longji  21  Tage
Bonaberi,  Bonambast,  Buea,  .  ,  .
Wo,DschangDuale-,Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dume,  Ebolowa,  Edea,  Ja-  ur  Mer  Duala  19  Tage
basst.  Jaunde,  Johann-  Al.  Oeursche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
brechtshöhe,  Joko,  Kribi,  Lobe-  -P
tal,  Lolodorf,  Lomie,  Longjt,  Plantation  20  Tage
Marinerg.  Muneck  —  Fu-  Longji  20  Tage
WMaorich  9  *#  eaburyg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  6.22
Duala  28—30  Tage
Liverpool  30.  Mai  Viktoria  26  Tage  .
Duala  29  Tage  28.  Mai  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
d)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  28—48  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  30.  Mai  Rio  del  Rey  25  Tage.  Mai  1012
J)  nach  dem  Tschadsee-  Gebietiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage,  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kusfsert)  von  dort  wetter  Über
.  Nichte-Pola
Antwerpen  1.  Juni  Matadi  20—21  Tage  J31.  Mai  8.43
ch  nach  Molundu.  La  Nochelle  3.  Juni  don  da,weer  min  den  Siien..  Juni  8.43
Gelgtsche  Schiffe)  dann  zZu  Fluß  Baern  auf  2½
·  ongo,  Ssanga  un  «
Bordeaux  25.  jedes  Monats  em#sen  5"  Hü  ru  28.  jed.  Mts.  1045
.  Neapel  17°.  Mai  14°.  Juni  Jap  37,  36  Tage  15“.  Mai  12“.  Juni  1040
6.  F#ekkarglint#n,  Lalen  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
-  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
a)  nach  Jap  und  Angaur  Brindisi  26.  Mai  Jap  49  Tage  24.  Mai  1040
(engl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit
nächster  Gelegenheit
Aarindisi  12.  Mai  Jap  69  Tage  110.  Mai  1040
(engl.  Schiffe)  Angaur  von  Jap  mit
nächster  Gelegenheit
!a  Ponape  56  Tage
Brindisi  12.  Mai  Saipan  64  Tage
(engl.  Schiffe)  I  Palau  71  Tage  ç  ç’
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Palau  36  Tage  10.  Mai  10.  Juli  101#0
Neapel  12“.  Juli  Saipan  48  Tage
(deutsche  Schiffe)  Ponape  50  Tage

 

 

 

 

*Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1139  am  238/5.,  20/6.  und  18/7.
*Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

7.  Niantschen.

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschältspaptere.  Waren--proben

  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  72  u.  1122  sowie

Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

 

Neapel  #  17.  31.  Mai
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  19.  Mai  2.  Juni
(franz.  Schiffe)

Liverpool  31.  Mai

Marseille  24.  Mai

Tsingtau  85  Tage
Tsingtau  33—387  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und

aufgeführten  Beförderungsgelegenhetten,

ostkarten  na
*l

rieffendungen  jeder

 

15.  29.  Mai  1040
jeden  Freitag  1040
17.  31.  Mai  1015

30.  Mai  8.48
22.  Mai  102

Ki  u  auch  mit  den  unter  b)
Je  aen  a  der
        <pb n="517" />
        m

W  471  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  BFriefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
«  Brindisi  12.  Mai  Jaluit  50  Tage
8.  Marshall=  Inseln.  (engl.  Schiff)
Neapel  12“.  Juli  Jaluit  55  Tage  10.  17.  Mai  10“.  Juli
à)  nach  Jaluit  (beutsche  Schiffe)  10.0
Taranto  19.  Mai  Jaluit  57  Tage
Cengl.  Schiffo)
.  22.  M  Adelaide  27—31  Tage,
lekeeße  2.  Nat  5  demn  ween  mi  der
.  9  („¼⅜⅞ßvbv  ,  .  AIIUA  colllllcock  Mi:
b)  nach  Nann  Brindisi  26.  Mai  9.  Juni  Sydney.  Von  dort  mit  17.  20.  24.  31.  Mai
(engl.  Schiffe)  Fannpsir  der  Paeiste  Vhos.  7.  Juni  1010
«  -  2  phate  Company  oder  m  –
Taranto  19.  Mai  2.  Juni  Dampfer  „Germania“  der
(engl.  Schiffe)  Jaluttlinie  nach  Nauru

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  1139  am  18.

Juli.

 

9.  Lge.

Hamburg

Boulogn
Oenlge-  Edlih

Hamburg
„Marseille

Bordeaux
1Liverpool

Hamburg
PRotterdam
(deutsche  Schiffe)

Hamburg

Notterdam
(deutsche  Schiffe)

 

 

9.  24.  jedes  Monats
11.  26.  jedes  Monats

28.  jedes  Monats
10.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats
jeden  Mittwoch

16.  jedes  Monats
22.  jedes  Monats

30.  Mai
4.  Juni

 

Lome  17  Tage
Lome  16  Tage

Lome  22  Tage
Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter
Landwege  in  4—5

Lome  29  Tage
Lome  28  Tage

dem
agen

Lome  831  Tage
Lome  26  Tage

 

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

28.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  10  15

28.  jed.  Mts.  1045
Montag  10  12

16.  jed.  Mts.  6.22
21.  jed.  Mts.  1012

30.  Mai  6.22
3.  jed.  Mts.  10  12

Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Neuguinea  *  5  ½  21.  31“°.  Mai  ekse:  #:  15“.  30-u  Mai
—  —  —  Brindii  26.  Mai  9.  Juni
Neapel  20“.  Mai  3“.  Juni  Marseille.  23.  Mai
Deutsch-Sstafrika  m  .....  19.  Mai  16.  Juni  Liverpooll  26.  Mai  16.  Juni
pfnn  arseille  ..  17.  Mai  16.  Junisiontschon  Plumouth,
Southampton  16*.  Mai  *  Juni  1%  Southampton,  über  an  geae  der
Deutsch-Shdwest-  5.  We  V.„  Le  Havre  oder
afriha  Southampton  26.  Mai  9.  Juni  Queenstown.  (5—6  mal  monatlich)
–  Hamburg-  2.  16—  jed.  Mts.  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  14“.  30  jed.  Mts.  bahn  Donnerstas  u.  Sonnabend
KNamerrnn...Hamburg  16“.  jed.  Mts.  —  —  ——
—  —  e  Bll  Maoan.  Plomouth  über  San  Francisco  unbesoon
  Japl  Reapel,  21.  317.  Mai  Queenstopn  stimmt,  über  Vancouver
den  Karollnen  Brindisi  7.  Juli  ameder,  Daoe  am  157.  Mai
pvon  den  #  od.  Plymouth
F-essoift  7.  Juli  Brindsi  .oraussichtlich  Anfang
den  Marianen  .  .  Brindiss.  7.  Juli  .  ·.NEÄPFF«I»,WUUVMM
Neapel.....  s21.31«.Mai  Ist-»O«
den  Palau-Inseln  ape.  ·  Hamburg..2.6.7.8.16.jed.Mts.
den  Pal  *r  Brindisi.  T7  Juli  logo  Southampton  14".  30“.,  jedes  Monats
Marshal-Inseln.]  Neapel.  .  7.  Juli  Liverpool  jeden  Mittwoch.

 

*Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="518" />
        W  472  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

Postdampf  von  nach  bis  10.  Mai  1912.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  26.  April  ab  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  3.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  10.  Mai  ab  Antwerpen.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  10.  Mai  in  Rotterdam.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Vork  am  23.  April  ab  Monrovia.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Mai  ab  Hamburg.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  Mai  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  9.  Mai  ab  Madeira.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  9.  Mai  in  Kapstadt.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  7.  Mai  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  5.  Mai  ab  Kilindini.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  8.  Mai  ab  Madeira.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  10.  Mai  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  1.  Mai  in  Lagos.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  1.  Mai  in  Kotonou.
„Jeannette  Woermann“  Matadi  Hamburg  am  3.  Mai  in  Gabun.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  4.  Mai  ab  Monrovia.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  4.  Mai  ab  Monrovia.
„Lothar  Bohlen“  Gabun  Hamburg  am  3.  Mai  ab  Lagos.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  9.  Mai  ab  Victoria.
„Lulu  Bohlen"4  Calabar  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Sierra  Leone.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  26.  April  in  Accra.
„Max  Brock".  ..  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  Mai  ab  Monrovia.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  12.  Mai  ab  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  16.  Mai  ab  Hamburg.
„Kaiser"“  .  Kotonou  Hamburg  am  4.  Mai  in  Lome.
„Khalif"“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  Mai  ab  Swakopmund.
„Sausenberg“  Hamburg  Kotonon  am  4.  Mai  ab  Las  Palmas.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea"  Matadi  D!  Hamburg  am  4.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Kamerun“  Hamburg  I  Kamerun  am  4.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Lome“  Hamburg  I  Kotonou  am  10.  Mai  Maasluv  passiert.
„Otavi  ..  Kotonou  U  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Sierra  Leone.
„Rhenania“  Hamburg  1  Ostafrika  am  6.  Mai  ab  Suoez.
„Savoia“.  .  Accra  «  Hamburg  am  7.  Mai  in  Sierra  Leone.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Mai  ab  Monrovia.
„Togo"“  Hamburg  n!  Kamerun  am  17.  Mai  ab  Lagos.
„Windhuk“  Ostafrika  I  Hamburg  am  7.  Mai  ab  Durban.
„Slavonia“.  Hamburg  r  Lüderitzbucht  am  7.  Mai  in  Swakopmund.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Hamburg  .  Ostafrika  am  27.  April  ab  Delagoa  Bay.
„Arnfried"“  Burutu  .  Hamburg  am  7.  Mai  in  Hamburg.
„Gundrun“  Lüderitzbucht  1  Hamburg  am  8.  Mai  ab  Lome.
„Ingbert“.  Hamburg  Burutu  am  2.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Ingo“  ..  Hamburg  Calabar  am  30.  April  in  Calabar.
„Ingraban“  Hamburg  Gabun  am  2.  Mai  in  Bissao.
„Irmfried“  Hamburg  Matadi  am  9.  Mai  VDlissingen  passiert.
„Walburg“  Hamburg  T  Matadi  am  7.  Mai  ab  Monrovia.
„Wigbert“  Hamburg  «  Calabar  am  5.  Mai  ab  Rotterdam.
„Winfried“  Hambunrgideritzbucht  am  2.  Mai  ab  Las  Palmas.
        <pb n="519" />
        Marktbericht.“  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Infolge  von  ungünstigen  Witterungsberichten
  aus  Amerika  war  der  Markt  in  der  letzten
Hälfte  der  verflossenen  Berichtsperiode  steigend,
wenngleich  der  Konsum  sich  verhältnismäßig  reserviert
verhielt,  weil  er  überreichlich  versorgt  war.  Die
Mehrbezüge  gegen  das  Vorjahr  von  Amerika  betragen
  über  1  500  000  Ballen  für  den  Kontinent  und
fast  900  000  Ballen  für  England.  Seitdem  war  die
Stimmung  für  den  Artikel  ruhiger.  Die  Wetterberichte
  werden  fortgesetzt  Einfluß  auf  den  Markt
haben.  Es  notieren:  Middling  amerik.  0,58¾  4
(gegen  0,55¾  +K  im  Vormonat).  Upland  von  Narunga
  0,56—0,60  4  (0,54—0,59½  #4),  Abassi  0.63
bis  0,95.1¼  (0.62—0,92½  4),  Mitafifi  0,63—0,75  .4
(0,62—0,  75  .K),  Caravonica  0.72—0,85  KF  (0,72  bis
0,82½  „K)  für  ½  kg.  Togo,  gute  Durchschnittsqualität,
  wertet  etwa  0,58—0,59  K  (gegen  0,55  4
im  Vormonat),  feine  Togo-Sorten  etwa  0,60—0,64  .
(0,.61—0,63  44),  geringe  Sorten  etwa  0,49—0,51  4
(0.47—0,49  /%4)  für  ½  kg.

Baumwollsaat  hat  sich  im  Preise  gut  gehalten  und
sind  manche  Umsätze  zu  verzeichnen.  Es  notieren
von  80—140  #  für  1000  kg  gegen  80—130  f  im
Vormonat.

Bienenwachs  ist  ruhiger:  Deutsch-Ostafrika  2,85  bis
2,86  Jk  (gegen  2,85—2,87  im  Vormonat),  Madagaskar
  2,66—2,74  /¼  (2,56—2,76  KML),  Benguella  2.78
bis  2,80  4  (2,80—2,82  /),  Chile  2,94—83  M  (2,  96
bis  3  4%)  für  1  kg.

Blei.  Engl.  Blei  in  Mulden  19  .4  (gegen  18,50  M
im  Vormonat),  deutsches  Blei  in  Mulden  19,50  4
(19  Ac)  für  50  kg.  Tendenz  fest.

Elfenbein.  Der  Markt  war  recht  fest.  Es  wurden
für  Kamerun-Gabun-Elefantenzähne  mit  einem  Durchschnittsgewicht
  von  15—16  Pfund  engl.  11  .  für
½  kg  bezahlt.  In  den  letzten  Tagen  fand  infolge
des  matten  Verkaufs  der  englischen  Auktionen  eine
Abschwächung  statt,  so  daß  mit  10,90  für  ½  kg
gegen  10,75  ¼4  im  April  geschlossen  wurde.

Erdnüsse  bleiben  in  guter  Frage.  Geschälte  Mozambique
  und  ostafrikanische  Sorten  werten  16,650  bis
17  &amp;amp;  für  50  kg  gegen  15.75—16  %  im  Vormonat.

Hauf.  Deutsch-ostafrikanische  Ware.  Zufuhr:  Januar-März
  1911:  2080  Tons,  1912:  3512  Tonus,  April
1911:  494  Tons,  1912:  885  Tons,  zusammen  1911:
2574  Tons,  1912:  4897  Tons.  In  der  ersten  Hälfte
der  Berichtsperiode  schwächte  der  Markt  ab  infolge
beträchtlichen  Receipts  von  Manila  sowie  der  nachgebenden
  Tendenz  in  Meriko  und  der  gänzlichen
Zurückhaltung  der  Käufer.  Durch  Herabsetzung  der
Forderungen  wurde  das  Interesse  der  Käufer  wieder
wachgerufen,  so  daß  größere  Abschlüsse,  speziell  für
fernere  Sichten.  zustande  kamen.  Notierungen:  Reguläre
  bis  Superior-Ware  25,55—26  &amp;amp;  (gegen  25
bis  25,50  “  im  Vormonat),  Sekunda  bis  Mittelware
23—24,75  K  (23—25  #(),  Abfallhanf  13—17,75  4
(12—17,50  .4)  für  50  kg.

Kaffee  ist  seit  einigen  Tagen  in  schwankender  Haltung.
Wert  für  Liberia-Kaffee  etwa  0,79—0,80  %  für  ½  kg
gegen  0,80  ./  im  Vormonat.

Kakao.  Der  Markt  ist  fester  geworden  und  haben
die  Preise  für  afrikanische  Sorten  anziehen  können.
Brasilien  und  Lissabon  bleiben  zurückhaltend,  und  ist
ein  Rückschlag  vorerst  wohl  kaum  zu  erwarten.  Die
heutigen  Preise  sind  für  Kamerun-Plantagen  54./%
(gegen  51,50—52  4  im  Vormonat),  Victoria  44.4
(42  +,).,  desgl.  rauchig  40  r  (38  K),  Lagos-Togo
48.  (45  .Kr),  Accra  48.50  —50.  ¼  (47—40  1¼),  Old
Calabar  47,50  K  (46  +#o),  Fein  Sao  ThomE  53  4
(55,50—52.4),  Kurant  Sao  Thomé  48,50  .  ¼  (46.44)
für  50  kg.

Kapok  bleibt  in  guter  Tendenz  und  wertet:  Graue
Sorten  1—1,20.4,  weiße  Sorten  1,40—1,50  für
1  kg,  wie  im  April.

Kautschuk  war  ruhig  bei  geringen  Umsätzen.  Die
Frage  für  den  Konsum  hat  sich  eingeschränkt.  Die
Preise  haben  nachgegeben.  Es  notieren:  Gabun

 

5,40—6,  10  .%  (gegen  5,40—6,25.  für  1  kg  im  Vormonat),
  Kamerun-Batanga  6,20—6,30  A  (6,20  bis
6,35  Ac),  I  a  Kamerun-Würste  7,40—7,60  Ac  (7,  50  bis
7,70  K),  Südkamerun  7,20—7,30  K  (8—8,  20  4#),
Ia  Kamerun-Kuchen  5,85—6  4  (5,90—6,10  4),
Ia  Goldküsten-Lumps  4.60—4,90  4  (4,80—5  4),
Ia  Togo-Lumps  5,20—5,50.4%(5,20—5,  50  ,  Ia  rote
Togo-Adeli-Bälle  10—10,25  (10,30—10,50  M).
Es  notiert  ferner  Deutsch-Ostafrikanischer  Plantagen-Kautschuk,
  wie  folgt:  a)  Bälle  7—7,60  M  (gegen
7.50—8  7  im  Vormonat),  b)  Felle  8—8,90  %%  (8,80
bis  11  .4).

Kolanüsse  sind  unverändert  fest  bei  einem  Wert  von
0,90—0,95  1K  für  1  kg  für  Viertelnüsse  und  0,85  bis
0.90.  “  für  halbe  Nüsse  (ungefähr  wie  im  Vormonat).

Kopal  bleibt  ruhig  und  im  Preise  wie  im  vorigen
Monat,  nämlich  für  Kamerun  0,70—0,80  ./4  Zanzibar
glatt  0,80—3  %,  Zanzibar  Gänsehaut  6—10  ./,  Madagaskar
  0,10—2,70  N,  Bissao-Boulam  kurant  1,80
bis  2,20  4,  Bissao-Boulam  gemischt  0,70—1  4,
Bissao-Boulam-Kiesel  1,60—1,70  K,  Conakry-Sierra
Leone,  kurant  1.90—2,50  .4,  desgl.  gemischt  und  unrein
  1,20—1,40  F  desgl.  kleiner  Bruch  1,10—1,40  4%
für  1  kg.

Kopra  ist  ruhig  und  notiert:  Ostafrikanische,  nach
OQualität,  24,50—26,50  #  (gegen  24,50—25,50  .
im  Vormonat),  Westafrikanische,  nach  Qualität,  22
bis  25.#¾  (22—25  )  für  50  kg.

Kupfer  schließt,  wie  im  Vormonat,  für  engl.  raff.  in
Ingots  zu  75.f  für  50  kg.

Mais.  Der  Markt  ist  ruhig.  Für  beste  weiße  Togoware
  wird  notiert  140  für  1000  kg  gegen  138  bis
142  %  im  Vormonat,  für  port.  ostafrikanische  Sorten
etwa  120  ¼4,  deutsch-ostafrikanische  Ware  fehlt  noch
immer.

Mangroverinde  ist  in  letzter  Zeit  ruhiger,  und  für
Madagaskar  Sorten  dürfte  kaum  auf  mehr  als  10.#%
für  100  kg  gegen  10—10,25  +  im  Vormonat  zu
rechnen  sein.  Mozambique  Rinde  fehlt.

Palmkerne  sind  mehr  oder  weniger  täglichen  Schwankungen
  unterworfen  gewesen.  Es  wurde  etwas
schwächer  zu  folgenden  Preisen  in  disponibler  Ware
geschlossen:  Lagos  19,60—19,55  4  (gegen  19,42½
bis  19.47/2  .K  im  Vormonat),  Togo  19,40—19,35.#
(19,22½  —19,27½.4),  Elfenbeinsorten  19,30—19,25.4
(19,112½  —19,17½  .44)  für  50  kg  einschl.  Sack.

Palmöl  schließt  flau  und  ohne  Leben  im  Geschäft:
Lagos-Portonovo  29.,50—29  At  (gegen  28,  50  -  28  M
im  Vormonat),  Kamerun  29.25  .7  (28,50—28  ./),
Liberia  27.K  (25,50—25,25  .“),  Accra-Togosorten
28,50  ¼  (27.50—27  .4%)  für  50  ktr.

Phosphat  bleibt  sehr  fest:  Florida  Rock  77—80  %
0,0310—0,0315./¾  (gegen  0,0295—0,0300.#“  im  Vormonat),
  Florida  Pebble  68—73%  0,0285—0,0300  4
(0,0225—0,  0235  ),  Florida  Pebble  74—76%  0,0265
bis  0,0275  (0,0275—0,0285  4%),  Algier-Tunis
63—70  %  0,0235—0,0240  .xv  (0,0235—0,0240  4/),
Algier-Tunis  57—  63  %  0,0250  ./  (0,0235  /)  für
1  %  phosphorsauren  Kalk  in  50  kg.

Reis  bleibt  sehr  knapp  und  ist  wohl  mit  einer  weiteren
  Preissteigerung  zu  rechnen.  Rangoon  25  bis
30  „K  (gegen  23,50—29.##4  im  Vormonat),  Japan  35,50
bis  40.4  (31,.50—39  1/4),  Java  36—50  .K  (34,50  bis
50  )  für  100  kg.

Sesamsaat  bleibt  fest.  Helle  Zangibar,  bunte  Mogambique
  17,50—17,75  (gegen  17—17,50  für  50  kg  im
Vormonat),  Bennisaat  (Westafrika)  16,50—17,25  4+%
(16,25—17  #K.

Silber  in  Barren  ist  gestiegen.  Verkäufer  83.50  /
(gegen  79.50  im  Vormonat),  Käufer  83.4  (79./%4
für  1  kg.

Superphosphat  bleibt  fest.  18  %  wasserfreie  Phosphorsäure
  5,70  .K,  (gegen  5,65  K  im  Vormonat,
desgl.  16%  5,60  4  (5,55  )  für  100  kg.

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes
angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  10.  Mai  1912.
        <pb n="520" />
        W  474  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
UMitgeteilt  durch  von  der  HKeuydt'sches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.  .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Etr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.  Adr.:  „Heydkontor“.  13.  Mai  1912.
Grün  Kapital  1  Ge-  Vor-  Letzte  „  Freibleibend
dungs-  p  schäfts-  Sus  Divi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  M  jahr  dende  dende  5%  5%
1A
1907  2  500  O000  1.  107  6  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  86  91
1907  600  000  1.  7.  0  2  IAgupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G)  88  90
1896  1  200  O00  1.  1.  .12  —  vBoͤdiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Alt.  126  180
1902  L  650  O000  .  1.  0  —  PHPBritich  Central  Africa  Lt.  9/—  96
1905  1  000  00  M.  44½½  HBremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.  G.  165  175
1905  1200000  1.  4.  ·0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  60  65
1902  600  O000  .  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  9  135  145
1905  220  000/1.  1.  4  8  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.)..  106  110
1900  1166  400  1.  1.  0  —  „Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  98  102
1878  2760  000  U.  111  —  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  **  A.  6.  140  150
1902  1  000  000.  1.  5  —  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  78  83
1907  2600000  1.  1.  3  —  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  ..  98  102
1885  2000  0000  TU.  4  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.,  für  Südwestafrika  600  630
1902  1  000  000  1.  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G)  58  68
1908  4500  0O000  1.  0  —  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  156  160
1902  1000000  1.  6.  6  —  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  ..  97  102
1896  2260  000  1.  1.10  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  0)  97  102
1898  8000000  1.  1.  8  —  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  110  125
1903  1  022  1001.  10.  0  —  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch  m.  b.  .  75  80
1889  3  000  O000  II.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  45  50
1887  1  200  O0.  115  —  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  330  —
1898  219  000  1.  7.  ·0  0  I  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien.  60  65
1906  3  000  000/I.  1.  4  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  78  82
1895  10000  000/1.  1.  ·0  0  Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  D.  1  G.  34  37
1908  157  500  |1.  1.  0  —  Kaukansib  Diamant  G.  m.  b.  H.  .  M1000M1150
1903  900  000  |1.  1.  0  —  BKautschuk-Pflanzung  Meanja  A.  G.  85  90
1908  1250  000  4  1u.  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  130  —
1908  8  126  000  1  2]22½Kolmanskop  Diamond  shares  ¾  48  AMA  50
1899  2  000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  93  98
1905  150  000  1.  1.  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  450  500
1886  1  7500  000  ¾  1.  4.  ·  0Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-  Anteile  1)a  125  128
1906,  1  400  000  1.  1.  0  —  Ostafrika-  Kompagnie  (D.  K.  G)  108  112
1900  St.  200  000  1.  4.,|5%  0  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  A  68  65
1902  2  375  000|0  1U.  11145  —  Pacific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  5  &amp;amp;  5½
19100  2  375  000  1.  101  —  do.  junge  33½  eingezahlt  28  2  2  2¾
1904  .  160  000  1.  5.  0  0  #lanmge:  Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  .!  84  88
1895  1500  000  1.  1  0  —  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  —  40
1903  900  000  .1.  1.  0  0  Safata-Samoa=  Gesellschaft,  Vorzugs-Auteile  4  —  20
1905  2  000  000  1.  1.  4  4°Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  .  15  18
1897.  500  O000  1.  1  12  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  110  200
1904  1  000  O0000  1.  112  —  Sisal-Agaven-  Gesellschaft  (D.  K.  G.)  160  170
1895  L  500  000  I1.  7.  0  0  South  African  Territories  Limited  7/3  7/9
1895  L  350  000  1.  1.  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limited  3/3  3/9
1892  22  000  000  1.  1.  5  7½  South  West  Africa  Co.  Iimite  29/6  30/—
1893  1  869  100  1.  440  0  Usambara  Kaffeebaugesells  haft  Stamm-Anteile  35  40
1893  142  200  1.  4.0  0  do.  Vorzugs-Anteile  70  80
19090  4235  000  .1.  1.  0  0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  45  50
1909  1  600  000  1.  1.  0  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  170  4  190
1897  T  2  100  000  1.  1.  8  —  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  78  88
1897  Ü  3  000  OO00  1.  1.7  15  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  218  225
1895  1  1  800  000  1.  1.1  0  —  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-Ant.
  (D.  K.  G.  100  —
3  I

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsemotiz“

*)  Bauzinsen.

 

baw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

—  Dividende  noch  nicht  erklärt.

 

 

ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer

 

4

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Oskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="521" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Juni  1912.  Uummer  11.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Asttrilungen  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.  Ilerausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duich  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  #  4,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  5.—  fur  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  .N.6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8  Wés,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Gebührenordnung  für  die  Bezirksämter  des  Schutzgebiets  Togo  in  Sachen  der  freiwilligen
  Gerichtsbarkeit.  Vom  9.  April  1912  S.  475.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Bestellungen
  des  Hauptmagazins  Duala.  Vom  24.  April  1912  S.  476.  —  Verordnung  des  Gouperneurs  von  Samoa,
belr.  die  Aufhebung  vom  früheren  Munizipalrat  von  Apia  erlassener  Verordnungen.  Vom  17.  Februar  1912  S.  477.
—  Desgleichen,  betr.  den  Verkehr  auf  öffentlichen  Wegen  des  Schutzgebiets.  Vom  17.  Februar  1912  S.  477.  —
Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  den  Geltungsbereich  der  Verordnung  vom  17.  Februar  1912,
betr.  den  Verkehr  auf  öffentlichen  Wegen  des  Schutzgebiets.  Vom  17.  Februar  1912  S.  478.  —  Baupolizeiverordnung
des  Gouverneurs  von  Samoa.  Vom  17.  Februar  1912  S.  478.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Samoa,
betr.  den  Geltungsbereich  der  Baupolizeiverordnung  vom  17.  Februar  1912  S.  479.  —  Bekanntmachung,  betr.  die
Auszahlung  von  Zinsen  und  Tilgungsbeträgen  auf  Stammanteile  der  Reihe  B  der  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft.
Vom  18.  Mai  1912  S.  479.  —  Personalien  S.  480.  «  .

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Kleinsiedelungen  am  Meruberg  S.  483.  —  Zur  Landeserkundung
  im  Bezirk  Langenburg  S.  484.  ·

Kamerun:  Die  Mubi-Erpedition  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  489.  —  Die  Befriedung  des  Bafia-Gebiets  S.  494.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  März  1912  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  494.

Samoa:  Nachweisung  der  bei  dem  Zollamt  Apia  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  494.  4  .

Deutsch-Südwestafrika:  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  495.  —
Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des  PVandels  des  Schutzgebiets  Südwestafrika  im  Kalenderjahr  1911  im
Vergleich  mit  1910  S.  497.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Lindi-Kilindi-Gesellschaft  S.  498.  —  Neu-Guinea-Compagnie  S.  499.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollernte  in  Palästina  1911  S.  502.  —  Stand
der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im  April  1912  S.  503.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  April  1912  S.  503.  —
Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  503.  —  Kakao-Ausfuhr  der  Dominikanischen  Republik,  Januar  bis  Februar  1912  S.  503.
—  Der  Gummimarkt  in  Parä  im  Jahre  1912  S.  503.  —  Kautschukgewinnung  und  -handel  in  den  Vereinigten
Malayenstaaten  S.  504.  —  Die  Zuckerindustrie  in  Mozambique  S.  507.  —  Petroleumfelder  in  Agypten  S.  508.  —
Goldgewinnung  in  Agypten  S.  506.  —  Nord-Nigeria  1910/11  S.  508.  —  Französisch-Guinea  S.  509.  —  Mozambique
  S.  509.  —  Portugal  S.  510.  —  Uganda-Schutzgebiet  S.  510.  —  Südafrikanische  Union  S.  510.

Vermischtes:  Eine  Eisenbahn  von  Libreville  nach  Bangala?  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  510.  —  'Der  Antwerpener
Elfenbeinmarkt  im  Jahre  1911  S.  512.  —  Literatur-Bericht  S.  513.  —  Koloniale  Literatur  (Nl.)  S.  513.—
Verkehrs-Nachrichten  S.  517.  —  Schiffsbewegungen  S.  521.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  622.

Anzeigen:  Sffentliche  Ausschreibungen  der  Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete  S.  p.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtlicher  TeilsScdrdraaa.

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Gebührenordnung  für  die  Bezirksämter  des  Schutzgebiets  Togo  in  Sachen  der
freiwilligen  Gerichtsbarkeit.
Vom  9.  April  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  vom  25.  Juli  1900  und  10.  September  1900
(Reichs-Gesetzbl.  S.  813),  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903
(Kol.  Bl.  S.  509)  und  der  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Kol.  Bl.
S.  617)  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  folgendes  verordnet:
        <pb n="522" />
        W  476  20

§  1.  Von  den  Bezirksämtern  wird  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  erhoben:
1.  für  die  Aufnahme  einer  Urkunde:

a)  bei  einem  Wert  bis  zu  100  f.  5%
b)  bei  einem  Wert  über  100  Ac  bis  zu  1000  2  oder  bei  nicht  nach  Geld
schätzbarem  Wert  des  Gegenstandes  der  Urkunde  10

V  V

Tc)  bei  einem  Wert  über  1000  .  für  jede  angefangenen  1000  %  mehr  .  10
2.  für  die  Beglaubigung  einer  Urkunde,  einer  oder  mehrerer  Unterschriften  oder

Handzeichen  auf  einer  Urkunde  je  nach  dem  Werte  des  Gegenstandes  die

Hälfte  der  Sätze  zu  1,  mindestens  aber  3.
3.  für  die  Ausfertigung  einer  Urkunde,  abgesehen  von  der  ersten  Ausfertigung,

die  gebührenfrei  ist,  0,50  .K  für  jede  angefangene  Seite,  mindestens  aber  2
4.  für  Abschriften,  und  zwar  für  jede  angefangene  Seite

a)  bei  Erteilung  einer  einfachen  Abschrift  0,20  ,  mindestens  aber  1

b)  bei  Beglaubigung  einer  Abschrift  0,30  ,  mindestens  aber  2

Tc)  bei  Erteilung  einer  beglaubigten  Abschrift  0,50  ,  mindestens  aber  2

#§  2.  Die  Gebühren  des  §  1  können,  soweit  sie  den  Betrag  von  3  M  üÜbersteigen,  bei
nicht  vermögensrechtlichen  Sachen  sowie  bei  einfachen  Sachen  mit  einem  Urkundengegenstand  von
unbedeutendem  Werte  auf  begründeten  Antrag  auf  3  /¼  ermäßigt  werden.

Gleiche  Ermäßigung  tritt  ein,  wenn  die  Urkunde  infolge  Versagung  der  Genehmigung  zu
dem  beurkundeten  Rechtsgeschäft  rechtliche  Gültigkeit  nicht  erlangt  hat.

Bei  Unvermögen  und  in  Fällen  besonderer  Härte  kann  von  der  Erhebung  einer  Gebühr
abgesehen  werden.

§  3.  Bare  Auslagen  der  Bezirksämter  werden  besonders  erstattet.
§  4.  Über  Erinnerungen  gegen  den  Ansatz  der  Gebühren  und  Auslagen  entscheidet  der

Bezirksamtmann.  Gegen  dessen  Entscheidung  ist  Beschwerde  an  das  Gouvernement  zulässig.  Die
Entscheidung  des  Gouvernements  ist  endgültig.

§  5.  Die  Beitreibung  der  Gebühren  und  Auslagen  erfolgt  nach  Maßgabe  der  Kaiserlichen
Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörde  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Beil.  z.  Kol.  Bl.  vom  15.  September).

§  6.  Der  Gouveruneur  ist  befugt,  im  Wege  öfsentlicher  Bekanntmachung  diese  Verordnung

auch  für  die  Stationen  des  Schutzgebiets  für  anwendbar  zu  erklären.

§  7.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Mai  1912  in  Kraft.

Die  Vorschriften  der  Bekanntmachung  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Einführung  einer
Umrechnungsgebühr  in  Eingeborenenrechtssachen  vom  28.  Juli  1909  (Amtsbl.  S.  226)  bleiben  unberührt.
  Unberührt  bleibt  ferner  die  Vorschrift  des  §  2  der  Verordnung  des  Kommissars,  betreffend

die  Befreiung  der  in  Sklaverei  gehaltenen  Personen,  vom  15.  Januar  1893,  wonach  Freibriefe
unentgeltlich  auszustellen  sind.

Lome,  den  9.  April  1912.

Der  Gouverneur.
Brückner.

*

V  V

V

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Ramerun,  betr.  Bestellungen
des  Hauptmagazins  Duala.

Vom  24.  April  1912.
Das  Hauptmagazin  in  Duala  ist  ermächtigt  worden,

1.  Leistungen  und  Lieferungen  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  zur  allgemeinen  oder  zur
engeren  Bewerbung  im  Schutzgebiet  oder  in  Deutschland  auszuschreiben.
2.  Beschaffungen  unter  Ausschluß  jeder  Ausschreibung  bei  Firmen  im  Schutzgebiet  oder
in  Deutschland  direkt  vorzunehmen.
Den  Ausschreibungen  und  Lieferungen  werden  die  „Bestimmungen  über  Beschaffungen  und
Lieferungen  für  die  Schutzgebiete“,  gültig  vom  1.  Oktober  1911,  zugrunde  gelegt.
        <pb n="523" />
        W  477  20

Diese  Bestimmungen  find  bei  der  Beschaffungsstelle  für  die  Schutzgebiete  in  Berlin  und  beim
Hauptmagazin  in  Duala  erhältlich.
Buea,  den  24.  April  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Kufhebung  vom  früheren
Ounizipalrat  von  Kpia  erlassener  Verordnungen.
Vom  17.  Februar  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird
folgendes  verordnet:

§*  1.  Die  vom  früheren  Munizipalrat  von  Apia  erlassenen,  mit  den  kurzen  Titeln  „The
Police  Offences  Ordinance  1892“  und  „The  Police  Offences  Ordinance  Amendment  Ordinance
1894“  bezeichneten  Verordnungen  werden  aufgehoben.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Apia,  den  17.  Februar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Schultz.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Samoa,  betr.  den  Verkehr  auf  öffentlichen  Wegen
des  Schutzgebiets.
Vom  17.  Februar  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird
folgendes  verordnet:

§&amp;amp;  1.  In  den  vom  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanntmachung  zu  bezeichnenden  Teilen
des  Schutzgebiets  gelten  für  den  Verkehr  mit  Fuhrwerken,  Motorwagen  und  Fahrrädern  sowie  für
den  Reitverkehr  auf  öffentlichen  Wegen  die  nachfolgenden  Bestimmungen.

§  2.  Fuhrwerke,  Motorwagen,  Radfahrer  und  Reiter  haben  im  Falle  des  Begegnens
einander  nach  der  rechten  Seite  auszuweichen.  Das  überholen  hat  nach  der  linken  Seite  hin
zu  erfolgen.

Bei  starken  Wegekrümmungen  und  bei  Wegekreuzungen  haben  sie  unbeschadet  der  Vorschrift
des  Abs.  1  Satz  2  die  rechte  Wegseite  zu  benutzen.

§  3.  Fuhrwerke,  Motorwagen  und  Fahrräder  müssen  von  Einbruch  der  Dunkelheit  an
mit  einem  hellbrennenden,  nach  vorn  fallenden  Licht  versehen  sein,  auch  wenn  sie  nicht  in  der  Fahrt
begriffen  find.  .

§  4.  Über  Brücken  darf  nur  im  Schritt  gefahren  und  geritten  werden.  Motorwagen  und
Fahrräder  haben  entsprechend  langsam  zu  fahren.

§*  5.  Motorwagen  und  Fahrräder  müssen  mit  einer  laut  tönenden  Signalvorrichtung  und
einer  Bremse  versehen  sein.

#s  6.  Wo  die  Ortlichkeiten,  lebhafter  Verkehr,  Ansammlungen  von  Menschen  oder  sonstige
Umstände  es  zur  Verhütung  von  Unfällen  erfordern,  oder  wenn  Tiere  beim  Vorbeifahren  scheuen,
ist  ganz  langsam  zu  fahren  und  zu  reiten  oder,  wenn  nötig,  anzuhalten  bzw.  abzusteigen.

§  7.  Motorführer  und  Radfahrer  haben  entgegenkommende,  zu  überholende,  in  der  Fahrrichtung
  befindliche  oder  die  Fahrrichtung  kreuzende  Personen  rechtzeitig  durch  ein  deutlich  hörbares
Signal  auf  ihr  Nahen  aufmerksam  zu  machen.

In  gleicher  Weise  ist  vor  Wegekreuzungen  und  in  Fällen,  wo  gemäß  §  6  ganz  langsam
zu  fahren  ist,  Signal  zu  geben.
        <pb n="524" />
        B  478  2O

Zweckloses  oder  belästigendes  Signalgeben  ist  zu  unterlaossen.  Mit  dem  Signalgeben  ist
unbedingt  aufzuhören,  wenn  Tiere  dadurch  unruhig  oder  scheu  werden.

§  8.  Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  ist  befugt,  den  Verkehr  auf  einzelnen  Wegestrecken
zeitweise  zu  verbieten.

Das  Verbot  muß  durch  öffentliche  Bekanntmachung  oder  durch  tatsächliche  Sperrung  des
Weges  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht  werden.

§&amp;amp;  9.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150./“
oder  mit  Haft  bis  zu  sechs  Wochen  bestraft.

§  10.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Gleichzeitig  wird  die  Regulation  1892  concerning  Riding  and  Driving  Vehicles  aufgehoben.

Apia,  den  17.  Februar  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Schultz.

Bekaonntmachung  des  Couverneurs  von  Somoa,  betr.  den  Geltungsbereich  der  Verordnung
vom  17.  Februar  1912,  betr.  den  Verkehr  auf  öffentlichen  Wegen  des  Schutzgebiets.
Vom  17.  Februar  1912.

.  Die  Verordnung  vom  17.  Februar  1912,  betreffend  den  Verkehr  auf  öffentlichen  Wegen
des  Schutzgebiets  erlangt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  dieser  Bekanntmachung  Geltung  auf  der
Insel  Upolu.

Apia,  den  17.  Februar  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Schultz.

Baupolizelverordnung  des  GCouverneurs  von  Somoa.
Vom  17.  Februar  1912.  «
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird
folgendes  verordnet:

§  1.  In  den  vom  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanntmachung  zu  bezeichnenden  Teilen
des  Schutzgebiets  unterliegt  die  Bautätigkeit  den  nachfolgenden  Beschränkungen.

§  2.  Zur  Ausführung  von  Neubauten  sowie  von  An-,  Um=  und  Erweiterungsbauten  jeder
Art  bedarf  es  der  schriftlichen  Genehmigung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde.

Als  Bauten  im  Sinne  dieser  Verordnung  gelten  alle  Bauwerke  aus  festem  Baustoff  (Stein,
Zement,  Wellblech,  Holz  u.  dgl.).

§  3.  Die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  können  die  Vorlage  von  ekizzen  oder  Plänen
der  beabsichtigten  Anlagen  verlangen.

§*  4.  Die  Bauten  müssen  den  Anforderungen  der  öffentlichen  Sicherheit,  insbesondere
denjenigen  der  Feuer-,  Gesundheits=  und  Verkehrssicherheit  entsprechen.

§*  5.  Die  Genehmigung  kann  an  die  Erfüllung  von  Bedingungen  hinsichtlich  der  Bauart,
der  Bauabstände  und  der  Banzeit  geknüpft  werden.

Die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  können  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  solche  Bedingungen
  durch  öffentliche  Bekanntmachung  allgemein  festsetzen.

§  6.  Mit  der  Erteilung  der  Bauerlaubnis  wird  keinerlei  Gewähr  für  die  technische  Richtigkeit
  der  Bauanlage  übernommen.  Vielmehr  verbleibt  die  Verantwortung  dafür,  daß  ein  Gebäude  in
allen  seinen  Teilen  nach  den  allgemeinen  Regeln  der  Baukunst  aus  gutem,  zweckentsprechendem
Material  standsicher  errichtet  wird,  dem  Bauherrn  und  dem  Baunnternehmer.
        <pb n="525" />
        W  479  20

§  7.  Bei  Ausführung  von  Banten  find  die  zur  Sicherung  der  Nachbargebäude  und  des
öffentlichen  Verkehrs  notwendigen  Vorkehrungen  zu  treffen.

§*  8.  Mit  dem  Abbruch  eines  Gebäudes  darf  nicht  begonnen  werden,  bevor  nicht  der
örtlichen  Verwaltungsbehörde  schriftlich  Anzeige  gemacht  ist.  §  7  findet  entsprechende  Anwendung.

§  9.  Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  ist  befugt,  die  Fortführung  eines  ohne  Genehmigung
oder  unter  Außerachtlassung  der  Baubedingungen  begonnenen  Baues  zu  untersagen  und  die  Beseitigung
  eines  solchen  Baues  anzuordnen.

§  10.  Die  Vorschriften  dieser  Verordnung  über  die  Genehmigung  finden  keine  Anwendung
auf  Bauten,  die  für  Rechnung  des  Schutzgebiets  ausgeführt  werden.

§*  11.  Die  beim  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  bereits  erteilten  Baugenehmigungen
bleiben  in  Kraft.  Im  übrigen  finden  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  auch  auf  die  bereits
genehmigten  Bauten  Anwendung.  .

§  12.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  2,  4  bis  6,  8  und  9  dieser  Verordnung  werden,
soweit  nicht  nach  den  Reichsstrafgesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  1
oder  Haft  bis  zu  sechs  Wochen  bestraft.

§  13.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Gleichzeitig  werden  aufgehoben:

1.  Nr.  CXXXV  der  „Former  Municipal  Regulations",
2.  Ziffer  5  und  6  der  Abatement  of  Nuisances  Ordinance  1894.
Apia,  den  17.  Februar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

In  Vertretung:
Schultz.

 

Bekonntmachung  des  Couverneurs  von  Saomoa,  betr.  den  Geltungsbereich  der
Baupolizelverordnung  vom  17.  Februar  1912.
Vom  17.  Februar  1912.

Die  Baupolizeiverordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa  vom  17.  Februar  1912  erlangt
mit  dem  Tage  der  Verkündung  dieser  Bekanntmachung  Geltung  im  Stadtbezirk  Apia.

Der  Stadtbezirk  Apia  umfaßt  den  Bezirk  der  früheren  Munizipalität,  wie  er  in  der  „Karte
des  Wegenetzes  im  Stadt=  und  Pflanzungsbezirk  Apia  vom  31.  März  1909“  bezeichnet  ist.

Apia,  den  17.  Februar  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Schultz.

 

Bekanntmachung,  betr.  die  Kus-zahlung  von  Zinsen  und  Tilgungsbeträgen  auf
Stammanteile  der  Reihe  B  der  Komerun-Eisenbahn-Gesellschaft.
Vom  18.  Mai  1912.  "

Die  gemäß  §  18  der  Bau=  und  Betriebskonzession  für  die  Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft
  den  Inhabern  von  Stammanteilen  der  Reihe  B  zustehenden  Zinsen  und  Tilgungsbeträge
zahlt  in  Hamburg

außer  der  Norddeutschen  Bank  und  dem  Bankhaus  M.  M.  Warburg  &amp;amp;  Co.
nunmehr  auch  noch
die  Hamburger  Filiale  der  Bank  für  Handel  und  Industrie  zu  Berlin
aus.
Berlin,  den  18.  Mai  1912.
Der  Reichskanzler.
J.  A.:
Conze.
        <pb n="526" />
        W  480  2eC

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Geheimen  Ober-Regierungsrat
und  vortragenden  Rat  im  Reichsamt  des  Innern  Isenbart  für  die  Dauer  des  gegenwärtig  von
ihm  bekleideten  Amts  zum  Mitglied  (Beisitzer)  der  Disziplinarkammer  für  die  Schutzgebiete
zu  ernennen.  —-lle•’

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,
  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dr.  Solf  den  Stern  zum  Königlichen  Kronen-Orden  zweiter
Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kaiserlichen
  Gouverneur  z.  D.  Dr.  Albrecht  Freiherrn  v.  Rechenberg  den  Roten  Adler-Orden  zweiter  Klasse
mit  Eichenlaub  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  ständigen  Hilfsarbeiter
  im  Reichs-Kolonialamt  Regierungs=  und  Baurat  Julius  Fischer  zum  Geheimen  Baurat
und  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  früheren
Zollamtsassistenten  1.  Kl.  beim  Gouvernement  von  Togo  Otto  Jacobi,  zur  Zeit  in  Leipzig,  den
Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Im  Reichs-Kolonialamt  sind  die  Geheimen  Sekretariatsassistenten  Wenzel,  Kirch,  Balschuß
  und  Lachnitt  zu  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren,  die  Geheimen
Kanzleidiätare  Vogelbein,  Schröder,  Lilienthal  und  Baltrusch  zu  Geheimen  Kanzleisekretären
ernannt  worden.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1912.
Kramer,  Hauptmann,  erhält  ein  Patent  seines  Dienstgrades.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1912.

Braunschweig,  Oberleutnant,  wird  vom  20.  Juni  bis  zum  19.  Juli  1912  zur  Dienstleistung  beim
1.  Nassauischen  Infanterie-Regiment  Nr.  87  kommandiert.

v.  Kornatzki,  Spiegel,  Braunschweig,  Bock  v.  Wülfingen,  Rothert,  Otto,  Oberleutnants,
Dr.  Wittrock,  Stabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere
2½  Jahre  genehmigt.

Rabe  v.  Pappenheim,  Oberleutnant,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis
  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Dr.  Wittrock,  Stabsarzt,  zum  Oberstabsarzt,  Dr.  Höring,  Dr.  Wolff,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten
befördert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  15.  Mai  1912.
Den  nachbenannten  Offizieren  usw.  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse:
den  Hauptleuten  Witte  und  v.  Strube;
der  Königliche  Kronen-Orden  3.  Klasse:
dem  Major  Hinsch;

der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberarzt  Greiner.
        <pb n="527" />
        W  481  20

A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1912.
Horn,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  Mai  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  1.  Juni  1912

im  4.  Oberschlesischen  Infanterie-Regiment  Nr.  63  angestellt.
Dienstleistung  bei  der  Landesaufnahme  kommandiert.

Er  wird  gleichzeitig  zur

Kahle,  Stabsarzt,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen

seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Meyer,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt,  Dr.  Kuhnle,  Assfistenzorzt,  zum  Oberarzt  befördert.

Pieper,  Leutnant  im  2.  Niederschlesischen  Infanterie-Regiment  Nr.  47,  scheidet  am  6.  Juni  aus
dem  Heere  aus  und  wird  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung  bei  der
Landesaufnahme  mit  dem  7.  Juni  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  15.  Mai  1912.
Den  nachbenannten  Offizieren  usw.  sind  folgende  Auszeichnungen  verliehen:
der  Rote  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Hauptmann  Schwartz;

der  Königliche  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Oberleutnant  Edlen  v.  der  Planitz;

das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

dem  Sanitätss  ergeanten  Bauer.

A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1912.

v.  Stephani,  Hauptmann,  Edlen  v.  der  Planitz,  Oberleutnant,  Dr.  Rinke,  Oberarzt,  —  Anträge
um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre  genehmigt.

 

Deutsch-Ostafrika.

Dem  zum  Königlich  belgischen  Konsul
für  Deutsch-Ostafrika  ernannten  Generalvertreter
  der  Deutsch-Ostofrikanischen  Gesellschaft
in  Daressalam,  H.  Pfeng,  ist  das  Exequatur
erteilt  worden.

—

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  am  13.  April:  Bezirksamtmann  Löhr,
die  kommiss.  Sekretäre  Schulz  und  Wiedemann,
die  Techniker  1.  Kl.  Schaffrath  und  Georgi,
Assistent  1.  Kl.  Nippgen,  Steuermann  Beck,
Kanzleigehilfe  Kopitz;  am  30.  April:  Bezirksamtmann
  Wendt,  Landmesser  Techmer,  Sekretär
Regner,  Förster  Brandenburg.

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen  sind:  am
24.  Januar:  die  Gerichtsassessoren  Dr.  Poeschel
und  Dr.  Vollbach,  Geologe  Dr.  Scholz,  Landmesser
  Schlichter,  die  kommiss.  Sekretäre  Wahl
und  Ebner,  kommiss.  Förster  Hemrich;  am
20.  März:  Techniker  2.  Kl.  Kraemer.

 

Wieder  eingetroffen  sind:  am  24.  Januar:
kommiss.  Bezirksamtmann  Zencke,  Sekretär  Krepp,
Landmesser  Wallichs,  Landwirt  Reichart,  Techniker
  2.  Kl.  Forchmann,  Polizeiwachtmeister
Wernecke;  am  19.  Februar:  Bezirksamtmann
Dr.  Knaak,  Sekretär  Behmer,  Landw.  Assistent
1.  Kl.  Besser,  Kanzleigehilfe  Mayer;  am  28.  Februar:
  Techniker  1.  Kl.  Grafe,  Polizeimeister
Lindner,  Kanzleigehilfe  Maske;  am  1.  bzw.
3.  März:  Landmesser  Erdmann,  Kanzleigehilfe
Bauer,  Regierungsrat  und  Referent  Herrmann,
die  kommiss.  Sekretäre  Wach  und  Brosch,  Assistent
2.  Kl.  Feldmann,  kommiss.  Förster  Rauer,
Landw.  Gehilfe  Haugg,  Polizeiwachtmeister  Lemnitz;
  am  18.  bzw.  20.  März:  Polizeiwachtmeister
Mulisch,  Assistent  Thorwart;  am  31.  März:
Polizeimeister  Reupke;  am  2.  April:  Bezirksamtmann
  Dr.  Mahnke,  kommiss.  Zollsekretär
Köster,  Kanzleigehilfe  Philipp.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  13.  Mai  angetreten:  Graf  v.  Sparr.

–—.  —  ÒÊ
        <pb n="528" />
        482  2e0

Ramerun.

Am  9.  April  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Geheimer  Regierungsrat
Hansen,  Marine-Oberstabsarzt  Dr.  Waldow,
Bezirksamtmann  Kirchhof,  Bezirksleiter  v.  Lüdinghausen,
  Landmesser  Seekamp,  die  Sekretäre
  Mätz,  Berudt  und  Falkenstein,  Kapitän
Borbe,  Materialienverwalter  Peter,  Polizeimeister
  Hautmann,  Wegebauer  Bergau,  Schreiber
  Schäfer,  Kupferschmied  Cassel,  die  Maurer
Timmermann  und  Meckel.

 

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
9.  Mai:  Sekretär  Hörth,  Steuermann  Eckelt,
Zollassistent  Dittrich;  am  24.  Mai:  Assessor
Wipfler,  Chemiker  Dr.  Zeller,  Techniker  Beyer
und  Zollassistent  Freund.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Landmesser  Lyhme,  die  Sekretäre
Ahrens,  Hahn  und  Schnäöbele,  Steuermann
Janssen,  die  Gärtner  Frommhold  und  Schott,
die  Polizeimeister  Helmchen  und  Rispeter,
Bureaugehilfse  Loew,  Sanitätsgehilfe  Bauer
und  Schreiber  Grimmer.

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  9.  Mai  angetreten:  Feldwebel
  Schneider,  Sergeant  OÖsterberg,  Sanitätsunteroffizier
  Schmidhuber  und  Waffenmeister
  Bähr.

Togo.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  11.  April:  Forstassessor  Schuppius,
Regierungsbaumeister  Höpfner,  Land=  und  forstwirtschaftlicher
  Gehilfe  Mucke,  Gärtner  Gropp;
am  26.  April:  Bezirksleiter  Professor  Mischlich.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  23.  bzw.  28.  April
mit  Heimaturlaub  verlassen:  kommiss.  Sekretär
Schwenniger,  Techniker  1.  Kl.  Wunderlich,
Polizeimeister  Schulz  und  Stationsassistent
Steudtner.

Deutsch-Südwestafrika.

Seine  Exzellenz  der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,
  Wirkliche  Geheime  Rat  Dr.  Solf,
hat  eine  etwa  viermonatige  Dienstreise  nach
Deutsch-Südwestafrika  und  den  englischen
Kolonien  Südafrikas  angetreten.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  25.  März:  kommiss.  Bezirksrichter
Pfläging;  am  11.  April:  Rektor  Baumgart,

 

Gefangenaufseher  Ebel;  am  12.  April:  Bezirksamtmann
  Görgens,  die  Sekretäre  Heyer,
Kunze,  Hoppe,  Rektor  Voigt,  Lehrer  Herlyn,
Techniker  2.  Kl.  Offschanny;  am  20.  April:
Polizeimeister  Paul;  am  25.  April:  Polizeiwachtmeister
  Puhlmann,  die  Polizeisergeanten
Ptaschek,  Sasse  und  Wosnitza;  am  26.  April:
Rechnungsrat  Bickel,  die  Sekretäre  Thomas
und  Christiansen,  die  Polizeiwachtmeister  Paul,
Schaaps  und  Urner,  die  Polizeisergeanten
Bursig,  Bentzin,  Jörns,  Heuer,  Link,
Peeck,  Scheller  und  Staudenmeier,  Leuchtfeuerwärter
  Beirer,  Streckenaufseher  Windisch,
Meßgehilfe  Backer,  Kanzlistin  Merlecker.

Ausgereist  bzw.  wiederausgereist  sind:  am
10.  Mai:  Veterinärreferent  Professor  Dr.  Gmelin,
Assistent  2.  Kl.  Schnittler,  Polizeiwachtmeister
Göhring,  die  Polizeisergeanten  Gruhl,  Hack
und  Herrmann;  am  25.  Mai:  Staatsanwalt  a.  D.
kommiss.  Bezirksrichter  Hinz,  Lehramtspraktikant
Dr.  Frey.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  10.  Mai:  die
Sergeanten  Huster  und  Barth,  Unteroffizier
Poniatowski  und  Feuerwerker  Lengefeld;  am
25.  Mai:  Oberleutnant  Berlin.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Unterzahlmeister  bei  der  Landespolizei
Hartung,  die  Polizeiwachtmeister  Makosch  und
Streibel,  die  Polizeisergeanten  Conrad,  Horn,
Jeske,  Knoke,  Lippke,  Spahn,  Ziegenhorn,
Kaufholdt  und  Stachowitz.

Deutsch-UNeuguinea.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  dem
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  21.  März:
Bezirksamtmann  Dr.  Klug,  Regierungsarzt
Dr.  Salecker  und  Landwirt  v.  Sigritz;  am
23.  April:  Landmesser  Dulk;  am  16.  Mais:
Geheimer  expedierender  Sekretär  Schulz  und
Lehrer  Leist.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetroffen:  am  10.  Dezember:  Sanitätsgehilfe
Hässelbarth;  am  16.  Dezember:  Landwirt
Brucker;  am  15.  Januar:  Gerichtsassessor  Dr.
Gebhard;  am  10.  Februar:  Gartenmeister  Rudolph;
  am  18.  Februar:  Regierungsarzt
Dr.  Braunert;  am  11.  März:  Assistent  2.  Klasse
Krümling;  am  21.  März:  kommiss.  Sekretär
Schulze;  am  23.  März:  Sanitätsgehilfe  Lachmann.
        <pb n="529" />
        W  483  20

Samoa.

Gerichtsassistent  v.  Egidy  ist  am  13.  März
im  Schutzgebiet  wiedereingetroffen.

 

Wegebauaufseher  Brenner  hat  am  4.  April
einen  Heimaturlaub  nach  Deutschland  angetreten.

 

Polizeiwachtmeister  Pusch  hat  am  23.  April,
Regierungs=  und  Stabsarzt  Dr.  Keller  und  Stenograph
  Keller  haben  am  21.  Mai  die  Ausreise
nach  Apia  angetreten.

 

 

 

 

 

 

 

Tichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  Hleinstedelungen  am  OMeruberg.
Von  Generaloberargt  Professor  Dr.  Stendel.

Während  die  Deutsch-Russen  am  Meruberg
im  allgemeinen  nicht  bodenständig  geworden  sind,
scheinen  nach  den  Wahrnehmungen,  die  ich  bei
meiner  letzten  Dienstreise  durch  Deutsch-Ostafrika
gemacht  habe,  die  Palästina-Deutschen  ein
weit  geeigneteres  Material  für  Kleinsiedelungen
zu  sein.  Von  den  Deutsch-Russen,  die  vor  sechs
Jahren  zugewandert  sind,  haben  die  meisten  Ostafrika
  wieder  den  Rücken  gekehrt  und  die  noch
ansässigen  beschäftigen  sich  hauptsächlich  wie  die
Buren  mit  Frachtfahren.

Die  Palästina-Deutschen  sind  erst  seit  anderthalb
  Jahren  in  Deutsch-Ostafrika,  ihre  Gehöfte
zeigen  aber  schon  jetzt  ein  erfreuliches  Bild  landwirtschaftlicher
  Betriebsamkeit.  Sie  haben  das
Land,  das  am  Fuße  des  Meru  die  aus  zerfallenem
  vulkanischen  Boden  entstandene  schwarze
fruchtbare  Erde  aufweist,  künstlich  bewässert  und
jede  der  fünf  Familien  hat  zunächst  mit  den  aus
Palästina  mitgebrachten  Kulturpflanzen  und  anderen
  tropischen  und  subtropischen,  ja  selbst  mit
europäischen  Pflanzen  einen  Versuchsgarten  angelegt.
  Man  sieht  neben  Zitronen,  Apfelsinen,
Mandelbäumen,  Oliven,  Kaffee,  Tabak  auch  Wein,
Apfel  und  Birnen.  In  größerem  Umfang  bauen
die  Leute  vorerst  Mais,  Kartoffeln  und  verschiedene
Getreidesorten.
kanischen  Buckelrindern,  von  denen  sechs  vor  einen
Pflug  gespannt  werden.  Das  Pflügen  und  die
meisten  landwirtschaftlichen  Arbeiten  werden  von
den  Ansiedlern  und  ihren  zahlreichen  Familienangehörigen
  selbst  besorgt.  Erfreulich  ist  es  auch
zu  sehen,  daß  die  Kinder  nicht  der  Obhut  von
Eingeborenen  anvertraut,  sondern  von  ihren
älteren  Geschwistern  oder  den  Müttern  selbst  behütet
  werden;  dadurch  werden  für  die  nachwachsende
  Generation  Gefahren  vermieden,  welche

Gepflügt  wird  mit  den  ostafri- 



 

in  anderen  Ländern  mit  gemischter  Bevölkerung,
z.  B.  in  Südafrika,  schon  zu  offenbaren  Schäden
geführt  haben.

Leider  sind  die  Palästina-Deutschen  von  Krankheit
  nicht  verschont  geblieben.  Zwei  der  Familienväter
  sind  an  Schwarzwasserfieber  und  einige
Kinder  an  Malaria  erkrankt.  Damit  ist  erwiesen,
daß"  auch  die  Höhenlage  von  Aruscha  nicht
malariafrei  ist.  Allerdings  sind  die  gegenwärtigen
Verhältnisse  auch  für  die  Entstehung  von  Malaria
besonders  günstig,  weil  die  neu  angelegten  Wassergräben
  an  einigen  Stellen  undicht  geworden  sind
und  dadurch  Uberschwemmungen  und  Sumpfbildung
  in  nächster  Nähe  der  provisorischen  Häuser,
in  welchen  die  Ansiedler  und  ihre  Angehörigen
ohne  Moskitonetze  zu  schlafen  pflegen,  veranlaßt
haben.  Unter  diesen  Verhältnissen  muß  man  sich
darüber  wundern,  daß  die  Malaria  nicht  noch
mehr  Boden  gewonnen  hat  und  daß  die  Kinder
beinahe  ohne  Ausnahme  ein  blühendes  Aussehen
zeigen.  Jedenfalls  ist  aber,  ehe  die  Malaria
noch  weiter  um  sich  greift,  Abhilfe  durch  Abdichtung
  der  Bewässerungsgräben  und  Bau  von
soliden  Häusern  in  besserer  Lage  dringend  notwendig.


Bemerkenswert  ist  noch,  daß  die  Palästina-Deutschen
  so  dicht  am  Aquator  unter  einfachen
Filzhüten  den  ganzen  Tag  im  Freien  zu  arbeiten
vermögen.  Ja  die  Kinder,  unter  denen  sich  auch
blondhaarige  und  blauäugige  befinden,  setzen  sich
bei  ihren  Spielen  oft  ungeschützt  der  Sonne  aus.
Trotzdem  sind  Erkrankungen  an  Sonnenstich  bisher
nicht  vorgekommen.  Die  Ansiedler  sagen,  daß
die  Sonne  am  Meruberg  in  den  Mittagsstunden
  stärker  brenne  als  in  Palästina,  daß  sie
aber  im  allgemeinen  im  ostafrikanischen  Hochland
die  Hitze  weniger  drückend  empfinden,  als  in
ihrer  früheren  Heimat.  Ob  Deutsche,  welche
direkt  aus  der  Heimat  an  den  Aquator  kommen,
sich  ebenso  leicht  und  ohne  Opfer  an  die  Tropensonne
  gewöhnen  würden,  ist  fraglich.  Es  ist
nicht  ausgeschlossen,  daß  die  etappenweise  Akkli-2



—
        <pb n="530" />
        —  484  20

matisation,  welche  diese  Ansiedler  in  Palästina
durchgemacht  haben,  für  sie  eine  nicht  zu  unterschätzende
  Vorbereitung  zur  Angewöhnung  an  das
Klima  der  tropischen  Hochländer  gebildet  hat.

Jur  Landeserhundung  im  Bezirk  Langenburg.
Von  Hauptmann  v.  Trotha.

1.  Das  Wasokiri-Gebiet.

Das  Gebiet  der  Wasokiri  oder  Wakonde
zerfällt  in  zwei  Teile,  das  Ober=  und  Unterland,
deren  Bevölkerung  gleiche  Bräuche  und  Sitten
haben  und  trotz  der  verschiedenartigen  Stammesbezeichnung
  (Wakukwe  am  Rungwe,  Wamuamba
am  Kiöjo  usw.)  einem  Ursprung  angehören.

Das  Oberland  ist  rein  vulkanisch  aufgebaut.
Es  befinden  sich  daselbst  zwei  große  Vulkane,  der
Rungwe  und  der  Kiöjo.  Von  diesen  entspringen
die  Flußsysteme  des  Mbaka,  Lufirio  und  Kiwira,
letztere  beide  nehmen  außerdem  die  Wasser  der
Randgebirge  auf.  Das  Oberland  besteht  meistens
aus  vulkanischer  Asche,  in  die  sich  die  einzelnen
Flüsse  tief  eingeschnitten  haben.  Das  Unterland
ist  reine  Steppe.  Die  Siedlungen  der  dort
wohnenden  Wasokiri  befinden  sich  längs  der  drei
obengenannten  Flüsse.  In  der  Regenzeit  ist
das  Unterland  in  fast  unpassierbarer  Weise  versumpft.


Im  ganzen  Gebiete  der  Wasokiri  ist  reichlich
Verpflegung  zu  erhalten,  hauptsächlich  Bananen,
Mais,  Bohnen,  Hühner  und  Rindfleisch.  Im
Unterlande  werden  außerdem  große  Mengen  an
Reis  angebaut.  Wenngleich  reichlich  Verpflegung
vorhanden  ist,  so  ist  doch  die  Beschaffung  schwierig,
da  die  Wasokiri  in  dieser  Hinsicht  von  einer
außerordentlichen  Zurückhaltung  sind.

Die  Wasserverhältnisse  sind  recht  gut,  da  die
drei  Hauptflüsse  und  fast  sämtliche  Nebenflüsse
dauernd  fließen  und  sich  überall  reichliche  Quellen
befinden.

Das  Unterland  ist  voll  Mosquitos  und  infolgedessen
  ungesund,  im  Oberlande  finden  sich
bis  in  die  Berge  hinein  in  allen  Bananenhainen
Anopheles.  Rückfallfieber  ist  an  der  Straße
Neu-Langenburg  —  Mwaja.  Im  Bezirke  verteilt
liegen  mehrere  Lepraheime.

Im  Wasokiri-Gebiete  sind  drei  Stationen,
Neu-Langenburg  als  Hauptstation  der  Verwaltung,
  Mwaja  als  Nebenstation  und  Zollamt,
und  Massoko  als  Garnison.  Neu-Langenburg
und  Massoko  sind  verteidigungsfähig  befestigt.
Mwaja  ist  gänzlich  offen,  trotzdem  es  in  dem
sehr  stark  bevölkerten  Unterlande  liegt,  schwach
besetzt  und  ein  Ausweichen  auf  dem  See  anßerordentlich
  schwierig  ist.

 

Die  Bevölkerung  kennt  keine  Befestigungen.
Die  Leute  wohnen  in  langen  aus  Bambus  und
Gras  gebauten  Schuppen  familienweise  zusammen,
gleichzeitig  mit  ihrem  Vieh.  Die  Hütten  sind
schmutzig  wie  die  Bewohner.  Häuptlinge,  die
einen  wesentlichen  Einfluß  auf  ihre  Leute  haben,
scheint  es  nicht  zu  geben.  Die  Häuptlinge  des
Unterlandes  sollen  jedoch  mehr  Autorität  besitzen.

Der  Viehreichtum  im  Wasokiri-Gebiet  ist  bedeutend.
  Im  Unterlande  soll  Küstenfieber  vorgekommen
  sein.

Im  Gebiete  der  Wasokiri  gibt  es  folgende
Straßen:  Eine  Fahrstraße  Neu-Langenburg—
Mwasa,  eine  Straße  Neu-Langenburg—Massoko—
Neu-Wangemannshöhe,  die  weiter  nach  Bulongwa
—lbenaposten  geht  und  die  südliche  Hauptstraße
nach  Iringa  darstellt.  An  dieser  Straße  ist  eine
Heliographen-Linie  fertiggestellt  und  später  die
Telegraphenlinie  in  Aussicht  genommen.  Von
Neu-Langenburg  nördlich  geht  eine  Straße  nach
Rungwe  (Mission)  und  weiter  nach  dem  Hauptdorf
  von  Ussangu.  Dies  ist  die  nördliche  Straße
nach  Iringa.  Nach  Westen  geht  eine  Straße
über  den  Igale-Paß  nach  Itaka—Bismarckburg.
Außerdem  gibt  es  einige  Verbindungsstraßen
zwischen  den  Verwaltungs-,  Militär=  und  Missionsstationen.
  Alle  Straßen  im  Wasokiri-Gebiet  sind
in  guter  Ordnung,  jedoch  stellenweise  zu  schmal,
als  daß  man  in  Gruppenkolonne  marschieren
könnte.  Brücken  über  die  reißenden  Flüsse
Kiwira,  Mbaka,  Lufirio  gibt  es  nicht.  Statt
dessen  sind  an  den  Straßenübergängen  Triften
aus  aufgeschichteten  Steinen  gemacht,  durch  die
in  der  Trockenheit  das  Wasser  fließt.  In  der
Regenzeit  sind  sie  bei  Hochwasser  nicht  zu  passieren
oder  doch  wenigstens  sehr  schwierig.  Die  Straße
Neu-Langenburg—  Mwaja  ist  fahrbar  und  hat  bei
Kilometer  19  eine  massive  Brücke  über  den  Mbaka,
bei  Kilometer  13  eine  Fähre;  letztere  kann  Fuhrwerk
  übersetzen.

Die  Wasokiri  sind  ein  weichlicher  Menschenschlag
  und  außerhalb  ihres  Bananengürtels  noch
weniger  zu  gebrauchen  als  sonst.  Als  Träger
für  außerhalb  kommen  sie  nicht  in  Betracht.  Als
Arbeiter  leisten  sie  wenig.  Ihr  Verhalten  der
Verwaltung  gegenüber  ist  ablehnend.  Gegen
frühere  Einfälle  der  Wangoni  und  Wahehe  haben
sie  sich  mit  Erfolg  gewehrt;  doch  sind  sie  nie  über
ihre  eigenen  Grenzen  hinaus  kriegerisch  tätig
gewesen,  was  schon  aus  ihrer  Ernährung  durch
Bananen  und  Milch,  die  sie  anderswo  nicht
haben,  erklärlich  ist.

2.  Das  Gebiet  der  Njassa  —  Tanganjika-Straße.


Westlich  von  Neu-Langenburg  sind  zwei  Straßen

angelegt.  Die  Hauptstraße  Neu-Langenburg—
        <pb n="531" />
        W  485  20

Itaka—Bismarckburg  und  die  Straße  Neu-Langenburg—Rutenganio—
  Undali.  Außerdem  sind  noch
einige  Straßen  auf  den  Karten  1:  300  000  und  im
Kolonial-Atlas  verzeichnet.  Irgendetwas  über  die
Straßen  selbst  zu  berichten,  ist  nicht  möglich,  da
sie  gänzlich  verlassen  und  verwachsen  sind.  An
diesen  Wegen  gibt  es  keine  Menschen  und  es  bedarf
  erst  genauerer  Erkundungen,  um  hinsichtlich
der  Verpflegungsmöglichkeiten  seitwärts  dieser
Straßen  Erfahrungen  zu  sammeln.  Die  Hauptstraße
  Neu-Langenburg  —Itaka  führt  zunächst  auf
den  Igale-Paß.  Dies  ist  zweifellos  ein  hervorragend
  tracierter  Weg,  von  dort  geht  es  durch
das  menschenleere  Unjika  nach  der  Bezirksnebenstelle
  Itaka.  Erst  hinter  Itaka  gibt  es  eine  Verpflegungsetappe
  bei  dem  Häuptling  Mkoma  von
Uniamanga.  Es  gibt  aber  noch  einen  zweiten
Weg  von  der  Höhe  des  Igale-Passes  südlich  dieser
Straße,  der  nur  von  Eingeborenen  benutzt  wird.
Er  soll  wesentlich  bessere  Verpflegungsmöglichkeiten
bieten.  An  der  Njassa—Tanganzjika-Straße  gibt
es,  wie  überhaupt  im  ganzen  Bezirke,  weder
Lagerplätze  noch  Märkte.  Es  lagert  daher  jede
Karawane  wo  es  ihr  gerade  paßt,  was  durch  die
günstigen  Wasserverhältnisse  noch  vereinfacht  ist.
Da  keine  Eingeborenen  an  der  Straße  wohnen,
ist  die  Erkundung  der  geographischen  Namen
schwierig  und  in  den  Routenlisten  finden  sich  daher
auch  starke  Abweichungen  der  mehrfach  begangenen
Straßen,  weil  nachträglich  nicht  festzustellen  ist,
wo  die  Karawane  wirklich  gelagert  hat,  zumal
die  Karte  1:  300  000  sehr  ungenau  ist.

Im  westlichen  Teile  des  Bezirkes  kommen  als
Hauptverpflegungs=  und  Etappen-Orte  in
Betracht:  1.  Undali,  2.  der  mittlere  Teil  von
Uniamanga  beim  Hauptdorf  des  Mkoma,  3.  Urambia
am  Ssongwe  entlang  bis  Tschitete,  4.  der  südliche
Teil  von  Wungu  beim  Hauptdorf  des  Gajaminso,
5.  der  südliche  Teil  von  Usafua  (West)  bei  der
Mission  Utengule,  Häuptling  Maliögo.

Undali  ist  gut  bevölkert  und  reich  an  Verpflegung
  jeder  Art  wie  das  Wasokiri-Gebiet.  Die
Eingeborenen  sind  jedoch  sehr  scheu,  d.  h.  sie
flüchten,  sobald  sich  auch  nur  ein  Europäer  oder
Soldat  sehen  läßt,  in  die  fast  unzugänglichen
Schlupfwinkel  ihrer  Gebirge.  Es  bedarf  stets  erst
längerer  Unterhandlungen,  ehe  die  Karawane
verpflegt  werden  kann.  Die  Wandali  sind  in
ihrer  Art  wie  die  Wasokiri.  Die  frühere  Bezirksnebenstelle
  IJgamba  ist  aufgegeben.  Undali  ist
gut  bevölkert  und  gesund,  es  liegt  dort  auch  eine
Missionsstation.

Uniamanga.  Uber  dieses  Gebiet  herrscht
der  Häuptling  Mkoma,  der  sehr  großen  Einfluß
auf  seine  Leute  hat.  Uniamanga  ist  anscheinend
gut  bevölkert,  in  der  Hauptsache  längs  des
Nkana—Mpemba—  Kalungu-Flusses.  Wo  die

hütten.

 

Hauptfiedlungen  sind,  muß  noch  genauer  festgestellt
werden.  Das  Hauptdorf  des  Mkoma  liegt  am
Nkana-Flusse,  aber  eine  Stunde  südlich  von  der
großen  Straße.  An  der  Straße  selbst  befindet
sich  nur  eine  kleinere  Siedlung  für  Karawanen,
auch  am  Flusse.  Durch  Vermittlung  des  Mkoma
ist  es  zweifellos  möglich,  größere  Menschenmassen
zu  verpflegen,  auch  für  mehrere  Tage  Verpflegung
zu  erhalten.  Die  Leute  des  Mkoma  sind  gute
Träger  und  Arbeiter;  sie  gehen  zur  Bahn  und
auf  die  Verkehrsstraßen  als  Träger,  in  gewissen
Zeiten  ist  deshalb  dort  oft  Mangel  an  Menschen.
Der  Nkana-Fluß  führt  ständig  Wasser.  Rindvieh
und  Ziegen  sind  reichlich  vorhanden.  Angebaut
werden  Hirse,  Mais,  Süßkartoffeln,  Maniok.  Die
Leute  des  Mkoma  wohnen  in  Hüttendörfern,  die
meist  geschlossen  sind.  Besondere  Befestigungsanlagen
  gibt  es  nicht.  Die  Hütten  sind  Rund-Urambia.

  Der  Zugang  zu  Urambia  führt
über  Undali  auf  der  Straße  von  Rutenganio,
oder  von  der  Mündung  des  Ssongwe-Flusses.
Der  Ssongwe-Fluß  hat  ständig  Wasser  und  ist  in
seinem  Unterlaufe  für  Boote  schiffbar.  Die
Warambia  sind  ebensowenig  geneigt,  Verpflegung
an  Karawanen  zu  liefern,  wie  die  Wasokiri  und
Wandali.  Die  Straße  an  der  Grenze  ist  ganz
verwachsen  und  verlassen.  Die  Leute  wohnen
weit  ab.  Die  Warambia  bauen  fast  nur  Ulezi-Hirse
  an,  woraus  meistenteils  Pombe  fabriziert
wird.  Man  findet  daher  in  den  Döärfern  oft
alles  betrunken.  Die  Leute  haben  viele.  Gewehre
und  anscheinend  auch  Munition.  Jedenfalls  wird
bei  den  ewigen  Pombegelagen  fortgesetzt  geschossen.
Die  Warambia  unterstehen  keinem  Oberhäuptling,
sondern  einzelnen  Jumben;  sie  haben  viel  Vieh
und  bauen  Mais,  Ulezi-Hirse,  Süßkartoffeln  an.
Verpflegung  ist  reichlich  zu  haben,  doch  macht  die
Verpflegung  einer  Karawane  über  fünfzig  Köpfe
bereits  Schwierigkeiten.  Es  ist  daher  sehr  zweckmäßig,
  durch  Patrouillen  oder  Beauftragte  des
Bezirksamts  Verpflegung  vorauszubestellen.  Doch
ist  bei  der  Renitenz  der  Warambia  eventuell  zu
befürchten,  daß  sie  bei  starker  Inanspruchnahme
auf  englisches  Gebiet  übertreten.

Wungu  ist  nur  in  seinem  südlichen  Teile  in
der  Ebene  des  Rukwa-Sees  gut  bevölkert.  In  dem
nördlichen  Teile  sind  nur  zwei  Stellen,  die  reichliche
  Verpflegungsmöglichkeiten  bei  Vorausbestellung
gewähren;  dies  sind  Fort  Hosio  (zweites  Hauptdorf)
  am  Luika-Flusse  an  der  Grenze  von  Ukangulu
  und  die  Siedlung  des  Jumben  Nhomere
am  Lupa-Flusse.  Im  südlichen  Teile  liegen  die
Dörfer  an  der  Mündung  des  Luika  und  am
Ssongwe-Flusse  entlang.  Das  erste  Hauptdorf  des
Häuptlings  Gajaminso  ist  weiter  östlich  verlegt,
als  auf  der  Karte  angegeben.  Gajaminso  ist  der
        <pb n="532" />
        W  486  20

Oberhäuptling,  ein  alter  Mann,  der  großen  Einfluß
  auf  seine  Leute  hat.  Die  Bevölkerung  hat
viele  Gewehre.  Die  Leute  waren  früher  Elefantenjäger
  und  wissen  ihre  Waffen  einigermaßen  zu
gebrauchen.  Es  werden  Mais,  Ulezi-Hirse,  Süßkartoffeln
  angepflanzt.  Rindvieh  und  Ziegen  sind
in  der  Rukwa-Ebene  reichlich,  beim  Hosio  wenig
vorhanden.  Bei  dem  Jumben  Mkomere  gibt  es
infolge  von  Tsetse  kein  Rindvieh,  doch  einige
Ziegen.  Der  Ssongwe-Fluß  hält  ständig  Wasser.
In  der  Trockenzeit  ist  er  klar,  in  der  Regenzeit
lehmig.  Bei  dem  Hauptdorf  des  Gajaminso  liegt
ein  Fährboot.  Der  Luika=  und  Lupa-Fluß  laufen
nur  in  der  Regenzeit.  In  der  Trockenzeit  haben
sie  Wasser  in  großen  Tümpeln.  An  den  Flüssen
gibt  es  reichlich  Wild  aller  Arten.  Bei  den  Hosio
und  Mkomere  werden  rote  Hirse,  Mais  und  Süßkartoffeln
  angebaut.  Dicht  bei  dem  Hosio  ist  das
Grenzdorf  von  Ukangulu  unter  einem  Manangwa,
eine  große  Siedlung.  Beide  zusammen  können
eine  Kompagnie  gut  verpflegen.  Die  Wawungu

bauen  Rundhütten  aus  dicken  Gräsern  mit  wenig

Holzstützen.  Zäune  werden  aus  Gras  gemacht.
Die  Dörfer  sind  offen  und  haben  nur  eine
Palisadenbefestigung  für  Rindvieh.  Außerhalb  der
Siedlungen  ist  das  Land  wüst  und  äde,  überall
mit  dichtem  Dorn,  abwechselnd  mit  Buschwald
bewachsen.  Im  Kriege  verstecken  sich  die  Leute
in  den  Schluchten  des  Randgebirges  nördlich  des
Rukwa  und  im  Dornbusch.  Der  Boden  gibt
wenig  her  und  die  Siedlungen  am  Luika  werden
dauernd  verlegt.

Usafua  (West).  Usafua  wird  durch  die
Niederung  von  Ussangu  in  zwei  Teile  geteilt.
Der  westliche  Teil  untersteht  dem  Häuptling
Sumba.  Der  östliche,  durch  den  die  Hauptstraße
Neu-Langenburg—Merere  führt,  untersteht  mehreren
Jumben.  Im  westlichen  Teil  liegt  die  Mission
Utengule  am  Msofus-Fluß  bei  dem  Jumben
Malisgo.  Sowohl  bei  Sumba  wie  auch  bei
Maliögo  gibt  es  reichlich  Verpflegung,  hauptsächlich
  Mais.  Rindvieh  ist  viel  vorhanden.  Der
Hauptteil  der  Wasafua  wohnt  in  den  Bergen.
Die  Leute  bauen  hauptsächlich  Mais  an,  auch
Süßkartoffeln  und  Ulezi  und  sind  infolge  ihrer
Ernährung  ein  wenig  besser  zu  gebrauchen,  als
die  Wasokiri.  Sie  werden  aber  in  der  Ebene
leicht  krank.  Große  Lasten  auf  langen  Märschen
können  sie  nicht  tragen.  Sie  wohnen  teils  in
Dörfern,  teils  in  Einzelsiedlungen.  Die  Hütten
sind  Rundhütten  aus  Gras,  fast  ohne  Holzstützen.
Im  nordwestlichen  Teile  von  Usafua,  auf  dem
Plateau,  welches  auf  den  Karten  den  nicht
ristierenden  Namen  Tja-Langwa  führt,  wohnen
Wasafua  unter  zwei  Jumben,  Sinakule  und
Kimamule.  Kimamule  hat  eine  direkte  Verbindung
  mit  Merere  —  eine  Straße,  die  viel

 

benutzt  wird  und  nach  Westen  weiter  über  Utengule
  nach  Bismarckburg  geht.  Das  Plateau  ist
5der  Dornbusch  mit  elendem  Boden.  Der  südöstliche
  Zugang  zum  Tja-Langwa-Plateau  geht
von  Ruiwa  aus,  von  wo  er  etwa  700  m  steil
bergauf  führt.  Vom  Sumba  aus  ist  Sinakule
in  etwa  vier  Stunden  zu  erreichen.  Geschlossene
Siedlungen  mit  Befestigungen  gibt  es  nicht.  Den
Wasufua  genügt  im  Kriegsfalle  ein  Ausweichen
in  die  schwer  zugänglichen  Gebirgsschluchten.  Bei
dem  Jumben  Maliögo  liegt  die  frühere  Steinfestung
  des  alten  Merere;  ein  großer  Steinwall
mit  Graben  und  Euphorbien.  Der  Wall  steht
nur  noch  zum  Teil  und  die  Gräben  sind  verschlemmt.


Usafua  (Ost).  Der  östliche  Teil  Usafuas  liegt
an  der  nördlichen  Iringastraße.  Anscheinend  ist
dort  kein  Oberhaupt,  sondern  es  find  nur  einzelne
Jumben  vorhanden.  Das  Land  ist  gut  bevölkert
und  gut  bebaut.  bberall  ist  fließendes  Wasser.
Die  bewohnten  Teile  sind  durch  tiefe  Schluchten
voneinander  getrennt.  Die  Verpflegung  könnte
bei  Vorherbestellung  ausreichend  sein,  doch  sind
die  Leute  sehr  scheu  und  es  dauert  lange  Zeit,
ehe  genügend  Essen  bereit  ist.  Ein  Lagerplatz  ist
nicht  an  der  Straße;  die  meisten  Karawanen
liegen  auf  oder  dicht  an  der  Straße.  Von  der
Paßhöhe  zweigt  sich  eine  nur  1  m  breite  Barrabarra
  nach  Nordwesten  ab,  die  sich  später  wieder
abzweigt  nach  Utengule  zu,  nach  Ruiwa  zu  und
im  Bogen  zum  Kahemere  führt.  Auch  dieser
Teil  Usafuas  ist  gut  bevölkert  und  angebaut.
An  einer  Stelle,  dicht  beim  Golelemali,  liegt  eine
große  Parzelle  alten  Urwaldes  mit  ungeheuren
Bäumen.  Leider  fällen  die  Eingeborenen  diese
fortgesetzt,  um  Grund  für  ihre  Ulezi-Pflanzungen
zu  erhalten,  die  auf  neu  gerodetem  Boden  am
besten  gedeihen.  Die  Wasafua  bauen  Rundhütten,
gewöhnlich  aus  Bambus,  welches  dort  reichlich
vorkommt;  die  Dörfer  liegen  sehr  versteckt  im
Dornbusch  und  sind  schwer  zu  erkennen.  Manche
Dörfer,  besonders  die  der  Jumben,  bestehen  aus
Hüttengruppen,  in  die  eine  geringe  Palisadierung
für  das  Rindvieh  eingebaut  ist.  Rindvieh  gibt
es  in  großen  Mengen.  Außerdem  werden  Mais,
Ulezi,  Bohnen  und  europäische  Kartoffeln  und
Erbsen  angebaut.  Auf  den  Höhen  und  Rücken
von  Ost-Usafua  sind  große  Strecken  hervorragender
Viehweiden  mit  Quellen  und  fließenden  Bächen
vorhanden.  In  der  großen  Regenzeit  ist  das
Land  allerdings  fast  ununterbrochen  in  Nebel
gehüllt.  Der  Boden  besteht  fast  aus  reiner
vulkanischer  Asche  mit  einer  geringen  Humusschicht.

Am  Sirafluß,  westlich  der  Einmündung  des
Lupa-Flusses,  liegt  das  Gebiet  des  Häuptlings
Mwanda,  der  selbständig  ist.

Das  Land  ist  klein,  aber  gut  bevölkert  und
        <pb n="533" />
        W  487  20

fruchtbar.  Die  Felder  liegen  an  den  Ufern  des
Lupa  und  Sira,  tief  im  Tale.  Es  wird  hauptsächlich
  Mais  angebaut.  Die  Landschaft  könnte
eine  Kompagnie  verpflegen.

Am  Ssongwe-Fluß  entlang  bis  über  die
Njassa-Tanganjikastraße  hinaus  nach  Süden  liegt
das  Gebiet  des  Wassongwe,  die  weiter  nach  Osten
und  Nordosten  bis  dicht  an  die  Wasafua  des
Maliögo  stoßen.  Sie  scheinen  ein  Gemisch  von
Wawungu  und  Wasafua  zu  sein,  die  sich  selbständig
gemacht  haben.  Ihr  Oberhäuptling  ist  Malema.
Die  Leute  wohnen  im  Tale  des  Ssongweflusses
in  einzelnen  langen  Schuppen,  gelegentlich  auch
in  Rundhütten.  Der  Weg  von  Galula  den  Fluß
aufwärts  ist  außerordentlich  schwierig.  Infolge
der  Krümmungen  des  Flusses  und  der  Siedlungen
rechts  oder  links  des  Flusses,  je  nach  der  Breite
des  Tales,  geht  der  Weg  unzählige  Male  über
den  reißenden  Fluß.  Das  Flußtal  selbst  ist  in
der  Regenzeit  versumpft  und  die  Aussicht  durch
den  tiefen  Einschnitt,  in  dem  der  Fluß  läuft,
durch  Schilf  und  Gras  völlig  behindert.  Abseits
vom  Wege  ist  dichter  Dornbusch,  der  leichte  Boden
ist  von  scharfen  und  tiefen  Einschnitten  zerschnitten,
die  ein  Abweichen  vom  Wege  sehr  erschweren.
Militärisch  ist  dieser  Weg  so  gut  wie  unbrauchbar.
Der  Zugang  nach  Galula  wird  besser  über  Utengule
(Maliöägos)  bewerkstelligt.  In  dem  Tale  des
Ssongwe  wohnen  anscheinend  viele  Leute,  doch
sind  die  Siedlungen  so  versteckt,  daß  sie  schwer
zu  entdecken  sind.  Verpflegung  ist  bei  Vorausbestellung
  zweifellos  sehr  reichlich  zu  haben.  Rindvieh
  ist  viel  vorhanden.  An  dieser  Straße  liegen
die  heißen  Quellen  der  Gräfin  Bose  und  einige
kleine  warme  Quellen.  Die  Bosequellen  sind
anscheinend  stark  zurückgegangen.  In  der  Nähe
liegen  ein  Kalkplatz  des  Bezirksamts  und  eine
Reihe  in  den  kalkhaltigen  Boden  eingewaschener
Höhlen,  die  in  Kriegszeiten  den  Eingeborenen  als
Unterschlupf  dienen  und  auch  in  Friedenszeiten
als  Stallung  für  Rindvieh  benutzt  werden.  Die
Höhlen  sind  voll  von  Fledermäusen  und  stinken
so  entsetzlich,  daß  sie  für  Europäer  unbenutzbar
sind.  Die  Höhlen  sind  sehr  verzweigt,  haben  steile
Abgründe  und  Stufen  und  sind  nur  mit  Vorsicht
zu  betreten.

Unjika  ist  das  Plateau  westlich  des  Ssongwe-Flusses
  bis  zum  Nkana.  Dort  liegt  die  Bezirks-Nebenstelle
  Itaka.  Militärisch  ist  diese  Station
sehr  ungünstig  gelegen.  Sie  ist  so  angelegt,  daß
sie  in  der  Mitte  eines  Hügelkranzes  liegt,  dessen
Teile  die  Station  in  allernächster  Nähe  überhöhen.
Die  Station  kann  demnach  von  oben  her  eingesehen
  und  beschossen  werden.  Die  Besatzung
besteht  aus  einem  Europäer  und  10  Polizeiaskaris.
Die  Wanjika  unterstehen  einem  Oberhäupting;  ob
er  Einfluß  hat  ist  nicht  bekannt.  Sie  sind  als

 

Träger  und  Arbeiter  gut  zu  gebrauchen,  gehen
auch  als  Saisonarbeiter  zur  Bahn  und  als  Träger
an  die  Karawanenstraßen.  Nach  Süden  zu  erstreckt
sich  das  Plateau  bis  zum  Ssongwe,  ist  aber  auf
den  Südhängen  von  Warambia  bewohnt.  Unjika
ist  anscheinend  schwach  bevölkert,  doch  bedarf  dies
noch  einer  eingehenden  Erkundung.  Im  mittleren
Teil  liegt  eine  Missionsstation  Mbosi.  Von  Itaka
nach  dem  Zollposten  Tunduma  an  der  englischen
Grenze  soll  eine  ausgeschlagene  Straße  sein.  Doch
tst  sie  gänzlich  verwachsen  und  es  wohnt  kein
Mensch  an  ihr.  Von  Jumbua  Muesimpia  ab  geht
eine  breite  Straße  nach  Mbosi;  sie  dient  nur
örtlichen  Zwecken  der  Mission.  In  Unjika  sind
auf  den  Karten  einige  Farmen  verzeichnet;  sie
existieren  jedoch  nicht  mehr,  haben  auch  nur  zum
Teil  überhaupt  einmal  bestanden.

Die  englische  Grenze  wird  durch  den
Ssongwe-Fluß  und  weiter  westlich  durch  die  von
der  Grenzexpedition  tracierte  Linie  gebildet.  An
der  Ssongwe-Mündung  liegt  ein  Zollposten,  der
von  Mwaja  aus  beaufsichtigt  wird.  Weitere  Zollstationen
  sind  Tunduma  und  Deutsch-Jkomba.
Tunduma  gegenüber  liegt  die  englische  Station
Fife  (auf  den  Karten  ganz  falsch  angegeben)  nur
15  Minuten  entfernt.  Deutsch-IJkomba  gegenüber
liegt  Britisch-Jkomba.  Die  beiden  deutschen
Statioren  sind  durch  je  einen  Askari  besetzt.  Was
sie  für  einen  Zweck  haben,  ist  nicht  verständlich;
da  ein  Patrouillengang  zwischen  Ssongwe-Mündung
  —  Tunduma  —  Ikomba  nicht  besteht.
Vom  Bezirksamt  wird  nicht  mit  Unrecht  angenommen,
  daß  über  die  Grenze  geschmuggelt
wird,  zumal  die  Grenze  entlang  mehrere  Suaheli-Niederlassungen
  liegen,  die  an  sich  keine  andere
Existenzberechtigung  haben.  Tunduma  und  Deutsch-Ikomba
  find  zwei  ganz  öde  und  unbewohnte
Posten,  irgendwelche  Siedlungen  von  Bedeutung
sind  nicht  in  der  Nähe.  Verpflegung  ist  dort
nur  mit  Not  zu  bekommen.  Von  der  Ssongwe-Mündung
  bis  Tschitete  gibt  es  reichlich  Verpflegung.
Der  Fluß  selbst  ist  zur  Regenzeit  reißend,  aber
an  Furten  zu  passieren.  Gelegentlich  sind  auch
Eingeborenen-Brücken  vorhanden,  gewöhnlich
Hängebrücken.  Bis  zum  Kasimulo-Berge  ist  der
Fluß  auch  in  der  Trockenzeit  mit  Booten  zu
befahren.  Die  englische  Grenze  bedarf  noch  genauer
  Erkundung.

3.  Die  Taborastraße  ist  eingehend  erkundet
worden,  zumal  sie  in  letzter  Zeit  von  größeren
Schutztruppenkarawanen  benutzt  worden  ist  und
diese  recht  erhebliche  Schwierigkeiten  an  Verpflegung
  und  Wasser  gehabt  haben,  die  bei  mehr
Erfahrung  zweifellos  hätte  vermieden  werden
können.

Für  eine  mobile  Kompagnie  mit  allem  Anhang
ist  die  Benutzung  der  Hauptstraße  nach  Tabora
        <pb n="534" />
        #

über  Merere's  —  Makunja's  —  Kiwere  aus  Verpflegungsgründen
  nur  dann  möglich,  wenn  alles
friedlich  ist  und  die  nötige  Verpflegung  entweder
zum  Teil  mitgenommen  oder  durch  vorausgesandte
Patrouillen  vorbereitet  werden  kann.

Die  Mitnahme  von  Verpflegung  ist  umständlich
und  teuer,  die  Bereitstellung  von  Essen  durch
Patronillen,  je  nach  der  Jahreszeit,  der  vorhergegangenen
  Ernte  und  den  Regenjahren  verschieden.
Es  ist  daher  zu  untersuchen,  ob  eine  Teilung  der
Karawane  n  öglich  ist.  Die  Hauptstraße  führt
über  Ussangu  nach  Kiwere;  dabei  ist  das  Gebiet
des  Merere  zu  passieren;  zum  Merere  gehört  auch
Makondo  —  Mbarafu's  —  Ngolo's  —  Makunja's
Gebiet.  Erst  hinter  dem  Makunja  beginnt
Ukimbu  und  geht  bis  dicht  an  Tabora  heran.
Kann  die  Kompagnie  diese  Straße  nicht  benutzen,
so  kommen  nur  zwei  Straßen  in  Frage,  die  östliche
  den  Lupa  aufwärts  bis  zum  Nhomere,  die
westliche  den  Luika  aufwärts.  Es  sind  also  im
ganzen  drei  Straßen  durch  Ukimbu  zur  Verfügung;
die  Ussangustraße  über  Usafua  (Ost)—  ahemere  —
Merere  —  Makondo  —  Mbarafu's  —Ngolo's—  Makunja's—
  Bendäge's—  Mbogo's;  die  Lupastraße
über  Igale-Paß  —  Utengule  (Maliögo's)  —Irdrega—
Manatschiwi's  —  Nhomere's  —  Mwaswata's  —
Hauptdorf  von  Kipembauê—Mbogo's;  die  Luikastraße
  über  Igale-Paß—Lager  Ssongwe—Malema's
—  Galula  —  Gajaminso's  —  Hosio  —  ehemaliges
Hauptdorf  von  Ukangula—Hauptdorf  von  Kipembaus—Mbogo's.


Bis  Mbogo's  hat  die  östliche  Merere-Straße
dreizehn  Marschtage,  darunter  sieben  Lager  mit
Verpflegungsplätzen  1.  Klasse,  die  zweite  Lupastraße
  dreizehn  bis  vierzehn  Tagemärsche,  darunter
sieben  Lager  mit  Verpflegungsplätzen  1.  Klasse.
Die  westliche  Luikastraße  dreizehn  bis  vierzehn  Tagemärsche
  mit  sieben  Verpflegungsplätzen  1.  Klasse.
Auf  allen  drei  Straßen  ist  reichlich  Vieh,  ebenso
Wild  aller  Arten  vorhanden.  Im  Nolfalle  könnte
bei  reichlichem  Gebrauch  von  Schlachtvieh  auf
jeder  dieser  Straßen  von  der  ganzen  Kompagnie
marschiert  werden.  Die  Wasserverhältnisse  sind
auf  allen  drei  Strecken  gut.  Am  Lupa  und  Luika,
Ndemba,  Lupembe  und  Luwarasi  sind  große
Tümpel  selbst  in  schwachen  Regenjahren  vorhanden.
Sonst  gibt  es  überall  Brunnenwasser.

Die  Mererestraße  ist  von  Neu-Langenburg
ab  bis  zum  Merere  breit  ausgeschlagen.  Früher
war  weiter  bis  zum  Makunja  ebenfalls  ein  breiter
Weg  vorhanden,  doch  ist  er  bereits  wieder  verwahrlost.
  Makondo  ist  eine  große  Siedlung.
Beim  Mbarafu  wohnen  jetzt  nur  wenig  Leute,
der  größte  Teil  ist  vom  Wege  fort  nach  Osten  in
die  Steppe  gezogen.  Ebenso  sind  beim  Ngolo
die  ftüheren  Siedlungen  am  Ndembafluß  verlassen.
  Beim  Makunja  liegt  eine  große  Nieder- 



488  20

lassung  südwestlich,  etwa  15  Dörfer,  ebenso  nördlich
eine  Stunde  entfernt  am  Wege  zum  Bendäge.
Die  Dorfschaften  des  Bendäge-Tschagula,  Pumba
und  Nkingo  zusammen  können  die  ganze  Kompagnie
für  zwei  Tage  verpflegen.  Hierzu  könnte  auch
die  Siedlung  des  Mtetema  (unter  Makunja)
herangezogen  werden.

Die  Lupastraße.  Bis  Irega  sind  keine
Schwierigkeiten  an  Essen  und  Wasser.  Bei
Manatschiwi  wohnen  die  Eingeborenen  im  ganzen
Flußbett  zerstreut.  Bei  vorheriger  Bestellung
könnte  auch  hier  sich  die  Kompagnie  verpflegen.
Doch  sind  die  Leute  hier  sehr  scheu  und  zum
Ausreißen  geneigt.  Vom  Manatschiwi  an  beginnt
Tsetse-Fliege,  doch  stehen  beim  Mssangaware  noch
etwa  30  Stück  Rindvieh,  beim  Knongosi  6  Stück.
Beim  Nhomere  ist  keins  mehr  vorhanden.  Nhomere
ist  eine  große  Siedlung,  ebenso  ist  eine  solche
beim  Mwaswata,  doch  wohnen  des  letzteren  Leute
am  Fluß  verteilt.

Die  Luikastraße  bietet  bis  zum  Gajaminso
keine  Schwierigkeiten,  der  weitere  Marsch  den  Luika
herauf  ist  oft  wechselnd,  da  die  Siedlungen  wegen
des  schlechten  Bodens  sich  dauernd  verschieben.
Augenblicklich  ist  die  Wangenheimsche  Route  verlassen
  und  zwei  kleine  Siedlungen  liegen  östlich
am  Flusse.  Das  Hosio  von  Wungu  und  das
Grenzdorf  von  Ukangulu  zusammen  bilden  eine
große  Niederlassung,  die  reichlich  Verpflegung,
einen  Quellgrund  und  Rindvirh  hat.  Das  ehemalige
  Hauptdorf  von  Ukangulu  ist  fast  verlassen.
Es  sitzt  dort  nur  noch  ein  alter  Manangwa.  Die
nächste  große  Siedlung  ist  die  des  Maguo.  Beide
zusammen  können  bei  Vorheransage  die  ganze
Kompagnie  verpflegen.  Das  neue  Hauptdorf  von
Ukangulu  ist  ganz  nach  Westen  an  die  Grenze
von  Muändo  verlegt.  Dazwischen  wohnt  kein
Mensch;  alles  ist  ödes  Pori.  Im  Hauptdorf  von
Kipembaus  treffen  die  Lupa=  und  Luikastraße
zusammen.  Am  Luika  entlang  ist  Tsetse.

Bei  Mbogo's  kommen  alle  drei  Straßen  wieder

zusammen.  Bis  Kiwere  sind  es  von  dort  vier
Tagemärsche.  Von  Kiwere  ab  beginnt  die  Hauptschwierigkeit.
  Bis  zum  Lindiati  (gestorben  1910)

sind  es  drei  große  Märsche  ohne  Verpflegung.
Beim  Lindiati  selber  ist  auch  fast  nichts  vorhanden.
  Es  muß  also  Essen  mitgenommen  werden,
anch  kann  durch  Patrouillen  Essen  von  Itumba
(Kiromos)  zum  Lindiati  geschafft  werden.  Der
Weg  zum  Lindiati  geht  durch  die  Mpembapassi-Steppe,
  ein  Dorado  für  Jäger,  für  große  Karawanen
  ein  Schrecken.  In  der  großen  Regenzeit
(Februar  bis  Anfang  Mai)  ist  die  Steppe  ganz
versumpft,  in  der  Trockenzeit  (August  bis
November)  ist  alles  völlig  vertrocknet,  selbst  die
geringen  Tümpel  im  Nkurulu  und  Mkinduflusse.
In  der  Trockenzeit  nimmt  man  sich  am  besten
        <pb n="535" />
        G  489  20

einen  Mann  von  Kiwere  mit,  der  in  der  Steppe
Bescheid  weiß,  um  Wasserstellen  zu  suchen.  Aber
auch  sonst  muß  Wasser  mitgenommen  werden,  da
die  Karawane  sonst  zugrunde  geht.  Bei  dem
dreitägigen  Marsch  ist  eine  strenge  Kontrolle  über
jeden  Tropfen  Wasser  notwendig.  Es  kann  daher
auch  zweckmäßig  sein,  von  Kiwere  aus  diese
Durststrecke  zugweise  marschieren  zu  lassen  oder
überhaupt  den  Umweg  über  Itumba  des  Kiromo
zu  machen.

Von  Lindiati  ab  gehen  zwei  Wege  nach
Tabora.  Der  östliche  über  das  Hauptdorf  von
Ngulu,  der  westliche  über  Sikonge.  Beide  Plätze
sind  sehr  reich  an  Verpflegung,  die  Zwischenlager
jedoch  ärmlich.  Man  kann  also  auch  von  hier
die  Karawane  teilen.  Von  N  gulu  über  Kiwempimbi—Senefu
  ist  nur  letzterer  Ort  reich  an
Verpflegung.  Die  westliche  Straße  über  Manakatwe's
  bietet  keine  Schwierigkeiten  und  ist  die
bessere.

70

Kamerun.

Die  OMubi-Sxpedition.

Nach  einem  Bericht  des  Residenten  von  Adamana,
Hauptmanns  Schwartz.

(Mit  einer  Kartenfkizze.)

Die  Expedition  wurde  zur  Unterwerfung  der
teilweise  unbotmäßigen  Heiden  im  Hinterlande
von  Meiha,  Paka,  Gela  und  Mubi  unternommen.
  Ihre  Notwendigkeit  war  schon  mehrfach
  von  verschiedenen  Residenten  hervorgehoben
worden.  In  jenen  Gegenden  hatten  bereits  früher
Kämpfe  stattgefunden  und  zwar  1904  unter  Hauptmann
  Thierry  und  Leutnant  Sandrock,  wobei
ersterer  siel,  1905  unter  Hauptmann  Zimmermann,
  1908  unter  Hauptmann  v.  Krogh,  1910
unter  Hauptmann  Strümpell.

Es  handelt  sich  um  ein  zerklüftetes  Gebirgsland,
  das  infolge  seiner  Unzugänglichkeit  von  den
mohammedanischen  Fulbe  nicht  hat  unterworfen
werden  können  und  daher  ein  reines  Heidenland
geblieben  ist,  das  nur  nominell  verschiedenen
Fullahherrschern  —  den  Machthabern  von  Gela,
Mubi  und  Basseo  —  untersteht,  deren  Einfluß
aber  in  Wirklichkeit  gleich  Null  ist.

Im  Lande  wohnen  Fali-Heiden,  die  in  kleine
miteinander  in  Zwietracht  und  Hader  lebende
Unterstämme  zerfallen  und  nur  in  ihrem  gemeinsamen
  Haß  gegen  die  Fulbe  und  in  ihrem  Mißtrauen
gegen  den  Europäer,  den  sie  noch  für  einen  Helfer
der  Fulbe  halten,  einig  sind.

Diese  Fali-Heiden  sind  als  sehr  kriegerisch  und
raublustig  zu  bezeichnen.  Ihre  Bewaffnung  be- 



steht  in  erster  Linie  aus  Pfeil  und  Bogen,  ferner
aus  Speer,  Dolch  und  kurzem  Schwert  sowie  bei
einigen,  den  eigentlichen  Mubi-Heiden,  aus  einer
streitaxtähnlichen  Hiebwaffe.  Die  Pfeile  und  Speerspitzen
  sind  stets  mit  einem  stark  wirkenden  Gift
versehen,  so  daß  Verwundungen  in  der  Regel  als
tödlich  anzusehen,  auch  wenn  sie  anscheinend  nur
leichter  Natur  sind.  Pfeilschußweite  kann  bis  zu
200  m  angenommen  werden.

Führer,  die  sie  beim  Kampfe  zusammenfassen
und  unter  Anwendung  taktischer  Regeln  im  Gefecht
  leiten,  haben  die  Heiden  nicht,  wohl  aber
üben  einzelne  Häuptlinge,  besonders  im  südlicheren
Teil  des  besprochenen  Gebiets,  einen  ziemlich
starken  politischen  Einfluß  auf  ihre  Stammesgenossen
  aus.

Die  Kampfweise  beim  Angriff  ist  folgende:
Der  Feind  beginnt  den  Gegner  von  möglichst  erhöhten
  Punkten  aus,  die  sich  im  gebirgigen,  zerklüfteten
  Gelände  leicht  finden,  mit  Giftpfeilen  zu
beschießen,  versucht,  ihn  zu  umzingeln  und  dringt,
sobald  er  seine  Pfeile  verschossen  hat,  zum  Nahkampf
  vor,  wobei  er  dann  Speer,  Schwert,  Dolch
und  Streitaxt  gebraucht.

In  der  Verteidigung  schießen  die  Heiden  erst
einige  ihrer  Giftpfeile  auf  den  Angreifer  ab,
suchen  aber,  wenn  die  Pfeile  die  gewünschte  Wirkung
  nicht  haben,  dann  schnell  ihre  zahlreichen
Verstecke  in  den  Felsen,  Höhlen  und  Schluchten
auf,  welche  sie,  wenn  man  sie  überhaupt  findet,
natürlich  mit  Giftpfeilen  und  Steinblöcken  verteidigen.
  Ist  der  verfolgende  Gegner  an  den
Verstecken  vorübergeeilt,  ohne  sie  zu  bemerken,  so
folgen  sie  ihm  von  rückwärts  und  versuchen  dann
besonders,  einzelne  Gegner  zu  umzingeln  und  abzutun.
  Schwächeren  Angreifern  gegenüber  verteidigen
  sie  sich  auch  in  ihren  gut  befestigten  Gehöften.


Weiber  und  Vieh  werden  immer  schon,  sobald
das  Nahen  eines  Gegners  auch  nur  gerüchtweise
verlautet,  in  schwer  zugängliche  Verstecke  in  Sicherheit
  gebracht.

Diese  ganze  Kampfesweise  sowohl  wie  das  gebirgige,
  zerissene  Gelände  bedingt  von  seiten  der
Truppe  einen  Patrouillenkrieg,  bei  dem  außerdem
  landeskundige  Führer  nicht  entbehrt  werden
können.

Die  Heiden  machten  seit  langem  die  Straßen,
welche  durch  ihr  Gebiet  oder  —  wie  der  große
Meg  Garua—Mubi—Madagali—Dikona  —  an
ihrem  Gebiet  vorbei  führen,  durch  Straßen=  und
Sklaven-Raub  unsicher.  Der  Raub  wurde  vielfach
  durch  Mittelspersonen  —  bei  ihnen  wohnhaftes
  Gesindel,  berufsmäßige  Hehler  und  Sklavenhändler
  —  über  die  nahe  englische  Grenze  oder
in  das  Funange-Gebiet  (Binder-Distrikt)  zum  Verkauf
  gebracht.  Die  Räuber  zu  fassen  war  den
        <pb n="536" />
        W  490  20

Fulbeherrschern,  denen  sie  nominell  unterstehen,
ganz  unmöglich,  weil  ihnen  die  Heiden  in  dem
Bergland  mit  ihren  Giftpfeilen  überlegen  sind.

Diese  Zustände,  über  die  fast  wöchentlich  bei  der

Residentur  Klagen  einliefen,  waren  nicht  mehr
haltbar,  wenn  anders  nicht  das  Vertrauen  der
ruhigen  Bevölkerung  zu  der  Residentur  und  deren
Willen,  ihr  zu  helfen,  ernstlich  erschüttert  werden
sollte.

An  der  Expedition  nahmen  Teil:  Hauptmann
Schwartz  als  Führer,  ferner  Leutnant  Edler
v.  der  Planitz  und  Sanitätssergeant  Bauer  sowie
35  farbige  Soldaten  einschließlich  der  Dienstgrade.
Außerdem  wurden  wechselnd  eingeborene  landeskundige
  Führer  in  beschränkter  Zahl  —  nie  mehr
als  zwanzig  —  herangezogen,  die  beim  Wegweisen
  im  ungemein  unübersichtlichen  Gelände,
beim  Aufsuchen  der  Verstecke,  beim  Treiben  des
Beuteviehs  und  beim  Beaufsichtigen  der  Gefangenen
auf  dem  Gefechtsfelde  Verwendung  fanden.  Ihre
Bewaffnung  war  die  lanbesübliche.

Von  einer  Verwendung  eigentlicher  Hilfskrieger
  wurde  grundsätzlich  Abstand  genommen,
weil  gerade  in  Adamaua  durch  diese  dem  Europäer
  sich  anschließenden  beutelustigen  Scharen
eine  ganz  sinnlose  und  gar  nicht  zu  verhindernde
Verwüstung  des  Landes,  ferner  Vieh-,  Lebensmittel=
  und  vor  allem  Sklaven-Raub  stattfindet,
so  daß  eine  Menge  wirtschaftlicher  Werte  unnütz
vernichtet  und  außerdem  das  Bestreben  der  Residentur,
  den  Sklavenhandel  zu  unterdrücken,  den
Gegensatz  zwischen  Fulbe  und  Heiden  zu  mildern
und  dadurch  friedlichere  Verhältnisse  im  Bezirk
herbeizuführen,  illusorisch  gemacht  wird.  Der  Erpeditionsführer
  hat  vielmehr  die  ihm  von  den  anwohnenden
  Fulbe  und  auch  von  Heiden  überreichlich
  angebotenen  „Hilfe“  nicht  nur  energisch
abgelehnt,  sondern  Hunderte  von  Leuten,  die  sich
ihm  trotz  dieser  Ablehnung  anzuschließen  versuchten,
durch  Soldateneskorten  und  unter  Bestrafung  der
Anführer  wieder  abgeschoben.  Böllig  lassen  sich
die  Räubereien  der  Anwohner  auf  den  Spuren
der  Expedition  jedoch  nicht  unterdrücken;  es  sei
denn,  man  führte  einen  regelrechten  Krieg  nach
zwei  Fronten,  gegen  den  Feind  und  gegen  den
gar  zu  eifrigen  „Freund"“.

Die  Absicht  des  Erxpeditionsführers  war  die,
im  Expeditionsgebiet  möglichst  jedes  Hauptdorf  zu
besuchen  —  vor  allem  natürlich  diejenigen  Orte,
welche  als  Raubnester  besonders  bezeichnet  waren,
nämlich  die  Landschaften  Sia  im  Mubi-Gebiet,
Musulwa  im  Gela-Gebiet  und  Ndili  im  Basseo-Gebiet
  —,  ferner  die  noch  ungesühnten  Räubereien
zu  untersuchen,  die  Schuldigen  zu  bestrafen,  durch
eingehende  Belehrung  das  Vertrauen  der  Heiden
zu  gewinnen,  jedem  Widerstande  oder  feindseligen
Verhalten  aber  sofort  mit  Waffengewalt  zu  be- 



gegnen.  Zum  Schlusse  sollte  dann  Leutnant
v.  der  Planitz  noch  einige  Monate  im  Gebiet
bleiben,  um  die  Befriedung  durchzuführen.

Die  Expedition  brach  am  9.  Oktober  1911
von  Garua  auf.  Ein  Maschinengewehr  wurde,
da  seine  Verwendung  in  dem  ungangbaren  Gebirgsland
  und  dem  dortigen  Gegner  gegenüber
keinerlei  Vorteile  versprach,  nicht  mitgenommen.

In  Friedensmärschen  wurde  über  Gasiga,
Demssa,  Wafango,  Buda-Mango  und  Koagol  Meiha
erreicht.

Die  nun  beginnenden  Kriegsmärsche  wurden
so  ausgeführt,  daß  der  Expeditionsleiter  persönlich
die  Vorhut  führte,  Leutnant  v.  der  Planitz  mit
dem  Haupttrupp  und  den  Trägern  folgte  und
Sanitätssergeant  Bauer  die  Nachhut  unter  sich  hatte.

Es  wurden  nacheinander  berührt  die  Hauptorte:
  Dumo,  Kodja,  Gela,  Mubi  und  Midjilu.
  Uberall  wurden  Versammlungen  des
Volkes  und  der  Häuptlinge  abgehalten  und  Untersuchungen,
  Gerichtssitzungen  und  Bestrafungen  vorgenommen.
  Zu  bewaffnetem  Einschreiten  war  hierbei
  kein  Anlaß  gegeben.

Am  19.  Oktober  ging  der  Marsch  nach  Sja.
Das  große,  sehr  ausgedehnte  Dorf  liegt  in  einem
flachen  Kessel  inmitten  eines  sehr  stark  zerklüfteten
Gebirgsstockes;  die  einzelnen  Gehöfte,  sämtlich  mit
Steinwällen  befestigt  und  von  Stacheleuphorbienhecken
  umgeben,  liegen  immer  gegen  100  m  voneinander
  entfernt.  Die  Eingeborenen  hatten  die
Gehöfte  verlassen  und  saßen  auf  den  das  Dorf
umlagernden  Klippen,  besonders  auf  einer  nördlich
  vorgelagerten  schroffen  Höhe.  Im  südlichen
etwas  überhöhenden  Teil  des  Dorfes  wurde  Lager
bezogen  und  der  Arnado  (Häuptling)  herangerufen,
der  auch  erschien.  Ihm  wurde  befohlen,  Verpflegung
  heranzuschaffen  und  seine  Leute  zur  Begrüßung
  und  Besprechung  vor  den  Residenten  zu
bringen.  Er  versprach  auch  alles,  hielt  jedoch
nichts,  vielmehr  wurde  einer  unserer  Führer,  der
mit  Leuten  der  Expedition  zum  Sammeln  von
Feuerholz  die  unmittelbarste  Nähe  des  Lagers
verließ,  ohne  jeden  Grund  durch  einen  Pfeilschuß
in  das  linke  Auge  schwer  verwundet;  er  starb
später  an  Blutvergistung.  Der  Schuß  war  das
Signal  zu  einem  allgemeinen  Angriff  der  Heiden
auf  unser  Lager  von  der  nördlich  vorgelagerten
höchsten  Klippe  her.

Die  Heiden  näherten  sich  unter  gellendem
Kriegslärm,  gut  gedeckt,  und  schossen  Gistpfeile  in
das  Lager.  Der  Erxpeditionsführer  eröffnete  mit
den  übrigen  Truppen  ein  erfolgreiches  Schützenseuer
  auf  die  anrückenden  Heiden.  Bald  nachdem
von  diesen  eine  Anzahl  gefallen  war,  machten  die
übrigen  kehrt  und  verschwanden  in  den  zahlreichen
  Höhlen  und  hinter  den  Felsen  der  nördlich
  vorgelagerten  großen  Klippe.
        <pb n="537" />
        HMWWGG

L###  —

zu  dem  Bericht!

S—oo  —  *n  des
Basseo  HAUPTMANS  SCMARTZ
über  die
Mubi-Expedition

11500000

z  5  10  /5  *“
————————————zz-  ——."""
        <pb n="538" />
        W  492  20

Der  farbige  Feldwebel  Bala  und  der  farbige
Gefreite  Batinga  wurden  mit  je  einer  Patrouille
zur  Verfolgung  rechts  und  links  um  die  Klippe
herum  gesandt.  Die  Patrouillenführer  hatten  den
Befehl,  ihre  Leute  unter  allen  Umständen  geschlossen
  zu  halten,  möglichst  viele  Gefangene  zu
machen  und,  wenn  irgend  möglich,  Beutevieh  einzubringen;
  bei  Einbruch  der  Dunkelheit  sollten  die
Patronillen  wieder  im  Lager  sein.  Der  farbige
Gefreite  David  sicherte  durch  einen  Patrouillengang
  in  südlicher  Richtung.  Der  Rest  der  Truppe
suchte  unter  der  Leitung  des  Expeditionsführers
und  des  Leutnants  v.  der  Planitz  die  Höhlen  der
nördlichen  Klippe  ab,  in  denen  ein  Teil  der  Heiden
verschwunden  war.  Dies  war  ein  sehr  schwieriges
Unternehmen,  da  die  Heiden  aus  dem  Dunkel  der
engen  Höhlen  heraus  jede  Annäherung  mit  Giftpfeilschüssen
  abwehrten.  Die  Annäherung  gelang
erst  mit  Hilfe  von  Schilden.  Durch  Anlegen  von
Rauchfeuern  wurden  die  Heiden  zum  Verlassen
der  Höhlen  gezwungen.  Hierbei  Gefangene  zu
machen,  erschien  aber  unmöglich,  da  die  Leute,
aus  der  Höhle  herausfahrend,  sofort  wieder  von
ihren  gefährlichen  Giftwaffen  Gebrauch  machten,
so  daß  eine  Schonung  ganz  ausgeschlossen  war.
Es  mußte  vielmehr  zum  Selbstschutz  sofort  gefeuert
werden.  Bei  diesen  Höhlenkämpfen  wurde  einer
unserer  Führer  durch  Pfeilschuß  in  den  Arm
scheinbar  nur  leicht  verwundet,  er  starb  aber  bald
infolge  von  Blutvergiftung.

Nachmittags  waren  alle  auffindbaren  Höhlen
abgesucht.  Gegen  Abend  kamen  die  Patrouillen
zurück.  Sie  waren  noch  mehrfach  auf  Widerstand
gestoßen.  Die  Nacht  verlief  ruhig.

Um  den  Heiden  einen  wirklich  empfindlichen
Verlust  beizubringen,  der  sie  veranlaßt,  sich  zu
stellen,  ist  es  notwendig,  ihnen,  wenn  irgend  möglich,
  Bieh  wegzunehmen.  Deshalb  wurde  noch
vor  Tagesanbruch  eine  starke  Patrouille  unter
Feldwebel  Bala  in  näördlicher  Richtung,  wohin
die  Spuren  des  abgetriebenen  Viehes  führten,  ausgeschickt.
  Mit  dem  Rest  der  Truppe  wurde  die
weitere  Umgebung  nochmals  nach  etwaigen  Verstecken
  der  Heiden  abgesucht.  Hierbei  gelang  es,
noch  eine  Anzahl  Gefangene  zu  machen.

Die  Patrouille  kehrte  nachmittags  zurück.  Ihr
war  von  seiten  der  Viehwächter  in  einem  schwer
zugänglichen  Teil  des  Gebirgsstocks  anfangs  heftiger
Widerstand  entgegengesetzt  worden,  wobei  13  Heiden
fielen,  während  unsererseits  keine  Verluste  zu  verzeichnen
  waren.  Dann  aber  war  auch  die  Miderstandskraft
  der  Heiden  gebrochen.  Erbeutet  wurden
16  Rinder.  Gefangene  konnten  nicht  gemacht  werden.
Vom  Geguer  war  sonst  nichts  zu  sehen  gewesen.

Da  die  Widerstandskraft  der  Heiden  nunmehr
endgültig  gebrochen  schien,  beschloß  der  Expeditionsführer,
  am  21.  Oktober  unter  Mitnahme  der  Ge- 



fangenen  und  des  Viehs  weiter  zu  marschieren
in  der  (später  als  richtig  erwiesenen)  Annahme,
daß  die  Heiden  schneller  um  Frieden  bitten  würden,
wenn  die  Expedition  das  Dorf  verlassen  würde.
Der  gefangene  erste  Ratgeber  des  Arnado  wurde
mit  dem  Auftrage  freigelassen,  seinen  Herrn  aufzusuchen
  und  ihm  zu  sagen,  daß  er  sich  in  Mukta,
wohin  die  Expedition  sich  jetzt  wandte,  mit  Sühnegeschenken
  stellen  solle.

Über  Mukta  und  Mudi  wurde  nach  Schua
marschiert.  Schon  in  Mukta  wurde  die  Erpedition
vom  Arnado  Sinkoi  von  Szja  eingeholt,  der  mit
Rindern  als  Sühnegeschenken  um  Frieden  bat  und
seine  Unterwerfung  anzeigte.  Nach  seiner  Angabe
soll  der  größere  Teil  der  waffenfähigen  jungen
Männer  gefallen  oder  gefangen  sein,  was  aber
sicher  eine  Ubertreibung  ist.  Die  gefangenen  Weiber
und  Kinder  wurden  ihm  zurückgegeben;  die  Männer
aber  zur  Strafarbeit  und  die  Rinder  zum  Verkauf
  zwecks  Deckung  der  Expeditionskosten  mitgenommen.
  Nachdem  die  Sja-Heiden  auch  die  von
ihnen  in  letzter  Zeit  geraubten  Sklaven  ausgeliefert
  hatten,  wurde  ihnen  Frieden  zugesagt,  sofern
  sie  sich  von  nun  an  friedlich  zeigen  und  jeglicher
  Räubereien  enthalten  wollten.

Im  Verlauf  des  weiteren  Marsches  über  Gili,
Burha,  Ba,  Bagira,  Mudsola,  Gude,  Musjara,
Dirbisi  nach  Bugela  wurden  überall  Versammlungen
  und  Gerichtssitzungen  abgehalten,  wobei
eine  Anzahl  geraubter  Sklaven  zur  Auslieferung
gelangte  und  die  Schuldigen  zur  Verantwortung
gezogen  wurden.  Der  Eindruck,  den  die  Bestrafung
  der  Sja-Heiden  auf  die  weitere  Umgebung
  gemacht  hat,  war  nicht  zu  verkennen.

Da  die  Musulwa=  und  Buri-Heiden,  die
nominell  zu  Gela  gehören,  sich  geweigert  hatten,
vor  dem  Residenten  zu  Gerichtsversammlungen  zu
erscheinen,  beschloß  der  Expeditionsführer,  auch
noch  dorthin  zu  marschieren  und  die  Leute  zu
zwingen,  sich  zu  stellen.  Das  Musulwa-Gebiet
wurde  völlig  leer  gefunden.  Im  befestigten  Gehöft
  des  Arnado  Ilinga  von  Musulwa  wurde
Lager  bezogen  und  sofort  wurden  Patrouillen  zum
Einbringen  von  Gefangenen  und  von  Vieh  ausgesandt.
  Eine  starke  Patronuille  unter  Feldwebel
Bala  erhielt  den  Befehl,  die  östlich  an  Musulwa
grenzenden  Dörfer,  in  welchen  die  Musulwa-Heiden
sich  versteckt  halten  sollten,  abzusuchen,  während
eine  andere  Patrouille  unter  dem  Gefreiten  Batinga
  nach  Buri  ging,  um  dort  möglichst  viele
Gefangene  zu  machen.

Die  Patronille  Bala  stieß  in  den  mit  Musulwa
stammverwandten  Dörfern  Milipa,  Kundulanga
und  Gungurunga  auf  Widerstand,  der  jedoch  nicht
allzu  züäh  war  und  brachte  68  Gefangene  ein.
Des  Arnado  Ilinga  selbst  habhaft  zu  werden  gelang
  jedoch  nicht.
        <pb n="539" />
        W  493  20

Die  Patrouille  Batinga  stieß  in  Buri  auf
heftigeren  Widerstand,  wobei  der  farbige  Gefreite
Sandi  durch  einen  Dolchstoß  ins  Gesicht  im
Handgemenge  verwundet  wurde.  Es  wurden  47
Gefangene  eingebracht.

Da  der  Arnado  Ilinga  sich  vermutlich  in
allernächster  Nähe  versteckt  hielt,  wurde  vom  Rest
der  Truppe  das  ganze  außerordentlich  unübersichtliche,
  von  tiefen  Schluchten  zerissene  Gelände
systematisch  abgesucht,  IJlinga  wurde  jedoch  nicht
gefunden.

Auch  am  anderen  Tage  blieb  das  Suchen  nach
dem  Arnado  ohne  Ergebnis.  Seine  Festnahme
wurde  auf  spätere  Zeit  verschoben  und  dem  zu
errichtenden  Offizier-Wanderposten  überlassen.  Ein
augenblickliches  weiteres  Suchen  würde  einen
großen  Zeitverlust  bedeutet  haben.

Die  Arnados  von  Milipa,  Gungurunga  und
Kundulanga  stellten  sich  mit  Rindern  als  Sühnegeschenken.
  Die  gefangenen  Weiber  und  Kinder
wurden  ihnen  zurückgegeben,  die  Männer  jedoch
als  Strafarbeiter  zu  vorübergehendem  Aufenthalt
nach  Garua  mitgenommen.

Der  Expeditionsführer  beschloß,  um  die  ihm
zur  Verfügung  stehende  Zeit  voll  ausnutzen  zu
können,  weiter  nach  Bala  ins  Gebiet  der  Basseo-Heiden
  zu  marschieren.  Die  männlichen  Gefangenen
  aus  Musulwa,  Milipa,  Kundulanga,
Gungurunga  und  Buri  wurden  mitgenommen,
die  weiblichen  Gefangenen  aus  Buri  dem  Machthaber
  von  Gela  übergeben,  der  sie  in  Schutzhaft
nehmen  sollte,  bis  der  Arnado  von  Buri  sich  gestellt
  haben  würde.

Das  Unternehmen  bedeutete  einen  militärischen
und  politischen  Erfolg,  der  jedoch  erst  vollständig
ist,  wenn  die  Gefangennahme  des  Arnado  Ilinga
von  Musulwa  gelungen  sein  wird.

Uber  Bala  wurde  der  Marsch  nach  Ndili
fortgesetzt,  um  die  Ndili-Heiden,  die  sich  umfangreiche
  und  fortgesetzte  Räubereien  hatten  zuschulden
kommen  lassen,  am  Morgengrauen  des  nächsten
Tages  zu  überraschen.  Es  wurde  geplant,  die
Nacht  über  zu  marschieren,  in  der  Nähe  der  auf
einer  schwer  zugänglichen  Berggruppe  gelegenen
Ndili-Dörfer  ein  Versteck  zu  suchen,  bei  Morgengrauen
  die  Einwohner  zu  überraschen  und  möglichst
  viele  Gefangene  und  Rinder  einzubringen.

Die  Überraschung  der  Ndili-Heiden  in  der
Morgendämmerung  des  31.  Oktober  war  vollständig.
  Trotzdem  sie  in  den  Dörfern  hartnäckigen
Widerstand  leisteten,  wurden  ihnen  54  Rinder  und
über  100  Stück  Kleinvieh  abgenommen;  außerdem
  wurden  20  männliche  Gefangene  gemacht.
Die  Heiden  wehrten  sich  sehr  tapfer;  es  gelang
ihnen  sogar,  vorübergehend  einen  der  Soldaten
gefangen  zu  nehmen,  der  aber  gleich  wieder  befreit
  wurde.  Unsererseits  fielen  2  eingeborene

 

Führer  durch  Giftpfeilschüsse,  ferner  wurde  der
Soldat  Rjama  durch  einen  Speerstoß  in  das  Gesicht
  schwer  verwundet.  Es  gelang  jedoch,  ihn
durch  sofort  angewandte  Gegengifte  nach  wochenlanger
  Behandlung  zu  retten.  Am  Mittag  war
der  Widerstand  der  Heiden  gebrochen.

Am  anderen  Tage  kam  der  Arnado  Oba  von
Ndili  mit  seinen  Großleuten  und  mit  Sühnegeschenken
  und  bot  seine  Unterwerfung  an.  Aus
dem  Beutevieh  wurden  ihm  eine  Anzahl  Stücke
zurückgegeben.  Der  Rest  wird  zur  Deckung  der
Expeditionskosten  verkauft,  bzw.  den  beraubten
früheren  Eigentümern  überlassen.  Die  Gefangenen
wurden  zur  Strafarbeit  nach  Garua  gebracht.

Der  Expeditionsführer  begab  sich,  da  die
Aktion  im  wesentlichen  als  beendet  anzusehen  war,
nunmehr  mit  den  Kriegsgefangenen  über  Ngomna,
Basseo  und  Gasiga  nach  Garua  zurück.  Leutnant
  v.  der  Planitz  mit  20  Mann  soll  zur  Untersuchung
  und  Erledigung  einer  Anzahl  von  geringfügigeren
  Klagesachen  im  Expeditionsgebiet  verbleiben,
  von  Dorf  zu  Dorf  ziehen,  das  Vertrauen
der  Heiden  zu  gewinnen  suchen,  Streitfälle  erledigen,
  die  Heiden  zu  Arbeiten  (Wegebau  und
Trägerdienst)  sowie  zur  Zahlung  von  Tribut  (Korn)
heranziehen  und  so  die  gänzliche  Befriedung  des
Gebiets  allmählich  herbeiführen.  Als  Basis  hat
er  in  dem  an  der  Straße  Marua—  Mubi  gelegenen
großen  Ort  Ba  ein  Standlager  errichtet.

In  militärischer  Hinsicht  kann  die  Erxpedition
  als  durchaus  gelungen  betrachtet  werden.
Man  hatte  es  mit  einem  Gegner  zu  tun,  der
nicht  nur  hartnäckigen  Widerstand  leistete,  sondern
auch,  wie  am  ersten  und  vierten  Gefechtstage,  angriffsweise
  vorging  und  es  zum  Handgemenge
kommen  ließ.  Das  zerklüftete,  überall  Schlupfwinkel
  und  Verteidigungsmöglichkeiten  gewährende
Bergland  und  die  befestigten  Dörfer  gaben  den
im  eigenen  Lande  kämpfenden  Gegner  einen  nicht
zu  unterschätzenden  Vorteil  über  unsere  Truppe.
Die  Bewaffnung  des  Gegners  mit  den  unheimlichen
  Giftwaffen  stellte  an  den  Mut  der  Soldaten
hohe  Anforderungen.

Der  politische  Erfolg  ist  ebenfalls  ganz  unverkennbar.
  Die  friedlichen  Elemente  in  und  bei
dem  Expeditionsgebiet  haben  die  Bestrafung  der
räuberischen  Stämme  als  eine  ihnen  von  der
Residentur  gewährte  Hilfe  sehr  wohl  empfunden.
Dem  Recht  ist  durch  Befreiung  einer  großen  Anzahl
  geraubter  Leute  und  Rückgabe  gestohlener
Herden  sowie  durch  die  Bestrafung  der  Schuldigen
Genüge  geschehen.  Die  Sicherheit  in  jenem  Gebiet
  hat  zugenommen.  Die  noch  vorhandenen
zweifelhaften  und  schlechten  Elemente  sind  durch
die  Bestrafung  ihrer  Nachbarn  eingeschüchtert.
        <pb n="540" />
        Die  Befriedung  des  Basia-  Gebiets.“)

Zur  Durchführung  der  Befriedung  des
Bafia-Gebiets  nach  Abschluß  der
Expedition  wurde  im  April  1911  der  Posten
Bafia  angelegt  und  mit  durchschnittlich  zwei
Europäern,  fünfzig  Soldaten  und  einem  Maschinen-Der
  Posten  hat  seinen  Zweck  im
Die  Entwaffnung  der

gewehr  besetzt.

vollen  Umfange  erfüllt.

*)  Ugl.

„D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  12,

W  494  20

Bafia- 



S.  454  ff.

 

Togo.

Bevölkerung  hat  erhebliche  Fortschritte  gemacht,
nachdem  im  Berichtsjahre  etwa  1200  Gewehre
vom  Posten  eingezogen  worden  sind.
von  der  Expedition  erbeuteten  Gewehren  sind  in
einem  Jahre  zusammen  rund  1500  Gewehre  abgenommen
  und  vernichtet  worden.
Inverwaltungnahme  des  Postengebiets  ist  so  weit
vorgeschritten,  daß  der  Posten  in  absehbarer  Zeit
zurückgezogen  und  sein  Gebiet  an  die  angrenzen—
den  Verwaltungsbezirke  aufgeteilt  werden  kann.

Mit  den

Auch  die

Nnachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Oonat  Oärs  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  9,  S.  407.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fülig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den
Namen  der  Zollämter,  Monat  des  Rechnungsjahres  gleichen  Zeitraum
bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  usfuhre  Zusammen  mehr  weniger
M.  A.  Al  A.  AM  A.  Al  il  I  2—
Lome  Hauptzollamt169  675.90!  144.—  204,50  170  024,10134  484,30  191,50  225.95  134  901,75  35122,6565  —
Agbanake  .  Zollamt  527,30  475  —  532,05  294,70.  1.75  —  296,45235,  60  —
Tokpli  -  509,05  7.25  31,50  607,80  63,55  1,50  1,60  79,.06644028,155  —
Nospe  -  2  68.751  317.—]  4.——  2689,752240.—  210,25  2705,101  6  165.8351  —  2165.60
Ho  Zollhebestelle  1  133,10  2892,75  —  4  325,85  1  213,85  2  202,25  30.—  3446,10879,75,  —
pandu.  "Ol  1  343,55  1  563.74  2907,.3014,  15  1  581.—,  14.—  2659,158  5  —
Kcte-Kratschi  -  178,50  9,75  —  181,25  66,10  11.25.  —  77.35105.900.  —
Tetetu  -  —  —  —  —  40.20  2.—  —  12,20  —  42.20
Palime  -  301,851  —  301,85  403.45U  —  —  I  403,45  —,1«1,60
Aguikga·  -  608,.20.  155.—  17.55  780.75  693,.50  63.75  —  757.25  23,50  —-Im
  März  1912  177  001,20  5094.25U  257,  55.  182353.—  4  563,80  4278,25  2976,65  147  818,70  81531,30  —
In  der  Zeit  vom  1.  April  1  I
1911  bis29.  Febr.  191211  S821838,80,  40  351,  75  6047.—  187  1237,55686,44  3264,  80  5308,15  1651459,6921977736  —
Zus.  i.  d.  Zeit  v.  1.  April  l  .  ;
1911  bis:31.  Mära  1912  2001  840.  45  446,  -  6304,55  2053590,55753950,24  37043,00  8285,  10  1799278,  801254312,  11  —

 

 

Samoa.

 

Unachweisung  der  bei  dem  Jollamt  Apia  im  III.  Viertel  des  Ralenderjahres  1911

fällig  gewordenen  39  beiräce.

 

 

 

 

 

 

Esl  Deutsches  Kol.  Bl.“  1912.  Nr.  7,  S.  307.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Viertel  Gegen  den  gleichen
des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor—
1911  *  1919  jahres

Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

5%  2  2#  4%  %%  „½  4655çvr  [

.-  l
144738,96  —  144738,96  106524,29  —  106524,29  38214,67.  —
Betrag  des  I.  und  II.  Juartals:

317183,02

461921,98

317183,02  1240147,27

Summe  des  I.,

461921,98/  346671,56

II.  und  III.

240  147,27/77035,75

Quartals  1911:
346671,56  1  115250,42
        <pb n="541" />
        W  495  20

Deutsch-Südwestafrika.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgediets  Deutsch-Südwestatrika  im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahres  1911  im  Verglelich  mit  dem  bandel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  4,  S.  160  ff)
'  IV.  4  IV.  d
Benennung  der  Warengruppen  Niertel  1Viertel  Zunahme  Abnahme
Wert  .“  Wert  M.Wert  MAWert  AM
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  1  238  430  915  581322890  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .«.  380  704  301  231  79  473  —
9  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  enubmittei  783  761  661  06  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  628  695  561  800  66  895  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futeermitel.  95  880  85  421  10  459  —
1)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  296  164  223  475  72  689  —
Zusammen  I  3  423  634  2748  474675  160  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  320  211  509  614  —  189  403
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  526  842  480  624  46  218  —
Zusammen  II  847  053  990  238  —  148  185
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  781  693  690  535  91  158  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  162  710  103  476  59  34  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)y)  162  872  167  186  —  4314
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  **
(außer  Lederwaren).  1  382  972  1  241  570  4
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  409  973  45  092  —  15  119
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  17.072  11  797  5272  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  230  859  188  701  42  158  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgesen·
stände  .  .  163  222  160  908  2314  —
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  127  662  98  770  28  892  —
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen)t:
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeus  579  8261  2432143  —  1  852  817
b)  Fabrikate  .  1  076  596  1  382  993  —  806  397
Zusammen  xñ  1  655  922  3  815  136  —  2169  214
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  882  435  1  001  028  —  118  593
XIV.  Waffen  und  Munition:  90  021  518  778  428  757
XV.  Geld.  .  .  ........  253  000  44  580  208  420  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1911.  10  591  10206  269  —  1  615  169
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahrt  12796  264  —  —  –
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  2205  164  —  —  —
Bflustu  h  r.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  561  1  199  —  688
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  7  418  16  121  —  8  703
b)  Tierische  Erzeugnisse  159  784  116  308  43  476  —
Zusammen  II  167  202  132  429  34  773  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  6  048  649  8  394  847  —  2346  198
IV.  Hewerbliche,  Erzeugnisse  ..  .  156  807  176  021  —  19214
V.  Geld  .........  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911.  6  373  219  8  704  496  —  2331  277
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  8  133  673  —  —  —
Zunahme  —+,  Abnahme  —  —  1  760  454  —  —  —
C.  Gesa  mihande#.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911  16  964  3110910  7665  —  3946  446
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  20  929  937  —  —  —

 

Zunahme  +,  Abnahme  —

 

39965  618
        <pb n="542" />
        496

Wichtioste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1911  Kalenderjahres  1910
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  VWVert
ka  AM.  kg  AM  kg  M  xg  I  4
A  Einkuhr.
Mais  169  8899  340644  454  62444  —  —  284  735.  28  940
Reis  4%  —  —  96  816  9680
Weizen,  Roggen  und  fonstge

Körnerfrüchte  .  16846853709041147487250041637198i120863  —  —
MehlundBackwaren..  226759965160114633514038568142482247745  —  —
Kartoffeln,  Knollengewächse,  Ge-  Ü

müse  u.  andere  Küchengewächse  678719151  4032BS  169206  161,  45  134  —  —
Gemüse  und  Obstkonserven,  eingemachtes

  Obst  .  .1710351495721608731367611016212821  —  —
Lagert-b  lctrupi  thtckertbvaren  .  5544142614416341362239622027887479  —  —

abakblätter  (unbearbeitet)  539  1951  —  .
Tabakblatter(bearbe1tet).  —  —  1313  3912  1  774  1961
Rauchtabak  in  Rollen,  peesch.  .  3632  15442
Plattentabak  .  22  33  60584
Zigarren  7298,  74  010  37079225  169  2844,  6937  —  —

Zigaretten  6  3401  80  472

Sonstige  Tabakfabrikate  321598

Stille  Weine  aller  Art.  .  ..  92  019  101  788  55  4357041236  584  31  376  —  —
Branntweine  aller  Art.  (Liter)  22  042  61  373  24  5664  —  2522  1304
Bier  742  358399  192  757  881  374  S29  24  368  15  523  —
Heu,  Klee  u.  sonstige  Futtermittel  533  934  83241  452  23/70B81444  12427  —  —
Bau-  und  Nushol  s  1  348  584  290  936  1  489  421  217  848  —  78  0881  140  8371  —
Pferde  (Stüch  is  23  720  285.  257  80  #—  —  269,  234  080
Rindvieh  ...  -  —  —  826370T70  —  826  137  070
Kleinvie  -  6  925  222  686  822  16040  6  103  206  646  —I  —
Schweinnn  -  643  41360  510  39  280  33  2  080  —  —
Geflügel  2029  9800  2421  13164  —  —  392  3364
Fleisch  und  Fleischwaren.  auer  ·

Konserven  .  2199448093  1370731836  8287  16257  —  —
Fleischkonserven  59791|  100  635  63  763  116  079  —  —  3  972  15444
Butter  26  205859  791  r  I
Margarine,  Schmalz  und  sonstige  102  946  144  5020  4c46  33  725  —  —

zum  Genuf  bestimmtetier.  Fetto107  191118  436  !
Milch,  Eier,  Käse  und  sonstige

tierische  Rohstoffe.  153  600  138  966  133  504,  132  633  20  006.  6333  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonsige  I

Erden  und  Steine  .12124  922  164  4282437548  137  115  —  278131  312626  —
Salz  179  50  15  4111113  375  12  30ö66222  3  112
Steiehhienrantthlen  Fritett  8  986  384,  417  01812  570  293  448  203  —  —  3  583  909  31  185
Petroleum  431  510  98  49  60  707  4  —  —
Seisen  aller  Art  92  335  66  23580  365  5626812  470  9967  —  —

Drogen  und  Avothekerwaren.  44  703  64  891  10  861  60  644  3842  4217
Farben,  Farbwaren,  Frrnisse  und  1  «

Lacke,  Tinte.  .  41304  32  583  51  943  39  716  —  —  10  639,  7133
Gewebe  aller  Art  .  90  626  348  534  105  804,  316224  —  32310  15  178.  —
Leibwäsche,  Kleider,  Posamentier=  I

waren,  Schirme,  Filzwaren  usw.  146  323  914209  109  995  660  101  36  328  253  808  I
SchnhcnndSticch  ..  46  539  264  515  36  824  207  817  9  715  56  698
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  16  673  92  673  30  135  184  654  —  —  13  462  91  ost
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren218695,  189370  116  6009,  123  93602  086,  65  431  —  l  —
Papier  und  Pappe  sowie  Waren

daraus  (außer  Drucksachen)  78729  86873  82819  94239  —  —  4000  7366
Bücher  und  sonstige  Drucksachen  17  402  45205  14786  52200  2616  —  —  6  995
Tonwaren  und  Porzellan.  23  718.  31  902  22716  26  498  1  032  5  1041  —

Glas  und  Glaswaren  63  205,  75  100  55.590  62  711  7615  12389  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  1  1  —1
Stangen,  Blöcke  usw.  3221.613  563  667117  255  645  2  426  109  —  —  114031032  1862742
Wellblech  288  955  18  238  505  985  168  235  —  —  217  030.  89  9907
Alle  nicht  besonders  genannten  n!  «

Lucnwarcn.  .141016980464228618051099815  —  —  1  451  636  295  173
Waren  aus  anderen  nnedlen  Ü  ·

Metallen.  ...  52325.  161  625  32  190.  94514  20  135  67  111  —  —
        <pb n="543" />
        497
Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  lenderjahres  1911  Kalenderjahres  1910
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  s  Menge  Wert
kg  -*i  kg  -  kg  M  kg  AM
Kraft-  und  Arbeitsmaschinen  und
Teile  von  solchen,  landwirtschaftliche,
  für  Menschen-,  Tierund
  Kraftbetribb  .186  261  129  603  126687  116870  967443  133  —  —
Desgl.  für  industrielle  Zwecke  455  272  420  327451  06639  150  206  —
Transportmaschinen,  Fahrräder
und  sonstige  Fahrzeuge  aller
Art,  auch  Teile  von  solchen  141  146  182  669  414  991157  8S98  —  —  278  845  17856  220
Feuerwaffen  482  28572  358  696785  744  —  —  68  213
Schrot,  Patronen  und  Fatronenhülsen.
  .  .  .  2902261229113471344937  —-  84449288708
Goldmünzen  —  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen.  —  250  000  —  40  550  209  450  —  —
B.  Ausfuhr.
Männliches  Rindvieh  (Stück)  19  6880  18  4900  111980  —  —
Weibliches  Rindvies  p)  —  —  —  —  —  —  —  —
Kleinvieh  ...  39  538  83  1091—  —  4453
Fleisch  und  Fleischwaren  .  48494898  6898  4926  —  —  1049  28
Hörner  3  828  7546  2  095  5941  1  733  1603  —  —
Häute  von  Ochsen.  Biegen  und
Schafen  49  15m17988  40  86E443  8  787  14  100  —  —
Wildhäute  1  6048  810  870  954  9745  694  1  125  —  —
Robbenfelle.  (Stück)  656.  14  505  246  9  825  410  4680  —  —
Straußenfedern  ...  58  28  790  52  17  178  6,  11  612  —.  —
Wolle.  28  5400  35  207  29  505  24  455  —  10  752  956  —
Marmor  .  —  —  520  50  —  —  520  50
Sonstige  Steine  und  Erden  30  276  6363  4922  45725354  5  906  —  —
Diamanten,  mit  Ausnahme  der
fertig  geschliffenen  ()  134  421,  0  6  163  952  46  807,  s210  7  068  745  —  —  112476,040  1904798
Rohe  Kupfererze  .20  491735  OC000H6  443  796V81  661  —  —  23  30546  652
Aufbereitete  Kupfererze  –  —  1  169  557854  411  —  —  1  169  557  854  411
Sonstige  Erze  .  21  309,  13  460  19  295  2925  2  014,  10  535  –  —
Blei,  roh,  in  Barren  oder  gewalzi  482  701  129  8651  633  780  186  598  —  —  51  079  56  733
Waren  aus  Leder,  Häuten  und
Fellen.  .  ....  382  7  423  334  5  004  48  2  419  —
Photographien  usw..  76  11919  79  1  162  —  10757  3JZ
Kuriositäten  und  Verschiedenes  13  103.  40  026  7569.  28  890  5  534  16  136  –
Gebrauchte  Umschließungen,  Verpackungsmittel,
  Materialien  u.
Gegenstände  aller  Art  des  freien
Verkehrs,  welche  z.  Verwertung
oder  Wiederbenutzung  in  das
Ausland  zurückgesandt  werden  123002  9%244  —  —  103  331  48  526

 

 

 

 

—  ——  —  —.  —  —

 

 

 

Vorläusige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgediets  Südwestakrika
im  Kalenderjahr  1911  im  Vergleich  mit  1910.

Einfuhr
Ausfurr
Gesamthandel

 

 

1911  1910  Zunahme  Abnahme

Al  Al  Al  Al

45  301  955  44344  281  957  674  —
28  573247  34  691  371  —  6  118  124
73  875  202  79  035  652  —  5160  450.
        <pb n="544" />
        E  498  20

Kolonialwirtschaftliche  MOittellungen.

Lindi-Ku#ndi-  Geseulschatt.)

Pflanzung  Pemba.

Agaven.  Unsere  Erwartung,  den  Bau  der  Hanuffabrik
  Ende  Juni  1911  vollenden  zu  können,  hat  sich
erfüllt,  so  daß  wir  Anfang  Juli  den  regelmäßigen
Fabrikbetrieb  aufnehmen  konuten.  Das  in  Auosicht
genommene  Quantum  von  200  Tonnen  Hauf  konnte
mangels  eingeübter  Fabrikarbeiter  nicht  ganz  erreicht
werden,  es  wurden  vielmehr  einschließlich  Abfallhanf
nur  161  Tonnen  erzielt,  die  auf  dem  Hamburger  Markt
zu  zufriedenstellenden  Preisen  Absatz  fanden.  Inzwischen
  haben  nun  unsere  Arbeiter  Gelegenheit  gehabt,
  sich  in  alle  Zweige  des  Fabrikbetriebes  einzuarbeiten,
  so  daß  wir  der  Normalleistung  einer  Neu-Korona-Anlage
  allmählich  immer  näher  kommen  und
diese  in  absehbarer  zeit  ganz  zu  erreichen  hoffen.

Die  Onalität  unseres  Haufes  ist  noch  nicht  ganz
zufriedenstellend,  insbesondere  was  Farbe  und  Reinheit
der  Faser  anlangt:  doch  sind  dies  Kinderkrankheiten,
die  mehr  oder  weniger  jeder  Fabrikbetrieb  durchzumachen
  hat;  auch  in  dieser  Beziehung  müssen  eben
erst  praktische  Erfahrungen  gesammelt  werden.

Infolge  des  Hinausschiebens  der  Eröffnung  des
Fabrikbetriebes  konnten  die  schnittreifen  100  000  Agaven
noch  nicht  sämtlich  in  Angriff  genommen  werden,  es
mußte  vielmehr  die  Aberntung  einer  Reihe  von  schnittreifen
  Feldern  in  das  neue  Jahr  hinübergenommen
werden.  Anfang  1912  sind  nun  weitere  400  000  Agaven
schnittreif  geworden,  so  daß  für  das  Betriebsjahr  1912
800  000  Agaven  zum  Schnitt  zur  Verfügung  stehen.
Da  zur  Verarbeitung  dieser  Ernte  die  eine  Nen-Korona-Anlage
  nicht  ausreicht,  mußten  wir  Anfang  1912  eine
zweite  Anlage,  bestehend  aus  einer  Kruppschen  Neu-Korona-Maschine.
  zwei  Doppelbürstmaschinen,  einer
weiteren  Lokomobile  und  der  erforderlichen  Anzahl
von  Feldbahnwagen  und  Feldbahngleis,  hinübersenden.
Diese  Anlage  konnte  verhältnismäßjg  schnell  aufgestellt
werden  und  ist  bereits  Ende  Februar  in  Betrieb  gesetzt.
Nach  den  vorliegenden  Berichten  arbeiten  auch  die
neuen  Maschinen  ausgezeichnet,  wir  können  daher,  wenn
keine  unvorhergesehenen  Zwischenfälle  eintreten,  für
das  Jahr  1912  mit  einer  Hanfergeugung  von  mindesteno
  600  Tonnen  rechnen.  Eine  fünfte  Doppelbürstmaschine
  ist  Ende  April  nach  Mikindani  abgegangen.

Um  die  Pflanzung  auf  der  festgesetzten  Höhe  von
1u000000  schnittreifen  Agaven  ständig  zu  erhalten,  mußten
Ende  1911  350  000  Agaven  neu  ansgepflanzt  werden.
Von  1913  ab,  wo  weitere  200  000  Agaven  zur  Schnittreise
  gelangen,  haben  wir  die  vorgesehene  Zahl  von
1  000  000  schnittreifen  Agaven  erntebereit.  Wir  werden
dann  jährlich  mit  einer  Hanfproduktion  von  900  bis
1000  Tonnen  rechnen  können,  eine  Menge,  die  nach
den  bioherigen  Erfahrungen  der  Leistung  von  zwei
Neu-Korona-Maschinen  entspricht.  Um  gang  sicher  zu
gehen,  daß  wir  die  vorhandenen  Maschinen  bis  zur
Grenze  ihrer  Leistungsfähigkeit  anonutzen  können,
haben  wir  Ende  1911  außer  obigen  350  000  Agaven
noch  weitere  50  ha  mit  rund  130  000  Agaven  bepflangen
  lassen.

o3wischenkulturen.  Die  Baumwoll-zwischenkultur
  hatte  stark  unter  der  Kräuselkrankheit  zu  leiden,
wodurch  das  Ergebnis  namrgemäß  beeinträchtigt  wurde.
Die  Ernte  belief  sich  auf  42  Normalballen  zu  250  kg
Baumwolle  und  51  Tonnen  Baumwollsaat.  Die  Jualität
  war  zufriedenstellend,  die  ergielten  Preise  blieben

*)  Aus  dem  Geschäftobericht  für  1911.

 

indessen  infolge  des  Zurückgehens  der  Preise  für  äguptische
  Baumwolle  erheblich  hinter  denen  des  Vorjahres
zurück.  Während  wir  für  die  ersten  Abladungen  noch
74  Pf.  pro  ½  kg  erzielen  konnten,  waren  die  späteren
Abladungen  nur  zu  66  bis  68  Pf.  pro  ½  kg  verkäuflich.


Die  Aufbereitung  unserer  Baumwolle  erfolgte  zum
ersten  Male  in  unserer  eigenen  mit  der  Hauffabrik
verbundenen  Entkörnungsanlage,  die  aus  zwei  Walzengins
  und  einer  Lintergin  besteht.  Die  Pressung
erfolgt  mit  der  vorhandenen  Haufballenpresse,  deren
Preßlasten  für  diesen  Zweck  besonders  eingerichtet  ist.
Außer  unserer  eigenen  Baumwolle  konnten  wir  in
unserer  Entkörnungs-Anlage  auch  die  Baumwolle
anderer  Interessenten  aufbereiten.  Die  unserer
Pflanzung  Pemba  benachbarte  Pflanzung  Mrita  der
Ostafrikanischen  Gesellschaft  „Südküste“  G.  m.  b.  H.
stellte  uus  ihre  gesamte  Baumwollernte  zur  Aufbereitung
  und  zum  Verkauf  zur  Verfügung.

In  der  Pflanzzeit  1911/12  sind  350  ha  mit  Baumwolle
  in  Zwischenkultur  bepflanzt  worden.  Es  wurde
hierbei  ausschließlich  eigene  von  unserer  Pflanzung
stammende  Saat  verwendet.  Bekanntlich  handelte  co
sich  bei  unserer  bioherigen  Baumwollkultur  stets  um
die  äguptische  Matififi-Varietät.  Nachdem  neuerdinge
von  verschiedenen  Seiten  Versuche  mit  ameritanischer
Upland-Baumwolle  angeregt  sind,  hat  auch  unsere
Pflanzungsleitung  versuchsweise  5hha  mit  dieser  Varietät
bepflangt,  wozu  die  Saat  aus  Uganda  bezogen  wurde.
In  llganda  sind  mit  der  amerikanischen  Upland---Baumwolle
  ganz  hervorragende  Resultate  erzielt  worden.

Pflanzung  Kilindi.

Kokospalmen.  Über  die  Entwicklung  der  Palmenpflanzung
  können  wir  nur  Günstiges  berichten.  Ende
1911  waren  rund  6500  tragende  Palmen  vorhanden.
und  wir  dürfen  damit  rechnen,  daß  diese  Zahl  bio
Ende  1912  anf  12000  anwachsen  wird.  Der  Ertrag
an  Kokosnüssen  belief  sich  im  Berichtsjahr  aufs
54  186  Nüsse,  wovon  ein  Teil  zur  Wiederauosaat  in
Saatbeete  gelegt  wurde;  ein  weiterer  Teil  wurde  an
benachbarte  Pflanzungen  zu  günstigen  Preisen  als
Saatnüsse  verkauft  und  der  Rest  zu  Kopra  verarbeitet,
die,  da  es  sich  naturgemäß  noch  um  geringe  Mengen
handelte,  in  Mikindani  zu  guten  Preisen  verkauft
werden  konnte.  Das  Ergebnis  der  Koprabereitung
war  recht  günstig,  indem  wir  aus  rund  5000  Kokosnüssen
  eine  Tonne  Kopra  ergielten.  Dieses  Verhältnis
wird  auch  in  der  Südsee  alo  durchaus  zufriedenstellend
angesehen.

Mit  der  wachsenden  Zahl  der  tragfähigen  Bäume
und  mit  dem  steigenden  Erträgnis  der  bereits  tragenden
Palmen  wächst  naturgemäß  auch  der  Ertrag  an  Kokosnüssen
  bzw.  Kopra;  während  die  Kokoonußernte  sich
Ende  1911  noch  auf  8000-  9000  Rüsse  monatlich  belief,
konnten  im  Jannar  1912  bereits  11  919  Kokosnüsse
geerntet  werden.  Wir  glauben  1912  mit  20—25  Tonnen
Kopra  rechnen  zu  dürfen,  die  wir  jetzt  regelmäßig  nach
Europa  verfrachten  werden.

In  den  alten  Beständen  der  Pflanzung  trat  die
Herzfäule  auf,  der  708  Palmen  zum  Opfer  fielen.  Die
Krankheit  wird  dadurch  erfolgreich  bekämpft,  daß  die
ganze  Pflangung  mehrere  Male  im  Jahre  mit  Bordeaulaiser
  Brühe  gespritzt  wird.  Der  auf  allen  Palmenpflanzungen
  vorkommende  Nashornkäfer  ist  auch  bei
uns  vorhanden  und  muß  ständig  energisch  bekämpft
werden.
        <pb n="545" />
        W  499  20

Die  Neupflanzung  1911  hat  sich  in  zufriedenstellender
  Weise  entwickelt.  Der  Gesamtbestand  der
Pflanzung  belief  sich  auf  rund  43  600  Palmen;  wir
beabsichtigen  in  der  Pflanzzeit  1912/13  die  Pflanzung
durch  Auspflanzung  von  weiteren  6400  Palmen  auf
rund  50  000  Palmen  zu  bringen.

Von  den  unserer  Palmenpflanzung  benachbarten
Eingeborenen-Pflanzungen  konnten  16  777  Kokosnüsse
angekauft  werden.  Wir  beabsichtigen  diese  Beziehungen
weiterhin  zu  pflegen.

Zwischenkulturen.  Bekanntlich  waren  in  der
WPflanzzeit  1910  11  120  ha  mit  Baumwolle  in  Zwischenkultur
  bepflangt.  Die  Saat  war  gut  ausgegangen,  indessen
  wurde  das  Wachotum  bald  durch  Regenmangel
aufgehalten  und  schließlich  trat  die  Kränselkrankheit
mit  derartiger  Heftigkeit  auf,  daß  der  größte  Teil  der
Kultur  zugrunde  ging  und  nur  etwa  10  000  Pfund
Saat-Baumwolle  geerntet  werden  konnten,  die  nicht
einmal  die  Kulturkosten  deckten.  Wir  wollen  daher  in
Zukunft  von  dieser  Zwischenkultur  absehen.

Auch  das  Ergebnis  der  Erdnußkultur  war  kein
günstiges.  Es  wurden  nur  112  gentner  geerntet,  deren
Erlös  ebenfalls  zur  Deckung  der  Kulturkosten  nicht
ausreichte.  Dieses  schlechte  Ergebnis  ist  hauptsächlich
der  Oualität  des  Saatmaterials  zugzuschreiben.  Nach
diesem  ungünstigen  Ergebnis  wollen  wir  auch  von  der
Erdnuß-Zwischenkultur  in  Zukunft  Abstand  nehmen.

Bei  der  Bedeutung  von  Stickstoffzufuhr  in  die
ziemlich  stickstoffarmen  Böden  werden  fortdauernd
Kulturversuche  mit  Leguminosen  angestellt.  Ein  mit
Clitorca  ternaten  im  kleinen  unternommener  Versuch
ermutigt  zur  Fortsetzung.

Düngungsversuche.  Im  Berichtsjahr  wurde
nach  einem  Versuchsplan  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  ein  Düngungsversuch  bei  der  Baumwolle
  unternommen,  der  indessen  durch  ungemein
heftiges  Auftreten  der  Kränselkrankheit  ergebnislos
verlief.  Ende  1911  ist  nun  ebenfalls  in  Verbindung
mit  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  ein
Düngungsversuch  bei  Kokospalmen  eingeleitet  worden,
und  zwar  sowohl  bei  älteren  Palmen  zwecks  Steigerung
  der  Erträgnisse  als  auch  bei  jungen  Pflanzen
zwecks  Förderung  des  Wachstums.  Wir  halten  die
Frage  der  Düngung  bei  Kokospalmen  für  sehr  wichtig,
und  es  wird  von  dem  Ergebnis  der  eingeleiteten  Versuche
  abhängen,  ob  wir  in  Zukunft  auf  unserer  Pflanzung
  die  künstliche  Düngung  in  größerem  Umfange
einführen  sollen.

Versuchspflanzungen.

Olpalmen.  Nachdem  einige  eingegangene
Pflanzen  erfetzt  werden  mußten,  stehen  etwa  400  junge
Olpalmen  im  Felde,  die  sich  teilweise  sehr  schön  entwickelt
  haben.

Kautschuk.  Die  etwa  1  Jahr  alte  Versuchspflanzung
  von  20  ha  hat  sich  in  günstiger  Weise  entwickelt.
  Die  Bäunchen  sind  sehr  gleichmäßig  aufgegangen
  und  zeigen  ein  gesundes  Wachstum.  Wir
beabsichtigen,  die  kleine  Pflanzung  in  der  Pflanzzeit
1912,13  auf  100  ha  zu  vergrößern,  wofür  ein  besonders
  geeigneter  Boden  zur  Verfügung  steht.  Die
Pflanzweite  auf  den  Versuchsfeldern  beträgt  4—4  m;
nach  Ansicht  von  Sachverständigen  soll  indessen  eine
Pflanzweite  von  50  5  m  bessere  Aussichten  bieten,  so
daß  wir  bei  der  Vergrößerung  auch  5—5  m  pflanzen
werden.

Personal  und  Arbeiter.

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  auf  beiden
Pflanzungen  befriedigend.  Es  gelang  uns  stets,  die
notwendige  Arbeiterzgahl  zu  beschaffen.  Die  Arbeitslöhne
  haben  zwar  sowohl  in  Pemba  als  auch  in  Ki- 



lindi  eine  kleine  Erhöhung  erfahren,  sind  aber  immer
noch  erheblich  niedriger  als  die  im  Norden  der  Kolonie
bezahlten  Löhne.

Der  Gesundheitszustand  unserer  europäischen  Angestellten
  war  gut.  Bei  den  Arbeitern  haben  wir
leider  eine  Ausbreitung  der  Wurmkrankheit  festzustellen
  gehabt;  hoffentlich  gelingt  es  den  Bemühungen
der  Pflanzungsleitung,  die  in  dieser  Beziehung  Hand
in  Hand  mit  den  Sanitätobehörden  des  Schutzgebietes
arbeitet,  diese  lästige  Krankheit  mehr  und  mehr  einzudämmen.


Landfrage.

Mit  Rücksicht  auf  die  stetig  steigenden  Landpreise
haben  wir  es  jetzt  schon  für  nötig  erachtet,  für  eine
etwaige  spätere  Vergrößerung  von  Pemba  geeignetes
Land  zu  belegen.  Es  ist  uns  gelungen,  ein  im  Westen
und  Norden  unmittelbar  an  Pemba  angrenzendes
Areal  von  etwa  1000  ha  von  der  Regierung  zugeteilt
zu  erhalten.  Die  Uermessung  und  das  Ausschlagen
der  Grengen  ist  bereits  erfolgt.

Bilan.

Da  der  Fabrikbetrieb  und  damit  die  Haufproduktion
  erst  Anfang  Juli  1911  ausgenommen  ist,
sind  die  bis  zum  30.  Juni  im  Pflanzungsbetrieb  entstandenen
  Aufwendungen,  wie  in  den  Vorjahren,  dem
Pflanzungs-Konto  belastet.  Vom  1.  Juli  ab  gingen
nicht  nur  sämtliche  Fabrikationskosten,  sondern  auch
alle  Unkosten  für  die  Verwaltung  und  Bewirtschaftung
der  Pflanzung  zu  Lasten  des  Hanf-Kontos,  dem
wiederum  der  Erlös  anus  dem  verkauften  Hauf  gutgeschrieben
  ist.  Die  bis  zum  31.  Dezember  nach
Enropa  verschifften  Produkte  sind  mit  dem  erzielten
Nettoerlös  in  die  Bilanz  eingestellt.

*  *
*

Die  Betriebsrechnung  ergibt  einen  Erlös  aus
Hanfverkäufen  von  57799  .,  ferner  Gewinne  von
8756  „M  auf  Baumwolle  und  von  317.K  auf  Waren.
Nach  Abezug  der  Unkosten  usw.  und  der  mit  10  595  ./
bemessenen  Abschreibungen  resultiert  ein  Uberschuß  von
4263  .KK,  der  einschließlich  Vorjahrsgewinnrest  mit
zusammen  7588  “  auf  neue  Rechnung  vorgetragen
wird.  In  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1911  stehen
zu  Buch  die  Pflanzung  Pemba  und  Kilindi  mit
600  0413  .%,  Vorräte  von  Baumwolle  mit  18  026  .(
und  an  Hauf  mit  21  559  #¾  sowie  Debitoren  mit
12  068  +“.  Demgegenüber  stehen  bei  500  000  .#%
Kapital  Konto  die  Rreditoren  mit  164  374  .7K.

UNeu-Guinen-Compagnie.“)

Pflanzungebetrieb.

Im  Geschäftojahre  1910/11  kam  die  gute  Weiterentwicklung
  der  Pflanzungen  durch  größere  Ernteergebnisse
  auf  allen  Gebieten  zum  Auedruck.  Eine
nennenswerte  Erweiterung  des  etwa  7500  ha  umfassenden
  Plantagenareals,  das  seit  1907.08  in  den
gleichen  Grenzen  geblieben  ist,  fand  auch  in  diesem
Jahre  nicht  statt.

Kokospalmen.

Die  zahl  der  Kokospalmen  ist  von  637  400  Stück
des  Vorjahres  auf  652  300  Stück,  also  um  rund  15  000
Palmen  gestiegen,  die  zum  Teil  aus  den  wilden  Beständen
  den  Pflanzungen  neu  angegliedert  werden
konmen.  Die  Erute  war  im  allgemeinen  auf  allen

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1910/11.
        <pb n="546" />
        500  20

#

Pflanzungen  befriedigend,  iusbesondere  hat  die  junge
Pflanzung  Modilon  der  Administration  Friedrich-Wilhelmohafen.
  Kaiser-Wilhelmsoland,  sehr  gute  Erträgnisse
  gegeben  und  damit  den  Beweis  erbracht,
daß  Kaiser-Wilhelmsland  dem  Archipel  in  der  Palmenkultur
  nicht  nachsteht.

Zur  Ausfuhr  gelangten  2690  Tonnen  Kopra,  gegen
2053  Tonnen  1909/10,  1638  Tonnen  1908/09,  1351
Tonnen  1907/08,  975  Tonnen  1906/07.  Davon  waren
1571  Tonnen  (+  321)  Pflanzungskopra  und  1119
Tonnen  (+  316)  Handelskopra.  Bemerkenswert  ist,
daß  die  Stationen  mit  Pflanzungs=  und  Handelsbetrieb
den  Hauptteil  der  Ernte  (1811  Tonnen)  geliefert  haben.
Das  Prinzip,  die  Pflanzungen  nicht  alle  auf  großen
Komplexen  zu  vereinigen,  sondern  sie  in  verschiedenen
Handelsgebieten  angulegen,  hat  daher  zu  gutem  Erfolge
  geführt.

Die  älteste  Palmenpflangung  Kenabot,  über  deren
Erträgnisse  wir  als  Muster  der  Entwicklung  unserer
Hauptkultur  alljährlich  besonders  berichteten,  vermochte
ihre  Ernte  von  312  auf  342  (+  30)  Tonnen  Kopra  zu
erhöhen.  Da  sie  319  ha  groß  ist,  so  wurden  im  Durchschnitt
  1072  kgg  Kopra  auf  einem  Hektar  geerntet,  was
als  ein  gutes,  über  die  Erwartungen  hinausgehendes
Ergebnis  angusehen  ist.  Kenabot  ist  nunmehr  volltragend.


Mit  der  Bekämpfung  der  Schädlinge  wurde  erfolgreich
  fortgefahren.  Nennenswerten  Schaden  haben
nur  die  Wildschweine  auf  der  Pflanzung  Nubia  angerichtet,
  doch  wird  man  auch  dort  durch  Errichtung
von  Einzäunnungen  der  Plage  Herr  werden.

Von  den  652  300  Palmen  waren  1910.11  351  141
Stück  (1  bis  8  jährige)  noch  nicht  tragend.  160  476
Stück  (9  bis  11  jährige)  schwach=  bis  mitteltragend,
24  782  Stück  (12  bis  13  jährige)  mittel=  bis  volltragend,
56  553  Stück  (14  jährige  und  ältere)  volltragend  und
59  318  wild  übernommene,  im  Laufe  der  geit  den
Pflanzungen  angegliederte  Kokospalmen.  Das  mit
Palmen  (ausschließlich  der  wilden  Bestände)  bepflanzte
Land  hat  eine  Größe  von  5918,16  ha.

Kautschnk.

Der  Stand  der  Kautschukpflanzungen  ist  im  allgemeinen
  befriedigend.

Das  mit  NRamschukbäumen  bepflanzte  Land  beträgt
wie  im  Vorjahre  1165,20  ha.  Die  zahl  der  Hercabrasiliensis-Bäume,
  die  zum  größten  Teil  in  zwischenpflanzgung
  ausgesetzt  sind,  erhöhte  sich  von  98  445  Stück
auf  115  304  Stück.  Jnsgesamt  stehen  441.067  Kantschukbäume
  im  Felde,  deren  Zahl  sich  durch  weiteres
Anolichten  von  Ficus=  und  Castillon-Bäumen  mindern
  wird.

Die  Fieus=  und  Castillon-Pflanzungen  sind  weiter
stark  auogelichtet  worden,  um  den  restlichen  Bäumen
um  so  freieres  Wachstum  und  damit  gues  Gedeihen
zu  sichern.

Gieerntet  wurden:

1910/11  1909  10

Hevea-Rautschuk  268kg  62kg  —  206  kg
Ficus-KRantichuk  ’1824  -  305  =  —  —  16
Castilloa-RKautschuk  3214=  3425-  —  —  211

 

8306  kEU  6543  k  =  +  1763  ks
gegen  521  kE  1908·09,  2873  kr  1907  08,  1060  kg
1906  07.  Die  Erträgnisse  weisen  eine  stetige  Steigerung
auf,  deren  Umfang  durch  Schonung  der  Bäume  in
jüngeren  Jahren  und  vorsichtigste  Behandlung  beim
Zapfen  bedingt  wurde.

1911  12  dürfte  nach  den  Pflanzungsberichten  eine
größere  Steigerung  zu  erwarten  sein.

 

Kakgao.

Die  Pflanzungen  der  Administration  von  Peterhafen
  zeigten,  was  den  Forastero-Kakao  anlangt,  ein
prachtvolles  Wachstum  und,  soweit  erntereif,  einen
durchschnittlich  guten  Fruchtansatz.  Dasselbe  war  auch
bei  dem  Criollo-Kakao  der  Fall,  doch  waren  die  gut
entwickelten  Bäume  den  massenhaft  auftretenden  Schädlingen,
  die  den  Forastero-Kakao  verschonten,  nicht  gewachsen.
  Zahlreiche  Criollo-Bäume  gingen  ein  und
mußten  durch  Forastero  ersetzt  werden.  Nach  den
neuesten  Meldungen  hat  die  Plage  zwar  wieder  stark
nachgelassen,  doch  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  die  Ernte
von  Criollo  1911/12  davon  beeinflußt  werden  wird.
Der  Spielart  Nicaragua-Criollo  ist  der  Schädling  fern
geblieben.

Im  verflossenen  Geschäftsjahre  wurde  beim  Kakao
versuchsweise  die  Verwendung  künstlicher  Düngemittel
mit  gutem  Erfolge  begonnen.  Bei  im  Wachstum  zurückgebliebenen
  Bäumen,  die  mit  97  v.  H.  Chlorkalium
gedüngt  wurden,  konnte  ein  sicherer  Erfolg  festgestellt
werden.  Die  teilweise  weniger  guten  Bäume  haben
sich  durchweg  zu  schönen  Eremplaren  ausgewachsen.
Unter  Kultur  stehen  in  Massawa  44,26  ha  mit  19  721
Bäumen,  auf  Peterhafen  263,  13  ha  mit  119  458  Bäumen,
zusammen  307,39  ha  mit  139  179  Bäumen.  Von  den
Pflan  zungen  der  Administration  von  Peterhafen  wurden
1064  zentner,  von  der  Pflangung  Massawa  31  Zentner,
zusammen  10956  gentner  Kakao  zum  Export  gebracht
und  zu  guten  Preisen  verkauft.

Die  Ernte  des  Vorjahres  belief  sich  auf  228
gentner,  1908/09  auf  50  gentner  und  1907,08  auf
10  zentner.

Sisalhauf.

In  Stephansort,  wo  die  Sisalkultur  betrieben
wird,  herrschte  1910/11  sehr  großer  Mangel  an  Arbeitern.
  Der  vorhandene  Bestand  genügte  gerade,  um
die  Kokospalmen=  und  Kautschuk-Bestände  in  gutem
Zustande  zu  erhalten,  so  daß  nur  wenige  Leute  für
die  in  zweiter  Linie  stehende  Sisalkultur  übrigblieben.
Infolgedessen  waren  die  Reinigungoarbeiten  im  Rückstand.
  Dazu  kam,  daß  die  Mildschweine  sich  wieder
durch  Unterwühlen  des  Drahtzaunes  Eingang  in  die
Pflanzung  verschafften,  wo  sie  in  dem  hohen  Grase
nicht  zu  sehen  waren  und  daher  einen  großen  Teil
der  jungen  Pflangen  abfrassen.  Der  Arbeiterbestand
hat  sich  in  zwischen  wieder  gehoben,  und  man  ist  dabei.
die  verloren  gegangenen  Pflänzgchen  durch  neue  zu
ersetzen.

Zum  Erport  wurden  20  Tonnen  Sisalhauf  (gegen
5  Tonnen  im  Vorjahre)  gebracht.

Lemon=  und  zZitronellgras.

Der  Bestand  von  60  000  Buscheln  zitronellgras
ist  derselbe  geblicben  wie  im  Vorjahre.  Der  Bestand
des  hochwertiges  LI  liefernden  Lemongrases  ist  von
261  000  auf  3006  400  Buscheln  erhöht  worden.  Nach
Lemongrasöl  ist  auf  dem  Markte  wiederum  größere
Nachfrage  eingetreten,  die  gure  Anssichten  für  die  zukunft
  eröfinen.  Destilliert  und  zum  Erport  gebracht
wurden  778  ku  (202  kEl  Zitronell=  und  130  ku  (227  ku)
Lemonöl,  zusammen  908  kgE  (019  kgj)  ätherisches  Ol.
Durch  die  Zunahme  des  Lemongrasbestandes  ist  eine
weitere  Steigerung  des  Erportes  von  Lemonöl  zu
erwarten.

Viehzucht.

Die  Vermehrung  sowohl  als  auch  der  Zustand  der
Viehherden  waren  1910.11  sehr  zufriedenstellend.
Nach  den  anfänglichen  vielen  Fehlschlägen  scheint  die
Biehzucht  jetzt  ein  rascheres  Tempo  nach  auswärts
einzuschlagen.  Iu  Stephandort  wurde  die  Schafzucht
        <pb n="547" />
        G  501  20

neu  eingeführt  (Java-Schafe),  welche  gute  Fortschritte
macht  und  die  eventuell  auch  von  den  anderen
Administrationen  ausgenommen  werden  soll.  Auch  auf
die  weitere  Ausdehnung  der  Schweinezucht  wird
größeres  Gewicht  gelegt.  Zwar  wurde  beim  Rindvieh
Maul=  und  Klauenseuche  eingeschleppt,  doch  konnte  sie
so  erfolgreich  bekämpft  werden,  daß  sie  ohne  jeglichen
Verlust  zum  Erlöschen  kam.

Der  Bestand  an  Pferden  und  Vieh  war  am
31.  März  1911:  66  Pferde  (+  6),  7  Manltiere  (—  3),
818  Rinder  (+  141),  26  Ziegen  (+  22),  75  Schafe
(+  36)  und  388  Schweine  (+  246).

In  den  drei  vorhergehenden  Jahren  (1906/07  bis
1908,09)  betrug  die  alljährliche  Steigerung  nur  64,
64  und  80  Stück  Rindvieh.  Die  Direktion  betrachtet
es  als  vornehmliche  Aufgabe,  der  Viehzucht  weitere
Ausdehnung  zu  geben.

Personal  und  Arbeiter.

Das  weiße  Personal  belief  sich  im  Durchschnitt
auf  83  Angestellte.

Am  31.  März  1911  standen  serner  im  Dienst:

A#9  Melanesen,  1745  Papuas,  87  Chinesen  und
49  Javanen,  zusammen  3970  farbige  Personen.  Die
Zahl  der  schwarzen  Arbeiter  ist  von  3428  auf  3834
gestiegen,  die  Zahl  der  Chinesen  und  Javanen  dagegen
von  145  auf  136  zurückgegangen.

Ausbau  der  Pflanzungen.

Auf  den  French-Inseln  (Administration  von  Peterhafen)
  wird  mit  dem  Freischlagen  von  im  Busche
stehenden  Kokospalmen  fortgefahren  und  die  Auspflanzung
  von  Zwischenräumen  mit  neuen  Palmen
vorgenommen.  In  Massawa  (Administration  Rabaul)
konnten  wegen  Arbeitermangels  die  zur  Abrundung
der  Pflanzungen  geplanten  Erweiterungen  auch  in
diesem  Jahre  nur  in  geringem  Umfange  durchge  führt
werden;  in  Teripar-Zigaregare,  wo  ein  kleiner  Zuwachs
  zu  verzeichnen  ist,  dürfte  im  laufenden  Jahre
eine  Erweiterung  möglich  werden.

Bauten  und  Anlagen.

Das  große  Lagergebäude  in  Rabaul  konnte  fertiggestellt
  werden.  Die  Räume  genügen  auch  größeren
Anforderungen,  wenn  sich  der  kaufmännische  Betrieb
ausdehnen  sollte.  In  Friedrich-Wilhelmohafen  ist  der
Neubau  eines  Lagergebäudes  in  Eisenkonstruktion  in
Angriff  genommen  worden.  Für  die  Aufbereitung  und
Lagerung  der  wachsenden  Ernten  sind  9  Kopra-Trockendarren
  und  2  Trockenhäuser  (Sonnentrocknung)  fertiggestellt
  und  in  Betrieb  genommen  worden.  Die  Darren
in  Eisenkonstruktion  bewähren  sich  sehr  gut.  Die  Bautätigkeit
  richtete  sich  sonst  noch  auf  die  Erbauung  von
9  Wohnhäusern  und  einigen  Stallungen  für  Wieh-,
Schaf=  und  Schweine  zucht.  Landungsbrücken  wurden
neu  erbaut  oder  verlängert  und  verstärkt  in  Friedrich-Wilhelmohafen,
  Bogadjim,  Kaewieng  und  Peterhafen.
Die  Feldbahn  wurde  in  Peterhafen  um  500  m  erweitert
  und  mit  dem  Bau  der  Bahn  Raniolo  —Tobera
fortgefahren.

Sägewerke.

Vom  Sägewerk  in  Putput  wurden  161  879  laufende
  Meter  Holz  gegen  108  877  m  im  Vorjahre  geschninen.
  Die  Leistungen  des  Sägewerkes  in  Erimahafen
  gehen  infolge  der  Abholzung  des  naheliegenden
Busches  von  Jahr  zu  Jahr  zurück.  1908/09  betrugen
sie  noch  65  324  laufende  Meter  Holz,  1909  10  49  102  m
und  1910/11  nur  noch  17  744  m.  Vorauosichtlich  kann
der  Betrieb  in  Erimahafen  eingestellt  werden,  da  mit
dem  zu  erwartenden  Nachlassen  der  Bantätigkeit  auch
der  Bedarf  an  Bauholg  sich  verringern  und  die  Lei- 



stung  des  Sägewerkes  in  Putput  für  alle  Betriebe
genügen  wird.
Schiffahrt.

In  der  Verbindung  von  Neu-Guinena  mit  dem
Auslande  ist  eine  Anderung  nicht  eingetreten.  Die
vom  Norddeutscheu  Lloynd  in  Aussicht  genommene  Neuregelung
  der  Fracht=  und  Passagetarife  ist  erfolgt  und
hat  eine  wesentliche  Verteuerung  des  Verkehrs  gebracht.
  Sehr  störend  machten  sich  in  dem  Export  der
Administration  von  Peterhafen  das  durch  UÜberbürdung
der  Singapore-Linie  hervorgerufene,  unregelmäßige
Anlaufen  dieses  Hafens  durch  den  Dampfer  „Manila“
geltend.  Zur  Anlaufszeit  waren  häufig  Produkte  zur
Verladung  aufgestapelt,  ohne  abgeholt  zu  werden,  die
dadurch  erst  sehr  verspätet  den  Markt  in  Europa  erreichen
  konnten.  Wir  bleiben  bemüht,  Peterhafen
Aufnahme  in  den  Fahrplan  des  Norddeutschen  Llonyd,
der  allerdings  der  Genehmigung  des  Gouvernements
bedarf,  zu  verschaffen.

In  der  eigenen  Schiffahrt  sind  nur  noch  die
Dampfer  „Madang“  der  Administration  Friedrich-Wilhelmohafen
  und  der  Dampfer  „Siar“  der  Administration
  Rabaul  tätig.

Zölle,  Steuern  und  Gebühren.

Das  Konto:  Zölle,  Steuern  und  Gebühren  schlicßt
mit  einer  Belastung  von  172142,50  4  ab  gegen
189  965,61  des  Vorjahres.

Geldverhältnisse.

Der  Mangel  an  Bargeld  machte  sich  nicht  mehr
im  früheren  Umfange  geltend.  Durch  das  Gouvernement
  ist  blanke  Münze  eingeführt  worden,  auch  konnte
durch  besondere  Maßnahmen  wie  z.  B.  Erweiterung
des  Scheckverkehrs  der  Abflus  blanker  Münze  eingeschränkt
  werden.  Die  Kassenbestände  im  Schutzgebiete
  stiegen  von  6928,07  /  des  Vorjahres  auf
70  737,55  am  Schlusse  des  Geschäftsjahres.

Satzungsänderungen.

Durch  Beschluß  der  Generalversammlung  vom
16.  Februar  1911  erhielt  der  Artikel  18  der  Satzungen
eine  neue  Fassung,  mit  welcher  bezweckt  wurde  festzustellen,
  daß  das  an  dem  Vorzugsanteil  selbst  haftende
Recht  auf  Nachzahlung  von  Dividenden  nicht  aus
älteren  Dividendenscheinen,  auf  welche  eine  Dividende
überhaupt  nicht  oder  nicht  bis  zum  Betrage  von  5
v.  H.  gegahlt  ist,  geltend  gemacht  werden  kann.

Finanzielles.  Geschäftsabschluß.

Durch  Beschluß  in  derselben  Generalversammlung
wurde  den  Besitzern  von  Stammanteilen  das  Recht
eingeräumt,  durch  Zuzgahlung  von  200  auf  den
Anteilschein  diesen  in  einen  Vorzugsanteil  umzuwandeln.
  Dieses  Recht  wurde  auf  73756  Stück  Stammanteile
  ausgeübt.  Die  zahl  der  Voräugsanteile  beträgt
  nunmehr  14333  mit  Nom.  7  166  500  „7.
667  Stammanteile  mit  Nom.  333  500  .„K  steben  noch
aus.  Die  der  Gesellschaft  zugeflossene  Summe  von
1  475  000  .„Kx  ist  unter  Abzug  der  Umwandlungskosten
von  4740,28  K  und  eines  Betrages  von  70  529,70.%
für  außergewöhnliche  Abschreibungen  mit  1399667.02.1/#
einem  besonderen  Reservekonto  II  zugeführt  worden,
durch  welches  die  Reserven  der  Compagnie  bedeutend
verstärkt  werden.

Die  Einnahmen  ans  dem  Verkauf  von  Produkten
  und  aus  dem  kaufmännischen  Betrieb  betragen
1  897  352,37.,  %  gegen  1  464  288,55  .K;  die  Steigerung
beträgt  4383  063.,82  /C!h)AÜlaáDTer  Produktenverkauf  hat
105  139.67.1k  und  der  kaufmännische  Betrieb  27921,15  ./%
mehr  als  im  Jahre  19009,10  ergeben.
        <pb n="548" />
        W  502  20

Die  Einnahmen  betragen  1  897  352.  Kf,  die  Wertvermehrung
  ist  267  163  /,  zusammen  2  164  515  :
die  Schutzgebietsausgaben  erforderten  1  856  628.4,  die
Schutzgebietsabschreibungen  102  955  .#K,  die  Berliner
Ausgaben  nebst  Zinsen  206  827.X,  zusammen  2166  410.1,
so  daß  die  Ausgaben  die  Einnahmen  nur  mit  1895.4
übersteigen.

Die  Balance  ist  also  erreicht,  obgleich  die  Bankzinsen
  137  544,54.X  gegen  94  327,61  /  betrugen  und
Erlöse  aus  Grundstücksverkäufen  wie  im  Vorjahre  von
25  000  .r  im  Geschäftsjahre  nicht  zu  vergeichnen  sind.

Die  vorstehenden  Zahlen  zeigen  eine  beträchtliche
Zunahme  aller  regelmäßigen  Einnahmen,  die  auch  in
diesem  Jahre  eine  gute  Entwicklung  des  Gesamtunternehmens
  ausweisen.

Auch  im  Jahre  1910/11  waren  die  Aufwendungen
für  Bauten  und  Anlagen  erheblich.  Für  die  Schiffahrt
trat  das  Restkaufgeld  der  „Madang“"  mit  100  000  .#%
hingu.  Infolge  der  Eröffnung  eines  neuen  Engrosund
  Verkaufslagers  in  Rabaul  haben  die  Lagerbestände
  eine  Erhöhung  von  206  627  K  erfahren.

Aussichten  des  laufenden  Geschäftsjahres.

Bis  Ende  Dezember  1911  ist  die  Verschiffung  von
rund  1800  Tonnen  Kopra  bekannt  geworden.  Ein
Vergleich  mit  den  Erträgnissen  des  Vorjahres  zur
gleichen  Zeit  ist  jedoch  nicht  möglich,  weil  inzwischen
der  Norddeutsche  Lloyd  die  Produktenerporte  nicht
mehr  über  Sydney  und  Singapore  in  vierwöchentlichem
  Turnus,  sondern  fast  ausnahmslos  nur  noch
alle  acht  Wochen  vin  Singapore  laufen  läßt.

Aus  den  Monatsberichten  der  Pflanzungen,  die
allerdings  nur  bis  September  /Oktober  1911  reichen,
ist  zu  ersehen,  daß  die  Pflanzungen  in  Kaiser-Wilhelmsland
  und  zum  Teil  auch  im  Archipel  gesteigerte  Erträge
haben.  Inobesondere  weisen  die  Kokospalmen-Plantagen
  in  Stephangort  eine  beträchtliche  Zunahme  der
Erträge  auf.  Bis  zum  Monat  Oktober  1911  waren
daselbst  bereits  104  gegen  42  Tous  des  Vorjahres
geerntet.  Der  Jahresertrag  von  Stephansort  betrug
im  Vorjahre  122  Tons  und  wird  im  laufenden  Jahre
auf  über  200  Tons  geschätzt.  Dagegen  hatten  die
Pflanzungen  von  Peterhafen  unter  einer  ungewöhnlichen
  Dürre  zu  leiden,  die  den  Fruchtansatz  verzögert
oder  verhindert  hat,  so  daß  eine  größere  Ernte  als  im
Vorjahre,  trotzdem  weitere  Palmen  in  das  Erträgnis
treten,  kaum  zu  erwarten  ist.

 

Ob  die  Kakaopflanzungen  von  Peterhafen  einen
größeren  Ertrag  liefern  werden  als  im  Vorjahre.  erscheint
  der  Schädlinge  wegen  zweifelhaft.  Die  Pflan  zung
Massawa  hat  dagegen  bereits  mehr  Kakao  eingeliefert,
als  der  ganze  Jahresertrag  von  1910/11  betrug.  Bis
zum  Oktober  wurden  von  Peterhafen  27  000  kg
(1910/11  27000  kg),  von  Massawa  6000  kg  (1550  kg),
zusammen  33  000  kg  gegen  28  550  kg  1910/11  zum
Versand  gebracht.

Der  Erport  von  Kantschuk  betrug  bis  Oktober  1911
rund  3300  kg  wie  im  Vorjahre,  jedoch  berichtet  die
Administration  von  Stephansort,  daß  ihr  Ertrag  pro
1911/12  an  Kautschuk  auf  mindestens  8000  kg  geschätzt
werden  darf,  also  auf  dasselbe  Quantum,  das  im
Jahre  1910/11  alle  Kautschukpflanzungen  zusammen
erbracht  haben.  Das  Gesamterträgnis  dürfte  daher
eine  größere  Steigerung  aufweisen.

Von  Sisalhauf  sind  bereits  64  Ballen  im  Gewicht
von  12  000  kg  zur  Versendung  gelangt  gegen  7000
des  Vorjahres.

Über  das  Handelsgeschäft  in  Kopra  mit  den  Eingeborenen
  lassen  sich  wegen  der  veränderten  Schiffahrtsverhältnisse
  sichere  Angaben  nicht  machen,  dagegen
darf  man  nach  den  anfänglichen  Ergebnissen  erwarten,
daß  der  Handel  in  den  anderen  einheimischen  Produkten
  eine  namhafte  Steigerung  erfahren  wird.

Die  Preisverhältnisse  waren  im  laufenden  Geschäftsjahre
  auf  allen  Märkten  günstig.  Die  Koprapreise
  sind  im  letzten  Viertel  von  1911  zwar  zurückgegangen,
  doch  scheint  sich  der  Markt  wieder  zu  erholen.

Bei  der  weiteren  günstigen  Entwicklung  der  Schutzgebietunternehmungen
  darf  man  erwarten,  daß  auch
das  Jahr  1911/12  gute  Fortschritte  aufweisen  wird.

ls  1
*

In  der  Bilanz  per  31.  März  1911  steht  der
Grundbesitz  der  Compagnie  mit  1  885  846  .7K  zu  Buch.
Häuser  usw.  sind  mit  1  124  472  K  aufgeführt.  Pflanzungsbestände
  mit  7  841  729.¾  und  Lagerbestände  mit
982  156  .  Im  ganzen  sind  die  Anlagen  im  Schutzgebiete
  mit  12  388  105  A  bilanziert.  Als  weitere
Aktiven  verzeichnet  die  Bilanz  Werte  der  Schiffe
358  110  .%,  die  Debitoren  297  549  “  und  Berliner
Rechnung  706  996..  Unter  den  Passiven  figurieren
Kreditoren  in  Berlin  mit  1  733  234.4  und  im  Schutzgebiet
  mit  403  894  .K.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwollernte  in  Dalästina  1911.

Das  Gesamtergebnis  der  Baumwollernte
in  der  Jordan-Jesreel=  und  in  der  Küstenebene
  von  Haifa  und  Akko  betrug  im  Jahre
1911  1111  Kantar  (zu  44,9  kg)  oder  499  dz
gegen  1567  Kantar  im  Jahre  1910  und  1220
Kantar  im  Jahre  1909.

Die  Anbaufläche  belief  sich  im  Jahre  1911
auf  623  Feddan  (zu  4200  am)  oder  262  ha
gegen  1266  Feddan  im  Jahre  1910  und  1205
Feddan  im  Jahre  1909.

Die  Gesamternte  war  im  Jahre  1911  verhältnismäßig
  besser  als  in  den  beiden  Vorjahren,

 

in  denen  ein  Feddan  durchschnittlich  nur  einen
Kantar,  während  im  letzten  Jahr  ein  Feddan  den
doppelten  Ertrag  Baumwolle  gab.  Der  Anbau
von  Baumwolle  ist  zurückgegangen,  weil  mehrere
Produzenten  ohne  richtige  Vorbereitungen  und
Pflege,  vor  allem  ohne  geeignete  Arbeitskräfte,
die  Baumwollkultur  angefangen  und  dann,  durch
den  geringen  Ausfall  der  Ernte  enttäuscht,  sie
eingeschränkt  oder  wieder  aufgegeben  haben.  Die
Hauptinteressenten  lassen  sich  einstweilen  hierdurch
nicht  abhalten,  weitere  Versuche  zu  machen,  um
die  Baumwolle  hier  zu  verbreiten.  Nennenswerte
  Erfolge  dürften  nur  erzielt  werden,  wenn
        <pb n="549" />
        W  503  20

die  Baumwollkultur  von  kapitalkräftigen  Gesellschaften
  auf  großen  Plantagen  systematisch  angelegt
  wird.  Bisher  sind  hauptsächlich  =  Mitafikiund
  -  Aschmuni“  angepflanzt  worden.  Die  geernteten
  Sorten  sollen  sehr  verschiedenartig  ausgefallen
  sein,  die  besseren  sollen  an  Länge,  Feinheit
  und  Festigkeit  der  ägyptischen  Baumwolle
nicht  nachstehen.  Die  Preise  betrugen  eit  Liverpool
  9—  10½  pence  das  englische  Pfund.
(Bericht  d.  Kais.  Dizekonsulats  in  Haifa
vom  4.  April  1912.)

Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im  AprIl1912.

In  Unterägypten  ist  die  Aussaat,  begünstigt
von  schönem  Wetter,  ausgezeichnet  verlaufen  und
mit  sehr  wenigen  Ausnahmen  jetzt  beendet.  Dank
der  günstigen  Witterung,  die  während  des  ganzen
Monats  April  vorherrschte,  haben  sich  die  jungen
Pflanzen  gut  entwickelt;  sie  zeigen  jetzt  ein  gesundes
  und  kräftiges  Aussehen  und  sind  gegenüber
  dem  Vorjahr  um  15  bis  20  Tage  voraus.
Wiederbestellungen  haben  nur  in  geringem  Maße
stattgefunden.  Die  Baumwollanbaufläche  scheint
etwas  größer  zu  sein  als  im  Vorjahre.  Die
Sorten  Mitafifi  und  Joanovich  sind  weniger,
Sakellaridis,  Assil  und  wahrscheinlich  auch  Nubari
find  stärker  vertreten.  Wie  früher,  ist  die  Sorte
Abassi  sehr  wenig  angebaut.  Die  Bewässerung
ist  im  allgemeinen  genügend.  Mit  Ausnahme
einiger  unwichtiger  Einzelfälle  sind  die  jungen
Pflanzen  von  Würmern  verschont  geblieben.

In  Oberägypten  und  Fayoum  nahm  das
Säen  auch  den  gewöhnlichen  Verlauf  und  ist  jetzt
überall  beendet.  Die  Entwicklung  der  Pflanzen,
welche  ein  gutes  Aussehen  zeigen,  wurde  durch
nichts  aufgehalten.  Die  Bewässerung  ist  im  allgemeinen
  genügend.  Die  Anbaufläche  ist  größer
als  im  Vorjahre.  Die  Sorte  Ashmouni  überwiegt
wie  gewöhnlich.

(Bericht  der  Alexandria  Gencral  Produce  Asscciation
vom  3.  Mai  1912.)

Der  Lissaboner  Rohüomarkt  im  Kpril  1912.“)

Im  April  hat  sich  das  Kakaogeschäft  in  Lissabon
  infolge  stärkerer  Nachfrage  wieder  etwas  belebt,
  so  daß  die  Preise  etwas  angezogen  haben.
Am  Ende  des  Monats  wurden  für  fein  S.  Thomékakao
  3500  bis  3600  Reis  notiert.

Im  April  1912  (und  1911)  betrugen:  die
Zufuhr  22521  (9159),  die  Ausfuhr  51  324
(31  280)  und  der  Vorrat  am  30.  April  115  331
(93  678)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  415.

 

Kohoomarkt  auf  Ceylon.“)

Die  Ausfuhr  von  Kakao  aus  Ceylon  betrug
in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  31.  März  d.  Is.
26  856  ewts  gegen  27  944  cwts  im  Vorjahre.
In  diesem  Zeitraum  des  Jahres  1912  (und  1911)
wurden  ausgeführt  nach:  Großbritannien  15  804
(16  123)  ewts,  Straits  und  China  4741  (1827),
Deutschland  2029  (3425),  Amerika  1607  (1916),
Australien  573  (191),  Frankreich  111  (2750).

Die  Zufuhr  bewegte  sich  in  der  Höhe  des
Vorjahres.  Die  Preise  konnten  sich  jedoch  bei
mangelnder  genügender  Nachfrage  nicht  halten.
Während  zu  Ende  des  verflossenen  Jahres  noch
52/-Rs.  pro  ewt  für  Plantagenkakao  bezahlt
wurden,  fielen  die  Werte  in  der  Berichtszeit  auf
45%  Rs.

Es  wurden  ferner  gezahlt:  für  Eingeborenenkakao
  35/  Rs.  bis  42,50  Rs.  und  für  Refuse
200  Rs.  bis  31  Rs.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta

vom  22.  April  1912.)

Kahoo-Rusfuhr  der  Dominikaonischen  Republih
Januar  bis  Februar  1912.“)
Februar  1912  Januar  bis  Februar  1912

 

Bestimmung  ug  u#g
Ver.  St.  von

Amerika  630  177  125  534  1  415  184  283  ·707
Deutschland  404  388  80  977  592  020  117  773
Frankreich  273201  54  464  526  119  104  798
England  —  —  47293  10470
And.  Länder  —  —  4500  1031
Im  ganzen  1  307766  260  975  2  585  116  517779
Im  Vorjahr  .  1  637  684  334  708  3  013532  564  546

(Nach  einem  Berichte  des  Raiserl.  Konsuls
in  San  Domingo  vom  8.  April  1912.)

Der  Gummimarkt  in  Dard  im  Jahre  1911.

Das  Kaiserliche  Konsulat  in  Pará  berichtet
unter  dem  29.  März  1912:

Der  Markt  für  Gummi  stand  im  vergangenen
  Jahre  völlig  unter  dem  Einfluß  der  gewaltigen
  Spekulation,  die  ein  nationales  Syndikat
mit  finanzieller  Hilfe  der  Banco  do  Brazil  in
Szene  gesetzt  hatte,  und  die  bei  den  großen  von
dieser  Firma  aufgenommenen  Quantitäten  in  den
ersten  Monaten  des  Jahres  eine  Steigerung  von
etwa  28000  Rs.  pro  Kilogramm  verursachte.  Zu
einer  Realisation  des  Gewinnes  gelangte  die
Spekulation  jedoch  nicht;  die  Fabriken  in  den
Konsumländern  konnten  sich  ohne  diese  zurückgehaltenen
  Mengen,  die  auf  etwa  3000  Tons

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  S.  220  f.
*“)  Vgl.  „D.  Rol.  Bl.“  1912,  S.  310.
        <pb n="550" />
        W  504  20

anwuchsen,  behelfen,  und  ein  steter  Preisrückgang
setzte  ein,  als  der  Spekulationskonzern  die  weiteren
großen  Ankünfte  aufzukaufen  verweigerte.  Ein  Teil
des  Syndikatsgummis  ist  zwar  inzwischen  in  den
Konsum  gelangt,  der  größere  Rest  (etwa  2200  Tons)
liegt  jedoch  seit  Jahresfrist  hier  und  bildet  weiter
ein  beunruhigendes  Moment  für  die  Stabilität
des  Marktes;  denn  noch  immer  läßt  die  Banco
do  Brazil,  die  nach  der  Insolvenz  des  Syndikats
die  Besitzerin  des  Vorrats  geworden  ist,  nichts
über  ihre  Absichten  verlauten.  Eine  Realisation
zu  heutigen  Preisen,  die  sich  wohl  —  wenn  vorsichtig
  geleitet  —  durchführen  ließe,  ohne  den
Markt  zu  brechen,  würde  immerhin  für  die  Bank
einen  Verlust  lassen,  der  mit  zehntausend  Contos
de  Reis  nicht  unterschätzt  wird.

Infolge  des  großen  weiteren  Aufschwunges,
den  die  Gummi-Industrie  allgemein  genommen
hat,  konnte  der  niedrige  Preisstand  vom  Mai-Juni
  langsam  überwunden  werden,  und  die  inzwischen
  erreichten  Preise  sind  derartige,  daß  die
Gesundung  dieses  Platzes  erhofft  werden  kann.
Allerdings  wird  es  noch  längerer  Zeit  bedürfen,
ehe  alle  Schäden,  welche  die  letzte  Krisis  verursacht
  hat,  beseitigt  sind,  und  die  Anforderungen,
die  an  die  hiesigen  Kreditanstalten  gestellt  werden,
bleiben  hoch,  zumal  da  sich  die  Banco  do  Brazil
nach  andern  verlustreichen  Geschäften  sehr  vom
Kreditmarkt  zurückgezogen  hat.

Die  Valorisationsideen,  die  namentlich  im
letzten  Jahre  blühten,  finden  jetzt  wenig  Erwähnung;
  sie  bieten  auch  keine  Garantie  für  irgendwelchen
  Erfolg,  solange  sie  nicht  in  den  natürlichen
  Gesetzen  von  Angebot  und  Nachfrage  Unterstützung
  finden,  es  sei  denn,  daß  man  an  leitender
Stelle  auf  den  näher  liegenden  Gedanken  kommt,
eine  Valorisation,  d.  h.  eine  Protektion  des  Amazonas-Gummis
  gegen  den  billiger  hergestellten
Ceylon-Gummi,  in  der  Herabsetzung  der  sehr  hohen
Ausfuhrzölle,  sonstigen  Abgaben,  Erleichterung  der
Verkehrsverbindungen  und  Verbilligung  der  Lebensmittel
  durch  Herabsetzung  der  Einfuhrzölle  zu  erblicken.


Die  in  Angriff  genommene  Errichtung  von
Stationen  der  drahtlosen  Telegraphie  in  den
oberen  Flüssen  ist  ein  Schritt  in  dieser  Richtung,
da  dadurch  die  Verbindung  auch  in  der  Zeit,  in
der  die  Schiffahrt  durch  die  Wasserarmut  der  betreffenden
  Flüsse  unterbrochen  ist,  gesichert  werden
kann.

Von  den  fremden  Gesellschaften,  die  während
  der  Hausse  im  Jahre  1910  meist  mit  englischem
  Kapitale  gegründet  wurden,  um  angekaufte
Gummiwaldungen  auszubenten,  haben  die  wenigsten
  mit  Erfolg  gearbeitet.  Verschiedene  sind  unter
Verlusten  ganz  eingegangen,  und  es  herrscht  die
allgemeine  Ansicht,  daß  solche  Gesellschaften  mit

 

weit  größeren  Schwierigkeiten  zu  kämpfen  haben,
als  die  Aviadorfirmen,  die  in  den  Händen  von
Brasilianern  und  Portugiesen  sind,  was  zum
größten  Teil  aber  auch  auf  die  Unkenntnis  der
hiesigen  Verhältnisse  zurückzuführen  ist.

Die  Ernte  wird  sich  auch  im  laufenden
Jahre  wenig  verändern;  die  Schwankungen  in
dem  Ertrage  nach  oben  oder  unten  werden  kaum
5  v.  H.  übersteigen.

Kautschunzgewinnung  und  handel  in  den  Vereinigten
  Malayvenstaaten.“)

Der  Kautschutanbau  in  Britisch-Malaua  hatte  im
Jahre  1911  unter  der  Rückwirkung  des  „Booms“  zu
leiden,  so  daß  die  Kautschukgewinnung  etwa  15
v.  H.  hinter  der  veranschlagten  Menge  zurückgeblieben
ist.  Von  der  Dürre  haben  sich  die  Pflangzungen  schnell
wieder  erholt,  dagegen  wird  wohl  noch  mehr  als  ein
Jahr  vergehen,  ehe  die  Kautschukindustrie  den  schädlichen
  Einfluß  des  „Booms“  überwunden  und  eine
dauernd  gesunde  finanzielle  Grundlage  gefunden  haben
wird.  Die  zahl  der  während  des  „Boomeo“  gegründeten
  Pflanzungsgesellschaften,  die  —  infolge  Uberkapitalisierung,
  minderwertiger  oder  gänzlich  unpassender
Bodenverhälmisse,  unsachgemäßer  Anpflanzung  und
schlechter  Bewirtschaftung.  ungugänglicher  Lage  der
Pflanzung  oder  Arbeiterschwierigkeiten  —  von  vornherein
  als  nicht  lebensfähig  angusehen  sind,  dürfte
HOundert  bei  weitem  überschreiten.  Aber  auch  bei  einer
Angahl  alter  Gesellschaften  ist  ein  Stillstand  oder
Rückgang  in  der  Entwicklung  zu  verzeichnen,  und  zwar
meistens  infolge  Uberzapfung  der  Bäume  oder  wegen
Mangel  an  Betriebskapital.  Aus  letzterem  Grunde
sind  schon  verschiedene  Pflanzungsgesellschaften  zur
Liquidation  gezwungen  worden.

Die  Anpflanzung  von  Kautschuk  in  Britisch-Malaya
  ist  zu  einem  Stillstande  gekommen.  Es
sind  nur  noch  verhältnismäßig  wenige  große  Unternehmungen
  zur  Weiteranpflan  zung  bereit:  den  andern
sehlen  die  Geldmittel  dazu.  Die  Gesamtausbente
wird  natürlich  mit  dem  Ertragfähigwerden  der  jüngeren
Pflan  zungen  schuell  steigen  und  gut  geleitete  Unternehmungen
  werden  jedenfalls  eine  stetige  Vermehrung
ihrer  Kautschukerträge,  wenn  auch  nicht  ihrer  Dividenden,
  verzeichnen  können.

Genaue  statistische  Angaben  über  Zunahme  der
Anbaufläche,  Produktion  und  Ausfuhr  im  Jahre  1911
werden  hier  erst  gegen  Mitte  des  laufenden  Jahres
bekannt  werden.  Einen  Uberblick  darüber  ermöglichen
jedoch  schon  jetzt  die  folgenden  Zahlen:

a)  Nuch  der  Auosfuhr  zollstatistik  der  Vereinigten
Malayvenstaaten  wurden  ausgeführt:

 

 

Zunahme

Von:  1910  1911  1911

Ibs  Ibs  L
Perak  2541  756  5450  644  2  908  S88
Selangor  8211  388  11  737386“")3  495  998
Negri  Sembilan  1  423  453  2492  939  1  069  486
Pahang  5929  11  361  8  432
Zusammen  .  .  12212526  19695  330  7  482  804

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  86f.

*.)  Davon  stammten  102  633  lbsS  aus  Perak.,

1  122  235  IDs  aus  Negri  Sembilan  und  24  602  lis  aus
Pahang,  die  in  den  Angaben  für  diese  Staaten  nicht
eingeschlossen  sind.
        <pb n="551" />
        W  505  20

b)  Nach  Handelskammerstatistiken  und  Privatberichten
  betrugen  die  Verschiffungen  im  Jahre  1911
von:

Z  Singapore  Penang  P.  Swettenham
Nach:  lbs  ibs  ibs

Großbritannien  4  472  850  4  875  416  9676  840
dem  europäischen

Kontinent  354  382  10  405  1  329  844
Japan  211  870  —  2943
Australien  188  899  —  —
Cenlon  25  645  360  020  1  100  161

den  Ver.  Staaten
von  Amerika  1  035  839  —  —

6  589  425°)  5254  931  12  109  788

 

Zusammen

Im  Jahre  1910
dageg.  zusammen  3  764  877  2454  907  8349  523
Im  Jahre  1909
dageg.zusammen  2  412  617  2088  133  2960  320

Die  Gesamtausfuhrmenge  belief  sich  danach  im
Jahre  1911  auf  23  954  144  lbs,  im  Jahre  1910  auf
11  509  307  lbs  und  im  Jahre  1909  auf  7  461  070  lbsSS

Da  unter  diesen  zahlen  auch  Umladungen  von
andern  südostasiatischen  Produktionsgebieten  mitenthalten
  sind,  ist  es  der  Klarheit  halber  nötig,  hier  noch
zum  Vergleich  die  in  den  letzten  amtlichen  Jahresstatistiken
  gegebenen  wirklichen  Ausfuhrmengen  anzuführen:


Ausfuhr  von
Singapore  Penang  P.  Swettenham
Ibs  Ibs  Ihs
3  333  538  2  749  756  8241  388
2  412  556  2  001  765  45235  478

im  Jahre  1910.
1909.

2  *

Nach  einer  Schätzung  der  Londoner  Firma  Figgis
&amp;amp;  Co.  soll  im  Jahre  1911  die  Weltprodnktion  an
Kautschuk  76  000  Tons  betragen  haben.  Dazu  würden
die  Verschiffungen  aus  Singapore,  Penang  und  Port
Swettenham  demnach  rund  14  v.  H.  beigetragen  haben.
Die  Produktion  der  Vereinigten  Malayenstaaten  würde
allein  11½  v.  H.  davon  audmachen.

Folgende  Tabelle  gibt  die  in  den  letzten  drei  Monaten
  des  Jahres  1911  auf  den  Londoner  Kautschuk-Anktionen
  ergielten  höchsten  Preise  für  die  zur  Versteigerung
  gelangten  Mengen  von  Plantagen-Kantschuk
  an:

Versteigerte  Menge

Höchstpreise  für
stpreisen  Plantagen-Kautschuk

Datum  ½  aur,  lie  malayischer  insgesamt
Tons

Oktober  3.  5,2  51  47  380  462

17.  4/9  4/9  45  343  420

-  31.  4  7  4°6  43  367  450
Novbr.  14.  4/11  4,10  1/5  322  402

-  28.  4·9  4“°8  4/4  410  520
Dezbr.  12.  5/2  5/2  4-7  307  478

=  19.  4,.11  4  10  4,6  305  100

Die  Veröffentlichung  der  Kautschukausfuhrzahlen
für  die  Vereinigten  Malayenstaaten  für  1911  hat  der
„Jlalay  Mail-  vom  12.  Jannar  Anlaß  zu  einer  Betrachtung
  über  die  zukünftige  Produktion  der
malayischen  Halbinsel  gegeben,  deren  Inhalt  im  wesentlichen
  in  folgendem  wiedergegeben  ist.  Danach  umfaßte
  das  mit  Kautschuk  bepflanzte  Areal  nach  den
neuesten  Angaben:

——  —

 

*)  Die  Abweichung  des  Additionsergebnisses  von
den  eingelnen  Posten  ist  hier  nicht  aufzuklären.

 

a)  in  den  Ver.  Malayenstaaten.

  .  Ende  1910  rund  270  000  Acres
b)  in  den  Straits  Settlements

  .  2ß  1909  =  86  000  =
c)  in  Johore  =  1910  47000  --d)
  in  KRedah  =  1910  20000

 

Zzusammen  .rund  123  000  Acres,
so  daß  die  vielfach  bezweifelte  Schätzung  des  Areals
seitens  des  früheren  Gonuverneurs  auf  400  000  Acres
für  Ende  1910  sich  noch  als  zu  gering  erweist.  Seine
ebenfalls  vielfach  angezweifelte  Schätung  der  britischmalayischen
  Kanutschukausbeute  im  Jahre  1916  auf
70000  Tous  war  nach  einer  von  dem  früheren  Landwirtschaftsdirektor
  der  Vereinigten  Malayenstaaten  erprobten
  Methode  berechnet  gewesen.  Danach  ist  die
letzte  Ausbente  eines  gegebenen  ertragsfähigen  Areals
um  20  v.  H.  zu  erhöhen,  um  die  Ausbente  dieses
Areals  für  das  nächste  Jahr  zu  veranschlagen:  zum
erstenmal  gezapfte  Bäume  sollen  einen  Ertrag  von
200  lbs  pro  Acre  im  ersten  Zapfjahre  geben,  vorausgesetzt,
  daß  mit  dem  Zapfen  nicht  begonnen  wird,  ehe
der  Baum  im  fünften  Jahre  ist.  Nach  amtlichen  Feststellungen
  beträgt  die  Durchschnittozahl  der  Bäume
pro  Acre  in  den  BVereinigten  Malayenstaaten  150  und
der  durchschmittliche  Jahresertrag  pro  Baum  nahezu
2  I#,  so  daß  200  lbs  pro  Acre  nicht  zu  hoch  gegriffen
erscheinen.

Mit  Kautschuk  bepflanzt  waren  nach  den  Angaben
  der  genanmten  geitung  in  den  Vereinigten  Malayenstaaten:
  vor  190.4:  8048  Acres,  neugepflangt
wurden:  im  Jahre  1904:  8000  Acres,  1905:  24  000
Acres,  1906:  42  000  Acres,  1907:  40  000  Acres,  1908:
46  000  Acres,  1909:  28  905  Acres,  1910:  74.000  Acres.

Nach  obiger  Methode  berechnet,  hat  die  Ausbente
für  1909  etwa  11  v.  O.  mehr  betragen  als  veranschlagt
und  für  1910  etwa  2½  v.  H.  mehr;  für  1911  steht  die
wirkliche  Ausbente  jedoch  um  etwa  15  v.  H.  hinter  dem
Voranschlag  zurück.  Nun  mußm  jedoch  berücksichtigt
werden,  daß  die  obige  Methode  nur  für  gewöhnliche
Verhältnisse  gilt  und  daß  im  Jahre  1911  eine  ungewöhnliche
  Dürre  herrschte,  die  den  Ertrag  sehr  nachteilig
  beeinflußte.  15  v.  H.  Ansfall  ist  deshalb  wohlbegründet.
  An  der  Hand  der  bekannten  Ertragszahlen
für  1908  bid  1911  und  unter  Berücksichtigung  der
ertragsfähig  werdenden  Areale  erhält  man  nach  obiger
Methode  folgende  Voranschläge  der  Erträge  der
Vereinigten  Malayenstaaten  für  1912  bis  1916:

1908:  3  155  600  I  =  1413  Tous,  1909:
6  083  493  lbs  =  2692  Tons,  1910:  12  212  526  lbs  —
5152  Tons,  1911:  19  6956  330  Ibs  =  8797  Tons,  1912:
31  634  396  Ibes  =  14  122  Tons,  1913:  47  161  275  lbs
—  21  054  Tons,  1914:  62  374  530  lbs  =  27845  Tons,
1915:  89  619  436  ID  -—  40  022  Tons,  1916:
107  579  323  lIbs  =  48  026  Tons.

Bei  der  Berechnung  des  Anschlags  für  1916  ist
der  Ertrag  des  im  Jahre  1911  angepflangten  Arecals,
dessen  Umfang  noch  nicht  bekannt  ist,  nicht  in  Betracht
gezogen  worden.  Nach  der  mehrerwähnten  Berechnungsmethode
  würden  somit  die  Vereinigten  Malayenstaaten
allein  schon  beinahe  50  000  Tons  von  dem  seitens  des
früheren  Gouverneurs  auf  70  000  Tons  veraunschlagten
Ertrags  der  Malayischen  Halbinsel  im  Jahre  1916
liefern.  Die  Straits  Settlemems  würden  im  selben
Jahre  unter  zugrundelegung  des  am  Cnde  1909  bepflaunzgten
  Areals  rund  12  000  Tons  liefern  und  Johore,
das  Ende  1910  rund  47000  Acres  bepflanzt  hatte,
nicht  weniger  als  5000  Tons.  Auf  diese  Meise  würden
die  fraglichen  70  000  Tons  erreicht  werden,  ohne  daß
die  Erträge  des  in  den  Vereinigten  Malayenstaaten  nach
dem  Jahre  1910  und  des  in  den  Straits  Settlements
        <pb n="552" />
        W  506  20

nach  dem  Ende  des  Jahres  1909  angepflanzten  Areals,
sowie  ohne  daß  die  Ausbente  der  Staaten  Kedah,  Perlis,
Kelantan  und  Tringgann  überhaupt  in  Berechnung
gegogen  worden  sind.  Dies  läßt  einen  ziemlich  weiten
Spielraum  für  unvorhergesehenec  schädliche  Einflüsse
und  die  Pflangungeindustrie  müßte  schon  durch  eine
schlimme  Katastrophe  heimgesucht  werden,  wenn  die
70  000  Tons  im  Jahre  1916  nicht  erreicht  werden
könnten.

Wenn  die  „Malur  AMaile#in  ihrer  Berechnung  zu
optimistisch  ist  (nach  der  amtlichen  Staiistik  beträgt
das  Ende  1910  mit  Kautschuk  angepflangte  Arcal  in
Britisch-Malaya  nur  362  853  Acres  anstatt  423  000
Acres)  und  die  in  der  Einleitung  dieses  Berichts  aufgeführten
  Mißstände  nicht  genügend  berücksichtigt,  so  ist
die  „Straits  Times:  in  ihrer  Schätzung  (wonach  die
Ausbeute  für  ganz  Britisch-Malaya  nicht  mehr  als
40  000  Tons  betragen  soll)  doch  wohl  etwas  zu  pessimistisch
  gewesen.  Denn  wenn  auch  ein  zweiter  „Boom“
ausgeschlossen  scheint,  so  besteht  doch  bei  dem  augenblicklichen
  Angiehen  der  Kautschukpreise  die  Hoffnung,
daß  das  erwartete  Sinken  der  Preise  auf  3  sh  in  allernächster
  Zukunft  nicht  eintreten  kann,  weil  der  Bedarf
an  Rohkautschuk  das  Angebot  noch  bei  weitem  übertreffen
  soll.  Die  guten  Preise  werden  es  Gesellschaften
mit  ungenügendem  Betriebskapital  ermöglichen,  mit
dem  Erlös  ihrer  laufenden  Erträge  jedenfalls  weiter
zu  wirtschaften  und  einen  Zusammenbruch  zu  vermeiden.
Auch  hofft  man,  daß  das  jetzt  mehr  als  erwartet  in
die  malayische  Kautschukindustrie  fließende  amerikanische
Kapital  zu  ihrer  Gesundung  beitragen  wird.  Ferner
werden  die  Rubber  Plantation  Trusts  dafür  Sorge
tragen,  daß  die  von  ihnen  finanzgierten  RKautschukpflauzungen
  sich  halten.

Infolge  der  Unsicherheit  über  Lage  und  Aussichten
des  Rautschukmarktes  war  das  Geschäft  in  Kantschnkaktien
  während  fast  des  ganzen  Jahres  sehr  still.
In  den  Monaten  Iunni,  Juli  und  August,  als  die
Kautschukpreise  am  niedrigsten  waren,  kam  es  ganz
zum  Stillstand  und  wurde  erst  wieder  zu  Ende  November
  etwas  reger.  Es  wird  hier  vielfach  angenommen,
  daß  Kautschukaktien  ihren  niedrigsten  Stand
überwunden  haben,  das  heißt,  die  der  besten  und
besseren  Kautschukgesellschaften;  die  der  schlechteren
Unternehmungen  werden  natürlich  fallen,  bis  sie  verschwinden.
  Der  gewöhnliche  Kapitalsanlagesuchende
ist  jedoch  kaum  in  der  Lage,  die  bei  der  Bewertung
der  Kamschukaktien  in  Frage  kommenden  Faktoren  abzuschätzen.
  Eine  Einteilung  der  Rautschukunternehmungen
in  Klassen,  von  denen  man  einheitliche  Ergebnisse  erwarten
  könnte,  ist  eben  nicht  möglich,  da  es  keine
einheitlichen  grundlegenden  Bedingungen  dafür  gibt.

Bodenbeschaffenheit  ist  eine  dieser  Bedingungen.
Jungfräulicher  Boden,  auf  dem  nie  Zwischenkulturen
gepflanzzt  worden  sind,  ist  zweifellos  der  beste.

och  wichtiger  als  die  Bodenbeschaffenbeit  sind  die
klimatischen  Verhältnisse.  Der  Hevcabaum  gedeiht
  am  besten,  wo  heiße  Sonnenglut  und  tropische
Regengüsse  in  eintöniger  Regelmäßzigkeit  abwechseln,
wo  großere  Temperaturfälle  des  Nachts  und  längere
Dürren  nicht  vorkommen  und  die  Luft  ewig  feucht  bleibt.

Dann  ist  die  Frage  der  Zwischenkulturen  in
Betracht  zu  ziehen.  Sie  bildeten  in  Gründungsprospekten
  ein  gutes  Lockmittel,  und  man  hoffte  mit
ihren  Erträgen  die  Kosten  der  Bewirtschaftung  der
Rlantage  bis  zur  Ertragfähigkeit  der  Kautschukbäume
zu  verkleinern  und  frührceitig  Dividende  zu  zallen.
In  Wirklichkeit  haben  die  wenigsten  Kautschukpflanzungen
von  Zwischenkulturen  Vorteil  gehabt,  und  ihr  Anbau
wird  nach  und  nach  ganz  ausgegeben.

 

Das  Jäten  und  Reinhalten  der  Pflanzungen
ist  von  hoher  Bedeutung  für  das  Gedeihen  der  Kautschukbäume.


Von  großer  Wichtigkeit  für  die  Rentabilität  einer
Kantschukpflanzung  ist  ferner  die  Arbeiterfrage.
Nach  einer  amtlichen  Bekanntmachung  dürfen  Chinesen
von  jetzt  ab  nicht  länger  als  300  Arbeitstage  kontraktlich
  verpflichtet  werden,  vom  1.  Juli  1914  ab  soll
die  Anwerbungchinesischer  Kontraktkulis  verboten  werden.

Ein  weiterer  bei  der  Bewertung  eines  Unternehmens
  (bzw.  dessen  Aktien!  zu  berücksichrigender
Umstand  sind  die  Transportverhältnisse.  Piflanzungen,
  die  an  der  Eisenbahnlinie  oder  in  der  Nähe
eines  Hafens  oder  einer  größeren  Ortschaft  liegen,
haben  naturgemäß  große  Vorteile  binsichtlich  des
Transports  gegenüber  Pflanzungen,  die  in  den  fast
wegelosen  Gebieten  von  Malakka,  Johore,  Pahang,
Kedah  oder  Kelantan  belegen  sind.  Besonders  kapitalkräftige
  Unternehmungen  legen  deshalb  nicht  nur  Wege
und  Brücken,  sondern  auch  Trolleybahnen  und  leichte
schmalspurige  Eisenbahnen  an,  mit  deren  Hilfe  die
Laterkannen  usw.  befördert  werden.  Unternehmungen.
die  Anlagen  dieser  Art  aus  ihren  jetzigen  Einnahmen
decken  können,  sind  natürlich  anders  zu  bewerten,  als
solche,  an  die  diese  Probleme  herantreten,  wenn  die
Rautschukpreise  auf  3  sh  oder  weniger  gesunken  sind.

Während  des  Jahres  1911  sind  stetig  Fortschritte
hinsichtlich  der  Aufbereitung  des  Kautschuks  auf
den  Pflanzungen  gemacht  worden.  Die  meisten  Pflanzungen
  mit  größeren  Kautschukerträgen  arbeiten  heute
mit  modernen  Aufbereitung:  emaschinen  und  sind  somit
in  der  Lage,  ständig  eine  gleiche  Qualität  Kautschuk
heränstellen.  Als  beste  Aufbereitungsart  gilt  die  Verarbeitung
  zu  mittelstarkem  Crépe,  weil  in  dieser  Form
größere  Mengen  Kautschuk  ökonomisch  in  gleichmäßiger
Qualität  und  doch  mit  möglichster  Schonung  während
der  maschinellen  Behandlung  aufbereitet  werden  können,
und  zwar  erstklassige  Later  sowohl  wie  Abfälle.  Der
weitaus  größte  Teil  der  biesigen  Produktion  gelangt
deshalb  als  Crepe  zur  Verschiffung,  und  dic  verhältnismäßig
  hohen  Preise,  die  für  minderwertige  Kautschuksorten
  in  dieser  Aufbereitung  bezahlt!  werden,  beweisen
die  Bewährtheit  dieser  Methode.  In  Singapore  werden
in  einem  hinesischen  Fabrikbetriebe  auch  wilde  Kautschukarten
  zu  Crope  verarbeitet.

Mit  dem  Räuchern  des  Kautschuks  sind  verschiedentlich
  sehr  gute  Ergebnisse  erzielt  worden.  Cs
fehlt  aber  noch  an  einem  wirklich  zuverlästigen  Versahren,
  durch  das  der  Rautschuk  sorgfältig  und  gleichmäßig
  geräuchert  werden  kann.  Auf  dem  Markte  begegnet
  geräucherter  Kantschuk  wegen  seiner  dunklen
Farbe  dem  Vorurteil,  daß  man  nicht  mit  Sicherheit
feststellen  kann,  ob  zu  einem  angeblich  erstklassigen
Produkt  auch  wirklich  die  erfte  Latex  verwendet  worden
ist.  Ferner  ist  man  bemüht.  ein  zuverlässiges  Verfahren
  zum  schnellen  Trocknen  des  aufbereiteten  Kantschuks
  zu  ermitteln.

Die  seitens  der  Handelskammern  eingeführten
Anktionen  in  Singapore  (sieden  Dienstag)  und  in
Malakka  (jeden  Sonnabend)  sind  von  Anfang  an  zufriedenstellend
  verlaufen.  Seit  dem  Janar  werden
solche  Auktionen  auch  in  KHnala  Lumpur  ljeden  zweiten
Freitag)  abgehalten.  Es  handelt  sich  vorläufig  um
kleinere  Posten,  die  von  den  Kantschukgärten  der  Eingeborenen
  und  von  kleineren  europäischen  Pflan  zungsunternehmungen
  hereinkommen.  In  Singaporc  wurden
auf  den  Aunktionen  im  vergangenen  Jahre  (vom
12.  September  bis  zum  31.  Dezember)  zusammen
172  802  lbs  versteigert.  Auf  der  ersten  Auktion  in
Kuala  Lumpur  am  12.  Jannuar  wurden  70  Pikuls  angeboten.
  Die  Zahlen  für  Malakka  sind  nicht  erhältlich.
        <pb n="553" />
        W  507  20

Die  Gummiwarenfabrik  in  Singapore  ent=  Bodens  für  den  Zuckeranbau  Bedacht  zu  nehmen,  als

wickelt  sich  ständig  weiter.  Sie  beschäftigt  jetzt  acht
Europäer  und  etwa  zweihundert  javanische  und  chinesische
Arbeiter  und  verarbeitet  sheet  rubber--  von  der
malayischen  Halbinsel.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Singapore.)

Die  Jucherindustrie  in  Oogambique.

In  der  Provinz  Mogambique  arbeiten  gegenwärtig
sieben  Zuckerfabriken,  die  nach  den  Ermittelungen
des  Direktors  des  Landwirtschaftsdepartements  in
Laurengo  Marques  im  Jahre  1911  eine  Ausbente  von
27700  Tonnen')  erzielt  haben,  und  zwar  auf  der
Plautage  Mutamba  (Juhambane)  1500,  Plantage
Inhamguro  (Buzi-Fluß)  3200,  Plantage  Lusitania
(Buzi-Fluß)  1700,  Plantage  Marromen  (Zambezi-Flutz)
3500,  Plantage  Mopeéa  (Zambezi-Fluß)  6500,  Plantage
Villa  Fontes  (Zambezi-Fluß)  11000  und  auf  der  Plantage
  IJuhamacurra  (Quelimane)  300  Tonnen.

Die  Eröffnung  von  drei  oder  vier  weiteren  Plantagen
  ist  in  Aussicht  genommen,  eine  im  Movenc-Tal
südlich  der  Bahn  Lourenzo  Marques—  Johannesburg,
eine  am  Incomati  und  eine  oder  zwei  am  Zambezi.
Die  Fabriken  am  Incomati  und  Zambezi  sollen  jede
eine  Leistungsfähigkeit  von  20000  Tonnen  jährlich,  die
im  Movene-Tal  noch  mehr  besitzen.  Hiermit  erwartet
man,  für  das  Jahr  1914  die  Produktion  auf  das
Doppelte  steigern  zu  können.

Während  der  Erntezeit,  die  am  Zambezi  vom
Mai  bis  Dezember,  in  Inhambaune  von  Juni  bis
November  dauert,  werden  etwa  11  000  Eingeborene
beschäftigt.  Auf  den  Ropf  des  Arbeiters  kommen  2½
bis  3  Tonnen  der  Zuckerproduktion,  während  sich  das
Verhälmis  in  Natal  auf  4  Tonnen  und  mehr  stellt.
Der  Grund  wird  in  der  höheren  Antelligenz  und
besseren  Verwendbarkeit  des  Inders  als  Industriearbeiter
  gesehen.  Für  ein  gerade  euntgegengesetztes
Verhältnis  würde  sonst  der  Umstand  sprechen,  daß  die
Bodenbearbeiung  in  Natal  wegen  des  hügeligen
Landes  vielfach  mit  der  Hand  gescheben  muß,  während
in  Mozambique  fast  überall  der  Dampspflug  zur  Anwendung
  gelangen  kann.

Die  (Resamtfläche  des  mit  Zucker  bebauten
Landes  beträgt  etwa  30  000  Acker,““)  wovon  jedoch  ein
Teil  für  die  Ernte  des  Jahres  1911  noch  nicht  in
Betracht  kam.

Es  kommen  auf  den  Plantagen  30  bis  40  verschiedene
  Arten  von  Zuckerrohr  vor.  Besonderer  Beliebtheit
  erfreut  sich  das  auch  in  Natal  so  erfolgreiche
lliba-Rohr.  Es  kommt  nach  etwa  15  Monaten  zur
Reife  und  gibt  dann  jährlich  Ernten.  Es  wird  jedoch
von  sachkundiger  Seite  darauf  hingewiesen,  daß  das
Zuckerland  in  Mozambique  vielfach  schwerer  ist  als  das
in  Natal  und  den  Anbau  von  schwererem  Rohre  von
höherem  Zuckergehalte  vertragen  kann.

Die  Ausbeute  pro  Acker  ist  sehr  verschieden,  je
nach  Boden  und  Bodenbearbeitung.  Sie  schwankt
zwischen  25  und  70  Tounnen  Zuckerrohr  und  2  und
5  Tonnen  gucker  pro  Acker.  In  Natal  ist  das  Durchschnittsergebnis
  der  Ausbeute  für  den  Acker  30  bis
35  Tonnen  zuckerrohr  und  etwa  3  Tonnen  Zucker.

Für  die  künftige  Entwickelung  der  Zuckerindustrie
in  Mozambique  wird  von  dem  Landwirtschaftodirektor
empfohlen,  nicht  so  sehr  auf  die  Gewinnung  neuen

*)  1  Tonne  —=  2210  lbs  =  1000  kg.

**)  1  Acker  =  40,46  a.

 

darauf,  das  bereits  erschlossene  Land  ertragfähiger  zu
machen,  insbesondere  durch  gehörige  Irrigation,
Drainage  und  maschinelle  Bearbeitung.  Auf  diese
Weise  würde  auch  dem  stellenweise  bestehenden  Arbeitermangel
  wirksam  begegnet.  Es  müsse  außerdem  schon
jetzt  ins  Auge  gefaßt  werden,  in  den  mehr  entwickelten
Landesteilen,  wie  am  Zambezi,  zum  Schutze  der  eigenen
Industrie  die  Rekrutierung  für  den  Rand  ganz  zu  verbieten.


Die  Produktionskosten  einer  Tonne  Zucker  belaufen
  sich  nach  einer  Schätzung  des  Landwirtschaftsdirektors
  auf  5  bis  6  L,  am  Zambezi  auf  etwas  mehr,
während  sie  für  Natal  höher  angegeben  werden.

Von  der  jährlichen  Zuckerproduktion  der  Provinz
gehen  6000  Tonnen  nach  Portugal,  das  bis  zu  diesem
Höchstbetrage  die  Hälfte  des  Importzolles  vergütet.
Nur  etwa  800  Tonnen  jährlich  werden  in  der  Provinz
selbst  verzehrt,  davon  über  die  Hälfte  in  Lourenzo
Marques.  Etwa  5000  Tonnen  wurden  im  Jahre  1911
nach  dem  Transvaal  ausgeführt  gegen  2500  Tonnen
im  Jahre  1910  und  600  Tonnen  im  Jahre  vorher.
Es  wird  gehofft,  in  diesem  Jahre  den  Erport  nach  dem
Transvaal  auf  ctwa  10  000  Tonnen  zu  heben,  nachdem
Einrichtungen  getroffen  sind,  den  Zucker  besser  zu
raffinieren  als  bisher,  damit  er  mit  dem  Natalzucker
vorteilhafter  konkurrieren  kann.  Der  Rest  der  Zuckerproduktion,
  bisher  die  noch  größte  Menge,  geht  nach
England  (Greenock).  Der  nach  dem  Ausland  verschiffte
Zucker  ist  Rohzucker,  während  der  im  Lande  verbrauchte
und  der  nach  dem  Transvaal  ausgeführte  einen  Raffinerieprozest
  durchmacht.

Der  im  Lande  verbrauchte  zucker  hat  eine  Konsumsteuer
  von  4  L  10  sh  pro  Tonne  zu  tragen.  Der
für  die  Auofuhr  bestimmte  Zucker  ist  dagegen  nur  mit
einer  Regierungsabgabe  für  die  Führung  der  Statistik
im  Betrage  von  4  Sh  die  Tonne  belastet.  Der  nach
Portugal  ausgeführte  Zucker  (6000  t)  erfährt  bei  seiner
Einfuhr  dort  einen  Zollnachlaß  in  Höhe  der  Hälfte  des
gewöhnlichen  zolles,  was  einem  Betrage  von  etwa
10  L  die  Tonne  gleichkommt.  Der  nach  Transvaal
ausgeführte  Zucker  geht  dort  nach  den  Bestimmungen
des  mochus  vivendi  zgollfrei  ein.  Außerdem  wird  er  zu
den  Vorzugsbedingungen  der  südafrikanischen  Eisenbahnen
  befördert.  Hiernach  beträgt  die  Fracht  pro
100  lbs  für  die  Strecke  Laurenzo  Marques—Johannesburg
  für  Mozambiqguezucker  2  sh  3½  (l,  für  Mauritiusoder
  anderen  Auslandsgucker  4  rh  3  d.  Mogambiqguezucker
  ist  somit  bei  seiner  Einfuhr  in  das  Unionsgebiet
gegenüber  anderem  fremden  Zucker  um  etwa  6  L  die
Tonne  bevorzugt  (Wert  der  Zollfreiheit  und  Frachtermäßigung).


Die  Einfuhr  von  fremdem  Zucker  nach  Mozambique
  hat,  abgesehen  von  Stückenzucker,  fast  ganz  aufgehört.
  Der  Landeszucker  ist  durch  einen  hohen  Einfuhrzoll
  von  80  Reis  das  ku  =  etwa  18  L  die  Tonne
geschützt.  Der  Bedarf  ist  verhältnismäßig  gering  und
steht  demjenigen  im  Unionsgebiete  nach,  wo  Tee  das
bevorzugte  Getränk  der  Bevölkerung  ist.

Die  drei  Fabriken  am  Zambejzi  gehören  einer
englischen  Gesellschaft,  Sena  Sukgar  Fctor  I.ld.,  die
ihren  Sitz  in  London  hat.  Dieselbe  Firma  unternimmt
auch  die  Neugründung  am  zambezi.  Die  eine  Fabrik
am  Bugzi-Fluß  ist  gleichfalls  englisch,  während  die
andere  einer  portugiesischen  Gesellschaft  gehört  und
von  einem  deutschen  Ingenicur  geleitet  und  mit  aus

Deutschland  begogenen  Maschinen  betrieben  wird.
Die  kleine  Fabrik  bei  Quelimane  ist  französisch.  Die
Fabrik  bei  Juhambane  ist  eine  Gründung  von

Johannesburger  Finanzleuten  unter  Beteiligung  portu-
        <pb n="554" />
        C  508  2.8

giesischen  Kapitals.  Die  neuen  Gesellschaften  am
Incomati  und  Movene  sind  Gründungen  von  zuckerinteressenten
  aus  Durban  und  Natal.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lourenzo  Marques.)

petroleumfelder  in  Figypten.

Einem  von  dem  Mineningenieur  Ismalun  verfaßten
  Aufsatz  „La  Situation  minière  d'’Egypte“,
der  in  der  Egypte  Contemporaine,  einer  von
der  Société  Khediviale  d'’Economie  Politique,
de  Statistigue  et  de  Legislation  je  viermal
jährlich  herausgegebenen  Zeitschrift,  veröffentlicht
worden  ist,  wird  folgendes  entnommen:

Für  die  Gewinnung  von  Petroleum  kommen
eschs  Gesellschaften  in  Betracht:

1.  The  Red  Sea  OCilfields  Ltd.,  gegründet
Januar  1910  mit  einem  Kapital  von  450  000  2L
in  Aktien  von  je  1L.  Im  Sommer  1911  hat
sie  zusammen  mit  der  Shellgruppe  eine  neue
Gesellschaft  gegründet:  The  Anglo-Egxyptian
Oil  Co.  Das  Arbeitsfeld  ist  Gemsah.  Zur  Zeit
sind  20  Europäer  und  350  Eingeborene  tätig,
sechs  Bohrlöcher  sind  gefaßt,  weitere  fünf
werden  gebohrt.  Es  sind  auch  Reservoire  von
10  000  Tonnen  Fassungsraum  gebaut  worden.

2.  The  Egyptian  Oil  Trust  Co.  Ltd.,  Juni
1907  und

3.  The  African  Prospecting  Co.,  auch  1907
gegründet.

Die  zu  2.  genannte  arbeitet  zwischen  Gemsah
und  Ras  Dib,  hat  aber  einen  Teil  ihrer  Ländereien
  an  die  Red  Sea  Oilfields  verkauft.  Sie
hat  ein  Kapital  von  1  000  000  K  in  Aktien  zu
1  L.  Nach  der  Abhandlung  des  Herru  Ismalun
scheint  auch  die  zu  3.  genannte  Gesellschaft  in
naher  Beziehung  zur  Anglo  Egyptian  Oil  Co.
zu  stehen.  Was  den  Egxrptian  Oil  Trust  betrifft,
  so  hat  sich  die  Anglo  Egyptian  Oil  Co.  Ltd.
am  5.  Jannar  dieses  Jahres  den  Besitz  seiner
Ländereien  vertragsmäßig  gesichert.

1.  The  Eastern  Petroleum  Co.,  gegründet
August  1909  mit  100  000  K  in  Aktien  zu  1  L,
die  um  weitere  60  000  L  im  Jahre  1910  erhöht
  sind.  Arbeitsfeld  ist  Gemsah  und  die  Insel
Jubal.

Auf  dem  Sinai  arbeiten:

5.  The  Cairo  Syrndikate  Co.  Ltd.  vom
Dezember  1904,  mit  einem  Kapital  von  25  000  .
in  Aktien  zu  1  L  und

6.  The  Sinai  Pbetroleum  Syndikate  Ltd.
vom  Oktober  1909,  mit  einem  Kapital  von
60  000  L  in  Aktien  zu  1  K.

Auch  zwischen  diesen  beiden  scheint  eine  gewisse
  Interessengemeinschaft  zu  bestehen.

Von  diesen  sechs  Gesellschaften  hat  einen
nennenswerten  Erfolg  bisher  lediglich  die  erst- 



genannte  aufzuweisen,  doch  dürfte  auch  dieses
Unternehmen  einstweilen  auf  den  Markt  kaum
einen  wesentlichen  Einfluß  ausüben  können.
Immerhin  muß  jetzt  mehr  als  früher  damit  gerechnet
  werden,  daß  ägyptisches  Petroleum  Bedeutung
  gewinnen  kann.
(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsuluts  in  Cairo.)

Goldgewinnung  in  Koypten.

Dem  in  dem  vorstehenden  Artikel  „Petroleumfelder
  in  Agypten“  erwähnten  Aussatz  des
Mineningenieurs  Jsmalum  wird  noch  folgendes
entnommen:

Für  die  Gewinnung  von  Gold  kommen  fünf
Minengesellschaften  in  Betracht:

1.  The  Barramia  Mining  and  Exploration
Co.,  gegründet  Februar  1909.  Sie  hat  1910
und  1911  je  10  v.  H.  den  privilegierten  Aktien
verteilen  können.  Das  Geschäftsjahr  geht  vom
1.  Juli  bis  zum  30.  Juni.  Im  ersten  Jahre
wurden  583  Tonnen  Quarz  gefördert,  die  4544
Unzen  Gold  ergaben,  im  zweiten  Jahre  1861
Tonnen  Quarz,  die  5436  Unzen  Gold  ergaben
im  Werte  von  18  689  L.  Arbeitsfeld  ist  die
Mine  Barramia,  etwa  100  km  östlich  Edfu  in
Oberägypten.

2.  Nile  Valley  Co.,  gegründet  1901,  reorganisiert
  1903,  1907  und  1908.  Sie  scheint
nicht  sehr  erfolgreich  zu  sein.  Das  Arbeitsfeld
befindet  sich  bei  Um  Gariat  östlich  Korosko  in
Nubien.

3.  Egyptian  Gold  Syndikate.  Das  Arbeitsseld,
  Mine  Sukkowi,  liegt  südlich  Gabal  Rossas.
Von  Erfolg  ist  noch  nichts  bekannt.

4.  African  Reef  Co.  bei  Um  Tind;  Näheres
ist  nicht  bekannt.

5.  The  Egypt  and  Sudan  Syndikate,  gegründet
  1901  und  reorganisiert  1908;  das  Arbeitsfeld
  befindet  sich  bei  Um  Nabardi  im  Sudan.

Im  Jahre  1910  wurden  14  662  Tonnen
Quarz  gefördert,  aus  welchen  Gold  im  Werte
von  24  812  L  gewonnen  wurde.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Kairo.)

*  Uord-Migeria  1910/11.

Das  Jahr  war  für  die  Entwicklung  der  Kolonie
günstig.  Das  friedliche  Verhalten  der  Eingeborenen,
  das  keine  Strafexpedition  erforderlich
machte,  ist  ein  Beweis  dafür,  daß  die  Eingeborenen
  mit  dem  englischen  Regierungssystem
zufrieden  sind.  Dieses  System  geht  von  dem
Grundsatz  aus,  die  Eingeborenenverwaltung  möglichst
  den  Häuptlingen  zu  überlassen  und  allmählich
ein  eingeborenes  Verwaltungspersonal  heranzu-
        <pb n="555" />
        G  509  2e0

bilden,  das  unter  englischer  Leitung  und  Aussicht
eine  ordnungsmäßige  Verwaltung  bei  möglichster
Wahrung  der  Religion,  Sitten  und  Gebräuche
des  Landes  führt.  Als  ein  wichtiger  Schritt  in
dieser  Richtung  ist  die  Gründung  von  Fonds  zu
erwähnen,  die  zur  Bestreitung  der  Ausgaben  für
die  Eingeborenenverwaltung  in  den  einzelnen
Sultanaten  dienen.  Diese  Einrichtung  festigt  die
Stellung  und  Autorität  der  Sultane  und  Häuptlinge
  in  den  Provinzen.

Von  hervorragender  Bedeutung  für  die  Kolonie
ist  der  Bau  der  Eisenbahn  Baro—  Kano,  der
demnächst  beendet  sein  wird.  Geplant  ist  außerdem
eine  Zweigbahn  von  Zaria  nach  den  Zinnlagern
von  Bauchi.

Der  Abbau  dieser  Zinnlager  hat  schon  einen
ziemlichen  Umfang  angenommen;  die  Ausfuhr
betrug  im  letzten  Jahre  800  Tons.

Das  in  der  Kolonie  in  den  verschiedensten
Unternehmungen  investierte  Kapital  wird  auf
etwa  2  500  000  K  geschätzt.

Der  Handel  ist  ständig  im  Wachsen  begriffen,
und  die  Nachfrage  nach  Waren  europäischen  Ursprungs
  steigt  sehr  rasch.  Bemerkenswert  ist,  daß
mehr  als  die  Hälfte  der  auf  den  Eingeborenenmärkten
  zum  Verkauf  gestellten  Waren  aus
Deutschland  kommt.  Dieses  üÜbergewicht  über
die  englischen  Händler  liegt  in  der  größeren  Anpassungsfähigkeit
  an  die  Kaufkraft  und  die  Bedürfnisse
  der  eingeborenen  Bevölkerung.

Die  Gesamteinfuhr  durch  Handelsfirmen
betrug:  1909/10:  331  475  T,
1910/11:  439  773  2,

während  in  diesem  Jahre  durch  das  Gouvernement
Waren  im  Werte  von  934  657  L  eingeführt
wurden.  Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  betrug
1910/11:  352  981  L.  Die  Hauptausfuhrartikel
sind  Schi=  und  Erdnüsse,  Palmkerne,  Kautschuk,
Gummi=  und  Zinnoxyde.

Die  Zahl  der  in  der  Kolonie  ansässigen
Europäer  beträgt  637;  davon  sind  424  Beamte.
Die  Eingeborenenbevölkerung  wird  auf
10  Millionen  geschätzt.  Die  Eingeborenen  der
mosleminischen  Staaten  werden  sehr  stark  von
Lepra  heimgesucht;  etwa  80  000  waren  im  letzten
Jahre  von  dieser  Krankheit  befallen.  Die  Ge- 



 

sundheitsverhältnisse  der  Europäer  veranschaulicht
  folgende  Tabelle:
1905  1906  1007  lvos  1909  1910

Durchschnittl.  “  g

europäische

Bevölkerung  312  347  424  499  544  637
Todesfälle  s

pr01000.  29,23,  48,  99  16,  *7  20,04  23,  89  20,41
brantheitssäl¾  l

pro  1000.  148,27  158,5  us  0  1  12  1  75,

 

Die  finanzielle  Entwicklung  in  den  letzten
fieben  Jahren  zeigt  folgendes  Bild:

 

 

 

 

Ein-  Gesamteinnahmen
  Zuschüsse
nahmen  :  zuschunke

*  »  einschl.  der  Ausgaben
Jahr  aus  der  Zuschüsee  8des  Reichs

Kolonie  l-S
  8  9.  #

1904  00.94026  559  5236  6  520  516  405  500
1905/06  110  54  505  544  198  260  320  000
1906.0  7142  32  087  498  818  315  000
1907  0.  35  50  005  19  302  295  000
1908/00.  .  538  445  540  644  290  000
1909,  10713  36  520  436  566  813  237000
1910/11.  274  989  619  989  565  760  216  000

Ausug  aus  den  Colonial  Reports-Annunl.
Northern  Nigeria.  Report  for  1910,11.)

Fra#nzösisch-Guinea.

Zollbegünstigte  Einfuhr  nach  Frankreich.

Durch  Verordnung  der  Französischen  Regierung
  vom  1.  Mai  1912  ist  die  Menge  der
aus  Französisch-Guinea  herstammenden  Kolonialerzeugnisse,
  die  unter  den  in  den  Verordnungen
vom  30.  Juni  1892,  22.  August  1896  und
25.  August  1900  angegebenen  Bedingungen
während  der  Zeit  vom  1.  Juli  1911  bis  zum
30.  Juni  1912  nach  Frankreich  eingeführt  werden
können,  für  Kaffee  auf  3000  kg  und  für  Bananen
auf  1  000  000  kg  festgesetzt  worden.

(Journal  officiel  de  la  République  Franenisc.)

osambique.

Herstellung  und  Verkauf  von  gegorenen
Getränken  im  Bezirk  Inhambane.

Der  portugiesischen  Kammer  der  Abgeordneten
ist  unterm  26.  April  1912  ein  Gesetzentwurf  zugegangen,
  der  die  Herstellung  und  den  Verkauf
von  gegorenen  Getränken  im  Bezirk  Juhambane
regeln  soll.  Unter  die  gegorenen  Getränke  sollen
gerechnet  werden:

Sope,  ein  Erzeugnis  aus  dem  gegorenen
Safte  des  Zuckerrohrs;

Sura,  ein  Erzeugnis  aus  gegorenem  Palmensaft;


Caju,  ein  Erzeugnis  aus  dem  gegorenen  Safte
des  Cajubaumes.

Für  die  Einfuhr  der  Rohstoffe  zur  Herstellung
von  Weingeist  und  Branntwein  sowie  für  deren
Herstellung,  Einfuhr  und  Verkauf  sollen  die  in
Kraft  stehenden  verschiedenen  Vorschriften  und
Ausführungsbestimmungen  weiter  gelten,  ebenso
die  Bestimmungen  über  die  Herstellung  und  den
Verkauf  von  Weingeist  zu  gewerblichen  Zwecken.

(Diario  do  (ioyerno.)
        <pb n="556" />
        W  510  20

Dortugal.

Zollfreiheit  für  frische  und  getrocknete
Früchte  aus  den  portugiesischen  Kolonien.
Laut  Gesetz  vom  13.  April  1912  sind  frische
und  getrocknete  Früchte,  die  in  den  Kolonien  gewonnen
  sind,  bei  der  Einfuhr  nach  dem  Mutterlande

  frei  von  Einfuhrzöllen.
(Dinrio  do  Gorerno.)

Uganda-Schutzgebiet.

Vorschriften  für  den  Handel  mit  Baumwolle.
Auf  Grund  einer  Verordnung  des  Gouverneurs
des  Uganda-Schutzgebiets  vom  28.  März  1912
ist  die  Verordnung  vom  13.  November  1911  —
The  Uganda  Cotton  Purchasing  Rules,  Nr.  2,
1911  —,  betreffend  Vorschriften  über  den  Anund
  Verkauf  von  Baumwolle,')  aufgehoben  worden.
(The  Official  (Gazette  of  the  I’'ganda  Protcctoratc.)

––

*.)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“=  1912,  S.  179.

 

Anderung  des  Zolltarifs.

Laut  Verordnung  des  Gouverneurs  des  Uganda-Schutzgebiets
  vom  15.  April  1912  (Nr.  4/1912)
sind  Kraftwagen,  welche  zur  Beförderung  von
Lasten  entsprechend  gebaut  sowie  dazu  bestimmt
sind,  gewöhnlich  und  hauptsächlich  dazu  verwendet
zu  werden,  ferner  deren  Ersatzteile  zollfrei.

(Ebenda.)

Südafrihanische  Union.

Erläuterung  zum  Viehseuchengesetze.
Nach  einer  Proklamation  des  Generalgouberneurs
  der  Südafrikanischen  Union  vom  28.  März
1912  (Nr.  63/1912)  sollen  Strauße  den  Bestimmungen
  des  Viehseuchengesetzes  vom  Jahre
1911°)  unterworfen  sein.
(The  Union  of  South  Africa  Government  Ciazettc.)

 

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  31.

—  —
—  —  —

Vermischtes.

Eine  elsindahn  von  Cibreville  nach  Bangala?
Mit  einer  Kartenskizze.

Aus  einer  Abhandlung"')  von  A.  J.  Wauters,
Seerctaire  général  de  la  Compagnie  du  Congo  pour  le
„ommerce  et  Pindustric,  über  die  kürzlich  in  einem
französischen  Kolonialblatt“")  besprochenen  Eisenbahnplanc.


Linienführung.

Die  Trasse  der  geplanten  Bahn  geht  von
Owendo  nahe  Libreville  am  Gabun-Aestuar  aus,
führt  zunächst  nach  Ndjole,  dann  den  Ogowe
aufwärts  bis  zur  Einmündung  des  Ivindo  und
biegt  in  dessen  Tal  ein.

Bei  Makoku  (nahe  Kandjama)  kreuzt  die
Linie  den  Ivindo  und  ersteigt  nun,  dem  Tale
des  Njadie  folgend,  eine  Geländestufe,  deren
Wasserscheide  sie  bei  dem  Orte  Madombo  überschreitet,
  um  dann  allmählich  nach  dem  Kongobecken
  hinabzusteigen  und  den  Sanga  bei  Wesso
zu  erreichen.  Vom  linken  Ufer  des  Sanga  ab
durchquert  die  Linie  in  östlicher  Richtung  zunächst
das  neue  deutsche,  dann  wieder  französisches
Gebiet,  bis  sie  bei  Impfondo  den  Ubangi
erreicht.

Nach  Überschreiten  des  Ubangi  geht  sie  weiter
durch  belgisches  Gebiet  und  gelangt  bei
Baugala  an  den  mittleren  Kongo  heran,  wo
die  Bahn  vorläufig  ihren  Endpunkt  finden  soll.

*)  Ngl.  Le  Mourement  gé0#  graphiiine,  Nr.
bruar  1912.

**)  Vgl.  LAfriduc  Frunçaise,  Nr.  1,

r  —
o,  Fe-Januar

  1912.

 

Diese  internationale  Linie  würde  sich  also  aus
vier  Abschnitten  —  zwei  französischen,  einem
deutschen  und  einem  belgischen  —  zusammensetzen,
  die  eine  Gesamtlänge  von  folgender  Zusammensetzung
  hätten.

1  Owendo—Ndjole  französisch  150  kin

1.  NRdjsole  —  Makoku  -  300
Matoku—Wesso  =  mindestens  550  =
2.  Wesso  —  Grenze  deutsch  120  =

3.  Grenze  —  Impfondo  bangin  französisch
  .  .125-4.llvangt——
  Bangala  belgisch  150  =
1  100  km
Vorarbeiten.

Mit  den  Vorstudien  für  dieses  Projekt  hat  die
Verwaltung  des  französischen  Kongo  sich  schon
seit  etwa  vierzehn  Jahren  beschäftigt.  Bereits  im
Jahre  1899  untersuchte  die  Expedition  Fondere-Fourneau,
  von  Wesso  ausgehend,  eine  Verbindung
  des  Sanga  mit  der  Küste  und  nahm
eine  ununterbrochene  Route  über  Madombo  —
Makoku—Ndjole—  Libreville  auf.

In  dem  Expeditionsbericht  erklärte  Fondere
die  Bahn  nach  dem  Sanga  für  ausführbar  und
schätzte  die  Kosten  auf  80  000  bis  100  000  Fr.
für  das  Kilometer.

Im  Jahre  1905/6  nahm  eine  zweite  Erpedition
  (Cambier-Lucien-Fourneauy)  die
Studien  im  westlichen  Teil  der  ersten  Expedition
wieder  auf,  sie  untersuchte  aber  von  der  Mündung
des  Jvindo  aus  eine  Verbindung  nach  Makua,  dem
Endpunkt  der  Schiffbarkeit  des  Likuala—  Mossaka.
        <pb n="557" />
        G  511  20

Die  Vorprojekte  wurden  seinerzeit  von  den
Ministerien  der  Kolonien  und  der  öffentlichen
Arbeiten  aufgestellt  und  gebilligt.  Weiter  wurden
noch  technische  Studien  gemacht  sowie  auch  wasserwirtschaftliche
  Untersuchungen  (Expedition  Ardouin)
angestellt,  die  sich  zu  dem  Vorschlag  verdichteten,
an  der  ausgezeichneten  Reede  des  Gabun-Aestuars,
in  Owendo,  eine  große  Hafenanlage  zu  schaffen,
an  der  die  transatlantischen  Dampfer  anlegen
könnten.

A.  J.  Wauters  beurteilt  die  Ergebnisse
dieser  Vorarbeiten  wie  folgt:

„Wir  tragen  keine  Bedenken,  uns  der  Meinung  so
vieler  maßgebenden  Persönlichkeiten  über  den  Nutzen
anzuschließen,  den  es  hätte,  ohne  zögern  die  Ausführung
  des  Hafens  von  Owendo  und  einer  Eisenbahn
  in  Angriff  zu  nehmen,  die  berufen  ist,  die  reichen
und  bevölkerten  Becken  des  Ogowe  und  Ivindo  zu
erschließen.  Die  Frage  ist  vom  technischen  Gesichtspunkt
  aus  spruchreif.  Es  bleibt  nur  übrig.  das  Geld
aufzubringen  und  anzufangen.  Die  Kosten  des  Hafens
und  der  Teilstrecke  von  Owendo  nach  Ndjole  würden
25  Millionen  nicht  viel  überschreiten,  die  von  Ndjole
nach  Makoku  sind  auf  35  Millionen  eingeschätzt,  so
daß  also  60  Millionen  Gesamtkosten  entstehen  würden.
Es  dürfte  nicht  schwierig  sein,  dieses  Projekt  ausguführen,
  wenn  die  Väter  des  Unternehmens  wohlweislich
  sich  beschränken  und  klug  genug  sind,  dasselbe  nicht
aufzubauschen.“

 

Die  Bedeutung  der  Bahn.

In  überaus  bezeichnender  Weise  wird  der
Zweck  und  die  Bedeutung  der  Bahn  in  dem  genannten
  französischen  Kolonialblatt  in  Form  eines
in  Frage  und  Antwort  eingekleideten  Weck=  und
Mahnrufs  zur  Darstellung  gebracht.  Nachdem
zuvor  die  Frage  aufgeworfen  ist,  welches  wohl
die  deutschen  Eisenbahnpläne  in  Südkamerun
sind  und  nachdem  einige  Stellen  der  Rede
Dernburgs  vom  17.  Dezember  1911  angeführt
sind,  heißt  es  dort:

„Wollen  wir  eine  passive  Haltung  einnehmen,  uns
durch  die  Ereignisse  führen  lassen,  und  infolgedessen
nach  einigen  Jahren  in  der  Lage  aufwachen,  die  uns
wohl  oder  übel  zwingt,  unseren  östlichen  Nachbarn  den
Teil  des  Gabun  zu  überlassen,  der  nördlich  vom  Ogowe
liegt,  ebenso  wie  einen  beträchtlichen  Teil  des  mittleren
Kongo?  Wollen  wir  micht  vielmehr  eine  mannhafte
Haltung  einnehmen  und  auf  wirtschaftlichem  Gebiete
eine  energische  Offensive  ergreifen  (wobei  wir  ganz  in
den  Grenzen  des  Abkommens  vom  4.  November  bleiben),
wollen  wir  die  Deutschen  in  den  beiden  Sackgassen
einengen,  die  wir  ihnen  abgetreten  haben  und  ihnen
beweisen,  daß  diese  für  sie  keinen  andern  Wert  haben,
als  den  unsrer  Winkel  und  Enklaven  in  Indien?

Werden  wir  Entschiedenheit  zeigen?  Werden  wir
begreifen,  daß  es  unsere  Pflicht  und  unser  Interesse
erfordert,  eine  An  zahl  Millionen  in  die  Wagschale  zu
werfen,  damit  unsere  Rivalen  begreifen,  daß  wir  ent- 



 

 

 

 

 

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Naßotab  4:  ⁊50  000.

 

225

30  .  u5
        <pb n="558" />
        512  20

schlossen  sind,  nicht  weiter  zurückzuweichen  und  daß
wir  in  der  Aquatorgone  höchstend  auf  kleine  Grenzregulierungen
  eingehen  können?

Genügen  unter  diesen  Umständen  halbe  Maßregeln,
wie  der  Bau  der  Strecke  Ndjole  —  Makoku?  Werden
sie  die  deutschen  Konkurren  zunternehmungen  entmutigen?

Wir  glauben  es  nicht.  Halbe  Maßnahmen  sind
das  beste  Mittel,  grosze  Verluste  herbeizuführen,  die
man  nur  mit  großen  Ausgaben  und  schweren  Opfern
wieder  gut  machen  kann,  wenn  sie  nicht  das  beste
Unternehmen  gänzlich  in  Mißkredit  bringen  sollen.

Sobald  die  Deutschen  uns  entschlossen  sehen,  ein
Riesenwerk  in  Gabun  und  Aquatorialafrika  zu  schaffen,
werden  sie  sich  begnügen,  ihre  Kameruner  Mittellandbahn
  von  Dualn  nach  Nola  und  vielleicht  bis
zur  Mündung  des  Lobane,  d.  h.  in  eine  andere
Einflußzone  als  die  unfrer  Transäquator-Linie  vorzustreckenu.
  Unsere  Nachbarn  werden  davon  absehen,
große  Ausgaben  zu  machen,  wie  sie  die  Schaffung
eines  Hafens  in  RKribi  oder  sonstwo  an  der  ungastlichen
  Küste  Süd-Kameruns  und  der  Bau  einer  Eisenbahn
  von  dort  nach  Messo  mit  sich  bringen  würden.

Da  die  Transägquator-Linie  bestimmt  ist,  den
Norden  unsres  (Gabun  unter  Einengung  der  deutschen
Absichten  zu  erschließen,  so  darf  man  sich  nicht  wundern,
daß  siec  längs  der  künftigen  französischen  deutschen
Grenze  hinführt.  Das  ist  sogar  ein  Vorteil,  denn  sie
wird  ihre  Anzgiehungskraft  auf  die  Teile  des  Gabun
ausüben,  die  wir  abtreten  mußten  und  durch  sie
werden  diese  auch  weiter  in  unfrer  wirtschaftlichen  Abhängigkeit

  bleiben.“
Gerade  im  Gegensatz  hierzu  schreibt  F.

Fourdier  in  der  Dépêche  Coloniale:

„Cs  scheint  also,  daß  Frankreich  jetzt,  was  es  auch
tun  möge,  unter  allen  Umständen  mehr  oder  weniger
direkt  den  deutschen  Interessen  dienen  muß.  Nachdem
sich  Deutchland  in  Bonga  niedergelassen  hat,  am
Zusammenfluß  der  beiden  Likualas  und  des  Sanga,
den  man  mit  Recht  den  Knotenpunkt  der  Schiffahrt
des  mittleren  Kongo  genannt  hat,  kann  es  eine  Eisenbahnlinie
  von  Kribi  oder  der  Bai  von  Monda  nach
Rgoko,  dem  Endpunkt  der  Schiffbarkeit  des  Dscha
(Nebensluß  des  Sangals,  banen.  Da  es  Bonga  und
Nbanugi  besitzt,  hält  es  sowohl  am  Kongo  als  auch
am  Ubangi  Handelsmittelpunkte  von  außergewöbnlicher
Wichtigteit:  Diese  Stützpunkte  sind  nicht  zufällig  gewählt
  worden,  dessen  können  wir  sicher  sein.  Die
Deutschen  sind  sozusagen  die  Herren  der  großen  Verkehrostraßen
  der  französischen  Kolonie  geworden;  es
ist  wenigstens  unbestreitbar,  daß  in  dieser  Beziehung
ihre  Lage  der  unsrigen  überlegen  ist.“

*  Der  Kntwerpener  Elfenbeinmarkt  im  Jahre  1911.

Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  während  des

Jahres  1911  erhält  dadurch  ein  besonderes  Gepräge,
  daß  die  Preise  bei  jedem  der  vierteljährlichen

  Verkäufe  sich  stetig  besserten  und  die  regelmäßigen
  Sendungen  hinsichtlich  der  Auswahl  und
der  Verschiedenartigkeit  der  Herkunft  ausnahmsweise
  günstig  zusammengesetzt  waren.

Die  Einfuhrmenge  mit  347  000  kg  entspricht
dem  Durchschnitt  der  letzten  zehn  Jahre;  dabei
ist  zu  bemerken,  daß  die  Herkünfte  aus  Abessinien

 

mit  21  000  kg  (gegen  nur  12  000  kg  im  Jahre
1910)  die  höchste  bisher  erreichte  Ziffer  darstellen.

Verkauft  wurden  342  413  kg,  eine  Ziffer,  die
in  den  letzten  zehn  Jahren  nur  einmal  überschritten
  worden  ist,  und  zwar  im  Jahre  1909
mit  einem  Gesamtverkauf  von  377  000  kg.

Die  Vorräte  am  Jahresschluß  betrugen
schätzungsweise  230  000  kg  gegen  229  000  kg
Ende  1910.

Ein  Vergleich  der  Verkaufsziffern  mit  dem
Londoner  und  Liverpooler  Markt  ergibt  für  London
eine  Steigerung  von  257  500  im  Jahre  1910
auf  276  000  kg  im  Jahre  1911,  während  die
Verkäufe  in  Liverpool  weiter  zurückgegangen  sind,
und  zwar  von  19  250  im  Jahre  1910  auf
13  750  kg  im  Jahre  1911.

Hartes  Elfenbein  erreichte  nahezu  die  Preise
des  Jahres  1908,  dem  eine  ruhigere  Periode
solgte.  Große  Zähne  wurden  in  Durchschnittsware
  mit  30  bis  31  Fr.  bezahlt,  während  für
schöne  Ware  bis  zu  40,75  Fr.  das  Kilogramm
erzielt  wurde,  nahezu  2  Fr.  mehr  gegenüber
Ende  1910.  Serivailles  blieben  unverändert.

Für  weiches  Elfenbein  war  die  Preissteigerung
sehr  erheblich;  der  Preis  für  große  Zähne  stellte
sich  am  Jahresschluß  auf  32,50  bis  35  Fr.  gegen
28,50  bis  30  Fr.  Ende  1910.

Der  im  Berichtsjahre  ohne  Rücksicht  auf  Qualität
  oder  Gewicht  bezahlte  Durchschnittspreis
stellt  sich  auf  24,40  Fr.  gegen  24  Fr.  im  Jahre
1910,  das  Durchschnittsgewicht  wie  in  den  Vorjahren
  auf  83/8  kg.

Eine  Aufstellung  der  für  hartes  Kongo-Elfenbein
Ende  1911  bezahlten  Preise  und  eine  solche  über
die  Menge  der  hier  im  Jahre  1911  verkauften
einzelnen  Warensorten  sind  nachstehend  beigefügt.

Die  Elfenbeinversteigerungen  für  1912  sind
auf  30.  April,  30.  Juli  und  29.  Oktober  festgesetzt.

1.  Die  am  Antwerpener  Markt  Ende  1911  für
hartes  Kongo-Elfenbein  erzielten  Preise.

für  1  kg
Gesunde  Zähne  .  ..26,—bis40,75F1-.
Mebr  oder  weniger  defekte  zähne  27.—  38.25
Defekte  Zähne  ..  ..25,—-34,50-Sehr
  dejekte  Fähne  .  8,-——-29,—-8
  Oversizes  28.—  32.25  4
esgl.  flach.  28.—.  32,25
Bangies  .  ......:38,—-3:k,50-Desgl.
  leicht  22,—m  27.—
Desgl.  flach.  26.50  32,75  4
Dergl.  flach  und  leicht  .  2(.),50-25,25-Zähne
  für  Billardkugeln:
2),  bis  3  engl.  Zoll  35,.—.  39,75  =
2½  --  22,—-2(3,25-2½
  -  -  22.50  24,  75  =
2  -  -  18,25  =  20,—  =
Serivailles,  stark.  14.-—  17.—
Deösgl.  hobl,  schwer  z·1D--50  =  15,50
Deegl.  hohl,  leicht  10—  12.250
        <pb n="559" />
        E  513  20

0

Die  im  Jahre  1911  am  Antwerpener  Markt
verkauften  Elfenbeinmengen.

Herkunft:  Menge  kax:|Herkunft:  Menge  kg:
Kongo,  hart  190  6138  Ostküste  469

Desgl.  weich  8  111  Westküste.  4  023
Angola  101  587,  Siam  1  194
Benguela,  weich.  138  Agypten.  3  730
Senegal.  9  768  Flußpferdzähne  228
Gabun  202  Nashornhörner  22
Abessinien  21  295  Seltenheiten  und
Mo3zambigane  —  Verschiedenes  501
Kmbrize  ’·  4äg  Zusammen  342  413

(Aus  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Antwerpen  vom  25.  April  1912.)

 

 

 

Literatur  -  Bericht.

Nirbt,  ('arl:  Der  Entscheidungskampf  des  C’hristentums
  um  seine  Stellung  als  Weltreligion.  Vortrag
auf  der  Ba)  erischen  Alissionskonferenz  in  Rothenburg
  o.  T.  am  11.  Oktober  1911.

(Basler  Missionsstudien.  Heft  39.)
Basel  1912.  Verlag  der  Basler  Missionsbuchhandlung.
  Preis  0,30  .¾.

Der  Marburger  Univerlitütsprofessor  Mirbt  kennzeichnet
  in  seinem  Vortrag  unter  Berücksichtigung
der  in  Frage  kommenden  geschichtlichen  Momente
die  Stellung,  die  das  Christentum  in  seinem  Kampfe
um  die  Vorherrschaft  als  Weltreligion  gegenüber  den
anderen  Bekenntnissen  —  hamentlich  dem  Islam
gegenüber  —  einnchmen  muB.  Wer  sich  mit  den
schwicrigen  Problemen  befulnt,  die  das  Ringen  der
grohen  Religionsgemeinschaften  um  die  Weltherrachuft

 

zu  lösen  gibt.  wird  auch  aus  diesem  Werke  Anregung
  und  Belehrung  schöpfen  können.

 

Mott,  Dr.  John  R.:  Die  Entscheidungsstunde  der
Weltmission  und  wir.  Autorisierte  Ubersetzung  aus
dem  Englischen.  Alit  8  Bildern.  Zweite.  revidierte
Autlage.  (Handbücher  zur  Missionskunde,  vierter
Band.)  Basel  1912.  Verlag  der  Basler  Missionsbuchhandlung.
  .

DioscbriktiijteineDarstellung-deskulturellon

Erwachens  des  heidnischen  Morgenlandes  sowie  der
Widerstünde.  die  das  Christentum  bei  seinem  Eindringen
  dasclbst  zu  überwinden  hat.  Auch  werden
die  bereits  erreichten  Erfolge  geschildert,  und  endlich
enthält  das  Werk  wertrolle  Winke,  wie  die  Missionsarbeit
  weiter  mit  Aussicht  auf  Erfolg  gefördert
werden  kann.

Heilmann,  Dr.  C.:  Die  äuBere  Mission,  ihre  (ieschichte
und  ihr  gegenwärtiger  Stand  nebst  Missionskarte  der
Erde.  Mit  15  Abbildungen  im  Text  und  58  Bildern
im  Anhange.  Fünfte  und  sechste  Auflage.  Güters--loh
  1912.  Druck  und  Verlag  von  C.  Bertelsmann.

Die  Schrift  ist  für  jeden,  der  sich  über  die  Gesehichte
  und  den  Stand  der  Heidenmission  unterrichten
  will,  aber  nicht  die  Zeit  hat,  umfangreiche
Spezinlwerke  durchzustudieren,  ein  wertvoller  Leitfaden.
Zahlreiche  Bilder  sowie  eine  gute  und  übersichtliche
Weltmissionskarte  erhöhen  die  Vorzüge  des  Werkes.

Petit  Atlas  du  Congo  Belge.  Brusgelles:  Maison
d’Edition  Albert  de  Boeck.  Prix  3  Fr.

Der  kleine  Atlas  enthült  in  Form  von  Karten  und
Dingrammen  eine  vollständige  Landeskunde  des  Kongobeckens.
  Der  billige  Preis,  seine  Handlichkeit  und
Ubersichtlichkeit  machen  das  Buch  sehr  empfehlenswert.


 

 

 

Koloniale  Literatur.)
XI.

I.  Kolonialwesen,  Kolonialpolitik  und
Kolonialwirtschaft  im  allgemeinen.

VAlbin,  Pierre:  Le  „Coup“  d'Agadir.  Origines  et
Gévcloppement  de  ln  erise  de  1911.  Paris:  Alcan  1912.
III,  396  S.  3,50  fs.  80.  i

Der  Arbeltsmarkt  in  den  deutschan  Kolonien  im
„Tahre  1910  11.  (Beitrag  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitces.)  Reichs-Arbeitsblatt,  April  1912.  "

*  Balducel,  A.:  Italicns  koloninle  Ausdchnung:  ihre

Anfünge.  Fortschritte  und  Schwierigkeiten.  Ubemetzt
aus  .  Unitell  Empire-.  Kol.  Rdsch.  5  (1912)  281  bis
285.  "

*  Die  wirtschaftliche  Entwickelung  unserer  Kolcnien
  im  Jahre  1910/11.  (Beitrag  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees.)  Reichs-Arbeitsblatt,  April
1912.  "  [4

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
SFstematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  ’"  sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  diejenigen,  welche  künflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sieh  gern  zur  Annahme  und
Welterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionseremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

Lungheld:  Neu-Kamerun  und  seine  wirtschaftlihe
  Erschliclhkung.  Salonblatt  10  (1912)  291—2911.#  5
*Singelmann:  Leutschlands  Bezichungen  zu  Angola.

  Mit  6  Illustrationen.  Kol.  Rasch.  5  (1912)
272—250.  (o

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

Longman“s  readings  in  South  Aftican  histors  by
Nico  Hofmerr.  London:  Longmans  1912.  1  8  9.
80.  *

*  Tilby,  A.  Wratt:  Britnin  in  the  Tropies  1527  bis
10.  London:  Constuble  &amp;amp;  Co.  1912.  VIII,  152  S.
C.60.  .  8S0.  (Tilby:  The  English  People  overscas.  4.)  (s

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archüologie.

*  Petit  Atlas  du  Congo  belge.  16  curtes.  Brugelles:
de  Bock  (1912)  16  cartes  32  pag.  8c.  (t

*  Calmeyn,  Nlanrice.  Au  (’ongo  belge.  Chasses  à
Iéléphant.  L#  indig#enes.  L'#administration.  Arce
235  photograv.  dans  le  tektc.  Brugelles:  1912  XI7,
585  S.  D,00  .  .  P.  L
        <pb n="560" />
        W  514  2e0

Dirks,  Servatius:  Quer  durch  Afrika.  Reisen  u.
Abenteuer  des  Franziskanerbruders  Peter  Farde  von  Gent
in  den  Jahren  1686—1696.  (Voyages  et  aventures  du
Frère  Pierre  Fardé  .  ..  deutseh]s.  ODbers.:  P.  Meinrad

Strauß.)  Von  P.  Cajetan  Schmitz  O.  F.  M.  (Aus
allen  Zonen.  Boch.  1.)  Trier:  Paulinus-Druckerei.
1911.  86  S.  D0.  L

Zur  Kongo—Sangha—Uhbaongi-Expedition.  Verhandl.
  der  Kolon.  Techn.  Kommiss.  des  Kol.  Wirtsch.
Komit.  1  (1912)  3—5.  12

Fitzpatrick.  J.  F.  J.:  Costums  of  Pagan  tribes

in  the  Kwongoma  district  of  N.  Nigeria.  Journ,  of
the  African  Society  43  (1912)  332—338.  13

*  Gümur,  T.  L.:  The  two  Nigerias.  Journ.  of  the
African  Society  43  (1912)  275—284.  (1.

Kitching,  A.  L.:  Ou  the  backwaters  of  the  Nile.
Studies  of  some  child  raccs  of  Central  Africa.  Illustr.
London:  Unwin  1912.  320  S.  12  5%  6  d.  80.  I15

*  Mzik,  Hans  von:  Die  Reise  des  Arabers  Ibn
Batüta  durch  Indien  und  China.  (14.  Jahrhundert.)
Mit  2  Karten.  1.—2.  Tausend.  Hamburg:  Gutenbertz

1911.  190  S.  6  ..  5o.  (Biblioth.  denkwürdiger
Reisen.  Hrsg.  i.  Verbind.  m.  M.  von  Brandt..  von

Dr.  Ernst  Schultze.  5.  Bel.)  16
Pervinquière,  Ion:  Sur  les  consins  de  la  Tripolitaine
  de  la  Méditerrande  à  Ghadames.  Tour  du
monde  19  (1912)  ff.  (17
*  Rivern,  W.  H.  R.:  Island-names  in  Alelancsia.
Geogr.  Journ.  5  (1912).  158  —468.  s  [18
Seiner,  Franz:  Die  Buschmannsgefahr  in  Deutsch-Südwest.
  DKolz“.  19  (1912)  311—312.  #
*  Sonolet,  Louis:  L'’Afrique  oceidemale  françaisc.

IIInstr.  26  Cdit.  Paris:  Hachette  &amp;amp;  Co.  1912.  255  p.
3.  50  M.  80.  20

*  Stanley,  C.  V.  B.:  The  oansis  of  Siwa.  Journal
of  the  Afric.  Societv.  43  (1912).  290—324.

Stanton,  F.  A.:  The  anglo-egyptian  Sudan.  Journ.

of  the  African  Socicty  43  (1912).  261—271.  122
*  Thorbecke,  J.:  Tkar.  DKKolz.  19  (1912)  312  bis
314.  123

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Hamilton,  J.  Sterenson:  Animal  Life  in  Africa.
With  a  foreword  by  Theodore  Roosevelt.  III.  London:
Heinemann  1912.  XVII,  539  S.  50.  124

Hennig.  Edw.:  Die  Ausgrabungen  von  Tendaguru
in  Deutsch-Ostafrika.  IKolz.  18  (1912)  291—295.  125

*  Martell,  Paul:  Die  Kolonialabteilung  des  Kol.
Botan.  Museums  zu  Berlin.
138.  (26

*  Rawson.  H.  E.:  The  climate  of  South  Africa.
Tourn.  of  the  African  Socicty  43  (1912)  285—2989.  27

üV.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

*An  ennctment  to  consolidate  und  amend  the  law
relating  to  land.  Nr.  11  of  1911.  Aus:  The  Federat.
Malax  States  Govern.  Gazette  1911,  Nr.  51  Vol.  1II
Jotif.  Nr.  2245.  16  S.  50.  les

s;g.  Landwesctze  der  Verein.  Aalayenstunten.

*Lundgesetze  der  Vereinigten  Mlalavenstaaten.
(lnactmem  to  consolillate  and  amend  ihe  law  relnting
t0  Inn.  Nr.  11  of  1911.)  Anus:  The  Ferlcerat.  Aalay
States  (overnm.  Cnzeite  1911,  Nr.  51  Vol.  III,  Notilirat
  Nr.  2815.  16  S.  50.  29

DKol.  5  (!012)  131—.

 

NNeumaun,  Max:  Die  Rechtseinheit  im  deutschen
Kolonialrecht  und  die  Errichtung  eines  obersten  Kolo--nialgerichtshofs.
  Borna-Leipzig:  Noske  1911.  59  S.
0.  85  K,  S0.  Erlangen,  Jur.  Diss.  20.  Mai  1911.  I30

Petit,  Emilien.  Droit  puplic  ou  gouvernement
des  colonies  françoises  d'après  les  loix  faites  pour  ces
pays  1771.  Publ.  avec  introd.  et  table  analyt.  par
Arthur  Girault.  Prof.  Paris:  Geuthner  1911.  XXI,
XV,  512  S.  80.  (Collection  des  éCconomistes  et  des
réformateurs  sociaux  de  la  France.  8.)  #

VI.  Staatsrecht.

*’Exchange  o⅝f  notes  between  the  U’nited  Kingdom
and  France  respecting  bonndaries  between  Sierrn  Leone
and  French  Guinea.  London,  July  6.  1911.  (With.
map.)  London:  Wymann  &amp;amp;  Sons  (1912)  (1  S.)  He#.
([Treaty  serics.  1912.  9.)  32

*IIossmann,  H.  Edler  von:  Einführung  in  das
Deutsche  Kolonialrecht.  Leipzig:  Göschen  1911.
231  S.  8S0.  (  3

VII.  Verwaltung.

*  Mackay,  Frh.  von:  Frankreichs  Reformplänce  in
Marokko.  Kolz  19  (1912)  ff.  134

*  Mondalni,  G.:  Lorganisation  de  la  colonic  I’LErythre
  dans  son  dévcloppement  historiqne  et  dans  son
état  actuel.  Bullet.  de  col.  comp.  4  (1912)  ff.  l35

VIII.  Justizwesen.
Vacgt.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.
X.  Bevölkerungswesen.

Dove,  K.:  Die  besten  Siedlungsgebiete  in  den
deutschen  Tropenkolonien.  Afrika  -  Post  9  (1912)
1  —3.  36

*  Rohrbach,  Paul:  Koloniale  Russen-  und  Ehefragen.
  Die  Hilfe  19  (1912)  291.—293.  37

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Lehmann,  Adolf:  Wintschaftsgeographische  Kritik
der  Statistik  in  den  Jahresberichten  über  die  Entwickelung
  der  deutschen  Schutzgebiete.  Kirchhain

J.-L.  1911  Schmersow.  53  S.  0,80  K&amp;amp;.  S0.  Jena.
Phil.  Diss.  (1911).  p(138.
XII.  Finanzwesen.

Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Griffitas,  David:  The  thornless  pricklr  pen#.
Washington:  1912  Governm.  print.  office.  20  S.  50.
(C.  S.  Depariment  of  Agricult.  Farmers  Bull.  483.)  139

*  Johnston,  W.  H.:  (C’ocoa.  Its  cultivation  and
preparation.  With  illustr.  London:  Murrax  1912.  VIII,
186  S.  6.14.  do.  (Imperinl  Institute  Hundbocks).  40

*  Knkuckultur  der  Eingeborenen  in  Kamerun.  Kol.
Rüosch.  5  (1912)  268  2.2.  41

*  Kapok.  D.  Kol.  5  (1912)  132—  131.  41½

Leutwein,  Paul:  Kolpniale  Agrarkreditaufgaben.
Berlin:  Wallmann  1912.  11  S.  0.50  .XM.  P0#.  (S.  A.
aus:  Deutsche  Lundw.  Rundschau.)  43

Marckwald,  E.:  Uhor  die  (lewinnung  und  Aufbercitung
  des  Alanihot-Kautschuks  in  Deutsch-Ostafriku.
  Tropenpfl.  5  (1912)  225.  236.  4

Python,  Joseph:  Liirrigation  du  delta  tonkinois.
Ann.  colon.  50  (1912).  45
        <pb n="561" />
        G  515  20

*  Der  gegenwärtige  Stand  der  Kantschukkultur  im
Belgischen  Kongo.  Gummi-Ztg.  32  (1912)  ff.  46
*Südwestafrikanische  Wollschafzucht.  D.  Kolz.  19

(1912)  310—311.  (147
acher,  Friedrich:  Afrikanische  Fruchtflicgen.
Tropenpfl.  5  (1912)  236—243.  ·#
XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

*  Der  Bergbau  der  deutschen  Schutzgebiete.  DKol
2  18  (1912)  293—291.  9
Bergbau  in  den  Kolonien.  Verhandl.  der  Kolon.
Techn.  Kommiss.  des  Kol.  Wirtsch.  Komit.  1  (1912)
6  —  19.  õo
*  Hubert,  Henry:  Deseription  pétrographique
cdl'échantillons  de  tricue  oecidentale  frangçaise.
Supplém.  au  Journ.  offic.  de  l'Afrique  oceid.  frang.  70
(1912)  61—67.  51

XVI.  Handel.

*  Bödiker,  Carl:  Die  Verwertung  der  südwestafrikanischen
  Diamanten.  Vortrag.  Berlin:  Deutsche
Kanzlei  1912.  23  S.  0,60  Kr.  80.  52

Die  Branntweingefahr  im  Ewelande.  Monntsbl.
d.  Nordd.  Miss.  Gesellschaft  (1912)  36—38.  (53

*Busemann,  M.:  Die  Aussichten,  die  unser  neuerworbenes
  Kamerungebiet  für  die  Deckung  unseres
Bedarfs  an  übersceischen  Hölzern  bietet.  Verein  ostdischer
  Holzhändler  u.  Holzindustriellen.  Sitz  Berlin.
Berichte  8.  141—152.  (54

"hLe  eommeree  de  ’huite  ’olive  en  Australic.
Bulict.  de  Toff,  du  Gouvern.  génér.  de  I'’Algéerie  9
(1912)  143.  56

llles  Canaries.  Situation  du  port  de  Las  Palmas
au  commencement  de  Tannée  1911.  Rapp.  commerc.
des  Auents  diploem.  de  France.  Nr.  992  (1912).  (56

Könilg,  Bernhard  von:  Die  wirtschaftliche  Entwickelung
  der  deutechen  Kolonien.  Weltverkehr  u.
Weltwirtschaft  2  (1912/13)  61—68.  EL

Landmann,  Fritz  Rolf:  Die  europiiischen  Handelskolonien
  in  China.  Frankfurt  a/M.:  1911  Voigt  &amp;amp;
Gleiber  67  S.  0,75  K.  8%  Marburg,  Jur.  Diss.
15.  Juni  1911.  (58

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Chatterton,  A.:  Industrial  erolntion  in  Indin.
(Hindu  Office)  Madras  1912.  369  S.  3  8KA,.  80.  I5
XVIII.  Verkehr.

Automobllverkehr  in  den  Kolonien.  Verhnndl.
der  Kolon.  Techn.  Kommiss.  des  Kol.  Wirtsch.  Komit.  1

(1912)  20—40.  60
Les  ehemins  de  fer  du  bussin  du  Congo.  Mouvem.
gGOEr.  18  (1912)  277—281.  161

Flugwesen  in  den  Kolonien.  Verhandl.  des  Kolon.
Techn.  Kommiss.  des  Kol.  Wirtsch.  Komn.  1  (1912)
41  —48.  62
*  Gürtler,  Heinrich:  Die  Kameruner  Südbahn.
D  Kol.  5  (1912)  129—132.  (on

*  Drahtlose  Telegraphie  mit  und  in  den  Kolonien.

Verhandl.  der  Kolon.  Techn.  Kommiss.  des  Kol.  Wirtsch.
Komit.  1  (1912)  419—54.  (6

XIX.  Medizin.

Bahr,  P.  H.:  Dysentery  in  Fiji  during  the  vcar
1910.  Report  to  the  London  School  of  Tropical  Aledicine.
  London:  Witherby  1912.  7’  S.  6  S#FX  d0.  65

 

Nededeellngen  uit  het  Geneeskundig  Laboratorium

de  Weltevreden.  2e  serie  A.  Nr.  12.  2e  serie  B.  Nr.  10.
Batuvia:  Javasche  Boekhandel  &amp;amp;  Drukkeri;  1911.
152  S.  8S0.  .  .  [«3
.s(9hllllug-Tokxau,V.:DasBlutbildundscsints
klinische  Verwertung.  (Mit  Einschluß  der  Tropenkrankheiten.)
  Mit  3  lithogr.  Taf.  u.  11  Abb.  i.  Text.
Jena:  Fischer  1912.  VI,  105  S.  1,50.K.  80.  lör
Varis,  S.  M.:  A  studv  of  maluria  and  beri-Heri.
(Pioneer  Press)  Alahabad:  1912.  448  S.  5  8##  8  d.  00.  (6#

XX.  Sprachen  und  Literatur.
*  Joucla,  Edmond:  Bibliographie  de  I/Afrique  occidentale

  française.  Paris:  Sunsot  &amp;amp;  Co.  1912.  275  S.
6  F.  8o0.  6%

*  Vischer,  Hanns:  Rules  for  Hausa  spelling.  Journ.
of  the  African  Sccicty  43  (1912)  339—347.  70

XXI.  Roligions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*  Unsere  Arbelt  in  der  Landschaft  Uganda  in
Deutsch-Ostafrika  in  den  Jahren  1910·1l.  Missionsbl.

d.  Brüderzemeinde  5  (1912)  101—110.  [71
*  Die  Borneo-Misslon  —  zu  Beginn  des  dritten

Vierteljahrhunderts  ihrer  (leschichte  —  am  Vorabend
einer  neuen  Zeit?  Rheinische  Aiss.  Berichte  5  (1912).
97—105.  172
Einzug  Bischofs  Munsch  in  seine  Residenz  Kilema.

D.  O.  Afrika.  Echo  a.  d.  Missionen  8  (1912)
213—217.  13
Horten,  M.:  Die  philosophischen  Systeme  der
speculativen  Theologen  im  Islam.  nach  Originaluellen
dargestellt.  Bonn:  C(ohen  1912.  XIII,  666  S.  18.7.
80.  «  314
*  Khuda  Bulkhsh,  S.:  Essars  Indian  and  Ilslamie.
London:  Probsthain  &amp;amp;  Co.  1912.  295  S.  9.10  ..
(Probsthain’s  Oriental  Series  5.)  175
*  König,  von:  Die  Eingeborenen-Schulen  in  den
Deutschen  Kolonien  Afrikaus  und  der  Südsce.  KolBdsch.
5  (1912)  ff.  11
*  Regierungsprüfungen  in  den  IAlissionsschulen
Togos.  Monntsbl.  d.  Nordd.  Miss.  Gescllsch.  (1912)
35—36.  I
Toit,  Alex.  L.  Du:  Physical  geography  for  South
African  schools.  Camb.  Univ.  Press  1912.  X.  250  S.
4  5%  6  dl.  80.  lis
*  Unsere  Unlamwesl  =  Mission  im  lahre  1911.
Missionsbl.  d.  Brüdergemeinde  5  (1912)  97—101.  7
*  Vogt,  Fr.  Xuv.:  Statistik  des  Apostolischen  Vikariates
  Bagamoyo  (Juli  1910  —  Juli  1911).  Echo  u.
l.  Aissionen  83  (1912)  209—212.  #

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstünde.  Militärwesen.

*Stollowsky,  Otto:  Ein  Beitrag  zur  Vorgeschichte
des  Aufstandes  in  Deutsch-Ostafrika  im  Jahre  190.5.06.

D'Kol.  5  (1912)  ff.  81
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
1*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Amtsblutt  der  freien  und  Hanuscstadt  Hamburg.
Jg.  1000  fl.  Hamburg:  Lütcke  &amp;amp;  Wulff  1900  ff.  8S6.
        <pb n="562" />
        516  20

"Die  Bergwerke  und  Salinen  im  niederrheinischwcst

  fülischen  Bergbaubezirk  im  Jahre  1911.  (Produktion.
  Belegschaft  usw.)  Essen  (Ruhr):  -Glückauf.
1912.  90  S.  80.

*  Brauchitsch,  M.  von:  Verwaltungagesctze.  JNach

dem  Tode  des  Verf.  .  hrsg.  von  v.  Studt  und
v.  Braunhehrens.  Bd.  2  bearb.  von  v.  Taschoppe
19.  Aufl.  8.  Bcarb.  Berliu:  Heymann  1912.  XII,
675  S.  8  A.  bo.

*  Chamberlein,  „Bail  Hall:  Allerlei  Japanisches
(Things  Japanese).  Notizen  über  verschiedene  japanische
(iegenstände  für  Reisende  und  andere.  Berlin:  Bondv
1912.  596  S.  15  4.  80o0.

*  Daenell,  Ernst:  Die  Spanier  in  Nordamerika  von
1513  bis  1824.  München  u.  Berlin:  Oldenbourg  1911.
XV,  247  S.  6  K.  80.  (Historische  Bibliothek  hrsg.
v.  d.  Redakt.  d.  Histor.  Zeitschr.  22.)

Vollständige  Dienstaltersliste  (Anciennetätsliste)
der  Offiziere  des  Deutschen  Reichsheeres,  der  Kaiserl.
Ilurine  u.  der  Kaiserl.  Schutztruppen  mit  Angabe  des
Datums  d.  Patente  zu  den  früheren  Dienstgraden,  nach
den  veschied.  Waffengattungen  zusammengcstellt.
50.  Jg.  1912.  Burg:  Hopfer  1912.  Getr.  Pag.  4.
Angeb.  Vollstündige  Dienstaltersliste  der  aktiven
Sanitätsoffiziere  und  der  in  aktiven  Stellen  befindlichen
Sanitütsoffiziere  z.  D.  des  Deutschen  Reichsheeres,  der
Kaiserlichen  Marine  und  der  Kaiserlichen  Schutztruppen
  mit  Angabe  der  Beförderungen  zu  den  früheren
  Dienstgraden  und  alphabetischem  Namenverzeichnis
  .  31.  Jg.  1912.

*  Vollständige  Dienstaltersliste  der  aktiven  Sanitütsoffiziere
  und  der  in  aktiven  Stellen  befindlichen
Sanitätsoffiziere  z.  I).  des  Deutschen  Reichsheeres,
ler  Kaiserlichen  Marine  und  der  Kaiserlichen  Schutztruppen
  mit  Angabe  der  Beförderungen  zu  den  früheren
  Diensteraden  und  alphabetischem  Namenverzeichnis
  .  .  ..  31.  Jg.
78  S.  10.

Sixth  Internationnl  Dry-Farming-Congress.  Colorndo
  Springs,  Colorado  Oetober  16—20,  1911.  In:
I#  Farming  official  Bulletin  1911.  Nr.  2.

Eindrücke  über  die  deutsche  Industrie  in  Südamerika.
  Verhandl.  der  Kolon.  Techn.  Kommiss.  des
Kol.  Wirtsch.  Komit.  1  (1912)  55—58.

Eisensteln,  Richard  Frhr.  von  u.  zu:  Reise  nach
Konstantinopel.  Kleinasien,  Rumänien,  Bulgarien  und

1912.  Burg:  Hopfer  1912.

Serbien.  Mit  158  Abbild.,  5  Landkarten.  7  LTab.  mit
meteorol.  Beobacht.  u.  1  Reisckarte.  Wien:  Gerolds
Sohn  1912  i.  K.  416  S.  10  .  S0.

Engel,  Eduard:  Deutsche  Stilkunst.  Mit  18  Handschriften.
  12.  durchkes.  Auffl.  Wien:  lempstki;
Lcipzig:  Frertag  1912.  485  S.  5..  8Po.

Eschenbach,  Werner:  Wann  entstcht  das  Recht
des  Stantes  am  Zollaut?  Leipzig:  Veit  &amp;amp;  Co.  1912.
III.  60  S.  2  KC.  0.

Fritsch,  K.:  Hundbuch  der  Eisenbahugesctzgebung
in  Preuen  und  dem  Deutschen  Reiche.  2.  umgearb.
Aufl.  Berlin:  Springer  1912.  Xl.  574  S.  19  ..  80.

*  Gewerbeordnung  für  das  Deutsche  Reich  nach
dem  hemigen  Stande  der  (iesetzgebung.  Mit  einem
Anhang.  enthalt.  das  Kindeschutzgesctz  vom  30.  Jlärz
das  Stellenvermittlergesctz  vom  2.  Juni  1910.
las  Hausarbeitagesetz  vom  20.  Norember  1911  und
das  Gewerbegerichtsgesctz  in  der  Fassung  vom  29.  Septumber
  1901.  Textausg.  mit  alphab.  Sachreg.  3.  Aufl.
Berlin:  Vahlen  1912.  VI.  276  S.  1,20  ..  86.

*  Gruber,  Christian:  Wirtschaftsgeogruphie  mit  einkrhender
  Berüchksichtigung  Deutschlands.  Neu  bearb.

 

von  Dr.  Hans  Reinlein.  Leipzig  u.  Berlin:  Teubner
1912.  XII,  212  &amp;amp;  2.40  M.  go.

Hackmann,  H.:  Vom  Omi  bis  Bhamo.  Wanderungen
  an  den  Grenzen  von  China.  Tibet  und  Birma.
Mit  IIlustr.  von  Alfr.  Wessner  u.  1  Karte.  2.  Aufl.
Berlin:  Curtius  1905.  382  S.  80.  [Umschlagt.):  Vom
Omi  bis  Bhamo.

*Hegl.  Gustav:  Die  Naturschutzbewegung  und  der
Schweizerische  Nationalpark.  Mit  18  IIIustr.  Zürich:
Füssli  1911.  39  S.  1.50  .K..  So.  (Orell  Füsslis
Wanderbilder  Nr.  277—279.)

*  Heilfron,  Ed.:  Lehrbuch  des  Handelsrechts.  2.  neubearb.
  Aufl.  Bd.  1.  Berlin:  Spever  1912.  XX,  774  S.
8,  50  .K.  8S0.  (Heilfron,  Ed.:  Das  Bürgerl.  Recht  d.
Deutschen  Reichs  III  0

*  Kellweg,  A.:  StrafprozeBordnung  und  Gerichts-Verfassungsgesetz
  nebst  den  Gesetzen,  betreffend  die
Entschädigung  der  im  Wiederaufnahmeverfunhren  freigesprochenen
  Personen  und  die  Entschädigung  für

unschuldig  erlittene  Untersuchungshaft.  Text-Ausg.
mit  Einleit.,  Anm.  u.  Sachreg.  16  Aufl.  bearb.  von
Eduard  Kohlrausch.  Berlin:  Guttemag  1912.  IX.

409  S.  3..  80.
Reichsges.  Nr.  12.)

*  Helmo,  Julius:  Die  Bankenquete  1908.  Wirtschaftspolitische
  Studien.  2.  Aufl.  Leipzig:  Dieterich
1912.  200  8.  2,50  A.  8e0.

*  Herggelet,  Mariano:  Dber  die  Wahrscheinlichkeit
eines  Krieges  zwischen  Deutschland  und  England  u.
über  die  Zukunft  der  beiden  Länder,  nebst  einer  Beschreihung
  der  Engländer  von  heutzutage.  Leipzig:
Wigand  (1912)  i.  K.  110  S.  1,50  ..  8o.

Herter-Wilsdorf:  Die  Bedeutung  des  Rindes  für
die  Fleicherzeugung  mit  besonderer  Berücksichtigung
von  Aufzucht-,  Mästungs-  und  Absatzfragen  sowie  der
Ergebnisse  der  36  Berliner  Mastviehnusstellungen  von

75  bis  1910.  Mit  93  Textabb.  u.  Kunstdrucktaf.
Berlin:  Deutsche  Landwirtsch.  Gesellscheft  1912.  XIV.
269  S.  80.  (Arb.  d.  Deutschen  Landw.  Gesellsch.  206.)

*Hesse,  Hermann:
Reichsangehörigkeit?  Berlin:
Leipzig,  Jur.  Diss.

*  Jastrov,  J.:  Handelspolitik.  Berlin:  G.  Reimer
1912.  X,  182  S.  3.  80o.  (Jastrow:  Textbücher
zu  Studien  über  Wimschaft  und  Staat.  1.)

Kalkoff,  H.:  Die  Vertretung  der  Parteien  im
Reichstage  181—1912  in  graphischer  Darstellung.
Berlin  1912:  Buchhandl.  d.  Nationalliberalen  Partei.
1,50  K

*  Kersten,  C.:  Der  Eisenbetonbau.
Ernst  &amp;amp;  Sohn  1911.  1912.  Bte.

1.  Ausführung  und  Berechnung  der  Grundformen.

(Guttemagsche  Sammlunt  Dtscher.

Gibt  es  eine  unmittelbare
Süsserott  o.  J.  50  S.  S0o

T.  1.  2.  Berlin:

S8.  Aufl.  1911.
2.  Anwendungen  im  Hoch-  und  Tiefbau.  6.  Aufl.
1912.

Verwaltungsvorschriften  für  Preu-Polizei-
  u.  Kreisbechörden.  Bearb.
IJg.  1911,

*  Maraun,  W.:
Bische  Gemeinde-,
u.  hrieg.  von  Kurt  von  Rohrscheidt  u.  a.

2.  Hülfte.  Mit  Sachregx.  Berlin:  Reuschel  1911.
752,  58  S.  15  .¼.  80.
Maraun,  W.:  Verwaltungsvorschriften  für  Preu-Bische

  (emeinde.,  Polizei-  und  Kreisbehörden.  Bearb.
u.  hrag.  von  Kurt,  von  Rohrscheidt  u.  a.  Verzeichnie
der  ergünzten,  geünderten  und  aufgchobenen  Erlusse
mit  Hinweis  aut  die  neuen  Bestimmungen  in  den
Zrgünzungsbünden  chronologisch  geordnet.  Stand  vom
1.  Jannar  1912.  Berlin:  Reuschel  (1912).  122  S.  S0.
        <pb n="563" />
        W  517  20

*  Radek,  Karl:  Der  deutsche  Imperialismus  und
die  Arbeiterklasse.  Bremen:  Buchhandl.  d.  Bremer
Bürger-Zeitung  1912.  82  S.  1  .  80.

*  Bohrscheidt,  Kurt  von:  Die  Vichseuchengesetze
für  das  Deutsche  Reich  und  für  Preußen  mit  den
Ausführungsvorschriften  des  Bundesrats,  der  preuischen
  Vichseuchenpolizeilichen  Anordnung,  den  preu-Bischen
  Ausführungserlassen,  dem  Rinderpestgesetz,
dem  Vicheinfuhrverbotsgesetz.  der  Rinderpestinstruktion,
dem  Vichbeförderungsgesetz  und  Ausführungsbestim--mungen,
  sowie  dem  Tierkadavergesetz  und  dessen  Ausführungsbestimmungen.
  Unter  Mitwirk.  v.  Stegner.
2.  Aufl.  (Iie  1.  Aufl.  behandelt  d.  früher.  Geseitze.)
Berlin:  Vahlen  1912.  VII,  618  S.  7  /%.  80.

*  Bomen,  A.:  Das  Vereinsgesetz  vom  19.  April
1908  3.  bedeut.  verm.  Aufl.  Berlin:  Guttentag
1912.  341  S.  2.50  /.  80.  (Cüuttentag'’sche  Sammlung
  Deut.  Reichsgesetze  Nr.  88.)

Sokolowsky,  Alexander:  Der  junge  Kaufmann
und  die  Weltwirtschaft.  Winke  und  Anregungen  für
den  Ubersechandel.  Hamburg:  Thaden  1912.  31  S.  80.

*Sperlings  Zeitschritten-Adreßbuch,  enthaltend  die
Zeitschriften  und  hervorragenden  politischen  Tagesblütter
  Deutschlands,  Osterreichs  und  der  Schweiz.
H’sg.  v.  H.  O.  Sperling.  47.  Ausg.  1912.  Stuttgart:
Sperling  (1912).  VIII,  512  S.  6  ..  80.

*  The  Statesman's  Tear-Book.  Statistical  and
Historical  Annual  of  the  States  of  the  World  for  the
Fear  1912.  Ed.  by  J.  Scott  Keltie.  49  annual  publi-Cation.
  London:  Macmillan  &amp;amp;  Co.  1912.  LXXXIII,
11428  S.  11,60  „K.  80.

*  Tholens,  Rudolf:  Uber  die  Wasserwirtschaft  in
Mesopotamien  in  der  Vergangenheit  und  über  ihre
Wiederbelebung  in  der  (iegenwart.  Vortrag...  Ait
2.)  Abb.  Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Schn  1912.  33  S.  860.
Aus:  Zeitschr.  für  Bauwesen  Ig.  1912.

 

Trietsch,  Davis:  Deutschland  und  der  lslam.
Eine  weltpolitische  Studie.  Lichterfelde-Ost:  Orient-Verlag
  1912.  108  S.  1  4.  SPo.

Veröffentlichungen  des,Bureau  international  des
poids  et  mesures“  in  Paris.  Paris:  v.  J.  Gauthier--Villars.
  80.

(1.)  La  mesure  rapide  des  bases  gé0détiques.  Par  René
Benoit  et  Charles  Eduard  Guillaume.

(2.)  Etudes  sur  la  flexion  de  la  règle  géodésique  en
invar  du  Bureau  international,  par  Ch.  Ed.
Guillaume.

(3.)  Comparateur  de  moyxeune  prccision  pour  l'tude
rapide  des  étalons  à  traits  ou  à  bouts.  Par  Ch.

Ed.  Guillaume.

(4.)  Note  sur  les  expériences  récentes  faites  à  ’aide
des  fils  géodésiques  en  invar.  Rapport  .  ..  Par
J.  René  Benoit  et  Ch.  Ed.  Guillaume.

(5.)  Les  récents  progrès  du  systeme  métrique.  (Zesuitc.)
Rabport  HDPear  Ch.  Ed.  Guillaume.

(6.)  Indications  pour  I'’élaboration  d’une  loi  sur  lcs
poidls  et  mesures.  Par  Ch.  Ed.  Guillaume.

"Vorprüfung  neuer  milchwirtschaftlicher  Gerüte
der  25.  Wanderausstellung  der  D.  L.  G.  zu  Cassel
1911.  IT]  1.  Berlin:  Dtsche  Landwirtsch.  Gesellsch.
1912.  107  S.  S0.  (Arbeiten  d.  Dtschen  Landwirtsch.
Gesellsch.  211.  Maschinenprüfungen  8.)  H.  211.  1
Martiny:  Berichte  über  die  Prüfung  dreier  Melkmaschinen.


*Zechlin,  Max  R.:  Anleitung  und  Vorschriften  für
Kraftwagen-Besitzer  und-Führer.  Mit  20  Abb.  i.  Text.
4.  bed.  erweit.  Aufl.  Berlin:  Schmidt  &amp;amp;  Co.  1912.
XVI.  284  S.  2,80.#K.  Sb.  (Autotechnische  Bibliothek  I.)

Zentralbliatt  der  gesamten  Arzneimittelkunde.  In
Verb.  m.  .  .  .  hrsg.  von  Anselmino,  Biberfeld,  Gilg.
Ig.  1912.  H.  1.  Heidelberg:  Winter  1912.  80.

*  Zoepfl.  G.:  Deutschland  und  England  im  weltwirtschaftlichen
  Wettbewerb.  Weltverkehr  u.  Weltwirtschuft
  2  (1912/13)  19—56.

 

 

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Vom  1.  Mai  d.  Is.  ab  ist  der  Postpaketdienst  zwischen  Deutschland  und  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  auf  den  Verkehr  zwischen  den  deutschen  Schutzgebieten  in
Afrika  und  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  ausgedehnt  worden.  Die  Pakete  gehen  in  beiden

Richtungen  über  Hamburg.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juni  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  Neuguiuea  Neapel  Friedrich-Wilhelms
—  hicessahe,  14  -  Juni  12—  ub  Laen  21%  1.Juni  10-.Juli
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  23.  Juni  (Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.  10
(engl.  Schiffe)  *êr1  [(Rabaul  42  Tage

*  Fur  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo
1139  am  20/6.  u.  18/7.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="564" />
        G  518  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16  Tage1.  28.  jed.  Mts.  1010
(deutsche  Schiffe)
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tage8.  jed.  Mts.  1045
Muansa  und  Schirat  *  Z
8  Von  Mombasa  Weiter-  1  Brindisi  30.  Juni  Mombasa  O  17  Tage  Juni  1040
befbrderung  mit  der  Uganda.engl.  Schiffe)
labn#unr  von  der  Enitt0n  arseille  21.  Juni  Mombasa  O  19  Tage  19.  Juni  1010
mungsorten.  (engl.  Schiffe)  -
Marseillc.11.28.jed.Mts.  Tanga  19  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
d)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  Nea  el  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  101#
s,  ullo.  Gandemt  Ko-  eaausche  Schiffe)  6„
rogwe,  Leganga,  Mkumbara.  '  jed.  »  jed.  ·  5
Firier  u  bnhdnsbaor.  Marseille  10.  jed.  Mts  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1045
Vangam  und  Wühelmstal)Grindis  30.  Juni  Tanga  25  Tage  28.  Juni  100#0
(engl.  Schiffe)
1  Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Daressalam  20  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  2.15
e)  —*  Dussalam.  sowie  nacheutsche  Schiffe)  '  o
aamoo,  marckburg,  s  ·  N  ·  .2.·.  .
Zägäm  F  fingfåthnåa  .  —“*  -.—  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10#0
ossa.  Kilwa  enfst.  Kon-  ,  ,  »  ·  .
von-Fraut,Lkndt,Mahcnge,  Marseille  10.  jed.  Mts.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Mikindant,  Mkalama,  Mo-  (von  Zanzibar  unmittelbar
horro,  Morogoro,  Mpapua,  Werbeseordern  nach
Muasa,  Neu-Langenburg,  Daressalam  durch  Gouverne-Vgerengere,
  Sadani,  Shia  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Soga.  Jionz,  Tabora,rindisi  30.  Juni  anzibar  19  Tage  28.  Juni  1040
Tschole.  Udsidji.  Usumbura  (engl.  Schiffe)  Janzihar  1#  Lrteer  –x
—  mit  nächster  Gelegenheit
3.  Deutsch-Südwestafrika.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Swakopmund  23,  24  Tg.9.  24.  jed.  Mts.  5.80
-a)  nach  Swakopmund  sowie  Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  104
o  n  "s
ungnisbucht,  Epuktro,  S  jed.  M  jed.  .  12.
grbicsherheaeng.on  7  S  14.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tage13.  jed.  Mts.  12.1
ontein.  Groß-Barmen,  Groß-  «
Wuve,  Gesab  ri,  o  Southampton!  1.  Juli  Swakopmund  18  Tage  29.  jed.  Mts.  1012
chanas,  Hohewarte,  Jakals-eutsche  Schiffe)
lanssefdahan  arhchsbnke.  Southampton  15.  Juni  Swakopmund  24  Tage14.  Junii  12.48
Kubas,  Malttemtal  RNauchas,  910
cudamm,  Neuheufis,  a-  J  S  7  «
Jiasre  Zirürerh  Hamburg  18.  Juni  Swakopmund  etwa  27T.-Juni  9.1
guan.  na,  Obawol-  Giitba-  Southampton  8.  22.  29.  Juni  Swakopmund  unbestimmt]  7.  21.  28.  Juni  12.468
wera.  Otsimbingwe,  Otfiwakoge,
  Oletwer,  Ollosonlatuilldamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  43  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10
meb,  Usakos,  Waldau.  Water-  .  ·
berg,Wilhc-lmstalu.WutdhukJsAntivcrpen24.jed.Mts.  Swakopmund  34  Tage23.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25  Tg..  24.  jed.  Mts.  5.30
Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage  11.  27.  jed.  Mts.  1045
(deutsche  Schiffe)
Southampton  14.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  20  Tage13.  jed.  Mts.  12.48
(deutsche  Schiffe)
d)  nach  Lüderitzbucht  sowie  S  «  -  --  «.  .  12
W  Sonthm  pton,  1.  Juli  Lüderitzbucht  19  Tage9.  jed.  Mts.  101
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,  .  *  7  *½  ·
baiuur.Kaltsomem(Sud),couthampton1u.sum  Lüderitzbucht  19  Tages4.  Juni  12.48
Kanus,  Keetmanshoop.  Kul-  -
ZEI-JZZFZPFYFFHZZIIMZEHamburg  18.  jed.  Mts.  Lũderitzbucht  86  Tage.18.  jed.  Mts.  9.10
mas  und  Warmbad
#Hamburg  15.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage.  jed.  Mts.  9.10
Antwerpen  24.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32  Tage.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
#Antwerpen  12.  Juni  Lüderitzbucht  21  Tage  11.  Juni  1.0
(deutsche  Schiffe).
        <pb n="565" />
        519  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
DHamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  ““t  —  ½  Plantation  22  Tage
r“  5  "22
Bonaberi,  Bonamdaft,  Buea,  ·  Longji2  Tage
Campo,  Dschang,  Duala,,Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dume,  Sboloipo,  Edea,  da-  —  sur  Mer  Duala  19  Tage
bast,  dand  3.  (eutsche  Schtst  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
tal,  Lolodorf  Lomie,  Longs,  Plantation  20  Tage
Mun  "  Longji  20  Tage

 

Eanshe  r—

 

 

 

 

 

 

 

 

Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Duala  28—30  Tage
Liverpool  27.  Juni  Viktoria  88  Tage  -.-.  -
«  Duala  39  Tage  25.  Juni  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
ov)  nach  Rio  del  Neey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
OHamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—438  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
('Liverpool  27.  Juni  Rio  del  Rey  37  Tage25.  Juni  1012
J)  nach  dem  Tschadsee-  GebietLiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kussert)  «  von  dort  weiter  Über
Lokodja-pola
Antwerpen  22.  Juni  Matadi  20—21  Tage  21.  Juni  8.43
4  nach  Molunpd2La  Nochelle  3.  24.  Juni  dvon  dawelter  nih  de  Eilen.,  1.  22.  Juni  1018
ls  chiffe)  *  gn  hlht  ambscrn  auf  4
«  o,  n  jed.  »
Bordeaux  25.  jedes  Monats  em  #ne,  Haugazun  23.  jed.  Mts.  10  45
5.  den  Narolinen,  Palan-=  n  .«  «  ««..
eapel  14°.  Juni  12°.  Juli  Jap  36,  37  Tage  12*.  Juni  10.  Juli  1040
Iuseln,  Marianen.  335  Schtise)  Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
#a)  nach  Jap  und  Angaur  Gelegenh.  bzw.  36  Tage
Brindisi  23.  Juni  Jap  49  Tage  21.  Juni  1040
(engl.  Schiffi)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.  «
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Palau  36  Tage
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Neapel  12“.  Juli  Saipan  48  Tage  10.  Juli  1040
(deutsche  Schiffe)  Ponape  50  Tage  .

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1139  am  20/6.  und  18/7.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  gereitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhuliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Gischälftspapier=  Warenproben

  —  über  Rußland"  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  7#  u.  11X  sowie  Dienstags  7.52.
.  b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.
Neapel  14.  28.  Juni  Tsingtau  35  Tage  12.  26.  Juni  1040
(deutsche  Schtffe)
»  Brindisi  jeden  Sonnta  Tsingtau  33—37  Tage  seden  Freitag  1040
6.  Niantschon.  -.  1  9  sing  ge  Freitag
Marseille  16.  30.  Juni  Tsingtau  87  Tage  14.  28.  Juni  1015
(franz.  Schiffe)
Liverpool  21.  Juni  Tsingtau  35  Tage  20.  Juni  8.43
Marseille  7.  21.  Mai  Tsingtau  835  Tage  5.  19.  Juni  10  1
(engl.  Schiffe)

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Sriest  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten,  Brieffendungen  teder  Art  auch  über  New  Hork  befördert.

 

Queenstovn  27.  Juni  25.  Juli  Apia  32  Tage  25.  Juni  23.  Juli  3.15

7.  Samoa.
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
        <pb n="566" />
        E  520  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
I
V«mkml'3nm«s  Neapec«12«.Jx-1i  Jaluit  55  Tage  10-  Juli  1040
a)  nach  Jaluct  (deutsche  Schiffe)  u
Adelaide  27—31  Tage,
.—  s  zs
b)  nach  Nauw  Brindisi  *  28.  Juni  7.  Juli  Sydney.  Von  dort  mi7.  14.  17.  21.  28.  Juni
(engl.  Schtffe)  Dte  der  egebe  5.  Juli  1040

 

Taranto  16.  30.  Juni
Cengl.  Schife)  I

mpfer  ermania“  der
Jaluttlinte  nach  Nauru

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  t  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

  1139  am  18.

Juli.

 

9.  Logo.

(deutsche  Schiffe)
Hamburg  23.  jedes  Monats
#Marseille  10.  jedes  Monats

Bordeaux  |  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Mittwoch

Hamburg  16.  jedes  Monats
tRbotterdam  .  22.  jedes  Monats

 

(deutsche

Femung  30.  Juni
Kotterdam  4.  Juni  4.  Juli
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  #  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage
Boulogne  s.  M  11.  26.  jedes  Monats-Lome  16  Tage

Lome  22  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  29  Tage
Lome  23  Tage

Lome  31  Tage
Lome  26  Tage

 

 

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  1040

23.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  1012

80.  Juni  9.10
3.  jed.  Mts.  10  12

Den  durch  s  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugefuͤhrt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Pofst  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  ie  in  Berlin  am
Neapell  4%  6  Sbbr  ,
Deutsch-Neugninea  .  1827Jum7Jutc  Neapel....13.27.3um
VUUV"«·«  ——  #
Neapel  3“.  19.  Juni  Marseille.  .  .  6.  20.  Juni
deutsch,-  Ostafrina  Brindisi.  16.  Juni  Liverpooll  16.  Juni
Marseille  .16.  Juni  Niantschon  Toimse  on.  über  San  Francisco  oder
1.  15“.  Juni  *  «  ttle  unbestimmt
———————u.–*  dn  —
P
Hamburgg  2.—16—  jed.  Mts.  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  144“.  30“.  jed.  Mts.  bahn.  .  .  .  s  Donnerstag  u.  Sonnabend
Namern  Hamburg  16“.  jed.  Mts.  —
—  Liverpool.  5.  Ju  Plymouth  8  5
Neapel!  18.  27*.  Juni  Queenstown  Lüber  Vancouveram  12“.  Juni
von  3%  .  Jull  duni  Samoan.  oder  Havre  10“.  Juli
1———————  k  od.  Plymouth
übri  ·  .
KVriwdifi  7.  Juli  Prindist  ...  vorausfichtlich  Mitte  Juni
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  ...  7.  Juli  apel
Neapel  18.  27..  Juni  Hamburg  27.  6·.  77.  8.  16“.  jed.  Mts.
den  Palan-Inseln)  Brindifi...  7.  Juli  Togo..  Southampton  14.  30-.  jedes  Monats
Marshall-Inseln  .  Neapel..  .  7.  Juli  Plymouth  ..  jeden  Mittwoch.

 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="567" />
        W  521  2□

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Weermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten

Vostdampfer  von  #  nach  bis  28.  Mai  1912.
„Adolph  Woermann  Hamburg  Ostafrika  am  29.  Mai  ab  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  15.  Mai  in  Duala.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  21.  Mai  in  Las  Palmas.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  238.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  New  Nork  Westafrika  am  31.  Mai  ab  New  Vork.
„Carl  Woermann“..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  28.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  Mai  Ouessant  passiert.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  27.  Mai  Ouessant  passiert.
„Erna  Woermann“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  25.  Mai  ab  Beira.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  22.  Mci  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  27.  Mai  ab  Tanger.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  26.  Mai  Ouessant  passiert.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  27.  Mai  in  Sekondi.
„HOenriette  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  28.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  28.  Mai  in  Sierra  Leone.
„Jeannette  Woermann“  Matadi  Hamburg  am  28.  Mai  ab  Monrovia.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  28.  Mai  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Issinie  am  20.  Mai  in  Assinie.
„Lothar  Bohlen“  Gabun  Hamburg  am  24.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  24.  Mai  ab  Madeira.
„Lulu  Bohlen"  .  Hamburg  Calabar  am  30.  Mai  ab  Hamburg.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  27.  Mai  in  Sekondi.
„Max  Brock“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Mai  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  25.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  22.  Mai  ab  Rotterdam.
„Kaiser"“.  Kotonou#  Hamburg  am  28.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Khali““  Lüderitzbucht  Hamburg  am  95.  Mai  in  Lagos.
„Sausenberg“  Hamburg  Kotonou  am  18.  Mai  in  Sekondi.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Edea“"  Hamburg  «  Kotonou  am  23.  Mai  in  Antwerpen.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  23.  Mai  in  Duala.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  21.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Otavi“  Kotonou  Hamburg  am  22.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Rhenania“  Hamburg  1T  Ostafrika  am  24.  Mai  in  Zanzibar.
„Saovoia“.  Accra  Hamburg  am  21.  Mai  ab  Las  Palmas.
„„Swakopmund“.  Hamburg  Mossamedes  am  28.  Mai  in  Mossamedes.
„Togo“  Kamerun  Hamburg  am  22.  Mai  ab  Lagos.
„Windhuk"“  Durban  Hamburg  am  14.  Mai  ab  Swakopmund.
„Slavonia“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Mai  ab  Swakopmund.
l
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Hamburg  Ostafrika  am  14.  Mai  ab  Mahé.
„Arnfried“.  Hamburg  Burutu  am  21.  Mai  Dover  passiert.
„Gundrun“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  27.  Mai  Vlissingen  passiert.
„Ingbert“.  Burutu  Hamburg  am  19.  Mai  ab  Lagos.
„Ingo“  ..  Calabar  Hamburg  am  24.  Mai  ab  Lagos.
„Ingraban“.  Hamburg  Gabun  am  13.  Mai  in  Monrovia.
„Irmfried"“.  Hamburg  Matadi  am  22.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Walburg“  Hamburg  Matadi  am  18.  Mai  in  Banana.
„Wigbert“  Hamburg  Calabar  am  18.  Mai  in  Monrovia.
„Winfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  Mai  in  Swakopmund.
        <pb n="568" />
        W  522  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  BHeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Str.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Ferwverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  29.  Mai  1912.
Grün-  Kapital  Ge-  heoe-  Letzte  .  Freibleibend
dungs-  schäfts-  Eb.  Dibir-  #  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  1  M  jahr  1  dende  dende  1  %  %
6  is  -  s  .
1907I2500000  .1  10.  17  6  Afrilanische  Kompanie  A.“G.  .  86  91
1907  600  O0o00  1.  7.  0  0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  .  83  90
1896  1200000  1.  1.  12  —  Bäödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Akt.  126  130
1902,  2  650  000  1.  1.  0  —  British  Central  Africa  Ltd.  9/—  9•6
1905,  1,000  000  1.  4.  ½  —  r  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  To.,  S.-G.  I  165  175
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)Z  60  65
1902  600  O000  1.  1.."  8  8  Centralafrikanische  Serengesellschaft  m.  b.  v.  135  145
1905.  220  000  1.  1.  4  3  „Debundscha-Pflan  azung  (D.  K  96  100
1900  1  156  400  1.  1.  0  —  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  -  Ant.  104  107
1878  2750  0O000  1.  1.)  11  —  1/tsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  -  *  7  .  4  140  150
1902  1,000  000  1.  1.  5  —  Deut  sche  Kamerun-Ges.  m.  78  83
1907:  2  500  000/1.  1.,  3  —  [Deutf  che  Hammerun-Ges,  m.  o  Ootk  98  102
1885  29000  000  1.  4.  64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Shwefofeia  580  610
1902  1  000  O0001U0.  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)4  58  63
1908.  4500  000  I1.  1.  0  —  Deutsche  Sübseephosphat,  Attien.  156  160
1902  Ü  000  000  1.  —t  —  Deut  sche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  s  97  102
1896  2250  000  1.  1.1  10  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  g.  *1  .  97  102
1898  3000  0000  1.  11  —  Gesellschaft  Südkamerun  Anteile  r  110  125
1908  1  022  100|1.  10.  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  2  .  82  86
1889  3  000  Od0  1.  10.  0  0  3  Hanseatische  Plantagengesellschaft  45  50
18871  1200  000  1.  1.1  25  —  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  .  330  —
1898  219  000/1.  7J7.0  0.  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien  n  58  62
1906  3  000  Oodh  1.  4*  4°  !  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A.-GB.  78  82
1895  10  000  000  1l.  .  Kaoko  Land=  und  Minergesellshaft  6.  K.  6%  27  80
1908  157  600  1.  1.  ·0  NKaukausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  &amp;amp;  950.4  1050
1903.  900  000  19  1.  ·0  —  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  #.G.  85  90
1908.  1250  000  1.  1110  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  127  132
1908  2  125  000  1.  2.22½  —  Kolmanskop  Diamond  shares  AM  44  ¾  4
1899  2  000  000  T  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  "  98  98
1806  160  000  1.  1.0  —  JNama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  450  500
1886  7500  000  1.  4.  -  0Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  126  128
19068  1100  000  1.  1.  0  —  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G)  108  112
1900  St  200  000  1.  4.)  5.¼  6,50  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Gemscheine)  &amp;amp;  63  65
1902  2  375  000  1.  1.  4  —  vacific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  8  5  8  5½
1910  2  375  000  1.  11  0  —  do.  junge  33½  ginbettolt,  2  9  2¾
1904  60  000  1.  5h.0  HPflanzungs-  Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  84  88
1895  1500  000  1.  U%%  —  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaft  —  40
1908  .  900  000  1.  1.  0  0.  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  –  20
19052  000  oo  |1.  1.  4  4  ·°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  .»—  18
1897  500  000  1.  1./1  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  180  200
1904  1,.000  000  1.  1.1  12  Eisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  160  170
1895  2  500  000  1.  J7  O  D  South  African  Territories  Limite  7/3  709
1895  2  350  000,  1.  1.  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limited  3  3/6
1892  22  000  O00  1.  1  5.  7½  South  West  Africa  Co.  Limite  28/—  29/
18989  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  LKaffeebaugesellshaft  Stamm-Anteile  35  40
1893  142  200  1.  4.  0  0  Vorzu  9  Anteile,l  70  80
1900  .  235  000  1.  1.  o  0  PVerein.  Diame  minen  Lüderitzbucht  45  50
19001  600  O00  1.  11  0  20  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  .¾  140  170
1897  2  100  000  1.  1,  3  —  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  5  78  83
1897  3  000  000  .1l.  1.  15  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  218  225
1895,  1  800  OO00  1.  1.  0  —  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.,  Vorzugs-6
  T  3  Ant.  (D.  K.  6)  100  —
i  .k

 

 

 

 

 

 

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

—  Dividende  noch  nicht  erklärt.

—

*)  Bauzinsen.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.  n
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  E.  S.  Mittler  AK  Sohn,  Berlin  S8Wes,  Kochstr.  668—

–.
        <pb n="569" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Juni  1912.  Nummer  12.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  etumal
vierteljährlich  erscheinenden:  „itteilungen  ans  den  deutschen  Schutzgebieten“-.  Herausgegeben  von  ID-r.  Marquardsen.  Der
vierteljäbrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  4,—,  direkt  umer  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  4&amp;amp;  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebicte  und  Osterreich-Ungarns,  d)  4.6.—  für  die  Länder  des  Meltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die
Köntgliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8  Wég,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung,  betr.  die  Verleihung  des  Eigentumsrechts  am  Pomonagebiet  und  die
Erteilung  einer  Bergbausonderberechtigung  in  diesem  Gebiete.  Vom  18.  Mai  1912  S.  523.  —  Verfügung  des  Reichskanzlers
  zur  Ergänzung  der  Verfügung,  betr.  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der
Südsee,  vom  27.  März  1908.  Vom  19.  Mai  1912  S.  524.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,
  betr.  die  Berufung  der  Mitglieder  des  Gouvernementsrats  von  Deutsch-Ostafrika  für  die  Rechnungsjahre
1912  und  1913.  Vom  13.  April  1912  S.  525.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Abänderung
  der  Seuchenbekämpfungs-Verordnung  vom  15.  August  1910.  Vom  13.  April  1912  S.  525.  —  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Bekämpfung  der  Rindenkrankheit.  Vom  2.  April  1912  S.  526.  —
Personalien  S.  526.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Schließung  des  Zollamts  in  Wiedhafen  S.  528.  —  Nachweisung
der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-O2  stafrika  im  Monat  Februar  1912  S.  528.

Kamerun:  Zusammenstellung  der  Ergebnisse  einiger  älterer  Regenmeßstationen,  die  zur  Beurteilung  der  Regenverhältnisse
  in  Neu-Kamerun  dienen  können  S.  529.
Deutsch-Südwestafrika:  Ein  Erkundungsritt  in  das  Kaukau-Veld  (mit  einer  Kartenskizze  und  acht  Abbildungen)

S.  530.  —  Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den
Monaten  Januar  und  Februar  des  Rechnungsjahres  1911/12  S.  541.
Deutsch-Neuguinea:  Eine  Studienreise  nach  Neuguinea  S.  542.  —  Die  Erpedition  zur  Erforschung  des

Kaiserin-Augusta-Flusses  (Sepik)  S.  547.

Samoa:  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Samoa  im  Kalenderjahr  1911
im  Vergleich  mit  1910  S.  577.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Verein  Westafrikanischer  Kaufleute  S.  547.  —  Carl  Bödiker  &amp;amp;  Co.,

Kommanditges.  aus  Aktien,  Oamburg  S.  551.  —  Jaluit-Gesellschaft  S.  551.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  landwirtschaftliche  Entwicklung  des  Uganda-Protektorats
  1910/11  S.  552.  —  Die  Besiedlungsfähigkeit  des  belgischen  Kongo  S.  553.  —  Baumwollanbau  in
Britisch-Indien  S.  554.  —  Der  Kakaomarkt  in  Ecuador  im  ersten  Vierteljahr  1912  S.  554.  —  Kakao-Ausfuhr  der
Dominikanischen  Republik,  Januar  bis  März  1912  S.  555.  —  Der  Gummimarkt  auf  Ceplon  S.  555.  —  Die  Gummi-Industrie
  Boliviens  S.  556.  —  Phosphatgewinnung  in  Agypten  S.  557.  —  Außenhandel  von  Britisch-Neuguinea

(Papua)  im  Jahre  1910/11  S.  557.  —  Goldküste  S.  557.  —  Zahnküste  S.  558.
Literatur-Bericht  S.  558.  —  Koloniale  Literatur  (Xll.)  S.  558.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  564.—
Schiffsbewegungen  S.  568.  —  Marktbericht  S.  569.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  570.

 

 

 

 

 

 

 

Amtlicher  Teisecccl#rerenrernr

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung,  betr.  die  Verleihung  des  Eigentumsrechts  am  Domonagebiet  und  die
Erteilung  einer  Bergbausonderberechtigung  in  diesem  Gebiete.
Vom  18.  Mai  1912.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usw.,
verordnen  auf  Grund  der  §8§  1,  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  812)  und
der  §§  19,  21  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  vom  7.  April  1900  (Reichs-Gesetzbl.
S.  213),  was  folgt:

Der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  in  London,  deren  alleiniger  Inhaber  der  Kaufmann
Daniel  de  Paß  ist,  wird  hierdurch  das  Eigentumsrecht  am  Pomonagebiet  und  unter  den  in  der
Anlage  1  aufgeführten  Bestimmungen  und  Bedingungen  eine  vererbliche  und  veräußerliche  Sonder-
        <pb n="570" />
        524  20

berechtigung  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung  aller  Mineralien,  insbesondere  aller
Edelsteine,  innerhalb  dieses  Gebiets  verliehen.  Der  Umfang  des  Pomonagebiets  ergibt  sich  aus  der
anliegenden  Karte  (Anlage  2).“)

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Homburg  v.  d.  Höhe,  den  18.  Mai  1912.
(L.  S.)  Wilhelm.

v.  Bethmann  Hollweg.
Anlage  1.

Die  Bergbausonderberechtigung  wird  unter  der  Bedingung  erteilt,  daß  die  Firma  Daniel
de  Paß  &amp;amp;  Co.  die  Berechtigung,  soweit  sie  sich  auf  die  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Edelsteinen
bezieht,  innerhalb  einer  Frist  von  drei  Monaten,  vom  Tage  des  Erlasses  der  Verordnung  ab  gerechnet,
  unter  den  Bedingungen,  die  in  dem  am  13.  März  1912  zwischen  der  Pomona-Minen-Gesellschaft
  mit  beschränkter  Haftung  und  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  in  Berlin  geschlossenen
notariellen  Abkommen  vereinbart  sind,  durch  notarielle  Erklärung  an  die  Pomona-Minen-Gesellschaft
in  Berlin  als  Treuhänderin  für  die  als  deutsche  Kolonialgesellschaft  zu  errichtende  Pomona-Diamanten-Gesellschaft
  überträgt.

Auf  die  durch  diese  Verordnung  erworbene  Berechtigung  zur  ausschließlichen  Aufsuchung
und  Gewinnung  von  Mineralien  finden  die  Vorschriften,  welche  sich  auf  ein  nach  der  Kaiserlichen
Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  begründetes
Bergwerkseigentum  beziehen,  entsprechende  Anwendung.  Nach  Ubertragung  des  Rechtes  zur  ausschließlichen
  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Edelsteinen  auf  die  Pomona-Minen-Gesellschaft  finden
die  bezeichneten  Vorschriften  auch  auf  das  übertragene  Recht  entsprechende  Anwendung.  Die  Bestimmungen
  über  den  Betriebszwang  (§  57  der  Bergverordnung)  gelten  nur,  soweit  es  sich  um  die
Gewinnung  von  Edelsteinen,  nicht,  soweit  es  sich  um  die  Gewinnung  von  anderen  Mineralien
handelt.  Für  den  Fall,  daß  der  Inhaber  des  übertragenen  Rechtes  zur  ausschließlichen  Aufsuchung
und  Gewinnung  von  Edelsteinen  dieses  Recht  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  der  Kaiserlichen  Bergverordnung
  über  die  Aufhebung  des  Bergwerkseigentums  verliert,  erfolgt  der  Verlust  zugunsten  der
Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.,  die  dann  ebenso  wie  in  dem  Falle,  daß  das  Recht  zur  ausschließlichen
  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Edelsteinen  aus  einem  anderen  Grunde  wieder  auf  sie  übergeht,
  hinsichtlich  der  Gewinnung  von  Edelsteinen  dem  gleichen  Betriebszwang  unterliegt.  Solange
ein  ÜUbergang  des  Rechtes  auf  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  nicht  erfolgt  ist,  finden  die  88  72,  74
der  Kaiserlichen  Bergverordnung  keine  Anwendung.

Die  Erhebung  einer  Feldessteuer  (§  63  der  Bergverordnung)  findet  nur  für  diejenigen
Flächen  statt,  in  welchen  in  dem  betreffenden  Jahre  ein  Abbau  betrieben  wird.  Der  Gouverneur
hat  im  Bedarfsfall  die  näheren  Vorschriften  darüber  zu  erlassen,  wie  diese  Flüchen  zu  bemessen  und
in  der  Natur  zu  bezeichnen  sind.  Er  kann  dabei  nach  Anhörung  der  Beteiligten  Mindestmaße  für
die  der  Berechnung  der  Feldessteuer  zugrunde  zu  legenden  Flächen  festsetzen.

Soweit  die  zur  Zeit  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  bereits  zustehenden  Rechte  der  Auferlegung
  einer  Steuer  oder  Abgabe  auf  das  Grundeigentum,  das  Bergwerkseigentum  oder  den
Bergbaubetrieb,  insbesondere  der  Auferlegung  einer  Feldessteuer  oder  Förderungsabgabe,  etwa  entgegenstehen
  sollten,  wird  dem  Inhaber  des  durch  die  gegenwärtige  Verordnung  erteilten  oder  des
von  ihr  hergeleiteten  Rechtes  eine  solche  Steuer  oder  Abgabe  weder  auferlegt  noch  auferlegt  werden.
Für  die  Entscheidung  der  Frage,  ob  einer  Steuer  oder  Abgabe  dieser  Art  der  Inhalt  jener  Rechte
entgegengestanden  hätte.  ist  der  Rechtsweg  vor  den  nach  den  bestehenden  Vorschriften  zuständigen
deutschen  Gerichten  zulässig.

Verfügung  des  Reichskanzlers  zur  Ergänzung  der  Verfügung  betr.  die  standesamtliche
Juständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Kfrikas  und  der  Südsee  vom  27.  MOär=  1908.
Vom  19.  Mai  1912.

I.  Die  Verfügung,  betreffend  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  vom  27.  März  1908  (Kol.  Bl.  S.  372),  abgeändert  durch  die  Verfügung  vom
21.  April  1910  (Kol.  Bl.  S.  409),  wird,  wie  folgt,  ergänzt:

 

*)  Nicht  mit  abgedruckt.
        <pb n="571" />
        W  525  2e

§&amp;amp;  1  erhält  unter  Nr.  II  Ziffer  5  zu  a)  folgende  Fassung:  der  Bezirksamtmann  in
Käwieng  und  die  Stationsleiter  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke.

II.  Diese  Verfügung  tritt  mit  Rückwirkung  zum  21.  April  1910  in  Kraft.
Berlin,  den  19.  Mai  1912.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Solf.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Berufung  der
Mitglleder  des  Gouvernementsrats  von  Deutsch-Ostafrika  für  die  Rechnungsjahre
1912  und  1913.

Vom  13.  April  1912.

Auf  Grund  des  §  17  der  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  24.  Dezember  1903,  betreffend  die  Bildung  von  Gouvernementsräten,  sind  in  den  Gouverne-=mentsrat
  von  Deutsch-Ostafrika  für  die  Rechnungsjahre  1912  und  1913  berunfen  worden:

I.  Als  außeramtliche  Mitglieder:

Feilke,  Carl,  Administrator  in  Kwamkoro,  Bez.  Tanga.

Leue,  August,  Bevollmächtigter  des  Besiedlungskomitees  in  Leudorf,  Bez.  Moschi.
Steinbeck,  Curt,  Pflanzer  in  Msinga,  Bez.  Morogoro.

Vincenti,  Carl,  Maler  und  Photograph,  Daressalam,  Bez.  Daressalam.
Klamroth,  Martin,  Missionssuperintendent  in  Daressalam,  Bez.  Daressalam.

II.  Als  deren  Stellvertreter:
Meinhardt,  Fritz,  Pflanzungsleiter  in  Makuyuni,  Bez.  Wilhelmstal.
König,  Fr.,  Pflanzer  in  Mboloti,  Bez.  Moschi.
Budelmann,  Richard,  Pflanzer  in  Rusegwa,  Bez.  Morogoro.
Devers,  Paul,  Kaufmann  in  Daressalam,  Bez.  Daressalam.
Rohmer,  Martin,  Missionspriester  in  Gonya,  Bez.  Wilhelmstal.

Daressalam,  den  13.  April  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Methner.

——  —

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Hbänderung  der  Seuchenbekhämpfungs-Verordnung
  vom  15.  RKugust  1910.7)
Vom  13.  April  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1910,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt
  S.  509)  wird  verordnet,  was  folgt:

Der  §  1  der  Verordnung,  betreffend  die  Bekämpfung  gemeingefährlicher  Krankheiten,  vom
15.  August  1910  (Seuchenbekämpfungsverordnung)  erhält  folgende  Fassung:

&amp;amp;  1.  Eine  gemeingefährliche  Krankheit  (Seuche  im  Sinne  dieser  Verordnung)  liegt  vor  bei
jeder  Erkrankung  und  bei  jedem  Todesfalle  eines  Menschen  an  Pest,  Pocken,  Cholera  oder  Schlafkrankheit.


Daressalam,  den  13.  April  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1910,  S.  796  f.
        <pb n="572" />
        W  526  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  dle  Bekämpfung  der  Rindenkranthbeit.
Vom  2.  April  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die
seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Es  ist  verboten:

1.  Schoten  und  Holzabfälle  von  Kakaobäumen  in  den  Pflanzungen  umherliegen  zu  lassen
oder  mit  oberirdisch  fließendem  Wasser  in  Berührung  zu  bringen,

2.  erkrankte  Kakaobäume  oder  Teile  von  ihnen  von  den  Grundstücken  zu  entfernen.
Ausgenommen  sind  präparierte  Früchte  und  solche  Teile,  die  zu  wissenschaftlichen
Untersuchungen  oder  als  Lehrmittel  dienen  sollen.

§  2.  Kakaosaat  für  Pflanzzwecke  darf  nur  nach  vorheriger  Desinsektion  aus  den  Kakaopflanzungen
  abgegeben  werden.

Die  Voraussetzungen,  unter  denen  eine  Desinfektion  als  erfolgt  gilt,  werden  von  der
Kommission  festgesetzt  und  öffentlich  bekannt  gemacht.

§*  3.  Der  Eigentümer,  Nutzungsberechtigte  oder  Verwalter  eines  Grundstückes,  auf  dem
die  Rindenkrankheit  auftritt,  ist  verpflichtet,  hiervon  der  Kommission  oder  einem  ihrer  Mitglieder
unverzüglich,  spätestens  binnen  einer  Woche,  Mitteilung  zu  meachen.

§  4.  Die  Kommission  und  ihre  einzelnen  Mitglieder  sind  befugt,  zur  Nachforschung  nach
dieser  Krankheit  die  Pflanzungen  zu  jeder  Tageszeit  zu  besichtigen,  haben  aber  tunlichst  den  Eigentümer,
  Nutzungsberechtigten  oder  Verwalter  der  Pflanzung  von  jedem  Besuch  in  Kenntnis  zu  setzen.

§*  5.  Auf  Antrag  der  Kommission  kann  angeordnet  werden:

1.  daß  die  erkrankten  Bäume  mit  Karbolineum  bestrichen  und  alsdann  ganz  oder  teilweise
  vernichtet  werden,

2.  daß  von  den  Kakaobäumen  erkrankte  oder  größere  abgestorbene  Früchte  und  totes
Holz  entfernt  werden,

3.  daß  Abfälle  erkrankter  Bäume  verbrannt  oder  eingegraben  und  mit  10  cm  Erde
bedeckt  werden,

4.  daß  auf  Pflanzungen,  auf  denen  die  Rindenkrankheit  festgestellt  ist,  Abfälle,  insonderheit
Schoten  (Pods)  auch  von  gesunden  Kakaobäumen  verbrannt  oder  eingegraben  und
mit  10  cm  Erde  bedeckt  werden.

§*  6.  Die  Kommission  hat  die  Anträge  schriftlich  bei  dem  Beamten  einzureichen,  der  vom
Gouverneur  mit  der  Durchführung  der  Anordnungen  beauftragt  ist.

§  7.  Die  Kosten  der  nach  Maßgabe  dieser  Verordnung  vorzunehmenden  Handlungen  fallen
dem  Eigentümer  oder  Nutzungsberechtigten  zur  Last.

§*  8.  Zuwiderhandlungen  gegen  §§  1,  2  und  3  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  1/7
oder  mit  Haft  bis  zu  6  Wochen  bestraft.

Im  Falle  des  §  2  kann  neben  der  Strafe  auf  Einziehung  der  Saat  erkannt  werden,
unabhängig  davon,  ob  sie  dem  Schuldigen  gehört  oder  nicht.

§*  9.  Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Gleichzeitig  tritt  die  Verordnung,  betreffend  die  Bekämpfung  der  Rindenkrankheit,  vom
4.  November  1909  (Deutsches  Kol.  Bl.  1910,  S.  118f.;  Gouv.  Bl.  Bd.  III  Nr.  87)  mit  Ausnahme
des  §  1  außer  Kraft.

Apia,  den  2.  April  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Schultz.

 

 

 

 

b  personalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  an  Stelle  des  zum
Gonverneur  von  Deutsch-Ostafrika  ernaunten  bisherigen  Direktors  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Schnee
dessen  Amtsnachfolger,  den  Direktor  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Gleim  zum  stellvertretenden
Bevollmächtigten  zum  Bundesrate  zu  ernennen.
        <pb n="573" />
        W  527  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  kommissarischen
Bezirksamtmann  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Guinea  Ernst  Berghausen  den  Königlichen
Kronen-Orden  vierter  Klasse  mit  Schwertern  am  schwarzen  Bande  mit  weißer  Einfassung  zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Assistenten
beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Hugo  Robert  Fritz  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse
zu  verleihen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1912.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Angehörigen  des  Kommandos  der  Schutztruppen  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen
nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar  für:

das  Ehrenkreuz  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  Major  Zimmermann;

das  Ritterkreuz  mit  der  Krone  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  Hauptmann  Kramer.
A.  K.  O.  vom  4.  Juni  1912.
Zimmermann,  Mojor,  wird  unter  Enthebung  von  der  Stellung  als  außeretatsmäßiges  militärisches
Mitglied  des  Reichsmilitärgerichts  in  die  Schutztruppe  für  Kamerun  versetzt.
Bender,  Major,  wird  unter  Belassung  in  der  Stellung  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  zum  außeretatsmäßigen  militärischen  Mitglied  des  Reichsmilitärgerichts  ernannt.
Strümpell,  Hauptmann  im  Schleswig-Holsteinischen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  9,  kommandiert  zur
Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  scheidet  aus  dem
Heere  aus  und  wird  in  das  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  versetzt.
Bock  v.  Wülfingen,  Hauptmann  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,  wird  in  das  Kommando
der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  versetzt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  22.  Mai  1912.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Angehörigen  der  Schutztruppe  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen
Orden  und  Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar  für:

das  Ritterkreuz  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
den  Oberleutnants  v.  Raben,  von  Duisburg,  Weyse,  Edler  v.  der  Planitz  und  dem  Leutnant

  Meyer;

die  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinsche  silberne  Medaille:
dem  Feldwebel  Seifert  und  dem  Vizefeldwebel  Hofmann.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  4.  Juni  1912.
Aus  dem  Heere  scheiden  am  25.  Juni  aus  und  werden  unter  Enthebung  von  dem  Kommando

zum  Seminar  für  Orientalische  Sprachen  in  Berlin  mit  dem  26.  Juni  1912  in  der  Schutztruppe
angestellt:  die  Leutnants:

Freiherr  v.  Lyncker  im  Dragoner-Regiment  von  Arnim  (2.  Brandenburgischen)  Nr.  12  und
v.  Heyden-Linden  im  Brandenburgischen  Jäger-Bataillon  Nr.  3.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  25.  Mai  1912.

Reder,  Geheimer  Sekretariatsassistent,  zum  etatsmäßigen  Registrator  mit  der  Amtsbezeichnung
Geheimer  expedierender  Sekretär  und  Kalkulator  ernannt.
        <pb n="574" />
        W  528  2e0

Deutsch  -Ostafrika.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am
19.  Mai:  Feldwebel  Friebe;  am  31.  Mai:
Feldwebel  Koch  und  die  Sanitätssergeanten
Hoppe  und  Seidel.

 

Kamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  9.  Mai:  Legationsrat  Olshausen,  Regierungsarzt
  Dr.  Hausch,  Regierungsbaumeister  Dr.  Eifler,
Landwirtschaftsgehiltke  Filser;  am  24.  Maoai:
Wissenschaftlicher  Beamter  Dr.  Ludwigs,  Aktuar
Sentzke,  Regierungsbaumeister  Hassenstein,
Werftverwaltungssekretär  Krüger.

Im  Schutzgebiet  ist  wiedereingetroffen:  Bezirksrichter
  Dr.  Schumacher.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Mai  mit  Heimaturlaub
  verlassen:  Sekretär  Schoknecht,  die

 

Techniker  Kühne,  Kleböhmer  und  Schwabe,
Lazarettinspektor  Lückerath,  die  Polizeimeister
George  und  Heist,  Bureaugehilfe  Musal,  Materialienverwalter
  Falkner,  Bauaufseher  Klemmt.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  31.  Mai  eingetroffen:
  Oberarzt  Dr.  Rinke,  Feldwebel  Bitzinger,
  die  Vizefeldwebel  Piotrowicz  und  Lotze,
Unteroffizier  Kreuzer  und  Sanitätssergeant  Eckhardt.


Logo.
Katasterzeichner  Laloire  hat  am  10.  Juni
die  Ausreise  nach  Lome  angetreten.

 

Deutsch-Südwestafriha.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am
2.  Mai:  Stabsveterinär  Hanucke;  am  5.  Juni:
Unterzahlmeister  Metzmacher.

 

 

 

 

 

 

 

Tüchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.
Schließung  des  Sollamts  in  Wiedhaten.

Nach  eingehender  Prüfung  der  politischen  und
wirtschaftlichen  Verhältnisse  in  Wiedhafen  hat  der
Gouverneur  die  Überzeugung  gewonnen,  daß  die

 

 

 

Stationierung  eines  deutschen  Beamten  in  Wiedhafen
  fernerhin  überflüssig  ist  und  die  Schließung
des  Zollamts  ohne  Bedenken  erfolgen  kann.  Der
Gouverneur  hat  darauf  die  Abberufung  des  in  Wiedhafen
  stationierten  Polizeiwachtmeisters  angeordnet
und  die  Aufhebung  des  Zollamts  verfügt.

Nachweisung  der  Brutto-Sinnahmen  del  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  Februar  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  10,  S.  449.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz-  Spiel-  Neben-  Im  Gegen  Vorjahr
.  ·  »  verbrauchs-Smapesp,  Insgesamt  *  ç„
Zollstelle  Einfuhrê  Ausfuhr  Abgabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  J  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.'  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  M  PfJ  A  PfJ  A  PfI.a  vVi.
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Moschi.  848l  02  is  72  1  6587  80  4  50  00  69  1210253011  G(—  —1801  3  38.
Schirati  627°58  860  79  89;80  —  —  2  49  1  580  662107552  815  66O  738  01
Muansa  13  719  7610  438  31  80  —  —  160  01,51  24  7  b  76
Vukoba.  13  568  217696  58  309,  87  —  —  20  50  31595  19  142  126  92125  452  72116  674201  —  —
Usumbura  —  —  ——  2  12,5  2  12,  2  S3  9171  —  —  6  31
Udsidji  —  —  —  —  —  —  81  —  81  —  108  —  19007b  —  82  77
Bismarckburg  —  —  —  —  —  —  2  45  2  45  327  93—  —  6  06
Unjsika-Posten  —  —  —  —  ——  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburg.  ·—  ———-—·—  —  25  —  25  33  —  33  —  —
Mwaja.  124  38  14  —  36  68,51  —  2  §7,5  177  94  23725  163  56  73  69  —
Wiedhafen.  —|  —  —  N.—  –  —  —  ———  —
Ssongea  —  —  [——————————  —
r  1  D#  s

Sitmnlciantp.289l7952902540  51800,537  80  276  20,558  775  3678  367  1445576  24  2  P  é2

-  :.  38  557  2788700  53  680  67  50  40  368  278367  14  l

Im  Vorjahr  M  45279  42  2  4%  sõ576  24  I
Zun.4,Abn.-—672216JHMLUHJ473442594—80904279090  l4279090—l—--

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Einn.  April  1911  s  l  I  .
biöJan.191«Z.-i!-41851505327051176106295115199171395871694787  -——741811:98——2436411

Zus.  April  1911  I  I  !  l

bies  Febr.  1912  #%  7OTj,  30  #09212  29  11320  18  202  39  7507  8095315  01  —  —  816888  2  —  —21  573,  21
        <pb n="575" />
        Zusammenstellung

Kamerun.

der  Ergebnisse  einiger  älterer  RegenmehBstationen,  die  zur  Beurteilung  der
Regenverhältnisse  in  Neu-Kamerun  dienen  können.

 

Stationen

 

 

Regenmenge  in  Millimetern

1  V.

V  /VI  V

VIII

 

 

 

IXINX  XIK

 

Jahr

 

Regentage  mit  meßbarem  Niederschlag

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IV

 

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V

 

 

 

XI  Kur

 

—

Jahr

 

1.  Kampo  (1906—1911)

2.  Dipikar  (Nassovia)  (1905—1910)

3za.  Nkolentangan  (1907/08)
3b.  Uölleburg  (1908)

3c.  Bebai  (1908/09)

4.  Akonafim  (1910/11)
Molundu  (Ngoko)  (is00

5

—  G-#

M—  —

—G  N  —

1909;  1911)

Libreville  (1896—1905)
Ssibange-Farm  (1880—1885)
JDiole  (Diolc)  (5  Jahre)
Bolobo  (4  Jahre)

Lomie  (1907—1911)
(Ciarua  (1906—1911)
Deutsch-Binder  (1909—1911  b
Kusscri  (1907—1911)

"bm

Fort  Crampcl  (2½  Jahre)
Fort  Archambault  (1  Jahr)

Lai  (1903/014).

Fort  Lamy  (1—2  Jahre).

Mittleres

deutsch-Anisches


renzgeb.

1007  bis

 

215•155

260  202
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11  251

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0

35
4

35
0
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A.  Südgeblet  vom  Meer  bis  zum  Ssangs.
I.  Deutsche  Statlonen.

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1  91.  140,  105
T  188,

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143.  39

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105°  210
172  311.
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83
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96  166,  243  260

I.  Deutsche  Stationen.
93,210  308°138  83

98“  65

131,.160

137  151
53  110

212  176.—
297  159.

200  68

69.  0
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“
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I.  Französleche  Stationen.

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321

111  107

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2472
2458

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und  elgteche  Stationen.

2551
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1726
1590

1541
918
898
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Ostgeblet  vom  Ubangl  bis  zum  Tschadsee.

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W  529  20
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        W  530  20

Deutsch-Südwestafrika.

Ein  Erkundungsritt  in  das  Kaukau-Veld.
Von  Hauptmann  Miüller.
(Mit  einer  Kartenskizze  und  8  Abbildungen.)

Von  Grootfontein  über  Otjituo  nach
Karakuwisa.

Nachdem  am  24.  August  vor.  Is.  die  1.  Kompagnie
  vom  Gouverneur  besichtigt  worden  war,
trat  sie  am  Nachmittag  den  Marsch  von  Grootfontein
  nach  Otjituo  an,  das  am  25.  erreicht
wurde.

Hier  blieben  die  Fahrzeuge,  sämtliche  Pferde
und  Manltiere  und  einige  Leute  zurück.  Dafür
wurden  ein  Polizeiwachtmeister  und  zwei  Eingeborene
  vom  Bezirksamt  Grootfontein  auf  Kamelen
  beritten  gemacht.

Am  26.  erfolgte  der  Weitermarsch  den  Omuramba
  abwärts.  In  den  ersten  Tagen  ging  es
ziemlich  flott  vorwärts.  Späterhin  bei  Rüdiger-Bley
  wurde  das  Vorwärtskommen  durch  dichten
Dornbusch,  der  sich  eng  wie  eine  Mauer  zusammenschloß,
  erschwert.  Das  Reiten  war  hier
unmöglich  und  es  mußten  ganze  Strecken  zu  Fuß
zurückgelegt  werden.

Ahnlich  war  es  zwischen  Kano-Vley  und
Kawino-Vley.  Glücklicherweise  hatten  hier  die
Frachtfahrer,  die  nach  Blockfontein  fuhren,  mit
ihren  Fahrzeugen  schon  gut  Bresche  geschlagen,
sonst  wäre  es  nicht  möglich  gewesen,  die  rund
180  km  betragende  Durststrecke  Otjituo  —Karakuwisa
  bis  zum  1.  September  zurückzulegen.
(Wenn  die  Richtwege  benutzt  werden,  die  manchmal
  schwer  zu  finden  sind,  ist  die  Entfernung
kürzer.)

Die  Weide  für  Kamele  war  außerordentlich
schlecht.  Alle  Bäume  und  Büsche  waren  kahl,
die  Tiere  haben  kaum  ein  grünes  Blatt  in  das
Maul  bekommen.  Die  Pferdeweide  war  überall  gut.

Besonders  fiel  auf,  daß  in  dem  großen  Wildreservat,
  welches  von  Buschmann-Pütz  bis  nach
Karakuwisa  heranreicht,  außer  Perlhühnern  gar
kein  Wild  gesehen  wurde.

Das  Gelände  zwischen  Karakuwisa
und  Kauara.

Karakuwisa  liegt  in  einer  kurzen,  von
steilen  Abhängen  begrenzten  sackartigen  Seitenabzweigung
  des  Omuramba-u-Omatako.

Während  der  Omuramba  einen  zwar  dichten,
aber  von  südlicheren  Teilen  des  Landes  nicht
abweichenden  Busch=  und  Baumbestand  hat,  zeigt
das  Gelände  östlich  Karakuwisa  einen  für  das
südwestafrikanische  Auge  ganz  fremden  Charakter.
Ein  80  km  breiter  Laubwald  zieht  sich  bis

 

Kauara  hin  und  gewährt  dem  Auge  des
Reisenden  einen  prächtigen  abwechslungsreichen
Anblick.

Hier  ist  es  junges  Stangenholz,  das  an  eine
deutsche  Eichenschonung  erinnert,  dort  wieder,
wo  das  Laubdach  etwas  dichter  wird,  glaubt
man  unter  den  herrlichen  Buchen  der  Insel
Rügen  zu  reiten.  Besonders  sind  es  die  mächtigen
  Exemplare  der  Copaifera  coelosperma
Benth.,  einer  Verwandten  der  im  Amboland
überaus  häufigen  Copaifera  Mopane,  die  mit
ihren  wunderbaren  sattgrünen  Laubkronen  dem
Walde  das  Gepräge  geben.  Die  Bäume  hatten
bei  nicht  wenigen  Exemplaren  eine  solche  Stärke,
daß  es  dreier  Leute  bedurfte,  um  sie  mit  ausgestreckten
  Armen  umfassen  zu  können.

Die  Krone,  welche  sich  zu  dreifacher  Höhe
über  dem  gelben  glatten  Stamm  erhebt,  könnte
mit  ihrem  weitverzweigten  Astwerk  einer  ganzen
Buschmannswerft  Schutz  gegen  Sonne  und  Regen
gewähren.

Der  im  großen  Omuramba  häufige  Omum-=borombonga
  (Combretum  primigenium)  verschwindet
  und  keine  Acacia  horrida-Giraffae  oder
detinens  erinnert  an  Südwestafrika.  Als  alten
Bekannten  treffen  wir  nur  das  Gelbholz.  Zahlreiche
  Berg-Sandseringen  (I  Kai-Baum  —  Burkea
africana),  hohe  schlanke  Bäume  mit  doppelt  gefiederter
  Belaubung,  begleiten  uns  auf  unserem
Weg.

Lautlos  ziehen  wir  weiter.  Vornweg  unsere
Führer  zu  Fuß  im  schlanken  Trab.  Eben  und
weich  ist  der  Boden.  Hier  und  da  liegt  ein
Baumstamm  über  den  Weg,  sonst  hindert  nichts
den  eilenden  Tritt  des  Kamels.  Keine  Maus
hat  hier  gewühlt,  kein  Erdmännchen  hat  den
Boden  durchfurcht.  Nur  die  großen  Höhlen  des
Schakals  und  der  Hyäne  treffen  wir  an.

Dort  steht  ein  wilder  Apfelsinenbaum  (Strychnos
  innoca),  dessen  Früchte  aber  noch  zu  grün
sind,  um  das  Buschmannsherz  zu  reizen.  Dafür
springen  die  gelben  Burschen  oftmals  seitwärts
in  die  Büsche,  um  sich  das  schmackhafte  Harz  des
Ulka  zu  holen.

Auch  die  Mangetti-Frucht  (Herero-Omungette)
des  Ricinodendron  Rauthanüi,  die  neuerdings
zur  Olgewinnung  ausgenutzt  werden  soll,  findet
sich  in  den  Sammeltäschchen  unserer  Führer.

In  dem  weichen  Sande  hebt  sich  die  Wagenspur
  aus  dem  Jahre  1906  nur  noch  ganz  schwach
ab.  Oberflächlich  von  hellgrauner  Färbung,  ist
der  Boden  mit  einer  ganz  feinen  staubartigen
Humuserde  gemischt.  Uberall  dringt  dieser  Staub
durch;  wir  unterscheiden  uns  in  der  Farbe  bald
nicht  mehr  von  unseren  Eingeborenen.

Für  Fahrzeuge  ist  das  Gelände  nach  allen
Richtungen  hin  ohne  Schwierigkeit  zu  passieren.
        <pb n="577" />
        G5  531  ꝛ

Stellenweise  ist  der  Boden  mit  „!Dsacha“  be—
wachsen,  einer  dem  Blaubeerkraut  ähnlichen
Pflanze,  die  eine  nußgroße  eßbare  Frucht  haben  soll.

Im  weiteren  Verlauf  unseres  Marsches
kommen  wir  an  eine  Lichtung.  Wie  von  einem
Forstmann  im  großen  Kreise  niedergeschlagen,
hört  der  Wald  plötzlich  auf.  Die  Pfanne  ist  mit
Gras  bewachsen  und  bietet  dem  Auge  keine  be—
sonderen  Reize.  Jedoch  für  den  Jäger  ist  sie
von  Interesse,  da  hier  das  Wild  gern  heraustritt.

Solcher  Blößen  überschreiten  wir  noch  mehrere,
bis  wir  nach  32  km  Achatzchüa  erreichen.  Der
floristische  Charakter  der  verschiedenen  Pfannen
wechselt  nicht.  Hier  haben  wir  aber  zum  erstenmal
  wieder  Wasser.  Und  dort  drüben  am  Rande
des  Waldes,  wo  der  Rauch  aufwirbelt,  liegt  auch
eine  Werst.  Aber  die  Bewohner  sind  ausgeflogen,
  sei  es  aus  Furcht  oder  sei  es,  um  Feldkost
  zu  sammeln.

Nur  gering  ist  die  Ergiebigkeit  des  Wasserloches.
  Zwei  Futterbeutel  voll  Wasser  werden
aus  der  3  m  tiefen,  ganz  engen  Sandpütz,  zu
der  einige  Stufen  herunterführen,  an  das  Tageslicht
  befördert.  Das  Wasser  ist  gut  und  schmackhaft,
  wenn  auch  etwas  erdig.

Gewiß  ist  es  ausreichend  für  die  anspruchslosen
  Bewohner  der  nahen  Werft,  die  sich
schwerlich  herbeilassen  werden,  ihren  Brunnen  zu
vergrößern,  wenn  die  Not  sie  nicht  dazu  zwingt.

Die  gleichen  Wasserverhältnisse  finden  wir
6  km  weiter  in  Nurücha.

Die  Schönheit  des  Waldes  nimmt  immer
mehr  zu.  Die  Mopanebäume  werden  noch
häufiger,  und  im  herrlichsten  Schatten  reiten  wir
weiter.  Bei  Maügära  treten  die  ersten  Fächerpalmen
  auf,  wie  wir  sie  zuletzt  in  Otjituo  gesehen
  haben.

Diese  schlanken  Hyphaenen,  welche  über  die
Kronen  der  Laubbäume  weit  hinausragen  oder
in  jungen  Exemplaren  boskettartig  die  Landschaft
beleben,  geben  ein  prächtiges  Bild  der  tropischen
Vegetation.

Eine  etwas  reichere  Wasserstelle  finden  wir
in  Gugüssen  und  unmittelbar  daneben  eine
stark  bewohnte  Werft.

In  Bogara  haben  die  Bewohner  der  Werft
die  ganze  Pfanne  abgebrannt,  um  das  Wild
heranzulocken.  Bei  dem  hohen  Stande  des
Grundwassers  ist  das  Gras  schnell  nachgewachsen
und  wir  haben  hier  im  Abendsonnenglanz  den
erfrischenden  Anblick  einer  saftigen  deutschen  Waldwiese.


Leider  beschränken  sich  die  Buschleute  nicht
auf  das  Abbrennen  der  Pfannen,  sondern  es
werden  meist  noch  große  Grasstrecken  im  Walde
niedergebrannt.  Auch  dieser  Anblick  soll  uns
nicht  erspart  bleiben.  Mit  Bedauern  sehen  wir,

 

wie  die  kleinen  Flammen  am  Fuße  der  mächtigen
Baumriesen  lecken,  um  sie  nach  Jahr  und  Tag
zu  Fall  zu  bringen.  An  manchen  Stellen  glaubt
man  Holzfäller  hätten  hier  ihr  Werk  getrieben,
so  stark  ist  der  Niederbruch  infolge  der  regelmäßigen
  Waldbrände.  Wieviel  kostbares  Nutzholz
geht  hier  verloren!

Als  wir  am  Abend  des  5.  September  kurz
vor  Sonnennntergang  wieder  auf  eine  große
Lichtung  heraustreten,  machen  uns  die  Buschleute
auf  eine  einzelne  Palme  aufmerksam,  die  abseits
auf  der  Fläche  stand.

Hier  ist  Wasser!

„Kawachadang",  so  heißt  das  metertiefe
enge  Loch,  aus  dem  uns  eine  schmutzige  Flüssigkeit
entgegenstarrt.  Zwar  hätten  wir  nicht  nötig
gehabt,  nach  Wasser  zu  graben,  aber  es  scheint
doch  interessant,  mal  ein  solches  Buschmannsloch
auf  seine  Ergiebigkeit  zu  prüfen.  Der  Erfolg  ist
überraschend.  Schon  nach  einer  halben  Stunde
haben  wir  mit  unserem  kleinen  Spaten  so  viel
Wasser  aufgemacht,  daß  alle  Leute  ihren  Bedarf
decken  können.

Die  Wasserstelle  ist  nach  der  einsamen  Palme
(Kawacha  =  Palme?)  benannt.  Daß  man  sich
aber  nicht  immer  darauf  verlassen  kann,  einen
solchen  markanten  Punkt  wiederzufinden,  sollte  ich
erst  später  erfahren:

Eines  Tages  ist  der  Baum  spurlos  verschwunden.
  Er  ist  nicht  dem  Zahn  der  Zeit  zum
Opfer  gefallen,  sondern  dem  Zahn  des  Buschmanns,
  der  nicht  nur  die  Früchte,  sondern  auch
den  Stamm  der  Palme  durch  seinen  »armoed
penze  wandern  läßt.

Am  nächsten  Morgen  durchreiten  wir  die
Magoro-Vley.  Ein  gänzlich  verändertes  Bild
bietet  sich  hier  unseren  Augen.  Wir  sehen  eine
herrliche  Parklandschaft,  wie  sie  in  der  Kalahari
südöstlich  Arahoab  so  wunderbar  zu  finden  ist.
In  dem  großen  Laubmeer  plötzlich  wieder  Dornen!

Hier  ist  Acacia  horrida  und  detinens,  der
Kamelbaum  und  Zizyphus  mucronatus,  jener
Laubbusch  mit  bösartigen  Dornen,  von  denen
einer  nach  unten,  einer  nach  oben  gerichtet  ist.
Von  dem  Laubwald  ist  nichts  mehr  zu  sehen.
Weit  ist  er  in  den  Hintergrund  getreten.  Schöne
große  Flächen  wechseln  mit  Buschgruppen  ab,
aus  denen  schlanke  Palmen  siegreich  hervorragen.
Perlhühner  beleben  in  großen  Mengen  die  Landschaft.


Allmählich  werden  die  Flächen  kleiner,  die
Dornengruppen  schließen  sich  immer  mehr  zusammen
  und  schließlich  reiten  wir  in  einem  ausgesprochenen
  Omuramba.  Die  Erkundung  ergibt,
daß  er  nach  kurzer  Zeit  sackartig  nach  Südosten
verläuft.  Zweifellos  hat  hier  mal  ein  Omuramba
bestanden,  der  im  Laufe  der  Zeit  verweht  ist.

0
        <pb n="578" />
        W  532  20

Der  Weg  nach  Kauara  biegt  von  dem
Mago.  o-Vley  scharf  nach  Südwesten  ab  und  führt
uns  wier  er  durch  schattigen  Laubwald.  Wir  sind
etwa  eine  gute  Stunde  geritten,  da  tritt  eine
Horde  Buschlete  aus  dem  Wald  hervor.  Erstaunten
  Auges  mustern  sie  die  wundersamen
Tiere,  auf  denen  der  weiße  Mann  einherreitet.
Unser  Kommen  ist  demnach  schon  in  Kauara  bekannt,
  und  die  Neugierigen  der  Werft  erwarten
uns  bereits  hier.

Als  es  dann  im  Trabe  weitergeht,  stürrmt
die  ganze  Schar  unter  dauerndem  Schwatzen  und
lautem  Lachen  vornweg.  Mauchmal  lasse  ich
mein  Kamel  mit  ganzer  Kraft  laufen,  um  die
braunen  Gesellen  zu  überholen.  Dies  macht  den
Leuten  ganz  besonders  Spaß.  Flüchtig  wie  die
Gazellen  schießen  sie  dahin;  mein  braver  Ben
Akiba,  der  ein  tüchtiger  Renner  ist,  vermag  sie
nicht  einzuholen.  So  gelangen  wir  schnell  an
den  Tsoanadum,  der  nach  Angabe  der  Buschleute
  einige  Kilometer  nordöstlich  von  uns  sackartig
  verläuft,  nach  Südwesten  aber  in  das
Kauara-Rivier  mündet.  Die  spätere  Erkundung
hat  die  Richtigkeit  der  Angaben  bestätigt.

Dann  kommen  wir  in  leichtgewelltes,  dünenartiges
  Gelände.  Hier  ist  der  Baumbestand  ganz
besonders  dicht  und  üppig.  Überdies  wächst  hier
ein  bis  mannshoher  Laubbusch,  der  etwas  Ahnlichkeit
  mit  unserer  heimischen  Myrte  hat,  wenn
man  sich  deren  Blätter  größer  denkt.  Der  Geschmack
  der  scharfspitzigen  Blätter  ist  scheußlich
bitter.  Trotzdem  oder  gerade  deshalb  fressen  die
Kamele  den  Busch  mit  wahrer  Gier.

Bald  stehen  wir  auf  der  letzten  Düne  und
sehen  vor  uns,  tief  eingebettet  zwischen  hohen
bewaldeten  Abhängen,  den  breiten,  ganz  mit
frischem  Grase  bewachsenen  Omuramba  liegen,  der
sich  wie  ein  grünes  Band  durch  das  Gelände
zieht  und  weit  gen  Südwesten  im  bläulichen
Dunste  des  Spätnachmittags  unseren  Blicken  entschwindet.


Wir  haben  Kauaroa  erreicht.

Das  Gelände  zwischen  Kauara  (Noma)
und  Gautscha.

Kauara  ist  unter  diesem  Namen  im  ganzen
Kaukau-Veld  unbekannt.  Schon  bei  den  Verhandlungen
  über  den  Weitermarsch  in  Karakuwisa
wurde  von  den  Buschleuten  immer  wieder  der
Name  „Noma“  genannt,  der  auf  der  Karte
nicht  zu  finden  ist.

Hier  stellen  wir  nun  fest,  daß  Noma  mit
Kauara  identisch  ist.

In  dem  über  1  km  breiten  Flußbett  befinden
sich  mehrere  größere  und  sehr  ergiebige  Wasserstellen,
  auf  die  ich  später  noch  zurückkommen

 

werde.  4  km  westlich  Knuara:  rrtänft  dr-Omuramba
  im  Sande.

Der  Ruhetag  am  7.  Sentemben  wird  zur
Säuberung  der  stark  verschmutztem:  und  mit
Schlingpflanzen  bewachsenen  Wassertümrl  benutzt.

Mit  neuen  Führern  geht  es  anmt.  8.  früh
weiter.

1  Sobald  der  Omuramba  überschritten  ist,  ändort
sich  allmählich  der  Charakter  der  Laudschaft.  Die
Mopanebäume  werden  seltener  undd  hören  bald
ganz  auf.  Der  Hochwold  tritt  immer  mehr
zurück  und  macht  dornigem  Unterhon  Platz.  Der
Kamelbaum  nerd  in  einzelnen  Eremmoren  si  a#bar,
und  nach  6  km  befinden  wir  uns  i##einem  großen.
Buschmeer,  —  Dornen  rings  umlr!  Nechh  alldem
  Schönan  der  vorhergehenden  Tuge  —,  jett:

der  krassestel  Gegensatz!

Nur  langsam:  tasten  wir  uns.  weiter.  Kaumt
4  km  wurden  in  der  Stunde  zurückgelegte  Der-Weg
  ist  zugewachsen  und  für  den  gew'#mlichem
Menschen  nicht  me#r  erkennltar.  Sxlbst  dier
Buschleute  brauchen  häufig  lange  Zeit,,  um  die
alte  Sypur  aus  dem  Jahre  1906  wiederzufinden.

Der  Busch  ist  über  mannshoch,  bald  höher.
bald  niedriger,  doch  jung  an  Bestand,  so,  daß
eine  gut  bespannte  Ochsenkaxre  ihn  mohl  durchbrechen
  könnte.  Aber  für  den  Reitar,  der  zum
erstenmal  diesen  Weg  nimmt,  ist  er  unang#nehm
genug.  Und  man  hört  manch  derben  Fluch,
wenn  das  Kamel  sich  geschickt  Lurch  den  gefürchteten
  OHackiesdorn  zu  winden  wei#h,  ohne
dabei  auf  seinen  hochthronenden  Reiter  Rückjicht
zu  nehmen.  Die  Wasserlöcher  auf  der  Pfanne
!INaultnauma  finden  wir  leer.  Als  wir  eine
Stunde  südlich  davon  zur  Ruhe  übergeben  wollen,
muß  erst  mit  Beil  und  Messer  der  nötige  Platz
für  das  Nachtlager  geschaffen  werden.

Wenn  ich  die  Buschleute  recht  verstandem
habe,  müssen  wir  am  nächsten  Vormittag  wiede#r
auf  freie  Fläche  kommen.  Dies  tröstet  uns,  denn
ein  Marsch  in  solchem  Gelände  ist  furchtbar  anstrengend
  und  macht  Reiter  und  Tiere  nervös.
Das  Kamel  liebt  den  Dornbusch  ungemein  als
Nahrung  und  wühlt  mit  seinem  unempfivdlichen
Maul  mit  wahrer  Herzenslust  in  den  Dornen.
Aber  um  so  empfindlicher  ist  es  an  den  Beinen
und  nur  mit  Mühe  sind  manchmal  die  Tiere.
vorwärts  zu  bringen.

Endlich  am  nächsten  Morgen  nach  einstündigem
Marsch  die  erlösende  Fläche!

Fläche  reiht  sich  nun  an  Fläche.  Kulissenartig
  schieben  sich  größere  und  kleinere  Waldparzellen
  dazwischen.  Wir  haben  eine  ausgesprochene
  Sandfeldlandschaft  mit  allen  ihren  Reizen
und  herrlichen  Weidegründen  vor  uns.

Über  Mittag  rasten  wir  in  Kakämsa  (auch
Kukumsin  und  Kakamsa).  Auf  der  kleinen  Bley,
        <pb n="579" />
        533  20

welche  mit  Dornbüschen  und  niedrigen  Palmengruppen
  umstanden  ist,  finden  wir  eine  Buschmann-Pütz,
  welche  uns  alle  Viertelstunden  einen  Futterbeutel
  voll  Wasser  liefert.  Die  Wünschelrute  schlägt
an  den  verschiedensten  Stellen,  besonders  auf  dem
östlichen  Teil  der  Vley  so  stark  aus,  das  man
hier  wohl  auf  einen  größeren  Wasserreichtum
hoffen  kann.

Frühzeitig  brechen  wir  am  Nachmittag  auf,
um  noch  bei  Tageslicht  ein  gutes  Stück  vorwärts
zu  kommen.  Aber  schon  nach  6  km  haben  wir
einen  unfreiwilligen  Aufenthalt  in  Geitza.

Hier  in  dieser  Weltabgeschiedenheit  ahnt  man
nichts  von  unserem  Kommen.  Um  so  größer  ist
die  Bestürzung  in  der  Werft,  als  wir  plötzlich
hoch  zu  Kamel  zwischen  den  dürftigen  Laubhütten
erscheinen.

Entsetzen  malt  sich  in  den  Zügen  der  Eingeborenen,
  als  sie  die  seltsamen  Tiere  vor  sich
sehen;  voller  Angst  reißen  die  Weiber  ihre  Kinder
an  sich,  um  sich  mit  ihnen  seitwärts  in  die
Büsche  zu  schlagen.

Durch  den  Zuruf  des  Dolmetschers  gelingt
es  aber,  sie  davon  zurückzuhalten  und  schließlich
alle  Bewohner  der  Werft  zu  beruhigen.

Doch  wie  es  nun  weiter  gehen  soll,  streiken
unsere  Führer  und  behaupten:  sie  wüßten  nicht
weiter.  Mir  bleibt  daher  nichts  anderes  übrig,
als  abzusatteln  und  neue  Führer  zu  dingen.  So
ganz  einfach  ist  dies  nicht.  Nur  zögernd  erklären
sich  einige  Kerle  bereit,  bis  zur  nächsten  Wasserstelle
  Tsumkui  (Tsumkwe)  zu  führen.  Weiter
wollen  sie  auch  nicht  Bescheid  wissen.

Während  dieser  Verhandlungen  kommt  der
Kapitän  „Garu“,  ein  alter  Mann  mit  grauen
Haaren  mit  einem  großen  Packen  Kost  aus  dem
Felde  zurück.  Er  hatte  den  Stamm  einer  Palme
gefällt  und  schleppt  große  Stücke  davon  herbei.

Ich  erwerbe  zunächst  seine  Gunst  durch
Händedruck  und  eine  Platte  Tabak.  Dann  unterhalten
  wir  uns  eingehend  über  die  Zubereitung
seiner  eigenartigen  Kost;  schließlich  bringe  ich
meinen  Wunsch  wegen  der  Führer  vor.

Da  ich  seinen  Versprechungen  aber  nicht  traue,
stelle  ich  ihm  den  unteren  Teil  meines  Schlafanzuges
  —  mit  dem  oberen  Teil  hatte  ich  bereits
den  Buschmannskapitän  von  Karakuwisa  beglückt

—  als  Präsent  in  Aussicht,  wenn  die  Führer

ihren  Auftrag  zur  Zufriedenheit  gelöst  hätten.
Nun  kennen  die  Leute  mit  einem  Male  das  Land
bis  Nama  herunter  und  ich  brauche  in  dieser
Beziehung  keine  Befürchtung  mehr  zu  haben.

Zwei  stramme  Burschen,  die  Söhne  des
Kapitäns,  traben  am  nächsten  Morgen  als  Führer
vor  unserer  Kolonne.

Meist  geht  es  querfeldein,  denn  von  der
alten  Wagenspur  ist  nichts  mehr  zu  sehen.  Dann

 

und  wann  steigt  einer  der  Buschleute  auf  einen
Termitenhaufen,  um  Ausschau  in  das  Gelände
zu  halten.

Ich  entdeckte  bald  in  weiter  Ferne  einen
auffallenden  Baum,  den  sie  gesucht  haben  und
der  ihnen  nun  als  Richtungspunkt  dient.  Die
Landschaft  ist  immer  noch  schön  und  abwechslungsreich
  durch  die  prächtigen  Palmengruppen,  welche
hin  und  wieder  zwischen  den  Dornenbüschen  auftauchen.


Etwa  10  km  südlich  Geitza  überschreiten  wir
die  erste  Kalkpfanne.  Kurz  darauf  noch  mehrere.
Das  Gelände  zeigt  von  jetzt  ab  den  Charakter
der  Gegend  von  Okatjongeama  (Barbarossahof
südöstlich  Grootfontein):  Dornbusch  und  Grassavanne;
  dazwischen  zahlreiche  große  und  kleine
Vleys,  die  ihres  Kalkuntergrundes  wegen  nach
der  Regenzeit  noch  lange  Wasser  führen  mögen.

Der  Buschmann  kennt  sie  gewiß  sämtlich  und
hat  auch  seine  Bezeichnung  dafür.  Für  uns  hat
es  aber  vorläufig  keinen  praktischen  Wert,  alle
diese  Namen  festzustellen  oder  womöglich  noch
neue  hinzuzufügen.  Es  wird  hierdurch  nur  die
Übersicht  der  Karte  erschwert,  und  zurechtfinden
kann  sich  schließlich  doch  niemand  danach.

In  Tsumkui  treffen  wir  eine  vereinzelte
Buschmannsfamilie,  die  gerade  im  Begriff  ist,
mit  ihrem  Hab  und  Gut  nach  Geitza  überzusiedeln,
  angeblich  weil  das  Wasser  alle  geworden
  ist.

Hier  haben  wir  wieder  mal  einen  Beweis
von  der  Faulheit  und  Eigenart  der  Buschleute,
die  lieber  tagelang  durch  das  Gelände  bis  zum
nächsten  Wasser  pilgern,  als  daß  sie  eine  Stunde
daran  wenden,  ihr  altes  Wasserloch  zu  vergrößern.


In  diesem  Falle  ist  es  wirklich  nicht  schwierig.
Schon  äußerlich  ist  an  dem  Kalkeinbruch  zu  erkennen,
  daß  hier  viel  Wasser  sein  muß.  Wir
vertiefen  das  Loch  um  einige  Spatenstiche  und
haben  schon  nach  einer  halben  Stunde  Wasser
im  Überfluß.

Die  Kallpfannen  im  südlichen  Kaukau-Veld
sind  wahrscheinlich  zuerst  von  den  Ovambandjern
(Ostherero)  aufgemacht,  die  zum  größten  Teil
durchs  Kaukau-Veld  in  die  Gegend  von  Gobabis
eingewandert  sind.  Darauf  deuten  auch  verschiedene
  Namen  hin,  z.  B.  Otjikarema.  Der
Buschmann  würde  wohl  gar  nicht  so  viel  Kalklöcher
  eröffnet  haben.

Der  einsame  Affenbrotbaum  (Baobab),  welcher
unweit  der  Pfanne  sein  gigantisches  Haupt  in
die  Lüfte  erhebt,  macht  einen  gewaltigen  Eindruck
  auf  uns  und  unsere  Eingeborenen.

Noch  mehr  aber  stannen  wir,  als  wir  am
nächsten  Vormittag  in  Gurä  neun  solcher  Baumriesen
  sohen,  von  denen  der  stärkste  Stamm  auf
        <pb n="580" />
        W  534  20

Mannshöhe  gemessen  einen  Umfang  von  25  m
ergibt.

Gursé  ist  eine  Kalkpfanne  mit  einem  100  qcm
großen  Kalkeinbruch,  der  mit  schwarzem  Moorboden
  angefüllt  und  mit  Schilf  reich  bewachsen
ist.  Obwohl  es  sich  in  dem  fetten,  von  Wurzeln
durchwachsenen  Boden  schwer  graben  läßt,  bekommen
  wir  doch  bereits  nach  zweistündiger
Arbeit  in  einer  Tiese  von  1  m  so  viel  Wasser,
daß  wir  sämtliche  Tiere  tränken  können.

Noch  an  demselben  Abend  erreichen  wir  bei
sinkender  Sonne  Gautscha.  Schon  von  weitem
leuchtet  uns  die  blendend  weiße  Fläche  der  Salzpfanne
  entgegen.

Wie  bei  allen  Pfannen  der  Kalahari  bildet
auch  hier  den  Rand  ein  harter  toniger  Sinterkalkstein:
  das  Leitgestein  der  Kalaharidepression.
Auf  der  Süd=  und  Ostseite  finden  wir  die  typische
wallartige  Erhebung,  welche  die  Pfanne  sichelartig
  umgibt  und  in  flacher  Böschung  nach  dieser
aus  dem  umgebenden  Buschfelde  zu  abfällt.  Der
Wall  besteht  aber  hier  nicht  aus  dem  roten
Quarzsande  der  Kalahari,  sondern  aus  Kalksinter
mit  schwach  aufgelagerter  grauer  Sanddecke,  die
guten  Busch=  und  Baumbestand  zeigt.

Man  glaubt  auf  der  Düne  von  Ankam
(nördlich  Arahoab)  zu  stehen,  genau  so  sieht  es
hier  aus.

Am  Ostrande  der  Pfanne  befinden  sich  zwei
größere  Wassertümpel,  die  mit  Schilf  bewachsen
sind:  der  letzte  Rest  des  einst  so  großen  Sees.

Eine  Herde  Bastardgemsböcke,  welche  gerade
im  Begriff  ist,  sich  hier  zu  tränken,  jagt  in  hohen
Fluchten  davon,  als  wir  uns  nähern.  Regelmäßig
  ziehen  hier  die  Tiere  zur  Tränke,  denn
es  ist  das  einzige  offene  Wasser  in  der  weiteren
Umgebung,  das  mit  Brack  verbunden  ist.  In
dem  hohen  Schilf  versteckt  oder  hinter  kunstgerecht
angelegten  Ansitzen  lauern  die  Buschleute  den
„Wasserböcken“,  wie  sie  sie  auch  nennen,  auf,  um
ihnen  den  Tod  bringenden  Pfeil  in  die  Flanke
zu  jagen.  So  geht  diese  kleine  Herde,  welche
hier  Standwild  ist,  solange  sie  nicht  ein  kräftiger
Regen  von  der  Gefahr  drohenden  Wasserstelle
befreit,  sicher  ihrem  Untergang  entgegen.

Welche  Vorstellung  habe  ich  mir  von  dem

Wildreichtum  des  Kaukau-Veldes  gemacht  und  wie

enttäuscht  bin  ich!
Dieser  kümmerliche  Rest  der  Bastardgemsböcke
war  das  einzige  Hochwild,  das  ich  während  der
ganzen  Erxpedition  zu  Gesicht  bekommen  habe.
Gautscha  heißt  Büffelwasser.  Gewiß  hat  es
seinen  Namen  nach  den  gewaltigen  Büffelherden,
welche  vor  Jahrzehnten  den  Boden  der  Pfanne
zerstampft  und  zerwühlt  haben  mögen.
Jetzt  ist  alles  wie  ausgestorben.
es  in  diesem  trockenen  Jahre  anders

Doch  kann
sein?

 

Mußte  nicht  das  Wild  weit  im  Gelände  umherziehen,
  um  sich  kümmerlich  seine  Nahrung  zu
suchen?

Wie  kärglich  es  mit  der  Asung  bestellt  ist,
können  wir  am  besten  an  unseren  Kamelen  beurteilen.
  Schon  seit  Otjituo  haben  die  Tiere
nichts  weiter  gehabt  als  Trockenweide.  Die
saftigen  Blätter  des  Laubwaldes  rühren  sie  nicht
an,  die  Kameldornbäume  sind  meist  zu  hoch,  und
der  übrige  Dornbusch  hat  in  der  kalten  Zeit  stets
die  Blätter  abgeworfen.  Also  bleibt  nichts  weiter
übrig  als  Gras.  Unter  diesen  Umständen  tritt
jetzt  die  Frage  an  mich  heran,  soll  ich  überhaupt
die  geplante  Durchquerung  nach  Otjituo  wagen?

Eine  Strecke  von  240  km  durch  unwegsames
Gelände,  vielleicht  sogar  durch  dichten  Dornbusch
ohne  Wasser  zurückzulegen,  erscheint  mir  bei  der
schlechten  Weide  und  dem  doch  immerhin  schlechten
Kamelmaterial  nicht  ratsam.

Die  Kamele  haben  schon  seit  achtzehn  Tagen
kein  Kraftfutter  gehabt;  das  Gras  ist  völlig  ausgedörrt
  und  hat  auch  nicht  mehr  viel  Nährwert
und  die  grünen  Büsche,  aus  denen  die  Tiere
einen  Teil  ihrer  verbrauchten  Säfte  ergänzen
können,  fehlen  ganz.

Ferner  ist  noch  zu  berücksichtigen,  daß  in
dieser  Zeit  schon  vom  frühen  Morgen  ab  eine
tropische  Hitze  herrscht,  und  Nachtmärsche  der
Dornen  wegen  so  gut  wie  ausgeschlossen  sind.
(Durch  die  enorme  Hitze  sind  über  100  Films
mit  wichtigen  Aufnahmen  verdorben.)

Da  ich  Otjituo  unter  diesen  Umständen  in
sechs  Tagen  kaum  erreicht  hätte,  gebe  ich  mein
Vorhaben  auf  und  treffe  für  den  Weitermarsch
folgende  Anordnung:

Der  2.  Zug  marschiert  nach  Debra  und
nimmt  das  Gelände  bis  Tsumkni  auf.

Der  1.  Zug,  den  ich  selbst  begleite,  erkundet
das  Gelände  südlich  Gautscha  bis  Garu  und
Nama,  und  von  dort  nach  Norden  über  Lewisfontein
  bis  Tsumkui.

Bis  zum  18.  September  treffen  beide  Zügewieder
  in  Kauara  ein.  Am  12.  ist  Ruhetag.
Am  13.  früh  treten  die  beiden  Züge  ihren  Erkundungsritt
  an.

Das  Gelände  südlich  Gautscha.

Von  Gautscha  führt  ein  alter  Weg  über
Otjikarema  nach  Nausche,  der  häufig  von
Buschleuten  benutzt  wird  und  daher  ganz  gut  zu
sehen  ist.

Westlich  dieses  Weges  befindet  sich  ein  großes
mit  Busch  bedecktes  Kalkfeld,  das  sich  nach  Süden
bis  Nausche  hinzieht.  Die  Weide  ist  hier
spärlich  und  schlecht,  und  die  ganze  Gegend  macht
einen  überaus  traurigen  Eindruck.
        <pb n="581" />
        W  535  20

Ein  freundliches  Aussehen  hat  die  Landschaft
wieder  bei  Nausche,  das  von  den  Buschleuten
als  „Brack“  bezeichnet  wird.  Es  ist  ein  Omurambamit
  schönen  bewaldeten  Ufern.  Das  Flußbett
selbst,  dessen  Untergrund  aus  Sand  und  Lehm
besteht,  ist  dicht  mit  Gras  und  guten  Futterbüschen
  bewachsen.

Leider  fehlt  es  an  Zeit,  um  diesen  Omuramba
näher  aufzuklären.  Festgestellt  wird,  daß  er  nach
Süden  einen  kurzen  Seitenarm  entsendet,  der
alsbald  im  Sande  verläuft.  In  dieser  Ausbuchtung
  liegt  eine  kleine  Quelle  im  Ried  versteckt,
  die  nach  gründlicher  Reinigung  sehr  ergiebig
sein  dürfte.

Nach  Norden  kann  der  Omuramba  gewiß  nicht
das  Dreieck  Gautscha  —  Kautza  (Kchautsa)  —
Nama  überschreiten,  da  wir  ihn  sonst  noch  einmal
hätten  schneiden  müssen.  Demnach  scheinen  hier
dieselben  Verhältnisse  vorzuliegen  wie  am  Magoro-Vley.


Zwischen  Nausche  und  Garn  ist  das  Gelände
gewellt  und  mit  Dornenparzellen  und  Palmengruppen
  bestanden.  Auf  dem  tiefschwarzen  Boden
wächst  ein  vorzügliches  Gras.  Die  Wasserstelle
befindet  sich  im  harten  Kalkstein  und  genügt
gerade  für  die  sechs  Buschleute,  welche  hier  ihr
kümmerliches  Dasein  fristen.

Von  ihnen  erfahren  wir,  daß  die  südlichste
Wasserstelle  Gam  (Dorn)  in  diesem  Jahre  ebensowenig
  Wasser  haben  soll.

Wie  gut  ist  es  also,  daß  wir  nicht  von  Rietfsontein
  an  der  Ostgrenze  entlang  über  Gam,
Garu  marschiert  sind!  Wir  hätten  uns  hier,
nach  einem  Marsch  von  260  km  Durststrecke,  in
einer  wenig  beneidenswerten  Lage  befunden.

Ferner  hören  wir,  daß  in  Lewisfontein,
das  schon  auf  englischem  Gebiet  liegt,  ein  Viehposten
  der  Betschuanen  sei.  Auf  deutscher  Seite
soll  östlich  der  Linie  Tsumkui  —  Nama  kein
Wasser  mehr  vorhanden  sein.

Um  nicht  etwa  unliebsame  Weiterungen
wegen  Grenzüberschreitung  hervorzurufen,  sehe  ich
von  dem  Marsch  nach  Lewisfontein  ab  und
marschiere  von  Nama,  das  am  14.  September
erreicht  und  vollkommen  trocken  gefunden  wurde,
direkt  durch  den  Busch  nach  Gautscha.  Dort
treffen  wir  am  15.  früh  ein.  Am  16.  wird  der
Rückmarsch  auf  dem  alten  Wege,  der  jetzt  gut
passierbar  ist,  angetreten  und  am  18.  früh
Kauara  wieder  erreicht.

Das  Gelände  zwischen  Gautscha,  Debra
und  Tsumkui.
Stabsarzt  Kahle  berichtet  hierüber:
Von  Gautscha  nach  Südwest  erstreckt  si
ein  großes  Kalkfeld.  Klippige  Kalkhügel  wechseln
mit  tiefrissigen  kleineren  und  größeren  Vleys.

 

Die  Bewachsung  ist  sehr  spärlich;  Gras  ist  kaum
sichtbar,  sonst  nur  trostloser  Hackies=  und  Kameldorn
  mit  halb  verdorrten  Blättern.  Unwillig
und  zögernd  treten  die  Kamele  aus,  die  scharfkantigen
  Klippen  und  die  spitzigen  Dornen
empfinden  sie  schmerzlich.  Hier  und  da  steht  ein
Baobab,  der  mit  seinen  kahlen  gen  Himmel  gestreckten
  Armen  das  Trostlose  der  Landschaft  nur
verstärkt.  Zeitweise  werden  nicht  sehr  alte  Pferdeund
  Ochsenspuren  sichtbar,  sie  stammen  von  Betschuanen
  vom  Ngamisee,  die  hier  der  Jagd  auf
Giraffen  obgelegen  haben,  deren  starke  Fährten
häufig  zu  sehen  sind.

Bei  Kabi  (lutzema)  wird  Rast  gemacht,
nachdem  wir  zuvor  eine  Viertelstunde  an  einem
kalkigen  Omuramba  entlang  marschiert  sind,  in
dem  zahlreiche  „wilde  Ebenholzbäume“  (Zizyphus
mucronatus)  andenten,  daß  hier  das  Wasser
nicht  allzu  tief  liegt.  Wir  finden  auch  ein  zugeschwemmtes
  Kalkloch.  Nachdem  wir  etwa  1½  m
tief  Erde  ausgeworfen  haben,  sind  wir  auf  dem
Kalkgrund  angelangt.  Es  strömt  reichlich  Wasser
nach.

Der  Omuramba  von  Kabi  mündet  gleich
östlich  in  eine  große  mit  Stechgras  und  Futterbusch
  bewachsene  Kalkpfanne.  Zahlreiche  Spuren
deuten  an,  daß  diese  Fläche  ein  Lieblingsplatz

für  Wildebeester  und  Springböcke  ist.  Jenseits
der  Pfanne  gibt  ein  riesiger  Baobab  unsere

Marschrichtung  an.  Noch  bei  stehender  Sonne
sind  wir  in  Keitsa;  dies  ist  ein  kreisrunder  Kalkeinbruch
  von  etwa  50  m  im  Durchmesser.  In
der  Mitte  liegt  ein  kleiner  Teich,  dessen  Ränder
von  Großwild  zerstampft  sind.  Sonst  sind  mehrere
gut  wasserhaltende  Kalklöcher  vorhanden.

Bald  jenseits  Keitsa  durchreiten  wir  wieder
eine  zweite  große  Kalkpfanne.  An  ihrem  Westende
  steht  ein  etwa  50  Stück  starkes  Rudel
Wildebeester.  Neugierig  äugen  sie  nach  uns,
einige  junge  Stücke  machen  ihre  drolligen  Kapriolen.
Einer  von  uns  springt  vom  Tier.  Da,  ein
Zeichen  des  Leitbullen  und  das  ganze  Rudel
verschwindet  flüchtig  in  einer  Staubwolke.  Jenseits
  der  Pfanne  zwingt  uns  die  Dämmerung
zur  Nachtruhe;  nach  Aussage  unserer  Führer
soll  ein  großes  Wasser  ganz  in  der  Nähe  sein.

Dies  ist  Debra.  Am  anderen  Morgen,  noch
ehe  die  Sonne  heraus  ist,  sind  wir  dort.  Wir
erblicken  ebenfalls  einen  Kalkeinbruch,  ganz  wie
in  Keitsa.  Ein  Viehkrahl  mit  nicht  sehr  altem
Ochsenmist  zeigt,  daß  die  Wilddiebe  vom  Ngamisee
  auch  hier  an  der  Arbeit  gewesen  sind.

Bald  hinter  Debra  passieren  wir  kurz  hintereinander
  die  Kalkpfannen  lomlka  (lamka)  und
knoa.  Beide  Pfannen,  im  Durchmesser  etwa
50  m,  haben  noch  offenes  Wasser,  teilweise  in
Kalklöchern.  Die  ganze  omuramben=  und  vley-
        <pb n="582" />
        536

ähnliche  Landschaft  zeigt,  daß  hier  überall  Wasser
aufzumachen  ist.

Der  Busch  wird  dichter  und  der  Graswuchs
stärker.  Bald  sind  wir  in  !ang!ana  angelangt.
Es  ist  ein  Kalkeinbruch  von  etwa  70  m  Durchmesser
  mit  zahlreichen  flachen  Kalklöchern,  auf
deren  zugeschwemmtem  Grund  sich  zumeist  noch
Wasser  befindet.  Nachdem  wir  aus  einem  Loch
in  der  Mitte  etwa  1  m  schwarzer  Erde  gehoben
haben,  erhalten  wir  für  Mensch  und  Tier  genügend
  Wasser.  Es  läuft  sehr  reichlich  nach.

In  der  ganzen  Gegend  scheinen  viel  Buschleute

  zu  hausen.  Als  von  uns  in  der  Nähe
der  Wasserstelle  ein  Wildebeest  geschossen  ist,

stellen  sich  im  Nu  eine  Menge  der  gelben  Kerle
ein.  Ganz  in  der  Nähe  von  langlana  in  westlicher
  Richtung  liegt  noch  die  Wasserstelle  Deniko,
ein  Kalkeinbruch  mit  offenem  Wasser  von  etwa
10  m  Durchmesser.

Nördlich  von  langlana  wird  die  Landschaft
freier.  Der  schwarze  Boden  verschwindet  allmählich,
  dafür  tritt  roter  Sand  zutage.  Es  ist
der  Charakter  des  Sandfeldes.  Frische  Giraffenspuren
  werden  häufiger.  Ein  Marsch  von  knapp
einer  Stunde  führt  uns  nach  Dausi,  einem
Kalkeinbruch,  von  hohen  Kameldornbäumen
malerisch  umkränzt.  Auch  hier  findet  sich  reichlich
Wasser,  in  der  Mitte  ein  kleiner  Teich,  durch
Wild  stark  zerstampft.  Mit  stark  sinkender  Sonne
gelangen  wir  nach  Tsäruwe.  Auch  hier  ist  viel
Wasser  in  etwa  1½  m  tiefen  Kalklöchern.

In  der  Richtung  auf  gganlmui  wird  das
Gelände  wieder  klippig.  Das  Süßgras  wird
wieder  vom  Sauergras  verdrängt.  Vleys  und
Omuramben  wechseln  mit  Kalkhügeln.  Der
Baobab  tritt  sehr  zahlreich  auf,  sowohl  alte  wie
jüngere  Exemplare.  Kaum  100  m  von  uns
steht  eine  Giraffe  mit  einem  Saugkalb,  das  die
possierlichsten  Sprünge  vollführt.  Anscheinend
weiß  es  nicht,  wo  es  mit  seinen  langen  Läufen
hin  soll.  Die  Giraffe  ist  von  gewaltiger  Größe,
sie  könnte  bequem  aus  dem  ersten  Stock  einer
Berliner  Mietskaserne  fressen.  Die  Tiere  des
Berliner  Zoo  sind  Zwerge  dagegen.  Auch  das
sehr  junge  Kalb  hat  bereits  die  Größe  eines
stattlichen  Kamels  erreicht.  Auffällig  ist,  daß  die
Farbe  des  Kalbes  graubraun  ist,  im  Gegensatz
zu  der  prächtigen  Decke  der  Mutter.  Es  gelingt
uns  auf  etwa  65  m  heranzureiten.  Es  ist  ein
Jammer,  daß  dieses  Prachtwerk  der  Natur  wahrscheinlich
  auch  bald  einer  räuberischen  Betschuanenkugel
  zum  Opfer  fallen  wird.

Ganz  in  der  Nähe  finden  wir  ein  reichlich
Wasser  haltendes  Kalkloch,  von  den  Buschleuten
uns  als  Iguilgan  bezeichnet.  Unweit  davon
zeigen  sich  einige  mächtige  frische  Löwenspuren.

Die  schnell  hereinbrechende  Ddämmerung  mahnt

 

uns  zur  Rast,  wir  lagern  am  Rand  einer  langgestreckten
  omuramba-ähnlichen  Kalkpfanne,  die
sich  in  der  Ferne  nach  Nordost  umbiegend  verliert.
  Zum  Schutz  gegen  einen  nächtlichen  Löwenbesuch
  werden  gewaltige  Feuer  entzündet.

Am  andern  Morgen  passieren  wir  frühzeitig
[Lgankmui,  einen  Kalkeinbruch  mit  einem  flachen
Wasserloch  am  Rand.  Zweifellos  ist  es  leicht,
reichliches  Wasser  aufzumachen.  Hier  hatte  im
Frühjahr  1906  die  Patronille  Gräff  ein  Gefecht
mit  Herero,  die  nach  endloser  durstiger  Flucht  endlich
geglaubt  hatten,  mit  ihrem  halb  verdursteten
Vieh  hier  eine  Ruhestätte  gefunden  zu  haben.

[lgankmui  und  Umgegend  hat  völlig  Sandfeldcharakter,
  Kameldornsteppe  mit  leichtem  Kameldornbestand
  auf  rotem  Sandboden.

In  der  Richtung  auf  Tsumkui  wird  das
Gelände  wieder  stark  klippig,  der  Boden  zeigt
ganz  spärlichen  Graswuchs,  der  Dornbusch  nimmt
überhand.  Frühzeitig  um  Nachmittag  treffen  wir
wioder  in  Tsumkui  ein.

Es  hat  sich  auf  unserem  Wege  herausgestellt,
daß  die  Entfernungen  Gautscha  —  Debra  —
Tsäruwe  —Tsumkui  wesentlich  kürzer  sind,  als
die  auf  den  früheren  Karten  angegebenen.

Westlich  der  Linie  Debra  —  Tsumkui  soll
nach  Angabe  unserer  Führer  kein  Wasser  mehr
sein.  Dieser  Behauptung  ist  jedoch  mit  Mißtrauen
  zu  begegnen,  weil  die  Buschleute  ungern
zu  Stämmen  führen,  die  ihnen  nicht  gut  bekannt
sind;  persönlich  wissen  sie  nur  in  dem  Jagdbezirk
ihrer  Sippe  Bescheid.  Es  ist  jedenfalls  kaum
denkbar,  daß  das  ganze  nördliche  Sandfeld  völlig
wasserlos  ist.  Gerade  die  fast  unpassierbaren
Hackiesdornstreifen  verbergen  hier  häufig  die
Wasserstellen.  Hier  muß  eben  eine  systematische
Erforschung  einsetzen.

Die  Buschleute.

Für  den  Ethnologen  ist  das  Kaukau-Veld  noch
eine  reiche  Fundgrube.  Hier  fristen  die  Buschleute,
  noch  unberührt  von  aller  Zivilisation,  in
alter  Ursprünglichkeit  ihr  Leben  im  Kampf  um
das  Dasein.  Doch  wie  lange  wird  es  dauern,
dann  ist  auch  die  Kultur  dieser  Kulturlosen  verschwunden
  und  der  moderne  Verkehr  hastet  über  die
letzten  Trümmer  dieses  unglücklichen  Volkes  hinweg.

Die  Vorboten  der  neuen  Kultur  sind  bereits
da.  Wenn  man  die  Bewohner  von  Karakuwisa
mit  denen  von  Kauara  und  Gautscha  vergleicht,
wird  man  zweifellos  einen  Unterschied  merken.
Erstere  haben  schon  im  Dienste  des  weißen
Mannes  gestanden;  ihnen  sind  manche  Annehmlichkeiten
  des  menschlichen  Lebens  kein  Geheimnis  mehr.

Im  Innern  ist  aber  noch  vieles  anders.  Die
einfachsten  Sachen  sind  hier  noch  unbekannt.
Gibt  man  dem  Buschmann  eine  Schachtel  Streich-
        <pb n="583" />
        537  2.0

Hhölzer  in  die  Hand,  so  weiß  er  zunächst  nichts
damit  anzutngen.

Wie  komisch  benimmt  er  sich,  wenn  ihm  ein
Spiegel  vorgehalten  wird.  Nicht  anders  wie  ein
Affe,  der  zunächst  nachsieht,  was  hinter  dem
Spiegel  stech  und  dann  anfängt,  mit  den  Händen
im  Gesicht  Herumzuklauben,  um  sich  schön  zu
machen.  Ein  urkomisches  Bild!

Von  deutscher  Seite  sind  zwar  Vorkehrungen
getroffen,  daß  dieses  jungfräuliche  Land  vorläufig
noch  unberührt  bleibt.  Aber  von  anderer  Seite
her  sest  die  moderne  Kultur  ein.  Unsere  Nachbarn
  haben  mit  den  Buichleuten  bereits  Handelsbegiehungen
  angeknüpft.

Wenn  es  bei  der  Kürze  der  Zeit  auch  nicht
möglich  war,  eingehendere  ethnologische  Studien
zu  treiben,  so  möchte  ich  doch  einiges,  was  ich
anders  beobachtet  habe,  als  ich  es  bisher  aus
Reiseberichten  kannte,  und  alles,  was  mir  sonst
noch  interessant  schien,  nicht  unerwähnt  lassen.

Passarge  schätzt  die  Zahl  der  im  Kaukau-Veld
lebenden  Buschmänner  auf  etwa  300.

Es  ist  gewiß  ungemein  schwer,  bei  so  zerstreut
wohnenden,  vagabundierenden  Menschen  auch  nur
zu  einer  annähernd  wahrscheinlichen  Schätzung
zu  gelangen,  wenn  nicht  besondere  Umstände  dies
begünstigen.

Dies  war  auf  dem  Erkundungsritt  der  Fall.

Seit  1906  hatte  kein  Weißer  mehr  das  Land
Lbetreten.  Ebenso  wie  das  Wild,  wenn  es  nicht
beunruhigt  wird,  aus  seinem  Versteck  heraustritt,
so  auch  die  Bewohner  des  Busches.  Von  Jahr
zu  Jahr  werden  sie  vertrauter  und  schließlich
legen  sie  ihre  Werften  in  unmittelbarer  Nähe
der  Wesserstelle  an.

Nun  näherte  sich  die  Patrouille  lautlos,  denn
weich  und  elastisch  tritt  das  Kamel.  Kein
Klappern  der  Ausrüstung,  kein  Schreien  des
Tieres  schreckte  den  Buschmann  vorzeitig  aus
seinem  Windschirm  auf.  Plötzlich  sah  er  sich  auf
allen  Seiten  von  weißen  Männern  umgeben.
Es  gab  kein  Entrinnen  mehr.  Schnell  hatten
die  Führer  verbreitet,  daß  wir  in  friedlicher  Absicht
  kommen  und  leicht  war  es,  einen  Uberblick
über  die  Kopfzahl  der  Bewohner  zu  gewinnen.

Hier  lasse  ich  die  Namen  der  bewohnten
Plätze  mit  der  ungefähren  Einwohnerzahl  folgen:

Karakuwi.isfee  150  Köpfe
(einschl.  Weiber  und  Kinder)

AchatzchüKa  .  40
Gugüssen.......70
Bogara........70
Kauara  200

Geitza  v  Z  v  v  v  v  v  v  30
Gaunnr  50
Gautscha...  30

Zusammen  630  Köpfe

#  #u  r  u  #  Ei“

 

Uber  die  Größenverhältnisse  kann  ich  nur  das
sagen:  Es  sind  mir  unter  all  den  Buschmannstämmen,
  die  ich  in  Koes,  Arahoab,  Aminuis,
Gobabis  und  Rietfontein-Nord  gesehen  habe,
niemals  so  große  Männer  zu  Gesicht  gekommen
wie  im  Kankau-Veld.  Leider  ist  es  verabsäumt
worden,  Messungen  vorzunehmen,  um  die  Durchschnittsgröße
  festzustellen.

Wie  von  einer  Seite  behauptet  wird,  soll  im
Norden  bereits  eine  Rassenvermischung  zwischen
Ovambo  und  Buschleuten  stattgefunden  haben,
und  baumlange  Buschleute  sollen  infolgedessen
dort  nichts  Außergewöhnliches  sein.

Auch  Kaufmann  gibt  an,  daß  der  Stamm
bei  Gam  fast  durchweg  aus  verhältnismäßig
großen  Leuten  besteht,  die  auch  nach  gründlicher
Wäsche  eine  etwas  dunklere  Färbung  aufweisen.

Letztere  habe  ich  im  nördlichen  Kankau-Veld
nicht  beobachtet.  Wenn  hier  wirklich  schon  Blutsvermischungen
  vorgekommen  sein  sollten,  so  dürften
dies  große  Ausnahmen  sein.  Im  allgemeinen
halte  ich  die  Kungleute  für  rassenecht.

Die  Weiber  sind  alle  klein  und  mit  wenigen
Ausnahmen  von  einer  derartig  ausgesprochenen
Häßlichkeit,  wie  man  sie  nur  bei  Buschleuten
findet.

Es  kommen  auch  Pygmäengestalten  vor.  Einen
auffallend  kleinen  Menschen,  der  vollkommen  ausgewachsen
  war,  sah  ich  in  Karakuwisa.  Er
war  nicht  viel  größer  als  unser  Militärgewehr
und  maß  1,40  m.  Aber  auch  dies  ist  eine  Ausnahme.


Sehr  selten  sind  jedoch  mißgestaltete  Personen,
denn  im  allgemeinen  sollen  die  Buschmänner  solche
Kinder,  die  mit  einem  Gebrechen  behaftet  sind
oder  nicht  ernährt  werden  können,  aussetzen.

Nun  ist  allerdings  das  Kaukau-Veld  reich  an
Feldkost.  Der  Ernährungszustand  der  Buschleute
und  die  reiche  Kinderschar,  die  in  jeder  Werft  zu
finden  ist,  läßt  darauf  schließen,  daß  es  ihnen
selbst  in  dem  letzten  so  regenarmen  Jahre  nicht
schlecht  gegangen  sein  kann.

Diese  gute  und  reichliche  Nahrung  scheint  mir
aber  der  wahre  Grund  der  auffallenden  Größe
und  guten  Körperentwicklung  zu  sein  und  nicht
Blutvermischung.  Wenn  man  hier  die  vielen
kräftigen  Kinder  sieht  und  einen  Vergleich  mit
den  armseligen  Gestalten  zieht,  wie  ich  sie  so
manchmal  in  der  südlichen  Kalahari  getroffen
habe,  dann  ist  es  nicht  zu  verwundern,  daß  die
Leute  des  Nordens  besser  entwickelt  sind.

Am  günstigsten  liegen  die  Kostverhältnisse  wohl
in  der  Laubwaldzone.  Dort  besteht  die  Hauptnahrung
  aus  den  roten  Bohnen  des  Mopanebaumes.
  In  großen  Mengen  findet  man  diese
Früchte  in  jeder  Hütte  angesammelt.  Vom  frühen
Morgen  bis  zum  späten  Abend  kann  man  be-
        <pb n="584" />
        W  8538  20C

obachten,  wie  die  Weiber  mit  Schlägel  und  Mörser
beschäftigt  sind,  um  die  Kost  zuzubereiten.  Das
Stampfen  und  Klopfen  hört  man  weit  durch  die
Büsche  schallen.

Im  Dezember,  wenn  die  wilden  Apfelsinen
reif  sind,  gibt  es  eine  angenehme  Abwechslung  in
der  Beköstigung.  Aus  den  vielen  alten  Schalen
zu  schließen,  die  in  den  Werften  umherliegen,
muß  die  Ernte  in  jedem  Jahr  recht  beträchtlich
  sein.

Mutter  Natur  ist  auch  sonst  noch  freigebig
mit  vielen  anderen  Früchten,  die  dem  Buschmann
sozusagen  in  den  Mund  wachsen,  so  daß  er  sich
nicht  sehr  zu  bemühen  braucht,  um  seinen  Hunger
zu  stillen.

Die  Bewohner  des  südlichen  Kankau-Veldes
leben  nicht  unter  so  günstigen  Bedingungen.  Aber
auch  hier  habe  ich  keinen  Menschen  gesehen,  der
schlecht  genährt  war.

Der  Buschmann  ist  ja  kein  Kostverächter,  und
es  gibt  in  seinem  Gebiet  wenige  Gewächse,  denen
er  nicht  Geschmack  abzugewinnen  vermag.

Als  wir  in  Gurä“  die  Wasserstelle  reinigten
und  die  Wurzeln  des  Schilfs  daraus  entfernten,
griffen  die  Buschleute  sofort  danach  und  verzehrten
  sie  an  Ort  und  Stelle.

Wie  schon  früher  erwähnt,  werden  auch  die
Stämme  der  Palmen  gegessen.  Wenn  der  Baum
gefällt  ist,  wird  der  Stamm  säuberlich  von  der
Bastrinde  entfernt  und  dann  in  Stücke  von  etwa
30  cm  Länge  zerlegt.  So  kommt  die  Kost  in  die
Werft.  Hier  werden  die  einzelnen  Stücke  noch
weiter  zubereitet  und  dann  am  Feuer  geröstet
und  verzehrt.

Natürlich  kann  es  nicht  wundernehmen,  daß
bei  dieser  unverdaulichen  Nahrung,  die  die  Leute
in  großer  Menge  zu  sich  nehmen,  die  Auftreibung
des  Unterleibes  einen  ganz  furchtbaren  Umfang
erreicht.  Diesen  Sarmoed  penz“  findet  man  bei
allen  Buschleuten.  Ich  habe  ihn  aber  noch  niemals
  so  entsetzlich  groß  gesehen  wie  bei  den
Palmenessern  von  Geitza.  Ganz  besonders  tritt
er  aber  bei  Weibern  und  Kindern  hervor.

Eine  besonders  beliebte  Kost  ist  die  melonenähnliche
  Frucht  des  Affenbrotbaumes.  Um  zu  den
Früchten  zu  gelangen,  schlagen  die  Buschleute
spitze  Holzpflöcke  stufenweise  übereinander  in  den
weichen  Stamm  und  klettern  mit  Hilfe  dieser
primitiven  Leiter  bis  in  die  höchsten  Spitzen  des
Baumes.

Diese  Art  der  Ernte  ist  aber  mit  steter  Gefahr
verbunden.  Es  ist  schon  mehrmals  vorgekommen,
daß  sich  ein  solcher  Holzpflock  gelöst  hat  und  der
arme  Kerl  aus  der  schwindeluden  Höhe  herabgestürzt
  ist.

Trotz  der  größten  Versprechungen  waren  hier
die  beiden  Buschleute  nicht  zu  bewegen,  noch

 

etwas  höher  auf  den  Baum  hinaufzuklettern.  Sie
zeigten  immer  bedeutungsvoll  auf  die  großen
Wurzeln  und  machten  dabei  die  Geste  des  Schlafens,
indem  sie  den  Kopf  neigten  und  in  die  rechte
Hand  legten.

Hier  also  ruht  einer  jener  Unglücklichen!
Zwischen  den  beiden  mächtigen  Wurzeln,  welche
sich  über  dem  Erdboden  entlang  ziehen,  hat  man
ihm  die  letzte  Ruhestätte  bereitet.  Außerlich  war
von  dem  Grabe  nichts  zu  erkennen.  Obenauf
aber  lagen  fein  säuberlich  die  Waffen  und  Geräte
des  Toten.  Auch  die  Früchte,  für  die  er  sein
Leben  gelassen  hat,  hatte  man  ihm  mitgegeben  zu
der  großen  Reise  in  das  Zenseits.

Niemand  wagt  hier  etwas  zu  entwenden.
Der  Geist  des  Toten  würde  über  ihn  kommen.
Passarge  gibt  an,  daß  dem  Toten  sein  Hab  und
Gut  mit  in  das  Grab  hineingelegt  wird.

Trotz  des  zeitig  schlechten  Wildstandes  hatten
die  einzelnen  Werften  doch  immerhin  eine  ganz
gute  Strecke  zu  verzeichnen.  Sie  haben  eben  mit
Schlinge  und  Pfeil  mehr  Weidmannsheil  gehabt
wie  wir  mit  unseren  modernen  Waffen.

Aber  als  höchster  erstrebenswerter  Besitz  gilt
ihnen  doch  ein  Gewehr.

Bei  unserem  unerwarteten  Besuch  in  Geitza
fand  ich  ein  solches  in  der  Werft  vor.  Die  erschreckten
  Bewohner  hatten  nicht  mehr  Zeit  gehabt,
  es  zu  verbergen.  Uber  den  Ursprung  dieser
Waffe  wollte  niemand  Auskunft  geben  können.
„Cs  ist  schon  lange  da“  erhielt  ich  immer  zur
Antwort.

Da  mir  Garu  keine  Führer  gegeben  hätte,
wenn  ich  ihm  das  Gewehr  fortgenommen  hätte,
so  mußte  ich  es  wohl  oder  übel  dort  lassen.
Ubrigens  kann  er  kein  großes  Unheil  damit  anrichten,
  denn  es  ist  ein  alter  klappriger  Vorderlader,
  zu  dem  jegliche  Munition  fehlt.

Von  Anßerlichkeiten  ist  mir  besonders  aufgefallen,
  daß  viele  Leute  die  Haare  vom  Hinterhaupt
  ab  lang  trugen,  also  einen  Schopf  hatten,
der  sehr  oft  übermäßig  mit  Fett  eingesalbt  war.
In  der  südlichen  Kalahari  habe  ich  dies  niemals
beobachtet.  Andere  wieder  trugen  das  Haar  kurz
geschoren  und  ließen  einzelne  Teile  lang  stehen,
je  nach  persönlichem  Geschmack.  Eine  besondere
Frijur  schien  nicht  vorgeschrieben  zu  sein.  Die
meisten  trngen  das  Haar  halblang,  den  sogenannten
  Wollkopf.  Jedenfalls  scheint  das  Haar
dichter  zu  stehen  als  bei  den  Buschleuten  der  südlichen
  Kalahari.

Tätowierung  sah  ich  hauptsächlich  in  Karakuwisa,
  aber  doch  recht  verschieden.

Einige  Männer  begnügten  sich  mit  einem
senkrechten  Strich  mitten  auf  der  Stirn.  Andere
wieder  fanden  es  schön,  über  jedem  Auge  noch
einen  solchen  hinzuzufügen.  Die  Weiber  trugen
        <pb n="585" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

 

 

 

Landschaft  bei  Kauara  (Copaifera  coelosperma  Benth.)

 

 

 

 

Wassertümpel  in  Karakuwisa.
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        *

l
l

 

cichtesstongenholzbei6ugüssen.

 

 

 

 

palmenbeimaügäka.
        <pb n="587" />
        Magoro-Vley.

 

 

 

 

Werft  in  Rauara.
        <pb n="588" />
        Rffenbrotbaum  bei  Gurä.

 

 

 

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2

 

Buschleute  mit  Haarschopf.
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        W  539  20

außerdem  noch  3  bis  4  wagerechte  Striche  auf
den  Wangen.

Diese  Verschiedenheit  innerhalb  der  einzelnen
Werften  gibt  doch  zu  Zweifeln  Anlaß,  ob  wirklich
bestimmte  Stammesmarken  bestehen.

Ich  sah  auch  eine  ganze  Menge  Männer,  die
gar  keine  Tätowierung  hatten.  Als  ich  einen
danach  fragte,  warum  er  keine  Abzeichen  trüge,
sagte  er:  „Er  fände  es  nicht  schön.“

Die  beiden  Buschleute,  die  ich  von  Gautscha
als  Führer  nach  Nama  mitgenommen  hatte,
malten  sich  unterwegs  mit  Hilfe  von  Fett  und
Ruß  ein  großes  schwarzes  Kreuz  auf  die  Stirn.
Sie  behaupteten,  dadurch  gegen  Krankheit  und
Gefahr  geschützt  zu  sein,  wenn  sie  fremdes  Land
(einen  anderen  Familienbezirk)  betreten.

Daß  auch  manchmal  der  ganze  Körper  mit
Salbe,  die  mit  Farbe  (rotem  Eisenoxyd)  vermischt
ist,  eingerieben  wird,  konnte  ich  in  einem  Falle
feststellen.  Unter  den  Leuten,  die  uns  vor  Kauara
empfingen,  glänzte  einer  vom  Kopf  bis  zu  Fuß
im  wundervollsten  Kupferbraun.  Er  sah  mehr
einer  Rothaut  ähnlich  als  einem  Buschmann.
Steatopygie  wurde  nicht  beobachtet.

In  der  Bekleidung  sind  mir  zwischen  Nord
und  Süd  keine  wesentlichen  Unterschiede  aufgefallen.


Schmuckgegenstände  waren  aber  bei  den  Kung
nicht  so  reichlich  vertreten  wie  bei  den  Auin.

Den  Haupischmuck,  die  moletsa-Ketten,  fand
ich  nur  in  einigen  recht  minderwertigen  Exemplaren.
  Wahrscheinlich  weil  die  Strauße  oben
seltener  sind.

Ketten  und  Haarschmuck  aus  Tsamakernen
habe  ich  gar  nicht  gesehen,  wohl  darum,  weil
im  Kaukau-Veld  keine  Tsama  vorkommen.  Kaurimuscheln
  kamen  vor.  Glasperlen,  Eisenperlen
und  Kupferringe  waren  häufiger.  Von  den  überall
so  bekannten  Tanzrasseln  aus  Schmetterlingskokons
konnte  kaum  ein  brauchbares  Stück  aufgetrieben
werden.  Von  Waffen  findet  sich  hauptsächlich
Pfeil  und  Bogen.  Als  Pfeilspitzen  überwiegen  die
aus  Knochen,  mit  bräunlichem  oder  schwärzlichem
Pfeilgift  bestrichenen.  Auch  Ovambomesser  waren
häufig.

Köcher  aus  Holz  oder  Baumrinde  waren  fast
gar  nicht  im  Gebrauch.  Meist  wurden  Leder—
täschchen  in  Köcherform  zur  Aufbewahrung  der
Pfeile  benutzt.  Die  vergifteten  Spitzen  steckten  in
einem  kleinen  Köcher,  der  aus  dem  Gehörn  der
großen  Antilopen  hergestellt  wird.  Zum  Gesicht—
glätten  wird  ein  messerähnliches  glattes  Stück
Blech  verwendet,  auf  dem  meist  primitive  Ver—
zierungen  eingeritzt  sind.

Die  bekannten  Miniatur-Bogenausrüstungen
waren  überaus  hänfig,  dagegen  habe  ich  nur
einen  einzigen  Assagai  gesehen.

 

Auffallend  reich  waren  die  Werften  mit  Holzgefäßen
  aller  Art  versehen.  Hier  gab  es  Mörser,
Schalen,  Schüsseln  und  Töpfe  in  verschiedenster
Größe  und  Form.  Alles  war  solide  und  sauber
gearbeitet.  Kleine  Holzarbeiten,  wie  z.  B.  Löffel,
fertigen  die  Buschleute  selber  an.  Alles  andere
wird  vom  Okawango  bezogen.  Daher  beziehen
sie  auch  alle  Eisenteile,  die  sie  zur  Herstellung  von
Waffen  und  Handwerkszeug  gebrauchen.

Seit  Jahren  hat  sich  schon  ein  regelrechter
Handelsverkehr  mit  den  Betschuanen  vom  Ngami-See
  herausgebildet.  Streitwolf  schreibt  in  seinem
Buch  „Der  Caprivizipfel“:

„Um  die  gute  Weide  des  Sandfeldes  auszunutzen,
  senden  die  Eingeborenen  des  Ngamilandes
  ihre  Viehposten  für  die  Zeit,  wo  das
Regenwasser  der  Vleys  im  Sandfelde  vorhält,
fort  aus  den  Flußgebieten,  und  wir  finden  dann
viele  Betschuanenposten  westlich  des  Ngami  nach
unserer  Grenze  zu.  Zum  Teil  auch  sicher  in
unserem  Gebiet.“

Dies  kann  ich  jetzt  bestätigen.  Es  handelt
sich  aber  nicht  allein  um  das  Vorschieben  von
Viehposten,  sondern  hauptsächlich  auch  um  Jagdexpeditionen.


Die  Betschuanen  sollen  im  Ngamiland  sehr
unter  dem  Großwild  aufgeräumt  haben  und  die
englische  Verwaltung  hat  versucht,  dieser  Aasjägerei
  allmählich  zu  steuern.

Da  nun  das  Schießen  von  Giraffen,  Elens
und  Straußen  dort  verboten  ist,  kommen  sie  zu
uns  und  schießen  ab,  was  ihnen  vor  die  Flinte
kommt.

In  jedem  Jahr,  bald  nach  der  Regenzeit,
erscheinen  sie  mit  Pferden,  Reitochsen  und  Wagen
und  beginnen  eine  systematische  Absuchung  des
Kaukau-Veldes.  Nach  Norden  drangen  sie  bis
Kauara,  nach  Westen  bis  Debra  vor.  In
Tsumkui,  Gautscha,  Garu  und  Namg  zeugten
frischer  Kraal  und  frischer  Ochsenmist  von  ihrer
Anwesenheit.  Hauptsächlich  versuchen  sie,  Giraffen
zur  Strecke  zu  bringen,  sonst  nehmen  sie  aber  auch
mit  Elens,  Straußen  und  anderen  Antilopen
fürlieb.

Was  sie  nicht  selbst  schießen,  erhandeln  sie
von  Buschleuten.  Diese  sind  ganz  darauf  eingerichtet
  und  legen  die  Hörner  und  Felle  zurück,
bis  die  Händler  wiederkommen.  In  einem  Windschirm
  der  Werft  Kauara  fiel  mir  ein  Bündel
auf,  welches  in  Form  einer  Korbreuse  aus  langen
Grashalmen  kunstvoll  zusammengeflochten  war.
Ich  ließ  es  öffnen  und  fand  darin:  Straußenfeder
  n,  fertig  zum  Versand!

Noch  sorgsamer  bewahren  die  Lente  von
Geitza  die  geoßen  Straußenfedern  auf:  Es  wird
eine  Rute  in  Länge  der  Straußenfedern  von  einem
Strauch  (Grewia  spec.  Herero  Omuhe)  abge-3
        <pb n="590" />
        W  540  20

schnitten,  der  ein  besonders  weiches  Mark  hat,
ähnlich  wie  unser  Hollunder.  Das  Mark  wird
herausgestoßen  und  die  Feder  hineingesteckt.

Mit  reicher  Beute  ziehen  dann  die  Betschuanen
nach  mehrmonatigem  Aufenthalt  über  Lewisfontein
  nach  dem  Ngamiland  zurück,  und  wir
bekommen  später  über  Rietfontein  N  und  Gobabis
  die  Trophäen  nach  Windhuk,  wo  sie  im
Store  verkauft  werden.  So  haben  wir  doch
wenigstens  auch  etwas  von  unserem  Kaukau-Veld.
(Im  Jahre  1908,  wo  übrigens  nach  Streitwolf
für  das  ganze  Jahr  die  Jagd  im  Beschuanenland
gesperrt  war,  sind  tatsächlich  mehrere  Ochsenwagen
voll  Gehörne,  die  alle  vom  Ngami-See  kamen,
über  Rietsontein  nach  Gobabis  geliefert  worden.)

Leider  sind  wir  um  vier  Wochen  zu  spät  gekommen,
  sonst  hätten  wir  die  schwarze  Jagdgesellschaft,
  die  aus  8  bis  10  Köpfen  bestanden
haben  mag,  noch  gefaßt.

Die  Buschleute  scheinen  aber  gut  Freund  mit
den  Betschuanen  zu  sein.  Als  ich  einen  Buschmann
  fragte,  ob  es  ihnen  denn  nicht  unangenehm
sei,  daß  die  Betschnanen  jährlich  so  viel  Wild
abschießen,  sagte  er:  „Ja,  wir  bekommen  aber
Präsent!“

Ich  bin  der  festen  Uberzeugung,  daß  das
Gewehr  von  dem  Kapitän  Garu  auch  von  den
Betschuanen  stammt,  und  daß  diese  ihm  auch
regelmäßig  für  Jagdzwecke  Munition  verkaufen.

Interessant  ist  noch,  daß  bislang  bei  Garu  18
bis  20  Herero  mit  einigen  Gewehren  ohne  Patronen
gesessen  haben.  So  lange  wie  das  Wasser  in  der
Gegend  von  Gam  reichte,  haben  sie  dort  versteckt
im  Busch  gelebt.  Schließlich  aber  mußten  sie  aus
Wassermangel  einen  Platzwechsel  vornehmen  und
zogen  nach  Garn.  Mit  den  zurückkehrenden
Betschuanen  sind  sie  dann  über  die  Grenze  gegangen.
  Ich  habe  mir  die  verlassenen  Werften
angesehen  und  glaube,  daß  die  Angaben  der
Buschleute  stimmen.  Aber  größere  Mengen  von
Hereros  sind  im  nördlichen  Sandfeld  wohl  nicht
mehr  vorhanden.

Im  allgemeinen  lautet  mein  Urteil  über  die
Buschleute  des  Kaukau-Veldes  günstig.

Diese  harmlosen  Naturkinder  waren  stets
freundlich  und  hilfsbereit.  Niemals  wurden  sie
aufdringlich,  niemals  ist  ein  Diebstahl  vorgekommen.
  Im  Gegenteil:  verlorengegangene
Sachen  suchten  sie  wieder  und  fanden  sie  auch
stets,  was  man  bei  anderen  Eingeborenen  wohl
nicht  immer  behaupten  kann,  wenn  es  sich  um
wertvolle  Gegenstände  handelt.  Auch  Diebstahl
im  Stamme  scheint  es  nicht  zu  geben.  Man
hütet  sich  peinlich,  Gegenstände,  die  abwesenden
Stammesgenossen  gehörten,  zu  veräußern.  Selbst
der  Kapitän  wagte  das  nicht.  Uberhaupt  scheint
der  Kapitän  nur  geringe  Macht  zu  besiten.

 

Als  Führer  haben  sie  sich  außerordentlich  bewährt.
  Den  einmal  übernommenen  Auftrag
führten  sie  zur  vollsten  Zufriedenheit  aus.  Nur
wenn  sie  zu  einem  guten  Wildstand  führen  sollten,
nahmen  sie  es  mit  der  Wahrheit  nicht  immer  so
genau.  Das  kommt  aber  auch  bei  Weißen  vor.

Besonders  freundlich  und  vergnügt  waren  die
Leute  von  Karakuwisa.

Passarge  behauptet,  daß  das  Lachen  der
Buschmänner  besonders  merkwürdig  sei.  „Ohne
Zweifel“,  sagt  er,  „kann  der  Buschmann  auch  mit
breitgezogenem  Maul  grinsen,  wie  es  der  Kaffer
tut;  am  häufigsten  lacht  der  Buschmann  aber
lautlos,  verschämt,  mit  zugespitztem,  nach  vorn
zusammengezogenem  Mund.“

Dies  mag  der  Fall  sein,  wenn  er  sich  beobachtet
  fühlt  oder  die  Nähe  des  Fremden  ihn
bedrückt.

In  Karakuwisa  habe  ich  das  Gegenteil  erfahren.
  Bald,  nachdem  das  Lager  aufgeschlagen
war,  ertönte  lautes  Geschrei  und  Lachen  von
einem  großen  Baum  her.  Hier  saßen  die  „unglücklichen
  Kinder  des  Augenblicks“  und  verjeuten
in  ihrem  Leichtsinn  alles,  was  sie  kurz  vorher  an
Tabak  und  sonstigen  Gegenständen  durch  kleine
Arbeitsleistungen  verdient  hatten.  Eine  Vergnügtheit
  herrschte  hier,  die  an  Tollheit  grenzte.
Das  Lachen  klang  so  herzerfrischend,  daß  man
unwillkürlich  mitlachen  mußte.  Lange  habe  ich
diesem  fröhlichen  Treiben  zugesehen.  Die  Leute
lachten  aus  vollem  Halse  und  waren  vergnügt
wie  andere  Menschen.  Es  ist  mir  nichts  besonderes
  dabei  ausgefallen.

Nicht  so  zutraulich  waren  zunächst  die  Leute
im  Innern.  Da  wir  ihnen  aber  freundlich  entgegenkamen,
  war  bald  das  Mißtrauen  geschwunden,
sie  waren  aber  ebenso  freundlich  und  bereitwillig
wie  alle  anderen.  -

Ich  bin  weit  entfernt,  den  Buschmann  für
einen  vollkommen  harmlosen  Menschen  zu  halten.
Wenn  man  ihm  nichts  zuleide  tut,  ist  er  harmlos.
Wenn  er  in  seinem  idyllischen  Vagabundenleben
sein  Auskommen  findet,  hält  er  Ruhe  und  Frieden.
Doch  schmälert  man  ihn  in  seinem  Besitztum,
findet  er  nicht  mehr  seinen  Lebensunterhalt  in
Wald  und  Flur,  kann  er  nicht  mehr  dem  Wild
nachspüren,  dann  wird  er  sich  gegen  die  Kulturtröger
  auflehnen.  Da  er  aber  einen  zielbewußten
Widerstand  nicht  leisten  kann,  wird  er  zum
Anarchisten,  Raub  und  Mord  sind  dann  sein
Handwerk.

Auf  einem  Farmertag  in  Grootfontein
wurde  der  Antrag  eingebracht,  rechts  des  großen
Omuramba  ein  großes  Buschmannsreservat
zu  schaffen  und  alle  Buschleute,  welche  nicht
arbeiten  wollen,  nötigenfalls  mit  Gewalt  dorthin
zu  bringen.
        <pb n="591" />
        Das  Buschmannsreservat  ist  aber  schon
da.  Die  Buschleute  haben  es  sich  selber  geschaffen
und  das  Land  in  Familienbezirke  eingeteilt.  Sehr
streng  wird  darauf  gehalten,  daß  keine  Grenzverletzungen
  vorkommen.
Wilddiebereien  im  fremden  Bezirk  ertappt  wird.

Er  ist  des  Todes  schuldig.

Wehe  dem,  der  auf

G  541  2.0

 

Das  wissen  aber  auch  die  Buschleute  vom
Sie  werden  sich  deshalb

Grootfonteiner  Bezirk.

schwer  hüten,  in  ein  Land  zu  gehen,  wo  ihnen
der  sichere  Tod  winkt.
Und  mit  Gewalt?

gehört,

Hunde  zu  treiben.

 

Ich  habe  noch  niemals

daß  es  gelungen  ist,  Schakale  vor  die

Machweisung  der  Roh-Sinnahmen  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika
in  den  Oonaten  Januar  und  Februar  des  Rechnungssahres  1911.12.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(DAgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  7,  S.  306  f.)
Januar.
#on:  lant  Gegen  Vorfab  aür
Abgaben  Bollstellen  mehr  weniger  Jab
%  f.  .  Pf.B  ffle  Uf.  .Ff.
Hauptzollamt  Swakopmund  90  8501  7097783  60  1309931  90
Zölle-)  und  -  Lüderitzbucht  71  199  1080  S23  20  —  —  6624  10

Noben=  -  Nsuhlnlk  23054  60  22  639  75  4111  85  —  —12087½4¼GT½  42

einnahmen  -  Keetmanshoop.  22  8600  80|  202  308  568  50  —  —
Ubrige  Zollstellen  2  589  30  1  691  50  897  80  —  —

—..  Hauptzollamt  Windhuk.  4108  —  1150  70  257  30  —  —  1  .
9#  5  »  ·
lerstener,brige  Zollstellen  5700  5  ½%  31  220|199F55

mHauptgollumt  Swakopmund  2  750  10  3799  20  1  012  S0
ranuwein-  "  Windhul  129  10%2  10  23882  70  35911  90
steuer  llbrige  Zollstellen  3641  10  —  361  10  —  —  5
Hafen-  Hauptzollamt  Swakopmund  19553  344“  1  OOI  41  —  7S5  530  30
abgaben  —  Lüderiubucht  59  7061  95  9·76“  95  1.I
Zusammen  287  342  665186  1J44169  21|12012  705%½50  %  4
22  156  51  .  —
Februar.

6  6  —  ioi1  Gegen  Vorjahr  Lue  aller.
Abgaben  Zollstellen  mehr  weniger  Ashulend
“  Pif.]  Pi6f.]  44  Pf  fl.  ifn.

Hauptzollamt  Swakopmund  80  004  S8o'532  7477  10  —  —  1

Zölle-“)  und  Lüderitzbucht  59  321  6079  123  70  —  —  19  802  10  .

Neben-  -  Windhuk.  23  005  20|  16935  8006  069  40  —  —12265664  72
einnahmen  Keectmanshoop.  12  80  40  865  1  50  —  —  65821  10

Ubrige  Jolltelle  .  2945  30  ö593  301  2352  —  —  —  I

·—"—-——  —«·—····"——"  ·-.«"«.T·-.--s--  T  I
Riori  Hauptzollamt  Windhuk.  3675  —  3477  60  197  40  —  —  2
Biersteuer  Ubrige  Zollstellen  330  50  415  10  —  —  81  90)  46  P##  35

nranntwein-]  Hauptzollamt  Swakohmund  —254%%  U2  10  #
Dranntwein  "  Windhuk.  —  —3285%00  —8285  00  38384  70
1  Übrige  Zollstellen  1201  8oo  B  40%  4  —  —
—Uorige  nollstelen  -.-—.  —  —

Hafen-  Hauptzollamt  Swakopmuind  5333  92  60246  39  —  —  §72  1  5  S—-  22

abgaben  -  Lüderitzbucht  10  97193  +—11396  7  3  55F
Zusammen  255  022  52720386  5454  30NL  6  32205  930  90
—  —17016  02

 

 

 

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.
        <pb n="592" />
        W  542  2e0

Deutsch-MNeuguinea.

Eine  Studienreise  nach  Neugulnea.
Von  Dr.  Bücher.

Mit  dem  Reichspostdampfer  „Prinz  Ludwig“
traf  ich  am  11.  Dezember  1911  in  Singapore  ein.
Da  der  Dampfer  „Manila“  der  Singapore  —  Neuguinea-Linie
  bereits  im  November  von  dort  abgefahren
  war,  blieb  als  nächster  Weg  nach  Neuguinea
  derjenige  über  Hongkong.  Der  „Prinz
Ludwig“  hatte  dort  keinen  direkten  Anschluß  an
die  Austral—Japan-Linie,  sondern  erst  der  etwa
vierzehn  Tage  später  fahrende  Dampfer  „Bülow“.
Ich  hatte  also  die  Wahl  zwischen  einem  zwölfbis
  vierzehntägigen  Aufenthalte  in  Singapore
oder  Hongkong.  Für  die  Zwecke  meiner  Reise
hatte  das  letztere  keine  Bedeutung,  und  so  war
es  selbstverständlich,  diese  Zeit  in  Singapore  zu
verbringen.

In  die  erste  Reihe  der  Sehenswürdigkeiten
dieser  Stadt  gehört  der  dortige  botanische
Garten.  Jedermann  spricht  auf  den  Dampfern
davon,  und  wenn  der  Rickscha-Kuli  den  Fremden
durch  die  Stadt  fährt,  mit  dem  er  sich  nur  selten
verständigen  kann,  so  wird  er  ihn  auch  sicher  nach
dem  botanischen  Garten  hinaus  bringen.  Der
botanische  Garten  hat  zwei  räumlich  voneinander
getrennte  Abteilungen,  den  parkartig  angelegten
Schaugarten  (botanical  Garden)  und  den  Wirtschaftsgarten
  (economical  Garden).

Der  Schaugarten  mag  für  den  Sgystematiker
  von  geringerer  Bedeutung  sein,  für  das
Publikum  ist  er  mit  seinen  breiten,  teilweise  mit
Wagen  befahrbaren  Wegen  und  seinen  wunderbaren
  landschaftlichen  Partien  die  Hauptattraktion.
Die  Anordnung  der  Pflanzen  ist  hier  von  vornherein
  in  der  Weise  erfolgt,  daß  diese  in  kleineren
oder  größeren  Gruppen  in  weit  ausgedehnten
Rasenflächen  eingestreut  stehen.  Markante  oder
durch  ihr  Wachstum  auffallende  Bäume  stehen
einzeln.  Hierdurch  wird  eine  prachtvolle  Wirkung
der  einzelnen  Pflanze  erzielt,  und  die  einzelnen
Pflanzentypen  prägen  sich  dem  Gedächtnis  des
Besuchers  bedeutend  besser  ein  als  bei  geschlossenen
Quartieren,  in  denen  das  Auge  nicht  ausruhen
kann  und  keine  geschlossenen  Bilder  findet.  Vom
rein  technischen  Standpunkte  verdient  diese  Anordnung
  auch  deshalb  den  Vorzug,  weil  bei  ihr
in  einen  älteren  Bestand  ohne  irgend  welche
Anderungen  immer  neue  Typen  eingepflanzt
werden  können.  Als  ein  weiterer  Vorteil  des
Gartens  ist  mir  aufsgefallen,  daß  die  heimische
Flora  in  erster  Linie  vertreten  ist.  Von  der  ausländischen
  Flora  findet  man  nur  die  allgemeinen
Schanstücke,  die  man  ihres  eigenartigen  Wuchses
oder  sonstiger  Merkmale  wegen  in  fast  allen
tropischen  Gärten  trifft.  Hierdurch  hat  der  Schau- 



garten  auch  für  den  Beamten  und  Pflanzer,  zu
dessen  Beruf  eine  Kenntnis  der  heimischen  Flora
erforderlich  ist,  einen  gewissen  Wert.  Wenn  man
von  der  schönen  Kollektion  einheimischer  Lycopodien
und  Farne  absieht,  sind  die  wenigen  Gewächsund
  Anzuchtshäuser  ohne  besondere  Bedeutung.

Für  den  Praktiker  hat  der  Wirtschaftsgarten
  das  größere  Interesse.  Dieser  hat  eine
besondere  Berühmtheit  dadurch  erlangt,  daß  er
die  Heveabäume  enthält,  an  denen  Ridley  und
seine  Mitarbeiter  die  Versuche  ausführten,  welche
die  beispiellos  schnell  angewachsene  Heveakultur
in  den  Straits  und  den  Malayenstaaten  zur  Folge
hatten.  Jeder,  der  sich  mit  der  Heveakultur
überhaupt  einmal  befaßt  hat,  kennt  diese  Bäume.
Kurz  vor  meiner  Abreise  hatte  ich  noch  Gelegenheit,
  mit  dem  langjährigen  Leiter  des  Gartens
Ridley  einen  Gang  durch  den  Wirtschaftsgarten
zu  machen.  Ridley  war  eben  von  Saigon  gekommen,
  wo  ihm  die  Franzosen  als  den  Begründer
  der  Heveakultur  im  Osten  einen  außerordentlich
  enthusiastischen  Empfang  bereitet  hatten.
Er  hatte  den  Garten  schon  an  seinen  Nachfolger
übergeben  und  wollte  in  den  nächsten  Tagen  für
immer  von  Singapore,  wo  er  über  zwanzig  Jahre
gearbeitet  hatte,  Abschied  nehmen.  Es  war  deshalb
  besonders  wertvoll  für  mich,  daß  ich  mit
ihm  noch  einmal  die  Heveaguartiere  besuchen
konnte.  Seine  Führung  war  eine  Einführung
in  die  Geschichte  der  Heveakultur,  wo  viele  Versuche
  von  großer  Tragweite  noch  an  den  Originalpflanzen
  erläutert  werden  konnten.  Die  hier
angestellten  Versuche  hatten  zunächst  den  Zweck,
darzulegen,  daß  die  Hevea  unter  den  örtlichen
Verhältnissen  Kautschuk  guter  Qualität  in  lohnenden
Mengen  liefert.  Dann  beschäftigte  man  sich  mit
der  Zapfmethodik  und  der  Frage  der  Aufbereitung
des  Kautschuks.  In  nenerer  Zeit  besteht  der
Wert  der  Untersuchungen  in  der  Feststellung  der
Dauer  der  Zapfbarkeit  der  Bäume  —,  Versuche,
die  nur  hier  angestellt  werden  können.  Dagegen
sind  die  aus  der  Praxis  der  Heveakultur  sich  ergebenden
  Fragen  (Pflanzweite,  Zwischenpflanzung,
zapfbares  Alter)  überhaupt  nicht  oder  doch  nur
in  sehr  beschränktem  Maße  bearbeitet  worden.
Außer  den  alten  historischen  Beständen,  die  in
unregelmäßigem  Verbande  stehen,  existiert,  soviel
ich  gesehen  habe,  nur  noch  ein  etwa  vier  und
ein  etwa  zwei  Jahre  altes  Quartier,  letzteres  mit
Zwischenpflanzung  von  Kaffee.  Hieraus  erklärt
sich  auch,  daß  der  botanische  Garten  an  den  sich
aus  der  Kultur  ergebenden  praktischen  Fragen  so
wenig  Anteil  genommen  hat.  Der  übrige  Wirtschaftsgarten
  ist  so  angeordnet,  daß  die  Nutzpflanzen
  nach  ihrer  systematischen  Zugehörigkeit
teils  in  kleinen  Gruppen,  wie  im  Schaugarten,
teils  in  kleinen  Quartieren  gepflanzt  sind.  Größere
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Versuche  mit  neuen  Kulturen  waren  zur  Zeit
nicht  im  Gange.

In  weiteren  Kreisen  bekannt  ist  die  Ananaskonserven-Industrie
  Singapores.  Die  Kultur
der  Ananas  wird  auf  der  Singaporeinsel  von
den  Malayen  und  größtenteils  von  chinesischen
Unternehmern  betrieben,  die  ihr  Produkt  meist
auf  dem  Felde  an  die  Fabriken  verkaufen.  Auch
die  sieben  hier  existierenden  Ananas-Konservenfabriken
  sind  in  den  Händen  von  Chinesen.
Durch  die  freundliche  Vermittlung  der  Firma
Behn  Meyer,  deren  Vertretern  ich  zu  großem
Danke  verpflichtet  bin,  war  es  mir  möglich,  einige
größere  Fabriken  zu  besichtigen.  Die  Herstellungsweise
  der  Konserven  ist  hier  ein  Mittelding
zwischen  moderner  Konservenfabrikation  und  alter
chinesischer  Betriebsweise.

Von  größerer  Bedeutung  als  diese  Industrie
ist  die  Sago=  und  Tapioka-Fabrikation.
Der  Sago  stammt  von  einer  Palme,  die  in  der
näheren  Umgebung  von  Singapore  nur  in  sehr
geringen  Mengen  vorkommt.  Der  Rohsago,  das
aus  dem  zerstampften  Marke  der  Palmstämme
mit  Hilfe  von  Wasser  ausgeschwemmte  Mehl,  wird
in  ungereinigtem  Zustande  von  Borneo,  den
Sundainseln  usw.  auf  chinesischen  Dschunken,
neuerdings  auch  auf  Dampfern,  nach  Singapore
gebracht.  Hier  gibt  es  zahlreiche  chinesische  Betriebe,
  in  denen  der  Rohsago  durch  öfteres  Auswaschen
  und  nachfolgendes  Erhitzen  in  flachen
Pfannen  und  spätere  Trocknung  in  den  Perlsago
des  europäischen  Marktes  umgewandelt  wird.  Obwohl
  diese  Fabriken  zum  Teil  sehr  leistungsfähig
sind,  entbehren  sie  jeglichen  europäischen  Maschinenbetriebes.
  Die  Einrichtung  der  Fabriken  ist  dadurch
  verhältnismäßig  billig,  sie  beanspruchen
aber  ein  großes  Arbeiterpersonal.  Die  Aufbereitung
  der  Tapioka,  des  Mehles  der  Cassavaoder
  Maniokwurzel  geht  in  derselben  Weise  vor
sich  wie  diejenige  des  Sagos.  Die  Tapioka
wurde  in  den  ersten  Jahren  des  Aufblühens  der
Kautschukindustrie  in  riesigen  Mengen  als  Zwischenkultur
  in  den  Heveabeständen  angebaut,  um  die
Anlagekosten  zu  verringern  und  den  jungen
Unternehmungen  Einnahmen  zu  verschaffen.  Der
Anbau  ist  jedoch  in  den  letzten  Jahren  sehr
zurückgegangen,  weil  sich  derselbe  im  Großbetrieb
  als  nicht  lohnend  herausgestellt  hat  und
weil  diese  Zwischenkultur  den  Boden  zu  sehr  beansprucht.
  Trotzdem  repräsentieren  die  Ausfuhrwerte
  aus  Singapore  immer  noch  beträchtliche
Summen.  Die  Besichtigung  solcher  Fabriken  ist
nicht  ganz  leicht;  ich  konnte  sie  nur  dadurch
möglich  machen,  daß  mir  von  der  Firma  Behn
Meyer  ein  Chinese  als  Begleiter  und  Dolmetscher
mitgegeben  wurde.

Die  mir  bei  diesen  Studien  noch  verbleibende

 

Zeit  benutzte  ich  dazu,  drei  größere  Heveapflanzungen
  in  Johore  und  Negro-Sembilan  aufzusuchen.


Am  23.  Dezember  fuhr  ich  mit  dem  Dampfer
„Bülow“  nach  Hongkong,  wo  wir  vom  28.  bis
30.  Dezember  Aufenthalt  hatten  und  an  der
sicheren  Peripherie  einen  Moment  der  Zeit  miterlebten,
  in  der  sich  China  den  Zopf  abschnitt.
An  diesem  letzteren  Tage  schifften  wir  uns  auf
dem  Dampfer  „Prinz  Sigismund“  des  Norddeutschen
  Lloyd  nach  Rabaul  ein.  Wir  hatten
in  Manila  einen  Tag  Aufenthalt,  den  ich  dazu
benutzte,  einige  Fabrikbetriebe  in  der  Stadt,  sowie
die  Agrikulturabteilung  der  Landesverwaltung,

das  Forstdepartement  und  das  Museum  zu  besuchen.

  Da  ich  von  einem  dort  ansässigen  befreundeten
  Schweizer  geführt  wurde,  konnte  ich
in  der  kurzen  Zeit  verhältnismäßig  viel  sehen.
In  dem  Agrikultur=  und  dem  ihm  angoegliederten
Forstdepartement  sind  in  leitender  Stellung  zwei
Deutsche  tätig.  Soweit  ich  in  der  kurzen  Zeit
eines  Rundgangs  durch  die  Räume,  in  denen
diese  Behörden  untergebracht  sind,  feststellen
konnte,  sind  die  Betriebe  mustergültig  und  unter
Aufwand  beträchtlicher  Kosten,  so  wie  wir  es  in
der  Kolonialverwaltung  gar  nicht  kennen,  eingerichtet.
  Als  Beispiel  sei  angeführt:  Im  Forstdepartement
  gibt  es  eine  Abteilung,  in  der  von
jeder  irgendwie  auszunutzenden  Holzart  große
Mengen  von  Probestückchen  aufbewahrt  werden.
Will  nun  ein  Privatier  Auskunft  über  irgend
eine  Holzsorte  haben,  so  kann  er  gegen  Zahlung
eines  Betrags  umgehend  eine  Probe  erhalten,
sowie  die  genaueren  Angaben  über  Verbreitung,
bisherige  Nutzung,  Brauchbarkeit  und  alle  einschlägigen
  Fragen.  Die  zu  diesen  Auskünften
nötigen  Listen  werden  in  einem  besonderen  Bureau
geführt.

Die  wissenschaftliche  Seite  der  Forstwirtschaft
ist  unter  Leitung  eines  Botanikers  vollständig
von  der  praktischen  Abteilung  getrennt.  Die
letztere  hat  ein  besonderes  Bureau  zur  Herstellung
der  im  praktischen  Betriebe  benötigten  Karten  und
Zeichnungen  zur  Verfügung.

In  Rabaul  kamen  wir  am  14.  Januar
an.  Gleich  die  nächsten  Tage  boten  mir  Gelegenheit,
  in  einer  Unterredung  mit  dem  Gouverneur
ein  Arbeitsprogramm  zu  besprechen  und  die  Reisepläne
  festzulegen.

Die  hauptsächlichsten  wirtschaftlichen  Unternehmungen
  im  Schutzgebiet  konzentrieren  sich  an
drei  Stellen:  der  Blanchebucht,  Nord-Neumecklenburg
  und  Friedrich-Wilhelmshafen
mit  der  Astrolabebay.  Da  eine  Schiffsverbindung
  nach  den  beiden  letztgenannten  Pflanzungsgebieten
  zur  Zeit  nicht  bestand,  so  sollte  zunächst
der  nördliche  Teil  der  Gazellehalbinsel  in  Tages-
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touren  besucht  werden.  Sobald  sich  dann  Gelegenheit,
  nach  Neumecklenburg  zu  kommen,
bieten  würde,  sollten  wir,  d.  h.  der  landwirtschaftliche
  Sachverständige  beim  Gouvernement
Dr.  Gehrmann  und  ich,  nach  Namatanai  hinüberfahren
  und  von  dort  zu  Fuß  bis  Käwieng
marschieren.  Die  Reise  nach  Kaiser  Wilhelmsland
  sollten  wir  dann  nach  unserer  Rückkehr  in
Gemeinschaft  mit  dem  Gouverneur  ausführen.

Gleich  nach  meiner  Ankunft  im  Schutzgebiet
setzte  aber  ein  derartig  heftiger  Nordwest-Passat,
verbunden  mit  heftigem  und  anhaltendem  Regen,
ein,  daß  es  nicht  möglich  war,  in  die  Pflanzungen
zu  gehen.  Ich  benutzte  daher  die  Zeit  des  Aufenthaltes
  in  Rabaul  zur  Durchsicht  der  einschläglichen
  Akten  des  Gouvernements  und  zu  einer
Bestandsaufnahme  des  botanischen  Gartens.  Eine
in  Gemeinschaft  mit  Bezirksamtmann  Stübel
nach  der  Südküste  von  Neupommern  geplante
Reise  mußte  aufgegeben  werden,  weil  der  betreffende
  Dampfer,  der  uns  dorthin  bringen
sollte,  des  schlechten  Wetters  wegen  nicht  auslaufen
  konnte.

Am  26.  bot  sich  durch  den  Dampfer  „Sumatra"
vom  Norddeutschen  Lloyd,  der  die  Küstenfahrt
im  Bismarckarchipel  versieht,  Gelegenheit,  nach
Neumecklenburg  zu  gelangen.  Bei  Tagesgrauen
  trafen  wir  am  27.  vor  Namatanai  ein
und  konnten  Kaisers-Geburtstag  auf  der  dortigen
Regierungsstation  feiern.  Leider  verregnete  das
für  die  Eingeborenen  hergerichtete  große  Fest.
Der  folgende  Tag  erlaubte  infolge  dauernden
Regens  den  Abmarsch  nicht.  Wir  marschierten
dann  am  29.  Januar  zusammen  mit  Stationsleiter
  Wostrak  und  dem  dort  seit  kurzem  stationierten
  Regierungsarzte  Dr.  Kröning  nach  Labur
an  der  Westküste  der  Insel  ab.  Neumecklenburg
ist  ein  schmales,  sehr  langgestrecktes  Land,  durch
das  sich  in  der  Länge  mehr  oder  weniger  hohe
Gebirgszüge  hindurchziehen.  Die  Küste  hat  einen
teils  schmalen,  teils  breiteren  Gürtel  niedrigen
Vorlandes.  Diese  Beschaffenheit  des  Landes
bringt  es  mit  sich,  daß  sich  die  Pflanzungen  an
der  Küste  befinden  und  auch  die  noch  wenig  ausgebauten
  Verkehrswege  sich  an  dieser  entlangziehen.
  Menn  unsere  Reise  programmäßig  verlief,
  so  mußten  wir  auf  unserem  Wege  alle  bedeutenderen
  Pflanzungen  der  Insel  kennen  lernen.
Wir  marschierten  auf  der  Westseite  der  Insel  bis
in  die  Landschaft  Messi.  Auf  diesem  Wege
sahen  wir  die  beiden  im  letzten  Jahre  begonnenen
Pflanzungen  von  Hornung  und  von  der  Kaliligesellschaft,
  wir  machten  ferner  einen  Abstecher
nach  der  Pflanzung  von  Hansen  in  Karu  und
durchquerten  hierbei  die  Insel  zweimal  an  ihrer
schmalsten  Stelle.

Durch  die  Veröffentlichung  der  Ergebnisse  der

 

Reise  von  Professor  Sapper  nach  Neu-Mecklenburg
  in  den  „Mitteilungen  aus  den  deutschen
Schutzgebieten“  ist  man  in  weiteren  Kreisen  auf
das  sogenannte  Läletplateau  aufmerksam  geworden.
  Sapper  spricht  sich  hier  zuversichtlich
bezüglich  der  wirtschaftlichen  Möglichkeiten  dieses
etwa  800  m  hoch  gelegenen  Gebiets  aus.  Es
war  daher  dem  Gouverneur  daran  gelegen,  genauere
  Unterlagen  über  die  wirtschaftlichen  Möglichkeiten
  dieses  Gebiets  zu  erhalten,  und  so  hatten
wir  den  Besuch  des  Plateaus  in  unseren  Reiseplan
  ausgenommen.  Von  der  Landschaft  Messi
aus  stiegen  wir  auf  einem  sehr  beschwerlichen
Wege,  der  aber  nach  Angabe  der  Eingeborenen
der  beste  sein  sollte,  bei  schwerem  Regen  in  einem
Tage  auf  das  Plateau  hinauf.  Wir  blieben  bei
gutem  Wetter  zwei  Tage  oben.  Aus  folgenden
Gründen  kamen  wir  zu  der  Ansicht,  daß  das
Plateau  vorläufig  ohne  jeden  wirtschaftlichen
Wert  ist:

1.  Die  Zerrissenheit  des  Geländes  erlaubt  den
Plantagenbau  nicht.

2.  Es  herrscht  hier  während  eines  großen  Teiles
des  Jahres  Wassermangel.

3.  Das  Gelände  ist  für  die  dortigen  Verhältnisse
  mit  Eingeborenen  stark  besiedelt.  Der
Plantagenbau  derselben  nimmt  bei  dem  geringen
  Ertrage  der  Felder  fast  die  ganze
bebaufähige  Fläche  in  Anspruch.

4.  Das  Plateau,  dessen  Größe  nach  oberflächlicher
  Schätzung  etwa  6000  bis  8000  ha
betragen  mag,  ist  nicht  groß  genug,  um  die
bei  etwaigem  Plautagenbau  —  Sapper  denkt
an  Kaffeebau  —  für  notwendige  Wegebauten
entstehenden  Kosten  zu  lohnen.

Wie  auch  Sapper  schreibt,  haben  wir  hier
oine  karstähnliche  Landschaft  vor  uns.  Der  ganze
Gebirgsstock  besteht  aus  gehobener  Koralle.  Durch
die  auslangende  Tätigkeit  des  Wassers  und  die
nachfolgenden  Zusammenstürze  der  Hohlräume  ist
die  ganze  Landschaft  mit  Trichterbildungen  durchsetzt,
  deren  Wände  meist  einen  Neigungswinkel
von  35  bis  50  Grad  und  eine  Tiefe  von  oft  10
und  mehr  Metern  haben.  An  den  Wänden  dieser
Trichter  kann  man  sich  von  der  einen  Seite  des
Plateaus  in  der  Horizontalen  nach  der  anderen
Seite  hin  bewegen.  Interessant  sind  die  am
Fuße  dieses  Gebirgsstocks  entspringenden  Quellen,
sie  kommen  in  einer  ungewöhnlichen  Stärke  aus
den  Kalkwänden  oder  aus  weiten  Grotten  heraus.
Den  Abstieg  nahmen  wir  nach  der  Landschaft
Lassigi.  Dieser  Abstieg  war  bisher  ebenso  wie
der  von  uus  genommene  Aufstieg  noch  von  keinem
Europäer  begangen  worden.  Mir  nahmen  deshalb
  eine  Ronte  auf.  Der  Absltieg  wurde  uns
von  einem  in  der  Landschaft  heimischen  Soldaten
als  der  bei  weitem  beste  bezeichnet.  In  der  Tat
        <pb n="595" />
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bildet  er  einen  so  gleichmäßig  abfallenden  Pfad,
daß  man  ihn  mit  Ausnahme  nur  weniger  kürzerer
  Strecken  mit  geringer  Mühe  zu  einem  für
Maultiere  und  Pferde  gangbaren  Saumpfad  ausbauen
  könnte.

Wir  gingen  nun  auf  der  Ostseite  der  Insel
weiter  und  erreichten  bei  Katendan  die  Bezirksgrenze
  zwischen  Süd=  und  Nord-Neumecklenburg.
In  Panakundu  verließen  uns  unsere  bisherigen
Begleiter,  und  wir  marschierten  zu  Fuß  auf  der
sogenannten  Boluminski-Straße  weiter  nach
Fissoa.  Auf  dieser  Wegestrecke  gibt  es  außer
einer  Missionsstation  keine  Niederlassungen  von
Europäern.  Die  Straße  ist  breit  ausgeschlagen,
und  die  Bäche  sind  alle  mit  Holzbrücken  versehen;
man  kann  den  Weg  daher  sehr  gut  im  Wagen
oder  zu  Pferde  zurücklegen.  Für  den  Fußwanderer
  ist  er  besonders  bei  srischer  Beschotterung
  mit  scharfem  Korallensande,  wie  wir  sie  antrafen,
  eine  Qual.  Von  Fissoa  bis  Käwieng
ist  die  Straße  mit  leichteren  Lastwagen  und
Automobilen  befahrbar.  Die  Pflanzungen  Nord-Neumecklenburgs
  liegen  nun  auf  dieser  Wegestrecke
in  kurzen  Abständen  nebeneinander.  Es  sind
meist  Unternehmungen  von  100  bis  300  ha
Größe.  Wir  besuchten  die  Pflanzungen  Fissoa,
das  Unternehmen  von  Metzner  und  Enders,
dasjenige  von  Assunto  Constantini  und  die
Neuanlage  von  Nauer  in  Lakuremao.  In
dem  dortigen  Rasthaus  trasen  wir  dann  mit  dem
Leiter  des  Bezirks,  Bezirksamtmann  Boluminski,
zusammen.  Von  diesem  erfuhren  wir,  daß  die
„Sumatra“,  die  uns  ursprünglich  am  14.  Februar
in  Käwieng  abholen  sollte,  nicht  dorthin  kommen,
sondern  am  folgenden  Tage  uns  in  Lakuremao
abholen  würde.  Es  hatte  also  keinen  Zweck,
weiter  zu  marschieren,  und  zu  unserem  großen
Bedauern  konnten  wir  daher  die  weiteren  Unternehmungen,
  die  gerade  ihres  Alters  wegen  besonders
  interessant  gewesen  wären,  nicht  besuchen.

Die  „Sumatra“  traf  pünktlich  ein,  und  durch
das  Entgegenkommen  des  Kapitäns  fuhr  der
Dampfer  dicht  unter  der  Küste  nach  Käwieng
zurück,  so  daß  wir  dort  das  Gestüt  und  die  Regierungsplantage,
  wenn  auch  sehr  flüchtig,  sehen
konnten.  Der  Dampfer  lief  dann  die  Fischerund
  Gardnerinseln  an,  wo  wir  zum  Besuche
der  Pflanzung  Teripax  an  Land  gingen.  Auf
dem  Wege  nach  Rabaul  leruten  wir  dann  noch
die  neue  Pflanzung  der  Matandeduk-Gesellschaft
  sowie  den  Platz  eines  chinesischen  Händlers
kennen,  der  zugleich  auch  eine  Kokospflanzung
angelegt  hat.  Am  16.  Februar  waren  wir  wieder
in  Rabaul.

Zwei  Tage  später  fuhren  Dr.  Gehrmann
und  ich  in  Begleitung  des  Gouverneurs  auf  dem
Dampfer  „Prinz  Sigismund“  nach  Kaiser- 



Wilhelmsland  ab.  Auf  der  Fahrt  nach
Friedrich-Wilhelmshafen  liefen  wir  die  Französischen
  Inseln  an  und  gingen  in  Peterhafen
  an  Land.  Hier  hat  die  Neu-Guinea-Kompagnie
  einen  Anbauversuch  mit  Kakao  in
großem  Maßstabe  (250  ha)  unternommen.  Die
Zeit  erlaubte  es  leider  nicht,  diese  Anlagen  eingehend
  zu  besichtigen.  Der  Gouverneur  beabsichtigte
  in  Friedrich-Wilhelmshafen  dienstliche  Geschäfte
  zu  erledigen  und  dann  die  Kaiserin-Augustafluß-Expedition
  nach  ihrem  Bestimmungsort
  zu  bringen.  Hierdurch  war  uns  Gelegenheit
  gegeben,  einerseits  den  Plantagendistrikt
an  der  Astrolabebay  kennen  zu  lernen  und  anderseits
  die  im  Dienste  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees  in  der  Nähe  von  Friedrich-Wilhelmshafen
  mit  dem  Einsammeln  von  Gutta  und
Kautschuk  beschäftigten  Malaien  bei  ihrer  Arbeit
aufzusuchen.  Wir  besichtigten  die  Pflanzungen
der  Neu-Guinea-Kompagnie  in  Modilon  und
Jomba  und  fuhren  mit  der  Pinasse  des  Bezirksamts
  nach  Alexishafen.  Dort  hat  die  katholische
Mission  vom  heiligen  Herzen  Jesu  ihre  Hauptniederlassung.
  Sie  hat  in  neuerer  Zeit  eine  umfassende
  wirtschaftliche  Betätigung  begonnen.  Von
großem  Interesse  war  für  uns  der  Besuch  der  in
der  Nähe  im  großen  Stile  angelegten  Reisfelder.
Die  Reiskultur  ist  vor  wenigen  Jahren  hier  aufgenommen
  worden  in  der  Absicht,  den  großen
Bedarf  der  Mission  selbst  durch  eigne  Kultur  zu
decken  und  allmählich  auch  den  Reisbau  bei  den
Eingeborenen  einzuführen.  Die  ganze  Anlage
befindet  sich  noch  im  Versuchsstadium;  zur  Zeit
war  man  damit  beschäftigt,  eine  von  einem  Motor
angetriebene  Reismühle  aufzustellen.  Mustergültig
ist  auch  das  Sägewerk  der  Mission.  Es  arbeitet
mit  modernen  Maschinen  und  deckt  seinen  ganzen
Bedarf  aus  den  benachbarten  Wäldern.  Durch
die  Aufstellung  von  Holzbearbeitungsmaschinen  ist
das  Werk  in  der  Lage,  den  ganzen  Bedarf  der
Mission  an  Brettern  und  Möbeln  selbst  herzustellen.
  Während  die  Mission  doch  sonst  sehr  viel
für  die  Verbreitung  des  Handwerks  unter  den
Eingeborenen  tut  und  vor  kurzem  sogar  eine
Seilerei  zur  Herstellung  von  Tauwerk  und  Seilen
eingerichtet  hat,  siel  es  mir  auf,  daß  in  der
Tischlerei  so  wenig  Eingeborene  als  Lehrlinge
beschäftigt  werden.

Inzwischen  traf  der  Regierungsdampfer
„Komet“  mit  der  Sepik-Expedition  an  Bord
in  Friedrich-Wilhelmshafen  ein.  Am  27.  Februar
konnten  wir  auf  dem  „Komet“  die  Weiterreise
nach  dem  Augustafluß  antreten  und  gingen
noch  an  demselben  Abend  im  Fluß  vor  Anker.
Mir  lagen  bei  dem  Dorfe  Kopar  2,  wo  am
nächsten  Morgen  Eingeborene  als  Dolmetscher  an
Bord  genommen  wurden.  Der  Fluß  hatte  zur
        <pb n="596" />
        G  546  20

Zeit  einen  sehr  hohen  Wasserstand  und  überschwemmte

  an  vielen  Stellen  die  Ufer  weithin.

Das  Landschaftsbild  bietet  auf  der  ganzen  Flußfahrt
  wenig  Abwechslung.  Weite  Grasebenen
wechseln  mit  Buschstreifen,  größeren  Waldpartien
und  Sagosümpfen  ab.  Das  Wetter  war  regnerisch,
  so  daß  wir  nur  selten  einen  Durchblick  auf
die  die  weiten  Ebenen  einsäumenden  Berge  und
Hügelketten  hatten.  Wir  legten  unterwegs  noch
mehrmals  an,  um  weitere  Dolmetscher  für  den
oberen  Fluß  zu  gewinnen.  An  einigen  Stellen
hatte  das  Hochwasser  die  auf  starken  Pfählen  am
Ufer  des  Flusses  erbauten  teils  sehr  kunstvollen
Hütten  der  Eingeborenen  unterspült.  Wenn  man
auf  einem  schnellen  Fahrzeuge,  wie  es  der
„Komet“  ist,  vorbeifährt,  erscheint  die  Bevölkerung
  für  die  Verhältnisse  Neuguineas  recht  zahlreich.
  Ein  zahlenmäßiger  überschlag  läßt  sich
aber  nicht  geben.

Die  Expedition  beschloß  ihr  Hauptlager  in  der
Nähe  des  Hunsteingebirges  beim  Dorfe  Malu  zu
errichten.  Das  erste  Herrichten  des  Lagerplatzes,
das  Ausladen  der  vielen  der  Expedition  gehörigen
Güter  nahm  die  Zeit  vom  3.  bis  8.  März  in
Anspruch.  Erst  am  9.  März  konnten  wir  die  Talfahrt
  antreten.  Auf  dieser  Fahrt  nahm  ich  in
Gemeinschaft  mit  Dr.  Gehrmann  die  Sagobestände
an  beiden  Ufern  des  Flusses,  soweit  sie  von  der
Brücke  des  Dampfers  aus  sichtbar  waren,  auf,
und  zwar  in  der  Weise,  daß  die  Bestände  nach
der  Position  des  Dampfers  in  die  von  der  Hamburgischen
  wissenschaftlichen  Expedition  aufsgenommene
  Karte  eingetragen  wurden.  Die  Bestände
sind  ganz  gewaltig.  Beim  Wiederabsetzen  der  Dolmetscher
  sahen  wir  uns  in  dem  Dorfe  Kopar
die  Art  der  Sagogewinnung  der  Eingeborenen  an.

Mittags  liefen  wir  am  10.  März  wieder  aus
der  Flußmündung  aus  und  warfen  zwei  Stunden
später  in  der  Hansabucht  gegenüber  der  Pflanzung
  Awar  Anker.  Unter  Führung  des  Besitzers
Gramms  machten  wir  dann  am  Nachmittag  noch
einen  Rundgang  durch  die  Pflanzung.  Diese
verdient  besonderes  Interesse,  weil  dort  ein  umfangreiches
  Dränagesystem  durchgeführt  worden
ist,  dessen  augenscheinlich  großer  Erfolg  auch  für
manche  andere  Kokospflanzung  der  Kolonie  vorbildlich
  sein  sollte.  Da  es  an  dieser  Küstenstrecke
noch  eine  Reihe  anderer  Pflanzungen  gibt,  so
marschierten  wir  am  nächsten  Tage  am  Strande
entlang  nach  der  benachbarten  Pflanzung  Nubia,
von  dort  nach  Potsdamhafen,  Muliama  und
Bugia.  Bei  der  Pflanzung  Muliama  ist  besonders
  bemerkenswert,  daß  diese  größtenteils  auf
steil  abfallenden  Bergen  angelegt  ist.  Die  Gegend
gilt  als  besonders  regenarm.  Die  Palmen  wachsen
in  den  Bergen  langsam  und  ungleichmäßig.  Daß
die  Trockenheit  des  leicht  durchlässigen  Kalkbodens

 

hieran  die  Schuld  trägt,  scheint  mir  aus  der  Tatsache
  hervorzugehen,  daß  die  in  den  Schluchten,
in  denen  während  des  größten  Teiles  des  Jahres
Wasser  läuft,  stehenden  Palmen  sich  bedeutend
besser  entwickelt  haben.

Die  Pflanzung  Bugia,  die  der  katholischen
Mission  gehört,  hatte  kürzlich  angefangen,  von
ihren  Fikusbeständen  Kautschuk  zu  zapfen.  Die
Mission  war  mit  den  erzielten  Erfolgen  zufrieden.
In  der  Nacht  von  dem  11.  auf  den  12.  März  kehrten
wir  nach  Friedrich-Wilhelmshafen  zurück.

Den  folgenden  Tag  brachten  wir  mit  der
Besichtigung  der  Pflanzungsanlagen  in  Stephansort
  und  Constantinhafen  zu.  Beides  sind
Niederlassungen  der  Neu-Guinea-Kompagnie.  In
Stephansort  wurde  früher  Tabak  gebaut,  der
aber  später  durch  Kokospalmen  ersetzt  wurde;
hier  befinden  sich  auch  ältere  bereits  zapffähige
Quartiere  von  Heven  bras.  und  Fikus  el.,
während  in  Constantinhafen  ein  Anbauversuch
von  Sisal  in  größerem  Maßstabe  im  Gange  jist.
Das  Ergebnis  dieses  letzteren  Versuches  scheint
mir  von  besonderer  Bedeutung  für  die  Gegend
von  Constantinhafen  bis  zum  Kap  König  Wilhelm
zu  sein.

Der  „Komet“"  fuhr  dann  bei  schönem  Wetter
dicht  unter  der  Küste  bis  zum  Kap  König
Wilhelm.  Diese  Küste  ist  durch  ihren  stufenförmigen
  Aufbau  sehr  auffällig.  Am  15.  März
besuchten  wir  die  beiden  einzigen  Europäerniederlassungen
  an  der  Südküste  von  Neupommern,
die  Pflanzung  der  Forthaithsgesellschaft  in
Arawe  und  das  erst  kürzlich  begonnene  Unternehmen
  des  Pflanzers  Katzer  am  Möwehafen.
Da  die  Ansicht  in  Neuguinea  sehr  verbreitet  ist,
daß  hier  im  Süden  bestes  Pflanzungsland  in
großen  Mengen  noch  unberührt  liege,  so  versuchten
  wir  mit  dem  Motorboote  des  „Komet“,
soweit  als  es  die  beschränkte  Zeit  zuließ,  den
Pouliefluß  hinaufzugelangen.  Es  ist  dies  derselbe
  Fluß,  von  dem  ausgehend  die  Hamburgische
wissenschaftliche  Expedition  die  Durchquerung  von
Süd-Neupommern  durchgeführt  hat.  Wir  fuhren
auch  den  bei  der  Katzerschen  Pflanzung  mündenden
  Fluß  etwa  zehn  Seemeilen  hinauf.  Die
lange  Schiffbarkeit  der  verhältnismäßig  kleinen
Flüsse  und  die  ebene  Beschaffenheit  des  Geländes
läßt  den  Schluß  zu,  daß  es  später  möglich  sein
wird,  hier  im  Inneren  des  Landes  Pflanzungen
anzulegen.  Eine  eingehende  Erkundung  des
Landes  im  Süden  von  Neupommern  in  wirtschaftlicher
  Beziehung  erscheint  mir  daher  sehr
aussichtsreich.

Auf  der  folgenden  Rückfahrt  nach  Rabaul
liefen  wir  noch  eine  der  Pflanzungen  der  Chinesenansiedlung
  in  Süd-Neumecklenburg  an  und
waren  am  16.  zurück.
        <pb n="597" />
        W  547  28

Meine  Abreise  aus  dem  Schutzgebiet  sollte
mit  dem  Dampfer  „Manila“  am  30.  März  erfolgen.
  Neben  der  Sammlung  des  für  meine
Berichte  notwendigen  statistischen  Materials  wollte
ich  den  Rest  der  mir  bis  zur  Abreise  noch  verbleibenden
  Zeit  mit  dem  Besuche  von  Pflanzungen
auf  der  Gazellehalbinsel  und  der  Niederlassung
der  Queensländer  Bauern  in  Bainingen  vorbringen.
  Ich  besuchte  die  Pflanzungen  in  der
Umgebung  von  Herbertshöhe  und  fuhr  auf  dem
Dampfer  „Roland“  in  Begleitung  des  Gouverneurs
  am  22.  März  nach  der  Lassulbucht  ab.

Die  Rückreise  auf  der  „Manila“  brachte  mich
noch  nach  Morobe,  Finschhafen  und  Eitape.
Die  „Manila“  nahm  hier  überall  Ladung  oder
gab  solche  ab  und  blieb  deshalb  so  lange  liegen,
daß  wir  Zeit  hotten,  an  Land  zu  gehen.

Die  Sxpedition  zur  Erforschung  des  Kalserin-Kugusta-Elusses
  (Sepih).

Die  Expedition  hat  sich  am  19.  Februar  in
Rabaul  auf  dem  „Komet“  eingeschifft,  um  mit
diesem  über  Finschhafen  nach  Friedrich-Wilhelmshafen
  zu  fahren  und  vorher  auf  dem  Wege  in
Süd-Neupommern  noch  einige  Verwaltungsgeschäfte
zu  erledigen.  Die  Abfahrt  der  Expedition  von
Friedrich-Wilhelmshafen  zum  Kaiserin-Augusta-Fluß
  mit  dem  „Komet“  erfolgte  am  28.  Februar.
Die  „Kolonialgesellschaft"  sollte  mit  der  am

 

8.  März  in  Friedrich-Wilhelmshafen  zu  erwartenden
Pinasse  folgen.  In  Finschhafen  auf  dem  Sattelberg
  sollte  eine  meteorologische  Station  errichtet
werden.

Ein  weiterer  Bericht,  datiert  auns  dem  Hauptlager
  bei  Malu,  meldet,  daß  die  Mündung  des
Kaiserin=  Augusta-Flusses  am  23.  Februar  nachmittags
  erreicht  wurde.  ·

Nach  zweitägiger  Stromfahrt  wurde  als  Haupt—
lagerplatz  ein  an  den  Fluß  stoßender  Höhenzug
etwa  3½  km  oberhalb  am  Dorfe  Malu  gewählt.
Der  Platz  erscheint  als  Hauptlager  geeignet,  da
er  unbedingt  hochwassersicher  ist  und  ein  in  unmittelbarer
  Nähe  fließender  Bach  gesundes  Trinkwasser
  bietet.  Die  Lagerplätze  der  Expeditionsmitglieder
  befinden  sich  in  einer  Höhe  von  etwa
60  m  über  dem  Fluß.

Die  Anlage  des  Lagers  und  die  Ausschiffung
der  Güter  vom  „Komet“,  der  am  Lager  geankert
hat,  nahm  viereinhalb  Tage  in  Anspruch.  Da
der  „Komet“  nicht  alle  Güter  nehmen  konnte,
und  auch  die  „Kolonialgesellschaft“  außer  Kohlen
weitere  Ladung  nicht  nehmen  kann,  ist  der
Missionsdampfer  „Gabriel“  zu  einer  Fahrt  nach
dem  Hauptlager  gechartert  worden.  Er  soll  gegen
den  11.  März  hier  eintreffen,  an  welchem
Tage  auch  die  „Kolonialgesellschaft"  und  die
Pinasse  erwartet  wird.

Nach  dem  Ausbau  des  Lagers  und  dem
Ordnen  der  Güter  soll  dann  mit  den  Vorstößen
zu  Lande  und  zu  Wasser  begonnen  werden.

Samoa.

Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Jamoa  im  Kalenderjsahr  1911
im  Verglelich  mit  1910.

 

1911  1910  Zunahme
l  MA  *n.
Einfuhr.  4  0666  238  3  462  347  603  891
Ausfuhr  4  389  983  3  533  760  856  223
Gesamthandel  8  456  221  6  996  107  1  460  114

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Oitteilungen.

Verein  Westafrikanischer  Kaufleute.)

Die  Zahl  der  Mitglieder  hat  sich  um  3  auf  40
erhöht.  Neu  eingetreten  sind  solgende  Firmen:  Deutsche
Togo-Gesellschaft,  Berlin,  Holtmann  &amp;amp;  Sutter,
Hamburg,  Wallbrecht  &amp;amp;  Co.,  Hamburg.

Das  westafrikanische  Geschäft  krankte  vielfach
daran,  daß  im  Vorjahre,  infolge  der  damaligen  hohen

 

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  Vereindjahr  1911.

 

Produktenpreise,  zu  große  Warensendungen  hinausgegangen
  waren.  Durch  den  dann  eintretenden  Rückgang,
  speziell  der  Kautschukpreise,  blieb  die  Kanfkraft
der  Eingeborenen  jedoch  weit  hinter  den  Erwartungen
zurück,  und  die  Folge  davon  war,  daß  das  Warengeschäft
  nicht  den  erwarteten  Umfang  hatte.

Para  stand  Anfang  des  Jahres  auf  5°7  und  siel
bis  Ende  des  Jahres  auf  41.3.  Die  Preise  für  die
übrigen  Landesprodukte  blieben  in  ansehnlicher  Höhe
        <pb n="598" />
        W  548  e.

allgemein  behauptet.  Die  Zufuhren  nach  Hamburg
beirugen  von  Westafrika

an  Palmöl  1911:  29  900  Faß  =  20  930  tons

gegen  1910:  343  400  Faß  =  23  380  tons,

Palmkerne  1911:  280  300  tons

gegen  1910:  256  600  tons.  "

(Zummi-Elasticum
1911:  358  Kisten,  8446  Fässer,  6661  Ballen

gegen  1910:  300  Kisten,  7121  Fässer,  5819  Ballen.

Die  Zufuhr  von  afrikanischem  Mahagoniholz
  betrug

1911:  70  136  Blöcke  =  1/10,  chm  9639  701
gegen  1910:  32  437  Blöcke  =  1100  cbm  5371559.

Ebenholz:  Die  Zusuhren  haben  gegen  das  Vorjahr
  merklich  zugenommen,  und  es  wurden  im  allgemeinen
  gute  Preise  erzielt.

Maisd=  Zufuhren  sind
nicht  erfolgt.

An  daes  Reichs-Kolonialamt  wurden  im  Berichtojahre
  im  Interesse  der  Mitglieder  Eingaben  über  folgende
  Angelegenheiten  gemacht:  Bahnbau  Lome  —  Atakpame,
  Südkamerun-Bahn,  Rompensationdverhandlungen
Maroklo-Logo,  Lundungebrücke  in  Lome,  Arbeiterausfuhr
  von  Kamerun  nach  Deutsch-Südwestafrika,
Anlage  von  Kautschul-Plautagen  in  Süd-Namerun,
Beförderung  der  Post  durch  die  Brandung  in  Lome  —
die  zum  Teil  im  Sinne  der  Kaufmannschaft  einen  befriedigenden
  Erfolg  hatten.

Wir  lassen  im  nachstehenden  die  Berichte  über  die
Entwicklung  des  Geschäfts  und  des  Handels
in  den  eingelnen  Rolonien  im  Jahre  1911  folgen:

in  nennenswerter  Weise

Togo.

Die  kleine  und  infolge  ihrer  friedlichen,  ruhigen
Euntwicklung  oft  wenig  beachtete  Togokolonie  hat  im
Berichtsjahre  einige  zeit  im  Mittelpunkte  des  politischen
  Interesses  gestanden,  weil  ihre  Abtretung  an
Frankreich  im  Zusammenhange  mit  den  Nongo-Kompensationen
  erwogen  wurde.  Man  wird  es  freudig
begrüßen,  daß  dieser  Gedanke  nicht  zur  Auoführung
kam,  denn  es  wäre  nicht  zu  verftehen  gewesen,  wenn
man  gerade  diese  schon  seit  vielen  Jahren  sich  selbst
erhaltende  Rolonie  aufgegeben  hätte,  die  in  jeder
Beziehung  einen  so  deutschen  Charakter  zeigt  wie
keine  andere.  Der  Handel  ist  fast  ganz,  der  Plaultagenbau
  ganz  in  demschen  Händen,  die  Curopäer  sind
zu  10  Demsche,  demsches  Geld,  deutsches  Gewicht
gelten  im  ganzen  Lane,  in  den  Schulen  lernen
Tausende  von  Negerkindern  neben  ihrer  Muttersprache
als  einzgige  europäische  Sprache  Deutsch.

In  der  Kolonie  selbst  war  der  durch  sehr  heftigen
Sceegang  herbeigeführte  Einsturz  des  mittleren  Teiles
der  Landungsbrücke  im  Mai  eine  recht  unangenehme
lhberraschung;  selbst  die  zunächst  geplante  provisorische
Wiederherstellung  wird  noch  Monate  auf  sich  warten
lassen.  Unterdessen  wickelt  sich  der  Verkehr  in  der
primitiven  Weise  mit  offenen  Boboten  ab,  was  gahlreiche
  Beschädigungen  mit  sich  bringt  und  eine  recht
betrachtliche  Erhohung  der  Seeversicherungprämien
nach  sich  gezogen  hat.  Von  großer  Bedemung  ist  die
hünktlich  am  1.  April  erfolgte  Eröffuung  der  160  km
langen  Bahn  Lome  —Atatpamebe  zirk;  doch  wird  ihre
Wirkung  dadurch  beeinträchtigt.,  daß  man  ihren  Endnunkt
  nach  dem  ungesunden  Dörschen  Agbonn  gelegt
hat,  statt  die  Bahn  weitere  4  km.,  wenn  auch  ansteigend,
  in  die  Handelsftadt  Atalpame  hinein  zuführen.

Die  Witterung  war  im  allgemeinen  wieder  günstig,
wenn  auch  an  der  Küfste  die  Niederschlagemengen  im
zweiten  HLalbjahr  so  sehr  bhinter  dem  Dunuchsähmitt
zurückblieben,  daß  die  ganze  Maiserne  wiederum
verdorben  ist.

 

Infolge  der  seit  Jahren  günstigen  Regenmengen
hat  sich  die  Ausfuhr  an  Palmöl  und  Palmkernen,  bei
denen  allerdings  gegen  Ende  des  Jahres  die  Preise
beträchtlich  zurückgingen,  noch  weiter  gesteigert,  so  daß
das  Jahr  1911  mit  vorauosichtlich  rund  4000  t  Palmöl
und  13.000  t  Palmkernen  einen  noch  nie  erzielten
Rekord  aufstellen  wird.

Kautschuk  wird  sich  mit  rund  110  t  auf  der  Höbhe
der  letzten  Jahre  halten,  dagegen  holt  Baumwolle  mit
rund  2200  Ballen  den  Rückgang  des  Vorjahres  wieder
ein  und  übersteigt  sogar  das  Jahr  1909  etwas.  Freilich
  wird  ein  normaler  Weltpreis  für  das  Produkt
nötig  sein,  um  die  Anbaufrendigkeit  der  Neger  zu
erhalten.

Kopra  und  Kakao  endlich  mit  annähernd  je  200  t
setzen  die  Steigerung  der  Vorjahre  fort.  Bei  beiden
Produkten  fällt  auch  der  europäische  Plantagenbau
ins  Gewicht.

Die  wen'gen  Plantagen  entwickeln  sich  günstig.
Die  Plautage  Rpeme  brachte  neben  KRopra  den  ersten
Sisalhauf  aus  Togo  auf  den  Markt  und  erzielte  dieselben
  Preise  wie  prima  ostafrikanischer  Hanf.  Die
Agupflanzung  erntete  neben  Kakago  die  ersten  größeren
Mengen  an  Kautschuk  und  baute  ihr  Palmölwerk  zur
maschinellen  Verarbeitung  der  Tlpalmfrüchte  weiter
aus.  Ein  neues  Pflanzungenunternehmen,  die  Togo-Pflanzungs-A.-G.,
  wurde  in  Berlin  mit  850  000  6
Kapital  gegründet  und  nahm  den  Anbau  von  Sisalagaven
  und  Kautschuk  auf.

Die  Finanzgen  des  Schutzgebietes  entwickeln  sich
wie  im  Vorjahre  glänzend,  obwohl  die  Uberschüsse  der
Verkehrsanlagen  infolge  des  Ausfalles  der  Mais-=ausfuhr
  und  wegen  des  Einsturzes  der  Landungsbrücke
  den  Erwartungen  nicht  voll  entsprechen.

Von  Bedeutung  für  die  künftige  Euntwicklung  der
dem  Verkehr  noch  immer  gesperrten  Nordbezirke  ist
der  Beschluß  der  Baseler  Mission,  ihre  Tätigkeit  demnächst
  nach  dem  Mungubeczirk  aus  zudehnen.

Die  Togo-Baumwollgesellschaft  hat  am  23.  Oktober
auf  ihrer  Generalversammlung  den  Beschluß  gefaßt.
in  Lome  eine  Anlage  zur  maschinellen  Aufbereitung
von  Clpalmfrüchten  zu  errichten.  Diese  Anlage,  welche
bis  zu  einer  Leistungsfähigkeit  von  30  tons  frischen
Früchten  pro  Tag  auogebaut  werden  kann,  berechtigt
zu  der  Annahme,  daß  die  Ausfuhrziffern  von  Palmol
und  Palmkernen,  nachdem  die  Eingeborenen  sich  an
dic  dadurch  eintretende  Anderung  in  der  Heranbringung
und  Verwertung  der  Landesprodukte  gewöhnt  haben,
nicht  unwesentlich  gesteigert  werden.  Die  sämilichen
Maschinen  sind  zum  Teil  bereits  in  Lome  eingetroffen
und  ausgeslellt  und  zum  Teil  noch  unterwegs,  so  daß
die  Anlage  im  Laufe  des  Monats  Mai  dieses  Jahres
wahrscheinlich  den  Betrieb  wird  aufnehmen  kann.

Es  ist  ferner  zu  berichten,  das  das  Gouvernement
  mit  Zustimmung  des  Gouvernementrats  beabsichtigt,
  den  Clpalmdistrikt  des  Anecho-Bezirks  durch
eine  Stichbahn  zu  erschließen.

Nigeria.

Im  allgemeinen  hat  sich  das  Geschäft  in  Nigeria
in  ähnlichem  Umfange  bewegt  wie  im  Jahre  1910.
Die  Zufuhren  von  Palmkernen  und  Palmöl  standen
ungefähr  auf  derselben  Höhe  wie  1910;  von  Nernen
wurde  etwas  mehr,  von  l  eitwas  weniger  erportiert.

Eine  sehr  große  Zunahme  zeigte  der  Erport  von
Kalao,  der  aber  zeitweise  von  recht  ungenügender
Inalität  gewesen  ist:  immerhin  licß  sich  durchschnittlich
noch  ein  Preis  erzielen,  der  nur  wenig  unter  dem
Werte  von  Accra-stakao  lag.

Der  Mais-Erport  ist  leider  fast  ganz  ausgefallen.
Nachdem  auch  schon  das  Jahre  1910  ein  schlechtes
        <pb n="599" />
        W  549  20

Erportjahr  für  dieses  Produkt  gewesen  war,  zeigte  das
vorige  Jahr  noch  einen  weiteren  Rückgang,  da  nur  noch
der  siebente  Teil  des  schon  kleinen  Erports  von  1910
erreicht  wurde.  Der  Grund  lag  in  schlechtem  Auofall
der  Ernte  nicht  bloß  von  Mais  allein,  sondern  auch
fast  aller  anderen  Nahrungsmittel,  soweit  sie  für  die
Ernährung  der  Eingeborenen  in  Frage  kommen.  Es
wurden  infolgedessen  im  Lande  selbst  so  hohe  Preise
für  Mais  bezahlt,  daß  der  Erporthandel  nicht  konkurrieren
  konnte.

Einen  Rückgang  von  25  v.  H.  gegen  1910  zeigte
der  Erport  von  Gummi,  und  man  kann  annehmen,  daß
dieser  Ausfall  hauptsächlich  durch  den  Preisrückgang
verursacht  worden  ist.  Leider  ist  es  immer  noch  nicht
gelungen,  trotz  aller  Bestrebungen  der  Regierung,  die
Onalität  des  Lagos-Gummi  zu  verbessern.  Alle  Versuche,
  die  Eingeborenen  zur  Produktion  einer  besseren
und  daher  marktfähigeren  Lualität  zu  veranlassen,  sind
bisher  erfolglos  gewesen,  was  sich  leider  allem  Auschein
nach  vorläufig  auch  nicht  ändern  wird.

Die  Ausfuhr  von  Schinüssen  und  Schibutter  hat
zwar  wieder  etwas  zugenommen,  ist  aber  immer  noch
ktlein  zu  nennen  im  Hinblick  auf  die  großen  Mengen
von  Schibäumen,  die  nach  allen  Berichten  im  Innern
vorhanden  sein  sollen.  Es  ist  allerdings  zu  erwarten,
daß  mit  Vollendung  der  Eisenbahn  Jlorin  und  Jebba
die  erleichterten  Transportbedingungen  die  Auofuhr
dieses  Produktes  ebenso  sehr  heben  werden,  wie  die
Regierung  in  Lagos  es  erhofft.  Diese  günstigeren
Transportverhälmisse  haben  auch  die  Ausfuhr  eines
neuen  Produktes,  nämlich  getrockueter  Rindohäute,  ermöglicht.
  Diese  Häute  kommen  aus  dem  Innern,  aus
der  Gegend  von  Jlorin  und  noch  nördlicher.  Leider
sind  sie  bioher  noch  von  recht  geringer  OQualität  gewesen
  und  fanden  schwer  Absatz.

Baumwolle  wurde  etwas  mehr  erportiert  als  im
Jahre  1910.  Die  ganze  Produktion  davon  geht  nach
England.

Infolge  der  reichlicheren  Produkten  zufuhr  hatte  sich
im  Zahre  1911  auch  ein  dem  Umfange  nach  befriedigendes
  Warengeschäft  entwickelt,  das  leider  aber  wie
in  früheren  Jahren  infolge  der  überaus  scharfen,  oft
ganz  unsinnigen  Konkurreng  der  englischen,  deutschen
und  fran  zösischen  Firmen  untereinander  lange  nicht  so
profitabel  war,  als  man  in  Anbetracht  der  Umstände
erwarten  sollte.  Der  Fortschritt  des  Baues  der  Bahn
Lagos  —Manuo  nötigt  die  Firmen,  an  fast  allen  Stationen
Faktoreien  zu  eröffnen,  was  eine  starte  Verzettelung
von  Kapital  und  Arbeitskraft  und  Vergroßerung  der
Unkosten  zur  Folge  hat,

Die  Erösfnung  der  Bahn  von  Jebba  nach  Kano
itebt  nahe  bevor,  und  damit  wäre  die  Verbindung  von

Lagos  nach  Kano  vollendet,  wodurch  die  Erschließung
eines  großen  volkreichen  Hinterlandes  ermoglicht  wird.
Storend  wird  es  aber  dabei  noch  sein,  daß  die  beiden
Kolonien  Sonthern  und  Northern  Nigeria  noch  nicht
vereinigt  worden  sind.

Frauz.  Sêenégal  und  Sondan.

Wie  im  verflossenen  Jahre  so  war  auch  1911  die
Erdunßernte  sehr  groß  und  erreichte  180  000  Tons.
Die  begahlten  Preise  waren  aber  nicht  im  Verhältnis
zur  Marktlage  in  Europa.  Euorme  Summen  wurden
von  den  Bordelaiser  Firmen  verloren,  weil  man  allgemein
  den  mitten  in  der  Saison  eingetretenen  Preissturz
  in  Europa  nicht  erwartet  hatte.  Auf  die  finanzielle
Lage  der  Kolonie  hatte  dies  jedoch  keinen  Cinfsluß.
Der  Warenimport  war  bedeutend,  wenn  auch  der  Umsatz
  den  Erwartungen  nicht  entsprach.  Die  Folgen
werden  sich  aber  erst  im  lanfenden  Jahre  fühlbar

 

machen,  wie  denn  auch  schon  ein  großer  Aussall  in
den  Zolleinnahmen  für  1912  eingetreten  ist.

Die  Kolonie  ist  im  Begriffe,  eine  neue  Auleihe
von  150  Millionen  Franken  aufzunehmen,  um  das
Eisenbahnnetz  zu  erweitern  und  den  Hafen  von  Dakar,
der  bereits  der  bedeutendste  und  sicherste  Westafrikas
ist,  noch  weiter  auszubanen.

Das  Gummigeschäft  im  Süden  war  normal.
Gummiarabicum  litt  unter  den  niedrigen  Preisen  des
europäischen  Marktes  und  der  Konkurrenz  von  Agypten.
Die  Versuche  mit  Baumwolle  gaben  ein  gutes  Resultat
beim  Anbau,  jedoch  ist  diesem  Artikel  für  den  Süden
infolge  der  großen  Entsernung  vom  Meere  und  der
dadurch  entstehenden  Transportspesen  keine  Zukunft
zu  prohezeien.

Kongo.

Im  Juli  1911  ist  der  zweite  Teil  des  Belgischen
Kongo  der  Handelofreiheit  eröffnet  worden  und  ganz
allmählich  beginnen  die  versprochenen  und  auch  wohl
beabsichtigten  Reformen  hier  und  da  in  die  Erscheinung
zu  treten:  Befreiung  der  Eingeborenen  von  der  zwangsarbeit
  und  freie  Auenntzung  des  Bodens:  Barlöhnung
und  Handelofreiheit  sowie  Verzicht  der  Regierung  auf
eigenen  Handel.

Die  Größe  des  Landes,  der  Mangel  an  Verkehrswegen
  mit  Ausnahme  der  Masserstraßen,  die  Furcht
der  Eingeborenen  und  das  Beharrungsvermögen  aller
Beteiligten  lassen  es  erklärlich  erscheinen,  wenn  die
Erfolge  der  Reformtätigkeit  noch  nicht  größer  sind.
Auch  darf  man  nicht  vergessen,  daß  in  weiten  Strecken
des  Landes  die  neuen  Gesetze  noch  keine  Gültigkeit
haben.  Erst  im  Juli  1912  wird  die  dritte  Etappe  befreit
  und  auf  dann  noch  verbleibende  Teile  finden  sie
überhaupt  keine  Anwendung.

Mit  großer  Tatkraft  und  unter  Aufwendung  beträchtlicher
  Kosten  hat  die  Regierung  das  entfernte
minenreiche  KRatanga  durch  Verkehrswege  ausgeschlossen
und  mit  dem  Norden  und  Westen  der  Kolonie  in  Verbindung
  gebracht,  so  daß  jetzt  eine  Folge  von  Dampferund
  Eisenbahnfahrten  den  Reisenden  und  die  Waren
von  der  Mündung  des  Rongostromes  bis  in  die  Nähce  von
Kambove!  den  Mittelpunkt  der  Minennnternehmungen,
bringt.  Die  kürzeite  Verbindung  Katangas  mit  der
Küste  führt  durch  Ost-Afrika  ein  nicht  zu  unterschätzender
  Vorteil  für  unsere  Tanganjika-Bahn!

Bediugung  ist  allerdings,  daß  Belgien  seine  Abschließungopolitik
  fallen  lüßt.  Prof.  Hans  Mener  sagt
in  einem  Vortrag  über  die  kürzlich  beendete  Reise  durch
Ost-Afrika:  „Der  Kongostnat  erschwert  nach  einem
kurzen  Entgegenkommen  im  Jahre  1910  den  Handel
zwischen  seinem  und  dem  deutschen  Gebiet  wieder  auf
das  äugerste.  Er  monopolisiert  von  neuem  Elfenbein
und  Kamschul  und  beschlagnahmt  die  von  deutschen
Händiern  angekauften  Rautschuk-Vorräte,  wodurch  viele
zugrunde  gerichtet  werden.  Alle  Beschwerden  blieben
ersolglos,  der  Handel  mit  Kautschuk  und  Elfenbein  ist
vom  Kongostaat  gesperrt,  und  was  von  dort  in  unser
zollfreies  Gebiet  kommt,  ist  geschunggelt.  Der  deutsche
Handel  in  dem  Scengebiet  kann  aber  nur  blühen,  wenn
Belgien  die  Monopolwirtschaft  auigibt  und  die  bei
Gründung  des  Rongostaates  zugesicherte  Handelsfreiheit
endlich  einführt.  Dehalb  ist  eine  neue  Kongo-Ronferenz
nötig.“  Aber  nicht  allein  der  deutsche  Handel  leidet,
wie  aus  folgenden  Worten  des  englischen  Konsuls
Armstrong  hervorgeht:  „Alle  Angeichen  denten  darauf
hin,  daß  die  Absicht  der  belgischen  Regierung  ist,  den
freien  Handel  so  viel  als  moglich  zu  erschweren.“

Es  gebht  aus  den  oben  geschilderten  allgemeinen
Umstinden  hervor,  daß  der  Kaufmann  noch  vielfach  in
der  Ausübung  seiner  Tätigkeit  auf  Schwierigkeiten
stöst,  und  ecs  wird  jahrelanger  gumeinender  Bemühung
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        G  550  20

der  belgischen  Kolonial-Behörden  und  besonders  auch
der  Kongo-Beamten  bedürfen,  um  durch  Austreibung
des  alten  Systems  den  Bestimmungen  des  Berliner
Vertrages  allgemeine  Geltung  zu  verschaffen.

Immer  wieder  muß  darauf  bingewiesen  werden,
daß,  im  Widerspruch  mit  diesen  Bestimmungen,  der
weitaus  größte  Teil  des  Handels  in  den  Händen  der
Konzessions-Gesellschaften  und  der  Regierung  selbst
ruht  und  daß  der  auf  eigenen  Füßen  stehende  Kaufmann
  überall  auf  Schwierigkeiten  und  Gesetze  stlößt,
die  ihn  schädigen  oder  die  Ausübung  seiner  Tätigkeit
unmöglich  machen.

Wenn,  im  Gegensatz  zu  unseren  Kolonien,  der
Wert  der  Ausfuhr  die  Einfuhr  weit  übersteigt  —
1910  Anofuhr  66  000  000  Franken,  Einfuhr  37000  000
Franken  —,  so  beweist  dies  klar,  das  der  Eingeborene
für  seine  Ergeugnisse,  hauptsächlich  Rautschuk,  nicht  annähernd
  den  wirklichen  Wert  empfängt.  daß  die
Kolonie  noch  stark  vom  Mutterlande  auogebentet  wird.
Belgien  war  in  der  Ansfuhr  mit  88  v.  H.,  an  der
Einfuhr  mit  74  v.  H.  beteiligt.  Die  belgische  Regierung
war,  laut  einer  Veröffentlichung  des  belgischen  Kolonialamts
  vom  Dezember  1911,  1910  mit  18  Millionen
Franken  für  eigene  Rechnung  an  der  Produkten-Ausfuhr
der  Kolonic  beteiligt.

Liberia.

Die  befriedigenden  Werte  von  Kaffee,  Kernen  und
Ol  auf  den  europäischen  Märkten  brachten  den  Liberia-Firmen
  nicht  diejenigen  Vorteile,  die  man  hätte  erwarten
  sollen,  da  die  Vorschiebung  zahlreicher  Nebenfaktoreien
  ins  Jnnere  die  Unkosten  weiter  anwachsen
ließ  und  die  häufigen  Preis-Uberbietungen  beim  Einkauf
  der  Landesprodukte  die  Gewinne  stark  beschränkten.

Der  Mangel  an  Verkehrswegen  nach  dem  Hinterlande
  und  die  vielerorts  mangelnde  Autorität  der
liberianischen  Regierung  ist  die  Ursache  einer  gewissen
Stagnation  im  Handel.

Die  neue  Anleihe  ist  noch  nicht  erschienen  und  die
internationale  Zoll-Kontrolle  noch  nicht  in  Kraft  getreten,
  doch  befinden  sich  beide  im  fortgeschrittenen
Stadium.  Möglich,  daß,  nachdem  diese  Dinge  endgültig
  geregelt  sein  werden,  die  Verhältnisse  im  Lande
sich  dadurch  bessern,  daß  die  Regierung  sich  freier  bewegen
  kann  und  etwas  mehr  Geld  ius  Land  kommt.

Dahomoy.

Der  Handel  weist  im  Jahre  1911  wieder  größere
Zahlen  auf  wie  das  vorhergehende  Jahr.  Erport  und
Import  sind  weiter  gestiegen,  was  vor  allem  der
günstigen  Ernte  in  Palmfruchten  zu  verdanken  ist.
Hohe  Preise  begünstigten  das  Geschäft.

Mais  kam  leider  wieder  nicht  zum  Erport,  dagegen
hat  sich  der  Erport  von  Baumwolle  etwas  gehoben.

Das  Import-Geschäft  war  namentlich  in  der  zweiten
Hälfte  des  Jahres  recht  groß,  da  Zollerhöhungen  in
Aussicht  gestellt  wurden.  Diese  sind  aber  noch  nicht
in  Kraft  getreten,  und  die  großen  Läger  drücken  sehr
auf  den  Markt.

Im  westlichen  Teile  der  Kolonic  ist  jetzt  eine
Eisenbahn  geplant,  die  das  Hinterland  am  Mono  mit
der  Küfte  verbinden  soll.

Die  Brücke  in  Cotonon  ist  im  Ausbau  begriffen
und  soll  in  diesem  Jahre  dem  Verkehr  übergeben  werden.

Portugiecsisch-Guinca.

Abgesehen  von  kleinen  Rämpfen  zwischen  einzelnen
Stämmen,  war  es  in  der  Kolonie  ruhig  und  der
Handel  konnte  ohne  Zwischenfall  seine  Geschäfte  treiben.

IAnfolge  der  im  Vorjahre  bezahlten  guten  Preise
für  Erdnüsse  war  die  Ernte  um  ein  Drittel  bedentender

 

als  1910  und  verspricht  eine  weitere  Steigerung.  Cs
ist  zu  hoffen,  daß  dieser  Artikel  in  der  Guinee  wieder
auf  seine  alte  Höhe  kommen  wird.

Der  Gummihandel  litt  wie  überall  unter  den  im
Vergleich  mit  dem  Vorjahre  bezahlten  niedrigen
Preisen,  wodurch  eine  bedeutende  Verminderung  des
Erports  eintrat.

Palmkerne.  Wachs,  Häute  usw.  wurden  in  normalen
Onantitäten  gehandelt.

Der  Warenverkauf  war  im  Vergleich  zu  1910  bedeutend
  geringer  und  beschränkte  sich  hauptsächlich  auf
Stapelartikel,  Tabake,  Pulver  und  Spirituosen.

Guinke  Frangaise.

Langwierige  Unruhen  in  der  Fontah  und  strenges
Einhalten  des  Gummischneideverbots  in  der  Regenzeit
beeinträchtigten  das  Geschäft  sehr  unangenehm,  und  die
Umsätze  ließen  sehr  zu  wünschen  übrig.

Dazu  kamen  rückläufige  Preise  für  Gummi,  so  daß
die  Firmen  große  D-erluste  erlitten  und  einige  gezwungen
waren.  ihr  Geschäft  zu  schlicßen.

Die  allgemeine  Lage  des  Geschäftes  ist  wenig  erfreulich,
  zumal  die  Entwicklung  des  Handels  im  Ointer--lande,
  von  dem  man  sich  so  sehr  viel  versprochen  hatte,
sehr  enttäuschte.

Nordkamerun.

gaben  über  die  Entwicklung  des  Landels  im  Jahre  1911
für  Nordkamerun  zu  machen.  Die  bis  jent  vorliegenden
Statistiken  berechtigen  aber  zu  der  Annahmc.  daß  auch
im  verflossenen  Jahre  die  Ausfuhr  der  wichtigsten  Rohprodukte,
  nämlich  Palmöl  und  Palmkerne,  eine  weitere
Zunahme  erfahren  hat.  Daoselbe  dürfte  aber  nicht  bei
Kautschuk,  Elfenbein  und  Ebenholz  der  Fall  sein,  welche
Produkte,  soweit  sich  dies  bis  jetzt  überblicken  läßt,  in
geringeren  Mengen  ausgeführt  sein  dürften  als  im
Jahre  1910.

IIn  das  Berichtsjahr  fällt  die  Eröffnung  der
Kameruner  Nordbahn,  der  sogenannten  Manenguba-Bahn,
  welche  am  24.  Mai  dem  Aerkehr  übergeben
wurde.  Die  Bahn  durchschneidet  stellenweise  auegedehnte
  Olpalm-Ländereien  und  berechtigt  daher  zu  der
Hoffnung,  daß  die  Ausfuhr  von  Palmöl  und  Palmkernen,
  dieser  wichtigsten  Landesprodukte,  in  nicht  unerheblichem
  Maße  gesteigert  wird.  Der  maschinellen
Aufarbeitung  der  ClIfrüchte  wurde  im  verflossenen
Jahre  von  vielen  Seiten  rege  Beachtung  geschenkt,  und
nachdem  man  in  bezug  auf  die  Konstruktion  der  dazu
erforderlichen  Maschinen  weitere  Erfahrungen  gesammelt
  hat,  ist  an  zunehmen,  daß  diese  Industrie  sich
auch  in  Kamerun  in  den  nächsten  Jahren  günstig  entwickeln
  dürfte.

Die  hauptsächlich  im  Nordwesten  des  Schutzgebietes
liegenden  Kakao-Pflanzungen  hatten  im  Jahre  1911
im  allgemeinen  eine  weniger  günstige  Ernte  aufzuweisen
  als  im  vorangegangenen  Jahre,  was  wohl
zum  großen  Teil  auf  besonders  starke  Regenfälle  zurückzuführen
  ist,  die  wiederum  der  Grund  dafür  sein
dürften,  daß  die  so  gefürchtete  Braunfänle  in  ziemlichem
  Umfange  auftrat,  wodurch  bei  den  meisten
Pflan  zungen  die  geernteten  Mengen  gesunden  Kakaos
im  Verhältnis  zum  Vorjahre  zurückgeblieben  sein  dürften.

Durch  den  Verlauf  der  Marokko-Angelegenheit  erfuhr
  das  Schutzgebiet  ebenso  wie  in  seinem  südlichen
auch  in  seinem  nördlichen  Teile  eine  Veränderung.
indem  an  Frankreich  ein  Teil  des  sog.  Entenschnabels,
das  zwischen  den  Flüssen  Schari  und  Logone  belegene.
als  besonders  fruchtbar  bezeichnete  Gebiet,  abgetreien
wurde  gegen  an  Ausdohnung  allerdings  weit  bedeutendere
  Gebiete  im  Westen  und  Süden  des  Schutzgebiets.
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        W  551  20

Südkamerun.

Südkamerun  gewinnt  mehr  und  mehr  an  Bedeutung
  in  dem  Wirtschaftsleben  Kameruns.  Der
Handel  des  Südens,  über  den  schon  im  letzten  Jahre
nur  Erfreuliches  zu  berichten  war,  hat  sich  weiter  in
aufwärtssteigender  Richtung  bewegt.  Ein=  und  Ausfuhr
  sind  wesentlich  gestiegen  und  haben  damit  auch
eine  erfreuliche  Mehreinnahme  an  gollgefällen  gebracht.

Der  Nordbezirk  ist  in  den  Zollgefällen  dem  Süden
gegenüber  zurückgeblieben.  In  der  gangen  Kolonie  sind
im  Jahre  1911  an  Ein=  und  Ausfuhrzöllen  4  100  000.1
eingegangen;  davon  hat  Kribi=  (also  Süd-)  Bezirk  allein
2  300  000  .K  aufgebracht.

Die  Handelskammer  für  Südkamerun  hat  auch  im
Jahre  1911  eine  erfolgreiche  Tätigkeit  entfaltet.

Die  schädlichen  Folgen  des  Trustsystems,  die  schon
der  Gegenstand  vieler  Verhandlungen  unter  den  Kaufleuten
  gewesen  sind,  werden  sich  ohne  Hilfe  der  Regierung
  nicht  beseitigen  lassen.  Ein  striktes  Verbot
des  Trustgebens  wird,  jedenfalls  zur  Zeit,  nicht  im
Interesse  des  Handels  liegen,  dagegen  ist  es  wünschenswert,
  daß  die  Regierung  durch  geeignete  Maßnahmen
sucht,  bei  den  Eingeborenen  den  Sinn  für  Treu  und
Glauben  zu  wecken.

Der  Schluß  des  Jahres  brachte  uns  die  ersehnte
Einigung  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  in  der
Marokkofrage.  Der  Abschluß  dieses  Abkommens  hat
für  die  Kamerun-Firmen  insofern  besondere  Bedentung,
als  dadurch  ein  nicht  unerhebliches  Stück  von  Französisch-Kongo
  unserem  Kamerun  angegliedert  wird.  Die  Erschließung
  für  den  deutschen  Handel  wird  leider  erschwert
  durch  die  den  französischen  Gesellschaften  erteilten
Konzessionen.  Die  Kaufmannschaft  hofft,  daß  die  Regierung
  mit  Beschleunigung  die  erforderlichen  Masznahmen
  treffen  wird,  um  das  Gebiet  in  möglichst
weitem  Umfange  für  den  deutschen  Handel  aufzuschließen.

 

Caril  Bödlher  &amp;amp;  Co.,  Kommanditges.  auf  Ahtien,
bamburg)

Der  Gewinn=  und  AVerlustrechnung  zum
31.  Dezember  1911  entnehmen  wir,  daß  der  Gesamt-=gewinn
  einschließlich  7342./“  Vortrag  aus  dem  Vorjahr
763  720  /Kr  gegen  570  786  .“¼  im  Vorjahr,  also  diesmal
192  934  /4  mehr,  beträgt.  Nach  Abzug  der  Abschreibungen
  auf  Grundstücke  und  Gebäude  in  Höhe  von
33  188  .K  (33  560  .K  i.  V.)  und  der  Unkosten  im  Betrage
  von  516  380  .KF  (310  810  .  K  i.  V.)  verbleibt  ein
Reingewinn  von  214  152  &amp;amp;  (196  416  /d,  der  wie
folgt  verteilt  werden  soll:  12  v.  H.  wie  im  Vorjahr
111  000.  (117  000  At),  Tantieme  an  den  Aussichtsrat
15  881  K&amp;amp;  (13018  KA,  Tantieme  an  den  persynlich
haftenden  Gesellschafter  47  643.#K¼  (39  055  ./%0,  Vortrag
auf  neue  Rechnung  6628  .  (7342  .10.

Der  Bericht  hebt  die  gute  Geschäftslage,  die  auch
gegenwärtig  noch  anhalte,  hervor  und  fährt  dann  fort:

„Unsere  in  Nordchina  belegene  Tsingtau-Filiale
hat  sehr  wesentlich  zu  dem  Gewinn  des  Geschäftsjahbres
  beigetragen.  Das  neue  Jahr  wird  eine
abermalige  erhebliche  Vermehrung  des  Umsatzes  im
Kiautschonun-Gebiet  bringen;  bereits  Ende  April  d.  J.
war  die  im  verflossenen  Jahr  erzielte  Schlußziffer
crreicht.

Die  Lage  in  Deutsch-Südwestafrika  war  wiederum
nicht  gleichmäßig.  Während  der  Norden  des  Schutgebiets
  durch  Bahnbauten  günstig  beeinflußt  wurde,
litt  der  Süden  unter  dem  Niedergang  der  Diamanten--*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.

 

 

produktion  ganz  gewaltig.  Die  erwartete  Erholung
trat  nicht  ein,  da-die  Umwandlung  der  Diamantenabgaben
  erst  nach  dem  Amtsantritt  des  gegenwärtigen
Leiters  der  obersten  Kolonialbehörde  in  Angriff  genommen
  wurde.  Eine  endgültige  Lösung  dieser  Frage
steht  bereits  für  die  allernächste  Zeit  bevor;  mit  ihrer
Durchführung  wird  allgemein  ein  Aufschwung  der  Geschäfte
  erwartet.

Die  in  1910  errichtete  Filiale  Keetmanshoop  hat
sich  als  nützlich  und  erfolgreich  erwiesen.“

Die  Gesamtreserven  werden  mit  314774  .%
(294  016  Ic  i)  ausgewiesen;  aus  ihnen  ist  die  südwestafrikanische
  Nachzollschuld  in  Höhe  von  47  185  K  im
Berichtsjahr  gedeckt.  Grundstücke  und  Gebäude  kosteten
285  093  abgeschrieben  sind  darauf  insgesamt
165  090  -;  es  verbleibt  ein  Buchwert  von  120003.#.
Das  Inventar  kostete  insgesamt  154  377.  K&amp;amp;;  die  Gesamtabschreibungen
  betragen  119  373  4;  als  Buchwert
verbleiben  35  004  M.  Die  Beteiligungen  stehen  mit
79383.“  (81880  ./4)  zu  Buche;  ein  durch  Veränzerung
einiger  Anteile  ergielter  kleiner  Gewinn  ist  als  Abschreibung
  verwandt.  In  der  Bilang  erscheinen  u.  a.
folgende  Zahlen  verglichen  mit  denen  des  Vorjahres:

1911  1910

1  200  000.K  1  200  000.
314774  =  291  016  =

Aktienkapital  .
Reserven  und  Rückstellungen

Kreditoren  1  450  591  --  561  010
Akgepte  .  65702i  55  003  -
Immobilien  und  Mobilien  155  007=  165  007
Bestände  1  731  922  =  1  325  091
Beteiligungen.  79  383  =  81  880  =
Debitoren  1  270  387  --  753  676  =

Am  Schlusse  des  Berichts  sagt  die  Verwaltung,
daß  das  Jahr  1912  einen  sehr  befriedigenden
Anfang  genommen  habe  und  die  bisher  ausgeführten
Aufträge  erheblich  über  die  des  gleichen  Zeitraums  im
Vorjahr  hinausgingen.  Infolge  der  Ausbreitung  der
Geschäfte  seien  große  Kredite  in  Anspruch  genommen:
um  die  eigenen  Betriebsmittel  zu  stärken,  soll  der
Generalversammlung  vom  22.  Juni  d.  J.  der  Vorschlag
  auf  Erhöhung  des  Kapitals  um  400  000  K  auf
1  600  000  ./K  unterbreitet  werden.

Jalult-Gesellschakt.“)

Das  Resultat  des  abgelaufenen  Geschäftsjahres
ist  annähernd  das  gleiche  wie  dasjenige  des  Jahres
1910.  Unsere  Beteiligung  bei  der  Pacific  Phosphate
Companun  gab  allerdings  geringere  Erträge  infolge
der  Verminderung,  welche  die  Abladungen  von  Naurn
und  Ocean  Island  wegen  des  dauernd  ungewöhnlich
schlechten  Wetters  leider  erfahren  mußten.  Dieser  Ausfall
auf  unserem  Gewinn=  und  Verlustkonto  wurde  indes
durch  größere  Kopra-Abladungen,  welche  zu  guten
Preisen  Räufer  fanden,  wettgemacht.

Der  Warenumsatz  in  unseren  Inselgebieten  war
normal,  wenn  auch  das  Geschäft  in  den  Gilbert-Inseln
  noch  unter  den  Folgen  der  vorjährigen  Dürre
zu  leiden  hatte.

Die  Ruhe  unter  den  Eingeborenen  ist  in  unserem
Geschäfts  bezirk  nicht  wieder  gestört  worden,  und  die
wirtschaftliche  Entwicklung  jener  deutschen  Schutzgebiete
nimmt  ihren  allmählichen  Fortgang.

Gemeinsam  mit  der  uns  seit  Jahren  befreundceten
Firma  David  D.  O'  Keefe  in  Jap  (West-Karolinen)
haben  wir  die  Mest-Karolinen-Gesellschaft  m.
b.  H.  mit  einem  Rapital  von  400  000  .K  gegründet,

*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  1911.
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        W  552  e

von  welchem  wir  drei  Uierteile  übernommen  haben.
Die  Gesellschaft  wird  sich  mit  dem  Betriebe  von
Handel  und  Schiffahrt  sowie  der  Anlage  von  Kokospalmenkulturen
  im  Bezirke  der  West-Karolinen-Inseln
beschäftigen:  die  Kokospflan  zungen  werden  zum  größten
Teil  auf  Ländereien  angelegt,  die  auf  lange  Frist  von
der  Reichs-Regierung  gepachtet  sind.

Was  die  Aussichten  für  das  laufende  Jahr  anbetrifft,
  so  läßt  die  angenblickliche  Lage  des  Geschäfts
erwarten,  daß  der  Reingewinn  für  1912  nicht  hinter
dem  von  1911  zurückbleiben  wird.

Der  für  1911  erzielte  Reingewinn  ist  einschlicßlich
  31  662  .  Vortrag  aus  dem  Vorjahre  970  435  44.
Wir  schlagen  vor,  diesen  Betrag  wie  folgt  zu  verteilen:

 

4  v.  H.  Dividende  48000.  K.  40.K  auf  jeden  Genußschein
  96  000  -.4,  Tantieme  an  den  Aussichtsrat
39  738  ,  21  v.  H.  Superdividende  252000  .
210  .%  auf  jeden  Genußschein  504  000  und  den
verbleibenden  Saldo  von  30  696.  auf  neue  Rechnung
vorzutragen.

1*
1

In  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1911  stehen  den
320  882  X  Kreditoren  und  95  524  K  Akzeptschulden
gegenüber  576  898  „  Bankguthaben  und  Kasse.  Die
Häuser,  Grundstücke  und  Pflan  zungen  sind  mit  265  741.#4
und  die  Agenturen  in  der  Südsee  mit  1  121  001  K  bewertet.


 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

»Die  landwirtschaftliche  Entwichlung  des  Uganda-Drotektorats
  1910/11.

Der  vor  kurzem  erschienene  „Annual  Report
on  the  Department  of  Agriculture“  aus  Uganda
schildert  die  Entwicklung  der  Landwirtschaft
im  Uganda-Protektorat  während  des  mit  dem
31.  März  1911  abgeschlossenen  Berichtsjahres.

Um  die  bei  den  Eingeborenen  übliche  primitive
Bodenbearbeitung  durch  rationellere  Methoden  zu
ersetzen,  wurde  im  März  1910  eine  Pflügerschule
eingerichtet.  Die  damit  erzielten  Ergebnisse  sind
befriedigend.  Sechs  Häuptlinge  haben  zum  Teil
mit  europäischen  Stahlpflügen,  zum  Teil  mit  den
einfachen  indischen  Holzpflügen  die  Pflugkultur
aufgenommen.  Da  an  zum  Zug  geeignetem  Vieh
kein  Mangel  herrscht,  ist  man  nur  genötigt,  die
Tiere  zur  Arbeit  anzulernen,  was  anscheinend
gut  gelingt.

Die  größte  Aufmerksamkeit  wird  der  Baumwollkultur
  geschenkt.  Man  ist  bestrebt  dieser
Kultur  eine  immer  weitere  Ausdehnung  als  Eingeborenenkultur
  zu  verschaffen.  Daß  die  Eingeborenen
  bereits  anfangen,  den  Anbau  der
Baumwollstaude  als  „Jloney-erop“,  als  gewinnbringende
  Kultur,  zu  betrachten,  erhellt  aus  der
Tatsache,  daß  die  an  Eingeborene  verteilte  Saatmenge
  von  79  t  im  Jahre  1909  auf  133  t  im
Berichtsjahr  gestiegen  ist.  Dementsprechend  schätzt
man  das  mit  Baumwolle  bestandene  Areal  bereits
  auf  16  886  ha.  Zur  weiteren  Förderung
dieses  günstigen  Ergebnisses  sowie  zur  Belehrung
der  Eingeborenen  sind  eine  Anzahl  Wanderlehrer
angestellt  worden,  die  in  den  Dörfern  praktische
Vorführungen  im  Baumwollbau  abhalten.

Die  in  Uganda  herrschenden  Witterungsverhältnisse,
  besonders  die  streng  begrenzten  Regenund
  Trockenzeiten,  brachten  es  mit  sich,  daß  man
im  Jahr  eine  zweimalige  Aussaat  vornehmen
konnte.  Es  zeigte  sich  aber  im  Laufe  der  Zeit,

 

daß  die  Beschaffenheit  der  bei  den  verschiedenen
Ernten  gewonnenen  Baumwolle  nicht  gleichmäßig
genug  ausfiel,  und  daß  durch  den  fast  ununterbrochen
  das  ganze  Jahr  hindurch  fortgesetzten
Anbau  eine  Überhandnahme  der  Baumwollschädlinge
  sich  unangenehm  bemerkbar  machte.
Aus  diesen  Gründen  hat  man  von  dieser  Methode
Abstand  genommen  und  ist  zu  dem  nur  einmal
im  Jahre  stattfindenden  Anbau  übergegangen.

Zum  Zweck  der  Saatzucht  ist  in  Bukedi
eine  von  einem  praktisch  und  theoretisch  ausgebildeten
  Saatzüchter  geleitete  Station  nach  amerikanischem
  Vorbild  eingerichtet  worden,  deren  Aufgabe
  in  der  Züchtung  einer  Baumwolle  bestehen
soll,  die  mit  gutem,  langem  Stapel  einen  möglichst
  hohen  Ernteertrag  vereint.

Neben  dieser  Station  gibt  es  zur  Zeit  noch
eine  Reihe  anderer,  deren  Hauptarbeit  auf  den
Gebieten  des  Sortenanbaus,  der  Düngung  und
der  Bodenbearbeitung  liegt.  Von  den  im  Berichtsjahr
  zum  Anbau  gelangten  Baumwollsorten
erwiesen  sich  „Sunflower“,  „Allen’'s  Long-staple“
und  „Abassi“  als  die  besten,  da  sie  sowohl  eine
in  der  Qualität  sehr  gute  Faser  lieferten  als  auch
einen  Ertrag  ergaben,  der  mit  mindestens  415
englischen  Pfund  Lintbaumwolle  von  einem
Hektar  nur  wenig  hinter  dem  der  weitverbreiteten
Uganda-Baumwolle  zurückblieb.  Die  bei  weitem
größte  Ernte  hatte  „Mitafifi“  mit  767  englischen
Pfund  pro  ha  aufzuweisen;  allein  die  Beschaffenheit
der  geernteten  Baumwolle  war  so  geringwertig
in  bezug  auf  Aussehen,  Länge  und  Festigkeit  der
Faser,  daß  man  sich  mit  dem  Gedanken  trägt,
ihren  Anbau  ganz  einzustellen.

Die  angestellten  Düngungsversuche  haben
keinen  Erfolg  gehabt;  man  glaubt,  dies  auf
klimatische  Einflüsse  zurückführen  zu  sollen.  Bodenbearbeitungsversuche
  haben  ergeben,  daß  bei  einer
Bearbeitung  des  Bodens  mit  dem  gewöhnlichen
indischen  Holzpflug  derselbe  Ernteertrag  erzielt
        <pb n="603" />
        553  20

wurde,  wie  bei  einer  gründlichen  Umarbeitung
mit  Handgeräten.  Da  aber  bei  Anwendung  des
Pfluges  die  Bodenbearbeitung  schneller  auszuführen
  ist  und  die  Eingeborenen  selbst  weniger
zu  arbeiten  brauchen,  so  dürfte,  falls  es  gelingt,
die  Eingeborenen  zu  ausgedehnterer  Verwendung
dieser  Pflüge  zu  bringen,  eine  bedeutende  Zunahme
  des  Baumwollanbaus  zu  erwarten  sein.
Weite  Landstrecken  sollen  infolge  ihrer  günstigen
Bodenbeschaffenheit  auch  für  die  Verwendung  von
Dampfpflügen  durch  kapitalkräftige  Gesellschaften
geeignet  sein.

Der  Anbau  von  Kaffee  hat  in  dem  letzten
Jahre  eine  größere  Ausdehnung  erfahren;  die
damit  bestandene  Fläche  soll  über  200  ha  betragen.
  Man  hofft  auch  diese  Kultur  bei  den
Eingeborenen  beliebter  machen  zu  können,  um
dadurch  die  Gefahren,  die  bei  einem  einseitigen
Baumwollbau  infolge  ungünstiger  Konjunkturen
oder  Mißernten  eintreten  können,  zu  verringern.

Die  Kaffeebäumchen  haben  sich  im  allgemeinen
  gut  entwickelt.  Nur  in  einem  Fall  zeigte
sich  ein  Befall  der  Blätter  durch  Colletotrichum
coffeae.  Durch  Ausreißen  und  Verbrennen  der
stark  angegriffenen  Bäume  sowie  durch  Bespritzen
mit  Bordelaiser  Brühe  in  weniger  schweren
Fällen  hat  man  die  Krankheit  mit  Erfolg  bekämpft.

In  geringem  Maße  ist  neben  Kaffee  auch
Kakao  von  Pflanzern  angebaut  worden.  Auch
der  Frage  des  Anbaus  kautschukliefernder
Pflanzen  wendet  man  sein  Augenmerk  zu.  Was
für  Uganda  vorzuziehen  ist,  ob  Hevea  oder  Manihot,
  darüber  sind  die  Meinungen  noch  stark
geteilt.  Mit  beiden  werden  die  Versuche  fortgesetzt.
  Genügende  Erfahrungen  auf  diesem  Gebiet
  liegen  aber  zur  Zeit  noch  nicht  vor.  Erst
wenn  die  bestehenden  Pflanzungen  ein  zapffähiges
Alter  erreicht  haben  werden,  wird  sich  auf  Grund
der  Zapfergebnisse  ein  entscheidendes  Urteil  gewinnen
  lassen.  Das  mit  Hevea  bestandene  Areal
beträgt  augenblicklich  584  ha,  während  mit  Manihot
  nur  48  ha  bepflanzt  sind.

Die  mit  Tabak  unternommenen  Versuche  sind
einstweilen  eingestellt  worden,  sollen  jedoch  später
an  anderen  Orten  wieder  ausgenommen  werden.

Versuche  mit  dem  Anbau  von  Weizen  werden
im  Mbaledistrikt  fortgesetzt.  Wenn  sie  Erfolg  versprechend
  auslaufen,  ist  die  Anlage  einer  Mühle
geplant,  deren  Produkte  besonders  im  belgischen
Kongo  Absatz  finden  sollen.

Versuche,  Reis  unter  Zuhilfenahme  künstlicher
Bewässerung  anzubauen,  sind  fehlgeschlagen.  Man
ist  deshalb  bestrebt,  den  Upland-Reis  als  Eingeborenenkultur
  einzuführen,  da  dieser  zu  seinem
Gedeihen  einer  bedeutend  geringeren  Wassermenge
bedarf.

Wie  bereits  erwähnt,  ist  die  Viehzucht  im

 

Uganda-Protektorat  stark  verbreitet.  Um  die  Bekämpfung
  der  häufig  auftretenden  Viehseuchen
energisch  betreiben  zu  können,  ist  ein  ausgedehnter
Veterinärdienst  geschaffen  worden.  Dank  dieser
Einrichtungen  ist  es  im  Berichtsjahr  fast  durchweg
  gelungen,  Ausbrüche  von  Rinderpest,  Ostküstenfieber
  usw.  auf  ihren  Herd  zu  beschränken
und  auf  diese  Weise  größere  Schädigungen  der
eingeborenen  Viehzüchter  zu  vermeiden.

In  gleicher  Weise  wurde  auch  das  Studium
und  die  Bekämpfung  der  Pflanzenschädlinge  durch
einen  Regierungsentomologen  mit  dem  erforderlichen
  Nachdruck  betrieben.

Zum  Schluß  sei  noch  eines  Versuches  Erwähnung
  getan,  der  die  Domestizierung  eines
wilden  Seidenspinners,  Anaphe  infracta,  zum
Gegenstand  hatte.  Nachdem  die  Erforschung  der
Lebensbedingungen  und  der  Entwicklung  der  Tiere
sowie  der  Anbau  geeigneter  Futterpflanzen  gelungen
  ist,  glaubt  man,  eine  Züchtung  mit  Erfolg
betreiben  zu  können.

ie  Besiedlungsfähigbelt  des  belgischen  Kongo.

Geographisch  zerfällt  der  belgische  Kongo  in
zwei  große  Teile,  ein  Hochland  und  ein  Tiefland.
Das  Hochland  erhebt  sich  zu  einer  durchschnittlichen
  Meereshöhe  von  400  m  und  umfaßt  etwa
2  300  000  qkrm.  Im  Tiefland  südlich  vom
Aquator  unterscheidet  man  die  Trockenzeit,  von
Mitte  Mai  bis  Mitte  Oktober,  und  die  Regenzeit
während  der  übrigen  Monate.  Die  Temperatur
schwankt  zwischen  13  und  36°  C.  Sie  steigt
höher  während  der  warmen  Regenzeit,  so  daß
infolge  der  gleichzeitigen  Feuchtigkeit  eine  drückende
Hitze  entsteht.  Dagegen  herrscht  während  der
trockenen  Jahreszeit  ein  fast  ständiger  Luftzug,
der  die  Hitze  durch  seine  erfrischende  Wirkung
erträglich  macht.  Im  Hochland  ist  diese  Einteilung
  in  zwei  Jahreszeiten  weniger  scharf  ausgeprägt.
  Unter  dem  Aquator  fällt  das  ganze
Jahr  hindurch  Regen,  in  stärkerem  Maße  jedoch
im  November  und  Dezember.  Das  Temperaturmittel
  ist  hier  beinahe  dasselbe  wie  im  Nieder-Kongo,
  aber  infolge  des  starken  Wassergehaltes
der  Luft  entsteht  eine  ungesunde  feuchte  Wärme.

In  dem  Gebiete  nördlich  des  Aquators
(Bangala,  Ubangi,  Uelle)  beginnt  die  Regenzeit
gegen  Mitte  Februar  und  erstreckt  sich  bis  in  den
November.  Das  Klima  ist  hier  ebenso  ungesund
wie  im  Nieder-Kongo  und  am  Aquator.  In  den
südlichen  Gegenden,  besonders  in  Katanga,  trifft
man  Gebiete,  wo  die  Temperatur  durchschnittlich
22°  C.  beträgt  und  niemals  34°  C.  überschreitct.
Das  Thermometer  fällt  mitunter  bis  auf  #  5°  C.

Als  am  wenigsten  gesund  gelten  die  Bezirke
Nieder-Kongo  (Hauptstadt  Boma)  und  Mittel-
        <pb n="604" />
        G  554  20

Kongo  (Hauptstadt  Leopoldsville).
ist  hier  endemisch.  In  klimatischer  und  wirtschaftlicher
  Beziehung  ist  der  Bezirk  Katanga  am
meisten  bevorzugt,  namentlich  das  Hochland
(1300  bis  1500  m).  Daher  ist  diese  Gegend
besonders  zur  Ansiedlung  geeignet,  und  hier  wird
auch  sicherlich  in  Zukunft  das  hauptsächlichste  Betätigungsfeld
  der  kolonialen  Unternehmungen  und
Bestrebungen  liegen.  Das  Temperaturmittel  beträgt
  etwa  22°  C.,  und  infolge  einer  beständigen
Luftbewegung  herrscht  in  dieser  Provinz  eine  angenehme
  Temperatur.

Die  wichtigsten  Krankheiten  im  belgischen
Kongo  sind  die  Malaria,  die  Dysenterie,  Leberaffektionen,
  die  Schlafkrankheit  und  das  Rückfallfieber.
  Die  Malaria  tritt  in  schwerer  Form  auf;
auf  sie  entfallen  ungefähr  40  v.  H.  der  Sterbefälle
  unter  der  weißen  Bevölkerung.  Auf  dem
Hochland  von  Katanga  ist  sie  sehr  selten.  Ebenso
gefährlich  wie  die  Malaria  ist  die  Dysenterie,
die  ebenfalls  in  den  höher  gelegenen  Gebieten
weniger  häufig  vorkommt.  Die  Schlafkrankheit
ist  überall  verbreitet,  mit  Ausnahme  der  Bezirke
Uelle,  Ober-Arruwani  und  Katanga  südlich  vom
10.  Breitegrad.  Weiße  werden  von  dieser  Krankheit
  selten  befallen.

Die  Sterblichkeit  unter  den  Weißen  im  Kongo
zeigt  folgende  Tabelle:

1900  bis  1904.  6,79  v.  H.
19065  5,69
1906  4,.25.
1907  4,38.
1908  4,609

19009)  20,62

Die  am  meisten  betroffenen  Bezirke  sind  Nieder-Kongo,
  der  Aquatorialdistrikt,  Bangala  und  Ubangi.
Die  östliche  Provinz  ist  am  günstigsten  gestellt.
Trotzdem  die  Sterblichkeit  im  Kongo  dank  der
sanitären  Maßnahmen  ständig  im  Rückgang  begriffen
  ist,  beträgt  sie  immerhin  noch  das  Doppelte
der  Sterblichkeit  in  Ländern  der  gemäßigten  Zone.
Jedoch  ist  Aquatorialafrika  in  dieser  Beziehung
nicht  schlechter  gestellt  als  andere  tropische  Länder;
es  ist  sogar  gesünder  als  z.  B.  Aquatorialamerika,
das  von  dem  im  Kongo  unbekannten  gelben
Fieber  heimgesucht  ist.

Eine  Akklimatisation  ist  für  den  Weißen  nur
in  dem  Teil  des  Kongo  möglich,  der  im  Osten
durch  den  Lualaba,  im  Westen  durch  den  Luapunala
und  im  Norden  durch  den  10.  Breitegrad  begrenzt
  wird.  In  diesem  Teile  von  Katanga
läuft  der  Europäer  keine  größere  Gefahr  als  in
Transvaal.

(Auszug  aus  dem  Journal  médical  de  Bruxgelles

Nr.  S3  vom  18.  Februar  1912:  Lussurance
du  risdue  coloninl  au  (ongo  Belge.)

Die  Malaria!

 

Baumwollanbau  in  Britisch-Indien.)

Mitglieder  der  British  Cotton  Growing  Association
  sollen  nunmehr  in  Südindien  eine  Baumwolle
  gefunden  haben,  die  für  die  Verwendung  in
der  englischen  Industrie  langfaserig  genug  sein  soll.

Wie  bekannt,  gebrauchte  die  englische  Baumwollindustrie
  bisher  die  in  Indien  angebaute
Baumwolle  wegen  ihrer  sehr  kurzen  Faser  nur
sehr  wenig.  Die  Masse  der  indischen  Faser  wurde
von  den  indischen  Spinnereien  und  den  auf  dem
europäischen  Kontinent  und  in  Japan  ansässigen
Fabrikanten  gekauft.  Schon  zu  wiederholten
Malen  sind  englischerseits  Vorschläge  und  selbst
Versuche  zum  Anbau  einer  langfaserigen  Sorte
gemacht  worden,  die  aber  bisher  ohne  irgendwelchen
  nennenswerten  Erfolg  waren.  Das  Vorkommen
  der  nunmehr  „entdeckten“  langstapeligen
Faser  wird  daher  von  den  englischen  Fabrikanten
mit  Freude  begrüßt.  Es  ist  die  Cambodia-Art,
  welche  in  dem  Tinnevelly-Distrikt  der  Provinz
Madras  angebaut  worden  ist,  und  von  der
während  der  letzten  Saison  einige  Quantitäten
bereits  ihren  Weg  nach  Liverpool  gefunden  zu
haben  scheinen.  Nach  dem  Urteil  englischer
Spinner  soll  sie  in  der  Lancashire-Industrie  gut
verwendbar  sein.  Man  rechnet  so  weit,  daß  ungefähr
  500  000  Ballen  dieser  Sorte  mit  Leichtigkeit
  untergebracht  werden  können.  Es  wird  daher
englischerseits  die  Hoffnung  ausgesprochen,  daß
nunmehr  die  indische  landwirtschaftliche  Regierungsabteilung
  alles  daran  setzen  wird,  die  Versuche
weiterzuführen  und  die  Bauern  zu  einem  ausgedehnteren
  Anbau  zu  veranlassen.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem
Raiserl.  Gencralkonsulat  in  Calcutta.)

 

Der  Kahaomarkt  in  Scuador  im  ersten  Viertelsahr
1912.)

Die  Kakao-Ankünfte  in  Guayaquil  zeigten  Anfang
Jannar  eine  beträchtliche  Abnahme,  da  infolge  der
aum  28.  Dezember  1911  ausgebrochenen  Revolution
jede  Verbindung  mit  dem  Flußgebiet  stromanfwärts
unterbrochen  war.  Trotzdem  war  in  den  Konsumländern
  wenig  oder  gar  kein  Interesse  vorhanden,  der
Preis  stieg  hier  allerdings  gegen  Mitte  des  Monats
auf  17,10  Sucres?““)  pro  span.  zentner  (46  kuI  für
guten  Arriba-Rakao,  andere  Sorten  im  Verhältms
weniger,  da  einige  Aufträge  aus  Spanien  und  den
Vereinigten  Staaten  eingelaufen  waren.

Die  Zufuhren  in  der  ersten  Hälfte  Januar

 

betrugen:
Arriba  1771  521  Pfund  gegen  1  606  636  Pfund
Balao  und
Naranjal  265087  =  208  320
Machala  69033  311727
zusammen  2  106  541  Pfund  gegen  2  126  683  Pfund

im  Vorjahr.
*)  AUgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  263
*)VWMngl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  31
***)  1  Snere  =  2,04
        <pb n="605" />
        555  20

Im  zweiten  halben  Monat  Januar  flaute  der
Markt  infolge  fast  gänzlichen  Fehlens  der  Nachfrage
noch  mehr  ab.  Die  Berichte  von  den  Prodnuktionsgebieten
  lauteten  sehr  verschieden;  von  einigen  Seiten
wurde  behauptet,  daß  der  unaußhörlich  strömende
Regen  sehr  viel  Schaden  an  den  Früchten  angerichtet
hätte,  anderseits  wurde  wieder  berichtet,  daß  die  Aussichten
  günstig  seien.  Bester  Arriba-Kakao  wertete
am  Schluß  des  Monats  16  Suecres  pro  span.  zentner,
die  übrigen  Onalitäten  entsprechend  weniger.  Die
Ankünfte  stellten  sich  wie  folgt:

 

Arriba  2076  359  Pfund  gegen  1  457200  Pfund
Balngo  und
Naranjal  263  384  =  -  123  000
Machala  71  352  =  -  334  600  =
zusammen  2  411  095  Pfund  gegen  1  914  800  Pfund

im  Jahre  1911.

In  der  ersten  Hälfte  des  Monats  Februar
waren  die  Ankünfte  schon  sehr  stark,  und  es  hatte  den
Anschein,  als  ob  die  Ernte  in  diesem  Jahre  früher  als
sonst  hereinkommen  würde,  da  ja  auch  der  Regen
einen  Monat  früher  eingesetzt  hatte.  Die  Marktlage
blieb  unverändert,  und  der  Preis  hielt  sich  hier  für
guten  Arriba  kanm  auf  16  Sucres  pro  46  kE.  Das
Ergebnis  der  ersten  Hälfte  Februar  war:

 

Arriba  4  459  4%  Pfund  gegen  1  307  853  Pfund
Balao  und
Naranjal  354  980  =  -  67771  =
Machala  152  123  =  -  117280  =
zusammen  1966  561  Pfund  gegen  1  492  90.1  Pfund

im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjfahres.

Im  zweiten  halben  Monat  Februar  blieben
die  Ankünfte  ungefähr  auf  derselben  Höhe.  Da  die
Nachfrage  aus  den  Vereinigten  Staaten  recht  lebhaft
war,  zgogen  die  Preise  für  gutren  Arriba-Kakao  etwas
an,  so  daß  man  bis  zu  16,50  Sueres  begahlte.  Die
von  Europa  offerierten  Preise  waren  dagegen  so
niedrig,  daß  nach  dort  wenig  oder  gar  nichts  verkauft

 

wurde.  Das  Refultat  der  Zufuhren  war  wie  folgt:
Arriba  4531  186  Pfund  gegen  1  538  824  Pfund
Balno  und
Naranjal  319  575  =  -  19  310
Machala  160  182  -  -  23557  -
zusammen  5040  943  Pfund  gegen  1611730  Pfund

im  vorhergebenden  Jahr.

Die  erste  Hälfte  März  brachte  noch  etwas
größere  Zufuhren,  auch  war  die  allgemeine  Marktlage
  die  gleiche:  während  die  europäischen  Konsumlünder
  noch  nicht  kaufen  wollten,  hielt  die  Nachfrage
aus  den  Vereinigten  Staaten  unnnterbrochen  an.
Für  beste  Partien  Arriba-NRakao  be  zahlte  man  hier
bis  16,50  Sucres,  die  anderen  Sorten  werteten  entsprechend
  niedriger.  Die  Ankünfte  beirugen:

 

Arriba  4759010  Pfund  gegen  2  477964  Pfund
Balao  und
Naransal  386  413  -  174133  —-Machala
  218045  -  11  302  =
zusammen  5363  498  Pfund  gegen  2  536  789  Pfund

im  Vorjahr.

Die  Ankünfte  waren  auch  bis  zum  Schluß  des
Monats  März  recht  stark,  wodurch  man  immer  mehr
in  der  Annahme  bestätigt  wurde,  daß  es  sich  bereits
um  die  Haupternte  handelte.  Da  die  Käufe  von  den
Vereinigten  Staaten  wieder  nachließen,  die  enropüischen
  Interessenten  aber  nur  Abladungen  im  April
und  Mai  haben  wollten,
wirkliche,  gute,  rote  Sommer-Arriba-Rakao  garantiert
wurde,  so  war  wieder  ein  teilweises  Sinken  der  Preise

trotgdem  ihnen  von  hier  der

 

die  Folge:  der  Preis  für  Arriba  hielt  sich  um
16,80  Sucres  herum,  aber  uur  die  schönsten  Partien
konnten  diesen  Preis  erzielen.  Das  Ergebnis  war
wie  folgt:

 

Arriba  5213  6062  Pfund  gegen  4  418  647  Pfund
Balao  und
Naranjal  378052  =  -  81  666
Machala  189  668  --  -  5670  —-zusammen
  5781382  Pfund  gegen  4  505  983  Pfund

im  Jahre  1911.

Das  Gesamternteergebnis  bis  Ende  März
stellt  sich  wie  folgt:  25070020  Pfund  gegen  141188899
Pfund  im  gleichen  zeitraum  des  Vorfjahreo.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Guayagquil
vom  16.  April  1912.)

kKhhoo-Ausfuhr  der  Dominihanischen  Republikh
Januar  bis  Mär-  1912.7)

März  1912  Januar  bis  März  1912

ks  kg  5

2  200  9094

4

Bestimmung

Ver.  St.  von
Amerika

4#

875  810  176  052

159  759

 

Deutschland  131  670  27  746  726  690  145  519
Frankreich  176148  34  711  702267  139  509
England  —  —  47293  10470
And.  Länder  —  —  1500  1  031
Im  ganzen  .1  186  628  238  509  3771  741  756288
Im  Vorjahr  .  1695  938  342  105  4  709  470  906651

(Nach  einem  Berichte  des  Raiserl.  Konsuls
in  San  Domingo  vom  27.  April  1912.)

 

Der  Gummimarkt  auf  Ceyion.“)

Die  Gesamtausfuhr  von  Gummi  aus
Ceylon  betrug  in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis
31.  März  1912  3109  446  lbs  gegen  1383759  lbs
in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres.

Die  Ausfuhr  nach  den  Hauptabsatzländern
verteilte  sich  in  diesem  Zeitraum  der  Jahre  1912
(und  1911),  wie  folgt:  Großbritannien  1  631  283
(747  156)  lbs,  Amerika  987  218  (511  191),
Belgien  408  353  (83  152),  Deutschland  32509
(6833),  Aunstralien  26  754  (12  613),  JZtalien
4692  (750),  Japan  2181  (11  953).

Die  Ausfuhr  zeigt  in  fast  allen  Fällen  eine
ganz  bedeutende  Zunahme.  Japan  dagegen  hat
nur  ungefähr  ein  Fünftel  des  vorjährigen  Quantums
bezogen.  Dies  wird  durch  den  Umstand  erklärt,
daß  Japan  seinen  Bedarf  vornehmlich  in  Paragummi
  deckte.

Die  in  den  woöchentlichen  Anktionen  angebotenen
  Quantitäten  zeigen  eine  erfreuliche  Zunahme.
  So  wurden  in  der  Berichtsperiode
1  536  310  lbs  versteigert.  Die  deutschen  Käufer
zeigen  allerdings  noch  nicht  dasselbe  Interesse,

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912.  S.  503.
*““)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  2641.
        <pb n="606" />
        556  20

wie  z.  B.  von  englischer,  amerikanischer  und
belgischer  Seite  bekundet  wird.

Die  Preise  bewegten  sich  ziemlich  stetig
zwischen  3,15  und  3,65  Rs.')  für  fine  pale
erepe-,  um  dann  im  März  auf  3,971  „  Rs.
hinaufzusteigen.

Die  Nachfrage,  besonders  nach  mittleren
„Brown  erepe-,  war  sehr  rege  und  es  hat  sich  der
bisher  bestehende  Preisunterschied  zwischen  diesem
und  dem  2  pale  erepes  prozentnal  verringert.

Auch  für  Lieferungskontrakte  bis  Ende  des
Jahres  bestand  ununterbrochenes  Interesse,  und
es  sind  mehrere  Kontrakte  abgeschlossen  worden
zu  Preisen,  die  dadurch  von  3,50  auf  3,75  Rs.
stiegen.

Es  wurde  bezahlt  für  pale  erepe  3,30  bis
3,97½  Rs.,  für  Brown  oder  dark  crepe  3,25
bis  3,70  Rs.,  für  scrap  2,82  bis  3,15  Rs.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Caleutta

vom  22.  April  1912.)

Die  Gummielndustrie  Boltviens.

Schon  seit  geraumer  Zeit  beschäftigen  sich  hier
Presse  und  öffentliche  Meinung  mit  den  Gefahren,
die  der  Ausbeuntung  der  riesigen  bolivianischen
natürlichen  Gummiwaldungen  aus  den  in  britischen
  und  sonstigen  Kolonien  unternommenen  Anpflanzungen
  drohen.  Mit  Bestürzung  wird  man
gewahr,  daß  deren  Umfang  neuerdings  ganz  erheblich
  zugenommen  hat  und,  während  die  Preise
für  die  hiesigen  Erzeugnisse  heruntergegangen  sind,
der  Anpflanzungsgummi  in  den  Verbrauchsmärkten
immer  höher  bewertet  wird.  Im  Vergleiche  zu
dieser  Gefahr  wird  hier  der  Tatsache,  daß  die
künstliche  Herstellung  des  Kautschuks  auf  chemischen
Wegen  wissenschaftlich  ein  bereits  gelöstes  Problem
  darstellt,  geringere  Bedeutung  beigemessen.
Der  Direktor  des  hiesigen  statistischen  Amts,  Herr
Mannel  V.  Ballivian,  hat  in  einer  „  Industria
de  la  Goma  Elasticaz  betitelten  Monographie,
unter  Hinweis  auf  die  drohende  Gefahr  eine
ausführliche  Darstellung  der  für  Bolivien  auf
dem  Spiele  stehenden  Interessen  gegeben.  In
seiner  Untersuchung,  die  für  den  Interessenten
dadurch  an  Wert  gewinnt,  daß  der  wissenschaftlich
hochgebildete  Verfasser  sich  auf  dem  von  ihm  behandelten
  Gebiete  großer  praktischer  Erfahrung
rühmen  darf,  da  er  im  Territorio  Nacional  de
Colonias  del  Noroeste,  dessen  einziger  Ausfuhrartikel
  der  Gummi  ist,  jahrelang  als  Subdelegado
gewirkt  hat,  weist  er  die  mannigfachen  Fehler
nach,  die  der  Ausbentung  des  Gummibaumes
anhaften.

*)  1  Rupie  =  1,36  ..

 

 

Der  Monographie  seien  nachstehende  Daten
entnommen:
Die  Gummiprodnktion  Boliviens  erreichte
in  dem  Jahrfünft  1906  bis  1910  folgende  Mengen:
Departement  Beni  6  891  801  kzz
Lolonialgebiet  .  Wiss-HG-Departement
  La  Pa;  1  62  1186  e=-
  Santa  Cruz  1  (000#2  9003  =

12  530  S15  kg

 

Zusammen
J  "  5  1  *  ;  v  u
In  demselben  neitraum  hat  Gummi  gewertet:
Bei  einem  Wechselkurse
auf  London  von

19000  5  8  0  (I  191n  4
1907  4-4--  1912.
1908  1  00  1912.OD
1909  6-8„  181-5
1910  8.  64  20  =

für  das  englische  Pfund.

Die  Ausfuhr  von  Gummi,  ihr  Wert  sowie
der  von  ihr  erhobene  gollbetrag  sind  aus  folgender
Tabelle  ersichtlich:

Wert  Zollertra
Jahr  ku  Bs  8  Bs  9
1890  291  000  1  260  000  28  000
1891  345  000  1  350  000  30  000.
1892  :/63  40.  1  122  000  31  600
1893  391  818  1  504  940  322535
1894  6  #2  500  2  4175  000  55  000.
1895  820  100  3  070  300  71  3410.
1896  1  110  712  1853  560  107888
1897  1  674216  6  551  26860  145  586
1898  3  155  955  13  556  593  497  580“
1809  2  110  000  8210  000  796250
1900  .  3496  240  10403  959  808  536
1901  3  465  063  9  151  823  1261  533
1902  1  902  993  5910  334  1  000  781
1903  1  321  034  2977819  241  406
1004  1  509  628  4  175  828  240  888
1905  1  677  796  7341  165  587292
1906  1  929  608  10  612  818  694  609
1907  1  8#0  513  8  841  380  653  865
1908  2  606  5901  11  286  511  756  979
1909  3  052  453  21  947138  1  395  346
1910  3  117650  27  6533  555  1  920  168

Die  steuerliche  Belastung  der  Produktion  undder
  Ausfuhr  von  Gummi  hat  schon  im  Jahre
1880  begonnen  und  seitdem  die  verschiedensten
Wandlungen  durchgemacht,  die  mit  dem  gegenwärtig
  noch  geltenden  Gesetze  vom  26.  Januar
1900  ihren  vorläufigen  Abschluß  erreicht  haben.
Nach  diesem  darf  der  Ausfuhrzoll  für  Gummi
aus  dem  Acregebiet  20  v.  H.  des  Werts  nicht
übersteigen  und  die  Regierung  ist  ermächtigt,  ihn
für  das  genannte  Gebiet  bis  zu  15  v.  H.  und  im
den  anderen  Produktionszonen  bis  zu  8  v.  H.
herabzusetzen.  Nach  der  Verordnung  vom
14.  Februar  1900  hat  der  im  Nordwesten  über
die  Flüsse  Acre,  Daco,  Purüs  und  Yurua  zur
Ausfuhr  gelangende  Gummi  15  v.  H.,  der  über
Gaiba  und  Puerto  Suarez  am  Paraguay,  der
aus  dem  Departement  La  Paz  über  Mollendo
ins  Ausland  gehende  Gummi  8  v.  H.  vom  Werte
zu  bezahlen.  Der  über  Villa  Bella  ausgeführte
        <pb n="607" />
        GV  557  c&amp;amp;0

unterliegt  nach  einer  Verordnung  vom  26.  Jannar
d.  Is.  einem  Zolle  von  10  v.  H.  des  Wertes.

Der  Erwerb  von  Gummiwäldern  regelt  sich
heute  im  wesentlichen  nach  dem  die  brachliegenden
  Staatsländereien  (tierras  baldias)  betreffenden
Gesetze  vom  28.  Oktober  1905;  der  mit  Gummibäumen
  (Siphonia  elastica  und  llevea  brasiliensis)
  bestandene  Hektar  kostet  1  Boliviano.

Trotz  seiner  Warnungen  und  Ermahnungen
will  Ballivian  keinen  übertriebenen  Pessimismus
aufkommen  lassen.  Wohl  nicht  mit  Unrecht  macht
er  geltend,  daß  selbst  wenn  die  Ausbentung  der
Gummiwälder  nicht  mehr  lohnend  sein  sollte,  die
dieser  zu  verdankende  Erschließung  und  Besiedelung
  des  Gebietes,  sowie  die  Schaffung  der
Handelsstraßen,  zu  denen  in  erster  Linie  die
Madera—  Mamoré-Bahn  zu  rechnen  sei.  dem
unausbleiblichen  Anbau  von  Baumwolle,  Reis,
Zucker  und  anderen  tropischen  Gewächsen  in  jenem
außerordentlich  fruchtbaren  Gebiete  zugute  kommen
müsse,  und  letzteres  selbst  daher  auf  alle  Fälle
einer  wirtschaftlich  besseren  Zukunft  entgegensehen
dürfe.

PDbosphatgewinnung  in  Ngppten.

Dem  in  dem  Artikel  „Petroleumfelder  in
Agypten“  erwähnten  Aufsatz  des  Mineningenieurs
Ismalun")  wird  noch  folgendes  entnommen:

Phosphatlager  finden  sich  sehr  zahlreich  im
Niltale.  Ihre  Entdeckung  geht  zurück  auf  das
Jahr  1897  und  hat  seitdem  immer  weitere  Ausdehnung
  genommen.  Man  kann  drei  Verteilungszentren
  annehmen:  die  Phosphate  längs  des  Nil
oder  in  seiner  Nachbarschaft,  die  Phosphate  am
Roten  Meere  und  die  Phosphate  in  den  westlichen
Oasen.

Der  Phosphatgehalt  ist  sehr  verschieden.  Er
schwankt  zwischen  50  und  72  vH.  Mit  der  Ausbeutung
  befassen  sich  mehrere  Gesellschaften.  Daneben
  bestehen  noch  eine  ganze  Reihe  von  Konzessionen,
  die  aber  noch  nicht  ausgebentet  werden.
Darunter  ist  auch  eine  deutsche,  die  möglicherweise
  in  einiger  Zeit  das  ihr  gehörende  Feld  in
rationeller  Weise  bearbeiten  wird.  Von  den  erwähnenswerten
  Konzessionen,  die  jetzt  ausgebeutet
werden,  gehören  zwei  Privatleuten,  die  dritte
einer  Gesellschaft,  der  Egyptian  Phosphate  Co.
Ltd.,  gegründet  in  London  im  September  1910
mit  einem  Kapital  von  120  000  K.  Sie  arbeitet
am  Roten  Meere,  soll  sehr  erfolgreich  sein  und
im  Januar  1912  nach  Ostasien  65  000  Tonnen
ausgeführt  haben.  Fernere  regelmäßige  Lieferungen
  sind  vorgesehen.

Daß  die  Phosphatlager  Agyptens  teilweise

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  508.

 

ergiebig  werden  können,  scheint  auch  aus  der
Zollstatistik  hervorzugehen.  Früher  erschienen
diese  Artikel  in  der  Statistik  nicht  unter  besonderer
  Rubrik.  Das  geschah  zum  ersten  Male  im

Jahre  1911  in  der  Statistik  für  1910  mit
2186  Tounnen  im  Werte  von  1288  FLE.  1911

ist  die  Ausfuhr  gestiegen  auf  1952  Tonnen  im
Werte  von  4079  LTE.
(Aus  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Cairo)

Außenhaondel  von  Britisch-Neugulnea  (Dapua)
im  Jahre  1910  11.

Der  Außenhandel  von  Britisch  Neuguinea
(Papua)  bewertete  sich  in  dem  am  30.  Juni
endigenden  Fiskaljahr  1910°/°11  (1909/10)  auf
insgesamt  320  320  (220  776)  K.  Davon  entfielen
  auf  die  Einfuhr  202  910  (120  177)  #.
und  auf  die  Ausfuhr  117410  (100599)  T.

Auf  die  einzelnen  Warengattungen  verteilten
sich  die  Ein=  und  Ausfuhrwerte  (in  L)  im  Fiskaljahr
  1910/11  (1909/10)  folgendermaßen:

Einfuhr:  Nahrungsmittel  57  743  (35  785),
Tuche  und  Kleidungsstücke  29  060  (14  366),
Maschinen  8516  (4322),  Baumaterial  12  433
(5991),  Metall=  und  Kleineisenwaren  13  818
(16  047),  Tabak  und  Zigarren  11  445  (9659),
Wein,  Spirituosen  und  Bier  6685  (3677),  Boote
und  Barkassen  3866  (3969),  Feuerwaffen  und
Schießbedarf  1570  (1206),  Kohlen  702  (1371),
Drogen  und  Chemikalien  2773  (2281),  Ole  und
Kerosen  (Brennpetroleum)  3869  (3202),  Andere
Waren  44  914  (16  171),  Lebendes  Vieh  5516
(2130).

Ausfuhr:  Gold  62  112  (59  427),  Sandelholz
  190  (4628),  Kopra  17  837  (24  498),  Trepang
  180  (171),  Perlmutter  530  (1445),  Schidpatt
  701  (943),  Perlen  7635  (4290),  Naturgeschichtliche
  Präparate  2  (232),  Kautschuk  2054
(904),  Kaffeebohnen  —  (654),  Kupfererz  12  386
(1439),  Nutzholz  681  (263),  Andere  Waren
13  102  (1705).

(Official  Returns  to  accompany  the  annual  Report
(Pnpua)  for  the  yenr  ended  30.  Junc  1911.)

Goldküste.

Vorschriften  über  die  Einfuhr
von  Pflanzen  usw.

Auf  Grund  einer  Verordnung  vom  17.  Februar
  1912  —  Destructive  Pests  Ordinance,
1912  (Nr.  2/1912)  —  ist  der  Gouverneur  im
Rate  ermächtigt,  zur  Abwehr  der  Einschleppung
von  Insekten-,  Pilz=  oder  anderen  verheerenden
Krankheiten  an  Bäumen,  Pflanzen  oder  Getreide
        <pb n="608" />
        W  558  20

und  zur  Verhinderung  der  Ausbreitung  solcher
Krankheiten  in  der  Kolonie  Bestimmungen  zu
erlassen.

Diese  Bestimmungen  können  die  Einfuhr  von
Bäumen,  Pflanzen  usw.,  die  geeignet  sind,  solche
Krankheitserreger  zu  tragen,  verbieten  und  die
Behandlung  oder  Vernichtung  solcher  Bäume  usw.
vorschreiben.  Jede  Ubertretung  der  erlassenen
Vorschriften  kann  mit  Geldstrafe  bis  zu  50  Pfund
Sterling  geahndet  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

l

Jahnküste.

Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen
nach  Frankreich.

Laut  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  20.  Mai  1912  dürfen  während  des  Jahres
1912  60  000  kg  Kaffee  von  der  Zahnküste  unter
den  in  den  Verordnungen  vom  30.  Juni  1892
und  25.  August  1900  angegebenen  Bedingungen
nach  Frankreich  eingeführt  werden.

(Journal  officiel  de  la  Republiijue  Françaisc.)

 

 

 

 

Literatur-Bericht.

Karte  von  Kumerun  1:  300  000.  Blätter  D  1.  D5.
E5.  PFSÖ.  (15.  I1.  J.  Kô.Beoarbeitet  von
NM.  Jloisc.  Herausgerchen  durch  die  Kurtographische

  Verlagshundlung  Dietrich  Reimer  (LErnst
Vohsen).  Berlin  1912.
Blatt  1)1  chthült  den  von  der  Fullu-IIersgchaft

Bubandjidla  eingenommenen  Teil  Adamauas.  Die
übrigen  sichen  Blätter  enthalten  die  Neuerwerbungen
an  der  Kameruner  COstErenze  vom  Logone  lis  zum
Kongo.  Sie  beetchen  vorläufig  nur  nus  ciner  Zusammentragung
  des  franzesischen  Aaterials.  Ila.

 

 

Koloniale  Literatur.)
XII.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprochung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält.  werden  unter  kecinen  Umetäünden  zurückgerandt.

I.  Kolonialwesen,  Kolonialpolitik  und
Kolonialwirtschaft  im  allgemeinen.

*  Taube  du  protertornt  marorain.  L  Afridue  Frangç.

5  (1912)  -  1
Brunet,  M.:  La  brèche  maritime  allemande  dans
I’Empire  colonial  anglais.  Paris:  19012.  3.50  /#r.  80.  2
*  Compte  rendu  des  travkank  ldul  '(ongres  de  l'Afrigque
„drientale  Oladagascar  ct  dehernlances  —  C(ote  françdaise
des  Somulis)  tenn  à  Laris  le  an  11  Oetohre  1011.
Avcc  2  curtens.  1.  Dolitidue  intdligene.  2.  (ucstiems
GCeonomiques.  Puris:  (Omitt  (Iorganisation  du  congres

I9I2.  c(Congrès  Coloniaux  Hriodijues.)  821  S.
12.50  F.  D0.  ".

*  Duvis,  Alex:  Brith  East  Africa.  Unit.  Lmpire  5
(1912)  309—101.  4

*  Eckert:
lemß#cchen  Kolonien  in  Afrika.
1912.  Thebcr.  18  S.  S.  Aus:  Alitteilg.  des  Mittelrhein.
  Fahrikant.  Vereins.  JNr.  504.  (5

*  Ermels.  Rohlert:  Weltwirtschaft  und  Kolonial-Dolnik.
  Kolz.  21  (1912)  332—331.  6

Feder,  Artur:  Tripolis  und  die  wirtschaftliche
Beleutung  des  Banco  di  Roma.  Kollkdsch.  5  (1912)
288  291.  "  1

"  Inhrbuch  ülerr  die  deutschen  Kolonien.  Hreg.  von
Karl  Schucider.  Mit  1  Bildu.  (Thotograr.)  von  F.  Wohltmann,
  1  Ubersichiskarte  von  Kamerun  u.  1  Ubesichiskarte
  von  Afrika.  5.  Jzx.  Essen:  Baccker  1912.
21  S.  5.¼.  P0.  (s

*  Das  Ilamlunger  Kolonialintitut.  I/NKolz.  22
(1912)  262—261.  9

*  Pührende  Hamburger  Kolonialmänner.  Dol“.
22  (1912)  361—365.  (n10

Die  wirtschaftliche  Emwickelung  der
Vortrug.  Ulninz:

 

*  Mncku),  Frlw.  von:  Koloninlpolitik  und  Weltmachtstragen.
  I1/Kolz.  21  (1912)  315—377.  L
»Marc-Sehrader.,  I.:  La  mise  en  valeur  du  Soudan
Anglo-Egrptien.  L/Afrilue  Françaisc  5  (1912)  1°0#0
—  1  7112
Pfeil,  Joachim  (maf  von:  Alarokko.  Wirtschaftl.
Aluglichkeiten  u.  Aussichten.  crlin:  Ai##ler  1912.
140  S.  d0.  (Slecreskunde.  It.  6.  H.  2.  13
Nander,  I.:  (ieschichte  der  Leutschen  Kolonial-(csellschaft
  für  Südwest-Afrika  von  ihrer  (ründung
bis  zum  Hahre  1910.  Bd.  1.  2.  Berlin:  D.  Reimer
1912.  2  Bde.  10.  2
1.  Cieschichtlicht  Durstellung.  Ait  zahlr.  Ablll.
2.  (irundlegende  U’kunden  in  nörtlicher  Wieder--Eabe
  und  Kurten.
vVerecnicing  „Kolohinnl  Institnut-  Anstenlam.
Taarverslag  1  1910  1911.  Amsterdam:  de  Bussyx  (1912).

65  S.  86.  (15
*  Winkler:  Hamburgs  kolonialgeschichtliche  Bedeutung.
  DKol“.  22  (1912)  201—262.  16

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.
*  Birch.  Ernest  W.:  The  Federated  Mulny  State.
V’nit.  ELmpire  5  (1912)  ff.  I17

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
Eystematisch  veordinet  mitkgeteilt.  NMit  einem  '  sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  dicenigen,  welche  käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklürt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionseremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschbickt  werden.
        <pb n="609" />
        G  559  20

Frledrichsen,  Ludwig:  Zur  Geschichte  der  Deutschen
  Kolonialgesellschuft.  Afrika-Post  10  (1912)
1—6.  (18

*  Günther,  S.:  Das  Zeitalter  der  Entdeckungen.
Alit  1  Weltkartc.  3.  Aufl.  Leipzig:  Teubner  1912.
104  S.  8do.  (-Aus  Natur  und  Geisteswelt  Bd.  26.)  I19

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäologie.

lauss,  Heinrich:  Die  Wagogo.  Mit  103  Abb.  i.
Text.  Leipzig  u.  Berlin:  Teubner  1911.  12  S.  10.
(Bacssler-Archiv.  Beih.  2.)  (l"20

Derendinger:  Autour  de  Melfi.  Un  peuple
(laffranchis.  —  Les  Jal-Nas.  Rerne  des  troupes  coloniales
  119  (1912)  518—535.  21

*Die  Erwerbung  der  Tagebücher  Emin  Paschas
durch  duas  Kolonialinstitut  in  Hamburg.  Affika-Post
10  (1912)  2—4.  2

Levncon,  J.:  Chez  les  Aaoris.  Tahiti  et  Nouvelle-Zélande.
  Paris:  Larose  1912.  III.  179  S.  4  F.  do.  2

*  Macleod,  Olive:  Chiefs  and  cities  of  Central  Africa.
Kcross  Lac  Chad  br  way  of  hbritish,  french  and
Eerman  territories.  (Ilit  Abb.)  Elinburgh,  London:
Blackwood  &amp;amp;  Sons  1912.  XIV.  322  S.  17.60.  K.  do.  24

*  Mauritzen:  Le  probläme  du  luc  Kisalc.  Rectification
  du  cours  du  Sunlubn  dans  les  marais  du  lat-Kisale.
  Mouv.  géogr.  20  (1912)  301—305.  25

AMuy,  Walther:  Gomera.  die  Waldinsel  der  Kanaren.
AMit  39  Abb.  n.  Aquar.  .  .  .  von  Clara  lay.  4  Abb.
n.  Photogr.  von  Curt  Gagel  u.  4  Kartenskizz.  Karlsruhe:
  Braun  1912.  IX,  214  S.  3  .  80.  S.  A.  aus:
Verhandl.  d.  Naturwissensch.  Vereins  in  Karlsiuhe
Bd.  241.  26

*  Moduat:  Une  tournéde  en  pavs  Fertrt.  In:  Renscign.
colmmn.  5  (1912)  ff.  (Suppl.  à  I'Afrigque  Française
JNr.  5.  1912.)  (I

Mohammed  Ben  Otsmane  El-Hachnichl  (Le  Cheikh):

Vornge  au  ks  des  Senoussin  à  travers  lna  Tripolitaine

et  jes  pays  Touareg.  Traduit  par  V.  Serres  et  Lasram.
2e  Clit.  Paris:  Challumel  1912.  2,50  5’#.  120.

Mohn:  Das  deutsche  Tschadscegebict.  Land  und
ILæute.  Mit  21  Abb  .  ..  l#eipzig:  Voigtländer  1911.
(18  S.)  890.  Aus:  Jahrb.  d.  Städt.  Auseums  f.  Völkerk.
zu  Leipzig  1910.  Bd.  4.  29

De  la  Nigeria  au  Nil.  Le  vorage  du  Dr.  Kumm.
Renscign.  coleon.  5  (I1912)  201—206.  (Supplem.
u  I/Afrigue  Françaisc  Nr.  5.  1912.)  (30

Am  deutschen  Oranjeflulz.  DKolz.  21  (1912)
350—352.  (31

Ferrot,  Adalbert:  Eine  Stadt  der  Toten  in  Ostafrika.
  (Ein  Besuch  der  Insel  Sounga  Alanara  in
Deutsch-Ost-Afrika.)  KolRdsch.  5  (1912)  291—295.  (32

Seekarten  der  kaiserl.  deutschen  Admiralität.
H##.  vom  Reichs-Aarine-Amt.  Berlin.  (D.  Reimer.)  (33
Jr.  95.  S.-Stiller  Ozean.  Kaiser  Wilhelms-Land.

Alexishafen.  1:  15  000.  10.5  T  58  cn.  Kpffst.
1912.  1.30  ¾.

Xr.  103.  S.-Stiller  Ozean.  Kaiser  Wilhelms-Land.
Finschhafen  und  Langemakbucht.  1:  12500.
55.5  -  48  ecm.  Kpfrst.  1912.  1.30  .

Jr.  133.  S.-Stiller  Ozcan.  Kaiser  Wilhelms-Land.
Friedrich  Wilbelms-Hafen.  1:  15  000.  18—
51,5  cm.  Kpfwt.  u.  kolor.  1,20  .4.

Nr.  410.  S.-Stiller  Ozean.  Neu-Cuinca.  AnkerlIätze

  an  der  Nordküste  von  Kaiser  Wilhelmsnd.
  51.5  —  41  cm.  Kpfrst.  1912.  1.20  .t.

 

Nr.  417.  Indischer  Ozean.  Südküste  von  Afrika.
Port  Natal  bis  Kapstadt.  1:  500  000.  67—
102,5  cem.  Kpffst.  u.  kolor.  1912.  3,40  At.

Nr.  487.  Atlantischer  Ozecan.  Westküste  v.  Afrika.
Walfisch-Bucht  bis  Orunge-Fluß.  1:  750  000.
62.  cm.  Kpfrst.  u.  kolor.  1912.  2,90.44.

Jr.  515.  S.-Stiller  Ozean.  Bismarck  -  Archipel.
Ankerplätze  an  der  Ostküste  v.  Neu-Mecklenburg.
71.5  Xö61,5  cm.  Kpfrst.  1912.  2.50  ¾.

*  Willinmson,  Robert  W.:  The  Jlafulu  mountain

people  of  Britich  New  (iuinen.  Wuith  illustr.  and
map.  London:  Alacmillan  &amp;amp;  Co.  1912.  XXIII,  367  S.
10,80  ¼%.  56.  (à#

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*Bllder  aus  dem  Tierleben  Kameruns.  Kol.  u.
Heim.  38  (1912)  2—3.  (38
*  Dore,  K.:  Der  Zusammenhang  abnormer  Witterung
  in  Sücdwestafrika  und  in  Mitteleuropa.  IKolz.

22  (1912)  307—372.  30

Friesc,  II.:  zur  Bienenfauna  von  Neu-Cinuinca
und  Oecanien.  AMittcil.  a.  d.  Zool.  Auscum  in  Berlin
1  (1912)  91—96.  0

Hennig,  Edw.:  Am  Tendaguru.  Leben  und  Wirken
einer  dentschen  Foschungs-Expedition  zur  Ausgrabung
vorweltliher  Riesensuaurier  in  Deutsch-Ostafrika.  Ali
62  Abb.  i.  Text,  8  schwarzen,  1  farb.  Taf.  u.  1  Kartenskizze.
  Stuttgart:  Schweizerbart  1912.  151  S.  S0.  141

Soldunski,  H.:  Z00lokische  Ergebnisse  der  Expe--dition
  des  Herrn  G.  Telimann  nach  Süd-Kamerun
und  Spanisch-(#iuinen.  Die  Asculaphiden.  Mit  2  Fig.
im  Texst.  Mitteil.  a.  d.  Zool.  Muscum  in  Berlin  1
(1912)  117—123.  12

Stelndachner,  Frz.:  Beitrüge  zur  Kenntnis  der
Fischtauna  des  Tanganyikusces  u.  des  Kongogoebietes.
[Aus:  Sitzungsber.  d.  k.  Aknad.  d.  Wiss.Mit  3  Taf.
Wien:  Hôölder  1911.  16  S.  86.  1,30  .4.  43

Strand.  Embrik:  Zoologische  Ergebnisse  der  Expedition
  des  Herrn  G.  Telzmann  nach  Süd-Kamerun  und

Spanisch-C(ininca.  Trigonalidne.  Mitteil.  a.  d.  Zool.
Iluscum  in  Berlin  1  (1912)  125—132.  #

öV.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

[Agreement  between  the  United  Kingdom  and
Portugal  respecting  the  boundary  between  british  and
portuguese  posscssions  on  the  Ruc  und  Shire  rivers.
Lisbon,  Novrember  6/30  1911.  (Whit  map.)  (Trenty
series  1912.  10.)  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  (1912)
(6  S.)  90.  5  cd.  45

Indian  Immigration  Amendment  Ordinanee  1912.
Fisi  Roral  (inzette  19  (1912)  281—256.  46

*'  Könik,  von:  Das  Verordnungsrecht  des  Kaisers
und  des  Reichskanzlers  nusch  dem  Schutzgebietsgesciz.
Koll’ol.  5  (1912)  289—298.  447

*  Die  Landes-Gesctrzgebung  des  Deutsch-Ostafrikanischen
  Schutzgebiets.  Sestematische  Zusammenstellung
der  in  Deutsch-COstafrika  geltenden  G(iesetze,  Verordnungen
  usw.  Alit  e.  Juchtrag.  abeschl.  am  24.  Juli
191.  H’rsg.  durch  das  Kais.  (lonvern.  von  Deutsch-Ostafrika.
  2.  Aufl.  Tanga-Daressalam  1911.  XXIV.
749  S.  80.  48

Lol  appronvant:  10  la  déclaration  échangée.  le
23  dlerecmbre  1908,  entre  le  Gouvernement  belge  et  le
Gouvernement  de  la  République  française  eoncernant
le  tracc  de  la  frontière  des  possessions  belges  ct  françaiscs
        <pb n="610" />
        W  560  2e

dans  la  rcgion  du  Shildango;  20  l’arrangement  siend
à  la  meme  date  entre  les  denk  ((ourvernementg  au  sujet
du  droit  de  prferenec  de  la  France  sur  les  losstssions
congelaises,  en  cas  'ulichation  de  celles-Ci  par  le
(ionvernemem  belge.  Bulletin  offic.  du  Congo  belge
11  (1912).  49

*  Mathies.  Otto:  Das  in  den  Sehutzgebieten  geltende
-Reichsstrafrecht  im  Verhültnis  zum  Verwaltungsrecht.
*KolDol.  5  (1912)  318—327.  50

Peters,  B.:  Das  Bergwesen  in  Deutsch-Südwestafrika.
  Samml.  d.  auf  d.  Bergwesen  Deutsch-Südwest-Hafrikas
  bezigl.  (iesetze.  Verordn.  u.  Bestimmungen
sowie  d.  Sonderberechtigungen  u.  Verträge.  (Ilit  2  Kart.)
Swakohbmund:  Schulze;  Lcipzig:  Kochler  1912.  VI.
464  S.  10  .  50.  51

*Verordnung,  betreffend  die  Verleihung  des  Eigentumsrechts
  am  Pomonagebiet  und  die  Erteilung  einer
Berghuusonderberechtigzung  in  diesem  (ichicte.  Vom
18.  Slai  1912.  Reichs-Gesetzbl.  30  (1912)  315—317.  152

VI.  Staatsrecht.

Vacat.

VII.  Verwaltung.

*  Arning:  Alte  und  nene  (liouvrerneure.  Nationalliber.
  Blütter  20  (1912)  231—233.  (53
Le  statut  du  magistrat  au  Congo  belge.  Le
Ilouvem.  gé6ogr.  20  (1912)  305—307.  54
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
K.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Die  Arbelterfruge  in  den  Kolonien.  Verhaudl.
d.  Vorstandes  des  Kolonial-Wirtsch.  Komitees  1  (1912)

6—62.  dõ
*  Hartmann,  Georg:  Die  Arbeiterfrage  in  den  Kolonien.
  Tropenpfl.  6  (1912)  283—308.  56

*  Hiller,  Georg:  Einwanderung  und  Einwandermspolitik
  in  Argentinien.  Alit  e.  Einl.  von  Julius  Wolff.

(lliller,  (lcarg:  Einwanderung  und  Kolonisation
in  Argentinien.  1)  Berlin:  D.  Reimer  1912.  Xl,
159  S.  80.  E

Indinn  Immigration  Amendment  Ordinance  1912.
Fiji  Royal  (:iazette  19  (1912)  281—286.  (58

Zur  Mischehenfrage  in  den  deutschen  Kolonioen.
Kolz.  21  (1912)  329—331.  159

Mönckmeler,  Wilhelm:  Die  deutsche  übemerische
Answanderung.  Ein  Beitrag  zur  deutschen  Wanderungsgeschichle.

  Jena:  Fischer  1912.  X,  269  S.
9.  .  0.  [60

*Pfrauk.  Chr.:  Die  Sklaverei  in  Deutseb-Ostafrika.
IIIIIII  61

*Stollowsky,  Otto:  Britische  lolitik  in  Ostafrika  u.
die  Besiedelungsfrage.  I)Kol.  6  (1912)  102—164.  (62
*  Tablenux  du  recenscment  des  non  indigeènes  de
Dnec  blanche,  residant  duns  la  Colonie  du  Congzo  belge
#au  ler  zjanvier  1911.  Annese  au  Bulletin  offic.  du
CTCongo  belze  (ler  janrier  1912).  63
»Tilhy,  A.  Wratt:  White  colonisation  in  the
Australinn  troics:  i#ts  prescm  posuion.  Unit.  Empire
4  (1912)  319—323.  64

 

XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Statistical  Abstract  reluting  to  British  India  from
1900—01!  10  1909—1910.  No.  15.  East  Indin  (Stalistica!
  Abstract).)  London:  Wman  &amp;amp;  Sons  1911.
VIII.  238  S.  1  JN.  3  d.  P0.  65
Approprintion  Accounts.  1910—1911.  with  the
reportse  of  the  Ccomptroller  and  auditor  genernl  iherecn.

Ilimschlagt.)]  (CTCivil  Serrices  and  Rerenne  Depariments.)
  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1912.  VI,  104  S.

3  J#2.  9  J.  10.  (“66

G.eschiftsbericht  nelst  Bilanz  und  (iewinn-  und
Vorlust.  Rechnung  per  uli.  Dezember  1911  der  Moliwe-Pflanzungs-(iesellschaft
  Berlin.  Berlin:  Mittier  &amp;amp;  Sohn
I912.  9  S.  10.  (6

*17.  Jahresbericht  (21.  Bericht  des  Umernehmens)
der  Westdeutschen  Hlandels-  und  Plantagen-(#icsell--schaft
  in  Düsscldorf,  ITanga.  Mombasa.  Umfassend
den  Zecitlaum  vom  1.  Jununr  1911  bis  31.  Dezember
1911.  (6  S.)  40.  les

Statistiques  du  commerce  des  colonies  françnises.
T.  1.  1910.  I.  1.  Publides  par  Lebrun.  (Office
Coloninl.  Ministere  des  Colonies.)  Paris:  o.  J.  So.  60#

1909.  T.  4:  Colonices  d'AsicE

T.  1:  Statistigucs  générales.  —  Rapports  sur

le  rommere

Statistiques  de  l'industrie  minière  dans  les  colonics
  françgaises  pendant  Iannée  1910.  (Office  Colonial.
Alinistere  des  Colonices.)  D’aris:  Bur.  de  vente  des  publications
  coloniales  officielles  1912.  193  S.  3  5P.  80.  (70

XII.  Finanzwesen.
*Estimates  for  Civil  Serrices  for  the  Fear  ending
31  march  1913.  Class  5.  PForcign  and  Colonial  Services.
  Londeon:  Wman  &amp;amp;  Sons  1912.  19  S.  5½  d.  40.  I12
*  Estimates  of  rerenne  and  expenditure  for  the  vear
1912.  Colonx  of  llongkong.  Victoria:  Noronhn  &amp;amp;  Co.
1911.  122  S.  40.  (3

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*Arens,  P.:  Over  de  juiste  manier  van  tappen  met
het  Burkess-mes.  (Slededeclingen  van  het  proefstation
Malang.  2.)  Mulang:  Jahn  1912.  14  S.  50.  1i

*  Deutsch-koloniale  Buumwoll-Unternehmungen.
Bericht  16  (Frühjahr  1912).  Est.  von  Karl  Supf.
Verhandl.  d.  Baumwoll-Kommiss.  d.  Kol.  Wimsch.

Komit.  1  (1912)  3—61.  175
*Booth,  John:  Wirtschaftliches  über  Togo.  Tropenpfl.
  6  (1915)  ff.  16

Busse,  W.:  Uher  das  landwirtschaftliche  Versuchswesch
  und  den  landwirtschaftlichen  Dienst  in  den
deutschen  Kolonien.  Aitteilx.  d.  Dtschen  Landwinsch.
C(Cicscllsch.  20  (1912)  288—291.  (:

Chevalier,  Aug.  ct  Em.  Perrot:  Les  Kolatiers  et
les  noix  de  Koln.  (M.  Abb.  i.  Text.  2  Kanen  u.
16  Tnf.)  (Chevalier,  Ang.:  Les  végétaux  utiles  de
IAfrique  tropicule  françaisc.  Publieation  faite
dirigée  par  Aug.  (heralier.  Fasc.  C.)  Paris:  Challamel
1911.  XXIV,  183  S.  Abb.,  2  Karten  u.  16  Taf.
20  sr.  80.  E

*  La  Compnknie  Forcstière  Sangha—Oubanghui.
Trarank  d’iamenagement  forcstier.  Recherches  sur  les
#meillenun  procédés  de  rcolte.  (Avce  fig.  et  cartes.)
Paris:  Chaix  (1912).  111  S.  2  .K.  P%.  10

Deininger:  Zur  Frage  der  Verjüngung  der
(cdernwäülder  in  Westusambara.  Der  Pflanzer  4
(1912)  181—190.  8
        <pb n="611" />
        W  561  20

Eichinger,  A.:  Ober  Leguminoschanbau  und
Impfversuche.  Der  Dflanzer  4  (1912)  190—219.  l81
Etesse,  Marius:  Rapport  sur  le  caoutchonc  en
Casamance.  Susplm.  au  Journ.  off.  de  I’Afr.  occid.
franc.  71  (1912)  69—71.  82
·  Gunzert:  Aussichten  für  Vichzucht  im  Muansa-Bezirk,
  Deutsch-O-tafrika.  Verhandl.  d.  Vorstandes
des  Koloninl-Wirtsch.  Komitces  1  (1912)  88—95.  l83
·  Gutachten  über  Buumwolle  usw.  aus  den  deutschen
Kolonien  und  anderen  Ländern.  Verbandl.  d.  Baumwoll-Kommiss.
  d.  Kol.  Wirtsch.  Komit.  1  (1912)  (5

bis  84.  (84
Hagenbecks  Pläne.  Strauhenzucht.  Ostafr.
Pflanzer  9  (1912)  ff.  85

Heur,  Tes  et  Ammann,  Paul:  Le  manioc
affricain.  L'Agricult.  pratique  des  purs  chauds  110
(1912)  353—368.  86

HIII.  A.  W.:  A  visit  to  the  West-Indies.  (Royal
Botanie  Gardens,  Koew.)  Bullet.  of  Misccll.  inform.  4
(1912)  166—189.  (s2

*  Hübner,  Gerhard:  Die  Bromidbestimmung  des
Kautschuks.  Gummi-Zeitg.  33  (1912)  1281—1284l.  IS
Hunter,  W.  D.:  The  cotton  stainer.  (U.  St.  Deartm.
  of  ugric.  Bureau  of  entomol.  Circul.  149.)
Vashington:  Governm.  print.  off.  1912.  5  S.  80.  I89
*  Jahresberilchte  der  Forstverwaltung  von  Deutsch-Ostafrika
  für  das  Wirtschaftsjahr  1910.  11.  M.  6  Taf.
Der  Pflanzer  (1912)  Beih.  1.  vo

*  Kapokkultur  in  den  deutschen  Kolonien.  Zeitschr.
  f.  Kolon.-Maschinenbau  46  (1912)  133—134.  (o#u

[Me.  Gregor,  E.  A.:  The  red  spider  on  cotton.
(U.  S.  Deparlm.  of  agric.  Bureau  of  entomol.  Circ’ul.
150)  Wushington:  Governm.  print.  off.1012.  13  S.  So.  o2

Patterson,  J.  H.:  Travel  and  sport  in  Enst  Africa.
Cnit.  Empire  4  (1912)  299  —315.  93
Pferdemarkt  in  Marokko.  Affika  Post  10  (1912)
4—6,.  94
Prfüller,  A.:  Gedanken  über:  »Sind  unsere  Kautschuk-
  Plantagen  lebensfähig?“  Opstafr.  Pflanzer  9
(1912)  ff.  os
*  Pleree,  W.  Dwight:  The  insect  enemics  of  the
cotton  boll  weevil.  Assist.  bp  R.  A.  Cushman  and
C.  E.  Hood,  under  the  dircct.  of  W.  D.  Hunter.
Washington:  Govern.  print.  off.  1912.  99  S.  50.  s6

Fblantagenkultur  oder  Eingeborenenkultur.  DKolz.
21  (1912)  347—348.  (##
*  Prudhomme,  M.:  Contribution  à  l’étude  du  cacno
de  la  Cote  d'’lvoire.  Supplém.  au  Journ.  off.  de  I'Afr.
„ccid.  frang.  71  (1912)  71—76.  los.
*  Rapport  sur  les  essais  de  culture  irriguce  du
cotonnier  entrepris  par  I'Association  Cotonni#re  Coloniale
  à  Richard-Toll  depuis  le  mois  de  mars  10909.
Asscciat.  Cotonnière  Coloniale.  Bullet.  52  (1911)  131
—162.  loo
*  Relsanbauversuche  in  Neuguinea.  Verhand.l.  d.
Vorstandes  des  Kolonial-Wirtsch.  Komitees  1  (1912)
96—97.  100
*  Reiter,  H.:  Vichhaltung  in  Deutsch-Ostafrika.
M.  Abb.  Deutsche  Landw.  Presse  44  (1912)  512
—514.  101
Annual  Report  of  the  Department  of  Agriculture,

Bombay  Presidency,  for  ihe  year  1910—1911.  Bombay
  1911:  Govern.  Centr.  Press  7,  3  S.  410.  l102

*  Die  Schidlinge  der  kolonialen  Landwirtschaft.
Kol.  u.  Heim.  35  (1912),  6—8.  103

 

Deutsche
1104

Sütlecstafrikanische  Wollschafzucht.
Kolonialwerte  11  (1912)  1.

ZZimmermann,  A.:  Dber  Pflanzenseiden.  Vortrag
  .  Der  Pflanzer  4  (1912)  1/—I91.  #
XIV.  Wasserwesen.

Vacat.
XV.  Bergwesen.

Verordnung,  betreffend  die  Verleihung  des  Eigentumsrechts
  am  Pomonagebiet  und  die  Ertcilung  einer
Berkbausonderberechtigung  in  diesem  (ichicte#  Vom
.  Aai  1912.  Reichs-(icsctzbl.  30  (1912)  315—31.  ll#%

XVI.  Handel.
·  Die  Baumwollmirkte  und  die  Industrie.  Zeitschr.
  f.  Kolon.  Maschinenbau  4  (1912)  121—125.  [ior
*  Die  Buumwollmärkte  und  die  Industrie  November
  1911  bis  April  1912.  Verhandl.  d.  Baumwoll-Kommiss.
  d.  Kol.  Wirtsch.  Komit.  1  (1912)  65—72.  li08
*Bericht  der  Deutschen  Afrika-Bank.  6.  Geschäftsjahr.
  1911.  Hamburg  (1912)  Lütcke  &amp;amp;  Wulff.
(6  S.)  10.  ç  hion
*Deutsch-australische  Handelsbezlehungen.  Export
22  (1912)  365—366.  Ilio
Extralt  des  statuts  de  la  Compagnie  Miyidre  du
Congo  français.  Journ.  offic.  de  I’Afrique  Equator.
frang.  8  (1912)  189—196.  2
*  Jacoby,  Ewald:  Untersuchungen  über  Absatzorganisation
  und  Preisverhültnissc  im  deutschen  Baumwollgroffhandel.
  Berlin:  Ebering  1912.  73  S.  2.4.  80.  I112
*  Lustig,  Hugo:  Südafrikanische  Minenwerte.  Handbuch
  f.  Bankiers  und  Kapitalisten.  (M.  5  Karten.)

4.  Auffl.  Berlin:  Minenverlag  19192.  XXX,  778  S.
15  Z.  80.  I113

*  Pferdemarkt  in  Marokko.  Afrika  Post  10  (1912)
4—6.  1114

La  soelété  forcstidre  et  min#'re  du  Congo.  Ilouv.
géo#  22  (1912)  330—332.  [115

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

*  Wohltmann:  Deutschlands  Bedarf  an  landwirtschaftlichen
  Stoffen  aus  dem  Auslande  und  die  Möglichkeit,
  ihn  in  der  Heimat  und  den  eigenen  Kolonien
zu  decken.  Deutsche  Landw.  Presse  39  (1912)
159—400.  [116

Perrot.  Karl:  Die  Möglichkeit  einer  Deckung  an
Rohmaterial  für  die  deutsche  Tabak-Industrie  aus
unseren  Kolonicn.  Zeitschr.  f.  Kolon.  Maschinenbau
..  6  (1912)  121—122.  (11

XVIII.  Verkehr.

Automobilverkehr  in  den  Kolonien.  Afrika  Post

10  (1912)  9—10.  118
Automobllverkehr  in  den  Kolonien.  Zeitschr.  f.
Kolon.  Maschinenbau  4  (1912)  122—123.  [119

Les  chemins  de  fer  du  (jiabon  et  du  Congo
frangais.  Avec  3  cartes.  Mouv.  860gr.  22  (1912)
325—330.  (#o

Ferrorin  Massaua-Asmara.  (N..  28  Abb.  u.  3  Pläncn).
Roma:  1911  Dancesi.  12  S.  28  Taf.  3  PI.  40.  1121

Freese,  Nicolaus:  Zur  Kamernner  Südbahnfrage.
DKol.  6  (1912)  161—162.  (122

*  Gillmann,  C.  CTher  den  Bau  der  Ostafrikanischen
Zontralluahn.  Zeitschr.  f.  Kolon.-Alnschinenhan
6  (1912)  126—30.  (123
        <pb n="612" />
        G  562  20

*Keller,  E.  von:  Die  Binnenschiffahrt  in  den
Kolonien.  DKolz.  21  (1912)  ff.  I
*  Pflug:  Automobilverkehr  in  den  Kolonien.  Bericht
  Zeitschr.  d.  Mittelenrop.  Jlotorwagen-Vereins
  9  (1912)  193—20).  (125

XIX.  Meldizin.
Atti  della  Societn  per  gli  studi  della  mularia.
Vol.  12.  Roma:  Sccicta  1911.  XI,  580  S.  d0.  126
*Die  Bek#impfung  der  Schlafkrunkheit  in  leutsch--Ostafrika.
  Kolz.  20  (1912)  29)0.  127
*  Boshurt:  Ein  Beitrag  zu  dem  Kapitel  Schlaskrankheit
  und  ihre  Bekümpfung.  Deut#che  Rerue  Juni
(1912)  369—370.  I128
*Braun,  K.:  Alkoholische  (ietrünke  der  Neger  in
Deutsch-Ost-Afrika.  Der  Dflanzer  4(/1912)219—229  126
*  Bruun,  H.  u.  E.  Teichmann:  Uher  Trrpanosomen--Immunkgicrung.
  Deutsche  Alediz.  Woechenschrift  1912.
3.  6  S.  D0.  (10
*"Deyeke.  C(dcorg:  Die  bisherigen  Ergelnisse  üder
TLepralhandlung  mit  Nustin.  Alünchener  Alecdiz.
Wochenschrift  1911  43  13  S.  50.  131
Ellucombe,  (I.  W.:  Jotes  on  a  casc  of  sleeping
si-kucss  treuted  in  Livingstone  hospital  during  1911.
Journ.  of  trobic.  metliceine  und  hag.  10  (1912)
115—1448.  132
*Giemsa,  Gi.:  Uber  die  Verniehtung  von  Ratten
und  anderen  für  die  Verbreitung  der  Alenschenpest  in
Betrucht  Kkommenden  Nagetieren  (Erdhöhlenbewohnern)
durch  Kohlenogrd.  M.  1  Luf.
u.  Tropenhg.  1911.  Bd.  15.  S.  161—468.,  (133
*  Guillon,  A.:  Lpre,  Lhpreux  et  léproscries  en
Curane  française.  Avcc  9  fig.  et  1  plan.  TParis:
Doin  &amp;amp;  fils  1912.  133  S.  1.60  „K.  Pe0.  131
*  Jnexer:  Beuräge  zur  Rassenhugiene  aus  dem
Bezirk  Ebolowa  (Südkumerunt.  (SJl.  1  Kartenskizzc.)
Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenbrg.  10  (1912)  325—336.  (I135
*  Koch:  Bericht  über  Fangvesuche  mit  (llexes
Tsetscleim.  Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhyg.  11  (1912)

302  —370.  (136
Külz,  L.:  Grundaike  der  koloninlen  Eingeborenenhuagiene.
  Kolz.  20  (1912)  300—30r.  (I137

*Külz,  L.:  Der  tropische  Aluskelabszess  (Alvosectis
purulenta  tropica)y.  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenh#g.
Bd.  16,  1912.  (12  S.)  Se.  (uns

*  Manteufel:  Einige  Versuche  mit  Trockenlymphe
in  Demsch-Ostafrika.  Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhrg.

11  (1912)  370—3.  1.  1½0
*  Murchund,  Fritz:  Ein  Beitrag  zur  Bekümpfung

der  Schlatkrunkheit.  Kolz.  20  (1912)  300.  140

*  Répartition  de  la  mortalité  parmi  les  blanes
rétidant  au  Congo  belge.  dupr#s  la  nationalité  et  par
cdistrict.  en  1910.  Annexe  au  Bull.  offie.  du  Conko
belge  (ler  juin  1912).  I141

*  Annnual  Report  of  the  Bureau  of  llealth  for  the
Thilippine  lslands.  1907—1911.  Munilan:  Burcau  of
primink.  v.  J.  80.  [142

*  Schilling,  Claus:  Welche  Bedeutung  haben  die
neuen  Fortschritte  der  Trobenhgiene  für  unsere
Kolonien?  A.  5  Abb.  (I15  S.)  50.  1143

Schilling,  Claus:  Ein  neues  Immunisierungaverfahren
  geren  Trxpanosomen-  Krankhei  ei.  A4us:
Deutsche  Mediz.  Wochenschr.  1912.  1.  48.  80.  [14

Schilling,  (laus:  Die  Schlafkrankheit  in  Neu-Kamerun
  und  die  Auszichten  ihrer  Bekümpfung.  Aus:
Berliner  klin.  Wochenschrift.  1912.  1.  S.  80.  I145

Aus:  Arch.  f.  Schiffs- 



*  Die  Schlafkrunkheit  in  der  belgischen  Kongokolonie.
  (Aus  dem  an  das  belgische  Parlament  erstatteten
  Bericht  des  Kolonialministeriums  übersetzt.)
Kolz.  20  (1912)  296—299.  (116

*  Seidelin,  Harald:  Vellow  ferer  prophvlaxis.  Journ.
#of  tropic.  mellic.  and  hrE.  9  (1912)  138—141.  II#

ieber,  II.:  Experimentcllc  Untersuchungen  über
die  Pferdesterbe.  Aus:  Zcitschrift  f.  Infektionskrankheiten
  .  .  .  ller  Haustiere  1911.  Bd.  10.  II.  2.3.
S.  81—119.  86.  118

»Verhandlungen  der  Deutschen  Tropenmedizinischen
Giesellschaft.  5.  Tagung  vom  3.  bis  6.  April  1912.
M.  1  Kurte  und  28  Texifig.  Beihefte  zum  Arch.  f.
Schiffs-  und  Tropenhg.  4  (1912)  1—218.  149

*Weissenborn,  Erieh:  Beitrag  zur  Kenntnis  der

kurzgeisslixen  Trxpanosomen.  II.  1  farb.  Taf.  Aus:
Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhyg.  1911.  Bd.  15.
S.  177—4109.  150

Weitere  Beobachtungen  über  die
Wirkung  von  Salvarsan  bei  Malaurin.  l.#1  farb.  Tak.
Aus:  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhrg.  1912.  Bd.  19
Beih.  1.  S.  18—2,6.  1151
Wolf,  Werner:  Die  brasilianischen  Heilsera  gegenrn
Schlangengist.  Der  Handelsstand  im  Auslande  5  dy12)
99—1000.  15

*Ziemann,  H.:  Die  Hrgiene  der  Eingeborenen  in
den  Kolonien.  Kolz.  20  (1912)  293—296.  153

*Werner,  II.:

XX.  Sprachen  und  Literatur.

*  Raüddautz,  IIugO:  Die  Sunheli-Sprache.  eilnhaltend
Crammatik.  (iesprüche  und  Wömtervrerzecichnisse.  m.  e.
Anh.:  Sunsibar-Arnbisch.  sowie  Wüörterrerz.  d.  Sprachen
von  U’°sumbara,  Bondel,  Uniamwezi  u.  des  Vao.  3.  Aufl.
beurb.  von  A.  Seidel.  Dresden,  Leipzig:  Koch  1912.
Iy,  181  S.  3,60.  M.  dÖe.  (Koch’s  Sprachführer  22.)  (1541

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Berlin,  E.:  Tagesanbruch  am  Kongo.  Die  25  jühr.
Alinsionsarbeit  des  Sschwed.  Missionsbundese  in  Niederkongzo.
  Alit  Abb.  Berlin  1912:  Buchh.  der  Berliner
ey.  Missionsgescllschaft.  38  S.  0,00  Lic.  P6.  155

*  Donders,  Max:  Unsere  schwarze  Christen  und  die
heilige  Euchuristie.  Afrika-Bote  9(1912)  251—276.  lI156

Endemann,  ('hr.:  Der  Einfluß  des  Christentums
auf  (lemisleben  und  Sitte  der  Eingeborenen  in  Sücdafrika.
  Berlin  1912:  Buchh.  der  Berliner  ev.  Missions-Kescllschaft.
  3  S.  0.10  .Kx.  D0.  152

*  Die  neucre  Entwicklung  der  indischen  Migion
im  Lichte  der  Zahlen.  (1561—  1911.)  Die  Kath.  Aiss.
9  (1912)  209—213.  1

Fortschritte  und  Aussichten  im  Apostol.  Vikariat
Zentral-Afrika.  Die  Kath.  AIliss.  9  (1912)  ff.  (15°

Koch,  Josef:  ie  kutholische  Mission  in  Groot-HJontein.
  lLieutsch-Südwestafrika.  Aaria  Immneulata  9
(1912)  401—406.  160

*  Anjerus,  P.:  Die  Mission  St.  Peter  und  Paul  in
Kala  (Tunganika).  Afrika-Bote  9  (1912)  257  -266.  li61

Schultze.  Erich:  Der  Ninssabund.  Bilder  aus  der
weiblichen  Lichestätigkcit  der  Berliner  Alission  in
Tutsch-Ostafrika.  Mit  Vorwort  von  Karl  Agenfel#l.
Alit  Abb.  u.  3  Kart.  Berlin  1912:  Buchh.  der  Berliner
ev.  Jlissionskesclischaft.  131  S.  1  4.  8D0.  IIR

Statistische  Uhersicht  über  die  Missionen  der
Weilten  Vüäter  in  Deutsch-Ostfrika  von  Juli  1910—
Juli  1911.  Afrika-Bote  9  (1912)  26°—269.  LI63.
        <pb n="613" />
        G  563  20

Der  Werdegang  einer  Mission  in  der  deutschen
Südsce.  (Nach  d.  Mitteil.  Mser.  Conppés,  Apost.
Vikurs  v.  Neupommern.)  Die  Kath.  Aliss.  9  (1912)
216—220.  #
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die

Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstände.  Militärwesen.
WThe  defence  of  South  Africa.  Col.  Off.  Journ.  4

(1912)  303—306.  165
*  Lémeute  de  Fez.  Quinz.  col.  9  (1912)  313—315.
166

*  Méra:2  Les  troupes  de  police  du  Cameroun  allemand.

  Revue  des  troupes  coloniales  119  (1912)
489—517.  (167
XXIV.  Technologie.  Kunst.

Vacat.

—
Werke  nichtkolonialen  Inhalts.
Alves  und  Kleberger:  Zwei  Studienreisen  in  Skan-Ginarien.
  1.  Alves:  Züchtung  und  Samenbau  von  Klee
und  CGräsern  in  Düncmark  und  Schweden.  2.  Klebergzer:

  Landwirtschaftliche  Reisebilder  aus  Skandinarien.
  Berlin:  Deutsche  Landw.  (iescllsch.  1912.

121  S.  So.  (Arbeit.  d.  Deutschen  Landw.  Cicsellsch.  208.)

*  Bnredeker,  Karl:  Spanien  und  Portugal.  Handbuch
  für  Reisende.  Mit  20  Kart.,  44  Plän.  u.  15  Grundrissen.
  4.  Aufl.  Leipzig:  Baedeker  1912.  ClII,  573  S.
12  .  c.  P0.

*  Blbllotheen  geographica.  Jahresbibliographie  der

Lesamten  geckraphischen  Literatur.  Hrsg.  von  d.
(icsellsch.  f.  Erdkunde  zu  Berlin.  Beurb.  von  Otto

Baschin.  Jg.  190  Bd.  16.
522  S.  Ho.

*  Brockhage,  Bernhard:  JZur  Entwicklung  des  preu-Bi-ch-deutschen
  Kapitualexports.  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;
Humblot  1910.  XVIII,  217  S.  6..  So.  T.  1:
Der  Berliner  Markt  für  ausländische  Stantspapiere
1816  bis  um  1810.  (Staats-  u.  sozinlwissenschaftl.
Forschungen  hrsg.  Vv.  (iustav  Schmoller  u.  Max
Sering.  148.)

*  Burckhurdt,  II.:  Was  bringt  das  Vichseuchen-LZesctz
  der  Landwirtschaft  Neucs?  Nebst  Aldruck  des
rhseuchengesets.s.  Berlin:  Parey  1912.  95  S.
1.20  „.  So.  (Veröff.  d.  Königl.  D’reuß.  Landes-Okon.-Kolleg.
  8.)

*  Burger,  Alexnnder:  Unsere  englischen  Vettern
und  wir.  l#eipzig:  (racklauer  1912.  31  S.  0,80..  D0.

"*Dietz,  Heinrich:  Handwörterbuch  des  Militärrechts.
  Rastatt:  Greiser  1912.  XXII,  908  S.  21.K.  5P0.

*Eppler,  Alfrel:  Die  deutsche  Schmutkstein-Industrie.
  Kol.  u.  Heim.  37  (1912)  6—8.

*  Gersdorf,  Alexander  (iraf  von:  Ist  die  deutsche
Flotte  ein  Luxus  oder  eine  Notwendigkeit?  Berlin:
Eckstein  &amp;amp;  Engel  1912.  26  S.  0.50  .K.  80.

*iemsn,  G.:  Fixicrung  und  Fürbung  der  Protozoen.
Aus:  Handbuch  der  Pathogenen  Protozocn.  1911.
S.  6—10.

*  Gochrke,  F.:  Das  Reichsvereinsgesctz  vom  19.  April
190.  Text-Ausg.  m.  erlünt.  Anmerk.,  den  Ausführungsbestimmungen
  f.  Preußen  und  ausführl.  Sachreg.
4.  Aufl.  Berlin:  Hermann  1912.  VIII.  172  S.  2.K.  50.

*Groebner,  Leopold:  Argeminien  einst  und  jetzt.
Nach  José  Gregers  Reisceindrücken.  Ilit  Illustr.
Freising  b.  AMünchen:  Südamerika  (1912).  61  S.
1.10  .  MK.  8.

Berlin:  Kühl  1911.  XVI,

 

Harms,  B.:  Weltwirtschaftliche  Aufgaben  Deutschlands.
  Vortrag.  Berlin:  Bund  der  Industriellen  (1912)
29  S.  S0.  (Veröffentl.  d.  Bundes  d.  Industriellen  1.)
Darin:  Jahresbericht  des  Bundes  der  Industriellen  für
dssas  (ieschüftsjahr  1910—1911.  S.  31—40.

Hütte.-  TDes  Ingenicurs  Taschenbuch.  Bd.  1—
21.  Aufl.  Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn  1911.  3  Bde.
18  A.  80.

Jahrbuch  des  öffentlichen  Rechts  der  Gegenwart.
Bd.  6.  1912.  Tübingen:  Ilohr  1912.  VIII.  536  S.
20  .K.  Sob.

Juhresbericht  des  Bundes  der  Industriellen  für
das  Geschäftsjahr  1910—1911,  erstatt.  von  Rudolf
Schneider.  In:  Harms,  B.:  Weltwirtschaftliche  Aufgaben
  Deutschlands.  S.  31—10.

.  Jahresbericht  der  Handelskammer  für  den
Regierungsbezirk  Münster  für  1911.  Münster  i.  W.:
1912  Bredt  IX,  213  S.  8D0.

Jahresbericht  des  Vereins  Süddeutscher  Baumwoll-Industriellen
  für  1911.  10  S.  0.

Lémonon,  Ernest:  L'Europe  et  la  politique  britannique
  (1882—1911).  2.  é41.,  rev.  et  corr.  Avec  un
app.  sur  la  crise  constitutionnellc  anglaise  (1909—1911).
Préf.  de  M.  L’aul  Deschanel.  Paris:  Alcan  1912.
X,  524  S.  S0.  (Bibliothque  d’histoire  contemporaine.)

VLeymann:  Unfülle  und  Erkrankungen  in  der
chen#schen  Industrie.  Berlin:  Serdel  1912.  28  S.  40.
S.  A.  aus:  Alitteil.  d.  Instituts  für  Gewerbehyg.  zu
Frankfurt  a.  A.  1912.  Nr.  2—4.

Liefmann,  Robert:  Die  Unternehmungsformen.
Stuttgart:  Moritz  (1912)  VIII,  216  S.  1,50  .K.  S0.

*  Lippert,  Gustav:  Das  internationale  Finanzrecht.
Eine  srstematische  Dastellung  der  internationalen
Finanzrechtsnormen.  Triest,  Leipzig:  Quidde  1912.
1152  S.  do.

Mitsch,  Karl:  lIst  ein  Reichsministerinum  nötig?
Unter  besonderer  Beriidksichtigung  der  Reichskanzlervertretung
  und  der  Reichskanzlerrerantwortlichkeit.
Heidelberg:  Wolff  1912.  40  S.  0.80  1Z.  80.

*  Mühlenfels,  von:  Die  Eisenbahnen  der  Erde.
Zeitg.  d.  Vereins  Dtscher  Eisenbahnverwalt.  40  (1912)
645—6|8.

*  Ranzliste  der  höheren  Banbeamten  Preuhens,
Elsall-Lothringens  und  der  Reichsverwaltung.  Hr.
Albin  Eekhardt.  17.  Ausgx.  Marburg:  Cauer  1912.
Getr.  Pag.  2,50  At.  5o.

*  Rapport  au  Alinistre  des  financcs,  16e  année  1911.
(Avcc  4  tabhl.)  Puris:  1911.  Imprim.  Jation.  XXN.
307  S.  3,25  .  8S0.  (Administr.  des  monnaics  et.
méduilles.)

*Renesse,  A.  von:  Die  Zicgenzucht  unserer  heutigen
4#eit.  Krankheiten  der  Ziegen,  deren  Heilung  und.
Verhütung.  (Il.  Abb.)  2.  günzl.  neubearb.  Aufl.
Münster  i.  W.:  Coppenrath  1912.  32  S.  0.50  E.  P0.

Altn  Annnal  Report  of  the  deputy  master  and
comptroller  of  the  mint,  1910.  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons

1911.  212  S.  1  SKM#.  6  d.  80.

*  Surrazin,  Otto:  Verdentschungs  -  Wörterbuch.
4.  vorm.  Aufl.  Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn  1912.  XVII,
3233.  5  .K.  D0.

F  2ter  Tnternationnler  SchiffuhrtskongreB.  Philadelphia
  1912.  Abb.  1.  2.  Iu.]  Monatliches  Bulletin.

Brüssel:  Ceschüftsführender  Ausschuczs  (1912)
4  Bde.  Ö0.  Abt.  1:  Binnenschitfahrt.  Fragen.  Alitteilungnen.
  Abt.  2:  Seeschiffahrt.  Fragen.  Mitteilungen.

  Monatl.  Bulletin  Februar  1912.  Aürz  1912.

Schilling,  CClaus:  Ein  Apparnt  zur  Erleichterung
„ler  Ronnnowskr-Färbung.  Al.  1  Fig.  Aus:  Centralbl.
f.  Bakteriologie  l911  Ml.  58  I1.  3.  2  S.  800.
        <pb n="614" />
        564  20

Schilling,  Claus:  Die  Bekümpfung  der  AMückenplage.
  (JI.  Abb.)  Aus:  Himmel  u.  Erde  23.  4.  S.  115
—  156.  50.  .

Schllling,  Claus:  Obertragungsversuche  von
Vakzine  auf  das  Schaf.  Aus:  Archr  t.  Schiffs-  u.
Tropenhyg.  1911  Bd.  15  S.  283—286.

*  Schultze,  Ernst:  Das  Zurückweichen  des  frraunzösischen
  Handels  in  Ost-Asien.  Asien  8  (1912)  116
—  117.

Signalverkehr  zwischen  Kriexs-  und  Handelsschitfen
  deutscher  Flarge.  IISg.  vom  Reichs-Auarine-Amt

  1911.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1911.  31  S.  10.
Staatslexrikon.  U’nt.  Aitw.  von  Fachmännern

hreg.  i.  A.  der  (örres-Ciesclischaft  zur  Pflege  d.  Wiesenschuaft
  im  kathol.  LDeutschland  von  Julius  Bachem.
Bd.  1—5.  4.  Aufl.  Freiburg  i.  B.:  Herder  1911.
5  Beile.  90  .  .  0D0.

*Suminski,  (iraf:  Das  Exterieur  der  Zuchtstute
und  ihre  Vererbungsfühigkeit  als  Grundlage  nenuzeitlicher
  Pferdezucht.  NM.  21  Textabb.  u.  16  Tuf.  Berlin:
I’arer  1912.  VII,  150  S.  7  N.  00.

Supplement  to  Estimates,  Revenue  Departments.
T’ost  Office  1912—13.  (o.  O.)  54  S.  40.

*Supply  and  distribution  of  Cotton.  For  the  vear
ending  August  31.,  1911.  Department  of  C((lommerce
and  labor.  Burenu  of  the  census.  Bullet.  113.  31  S.  40.

*Sydow,  R.:  Deutsches  Gerichtskostengesctz  uchst
(iebührenordnungen  für  Gerichtsvrollzicher  und  für
Zeugen  und  Suchverstündige.  M.  Anm.  unter  besond.

 

Berücks.  d.  Entscheid.  d.  Reichsger.  fortgeführt
von  L.  Busch.  jetzt  zugl.  m.  A.  Busch.  9.  verm.  Aufl.
(Guttentag'sche  Samml.  Dtscher  Reichsges.  15.)  Berlin:
(uttentazg  1912.  371  S.  2.60.  K.  50.

*he  Traducteur.  Halbmonatsschrift  zum  Studium
der  französischen  und  dentschen  Sprache.  20e  anm#se,
1912  ff.  La  Chaux-de-Fonds  (Duisse)  1912  ff.  50.

II.  Traduttore.  Halbmonatsschrift  aum  Studium
der  italienischen  und  deutschen  Sprache.  be  anno.
1912  ff.  La  Chaux-de-Fonds  (Stizzera)  1912  ff.  50.

he  Translator.  Halbmonatsschrift  zum  Studinm
der  englischen  und  deutschen  Sprache.  Vol.  9,  1912  ff.
La  Chaux-de-Fonds  (Switzerland)  1912  ff.  SPo.

Internationaler  Stündiger  Verband  der  Schiffahrts-Konkresse.
  (iesamtliste  der  Mitglicder  1912.  Brüssci:
Belg.  Buchdruckereigesecllschaft  1912.  194  S.  50.

Verwaltungsbericht  der  Mansfeldschen  Kupferschieser
  bauenden  C(iewerkschaft  zu  Eisleben  für  das
Jahr  1911.  Eisleben:  Schneider  1912.  29  S.  0.

*  Wiessner:  Der  Staatsbergbau  und  die  Prümienlohnsvsteme.
  (Sammlung  Berg-  und  Hüttenmännischer
Abhandl.  101.)  Aus:  Berg-  und  Hüttenmännische
Rundschau.  Kattowitz:  Böhm  1912.  13  S.  1.4.  D0.

Winter,  G.:  Die  Bekümpfung  des  Krebscs  im
Königreich  Preußen.  M.  1  Kurrentaf.  i.  Text.  Aus:
Zeitschr.  f.  Krebsforschung  191i,  Bd.  10,  H.3.  10  S.  D0.

Zeiltschrift  der  Cesellschaft  für  Erdkunde  zu
Berlin.  1908  ff.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1908  ff.  &amp;amp;.

 

.....  —..y-.
–Y]  —  —  —
—  —  —  —

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postanstalt  in  Jakalswater  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  13.  April  aufgehoben  worden.
Die  Reichs-Telegraphenanstalt  in  Jakalswater  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  13.  April
wieder  geschlossen  worden,  da  die  Polizeistation  daselbst,  die  zugleich  die  Reichs-Telegraphenanstalt
verwaltete,  aufgehoben  worden  und  ein  Bedürfnis  für  das  Weiterbestehen  der  Anstalt  sonst  nicht

vorhanden  ist.

 

Die  Eröffnung  der  Postanstalt  in  Abong-Mbang  (Kamerun)  hat  am  6.  April  stattgefunden.
Die  Tätigkeit  der  Postagentur  erstreckt  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und
eingeschriebenen  Briefsendungen  und  auf  die  Ausgabe  von  gewöhnlichen  Paketen.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juni  1912.

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  UÜberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  beutsch-Neuguinea,  Neapell  Iunfz  Friedrich-Wilhelms.
taiser-wilhelmsland  beursche  Schthe))  12  Juli  labaten  4.  i  1  Im  10..  Jul
und  Bismarch-Archipel.  Brindisi  23.  Juni  (Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.  —
(engl.  Schiffeen:  [Nabaul  42  Tage

Für  Briese  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
11  3  am  20  6.  u.  18,7.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  üher

Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="615" />
        565  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-GSstafriha.  Neapel  13.  80.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16  Tage.  28.  jed.  Mts.  1040
(deutsche  Schiffe)
a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
Muansa  und  Schiratt
Von  Mombasa  Weiler-  Brindisi  30.  Juni  Mombasa  O  17  Tage  Juni  1040
beförderung  mit  der  Uganda.engl.  Schiffe)
behr  lr  Nu  den  vrin  Marseille  21.  Juni  Mombasa  O  19  Tage.  Juni  1040
kn  Lorten  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  2.15
entet  Soine)
0  6.  ens  Sesn  #han  *  Schiffe)  6
rogwe,  Leganga  mbara-  '  ’
Biln  bag  Marseille  10.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  1046
Vangani  und  Wilheimstalrindisi  0.  Juni  Tanga  25  Tage  28.  Juni  107#0
1  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Daressalam  20  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  2.15
-  nach  Daressalam  sowie  nach  (eutsche  Schtffe)
Laßzamos:  Bismarckburg,  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1040
ttenn–o
gbnn  Lindi,  Mahenge,  Marseille  10.  jed.  Mts.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
Mikindani,  Mkalama,  Mo--  (von  Zanzibar  unmittelbar
horro,  Morogoro,  Mpapua,  Wanscbesöre  nach
Muafa,  Neu-Langenburg,  Daressalam  durch  Gouvernegerenge
  Sadani,  Sela  mentsdampfer  in  6  Stund.)
Soga,  Slongea,  Tabora  Brindisi  30.  Juni  anzibar  19  Tage  28.  Juni  1010
Tchoie,  Uostt,  Ulundurr  g  Schifte  d  Janzihar  chan  —  —
mit  nächster  Gelegenheit
8  Deutsch-Sn#westafrina.Hamburg  10.  25,  jed.  Mts  Swakopmund  23,  24  Tg..  24.  jed.  Mts.  5.30
a)  nach  Swakodpmund  sowie  Antwerpen  13.  29.  jed.  Mts.  Swakopmund  20  Tageß1.  27.  jed.  Mts.  1045
0  *  —  (deutsche  Schiffe)  3  9
nanisbu  utliro  S  s  '  S  3.  jed.  Mis.  12.142
h  a.ad  P27555  Sztthänbtarn  14.  jed.  Mts.  Swakopmund  19  Tage13.  jed.  Mts.  12.43
Dutoleg.  Gobheren  Kos-  Southampton,  1.  Juli  Swakopmund  18  Tagele.  jed.  Mts.  1012
chanan  Hohewarte,  Jakalss.  (deutsche  Schiffe)
walsrstoann  Wberocht  gae  Southampton,  15.  Juni  Swakopmund  24  Tage  51.  Juni  12.18
Kubas.  Wei  m*  “
eudamm.  usis,  Ota-  Juni  S  277.  .  i  9.
.¾  “7  7  “  Flics  Hamburg  5  18.  Juni  Swakopmund  etwa  27  T.1Juni  9.10
##esn  Os##a  Onnst  nttba-  Southampton  22.  29.  Juni  Swakopmund  unbestimmt  21.  28.  Juni  12.18
wera,  Otsimbingwe.  Otfiwa-Vuge
  —  Hamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  43  Tage  J  15.  jed.  Mts.  9.10
meb,  Usakos,  Waldau,  Water-  »
beta,thhelmstalu.WindhukfAntwerpen  24.  jed.  Mts.  Swakopmund  34  Tage23.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)  1
Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  24,  25  Tg.9.  24.  jed.  Mts.  5.30
Antwerpen  l  13.  29.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  21  Tage1.  27.  jed.  Mts.  1045
(deutsche  Schtffe)!
Southampton4.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  20  Tage13.  jed.  Mts.  12.18
(deutsche  Schiffe)
b)  nach  Lüderitzbucht  sowie  2  ·  ·  .  12
E  r  K2  ssuthamuton.  1.  Juli  Lüderitzbucht  19  Tage9.  jed.  Mts.  1012
Bah  i  Gibeon,  Gochas,  Schiffe  Z  ·  ·
hasuurkaltomemSuw-Southampton15.Jum  LüderitzbuchtWTage14.J1111112.48
Kanus,  Keetmanshoop.  Kui-—
  2  [Hamburg  18.  jed.  Mis.  Lüderitzbucht  36  Tage  18.  jed.  Mts.  9.10
mas  und  Warmbad
Hamburg  15.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10
Antwerpen  24.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32  Tage  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Antwerden  ..  Lüderitzbucht  21  DTage  1.0

 

 

 

(deutsche  Schiffe)
        <pb n="616" />
        B

566  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Namerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  S  Plantation  22  Tage
Lanta  F  —  H#n  00  Longji  22  Tage
ü  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Sn  ei  den  dn  ur  Mer  Duala  19  Tage
ß  F.  dde.  Oeutsche  Schifte)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
gur  lodorf,  Lomie,  Longt,  Plantation  20  Tage
—  en-  Longji  20  Tage
Mora.  Hamburg  28.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Duala  28—80  Tage
Liverpool  27.  Juni  Viktoria  38  Tage
Duala  39  Tage  25.  Juni  108.
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  19  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  wetter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  in  Tag
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—48  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  27.  Juni  Rio  del  Rey  37  Tage.  Juni  1012
Jc)  nach  dem  Tschadsee-Gebtet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  TLage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kufsert)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-ola-Antwerpen
  22.  Juni  Matadi  20—21  Tage1.  Juni  8.48
4)  nach  Molund  La  Nochelle  24.  Juni  h  len.)  22.  Juni  1015
(belgische  Schiffe)  dann  unt  Fluß  Vinbtern  auf  (
n  -0,  uga  Uu  1
Bordeaux  25.  jedes  Monats  emg  konso  Hann  und  23.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Narolinen,  palan-  «—  «-eapel
  12“.  Juli  Jap  37  Tage  10“.  Juli  10  40
Inseln,  Marianen.  l  Schiffe)  Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
a)  nach  Jap  und  Angarr  Gelegenh.  bzw.  36  Tage
Brindisi  23.  Juni  Jap  49  Tage  21.  Juni  1040
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Palau  36  Tage  E
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Neapel  12“.  Juli  Saipan  43  Tage  10.  Juli  1010
(Gheussche  Lah  Ponape  50  Tage  -

 

 

 

 

«FürBriefeundPostkartenNachversandüberSibirien—Schanghai—HongkongvonBp.1sBerlin—Alexani
drowo  1139  am  20/6.  und  18/7.
*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  NKiantschon.

7.  Somoa.

 

Neapel
(deutsche  Schtffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe
aufgeführten  Beförderungsgelegenbeiten,

Queenstown

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspadiere.  Warenproben
  —  über  Rußland:  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  72#  u.  11XK  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

28.  Juni

jeden  Sonntag
10.  30.  Juni

21.  Juni
21.  Juni

Tsingtau  85  Tage
Tsingtau  83—37  Tage

26.  Juni  1010
jeden  Freitag  1040

 

 

Tsingtau  87  Tage  14.  28.  Juni  1015
Tsingtau  35  Tage  20.  Juni  8.48
Tsingtau  85  Tage  19.  Juni  1015

und  Postkarten  na  Ki  chou  auch  mit  den  unter  d)

riefsendungen  jeder

27.  Juni  25.  Juli  Apia  32  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

über  New  Hork  befördert.
25.  Juni  23.  Juli  3.15
        <pb n="617" />
        567

#

 

Nach

vom  Einschiffungshafen


Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Uberfahrt

Priefe  mussen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

8.  Marshall-Inseln.
a)  nach  Jaluit  .  .  .  ..

b)  nach  Naurn

Neapel

(deutsche  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Taranto
(engl.  Schiffe)

1
l

 

12*.  Juli

.  Juni

1—
–

.Juni  7.  Juli

22

16.  30.  Juni

 

Jaluit  55  Lage

Adelaide  27—31  Tage,
dann  weiter  mit  der  Etsenbabn
  nach  Melbourue  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der

10“.  Juli  10.0

14.  17.  21.  2.  Juni

 

ZJaluitlinie  nach  Nauru

U  5.  Juli  1040

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  1139  am  18.

Juli.

 

9.  Logo.

Hamburg

Boulogne  s.M.
(Cdeutsche  Schiffe)

Hamburg
Marseille

Bordeaux
Liverpool

1Hamburg

Rotterdam
(deutsche  Schiffe)

Hamburg

Rotterdam
(deutsche  Schiffe)

 

 

9.  24.  jedes  Monats
11.  26.  jedes  Monats

23.  jedes  Monats
10.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats
jeden  Mittwoch

16.  jedes  Monats
22.  jedes  Monats

30.  Juni
4.  Juli

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  22  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  a
Landwege  in  4—5

Lome  29  Tage
Lome  23  Tage

dem
agen

Lome  31  Tage
Lome  26  Tage

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

28.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  1040

28.  jed.  Mts.  104
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  1012

30.  Juni  9.10
3.  jed.  Mts.  1012

 

#.  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  anus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neuguinea  Secoie  18.  277.Juni  7.Juli  Neapel.  .  .  .  27*.  Juni
—  —  —  ——  —  Brindisi  .  .  .  23.  Juni
Neapel  19“.  Juni  Marseille.  ..  20.  Juni
deutsch-Gstafrinas  Brindii.  16.  Juni  Liverpool  16.  Juni
Marseille  106.  Juni  Kiantschon  Eineautte  on  über  San  Francisco  oder
Deutsch-  Südwest-  Southampton  15“.  Juni  Le  Haoreder  Seattle  unbestimmt
Southampton  28.  Juni  |6  (5—6  mal  monatlich)
afriha  Hambur  2-.  16=  jed.  Mts  Queenstown
.[—  —o—  Sibir.  Eisen.  win  der  Regel  Dienstag.
x  auhampton  14.  30“.  Ter-  Mts.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
amernn  damburg  jied.  Mts.  —  —
—  Liverpool  ..  Plymouth  2*m½“l
Neapel  18.  27“.  Juni  Queenstowm  (über  Vancouveram  12.  Juni.
von  darh  indisi  7.  Juli  8  oder  Havre  10“.  Juli
den  Narolinen.  ond  rindisi  .  Juli  —□—  i  ?  a
Mrtgen  7  Brindisi7.  Juli  Minr  [  ·
Inseln  Neapel.  '  voraussichtlich  Mitte  Juni
den  Marianen  ..  JBrindisi.  .  ...  7.  Juli  bet
Neapel  18.  27“.  Juni  *  6#  77.  8#.  16“.  i
den  palan-Inseln  ..  J  Hamburg»2.6.c.8.16.1ed.Mts3.
p  Brindii.  7.  Juli  g  Southampton  14°.  307.  jedes  Monats
Narshal-Juseln.Nepel  7.  Juli  Plymouth  jeden  Mittwoch.

 

 

 

 

 

*  Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="618" />
        W  568  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
t  r

Vof  dampfe  von  nach  bis  10.  Juni  1912.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  10.  Juni  in  Marseille.
„Alexandra  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  8.  Juni  ab  Madeira.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  7.  Juni  ab  Monrovia.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  3.  Juni  in  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  New  York  Westafrika  am  30.  Mai  ab  New  ork.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Juni  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Juni  ab  Monrovia.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  10.  Juni  ab  Sekondi.
„Erna  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  8.  Juni  ab  Aden.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  3  Juni  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  2.  Juni  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  8.  Juni  ab  Monrovia.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  9.  Juni  ab  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  14.  Juni  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann“  .  Kotonou  Hamburg  am  7.  Juni  ab  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“  Matadi  Hamburg  am  10.  Juni  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  9.  Juni  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  8.  Juni  ab  Sierra  Leone.
„Lothar  Bohlen“  Gabun  Hamburg  am  9.  Juni  in  Antwerpen.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  10.  Juni  Cuxhaven  passiert.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  6.  Juni  Dover  passiert.
„Martha  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  4.  Juni  in  Bissao.
„Max  Brock".  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Juni  ab  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  31.  Mai  in  Conakrr.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  31.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Khalif“  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Juni  ab  Sekondi.
„Sausenberg“  Hamburg  Kotonon  am  8.  Juni  in  Kotonou.
„Kaise“  Hamburg  Accra  am  12.  Juni  ab  Hamburg.
„Heinz  Blumberg“  Hamburg  Assinie  am  7.  Juni  in  Rotterdam.

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

„Edea“  Hamburg  Kotononu  am  8.  Juni  in  Las  Palmas.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  23.  Mai  in  Duala.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  3.  Juni  in  Accra.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Juni  ab  Hamburg.
„Rhenania“.  Ostafrika  Hamburg  am  5.  Juni  ab  Durban.
„Savoia“  .  Accra  Hamburg  am  31.  Mai  in  Hamburg.
„Swakopmund“.  Hamburg  Mossamedes  am  28.  Mai  in  Mossamedes.
„Togo“  Kamerun  Hamburg  am  4.  Juni  in  Madeira.
„Windhuk“  Ostafrika  Hamburg  am  5.  Juni  in  Hamburg.
„Slavonia“".  Lüderitzbucht  Hamburg  am  31.  Mai  in  Cap  Lopez.

 

 

 

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

 

 

„Answald“  Hamburg  Ostafrika  am  3.  Juni  ab  Majung.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  6.  Juni  in  Accra.
„Gundrun“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  1.  Juni  in  Hamburp.
„Ingbert“.  Burutu  Hamburg  am  31.  Mai  in  Sapelle.
„Ingo“  ..  Calabar  Hamburg  am  5.  Juni  ab  Sierra  Leone.
„Ingraban“  Gabun  Hamburg  am  4.  Juni  ab  Calabar.
„Irmfried“  Hamburg  Matadi  am  29.  Mai  ab  Monrovia.
„Walburg“  Hamburg  Matadi  am  27.  Mai  in  Matadi.
„Wigbert"  Calabar  Hamburg  am  30.  Mai  ab  Calabar.
„Winfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Juui  in  Lüderißtzbucht.
        <pb n="619" />
        Marktbericht.)  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Von  Togobaumwolle  wurden  nach  einer
garantierten  guten  Type  etwa  250  Ballen  auf  Abladung
  à  61  Pf.  für  ½  kg  verkauft,  zu  welchem
Preis  die  Ware  indessen  ferner  angeboten  bleibt.
Der  Markt  schwankte  je  nach  den  Wetterberichten,
welche  von  Amerika  einliefen,  aber  im  allgemeinen
sind  die  Berichte  doch  etwas  günstiger  geworden,
obschon  die  Saison  im  Vergleich  zum  Vorjahr  stark
im  Rückstand  ist.  Statistisch  hat  sich  die  Lage  des
Artikels  etwas  gebessert,  indem  die  sichtbaren  Weltvorräte
  eine  raschere  Abnahme  zeigen  als  in  den
entsprechenden  Zeiträumen  des  Vorjahres.  Middling
amerik.  0.59¼  44  (gegen  0,.58¾  KX  im  Vormonat),
Upland  von  Narunga  0,60—0,64  "  (0,56—0.60.#),
Abassi  0,67—0.88  7  (0,63—0,95  4),  Mitafifi  0,63
bis  0.71  (0.63—0,75  ,  Caravonica  0.72—0,85  .4
(0,.72—0,85  /4)  für  ½  kgE.  Togo,  gute  Durchschnittsualität,
  wertet  etwa  0,59—0,60  Ac  (gegen  0,58  bis
0,59  .r2  im  Vormonat),  feine  Togo-Sorten  etwa  0.61
bis  0,64  (0,60—0,64  XX),  geringe  Sorten  etwa
0,50  —0,  5  1  .  (O0,19—0,51  ¼  für  15  kg.

Baumwollsaat  ist  unverändert  im  Preise  geblieben
und  sind  größere  Umsätze  zu  verzeichnen  gewesen.
80—140  ¾  für  1000  kg.

Bienenwachs  ist  ruhiger.  Es  notieren:  Deutsch-Ostafrika
  2,80—2,78  &amp;amp;  (gegen  2,85—2,86  .X  im  Vormonat),
  Madagaskar  2.72—2,70  .Kxf  (2,66—2,74  4,
Benguella  2.76—2,78(2,  78—2.  80  4),  Chile  2,90
bis  2,95  4%  (294—3  AC)  für  1  kg.

Blei  ist  etwas  fester.  Engl.  Blei  i  Mulden  19.50.1
(gegen  19.#  im  Vormonat),  deutsches  Blei  in  Mulden
19.75  KF  (19.50  #für  50  kg.

Elfenbein  ist  unverändert  und  war  weniger  Kauflust
zu  konstatieren.  Der  Wert  für  Kamerun-Gabun-Zähne
  im  Durchschnitte  3gewicht  von  15—161lbs  ist  von
10,90.  ¼  für  ½kx  im  Vormonat  auf  10.85.K  gewichen.

Erdnüsse  sind  ruhiger.  Geschälte  Mozambique  und
deutsche  ostafrikanische  Proveniengen  17,25—17.4  für
50  ktlz  gegen  16,50—17.4  im  Vormonat.

Hanf.  Deutsch-  ostafrikanische  Warc.  Zufuhr:  Januar-April
  1911:  2574  Tous,  1912:  4397  Tons,  Mai
1911:  708  Tons,  1912:  1268  Tons,  zusammen  1911:
3282  Tons,  1912:  5665  Tons.  Von  dem  diesmonatigen
Import  war  ein  großer  Teil  auf  Lieferung  verkauft.
Die  Berichtsperiode  eröffnete  in  besserer  Stimmung.
Die  Lokopartien  fanden  schlanken  Absatz  esr  Quai.
Für  später  bleibt  die  Frage  gut.  Für  Abfallhauf
bleibt  das  Interesse  rege.  Notierungen  für:  Reguläre
  bis  Superior-Ware  25.75—26,12½  „K  lgegen
25.75—26.%%  im  Vormonat),  Sekunda  bis  Mittelware
21—25.50  (23—214,75  ¼),  Abfallhanf  16,50  bis
18,50  (13—17,75  )  für  50  kg.

Kaffee  war  inzwischen  abgeschwächt,  doch  hat  sich  der
Markt  wieder  befestigen  können.  Der  Wert  für
Liberia-Kaffee  ist  heute  wieder  0,80.4  für  ½  kg
gegen  0.79.  im  Vormonat.

Kakao.  Da  die  Fabrikanten  sehr  zurückhaltend  waren,
ist  die  Stimmung  nach  der  letzten  Festigkeit  wieder
etwas  abgeflaut,  zumal  eingetroffene  Ware  reichlich
angeboten  wird.  Es  notieren  heute,  immer  noch
höher  als  im  Vormonat:  Kamerun-Plantagen  56,50
bis  õ7  A  (gegen  54  //%  im  Vormonat),  Victoria  45./#%
(44  ./4),  desgl.  rauchig  39  .¼  (10  /%#),  Lagos-Togo
49  .  (48  /4),  Accra  51—52,50  .K  (48.50—50  ),
Old  Calabar  49.50  .%#  (47,50  Ac),  Fein  Sao  Thomé
57  .4%  (53  1/4),  Kurant  Sao  Thomé  52  K  (18,50  4)
für  50  kg.

Kapok  bleibt  in  sehr  guter  Frage  und  wäre,  wenn
Material  vorhanden,  in  sehr  großen  Onanten  ohne
Preisdruck  zu  verkaufen.  Augenblickliche  Werte:  für
graue  Sorten  1—1,20  .K.  für  weiße  Sorten  1,40  bis
1,50  für  1  kg,  wie  im  Vormonat.

Kautschuk  war  anfänglich  ruhig  bei  nachgebenden
Preisen  auf  den  Rückgang  für  Para-  Kautschuk.  Da
diese  Horte  kürzlich  jedoch  wieder  von  4  sh  7  d  auf
4  sh  29  gestiegen  ist,  konnten  die  Preise  für  die

–—  ——

 

und  schließt  der  Markt,  wie  folgt:  Gabun  5,10  bis
6,05  74  (gegen  5,410—6,10.KN  für  1  kg  im  Vormonati,
Kamerun-Batanga  6,10—6,25  M  (6.20—6,30  J4),
Ia  Kamerun-Würste  6,.35—6,50  .  (7.40—7,60  4),
Südkamerun  7—7,10  KF  (7,20—7,30  Z),  Ia  Kamerun=Kuchen
  5,80—5,95  .KF  (5,85—6  „K),  Ia  Goldküsten-Lumps
  4.50—4,75.K  (4,60—4,90  Ac),  Ia  Togo-Lumps
5—5,40  ¼  (5,.20—5.50  .  f),  Ia  rote  Togo-Adeli-Bälle
9,50—9,70  f  (10—10,25  K).Ferner  notiert:
Deutsch-Ostafrikanischer  Plantagen-Kautschuk:  a)  Bälle
6.90—7.35  4  (gegen  7—7,50  %  im  Vormonat),
b)  Felle  7,80—8.75  (8—8,90  4%)  für  1  kg.

Kolanüsse  sind  kaum  verändert  und  notieren:  Viertelnüsse
  1.  für  1  kg  gegen  0.90—0,95  .“  im  Vormonat,
  halbe  Nüsse  0,  80—0,85./  ¾  gegen  0.85—0,90..“.

Kopal.  Sttill  bei  sehr  geringen  Umsätzen.  Werte  für:
Kamernn  0.70—0,80  #  (wie  im  Vormonat),  Zanzibar
glatt  0,80—3  4,  Zanzibar  Gänsehaut  6—10.14.  Madagaskar
  0,10—2,70  .K,  Bissao-Bonlama  kurant  1.80
bis  2,20  Ac,  Bissao-Boulama  gemischt  0.70—1  .4,
Bissao-Boulama-Kiesel  0,60—1,70  „K.  Conakry-Sierra
Leone,  kurant  1.90—2,50  F,  desgl.  gemischt  1,20  bis
1.10  Kdeogl.  kleiner  Bruch  1,10—1,10  Ac  für  1  ku.

Kopra  ist  ruhig  bei  folgenden  Preisen:  Ostafrikanische,
  nach  Oualität,  20—24  A  (gegen  24,50  bis
26,50  im  Vormonat),  Westafrikanische,  nach  Onalität,
  21—22,50  .K¾¼  (22—25  )  für  50  kg.

Kupfer  ist  scharf  gestiegen  und  notiert  engl.  raff.  in
Ingots  85.f#&amp;amp;  für  50  ku  gegen  75.¾  im  Vormonat.

Mais.  Der  Markt  ist  ruhig  bei  gewichenen  Preisen,
die  mehr  oder  weniger  nominell  sind.  Es  notieren:
beste  weiße  Togoware  130—125.4  für  1000  kg  (gegen
110  /“  im  Vormonat),  Portug.  Ostafrikaware  ist  von
120  ½  im  Vormonat  auf  112./4  heruntergegangen.

Mangroverinde  ist  im  allgemeinen  ruhig.  Wert
für  Madagaskar-Rinde  10—10,12½  AK  für  100  kg
gegen  10.¼  im  Vormonat.  Mogambique-Rinde  bleibt
ohne  Angebot.

Palmkerne  haben  eine  scharfe  Baisse  hinter  sich.  Der
Markt  litt  unter  großen  Ankünften  und  gleichzeitig
eintretendem  Abflauen  der  Nachfrage  nach  Palmkernöl.
Der  Markt  schließt  zu  folgenden  Preisen  für  disponible
  wie  für  bis  Ende  des  Jahres  eintreffende  Ware:
Lagos  18,47½  NX  (gegen  19.,60—19,55  4  im  Vormonat),
  Togo  18.27½.4¼  (19,10—19,35./4),  Elfenbeinküstensorten
  18,17½.K&amp;amp;  (19,30—19,25  4%  für  50  kg
einschl.  Sack.

Palmöl  ist  flauer  und  Preise  sind  gewichen.  Lagos-Portonovo
  28.50—28,25  .4  (gegen  29,50—29.%  im
Vormonat),  Kamerun  28  .  M  (28,  25  .),  Liberia  26.  M.
(27.#/0,  Accra-Togosorten  27,50—27  .K  (28,50.  1)
für  50  kkz.

Phosphat:  Florida  Rock  77—80%  0,0300—0,0310.  k
(gegen  0,0310—0,0315  é  im  Vormonat),  Florida
Pebble  74-76%  0,0275-0,0285  .4%  (0,0285-O,0300  K&amp;amp;,
Florida  Pebble  68—73%  0.0235—0,0245  .Kf  (0,0235
bis  0,0210  %,  Algier-Tunis  63—70  %  0,0235  bis
0.0240  (0,0235  —O,0240.#4%,  Algier-Tunis  57—63%
0,0250.  4  (O,O50  )  für  1%  phoophors.  KRalk  in  50  kg.

Reis  bleibt  nach  wie  vor  fest  und  in  reger  Frage.
Man  erwartet  für  August-September  eine  weitere
Preissteigerung.  Rangoon  25—30.#¾  (wie  im  Vormonat),
  Japan  35.50—40  .  Java  36—50
für  100  kg.

Sesamsaat  stetig.  Helle  Zangibar  und  bunte  Mozambique
  werten  18—17,75  .  für  50  kg  (gegen  17.50
bis  17.75.4  im  Vormonat),  Benninsaat  (Westafrika)
stellt  sich  auf  17,50—17.#&amp;amp;  (16,50—17,25  .  Ac).

Silber  in  Barren  ist  etwas  ruhiger.  Verkäufer  83./%
(gegen  83,.50  im  Vormonat),  Käufer  82,50  4
(§3  .74)  für  1  kg  fein.

Superphosphat  bleibt  fest  und  notiert:  18%  wasserfreie
  Phosphorsäure  5.70  .K,  desgl.  16%  5,60  ½
für  100  kg  (wie  im  Vormonat).

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichtd  anderes

e  #BDIIII.  1  □—  2:  1014()

–  AIese  K.
        <pb n="620" />
        G  570  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HBHeydt'sches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  14.  Juni  1912.
Erün=  Kapital  Se  oi-  Letzte  Freibleibend
dungs-  schã  41  Divi-  Di-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  B  AMA  1  lahr  dende  en  "  %  %
1.  l  si
1907  2  500  000  1.  10.  17  6  afritanische  Kompanie  A.-G.  ..  81  90
1907  600  000  1.  7.  T3  0  0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  .  .;«  90  95
1896  1200000  1.  1.  12  12  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Alt..  .128  133
1902]  L  650  000  1.  1.1  0  —  BBritish  Central  Africo  Ltd.  7//3  8/—
19100  4  1.  4.  17½—  Beremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.  G.  J  165  180
1906  1200000  1.  4.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  60  65
1902  600  O000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  135  145
1905  1  220  000  1.  1.  4  8  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.)..  ..  99  103
1800  1166  400  1.  1.  6  6  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  104  107
18782750000  r  1.  1.  11  12  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d  Südsee-J.  A.-G.,  155  165
1902  1  000  000  T  1.  1  5  —  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  r  98  100
1907]  2500  000/1.  1.  3  5  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  .  98  105
1885200  000  1.  4.  64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sihwefofkil  580  600
1900500000%.  1.  0  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  63  67
1908  1400  000  1  1.  0  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien.  165  170
1901000  000  1.  5.  6  —  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  97  102
1896  2250  000  1.  1.  10  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  -K.  G.),  —  102
1898  3000  000  (1.  1.  8  —  geelsche  Südkamerun  Anteile  110  125
1808  1  022  100  1.  1..0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  .  94  97
188903000  000  1.  10.0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  45  50
1887  1  200  OOdod  1.  1.25  25  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  .  .;850  —
1898  219  000  1.  7.)  o  20  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Vorzugs-Aktien  58  62
19000  Ooo  1l.  111Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  114  82
1895500  000  Obod  1  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minengeellcchaft  (D.  2  G  26  29
1908  157  5S00  1u.  1...  0  IKaukausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  .  ,«-9.)0.«1050
1908s  900000;1.1.  0  3  Kautschul-P  flanzung  Meanja  A.  G.  .  85  90
1908,  1250000  1.  1.  0  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  127  132
1908  il  9  125  000  1.  2.2½Kolmanskop  Diamond  shares.  .AM  42  &amp;amp;4  44
1899  2  000  000  1.  1.  5  5  .  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  93  98
1905  150  000  1.  1.  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  450  500
1886.  7  500  000,  1l.  4.  10Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  124  127
1906  1  400  000  1.  1.)  0  6  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K  108  112
1900  A  St.  200  000  1.  44Oktavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  67  .  69#
1902  2  375  000  1l.  1115  0  seffe  #Phosvöate  Co.alte  Anteile  2  6  2  6½
1910  2  375  000  1.  10  10  junge  33¼  eingezahlt  2  3  2  3½
1904  160  000  1.  5.  0  pflanzung;  Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  88  95
1895  1  1  500  000  „I.  1  0  —  Koheinische  Handei-Plantagengesellschaft.—  40
1903  900  000  1.  1.  ·0  0  „Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile.  —  20
1905  2,000  000  1.  1.]  4  4“  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A..  157  20
1897  500  000  1.  1.  12  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  P  1580  190
1904  1  000  OCl00d  1.  1.12  —  Sisal-Agaven:  esellschaft  (D.  K.  G)  160  180
1895,  K  500  000  ê  1.710  0  African  Territories  Limite  7/8  7/9
18965546  350  000  „1.  1.  Saach  Sarr-Knries  (1910)  Limited  3  3/6
1892  82  000  000  1.  1185.  ½  South  West  Africa  Co.  Limitel  28/—  29
1893  869  100  1.  4.  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm,Anteile  35  40
1893  142  200  1.  4.  0  40  do.  Vorzugs-Anteile  70  80
1909  4  235  000  „1.  1.  0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H..  42  45
1909  D  1  600  000  1.  1.  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  “  140  ¾  170
1897,  2100  000,  1.  11  0  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  82  86
18971  3000  0O00  1.  1.15  —  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  228  235
1895  1  1  800  O000,  L1.  10  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  7D.  K.  l  100  —
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Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

 

*)  Bauzinsen.  —  —  Dibidende  noch  nicht  erklärt.

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Bliesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W  68,  Kochstr.  66—71.

 

559  Dieser  Nummer  liegt  das  2.  Heft  des  XXV.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
dentschen  Schutzgebieten“  bei.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Rolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Juli  1912.  Uummer  13.

Tiese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beibefte  beigefügt  die  mindestens  eimmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Aitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljabrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatnt  mit  den  Bedibeften  beträgt  beim  Bezuge  duuch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  4  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Beriagsbuchhaundlung;  a)  +&amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Österreich=  Ungarns,  b)  17.6.—  für  die  Länder  des  Meltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8#W##W#.  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Frachtvergünstigungen
  bei  Ausstellungen.  Vom  12.  April  1912  S.  571.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betr.  Abänderung  der  Bestimmungen  über  das  Landungswesen  in  Lüderitzbucht  und  Swakopmund.  Vom
28.  März  1912  S.  5738.  —  Zusavzverordnung  des  Gouverneurs  von  Neuguinea,  betr.  das  Verbot  der  Verabfolgung
geistiger  Getränke  an  Eingeborene.  Vom  11.  April  1912  S.  590.  —  Personalien  S.  590.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-O  stafrika:  Die  Bahn  Daressalam—Morogoro—  Tabora  im  Kalenderjahr  1911
S.  592.  —  Die  Nord=  (Usambara-)  Eisenbahn  im  Rechnungsjahr  1911  S.  595.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Landels  des  deutsch-  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S  595.  —  Desgleichen  über  die  Zollstellen  der
Binnengrenze  im  IV.  Viertel  des  Ralenderjahres  1911  S.  598.  —  Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Gesamthandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutgebiets  im  Kalenderjahr  1911  im  Vergleich  mit  1910  S.  600.

Kamerun:  Landwirtschaftliche  Versuchsstation  in  Bamum  S.  600.  —  llbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Namerun  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1911  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum
  des  Vorjahres  S.  601.  Vorläufige  Ubersicht  über  den  Gesamthandel  des  Schutzgebiets  im  Jahre  1911  S.  603.

Togo:  Die  Lome-Brücke  S.  603.—  Vorläufige  bersicht!  über  die  Bewegung  des  Landels  des  Schutzgebiets
Togo  im  Kalenderjsahr  1911  im  n.  Verzleh  mit  1910  S.  604.  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Togo  im  Monat  April  1912  fällig  gewordenen  Zollbetrage  S.  605.

Samoa:  Die  Eingeborenenbevölkerung  im  1.  Viertel  1912  S.  605.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  S.  605.  —  Deutsch-Ostafrikanische
Gesellschaft  S.  606.  —  nilimanjaro  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  zu  Berlin  S.  608.  —  Ostafrikanische  Pflanzungs-A.
  G.  S.  610.  —  Deutsche  Holz-Gesellschaft  für  Ostafrika  S.  610.  —  DeutschWestafrikanische  Bank  S.  611.  —
Kautschul-Pflanzung  „Meanja“,  A.  G.,  Vnerlin  und  Kamerun  S.  613.  —  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  S.  614.  —
Deutsche  Nautschuk-  Aktiengesellschaft,  Berlin  und  Kamerun  S.  614.  —  Deutsche  KamerunGesellschaft  m.  b.  H.  zu
OHamburg  S.  615.  —  Kamerun-  Kautschuk-  Compagnie  A.  G.  S.  615.—  Deutsche  Afrika-Bank  A.  G.  S.  616.  —  Kaoko-Land=
  und  Minen=  Gesellschaft,  Berlin  S.  617.  —  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  A.  G.  S.  617.  —  Deutsche  Siosee=  Phosphat
A.  G.,  Bremen  S.  618.  —  Safata-  Samoas-Gesellschaft  S.  618.  —  Samoa-Kautschuk-Compagnie,  A.  G.  S.  619.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Baumwollanbauversuche  auf  der  Halbinsel  Krim
S.  620.  —  Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im  Mai  1912  S.  620.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Mai
1912  S.  620.  —  Kakao-Ausfuhr  Brasiliens  1911  S.  620.  —  Zukünftige  NRautschukproduktion  der  malayischen  Halbinsel
  S.  621.  —  Die  Kautschukindustrie  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  621.  —  Gummi-Ausfuhr  des  Bizekonfulatsbezirks
  Jqauitos  (Peru)  S.  622.  —  Eine  neue  Olfrucht  in  Portugiesisch-Oftafrika  S.  622.  —  Phosphatgewinnung
  im  Staate  Florida  S.  622.  —  Straußenzucht  in  Australien  S.  623.  —  Handel  von  Französisch-Westafrika
im  Jahre  1911  S.  623.  —  Angola  S.  624.  —  Dahomey  S.  624.  —  Kapland  S.  621.

Bermischtes=  Der  Schiffsverkehr  auf  dem  Viktoriasee  S.  624.  —  Eisenbahnfrachtermäßigungen  in  der  Südafrikanischen
  Union  S.  626.  —  Belgisch-Kongo  S.  626.  —  Koloniale  Literatur  (JlII.)  S.  626.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  630.  —  Schiffsbewegungen  S.  630.  —  RKurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  636.

AZAòZOAGVUBEB)  Amtlicher  Teil  EAO,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  §Frachtvergünstigungen
bei  Kusstellungen.
Vom  12.  April  1912.
Bei  Ausstellun  gen  im  Schutzgebiete  können  Frachtvergünstigungen  nach  folgenden  Bedingungen
gewährt  werden:
1.  Für  welche  Ausstellungen  Frachtvergünstigungen  gewährt  werden,  wird  von  Fall  zu  Fall
bekannt  gegeben.  Die  Vergünstigung  besteht,  sofern  nichts  anderes  bestimmt  wird,  in  der
frachtfreien  Rückbeförderung  unter  den  nachstehenden  Bedingungen.
        <pb n="622" />
        10.
11.

W  572  20

.  Gesuche  um  Frachtvergünstigungen  für  Ausstellungen  sind  möglichst  frühzeitig,  mindestens  drei

Monate  vor  der  Ausstellung,  bei  der  Eisenbahnverwaltung  einzureichen.
Für  die  Beförderung  zur  Ausstellung  ist  die  tarifmäßige  Fracht  nebst  den  etwa  in  Betracht
kommenden  Nebengebühren  und  sonstigen  Kosten  zu  bezahlen.

.  Die  Sendungen  dürfen  auf  dem  Hinwege  nur  Gegenstände  und  Tiere  enthalten,  die  ausgestellt

werden  sollen,  sowie  solche  Gegenstände,  die  zur  Aufstellung  und  Ausschmückung  der  Ausstellungsgegenstände

  und  Tiere  notwendig  sind  und  mit  ihnen  zugleich  aufgegeben  werden.

Sie  sind  in  den  Frachtbriefen  und  Beförderungsscheinen  neben  den  Inhaltsangaben  ausdrücklich

als  „Ausstellungssendungen“  zu  bezeichnen  und  dürfen  nicht  als  Gepäck  oder  Expreßgut  oder

mit  Hundekarte,  Fahrzeuge  auch  nicht  mit  Beförderungsschein  aufgegeben  werden.

Bei  Ausstellungstieren  werden  als  Ausweis  über  die  Hinbeförderung  die  Karten  zu  den  Beförderungsscheinen

  für  den  Hinweg  von  der  Empfangsabfertigung  und  etwaigen  Umbehandlungsstellen

  ausgehändigt.

Die  Aufgabe  zur  frachtfreien  Rückbeförderung  an  den  ersten  Absender  nach  der  ursprünglichen

Versandstation  muß  spätestens  vier  Wochen  nach  Schluß  der  Ausstellung  und  stets  auf  der

Bestimmungsstation  des  Hinweges  erfolgen.  Die  Rückbeförderung  findet  auf  dem  Wege  der

Hinbeförderung  statt.

Bei  der  Aufgabe  der  Rückbeförderung  ist  vom  Absender  vorzulegen:

a)  der  Frachtbrief  oder  die  Karte  zum  Beförderungsschein  für  den  Hinweg;

b)  eine  Bescheinigung  der  Ausstellungsleitung,  daß  die  Gegenstände  und  Tiere  ausgestellt  waren

und  nicht  verlost  oder  verkauft  oder  vertauscht  worden  sind.

Die  Frachtbriefe  für  die  Hinbeförderung  werden  abgestempelt,  mit  einem  Vermerk
über  die  Aufgabe  des  Gutes  zur  Rückbeförderung  versehen  und  den  Absendern  zurückgegeben.
Die  Karten  zu  den  Beförderungsscheinen  werden  eingezogen.

Die  als  eine  Sendung  zur  Ausstellung  beförderten  Gegenstände  und  Tiere  müssen  als  eine

Sendung  zur  Rückbeförderung  aufgegeben  werden.  Die  Rücksendung  nur  eines  Teiles  ist  zulässig,

  dagegen  die  Rückbeförderung  in  mehreren  Teilsendungen  unstatthaft.

Für  besondere  Leistungen  der  Eisenbahn  (Verwägen,  Bezeichnen,  Verladen,  Desinfizieren  usw.)

sind  die  tarifmäßigen  oder  sonst  festgesetzten  Gebühren  zu  entrichten.

Begleiter  genießen  keine  Vergünstigungen.

Für  Gegenstände  und  Tiere,  die  auf  mehreren  Ausstellungen  hintereinander  ausgestellt

werden  und  unverkauft,  unverlost  oder  unvertauscht  bleiben,  gelten  folgende  besondere

Bestimmungen:

a)  Für  die  Beförderung  zu  den  einzelnen  Ausstellungen  und  für  die  Rückbeförderung  an  den
ersten  Absender  nach  der  ursprünglichen  Versandstation  ist  die  tarifmäßige  Fracht  nebst  den
etwa  in  Betracht  kommenden  Nebengebühren  und  sonstige  Kosten  zu  bezahlen.

b)  Die  Sendungen  dürfen  Gegenstände  und  Tiere  enthalten,  die  ausgestellt  werden  sollen,
sowie  solche  Gegenstände,  die  zur  Ausstellung  und  Ausschmückung  der  Ausstellungsgegenstände
  und  Tiere  notwendig  sind  und  mit  ihnen  zugleich  aufgegeben  werden.  Sie  sind
den  Frachtbriefen  und  Beförderungsscheinen  neben  den  Inhaltsangaben  ausdrücklich  als
„Ausstellungssendungen“  zu  bezeichnen.  Bei  der  Vereinigung  von  Ausstellungsgut  und
Nichtausstellungsgut  zu  einer  Sendung  ist  eine  Frachterstattung  für  die  betreffende  Beförderungsstrecke
  ausgeschlossen.  Die  Sendungen  dürfen  nicht  als  Gepäck  oder  Expreßgut
oder  mit  Hundekarte,  Fahrzeuge  auch  nicht  mit  Beförderungsschein  aufgegeben  werden.

c)  Die  Weitersendung  von  der  einen  zur  anderen  Ausstellung  hat  spätestens  zwei  Monate
nach  Schluß  der  vorausgegangenen  stattzufinden;  am  letzten  Ausstellungsorte  muß  die
Sendung  spätestens  vier  Wochen  nach  Ausstellungsschluß  zur  Rückbeförderung  aufgegeben
werden.

d)  Auf  Antrag  des  ersten  Absenders  wird  die  Hälfte  der  erhobenen  Frachten,  ausschließlich
der  Gebühren  für  besondere  Leistungen  der  Eisenbahn  (s.  Ziffer  9)  zurückvergütet.  Begleiter
genießen  keine  Vergünstigungen.

e)  Die  Frachterstattungsanträge  sind  bei  der  Eisenbahnverwaltung  einzureichen,  in  deren
Bereich  die  Aufgabe  zur  Beförderung  nach  dem  ersten  Ausstellungsort  stattgefunden  hat.

k)  Dem  Frachterstattungsantrage,  der  stets  alle  an  die  ursprüngliche  Versandstation  zurückgekommenen
  Teile  der  Sendung  umfassen  muß,  sind  die  Frachtbriefe  und  Karten  zu  den
Beförderungsscheinen  für  die  Beförderung  zu  den  einzelnen  Ausstellungen  und  für  die
Rücksendung  an  den  ursprünglichen  Absender  sowie  die  Bescheinigungen  der  einzelnen
Ausstellungsleitungen  (s.  Ziffer  7)  beizufügen.
        <pb n="623" />
        —  573  20

8)  Geht  von  der  ursprünglichen  Sendung  nur  ein  Teil  als  unverkauft,  unverlost  oder  unvertauscht
  nach  der  ursprünglichen  Versandstation  zurück,  so  wird  für  diesen  Teil  der  Frachtbetrag
  für  die  einzelnen  Beförderungsstrecken  unter  Zugrundelegung  der  für  die  ganze
Sendung  jeweilig  angewendeten  Tarifsätze  ermittelt  und  hiervon  die  Hälfte  erstattet.

h)  In  gleicher  Weise  wird  verfahren,  wenn  Teile  einer  Ausstellungssendung  schon  von  einem
anderen  als  dem  letzten  Ausstellungsorte  nach  der  ursprünglichen  Versandstation  zurück
und  die  Reste  zu  einer  anderen  Ausstellung  weitergesandt  werden.

Daressalam,  den  12.  April  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Methner.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  HAbänderung  der
Bestimmungen  über  das  Landungswesen  in  TLüderitzbucht  und  Swakopmund.
Vom  28.  März  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und

das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  Mit  Wirkung  vom  1.  April  dieses  Jahres  ab  treten  die  nachstehend  abgedruckten
Bestimmungen  über  das  Landungswesen  in  Lüderitzbucht  und  Swakopmund  in  Kraft,  und  zwar:

1.  der  Tarif  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht,
2.  die  Betriebs=  und  Signalordnung  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht,
3.  die  Betriebs=  und  Signalordnung  für  den  Hafen  von  Swakopmund.
§*  2.  Mit  dem  im  §  1  genannten  Zeitpunkte  treten  folgende  Bestimmungen  außer  Kraft:
1.  die  Verordnungen  vom  17.  Jannar  1910,  betreffend  den  Tarif  und  die  Betriebs=  und

Signalordnung  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht  (Lüderitzbuchter  Zeitung  Nr.  8  vom
19.  Februar  1910),

2.  die  Betriebs=  und  Signalordnung  für  den  Hafen  von  Swakopmund  vom  9.  September
  1911  (Amtsblatt  Nr.  12  vom  15.  September  1911  und  Nr.  8  vom  15.  Juli
desselben  Jahres).

*  3.  Mit  dem  im  §  1  genannten  Zeitpunkte  wird  auch  die  Bestimmung  der  Ziffer  2  unter
Abschnitt  III  (zusätzliche  Bestimmungen)  des  Tarifs  für  den  Hafen  von  Swakopmund  vom  9.  September
  1911  (Amtsblatt  Nr.  12  vom  15.  September  1911)  aufgehoben  und  durch  folgende  Bestimmung
  ersetzt:
„Von  den  Hafenabgaben  befreit  sind:
a)  die  Angehörigen  deutscher  und  fremder  Kriegsschiffe,
b)  ankommende  und  abfahrende  Passagiere  für  das  nicht  auf  Gepäckschein  verladene  Gepäck,
Jc)  die  Brief=  und  Paketpost.“
Windhuk,  den  28.  März  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

1.  Tarif  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht.

I.  Hafenabgaben.
Für  die  auf  dem  Seewege  ankommenden  oder  abgehenden  Personen,  Raum-Gepäckstücke,
Tiere  und  Güter  ist  eine  Hafenabgabe  zu  zahlen.
Güter,  Gepäckstücke  und  Tiere,  die  unter  Zahlung  der  Hafenabgaben  von  Lüderitzbucht  eingeführt
  worden  sind,  im  späteren  Verlauf  aber  von  dort  nach  einem  anderen  Hafen  des  Schutzgebiets

2
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        G  574

wieder  ausgeführt  werden,  sind  von  der  sonst  bei  der  Ausfuhr  zu  zahlenden  Hafenabgabe  befreit.
Sie  unterliegen  jedoch  bei  der  Wiedereinfuhr  in  den  anderen  Häfen  des  Schutzgebiets  den  dort

gültigen  Hafenabgaben.
Die  Hafenabgabe  beträgt:

1.  für  Personen  je  .........  1,——.l.-(Kinder
  unter  einem  u  Jahr  sind  hafenabgabefrei.)
2.  für  Großvieh  (Pferde,  Ponys,  Kamele,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber
und  dergl.)  für  das  Stück.  .  2,—.l-3.
  für  Kleinvieh  (Schafe,  Ziegen,  Schweine  und  dergl.)  für  das  Stück  0  50  /
4.  für  Hunde  jeder  Größe  0,10.“¼
5.  für  jedes  auf  Gepäbschein  verladene  Gwachtur  chue  acicht  auf  die
Größe  und  das  Gewicht  0,  50  -/
6.  für  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  kleinere  Tiere,  die  in  1  Käfigen,  Listchen  u  usw.
verpackt  und  befördert  werden,  und  für  sämtliche  Güter  ..  2,50."
für  das  Kubikmeter  oder  1000  ks
7.  für  Wasser  für  je  1000  kg  ..  1.50.%
II.  Beförderungsgebühren.
An  den  Betriebsunternehmer  sind  folgende  Beförderungsgebühren  zu  entrichten:
Für  die  Beförderung  von  Personen  von  längsseits  des  Schiffes  bis  an  Land
oder  von  längsseits  des  Schiffes  bis  längsseits  des  Schiffes  im  Hafen  und  auf  der
Reede  je..w  14350.
Kinder  unter  einem  Jahr  werden  frei  befördert.
Für  die  Befördernng  von  auf  Gepäckschein  verladenem  Gepäck  zwischen  Schiff
und  dem  Lande  oder  von  Schiff.  zu  Schiff  für  jedes  Stück  0,50  .“
NB.  Es  wird  auf  die  Bestimmungen  der  Betriebsordnung  iber  die  Person
und  Gepäckbeförderung  besonders  hingewiesen.
2.  Für  die  Beförderung  von  Tieren  zwischen  Schiff  und  dem  Lande,  beginnend
mit  der  Empfangnahme  in  Landungsfahrzeugen  längsseits  der  Schiffe  und  endigend  mit
der  Ubergabe  im  Zollhof  oder  am  Strande  am  Südende  des  Roberthafens  an  die
Empfangsberechtigten:
a)  für  Großvieh  (Pferde,  Ponys,  Fie,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber  und
dergl.)  für  das  Stück  ............  .1.3,—.-!
b)  für  Kleinvieh  (Schafe,  Ziegen,  Schweine,  Hunde  usw.)  für  das  Stück  5.—
c)  für  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  Tiere,  die  in  Näsigen  usw.  verpackt  und
befördert  werden,  für  das  Kubikmeter  6,50  %
3.  Für  die  Beförderung  von  Gütern  aller  Art  im  Einzelgewicht  bis  zu  viereinhalb
Tonnen  zwischen  Schiff  und  Land,  beginnend  mit  Empfangnahme  der  Güter  in  den
Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  endigend  mit  Stapelung  und  Ubergabe  an
die  Empfangsberechtigten  im  Zollhof  oder  in  den  Zollschuppen:
a)  für  Kontanten,  Wertgegenstände  usw.  dreiachtel  v.  H.  vom  erklärten  Wert,
mindestens  jedoch  für  jedes  Kollo  .  5,—
b)  für  alle  sonstigen  Güter  bis  zum  Einzelhöchstgewicht  von  viereinhalb  Tonnen  6,50  .%
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  in  Wahl  des  Betriebsunternehmers.
Vorkommendenfalls  verteilt  sich  die  unter  Ziffer  2e  und  3b  festgesetzte  Gebühr
wie  folgt:
Für  die  Beförderung  von  Längsseite  des  Schiffes  bis  gestapelt  auf  den  Eisen—
bahnwagen  unter  den  Kränen  3,50  .
Für  die  Beförderung  auf  den  Eisenbahnwagen  von  den  Kränen  bis  i  in  den  Zollhof  1,50  7
Für  das  Abladen  von  den  Eisenbahnwagen  im  Zollhof  sowie  die  Stapelung  und
Ablieferung  der  Güter  daselbst  1,50.%

für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.

4.  Für  die  Beförderung  von  Stücken  über  viereinhalb  Tonnen  zwischen  Schiff
und  Land,  beginnend  mit  der  Empfangnahme  längsseits  des  Schiffes  in  die  Landungssahrzenge
  und  endigend  mit  der  Ubergabe  an  den  Empfangsberechtigten  auf  der  Gleitbahn
am  Strande  in  flutfreier  Höhe
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        W  575  e.K

für  Stücke  bis  7t  Einzelgewicht..w  9,—  7
für  Stücke  bis  10t  Einzelgewicht..  ....I11,50
für  Stücke  über  10  t  Einzelgewict  10565,50  .

für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  nach  Wahl  des  Betriebsunternehmers.
Der  Mindestsatz  für  eine  Landung  von  schweren  Stücken  über  die  Gleitbahn  beträgt  55,—  .%

5.  Die  unter  II,  1  bis  5  genannten  Sätze  haben  auch  Gültigkeit  für  die  gleichen
Leistungen  in  umgekehrter  Richtung  bei  der  Verschiffung.
6.  Für  Umladung  auf  der  Reede  von  Schiff  zu  Schiff,  beginnend  mit  Empfangnahme
  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  endigend  mit  Einlegen  in
die  Schlinge  oder  die  sonstigen  Ubernahmevorrichtungen  des  übernehmenden  Schiffes
für  Güter  für  das  Kubikmeter  oder  1000  fS  3J3950  J7
für  jedes  Stück  Großbee.  99—
für  jedes  Stück  Kleinvieyh...w  1350

III.  Zusätzliche  Bestimmungen.

1.  Die  Hafengebühr  ist  zu  zahlen  bei  der  Personenbeförderung  von  den  beförderten  Personen,
  bei  der  Beförderung  von  Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  von  demjenigen,  der  den  Auftrag
zur  Beförderung  gegeben  oder  die  Beförderung  für  eigene  Rechnung  ausgeführt  hat.  Die  Schuldner
haften  solidarisch.

Die  Zahlung  der  fiskalischen  Hafenabgaben  hat  an  den  Betriebsunternehmer  zu  geschehen,
soweit  vom  Zollamt  nicht  eine  gegenteilige  Verfügung  erlassen  wird.

2.  Von  den  Hafenabgaben  befreit  sind:

a)  die  Angehörigen  deutscher  und  fremder  Kriegsschiffe,
b)  ankommende  und  abfahrende  Passagiere  für  das  nicht  auf  Gepäckschein  verladene  Gepäck,
e)  die  Brief=  und  Paketpost.

3.  Am  Lande  ansässige  Personen,  die  nur  besuchsweise  oder  in  Geschäften  an  Bord  eines
Dampfers  zu  tun  haben,  obne  mit  diesem  Dampfer  den  Hafen  von  Lüderitzbucht  zu  verlassen,
ebenso  wie  Passagiere  und  Mannschaften  der  auf  der  Reede  liegenden  Schiffe,  die  nur  besuchsweise
an  Land  gehen,  sind  von  der  Zahlung  von  Hafenabgaben  befreit,  desgleichen  die  von  solchen  Personen
milgeführten  kleinen  Pakete.

4.  Welcher  der  beiden  unter  II,  2a/b,  ausgeführten  Kategorien  die  in  diesem  Tarif  nicht
benannten  Tiere  zuzurechnen  sind,  bestimmt  im  Streitfalle  das  Zollamt  in  Lüderitzbucht.

5.  Die  Gesamtmaße  und  Gewichte  eines  jeden  Konnossements  werden  auf  1/10  chm  oder
100  kg  nach  oben  abgerundet.  Falls  der  für  die  Berechnung  der  Gebühren  in  Betracht  kommende
Maßstab  auch  zur  Berechnung  der  Seefrachtkosten  gedient  hat,  werden  für  die  Berechnung  der  Gebühren
  die  Maße  oder  die  Gewichte  der  Schiffspapiere  zugrunde  gelegt,  soweit  dieselben  aus  den
genaunten  Papieren  ersichtlich  sind.  Ein  Nachwiegen  oder  Nachmessen  zur  Feststellung  der  fraglichen
Gebühren  kann  in  solchen  Fällen  nicht  beansprucht  werden.

6.  Die  Hafenabgaben  werden  im  allgemeinen  auf  dieselbe  Einheit  berechnet,  die  für  die
Berechnung  der  Beförderungsgebühren  zur  Anwendung  kommt.

7.  Das  Kaiserliche  Gouvernement  ist  indes  berechtigt,  im  allgemeinen  oder  wirtschaftlichen
Interesse  notwendige  Abweichungen  hiervon,  vorbehaltlich  nachträglicher  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts,
  selbständig  anzuordnen.

8.  Für  Kohlen  und  Briketts  (nicht  aber  auch  Koks),  rohe  Häute,  Felle,  Tierhörner,  ausgeführtes
  frisches  Gemüse  oder  frisches  Fleisch  werden  die  Hafenabgaben  und  Beförderungsgebühren
ausschließlich  nach  dem  Gewicht  erhoben.

Für  Marmor  werden  die  Hafengebühren  nach  Raummaß  berechnet.

2.  Betriebsordnung  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht.
A.  Arbeitszeit.

1.  Die  Arbeitszeit  des  Betriebes  dauert  von  6  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags  mit
Essenspausen  von  insgesamt  2  Stunden.  Es  steht  dem  Betriebsunternehmer  frei,  die  Essenspausen  so
zu  legen,  wie  es  ihm  am  besten  erscheint.  Auch  kann  er  die  Arbeitszeit  mit  Zustimmung  des  Gonvernements
  verkürzen.
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        W  576  20

Mit  der  Abnahme  der  Personen,  Tiere  und  Güter  von  längsseits  des  Schiffes  bzw.  bei  der
Verschiffung  mit  der  Annahme  auf  der  Brücke  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  vor  Ende  der
Arbeitszeit,  aber  nicht  vor  4½  Uhr  nachmittags  aufzuhören.

2.  An  Sonn=  und  Festtagen  wird,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere,
nur  in  dringenden  Notfällen  gearbeitet.  Ob  ein  solcher  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  das  Hafenamt.

Als  Festtage  in  diesem  Sinne  gelten:  der  Neujahrstag,  Kaisers  Geburtstag,  Karfreitag,  die
beiden  Ostertage,  Himmelfahrt,  die  beiden  Pfingsttage,  Bußtag  und  der  erste  und  zweite  Weihnachtstag.

3.  Für  Arbeiten  außerhalb  der  Arbeitszeit  oder  an  Sonn=  und  Festtagen,  welche  auf
Antrag  der  Leitung  eines  Schiffes  oder  deren  Vertreter  am  Lande  von  dem  Betriebsunternehmer  ausgeführt
  werden,  sind  von  dem  Antragsteller  dem  Betriebsunternehmer  die  daraus  entstehrnden  Ertrakosten
  (Uberstundenlöhne,  Zoll,  Uberstundenkosten  der  etwa  nötig  werdenden  Beleuchtung  usw.)
zu  ersetzen.

Der  Betriebsunternehmer  ist,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere  sowie
von  dringendem  Notfall,  nicht  verpflichtet,  einem  solchen  Antrag  zu  entsprechen.  Ob  ein  dringender
Notfall  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  das  Hafenamt.

Der  Betriebsunternehmer  hat  dem  Fiskus  die  Kosten  für  den  zur  Beleuchtung  der  Landungsanlagen
  verbrauchten  elektrischen  Strom  zu  erstatten,  soweit  die  Beleuchtung  für  die  Woermann-Linie
zur  Durchführung  des  Landungsbetriebes  erforderlich  ist.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  den  Betrieb  auch  während  der  Arbeitszeit  einzustellen,
  wenn  infolge  Dunkelwerdens,  Nebels  oder  durch  den  Zustand  der  See  die  Durchführung
des  Betriebes  erheblich  beeinträchtigt  wird  oder  Gefahr  für  Menschenleben  oder  Eigentum  durch  die
Fortführung  des  Betriebes  droht.  Die  Einstellung  und  Wiedereröffnung  des  Betriebes  bei  solchen
Ereignissen  wird  der  Betriebsunternehmer  nach  eigenem  besten,  sachverständigen  Ermessen  bestimmen,
ohne  irgendwelche  Verantwortung  dafür  zu  übernehmen,  daß  dies  rechtzeitig  geschieht.

B.  Auftragerteilung.

1.  Der  Betriebsunternehmer  wird  für  jeden,  der  seine  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt,
die  Beförderung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  von,  nach  und  zwischen  Schiffen
ausführen,  welche  im  Roberthafen  von  Lüderitzbucht  verankert  sind,  die  Beförderung  von  Personen
und  deren  Reisegepäck  auch  von,  nach  und  zwischen  Schiffen,  welche  auf  der  Reede  von  Lüderitzbucht
vor  Anker  liegen.

Er  ist  jedoch  nur  verpflichtet,  dahin  gehenden  Anträgen  bei  solchen  Schiffen  stattzugeben,  die
nicht  weiter  als  anderthalb  Seemeilen  vom  Brückenkopf  vor  Anker  liegen.

2.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nur  verpflichtet,  solche  Aufträge  auszuführen,  die  ihm
schriftlich  in  der  vorgeschriebenen  Form  erteilt  werden.  In  dem  Antrage  hat  der  Auftraggeber  den
Namen  des  betreffenden  Schiffes,  die  Art  der  gewünschten  Leistung  (Landung,  Verschiffung  oder  Umladung),
  sowie  die  Anzgahl  der  Personen  und  der  Gepäckstücke,  der  Tiere  und  Güter,  unter  Bezeichnung
  der  Menge,  Gattung  und  Art  anzugeben,  und  sich  unter  ausdrücklicher  Anerkennung  der
Betriebsordnung  zu  verpflichten,  die  tarifmäßigen  Gebühren  zu  entrichten.  Dieser  Antrag  kann  von
dem  betreffenden  Schiffsführer  oder  von  seinem  Vertreter  am  Lande  oder  auch  von  dem  Empfänger
ausgehen.  Geht  dieser  Antrag  von  dem  Empfänger  aus,  so  ist  dem  Auftrag  der  oder  die  Frachtscheine
  über  die  betreffenden  Tiere  oder  Güter  beizufügen.

3.  Werden  die  Fahrzenge  des  Betriebsunternehmers  in  Anspruch  genommen,  ohne  daß  der
vorgeschriebene  schriftliche  Auftrag  erteilt  ist,  so  gilt  der  Benutzer  der  Fahrzeuge  als  Auftraggeber
und  die  Verpflichtungen,  welche  ein  solcher  Auftrag  nach  sich  zieht,  als  von  ihm  dem  Betriebsunternehmer
  gegenüber  eingegangen,  unbeschadet  der  gesetzlichen  Rechte  des  Betriebsunternehmers,
sich  an  den  ihm  übergebenen  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern  schadlos  zu  halten.

C.  Personenverkehr  und  Gepäckbeförderung.

1.  Die  Beförderung  von  Personen  zwischen  Schiffen  auf  der  Reede  oder  zwischen  Schiff
und  dem  Lande  geschieht  auf  Gefahr  der  Beförderten.  Sie  erfolgt  gegen  Lösung  einer  Fahrkarte.
Diese  berechtigt  nicht  zu  der  Forderung  auf  Gestellung  einer  besonderen  Beförderungsgelegenheit;  die
Fahrgäste  haben  vielmehr  zu  warten,  bis  sich  eine  geeignete  Uberfahrtsgelegenheit  nach  oder  von  den
in  Frage  kommenden  Schiffen  bietet.

2.  Handgepäck  in  bescheidenem  Umfange  (nicht  mehr  als  zwei  Stücke  für  jede  Person)  wird
nach  Möglichkeit  zugleich  mit  den  Passagieren  in  denselben  Fahrzeugen  befördert.  Das  übrige  den
Passagieren  gehörige  Gepäck  wird  mit  besonderen  Fahrzengen  gelandet.  Bei  der  Beförderung  des
        <pb n="627" />
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sogenannten  Raumgepäcks  von  Land  an  das  Schiff  sind  die  vorschriftsmäßigen,  bei  dem  Betriebsunternehmer
  bzw.  dem  Reedereivertreter  kostenfrei  erhältlichen  Formulare  für  Auftragerteilung  und
Schiffszettel  ordnungsmäßig  ausgefüllt  dem  Betriebsunternehmer  zusammen  mit  dem  Gepäck  einzureichen.
  Für  das  vom  Schiff  an  Land  zu  befördernde  Raumgepäck  sind  seitens  des  Kapitäns  auf
Verlangen  des  Betriebsunternehmers  Gepäckscheine  auszustellen.

3.  Die  Beförderung  des  Hand=  und  Kabinengepäcks,  welches  die  Fahrgäste  mit  sich  führen,
erfolgt  kostenlos.  Für  die  Beförderung  des  Raumgepäcks  werden  die  tarifmäßigen  Hafenabgaben
und  Beförderungsgebühren  erhoben.

D.  Verkehr  mit  den  Schiffen.

1.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  den  gemäß  Abt.  B  Absatz  2  ordnungsmäßig  erteilten
Aufträgen  zur  Landung,  Verschiffung  oder  Umladung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern
nur  dann  zu  entsprechen,  wenn:

a)  das  Schiff  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erhalten  hat;

b)  allen  von  den  Behörden  erlassenen  Vorschriften  entsprochen  ist;

c)  der  Führer  des  Schiffes  zwei  von  ihm  gezeichnete  Listen  der  zu  landenden  oder  umzuschiffenden
  Passagiere  und  deren  Raumgepäckstücke  mit  summarischer  Angabe  von
deren  Zahl  für  jeden  Passagier  und  drei  von  ihm  gezeichnete  vollständige  Manifeste
über  die  zu  landenden  oder  umzuschiffenden  Tiere  oder  Güter  bei  dem  Betriebsunternehmer
  eingereicht  hat.

Die  Manifeste  müssen  Angaben  in  deutscher  Sprache  enthalten  über  Marken,
Nummern,  Anzahl,  Art,  Inhalt,  Empfänger,  deutsches  Maß  und  Bruttogewicht  der
Kolli,  für  jede  Konnossementsposition  getrennt.  (Bei  Sendungen  an  „Order“  sind  die
Namen  der  Empfänger  ebenfalls  anzugeben.)

d)  der  Schiffsführer  sich  durch  Unterschrift  verpflichtet  hat,  die  sonstigen  Bedingungen
der  Betriebsordnung  zu  ersüllen.  Falls  der  Betriebsunternehmer  von  diesem  Erfordernis
  absieht,  kann  er  die  Erfüllung  der  dem  Schiffe  (Schiffer,  Reeder)  in  dieser
Betriebsordnung  auferlegten  Verpflichtungen  nicht  verlangen.

2.  Zur  Beschleunigung  der  Erledigung  dieser  Vorschriften  hat  ein  Angestellter  des  Betriebsunternehmers,
  nachdem  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erteilt  worden  ist,  und  sofern  der  Zustand
der  See  solches  ohne  Gefahr  zuläßt,  sich  an  Bord  des  Schiffes  zu  begeben,  die  Listen  und  Mani-=feste
  in  Empfang  zu  nehmen  und  dem  Schiffsführer  eine  Ausfertigung  der  Betriebsordnung  einzuhändigen.


E.  Verteilung  und  Behandlung  der  Leichterfahrzeuge.
1.  Die  Leichterfahrzeuge  werden  nach  folgenden  Grundsätzen  verteilt:

Kriegsschiffe  erhalten  vor  allen  anderen  Schiffen  den  Vorzug;
Post=  und  Passagierdampfer  erhalten  vor  Frachtdampfern  und  Seglern  den  Vorzug.

Als  Post=  und  Passagierdampfer  werden  angesehen  die  Dampfer  regelmäßiger  Linien,  welche
nach  einem  festen  veröffentlichten  Fahrplane  verkehren  und  Passagiere  befördern.

Die  Kriegsschiffe,  nach  ihnen  die  Post=  und  Passagierdampfer,  nach  ihnen  die  sonstigen
Dampfer  und  Segler  erhalten  nach  der  Reihenfolge  ihrer  Ankunft  und  nach  Maßgabe  des  vorhandenen
  Materials  so  viele  Fahrzeuge,  als  sie  ohne  Verzug,  nachdem  die  Fahrzeuge  längsseits
gebracht  sind,  beladen  oder  entlöschen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Reihenfolge  entscheidet
  das  Hafenamt.

2.  Die  Festmachetrossen  für  die  Fahrzeuge  sind  vom  Schiffe  zu  stellen.  Die  Schiffe  sind
verantwortlich  für  Verlust  oder  Beschädigungen  von  Fahrzeugen  des  Betriebsunternehmers  infolge
ungenügenden  Festmachens,  ungenügenden  Trossenmaterials,  zu  kurzen  Anbindens,  überladens  oder
Hinunterfallens  von  Tieren  oder  Gütern  oder  sonstiger  Gegenstände  von  Deck,  aus  der  Schlinge  oder
den  sonstigen  Ubernahme=  oder  Entlöschungsvorrichtungen.  Wegen  der  Gefahr  des  Auftreibens  auf
die  Schiffsschrauben  dürfen  Fahrzeuge  hinter  dem  Heck  der  Dampfer  nicht  festgemacht  werden.

3.  Gerät  ein  Fahrzeug  ins  Treiben  oder  sonst  in  Gefahr,  so  ist  das  Schiff  verpflichtet,
durch  Abgabe  der  vorschriftsmäßigen  Signale  gemäß  der  anliegenden  Signalordnung  auf  die  Tatsache
aufmerksam  zu  machen  und  das  Signal  in  kurzen  Pausen  so  lange  zu  wiederholen,  bis  Hilfe  kommt.

4.  Für  Schäden  an  den  Schiffen,  welche  durch  Festmachen  von  Fahrzeugen  längsseit  entstehen,
  kommt  der  Betriebsunternehmer  nicht  auf,  soweit  diese  Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem
geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.
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        W  578  20

5.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,  alle  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  für  welche
dies  beansprucht  wird,  auch  solche,  die  nicht  dem  Verkehr  mit  dem  betreffenden  Schiff  dienen,  am
Schiffe  festzumachen.  Sie  haben  bei  Tag  und  Nacht  über  die  Sicherheit  ihrer  am  Schiffe  festgemachten
  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  wachen  zu  lassen.  Dies  gilt  besonders  auch  dann,
wenn  eintretende  schwere  See  eine  Flucht  der  Schiffe  von  ihrem  Ankerplatz  auf  der  Reede  nach  der
hohen  See  erforderlich  macht.

6.  Werden  Leichterfahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  welche  der  Obhut  des  Schiffsführers
anvertraut  sind,  beschädigt  oder  geraten  sie  in  Verlust,  so  werden  sie  an  der  der  Bedienung  des  betreffenden
  Schiffes  dienenden  Anzahl  Fahrzenge  gekürzt.

7.  Sind  durch  Aufkommen  schlechter  See  oder  aus  einem  sonstigen  Grunde  weiße  oder
eingeborene  Angestellte  des  Betriebsunternehmers  daran  gehindert,  an  Land  zurückzukehren,  so  ist  jeder
Schiffsführer  verpflichtet,  ihnen  angemessene  Unterkunft  und  Verpflegung  für  Rechnung  des  Betriebsunternehmers
  so  lange  zu  gewähren,  bis  vom  Lande  der  Betrieb  wieder  aufsgenommen  wird.  Der
Betriebsunternehmer  wird  den  Schiffsführern  für  diese  Leistung  ersetzen:

3.  für  den  Tag  für  jeden  weißen  Angestellten  einschließlich  Kaffee  oder  Tce;
0,50  .“¾  für  den  Tag  für  jeden  Eingeborenen.

Ein  angefangener  Tag  wird  für  voll  gerechnet.  Den  Eingeborenen  ist  genügend  Wasser
zu  verabfolgen,  und  wenn  das  Kochen  nicht  schiffsfeitig  geschieht,  ausreichende  Gelegenheit  hierzu
zu  bieten.

Für  die  Kosten  durch  Verabfolgung  von  Spirituosen  an  weiße  oder  farbige  Angestellte
kommt  der  Betriebsunternehmer  keinesfalls  auf.

8.  Solche  Dampfer,  die  mit  Barkassen  ausgerüstet  sind,  sind  verpflichtet,  solche  auf  Wunsch
des  Betriebsunternehmers  zum  Schleppen  seiner  Leichterfahrzeuge  zur  Verfügung  zu  stellen.  Eine
Vergütung  seitens  des  Betriebsunternehmers  findet  nicht  statt,  weder  für  Mannschaften  und  Kohlen,
noch  für  die  Benutzung  der  Barkasse  selbst.  Weigert  sich  ein  Schiffsführer,  seine  Barkasse  dem  Betriebsunternehmer
  auf  Wunsch  zur  Verfügung  zu  stellen,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  dessen
Schiff  in  der  Bedienung  entsprechend  zurückzusetzen.

F.  Verschiffung.

1.  Die  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke  und  Güter  müssen  mindestens  24  Stunden
vor  Abfahrt  des  Schiffes,  für  welches  sie  bestimmt  sind,  dem  Betriebsunternehmer  im  Zollhof  oder
in  dem  Zollschuppen  ordnungsmäßig  übergeben  werden.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,
Güter  früher  als  drei  Tage  vor  Abfahrt  des  Dampfers  im  Zollhof  in  Empfang  zu  nehmen;  doch
sind  größere  Gütermengen  auf  Wunsch  des  Betriebsunternehmers  diesem  schon  früher  zu  übergeben.

2.  Der  Empfang  von  Tieren  durch  den  Betriebsunternehmer  erfolgt  erst  im  Augenblick  der
Verschiffung,  d.  h.  sobald  die  Tiere  sich  in  den  verschlossenen  Verschiffungskästen  befinden.  Der  Verschiffer
  oder  sein  Vertreter  muß  während  der  Verschiffung  zugegen  sein.  Bei  Anlieferung  der  Güter
hat  der  Verschiffer  dem  Betriebsunternehmer  die  ordnungsmäßig  ausgefüllten  Übernahmescheine  sowie
auch  die  Schiffszettel  zu  übergeben.  Die  Ubernahmescheine  sind  bei  dem  Betriebsunternehmer,  die
Schiffszettel  bei  der  Vertretung  der  Reederei  erhältlich.

3.  Vor  der  Ubergabe  müssen  die  betreffenden  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  von  der  Zollbehörde
  freigegeben  sein.

Uber  die  empfangenen  Tiere,  die  Naumgepäckstücke  und  Güter  wird  der  Betriedsunternehmer
dem  Anlieferer  eine  Empfangsbescheinigung  erteilen.

4.  Gepäckstücke  und  kleinere  Gütermengen  erhalten  bei  der  Verschiffung  den  Vorzug.

5.  Gütermengen  von  über  100  t  sind  möglichst  frühzeitig  bei  dem  Betriebsunternehmer  anzumelden,
  der  die  Zeit  der  Anlieferung  jeweilig  festsetzen  wird.

6.  Der  Betriebsunternehmer  hat  alle  ihm  vorschriftsmäßig  übertragenen  Verschiffungsaufträge
auszuführen.  Eine  Haftung  für  ihre  rechtzeitige  Ausführung  trifft  ihn  jedoch  nicht,  wenn  während
der  Frist  für  die  Ubergabe  an  die  Schiffe  Verhältnisse  eintreten,  welche  nach  dieser  Betriebsordnung
eine  zeitweilige  Einstellung  des  Betriebes  notwendig  machen,  oder  wenn  es  sich  um  größere  Gütermengen
  handelt,  die  später  als  einen  Tag  für  je  100  t  vor  der  erwähnten  24  stündigen  Frist  vor
Abfahrt  des  betreffenden  Schiffes  ihm  übergeben  wurden  oder  wenn  das  Schiff  die  Reede  vor  der
angegebenen  Abfahrtszeit  verläßt.

7.  Die  Ubergabe  der  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den
Betriebsunternehmer  an  die  Schiffe  findet  durch  Einlegen  in  die  Schlinge  oder  eine  sonstige  schiffsseitig
  zu  stellende  Ubernahmevorrichtung  statt.  Die  Schiffsleitung  hat  den  Beamten  des  Betriebs-
        <pb n="629" />
        G  579  20

unternehmers  über  dergestalt  empfangene  Tiere  und  Güter  eine  Bescheinigung  in  doppelter,  über
empfangene  Gepäckstücke  in  einfacher  Ausfertigung  auszustellen.  Eine  Ausfertigung  hat  der  Betriebsunternehmer
  dem  Verschiffer  von  Tieren  und  Gütern  auf  dessen  Wunsch  zu  überlassen.

8.  Die  Verschiffung  von  Stücken  über  2  ½#  t  bedarf  einer  vorherigen  rechtzeitigen  Anzeige
bei  dem  Betriebsunternehmer.  Die  Verschiffung  von  Stücken  von  mehr  als  4½t  Einzelgewicht
kann,  wenn  überhaupt  möglich,  nur  vom  Strande  aus  erfolgen.

G.  Landung.

1.  Der  Empfang  der  zu  landenden  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer
  geschieht  längsseits  der  Schiffe  in  seinen  Fahrzeugen  durch  Herausnehmen  aus  den
Schlingen  oder  den  sonstigen  Löschvorrichtungen.

2.  Gepäckstücke  und  Güter,  welche  schiffsseitig  in  Stroppen  oder  in  Netzschlingen  gelöscht
werden,  verbleiben  in  diesen  bis  nach  erfolgter  Landung.  Der  Betriebsunternehmer  wird  solche
Stroppen  oder  Netzschlingen  dem  Schiff  möglichst  schnell  wieder  zurückgeben.  Für  Beschädigungen
oder  Verluste  solcher  Stroppen  oder  Netzschlingen  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht,  soweit  diese
Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem  geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

3.  Bei  der  Landung  findet  eine  Feststellung  der  Stückzahl  der  gelandeten  Raumgepäckstücke,
Tiere  und  Güter  und  etwaiger  Beschädigungen  an  diesen  auf  der  Brücke  beim  Herausnehmen  aus
der  Schlinge  des  Krans  statt,  oder,  wenn  die  Landung  am  Strande  geschieht,  nach  dem  Herausnehmen
  aus  den  Fahrzeugen  in  flutfreier  Höhe.  Ist  die  Feststellung  an  den  genannten  Orten  nicht
möglich  gewesen,  so  hat  sie  sofort  nach  Verbringung  in  den  Zollhof  zu  erfolgen.  Die  Schiffsführer
sind  verpflichtet,  sich  bei  diesen  Feststellungen  vertreten  zu  lassen.  Kommen  sie  dieser  Verpflichtung
nicht  nach,  so  können  sie  Einwendungen  gegen  die  Feststellungen  der  Woermann-Linie  nicht  erheben.
Die  Beamten  des  Betriebsunternehmers  haben  den  Vertretern  der  Schiffsführer  auf  Wunsch  eine
Empfangsbescheinigung  über  die  empfangenen  Raumgepäckstücke,  Tiere  und  Güter  auszustellen.  In
diesen  Bescheinigungen  haben  die  Beamten  des  Betriebsunternehmers  ihre  Wahrnehmungen  über
nicht  ordnungsmäßige  äußere  Beschaffenheit  der  Raumgepäckstücke,  Tiere  und  Güter  und  deren
Anzahl  zu  verzeichnen.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,  sich  mit  der  Landung  oder  Verschiffung
oder  Umladung  loser  Kohlen,  Briketts,  Koks,  Getreide,  Erze,  Guano  oder  sonstiger  loser  Güter  irgendwie
  zu  befassen.  Er  kann  von  dem  Schiffsführer,  dem  Empfänger  oder  Verschiffer  verlangen,  daß
solche  Güter  vor  ihrer  Entlöschung  vom  Schiff  oder  vor  der  Ubergabe  an  den  Betriebsunternehmer
(bei  Verschiffungen)  zum  Zwecke  der  Landung  oder  der  Verschiffung  gesackt,  gebündelt  oder  sonst  zur
Zufriedenheit  des  Betriebsunternehmers  verpackt  werden.

5.  Die  Landung  von  Stücken  über  2½  t  bedarf  einer  vorherigen  rechtzeitigen  Anzeige  bei
dem  Betriebsunternehmer.  Die  Landung  von  Stücken  von  mehr  als  4⅛#W  Einzelgewicht  kann,  wenn
überhaupt  möglich,  nur  am  Strande  erfolgen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  ungehobeltes  Holz  in  Flößen  an  die  Brücke  zu
bringen  und  dort  mit  den  Kranen  aufzunehmen.  Seitens  des  entlöschenden  Schiffes  ist,  fast  solches
von  dem  Betriebsunternehmer  gewünscht  wird,  eine  größere  Anzahl  der  zu  flößenden  Planken,
Bretter  und  Balken  durch  starke  Schnürung  zu  einem  Floße  zu  vereinigen.  Solche  Flöße  sind
schiffsseitig  nicht  eher  zu  Wasser  zu  lassen  oder  so  lange  längsseits  vertäut  zu  halten,  bis  das  zum
Schleppen  des  Floßes  bestimmte  Fahrzeug  des  Betriebsunternehmers  sich  in  Bereitschaft  für  diese
Arbeit  beim  Schiff  befindet.

7.  Die  längsseits  des  Schiffes  vor  4,30  Uhr  nachmittags  in  Empfang  genommenen  Tiere
und  Güter  ist  der  Betriebsunternehmer  verpflichtet,  noch  an  demselben  Tage  zu  landen.  Werden
auf  Wunsch  der  Auftragerteiler  noch  nach  4,30  Uhr  Tiere  und  Güter  am  Schiff  in  Empfang  genommen,
  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  diese  bis  zum  Vormittag  des  nächsten  Werktages
in  den  Leichterfahrzeugen  zu  belassen.

H.  Ubergabe  gelandeter  Tiere  und  Güter.

1.  Als  berechtigter  Empfänger  gelandeter  Tiere  und  Güter  gilt  derjenige,  der  dem  Betriebsunternehmer
  das  ordnungsmäßig  indossierte  Konnossement  für  die  betreffenden  Tiere  und  Güter  aushändigt.
  Als  Ausweis  für  den  rechtmäßigen  Empfang  der  Gepäctstücke  dient  der  mit  Empfangsbescheinigung
  versehene  Gepäckschein.

2.  Die  Ubergabe  gelandeter  Tiere  geschieht  im  Zollhof,  bzw.  bei  einer  Landung  am  Strande
in  flutfreier  Höhe.  Der  Empfänger  oder  sein  Vertreter  muß  bei  der  Landung  zugegen  sein  und  die
        <pb n="630" />
        W  580  5

Tiere  sofort  in  seinen  Gewahrsam  nehmen.  Der  Betriebsunternehmer  hat  den  Empfsänger,  wenn
ihm  dieser  bekannt  ist,  möglichst  früh  von  der  Landung  in  Kenntnis  zu  setzen.  Ist  der  Empfänger
oder  sein  Vertreter  nicht  zu  ermitteln,  oder  versäumt  er,  die  Tiere  rechtzeitig  in  Empfang  zu  nehmen,
so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  die  Tiere  gegen  Empfangsbescheinigung  in  ihm  geeignet
scheinende  fremde  Obhut  zu  geben.  Die  dem  Betriebsunternehmer  aus  der  Unterbringung  entstehenden
  Kosten  sind  ihm  vom  Empfänger  zu  ersetzen.  Wenn  der  Empfänger  bekannt  oder  zu  ermitteln
  ist,  hat  ihm  der  Betriebsunternehmer  eine  Mitteilung  zu  machen,  in  welcher  der  Ort  angegeben
wird,  wo  die  Tiere  untergebracht  sind.

3.  Die  Ubergabe  der  gelandeten  Gepäckstücke  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer
an  die  Empfangsberechtigten  erfolgt  mit  Ausnahme  der  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,5  t
im  umfriedigten  Zollhof  oder  in  den  Zollschuppen  an  den  vom  Zollamte  im  Einverständnis  mit  der
Woermann-Linie  bestimmten  Plätzen.

4.  Zum  Zwecke  der  Ablieferung  werden  die  Güter,  sofern  sie  sich  dazu  eignen,  gestapelt.
Die  Stapelung  hat  nach  Möglichkeit  so  stattzufinden,  daß  die  Hauptmarken  der  einzelnen  Kolli,  wenn
sie  entsprechend  angebracht  sind,  an  der  Außenseite  des  Stapels  ersichtlich  sind.  Kolli,  welche  eine
sichtbare  Beschädigung  ohne  weiteres  erkennen  lassen,  sind  gesondert  zu  halten.  Die  Stapelung  loser
Güter  geschieht,  wenn  sie  nicht  in  der  Verpackung,  welche  zur  Landung  gedient  hat,  erfolgt,  durch
Ausschütten  in  Haufen,  welche  nicht  über  1  m  hoch  zu  sein  brauchen.

5.  Eine  Stapelung  der  gelandeten  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,5  t  findet  nicht
statt.  Solche  Stücke  werden  am  hochwasserfreien  Strande  am  Südende  des  Roberthafens  an  der
Gleitbahn  oder  in  deren  Höhe  übergeben.

6.  Für  den  Empfang  der  Gepäckstücke  und  Güter  hat  der  Empfänger  selbst  zu  sorgen.
Der  Betriebsunternehmer  wird  dem  Empfänger  von  der  Landung  und  beendeten  Stapelung  dieser
Güter  tunlichst  Anzeige  machen.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  die  Ladungs=  oder  Gepäckempfänger
  unter  Stellung  einer  Frist,  die  nicht  kürzer  als  72  Stunden  sein  darf,  zur  Empfangnahme
jeder  beliebigen  Menge  ihrer  Güter  und  Gepäckstücke,  ohne  Rücksicht  auf  den  Inhalt  der  Konnossemente
bzw.  der  Gepäckscheine  aufzufordern.  Kommt  der  Empfänger  innerhalb  der  gestellten  Frist  einer
solchen  Aufforderung  nicht  nach,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  unter  Hinzuziehung  von
zwei  Zeugen  ein  Protokoll  über  Anzahl  und  äußerliche  Beschaffenheit  der  den  Gegenstand  der  Aufforderung
  bildenden  Gepäckstücke  oder  Güter  aufzunehmen,  welches  an  Stelle  der  Ablieferung  der
Güter  oder  Gepäckstücke  tritt.  Die  hierdurch  etwa  entstandenen  Kosten  sind  von  den  Empfängern  zu
ersetzen.  Nicht  rechtzeitig  in  Empfang  genommene  Gepäckstücke  und  Güter  ist  der  Betriebsunterunternehmer
  berechtigt,  an  einem  ihm  geeignet  erscheinenden  Orte  für  Rechnung,  wen  es  angehit,
einzulagern.

7.  Ist  der  Empfänger  nicht  aufzufinden  oder  besitzt  er,  wenn  er  nicht  am  Platze  ansässig
ist,  dort  keinen  Vertreter,  so  findet  die  Aufforderung  zum  Empfang  der  Güter  oder  Gepäckstücke  durch
öffentlichen  Anschlag  im  Zollhof  statt.  Nach  Ablauf  der  Empfangsfrist  wird  in  der  im  vorhergehenden
Absatz  vorgesehenen  Weise  verfahren.

8.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  nur  gegen  Erteilung  einer  Bescheinigung  für  jede
einzelne  Ablieferung  die  Güter  an  den  Empfänger  herauszugeben.  Diese  Bescheinigungen  müssen
etwaige  Ausstände  enthalten.  Zur  Wahrung  von  Ansprüchen  aus  der  Ablieferung  bedarf  es  ferner
in  jedem  Fall  der  Hinzuziehung  eines  Beamten  des  Betriebsunternehmers  vor  beendeter  Ablieferung.

J.  Haftung  des  Betriebsunternehmers.

1.  Die  gesetzliche  Haftung  des  Betriebsunternehmers  richtet  sich  in  Ermanglung  besonderer
Bestimmungen  in  dieser  Betriebsordnung  nach  den  Grundsätzen  des  deutschen  Seefrachtrechts.

2.  Die  Haftung  des  Betriebsunternehmers  beginnt  mit  der  Empfangnahme  und  endet  mit
der  Übergabe.

3.  Die  Beibringung  der  Empfangsbescheinigung  des  empfangenden  Schiffes  befreit  den
Betriebsunternehmer  bei  Verschiffungs=  oder  Umladungsaufträgen  dem  Auftraggeber  gegenüber  von
jeder  Haftung  für  die  von  dem  Schiffe  der  Anzahl  und  äußeren  Beschaffenheit  nach  vorbehaltlos
übernommenen  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter.

4.  Bei  Landungsaufträgen  haftet  der  Betriebsunternehmer  dem  Auftraggeber  nur  für  diejenige
  Anzahl  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter,  für  welche  er  dem  Schiffe  Empfangsbescheinigung  erteilt
hat,  sofern  nicht  der  Beweis  erbracht  ist,  daß  er  mehr  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  längsseits  des
Schiffes  in  Empfang  genommen  hat.  Weist  die  Empfangsbescheinigung  bezüglich  der  äußeren  Be-
        <pb n="631" />
        W  581  20

schaffenheit  der  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  einen  Vorbehalt  auf,  so  erfährt  die  Haftung  des
Unternehmers  eine  entsprechende  Einschränkung.  Bei  der  Landung  von  Tieren  und  Gütern,  die  auf
Wunsch  der  Auftragerteiler  noch  nach  4,30  Uhr  am  Schiff  in  Empfang  genommen  werden,  aber  nicht
mehr  an  demselben  Tage  an  Land  geschafft  werden  können,  sondern  über  Nacht  in  den  Leichtern
verbleiben  müssen,  erfährt  die  Haftung  insofern  eine  Einschränkung,  als  der  Betriebsunternehmer  nicht
verpflichtet  ist,  auf  die  Leichter  eine  besondere  Wache  zu  stellen.  Die  Bewachung  der  Leichter  geschieht
nur  durch  die  am  Lande  aufgestellte  Wache.

5.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Verluste,  Schäden  und  Kosten,
verursacht  durch  die  Gefahren  der  See,  Feinde,  Seeräuber,  gewaltsame  Beraubung  (Diebstahl  ausgenommen),
  Arrest  und  Verfügungen  von  hoher  Hand;  desgleichen  nicht  für  Schäden,  Verluste  und
Kosten  entstanden  durch  Kollision,  Strandung,  Leckspringen,  Sinken,  Kentern  von  Fahrzeugen,  Brechen
von  Schlepptrossen  und  alle  anderen  Schiffahrtsunfälle,  selbst  wenn  die  dadurch  entstehenden  Schäden,
Verluste  oder  Kosten  auf  irgendeine  rechtswidrige  Handlung,  einen  Fehler,  eine  Nachlässigkeit  oder
einen  Irrtum  der  Angestellten  des  Betriebsunternehmers  zurückzuführen  sind;  desgleichen  nicht  für
Schäden,  Verluste  und  Kosten  durch  Explosionen,  Platzen  von  Dampfkesseln  oder  Rohrleitungen,
Brechen  von  Schäften  oder  irgendeinen  verborgenen  Fehler  an  dem  Rumpf  von  Schleppern,
Leichtern,  Flößen  oder  sonstiger  im  Betrieb  verwendeter  Fahrzeuge  oder  an  deren  Maschinen;  desgleichen
  durch  Krieg,  Blockade,  Ausstand  oder  Aufruhr,  Streike  oder  Aussperrungen  oder  durch  Feuer,
Blitzschlag,  Regen,  Explosionen,  Spritzwasser,  Uberschwemmung  Fortwehen  oder  Einflüsse  von  Wind
und  Wetter,  Temperatur  und  Klima,  wie  auch  durch  Vertreiben  von  Holz  beim  Anlandflößen,
Sichwerfen,  Springen  oder  Splittern  von  Holz,  Lösung  von  Bündeln,  Verletzung,  Verenden  oder
Uberbordspringen  von  Tieren,  Befleckung  unverpackter  Güter  oder  Verpackungen,  Verderben,  Fäulnis,
Ratten=  oder  Wurmfraß,  Rost,  Schweiß,  Zersetzung,  Schwinden,  Leckage  oder  irgendeinem  anderen,
aus  der  natürlichen  Beschaffenheit  der  Güter  oder  deren  äußerlich  nicht  erkennbaren  mangelhaften
Packung  oder  durch  deren  Berührung  mit  oder  der  Ausdünstung  und  Leckage  von  anderen  Gütern
entstandenen  Schaden;  ferner  nicht  für  durch  ungenaue  oder  mangelhafte  Adressierung  oder  durch
Verwischen  der  Marken  und  Adressen  und  Bezeichnung  der  Gepäckstücke  oder  der  Güter  verursachte
Versehen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Gold,  Silber,  Edelmetalle,  Geld,
Dokumente,  Juwelen,  Rohdiamanten,  Kunstwerke  und  Gegenstände  von  Liebhaberwert;  für  andere
Gegenstände  ist  er  nur  verantwortlich  mit  4.¼  für  das  Kubikdezimeter  bis  zu  einem  Höchstbetrage
von  2000  “  für  das  Kollo,  es  sei  denn  der  Wert  ihm  vorher  ausdrücklich  bekannt  gegeben  entweder
von  dem  Kapitän  des  Schiffes,  dem  Empfänger  oder  dem  Verschiffer.  Mündliche  Mitteilungen  werden
für  Erklärungen  im  Sinne  dieser  Bestimmung  nicht  angesehen.  Für  auf  Paketschein  verladene  Güter
haftet  der  Betriebsunternehmer  bis  zum  Höchstbetrage  von  20  7,  für  auf  Gepäckschein  verladene
Gepäckstücke  bis  zum  Höchstbetrage  von  50  J.  Für  Beschädigungen  und  Verluste  an  Gepäck,  für
das  keine  Beförderungegebühren  erhoben  werden,  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht)

K.  Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Gewicht,  Maß,  Beschaffenheit,  Inhalt  und  Wert  der  Gepäckstücke  oder  Güter  und  Tiere,
selbst  wenn  in  den  Manifesten,  Konnossementen,  Mitwirkungsaufträgen  oder  sonstigen  Dokumenten
angegeben,  gelten  als  dem  Betriebsunternehmer  unbekannt;  ausgenommen,  wenn  das  Gegenteil  ausdrücklich
  anerkannt  und  schriftlich  vereinbart  ist.

2.  Werden  dem  Betriebsunternehmer  Güter  oder  Gepäckstücke  übergeben,  deren  Beschädigung,
schlechte  Beschaffenheit  oder  schlechte  Verpackung  sichtbar  ist,  so  hat  er  diese  Mängel  in  der  Empfangsbescheinigung
  zu  bemerken,  widrigenfalls  er  dem  Empfänger  dafür  verantwortlich  ist.

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  auch  entzündliche,  explosive,  ätzende  und  sonst
gefährliche  Güter  zu  befördern.

4.  Die  Reedereien  oder  Verschiffer  sind  haftpflichtig  für  jeglichen  durch  solche  Güter  oder
Gepäqcstücke  anderen  Gütern,  Menschen,  Tieren,  den  Fahrzeugen  oder  den  Anlagen  am  Lande  verursachten
  Schaden,  wenn  solche  gefährlichen  Güter  ohne  genaue  Angabe  ihrer  Natur  gelöscht  oder
zur  Verschiffung  angeliefert  werden,  gleichviel,  ob  der  betreffende  Schiffsführer  bzw.  Verschiffer  sich
der  gefährlichen  Natur  der  Güter  bewußt  gewesen  ist  oder  nicht,  oder  ob  derselbe  für  eigene  Rechnung
oder  im  Auftrage  Dritter  gehandelt  hat.

*)  Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  sich  die  Interessenten  gegen  alle  diejenigen  Schäden,  für  die  der
Betriebsunternehmer  nicht  haftet,  durch  Versicherung  decken  können.
3
        <pb n="632" />
        W  8582  20

L.  Schadensforderungen.

1.  Die  Empfänger  oder  Verschiffer  sind  verpflichtet,  Ansprüche  gegen  den  Betriebsunternehmer
  wegen  Beschädigung  oder  Verlust  von  Raumgepäck,  Gütern  oder  Tieren  innerhalb  eines
Monats  nach  beendeter  Beladung  oder  Entlöschung  des  betreffenden  Schiffes  bei  dem  Betriebsunternehmer
  brieflich,  notfalls  zunächst  ohne  Wertangabe,  geltend  zu  machen.  Später  gestellte  Ansprüche
ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  zurückzuweisen.  Nur  wenn  der  Empfänger  nachweisen  kann,
daß  er  wegen  ganz  besonderer  Umstände  nicht  in  der  Lage  gewesen  ist,  seine  Schadensforderung
innerhalb  der  angegebenen  Frist  bei  dem  Betriebsunternehmer  anzubringen,  verlängert  sich  ausnahmsweise
  die  Frist  zur  Einreichung  der  Schadensforderung  bis  auf  zwei  Monate  nach  Abgang  des  betreffenden
  Dampfers  von  Lüderitzbucht.

2.  Nach  beendeter  Entlöschung  oder  Beladung  eines  jeden  Schiffes  hat  der  Betriebsunternehmer
  den  betreffenden  Tag  durch  Aushang  an  einer  Tafel  in  dauerhafter  Schrift  an  seinem
Geschäftshause  bekanntzugeben.  Der  Aushang  muß  bis  zum  Ablaufe  der  für  die  Stellung  von  Ansprüchen
  gesetzten  einmonatigen  Frist  aufrechterhalten  werden.

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist,  unbeschadet  der  Bestimmungen  unter  K  2,  nicht  verpflichtet,
die  Interessen  der  Empfänger  für  vom  Schiffe  nicht  oder  beschädigt  gelandete  Gepäckstücke,  Tiere  oder
Güter  wahrzunehmen;  dies  haben  die  Empfänger  selbst  zu  tun.

4.  In  den  Schadensansprüchen  gegen  den  Betriebsunternehmer  sind  die  Preise  der  fehlenden
oder  beschädigten  Güter  nach  dem  Grundsatz  aufzumachen,  daß  nur  für  den  Kostenpreis  der  Güter
im  Verschiffungshafen  zuzüglich  etwa  bezahlter  Fracht  und  Versicherungsprämie  Ersatz  geleistet  wird.
Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  zwecks  Feststellung  dieser  Werte  von  dem  Empfänger  die
Vorlegung  der  Originalfaktura  zu  fordern.

M.  Gebühren.

1.  Die  Rechnungen  des  Betriebsunternehmers  über  seine  Beförderungsgebühren  und  die
fiskalischen  Hafenabgaben,  soweit  deren  Einziehung  ihm  obliegt,  sind  in  allen  Fällen  vor  Ausführung
der  Leistungen  zu  begleichen.

2.  Dem  Betriebsunternehmer  steht  nach  Maßgabe  des  §  623  H.-G.-B.  an  allen  beförderten
Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  ein  Pfandrecht  zu  für  die  Beschaffung  seiner  Gebühren  und  der
sonstigen  aus  dem  Betriebe  sich  ergebenden  Forderungen.

Signale  für  den  Landungsbetrieb.
Folgende  Flaggensignale,  am  Flaggenmast  auf  der  Brücke  gehißt,  bedeuten:
M:  „Mittagspause“.
JGJ:  „Ganz  aufhören  mit  Löschen“.
JES:  „Wiederanfangen“  (wenn  das  Löschen  unterbrochen  war).
B  und  zwei  Töne  mit  der  Sirene:  „Wir  brauchen  eine  Barkasse  an  der  Brücke".

Flaggen  und  Pfeifensignale  an  Bord  der  Dampfer.
Be:  „Leichter  oder  Floß  ist  voll,  wünsche  Schlepper“.
RA  und  vier  lange  Töne  mit  der  Dampfpfeife:  „Floß,  Leichter  oder  Boot  treibt  weg“.
Die  Steuerer  der  Schiffsbarkassen  sind  von  der  Schiffsleitung  zu  unterrichten,  daß  sie  den
Anordnungen  des  aussichtführenden  Beamten  vom  Außendienst  sowie  dem  Brückenaufseher  des
Betriebsunternehmers  Folge  zu  leisten  haben.

3.  Betriebsordnung  für  den  Hafen  von  Swakopmund.

A.  Arbeitszeit.

1.  Die  Arbeitszeit  des  Betriebes  dauert  von  6  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags  mit
Essenspausen  von  insgesamt  zwei  Stunden.  Es  steht  dem  Betriebsunternehmer  frei,  die  Essenspausen
so  zu  legen,  wie  es  ihm  am  besten  erscheint.  Auch  kann  er  die  Arbeitszeit  mit  Zustimmung  des
Gouvernements  verkürzen.

Mit  der  Abnahme  der  Personen,  Tiere  und  Güter  von  längsseits  des  Schiffes  bzw.  bei  der
Verschiffung  mit  der  Annahme  auf  der  Brücke  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  vor  Ende  der
Arbeitszeit,  aber  nicht  vor  4,30  Uhr  nachmittags  aufzuhören.
        <pb n="633" />
        W  583  20

2.  An  Sonn=  und  Festtagen  wird,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere,
nur  in  dringenden  Notfällen  gearbeitet.  Ob  ein  solcher  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  das  Hafenamt.

Als  Festtage  in  diesem  Sinne  gelten:  der  Neujahrstag,  Kaisers  Geburtstag,  Karfreitag,  die
beiden  Ostertage,  Himmelfahrt,  die  beiden  Pfingsttage,  Bußtag  und  der  erste  und  zweite  Weihnachtstag.

3.  Für  Arbeiten  außerhalb  der  Arbeitszeit  oder  an  Sonn=  und  Festtagen,  welche  auf
Antrag  der  Leitung  eines  Schiffes  oder  deren  Vertreter  am  Lande  von  dem  Betriebsunternehmer
ausgeführt  werden,  sind  von  dem  Antragsteller  dem  Betriebsunternehmer  die  daraus  entstehenden
Extrakosten  (Uberstundenlöhne,  Zoll,  Uberstundenkosten  der  etwa  nötig  werdenden  Beleuchtung  usw.)
zu  ersetzen.

Der  Betriebsunternehmer  ist,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere  sowie
von  dringendem  Notfall,  nicht  verpflichtet,  einem  solchen  Antrag  zu  entsprechen.  Ob  ein  dringender
Notfall  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  das  Hafenamt.

Der  Betriebsunternehmer  hat  dem  Fiskus  die  Kosten  für  den  zur  Beleuchtung  der  Landungsanlagen
  verbrauchten  elektrischen  Strom  zu  erstatten,  soweit  die  Beleuchtung  für  die  Woermann-Linie
zur  Durchführung  des  Landungsbetriebes  erforderlich  ist.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  den  Betrieb  auch  während  der  Arbeitszeit  einzustellen,
  wenn  infolge  Dunkelwerdens,  Nebels  oder  durch  den  Zustand  der  See  die  Durchführung
des  Betriebes  erheblich  beeinträchtigt  wird  oder  Gefahr  für  Menschenleben  oder  Eigentum  durch  die
Fortführung  des  Betriebes  droht.  Die  Einstellung  und  Wiedereröffnung  des  Betriebes  bei  solchen
Ereignissen  wird  der  Betriebsunternehmer  nach  eigenem  besten,  sachverständigen  Ermessen  bestimmen,
ohne  irgendwelche  Verantwortungen  dafür  zu  übernehmen,  daß  dies  rechtzeitig  geschieht.

B.  Auftragerteilung.

1.  Der  Betriebsunternehmer  wird  für  jeden,  der  seine  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt,  die
Beförderung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  von,  nach  und  zwischen  Schiffen  ausführen,
  welche  auf  der  Reede  von  Swakopmund  verankert  sind.

Er  ist  jedoch  nur  verpflichtet,  dahin  gehenden  Anträgen  bei  solchen  Schiffen  stattzugeben,  die
nicht  weiter  als  anderthalb  Seemeilen  vom  Brückenkopf  vor  Anker  liegen.

2.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nur  verpflichtet,  solche  Aufträge  auszuführen,  die  ihm
schriftlich  in  der  vorgeschriebenen  Form  erteilt  werden.  In  dem  Antrage  hat  der  Auftraggeber  den
Namen  des  betreffenden  Schiffes,  die  Art  der  gewünschten  Leistung  (Landung,  Verschiffung  oder
Umladung),  sowie  die  Anzahl  der  Personen  und  der  Gepäckstücke,  der  Tiere  und  Güter,  unter  Bezeichnung
  der  Menge,  Gattung  und  Art  anzugeben,  und  sich  unter  ausdrücklicher  Anerkennung  der
Betriebsordnung  zu  verpflichten,  die  tarifmäßigen  Gebühren  zu  entrichten.  Dieser  Antrag  kann  von
dem  betreffenden  Schiffsführer  oder  von  seinem  Vertreter  am  Lande  oder  auch  von  dem  Empfänger
ausgehen.  Geht  dieser  Antrag  von  dem  Empfänger  aus,  so  ist  dem  Auftrag  der  oder  die  Frachtscheine
  über  die  betreffenden  Tiere  oder  Güter  beizufügen.

3.  Werden  die  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  in  Anspruch  genommen,  ohne  daß  der
vorgeschriebene  schriftliche  Auftrag  erteilt  ist,  so  gilt  der  Benutzer  der  Fahrzeuge  als  Auftraggeber
und  die  Verpflichtungen,  welche  ein  solcher  Auftrag  nach  sich  zieht,  als  von  ihm  dem  Betriebsunternehmer
  gegenüber  eingegangen,  unbeschadet  der  gesetzlichen  Rechte  des  Betriebsunternehmers,  sich  an
den  ihm  übergebenen  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern  schadlos  zu  halten.

C.  Personenverkehr  und  Gepäckbeförderung.

1.  Die  Beförderung  von  Personen  zwischen  Schiffen  auf  der  Reede  oder  zwischen  Schiff
und  dem  Lande  geschieht  auf  Gofahr  der  Beförderten.  Sie  erfolgt  gegen  Lösung  einer  Fahrkarte.
Diese  berechtigt  nicht  zu  der  Forderung  auf  Gestellung  einer  besonderen  Beförderungsgelegenheit;
die  Fahrgäste  haben  vielmehr  zu  warten,  bis  sich  eine  geeignete  Uberfahrtsgelegenheit  nach  oder  von
den  in  Frage  kommenden  Schiffen  bietet.

2.  Handgepäck  in  bescheidenem  Umfange  (nicht  mehr  als  zwei  Stücke  für  jede  Person)  wird
nach  Möglichkeit  zugleich  mit  den  Passagieren  in  denselben  Fahrzeugen  befördert.  Das  übrige  den
Passagieren  gehörige  Gepäck  wird  mit  besonderen  Fahrzeugen  gelandet.  Bei  der  Beförderung  des
sogenannten  Raumgepäcks  von  Land  an  das  Schiff  sind  die  vorschriftsmäßigen,  bei  dem  Betriebsunternehmer
  bzw.  dem  Reedereivertreter  kostenfrei  erhältlichen  Formulare  für  Auftragerteilung  und
Schiffszettel  ordnungsmäßig  ausgefüllt  dem  Betriebsunternehmer  zusammen  mit  dem  Gepäck  einzureichen.
  Für  das  vom  Schiff  an  Land  zu  befördernde  Raumgepäck  sind  seitens  des  Kapitäus  auf
Verlangen  des  Betriebsunternehmers  Gepäckscheine  auszustellen.
        <pb n="634" />
        G  3584

3.  Die  Beförderung  des  Hand=  und  Kabinengepäcks,  welches  die  Fahrgäste  mit  sich  führen,
erfolgt  kostenlos.  Für  die  Beförderung  des  Raumgepäcks  werden  die  tarifmäßigen  Hafenabgaben  und
Beförderungsgebühren  erhoben.

D.  Verkehr  mit  den  Schiffen.

1.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  den  gemäß  Abt.  B  Absatz  2  ordnungsmäßig  erteilten
Aufträgen  zur  Landung,  Verschiffung  oder  Umladung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern
nur  dann  zu  entsprechen,  wenn:

a)  das  Schiff  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erhalten  hat;

b)  allen  von  den  Behörden  erlassenen  Vorschriften  entsprochen  ist;

Tc)  der  Führer  des  Schiffes  zwei  von  ihm  gezeichnete  Listen  der  zu  landenden  oder  umzuschiffenden
  Passagiere  und  deren  Raumgepäckstücke  mit  summarischer  Angabe  von
deren  Zahl  für  jeden  Passagier  und  drei  von  ihm  gezeichnete  vollständige  Manifeste
über  die  zu  landenden  oder  umzuschiffenden  Tiere  oder  Güter  bei  dem  Betriebsunternehmer
  eingereicht  hat.

Die  Manifeste  müssen  Angaben  in  deutscher  Sprache  enthalten  über  Marken,
Nummern,  Anzahl,  Art,  Inhalt,  Empfänger,  deutsches  Maß  und  Bruttogewicht  der
Kolli,  für  jede  Konnossementsposition  getrennt  (bei  Sendungen  an  „Order“  sind  die
Namen  der  Empfänger  ebenfalls  anzugeben);

d)  der  Schiffsführer  sich  durch  Unterschrift  verpflichtet  hat,  die  sonstigen  Bedingungen  der
Betriebsordnung  zu  erfüllen.  Falls  der  Betriebsunternehmer  von  diesem  Erfordernis
absieht,  kann  er  die  Erfüllung  der  dem  Schiffe  (Schiffer,  Reeder)  in  dieser  Betriebsordnung
  auferlegten  Verpflichtungen  nicht  verlangen.

2.  Zur  Beschleunigung  der  Erledigung  dieser  Vorschriften  hat  ein  Angestellter  des  Betriebsunternehmers,
  nachdem  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erteilt  worden  ist,  und  sofern  der  Zustand
der  See  solches  ohne  Gefahr  zuläßt,  sich  an  Bord  des  Schiffes  zu  begeben,  die  Listen  und  Manifeste
in  Empfang  zu  nehmen  und  dem  Schiffsführer  eine  Ausfertigung  der  Betriebsordnung  einzuhändigen.

E.  Verteilung  und  Behandlung  der  Leichterfahrzeuge.

1.  Die  Leichterfahrzeuge  werden  nach  folgenden  Grundsätzen  verteilt:
Kriegsschiffe  erhalten  vor  allen  anderen  Schiffen  den  Vorzug;
Post=  und  Passagierdampfer  erhalten  vor  Frachtdampfern  und  den  Seglern  den  Vorzug.

Als  Post=  und  Passagierdampfer  werden  angesehen  die  Dampfer  regelmäßiger  Linien,  welche
nach  einem  festen  veröffentlichten  Fahrplane  verkehren  und  Passagiere  befördern.

Die  Kriegsschiffe,  nach  ihnen  die  Post=  und  Passagierdampfer,  nach  ihnen  die  sonstigen
Dampfer  und  Segler  erhalten  nach  der  Reihenfolge  ihrer  Ankunft  und  nach  Maßgabe  des  vorhandenen
  Materials  so  viele  Fahrzeuge,  als  sie  ohne  Verzug,  nachdem  die  Fahrzeuge  längsseits  gebracht
  sind,  beladen  oder  entlöschen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Reihenfolge  entscheidet
das  Hafenamt.

2.  Die  Festmachetrossen  für  die  Fahrzeuge  sind  vom  Schiffe  zu  stellen.  Die  Schiffe  sind
verantwortlich  für  Verlust  oder  Beschädigungen  von  Fahrzengen  des  Betriebsunternehmers  infolge
ungenügenden  Festmachens,  ungenügenden  Trossenmaterials,  zu  kurzen  Anbindens,  Uberladens  oder
Hinunterfallens  von  Tieren  oder  Gütern  oder  sonstiger  Gegenstände  von  Deck,  aus  der  Schlinge  oder
den  sonstigen  Ubernahme=  oder  Entlöschungsvorrichtungen.  Wegen  der  Gefahr  des  Auftreibens  auf
die  Schiffsschrauben  dürfen  Fahrzeuge  hinter  dem  Heck  der  Dampfer  nicht  festgemacht  werden.

3.  Gerät  ein  Fahrzeug  ins  Treiben  oder  sonst  in  Gefahr,  so  ist  das  Schiff  verpflichtet,
durch  Abgabe  der  vorschriftsmäßigen  Signale  gemäß  der  anliegenden  Signalordnung  auf  die  Tatsache
aufmerksam  zu  machen  und  das  Signal  in  kurzen  Pausen  so  lange  zu  wiederholen,  bis  Hilfe  kommt.

4.  Für  Schäden  an  den  Schiffen,  welche  durch  Festmachen  von  Fahrzeugen  längsseits  entstehen,
  kommt  der  Betriebsunternehmer  nicht  auf,  soweit  diese  Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem
geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

5.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,  alle  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  für  welche
dies  beansprucht  wird,  auch  solche,  die  nicht  dem  Verkehr  mit  dem  betreffenden  Schiff  dienen,  am
Schiffe  festzumachen.  Sie  haben  bei  Tag  und  Nacht  über  die  Sicherheit  ihrer  am  Schiffe  festgemachten
Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  wachen  zu  lassen.  Dies  gilt  besonders  auch  dann,  wenn
eintretende  schwere  See  eine  Flucht  der  Schiffe  von  ihrem  Ankerplatz  auf  der  Reede  nach  der  hohen
See  erforderlich  macht.
        <pb n="635" />
        W  585  20

6.  Werden  Leichterfahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  welche  der  Obhut  des  Schiffsführers
  anvertraut  sind,  beschädigt  oder  geraten  sie  in  Verlust,  so  werden  sie  an  der  der  Bedienung
des  betreffenden  Schiffes  dienenden  Anzahl  Fahrzeuge  gekürzt.

7.  Sind  durch  Aufkommen  schlechter  See  oder  aus  einem  sonstigen  Grunde  weiße  oder
eingeborene  Angestellte  des  Betriebsunternehmers  daran  gehindert,  an  Land  zurückzukehren,  so  ist
jeder  Schiffsführer  verpflichtet,  ihnen  angemessene  Unterkunft  und  Verpflegung  für  Rechnung  des
Betriebsunternehmers  so  lange  zu  gewähren,  bis  vom  Lande  der  Betrieb  wieder  aufgenommen  wird.
Der  Betriebsunternehmer  wird  den  Schiffsführern  für  diese  Leistung  ersetzen:

3  .X  für  den  Tag  für  jeden  weißen  Angestellten  einschließlich  Kaffee  oder  Tee;
0,50  “  für  den  Tag  für  jeden  Eingeborenen.

Ein  angefangener  Tag  wird  für  voll  gerechnet.  Den  Eingeborenen  ist  genügend  Wasser  zu
verabsolgen,  und  wenn  das  Kochen  nicht  schiffsseitig  geschieht,  ausreichende  Gelegenheit  hierzu  zu  bieten.

Für  die  Kosten  durch  Verabfolgung  von  Spirituosen  an  weiße  oder  farbige  Angestellte
kommt  der  Betriebsunternehmer  keinesfalls  auf.

8.  Solche  Dampfer,  die  mit  Barkassen  ausgerüstet  sind,  sind  verpflichtet,  solche  auf  Wunsch
des  Betriebsunternehmers  zum  Schleppen  seiner  Leichterfahrzeuge  zur  Verfügung  zu  stellen.  Eine
Vergütung  seitens  des  Betriebsunternehmers  findet  nicht  statt,  weder  für  Mannschaften  und  Kohlen,
noch  für  die  Benutzung  der  Barkasse  selbst.  Weigert  sich  ein  Schiffsführer,  seine  Barkasse  dem  Betriebsunternehmer
  auf  Wunsch  zur  Verfügung  zu  stellen,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,
dessen  Schiff  in  der  Bedienung  entsprechend  zurückzusetzen.

F.  Verschiffung.

1.  Die  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke  und  Güter,  soweit  sie  nicht  erst  auf  der
Brücke  unter  den  Kränen  zu  übergeben  sind,  müssen  mindestens  24  Stunden  vor  Abfahrt  des  Schiffes,
für  welches  sie  bestimmt  sind,  dem  Betriebsunternehmer  im  Zollhof  oder  in  dem  Zollschuppen
ordnungsmäßig  übergeben  werden.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,  Güter  früher  als
drei  Tage  vor  Abfahrt  des  Dampfers  im  Zollhof  in  Empfang  zu  nehmen;  doch  sind  größere  Gütermengen
  auf  Wunsch  des  Betriebsunternehmers  diesem  schon  früher  zu  übergeben.

2.  Der  Empfang  von  Tieren  durch  den  Betriebsunternehmer  erfolgt  erst  im  Augenblick  der
Verschiffung,  d.  h.  sobald  die  Tiere  sich  in  den  verschlossenen  Verschiffungskästen  befinden.  Der  Verschiffer
  oder  sein  Vertreter  muß  während  der  Verschiffung  zugegen  sein.  Bei  Anlieferung  der  Güter
hat  der  Verschiffer  dem  Betriebsunternehmer  die  ordnungsmäßig  ausgefüllten  Übernahmescheine  sowie
auch  die  Schiffszettel  zu  übergeben.  Die  UÜbernahmescheine  sind  bei  dem  Betriebsunternehmer,  die
Schiffszettel  bei  der  Vertretung  der  Reederei  erhältlich.

3.  Vor  der  Übergabe  müssen  die  betreffenden  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  von  der  Zollbehörde
  freigegeben  sein.

Über  die  empfangenen  Tiere,  die  Raumgepäckstücke  und  Güter  wird  der  Betriebsunternehmer
dem  Anlieferer  eine  Empfangsbescheinigung  erteilen.

4.  Gepäckstücke  und  kleinere  Gütermengen  erhalten  bei  der  Verschiffung  den  Vorzug.

5.  Gütermengen  von  über  100  t  sind  möglichst  frühzeitig  bei  dem  Betriebsunternehmer
anzumelden,  der  die  Zeit  der  Anlieferung  jeweilig  festsetzen  wird.

6.  Der  Betriebsunternehmer  hat  alle  ihm  vorschriftsmäßig  übertragenen  Verschiffungsaufträge
auszuführen.  Eine  Haftung  für  ihre  rechtzeitige  Ausführung  trifft  ihn  jedoch  nicht,  wenn  während
der  Frist  für  die  Ubergabe  an  die  Schiffe  Verhältnisse  eintreten,  welche  nach  dieser  Betriebsordnung
eine  zeitweilige  Einstellung  des  Betriebes  notwendig  machen,  oder  wenn  es  sich  um  größere  Gütermengen
  handelt,  die  später  als  einen  Tag  für  je  100  t  vor  der  erwähnten  24  stündigen  Frist  vor
Abfahrt  des  betreffenden  Schiffes  ihm  übergeben  wurden  oder  wenn  das  Schiff  die  Reede  vor  der
angegebenen  Abfahrtszeit  verläßt.

7.  Die  Ubergabe  der  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den
Betriebsunternehmer  an  die  Schiffe  findet  durch  Einlegen  in  die  Schlinge  oder  eine  sonstige  schiffsseitig
  zu  stellende  Ubernahmevorrichtung  statt.  Die  Schiffsleitung  hat  den  Beamten  des  Betriebsunternehmers
  über  dergestalt  empfangene  Tiere  und  Güter  eine  Bescheinigung  in  doppelter,  über
empfangene  Gepäckstücke  in  einfacher  Ausfertigung  auszustellen.  Eine  Ausfertigung  hat  der  Betriebsunternehmer
  dem  Verschiffer  von  Tieren  und  Gütern  auf  dessen  Wunsch  zu  überlassen.

8.  Die  Verschiffung  von  Stücken  über  2½/2  t  bedarf  einer  vorherigen  rechtzeitigen  Anzeige
bei  dem  Betriebsunternehmer.  Die  Verschiffung  von  Stücken  von  mehr  als  20  t  Einzelgewicht  kann,
wenn  überhaupt  möglich,  nur  vom  Strande  aus  erfolgen.
        <pb n="636" />
        W  586  20

9.  Die  zur  Verschiffung  bestimmten,  erst  auf  der  Brücke  zu  übernehmenden  Stücke  im  Einzelgewicht
  von  über  4,5  bis  20  t  müssen  so  angeliefert  werden,  daß  die  Hebezeuge  ohne  besondere  Umstapelungsarbeit
  sicher  angebracht  werden  können.

G.  Landung.

1.  Der  Empfang  der  zu  landenden  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer
  geschieht  längsseits  der  Schiffe  in  seinen  Fahrzeugen  durch  Herausnehmen  aus  den
Schlingen  oder  den  sonstigen  Löschvorrichtungen.

2.  Gepäckstücke  und  Güter,  welche  schiffsseitig  in  Stroppen  oder  in  Netzschlingen  gelöscht
werden,  verbleiben  in  diesen  bis  nach  erfolgter  Landung.  Der  Betriebsunternehmer  wird  solche
Stroppen  oder  Netzschlingen  dem  Schiff  möglichst  schnell  wieder  zurückgeben.  Für  Beschädigungen
oder  Verluste  solcher  Stroppen  oder  Netzschlingen  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht,  soweit  diese
Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem  geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

3.  Bei  der  Landung  findet  eine  Feststellung  der  Stückzahl  der  gelandeten  Raumgepäckstücke,
Tiere  und  Güter  und  etwaiger  Beschädigungen  an  diesen  auf  der  Brücke  beim  Herausnehmen  aus
der  Schlinge  des  Krans  statt,  oder,  wenn  die  Landung  am  Strande  geschieht,  nach  dem  Herausnehmen
  aus  den  Fahrzeugen  in  flutfreier  Höhe.  Ist  die  Feststellung  an  den  genannten  Orten  nicht
möglich  gewesen,  so  hat  sie  sofort  nach  Verbringung  in  den  Zollhof  zu  erfolgen.  Die  Schiffsführer
find  verpflichtet,  sich  bei  diesen  Feststellungen  vertreten  zu  lassen.  Kommen  sie  dieser  Verpflichtung  nicht
nach,  so  können  sie  Einwendungen  gegen  die  Feststellungen  der  Woermann-Linie  nicht  erheben.  Die
Beamten  des  Betriebsunternehmers  haben  den  Vertretern  der  Schiffsführer  auf  Wunsch  eine  Empfangsbescheinigung
  über  die  empfangenen  Raumgepäckstücke,  Tiere  und  Güter  auszustellen.  In  diesen
Bescheinigungen  haben  die  Beamten  des  Betriebsunternehmers  ihre  Wahrnehmungen  über  nicht
ordnungsmäßige  äußere  Beschaffenheit  der  Raumgepäckstücke,  Tiere  und  Güter  und  deren  Anzahl
zu  verzeichnen.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,  sich  mit  der  Landung  oder  Verschiffung
oder  Umladung  loser  Kohlen,  Briketts,  Koks,  Getreide,  Erze,  Guano  oder  sonstiger  loser  Güter
irgendwie  zu  befassen.  Er  kann  von  dem  Schiffsführer,  dem  Empfänger  oder  Verschiffer  verlangen,
daß  solche  Güter  vor  ihrer  Entlöschung  vom  Schiff  oder  vor  der  Übergabe  an  den  Betriebsunternehmer
  (bei  Verschiffungen)  zum  Zwecke  der  Landung  oder  der  Verschiffung  gesackt,  gebündelt  oder
sonst  zur  Zufriedenheit  des  Betriebsunternehmers  verpackt  werden.

5.  Die  Landung  von  Stücken  über  zweieinhalb  Tonnen  bedarf  einer  vorherigen  rechtzeitigen
Anzeige  bei  dem  Betriebsunternehmer.  Die  Landung  von  Stücken  von  mehr  als  20  t  Einzelgewicht
kann,  wenn  überhaupt  möglich,  nur  am  Strande  erfolgen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  ungehobeltes  Holz  in  Flößen  an  die  Brücke  zu
bringen  und  dort  mit  den  Kranen  aufzunehmen.  Seitens  des  entlöschenden  Schiffes  ist,  falls  solches
von  dem  Betriebsunternehmer  gewünscht  wird,  eine  größere  Anzahl  der  zu  flößenden  Planken,
Bretter  und  Balken  durch  starke  Schnürung  zu  einem  Floße  zu  vereinigen.  Solche  Flöße  sind
schiffsseitig  nicht  eher  zu  Wasser  zu  lassen  oder  so  lange  längsseits  vertäut  zu  halten,  bis  das  zum
Schleppen  des  Floßes  bestimmte  Fahrzeug  des  Betriebsunternehmers  sich  in  Bereitschaft  für  diese
Arbeit  beim  Schiff  befindet.

7.  Die  längsseits  des  Schiffes  vor  450  nachmittags  in  Empfang  genommenen  Tiere  und
Güter  ist  der  Betriebsunternehmer  verpflichtet,  noch  an  demselben  Tage  zu  landen.  Werden  auf
Wunsch  der  Auftragerteiler  noch  nach  430  Tiere  und  Güter  am  Schiff  in  Empfang  genommen,  so  ist
der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  diese  bis  zum  Vormittag  des  nächsten  Werktages  in  den  Leichterfahrzeugen
  zu  belassen.

II.  Ubergabe  gelandeter  Tiere  und  Güter.

1.  Als  berechtigter  Empfänger  gelandeter  Tiere  und  Güter  gilt  derjenige,  der  dem  Betriebsunternehmer
  das  ordnungsmäßig  indossierte  Konnossement  für  die  betreffenden  Tiere  und  Güter  aushändigt.
  Als  Ausweis  für  den  rechtmäßigen  Empfang  der  Gepäckstücke  dient  der  mit  Empfangsbescheinigung
  versehene  Gepäckschein.

2.  Die  Ubergabe  gelandeter  Tiere  geschieht  im  Zollhof,  bzw.  bei  einer  Landung  am  Strande
in  flutfreier  Höhe.  Der  Empfänger  oder  sein  Vertreter  muß  bei  der  Landung  zugegen  sein  und  die
Tiere  sofort  in  seinen  Gewahrsam  nehmen.  Der  Betriebsunternehmer  hat  den  Empfänger,  wenn
ihm  dieser  bekannt  ist,  möglichst  früh  von  der  Landung  in  Kenntnis  zu  setzen.  Ist  der  Empfänger
oder  sein  Vertreter  nicht  zu  ermitteln,  oder  versäumt  er,  die  Tiere  rechtzeitig  in  Empfang  zu  nehmen,
        <pb n="637" />
        W  587  20

so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  die  Tiere  gegen  Empfangsbescheinigung  in  ihm  geeignet
scheinende  fremde  Obhut  zu  geben.  Die  dem  Betriebsunternehmer  aus  der  Unterbringung  entstehenden
  Kosten  sind  ihm  vom  Empfänger  zu  ersetzen.  Wenn  der  Empfänger  bekannt  oder  zu
ermitteln  ist,  hat  ihm  der  Betriebsunternehmer  eine  Mitteilung  zu  machen,  in  welcher  der  Ort  angegeben
  wird,  wo  die  Tiere  untergebracht  sind.

3.  Die  Übergabe  der  gelandeten  Gepäckstücke  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer
an  die  Empfangsberechtigten  erfolgt  mit  Ausnahme  der  auf  der  Brücke  unter  den  Kranen  zu  übergebenden
  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,5  t  und  Massengüter  im  umfriedigten  Zollhof
oder  in  den  Zollschuppen  an  den  vom  Zollamte  im  Einverständnis  mit  der  Woermann-Linie
bestimmten  Plätzen.

4.  Zum  Zwecke  der  Ablieserung  werden  die  Güter,  sofern  sie  sich  dazu  eignen,  gestapelt.
Die  Stapelung  hat  nach  Möglichkeit  so  stattzufinden,  daß  die  Hauptmarken  der  einzelnen  Kolli,  wenn
sie  entsprechend  angebracht  sind,  an  der  Außenseite  des  Stapels  ersichtlich  sind.  Kolli,  welche  eine
sichtbare  Beschädigung  ohne  weiteres  erkennen  lassen,  sind  gesondert  zu  halten.  Die  Stapelung  loser
Güter  geschieht,  wenn  sie  nicht  in  der  Verpackung,  welche  zur  Landung  gedient  hat,  erfolgt,  durch
Ausschütten  in  Haufen,  welche  nicht  über  1  m  hoch  zu  sein  brauchen.

5.  Die  Stapelung  der  gelandeten  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,5  bis  zu  20  0
und  der  Massengüter,  welche  auf  der  Brücke  unter  den  Kranen  übernommen  werden,  geschieht  auf
den  seitens  der  Empfänger  unter  den  Kranen  zu  stellenden  Eisenbahngüterwagen,  woselbst  auch  die
Ubergabe  an  den  Empfangsberechtigten  erfolgt.

Stücke  im  Einzelgewicht  von  über  20  t  werden  am  hochwasserfreien  Strande  an  der  alten
Landestelle  übergeben.

6.  Für  den  Empfang  der  Gepäckstücke  und  Güter  hat  der  Empfänger  selbst  zu  sorgen.  Der
Betriebsunternehmer  wird  dem  Empfänger  von  der  Landung  und  beendeten  Stapelung  dieser  Güter
tunlichst  Anzeige  machen.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  die  Ladungs=  oder  Gepäckempfänger
unter  Stellung  einer  Frist,  die  nicht  kürzer  als  72  Stunden  sein  darf,  zur  Empfangnahme  jeder
beliebigen  Menge  ihrer  Güter  und  Gepäckstücke,  ohne  Rücksicht  auf  den  Inhalt  der  Konnossemente
bzw.  der  Gepäckscheine  aufzufordern.  Kommt  der  Empfänger  innerhalb  der  gestellten  Frist  einer
solchen  Aufforderung  nicht  nach,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  unter  Hinzuziehung  von
zwei  Zeugen  ein  Protokoll  über  Anzahl  und  äußerliche  Beschaffenheit  der  den  Gegenstand  der  Aufforderung
  bildenden  Gepäckstücke  oder  Güter  aufzunehmen,  welches  an  Stelle  der  Ablieferung  der
Güter  oder  Gepäckstücke  tritt.  Die  hierdurch  etwa  entstandenen  Kosten  sind  von  den  Empfängern
zu  ersetzen.  Nicht  rechtzeitig  in  Empfang  genommene  Gepäckstücke  und  Güter  ist  der  Betriebsunternehmer
  berechtigt,  an  einem  ihm  geeignet  erscheinenden  Orte  für  Rechnung  und  Gefahr,  wen  es
angeht,  einzulagern.

7.  Ist  der  Empfänger  nicht  aufzufinden  oder  besitzt  er,  wenn  er  nicht  am  Platze  ansässig
ist,  dort  keinen  Vertreter,  so  findet  die  Aufforderung  zum  Empfang  der  Güter  oder  Gepäckstücke  durch
öffentlichen  Anschlag  im  Zollhof  statt.  Nach  Ablauf  der  Empfangsfrist  wird  in  der  im  vorhergehenden
  Absatz  vorgesehenen  Weise  verfahren.

8.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  nur  gegen  Erteilung  einer  Bescheinigung  für  jede
einzelne  Ablieferung  die  Güter  an  den  Empfänger  herauszugeben.  Diese  Bescheinigungen  müssen
etwaige  Ausstände  enthalten.  Zur  Wahrung  von  Ansprüchen  aus  der  Ablieferung  bedarf  es  ferner
in  jedem  Fall  der  Hinzuziehung  eines  Beamten  des  Betriebsunternehmers  vor  beendeter  Ablieferung.

J.  Haftung  des  Betriebsunternehmers.

1.  Die  gesetzliche  Haftung  des  Betriebsunternehmers  richtet  sich  in  Ermangelung  besonderer
Bestimmungen  in  dieser  Betriebsordnung  nach  den  Grundsätzen  des  deutschen  Seefrachtrechts.

2.  Die  Haftung  des  Betriebsunternehmers  begiunt  mit  der  Empfangnahme  und  endet  mit
der  UÜbergabe.

3.  Die  Beibringung  der  Empfangsbescheinigung  des  empfangenden  Schiffes  befreit  den
Betriebsunternehmer  bei  Verschiffungs=  oder  Umladungsaufträgen  dem  Auftraggeber  gegenüber  von
jeder  Haftung  für  die  von  dem  Schiffe  der  Anzahl  und  äußeren  Beschaffenheit  nach  vorbehaltlos
übernommenen  Gepäßkstücke,  Tiere  und  Güter.

4.  Bei  Landungsaufträgen  haftet  der  Betriebsunternehmer  dem  Auftraggeber  nur  für  diejenige
  Anzahl  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter,  für  welche  er  dem  Schiffe  Empfangsbescheinigung  erteilt
hat,  sofern  nicht  der  Beweis  erbracht  ist,  daß  er  mehr  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  längsseits  des
Schiffes  in  Empfang  genommen  hat.  Weist  die  Empfangsbescheinigung  bezüglich  der  äußeren  Be-
        <pb n="638" />
        W  588  2O

schaffenheit  der  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  einen  Vorbehalt  auf,  so  erfährt  die  Haftung  des
Unternehmers  eine  entsprechende  Einschränkung.  Bei  der  Landung  von  Tieren  und  Gütern,  die  auf
Wunsch  der  Auftragerteiler  noch  nach  430  am  Schiff  in  Empfang  genommen  werden,  aber  nicht  mehr
an  demselben  Tage  an  Land  geschafft  werden  können,  sondern  über  Nacht  in  den  Leichtern  verbleiben
müssen,  erfährt  die  Haftung  insofern  eine  Einschränkung,  als  der  Betriebsunternehmer  nicht  verpflichtet
  ist,  auf  die  Leichter  eine  besondere  Wache  zu  stellen.  Die  Bewachung  der  Leichter  geschieht
nur  durch  die  am  Lande  aufgestellte  Wache.

5.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Verluste,  Schäden  und  Kosten,
verursacht  durch  die  Gefahren  der  See,  Feinde,  Seeräuber,  gewaltsame  Beraubung  (Diebstahl  ausgenommen),
  Arrest  und  Verfügungen  von  hoher  Hand;  desgleichen  nicht  für  Schäden,  Verluste  und
Kosten,  entstanden  durch  Kollision,  Strandung,  Leckspringen,  Sinken,  Kentern  von  Fahrzeugen,
Brechen  von  Schlepptrossen  und  alle  anderen  Schiffahrtsunfälle,  selbst  wenn  die  dadurch  entstehenden
Schäden,  Verluste  oder  Kosten  auf  irgendeine  rechtswidrige  Handlung,  einen  Fehler,  eine  Nachlässigkeit
  oder  einen  Irrtum  der  Angestellten  des  Betriebsunternehmers  zurückzuführen  sind;  desgleichen
nicht  für  Schäden,  Verluste  und  Kosten  durch  Explosionen,  Platzen  von  Dampfkesseln  oder  Rohrleitungen,
  Brechen  von  Schäften  oder  irgendeinen  verborgenen  Fehler  an  dem  Rumpf  von  Schleppern,
Leichtern,  Flößen  oder  sonstiger  im  Betrieb  verwendeter  Fahrzeuge  oder  an  deren  Maschinen;  desgleichen
  durch  Krieg,  Blockade,  Aufstand  oder  Aufruhr,  Streike  oder  Aussperrungen,  oder  durch  Feuer,
Blitzschlag,  Regen,  Explosionen,  Spritzwasser,  Uberschwemmung,  Fortwehen  oder  Einflüsse  von  Wind
und  Wetter,  Temperatur  und  Klima,  wie  auch  durch  Vertreiben  von  Holz  beim  Anlandflößen,  Sichwerfen,
  Springen  oder  Splittern  von  Holz,  Lösung  von  Bündeln,  Verletzung,  Verenden  oder  überbordspringen
  von  Tieren,  Befleckung  unverpackter  Güter  oder  Verpackungen,  Verderben,  Fäulnis,
Ratten=  oder  Wurmfraß,  Rost,  Schweiß,  Zersetzung,  Schwinden,  Leckage  oder  irgendeinem  anderen,
aus  der  natürlichen  Beschaffenheit  der  Güter  oder  deren  äußerlich  nicht  erkennbaren  mangelhaften
Packung  oder  durch  deren  Berührung  mit  oder  der  Ausdünstung  und  Leckage  von  anderen  Gütern
entstandenen  Schaden;  ferner  nicht  für  durch  ungenaue  oder  mangelhafte  Adressierung  oder  durch
Verwischen  der  Marken  und  Adressen  und  Bezeichnung  der  Gepäckstücke  oder  der  Güter  verursachte
Versehen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Gold,  Silber,  Edelmetalle,  Geld,
Dokumente,  Juwelen,  Rohdiamanten,  Kunstwerke  und  Gegenstände  von  Liebhaberwert;  für  andere
Gegenstände  ist  er  nur  verantwortlich  mit  4  /4  für  das  Kubikdezimeter  bis  zu  einem  Höchstbetrage
von  2000  “  für  das  Kollo,  es  sei  denn  der  Wert  ihm  vorher  ausdrücklich  bekannt  gegeben  entweder
von  dem  Kapitän  des  Schiffes,  dem  Empfänger  oder  dem  Verschiffer.  Mündliche  Mitteilungen
werden  für  Erklärungen  im  Sinne  dieser  Bestimmung  nicht  angesehen.  Für  auf  Paketschein  verladene
  Güter  haftet  der  Betriebsunternehmer  bis  zum  Höchstbetrage  von  20.J¼/  für  auf  Gepäckschein
verladene  Gepäckstücke  bis  zum  Höchstbetrage  von  50  /4.  Für  Beschädigungen  und  Verluste  an
Gepäck,  für  das  keine  Beförderungsgebühren  erhoben  werden,  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht.

7.  Der  Betriebsunternehmer  haftet  nicht  für  Benachteiligungen,  die  dadurch  entstehen,  daß
infolge  Versagens  der  elektrischen  Anlagen  der  Betrieb  des  großen  Kranes  und  damit  das  Landen
von  Stücken  über  viereinhalb  Tonnen  über  die  Brücke  unmöglich  wird.

8.  Der  Betriebsunternehmer  haftet  nicht  dafür,  daß  die  Stückgüter  im  Einzelgewicht  von
über  4,5  t  und  die  Massengüter,  die  bei  der  Landung  auf  der  Brücke  unter  den  Kranen  übergeben
werden,  auf  bzw.  in  den  Eisenbahnwagen  sachgemäß  gestapelt  werden.  Er  ist  aber  verpflichtet,  den
Münschen  der  Empfänger  über  die  Art  der  Stapelung  soweit  als  möglich  zu  entsprechen,  soweit
diese  rechtzeitig,  d.  h.  vor  Beginn  der  Beladung  des  betreffenden  Wagens,  gestellt  worden  sind.)

K.  Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Gewicht,  Maß,  Beschaffenheit,  Juhalt  und  Wert  der  Gepäckstücke  oder  Güter  und  Tiere,
selbst  wenn  in  den  Manifesten,  Konnossementen,  Mitwirkungsaufträgen  oder  sonstigen  Dokumenten
angegeben,  gelten  als  dem  Betriebsunternehmer  unbekannt;  ausgenommen,  wenn  das  Gegenteil
ausdrücklich  anerkannt  und  schriftlich  vereinbart  ist.

2.  Werden  dem  Betriebsunternehmer  Güter  oder  Gepäckstücke  übergeben,  deren  Beschädigung,
schlechte  Beschaffenheit  oder  schlechte  Verpackung  sichtbar  ist,  so  hat  er  diese  Mängel  in  der  Empfangsbescheinigung
  zu  bemerken,  widrigenfalls  er  dem  Empfänger  dafür  verantwortlich  ist.

*7)  Es  wird  darauf  bingewiesen,  daß  sich  die  Juteressenten  gegen  alle  diejenigen  Schäden,  für  die  der
Betriebeuuternehmer  nicht  haftet,  durch  Versicherung  decken  konnen.
        <pb n="639" />
        EG  589  20

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  auch  entzündliche,  explosive,  ätzende  oder  sonst
gefährliche  Güter  zu  befördern.

4.  Die  Reedereien  oder  Verschiffer  sind  haftpflichtig  für  jeglichen  durch  solche  Güter  oder
Gepäckstücke  anderen  Gütern,  Menschen,  Tieren,  den  Fahrzeugen  oder  den  Anlagen  am  Lande  verursachten
  Schaden,  wenn  solche  gefährlichen  Güter  ohne  genaue  Angabe  ihrer  Natur  gelöscht  oder
zur  Verschiffung  angeliefert  werden,  gleichviel  ob  der  betreffende  Schiffsführer  bzw.  Verschiffer  sich
der  gefährlichen  Natur  der  Güter  bewußt  gewesen  ist  oder  nicht,  oder  ob  derselbe  für  eigene  Rechnung
oder  im  Auftrage  Dritter  gehandelt  hat.

L.  Schadensforderungen.

1.  Die  Empfänger  oder  Verschiffer  sind  verpflichtet,  Ansprüche  gegen  den  Betriebsunternehmer
  wegen  Beschädigung  oder  Verlust  von  Raumgepäck,  Gütern  oder  Tieren  innerhalb  eines
Monats  nach  beendeter  Beladung  oder  Entlöschung  des  betreffenden  Schiffes  bei  dem  Betriebsunternehmer
  brieflich,  notfalls  zunächst  ohne  Wertangabe,  geltend  zu  machen.  Später  gestellte  Ansprüche
  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  zurückzuweisen.  Nur  wenn  der  Empfänger  nachweisen
kann,  daß  er  wegen  ganz  besonderer  Umstände  nicht  in  der  Lage  gewesen  ist,  seine  Schadensforderung
  innerhalb  der  angegebenen  Frist  bei  dem  Betriebsunternehmer  anzubringen,  verlängert  sich
ausnahmsweise  die  Frist  zur  Einreichung  der  Schadensforderung  bis  auf  zwei  Monate  nach  Abgang
des  betreffenden  Dampfers  von  Swakopmund.

2.  Nach  beendeter  Entlöschung  oder  Beladung  eines  jeden  Schiffes  hat  der  Betriebsunternehmer
  den  betreffenden  Tag  durch  Aushang  an  einer  Tafel  in  dauerhafter  Schrift  an  seinem
Geschäftshause  bekanntzugeben.  Der  Aushang  muß  bis  zum  Ablaufe  der  für  die  Stellung  von  Ansprüchen
  gesetzten  einmonatigen  Frist  aufrechterhalten  werden.

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist,  unbeschadet  der  Bestimmungen  unter  K2,  nicht  verpflichtet,
die  Interessen  der  Empfänger  für  vom  Schiffe  nicht  oder  beschädigt  gelandete  Gepäckstücke,  Tiere
oder  Güter  wahrzunehmen;  dies  haben  die  Empfänger  selbst  zu  tun.

4.  In  den  Schadensansprüchen  gegen  den  Betriebsunternehmer  sind  die  Preise  der  fehlenden
oder  beschädigten  Güter  nach  dem  Grundsatz  aufzumachen,  daß  nur  für  den  Kostenpreis  der  Güter
im  Verschiffungshafen  zuzüglich  etwa  bezahlter  Fracht  und  Versicherungsprämie  Ersatz  geleistet  wird.
Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  zwecks  Feststellung  dieser  Werte  von  dem  Empfänger  die
Vorlegung  der  Originalfaktura  zu  fordern.

M.  Gebühren.

1.  Die  Rechnungen  des  Betriebsunternehmers  über  seine  Beförderungsgebühren  und  die
fiskalischen  Hafenabgaben,  soweit  deren  Einziehung  ihm  obliegt,  sind  in  allen  Fällen  vor  Ausführung
der  Leistungen  zu  begleichen.

2.  Dem  Betriebsunternehmer  steht  nach  Maßgabe  des  §  623  H.-G.-B.  an  allen  beförderten
Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  ein  Pfandrecht  zu  für  die  Beschaffung  seiner  Gebühren  und  der
sonstigen  aus  dem  Betriebe  sich  ergebenden  Forderungen.

Signale  für  den  Landungsbetrieb.

Folgende  Flaggensignale,  am  Flaggenmast  auf  der  Brücke  gehißt,  bedeuten:
M:  „Mittagspause“.
JGJ:  „Ganz  aufhören  mit  Löschen“.
JES:  „Wieder  anfangen“  (wenn  das  Löschen  unterbrochen  war).
FQ:  „Einfahrt  ist  gefährlich,  es  können  nur  große  Boote  an  der  Brücke  landen,  dürfen
aber  nicht  von  Barkassen  eingeschleppt  werden“.
FR:  „Barre  unpassierbar,  jeder  Verkehr  mit  Land  unterbrochen“.
B  und  zwei  Töne  mit  der  Sirene:  „Wir  brauchen  eine  Barkasse  an  der  Brücke“.
NC  und  mehrere  Töne  mit  der  Sirene:  „Fahrzeuge  in  der  Nähe  des  Strandes  in
Gefahr,  brauche  sofort  Schlepperhilfe“.
Flaggen=  und  Pfeifensignale  an  Bord  der  Dampfer:
B:  „Leichter  oder  Floß  ist  voll,  wünsche  Schlepper“.
RA  und  vier  lange  Töne  mit  der  Dampfpfeife:  „Floß,  Leichter  oder  Boot  treibt  weg“.
4
        <pb n="640" />
        W  590  20

Sirenensignale  bei  Nebel  von  der  Brücke:
In  kurzen  Pausen  ein  langgezogener  Ton  bedeutet:
„Gute  See,  es  wird  mit  großen  Booten  und  Leichtern  an  der  Brücke  gearbeitet“.
In  kurzen  Pausen  zwei  lange  Töne  bedeutet:
„Einfahrt  für  Barkassen  gefährlich,  wir  können  nur  mit  großen  Booten  arbeiten“.
In  kurzen  Pausen  drei  lange  Töne  bedeutet:
„Schlechte  See,  es  wird  nicht  gearbeitet“.
Die  Steuerer  der  Schiffsbarkassen  sind  von  der  Schiffsleitung  zu  unterrichten,  daß  sie  den
Anordnungen  des  ausfsichtführenden  Beamten  vom  Außendienst  sowie  dem  Brückenaufseher  des
Betriebsunternehmers  Folge  zu  leisten  haben.

 

Jusatzverordnung  des  Couverneurs  von  Meuguinen  zu  der  Verordnung,  betr.  das
Verbot  der  Verabfolgung  geistiger  Getränke  an  Eingeborene.
Vom  11.  April  1912.

·  Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  1903,  S.  509)  wird  hiermit  für  das  Schutzgebiet  Neuguinea  einschließlich
  des  Inselgebiets  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Marschall-Inseln  verordnet,
was  folgt:

§  2  der  Verordnung,  betreffend  das  Verbot  der  Verabfolgung  geistiger  Getränke  an  Eingeborene,
  vom  1.  Oktober  1909  (Kol.  Bl.  1910,  S.  47  f.)  erhält  als  Absatz  VII  den  nachstehenden  Zusatz:

Die  örtlich  zuständige  Behörde  (Bezirksamt,  Station)  kann  dauernd  oder  vorübergehend
Ausnahmen  von  den  Bestimmungen  des  §  2  gestatten.

Rabaul,  den  11.  April  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

 

 

 

 

personalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  bisherigen  Gouverneur
von  Togo  Edmund  Brückner  zum  Geheimen  Ober-Regierungsrat  und  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,
  Seine  Hoheit  den  Herzog  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg  zum  Kaeiserlichen
Gouverneur  von  Togo  sowie  den  bisherigen  Oberrichter  und  Ersten  Referenten  bei  dem  Gouvernement
von  Samoa,  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Erich  Schultz  zum  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Samoa
zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  mit  Wirkung  vom  1.  August
d.  Is.  zum  Landgerichtsdirektor  beim  Landgericht  II  in  Berlin  ernannten  Kammergerichtsrat
Straehler  auch  für  die  Dauer  seines  neuen  Amts  zum  Mitgliede  (Beisitzer)  des  Disziplinarhofs
für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachgenannten
Beamten  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung  der  ihnen  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem
Großherzog  von  Mecklenburg  verliehenen  Ordensauszeichnungen  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Komturkreuzes  des  Greifenordens:
dem  Gouverneur  von  Togo  Brückner;

des  Ehrenkreuzes  des  Greifenordens:
dem  Geheimen  Regierungsrat  Tecklen  burg.
        <pb n="641" />
        G  591  r

Nachruf.
Am  17.  Juni  d.  Js.  verstarb  plötzlich  der  Kaiserliche  Rechnungsrat  im  Reichs-Kolonialamt
Gustav  Paul

im  Alter  von  42  Jahren.

Rechnungsrat  Paul  war  in  den  Jahren  1894  bis  1896  in  Deutsch-Ostafrika  tätig  und
gehört  seit  dem  Jahre  1900  der  Kolonial-Zentralverwaltung  an.
Die  langjährigen  Dienste  des  Verstorbenen  in  der  Kolonialverwaltung  sichern  ihm  ein

ehrenvolles  Andenken.
Berlin,  den  22.  Juni  1912.

Reichs-Kolonialamt.
In  Vertretung:
Dr.  Conze.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  31.  Mai  1912.
John,  Feuerwerks-Oberleutnant,  zum  Feuerwerks-Hauptmann  befördert.
A.  K.  O.  vom  4.  Juni  1912.
Nachfolgenden  Offizieren  und  Sanitätsoffizieren  ist  das  Dienstauszeichnungskreuz  verliehen:
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:

den  Hauptleuten  Reinhard,  v.  Einsiedel,  Brentzel  und  Paschen,
den  Oberleutnants  v.  Kornatzki  und  Ritter  u.  Edler  Herr  v.  Berger,

dem  Oberstabsarzt  Professor  Ollwig,
dem  Stabsarzt  Dr.  Engeland;

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
den  Hauptleuten  Medding,  Witte,  Cruse,  Hollaender  und  Müller;

Schutztruppe  für  Kamerun:

dem  Hauptmann  Rammstedt,

den  Oberleutnants  Schipper,  v.  Heigelin  und  Rausch.

 

 

 

Deutsch-Ostafriha.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  am  13.  Mai:  Landmesser  Woeckner,
Sekretär  Höntsch,  kommiss.  Assistent  1.  Kl.  Williges,
Assistent  2.  Kl.  Eggert,  Polizeiwachtmeister  Straßburg,
  Kanzleigehilfe  Neuß;  am  30.  Mai:  kommiss.
Sekretär  Westhaus,  kommiss.  Assistent  1.  Kl.
Wunderlich,  Assistent  2.  Kl.  Kuhne,  Förster  Jeep.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  15.  April:  Bezirksamtmann  Köstlin,
Regierungsassessor  Dr.  Kaempfe,  Bergasesessor
Zingel,  kommiss.  Sekretär  Krüger,  kommiss.
Assistent  2.  Kl.  Reinicke,  die  Polizeiwachtmeister
Lenzen  und  Piorr,  Katasterzeichner  Ruprecht,
Förster  Jahn,  Kanzleigehilfe  Knaupe;  am
30.  April:  Finanzdirektor  Dahlgrün,  Bezirksamtmann
  Sperling,  Regierungsbaumeister  Rosien,
  Landmesser  Günther,  die  Sekretäre  Krimling,
  Manneschmidt  und  Altmann,  Ober- 



gärtner  Brönnle,  kommiss.  Assistent  2.  Kl.
Hoffmann,  Werkmeister  Gräfe,  kommiss.  Lazarettverwalter
  Ludzuweit,  Kanzleigehilfe  Bartel.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  30.  Mai:
Sanitätssergeant  Rudolph;  am  30.  Juni:  Stabsarzt
  Dr.  Grothusen.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  Mai  eingetroffen:
Sergeant  Kasten.

Kamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Assessor  Bomke,  Rechnungsrat  Nagel,
Stationsleiter  Godtknecht,  Lehrer  Haas,  Techniker
  Teichmann,  Gärtner  Reußner,  die  Polizeimeister
  Lindemann  und  Welicker.

Am  24.  Juni  sind  wiederausgereist:  Sekretär
Langkraer,  Lehrer  Klein-Schonnefeld,  Land-
        <pb n="642" />
        W  592  20

wirtschaftlicher  Gehilfe  Eberhardt,  Bureaugehilfe
Kühl.

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  Mai  mit  Heimaturlaub
  verlassen:  Regierungsrat  Dr.  Ruppel,
Regierungsarzt  Dr.  Räbiger,  Landwirtschaftlicher
Sachverständiger  Dr.  Krüger,  Zollsekretär  Braun,
Techniker  Gastager,  Maschinist  Rißler,  Polizeimeister
  Hoffmann,  Stationsbeamter  Hartig,
Obersenne  Zech.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  9.  Juni  angetreten:  die
Sanitätssergeanten  Kleinert,  Rogge  und  Trabold.


ogo.

Der  Referent  beim  Gouvernement  Togo,  Regierungsrat
  Hermans,  hat  am  10.  Juni  die
Wiederausreise  nach  Lome  angetreten.

 

Deutsch-Südwestakriha.

Auf  Heimaturlaub  sind  abgereist:  am  20.  April:
Polizeiwachtmeister  Paul;  am  13.  Mai:  Polizeiwachtmeister
  Schimke  und  die  Polizeisergeanten
Taenzer  und  Ewert;  am  14.  Mai:  Landmesser
Stübner,  Gouvernementssekretär  Bauingenieur
Finke,  Bezirksamtssekretär  Ferse,  Zollaufseher
Seebrecht,  Gouvernementsgärtner  Reuter,  die
Polizeisergeanten  Müller,  Peters,  Scheiter,
Schmidt,  Schulze  und  Ettengruber.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  25.  Juni  angetreten:  Oberleutnant
  Müller,  Leutnant  Pieper,  Stabsarzt
Dr.  Summa  und  Unterzahlmeister  Hoff.

Samoa.

Landwirtschaftl.  Sachverständiger  Dr.  Sessous
ist  am  8.  April  im  Schutzgebiet  eingetroffen.

Wegebauaufseher  Brenner  hat  das  Schutzgebiet
  am  6.  April  mit  Heimaturlaub  verlassen.

 

 

 

 

 

 

 

Ticchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Machrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  tellweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Ostafrika.
Die  Bahn  Daressalam—ODorogoro—Taobora  Iim  Ralenberjahr  1911.

Der  Bau  der  Bahn  hat  auch  im  Kalenderjahr
  1911  sehr  rasche  Fortschritte  gemacht,  so  daß
die  Gleisspitze  Tabora  (Kilometer  848)  am  26.  Februar
  1912  erreichte.  Voraussichtlich  wird  nach
Vollendung  der  Restarbeiten  die  letzte  Strecke
Malongwe  —Tabora  (110  km)  Anfang  Juli  1912
abgenommen  und  dem  öffentlichen  Verkehr  über- 



geben  werden  können.  Auch  Betrieb  und  Verkehr
auf  den  fertiggestellten  Strecken  haben  sich  im
Jahre  1911  befriedigend  weiter  entwickelt.  Die
mittlere  Betriebslänge  hat  sich  von  314  km  im
Jahre  1910  auf  517  km  im  Jahre  1911  ausgedehnt,
  das  ist  eine  Steigerung  um  65,6  v.  H.
gegen  das  Vorjahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

J.  unterschied  gegen
Kalenderjahr  9r:
Daressalam  —Kilossa  —  Manjoni.  #  das  Vorjahr
1910  #  1911  im  ganzen  1  v.  H.
Mittlere  Betriebslänge:  km  314  517  +  203  +  65.6
Befördert:
WeiWße  5  586  6982  +  1  396  #.  25
Farbige  50  494  70600  —  20  115  39.8
Zusammen  56  080  77591  215611  4  38,4
Personenkilometer  7  730  556  11  2229899  +  3492  433  +  45,.2
für  das  Kilometer  Bahn  24  620  21  78—  2912  —  11,8
Tonnen:
Stückgut  4004  b  oss  4  1082  +  27
Wagenladungen  5  826  12  236  +  6  410  K  110
Zusammen  9830  173S21  7492  —  706
Baugut  ...  66161  56  66844  52  P  0,923
Im  ganzen  65  991  „  74000—.  8  0151  +T  12,1
        <pb n="643" />
        G593
Unterschied  gegen
Kalenderjahr
Daressalam  —Kilossa—Manjoni.  das  Vorjahr
1910  1911  im  ganzen  v.  H.
Tonnenkilometer:
Stück=  und  Wagenladungsgut  1  984  605  3  468  OC  E  1  478  3966  +  74,5
Baugut  15  811  428  28  628  283  +12  816  855+  81
Zusammen  17  796  033  32  091  28242M14  295  251  —  80,3
Für  das  Kilometer  Bahn:
Stück=  und  Fagenlabungsgut  6320  669098  —  378F  6.0
Baugut  .  ...  50  355  55  344  5019  +  10
Zusammen  56  675  6207272—  5397  +  9,5
Großvieh  Stück  2306  8  680  *  1  37v4  +  59.6
Kleinvieh.  -  3  608  7288  —
Zusammen  5914  10  968  5054—  85,5
Einnahmen  (in  Rupien  =  133  6%  aus:
Personenverkehr  148  244,  218  9822—  70678  +47,6
Gepäck,  Fahrrädern,  Hunden  17  836  32238  14402  +  81
Güterverkehr:
Stück-  und  Wagenladungsgut  386  038  647  137  261089  —  67,7
Baugut.  .  592  929  1  075  211  +  482  2822  +  81,3
+  237  17111L4214  7127)
Güterverkehr  zusammen  ..  1  216  138  1  9370600  720922  +  59,3
Tierverkehr  .........  ..  20  446  839  189  138743  91,5
Sonstigem  ..  5811  10  656
Gesamteinnahme  Rp.  1  408  475  2238  065
4  1  877966  2984  087+  1  106  12311  59
für  das  Kilometer  ...  A  5980  5  772  —  208  —  3,5
Betriebsausg.  (ohne  Speisung  d.  kErnenerungsfonds  2  1  462  500  2339  12—  876  622  59,8
für  das  Kilometer  4  4  658  452—  134
Betriebs  ziffeern  ..  78  v.  H.  78,4  v.  H.  *  0,4  v.  H.
Betriebsüberschuß  A.  415  466  644  965  229  499  +  55
für  das  Kilometer  AM  1323  1248  —  75
Zugkilometer  im  ganzen  ..  615  523  947030  —M  331  507  +  53.7
für  das  Kilometer  .  ..  ..  1  960  1882—  128
Ausgabe  für  das  Zugkilometer  AM  2,37  2,47  +  0,10
Zugkilometer  in:
Gemischten  Zügen  100  393  127215  +  26  822  —  206.8
Arbeitszügen  55  889  459522—  9937  —  17,8
Materialzügen.  440  860  757741t6—  316886  +  72
Sonderzügen  18  381  16  117  2264
Wagenachskilometer  in:
Gemischten  Zügen:
Personenwagen  1  403  085  1  866  222  +  463  137  —  33
Güterwagen  637  303  865  698  +  228  395  +  35,8
Arbeitszügen  1  070  667  843  430  —  227237  —  21,.2
Materialzügen.  8  665  515  16  405  662  +  7740  167  +  89
Sonderzügen  ....  157  986  186  7866  +—  29390  +  18.7
Zusammen  11  933  966  20  167  818  8233  8822  +  69
Züge:
Gemischte  312  378  66
Sonstige  1  999  2468  469
Zusammen  2311  2846  14  535  23,2
Durchschnittliche  Zugstärke  in  Achsen  19,4  —  1,09  +  9.8

1)  =  316  288  .4x,  das  sind  2.0  Pf.  gastieo  für  das  Kilometer.

:)  =  286  263.4  10,0  Pf.

Infolge  dieser  räumlichen  Ausdehnung  der
Bahn  hat  sich,  wie  die  vorstehende  Zusammenstellung
  erkennen  läßt,  der  Verkehr  und  die  Einnahme
  daraus  auf  allen  Gebieten  erheblich  gesteigert.

  Bei  dem  Vergleich  der  Ziffern  mit  denen
des  Vorjahrs  ist  daher  gewisse  Vorsicht  geboten,
und  die  auf  das  Kilometer  durchschnittlicher  Be- 



niebslänge  der  Bahn  zurückgeführten  Verkehrsund
  Ertragsziffern  zeigen  wie  im  Vorjahr  vielfach
kleine  Rückgänge,  die  durch  das  Hinzutreten  der

 

neuen  noch  verkehrsschwachen  Bahngebiete  herbeigeführt
  werden.  Die  Zahl  der  beförderten
Reisenden  hat  um  38,4  v.  H.,  die  der  Personenkilometer
  um  45,2,  der  Ertrag  daraus  um  47,6
        <pb n="644" />
        W  594  2e.0

v.  H.  gegen  das  Vorjahr  zugenommen.  Die
Steigerung  im  Güterverkehr  hat  betragen  nach
der  Tonnenzahl  bei  Stückgut  27,  bei  Wagenladungen
  110,  im  ganzen  76  v.  H.;  beim  Baugut
ist  keine  wesentliche  Zunahme  der  Tonnenzahl
gegen  das  Vorjahr  zu  verzeichnen.  Nach  der
Zahl  der  Tonnenkilometer  aber  beläuft  sich  die
Steigerung

bei  Stück=  und  Wagenladungsgut  auf  74,5  v.  H.
bei  Baugut  81  -
im  ganzen  für  den  Güterverkehr  -680,3  —-Die

  Zahl  der  Tonnenkilometer  auf  das  Kilo—
meter  durchschnittlicher  Betriebslänge  ergibt  eine
Steigerung  gegen  das  Vorjahr  von  6  v.  H.  bei
Stück=  und  Wagenladungsgut  und  10  v.  H.  bei
Baugut.  Der  Ertrag  aus  dem  Güterverkehr
hat  sich  gegen  das  Vorjahr  um  59,3  v.  H.  gesteigert,
  wozu  natürlich  der  starke  Baugutverkehr
wesentlich  beigetragen  hat.

Der  Viehverkehr  hat  sich  nach  der  beförderten
  Stückzahl  um  85,5  v.  H.,  nach  seinem
Erträgnis  sogar  um  91,5  v.  H.  gegen  das  Vorjahr
  gehoben.

Die  Roheinnahme  der  Bahn  zeigt  insgesamt
wie  die  Betriebsausgabe  eine  ungefähr  gleiche
Steigerung  um  etwa  59  v.  H.,  die  Betriebsziffer
hält  sich  daher  mit  78,4  (i.  Vorj.  78)  v.  H.  auf
ungefähr  gleicher  Höhe  mit  dem  Vorjahr.

Die  Betriebsausgaben  für  das  Kilometer  sind
von  4658  Ac  im  Jahre  1910  auf  4524  im
Jahre  1911  zurückgegangen.  Der  Betriebsüberschuß
  hat  sich  gehoben  von  415  466  (A  im  Jahre
1910  auf  644  965  im  Jahre  1911,  also  mehr
229  499  4  =  55  v.  H.  Der  überschuß  für  das
Kilometer  Bahn  ist  von  1323  auf  1248.7“  zurückgegangen.
  An  Zugkilometern  wurden  geleistet
947  030  gegen  615.523  im  Vorjahr,  also  mehr
331  507  =  53,7  v.  H.  Die  Ausgabe  für  das
Zugkilometer  ist  von  2,37  auf  2,47.K  gestiegen.
  Die  Wagenachskilometer  sind  von
11  933  966  auf  20  167  818  gestiegen,  die  Zahl
der  Züge  von  2311  auf  2846,  die  durchschnittliche
  Zugstärke  von  19,4  auf  21,3  Achsen.

Wie  man  erkennt,  hat  also  im  ganzen  trotz
der  erheblichen  räumlichen  Ausdehnung  der  Bahn
der  Verkehr  und  das  Erträgnis  daraus  sich  in
annähernd  gleichem  Verhältnis  weiter  gesteigert.
Dieses  Ergebnis  darf  man  um  so  günstiger  beurteilen,
  als  die  neu  erschlossenen  Gebiete  zum
Teil  schwach  bevölkert  und  wirtschaftlich  noch
wenig  entwickelt  sind.

Die  Güterbeförderung  zeigt  im  wesentlichen
folgende  Ziffern  (die  des  Vorjahres  in  Klammern:
Nach  dem  Innern:  3835  (2734)  t  Lebensmittel
und  Getränke,  1818  (1001)  t  Ge=  und  Verbrauchsgegenstände
  aller  Art,  5792  (1767)t  Holzund
  Eisenwaren,  Baustoffe;  707  (626)  t  Feld- 



und  Gartenfrüchte  sowie  tierische  Erzeugnisse,
26  (9)  t  Plantagenerzeugnisse,  691  (1411)  t
sonstige  Güter,  zusammen  12  869  (7548)  t.  Nach
der  Küste:  90  (11)  t  Lebensmittel  und  Getränke,
105  (15)  t  Ge=  und  Verbrauchsgegenstände,  2331
(1247)  t  Holz=  und  Eisenwaren,  Baustoffe,  971
(157)  t  Feld=  und  Gartenfrüchte,  692  (264)  t
Plantagenerzeugnisse,  264  (588)t  sonstige  Güter,
zusammen  4453  (2282)  t.

Der  durchschnittliche  Reiseweg  des  Europäers
betrug  196  (168)  km,  des  Farbigen  138  (134)  km,
das  durchschnittliche  Fahrgeld  des  Europäers
12,51  (10,25)  Rp.,  des  Farbigen  1,86  (1,80)  Rp.,
die  Einnahme  für  das  Personenkilometer  2,61
(2,60)  Pf.

Für  die  Tonne  Güter  sind  durchschnittlich
vereinnahmt  37,38  (39,27)  Rp.  Im  Viehpverkehr
betrug  die  Einnahme  für  das  Stück  Großvieh
7,22  (6,77)  Rp.,  für  das  Stück  Kleinvieh  1,24
(1,34)  Rp.,  im  ganzen  für  das  Kilometer  Bahn
75,81  (65,11)  Rp.

Die  Zahl  der  Beamten  und  Bediensteten  betrug
  am  Ende  des  Kalenderjahres  1911  143
(113)  Europäer  und  3625  (2639)  Farbige.

Der  Betriebsmittelpark  umfaßte  am  Ende  des
Kalenderjahres  1911:  44  Tenderlokomotiven  und
10  Lokomotiven  mit  Schlepptender,  30  (26)
Wasserwagen,  2  Revisionswagen  (pvierachsig),
15  Personenwagen  wie  im  Vorjahr,  3  Zahlwagen,
  5  Gepäckwagen  wie  im  Vorjahr,  55  gedeckte
  Güterwagen,  davon  5  vierachsig,  175  (144)
offene  Güterwagen,  davon  145  zweiachsig,  30  vierachsig,
  60  Schienenwagen  wie  im  Vorjahr,
1  Kranwagen,  7  Motordräsinen,  7  Handhebeldräsinen,
  23  Bahnmeisterwagen.  Am  Ende  des
Geschäftsjahres  waren  außerdem  bestellt  5  Lokomotiven
  mit  Schlepptender,  5  vierachsige  Personenwagen
  III.  Klasse  und  2  Kranwagen.

Auf  der  Betriebsstrecke  Daressalam—  Malongwe

(738  km)  verkehren  jetzt  wöchentlich  in  jeder

Richtung  zwei  Züge,  und  zwar  Montag  und
Freitag  ab  Daressalam  und  Sonntag  und  Mittwoch
  ab  Malongwe.  Außerdem  fährt  je  ein  Zug
von  Daressalam  nach  Morogoro  Mittwochs  und
in  umgekehrter  Richtung  Sonnabends.  Zur  Beförderung
  der  Baumaterialien  mußten  täglich  zwei
bis  drei  Materialzüge  in  jeder  Richtung  verkehren.
Dem  Erneuerungsfonds  wurden  zugewiesen
475  217,  29  -“  und  an  Zinsen  30  902,63  J7,
außerdem  für  das  Elektrizitätswerk  33  524,84  ¾,
im  ganzen  539  644,76  .J.  Die  Bahnanlage  und
ausrüstung  steht  zu  Buche  mit  17  851  959,42
für  die  Strecke  Daressalam  —  Morogoro,
7915  983,31  .%  für  die  Strecke  Morogoro—
Kilossa  und  13  058  482,01.  für  die  Strecke
KilossaKikombo,  zusammen  38  826  424,74  ¼.
soweit  die  Abrechnung  zur  Zeit  erfolgt  ist.
        <pb n="645" />
        595  e.

Die  Nord-  (Qsambara-)  Eisenbahn  im  Rechnungssahr  1911.
Vorläufige  Betriebseinnahmen  und  zausgaben  in  Mark.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l
Monate  Betriebs-  Ennahmen  aus  Zusammen  Betriebs-  Betriebs-Personen-
  Güter=  .  Ausgaben  Uberschu
verkehr  verkehr  1  Sonstigem  g  schuß
1911
April  .  23609  72435l  2826:98870  —  —
Mai  25  089  73240  1  102  99  431  —  —
Juni-  2344  80276  24111  106031  —  —
Juli  26  344  77905  3284  107533  —  —
August  25  848  99  720  "„  3  724  129  292  —  —
September  25  083  72030  2  196  99  309  —  —
Summe  149  317  475  606  15  543  640  466  383  112  257  354
Oktober.  29  298  56  357  3016  „  88  671  —
November.  28260  50  160  2142  80  562  —
Dezember.  33  682  54  265  3  114  91.061  —
1912
Januar.  28  365  59  675  4310  92  350
Februar  27534  61  309  1  860  90  703  —  —
März  32350  59  603  6  44  98  427
Summe  179  4899  341  369  20%6541774  423  082  118  692
Gesamtsumme  des  Rech-  s  «
nungsjahres  1911  328  806066  816  975  86  459  1  182  240  806  194  376  046
T  —  68,2  v.  H.  d.  Einn.
Im  Vorjahr  281  468  847  727  60  558  1  189  748  616  937  572  811
1  519  v.H.  b.  Einn.

 

 

Wie  die  vorstehende  Zusammenstellung  erkennen
  läßt,  hat  sich  nach  Vollendung  der  Nordbahn
  bis  Moschi  und  nach  dem  Aufhören  der
Baufrachten  der  notwendig  zu  erwartende  Rückgang
  der  Einnahmen  im  Rechnungsjahr  1911
nach  den  vorläufigen  Betriebsergebnissen  zunächst
  im  Güterverkehr  um  rund  31  000  .X  gegen
das  Vorjahr  ergeben.  Im  Personenverkehr  hielt
dagegen  die  Steigerung  der  Einnahmen  gegen
das  Vorjahr  noch  weiter  an,  so  daß  dieses  noch
um  rund  47  000  übertroffen  wurde.  Die
Gesamteinnahmen  erleiden  daher  nur  einen  Rück- 



 

 

gang  gegen  das  Vorjahr  um  rund  7500  M.
Da  aber  gleichzeitig  die  Betriebsausgaben  von
rund  616  900  auf  rund  806  200,  also  um  rund
189  300  .K  gestiegen  sind,  so  vermindert  sich  der
Betriebsüberschuß  um  rund  196  800  K  auf  rund
376  000  MKF.  Hiervon  sind  zu  bestreiten  der  dem
Gouvernement  zufließende  Mindestpachtzins  von
246  000  —  und  die  Entschädigung  an  den
Betriebspächter  von  30  O000  —“,  so  daß  noch
rund  100  000  .7  üÜberschuß  verbleiben,  wovon
ein  Zehntel  =  rund  10  000  (Kl  an  die  Pächterin,
neun  Zehntel  =  90  000  „TX  an  den  Fiskus  fallen.

 

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  deutsch  -oftafrikansschen  Schutzgebiets  über  die  Soustellen
der  Küste  im  IV.  Viertel  des  kalendersahre  161n  eslelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum
es  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  7,  S.  295  ff.)
*êr-1  mD

Benennung  der  Warengruppen  IV  iertel  IV  Fiertel  ZunahmesAbnahme
Wert.é4  Wert.Wert  Wert.“

A.  Einfuhr.  ’"  "

I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:

2)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  707  116  818  072  —  110  956

b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  109  048  95  3093689  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  327896  410  476  —  82  580
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  20  384  29  682  —  9  298
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  265  146  285  173  —  20  027

k  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternmitel  40  181  23  4216759  —
g)  Pflanzenfasern  .  .  ..  .  .  1122  1163  —  41

5  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  254  396  122  41211  984  —
Summe  1  1  7252891  785  769  —  60  470
        <pb n="646" />
        G  596  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
7  ;  ’-Benennung
  der  Warengruppen  IV  iertel  IV  iertel  ZunahmeAbnahme
Wert.  Wert[WertWert  AM
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  23  202  60  389  —  37187
b)  Fleisch  und  eßbare  ierijche  Erzeugnisse  aler  Art  251  999  269  953  —  17  954
IP)  Tierische  Rohstoffe  1  338  1  181  157  —
Summe  II  276  539  331  523  —  51984
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  398  335  370  66527670  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  105  783  112  503  —  6  720
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  270  979  23791083069  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungs  gegenstände  usw.  laußer
Lederwaren)  2  569  9966112303  65766  304  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  ürschnerwaren  142  530  148  436  —  5  906
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  14  476  12  195  2281  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren.  87  577  104  238  —  16661
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  129  459  141.071  —  11  612
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  185  868  150  41235456  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbseng  1  060  736  869  8380  190  906  —
b)  Fabrikate  1  188  31444175  958  2386  –
Summe  An  2249  080  2  045  788  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  846  468  698  õ10  147  958  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .  59  134  135  976  —  76  842
XV.  Geld  ..  397  335  719  784  —  322  449
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1911  9  458  80339298  427160  386  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  10  923  761  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  1464  948  —  —  —
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Oülsenfrüchte  18  563  10  866  7697  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  7068  7  966  —  898
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  192  837  75  308  1175629
d)  Olfrüchte,  Pflangenöle,  Pflanzenwachs  ..  382  532  426  750  –  4  218
e)  Getränke  721  178  543  —
Sämereien,  lebende  Pflanzen.  und  Futtermutel  18  343  26  741  21  602  —
8)  Pflanzenfasern  .  ...  22102171517839692378  —
5  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  1  221  968  11905591  31  377  —
Summe  I  1  0822193256  23916  010  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Ziere  .  11236  9592  1  644  —
b)  Tierische  Nahrungsmittel  12  835  6294  6  541  –
c)  Tierische  Rohstoffe  .....  457  577  545  410  —  87  833
Summe  II  481  648  561  296  —  79  648
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  186  328  212  645  —  26317
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ...  28  376  24  205  4171  —
V.  Geld  —  20  000  —  20  000
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911  4778  601  07  33570¼  216  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  4  985  211  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  206  610  —-  —  —
C.  Gesamthandel.
14237  414  —

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911.
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.

 

15900Q08972

]4  372  812  864  602

 

Zunahme  —,  Abnahme  —.

671558
        <pb n="647" />
        W  597  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

—  —

Im  IV.  Viertel

 

Im  IV.  Viertel

 

 

 

 

 

       

 

 

 

 

 

 

 

 

des  Kalenderjahressfdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Al  kg  “N  ke  M  kg  M
A.  Einfuhr.
Reis  2325  737.  522  6878621  906  655  671  —  1296  169;  132  984
Mehl  und  Backwaren  380  722  122  578336  628  110  76u44009425  5
Aucer  roh  und  raffiniert  249  331  103  õ111  399  781  137  224  —  150  469  33  713
abakfabrikate  .  37  430  136  166  55  147  184  368  —  —  17717  48202
Stille  Weine  aller  Art  51  1188  58  98000  53  797  4773E11—  6249  2  679  —
Branntweine  aller  Art  54  9111  75  406  81  932  106  489  —  —  2702131  OS3
Bier  186  636.  86  698809  483]  91  808  —  —  22847  5110
Bau=  und  Nutzholz.  950  720  253  9144866  246  121  565  93  474.  132  349  —  —
Fleisch  u.  ebbare  lierische  Erzeugn.  278562  251  999287635°  269  954  —  —  9073  17954
Zement.  2273  804  180  716|1955  716  122  55118  088,  68  165  —.  —
Ealz  .  5939912846743338820348160603  8  119  —  —
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  1  126  978  24  133|2232  101,  81  835  —  —  11105  128  57  702
Petroleum  ...  78958314185160935121340941802327757—  —
Seifen  aller  Art  107  520  64  09756122372  71  717,)  —  14  882  6742
Baumwollgewebe  614  155  1992977  559  933  1721829  54  222  271  148  —  —
Baumwollene  Belleidungen.  66  817/  300  374  763  319  972  —  —  7946.  19  599
Wollengarne  und  -waren,  auch  1  «
hatbwoacnc.  5788392398994l25681179413558—  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,

Jute  usw.  41  165  76  438  54  863.  77667  —  —  13  698  1  229
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeug-  I  I

s)Uhe..  .  1149035203  14574j42682  —  —  3  081.  J7  479
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  11  345,  90  01811577  93  164  —  –  232  3  116
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  7  330  39  753  7552  40  160  —  —  222  407
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  44  213R  37588  50034  5762  —1  8821“  20  033
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  80  7065597  73205  —  122525  6  507,  —
Tonwaren  und  Porzellan  41  477,  37  433  439  28  728  7038  8705  —  Q[  —
Glas  und  Glaswaren.  .  76351139864618111099691454029895  —  —
Robeisen,  eiserne  Schienen,  i

Stangen  usw.  .  084224010600916817223868928  55  017  191  163  —  —
Wellblech  333  630  100  037  041318  92  800  29  312,  7  237  —  —
Alle  uccht  genannten  Eisenwar  en.  1414  05  904  0064670  705  916  191  –  256  660  12  485
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  79  095,  161  975566  761  135  786  12  2  26  189  –  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  250  416  258  940  255  307  269  515  —  4891  10575
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  40  893.  57  8461  56018  09  684  —  —  15  125.  11  838
Transportmaschinen  und  Fahr-  "„  T  6

zeuge  aller  Art,  auch  Fahrräder29  617  438  9822530  041  291  524  —  147  158  424  —
Feuerwaffen  Stückzahl  400,  21  773  950  49  004  —  —  559  27231
Goldmünzen  ....  7I22011  12  27  467  —  —  5  54568
Silbermünzen  3  067|]  361  724  5  702  692  317  —  —  2  635  330  593

.  B.  Rusfuhr.

Mais  56  116  5  627  72200  4140  —  1  ä7  16  084  —
Mtama.  21  7000  3632  41  508,  4  107  —  —  19  808.  175
Hülsenfrüchte  29  112  3  180  8  658  99520  4841  2  185  —  —-Kaffee
  .  1323277s177494  49  389  58384  83  888  119110  —  —
Sirup,  Meiass  .  27638·4824659818787—!—  383433963
Tabak  ·  8  472  4717  8  465  5761  7  —  —  1044
Kopra  693  427  260  366803  145  308  512  —.  —  109  718  18146
Erdnüsse  58  215  17068  167216  43  803  —  —  109  001  26  735
Sesam.  376  484  105  008240  959  74  419135525  30  679  —  —
Rohbaumwolle  .  408871«458646283411l39939412546059252  —.  —
Sisalagavenharf  4504  729  17389692602  262.1  1089291902  467.  630  010  —  —1
Bau-,  Nutz=  und  ;Edelhölzer,  tob  l  «

bearbeitet  .  429499z51047880233112794  —I——  45073461747
Brennholz  und  Holzkohlen  .  23250  1401  48  040  582  —  —  19  790  122
Gerbhölzer,  Gerbrinden  655  611  37810  673  337  11  00  I  —  17726  6  184
Kautschuk  und  Guttaperchai  —

a)  auf  Plantagen  gewonnenen2  4  99  576108  353  724  41724  085  271  159  —  —

b)  wild  wachsender  21  088  134  752  41  246  305  267  —  —  20  158  170505
Rindvien  .  Stückzahl  90,  5639  7  560  83  5079  —  —
Milch,  Butter,  2  Eier  t  usw.  079,  5  139  1  132  1  141  3  947  3998  —  —
Elfenbein  6  895  117954  11919°  233  651  —  —  5  024.  115  697
Häute  und  Felle  180  006,  195  330936361171  861  43  645  23  478  —  —
Insektenwachs  49  899  115941315  269  95  434  4630  20  50  H  —
Glimmer  32  503  113954¼31  310  91  836  1  193  22  118  —  —-Kopal
  26  270  25  879  32  060  41  030  —  —  5  7900  18  151
Gold  —  —1  —  —  —  —  —  —

5
        <pb n="648" />
        W  598  e.0

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Hbhandels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgeblets  Über  die  Jollstellen
der  Binnengrenze  im  IV.  Veertel  des  Kalenderjahres  1911  im  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen
Jeitraum  des  Vorjahres.
„Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  7,  S.  20  f.

(Val.

 

 

Im  Im
IV.  Bertel  IV.  Viertel  Zunahmel  Abnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Warengruppen  1911  1910
Wert  Wert  MWert  MWert  M
A.  Ein  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  14  613  16  004  —  1391
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  6  083  11  667  —  5  584
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  36  071  39  0564  2983
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  ..  2872  1842  1030  —
)  Getränke  (außer  Mineralwasser)y)  .  18  884  43  613  24  729
f)eSämerreien,  lebende  Pflanzen  und  Furtermitel  1  653  1  110  543  —
g)  Pflanzenfasern  ..  7  —  7  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  25  684  89  419  —  63  835
Summe  I.  105  767  202  709  —  960  942
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  5  698  813  4885  —
b)  Fleisch  und  eßbare  tierische  erzeusnisse  aller  Art  7  151  15  176  —  8  025
J)  Tierische  Rohstoffe  17  591  897957  –  20  366
Summe  *  30  440  53  946  —  23  506
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  25  213  26  779  —  1  566
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  10  443  12  448  —  2000
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisselaußer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  10  840  19  637  —  8797
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  (aber
Lederwaren)  .  798  390  7329415565  45  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  19  956  17  223  2  733  —
VlllGumnu-undKautschuktvaren.  1697  898  7991  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  ..  10  359  7159  3200  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  9  695  9191  504  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  33  995  38  757  —  4762
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug:  2194  5  671  —  3  47
b)  Fabrikate  165  720  229  410  —  68  690
Summe  An  167  914  235  081  —  67  167
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  32  568  146  932  114  364
XIV.  Waffen  und  Munition  .  9841  8  081  1760  —
XV.  Gell  66  680  84  800  —  18  120
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1911  1  333  7981596581  —  262  783
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  353  454  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —19656  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  33  413  32  537  876  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  16  26  10
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  GBenubmittei  90  805  81  147  9658  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  177  014  228  102  —  51  068
e)  Getränke  .  —-  —  —  —
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  —  —  —  —
5  Pflanzenfasern  ...  82373  13  73768636  —
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  22  173  56  08  —  84  095
Summe  I  405  794  411  757  —  5963
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisser
a)  Lebende  Tiere  3  077  2501  576  —
b)  Tierische  Nahrungsmittel  50329  29  47620853  —
c)  Tierische  Robstoffe  ..  739  988  719044  —
Summe  II  793  394  751  0211142373  —
        <pb n="649" />
        —  599  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

,r  Im  Im

*  vu

Benennung  der  Warengruppen  IV  1  Hiertel  I7.  Viertel  ZunahmeAbnahme
Wert.440rtWert.Wert.“

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  242  875  247  586  —  4711

N.  Gewerbliche  Ezenguisse  2  804  2160  644  —

.  Geld.  .  —  —  —  —

Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911.  1  444  867]412  3224232343  —

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  679  753  —  —  —

Zunahme  Abnahme  —.  234  886  —  —  —

C.  Gesamthandel.

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911  277866539  105  6  —-  230  440

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  3  033  207  —  —  —

Zunahme  .  Abnahme  —.  254  542  —  —  —

Wichtigste  Warenposinonen.
Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  |  Wert  Menge'  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert
ke  16  kg  A.  kC  Al  kg  4464
A.  Eintfuhr.

Reis  41933  1  166  3747  952  1  186  214  —  —
Mehl  und  Backwaren  39  379  12  450  34953  14006  4426  —  —  14416
Zucker,  roh  und  raffiniert  16  3688  6762425  42  9530  —  —  9  059  2  768
Tabakfabrikate  5519918550  5  989,:  20  064  —  —  470  1514

Stille  Weine  aller  Art  60891  7589  6585  5  754  —  1  835  496  —
Branntweine  aller  Art  2  783  4844  7041  14982  —  4258  10  138
Bier  .  680514743  2258214193  —  —  15  729  9450

Bau=  und  Nutzhol  *  18/  3270  10  142  21713  12714  185621  —  I-Fleisch
  u.  eßbare  tierische  Erzeugn  3  295,  7151  6  411  176  —  —  3116  8  025
Zement.  .  .  13080  964827226513——  —  69  642  5549

Salz  .  7628.x-62884062:-35221  35  661  67  —  —

Stein-,  raunkohlen.  Briketts  25  20  —  —  25  20  —  —

Petroleum.  .  .  56  5571  15  27|065215  14236  1  812,  1  035  —
Seifen  aller  Art  5522  397617  370  10  31  —  1  848  6339

Baumwollgewebe  291  813  7432966  266  472.  671  660  25341  71  607  —
Baumwollene  Bekleidungen.  4380  23  320  6  791  29213  —  —  2  411  5  893

Wollengarne  und  -waren,  auch  I

halbwollene  ....  163477430  1926  8056  —  —  292  626
Garne  und  Waren  aus  Leinen,

Jute  usw.  4117  8  539  6  154.  7  608  —  931  2  007  —
Posamentierwaren,  Schirme,  Jangschuhe

  1  6111  3385  1  682  4  133  —  —  71  748
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  1  9u1  10  761  1  023  70082  891  3675  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  1  528.  7421  885  5694  643  1  72  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  86700  6508  5  573.  5226  3  007.  1282  —  —
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  4  183)  6  156  3  736,  6891  447.  —  —  735
Tonwaren  und  Porzellan  728  779  593  587  135  192  —  —
Glas  und  Glaswaren.  16  012,  31  3669  1  037  —  —  6  404
Roheisen,  eiserne  Schienen.

Stangen  usw.  4618  1  028  6540  3217  —  —  1  922  2189
Wellblech  66  9609  18  783  51  049  15  417  15  920  3  366  –  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  114  877  7302141075.  71  6003  802.  1331  —  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  41  028  73  3900  783  165  1836  262  —  —  32  137,  62  866
Landwirtschaftliche  Maschinen.  2  168  4114  2728  4271  —  —  ö60  157
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  9041  117474  1290  490  —  —  50  994;  117  743
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  I

aller  Art,  auch  Fahrräder  3  032  86240  4218  5393  —  3217  1  186.  —
Feuerwaffen  Stückzahl  57.  4370  53  4740  4  —  —  370
Goldmünzen  ....  —-  I  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  500.  66  680  709  84  800  —  —  159  18120
        <pb n="650" />
        W  600  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  Viertell  Jm  IV.  Viertel
,  des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  s  Wert  s  Menge  Wert  s  Menge;  Wert  JMenge  Wert
kga.  Il.  kg  il  kg  7.  ku  .M.
B.  Ausfuhr.
Reis  160  479  324461  191404  31576  —  8701  30925  —
Mtama.  —  —  —  —  —  —  —  —
Hülsenfrüchte  —  707“  26  —  —  707  26
Raffce  .  948049013913064080129  —  1001045746—
Sirup,  Melasse  .  —-—  195  58  —  —  195  58

Tabak  1  3  383.  75  —  —  382  72
Kopra  —  —  –  —  —  —  —
Erdnüsse  897  712  170  6661153  326  225  651  —  255  614  54  985
Sesam.  33  3214,  6160  13660  2416  19664  3744  —
Rohbaumwolle  74  654  82  092  15044  13  737  59  610  68  355  —  —
Sisalagavenhanf  668  281  —  —  668.  281  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  Lol-  i  !

bearbeitet.  —  —  —  —  —  —  —  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  —«—  —.—  —-—  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  21  56  —  —  24  56  —  —
Kautschut  und  Guttapercha:  1

a)  auf  Plantagen  gewonnener  450  3  021.  —.—  450  3  024  —  —

b)  wild  wachsender.  3  920  19  093  11  111  50  018  —  —  7182  306  925
Rindvich  Stick  —  —  —  —  1.  —  —  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier  usw.  75024  49  S832  63977  29  136  11047  20  396  —  —
Elfenbein  ....  4458664  445E75414-—  805—  —
Häute  und  Felle  483  663  658  006680  155  623  155  3508  34901  —  Q  —
Insektenwachs  33  183  70  144  39  100  80  182  —  —  5917  10  038
Glimmer  —  —  —  —  —  —  —  —
Kopal  —  —  —  —  —  —  —  —
Gold  1%  210  000  105216  287  2  —  —  6287

 

 

 

 

 

Vorläufige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Gesamthandels  des  deutsch-osftafrikanischen  Schutzgeblets
im  Kalenderjahr  1911  im  Vergleich  mit  1910.

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  11,

Einfuhr  über  die  Küstengrenze

—  —
—

Binnengrenze

1911

M
40  356  236
5  535  106

1910

*#
32594  967

522.)

6  063  810

Zunahme  Abnahme
%  M
7761269  —

528  104

 

Gesamteinfuhr
Ausfuhr  über  die  Küstengrenze

—[  —J
7  7m  =

Binnengrenze

 

Gesamtausfuhr

Gesamthandel  über  die  Küstengrenze

—  —
r-  -  *

 

Gesamthandel  des  Schutzgebietes

Komerun.

Landwirtschaftliche  Versuchsstation  in  Bamum.
Im  Februar  ist  in  Kuti  bei  Fumban  (Landschaft  Bamum)  eine  landwirtschaftliche

Versuchsstation  begründet  worden.
Die  Anlage  führt  den  Namen:

wollbaus  dienen.

45  891  642  38  658  777  7232  865  —
17  122  830  15  818  709  1  304  121  –
5  314  930  4  986  685  328  215  —
22437760  20  805  394  1  632  366  —
57  479  066  48  413  676  9  065  390  —
Binnengrenze  10  850  336  11  050  495  —  200  159
68  329  402  59  464  171  8  865  231  —

Ihre  Tätigkeit  soll  in  erster  Linie  der  Förderung  des  Baum-„Landwirtschaftliche
  Versuchsstation  Kuti.“
        <pb n="651" />
        601  e0

S

Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1911  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorsahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Bgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  7.  S.  301  ff.)
m  Im
Beuennung  der  Warengruppen  IV.  Viertel!IV.  Viertel  Zunahme  Abnahme
1911  1910
Wert  .“  Wert  .“  Wert  AM  Wert  .
A.  Eintkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:  .
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  438  557  391  899  46  658  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  75  269  66  392  8  877  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  324  940  276  454  48  486  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  352  994  281  369  71  625
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermitel.  7  150  14  818  —  7668
f)  Faserpflanzen  13  204  —  191
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  49  075  87  410  —  38  365
Zusammen  I1.  1  24179981  129  422  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  4856  15  021  —  10  165
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  837  087  681  466  155  621  —
Zusammen  II.  841  948  696  487  145  456  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  263  074  426  790  —  163  716
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  58  604  70  900  —  12  296
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  laußer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln))  204  541  179  537  25  004  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  .  2501  1822397347  103  835  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  110  707  106  340  4367  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  9  048  10  954  —  1  911
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  65  462  76824  —  11  362
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  58  406  68  212  —  9806
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  91241  107  764  —  13  523
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  albzeug  815  603  128  820  416  783  —
b)  Fabrikate  ...  691  138  638  897  52241  —
Zusammen  XII.  1  536  71111067717  469  024  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  105  365  130  957  —  25  592
XIV.  Taffen  und  Munition  .  20  751  80  364  —  59  613
XV.  Geld.  ..  740001104245  —  1  030  245
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1911  bzw.  1910  —  450  956
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7990  199  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  804  141  —  —  —
B.  Austuhr.
I.  Ergeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  dazu  gehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  13
Knollengewächse,  Gemüse,  Früchte  65
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  u.  Gennhmitel  1  601  036  ·
d)  Olfrüchte.  Pflanzenöle,  Wachs  921  152  2  583  094  60  11#
e)  Faserstoffe  ..  .  330
f)  ämereien  und  lebende  Pflanzen  .  50
8)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  2  885  182  2470  799  414  383  —
Zusammen  I.  5  407  825053  893  858  935  —
II.  Tiere  und  tierische  Ezeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  181  1  795  —  1614
b)  Tierische  Rohstoffe  .....  122  898  131  970  —  9  072
Zusammen  II  123  097  133  765  —  10  686
        <pb n="652" />
        W  602  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«  Im  Im
IV.  ViertelslV.  Viertell  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Warengru  en
¾  grupp  1911  1910
Wert  .“  Wert.  W#  rt.o.  #Wert  .
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  389  202  187  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  .  16  081  15  688  393  —
V.  Geld  ..  ·  —  —  —  —
cummcderAusfuhrmthVtcrtellmlbzw191055473776203548  348  829  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  5  866  863  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  319  486  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1911  biw.1  1910|12  739  432512  816  562  —  107  127
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  .  13  863  062  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  1123627  —  —  –
Wichtigste  Warenpostltionen.
Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel  J
des  Kalenderjahresfdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kg  4  ko  Alt  kg  Al  kg  Lit
A.  Einfuhr.
Reis  1859  671|  334  539|1246  558  261  3551113  113.  73184  —  —
Mais,  Durrah  und  sonsige  Körner-  «
früchte  19382  491284  086,  11  826  —  —  64  7044  6911
Mehl.  47  349  26  409
Lartbrot:  .  .  6737836597162457102004  —  —  28  333  14  689
Sonstige  Backwaren  19  397  24300  1
Zucker.  49  506  34  132  43  946  30  205  5  500  3  927  —  —
Tabak  103  706.  161  911102208,  150  531  1  198  11  386  —  —
Tabakfabrikate  ...  6315  80  365  4731  62  826  1  564  17539  —
Stille  Weine  Liter39  303  54  161  43  488  41  996  —  122165  4  185  —
Branntweine  aller  2  ..-  338  734  192  953266  702  151  786  72  032  41  167  —.  —
Bier  ....-  113  811.  71  802  91  613  58  474  22  198  13328  —  —1
Bau=  und  Nutzholz  304  544  49  0054631  701  87387  —.  —  327  157  38  322
Fleisch  und  Fleischwaren  56  612  81  936  #  .
Fleischkonserven  52  086  84968
Getrocknete  Fische.  ERELIIEEIIIIII  —  lr  —  1
Fischkonserven  202393  153680  (51  057.  680  01555  920  146  137  —  —
Eier,  Milch,  Honig  und  sonstige  l  :
tierische  Nahrunger  mittel  65  815  92  568  1
Zement  956  125  57  0983323  220  156318  —  —  2367  095  99220
Salg  14319  325  95  9542669  404.  175  581  —  —  1320  079  79  627
Steinkohlen,  Urauntohlen.  Briketts  1471  500,  657  380  1854  453  65  871  —  382  953  8491
Petroleum  144  155  22711  88  104  17  341  56  051,  5  370  —
Seifen  aller  Art  93608  36  61141105  287  40  271  —  11679  3660
Künstlicher  Dünger  591  960  45  786  249  032  21941  312  928  23  845  —  —
Gewebe  aus  Baumwolle  445  726  1869  150  #  "
Baumwollene  Kleidungsstücke.  73  862  383  385  »
Wollengarne  und  Wollenwaren  aller  l  «  I
Art,  halbwollene  Artikel  5  577.  17305
Garne,  Stoffe,  Leibwäsche,  Kleider  ·  I
und  Putzwaren  aus  Seide  und  585  082  2381878  7225  95  635  —  —
Halbseide  1  788  17  343
Garne,  Zwirne,  Gewebe  und  Waren  I
aus  Leinen,  Jute  usw.  47  161  85  7490
Hüte,  Mützen,  Kosamentierwaren,
Schirme,  Filzwaren  18  198  104  581  1
Schuhe  und  Stiesel.  8  305  68  375  9  167  62  648  —  —  1  162  4273
Glas  und  Glaswaren  außer  Fenster-  l  I
glas.  ......  38  643  60  647  32  177  71  623  6  166.  —  —  10976
        <pb n="653" />
        603

 

 

 

 

 

 

 

 

IJInm  IV.  Viertel  s  Im  IV.  Viertel
des  Kalenderjahresdes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911  1910
Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kt  Al  kr  4t  ke  1  kg  Al
I
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stangen,  l
Blöcke  usw.  .  13  168  30742924  477.  427  758  —  —  2911309  424  684
Wellblech.  98  3551  289361297  476.  88629  —  199  121  59  693
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  802  889  536  5263  213  465  737  189  6761  70780  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen39  455  116  819  32264  77174  7191  39  675  —  —
Feuerwaffen  Stück  178812584  578  65  957  —  —  100  53  373
Goldwminen  2  2000  —  700  2  1300  —  —
Silbermünzen  413  72000  5  0901  0705t5  —  —  4  677.  998  545
B.  Rusfuhr.
Bananen,  frisch  und  betrocheet  .  200  500  15  480  7741  —  —  15  280!  7  691
Kakao  .  .1606  1861  572  1241700  862  1510788  —  618336  94  676.  —
Kolanüsse  .  15  801,  5850  24  673  7162  —  —  8  872  1312
Palmkerne  23  S2  1  778  6682792  644/826  827  —  —  58  823.  48  159
Palmöl  306  265  139  633440  859  198  672  —  —  134  594  59  039
Njabinüsse  3  513.  4400%312  820  29597  –  —  309  307  29  157
Schinüsse,  Schibutter  15  000  106006  416  20338584  —  956
Bau=  und  usbols  595  925  168  430645  781  61  7882950  1444  106  666  —
Kautschuk  675  475  2716374  475  564  2408086  199  911  308  288  —  —
Elfenbein  9613,  121  38410850|1293111188  —  —  1  7990

 

der  Einfuhr  von  Perlen.

 

 

 

Anmerkung:  Die  Abnahme  des  Vertes  bei  Glas  und  Glaswaren  erklärt  sich  durch  den  Rückgang

 

Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  Kalenderjsahre  1911
im  Vergleich  mit  1910.

 

1911  1910  Zunahme
M.  A  1
Einfuhr  28  527  514  25  480  507  3  047  007
Ausfuhr  21  250  883  19  923  667  1  327216
Gesamthandel  49  778  397  45  404  174  4374223.

Togo.

Die  Come·  Brilcke.

Bekanntlich  stürzte  am  17.  Mai  v.  Js.  bei
einem  außergewöhnlich  schweren  Seegang  der
mittlere  Teil  der  Landungsbrücke  in  Lome
ein.  Erhalten  blieb  der  Brückenkopf  in  einer
Länge  von  50  m  mit  zwei  Kränen  und  ein  an
das  Land  anschließender  Teil  der  Zufahrtsbrücke
von  124  m  Länge.  Die  entstandene  Lücke  ist
rund  180  m  lang.

Die  Brücke  hat  einen  Unterbau  aus  Pfahlpyramiden;
  diese  tragen  Portale,  auf  denen  die
weitgespannten  UÜberbauten  mit  ihren  schweren
Trägern  aufruhen.  Bei  dem  Entwurf  war  seinerzeit
  auf  Grund  der  angestellten  Beobachtungen
davon  ausgegangen  worden,  daß  die  Wellen  nicht
bis  zu  der  Höhe  reichen  könnten,  in  welcher  die

 

Überbauten  ansetzen.  Der  Tag  des  Brückeneinsturzes
  lehrte,  daß  es  doch  möglich  ist  und  daß
die  Wellen  an  der  Küste  bei  Lome  noch  wesentlich
höher  werden  können.  Hatten  sie  doch  die  Brücke
derartig  überspült,  daß  ein  dort  stehender  Eisenbahnwagen
  aus  den  Gleisen  gehoben  wurdel

Unter  solchen  Umständen  mußte  der  Bau  einer
neuen,  anders  gestalteten  Brücke  in  Aussicht  genommen
  werden.  Es  ließ  sich  übersehen,  daß
hierzu,  einschließlich  der  für  die  Bereitstellung  der
Mittel  benötigten  Zeit,  etwa  drei  Jahre  erforderlich
  sein  würden.  Da  es  nicht  angängig  erschien,
den  gesamten  Verkehr  des  Schutzgebiets  Togo,
der  nunmehr  wieder  wie  in  früheren  Zeiten  auf
den  gefährlichen  Weg  durch  die  Brandung  angewiesen
  war,  so  lange  Zeit  ohne  Landungsanlage
        <pb n="654" />
        604  2eC

zu  belassen,  blieb  nichts  anderes  übrig,  als  zunächst
  provisorische  Einrichtungen  zu  schaffen.
Anfangs  wurde  eine  Drahtseilbahn  geplant,
die  den  erhalten  gebliebenen  Brückenkopf  mit  dem
landseitigen  Brückenrest  verbinden  sollte.  Unter
den  vorliegenden  Verhältnissen  glaubte  man  aber
einer  derartigen  Einrichtung  nicht  die  erforderliche
Sicherheit  und  Leistungsfähigkeit  zusprechen  zu
können  und  man  entschied  sich  deshalb  dafür,
die  entstandene  Lücke  durch  eine  in  einfachster
Weise  herzustellende  Notbrücke  zu  schließen.

Da  Holz,  wie  aus  früheren  Erfahrungen  bekannt
  war,  an  der  Togoküste  stark  vom  Bohrwurm
befallen  wird,  mußte  für  die  Notbrücke  Eisenmaterial
  vorgesehen  werden.  Gewählt  wurden
I.  Träger,  die  in  der  Quer=  und  Längsrichtung
durch  Rundeisendiagonalen  und  eiserne,  zum  Teil
aus  alten  Eisenbahnschienen  bestehende  Holme
und  Zangen  gehalten  werden.  Der  Abstand  der
Pfähle  beträgt  in  der  Querrichtung  3  m,  in  der
Längsrichtung  6  m.  Als  Schutz  gegen  das  Rosten

 

wird,  da  die  Notbrücke  nur  für  eine  Reihe  von
Jahren  vorhalten  soll,  nichts  anderes  verwendet
als  einfacher  Anstrich  von  Teer  und  Asphaltlack.

Die  Bauarbeiten  an  der  Notbrücke  haben,
nachdem  das  zugerichtete  Baumaterial  und  die
Baugeräte  hinausgeschafft  worden  waren,  Ende
vorigen  Jahres  begonnen.  Bis  zum  27.  Mai
war  die  Notbrücke  auf  eine  Länge  von  rund
130  m  fertiggestellt,  so  daß  etwa  noch  50  m
fehlten.  Der  Anschluß  an  den  Brückenkopf  wird,
wenn  keine  störenden  Ereignisse  eintreten,  voraussichtlich
  im  Juli  erreicht  werden.  Der  Güterverkehr
  wird  dann  allerdings  wohl  noch  nicht
über  die  Brücke  geleitet  werden  können  weil  aus
Sicherheitsgründen  noch  Verstärkungsarbeiten  am
Brückenkopf  und  am  landseitigen  Rest  ausgeführt
werden  sollen.  Für  den  Personenverkehr  dürfte
indessen  die  Brücke,  soviel  sich  übersehen  läßt,
alsbald  nach  Erreichung  des  Anschlusses  wieder
benutzbar  sein.

Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Togo  im  Kalendersahr  1911
im  Vergleich  mit  1910.

 

1911  1910  mehr  weniger

M  M  !  M
Einfuhr.  9  620  030  10  817  121  —  1  197  091
Ausfuhr.  9  317  552  7222  123  2  095  429  —
Gesamthandel  18  937  582  18  039  244  898  338  —

Ein  der  tatsächlichen  Handelsentwicklung  Togos  besser  gerecht  werdendes  Bild  zeigt  sich,  wenn
man  von  obenstehenden  Zahlen  diejenigen  Werte  abzieht,  die  als  eigentliche  Handelswerte  nicht  an—

gesehen  werden  können,  nämlich  Bargeld  und  Eisenbahnbaumaterialien.

bei  der

sa)  Geld  .  .  .  ..

Finf
Einfuhr  1  b)  Eisenbahnmaterialier

zusammen

Ausfuhr  —  Geld.
Hiernach  ergibt  sich  folgendes

Ihr  Wert  betrug:

 

1911  1910
MA  7
1  366  994  1  568  570
414  153  1  630  989
1  781  147  3199559

 

1  347.291  1  407  485

Bild  der  Handelsbewegung  im  Kalenderjahr  1911:

 

1911  1910  mehr  weniger
7  M.  M  M
Einfuhr.  7  838  883  7  617  562  221  321  —
Ausfuhr.  7970261  5  814  638  2  155  623  —
Gesamthandel.  15  809  144  13  132  200  2  376  944  —
        <pb n="655" />
        G  605  2e0

Nachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  im  Oonat  fHpril  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  11,  S.  494.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den
Namen  der  Zollämter,  Monat  des  Rechnungsjahres  HKHleichen  Zeitraum
bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Auofuhr  uuen  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
.  6  "4  2  %
Lome  Hauptzollamt3  991,65  373,500  89,25  164  454.10  131  824,05  251,50  2066,30  132  342,75|32111,65  —
Agbanake  .  Zollamt  482,  95  1.—  O,  10  554,35  129.20  7,.50  —  436,701  117,65  —
Toklpboll  -  414,70  18.—  18,.,20  450.90  294,.95  33,75  90,—.  118.70  32,220  —
Noëpe  ..  2289,10  306,25  —  2595,0651919.20  898.—  —  2817.20|0  —  2155
Ho  Zollhebestelle  1  322.—.  1  907,50  7.50  3237.—  784.70  982.75  —  1  767,451  469,55  —
Kpandu  .  .  -  9953,  10  1655,  25.  144,  90  2  795,25  728.75,  1  221,75  —  1  1  950,  584  75  —
Kete-Kratschi  -  232,05  10.—  —  242,05  124,80  10,75—  135,55106,  00  —
Tetein  -  —  —  —  —  39,30  —  —  39,.30  —  39,30
Palime  -  248,  50  —  —  218.00  272.40  —  —  272,40  —  23,  90
Aguga  2  578,85  144.—  21.—  743,85  621,95  51.7510  684,90  58,05.  —
(  .
Gesamtsmmme70  555,20  4  415,50,  391.25  175  321,0500  ,  20  3  457,  75  367,50  140  865,45  31150,50)  —
s  :  l  t

 

 

 

 

—  —

Samoa.
Die  Eingeborenenbevõölkerung  im  1.  Viertel  1912.*)

Im  ersten  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
sind  in  Upolu  einschließlich  Manono  und  Apolima
233  Geburten  (143  männlich,  90  weiblich)  und
198  Sterbefälle  (122  männlich,  76  weiblich);  in
Savaii  189  Geburten  (92  männlich,  97  weiblich)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.  1912,  Nr.  8,  S.  336.

und  125  Sterbefälle  (61  männlich,  64  weiblich)
verzeichnet  worden,  so  daß  der  Überschuß  der
Geburten  über  die  Sterbefälle  für  das  erste
Viertel  1912  99  (52  männlich  und  47  weiblich)
beträgt.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Oitteilungen.

Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.“)

Der  im  Jahre  1908  begonnene  Bau  der  Strecke
Morogoro  —Tabora  hat  auch  im  verflossenen  Geschäftsjahre
  schnelle  Fortschritte  gemacht.  Am  9.  August  1911
nahmen  wir  die  Strecke  Dodoma  —Mannoni  (130  km)
und  am  1.  März  1912  die  Strecke  Manyoni—Malongwe
(145  km)  in  Betrieb.

Tabora  wurde  von  der  ersten  Lokomotive  am
26.  Februar  1912  erreicht.  Die  Restarbeiten  schreiten
so  fort,  daß  die  letzte  Strecke,  Malongwe  —  Tabora
(110  km),  voraussichtlich  Anfang  Juli  1912  abgenommen
und  dem  öffentlichen  Betrieb  übergeben  werden  kann.
Damit  würde  die  Bahn  volle  zwei  Jahre  vor  dem  im
Bauvertrage  festgesetzten  Termin  vollendet  sein.

Gewisse  Schwierigkeiten  bereitet  nur  noch  die
Wasserversorgung  für  den  Betrieb  zwischen  Dodoma
und  Tabora.  Trotz  eifriger  Arbeiten  mit  schwerem
Bohrgerät  ist  es  bis  jetzt  nicht  an  allen  Stellen  gelungen,
  brauchbares  Wasser  in  genügender  Menge  zu
erschließen.

Die  Länge  der  Bahn  von  Daressalam  bis  Tabora
beträgt  818  km.

Ihre  Fortführung  bis  zum  Tangannikasee  ist  durch
Reichsgesetz  vom  12.  Degember  1911  gesichert,  das

*)  Aus  dem  achten  Geschäftobericht  (1911).

 

gleichzeitig  die  Herstellung  von  Hafen=  und  gollanlagen
in  Kigoma  am  Tangannikasec,  die  Beschaffung  von
Dampfern  für  den  Verkehr  auf  diesem  See  sowie  Ergänzungs=
  und  Umbauten  auf  der  Stammstrecke  Daressalam
  —  Morogoro  vorsieht.  Die  Mittel  hierfür  werden
uns  vom  Schutzgebietsfiskus  in  gleicher  MWeise  wie  für
die  Strecke  Morogoro—  Tabora  als  Darlehn  gewährt:
zu  den  Kosten  der  Ergänzungs=  und  Umbauten  tragen
wir  zwei  Millionen  Mark  aus  unserem  hierfür  bestimmten
  Fonds  (Außerordentlicher  Reservefonds  nach
§  17  der  Satzungen)  bei.  Für  den  Bau  der  neuen
Strecke,  die  auf  412,5  km  veranschlagt  ist,  haben  wir
wieder  mit  der  Firma  Philipp  Holzmann  &amp;amp;  Cie.,
G.  m.  b.  H.,  einen  Vertrag,  und  zwar  zu  wesentlich
günstigeren  Bedingungen,  geschlossen.  Die  Arbeiten
sind  bereits  rüstig  im  Gange  und  sollen  vertraglich
bis  zum  1.  April  1914  beendet  sein.

Das  Elektrigitätswerk  hat  nach  der  im  Vorjahre
durchgeführten  Erweiterung  allen  Ansprüchen  genügt
und  sich  zu  unserer  Zufriedenheit  günstig  weiter  entwickelt.

  Es  betrugen:
der  Stromkonsum  die  Stromeinnahmen
1911.  155  000  KW’  85  859  /
1910  116  000  =  69  133  —
1909.  92  000  =  55019  --
        <pb n="656" />
        G  606  20

Die  in  Daressalam  durch  den  Bahnbau  wachgerufene
  rege  Bautätigkeit  hat  auch  im  Berichtsjahre
angedauert;  der  Anschluß  mehrerer  neuer  Häuser  erforderte
  eine  Vergrößerung  des  Leitungeonetzes.

Der  im  vorigen  Geschäftsbericht  erwähnte  Plan,
zur  besseren  Verwertung  unserer  Landgerechtsame  eine
besondere  Landgesellschaft  zu  gründen,  ist  inzwischen
verwirklicht  worden.  Wir  haben  im  Verein  mit  der
Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  im  Oktober  1911
die  Ostafrikanische  Landgesellschaft  m.  b.  H.  mit
einem  Grundkapital  von  100  000  K.  gegründet,  woran
wir  mit  80  v.  H.  beteiligt  sind.  Vor  Ubertragung
unserer  Rechte  auf  diese  Gesellschaft  hatten  wir  im
Berichtsjahre  3886  ha  zum  Preise  von  17  000  Rp.
verkauft.

Die  Zahl  unserer  Angestellten  hat  am  Ende  des
Geschäftsjahres  betragen:  Curopäer  151,  Farbige  3671.

Unsere  Fahrzeuge  sind  weiter  vermehrt  worden.
Der  Betrieb  hat  sich  auch  bei  der  größeren  Ausdehnung
und  dem  bes#hleunigten  Baufortschritt  ohne  Störungen
gut  abgewickelt.  Auch  der  Gesundheitszustand  unserer
Angestellten  war  zufriedenstellend.

Auf  der  Betriebsstrecke  Daressalam—  Malongwe
(738  km)  verkehren  jetzt  wöchentlich  in  jeder  Richtung
zwei  Züge,  und  zwar  Montag  und  Freitag  ab  Daressalam
  und  Sonntag  und  Mittwoch  ab  Malongwe.
Außerdem  fährt  je  ein  Zug  von  Daressalam  nach
Morogoro  jeden  Mittwoch  und  in  umgekehrter  Richtung
jeden  Sonnabend.

Zur  Beförderung  der  großen  Mengen  Bangüter
mußten  täglich  zwei,  geitweise  drei  Materialgüge  in
seder  Richtung  fahren.

Die  Betriebseinnahmen  haben  gegen  das  Vorjahr
wieder  in  allen  Zweigen  zugenommen.

Befördert  wurden  1911  77591  (gegen  das  Vorjahr
—  21  511)  Personen,  74  006  (+  8015)  Tonnen  Güter
und  10968  (+  5054)  Stück  Vieh  und  vereinnahmt
218  921  (+  70  677)  Rp.  —  1  Rp.  =  1,33  —  für
Personen.  1  722  318  (+  743  381)  Rp.  für  Güter  und
39  189  (+  18  743)  Rp.  für  Viehtrausporte.

Im  einzelnen  heben  wir  hervor,  daß  die  Beförderung
  von  Reis,  roher  Baumwolle,  Baumwollwaren,
Kantschuk,  Sisalhanf,  Olfrüchten,  Wachs,  Brenn=  und
Nutzholg  erfreulich  zugenommen  hat.

Es  betrug  der  durchschnittliche  Reiseweg  eines
Europäers  196  km  (1910:  168  km),  eines  Farbigen
138  km  (1910;:  134  km),  das  durchschnittliche  Fahrgeld
eines  Europäers  12,51  Rp.  (1910:  10,25),  eines  Farbigen
1,86  Rp.  (1910:  1,80).

Angesichts  der  Fertigstellung  der  Bahn  bis  Tabora
tritt  am  1.  Juni  1912  an  Stelle  des  bisherigen  Kilometertarifs
  ein  Staffeltarif  in  Kraft.

—G  *
*

Unsere  Beteiligung  an  der  Ostafrikanischen  Gasthausgesellschaft
  „Raiserhof"  haben  wir  zum  Neunwerte
abgestoßen  und  den  Erlös  in  Höhe  von  503  566  ./(#
von  den  „Sonstigen  Anlagen“  auf  den  außerordentlichen
  Reservefonds  (§5  17  der  Satzungen!  übertragen.
Der  Ernenerungefonds  steht  mit  1  312  210  AK,  gegen
das  Vorjahr  um  539  641..X¾  höher,  zu  Buch.

1  6„  #

Die  Betriebseinnahmen  beliefen  sich  im  ganzen
1911  auf  3  282  668.4.  Dazu  treten  129  253.  KX  Zinsen
und  22  775  .  aus  Landverkäufen.  Dagegen  erforderten:
  Betriebsausgaben  2  595  130  .#,  Kursverlust
24759.7,  Zuwendung  zum  Erneuerungsfondsd  b5396.15.7.
desgl.  zum  Reservefonds  11  388  &amp;amp;  und  restliche
263.775  .i  dienen  zur  Verzinsung  des  Schutzggebietsdarlehno
  für  die  Strecke  Morogoro  —  Rikombo.  Die
Bahnanlage  und  Auerüstung  Dares#isalam  —  Kikombo

 

steht  mit  38  826  424..  zu  Buch  und  der  Bahnbau
Kikombo—Tabora  mit  34  169  778.4.  Demgegenüber
wird  unter  den  Passiven  das  Schutzgebietodarlehn  für
die  gesamten  Strecken  mit  54  471  317.4  aufgeführt.

 

Deutsch  -  Ostafrikanische  Gesellschaft.“)

Die  Abrechnung  für  das  Geschäftsjahr  1911  bedeutet
  gleichzeitig  den  Abschluß  einer  25jährigen
Tätigkeit  unserer  Gesellschaft  unter  der  Rechtoform
einer  zunächst  preußischen  und  aleodann  reicherechtlichen
Korporation.  Vorher  hatte  sich  die  Gesellschaft  unter
dem  Namen  „Gesellschaft  für  Deutsche  Kolonisation“
  und  sodann  „Deutsch-Ostafrikanische
Gesellschaft  Carl  Peters  &amp;amp;  Genossen“  drei  Jahre
lang  in  Ostafrika,  in  der  Hauptsache  durch  Landerwerbung
  und  Schaffung  von  Stationen  betätigr.
Wir  dürfen  mit  Befriedigung  auf  die  Erfolge  der
Gesellschaft  zurückblicken.  Nach  Uberwindung  vieler
Schwierigkeiten  konnten  wir  an  der  Entwicklung  unserer
Kolonie  vollen  Anteil  nehmen  und  unsere  Basis  ausdehnen
  und  festigen.  Das  diesfjährige  Geschäftsergebnis
  erlaubt  uns  bei  starken  Abschreibungen  und  Rückstellungen
  eine  gleiche  Dividende  —  von  8  v.  H.  —
wie  im  Vorjahr,  in  Vorschlag  zu  bringen.

I.  Handelsbericht.

Wenn  auch  das  Jahr  19p11  gegen  das  besonders
günstige  Vorjahr  zurückbleibt,  so  ist  es  doch  als  befriedigend
  zu  bezeichnen.  Das  Produktengeschäft  lag
wenig  günstig,  indem  besonders  der  flaue  Kautschukmarkt
  nachteilig  einwirkte.  Das  Warengeschäft  war
lebhaft  und  zufriedenstellend.  Infolge  der  Ausdehnung
unserer  Niederlassungen  und  größerer  Aussendungen
am  Ende  des  Jahres  haben  sich  unsere  Lager  nicht
unbedentend  vergrößert.

Wir  besitzen  jetzt  in  Östafrika  und  Madagaskar
  18  Niederlassungen,  auf  denen  63  Europäecr
beschäftigt  sind.

Dem  Delkrederekonto  in  Östafrika,  auf  welches
wir  zur  Deckung  von  entstandenen  Verlusten  zurückgegriffen
  haben,  führten  wir  100  902,54  Rp.  zu.  Neu
eröffnet  wurde  im  Geschäftsjabr  in  Ostafrika  die
Niederlassung  Songen.  Der  Saldo  der  Generalvertretung
  in  Daressalam  geigte  eine  Steigerung  von
571  374,50  .#  gegen  das  Vorjahr;  bei  der  schnellen
Entwicklung  der  Kolonie  werden  unsere  Interessen  von
Jahr  zu  Jahr  weitere  Ausdehnung  verlangen.

Auch  der  Abschluß  von  Madagaskar  darf  als
befriedigend  bezeichnet  werden.  Das  Delkrederekonto
weist  einschließlich  der  diesjährigen  Dotierung  einen
Saldo  von  90000  Fres.  auf,  wodurch  etwaige  Verluste
leicht  gedeckt  werden  können.  Im  Geschäftsjahr  eröffneten
  wir  eine  Faktorei  in  Analalava.  Ulusere
Vanillepflanzung  Androdoat  hat  sich  gut  entwickelt:;
wir  hoffen,  in  diesem  Jahre  die  erste  kleine  Ernte  zu
erhalten.

Unser  Effektenbestand  ermäßigte  sich  durch  Verkauf
und  Auslosung  auf  1  909  226.50./.  Das  Konto  ergab
einen  Gewinn  von  12  746,35-.  Die  Effekten  setzen
sich  aus  mündelsicheren  Papieren  zusammen,  es  befinden
sich  darunter  1  169  000  .#  nom.  unserer  eigenen  Schuldverschreibungen.


liber  unsere  fremden  Beteiligungen  haben
wir  folgendes  zu  berichten:  Im  Jannar  1911  wurde
dic  Handelsbank  für  IÖstafrika  mit  einem  RKapital
von  3  Mill.  als  Nolonial-Gesellschaft  gegründet.
Wir  sind  an  dieser  Bank,  die  im  Dezember  1911  ihren

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1911.
        <pb n="657" />
        G  607  20

Betrieb  eröffnen  konnte,  mit  1  530  000  .  F  beteiligt,
worauf  50  v.  H.  eingegzahlt  sind.  Dagegen  haben  wir
von  unserer  Beteiligung  an  der  Deutsch-Ostafrika--nischen
  Bank  nom.  1  100  000  .  an  die  Handelsbank
  für  Ostafrika  verkauft,  so  daß  unsere  Beteiligung
an  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Bank  nunmehr  noch
299  000.  4¼  beträgt.  Die  restlichen  25  v.  H.  des  Rapitals
wurden  bei  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Bank  im  Laufe
des  Jahres  eingezogen.  Sie  wird  für  das  Jahr  1911
ceine  Dividende  von  8  v.  H.  zur  Ausschüttung  bringen,
die  bei  uns  für  das  laufende  Jahr  zu  Verrechnung
kommen  wird.

Die  Deutsche  Tanganjika-Gesellschaft  hat
im  belgischen  Kongo  nach  wie  vor  mit  großen  Schwierigkeiten
  zu  kämpfen,  so  daß  wir  deren  Liquidation  ins
Auge  gefaßt  haben.  Dagegen  haben  wir  uns  zu  Anfang
  dieses  Jahres  an  einem  deutsch-belgischen  Unternehmen,
  der  „Société  Commereciale  Belgo-Allemande
  du  Congo“,  beteiligt  und  versprechen  uns
davon  für  die  Zukunft  gute  Erfolge.  Außerdem  beteiligen
  wir  uns  mit  kleineren  Summen  an  zwei
anderen  belgischen  Gesellschaften.  Durch  den  Fortbau
der  Tabora-Bahn  nach  lldjidji  werden  die  kommerziellen
Verhältnisse  von  Deutsch-Ostafrika  und  dem  Kongo
einander  wesentlich  näher  gebracht  werden.

Wir  haben  in  Gemeinschaft  mit  der  Ostafrikanischen
  Eisenbahn-Gesellschaft  die  Ostafrikanische
Landgesellschaft  m.  b.  H.  gegründet.  Das  Kapital
derselben  beträgt  100  000  /4;  wir  sind  daran  mit
20)  v.  H.  beteiligt.  Die  Gesellschaft  wird  die  Ländereien
der  Eisenbahn-Gesellschaft  sowie  unser  Land  an  der
Zeutralbahn  verwerten.

°Zu  Ende  des  Jahres  haben  wir  die  Anteile  der
Ostafrikanischen  Gasthausgesellschaft  „Kaiserhof“  erworben.
  Die  NMgomeni-Pflanzungs-Gesellschaft
m.  b.  H.  bringt  wieder  eine  Dividende  von  6  v.  H.
auf  die  Stamm=  und  von  8  v.  H.  auf  die  Vorzugsanteile
  zur  Verteilung.

Die  Ostafrika-Kompagnie,  an  der  wir  eine  Beteiligung
  von  204  000  .8  haben,  bringt  für  das  Jahr
1911  erstmalig  eine  Dividende  und  zwar  von  6  v.  H.
zur  Ausschüttung;  sie  verspricht  eine  gute  Entwicklung
für  die  Zukunft.  Die  Holzgesellschaft  für  Ostafrika
  hat  leider  die  Schwierigkeiten  in  der  Holg-=gewinnung
  noch  nicht  überwinden  können.  Mir  haben
auf  unsere  Beteiligung  erhebliche  Abschreibungen  vorgenommen.


Die  Einnahmen  aus  unserer  Beteiligung  an
fremden  Unternehmungen  hoben  sich  auf  93  375  .4,
wovon  wir  den  Betrag  von  49  180K  zu  Abschreibungen
verwandt  haben.

Auf  unsere  Gebäude  in  Ostafrika  nahmen  wir
nochmals  eine  Erxtraabschreibung  von  760  591  .K  vor.
Durch  große  Neubauten  in  Tanga,  Daressalam  und
Tabora  hatte  das  Konto  einen  Zugang  von  154  192.“4.
Unsere  gesamten  Gebände  stehen  mit  75  000.KX  gu  Buch.

II.  Pflanzungen.

Die  Arbeiterverhältnisse  haben  sich  im  Berichtsjahr
  leider  weiter  verschlechtert.  Die  Nachfrage
nach  Arbeitskräften  wächst  von  Jahr  zu  Jahr,  während
der  Bezug  aus  dem  Innern  immer  schwieriger  und
kostspieliger  wird.  Die  Löhne  sind  weiter  gestiegen;
vor  allem  haben  auch  die  Anwerbekoften  eine  so  ungesunde
  Höhe  erreicht,  daß  die  Regelung  der  Arbeiterbeschaffung
  dringend  notwendig  geworden  ist.  Der
Verband  Deutsch-Ostafrikanischer  Pflan  zungen  hat  sich
mit  dieser  Lebensfrage  für  die  Pflanzungen  weiter
ernstlich  beschäftigt  und  hofft  im  Zusammenarbeiten
mit  dem  Gouvernement  schließlich  auf  einc  zufriedenstellende
  Lösung.

 

Der  Preis  für  Sisalhanf  war  im  Jahre  1911
ungünstig,  so  daß  der  Durchschnittserlöor  weiter  um
43  „4  per  Tonne  gegen  das  Vorjahr  zurückging.  Trotzdem
  konnten  wir  befriedigende  Resultate  erzielen.

Der  besseren  Ubersicht  halber  haben  wir  für  die
bioher  unter  dem  Namen  Union  zusammengefaßten
Pflanzungen  Derema  und  Longugza  getrennte  Behandlung
  eingegführt.

Kaffeepflanzung  Derema.

Das  Ernteergebnis  1910  ·11  betrug  1612  Sack  zu
80  Pfund  Kaffee  in  Hülsen,  die  in  Europa  zum  Ver—
kauf  kamen.  Außerdem  wurden  150  Sack  minderwertiger
Kaffee  geerntet.  Wenn  das  hereingebrachte  Quantum
auch  eine  erfreuliche  Steigerung  gegen  das  Vorjahr
ergibt,  so  hatten  wir  nach  der  Blüte  doch  auf  eine
größere  Ernte  gerechnet.  Im  Berichtsjahr  war  ein
erhebliches  Mehrquantum  von  Schwemmkaffee  (ltaube
Bohnen)  zu  verzeichnen,  wodurch  das  Ernteergebnis
ungünstig  beeinflunt  wurde.  Wir  führen  diesen  Umstand
  auf  die  Aussaugung  des  Bodens  zurück  und  hoffen,
durch  Düngung  dem  Ubelstande  begegnen  zu  können.

Unsere  lebhafte  Aufmerksamkeit  haben  wir  der
Ausrottung  des  Bohrkäfers  gewidmet;  es  ist  ein  Rückgang
  dieser  Plage  bereits  eingetreten.  Das  Aussehen
der  Pflanzung  ist  gut.  Wir  werden  durch  Reinhalten
der  Kulturen  den  Bestand  von  380  000  Kaffechäumen
aufrecht  zu  erhalten  versuchen.

Der  geerurete  Kaffee  war  von  guter  Onalität,
und  der  Kaffeemarkt  änzerst  fest,  so  daß  wir  für  die
Ernte  73  059  .  K  erzielen  konnten.

Die  Kautschukbäume  blieben  in  der  Entwicklung
verhältnismäßig  zurück.  Bei  einem  Bestande  von  etwa
12  000  Bäumen  ergaben  sich  1018  kg  Mantschuk.  Die
Qualität  ließ  zu  wünschen  übrig.  Für  geernteten
Kautschuk  nahmen  wir  6308.1x  ein.

Kautschukpflangung  Longuza.

Der  Stand  der  Pflanzen  ist  als  gut  zu  bezeichnen.
Im  Laufe  der  Jahre  hat  sich  gezeigt,  daß  sich  die
früher  geübte  enge  Auspflanzung  von  2½  bis  3  m
nicht  bewährt,  daß  vielmehr  dabei  zahlreiche  Bäume
im  Wachstum  und  im  Ertrag  zurückbleiben.  Wir  haben
daher  10  0000  Bäume  vom  Bestand  abgeschrieben.  Neugepflanzt
  haben  wir  300.00  Stück,  so  daß  wir  einen
Bestand  von  146  000  guten  Manihot-Rautschukbäumen
haben.  Die  705  jungen  Hevea-Kautschukbäume  entwickeln
  sich  gut;  wir  haben  weitere  395  Stück  ausgepflanzt.
  Ein  Urteil  über  diese  Rautschukbäume  läßt
sich  begreiflicherweise  heute  noch  nicht  füllen.  An  Kapok
haben  wir  weitere  6600  Bäume  ausgepflanzt;  die
Pflanzen  entwickeln  sich  gut.

Longuza  hatte  vielfach  unter  Arbeitermangel  zu
leiden.  Infolgedessen  konnte  die  Zapfung  der  Bäume
nicht  so  durchgeführt  werden,  wie  von  uns  erwartet
war.  Zur  Verrechnung  kamen  11  449  ku  Kautschuk
mit  einem  Erlös  von  92  132  ,  was  einem  Durchschnittopreis
  von  4,02½  für  ½  kg  ergibt.  Die  Dezemberernte
  wird  erst  im  neuen  Jahr  zur  Verrechnung
kommen.  Der  obengenannte  Erlös  stellt  also  das
Resultat  von  11  Monaten  dar.  Wir  glauben,  daß  in
diesem  Jahre  die  Pflanzung  ein  günstiges  Resultat
ergielen  wird.

Pflanzung  Munva.

Palmen.  Der  Bestand  an  Palmen  ist  unverändert
  115  000  Stück,  von  denen  60  000  tragend  waren.
Es  wurden  1.008  000  Nüsse  geerutet  mit  einem  Erlös
von  29  880  Rp.,  mithin  einem  Durchschnittspreis  von
20½  Rp.  für  1000  Nüsse.  Da  die  Unterhaltung  der
Pflanzung  nur  wenig  Kosten  erfordert,  muß  man  diese
Einnahme  als  hochbefriedigend  begeichnen.
        <pb n="658" />
        G:.  608  2

Sisalhansf.  Es  kamen  869  t  Hauf  mit  einem
Reinerlös  von  322  040.¼¾  zur  Verrechnung.  was  einen
Durchichnittserlös  von  netto  370  .“  für  die  Tonne
gegenuber  1408.4¼  im  Vorjahr  ergibt.  Durch  rationelle
Bewirtschaftung  und  weil  Nenanschafungen  nur  in
tleinem  Umfange  nötig  waren,  konnten  wir  trostz  der
höheren  Arbeiterlöhne  einen  Uberschuß  von  150  200  .
erzielen.  Wir  stellen  hiervon  wiederum  50  000  .N  auf
Ernenerungskonto  zurück.  Im  neuen  Jahr  haben  die
Hanfpreise  ange  zogen,  was  angesichts  der  steigenden
Selbstkoften  zu  begrüßen  ist.

An  Stelle  abgeernteter  Pflan  zen  wurden  300  000
Stück.  ferner  zur  Erhöhung  des  Bestandes  100  000
Stuck  Agaven  auogepflan  zt.  Der  Bestand  an  Agaven
belauft  sich  auf  2  200  000  Stück.  von  denen  1  Million
schnittreif  ist.  Die  Pflan  zung  steht  gut,  wir  dürfen
in  diesem  Jahre  auf  eine  gleich  große  Ernte  hoffen.

Pflanzung  Rikogwe.

Im  Geschäftsjahr  kamen  1143  t  Hanf  zur  Ablieferung,
  mit  einem  Nettoerlös  von  419  650  ..  Der
Durdichmittserlös  betrug  netto  367.  für  die  Tonne
gegenuber  413  .4  im  Vorjahre.  Das  vorgesehene
Jnanmm  von  1250  t  wurde  nicht  erreicht,  da  sich  die
Jnbetriebsetzung  der  neuen  Fabrik  Langoni  um  einige
Monate  verzögerte.  Für  Neuanschaffungen  waren
20  000  .  zu  verausgaben.  Der  Ulberschuß  stellt  sich
auf  80  101  Kx.  von  welcher  Summe  wir  50000  ./¼
dem  Erneuerungssonds  zuführen.  Der  Bestand  an
Agaven  beträgt  3  325  000  Stück,  davon  sind  im  neuen
Jahre  2  Millionen  schnittreif.  Die  Pflanzen  stehen
im  allgemeinen  gut.

Versuchsweise
ausgesetzt.

haben  wir  5000  Kapokpflanzen

Pflanzung  Kangece.

Diese  Pflan  zung  lieferte  im  Berichtsjahr  277  t
Hauf  mit  einem  Nettoerlös  von  101  600  é.  Der
Durchschnittspreis  betrug  netto  377  K  für  die  Tonne.
Die  Produktion  wurde  durch  Wassermangel  sehr  beeinträchtigt.
  Das  Wachotum  der  Pflanzen  ist  infolge
der  schlechteren  Jnalität  des  Bodens  nicht  so  zufriedenstellend
  wie  auf  unseren  anderen  Pflan  zungen.

Der  Bestand  an  Agaven  war  am  Ende  des  Jahres
759  000  schnittreise  und  590  000  jüngere  Pflanzen.

Die  Kautschukpflan  zung  hat  sich  gut  entwickelt.  Es
kamen  6051  ku  zum  Verkauf,  die  einen  Erlös  von
5t  42  “  brachten,  was  einem  Durchschnitt  von  4.17./%
für  1%  kax  entspricht.  Der  Kamtchuk  dieser  Pflanzung
imn:  besonders  gut  und  erzielt  entsprechend  hohe  Preise.
Im  Mai  des  Berichtsjahres  wurden  auf  25  ha  20  800
Büume  neu  andgepflanzt.  Zu  Ende  des  Jahres  waren
au  zapffähigen  Bäumen  89  000  Stück  und  an  jüngeren
Bäumen  41000  Stück  vorhanden.

Der  Gewinn  der  Pflanzung  betrug  11  618  ,
von  welcher  Summe  wir  10  000  .  auf  Ernenerungskonto

  zuruückstellten.
*
*

Reingewinn.

Von  dem  Reingewinn  von  1  004  850  .  beantragt
die  Verwaltung  zu  verwenden:  zur  ordentlichen  Rücklage
  92  108  .J¼,  zum  Delerederekonto  100  000  .J.  zum
Pensions=  und  Unterstützungsfonds  der  Angestellten
20  000  ¼.  Gewinnanuteil  des  Aufsichtsrats  38  952  417,
8  v.  O.  Gesamtdividende  =  640000  .“  und  Vortrag
113  5%60  7.

1  *#
*.

In  der  Bilanz  für  Ende  1911  figurieren  unter
den  Passiven  neben  dem  Grundkapital  von  8  Mill.  .½
als  Verpflichtungen  über  1  770  S826  .K  KNreditoren  und
9  688  500  .X  Obligationsschulden.  Letztere  finden  ihre

 

Deckung  in  dem  in  gleicher  Höhe  als  Aktivum  cingeftellten
  Wert  des  mit  dem  Reich  geschlossenen  Vertrages.

  An  leicht  greifbaren  Mitteln  waren  vorhanden:
  Kasse  und  Bankgurhaben  219  4·8  4  und
Essekren  10909  226  ..  Die  Debitoren  standen  mit

2713303..XK  zu  Buch,  die  Pflanzungen  mit  1450000.  J
die  Generalvertretung  Daressalam  mit  5  362  943  .  .
die  Niederlassung  Nossibe  Majunga  mit  1  008  539  .7“.
verschiedene  Beteiligungen  mit  1  758  J18  .7.

RKilimanfjaro  Dflanzungs-Gesellschaft  m.  v.  5.
Ju  Berlin.)

Die  Arbeiterverhältnisse  haben  sich  auch  am  ilimanjaro
  so  überaus  ungünstig  gestaltet,  daß  der  gesamte
  Betrieb  dadurch  derartig  beeinflußt  wurde,  daß
ein  für  das  Jahr  1911  erwarteter  Uberschuß  nicht  er  zielt
werden  konnte.

Die  Ursache  der  ungünstigen  Verhältnisse  hat  ihren
(Grund  nicht  etwa  im  Mangel  an  Leuten  in  dem  Schutzgebiete.
  sondern  es  macht  sich  vielmehr  zunächst  die
neue  Arbeiter-Verordnung  fühlbar,  wie  solches  schon
vor  Erlaß  derselben  befürchtet  worden  ist.

Nach  den  Erklärungen  des  Gonvernenrs  Dr.  Schnee
in  der  Sitzung  des  Verbandes  Deutsch-Ostafrikanischer
Pflauzungen  vom  6.  Mai  ist  Hoffnung  vorhanden,  daß
den  Vorstellungen  der  ZInteressenten  stattgegeben  wird.

Nachdem  wir  einen  zapfbaren  Wald  von  über
100  000  Kautschukbäumen  besitzen,  hängt  es  lediglich
von  der  Zahl  der  verfügbaren  Arbeiter  ab.  ob  und
welchen  Uberschuß  wir  erzielen.  Speziell  müssen  wir
mitteilen,  daß  auch  die  Wadjagga,  welche  oberhalb
unserer  Pflanzungen  wohnen,  außerordentlich  unregelmäßig
  arbeiteten,  obwohl  die  Löhne  bis  auf  7  Rup.
stiegen.  Auch  die  Anwerbung  von  Kontraktarbeitern
aus  dem  JInnern  machte  erheblich  mehr  Schwierigkeiten
als  früher.  Der  freiwillige  Zulauf  hörte  vollständig
auf.  Dazu  kam  noch,  daß  der  Bahnbau,  der  sich  im
Laufe  des  Jahres  immer  mehr  unserm  Pflan  zungsbegirk
  näherte,  dauernd  an  6000  Arbeiter  beschäftigte.

Der  Einfluß  dieser  Arbeiter-Nalamität  war  besonders
  für  unsere  Baumwollkulturen  sehr  ungünftig.
Es  war  nicht  möglich,  die  am  Kikafu  gelegenen  350  hu
mit  Baumwolle  so  zu  pflegen,  wie  es  für  eine  rentable
Baumwollkultur  nötig  ist.  Selbst  ein  Vernnkrauten
der  Baumwolle  ließ  sich  stellenweise  nicht  ganz  verhindern.
  Die  verfügbaren  Leue  mußten  hauptsächlich
für  die  besseren  Teile  der  Pflan  zungen  verwendet
werden,  um  die  Ernte  nach  Moglichkeit  zu  sichern.
Auch  bei  den  Kautschukkulmren  machie  sich  der  Arbeitermangel
  das  ganze  ZJahr  über  bemerkbar.

Wir  hoffen,  daß  mit  der  inzwischen  erfolgten
Fertigstellung  der  Bahn  eine  Besserung  der  Arbeiterverhältnisse
  eintreten  wird,  wenngleich  es  auch  nicht
ausbleiben  kann,  daß  für  die  Pflanperiode  des  Jahres
1912  die  neu  mit  Baumwolle  zu  bepflan  zende  Fläche
erheblich  kleiner  sein  wird  als  im  Jahre  1910.  11.

Obwohl  der  größte  Teil  der  verfügbaren  Kulturländereien
  im  Kilimanjaro=  und  Mern-Gebiet  bereits
vergeben  ist,  sind  auch  im  Jahre  1911  noch  eine  Reibe
neuer  Pflanzungen  entstanden,  die  das  erforderliche
Land  zum  Teil  von  der  Regierung.  zum  Teil  von  dort
ansässigen  Pflan  zern  erhielten.  Diese  neuen  Unternehmungen
  haben  sich,  soweit  geeignetes  Kaffeeland
vorhanden  war,  dieser  Kuliur  gewidmet,  soweit  nur
Steppenländereien  zu  erhalten  waren,  jedoch  der  Baumwollkulzur,
  Für  Kaffeeland  wurden,  soweit  solches

*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  das  6.  Geschäftsjahr
  1911.
        <pb n="659" />
        G  609  20

überhaupt  zu  kaufen  war,  oder  Pachtverträge  übernommen
  werden  konnten,  schon  über  100  Rup.  per
Hektar  vollständig  unbearbeiteten  Neulandes  gezahlt.

In  der  Buschsteppe  unterhalb  der  Hänge  des  Kilimanjaro
  und  auf  dem  Alluvialschwemmland  am  llfer
des  Kikuletwa  bei  Aruscha-chini  sowie  am  oberen
Pangani  besinden  sich  große  Unternehmungen  der
Firma  Leuz  &amp;amp;  Co.  und  der  Disconto-Gesellschaft  in
Gründung.  Weitere  Baumwollunternehmungen,  u.  a.
auch  der  Hanseatischen  Kilimanjaro  Handels-Gesellschaft
  m.  b.  H.,  sind  in  der  Gegend  zwischen  Rau  und
Himofluß  und  der  Ortschaft  Kahe  am  Rufu  begonnen
worden.

Die  Verkehrsverhältnisse  standen  durchaus  unter
dem  Einfluß  der  Vollendung  der  Bahn  bis  Moschi.
Wenngleich  hierdurch  für  den  Bezirk  ein  lang  ersehntes
ziel  erreicht  ist.  dürfte  der  Weiterbau  der  Bahn  wenigstens
  bis  Aruscha  nicht  nur  für  die  wirtschaftlichen
Betriebe  des  Meru,  sondern  auch  für  uns  und  die
übrigen  Farmen  des  Süd=  und  West-Kilimanjaro  eine
dringende  Notwendigkeit  sein.  Diese  Pflanzungen
wären  dann  in  der  Lage.  ihre  Produkte  in  oder  bei
Boma  la  ugombe  zu  verladen.  Gerade  jetzt,  wo  ein
aroßer  Teil  der  Kilimanjaro-Pflanzungen  zu  produzieren
  beginnt,  zeigt  es  sich  besonders  bei  dem  Transvort
  von  Massengütern,  wie  Baumwollsaat,  Bohnen,
Mais  usw.,  daß  die  Zufuhrwege  zur  Bahnstation
Moschi  besonders  vom  westlichen  Rilimanjaro  und  vom
Mern  aus  in  einer  Verfassung  sind,  die  man  nicht  als
fahrbar  bezeichnen  kann.

Die  Regenverteilung  kann  im  allgemeinen  als
günstiger  begeichnet  werden  als  im  Jahre  1910.  Sowohl
  die  grosie  als  auch  die  kleine  Regenzeit  waren
ziemlich  ergiebig,  und  die  in  der  zwischenzeit  fallenden
Regen  reichten  aus.  Dies  tritt  besonders  dadurch  zutage,
  daß  der  Kantschuk  im  Jahre  1911  überhaupt
nicht  die  Blätier  abgeworfen  hat,  auch  nicht  auf  denienigen
  Feldern,  die  während  des  ganzen  Jahres  nicht
bewässert  wurden.  ,„

—

lber  unsere  Anlagen  können  wir  folgende  Mitteilungen
  machen:

Pflauzungen.

Kautschuk  (Janihot  glaciorüy.  Eine  Vergrößerung
  dieser  Pflangung  ist  nicht  erfolgt,  sondern  nur
eine  Ergänzung  der  Fehlfstellen,  so  daß  die  412,75  hu
ceinen  Bestand  von  200  000  Bäumen  aufweisen,  von
denen  reichlich  die  Halfte  zapfbar  ist.

Gezapft  wurden  im  Jahre  1911  1609,94  ku  nasser
Kamschuk,  die  etwa  800)  kg  Verkaufskautschuk  ergeben.
Im  Laufse  des  Berichtsjahres  haben  wir  eine  Kautschuk-Wascheinrichtung
  hinausgeschickt.  Da  diese  Anlage  erst
in  den  letzten  Monaten  des  Jahres  1911  in  Betrieb
lam,  haben  wir  von  dem  in  dem  Jahre  geernteten
Rautschuk  erst  eine  Sendung  von  331,75  kxg  nach  HLamburg
  geschickt,  wo  derselbe  zu  dem  guten  Preise  von
8,  80)  4  per  kg  sofort  Abuchmer  fand.  Die  von  uns
angewandte  Zapf=  und  Waschmethode  hat  sich  als
durchaus  zweckentsprechend  erwiesen.

Mit  Raffec  sind,  wie  auch  im  Vorjahr  8  hu  bepflauzt,
  auf  denen  nun  17700  Bäume  stehen.  Wir
erzielten  im  Jahre  1911  etwa  120  geniner  Kaffee  von
11  000  bis  12  000  tragenden  Bäumen.  Mit  einer  Ernte
von  1  Pfund  pro  Baum  wird  man  dort  wohl  mindestens
rechnen  können.  Bei  sorgfältiger  Pflege  und  Düngung
denken  wir  noch  erheblich  mehr  zu  erzielen.  Eine
Vergrößerung  der  Kafscebestände  dürfte  sich  nach  den
erzielten  Resultaten  sehr  wohl  lohnen.  Einer  Vergroßerung
  stehen  dort  aber  insofern  Schwierigkeiten
eutgegen,  als  die  Terrains  mit  den  besten  Böden  bereits

 

mit  Kautschuk  bepflangt  sind.  Wir  werden  jedoch  die
Weiterentwicklung  unserer  Kaffeepflanzung  auch  im
laufenden  Jahre  im  Auge  behalten.

Den  im  Jahre  1910  geernteten  Kafsce  (109  Sack)
im  Bruttogewicht  von  4355  kg  nach  der  Euthülsung
3387,25  kx  haben  wir  nach  Hamburg  geschickt  und  dort
zum  Preise  von  1,.30.¼4  und  1.29.#¼¾  per  kx  im  Freihafen
  verkauft.  Die  Inalität  des  Kaffees  wurde  als
erstklassig  bezeichnet.

Baumwolle.

Caravonica-Baumwolle  in  Kibohöhbe:  Die
Pflege  dieser  Pflan  zung  war  nicht  genügend.  Die
Qualität  der  Baumwolle  wird  hierdurch  ungünstig  beeinflußt
  und  ebenso  auch  die  Erntemenge.  Wir  pflückten
im  Jahre  1911  1259,5  kg.

Caravonica-Baumwolle  am  Kikafu:  Die
Caravonica-Bestände  blieben  auf  dem  größten  Teil  der
Anlage  erheblich  in  ihrem  Wuchse  zurück.  Dementsprechend
  haben  wir  im  Jahre  1911  auch  nur  9248  kg
Baumwolle  pflücken  konnen.

Abassi-Baumwolle  am  Kikafu:  Die  Abassipflanzen
  wurden  zu  Anfang  des  Jahres  1911  zurückgeschnitten.
  Diese  zurückgeschnittene  Baumwolle  entwickelte
  sich  zunächst  gut,  hatte  jedoch  später  auch  unter
Arbeitermangel  zu  leiden,  da  es  nicht  möglich  war.
die  Felder  dauernd  frei  von  Unkraut  zu  halten.  Gepflückt
haben  wir  1911  59  930,5  kg.

Upland-Baumwolle  am  RKikafu:  Wir  pflanzten
  im  Jahre  1911  versuchsweise  20  ha  mit  Upland-Saat,
  welche  wir  aus  Amerika  importiert  hatten.
Diese  20  ha  waren  zum  grösiten  Teil  gepflügt.  Das
Wachstum  der  Baumwolle  ließ  in  den  Monaten  Juni
bis  August  zu  wünschen  übrig.  was  wohl  an  der  besonders
  nassen,  kalten  und  trüben  Mitterung  gelegen
hat.  Der  Baumwolle  fehlte  die  nötige  Sonne,  mit
Eintritt  der  wärmeren  geit  entwickelte  sic  sich  schnell
und  kräftig.  Für  den  Ertrag  ungünstig  war  jedoch
der  Umstand,  daß  die  infolge  der  Ralle  nur  mäßig
entwickelten  Pflanzen  bei  Eintritt  der  warmen  WMitterung
  zu  blühen  anfingen,  als  die  Pflanzen  noch  nicht
die  nötige  Größe  erreicht  hatten.  Auffallend  sind  bei
der  Upland  die  außerordentlich  großen  Kapseln.  Der
Ertrag  steht  vorläufig  noch  nicht  fest,  jedoch  scheint  es
zweckmäßig  zu  sein,  die  gewonnene  Saat  wieder  zu
verwenden,  damit  sich  die  Baumwolle  dort  akklimatisiert.
Auch  werden  wir  im  Jahre  1912  einen  Versuch  mint
einer  etwas  späteren  Pflanzung  machen,  damit  die
Baumwolle  nicht  die  lange  Kälteperiode  durchzumachen
hat.  Gepflückt  wurden  im  Dezember  1911  noch  16.,  k.

Baumwollverkauf.  Außer  der  selbst  geernteten
Baumwolle  haben  wir  auch  Baumwolle  von  benachbarten
  Pflanzern  aufgekauft.  Im  gan;zen  haben  wir
im  Jahre  1911  10/]  Ballen  Abassi  und  Caravonica  im
Nottogewicht  von  27  303  ku  verkauft  und  dafür  im
Durchschnitt  in  Bremen  1,66  &amp;amp;¾  per  kg  erlöst.

Zwischen=  und  Nebenkulturen.

Der  Aubau  von  Mais  in  zwischenkulturen  brachte
verhältniomäßig  gute  Einnahmen:  auch  scheint  der  Anbau
  von  Bohnen  recht  lohnend  zu  werden.  Dagegen
konnten  wir  mit  Weizen  wegen  der  vielen  Vogel
keinen  Erfolg  verzeichnen.

Viehzucht.

Die  Cntwicklung  unserer  Rinderzucht  kann  als
günstig  bezeichnet  werden.  Wir  hatten  70  v.  H.  der
tragsfähigen  Muttertiere  als  Jahresüberschuß.  Ende
1911  hatten  wir  einen  Bestand  von  757  Haupt  Rindvieh
  einschließlich  Zugochsen.  Da  sich  uns  im  Laufe
des  Jahres  eine  sehr  günstige  Gelegenheit  bot,  300
Mutterschafe  mit  200  3,  bzw.  11  Blut  Merinolämmern
        <pb n="660" />
        610  20

zu  kaufen,  begannen  wir  unsere  ersten  Versuche  mit
der  Schafzucht.  Nachdem  zuerst  hauptsächlich  infolge
des  MWeidewechsels  und  bis  zur  Gewöhnung  an  das
stark  veränderte  Klima  (die  Schafe  kamen  von  1200
in  1700  m  Höhenlage)  einige  Verluste  eingetreten
waren,  scheint  jetzt  auch  in  diesem  Zweige  unserer
dortigen  Landwirtschaft  eine  erfreuliche  Entwicklung
einzutreten.
*  *
#

hatten  im  Jahre  1911  besonders  bei  dem
Kaffee  und  Mais,  der  Viehz  zucht  und  dem  Baumwollauftauf
  sowie  bei  der  Eutkörnungs=  und  Mahl-Anlage,
und  dem  Transportunternehmen  Gewinne  zu  verzeichnen,
  welche  zwar  unter  vorsichtiger  Hinzurechnung
des  Wertzuwachses  der  Kautschuk=  und  Kaffee-Anlagen
genügten,  die  Generalunkosten  einschließlich  genügender
Abschreibungen  zu  decken,  aber  noch  nicht  auoreichten,
um  einen  Uberschuß  aufkommen  zu  lassen.

Wie  schon  gesagt,  hängt  ein  solcher  ganz  und  gar
von  der  gahl  der  zur  Verfügung  stehenden  Arbeiter
ab,  und  wir  hoffen,  am  Schlusse  dieses  Jahres  in
dieser  Begiehung  erfreulichere  Mitteilungen  machen
zu  können.

Wir

1  *

Die  Gewinn-  und  Verlustrechnung  beschränkt  sich
auf  Angabe  des  Uberschusses  in  Afrika  mit  14  315.K.
dazu  treten  62.  Zinsen,  zusammen  14  40  ,  die
durch  die  Berliner  Unkoften  absorbiert  werden.  Das
Konto  Afrika  ist  Ende  1911  mit  507  430.  K  bilanziert,
Bankguthaben  und  Kasse  betrugen  11  184  .,  Außenstände
  10  429  "  demgegenüber  hatten  Preditoren
29  144  .K  zu  fordern.

Ostafrikanische  pflan  zungs-K.  6.“)

Sisalpflanzung.  Im  Laufe  des  Berichtsjahrs
wurden  149  ha  mit  Sisalagaven  neu  bepflauzt.  Am
Schlusse  des  Jahres  waren  insgesamt  9I9  ha  mit
3  072:000  Agaven  bestanden,  von  denen  206  ha  schnittreif
  waren.

Der  Hanufertrag  entsprach  nicht  ganz  den  gehegten
Erwartungen,  was  in  der  Hauptsache  auf  die  trockene
Witterung  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  zurückzuführen
ist.  Die  im  Jahre  1909  gepflanzten  Agaven  konnten
wegen  mangelhafter  Blattentwicklung  nur  zum  kleinsten
Teil  geschnitten  werden.  Im  übrigen  sind  aber  auch
im  allgemeinen  die  in  den  bisberigen  Voranschlägen
angenommenen  Hanferträge  insofern  als  zu  hoch  gegriffen
  zu  bezeichnen,  alo  in  Gomba  das  Wachstum
der  Agaven  langsamer  ist  und  die  Agaven  im  Durchschnitt
  etwa  ein  halbes  bis  ein  Jahr  später  erntereif
werden,  als  man  vorausgesetzt  hat.  Wir  werden  daher
  bei  den  weiteren  Voranschlägen  diesem  Umstande
Rechnung  tragen  müssen.

Im  Berichtsjahr  wurden  insgesamt  313  4871  kg
netto  Hauf  geerntet  und  in  Hamburg  auf  den  Markt
gebracht.  Die  Preise  schwankten  zwischen  23  k  bis
25  .  für  50  kx  gute  Oualität,  während  Abfallhauf
mit  14,50  .  K  bis  17.  bezahlt  wurde.  Nach  Abzug
der  Seefracht  und  der  Verkaufospesen  in  Oamburg  war
der  Erlös  127  805  .K  gegen  89  813  .%  im  Vorjahre.

Die  Marktlage  für  Sisalhanf  ist  auch  im  Jahre  1911
anhaltend  flau  gewesen.

Kautschukpflanzung.  Die  100  hn  große  Anlage
von  Manihot  glazuwin  hat  sich  weiter  gut  entwickelt.
Mitte  Mai  des  Berichtsjahrs  wurde  mit  dem  Zapfen
der  am  weitesten  vorgeschrittenen  Bäume,  etwa  40  000,
begonnen.  Gegen  Ende  des  Jahres  hatten  die  Zapfer

*)  Aus  dem  Bericht  für  1911.

 

bereits  eine  solche  Fertigkeit  erlangt,  daß  von  einem
Arbeiter  täglich  etwa  1  kg  nasser  Kautschuk  abgeliefert
werden  konnte.  Die  Erute  belief  sich  auf  2797  kgneto,
ein  Ergebnis  von  dreijährigen  Bäumen,  das  als  recht
günstig  bezeichnet  werden  darf.  Der  Rautschuk  gelangte
auf  dem  Hamburger  Markte  zum  Verkauf.  Der  erzielte
  Preis  schwankte  zwischen  7.20.1  bis  9,20.1xk  für
1  kga.  Der  Verkaufgerlös  für  diese  Erstlinggernte,  abzüglich
  Seefracht  und  Verkaufsspesen  in  Hamburg,  betrug
  22  285  .N.

Baumwolle.  Mit  Baumwolle  war  ein  Areal
von  393  ha  bestanden;  davon  357  ha  zwischen  den
Sisalagaven  und  36  ha  in  Reinkultur  auf  dem  zur
Bewässerung  hergerichteten  Lande.  Neu  bepflanzt
wurden  im  Berichtsjahre  157  ha,  während  200  ba
älterer  Bestand  zurückgeschnitten  wurden.  Leider  hatien
wir  infolge  der  Kräuselkrankheit  eine  fast  völlige  Mißernte.
  Der  Gesamtertrag  im  Jahre  1911  betrug  nur
5835  kg  netto  gegen  5700  ku  im  Vorjahre.  Für  die
Monate  Januar  und  Febrnar  1912  ist  noch  eine  leidlich
  gute  Nachernte  von  etwa  4—5000  ktz  Rohbaum-=wolle
  eingegangen.  Der  Verkaufserlös  betrug  nach
Abzug  der  Fracht  und  Spesen  8310  A.  Für  1  k
wurden  demnach  durchschninlich  142  erzielt.

Die  bisher  auf  unserer  Pflanzung  angebante
ägyptische  Baumwolle  hat  sich  der  Kräuselkrankheit
gegenüber  als  durchaus  nicht  widerstandsfähig  erwiesen.
Unsere  Pflangungsleitung  ist  bemüht,  andere  Baumwollsorten
  zu  erproben,  die  der  Kräuselkrankheit  größeren
Widerstand  entgegensetzen.  Ein  Versuch  auf  einem  4  ha
großen  Block  mit  llganda-Baumwolle  hat  in  dieser  Beziehung
  recht  befriedigt.  Im  Jahre  1912  werden  die
Versuche  damit  fortgesetzt.

Mais.  Da  wir  für  Mais  jederzeit  gute  Absatgelegenheit
  haben,  wurde  diese  Kultur  erheblich  ausgedehnt.
  Außer  den  100  ha  Mais,  der  zwischen.  den
Agaven  ausgesät  war,  wurden  Ende  d.  J.  noch  15  ha
des  früher  mit  Baumwolle  bestandenen  bewässerbaren
Landes  damit  bepflanzt.  Geerntet  wurden  im  Berichtsjahre
  etwa  45  000  kg  gegen  14  000  kg  im  Vorjahre:
verkauft  wurden  davon  für  3074  „N.

Bewässerung.  Es  ist  unserer  Pflangungsleitung
gelungen,  im  Rahmen  der  etatsmäßigen  Mittel  etwa
80  —100  ha  bewässerbares  Land  fertigzustellen.  Hiervon
  sind  bis  jent  36  ha  mit  Baumwolle,  Mais,  Zuckerrohr
  und  Bananen  bepflanzt.

rG  #

*#

Als  Einnahmen  pro  1911  werden  von  der  Gesellschaft
  ausgewiesen:  Zinsen  22  402  ,  Erntcerträge
102  676  .  und  Warenverkauf  4429  ..  Dagegen  er—
forderten  alle  Betriebslosten.  Löhne,  Abschr  eibungen  usw.
317  850  4.  er  Verlustertrag  aus  1910  in  Höbe
von  136  412  2  erhöhne  sich  mithbin  auf  264  783  .K.
Von  diesem  Fehlbetrage  sind  133  898  .  auf
Pflanzungsanlagekonto  üÜbertragen  worden.
während  10/885  .  als  Unterbilanz  auf  neue
Rechnung  gehen.  Das  Pflanzungskonto  stand  Ende  1911
mit  1.026610  zu  Buch.  Bankguthaben  und  Kasse
waren  275  127./XM  vorhanden,  Effekten  89  910  .K.

 

Deutsche  HPolz-Gesellschaft  kür  Ostafrika“.
Eisenbahn  Tengeni  —Sigi.

Mit  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau-  und
Betriebs-Gesellschaft,  die  bekanntlich  den  Betrieb  der
dem  Fiskus  gehörigen  Usambara-Eisenbahn  führt,
konnten  wir  ein  Abkommen  trefsen,  wonach  die  ge-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.
        <pb n="661" />
        E611  2

+à

nannte  Gesellschaft  vom  1.  Juli  1911  ab  den  Betrieb
unserer  Sigi-Eisenbahn  für  unsere  Rechnung  führt.
Das  Abkommen  hat  die  erforderliche  Genehmigung
des  Gonvernements  gefunden.  Der  Betrieb  wird  in
der  früheren  MWeise  gehandhabt,  wonach  an  jedem
Dienstag,  Donnerstag  und  Sonnabend  fahrplanmäßige
Züge  von  Sigi  nach  Tengeni  und  zurück  gefahren
werden,  und  zwar  im  Anschluß  an  die  fahrplamnäßigen
Züge  der  Usambara-Eisenbahn.  Auch  die  früher  eingeführten
  Eisenbahntarife  sind  zur  Zeit  noch  in  Kraft:
wie  im  letzten  Geschäftsbericht  erwähnt,  wünschte  zwar
das  Gouvernement  eine  Herabsetzung  der  Tarife;  wir
aber  konnten  eine  solche  mangels  Aussicht  auf  eine
ausgleichende  Verkehrssteigerung  nicht  zugestehen.  Die
Verhandlungen  darüber  mit  dem  Reichs-Kolonialamt
dauern  fort.

Der  Verkehr  auf  der  Sigi-Bahn  hat  sich  gehoben,
und  es  ist  zum  erstenmal  gelungen,  Einnahmen  zu
erzielen,  welche  die  Ausgaben  übersteigen.  Die  Einnahmen
  aus  dem  Personen=  und  Güterverkehr“  beliefen
sich  im  Berichtsjahre  auf  21  648,57  Rup.  gegenüber
12  016.53  Rup.  im  Jahre  1910,  wobei  allerdings  zu
berücksichtigen  ist,  daß  die  Gesamtstrecke  im  Jahre  1910
erst  seit  Juli  betriebsfähig  war  und  bis  dahin  nur  die
Strecke  Tengeni  —  Fanussi  betrieben  werden  konnte.
Den  Betriebseinnahmen  von  21  648,57  Rup.  standen
im  Berichtsjahre  Betriebsausgaben  in  Höhe  von
18  025.38  Rup.  gegenüber.  Im  Personenverkehr  wurden
451  Europäer  und  6385  Farbige  befördert  gegenüber
489  Curopäern  (hierunter  befand  sich  die  Besatzung
eines  deutschen  Kriegsschiffes)  und  2250  Farbigen  im
Jahre  1910.  Die  beförderten  Güter  beliefen  sich  auf
W66  900  kkx  gegenüber  497  175  ke  im  Vorjahre.

Es  war  möglich,  den  Betrieb  im  vorgesehenen
Umfange  mit  den  vorhandenen  Betriebsmitteln  durchzuführen.
  Die  Bahnanulage  befindet  sich  in  besserem
Zustande,  seitdem  auch  die  Streckennnterhaltung  von
der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Gesellschaft
  übernommen  ist.  Auf  der  alten  Strecke

Tengeni—Fanussi  wurden  mehrere  Fehler  in  der
Trassenführung  beseitigt;  außerdem  mußten  einige

wichtige  Stellen  beschottert  werden.  Eine  durchgehende
Beschotterung  der  alten  Strecke  sowie  das  Auswechseln
des  dort  verlegten  leichten  Schienenmaterials  gegen
ein  schwereres  Profil  konnte  mangels  Mittel  nicht  zur
Ausführung  gelangen.

Bei  der  erwähnten  Uberführung  des  Betriebes  der
Sigi-Bahn  an  die  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bauund
  Betriebs-Gesellschaft  wurden  wir  u.  a.  auch  von
der  Erwägung  geleitet,  zuverlässiges  statistisches  Material
  für  unsere  Verhandlungen  mit  der  Regierung
bezüglich  eines  etwaigen  Erwerbes  unserer  Eisenbahn
zu  erhalten.  Am  30.  Juni  1912  läuft  das  erste  Probebetriebsjahr
  ab.  Es  würe  für  unsere  Gesellschaft  wie
für  die  Allgemeinheit  von  groszer  Bedeutung,  wenn  die
Regierung  sich  zum  Ankauf  unserer  Eisenbahn  entschließen
  würde.  Der  neue  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika
  Dr.  Schnee  hat  uns  zugesagt,  diese  Frage
alsbald  nach  seinem  Eintreffen  im  Schutzgebiet  einer
eingehenden  Prüfung  an  Ort  und  Stelle  zu  unterziehen
und,  falls  es  sich  mit  den  wirtschaftlichen  und  finanziellen
  Gesichtspunkten  vereinbaren  ließe,  dem  Gedanken
der  Übernahme  der  Bahn  näherzutreten.  Da  der  Vorstand
  unserer  Gesellschaft  sich  um  diese  Zeit  ebenfalls
in  Deutsch-Ostafrika  aufhält,  wird  es  vielleicht  möglich
sein,  diese  für  uns  so  wichtige  Frage  schon  im  kommenden
  Herbst  wesentlich  zur  Klärung  zu  bringen.

Wald=  und  Sägewerksbetrieb.

Man  darf  die  Tatsache  nicht  verkennen,  daß  das
Vorkommen  von  Mwuleholz  auf  unseren  Terrains

s

 

hinsichtlich  der  Quantitäten  enorm  überschätzt  worden
ist  und  daß  das  Holzwerben  wegen  der  Ungunst  des
Geländes  unerwarteten  Schwierigkeiten  unterliegt.
Während  des  Berichtsjahres  wurde  zunächst  in  den
Holzbeständen  oberhalb  Fannssi  geschlagen,  wo  in
erster  Linie  Weichhölger  vorkommen.  Die  Frage  der
nutzbringenden  Verwertung  dieser  Weichhölzer  hat  sich
noch  nicht  in  befriedigender  Weise  lösen  lassen.  Wir
konnten  zwar  größere  Mengen  dieses  Holzes  absetzen,
doch  steht  man  in  weiteren  Kreisen  den  Weichhölzern
ziemlich  skeptisch  gegenüber  und  zieht  das  eingeführte
schwedische  Kannenholz  vor.

ulm  der  Nachfrage  nach  dem  stets  begehrten
Mwuleholz  entgegenkommen  zu  können,  wurde  bei
Pandeni  (Nilometer  14  bis  16)  ein  Mwulebestand  von
300  bis  100  chm  in  Angriff  genommen.  Es  wird  nun
je  nach  Bedarf  bei  Fanussi  bzw.  Pandeni  Weichholgz
und  Hartholz  geschlagen.

Seitdem  die  llsambara-Eisenbahn  den  Kilimandjaro
erreicht  hat,  ist  auch  der  Bezirk  Moschi  ein  guter  Holzabnehmer
  für  uns  geworden.  Die  bisher  dort  erzielten
Verkäufe  erfolgten  zu  recht  befriedigenden  Preisen.

Im  Sägewerksbetrieb  hatten  wir  Störungen  don
Bedeutung  nicht  zu  vergeichnen.  Es  wurden  1050  chm
Rundholz  angeliefert,  die  403  chm  Schnittholz  ergaben,
was  einen  außerordentlich  hohen  Schnittverlust  bedeutet.

Die  Arbeiterverhältnisse  lagen  im  Berichtsjahre
besser,  als  in  den  Vorjahren  über  Arbeitermangel
hatten  wir  nicht  zu  klagen.  Insbesondere  gelang  es
den  Bemühungen  des  Leiters  des  Waldschlags,  die
unserem  Besitz  benachbarten  Eingeborenen  mehr  und
mehr  als  Arbeiter  zu  gewinnen.

Kautschukpflanzung.
Die  kleine  Pflanzung  lieserte  während  des  Berichtsjahres
  157½  kg  trockenen  Kautschuk,  die  zum
Preise  von  3,65.7¼  für  ½  kg  verkauft  wurden.

Abrechnung.

In  der  Sigi-Bilanz  sind  wie  in  den  Vorjahren
die  notwendigen  Abschreibungen  vorgenommen  worden.
Auf  dem  Eisenbahnbau-Konto  haben  wir  indessen  angesichts
  der  erst  vor  kurzem  erfolgten  Erneuerung  eines
großen  Teils  der  Strecke  eine  Abschreibung  nicht  für
erforderlich  gehalten.  Leider  war  es  nicht  möglich,
Unkosten  und  Abschreibungen  aus  den  Betriebseinnahmen
  zu  decken,  es  mußte  vielmehr  ein  Verlust
von  21  226  Rup.  in  den  Berliner  Abschluß  übernommen
  werden.

Zur  Sicherheit  für  Forderungen  von  insgesamt
224  952,65  ./  haben  wir  den  betreffenden  Gläubigern
Hypotheken  auf  unseren  Besitz  in  Deutsch-Ostafrika
eintragen  lassen.  Der  Berliner  Abschluß  per  31.  Dezember
  1911  ergibt'  einen  Verlust  von  54  169  ,  so

ein  Verleanstsalde  von  177  643  auf  neue  Rechnung
vorzutragen  ist.  ,„
14

Die  Bilanz  Berlin  für  1911  ergibt  bei  einem
Grundkapital  von  925  000  .#  Buchschulden  in  Höhe
von  241  745.7.  Das  Hauptaktivum  demgegenüber  ist
die  mit  978077  .  bewertete  Niederlassung  Sigi.
Debitoren  betragen  9565  .“  bei  sonst  ganz  minimalen
flüssigen  Mitteln.

Deutsch-Westakrikanische  Bank.)

Wir  sind  in  der  erfreulichen  Lage,  konstatieren  zu
können,  daß  die  am  Schlusse  unseres  vorjährigen  Be- 



*)  Aus  dem  Bericht  über  das  7.  Geschäftsjahr  1911.
        <pb n="662" />
        W  612  20

richts  ausgesprochene  Erwartung  günstiger  Erträgnisse
im  Berichtsjabr  vollkommen  in  Erfüllung  gegangen
ist.  Dies  ist  um  so  freudiger  zu  begrüßen,  als  es  an
äußeren,  störenden  Momenten  nicht  gefehlt  hat,  welche
einer  günstigen  Entwicklung  der  Handels=  und  Verkehrsverhältnisse
  hindernd  im  Wege  standen.

Wir  erwähnen  in  dieser  Bezgiehung  im  Hinblick
auf  das  eine  unserer  Arbeitsfelder,  das  Schutzgebiet
Togo,  die  Bennruhigung,  welche  durch  die  wenig
glaubwürdigen  Gerüchte  über  die  beabsichtigte  Abtretung
  der  Kolonie  an  Frankreich  in  die  am  Handel
mit  Togo  hauptsächlich  interessierten  Kreise  getragen
wurde;  ferner  den  bedauerlichen,  durch  außergewöhnlich
  heftigen  Seegang  verursachten  Einsturz  der  Landungobrücke
  in  Lome,  deren  selbst  nur  provisorische
Wiederherstellung  noch  längere  Zeit  in  Anspruch  nehmen
wird,  so  daß  man  bei  der  Ein=  und  Ausladung  von
Gütern  auch  bis  auf  weiteres  noch  auf  die  mit  grösserem
Risiko  und  höherer  Versicherungeprämie  verbundene
libernahme  der  Güter  durch  Boote  angewiesen  bleibt.
Glücklicherweise  ist  das  fatale  Ereignis  zu  einer  Zeit
eingetreten,  als  schon  der  größte  Teil  der  vorjährigen
Ausfuhrprodukte  zur  Verschiffung  gelangt  war;  sonft
hätten  sich  die  Kalamitäten  des  gegenwärtigen  Löschund
  Ladebetriebs  noch  weit  empfindlicher  bemerkbar
gemacht.

Die  in  unserm  vorjährigen  Bericht  bereits  erwähnte
  Eröffnung  der  Bahnlinie  Lome  —  Atalpame
scheint  in  kommerzieller  Beziehung  noch  etwas  enttänscht
  zu  haben,  indem  nur  bis  zur  Station  Tsewie
der  Güter=  und  Personenverkehr  lebhafteren  Charakter
trägt.  Nach  Ansicht  maßgebender  Kreise  würde  eine
Steigerung  des  Verkehrs  sofort  eintreten,  wenn  die
Bahn,  die  jetzt  etwa  4  km  vor  der  eigentlichen  Stadt
Atakpame  endet,  bis  an  diese  herangeführt  und  wenn
ferner  durch  den  reichsten  #r  Olpalmengürtel  des  Schutzgebietes
  im  Ointerland  von  Anecho  eine  etwa  50  km
lange  Stichbahn  gebaut  würde.

Die  vorläufige  Beendigung  der  Bahnbantätigkeit
ist  von  wesentlicher  Wirkung  auf  die  Höhe  der  Cinfuhrgissern
  sowohl  in  beang  auf  die  Juantitäten  wie
auf  den  Wert  gewesen:  hat  doch  die  Einfuhr  an  Eisenbahnmaterial
  im  Vorjahre,  abgesehen  von  dem  hohen
Gewicht,  einen  Wert  von  ctwa  1½  Millionen  Mark
repräsemiert.  Dies  muß  natürlich  beim  Vergleich  der
vorliegenden  amtlichen  Ziffern  über  die  Einfuhr  berücksichtigt
  werden.

Trotz  dieses  Rückgangs  der  Importwerte  und  des
Ausfalls  an  Einnahmen  aus  den  Verkehrsanlagen  infolge
  des  Einsturzes  der  Landungsbrücke  sind  die
Finanzen  des  Schungebiets  in  bester  Entwicklung  geblieben
  und  die  Zolleinnahmen  weisen  noch  ein  Plus
von  150  0000  K  auf,  welches  in  der  Hauptsache  wohl
auf  die  Einfuhr  von  Spiritus  fällt.

Erfreulicherweise  findet  die  verminderte  Einfuhr
cinen  vollen  Ausgleich  in  einer  von  etwa  7  Millionen
Mark  auf  elwa  9  Millionen  Mark  gestiegenen  Ausfuhr.
Hieran  sind  besonders  beteiligt:  Palmkterne,  deren
Anofuhr  im  Jahre  1911  etwa  13  000  Tons  gegen  eiwa
8200  Tons  in  1910  beträgt,  und  Palmöl  mit  etwa
000  Tons  gegen  etwa  3000  Tous  im  Vorjahre.

Von  großer  Bedeutung  für  die  zukünftige  Ausfuhr
der  Olpalmenprooukte  werden  die  jetnt  auch  in  Togo
in  der  Cinrichtung  begriffenen  maschinellen  Betriebsanlagen
  sein.

Auch  die  KakaKausfuhr
deutende  Steigerung  von  eiwa
230  Tons  auf.

Die  Andsiuhr  von  Kautschuk  hat  sich  infolge  der
gewichenen  Preise  nicht  über  die  Höhe  des  Vorfahres

weist  für  1911  die  be-130
  Tons  auf  ctwa

 

erheben  können,  wogegen  Baumwolle  die  vorjährige
Ziffer  etwas  überschreiten  konnte,  bei  sehr  befriedigender
  Qualitätsverbesserung.

Die  Maisausfuhr  ist  dagegen  im  Jahre  1911  noch
weiter  um  etwa  2000  Tons  zurückgegangen,  da  die
Regenmengen  im  zweiten  Halbjahr  gänzlich  ungenügend
waren.

Als  neues  aussichtsreiches  Ausfuhrprodukt  aus
Togo  ist  im  abgelaufenen  Jahre  der  Sisalhanf  von
der  Plantagengesellschaft  „Kpeme“  zu  neunen.

Bei  den  günstigen  Ernte=  und  zufuhrverhältnissen
der  hauptsächlichsten  und  höher  bewerteten  Produkte
machte  sich  naturgemäß  besonders  starker  Geldbegehr
der  Handelskreise  fühlbar,  wodurch  namentlich  in  der
ersten  Hälfte  des  Jahres  sich  unserer  Niederlassung  in
Lome  vielfach  Gelegenheit  zu  nunbringenden  Banktransaktionen
  bot.  Eine  Begleiterscheinung  der  größeren
Produktenzufuhr  war  auch  eine  verstärkte  Nauftraft  der
eingeborenen  Bevölkerung.  die  unserer  Niederlassung
steigenden  Nunen  im  Inkassogeschäft  brachte,  so  daß
ihr  Gesamerträgnis  nicht  unwesemtlich  höher  ist.  alo
im  vergangenen  Jahre,  obwohl  in  der  diesmaliagen
Berichtsperiode  die  Wechseltrausaktionen  mit  der  benachbarten
  Rolonie  Dahomen  bedentend  reduziert  waren.

Die  Umsätze  unserer  Niederlassung  Lomc  im  abgelaufenen
  Jahre  bielten  sich  mit  etwa  30  Millionen
Mark  auf  der  Höhe  des  Vorjahres.  Die  Anzahl  der
Kontokorrent=  und  Depositenkonten  ist  dagegen  auf
liber  300  gestiegen.  Die  Sparkassenabteilung  unserer
Niederlassung  in  Lome  umfaßte  am  Jahresende  275  Einleger
  mit  einem  Gesamtguthaben  von  eiwa  65  000..
Der  Zuwachs  von  etwa  190  Sparern  entfällt  meistens
auf  eingeborene  Angestellte  des  Gouvernements.  In
den  übrigen  Kreisen  der  farbigen  Berölterung  herrscht
noch  Abneigung  gegen  die  Sparkasse,  obwohl  die  Bank,
um  die  Cinrichtung  zu  fördern,  bei  der  Verzinsung  der
pargithaben  ein  Opfer  bringt.

zu  erwähnen  ist  noch.  das  wir  für  unsore  Niederlassuug
  in  Lome  auf  einem  käuflich  erworbenen  Grundstück
  ein  eigenes  Gebände  errichtet  haben,  welches  kürzlich
  bezogen  worden  ist.

Die  Umsätze  und  Erträgnisse  unserer  Niederlassung
in  Duala  sind  in  erfreulichem  Maße  gewachsen.  Die
Umsätze  erreichten  die  Höhe  von  etwa  45  Millionen
Mark  und  entsprechen  vollkommen  dem  Anwachsen  des
Gesamthandelo  des  Schutnzgebiets  Kamernn  im
abgelaufenen  Jahre.  Nach  den  für  die  ersten  9  Monate
  des  Jahres  1911  vorliegenden  amtlichen  Ziffern
beirug  derselbe  während  dieser  Zeit  etwa  37  Millionen
Mark  gegen  etwa  32½  Millionen  Mark  in  der  entsprechenden
  Periode  des  Vorjahres.  Hiervon  entfallen
von  den  wichtigeren  Auefuhrprodukten  etwa  31,  Millionen
  Mark  auf  Palmkerne  (im  Vorjahr  etwa  27.  Millionen),
  eliwa  1¼/4  Millionen  auf  Palmöl  (im  Vorfahr
etwa  1  Million)  und  etwa  14  Millionen  Mart  auf
Nakao  (im  Vorjahr  etwa  11½  Millionen  Diese  drei
Produkte  weisen  demnach  in  den  Vergleichsperioden
nicht  unbeträchtliche  Steigerungen  auf.

Das  Hauptansfuhrprodukt  Gummi  ist  dem  Werte
nach  gegen  die  Ziffer  von  etwa  8600  0600  .  für  die
9  ersten  Monate  des  Jahres  1910  in  der  gleichen
Periode  1911  um  etwa  350  000  .Kx  zurückgeblieben.
Auch  Elfenbein  weist  in  der  Ausfuhr  einen  Rückgang
auf,  wie  auch  die  weiteren  Auösichten  für  den  Elienbeinhandel
  nicht  günstig  zu  sein  scheinen.

Dagegen  belebte  sich  neuerdings,  wie  in  unserem
vorjührigen  Bericht  in  Ausicht  gestellt.  der  Hol  zerport
wieder,  hauptsächlich  wohl  infolge  besserer  Preise  in
Curopa.
        <pb n="663" />
        613  20

Im  Bereich  der  im  vergangenen  Jahre  eröffneten
Nordbahn  ist  von  kapitalkräftigen  Gesellschaften  die
Tabakskultur  in  vielversprechender  Weise  ausgenommen
worden.

Längs  der  Strecke  der  Nordbahn  wie  der  im
laufenden  Jahre  weiter  bis  nach  Edea  in  Betrieb  genommenen
  Mittellandbahn  schreitet  der  Ausbau  des
Faktoreibetriebs  vorwärts.

Was  Südkamernn  betrifft,  so  hat  sich  dort  der
Handel  in  ganz  besonders  erfreulicher  Weise  entwickelt,
und  dieser  Teil  wird  durch  weitere  Aufschließung  von
Jahr  zu  Jahr  an  Bedeutung  gewinnen.  besonders  auch
voraussichtlich  im  Hinblick  auf  die  Angliederung  des
uns  zufallenden  Teiles  von  Französisch-Kongo.

Die  Zahl  der  bei  unserer  Niederlassung  in  Duala
geführten  laufenden  und  Depositenkonten  ist  auf  310
gestiegen.

Für  das  laufende  Jahr  sind  nach  den  seither  vorliegenden
  Berichten  die  Aussichten  für  gute  Produktenzufuhr
  und  gesteigerten  Absatz  bei  den  Eingeborenen
günstig,  obwohl  in  Betracht  zu  ziehen  ist,  daß  Verschiebungen
  in  den  Regenperioden  und  weiter  fallende
Preise  für  Gummi  und  OClpalmenprodukte  in  Europa
die  schließlichen  Erträgnisse  in  nicht  vorherzusehender
Weise  beeinflussen  können.  Viel  wird  auch  von  dem
weiteren  Ausbau  der  Verkehrswege  abhängen.  Von
großer  Bedeutung  für  die  beiden  Schutzgebiete  Togo
und  Kamerun  dürfte  sich  in  der  Zukunft  die  erfolgte
Errichtung  von  Telefunkenstationen  sowie  von
Kabelstationen  der  Deutsch-Südamerikanischen  Telegraphengesellschaft
  erweisen.

Am  Gesamthandel  Rameruns  und  Togos  ist  England
  verhältnismäßig  noch  stark  beteiligt  und  es  überwiegt
  besonders  noch  die  Einfuhr  gewisser  englischer
Tertilerzeugnisse  gegenüber  deutschen  Fabrikaten,  worauf
interessierte  Rreise  ihre  Aufmerksamkeit  in  verstärktem
Maße  richten  sollten.

1  .  1

Aus  den  Ziffen  unserer  Bilanz  nebst  Gewinn—
und  Verlust-Konto  ergibt  sich,  daß  im  vergangenen
Jahre  von  uns  an  Provisionen,  Zinsen  und  Wechseldiskont
  insgesamt  191  246  .¾  vereinnahmt  worden
sind,  gegen  159  730  1/“  im  Vorjahre.  Andererseits  betrugen
  die  Handlungsunkosten  einschließlich  vorweg
vorgenommener  Abschreibungen  101  206  gegen
87  105  /K  im  Vorjahre.  Es  verbleibt  sonach  ein  Reingewinn
  von  90  039  At,  aus  welchem  wir  vorschlagen,
außer  der  satzungsmäßigen  Grunddividende  von  4  v.  O.
eine  Superdividende  von  6  v.  H.  auf  das  eingezahlte
Kapital  zu  verteilen,  wodurch  zusammen  25  000  .
absorbiert  werden.

Des  Weiteren  proponieren  wir,  der  Reserve  B
25  000  K  zuzuweisen,  wodurch  sich  die  bilan  zmäßigen
Reserven  auf  zusammen  150  000  .Kx  stellen,  und  ferner
in  Anbetracht  nötiger  Erweiterungsbauten  in  Duala
die  Baureserve  um  20  000  auf  10  000  XK  zu  erhöben.


Nach  Absetzung  der  statutenmäßigen  Tantieme  des
Verwaltungsrats  würde  alsdann  auf  Gewinn=  und
Verlustkonto  ein  auf  neue  Rechnung  vorzutragender
Saldo  von  53  274  K  gegen  41  239  im  Vorjahr

verbleiben.
*  14
4

Lant  Bilanz  per  31.  Dezgember  1911  sind  von  dem
auf  1  Million  Mark  festgesetzten  Grundkapital  erst
25  v.  H.  eingezahlt.  Es  beliefen  sich  die  Kassenbestände
auf  1294  916  .  Bankguthaben  und  Debitoren  auf
4  684  308.  ,  Wechselbestände  auf  955  S57  .,  wogegen
Kreditoren  5  956  100  NK.  Depositäre  421  839  .K  und
Sparkasseneinleger  65  414  .  ¼  zu  fordern  hatten.

 

RKautschuh-Dflan  zung  „Oeanja“  A.  6.,  Berlin
und  Ramerun.")

Pflanzung.
Das  Unternehmen  entwickelte  sich  auch  im  abgelaufenen
  Jahr  befriedigend.
Der  Stand  unserer  Pflanzung  ist  aus  folgender
Tabelle  ersichtlich:

Kautschuk  alleinstehend  254,52  ha
Kakao  -  50,  —  -
Kautschuk-Kakao  287,93  „
Olpalmen-Kakao  49,140  =
Kola  alleinstehend  —
Olpalmem  -  3,77  -

Außerdem  waren  330.2  ha,  zum  Teil  zwischen  den
oben  aufgeführten  Kulturen,  zum  Teil  alleinstehend,
mit  Planten  bestanden.  Etwa  50  ha  waren  Ende  des
Berichtsjahres  freigeschlagen  und  werden  in  diesem
Jahre  mit  Olpalmen-Kakao  bepflanzt.

Die  in  der  Trockenzeit  erfolgte  Aufnahme  des  einen
Kilometer  vom  Leiterhaus  entfernten  Malale-Wasserfalles
  ergab  eine  nutzbare  Kraft  von  etwa  110  Pferdestärken.


Unser  Pflan  zungsgebiet  wird  zur  Zeit  von  einem
vereideten  Landmesser  aufgenommen  und  versteint.

Ernte.
Kakao.  Won  den  tragenden  50  ha  Kakao  ernteten

wir  im  vergangenen  Jahre  657,5  Sack,  gegen  361  Sack
im  Vorjahr.  Der  Markt  lag  im  Berichte  jahr  etwas
günstiger.

Kautschuk.  Es  wurden  1692,95  kg  Kickria-Kautschuk
  geerntet,  gegen  612,5  kgx  im  Vorjahr.  Wir  erzielten
  bis  zu  11,50  .  4  für  1  kg.  Die  Qualität  war
recht  befriedigend,  doch  entsprach  der  Ertrag  pro  Baum
nicht  ganzg  den  Erwartungen;  wir  haben  uns  daher
entschlossen,  die  reinen  Kickriakulturen  (233.52  ha)  mit
Kukao  zu  durchpflanzen,  da  unsere  ausgedehnten  Hevcaneuanlagen
  einen  genügenden  Ausgleich  gegen  eventuelle
Ernteausfälle  bei  der  Kickria  bieten  werden.

Olpalmen.  Der  Ertrag  wurde  den  Arbeitern
zur  Verfügung  gestellt.  Im  laufenden  Jahre  denken
wir  mit  dem  Verkauf  unserer  Tlfrüchte  an  ein  benachbartes
  Clwerk  beginnen  zu  können.

Planten.  Diese  dienten  bis  jetzt  fast  ausschließlich
zur  Arbeiterverpflegung.  In  diesem  Jahre  gelangen
größere  Posten  im  Schutzgebiet  zum  Verkauf.

Bilanz.

Bei  einem  Gewinnvortrag  von  11  337.4¼  beträgt
der  Reingewinn  nach  Abschreibungen  von  3781.X  insgesamt
  34  225  K,  die,  wie  folgt,  verwendet  werden
sollen:  Uberweisung  an  den  gesetzlichen  Reservefond
1144  .,  3  v.  H.  Dividende  pro  1911  auf  das  anfangs
1911  zur  Einzahlung  fällig  gewesene  Kapital  von
825  000.K  =  24  750.“,  Vortrag  8331.#Z.

1  *
1

Land  und  Pflanzungen  standen  Ende  1911  mit
811  711.X  zu  Buch.  An  Kreditoren  schuldet  die  Gesellschaft
  32  360  4.  Dagegen  verfügt  sie  über
1241313.4  Bankguthaben  und  RKasse,  13  730  X  Debitoren
  und  30  099.14  versandfähige  und  schwimmende,
in  zwischen  verkaufte  Produkte,  Kakao  und  Kanutschuk.

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.
        <pb n="664" />
        614  20

Oollwe-Dflanzungs-Gesellschaft.“)
Allgemeines.

Das  wichtigste  Ereignis  des  Jahres  1911  für  die
Kolonie  Kamerun  bildete  die  Übernahme  eines  Gebietes
  von  275  000  km,  dessen  wirtschaftliche  Bedeutung
  sich  heute  noch  nicht  ermessen  läßt  und  dessen
Angliederung  an  das  Schutgebiet  vorerst  noch  manche
Kosten  für  Organisation,  Wege=  und  Bahnbanten  erfordern
  dürfte.  Es  ist  jedoch  zu  hoffen,  daß  auch  die
neuen  Gebietsteile  an  der  bisherigen  günstigen  Entwicklung
  Kameruns  entsprechenden  Anteil  nehmen
werden.

Von  den  bisher  im  Bau  befindlichen  Bahnen  wurde
die  Nordbahn  bis  Kilometer  160  Station  Nkongsambe
fertiggestellt  und  im  Mai  dem  Betrieb  übergeben,
während  bei  der  Mittellandbahn  mit  Jahreoschluß  der
Oberbau  auf  etwa  80  km  durchgeführt  war.  Die
schwierige  Uberbrückung  des  Sanagaflusses  bei  Edea
wurde  im  November  vollendet.

Die  Arbeiterbeschaffung  stellte  sich  für  die  Pflanzungen
  etwas  schwieriger  als  bisher,  zum  Teil  mag
diese  Erscheinung  durch  den  Babubau  bedingt  gewesen
sein,  an  dem  etwa  5000  Arbeiter  beschäftigt  werden.

Die  Witterung  war  für  die  Pflanzungen  nicht
günstig.  Die  reichen  Niederschläge  verursachten  auf

vielen  Nakaoplantagen  starke  Ernteausfälle,  die  Rautschukproduktion
  hingegen  erfuhr  einen  starken  Zuwachs.
Von  den  Kamernner  Pflanzungen  wurden  insgesamt
ansgeführt  etwa  3500  Tonnen  Kakao  und  etwa  7000  kg
Kickria-Kautschuk.

Die  Weltproduktion  von  Kakao  betrug  in

1910:  220  000  t,  1911:  247  000  t,
in  Deutschland  wurden  verbraucht:
1910:  44  000  t,  1911:  51  000  t.

Die  Preise  für  Kamerun-Kakao  hielten  sich  Anfang
des  Jahres  auf  104.#4¾  pro  100  kgE.  gingen  im  Frühjahr
auf  100  .#  zurück,  um  nach  einer  kurzen  Steigerung
auf  118  .  4¾,  schließlich  mit  110  zu  enden.

Die  Preise  für  feinen  Para-Kautschuk  schwankten
zwischen  9,45.  und  12,10  pro  kx.  Die  Weltproduktion
  von  Kautschuk  ist  zur  zeit  ungefähr  80000  t
(1910  76000  t),  hierunter  etwa  14  000  t#Plantagen-Kautschuk
  von  Ceylon  und  Malakka.

Pflanzungsbetrieb.

Der  Regenfall  übertraf  im  Berichtsjahr  nicht  nur
die  zehnjährige  Durchschnittsmenge,  sondern  wirkte
auch  ungünstig  durch  die  Verteilung  der  Regentage.
Gemessen  wurden  3180  mm  bei  156  Regentagen  (1910
2526  mm  bei  1144  Regentagen).

Neuanlagen  wurden  im  Betriebsjahre  nicht  vorgenommen,
  so  daß  die  in  Kultur  genommene  Fläche
mit  1494,54  hu  bestehen  bleibt.  Auch  auf  der  Dibongo-Pflanzung
  fand  eine  Ausdehnung  der  119  hu  großen
Kautschukanlage  nicht  statt.

Die  Entwicklung  der  Heve#abestände  darf  als  vielversprechend
  begeichnet  werden,  und  berechtigt  zu  der
Hoffnung,  in  1913  mit  regelmäßigen  Zapfungen  beginnen
  zu  können.  Die  Kickriaanlagen  wurden  mit
Rücksicht  auf  die  bisherigen  geringen  Ernteergebnisse
zum  größten  Teil  ebenfalls  mit  Heveabäumen  durchsorstet,
  eine  Maßregel,  von  der  wir  uns  gute  Ergebnisse
  versprechen.  Wir  verschifften  außer  einem  kleinen
Versuchoquantum  Ficuskautschuk  852  ku  Kickriakantschuk
(1910  565  kel,  während  eine  Ernte  von  Castillvakautschuk
  im  Berichtsjahre  unterbliecb,  um  den  Bäumen
eine  größere  Ruhepause  zu  gewähren.  Die  Lualität

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.

 

des  Kickriakautschuk  wurde  am  Hamburger  Markt  recht
aut  bewertet  und  stand  dem  Para  fine  nur  um  ein
Geringes  nach.  Trotzdem  werden  wir  zukünftig  mehr
und  mehr  mit  den  Ergebnissen  der  Heveakultur  zu
rechnen  haben,  da  diese  die  Kickriakultur  wohl  allmählich
verdrängen  dürfte.

Mit  Ausnahme  der  Abteilung  Woermannöhöbe,
in  welcher  starkes  Auftreten  von  Engerlingen  eine
Schädigung  der  Kakaobestände  verursachte,  war  der
Stand  der  Kakaoanlagen  befriedigend.  Die  erntereifen
  Bestände  wuchsen  auf  702  ha,  von  denen  wir
6000  Sack  à  50  kg  ernteten  (1910  665  ha  =  6660  Sack
Kakao).  Der  Durchschnittserlös  betrug  109.5.¾  pro
100  kg  (1910  9p,2).  Das  hinter  den  Erwartungen
zurückgebliebene  Ernteergebnis  ist  teils  auf  den  Ausfall
in  Woermannshöbe,  teils  auf  den  nachteiligen  Einfluß
der  ungünstigen  Witterung  zurückzuführen.

Von  unseren  geringen  Rolabeständen  konnten
wir  ein  kleines  Juantum  ernten.  Die  Früchte  der  in
den  jüngeren  Kulturen  vorhandenen  Mehlbananen,
ebenso  wie  die  Früchte  der  vorhandenen  Olpalmen
wurden  für  die  Ernährung  unserer  Arbeiter  verwendet.

Die  Feldbahn  wurde  um  965  m  verlängert,  die
Gesamtlänge  der  Bahnstrecke  beträgt  jetzt  10  km.

Im  Monatsdurchschnitt  waren  816  Arbeiter  beschäftigt.
  am  Jahresschluß  799  Mann.  Der  Gesundheitszustand
  der  europäischen  Angestellten  war  zufriedenstellend,
  der  eingeborenen  Arbeiter  hingegen
während  der  schweren  Regenzeit  nicht  ganz  so  günstig:
epidemische  Nrankheiten  sind  jedoch  nicht  aufgetreten.

Finanzielles.

Dem  Erntekonto  sind  die  Unterhaltungskosten  der
702  ha  ertragreifen  Rakaobestände  sowie  die  Erntekosten
belastet,  während  die  Kosten  für  Unterhaltung  der
etwa  120  ha  noch  wachsenden  Bestände  dem  Kakaopflan
  zungskonto,  der  645  ha  Kautschukanlagen  dem
Kautschutpflan  zungskonto  zugeschrieben  wurden.  Auf
Nebenkulturenkonto  sind  die  Ausgaben  für  Erweiterung
der  Olpalmenbestände  und  für  Unterhaltung  der  Kolaanlagen
  verbucht.

Die  schwimmenden  November=  und  Dezemberernten
  sind  auf  Produktenkonto  ausgewiesen.  Unter
Vorräten  ist  der  Lagerbestand  in  Ramerun  aufsgeführt.
der  vorhandene  Arbeiterproviant,  neue  Geräte  und
Materialien  und  die  für  das  Jahr  1912  bestimmte
Sendung  Kunstdünger.

Den  nach  Vornahme  der  Abschreibungen  in  Höhe
von  83  627  X  sich  ergebenden  Reingewinn  von
117  476  .  “  beantragen  wir  zu  verteilen,  wic  folgt:

5  v.  H.  für  den  Reservefonds  =  5875  M.,  5  v.  H.  Dividende
  auf  2000  000  4  -—  100  000  „MX.  Vortrag
11  602  .K.

*

*

Aus  der  Bilanz  für  1911  heben  wir  hervor,.  daß
Terrains  mit  150  000  ..  Kakaopflanzungen  mit
928  684  .“  und  Kautschukpflangungen  mit  472  007.¼
zu  Busche  stehen.  An  Kreditoren  schuldete  die  Gesellschaft
  41666  „  ,  die  aber  durch  Bankguthaben  155176.W  .
Effekten  (194  420  .)  usw.  überreichlich  gedeckt  sind.

Deutsche  Kautschuh-  Aktiengesellschaft,
Berlin  und  Ramerun.“)
Pflanzungs-Abteilung.

Die  Pflanzung  hat  sich  auch  im  abgelaufenen  Jahr
befriedigend  entwickelt.  Am  31.  Dezember  1911  be-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.
        <pb n="665" />
        W  615  20

fanden  sich  1768,8  ha  unter  Kultur.  Davon  waren
917  ha  mit  Planten  als  Zwischenkultur  bepflanzt.

Ernte.

Kakao.  Die  Kakaoerträge  der  einzelnen  Jahre
sind  aus  nachstehender  Tabelle  ersichtlich:

 

 

1  l
ssqblwwnsp  Durchschnittgs- 



 

Ernte  in
Srntelahr  r  *  l  50  kg  Säcken  erlbs  pro  100  kg
1907  140,0  1329  182,50
1908  2416,0  2608  106,  14
19000  248.5  3886  101,80.
1910  36900  4156  98.23-1911
  222  5418  108,10.

Kautschuk.  Die  Kickria=  und  Manihotzapfung
ergab  600,6  kg  Kautschuk,  der  bis  zu  10  %  für  1  kg
erzielte.

Planten.  Der  Ertrag  diente  teils  zur  Verpflegung
  der  Arbeiter,  teils  zum  Verkauf.  Letzterer  belief
sich  auf  850  000  kg.

Olpalmen.  Außer  unseren  tragenden  10  000
verfügen  wir  über  36  000  junge,  1910  und  1911  ausgepflanzte
  Palmen.  Das  Olwerk  hat  Anfang  des
laufenden  Jahres  den  Betrieb  aufgenommen.

Kola.  Das  vergangene  Jahr  brachte  den  ersten
Ertrag.  Es  wurden  355,4  kg  Nüsse  geerntet  und  in
Hamburc  verkauft.  Es  wurde  ein  Preis  von  75  ./#4
für  100  kg  erzielt.

Handels-Abteilung.

Das  Ergebnis  des  laufenden  Jahres  war  zufriedenstellend.
  Der  Absatz  der  Siederei  entsprach  dem
des  Vorjahres.

Bilanz.

Dem  Pflanzungskonto  wurden  nur  Kosten  zugeschrieben,
  welche  bei  Bepflanzung  und  Erhaltung  der
noch  nicht  tragenden  Bestände  direkt  oder  indirekt  entstanden,
  während  die  Kosten  zur  Erhaltung  der  tragenden
  Bestände  sowie  der  Ernte  vom  Gewinn  in
Abzug  gebracht  worden  sind.

Gemäß  dem  Beschluß  der  vorjährigen  Generalversammlung
  wurden  20  000  rI  auf  Gebäude  abgeschrieben.
  Durch  Auflösung  der  Spezialreservefonds
gelangten  auf  Flußfahrzeuge  30  000  „K.  auf  die  Bahnanlage
  20  000  und  auf  das  Olwerk  35  000.  zur
Abschreibung.  Die  außerdem  vorgenommenen  regulären
  Abschreibungen  betragen  im  abgelaufenen  Jahre
38  476  4.  Den  bei  einem  Gewinnvortrag  von
5608  4/  ¼&amp;amp;  verbleibenden  Reingewinn  von  202  490  /
schlagen  wir  vor,  wie  folgt  zu  verwenden:  Uberweisung
an  den  gesetzlichen  Reservefond  10  497.4,  5  v.  H.  Dividende
  für  1911  125  000  AK,  Aufsichtsrats-Tantieme
7444  Al,  Rückstellung  für  den  Bau  eines  Kraftwerkes
30  000  17),  Sonderabschreibung  auf  Inventar  Kamerun
20  000  /,  Vortrag  9549  .K.

1  —
—

Aus  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1911  ist  noch
hervorzuheben,  daß  die  Pflanzung  mit  2  025  114  4
bewertet  ist.  Den  Verpflichtungen  an  73  272.4  diverser
Kreditoren  und  den  44  654.#4  Arbeiterguthaben  stehen
148  793  “  Kasse,  318  591  4  Bankguthaben  und
77  582  .  Debitoren  gegenüber.

 

Deutsche  Kamerun-Gesellschaft  m.  b.  5.
Zu  Hamburg.)

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  zeigt  nach  Abschreibungen
  von  125  831  ..&amp;amp;¾  und  vollständiger  Tilgung
der  durch  die  Kapitalserhöhung  des  Vorjahres  entstandenen
  Unkosten  von  32  502  K  einen  Reingewinn
von  173  280  .14,  für  welchen  wir  folgende  Verteilung
in  Vorschlag  bringen:  Vorstandstantieme  usw.  8799  r/#¼
Aufsichtsratstantieme  9785  +4K,M  10  v.  H.  Dividende  —
150  000  Kr  und  4696  .7“  Vortrag.

Unsere  Pflanzgungsunternehmungen  in  Kamerun
haben  durch  den  Ankauf  der  am  rechten  Sanaga-Ufer
gegenüber  unserer  Pungo-Sungo-Plantage  belegenen
Pflanzung  Bonangango  eine  weitere  Ausdehnung
erfahren,  so  daß  wir  nunmehr  drei  Pflanzungen  mit
einem  Gesamtareal  von  1200  ha  besitzen,  nämlich
Pungo-Sungo  und  Ndogobenan  am  linken  und
Bonangango  am  rechten  Sanaga-Ufer,  alles  unterhalb
  Edea.

Unsere  Kulturen  umfassen  den  Anbau  von  Kakao,
Gummielastikum,  Olpalmen  und  Planten;  letztere  für
den  lokalen  Verkauf.

In  das  vergangene  Geschäftsjahr  fällt  die  Durchführung
  der  Erhöhung  des  Kapitals  unserer  Gesellschaft
von  1  000  000  1K  auf  1  500  000  .4.

Unsere  Finanzlage  gestaltete  sich  infolgedessen  bedeutend
  leichter  als  in  den  Vorjahren.  Um  indessen
den  Anforderungen,  welche  die  weitere  Entfaltung
unserer  afrikanischen  Geschäfte  naturgemäß  an  un
stellt,  genügen  zu  können,  erscheint  es  uns  zweckmäßig,
eine  Kapitalserhöhung  um  einen  Betrag  von  bis  zu
500  000  .  mit  halber  Dividendenberechtigung  für  das
Jahr  1912  zu  beantragen.

Von  den  Unkosten  der  in  1909  aufgenommenen
Anleihe  sind  weitere  10  000  .  getilgt  worden,  so  daß
hiervon  in  den  nächsten  Jahren  noch  20  000  .X  in  zwei
gleichen  Raten  abgutragen  sind.

Wir  haben  im  April  d.  Js.  ein  neues  Warenhaus
in  Calabar-Dukebeach  eröffnet,  welches  nach  dem
System  europäischer  Warenhäuser  in  erster  Linie  dem
Kassahandel  dienen  soll.  Aus  dieser  Erweiterung  unserer
  Geschäfte  in  Süd-Nigeria,  im  Verein  mit  den
bisherigen,  zufriedenstellenden  Ergebnissen  unserer  anderen
  Geschäfte,  versprechen  wir  uns  für  das  laufende
Jahr  einen  angemessenen  Erfolg  unseres  Unternehmens.

—  1

4#

Die  Bilanz  per  Ende  1911  verzeichnet  u.  a.:
Grundbesitz  84  499  .  Gebäude  490  770  Kr.  Pflanzungen
  234  838  ./(4,  europäische  Waren  in  Afrika  und
schwimmend  1  885  531  ,.  Produktenbestände  und
unterwegs  nach  Europa  464  011.#%,  Außenstände  in
Afrika  256  056  44,  dito  in  Europa  54  517  .,  Barbestände
  92  313  .  Als  Passiven  werden  u.  a.  aufgeführt:
  Akgzepte  usw.  231  319  K+.  Vorschüsse  auf
schwimmende  Produkte  4156  1441  M,  Bankkredite
202  000  ¼,  Kreditoren  in  Afrika  33  310  .#Kk

KRaomerun-Rautschuh-Compagnie,  K.  6.")

RVMWMfflanzungsbetrieb.  Im  Laufe  des  Berichtsjahrs
  wurden  noch  die  restlichen  165  ha  unseres  Landes
unter  Kultur  gebracht,  so  daß  die  vorgesehenen  2000  ha
nunmehr  vollständig  bepflangt  sind.  Das  Land  ist  in
Mischkultur  mit  Kickrien  und  Heveen  bzw.  Kickrien,
Heveen  und  Kakaobäumen  bestanden.  Insgesamt

*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  1911.

*“)  Aus  dem  Bericht  für  1911.
        <pb n="666" />
        W  616  20

waren  Ende  dieses  Jahres  vorhanden  rund:  17410000
Kickrien  (Funtumia),  240000  Heveen  und  520000  Nakaobäume.
  Abgesehen  von  der  Neuanlage  erstreckten  sich
die  Pflanzungoarbeiten  hauptsächlich  auf  die  Instandhaltung
  und  Pflege  der  älteren  Kulturen,  wie  Jäten,
Bodenbearbeitung,  Beschneiden  der  Bäume,  Schädlinge
  absuchen  usw.  Sämtliche  Vestände  wurden  durch
Nachpflanzen  vollständig  ergängt.  Die  Kulturen  haben
sich  gut  entwickelt  und  zeigen  ein  gesundes  Wachstum.
520  unbebautes  Land  sollen  allmählich  mit  OLlIpalmen
  bepflangt  werden.

Kickria.  Dem  Alter  nach  standen  Ende  D
1911  im  Felde:

egember

fünfjährig  und  älter.  etwa  17000  Bäume
vierjährg  655  000  =
dreijährig  316  000  =
zweijahrgg  =  441  000  =
einjährig  =  23  000  =
1911  gepflanzt  -  68  000  =

 

rund  etwa  1  740  000  Bäume

Das  Gedeihen  der  Kickrien  war  durchweg  befriedigend.
  Non  Krankheiten  und  sonstigen  Schädlingen
blieben  die  Bäume  fast  ganz  verschont.  Anfang  Mai
1911  wurde  mit  dem  Zapfen  zum  ersten  Male  begonnen,

  und  zwar  wurden  die  fünfjährigen  Bäume
einmal,  die  später  zur  Auslichtung  bestimmten  vierjährigen

  Kickrien  zweimal  gezapft.  Ende  November
wurden  die  Zapfarbeiten  eingestellt,  um  nach  Eintritt
der  sogenannten  kleinen  Regenzeit  (Februar-Mär3z  1912)
wieder  ausgenommen  zu  werden.

Die  gesamte  Kautschukernte  hat  1842.85  kg  netto
betragen.  Der  Kautschuk  gelangte  auf  dem  Hamburger
Markte  zum  Aerkauf.  Der  dasür  erzielte  Preis
schwankte  zwischen  6  bis  8,80  für  1  kg.  Der  Verkaufserlös,
  abgüglich  Seefracht  und  Spesen  in  Lam
burg,  betrug  13  350  .  M.  Die  Zapfunkosten  für  1  kg'
fertigen  Kautschuk  beliefen  sich  auf  2.4#

Hevea.  Die  Entwicklung  der  Heveen  wird  von
unserer  Pflangungsleitung  als  hervorragend  bezeichnet.
Die  dreijährigen  Bestände  haben  sich  schon  zu  7  bis
9  m  hohen  Bäumen  mit  normaler  Kronenbildung  und
einem  Stammumfang  von  etwa  40  cm,  1  m  über  dem
Erdboden  gemessen,  entwickelt,  mit  deren  Angapfen  im
Jahre  1912  begonnen  werden  soll.

Neu  angepflanzt  wurden  im  Berichtsjahre  50  000
aus  Cenlon  begogene  Stumps,  die  ebenfalls  ein  erfreuliches
  Gedeihen  geigen.

Ende  Dezgember  1911  standen  im  Felde:
dreijährige  DLDeveen#  etwa  128  000  Bäume
zweijährige  500  000  -
einjährige  -  12  000  -
gepflanzt  1911  500  000  -

rund  etwa  240  000  Bäume

Kakao.  Neu  angepflan  zt  wurden  im  Berichtsjahre
  97  500  Kakaobäumchen,  die  zum  größten  Teil  in
Saatbeeten  herangezogen  worden  waren.  Der  Kakao
erfreute  sich  des  besten  Wachstums.

Die  Ernte  im  Jahre  1911  hat  netto  31  918  kg,
gegen  18  425  ku  im  Jahre  1910  betragen,  wovon  die
eine  Hälfte  von  unserer  alten  Kakaopflanzung,  die
andere  Hälfte  von  einem  Teile  der  1008  ausgepflangten
Bäume  herrührt.  Der  Verkaufserlös  abgüglich  Seefracht
  und  Spesen  in  HLamburg  belief  sich  auf  33012  „3¾,
gegen  16  990  .  im  Vorjahre.  Der  Durchschnittspreis
stellte  sich  netto  auf  1,03  für  1  kg  Rakaobohnen,
gegen  1,02  X  im  Vorjahre.

Der  gesamte  Kakavbestand  ist  auf  einem  Arcal
von  1034  ha  verteilt.  Dem  Alter  nach  standen  Ende
Dezember  im  Felde:

#  *rl

 

 

6  Jahre  alt  und  mehr.  etwa  6  500  Bäume
-  -  W  -  96  500  -

2  -.....  -  92  500  -

1  Jahr=  227000

gepflanzt  1911  -  97  500  -

 

rund  etwa  520  000  Bäume

Neben  den  drei  vorgenannten  Hauptkulturen  sind
ferner  versuchsweise  angepflanzt:

400  Ficus  elastica  und  5000  Kolabäume:  adußerdem
  stehen  von  früher  her  rund  14  000  Olpalmen  auf
der  Pflanzung,  von  denen  die  Hälfte  in  ertragfähigem
Alter  ist;  ihre  Früchte  werden  zur  Arbeiterverpflegung
verwandt.

Zwischenkulturen.  Von  der  zur  Arbeiterverpflegung
  so  wichtigen  Mehlbanane  haben  wir  auch
in  diesem  Berichtsjahre  reiche  Erträge  geerntet.  Das
damit  bestandene  Areal  ist  1128  ha  groß;  davon  waren
1297  ha  ertragfähig.  Geerntet  wurden  insgesamt
1  179  295  kg  Mehlbananen.  Davon  wurden  796  500  kg
für  Arbeiterverpflegung  verwandt.  Verkauft  wurden
317  325  kg  zum  Preise  von  7  bis  8  Pfg.  für  1  kg.
Da  nicht  alle  Bauanen  an  Ort  und  Stelle  verbraucht
werden  konnten,  wurde  ein  Teil  gedörrt  und  nach
Hamburg  verschifft.  um  zu  versuchen,  ob  sich  die  Bananen
  in  dieser  Form  zur  Spirituserzeugung  oder  als
Viehfutter  verwerten  lassen.  Der  für  diese  gedörrten
Bananen  erzielte  Preis  ließ  uns  aber  keinen  angemessenen
  Nutzen,  und  es  wurde  von  der  weiteren
Versendung  zunächst  Abstand  genommen.

2  1*.

Die  Einnahmen  aus  Zinsen  und  Erlösen  der  Ernte
usw.  betrugen  1911  180  662  .„K.  dagegen  erforderten
die  Ausgaben  für  Löhne,  Zinsen,  Betriebskosten  usw.
zusammen  369  368  .M,  dagu  kommt  eine  Dotierung
des  Betriebsfonds  mit  105  602  „K,  so  daß  ein  Fehlbetrag
  von  294  308  .  resultiert,  der  auf  Pflanzungsanlagekonto
  übertragen  wird.  Dieses
Konto  figurierte  in  der  Bilanz  per  Ende  1911  mit
2  198  155  K.  Die  Bankguthaben  betrugen  372  411.4,
Effekten  476026  .  Debitoren  13  413  .  K,  dagegen
hatten  Kreditoren  95  612  „“  zu  fordern.

Deutsche  Rfrikhao-Bank  fl  6.“)

Das  Jahr  1911  hat  auf  den  verschiedenen  Wirtschaftogebieten
  Südwestafrikas,  und  demgemäß  auch
für  die  verschiedenen  Niederlassungen  der  Bank,  nicht
gleichmäßig  günstige  Resultate  erbracht.  Immerhin
zeigen  die  Gesammmsätze  der  Bank  abermals  eine
kleine  Steigerung.

Einc  reguläre,  nicht  unbefriedigende  Weiterentwicklung
  hat  das  Rückgrat  der  Kolonie,  die  Farmwirtschaft,
erfahren.

Die  Zahl  der  Farmen  im  Privatbesitz  ist  auf  1141
am  1.  April  1911  lgegen  1047  im  Vorjahr)  gestiegen,
die  Zahl  der  weißen  Farmer  (1035  gegen  9411  im  Vorjahr)
  stieg  um  94,  endlich  zeigt  die  Viehbestockung  trotz
mancher  Hemmnisse  einen  nicht  unerheblichen  Zuwachs.

Auf  dem  Gebiete  des  Bergbaus  hat  die  Prospektiertätigkeit
  einige  anscheinend  größere  Vorkommen  von
Zinn  und  Blei  erschlossen,  ohne  daß  indessen  deren
Bedeutung  und  Abbanwürdigkeit  schon  feststeht.

Eine  Reihe  von  Diamantzesellschaften  stellte  den
Betrieb  ein,  weil  die  zur  Zeit  geltenden  Abgaben  vom
Bruttoertrage  ein  nutzbringendes  Arbeiten  —  besonders
da,  wo  die  reicheren  Fundstellen  bereits  abgebaut  sind
—  nicht  zuließen,  zum  Teil  indessen  auch  deshalb,  weil

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.
        <pb n="667" />
        W  617  20

in  absehbarer  Zeit  ein  Ersatz  des  Bruttoabgabesystems
durch  ein  rationelleres  Besteuerungssystem  in  Aussicht
steht.  Da  heute  die  Mehrzahl  der  Aktien  oder  Anteile
der  Diamantengesellschaften  sich  nicht  mehr  in  südwestafrikanischen
  Händen  befinden  dürfte,  so  fließt  von  dem
Ertrage  des  Diamantenexports  jetzt  nur  überaus  wenig
auf  direktem  Wege  in  die  Kolonie,  dagegen  hat  sie
aus  den  großen  Diamantensteuer-Erträgnissen  des
Staates  erheblichen  Vorteil  gegogen,  indem  der  Staat
einen  sehr  beträchtlichen  Teil  dieser  Einnahmen  zum
Ausbau  des  Eisenbahnnetzes  verwendet  hat.

Die  Annahmestelle  für  die  Diamantenregie  an  der
Prinzenbucht,  welche  wir  im  vorigen  Jahre  auf  Grund
eines  Übereinkommens  mit  der  Regie  errichteten,  wurde
auf  deren  Wunsch  im  laufenden  Jahre  wieder  aufgehoben.


Die  Diamantenausfuhr  belief  sich  im  Berichtsjahre
auf  789  191  Rarat  gegen  841  900  Karat  im  Jahre  1910.

Der  Export  von  rohen  und  aufbereiteten  Kupfererzen
  hat  im  Jahre  1911  einen  Rückgang  erfahren  und
betrug  rund  30  000  Tonnen.

Der  Eisenbahnumbau  Karibib—Windhuk  und  die
Strecke  Windhuk—Keetmanshoop  sind  nunmehr  vollendet
  und  werden  der  Entwicklung  der  Kolonie  gute
Dienste  leisten.  Zunächst  allerdings  fällt  die  Alimentation
  fort,  welche  diese  großen  Unternehmungen  dem
Handel  und  Wandel  während  der  Banzeit  zugeführt
haben.

Auf  unsere  Bankgebäude  haben  wir  31  077.#K  abgeschrieben,
  so  daß  sie  nunmehr  mit  173.000  Kx  zu  Buch
stehen.  Der  Reingewinn  für  1911  beläuft  sich  auf
130  907  .  ¼%.  und  wir  schlagen  vor,  denselben  wie  folgt
zu  verwenden:  15  000.4  als  Rücklage  in  den  gesetzlichen
  Reservefonds,  15  000  1  als  Rücklage  in  die
Spezialreserve,  80  000  .“4  als  Dividende  von  8  v.  H.
auf  das  eingegahlte  Kapital  von  1.000  000  x,  3478.4
als  Tantieme  und  17  428  .„  als  Vortrag.

*

*#
In  der  Bilanz  für  Ende  1911  stehen  bei  einer
Million  Mack  Aktienkapital  den  mit  zusammen  rund
6.4  Millionen  Mark  bezifferten  Depositen=  und  Kreditorenverpflichtungen
  gegenüber:  Kasse  usw.  5  400  000,
Wechsel  633  875  .X,  Debitoren  1  400  000  #  und
Effekten  b4  083  A.

Kacko-Land-  und  Minen-Gesellschaft,  Berlin.“)

Erneute  Verhandlungen  über  die  Einführung  der
Kaiserlichen  Bergverordnung  sind  in  die  Wege  geleitet.

Die  Leitung  der  zum  Zwecke  der  bergmännischen
und  geologischen  Erforschung  des  Gesellschaftsgebietes
entsandten  Expedition,  deren  Dauer  von  April  1910
ab  auf  zwei  Jahre  festgesetzt  war.  ist  bis  November
1911  von  Ingenieur  Kuntz  fortgeführt  und  von  da  ab
auf  Ingenieur  Dr.  Kranse  übergegangen,  welcher  schon
seit  Juli  v.  Is.  als  Assistent  bei  der  Erpedition  tätig
war.  Ingenieur  Kuntz  mußte  aus  Gesundheitsrücksichten
nach  Deutschland  zurückkehren,  jedoch  wurden  durch
diesen  Personalwechsel  die  Arbeiten  der  Expedition
nicht  unterbrochen.

Während  das  erste  Jahr  der  Erpedition  1910  der
allgemeinen  Erforschung  und  Orientierung  gewidmet
war,  wurde  das  verflossene  Jahr  für  die  Beschürfung
und  Verfolgung  der  bereits  gemachten  und  der  neu
hin  zugekommenen  Funde  sowie  für  die  genauere  Untersuchung
  aller  derjenigen  Gegenden  verwandt,  welche
für  die  Auffindung  von  Bergwerksobjekten  besonders
versprechend  erschienen.

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  sechzehnte  Geschäftsjahr
  (1911).

 

 

 

Außer  den  im  Jahre  1910  festgestellten  Eisenerzlagerstätten
  bei  Gagarus  und  Ombombo  (im  mittleren
  östlichen  Teile  des  Kaokofeldes)  sind  in  etwa
15  km  Entfernung  von  der  erstgenannen  Fundstelle  zwei
weitere  hochprozentige  Eisenerzvorkommen  entdeckt
worden.  Die  weitere  Erforschung  dieser  Eisenerglager
wird  jedoch  späterhin  Sache  einer  besonderen  Expedition
sein  müssen,  da  ohne  Eisenbahn  der  Abbau  derselben
nicht  in  Frage  kommt.

Besonderes  Augenmerk  wurde  den  bei  Khorichas
(im  südöstlichen  Teile  des  Kaokofeldes)  und  bei
Khoabendus  (90  km  östlich  Zesfontein)  gelegenen
Goldvorkommen  geschenkt.  Trotz  der  günstigen  Aussichten,
  welche  der  erstgenannte  Fundpunkt  wegen  seines
teilweise  sehr  hohen  Goldgehaltes  bot,  ist  das  Ergebnis
einer  eingehenden  bergmännischen  Untersuchung  vorläufig
  negativ  gewesen.  Nach  Ansicht  der  beiden
Expeditionsleiter  war  jedoch  die  Möglichkeit  des  Auftretens
  eines  versprechenden  Goldvorkommens  nicht
ganz  ausgeschlossen,  so  daß  die  Schürfarbeiten  westlich
und  südlich  von  Khorichas  bis  zum  April  d.  Js.  fortgesetzt
  werden.  Diese  Arbeiten  werden  sich  auch  auf
die  nähere  Untersuchung  der  in  der  Südostecke  unseres
Gesellschaftsgebietes  aufgetretenen  Spuren  von  Zinnerzvorkommen
  erstrecken.

Die  Schürfarbeiten  bei  Khoabendus.  wo  eine
größere  Anzahl  goldhaltiger  Luarze  und  Quarzite  im
Juli  1911  aufgefunden  wurde,  sollen  inzwischen  energisch
fortgesetzt  werden,  um  festzustellen,  ob  sich  hier  abbauwürdige
  Erzgvorkommen  vorfinden.

Die  Expedition  wird  nach  Ablauf  der  festgesetzten
Dauer  von  zwei  Jahren  im  April  d.  Is.  ihre  Tätigkeit
einstellen.

Es  macht  sich  jetzt  regere  Nachfrage  nach  Farmen
geltend,  da  die  Bodenverhältnisse  in  unserem  Landgebiete
  besser  beurteilt  werden,  als  dies  früher  der
Fall  war.  Zwei  Farmen  sind  bereits  verkauft.

Wie  schon  im  Vorjahre  von  uns  mitgeteilt  worden
ist,  sind  wir  zur  Entrichtung  von  Grund=  und  Bezirkssteuern
  herangegogen  worden.  Alle  von  uns  dagegen
eingelegten  Berufungen  sind  von  der  Berufungskommission,
  als  letzter  Instanz  im  Schutzgebiete,  verworfen
  worden.  Auch  eine  von  uns  an  den  Herrn
Reichskanzler  gerichtete  Eingabe  ist  erfolglos  geblieben,
ebenso  wie  unsere  Vorstellungen  beim  Reichs-Kolonialamt.
  Wir  haben  daher  die  Steuern  für  die  Jahre  1909,
1910  und  1911  im  Betrage  von  zusammen  270  405.4
bezahlen  müssen,  uns  aber  Regreßansprüche  vorbehalten.

Der  Verlust-Saldo  hat  1911  sich  durch  die  weiteren
Kosten  für  die  Erpedition  Kuntz  und  die  großen  Steuerbeträge
  von  514  637  .  auf  936  917.  erhöht.  Die
Erpeditionskosten  sind  innerhalb  des  Voranschlages
geblieben.  Zur  Deckung  dieser  Ausgaben  verwandten
wir  unser  Bankguthaben  und  einen  Teil  unseres  Effektenbestandes,
  die  sich  dadurch  vermindert  haben.  Aus
dem  Verkaufe  dieser  Effekten  resultiert  der  Verlust  auf
Effektenkonto  von  4232  KC.

*  1

#

Ende  Degember  1911  standen  die  Effekten  noch
mit  53  755  &amp;amp;  und  Bankguthaben  und  Kasse  mit
5219  .“  zu  Buch.  Der  Landbesitz  und  Grundrechte
werden  mit  7,2  Millionen  Mark  bewertet.  Die  Schulden
der  Gesellschaft  beschränkten  sich  auf  wenige  817.4#.

Hernsheim  &amp;amp;  Co.  K.-6G.“)

Wir  blicken  wiederum  auf  ein  befriedigendes  Geschäftsjahr
  zurücck.

*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  1911.
        <pb n="668" />
        W  618  20C

Um  eine  frühere  Fertigstellung  der  Bilangdokumente
  und  die  Einberufung  der  Generalversammlung
innerhalb  der  vorgeschriebenen  Frist  zu  ermöglichen,
haben  wir  unsere  Filialen  Kaewieng,  Romuli  und
Kieta  per  30.  November  abschließen  lassen,  so  daß
diese  am  Gesamtresultat  ausnahmsweise  nur  mit  elf
Monaten  beteiligt  sind.  Das  Ergebnis  ist  trotzdem
annähernd  das  gleiche  wie  im  Jahre  1910.

Der  Umsatz  von  Waren  und  Produkten  hat  im
abgelaufenen  Jahre  zugenommen,  doch  war  der  daraus
erzielte  Mehrgewinn  nur  unbedentend,  da  die  Preise
durch  erhöhten  Wettbewerb  beeinflußt  wurden.

Unsere  Pflanzungen  haben  sich  normal  weiterentwickelt,
  wir  haben  den  Palmenbestand  im  Jahre  1911
um  20  000  junge  Bäume  auf  insgesamt  165  000  Stück
vermehren  können.

Bei  den  guten  Aussichten  für  die  Aufnahmesähigkeit
  des  heimischen  Marktes  für  Pflan  zungskopra  haben
wir  beschlossen,  den  Rest  unseres  Grundbesitzes,  soweit
er  sich  zur  Bepflanzung  mit  Palmen  eignet,  ehestens
unter  Kultur  zu  nehmen.  Die  hierfür  erforderlichen
Mittel  haben  wir  durch  Erhöhung  des  Aktienkapitals
um  nom.  600  000  .  beschafft.

Die  in  den  nächsten  Jahren  zu  erwartende  Zunahme
  der  Pflan  zungserträge  berechtigt  zu  der  Hoffnung,
  daß  bei  anhaltend  günstigem  Kopramarkte  auch
auf  das  erhöhte  Kapital  eine  befriedigende  Dividende
zur  Verteilung  gelangen  wird.

Da  die  neuen  Aktien  mit  Dividendenberechtigung
ab  1.  Januar  1912  bereits  am  15.  Degember  1911
ausgegeben  worden  sind,  erscheint  sowohl  das  nenue
Kapital  als  auch  das  erzielte  Agio,  das  abgzüglich  der
Kosten  der  Ausgabe  in  das  Reservekonto  eingestellt
worden  ist,  in  dem  gegenwärtigen  Abschluß.

Der  für  1911  erzielte  Gewinn  beträgt  nach  Abschreibungen
  von  66  810  .X  auf  Gebände.  Schiffe,  Inventar
  und  Vieh  170  888  .“¼¾  zuzüglich  Vortrag  aus
1910:  14.099  .  ,  zusammen  184  987  .K.  »

Wir  schlagen  vor,  diesen  Betrag  wie  folgt  zu  verteilen:
  10  v.  H.  für  Reservekonto  17  089  .K.  71,  v.  H.
kontraktliche  Tantieme  an  den  Vorstand  11  535  .K,
4  v.  O.  Dividende  48  000  kF  7½  v.  H.  Tantieme  an
den  Aufsichtsrat  7069  .,  7  v.  H.  Superdividende
84  0000  J.  Vortrag  17294  ..

*.  1#
*

In  der  Bilanz  per  31.  Degember  1911  figurieren
u.  a.  Pflanzungen  551  312-J.  Warenlager  431  910  .  ,
schwimmende  Produkte  220  683  „,  diverse  Debitoren
587  332  4A0,.  während  die  KPreditoren  auf  106  4241  .%
sich  beschränken.

Deutsche  Südseephosphat-R.  G.  Bremen.“)

In  der  Betriebsperiode  wurden  sämtliche  Anlagen
in  Betrieb  genommen.  Da  die  vorhandenen  Trockeneinrichtungen
  außerstande  waren,  die  geförderten
feuchten  Phosphate  auf  den  gewünschten  Trockengehalt
zu  bringen  und  die  Witterungsverhältnisse  ungewöhnlich
  schlecht  waren,  konnten  die  erhofften  Versandziffern
nicht  erreicht  werden;  die  Ausfuhr  betrug  nur  etwa
145000  Tons.  Es  wurde  alsbald  zu  einer  Erweiterung
der  Trockenanlagen  geschritten,  und  da  diese  Mitte  1912
in  vergroßertem  Umfange  arbeiten  sollen,  fteht  für  das
laufende  Geschäftsjahr  ein  die  Vorjahreomenge  übersteigender
  Versand  zu  erwarten.

Die  Betriebskosten,  die  auch  für  die  Berichtszeit
im  Rahmen  der  vorgesehenen  Zahlen  geblieben  sind,

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.

 

werden  sich  bei  verstärkter  Ausfuhr  weiter  ermäßigen
lassen.

Um  ein  schnelleres  Abfertigen  der  die  Phosphate
ladenden  Dampfer  vor  Angaur  zu  ermöglichen,  haben
wir  eine  größere  mechanische  Lade-Einrichtung  in  Auftrag
  gegeben,  deren  Aufstellung  und  Inbetriebnahme
gegen  Ende  1912  erwartet  werden  darf.

Im  Berichtsjahre  hat  eine  bemerkenswerte  Teuerung
auf  dem  Frachtenmarkte  Platz  gegriffen,  die  nicht  ohne
Einfluß  auf  die  Ergebnisse  unserer  Gesellschaft  sein
wird,  wenn  wir  auch  für  einen  Teil  unserer  Lieferungen
von  der  Frachten-Teuerung  nicht  betroffen  werden.

Von  erheblichen  Arbeiterschwierigkeiten  blieben  wir
verschont.  Die  Preise  auf  dem  Phosphatmarkt  zeigen
auch  weiterhin  eine  leichte  Besserung.

*  *
1

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  für  1911  ergibt
Zinsen  15948  und  Phosphaterträge  515799  .  K’
Dagegen  waren  zu  decken  Verlust  aus  1910  mit
195  725.KX.  Geschäftskosten  mit  68995.¾  und  Abschreibungen
  263502.fl,  so  daß  ein  Reingewinn  von  3524.
auf  die  Rechnung  des  Jahres  1912  vorgetragen  werden
kann.  Die  Anlagen  auf  Angaur  waren  Ende  1911  mit
2111512.¾  bewertet.  Den  mit  425238.#K  ausgewiesenen
  Kreditoren  und  den  in  Höhe  von  56168.#4  umlaufenden
  Akzepten  der  Gesellschaft  standen  in  der
Bilanz  847  658  .“%  Bankguthaben  und  Debitoren
gegenüber.

Safata-Samoa-Gesellschaft.“)

Pflanzungsbetrieb.  Insgesamt  waren  am  Ende
des  Jahres  quf  den  drei  Pflanzungen  Tuanaimato.
Falelannin  und  Saninoga  490.c1  ha  unter  Kultur,  die
mit  rund  193000  Kakaobäumen,  111000  Heveen,  8500
Kokospalmen,  1000  Kaffeebäumen  bestanden  waren.

Die  gesamte  unter  Kultur  befindliche  Fläche  hat
im  Berichtejahre  nur  um  6  ha  zugenommen.  Die
geringfügige  Neuanlage  ist  lediglich  zur  Abrundung
der  Pflauzung  Saninoga  vorgenommen  worden:  im
übrigen  war  eine  weitere  Vergrößerung  nicht  beabsichtigt,
  so  daß  fast  alle  Arbeit  auf  die  Unterhaltung
und  Pflege  des  Vorhandenen  und  auf  die  Ernte  verwandt
  wurde.

Die  Entwicklung  der  Kulturen  war  im  allgemeinen
günstig.

Rindenkrankheit.  Die  im  Jahre  1910  aufgetretene
  Rindenkrankheit  (Nanker)  an  den  Kakaobäumen
war  auch  im  Berichtsjahre  noch  nicht  ganz  erloschen.
und  es  war  eine  stetige  scharfe  Uberwachung  notwendig.
um  die  erkrankten  Bäume  sofort  ausfindig  zu  machen
und  sie  in  Behandlung  nehmen  zu  können.  Immerhin
ist  dieser  Krankheit  wiederum  eine  gange  Anzahl  von
Kakaobäumen  zum  Opfer  gefallen.

Ernten.

Rakao.  Von  den  193000  Kakaobäumen  sind  nunmehr
  rund  100000  im  ertragsfähigen  Alter.  Die
Gesamtkakavernte,  deren  großter  Teil  auf  die  Pflan  zung
Tuanaimato  entfällt,  betrug  im  Jahre  1911  83000  kg
netto,  gegen  47000  kg  im  Vorjahre.  Der  Verkaufserlös
  betrug  nach  Abzug  der  Scefracht  und  Spesen  in
Hamburg  102087.  Der  Marktpreis  schwankte
zwischen  65  bis  74  für  ein  halbes  Rilo.  Die  Aussichten
  für  die  Erute  im  Jahre  1912  sind  nach  den
neuesten  Berichten  ebenfalls  befriedigend.  Die  neue
Ernte  wird  auf  etwa  120000  kg  veranschlagt.

*)  Aus  dem  Bericht  für  1911.
        <pb n="669" />
        W  619  20

Zur  Aufbereitung  der  Kakaoernten  waren  zwei
Anstalten  vorhanden.  Für  die  künftig  zu  erwartenden
größeren  Ernten  wurde  eine  dritte  Trockenanlage  auf
der  Grenze  zwischen  Tuanaimato  und  Falelauniu  errichtet.


Um  die  abgeernteten  Kakaofrüchte  schneller  der
Aufbereitungsanstalt  zuführen  zu  können  und  gleichgeitig
  Arbeitskräfte  zu  ersparen,  wurden  im  Berichtsjahre
  1000  m  Feldbahngleis  gelegt.

Kautschuk.  Im  Dezember  wurden  zum  erstenmal
in  Falelauniu  mit  15  Zapfern  etwa  4500  Heveen  angezapft.
  Das  Ergebnis  war  etwa  40  kg  trockener
Kautschuk,  der  von  guter  Qualität  ist.  Für  den  inzwischen
  in  Hamburg  eingetroffenen  Kautschuk  wurden
10,40  für  1  kg  bezahlt.

Kaffee.  Von  Tuanaimato  wurden  1500  kg  Kaffee
geerntet,  der  meist  in  Apia  zum  Preise  von  1,20.¼  für
1  kg  verkauft  werden  konnte.

*  1*.

4

Die  Gesellschaft  hat  1911  vereinnahmt  aus  Ernten
108979  /  und  aus  Zinsen  usw.  15310.4.  Dagegen
erforderten  Verwaltungskosten,  Löhne,  Betriebsausgaben,
  Abschreibungen  usw.  zusammen  247127  .K.
Unter  Hingurechnung  des  Verlustvortrages  aus  dem
Vorjahre  mit  15959  ∆&amp;amp;  ergab  sich  mithin  ein  Fehlbetrag
  von  138796.4,  der  auf  Pflanzungskonto
übertragen  wird.  In  der  Bilanz  per  Ende  1911
sind  eingestellt  die  Pflan  zungen  Saninoga  mit  302  453..
Tuanaimato  mit  506941  +&amp;amp;.  und  Falelauniu  mit
338  820  7.  Kasse  und  Bankguthaben  betrugen
25419  /ZAC#  Debitoren  16276.J/.  Unter  den  Papieren
standen  47463.  ¼  Kreditoren.  390000  .  Obligationen--schulden
  und  60000  Oypothekenschulden.

Dazu  bemerkt  die  Verwaltung  u.  A.:  „Die  finanziellen
  Verhältnisse  unseres  Unternehmens  haben  wir
im  Laufe  des  Jahres  1911  mit  steigender  Sorge  zu
betrachten  gehabt.  Zu  den  durch  den  Betrieb  unserer
Pflanzungen  fortlaufend  erforderten  und  den  für  die
Verzinsung  unserer  Onpotheken=  und  Obligationsschulden
notwendigen  Geldern  waren  unsere  Mittel  mehr  und
mehr  in  Mißverhältnisse  geraten,  und  wir  hatten  mit
dem  Eintreten  eines  ernsten  Augenblicks  für  den  Fall
zu  rechnen,  daß  es  nicht  gelingen  würde,  unter  Mitwirkung
  des  weitans  größten  Teiles  der  Obligationäre
eine  neue  Transaktion  in  der  Richtung  der  Sanierung
durchzuführen.“  Inzwischen  ist  die  Sanierung  eingeleitet.


Samoa-RKautschuh-Compagnie,  A.  6.“)

Pflanzungsbetrieb.  Inoagesamt  standen  am
Ende  des  Berichtsjahrs  auf  einem  Areal  von  415  ha
rund:  155  000  Heveen,  120  000  Nakuobäume,  1800  Ficus
elastiea,  sowie  an  den  Wegen  730  KRokospalmen.

Die  in  Angriff  genommene  Vergrößerung  der
Pflanzung  ist  bis  Mitte  des  Jahres  1911  fertiggestellt
worden.  Neu  hinzu  kamen  im  ganzen  4  Blöcke  mit  zusammen
  40.95  ha,  die  mit  Kakaobäumen  und  Heveen
bepflanzt  worden  sind.  Auf  jedem  Blocke  stehen  etwa
3//00  Kakaobäume  und  etwa  850  Heveen.

*)  Aus  dem  Bericht  für  1911.

 

Hevea.  Dem  Alter  nach  standen  Ende  Dezember
  1911  im  Felde:

rund  54  000  Heveen  5—6  Jahre  alt
4  «

I  65  000  -  -  -

*  28000  -  3  -  -

-  4000  -  2  -  -

4000  -  (1911  gepflanzt)
Insgesamt  155  000  Heveen.

Das  Gedeihen  der  Heveen  war,  abgesehen  von
einigen  Stellen,  auf  denen  früher  Eingeborene  ihre
Pflanzungen  hatten,  durchweg  befriedigend;  die  älteren
Heveen  haben  sich  bereits  zu  recht  stattlichen  Bänmen
entwickelt.  Die  im  Berichtsjahr  angegzapften  Bäume,
etwa  4—5000,  haben  einen  Stammumfang  von  durchschnittlich
  10—55  cm,  1  m  über  der  Erde  gemessen.
Die  Bäume  wurden  einen  Tag  um  den  andern  gezapft,
und  zwar  kamen  auf  den  Mann  und  Tag  etwa  90  Bäume.
Es  ist  unserer  Pflanzgungoleitung  gelungen,  die  anfänglich
  recht  geringen  Zapfleistungen  der  Chinesen  beträchtlich
  zu  steigern;  zufriedenstellend  sind  diese  Leistungen
  bis  jetzt  aber  durchaus  nicht.

Die  Kautschukernte  im  Jahre  1911  betrug  1847,5  kg
netto.  Hiervon  sind  bis  zum  Schlusse  des  Geschäftsjahres
  1566,5  kg  verkauft  worden,  für  die  ein  Erlös,
nach  Abzug  der  Seefracht  und  Spesen,  von  15598.
erzielt  wurde.  Die  Preise  für  Heveakautschuk  waren
gegen  das  Vorjahr  erheblich  zurückgegangen,  doch  erzielten
  wir  immerhin  für  unser  Produkt  durchschnittlich
10,10  x  für  1  kx.

1912  werden  voraussichtlich  etwa  40  —50000  Hevcen
gezapft  werden  können.  Falls  wir  nicht  durch  Mangel
an  Arbeitskräften  gezwungen  werden,  einen  Teil  der
Bäume  unangezapft  zu  lassen,  wird  der  Ertrag  an  Kautschuk
  für  das  Jahr  1912  nach  Schätzung  9—10  000  kg
betragen.

Kakao.  Die  gesamte  Kakaoanlage,  die  in  Mischkultur
  mit  Hevea  steht,  erfreute  sich  guten  Gedeihens.
Eine  kleine  Ernte  wird  im  Laufe  d.  J.  1912  erwartet.
Dem  Alter  nach  standen  Ende  Dezember  1911  im  Felde:

rund  18  000  Bäume  3  Jahre  alt
2  95  00  *  ..  2  -  2
-  13  000  =  (gepflanzt  1911)

Sa.  126  000  Bäume.

 

Zu  der  Bilanz  wird  bemerkt,  daß  für  nom.
1  280  000  Aktien  die  Verpflichtung  zur  Zuzgahlung  von
30  v.  O.  zwecks  Umwandlung  in  Vorzugdaktien  übernommen
  ist;  hierauf  sind  384  000  „7  für  anßerordentliche
  Abschreibungen  auf  die  Pflanzung  verwendet
worden.

u
1

Im  übrigen  ergibt  der  Jahresabschluß  pro  1911
eine  Erhöhung  der  Unterbilanz  von  126  621  .##
auf  143  411  .X,  wobei  ein  weiterer  Fehlbetrag
von  214  818  auf  Pflanzungsanlage  =  Konto
übertragen  ist,  das  Ende  1911  mit  1  196  969  .¾  zu
Buch  stand.  Kasse  und  Bankguthaben  betrugen  laut
Bilanz  125  193.“¼  und  Debitoren  13  526.KK.  Dagegen
begifferten  sich  die  Kreditoren  auf  93  789  .7.
        <pb n="670" />
        G  620  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Baumwollanbauversuche  auf  der  Balbinsel  Rrim.

Die  auf  dem  Odessaer  Versuchsfelde  mit  dem
Baumwollbau  angestellten  Versuche  haben  sehr
befriedigende  Ergebnisse  gehabt.  Im  Jahre  1911
wurden  solche  Versuche  auch  in  der  Krim  angestellt,
  und  zwar  find  die  Ergebnisse  in  Dshankoi
und  Kertsch  ebenfalls  befriedigend  ausgefallen;  es
wurden  von  der  Dessätine  bis  40  Pud  Rohbaumwolle
  geerntet,  während  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  die  Durchschnittsernte  an
Baumwolle  von  1  Dessätine  Land  auch  nur  auf
42  bis  45  Pud  berechnet  wird.  Im  laufenden
Jahre  werden  die  Versuche  weiter  fortgesetzt,  die
Anzahl  der  Baumwoll-Versuchsfelder  in  der  Krim
vermehrt  und  auch  die  Größe  der  für  diese  Versuche
  bestimmten  Felder  bedeutend  erweitert.
Man  hat  nun  schon  Versuche  bei  Kertsch,  Sewastopol
  und  Simferopol  sowie  an  mehreren
anderen  Stellen  in  Angriff  genommen.  Vier  Werst
von  Simferopol  beim  Dorfe  Jagmurtscha  wurden
diese  Versuche  auf  einer  recht  umfangreichen
Fläche  ausgeführt.  (Nach  Prawit.  W'icstnik.)

Stand  der  Baumwollsaaten  in  Nypten  im  Mal  1912.

In  Unterägypten  war  die  Witterung  anfangs
  des  Monats  wechselnd,  die  Tage  und  Nächte
waren  zu  kalt;  erst  gegen  Ende  des  Monats  wurde
sie  günstig.  Die  jungen  Pflanzen  sind  in  gutem
Zustand,  gesund  und  kräftig,  aber  das  wechselnde
Wetter  hat  ihre  normale  Entwicklung  verzögert
und  den  früher")  gemeldeten  Vorsprung  gegenüber
dem  Vorjahr  auf  10  bis  15  Tage  herabgesetzt.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  503.

 

In  allen  Provinzen  sind  vereinzelt  Würmer  aufgetreten,
  man  ist  aber  bestrebt,  sie  zu  bekämpfen;
es  würde  verfrüht  sein,  von  Schäden  zu  sprechen,
da  die  große  Hitze  der  letzten  Tage  dazu  beigetragen
  haben  dürfte,  die  Würmer  zu  vernichten.
Wasser  ist  im  allgemeinen  reichlich  vorhanden,
ausgenommen  in  einigen  Gegenden,  die  weitab
von  den  Kanälen  liegen.

In  Oberägypten  und  Fayoum  war  die
Witterung  sehr  verschieden,  trotzdem  aber  der  Entwicklung
  der  Pflanzen  günstig,  die  sich  in  gutem
Zustand  befinden  und  dem  Vorjahr  voraus  sind.
Man  beklagt  sich  in  mehreren  Gegenden  über  die
Sparsamkeit,  die  bei  der  Verteilung  des  Wassers
obwaltet.  Das  Auftreten  von  Würmern  ist  nicht
gemeldet  worden.

(Bericht  der  Alexandria  Genernl  Produce  Assocciation
vom  4.  Juni  1912.)

—.  pe

Der  Cissaboner  Rakaomarkt  im  Mal  1912.

Die  im  letzten  Berichte")  gemeldete  stärkere
Nachfrage  nach  S.  Thomé-Kakao  hat  auch  während
des  Monats  Mai  angehalten.  Der  Preis  ist  etwas
gestiegen,  wozu  auch  noch  das  Anziehen  des  Goldagio
  beigetragen  hat.  Am  Ende  des  Monats
wurde  für  fein  S.  Thomé-Kakao  4000  Reis  notiert.

Im  Mai  1912  (und  1911)  betrugen:  die
Zufuhr  32  715  (37787),  die  Ausfuhr  49  573
(34596)  und  der  Vorrat  am  31.  Mai  98  473
(96  869)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  503.

 

Rakao  ·  Ausfuhr  Brasiliens  1911.
In  den  nachstehenden  Verschiffungshäfen  wurden  1911  ausgeführt:

Menge  in  1000  kg

Wert  in  1000  Papier--Milrels

 

1909  1910  1911  1909  1910  1911

Manaoaose  197  162  42  158  106  29
Jtacoatiara  ....  808  631  73  623  409  51
Obida  131  231  —  96  157  –
Parñ..  3783  2  722  2  5606  2834  1860  1  765
Maranhäo..  .  .  .  ..  10  7  9  8  5  6
Fortaleaaaaa  2  1  2  1  1  1
Pernambuco.  .  .  .  ...  17  21  39  12  13  25
Bahia  28864  25  377  32261  21  782  18  125  22  788
Victooiaaanana  4  2  2  3  1
JNZiiogogrr-!l  2  3  —  2  2  —

Zusammen  33  818  29  157  34  994  25519  20  679  24  667

Durchschnittswert  für  1  kg  —

755  3709  1705
        <pb n="671" />
        621  ꝛ

Die  Bestimmungsländer  sind  folgende:

Menge  in  1000  kg

Wert  in  1000  Rupien-Milreis

 

1909  1910  1911  1909  1910  1911

Deutschland.  8  316  7  758  9925  626,2  5  647  6  9971
Argentinien  714  928  918  503  652  670
0sterreich-Ungarn  549  651  327  411  460  231
Belgien  .....  225  190  50  171  144  36
Chile..  .  .  .....  6  10  11  6  7  8
Dänemark  .  138  165  222  103  122  156
Ver.  Staaten  von  Amerika  .  7662  4497  7849  5  786  3  14.)  5  572
Frankreich  ..  8  650  7951  6  310  6  520  5  544  4426
Großbritannien  5  606  5  577  6  576  4295  3  918  4666
Niederlande  1  546  1  076  2218  1  178  766  1  548
Italien  275  215  372  205  152  259
Norwegeen  —  —  24  —  —  16
Schweden  ....  —  60  20  —  40  15
Uruguay.  ..  .  .  ....  21  79  101  16  57  70

Zusammen  33  818  29  157  34  994“)  25519  20  679  24  667
Wert  in  100  S  —  —  —  1  599  1  383  1  641

)  Die  Addition  ergibt  nur  34  gos;  der  Unterschied  ist  hier  nicht  aufzuklären.

(The  Brazilian  Review.)

 

Juhünftige  Kautschuhproduktion  der  malayischen
Halbinsel.

Die  Singaporer  Straits  Times  vom  21.  März
d.  Is.  enthält  eine  Statistik  über  die  zukünftige
Kautschukproduktion  der  malayischen  Halbinsel.“)
Die  Statistik  ist  nach  anscheinend  zuverlässigen
Angaben  von  einem  dortigen  Sachverständigen
zusammengestellt  worden.  Danach  sollen  zur  Zeit
auf  der  malayischen  Halbinsel  rund  500000  Acres
Land  mit  Heveabäumen  bepflanzt  sein,  von  denen
im  laufenden  Jahre  263  000  Acres,  im  Jahre
1913  etwa  324  000  Acres,  im  Jahre  1914  etwa
437  000  Acres  und  im  Jahre  1915  das  Gesamtareal
  von  etwa  500000  Aeres  ertragfähig  werden.
Die  Kautschukausbeute  der  malayischen  Halbinsel
  soll  nach  Berechnung  des  Sachverständigen
im  Jahre  1912:  39000000  lbs.  —  17400  tons,
im  Jahre  1913:  64192000  lbs.  —  28610  tons,
im  Jahre  1914:  86712000  lbs.  —  38700  tons,
im  Jahre  1915:  111537000  lbs.  —  49790  tons
und  im  Jahre  1916:  133  082  000  lbs.
59  410  tons  betragen.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore.)

Die  Kautschuhindustrie  der  Vereinigten  Staaten
von  Kmeriha.

Nach  der  Zensusaufnahme  vom  Jahre  1909
(und  1904)  gab  es  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  295  (285)  Kautschukfabriken;
in  ihnen  waren  166  672  000  s  (101  649  000)
Kapital  angelegt;  ihre  Betriebskraft  betrug
125  .512  PS  (87  956);  an  Lohnarbeitern  beschäftigten
  sie  im  Jahresdurchschnitt  50  452
(14  565);  sie  zahlten  an  Löhnen  25  620  000  S

*)  Agl.  auch  „D.  Kol.  Bl.“  1912.  S.  501  ff.

 

(20  336  000),  an  Gehältern  8  205  000  58
(4715  000);  die  Kosten  des  verarbeiteten  Materials
  stellten  sich  auf  126274  000  8  (81  699  000);
der  Wert  der  Erzeugnisse  betrug  202  886  000  3
(129  132  000).

Auf  die  beim  Zensus  getrennten  Zweige  der
Kautschukin  dustrie  verteilen  sich  obige  Summenzahlen
  folgendermaßen:

Riemen=  und  Stiefel=  und  Fabritatton
Schlauch-  Schuh-  Kautschuk-Fabrikation

  Fabrikation  waren
1904  1009  1004  1909  1904  1709
Zahl  der  Betriebe.  39  46  22  22  224  227
Kapital  in  Million  §  15,9  24,3  39,4  43,0  46.3  98.5
Betriebskraft  1000  PS  13,5  20,5  26,1  25,09  48,4  79.1
Lohnarbeiter  in  1000  4,1  6,3  19.0  17,6  21,2  26,5

in  Millionen  Dollar

Löhen  2,.1  2.9  8.9  8,5  9.41  11.1
Gehöälter  1,0  1,.4  0.9  1,4  2,9  5,14
Kosten  des  Materials  10.8  11,5  32,0  29,6  38.9  W  2

Wert  der  Ergeugnisse  17.8  24,7  48,3  19,7  63,.0  128,4

Die  Werte  der  Erzeugnisse  und  die  Unkosten
mit  Ausnahme  der  Kapitalzinsen  verhielten  sich
1909  zueinander,  wie  folgt:

Riemen  und  Stiefel  und

Andere  Ganzc

 

Schlauche  Schuhe  Waren  Judustrie
Beträge  in  Millionen  Dollar
Wert  der  Ergengnisse  *  ö0  128  203
Unkosten  .  .  .  .  ..  .  1°  42½  108  170
liberschu.  t—  7½  20  33
v.  H.  .  .  .27  17  18½  19½

Die  Erzengnisse  der  mit  der  Kautschukindustrie
zusammenhängenden  Hilfsgewerbe  erreichten
1909  (und  1904)  die  folgenden  Werte  in  1000  S;
Isolierte  Drähte  und  Kabel  51  625  (34  520),
Knöpfe  22  708  (11  134),  Zahnarztmaterialien
10  836  (7810),  Handstempel,  Schablonen  usw.
3673  (2811),  Füllfederhalter  usw.  1739  (2774),
Dampfrohrpackung  12  160  (3952),  Chirurgiematerial
  und  künstliche  Glieder  12  399  (7269),
        <pb n="672" />
        W  622  20

Spielzeug  und  Spiele  8264  (5578).  Die  Wertsumme
  dieser  Erzeugnisse  stellte  sich  auf
126  404  000  s  (80  848  000).

(Nach  The  India  Rubber  World.)

Gummiausfuhr  des  Vizekhonsulatsbe  zirks  lauitos
(Deru).

An  Rohgummi  wurden  im  Jahre  1911  von
Jquitos  folgende  Quantitäten  in  kg  verschifft:
Feingummi  671  787,  Mittelfein  93  416,  Sernamby
  (Abfall)  von  Gummi  270312,  Kautschuk
in  Platten  38  765,  Sernamby  von  Kautschuk
668  052,  Schwachfeingummi  und  Sernamby  von
Schwachfeingummi  202  244  und  Putumayo-Tails
137  311,  zusammen  2081  887  gegen  2294  191  kg
im  Jahre  1910.

Die  Ausfuhr  verteilte  sich  in  den  Jahren
1911  (und  1910)  auf  folgende  Häfen:  Havre
1  006  452  (993  948),  Liverpool  880  336
(995  894),  Hamburg  126221  (21712)  und
New  Vork  68  878  (282  637)  kg.

Es  sind  hauptsächlich  Putumayo-Tails  weniger
ausgeführt  worden,  und  zwar  162773  kg  weniger
als  im  Vorjahre.  Diese  Minderanlieferung  aus
dem  Putumayo  dürfte  wohl  dadurch  hervorgerufen
  worden  sein,  daß  infolge  erlittener  Mißhandlungen
  die  dort  den  Gummi  sammelnde
Indianerbevölkerung  sich  mehr  ins  Innere  zurückgezogen
  hat,  um  nicht  mehr  mit  den  Weißen  in
Berührung  zu  kommen.

Der  Wert  des  verschifften  Gummi  beträgt
1911  rund  753  960  L  gegen  1  128  501  L  im
Jahre  1910.

Hierbei  ist  zu  bemerken,  daß  die  Ausfuhr-=werte
  nur  geschätzt  sind,  da  die  statistische  Abteilung
  des  Zollamts  seit  einer  Reihe  von  Jahren
nicht  mehr  besteht  und  diese  Daten  auf  andere
Weise  nicht  zu  erlangen  sind.

Die  Gummiausfuhr  nach  Hamburg  hat  im
Jahre  1911  allerdings  zugenommen,  doch  nur
durch  zwei  größere  Zufallsgeschäfte,  die  in  keinem
Zusammenhange  mit  der  regelmäßigen  Ausfuhr
stehen.  Obwohl  Deutschland  ein  starker  Verbraucher
  von  Rohgummi  ist,  ist  es  trotz  aller
Versuche  noch  nicht  gelungen,  die  Ausfuhr  nach
Hamburg  zu  heben.  Der  Grund  dafür  ist  vielleicht
  folgender:  Es  ist  ausgeschlossen,  daß  die
Exportfirmen  in  Jquitos  direkt  mit  den  Konsumenten
  verkehren,  da  letztere  verlangen,  daß
man  ihnen  Lieferung  bestimmter  Quanten  zu  bestimmten
  Zeiten  zusagt,  was  der  dortige  Erporteur
nicht  kamnn.  Es  würden  sich  also  kapitalkräftige
Zwischenhändler  in  Hamburg  nötig  machen,  nach
dem  Beispiel  von  London  und  Paris,  welche
allen  ankommenden  Gummi  aufkaufen  und  den

 

Konsumenten  je  nach  Bedarf  weitergeben.  Es
scheint  indessen  in  den  in  Frage  kommenden
Kreisen  noch  nicht  genügend  Interesse  für  den
Artikel  vorhanden  zu  sein,  trotzdem  es  sich  hierbei
um  ein  sehr  großes  Geschäft  handeln  würde.
(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonfsulats
in  Jquitos.)

Eine  neue  ölfrucht  in  Hortugiesisch-Ostatrika.

Unweit  Lourenco  Marques  ist  auf  den  Lebombo-Bergen
  ein  Baumbestand  aus  der  Familie  der
Balaniten  gefunden  worden,  dessen  Kerne  ein
feines  Ol  in  einer  Menge  von  60  v.  H.  liefern.

Der  fragliche  Baum  ist  von  einem  Portugiesen
in  Lourengo  Marques,  der  als  der  beste  Botaniker
der  Stadt  gilt,  entdeckt  worden.  Er  machte  die
Regierung  darauf  aufmerksam  und  beantragte  die
Untersuchung  der  Frucht  auf  ihren  wirtschaftlichen
Wert.  Die  von  dem  Landwirtschafts-Departement
angestellten  Ermittlungen  haben  ergeben,  daß  die
Frucht  zwar  den  behaupteten  Olgehalt  besitzt,  aber
für  den  Handel  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
  nicht  geeignet  ist.  Der  ölhaltige  Kern  ist  von
einer  starken  panzerartigen  Schale  umgeben  und
zerfällt  bei  der  Offnung  in  kleine  Teilchen.  Diese
Eigentümlichkeit  macht  die  Entkernung  und  den
Versand  nahezu  unausführbar.  Der  Export  der
Frucht  mit  Schale  würde  zu  teuer  werden.  Für
den  Lohn,  der  in  diesem  Falle  den  Eingeborenen
gezahlt  werden  könnte,  würden  Sammler  nicht
zu  bekommen  sein.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lourenco  Marques.)

Pbosphatgewinnung  im  Staate  Florida.

Die  Phosphatgewinnung  im  Staate  Florida
weist  seit  dem  Jahre  1910  eine  stetige  Zunahme
auf.  Sie  betrug  im  Jahre  1911  2  494  572  long
tons  (zu  1016  kg)  gegenüber  2  029  797  long  tons
im  Jahre  1910,  also  1911  rund  eine  halbe
Million  long  tons  mehr  als  1910.  Die  Phosphatgewinnung
  verteilt  sich  auf  Phosphatgestein
und  auf  Landkiesel-Phosphat,  wie  folgt:

Phospatgestein  (llard  rock  phosphate):  Jn  dem
für  die  Gewinnung  von  Phosphatgestein  in  Betracht
kommenden  Distrikt  machte  sich  im  Jahre  1911  ernent
eine  rege  geschäftliche  Tätigkeit  bemerkbar,  die  eine
wesentliche  Steigerung  der  Produktion  zur  Folge  hatte.
Es  wurden  gewonnen:  1474  094  long  tons  im  Jahre
1911  gegenüber  392  088  long  tons  im  Jahre  1910.

Zu  Beginn  des  Jahres  1911  arbeiteten  in  dem
erwähnten  Distrikt  45  Werke.  Während  eine  ganze
Anzahl  dieser  Werke  im  Laufe  des  Jahres  den  Betrieb
einstellte,  weil  die  bearbeiteten  Lager  erschöpft  waren,
oder  aus  anderen  Gründen,  wurden  während  desselben
Zeitraums  mehrere  neue  Anlagen  dem  Betrieb  übergeben,
  so  daß  am  Ende  des  Jahres  1911  43  Werke
arbeiteten,  die  14  Gesellschaften  gehören.
        <pb n="673" />
        623  2e0

Bemerkenswert  ist  die  während  des  abgelaufenen
Jahres  erfolgte  Vollendung  eines  Stan-Dammes  im
Withlacochce-Flusse  zwecks  Errichtung  elektrischer  Kraftanlagen
  für  mehrere  Werke  in  den  Conntries  Citrus,
und  Marion.  Die  Verwendung  von  Elektrizität  zum
Betrieb  und  zur  Beleuchtung  ermöglichte  es  diesen
Werken,  Tag=  und  Nachtschicht  zu  arbeiten  und  dadurch
die  Produktion  wesentlich  zu  erhöhen.  Behufs  Vereinfachung
  des  Abbaues  von  Phosphatgestein  wurde
während  des  vergangenen  Jahres  auch  damit  begonnen,
die  über  den  Lagern  befindlichen  Erdschichten  auf  hydraulischem
  Wege  durch  Abschwemmen  zu  beseitigen.

Landkiesel--Phosphat  (Debble  phosphate):  Die
schon  seit  mehreren  Jahren  stetig  zunehmende  Produktion
  von  Landkiesel-Phosphat  ist  auch  im  Jahre
1911  umfangreicher  gewesen  als  im  Vorjahr,  und  zwar
betrug  sie  2  020  477  long  tons  im  Jahre  1911  gegenüber
  1  637  709  long  tons  im  Jahre  1910.

Mit  der  Gewinnung  von  Landbkiesel-Phosphat  befassen
  sich  zur  Zeit  17  Gesellschaften,  zu  denen  demnächst
noch  eine  weitere  hinzutreten  wird,  deren  Anlagen  sich
zur  Zeit  noch  im  Bau  befinden.

Nachstehende  UÜbersicht  ergibt  im  einzelnen  die
Produktion  und  den  Versand  von  Phosphat  im

Staate  Florida  im  Jahre  1911  in  long  tons:

Phosphatgestein  (Hard  rock):  Vorrat  am
1.  Januar  201  499,  Produktion  474  094,  zum
Verbrauch  in  den  Vereinigten  Staaten  bestimmt
16  723,  ausgeführt  462  072,  Vorrat  am  1.  Januar
  1912  196  592.

Landkiesel-Phosphat  (Pebble  rock):  Vorrat
  am  1.  Januar  227  236,  Produktion  2020  478,
zum  Verbrauch  in  den  Vereinigten  Staaten  bestimmt
  1274  056,  ausgeführt  703  589,  Vorrat
am  1.  Januar  1912  273  699.

Vorrat  an  beiden  Phosphatarten  am  1.  Januar
  1911  428  735,  Produktion  von  beiden
Phosphatarten  2  494572,  zusammen  2  923  307.
Gesamtversand  von  beiden  Phosphatarten  2456440,
Vorrat  an  beiden  Phosphatarten  am  1.  Januar
1912  470  291,  zusammen  2  926  731.  Die  Fehlmenge
  von  3424  tons  erklärt  sich  aus  unwesentlichen
  Irrtümern  bei  Aufgabe  der  betreffenden
Vorräte.  (Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Atlanta,  Ga.,

vom  23.  April  1912.)

Straußenzucht  in  RAustralien.“)

Die  australische  Straußenzucht  hat  in  den
letzten  Jahren  keine  sonderlichen  Fortschritte  gemacht.
  Die  Zahl  der  Züchter  ist  fast  unverändert
geblieben  und  die  der  Vögel  ist  nur  wenig  gewachsen,
  weniger  als  man  erwarten  konnte.
Trotzdem  haben  die  in  der  Zeit  gemachten  Erfahrungen
  klar  gezeigt,  daß  sich  die  Zucht  in
Australien  außerordentlich  gut  lohnt,  wenn  das
unerläßliche  Grünfutter  (meist  Luzerne)  das  ganze
Jahr  hindurch  ohne  besondere  Kosten  beschafft

—

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  652f.

 

werden  und  die  Zucht  durch  die  Einführung
frischen  Blutes  verbessert  werden  kann.

Da  die  Vögel  nur  in  dem  trockenen  Klima
des  Innern  gut  gedeihen,  so  bietet  die  Futterbeschaffung
  während  der  heißen  und  regenarmen
Sommermonate  oft  Schwierigkeiten.  Sie  scheinen
indessen,  wenigstens  in  Neusüdwales,  jetzt  beseitigt
werden  zu  können  durch  eine  Verlegung  der
Straußenfarmen  nach  den  durch  die  große  Stauanlage
  des  Burrinjuck  bewässerten  Gegenden  im
Südosten  des  Staates.  Mit  Hilfe  der  künstlichen
Bewässerung  soll  dort  nie  Futtermangel  eintreten.

Sämtliche  australischen  Strauße  stammen  von
einer  verhältnismäßig  sehr  kleinen  Zahl  importierter
  Vögel  ab.  Die  dadurch  verursachte  Inzucht
  hat  die  Güte  der  Tiere  und  die  ihres
Produkts,  der  Federn,  so  nachteilig  beeinflußt,
daß  die  Farmer  nur  mit  Besorgnis  an  die  Zukunft
  denken.  Durch  das  Ausfuhrverbot  der
Südafrikanischen  Regierung  ist  nämlich  die  Beschaffung
  neuer  Zuchttiere  so  kostspielig  geworden,
daß  sie  über  ihre  Mittel  geht.  In  dieser  Lage
will  ihnen  jetzt  die  Regierung  zu  Hilfe  kommen,
indem  sie  neue  Zuchtvögel  beschafft.  Zu  diesem
Zwecke  hat  das  Landwirtschaftsministerium  von
Neusüdwales  einen  Sachverständigen  angestellt,
der  Südafrika,  Marokko  und  Agypten  besuchen,
dort  die  Straußenzucht  studieren  und  eine  Anzahl
guter  Zuchtvögel  kaufen  soll.

Da  anzunehmen  ist,  daß  diesen  Bemühungen
der  Erfolg  nicht  fehlen  wird,  so  dürfte  der
Straußenzucht  in  Neusüdwales  in  nächster  Zeit
ein  großer  Aufschwung  nicht  fehlen.  Der  Schritt  des
Ministeriums  findet  deshalb  auch  allseitigen  Beifall.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kaiserl.

Generalkonsulat  in  Sydney.)

Handel  von  Französisch-Westafrika  im  Jahre  1911.

Im  Jahre  1911  erreichte  die  Ausfuhr  von
Französisch-Westafrika  einen  Wert  von  insgesamt
118  497  848  Fr.  gegenüber  124  639  171  Fr.  im
Jahre  1910.  Es  entfielen  davon  für  59559735
(1910:  71594  072)  Fr.  auf  Frankreich,  64  863
(9246)  Fr.  auf  die  französischen  Kolonien  und
58  873250  (53  035  853)  Fr.  auf  andere  Länder.
Die  Einfuhr  betrug  insgesamt  150  576  582  Fr.
gegen  153  095  178  Fr.  im  Jahre  1910;  davon
lieferte  Frankreich  für  66  799  097  (1910:
69  928  500)  Fr.,  die  französischen  Kolonien  für
2  836  097  (3  343  038)  Fr.  und  die  übrigen  Länder
  für  80  941  388  (79  823  640)  Fr.

Die  geringe  Abnahme  im  Jahre  1911  rührt
von  der  schlechten  Erdnußernte  und  von  dem
Preisrückgange  des  afrikanischen  Kautschuks  her.
Die  vermehrte  Ausfuhr  nach  dem  Ausland  findet
ihren  Grund  in  den  zu  höheren  Preisen  an  den
        <pb n="674" />
        G  624  2e0

Märkten  Hamburg  und  Lioverpool  vorgenommenen
  Verkäufen  von  Erzeugnissen  der  südlichen
Kolonien.

(Nach  dem  vom  franz.  Kolonialministerium  herausgegebenen
  Petit  Bulletin  de  IOffice  Colonial  Nr.  2.)
Kngola.

Einfuhrverbot  für  Branntwein  nach
Cabinda  und  Zaire.

Nach  einem  vom  Gouverneur  in  Loanda  veröffentlichten
  Telegramm  des  portugiesischen  Ministeriums
  der  Kolonien  vom  4.  Mai  1912  ist  die
Einfuhr  von  Branntwein  nach  Cabinda  und  Zaire
vom  1.  August  1912  ab  verboten.  Es  darf  von
diesem  Zeitpunkt  ab  nur  Branntwein  verkauft
werden,  welcher  in  der  Provinz  hergestellt  ist  und
welcher  seit  der  Veröffentlichung  des  Branntweingesetzes
  auf  eine  Niederlage  gebracht  ist.

(Boletim  Official  da  Provincia  de  Angola.)
Dahomev.
Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Kakao  in
Bohnen  und  Schalen  nach  Frankreich.

Durch  Verordnung  der  Französischen  Regierung
vom  31.  Mai  1912  ist  für  Kakao  in  Bohnen  und

 

Schalen  dahomeyischen  Ursprungs  die  Menge,  die
während  des  Jahres  1912  unter  den  in  der  Verordnung
  vom  17.  August  1907  angegebenen  Bedingungen
  nach  Frankreich  eingeführt  werden  darf,
auf  12  000  kg  festgesetzt  worden.

(Journal  officich  de  la  République  Françaie.)

Rapland.

Aufhebung  des  Verbots  der  Einfuhr  von
Schafen,  Ziegen  usw.  aus  Deutsch-Südwestafrika
  und  Walfischbai.

Laut  Bekanntmachung  des  Generalgouverneurs
der  Südafrikanischen  Union  Nr.  75  vom  25.  April
1912  ist  die  Bekanntmachung  des  Generalgouverneurs
  Nr.  151  vom  10.  November  1910,  betreffend
das  Verbot  der  Einfuhr  von  Schafen,  Ziegen,
Schafwolle,  Mohairwolle,  Häuten  und  Fellen  aus
Deutsch  -Südwestafrika  und  Walfischbai,'“)  aufgehoben
  worden.

(The  UTnion  of  South  Africa  Government  Cinazettc.)

—..  —  —  —  —

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  61.

Vermischtes.

Der  Schiftsverhehr  auf  dem  Vihtoriasee.

Das  Kaiserl.  Konsulat  in  Mombasa  berichtet:

Die  auf  dem  Viktoriasee  fahrende  Flottille  der
Ugandabahn  besteht  aus  drei  Passagierdampfern
mit  einem  Tonnengehalt  von  zusammen  2500
Reg.-Tons,  einem  Frachtdampfer  zu  1146  Tons
und  einem  Schlepper.

Der  Verkehr  auf  dem  See  hat  aber  einen
solchen  Umfang  angenommen,  daß  die  Bahnverwaltung
  einen  neuen  Frachtdampfer  in  Bestellung
  gegeben  hat.  Er  soll  1146  Reg.-Tons
erhalten,  nur  mit  einer  Schraube  versehen  sein
und  700  t  Ladung  nehmen  können,  sowie  Kabineneinrichtung
  für  einige  Passagiere  erhalten.  Er
wird  in  Glasgow  gebaut  und  soll  dort  20000  L
kosten.  Seine  Indienststellung  soll  Anfang  1913
erfolgen.  Der  neue  Dampfer  soll  für  Olfeuerung
eingerichtet  werden.

Der  Fahrplan  der  Dampfer  ist  noch  derselbe
wie  früher.  Es  findet  alle  acht  Tage  eine  Rundfahrt
  um  den  See  statt,  und  zwar  abwechselnd
eine  südliche  und  eine  nördliche.  Bei  der  südlichen
  werden  Usembo  und  Homa  Bay  im  Kovirondogolf,
  Karungu,  Schirati,  Muansa,  Bukoba,
Entebbe,  Port  Bell  und  nochmals  die  beiden
Plätze  im  Kavirondogolf  angelaufen,  und  bei  der
nördlichen  Rundfahrt  bei  Bedürfnis  ebenfalls  die

 

Orte  am  Kavirondogolf,  dann  Jinja,  Port  Bell
und  dieselben  Orte  wie  bei  der  südlichen  in  umgekehrter
  Reihenfolge.  Zu  diesen  Fahrten  werden
die  Dampfer  Winifred  und  Sybil  benutzt.  Der
Dampfer  Clement  Hill  unterhält  daneben  eine
wöchentliche  Verbindung  zwischen  Kisumu  und
Entebbe,  während  die  Fahrten  der  Nyanza  sich
ganz  nach  dem  Bedürfnis  der  Frachten  richten.
In  der  letzten  Zeit  war  sie  hauptsächlich  mit  der
Beförderung  von  Material  für  den  Bau  der
Jinja-Kakindubahn  beschäftigt.

Dem  Vernehmen  nach  sollen  später  zwei
Dampfer  einen  wöchentlichen  Verkehr  zwischen
Port  Florence  und  den  Ugandahäfen  vermitteln,
und  ist  die  Bestellung  eines  Passagierdampfers
in  Aussicht  genommen,  der  die  Fahrt  von  Por#t
Florence  nach  Entebbe,  das  find  175  Meilen
282  km),  von  Sonnenaufgang  bis  Sonnenuntergang
  bewerkstelligen  kann.

Aus  dem  Berichte  der  Ugandabahn  für  das
Jahr  1910,.11  ergeben  sich  über  den  Umfang  des
Verkehrs  die  folgenden  Zahlen:

Im  Jahre  1910  11  ist  der  Güterverkehr  auf
dem  See  gegen  das  Vorjahr  fast  um  das  Doppelte
gestiegen.  Es  wurden  von  Kisumu  nach  den
Seehäfen  16  653  t  und  von  den  Seehäfen  nach
Kisumm  17  387  t  befördert  gegen  8830  und
        <pb n="675" />
        W  625  20

9888  t  im  Vorjahre.  Für  das  Jahr  1911/12
ist  eine  weitere  Zunahme  des  Verkehrs  zu  erwarten;
  die  beförderte  Menge  soll  bis  jetzt  die
des  letzten  Jahres  um  etwa  25  v.  H.  übersteigen.
Die  Dampfer  sind  voll  beschäftigt  gewesen  und
müssen  jetzt  häufig  wegen  Uberfüllung  Ladung
liegen  lassen.  Auch  der  Reisendenverkehr  hat  sich
erheblich  gehoben;  es  wurden  13  879  Passagiere
für  104  217  Rupien  befördert,“')  was  eine  Zunahme
  von  4839  Reisenden  und  eine  Mehreinnahme
  von  19  013  Rp.  bedeutet.  Entsprechend
diesen  Zahlen  hat  sich  der  Betrieb  gewinnbringend
gestaltet  und  die  Klage,  die  in  den  früheren  Berichten
  der  Ugandabahn  über  die  langsame  Zunahme
  des  Verkehrs  und  mangelhafte  Ausnutzung
der  Dampfer  auf  dem  See  zum  Ausdruck  kam,
ist  in  dem  letzten  Berichte  verstummt.

Die  Einnahme  aus  dem  Dampferbetrieb  betrug
im  Jahre  1910/11  634  180  Rp.,  die  Ausgabe
319  702  Rp.  gegen  460  785  und  301  295  Rp.
im  Vorjahre.  Das  für  den  Verkehr  auf  dem  See
angewandte  Kapital  hat  sich  mit  11  v.  H.  verzinst
(5,63  v.  H.  im  Vorjahre).  Hierbei  ist  jedoch  zu
berücksichtigen,  daß  die  Dampfer  nicht  versichert
sind  und  keine  Abschreibungen  für  ihre  Abnutzung
erfolgen.  Würde  für  diesen  Zweck,  wie  in  dem
amtlichen  Berichte  vorgeschlagen  wird,  die  Summe
von  jährlich  5000  L  in  Rechnung  gestellt,  so
beliefe  sich  die  Verzinsung  immer  noch  auf  8⅛½  v.  H.

Die  Zunahme  der  Frachten  ist  sowohl  der
gesteigerten  Ausfuhr  von  Erzeugnissen  des  Seengebiets,
  als  auch  der  vermehrten  Einfuhr  von
Handelswaren  zuzuschreiben.  So  wurden  im
Jahre  1910/11  6077  t  Baumwolle  (entkernte
und  unentkernte)  für  43  783  Rp.  befördert  (Zunahme
  gegen  das  Vorjahr  3670t  und  25562  Rp.).
Erdnüsse  wurden  2827  t  für  27  800  Rp.  befördert
  (Zunahme  1552  t  und  14  796  Rp.).  An
einheimischem  Reis  (Muansa)  wurden  577  t  zu
5580  Rp.  befördert  (Zunahme  109  t  und  1481  Rp.).
Unter  den  Einfuhrgütern  haben  Baumaterialien
erheblich  zugenommen,  ferner  indische  Baumwollenstoffe
  (um  715  t,  Mehreinnahme  24  470  Rp.),
Kupfer=  und  Messingdraht,  Eisen=  und  Stahlwaren,
  Petroleum  sowie  Säcke,  die  für  die  Baumwollernte
  gebraucht  werden.

1910/11  trugen  die  Dampfer  14,09  v.  H.  zu
den  Gesamteinnahmen  der  Ugandabahn  bei,  im
Vorjahr  12,48  v.  H.

Es  ist  von  besonderem  Interesse,  festzustellen,
in  welchem  Grade  der  deutsche  Teil  am
Viktoriasee  auf  den  Hauptfaktor  im  Wirtschaftsleben
  Britisch-Ostafrikas,  die  Ugandabahn,  einwirkt
und  damit  Handel  und  Wandel  dieses  Schutzgebiets
  beeinflußt.  Es  sollen  daher  die  Zahlen

 

*)  1  Rupie  =  1.35  4.

angegeben  werden,  aus  denen  der  Anteil  der
deutschen  Stationen  an  dem  Verkehr  auf
dem  See  nach  Menge  und  Wert  der  Fracht  und
Zahl  der  Reisenden  hervorgeht.  Sie  sind  aus
den  Berichten  der  Ugandabahn  zusammengestellt.

Handelsgüter.

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  Ausfuhr
Einnahmen  Einnahmen
Tonnen  in  zaimerr  Tonnen  in  neer
1908/09
Bukoba  nicht  veröffentlicht  722  31  370
Muansa  -  -  2275  77  852
Schirati.  -  -  333  10  153
zusammen  3  330  119  375
1909/10
Bukoba  996  136649  1  119  64  426
Muansa  1  918  303  532  2  661  127568
Schirati.  117  12  535  320  13  318
zusammen  3061  452  716  4  100  205  312
1910/11
Bukoba  1  689  209  703  1  624  96  626
Muansa-  2  862  103  101  3918  176  120
Schirati.  190  20  100  555  21  309
zusammen  4741  633  264  6  097  204  055
Reisende.
Angekommen  Abgefahren
Einnahmen  n  Einnahmen
Zahl  in  Riupien  Zahl  in  Rupien
1908/09
Bukoba  .  nicht  veröffentlicht  34  1131
Muansa  -  -  140  4556
Schirati.  -  -  16  373
zusammen  190  6060
1909/10
Bukoba  529  8  712  875  11  580
Muansa  920  11  894  939  18  794
Schirati.  155  1  804  190  2391
zusammen  1604  22410  2004  32  765
1910/11
Bukoba  1219  16  323  1219  11  832
Muansa  1  806  22  073  1  391  14  602
Schirati  352  3  036  331  2270
zusammen  3377  41  432  2931  28  704

 

Die  Einnahmen  der  Ugandabahn  aus  dem
Verkehre  mit  den  deutschen  Stationen,  alle  Frachten
und  Fahrgelder  zusammengerechnet,  betrugen  im
Jahre  1909/10  728  104  Rp.  Im  Jahre  1910/11
sind  sie  zum  erstenmal  auf  über  eine  Million
Rupien  gestiegen,  nämlich  auf  1  008  739  Rp.
Das  sind  rund  1  400  000  M4.  Und  in  dieser
Zahl  sind  die  Einnahmen  nicht  einmal  vollzählig
enthalten.  Denn  was  aus  Rundfahrten  um  den
See,  für  die  Beförderung  der  deutschen  Post,
aus  dem  Telegraphenverkehr  und  von  dentschen
Reisenden,  die  keine  direkte  Fahrkarte  von  oder
nach  den  deutschen  Stationen  genommen  haben,  der
Ugandabahn  zufließt,  ist  darin  nicht  berücksichtigt.

Diese  hohe  Ziffer  ist  dazu  angetan,  den  Wunsch
nach  möglichst  schneller  Fertigstellung  einer  deutschen
  Bahn  nach  dem  Viktoriasee  zu  verstärken.
        <pb n="676" />
        W  626  20

Eisenbahnfrachtermäßigungen  in  der  Südafrikanischen
  Union.

Die  Budgetrede  des  Eisenbahnministers  Sauer
im  Kapstädter  Parlament  enthielt  unter  anderen  die
Ankündigung,  daß  die  Eisenbahnfrachten,  die  seit  Juslebentreten
  der  Union  bereits  um  586  000  L  ermäßigt
worden  sind,  im  kommenden  Rechnungsjahr  entsprechend
der  Bestimmung  der  Unionsverfassung,  wonach  die
Eisenbahnen  vom  Jahre  1914  ab  nicht  mehr  zur  Erzielung
  von  überschüssen  zugunsten  des  allgemeinen
Etats  benutzt  werden  dürfen,  eine  weitere  Herabsetzung
um  750  000  E,  im  ganzen  1  336  000  E,  erfahren  sollen.
Während  die  bisherigen  Reduktionen  in  erster  Linie
der  Kapprovinz  zugute  gekommen  seien,  sollen  bei  der
nächsten  Gelegenheit  vorzugsweise  die  Julandsprovinzen
berücksichtigt  werden.  Juobesondere  für  Lebensmittel,
  Baumaterialien,  Kohle  und  landwirrschaftliche
  Erzeugnisse  versprach  der  Minister
Frachtermäßigungen.  Billigere  Tarife  für  Kohle  würden
  einem  lange  gehegten  und  oft  geäußerten  Wunsche
der  Kohlenproduzgenten  des  Trausvaal  und  Natals  gerecht
  werden,  die  glauben,  alsdann  mit  guter  Auosicht
auf  Erfolg  nach  Ostindien  und  anderen  Ländern  des
Ostens  erportieren  zu  können.

zZur  Verauschaulichung  der  stiefmütterlichen  Behandlung
  der  Inlandsprovinzen  und  ganz  besonders
des  Witwatersrandes  auf  dem  Gebiete  der  Eisenbahntarife
  hat  die  Johannesburger  Handelskammer  unlängst
eine  interessante  Berechnung  angestellt  und  veröffentlicht,
  ausweislich  deren  der  durchschnittliche  Reinertrag
der  südafrikanischen  Staatsbahnen  im  Jahre  1910  pro

 

Meile  in  L  betragen  hat:  Kapprovinz:  westlicher  Bezirk
  313,  nördlicher  Bezirk  429,  mittlerer  Bezirk  271,
östlicher  Bezirk  277,  Oranjefreistaat  563,  Transvaal:
Bezirk  Johannesburg  2017,  Bezirk  Pretoria  1284,
Natal  941  und  Durchschnitt  der  Union  778.

Das  Verhältnis  verschiebt  sich  noch  weiter  zuungunsten
  des  Binnenlandes  dadurch,  daß  im  Jahre
1911  die  Raten  vornehmlich  im  Interesse  der  Küsftenprovinzen
  ermäßzigt  worden  sind,  und  daß  die  Hafenverwaltungen,
  die  gleichmäßig  für  Rüsten=  und  Binnendistrikte
  arbeiten,  regelmäßig  ein  bedeutendes  Defizit
aufweisen  (1910:  271  000  L,  1911  voraussichtlich  erheblich
  mehr),  das  aus  den  Eisenbahn-Einkünften  gedeckt
  werden  muß.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Johannesburg.)

Belgisch-Hongo.
Errichtung  und  Aufhebung  von  Zollstellen.
Laut  Verordnung  des  Generalgouverneurs
für  Belgisch-Kongo  vom  14.  Februar  1912  ist  in
Kabamba  im  Kwangobezirk  eine  Steuerhebestelle
errichtet  worden,  bei  welcher  auch  die  Ein=  und
Ausfuhrzölle  erhoben  werden.  Die  Zollstellen
Yenga  und  Kasongo-Lunda  sind  aufgehoben.
(Bulletin  officiel  du  Congo  Belge.)

 

 

 

Koloniale  Literatur.“)
XIII.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorhbehült,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen,  Kolonialpolitik  und
Kolonialwirtschaft  im  allgemeinen.

Augaugneur,  Victor:  Les  banqucs  coloniales.  Ann.
Col.  63  (1912)  1.

Burke,  Elmond:  Speck  on  concilintion  with  the
colonies.  El.  br  E.  J.  Parne.  London:  (Frowde)
(larendon  Dress  1912.  160  S.  2  6%.  80.  Fb0

CCoso,  Franccesco:  La  residenze  di  Balad  e  di
Andegle.  Somalin  italiana.  Alonografie  c  rapporii
coloniali  2  (1912).  3

(unningham,  Alfred:  To  dax  in  Egypt.  its  administration,
  people  and  polities.  Illustr.  London:
Hurst  &amp;amp;  B.  1912.  322  S.  12  3  6  7".  S0o.  4

*Dernburg  über  scine  Politik.  Nachrichtenbeilage
zu  Kol.  u.  lIlim.  40  (1912).  5
Deslinieres,  Lucien:  Læ  Maroc  socialiste.  Paris:
Giard  et  Brière  1912.  356  S.  2.  10  M.  S0.  6
Dumus,  l#n:  La  distribution  mondiale  des  forcts.
Bullei.  de  la  Secictké  Rovalc  Belge  de  C(diokr.  1  (1912)

   

17
2  Inn:  Le  (ongo  méconnn.  Ourrage
illuntre  de  5“  grar.  Lrefae  de  de  Lancessan.  J.  L.

Paris:  Inchette  &amp;amp;  Co.  1012.  XV,  291  S.

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
e#tematisch  veorinet  milteteilt.  AMit  einem  dind  die  Tilel
der  Werke  bzeichnet.  velche  bei  der  Redahbtion  des  Kolonialblattts
  eingingen;  mit  cinem  e  dicenigen,  welche  käullich  erworben
  wurden.

Der  Verlug  erklürt  sich  gern  rur  Annaume  und
Weiterbelörd-erung  derjenigera  Werkebereit.  Weiche
als  Rezensions  ##mplare  oder  zur  Aufnahme  in
die  S  Verzeichnis  inmm  zugeschickt

#B.  .  8S0.  I8

Werden.

 

Eckert,  M.:  Wirtschaftsatllus  der  deutschen  Kolonien.
  Auf  Veranl.  d.  lleutschen  Kolonialgesllschaft,
entworf.  .  .  .  Topogr.  Grundlage  von  P.  Sprigache  u.
AI.  Aloiscl.  Berlin:  D.  Reimer  (1912).  VIII  8S.
52  farb.  Kartenbläütter.  340/H0.  9

Die  wirtschaftliche  Entwieklung  Deusch-Ost--afrikas.
  Graf's  Pinanz-Chronik  25  (1912)  3—4.  l10

Garelli:  Situnzione  interna  del  distretto  di  Balad.
Somulia  italinnn.  Alonogratie  e  rpporti  coloniali  3
(1912).  11
dee  direttive  e  resultati  cconomici  della  politica
coloniale  francesc.  Rapporto  (volonie  J⅝ranccsi.

Alonografie  e  rapporti  coloniali  1  (1912).  12
eler  Be  Iische  Konko  im  Deutschen  Reichstage.
Kol.  Ralsch.  6  (1912)  321—3211.  13

*  Anckny),  Frh.  on:  Das  Marokkoproblem.  Afrika-Post

  11  1012)  1—  I
Oilrie,  Alan  3.  Maroceo  and  its  future.  The
geour.  journ.  6  (1912)  55°1—575.  15
*  Omar,  Umberto:  Il  sultanato  di  OCman.  Arabin.
Monografie  e  rapporti  coloniali  10  (1912).  116
Singelmunn:  Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  in
dlen  spanischen  Besitzungen  im  6uinen-Busen.  DKol“.
23  (1012)  338—310.  I

*  La  ituntion  Geonomidue  de  la  colonie  en  1911.
(Jouvelle  Culedoenie  ei  dependances.)  Bullet.  de  l’Office

„Ccolonial  53  (1912,  16.—1.5.  #
de  Villier.  J.  A.  I.:  The  boundaries  of  Britich
(miana.  I’nited  Empire  6  (1912)  500—513.  (12

Zudow:  lLoer  AMurokko-Kongovenmag  vom  1.  Nouvember
  1911  und  das  Rcichsstantsrecht.  Kol.  Rusch.  6
(1912)  325.—3339.  20
        <pb n="677" />
        W  627  20

"*Zimmermann,  Alfr.:  Le  crüdit  ugricolc  aux  indi-Lènes
  dans  les  colonies.  Revue  économ.  internat.  2

(1912)  281—295.  [21
II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

WVacat.

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archäüologie.

Baines,  A.:  Indian  ethnography.  (Cnstes  and  tribes.)
With  a  list  of  the  morc  important  works  on  indian
ethnography  br  W.  Siegling.  London:  Probsthain
1912.  212  S.  12  86  6d.  5P0.  [22

Bernet,  Edmond:  En  Tripolitaine.  Vorage  à
Chadames  suiri  des  mémoires  du  Slaréchal  Ibrnhim-Pacha,
  ancien-gouverneur.  sur  son  GVurre  en  Tripolitaine
  avant  la  guerre.  Préf.  de  l.  (Liouisl)  Dupurc,

Prof.  Avcc  ill.  et  ct.  Paris:  Fontemoing  1912.  IX,
205  S.  80.  23

Bonund,  R.  de:  La  France  de  l'Afrique  du  Xord.
Paris:  Challamel  1912.  3,50  sr.  120.  24

Brunhuber,  Rb.:  An  Hinterindiens  Riesenströmen.
NM.  e.  Vorw.  von  Sren  Hedin.  M.  2  Portr.,  30  Abb.
u.  1  farb.  Karte.  Berlin-Fricdenau:  1912.  120  S.
3,.,50  .:  50.  (25

Ginestous,  G.:  Esquissc  géologiquc  de  la  Tunisie.
Avec  21  planches  et  1  carte.  Paris:  Challamel  1912.
10  F.  8P0.  26

Graetz,  Paul:  Im  Motorhoot  quer  dureh  Afrika.
Vom  Indischen  Ozean  zum  Kongo.  Berlin:  Braunbeck
&amp;amp;  (zutenberg  1912.  XVI.  210  S.  6.50  ..  L0.  s27

*  Heiderich,  Franz:  Länderkunde  der  nulicreuropüischen
  Erdteile.  M.  10  Textkurt.  u.  Profilen.  Z.  verb.
Aufl.  Berlin  u.  Leipzig:  Göschen  1912.  174  8S.
O,  80  .  S0.  •28

*  Heims,  Ernst  M.:  In  Deutsch-Bornu.  (DAl.  Abb.)
Cmschau  25  (1912)  521—525.  20

Otto  Hubners  geographiseh-statistische  Tabellen
aller  Linder  der  Erde.  Fortgef.  u.  ausgestaltet  von
Franz  von  Juraschek.  Hrsg.  von  J.  von  Juraschek
u.  IIermann  R.  von  Schullern  zu  Schrattenhofen.
61.  Ausg.  für  das  Jahr  1912.  Frankfurt  a.  M.:  Keller

(1912).  VII,  111  S.  1,50  E.  80.  30
Nehle,  A.:  Drei  neue  Durchduerungen  von  Afrika.
Evang.  Miss.  Alagaz.  6  (1912)  ff.  31

Kluge,  H.:  Hin  u.  her  in  Südafrika.  Reischerichte.
XI.  10  Bild.  (auf  Taf.)  u.  e.  Register.  Herrnhut:
Misaionsbuchh.  1912.  IXY,  272  S.  1.50  .  K  So.  1f2

*  Deutscher  Kolonialatlas  mit  illnstriertem  Jahrbuch.

  Hrrg.  auf  Vernnl.  d.  Deutschen  Kolonialiescllschaft.
  Benrb.  von  P.  Sprigade  u.  M.  Moisel.  Ausg.

1912.  Berlin:  I.  Reimer  1912.  0,80..  geb.  1.20.  M.  33

Moll:  Une  ame  de  coloninl.  Lettres  du  licutenantcolonel
  Moll.  Avec  unc  pref.  de  Alnurice  Barr#es.  Daris:
Emile-Paul  1912.  XXVII,  281  S.  2.20.Jx.  80.  I4#

*Robert,  Jlanrice:  A  propos  des  truces  laisses  lur
d’'anciennes  populations  le  long  de  ln  bordure  Occidentale
  du  lac  Aoé6ro.  Bullet.  de  ln  Socické  Royalc  Belge

de  géogr.  1  (1912)  19—23.  35
Spieth.  I).  J.:  Rechtsanschauungen  der  Ewcer  in
Süd-Togo.  KolBRdsch.  6  (1912)  3439  354.  36

Trood,  Thomas:  lsland  reminiscences.  A  graphic,
detailcd,  romance  of  a  life  spent  in  the  Scuth  Sea
Islands.  Stüoner:  Alc.  Carron,  Stewart  &amp;amp;  ('o.  1912.
159  S.  80.  „

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung

der  Kolonien.

*arber,  C.  A.:  Alimosn  pudica  in  Coorg.  The

Agricult.  Journ.  of  lndia.  Vol.  7  (1912)  Part  2  119
—112.  2

 

*  Borzl,  A.:  Condizioni  di  clima  e  di  suolo  della-Libia
  in  rapporto  à  duclle  del  Mezzogiorno  d’Italia  e
specialmente  della  Sieilin.  Tripolitanin  e  Cirennica.
Monografie  e  rapporti  coloniali  6  (1912).  39

*  Borzl,  A.:  Dati  statistici  rinssuntivi  sulla  flora
della  Libia  in  confronto  a  duella  Sicilianna.  Tripolitania
  c  Cirennien.  Slonografiec  e  rapporti  coloninli  7
(1912).  40

Carpenter.,  George  H.:  A  new  West  African
Springtail.  Bullet.  of  entomol.  rescarch  Vol.  3  (1912)
Dart.  1  79—80.  u

Edwards,  F.  W.:  A  Synopsis  of  the  spceies  of
african  culieidae,  other  than  anopheles.  Bullet.  of
chtomol.  rescarch  Vol.  3  (1912)  Part.  1  1—83.

Elenco  alfahetico  degli  autori  che  si  orcupando
della  Libia  I’espetto  botanico  (d  agrario  e  dellc  loro
publicazioni...  Tripolitania  e  Cirennica.  Monogratie
e  rupporti  coloniali  9  (1912)  ff.  43

Eredia,  Filippo:  Climatologia  di  Tripoli  c  Bengasi.
Studio  .  .  .  Tripolitanin  c  Cirennica  NMonografie  e
rapporti  coloniali  4  (1912).  4

Fraas,  Elberhard]:  Die  ostafrikanischen  Dinosaurier.
  Vortrax.  (Alit  8  Abb.)  (SJammlung  wiss.
Vortrüge  aus  d.  Geb.  d.  Naturw.  u.  d.  Mled.  H.  1.)
Leipzig:  F.  C.  W.  Vogel  (1911|1.  21  S.  56.  45

'Wegener,  Kurt,  und  Max  Hammer:  Die  luftclektrischen
  Beobnchtungen  am  Suamona-Observatorium
1900  bie  Mai  1911.  M.  2  Taf.  (Ergebnisse  der  Arbeiten
  des  Samon-Olwerratoriuima  T7.)  (Abhundl.
der  Königl.  (iesell.  d.  Wissensch.  zu  Göttingen)
Berlin:  Weidmann  1912.  31  S.  10.  (16

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

d'Amelio,  Arv.  Mario:  F'orslinamento  giuridico
dellu  colonin  Eritren.  Aus:  Enciclopedia  giuridica
italiana.  Vol.  3.  P.  2  .  Scz.  2.  Allano:  Soc.  Cdl.  libr.
1911.  XII,  120  S.  D0.  (1

Corrspondence  relating  to  the  position  of  British.
Indians  under  the  gold  law  and  townships  amendmem
acts,  1908,  of  ihe  Transvanl.  (Union  of  South  Africa.)
Londen:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1912.  19  S.  2½  cl.  40.  (

Iber,  Hans:  Die  Haftung  der  Schutzgebiete  für
ihre  Blamten.  Marburkg.  Jur.  Diss.  Juli  1911.  C('assel:
Weber  u.  Weidemerer  1911.  78  S.  0.75  cK.  do.  4

*The  India  Offiece  List  for  1912.  London:  Harrison
&amp;amp;  Sons  1912.  XV,  756  S.  12.75.  /.  80.  (50

*  Jurisprudence  et  droit  du  Congo.  Rerupublicc
  par  J.  (llon  &amp;amp;  A.  (lohr.,  Année  1.  Anfang
unt.  d.  Tit.:  Jurisprudence  de  IEtat  Indépendant  du
Congo  1.  2.  1890—1910.  Année  1—1912.  Brugelles:
Weilenbruch  1912.  50.  (ol

Lol  upprouvsam  l’urrangement  signé,  le  23  decembre
  1908,  entre  le  (louvernement  belge  et  le  Gouvernement
  de  la  Eepublique  française  au  sujet  du  droit
de  preference  de  la  Frunce  sur  les  posscessions  congolaises,
  en  cas  d'alienation  de  celles-ei  par  le  C#uvernement
  belge.  Bullet.  offic.  Uu  Congo  belge  11
(1912).  52

Lol  appronvant  la  déerlaration  Gehangée,  le  23  de-Ccembce
  1908.  entre  le  (ionvernement  belge  et  le  (douvernement
  de  in  Rawublique  française  concernan  le
truck  dle  la  fromtidre  des  Dosseseions  belzes  ct  françaiscs
tlans  la  region  du  Shilbango.  Bullet.  ollic.  du  (longo
belt  11  (1912).  53

VI.  Staatsrecht.

Zndow:  Der  Mlurokko-Kongovertrag  vom  4.  Jovember
  1911  und  das  Rcichsstantsrecht.  Kollldsch.  6
(1912)  325—370.  %½
        <pb n="678" />
        G  628  20

VII.  Verwaltung.
*  keith,  Arthur  Berricdale:  Responsible  government

in  the  deminioens.  Vol.  1—3.  (Orford:  Clarendon
Press  1912.  3  Bde.  46,20  .Kf.  So.  (55
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.
X.  Bevölkerungswesen.

*  Eschwege,  Ludwig:
zur  Auswanderungsfrage.)
532.

Kulturdünger.  (Ein  Beitrag
Die  Bank  6  (1912)  523—

(ös
Heindl,  Robert:  Bericht  über  die  Strafkolonie  auf
den  Andamanen.  1911,  87  S.  10.  (57

Heindl,  Robert:  Bericht  über  die  Strafkolonie
JNeukaledonien.  1911.  45  S.  10.  (58
Leue,  A.:  Die  Siedlungen  am  Mern.  Kolz.  23
(1912)  ff.  E

Mackay.  Frhr.  von:  Dic  sgroste  malaiische  Socialeund
  der  Kampf  der  weißen  gegen  die  gelbe  Rassec.
Zeitschr.  f.  Kol.-Aaschinenbau  6  (1912)  130—133.  (60

DTDiee  Regelung  der  Arbeiterverhältnissc  in  den
deutschen  Schutzgebieten.  Reichs-Arbeitsblatt  5  (1912)
315—48.  61

I  reglementation  du  travail  des  indigenes  dans
les  colonies.  Jloutem.  E0kr.  24  (1912)  351—3541.  (#2

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Statistiche  deganali  aichl  anno  financiario  1910—
1911.  Somalia  itulinnn.  Alonograsic  e  rapporti  coloninli
  12  (1912).  63

XII.  Finanzwesen.

Lieemprunt  indoehinois.  Quinz.  Colon.  11  (1912)
303—396.  [64

»Orcamento  do  receita  e  tabellas  da  despesa  orclinaria
  e  extraordinaria  dus  provincins  ultramarinas
para  o  anno  ecronomica  de  1910—1911.  (Ministerio
dGos  negocios  da  Marinha  c  U’ltramar.)  Lisboa:  1910
Impr.  national.  (selr.  Pag.  40.  65

Stautshaushalt  Hongkongs  für  1912.  (Ber.  des
Kais.  Konsul.  in  Hongkong.)  Xachriehten  f.  Handel.
Industrie  69  (1912)  1—3.  s6

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*Bericht  über  die  Arbeiten  der  Wildschutzkommission
  der  Deutschen  Kolonialtzesecllschaft.
Koll’ol.  6  (1912)  345—/12.  (#1

*  Borzi,  A.:  Zone  akrarie  della  I.ibia  e  coltivazioni
ora  Esistenti.  (oltirazioni  nucve  dla  introdurvisi.
Tripolitanin  e  Cirennika.  Aonografie  e  rapporti  coloniali
  8  (1912).  (68.

Cnapus,  (#.,  et  D.  Bois:  Los  produits  coloniaux.
Origine.  production,  cammerce.  Avcc  203  grav.  Taris:
Colin  1912.  7  F  120.  (69

Coyln,  V.:  La  lutte  contre  les  maladies  errpiogamidjues
  dans  les  Plantations  J’heren:  Hine  de
In  plantation.  —  Traitemem  des  principales  maladlics:
mmala#lie  des  racincs.  chancre  du  trope;  maladte  rose;
dinhuck.  D’pres  M.  T.  Petch.  (hroniue  col.
23  (1912)  180—183.  0

Ditmur,  Rudelf:  Die  Synthese  des  Kantschuks.
Xit  ein.  ’ortr.  Dresden  u.  Leipzig:  Steinkopff  1912.
VII.  124  S.  50.  171

Elenco  alfabetico  degli  autori  che  si  occupando
della  Libin  I’uspt#t#to  botanico  c#l  ugrario  e  della  loro
publicnzioni.  Tripolitania  e  Cirenaca.  Nonografie
e  rapporti  coloniali  9  (1912)  kf.  1:2

 

Etesse,  Marius:  La  Casamance  agricole.  Bullet.

de  TOffice  colonial  52  (1912)  ff.  (13
Henderson,  G.  S.:  Upland  american  cotton:  being
notes  on  a  tour  in  the  cotton  belt  of  the  U.  St.  A.
1911.  The  Agricult.  Journ.  of  India  Vol.  7  (1912).
Part.  2  175—190.  14
Henz,  Tres  et  Ammann,  Paul:  Le  manioc  alr#-cain.
  L'Agricult.  prat.  des  pays  chauds  110  (1912)
354—3698.  1/75
Hofmann,  Fritz:  Der  künstliche  Kautschuk.  Um--schau
  25  (1912)  519—521.  (76.
Hupfeld:  Landwirtschaftliche  Buchführung  in  den
Kolonien.  Deutsche  Landw.  Presse  48  (1912)  568.  137
Jahresbericht  (der]  Deutschen  Kamschuk-Aktiengescllschaft
  Berlin  u.  Kamerun  pro  1911.  (6  S.)  4%  (78.
Jahresbericht  der  Kilimanjaro  Pflanzungs-Ciesel
schaft  m.  b.  H.  zu  Berlin  für  das  6.  (ieschäftsjuhr  1911.

9  S.  10.  *2
l  istituto  agricolo  coloniale  ilaliano  c  Pora  presente.
  Rivista  Colcninle  10  (1912)  365—373.  Iis#

Julien,  (i.:  Lelerage  du  betail  ct  de  lautruche
duns  le  end  de  Madugascar.  Bullet.  de  l'Office  colonial
  53  (1912)  117—154.  81

Kunutschukgewinnung  und  -handel  in  den  Ver--cinigten
  Malar#itanten.  (Aus  ein.  Bericht  des  Kais.
(ieneralkonsulats  in  Singaporc.)  Gummi-Zeitung  36
(1912)  1411—1415.  #2

*Kuautschuk  -  Pruuktion  und  Kautschuk-Handel
in  Kamerun.  (jummi-Zcit.  36  (1912)  1115—1421.  is81

Nuthusins,  S.  von:  Die  Einführung  von  Zuchttieren
  in  die  Kolonien.  Deutche  Landw.  Dresse  48
(1912)  56—.008.  (

wi'th  unnun!  report  (Britich  Cotton  growing  associnion]
  for  the  twelre  months  ending  decembre  31  K.
1911.  The  Britich  Cotton  growing  association  48
(1912).  85

Annunl  Report  on  the  Department  of  agriculture.
For  the  Fenr  ended  31  st  march.  1911.  (Uganda  Protectoratec.)
  Nairobi:  (0.  J.)  The  Standurd  P.  &amp;amp;  F.
Works.  33  S.  10.  t

*8Se  Billing:  Die  Vichzucht  in  den  deutschen  Kolonien.
  Wortrag  Aus:  Trobenpflunzer  Jg.  14  (1915)
Tr.  11  555—366.  ###

Schmidt,  Arno:  Die  Baumwollkultur  in  Agrpten.
(Alit  Abb.  .(Internat.  Verband  der  Spinner-  und
Weber-  Vereinigungen.)  AMunchester:  Thiel  &amp;amp;  Tangre
(1912).  80  S.  F.  8#.

Schmiat,  Arno:  Cotion  growing  in  Egpt.  (luternat.
  federat.  of  muster  cotton  Spinner's-  and  mannfactor's
  associntions.)  (Aunchester.  1912.)  73  S.  Sé.  sas

*zimmermnonn,  Alfr.:  Le  crédit  atrieole  aux  indig###nes
  dlans  les  colonies.  Rerue  économ.  internat.  2

(1912)  281—295.  ao
XIV.  Wasserwesen.
Vacat.
XV.  Bergwesen.

Ausbentung  der  Petroleumfunde  auf  Neusccland.
(Ber.  d.  Handelssachverst.  beim  Kais.  (ieneralkonsulat
in  S#dner.)  In:  Nuchrichten  f.  Ilandel.  Industrie
60  (i912)  5—6.  u

MNerle.  A.:  Explorntions  minib#res  dans  te  cemre
ct  Toucst  de  Aladacascar.  Avcc  fixz.  Paris:  Dunod  &amp;amp;
Pinat  1912.  50  Fr.  bo.  2.

XVI.  Handel.

*  Bericht  der  IDeschen  llandels-  und  Plamagen--(icscllschaft
  der  Sücsec-  Inseln  zu  Hamburg  über  das

(#eschättjahr  1911.  Ilamburg:  Pekichl  (1912).  4  S.
40.  40#3
        <pb n="679" />
        629  20

Kuautschukgewinnung  und  -handel  in  den  Vereinigten

  Slalavxenstaaten.  (Aus  ein.  Bericht  des  Knis.
Generulkonsulats  in  Singapore.)  Gummi-Zcitung  36
(1912)  1411——1116.  „

*Knutschuk  -  Produktion  und  Kantschuk-Haudel
in  Kuamerun.  (iummi-Zcit.  36  (1912)  1115—1121.  1#½

e  Crath,  T.  P.:  The  defence  of  (’anada's  occan
commerce.  Unitel  Empire  6  (1912)  513—516.  (06

Der  Schiffsrerkehr  auf  (lem  Viktoriasec  (Brit.
Ostafrika).  Nachrichten  f.  IIandel.  Industrie  .  70
(1912)  3—4.  197

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Holtz:  Die  Aussichten  der  (erbstoffproduktion  in
dlen  deutschen  Kolonien.  Mit  3  Abb.  Aus:  Deutsches
Kolonialblutt  Jg.  20  (1909)  Jr.  7,  305—329  108

XVIII.  Verkehr.

Le  chemin  de  fer  français  de  Pointe  —  Joire  à
Drzzarille.  Mourem.  g##ogr.  24  (1912)  319—350.  909
Der  Schiffsverkehr  auf  dem  Viktorinsce  (Brit.
Ostafrika).  Nachrichten  für  IH#ndel,  Industrie  70
(1912)  3—1.  [100
*  Telefunken  in  Niederländisch-Indien.  Telefunken-Zritung
  6  (1912)  92—97.  101

XIX.  Melizin.

Aron,  Hans:  Diet  and  nutrition  of  the  Filipino
Deople.  Lent.  from  the  Philippine  Journal  of
science  Vol.  1.  Nr.  3,  1900.  102

Augangneur,  at.  Civils  ou  Militaires?  Annales
CVolon.  66  (1912).  1103

Austen,  Ernest  E.:  Notes  on  african  blood-sucking
mielxes  (familr  Chironomidnc.  subfamilr  ('eratopo-Geminne),
  whith  descriptions  of  new  species.  Bullet.  of
entomol.  rescarches  Vol.  3  (1912)  part.  1.  99—108.  04

*  Bourret,  (i.,  et  W.  Dufougert:  Notes  sur  le
Inludisme  à  Saint-Luis  (Sénegal).  Supfllem.  au
Journ.  olf.  de  I’Afrie#ue  occident.  franc.  390  (1912).  1105

Inarum,  A.:  Notes  on  the  menduitos  obserrec  at
Bolc.  NSorthern  territories.  Gold  (lonst.  Bullet,  of
cmomol.  resca##h  Vol.  3  (1912).  Part.  1,  73—78.  loé

*  King.  Hlarold.  II.:  Observations  on  the  Orcurrence
of  gleussinn  in  the  Mongulla  province  of  the  Angle-Preptian
  Sudan.  Bullet.  of  entomol.  rescarch  Vldl.  3
(1912).  Part.  1.  89—9.3.  107

Die  Koloninl-Hygiene.  Populär  -  medizinische
Alonatsschrift  für  die  Dentschen  in  den  Kolonien  und
im  Auslande.  Red.:  fr.  Alarine-Stabsarzt  UDor.  Erich
Daummann.  Mai  1912  bis  April  1913.  12  Jru.  (Ilai
20  S.  m.  AbDb.)  Berlin:  Kaupisch  1912.  5b.  Ac.  80.  ios

Lalor,  J.  P.  O.:  The  campauign  against  malarin
in  Italy.  London:  Thacker  1912.  3  8#  80.  L109

*  Lioyd.  LIl.:  Notes  on  Elessinn  morsitans  in
Jorthern  Rhodesia.  Bullet.  of  entomol.  rescarch  Vol.  3
(1917).  Part.  1.  90—96.  10

Ne  Connell,  Robert  E.:  Notes  on  the  ocemmrence
jand  habits  of  lossina  fuscipes  in  LI’igunda.  Bullect.  of
chtomol.  rescarch  Vol.  3  (1912),  Paurt.  1,  55—59.  I111

*  Mnecfie,  J.  W.  Scott:  Experimente  and  olservations
upon  glossina  Palane.  Bullct.  of  entomol.  rescarch
Vol.  3  (1912),  Part.  1,  61—72.  112

XX.  sprachen  und  Literatur.
Westermann,  Diedrich:  Die  Sprachrverhältnisse
Togos.  Separ.  Abz.  aus  d.  Evang.  Missions-Ilagnzin
1912  H.  6.  13  S.  50.  (113
XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Herricek,  George  F.:  Christiun  und  Alchammedan.
A  plea  for  bridging  the  chusm.  London:  Rerell  1912.
251  S.  5  8.  do.

 

I14%  f.  Technik  u.  Wirtschaft.

Legal:  Position  of  women  in  lslam  (The).  By

Amcer  Ali  Scd.  Londen:  Hodder  &amp;amp;  Son  1912.
1  9  6  i4.  80.  115
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Aufstände.  Militärwesen.

Frisch:  (inerre  d'Afridquc.  guide  annexe  des  rglements

  sur  le  serrice  en  campagne  et  de  mandeuvres.
Avcc  11  fig.  4e  (dit.  Paris:  Berger-Lerrault  1912.
2  Fr.  120.  116

Erlmm,  IIns:  Die  allgemeine  Dienstpflicht  in
der  Zůdufrikanise  hen  I’nion  und  wir.  Afrika-Post  11
(1912)  2—1.  117

Lu  Bruyère,  Rend:  Le  canal  de  Pnnama  et  nos
colonies  du  Pacifituce,  Tour  du  monde  23  (1912)
1797—190.  I#nn

XXIV.  Technologie.  Kunst.

Assmuth,  H.:  Landesvermesung  in  Deutsch-Ostafrika.
  (Ilit  Abb.)  Kol.  u.  Heim.  40  (1912)  6—8.  I119

*
1*  1*
Werke  nichtkolonialen  Inhalts.
Anschütz,  Gerhard:  Die  Verfassungsurkunde  für

Vom  31.  Junuar  1850.  Bd.  1.
XX.  673  S.  15  „.  80.

*  Aron.  Hans.  und  Felix  Hocson:  Reis  als  Nahrungsmittel.
  Untersuehungen  über  den  X.«  und  P,  05-Stolfwechsel
  bei  Ernährung  mit  Reis  und.  andercr
hanptrsächlich  vegetabilischer  Nahrung.  S.  A.  aus:
Bicchemische  Zeitschrift  Bld.  23  II.3  1  S.189—2053.  90.

F*WBerichte  der  Preuischen  Central-(slenossenschafts-Kasse
  über  dus  16.  und  1I7.  (leschüftsjahr  (Etatsjahre
1910  und  1911).  Berlin:  Puttkammer  &amp;amp;  Mülllbrecht
(verch.  J.).  0.

Bischofl,  I.:

den  Preulischen  Staat.
Berlin:  Häring  1912.

TIufektionskrankheiten  und  nichtinfektionöse

  AKrmoeekrunkheiten.  NM.  2  Unf.  u.  39  Abb.
i.  Text.  (Lehrbuch  der  Alilitürhygiene  4.)  Bihliothek
von  Coler-  von  Schjerning  34.)  Berlin:  llirschwald

1912.  VIII.  515  S.  8  .K.  0S00.

*Dade:  Bericht  über  die  Verhandlungen  der
40.  I’lenurvessammlung  des  Deutschen  Landwirtschaftsrals
  vom  13.  bis  16.  Februar  1912.  (Arehir  d.  Deutschen
Landwirtschaftsrats,  36.  Jahrgung.)  Berlin:  Parey  1912.
V,.  581  S.  800.

*Dettmann,  Eduard:  Dus  moderne  Brasilien  in
seiner  neucsten  wirtschattlichen  Enwieklung.  M.  60
IIInstr.  u.  1  Karte  von  Biusilien.  Berlin:  Pactel  1912.
XlII.  487  S.  13.50  .KF.  8.

Etimntes  for  erenne  Departments  for  the  Fcar
ending  31  march  1913.  London:  Wrman  &amp;amp;  Sons
1912.  139  S.  1  /  2  d.  40.

Fuust,  Albert  B.:  Das  Leutschtum  in  den  Vereinigten
  Stunten  in  sciner  Bedemung  für  die  amerikanische
  Kultur.  M.  1  Bildu.  Bericht.  deutsche  Ausg.
Leipzig:  Teubner  1912.  XII.  417  S.  10  #4.  50.

Frynnn,  Daniel:  Wenn  ich  der  Kaiser  wür  —.
Politische  Wahrheiten  und  Notwendigkeiten.  Leipzig:
Dieterich  1912.  XII,  235  S.  4.  DP.

Geschurtsbericht  der  Kurl  Bödiker  &amp;amp;  Co.  Kommandlitgescllschaft
  auf  Akticen  über  das  15.  (#ieschäftsjahr
  vom  1.  Junnar  bis  31.  Dezember  1911.  IIamburg:
(tenske  (1912).  (11  S.)  10.

WSchlifts-Bericht  sder]  Trungatlamischen  Ciütervorsicherungs-Ciescllschaft
  für  las  Geschäftsjahr  1911.
Berlin:  Drewitz  (1912).  8  S.  10.

LDie  Ceschichte  des  Suczkanals.  JSach  biasher
unverüffentlichten  Iokumenten.  S.  A.  auus:  Rundschau

Jn.  1912.  26  S.  1.7/.  S.
        <pb n="680" />
        G  630  20

*  Güthe,  Georg:  Die  (irundbuchordnung  für  Kas
Deutsche  Reich  und  die  preutischen  Ausführungsbestimmungen.
  B.  1.  2.  2.  umgearb.  Aufl.  Berlin:
Vahlen  1911.  2  Bde.  18  .  .  8S0.

Hagen,  Paul:  Alphabeinrium  für  die  preutßischen
Justizbeamten.  Alphabet.  Nachweis  der  Reichs-  und
Landesges.,  Verordn.,  Erlasse,  Verfüg.  3.  bis  auf
d.  neueste  Zeit  vervollst.  Aufl.  Berlin:  Nauck  &amp;amp;  Co.
1912.  VII,  122  S.  3.  8e.

*  Jahrbuch  für  den  internationalen  Rechtsverkchr.
.  Aitw.  von  Düringer  hug.  von  Ludwig  Wert--heimer.
  (Ibir.)  München:  Rentsch  1912.  24.  A.  5D0.
1912—13.

(ieographisches  Jahrbuch.  Begr.  1866  durch
E.  Behm.  In  Verb.  m.  R.  Almagin  (#u.  ua.)  hrsg.  von
Hermann  Wagner.  B(I.  30.  1.  Hälfte  1912.  Gotha:
Perthes  1912.  0o.

VJahresbericht  des  Verbandes  der  Vereine  C'redit--resorm
  (eingetragener  Verein)  in  Leizig  über  das
CGeschäftsjahr  1911,12  l%eipzig:  (1912).  68  S.  10.

*v’Slister  Jahresbericht  des  Vereins  für  Handlungs-Commis
  von  1858  (Kaufmännischer  Verein)  in  Hamburg
  über  das  Jahr  1911.  Altona-Ottensen:  Audolff
(1912).  32  S.  10.

XvF  ster  Jahresbericht  des  Vereins  junger  Kaufleute
Vvon  Berlin.  1911.  Berlin:  Haulimann  (1912)0.  56  S.  80.

vJuhresbericht  des  Zechen-Verbuandes  Essen  (Ruhr)
für  das  Jnhr  1911.  Abgeschl.  Anfung  Mai  1912.
lesen:  Harfeld  (1912).  54  S.  40.

*Kruuse,  Fritz:  In  den  Wilduissen  Brasiliens.  Bericht
  und  Ergebnisse  der  Leipziger  Aragnara-Expedition
1906.  M.  517  Textabb.,  337  phot.  Abb.  auf  69  Taf.
u.  2  Karten.  Leipzig:  Voigtländer  1911.  VIII,  512  S.
11  .  50.

?*  Küster,  F.  W.:  Logarithmische  Rechentufeln  für
Chemiker,  P’harmuzemen.,  Alcdimer  und  Phisiker.
12.  neu  berechn.  Aufl.  Leipzig:  Veit  &amp;amp;  Co.  1912.
107  S.  2,10  F.  Se.

Möller,  Wilhelm:  Adreßbuch  der  Konsulnte,
IIandelskummern  und  empfehlenswerter  Exportfirmen.
1012.  Auf  Grund  amtl.  Aateriualshrsg.  Ornnien--burg-Berlin:
  Möller  (1912).  136  S.  3.K.  S0o.

Noody,  (#mphell  J.  The  saints  of  Formosa.
Life  and  worship  in  a  chinese  church.  London:
Rercll  1912.  252  S.  3  37  6  d.  P6.

Neukamp,  Ernst:  Handkommentar  zur  Ziil-Drozeloninung
  nebst  dem  Einführungsgesctze.  U.  Mitw.
von  Karl  Berker.  Wulter  Kuhbier.  Paul  Strauß.  2.  um-Luarb.
  Aufl.  Leipzig:  Hirschfeld  1911.  XIV,  1228  S.
20  .  K.  S%.

Oppel,  A.:  Die  deutschen  Scestädte.  (Angewandte
Geargraphie.  Hefte  zur  Verlweinunng  .  Hrsg.  Iluxo
(erethe.  Serie  IV.  56.)  Frankfum  a.  A.:  Keller  1912.
IN.  20  S.  1.50  .F.  P.%

 

*Pielert,  llermann:  Das  Auskunftswesen.  Vortrag...
  Leipzig:  Pritz  &amp;amp;  Co.  1911.  28  S.  0P0.

Die  Radanne-Talsperre  mit  dem  Uberland-Kraftwork
  Straschin-Drungschin.  Siemens-Schuckertwerke.
(M.  Abb.)  Berlin:  Bügenstein  &amp;amp;  Co.  (1912).  38  S.  50.

VOiSter  Rechenschufts  -  Bericht  der  Stuttgarter
Lehensversicherungsbank  a.  (.(Alte  Stuttgarter)  (früher:
Lebensvewicherungs-  und  Ersparnis-Bank  in  Stuttgart)
für  das  Verwaltungsjahr  1911.  Stuttgart:  Vereins-Buchdruckerei
  (1912).  26  S.  10.

Die  Republik  Argentinien.  Ihre  Ausstellung  und
Vichzucht  in  1910.  (M.  Abb.)  (Annles  de  la  Sccicuad
rural  Argentinn.)  Buenos  Aircs:  Weiß  &amp;amp;  Preusche
(I1911).  176  S.  80.

*Schilder,  Sizmund:  Entwicklung#tendenzen  der
Woeltwinschaft.  Bl.  1.  Berlin:  Siemenroth  1912.
VIII,  39.3  S.  10,50  P.

Bd.  1:  Planmäliige  Einwirkungen  auf  die  Welt--wirtschuft.


Schmidt,  H.:  Der  Deutsche  in  England.  Taschenbuch
  für  nach  (irohbritannien  Reisende.  London:
Siogle.  Hill  1912.  1  sh.  120.

*Schmidt,  Wilhelm,  und  Christian  (irotewold:  Argentinien
  in  geographischer.  geschichtlicher  und  wirtschaftlicher
  Bezichung.  (Ulit  Abb.)  Hannorer:  Hahn
1912.  XXNII,  397  S.  13  P0%.

Statistique  des  chemins  de  fer  français  au  31  decembre
  1908.  Vol.  2.  France  —  lnuiéret  locaul  et
tramwars.  Atgérie  et  Tunisie  —  Intéret  genral  —
Intéerct  local  et  tramwars.  (Ilinistère  des  traranz
publilucs  ...  Direction  des  chemins  de  fer.)  Ilelun:
Imprim.  administr.  1911.  96.  S.  10.

*Verwaltunssarchiv.  Zeitschrift  für  Verwaltungsrecht
  und  Verwaltungserichtsbarkeit.  Hrsg.  von
M.  Schultzenstein  u.  Alfred  Keil.  Bd.  20.  Berlin:
llermann  1911.  80.

Preuisches  Verwultungsblutt.  Wochenschrift  für
Verwaltung  und  Verwaltungsrechtspflege  in  Preuhen.
Jtz.  33.  Berlin:  Heymann  1911.  40.

*Wallem,  IHarald:  Die  Elektrizitüt  in  der  Land--wirtschuft
  und  deren  Bezichungen  zu  Uberlandzentralen.
LErw.  S.  A.  aus  d.  Elcktrotechn.  Zeitschr.  1910,  H.  2
—30.  460  S.  d20o.

WieSner,  Julius:  Die  Rohstoffe  des  Pflanzenreichs.
Versuch  einer  technischen  Rohstofflchre  des  Dflangenreichs.
  Bd.  1.  2.  2.  günzl.  umgearb.  u.  erweit.  Aufl.
Leipzig:  Engelmann  o.  J.  2  Bde.  50.

Zusaummenstellung  von  militärisch  wichtigen.  in
(ienf  und  den  beiden  llanger  Konferenzen  beschlossenen
Abkommen  und  Erklärungen.  Vom  12.  Dezember  1911.
I).  V.  E.  Nr.  231.  Berlin:  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn  o.  J.
63  S.  5P0.

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Wilhelmstal  (Deutsch-Ostafrika)  ist  am  5.  Juni  ein  Orts-Fernsprechnetz  mit
zunächst  sieben  Teilnehmeranschlüssen  in  Betrieb  genommen  worden.

In  Sangmelima  (Kamerun),  etwa  100  km  östlich  von  Ebolowa,  ist  am  8.  April  eine
Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briessendungen  und  auf  die  Ausgabe  von  gewöhnlichen  Paketen  erstreckt.

–—  —  —  —

Die  Postanstalt  in  Abong-Mbang  (Kamerun)  nimmt  fortan  am  Postanweisungs=  und

Nachnahme  dienst  teil.
        <pb n="681" />
        W  631  20

In  Avhegame  (Togo)  an  der  Inlandbahn,  14  km  südöstlich  von  Agome-Palime,  ist  am
1.  Mai  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe
von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

—  —  —  ——  —  ——

Die  in  Lüderitzbucht  (Deutsch-Südwestafrika)  errichtete  Funkentelegraphenstation
(Küstenstation)  ist  am  3.  Juni  d.  Is.  eröffnet  worden.  Sie  dient  dem  allgemeinen  öffentlichen  Verkehr
mit  Schiffen  in  See  und  kann  auch  unmittelbar  mit  der  Funkentelegraphenstation  in  Swakopmund
funkentelegraphisch  verkehren.  Die  Küstengebühr  beträgt  30  Pf.  für  das  Wort,  mindestens  3.7“  für
das  Telegramm.

Ein-  und  Kusfuhr  in  den  Häfen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  ODonate  Januar  bis  März  1912.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  5,  S.  227.)

Einfuhr:  Ausfuhr:  Gesamtverkehr:

Daressalam  .  .  12514  1173  13  687  Tonnen,
im  Vorjahre  15  481  694  16  175  -
Tanng  83680  3  020  11  700  -
im  Vorjahre.  .  .  6073  3  431  9  504  -

 

Uachweisung  des  Lösch-  und  Ladeverkehrs  in  den  Hültenplätzen  des  Schutzgebiets  Kamerun
während  der  Oonate  Januar  bis  März  1912.
Unter  Gegenüberstellung  des  gleichen  Zeitraums  im  Vorjahre.
(Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  7.  S.  321.)

 

 

 

 

 

 

 

eEeeinfuhr  usfuhrGelamtverteh
Küstenplatz  Tonnen  Groß-.  Klein=  Tonnen  Groß=  Klein=  Tonnen!  Groß=  Kleinbzw.
  ebm  6  vieh  vieh  baw.chm  vieh  vieh  bew.chm  6  vieh  vieh
l
RindelRey-...  1413——  —  227  —  L00enn  368  —  10Geflũgel
im  Vorjahher  2144  —  2  297.  —  —  511  —  2
Victoria..  .  .  12177  —  —  459  —.  —  2  666  —
im  Vorjahrer1  12  20  920  —  —  2721  12  20
Tnala  (Duala-Seite.tat  —  —35  —  102  —
*  27  666  —  —  1  110  —  —  1775  —  —
im  Vorjahre  (Duala-  —  -2227  »
und  Bonaberi-Seite)s  ½  120  *  14947  120
Krib  3068  —  —  512  —  —  4  480  —  —
im  Vorjahhe  190  —  —  665  —  —  2  855  —  —
Camdon  34  —  —  2  36  —  —
im  Vorjahre  .  ..  29  —  —  14  —  —  43  —  —
Zusammen  .  .  .113416  —  —  6  125  I  —  10  19  541  —  10
im  Vorjahrerr4148  12  142  6929.  —  21  077  12  142
1  1I  1  1

 

 

 

Postdampsschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juli  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1  deutsch-Neuguinea  ——2  Friedrich  Wilhelmswie
  steßn  en,19.  26.  duii  d  ssd!  ee  4  ———
und  Vismarch-Krchipel.  Brindisi  21.  Juli  Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.  Aug.  10
(engl.  Schiffe)  *  Nabaul  42  Tage

 

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —  Alerandrowo
1139  am  18/7.  u.  15/8.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  üher
Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="682" />
        G  632

-

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

 

Briefe  müssen  aus

 

 

Nach  vom  Ein  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Ostafriha.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  15—17  Tg.1.  28.  jed.  Mts.  1040
(deutsche  Schiffe)
a)  Bukoba,  lu  Ruanda),  Marseille  10.  jed.  Mts.  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  104
nansa  und  Schira  E  ..  0t  :
Von  Mombasa  Welter-  Brindisi  J.  28.  Juli  Mombasa  O  15—17  Tg.5.  26.  Juli  1040
bedrder  mit  der  Uganda.engl.  Schiffe)  1
bahn  und  von  der  Endstation  Marseille19.  Juli  Mombasa  O0  19  TageT.  Juli  10.#0
zu  SZain  nach  den  Bestim-  (engl.  Schiffe)  —
mungsorten.  *|  ..,,
Marseille  11.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
Marsei  28.  Juli  T  20  T  26.  Juli  2.15
b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  GrPss  Juli  danga  20  Jage  Juli  2.  15
Aruscha.  Buiko,  Handeni,  Ko-  *  „  „  %
rogwe.  Leganga,  Mkumbara.F-Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1010
Mombo-  Moscht.  Mubesa.,eutsche  Schiffe)  Z
Vangam  und  Wilhelmetal  trseille  10.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  8.  jed.  Mts.  10.
Brindisi  7.  28.  Juli  Tanga  17—25  Tage  5.  26.  Juli  1040
(engl.  Schiffe)
Marseille  11.  jed.  Mts.  Daressalam  20  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
e)  nach  Daressalam  sowie  nach  Marseille  28.  Juli  Daressalam  21  Tage26.  Juli  2.15
Bagamoso,  Bismarckburg,  (deutsche  Schiffe)  ·
Dodoma,  Fringa  Kilimatinde,  Neapel  i  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage!11.  28.  jed.  Mts.  10#0
Kilossa.  Kilwa,  Kissenji,  Kon-  (deutsche  Schiffe)  —
doa-Jrangi,  Lindi,  Mahenge,  1  -  .
Mikindani,  Mkalama.  Mo-  Marseille  10.  jed.  Mts.  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
borro,  Morogoro,  Mpapna,  (von  Zanzibar  unmitelbar
Muaja,  Neu=  Langenburg,  Weiterbelbrderun  nach
Ngerengere,  Sadani,  Salale,  Daressalam  durch  Gouverne-Soga,
  Ssongea,  Tabora.  mentsdampfer  in  6  Stnd.)
Tschole,  Udfiolt,  Usumburasarindiss  238.  Juli  Zanzibar  19  Tage  26.  Juli  10.0
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Brindisi  7.  Julie  Daressalam  21  Tage  5.  Juli  1010

L(engl.  Schtffe)

 

a)

b)

Deutsch-Südwestafrika.

nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub.  Brackwater,
Empfängnisbucht,  Epukiro,
Gobabis.  Gochaganas,  Grootfontein,Groß-Barmen,
  Groß-Witvley,
  Guchab,  Haris.  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater,

  Johann-Albrechtsböhe,

Kalkfeld.  Karibib.  Khan,  Kub,
Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm.  Neuheusis,  Okabandja.
  Okasise.  Okankweso,
Okombahe,  Omarmu,  Onguati.
  Osona.  Otawi,  Otjihawera.
  Otsimbingwe.  Otjiwarongo,
  Otjiwero,  Otjosonjaui,
Outio,  Neboboth.  Seeis.  Tfumeb,
  UAsakos,  Maldau.  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

nach  Lüderitzbucht  sowie
nach  Aus.  Berseba,  Bethanien.
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,

Hafunr,  Kalkfontein  (Süd).  .

Kanus,  Keetmanshoop,  Kuibis,
  Maltahöhe.  Prinzenbucht.
Ramansdrift,  Seebeim,  Ukamas
  und  Warmbad

 

Hamburg
Antwerpen
(deusche  Schiffe)
Southampton

Hamburg  1

 

(deutsche  Schiffe)
Southampton

12.  25.  Juli  5.  Aug.

29.  jed.  Mts.

31.  Juli

6.  Juli  3.  Aug.
Hamburg  18.  Juli

Southampton  13.  20.  27.  Juli
I  .  -
Hamburg  15.  jed.  Mts.

Antwerpen  23.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  12.  Juli  5.  Aug.

Antwerpen  29.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)

Southampton  31.
(deutsche  Schiffe)

Southampton

Juli

#Hamburg  18.  jed.  Mts.

(deutsche  Schiffe)

15.  jed.  Mts.
Antwerpen  23.  jed.  Mts.
Hamburg  25.  Juli

Southampton  13.  20.  Juli

6.  27.  Juli  3.  Aug.

Swakopmund  21,  24,
29  Tage
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  18  Lage
Swakopmund  20,  23  Tg.
Swakopmund  etwa  27  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  46  Tage
Swakopmund  38  Tage
Lüderitzbucht  22,  30  Ig.
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  19  Tage
Lüderitzbucht  19,  21,
22  Tage
Lüderitzbucht.  92  Tage

Lüderitzbucht  70  Tage
Lüderipybucht  62  Tage

Lüderitzbucht  25  Tage

 

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

11.  Juli  4.  Aug.  12
21.  Juli  5.30

27.  jed.  Mts.  1045

29.  jed.  Mts.  10.12

5.  Juli  2.  Aug.  12.18

18.  Juli  9.10

12.  19.  26.  Juli  12.18

15.  jed.  Mts.  9.10

22.  jed.  Mts.  1.0

11.  Juli  4.  Aug.  12.0

27.  jed.  Mts,  10  4

29.  jed.  Mts.  1012

5.  26.  Juli  2.  Aug.  12.18

18.  jed.  Mts.  9.10

15.  jed.  Mts.  9.10

22.  jed.  Mts.  1.0

24.  Juli  5.30

12.  19.  Juli  12.13
        <pb n="683" />
        633  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
ambur  l  9.  24.  jed.  Mts.  iktoria  20  Tage
4.  Kamerun.  v  8  ied.  N  Düch  21  rag  l
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Abong-Mbang,  Akono=  1  Plantation  22  Tage
linga,  Bamenda,  Banto,  Bi-  ;  Longji  22  Tage

bundi,  indihof,  Bonabert,  «  .  .  .
Vorrat-Fiapr  Fusa,  Lombo-  Boulogne  I  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage

Dschang,  Duala,  Dundc,  fur  Mer  Duala  19  Tage
Sbolowa.  Edea,  Jadasst.])  (deutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage
I

Plantation  20  Tage

10.  25.  jed.  Mts.  1.0

—  —  —————  ——  —

 

Rd,  t  Keuur  ti  l  L  20
olodorf,  Lomte,  Longti.  Ma-  ongji  Tage
rienberg,  eck  ,.-  I  .  ....  .
OemdksszRYxkthmSaMs  Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
meltma,  Viktoria  Duala  28—30  Tage
Liverpool  25.  Juli  Viktoria  38  Tage  aà  „:
6  Duala  39  Tage  28.  Juli  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
d)  nach  Rio  del  RNey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
iham  23.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  28—43  Tages  23.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  1  25.  Juli  Rio  del  Rey  37  Tage23.  Juli  1012
Tc)  nach  dem  Tschadsee-  Gebietiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1015
(Garua,  Kusserl)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-hpola

 

Antwerpen  13.  Juli  3.  Aug.  Matadi  18—20  Tage  12.  Juli  2.  Aug.  8.43
d)  nach  Molundd)

La  Nochele  15.  Juli  5.  Ang.  wuli  3.  Aug.  10

 

Celgische  Schiffe)  dann  ut  Fluzdamostern  auf  „

Z.  j  em  Kongo.  Ssanga  un  3.  jed.  «  5

Bordeaux  25.  jedes  Monats  stonge.  Fsangze  hu  23.  jed.  Mts.  10  45

5.  den  Narolinen,  Palau-  Neapel  12°.  Juli  9".  Aig.Jap  37  Tage  10“.  Juli  7°.  Aug.  1040
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
-  Gelegenh.  bzw.  36  Tage
d  *  ....  .  «  .
Unachsapunsngam  Brindisi  21.  Juli  Jap  49  Tage  19.  Juli  1010

(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.

Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

 

 

 

!a  Palau  36  Tage
Neapel  6  !1  12“.  Juli  à  Saipan  13  Tage
(deutsche  Schiffe)  Ponape  50  IT  .
b)nachdenllbrigenStatiom-n  Penage  .  10.  Juli  30.  Aug.  1040
Brindisi  1“.  Sept.  Saipan  64  Tage
(engl.  Schiffe)  (  Palau  71  Tage

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —Alexandrowo
  1139  am  18/7.  und  15/8.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—  Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  NYokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags.  Sonnab.,  ab  Berlin  7  2  u.  11  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

 

 

Neapel  12.  26.  Juli  Tsingtau  34  Tage  10.  24.  Juli  1040

(deutsche  Schiffe)
6.  Kiantschon.  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  32—36  Tage  jeden  Freitag  1040

(engl.  Schiffe)

Marseille  b5.  19.  Juli  2.  Aug.Tsingtau  84  Tage  3.  17.  31.  Juli  1015
(engl.  Schiffe)

Liverpool  12.  Juli  2.  Aug.  Tsingtau  34  Tage  11.  Juli  1.  Aug.  8.43

Marseille  14.  28.  Juli  Tsingtau  36  Tage  12.  26.  Juli  10  1
(franz.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
aufgefübrien  Beförderungsgelegenbeiten.  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  VPork  befördert.

 

Queenstowm  25.  Juli  22.  Aug.  pia  32  Tage  23.  Juli  20.  Aug.  3.15

7.  Samoa.
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
        <pb n="684" />
        634

0

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

Nach  vom  Ein-  #
schiffungshafen  am:
8.  Marshal-Inseln.  |A  Neapel  12-  Juli
a)  nach  Jalut  Oeutsche  Schiffe)

 

Neapel  17.  Juli
(deutsche  Schiffe)
db)  nach  Nanl  Brindisi  7.  21.  Juli  4.  Aug.
(engl.  Schiffe)
1  Taranto  11.  28.  Juli
(engl.  Schtiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

21.  Juli  1.  Sept.
l

Jaluit  55  Tage

Jalnit  57,  50  Tage

Adelaide  27—31  Tage,
daun  weiter  mit  der  Eisenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Dampfer  der  Pacifie  Pbosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der
Jaluitlinte  nach  Naurn

l

 

 

10“.  19.  Juli  30.  Aug.
1010

5.  12.  15.  19.  26.  Juli
2.  Aug.  1040

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

  1139  am  18.  Juli.

 

Hamburg  9.  24.  jedes  Monats  Lome  18  Tage
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage
(deutsche  Schiffe)  Z
#HLamburg  23.  jedes  Monats  Lome  22  Tage
#  Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  14  Tage
—  von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  16.  jedes  Monats  Lome  29  Tage
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  30.  Juli  Lome  31  Tage
#Notterdam  4.  jedes  Monats  Lome  26  Tage
(deutsche  Schiffe)

 

Den  durch  s  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen

 

die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

.  24.  jed.  Mts.  9.10
.25.  jed.  Mts.  1.0

jied.  Mts.  9.10
jed.  Mts.  1040

23.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  1012

30.  Juli  9.10

3.  jed.  Mts.  1012

nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

 

 

 

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

von  Landungs.Die  Poft  ist  fälig  von#Lan  n  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Neapel.  LT.  11“.  15.  25.  Juli  „  „  eet;
Deutsch-Reugninea  ·  «  «  Neapec....11.35.«sulk
-----—VUUW-.·--·:-t-.j»ng  Brindisi...7.21.Juci4.g1ug.
Neapel.....  4’20«  Juli  8*.  Aug.  Marseille.  .  .  4.  18.  Juli  1.  Aug.
Deutsch-Ostafrina  Brindisi.  14.  Juli  Liverpool  .  .  7.  28.  Juli
Marseille  17.  Juli  Niantschon  iren  1!  über  San  Franeisco  oder
deutsch-Südwe#-  Southampton  2“°.  16“.  Juli  1.  Aug.  *  avre  *  Seattle  unbestimmt
Southampton44.  Juli  4.  Aug.  L  (5—6  mal  monatlich)
afrika  Hambur  2  5.  jed.  Mts  Queenstown
—  Sibir.  Eisen  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  .  15“.  30“.  jed.  Mts.  bahn.  Donnerstag  u.  Sonnabend
KRamerun  ..  ...  Hamburg.  .16*.  jed.  Mts.  —
Liverpool.  3.  27.  Juli  Plymouth  ..
Neapel  15.  25“  Juli  12.  Aug.  Queenstown,  über  Jancouveram  10“.  Juli
von  derd  Brindisi!  7.  Juli  1.  Serprt.samoon  oder  HarreZ#  8.  Aug.
den  Karolinen  ..  on  den  isi  7.  Juli  p  od.  Plymouth.
W*1½  disi.  7.  Juli  1.  Sept.
3#e  Brindisi.  7.  Juli  p  Arindii  «  sporausnchtltch  Mitte  Juli
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  .  .  .  7.  Jii  1.  Sept.  pel-Z„
  Neapel  15.25“  Juli  12.  Aug.  Hamburg  .  27.  6°.  16“.  22“.  jed.  Mts.
den  Palau  Inseln  Brindisi.  57.  #  1.  Sept.  logo  Southampton  15.  3.  jedes  Monats
Marshal-Inseln.]  Neapel.  .  Juli  1.  Sept.  Plymouth  .  jeden  Dienstag.

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="685" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  635  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  Letzte  Nachrichten
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  23.  Juni  ab  Aden.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  1  Kamerun  am  25.  Juni  Curhaven  passiert.
„Aline  Woermann“  Hamburg  ,  Kotonou  am  7.  Juni  ab  Monrovia.
„Anna  Woermann“  Hamburg  6  Assinie  am  3.  Juni  ab  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  New  VNork  z  Westafrika  am  20.  Juni  ab  Monrovia.
„Carl  Woermann“.  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  13.  Juni  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Juni  ab  Monrovia.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  14.  Juni  in  Duala.
„Erna  Woermann“  Ostafrika  ·  Hamburg  am  23.  Juni  ab  Marseille.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Napstadt  am  21.  Juni  ab  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  —  —  z.  Zt.  in  Oamburg.

„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  13.  Juni  in  Lagos.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  24.  Juni  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  22.  Juni  Ouessant  passiert.
„Irma  Woermann"  Hamburg  s  Kotonou  am  24.  Juni  in  Antwerpen.
„Jeannette  Woermann“  Oamburg  Kotonon  am  24.  Juni  ab  Rotterdam.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  ,  Kotonou  am  22.  Juni  in  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Assinie  «  Hamburg  am  25.  Juni  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Matadi  am  22.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  23.  Juni  ab  Monrovia.
„Lulu  Bohlen“.  Hamburg  Calabar  am  25.  Juni  ab  Lagos.
„Martha  Woermann“.  Kotonon  Hamburg  am  25.  Juni  in  Hamburg.
„Max  Brock“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  Juni  Ouessant  passiert.
„Paul  Woermann“.  Accra  I  Hamburg  am  22.  Juni  in  Sekondi.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  14.  Juni  in  Lome.
„Raiser“  Hamburg  .  Accra  am  23.  Juni  in  Lissabon.
„Nhalif“  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Juni  in  Hamburg.
„Sausenberg“  Hamburg  #  Kotonou  am  8.  Juni  in  Kotonou.
„Heinz  Blumberg“.  Hamburg  Assinie  am  20.  Juni  in  Las  Palmas.

—l  Py))
„Kamerun“

„Lome“

„Otavi“  .
»Nhenania«.

„Savoia“.  .
„Swakopmund“.

„Togo"“

„Windhuk“

„Slavonia“

„Answaldodx
„Arnfried“
„Gundrun“

„Ingbert“.
„Ingo
„Ingraban  .  .  .  ..
„Irmfried“

„Walburg“  ...·
»Wigbert«......
„Winfried“

 

 

Hamburg
Kamerun
Hamburg
Hamburg
Ostafrika

Hamburg
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht

Kotonou
Hamburg
Kotonou

Lüderitzbucht

Hamburg

Kamerun
Ostafrika
Hamburg

#  Mossamedes

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

am  22.  Juni  ab  Monrovia.

am  24.  Juni  in  Lome.

am  10.  Juni  in  Lome.

am  25.  Juni  VAlissingen  passiert.
am  13.  Juni  ab  Swakopmund.
z.  Zt.  in  Hamburg.

am  28.  Mai  in  Mossamedes.
am  24.  Juni  ab  Hamburg.

am  22.  Juni  in  Lissabon.

am  24.  Juni  Ouessant  passiert.

Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

OÖstafrika
Hamburg

Burutu
Calabar
Gabun
Hamburg
Matadi
Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg
Burutu
Hamburg
Hamburg
.  Hamburg
Matadi
Hamburg
Calabar
Hamburg

 

am  14.  Juni  ab  Durban.

am  18.  Juni  in  Warri.

z.  Zt.  in  Hamburg.

am  19.  Juni  ab  Sierra  Leone.
am  21.  Juni  in  Hamburp.

am  20.  Juni  ab  Monrovia.
am  14.  Juni  in  Noqui.

am  20.  Juni  in  Lagos.

am  30.  Juni  ab  Calabar.

am  15.  Juni  ab  Swakopmund.
        <pb n="686" />
        G□  636
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

*i

Mitgeteilt  durch  von  der  Beudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  28.  Juni  1912.
Grün-  Kapital  lea  Letzte  #  Freibleibend
***  2  Divi-  Drbi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
lahr  El  »i-  l  s  dende  ende  11%  %½%
l  l
1910  3000  000  1.  1.  0  Afrika-Marmor-Kolonialges.  50  eing.  Ant.)  —  45
1907  2500  000  1.  10,  17  6  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  .  814  90
1901  600  000  /1.  7#  0  0  J0gtpflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G)g  99  55
18966  1200  000  .  1.  12  12  Beödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Akt.  1292  133
19002  2  650  000  1.  1.  O0  DO  Bnttish  Central  Africa  L#d.  .  «  7,-—l  7,6
1905  1  000  000  1.  4.  17½1  —  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.  G.  1615  180
19005  1200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  58  62
1902.  600  O000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H..  135  145
1905  220  Odo  l.  1.  4  3  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G))  99  10###
1900  1  156  400  1.  1.  O0  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  104  107
18/8  2750  000  1.  1.6  111/  12  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-J.  —  155  165
1902  10000  000  „1.  1.  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H9.  100  110
19077  2500  000  1.  1.  #  3  5  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  102  110
1885,  2000  000  1.  4.  #  64  50  Deutsche  Kolonial-  Gesellsch.  für  Südwestafrika  580  600
1902  1  000  000  1.  1.)  0  0  „Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.  63  67
1908  4500  000  1.  1.]  0  0  Deutsche  Südseephosphat-  z%%  16565  1970
1902  1,000  000  1.  5.  6  —  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G)  97  102
18906.  2250  000  1.  1.]  10  —  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  rs  —  102
1898  3000  000  1.  1.  "7“  8  —  Ge-sellschaft  Südkamerun  Anteile  110  125
1903  1  1  022  100  1.l  100  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  .  «  911  95
1889  3  000  000  1.  10.]  0  0  Hansocatische  Plantagengesellschaft.  45  50
1887|  1200  000  1.  1.  25  25  Jalnuit-Gesellschaft.  Aktien-Ges.  300
18988  1  017000  1.  7..  O0  „O  HKaffec-Plantage  Sakarre,  Aktien=  Ges.  ««  58  62
1906.  3000000  1.  1.)  4%  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A.G.-  7  i  79
18095  10000000  1.  1.  1  O0  „0  Kaaoko  Land=  und  Minengesellschaft  D.  n  -6%  29  31
1908  157500  1,  1.  0  0  Kaukausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  .  Ø950  J-  1050
1903  900  O000  1.  1.  0O0  3  Pautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  "  85  90
1908  1250  000  12•  1.4  0  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  1  127  132
1909  2  125  000  1.  2.)  22%  —  Kolmanskop  Diamond  sharss  42  „4  44
1899  2  000  O000  1.  1115  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  93  98
1905  150  000  1  1.  ·  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  450  500
1880  75500  000  I1.  4.  1  0  B  Neu-Guinca  Compagnie  Vorzugs-Anteile  120  125
1906  1  400  00  1.  110  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  OC)  115  120
1900  St.  200  000  1.  4.  l  5.4  %bJ  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  4  67  ¾  69
1902  1  2  375  000  1.  1  45  30  Pacific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  r  9  6
1910|  L  375  000  1.  1.  0  10  do.  junge  33½  eingesahte  »  Z  ON  83
1904  160  000  1.  5.  0  ·0  Pflanzungs-Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  88  95
1912  3000  000  1  1.  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G)  .  .  .  .  250  280
1895  1  500  000  1  1.  0  —  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaft  —  40
1908  900  000  1.  1.70  0  Safata-Samoa-Gesellschaft.  Vorzugs-Anteile  .  —  20
1905  2000000  11.  1.  4*  4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  ...«-«  19  23
1897  500  000  1.  1.  12  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  9.  180  190
1904  1  000  O0O00  1.  1.  12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  .  170  —
1895  2600000  1.  7.  ·  0  South  African  Territories  Limited  .  7/3  7/9
1895  2  350  0O000  1.  1.  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limited  2/6  3/—
1892  /  L2000  000  1.  1.  5  7½  Sonth  West  Africa  Co.  Limitck  27,6  28/3
1912  1,.000  000  1.  1.  —  —  Siüdwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.)  —  108
1898“  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile.  35  40
1893  T  142  200  1.  4.  I  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  70  80
1900  4235  000  1.  1.  0  0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  42  45
1900  1  600  000  1.  11  0  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  .  4  100  4  130
1897]  2  100  000  1.  11  3  0  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi““  82  86
1897/  3000  000  1.  1.1  15  —  Wecstafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“"  235  —
1895  r  1  800  0O00  1.  1.  0  6  Wecstdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.)  98  110
Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  tulant  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

–

*)  Banzinsen.

—  Diwvidende  noch  nicht  erklärt.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Ognskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="687" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Juli  1912.  Uummer  14.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beilhefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Heransgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonlalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  zuge  dulch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  .X  4,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Veriagsbuchhalunge  #:a)  &amp;amp;  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich  -  Ungarns,  1)  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  dle
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW68,  che  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Order,  betr.  Stiftung  einer  Kolonialdenkmünze.  Vom  13.  Juni  1912

S.  637.  —  Ausführungsbestimmungen  zur  Allerhöchsten  Order,  betr.  Stiftung  einer  Kolonialdenkmünze  S.  639.  —
Westdeutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  in  Düsseldorf  S.  644.  —  Protokoll,  betr.  die  deutsch  belgische

Grenzvermessung  in  Ruanda.  Vom  25.  Juni  1911.  (Mit  einer  Kartenstizze)  S.  645.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Kamerun,  betr.  Verlegung  der  Verwaltung  des  Bezirks  Molundu  nach  Jukaduma.  Vom  18.  Mai  1912  S.  648.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Abänderung  der  Zolltarifverordnung  für  das  Schutzgebiet
Kamerun  vom  1.  August  1911.  Vom  14.  Mai  1912  S.  648.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Anderung

der  Branntwein-Verordnung  vom  114.  Juli  1900.  Vom  4.  Mai  1912  S.  640.  —  Verfügung  des  Gouverneurs
von  Togo,  betr.  die  Gebühren  der  Rechtsanwälte.  Vom  17.  Mai  1912  S.  619.  —  Verordnung  des  (Jouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Einfuhr,  Anbau,  Handel  und  Rauchen  von  Hauf.  Vom  25.  Mai  1912  S.  6500.—
Die  sog.  Jrangi-Bergbau=  und  Landkonzession  S.  650.  —  Errichtung  einer  geologischen  Zentralstelle  für  die

Schutzgebiete  S.  6500.  —  Personalien  S.  651.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Zentralbahn  S.  653.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen

bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  März  1912  S.  653.

Kamerun:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  653.

Togo:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
im  Aergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  655.

Deutsch-Südwestafrika:  Leyte  Kurse  von  Diamant-Gesellschaften  Deutsch-Südwestafrikas  an  der  Lüderitzbuchter
Börse  im  Jahre  1912  S.  657.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Erpedition  zur  Erforschung  des  Kaiserin  Augusta-Flusses  (Sepil)  S.  658.  4

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Eine  Dienstreise  in  den  Jabassi-Bezirk  zur  Untersuchung  der  Olpalmenbestände
  (mit  drei  Abbildungen)  S.  65686.  —  Deutsch-Ostafrikanische  Bank  S.  661.  —  Ostafrika-Rompagnie
S.  68102.  —  Westafrikanische  Pflan  zungs-Gesellschaft  „Victoria“  S.  663.  —  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  S.  664.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Entwicklung  der  britischen  Goldküste  1910
S.  665.  —  Kakao-Auofuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik  Januar  bis  April  1912  S.  605.  —  Verwertung  des  im
Sudan  gewonnenen  Brennmaterials  (Suddit)  S.  666.

Vermischtes:  Belgischer  Kongo  S.  666.  —  Koloniale  Literatur  (XIV.)  S.  606.  —  Verkehrs-Nachrichten
S.  670.  —  Schiffsbewegungen  S.  675.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  676.

 

 

 

mhllAmtlicher  Ceis-##ccc#c#cnchcrdigde

 

 

 

 

—

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

—  —  —

Allerhöchste  Order,  beir.  Stiftung  einer  Rolonialdenkmũnze.
Vom  13.  Juni  1912.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usw.,.
haben  beschlossen,  eine  Kolonialdenkmünze  für  Teilnehmer  an  militärischen  Unternehmungen  in  den
Schutzgebieten  zu  stiften.  Wir  behalten  Uns  vor,  diese  Denkmünze  auch  für  die  Teilnahme  an
militärischen  Unternehmungen  zu  verleihen,  welche  im  Auslande  außerhalb  der  Schutzgebiete  zum
Schutze  Deutscher  Reichsangehöriger  oder  Deutscher  Interessen  notwendig  werden.

Für  welche.  Unternehmungen  zukünftig  die  Denkmünze  verliehen  werden  soll  und  welche
Spangen  dazu  getragen  werden  dürfen,  bleibt  Unserer  jedesmaligen  besonderen  Entschließung
vorbehalten.

Nachträglich  sollen  die  Denkmünze  die  deutschen  Teilnehmer  an  den  militärischen  Unternehmungen
  erhalten,  die  seit  der  im  Dezgember  1884  in  und  bei  Kamerun  durch  Meine  Kreuzer
        <pb n="688" />
        G  638  20

„Bismarck“  und  „Olga“"  ausgeführten  Aktion,  diese  einbegriffen,  stattgefunden  haben,  soweit  diese
Unternehmungen  in  den  Ausführungsbestimmungen  aufgeführt  sind.  Für  die  Teilnahme  an  den
kriegerischen  Ereignissen  in  Ostasien  in  den  Jahren  1900/01  und  für  die  Teilnahme  an  der  Niederwerfung
  des  Aufstandes  in  Südwestafrika  in  den  Jahren  1904/08,  für  die  Wir  bereits  besondere
Denkmünzen  gestiftet  haben,  wird  die  Denkmünze  nicht  verliehen.

Wir  bestimmen  folgendes:  ·

1.  Verleihung  der  Denkmünze.  a)  Die  Denkmünze  erhalten  alle  Angehörigen  des
Reichsheeres,  der  Kaiserlichen  Marine,  der  Kaiserlichen  Schutztruppen  sowie  der  Polizeitruppen  in  den
Schutzgebieten,  die  an  den  Unternehmungen  teilgenommen  haben.

b)  Die  Denkmünze  kann  auch  anderen  Personen  verliehen  werden,  die  an  den  Unternehmungen
  teilgenommen  haben.  Die  hierbei  in  Frage  kommenden  Personen  bezeichnet  bei  Unternehmungen
  in  den  Schutzgebieten  der  oberste  Befehlshaber  im  Einvernehmen  mit  dem  Gouverneur;
war  der  erstere  dem  letzteren  während  der  Unternehmungen  unterstellt,  der  Gouverneur  auf  Vorschlag
des  obersten  Befehlshabers,  bei  Unternehmungen  außerhalb  der  Schutzgebiete  der  oberste  Befehlshaber.

c)  Ausgeschlossen  von  der  Verleihung  der  Denkmünze  sind  die  Personen,  welche  während
der  Dauer  der  Unternehmungen  unter  der  Wirkung  von  Ehrenstrafen  gestanden  haben.  Ferner  sind
solche  Personen  ausgeschlossen,  welche  nach  Abschluß  der  Unternehmungen  unter  die  Wirkung  von
Ehrenstrafen  getreten  sind,  ohne  daß  diese  Wirkung  zur  Zeit  des  Erlasses  der  Verleihungsorder  fortgefallen
  ist.  "

2.  Beschreibung  der  Denkmünze.  Die  Denkmünze  zeigt,  umgeben  von  einem  Kranze,
auf  der  Vorderseite  Unser  Brustbildnis  sowie  Unseren  Namenszug  mit  darüber  befindlicher  Kaiserkrone,
auf  der  Rückseite  unter  der  Kaiserkrone  die  Inschrift:  „Den  tapferen  Streitern  für  Deutschlands  Ehre“,
umgeben  von  einem  Lorbeer=  und  einem  Eichenzweig.

Farbige  erhalten  die  Denkmünze  in  kleinerem  Format.

3.  Beschreibung  des  Bandes  und  Tragweise.  Die  Denkmünze  wird  auf  der  linken
Brust  an  einem  an  beiden  Rändern  mit  je  einem  schwarzen  und  weißen  breiten  Längsstreifen  und
in  der  Mitte  mit  vier  roten  und  drei  weißen  schmalen  Längsstreifen  versehenen  30  mm  breiten  Bande
getragen  und  rangiert  an  der  Ordensschnalle  unmittelbar  vor  der  Südwestafrika-Denkmünze.
Farbige  erhalten  das  Band  in  einer  Breite  von  28  mm.

4.  Spangen.  Die  Inhaber  der  Denkmünze,  welche  an  den  in  der  Anlage  bezeichneten
Unternehmungen  teilgenommen  haben,  sind  berechtigt,  auf  dem  Bande  dieser  Denkmünze  Spangen
mit  dem  Namen  des  Schutzgebietes  oder  der  Unternehmung  und  mit  der  Jahreszahl  zu  tragen.

E—  Die  Spangen  bestehen  aus  vergoldetem  Messing,  der  Rand  und  die  Inschrift  sind  glatt  und
poliert,  die  Buchstaben  sind  erhaben.  Die  Inschrift  ist  in  einer  Zeile  zu  fertigen.  Die  Spangen
sind  so  zu  befestigen,  daß  sie  wagerecht  liegen.

5.  Verlust  der  Denkmünze.  Die  für  den  Verlust  von  Orden  und  Chrenzeichen  gegebenen
Bestimmungen  gelten  auch  für  diese  Denkmünze.

1  6.  Besitzzeugnis.  Den  mit  der  Denkmünze  Beliehenen  wird  ein  Besitzzeugnis  nach  dem
von  Uns  genehmigten  Muster  ausgefertigt.

7.  Namentliche  Verzeichnisse.  Die  General-Ordenskommission  hat  die  namentlichen
Verzeichnisse  der  Inhaber  der  Denkmünze  aufzubewahren.

8.  Verbleib  beim  Tode.  Nach  dem  Ableben  des  Inhabers  verbleibt  die  Denkmünze
den  Angehörigen.

9.  Besondere  Auoführungs  Bestimmungen.  Die  besonderen  Bestimmungen  über  die
Ausführung  dieser  Urkunde  sind  angeschlossen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Neues  Palais,  den  13.  Juni  1912.
(L.  S.)  gez.  Wilhelm.  I.  K.

ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.
        <pb n="689" />
        639  20

RAusführungsbestimmungen  zur  fllerhöchsten  Order,  betr.  Stiftung  einer  Kolonialdenkmünze.


Ich  bestimme  zur  Ausführung  der  Urkunde,  betreffend  die  Stiftung  einer  Kolonialdenkmünze,
das  Nachstehende:

1.  Als  militärische  Unternehmungen  im  Sinne  der  Stiftungsurkunde  gelten  die  in  der
Anlage  aufgeführten.

2.  Das  Reichs-Kolonialamt,  das  Reichs-Marine-Amt,  das  Answärtige  Amt,  das  Reichspostamt
  und  der  Militär-Inspektenr  der  freiwilligen  Krankenpflege  reichen  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)
  für  die  rückliegende  Zeit  baldigst  summarische  Nachweisungen  der  zum  Empfange  der
Denkmünze  berechtigten  Personen  ihres  Geschäftsbereichs  ein.  In  diesen  Nachweisungen  ist  die  Zahl
der  unter  4.  näher  bezeichneten  Personen  besonders  ersichtlich  zu  machen.

3.  Das  Reichs-Kolonialamt  hat  hiernach  den  unter  2.  genannten  Stellen  die  erforderliche
Anzahl  von  Denkmünzen  und  Besitzzeugnisformularen  zu  überweisen.

4.  Die  Vollziehung  der  Besitzzeugnisse  für  die  Generale,  Admirale,  die  im  gleichen  Range
stehenden  Sanitätsoffiziere,  Meine  Flügeladjutanten,  die  Wirklichen  Geheimen  Räte,  die  Beamten  im
Range  der  Räte  I.  Klasse,  sowie  für  die  Gouverneure  der  Schutzgebiete  behalte  Ich  Mir  vor.  Die
Besitzzeugnisse  sind  Mir  —  bis  zur  Unterschrift  vollständig  ausgefertigt  —  mit  namentlicher  Nachweisung
  von  den  unter  2.  genannten  Stellen  vorzulegen.

5.  Die  Besitzzeugnisse

a)  für  alle  übrigen  Offiziere,  höheren  und  mittleren  Beamten  vollziehen  die  unter  2.
genannten  Stellen;

b)  für  die  Mannschaften  und  die  einem  Militär=  oder  Marinebesehlshaber  unterstellten
unteren  Beamten  die  nächsten  mit  der  Disziplinarstrafgewalt  eines  Regiments=  oder
selbständigen  Bataillonskommandeurs  beliehenen  Vorgesetzten,  für  die  einem  militärischen
Befehlshaber  nicht  unterstellten  unteren  Beamten  diejenigen  Dienststellen,  welche  die
Bestallungen  für  diese  Beamten  auszufertigen  haben.

6.  Die  namentlichen  Listen  der  mit  der  Denkmünze  Beliehenen  sind  von  den  unter  2.  genannten
  Dienststellen  der  General-Ordenskommission  unmittelbar  zu  übersenden.

7.  Für  abhanden  gekommene  Denkmünzen  wird  von  der  General-Ordenskommission
Ersatz  gewährt.

8.  Die  Denkmünze  führt  die  abgekürzte  Bezeichnung  (K.  D.).

Verzeichnis  der  militärischen  Unternehmungen  im  Sinne  der  Stiftungsurkunde.

 

 

 

vsde  Anlaß  Dauer  Spange
I.  Im  Bereiche  des  Reichs-MKolonialamis.
A.  Kaiserliche  Schutztruppen.
a.  Deutsch-Ostafrika.
1  Militäish  Unternehmungen  der  Truppe  des  Neichekommissare  .

v  ißmann  (A.  K.  O.  24.  10.  90)  .  ...lRRs-;1890;189.«-·...
2ExpcdmongcgendicstahxluMususw«-«....«)2.6.bist7.9.  wohl  L-·«««’ZF»D,-Xk"k«0
3  Erpedition  gegen  die  Masiti  (A.  K.  #.  5.  12.  522)0  44.  S.  bis  12.  F.  1891.  1  1½
4  Gefecht  bei  Ipuli  bei  Tabora  (A.  K.  O.  i  4.  93)  1.  1.  1892.

5  ngriff  auf  Quikura  qun  Siki  bei  Tabora  (A.  K.  O.  17.  1.93)  6.  6.  1892.

&amp;amp;Gesecht  bei  Moschi  am  Kilimandjaro  (A.  K.  O.  17.  4.  99  10.  6.  1892.  Deutsch-Ostafrika
7  Gesecht  bei  Mhunzi  gegen  die  Mafiti  (A.  K.  O.  17.  4.  939)  27.  8.  1802.  1892.

8  -Gesecht  bei  Kondoa  (A.  K.  O.  17.  4.  053  ..  ...  6.  10.  1892.

Gesfecht  bei  Munisagara  gegen  die  Wahehe  (A.  K.  O  O.  17.  4.  93)  8.  12.  1892.

10  JEinnahme  des  Quikurn  qua  Isike  bei  Tabora  (A.  K.  O.  2.  8.  )  10.,  11.  12./1.  1893

11  Erstürmung  der  Haupttembe  Masseutas  bei  Unjangwira  (A.  K.  O.

—  .Pn.Un.[.I„D0n0nBUV  )5#;“..r  16.  2.  1893.

12  Zusammenstöße  mit  Wagogos  auf  der  Strecke  Kilimira—  Tinde  Deutsch-Ostafrit

—Unjangwira  (A.  K.  O.  2.  8.  99)  18.  2.  1893.  1  Ten  1  afrikn

13  Einnahme  des  Onikurn  qua  Muini  Mtawana  bei  Mdaburn  in  ·

llgogo(AKO280-t).  10.  3.  1893.

148efecht  gegen  den  Häuptling  Marnguru  bei  Maamanda
(A.  K.  O.  2.  8.  91)  ......  13.  3.  1893.
        <pb n="690" />
        W  640  e

 

 

 

 

 

 

 

14·
r5  Anlat  Dauer  Spange
15Erpedition  nach  Urima  (A.  K.  O.  2.  8.94).  14.  bis  21.  3.  1893.
16Gefecht  bei  Juamba  (AM.  K.  O.  2.  z;  4)  ..  3.  5.  1893.
17  Gefecht  gegen  den  Jumben  Kissanda  bei  Mabuene  am  Gerengere
  (A.  K.  O.  2.  S.  909)  12.  6.  1813.
18  Gesecht  bei  Moschi  gegen  den  Sultan  Meli  A.  .  O.  2.  8.  94)  12.  8.  1893.  Deutsch-Ostafrika
19  Erstürmung  der  Haupttembe  des  Sultans  Singangaro  in  Nondoa  1893.
(A.  K.  O.  2.  8.  912420  28.  8.  1893.
20  Gefecht  gegen  die  Mafitis  am  Nferetera-See  (A.  K.  O.  2.  8.  945  3.  12.  1893.
21  Einnahme  des  Quikuru  des  Sultans  Kandi  von  Mkahama
(A.  K.  O.  2.  S.  911)  ..  14.12.189:-;.
22  1Gefecht  im  Mligosi-Tal  bei  Kwamkora  1  K.  O.  5.9.  *W  25.  2.  1894#.
2#%6Gefecht  bei  Qua-Ofundo  (A.  K.  O.  5.9.909)  6.  3.  1894.
24  Einnahme  der  Boma  des  Läuptlinge  Kidulu  von  Kitari
(A.  K.  O.  5.9.  90909)  1.  4.  1891.
2555Gefecht  bei  Mawudse  (A.  K.  O.  ö.9.  95)  11.  6.  1894.  ——msnsZt1
26  EGefsecht  bei  Ujansi  (A.  K.  O.  5.  ü9  95)  .  13.  6.  1894.  Deutsch-Ostafrika
27esecht  bei  Kundaß  (A.  K.  O.  5.9.195)  ...  281894f  1891.
28  Straferpedition  gegen  das  Sultanat  Bulima  (2.  K.  9.  5.  9.  9050)7  bis  6.  8.  18094.
209  Gefecht  bei  Kilwa—niwindje  (A.  K.  O.  5.  9.95).  7.  9.  1894.
30  Gefecht  bei  Konko  (A.  K.  O.  ö.  9.  95)  .  ....  13.  10.  1894.
“3  Erstürmung  der  Festung  Kuirenga  (A.  K.  O.  5.  9.  95).  ½ö0.  10.  1894.
32  Uberfall  durch  die  Wahehe  bei  Mage  (N.  K.  O.  5.  6  95)  6.  11.  1891.
:8“3  Gefecht  mit  Sultan  Mutatembwa  von  Kisiba  A.  K.  18.7  96)  18.  7.  1895.
L  Gefecht  bei  Linueme  in  Ugalla  chegen  den  Sultan  -  galla
Gombero  von  Ulsenji  (A.  K.  O.  18.  7.96)  10.  S.  1895.
35  Rriegszug  gegen  die  Sultane  Mukotani  und  Kis  lewula  von  —.  I„
Kpäntimn  euul.  K.  O.  18.  7.  96)  .  Oktober  1895.  Deutsch-staftika
36  Rrieg  gegen  Sultan  Lukonge  von  Ost-Uber:-  ewe  (A.  A.  O.  18.7.96  November  1895.  *i
37Gesecht  bei  Kitumbint  (A.  K.  O.  18.  7.  96).  ...  6.  11.  1895.
*s6Gefecht  bei  Luawa  (A.  K.  O.  18.  7.  96).  .  ...  13.11.1895.
Wllbcrmllandanonga  Bergen  in  Usandani  (A.  K.  O.  12.2  97)  26.  10.  1895.
40  Gefsechte  mit  den  Waruri  (A.  K.  O.  30.  9.  97).  2.,  3.,  4./6.  1896.
11  Erpedition  Barungi  Jrangi—lfiomi—Turn  (A.  K.  O.  30.  9.  97)Juli  bis  Sept.  1896.
42  Feldzug  gegen  die  Wahehe  (A.  K.  O.  30.  9.  97)  2.7.  bis  25.12.  1896.
13  Gefechte  in  Urundi  (A.  K.  O.  30.  9.97)  25.  bis  27.  9.  1896.
4144  Gefecht  bei  Gr.  Aruscha  (A.  K.  O.  30.  9.97)  ....  5.  11.  1896.  Deutsch-Ostafrifa
15  Bestrafung  des  Sultaus  Luassa  in  Uha  (A.  K.  O.  30.  9.  97)  15.,  16./11.  18966.  1896.
16  Bestrafung  der  Räuber  an  den  Karawanenstraßen  Tabora—
Tanganyka  in  Uha  (A.  K.  O.  30.  9.  97)  18.,  19./1  1.  1896.
17  Bmng  gegen  den  Sultam  Mtau  und  Erstirmng.  der  Zenibe
desselben  (A.  K.  O.  30.  9.  97)  .  .  Nov.  u.  Dez.  1896.
118Wahumba=  ueanuen  (A.  K.  O.  4.  10.  99  .  133.1.bi—323.2.1897.  chmfcikLsmskika
49  Gefechte  bei  Kwa  Towerg  (I1  K.  O.  4.  10.  98)  1.,  4.,  5.  6.  1897.  1897.
50  Feldzug  in  Uhehe  (A.  K.  O.  3.  12.  98)  Februar  1897  bis  Deutsch-Ostafrila
Juli  1898.  1897/98.
51  Gefechte  gegen  den  Sultan  Katugamoto  von  Urambo  (A.  R.  O.
31.  S.  99)  15.,  20.7.,  5.8.  1898.
:2  Erstürmung  der  Bana  Kiboroswa  der  Wasweta  (A.  M.  O.
31.  8.99)  ....  2.R.1898.  O».»-..
Fitkmicqctischc  »nfnmmcnstös;c  bei  der  Watumbi  Expedition  Leutsch=  stafrila
(A.  K.  O.  31.  8.09).  .  .....  10.  bis  29.  9.  1808.  *
5lefechte  in  Usandani  und  in  Framba  (#.  K.  O.  SI.  S.  990)  5.  bis  10.  10.  1898:
30.  10.bis  J.  11.  1898.
55  hng  nach  Upogoro  (A.  K.  O.  26.  9.  00)  Februar  1899.
5##  Gefecht  mit  den  Wabende  (A.  K.  O.  26.  F.  00)  15  u4.7  1899.
A5y  hhung  nach  Ssekte  (A.  K.  O.  26.  H.  00,  .  Juni  1899.  SXison:
58  ö(  mit  den  Waburungu  (A.  K.  O.  26.  9.  00)  ....  12.  6.  1899.  Deutsch  Istajrita
5  Erpedition  gegen  den  Sultan  Matschemba  (A.  N.  O.  26.  9.00),  Zuni  bis  Juli  1899.  *#:
60  und  Einnahme  des  Dorfes  der  zselben  ...  9.u.10.6.1899.
til  Strafzug  gegen  den  Muezi  von  Urundi  (A.  K.  O.  26.  .  00)  31.  5.  bis  9.  S.  1899.
62  Straferpedition  in  Gr.  Aruscha  (A.  M.  O.  29.  8.  oh)  4.  bis  28.  2.  1900.  E
63  überfall  durch  die  Wagaya  (A.  K.  O.  20.  4.  C01)  17.  2.  1900.  Deutsch-Ostafrila
64  Etrasferpedition  Mbulu—  Jraku  (A.  K.  g.  29.  8.  01)  .  12.  4.  bis  17.  C.  1900.  |!  1900.
65  Straferpedition  gegen  die  Wabende  (A.  K.  Oa  29.  S.  O1)  September  1900.
66  Strafexpedition  Issansu—Jramba  (A.  K.  O.  2.  9.  O2).  April  u.  Mai  1901.  Deutf  Sch-  Oftafrika
6yStrafzug  nach  llssana  (A.  K.  O.  2.9.  02)  20.  6.  bis  1.  7.  1901.  Ith  Un  al
68  liberfall  durch  die  Massai  bei  Jkoma  (MA.  K.  O.  2.  l  02).  12.  9.  1901.  1
        <pb n="691" />
        G  641  2e0

 

 

 

Nr.  Anlat  Danuer  Spange
69  Gefecht  gegen  die  Wamatengo  in  Mandana  (A.  K.  O.  23.  8.  03)  1.  3.  1902.
70  Unterdrückung  des  Aufstandes  in  Issansu,  Ihaubi  und  Kinya-  2  Deutsch-Ostafrika
kumi  (A.  K.  O.  23.  8.  03).  .Junin.  August  1902.  1902.
71  Erstürmung  der  Bana  Ssega  in  Msalalamdogo  A.  K.  O.:  23.  8.  O3)  16.  8.  1902.  1
72  Gesechie  gegen  die  aufständischen  Wassandani  (A.  K.  O.  27.  S.  04)  19.  4.  bis  10.  5.  1903.
7  Unterwerfung  des  Mwezi  Kisabo  von  Urundi  (A.K.  DO.  27.8.04)30.  4.  bis  15.  7.  1003.  E  tich-Ostafrik
71  Gefechte  gegen  die  anfständischen  Wahemba  Wsania  en  1½m  afrika
(A.  N.  O.  27.  8.  0h90)).  20.  21.,  22.0.,  U  «-1.10.1903.

75GefechtgegenWawundi-Wassige(A..8·1.0.17.11.06)  9.  7.  1905.
76  Gesecht  auf  den  Massaibergen  (A.  K.  O.  17.  11.00)  10.  S.  1905.  Deutsch-Ostafrika
77  us  stand  in  Deutsch-Ostafrika  (A.  R.  O.  30.  1.  07)  ..  August  1905  bis  1905  07.
«  18.  2.  1907.
b.  Südwestafrika.
1ßttäxrsche  Unternehmungen  der  Landeshauptmannschaft  Südwestafrika
  in  den  Jahren  (A.  K.  O.  17.  H.  95)  ....  1893,  1894.  Südwestafrik
2  Feldzug  gegen  die  Khauas-Hottentotten  (A.  K.  O.  12.  2.  97)  20.  12.  1894  bis  Südw  zant!  a
10.  2.  1895.  «'
3  Feldzug  gegen  die  vereinigten  Hereros  und  #haugs-Hottentotten
  (A.  K.  O.  12.  2.  97)  .  27.  3.  bis  13.  6.  1896.  Südwestafrika  1896.
4  eldzug  gegen  die  Afrikaner-  Hottentoiten  .  K.  O.  4.  10.96)  .  7.  bis  10.  10.  1897.  Südwestafrika
5  FFeldzug  gegen  die  vereinigten  Swartboi-Topnar-Oottentotten  1897.
und  Nordwest-Hereros  (A.  R.  O.  31.  B.  90)  .  .  .  13.  12.  1807  bis  80.  4.  Südwestafrika
1898.  1897  98.
6  ufstand  der  Grootfonteiner  Bastards  (A.  K.  O.  4.  3.  02)ç  Februar  1901.  Südwestafrikal01.
7  Aufstand  der  Bondelzwart-Hottentotten  (A.  K.  O.  2P.  9.  04).  25.  10.  1903  bis  Südwestafrika
27.  1.  1904  190#.04.
c.  Kamernn.
1  Gesecht  bei  Miang  (A.  K.  O.  5.  9.  92  ...  18.  10.  1891.
2  Ervpedition  in  das  südliche  Hinterland  von  Kamerun,  geleitet
vom  Kompagnieführer  Ramsan  (A.  K.  O.  17.  1.  93)  21.  1.  bis  5.  7.  1892.  Kamerun
3  Militärische  Unternehmungen  des  Gouvernements  Kamerun  in  1891  94.
den  Jahen  11891,  1892,  1893,
(A.  K.  O.  17.  9.  95)  1894.
4  Kriegszug  gegen  die  Bakoko  (A.  K.  O.  18.  7.96)  Märgz  u.  April  1895.
5  Gefecht  gegen  die  Mwelles  und  Wutes  (A.  K.  O.  21.  9.  05).  15.  9.  1895.
464Erpedition  gegen  die  Janndes  (A.  K.  O.  14.  1.  560.  16.  12.  1895  bis  Kamerun
J.  1.  1896.  1895.  06.
7  Erpedition  gegen  die  Janndes  (A.  K.  O.  14.  4.  98).  7J.  2.  bis  27.  2.  1896,
7.  3.  Dis  14.  3.  1890.
LGefecht  gegen  Ngilla  (A.  K.  O  25.  1.  1897.
9  Erpedition  gegen  Ikoy  (A.  R.  O.  1.  10.98  ·  18.3.bjs512.4.1897  Kamerun  1807
10efechte  gegen  die  Nioni  und  genen  c  w  (A.  K.  O.  4.  10.09).  1S9,  1.3.  189.  |  kamerun  1597.
11  Expedition  gegen  die  Bane  (A.  K.  O.  1.  10.98)  21.  8.  bis  6.  12  1897
12  Erpedition  gegen  die  Bulis  (A.  K.  27.  2.00)  .  14.  1.  bis  18.  2.  1898.
3  Strafzug  gegen  die  Nüumlente  n  (A.  K.  O.  27.2.  0)  2:3.  bis  26.  4.  1898.
11  Strafzug  gegen  den  Beniatastamm  (NA.  K.  O.  27.  2.00)  7.  bis  12.  ö.  1898S.
15  Gesechte  gegen  die  Ngolos  (A.  K.  O.  27.2.  00)  21.  bis  24.  6.  18//|8.
16  Gefecht  gegen  die  Bakundus  (A.  K.  O.  27.  2.00)  .  1.  7.  1898.  6
17  Strafzug  gegen  die  Wutes  des  Häuptlings  Ngilla  und  *  RKamerun  1898.
dic  Balinga  (A.  KR.  O.  27.2.  00)  ..  .  10.  6.  bis  S.  7.  1898.
18  Sturm  auf  Betika  und  Itoki  (A.  R.  O.  27.2.  u0  23.  7.  1808.
19  JStrafzug  gegen  die  AbandaAatschengas  (A.  K.  O.  27.2.  00)  21.  S.  bis  6.  9.  1898.
200.  Gefechte  gegen  die  N’  Lossis  (A.  K.  O  .  8.  04).  11.  bis  13.11.  1898.
21  Wute—Adamaua-Expedition  (A.  R.  O.  5  9.  00).  13.  12.  1898  bis  Kamerun
10.  11.  1899.  1898  99.
22  Straferpedition  gegen  die  Bakoe  (NA.  K.  O.  26.  9.00)  19..  bis  10.  11.1899  Kamernn  1899.
23  trafzug  gegen  die  Soghe-Gane  (A.  K.  O.  26.  9.00)  27.  bis  31.  12.  1890.  Kamernn  1899.
24  Buli-Erpedition  (A.  K.  O.  29.  8.01)  22.  10.  1899  bis  Kamerun
17.  3.  1000.  1899/1000.
25  Strafzug  gegen  die  Mangissa  (A.  K.  O.  20.  8.E000)  4.1  bis  2.2.  1900.
26Erpedition  gegen  die  Bangwas  und  Keakas  (A.  K.  O.  29.  S.  01)  2  bis  14.1.  1900.  K  1900
275Gesechte  im  Jemissengebiet  (A.  K.  O.  29.  8.01)  .  5.  bis  8.  7.  1900.Kamerun  ·
27nllntcknehnnmgengegendieEkoid(91.K.O.2.9.02)  .  5.  G.  bis  23.  7.  1900.  1
28  Unternehmungen  gegen  die  Ost-Bulis  (A.  K.  O.  2.  9.  02).  20.  11.  1000  bis  Kamerun  1900,01.
29.  1.  1901.
20  Expedition  gegen  die  Weyjembasse  (A.  K.  O.  2.9.02).  1.  bis  20.  12.  1900.  Kamernn  1900.
        <pb n="692" />
        #side
e-  Anulaßz  Dauer  Spange
30Erpedition  Jaunde  Ngutte  —Jabassi  (A.  K.  O.  2.  9.  02)  21.  1.  bis  16.  6.  1901.
31  Erpedition  gegen  den  Häuptling  Wocke  (A.  K.  O.  2.  H.  02)  17.  2.  bis  2.  3.  1001.
32rpedition  gegen  die  Ngolos  Batangas,  Bakundus  und  Balnes
(A.  R.  O.  2.  H.  02)  .  ......«)I-)vis«31101001
IMLwcdmoncqeanna  solKOOOUU  12.  3.  bis  1.  5.  1901.  ·
34  J  Bambuko—  Chpedilion  9  K.  O.  2.9.02  1  5.  bis  31.  7.  1001.IKamerun  1901#.
35  Erpedition  gegen  den  Häuptling  Tschimene  (A.  K.  O.  2.  V.  02).  15.  6.  bis  3.  7  7  10011
*62Erpedition  gegen  Ngoe  im  Bunde  mit  Njenjok,  Jewoe  Jemissen
(A.  N.  O.  2.  v.02)  .  .11.6.bis325.9.19()1.
37  Ervedition  gegen  Ngaundere  (A.  K.  O.  2.  8.  02).  20.  bie  23.  S.  1901.
8  Feld  zug  zur  Unterwerfung  des  Häuptlings  Semikore  von  Esum
(A.  K.  O.  23.  8.  03).  .  .......  21.  8.  1801  bis  Kamerun  1901  02.
20.  7.  19002.
39  Strafzug  gegen  die  Mpfongs  und  Bulis  (A.  K.  2.9  02).  21.  10.  bis  25.  11.  1901.
10  Kämpfe  gegen  den  Enir  Zubern  von  )ola  5  seine  Verbündeten
  (A.  K.  O.  2.9.02).  2.  11.  bis  7.  12.  1001.  G
11  Feldzug  gegen  die  Bangwas  (N.  K.  O.  2.  6.  02  .  6.bi-:525.11.19()1.,’m"mum  101.
12  Erpedition  gegen  die  Bafuts  und  Bandengs  (A.  K.  O.  2.  9.  02)  1.  bis  30.  12.  1901.  ·
43  Strafzug  zur  Unterwerfung  von  Bubandschidda  (A.  K.  O.  2.9.02)  1.  bis  25.  12.  19001.
44  Strafzug  gegen  die  aufrührerischen  Vogesumdanas  und  Voge—
tangenbalas  (A.  K.  O.  23.  B.  03)  .  .  .  ..  IL7.  1.  bis  10.3.  1902.
45  Gesecht  bei  Marna  (A.  K.  O.  23.  8.  O3).  ......  20.  1.  1902.
46  Erpedition  zur  Unterwerfung  der  Bafuts  (A.  N.  O.  23.  S.  C12.  1.  bis  10.  4.  1902.
47Gefecht  in  Banyo  anläßlich  der  Ermordung  des  Oberleutnants
Nolte  (A.  N.  O.  23.  S.  0  1.  2.  1902.
18  Erpedition  zur  Unterwerfung  der  Jeconibas  (A.  K.  O.  23.8.  03)  3.  2.  bis  8.  õ.  1902.
19  Erpedition  zur  Unterwerst  »s  Häuptlings  Ngalim  (NA.  K.  O.  —
tsulsmjnsp  migdtvmu  .g.".1  l.m.«  A.  !..14.bi-.«.23.:-;.19()2.fWM""19·)«-Y«
50  Gesechte  in  Deutsch  Bornn  (Mgolloberg.  Sedelebaberg,  Verfolgung
  des  Sultanus  Zuberu  (A.  NR.  O.  23.  S.  O3)4  3.  4.  bis  29.  ö.  1902.
51  liberfall  durch  die  Bansos  und  ihre  Bestrafung  (A.  K.  O.  23.  8.  0  3)  3.  bis  8.  GC.  1902.
52  Überfall  bei  Bamunums  und  Bestrafung  der  Bamunums  (A.  K.  O.
23.  S.  U#)n  1.  bis  28.  6.  1902.
53  Verfolgungsgefecht  gegen.  Emir  Zubern  von  Jola  bei  Marrua
und  Gauar  (A.  K.  O.  21.  F.  Oöbr  7.  10.  8.  1902.
54esecht  gegen  die  Bagiomi-raber3  Pascha  Kuko  und  Katilli
(A.  M.  O.  21.  9.  05).  ............  27.  10.  1902  bis
4.  1.  1903.  Kamerun
55  UBangwa-Erpedition  (A.  R.  O.  27.  S.  O41.  14.  11.  1902,  6  1902  03.
13.  4.  19033.
56  JGefecht  bei  Duhn  tA.  K.  O.  8.  04)  1.  9.  1003.
57  Gesecht  bei  Aisoa  (A.  K.  O.  27.  8.  04)  5.  9.  1903.
58  Gefecht  gegen  die  *  Bamana  und  Basu  1  K.  O.  Kamerun  1903.
27.  S.  O1)  .  .  20.  11.  1903.
59  JGefecht  gegen  den  Häuprling  Widemungo  (A.  N.  O.  21.9.05.bis  29.  11.  1003.
60  Gefecht  gegen  die  Kongoas  (A.  K.  O.  21.  9.051.  17.  1.  bis  3.  3.  1004.
61  Gefecht  gegen  die  Njsems  (A.  M.  O.  21.  9.  05).  19.  1,.  bis  B1.3.  1901.
62  Angang-Exrpedirion  (A.  R.  O.  21.  9.05).  .  2.  bis  22.  S.  10041.„
63Gefechte  gegen  die  Njems  (AM.  S.  2.  o.  05)  30.  3.  1904.  Kamernn  1901.
64  Gefecht  bei  Tuhn  (A.  .  O.  21.  9.  05)  ..  3.4.,7-.19()4.
65  Gefechte  gegen  die  Galime  (A.  N.  O.  21.  9.05)  15.  10.  bis  15.  11.  1004.
66  Gefechte  gegen  die  Mwogemesanga  (A.  K.  O.  21.  9.  05)  19.  12.  190/  bis
10.  1.  1905.
67  Gesechte  gegen  die  Heidenstämme  Nord-Adamauas  (1A.  N.  O.
»  ,-  i
21.  9.  007700  .  ....  .  18».)3’1..)1.11:.i(4ntn-3  mamerun
68  Bekom-Erpedition  (A.  N.  O.  21.9.05)  29.  11.  1904  bis  190“,  05.
11.  1.  1905.
69  Manenguba-Erpedition  (A.  N.  O.  21.  9.  05)  3.  12.  1004  bis
26.  4.  1905.
70  Gefecht  bei  Rgato  (A.  K.  O.  21.  10.080  25.  12.  1904.  Kamerun  1904.
71  (Vefecht  gegen  Diauro-Jobdi  (A.  K.  O.  17.  11.  00)  11.  1.1005.  «
72  Erstürmung  von  Bokamonene  (A.  K.  O.  21.  10.  08).  4.  2.  1905.
7½  Gefechte  gegen  die  Bapeas  (A.  N.  O.  17.  11.06)  6.  12.  u.  22.  2.  1905.  «  ,-74030fcc1jtc
  Hosen  die(SznlinI-J(A..8l.O.17.11.()6)  vomLtLbis:s28.4.lk»).').«m"e"mmo««
75  Bameta-Erpedition  (A.  .  O.  17.  11.  06)!  vom  16.  bis  22.6.1905.
76  Gesechte  gegen  die  Nango-Oeiden  (A.  R.  O.  17.  11.  06)  19.  bis  23.  B.  1905.
        <pb n="693" />
        W  643  20

 

 

 

 

#D
##e  Anlaß  Dauer  Spange
77efecht  bei  Banenom  (NA.  N.  O.  17.  11.  00)  9.  bis  11.  7.  1905.
78  Gefecht  bei  Baham  (A.  K.  O.  17.  11.006)  13.  7.  1905.
79  Gefechte  gegen  die  aufständischen  Jetsangs—  Jebetoles  und  Matas
(A.  R.  O.  17.  11.  06  .  .  .......  vom  20.  7.  bis
5b.  10.  190.
90  Unterwerfung  der  Dumbos  (A.  K.  O.  17.  11.06)  ./S.  9.  1905.
81  Nämpfe  in  Mandi  (Tulum)  A.  K.  O.  17.  11.060  13.  bis  14.  9.  1905.
82  liberfall  des  Sklavenräuberdorses  des  Serekin  Yoruba  bei
Kodja  (A.  K.  O.  17.  11.  O6).  .  19.  9.  19005.
8:3  Geiechte  gegen  die  Muturun=  und  Pillim-  Leiden  (N.  K.  O.  -  «  .-17.
  11.  ꝛ  10.  u.  12.  10.  1005.Kamerun  1906.
81  Bestrafung  der  Eingeborenen  von  Munken  *  g.  O.  17.  11.  06)  18.  u.  19.  10.  1905.
85  Gefechte  gegen  die  Paga,  Betengi=  und  Nguli-  Heiden  (A.  K.  O.
17.  11.00).  .............  vom  26.  11.  bis
1.  12.  1905.
Erpedition  gegen  Baussa,  Bamumgom,  Baling,  Bangulap
(A.  R.  O.  17.  11.06)  ....  .......  Z.X16.und
27.  28.  12.  1905.
'  Gesechte  gegen  die  Miliu=  und  Pfutu-Oeiden  (A.  M.  O.  17.11.060).  u.  14.  12.  1905.
Gefechte  gegen  die  Gauar-Heiden  (A.  N.  O.  17.  11.06)  17.  12.  1905.
89  Möböo-Crpedition  (A.  R.  O.  17.  11.06)  ...  v01112.12.19«5bisKomm-un19()5«-'06.
21.  3.  1906.
Gefechte  gegen  die  Ganar-Heiden  (N.  K.  O.  21.  10.  08)  8.  u.  9.  1.  1906.
91  Ngute-Unternehmung  (A.  K.  O.  21.  10.08).  15.—  1.  biee  5.  3.  1906.
9.7  Gesechte  gegen  die  Gobarra,  Minjel,  Tode,  Mumur,  Matassa
und  Kongon-Oeiden  (A.  N.  O.  21.  10.08)  15.  u.  16.  3.  1906.
93  Unternehmung  gegen  die  westlichen  Vasallendörfer  Balis  (A.  K.  O  5
21.  10.  s  ges  .  23  3.  bis  15.  4.  1006.  Kamerun  1906.
94  Galim-Unternehmung  .  K.  O.  21.  10.00  27.  3.  bis  30.6.  1906.
.  Bansso-Unternehmung  (A.  K.  O.  21.  10.  08)  vom  18.  4.  bis
14.  ö.  1906.
Unternehmung  gegen  die  Jebekellos  (A.  K.  O.  21.  10.  08)  23.  J.  bis  17.  6.1906.
9  afut-Unternehmung  (A.  K.  O.  21.  10.  08.  vom  12.11.  1906  bis  1!
1.  2.  1007.  Kamerun
9  „  „Unternehmung  gegen  die  Nord-Makas  (A.  K.  O.  21.  10.  08).  28.  11.  19006  bis  1  1906  07.
7J.  1.  1907.
99  Alkasom—Muntschi—  Bascho-Erpedition  (A.  K.  O.  1.  4.  09)  28.  10.  1907  bis  Kamerun  1907.  08.
3.  G.  1908.
100  Süd-Unternehmung  (A.  K.  O.  1.  11.  10).  20.  ö.  1905  bis  Kamerun  1905,07.
4.  3.  1007.
101  Nola-Croßschnellen-Grengerpedition  (A.  K.  O.  10.  8.  11)  September  19038  Kamernn  1908  0)0.
bis  April  190)9.
B.  Polizeitruppen
bleibt  vorbehalten.
II.  Im  Bereich  der  Kaiserlichen  Marine.
1  Militärische  Unternehmung  in  Kamerun  im  Dezeniber  1884
(A.  K.  O.  1.  6.  855  .  Dezgember  1881.  Namerun  18841.
2  Teilnahme  am  Gefecht  bei  Miang  am  18.  Oklober  1891  (A.  K.  O.
5.  0.  92%  18.  Oktober  1891.  Kamerun  1891.
3  Milrnärische  Aktion  an  der  Ostküste  Afrikas  (A.  K.  Kr  19.  11.  89)  .  September  1888  Deutsch-Ostafrika
bis  10.  Juli  1889.  188.  §9.
4  Militärische  Aktion  im  Süden  des  deutschen  Gebietes  in  Ostafrika
  1889  00  (M.  MK.  O.  21.  2.  01)  1889  900.  Deutsch-Ostafrika
5  Militärische  Aktion  gegen  Samoa,  Beteiligung  am  Gefecht  am  1889.00.
18.  Dezember  1888  (A.  K.  O.  19.  11.89)  .  ..18.Tc.3cmlnsr1888.  Samoa  1888.
6  Blockade  von  Veneguela  (A.  K.  O.  2.  1.04)  20.  Dezember  1902  Venczuela
-  bis  21.  Februar  1903.  1902,0.
7  Militärische  Umtrernehmung  in  Deutsch-Ostafrika  (A..O.  30.1.07)  Anfang  August  1905  Denutsch-Lstafrika
bis  18.Februar  1907.  1905407.
8

 

Militärische  Unternehmung  vor  und  auf  den  Inseln  Ponape
und  Dschokadsch  (A.  R.  O.  26.  9.  11)  ...

 

19.  Dezember  1900
bis  23.  Februar  1911.

 

Ponape  1910  11.
        <pb n="694" />
        W  644  20

Die  Westdeutsche  Handels-  und  plantagen-Gesellschaft  in  Düsseldorf

hat  in  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom  31.  Oktober  v.  Is.  folgende  Satzungsänderungen
beschlossen,  welche  von  Aufsichtswegen  genehmigt  worden  sind:

Die  §§  2,  3,  6,  7,  13,  14,  15,  20,  21,  23  und  24  der  Satzungen  werden,  wie  folgt,
abgeändert:

§  2.  Der  Zweck  der  Gesellschaft  ist  die  Kolonisation  in  Deutsch-Ostafrika,  insbesondere  die
Anbahnung  von  Handelsbeziehungen,  der  Betrieb  von  Plantagen,  gewerblichen  Anlagen  und  Unternehmungen
  auf  allen  Gebieten  des  Verkehrswesens.

Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  alle  zur  Erreichung  ihrer  Ziele  zweckdienlichen  Geschäfte  abzuschließen
  und  zu  betreiben.

§&amp;amp;  3.  Auf  Beschluß  der  Hauptversammlung  kann  die  Gesellschaft  im  Deutschen  Reiche,  in
den  deutschen  Schutzgebieten,  in  den  deutschen  Konsulargerichtsbezirken,  im  Hinterland  deutscher
Schutzgebiete  und  in  sonstigen  den  deutschen  Schutzgebieten  benachbarten  Bezirken  Zweigniederlassungen
  errichten.

§  6.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  1  800  000  .7,  eingeteilt  in  3600  auf  den
Namen  lautende  Anteile  zum  Neunwert  von  je  500  (J.

§  7.  Die  Besitzer  der  Anteile  bilden  die  Gesellschaft  und  werden  in  ein  Mitgliederverzeichnis
eingetragen.

§  13.  Das  Geschäftsjahr  ist  das  Kalenderjahr.

Innerhalb  neun  Monaten  nach  Schluß  eines  Geschäftsjahres  wird  von  dem  Vorstand  nach
kaufmännischen  Grundsätzen  und  unter  Beachtung  der  Vorschriften  des  Allgemeinen  deutschen  Handelsgesetzbuches
  Inventur  gemacht  und  Bilanz  gezogen,  auch  über  den  Vermögensstand  und  die  Verhältnisse
  der  Gesellschaft  Bericht  erstattet,  welcher  vom  Aussichtsrat  zu  prüfen  ist.

Eine  Kopie  der  Jahresrechnung  und  der  Bilanz  sowie  des  Berichtes  wird  jedem  Gesellschafter
  mindestens  zehn  Tage  vor  der  ordentlichen  Hauptversammlung  zugesandt.

§  14.  Der  durch  die  Bilanz  festgestellte  Gewinn  wird  nach  Abzug  der  durch  den  Aussichtsrat
festgesetzten  Abschreibungen,  wie  folgt,  verwendet:

a)  5  v.  H.  des  Reingewinns  werden  dem  Reservefonds  zugeführt,  bis  dieser  die  Höhe
von  10  v.  H.  des  Grundkapitals  erreicht  bzw.  wieder  erreicht  hat,  nachdem  er  angegriffen
  war;

b)  zur  Verteilung  einer  Dividende  von  bis  zu  4  v.  H.  auf  das  eingezahlte  Grundkapital;

Jc)  von  dem  verbleibenden  Rest  erhält  der  Aufsichtsrat  10  v.  H.  und  die  Mitglieder  des
Vorstandes  die  ihnen  vertragsmäßig  zustehende  Tantieme:;

d)  über  den  alsdann  noch  verbleibenden  Uberschuß  verfügt  die  Hauptversammlung.

§  15.  Der  Reservefonds  dient  zur  Bestreitung  außerordentlicher  Ausgaben  und  Deckung
etwaiger  Verluste.

Entnahmen  aus  dem  Reservefonds  bedürfen  der  Genehmigung  der  Hauptversammlung.

§  20.  Der  Aufsichtsrat  hat  den  Vorstand  bei  seiner  Geschäftsführung  in  allen  Zweigen
der  Verwaltung  zu  überwachen  und  zu  dem  Zwecke  sich  von  dem  Gange  der  Angelegenheiten  der
Gesellschaft  zu  unterrichten.  Er  kann  jederzeit  über  dieselben  Berichterstattung  von  dem  Vorstande
verlangen  und  selbst  oder  durch  einzelne  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder  die  Bücher  und
Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  sowie  den  Bestand  der  Gesellschaftskasse  und  die  Bestände  an
Effekten,  Handelspapieren  und  Waren  untersuchen.  Er  hat  die  Jahresrechnungen,  die  Bilanzen  und
Vorschläge  zur  Gewinnverteilung  zu  prüfen  und  darüber  der  Hauptversammlung  der  Gesellschafter
in  Gemäßheit  des  §  13  Bericht  zu  erstatten.  Der  Aufsichtsrat  vertritt  in  Prozessen  der  Gesellschaft
wider  den  Vorstand  die  Gesellschaft.

Der  Aufsichtsrat  gibt  sich  selbst  eine  Geschäftsordnung;  er  erhält  die  ihm  laut  §  14  zustehende
Tantieme  und  beschließt  unter  sich  über  deren  Verteilung.

§  21.  Die  statutgemäßen  Beschlüsse  und  Wahlen  der  Hauptversammlung  sind  für  alle
Mitglieder  verbindlich.

In  der  Hauptversammlung  berechtigen  je  500  ./“  Beteiligung  zu  einer  Stimme.

Vertretung  durch  schriftliche  Vollmacht  ist  zulässig,  jedoch  nur  durch  Mitglieder  der  Gesellschaft.

Ehefrauen  können  sich  durch  ihre  Ehemänner,  Witwen  durch  ihre  volljährigen  Söhne  oder
Schwiegersöhne  vertreten  lassen.
        <pb n="695" />
        645  20

§  23.  Die  Hauptversammlungen  werden  in  Düsseldorf  oder  einer  anderen  Stadt  in
Deutschland  nach  Beschluß  des  Aussichtsrats  abgehalten.  Der  Aufsichtsrat  beruft  dieselben  und  ladet

die  Mitglieder  der  Gesellschaft  hierzu  ein  nach  Maßgabe  des  §  5  dieses  Vertrages.

Zwischen  der

Einladung  bzw.  Bekanntmachung  und  dem  Tage  der  Hauptversammlung  muß  eine  mindestens  zehntägige

  Frist  liegen.

Beschlüsse  können  nur  über  die  in  der  Einladung  als  Tagesorduung  mitgeteilten  Punkte

gefaßt  werden.

§  24.  Die  ordentliche  Hauptversammlung  findet  in  jedem  Jahre  spätestens  im  September
statt.  Dieselbe  beschließt  über  die  Genehmigung  der  Bilanz  und  die  Entlastung  der  Verwaltungsorgane.
Eine  außerordentliche  Versammlung  muß  berufen  werden:

a)  wenn  Mitglieder,  welche  zusammen  mindestens  ½  der  Geschäftsanteile  besitzen,  die

Einladung  begehren;

b)  wenn  die  Mehrzahl  der  Vorstandsmitglieder  die  Einladung  beantragen.

Berlin,  den  24.  Juni  1912.

Der  Reichskanzler.

Im  Auftrage
Conze.

Drotoboll,  betr.  die  deutsch-belgische  Grenzvermessung  in  Ruanda.
Vom  25.  Juni  1911.
(Mit  einer  Kartenskizze.)
Die  Leiter  der  deutsch-belgischen  Ruanda-Grenzvermessungs-Kommission  haben  die  Ergebnisse
ihrer  Arbeiten  im  nachstehenden  Protokoll  niedergelegt,  das  durch  Notenwechsel  vom  7.  Juni  1912
zwischen  den  beiderseitigen  Regierungen  ratifiziert  worden  ist.

Ly'an  mil  neuf  cent  onze,  le  vingt-cinquième
jour  du  mois  de  Juin.

Les  soussignés:

J.  Bastien,  capitaine  commandant  au  régiment
  des  Grenadiers,  Ccommissaire  du  Gouvernement
  de  Sa  Majesté  le  Roi  des  Belges,

G.  Schlobach,  Major  a.  D.,  premier  commissaire
  du  Gouvernement  de  Sa  Majesté
I'Empereur  d’Allemagne,

H.  Fonck,  Hauptmann  z.  D.,  second  commissaire
  du  Gouvernement  de  Sa  Majesté
I’Empereur  d’Allemagne,

délégués  par  leurs  Gouvernements  respectifs
  à  U’effet  de  procéder,  conformément  à  la
convention  du  11  Acüt  1910  à  lT’abornement
de  la  frontière  entre  la  Colonie  du  Congo
belge  et  celle  de  I’Est  africain  allemand,  de-Duis
  la  rive  septentrionale  du  Kivu,  jusqu’au
parallèle  passant  par  le  Sommet  septentrionale
du  Héhu,  sont  convenus  d’'adopter,  sous  #réserve
  de  ratification,  le  tracé  de  fronticre  indiqusé
  sur  la  carte  anneséR  au  présent  protocole.


Le  tracé  répond  à  la  description  suivante:

Du  peint  de  la  rive  Nord  du  lac  Kivu,  à
Ggale  distance  entre  Goma  (poste)  et  Kissegnies
  (boma),  marqué  par  la  borne  I,  la  krontière
  suit:

Im  Jahre  neunzehnhundertelf,  den  fünfundzwanzigsten
  Juni.

Die  Unterzeichneten:

J.  Bastien,  Capitaine  commandant  im  Regiment
  des  Grenadiers,  Kommissar  der  Regierung
Seiner  Majestät  des  Königs  der  Belgier,

G.  Schlobach,  Major  a.  D.,  erster  Kommissar
  der  Regierung  Seiner  Majestät  des  deutschen
  Kaisers,

H.  Fonck,  Hauptmann  z.  D.,  zweiter  Kommissar
  der  Regierung  Seiner  Mojestät  des  deutschen
  Kaisers,

welche  durch  ihre  beiderseitigen  Regierungen
beauftragt  sind,  die  Vermarkung  der  Grenze
zwischen  der  belgischen  Kongo-Kolonie  und  dem
Deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiete  vom  Nordufer
  des  Kiwu-Sees  bis  zu  dem  durch  die  Nordspitze
  des  Hehu  laufenden  Breitengrades  gemäß
Vertrag  vom  11.  August  1910  ausgzuführen,  sind
übereingekommen,  die  Grenzlinie,  welche  auf  der
diesem  Protokoll  beigefügten  Karte  eingetragen  ist,
vorbehaltlich  der  Genehmigung  ihrer  Regierungen
anzunehmen.

Der  Verlauf  der  Grenze  ist  aus  nachfolgender
Beschreibung  ersichtlich:

Vom  Punkte  am  Nordufer  des  Kiwu-Sees,
der  gleiche  Entfernung  von  N'Gomaposten  und
der  Boma  von  Kissenji  hat  und  durch  Pfeiler  1
bezeichnet  ist,  folgt  die  Grenze:
        <pb n="696" />
        GV  646  20

1%  Le  méridien  de  ce  point  jusqu'fa  la
borne  II,  situce  à  environ  400  metres  au
Jord  de  celle-di.

20  Ce  méme  méridien,  jusdu’'à  son  intersection
  avec  le  chemin  de  Kissegnies  mardué
Dar  la  borne  III.

3“  Tne  ligne  droite,  jusqu’'à  la  borne  IV,
dui  se  trouve  sur  un  monticule  àd  environ
30  metres  à  I'’Ouest  du  méridien  eité  plus  haut.

4%  UTne  ligne  droite,  jusduf  à  la  borne  V,
Ssituce  sur  la  pctite  colline  de  Maheshi,  pres
du  village  de  Musangania  à  un  peu  plus  de
400  métres  au  JNord  de  la  borne  IV.

5%  ne  ligne  droite,  jusqu’fà  la  borne  VI,
au  Nord  Ouest  du  village  de  Kabuga.

6°%  Une  ligne  droite,  jusqu’à  la  borne  VII,
Situce  sur  une  ereète  prös  du  croisement  de
deux  chemins.

70  Tne  ligne  droite,  jusqdufà  la  borne  VIII,
prés  du  village  de  l.uméniambara.

8°0  Une  ligne  droite  dirigée  vers  le  Nord-Est
  jusqu'fà  la  borne  IX  situe  sur  une  petite
colline  appelée  Ruwadsi.

9%  Une  ligne  droite,  jusqu'’à  la  borne  X,
sur  un  monticule  près  du  chemin  de  Kissegnies
  à  Buschwaga.

10%  ne  ligne  droite,  jusqu'à  la  borne  XlI,
près  du  gros  arbre  Imana  Kiwumo.

11%  Une  ligne  droite,  jusdu’'à  la  borne  XII,
sur  une  crète  de  lave  à  environ  900  metres
au  Nord  de  la  borne  Xl.

12%  Une  ligne  droite,  jusqu’fà  la  borne  XlIII,
sur  une  petite  colline.

13%  Unec  ligne  droite,  jusqu'à  la  borne  XlIV,
à  environ  600  metres  au  Nord-Est  de  la
borne  XIII.

14%  UVne  ligne  droite,  jusqufà  la  borne  XV,
situce  sur  une  petite  ElGvation  dans  la  pliine
de  lave  à  I’Est  de  Iwuwiro.

%  Une  ligne  droite,  jusqu’à  la  borne  XVI,
sur  une  petite  Glévation  dans  la  lave  à  l’Est
de  la  colline  Kitimba.

160  Une  ligne  droite,  jusqdu'à  la  borne
XVII,  au  Sud-Est  de  la  colline  Tehabgato
(Niakawanda).

170  Une  ligne  droite,  jusqufà  la  borne
XVIII,  située  à  proximité  du  point  ou  le  paralldle
  de  Tehabgato  coupe  la  plus  grande
epression  entre  les  versants  du  Ninagongo
et  du  Karissimbi.

180  U’ne  direetion  Nord  Nord-Est,  suivant
la  plus  grande  dépression  eitée  plus  hanut
jusdufa  la  borne  XX  situse  sur  le  parallole
de  Mongoemane  (Bihira).  Une  horne  intermédiaire
  Jo.  XIX  mardue  un  point  de  eette
depression  à  environ  1200  métres  de  la  borne
XVIII.

1.  Dem  Meridian  dieses  Punktes  bis  zu  dem
etwa  100  Meter  nördlich  gelegenen  Pfeiler  II.

2.  Demselben  Meridian  bis  zu  seinem  durch
Pfeiler  III  bezeichneten  Schnittpunkte  mit  dem
Mege  nach  Kissenji.

3.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  Iv,
der  ungefähr  30  Meter  westlich  des  genannten
Meridians  auf  einem  kleinen  Hügel  gelegen  ist.

4.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  V,
welcher  auf  dem  kleinen  Hügel  Maheschi  beim
Dorfe  des  Musangania,  etwas  mehr  als  400  Meter
nördlich  vom  Pfeiler  IV  liegt.

5.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  VI,
nordwestlich  vom  Dorfe  Kabuga.

6.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  VII,
der  auf  einem  Kamme  liegt,  nahe  bei  der  Krenzung
zweier  MWege.

7.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  VIII,
beim  Dorfe  Lumeniambara.

8.  Einer  nordöstlich  gerichteten  geraden  Linie
bis  zum  Pfeiler  IX,  der  auf  einem  kleinen  Hügel,
Ruwadsi  genannt,  liegt.

9.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  I,
auf  einem  kleinen  Hügel  nahe  am  Wege  Kissenji—
Buschwaga.

10.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  AXl,
beim  großen  Baum  Imana  Kiwumo.

11.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  XII,
auf  einem  Lavakamme  ungefähr  900  Meter  nördlich
  vom  Pfeiler  XI.

12.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  XIII,
auf  einem  kleinen  Hügel.

13.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  XIy,
ungefähr  600  Meter  nordöstlich  vom  Pfeiler  XIII.

14.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  XV,
auf  einer  kleinen  Erhebung  in  der  Lavaebene
östlich  von  Iwuwiro.

15.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  XVI
auf  einer  kleinen  Erhebung  in  der  Lavaebene
östlich  vom  Kitimba-Oügel.

16.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  XVII
südöstlich  vom  Hügel  Tchabgato  (Niakawandal.

17.  Einer  geraden  Linie  bis  zum  Pfeiler  XVIII,
welcher  ungefähr  dort  liegt,  wo  der  Breitengrad
von  Tchabgato  die  tiesste  Senkung  zwischen  den
Hängen  des  Niragongo  und  Karissimbi  schneidek.

18.  Einer  nord=  nordöstlichen  Richtung,  um
der  obengenannten  tiefsten  Senkung  bis  zum
Pfeiler  XNX,  der  auf  dem  Parallel  von  Mongomane
  (Bihira)  liegt,  zu  folgen.  Ein  Zwischenpfeiler
  Nr.  XIX  bezeichnet  einen  Punkt  dieser
Senkung,  etwa  1200  m  vom  Pfeiler  XVIII.
        <pb n="697" />
        W  647  00

190  Du  point  (borne  XX)  ou  #le  parallele
de  Mongomane  (Bihira)  coupe  la  plus  grande
dépression  entre  les  versants  du  Ninanongo
et  du  Karissimbi,  la  frontière  se  dirige  en
ligne  droite  vers  le  Nord-Est,  jusqu'a  la
colline  de  Kabuanga  (borne  XXI)  pour  de  HA
atteindre,  par  une  ligne  droite,  la  pointe  Nord
du  Héhu.

19.  Von  dem  Punkte  (Pfeiler  XX),  wo  der
Parallel  von  Mongomane  (Bihira)  die  tiefste
Senkung  zwischen  den  Hängen  des  Niragongo
und  Karissimbi  schneidet,  wendet  sich  die  Grenze
nach  Nordosten  einer  geraden  Linie  folgend  bis
zum  Hügel  Kabuanga  (Pfeiler  XXI),  um  von
hier  aus  in  einer  geraden  Linie  die  Nordspitze
des  Hehn  zu  erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

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Ruanda-GCrenzksete
zZum  Protokoll  vom  25.  Juni  1911
nach  der  belgischen  Karte  von  Théeyoz  und  –s
den  Aufnahmen  der  Kommissare  i
WajopallsclsleAcIskHauptmannz.D.l-l.follcl(und

capisamecommandsnsossncumoth

 

«  s  .  4  s  1  s  s  II
:;t.-1--—---(—-.-H-xst-.-r-  J.---HZL(;IE--I
Dis-treu-Zeichen-Erklärung-


  Sorgumselder
fr#ter  ethß  r  i5  d  /(##sdlebbereutpsordfen
—G6N%

 

 

 

 

edv  N  NoOist#

Toutes  les  bornes  dont  il  est  question  eidessus,
  sont  constituces  par  des  amas  de
pierres  affectant  la  forme  de  pyramides  ou  de
cônes  et  portant  toutes  une  plaque  de  ciment
avec  un  numéro  correspondant  à  celui  de  la
carte.

A  la  suite  d’une  reconnaissance  Speciale,
les  Ccommissaires  n'ont  pas  jugé  nécessaire
d’établir  une  borne  sur  le  chemin  qui  franchit
la  frontière  par  le  col  séparant  le  Sabinio  du

 

Alle  obengenannten  Pfeiler  sind  als  Steinschüttungen
  in  Form  von  Pyramiden  oder  Kegeln
hergestellt  und  mit  Zementtafeln  versehen,  welche
die  der  Karte  entsprechenden  Nummern  tragen.

Nach  erfolgter  spezieller  Rekognoszierung  haben
die  Kommissare  es  nicht  für  nötig  gehalten,  einen
Pfeiler  an  dem  Wege  aufzustellen,  welcher  die
Grenze  auf  dem  Sattel  zwischen  Sabinio  und
        <pb n="698" />
        W  648  20

Visscke,  la  erète  de  la  chaine  de  petits  crateres
  s’étendant  entre  ces  deux  volcans  étant
suffisamment  démarquée  sur  le  terrain.

Au  cas  ou  la  description  de  la  frontière
donnée  ci-dessus,  ne  serait  pas  rigoureusement
conforme  au  tracé  indiqué  sur  la  carte  annexée
au  présent  protocole,  i  est  expressément
entendu  due  les  indications  portées  sur  la
carte  feront  foi.

Ainsi  fait  à  Goma  aux  jour,  mois  et  an
due  dessus,  en  deux  originaux  dressés  en
langue  française  et  en  langue  allemande.

Le  Commissaire  du  Gouvernement  de  Sa
Majesté  le  Roi  des  Belges,

(sig.)  J.  Bastien.

—

Wissoke  überschreitet,  da  die  Kette  der  kleinen
Krater,  die  sich  zwischen  diesen  beiden  Vulkanen
hinzieht,  in  der  Natur  genügend  gekennzeichnet  ist.

Im  Falle  die  vorstehend  gegebene  Grenzbeschreibung
  nicht  streng  mit  der  Grenze  übereinstimmt,
  die  auf  der  diesem  Protokoll  beigefügten
Karte  dargestellt  ist,  wird  ausdrücklich  bestimmt,
daß  die  auf  der  Karte  gemachten  Eintragungen
entscheiden  sollen.

So  geschehen  zu  Goma,  am  obengenannten
Tage,  Monat  und  Jahre,  in  zwei  lrschriften,
von  denen  jede  in  französischer  und  in  deutscher
Sprache  abgefaßt  ist.

Die  Kommissare  der  Regierung  Seiner  Majestät
des  deuschen  Kaisers,

(gez.)  G.  Schlobach.  H.  Fonck.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verlegung  der  Verwaltung  des
Bez#ras  Oolundu  nach  Jukaduma.
Vom  18.  Mai  1912.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ermächtigung  des  Gouverneurs
von  Kamerun  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden,  vom  16.  März
1909  (Kol.  Bl.  S.  361)  bestimme  ich  mit  Rücksicht  auf  die  Verschiebung  des  Schwerpunkts  der
wirtschaftlichen  Entwicklung  des  Bezirks  Molundu  nach  dessen  nördlich  gelegenen  Teilen:

1.  Die  Verwaltung  des  Bezirks  Molundu  wird  von  Molundu  nach  Jukaduma  verlegt.

2.  Der  bisherige  Verwaltungsbezirk  Molundu  erhält  die  Bezeichnung  Verwaltungsbezirk

Jukaduma.

3.  In  Molundu  verbleibt  ein  Verwaltungs=  und  Zollposten.

Buea,  den  18.  Mai  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  KRbänderung  der  Jolltarifverordnung
für  das  Schutzgebiet  Kamerun  vom  1.  Kuguft  1911.°)
Vom  14.  Mai  1912.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,

  was  folgt:

81.

=  A  lb
=  Ale-2,00


1,00

Die  Sätze  des  Zolltarifs  vom  1.  August  1911  werden  folgendermaßen  erhöht:
Ziffer  A  1  a  auf  1,60  7

2,00  2,50

Ziffer  A  1  des  der  Zolltarifverordnung  vom  1.  August  1911  als  Aulage  beigegebenen
Zolltarifs  (Amtsbl.  S.  315;  Deutsches  Kol.  Bl.  1912,  S.  367)  erhält  daher  folgende  Fassung:
1.  Spirituosen  mit  Ausnahme  von  Wein  mit  einem  Weingeistgehalt  von  nicht  mehr  als

25  v.  H.,  Schaumwein  und  Bier:

a)  unversetzte  Spirituosen  im  Werte  (§  33  der  Zollverordnung)  von  weniger  als  1  /7
für  das  Liter:  Rum,  Genever,  Spiritus  und  sonstige  alkoholhaltige  Flüssigkeiten,  die

 

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  357  ff.
        <pb n="699" />
        G  649  20

weder  süß  noch  mit  einer  Substanz  gemischt  sind,  durch  welche  die  Feststellung  des
Alkoholgehaltes  durch  das  Alkoholometer  verhindert  ist,  mit  einem  Alkoholgehalte  bis
einschließlich  50  v.  H.  Tralles,  das  Liter  1,60  MA,

für  jedes  Prozent  Alkoholgehalt  mehr  für  das  Liter  0,05  ;

b)  versetzte  Spirituosen  im  Werte  (wie  unter  a)  von  weniger  als  1  7  für  das  Liter:
Rum,  Genever,  Spiritus  und  sonstige  alkoholhaltige  Flüssigkeiten,  die  gesüßt  sind
oder  Zusätze  enthalten,  welche  die  Feststellung  des  Alkoholgehaltes  durch  das  Alkoholometer
  verhindern,  das  Liter  2  4;

e)  Spirituosen  im  Werte  (wie  unter  a)  von  1./“  und  mehr  für  das  Liter,  in  Flaschen,
mit  einem  Inhalte  von  einschließlich  0,50  Liter,  die  Flasche  1  M,

in  Flaschen  von  über  0,50  Liter  bis  einschließlich  1  Liter  die  Flasche  2  “,
in  Behältern  von  mehr  als  1  Liter  Inhalt  das  Liter  2,50  AMl.

Anmerkung  zu  A  1.  Als  versetzte  Spirituosen  sind  alle  alkoholhaltigen  Flüssigkeiten  zu
verzollen,  die  mehr  als  3  v.  H.  Extrakt  enthalten.

§*  2.  Den  im  §  1  aufgeführten  Zollsätzen  unterliegen  alle  im  Zollauslande  nach  dem
30.  April  d.  Is.  verschifften,  sowie  alle  über  die  Binnengrenze  nach  dem  20.  Mai  d.  Js.  eingehenden
  alkoholhaltigen  Flüssigkeiten.

Buea,  den  14.  Mai  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.
Verordnung  des  Couverneurs  von  Togo,  betr.  finderung  der  Branntwein-Verordnung
vom  14.  Juli  1909.
Vom  4.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichsgesetzblatt  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Der  §2  der  Branntwein-Verordnung  des  Gouverneurs  vom  14.  Juli  1909  (Kol.  Bl.  S.  884  ff.,
Amtsblatt  S.  207)  wird  dahin  geändert.

Das  Sperrgebiet  wird  im  Süden  durch  folgende  Linie  begrenzt:

Der  Niala  (Monu)  von  seinem  Eintritt  in  das  Schutzgebiet  bis  zur  Einmündung  des  Au,
von  hier  der  Au  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Wege  Fasan-Tschalo,  von  dort  eine  gerade
Linie  zur  Einmündung  des  Naola  in  den  Kena,  sodann  der  Kena  bis  zu  seiner  Einmündung  in  den
Mo,  von  dort  der  Mo  bis  zu  seiner  Einmündung  in  den  Oti,  alsdann  der  Oti  aufwärts  bis  zu
dem  Schnittpunkt  dieses  Flusses  mit  der  Grenze  der  Landschaften  Nanumba  und  Dagomba,  sodann
die  zwischen  dem  Oti  und  dem  Kulukpene  gelegene  Grenzlinie  der  beiden  genannten  Landschaften.

Lome,  den  4.  Mai  1912.

Der  Gouverneur.
Brückner.

Verfügung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Gebühren  der  Rechtsanwälte.
Vom  17.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §  3  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  28.  November  1901,  betreffend
die  Regelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.
S.  853)  bestimme  ich:

§  1.  Den  Rechtsanwälten  stehen  Gebühren  im  doppelten  Betrage  der  Sätze  zu,  die  in
den  im  §  19  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  bezeichneten  Vorschriften  bestimmt  sind.

§  2.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.  Sie  findet  auch  Anwendung  auf  die  vor  dem
heutigen  Tage  einem  Rechtsanwalt  erteilten  Aufträge,  sofern  die  Liquidation  bisher  nicht  erfolgt  ist.

Lome,  den  17.  Mai  1912.
Der  Gouverneur.
J.  V.:
v.  Doering.
        <pb n="700" />
        G  650  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Einfuhr,  Knbau,
Hondel  und  Rauchen  von  Hanf.
Vom  25.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  dem  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und
konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee
vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  den  §§  1  und  2  der  Koaiserlichen  Verordnung
vom  3.  Juni  1908,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten
(Reichs-Gesetzbl.  S.  397),  wird  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  Die  Einfuhr  von  unverarbeitetem  Hauf  und  Hanfsaat  (Dagga,  Cannabis  indica,
Haschisch  in  Agypten,  Churrus  in  Indien),  der  Anbau  und  der  Vertrieb  desselben,  sowie  das
Rauchen  von  Hanf  wird  verboten.

&amp;amp;*  2.  Zuwiderhandlungen  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  .“  oder  mit  Gefängnis  bis
zu  drei  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.

Der  Hauf  und  die  Hanfsaat,  die  den  Gegenstand  einer  Zuwiderhandlung  im  Sinne  des
§  1  bilden,  unterliegen  der  Einziehung.

Eingeborenen  gegenüber  finden  diejenigen  Strafmittel  Anwendung,  die  gegenüber  den  Eingeborenen
  für  zulässig  erklärt  sind.

§  3.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  September  1912  in  Kraft.

Windhuk,  den  25.  Mai  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Seitz.

—  —  —  —  —  —  —

Die  sog.  Irangi-Bergbau-  und  Candkonzession

(Konzession  zum  Zweck  der  geologischen  Erforschung  der  mittleren  Hochländer  des  nördlichen  Deutsch-Ostafrikas)
  vom  21.  Mai  1896,  25.  Juli  1900,  2.  Mai  1904  und  13.  Mai  1907  (Kol  Ges.  G.
VI.  S.  129,  VIII.  S.  103,  XI.  S.  237)  ist  am  21.  Mai  abgelaufen.  Vom  gleichen  Zeitpunkte  ab
ist  die  diesseitige  Bekanntmachung  vom  31.  August7.  September  1908  (Kol.  Bl.  1908,  S.  1041  f..)
unbeschadet  der  unter  ihrer  Wirkung  etwa  entstandenen  Rechte  gegenstandslos  geworden.

Errichtung  einer  geologischen  3entralstelle  für  die  Schutzgebiete.

Auf  Grund  einer  zwischen  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  dem  Königlich
preußischen  Minister  für  Handel  und  Gewerbe  abgeschlossenen  Vereinbarung  ist  bei  der  Königlich
Preußischen  Geologischen  Landesanstalt  zu  Berlin  eine  geologische  Zentralstelle  für
die  Schutzgebiete  eingerichtet  worden,  welche  am  1.  April  1912  in  Tätigkeit  getreten  ist.

Aufgaben  der  geologischen  Zentralstelle  sind:

1.  Sichtung,  Bearbeitung  und  Aufbewahrung  des  ihr  von  der  Kolonialverwaltung  oder
auf  deren  Veranlassung  übergebenen  und  des  anderweitig  aus  den  Schutzgebieten  bei
ihr  eingehenden  mineralogischen  und  geologischen  Materials;

2.  Erstattung  mineralogischer  und  geologischer  Gutachten  auf  Erfordern  oder  mit  Zustimmung
  der  Kolonialverwaltung;

3.  Veröffentlichung  wissenschaftlicher  Aufsätze  über  Mineralienvorkommen  und  geologische
Verhältnisse  in  den  Schutzgebieten  im  Einvernehmen  mit  der  Kolonialverwaltung;

4.  Herstellung  oder  Prüfung  geologischer  Ubersichtskarten  und  Sonderdarstellungen  aus
den  Schutzgebieten  sowie  Mitwirkung  bei  der  Veröffemtlichung  solcher  Karten;

5.  Unterhaltung  und  Vervollständigung  einer  öffentlichen,  geologischen  Schausammlung;

6.  Beratung  und  Belehrung  von  Beamten,  Gelehrten  und  anderen  genügend  volgebildeten
  Personen,  welche  der  geologischen  Zentralstelle  von  der  Kolonialverwaltung
überwiesen  oder  empfohlen  werden;

7.  Fürsorge  für  wissenschaftliche  Vorlesungen  über  die  Geologie  der  Schutzgebiete  und
soweit  erforderlich  anschließende  Ubungen.
        <pb n="701" />
        651  20

Die  geologische  Landesanstalt  stellt  die  für  die  Aufbewahrung  und  Bearbeitung  des  aus
den  Schutzgebieten  einkommenden  mineralogischen  und  geologischen  Materials  und  die  für  die  Schausammlung
  erforderlichen  Räumlichkeiten  und  Behältnisse  der  geologischen  Zentralstelle  zur  Verfügung
und  sorgt  für  die  fortlaufende  Verwaltung  der  Sammlungen  sowie  des  geologischen  Berichts=  und
Kartenmaterials  und  der  einschlägigen  Veröffentlichungen  durch  einen  wissenschaftlichen  Beamten.
Sie  gewährt  ferner  der  geologischen  Zentralstelle,  soweit  mit  ihren  satzungsmäßigen  Aufgaben  vereinbar,
  die  Dienste  ihres  wissenschaftlichen  und  Verwaltungspersonals.  Die  im  Interesse  der
geologischen  Zentralstelle  tätigen  Beamten  der  geologischen  Landesanstalt  und  die  von  der  Kolonialverwaltung
  der  geologischen  Zentralstelle  für  Studien  oder  Ausarbeitungen  überwiesenen  und
empfohlenen  Personen  sind,  soweit  für  ihre  Zwecke  erforderlich,  zur  Benutzung  der  gesamten  bei  der
geologischen  Landesanstalt  vorhandenen  Sammlungen,  Einrichtungen,  Instrumente  und  Bücher  sowie
zur  Inanspruchnahme  von  Rat  und  Auskunft  auch  des  nicht  bei  der  geologischen  Zentralstelle  tätigen
wissenschaftlichen  Personals  befugt.

Die  Leitung  der  geologischen  Zentralstelle  obliegt  dem  Direktor  der  preußischen  geologischen
Landesanstalt  oder  seinem  Stellvertreter.

Der  Schriftwechsel  der  geologischen  Zentralstelle  erfolgt  unter  ihrer  Firma.

 

 

 

 

 

personalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  früheren  Sekretär
beim  Gouvernement  von  Südwestafrika  Hilzebecher  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse,  dem
Polizeiwachtmeister  in  der  südwestafrikanischen  Polizeitruppe  Schweizer  das  Militär-Ehrenzeichen
2.  Klasse  und  dem  Polizeiwachtmeister  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Pursche  das
Allgemeine  Ehrenzeichen  zu  verleihen.  ——

Uachruf.
Am  8.  Juli  d.  Is.  verschied  nach  längerem  Leiden  der  Rendant  der  Kolonial-Hauptkasse,
«  Geheimer  Hofrat  Cilienthal.
im  56.  Lebensjahre.

Der  Verstorbene  ist  im  Jahre  1877  in  den  preußischen  Justizdienst  eingetreten  und  gehörte
seit  dem  Jahre  1882  der  Legationskasse  des  Auswärtigen  Amts  an,  bei  der  ihm  später  die  Leitung
der  Kolonialbuchhalterei  anvertraut  war.  Seine  Ernennung  zum  Rendanten  der  Kolonial-Hauptkasse
erfolgte  bei  Errichtung  des  Reichs-Kolonialamts  im  Mai  1907.

Die  Kolonialverwaltung  verliert  mit  dem  Dahingeschiedenen  einen  treuen,  besonders  bewährten
Beamten,  der  während  seiner  langjährigen  Tätigkeit  sein  Amt  mit  großer  Pflichttreue  versehen  hat.
Seine  lautere  Persönlichkeit  wird  fortleben  in  den  Herzen  aller  derer,  die  der  Kaiserliche  Dienst
mit  ihm  zusammenführte.

Berlin,  den  12.  Juli  1912.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Dr.  Gleim.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Juni  1912.

Grosch,  Oberlentnant,  scheidet  am  13.  Juli  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  14.  Juli  1912
im  Infanterie-Regiment  Graf  Barfuß  (4.  Westfälischen)  Nr.  17  angestellt.

Bock  v.  Wülfingen,  Oberleutnant,  wird  vom  22.  Juni  bis  21.  Juli  1912  zur  Dienstleistung  beim
Infanterie-Leibregiment  Großherzogin  (3.  Großherzoglich  Hessischen)  Nr.  117  kommandiert.

Aumann,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Dr.  Fischer,  Dr.  Manteufel  und  Dr.  Scherschmidt,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten  befördert.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  25.  Juni  1912.
Hüttig,  Unterzahlmeister,  zum  kommissarischen  Zahlmeister  ernannt.
        <pb n="702" />
        G  652  20

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Juni  1912.

Dr.  Schmidt  und  Dr.  Rapmund,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten  befördert.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  26.  März  1912.
Lehmann,  kommissarischer  Intendantursekretär,  zum  etatsmäßigen  Intendantursekretär  ernannt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  23.  April  1912.
Reschke,  Unterzahlmeister,  zum  Intendanturdiätar  ernannt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  2.  Juli  1912.

Geh,  Unterzahlmeister,  zum  überzähligen  Zahlmeister  ernannt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  19.  Juni  1912.

Rausch,  Oberleutnant,  und

Dr.  Stechele,  Oberarzt,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Schipper,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann,

Brekenfeld,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,  befördert.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  25.  Juni  1912.

Leist,  Unterzahlmeister,  zum  Zahlmeister  ernannt.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  1.  Juli  1912.
Lucas,  Oberintendantursekretär,  zum  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  ernannt.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  13.  Juni:
Vizefeldwebel  Müller,  die  Sergeanten  Zimmermann,
  Neider  und  Mohr  und  die  Sanitätssergeanten
  Laube  und  Mörling;  am  30.  Juni:
die  Leutnants  v.  Heyden-Linden  und  Frhr.
v.  Lyncker.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  19.  Juni  eingetroffen:
  Vizefeldwebel  Schäfer  und  die  Sanitätssergeanten
  Schneider  und  Sprigade.

Kamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  9.  Juni:  Maschinist  2.  Kl.  Heselmann;
am  24.  Juni:  Verwaltungsaktuar  Geschwindt,
Polizeimeister  Neumann.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  24.  Juni  angetreten:  Sanitätssergeant  Wacker.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  1.  Juli  eingetroffen:
Unterzahlmeister  Mehlich.

ogo.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  8.  Mai:  Medizinalrat  Dr.  Krüger,
Leutnant  Stockhausen;  am  28.  Mai:  Stationsassistent
  Sonntag;  am  5.  Juni:  kommiss.  Se- 



kretär  Paulick;  am  13.  Juni:  Polizeimeister
Kallweit,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  Henkel,  Bureauassistent
  Hoffbauer,  Landwirtschaftlicher  Gehilfe
  Schulz,  Werkmeister  Saft.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetroffen:  am  12.  Mai:  Regierungsarzt  Stabsarzt
  Dr.  Rodenwaldt,  Stationsassistent  Schulze;
am  26.  Mai:  kommiss.  Sekretär  Vetter.

 

Deutsch-Südwestakriha.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  14.  Mai:  die  Lokomotivführer
Barnekow  und  Kajewski,  Stationsgehilfe
Fischer,  Zugführer  Staffeldt;  am  26.  Mai:
Regierungsrat  Peters,  Inspekteur  der  Landespolizei
  Major  Bethe,  Landwirtschaftlicher  Sachverständiger
  Bothe,  Distriktchef  Graf  v.  Schwerin,
Sekretär  Möller,  die  Polizeiwachtmeister  Altscher,
  Hirschmüller,  Kelber,  Schröter,  die
Polizeisergeanten  Bandeck,  Bock,  Katterbe,
Kirstein,  Reymann,  Ulrici,  Kanzlist  Wollert,
Gouvernementssattler  Zocher.

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  angetreten:
  am  25.  Juni  Zollvorstand  Müller,
Landmesser  Moldenhauer,  Assistent  1.  Kl.  Lange,
Assistent  2.  Kl.  Arlt,  Veterinärgehilfe  Himrich,
die  Polizeisergeanten  Goldacker  und  Wegener;
am  29.  Juni:  Katasterzeichner  Rothenfußer  und
Veterinärgehilfe  Hofmann.
        <pb n="703" />
        E  653  20

 

 

 

 

 

 

 

T#ichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nach  einer  Drahtmeldung  der  Baugesellschaft
ist  der  volle  öffentliche  Betrieb  auf  der  ganzen

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollstämdig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Die  Sentralbahn.“)

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  5.  S.  206.

 

 

Strecke  Daressalam  —  Tabora  am  1.  Juli
eröffnet  worden.

Die  Gleisspitze  auf  der  Neubaustrecke  nach
dem  Tanganjikasee  war  am  gleichen  Tage  auf
36  km  westlich  von  Tabora  angelangt.

Machweisung  der  Brutto-Sinnahmen  del  den  Binnengrenz  -Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Oonat  März  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  12,  S.  528.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz-  Spiel-  ,Q  «  Gegen  Vorjahr
Zollftelle  «  8  f  verbrauchs-arten-  Neben  Insgesamt  Im  ,
Einfuhr  AusfuhrAbgabe  steuerr  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  s  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup  .Nup  .  Pf  AMA  Pf.  AM  Pf.  AS  Vi.
s  I  I  s  i  s  s  s
Moschi.  843  62  36  96  6  19  9  60%%  591  12  788  6654%%  K
Schirati  447  26  1512  08  69  69  —  —  550  55  1  4178  418  1971311  2134381  —  —  163307
Muansa  10  091/89  9§850  Z34336  16—  —  785  9520064  3426  752  4532  036  97  —5284  4
Butoba  9  627  130  116  88  96  80  2—  7475  §7,  666  93,5326  222  5825  861  94  360  6  —  —
lIsumbura  —  —  —  —  —  ——  —  13  —  13  —  17  33  716  10171  —  —
djidjin.  —  —  23  —  —  21117  76  140  76  187  68  30177—  —117  0)
Bismarckburg.  —  —  —  —  —  —  —  11  10  11  10  14  80  5  50  930  —
in  fika-Posten  —  —  —  ———  ..  z1  -.  .  Tl  -.  21  —
Neu-Langenburg  —  70  +—+———1J——  70  —  93  33  46  88  46  45  —
MR#waja:.  101.  65  4  2  +  —  261,61  10846,51  14462  8620  58  4  —
CLiedhafen.  —  —  —  —  —  ——  —  –  —  —  ——  —  —  —  —  —  —
esongea  ————LLLELLL
Summe  in  Rup.21  111  5520  913  4409|1441  1600  %0  56  192  65  446  37  48498  4
-  :  S  S  61  678  85  5  47  50  —H  56  19  66  i  «  —
Jm  Vorjahr  #2  616  46  12  51,244  7  l
Zun.4,Ad-1.——1446767EVEN-HEFqu27--.)«.««8—925371  I  ———925:371
EinmApkicign  «  —  l  .
bis  Febr.  1912  K457072  30309212  29  11320  18  1202  39  17507,  80Z  Z  –S  2  21
zu#.  April  1911  l  i  ·  -
hiszwciikngtLJø485221.;03387096«9011999;0321H86169728585150767—s—88233459——30826«92
Rainer-um

Der  Stand  der  Arbeiten  war  Ende  März
1912  folgender:
Die  Vorarbeiten  waren  bis  Bidjoka  (Kilometer
  150,2)  beendet  und  bis  Njok  (Kilometer
178)  im  Gange.

Vom  Bau  der  Gittellandbahn.“)

 

*)  Vgl.  zuletzt  „D.  Kol.  Vl.“  1911.  Nr.  12,  S.

457.  1

 

Die  Rodungsarbeiten  waren  bis  Kilometer
120,8  (Nkelebach)  fertiggestellt  und  bis  Kilometer
132  in  Angriff  genommen.

Die  Erd-  und  Bepflanzungsarbeiten
waren  bis  Kilometer  102,8  im  Gange  oder  in
Vorbereitung.  Die  Arbeitsleistung  bei  den  Erd—
arbeiten  schwankte  zwischen  1  und  1,2  ebm  für
den  Kopf  und  Tag.
        <pb n="704" />
        G  654  20

Die  Durchlässe  waren  bis  Kilometer  98,95
eingebaut.

Der  Bau  der  Brücken  über  den  Dibamba
und  den  Sanaga  hat  im  verflossenen  Baujahr
durch  Eintreten  unvorhergesehener  Schwierigkeiten
mehrfach  Verzögerungen  erlitten.  Bei  der  Dibamba-Brücke
  war  eine  Verschiebung  und
Sackung  des  linksufrigen  Widerlagers  eingetreten,
an  deren  Beseitigung  noch  gearbeitet  wird.

Bei  der  Sanaga-Nordarmbrücke  hatte  sich
die  Notwendigkeit  herausgestellt,  die  beim  Pfeiler  B
eingebrachte  Betonplatte  zu  entfernen  und  durch
eine  Pfahlgründung  zu  ersetzen.  Die  Arbeiten
waren  Ende  März  noch  nicht  erledigt.  Das
Einfahren  der  eisernen  Überbauten  der  Offnungen
3  und  4  konnte  wegen  des  niedrigen  Wasserstandes
  noch  nicht  vorgenommen  werden.

Die  Sanaga-Südarmbrücke  war  fertig
vernietet  und  einmal  gestrichen,  die  Baugerüste
waren  bereits  wieder  entfernt.

Die  Brücken  über  den  Mbue  (Kilometer
85,288),  Essomba  (Kilometer  88,521)  und  Munisomba
  (Kilometer  91,31)  waren  zur  Aufnahme
der  eisernen  Überbauten  fertiggestellt.

Bei  der  Lebnjokbrücke  (Kilometer  97,75)
war  das  Grundmauerwerk  der  Endwiderlager
ausgehoben  und  das  Betonmaterial  zur  Baustelle
geschafft.

An  der  Rkelebrücke  (Kilometer  120,8)  haben
die  Bauarbeiten  begonnen.

Der  Oberbau  war  am  20.  Februar  bis  zum
Sanaga-Nordarm  (Kilometer  81)  vorgestreckt;
ein  weiteres  Vorstrecken  hat  in  der  Berichtszeit
nicht  stattgefunden.

Die  Bekiesung  war  bis  zum  Sanaga-Nordarm
  durchgeführt,  und  zwar  von  Kilometer
46  ab  in  etwa  ein  Drittel  der  Bettungsstärke.
Der  Kies  wird  in  Duala  gewonnen.  Von  Edea
ab  kommt  als  Bettungsstoff  Steinschlag  in  Betracht,
  der  aus  dem  Steinbruch  auf  der  Sanagainsel
  gewonnen  wird.

Die  Fernsprechleitung  war  bis  Kilometer  46
fertiggestellt  und  bis  Kilometer  81  im  Bau.

Auf  dem  Bahnhof  Duala  waren  Wasserturm
  und  Lokomotivschuppen  fertiggestellt;  des- 



gleichen  der  Güterschuppen  bis  auf  die  Tore
und  die  Holzzerkleinerungsanlage  bis  auf
das  Aufstellen  der  Maschinen.  An  der  Hinterfüllung
  der  Kaimauer,  an  der  Herstellung  der
Gleiswage  und  an  der  Errichtung  einiger  vorläufiger
  Schuppen  wurde  noch  gearbeitet.

Auf  dem  Bahnhof  Edea  war  das  Empfangsgebäude,
  der  Güterschuppen  und  die  VBiehbucht
im  Bau.

Die  Anwerbung  von  Arbeitern  in  der  den
Bedürfnissen  entsprechenden  Anzahl  bereitete  im
verflossenen  Baujahre  noch  mancherlei  Schwierigkeiten.
  Im  Monat  März  waren  3631  Vertragsarbeiter,
  1359  Tagelöhner  und  492  Handwerker
beim  Eisenbahnbau  beschäftigt,  von  denen  345
Lazarettbehandlung  erfuhren  und  32  starben.
Außerdem  waren  244  Tagelöhner  bei  den  Vorarbeiten
  beschäftigt.

Der  Gesundheitszustand  der  farbigen
Arbeiter  hat  sich  gegen  das  Vorjahr  bedeutend
günstiger  gestaltet,  was  der  Verbesserung  in  der
Verpflegung  und  sonstiger  gesundheitlicher  Fürsorge
  zugeschrieben  werden  muß.

Im  Dezember  v.  J.  wurde  das  Krankenhaus
  bei  Kilometer  100,4  in  Betrieb  genommen,
das  Krankenhaus  bei  Kilometer  56  wurde  aufgelöst,
  und  mit  der  Anlage  eines  solchen  bei
Kilometer  126  begonnen.

Der  Gesundheitszustand  der  Europäer
war  im  März  nicht  besonders  günstig.  Es  kamen
eine  Anzahl  Malariaerkrankungen  vor,  auch  war
der  Tod  eines  Lokomotivführers  infolge  Schwarz-=wasserfiebers
  zu  beklagen.

Die  Witterungsverhältnisse  des  verflossenen
  Baujahres  haben  den  Fortschritt  der
Arbeiten  im  Juni,  besonders  aber  vom  Juli  bis
in  den  September  hinein,  stark  beeinträchtigt,  in
den  übrigen  Monaten  aber  sehr  begünstigt.

Nachdem  nunmehr  die  zeitraubenden  und
schwierigen  Untersuchungen  für  die  Weiterführung
der  Bahn  nach  dem  Njong  zu  Ende  geführt
sind  und  die  Entscheidung  zugunsten  der  südlichen
Linie  gefallen  ist,  wird  der  Weiterbau  wieder  mit
größerer  Beschleunigung  ausgeführt  werden
können.
        <pb n="705" />
        W  655  20

Logo.

Uversicht  über  die  Bewegung  des  Hbandels  des  Schutzgeblets  Togo  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912

im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seltraum  des  Vorjahres.
(Vgl.  Deutsches  Kol.  Bl.“=  1912,  Nr.  7

m

 

 

.  ——  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  I  2  Zu-  Ab-Benennung
  der  Warengruppen  1912  #1911  nahmenahme
Wert  .“  Wert  ./  Wert  Wert  .
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrücht  77  193  23  178  54  015  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte.  .  26984  13  488  7  496  —
Jc)Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel  161.276  151  920  9356  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  ..  36  133  6840  29  293  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  301  494  225  760  75  734  —-f)
  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  letztere
  soweit  nicht  unter  la  und  b  bereits  genannt)  312  530  —  218
".  Faserpflanzen  ...  863  —  861
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  46  an  28  103  18  269  —
Zusammen  I.  643  766  450  682  193  084  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  5242  3  730  1  512  —
bj  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art.  211  057  125  917  115  140  —
Zusammen  II.  246  299  129  647  1166562  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  163  511  144  438  10  073  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  241250  14  852  9398  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  86  759  62  010  21749  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren)  .  997  960  606  3770391  500  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  14  363  11  905  2  458  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  10  303  7841  2459  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  94934  54  252  10  682  –
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  20  736  23  356  —  2620
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  68  978  72  141  —  3163
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  .  54520  7  862  46  658  —
b)  Fabrikate  .  .  .  273322  176  002  960  420  —
Zusammen  xi  327  842  184764  143  078  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  76  419  38  431  37  988  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  103  444  76  826  26  618  —
XV.  Geld  288  936  316  706  —  27770
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1912.  3  168  500  2  194  2244974276  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2369  149  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  +  799351  –  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzengnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:  -
a)  Pflanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  225  881  120  09011105  790  —
b)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflangenwachs.  1  398  010  1  163  416234591  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen.  534  3  086  —  2552
ch)  Faserpflanzen  .  85  324  126  832  —  91  508
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  272136  198  492  73  644  —
Zusammen  I.  1  931  885  1  611  9111119  968  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  281  521  172  888108633  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ...  11  108  2536  8572  —
Zusammen  II.  292  629  175  424  117  205  —
        <pb n="706" />
        —  656  e.

#  #  JAJ  JI„
1  1  9  -
Mi  9K  Zu-  Ab-Benennung

  der  Warengruppen  J.  Wirrtel  !  Bertel  nahme  nahme

Wert  M  Wert.  Wert  a]  Wert  .u.
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  —  —  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  34  660  32840  1  820  —
V.  Geld  .  539  947  410  6814  —
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912  2  799  121  2230  795  568  326  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2230  383  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  +  568  738  —  —  —

C.  Gesamthandel.

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912.  .  5967621
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  4599  532

+1  368  089
Wichtigste  Warenpostitionen.

Zunahme  +.  Abnahme  —.

4  425  019  slote  co- 



 

Im  l.  Viertel  In  I.  Viertel

 

 

 

des  Kalenderjahresldes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912
Menge  Wert  Mengee  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert
kg  M  kg  A  kg  4  □
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren.  116  80757321  35  3967  17673  81  411  39648  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  |
gemachtes  Obst  .  1578011167  747518405  8305  2762  —
Kolanüsse  45  635  24  1606332  60  426  —  —  38  697  36233
Tabak  65  669  91019939  920.  49  37525749  41  644  11—
Tabakfabrikate  ...  906  6  653  710  7203  196  —  —  550
Stille  Weine  (Liter)  3  195.  274140827099  234244  —  29  214.  20  684
Branntweine  aller  Art  (Liter)54712,  251  964470578  175  18584134  76  779  —.—
Bier  (Liter)  38980  23  282  25  020  15925  13  960  7  357  —  —
Bau--  und  Nubholz.  .  .1252623  42366  153  043,  22  511  99  580  19  855  —  —
Fleisch  und  Zubereitungen  von
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  8  835  14  258  5  9011  10  763  2934  3  495  —  —
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser—  I  ;
tiere  aller  Art  380  390  199  8611  316  176  97  912  64  214  101  949  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier.  Honig
und  sonstige  tierische  Nahrungs-  '
mittel  ..·.....  1489220305  1214116400  2  751  3905  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  s  ;  s
Erden  und  Steine  8619  813  38  52675  477  1203999—  —  55  634  3912
Salz.  470  062,  30  81886  141  476061  —  376  079  16  843
Steinkohlen.  Braunkohlen,  Briketts  105  112  25  2244  1  11  —  —
Petroleum.  (Liter,3  335  3611203  187  27492  —  —
Seifen  aller  Art  ...  Z:k729»190012170311248120267758  —  —
Baumwollgarne  22  187.  50  822  15  986  40  6064  6501  16  158  –  —
Baumwollgewebe  .  1992468113781263445494785  72  002  316593  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  1
Wosamentierwaren,  Schirmme,  zili-  !
waren  ...  .  16606  72461  11  199  51  785  5  407  20  676  —  —
Schuhe  und  Stiefel  1  743  7503  790  4821  953  2682  —  —
Glas  und  Glaswaren  :30  326,  46  267  27  116.  43  393  3210  2874  –  —
Roheisen.  eiserne  Schienen,  Stan=  !  -
gen,  Blöcke  usw.  191931  49396  19  #30  6  100172  501  143287  —  —
Wellblech  47177  14634  38  146  12  799  9  031  1  835  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonder-  genannt  337  160  195  8182  922  101  85¼154  238  93  935  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Me—  I  s
tallen  29  639  53  80I156.  59  62  —  47517  5825
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  3  646  6  688  5188  48332  —  2356  1542  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  31  138  31  318  4449  9  563  260  689  21  785  —
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrräder  12002  24711  6375  9  734  5  327  14977  —  —
Feuerwaffen  .  (Stück)  5  259  5.:;,  301  3  552  37344  1  707  15  957  —1  —
Schießpulver  und  Zündhütchen  54  619  490522  31  9T91  32  816  19  728  16706  –  —
        <pb n="707" />
        Alter  ungereinigter  Palmenwald.

 

 

Eine  Dienstreise  in  den  Jabasst-Bezirk
zur  Untersuchung  der  ölpalmenbestände.

Zu

Deutsches  Kolonialblatt.
        <pb n="708" />
        Pflege  der  Olpalmen  durch  Eingeborene.

Jabas  ·  nidins  ·

 

 

 

 

Junger  rei

ner  Olpalmenwald  mi

t  Anflug  und  Stangen  von  Cichthölzern.

Jadassi.

 

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—  —  —  —

—

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—E  2  J
*

1  #.  1
        <pb n="709" />
        W  657  20

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1911
2  WertMenge  WertMenge  WertMenge  Wert
„  kg  M  kg  46  xg  AM.
l  l
Goldmünzen.  —  950  —  13  680  —  —  —  12  730
Silbermünzen  —  282  684  —  299  442  —  —  —  16  758
Reis  .......  628861869016831140084600514682  —  —
Erdnüsse  und  sonstige  Olfrüchte  l
(Palmkerne)..  869541910222206j444164748s14661  —  —
Schibutter  u.  Pflanzenöle  (Palmöl)  64  528  17  031  4  446  239960  082  14632  —  —
B.  Ausfuhr.
Mais  181  260  72260“]  894  8111  20  009  —  5225611  710  6421  —
Kalao  71188  5305684948  5680111  —  —  18  8051  66855
Palmkerne.  3304  921  894  0642367  202  662  40937719  231  656  —  —
Palmöl.  1  125  157  480  3761048  094,  471  740  77  0631  8636  —  —
Rohbaumwolle  35  063  32  7244422  653.  126  88U|0111—  87  590  94  108
Kautschuk  45  783  271  827  34  207,  196  798  11  576  75  029  —  —
Elfenbein  481  8472  7111128  404  7  344  —  —
Silbermünzen  —  6538  899  —  409  648  —  129  251  —  —
Rindvieh  .  (Stüch)  4  412  256  821  1  578  138  340  2834  118  481  s—
*)  Vorbehaltlich  späterer  Berichtigung.
Deutsch-Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzte  K  urse  von  Diamant-Gesellschaften  Deutsch-Südwestafrikas  an  der  Cüderitzbuchter  Börse  im  Jahr  1912.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  zAr  8,  S  832
Lfde.  Nr.  Jannar  Februar
*  Namen  der  Gesell-  –  —
der  schaft  in  Käufer  ertäufer  E  Bezahlt  KäuferstVerkäufcrBezahlt
BGeseIIschaftdemkten——s--  —  —---—-———--—-S
  ·  Ubersicht
bochst.  niedr.  I  höchst  niedr.  böchst.  niedr.  höchst.  niedr.  bochs.  niedr.  bochn.  niedr.
·  i  l  k  «
1Emiliental,  2  —  —  —  —  60  T  —
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  «
2Swakopmunder  6  —  —  850  —  —  —  350  300  —
Diam.  Ges.  m.  b.  H.
38Kolmanskop  7  —  —  40  39  34,358tUl=  40  —  —
Diam.  Mines  Ltd.  1  1  1
4Kaukausib  1  12200|1050  950  —  1050
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  .  .
5  Neue  Phönix  12  —  —  30  —  —  —  —  30  —  —
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  «
inLiq.  -
6Weifß,  de  Meillon  13  —  160  110  —  —  160  —  —
&amp;amp;  Co.  m.  b.  H.  I
7  Keetmanshooper  17  —  50  —  —  —  —  50  30  —  —
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  s
8Zillertal  18  —  —  150  +—  —  —  150  —  —
Diam.  Ges.  m.  b.  H.
in  Liq.  ·
9  Verein.  Diam.  23  50%  45%  55%  50%  54%  450—  54%  53%  —
Minen  Lüderitz-  l  I  ;  «  s«
bucht  m.  b.  H.  #
l  I
10  6G.  S.  W.  A.  Dia-  24  1  l  2  2  —  —  25  —  —
mond  Investment  -  E
Co.  Ltd  ;  »  I
11  Neue  Karlstar  26  —  —  650  —  ——  —  50  —
Diam.  Ges.  m.  b.  H.  —  T  !  i
iiiLiii  i.-.  i---*)
  Laut  Gesellschafterbeschluß  vom  15.  März  1912  ist  der  Körsenverein  in  Liquidation  getreten.
Ab  18.  Februar  gelangten  keine  Kursnotizen  mehr  zur  Ausgabe.
        <pb n="710" />
        G  658  2eO

Deutsch-MNeuguinea.

Die  Expedbition  zur  Erforschung  des  Kalserin  Augusta-Elusses
  (Sepik)  “)

Nach  den  bei  der  Neu-Guinea-Compagnie  aus
Friedrich  =  Wilhelmshafen  eingegangenen  Nachrichten,
  die  bis  zum  15.  Mai  reichen,  hat  der
Compagnie-Dampfer  „Siar“  erstmals  die  Expedition
  aufgesucht,  um  sie  mit  allem  Nötigen  zu
versorgen.  Der  Strom  hatte  zu  dieser  Zeit  einen
sehr  hohen  Wasserstand,  etwa  vier  Meter  höher
als  in  der  Trockenzeit,  so  daß  seine  Befahrung

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  57.

 

keinerlei  Schwierigkeit  bot.  Bei  Mondschein  konnte
sogar  nachts  gefahren  werden.  Das  Hauptlager
befand  sich  kurz  oberhalb  des  Dorfes  Malnu,
etwa  235  Seemeilen  im  Innern  des  Landes.
Die  Expedition  war  bei  Eintreffen  des  Schiffes
geteilt.  Ein  Teil  war  etwa  100  Seemeilen  weiter
hinauf  vorgeschoben,  an  der  Mündung  des  Nebenflusses
  Frieda  war  eine  Station  mit  dem  Namen
„Pionierstation“  angelegt  worden.  Der  Gesundheitszustand
  von  Weißen  und  Farbigen  war
gut,  das  Verhältnis  zu  den  Eingeborenen  friedlich.

 

 

 

Rolonialwirtschaftliche  OMitteilungen.

Eine  Dienstreise  in  den  Jabassi-Bezirk

zur  Untersuchung  der  ölpalmenbestände.
Bericht  von  Forstassessor  Reder.
Mit  drei  Abbildungen.

Der  erste  Marschtag  am  2.  Februar  d.  J.  führte
von  Jabassi  bis  nach  Nkongmalang.  Farmland
und  sekundärer  Busch,  der  mit  Clpalmen  durchstanden
ist,  wechseln  miteinander  ab.  Die  teilweise  steile
Hügellandschaft  ist  gur  bevölkert.  Der  angebaute  Kalao
geigt  gute  Fortschritte,  während  der  Gummi  wenig
verspricht.  Der  Boden  ist  der  für  den  gangen  Bezirk
Jabassi  charakteristische  rote  Laterit.

Am  nächsten  Tag  wurde  Bakoto-Binjeng  erreicht:
  dasselbe  Gelände  wie  am  ersten  Tag.  Kakao
zeigt  nur  teilweise  frisches,  gesundes  Aussehen;  die
schlechteren  Partien  stocken  auf  nicht  sorgfältig  ausgewähltem
  Boden.  Die  Gegend  kann  als  reines
Palmenland  bezeichnet  werden,  das  für  Nachzucht  von
Palmen,  nach  den  aufstehenden  Palmen  zu  urteilen,
vorgüglich  geeignet  ist.  Der  graue  Laterit  tritt  neben
dem  roten  Laterit  in  ein  zelnen  Partien  auf.  Ein
Urteil,  welcher  Boden  der  bessere  wäre,  konnte  in  der
kurzen  zeit  des  Durchmarsches  nicht  gefällt  werden.
Die  Bestandszusammensetzung  war  auf  beiden  Böden
ziemlich  gleichmäßig.

Der  4.  Februnar  brachte  die  Karawane  über  den
Nkam.  Auffallend  ist  bereits  hier  die  Erscheinmg,
daß  trotz  der  hohen  Bevölkerungedichte  der  Gegend
sehr  wenig  Leute  am  Wege  selbst  wohnen,  sondern  in
einzelnen  Hütten  im  Busch  verstreut,  obwohl  die
Station  in  ihrem  und  im  Interesse  der  Eingeborenen
darauf  hinwirkt,  daß  die  Leute  enger  geschlossene  Dorfschaften
  bilden.

Nach  der  Uberschreitung  des  Nkam  ist  die  stark
ausgeprägte  Eingelhügelbildung  auffallend.  Die
Olpalmen  treten  bereits  neben  Eingelstellung  in  Gruppen
und  Horsten  auf.

Der  6.  gebruar,  an  welchem  Tage  Fon  Ba  erreicht
  wurde,  geigte  die  ersten  Ölpalmenwälder;  besonders
  anffallend  find  die  reichen  Jungwüchse  von
Palmen.  Reine  Bestände  von  alten  abgetragenen
Bäumen  wechseln  mit  jungen  Horsten  und  reichlich
tragenden  Palmengruppen  ab.  Das  Gebiet  ist,  was
hier  von  besonderer  wirtschaftlicher  Bedeutung,  äußerst
volkreich.

 

Der  nächste  Tag  brachte  reine  Clpalmenwaldungen,
  die  sich,  soweit  der  Harmattan  sreies
Gesichtsfeld  ließ,  nach  rechts  (N  W)  und  links  (80)
ausdehnten.

Am  B.  Februar  wurde  vom  Rastplatz  Fongo  Ngo
abmarschiert  und  das  Grasland  erreicht,  das  nur
stellenweise  Parklandschaft  oder  Steppencharakter  amswies,
  also  beinahe  unvermittelt  beginnt.  Einzelne
Waldinseln  ziehen  sich  besonders  in  den  Tälern  fort.
Die  Olpalme  ist  auch  im  Graslande  teilweise  sehr
häufig.  Nur  zeigt  hier  bereits  in  Fondschn-Fonkini
das  Barometer  eine  Höhe  von  1200  m,  so  daß  trotz
der  Häufigkeit  des  Auftretens  die  geringe  Ertragsfähigkeit
  der  Palmen  erklärlich  wird.

Der  am  10.  Februar  folgende  Marsch  nach
Fondschanda  und  der  dortige  Aufenthalt  an  den
nächsten  beiden  Tagen  zeigte  den  Ubergang  von  Grasland
  in  reine  Olpalmenbestände,  die  von  einzelnen  Baumgruppen
  und  sekundärem  Busch  unterbrochen  wurden.
Hier  muß  die  Tatsache  Erwähnung  finden,  daß  die
ersten  Kerne  aus  dem  volkreichen  Fondschanda-Gebiet
im  Oktober  1909  nach  Jabassi  kamen.  Welche  Mengen
an  Ll  und  Kernen  hier  bereits  verloren  gegangen
sind  und  noch  verloren  gehen,  läßt  sich  nicht  annähernd
angeben.

Der  kräftige  Stamm  der  Fondschanda,  der  schon
den  Typ  des  Sudannegers  zeigt,  weist  mindestens
5000  bis  6000  Männer  auf.  Dem  Oberhäuptling  der
Fondschanda  sind  aus  politischen  Gründen  auch  die
kleineren  Stämme  östlich  des  Makombe  unterstellt.

Der  12.  Februar  (Babetschoa)  war  der  erne
Marschtag,  an  welchem  die  Olpalme  aus  dem  Landschaftobilde
  verschwand.  Das  Auftreten  in  Beständen
hort  mit  einem  Schlage  auf.  Vereinzelte  Eremplare
zeigen  das  Vorhandensein  von  Menschen  an,  die  sie
dahin  gebracht  haben.

Der  folgende  Tag  führte  durch  leichtwelliges
Terrain,  das  abwechselnd  mit  sekundärem  Busch  oder
Grasflächen  bestockt  war.  Der  sandige  Lehmboden
zeigte  auf  Höhen  von  1000  m  und  mehr  bereits  wieder
Gruppen  der  Olpalme,  die  vorher  nur  sporadisch  zu
sehen  war.  Gräser,  Farne,  Sträucher,  Baumgruppen
wechseln  mit  einander  ab.  Teilweise  findet  sich  auch
ebenes  Gelände.  Der  beginnende  primäre  Wald  führt
auf  einem  elenden  Pfade  die  Karawane  mebrere
100  m  tief  von  dem  kälteren  Höhenklima  in  das  heiße
        <pb n="711" />
        G  659  20

Talklima  nach  Fongomo:  eine  interessante  Gegend,
sowohl  was  Landschaft  als  was  Bewohner  anlangt.
Die  Landschaft  erinnert  an  deutsche  Mittelgebirge.
Für  forstbotanische  Arbeiten  böte  sich  hier  ein  ergiebiges
Feld.  Die  Bevölkerung  besteht  jedenfalls  aus  einer
Mischung  von  Sudan=  und  Bantu-Negern.  In  Fongomo
hat  wahrscheinlich  eine  Mischung  der  nach  Süden  zurückgedrängten
  Bantu  mit  eingedrungenen  abgesprengten
Sudan-Stämmen  stattgefunden.  Tiefer  in  das  unzugängliche
  Waldland  folgten  die  auf  höherer  Kulturstufe
stehenden  Graslandbewohner  den  Waldleuten  nicht  nach.

Der  Weitermarsch  führte  über  teilweise  vorzüglichen
Boden,  der  zweifellos.  besonders  in  den  Niederungen,
für  Rakao  geeignet  ist.  Nachdem  ein  kleiner  Urwaldstreisfen
  durchmarschiert  war,  traten  wieder  zahlreiche
Olpalmen  auf,  die  auch  sehr  häufig  die  zeichen  einer
Pflege  aufwiesen.  Die  Bevölkerung  (Kinding)  ist  zahlreich
  und  gehört  zu  den  kräftigsten  Stämmen  des
Jabassi-OGimerlandes.  Die  Bodenkonfiguration  zeigt
kegelförmige  Eingelberge,  auf  deren  nicht  leicht  zugänglichen
  Höhen  die  Eingeborenen  ihre  Farmen  und
Hütten  angelegt  haben.

In  Kinding  ist  auf  den  Rücken  der  Hügel  und
besonders  auf  dem  mit  Farnen  bebauten  Lande  der
dort  zutage  tretende  Laterit,  wie  auf  vielen  weiteren
Strecken,  der  charakteristische  Boden.  Besonders  die
Oberschicht  zeigt  einen  von  jeder  fruchtbaren  Erdkrume
durch  die  Tropenregen  ausgewaschenen  steinigen  Lateritboden,
  der  aber  trotzdem  vorzüglich  gewachsene  Olpalmen
  zeigt.  Ich  erkläre  mir  diese  Erscheinung  mit
der  Tatsache,  daß  die  vielen  kleinen  Faser=  und  Saugwurzeln
  der  Olpalme,  die  im  Bedarfsfalle  in  eine
ziemliche  Tiefe  eindringen  können,  jene  Nährstoffe
aus  der  Tiefe  herausholen,  die  durch  die  schweren
Regenmassen  durch  die  oberen  Lateritschichten  in  die
Tiefe  geführt  und  dort  fein  verteilt  fesigehalten  wurden.
Eine  fruchtbare  Bodenkrümelung,  wie  sie  besonders  auf
anderen  Böden  —  u.  a.  auch  durch  die  Tätigkeit  der
Würmer  —  erfolgt,  konnte  ich  auf  diesem  steinigen
Lateritboden  nicht  konstatieren.  Durch  die  Atmosphärilien
und  den  Einfluß  der  Tropensonne  erfolgt  jedoch  die
rasche  zersetzung  der  oberen  Bodenschichten.

Diesen  in  seiner  oberen  Schicht  ausgebrannten
und  von  den  Regenmassen  ausgewaschenen  Loaterit
zeigte  auch  das  am  17.  Februar  durchauerte  Gebiet
(Boagy.  Farmland,  Farmbusch  verlassener  Dörfer  mit
zahlreichen  lpalmen  wechselt  ab  mit  lichtem  Wald,
in  welchen  Palmen  eingesprengt  sind.

Der  kurze  Marsch  am  folgenden  Tag  führte  durch
lichten  primären  und  sekundären  Wald  in  eine  bis  jetzt
den  Europäern  noch  wenig  oder  überhaupt  noch  nicht
bekannte  Gegend  nach  Ndokobilak  am  östlichen  Ulfer
des  Makombe.  Anscheinend  schlechter  Boden,  geringe
Bevölkerung,  wenig  OClpalmen,  die  nur  an  den  llfern
des  Makombe  zahlreich  auftreten,  sind  charakteristisch
für  das  Gebiet.  Besonders  interessant  ist  hier  meine
Feststellung  vom  Vorkommen  des  echten  Mahagoni
(RNhaya).

Der  19.  und  20.  brachten  einen  Marsch  nach
Ndokomioll,  in  dessen  Nähe  sich  wieder  zahlreiche
Olpalmen,  besonders  Jungwüchse  bestandsweise  zgeigen.

Am  21.  Februar  zeigte  der  Boden  auf  dem  Wege
nach  Nkubunang  in  den  durchschnittenen  Bodenschichten
  die  abwechselnde  Tiese  des  Laterits.  Festes
Gestein,  jedenfalls  Gneis,  steht  an  und  in  gewaltigen
Blöcken  tritt  es  zutage.  Diese  gewaltigen  Blöcke  traten
mehr  und  mehr  zurück,  je  näher  ich  (am  nächsten  Tage,
22.  Februar)  dem  Innbu-Flusse  kam.  Teilweise  besonders
  in  den  Senkungen  am  Innbu  ist  vorzüglicher
Boden  für  Kakao  vorhanden.  Ebenes  Gelände  mit
leicht  ansteigenden  Hügeln,  deren  sekundärer  Busch

 

stellenweise  von  Grasflächen  durchbrochen  ist,  wechseln
miteinander  ab.

Auch  die  folgenden  Tage  (23.  Februar:  Ndokon,
24.,  20.  und  26.  Februar:  Ndokowanenge)  zeigten
dieselben  Bodenerhebungen,  dieselbe  Bestockung  mit
Farnen,  sekundären  Busch  mit  vereinzelten  Olpalmen
und  ganz  kurze  Streifen  primären  Waldes.

Auffallend  ist  hier  das  gesunde  Aussehen

und  das  außerordentliche  Wachstum  der
Palmen  in  Höhen  von  1000  m.  Steile  Berge

mußten  sowohl  am  23.  wie  am  24.  Februar  genommen
werden.

Von  Ndokowanen  nach  Ndokobassaben  (am
27.  Februar)  traten  abermals  Olpalmen  in  Oöhen  von
beinahe  1000  m  auf,  die  als  vorzüglich  im  Wuchs  bezeichnet
  werden  müssen.  Trotz  der  Höhenlage  scheint
auch  der  Ertrag  gut  gu  sein.

Das  gute  Gedeihen  der  Palmen,  der  Anbau  von
Eingeborenen-LTabak  und  das  vorgügliche  Aussehen  der
anspruchsvollen,  den  Boden  aussangenden  Planten
weisen  auf  guten,  nährstoffreichen  Boden  hin.

Die  steilen  Berge,  die  zwischen  Ndokobassaben
und  Ndokobilak  (28.)  überstiegen  wurden,  die  Unwegsamkeit
  des  ganzen  Gebietes  (29.  Februar  und
1.  März),  das  Fehlen  von  jedem  ausgebauten  Weg
oder  Buschpfade  zeigte  sich  auch  am  2.  und  4.  Märg
(Ndokon)  auf  dem  Marsch  nach  Ndokbano.  Eine
Erschließung  der  dort  teilweise  wieder  bestandweise
auftretenden  Olpalmen  ist  nur  durch  Anlage  eines
gangbaren  Pfades  möglich.  Der  Boden  zeigt  nicht
mehr  den  ausgewaschenen  Laterit  mit  der  steinigen
Oberschicht,  sondern  hat  eine  mehr  lehmige  Zusammensetzung.
  Charakteristisch  ist  wieder  die  anßerordentliche
Höhe  der  frei  stehenden  Clpalmen  von  20,  25  und
mehr  Metern.

Typisch  für  die  Gegend,  besonders  für  den  Marsch
am  3.  März,  sind  auch  die  kegelföormigen  Berge,  welche
auf  der  unteren  Partie  gewöhnlich  Farmland,  Farmbusch
  mit  Clpalmen  zeigen,  während  die  Acgetation
nach  oben  in  sekundären  Wald  übergeht.

Erst  am  5.  März  wurden  wieder  günstigere  Bodenverhältnisse
  angetroffen.  Die  steilen  Berge  horen
auf;  ein  Anfang  von  Wegebau  ist  bemerkbar.  Im
Ndokomen-Gebiet  beginnen  auch  wieder  die  Tlpalmenbestände.
  Auf  dem  Marsch  nach  Ndokobangingi
  mehrten  sich  die  LOlpalmen:  eine  sehr  gute
Straße  zeigte  außer  den  zahlreichen,  vorzüglich  angelegten
  Farmen  eine  starke  Bevölkerung:  der  Einfluß
der  Station  und  des  Curopäers  überhaupt  ist  hier
deutlich  bemerkbar.

Am  7.  März  kam  ich  in  Mokunda  an.  In  zweistündigem
  Marsche  durch  die  Landschaften  Ndokobao,
Ndokobeli  wurde  am  8.  die  Station  Jabassi  erreicht.

Durch  diese  fünfwöchige  Reise  im  Jabassi-Bezirk
war  es  mir  möglich,  mich  von  der  wirtschaftlichen  Bedeutung
  dieses  Gebietes  zu  überzgeugen.  Mit  einer
zahlreichen  Bevölkerung  von  schätzungsweise  150  000
bis  200  000  Menschen  gehört  Jabassi  zu  den  volkreichsten
  Begirken  Kameruns.  Der  natürliche
Reichtum  an  Olpalmen  ist  derartig,  daß  er
trotz  dieser  zahlreichen  Bevölkerung  in  den
nächsten  Jahrzehnten  nicht  wird  zur  Nutzung
kommen  können.  Die  Entwicklungsmöglichkeit  des
Jabassi-Begirkes  zeigt  sich  in  der  sprunghaften  Steigerung
der  Steuerleistung.  Im  Jahre  1910  mit  rund  10000.4
beginnend,  steigerte  sich  das  Steuerergebnis  1911  auf
rund  70  000  4.  Im  laufenden  Jahre  sind  bereits
rund  170  000  .  eingegangen.

Ahnlich  wie  in  den  meisten  übrigen  Küftenbe  zirken
ist  auch  im  Jabassi-Begirk  die  archaische  Formation
und  zwar  das  kristalline  Gestein  vorherrschend.
        <pb n="712" />
        660  ꝛ

Daher  jedenfalls  auch  dieselbe  räumliche  Verteilung
der  verwandten  Vegetationszonen,  soweit  man  von
solchen  sprechen  kann.  Tupischer  Urwald  geht  zur
Grenze  des  Kamerunplateaus  nach  Osten  und  hört  —
ausgenommen  kleine  Streifen  —  mit  den  letzten
größeren  Kompleren  am  Dibombe,  Wuri,  Nsake,
Dibambu  auf.  Daran  schließt  sich  der  sekundäre  Wald
mit  Farmland,  Farmbusch,  Clpalmen,  der  in  den
tieferen  Lagen,  besonders  an  den  Flüssen  und  Schluchten,
auch  auf  den  höchsten  Kuppen  und  ganz  steilen  Hängen
wieder  von  primären  Waldpartien  durchbrochen  wird.
An  die  Clpalmenlandschaften  und  den  sekundären  Busch
schließt  sich  landeinwärts  die  Graslandgegend  an,  die
vom  sekundären  und  primären  Busch  meist  durch  eine
Ubergangszone  mit  Parklandschaft=  oder  Steppencharakter
  getrennt  ist.

Die  wichtigsten,  in  diesem  Gebiet  vorkommenden
Kulturgewächse  sind:  Planten,  Makabo,  Kassada,  Jams,
Zuckerrohr,  Bohnen,  Erbsen,  Erdnüsse,  Süßkartoffeln,
Kürbisse:  auf  weiten  Strecken  besonders  in  der  küstennahen
  Gegend,  findet  man  auch  Kokospalmen,  Tabak,
Kalkao  und  Mais,  vereinzelt  Apfelsinen=  und  Zitronenbäume.
  Die  Kautschukanbauversuche  sind  nichtermutigend.
Am  meisten  Ertrag  verspricht  Mais  und  in  einzelnen
guten  Lagen  der  Kakao.  Die  Palme  und  ihre  Produkte,
als  das  wichtigste  Erzeugnis  des  ganzen  Bezirkes,  soll
ausführlicher  behandelt  werden.

Die  Kulturen  zeigen,  daß  die  Bevölkerung  ausschließlich
  aus  Ackerbauern  besteht.  Viehzucht  ist
nirgends  im  besonderen  Maße  vorhanden.  Im  Gegenteil,
  es  mangelt  in  vielen  Gegenden  selbst  an  Kleinvich.
  Durch  die  Art  der  Feldbestellung  wird  ein
Raubbau  verübt,  der  um  so  schlimmer  ist,  als  man
keinen  Dünger  kennt.  Der  Busch  wird  abgeschlagen
und  verbrannt,  darauf  das  Feld  mit  der  Hacke  bestellt.
Dem  Neger  ist  es  gleichgültig,  ob  bei  dieser  Farmanlage
  primärer  oder  sekundärer  Busch  oder  lpalmen
gefällt  werden  müssen,  entscheidend  für  ihn  ist  nur
das  Moment  der  geringsten  Arbeit.  Nur  durch  die
wiederholten  energischen  Ermahnungen  durch  die
Station  wird  hier  einem  zur  Gewohnheit  gewordenen
Unfug  ein  Ende  gemacht  werden  können.  Der  Neger
fällt  am  liebsten  die  jungen  Palmenwüchse  und  den
sekundären  Busch  mit  den  ersten  tragenden  Clpalmen,
denn  diese  verlangen  am  wenigsten  Arbeit  für  die
Anlage  der  Farmen.  Nach  Erschöpfung  des  Bodens
sucht  sich  der  Eingeborene  einen  neuen  Platz  und  brennt
für  seine  neuen  Farmen.  Neben  dem  schädlichen  Raubbau
  dieser  Kulturmethode  darf  jedoch  nicht  übersehen
werden,  daß  nur  durch  diese  Art  der  Feldbestellung
  das  wichtigste  Produkt  des  Bodens,
die  Olpalme,  in  diesen  Mengen  aufkommen
konnte.  DTurch  diese  Wanderwirtschaft  werden  der
primäre  Urwald  und  der  dichte,  den  lpalmen  durch
seinen  Schatten  ebenfalls  schädliche  sekundäre  Wald
niedergelegt  und  günstige  Standortsbedingungen  für
die  Ansamung  der  licht=  und  luftbedürftigen  Olpalmen
geschaffen.

Die  Siedlungsformen  begünstigen  diesen  Umwandlungsprozeß
  von  Buschwald  in  Tlpalmenland.
Man  findet  meist  den  Einzelhof;  soweit  der  Einfluß
der  Station  nicht  reicht,  ist  diese  Einzelsiedlung  sogar
charakteristisch.  Die  Siedlungsform  in  der  Nähe  der
Station  ist  die  Ansiedlung  in  Straßendörfern,  aber
wie  ich  mich  über  zeugen  konnte,  erst  durch  das  direkte
Eingreifen  der  Station  entstanden.

Durch  die  Einzelsiedlung  schützte  sich  der  Waldlandneger
  am  besten  gegen  räuberische  Uberfälle,  denn
die  einzelnen  Hütten  waren  schwer  zu  finden:  teilweise
werden  auch  heute  noch  diese  Einzelhütten  mit  Palisaden
zum  Schutz  gegen  Menschen  und  wilde  Tiere  umgeben.

 

Die  Ausdehnung  der  OClpalmen  findet  durch  diese
Wanderwirtschaft  des  Einzelhofes  eine  große  Verbreitung,
  die  für  den  Jabassi-Bezirk  nur  von  Vorteil
war.  Nach  Norden  geht  die  Olpalme  bis  weit  in  den
Bare=  und  Dschang-Begirk,  im  Osten  ist  sie  durch  das
trockene  Klima  des  Graslandes  mit  seinen  kalten
Nächten  beschränkt.  Auch  die  im  Jabassi-Bezirk  vorkommenden
  Höhenlagen  —  1200  m  —  haben  eine  Ansamung
  der  Clpalmen  nicht  verhindert.  In  Dschang
wurde  sie  in  einer  Höhe  bis  zu  1400  m  festgestellt.

Einige  auf  meinen  sonstigen  hiesigen  Reisen  und
auch  auf  den  in  den  Nachbarkolonien  bezüglich  der
Tlpalme  gemachten  Beobachtungen  seien  hier  angefügt.

Im  allgemeinen  gedeiht  die  Olpalme  unter  sonst
gleichen  Verhältnissen  in  ihrem  klimatischen  Optimum,
das  sie  zweifellos  in  Kamerun  findet,  am  besten  auf
frischen  Böden  (Dibambu,  Abo,  Bomonoy).  In  heißeren
Gegenden,  also  in  abgeschlossenen  Talniederungen.
größeren  Senken,  im  näheren  Küstengürtel  verlangt  sie
frischeren  bis  feuchten,  jedoch  nicht  sumpfigen  Boden.
Auf  moorigen  oder  anmoorigen  Böden  kommt  sie
überhaupt  nicht  fort.

Gegen  ihre  Kältegrenze  zu,  also  in  höheren  Lagen
wie  in  den  Gebirgsgegenden  von  Jabassi,  Dschang
und  Bare,  verliert  sie  das  Feuchtigkeitsbedürfnis  im
Boden;  sie  verlangt  trockeneren  Boden.  Im  wärmeren
Klima  meidet  sie  daher  den  trockenen  Boden,  ebenso
wie  sie  im  kälteren  Gebirgsklima  auf  frischen  oder
feuchten  Böden  weniger  gut  gedeiht  wie  auf  etwas
trockenen  Lagen.

Im  Jabassi-Bezirk  liegt  das  Verbreitungsgebiet,
d.  h.  das  natürliche  Wuchsgebiet  und  das  Optimum,  in
den  tieferen  wärmeren  Lagen  auf  frischen  Böden  oder
an  den  unteren  Hängen,  die  den  von  den  oberen
Partien  durch  die  Atmosphärilien  abgeführten  guten
Boden  angesammelt  haben:  eine  hohe  Luftfeuchtigkeit
bei  entsprechender  Wärme  scheint  manchen  ungünstigen
Standortsfaktor  aufzuheben.

Die  vorhandenen  klimatischen  Daten  über  Jabassi
sind  äußerst  dürftig.  Doch  kann  man  aus  dem  Auftreten
  bestimmter  Holzarten,  die  nur  in  bestimmten
Regionen  gefunden  werden,  einen  Rückschluß  auf  die
klimatischen  und  auch  auf  die  Bodenverhältnisse  zieben.
Für  die  Verteilung  der  Regenmengen  geben  folgende
Zahlen  einen  Anhalt:

Jamar  Februar  März  April  Mai  Juni  Juli
27  71  88  192  291  320  36-4  mma

August  September  Oktober  November  Dezember
359  133  378  89  11  mm

Als  mittlere  Jahresmenge  können  2600  mm  angenommen
  werden.

Die  Beobachtungsreihe  der  Regenmengen,  wie  sie
oben  angeführt  wurde,  kann  nur  als  provisorisches
Resultat  gelten.  Wahrscheinlich  ist,  daß  durch  den
Jabassi-Bezirk  eine  Linic  —  Wald=  und  Graslandgrenze
  führt,  die  auch  annähernd  die  Gebiete
treunt,  welche  verschiedene  jährliche  Regenmengen  und
Regenverteilung  aufweisen.  Man  kann  als  jährliche
Niederschlagsmengen  vielleicht  annehmen:  im  Waldlande
  2000  bis  3000  mm,  im  Graslande  1000  bis
20000  mm.  Während  nun  die  Palmen  eine  größere
Niederschlagsmenge  sehr  gut,  besonders  auf  durchlässigem,
  frischem  Boden  und  in  wärmeren  Lagen  vertragen,
  kann  unter  sonst  gleichen  Bedingungen  ein
hohbes  Maß  von  Lufstfeuchtigkeit  ein  Minus  an  atmosphärischen
  Niederschlägen  bis  zu  einem  gewissen  Grade
kompensieren.  Da  die  Luftfeuchtigkeit  im  trockeneren
Graslande  abnimmt,  wird  der  Mangel  an  Feuchtigkeit
der  erste  Grund  des  Verschwindens  der  Olpalme  im
Osten  sein.  Ein  nicht  zu  unterschätzender  Faktor  ist
        <pb n="713" />
        M  661  2e0

die  Tanubildung,  die  besonders  in  den  höheren  Lagen
einen  wesentlichen  Einfluß  auf  das  Gedeihen  der
Palmen  ausübt.  Auch  die  Grundwasserverhältnisse
spielen  stellenweise  eine  wesentliche  Rolle.

Eine  andere  Frage  vom  allgemeinen  Interesse  ist
auch  die  Sortenauswahl.  Tatsache  ist,  daß  die
OClpalme  in  verschiedenen  Rassen  und  Spielarten  vorkommt.
  Die  eine  Sorte  der  Tlpalmen  bringt  Früchte
mit  dicken  Steinschalen,  wenig  Fruchtfleisch  und  kleinen
Kernen,  die  andere  Früchte  mit  mächtigerem  Fruchtfleisch,
  sehr  dünnen  Schalen  und  verhältnismäßig
großen  Kernen  hervor.  Auch  in  der  LOualität  der
beiden  Ole  besteht  sogar  bei  einzelnen  Individuen  ein
Unterschied.  Durch  sorgfältige  Nachzucht  wird  man
versuchen,  die  nach  Aufbau  der  Frucht  (dünnschalige
Kerne),  Quantität  und  Qualität  des  Oles,  wertvolleren
  Sorten  nachzugiehen.  Die  bisherigen  Versuche
  sind  ganz  unzureichend  und  lassen  noch  kein  Urteil
  zu.  Die  Eingeborenen  geben  an,  daß  eine  von
den  Bakwiri  „Lisombe  lambia“,  in  Duala  „Sombe“,
in  Jabassi  „Lisombe  litong“",  in  Banen  „Nji“  oder  in
Jaunde  „Asom“  genannte  Sorte  mit  dünnschaligen
ölreichen  Früchten  bei  der  Nachzucht  ihre  Eigenschaften
vererbe.  Systemqtisch  durchgeführte  Versuche  müssen
hierin  noch  Klarheit  schaffen.

Diese  Frage  wird  jedenfalls  noch  eine  große  Rolle
im  Anbau  der  Olpalme  spielen  und  in  jenen  Bezirken,
in  welchen  die  Palmen  einen  natürlichen  Reichtum  des
Landes  bilden,  ist  es  Pflicht  der  Verwaltungen,  an  der
Lösung  dieser  Frage  durch  sorgfältig  geleitete  und  kontrollierte
  Versuche  mitguwirken.

Erwähnung  kann  hier  noch  die  Sitte  (oder  Unsitte)
  der  Palmenweingewinnung  finden.  Sie  ist  beinahe
soweit  verbreitet  wie  das  Vorkommen  der  TClpalme
reicht.  Bis  jetzt  hat  jedoch  die  Palmenweingewinnung
zweifellos  noch  keinen  oder  wenigstens  keinen  merklichen
  Einfluß  auf  den  Handel  und  Erport  von  Kernen
und  Cl  ausgeübt.  Wo  es  üblich  ist,  zum  zweck  der
Palmenweingewinnung  die  Palme  umzguschlagen,  muß
diesem  Unfug  energisch  gesteuert  werden.  In  Jabassi
fand  ich  einige  Male  Olpalmen  umgeschlagen,  aus  denen
der  Palmenwein  gezapft  wurde.  Diese  Ausnahmeerscheinung
  faud  auch  ihre  Erklärung:  die  Palmen
mußten  wegen  der  Tracelegung  oder  des  Ausbaues
neuer  Wege  gefällt  werden.

Trotzdem  kommen  auch  sonst  zweifellos  verschiedene
Arten  der  Palmenweingewinnung  vor,  die  den  Tod  der
Palme  zufolge  haben.  In  diesem  Falle,  besonders
wenn  der  Wert  der  Palme  anerkannt  ist,  muß  der
Ubeltäter  bestraft  werden.  Als  Strafe  würde  ich  Befolgung
  des  bei  den  Engländern  eingeführten  Systems
vorschlagen:  Der  Schuldige  hat  eine  größere  Angahl
von  Palmen  zu  reinigen  oder  neue  zu  pflanzen.  Besonders
  bei  einer  notwendig  gewordenen  Bestrafung
von  Dorfschaften  oder  von  Häuptlingen  ist  diese  Art
der  Durchführung  der  Strafe  wegen  ihres  erzieherischen
und  wirtschaftlichen  Wertes  sehr  zu  empfehlen.

Bezüglich  des  Anbaues  der  Palme  sind  die  allgemeinen
  Regeln  des  Waldbaues  unter  Berücksichtigung
der  Biologie  der  Palme  gültig.  Die  Palme  als  ausgesprochene
  Lichtholzart  kann  Schatten  ohne  Nachteil
weder  in  der  Jugend  noch  in  der  Zeit  ihres  Hauptlängenwachstums
  noch  in  ihrem  Alter  vertragen.  Sie
ist  ein  Baum  der  offenen  Landschaft.  Frischer  Boden,
warme  Winde,  große  Luftfeuchtigkeit,  ein  gewisses  Maß
von  Niederschlägen  und  Bodenwasser,  Licht  und  Sonne
gehören  zu  ihren  optimaten  Lebensbedingungen.  Auf
diese  Forderungen  ist  Rücksicht  zu  nehmen,  bei  Beurteilung
  ihres  waldbaulichen  Verhaltens  in  höheren  und
tieferen  Lagen  an  Südwest-,  Nord=  oder  Osthängen
und  bei  verschiedenen  Bodenarten  und  Niederschlags- 



mengen.  Als  durchschnittliche  Baumanzahl  können  pro
Hektar  etwa  150  Stämme  angenommen  werden,  wenn
sie  räumlich  gleichmäßig  verteilt  sind.  Sind  zur  Einrichtung
  von  größeren  Palmenbeständen,  zur  Nutzung  in
reinen  Palmenwaldungen  Durchforstungen  oder  Reinigungen
  nötig,  so  erfolgt  erst  die  Durchforstung,  welche
die  schlechtwüchsigen,  unterdrückten  Eremplare  entfernt.
Die  übrigen  Bäume  sind  zu  reinigen:  diese  Reinigung
geschieht  zugleich  oder  nach  der  Aberntung  der  Früchte
durch  Entfernung  der  Flechten,  Lianen,  Moose,  dürren
Blätter  und  jener  halbde#rren  Blätter,  die  vom  letzten
Jahre  stammen.  Sehr  ratsam  ist  es,  die  bei  der
künstlichen  Nachzucht  und  Pflege  der  Palmen  gemachten
Erfahrungen  gegenseitig  auszgutauschen  oder  in  Fachzeitschriften
  zu  veröffentlichen.  Als  Zwischen=  oder
Hackkultur  für  die  Palmenbestände  eignen  sich  auch  für
den  Jabassi-Bezirk  speziell  besonders  die  Erdnüsse:
sie  bieten  Bodenschutz,  reichern  Stickstoff  im  Boden  an
und  bringen  Gelderträge.  Die  übrigen  Hackkulmren
der  Eingeborenen  sind  teilweise  ebenfalls  in  Zwischenkultur
  zur  Benutzung  des  brachliegenden  Bodens  ohne
Gefahr  für  den  Ertrag  des  Palmenbestandes  verwendbar.
Die  einjährigen  oder  einhalbjährigen  Kulturgewächse,
die  infolge  der  Wechselwirtschaft  der  Eingeborenen
immer  wieder  neue  Flächen  benötigen,  ziehen  ihre
Nährstoffe  in  erster  Linie  aus  den  oberen  Schichten
des  Bodens.  Die  Palme  dagegen  geht  vermöge  ihres
weitreichenden  Wurzelsystems  mehr  in  die  tieferen
Schichten.

Außer  der  künstlichen  Verbreitung  durch  den  Menschen
  sorgen  die  Natur  durch  Sturm  und  Regen  und
die  verschiedensten  Tierarten  (Papageien,  Nashornvögel,
  Affen,  Büffel,  Schweine,  Antilopen,  Leoparden,
Hunde  usw.)  für  die  Fortpflanzung  der  lpalmen.  Die
Verbreitung  der  Palmen  muß  durch  fachmännisch  durchgeführte
  Feststellung  der  Ausdehnung  der  wirklichen
Palmenbestände  und  Anfertigung  von  Wirtschaftskarten
systematisch  erforscht  werden.  Besondere  Hilsomittel
hierzu  geben  die  Routenaufnahmen,  die  nicht  nur  eine
geographische  Aufnahme  allein  des  Weges  darstellen
sollen,  sondern  deren  Hauptwert  gerade  in  der  Festlegung
  der  bestehenden  wirtschaftlichen  Verhältnisse  beruht.
  Für  den  Bezirk  Jabassi,  dessen  wirtschaftliches
Schwergewicht  nur  in  dem  Erlös  der  Olpalmenprodukte
beruht,  ist  gerade  die  Anonutzung  der  Palmenbestände
durch  Fachleute  und  Fabrikbetrieb  neben  der  Trägerfrage
  das  entscheidende  Moment  für  die  günstige  weitere
Entwicklung.

Die  übrigen  Produkte  des  Jabassi-Bezirkes,  die
zum  Verkauf  gelangen,  wie  Elfenbein,  Kakao,  Mais,
OLölger,  auch  etwas  Nautschuk,  sind  im  Vergleich  zu  den
großen  Summen,  welche  ÖOl  und  Kerne  bringen,  ihrem
Werte  nach  verschwindend.

Deutsch-Ostafrikanische  Bank.“)

Die  Zahl  der  in  unsern  Büchern  geführten  Konten
hat  sich  um  58  vermehrt  und  betrug  Ende  des  Jahres
873  gegen  815  am  Anfang.

Der  Reingewinn  hat  sich  um  24  841..4  gegen  das
Vorjahr  gehoben,  doch  genügt  er  nicht  zur  Aufrechterhaltung
  des  letztjührigen  Dividendensatzes,  da  am
Gewinn  die  inzwischen  einge  zogenen  restlichen  25  v.  O.
des  Kapitals  für  ein  halbes  Jahr  teilnehmen.

Der  Gewinn  der  Niederlassung  in  Daressalam
zeigt  einen  Rückgang  gegen  das  Vorjahr.  Das  Minderergebnis
  ist  insbesondere  hervorgerufen  durch  die
Steigerung  der  Unkosten.  Das  Wechselgeschäft  in

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1911.
        <pb n="714" />
        6b662  20

Daressalam  hat  einen  weiteren  erfreulichen  Aufschwung
genommen,  wenn  auch  im  Herbste  ein  Rückgang  sich
bemerkbar  machte,  der  noch  anhält.
Die  Unkosten  in  Daressalam  zeigen  eine  Steigerung
von  rund  21000  .  A  gegen  das  Vorjahr.  Diese  ist  entstanden
  zum  Teil  durch  vermehrte  Aus=  und  Heimreisen
der  Angestellten,  zum  Teil  aber  auch  durch  erhöhte
Aufwendungen  für  die  durch  den  umfangreicheren  Betrieb
  erforderliche  Kontrolle.  Ein  Ausgleich  für  diese
gestiegenen  Kosten  konnte  leider  nicht  in  gewünschtem
Maßze  erzielt  werden.  -
Im  Dezember  hat  die  Handelsbank  für  Ost—
afrika  ihre  Niederlassung  in  Tanga  eröffnet.  Wenn
uns  auch  dadurch  die  Uberweisungen  nach  diesem  Platze
verloren  gehen  werden,  so  dürsen  wir  doch  erwarten,
daß  ein  zusammenwirken  mit  diesem  uns  befreundeten
Institut  uns  weitere  Geschäfte  sichern  wird.
Der  Notenumlauf  zeigte  wieder  eine  befriedigende
Entwicklung.  Mir  sahen  uns  deshalb  veranlaßt,  die
restlichen  25  v.  H.  unseres  Grundkapitals  zum  1.  Juli
des  Berichtsjahres  ein  zu  ziehen,  um  auf  alle  Fälle  bei
weiterem  Steigen  des  Notenumlaufs  gerüstet  zu  sein.
Wie  bisher  waren  in  der  Hauptsache  die  großen  Noten
an  dem  Mehrumlauf  beteiligt,  während  der  Umlauf
der  kleinen  Noten  sich  ungeführ  auf  der  Höhe  des
Vorjahres  hielt.  Leider  hat  sich  die  Ausgabe  der  auf
500  Rupien  lautenden  Noten  vergögert.  Inzwischen
sind  die  Entwürfe  von  den  maßgebenden  Stellen  genehmigt
  und  die  Fertigstellung  der  Noten  in  die  Wege
geleitet  worden.  Vorauosichtlich  wird  gegen  Ende  1912
mit  der  Ausgabe  begonnen  werden  können,  wovon  wir
uns  eine  weitere  Zunahme  des  Notenumlaufs  versprechen.
  Am  Ende  des  Berichtsjahres  waren  insgesam
  3  107020  Rp.  gegen  Ende  1910  2  190  015  Rp.
in  Umlauf.  Die  Kosten  für  die  Beschaffung  nener
Noten  haben  wir  wieder  abgebucht  und  eine  Rückstellung
  für  die  Kosten  der  neuen  500-Rupien-Noten  vorgenommen.

Wie  alljährlich  trat  auch  im  Sommer  des  Berichtsjahres
  rege  Nachfrage  nach  Silberrupien  ein,
der  wir  jedoch  vollkommen  genügen  konnten,  ohne  daß
eine  Notensteuer  zu  bezahlen  war.  Vom  Gonvernement
  wurden  im  Berichtojahr  2  600  000  Silberrupien
ausgeprägt.
Der  Bahnbau  nach  Tabora  ist  derart  gefördert
worden,  daß  der  Schienenstrang  bereits  Ende  Februar
des  laufenden  Jahres  Tabora  erreichen  konnte.  Inzwischen
  ist  der  Weiterbau  der  Bahn  von  Tabora  bis
Kigoma  am  Tanganjika-See  genehmigt  worden,  wodurch
  weitere  große  Gebiete  erschlossen  werden.
Unser  Bestand  an  Wertpapieren  ist  folgender:
3640000.  4  proz.  Preußische  Schatzanweisungen  und
Deutsche  Reichs-Schatzanweisungen  bezw.  Prenußische
Konsols  und  Deutsche  Schungebietsanleihe,

150  000  .  31,  proz.  Prenßische  Konsols  b  zw.  Deutsche
Reichsanleihe,

145  500.%¼  31  proz.  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
Schuldverschreibungen.

Infolge  des  Kursrückganges  unserer  mündelsicheren
Papiere  mußten  wir  leider  6925  .&amp;amp;  abschreiben.  Das
Mobiliarkonto  haben  wir  bis  auf  1  .¾  abgebucht.
Fur  die  im  Jahre  1915  zu  zahlende  Talonsteuer  für
Ausreichung  neuer  Gewinnantceilscheine  haben  wir
wiederum  einen  Teilbetrag  von  3500  .X  zurückgestellt.

*  *
#.

Der  Jahresabschluß  weist  einen  Gewinn  von
212  409.%¼  aus,  der  die  Verlteilung  einer  Dividende
von  §8  v.  O.  gestattet.  Der  Landesfiolus  des  deutschoftafrikanischen
  Schungebietes  erhält  einen  Gewinn- 



anteil  von  52  506  447.  fließen
10  614  .  zu.

In  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1911  stehen  den
Verbindlichkeiten,  nämlich  dem  Notenumlauf  in  Löbe
von  3  107  020  Rupien  =  4  142  693  .2,  den  Kreditoren
in  Höhe  von  3  367  814  und  den  181  113.&amp;amp;  ausmachenden
  Tratten  an  zum  Teil  leicht  greifbaren
Mitteln  gegenüber:  2  595  045  .  Kasse,  58  286  .
Sorten,  607  591  X%  Wechsel,  1  228.  020  .A  Bankguthaben
  und  Debitoren,  39144360  .K  Effekten,  1  402017.6
Lombardvorschüsse.

Dem  Reservesonds

Ostafrika-Kompagnie.)

Unsere  Unternehmungen  haben  sich  auch  im  Jahre
1911  günstig  weiterentwickelt.  Die  Erträge  unserer
drei  Pflanzungen  sind  erheblich  gestiegen.

Pflanzung  Kikwetnu.

Pflanzungen.  Sisal.  Der  zweite  Ersatzschlag
(die  fünfte  Million  Pflaugen)  ist  in  der  Regenzeit
1911,12  ausgepflanzt  worden.  Für  den  letzten  Ersauschlag.
  der  Ende  1912  ausgepflangt  werden  soll,  ist  mit
der  Klärung  bereits  begonnen.  Im  ganzen  waren
Ende  1911  in  Kikwetu  1451  hn  urbar  gemacht.  Davon
standen  1354  ha  mit  Sisal  bepflanzt.  21½  hu  mit  Kokospalmen
  und  Caravonica-Baumwolle  besetzt.  34  ha  entfallen
  auf  Europäcr-Qöfe,  Dörfer  und  Fabrikpläue.
Gärten,  Wege  und  Verladeanlagen.  60  ha  sind  Neuklärung.
  Die  Sisalfelder  entwickeln  sich,  alles  in  allem
genommen,  gut.  Schnittmaterial  war  reichlich  vorhanden.


Der  Erntevoranschlag  (700  Tonnen)  wurde  bis
auf  10  Tonnen  erreicht.  Er  wäre  vollständig  erreicht
worden,  wenn  nicht  unvorhergesehene  Schwierigkeiten
mit  der  Abfallbeseitigung  eine  häufige  Unterbrechung
der  Fabrikarbeit  nötig  gemacht  hätten.

Der  durchschnittliche  Faserertrag  im  Jahre  1911
war  3,1  v.  O.  des  Blattgewichtes,  also  für  die  sungen
Pflanzen  recht  gunstig.  Von  der  Ernte  von  1911
wurden  in  Hamburg  bei  ziemlich  flauem  Markte  etwas
über  678  Tonnen  Prima,  Sekunda  und  Abfallhanf  für
in  Sa.  265  530  .X  verkauft.  1912  hofft  unser  Pflanzungsleiter,
  falls  keine  Betriebostörungen  eintreten.
1500  Tonnen  abliefern  zu  können.

Aguptische  Baumwolle.  —  Var.  Abassi.  —
Auch  in  diesem  Jahre  erfüllte  die  Zwischenkultur  mit
ägyptischer  Baumwolle  in  den  jüngeren  Sisal-Schlägen
ihren  zweck,  die  Reinigungskoften  der  Sisal-Schläge
fast  gang  auszugleichen.  Wir  ernteten  rund  13½  Tonnen
und  erlösten  dafür  zuzüglich  der  Saat  18  355  .K.  Jm
Jahre  1912  werden  etwa  160  bis  170  ha  für  Baumwoll-Uwischenkultur
  in  Frage  kommen.

Caravonica-Baumwolle.  Die  sowohl  in
Kikwetu,  wie  in  Mitwero  angestellten  umfangreichen
  Versuche  mit  der  Caravonica-Baumwolle  haben
gezeigt,  daß  sie  auf  unseren  Böden,  die  nicht  als
eigentliche  Baumwollböden  anzusprechen  sind,  ausreichende
  Erträge  nicht  gibt.  Angesichts  der  gane;
hervorragenden  IOnalität  der  Faser  der  Caravonica
werden  wir  indes  eventuell  mit  der  aus  unseren  Saatrein
  zucht-Versuchen  gewonnenen  Saat  noch  einen  Versuch
auf  schwarzem  Niederungsboden,  der  sonst  als  fur
Baumwolle  geeignet  zu  gelten  pflegt,  machen.

Die  Gesamterträge  von  Kikwein  beliefen  sich
1911  auf  285  311  .  it.

Die  dritte  Corona-Entfaserungs-Maschine
wurde  in  Betrieb  genommen.  Eine  vierte  Corona

wird  Mitte  dieses  Jahres  binausgehen.

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.
        <pb n="715" />
        W  663  20

Die  Beschaffung  der  erforderlichen  Arbeiter  gelang
  zwar  auch  in  diesem  Jahre  noch  ohne  erhebliche
Mühe,  aber  die  im  Norden  der  Kolonie  bestehenden
Schwierigkeiten  fangen  auch  im  Süden  schon  an,  sich
hier  und  da  zu  zeigen.  Auf  dem  Gebiete  der  Arbeiterfürsorge
  ist  Kikwetu  weit  über  die  Vorschriften  des
Gouvernements  hinausgegangen.  Die  Pflanzung  ist
daher  im  allgemeinen  bei  den  Arbeitern  beliebt.

Pflanzung  Mitwero.

Pflanzungen.  Die  Pflanzung  wurde  auf  329  hun
erweitert.  Davon  sind  mit  Kautschuk  37,5  ha  in  der
Pflanzzeit  1907·08,  68,5  ha  1908.09,  70  ha  1900.10,
57  hn  1910/11  bepflanzt.  Die  bisherigen  Caravonica=Versuchofelder
  (50  ha)  wurden  beseitigt.  40  hn  davon
wurden  mit  Rautschuk  bepflanzt,  dazu  46  ha  neu,  so
daß  in  der  Pflanzzeit  1911/12  im  Ganzen  86  hu
Kantschuk  auogepflanzt  wurden.  10  ha  der  Caravonica=Felder
  wurden  mit  Kapok  besetzt.  Diese  96  ha  der
Pflanzzeit  1911  12  wurden  außerdem  mit  äguptischer
Baumwolle  ald  Zwischenkultur  bepflanzt.

Kautschuk.  Mitwero  überschritt  seinen  Voranschlag
  und  lieferte  4332  kg  Kautschuk,  der  in  Hamburg
  zu  guten  Preisen  für  36  615  .K  verkanft  wurde.

Caravonica-Baumwolle.  Bei  Abfassung  des
letzten  Geschäftsberichts  bestand  bei  uns  noch  die  Absicht,
  den  Versuch  mit  Caravonica-Baumwolle  auf
Mitwero  fort  zuseten.  Durch  die  hinterher  eingegangenen
Berichte  unseres  Pflanzungoleiters  wurden  wir  jedoch
dazu  bestimmt,  die  Versuche  anfzugeben.  Ein  großer
Teil  der  Pflanzen  ging  ohne  ersichtlichen  Grund  ein,
andere  kümmerten  sehr  und  alle  hatten  übermäßig
durch  Schädlinge  zu  leiden,  Auch  hier  zeigte  sich
dasselbe  Resultat  wie  in  Kikwetu,  zwar  hervorragend
schöne  Faser,  aber  kein  rentabler  Ertrag  pro  Flächeneinheit.
  Ebenso  wie  in  Kikwetu,  werden  wir  hier
höchstens  noch  versuchen,  wie  sich  die  selbstgezgogene
Saat  auf  Niederungsboden  entwickeln  wird.

Die  Baumwolle  (Caravonica  und  als  Zwischenkultur
  gegogene  äghptische  Abassi  zusammen)  ergab  uns
aus  Wolle  und  Saat  einen  Ertrag  von  5600  ..

Die  Gesamterträge  von  Mitwero  beliefen  sich
nach  obigem  auf  42215  .  M

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  gut.

Pflanzung  Tanga.

Kautschuk.  Der  Pflanzungsleiter
Jahre  1911  mit  durchschnittlich  135  000  zapfreichen
Bäumen.  Der  Ertrag  überschritt  den  Voranschlag  um
über  eine  halbe  Tonne.  Es  wurden  im  ganzen  rund
15  500  kg  zu  134  357  .K  netto  verkauft.  Die  Preise
schwankten  zwischen  8.40.¾¼  und  10,40  pro  Kilogramm.
Der  Kautschuk  unserer  Pflanzungen  erzielte  stets  die
besten  für  ostafrikanischen  Pflanzgungs-Rautschul  gezahlten
  Preise.

Kokospalmen.  WMeitere  20  hn  leichteren  Bodens
zwischen  der  Stadt  Tanga  und  den  Kautschukschlägen
sind  mit  Kokospalmen  besetzt.

Die  Gesamterträge  von  Tanga  belausen  sich
auf  136  689..

Die  Arbeiterverhältnisse  haben  sich  nicht  verändert.
  Wir  konnten  genügend  Leute  erhalten.

*  *#
*

liber  den  Vermögensstand  wird  bemerkt:  Aus
Produkten  der  Pflanzungen  wurden  im  Betriebsjahre
in  Sa.  464  215.X  eingenommen.  Wir  setzen  davon  im
ganzen  für  Betriebskosten,  für  Abschreibungen  und
Zinsen  412  715.  ab.  Mir  schrieben  auf  Gebäude
12  v.  H.,  auf  Inventar  20  v.  H.,  auf  Maschinen  18  bis
20  v.  H.,  auf  Feldbahnen  19  v.  H.,  außerdem  auf

rechnete  im

 

Pflanzungskonto  von  Tanga  und  Kikwetu  rund  43  500.1
ab.  Auch  bei  den  noch  nicht  fertig  ausgebauten  Pflanzungen
  Kikwetu  und  Mitwero  glaubten  wir  es  rechtfertigen
  zu  können,  Unkosten,  die  bis  zum  vollendeten
Ausbau  im  Grunde  als  Wertvermehrung  dem  Pflanzungskonto
  belastet  werden  sollten,  bereits  jetzt  gänzlich
  abzuschreiben.  Die  buchmäßige  Werterhöhung  der
Pflanzungen  Kikwetu  und  Mitwero  gegen  den  vorjährigen
  Bilanzwert  ist  im  wesentlichen  durch  bauliche
und  maschinelle  Einrichtungen  und  neue  Feldbahnanlagen
  verursacht  worden.  Bei  Tanga  erklärt  sich  die
Werterhöhung  durch  Ubertragung  des  auf  die  Pflanzung
entfallenden  Teils  des  Landkontos  auf  Pflanzungskonto.
Auf  dem  Landkonto  bleiben  dadurch  200  000  .K  als
Buchwert  unserer  sonstigen  Grundstücke  in  Tanga  sowie
unseres  Immobilieneigentums  bei  Daressalam  und
am  Kihuhwi-Bach  stehen.  Wir  besitzen  über  35  ha
Bauland  im  inneren  und  äußeren  Stadtbezirk  Tanga,
das  nach  sachgemäser  Schätzung  einen  wesentlich  höheren
Wert  haben  dürfte.

Den  Nettoreingewinn  pro  1911  von  103  128.#%
schlägt  die  Verwaltung  vor,  wie  folgt  zu  verteilen:
zur  ordentlichen  Reserve  10  000  .  .  6  v.  H.  Dividende
auf  1  100  000  MA  =  84  000  „  Aussichtsratstantieme
2312  .K,Vortrag  6815  .7.

1#

*

Die  Bilanz  verzeichnet  unter  den  Aktiven  u.  a.:
Kassa  und  Bankguthaben  52  499.  ,  Wert  der  Pflanzgung
Kikwetu  723  344  &amp;amp;,  der  Pflanzung  Mitwero
132  322  „K,  der  Pflanzung  Tanga  260  823  C.  Die
Debitoren  betragen  1624  A.  Die  gesamten  Verpflichtungen
  bestehen  nur  in  12  761  .K  Rreditoren.

 

*

Westatrinanijch  Pflan  zungs-Gesellschaft
„Victoria“.“)

Das  Ergebnis  des  Geschäftsjahres  1911  ist  trotz
schwieriger  Ernteverhältnisse  und  einer  wenig  vorteilhaften
  allgemeinen  wirtschaftlichen  Lage  im  Schutzgebiet
Kamernn  zufriedenstellend  gewesen.

Victoria-Pflanzung.

Kakao:  Die  ungewöhnlich  starken  Niederschläge
während  der  letten  Regenperiode  vernichteten  einen
großen  Teil  des  Blütenansatzes  und  begünstigten  zugleich
  das  Umsichgreifen  der  Braunfäule.  Infolgedessen
brachte  die  Kakavernte  nur  24312  Sack  zu  je  50  kx-.
mithin  3518  Sack  weniger  als  im  vergangenen  Jahre.
Neuanlagen  in  Kakao  fanden  nicht  statt.  Die  vorhandenen
  Kakaokulturen  umfassen  2523  ha,  von  denen
135  ha  noch  nicht  fruchttragend  sind.  Es  entfällt  somit
auf  den  Hektar  fruchttragenden  Kakaos  etwa  10  Sack
oder  500  kg  des  versandfertigen  Produktes.

Der  Kakaomarkt  wies  gegen  frühere  Jahre  eine
Besserung  auf.  Die  Preise  stiegen  geitweise  bis  zu
58  und  60  MKx  pro  Sack.  Hierdurch  waren  wir  in  der
Lage,  den  Ernteausfall  etwas  audzugleichen.  Der
größere  Teil  unseres  Kakaos  ging  wiederum  nach  dem
Auslande,  wo  er  sich  einer  ständig  zunehmenden  Nachfrage
  erfreut.

Olpalmen:  Die  Ernte  der  Olpalmfrüchte  hatte
ebenfalls  unter  der  Ungunst  der  Witterungsverbältnisse
zu  leiden.  Aus  diesem  Grunde  war  es  nicht  möglich,
die  Zufuhr  von  Rohmaterial  so  zu  steigern,  daß  eine
völlige  Ausnutzung  unseres  Palmölwerkes  zu  erreichen
gewesen  wäre.  Die  Produktion  betrug:  an  Palmkernen
  §85  Sack  zu  je  60  kr,  uan  Palmöl  81  Faß  mit

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.
        <pb n="716" />
        W  664  20

insgesamt  52000  k..  Der  Markt  für  Palmöl  und
Kerne  zeigte  steigende  Tendeng.

Kautschuk:  Das  Ergebnis  in  Kautschuk  entsprach
mit  1274  kg  fast  genau  dem  vorjährigen.  Auch  qnualitativ
hielt  sich  das  Produkt  auf  gleicher  Höhe  und  brachte
Preise,  die  nur  wenig  hinter  denen  für  Paragummi
zurückblieben.  Der  Markt  lag  im  allgemeinen  ruhig.

Alle  Kulturen  zusammengenommen  umnfassen  eine
Fläche  von  3257  ha.

Prinz  Alfred-Pflanzung.

Mit  der  Erschließung  der  3000  ha  Neuland  am
Mowesee  wurde  inzwischen  begonnen  und  eine  Pflanzung
mit  selbständiger  Verwaltung,  unter  dem  Numen  „Prinz
Alfred-Pflanzung",  ins  Leben  gerufen.  Es  gelang
noch  während  des  Berichtsjahres  693  ha  Urwald  niederzuschlagen,
  die  in  diesem  Jahre  sämtlich  unter  Kultur
gesetzt  werden  sollen.  In  erster  Linie  sind  hierfür
Kakao  mit  Hevea  als  Zwischenkultur,  ferner  Olpalmen
mit  Kassee  vorgesehen.  Wir  beabsichtigen,  soweit  angängig,
  diese  3000  ha  aus  Betriebsüberschüssen  für
unser  Unternehmen  nutzbbar  zu  machen  und  hierdurch
Reserven  für  die  Zukunft  zu  schaffen.  Zur  Bestreitung
der  Baukosten  pro  1912  sind  in  der  Bilanz  165.000  .K

zurückgestellt  worden.
r—  r—
—

Bilangz.  Die  unter  Bilanz  Aktiva  erscheinenden
Effektenbestände  setzen  sich  zusammen  aus:  110  000  4
3½  0%  Preußische  Konsols  und  40  000.,.  ¼  3½0%  Deutsche
Reichsanleihe.  Ferner  stehen  u.  a.  zu  Buch:  Landbesitz
mit  812  061  „J.  Victoria-Pflanzgung  mit  2000  000  .#K,
Bahnanlagen  mit  900  000  .f,  Prinz  Alfred-Pflanzung
mit  112  272  A,  Kasse  mit  21  877  .¼7,  Bankguthaben
mit  1  043  362  .K.,  Debitoren  mit  83  141.4.  Demgegenüber
  betragen  die  Verbindlichkeiten  1  212  844  .4,
darunter  900  000  .“  Obligationenschulden.

Alle  für  die  Victoria-Pflangung  direkt  oder  indirekt
aufgewendeten  Mittel  sind  aus  dem  Betriebe  bestritten
worden,  während  die  Aufwendungen  für  die  Errichtung
der  neuen  Prinz  Alfred-Pflan  zung  unter  den  Aktiven
erscheinen,  denen  die  hierfür  vorgesehenen  Rückstellungen
gegenüberstehen.  Das  Berichtsjahr  brachte  einen
Bruttoüberschuß  von  731  579  .KF,  hier  zu  Vortrag  aus
1910:  203  218.4¾  zusammen  934  797  .  Die  Verwaltung
  schlägt  vor:  62  798  1¼  abzuschreiben,  darunter
1758  .K  auf  Debitoren,  eine  weitere  Rückstellung  zur
Erschließung  der  Pring  Alfred-Pflanzung  zu  bilden  mit
165  000  .,  ferner  zurückzustellen  für  Talonsteuer
10  100  M“,  so  daß  ein  Gewinn  von  696  598.“  zu
nachstehender  Verwendung  verbleibt:  450  000  M.  =
15  v.  H.  Dividende,  37  338  Tantieme  an  den  Aufsichtsrat,
  8025.KM  Gratifikationen  an  Beamte,  201  235.6
Vortrag  auf  neue  Rechnung.

Deutsche  Samoa  -Gesellschaft.“)

Kakao-Pflanzungen.

Unsere  Tapatapao-Pflanzungen  haben  durch  den
Ankauf  der  früheren  Müllerschen  Pflangungen  Talimatao
  und  Alisa,  eince  wertvolle  Bereicherung  erfahren.


Tapatapao.  Die  Parzelle  von  25  Acres  (10,  12ha),
welche  uns  im  letzten  Jahre  so  viel  Mühe  machte,
konnte  im  Berichtojahre  mit  Aufwendung  weiterer
Unkosten  klargehalten  werden,  so  daß  der  Ertrag  aus
dieser  Parzelle  sich  von  1951  Pods  (=  etwa  150  kg
per  25  Acres)  in  1900  auf  31  102  Pods  (—  etwa  1000  kt
per  25  Acres)  gesteigert  hat.

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1911.

 

Außerdem  sind  weitere  8  Acres  (3,23  ha)  mir  1680
Kakaobäumen  (Cenlon)  angepflanzt,  ebenso  die  Fehlstellen
  in  den  westlichen  Ceylon-Beständen  ersetzt.  Die
Bäume,  welche  die  Uberwucherung  und  Vernachlässigung
überstanden  haben,  erholten  sich  gut  und  sahen  gegen
Ende  des  Jahres  vielversprechend  aus,  ganz  besonders
die  im  westlichen  Teil  sich  befindenden  Ceylon-Bäume.

Anderseits  haben  auf  unserem  Territorium  der
Kakaokrebs  sowie  andere  Kakaoschädlinge  bedeutend
mehr  Opfer  gefordert  wie  im  Vorjahre,  denn  es  wurden
durch  jene  Schädlinge  vernichtet:  1093  Bäume  durch
Rindenfäule  (Rakaokrebs),  1181  durch  Ameisen,  1885
durch  Limumea  und  256  durch  andere  Schädlinge,  zusammen
  4415  Bäume,  ein  Verlust,  der  um  so  schmerzlicher
  empfunden  wird,  als  es  sich  in  fast  allen  Fällen
um  beinahe  volltragende  Bäume  gehandelt  hat,  so  daß
diese  Verluste  nahezu  einen  Ausfall  von  20  Acres
(8,09  ha)  volltragender  Kakaobäume  bedeuten.  Leider
dürfte  das  weitere  Umsichgreisen  des  Rakaokrebses  auch
im  laufenden  Jahre  nicht  ausgeschlossen  sein.

Da  aber  alle  Fehlstellen  noch  vor  Jahresschluß
nachgepflanzt  werden  konnten,  hat  sich  der  Baumbestand
unserer  Pflan  zung  Tapatapao  (121000  Bäume)  trotdem
um  2671  Bäume  vermehrt,  und  betrug  am  Ende  des
Berichtsjahres  123671  Bäume.  Von  den  2671  Bäumen
sind  1680  Nachpflanzungen  und  991  Neukulturen,  deren
Ernteerträgnisse  erst  in  späteren  Jahren  zu  erwarten
sind.  Durch  diese  Neukulturen  wurde  unser  umier
Kultur  befindliches  Areal  um  5  Acres  vergroößert.
Außer  den  neugepflanzten  991  Forastero-Bäumen
wurden  auch  einige  Kokospalmen  angepflanzt.

Von  den  unter  Kultur  befindlichen  218,78  ha
(540,6  Acres)  Tapatapaoland  sind  nur  59,37  ha  (146,)
Acres)  als  volltragend  zu  bezeichnen,  mit  etwa  700  ke
trockenen  KRakaos  auf  1  ha  (250  bis  300  kg  auf  1  Acrel.
Weitere  76,89  ha  (190  Acres)  sind  erst  in  den  Ernieanfängen
  mit  etwa  400  bis  500  kux  auf  1  ha  (150  bis
200  kk  auf  1  Acre).  Die  verbleibenden  82,52  ha
(203.9  Acres)  sind  noch  nicht  oder  nur  erst  in  geringem
Umfange  zur  Ertragossähigkeit  gelangt.

Talimatao  und  Alisa.  Diese  Milllerschen
Pflan  zungen  umfassen  23  567  Bäume,  und  zwar  19  561
Kakao-,  3506  Palmen=  und  500  Kautschukbäume.

Ernteergebnisse.  Das  Ernteergebnis  unserer
Kakaokulturen  auf  Tapatapao,  Talimatao  und
Alisa  erreichte  97,2  Tons  einschließlich  des  für  Saatzwecke
  auf  den  eigenen  Pflanzungen  verwendeten  und
an  andere  Pflan  zungen  zu  dem  nämlichen  Zwecke  verkauften
  Kakaos.  In  Rücksicht  auf  die  außergewohnliche
  Trockenperiode  des  Jahres  1911  und  den  durch
die  Schädlinge  hervorgerufenen  Auefall  volltragender
Bäume  kann  jenes  Resultat  wohl  als  günstig  bezeichnet
werden.  Alles  in  allem  berechtigt  der  Stand  unserer
Kakaokulturen  zu  Hoffnungen  auf  steigende  Erme“
erträgnisse  im  Jahre  1912,  vorausgesetzt,  daß  die  velschiedenen
  Kakaoschädlinge  uns  ferner  nicht  zu  sehr
heimsuchen  und  normale  Witterung  herrscht.

Kautschukkulturen.

Hier  schreitet  die  Entwicklung  langsam  vorwärts,
soweit  es  sich  um  die  älteren  Bestände  handelt.

Bei  den  im  Jahre  1909  auds  Ceylon  importierten  und
drüben  angepflanzten  Heveen  macht  unsere  Pflanzungsleitung
  jetzt  die  Erfahrung,  daß  ein  großer  Teil,  weil
zu  tief  im  Schatten  der  viel  älteren  Kakaobäume
stehend,  nur  langsam  anfkommt,  werhalb  es  sich  empfiehlt,
  bei  eventnellen  späteren  neuen  Kulturen  die
Hevea-Pflänglinge  mit  dem  Nakao  zugleich  anzupflanzen.
Zapfversuche  wurden  1911  noch  nicht  vorgenommen.

Angesichto  der  Bestrebungen  zur  Emanzipation
vom  Kantschuk  durch  Schaffung  künstlichen  Kautschule
        <pb n="717" />
        G:.  665  2C

befleißigen  wir  uns  in  unseren  Kamschukkulturen  einer
gewissen  Zurückhaltung,  zumal  alle  Hebel  in  Bewegung
gesetzt  werden,  auch  dem  sSynthetischen  Produkt  nach
und  nach  die  ihm  gebührende  Stellung  auf  dem  Weltmarkte
  zu  erringen,  während  anderseits  die  Synthese
des  Kautschuks  nach  den  Feststellungen  von  autoritativer
Seite  schon  jetzt  einen  Triumph  der  chemischen  Wissenschaft
  darstellt.
Arbeiterverhältnisse.

In  den  letzten  Tagen  des  Dezember  kam  der  seit
langer  Zeit  erwartete  neue  Chinesentransport  in  Samoa
an:  bedauerlicherweise  nicht  in  dem  Umfange,  wie  beordert,
  so  daß  wir  uns  mit  etwa  drei  Viertel  der  erwarteten
  Kulis  begnügen  mußten.  Nach  den  neneren
Bestimmungen  stehen  die  jetzt  angeworbenen  Kulis
unter  deutschem  Rechte.  Leider  liegt  nach  den  schon
gemachten  Erfahrungen  die  Gewißheit  vor,  daß  diese
Gleichstellung  der  Kulis  mit  weißen  Arbeitern  für  alle
Pflanzer,  welche  Chinesen  beschäftigen,  sehr  ungünstige
Folgen  zeitigt  und  in  vermehrtem  Umfange  auch  für
die  Zukunft  zeitigen  wird.

Warengeschäft.

Das  Warengeschäft  hat  sich  im  Berichtsjahre
merklich  ungünstiger  als  im  Vorjahre  gestaltet.  Deshalb
  sahen  wir  uns  genötigt,  das  darin  investierte
Kapital  nach  und  nach  zu  verringern,  was  bis  Ende
Dezember  im  Umfange  von  30  000  Mark  erfolgte,  in
der  Absicht,  die  flüssigen  Mittel  in  erster  Linie  unseren
Kulturen  zuguwenden.

Unser  Anteil-Kapitalkonto  hat  sich  um  60  800  .#
erhöht,  nachdem  zugunsten  desselben  58  800.  in  Anteilen
  den  Müllerschen  Erben  gewährt  find  und
2000  Herrn  Rechtsanwalt  Marggraff  als  nachträgliche
  Entschädigung  anläßlich  der  ersten  Ausreise
in  Anteilen  überlassen  wurden.  Von  dem  Jahres- 



überschuß  von  16  014.4  sollen  14  000.K  einem  Reservekonto
  zugeführt  und  2014  K  auf  neue  Rechnung  vorgetragen

  werden.
1

r—

Die  von  den  Erben  des  verstorbenen  Müller
angekauften  Pflanzungen  Alisa  und  Talimatgo  sind
zu  verhältuismäßig  günstigen  Bedingungen  in  den
Besitz  der  Demschen  Samoa-Gesellschaft  übergegangen:
und  zwar  insofern  auch,  als  die  Alisa-Pflanzung  an
den  Tapatapao-Besitz  unmittelbar  anstößt  und  von
diesem  aus  leicht  verwaltet  werden  kann,  während  die
Talimatao-Pflanzung  zwar  in  einiger  Entfernung
von  Tapatapao  liegt,  aber  unter  einem  chinesischen
Aufseher  auch  ohne  Schwierigkeit  zu  bewirtschaften  ist.

Die  Pflanzung  Talimatno  ist  rund  28  Acres
groß,  von  denen  24  mit  Kakaobäumen  bepflanzt  sind,
während  die  übrigen  4  auf  Hausareal,  Garten  und
Weide  kommen.

Der  Kaufpreis  betrug  82  000  .  4,  von  denen  wir
58  800  .  in  Anteilen  unserer  Gesellschaft  al  pari  erlegten
  und  23  200  in  auf  die  Pflanzungen  eingetragenen
  Hypotheken  übernahmen.  Die  neuerworbenen
  Pflanzungen  haben  dank  der  energisch  eingeleiteten,
  sorgsamen  Reinigungsarbeiten  schon  in  den
neun  Monaten  des  Berichtsjahres  seit  ihrer  Übernahme
  in  erfrenlicher  Weise  zu  unserm  Gesamtergebnis
beigetragen.

1#  6

In  der  Bilanz  figuriert  u.  a.  das  Konto  Apia
mit  174600  .,  Pflanzungskonto  Tapatapao,  Tali—
matao  und  Alisa  mit  643  751  JM.  Bankguthaben  in
Berlin  mit  19  450  .“,  Debitoren  schuldeten  in  Apia
14  163  .%¼  in  Tapatapao  usw.  1239  .K  in  Berlin
1797  .  A,  während  Kreditoren  in  Apia  20  4600  .f.  in
Tapatapao  usw.  3479  .  und  in  Berlin  9750  .X  zu
fordern  hatten.

—  —
—  —
—  —

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Die  Entwichlung  der  britischen  Coldkhüfte  1910.

Das  Jahr  1910  brachte  einen  bemerkenswerten
  Fortschritt  der  Kolonie  insbesondere  auf
finanziellem  Gebiete.  Die  Einkünfte  der  Kolonie
waren  höher  als  je  zuvor.  Sie  überstiegen  die
Ausgaben  um  81.771  Pfund  trotz  einer  hierbei
mit  eingerechneten  außerordentlichen  Zahlung  von
134  380  Pfund  an  das  britische  Reichsschatzamt.
Außerdem  wurde  die  Anleiheschuld  der  Kolonie
durch  Amortisation  in  Höhe  von  13  374  Pfund
auf  149  380  Pfund  verringert.

Die  wirtschaftliche  Entwicklung  der  Kolonie
zeigte  sich  in  einer  vermehrten  Bergwerkstätigkeit,
in  der  fortschreitenden  Ausdehnung  des  von  den
Eingeborenen  angebauten  Ackerlandes  und  demgemäß
  in  einer  beträchtlichen  Zunahme  des  Scehandels,
  der  einen  Wert  von  1  086  275  Pfund
erreichte.

Die  Entwicklung  wurde  etwas  gehemmt  durch
einen  Ausbruch  des  gelben  Fiebers  in  Seccondee
in  den  Monaten  April  und  Mai.  Seccondee
mußte  infolgedessen  als  verseuchter  Hafen  erklärt
und  unter  Quarantäne  gestellt  werden.  Obwohl
Seccondee  der  Ausgangspunkt  der  nach  dem

 

Innern,  nach  Coomassie,  führenden  Eisenbahn  ist,
gelang  es  doch,  den  Ein=  und  Ausfuhrverkehr
durch  Umgehung  von  Seccondee  aufrecht  zu  erhalten,
  indem  eine  Verbindung  vom  Hafen
Chama,  10  Meilen  östlich  von  Seccondee,  nach
Ashieme,  der  nächsten  Eisenbahnstation  hinter
Seccondee,  hergestellt  wurde.
(CTolonial  Reports  Nr.  688.)

 

Hahaoo-RKusfuhr  aus  der  Dominihanischen  Republih
Januar  bis  Kpril  1912.7)

April  1912  Jannar  bis  April  1012
Bestimmung  S  8  ku
Ver.  St.  von
Amerika  1  478  480  298  069  3  769  474  757828
Deutschland  116  096  29  232  872  786  174  751
Frankreich  167  847  833  601  870  114  173  110
England  —  —  47293  10  1470
And.  Länder  —  —  4500  1  031

 

Im  ganzen  1  792  423  360  902  564  167  1117  190
Im  Vorjahr  1  923  233  388  761  6632  703  1295  412
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo  vom  28.  Mai  1912.)

—  “

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  555.
        <pb n="718" />
        W  666  20

Verwertung  des  im  Sudan  gewonnenen  Brennmaterials
  (Suddit))

Das  Kaiserliche  Konfulat  in  Cairo  berichtet:

Die  technische  Ausnutung  des  Suddgebiets  im
Sudan  am  oberen  weißen  Nil  hat  weitere  Fortschritte
gemacht.

Die  Fabrik  für  die  Briketts  wird  jent  in  Malakal
am  oberen  weißen  Nil  errichtet.  Dies  ist  ein  neuer
Ort,  der  zum  Sitde  der  Provinz  „oberer  weißer  Nil“
ausersehen  ist.  Die  nun  gewonnenen  Briketts  sind
sesier  und  stärker  gepreifu  als  die  früher  hergestellten.
Die  Fabrik  soll  im  Oktober  oder  November  arbeiten.
Es  wird  zunäch'st  mit  einer  jährlichen  Lieferung  von
50  000  gerechnet,  allmählich  soll  der  Betrieb  ausgedehnt
  werden.

Neuerdings  stellt  die  Gesellschaft  auch  Kohlen
aus  diesem  Snddit  her.  Die  belgische  Regierung,  die
für  die  Kongokolonie  Kohlen  braucht,  hat  sich  mit  der
Gesellschaft  in  Verbindung  gesetzt  und  will  ihr,  wenn
die  Nachprüfungen  günstig  find,  für  den  Kongo  eine
Konzession  geben.  Diese  neue  Kohle  soill  einen  sehr
guten  Brennwert  haben,  auch  völlig  schwefelfrei  sein.

Ferner  ist  es  der  Gesellschaft  auch  gelungen,
Papier  aus  dem  Brikett  zu  gewinnen.  Die  Gesellschaft
  sucht  derhalb  noch  weitere  Mittel,  um  einc  besondere
  Papierfabrik  zu  errichten.  In  ihr  soll  aber
das  Papier  nicht  auf  dem  Umweg  über  die  Brikeints,
sondern  unmittelbar  aus  den  Stengeln  der  Flunßpflange
selbst  gewonnen  werden.  Das  Papier  soll  ebenso  gut
sein  wie  das  beste  Lumpenpapier,  im  übrigen  aber  die
Eigenschaften  von  Holzpapier  haben,  so  daß  die  Unternehmer
  boffen,  in  10  bis  15  Jahren  die  Papierlieferanten
  der  ganzen  Welt  zu  sein.

Die  Anßenfasern  der  Pflanze  müssen,  um  gutes
Papier  zu  geben,  entsernt  werden.  Versuche  sollen
unn  ergeben  haben,  daß  diese  Fasern  sich  sehr  gut  zu
Seilen  und  Stricken  verarbeiten  lassen.  Es  wäre
also  die  dentbar  besie  Ausnntzung  des  Rohmaterials
geboten.  Auch  hiermit  hofft  die  Gesellschaft  in  nicht
zu  langer  1seit  fabrilmäßig  beginnen  zu  konnen.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  855.

 

Endlich  haben  die  Versuche  auch  die  Möglichkeit
ergeben,  das  Suddit  zu  Holz.  Brettern,  Planken
und  dgl.  zu  verarbeiten.  Die  Nutbarmachung  dieser
Möglichkeit  ist  aber  für  die  nächste  zeit  nicht  vorgesehen.

Vermischtes.
Belgischer  Kongo.

*  Einsetzung  einer  Kommission  zum  Schutne
der  Eingeborenen.

Durch  Königliche  Verordnung  vom  1.  Juni

d.  Js.  ist  eine  Kommission  zum  Schutze  der
Eingeborenen,  bestehend  aus  zehn  Mitgliedern,
unter  dem  Vorsitz  des  Generalstaatsanwalts  beim
Appellationsgericht  in  Boma,  eingesetzt  worden.
Die  Mitglieder  setzen  sich  zusammen  aus  dem
Generalgouverneur,  drei  Direktoren  von  großen
Unternehmungen  und  sechs  Vertretern  von  verschiedenen
  Missionsgesellschaften.  Dem  Präsidemen
und  dem  aus  der  Mitte  der  Kommission  zu
wählenden  Schriftführer  steht  ein  vom  Generalgouverneur
  zu  bestimmender  Beamter  der  Kolonie
mit  beratender  Stimme  zur  Seite.  Der  Präsident
unterbreitet  alljährlich  durch  Vermittlung  des
Kolonialministers  dem  Komitee  einen  Sammelbericht.
  Der  Präsident  und  die  übrigen  Mitglieder
  der  Kommission  erhalten  für  jeden  Sitzungstag
  ein  Tagegeld  von  100  frs.,  ferner  freie  Reise
von  ihrem  Wohnort  in  der  Kolonie  zum  Sitzungsort
und  freie  Station  auf  dem  Wege.  Die  Kommission
bestimmt  ihre  Geschäftsordnung,  die  aber  der
Genehmigung  des  Generalgouverneurs  unterliegt.
(Bulletin  officiel  du  Congo  Belge  Nr.  12

vom  20.  Juni  1912,  S.  566.)

 

 

 

Koloniale  Literatur.)
XIV.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sieh  die  rdaktion  durchuns  vorliehält.,  Werden  unter  Keinen  Umständen  zurickuel##ant.

I.  Kolonialwesen.  Koloninlpolitik  und
Koloninlwirtschuft  im  allgemeinen.
Annnnire  agricolC.  Ccommerecial  et  industriel  des
colonies  franecnises  et  paxs  cde  protéctorat.  l9I2.
(Annunire  (olominl)  lris:  Aluministration  dle  lIALnunir#t
  1912.  1355  S.  5D0.  1
*  Graund  Annnaire  gnernl!  de  ’lnrie,  de  ln  Tunisxie
  ct  du  AMlane  l91z.  Gd.  Lar  Fonlann  frü#res.  PDuris:
Icnruccis  1012.  (#eir.  ——  2
Cuix.  thert  de:  Un  premier  programme  d'  netion
marocaine.  I.Afridue  frauç.  6  (1912)  20.0—208  #
Jahrbuch  ülter  die  dentschen  Ko#loniten.  IIrag.
von  Karl  Schneiler.  A.  1  Bililn.  (Thotograr.)  von

"*)  Iin  dleser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
VVeoetematidch  krordnuet  mitaseieilt.  Mit  cinem  '  Gind  die  Titel
der  Werke  beichnet.  welche  bei  der  Redauktion  des  Kolonialblattes
  einginten;  mit  einem  e  disjenigen.  Walche  Känflich  erworben
  Nurden.

Der  Verlug  erklürt  Sieh  gern  rur  Annanhm  unf!
Weiterbelöräl  runu  dersenikgen  Werke  derrit,  welche
als  Revenstohse#####mpilure  der  zur  Aufnahme  in
G1i1.  Verzrichnis  ihm  zugeschickt  verilen.

 

Kamerun  u.

F.  Wohllumnnn.  1  Uhersichtskame  von
BaclKer

1  Ubersichlekarte  von  Afriku.  5.Jx.  Essen:
1912.  231  S.  5.  P.  1

DPritz.  Karl:  Die  volkswirtschaftliche  Entwick-—
lungeiendenz  in  Enpien  und  im  englisch-rplischen

Sudlan.  Kolon.  Abhandl.  52  56  (1012).  5
*  Wirth.  Albrecht:  Unsere  Kolonialwirtschritt.
l[#andel  u.  Industrie  1072  (1912)  ff.  3
ZLorpfl.  (iottfried:  Der  deutsch-engl.  (icgensatz  in
der  Weltwirtschaft.  Xord  und  W  154  (1012)
98.  (7

.

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

*  Mancini.  Jnles:  Bolivar  et  lemancipation  11.—
Colonies  Cspagnoles  des  origines  à  1515.  Abcc1  partrait
  .  ..  laris:  Perrin  &amp;amp;  C(’o  1912.  606  S.  6.4“.  Ö0.  38

III.  deographie.  Reisebeschreibungen.

Ethnologie.  Archäologie.
Almeidn,  Jodo  de:  Sul  dlAngola.  Luclatorio  de
um  60erno  de  distrito.  (1908—1910).  (Il.  Abb.  u.
        <pb n="719" />
        W  667  20

Kart.).  Lisbon:  1912.  Trp.  Annunrio  commerc.  XIX.
618  S.  19,50  %  80.  *

Cnlonne  Benufnict.  A.  de:  Etucdes  Bakango  (Jotcs
de  scciologie  Colonialec).  Postiace  de  E.  W  nsweiler.
(Acc  ilustr.)  LTirze:  Thone  1912.  152  S.  5.4.  80.  lO

*  Du  Tolt,  S.  J.  Rhodesina.  Pust  and  present.
With  16  illustr.  London:  Heinecmann  1990  ".
XV.  218  S.  So.  L

*Erkert.  Max:  Deutsche  Kulturgeographie.  Zum
Selbstunterricht  und  abschliclienden  geographischen
U/nterricht  auf  li#telschulen  und  höheren  L#ehranstalten.

Halle  a.  d.  Sanle:  Schrocdel  1912.  VIII,  288  S.
3.20  „M.  50.  *

Emhlr.  J.:  La  mission  Alnrchand.  Journal  de
route.  Toüur  du  monde  25  (1912)  ff.  (13

Hayem,  Emile:  Quelgues  Scmaines  au  Aa##cc.
France-Espagne.  Ourr.  orne  de  nombr.  phoetogr.
Paris:  Basset  (1912).  62  S.  50.  14

*  Kitsching,  A.  L.:  On  the  backwates  of  the  Nile.
Studies  of  some  child  races  of  Central  Afri-a.  With
56  illustr..  London,  Leizmic:  T.  Eisher  Unwin  1912.
XXIV,  295  S.  13.5..  80.  15

Miehlels,  Alb.:  Xotre  Colonie.  ((iéogruphie  et
Notice  historiqne.  Be  éd.  Bruxelles:  Mertens  1912.
200  S.  2  F.  P.  16

*  Les  tribus  de  list  de  Fez.  Renseign.  col.
6  ff.  (1912.)  (Supplüm.  &amp;amp;  L  Afrique  française  1912
Jr.  6).  (1

Wollaston,  A.  F.  R.:  Prgmies  &amp;amp;  Papuans.  The
stone  age  to-day  in  Dutch  Ne  (zminen.  With  app.
br  W.  R.  COgilrie-(iram  Iu.  a.]  With  ill.  and  maps.
London:  Smith.  Elder  &amp;amp;  Co.  1912.  XXIV,  352  S.  20.  i8

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*Bequnert,  J.:  Dcouverte  d’un  hrmenoptere  endoparnsite
  des  pupes  de  glossina  palpalis.  Revne  zool.
afr.  Vol.  1  (1912)  2%  1—272.  l19

"*  Boulenger,  (i.  A.:  Létat  present  de  nos  connaissances
  sur  la  faune  ichtyologienne  du  hussin  du
(ongo.  Revne  20o0ol.  afr.  Vol.  1  (1912)  12—21.  20

»Conrt,  Em.:  La  scction  des  sciences  haturelles  du
musce  du  Congo  belge.  Revue  zool.  afr.  Vol.  1  (1912)
1  —I1.  [21

*  Forcl.  A.:  Fourmis  dAfri#ne.  surtont  du  muscée
4u  Congo  belge.  Rerne  200l.  afr.  Vol.  1  (1912)  2°1—
283.  122

*  Grurel,  A.:  Les  langonstes  de  la  cote  occidentale
I/Airique.  Ner  ue  zool.  fr.  Vol.  1  (1912)  111  1#.I/I.  23

*  Lerlche,  Maurice:  Les  Poissohs  des  couches  du
Lunlahn  (Congo  belpey.  (Avecr  2  planches.)  Rerne  zool.

afr.  Vol.  1  (1912)  190—197.  les
*  Moser.  J.:  Nene  (hetoniden  vom  belgischen  (ng#0.
Rerne  2001.  ufr.  Vol.  1  (1912)  132—1)35.  25

*FPoppins.  B.:  Die  afrikanischen  Arten  der  Aliriden-Cattung
  llelepcltis  sign.  Revne  2001.  fr.  Vol.  1
(1912)  38—15.  les

Revue  zoologique  ufrienine.  PDulil.  sSous  In  dirertion
de  H.  Schomeden.  Vol.  1  faugc.  1.  2.  Brugolles:
Alisch  &amp;amp;  Thron  1911.  80o0.  27

*  Ris,  F.:  Zwci  neue  afrikanische  Arten  der  Libel—
luinen-(inttung  Orthetrun.  Rerue  2001.  aufr.  Vol.  1
(1912)  125.—1.31.  28

*Santschi.  F.:  Nouvelles  fonrmis  u  Congo  et  du

Benguca.  Reruc  200.  nfr.  Vol.  1  (1912)  201.  21.  •29
*  Schouteden,  H.:  Leldphant  hain  du  (ongo.  (Auce

2  Panche)  Revue  zool.  afr.  Vol.  1  (1912)  222—229
287.  30
Schonteden,  H.:  Les  insecten  nuisibles  aux  plantations
  en  Afri#ine.  (Avcc  illustr.)  Rerue  200l.  afr.
Vol.  1  (1912)  560.  77.  31

 

*  Schonteden,  H.:  Le  Rhinocéros  blanc.  Rerne
z00l.  afr.  Vol.  1  (1912)  118—12s!.  32

*  Strund,  Embrik:  Neuc  afrikuanische  Anen  der
Rienengattungen  Melecta.  Crocisa  und  Meguchile.

Lerue  200l.  afr.  Vol.  1  (1912)  PD.  143
*  Surcouf.  J.  R.  AI.:  Deuxime  note  sur  les  diptcres
Pidneurs  du  musée  du  Congo  belge.  UNerue  200l.  ufr.
Vol.  1  (1912)  86—90.  131
*Sourcouf,  J.  R.  M.:  Jote  sur  les  tabanides  du
Congo  belze  des  musées  ##  Bruselles  Cct  de  Terrueren.
Rerne  zool.  afr.  Vol.  1  (1912)  22—37.4  35
*  Wugner.  H.:  XI.  Bericht  über  das  Samoa-Observatorium
  fiir  das  Jahr  1911,  12.  Aus:  Jachrichten  der
K.  (ie#cllsch.  der  Wissenschaft  zu  (Göttingen.
1912.  lleft  1.  36
*  Wagner,  Hans:  Zur  Kenmnis  der  Apionfanna  des
(ongozebietes.  Rerne  z00l.  afr.  Vol.  1  (1912)  200  —
260.  37
*Wasmunn,  E.:  Zur  Kenntnis  der  Termiten  und
Termitengäste  vom  belgischen  (longo.  (Sl.  5  Taf.  1
2  Fik.  i.  Text.)  Rerue  200ll.  afr.  Vol.  1  (1912)  91  —117
U.  11:  5—176.  33

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Burgsdorff,  (urt  von:  Die  Entwicklung  der  kolonialen
  Rechtspfleuc.  Lcipzig.  Jur.  Liss.  1911.  Leipzig:
(Cicbr.  Gerhardt  1911.  Xl,  95  S.  0.00  .  So.  l398

Uittreksel  mit  het  versiug  der  commissic  ter  voorbereiling
  van  de  aanwijzing  eener  naturlikc  kErens  tusschen
  het  nederlandsche  en  het  duitsehe  gebied  op
Nicuw  Guinca.  Ingesteld  bij  besluit  van  den  (diouverneur-(ieneral
  (d.  11  manrt  1910  Jr.  S.  JIl.  Abb.  u
Karten.  —age1912.)  Luctor  et  Emergo.  15.  S.  80.  (40

VI.  Staatsrecht.

Zache:  Waus  erwarten  unsere  Ostafrikaner  von
ihrem  neuen  (loukwerneur?  Affika  Llost.  12  (1912)
1—3.  41

VII.  Verwaltung.
Vacat.

VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerrecht.
Vacat.

XN.  Bevölkerungswesen.
Brun,  Wuclaw  von:  Die  Wirtschaftsorgzanisation

der  Maori  auf  Xeusceland.  Leipzig.  ’hil.  Diss.
II.  3½½  1911.  Leipzig:  Voiktländeer  1011.  VIII.  119  S.
0,90.  90.  42

eremen,  A.:  Wie  erzicht  man  am  berten  den
JNeker  zur  I'Iantagenurbeit?  Kol.  25  fl  (1912).  143
*An  Ordinance  for  establishing  a  nuatire  labour
burenn  in  Southern  Rhorlesia.  I’rmmig.  It  Januar
  1912.  Aus:  British  Seomh  Atricnh  Cumpang  (lorern.
(iazette  1912  Nr.  901.  70.  #

XIl.  Statistik.  Jahresberichte.

Cook  and  cther  islands.  Wellington:  Mackay
(1910).  53  S.  10.  (Jew  Zcalnnd.  1910.)  (15

1911.  (N'(irnvenhage:
(Zitting  1911—12.  5.)

Koltminal  Verlur  van
Jilheff  1912.  178.  11  N.  40.)
1.  NJederlandsch  (Ost-)  ndiie.  a6

*Report  of  the  Department  of  Publin  Works  tor
the  financinl  vear  1009—1910.  Lerth:  Simfe#n  (1910).
83  S.  4%  (Western  Australin  1910.)

XlI.  Finanzwesen.
Va½#nt.
        <pb n="720" />
        W  668  2eO

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  L'assoclation  agricole  chez  les  Museclmans  du
Nlaghreb  (Ilaroc.  AlgCric.  Tunisic.)  Bullet.  du  Burcau
des  institut.  COnom.  ct  scciales.  6  (1912)  31—53.  J43

0  Baumgurdt:  Landwirtschaft  in  Deutsch-Südwestafrika.
  (N.  Abb.  u.  1  Kartenskizze.)  Mitteil.  d.
Deutschen  Landw  (iesellsch.  25  (1912)  363—3068  l49

*Bronsart  von  Schellendorff,  Fritz:  Norellen  aus
der  afrikanischen  Tierwelt.  (N.  Abb.)  Leipzig:
Haberland  1912.  118  S.  3..  5P06.  (50

Coventry,  B.:  Note  on  cCcotton  cultivation  in
Indin.  The  British  cotton  growing  Associntion  50
(1912)  9  ff.  ·  Ist
c()l.25(1912)

OljlltövtknauCongs)b(sl;:0.chron.
196——197.  152
*  kelbe,  W.:  Die  Ailchwirtschaft  Australiens.
Export  26  (1912).  428—129.  (53

*  ILorganisntion  agricole  de  I  Afrique  Gduntoriale
frangaeise.  Bullet.  du  Bureau  des  institutions  Gonom.
et  2ociales.  6  (1912)  199—215.  (54

*  Vugeler,  P.:  Die  Vorbedingungen  für  die  wirtschuftliche
  Erschlielzung  der  Landschaft  Ugogo  in
Deutsch-Ostafrika.  Ugogo  1.  M.  15  Abb.  u.  2  Skizz.
VI.  12  S.  80.  Aus:  Beihefte  zum  Tropenpflanzer
Bd.  13.  1912  No  L),2.  55

Vezelcongres.  Verkort  verslag.  (Socrahnj#a  3—8

Juli  1911.)  H.  1—3.  Sceerahaja:  1911  Handelg--bluad.
  80.  56
XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergwesen.

Deladrier,  Em.:  La  prospection  et  la  IGgislation
minière  en  Rhodésie.  Le  Aour.  geogr.  26  (1912)
373—377.

*  Das  Salz  in  Afrika.  Kol.  u.  Heim.  41  (1912)  1  “

XVI.  Handel.

*  Deébouchés  pour  les  produits  français  en  Angola.
(Rapp.  du  ministre  plénipotent.  de  France  à  Lisbonne
17  Alni  1912.)  Moniteur  offic.  du  Commerce  1.  512
(1912)  6.3—675.  (50

JInhresberlcht  (der  Société  Ccommeerciale  de  U’Oeéanie])
  für  1911.  Hamburg:  Lütcke  &amp;amp;  Wulff  (1912)
3  S.  10.  (60

uales  Fnbrellasde  Ibarroln,  Franeisco  de:  l
puerto  de  Las  Palns  de  (irnn  Canarin  en  1910.
Datos  estadisticos  de  navecgacion.  rommercio  exterior

HLas  Palmaus:  1912  „Diario  297.  III  S.  So.  lern

Valth.  Panl.  Zur  Gründung  koloninler  Erwerbskesclischaften.
  Afrika-Post  12  (1912)  4—5.  (62
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.
XVIII.  Verkehr.
*  Maurlio,  Lmis:  Voies  ferréss  (France.  Algérie,
Tunisie  et  colonies  françaises)  T.  1.  2.  Puris:  Dupon
1912.  2  T.  14.60  .  7  D0.  (63

1.  2.  Voies  ferrées  de  la  France.
A'n  projet  de  chemin  de  fer  au  Niger  en  1826.
I.  Afrigue  franc.  6  (1912)  209.—214.  64
*Transeontinental  railwax  routes.  (M.  1  Karte.)
Brisbane:  Cumming  (1910)0.  6  S.  40.  (Queensland
ral  ways.  1910)  65
Report  of  the  Department  of  Public  Works  for
the  voar  cnded  A###  nne,  1910.  Sduer:  (inllick  1911.

115  S.  40.  (Legislatire  Ascmblvr.  Sew  South  Wales
24  session  1910.)  66
Les  voies  de  communication  allemandes  vers  le

(ongo.  Jlouv.  g#gr.  26  (1912)  380—382  s67

Wiese  u.  Kuisersswaldnn,  von:  Uher  den  l'hangi
und  Sangu  in  ihrer,  Belleutung  als  Verkechrsstranen.
Vortrag  .  .  .  KolZ.  25  (1912)  ft.  68

 

XIX.  Medizin.

Vron,  Hans:  Experimentelle  Untersuchungen  über
die  Wirkungen  der  Tropensonne  auf  Aensch  und  Tier.
S.  A.  aus  (I.  Berliner  klin.  Wochenschr.  1911  No.  25.  ((00%

Aron,  IIans:  Inrestigation  on  ihe  getion  of  the
trobical  sun  on  men  and  animals.  S.  A.  aus:  The
Philippine  Journ.  of  scicnces.  Vol  VI,  1911.  No.  2.
Scct.  B.  Medic.  scienccs.  2

Aron,  Hans:  Phosphorus  starvation  with  special
reference  to  beriberi.  S.  A.  Aus:  The  Dhilippinc  Journ.
of  sciences.  Vol.  V.  1910,  No.  1.  Sect.  B.  AMecdie.
scicnccs.  In

Bequaert,  J.:  Découverte  d'un  hxménoptère  endoparasite
  des  pupes  de  glossina  palpalis.  Rervue
zool.  afr.  Vol.  1  (1912)  271  -272.  #

Koch:  Bericht  über  Fangresuche  mit  (leres
Tsctseleim.  S.  A.  aus:  Archir.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhyg.
  Bd.  16,  1912.  (9  S.)  80.  13

Pelper,  Otto:  Uber  Rachitis  in  Deutsch-Ostafrika.
S.  A.  aus:  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropenhrg.  Bd.  16.
1912.  (1½

"Taute,  M.:  Experimentelle  Studien  über  dic  Bezichungen
  der  glossina  morsitans  zur  Schlafkrankhen.
2.  Mitteil.  S.  A.  aus:  Zeitschr.  f.  Hrgiene  u.  Infekt.
Krankh.  Bd.  72.  1912.  1½%

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Benton,  P.  Askell:  Notes  on  some  languages  of
the  Western  Sudan  inceluding  21  unpubl.  vocabularies
of  (Heinrich!  Burth.  extincts  from  correspondence
regarding  Richartlson’s  and  Barth's  expedirions  and  a
#er  Hausa  riddles  and  aberbe  Londen  lusw.:
Prorde  1912.  VIII,  301  S  sis

»Nessgen,  H.:  Die  Süchkter  u.  Südseesprachen.  mit
geller  Betrachtung  des  Sameanischen.  Zwei  Vortrütrze
  Frankfum  a./M.:  J.  St.  Goar  1912.  19  8
120  M.  sSo.  E
XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Almada,  Jesé  de:  larestigaçäco  socbre  e  estaidle
actun!  do  padrondo  do  oriente.  o.  O.  Imprens

nacional.  8  S.  10.  #i.

Almahnn.  José  de;  Relatörio  e  proiccto  apresantade
àcommiss#o  do  padroado  e  missões.  0.  impr.
21  S.  10.  is

*Berlin,  E.:  Tagesanbruch  am  Kongo.  Die  25  jährige
Missiimsarbeit  des  „Schwedischen  Missionsbundes  in
JNiecderkonkz0.  Berlin:  Evang.  Missionsgesellschaft  1912.

83  S.  (0,60  AM.  50.  —
Betz.  Paul:  Das  Christentum  in  Kabylien.  Die
kathol.  Alissionen  10  (191  1.12)  233—236.  (81
Dinekelneker.  E.:  Bonaberi.  Ein  Stationsbild
aus  Kumerun.  II.  Abb.  2.  Aufl.  Basel:  Missionsbuchh.
  1912.  47  S.  0.20  „F.  80.  8

Endemann,  C(hr.:  Der  Einfluß  des  Christentums
auf  (iemütsleben  und  Sitte  der  Eingeborenen  in  Südafriku.
  Berlin:  Evang.  Missicnsgesellschaft  1912.
37  S.  0.10  ..  P0.  1#

HDie  katholische  Lehrtlitigkelt  in  Indien.  Die
kuthol.  Missionen  10  (191  1/12).  236—238.
LKoloniale  Missionstage  in  Kassel  vom  16.  bis
18.  Juni.  IKolz.  26  (1012)  455—157.  we.

Schultze,  Erich:  Der  Ninssahbund.  Bilder  aus  der
woeihlichen  Liebestätikke.  it  der  Berliner  NMission  in

Deutsch-Ostafrika,  AI.  Vorw.  v.  Karl  Agente.
Berlin:  Evankg.  Mlissionsgesellschaft  1912.  131  S.
1  8Se.  8s

Tucker,  Alfred  R.:  „Achtzehn  Jahre  in  U'ganda
und  Ostafrika.  Autoris.  Ulertragung  von  O.  Brandner.
Bad.  2.  LDresden:  Brandner  1912.  XII,  266  S.
1.20  AM.  S%.  Isr
        <pb n="721" />
        G  669  20

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.
XXIII.  Aufstände.  Militärwesen.
*  Badermanun,  C.:  Von  unseren  Kolonialtruppen.
Kol2.  25  (1912)  391—395.

XXIV.  Technologie.

Vacat

Kunst.

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Optische  Anstalt  C.  P.  Goerz.  Aktiengesellschaft
Berlin-  Friedennu.  1886—1911.  Ausg.  1912.  o.  O.
(1912)0.  182  S.  vo.

*  Bericht  über  die  auf  der  4.  ordentlichen  Jahresvesammlung
  .  des  Verbandes  Südwestdemscher
Industrieller  am  10.  März  1912..  zu  Münster  stattgefundenen
  Verhandlungen  nebst  e.  Bericht  über  die
Tätigkeit  des  Verbandes  im  Geschäftsjahr  1910°11.
Hg.  i.  A.  d.  Direktoriums  von  P.  Mieck.  (Veröff.
d.  Verbandes  Südwestdeutscher  Industrieller.  Bd.  4.  2.)
Iarin:  (iochring.  Emil:  Die  Eisenbahn-Holzschwelle.
S.  170  ff.  Mamheim:  Haas  1912.  336  S.  80.

*Bertolini,  Gino:  Musclmanen  und  Slaven.  Dal--matien
  —Istrien  —  Krontien  —  Bosnien  und  Herzegowinn.
Autor.  Ubersetz.  a.  d.  Iinl.  v.  A.  Rumbauer.  JI.  12
Text-  u.  32  Vollbild.  sowie  2  Kart.  Umschlgt.:  CGino
Bertolini.  Balkanbilder.  Eine  Studienreise  durch  den
Hexcnkesscl  von  Europa.  2.  Ausg.  Leipzig:  Dicterich
1911.  314  S.  6..  D50.

·Burgemeister,  Richard:  Wie  macht  man  sLein
Testament  kostenlos  selbst?  Berlin:  Schwurz  &amp;amp;  Co.
(1911).  95  S.  1,10  „Z.  00.

Entscheidungen  des  Rcichsgerichts  in  Zirilsachen.
JNeue  Folge.  Bd.  26.  Der  ganzen  Reihe  78.Bd.  Leipzig:
  Veit  &amp;amp;  Co.  1912.  XlI.  467  S.  5.50  .J.  P.

*Entscheldungen  des  Reichsmilitürgerichts.  II##.
v.  d.  Senatsprüsidenten..  .  Bd.  16.  Berlin:  Vahlen
1912.  322  S.  6.00  ..  80.

*Festschrift  gewilmet  zum  60.  Geburtstage  des
Herrn  Geheimen  Mdizinalrats  Dr.  F.  Löfffler.  v0on
Schülern  und  Mäitarlteiteern.  M.  5  Tat.  u.  9  Abb.
UCentralblatt  f.  Abt.  1  Bd.  64.  Bakteriologie
Originale.  1912.

*  Foerster,  I.:  Die  (Grundzüge  der  geschichtlichen
Entwicklung  des  Eisenbetons.  Theorie  und  Vekuche.
M.  975  Textubb.  u.  1  Tafcl.  (Euntwicklungsgeschichte
und  Theorie  des  Eisenbetons.)  (Handbuch  für  Eisenhetonbau.
  2.  neu  bearb.  Aufl.  Hrsg.  v.  F.  von  Em-Derger.
  1.)  Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn  1912.  XIX,  655  S.
28  .  A.  vo.

Geschlifts-Bericht  der  Deutsch-Asiatischen  Bank
für  das  Jnhr  1905  ff.  Berlin:  versch.  J.  10.

*  Dns  Gesundheitswesen  dlies  PDreuhischen  Stantes
im  Jahre  1910.  Im  Auftrage  bouarb.  i.  d.  Mecdliz.

Abt.  des  Ministeriums.  Berlin:  Schoctz  1912  Kll,
510.  48  S.  8e0.
*  Handbuch  für  Heer  und  Flotte  Hrsg.  v.

Georg  von  Alten.  Berlin-  Leipzig  .  ..
(912).  Liefer.  45—47.  à  2  .  A.  bo.

*  Jaareijfers  vor  het  Koningrikk  der  XNederlanden.
Riskk  in  Europa.  Annuaire  Stutistigne  du  Roraume
des  Pays-  Bas  (Métropole).  1910.  hewerkt  door  het
Centranl  Bureau  voor  de  Statistiek.  s'’-Gravenhaue:
(icbr.  Belinfante  1911.  XXXII,  315  S.  4..  80.

*  Jacob.  Chr.:  Das  intellekiuelle  Argentinien  und
seine  Beziehungen  zur  romanischen  und  germanischen
Kultur.  (Veröff.  d.  Deutsch-  argentinischen  (entralverbandes
  zur  Förlerung  winschaftlicher  Interessen.  2.)
Berlin:  Süd-  und  Mittel-Amerika  Verlug  1912.  21  S.  Se.

Bong  &amp;amp;  Co.

 

Janhrbuch  für  Bremische  Statistik.  Hrsg.  vom
Bremischen  Statistischen  Amt.  IJIg.  1911.  Zur  Statistik
  des  Schiffs-  und  Warenverkehrs  im  Jahre  1911.
Bremen:  Leuwer  i.  K.  1912.  VI,  375  S.  80.

Jahresbericht  der  Handelskammer  zu  Erfurt  für
das  Jahr  1911.  Erfurt:  Richters  (1912).  141  S.  P0.

Jahres-Bericht  der  Handelskammer  zu  Lüdenscheid
  für  1911/12.  Lüdenscheid:  Crone  1912.  36,
XXI  S.  40.

Jahresbericht  der  Handelskammer  für  den  Re-Eicrungsbezirk
  Oppeln.  1911.  Oppeln:  Raab  1911.
187  S.  P0.

*’Inhulsen,  Oito  W.  H.:  Die  Aktien-Klassen  der
englischen  Limited  C-ompnny,  ihre  Bedentung  für  Aktionäre
  und  Warenglünbiger  und  die  Gründung  englischer
  Limited  Companies  zwecrks  Ankaufs  deutscher
industrieller  und  kommerzieller  Betriebe.  London:
CGerbel  &amp;amp;  Inhulsen.  o.  J.  18  S.  86.

Katnlog  der  Bibliothek  der  Handelskammer  zu

Berlin.  Bd.  1.  Berlin:  Lichheit  &amp;amp;  Thiesen  1912.  8Z0.
Bd.  1.  Rechtswissenschaft  1912.

Rijks  Hoogere  Land-,  Tuin-  en  Boschbouwschool
te  Wageningen.  Programma  der  lessen  voor  1911/12.
Wageningen:  Hank  1911.  90  S.  8200.

*  Lonis-Dop:  Le  présent  et  I’avenir  de  Tinstitut
international  d’agriculture.  (Institut  international
agriculturc.)  Rome:  Institut  1912.  61  S.  50.

Statistische  Mittellungen,  betreffend  Bremens
Haudel  und  Schiffahrt  im  Jahre  1911.  Hrag.  v.  d.
Handelskammer  zu  Bremen.  Bremen:  Hauschild  1912.
6.3  S.  20.

*  Müller-Bresian,  Heinrich:  Die  graphische  Statik
der  Baukonstruktionen.  M.  661  Abb.  i.  Text  u.  6  Tat.
Bl.  1.  5.  verm.  Aufl.  Leipzig:  Kröner  1912.  X,
60.  S.  80.

Mueller,  J.  Ullrich:  Die  argentinische  (lefrierfleischindustrie
  und  ihre  Bedeutung  für  den  euro-Däischen
  Verbrauch.  (Veröff.  d.  Deutsch-  urgentinischen
  Ceitralverbandes  zur  Förderung  wimnschaftl.
Interessen.  1.)  Berlin:  Süd-  und  Slittel-Amerika  Verlag
  1912.  21  S.  0.10  .F.  Pe.

Wieschäftliche  Nnuchrichten  (Ausgabe  1912)  für  den
Bereich  der  vereinigten  preuhzischen  und  hessischen
Stuntseisenbuhnen.  T.II.  (Stnats-Eiscnbahnverwaltung.)
T.  I1I.  (ieschüftsbezirke  der  Eisenluhnbehoörden.  Berlin:
Ilarschner  1912.  29.  S.  200.

Nuuticus:  Jahrbuch  für  Deutschlands  Sceinterossen.
  M.  22  Abb..  57  Skiz.  u.  3  Beil.  11.  Jahrg.  1912.
Berlin:  Alttler  &amp;amp;  Sohn  1912.  X,  683  S.  6.F.  5P0.

Neumann,  Paul:  Die  internationalen  Luftschiffe
und  Flugdrachen.  Ihre  Bauart  und  Eigenschaften
nach  dem  Stande  vrom  April  1912.  M.  173  Abb.  i.
Text  .  .  .  Oldenburg  i.  Gir.:  Stalling  1812.  XII,
209  S.  6.50  .4.  50.

*Otto,  R.:  Deutsche  Kultiuraufgaben  im  Ausland.
Der  Ostusiatische  Liord.  23.  (1912)  183—185.

Paulmann,  M.  und  R.  Blaum:  Die  Nabßbager
und  die  Bagercihilfsgerüte.  Ihre  Berechnung  und  ihr
Bau.  M.  195  Textfikg.  u.  10.  Taf.  Berlin:  Springer
1912.  VIII,  247  S.  22  K.  10.

Deters,  Max:  Das  Rcichsgesctz  betreffend  den
Ausban  der  deutschen  Wasserstraßeen  und  die  Erhebung
  von  Schiffahrtsahgaben  vom  24.  Dezember
1911  m.  Einleit.  u.  Komment.  Berlin:  Springer  1912.
82  S.  d5o.

*Renl-  EncrelopHdie  der  gesamten  Heilkunde.
Medizinisch-crhirurgisches  Uandwörterbuch  für  praktische
  Arzzte.  U.  Miiw.  von  Theodor  Brugsch  hrs#e##
von  Albert  Eulenburg.  Bd.  XII.  4.  günzl.  umgeaur!.

Aufl.  Berlin  u.  Wien:  U#rban  &amp;amp;  Schwarzenberg  1912.
XI,  955  S.  28.K.  Do.
Bd.  12.  Polrmyositis-Samenfleeke.
        <pb n="722" />
        670  ꝛ0

 

*73.  Reeheusehaftsberieht  der  l'reubisehen  Renten-—  Schmidt,  Hermann:  Die  Kaiser  Wilhelm-Akademie
Versicherungs-Austalt  in  Berlin.  umfassend  dus  Jahrfür  das  militärürztliche  Bildungswesen.  Von  1895  bis
1911.  Berlin:  Trowitzsch  &amp;amp;  Sohn  1912.  28  S.  40.  1910.  HFestschrift  .  .  .  M.  1  Taf.  u.  12  Abb.  Berlin:

*  Reibnitz,  Kurt  Frh.  von:  Die  New  Torker  Fonds-  lütler  &amp;amp;  Sohn  1910.  VIII.  166  S.  P0.
böme  (Stock  Exchange).  Ihre  (ieschichte.  Verfassung  *ellgschn,  Arnold:  Patentgesetz  und  Gesctz.  beund
  wirts#  haftliche  Bedemung.  Jena:  Fischer  1912.  treffend  den  Schmz  von  (lebrauchemustern.  5.  Aufl.
VI.  120  S.  4.  p.  Berlin:  uttentag  1912.  VIII.  550  S.  13.5.¼.  56.

ie  Keichsbuank  187#0  Dis  1910.  Organisation  und  "*  Stegemann,  Otto:  Reform  der  Militürrerwaltunz.
(leschäftsrerkehr  statistisch  dargestellt.  Jenn:  Pischer,  Neulan  oder  Imbau  Dresden:  Holze  &amp;amp;  Pahl  1912.
i.  K.  (1012.  VIII.  251  S.  S..  10.  186  S.  3  .¼.  0#.

Aunnual  Report  of  the  LDirector  of  the  Mint  for  FToeche-Mittler,  Siesfried:  Die  deutsche  Kricqsthe

  fiscal  vear  ended  June  30  1911.  Iin:  Report  fflotte  1912.  M.  10  Schitfsskizzen.  4  Kart.,  1  Flagken-Oon

  the  produchtion  of  the  precions  metals  in  the  ca-f.  u.  15  Abb.  i.  Text.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.

lendar  vear  1910.  Washington:  Govern.  print.  off.B.  S.  0.

1912.  40  S.  6.  5.K.  00.  *  Veröffentlichungen  des  Deutsch-Arkentinischen
*'  Riksluandbouwschool  te  Wugeningen.  Pragrammas  Cenralrerbandes  zur  Förderung  wirtschuftlicher  Imer-Fran

  het  onderwijs  voor  het  schooljnnr  1911/12.  Ulinissen.  Berlin:  Süd-  u.  Alittcl-Amerika-Verlag  1012.  II.

sturie  ran  Landbonw.)  Wageningen:  Wigman  1.  Müller.  J.  I/Hrich:  Die  argeminische  Ciefrier---(1911).
  60  S.  50.  fleischindustri  1912.

*  Böll,  Frh.  von:  Encxklopädie  des  Eisenbahn-  2.  Jncob.  Chr.:  Ins  intell-ktuclle  Argentinimn
Wesens.  Al.  263  Textabb..  2  Taf.  u.  3  Eisenbahn--  VVerslag  over  het  landbouvonderwijss  Over  190.8—

kuarten.  Bd.  2.  2.  vollst.  neubearb.  Auffl.  Berlin  u.1910.  s-Cravenhaten:  van  Langenhuyssen  1911.  VIII.
Wien:  Urhan  &amp;amp;  Schwarzenberg  1912.  VIII.  188  S.  197  S.  80.  (Verslaxen  en  medledeclingen  van  de  dircctie

18.50  .X.  36.  van  den  Landbouw.  1911.  3.)  (Depurtm.  van  Lanel-Sunitätsbericht
  über  die  Kaiserlich  Deutsche  bouw  .  .  .)
Marine  für  den  Zeitraum  vom  1.  Oktober  1809  bis  *  Wilhelm,  Kronprinz:  Aus  meinem  Jagditagehuch.

30.  September  1910.  Bearb.  i.  d.  Slediz.  Abi.  d.  Reichss  A.Abb.)  2.  Aufl.  Stuttgart  u.  Berlin:  ##sche  Ver-Marine-Amts.
  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  IV,  lagsanstalt  1912.  14  S.  7.50  .  K.  8#0.
210  S.  86.

 

Verkehrs-Nachrichten.

Zwischen  Duala  (Kamerun)  und  Santa  Isabel  auf  der  spanischen  Insel  Fernando  Pöo
ist  am  12.  Juni  eine  funkentelegraphische  Verbindung  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet
worden.  Diese  Verbindung,  durch  die  Fernando  Pôo  an  das  Welttelegraphennetz  angeschlossen
worden  ist,  gilt  als  gewöhnliche  Verlängerung  der  internationalen  Telegraphenlinien  und  nicht  als
eine  radiotelegraphische  Verbindung  im  eigentlichen  Sinne.  Die  Worttare  für  Telegramme  nach
Fernando  Péo  ist  dieselbe  wie  für  Kamerun  mit  einem  Zuschlage  von  1,10  Fr.  für  das  Wort.

Die  Postanstalt  in  Berlinhafen  (Deutsch-  Neuguinea)  wird  vom  1.  Oktober  ab  die  Bezeichnung
  Eitape  (Deutsch-Neuguinea)  führen.

 

Dersonen-,  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Lüderitzbucht  während  der  Oonate  Oktober  bis  Dezember  1911.
(DBgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  4,  S.  186.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1564  Personen  (gegen  2270  im  Vorjahre),  1  (145)
Stück  Großvieh,  328  (335)  Stück  Kleinvieh  und  13927  (30048)  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.  529
(1412)  Personen  kamen  von  außerhalb,  1035  (858)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets
belogenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  208  (3152)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und
13  719  (26  896)  ebm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.  Die  Abnahme  in  der  Gütereinfuhr  dürfte  vornohmlich
  ihren  Grund  darin  haben,  daß  zwei  den  Lüderitzbuchter  Hafen  regelmäßig  anlaufende
Kohlensegler  infolge  Fahrtverzögerung  und  Havarie  in  diesem  Vierteljahr  ausgefallen  sind.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  2561  (3414)  Personen,  6  (28)  Stück  Großvieh,
—  (—)  Kleinvieh  und  441  (900)  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.  1482  (1954)  Personen  gingen  nach
außerhalb  des  Schutzgebiets,  1079  (1460)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  die  Güter  waren  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  4125  (5684)  Personen,
7  (173)  Stück  Großvieh,  328  (335)  Stück  Kleinvieh  und  14  368  (30  948)  ehm  bezw.  Tonnen  Güter- 



PDersonen-,  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Swakopmund  während  der  (onate  Oktober  bis  Dezember  1911.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  2,  S.  62.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1545  Personen  (egen  2691  im  Vorjahre),  14  (130)

Stück  Großvieh,  23  Stück  Strauße,  196  (200)  Stück  Kleinvieh  und  28  233  (32  850)  ebm  bzw.

Tonnen  Güter.  565  (1763)  Personen  kamen  von  anßerhalb,  980  (928)  Personen  von  innerhalb
        <pb n="723" />
        W  671  20

des  Schutzgebiets  belegenen  Häsen;  von  den  Gütern  waren  405  (1345)  ebhm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter,
  608  chm  bzw.  Tonnen  für  den  Brückenneuban  und  27220  (31  505)  chm  bzw.
Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1970  (1330)  Personen,  15  (29)  Stück  Großvieh,
8  (—)  Stück  Kleinvieh  und  8955  (9410)  echm  bzw.  Tonnen  Güter.  885  (670)  Personen  gingen
nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  1085  (660)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  von  den  Gütern  waren  165  (20)  ebm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  8790  (9390)
chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  3515  (4021)  Personen,
29  (159)  Stück  Großvieh,  23  Stück  Strauße,  204  (200)  Stück  Kleinvieh  und  37  188  (42  260)  chm
bzw.  Tonnen  Güter.

An  21  (15)  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  11  (12)
Sonn=  und  Festtagen,  an  9  (3)  Tagen  wegen  Mangel  an  Ladung  und  an  1  (—)  Werktage  wegen
schwerer  See;  an  14  (6½)  Tagen  konnte  infolge  ungünstiger  See  nur  in  beschränktem  Umfange
gelöscht  und  verladen  werden.  Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach  71  (77),  die  durchschnittliche
tägliche  Leistung  beim  Löschen  398  (427)  ebm  bzw.  Tonnen,  beim  Verladen  126  (122)  ehm  bzw.
Tonnen  und  die  tägliche  Güterbewegung  rund  524  (549)  ebm  bzw.  Tonnen.

 

Dersonen.,  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Rabaul  (leugulnea)  während  der  Oonate  Ohtober  bis  Dezember  1911.
(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  1,  S.  35.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  376  Personen,  40  Stück  Großvieh  und  5685  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  187  Personen  kamen  von  außerhalb  des  Schutzgebiets,  189  Personen  von
innerhalb  des  Schutzgebietes  belegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  320  t  Regierungs-,  5365  t
Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  294  Personen  und  2020  ebhm  bzw.  Tonnen  Güter.
111  Personen  gingen  nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  183  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets
  belegenen  Häfen.

Der  Gesamtverkehr  in  Rabaul  war  mithin  folgender:  670  Personen,  40  Stück  Großvieh
und  7705  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

*  Personen-,  Lösch-  und  Ladeverkehr  in  Sriedrich  wuheimehaten  (Neuguinea)  während  der  (Donate
Oktober  bis  Dezember  1911.
Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  4,  S.  186.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  113  Personen,  2  Stück  Großvieh  und  668  chm
bzw.  Tonnen  Güter.  10  Europäer  und  17  Farbige  kamen  von  außerhalb,  14  Europäer  und
72  Farbige  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  2  t  Regierungs-,
666  t  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  207  Personen  und  202  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.
5  Europäer  und  31  Farbige  gingen  nach  außerhalb,  13  Europäer  und  158  Farbige  nach  innerhalb
des  Schutzgebiets  belegenen  Häfen.

Im  Küstenverkehr  wurden  befördert:  8  Europäer,  101  Farbige  und  201  t  Stückgüter.

Der  Gesamtverkehr  in  Friedrich-Wilhelmshafen  war  mithin  folgender:  429  Personen,
1071t  bzw.  chm  Güter  und  2  Stück  Großoieh.

estdawwfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schusgebieten  für  den  Monat  Juli  1912.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungohafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

 

Wilhelms-1.
  deutsch-Neuguinea,  Neap  „  Eriedrich=  Wi  1
12“.  26.  Juli  9.  Au  hafen  41,  43,  40  Ta  .xusiiek-withe1mslaudWOMW
  «glikahåumzwg«-")T;.1«TZ«34;(325«
undvitmqkchsakchipehV»nwx«,1,»li  (Friedr.  Wilbelmsh.  45  T.  Allg.  10—
(engl.  Schifffe  [Rabaul  42  Tage

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo
11  32  am  18/7.  u.  15.8.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

·  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —Schanghai  geleitet.

 

 

 

#
        <pb n="724" />
        G  672

2

 

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Einschiffungshafen


am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  UÜberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

2.  Deulsch-Sstafrika.

a)  nach  Bukoba  (mit  Ruanda),
Muansa  und  Schirat

OVon  Momdasa  Weiterbeforderung
  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstanon
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,

Aruscha.  Buiko,  Handeni,  Korogwe,
  Leganga,  Mkumbara.
Mombo,  Moschi,  Mubesa,
Pangani  und  Wilhelmstal)

Jßc#n  nach  Daressalam  sowie  nach

Bagamofo,  Bismarckburg,
Dodoma,  ringa  Kilimannde,
Kilossa.  Kilwa,  Kissenfi.  Kondoa-Zrangi,
  Lindi.  Mahenge,
Mikindani,  Mkalama,  Mohorro,

  Morogoro,  Mpapna,

Muasa,  Neu-Langenburg,
Ngerengere.  Sadani,  Salale,
Soga.  Ssongea,  Tabora.
Tschole,  Udjidji,  Usumbura

Negapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(engl.  Schtffe)
Marseille
(Geursche  Schiffe)

 

7Marseille
(deutsche  Schiffe)

—

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(deutsche  Schiffe)
Marseille
(deutsche  Schiffe)
Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Brindisi  T
l(engl.  Schiffe)

 

13.  30.  jed.  Mts.

10.  jed.  Mts.
7.  28.  Juli

19.  Juli
11.  jed.  Mts.
28.  Juli

13.  30.  jed.  Mts.

10.  jed.  Mts.
7.  28.  Juli

11.  jed.  Mts.
28.  Juli

13.  30.  jed.  Mts.

10.  jed.  Mts.

28.  Juli

7.  Juli

Mombasa  O  15—17  Tg.

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  O  15—17  Tg.

Mombasa  O  19  Tage
Tanga  19  Tage
Tanga  20  Tage
Tanga  17—18  Tage
Tanga  20  Tage
Tanga  17—-25  Tage
Daressalam  20  Tage
Daressalam  21  Tage
Daressalam  19  Tage
Zanzibar  18  Tage
(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  nach

Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Stund.)

Zanzibar  19  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenben

Daressalam  21  Tage

11.  28.  jed.  Mts.  1010

8.  jed.  Mts.  1045
5.  26.  Juli  1040

17.  Juli  104)
9.  jed.  Mts.  2.15
26.  Juli  2.15

—

11.  28.  jed.  Ms.  100

8.  jed.  Mts.  1045
5.  26.  Juli  1040

9.  jed.  Mts.  2.15

26.  Juli  2.15

11.  28.  jed.  Mts.  100
8.  jed.  Mts.  10  4

20.  Juli  104#0

5.  Juli  1040

 

3.  Deutsch-Sübdwestafrika.

aà#  nach  Swakobmund  sowie

nach  Aris,  Aub,  Brackwater,
Empsängnisbucht,  Epukiro,
Gobabis,  Gochaganas,Grootfontein.
  Groß-Barmen,  Groß-Witvley.
  Guchab,  Haris,  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater.
  Johann-Albrechtshöhe,

Kalkfeld,  Karibib,  Khan,  Kub,

Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm,  Neuheufis.  Okahandia.
  Okasise.  Okaukwejo,
Okombabe,  Omaruru,.  Onguati.,
  Osona,  Otawi.  Otjihawera,
  Otjimbingwe.  Otjiwarongo,
  Otliwero.  Otsosonjan.
Outio,  Reboboth,  Seeis.  Tf  uO
meb.  Asakos.  Waldau.  Waterberg.
  Wilhelmstal  u.  Windbuk

b)  nach  Lüderisbucht  sowie

nach  Aus,  Berseba.  Bethanien.
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,

Hasunr.  Kalkfontein  (Südd

Kamts,  Keelmanshoop.  Kuibis.
  Maltaböhe.  Prinzenbucht.
Ramanzdrift,  Seebeim,  Ukamas
  und  Warmbad

 

Hamburg

Antwerpen
(deutcche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton

|

Hamburg

Southampton
1

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  1

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton

Hamburg

Antwerpen
(derusche  Schiffe)

Oamburg

i
fHamburg
i

 

 

fSouthampton

12.  25.  Juli  5.  Aug.

29.  jed.  Mts.
31.  Juli
6.  Juli  3.  Aug.

18.  Juli
13.  20.  27.  Juli

15.  jed.  Mts.
23.  jed.  Mts.

12.  Juli  5.  Aug.

29.  jed.  Mts.
31.  Juli

6.  27.  Juli  3.  Aug.

18.  jed.  Mts.

15.  jed.  Mts.
23.  jed.  Mts.
25.  Juli

13.  20.  Juli

 

Swakopmund  21,  24,
29  Tage
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  18  Tage
Swakopmund.  20,  23  Tg.
Swakopmund  etwa?27  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  46  Tage
Swakopmund  38  Tage
Lüderitzbucht  22,  30  Tg.
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  19  Tage
Lüderitzbucht  19,  21,
22  Tage
Lüderitzbucht  82  Tage
Lüderitzbucht  70  Tage
Lüderitzbucht  62  Tage
Lüderitzbucht  25  Tage
Lüderitzbucht  unbestimmt

 

11.  Juli  4.  Aug.  12.
21.  Juli  5.30
27.  jed.  Mts.  104
29.  jed.  Mts.  1012
5.  Juli  2.  Aug.  12.18
18.  Juli  9.10
12.  19.  26.  Juli  12.18
15.  jed.  Mts.  9.10
22.  jed.  Mts.  1.0
11.  Juli  4.  Aug.  12.
27.  jed.  Mts.  104
29.
5.  26.  Juli  2.  Aug.  12.48
18.  jed.  Mts.  9.10

jed.  Mts.  10.12

15.  jed.  Mts.  9.10
22.  jed.  Mts.  1.0

24.  Juli  5.30
12.  19.  Juli  12.48
        <pb n="725" />
        W  673  20

 

 

 

—  —

Die  Abfahrt  erfolgt  J

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  ç  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
.  Hamburg  D.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamerun.  Duala  21  Tage  »
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Abong-Mbang,  Akono=  „  Plantation  22  Tage
linga,  Bamenda,  Banjo,  Bi-  «  Longji  22  Tage
bundi,  Dipindihof,  Bonabert,  ½*  .  .
Bonambafl,huea,ano,8oulogne:11.2().1cd.Mts.  Viktoria  18  Tage
Ischang  Duala,  Dume,  sur  Mer  Duala  19  Tage
Sbolowa.  Edea,  Jabasst,deutsche  Schiffe))  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
Jaunde,  Johann,=  Aldrechts-  Tag  1
dede  Joko,  Kribt,  Lobetal,  l  Plantation  20  Tage
re  E  LosssssOTsss
Oisipmshmqmqubmgmsgas  Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
melima,  Biktoria  —  Duala  28—30  Tage
Liverpool  25.  Juli  Viktoria  38  Tage  6%  ·  z
Duacqngage  UJWWL
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
d)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Oamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  28—438  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  25.  Juli  Rio  del  Rey  37  Tage23.  Juli  1012
J)  nach  dem  Tschadsee-GebieiLiverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  10#5
(Garua,  Kufserit)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-pola
Antwerpen  13.  Juli  3.  Aug.  Matadi  18.—20  Ta  "r  12.  Juli  2.  Aug.  8.13
d#  nach  Molung  La  Nochelle  15.  Juli  5.  Aug.  Lo  wee  de  Eisen.13.  Juli  3.  Aug.  104
(belgische  Schiffe)  dahn  mit  ditobamfren  un
Bordeaux  25.  jedes  Monats.  dem  Kongo,  Ssanga  und  2.  jed.  Mts.  1045

Deab  bis  Molundu

 

.den  Narolinen,  Palan=Inseln,
  Marianen.

a)  nach  Jap  und  Angaur.

b)  nach  den  übrigen  Stationen

 

Neapel  12  Juli  9-.  Aug.

(deutsche  Schiffe)

Brindisi

21.  Juli
(engl.  Schiffe)  I

Neapel  12.  Juli
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  18.  Sept.

 

(engl.  Schiffe)

Jap  37  Tage

Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
Gelegenh.  bzw.  36  Tage

Jap  49  Tage

Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

Palau  36  Tage

Saipan  43  Tage
Ponape  50  Tage
Ponape  56  Tage
Saipan  64  Tage

10“.  Juli  7°.  Ang.  1040

19.  Juli  10.0

l

10.Juli8-).Aug.mis·i

 

Palau  71  Tage

l

«FürBriefenndPostkartenNachverfandüberSibirien—Schanghai—HongtongvonBp.lsBcrlin-Alexani
drowo  1139  am  18/7.  und  15/8.
*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

6.  KMiantschon.

7.  Samoa.

 

a)  Br

iefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Waren.
proben  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  72  u.  11XK  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  12.  20.  Juli
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jieden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  5.  19.  Juli  2.  Aug.
(engl.  Schtffe)  I

Liverpool  12.  Juli  2.  Aug.

Marseille  14.  28.  Juli

 

(franz.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Vostkarten  na

aufgefübrien  Beförderungsgelegenhetten,

Queenstopn  25.  Juli  22.  Aug.

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  32—36  Tage
Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  36  Tage
riefsendungen  jeder

Apia  32  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

10.  24.  Juli  101
jeden  Freitag  1010
3.  17.  31.  Juli  10.2

11.  Juli  1.  Aug.  8.13
12.  26.  Juli  10.0

 

Klautschou  auch  mit  den  unter  h)
fit  auch  über  New  hork  befördert.

23.  Juli  20.  Aug.  3.15
        <pb n="726" />
        G  674  c

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshall-Inseln.  Neapel  12·.  Juli  Jaluit  55  Tage  !
.  (deutsche  Schiffe)  10°.  19.  Juli  30.  Ang.
a)  nach  Jalnit  .  ·  .  -  ..-  -  «
Brindisi  21.  Juli  1.  Sept.  Jaluit  57,  50  TLage  1  1010
(eugl.  Schiffe!
Neapel  17.  Juli  Adclaide  27—31  Tage,
-deucs  Schiffe)  n  dann  weiter  mit  der  Eisen-D
  !4“-  bahn  nach  Melbourne  ododerrI  /10  „56.  .
linmchNmuu  ,  Brindisi  7.  21.  Juli  4.  Aug.  Sydney.  Von  dort  mib.  10.  15.  19.  26.  Jullü
(engl.  Schiffe)  Dampfer  der  Pacific  Phos-  2.  Ang.  10.#
Taranto  14.  28.  Juli  phate  Company  oder  mit  —

(eugl.  Schiffe)

 

l

 

Dambfer  „Germania“  der
Jaluitlinie  nach  Nauru

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

  112  am  18.

Juli.

 

9.  Cogo.

Hamburg
Voulogne  s.  M.
(deutsche  Schiffe)

Hamburg
Marseille

1  Bordeaux
D

Liverpool

Hamburg  "
Rotterdam
(deutsche  Schiffe)
Hamburg

[Rotterdam
(deutsche  Schiffe)

 

23.  jedes  Monats
10.  jedes  Monats

jieden  Mittwoch

9.  24.  jedes  Monats
11.  26.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats

16.  jedes  Monats
22.  jedes  Monats
30.  Juli

4.  jedes  Monats

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  22  Tage
Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  14  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  29  Tage
Lome  23  Tage

31  Tage
26  Tage

Lome
Lome

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  10##

23.  jed.  Mts.  104
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  10.#

30.  Juli  9.10
3.  jed.  Mts.  1012

 

1  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  dentschen  Schutgebicten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Neapel.  I  7.  11“.  15.  25.  Juli  #  #oe  "„
Deutsch-Neuguinea  .  «  Neapc1....11.0.).xuti
Brindisi  □  12.  Aug.  Brindist  4  *
–  4  .  --  rtndm...col.Jult4.Ang.

.,  Neapel.....  20*.  Juli  37.  Aug  Marseille.  .  .  1.  18.  Juli  1.  Aug.-dentsch-Ostafribas
  Vrindisi.  14.  Juli  Liverpool  7.  28.  Juli
—MMarseille  17.  Juli  Kiantschon  Enimamu  on  über  San  ri*  oder

Southampton.  27.  10.  Juli  17.  Aug.  «  Seattle  unbestimmt
beutsch  s#nen  Southampton  11.  dul  4.  Aug.  #e  Havre  oder.  (5—  6  mal  monatlich)
DHamburg.  27.  57  jed.  Mts.  Sibir.  Eisen.  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  14  -  30“.  jed.  Mts.  bahn.  .  .  I  Donnerstag  u.  Sonnabend

————  Hamburg.  16“.  jed.  Mts.  —  —  —  —
Liverpool.  3.  27.  Juli  Plymouth  ..

von  gapl  geenpel  15.  25“.  Juli  12.  Aug.  Queenstown  ũber  Vancouveram  10“.  Auli
den  Narolinen  Brindisi  7.  Juli  1.  Sept.amog  aene  o  8.  Aug.

SHoon  den

übrigen  Brindisi-  7.  Juli  1.  Sept.

Iuscen  Brindit  Juli  ept  hreimifft  ·  voraussichtlich  Mitte  Juli
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  .  ..  7.  Juli  1.  Sept.  »  ·.'-Neapel

  ..  ...  15  25“.  Juli  12.  Aug.  Hamburg.  ..  *  68  i6.  22.  jed.  Mts.

den  Palau:  Inseln  Brindisi.  7  Juli  1.  Sept.  ogo  Southampton  15".  307.  jedes  Monats
Marshal:Inseln  .  Neapel  ..  .T.  Juli  1.  Sept.  Plymouth  leoFn  Dienstag.

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  cintreffenden  Posten.
        <pb n="727" />
        G  675  20

 

—  —  —  —  —   —  -  —

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

«  Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  l  nach  bis  10.  Juli  1912.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  30.  Juni  in  Kilindini.
„Akexandra  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  8.  Juli  ab  Monrovia.
„Aline  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  30.  Juni  ab  Kotonou.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  3.  Juni  ab  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  New  Vork  Westafrika  am  6.  Juli  ab  Lagos.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  30.  Juni  in  Lüderitzbucht.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  3.  Juli  in  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  8.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Erna  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  Juli  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  3.  Juli  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  14.  Juli  ab  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  8.  Juli  ab  Duala.
„Henny  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  10.  Juli  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  9.  Juli  in  Acra.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Kotonou  am  7.  Juli  ab  Madeira.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  4.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  5.  Juli  in  Lome.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  10.  Juli  ab  Notterdam.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Matadi  am  30.  Juni  ab  Monrovia.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  3.  Juli  in  Duala.
„Lulu  Bohlen  ..  Hamburg  Calabar  am  25.  Juni  ab  Lagos.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  5.  Juli  Dover  passiert.
„Max  Brockke.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  Juli  ab  Monrovia.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  30.  Juni  in  Sekondi.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  4.  Juli  in  Kotonou.
„Kaise''"  Hamburg  Accra  am  28.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Heinz  Blumberg“.  Hamburg  Assinie  am  30.  Juni  ab  Monrovia.
„Sausenberg“  Kotonou  Hamburg  am  28.  Juni  ab  Lome.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edeaa“  Hamburg  Kotonon  am  1.  Juli  in  Kotonou.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  am  p.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  26.  Juni  in  Kotonon.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  3.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Rhenania“.  Ostafrika  Hamburg  am  6.  Juli  in  Hamburg.
„Savoia“.  Hamburg  Accra  am  12.  Juli  ab  Hamburg.
„Swakopmund“.  Mossamedes  Hamburg  am  2.  Juli  in  Sierra  Leone.
„Togo“  Hamburg  Kamerun  am  8.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Windhuk“  Hamburg  Ostafrika  am  6#.  Juli  ab  Suez.
„Slavonia“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6#.  Juli  in  Hamburg.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Ostafrika  Hamburg  am  11.  Juni  ab  Durban.
„Arnfried“  Hamburg  s  Burutu  am  2.  Juli  in  Lagos.
„Gundrun““  Hamburg  Lüderitzbucht  am  18.  Juli  ab  Hamburg.
„Ingbert"“.  Burutu  "  Hamburg  am  27.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Ingo“  Hamburg  Calabar  am  5.  Juli  Dover  passiert.
„Ingraban  Gabun  Oamburg  am  30.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Irmfried“  Hamburg  Matadi  am  3.  Juli  in  Massabe.
„Walburg“  Matadi  Hamburg  am  2.  Juli  ab  Monrovia.
„Wigbert“  Calabar  Hamburg  am  66.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Winfried“  Luderitzbucht  Hamburg  am  5.  Juli  ab  Lagos.
        <pb n="728" />
        SIS  676

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  GZeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BH.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  "tr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.  Tdrr  :  Heudtontor  12.  Juli  1912.

n

 

 

Grün=  Kapital  de-  Letzte  1  Freibleibend
dungs-  schäfts=  Divi-  Divi  «  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
|  «  ;
1910  3000000  1.  1.])  10)  0  *  Marmor=  Kolonialges.  50  eing.  Ant.  45  52
1907  I  9500()001.10.l17  6  Afritanische  Kompanie  A.-G.  .  ...s  80  85
1907  600  000  1.  7..  O0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  ..  90  95
1896  1200  000  11.  1.  12  12  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Akt.  129  i  133
1902)  K  650  000  1.  1.  0  0  Hritish  (uentral  Afrien  I/11.  b  77  7
1900,  1  000  000  l.  4  17½  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  4.  Co.,  U.  .  16565  180
1900  1  200  O000  1.  1.  0  D  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.  58  62
1902  600  000  1.  1.  S  8  „  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  135  145
1905.  220  000  1.  1.  4  3.  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  GG.  99  1  103
1900  904  100  1.  1.  0  !12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorsk.  Aut.  104  107
190  191  800  1.  1.  0  0  do.  Stamm-Ant.  60  70
1878.  2750  000  1  1.  1.  11  12  Dische  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-J.  A.-G.  .  155  1565
1902  1  000  000  1.  1  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  ..  1005110
1907I2600000  l;1.  1.j2  5DeutscheKautschukActtengciellichmt.  I  1085115
1885!2000000l1.4..64  50  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  ]  560  5
1902  1000000  1.  1..  O,  9  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)..  63  67
1908  4500  000  1.  1.  T.  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  1609  175
1902  1  000  000  1.  ö.  6  —  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  Gd)  90  100
1896  2250  000  1.  1.  10  1%  „Denutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  .  6  —  102
am  1.  1  0  Ges  ellschaft  Nordwest-Kamerun  4.  A.¼  60  .
1890)  4  W  u.  ul  5  0  sellschaf  admei  %%  —
1903  %  1.022  100  1.  10  0  0  Gibeon-Schürk=  n.  Handelsgesellsch.  m.  b.  H.  «  „  92
1889  8  000  000  1l  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  15  50
1887  1200  000  "  1.  1.  1  25  25  Jaluit-Gesellschaft.  Aktien-SGe4i.  *5  380  —
1898  1  017000  1.  7.  0  .Kaffee-Plantage  Sakarre,  Aktien-Ges.  586  62
1906  3000  000  1.  1.)  43  4°  Kamernn-Kautschuk-  Compagnie  A.-G.  ..  7  79
1895  10  000  000  1.  1.  0  (!)Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  D.  K.  G.)  29  31
1908  157  600  1.  1.0  0  (!  Kankausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  i.  Liquid.  51  960  .M  1050
1903.  900  000  1.  1.  0  3  Rauntschuk-Pflanzung  Meanja  A-GS.  n  o  90
1908  1250  000  1.  1.  0  8  Rironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  127  132
1908  K  125  000  1.  I.  22½%  —  Kolmanskop  Diamond  shares  Al  41  J—  4
1889  2000000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.  t)  9  98
1905  150  000  1.  1.  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  150)  500
18861  7600  000  1.  4  0  0  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  123  125
1906  1  400  000  1.  1.  0  6  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  OG00.  115  122
1900  St.  200  000  1.  4.  5./.  6,50.  %  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  64  1.¼  66
1902  L  375  000  1.  1  45430  Pacific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  K  5¼  2  61
1910  L  375  000  1.  1.  0  10  do.  junge  50  eingegahlt  ————.-.-—  i
1901  1600  000  1.  5.  T  l)  0  Pflanzungs-Gesellschaft  Kpeme  (D.  R.  G.)  88  #  95
Iöolo  6000000  1.  1.  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G.)  250  280
1895  1  500  (0000  1.  1.  0  (  MRheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  10
1903  900  000  1.  1.  0  l  0Safata-Samoa-GcseMämeVorztigi:s-thttcilc.  20«  —
1905  2  000O  000  1.  1.  4%  4.  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A  G.  20  —
1887  !  500  000  1.1.  12  —  Singi  Pflauzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  180  180
1904  1  000  000  1.  1.  12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  Gz)  .  .  170  —
!1895  2  500  000  1.  7.  00  South  African  Territories  Limitecl  *  7.3  7,90
1895  K  350  000  1.  1.  0A  0  South  lst  Africa  (1910)  Limitad  2/3  2/%
1892  2L2000  000  1.  1.  5  7½  dSouth  West  Africa  Co.  I.imitel  .  37,-6!28j3
1912  1  000  000  I.  1.  —  #  —  Eüddwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.N.  G.  —  1008
1893  809  100  1.  4.  0  0„0  UAlsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  350  10
1893  142  200  1.  1.  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  70  80
1909  4235  000  1.  1.  0  0DO  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbbucht  G.  m.  b.  H.  17  52
1909  1  600  000  1.  1.  0  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  .  M.  100  .7  1)
1897  2  100  000  1.  1.  3(  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  82  80
1897  3  (000  000  1.  1.  15  i  15  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  2u  —
1895  1  300  000  1.  1.  0  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  D.  K.  G.)  105  110

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten

 

 

„Werte  ohne  Börsennotiz“

ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Näufer

bzw.  Verkäufer.  —  Audkünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

Dividende  noch  nicht  erklärt.

Verantwonnlcher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  C  tar  Biesenthas.  Verlin.
VU#lag  und  Druck  der  Käniglichen  Hofbuchbandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  G.  S  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  os,  Kochstr.  688—71.

*)  Aunzinsen.

—  ——  ——.  —
        <pb n="729" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Molonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Kugust  1912.  Uummer  15.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  -Mittrilungen  aus  den  deutschen  Schutzgchieten".  Herausgegeben  von  Dr.  Marqunrdsen.  Der
vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beibeften  beträgt  beim  Bezuge  duuch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  #  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a#  K  5,—  für  Deutschland  cinschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Österreich=  Ungarns,  b)  47  6.—  für  die  Lander  des  Miltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  Ausprägung  von  Fünfbellerstücken  für  das  deutschostafrikanische

  Schutzgebiet.  Vom  3.  Juni  1912  S.  677.  —  Verordnung  des  Neichskanzlers,  betr.  Anderung  des
deutsch-ostafrikanischen  Münzwesens.  Vom  21.  Juni  1912  S.  678.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Einführung

der  Kolonialeisenbahn-Bau=  und  Vetriebsordnung  in  den  afrikanischen  Schurgebieten.  Vom  15.  Juli  1912  S.  679.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Berichtigung  der  Verordnung  über  die  Einfuhr  und  den  Handel
mit  denaturiertem  Branntwein  vom  2.  Jannar  1912.  Vom  3.  Mai  1912  S.  709.  —  Aerordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika  über  die  Schulpensionate.  Vom  30.  Mai  1912  S.  709.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  öffentlichen  Wege  im  Schutzgebiet  (Wege-Ordnung).  Vom  14.  Juni  1912  S.  710.—
Personalien  S.  713.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen
von  Deutsch-Ostafrika  im  Rechnungsjahr  1911  S.  715.  —  Desgleichen  bei  den  Küsten-Nollstellen  im  Rechnungsjahr
1911  S.  715.  —  Desgleichen  bei  den  Küften-Zollstellen  in  den  Monaten  März  und  April  1912  S.  716.

Kamerun:  Die  Manengubabahn  (Namerun-Nordbahn)  in  ihrem  ersten  Betriebsjahre  S.  717.

Togo:  Die  Landungsbrucke  in  Lome  S.  718.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutgebiets  Togo
im  Monat  Mai  1912  fällig  gewordenen  Jollbeträge  S.  718.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Erpedition  zur  Erforschung  des  Naiserin  Augusta-Flusses  (Sepik)  S.  719.

Veröffentlichungen  der  Geologischen  Zentralstelle  für  die  deutschen  Schutzgebiete:  Der  Stand  des
Zinnbergbaus  im  Bergamtsbezirk  Windhuk  S.  719.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  Viehzucht  im  Lamidat  Ngaundere  (Kamerun)  (mit  vier  Abbildungen)
  S.  721.  —  Westdeutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft  in  Düsseldorf  S.  725.  —  Bremer  Kolonial=Handelsgesellschaft
  vorm.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.  A.  G.  S.  725.  ·

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Wollproduktion  Britisch-Südafrikas  und  der

Wollhandel  Natals  1911  S.  726.  —  Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im  Juni  1912  S.  727.  —  Der  Lissaboner
Nakaomarkt  im  Juni  1912  S.  727.  —  Kokosnußernte  und  Kopramarft  Cenlons  1911  S.  726.  —  Gummimarkt  und
Gummigewinnung  auf  Ceylon  S.  728.  —  Der  niederländische  Kapokhandel  1911  S.  729.  —  Erithrea  S.  730.
Vermischtes:  Das  Hamburgische  Kolonialinstitut  im  Winter  1912  13  S.  730.  —  Zentral-Auskunftstelle  für
Auswanderer  S.  733.  —  VBereitung  künstlichen  Kautschuks  aus  Fischen  S.  734.  —  Literatur-Bericht  S.  734.  —
Koloniale  Literatur  (XV.)  S.  730.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  739.  —  Schiffsbewegungen  S.  743.  —

Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  744.

 

 

 

OOGACOAGOOI  Amtlicher  Teil  EEEEAEGAOGOACGOC)O

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  RBeichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchster  Erlaß,  betr.  RKusprägung  von  Fünthellerstücken  für  das  deutschostafrikanische
  Schutzgebiet.
Vom  3.  Juni  1912.

Auf  Ihren  Bericht  vom  26.  Mai  d.  Is.  will  Ich  hierdurch  genehmigen,  daß  für  das
deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  Fünfhellerstücke,  in  der  äußeren  Form  und  Legierung  dem
durchlochten  Zehnhellerstück  genau  entsprechend,  jedoch  in  den  angegebenen  geringeren  Ausmessungen,
ausgeprägt  werden.

Neues  Palais,  den  3.  Juni  1912.
gez.  Wilhelm  l.  kK.
ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).
        <pb n="730" />
        W  678  20

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  finderung  des  deutsch-oftafrikanischen
OMünzwesens.

Vom  21.  Juni  1912.

Auf  Grund  des  F  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des
Allerhöchsten  Erlasses  vom  3.  Juni  1912  wird  hiermit  die  Verordnung,  betr.  das  Münzwesen  des
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  vom  28.  Februar  1904  (Kol.  Bl.  S.  223)  abgeändert,  wie  folgt:

Die  nachstehenden  Paragraphen  erhalten  folgende  Fassung:
§  3.  Für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  werden  ausgeprägt:

1.  als  Silbermünzen:
Zweirupienstücke,
Einrupienstücke,
Einhalbrupienstücke,
Einviertelrupienstücke;

2.  als  Nickelmünzen:

Zehnhellerstücke,
Fünfbhellerstücke;

3.  als  Kupfermünzen:
Fünfhellerstücke,
Einhellerstücke,
Einhalbhellerstücke.

§&amp;amp;  6.  Die  im  §  3  genannten  Nickelmünzen  sollen  aus  einer  Zusammensetzung  von
75  Teilen  Kupfer  und  25  Teilen  Nickel  geprägt  werden.  Aus  dem  Kilogramm  dieser  Zusammensetzung
  sollen  geschlagen  werden:
160  Zehnhellerstücke,
320  Füntbbhellerstücke.

Die  Nickelmünzen  tragen  auf  der  einen  Seite  die  Kaiserliche  Krone,  die  Inschrift  „Deutsch-Ostafrika"
  und  die  Jahreszahl,  auf  der  anderen  Seite  die  Wertbezeichnung  und  eine  aus  zwei
Lorbeerzweigen  gebildete  Verzierung.  Sie  werden  durchlocht  und  im  glatten  Ringe  geprägt,  sie
erhalten  auf  beiden  Seiten  einen  erhabenen,  aus  einem  flachen  Stäbchen  mit  Perlenkreis  bestehenden
Rand.  Es  soll  betragen:

a)  der  Durchmesser  der  Nickelmünzen:

für  das  Zehnhellerstücck  26  mm

für  das  Fünfhellerstüuk..  21  mm
b)  der  Durchmesser  des  Loches:

für  das  Zehnhellerstck  6  mmrm

für  das  Fünfhellerstüccccckk  5  mm

Berlin,  den  21.  Juni  1912.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Conze.
        <pb n="731" />
        GW  679  20

Verordnung  des  ZReichskanzlers,  betr.  Einführung  der  Kolonialeisenbahn-Bau-  und
Betriebsordnung  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten.

Vom  15.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  2  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und
des  §  1  Nr.  1  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die
Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  397)  wird  die  nachstehende  Kolonialeisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  —
abgekürzte  Bezeichnung:  KBO.  —  in  den  deutschen  Schutzgebieten  Afrikas  mit  Wirkung  vom
1.  Januar  1913  hiermit  eingeführt.

Berlin,  den  15.  Juli  1912.

Der  Reichskanzler
v.  Bethmann  Hollweg.

Dorbemerkung.

Die  Einteilung  der  nachstehenden  Kolonialeisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  und  die  Zählung  der
Paragraphen  entspricht  der  Cisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  vom  4.  November  1904.  Einige  Paragraphen
und  Ziffern  bleiben  einstweilen  ohne  Inhalt.

 

Inhaltsverzeichnis.
I.  Allgemeines.  Seite  Selte
S  1.  Geltungsbereich...  ..  .  .  .  .  .  G80  829.  Raddruck  6036
S  2.  Befristͤngen.  ..  ..  .  .  .  .  680  30.  Radstand.  Verschiebbarkei  der  Achsen  .  687
§  3.  Ausnahhen  6890|  (8  31.  Räder  638687
§&amp;amp;  4.  Aufsichtsbehörden  6890ö  32.  Achsen  63888
8  5  Ausführungs  Sestimmungen  622980  8  33.  Zug-  und  Stotß  vorrichtungen  .  .  (6i88
8  34.  Freie  Räume  an  den  Stirnseiten.  .  .  .  689
II.  Bahnanlagen.  5  35.  Aremsen  6099
*  6.  Begriffserklärungen.  6818  36.  Auorüstung  der  Lokomotiven,  Tender  und
8  v.  Michtungs=  und  Neigungsverhältnisse  bei  ·  Triebbagen  60699
Neubauten  6861  37.  Tragfedern  der  Wagen  690)
§  8.  Breite  des  Bahntorvere  n  und  öͤbenlage  der  8  38.  Wagenausrüstung  für  militärische  Zwecke  690
VBahnkrone  .  .  .  ·  681§39.Vc11(1)11m,Iclutcvtuugszund  Vcizemuchtung
§9..-purtvute...........()82«  der  Personenwagen  (6i90
§  10.  Gleislage  682  8  40.  Bodenhöhe  der  Güterwagen  —  690
§s  11.  Umgrenzung  des  lichten  Raumes  682  41.  Signalstützen  und  Laternenkasten  690
§*  12.  Gleisabstaoddd  603  42.  Anschriften  an  den  Wagen  691
*  13.  Bahnkrenzungen  6838.43.  Abnahme  und  Untersuchung  der  Lokomotiven  "
*  14.  Abstand  der  Zugfolgestellen  und  #  der  "„  und  Triebwagen  .  691
Krenzungsstationen  683  44.  Abnahme  und  üniersuchung  der  Tender
§  15.  Wasserstationen  und  Wasserkrane  6893  und  Wagen  692
e  16.  Tragfähigkeit  des  Oberbaues  und  der
"F  l  44144443n83  IV.  Bahnbetrieb.
*  17.  Abteilungszeichen.  Neigungszeiger  684  45.  Eisenbahnbetriebsbeamte  692
§  18.  Einfriedigungen.  Schranken.  Warnungs-  §  16.  Unterhaltung,  Untersuchung  und  Vewachung
tasen  iis4  der  Bahn.  Schraukendient  692
§  19.  Telegraph.  Fernsprecher.  Lämtewerke  68148  47.  Freihalten  des  Bahnkörpers  693
§  20.  Drehscheiben.  Gleiskehren.  Schiebebühnen  685  8.  Keunzeichnung  mangelhafter  oder  unfahr—
8  21.  Signale  und  Signalsicherung  .  .  .  6185  barer  Bahnstrecken  693
§  22.  Streckenblockung  685  19.  Boleuchtung  der  Bahnanlagen  6093
§  23.  Bahnsteiggess  685  50.  Grundstellung  der  Fahrsignale  und  Weichen.
§  24.  Nampen.  .  6P6395  Sicherung  der  Weichen  (103
8  25.  Güterschuppen.  Ladebühnen.  Lademaße.  §  51.  Rangieren  auf  und  neben  den  bauptaleijen  693
Brückenwdagen  68985  8h52.  Stillfstehende  Fahrzeuge  ....  Wtk
§26.StationsnamcwUhren.......686§5.«k.Mlnmdllmm..  ......6(.I:k
§  54.  Begriff,  Gattung  und  Stärke  der  Züge  6091
III.  Fahrzeuge.  §  55.  Ausrüstung  der  Züge  mit  Bremsen  .  694
§*  27.  Beschaffenheit  der  Fahrzeuge  .  .  686  856.  Zusammenstellung  der  Züge  68595
§  28.  Umgrenzung  der  Fahrgeuge  686  §7.  Schutzabbbei  666

1S
        <pb n="732" />
        CGCGC  —

—  ———mm  .  A.  MV-.

S
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—
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*—

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(1)

(2)
(3)

(9

(1)

(2)
(1)

(2)
(3)

(1)

(2)

E  680  e

 

Seite  V.  Bahnpolizei.  Scite
Zugsignale  ..  ....(396§74Csifeubabnpolizcibcmnte.......70«
Au-  eSstattung  der  Züge  ..  ....6Wd75Aucsiilnucgdctanmvolth.  .««(.)
Beleuchtung  und  Heizung  der  Personen=  §  76.  Gegenseitige  Untersrübung  der  Vole
wagen  66096  beamten  .  .  701
Beri  eite  *
weln  und  Verschließen  der  Wagen.  66  VI.  Bestimmungen  für  das  Fublikum.
Beförderung  von  Gütern  mit  Perionenzügen  607/X  77.  Allgemeine  Bestimmungen  1
Zugpersonal  .  697  78.  Betreten  der  Babnaulagen  .  .  701
Mirfahren  auf  der  Lolomotivo.  607.8  79.  Uberschreiten  der  Bahn  ½2
Ein-  und  Ausfahrt  der  üge.  Zugfolge  .  697  8  80.  Bahnbeschädigungen  und  Betrieb-  sstörungen  7n
F  ihrgeschwindigteit  *r!—  l  81.  Verhalten  der  Reisenden  o.....  LHZ
Schieben  der  Züge  6099  8  82.  Bestrafung  von  Übertretungen  *:
Befahren  von  ohtrenzungen  600  83.  Aucshang  von  Vorschrifteen.  14172
Sonderzüige  .  .....6W  —--Rangordnung
  der  Züge  .  .  .  .  .  700  Anlagen.
Schnecpflüge  *-  100  A1  und  A2.  Umgrenzungen  des  lichten  Raumes  763
Von  Hand  bewegte  Wagen.  Kleinwagen  700  ((1  und  (7'2.  Umgren  zungen  der  Fabrege  705
Betriebstbrende  Ereignisse  1s1000  D  1  und  D  2.  RNädeern  *)½p  5707

—  —  ——  —

Rolonialeisenbahn·Bau·  und  Betriebsordnung.  (RBO.)
Meter-  und  Kapspur.  I  Feldspur.
I.  Allgemeines.

§5  1.  Geltungsbereich.
Die  Kolonialeisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  (abgekürzte  Bezeichnung:  KBO.)  findet  auf
die  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Eisenbahnen  in  den  Schutzgebieten  Anwendung.  Die  in
der  vollen  Breite  einer  Seite  gedruckten  Bestimmungen  gelten  für  sämtliche  Bahnen,
die  auf  der  linken  Hälfte  einer  Seite  nur  für  die  auf  der  rechten  Hälfte  einer  Seite  nur  für
Meter=  und  Kapspur  (1,067  m),  wobei  die  Feldspur  (0,60  m).
für  Kapspur  geltenden  Maße  eingeklammert
neben  diejenigen  für  Meterspur  gesetzt  sind.

Die  Bestimmungen  für  Neubanten  gelten  auch  für  umfassendere  Umbauten  bestehender  Bahnanlagen.

Inwieweit  einzelne  Eisenbahnen  wegen  ihrer  geringen  Bedeutung  für  den  allgemeinen  Verkehr
von  den  Bestimmungen  dieser  Ordnung  befreit  bleiben  sollen,  entscheidet  die  Landesaufsichtsbehörde
  mit  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts.

§  2.  Befristungen.
Fehlen  auf  einer  Bahn  einzelne  der  im  folgenden  vorgesehenen  Einrichtungen,  so  können  für
ihre  Aus=  oder  Durchführung  von  der  Landesaufsichtsbehörde  Fristen  bewilligt  werden.  Dem
Reichs-Kolonialamt  ist  in  jedem  einzelnen  Falle  Bericht  zu  erstatten.

§*  3.  Ausnahmen.
Für  die  an  der  Grenze  gelegenen,  von  ausländischen  Bahnverwaltungen  betriebenen  Strecken
können  Ausnahmen  von  der  Landesaussichtsbehörde  bewilligt  werden.  Dem  Reichs-Kolonialamt
  ist  hierüber  Bericht  zu  erstatten.

Im  übrigen  kann  das  Reichs-Kolonialamt  in  Berücksichtigung  besonderer  Verhältnisse  für  einzelne
Bahnstrecken,  Stationen,  Fahrzeuge,  Züge  oder  Zuggattungen  auf  Antrag  der  Landesaussichtsbehörde
  Abweichungen  zulassen.

§*  4.  Aufsichtsbehörden.
Die  Landesaussichtsbehörde  in  jedem  Schutzgebiet  ist  das  Gouvernement.  Welche  Behörden  als
Aufsichtsbehörden  zuständig  sind,  wird  vom  Gouvernement  bestimmt  und  dem  Reichs-Kolonialamt
  angezeigt.

§  5.  Ausführungsbestimmungen.
Ausführungsbestimmungen  sind  dem  Reichs-Kolonialamt  in  drei  Abdrücken  einzureichen.
        <pb n="733" />
        681  20

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.
II.  Bahnanlagen.

§  6.  Begriffserklärungen.

(1)  Zu  den  Bahnanlagen  gehören  alle  beim  Bau  einer  Bahn  vorkommenden  Anlagen,  einschließlich
der  Betriebseinrichtungen,  aber  ausschließlich  der  Fahrzeuge.  Unterschieden  werden  die  Bahnanlagen
  der  freien  Strecke  und  der  Stationen.

(2)  Stationen  sind  die  Betriebsstellen,  auf  denen  Züge  des  öffentlichen  Verkehrs  (§  54  (1))  regelmäßig
  anhalten.  Stationen  mit  mindestens  einer  Weiche  für  den  öffentlichen  Verkehr  werden
betriebstechnisch  als  Bahnhöfe,  Stationen  ohne  solche  Weichen  als  Haltepunkte  bezeichnet.

(3)  Zugfolgestellen  sind  alle  Betriebsstellen,  die  einen  Streckenabschnitt  begrenzen,  in  den  ein  Zug
nicht  einfahren  darf,  bevor  ihn  der  vorausgesahrene  Zug  verlassen  hat.  Zugfolgestellen,  die  nicht
zu  den  Bahnhöfen  gehören,  heißen  Blockstellen.  Eine  Blockstelle  kann  zugleich  Haltepunkt  sein.

(4)  Hauptgleise  sind  die  Gleise,  die  von  geschlossenen  Zügen  (§  54  (1))  im  regelmäßigen  Betriebe
befahren  werden  mit  Ausnahme  der  nur  von  einzeln  fahrenden  Lokomotiven  benutzten  Gleise.
Die  Hauptgleise  der  freien  Strecke  und  ihre  Fortsetzung  durch  die  Bahnhöfe  sind  durchgehende
Hauptgleise.  Die  durchgehenden  Hauptgleise  gelten  auch  im  Bereiche  der  Haltepunkte  als  Gleise
der  freien  Strecke.  Alle  nicht  zu  den  Hauptgleisen  zählenden  Gleise  sind  Nebengleise.

§  7.  Richtungs=  und  Neigungsverhältnisse  bei  Neubauten.
(1)  In  durchgehenden  Hauptgleisen  sind  Krümmungen  von  weniger  als

150  m  I  100m
Halbmesser,  in  den  übrigen  Gleisen  von  weniger  als
100  m  I  50m

Halbmesser  nicht  zulässig.
(2)  Die  Anwendung  eines  Halbmessers  unter
250  m  150  m
auf  freier  Strecke  bedarf  der  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde;  dem  Reichs-Kolonialamt
  ist  hierüber  Bericht  zu  erstatten.

(3)  In  den  durchgehenden  Hauptgleisen  sind
zwischen  geraden  und  gekrümmten  Strecken
Ubergangsbögen  einzulegen.

(4)  Entgegengesetzte  Krümmungen  der  durchgehenden  Hauptgleise  sind  durch  eine  Gerade  zu  verbinden,
  die  zwischen  den  Endpunkten  der  Überhöhungsrampen  (§  10  (2))  mindestens  10  m  lang
sein  muß.

(5)  Die  Längsneigung  auf  freier  Strecke  darf  in  der  Regel

25  %%  (1:  40)  I  40  %%  (1:25)
nicht  überschreiten.
(6)  Die  Anwendung  einer  stärkeren  Neigung  als
20  %  0  (1250)  I  300J00(1:331,-«3)
bedarf  der  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde;  dem  Reichs-Kolonialamt  ist  hierüber  Be—
richt  zu  erstatten.

(7)  Das  Neigungsverhältnis  ron  Bahnhofgleisen  darf,  abgesehen  von  Verschiebegleisen,  nicht  mehr
als  2,5  %  (1:  400)  betragen,  jedoch  dürfen  Ausweichgleise  in  die  stärkere  Neigung  der  freien
Strecke  eingreifen.  «

Ausnahmen  können  von  der  Landesaufsichtsbehörde  zugelassen  werden.

(8)  Steigt  von  zwei  in  entgegengesetztem  Sinne  und  stärker  als  5  %  0  (1:  200)  geneigten,  an—

einander  stoßenden  Strecken  die  eine  mehr  als  10  m  an,  so  ist  eine  mindestens

 

300  m  1  150  m
lange,  höchstens  3  /%  geneigte  Zwischenstrecke  einzuschalten.  In  die  Länge  von
300  m  1  150  m

dürfen  die  Tangenten  der  Ausrundungsbogen  (§  10  (3))  eingerechnet  werden.

§  8.  Breite  des  Bahnkörpers  und  Höhenlage  der  Bahnkrone.
(1)  Der  Bahnkörper  muß  so  breit  sein,  daß  der  Schnitt  der  Böschung  mit  einer  durch  Schienenunterkante
  des  nächsten  Gleises  gelegten  Geraden  mindestens
1,40  m  I  1,10m
von  Gleismitte  entfernt  ist.
        <pb n="734" />
        W  682  20

Meter=  und  Kapspur.  1  Feldspur.

(2)  Bei  Neubauten  ist,  abgesehen  von  eingedeichten  Strecken,  die  Schienenunterkante  mindestens
0,4  m  über  den  höchsten  Wasserstand  zu  legen.

§*  9.  Spurweite.
(1)  Die  Spurweite  beträgt  im  geraden  Gleis
1,000  (1,067)  m  0,600  m.
Bestehende  Bahnen  mit  einer  anderen  Schmalspur
  als  0,600  m  unterliegen  gleichfalls  dieser
Ordnung.
In  Krümmungen  mit  einem  Halbmesser  von  weniger  als  500  m  ist  die  Spurweite  zu
vergrößern.  Die  Vergrößerung  darf
25  mm  1  18  mm
nicht  übersteigen.
Als  Folge  des  Betriebs  sind  Verengerungen  der  vorgeschriebenen  Spurweiten  bis  zu
3  mm,  Erweiterungen  bis  zu  10  mm  zulässig,  piemals  aber  darf  das  Maß  von
1,025  (1,093)  m  1  0,618  m
überschritten  werden.

§  10.  Gleislage.

(1)  Die  winkelrecht  gegenüberliegenden  Punkte  der  Schienenoberkanten  müssen  in  geraden  Strecken,
mit  Ausnahme  der  Uberhöhungsrampen  (2),  gleich  hoch  liegen.

(2)  Die  Überhöhung  des  äußeren  Stranges  gekrümmter  Gleise  muß  auf  eine  möglichst  große  Länge,
mindestens  aber  auf  das  300  fache  ihres  Betrags  auslaufen.

(3)  Neigungswechsel  in  durchgehenden  Hauptgleisen  sind  nach  einem  Kreisbogen  von  mindestens
2000  m  Halbmesser  auszurunden.

§*  11.  Umgrenzung  des  lichten  Raumes.

(1)  An  den  durchgehenden  Hauptgleisen  und  den  sonstigen  Ein=  und  Ausfahrgleisen  der  der  Personenbeförderung
  dienenden  Züge  ist  ein  lichter  Raum  mindestens  nach  der  in  der  Anlage
11  A  1  A2
links,  an  allen  übrigen  Gleisen  nach  der  in  der  Anlage
——-  Al  I  Ä2
rechts  mit  ausgezogenen  Linien  gezeichneten  Umgrenzung  offen  zu  halten.  Dabei  ist  in  Krümmungen
  auf  die  Spurerweiterung  und  die  Gleisüberhöhung  Rücksicht  zu  nehmen.
(2)  Außerhalb  der  Umgrenzung  des  lichten  Raumes  (1)  sind  bei  Neubauten  seitlich  und  oben  von

einer  Höhe  von

850  mm  I  600  mm
über  Schienenoberkante  an  die  in  der  Anlage
A1  I  A2
gestrichelt  angegebenen  Spielräume  freizuhalten.  Ihre  Breite  und  Höhe  beträgt
100  mm  200  mm

(3)  Für  Zahnstangenbahnen  wird  die  Umgrenzung
  nach  (1)  zwischen  den  Schienen
nach  der  in  Anlage  Au  punktiert  gezeichneten
Linie  in  einer  Breite  von  0,50  m  und
ciner  Höhe  von  50  mm  eingeschränkt.

(4)  Der  Abstand  von

150  mm  (Anlage  Au)  I  150  mm  (Anlage  A2)
zwischen  Schieneninnenkante  und  festen  Gegenständen,  die  außerhalb  des  Gleises  bis  zu  50  mm
über  Schienenoberkante  hervorragen,  kann  auf

 

135  mm  I  125  mm
eingeschränkt  werden,  wenn  der  Gegenstand  mit  der  Fahrschiene  fest  verbunden  ist.
(5)  Der  Abstand  von
67  mm  (Anlage  Au,)  I  49mm(AnlageA2)

zwischen  Schieneninnenkante  und  festen  Gegenständen  innerhalb  des  Gleises  kann  gegen  die
        <pb n="735" />
        683  20

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.

Mitte  von  Zwangschienen  mit  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde  bis  auf  45  mm,  bei
Weichen  und  Kreuzungen  bis  auf

41  mm  1  32  mm
eingeschränkt  werden.  In  gekrümmten  Gleisen  ist  auf  die  Spurerweiterung,  soweit  erforderlich,
Rücksicht  zu  nehmen.

(6)  Die  Tiefe  von
38  mm  32  mm
des  freien  Raumes  neben  der  Schieneninnenkante
(Anlage  Au)  1  (Anlage  A2)

muß  bei  stärkster  Abnutzung  der  Schienen  voll  vorhanden  sein.

(7)  Tore  von  Lokomotiv=  und  Wagenschuppen  müssen  mindestens
3,50  m  I  2,80  m
im  lichten  weit  sein.
Die  Landesaufsichtsbehörde  kann  Ausnahmen  für  Ladegleise  von  den  Bestimmungen  in
(1)  und  im  übrigen  von  den  Bestimmungen  in  (2)  zulassen.

§  12.  Gleisabstand.

(1)  Auf  der  freien  Strecke  muß  der  Abstand  von  Doppelgleisen  oder  einem  Gleispaar  von  einem
dritten  Gleise  mindestens  4,00  m  von  Gleismitte  zu  Gleismitte  betragen.

(2)  Auf  Bahnhöfen  muß  der  Abstand  der  Gleise,  abgesehen  von  Uberladegleisen,  mindestens  4,00  m
betragen.  Die  Landesaufsichtsbehörde  kann  Ausnahmen  von  dieser  Bestimmung  für  bestehende
Gleise  zulassen.

(3)  Bei  Neubauten  müssen  Gleise,  zwischen  denen  ein  Bahnsteig  anzulegen  ist,  mindestens  6,00  m
Abstand  erhalten.  Beim  Umbau  von  Stationen  mit  geringem  Personenverkehr  kann  die
Landesaussichtsbehörde  kleinere  Abstände  zulassen.

§*  13.  Bahnkreuzungen.

Kreuzungen  von  Bahnen  in  Schienenhöhe  außerhalb  der  Einfahrsignale  oder,  wo  solche
nicht  bestehen,  der  Einfahrweichen  der  Bahnhöfe  bedürfen  der  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde.


§  14.  Abstand  der  Zugfolgestellen  und  Länge  der  Kreuzungsstationen.

(1)  Den  zulässigen  größten  Abstand  der  Zugfolgestellen  und  die  Länge  der  Kreuzungsstationen  neuer
oder  umzubauender  Bahnen  mit  Rücksicht  auf  die  Beförderung  der  Militärzüge  und  die  Landesverteidigung
  bestimmt  die  Landesaufsichtsbehörde;  dem  Reichs-Kolonialamt  ist  hierüber  Bericht
zu  erstatten.

(2)

§  15.  Wasserstationen  und  Wasserkrane.

(1)  Wasserstationen  sind  in  solchen  Abständen  und  von  solcher  Leistungsfähigkeit  anzulegen,  daß  der
von  der  Landesaussichtsbehörde  festzustellende  Bedarf  an  Wasser  für  Betriebszwecke  jederzeit
reichlich  gedeckt  werden  kann.

(2)

(3)  Die  Ausgüsse  der  Wasserkrane  müssen  mindestens  2,85  m  über  Schienenoberkante  liegen.

(4)  Wasserkrane  mit  drehbarem  Ausleger  müssen  mit  einem  Signale  versehen  sein,  das  die  Querstellung
  des  Auslegers  bei  Dunkelheit  anzeigt.  Für  wenig  benutzte  Krane  können  von  der
Landesausfsichtsbehörde  Ausnahmen  zugelassen  werden.

§  16.  Tragfähigkeit  des  Oberbaues  und  der  Brücken.

(1)  Gleise  und  Brücken,  die  von  Lokomotiven  befahren  werden,  müssen  Fahrzeuge  von
«  3,5t  I  2,5t
Raddruck  (im  Stillstande  gemessen)  mit  Sicherheit  aufnehmen  können.

(2)
        <pb n="736" />
        (3)

(1)
(2)

(1)
(2)

(3)

(4)
(5)

(6)
(7)
(8)
(9)

W  684  20

Meter=  und  Kapspur.  1  Feldspur.

Die  Tragfähigkeit  neuer  und  zu  erneuernder  Brücken  ist  mindestens  für  die  im  folgenden  dargestellte
  Verkehrslast  zu  bemessen.  Es  ist  ein  Zug  aus  2  Lokomotiven

*72  —
4

mit  einer  unbeschränkten  Anzahl  einseitig  angehängter  Tender  oder  Wagen  mit  folgenden  Radständen

  und  Achsbelastungen  anzunehmen:

Ú
—  I.  2  —  .  2

 

S——
12
+

 

 

1
*

 

 

 

*——  8*  —
——  12—  ··
1.  1
(0  10  10  1#  24

Bei  der  Berechnung  kleiner  Brücken  und  der  Quer=  und  Schwellenträger  sind,  soweit
sich  hierdurch  größere  Beanspruchungen  ergeben  als  durch  die  oben  gezeichneten  Lasten,  folgende
Belastungen  anzunehmen:

zür

1  r“  1  Achse  mit  13t  Belastung
I  "4
—12  2  Achsen  =  je  13  t  -
2  1n%  c  !  9
ê*W“22—½—  3  12t  "6
n  n  n;  11|
4  4  .11t  "

§  17.  Abteilungszeichen.  Neigungszeiger.
Die  Bahn  ist  in  Abschnitten  von  500  m  mit  Abteilungszeichen  zu  versehen.
Das  Verhältnis  der  Neigungen  ist  an  den  Enden  der  Strecken,  wo  die  Verbindungslinie  zweier
500  m  voneinander  entfernter  Punkte  der  Bahn  stärker  als  10  %  °  (1:  100)  geneigt  ist,
ersichtlich  zu  machen.

§  18.  Einfriedigungen.  Schranken.  Warnungstafeln.

Ob  und  in  welchem  Umfang  Einfriedigungen  zwischen  der  Bahn  und  ihrer  Umgebung  und  an

Wegen  Schutzwehren  anzulegen  sind,  bestimmt  die  Landesausfsichtsbehörde.

JInwieweit  die  Wegübergänge  mit  Schranken  zu  versehen  sind,  bestimmt  die  Landesaussichtsbehörde.
Die  Schranken  müssen  bei  jeder  Stellung  mindestens  0,50  m  von  der  Umgrenzung  des

lichten  Raumes  abstehen.

Zugschranken  müssen  von  Hand  geöffnet  und  geschlossen  werden  können  und  mit  einer  Glocke
versehen  sein,  die  vom  Standorte  des  Wärters  aus  bedient  werden  kann  (§  46  (7)).

Verkehrsreiche  Wegübergänge  müssen  mit  Warnungszeichen  versehen  sein;  diese  sind  da  aufzustellen,
  wo  Fuhrwerke  und  Tiere  angehalten  werden  müssen  (§  79  (4)),  wenn  die  Schranken
geschlossen  sind  oder  ein  Zug  sich  nähert.

(10)  Vor  Wegübergängen  ohne  Schranken  sind  Kennzeichen  für  den  Lokomotivführer  anzubringen

(1)

(2)
(3)
(4)

(§  58  (2)).  Ausnahmen  sind  mit  Genehmigung  der  Landesausfsichtsbehörde  zulässig.

§  19.  Telegraph,  Fernsprecher,  Läutewerke.
Die  Zugfolgestellen  der  Strecken,  die  mit  mehr  als  40  km  Geschwindigkeit  befahren  werden,
sind  durch  Telegraph,  die  Zugfolgestellen  der  sonstigen  Strecken  durch  Telegraph  oder  Fernsprecher
  zu  verbinden.
Ausnahmen  können  von  der  Aussichtsbehörde  zugelassen  werden.
        <pb n="737" />
        W  685  2e

Meter=  und  Kapspur.  1  Foldspur.

§  20.  Drehscheiben.  Gleiskehren.  Schiebebühnen.

(1)  Auf  Anordnung  der  Landesaufsichtsbehörde  sind  auf  den  Lokomotivstationen  Drehvorrichtungen
(Drehscheiben,  Gleiskehren)  vorzusehen,  mittels  deren  Lokomotiven  samt  Tender  gedreht
werden  können.

Schiebebühnen  mit  versenkten  Gleisen  und  Drehscheiben  sind  in  Hauptgleisen  nur  am  stumpfen
Ende  zulässig.
§  21.  Signale  und  Signalsicherung.

(1)  Die  Form  der  Signale  muß,  soweit  es  sich  um  Signale  der  Eisenbahn-Signalordnung  handelt,
deren  Vorschriften  entsprechen.  Zur  Erteilung  von  Signalen,  die  in  der  Signalordnung  nicht
vorgesehen  sind,  dürfen  die  Formen  der  Signalordnung  nicht  benutzt  werden.

(2)  Die  Bahnhöfe  und  Kreuzungsstationen  von  Bahnstrecken,  die  mit  mehr  als  40  km  Geschwindigkeit
  befahren  werden,  sind  mit  Einfahrsignalen  zu  versehen.  Ausnahmen  sind  mit
Genehmigung.  der  Landesaufsichtsbehörde  zulässig.  Inwieweit  die  Kreuzungsstationen  anderer
Strecken  aus  Rücksichten  der  Landesverteidigung  mit  Einfahrsignalen  zu  versehen  sind,  bestimmt
die  Landesaufsichtsbehörde.  «

(3)

(9

(5)  Bewegliche  Brücken  sind  durch  Hauptsignale  zu  decken  und  mit  ihnen  derart  in  Abhängigkeit  zu
bringen,  daß  das  Signal  erst  auf  Fahrt  gestellt  werden  kann,  wenn  die  Brücke  verriegelt  ist,
und  daß  die  Brücke  nicht  entriegelt  werden  kann,  solange  das  Signal  auf  Fahrt  steht.

(6)  Die  in  Schienenhöhe  gelegenen  Kreuzungen  der  dieser  Ordnung  unterstellten  Bahnen  sind  durch
Hauptsignale  zu  decken,  die  in  gegenseitiger  Abhängigkeit  stehen  (zu  vergleichen  indes  §  13).
Über  die  Sicherung  der  Kreuzung  einer  solchen  Bahn  mit  einer  dieser  Ordnung  nicht  unterstellten
  Bahn  hat  die  Landesaufsichtsbehörde  Bestimmung  zu  treffen.

(7)

(8)

(9)  Über  die  Aufstellung  von  Vorsignalen  entscheidet  die  Landesaufsichtsbehörde.

(10)  Hauptfignale  sind  womöglich  auf  der  rechten  Seite  oder  über  der  Mitte,  Vorsignale  stets  auf
der  rechten  Seite  der  zugehörigen  Gleise  aufzustellen.  Die  Signale  benachbarter  Gleise  sind  so
aufzustellen,  daß  sie  von  den  Zügen  aus  nicht  miteinander  verwechselt  werden  können.

(11)  Die  Einfahrweichen  müssen  mit  Weichensignalen  versehen  sein,  wenn  sie  nicht  mit  den  Fahrsignalen
  in  gegenseitiger  Abhängigkeit  stehen  oder  für  gewöhnlich  verschlossen  gehalten  werden.

(12)  Zwischen  zusammenlaufenden  Gleisen  muß  ein  Merkzeichen  angebracht  sein,  das  angibt,  bis

wohin  ein  Gleis  besetzt  werden  kann,  ohne  daß  die  Bewegungen  auf  dem  andern  gefährdet

würden.  Der  Abstand  der  Gleise  muß  am  Merkzeichen  mindestens
3,50  m  D  2,80  m
betragen.

§  22.  Streckenblockung.

§  23.  Bahnsteige.
(1)
(2)  Die  festen  Gegenstände  auf  den  Personenbahnsteigen  (Säulen  u.  dgl.)  müssen  bis  zu  einer
Höhe  von  3,00  m  über  Schienenoberkante  mindestens  3,00  m  von  Gleismitte  entfernt  sein.

§*  24.  Rampen.
(1)  Über  die  Anlage  von  festen  Rampen  auf  Bahnhöfen  entscheidet  die  Landesaufsichtsbehörde.
(2)
(3)
§  25.  Güterschuppen.  Ladebühnen.  Lademaße.  Brückenwagen.
(1)  Der  Fußboden  der  Güterschuppen  und  Ladebühnen  an  den  von  Zügen  zu  befahrenden  Gleisen
darf  nicht  höher  als
0,85  m  1  0,60  m
über  Schienenoberkante  liegen.
(2)  Größere  Güterbahnhöfe  sind  mit  Lademaßen  und  Brückenwagen  auszurüsten.
        <pb n="738" />
        K  4
—
*5?

.
WWW  *

J  686  208

Meter=  und  Kapspur.  1  Feldspur.
§*  26.  Stationsnamen.  Uhren.

(1)  Auf  den  dem  Personenverkehre  dienenden  Stationen  ist  der  Name  in  einer  den  Reisenden  ins
Auge  fallenden  Weise  anzubringen.
(2)  Dauernd  mit  Personal  besetzte  Stationen  sind  mit  Uhren  auszurüsten.

III.  Fahrzeuge.
§*  27.  Beschaffenheit  der  Fahrzeuge.
Die  Fahrzeuge  müssen  so  beschaffen  und  unterhalten  sein,  daß  sie  mit  der  größten  dafür
zugelassenen  Geschwindigkeit  ohne  Gefahr  bewegt  werden  können.

§*  28.  Umgrenzung  der  Fahrzenge.

(1)  Die  festen  Teile  der  Fahrzeuge  dürfen  bei  Mittelstellung  im  geraden  Gleise  höchstens  die  in

der  Anlage
C  1  I  02
mit  ausgezogenen  Linien  gezeichneten  Umgrenzungen  erreichen.

(2)  Lokomotivschornsteine  und  leichte  Teile  der  Fahrzeuge  einschließlich

(3)  der  Signalscheiben,  Signallaternen  und  Leinenhaspel  dürfen  über  die  Umgrenzungen  nach  (1)
bis  zu  der  in  der  Anlage

C  1  I  02
gestrichelt  gezeichneten  Umgrenzung  hinausragen.
(4)  Die  nach  (1)  bis  (3)  zulässigen  Breitenmaße  sind  so  weit  einzuschränken,  daß  Krümmungen  von
100  m  I  50m
anstandslos  durchfahren  werden  können.

(5)  Die  in  der  durchgehenden  Flucht  der  Langwände  von  Personen-,  Post-  und  Gepäckwagen  liegenden
Türen  dürfen  bei  Mittelstellung  der  Fahrzeuge  im  geraden  Gleise  die  Umgrenzung  des  lichten
Raumes  seitlich  (senkrecht  zur  Mittellinie  gemessen)  äußerstenfalls  um  50  mm  überschreiten.
Andere  Türen  solcher  Wagen  müssen  bei  Mittelstellung  der  Fahrzeuge  im  geraden  Gleise  noch
innerhalb  der  Umgrenzung  des  lichten  Raumes  verbleiben.

(6)  Unter  die  über  Schienenoberkante  liegenden  Grenzlinien

(Anlage  C  1)  1  (Anlage  C2)
dürfen  bis
75  mm  I  75  mm

über  Schienenoberkante  reichen
a)  bei  allen  Fahrzeugen:
die  Kuppelungen  und  Sicherheitsketten  (§5  33  (4)  d)
b)  bei  Lokomotiven  außerdem:
die  dem  Federspiele  nicht  folgenden  beweglichen  Teile.  Dieser  Abstand  muß  auch  beim
tiessten  Pufferstand  vorhanden  sein.  .

(7)  Die  durch  die  Radreifen  gedeckten  Teile,  wie  Bahnräumer,  Bremsklötze,  Sandstreuer,  müssen
bei  tiefstem  Pufferstande  des  Fahrzeugs  noch  50  mm  von  Schienenoberkante  abstehen.

(8)  Für  Fahrzeuge,  die  auf  Zahnstangenbahnen
übergehen  sollen,  wird  die  Umgrenzung  nach
(1)  und  (6)  zwischen  den  Schienen  nach  den
in  Anlage  C1  unten  angegebenen  Linien  in
einer  Breite  von  600  mm  und  einer  Höhe
von  50  mm  eingeschränkt.

 

§  29.  Raddruck.
(1)  Der  Raddruck  stillstehender  Fahrzeuge  darf  bei  der  größten  Belastung  im  allgemeinen  nicht  mehr  als
3,5  t  1  2,5  t
betragen.
(2)  Auf  Strecken,  wo  der  Oberbau  und  die  Brücken  eine  genügende  Tragfähigkeit  haben,  darf  der
Raddruck  stillstehender  Fahrzenge
6,0  t  I  3,5t
erreichen.
        <pb n="739" />
        W  687  20

Meter=  und  Kapspur.  1  Feldspur
8*  30.  Radstand.  Verschiebbarkeit  der  Achsen.
(1)  Der  feste  Radstand  muß,  abgesehen  von  Drehgestellen,  mindestens

2500  mm  I  2000  mm
betragen  und  darf  bei  neuen  Fahrzeugen
4500  mm  1  3600  mm

nicht  übersteigen.
(2)  Sind  mehr  als  2  Wagenachsen  in  einem  gemeinsamen  Rahmen  gelagert,  so  müssen  erforderlichenfalls
  die  Mittelachsen  derart  verschiebbar  sein,  daß  Krümmungen  von
100  m  I  50  m
Halbmesser  anstandslos  durchfahren  werden  können.  Achsen  mit  Rädern  ohne  Spurkranz
(§  31  (4))  dürfen  jedoch  nicht  verschiebbar  sein.

§  31.  Räder.

(Anlage  D  1)  I  (Anlage  D2)  Muge  5
(1)  Die  Räder  müssen  unverrückbar  auf  der  Achse  befestigt  sein.  Anlage  h
(2)  Der  lichte  Abstand  der  Räder  einer  Achse  beträgt  zwischen  den  Radstreifen  2
925  (992)  mm  !  540  mm

Abweichungen  sind  nur  bis  zu  3  mm  über  oder  unter  dieses  Maß  zulässig.
(3)  Die  Räder  der  Tender  und  Wagen  müssen  im  Laufkreis  einen  Durchmesser  von  mindestens

800  mm  I  500  mm
haben.
Bemerkung.  Der  Laufkreis  ist  der  Schnitt  einer  zur  Achse  senkrechten
1050  /1077  640
2  2  )mm  2  mm

von  der  Achsmitte  entfernten  Ebene  mit  der  Außenfläche  des  Radreifens.

(4)  Die  Räder  müssen  Spurkränze  haben.  Sind  aber  drei  oder  mehr  Achsen  in  demselben  Rahmen
gelagert,  so  können  die  Spurkränze  unverschiebbarer  Mittelräder  weggelassen  werden,  wenn  diese
unter  allen  Umständen  eine  genügende  Auflage  auf  den  Schienen  finden  (§8  30  (2)).

(5)  An  den  Rädern  sind  folgende  Abmessungen  einzuhalten:
a)  Breite  der  Radreifen

mindestens  125  mm,  mindestens  105  mm,
höchstens  150  mm,  höchstens  130  mm,
b)  Stärke  der  Radreifen  in  der  Ebene  des  Laufkreises  gemessen
mindestens  25  mm,  I  mindestens  15  mm,
Tc)  Höhe  des  Spurkranzes  über  dem  Laufkreise
mindestens  25  mm,  mindestens  20  mm,
höchstens  36  mm,  höchstens  30  mm,
d)  Stärke  des  Spurkranzes,  gemessen  10  mm  außerhalb  des  Laufkreises,
mindestens  20  mm,  I  mindestens  14  mm,
e)  Spielraum  der  Spurkränze  im  Gleise
von  1000  (1067)  mm,  I  von  600  mm,

Spurweite  gemessen  nach  Verschiebung  der  Achse  bis  zum  Anlauf  an  der  einen  Schiene  (Gesamtverschiebung)
  und  10  mm  außerhalb  der  Laufkreise

mindestens  10  mm,  mindestens  7  mm,

höchstens  25  mm,  höchstens  18  mm,
und  bei  den  Mittelrädern  von  drei  oder  mehr  in  demselben  Rahmen  gelagerten  Achsen,  wenn
sie  überhaupt  mit  Spurkränzen  versehen  sind  (4),

höchstens  40  mm,  I  höchstens  35  mm,
und  daher  die  Entfernung  zwischen  den  Anlaufstellen  der  Spurkränze
höchstens  990  (1057)  mm,  höchstens  593  mm,
mindestens  975  (1042)  mm,  mindestens  582  mm,
und  bei  den  Mittelrädern  von  drei  oder  mehr  in  demselben  Rahmen  gelagerten  Achsen
mindestens  960  (1027)  mm.  I  mindestens  565  mm.

3
        <pb n="740" />
        W  688  20

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.
§  32.  Achsen.
(1)  Die  größte  zulässige  Inanspruchnahme  durch  ruhende  Belastung  beträgt
a)  für  Achsen  aus  Flußstahl
bei  Güterwagen:
im  Schenkel  700  kg/em,  in  der  Nabe  560  kg/dem;
bei  Personen-,  Gepäck=  und  Postwagen  und  bei  Tendern:
im  Schenkel  560  kg/dem,  in  der  Nabe  450  kg/dem;
b)  für  Achsen  aus  Schweißeisen
bei  Güterwagen:
im  Schenkel  590  ka/qem,  in  der  Nabe  470  ka/dem;
bei  Personen-,  Gepäck=  und  Postwagen  und  bei  Tendern:
im  Schenkel  470  kg/dem,  in  der  Nabe  380  kgqem.

§*  33.  Zug=  und  Stoßvorrichtungen.

(1)  Die  Lokomotiven  mit  Schlepptender  müssen  vorn,  die  Tender  hinten,  alle  übrigen  Fahrzeuge
an  beiden  Enden  mit  federnden  Zug=  und  Stoßvorrichtungen  versehen  sein.  Zwei  Wagen,  die
im  Betriebe  dauernd  verbunden  bleiben,  gelten  als  ein  Fahrzeug.  Sonstige  Ausnahmen  sind
nur  bei  Triebwagen  zulässig.
(2)
(3)  Die  Fahrzeuge  müssen  mit  Schraubenkuppelung
  versehen  sein  und  sich  in  doppelter
Weise  so  miteinander  verbinden  lassen,  daß
die  zweite  Kuppelung  in  Wirksamkeit  tritt,
wenn  die  erste  bricht.
(4)  An  den  Zug=  und  Stoßvorrichtungen  sind  die  folgenden  Maße  einzuhalten:
a)  Höhe  der  Mittelebene  der  Stoßvorrichtung  über  Schienenoberkante
bei  vollbelasteten  Fahrzeugen

mindestens  750  mm,  1  mindestens  460  mm,
bei  unbelasteten  Fahrzeugen
höchstens  860  mm,  1  höchstens  560  mm:

b)

e)  Länge  einer  Schraubenkuppelung  von
der  Stirne  der  nicht  eingedrückten  Puffer
bis  zur  Angriffsfläche  des  Einhänge—
bügels  bei  ganz  ausgeschraubter  und
gestreckter  Kuppelung

mindestens
höchsteens  ..

d)  Abstand  über  Schienenoberkante,  auf
den  herabhängende  Kuppelungsteile  beim
tiefsten  Pufferstande  müssen  eingestellt
werden  können  (§  28  (6)  a)

mindestens  75  mm;

e)  Länge  um  die  die  Zugvorrichtung  aus
der  Kopfsschwelle  herausgezogen  werden
kann,

mindestens  50  mm,
höchstens  100  mm;

 

w)
        <pb n="741" />
        (1)

(2)
(8)

(1)

(2)
(83)

(1

(0)

(1)

□  689  20

Meter=  und  Kapspur.  1  Feldspur.
§*  34.  Freie  Räume  an  den  Stirnseiten.

Zu  beiden  Seiten  der  Zugvorrichtung  muß  in  voller  Breite  der  Fahrzeuge  je  ein  freier  Raum
von  folgenden  Abmessungen  verbleiben:
Tiefe  zwischen  den  vor  der  Kopfschwelle  vortretenden  Teilen  und  der  völlig  eingedrückten
Pufferscheibe  mindestens  300  mm,
Höhe  über  Schienenoberkante  mindestens  2000  mm.
Außerhalb  dieser  Räume  vorspringende  Teile  müssen  hinter  der  völlig  eingedrückten  Pufferscheibe
mindestens  75  mm  zurückstehen.
Die  Laufbretter  an  den  Langseiten  der  Wagen  müssen  von  der  Stirne  der  nicht  eingedrückten  Puffer
mindestens  350  mm  abstehen.
Ausnahmen  kann  die  Landesaufsichtsbehörde
zulassen.

§  35.  Bremsen.

Bremskurbeln  müssen  so  eingerichtet  sein,  daß  die  Bremsen  durch  Drehen  der  Kurbeln  nach
rechts  angezogen  werden.

Tenderlokomotiven,  Tender  und  Triebwagen  müssen  mit  einer  Handbremse  versehen  sein,  auch
wenn  sie  andere  Bremsvorrichtungen  haben.

An  Lokomotiven,  die  zur  Beförderung  von  Personenzügen  mit  mehr  als  40  km  Geschwindigkeit
  dienen,  muß  eine  Triebradbremse  vorhanden  sein,  die  mit  der  durchgehenden  Bremse  in
Tätigkeit  gesetzt  werden  kann.

Die  durchgehende  Bremse  eines  Zuges,  der  eine  Geschwindigkeit  von  mehr  als  40  km  erreicht,
muß  so  eingerichtet  sein,  daß  sie

a)  von  der  Lokomotive,

b)  von  den  einzelnen  Personenwagen,

e)  von  den  Post=  und  Gepäckwagen,

d)  von  den  mit  Handbremse  versehenen  Güterwagen  aus  in  Tätigkeit  gesetzt  werden  kann  und
e)  selbsttätig  wirkt,  sobald  die  Bremsleitung  unterbrochen  wird.

Von  den  Bestimmungen  unter  5b  bis  d  sind  mit  Genehmigung  der  Landesaussichtsbehörde
Ausnahmen  zulässig,  die  dem  Reichs-Kolonialamt  anzuzeigen  sind.

Die  mit  durchgehender  Bremse  versehenen  Wagen  müssen  in  einer  den  Vorschriften  des  §  55
entsprechenden  Anzahl  auch  für  die  Bedienung  der  Bremsen  von  Hand  eingerichtet  sein.

§  36.  Ausrüstung  der  Lokomotiven,  Tender  und  Triebwagen.

Dampfkessel  müssen  folgende  Ausrüstung  erhalten:

a)  ein  Speiseventil,  das  bei  Abstellung  der  Speisevorrichtung  durch  den  Druck  des  Kesselwassers
geschlossen  wird,

b)  zwei  voneinander  unabhängige  Vorrichtungen  zur  Speisung,  wovon  jede  für  sich  imstande
ist,  dem  Kessel  während  der  Fahrt  die  erforderliche  Wassermenge  zuzuführen  und  wovon
eine  auch  beim  Stillstande  der  Lokomotive  arbeiten  kann,

e)  ein  Wasserstandsglas  und  eine  zweite,  mit  dem  Kessel  in  gesonderter  Verbindung  stehende
Vorrichtung  zur  Erkennung  des  Wasserstandes,

d)  Marken  des  festgesetzten  niedersten  Wasserstandes  am  Wasserstandsglas  und  an  der  Kesselwandung,
  die  mindestens  100  mm  über  dem  höchsten,  wasserbenetzten  Punkte  dör  Fenerbuchse
  liegen  müssen,

e)  zwei  Sicherheitsventile,  wovon  mindestens  das  eine  so  eingerichtet  ist,  daß  seine  Belastung
nicht  über  das  bestimmte  Maß  gesteigert  werden  kann,

k)  ein  Manometer,  das  den  Dampfdruck  fortwährend  anzeigt  und  auf  dessen  Zifferblatt  die  festgesetzte
  höchste  Dampfspannung  durch  eine  unverstellbare,  in  die  Augen  fallende  Marke
bezeichnet  ist,

8)  eine  Vorrichtung  zum  Anschluß  eines  Prüfungsmanometers,

h)  ein  metallenes  Fabrikschild,  worauf  die  festgesetzte  höchste  Dampfspannung,  der  Name  des
Fabrikanten,  die  Fabriknummer  und  das  Jahr  der  Anfertigung  angegeben  und  das  so  am
Kessel  zu  befestigen  ist,  daß  es  auch  nach  der  Ummantelung  sichtbar  bleibt.
        <pb n="742" />
        (1)
(2)

(3)
(4)

(1)

(2)

(3

G  690  20

Meter=  und  Kapspur.  1  Feldspur.

An  den  Lokomotiven  ist  die  Eigentumsverwaltung,  der  Name  oder  die  Ordnungsnummer,  der
Name  des  Fabrikanten,  die  Fabriknummer,  das  Jahr  der  Anfertigung  und  die  größte,  nach
Maßgabe  der  Bauart  zulässige  Geschwindigkeit  anzugeben.

Lokomotiven  und  Triebwagen  müssen  mit  einer  Dampfpfeife  oder  einer  anderen  zur  Erteilung
hörbarer  Signale  geeigneten  Vorrichtung  von  ähnlicher  Wirksamkeit  versehen  sein.

An  den  Lokomotiven  müssen  vorn,  an  den  Tendern  hinten,  an  den  Tenderlokomotiven  und
Triebwagen  vorn  und  hinten  Bahnräumer  angebracht  sein.

Dampflokomotiven  und  Dampftriebwagen  müssen  mit  einem  verschließbaren  Aschenkasten  ausgerüstet
  sein.

Wenn  die  Beschaffenheit  des  Heizstoffes  es  erfordert,  müssen  die  Lokomotiven  mit  Funkenfängern
versehen  werden.

Der  Wassereinlauf  an  Tendern  und  Tenderlokomotiven  darf  nicht  höher  als  2750  mm  über
Schienenoberkante  liegen.

Die  Lokomotiven  und  Triebwagen  einer  Bahn,  auf  der  Wegübergänge  ohne  Schranken  vorkommen,
  sind  mit  einer  Läutevorrichtung  auszurüsten  (§  58  (2)).

§*  37.  Tragfedern  der  Wagen.
Die  Wagen  müssen  mit  Tragfedern  versehen  sein.

§  38.  Wagenausrüstung  für  militärische  Zwecke.

Die  Wagen  sind  nach  Bestimmung  der  Landesaufsichtsbehörde  mit  den  für  Militärbeförderung
  notwendigen,  festen  Einrichtungen  auszurüsten.

§*  39.  Verschluß,  Beleuchtungs=  und  Heizeinrichtung  der  Personenwagen.

Die  Türen  an  den  Langseiten  der  Personenwagen  müssen  mit  doppelter  Verschlußvorrichtung
versehen  sein,  deren  einer  Teil  aus  einem  Vorreiber  oder  Einreiber  besteht.

Die  Türöffnungen  sind  im  Innern  der  Personenwagen  mit  Schutzvorrichtungen  gegen  das  Einklemmen
  der  Finger  zu  versehen.

Die  Personenwagen  müssen  mit  Einrichtung  zur  Beleuchtung  und,  soweit  es  die  Lande  zaufsichtsbehörde
  für  nötig  hält,  auch  mit  Einrichtung  zur  Heizung  versehen  sein.

§*  40.  Bodenhöhe  der  Güterwagen.
Der  Fußboden  der  Güterwagen  muß  mindestens  150  mm  über  Puffermitte  liegen.
Ausnahmen  sind  bei  den  für  besondere  Zwecke  gebauten  Wagen  zulässig.

§  11.  Signalstützen  und  Laternenkasten.

Mindestens  an  einer  Stirnseite  aller  dafür  geeigneten  Wagen  sind  Stützen  zur  Aufnahme  der
Schlußsignale  (Scheiben  und  Laternen)  so  anzubringen,  daß  die  Signale  entweder  über  die
Seite  oder  die  Decke  des  Wagens  hervorragen  (vgl.  auch  §  28  (3)).

Die  Stützen  erhalten  die  Form  einer  abgestumpften  Pyramide  mit  quadratischem  Querschnitte
von  46  mm  oberer  und  35  mmn  unterer  lichter  Seitenlänge  und  76  mm  Höhe.  Ihre  Seiten
sind  unter  45  Grad  zur  Wagenachse  zu  stellen.

Die  Oberkante  der  Signalstützen  darf

a)  wenn  die  Signale  seitlich  vorragen  sollen,  höchstens

2750  mm  1  2100  mm
b)  wenn  sie  über  die  Decke  ragen  sollen,  höchstens
3500  mm  2900  mm

über  Schienenoberkante  liegen.
Der  Abstand  der  Mittelachse  der  Stützen  von  der  Wagenmitte  beträgt
zu  a  höchstens  1475  mm  zu  a  höchstens  1125  mm
wenigstens  1375  wenigstens  1025
zu  b  höchstens  700  zu  b  höchstens  500

V  u
        <pb n="743" />
        (4)

G  691  20

Meter=  und  Kapspur.  1  Feldspur.

Die  Seitenflächen  der  Signallaternen  sind  gleichlaufend  zur  Wagenachse  zu  stellen.
Die  Höhe  des  Laternenkastens  darf  höchstens  280  mm,
die  Breite  höchstens  250  mm,
die  Höhe  des  Laternenaufsatzes  (Schornsteins)  höchstens  120  mm,
die  Breite  höchstens  140  mm  betragen.

(5)  An  jedem  mit  Signalstützen  versehenen  Wagen  müssen  Aufsteigtritte  angebracht  werden.

§  42.  Anschriften  an  den  Wagen.

(1)  An  beiden  Langseiten  der  Wagen  sind  folgende  Auschriften  anzubringen:

(1)
(2)
(3)
(4)

(5)

(0)

a)  eine  Kennzeichnung  der  Eigentumsverwaltung,

b)  die  Ordnungsnummer,

c)  das  Eigengewicht  einschl.  der  Achsen,  Räder  und  der  dauernd  im  Wagen  mitgeführten  Ausrüstungsgegenstände,


d)  bei  Güter=  und  Gepäckwagen  das  Ladegewicht  und  die  Tragfähigkeit,

e)  das  auf  1  m  Wagenlänge  einschließlich  der  Puffer  entfallende  Gesamtgewicht  (Eigengewicht
und  Ladegewicht),

k)  der  Radstand,

8)  das  Vorhandensein  von  Lenkachsen  und  verschiebbaren  Mittelachsen,

h)  die  Art  und  Wirkungsweise  der  durchgehenden  Bremse,

i)  der  Inhalt  der  Gasbehälter,

k)  der  Zeitpunkt  der  letzten  Untersuchung  (§  44),

1)  bei  Wagen,  die  für  Zeitschmierung  eingerichtet  sind,  die  Schmierfrist  und  der  Zeitpunkt  der
letzten  Schmierung,

m)  bei  Personen=  und  bedeckten  Güterwagen  die  Anzahl  der  für  Truppenbeförderung  benutzbaren
  Sitzplätze,  bei  letzteren  Wagen  auch  die  Anzahl  der  unterzubringenden  Pferde,

n)  bei  den  zur  Viehbeförderung  geeigneten  Wagen  der  Inhalt  der  Bodenfläche,

)  bei  den  für  Militärbeförderung  nicht  geeigneten  Wagen  der  Buchstabe  (u),

Die  Personenwagen  sind  mit  Merkmalen  zu  versehen,  die  den  Reisenden  das  Auffinden  der

Wagenklasse  und  der  benutzten  Abteilung  erleichtern.

§  43.  Abnahme  und  Untersuchung  der  Lokomotiven  und  Triebwagen.

Neue  oder  mit  neuen  Dampfkesseln  versehene  Lokomotiven  und  Triebwagen  dürfen  erst  in  Betrieb
  genommen  werden,  nachdem  sie  amtlich  geprüft  und  sicher  befunden  worden  sind.
Lokomotiven  und  Triebwagen  sind  mindestens  alle  drei  Jahre  gründlich  zu  untersuchen.  Diese
Zeitabschnitte  sind  vom  Tage  der  Inbetriebnahme  nach  beendeter  Untersuchung  bis  zum  Tage
der  Außerdienststellung  zum  Zwecke  der  nächsten  Untersuchung  zu  rechnen.

Die  Untersuchung  (2)  muß  sich  auf  alle  Teile  erstrecken.  Dabei  sind  die  Kesselverkleidung,  die
Lager  und  die  Federn  abzunehmen  und  die  Radsätze  herauszunehmen.

Dampfkessel  sind  außer  bei  den  Untersuchungen  nach  (2)  auch  nach  jeder  umfangreicheren
Ausbesserung  zu  untersuchen.

Bei  der  Abnahmeprüfung  (1)  und  den  wiederkehrenden  Untersuchungen  (2)  und  (4)  ist  der  vom
Mantel  entblößte  Kessel  durch  Wasserdruck  zu  prüfen.  Der  Probedruck  muß  den  höchsten  zulässigen
  Dampfüberdruck  um  5  Atmosphären  übersteigen.  Er  ist  mit  einem  Prüfungsmanometer
zu  messen,  das  von  Zeit  zu  Zeit  auf  seine  Richtigkeit  untersucht  werden  muß.

Kessel,  die  bei  der  Wasserdruckprobe  (5)  ihre  Form  bleibend  ändern,  dürfen  in  diesem  Zustand
nicht  in  Dienst  genommen  werden.

(7)  Bei  der  Wasserdruckprobe  (5)  sind  auch  die  Manometer  und  Ventilbelastungen  zu  prüfen.
(8)  Der  bei  der  Untersuchung  als  zulässig  erkannte  höchste  Dampfüberdruck  ist  am  Stande  des

(9)

(10)
(11)

Lokomotivführers  zu  verzeichnen  (§  36  (1)  f).

Spätestens  acht  Jahre  nach  der  Inbetriebnahme  müssen  Lokomotivkessel  im  Innern  untersucht
werden,  wobei  die  Heizröhren  zu  entfernen  sind.  Nach  spätestens  je  sechs  Jahren  ist  diese  Untersuchung
  zu  wiederholen.

Uber  das  Ergebnis  der  Untersuchungen  ist  Buch  zu  führen.
        <pb n="744" />
        G  692  20

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.

8  44.  Abnahme  und  Untersuchung  der  Tender  und  Wagen.

(1)  Neue  Tender  und  Wagen  dürfen  erst  in  Betrieb  genommen  werden,  nachdem  sie  untersucht
und  sicher  befunden  worden  sind.

(2)  Tender  und  Wagen  sind  von  Zeit  zu  Zeit  gründlich  zu  untersuchen.  Die  Untersuchung  muß
sich  auf  alle  Teile  erstrecken.  Dabei  sind  die  Achslager  und  die  Federn  abzunehmen  und  die
Radsätze  herauszunehmen.

(3)  Die  Untersuchung  der  Personen-,  Gepäck=  und  Postwagen  hat  spätestens  zwei  Jahre,  die  aller
übrigen  Wagen  spätestens  drei  Jahre  nach  der  Inbetriebnahme  oder  nach  der  letzten  Untersuchung
  zu  erfolgen.

(4)

IV.  Bahnbetrieb.

§  45.  Eisenbahnbetriebsbeamte.

(1)  Eisenbahnbetriebsbeamte  sind  die  nachstehend  aufgeführten  Beamten,  Bediensteten  und  Arbeiter
und  ihre  Vertreter:

1.  die  die  Unterhaltung  und  den  Betrieb  der  Bahn  leitenden  und  beaufsichtigenden  Beamten,
.  die  Bahnkontrolleure,  die  Betriebskontrolleure,
die  Vorsteher  und  Aufseher  sowie  die  sonstigen  Fahrdienstleiter  und  Aufsichtsbeamten  der
Stationen,
4.  die  Bahnmeister,  die  Telegraphenmeister,
5.  die  Rottenführer,
6.  die  Weichensteller,
7.  die  Block-,  Bahn=  und  Schrankenwärter,
8.  die  Zugbegleitbeamten,
9
10

S

.  die  Betriebswerkmeister,
.  die  Lokomotivführer  und  Heizer,
11.  die  Rangiermeister  und  Wagenmeister.

(2)  Die  Betriebsbeamten  müssen  die  Eigenschaften  und  die  Befähigung  besitzen,  die  ihr  Dienst  erfordert.
  Das  Mindestalter  der  Betriebsbeamten  bestimmt  die  Landesaussichtsbehörde.

Bemerkung:  Juwieweit  Nichtdeutschen  oder  Nichteuropäern  diese  Beamteneigenschaft
beigelegt  werden  kann,  bestimmt  im  Einzelfalle  die  Landesaufsichtsbehörde.

(3)  Die  Betriebsbeamten  sind  in  der  zur  gesicherten  Durchführung  des  Betriebes  erforderlichen
Anzahl  anzustellen.

(4)—Den  Betriebsbeamten  sind  schriftliche  oder  gedruckte  Anweisungen  über  ihre  dienstlichen  Pflichten
einzuhändigen.

(5)  Über  jeden  Betriebsbeamten  sind  Personalakten  zu  führen.

(6)  Die  Stationsbeamten,  Bahnmeister,  Zugführer  und  Lokomotivführer  haben  im  Dienste  eine
richtiggehende  Uhr  zu  tragen.  Inwieweit  diese  Verpflichtung  auch  anderen  Betriebsbeamten
aufzuerlegen  ist,  bestimmt  die  Aufsichtsbehörde.

(7)

8  46.  Unterhaltung,  Untersuchung  und  Bewachung  der  Bahn.  Schrankendienst.

(1)  Die  Bahn  ist  so  zu  unterhalten,  daß  jede  Strecke  ohne  Gefahr  mit  der  größten  für  sie  zu—
gelassenen  Geschwindigkeit  befahren  werden  kann.

(Kennzeichnung  mangelhafter  oder  unfahrbarer  Gleisstrecken  siehe  §  48  (2)).

(2)  Die  Bahn  muß  innerhalb  72  Stunden  mindestens  einmal  auf  ihren  ordnungsmäßigen  Zustand
untersucht  werden,  wenn  die  zulässige  Geschwindigkeit  mehr  als  20  km  beträgt.  In  tropischen
Kolonien  ist  die  Bahn  während  der  Jahreszeit,  in  der  starke  Regenfälle  zu  erwarten  sind,  an
jedem  Betriebstage  zu  untersuchen.  Die  Zeiträume,  für  welche  diese  Bestimmung  Anwendung
findet,  werden  von  der  Landesaufsichtsbehörde  festgesetzt.

(3)  Zur  Untersuchung  der  Bahn  (2)  dürfen  Frauen  nicht  verwendet  werden.

(4)  Gefahrdrohende  Stellen  sind  während  des  Verkehrens  der  Züge  zu  beaufsichtigen.

(5)  Mährend  der  Vorüberfahrt  der  Züge  (§  54  (1))  müssen  die  verkehrsreichen  Wegübergänge  und
sonstigen  Stellen,  wo  besondere  Vorsicht  geboten  ist,  bewacht  werden,  wenn  die  Züge  daseldbst
mit  mehr  als  15  km  Geschwindigkeit  fahren.  Welche  Ubergänge  dieser  Bestimmung  unterliegen,
bestimmt  die  Landesaufsichtsbehörde.

(6)
        <pb n="745" />
        W  693  20

Meter=  und  Kapspur.  1  Feldspur.
(7)  Die  Wegschranken  sind  vor  Ankunft  der  Züge  zu  schließen.  Vor  dem  Schließen  der  Zugschranken
  ist  zu  läuten  (§  18  (5)).
(8)
(9)
(10)  Bahn=  und  Schrankenwärter  müssen  mit  den  Mitteln  zur  Erteilung  von  Langsamfahr=  und
Haltsignalen  an  die  Züge  ausgerüstet  sein.

§  47.  Freihalten  des  Bahnkörpers.

Die  Gleise,  auf  denen  Fahrzeuge  durch  Lokomotiven  oder  Triebwagen  bewegt  werden,
sind  von  lagernden  Gegenständen  mindestens  bis  zu  der  Umgrenzung  des  lichten  Raumes  und
den  im  §  11  (2)  vorgeschriebenen  Spielraumgrenzen  freizuhalten.

§  18.  Kennzeichnung  mangelhafter  oder  unfahrbarer  Bahnstrecken.
(1)  Bahnstrecken,  wo  die  für  gewöhnlich  zugelassene  Fahrgeschwindigkeit  ermäßigt  werden  muß,  sind
durch  Signale  kenntlich  zu  machen.
(2)  Unfahrbare  Strecken  sind,  auch  wenn  kein  Zug  erwartet  wird,  durch  Signale  abzuschließen.

§  49.  Beleuchtung  der  Bahnanlagen.

(1)  Die  Übergänge  der  verkehrsreicheren  mit  Handschranken  versehenen  und  aller  mit  Zugschranken
versehenen  öffentlichen  Wege  sind  bei  Dunkelheit  zu  beleuchten,  so  lange  die  Schranken  geschlossen
  sind.  .

(2)  Die  Anfahrten  der  Stationen  sind  bei  Dunkelheit  mindestens  eine  halbe  Stunde  vor  der  Ankunft
oder  der  Abfahrt  eines  Personenzuges  zu  beleuchten.

(3)

(4)  Die  Lampen  der  Signale  und  der  Weichenlaternen  in  den  Hauptgleisen  müssen  bei  unsichtigem
Wetter  auch  am  Tage  brennen,  so  lange  ein  Zug  erwartet  wird.

Ausnahmen  von  den  Bestimmungen  (1)  bis  (4)  sind  mit  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde
  zulässig.

§  50.  Grundstellung  der  Fahrsignale  und  Weichen.  Sicherung  der  Weichen.

(1)  Die  Grundstellung  für  Einfahr-,  Ausfahr=  und  Blocksignale  ist  die  Stellung  auf  „Halt“.  Ausnahmen
  sind  mit  Genehmigung  der  Landesaussichtsbehörde  zulässig.

(2)  Für  alle  Weichen  in  den  Hauptgleisen  und  für  die  Weichen  in  den  Nebengleisen,  durch  die  Fahrten
auf  den  Hauptgleisen  gefährdet  werden  könnten,  ist  eine  bestimmte  Grundstellung  vorzuschreiben.

(3)

8  51.  Rangieren  auf  und  neben  den  Hauptgleisen.

(1)  Das  Rangieren  auf  dem  Einfahrgleis  über  Einfahrsignale  oder  wo  solche  nicht  vorhanden  sind,
über  die  Einfahrweichen  hinaus  ist  der  Regel  nach  verboten.  Läßt  es  sich  im  einzelnen  Falle
nicht  vermeiden,  so  ist  dazu  die  ausdrückliche  Erlaubnis  des  Fahrdienstleiters  einzuholen.

Spätestens  15  Minuten  vor  dem  fahrplanmäßigen  Eintreffen  eines  Zuges  müssen  die
Rangierbewegungen  auf  den  von  dem  erwarteten  Zuge  zu  befahrenden  Gleisen  beendet  sein.
(2)
§  52.  Stillstehende  Fahrzeuge.

(1)  Stillstehende  Fahrzeuge  sind  gegen  unbeabsichtigte  Bewegung  zu  sichern.

(2)  Lokomotiven  und  Triebwagen  müssen,  solange  sie  durch  eigenen  Kraftantrieb  bewegungsfähig
sind,  beaufsichtigt  werden.

§  53.  Fahrordnung.

(1)  Auf  zweigleisigen  Bahnen  ist  rechts  zu  fahren.

(2)  Ausnahmen  sind  zulässig
a)  in  Bahnhäöfen,

b)  bei  Gleissperrungen,

Tc)  für  Arbeitszüge,  Arbeitswagen  und  Kleinwagen,

d)  für  Hilfszüge  und  Hilfslokomotiven,

e)  für  zurückkehrende  Schiebelokomotiven,

k)  zwischen  einem  Bahnhof  und  der  auf  freier  Strecke  liegenden  Weiche  eines  Anschlußgleises.

(3)  Über  die  Benutzung  der  Gleise  zur  Ein-,  Aus=  oder  Durchfahrt  der  Züge  sind  für  Bahnhöfe,
wo  in  einer  Richtung  mehrere  Fahrstraßen  vorkommen,  bestimmte  Vorschriften  (Bahnhoffahr=
        <pb n="746" />
        W  694  2O

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.

ordnung)  zu  erlassen,  von  denen  nur  in  Ausnahmefällen  unter  Verantwortlichkeit  des  Fahr—
dienstleiters  abgewichen  werden  darf.

4)
§  54.  Begriff,  Gattung  und  Stärke  der  Züge.

(1)  Züge  im  Sinne  dieser  Ordnung  (geschlossene  Züge)  sind  die  auf  die  freie  Strecke  übergehenden,
aus  mehreren  Fahrzeugen  bestehenden  Züge,  einzeln  fahrenden  Triebwagen  und  Lokomotiven.

(2)  Die  vorwiegend  der  Personenbeförderung  dienenden  Züge  gelten  als  Personenzüge,  die  vorwiegend
  der  Güterbeförderung  dienenden  als  Güterzüge,  auch  wenn  jene  zur  Güterbeförderung,
diese  zur  Personenbeförderung  mitbenutzt  werden.  In  den  Dienstfahrplänen  ist  ersichtlich  zu
machen,  zu  welcher  Gattung  ein  Zug  gerechnet  wird.

(3)  Die  Stärke  der  Züge  richtet  sich  nach  der  größten,  der  Berechnung  der  regelmäßigen  Fahrzeit
zugrunde  gelegten  Geschwindigkeit.

(4)  Personenzüge  dürfen  bei  Geschwindigkeiten  bis  zu  30  km  nicht  über

80  60
Wagenachsen,

von  31  bis  40  km  nicht  über  40,  von  mehr  als  40  km  nicht  über  26  Wagenachsen  stark  sein.
Diese  Zahlen  dürfen  für  jeden  im  Zuge  laufenden  vierachsigen  Wagen  um  2  Achsen  überschritten

  werden;  jedoch  darf  bei  Geschwindigkeiten  bis  zu  30  km

die  Zahl  100  !  80.
bis  zu  40  km

die  Zahl  60  D  50,
über  40  km

die  Zahl  30  nicht  überschritten  werden.
(5)  Güterzüge  dürfen  bei  Geschwindigkeiten  bis  zu  40  km  nicht  über
80  60

Wagenachsen  stark  sein.

§*  55.  Ausrüstung  der  Züge  mit  Brenmsen.
(1)  Außer  den  Bremsen  an  der  Lokomotive  und  am  Tender  müssen  in  den  Zügen  so  viel  bediente
Bremsen  vorhanden  sein,  daß  mindestens  die  nach  der  folgenden  Tafel  zu  berechnende  Anzahl
Wagenachsen  gebremst  werden  kann.

 

 

 

Bremstafel.

 

Auf  Neigungen

Bei  einer  Fahrgeschwindigkeit  von

 

 

10  15  20  25  30  35  10  45  50
von  vom  »  ·  *  -————
»,  »·,  Kilometer  in  der  Stunde
6R½7  Verhältnis  *s*  vl  *4  ·  »
müssen  von  je  100  Wagenachsen  gebremst  werden  können

 

6  7  9  12  141  17  21

 

 

1  1:  1000  6  6—
2  1:  500  6  6  664  8  10  13  15  18.  22
3  1:  333  6  6  7  9  11  14  16  19  23
4  1:  250  6  6  8  10  12  15  17  20  25
5  1:  200  6  7  9  11  14  16  18  22  27
6  1:  166  7  8  10  12  15  17  19  i  24  29
7  1:  143  8  9  11.  13  16  18  21  25  31
8  1:  125  9  10  13  15  17  20  23  27  33
10  1:  100  10  12  15  17  20  23  27  331  37
12  1:  83  12  114  17  19  23  26  30  35  12
1  1:  71  11  16  19  22  25  20  34  39  16
16  1:  62  15  18  21  24  28  32  37  43  50
18  1:  55  1  20  1  24  27  31  307  40  1  54
20  1:  50  19  22  25  29  339  38  13  50  58
22  1:  15  21  24  28  32  36  11  16  54  62
25  1:  10  21  27  32  36  46%  16  51  60  60
30  1:  33  29  33  38  13  45  54  60  (70)  (79)
35  1:  28  31  38  44  50  56  6“2  (70)  —  —
1:

40

 

 

 

 

25  30  44.  50  56  64  6%  —  ——
        <pb n="747" />
        E  695  20

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.

Bemerkung:  Als  bedient  gilt  eine  Bremse,  wenn  sie  von  einem  Mann  des  Zugpersonals

oder  (bei  durchgehenden  Bremsen)  von  dem  Lokomotivführer  in  Tätigkeit  gesetzt  werden  kann.

(2)  Für  Geschwindigkeiten  und  Neigungen  zwischen  den  in  den  Tafeln  aufgeführten  sind  die  Bremswerte
  durch  Zwischenschaltung  zu  ermitteln.

(3)  Bei  Zählung  der  Wagenachsen  und  bei  Feststellung  der  Bremsachsen  ist  eine  unbeladene  Güterwagenachse
  als  halbe  Achse  zu  rechnen.  Als  unbeladen  gilt  eine  Güterwagenachse  nur  dann,
wenn  der  Wagen  keinerlei  Ladung  trägt.  Die  Achsen  von  Personen-,  Post=  und  Gepäckwagen,
von  kalt  laufenden  Lokomotiven  und  leer  laufenden  Tendern  sind  voll  in  Ansatz  zu  bringen.

(4)  Ein  bei  der  Berechnung  der  Bremsachsen  sich  ergebender  Bruchteil  ist  voll  zu  rechnen.

(5)  Die  Anzahl  der  Bremsachsen  muß  in  jeder  Neigung  (Steigung  oder  Gefälle)  der  Geschwindigkeit
entsprechen,  die  ein  Zug  dort  bei  Einhaltung  der  kürzesten  Fahrzeit  (§  66  (11))  erreichen  darf.
Für  eine  Strecke,  die  ohne  Wechsel  in  der  Bremsbesetzung  durchfahren  wird,  ist  die  die  meisten
Bremsachsen  erfordernde  Neigung  maßgebend.  Erreicht  diese  aber  nirgends  die  Länge  von
1000  m,  so  kann  statt  ihrer  die  Neigung  der  Verbindungslinie  derjenigen  beiden  1000  m
voneinander  entfernten  Punkte  der  Bahn  genommen  werden,  für  die  sich  die  größte  Anzahl
Bremsachsen  ergibt.

(6)  Wagengruppen,  die  gemäß  §  56  (6)  an  Personenzüge  mit  durchgehender  Bremse  angehängt,  an
die  Bremse  aber  nicht  angeschlossen  werden,  müssen  in  sich  die  nach  (1)  und  (2)  erforderlichen
bedienten  Bremsen  enthalten,  wenn  sie  mit  Reisenden  besetzt  werden  (§  56  (7)).  Bleiben  sie
unbesetzt,  so  darf  der  letzte,  durchgehend  gebremste  Wagen  bei  Bemessung  der  Bremsachsen  für
diese  Gruppe  angerechnet  werden.

(7)  Kommt  auf  einer  Strecke  eine  stärkere  Neigung  (Steigung  oder  Gefälle)  als  5%  0  (1:200)
von  1000  m  Länge  und  darüber  vor  oder  ist  die  Verbindungslinie  der  beiden  Punkte  der  Bahn,
die  bei  1000  m  Entfernung  den  größten  Höhenunterschied  zeigen,  stärker  als  5  %%  (1:200)
geneigt,  so  muß  der  letzte  Wagen  eine  bediente  Bremse  haben.

Dahinter  darf  bei  Zügen,  welche  nicht  mehr  als  40  km  Geschwindigkeit  erreichen,  noch  ein
leerer,  beschädigter,  aber  lauffähiger  Wagen,  der  inmitten  des  Zuges  nicht  eingestellt  werden
kann,  angehängt  werden.

(8)  Wo  eine  bediente  Schlußbremse  (7)  nicht  erforderlich  ist,  dürfen  dem  letzten  Bremswagen  nur
halb  soviel  ungebremste  Achsen  folgen,  als  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  auf  dessen
Bremsachsen  entfallen  würden.  Bis  zu  6  Achsen  dürfen  jedoch  steis  angehängt  werden.

(9)  Militärzüge  sind  aouf  der  Anfangstation  mindestens  mit  so  viel  Bremsachsen  auszurüsten,  wie  nach
der  Bremstafel  bei  einer  Geschwindigkeit  von  40  km  erforderlich  sind.  Für  die  Besetzung  der
Bremsen  gelten  jedoch  die  allgemeinen  Bestimmungen.

(10)  Über  das  Bremsen  auf  Bahnstrecken  mit  einer  Neigung  von  mehr  als  40  %  (1:25),  auf
Strecken  von  außergewöhnlicher  Bauart  und  auf  Strecken,  wo  die  Züge  durch  die  Schwerkraft
oder  durch  stehende  Maschinen  bewegt  werden,  hat  die  Landesaufsichtsbehörde  besondere  Vorschriften
  zu  erlassen.

(11)  Personenzüge,  die  eine  größere  Geschwindigkeit  als  30  km  erreichen,  müssen  mit  durchgehender
Bremse  ausgerüstet  sein  (§  66  (2)).

Ausnahmen  sind  mit  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde  zulässig,  wenn  eine  größere
Geschwindigkeit  als  40  km  nicht  erreicht  wird.

§*  56.  Zusammenstellung  der  Züge.

(1,  2)  Wagen,  die  durch  Steifkuppelung  oder  durch  die  Ladung  selbst  verbunden  sind,  sind  in  Zügen,
die  der  Personenbeförderung  dienen,  hinter  den  Personenwagen  und  von  diesen  durch  mindestens
einen  Wagen  getrennt  einzustellen.

(3)  Wagen  mit  leicht  feuerfangenden  Gegenständen  dürfen  nicht  in  unmittelbare  Nähe  der  Lokomotiven
  oder  der  Wagen  mit  Ofenheizung  gestellt  werden.  Offene  Wagen  mit  solcher  Ladung
müssen  mit  einer  Decke  versehen  sein.

1)  Für  die  Stellung  der  Wagen  mit  Sprengstoffen  gelten  die  Bestimmungen  der  Landesaussichtsbehörde.


(5)  Bei  der  Stellung  des  Postwagens  ist  auf  die  Bedürfnisse  des  Postdienstes  Rücksicht  zu  nehmen,
soweit  es  der  Bahnbetrieb  gestattet.
        <pb n="748" />
        W  696  20

Meter=  und  Kapspur.  !  Feldspur.

(6)  Am  Schlusse  eines  mit  durchgehender  Bremse  gefahrenen  Zuges  dürfen  innerhalb  der  zugelassenen
Zugstärke  (§  54  (4))  einzelne  an  die  Bremse  nicht  angeschlossene  Wagen  mitgeführt  werden,
und  zwar:

a)  bei  Zügen  bis  30  km  Geschwindigkeit  bis  zu  30  Achsen,
b)  bei  Zügen  von  31  bis  40  km  Geschwindigkeit  bis  zu  20  Achsen.
An  Züge,  die  mit  mehr  als  40  km  Geschwindigkeit  fahren,  dürfen  solche  Wagen  nicht
angehängt  werden.

(7)  Mit  Reisenden  dürfen  die  in  (6)  erwähnten  Wagen  nur  bei  den  Zügen  zu  a  und  b  und  nur
dann  besetzt  werden,  wenn  sie  die  nach  §  55  (6)  erforderlichen  bedienten  Bremsen  enthalten.

(8)  Die  zu  bedienenden  Bremswagen  sind  tunlichst  gleichmäßig  im  Zuge  zu  verteilen.

(9)  An  den  Schluß  der  Züge  dürfen  nur  Wagen  gestellt  werden,  woran  die  Schlußsignale  angebracht
werden  können.

(10)  Wagen  fremdländischer  Eisenbahnverwaltungen  dürfen  in  Züge  nur  mit  Genehmigung  der
Landesaufsichtsbehörde  eingestellt  werden.

§  57.  Schutzabteil.

(1)  In  den  zur  Personenbeförderung  bestimmten,  von  einer  Lokomotive  geführten  Zügen  ist  bei
den  Zügen,  die  mit  mehr  als  40  km  Geschwindigkeit  fahren,  die  vorderste  Abteilung  des  ersten
Wagens  von  Reisenden  frei  zu  halten,  wenn  dieser  ein  Abteilwagen  ist  und  keine  vordere
Plattform  hat.

Im  Dienste  befindliche  Eisenbahn-Post=  und  Zollbeamte  sowie  Begleiter  von  Leichen  und
Tieren  gelten  nicht  als  Reisende  im  Sinne  dieser  Bestimmung.
(2)  Ein  bei  dem  Schutzabteil  befindlicher  Abort  kann  von  den  Reisenden  benutzt  werden.
(3)  Bei  dienstlichen  Sonderzügen  ist  ein  Schutzabteil  nicht  erforderlich.

·  8  58.  Zugsignale.

(1)  Die  Züge  müssen  Signale  führen,  die  bei  Tage  den  Schluß,  bei  Dunkelheit  die  Spitze  und  den
Schluß  erkennen  lassen.  Der  Schluß  eines  aus  mehreren  Fahrzeugen  bestehenden  Zuges  ist
auch  nach  vorn  kenntlich  zu  machen.

(2)  Vor  Wegübergängen  ohne  Schranken  ist  die  Läutevorrichtung  oder  die  Dampfpfeife  (§  36  (8))
von  der  nach  §  18  (10)  gekennzeichneten  Stelle  ab  in  Tätigkeit  zu  setzen.  Wird  ein  Zug  ohne
führende  Lokomotive  geschoben,  so  ist  vom  vordersten  Wagen  aus  in  angemessener  Entfernung
ein  deutlich  hörbares  Achtungssignal  zu  geben  (§8  67  (1)).

[j3)

§*  59.  Ausstattung  det  Züge.

(1)  In  den  Zügen  sind  mitzuführen:

a)  Hilfsmittel,  wodurch  Zugteile,  die  sich  während  der  Fahrt  getrennt  haben,  wieder  miteinander
  verbunden  werden  können,

b)  Gerätschaften  zur  Beseitigung  der  während  der  Fahrt  etwa  vorkommenden  geringfügigeren
Beschädigungen,

J)  die  bei  Unfällen  zunächst  erforderlichen  Werkzeuge,

d)  Signalmittel  zur  Deckung  der  Züge  in  außerordentlichen  Fällen.

(2)  In  den  zur  Personenbeförderung  dienenden  Zügen  sind  die  Mittel  zur  ersten  Hilfeleistung  bei
Verletzungen  mitzuführen.

(3)  Die  Landesaufsichtsbehörde  kann  Ausnahmen  von  den  Bestimmungen  dieses  Paragraphen
zulassen.

§  60.  Beleuchtung  und  Heizung  der  Personenwagen.

(1)  Die  zur  Beförderung  von  Personen  benutzten  Wagen  sind  bei  Dunkelheit  und  in  Tunneln,  zu
deren  Durchfahrung  mehr  als  zwei  Minnten  gebraucht  werden,  zu  beleuchten.

(2)  Nur  für  Deutsch-Südwest:  Über  die  Heizung  der  Personenwagen  bei  kalter  Witterung  entscheidet
  die  Landesaussichtsbehörde.

§*  61.  Kuppeln  und  Verschließen  der  Wagen.  Bremsprobe.
(2)  Die  nicht  im  Gebrauche  befindlichen  Kuppelungen  und  Notketten  müssen  während  der  Fahrt  der
Züge  aufgehängt  sein.
        <pb n="749" />
        W  697  20

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.

(3)  Personenwagen  dürfen  nur  so  verschlossen  werden,  daß  sie  von  den  Insassen  geöffnet  werden
können.

(4)  Bevor  ein  mit  Luftdruck=  oder  Luftsaugebremse  gefahrener  Zug  die  Anfangsstation  verläßt,  ist
eine  Bremsprobe  vorzunehmen.  Die  Probe  ist  zu  wiederholen,  so  oft  der  Zug  getrennt  oder
ergänzt  worden  ist,  es  sei  denn,  daß  nur  Wagen  am  Schlusse  abgehängt  worden  wären.

§  62.  Beförderung  von  Gütern  mit  Personenzügen.

§  63.  Zugpersonal.

(1)  Das  Zugpersonal  besteht  aus  dem  Lokomotiv=  und  dem  Zugbegleitpersonal.

(2)  Dampflokomotiven  müssen  während  der  Fahrt  in  der  Regel  mit  einem  Führer  und  einem
Heizer  besetzt  sein.  Ausnahmen  können  von  der  Landesaufsichtsbehörde  zugelassen  werden,  wenn
Einrichtung  getroffen  ist,  daß  ein  Zugbegleitbeamter  während  der  Fahrt  leicht  zum  Führerstande
gelangen  kann.

Über  die  Besetzung  von  anderen  Lokomotiven  und  Triebwagen  bestimmt  die  Landesaufsichtsbehörde.


(3)  Die  Züge,  mit  Ausnahme  von  Revisionszügen  und  einzeln  fahrenden  Lokomotiven,  sind  mit
mindestens  einem  begleitenden  Beamten  zu  besetzen.

(4)  Das  Zugpersonal  ist  während  der  Fahrt  einem  Beamten  (Zugführer)  zu  unterstellen.

(5)  Das  Zugbegleitpersonal  ist  im  Zuge  angemessen  zu  verteilen.  Bei  den  Zügen  mit  durchgehender
  Bremse  hat  der  Zugführer  oder  in  seiner  Vertretung  ein  anderer  Zugbegleitbeamter
seinen  Platz  so  einzunehmen,  daß  er  die  Bremse  in  Tätigkeit  setzen  kann.

(6)  Der  Zugführer  hat  einen  Fahrbericht  zu  führen,  worin  Abgangs=  und  Ankunftszeiten  auf  den
Stationen,  die  Anzahl  der  beladenen  und  unbeladenen  Wagenachsen  und  etwaige  außergewöhnliche
  Vorkommnisse  zu  verzeichnen  sind.

(7)  Bei  einzeln  fahrenden  Lokomotiven  gilt  der  Lokomotivführer  als  Zugführer.

§  64.  Mitfahren  auf  der  Lokomotive.

Ohne  Erlaubnis  der  zuständigen  Beamten  darf  außer  den  dienstlich  dazu  berechtigten
Personen  niemand  auf  der  Lokomotive  mitfahren.

§*  65.  Ein=  und  Ausfahrt  der  Züge.  Zugfolge.

(1)  Das  Signal  für  die  Ein=  oder  Ausfahrt  eines  Zuges  darf  nur  durch  den  Fahrdienstleiter  selbst
oder  in  dessen  ausdrücklichem,  in  jedem  einzelnen  Falle  zu  erteilenden  Auftrage  durch  einen
anderen  Betriebsbeamten  auf  Fahrt  gestellt  oder  freigegeben  werden.

(2)  Bevor  ein  Ein=  oder  Ausfahrsignal  für  einen  Zug  auf  Fahrt  gestellt  wird,  ist  zu  prüfen,  ob
die  Fahrstraße  frei  ist  und  ihre  Weichen  richtig  stehen.  Über  das  Ergebnis  der  Prüfung  muß
der  für  das  Stellen  des  Signals  verantwortliche  Beamte  unterrichtet  sein.  Von  der  Prüfung
der  Stellung  darf  bei  den  Weichen  abgesehen  werden,  die  mit  dem  Signal  in  Abhängigkeit  stehen.

(3)  Die  Prüfung  der  Fahrstraße  und  der  Weichenstellung  (2)  hat  außerdem  zu  erfolgen:

a)  wenn  Ausfahrsignale  fehlen,  vor  dem  Ablassen  eines  Zuges,

b)  wenn  Einfahrsignale  fehlen,  vor  der  bevorstehenden  Einfahrt  des  Zuges.  Steht  der
Einfahrt  ein  Hindernis  entgegen,  so  ist  der  Zug  durch  Wärtersignale  zum  Halten  zu
bringen.

(4)  Steht  der  Ausfahrt  eines  Zuges  aus  einem  Bahnhofe,  den  er  planmäßig  durchfahren  soll,  ein
Hindernis  entgegen,  so  darf  ein  Einfahrsignal  erst  auf  Fahrt  gestellt  werden,  nachdem  der  Zug
davor  zum  Halten  gekommen  ist.  Hiervon  kann  abgesehen  werden,  wenn  ein  Ausfahrvorsignal
vorhanden  ist  oder  wenn  feststeht,  daß  das  Zugpersonal  mit  der  Anweisung,  den  Zug  ausnahmsweise
  anzuhalten,  versehen  ist.  Sonstige  Ausnahmen  können  in  Berücksichtigung  besonderer
Verhältnisse  von  der  Aufsichtsbehörde  zugelassen  werden.  ·

(5)  Haltsignale  dürfen  von  den  Zügen,  für  die  sie  gelten,  ohne  besonderen  Auftrag  nicht  über—
fahren  werden.

(6)  Kein  Zug  darf  ohne  Auftrag  des  zuständigen  Beamten  von  einer  Station  abfahren.

(7)  Kein  zur  Beförderung  von  Personen  bestimmter  Zug  darf  vor  der  im  Fahrplan  angegebenen
Zeit  abfahren.
        <pb n="750" />
        698  ꝛ

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.

(8)  Kein  Zug  darf,  abgesehen  von  Störungen  (10),  von  einer  Zugfolgestelle  ab-  oder  durchgelassen
werden,  bevor  festgestellt  ist,  daß  der  vorausgegangene  Zug  sich  unter  der  Deckung  der  nächsten
Zugfolgestelle  befindet,  wenn  auf  der  Bahn  mit  mehr  als  15  km  Geschwindigkeit  gefahren
wird.  Außerdem  darf  bei  eingleisigem  Betriebe  kein  Zug  abgelassen  werden,  wenn  nicht  feststeht,
  daß  das  Gleis  bis  zur  nächsten  zur  Kreuzung  geeigneten  Station  durch  einen  Gegenzug
nicht  beansprucht  ist.

Für  besondere,  einfache  Verhältnisse  kann  die  Landesaussichtsbehörde  Ausnahmen  zulassen,
auch  bestimmt  sie,  auf  welchen  Bahnen  Zugfolgestellen  (X  14  (1))  einzurichten  sind.

(9)  Die  Verständigung  über  die  Zugfolge  hat,  soweit  sie  nicht  durch  die  Bedienung  der  Streckenblockeinrichtung
  ersetzt  wird,  auf  den  Strecken,  die  mit  mehr  als  40  km  Geschwindigkeit  befahren
  werden,  durch  den  Telegraphen,  auf  den  sonstigen  Strecken  durch  den  Telegraphen  oder
den  Fernsprecher  zu  erfolgen.  Inwieweit  auf  den  ersterwähnten  Strecken  bei  Störungen  des
Telegraphen  oder  der  Blockeinrichtungen  Fernsprecher  benutzt  werden  dürfen,  bestimmt  die
Landesaussichtsbehörde.

(10)  Ist  die  Verständigung  zwischen  den  Zugfolgestellen  gestört,  so  darf  ein  Zug  abgelassen  werden,
wenn  angenommen  werden  kann,  daß  der  vorausgegangene  Zug  auf  der  nächsten  Zugfolgestelle
eingetroffen  und  ein  Gegenzug  auf  demselben  Gleise  nicht  zu  erwarten  ist.  Dasselbe  gilt  auf
Strecken,  auf  denen  Zugfolgestellen  nicht  bestimmt  worden  sind.  Die  Geschwindigkeit  darf  in
solchen  Fällen  die  des  vorausgegangenen  Zuges  nicht  überschreiten  und  höchstens  15  km  betragen.

(11)

§  66.  Fahrgeschwindigkeit.
(1)  Die  Geschwindigkeit  darf  die  Grenzen  nicht  übersteigen,  die
a)  für  die  einzelnen  Lokomotiven  festgesetzt  sind  (§  36  (2)),
b)  der  Stärke  der  Züge  (§  54)  und
Tc)  der  Anzahl  der  bedienten  Bremsachsen  (§  55)  entsprechen,
d)  durch  die  besonderen  Verhältnisse  der  einzelnen  Bahnstrecken  geboten  sind.

(2)  Abgesehen  von  den  vorstehenden  und  den  aus  (3)  bis  (10)  sich  ergebenden  Einschränkungen  ist

die  größte  zulässige  Geschwindigkeit  in  der  Stunde
a)  im  allgemeinen  30  km,
b)  auf  Bahnen  mit  eigenem  Bahnkörper  für  Personenzüge  mit  durchgehender  Bremse  40  km,
und  mit  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde  50  km.

(3)  Die  größte  zulässige  Geschwindigkeit  ist  in  Gefällen

von  25  %  (1:  40)  40  km,  30  km,
.  30  =  (1:33)  35  25  „
.  35  =  (1:28)  30-„  20  =
=  40  (1:25)  20  -,  15

Für  Zwischengefälle  ergibt  sich  die  größte  Geschwindigkeit  durch  Zwischenschaltung.
(4)  Die  größte  zulässige  Geschwindigkeit  ist  in  Krümmungen

vom  Halbmesser  200  m  40  km,  30  km,
-  -  180-  35  --,  25  -,
-  150  =  30  --,  20  -,
-  -  120-  25  -:,  15  -„
-  -  100  20  -,  10

Für  Krümmungen  zwischen  den  vorstehenden  ergibt  sich  die  größte  Geschwindigkeit  durch
Zwischenschaltung.

(5)  Für  fallende  und  zugleich  gekrümmte  Bahnstrecken  gilt  die  kleinere  der  aus  (3)  und  (4)  sich
ergebenden  Geschwindigkeiten.  .

(6)  Die  größte  zulässige  Geschwindigkeit  der  Züge,  deren  führende  Lokomotive  mit  dem  Tender
voranfährt,  ist

10  km  I  30  km.

(7)  Die  größte  zulässige  Geschwindigkeit  der  Züge,  die  geschoben  werden,  ohne  daß  sich  eine  Loko—
motive  an  der  Spitze  befände  (§  67  (1)),  ist  auf  Strecken,  wo  alle  Wegeübergänge  mit
Schranken  versehen  sind,  25  km,  auf  Strecken,  wo  Wegeübergänge  ohne  Schranken  vorkommen,
  15  km.
        <pb n="751" />
        B699  20

Meter-  und  Kapspur.  «  Feldspur.

(8)  Für  das  Fahren  durch  den  krummen  Strang  einer  Weiche,  gegen  die  Spitze  einer  nicht  ver—
riegelten  oder  verschlossenen  Weiche,  durch  Gegenkrümmungen,  in  denen  die  Gleise  ohne  Über—
höhung  verlegt  sind,  über  Drehbrücken  und  durch  Strecken,  die  aus  einem  sonstigen  Grunde
regelmäßig  langsamer  befahren  werden  müssen,  ist  die  für  die  einzelne  Zuggattung  zulässige
größte  Geschwindigkeit  von  der  Landesaufsichtsbehörde  besonders  zu  bestimmen.

(9)  Sonderzüge,  die  den  Stationsbeamten  oder  dem  Streckenpersonal  nicht  nach  §  69  (4)  angekündigt
  werden  konnten,  dürfen  höchstens  mit  30  km  Geschwindigkeit  fahren.

(10)

(11)  Für  jeden  Zug  ist  neben  der  regelmäßigen  eine  kürzeste  Fahrzeit  zu  bestimmen,  die  bei  Verspätungen
  womöglich  einzuhalten  ist,  aber  nie  unterschritten  werden  darf.

(12)

(13)  Wird  die  durchgehende  Bremse  eines  Zuges  unterwegs  unbrauchbar,  so  darf  die  Fahrt  mit
unverminderter  Geschwindigkeit  fortgesetzt  werden,  wenn  die  Bremsen  in  der  nach  §  55  erforderlichen
  Anzahl  von  Hand  bedient  werden.

5*  67.  Schieben  der  Züge.
(1)  Züge  ohne  führende  Lokomotive  dürfen  nur  geschoben  werden,  wenn  sie  nicht  mehr  als
50  Wagenachsen  stark  sind.

Der  vorderste  Wagen  ist  mit  einem  Betriebsbeamten  zu  besetzen,  der  auf  Strecken,  wo
Wegeübergänge  ohne  Schranken  vorkommen,  in  ausreichender  Entfernung  deutlich  hörbare
Achtungssignale  zu  geben  hat.

Wegen  der  Geschwindigkeit  der  Züge  vgl.  §  66  (7).

(2)  Züge  mit  einer  führenden  Lokomotive  dürfen  nochgeschoben  werden:
aAa,)  bei  der  Anfahrt  in  den  Stationen,
b)  auf  stark  steigenden  Bahnstrecken  einschließlich  der  etwa  dazwischen  liegenden,  schwächer
steigenden  oder  wagerechten  Strecken,

e)  in  Notfällen  überall.
(3)  Mit  mehr  als  zwei  Lokomotiven  darf  nicht  nachgeschoben  werden.
(4)  Nachschiebende  Lokomotiven  dürfen  mit  dem  Zuge  nicht  gekuppelt  werden.
(5)  Züge  mit  Schemelwagen,  die  durch  Steifkuppelung  oder  durch  die  Ladung  selbst  verbunden

sind,  dürfen  auf  freier  Strecke  nicht  nachgeschoben  werden.

(6)  Die  Verwendung  einer  Schiebelokomotive  ist  vorzumelden.
(7)  Die  Landesaufsichtsbehörde  kann  Ausnahmen  von  den  Bestimmungen  Ziffer  (1)  bis  (6)  zulassen.

§*  68.  Befahren  von  Bahnkreuzungen.

(1)  Vor  den  außerhalb  der  Bahnhöfe  gelegenen  Bahnkreuzungen  muß  jeder  Zug  anhalten.  Das
Deckungssignal  (§  21  (6))  darf  erst  auf  Fahrt  gestellt  werden,  nachdem  der  Zug  zum  Stillstande
  gekommen  ist.

(2)  Bei  der  Kreuzung  zweier  Bahnen  oder  einer  Bahn  mit  einer  der  Kolonialeisenbahn-Bau=  und
Betriebsordnung  nicht  unterstellten  Bahn  kann  die  Landesaufsichtsbehörde  die  Züge  einer  Bahn,
ausnahmsweise  auch  die  Züge  beider  Bahnen  von  der  Verpflichtung  zum  Halten  entbinden.

§  69.  Sonderzüge.

(1)  Zu  den  Sonderzügen  gehören  auch  die  Bedarfszüge,  die  nicht  regelmäßig  verkehrenden  Vorund
  Nachzüge,  Arbeitszüge,  Lokomotivfahrten  und  Probefahrten.

(2)

(3)  Für  Sonderzüge  ist  ein  Fahrplau  aufzustellen.  Der  Fahrplan  ist  den  von  dem  Zuge  zu  berührenden
  Stationen  mitzuteilen.  Durchfährt  ein  Zug  die  Strecke  zwischen  zwei  Bahnhöfen
nicht  vollständig,  so  ist  der  Fahrplan  beiden  Stationen  mitzuteilen.  Hinsichtlich  der  Ankündigung
von  Sonderzügen  mit  Sprengstoffen  sind  die  Bestimmungen  der  Landesaussichtsbehörde  zu
beachten.

(4)  Sonderzüge  sind  den  Stationsbeamten  und  dem  Streckenpersonal  anzukündigen.  Die  Ankündigung
  hat,  wenn  tunlich  schriftlich,  andernfalls  durch  Fernsprecher  oder  durch  ein  Signal
an  dem  —  in  der  einen  oder  anderen  Richtung  —  vorhergehenden  Zuge  zu  erfolgen.

(5)  Ist  eine  Ankündigung  nach  (4)  nicht  möglich,  so  tritt  die  in  §  66  (9)  euthaltene  Vorschrift
in  Kraft.
        <pb n="752" />
        W  700  20

Meter=  und  Kapspur.  I  ’  Feldspur.

(6)  Von  den  Bestimmungen  in  (3)  kann  unter  Verantwortlichkeit  des  zuständigen  Beamten  abgesehen
werden  bei  Hilfszügen  und  Hilfslokomotiven,  die  aus  Anlaß  von  Eisenbahnunfällen,  Feuers—
brünsten  oder  sonstigen,  außerordentlichen  Ereignissen  einzulegen  sind.  Wegen  der  Geschwindig—
keit  solcher  Züge  vergleiche  §  66  (9).

§  70.  Rangordnung  der  Züge.

In  Hinsicht  auf  pünktliche  Beförderung  haben  in  der  Regel  die  Sonderzüge  der  Allerhöchsten
  und  Höchsten  Herrschaften  den  Vorrang  vor  den  übrigen  Zügen,  die  Schnellzüge  vor
den  Personen=  und  Güterzügen,  die  Personen=  vor  den  Güterzügen.  Dringliche  Hilfszüge  aus
Anlaß  von  Unfällen,  bei  denen  Menschen  getötet  oder  schwer  verletzt  sind,  gehen  allen  anderen
Zügen  vor.

·  8  71.  Schneepflüge.

8  72.  Von  Hand  bewegte  Wagen.  Kleinwagen.

(1)  Eisenbahn=  und  Kleinwagen,  die  durch  Menschen  oder  Tiere  bewegt  werden,  und  Triebkleinwagen
  dürfen  nur  mit  Vorwissen  der  benachbarten  Bahnhöfe  auf  die  freie  Strecke  gebracht  werden.

(2)  Derartige  Fahrzeuge  müssen  von  einem  verantwortlichen  Betriebsbeamten  begleitet  sein  und
spätestens  15  Minuten  vor  der  mutmaßlichen  Ankunft  eines  Zuges  aus  dem  Gleise  entferm
werden.  Sie  sind  bei  Dunkelheit  mit  Lichtsignalen  zu  versehen.  —  Von  der  Vorschrift  über
das  Entfernen  aus  dem  Gleise  kann  die  Landesaufsichtsbehörde  für  die  von  höheren  Beamten
geführten  Dräsinen  und  für  einsitzige  Fahrräder  Ausnahmen  zulassen.

§J  73.  Betriebstörende,  Ereignisse.

Ein  Zug,  der  auf  freier  Strecke  liegen  bleibt,  ist  gegen  Gefährdung  durch  andere  Züge
zu  sichern.  In  welcher  Weise  dies  zu  geschehen  hat,  ist  von  der  Landesaufsichtsbehörde  zu
bestimmen.

V.  Bahnpolizei.
§  74.  Eisenbahnpolizeibeamte.

(1)  Eisenbahnpolizeibeamte  sind  die  im  §  45  (1)  unter  1—11  aufgeführten  Eisenbahnbetriebsbeamten
  und
12.  Pförtner,
13.  Bahnsteigschaffner,
14.  Wächter,
soweit  sie  Deutsche  sind.
Inwieweit  Nichtdeutschen  und  Nichteuropäern  die  Eigenschaft  als  Polizeibeamte  beigeregt
werden  kann,  entscheidet  im  Einzelfalle  die  Landesaussichtsbehörde.

(2)  Die  europäischen  Bahnpolizeibeamten  sind  zu  vereidigen  oder  durch  Handschlag  an  Eides  Statt
zu  verpflichten.  Die  Vereidigung  oder  eidliche  Verpflichtung  verleiht  dem  Bahnpolizeibeamten
die  Rechte  des  öffentlichen  Polizeibeamten.

(3)  Die  Bestimmungen  im  §  45  (2),  (4)  und  (5)  finden  auch  auf  die  in  (1)  unter  12  bis  11
aufgeführten  Bahnpolizeibramten  Anwendung.

(4)  Beamten,  die  sich  zur  Ausübung  polizeilicher  Obliegenheiten  ungeeignet  zeigen,  dürfen  solche
nicht  übertragen  werden.

§  75.  Ausübung  der  Bahnpolizei.

(1)  Der  Amtsbereich  der  Bahnpolizeibeamten  umfaßt  örtlich  —  ohne  Rücksicht  auf  den  Wohnort
oder  Dienstbezirk  —  das  gesamte  Bahngebiet  der  Verwaltungen,  bei  denen  sie  beschäftigt  werden,
sachlich  die  Maßnahmen,  die  zur  Handhabung  der  für  den  Eisenbahnbetrieb  geltenden  Polizelverordnungen
  erforderlich  sind.  »

(2)  Bei  Ausübung  des  Dienstes  müssen  die  Bahnpolizeibeamten  Uniform  oder  ein  Dienstabzeichen
tragen  oder  mit  einem  sonstigen  Ausweis  über  ihre  amtliche  Eigenschaft  versehen  sein.

(3)  Die  Bahnpolizeibeamten  haben  sich  dem  Publikum  gegenüber  besonnen  und  rücksichtsvoll,  abet
bestimmt  zu  benehmen.
        <pb n="753" />
        W  701  20

Meter=  und  Kapspur.  I  Feldspur.

(4)  Die  europäischen  Bahnpolizeibeamten  sind  befugt,  jeden  vorläufig  festzunehmen,  der  auf  der
Übertretung  der  in  den  §§  77  bis  81  enthaltenen  Bestimmungen  oder  einer  sonstigen  strafbaren
Handlung  betroffen  oder  unmittelbar  danach  verfolgt  wird,  wenn  er  der  Flucht  verdächtigt  ist
oder  sich  nicht  auszuweisen  vermag.  Eine  Festnahme  wegen  Übertretung  der  in  den  §§  77  bis
81  enthaltenen  Bestimmungen  hat  zu  unterbleiben,  wenn  eine  angemessene  Sicherheit  bestellt
wird;  diese  Sicherheit  darf  den  Betrag  von  einhundert  Mark  (8  82)  nicht  übersteigen.  Ist  die
vorläufige  Festnahme  notwendig,  um  die  Fortsetzung  der  strafbaren  Handlung  zu  verhindern,
so  darf  sie  nicht  unterbleiben,  auch  wenn  der  Täter  nicht  der  Flucht  verdächtig  ist,  sich  auszuweisen
  vermag  und  Sicherheitsleistung  anbietet.  Inwieweit  farbige  Bahnpolizeibeamte  zur
Festnahme  von  Weißen  als  befugt  zu  erachten  sind,  hat  die  Landesaussichtsbehörde  festzusetzen.

(5)  Der  Festgenommene  ist,  wenn  er  nicht  wieder  in  Freiheit  gesetzt  wird,  unverzüglich  dem  Bezirksrichter
  oder  der  Polizeibehörde  des  Bezirks,  in  dem  die  Festnahme  erfolgt  ist,  vorzuführen.

(6)  Erfolgt  die  Ablieferung  nicht  durch  einen  Bahnpolizeibeamten,  so  hat  der  sie  anordnende  Beamte
eine  mit  seinem  Namen  und  seiner  Dienststellung  versehene  Karte,  worauf  der  Grund  der  Festnahme
  vermerkt  ist,  mitzugeben.

(7)  Die  Befugnisse  der  farbigen  Bahnpolizeibeamten  bestimmt  unbeschadet  der  Ziff.  (4)  die  Landesaufsichtsbehörde.


§  76.  Gegenseitige  Unterstützung  der  Polizeibeamten.

Die  sonstigen  Polizeibeamten  sind  verpflichtet,  die  Bahnpolizeibeamten  auf  Ersuchen  bei
Handhabung  der  Bahnpolizei  zu  unterstützen.  Ebenso  sind  die  Bahnpolizeibeamten  verbunden,
den  sonstigen  Polizeibeamten  bei  der  Ausübung  ihres  Dienstes  innerhalb  des  Bahngebiets  Beistand
  zu  leisten,  soweit  es  ihre  bahndienstlichen  Pflichten  zulassen.

VI.  Bestimmungen  für  das  Publikum.

§*  77.  Allgemeine  Bestimmungen.

Die  Reisenden  und  das  sonstige  Publikum  haben  den  allgemeinen  Anordnungen,  die  von
der  Bahnverwaltung  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  innerhalb  des  Bahngebiets  und  im
Bahnverkehr  getroffen  werden,  nachzukommen  und  den  dienstlichen  Anordnungen  der  in  Uniform
befindlichen  oder  mit  einem  Dienstabzeichen  oder  einem  sonstigen  Ausweis  über  ihre  amtliche
Eigenschaft  versehenen  Bahnpolizeibeamten  Folge  zu  leisten.

§  78.  Betreten  der  Bahnanlagen.

(1)  Das  Betreten  der  Bahnanlagen  der  freien  Strecke,  soweit  sie  nicht  zugleich  zur  Benutzung  als

Bes  bestimmt  sind,  ist  ohne  Erlaubniskarte  nur  gestattet:
.  den  Vertretern  der  Aufsichtsbehörden,

den  Beamten  der  Staatsanwaltschaft,  der  Gerichte,  des  Forstschutzes  und  der  Polizei,  wenn
es  zur  Ausübung  ihres  Dienstes  notwendig  ist,

3.  den  Beamten  des  Telegraphen-,  des  Zoll-  und  des  Steuerwesens,  soweit  es  zur  Wahr—
nehmung  ihres  Dienstes  innerhalb  des  Bahngebiets  notwendig  ist,

4.  den  zur  Besichtigung  dienstlich  entsandten  deutschen  Offizieren.

(2)  Das  Betreten  der  Stationsanlagen  außerhalb  der  dem  Publikum  bestimmungsgemäß  geäffneten
Räume  ist  ohne  Erlaubniskarte  außer  den  unter  (1)  genannten  Personen  auch  den  Postbeamten
gestattet,  soweit  sich  der  Postdienst  innerhalb  des  Stationsgebiets  abwickelt.

(3)

(1)  Die  zum  Betreten  der  Bahnanlagen  ohne  Erlaubniskarte  berechtigten  Personen  haben  sich,  soweit
  sie  nicht  durch  ihre  Uniform  kenntlich  sind,  auf  Erfordern  durch  eine  Bescheinigung  ihrer
vorgesetzen  Behörde  auszuweisen.

(5)  Erlaubniskarten  zum  Betreten  der  Bahnanlagen  dürfen  nur  mit  Genehmigung  der  Landesaussichtsbehörde
  ausgestellt  werden.

(6)  Die  zum  Betreten  der  Bahnanlagen  Berechtigten  haben  es  zu  vermeiden,  sich  innerhalb  der
Gleise  aufzuhalten.

(7)  Die  Überwachung  der  Ordnung  auf  den  Vorplätzen  der  Stationen  liegt  den  Bahnpolizeibeamten
ob,  soweit  nicht  besondere  Vorschriften  anderes  bestimmen.
        <pb n="754" />
        W  702  20

Meter=  und  Kapspur.  —  Feldspur.

(8)  Für  das  Betreten  der  Bahnanlagen  durch  Tiere  ist  der  verantwortlich,  dem  die  Aufsicht  über
die  Tiere  obliegt.
(9)  Wo  die  Bahn  zugleich  als  Weg  dient,  ist  sie  bei  Annäherung  eines  Zuges  zu  räumen.

8  79.  Überschreiten  der  Bahn.

(1)  Das  Publikum  darf  die  Bahn  nur  an  den  zu  Ubergängen  bestimmten  Stellen  überschreiten,  und
zwar  nur  so  lange,  als  diese  nicht  durch  Schranken  geschlossen  sind  oder  ein  Zug  sich  nicht
nähert.  Beim  llberschreiten  der  Bahn  ist  jeder  unnötige  Aufenthalt  zu  vermeiden.

(2)  Pflüge  und  Eggen,  Baumstämme  und  andere  schwere  Gegenstände  dürfen,  wenn  sie  nicht  getragen
  werden,  nur  auf  Wagen  oder  untergelegten  Schleifen  über  die  Bahn  geschafft  werden.

(3)  Privatübergänge  dürfen  nur  von  den  Berechtigten  und  nur  unter  den  von  der  Aussichtsbehörde
genehmigten  Bedingungen  benutzt  werden.

(4)  Es  ist  untersagt,  die  Schranken  oder  sonstigen  Einfriedigungen  eigenmächtig  zu  öffnen  oder  zu
überschreiten,  etwas  darauf  zu  legen  oder  zu  hängen.  So  lange  die  Ubergänge  geschlossen  sind,
wenn  an  den  mit  Zugschranken  versehenen  Übergängen  die  Glocke  ertönt  oder  wenn  ein  Zug
sich  nähert,  müssen  Fuhrwerke  und  Tiere  an  den  Warnungstafeln  und  wo  solche  fehlen,  in  angemessener
  Entfernung  von  der  Bahn  angehalten  werden.  Fußgänger  dürfen  bis  an  die
Schranken  der  damit  versehenen  Übergänge  herantreten.

(5)  Viehherden  dürfen  innerhalb  zehn  Minuten  vor  dem  mutmaßlichen  Eintreffen  eines  Zuges  nicht
mehr  über  die  Bahn  getrieben  werden.

§  80.  Bahnbeschädigungen  und  Betriebsstörungen.

Es  ist  verboten,  die  Bahnanlagen,  die  Betriebseinrichtungen  oder  die  Fahrzeuge  zu  beschädigen,
  Gegenstände  auf  die  Fahrbahn  zu  legen  oder  sonstige  Fahrthindernisse  anzubringen,
Weichen  umzustellen,  falschen  Alarm  zu  erregen,  Signale  nachzuahmen  oder  andere  betriebstörende
  Handlungen  vorzunehmen.

§  81.  Verhalten  der  Reisenden.

(1)  Die  Reisenden  dürfen  nur  an  den  dazu  bestimmten  Stellen  und  nur  an  der  dazu  bestimmten
Seite  der  Züge  ein=  und  aussteigen.

(2)  So  lange  ein  Zug  sich  in  Bewegung  befindet,  ist  das  Offnen  der  Wagentüren,  das  Ein=  und
Aussteigen,  der  Versuch  oder  die  Hilfeleistung  dazu,  das  Betreten  der  Trittbretter  und  Plattform,
soweit  der  Aufenthalt  hier  nicht  ausdrücklich  gestattet  ist,  verboten.

(3)  Es  ist  untersagt,  Gegenstände  aus  dem  Wagen  zu  werfen,  durch  die  ein  Mensch  oder  eine
Sache  beschädigt  werden  könnte.

§  82.  Bestrafung  von  Ubertretungen.

(1)  Wer  den  Bestimmungen  der  §5§5  77  bis  81  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundert
  Mark  bestraft,  wenn  nicht  nach  den  allgemeinen  Strafbestimmungen  eine  höhere  Strafe
verwirkt  ist.

(2)  Die  gleiche  Strafe  trifft  den,  der  den  Bestimmungen  der  Verkehrsordnung  über  die  von  der
Mitnahme  in  Personenwagen  ausgeschlossenen  Gegenstände  zuwiderhandelt.

Bemerkung  zu  1  und  2:  Eingeborene  werden  nach  Maßgab:,  der  Verfügung  des
Reichskunzlers  vom  22.  April  1896  bestraft.  «

8  83.  Aushang  von  Vorschriften.

Ein  Abdruck  der  88  75  und  77  bis  82  dieser  Ordnung  ist  auf  jeder  Station  in  deutscher
Sprache  auszuhängen.
        <pb n="755" />
        W  v703  20

alage  A#1.
—Umgrenzung  des  lichten  Raumes  für  Meter-  und  Kapspurbahnen

für
die  durchgehenden  Hauptgleise  und  die  sonstigen  die  übrigen  Gleise.
Ein=  und  Ausfahrgleise  der  Personenzüge.
Maßstab  1:  50.
Maße  in  Millimetern.

——  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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.-——Umgrenzung.

—  —  —  —-  Abstand  von  dieser.

uunterer  Teil  der  Umgrenzung.
Maßsstab  1:  10.

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135  mm  für  unbewegliche,  mit  der  Fahrschiene  fest  verbundene  Gegenstände,
150  mm  für  alle  übrigen  unbeweglichen  Gegenstände.
41  mm  bei  den  Zwangschienen  der  Weichen  und  Krenzungen,
45  mm  bei  anderen  Zwangschienen  mit  Genehmigung  der  Landesaufsichtsbehörde,
l  67  mm  für  alle  übrigen  unbeweglichen  Gegenstände.

—

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        <pb n="756" />
        W  704  20

Anlage  A2.

Umgrenzung  des  lichten  Raumes  für  Feldspurbahnen

für
die  durchgehenden  Hauptgleise  und  die  sonstigen  die  übrigen  Gleise.
Ein=  und  Ausfahrgleise  der  Personenzüge.
Maßstab  12  50.
Maße  in  Millimetern.

 

   

 

 

 

 

 

 

 

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—  —  Ungrenzung.
—————  Abstand  von  dieser.

Unterer  Teil  der  Umgrenzung.
Maßstab  1:  10.

 
     
 

  

 
 

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a  —  5125  mm  für  unbewegliche,  mit  der  Fahrschiene  fest  verbundene  Gegenstände,
1  150  mm  für  alle  übrigen  unbeweglichen  Gegenstände.
(132  mm  bei  den  zwangschienen  der  Weichen  und  Kreuzungen,  -»
I)145mmbeianderen;31vaIIgI«I«lIiI-IIcIInIItISIIsIIclIIIIIgIIIIgderLnnchannIIjII-:sbcbordc,
IJLI  mm  für  alle  übrigen  unbeweglichen  Gegenstände.
        <pb n="757" />
        W  705  20

Aulage  C  1.

Umgrenzung  der  Fahrzeuge  für  Meter-  und  Kapspurbahnen
für
sämtliche  Fahrgeuge  der  Meterspurbahnen  Wagen  der  Kapspurbahnen.
und  die  Lokomotiven  der  Kapspurbahnen.

Maßstab  1:  50.
Maße  in  Millimetern.

 

 

 

 

 

 

 

 

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—lUmgrenzung.

leichte  Teile  der  Fahrgeuge.
Signallaternen,  Signalscheiben
  u.  Leinenhaspeln.

—  —  Für  Lokomotivschornsteine,

Einschränkung  der  Umgrenzung  für  Fahrzeuge,  die  auf  Zahnstangenbahnen  übergehen  sollen.
Maßstab  1:  10.

 

 

 

 

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–  Umgrenzung  des  lichten  Raumes.

—  —  —  ——  Umgrenzung  für  die  dem  Federspiele  nicht
folgenden  beweglichen  Teile  der  Lokomotiven
und  für  die  Kuppelungen  aller  Fahrzeuge.
        <pb n="758" />
        706  20

 

   

 

 

Anlage  C2.
Umgrenzung  der  Fahrzeuge  für  Feldspurbahnen.
Maßstab  1:  50.
Maße  in  Millimetern.
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----Umgrenzung.

------  Für  Lokomotivschornsteine,
leichte  Teile  der  Fahrzeuge,
Signallaternen,  Signalscheiben
  u.  Leinenhaspeln.
        <pb n="759" />
        W  707  20
Lulage  #  1.

Näder  für  Meter-  und  Kapspurbahnen.
(8  31.)

Maßstab  1:5.

Maße  in  Millimetern.

 

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        W  708  20

Anlage  D2.

Näder  für  Feldspurbahnen.
E&amp;amp;  31)

Maßstab  1:  5.

Maße  in  Millimetern.

 

 

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        G  709  20

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Berichtigung  der  Verordnung  über  die
Einfuhr  und  den  Handel  mit  denaturiertem  Branntwein  vom  2.  Januar  1912.

Vom  3.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  verordnet,  was  folgt:  «

In  §  1  der  Verordnung,  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit  denaturiertem
Branutwein,  vom  2.  Januar  1912  (Amtsblatt  S.  2;  Deutsches  Kol.  Bl.  1912,  Nr.  5,  S.  194  ff.)
werden  die  Worte:  „Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmung  vom  28.  Juni  1900“  ersetzt  durch
die  Worte:  „Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmung  vom  9.  September  1909“.

Lome,  den  3.  Mai  1912.

Der  Gouverneur.
Brückner.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  über  die  Schulpensionate.
Vom  30.  Mai  1912.  ·

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und
konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee
(Kol.  Bl.  S.  509),  sowie  der  §§  97  und  8  der  Selbstverwaltungsordnung  vom  28.  Januar  1909
(Kol.  Bl.  S.  144)  wird  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  Die  Errichtung  und  Verwaltung  der  Schulpenfionate  ist  Aufgabe  der  Bezirksverbände.
Leistungsschwachen  Verbänden  können  zu  diesem  Zweck  Beihilfen  gewährt  werden.

§  2.  Die  Aufsicht  über  das  Pensionat  führt  ein  Verwaltungsrat.

Er  besteht  aus  dem  Bezirksamtmann  (Distriktschef)  als  Vorsitzenden  und  zwei  Beisitzern.
Die  Beisitzer  werden  vom  Bezirksrat  auf  drei  Jahre  aus  der  Zahl  der  Bezirksangehörigen  gewählt.
Auch  Frauen  sind  wählbar.

8  3.  Der  Bezirksrat  wählt  den  Pensionatsleiter,  dessen  Wahl  der  Bestätigung  des  Gouverneurs
  unterliegt.  Der  Gouverneur  kann  im  Falle  wiederholter  Nichtbestätigung  den  Pensionatsleiter
  ernennen.

§  4.  Für  jedes  Pensionat  hat  der  Verwaltungsrat  eine  Hausordnung  aufzustellen,  die  im
Pensionat  aufzuhängen  ist.  Die  Hausordnung  ist  vom  Bezirksrat  zu  genehmigen.

Die  Mitglieder  des  Verwaltungsrates  sind  befugt,  sich  jederzeit  von  der  Durchführung  der
Hausordnung  zu  überzeugen.

§  5.  Der  Bezirksrat  setzt  den  Pensionspreis  fest  und  entscheidet  über  die  Höhe  der  Pensionsbeihilfen
  nach  Maßgabe  der  ihm  zu  diesem  Zweck  überwiesenen  Mittel.

§  6.  Der  Pensionatsleiter  erhält  für  jedes  im  Pensionat  untergebrachte  Kind  vom  Bezirksverband
  den  Pensionspreis  und  die  notwendigen  Auslagen.  Der  Pensionspreis  ist  monatlich  oder
vierteljährlich  im  voraus  zu  zahlen.

§  7.  Der  Bezirksverband  hat  den  Pensionspreis  sowie  die  notwendigen  Auslagen  von  dem
gesetzlichen  Vertreter  jedes  im  Pensionat  untergebrachten  Kindes  einzuziehen.

§  8.  Während  der  August=  und  Weihnachtsferien  ist  der  Pensionatsleiter  nicht  verpflichtet,
Kinder  im  Pensionat  zu  behalten.

§  9.  Über  Wünsche  und  Beschwerden  in  allen  Pensionatsangelegenheiten  entscheidet
zunächst  der  Verwaltungsrat.  Gegen  seine  Entscheidung  ist  Beschwerde  an  den  Bezirksrat  zulässig,
der  endgültig  entscheidet.

§*  10.  Das  Gouvernement  hat  die  Pensionate  mindestens  einmal  jährlich  durch  Beauftragte
besichtigen  zu  lassen.

§*  11.  Die  Gemeinden  sind  in  gleicher  Weise  wie  die  Bezirksverbände  zur  Errichtung
und  Verwaltung  von  Pensionaten  befugt;  in  diesem  Falle  tritt  an  die  Stelle  des  Bezirksrates
der  Gemeinderat.

§  12.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juli  1912  in  Kraft.

Windhuk,  den  30.  Mai  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
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        710  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  öffentlichen  Wege
im  Schutzgebiet  (Wege-Ordnung).
Vom  14.  Juni  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des
§  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  §  104  der  Verordnung,  betreffend  die  Selbstverwaltung
in  Deutsch-Südwestafrika,  vom  28.  Januar  1909  (Kol.  Bl.  S.  141)  wird  hiermit  für  das  südwestafrikanische
  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  öffentlichen  Wege  zerfallen  in  Bezirksstraßen,  Gemeindewege  und  Verbindungswege.

Bezirksstraßen  sind  diejenigen  Wege,  welche  dem  öffentlichen  Verkehr  im  ganzen  Lande
dienen  und  gemäß  §  3  zu  öffentlichen  Wegen  erklärt  sind.

Gemeindewege  sind  die  öffentlichen  Wege  innerhalb  des  Weichbildes  der  Gemeinde.

Verbindungswege  sind  diejenigen  Wege,  welche  die  Verbindung  abseits  liegender  Ansiedlungen
oder  Farmen  mit  den  Bezirksstraßen  oder  Eisenbahnen  vermitteln  und  gemäß  §  3  zu  öffentlichen
Wegen  erklärt  sind.

&amp;amp;  2.  Die  öffentlichen  Wege  innerhalb  des  Gemeindeweichbildes  fallen  nicht  unter  die  Bestimmungen
  dieser  Verordnung.

§*  3.  Die  öffentlichen  Wege  werden  für  jeden  Bezirk  durch  den  Bezirksamtmann  nach
Beschlußfassung  durch  den  Bezirksrat  bestimmt.  Sie  sind  durch  Merkmale,  die  an  allen  Wegkreuzungen
oder  Abzweigungen  anzubringen  sind,  als  Bezirksstraßen  oder  Verbindungswege  zu  bezeichnen.  Im
April  jeden  Jahres  ist  ein  Verzeichnis  der  im  vergangenen  Jahre  für  öffentlich  erklärten  Wege  im
Amtsblatt  bekannt  zu  geben.  ·

8  4.  Die  Unterhaltung  und  der  Bau  der  öffentlichen  Wege  ist  Sache  des  Bezirksverbandes.
Zu  der  Wegeunterhaltung  gehört  bei  den  Bezirksstraßen  auch  die  Anlage  der  erforderlichen  Brunnen
sowie  die  Anbringung  von  Wegweisern  und  Kilometerzeichen.

Die  Breite  der  öffentlichen  Wege  bestimmt  der  Bezirksamtmann  nach  Beschlußfassung  durch
den  Bezirksrat.

§  5.  Kommen  die  Aufwendungen,  die  der  Bezirksverband  bei  dem  Bau  und  der  Unterhaltung
  von  öffentlichen  Wegen  zu  machen  hat,  einem  beschränkten  Personenkreis  oder  einem  einzelnen
Grundbesitzer  besonders  zugute,  so  ist  der  Bezirksrat  berechtigt,  die  Interessenten  zu  Sonderleistungen,
welche  auch  in  werktätiger  Beteiligung  an  dem  Wegebau  bestehen  können,  heranzuziehen.  Diese
Personen  können  sich  von  den  Sonderleistungen  dadurch  befreien,  daß  sie  mit  Genehmigung  des
Bezirksrats  die  Unterhaltung  der  Wege  selbst  übernehmen.

§  6.  Die  Bezirksverbände  können  an  den  Bezirksstraßen  dem  öffentlichen  Verkehr  dienende
Weideplätze  (Ausspannplätze)  nach  Anhörung  des  Grundeigentümers  ausscheiden.

Diese  Weideplätze  sind  als  solche  zu  bezeichnen.  Werden  die  öffentlichen  Weideplätze  nicht
eingezäunt,  dann  sind  ihre  Grenzen  durch  deutlich  sichtbare  Zeichen  kenntlich  zu  machen.

Weideplätze  sollen  in  Zwischenräumen  von  10  bis  20  km  angelegt  werden,  nicht  unter
200  ha  groß,  und  mindestens  alle  30  km  mit  einem  Brunnen  und  Tränkeinrichtung  versehen  sein.
Die  Größe  und  Lage  der  öffentlichen  Weideplätze  bestimmt  der  Bezirksamtmann  nach  Beschlußfassung
durch  den  Bezirksrat.

Soweit  noch  hinreichend  nicht  in  Bewirtschaftung  genommenes  Gelände  vorhanden  ist,  sollen
in  größeren  Zwischenräumen  nicht  unter  500  ha  große  Weideplätze  angelegt  werden.

§  7.  JFür  die  im  §  6  bezeichneten  Weideplätze  ist  grundsätzlich  noch  nicht  in  Bewirtschaftung
genommenes  Gelände  zu  benutzen.  Ist  solches  nicht  mehr  vorhanden  oder  die  Benutzung  nicht
möglich,  dann  muß  das  erforderliche  Gelände  durch  Kauf,  Tausch  oder  auf  andere  Weise  erworben
werden.  Bei  mungelnder  Einigung  zwischen  dem  Bezirksverband  und  dem  Grundeigentümer  richtet
sich  das  Verfahren  nach  den  Bestimmungen  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Enteignung
von  Grundeigentum,  vom  14.  Februar  1903  (Reichs-Gesetzbl.  S.  25).

Ein  einmal  vom  Bezirksverband  angelegter  Weideplatz  darf  ohne  Einwilligung  des  Anliegers
nicht  verlegt  werden.

#§  8.  Soweit  an  den  öffentlichen  Wegen  Weideplätze  gemäß  §  6  nicht  angelegt  sind,  gilt
als  öffentliches  Weidefeld  ein  500  m  breiter  Streifen  zu  jeder  Seite  des  Weges.
        <pb n="763" />
        711  20

Alle  Anlieger  sind  verpflichtet,  den  Durchreisenden  hinreichend  Wasser  für  ihren  eigenen
Gebrauch  und  ihre  Tiere  zur  Verfügung  zu  stellen,  soweit  öffentliche  Tränken  und  Brunnen  nicht
vorhanden  sind,  und  soweit  die  Anlieger  dadurch  nicht  selbst  in  Wassernot  geraten.

Die  Anlieger  können  sich  von  der  Verpflichtung  nach  Abs.  1  dadurch  befreien,  daß  sie  mit
Genehmigung  des  Bezirksrats  selbst  einen  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Weideplatz  anlegen.

Muß  die  Wasserstelle  eines  Farmers  als  öffentliche  Tränkstelle  dienen,  so  hat  der  Bezirksverband
  für  das  durchziehende  Vieh  eine  besondere  Tränkstelle  anzulegen,  deren  Benutzung  dem
Farmer  nicht  gestattet  ist.

Ist  eine  solche  private  Wasserstelle  mit  großen  Unkosten  geschaffen  worden,  oder  ist  die  Hebung
des  Wassers  mit  großen  Unkosten  verknüpft,  so  kann  der  Bezirksamtmann  nach  Beschlußfassung  durch
den  Bezirksrat  die  Erhebung  eines  Wassergeldes  nicht  über  die  im  §  11  vorgeschriebenen  Sätze
hinaus  dem  Eigentümer  gestatten.

§  9.  Die  Benutzung  der  öffentlichen  Weideplätze  einschließlich  der  Brunnen  und  der  Tränkeeinrichtung
  ist  den  Anliegern  verboten.

Das  Bezirksamt  kann  Ausnahmen  zulassen,  soweit  dadurch  der  öffentliche  Verkehr  nicht
gehindert  wird.

§  10.  An  den  öffentlichen  Wegen,  an  denen  öffentliche  Weideplätze  (§  6  und  §  8  Abs.  3)
vorhanden  sind,  ist  das  Ausspannen  und  Weiden  außerhalb  der  Weideplätze  untersagt.

Der  Aufenthalt  auf  den  öffentlichen  Weideplätzen  ist  an  den  Bezirksstraßen  bis  zu  48  Stunden
und  an  den  Verbindungswegen  bis  zu  24  Stunden  gestattet.

§  11.  An  den  öffentlichen  Wegen,  an  denen  öffentliche  Weideplätze  nicht  vorhanden  sind,
ist  der  Aufenthalt  nur  bis  zu  24  Stunden  gestattet.

Will  der  Reisende  sich  länger  oder  auf  einer  Farm  in  Abständen  unter  10  km  sich  wiederholt
aufhalten,  so  hat  er  auf  Verlangen  dem  Eigentümer  des  Grundstücks  zu  zahlen:

a)  für  das  Tränken  für  jedes  Stück  Großvieh  den  Tag  20  Pf.,
b)  für  das  Tränken  für  jedes  Stück  Kleinvieh  den  Tag  5  Pf.,
c)  für  die  Weide  für  jedes  Stück  Großvieh  den  Tag  10  Pf.,
d)  für  die  Weide  für  jedes  Stück  Kleinvieh  den  Tag  2  Pf.

§*  12.  Das  Fahren  und  Viehtreiben  außerhalb  der  öffentlichen  Wege  ist  verboten.  Für
Biehtransporte  darf  auch  noch  ein  Streifen  von  25  m  Breite  zu  jeder  Seite  des  Weges  (Triftstreifen)
benutzt  werden.

Durch  Verfügung  des  Bezirksamtmanns  kann  nach  Beschlußfassung  durch  den  Bezirksrat
eine  größere  Breite  für  den  Triftstreifen  bestimmt  werden.

§  13.  Einzäunungen  sollen  grundsätzlich  einen  durchschnittlichen  Abstand  von  25  m  von
den  öffentlichen  Wegen  haben.

Alle  auf  dem  Triftstreifen  befindlichen  Anlagen,  die  durch  Viehtransporte  oder  durch  Weiden
der  Tiere  beschädigt  oder  zerstört  werden  können,  sind  derartig  zu  umfriedigen,  daß  ein  Eindringen
in  diese  für  Groß=  und  Kleinvieh  ausgeschlossen  ist.

§  14.  Die  Anlieger  von  öffentlichen  Wegen  dürfen  an  denselben  ohne  Genehmigung  des
Bezirksamts  keine  Veränderungen  vornehmen.  Sie  haben  sich  aller  Handlungen  zu  enthalten,  welche
geeignet  sind,  den  öffentlichen  Verkehr  zu  hindern.

§  15.  Umzäunungen  dürfen  über  öffentliche  Wege  gelegt  werden,  bei  jeder  Wegeüberschreitung
  ist  jedoch  ein  brauchbares,  leicht  zu  öffnendes  und  zu  schließendes  schwingendes  Tor
anzubringen,  das  mindestens  4  m  breit  sein  muß.

§  16.  Führt  ein  öffentlicher  Weg  durch  eingezäunte  Farmen  oder  Farmteile,  so  sind  die
Ein=  und  Ausgangstore  nach  dem  Durchmarsch  von  dem  Transportführer  wieder  sorgfältig  zu  schließen.

§  17.  Außerhalb  der  öffentlichen  Wege  dürfen  Gärten  und  Acker  und  eingezäunte  Farmteile
nicht  betreten  werden.

Es  ist  verboten,  Hunde  in  Farmen  oder  Farmteilen  frei  umherlaufen  zu  lassen,  wenn  das
Gebiet  als  Straußenfarm  kenntlich  gemacht  ist.

§  18.  Das  Ausspannen  und  Stehenlassen  von  Wagen  auf  einem  öffentlichen  Wege
ist  untersagt.

Jedes  Lastfuhrwerk  hat  mit  deutlicher  Schrift  den  Namen  und  Wohnort  des  Eigentümers
des  Wagens  an  der  linken  Seite  zu  führen.
        <pb n="764" />
        G  J712  2e0

§*  19.  Lagerfeuer  dürfen  in  der  Nähe  leicht  feuerfangender  Gegenstände  nicht  angezündet
  werden.  —

Alle  Lagerfeuer  sind  vor  dem  Verlassen  des  Platzes  sorgfältig  auszulöschen.

8  20.  Fehlt  einem  Grundstück  die  zur  ordnungsmäßigen  Benutzung  notwendige  Verbindung
mit  einem  öffentlichen  Wege,  so  kann  der  Eigentümer  von  den  Nachbarn  verlangen,  daß  sie  bis  zur
Hebung  des  Mangels  die  Benutzung  ihrer  Grundstücke  zur  Herstellung  der  erforderlichen  Verbindung
dulden.  Die  Richtung  des  Notweges  und  der  Umfang  des  Benutzungsrechts  werden  erforderlichen—
falls  durch  Urteil  bestimmt.

Im  übrigen  finden  die  weiteren  Bestimmungen  des  §  917  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs
Anwendung.

§*  21.  Wird  von  dem  Bezirksverband  die  Neuanlage  eines  öffentlichen  Weges  oder  die
Umwandlung  eines  privaten  in  einen  öffentlichen  Weg  oder  die  Schließung  eines  öffentlichen  Weges
beabsichtigt,  oder  werden  von  mindestens  fünf  Interessenten  derartige  Anträge  gestellt,  so  hat  das
Bezirksamt  eine  Bekanntmachung  über  die  Absichten  des  Bezirksverbandes  oder  die  gestellten  Anträge
zu  erlassen  mit  der  Aufforderung  an  alle  Interessenten,  binnen  sechs  Wochen  Einwendungen  geltend
zu  machen.

Nach  Ablauf  der  Frist  entscheidet  der  Bezirksrat.

Der  Beschluß  ist  allen  Interessenten,  welche  Anträge  gestellt  oder  Einwendungen  geltend
gemacht  haben,  zuzustellen.  Er  hat  eine  Belehrung  über  das  Beschwerderecht  zu  enthalten.

§  22.  Gegen  die  Entscheidung  des  Bezirksrats  ist  innerhalb  sechs  Wochen,  vom  Tage  der
Zustellung  des  Beschlusses  ab  gerechnet,  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zu  richten.

Der  Gouverneur  entscheidet  endgültig.

§  23.  Zuständig  zur  Entscheidung  über  Streitigkeiten,  welche  sich  aus  der  Anwendung  der
Bestimmungen  dieser  Verordnung  auf  öffentlich-rechtlichem  Gebiete  ergeben,  ist  das  Bezirksamt,  soweit
nicht  ausdrücklich  der  Bezirksrat  für  zuständig  erklärt  ist.

Das  Bezirksamt  hat  vor  der  Entscheidung  den  Bezirksrat  gutachtlich  zu  hören.

Gegen  die  Entscheidung  des  Bezirksamts  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.
Dieser  entscheidet  endgültig.

§  24.  Verantwortlich  für  die  Einhaltung  der  Bestimmungen  dieser  Verordnung  ist,  soweit
von  Grundstücken,  Anliegern  und  Interessenten  die  Rede  ist,  der  Grundstückseigentümer,  Pächter  oder
dessen  Stellvertreter.  Im  übrigen  der  Transport=  oder  Wagenführer  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  es
sich  um  Nichteingeborene  oder  Eingeborene  handelt.

§  25.  Die  Gemeindeverbände  haben  innerhalb  des  Gemeindeweichbildes  für  ausreichende
Ausspannplätze  und  öffentliche  Tränkstellen  zu  sorgen,  sowie  genügendes  Weideland  für  den  öffentlichen
  Verkehr  zur  Verfügung  zu  stellen.

Die  Regelung  im  einzelnen  ist  Sache  der  Gemeindeverwaltung.

§  26.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  60  ¼  oder  mit  Haft  bis  zu  14  Tagen  wird  bestraft:

1.  wer  der  Vorschrift  der  §§  8  Abs.  2,  9,  10,  14,  18  und  19  zuwiderhandelt;
2.  wer  der  Vorschrift  der  §§  12,  16  und  17  zuwiderhandelt;
3.  wer  unbefugt  auf  fremdem  Felde  weiden  läßt  oder  private  Tränkanlagen  benützt.

Die  Verfolgung  der  strafbaren  Handlung  unter  Ziffer  2  und  3  tritt  nur  auf  Antrag  ein.

Gegen  Eingeborene  finden  die  für  diese  allgemein  als  zulässig  erklärten  Strafmittel  Anwendung.

§  27.  Wenn  es  das  dienstliche  Interesse  erfordert,  sind  die  Mitglieder  der  bewaffneten
Macht,  die  Beamten  des  Polizei=  und  Sicherheitsdienstes  und  die  staatlichen  Landmesser  an  die  Vorschriften
  der  §§  10,  11  Abs.  1  und  12  nicht  gebunden.

Unter  den  gleichen  Voraussetzungen  ist  ihnen  die  Benutzung  privater  Brunnen  und  Tränken
zu  gestatten,  soweit  die  öffentlichen  nicht  ausreichen.

Eine  Vergütung  nach  §  11  Abs.  2  kann  bei  Landmessern  überhaupt  nicht,  im  übrigen  nur
bei  einem  Aufenthalt  von  mehr  als  48  Stunden  und  nur  bis  zur  Hälfte  der  dort  festgesetzten
Beträge  verlangt  werden.

§  28.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1912  in  Kraft.  Gleichzeitig  wird  die  Wegeordnung
  des  Gouverneurs  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom  15.  Mai  1893  mit  den
dazu  ergangenen  Abänderungen  vom  29.  September  1898  (Kol.  Bl.  1899,  S.  1,  K.  G.  G.  III
S.  126)  aufgehoben.

Windhuk,  den  14.  Juni  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
        <pb n="765" />
        G#  713  20

personalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Hilfsarbeiter
im  Reichs-Kolonialamt  Hauptmann  a.  D.  Dr.  Hugo  Marquardsen  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse,
dem  bisherigen  Gouverneur  von  Togo  Edmund  Brückner  und  dem  Major  a.  D.  Gaston  Schlobach
den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  und  dem  Hauptmann  z.  D.  Heinrich  Fonck  den  Königlichen
Kronen-Orden  3.  Klasse  mit  Schwertern  am  Ringe  zu  verleihen.

—–.  —

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
Zollvorstand  beim  Gouvernement  von  Kamerun,  Zolldirektor  Wertz,  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse
zu  verleihen.  m.•„•

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
beim  Gouvernement  von  Togo,  Dr.  Rudolf  Asmis,  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  4.  Juli  1912.

Schipper,  Hauptmann,  wird  der  erbetene  Abschied  mit  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen
Uniform  bewilligt.
A.  K.  O.  vom  16.  Juli  1912.

Wilke,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Courbière  (2.  Posenschen)  Nr.  19,

Milbrat,  Leutnant  im  10.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  174,

Bock  v.  Wülfingen,  Leutnant  im  Königs-Infanterie-Regiment  (6.  Lothringischen)  Nr.  145,

Kleemann,  Leutnant  im  Schleswig-Holsteinschen  Infanterie-Regiment  Nr.  163,  —  scheiden  am
21.  Juli  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  22.  Juli  1912,  unter  Enthebung  von  dem
Kommando  zum  Seminar  für  Orientalische  Sprachen  in  Berlin,  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Dem  Sergeanten  in  der  Schutztruppe  Jütersonke  ist  die  Rettungsmedaille  am  Bande

verliehen  worden.

A.  K.  O.  vom  20.  Juli  1912.

Bachmann,  Leutnant  im  Königlich  Sächsischen  7.  Infanterie-Regiment  „König  Georg“  Nr.  106,

Düms,  Leutnant  im  Königlich  Sächsischen  8.  Infanterie-Regiment  „Prinz  Johann  Georg“  Nr.  107,
—  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Sächsischen  Heere  mit  dem  7.  August  1912
in  der  Schutztruppe  angestellt.

Henner,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  10.  Infanterie-Regiment  Prinz  Ludwig,  unter  Verleihung
eines  Patents  vom  8.  September  1904,

Künzlen,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  Eisenbahn-Bataillon,  unter  Verleihung  eines  Patents
vom  8.  September  1905,  —  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen
Heere  mit  dem  7.  August  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Haedicke,  Hauptmann,

Dr.  Kirchheim,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre
genehmigt.

v.  Heigelin,  Adametz,  Peter  und  Rausch,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten,  vorläufig  ohne
Patent,  befördert.

Puder,  Major  und  Kommandeur  der  Schutztruppe,  zum  Oberstleutnant  befördert.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  17.  Juli  1912.

Brock,  Leutnant  im  Telegraphen-Bataillon  Nr.  1  (Königlich  Württembergisches  Detachement),  wird
nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  XlII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps  mit
dem  23.  Juli  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  20.  Juli  1912.

Graf  v.  Uxkull-Gyllenband,  Oberlentnant,  scheidet  am  31.  Juli  1912  behufs  Rücktritts  in
Königlich  Württembergische  Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  aus.

Scholvien,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt  befördert.
        <pb n="766" />
        I  V714  20

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  20.  Juli  1912.

Spiegel,  Oberleutnant,  scheidet  am  16.  August  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
17.  August  1912  im  Grenadier-Regiment  Prinz  Carl  von  Preußen  (2.  Brandenburgischen)

Nr.  12  angestellt.

Aumann,  Oberleutnant,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zweieinhalb  Jahre

genehmigt.

Dr.  Engeland,  Stabsarzt,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum
Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

 

 

Deutsch-Ostatrika.

Der  Gouverneur  von  Deutsch-Ostafrika
Dr.  Schnee  ist  nach  einer  telegraphischen  Meldung
am  22.  Juli  in  Daressalam  eingetroffen  und
hat  die  Geschäfte  des  Kaiserlichen  Gouvernements
am  gleichen  Tage  übernommen.

Der  k.  u.  k.  österreichisch-ungarische  Honorarkonsul
  Albert  Mau  in  Zanzibar  ist  als  Honorarkonsul
  für  Deutsch-Ostafrika  anerkannt  und  zugelassen
  worden.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  am  10.  Juni:  kommiss.  Assistent  2.  Kl.
Thallwitz,  Maschinist  Stichler;  am  13.  Juni:
Techniker  1.  Kl.  Frey;z  am  30.  Juni:  Regierungsrat
  und  Referent  Schmidt,  Zoologe
Dr.  Morstatt,  Polizeiwachtmeister  Keßler;  am
13.  Juli:  Zollamtsassistent  2.  Kl.  v.  Arnim,  Magazinaufseher
  Zelinsky,  Assistent  1.  Kl.  Lichtenstein,
  Zollhilfsbeamter  Hecker,  Polizeiwachtmeister
  Schmidt,  Techniker  2.  Kl.  Nellenberg.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  14.  Mai:  Rechnungsrat  Cohrs,
Apotheker  Dr.  Schulze,  die  Sekretäre  Kielich
und  Mauck,  Techniker  2.  Kl.  Kroß,  Afssistent
2.  Kl.  Tempel,  Werkmeister  Brühl,  die  Polizeiwachtmeister
  Voigtländer  und  Hürster;  am
15.  Mai:  Botaniker  Dr.  Braun;  am  31.  Mai:
Sekretär  Meyer,  die  kommiss.  Sekretäre  Mostertz
und  Metzler,  Materialienverwalter  Gebauer;
am  1.  Juni:  Kanzleigehilfe  Richter;  am  4.  Juni:
die  Sekretäre  Bopp  und  Schmidt,  Assistent
2.  Kl.  Schlicke;  am  15.  Juni:  Bezirksrichter  Regierungsrat
  Knake,  Forstassistent  1.  Kl.  Dankert,
  die  Polizeiwachtmeister  Schilder,  Kühne
und  Hagemann;  am  16.  Juni:  Sekretär  Bleich,
Kanzleigehilfe  Loew.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  30.  Juli  angetreten:  Hauptmann  Kraut,  die
Oberleumants  Braunschweig  und  Freiherr
v.  Hammerstein-Gesmold.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  Juli  eingetroffen:
Intendantursekretär  Hardes,  Feldwebel  Thiem
und  Vizefeldwebel  Weber.

Kamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Assessor  Dr.  Lange,  Regierungsarzt
Dr.  Rautenberg,  die  Sekretäre  Gehrts,  Hörth
und  Obermeier,  Bausekretär  Kupfer,  Steuermann
  Eckelt,  Zollassistent  Dittrich,  die  Polizeimeister
  Pape,  Städing  und  Reimers.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Juni  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Regierungsbaumeister
Andreä,  Kalkulaturvorstand  Gimbel,  Zollsekretär
Glock,  Obermaschinist  Zielesch,  Lehrer  Steffen,
Techniker  Kloke,  Gärtner  Simon,  Materialienverwalter
  Benicken,  Polizeimeister  Rappl.

Am  9.  Juli  haben  die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise
  angetreten:  kommiss.  Bezirksamtmann
Schipper,  Assessor  Krohne,  Regierungsarzt
Dr.  Ufer,  die  Bausekretäre  Govisch  und  Hartmann,
  Oberveterinär  Nordt,  Landmesser  Kayser,
Sekretär  Gühlholtz,  Zollaufseher  Altmann,
Bootsmann  Schneider.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  9.  Juli:  Vizefeldwebel
  Wirsing,  Sergeant  Uhlig,  die  Unteroffiziere
  Backes,  Zielbauer,  Ernst,  Heukamp,
Jost,  Härlen  und  Schröder,  die  Sanitätssergeanten
  Meier,  Sorg  und  Röse  und  kommiss.
Waffenmeister  Schmidt;  am  24.  Juli:  Hauptmann
  v.  Raven,  Leutnant  Harbers,  Oberarzt
Dr.  Roesener  und  Unterzahlmeister  Riebling.

 

Deutsch  -Südwestakrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  25.  Juni:
Feldwebel  Herrmann,  die  Sergeanten  Krause,
Jegle  und  Laskowski,  Waffenmeister  Smago;
am  25.  Juli:  Leutnant  Brock  und  Stabsarzt
Dr.  Sasserath.

Mit  Heimaturlaub  sind  am  6.  Juli  eingetroffen:
  die  Oberveterinäre  Kitzel  und  Tuche.
        <pb n="767" />
        G  715  20

 

 

 

 

 

 

 

Trüchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Solistellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Rechnungsjahr  1911.
Gegenübergestellt  dem  Vorjahre.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Ouellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz=  *  Neben-  Im  Gegen  Voriahr
Zollstelle  «  »  verbrauchs-  Stempell.  Insgesamt  .  Z
EinfuhrAusfuhr  Abgabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger

Rup.  H.  J  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  JRup.  H.  Rup.  H.  L  A  PVf.  A.  Vf..  .A  Pf.  A  Vf.

l  I  l  I  l
Maschi.  18197984052»69  103  76  149  80  205  23228464630“61  953638  —23171|3
Schirati  11  413  5323644  76  —.  40  522.  7024  999  883333  114076  15—  —  743  04
Muansa  1819319310163693|772,  S2  8.  —  9089/70,5296  439  38,6895252  51  455736  71—  —460  4840
Bukoba:.  148  350  4413460530722.  80  3.601225'9  4287908  08  8383877,44  330808  17/53  069  2113—  1—
Usumburar  8s60  1  ——10362510  „4
Udfidjr  7380  23.  —|  —  41326½½  14238  31  1897  751  1662112  245.644
Bismarckburg.  16  85  ——  —  —  1544  178  85  238/|46  160  17  78.2291  —  —
Unsika-Posten.  —  ——  nSLSDJTJH33TNH333.
Neu-Langenburg.  104  71  101  —  —  1  60  5.—  78  74  104  98  7207  32911  —  —
Mwaja.  3  926.  61  108  245631s  14  —  —  49  93.53  464790,36197211394  33  802  8  —
Wiedhafen.  —  —  —I  —  —  —  4—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Ssongea  —  —  —.————  —"—-——  ——  ————  —
Summe  in  Rup.  363915°  781252  s22  688999  28  163.  1012729  64,5638630/78.  5851507/71882334  6154  228  9886,  0655.  88.
:  44485  22104  370961  9111999  0t21786  16972  8685150771  «

JmVorjahrJØ5406804782603563610835  45«0794650988233461
Zun.  ,  Abn.  +  55459|  43  11  06128  K5S89O  69  79  7507;  77  30826  0  —  —808260,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsften-Jollftellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Rechnungsjahr  1911.

 

 

 

Gegenübergestellt  dem  Vorjahre.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz-  Splelkarten=  Schiffahrts--Holzschlag-Zollstelle
  verbrauchs=  etomwelst  ·-Einfuhr

  Ausfuhr  abgabe  empelstenerbgabe  gebühren

Rup.  H.  Rup.  H.]  Rup.  H.]  Rup.  J  Rup.  H.  J  Rup.  H.

Tanga  774  77503  45  58560  9835  46  295  1  40  1019  —  262550

Pangani  70  705095%  304  603  25%

Bagamojo  110  729  55  12  639  84  3  614  64  2  l  20  217  —  674  64

Daressalam  1185  596  75,51  114672  10  124329  —  1923  —  917  50  —  —

Kilwa  96  803  46  23512  57  2  175  83  —  —  428  50  1371.

Lindi.  155  610  54,5  35  456  73.17552  06  65  !  80  358—  526198

Summe  in  Rupien.  2394  22120  2341913  5259602  441  20  3101  —  7470  50

-  *  Mark  3  192  205105  313  218  0319  549  96  3094  93  413466  9960  66

Im  Vorjahr  27  11  %LU  3S  19

Zunahme  .  Abnahme  —448  113  07  C  38  O5  466119  3  67  1  4

Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr

Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup..  Rup.  ÖH.  M  Vf.  4%  Pf.])  4  Pf.]  4%  Pf.
·  i  l  l  !
Tanga  21  594  43,5853  397  42,5|1137  863  23974  005  95163  857  #  28  —  —
Pangani  2544  80  78618  71  104  828  9135  511  #  37  —  —880686  43
Bagamoso  2  02280  129  800  06  173  0666  75  20677976  —  —3371301
Daressalam  23  565  125,51351  003  611801  338  151537  027  51264  310  641  —  —
Kilwa  1979  68,51  1262711  53,51  168  362  05  172  630  68  –  —  4268  63
Lindi.  4073  96  218  379  07,5291  172  10  0218  8B38  95  42  333  115  —
Summeithupien.  5578044,5275747(·)41,53676627s223274794«22470501'0768668  i()7
-  .  Mark  741  373  93.53676  627  22  r  9  –
Im  Vorjar.62  173  „89  3274  794  22  5
Zunahme  +.  Abnahme  —  12  200  04  101  833  —  !  101  833  «
        <pb n="768" />
        716  ꝛ

Nachweisung  der  Brutto·Einnahmen  beĩ  den  Külsten  Jollstellen  von  Deutsch  ·  Ostafrika
in  den  Monaten  März  und  Kpril  1912.

 

 

 

 

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

        

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  10,  S.  447  f.)
Oärz.
Zölle  für  Salz-  Spielkarten.  Schiffahrts=  Holzschlag-Einfuhr
  Ausfuhr  abgabe  Stempelsteuer  abgabe  gebühren
Rup.  H.  Rup.  H.  J  Rup.  H.  JRup.  H.  J  Rup.  H.  J  Rup.  H.
l  «
Tanga  77302  13  3  691  91  488  08  29  —  98  —  22  150
Pangani  7694  4  54  12  222  53  15  60  25  —  —  —
Bagamojo  9  195  59  479  59  555  97  —  —  13—  —  —
Daressalam  121  075  6513  786  53  76  80%50—  —  —
Kilwa  7116  53  877  91  286  40  —  —  55  —  88  19
Lindi.  17  513  11  38622  1•5  3972  –  —  33  —8  2285  26
Summe  in  Rupien.  239  897  45  30  56497  6312  25  421  40  374  —  2395  95
-  Mark  319  86327  40  756329  8  416  33  561  87  498  66  3194  60
Im  Vorjahr  .  Al  338  81485  28962  37  11147  60  228  —  590  —  2147  96
Zunahme  —,  Abnahme  —  52a18951168  1411790  82  1-3031  27  1333  81J  91  341046  64
Einnahme  April  bis  Febr.  7  71133  62  2583  o6  8685  o9  6766  07
Zusammen  l  I
April  bis  März  AAMI3192295  07  313218  03  179549  95  3094  83  214134  65  99600  67
Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  l  H.  .“  f.  u.  Pf.  If.  .PFfef.
Tanga  2  557  E  79  ors  02  0%  50%%  0  LH  8  608  52
Pangani  536  62  7476  07  9968  09)  11001  91  —  —  1033  82
Bagamojo  509  29  7205  86  9  607  81  16  044  66  —  —6136  85
Daressalam  2  449  45,641  778  00,5189  0O37j  34  OG  28  —
Kilwa  I77.  45%  58,51  11083  46  17  836  35  —  —  6752  89
Lindi  307  70  27125139  36  167119  38  302  14  –  —  2  134  95
Summe  in  Rupien.  8  986  7,.5  270  977  54,561  303  39  375  411  3  1410  S29  2824  967“  03
-  Mark  71  99469361  303  39  "  #  #  —
Im  Vorjahr  ..  J-  674964375441.14  .  »
Zunahme-h  Abnahme  —  15  ?34%  i  4  137  75
Einnahme  April  bis  Febr.é  8  55  3315323  83  2899353  07/15  970  771.  —
Zusammen  I
April  bis  März  #4437  3676627|22  3274  794  2101  833  01  —  —
April.
Zölle  für  Zalz--  Spielkarten.  Schiffahrts=  Holzschlag-Zolistelle
  ..  .  9  verbrauchsse  Sess  »
u  -  Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  Stempelsteurinbgabe  gebühren
Rup.  H.  Rup.  O.  Rup.  S  -Rup.  INRuD  I.  Rup.  H.
Tanga  596441  17  1  810  32  1  203  —  13  38  —  57  60
Pangani  5  032  77  331  54  239  18  —  6  —  —  —
Bagamoso  6935  83  1  199  01  909  10  60  21  —  —  —
Daressalam  107  065  21  10  721  18  2  134  75  120  10  104  —  —
Kilwa  10071  15  2  144  79  88  88  —  20  28  —  68  74
Lindi.  20976  25  3746  „1  2360  10  28  60  16  50  246  58
Summe  in  Rupien  210225  71  19986  18  6  985  10  162  80  213  50  372  192
:-Mark  280  300  95  26  515  64  9313  87  217  06  284  66  197  2V3
Im  Vorjahr  59510  6!  18277  5  1701  89152  8S0  321  35½  506
Zunahme  z-.  Abnahme  200  34  §  r!o  o58  525/  64  665436  671018  33
        <pb n="769" />
        W  V717  20

 

 

 

 

 

 

 

 

*  6.  .  -  n  ..
.  Neben  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  .M.  Pf.  M.  Pf.  M.  Pf.]  aAc  Pf.
l
Tanga  4883  11,51  67  729  20,5  90  305  60  93  122  64  —  —  2817°  04
Pangani  710  88  6  820  32  900376|010  55  661  —  —1460  80
Bagamofjo  3  159  01  12224  385  16  299  80  17  481  13  —  —  1  181  33
Daressalam  5681  100,5  S7,  5%  07  —  —
Kilwa  1  254  81  13  656  87  18  209  16  10  931  31  1  277  385  —  —
Lindi.  1  200  32,5  28  574  78.5  :38  099  71  29  723  64  8  376  07  —  —
Summe  in  Rupien.  10  889  109,5254  35  90,5339  781  20914255  580  981  895459  27
-  -Mart  22  518  79  339  781  20  i  .  —
Im  Vorjahr22775  64114255  58  nr
Zunahme  +,.  Abnahme  —  256  S0  5  525  62  1  725525  62

 

 

Komerun.

Die  ODanengubabahn  (Kamerun-Nordbahn)  in  ihrem
ersten  Betriebsjahre.

(1.  April  bis  31.  Dezember  1911.)

Nachdem  die  Manengubabahn  am  1.  April
v.  Is.  in  ganzer  Ausdehnung  mit  160  km  dem
öffentlichen  Verkehr  übergeben  worden  ist,  liegt
nunmehr  der  Bericht  über  das  abgelaufene  erste
Betriebsjahr  dieser  ersten  Bahn  im  Schutzgebiet
Kamerun  vor.  Da  bei  dieser  Privatbahn  das
Kalenderjahr  als  Geschäftsjahr  gilt,  so  umfaßt  das
erste  Betriebsjahr  nur  die  neun  Monate  vom
1.  April  bis  31.  Dezember  1911.

Der  Abschluß  darf,  um  dies  vorwegzunehmen,
als  recht  günstig  bezeichnet  werden;  denn  es  ist
in  den  neun  Monaten  ein  Betriebsüberschuß  erzielt
  worden,  der  neben  der  Speisung  des  Erneuerungsfonds
  und  der  sonstigen  in  Betracht
kommenden  Fonds  die  Verteilung  eines  Gewinnanteiles
  von  ½  v.  H.  an  die  Vorzugsanteile,  Reihe  A
—  5  640  000  %4  —  mit  28·200  ¼  gestattet.
Dabei  lassen  die  bisherigen  Betriebsergebnisse  des
laufenden  Geschäftsjahres  eine  befriedigende
Steigerung  des  Ertrages  der  Bahn  erwarten.

Die  Einnahmen  und  Verkehrsziffern  der  Bahn
für  die  angegebene  Zeit  sind  aus  der  nachstehenden
Zusammenstellung  zu  ersehen:

 

Betriebslänge  160  km
Einnahmen  (in  )  aus:
Personenverkehr.  95  794
Güterverkehr.  262  465
Viehverkehr  7120
Sonstige  Einnahmen.  11  753
Gesamteinnahme  380  42
Betriebsausgabe  319  612
Betriebs  ziffer  .  v.  H.  84
Betriebsübersch  44  60  790

 

 

Besördert:
Personen  ....  89932
Personenkilom.  im  ganzen  3  941  644
für  1  Zugkilometer  61
Tonnen  ......  15  542
Tonnenkilometer  imganzen  958  076
für  1  Zugtilometer  14,8
Zugkilometer  ..  64  691
Kosten  des  Zugkilom.  .  4,94
Stück  Großvich  5590
Rleinvieh  285
Achskilometer:
der  Personenwagen  454  832
Gepäckwagen  111  364
Güterwagen,  beladen  666  066
leer.  259  921  =  28  .  H.
Zusammen  925  9900
Feuerholzwagen  162  651

Güterwagenachskilometer  im

ganz3enr  1  088  644
Achskilometer  im  ganzen  1  654  840
Durchschnittliche  Zugstärke  in
Achsen  ....  25.6

Im  Personenverkehr  springt  zunächst  die  lebhafte
  Benutzung  der  Bahn  durch  die  Eingeborenen
in  die  Augen.  Von  den  im  ganzen  beförderten
Reisenden  waren  Weiße  nur  1123  in  der  I.,
1730  Reisende  in  der  II.  Klasse,  zusammen  2853,
das  sind  nur  3,2  v.  H.,  die  übrigen  96,8  v.  H.
waren  Farbige.  Die  Durchschnittsfahrt  betrug  in
der  I.  und  II.  Klasse  55,41,  in  der  III.  Klasse
13,145  km.  Der  Personenverkehr  erbrachte  in  der

I.  Klasse  7  159.  815  v.  O.
11.  4417  5.05=III.=
  76293  —  80,  5

Infolge  des  Uberwiegens  der  Farbigen  stellt
sich  die  Einnahme  aus  dem  Personenkilometer  auf
nur  2,43  Pf.,  da  der  Tarif  in  der  III.  Klasse
mit  nur  2  Pf.  für  das  Kilometer  angesetzt  ist.
Während  der  Viehverkehr  noch  schwach  ist,  ergibt

*W  V
        <pb n="770" />
        W  718  20

sich  im  Güterverkehr  die  erfreuliche  Tatsache,  daß
von  den  15  542  beförderten  Tonnen  11  799  oder
76  v.  H.  nach  der  Küste  gegangen  sind,  also  zum
großen  Teil  Ausfuhr  darstellen,  denen  nur
3743  t  Einfuhr  gegenüberstehen.  Von  den  beförderten
  Gütern  kommen  4116  t  =  26  v.  H.  auf
Stückgut,  der  Rest  von  11  426  t  auf  Wagenladungsgut.
  Von  den  Einnahmen  des  Güterverkehrs
  entfallen  85  886  auf  Stückgut,
24  736  .  auf  Wagenladungen,  139  087.  M  auf
Ausnahmetarife.  Der  Durchschnittslauf  der  Tonne
beträgt  61,84  km,  die  durchschnittliche  Einnahme
für  das  Tonnenkilometer  27,3  Pf.  Von  den  nach
der  Küste  beförderten  Gütern  sind  zu  nennen:
4451  t  Langholz,  2962  t  Brennholz,  1757  t
Palmkerne,  818  t  Ebenholz,  499  t  Palmöl,  222t
Palmfrüchte,  83  t  Süßkartoffeln,  73  t  Kakao,  54t
Planten,  64  t  Mais  und  anderes  Getreide,  816  t
Verschiedenes.

Nach  dem  Innern  wurden  befördert:  1280  t
Baustoffe,  582  t  Salz,  388  t  Reis,  383  t  Lebensund
  Genußmittel,  192  t  Eisenwaren,  104t  Umzugsgut,
  84  t  Manufakturwaren,  730  t  Verschiedenes.


 

Die  durchschnittliche  Zugstärke  belief  sich  auf
25,6  Achsen,  und  die  durchschnittliche  Leistung
des  Zugkilometers  auf  61  Personenkilometer  und
14,8  Tonnenkilometer.  Die  Leerläufe  der  Güterwagen
  betrugen  28  v.  H.  Aus  dem  Betriebsüberschuß
  wird  zunächst  eine  Rücklage  in  den  Erneuerungsfonds
  mit  dem  Anteile  auf  neun  Monate
von  47  137,50  M.—  35353,13  1J7  bestritten.  Der
weiter  verbleibende  Überschuß  wird  mit  ½  v.  H.
dem  Spezialreservefonds,  mit  5  v.  H.  dem  ordentlichen
  Reservefonds  zugeführt.  28  200  erhalten
  ferner  die  Anteilseigner  der  Reihe  A  als
einhalbprozentigen  Gewinnanteil.  Ein  Rest  von
4  459,84.  “¼  geht  in  Vortrag  auf  neue  Rechnung.
Der  Betrieb  wird  von  der  Deutschen  Kolonial=Eisenbahn-Bau=
  und  Betriebs-Gesellschaft  für  die
Kamerun-Eisenbahn-Gesellschaft  geführt.

Der  Bestand  an  Fahrzeugen  am  31.  Dezember
  1911  war  folgender:  6  Lokomotiven,
6  Personenwagen,  darunter  1  Saalwagen,  2  Gepäckwagen,
  70  Güterwagen,  1  Kran-,  6  Bahnmeisterwagen,
  10  Langholzwagen.  Im  Dienste
der  Bahn  wurden  17  weiße  Beamte  und  541
farbige  Arbeiter  beschäftigt.

 

Togo.

Die  Candungsbrũche  in  Come.

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Gouvernements
  von  Togo  ist  der  Bau  der  Notbrücke
in  Lome  jetzt  so  weit  vorgeschritten,  daß  der

Anschluß  an  den  beim  Brückeneinsturz  erhalten
gebliebenen  Brückenkopf"“)  am  23.  Juli  hergestellt
werden  konnte.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  13.  S.  603f.

Hachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Oonat  Oal  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  13,  S.  605.)

 

 

Namen  der  Zollämter,

 

bei  welchen  die  Zölle  1912

 

fällig  geworden  sind

elnnahmen

Einfuhr  Ausfuhr]  NenSZusammenEinfuhr

einnahmen

 

 

Ausfuhr  „Neben.  Zusammenmehr  wwenger

Gesamtbetrog  der  fälis.  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den
onat  des  Rechnungsjahres  6  gleichen  Zeitraum
1911  des  Vorjabres

 

 

 

 

AM  M  *i  —2  4  1  *  2  A  Al  I  M.  M  M
Lome  Hauptzollamt  93—  212  (85  146  100,35146  042,.35  120,50  224.—  146  386,85  13.600  —
Agbanake  Zollamt  473.00.  5.75.  25.—  50/4,65  316.385,  3.00  —  319,85  184,  80  —
—  501.35.  14  —  33,10,  548.75  177.9055  10,75  4.—  192,70  856,05  —
Noépe  2  030,80  412,.——)  —  2442.80  473.—  2,—,  2250,355192,15  —
Ho  Zollhebestelle  727,45  1  9002  5.  0.20  2627.90  519.—  1  707,75.  —  2  226,  7ö5  01,  15  —
Kpandu.  OD  810,05  1  673,.50%0  2501.  5  511.80  7063.—  —  127480  —
Nete-Rratschi  -  101,55  8,25.  —  109,80  72.20  ö,25  —  77.1532,.35.  —
Tetetu  ..  -  —  —.  —  —  15.80  —  —,  16,801  —  15.80
Palime  "O  412.75.  —  —  412.75  328,30  —  ,  828,3084,45.—
AguiIga.  -  567,451310"19,60  718,30  (608.30  77.—  8.10  753.70  —  5.1
Gesamtsumme  Mai.151  689,80  4238.—  339,25  156  267,0550  427,40  3  160,75  238,  40  153  826,55  2440%  —
Dazu  April  .  .  .  .1170  555.20  4.115,50  351.25  175  321,95137  010.20  3457,75  367,50  140  865,4584450,50.  —

 

Zus.  i.  d.  Zeit  v.  1.  April

 

 

 

bis  31.  Mi:t22215  —  8  653.  s0  690,50  331  589.—  287  467,  60  6  618.  vo  605,  90  294  692,  —  136897,  —

*  Die  in  der  April-Nachweisung  an  derselben  Stelle  veröffenrlichte  Zahl  137.004,20  .  “  beruht  auf  einem  Druckfehler.

  Sie  muß  heißen  137  0410,20  .Kx.
        <pb n="771" />
        S  719  20

Deutsch-MNeuguinea.

Die  Expedition  zur  Erforschung  des  Kalserin
KAugusta-Flusses  (Sepik).  )

Bergassessor  Stolle  berichtet  über  die  Vorgänge
  bei  der  Expedition  bis  zum  2.  Mai:

Die  Arbeiten  der  Expedition  haben  sich  bisher
hauptsächlich  auf  die  Erforschung  des  Hunsteingebirges
  erstreckt.  Die  Einrichtung  des  Lagers
und  die  Instandsetzung  der  Boote  nahmen  zunächst
  alle  Kräfte  in  Anspruch.  Die  wissenschaftlichen
  Mitglieder  aber  fanden  in  der  Nähe  des
Hauptlagers  ein  reiches  Arbeitsgebiet.  Nach  Eintreffen
  des  Dampfers  „Kolonialgesellschaft"  und
der  Pinasse  „Papua“  am  29.  März  konnten  auch
die  Nebenflüsse  ober=  und  unterhalb  des  Hauptlagers
  erforscht  werden.  Das  Ergebnis  war  rein
negativ.  Die  meisten  Wasserarme,  die  bei  der
Einmündung  in  den  Hauptfluß  vielversprechend
aussehen,  verlieren  sich  schon  nach  einigen  Kilometern
  aufwärts  in  weiten  Uberschwemmungsgebieten,
  ohne  daß  bei  dem  jetzigen  Hochwasser
ein  ausgesprochenes  Flußbett  ersichtlich  ist.

Bei  einem  Landvorstoße  nach  Norden  vom
Hauptlager  erhielten  wir  eine  gute  Aussicht  über
eine  sich  mindestens  50  km  zum  Küstengebiete
erstreckende  Sumpfebene  mit  reichlichen  Sagopalmenbeständen.
  Ein  Vordringen  in  diese  Ebene
ist  zur  Hochwasserzeit  nicht  möglich.  Die  Ebene
scheint  aber  nach  den  an  verschiedenen  Stellen
gesichteten  Rauchsäulen  bevölkert  zu  sein.

Ungefähr  3  km  südlich  von  Malu  stießen  wir
auf  einen  etwa  3½  ha  umfassenden  See,  mit
einer  durchschnittlichen  Tiese  von  6  m.  Von
diesem  „flachen  See“  wurde  ein  Vorstoß  zu  einer
durch  seine  zuckerhutähnliche  Form  ausgezeichneten
Bergkuppe,  deren  Höhe  auf  520  m  festgestellt
wurde,  gemacht.  Die  Kuppe  gewährte  einen  guten
Ausblick  auf  die  südlichen  Gebirgszüge.  Am  Fuße
des  „Zuckerhutes“  trafen  wir  auf  ein  Dorf  von
5  großen  Häusern  mit  einer  Einwohnerzahl  von
wohl  50  Seclen.  Die  Sprache  und  die  Kultur
scheint  eine  andere  zu  sein  wie  in  den  am  Flusse
liegenden  Dörfern,  mit  denen  die  Eingeborenen

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  14.  S.  658.

 

nach  ihren  Aussagen  in  Fehde  leben.  Die  Eingeborenen
  verhandelten  verschiedene  Schädel  ihrer
erschlagenen  Feinde.  Der  Kannibalismus  herrscht
auch  dort,  denn  die  Eingeborenen  erklärten  uns
durch  nicht  mißzuverstehende  Zeichen,  daß  die
Schulterblütter  und  die  Oberschenkel  am  besten
mundeten.  Fünf  Dörfer  weiter  im  Gebirge  gelegen
  wurden  gezeigt  und  nambar  gemacht,  alle
aber  als  feindlich  bezeichnet.  Man  kann  daher
wohl  annehmen,  daß  auch  das  Hinterland  des
Flusses  bevölkert  ist.

Ein  weiteres  Dorf  wurde  noch  besucht,  das
einige  Kilometer  westlicher  lag.  Beide  Dörfer  werden
zur  Zeit  von  Herrn  Roesicke  des  näheren  erforscht.

Am  „Zuckerhut“  stellte  Herr  Ledermann
das  Vorkommen  von  Palaquium  Supkianum  und
einer  Kautschuk-Liane  fest.

Das  Verhältnis  zu  den  dem  Hauptlager  benachbarten
  Dörfern  Malu  und  Sambun  ist
gut.  Eine  große  Reibungsfläche  ist  dadurch  vermieden
  worden,  daß  vom  ersten  Tage  au  das
Betreten  unseres  Lagers  den  Eingeborenen  untersagt
  worden  ist.  Herr  Roesicke  fährt  so  oft  wie
möglich  zu  den  Dörfern  und  hält  eine  rege  Verbindung
  aufrecht.  Als  Zeichen  des  guten  Verhältnisses
  mit  den  Malu-Leuten  mag  angeführt
werden,  daß,  als  wir  ihnen  ein  in  einen  Strudel
geratenes  Floß  mit  dem  Motorboot  abschleppten,
sie  uns  am  anderen  Tage  eine  Menge  Kokosnüsse,
  wovon  kein  Uberfluß  vorhanden  ist,  zum
Geschenk  brachten.

Der  Gesundheitszustand  der  Expeditionsmitglieder
  ist  bisher,  abgesehen  von  einzelnen  Fieberanfällen,
  die  trotz  streng  eingehaltener  Prophylaxe
auftraten,  zufriedenstellend.  Auch  die  Soldaten
und  Träger  halten  sich  gesundheitlich  gut,  nur
die  chinesische  Besatzung  der  Fahrzeuge  leidet  sehr
stark  unter  Fieber.

Für  die  Monate  Mai  und  Juni  ist  ein  Vorstoß,
  mit  dem  zur  Zeit  begonnen  ist,  geplant,  um
die  Seitenflüsse  oberhalb  des  Lagers  und  am
142.  Grad  zu  erforschen,  um  so  für  später  einen
Hauptvorstoß  in  das  südliche  Hauptgebirge  vorzubereiten.


 

 

 

 

Veröffentlichungen  der  Geologischen  Sentralstelle  kür  die  deutschen  Schutzgebiete.

Der  Stand  des  Sinnbergbaus  im  Bergamtsbezirk
Windhuh.
Aus  einem  Bericht  von  Dr.  Nieß.

Die  Zinnvorkommen  liegen  in  den  Beozirken
Karibib,  Omaruru  und  Swakopmund  und
erstrecken  sich  über  ein  weites  Gebiet.

Das  räumlich  größte  Zinnvorkommen  liegt
östlich,  südlich  und  südwestlich  vom  Erongo  auf

 

der  Linie:  Otjimbojo  —Okawajo  —E.  iro  —  Onguati—
  Ameib  —Davib—Richtung  Spitzkoppje.

Ein  zweites  Zinnvorkommen  liegt  westlich
von  Okombahe  (Tsomtsaub  —  Anbinhonis  —  Neineis),
  ein  drittes  östlich  von  den  Brandbergen
(Uis).

Alle  Zinnvorkommen  weisen  unter  sich  große
Ubereinstimmung  auf.  Das  Zinnerz  befindet  sich
        <pb n="772" />
        W  920  20

nur  in  Ganggraniten  (Pegmatiten),  die  als  Nachschübe
  gewaltiger  Eruptionen  granitischen  Gesteins
zu  deuten  sind.  Die  massigen,  decken=  und  lagenförmigen
  Granitvorkommen  selbst  sind  nicht  zinnführend.
  Die  Pegmatitgänge  durchsetzen  fast  ausnahmslos
  nur  den  Glimmerschiefer,  der  das
Urgestein  bildet,  nicht  den  weit  härteren  Granit.

Die  Mächtigkeit  der  der  Schichtung  des  Glimmerschiefers
  meist  parallel  laufenden  Pegmatitgänge
  schwankt  zwischen  wenigen  Zentimetern  bis
zu  30  m.  Nur  ein  kleiner  Teil  der  unzähligen
Pegmatitgänge  ist  zinnführend.  Die  mineralogische
  Ausbildung  der  Zinnerzgänge  ist  sehr
wechselnd;  teils  herrscht  Quarz,  teils  Feldspat,
teils  Glimmer  vor.  Die  glimmerreichen  Partien
der  Pegmatitgänge  haben  sich  als  die  zinnreichsten
  erwiesen.  Aus  ihnen  stammen  die  reichen
Erzuester,  die  500  kg  und  mehr  Zinnerz  geliefert
  haben.

Das  Zinnerz  befindet  sich  nach  den  bisherigen
Beobachtungen  nur  in  räumlich  eng  begrenzten
Teilen  der  Gänge;  die  über  Tage  und  nahe  der
Oberfläche  oft  sehr  reiche  Zinnerzführung  der
Gänge  pflegt  nach  der  Tiefe  nicht  auszuhalten.
Nach  30,  20,  oft  schon  nach  10  und  5m  vertauben
  die  Gänge  schnell  und  keilen  aus.  Die
Erzführung  der  Gänge  in  der  Längserstreckung
schwankt  zwischen  wenigen  Metern  bis  zu  100  Fuß
und  mehr.  Die  bis  jetzt  vorgenommenen  Untersuchungsarbeiten
  lassen  in  Anbetracht  der  gewaltigen
  Ausdehnung  des  gesamten  Zinnvorkommens
ein  endgültiges  Urteil  über  die  Zinnführung  der
Gänge  nach  der  Tiefe  noch  nicht  zu.

Es  kann  sehr  wohl  damit  gerechnet  werden,
daß  an  einigen  Stellen  die  Erzführung  der  Gänge
auch  in  größere  Tiefe  hinabgeht  und  Bergbaubetriebe,
  denen  eine  längere  Lebensdauer  beschieden
  ist,  entstehen  werden.  Daß  die  Pegmatite
auch  in  der  Tiefe  reiche  Erzablagerungen  enthalten,
  ist  sicher,  schwierig  ist  es  nur,  diese
Stellen  zu  finden.  Über  Tage  taub  scheinende
Gänge  können  in  der  Tiefe  reiches  Zinnerz
führen.  Dazu  sind  gründliche  und  kostspielige
Aufschlußarbeiten  erforderlich.

Ein  Glück  ist  es,  daß  die  Erschließung  der
Zinnfelder  kapitalkräftige  Gesellschaften  in  die
Hand  genommen  haben,  die  in  der  Lage  sind,
sehr  erhebliche  Summen  für  Ausschließungsarbeiten
  zu  verausgaben.

Die  bis  jetzt  bekannten  besten  Zinnfundstellen
liegen  bei  Otjimbojo  und  Neineis.  Das
Feld  19  der  Kolonialgesellschaft  in  Otjimbojo
weist  über  Tage  stellenweise  eine  außergewöhnlich
  reiche  Zinnerzführung  auf,  ebenso  einige
Gänge  in  Neineis.

Das  Südwestafrikanische  Minensyndikat,  das
die  Zinnvorkommen  zuerst  untersuchen  ließ,  war

 

vor  allem  bestrebt,  die  Zinnführung  der  Gänge
nach  der  Tiefe  hin  festzustellen.  Die  Ingenieure
der  Otavi-Exploring  Company,  der  Nachfolgerin
des  Minensyndikats,  haben  ihr  Hauptaugenmerk
auf  das  Alluvialzinn  gerichtet  und  herausgefunden,
  daß  das  Alluvialzinnvorkommen  keineswegs
unerheblich  und  mit  gutem  Gewinn  abzubauen  ist.

Auf  den  Feldern  bei  Neineis  sind  jetzt  zwei
Setzmaschinen  zur  Gewinnung  des  Alluvialzinns,
das  sich  in  Schluchten  und  kleinen  Rivieren
nahe  den  Zinnerzgängen  findet,  in  Betrieb,  bei
Chatpütz  ebenfalls  zwei,  bei  Otjimbojo  eine.

Auch  der  Kaufmann  Schmidt  hat  auf  seinen
Feldern  bei  Neineis  mit  der  Gewinnung  des
Alluvialzinns  begonnen.  Man  hofft  in  diesem
Jahre  für  wenigsteus  150000.“  Zinnerz  zum
Versand  zu  bringen.  Für  die  nächsten  Jahre
wird  mit  einer  Förderung  an  Zinn  von  jährlich
300  000  bis  400000  „N  gerechnet.

Der  Abbau  des  Alluvialzinns  wird  wenigstens
  5  bis  6  Jahre  anhalten,  vielleicht  auch  erheblich
  länger.  Außer  dem  Alluvialzinn  sind
viele  der  erzreichen  zutage  tretenden  Gangpartien
  mit  Gewinn  abzubauen.

Die  Aussichten  für  den  Zinnbergbau  sind
also  für  die  nächsten  Jahre  als  günstig  zu  bezeichnen.


Vorteilhaft  für  den  Bergbaubetrieb  ist  der
Umstand,  daß  die  reichen  Zinnvorkommen  in  der
Nähe  von  grundwasserreichen  Revieren  liegen:
Khanfluß  und  Omarururivier,  Quellen  und  Stauanlagen

  bei  Ameib.
1  *

#

Dazu  bemerkt  die  Geologische  Zentralstelle
  für  die  Schutzgebiete:

Die  im  obigen  Bericht  hervorgehobene  Beschränkung
  des  Zinnerzes  auf  die  höheren  Gangpartien
  ist  zweifellos  eine  primäre  Eigenschaft
dieser  Zinnerzpegmatite  und  geht  nicht  etwa  auf
sekundäre  Veränderungen  zurück,  wie  sie  bei  einer
Reihe  anderer  Lagerstätten,  wie  Gold,  Silber,
Kupfer  usw.,  eine  große  Rolle  spielen.  Cloos,
dem  wir  eine  wertvolle  Arbeit  über  das  Erongogebirge
  verdanken,“")  hat  die  gleiche  Beobachtung
  über  die  Zinnerzverteilung  in  den  dortigen
Pegmatiten  gemacht  und  ist  zu  der  Ansicht  gekommen,
  daß  innerhalb  der  im  großen  und
ganzen  horizontal,  aber  wellenförmig  verlaufenden
Pegmatitplatten  eine  Anreicherung  von  Zinnstein
in  den  Wellenbergen  stattgefunden  hat,  anscheinend,
  weil  an  diesen  Stellen  die  Dämpfe,  aus
denen  das  Zinnerz  sich  bildete,  gefangen  wurden.

*)  Geologie  des  Erongo  im  Hererolande.
Mit  Karte  1:300000  usw.  Beiträge  zur  geologischen
Erforschung  der  denischen  Schutzgebiete.  Heft  3.  Herausgegeben
  von  der  Preuß.  Geologischen  Landesanstalt.
1911.  Preis  1.7.
        <pb n="773" />
        G  721  20

Kolonialwirtschaftliche  OMittellungen.

Die  Viehzucht  im  Lamidat  Ugaundere  (Kamerun).

Vom  Landwirtschaftlichen  Sachverstndigen  in  Garna,
Dr.  Wolff.
(Mit  vier  Abbildungen.)

1.  Pferdezucht.

Der  im  Lamidat  Ngaundere  vorhandene  Pferdebestand
  ist  zahlenmäßig  bieher  nicht  fesigefiellt.  Bei
dem  noch  bei  meiner  Ankunft  währenden  Fest  der
Mohammedaner,  gelegentlich  dessen  der  Lamido  eine  Art
Parade  über  seine  Leute  abhält,  ist  alles  in  Ngaundere
vereinigt,  was  irgend  wie  in  Betracht  kommt  und  vor
allen  Dingen,  was  über  Pferde  verfügt.  Ich  mußte
mich  auf  meiner  Reise  nach  Ngaundere  selbst  davon
überzeugen,  da  aus  allen  von  mir  berührten  Dörfern
die  vom  Lamido  eingesetzten  Häuptlinge,  welche  im
Besitze  eines  Pferdes  oder  auch  ohne  solche  sind,  mit
ihrem  gangen  Anhange  als  in  Ngaundere  zum  gFest  abwesend
  gemeldet  wurden,  und  nur  eine  aus  alten
Sklaven  bestehende  Bewachung  zurückgeblieben  war.
Die  bei  dem  Aufzuge  vorhandene  Pferdegahl  entspricht
also  dem  wirklich  vorhandenen  Bestande.  Die  von
dem  Postenführer  bei  dieser  Gelegenheit  vorgenommene
Schätzung  von  etwa  3000  Pferden  müßte  daher  ein
annäherndes  Bild  von  der  Pferdezahl  geben.

Von  dieser  Summe  sind  nun  Eigentum  des  Lamidos
nach  seiner  eigenen  Angabe  ö88  Stück.  Von  diesen  ist
seinem  eigenen  Gebrauch  eine  bestimmte  Zahl  reserviert;
  ein  Teil  dient  für  Boten=  und  Leibwachdienste,
550  Stück  sind  seinen  Großen  als  Geschenke  überwiesen.
Diese  bleiben  aber  Eigentum  des  Lamido  und  sind
dabher  unveräußerbar,  während  alle  anderen  Pferde
Gegenstand  des  Handels  sein  können  und  daher  nach
Angabe  auch  nicht  zahlenmäßig  feststehen.

Die  Lnalität  des  mir  zu  Gesicht  gekommenen
Pferdematerials,  welches  wohl  hauptsächlich  zu  der
oben  begrenzten  Summe  gehört,  ist  durchweg  recht  gut.
Es  besteht  aber  fast  ausschließlich  aus  Oengsten.  Der
große  Rest  ist  nicht  gleich  guter  Beschaffenheit,  ich  habe
unter  den  mir  am  7.  Degember,  als  noch  geritten  vorgeführten
  Tieren,  Pferde  gesehen,  welche  intsolge  von
Gebrechen  als  Krüppel  zu  bezeichnen  waren.

Die  Angahl  der  Stuten  unter  diesem  Reste  ist  nur
gering  und  Aufgzucht  wird  nur  verein  zelt  geubt.  Das
Wenige  geschieht  mit  so  geringer  Aufmerksamkeit,  daß
der  Abgang  durch  Todesfälle  groß  ist.

Der  Grund  für  dieses  geringe  Interesse  an  der
Zucht  liegt  darin,  daß  der  Fulbe  Ngaunderes  die
Pferdezucht  nicht  für  eine  ihm  entsprechende  vornehme
Beschäftigung  ansieht.  Und  zwar  begründeten  die  von
mir  befragten  Groszen  des  Lamidos  diesen  Standpunkt
damit,  daß  der  Lamido  von  Ngaundere  stets  genügend
Sklaven  besessen  hätte,  um  dafür  Pferde  von  der  zucht
obliegenden  nördlicheren  Fulbe-Reichen  kaufen  zu  können.
Ein  Standpunkt,  der  wohl  verständlich  ist,  wenn  man
berücksichtigt,  daß  Ngaundere  den  Sklavenreservoiren
der  Baias,  der  Wutes  usw.  am  nächsten  und  ihm  daher
mehr  als  jedem  anderen  Lamidat  die  Möglichkeit  zum
Sklavenfang  geboten  war.  Es  besteht  aber  kein  Zweifel,
daß,  insbesondere  bei  energischer  Anregung,  auch  die
Pferdezucht  in  größerem  Umfange  eingeführt  werden
könnte,  zumal  die  frübere  Einnahmequelle  aus  dem
Sklavenfang  jetzt  versiegt  ist.

Pferdekrankheiten  scheinen  nicht  übermäßig  vorzukommen.
  Das  mir  an  solchen  vorgeführte  Material

 

entspricht  in  bezug  auf  Ausdehnung  dem  normalen
Zustande.  Es  wurde  auch  von  den  Eingeborenen  zugegeben,
  daß  es  größtenteile  dem  Mangel  an  Pflege
zuzuschreiben  ist,  wenn  besonders  von  der  Aufzucht  ein
großer  Prozentsatz  eingeht.  ·

Was  nun  die  Boden=  und  klimatischen  Verbhältnisse
  betrifft,  so  kann  ich  darüber  folgendes  berichten:


Der  größte  Teil  des  Ngaundere-Hochplateaus,
soweit  es  hier  in  Frage  kommt,  ist  basaltischen  Ursprungs,
  wie  sich  in  der  Nähe  Ngaunderes,  dann  aber
auch  auf  dem  Wege  nach  Gadji  an  den  Einschnitten
der  Bachtäler  feststellen  ließ.  Die  auf  diesem  verhältnismäßig
  ebenen  Plateau  —  wenn  man  von  den  durch
die  Flüsse  geschaffenen  Eroionen  absieht  —  aussetzenden
Höhen,  die  zum  Teil,  wie  das  Ngan  Mbum,  eine  beträchtliche
  Höhe  erreichen,  sind  größtenteils  granitische.
durch  Eruptionen  geschaffene  Kuppen.  Der  Boden  des
Plateaus  ist  verschieden  stark  lateritisierter  Basaltboden.
wechselnd  zwischen  hellroten  Lehmböden  bis  zu  den
typischsten  Roterden,  die  stellenweise  unterbrochen
werden  von  begrenzten  Lagerstätten  schlackiger  Lateritkonkretionen,
  die  vegetationslos  sind  oder  nur  von
einer  geringen  Decke  anspruchsloser  Gräser  dem  Auge
entzogen  sind.  Doch  ist  dieses  nur  ein  geringer
Prozentsatz.

Die  Bedingungen  für  eine  gute  Bodenbeschaffenheit
sind  also  gegeben.  Wie  sich  aus  den  stellenweise  noch
nicht  gebrannten  Grasflächen  feststellen  ließ,  ist  der
Graswuchs,  dessen  Zusammensetzung  eine  gute  Weidebeschaffenheit
  garantieren  soll,  im  allgemeinen  sehr  gut;
und  die  größtenteils  sehr  guten  Farmen  der  am  Wege
nach  Gadsi  liegenden  Dörfer  ließen  ebenfalls  keinen
Zweifel  aufkommen,  daß  wir  es  hier  mit  einem  ertragfähigen
  Boden  zu  tun  haben.

lÜber  das  Klima  dieses  Landes  liegen  längere
systematische  Beobachtungen  noch  nicht  vor.  Innerhalb
der  kurgen  Zeit  meines  Aufenthalts  aber  solche  anzusteilen,
  konnte  keinen  Wert  haben.  Die  allgemeine
Kenntnis  des  Klimas,  wie  sie  von  den  verschiedenen
Reisenden  und  dienstlich  hier  beschäftigten  Personen
übermittelt  wird,  meine  persönlichen  Eindrücke,  und
vor  allen  Dingen  die  OJnalität  der  Farmprodukte  als
gemeinsame  Produkte  des  Bodens  und  Klimas  tun  zur
Genüge  dar,  daß  wir  es  in  diesem  Lande  nicht  mit
ungünstigen  Klimaverhälmissen  zu  tun  haben.  Von
besonderer  Bedeutung  ist,  daß  das  Temperatur-Marimum
  ganz  beträchtlich  tiefer  liegt  ald  in  Mittel=  und
Nordadamaua.  Diese  Tatsache,  gemeinsam  mit  dem
günstigen  Einfluß  der  kühlen  Nächte,  sind  nicht  germg
zu  veranschlagende  Vorzüge  des  Gebietes,  und  man
kann  daher  sagen,  daß  Ngaundere  unter  tropisch--afrikauischen
  Verhältnissen  für  jede  Art  Biehzucht  gan;
besonders  geeignet  ist.

Der  NRrankheitsprozentsatz  ist  daher  auch  nicht
sonderlich  hoch.  Das  eigentliche  Ngaundere-Hochplateau
  ist,  wie  weiter  unten  ausgeführt,
tsetse-frei,  und  bei  dem  geringen  Prozentsatz  an
richtigem  Wald,  wie  man  ihn  vereinzelt  in  Bachtälern
findet.  ist  eine  Gefahr  der  Ausbreitung  kaum  zu  fürchten.
Ein  Umstand,  der  bei  der  Frage  der  zukünftigen  Aufsorstung
  sehr  berücksichtigt  werden  muß.

Faszt  man  alle  in  Betracht  kommenden  Momente
zusammen,  so  kam  man  sich  der  Einsicht  nicht  verschließen.
  daß  das  Hochplatean  NRgaunderes  für  Pferdezucht
  sehr  günftige  Vorbedingungen  aufweist.
        <pb n="774" />
        W  722  20

2.  Rindviehzucht.

Beim  ersten  orienmierenden  Ausflug  nahm  ich  eine
Besichtigung  der  Salgquellen  Laure  an  der  Mina,
sudlich  Rgaundere,  vor.

Diese  Salzgquellen  liegen  in  einem  Talkessel,  der
von  abgerundeten  granitischen  Ruppen  von  ctwa  100  m
relativer  Höhe  eingeschlossen  wird,  die  ihrerseits  durch
sanste  Sättel  miteinander  verbunden  sind.  Durch
dieses  Tal,  an  seiner  westlichen  Seite,  schlängelt  sich,
nördlich  einbrechend  und  südwestlich  ausfließend,  die
Ming,  die  innerhalb  des  Talkessels  ein  Uberschwemmungsgebiet
  von  etwa  100  ha  besictzt.  Das  llberschwemmungegebiet,
  das  zur  geit  meiner  Anwesenheit
schon  lange  trocken  lag,  besitzt  einen  ausgegeichneten
Alluvialboden  mit  guten  Futtergräsern,  von  denen  sich
das  hier  auf  die  Tränke  wartende  Wieh  teilweise  ernährt.
  Die  ebene  Talfläche  geht  mit  sanfter  Steigung
swischen  den  Bergen  in  das  Plateau-Land  über  und
zeint  auch  hier  überall  einen  guten  Graswuchs.  Nur
diosem  Umstande  ist  es  zu  danken,  daß  die  sich  hier
ansammelnden  großen  Rinderherden,  die  sich  beim  Beainn
  der  Tränkzeit,  Mitte  bis  Ende  November,  zeitweise
  auf  20  bis  25  000  Stück  belaufen  und  sich  je
8  Tage  hier  aufhalten,  genügend  Futter  finden.

Die  Hauptauelle  liegt  dicht  am  Ufer  der  Wina
und  war  zur  Zeit  meiner  Anwesenheit  durch  Aufwerfen
cines  kreisförmigen  Erddammes  vor  dem  Zufluß  des
Flußwassers  geschützt,  auf  diese  Weise  ein  etwa  5m
im  Durchmesser  haltendes  Bassin  schaffend,  in  dessen
Mitte  die  mit  einigem  ¾lberdruck  hervorsprudelnde
Lnelle  sich  ab  zeichnete.  Die  Ergiebigkeit  ist  so  groß,
daß  die  an  der  ganzen  Peripherie  stehenden,  mit
Kalebassen  schöpfenden  Menschen  nicht  imstande  waren,
eine  merkliche  Senkung  des  Spiegels  zu  veranlassen.
Um  die  Quelleherum  sind  strahlenförmig  2  bis  3  Ranus
hintereinander  gestellt,  welche  stündig  mit  dem  Wasser
gefüllt  und  von  dem  Vieh  mit  großer  Gier  umdrängt
werden,  so  daß  es  der  ganzen  Autorität  des  hier
stationierten  Lamido-Beamten  bedarf,  um  Ordnung  zu
halten  (Abb.  1).

Nachdem  eine  Herde  getränkt  ist,  zieht  sie,  durch
den  Fluß  schwimmend,  auf  die  Höhen  zurück  und  schafft
s  wieder  Platz  für  die  nachdrüngenden.  Bei  meinem
Besuche  waren  nach  oberflächlicher  Zählung  eitwa
3/()00  Stück  Vieh  anwesend,  die  sich  teils  an  der  Quelle,
teils  auf  den  umgebenden  Hängen  weidend  befanden.
Sie  gaben  dem  ganzen  Bild  ein  so  erfreuliches  landwirtschaftliches
  Gepräge,  wie  ich  es  bio  dahin  in
amerun  nicht  gesehen  habe.  Auf  allen  nach  der
Quelle  hin  strahlenförmig  zusammenlaufenden  Straßen
beobachtet  man  außerdem  eine  Herde  hinter  der  anderen,
  die  entweder  der  QOnelle  oder  nach  erfolgter
dreitägiger  Tränkung  den  Heimatodörfern  zuziehen.

Aus  dem  Aufbau  des  Geländes  ist  die  Cntstehung
der  Quellen  wohl  ohne  Schwierigkeit  zu  erklären.  Sie
scheinen  ihren  Ursprung  am  Fuße  und  den  Hängen  der
umgebenden  Berge  zu  haben,  fließen  unter  der  Schicht
dichten  Lehms  in  dem  Talkessel  zusammen  und  treten
mit  dem  erwähnten  Uberblick  an  den  Stellen  zutage,
wo  entweder  die  Gewalt  der  Uberschwemmunaswasser
der  Winga  diese  Deckschicht  weggewaschen  oder  Menschenhände
  eine  künstliche  Offnung  geschaffen  haben.  In
der  Tat  findet  man  in  dem  Tal  verichiedenc,  allerdings
weniger  starke  Onellen  als  die  beschiiebene.  Und  es
ist  mit  Sicherheit  anzunehmen,  daß  sich  innerhalb  des
Flunlaufes  der  Ming  mehrere  solcher  befinden:  denn
sonst  müste  die  genutzte  Juelle,  der  Geländegestaltung
entsprechend,  mit  großerem  Drucke  auofsließen.

Am  6.  Dezember  vor.  Js.  besichtigte  ich  die  nord-UOstlich
  Rgaundere  gelegenen  Farmen,  welche  in  zwei
Stunden  Entfernung  beginnend,  sich  hauntsächlich  im

 

Schwemmland  der  Mbina  erstrecken.  Dieses  ist  ein
im  Anschnitt  des  Flusses  5  m  Tiefe  und  mehr  erreichendes,
  gleichmäßiges  Alluvium,  welches  aus  mittelschwerem
  bis  schwerem,  hellgrauem  Lehm  besteht.  Die
Fruchtbarkeit  dieses  tiefgründigen  Bodens  kennzeichnere
sich  in  dem  Stand  der  Farmen,  dic  alle  Früchte  in  so
ausgezeichneter  und  gleichmäßiger  Beschaffenheit  enthielten,
  wie  ich  sie  kaum  vorher  gesehen  habe.  Sie
glichen  den  später  in  Mbere  und  dann  auf  dem  Marsche
nach  Garua  in  Rei-Buba  besuchten  Farmen  in  den
Niederungen  des  Mao-Rei  oder  Tschufi,  wie  er  auf
der  Karte  auch  genannt  ist.  Die  dem  Lamido  in
Ngaundere  zu  einem  bedeutenden  Teile  selbst  gebörenden
  Farmen  bilden  daher  auch  die  Hauptstütze  der
Ernährung  der  nahen  Hauptstadt.  Man  sagt  nichit
zuviel,  wenn  man  dieses  etwa  8  Marschstunden  lange
und  41  Marschstunden  breite  Gebiet  als  die  Kornkammer
  Ngaunderes  bezeichnet.

Am  8.  Dezember  trat  ich  die  Reise  nach  Mbere
an.  Der  Weg  führt  nicht  weit  von  der  Wina  in  oftsüdöstlicher
  Richtung  auf  dem  Plateau  entlang.  Das
schwachwellige  Gelände  ist  verhältnismäßig  stark  besiedelt.
  Uberall  sieht  man  verstreut  die  Dörfer  liegen.
welche  in  weitem  Umkreise  von  Farmen  umgeben  sind.
Rechnet  man,  daß  infolge  der  alle  3  bis  5  Jahre
nötigen  Brachhaltung  das  doppelte  der  bebauten  Fläche
für  den  Ackerban  nötig  ist,  so  wird  doch  durch  diesen
nur  ein  geringer  Teil  des  kulturfähigen  Bodens  genützt;
  die  weite  Trennung  der  eingelnen  Dörfer  hat
ihre  Ursache  in  dem  durch  die  hier  konzentrierte  Vieh---zucht
  benötigten  Weideland.  Man  darf  wobl  annehmen,
  daß  der  Fulbe  diese  seine  Viehstationen  absichtlich
  so  nahe  wie  möglich  bei  Ngaundere  angelegt
hat.  Das  zwischen  den  Viehstationen  ungenutzt  licgende
Land  wird  also  größtenteils  durch  die  Viehzucht  benötigt
  sein.  Das  Gebiet,  das  ungefähr  dem  Umfang
der  hauptsächlichsten  Viehhaltung  entspricht,  bat  eine
Ausdehnung  von  annähernd  200  000  ha.  MWie  schon
oben  angegeben,  beträgt  der  Viehbestand  in  diesem
Gebiet  ungefähr  100  000  Stück.  Rechnen  wir  nun  hier,
nur  um  einen  Anhalt  zu  haben,  pro  Haupt  Großvieh
nach  deutschen  Verhältnissen  als  benötigt  1  hn  Weideland,
  so  würde  also  die  Hälfte  dieses  Gebiets  für
Moeide  erforderlich  sein,  sofern  wir  nur  Großvich  in
diesen  100  000  Stück  vertreten  hätten.  Es  wird  aber
unter  Berücksichtigung  der  Trockenzeit  und  des  dadurch
bedingten  VBersagens  der  Weide  sowie  bei  dem  Fehlen
des  Beifutters  an  Korn  sicher  eine  größere  Fläche  für
die  Ernährung  eines  Rindes  nötig  sein  als  in  Deutschland.
  Ferner  sind  in  obiger  Fläche  die  zahlreichen
Bergzüge  und  sonstigen  nicht  nutzbaren  Flächen  mitenthalten.
  Berücksichtigt  man  außerdem  das  für  die
Volksernährung  nötige  Farmgelände,  so  wird  man  auch
bei  dieser  nur  annähernden  Rechnung,  unter  den  jetzigen
relativ  primitiven  Verhältnissen,  darauf  hingelenkt,  daß
hier  freies  Gelände  für  größere  europäische  Wiehzuchtbetriebe
  kaum  noch  zur  Verfügung  steht.

Daß  sich  dagegen  der  Farmbau  der  Eingeborenen
noch  auesdehnen  läßt,  namentlich  wenn,  auf  zulünftigen
Erfahrungen  aufbauend,  eine  systematische  Ausnutung
der  Weiden  und  rationellere  Ausübung  der  Bieh  zucht
ein  zusetzen  beginnt,  ist  sicher,  ebenso  wie  auch  dann  die
Viehzucht  der  Eingeborenen  noch  bedentenderer  Ausdehnung
  fähig  ist.  Wie  die  Sache  aber  jetzt  liegt.
würde  die  Inanspruchnahme  großer  zusammenhängender
  Gelände  für  europäische  Siedlungen  nicht  ohne
bedenkliche  Störungen  vor  sich  gehen  können.  Ich
glaube  daher  auch  annehmen  zu  können,  daß  die  seinerzeit
  von  einem  Buren  versuchte  Ansiedlung,  welche  an
dem  Auderstande  des  Lamido  scheiterte,  bei  diesem  in
erster  Linie  Erwägungen  wirtschaftlicher  Art  hervor-
        <pb n="775" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

 

        
  

Optm.  Strümpeli.

 

 

phot.

 

RKbb.  1.  Tränken  von  Fulbe-Rindern  an  der  Salzquelle  Laure  an  der  Wina,  südlich  Ugaundere.

 

W7

 

 

Kbb.  2.  Durru-Rind  auf  dem  Viehmarkt  in  Garua.

phot.  Hp#m  Strüm  pell.
        <pb n="776" />
        Strumpell.

 

phot.  Hptm.

Kbb.  3ZJ.  Rind  aus  (Darua  (Dord-QKdamaua),
wahrscheinlich  Kreuzung  zwischen  Sulbe=  und  Bororo-Rind.

 

 

 

d

m——  *

—  ——  1

phot.  H#m.  *  rümpellt.

Hbb.  4.  Sulbe-Rind  (Dt.  Binder-Nord-RKdamaua).
        <pb n="777" />
        T723

gerufen  hat  und  es  weniger  politische  Gründe  waren,
die  ihn  zum  Abweis  des  KRaufantrags  veranlaßt  haben.
Man  kann  daher  diesen  Ausgang  der  Verhandlungen
nur  als  wünschenswert  bezeichnen.

Das  oben  entworfene  Bild  der  Landschaft  bleibt
bis  Gadjsi  und  auch  darüber  hinaus  noch  während
mehrerer  Marschstunden  das  gleiche,  bis  man  die  Ausläufer
  des  Ngao  Dukkum-Gebirges  erreicht.  Diese
werden  auf  einem  bequemen  Aufstieg.,  aber  einem  umso
beschwerlicheren  Abstieg  in  dem  altkrystallinen  Gestein
mit  seinen  Geröllagern  überwunden.  Hat  man  nach
zweistündigem  Marsch  dieses  hinter  sich,  so  setzt  wieder
dasselbe  Bild  wie  vorher  ein,  nur  daß  man  kein  einziges
  Dorf  mehr  zu  Gesicht  bekommt.  Diese  nicht
schlechten  Flüchen  sind  ungenutzt.  Das  hat  wohl  seine
Ursache  in  der  großen  Entfernung  von  der  Hauptstadt
und  in  der  bedrohlichen  Nachbarschaft  der  in  den
Mbere-Bergen  sitzenden  Heiden,  gegen  die  der  Fulbe
wehrlos  ist.  Er  muß  auch  jetzt  noch  mit  ansehen,  wie
ihm  seine  einzeln  gehenden  Hirtensklaven  von  der
Herde  weggelockt  bew.  gestohlen  werden.  So  folgten
mir  unaufgefordert  zwei  Fulbegroße,  welche  hofften,
mit  meiner  Unterstützung  ihre  kürzlich  gestohlenen
Sklaven  wieder  zu  erlangen.

Oat  der  Weg  so  lange  immer  ungefähr  auf
gleicher  Höhe  geführt.  so  fällt  er  nach  vierstündigem
Marsch  vom  Ngao-Dukkum-Abstieg  plötzlich  ungefähr
50  m  ab;  man  befindet  sich  jetzt  in  cinem  weiten  Tal,
der  Mbere-Ebene.  Ich  war  außerordentlich  gespannt,
  diese  Hauptstütze  der  ausgegeichneten  Beschaffenheit
  der  Ngaundere-Viehzucht  kennen  zu  lernen  und
hatte  gehofft,  was  um  diese  Zeit  sonst  schon  der  Fall
ist,  die  weiten  Flächen  von  Viehherden  erfüllt  zu  sehen.
Leider  war  das  nicht  der  Fall,  da  ein  in  Gadji  stationierter
  eifriger  Zollsoldat  irrtümlicherweise  den  dem
gewohnten  Weideplatze  zuziehenden  Herden  die  Passage
verboten  hatte.  War  mir  aus  diesem  Grunde  die  Besichtigung
  der  im  Mberec-Tal  weidenden  Herden  versagt,
  so  konnte  ich  mir  doch  jetzt  ein  Bild  von  diesem
vielgerühmten  Platz  machen.  Er  stellt  sich  dar  als  eine
etwa  14  000  hn  große,  von  einer  Reihe  kleiner  Flußläufe
  durchströmten  Ebene,  deren  Boden  durchweg  tiefgründiges
  Schwemmland  ist,  das  den  kleinen,  dem
umliegenden  Gebirge  entströmenden  Wassern  seine  Entstehung
  verdankt.  als  Ablagerung  der  von  diesen  mitgeführten
  Gneis-VDerwitterungen.  Wir  finden  hier  einen
hellgrauen  Lehmboden  vorherrschend,  der  nur  in  der
Mitte  der  Fläche  von  einem  sich  in  der  Längsrichtung
derselben  erstreckenden  flachen  Rücken  unterbrochen  wird,
der  seltsamerweise  Lateritbildung  zeigt.  Die  kleinen
Wasserläufe  führten  alle  noch  ziemlich  viel  Wasser,
trotzddem  es  schon  Mitte  Dezember  war.  Diesem  Umstand
  und  der  den  Untergrund  bildenden,  schwer  wasserdurchlässigen
  Tonschicht  verdanken  diese  Flächen,  daß
sie  auch  während  der  Trockenzeit  genügend  Feuchtigkeit
zur  Produktion  frischen  Graswuchses  enthalten.  Manche
von  mir  besichtigten  Stellen  waren  noch  ausgesprochen
sumpfig,  so  daß  es  nicht  zmöglich  war,  dort  mit  dem
Pferde  durchzukommen.  Zur  Zeit  meiner  Anwesenheit,
wo  andernorts  kaum  noch  Futter  zu  finden  war,  sprießte
hier  auf  den  erst  kür  zlich  gebrannten  Flächen  junges,
frisches  Gras.  An  anderen  Stellen  war  das  alte  Grascben
  so  weit  trocken,  daß  cs  brennbar  war;  an  den
sumpfigen  Stellen  konnte  man  das  Einsetzen  des  Graswuchses
  erst  gegen  Ende  der  Trockenzeit  erwarten.
So  ist  es  möglich,  daß  während  der  ganzen  futterarmen
  Zeit  die  Ernährung  des  Viehes  seichergestellt
ist,  das  eine  Fläche  die  andere  in  der  Futterproduktion
ablost.

Fassen  wir  zusammen,  so  gestaltet  sich  also  der
Gang  der  Ernährung  des  Ngaundere-Biehes  folgendermaseen:


 

Mit  Beginn  der  ersten  Regen  setzt  sofort  auf  allen
bis  dahin  kahlen,  in  ihrem  gebrannten  Zustande  nicht
gerade  erfreulich  aussehenden  Flächen  des  Hochplateausder
  frische  Graswuchs  ein,  der  die  Viehernährung
sicherstellt  bis  in  den  November,  wo  das  Gras  so
holzig  geworden  ist,  daß  es  nur  noch  das  Brennen
wert  ist.  In  dieser  zoeit  befindet  sich  ein  großer  Teil
des  Viehes  in  der  weiteren  Umgebung  Ngaunderes,
der  andere  Teil  aber  in  der  Nähe  der  Farmdörfer.
Wenn  die  Grasbrände  beginnen,  ista  die  zeit  gekommen.
wo  die  Salzquellen  im  Gebiet  der  Wina  hochwasserfrei
werden  und  alles  nach  diesem  gesegneten  Füllhorn
zusammenströmt.  Drei  bis  vier  Tagereisen  und  auch
noch  weiter  kommen  die  Herden  heran  und  warten
geduldig,  bis  die  Reihe  des  Tränkens  an  sie  kommt.
Es  ist  bewundernswert,  mit  welcher  Ruhe  sich  dieser
gewaltige  Betrieb  hier  abspielt.  Jn  Deutschland  würde
bei  gleichen  Verhältnissen  wohl  kaum  ein  Tag  vergehen.
wo  sich  die  Hirten  nicht  aus  Neid  in  die  Haare  gerieten.
  Mühsam,  aber  unermüdlich  muß  das  Wasser
mit  Kalebassen  geschöpft  werden,  welche,  durch  vier
Paar  Hände  wandernd,  ins  Kanu  entleert  werden.
Aus  diesem  wird  wieder  ein  zweites,  am  Ende  des
ersten  befestigtes  gefüllt,  so  daß  der  Tränkplatz  auf
diese  Weise  sehr  vergrößert  wird.  Aber  der  Durst  der
Tiere  ist  auch  ganz  gewaltig.  Es  ist.,  als  ob  die
Rinder,  die  doch  eben  schwimmend  die  Wina  passiert
haben,  sich  ihren  Durst  bis  hier  aufgespart  haben  und
nun  alles  Versäumte  nachholen  wollten.  Mit  rundem,
prallem  Wanst  verlassen  die  Tiere  den  Tränkplatz  und
schwimmen  an  das  andere  Ufer  der  Wina  zurück,  um
dort  bis  zum  nächsten  Tage  zu  weiden,  an  dem  das
gleiche  Spiel  von  neuem  beginnt.  Acht  Tage  danert
gewöhnlich  für  jede  Herde  die  Tränkzeit.  Dann  ziehen
die  Tiere  langsam  wieder  ihrem  Heimatddorfe  zu,  wo
in  gwischen  die  Kornernte  begonnen  hat  und  die  Nachlese
  auf  dem  Felde  dem  Vieh  als  eine  Art  Praftfutter
nach  der  den  Stoffumsatz  sicher  sehr  fördernden  Laure-Tränkung
  überlassen  wird.  Ist  diese  Futterquelle  auch
erschöpft,  dann  wandern  die  Herden  auf  verschiedenen
Wegen  dem  Sommerweideplatz  zu.  Kleinere  Besitzer
treiben  teilweise  in  das  Ro-Tal,  nordwestlich  Ngaundere,
  teilweise  südlich  in  das  Tal  des  Dsjerem.
Der  größte  Teil  aber,  besonders  der  Besitz  des  Lamidos
und  seiner  Großen,  geht  in  die  Mbere-Ebene,  die
neben  ihrem  besseren  Futter  noch  den  Vorteil  der
Tsetse-Freiheit  hat.  während  diese  in  den  beiden
anderen  Flußgebieten  strichweise  vorkommen  soll.  Noch
unter  der  Nachwirkung  der  Laure=  Tränkung  stehend,
ist  die  grüne  und  reiche  Weide  der  Mbere-Niederung
natürlich  eine  ausgezeichnete  Ernährung,  die  nach  dem
Kornfutter  gleichsam  eine  diätetische  Einlage  bedeutet.
Dieser  Aufenthalt  dehnt  sich  über  zwei  Monate  aus,
bis  gegen  Mitte  Febrnar.  Dann  zieht  das  Vieh,  wenn
die  ersten  Regen  einsetzen,  wieder  nach  der  Laure,  um
noch  einmal  getränkt  zu  werden,  worauf  es  in  die
Oeimat  zurückkehrt,  wo  jett  allmählich  die  Grasernenerung
  mit  Macht  eingesetzt  hat:  denn  der  Regen
wirkt  geradezu  zaubernd  auf  diese  Böden,  die  bald
nach  den  ersten  Regen  sich  mit  einem  üppigen  Grasflor
überzogen  haben.

Daß  das  Vieh  von  der  Heimat  aus,  namentlich
bei  günstiger  Lage  zur  Laurc,  solange  das  Hochwasser
JßcS  erlaubt,  die  Tränke  in  regelmäsßzigen  zwischenzeiten
auonuten  wird.  ist  sicher  angunehmen.

Diesen  regelmäßigen  Wechsel  macht  Unn  der  größte
Teil  des  Viehs  jedes  Jahr  durch.  Nur  das  für  die
Milchlieferung  nötige  wird  in  der  Nähe  Ngaunderes
behalten  und  nachts  in  die  Stadt  geholt,  um  hier  gefüntert
  und  morgens  gemolken  zu  werden,  denn  der
Fulbe  liebt  die  Milch.  Sic  ist  ihm  Ersatz  für  den
        <pb n="778" />
        724  20

Alkohol.  den  der  echte  Fulbe  vollkommen  meidet.
Ebenso  ist  die  Butterbereitung,  und  zwar  zur  Gewinnung
  von  Kochbutter,  üblich.

Was  tut  unun  der  Fulbe  Ngaunderes  selbst  zur
Erhaltung  und  Vermehrung  seiner  Herden?  Leider
herglich  wenig.  Sein  Interesse  gibt  sich  darin  kund,
daß  er  gelegentlich  der  Tränke  an  der  Laure  aus  der
Großstadt  heraus  kommt,  wo  er  sich  sonst  während
des  ganzen  Jahres  in  süßem  Nichtstun  aufhält,  abgesehen
  von  einigen  Besuchen  auf  seinen  Farmen.  Er
besichtigt  dann  den  wertvollen  Bestand,  der  sonst  das
ganze  Jahr  hindurch  den  Hirten  überlassen  bleibt.
Sein  teilweise  großer  Sklavenbesitz  ist  die  Ursache,
daß  er  sich  ganz  auf  die  Bärenhaut  legt.  Die  gleiche
Erscheinung  tritt  auch  in  Tibati  und  Banzjo,  also  in  den
Gebieten  auf,  die  als  Grenzgebiete  gegen  die  Urwaldstämme
  früher  eine  günstige  Gelegenheit  zum  Sklavenfang
  hatten.  In  Garua  ist  es  anders,  da  hier  sowohl
der  Sklavenbesitz  wie  auch  der  Besitz  an  Rindvich  geringer
  ist.  Der  hier  20  bis  30  Rühe  besitzende  Fulbe
ist  schon  ein  großer  Mann,  kann  es  sich  aber  nicht
leisten,  stündig  in  Garna  zu  sitzen,  sondern  er  zieht
selbst  auf  die  Farm  hinaus  und  beaufsichtigt.  Man
darf  also  nicht  im  allgemeinen  von  dem  großen  viehzüchterischen
  Geiste  des  Fulbe  sprechen.  Gewiß  hat  er
Interesse  für  sein  Vieh,  da  es  ja  seinen  wertvollsten
Besitz  darstellt:  gewiß  ist  er  sehr  bestrebt,  diesen  Besitz
zu  vergrößern  und  wird  unur  sehr  ungern  oder  überhaupt
  nicht  zuchttangliches  Muttervieh  verkaufen.  Aber
so  weit  geht  das  Interesse  nicht,  daß  er  dem  Leben  in
der  Großstadt  entsagt  und  sich  selbst  auf  seine  Farmdörfer
  setzt,  um  sein  Vieh  zu  überwachen  und  die  Zucht
in  die  Hand  zu  nehmen.  Das  wäre  aber  der  Idealzustand,
  der  auch  in  Zukunft  langsam  erstrebt  werden
muß,  dieses  brachliegende  Arbeitskapital  nutzbar  zu
machen.  Ohne  Zweifel  würden  die  Wiehzucht-Erfolge
bei  den  geschilderten  günstigen  Grundlagen  noch  größer
sein,  wenn  das  Auge  des  Oerrn  selbst  darüber  wachen
würde,  statt  daß  einem  Sklaven,  der  von  einem  oder
zwei  halbwüchsigen  Burschen  und  Mädchen  unterstützt
wird,  diese  Sorge  überlassen  bleibt.  Allerdings  wird
es  ja  das  Bestreben  des  Sklaven  sein,  nach  Möglichkeit
den  Bestand  zu  erhalten,  da  ihm  jedes  Jahr,  je  nach
Größe  der  Herde,  ein  Bulle  oder  auch  eine  Kuh  als
Belohnung  winken,  welche  für  ihn  die  Grundlage  einer
eigenen  Zzucht  werden.  Aber  ich  bin  der  festen  lberzeugung,
  daß  der  große  Prozentsatz  an  Vichabgang
zu  einem  nicht  unbedentenden  Teil  darauf  zu  schieben
ist,  daß  der  Viehbesitzer  nicht  selbst  bei  der  Sache  ist.

Die  so  geschilderten  günstigen  Vieh  zuchtverhältnisse
konzentrieren  sich  auf  ein  begrenztes  Gebiet.

Diese  Kongentration  um  die  Stadt  Ngaundere
herum  ist  mit  ein  Beweis  für  das  Gesagte,  daß  sich
der  große  Fulbe  hauptsächlich  in  Ngaundere  befindet
und  nun  natürlich  versucht,  sein  Vieh  so  nahe  wie
möglich  heran  zu  bekommen,  um  das  angenehme  Leben
nicht  mit  beschwerlichen  Reisen  unterbrechen  zu  müssen.
Teilweise  liegt  der  Grund  natürlich  auch  in  den  politischen
  Verhältnissen  und  der  früheren  Unsicherheit
weiter  abgelegener  Gebiete,  die  ja  mancherorts  anch
heute  noch  besteht.

Die  im  Lamidat  Ngaundere  vorherrschende
Rindvichrasse  ist  das  Fulbebuckelvich.  Das
Bororovieh  ist  nur  in  verein  zelten  Herden  vertreten.
Im  Jahre  1909  sollen  etwa  1500  Stück  als  Passanten=Vieh
  an  den  Laure-Qnellen  gewesen  sein,  für  deren
Benntung  von  den  besitzenden  Bororos  eine  bestimmte
Abgabe  in  Form  von  Kühen  entrichtet  wird.

Das  in  den  Händen  der  Durru  besfindliche
kleine  buckellose  Rind  (Abb.  2,  dem  Urwald-Rind
gleich  oder  äühnlich,  habe  ich  erst  im  Lamidat  Rei-Buba

 

kennen  gelernt;  es  spielt  aber  auch  für  die  Beurteilung
der  Ngaundere-Viehzucht  zur  Zeit  eine  untergeordneie
Rolle.  Es  dürfte  sich  aber  empfehlen,  für  die  Gebirgsgegenden.
  in  denen  es  jetzt  hauptsächlich  vorkommt,  die
Erforschung  seiner  Vorzüge  und  die  systemanische  Bearbeitung
  ebenso  in  die  Hand  zu  nehmen  wie  die  der
anderen  Rassen.  Denn  daß  bei  diesen  drei  Rassen
offensichtlich  verschiedene  Leistungen  typisch  vertreren
sind,  liegt  schon  darin  begründet,  daß  sich  dieselben
nebeneinander  rein  erhaltew  haben.
Wir  haben  also  zu  unterscheiden:

1.  das  Fulbe-Aieh,  d.  h.  das  Vieh  des  jent
verhälmiemäßig  seßhaften,  auf  dem  Plateau
lebenden  Fulbe,  das  mittelhoch  gestellt,  verhältnismäßig
  feinknochig  und  entschieden  ein  Tup
des  kombinierten  Fleisch=  und  Milchtieres  ist.
mit  halbhohen  Hörnern  (Abb.  4

2.  das  Bororo-Vieh'  als  den  topischen  Vertreter
des  Nomaderviehes,  hochbeinig,  sehnig  und
knochig  gebaut,  dessen  Fleisch  schlecht,  das  dafür
aber  ein  guter  Milchlieferant  und  Hauntstune
der  Ernährung  seiner  ohne  Oeimat  und  Ackerbau
lebenden  Besitzer  ist:

3.  das  Durru-Uieh  (Abb.  2)  als  den  Tupus  eines
kleinen,  aber  sehnigen  Gebirgsviehes,  das  ohne  besondere
  Pflege  seine  Nahrung  sucht,  wild  und  unzugäuglich
  wie  sein  Besitzer,  einzig  der  Fleischerzeugung
  von  guter  Inalität  dient.

die  sich  bei  systematischer  Bearbeitung  noch  vervollständigen
  lassen  wird,  und  deren  Vorzüge  sich  noch
mehr  herauszüchten  lassen  werden.

Wir  können  unse,  wie  gesagt,  bei  der  Beurteilung
der  jenzigen  Viehzucht  Ngaunderes  beschränken  auf  das
Fulbe-Vieh.  Die  vorhandene  gahl  von  etwa
100  000  Stück  ist  sast  ausschließlich  in  den  Händen
von  Fulbes.  Der  Mbum  als  ursprünglicher  Besiver
dieses  Landes  hat  kein  Vieh  oder  nur  ausnahmsweisc.
Die  Herdengröße  schwankt  sehr,  und  zwar,  von  den
ganz  kleinen  Besitzern  abgesehen,  die  in  der  Minderzahl
  sind,  zwischen  410  und  400  Stück.  Das  letztere
ist  natürlich  seltener,  und  der  Besitz  eines  sehr  großen
Fulbe  wie  auch  die  1200  Stück  zählenden  Herden  des
Lamidos  ganz  außergewohnlich  sind.  Man  kann  als
durchschnittliche  Herdengröße  60  bis  100  Stück  annehmen.
  Diese  Herdenstärke  ist  für  die  Durchführung
züchterischer  Maßnahmen  die  geeignetste,  weil  sie  unabhängig
  macht  von  genossenschaftlichem  Arbeiten,  z.  B.
von  genossenschaftlicher  Bullenhaltung,  die  unter  hiesigen
Verhälimissen  noch  bei  weitem  mehr  Schwierigkeiten
machen  würde  als  in  der  Heimat,  wenn  sie  nicht  ganz
undurchführbar  sein  würde.

Was  nnn  die  durchschnittliche  Qualität  des  Viebes
betrifft,  so  war  ich  erstaunt  über  die  Ausgeglichenheit
  der  Herden.  Durchweg  guter  Wuchs,  der  selten
die  den  Europäer  infolge  seiner  heimischen  Ausbildung
so  unangenehm  störende  schlechte  Rückenlinie  mit  stark
abfallender  Kruppe  aufwies,  sondern  auch  nach  diesen
Anforderungen  schöne  Tiere  feststellen  ließ:  gesundes
Auosehen.  volle  Ernährung  —  selbst  in  der  bei  meiner
Anwesenbeit  schon  sehr  vorgeschrittenen  Trockenzeit  —,
geringe  Angahl  kranker  Tierec.  besonders  gute  Beschaffenheit
  der  Nachzucht,  alle  diese  Kennzeichen  ließen
sich  übereinstimmend  bei  den  meisten  Herden  feststellen.
die  ich  auf  meiner  Reise  gesehen  habe.  Daß  dieses

*)  Abb.  3  zeigt  ein  von  dem  früheren  Residenten
von  Adamana  HLanpitmann  Strümpell  aufgenommenes
Rind  aus  Marna,  das  wahrscheinlich  eine  Kreuzung
zwischen  Bororo=  und  Fulbe-Rind  darstellt.
        <pb n="779" />
        G  725  20

der  beste  Beweis  für  die  außerordentlich  guten  Grund=  in  der  Hornschale,  der  zu  guten  Preisen  Käufer  fand

lagen  ist,  welcher  der  Viehzucht  in  diesem  Lande  geboten
  sind,  ist  wohl  nicht  abzuleugnen.  Zwar  könnte
der  verhältnismäßig  große  Abgang  von  10  bis  15  v.  H.
pro  Jahr  an  Krankheiten  sowie  der  geringe  Vermehrungsprozentsatz
  von  5  bis  10  v.  H.  nach  Abzug
der  Abgänge  als  Gegenbeweis  ausgeführt  werden.
Aber  selbst  wenn  diese  durch  Umfrage  des  Militärpostens
  festgestellten  Zahlen  die  Wahrheit  treffen,  was
ich  glaube,  so  ist  das  m.  E.  doch  nicht  erschreckend.
Denn  man  vergegenwärtige  sich  cinmal,  welchen  Unbilden
  das  Vieh  selbst  in  dem  verhältnismäßig  sehr
günstigen  Ngaundere-Lande  ausgesetzt  ist.  Vor  allen
Dingen  haben  wir  hier  eine  absolute  Weidehaltung.
Tag  und  Nacht  im  Freien,  nachts  größtenteils  nur
innerhalb  von  Dornenfengen  gehalten,  sind  die  Tiere
hier  den  beträchtlichen  täglichen  Temperaturschwankungen
  ungeschützt  ausgesetzt.  Dasselbe  gilt  auch  insbesondere
  in  der  Regengeit,  wo  diese  Einflüsse  auf
nassem  Lager  noch  von  erheblich  größerem  Nachteil
sind.  Eine  Krankheitsbehandlung  eristiert  zwar,  aber
natürlich  nur  in  höchst  primitiver  Form.  Giftpflanzen
sind  ziemlich  häufig  und  erfordern  nach  einiger  Angabe
der  Eingeborenen  manches  Opfer.  Und  was  von
größter  Bedentung  ist,  das  sind  die  Einflüsse,  denen
die  Tiere  auf  den  großen  Märschen  zwischen  Heimat,
Salzquellen  und  Weideplätzen  in  der  Trockenzeit  ausgesetzt
  sind,  zumal  an  diesen  auch  das  Jungvieh  bis
herunter  zum  eben  geborenen  Kalbe  teilnimmt.  Rechnet
man  diese  Umstände  zusammen,  so  kann  es  nicht  verwundern,
  daß  ein  großer  Prozentsatz  an  Verlusten  die
Vermehrung  zurückhält;  aber  zu  irgend  welchen  Bedenken
  liegt  keine  Ursache  vor.  Wir  haben  hier  eben
eine  natürliche  Zuchtwahl,  welche  nur  das  Beste  und
Widerstandsfähigste  fortkommen  läßt.  Daher  auch  die
ausgeglichene  gute  Qualität  der  Herden,  die  nicht  auf
die  züchterischen  Fähigkeiten  und  Leistungen  des  Fulbe
zurückgeführt  werden  dürfen.

Als  sehr  wichtiges  Moment  ist  noch  zu  erwähnen,
  daß  das  ganze  in  Frage  stehende
Gebiet  frei  von  Tsetse  ist.  Diese  kommt  erst
wieder  vor  am  nördlichen  Steilabfall  in  den  dort  an
einzelnen  Flußläufen  befindlichen  Uferwäldern,  ferner
im  nordwestlich  gelegenen  Ro-Tal  vereinzelt,  ebenso
im  Tal  des  Djerem  südlich  Ngaundere  und  von  hier
aus  weiter  südlich  zunehmend.  Ist  das  absolute  Fehlen
der  Tsetse  in  dem  in  Frage  stehenden  Gebiete  als
Vorteil  anzusehen,  so  ist  die  hohe  Entwicklung  der
dortigen  Viehzucht  wiederum  ein  Beweis,  daß  trotz
der  Nähe  der  ksetse-Gebiete  eine  Miehzucht  ohne
Schaden  ausgezeichnet  gedeihen  kann.

 

Westdeutsche  HBandels-  und  Hlantagen  -Gesellschaft
in  Düsseldork."“)

Plantage  Schoeller  hat  261,  Zentner  (1910
29  Zentner  Kautschuk  zur  Verladung  gebracht,  die  zu
einem  Durchschnittspreis  von  3,86  XK  pro  ½  ku  (1910
4,27  K.  abgesetzt  worden  sind.  Die  Kautschukanlage
hat  keine  Ausdehnung  erfahren,  dagegen  wurde  durch
Auspflanzgung  von  4780  Kapokbäumen  auf  23,4  ha  der
Anfang  zu  einer  Kapokpflangung  gemacht.

Plantage  Magrotto  lieferte  16¼  Zentner
(1910  18  Zeutner)  Kautschuk.  Für  diesen  stiellte  sich
der  Durchschnittspreis  auf  8,72  pro  ½  kg  gegen
4,02  ./M  im  Vorjahre.  Der  Bestand  an  jungen  TLlpalmen
  ist  auf  1428  Stück  erhöht  worden.  Von  Plantage
  Mazumbuai  erhielten  wir  443  gentner  Kaffee

–  ——  —

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1911.

 

und  eine  Einnahme  von  19  721,80.X  brachte.  Die  Bestände
  dieser  Pflan  zung  sind  unverändert  geblieben.

Plantage  Kiomoni.  Im  Berichtsjahre  wurden
von  2  093.000  schnittreifen  Agaven  1293¼  Tonnen
(1910  812  Tonnen)  Sisalhauf  gewonnen.  Der  dafür
ergielte  Durchschnittspreis  von  497,23.  W  für  die  Tonne
zeigt  gegenüber  dem  vorjährigen  Durchschnitt  von
549.79.%¼  einen  empfindlichen  Rückgang,  der  auf  die
außerordentlich  ungünstige  Marktlage  zurückzuführen  ist.
Die  Preise  für  ostafrikanischen  Sisalhanf  I.  nalität
schwankten  im  Laufe  des  Jahres  zwischen  470  .  und
510.¾  pro  Tonne.

Im  verflossenen  Jahre  sind  auf  783¾4  ha  225200
Sisalagaven  neu  ausgepflanzt  worden.  Nach  Abzug
von  459  000  Sisalagaven,  die  als  abgecerntet  anzusehen
sind,  standen  am  Jahresschluß  auf  1493,65  ha  3  458300
Sisalagaven.

Für  1912  sollen  rund  2590000  Agaven  zum  Schnitt
gelangen,  deren  Ertrag  auf  rund  1500  Tonnen  zu
schätzen  ist.

Der  Ertrag  der  Kokospalmen  hat  77000  Nüsse
gegen  71  000  Nüsse  im  Vorjahr  betragen.

Faktoreibetrieb.  Die  Warenumsätze  haben  sowohl
  in  Tanga  wie  auch  in  Mombasa  eine  Steigerung
erfahren.  Der  Gewinn-Saldo  weist  aber  eine  nur
geringe  Erhöhung  auf.  Der  Geschäftsgang  im  ersten
Ouartal  des  neuen  Jahres  ist  laut  jüngsten  Berichten
zufriedenstellend  gewesen.

Bilanz.  Die  laut  Rundschreiben  vom  15.  November
1911  von  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom
31.  Oktober  1911  gefaßten  Reorganisationsbeschlüsse
konnten  in  der  Weise  durchgeführt  werden,  daß  die
Beibehaltung  des  Gesellschaftskapitals  in  Höhe  von
1  800  000.  X  und  die  Schaffung  einer  einheitlichen  Anteilscheingattung
  möglich  wurde.  Die  an  Stelle  der
eingegogenen  alten  Vorzugsanteile  und  Stammanteile
zur  Ausgabe  gelangenden  Ersatzstücke  haben  infolgedessen
  einfach  die  Bezeichnung  „Anteilschein“  erhalten.

Der  durch  die  Zugahlung  auf  Stammanteile  freigewordene
  Betrag  von  600  000.1#  ist  zu  Abschreibungen
auf  Plantage  Magrotto  und  auf  Plantage  Schocller
verwendet  worden.

Aus  dem  Betriebsergebnis  des  Rechnungsjahres
1911  verbleibt,  nach  Vornahme  der  ordentlichen  Abschreibungen
  und  nach  Uberweisung  der  satzungsmäßigen
5  v.  H.  des  Gewinnes  gleich  12  269.10  .X  an  Reservefondskonto,
  ein  Gewinn  von  233  127  .X  zu  folgender
Verteilung:

6  v.  H.  Dividende  auf  300  000  .  umgewandelter
Vorzugsanteile  und  auf  900  000  %  umgewandelter
Stammanteile  =  72  000  At,  36  174  X  Tantieme,
1800  “  Talonsteuerrückstellung,  100  000.,  K  Sonderrücklage,
  10  000  K  Beamtenbelohnung  und  14  152  %
Vortrag.

Am  31.  Dezember  1911  standen  die  Grundstücke
und  Plantagen  der  Gesellschaft  mit  1  458  188  .K  zu
Buch  und  die  Faktoreien  mit  632  411..  Den  Kontokurreutkreditoren
  in  Höhe  von  87  750  „K  standen  an
Kasse,  Wechsel  und  Reichsbankguthaben  im  Gesamtbetrage
  von  85  814  .  gegenüber.

 

Bremer  Holonial-Handelsgesellschaft
vorm.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.  6.“)

Die  Zufuhren  von  Landesprodukten,  besonders
Palmöl  und  Palmkernen,  waren  in  den  von  uns  be- 



*)  Aus  dem  Bericht  für  die  siebente  ordentliche
Generalversammlung  am  13.  Juli  1912.
        <pb n="780" />
        W  726  eO

arbeiteten  Gebieten  während  des  vorigen  Jahres
ziemlich  groß,  noch  großer  aber  war  der  Wettbewerb

um  die  Anschaffung  derselben.  Da  die  Verkaufspreise
in  Europa  während  des  ganzen  Jahres  stark  schwankten,
so  waren  gelegentliche  Verluste.  trotz  größter  Zurückhaltung
  im  Einkauf,  nicht  immer  zu  vermeiden.  Die
Einkaufspreise  für  enropäische  Erportartikel,  besonders
für  Baumwollwaren,  waren  fast  während  des  ganzen
Jahres  hohe,  und  standen  nicht  im  Einklang  mit  den
ziemlich  gedrückten  Verkaufspreisen  an  der  Küste.  Ein
weiterer  nachteiliger  Umstand  waren  die  während  des
ganzen  Jahres  außerordemtlich  niedrigen  Preise  für
Rohgummi.

Von  den  neugegründeten  Niederlassungen  in  Südkamerun
  und  Liberia  hat  letztere  bereits  in  der
ersten  Periode  ganz  ersprießlich  gearbeitet,  während
Südkamerun  für  die  etwa  18  Monate  währende
Gründungszeit  einen  schweren  Verlust  erbrachte.  Das
Südkamerungeschäft  spielt  sich  ganz  anders  ab,  als
das  der  weiter  fortgeschrittenen  Kolonien  von  Togo,
Goldküste,  Dahomen.  Es  basiert  fast  ausschließlich  auf
dem  (großen  Preisschwankungen  unterworfenen)  Artikel
Gummi,  und  wird  an  vielen  kleinen  Plätzen,  600  bis
700  km  weit  im  Innern,  meistens  noch  als  Tauschhandel
  betrieben.  Da  alle  Waren  mit  Trägerkarawanen
hinein=  und  herausgeschafft  werden  müssen,  sind  die
Unkosten  enorm,  während  die  Warenumsätze  naturgemäß
  im  Anfang  zu  klein  sind,  um  die  Unkosten  zu
decken.  Auch  standen  uus  im  Anfange  noch  nicht  die
richtigen  Leute  zur  Verfügung.

Wir  waren  uns  von  Anfang  an  darüber  klar,  daß
wir  in  Südkamerun  nicht  gleich  würden  verdienen
können.  Aber  eine  Kolonial-Handelogesellschaft,  wie  die
unsrige,  mußte  in  einer  deutschen  Kolonie,  die  so  große
Entwicklungs=  und  Gewinnmöglichkeiten  in  sich  birgt,

 

wie  Kamerun,  Fuß  fassen,  nicht  zuletzt  auch  vom
Bremer  Standpunkt  aus,  da  bis  dahin  nur  eine  einzige
Bremer  Firma  am  Südkamerungeschäft  beteiligt  war,
während  außer  den  ansässigen  großen  Hamburger
Firmen  eine  Angahl  englischer  Firmen  dort  OHandel
treiben.  Wir  möchten  an  dieser  Stelle  dem  Wuniche
Auodruck  verleihen,  daß  es  Bremen  gelingen  möge.  sich
den  ihm  gebührenden  Anteil  an  dem  stetig  wad'enden
Geschäft  mit  den  Kolonien  rechtzeitig  zu  sichern.

Den  in  diesem  Zweige  des  Geschäfts  entstandenen
Verlust  haben  unsere  drei  Großaktionäre,  die  Herren
Oloff,  Thomschke  und  Althof  auf  ihre  Rechnung  übernommen,
  um  in  der  Dividende  keine  nennenswerte
Anderung  eintreten  zu  lassen,  und  mit  Rücksicht  auf
unsere  zahlreichen,  durch  Dividenden-Prozente  am  Gewinne
  beteiligten  Mitarbeiter,  und  zwar  mit  der  in
der  außerordentlichen  Generalversammlung  vom  24.  Juni
beschlossenen  Maßgabe,  daß  sie  aus  späteren  Gewinnüberschüssen
  des  Geschäfts,  soweit  sie  den  Betrag  einer
Dividende  von  12  v.  H.  übersteigen,  den  jetzt  eingeschossenen
  Betrag  zurückerhalten.  Wir  hoffen,  daß
das  Kamerungeschäft  mit  seinen  darin  liegenden  großen
Gewinnchancen  noch  berufen  sein  wird,  ganz  erheblich
zu  unseren  Erträgnissen  beizutragen.

Die  Aussichten  für  den  laufenden  Rechnungsabschnitt
  dürsen  wir,  so  weit  sich  nach  so  kurzer  geim
etwas  darüber  sagen  läßt,  als  gut  bezeichnen.  Die
Dividende  der  Gesellschaft  pro  191  1/12  beträgt  15  v.  H.
—  187500  K  bei  73  330  .#%  Loschreibungen,  85  97.7
Tantiemen.  20  000  “  Rücklage  und  90  179.1  Vortrag.
Aus  der  Bilanz  per  31.  März  1912  heben  wir  hervor.
daß  die  Warenlager  in  Afrika  mit  1  024  203.4  Debitoren,
  in  Bremen  mit  72  357  K  und  Guthaben  bei
den  afrikanischen  Geschäften  mit  1  531  590.7¼  eingestellt
sind.  Die  Kreditoren  in  Bremen  betragen  1  217  675..

 

 

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Die  Wollproduhtion  Britisch-Südafrikas  und  der
Wollhandel  Natals  1911.

An  der  Wollausfuhr  Südafrikas  ist  Durban
mit  etwa  einem  Drittel  der  Gesamtmenge  beteiligt;
  der  Rest  verteilt  sich  auf  die  Kaphäfen.
Dank  dem  günstigen  Winter  des  Jahres  1911
war  die  letzte  Wollsaison,  die  alljährlich  etwa
von  September-Oktober  bis  April-Mai  dauert,
sehr  günstig;  der  mit  dem  kräftigen  Wuchse  der
Wolle  Hand  in  Hand  gehende  höhere  Schweißgehalt
  wurde  durch  eine  wesentlich  größere  Ergiebigkeit
  der  Schur  mehr  als  ausgeglichen.  Die
Nataler  Wollausfuhr,  die  1909  etwa  30  Millionen
engl.  Pfund  im  Werte  von  907000  LK  und  1910
etwa  30,7  Millionen  engl.  Pfund  im  Werte  von
987000  L  betragen  hatte,  belief  sich  nach  der
statistischen  Angabe  der  Durbaner  Handelskammer
für  das  Jahr  1911  auf  rund  38,3  Millionen
engl.  Pfund  im  Werte  von  1,15  Millionen  #
die  amttiche,  südafrikanische  Handelsstatistik  gibt
die  Ziffern  für  1911  auf  rund  37,9  Millionen
engl.  Pfund  im  Werte  von  1,21  Millionen  e
an.  Die  Zahlen  für  die  letzte  Wollausfuhrsaison
1911,12  werden  von  fachkundiger  Seite  auf  etwa

 

115000  bis  120000  Ballen  zu  350  bis  400  engl.
Pfund  im  Durchschnitt  angegeben.  Von  der  Wollausfuhr
  Durbans  ist  nach  einer  derselben  Quelle
entstammenden  Schätzung  etwa  ¼  Natalproduktion;
  der  Rest  rührt  zu  etwa  30  v.  H.  vom  Transvaal,
  35  v.  H.  vom  Orangefreistaat  und  10  v.  H.
von  der  Kapkolonie  (Griqualand  East)  her.

Das  Wollgeschäft-  spielt  sich  durchweg  in  der
Weise  ab,  daß  die  in  Durban  aus  dem  Inland  ankommende
  Wolle  im  Wege  der  Anktion  an  die  Wollkäufer
  veräußert  wird,  die  sie  für  Rechnung  bestimmer
curopäischer  Auftraggeber  oder  auf  Spekulation  er—
stehen.  Die  Zahl  dieser  Wollkäufer  ist  in  den  lebten
Jahren  zum  Nuten  der  südafrikanischen  Prodnzenten.

aber  zum  Nachteil  der  europäischen  Wollinteressenten
erbeb  h  gewachsen.

r  Erport  der  Wolle  findet  fast  durchweg  als
ri  olle  statt.  Es  besteht  zwar  in  der  Nähe
von  Durban  eine  Wollwäscherei,  aber  die  europäischen
Wollabnehmer  zichen  es  im  allgemeinen  vor,  die  Wolle
im  Schweiß  zu  kaufen  und  daheim  waschen  zu  lassen.

Wenn  auch  an  LOnalität  z.  B.  der  australischen
Wolle  un  zweifselhaft  nachstehend.  findet  die  auf  den
curopäischen  Märkten  unter  dem  Namen  Rapwolle  ge:
handelte  südafrikanische  Wolle  in  Europa  im  allge:
meinen  glatie  Abnahme.  Die  Durbaner  Wollpreise
stellten  sich  im  verflossenen  Jahre,  wie  folgt:
        <pb n="781" />
        W  727  20

lange  Natall  «  9-—111,-,(1
kurzcklkatal......  6½  —  8½
lange  Transvaal  je  nach  6½—  8½.
kurze  Trausvaal  Güte  und  51v—.  7½
lange  OrangefreistaatErgiebigkeit  6½0—  8⅛½
kurze  Orangefreistaat.  5½—  7
lange  East  Griqualand  634—101„

 

Die  Preise  daheim  in  Deutschland  beliefen  sich
cit  europäischer  Hafen  und  einschließlich  Waschspesen
für  das  Kilo  auf:

Janunar  1911  1  Dezember  1911
lange  etwa  1.10—4,30.  lange  etwa  1.20—4,10.
kurze  3,80.½  kurze  =  3,80.1

Der  Markt  in  Kapwolle  war  zu  Cnde  Jannar
etwas  flau,  stieg  dann  bis  Mai  um  etwa  7½  v.  H.
und  blieb  in  Durban  bis  zum  Jahresschluß  unverändert,
  während  er  in  Europa  seit  September
ruhiger  war.

Auch  an  Menge  der  Wollproduktion  bleibt
Südafrika  hinter  den  großen  Wolländern  Australien
und  Argentinien  weit  zurück.  Während  der  gesamte
Wollerport  Südafrikas  für  1911  von  der  Statistik  auf
rund  127  Millionen  engl.  Pfund  im  Werte  von  etwa
,6  Millionen  L  angegeben  wird,  betrug  der  australische
  Erport  an  Schweißwolle  1908  rund  472  Millionen
  Pfund  im  Werte  von  18  Millionen  L  und  1909
rund  529  Millionen  Pfund  im  Werte  von  20,6  Millionen
  L.

In  Südafrika  hat  man  erst  in  den  letzten  Jahren
angesangen,  der  Wollschafzucht  mehr  Aufmerksamkeit
  und  Sorgfalt  zuzuwenden.  Australien  ist
das  Land  der  Schafzüchtereien  im  großen  Stile,
bei  denen  sowohl  auf  die  Zucht  selbst  als  auch
auf  die  Behandlung  der  Wolle  für  den  Verkauf
größere  Sorgfalt  verwendet  werden  kann.  In
Südafrika  entstammt  ein  großer  Teil  der  Wolle
kleineren  Farmbetrieben,  bei  denen  die  Methoden
zum  Teil  noch  veraltet  und  rückständig  sind.
Dazu  kommt,  daß  der  größte  Teil  der  Wolle  zunächst
  durch  die  Hände  der  ländlichen  Storebesitzer
  geht,  die  sie  von  den  Farmern  aufkaufen
und  in  der  Regel  wenig  Sachkenntnis  hinsichtlich
der  Sortierung,  Verpackung  usw.  haben,  so  daß
die  Wolle  häufig  in  kleinen  Losen  und  in  unansehnlichen,
  ungleichen  und  in  der  Güte  und
Sorte  oft  gemischten  Ballen  zum  Verkauf  gelangt.
Versuche,  hierin  Wandel  zu  schaffen  und  die
Wolle  der  verschiedenen  Schafzüchter  durch  landwirtschaftliche
  Verkaufsorganisationen  auf  den
Markt  zu  bringen,  wie  dies  vor  einigen  Jahren
von  der  „Unie“  im  Orangefreistaat  angestrebt
wurde,  haben  sich  nicht  bewährt.  Die  Farmer
ziehen  es  im  allgemeinen  vor,  sofort  nach  der
Schur  ihr  Geld  in  voller  Höhe  zu  erhalten,  als
nur  etwa  einen  Vorschuß  zu  bekommen  und  auf
die  Endabrechnung  monatelang  warten  zu  müssen.
Zudem  stehen  sie,  wie  es  scheint,  nicht  selten,
ähnlich  vielen  unserer  Landwirte  daheim  in
Deutschland,  zu  jenen  ländlichen  Storebesitzern  in
einem  Kreditverhältnis,  das  ihnen  die  Wahl  einer
anderen  Verkaufsart  erschwert.

 

Immerhin  bewegt  sich  die  Wollproduktion
Südafrikas  ihrem  Umfang  und  ihrer  Qualität
nach  zweifellos  in  aufsteigender  Linie.  Die
Regierung  ist  bemüht,  durch  Belehrung  wie  durch
eigene  Einfuhr  guten  Zuchtmaterials  auf  Verbesserung
  der  Rasse  hinzuwirken,  und  auch  in  den
Kreisen  der  südafrikanischen  Farmer  selbst  beginnt
  sich  die  Erkenntnis  mehr  und  mehr  Bahn
zu  brechen,  daß  es  sich  bezahlt  macht,  in  der
Zucht  ein  größeres  Kapital  an  Geld,  Mühe  und
Sorgfalt  anzulegen,  als  dies  früher  häufig  der
Fall  war.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konfulats  in  Durban.)

Stand  der  Baumwollsaaten  in  Agypten  im
Juni  1912.

In  Unterägypten  war  das  Wetter  den
Baumwollsaaten  im  allgemeinen  günstig.  Die
jungen  Pflanzen  sind  überall  gesund,  kräftig  und
behaupten  den  früher  gemeldeten  Vorsprung  von
vierzehn  Tagen  gegenüber  dem  Vorjahre.  Von
allen  Seiten  her  wird  eine  Vermehrung  von
Würmern  gemeldet;  nichtsdestoweniger  ist  bisher
ein  unbedeutender  Schaden  angerichtet  worden
infolge  der  Wachsamkeit  der  Regierung  und  des
tätigen  Eingreifens  der  Pflanzer.  Über  ungenügendes
  Wasser  wird  noch  mehr  geklagt,  indes
hat  sich  die  Lage  durch  das  Steigen  des  Wasserspiegels
  in  den  Provinzen  des  oberen  Nils  gebessert.


In  Oberägypten  und  Fayoum  war  das
Wetter  ebenfalls  günstig;  die  Würmer  traten  dort
in  geringen  Mengen  auf  und  ebenso  wurden
über  ungenügendes  Wasser  Klagen  laut.

(Bericht  der  Alexandria  (lencral  Procucce  Associntion

vom  30.  Juni  1912.)

Der  Cissaboner  Kahaomarht  im  Juni  1912.)

Während  des  Monats  Juni  ist  der  Lissaboner
  Kakaomarkt  trotz  größerer  Zufuhren  ruhig
gewesen.  Dennoch  hat  sich  der  Preis  auf
485000  Reis  gehalten  und  ist  sogar  gegen  Ende
des  Monats  besser  geworden,  so  daß  teilweise
schon  13100  Reis  bezahlt  worden  ist.

Im  Juni  1912  (und  1911)  betrug  die  Zufuhr
  60  364  (32  802),  die  Ausfuhr  63294  (42096),
der  Vorrat  am  30.  96013  (87575)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  620.
*“")  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  620.
        <pb n="782" />
        T728  20

Rokosnutzernte  und  Ropramarkt  Cevlons  1911.

Die  Produkte  der  Kokospalme  weisen  auf
Ceylon  in  ihrer  Gesamtheit  einen  Rückgang  auf,
was  auf  die  Trockenheit  der  letzten  sechs  Jahre
zurückzuführen  ist,  die  selbst  durch  die  rationellere
Bearbeitung  der  Plantagen,  zu  der  sich  die  Ein—
geborenen  immer  mehr  bekehren  lassen,  und  die
Neuanpflanzungen  nicht  aufgehoben  werden  konnte.
Trotz  dieser  ungünstigen  Verhältnisse  erreichte  im
Jahre  1911  die  Gewinnung  von  Kopra  mit
39  435  Tons  die  höchste  Zahl  seit  1900.  Dies
ist  um  so  bemerkenswerter,  als  die  Nüsse,  auch
wo  hinreichend  gedüngt  wurde,  kleiner  als  normal
waren.  Mährend  man  früher  1000  bis  1200  Nüsse
zu  einem  Candy  (5  ewt)  verarbeiten  konnte,  sind
im  Jahre  1911  bis  zu  1600  Nüsse  erforderlich
gewesen.  Der  Ausfall  an  alten  Palmen,  sowie  an
solchen  auf  armem  Boden  und  Zimtfeldern,  die
abstarben,  wird  hingegen  durch  Neuanpflanzungen
gut  gedeckt  worden  sein.

Die  Preise  waren  gut.  Anfang  des  Jahres
1911  wurden  83  Rs.  pro  Candy  erreicht,  um  auf
63  Rs.  Ende  März  zu  fallen.  Von  da  ab  zeigt
die  Preiskurve  eine  ziemlich  stetige  Tendenz  nach
oben  und  Ende  Oktober  wurden  93  Rs.  gezahlt.
Die  beiden  letzten  Monate  des  Jahres  brachten
den  Markt  wieder  auf  79  Rs.  zurück.  Der  Hauptabnehmer
  war  Deutschland  mit  28  000  Tons.

Die  Ernteaussichten  für  das  laufende  Jahr
sind  einstweilen  nicht  gut,  doch  steht  zu  hoffen,
daß  die  letzten  reichlichen  Dezemberregen  der  Ernte
von  Oktober  an  zustatten  kommen  werden.  Für
das  Plus  an  Exportkopra  hatte

Kokosnußöl  aufzukommen,  wovon  1911  nur
25  600  Tons  gegen  30  800  Tons  im  Vorjahre
abgeladen  wurden.  Im  Einklang  mit  der  Bewegung
  im  Kopramarkte  fiel  der  Preis  von  Ol
von  550  Rs.  pro  ton  kob.  im  Jannar  auf  410  Rs.
im  April,  stieg  dann  langsam  auf  600  Rs.  im
September  Oktober  und  schloß  mit  525  Rs.

Die  Fabrikation  von  Futterkuchen  geht  mit
der  des  Ols  Hand  in  Hand  und  somit  konnten
auch  von  diesem  Artikel  nur  10  700  Tons  gegen
15  500  Tons  im  Jahre  1910  zur  Ausfuhr  gelangen.
  Der  Konsum  in  diesem  Futtermittel  auf
der  Insel  zeigte  eine  nicht  unerhebliche  Zunahme
und  er  entzog  den  Erporteuren  dementsprechend
größere  Onanttäten  als  bisher.  Die  Nachfrage
seitens  des  Kontinents  war  besonders  rege  und
die  erzielten  Preise  recht  zufriedenstellend,  da  bei
dem  anormalen  Sommer  1911  die  deutschen  Landwirte
  und  Viehzüchter  auf  Bezüge  von  Viehfutter
von  auswärts  angewiesen  waren.

Geraspelte  Kokosnüsse  werden  immer
stärker  begehrt.  Es  wurden  über  32  600  000  lbs
ausgeführt,  eine  Ziffer,  die  noch  nie  auch  nur
annähernd  erreicht  wurde.  Deutschland  steht

 

mit  5  800  000  lbs  an  zweiter  Stelle.  England
nahm  fast  dreimal  soviel  auf,  was  man  auf  den
ungewöhnlichen  Bedarf  im  Zusammenhang  mit  den
Krönungsfeierlichkeiten  zurückzuführen  geneigt  ist.
(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Colombo.)

Gummimarkt  und  Gummigewinnung  auf  Ceylon.

Den  größten  Ausschwung  in  der  Ausfuhr
Ceylons  im  Jahre  1911  zeigt,  wie  zu  erwarten
war,  die  Ausfuhr  von  Gummi,  die  sich  bezüglich
  der  Menge  um  116  v.  H.  und  bzw.  des
Wertes  um  90  v.  H.  verbesserte.  Die  Hauptabnehmer
  waren:  Großbritannien  3956  812  lbs.
(1910:  1  683  295),  Amerika  2045  499  lbs.
(1  762  402),  Belgien  896  613  lbs.  (95  693),
Deutschland  67  315  lbs.  (22161).

Obwohl  London  wiederum  melr  als  die
Hälfte  der  ganzen  Produktion  aufnahm,  hat  sich
seine  Stellung  relativ  verschlechtert.  Sein  Anteil
  betrug  63  v.  H.  in  den  Jahren  1909  10
und  nur  58  v.  H.  in  den  Jahren  1910  11.

Bemerkenswert  ist  die  Zunahme  der  Abladungen
  nach  Antwerpen,  die  sich  um  das
Neunfache  vermehrten,  woraus  die  wachsende
Bedeutung  des  wohlorganisierten  Antwerpener
Gummimarktes  hervorgeht.  Die  großen  Gummifirmen
  dort  sind  ebenfalls  in  umfangreichem  Maße
an  Pflanzungsunternehmungen  hier  und  noch
mehr  in  den  Malayenstaaten  interessiert,  und  es
ist  ihnen  daher  leichter,  das  Produkt  für  ihren
Markt  heranzuziehen.  Die  Bestrebungen,  in
Hamburg  ebenfalls  einen  Terminmarkt  ins  Leben
zu  rufen,  haben  noch  keine  Resultate  gezeitigt,
die  sich  hier  fühlbar  machen.

Die  Ausdehnung  des  mit  Gummi  bepflanzten
  Gebietes  hielt  sich  im  Jahre  1911
in  etwas  engeren  Grenzen,  jedoch  ist  eine  wesentliche
  Zunahme  an  kleinen  Pflanzungen  von  oft
nur  wenigen  Morgen  im  Besitze  von  Eingeborenen
zu  verzeichnen.

Man  beschäftigt  sich  noch  lebhaft  mit  der
Frage,  ob  die  meisten  Pflanzungen  nicht  zu  dicht
pflanzten  und  daher  Durchforstung  der  Bäume
nötig  ist.  Bei  den  durchweg  sehr  befriedigenden
Preisen  für  ihr  Produkt  können  die  Pflanzer  es
aber  nicht  übers  Herz  bringen,  sich  auch  nur  von
einem  einzigen  Baume  zu  trennen,  zumal  in  einzelnen
  Fällen  schon  eine  Erute  von  600  lis.
pro  Acre  erzielt  wurde,  wo  die  Bäume  der
Theorie  gemäß  zu  dicht  standen.  Die  Möglichkeit
  solcher  Erträge  wird,  wenn  sie  in  weiteren
Gebieten  nachgewiesen  werden  sollte,  die  jetzt  anerkannten
  Schätzungen  für  die  in  den  nächsten
Jahren  zu  erwartenden  Mengen  sicher  beeinflussen.
  Man  spricht  schon  in  Kreisen,  denen
verläßliche  Informationen  zur  Verfügung  stehen,
        <pb n="783" />
        G  V729  20

von  50000  Tons  Gummi  in  Ceylon  allein  in
7  bis  8  Jahren.  Wenn  solche  Zahlen  auf  dem
Papier  auch  ziemlich  überzeugend  zu  beweisen
sind,  sprechen  doch  noch  mehrere  Faktoren  bestimmend
  mit,  über  die  man  einstweilen  ein
sicheres  Urteil  noch  nicht  fällen  kann.

Da  ist  zunächst  die  Arbeiterfrage,  die  ja
allerdings  für  Ceylon  nicht  ganz  dieselben  Schwierigkeiten
  bieten  wird  wie  für  die  Malayenstaaten,
die  von  der  Bezugsquelle  für  Arbeiter,  Süd-Indien,
  weiter  entfernt  sind.  Man  hofft  aber
dieser  Schwierigkeit  leichter  begegnen  zu  können,
wenn  die  Bahnverbindung  Ceylons  mit  dem  Festlande
  Tatsache  geworden  ist.  Des  weiteren  sucht
man  diesem  Einwurf  zu  begegnen  durch  den
Oinweis  auf  die  politische  Umwälzung  in  China,
die,  wenn  sie  zur  Reorganisation  führen,  jenes
Land  zum  Bezuge  von  billigen  Arbeitskräften
besser  erschließen  dürften,  als  es  jetzt  der  Fall
sei.  Das  würde  bedeuten,  daß  die  Malayenstaaten
  ihren  Bedarf  an  Kulis  mehr  im  Osten
decken  können  und  für  Ceylon  infolgedessen  in
gleichem  Maße  Tamilen  frei  werden,  die  jetzt
in  den  Malayenstaaten  beschäftigt  sind.

Es  bleibt  aber  noch  zu  beweisen,  ob  und  wie
lange  der  Gummibaum  das  Zapvfen  vertragen
kann.  Die  ältesten  Bäume  in  der  Versuchsstation
von  Heneratgoda  zeigen  allerdings  keine  Spuren
von  Erschöpfung.  Diese  leben  aber  unter  ausnahmsweise
  günstigen  Bedingungen,  deren  sich
die  Bäume  auf  den  Plantagen  nicht  erfreuen.

An  Krankheiten  sind  einstweilen  noch  keine
beobachtet  worden,  die  sich  nicht  leicht  bekämpfen
  ließen  oder  die  gefahrbringend  für  die
Kultur  sein  könnten.  Nach  den  bösen  Erfahrungen,
  die  an  anderen  Produkten  in  Ceylon
gemacht  wurden,  ist  allerdings  nicht  zu  erwarten,
daß  irgend  eine  Vorsicht  außer  acht  gelassen
würde,  wodurch  ein  verheerendes  Auftreten  solcher
Krankheiten  unmöglich  gemacht  wird.  Die  Wissenschaft
  arbeitet  auch  auf  diesem  Gebiete  mit  den
Pflanzern  Hand  in  Hand.

Die  Preise  bewegten  sich  im  Jahre  1911  bedeutend
  ruhiger  als  im  Jahre  vorher.  Anfangs
Februar  1911  setzte  allerdings  eine  plötzliche
Hausse  ein,  während  der  die  besten  Qualitäten
von  3,80  Rs.  auf  5,30  Rs.  heraufschnellten.  Auf
dieser  Höhe  konnte  sich  der  Gummi  aber  nicht
lange  behaupten;  er  fiel  auf  3,20  Rs.  im  Juni.
Im  folgenden  Monat  wurden  allerdings  wieder
3,70  Rs.  bezahlt  und  von  da  an  bis  Ende  1911
schwankte  der  Markt  ohne  plötzliche  Störungen
zwischen  dieser  Zahl  und  3,25  Rs.  In  den
letzten  Monaten  des  Jahres  1911  machte  sich  aber
wieder  ein  stetig  wachsendes  Interesse  für  Lieferungskontrakte
  für  das  ganze  Jahr  1912  bemerkbar,
  von  denen  eine  Reihe  zu  3,20  Rs.  ab- 



geschlossen  wurden.  Seitdem  sind  die  Preise  für
derartige  Kontrakte  stetig  in  die  Höhe  gegangen,
wobei  das  Interesse  dafür  seitens  der  Käufer
eigentlich  lebhafter  ist,  als  das  der  Verkäufer.
Eine  Londoner  Firma  schätzt  das  auf  diese  Weise
vergebene  Quantum  für  1912  auf  3000  Tons.
Eine  abschließende  Bedeutung  hat  diese  Zahl  aber
nicht  und  nach  Ansicht  anderer  Fachleute  ist  sie
entschieden  zu  hoch  angesetzt.

Die  wöchentlichen  Auktionen  wurden  gut  beschickt
  und  fanden  eine  erfreuliche  Unterstützung  durch
Käufer  für  England,  Antwerpen  und  hauptsächlich
  Amerika.  Es  kamen  im  ganzen  1065  Tons
unter  den  Hammer.  Käufer  für  deutsche  Rechnung
  traten  allerdings  nur  sehr  selten  auf.  Wie
es  heißt,  ist  das  cif.-Geschäft  nach  Deutschland
besonders  schwierig,  da  die  deutschen  Auftraggeber
  bei  den  unvermeidlichen  Qualitätsschwankungen
  unter  den  einzelnen  kleinen  Losen,  aus
denen  sich  unter  den  noch  herrschenden  Verhältnissen
  größere  Partien  zusammensetzen  müssen,
eine  zu  strenge  Beurteilung  walten  lassen.  Das
Angebot  in  Colombo  muß  wesentlich  wachsen,
ehe  nennenswerte  Posten  ein  und  derselben  Qualität
  regelmäßig  zu  beschaffen  sind.  Diesem  Umstand
  wird  allem  Anscheine  nach  auf  dem  Kontinent
  noch  nicht  genügend  Rechnung  getragen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Colombo.)

Der  niederländische  Kapokhaondel  1911.

Im  Jahre  1911  wurden  in  Amsterdam
61419  Pack  (zu  etwa  40  kg)  gereinigter,
2335  Pack  ungereinigter  und  in  Rotterdam

3000  Pack  gereinigter  Kapok  eingeführt,  mithin
zusammen  66784  Pack  gegen  67175  Pack  im
Jahre  1910  und  67377  Pack  im  Jahre  1909.
Mit  dem  Vorrat  aus  dem  Vorjahr  in  Höhe  von
926  Pack  standen  somit  67710  Pack  (gegen

82005  im  Jahre  1910)  zur  Verfügung.  Oiervon
  wurden  in  Amsterdam  58069  Pack  gereinigter,
  2335  Pack  ungereinigter,  zusammen

60  104  Pack,  und  in  Rotterdam  2612  Pack  gereinigter
  Kapok,  insgesamt  also  63016  Pack
(gegen  81079  im  Vorjahr)  verkauft.  In  Vorrat
  verblieben  am  1.  Jannar  1912  im  ganzen
4694  Pack  (gegen  926  Pack  im  Vorjahr),  und
zwar  in  Amsterdam  4178  Pack  und  in  Rotterdam
516  Pack  gereinigter  Kapok.  Die  Preise  waren
für  ½  kg  ostindischen  Kapok,  besonders  gereinigten
  45  bis  46  Cent,  guten  gereinigten
44  bis  45  Cent,  gereinigten  35  bis  44  Cent
und  ungereinigten  15  bis  16  Cent.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  (Generalkonsulats

in  Amsterdam.)
        <pb n="784" />
        T730  20

Erithrea.
Regelung  der  Branntweineinfuhr.
Durch  eine  Königliche  Verordnung  vom

18.  April  1912  ist  in  der  Kolonie  Erithrea  die
Behandlung  des  Branntweins,  sowohl  des  unver—
setzten  als  auch  des  versüßten,  gemäß  den  Be—
stimmungen  des  Artikel  91  der  Generalakte  der

—  —

m—

 

Brüsseler  Konferenz  geregelt  worden.  Der  Zoll
für  Branntwein  und  Liköre  bei  der  Einfuhr  in
die  Kolonie  ist  auf  60  Lire  für  1  hl  festgesetzt
worden;  bei  der  Anwendung  dieses  Zolles  werden
bei  Branntwein  und  Likören  in  Flaschen  die  Teile
des  halben  Liters  als  volle  halbe  Liter  gerechnet.
((Corazetta  IIficinlc.)

Vermischtes.

 

*Das  Samburgische  Kolonialinstitut
im  Winter  1912/13.)

A.

Senatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Melle.

Rommissar  des  Reichs-KRolonialamts:  Geheimer
Oberregierungorat  10r.  Oeinke,  Berlin.

Rommissar  des  Reichs-Marinc-Amts:  Wirklicher
Admiralitätsrat  Professor  I)r.  Köbner,  Berlin.

Kaufmännischer  Beirat:  Mar  M.  Warburg,  Vorsitzender,
  Ednard  Wvermann,  F.  C.  Paul  Sachse.

Regierungsrat:  Dr.  Förster.

Zentralstelle  des  Kolonialinstituts:  Keaiserl.
Geheimer  Regierungsrat  UDr.  phil.  Stuhlmann,
Generalsekretär;:  Kaiserl  Regierungsrat  Zache,
Bezirksamtmann  a.  D.,  Missenschaftlicher  Mitarbeiter:
I.  phil.  Wal,  Wissenschaftlicher  Assistent;  Tor.  phil.
Wagner,  Wissenschaftlicher  Mitarbeiter.

Professorenrat:  Professor  I)r.  Franke,  Vorsitzender;
Professor  I'r.  Rathgen,  stellvertretender  Vorsitzender;
Prosfessor  Dr.  Schädel,  Schriftführer.

Lehrkörper  des  Kolonialinstituts:
Professorenkonvent  und  Professorenrat.
Becker,  Dr.  phil.,  Professor  der  Geschichte  und

Nultur  des  Orients:  Borchling,  Dr.  phil.,  Professor

für  deutsche  Sprachwissenschaft;  Brinckmann,  Iy#r.  jur.,

Professor,  Direktor  des  Museums  für  Runst  und  Gewerbe;

  Dibelius,  Dr.  phil.,  Professor  der  englischen

Sprache  und  RKultur,  Schriftführer  des  Professorenkonvents:

  Fitting.  DLr.  phil.,  Professor,  Direktor  der

Botanischen  Staatsinstitute:  Franke,  I0r.#  phil.,  Prosessor

  für  Sprachen  und  Geschichte  Ostasiens,  Vorsitender

  des  Professorenrats:  Gürich.  Idr.  phil.,  Prosessor,
  Direktor  des  Mineralogisch-Geologischen  Instituts:
  Keutgen,  Drr.  plill.,  Prosessor  der  Geschichte:

Nraepelin,  I0##r.  phil.,  Professor,  Direktor  des  Naturhistorischen

  Musenms:  Lauffer,  Ir.  phil.,  Professor,

Direktor  der  Museums  für  hamburgische  Geschichte:

Marcks,  Geheimer  Hofrat.  1)0r.  phil.,  Professor  der

Geschichte.  Vorsitzender  des  Professorenkonvento:  Meinbof.

  I).,  I.L.  10.,  Professor  der  afritanischen  Sprachen:

Menumann.  I##  phil.,  Professor  der  Philosophiec:

Müngel,  Dr.  phil.,  Professor.  Direktor  der  Stadtbibliothek:

  Nocht,  1#r.  mell.,  Professor,  Obermedizinalrat,

  Direktor  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten;
  Passarge,  I#r#r.  phil..  Prosessor  der

Geographie:  Perels,  IDr.  jur.,  Professor  des  öffentlichen

Nechts:  Rathgen,  IDr.  rer.  pol.,  Professor  der  Nationalötkonomic,

  stellvertretender  Vorsitzender  des  Professorenrats:

  Schädel.  I##r.  phil.,  Professor  der  romanischen

Sprachen  und  Ruliur,.  Schriftjführer  des  Professorenrats:

  Schorr,  Dr.  sehil.,  Profeisor,  Direktor  der  Sternwarte:

  Thilenius,  IDr.  mel.,  Professor,  Direktor  des

——

*)  Vgl.  „D.  Rol.  Bl.“  1912,  Nr.  6,  S.  269  ff.

 

Museums  für  Völkerkunde:  Voller,  I#r.  phil.,  Professor,
  Direktor  des  Phnsikalischen  Staatslaboratoriums,
stellvertretender  Vorsitzender  des  Professorenkonvents:
N.  N.,  Direktor  des  Chemischen  Staatslaboratoriums:
Wohlwill,  Dr.  phil.,  Professor  für  Geschichte  und
Literatur.

Sonstige  Vortragende.

Behr.  Oberregierungsrat:  Brick,  Lpr.  phil.,  Prosessor,
  Wissenschaftlicher  Assistent  an  den  Botanischen
Staatsinstituten:  Brill.  IDr.  jur..  Regierungerat,  ständiger
  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Lolonialamt:  Byhan.
Ior.  phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Museum  für
Völkerkunde:  Dempwolff,  Dr.  mecl.,  Oberstabsarzt
  a.  D.:  Ey,  Lehrerin  der  portugiesischen  Sprache:
Fesca.  l##r.  phil.,  Professor  der  Landwirtschaft;  Füllecborn,
  Dr.  med.,  Professor,  Kaiserl.  Regierungsarzt.
Oberstabsarzt  a.  D.  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,
  Abteilungsvorsteher  am  Institut  für  Schiiffsund
  Tropenkrankheiten;  Glage,  Professor,  Obertierar  zir
Graecf,  ITr.  jur.,  Regierungsrat,  Bezirksamtmann  a.  D.,
Düsseldorf:  Gracfe,  UDr.  phil.,  Wissenschaftlicher  Oilfsarbeiter
  am  Seminar  für  Geschichte  und  Kultur  des
Orients;:  Hagen,  Dr.  phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher
Assistent  am  Museum  für  Völkerkunde:  Hambruch.
Ior.  phil.,  MWissenschaftlicher  Oilfsarbeiter  am  Museum
für  Völkerkunde;  Hara,  Shinkichi,  Wissenschaftlicher
Assistent  am  Museum  für  Kunst  und  Gewerbe:  Ocenyec,
Wissenschaftlicher  Oilfsarbeiter  um  Seminar  für  Kolonialsprachen:
  Ocering.  r.  phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent
an  den  Botanischen  Staatsinstituten:  Jacger,  I#r.  phil.
Professor  am  Lehrerseminar:  Jöger,  I0rphil.,  Missen-=schaftlicher
  Hilfsarbeiter  am  Ostasiatischen  Seminar:
Klebahn,  IDr.  phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher  Assistem
an  den  Bolanischen  Staateinstituten:  Kloeke.  Rissenschaftlicher
  Hilfsarbeiter  am  Deutschen  Seminar:  Koock.
Bücherrevisor:  Lauenstein,  Ir.  med.,  Oberar  zt  am
Oafenkrankenhaus:  Lavoipieèrec,  Dr.phil.,  Hilfsarbeiter
für  Französisch  am  Seminar  für  romanische  Sprachen
und  Nullur:  Michaelsen,  I##r.  phil.,  Professor,  Wisien--schaftlicher
  Assistent  am  Naturhistorischen  Museum:  Neumann,
  br.  hil.,  Direktor  der  Schlachthof=  und  Viehmarktverwaltung;
  Osbahr.  Dircektor  des  Br.lisch-Instituts;:
  Panconcelli-Calzia,  I)r.,  Missenschaftlicher
  Hilfsarbeiter  am  Seminar  für  Kolonialsprachen
und  Leiter  des  Phonetischen  Laboratoriumo:  Peter,
I#r.  phil.,  Professor.  Landestierarzt:  Pfeffer,  Lr.  phil.,
Professor,  Kustos  des  Natunhistorischen  Museums:
Roeche,  Ur.  phil.,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Museum
für  Bölkerkunde:  Rubib  y  Balaguer,  IL#r.,  Oilfsarbeiter

  für  Spanisch  am  Seminar  für  romanische
Sprachen  und  Kultur:  Schang  )en  Lin,  Aissenschaftlicher

  Hilfsarbeiter  am  Ostasiatischen  Seminar:
Schlee,  Dr.  phil.,  Professor  an  der  Oberrealschule  auf
der  Uhlenhorst:  Schmidt,  IDr.  phil.:  Schott,  LDr.  sehil.,
Professor,  Abteilungsvorsteher  der  Deutschen  Seewarte:
Sokolowösty.  L#r.  phil.,  Direktorialassisteut  am  zoo-
        <pb n="785" />
        W  731  20

logischen  Garten:  Voigt,  Dr.  phil.,  Professor,  Wissenschaftlicher
  Assistent  an  den  Botanischen  Staatsinstituten;
Voigtländer,  Dr.  phil.,  Professor.  Missenschaftlicher
Assistent  am  Chemischen  Staatslaboratorium;  Wagner
Ior.  phil.,  Wissenschaftlicher  Mitarbeiter  an  der  Zentralstelle
  des  Kolonialinstituts  und  Wissenschaftlicher  Hilfsarbeiter
  für  FStalienisch  am  Seminar  für  romanische
Sprachen  und  Kultur;  v.  Wrochem,  LDr.  jur.,  WMissenschaftlicher
  Hilfsarbeiter  am  Seminar  für  C  ffentliches
Recht  und  Kolonialrecht;  Wysogorski,  Ir.  phil.,
Missenschaftlicher  Assistent  am  Mineralogisch-Geologischen
Instint:  gache,  Kaiserlicher  Regierungsrat,  Bezirksamtmann
  a.  D.,  Wissenschaftlicher  Mitarbeiter  an  der
Zentralstelle  des  Kolonialinstituts;  Ziebarth.  IDr.  phil.,
Professor  am  Wilhelm-Gumnasium;  N.  N.,  Missenschaftlicher
  Hilscarbeiter  am  Seminar  für  Rolonialsprachen:
N.  N.,  Wissenschaftlicher  Hilfgarbeiter  am  Seminar  für
englische  Sprache  und  Kultur.

Bureau  des  Senatskommissars  und  des  Kolonial-=instituts:
  OLamburg  36,  Vorlesungsgebäude,  Edmund
Siemers  Allec.

B.

Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  #Abungen
vom  15.  Oktober  1912  bis  15.  März  1913.

I.  Vorlesungen.

1.  Geschichte,  Rechts=  und  Staatswissenschaften.

Prof.  Dr.  Reutgen:  1.  Allgemeine  Kolonialgeschichte
  der  Neuzeit.  II.  I1  stündig.

2.  Rolonialgeschichtliche  Ubungen.  1  stündig.

Prof.  I#r.  Perels  und  Ipr.  v.  Wrochem:  Kolonialrecht.
  I1.  Teil.  2s  stündig.

I)r.  v.  Wrochem:  libungen  zur  Einführung  in
das  Kolonialrecht.  l.  Teil.  Für  juristisch  nicht
vorgebildete  Hörer.  2stündig.

Prof.  10.  Meinhof,  I.  I.  10.:  Afrikanische  Rechtsgebräuche.
  28.  Oktober,  4.,  11.,  18.,  25.  November
2.,  9.,  16.  Dezember.

Bache,  Bezirksamman  a.  D
WMirtschaftspraris  in  den  Rolonien.  (D
Ostafrika.)  2stündig.

Dr.  Graef,  Bezirlsamtmann  a.  D.  (Düsseldorf!:  Verwaltungspraris
  in  den  Kolonien  unter  besonderer
  Berücksichtigung  der  Eingeborenenverwaltung
(Westafrikal.  Alle  14  Tage.  Z2stündig.

I#r.  Brill,  ständiger  Oilfsarbeiter  im  Reichs  Kolonialamt
  (Berlin::  Die  Praris  der  VUerwaltung  im
Schungebiete  Deutsch-Südwestafrika.  2sstdg.

Behr,  Oberregierungsrat:  gzollrecht.  1  stündig.

Prof.  I)#r.  NRathgen:  Molonialpolitik  mit  Ubungen.
I.  Teil:  1.  Geschichtliche  Eutwicklung  der  modernen
Kolonialpolitik.  2.  Die  politische  Organisation.
3.  Eingeborenenpolitik.  4.  Die  Volonien  in  der  Weltwirtschaft,
  koloninle  Handelspolitik.  1  stündig.

Prof.  I)7r.  Rathgen  und  Prof.  I)r.  Noigt:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Ausbereitungsanstalten
und  industriellen  Anlagen.  Alle  14  Tage.

:  Verwaltungs=  und
cutsch-Koock:

  Auchführung  und  AAilanzkunde  mit
llbungen.  Für  Hörer  ohne  kaufmännische  Vorbildung.
  Z2stündig.

Osbahr:  Auchführung  und  Bilanzkunde  mit
libungen.  Für  Hörer  mit  abgeschlossener  kaufmännischer
  Vorbildung.  2s  stündig.

2.  Kolomtalwirtichuft  und  Naturwissenschaften.

Prof.  Ir.  Fesca:  1.  Allgemeine  Ackerbaulehre
WTilamesencrim  .  Pflanzgenzüchtung  und  Düngung.).

2  stündig.
2.  Spezielle  Pflangenbaulehre  (Faserpflanzen,
  Kautschuk  und  Gutta  liefernde  Pflan  zens.  2  stdg.

 

3.  Farm=  und  Plantagenwirtschaft  1  tdg.
4.  Landwirtschaftliches  Laboratorium,  in
Gemeinschaft  mit  Ir.  Grimme.  2Z2  stündig.
5.  Landwirtschaftliches  Kollogquium.  Für
Fortgeschrittene.
Prof.  I)#r.  Voigt:  1.  Koloniale  Nutzpflangen,
ihre  Kultur  und  ihre  Produkte.  2  stündig  mit  Demonstrationen.

  Für  Beamte,  Landwirte  und  Kaufleute.
2.  Praktische  Ubungen  im  Erkennen  und
Untersuchen  pflanzlicher  Erzeugnisse  des

Handelo.

a)  Für  Landwirte  und  Kaufleute.  3stündig.

b)  .-Zaollbeamte.  3stündig.

ch)  =  Kaufleute.  2stündig.

Prof.  Dr.  Moigt  und  Prof.  Dr.  Rathgen:  Besichtigung
  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten
und  industriellen  Anlagen.  Alle  14  Tage.

Prof.  10r.  Fitting:  Allgemeine  Botanik.  Lstündig.

Prof.  Dr.  Klebahn:  Bodenkunde.  Zstündig.

Prof.  Dr.  Brick:  Krankheiten  kolonialer  Nutzpflanzen:
  Die  durch  Pilze  ergeugten  Schädigungen,
mit  mikroskopischen  Ubungen.  1  stündig.

Dr.  Heering:  Grundzüge  der  Pflanzengeographie
  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  deutschen

Kolonien.  6  Stunden.
Prof.  Dr.  Kracpelin:  Einführung  in  die  biologischen

  Wissenschaften.  2stündig.

Prof.  Dr.  Pfeffer:  Allgemeine  Zoologie.  2stündig.

Prof.  Dr.  Michaelsen:  Die  Tierwelt  unserer
afrikanischen  Kolonien  mit  Rücksicht  auf  ihre
Bedeutung  für  den  Menschen.  1  stündig.

I).  Neumann:  Schafzucht  mit  Berücksichtigung
der  Verhältnisse  der  Kolonien  und  Wollkunde  mit
lbungen.  2stündig.

2.  Die  Milchwirtschaft  und  ihre  Bedentung
für  die  Kolonien,  2stündig.
3.  Landwirtschaftliche  Erkursionen.

I)#r.  Schmidt:  Landwirtschaftliche  Buchführung
und  angewandte  Betriebslehre.  stündig.
Prof.  Dr.  Peter:  Anatomie  und  Phusiologie  der
Haustiere,  verbunden  mit  der  Lehre  vom  Ertericur.

2  stündig.

I.  Sokolowsky:  Führungen  durch  den  Zoologischen
  Garten  und  Hagenbecks  Lierpark
verbunden  mit  Demonstrationen  von  Nutz=  und  Haus
tieren  der  deutschen  Kolonien.  2stündig.

Prof.  Dr.  Voller:  Praktische  Phuysik.,  für  Landwirte.
  1.  Teil:  Ausgewählte  Abschnitte  aus  der
Moechanik,  Wärmelehre  und  Optik.  2sstündig.

Prof.  1)r.  Voigtländer:  1.  Anorganische  Erperimentalchemie
  unter  Hinweis  auf  ihre  Bedeutung
für  die  Kolonialwirtschaft  und  den  BWelthandel  (ineobesondere
  auch  für  Landwirte).  (I.  Teil.)  2stündig.

2.  Erkursionen.
Prof.  I)r.  Gürich:  1.  Die  geologischen  Verhältnisse
  der  deutschen  Schutzgebiete.  2stündig.
2.  Die  geologischen  (Grundlagen  der  Bodenkundc.
  Für  Landwirte.
3.  Erkursionen.

Dr.  Ausogorski:  Die  Wasserführung  des  Bodens
mit  besonderer  Verücksichtigung  der  Verhältnisse  in
den  Kolonien.  1  stündig.

3.  Landes=  und  Völkerkunde.

Prof.  10#r.  Passarge:  1.  Landeskunde  der  deutschen
  afrikanischen  Kolonien.  2stündig.
2.  Erkursionen.  Alle  14  Tage.
Prof.  Dr.  Schlee:  Grundzüge  der  allgemeinen
Erdkunde  (zur  Cinführung  in  das  Verständnis  der
Lünderkundeh.  2stündig.
        <pb n="786" />
        732  20

Prof.  ID#r.  Schott:  Praktische  Meereskunde,  mit
besonderer  Berücksichtigung  der  Seeschiffahrts=  und
Handelswege.  k#stündig.

Prof.  Dr.  Becker:  Allgemeine  Islamkunde  einschl.
des  iolamischen  Rechts.  2stündig.

Prof.  Dr.  Franke:  Die  abendländischc-chinesischen
Beziehungen  seit  1834.  1  stündig.

Prof.  Dr.  Thilenius:  1.  Allgemeine  Bölkerkunde.
2  stündig.

2.  Ethnographisches  Kolloguium  und  Anleitung
  zum  Sammeln  cthnographischen  Materials.
2stündig.

4.  Hygiene.

Prof.  Dr.  Nocht:  Tropenhngiene  mit
strationen  und  Übungen.  2stündig.

Prof.  Dr.  Fülleborn  und  Prof.  Glage:  Verwen—
dung  und  Zubereitung  der  Nahrungsmittel
in  den  Tropen  einschl.  Fleischbeschan  (Rochkursus).
2stündig.

Dr.  Lauenstein:  Samariterkursus.

*)
—

cmon---1stündig.


5.  Sprachen.
Phonetit.

Prof.  Dr.  Schädel:  Praktische  und  theoretische
libungen  zur  allgemeinen  Phonetik.  Alle
14  Tage.  2stündig.

I)r.  Panconcelli-Calzia:  1.  Einführung  in  die
allgemeine  Phonetik  mit  besonderer  Berücksichtigung
  der  afrikanischen  Sprachen.  1  stündig.

2.  Phonetisches  Praktikum  für  Anfänger.
3  stündig.

3.  Selbständige  phonctische  Arbeiten.  Für
Fortgeschrittene.

Afrikanische  Sprachen.

Prof.  10.  Meinhof:  1.  OHerero,  Anfängerkursus.
+  stündig.

2.  Cwe,  Anfängerkursus.  41  stündig.

3.  Ubungen  im  Ewe  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Victor  Toso.  Täglich,  außer  So.

4.  Duala,  Nama,  Jaunde.

5.  Ubungen  im  Duala  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Peter  Makembe.  Täglich,  außer  So

6.  Ubungen  im  Jaunde  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilsen  Alangana.  Täglich,  außer  So.

7.  Vergleichende  Grammatik  der  Bantusprachen.
  1  stundig.

Hcepe:  1.  Suabeli,  Aufängerkursus  Istündig.

2.  Suaheli,  für  Fortgeschrittene.  2stündig.

3.  libungen  im  Suaheli  mit  dem  eingeborenen
Sprachgehilfen  Mtoro  bin  Mwenyi  Bakari.
Täglich,  außer  So.

4.  Ndonga.

N.  N.:  1.  Ful,  Anfängerkurfus.  14  stündig.

2.  Ubungen  im  Ful.  Täglich,  außer  So.

3.  Hausa,  Anfängerkursus.  Istündig.

4.  Ubungen  im  Hausa.  Zöglich,  außer  So.

Dache,  Bezirksamtmann  a.  D.:  Snaheli-Ubungen
über  Eingeborenenbehandlung  und  Eingeborenenrechtspflege.
  kstündig.

Südsee-Sprachen.

Ir.  Dempwolff:  1.  Einführung  in  die  mela-ä
nesischen  Sprachen  von  Deuntsch-Neuguinca.
2  stündig.

2.  Melanesische  Terte.  1  stündig.

Dr.  Hambruch:  1.  Einführung  in  dic  mikronesischen
  Sprachen.  1  stündig.

2.  Die  Umgangssprache  auf  den  Karolinen.
1  stündig.

 

Orientalische  Sprachen.

Prof.  Dr.  Becker  und  Dr.  Graefe  in  Gemeinschaft
mit  dem  Agypter  R.  R.  Zaid:  Ubungen  im  Neu;-arabischen
  (tgesprochene  Sprache,  Dialekt  von
Agypten)  für  Anfänger  und  Fortgeschrittene.

I)#.  Graefe:  1.  Schrift-Arabisch  für  Anfänger.

2.  Schrift-Arabisch  für  Fortgeschrittene.

3.  Türkisch  für  Anfänger.

4.  Türkisch  für  Fortgeschrittene.

Prof.  Dr.  Jaeger:  1.  Persisch  für  Anfänger.

2.  Persisch  für  Fortgeschrittene.

Ostasiatische  Sprachen.

Prof.  Dr.  Franke:  Lektüre  chinesischer  Terte
modernen  Stils.  kstündig.

I)#r.  Jüger:  Chinesisch  für  Aufänger.  4stündig.

Schang  Yen  Liu:  Chinesische  Sprachübungen.

Prof.  Dr.  Hagen:  Japanisch  für  Anfänger.  #2stündig.

Hara:  Japanisch  für  Fortgeschrittene.  2stündig.

Romanische  Sprachen.

Dr.  Lavoipidre:  1.  Französisch,  Kurfus  I  für  Anufänger.
  Excrcices  de  prononciation  et  de  conver-Sation:
  grammaire  éGlémemaire.  2s  stündig.

2.  Französisch,  Kursus  II  für  Fortgeschrittenec.
Grammaire  syslématique;  vocahulaire.  2stündig.

3.  Französisch,  Rurfus  III  (cours  supérieur).
Explication  d’anteus  modernes:  Discours  de  r(ceprion
à  lAcadémie  française  de  Joschh  Bertrand,  Oectare
Cirard  et  Maurice  Donnax.  2stündig.

I)r.  Wagner:  1.  Italienisch.  Kurfus  I  für  Anfänger.
Pronnncia.  conversazione.  grammaticn  elementare.
2stündig.

2.  Italienisch,  Kursus  II  für  Fortgeschrittene.
CGrammatica  sistematicn.  vocabolario.  2stündig.

3.  Italienisch,  Kursus  III  160##  superiore).
Spiegazime  ed  imerpretnzione  filologica  et  letteraria
del  „Cortegiano  di  B.  Castiglionc,  con  esercizi
Dratici.  2  stündig.

4.  Rumänisch  für  Anfänger.  1  stündig.

Ir.  Rubiö  y  Balaguer:  1.  Spanisch,  Kursus  I
für  Anfänger.  P’ronnncinciön,  convewaciön.  granmtien.
vorahulario.  2stündig.

2.  Spanisch,  Kurfus  II  für  Fortgeschrittenc.
(trammic#a  sistemätica.  vorabulario.  2stündig.

3.  Spanisch,  Kursus  III  urso  superiorn  Lectur
de  lis  Jovelas  eiempluress  de  Cerranes,  ron
comentarios.  2stündig.

4.  Katalanisch  für  Anfänger.  1  stündig.

Frl.  Ey:  1.  Portugiesisch,  Kurfus  1  für  Anfänger.
Pronunciaçü,  convesacao,  grammatica  clementar.
2  stündig.

2.  Portugiesisch,  Kursus  II  für  Fortgeschrittenc.
Grammätica  systemätica,  vocabulario.  2s  stündig.

Englisch.

N.  N.:  1.  Englisch  1  für  Anfänger.  Neuer  Kursus.
+4sSttündig.

2.  Englisch  II.
4  stündig.

3.  Englisch  III.  Oberkursus  für  Fortgeschrittene.
2stündig.

Fortsetzung  des  Sommerkursus.

Niederländisch.
Kloeke:  1.  Niederländisch  für  Anfänger.  k2stündig.
2.  Niederländisch  für  Fortgeschrittenc.  2stündig.
Neugriechisch.
Prof.  Dr.  Ziebarth:  1.  Neugriechisch  I  für  Anfänger.
  41  stündig.  *½-2.
  Neugriechisch  lI  für  Fortgeschrittene.  2  stündig.
Russisch.

I.  Byhan:  Russisch  für  Anfänger.  2  stündig.
        <pb n="787" />
        W  733  20

II.  Unterricht  in  technischen  Hilfsfächern.

Prof.  Dr.  Voigt:  Demonstration  von  Ausrüstungen
  für  botanisches  Sammeln  auf
Reisen.

Präparatoren  des  Naturhistorischen  Museums:
Anleitung  zum  Abbalgen,  Skelettieren,  Konservieren
  und  Ausstopfen  der  höheren  Wirbeltiere.


Kursus  der  Photographie.

Anleitung  zum  geographischen  zeichnen.

Anleitung  zum  ethnographischen  zeichnen.
2stündig.

III.  AUnterricht  in  körperlichen  Ubungen.
Reiten,  Fechten,  Turnen,  Schwimmen.

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des  Kolonialinstituts
  werden  die  Hörer  und  Hospitanten
auf  die  folgenden  Vorlesungen  und  Ubungen  des  Allgemeinen
  Vorlesungswesens  hingewiesen:

Prof.  Dr.  Perels:  Das  Kauffahrteischiff  im
Seckrieg.

Dr.  Ritter:  Grundgüge  des  bürgerlichen  Rechts.
II.  Teil.

Ir.  Leo:  Einführung  in  das  Handelsrecht.  I.  Teil.

Prof.  Dr.  Rathgen:  1.  Bilder  aus  der  modernen
Kolonialpolitik.  2.  Praktische  Volkswirtschaftslehre:
  Handel  und  Handelspolitik.
3.  Volkswirtschaftliche  Ubungen.

Prof.  Ashley  (Birmingham':  The  Forms  of  Economie
  Orguanisation,  uas  illustrated  br  English
development.

N.  N.:  1.  Einführung  in  die  Volkswirtschaftslehre.
  2.  Volkswirtschaftliche  Ubungen  für
Anfänger.

I)r.  Waltz:  Wechsel  und  Scheck  in  rechtlicher  und
wirtschaftlicher  Bedentung.

Zuklus  über  Nahrungemittelchemie.

Prof.  I#r.  Schädel:  Kultur  und  Dichtung  der
Provenzalen  im  1H.  Jahrhnundert.

Prof.  I)#.  Counson  (Gent):  Les  rapports  intellcetnels
  entre  la  France  et  IAllemagne  au
XIesicle.  In  französischer  Sprache.

Ir.  Wagner:  1.  Aspetto  generale  della  Vitn
Italiann  nel  Rinascimento.  2.  Die  ethnographischen
  und  linguistischen  Verhältnisse
der  Balkanhalbinsel.

Dr.  Lavoipidre:  Les  provinces  de  la  France.
Truits  carnctristiqucs;  mirurts.  usakes  ct  contumes;
traditions;  parlers;  röle  littéErnirc;  nctivité  éeonomique.

Ir.  Rubio  v  Balagner:  Aspectos  delamodernn
villa  espanola.  In  spanischer  Sprache.

Prof.  Dr.  Dibelius:  Charles  Dickens.

Falconer,  M.  A.:  I.  A  Survev  of  English  Commercial
  and  Industrin!  Life.  In  englischer
Sprache.  2.  Rending  of  PEnglish  with  exercises
  in  pronuncintion  and  reading  style.
3.  Translation  from  German  into  English.
4.  English  Debat  es.

Prof.  Dr.  Becker:  1.  Geschichte  des  Orients  im
Mittelalter.  2.  Arabisches  Praktikum.  3.  Athiopisches
  Praktikum.

Prof.  Dr.  Konow  (Christiania):  Die  Kultur  und
wirtschaftlichen  Verhältnisse  von  Indien.
Prof.  I#.  Borchling:  Geschichte  und  gegen-ä
wärtiger  Zustand  des  niederländischen  Kolonialreichs

  in  Indien.  ·

Prof.l)r.Hoe-.zsch("Bcrlin):Dasbcutigthtszland.

Prof.  Dr.  Hagen:  Natur  und  Kultur  Japans.

Dr.  Reche:  Ausgewählte  Kapitel  ausder  Rassen—
lehre  des  Menschen.

 

Dr.  Hambruch:  Einführung  in  die  Völkerkunde
der  deutschen  Südsee.

Dr.  Graff:  Anleitung  zu  astronomischen  Beobachtungen
  mit  einfachen  Instrumenten.  Mit  Ubungen.

Dr.  Gillmeister:  Künstliche  Düngemittel  mit
besonderer  Berücksichtigung  der  technischen  Gewinnung.

Prof.  Dr.  Boigt:  Praktische  Ubungen  im  Untersuchen
  und  Bestimmen  pflanzlicher  Rohstoffe
des  Handels  und  der  Papier=  und  Tertilindustrie.


I|r.  Hecering:  Einführung  in  die  Kenntnis  der
wildwachsenden  Pflanzen  tropischer  und  subtropischer
  Gebiete.

Zentral-Auskunftstelle  für  Kuswanderer.“)

Die  Zentral-Auskunftstelle  für  Auswanderer
  in  Berlin  (W#35,  Am  Karlsbad  10)
hat  im  zweiten  Vierteljahr  1912  (1.  April
bis  30.  Juni)  in  4969  Fällen  kostenlose  Auskunft
an  Auswanderungslustige  erteilt,  und  zwar  in
4053  Fällen  schriftliche  und  in  916  Fällen
mündliche.

Beantwortet  wurden  insgesamt  6580  Anfragen
über  die  verschiedenen  Auswanderungsgebiete.
Davon  bezogen  sich  3062  auf  die  deutschen
Kolonien,  und  zwar  auf  Deutsch-Südwestafrika
  1015,  Deutsch-Ostafrika  573,  Kamernn
162,  Togo  43,  Samoa  93,  Kiantschou  44,
Deutsch=  Nenguinea  67,  die  Karolinen,
Palau  und  Marianeny,  auf  die  afrikanischen
Kolonien  im  allgemeinen  185  usw.

Unter  den  fremden  Auswanderungsgebieten
steht  Argentinien  mit  761  Anfragen  an  der  Spitze;
dann  folgen  Süd-Brasilien  mit  390,  die  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  mit  366,  Kanada
mit  314,  Chile  mit  181,  Mittel-Brasilien  mit  130,
Brasilien  im  allgemeinen  mit  99,  der  Südafrikanische
  Bund  mit  43,  England  mit  42,  die
Türkei  und  Queensland  mit  je  41,  Mexiko  mit  38,
Uruguay  mit  33,  Niederländisch-Indien  und  China
mit  je  31,  Paraguay  mit  30,  Bolivien  mit  29,
Marokko  mit  28,  Neu-Südwales  mit  26,  Rußland
mit  24,  Japan  mit  22,  Spanien  mit  21,  Victoria
und  Peru  mit  je  20,  Britisch-Indien,  Frankreich
und  Rumänien  mit  je  18,  Nord-Brasilien  und
Agypten  mit  je  16,  die  Schweiz  und  Neuseeland
mit  je  15,  Italien  mit  14,  West-Australien  mit  13,
Venezuela  mit  12,  Osterreich=  Ungarn,  Süd-Australien
  und  Haiti  mit  je  11  und  Guatemala
mit  10.  Der  Rest  verteilt  sich  auf  Columbien,
Costarica,  Ecuador,  Honduras,  Kuba,  Nicaraguna,
Panama,  San  Domingo,  San  Salvador,  West-Indien,
  Zentral-Brasilien,  Abessinien,  Algier,
Belgisch-Kongo,  Britisch-Ostafrika,  Britisch-Westafrika,
  Französisch-Kongo,  Französisch-Westafrika,
  die  Goldküste,  die  Ka-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  418f.
        <pb n="788" />
        W  734  20

narischen  Inseln,  Liberia,  Portugiesisch-Westafrika,
  Spanisch-Westafrika,  Süd-Nigerien,
  Tripolis,  Tunis,  Französisch-Indien,
Persien,  die  Philippinen,  Siam,  Sibirien,  die
Straits  Settlements,  Tasmanien,  die  Gesellschafts-Inseln,
  Belgien,  Bulgarien,  Dänemark,  Griechenland,
  die  Niederlande,  Norwegen,  Portugal,
Schweden,  Serbien  usw.

Von  den  3060  Anfragenden,  die  ihr  Alter
angaben,  waren  375  weniger  als  20  Jahre,
2020  zwischen  20  und  30,  191  zwischen  30
und  40,  144  zwischen  40  und  50  und  30  über
50  Jahre  alt,  und  von  den  3864  Fragestellern,
die  Angaben  über  ihren  Personenstand  machten,
waren  2908  ledig,  937  verheiratet  und  19  verwitwet.


Nach  dem  Berufe  waren  unter  den  Anfragenden
  am  stärksten  die  Kaufleute,  Handwerker
und  Landwirte  vertreten.

Von  den  Aufragenden  bezeichneten  sich  264
als  mittellos,  während  über  1500  zum  Teil  über
recht  erhebliche  Summen  verfügten;  z.  B.  82
über  10  000  “,  34  über  15  000  1  ,  30  über
20  000  %  13  über  25  000  J4,  31  über
30  000  J,  24  über  50  000  J%  3  über  80  000  ./7,
17  über  100  000  usw.  bis  zu  300  000  7%
hinauf.

Von  den  Anfragen  kamen  aus  Preußen  2962,
und  zwar  aus  Brandenburg  mit  Berlin  1191,
aus  der  Rheinprovinz  382,  Schlesien  224,  Westfalen
  214,  Hannover  202,  Sachsen  166,  Hessen-Nassau
  119,  Schleswig-Holstein  118,  Posen  103,
Ostpreußen  89,  Pommern  81,  Westpreußen  72
und  Hohenzollern  1.

An  der  Spitze  der  übrigen  Bundesstaaten
stoht  das  Königreich  Bayern  mit  380,  es  folgen
Sachsen  mit  368,  Hamburg  mit  221,  Baden  mit
158,  Württemberg  mit  153,  Hessen  mit  58,  Elsaß-Lothringen
  mit  51,  Mecklenburg-Schwerin  mit  42,
Braunschweig  mit  37,  Bremen  mit  33,  Oldenburg
  mit  26,  das  Großherzogtum  Sachsen  mit  25,

—  —  —
—  —

 

 

Sachsen-Koburg  und  Gotha  mit  24,  Sachsen-Meiningen
  mit  22,  Anhalt  mit  17  und  Reuß  j.  V.
mit  13.

Aus  den  deutschen  Kolonien  kamen  20  Anfragen,
  aus  dem  Auslande  312,  davon  156  aus
OÖsterreich-Ungarn,  49  aus  der  Schweiz,  14  aus

England,  je  13  aus  Frankreich  und  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika,  12  aus  Luxemburg
  usw.

Bereltung  Rhünstlichen  Kautschuhs  aus  Fischen.

Der  niederländische  Staatsangehörige  Dr.  van
der  Heyden,  der  viele  Jahre  lang  Universitätslehrer
  in  Japan  gewesen  ist,  hat  ein  Verfahren
erfunden,  um  aus  frischen  Secefischen  künstlichen
  Kautschuk  herzustellen.  Seine  Erfindung
ist  in  Osterreich  und  Belgien  patentiert  und  in
den  Niederlanden  zum  Patent  angemeldet.  Das
Verfahren,  dessen  Einzelheiten  naturgemäß  geheim
gehalten  werden,  besteht  darin,  Seefische  mit  etwa
15  bis  16  v.  H.  natürlichen  Kautschuk  zu  vermengen,
  wodurch  ein  Stoff  erzengt  werde,  der
ebenso  biegsam  und  widerstandsfähig  wie  Kautschuk,
  jedoch  viel  billiger  sei.  Das  Preisverhältnis
stelle  sich  wie  etwa  1,25:  8.  Außerdem  soll  sich
der  künstliche  Kautschuk  in  kürzerer  Zeit  vulkanisieren
  lassen  und  noch  dazu  den  großen  Vorteil
besitzen,  durch  Benzin  und  Hitze  nicht  angegriffen
zu  werden.  Als  Nebenprodukt  soll  aus  dem
Fischfleisch  noch  Eiweiß  gewonnen  werden.

Zur  Verwertung  dieses  Verfahrens  hat  sich
in  den  Niederlanden  bereits  eine  Aktiengesellschatt
gebildet,  die  in  muiden  eine  große  Fabrik  bauen
läßt,  deren  eine  Hälfte  zur  Verfertigung  von
Guano  eingerichtet  werden  soll.

In  Dmuiden  setzt  man  auf  diese  Fabrik,
wegen  ihres  voraussichtlich  bedeutenden  Verbrauchs
von  Seefischen,  namentlich  von  Kabeljau  und
Leng,  große  Hoffuungen.

(Bericht  des  Naiserl.  Generalkonsulats  in  Amsterdam

–—————  — —  »

 

 

—  —

—„  —  —
—  —„  —

Literatur-Bericht.

II.  Deistel.,  Garteninspektor  der  Versuchsstation  für
Landeskultur  in  Vietorin-  Kamerun:  Tropischer
Gartenban.  Alleemeine  Erfahrungen  und  Anleitung
zur  Anlage  und  Umerhaltung  tiepischer  Nu#z-  und
Ziergirten.  Mit  6  (anenplünen  und  1  Kizze.
Deutsche  Tropenbilliothek.  II.  1.  Hamburk.  Verlag
von  hbr.  W.  Thaden.  ’reis  .  2—

TDie  Verlagsbuchhandlung  kündigt  unter  dem  Titel
„Deutsche  Tropenbibliothek-  eine  Folge  von
Abhandlungen  an.  die  sich  mit  den  verschiedensten.
in  den  Trosen  auftaunchenden  Fragen  leiassen  sollen.
In  dem  vorliegenden  ersten  Bund  gilt  der  Verfasser
Anleitungen  üher  die  Anlage  und  Unterhaltung  tro- 



pischer  Nutz-  und  Ziergämen.  die  durch  Beifügunz
von  (lartenplünen.  Tafeln  und  Skizzen  dem  Læser  ein
anschauliches  Bild  des  tropischen  Gartenbaus  gewühten.

Nach  cinleitenden  Bemerkungen  über  Bocenarten.
Bodenverberserung  und  Düngunk  wir  die  Anlage
von  (emilegärten  und  von  Kleineren  Zierzänen  in
der  Nähe#  der  Wohugehünde  behandelt.  wührend  der
lritte  Abschnitt  sich  mit  der  wichtigen  Fruge  der
Obstkulturen  befalit.

Bei  dem  nietdlrigen  Dreise  und  der  Lefälligen  Ausstuttung
  wird  lem  Buch.  das  viel  nützlic  he  R#  aischliz  *1
Dringt.  einec  weitere  Verbreitung  sicher  scin.
        <pb n="789" />
        W  735  20

Koloniale  Liter  atur.)
XV.

Die  Cingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchans  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umstünden  zurtiekgesandt.

I.  Kolonialwesen,  Kolonialpolitik  und
Kolonialwirtschaft  im  allgemeinen.

*  Deutschlands  Interesse  an  Mozambicque.  Weltverkehr
  u.  Weltwirtsch.  4  (1912/13)  1.15—  1.17.  I1
*  Franzoni,  Ausonio:  Colonizzazione  e  propricta
fondiaria  in  Mabia  Roma:  Athenacum  1912.
370  S.  1,)0  .  0.  2
Juhresbericht  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
1911.  Berlin:  Deutsche  Kolonialgesellschaft  1912.
6  S.  P0.  3
kelbe,  W.:  Die  Erschlichung  des  nörfdlichen
Territoriums  von  Australicen.  Export  28  (1912)  467.  14
*  Kötz-Pegan,  Hans:  Walfischbai.  Grenzboten  29
(1912)  135—137.  (b
*  Muckay,  Frhr.  v.:  Die  Erschlichung  des  deutsch-Ostafrikanischen
  Scengebiets.  Export  28  (1912)  101—
146.  6
*Memorial  on  the  present  phase  of  the  Congo
question.  Despenchol  to  Sir  Edwurd  Grey  on  June
in  1912.  16.  S.  10.  "1
Ollech,  v.:  Englische  Kolonialerfolge  in  Affika.
Zeitschr.  f.  Kolonislpolitikk  .  14  1912  7.  452  -  477.  ss
Wbie  virtschaftlichen  Verhllltnisse  des  Hafens  von
Bombar.  (Bericht  des  Kuis.  Konsulats  in  Bombar.)
Berichte  über  Handel  u.  Industr.  6  (1912)  472  ff.  9
"Zache:  Rückhlick  auf  die  Hamburger  Kolonial--woche.
  Kolz.  13  29.  1912.  L

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.
*  Brunct,  Marccl:  La  br#che  maritime  allemande

(ans  l’empire  colonial  anglais.  Dréf.  de  Marcel  Dubois.
(Bibliothöque  des  amis  de  la  marinc.)  Paris:  (zuilmoto

1912.  168  S.  3.50  .  [11
Carlettl,  T.  I  problemi  del  Benadir.  Viterbo:
1912  Agnesotti.  367  S.  4  Tire.  80.  12
*Rohrbach,  Paul:  Die  Teilung  Afrikas.  Reclams
Universum  28  (1912).  11.  (13

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archücologie.

Babin,  Ciustuve:  Au  Maroc.  Par  les  camps  et
par,  les  villes.  laris:  Grasset  1912.  394  8.  80.  l14
*Banse  Evald:  Tripolis.  M.  45  LBild.  a.  Taf.  ..
57  Treswilf  3  Originalkarten.  (Abenteuer  und
Forschungen  im  Orien.  .)  Weimar:  Duncker  1912.
158  S.  4.  00.  15
Beck,  C.  v.:  Von  der  Kuiserin-Augusta-Strom-Expellition.
  I)Kolz.  29  29.  1912.  16
Deeken,  Richurd:  Geographische  Skizzen  von
Samoa.  Koloniale  Zecitschrift  13  29.  1912.  I1
*  Dore,  K.:  Die  deutschen  Kolonien.  III.  Ost-Hafrika.
  5l.  16  Taf.  u.  1  lithogr.  Karte.  (JLammlung
CGöschen.)  Leipzig:  (iöschen  1912.  91  S.  0.80  4.
L  l18
Evans,  Alaurice  S.:  Black  and  white  in  South
East  Africa.  A  studr  in  seciologr.  With  a  preface

 

 

"“)  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
SFStematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  “  Sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblatteseingingen;
  mit  einem  e  dieienigen.  welche  känflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklürt  siech  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionsexrxemplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschiekt  werden.

 

by  Mutthew  Nathan.  With  map.  London:  Longmans,
(ireen  &amp;amp;  Co.  1911.  XVI.  341  S.  6  /F.  80.  16
*  Heidke,  P.:  Die  periodischen  Fchler  burometrisch
bestimmter  Höhenunterschicde  in  der  inneren  Tropenzone.
  Petermanns  Alitt..  Juli-Heft  (1912)21—22.  120
Jürgensen,  Jürgen:  Die  grohe  Expedition.  Ein

Kongoroman.  (Aus  d.  Dän.  v.  Herm.  Kij.)  Frankfurt
  a.  M.:  Liter.  Anst.  1912.  339  S.  Geb.  4  At.

geb.  5  .AM.  vo.  21

*  Martin,  A.  G.  P.:  Gieographie  nouvelle  de  l'Afrique
du  nord.  Phrsique.  politique  ct  Cconomidue.  (Avec
cartes.)  Paris:  Forgeot  &amp;amp;  Co.  1912.  I77  S.  2.4.
80.  22

Moubray.  J.  M.:  In  South  Central  Africa.  Being
an  necount  of  some  of  the  experiences  and  journeys
of  the  author  during  a  stay  of  sixk  yen  in  that
country.  With  map  uaund  phothogr.  by  the  author.
London:  Constable  1912.  XVI,  197  S.  Po.  23

*Pöch,  Rudolf:  Ethnegraphische  und  geographische

Ergebnisse  meiner  Kalnharireisen.  M.  1  Völkcr-  u
Hundelsrontenkarte  u.  6  Abb.  Petermanns
Alitt..  Juli-Heft  (1912)  15—20.  (24

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.
*  Gensil,  Lonis:  Le  Maroc  phrsiue.  Avec  curtes
dans  le  texte.  Paris:  Alcan  1912.  319  S.  80.  I.25

*  Mncintosh  Bell  J.:  Some  New  2enland  volcanccs.
Geograph.  Journ.  Vol.  10  1  (1912)  8—25.  526

oter,  R.  de:  Les  eucalrptus.  Culture.  Exloitation.
  Industrice.  Proprictés  médicinales.  (Bihlioth.
’agrienlt.  colon.)  Paris:  Challamel  1912.  115  S.

5  1T.  v0.  #
Pobéeguin,  H.:  Les  plantes  médicinales  de  la
(iminéc.  (Biblioth.  d’agricult.  colon.)  Puris:  Challamel
1912.  85  S.  3.50  ’’.  8e.  las
Poisson,  Henri:  Recherches  sur  la  flore  mériclionalc
  de  Madagascar.  (Avec  16  pluns).  Paris:  Challamel
  1912.  230  S.  10  /’v.  80.  20
*Studt,  F.  E.:  Report  on  the  Kundelungu  pipcs.
(Tangunrika  Concessions,  Lim.)  Lubumbashi  1910.
23  S.  S.  a0
*  Wuibel,  Leo:  Vegetationsbilller  von  West-Tikar
aus  der  Trockenzeit.  Bericht  der  Expedition  der

Deutschen  Kolopiulgesellschaft  nach  Kamerun.  Ilierzu
  2  Abb.  IL)Kolz.  27  (1912)  41.2—173.  (I31-V.

  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Ame.l1o,  Mario  d’:  L’ordinamento  giuridico  della
colonia  Eritrca.  Milano:  1911.  Socictáä  clitrice  librurin.

XII,  120  S.  5,60  .Kk.  Do.  52
Grasi,  G.:  Colonie  penitenziarie.  Milano:  1912.
186  S.  1  7".  50.  33

Huherich.  C.  H.:  The  commereinl  law  of  Australia

and  New  Zenland.  London:  1912.  1  T  17  &amp;amp;  6  d.
80.  34
Janssen,  Camille:  La  Leégislation  du  Congo

Belge  depuis  1910.
29.  1912.

Le  Alouvement  (idcographique  2

*  Jnnscn,  (umille:  Die  Gesetzgebung  des  belgise  den
Kongo.  KolRdsch.  7  (1912)  385—.  390.  36

Ventch.  Arthur  CU.:  Mining  Lawms  of  Austrulin
and  Neu  Zenland.  With  a  pref.  D  Walter  L.  Fisher.
(I.  S.  (ieol.  Surrer.  Bulletin.  500.)  W'ushington:

(ior.  Pr.  Off.  1911.  180  S.  He.0  "(3
        <pb n="790" />
        W  V736  20

VI.  Staatsrecht.
Vunent.

VII.  Verwaltung.

*Die  Benmtenverhlltnisse  in  Belgisch-Kongo0.
DKelz.  28  (1912)  199.  (38
Kötz,  IHI.:  Die  Gemeinde  Swakopmund  in  Deutsch-Südwestafrika
  in  den  ersten  beiden  Jahren  ihres  Bestchens.

  DKolz.  27  (1912)  ff.  130
Kormann,  Karl:  Zur  Bedeutung  der  sülwcstafrikanischen
  Bergrezesse.  .  f.  Klol.  7  (1912)

131—.39.

40
Selbstverwaltung  auf  iien  Philippinen.  LDer  Ostasintische

  Liord.  27  (1912).  141
VIII.  Justizwesen.
Vacat.

IX.  Völkerreckht.

Agreement  between  C(anada  und  certain  West
Indian  colonies.  Blue  bok  Cd.  6002.  London:  1912.
21½  U.  42

2
X.  Bevölkerungswesen.

ler  Congres  univesel  des  races  tenu  à  Londere  du
26  au  29  juillet  1911.  (La  Républiluc  d’Haiti  et  les
races  africaines  en  géénéral).  Dort-au-Prince:  1911
Impr.  de  l’abeille.  187  S.  80.  43

*  Lindequist,  von:  Deutsch-Ostafrika  als  Siedelungsgebiet
  für  Europäücr  unter  Berückksichtigung
Britisch-Ostafrikas  und  Nyassalands.  I.  1  Karte.
(Schriften  d.  Vereins  f.  Stzialpolit.  Bd.  147.  T.  1.
Die  Ansiedelung  von  Europäern  i.  d.  Tropen.  München
u.  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot  1912.  IX,  114  S.

4  A.  0.  (144
Le  probleme  indinène  en  Affrid#ue  australc.  Bullet.
de  colonis.  Comparée  6  (1912)  241—210.  (45

Reiter.  H.:  Die  Stellung  der  Frau  bei  ostafrikanischen

  Volksstümmen.  Kolz.  29  (1912).  146

*  Ross,  W.:  Zur  Mischehenfrage  in  unscren  Kolonien.

Allgem.  Drobachter  2  (1912)  92—93.  11
Xl.  Statistik.  Jahresberichte.

The  seeretary’s  annunl  report  for  1911.  (Central
cconomic  board.  Sudan  (lorerument.  5.)  Cuairo:  Al-XNlokattam
  print  off.  1912  getr.  Dag.  D00.  (18

XII.  Finanzwesen.

hLe  controle  des  finunces  congolaises.  Mourem.
Gruer.  27  (1912)  386—399.  49

LannoT,  Charles  de:  Le  controle  de  finances  congolnises.
  Roformes  ccsseairS.  Bulict.  de  la  socièté
belge  d’etudes  colon.  6  (1912)  100—504.  (90

*  Return  of  ihe  net  income  and  cexpenditure  of
British  Indin,  under  ecertain  specific  heads,  for  the
eleren  xcars  from  1900—1901  to  1910—1911.  (Enst
India.  Income  and  Expenditure.)  London:  Wmann
&amp;amp;  Sons  1912.  69  S.  T  d.  10.  51

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.
*  Brönnle,  II.:
Obst-  und  Weinbauanlagen

Bericht  über  eine  Besichtigung  der
in  Wist-Lsambara.  loier

TI’tlanzer  5  (1912)  2  3—27#.  (52
"hLle  cheral  à  Madlataskar.  Bullet.  de  renuseign.
colon.  30  (1912)  361.  53
6W’est  Afrilan  cocon.  Bullet.  of  the  Imperial  Ins#titute
  8  (1912)  230—27.  54
La  Colonisation  Agricole  au  Katanga.  Le  Mouvement
  (deokraphicue  29  (1912)1.  (55
"lhe  cultiration  of  cigar  tobacco.  with  special

reference  16  Java.  Bulict,  of  ihe  Imperinl  lustitute
8  (1912)  ff.  56

 

Deistel,  II.:  Tropischer  Ganenbau.  Allgemeine
Erfahrungen  u.  Anleit.  zur  Anlage  u.  Unterhaltung
trobischer  Nu-  und  Ziergären.  M.  6  Gartenplän.

u.  1  Skizze.  (Deutsche  Iropenbibliothek  1.)  Hamburg:
  Thaden  (1912).  58  S.  do.  o
*La  domestieation  de  I’41  phant  d'Afrique.  Iæ
tour  du  monde  27  (1912  216.  (os
Fhilippine  Expositions.  The  PThilippine  Agricult.
Review  4  (1912)  168ff.  (55
*  Die  Generalversammlung  lder  Ostafrikanischen
Pflanzungs-Aktiengesellschaft  und  die  Regressklage
dier  Aktionärc.  Grat's  Finanzchronik  27  (191  2)  5—8.  180

*  Glane,  H.:  Hochscefischerei  als  neuer  Erwerezweig
  für  (as  Schutzgehict  Kiautschon.  Zeitschr.  f.
Kolonial-Maschinenbau  .  7  (1912)  114—1X7.  41

Graus,  (Unstavel:  Le  Klarce.  sa  prodnetion  agricole.
  Paris:  Larose  &amp;amp;  Tenin  1912.  1406  S.  S0.  132
*  König,  von:  Der  Stand  des  HBaum  vollhäue-  in

unseren  Kolonien.  D  Kolz.  28  (1912)  187—  63
HLemnrié:  La  sbie  en  Indochine.  Boin  ar  TOff.
colon.  54  (1912)  177—197".  6
*  Ménégnusx.  A.:  L'élcvage  de  l’autruche.  Agricult.
Prat.  des  pays  chauds  111  (1912)  ff.  55
VMilliot,  Louis:  L'nsscciation  agricole  chez  18

musulmans  du  Maghreb  (Jlarcc,
Paris:  Monsdenn.  ôn.  XVI.  301  S.

Algérie.  Tunisie.:
5.00.K.  S.  "

*Morstatt  Beobachtungen  über  das  Auftreien
von  Norstatte  ioh  im  Jahre  1911.  M.  6  Abb.
Der  PDflanzer  5  (1912)  252—5t82.  87

Aullie,  J.:  Emploi  de  l'enu  en  irrigation.  Expæriences
  effectuées  en  Afrique  du  Sud.  Bullet.  agrie.
du  Conko  belge  2  (1912)  481—190.  2

Mullie,  J.  Totes  sur  les  irrigations  de  la  Colcnie
#n  (ap.  Bullet.  agric.  du  Congo  belge  2  (19125
257—287.  172

Jote  sur  la  culture  (les  principanz  aguvcs  tentilS.
Bullet.  agric.  du  Congo  belge  2  (1912)  130—401.  I70

Pécnud,  G.:  Llereuge  et  les  animanx  domestilluss
an  Iahomer.  Supplém.  au  Journ.  offic.  de  I  Africque
occident.  frang.  392  (1912)  ff.  (71

DPeiper.  Otto:  Die  Küsten-  und  Seefischerei  in
Deutsch-Ostafrika.  M.  10  Abb.  u.  1  Kane.  Der
Pflanzer  5  (1912)  278—295.  2

Der  Plantagenbau  in  Si#clkamerun  und  die  Nerwendigkein
  des  Baucs  der  Kameruner  Süclbahn.  ITKoll.
7  (1912)  198—20.  13

*  Les  plantations  #ic  enoutchonc  de  létat  du  Congo
belge.  Bullet.agric.  In  Congo  belge  201912)  106—429.  (114

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Vunecler:  Skizzen  ans  (ler  Eingeborenen-Landwin--schaft
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bis  487.  E

*  Winkler:  llochseefischerei  als  neuer  Erverbe
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61912)  6/88—000.  »  ;«.,—,«

«Zinnn(st·In-mn,A.:lsborCundelilla—Wac«118.Der
Pflunzerö(1912)249-——2.32.  Its-l
        <pb n="791" />
        W  737  20

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Goldberg.  (Ii.:  Kolchinle  Wasserbautechnik.  2.  f.
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XV.  Bergwesen.

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Ventch,  Arthur  C.  AMlining  laws  of  Australia  and
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Oxford:  Clarendon  Press  1912.  XLVI,  339  S.
12.50  AM.  vo.  ·  iss

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König,  von:  Der  Handel  mit  den  Kolonien.
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92
F’orgunisation  du  marché  du  choutchouc  à  Anrers.
Jloutem.  gGogr.  28  (1912)  1401—405.  93
Perrot,  Karl:  Die  deutsch-sücwestafrikanische
Diamantenfrage  im  deutschen  Reichstage  I/Kol  7
(1912)  tt.  (“
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
FPenha  Carcin,  (iraf  von:  Die  Zuckerindustrie
in  den  portugiesischen  Kolonien.  KolKdsch  7  (1912)
101—405.  95
Sembritzkl,  E.  Europüisches  Handwerk  in  unsorn
  Kolonien.  Kol.  u.  UHleim.  43  (1912)  4—5.  96
*  Tobaecco  industrof  Cerron.  Bullet,  of  the  Imperinl
  Institute  8  (1912)  187—205.  07

XVIII.  Verkelkr.

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3Mankerwalt.  57  (1912)  306—3607.  los.
*  Entwurf  zum  Südsce-Handbuch.  I.  Teil:  Die
Samon-Inseln.  24  .f.  Kiüstennnsichten.  (Reichs-Aarine--Amt.)
  Berlin:  Aittler  &amp;amp;  Sohn  1911.  51  S.  80.  los
*  Goldberg.  (I:  Die  Bedemung  der  drahtlosen
Teleckraphie  für  unsere  Kolonien.  Zeitschr.  f.  Kolonial-Alaschinenhau
  7  (1912)  151—101.  100
*  Goldberg,  (ouifried:  Die  lolorschiffahrt  als  wirtschaftlicher
  Förderer  der  kolonialen  Verkeherslage.
Weltverkechr  u.  Wieltwirtsch.  4  (1012.  13/1  168—I7I.  l101
*  Grassmuann.  Joachim:  Telcgrafphenlinien  in  der
belgischen  Kongo-Kolonic.  Weltrerkehr  u.  Weltwirtsch.
4  (1912  13)  171—123.  102
*  Kupku.  P.  F.:  Die  Sucan-Staatsbahnen.  Weltverkehr
  u.  Weltwirtsch.  4  (1912  13)  1542155.  (163

 

Der  Plantugenban  in  Südkamerun  und  die  Notwendigkeit
  des  Baues  der  Kameruner  Südbahn.
D  Kol.  7  (1912)  198—20).  I10“

Schwabe:  Uber  die  Anlage  von  Zubringerwegen
in  den  deutsch-afrikanischen  Schutzgebieten.  Zeitschr.
f.  Kolonial-Aluschinenbau  7  (1912)  113—144.  105

*Thurn,  H.:  Die  funkentelegraphische  Verbindung
Deutschlunds  mit  seinen  Kolonicn.  (M.  1  Kame.)
Aurine-Rundschau  7  (1912)  910—952.  106

*  Woas,  Franz:  Dschibuti—Adisaheba.  dic  abess#
nische  Eisenbuhn  Frankreichs.  Zeitung  des  Vereins
Deutsch.  Eisenbahnverwalt.  50  (1912)  8141—816.  lior

XIX.  Medizin.

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Tropenklimas.  S.  A.  aus:  AMedizin.  Klinik,  Jg.  1911.
Jo.  29.  S.  4—5.  ios

Arrétée  réorganisant  le  serrice  de  l’assistance
medicale  en  Afridue  crcidentale  françgaise.  ler  juin
1912.  Journ.  off.  de  I-Afridue  occiJl.  françgnise
Se  unne  (1912)  385—392.  100

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La  Have:  1912.  2  T.  1.

1.  Prochs  verbaux  officiels.
2.  Decuments.  110

Dliubler:  Die  Klimawirkungen  der  Tropenländer
als  Fundament  der  Akklimatisation.  Zeitschr.  f.
Koloninlpolitik  7  (1912,  4.8—181.  in

Justi,  Karl:  Beobachtungen  über  Urohilinurie
in  der  Tropenpraxis.  Ar#hiv  f.  Schilis-  u.  Tropenhrg.
Bd.  16.  13  (1912)  113—150.  112

*  Külz,  L.:  Bemerkungen  zu:  A.  Tremlein  Verdicent
  die  Chininprophrlaxe  den  Vorzug  vor  dem
mechnnischen  Aaluriaschutz  in  den  Tropen?*  Arch.
f.  Schiffs-  u.  Tropenhyg.  Bd.  16.  (1912)  14  4.0—183.  I113

Les  laborntolres  vGtérinnires  bactériologiques  du
Transvaal.  Ballet.  agric.  du  Congo  belge  2  (1912)
104—480.  »  #

Lichtenheld,  (icorg:  Die  2Zecken  als  Ubertrüger
von  Tierkrankheiten  und  ihre  Bekümpfung.  M.  1  Abb.
Der  Pflanzer  5  (1912)  262—273.  115

Mahillon:  Lassurance  du  risne  coleninl  au
Congo  belge.  Aus:  Journal  méedicul  de  Brugelles.
17%  année  1912,  No.  3.  116

»Xoter,  R.  de:  Les  eucalyptus.  Culture.  Exploitation.
Industrie.  Proprictẽs  médicinales.  (Biblioth.  d'agrieult.
colon.)  Paris:  U’hallamel  1912.  115  S.  5  F’s  P0.  1117

lnternationa!  Opium  (onference.  The  Hlagne,
lerember  1,  1911—  jzannarr  23.  1912.  Summurr  of
the  minutes.  (’nafficial.)  The  Hague:  Jational
print.  office.  1912.  105  S.  10.  I118

eiper,  Otto:  Die  Ausbreitung  der  Tuberkulose
in  Deutsch-Ostafriku.  Auf  Grund  amtl.  Alater.  bearb.
Aus:  Arch.  f.  Schiffz-  u.  Tropenhrg.  Bd.  16,  1912.
Leihzig:  Barth  1912.  80.  i

Pohbernin,  II.:  Les  Plantes  médicinales  de  la

(ininée.  (Biblioth.  d’agrienlt.  Colon.)  Paris:  (’hallamel
1912.  85  S.  3.50  frs.  DP0.  ·

*  Report  of  ihe  advisorxy  commitiee  for  the  tropical
discases  rescarch  fund  for  the  Fear  1911.  (Tiical
discases  rescarch  fund.)  Londen:  Wrman  &amp;amp;  Sons
1912.  IV.  217  S.  2  ¾.  4060.  I121

Vichkrunkheiten  (lagenwurmseuche)  in  Südwestafrikka.
  Kol.  29  (1912).  1122
XX.  Sprachen  und  Litcratur.

Carcoforo,  1.:

lElementi  di  Somalo  et  di  Ki-Sunhili

  pacrlato  al  Benadir.  Ililano:  1912.  VlII.
154  S.  2  7.  50  c.  P.  1123
        <pb n="792" />
        W  738  20

*  Grimm,  Hans:  Das  Sprachenproblem  in  Sücdafrika.
  Afrika-Post  13  (1912)  1—5.  (124
Nellzen,  H.:  Die  üdrer  und  Südsecsprachen.
mit  sI#’zieller  Betrochiung  (#8  Samoanischen.  wei
VortruitkzeFerankkfurt  a.  AI.:  J.  St.  (icar  1912.
19  S.  1.20.1¼.  P0.  125

XXI.  Religions-.  Aissions-  und  Schulwesen.

Alenfeld.  K.:  Die  C’hristenheit  und  ihre  AufkEahe
  an  der  Weh  des  Ilslam.  Evang.  Alissions-Ilagazin
7  (1912)  281—2096.  125

*  Couppé,  Ludwig:  Bericht  über  die  Mission  auf
Jeu-ommern.  (Ilissionüre  vom  hl.  Herzen  Jesu.)
C(iott  will  es  7  (1912)  212  —217.  127

Ebding.  F.:  Kirchweihe  in  Bonehbela  in  Kamerun
am  21.  April  1912.  Der  erang.  lleidenlane  7  (1912)
52  —51.  lis

Ster  Jnhresbericht  der  Berliner  Alissionsesellschaft
  für  das  Jahr  1011.  Ausgegeben  Juni  1912.
Berlin:  Missionskescllschuaft  1012.  224  S.  90.  1129

Fitsch,  W.:  Neukirchener  Alissionsarbeit  auf

Jara  und  in  Afrika.  Die  erang.  Ilission  7  (1912)
115—151.  130
*  Les  noirs  du  Congo  et  Tinstruction  prosessionclle.
Slourem.  gGogr.  28  (1912)  102—4A#0#l.  131
*  Ruusch,  J.:  Von  den  deuschen  Salomonhsinsein.
Olaristen.)  (iott  will  es  7  (1912)  218—223.  132

*Spreiter,  Thomnus:  Jahresbericht  des  Apostolischen
Vikariats  Iar#-e#  Salam.  (iott  will  es  7  (1012)  198
bis  205.  (133

Voxt,  Fr.  Xav.:  Bericht  über  das  Apostolische
Vikariat  Bagamovo.  (Juli  1910  —  Juli  1911.)  Gatt
Will  es  7  (1012)  193—19..—  134

Die  Wirksamkeit  der  Missionarc  von  Sterl  auf
den  P’hilippinen.  Steriler  Slissionebotc  10  (1912)  ff.  (135

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

Kolonien.
Vacat.
XXIII.  Aufstünde.  Militärwesen.
Vacut
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Schmick:  Aufgaben  des  lugenicurs  in  unseren
Kolonien.  Lmschau  29  (1912)  601—(#0).  (186
r

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Aron,  Hans:  Chemical  composition  of  the  blood
in  asiatic  cholern.  S.  A.  aus:  The  Philippine  Journ.
f  scienee.  Vol.  5  Jo.  1.  1910.

*Bnc#ier-Archir.  Bellräge  zur  Völkerkunde.
Hræg.  v#on  I’.  Ehrenreich.  Bd.  2.  H.  56.  Leipzig
  &amp;amp;  Berlin:  Teubner  1912.  10.

*Betimmunken  über  die  hbei  Hochbauten  anzunechmenden
  liclastungen  und  die  Beanspruchunkgen  der
Baustoffe  und  Bierechnungsgrundlagen  für  dic  statische
Ii’meNuchung  von  llochbamen.  VOom  31.  Junnar  1910.
M.  25  Textabh.  2.  erg.  Aufl.  m.  Runderlalim  vom
5.  Jannar  1912.  Berlin:  Ernst  u.  Sohn  1912.  20  S.  10.

*  Bonin.  Burkham  von:  Emwicklung  des  demschen
Kriegegerichlewesens.  JI.  urkundl.  I##ilagen.  Vortrag
.ianstatt:  (reiser  1912.  38  S.  80.  (SZammlung
militürrechilicher  Abhandlungen  1.  6.)

*  PTIer  loöith  international  congress  on  hygiene  and
demographr.  Washingion  1012.  PDreliminarr  unnouncemem.
  Tih  e.

Daleke.  A.:  Strafricht  und  Strafprozeß.  E.  Sammil.
d.  wichtiigsten  das  Strafrecht  u.  das  Strafrertahren

;.  verm.  u.  verb.  Autl.  besorzt

betr.  Gesetze  .  I138.
von  l.  Daleke.  Berlin:  Aluller  1012.  61  S.  10,  J.  S.

 

Diepenhorst.  Frikzz:  (#soul#lproeluktion  und  Ciol.
verbrauch.  Weherkehr  u.  Weltwinsch.  4  (1912  15
100—  1|.

Einicke,  Paul:  echtie  und  Ltlichten  der  nemralen
Alüchte  im  Seckricg  nuch  dem  IHaager  Abkommen  vom
15.  Oktober  1„  Tübingen:  Nohr  1912.  Xl.  4S.
10  %  8S0.  (Khhandl.  a.  d.  Staats-,  Verwualt.  u.  Völkerrecht.
  Bl  10.)

Eppler.  Alfred:  lie  Schmucksteine  und  die
Schmucksteininduste.  AM.  64  Abb.  (Aus  Jmur  u.
C(iIeisteewelt.  Bd.  376.  Læipzig:  Teubner  1912.  IV.
S3.  S.  1.275  ..  W.

*  Goldschmidt.  (uuuo:  Die  preustischen  Ciesetze  gegen
Verunstaltuung.  (C(ieseiz  gegen  die  Verunstahkung  landschaftlich
  herrorragender  ((egenden.  vom  2.  Juni  10#.0
und  (iesclz  gegen  die  Verunstahung  von  Ortschaken
und  landwirtschattlich  herrorragemicn  CGegenden.  vom
10.  Juli  100%7)  Sowie  die  inzu  ergangenen  Auskführungbestimmungen.
  A.  Einlelt.,  LErlänter..  Mustuerrordu.  u.
Sachreg.  (C(imtentagsche  Samml.  Preu.  C(icsctzc  1#0.,
Berlin:  Gmientag  1912.  152  S.  2.50  .  H.

Hagemuns,  l.:  Au  canal  de  Panama.  Bullet.,  de
la  socici  belge  deludes  colon.  6  (1012)1  4173—4).

Haldeane,  Lord:  Lie  ideanlistische  lhensarbeu.
NutOr.  Ubers.  von  Wilh.  llenkcl.  Ieutsche  Ausg.
von:  U’nikversilis  and  national  lise  four  adresser  10
students.  Iresen:  Küthmann  1912.  156  S.  2.50.1.  V.

Hecht,  Felik:  Die  Organisation  des  Bedenkmal#s
in  Deutschland.  Abt.  1.  2.  3.  Læipzig:  Duncker  &amp;amp;
IIumblot  vrench.  J.  P0.
Abt.  I.  Die  stantlichen  und  provinziellen  Bodenkrodirinstitute
  in  Deutschland.  1991.
I381.  1.  Entwieklungsgeschichte  u.  Statistik.  1991.
Bd.  2.  Organische  Satzungen.  1891.

Abt.  2.  Die  deutschen  llapothekenbanken  19##.
Bd.  1.  Die  Statistik  4.  deutsch.  Hrpothekeubanken.

  190)3.

#zI.  2.

Abt.  3.  Die  Landschaften  u.  landschaftähnl.  Ku-(litinstitute
  in  Leutschland.  100.
Bd.  1.  Die  Stautistik.  1908.

Illustriertes  Jahrbuch  der  Weltreigsen.  Jg.  II.
Teschen:  Prochaska  1912.  211  S.  1.50  ..  5.

*  Jnhrbuch  des  demschen  Rerhies.  U.  Mu.
IXnderer  hg.  von  Hugo  Neumann.  Jx.  10.  Berlin:

Vahlen  1912  VIII.  1336  S.  30  .  8D0.
*  Kkühnlein,  Aax:  Beitlge  zur  (icschichte  der  Onschaften

  llohen-Neuendorf  i.  Aark.  Birkenwerddr.
Lehnitz.  Shenflic#Cilienicke.  Hermsdorf  i.  Iark.
Stolpe  im  Kreise  Jillerturmm.  2.  Autl.  (Arbe#en

d.  Landw.  Kummer  f.  d.  I’rovinz  Brandenburk.  1I.  25,
Berlin:  1912.  Blankenfelkt#39  S.  50.

Kümnchnen  Staats-,  llof-  und  Kommunal-Handhuch
  des  Reichs  und  der  Einzelstanten  (nebst  Anhang:
die  nusserleutschen  Stanten).  1912.  M.  Flaczen-Wappen-
  u.  rdemafeln.  Auf  Grund  amtl.  Ant.
hrag.  von  Wilhelm  (iirr.  2.  Ausg.  Alünchen:  lurr
1912.  VII.  I1570  S.  19  .J.  S80.  6

Muaury.  DFrançois:  I##s  vuleus  ftrancaises  depur
cdix  ans.  Leæurs  résultats.  Laurs  guaramies.  l’anz
Alan  1912.  18  S.  4.  S80.

Die  sersmliche  Militärgewalt  des  (irotherzos
von  Baden.  (Sammlung  militür##!  5htlicherAbhandlungen
1.  ö.)  Rastatt:  (rrioer  1912.  18  S.  S°.

NJNordsee-Unndbuch.  Westlicher  Teil.  Die  (##.
kürten  Schottland  und  Englands  vom  Portland  binh
bis  Cromer.  IAlit  165  .  .  Vertonungen.  J.  Auf
Abgeschl.  m.  Nachrichten  f.  Serfahrer:  einschl.  Ausgahe
  21  vom  25.  Mai  1912.  (Reiehs-AMarine-Amt.“
Berlin:  1012.  I.  Reimer  XIV.  10.  S.  50.
        <pb n="793" />
        S  17839  ꝛ

Puttlitz.  ((onmemd  zu  und  Lothar  Merer:  LandlNikon.
  Ein  Nachschlagewerk  des  allg.  Wissens  unt.
Desond.  Berücksichtigung  d.  Landwimsch.,  Fomtwirtsch.,
Gärtnerei,  d.  ländl.  Industr.  u.  d.  ländl.  Justiz-  u.
Vervaltungspraxis.  A.  zahlr.  Abb.  Bd.  1—3.  Nutt-Eart:
  Itsche  Verlagsanst.  Versch.  J.  50.

*  Rohrbaech,  Panl:  L#eutschland  in  China  voran?
M.  zahlr.  Abb.  u.  Pheotogr.  Berlin:  Protestant.
Schriftenvertriech  1912.8  S.  1  ..  2%.

Schulfer,  II.  (Sichier):  Beschaffung  von  Brunnen-Wasetr
  mit  und  ohne  Ililfe  der  Wünschelrute.  7%cu--tralbl.
  d.  Baurerwalt.  56,  (1912.)  35.—38.

*Schlatter,  W.:  Die  chinesische  Ilission  nuch  der

-Rerolution.  Erang.  Missions-Alaganzin  7  (1912)
307—315.

Schlesinger,  (I:  Die  Stellung  der  demschen
Werkzeugmaschine  auf  dem  Weltmarkte.  Zcitschr.
f.  Kolonial-Naschinenbau  7  (1912)  ff.

Volkswirtschaftlich  statistinsches  Luschenbuch.
Bearb.  von  Hugo  Bonikovsky.  3.  Jg.  Kattowitz:

Böhmim  1912.  XIV,  236  S.  2  „.  S8o.
Verordnung,  betreffend  die  Beförlerung  gefäührlicher
  Ciegenstünde  mit  Kauffahrteischiffen.  Gültig

 

vom  1.  Juni  1912.  2.  Aufl.  Haumburg:  llcke
&amp;amp;  Wulff  1912.  18  S.  1.,50  (.  50.

Verzeichnis  der  deurschen  Eisenbahnsintionen  und
ihrer  Verwaltungen  zu  der  im  Reichs-Eisenbahn-Amt
bearb.  Uhersichtskarte  d.  Eisenbahnen  Deutschlands
en.  d.  Stande  vom  1.  April  1912.  20.  Aufl.  Berlin:
Dasch  1912.  19·  S.  05#.

Verzeichnis  tler  Ilitglicler  und  Beramten  der
Haudelskammer  zu  Berlin,  der  Kommissionen.,  Fachausschünse
  u.  d.  Börscherzuane  sowie  der  gem.  §  36
R.  (1.  O.  u.  §  4½  (l.  Handelskammergesetzes  öftentl.
angestellt.  u.  Deridl.  Gewerbetreibenden.  Anfust.  nuch
d.  Stamle  Anfg.  Juni  1912.  IIIg.  v.  d.  IIandeliskammer
  zu  Berlin.  Berlin:  1912  Liebheit  u.  Thiesen.
97  S.  5do0.

*  Wusner,  Reinhold:  Grundlagen  der  Kriegstheoric.
Theorie  d.  Kampfes  u.  d.  Kricgsclemente  als  Fundamem
der  gesamten  Leehre  vom  Kriege.  M.  1  Bildn.  Berlin:
AMittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  XlII.  427  S.  15  .  80.

Wirth,  Albrecht:  (ieschichte  der  Türken.  M.
zahlr.  AKbb.  Stuttgart:  Franke  19123.  110  S.
2  4  do.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Am  5.  Juni  ist  in  Abong-Mbang  (Kamerun)  ein  Ortsfernsprechnetz  mit  zunächst
acht  Teilnehmeranschlüssen  in  Betrieb  genommen  worden.

In  Groß-Batanga  (Kamerun)  ist  am  13.  Juli  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für
den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Groß-Batanga  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach
Sie  beträgt  gegenwärtig  5  X  30  Pf.

Duala.

In  Neuheusis  (Deutsch-Südwestafrika),  etwa  40  km  westlich  von  Windhuk,  ist  am  2.  Juni
eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

Die  Postanstalt  in  Waterberg  (Deutsch-Südwestafrika)  nimmt  am  Postanweisungs=  und
Nachnahmedienste  nicht  mehr  teil.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  August  1912.

 

 

 

 

—ß

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  Dauer  BVerlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  eave  is  Friedrich-Wilhelmsverschienemite..
  dera  cise  9  Aug.  67.  Sept.  #  4%  1  77.  6.  Aug.
und  Bismarch-Archipel.]  Brindifi  18.  Aug.  15.  Sept.Friedr.  Milhelmsh.  45  .  #  4.  13.  Sept.  1040
(engl.  Schiffe)  r*siiee  Mabaul  42  Tage

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai  —Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —  Alerandrowo
11  am  12/8.  u.  9  9.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.
·  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="794" />
        Die  Abfahrt  erfolgt

740

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

Nach  vom  Ein  Dauer  Verlin  spätestens
...  .  t:  -.  -
schiffungshafen  an  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deulsch-Ostafrika.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.1.  28.  jed.  Mts.  10.
(deutsche  Schiffe),
Marseille  7.  Aug.  4.  Sept.  Mombasa  O  17  Tage  5.  Ang.  2.  Sept.  10  4
n  itob  «  I-  .  ....  ,«.
«  nach  Un  nedn,  Brindisi“  25.  Aug.  Mombasa  O0  17  Tage.3.  Aug.  10#
8  Von  Momdasa  Welier.  jual.  Schifse)
befbrderung  mit  der  Uganda-  Marseille  16.  Aug.  Mombasa  O  19  Tage  14.  Aug.  100
babn  und  von  der  Endstationengl.  Schisffe),  «
IMTSLLZMZWMEDIUM-kaiudisi  1.  Sept.  Mombasa  0  21  Tage.  Aug.  10.#
(engl.  Schtffe)
1  Marseille  11.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  jed.  MtS.  2.15
(deutsche  Schiffe)
Marseille  28.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  26.  jed.  MtSs.  2.10
(demsche  Schiffe)
ub)  nach  Tanga  (einschl.  Amant,  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mis.  1010
Aruscha..  uiso.PanddeeniB  Ko-  1  (deutsche  Schiffe
1  -  "  I  -  1  «·  —  ·  S  1  -  —5  *  —  —
owe  Peganga  dttmmibara.arseille  7.  Aug.  4.  Sept.  Mombasa'  17  Tage.  Aug.  2.  Sept.  1045
Wi  .  .-  .  -«
Vangamt  und  Wilhelmstal,Brindisi  25.  Ang.  Mombasa'  17  Tage·.  Aug.  10.#0
(engl.  Schiffe)  *  von  Mombasa  weiter
mit  nachsier  Gelegenheit
Brindisi  1.  Sept.  Tanga  23  Tage  30.  Aug.  10.2
(engl.  Schiffe)
Marseille  11.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
e)  nach  Daressalam  sowie  nach  Marseille  28.  jed.  Mts.  Daresfalam  21  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
Lagamon  r  Bismarckburg.  (deutiche  Schtffe)
Kodomta  Iounga  #ilimatde,  15pel.  13.  30.  jed.  Mts.Daressalam  19  Tage1.  28.  jed.  Mu#.  104
dea  Kang,.  Hund.  Mahenge,  Sbeunsche  Schiffe)
Mitindani.  Mkalama.  Mo-  Marseill  V.  Aug.  4.  Sept.  ibar  18  T  5.  Aug.  2.  Sept.  10  4
horro.  Morogoro,  Mpapna,  e  *e  er  Jemiibar  1  wenge  mit  5.  Aug  cnt.  10
Ngerengere.  Sadani,  Salale,  .  »  .«
Soga.  Ssongea,  Tabora.  Brindisi  25.  Aug.  Zanzibar  19  Tage  23.  Aug.  1040
Tschole,  Udjidjit,  Usumbura  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter

+Brindisi
engl.  Schiffe)

1.  Sept.

mu  nächster  Gelegenheit
Daressalam  27  Tage

.Aug.  1040

 

a)

Deutsch-Südwestafrika.

nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,
Empfänguisbucht,  Epukiro,
Gobabis.Gochaganas,Grootfontein.
  Groß=  Barmen,Groß=Witoley.
  Guchab,  Laris,  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater.
  JZobann-Albrechtsböhe,
Kalkfeld.  Karibtb,  Kban,  Kub.
Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm,  Neuheufsis.  Okahandia.
  Okasise.  Okankwejo.
Okombahe.  Omaruru.  Lnguati.
  OL  sona,  Otawi,  Otjihawera.
  Otjsimbingwe,.  Otswarongo,
  Olluvero,  Otjosonjati.
Outjo.  Nebobotb.  Seeis.  T/  Umeb,
  Usakos.  Waldau.  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

b)  nach  Lüderitzbucht  sowie

nach  Aus,  Berseba,.  Bethanien.
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,
Hasmn,  Kalkfontein  #1#Zud,
Kanus,  Krelmanshoop,  Kuibis.
  Maltahöhe.  Prinzenbucht.
Ramaned'rt.  Secheim,  Ukamas
  und  Warmbad

 

A

 

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deuische  Schiffe)

Southampton
Hamburg
Southampton

#Hamburg

FbAntwerpen
(deutsche  Schiffe)

Hamburg
Antwerpen

(Tdennche  Schisfe)

Southampton
deutsche  Schiffe)

Southampton
Hamburg

Hamburg

PAntwerpen
(deutsche  Schiffe)

 

Southampton

5.  25.  Aug.

12.  29.  Aug.

11.  31.  Aug.

:.  17.  31.  Aug.
7.  Sept.
18.  Aug.

10.  21.
15.  jed.

23.  jed.

Aug.

Mts.

Mts.

5.  25.  Aug.

12.  29.  Aug.

11.  31.  Aug.

3.  17.  31.  Aug.
7.  Soept.

18.  jed.  Mts.

15.  jed.  Mts.
23.  jed.  Mts.

10.  24.  Aug.

Swakopmund  29,  24  Tg.
Swakopmund  22.  20  Tg.
Swakopmund  18  20  Tg.
Swakopmund  23  26  Tg.
Swalopmund  etwa?2  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  46  Tage

Swakopmund  38  Tage

Lüderitzbucht  30,  25  Tg.
Lüderitzbucht  23,  21  Tage
Lüderitzbucht  21,  19  Tage
Lüderitzbucht  21.25  Tage
Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  70  Tage
Lüderitzbucht  62  Tage

 

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

4.  Aug.  120.
21.  Aug.  5.30
10.  27.  Aug.  10  4

12.  29.  Ang.  1012

2.  16.  30.  Aug.  6.  Sept.
12.48

18.  Aug.  9.10

9.  23.  Aug.  12.18

15.  jed.  Mts.  9.10

22.  jed.  Mts.  1.0

4.  Aug.  12.0
21.  Aug.  5.30
10.  27.  Aug.  1045

12.  29.  Aug.  1012

2.  16.  30.  Aug.  6.  Sept.
12.18

18.  jed.  Mts.  9.10

S

15.  jed.  Mts.  9.1
22.  jed.  Mts.  1.0

9.  23.  Aug.  12.18
        <pb n="795" />
        741  2e0

 

 

 

 

—

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  „9.  24.jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamernn.  1  Duala  21  Tage
6  Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Abong-Mbang,  Akono=  Plantation  22  Tage
.  i*
Undi,  ndihof,  Dona  .  .  .
Bonambasi,Buea,  Sansso,  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dschang.  Duala.  Dume,  ur  Mer  Duala  19  Tage
Soelaraznden  sbals:  (0euriche  Schif  Kribi  20  Tage  10.  25.jed.  Mts.  1.0
böhe,  Joko,  Kribi.  Lobetal,  Plantation  20  Tage
Lolodorf-  Lomte.  Longt.  Ma-  Longji  20  Tage
Mundeck.  *—  ....  .  -
Ocitslivsxkjskwtlånkätipnsaåss  Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
melima.  Vittoria  Duala  28—30  Tage
Li  22  iktori  -  ,
fztverpool  22.  Aug.  Titorlae#aat  20.  Aug.  101

jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  10#
von  dort  weiter  über  Zkang

Liverpool

 

 

 

 

 

 

bd)  nach  Rio  del  Ney.  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—53  Tage23.  jed.  Mts.  9.10
VLiverpool  22.  Aug.  Rio  del  Rey  37  Tage0.  Aug.  1012
Jc)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garna.  Kufserl)  von  dort  wetter  über
Lokodja—hola
1  Antwerpen  3.  24.  Aug.  Matadi  18—20  29  ’i  23.  Aug.  8.43
-  ,  —  6  von  da  welter  mit  der  Eisen-  5
4)  nach  Molundu  La  Nochelle  5.  26.  Aug.  bahn  bis  Leopoldbvile  und  3.  24.  Aug.  1042
4Weeiee  wai  dann  mnt  Giusdarneern  auf
*7s  5.  jeder  m  Kongo,  anga  un  jed.  Mts.  15
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Dit  be  Bushn  23.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Karolinen,  Palau=  Neapel  9°.  Aug.  6°.  Seprt.Jap  36—37  Tage  7°.  Aug.  4“.  Sept.  1070
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
Gelegenh.  bzw.  36  Tage
Brindisi  18.  Aug.  Jap  49  Tage  16.  Ang.  100
Ka)  nach  Jap  und  Angaur(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Brindisi  17.  Sept.  Jap  60  Lage  30.  Aug.  10#
Cengl.  Schtffe)  Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
Gelegenh.
Ponape  56  Tage  A
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Brindisi  1.  Sept.  Saipan  64  Tage  30.  Aug.  1010
(engl.  Schiffec)  l  Palau  71  Tage  !A

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Verlin—  Alexrandrowo
  1139  am  12,8.  und  9,79.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

a)  Briefe,  Postkarten.

Gemwöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäfispapiere.  Warenproben
  —  uber  Rußland"  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  734  u.  112  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  9.  23.  Aug.  6C.  Sept.  Tsingtau  34  Tage  7.  21.  Aug.  4.  Sept.  1010
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jeden  Sonnta  Tsingtau  82—30  Tageßjeden  Freitag  1010
6.  Kiantschon.  (engl  Schte  9  g  6e  seden  Freitag
Marseille  16.  30.  Aug.  Tsingtau  34  Tage  14.  28.  Aug.  101
(engl.  Schiffe)
Liverpool  2.  23.  Aug.  Tsingtau  34  Tage  1.  22.  Aug.  8.43
Marseille  11.  25.  Aug.  Tsingtau  35  Tage  9.  23.  Aug.  10  15
(franz.  Schiffe)

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Klautschou  auch  mit  den  unter  b)
aufgefübrten  Beförderungsgelegenbeiten.  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Hork  befördert.

 

Queenstopn  15.  Aug.  12.  Sept.  Apia  25  Tage  13.  Aug.  10.  Sept.  3.15
7.  Samoa.  Dueenstown  22.  Aug.  19.  Sept.  Apia  32  Tage  20.  Aug.  17.  Sept.  3.15

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
        <pb n="796" />
        &amp;amp;  742

 

Nach

—
—

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Ein—
schiifungshafen

am:

Ausschiffungehafen.
Dauer

der  Uberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

8.  Marshall-Inseln.

a#  nach  Zaluit

brinach  Nauru

vengl

 

Nrorapel
(deutsche  Schiffe!
Rrindisi

Sdaiise

1.5  Sept.

Neapel  1  1.  Allg.
deutsche  Schif#c

Brindisi  4.  18.  Aug.  1.  Sept.
lengl  Schiffe)

Jaranto  11.  25.  Aug.  J.  Sepl.
(engl.  Schiffe!

 

"aluit  50,  1½1  Tage

Adelalde  25—31  TLage,
dann  wener  mu  der  Eisenbahn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Non  doart  mit
Dumpsfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dumpfer  „Germania“  der
Jaluitlime  nach  Namu

—  —  —

 

0.  Aug.  13.  Sept.  10

2.  9.  12.  16.  23.  30.Ang.
6.  Sept.  1040

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—MAleran- 



drowo  112  an
Hamburg  9.  24.  jedes  Monatss  Lome  18  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
Boulogne  fs.M.  11.  26.  jedes  MonatsLome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  23.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  40
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  14  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
l  von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  fLiverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Hamburg  l  16.  jedes  Monats  Lome  29  Tage  16.  jed.  Mts.  9.10
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)
Oamburg  30.  Aug.  Lome  31  Tage  30.  Aug.  9.10
Rotterdam  4.  jedes  Monats  Lome  26  Tage  3.  jed.  Mts.  10  12
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  I  in  Berlin  am
Neapel  ..  ...  1  12.  22“.  Aug.  9lp-  .
Deutsch-Rengninea  —  --;,  Neapel-«-8.22.Aug.5.cept.
------—-V."."V"I-—«--«".’«9«»-«Pt«  Brindisi...l4.18.Aug.1.Sept·
Neapel.....  3*.  19*.  Aug.  3*.  Sept.  Marseille..  1.  15.  29.  Aug.
deutsch-Ostafrikaf  Brindiii.  11.  Aug.  Liverpool  18.  Aug.
Marseille  .  .  .  .  uUnbestimmt  Kiantschon  Tlumoauh,  I  über  San  Francisco  oder
sss.  ·«-"  Southampton,  &amp;amp;  2
Southampton  1“.  15“.  Aug.  -  Seattle  unbestimmt
beutsch  ##wes-  Southampton  1.  11.  25.  Aug.  eare  pder(5—6  mal  monatlich
27  5“  jed.  Mi  S  ..  .  ...
Hamburg·"4:'0'-"d'-J'«3'----  Sibir.  Eisen=  1  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  14“.  30“.  jed.  Mts.  bahn.  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Namernn  Hamburg  .  .  .  .  16*.  jed.  Mts.  —  —  —  —  —
U[—  —  Liverpool  EL  24.  Aug.  *½*  Plymouth  ½*“
Neapel  12.22°.Aug.  1.9.Sept.  Qucenstown  über  Vancouver  am  8.  Aug.
den  KNaroli  von  dapl  Jrindgst  1.  Sept.  "  ";  Samoa  .  .oder  Havre  4“.  Sept.
en  Karolinen,%oon  den  "  "  od.  Plymouth
übrigen  6  Brindisi  1.  Sept.  Brindisi  I  .,  ç
Insein!  .  Je»a»cl«·l  voraussichtlich  Mitte  Aus.
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  .  ..  1.  Sept  eabe;;
·  Nrapcl.....  1232«·Aug.1.9.5ept.  Hamburg  2“.  6°.  16“.  22°,  jed.  Mts.
den  Palau-  Inseln  Brindisi.  1.  Sept  HNKogo  Southampton  14“.  30-.  jedes  Monats
Marshal-Inseln  .Neapel  1.  Sept  Plymouth  .  .  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

*Falligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintressenden  Posten.
        <pb n="797" />
        Schiffsbewegungen  der  Weermann-Linie  zwischen  Hamburg

 

W  743  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

Poftdampfe  von  nach  bis  26.  Juli  1912.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  21.  Juli  ab  Durban.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Victoria.
„Aline  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  23.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Anna  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“,  .  New  Vort  Westafrika  am  25.  Juli  in  W#deritbucht.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Duala.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  26.  Juli  ab  Dover.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  Juli  Dover  passiert.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  25.  Juli  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  24.  Juli  ab  Lissabon.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  23.  Juli  ab  Lagos.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  26.  Juli  in  Sekondi.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  23.  Juli  in  Waorri
„Irma  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  19.  Juli  in  Bissao.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  15.  Juli  in  Sekondi.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  24.  Juli  in  Sekondi.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  19.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Matadi  am  30.  Juli  ab  Monrovia.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  24.  Juli  ab  Madeira.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  25.  Juli  ab  Monrovia.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  25.  Juli  in  Accra.
„Max  Brock“.  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Juli  in  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  24.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  24.  Juli  ab  Lome.
„Kaise  .  ..  Kotonou  Accra  am  25.  Juli  in  Sekondi.
„Heinz  Blumberg“.  Kotonou  Assinie  am  24.  Juli  in  Assinie.
„Sausenberg“  Kotonou  Hamburg  —

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

„Edea“  Kotonou  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Lagos.
„Kamerun“  Kamerun  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lome“  Kotonon  Hamburg  am  22.  Juli  ab  Bissao.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  Juli  ab  Monrovia.
„Rhenania“.  Ostafrika  Hamburg  am  15.  Juli  Dover  passiert.
„Savoia“.  .  Hamburg  Accra  am  19.  Juli  ab  Rotterdam.
„Swakopmund“.  Mossamedes  Hamburg  am  20.  Juli  in  Hamburg.
„Togo“"“  Hamburg  Kamerun  am  20.  Juli  ab  Lagos.
„Windhuk“  Hamburg  Ostafrika  am  18.  Juli  in  Kilindini.
„Slavonia“.  Hamburg  Kamerun  am  25.  Juli  ab  Hamburg.
„Palatia“.  Hamburg  Kotonou  am  25.  Juli  Curhaven  passiert.

„Answald“
„Arnfried“
„Gundrun“
„Ingbert“.
„Ingo“  ..
„Ingraban“.
„Irmfried"
„Walburg“
„Wigbert“
„Winfried“

 

 

 

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Ostafrika
Burutu
Hamburg
Burutu
Hamburg
Hamburg
Matadi
Matadi
Calabar

Lüderitzbucht

Hamburg
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Calabar
Kotonou
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

 

am  19.  Juli  in  Antwerpen.
am  14.  Juli  ab  Lagos.

am  22.  Juli  Ouessant  passiert.
am  20.  Juli  Dover  passiert.
am  19.  Juli  ab  Monrovia.
am  30.  Juli  ab  Hamburg.

am  30.  Juli  ab  Lagos.

am  23.  Juli  in  Hamburg.

am  20.  Juli  in  Hamburg.

am  22.  Juli  ab  Madeira.
        <pb n="798" />
        Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.

W  9744  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  HZeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.8.
Telephon:  Amt  tr.,  1765

:  „Heydkontor“.

29.  Juli  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grün-  Kapital  i4  Ge-  Verr  Lette  Freibleibend
dungs-  sschäfts-,  Divi-  zunt.  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkufer
jahr  M  jahr  vLvende  ende  5%  5%

1  .

1910  3  000  000  1.  1#r  0  1  Afrika-Marmor-Kolonialges.  50  eing.  Ant.  40  50
1907  2  500  000  1.  10.  17  6  Afrikanische  Kompanie  J.-—.  .  78  82
1907  600  000  1.  7.  0  Agupflangungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  90  95
1896  1200  000  1.  1.0  12  12  Böodiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Akt.  129  133
1902  2  650  000  1.  10  0,  0  British  Central  Africe  Lt.  ·  —  76
1905  1  000  000  1.  4.,  17½  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  AG.  15  190
1905  1  1200  000  (1.  4.  0O0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  58  62
1902.  600  000  l.  1.  8  3  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  135  145
1905  220  000  1.  1.,  4  3  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  GGd  99  103
1900  964  600  l.  1.,  0  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  104  107
1900  191  800  1.  1.  ·0—  0  do.  Stamm-Ant.  60  70
1878|  2  750  000  1.  1.  #11  12  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-J.  A.-G.  155  105
1902  1000000  1.  11  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  SHS.  100  105
1907  2  500  000  1.  1.  3  5  Deutsche  Kanutschuk-  Aktiengesellschaft  ...  «  112  117
1885  „  2  000  000  1.  4  50  —  Direutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  560  500
1902  1  000  000  1.  1.]  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)4  .  61  67
1908  4500  000  1.  1.,  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien.  109  175
1902  )  1  000  O00  11.  5.  6  —  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  R.  G.)  *  96  100
18906  2250  000,  1.  1.  40  10  Herkarir  Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  9.  #  3.  100  102

1.  1.  0  Gesellschaft  Nordwest-Ramerun  A¼  60  4
1899  4360  0000  1  1.  0  0  do.  z#  5½%  4  5rlrmr
1908  1  022  100  1  10.  0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handels  gesellsch.  m.  b.  H.  —  92
1889  3  000  O0O00  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  45  50
1887200000  1.  1  25  25  Jaluit-Gesellschaft,  Aktien-  Gef.  1840  —
1898  1  017000  1.  7.  0  Ka  ffee-Plantage  Sakarre,  Aktien=  Ges.  58  62
1906  3  000  000  „1.  1.,  4"  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  74  7
1895  10  000  000  H1.  1.  0  0  Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.)  26  29
1908  157500  1.  1.  0  0  Kaukausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  i.  Liqnid.  7  900  .K  10#
1903  900  O000  1.  1.  0  3  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  .  5  90
1908  1250000  1.  1.  0  8  RKironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  124  127
1908  2  125  000  1.  1.  22½1.0  Kolmanskop  Diamond  shares  4  37  .  39
1889  2000000  1.  1.  6  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  T  93  98
1906  150  000  1.  1.  0  —  Nama  Land-Schürf=  und  Guano-Syndikat.  450  500
1886  7  500  000  1.  4.  0  0  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  125  121
1906  1  400  000  1.  1.  0  6  Otstafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  120  125
1900  St.  200  000  1.  4.  5.4  6,50.#4  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  vln  66  1.  67
1902  2  375  000  1.  1.  45  30  Pacific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  8  5“6
1910  K  375  000  1.  110  10  junge  50  einge  zahlt  E2/%  2  l
1904  160  000  1.  5.  0  0  Pianzunn  Gesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  88  90
19121  3000  0O000  1.  1.  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  /D.  K.  G)  250  280
18955  1500  000  1.  1.  l  0  0kacmnchcHandelPlantagctmeicllichaft.  —  10
1903  800  00OO  1.  1.  0  0  „Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  22  27
1905]  2000000  1.  1.  4“  4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  22  —
1897  500  000  1.  1.  12  —  Sigi  Pflangungs-Gesellschaft  m.  b.  9.  1980  190
1904  1  000  O000  1.  1.  121  16  Eisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G0)g  170  —
18051  7  500000  1.  r  0  South  African  Territories  Limitell  63.9  73
1895  #  L  350  000  |1.  11.  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limitec  .  1/6  26
1892  2  2  000  000  1.  1.5  1  7½  South  West  Africa  Co.  Limitel  27/  276
1912  1  000  O000  1.  1.4  —  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.  .  R  —  108
1893  869  100  #1.  4.  1  0  0  Ulsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile!7  35  10
1893  142  200  1.  4  00  P  do.  Vorzugs-Anteile  70  50
1909  4  235  000  1.  11..  0|  0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.H.  43  1
1909  1  600  O000  1.  11  O0  „O  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  .  4  75  ¾  125
1897  l  2  100  000  1.  1.  30  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi““  82  96.
1897.  3  000  000  1.  1.  15F  15  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria““  210  —
1895  1  800  000  1l.  11  0  6  Wecstdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.)  105  —

Auch  für  alle  hier

—

nicht  aufgeführtenn,
bzw.  Verläufer.  —  Austkünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

*  Bauzinsen.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W  68,  Kochstr.

Werte  ohne  Börsennotiz“

ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer

Dividende  noch  nicht  erklärt.

+—  pr.  I.  Semester.
Oskar  Biesenthal,  Berlin.

—  —

66—1
        <pb n="799" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-NKolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Kugust  1912.  Uummer  16.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
viertelfährlich  erscheinenden:  „Nittellungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beibeften  beträgt  beim  Bezuge  dulch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  ¾  4,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  (&amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich  -Ungarns,  b)  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostwereins.  —  Einsendungen  und  Aufragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW##68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  Zuständigkeit  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika
  zur  Festsetzung  der  Entschadigung  unschuldig  Bestrafter  und  Verhafteter.  Vom  16.  Juli  1912  S.  745.—
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts  in  Tabora  und  die  anderweitige  Abgrenzung
  der  Gerichtsbezirke  in  Deutsch-Ostafrika.  Vom  11.  Juli  1912  S.  746.  —  Geschäftsordnung  des  Gouverneurs
von  Togo  für  die  NRegierungsärzte,  Regierungs-Krankenhäuser,  Polikliniken  und  -Apotheken.  Vom  31.  Marz  1912
S.  746.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Betrieb  von  Hausapotheken  und  den  Verkehr  mit
Arzneimitteln  außerhalb  der  Apotheken.  Vom  14.  Juni  1912  S.  751.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika
  über  die  Mischlingsbevölkerung.  Vom  23.  Mai  1912  S.  752.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  Verleihung
  der  Rechte  einer  Kolonialgesellschaft  an  die  Pomona-Diamanten-Gesellschaft.  Vom  27.  Juni  1912  S.  7562.  —
Personalien  S.  764.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Einweihung  der  zgentralbahn  bis  Tabora  S.  765.  —  Lukarras
Ende  S.  766.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten-ollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat
Mai  1912  S.  766.  —  Desgleichen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  in  den  Monaten  April  und  Mai  1912  S.  707.

Deutsch-Südwestafrika:  Diamantenförderung  S.  768.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  Gestaltung  des  Baumwollbaus  in  den  britischen  Besitzungen
während  des  Jahres  1911  S.  768.  —  Sojabohnenmehl  als  Schweinemastfutter  S.  769.  —  Otavi  Minen=  und
Eisenbahn-Gesellschaft  Berlin  S.  769.  —  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft  Hamburg  S.  771.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Verarbeitung  von  Faserpflanzen  in  Argentinien
S.  772.  —  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik  Januar  bis  Mai  1912  S.  772.  —  Der  Handel  der
französischen  Somaliküste  (Djibuti)  im  Jahre  1911  S.  773.  —  Sierra  Leone  S.  773.  —  Südnigeria  S.  773.

Vermischtes:  Allgemeine  Landes-Ausstellung  in  Daressalam  1914  S.  774.  —  Colner  Akademie  für  praktische
Medizin  S.  774.  —  Nochmals:  Vereitung  künstlichen  Kautschuks  aus  Fischen  S.  774.  —  Literatur-Bericht  S.  775.—
Koloniale  Literatur  (XVI.)  S.  775.  —  Verlkehrs-Nachrichten  S.  778.  —  Schiffsbewegungen  S.  782.  —
Marktbericht  S.  783.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  781.

 

 

 

 

 

 

 

%%%%%%Amtlicher  Teiss-t

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  Juständigkheit  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika
  zur  Festsetzung  der  Entschädigung  unschuldig  Bestrafter  und  Verhafteter.
Vom  16.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  23  Abs.  3  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  213)  wird
für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  bestimmt:

Die  Obliegenheiten,  die  durch  §  5  des  Gesetzes,  betreffend  die  Eutschädigung  der  im  Wiederaufnahmeverfahren
  freigesprochenen  Personen,  vom  20.  Mai  1898  (Reichs-Gesetzbl.  S.  345),  und
durch  §  6  des  Gesetzes,  betreffend  die  Eutschädigung  für  unschuldig  erlittene  Untersuchungshaft,  vom
14.  Juli  1904  (Reichs-Gesetzbl.  S.  321),  der  obersten  Behörde  der  Landes-Jnstizverwaltung  übertragen
  sind,  werden  von  dem  Gouverneur  wahrgenommen.

Berlin,  den  16.  Juli  1912.

Der  Reichskanzler.
v.  Bethmann  Hollweg.
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        G  746  20

Verfügung  des  Reichs-Rolonialamts,  betr.  die  Errichtung  eines  Bezirksgerichts  in
Tabora  und  die  anderweitige  Kbgrenzung  der  Gerichtsbe  zirke  in  Deutsch-Ostafrika.
Vom  11.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des
&amp;amp;  1  Nr.  7  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsec,  vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  1901  S.  1)  wird  bestimmt:
1.  Im  Schutzgebiet  Deutsch  Ostafrika  wird  ein  neuer  Gerichtsbezirk  Tabora  gebildet.  Der
zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  diesem  Bezirk  ermächtigte  Beamte  hat  seinen  Amtssitz  in  Tabora.
2.  Die  Gerichtsbezirke  in  Deutsch-Ostafrika  werden  in  der  Weise  neu  abgegrenzt,  daß  umfassen:
a)  der  Gerichtsbezirk  Daressalam  das  Gebiet  der  Bezirksämter  Bagamojo,  Daressalam,
Kilwa,  Langenburg,  Lindi,  Morogoro,  Rufiji,  Ssongea  und  der  Militärstationen
Iringa  und  Mahenge:;
b)  der  Gerichtsbezirk  Tanga  das  Gebiet  der  Bezirksämter  Kondoa-Jrangi,  Moschi,
Pangani,  Tanga  und  Wilhelmstal;
c)  der  Gerichtsbezirk  Muansa  das  Gebiet  des  Bezirksamts  Muansa  und  der  Residenturen
Bukoba  und  Ruanda;
(1)  der  Gerichtsbezirk  Tabora  das  Gebiet  der  Bezirksämter  Dodoma,  Tabora,  Udjidfi
(einschließlich  des  Bezirks  Bismarckburg)  und  der  Residentur  Urundi.
3.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Oktober  1912  in  Kraft.
Berlin,  den  11.  Juli  1912.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
In  Vertretung:
Gleim.

 

Geschäftsordnung  des  GCouverneurs  von  Togo  für  die  Regierungsärzte,  Regierungs-·
  Krankenhäuier,Poliklintkenund-Apotheken.

Vom  31.  März  1912.

Die  Geschäftsordnung  vom  4.  Februar  1909  (Amtsblatt  S.  39)  erhält  unter  Berücksichtigung
der  durch  die  Verfügungen  des  Gouverneurs  vom  19.  April  1909  (Amtsblatt  S.  103),  vom  11.  Nebruar
  1910  (Amtsblatt  S.  57),  vom  25.  April  1911  (Amtsblatt  S.  188)  und  vom  1.  September  1911
(Amtsblatt  S.  326)  getroffenen  Abänderungen  folgende  Fassung:

§  1.  Die  Regierungsärzte,  die  Regierungs-Krankenhäuser,  -Polikliniken  und  -Apotheken  des
Schutzgebiets  unterstehen  unmittelbar  dem  Gouvernement.

§  2.  Die  Regierungsärzte  haben  Beamteneigenschaft  und  sind  den  Bestimmungen  für  die
Landesbeamten  und  sonstigen  Angestellten  in  den  Schutzgebieten  unterworfen.  Ihre  Dienstverhältnisse
regeln  sich  nach  ihrem  Anstellungserlaß.  Uber  ihre  Verwendung  bestimmt  das  Gouvernement.  Im
übrigen  regeln  sich  die  Dienstverhältnisse  nach  den  vom  Gonvernement  zu  erlassenden  besonderen
Dienstanweisungen.

§  3.  Den  Regierungs-Krankenhäusern,  -Polikliniken  und  --Apotheken  stehen  Regierungsärzte
vor,  welche  für  den  sachgemäßen  Betrieb  und  die  ordnungsmäßige  Wirtschaftsführung  verantwortlich
  sind.

§  4.  Die  Zuteilung  von  Krankenschwestern  vom  Roten  Kreuz  an  die  Krankenhänuser  regelt
das  Gounvernement.

Die  Krankenschwestern  vom  Roten  Kreuz  haben  den  Anordnungen  des  Gouvernements  und
der  vorgesetzten  Regierungsärzte  Folge  zu  leisten.

Die  Krankenschwestern  vom  Roten  Kreuz  haben  freie  Wohnung,  freie  Verpflegung  einschließlich
  alkoholfreier  Getränke  und  freie  Wäsche.  Außerdem  erhalten  sie  eine  Getränkeentschädigung
von  25.J  im  Monat.  Diese  Entschädigung  kommt  jedoch  in  Wegfall  an  den  Tagen,  an  welchen
die  Krankenschwester  nach  Maßgabe  des  zwischen  ihr  und  dem  Deutschen  Frauenverein  vom  Roten
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        W  747  20

Kreuz  für  die  Kolonien  geschlossenen  Vertrages  statt  der  freien  Verpflegung  eine  Geldentschädigung
erhält.  Die  bei  Empfang  von  Privatbesuchen  etwa  zur  Verabreichung  gelangenden  Getränke  dürfen
nur  auf  Kosten  der  den  Privatbesuch  empfangenden  Krankenschwester  verabfolgt  werden.

Die  Krankenschwestern  dürfen  ohne  Erlaubnis  des  Regierungsarztes  nach  8  Uhr  abends
keine  Privatbesuche  mehr  empfangen.  Aus  besonderen  Anlässen  kann  der  leitende  Arzt  den  Empfang
von  Privatbesuchen  durch  die  Krankenschwestern  ganz  untersagen.

Die  Verteilung  der  Geschäfte  auf  die  Krankenschwestern  ist  Sache  des  leitenden  Regierungsarztes.

Die  Krankenschwestern  können  auch  zu  schriftlichen  Arbeiten,  soweit  sie  sich  auf  die  amtliche
Tätigkeit  des  Regierungsarztes  und  auf  die  Verwaltung  des  Krankenhauses  beziehen,  herangezogen
  werden.

Mit  Genehmigung  des  leitenden  Krankenhausarztes  dürfen  Krankenschwestern  auch  zur
Krankenpflege  außerhalb  des  Krankenhauses  herangezogen  werden.  Privatpersonen  haben  in  solchen
Fällen  neben  freier  Verpflegung  für  die  Krankenschwester  eine  Gebühr  von  5./“¼  für  den  Tag  an
das  Gouvernement  zu  zahlen.

Bei  Leitung  von  Entbindungen  beträgt  diese  Gebühr  20  /,  für  weitere  Besuche  bei  der
Wöchnerin  3  .

Bei  Entbindungen  zahlungsfähiger  Eingeborener  darf  die  Gebühr  10  /4  nicht  überschreiten.

Notwendige  Nachtbesuche  sind  hierin  eingeschlossen.

Die  Einziehung  der  Gebühren  ist  Sache  des  zuständigen  Regierungsarztes.

§&amp;amp;  5.  Die  Zahl  des  bei  den  Krankenhäusern,  Polikliniken  und  Apotheken  zu  haltenden
farbigen  Personals  wird  alljährlich  im  Wirtschaftsplan  festgesetzt.  Die  Annahme  und  Entlassung  von
farbigen  Angestellten  in  diesen  Betrieben,  deren  Bezüge  durch  die  Verfügung  des  Gouverneurs  vom
12.  Oktober  1908  (Amtsblatt  1908  S.  205)  geregelt  sind,  erfolgt  nach  Einholung  der  Genehmigung
des  Gouverneurs  durch  den  Regierungsarzt.  Für  die  Dienstverhältnisse  dieser  farbigen  Angestellten
ist  die  erwähnte  Verfügung  des  Gouverneurs  und  die  Verfügung  vom  15.  November  1907,  betreffend
  Abschluß  von  Dienstverträgen  mit  farbigen  Angestellten  des  Gouvernements  (Amtsblatt
S.  246),  maßgebend.  Bei  Einstellung  von  solchem  Personal  sowie  bei  Einstellung  von  Leuten,  welche
einen  Monatslohn  von  30  und  mehr  erhalten  sollen,  sind  die  abzuschließenden  Dienstverträge
dem  Gouvernement  zur  Genehmigung  vorzulegen.  Die  Einstellung  und  Entlassung  des  übrigen  im
Wirtschaftsplan  vorgesehenen  farbigen  Personals  erfolgt  durch  den  Regierungsarzt.

§  6.  Die  in  den  Krankenhäusern,  Polikliniken  und  Apotheken  beschäftigten  farbigen  Angestellten,
  ebenso  die  Gesundheitsaufseher,  haben  den  Befehlen  der  ihnen  vorgesetzten  Regierungsärzte
Folge  zu  leisten.  .

Diese  sind  berechtigt,  dem  farbigen  Personal  im  Wege  der  Disziplinarbestrafung  Gehaltsubzüge
  zu  machen,  welche  jedoch  im  Monat  ein  Drittel  des  Monatsgehalts  nicht  übersteigen  dürfen.
Zur  Verhängung  anderer  Disziplinarstrafen  und  gerichtlicher  Strafen  ist  ausschließlich  die  örtliche
Verwaltungsbehörde  zuständig.

Der  Dienst  des  farbigen  Personals  wird  von  dem  zuständigen  Regierungsarzt  geregelt;
wegen  des  Dienstes  der  Gesundheitsaufseher  wird  auf  die  Dienstanweisung  für  die  Gesundheitsaufseher
vom  5.  September  1907  (Amtsblatt  S.  192)  hingewiesen.

&amp;amp;  7.  Die  Aufnahme  und  Behandlung  von  Europäern  in  den  Regierungs-Krankenhäusern
regelt  sich  nach  einem  Zweiklassensystem.  Innerhalb  der  einzgelnen  Klassen  werden  die  Kosten  für
ärztliches  Honorar  und  für  die  Verpflegung  einschließlich  der  Arzneiverpflegung  gesondert  erhoben.
In  die  Verpflegung  sind  indessen  die  Getränke  nicht  miteinbegriffen.  Diese  werden  aus  den  Beständen
der  Krankenhäuser  gegen  Erstattung  der  Kosten,  welche  nach  den  hierüber  bestehenden  Bestimmungen
zu  berechnen  sind,  hergegeben.

 

--.-  Verpile  sfkosten  einschl.  der  Kosten  sür  Arzneiverpflegung,  jedoch  ausjschl.
qr.  çl  erpflegungskosten  einschl.  der  Kosten  f  rznei  legung.  i
Klasse  Arztliches  Lonorar  derjenigen  für  Getränke  jeglicher  Art  und  ärztlich  nicht  verordneter  Milch
(für  den  Tag)  (für  den  Tag)

 

1.  4  12  4##
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        W  748  2d0

Besondere  Vergünstigungen  werden  für  die  in  der  nachfolgenden  Übersicht  näher  bezeichneten
Personen  in  dem  daselbst  angegebenen  Umfange  gewährt:

 

Arztliches
Bezeichnung  der  Personen  Honorar
für  den-Tag

Verpflegungskosten  einschl.,  der  Kosten
für  Argneiverpflegung

 

1.  Weißes  Personal  des  Kaiserlichen  Gonverne-  Frei  Frei,  ferner  alkoholfreie  Getränke  und  eine
ments,  Mitglieder  von  Expeditionen,  welche  halbe  Flasche  Wein.

ganz  oder  zum  Teil  aus  Reichsfonds  ausgerüstet
  sind

 

 

––  —  ——  –  —  —  —  —  —

 

 

 

 

 

2.  Weiße  Post-  und  Telegraphenbeamte,  An—-  Frei  Zahlen  zwei  Drittel  des  Satzes  der  Klasse,  in

gehörige  der  Marineverwaltung  die  sie  nach  ihrem  Diensteinkommen  aufzunehmen
  sind.

3.  Familienmitglieder  der  im  Dienste  des  Frei  Zahlen  zwei  Drittel  des  Satzes  der  Klasse,  in

Schutzgebiets  stehenden  Beamten  und  Mili-  die  sie  nach  dem  Diensteinkommen  des

tärpersonen  Familienhauptes  aufzunehmen  sind,  soweit

nicht  durch  Verfügung  des  Gonverneurs  uollständig
  freie  Verpflegung  eintritt.

 

 

Beamte,  welchen  Dienstbezüge  von  5000  KM  an  aufwärts  zustehen,  sind  in  die  I.  Klasse
aufzunehmen,  alle  übrigen  in  die  II.

Bei  Vornahme  von  Operationen,  welche  über  den  Rahmen  eines  einfachen  chirurgischen
Eingriffs  hinausgehen,  können  den  Krankenhauspatienten  besondere  Honorare  in  Rechnung  gestellt
werden.  Bei  Zuziehung  eines  zweiten  Arztes  kann  ein  besonderes  Honorar  für  diesen  berechnet  werden.

Die  zu  Zwecken  der  Quarantäne  oder  aus  sonstigen  Gründen  auf  polizeiliche  Anordnung
in  den  Krankenhäusern  isolierten  Personen  haben  für  Unterbringung  und  Verpflegung  während  der
Beobachtungszeit  die  im  vorstehenden  näher  bezeichneten  Verpflegungssätze  zu  entrichten.

Mittellose  Europäer  dürfen  grundsätzlich  nur  in  die  zweite  Verpflegungsklasse  ausgenommen
werden.  Im  Falle  der  Aufnahme  eines  mittellosen  Europäers  als  Kranker  in  ein  Krankenhaus  hat
der  leitende  Arzt  unverzüglich  an  das  Gouvernement  zu  berichten,  ob  der  betreffende  Unterhaltspflichtige
  Angehörige  besitzt  und  welche,  und  wo  der  Kranke  heimatsberechtigt  ist  bzw.  seinen  Unterstützungswohnsitz
  hat.  Nach  der  Entlassung  des  Kranken  ist  die  Höhe  der  durch  den  Aufenthalt  im
Krankenhause  entstandenen  Kosten  dem  Gouvernement  anzuzeigen,  welches  die  Erstattung  der  Kosten
von  den  Heimatsbehörden  verlangen  wird.

Gesunde  dürfen  in  einem  Krankenhause  nur  auf  Anweisung  des  Gouvernements  ausgenommen
und  verpflegt  werden.  In  dringenden  Fällen  darf  der  leitende  Regierungsarzt  die  Erlaubnis  zu
einem  Aufenthalt  bis  zu  24  Stunden  erteilen.  Gesunde  entrichten  stets  den  Verpflegungssatz  der
I.  Klasse  und  haben  die  verabreichten  Getränke  zu  bezahlen.  Beamte,  welche,  ohne  krank  zu  sein,
in  dienstlicher  Eigenschaft  im  Krankenhause  aufgenommen  und  verpflegt  werden,  haben  einen  Verpflegungssatz
  von  5  +X  für  den  Tag,  und  für  diejenigen  Tage,  an  welchen  sie  nicht  an  allen  Mahlzeiten
  im  Krankenhause  teilnehmen,  folgende  Beträge  zu  zahlen:  für  Frühstück  1.J¼,  für  Mittagessen
2  %%  für  Abendessen  2  ..  ·

Die  Einziehung  der  Verpflegungsgelder  ist  Sache  des  zuständigen  Regierungsarztes.

§  8.  Bei  ambulanter  Behandlung  Eingeborener  in  Polikliniken  können  die  Regierungsärzte
folgendes  Honorar  berechnen:

1.  Bei  den  im  Schutzgebiet  ansässigen  Eingeborenen  für  die  erstmalige  Untersuchung  einschließlich
  kleiner  chirurgischer  Eingriffe  von  0,50  /4“  bis  zu  3./7,  für  die  Untersuchung  bzw.  wiederholte
  Untersuchung  während  derselben  Krankheit  für  jede  Konsultation  bis  zu  0,50.7“.

2.  Bei  Eingeborenen,  welche  im  Schutzgebiete  Togo  nicht  ansässig  sind,  finden  diese  Sätze
gleichfalls  Anwendung;  sie  können  jedoch  in  besonderen  Fällen  bei  wohlhabenden  Farbigen  erhöht
werden.

Für  Operationen,  welche  über  den  Rahmen  eines  einfachen  chirurgischen  Eingriffs  hinausgehen,
  kann  der  Regierungsarzt  erhöhtes  Honorar  beanspruchen.  Die  aus  den  Beständen  der  Regierungs-Apotheken
  verabreichten  Arzneien  und  Verbandmittel  sind  besonders  zu  bezahlen.

§  9.  Werden  Farbige  zur  ärztlichen  Behandlung  in  den  für  sie  eingerichteten  Krankenhäusern
  aufgenommen,  so  sind  folgende  Beträge  zu  erheben:
        <pb n="803" />
        T749

Arztliches  Honorar  für  den  Tag  (für  Unterkunft,  Verpflegung  und  Arzneien  für  den  Tag
in  der  I.  Klasse  2,00  /%  4,00  7%
in  der  II.  Klasse  1,50./%  3,00
in  der  III.  Klasse  1,00.7  2,00  .%
Wenn  sich  die  in  Krankenhäusern  Ausgenommenen  selbst  verpflegen  dürfen,  sind  zu  erheben
ärgtliches  Honorar  für  den  Tag  für  Unterkunft  und  Arzneien  für  den  Tag
in  der  I.  Klasse  2,00  J/%  2,50  /7
in  der  II.  Klasse  1,50./“  2,00  7
in  der  III.  Klasse  1,00  1,50  ./%

Der  Satz  für  die  III.  Klasse  kann  für  solche  Personen,  welche  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  als  bedürftig  bezeichnet  werden  oder  dem  Regierungsarzt  als  solche  bekannt  sind,  auf  1.7“
für  Unterkunft,  Verpflegung  und  Arzneien  oder  auf  50  Pf.,  wenn  sie  sich  selbst  verpflegen  dürfen,
herabgesetzt  werden.  Arztliches  Honorar  wird  in  diesem  Fall  nicht  erhoben.

Für  Operationen,  welche  über  den  Rahmen  eines  einfachen  chirurgischen  Eingriffs  hinausgehen,
  darf  der  Regierungsarzt  erhöhtes  Honorar  beanspruchen.

Die  Sätze  für  Krankenhausbehandlung  sind  grundsätzlich  für  eine  Woche  im  voraus  zu
hinterlegen.

§  10.  In  allen  dringenden  Fällen  ist  sofort  ärztliche  Hilfe  zu  leisten  und  sind  die  erforderlichen
  Medikamente  und  Verbandstoffe  abzugeben  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  später  Bezahlung  eintreten
  kann  oder  nicht.

Im  übrigen  sind  die  Behandlungskosten  von  Eingeborenen  grundsätzlich  im  voraus  zu  erheben.
  Die  Bezahlung  kann  bis  Monatsschluß  gestundet  werden  bei  solchen  Eingeborenen,  welche
dem  Regierungsarzt  als  zahlungsfähig  bekannt  sind  oder  für  welche  ein  als  zahlungsfähig  bekannter
Eingeborener  oder  ein  Europäer  bürgt.

Freie  ambulante  Behandlung  und,  falls  erforderlich,  freie  Behandlung  in  den  Krankenhäusern
  für  Eingeborene  ist  zu  gewähren

1.  den  farbigen  Angestellten  des  Gounvernements,  der  Postverwaltung  und  der  Marineverwaltung,
  ihren  eigenen  Frauen  und  Kindern  und  den  Regierungsschülern;

2.  Steuerarbeitern,  welche  während  oder  infolge  der  Ableistung  der  Steuerarbeit  erkrankt
  sind,  bis  zum  Ablauf  ihrer  Krankheit;

3.  sonstigen  in  einem  Arbeitsverhältnis  zum  Gouvernement,  zur  Postverwaltung  oder  zur
Marineverwaltung  stehenden  Personen  bis  zum  Ablauf  ihrer  Krankheit;

4.  Straf=  und  Untersuchungsgefsangenen  bis  zum  Ablauf  ihrer  Krankheit,  wenn  sie  sich
das  betreffende  Leiden  während  ihrer  Strafzeit  zugezogen  haben;

5.  Personen,  welchen  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  bescheinigt  ist,  daß  sie  arm
und  ohne  Verdienstmöglichkeit  sind,  oder  welche  dem  Regierungsarzt  als  solche  bekannt
  sind;

6.  den  zu  Zwecken  der  Quarantäne  oder  auf  Anordnung  der  Verwaltungsbehörde
isolierten  Personen;

7.  den  als  Prostituierten  bekannten  Personen  im  Fall  venerischer  Erkrankung.

Angestellte  des  Gouvernements,  der  Postverwaltung  und  der  Marineverwaltung,  welche  ein
Gehalt  von  100  /“  und  darüber  haben,  sind  in  die  I.  Klasse,  solche,  die  ein  Gehalt  von  30  .7  bis
zu  100  4  haben,  in  die  II.  Klasse,  alle  übrigen  in  die  III.  Klasse  aufzunehmen.  Soldaten  und
Polizisten  sind  in  die  III.  Klasse,  die  Dienstgrade  einschließlich  der  Gefreiten  in  die  II.  Klasse,  aufzunehmen.
  Die  Zuteilung  zu  einer  höheren  Verpflegungsklasse  erstreckt  sich  auch  auf  die  eigenen
Frauen  und  Kinder.

§&amp;amp;  11.  Europäer,  welche  in  einem  Krankenhause  Aufnahme  suchen,  haben  ihre  Leibwäsche
selbst  mitzubringen.  Sie  wird  auf  Wunsch  im  Krankenhause  gegen  Entgelt  gewaschen.  Die  Preise
für  das  Waschen  der  Leibwäsche  bestimmt  der  das  Krankenhaus  leitende  Regierungsarzt.

Die  Kranken  haben  sich  den  Anordnungen  des  leitenden  Arztes  und  der  Krankenschwestern
u  fügen.
zu  sag  Das  Rauchen  in  den  Krankenzimmern  ohne  Erlaubnis  des  Regierungsarztes  ist  untersagt.

Bett  und  Krankenhaus  zu  verlassen  ist  den  Kranken  nur  nach  ausdrücklicher  Anordnung  oder
mit  Genehmigung  des  leitenden  Arztes  gestattet.

2

22
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        W  750  20

Getränke  jeglicher  Art,  Nahrungsmittel  und  Arzneien  dürfen  ohne  die  Genehmigung  oder
Anordnung  des  leitenden  Arztes  in  das  Krankenhaus  nicht  eingeführt  werden.

Das  eigenmächtige  Betreten  der  Privaträume  der  Krankenhäuser,  insbesondere  der  Apotheken,
Laboratorien  und  Operationsräume  ist  nicht  gestattet.

Das  Mitbringen  farbiger  Diener  ist  nur  mit  Genehmigung  des  leitenden  Arztes  gestattet.

Kranke,  welche  ausgehen  dürfen,  haben  die  für  die  Mahlzeiten  angesetzten  Stunden  inne  zu
halten;  zu  anderen  Zeiten  werden  Speisen  nur  auf  ärztliche  Verordnung  verabfolgt.  Es  steht  den
Kranken  frei,  allein  auf  ihrem  Zimmer  oder  mit  Genehmigung  des  leitenden  Arztes  mit  anderen
Kranken  zu  speisen.

Von  7  Uhr  abends  bis  6  Uhr  morgens  müssen  sich  alle  Kranken  im  Hause  befinden,  von
9  Uhr  abends  bis  6  Uhr  morgens  haben  sich  die  Kranken  in  ihrem  Zimmer  aufzuhalten,  soweit
nicht  der  Regierungsarzt  etwas  anderes  gestattet.

Besuchsstunden  für  Kranke  sind  wochentäglich  von  4  bis  5⅛½  Uhr,  Sonntags  von  11  bis  12
und  von  4  bis  6  Uhr.  Anßerhalb  dieser  Besuchsstunden  dürfen  Kranke  nur  mit  Genehmigung  des
leitenden  Arztes  besucht  werden.

Besucher  der  Kranken  erhalten  alkoholische  Getränke  nicht  verabfolgt.  Alkoholfreie  Getränke
können  an  die  Besucher  ausnahmsweise  und  auf  ihre  Kosten  abgegeben  werden.  Gegen  mißbräuchliche
  Ausnutzung  der  Besuchsfreiheit  hat  der  Krankenhausarzt  einzuschreiten.

§  12.  Die  in  den  Krankenhausbetrieben  benötigten  Lebensmittel,  welche  frisch  im  Lande
erhältlich  sind,  sind  freihändig  anzukaufen.

Die  Lieferung  des  in  den  Krankenhäusern  benötigten  Weines  wird  an  erprobte  Lieferanten
auf  Grund  der  von  diesen  eingesandten  Kataloge  unmittelbar  freihändig  vergeben.  Der  Bedarff  ist
dem  Gouvernement  vierteljährlich,  und  zwar  zum  1.  März,  1.  Juni,  1.  September  und  1.  Dezember
jedes  Jahres  anzuzeigen.

Die  Lieferung  des  übrigen  in  den  Krankenhausbetrieben  benötigten  Proviants  wird  seitens
des  Gonvernements  alljährlich  öffentlich  ausgeschrieben  und  auf  Grund  der  eingehenden  Angebote
vergeben.  Von  der  erfolgten  Vergebung  erhalten  die  leitenden  Regierungsärzte  Nachricht;  sie  haben
auf  Einhaltung  des  jeweils  eingegangenen  Vertragsverhältnisses  ebenso  wie  auf  Erfüllung  des  Vertrages
  durch  den  liefernden  Unternehmer  zu  achten.  Fehler  an  den  vom  Unternehmer  gelieferten
Waren  sind,  sobald  sie  entdeckt  sind,  dem  Lieferanten  mitzuteilen.  Dieser  ist  zur  sofortigen  Ersatzlieferung
  verpflichtet.  Bei  fortdauernd  schlechter  Lieferung  ist  an  das  Gonvernement  zu  berichten.

§  13.  Der  Bedarf  an  Arzneimitteln,  Verbandstoffen  und  ärztlichen  Instrumenten  für  die
Regierungs-Apotheken  und  die  ärztlichen  Betriebe  ist  dem  Gouvernement  anzuzeigen,  und  zwar
zum  1.  März  der  Bedarf  für  Juli  bis  September,
zum  1.  Juni  der  Bedarf  für  Oktober  bis  Dezember,
zum  1.  September  der  Bedarf  für  Jannar  bis  März,
zum  1.  Dezember  der  Bedarf  für  April  bis  Juni.
Bei  Eintreffen  der  Lieferungen  ist  genaue  Kontrolle  zu  üben.  Wenn  Gegenstände  fehlen
oder  verdorben  sind,  ist  sofort  unter  Zuziehung  von  Zeugen  der  Tatbestand  festzustellen  und  an  das
Gonvernement  zu  berichten.

§+  14.  Von  welcher  Dienststelle  die  in  den  ärztlichen  Betrieben  erforderlichen  Betriebszuschüsse
  geleistet  werden,  bestimmt  das  Gouvernement.

Ülber  die  im  Betriebe  der  Krankenhäuser,  Polikliniken  und  Apotheken  vorkommenden  Einnahmen
  und  Ausgaben  ist  fortlaufend  Buch  zu  führen  und  dem  Gouvernement  monatlich  Rechnung
zu  legen.

Die  Einnahmen  sind  zu  trennen  in  Betriebszuschüsse  des  Gonvernements,  Einnahmen  aus
dem  Krankenhausbetriebe,  Einnahmen  aus  der  Poliklinik,  Einnahmen  aus  der  Regierungs-Apotheke
und  verschiedene  Einnahmen.

Auf  Belegen  ist  zu  bescheinigen,  daß  nicht  mehr  und  nicht  weniger  zu  vereinnahmen  wal.

Die  Ausgaben  sind  nach  folgenden  Arten  getrennt  nachzuweisen:  Löhne  an  farbige  Angestellte.
  Sächliche  Ausgaben.  Für  Löhne  der  farbigen  Angestellten  sind  getrennte  Lohnlisten
aufzustellen  für  die  Heilgehilfen,  für  die  Gesundheitsaufseher,  für  das  sonst  beschäftigte  amtliche
Personal.  ç

Die  monatliche  Summe  der  Ausgaben  von  den  monatlichen  Einnahmen  abgezogen,  ergibt
den  Barbestand,  welcher  am  Schlusse  des  Monats  vorhanden  sein  muß.
        <pb n="805" />
        G  V751  20

Am  Schlusse  der  Abrechnung  ist  zu  bescheinigen,  daß  der  buchmäßig  festgestellte  Bestand  tatsächlich
  in  bar  vorhanden  ist.  «

Der  vorhandene  Bestand  ist  als  erster  Einnahmeposten  in  die  Abrechnung  des  folgenden
Monats  aufzunehmen.

Die  Abrechnungen  über  Einnahmen  und  Ausgaben  sind  zum  10.  jedes  Monats  für  den
vorangegangenen  Monat  an  das  Gouvernement  einzureichen.

§*  15.  Die  Verwaltung  der  Inventarien  und  Materialien  erfolgt  nach  näherer  Bestimmung
des  Gouvernements.

Alljährlich  im  Januar  findet  eine  Revision  der  in  den  Krankenhäusern  vorhandenen  Bestände
  des  Deutschen  Frauenvereins  für  Krankenpflege  in  den  Kolonien  in  Anwesenheit  eines  Beamten
  der  Finanzverwaltung  statt.

&amp;amp;  16.  Krankenbücher  und  ärztliche  Berichte  sind  seitens  der  Regierungsärzte  entsprechend
der  Anweisung  der  Kolonial-Abteilung  des  Auswärtigen  Amts  zur  ärztlichen  Berichterstattung  über
die  deutschen  Schutzgebiete  vom  10.  August  1901  (Deutsche  Kolonialgesetzgebung  9.  Teil  S.  377)  zu
führen  bzw.  zu  erstatten.

Die  Vierteljahresberichte  sind  dem  Gouvernement  einzureichen:

zum  14.  Januar  für  die  Monate  Oktober  bis  Dezember,
zum  14.  April  für  die  Monate  Januar  bis  Märzz,

zum  14.  Juli  für  die  Monate  April  bis  Juni,

zum  14.  Oktober  für  die  Monate  Juli  bis  September.

Jahresberichte  sind  spätestens  zum  15.  Mai  dem  Gouvernement  einzureichen.

§  17.  Die  Regierungsärzte  haben  nach  näherer  Anordnung  des  Gouvernements  meteorologische
  Beobachtungen  auszuführen,  deren  Ergebnisse  nach  Schluß  eines  jeden  Monats  baldigst  dem
Gouvernement  unmittelbar  vorzulegen  sind.

Lome,  den  31.  März  1912.

Der  Gouverneunur.
Brückner.

Bekonntmachung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Betrieb  von  Hausaopothekhen
und  den  Verkehr  mit  Krzneimitteln  außerhalb  der  Kpotheken.

Vom  14.  Juni  1912.

Auf  Grund  der  §§  7  und  11  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Errichtung
und  den  Betrieb  von  Apotheken  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  mit  Ausnahme  von
Deutsch-Südwestafrika,  vom  12.  Januar  1911  (Amtsblatt  1912  S.  112f.)  wird  bestimmt,  was  folgt:

Der  Weiterbetrieb  der  zur  Zeit  etwa  bei  Missionen  oder  Pflanzungen  bestehenden  Hausapotheken
  wird  bis  auf  weiteres  gestattet.  Um  die  zum  Betriebe  nach  §  7  der  Reichskanzlerverordnung
  erforderliche  schriftliche  Erlaubnis  des  Gouverneurs  ist  für  sämtliche  derartige  Apotheken
bis  zum  1.  Oktober  d.  Is.  einzukommen,  und  zwar  unter  Angabe  einer  geeigneten  Persönlichkeit,
der  ihrer  Vorbildung  nach  die  Erlaubnis  zur  Abgabe  von  Arzneimitteln  erteilt  werden  kann.  Mit
Rücksicht  auf  die  Bestimmung  im  §  7  Absatz  III  Satz  1  weise  ich  darauf  hin,  daß  die  Erteilung
der  Genehmigung  für  in  Lome  bestehende  Hausapotheken  nur  bis  zur  Eröffnung  einer  Vollapotheke
in  Lome  in  Aussicht  gestellt  werden  kann.

Für  den  Verkehr  mit  Arzneimitteln  außerhalb  der  Apotheken  ist  der  Erlaß  einer  besonderen
Verordnung  geplant.  Bis  zu  ihrem  Inkrafttreten  behält  es  bei  der  bisherigen  Handhabung  sein
Bewenden.

Lome,  den  14.  Juni  1912.

Der  Gouverneur.

J.  V.:
v.  Doering.
        <pb n="806" />
        I  V752  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika  über  die
Mischlingsbevölkerung.
Vom  23.  Mai  1912.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  sowie  gemäß  §§  1
und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  hiermit  mit
Zustimmung  des  Reichskanzlers  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Geburt  eines  Kindes,  dessen  Vater  ein  Nichteingeborener  und  dessen  Mutter  eine
Eingeborene  ist,  muß  binnen  zwei  Monaten  nach  der  Geburt  beim  Bezirks-(Distrikts-)  amt  des
Geburtsortes  angezeigt  werden.

Die  Anzeige  hat  zu  enthalten:

1.  Ort,  Tag  und  Stunde  der  Geburt,

2.  Geschlecht  des  Kindes,

3.  die  ihm  beigelegten  Vornamen,

4.  Vor=  und  Familiennamen,  Stammesangehörigkeit,  Stand  oder  Gewerbe,  Wohnort
sowie  Paßnummer  der  Mutter.

Zur  Anzeige,  die  schriftlich  oder  mündlich  erstattet  werden  kann,  find  verpflichtet:

1.  die  Mutter  des  Kindes,

2.  der  Werftälteste,  wenn  das  Kind  auf  einer  öffentlichen  Werft,

3.  der  örtliche  Aufsichtsberechtigte,  wenn  das  Kind  auf  einer  privaten  Werft  geboren
worden  ist,

4.  der  Dienstherr  der  Mutter.

Die  Verpflichtung  der  in  der  vorstehenden  Reihenfolge  genannten  Personen  tritt  nur  dann
ein,  wenn  ein  früher  genannter  Verpflichteter  nicht  vorhanden  oder  an  der  Erstattung  der  Anzeige
verhindert  war.  ·

§  2.  Die  Geburt  des  Kindes  ist  auf  dem  Bezirks-(Distrikts-)  amt  in  ein  Register  einzutragen,
  das  die  im  §  1,  Abs.  2,  erwähnten  Tatsachen  enthalten  soll.

§  3.  Wird  durch  das  uneheliche  Zusammenleben  eines  Nichteingeborenen  mit  einer  Eingeborenen
  öffentliches  Argernis  erregt,  so  kann  die  Polizei  die  Trennung  verlangen  und  nach  fruchtlosem
  Ablauf  einer  Frist  die  Trennung  erzwingen.

In  gleicher  Weise  kann  die  alsbaldige  Beendigung  eines  Dienstvertrages  und  die  Entfernung
der  Mutter  eines  halbweißen  Kindes  verlangt  werden,  wenn  der  Vater  des  Kindes  der  Dienstherr
oder  ein  in  dessen  häuslicher  Gemeinschaft  befindlicher  Angehöriger  oder  Angestellter  ist.

§  4.  Mit  Geldstrafe  bis  150  .“  oder  mit  Haft  wird  bestraft,  wer  der  im  §  1  vorgeschriebenen
  Anzeigepflicht  nicht  nachkommt.  Gegenüber  Eingeborenen  kommen  die  gesetzlich  für
zulässig  erklärten  Strafmittel  in  Anwendung.

§*  5.  Die  Verordnung  tritt  am  1.  August  1912  in  Kraft.

Windhuk,  den  23.  Mai  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  Verleihung  der  Rechte  einer  Kolonialgesellschaft
an  die  Domona-Diamanten-Gesellschaft.

Vom  27.  Juni  1912.
Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  Juni  1912  beschlossen,  in  Gemäßheit  von

Satzung  der  Pomona-Diamanten-Gesellschaft.
I.  HPbschnitt.  Allgemeine  Bestimmungen.
§  1.  Unter  der  Firma
Pomona-Diamanten-Gesellschaft
wird  auf  Grund  des  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  eine  Kolonialgesellschaft
  errichtet.
        <pb n="807" />
        W  V753  20

Auf  die  Rechtsverhältnisse  der  Gesellschaft  finden,  soweit  im  Schutzgebietsgesetz  oder  in  dieser
Satzung  nicht  etwas  anderes  bestimmt  ist  oder  sich  aus  der  Natur  der  Sache  nicht  etwas  anderes
ergibt,  die  allgemeinen  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  Vereine  Anwendung.

§  2.  Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  Berlin.  Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  Zweigniederlassungen
im  Inlande  und  im  Schutzgebiete  zu  errichten.  Die  Gesellschaft  ist  in  das  Handelsregister  einzutragen.

§*  3.  Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  unbeschränkt.

§  4.  Der  Gegenstand  des  Unternehmens  der  Gesellschaft  ist  die  Ausbeutung  von  Edelsteinvorkommen
  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiet,  insbesondere  in  dem  der  Insel  Pomona  gegenüberliegenden
  sogenannten  Pomona-Minen-Gebiet.

Die  Gesellschaft  ist  befugt,  alle  zur  Erreichung  des  vorgenannten  Zweckes  nötigen  oder  dienlichen
Rechtsgeschäfte  abzuschließen.

§  5.  Alle  von  der  Gesellschaft  ausgehenden  Bekanntmachungen  müssen  durch  den  Deutschen
Reichsanzeiger  erfolgen.  Die  Bekanntmachungen  gelten  als  gehörig  veröffentlicht,  wenn  sie  einmal
erlassen  worden  sind,  es  sei  denn,  daß  das  Gesetz  oder  diese  Satzung  oder  ein  Hauptversammlungsbeschluß
  eine  mehrmalige  Veröffentlichung  verlangt.

Die  Gesellschaft  soll  außerdem  ihre  Bekanntmachungen  im  Deutschen  Kolonialblatt  sowie  in
einer  im  Deutsch-Südwestafrikanischen  Schutzgebiet  erscheinenden  Zeitung  und  in  einer  in  Berlin  erscheinenden
  Tageszeitung  einrücken.  Die  Rechtswirksamkeit  der  Bekanntmachungen  ist  indessen  hiervon
nicht  abhängig.  Für  den  Beginn  der  bekanntgemachten  Fristen  ist  die  Veröffentlichung  im  Reichsanzeiger
  entscheidend.

Die  Bekanntmachungen  soll  der  Vorstand  erlassen,  soweit  ihr  Erlaß  nicht  durch  das  Gesetz,
diese  Satzung  oder  einen  Hauptversammlungsbeschluß  dem  Aufsichtsrat  übertragen  worden  ist.

Die  Gesellschaft  soll  ferner  alljährlich  einen  Auszug  aus  dem  Geschäftsbericht,  die  Bilanz
nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sowie  die  Verteilung  des  Gewinnes  im  Deutschen  Kolonialblatt
bekanntgeben.

II.  Abschnitt.  Grundkapital,  Anteilscheine  und  KAnteilseigner.

§  6.  Das  Grundkapital  beträgt  3000000  “  und  ist  in  30000,  fortlaufende  Nummern
tragende  Anteile  über  je  100  “  zerlegt.  Die  Anteile  gelten  als  vollgezahlt  und  lauten  auf
den  Inhaber.

§  7.  Der  Ausfsichtsrat  kann  bestimmen,  daß  die  Anteilscheine  in  Stücken  über  einen,  zehn,
fünfzig  oder  hundert  Anteile  ausgefertigt  werden.

.  Die  Ausfertigung  der  Anteilscheine  geschieht  im  übrigen  nach  näherer  Bestimmung  des
Aufsichtsrats  unter  den  faksimilierten  Unterschriften  des  Vorstandes  und  eines  Mitgliedes  des  Aussichtsrates
  unter  handschriftlicher  Gegenzeichnung  des  Stammbuchführers.

Solange  Anteilscheine  noch  nicht  ausgegeben  worden  sind,  weisen  sich  die  Anteilseigner  als
solche  durch  die  Eintragung  der  Anteile  auf  ihren  Namen  im  Stammbuche  der  Gesellschaft  aus.

§  8.  Jedem  Anteilschein  werden  Gewinnanteilscheine,  und  zwar,  soweit  nicht  bei  der
Ausgabe  der  Anteilscheine  etwas  anderes  beschlossen  worden  ist,  auf  zehn  Jahre,  sowie  ein
Erneuerungsschein  beigegeben.  Nach  deren  Ablauf  werden  gegen  Einlieferung  des  Erneuerungsscheins
neue  Gewinnanteilscheine  für  weitere  zehn  Jahre  nebst  einem  weiteren  Erneuerungsschein  ausgegeben.
Dies  wiederholt  sich  stets  nach  je  weiteren  zehn  Jahren.  Die  Form  und  den  Inhalt  der  Gewinnanteil-
  und  der  Erneuerungsscheine  bestimmt  der  Ausfsichtsrat,  welcher  auch  befugt  ist,  die  Zeit,  für
welche  die  Gewinnanteilscheine  ausgegeben  werden,  auf  weniger  als  zehn  Jahre  festzusetzen.

§  9.  Sind  Anteilscheine,  Gewinnanteilscheine  oder  Erneuerungsscheine  infolge  einer  Beschädigung
  oder  einer  Verunstaltung  zum  Umlaufe  nicht  mehr  geeignet,  jedoch  in  ihren  wesentlichen
Teilen  noch  dergestalt  erhalten,  daß  ihr  wesentlicher  Inhalt  und  die  Unterscheidungsmerkmale  noch
erkennbar  sind,  so  hat  der  Vorstand  gegen  Einreichung  der  beschädigten  oder  verunstalteten
Urkunden  neue  gleichartige  Urkunden  auszufertigen  und  auszureichen.  Die  Kosten  hat  der  Einreicher
zu  tragen  und  vorzuschießen.

Abhanden  gekommene  oder  vernichtete  Anteilscheine  können  für  kraftlos  erklärt  werden.  Die
an  Stelle  der  für  kraftlos  erklärten  Urkunde  auszufertigende  neue  Urkunde  erhält  dieselbe  Nummer
mit  der  Bezeichnung  „allein  gültige  zweite  Ausfertigung“.  Die  Kosten  des  Verfahrens  sowie  die
Kosten  der  zweiten  Ausfertigung  hat  der  Beteiligte  zu  tragen  und  vorzuschießen.

§  10.  Gewinnanteilscheine,  welche  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach  dem  auf  ihre  Fälligkeit
folgenden  31.  Dezember  zur  Zahlung  vorgelegt  worden  sind,  verfallen  zugunsten  der  Gesellschaft.
        <pb n="808" />
        754  20

Mit  der  Kraftloserklärung  eines  Anteilscheins  erlischt  auch  der  Anspruch  aus  den  noch  nicht  fälligen
Gewinnanteilscheinen.

Eine  Kraftloserklärung  abhanden  gekommener  oder  vernichteter  Gewinnanteil=  und  Erneuerungsscheine
  findet  nicht  statt.

Neue  Gewinnanteilscheine  dürfen  an  den  Inhaber  des  Erneuerungsscheins  nicht  ausgegeben
werden,  wenn  der  betreffende  Anteilseigner  der  Ausgabe  widersprochen  hat.  Die  Scheine  find  in
diesem  Falle  dem  Anteilseigner  auszuhändigen.

§*  11.  Bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  können  die  neuen  Anteile  zu  einem  höheren
als  zum  Neunwerte,  indessen  nicht  unter  dem  Nennwerte  ausgegeben  werden.  Der  Nennbetrag  sowie
der  Mindestbetrag,  unter  welchem  die  Ausgabe  der  Anteile  nicht  erfolgen  darf,  werden  von  der
Hauptversammlung  festgesetzt.  Bei  der  Zeichnung  muß  mindestens  der  vierte  Teil  des  Neunwertes
und,  wenn  die  Anteile  zu  einem  höheren  als  zum  Nennwerte  ausgegeben  werden,  auch  der  den
Neunwert  übersteigende  Betrag  sofort  bar  eingezahlt  werden.  Jedem  Anteilseigner  muß  auf  sein
Verlangen  ein  seinem  Anteil  an  dem  bisherigen  Grundkapital  entsprechender  Teil  der  neuen  Anteile
zum  Bezuge  unter  Offenhaltung  einer  mindestens  zweiwöchentlichen  Frist  angeboten  werden,  soweit
nicht  in  dem  Beschlusse  der  Hauptversammlung  über  die  Erhöhung  des  Grundkapitals  etwas  anderes
bestimmt  ist.  Alle  sonstigen  Bestimmungen  über  die  Kapitalserhöhung,  soweit  die  Hauptversammlung
sie  nicht  beschlossen  hat,  hat  der  Aufsichtsrat  zu  treffen.  Der  Beschluß  über  die  Erhöhung  des
Grundkapitals  ist  zu  veröffentlichen.

§  12.  Eine  Herabsetzung  des  Grundkapitals  kann  nur  mit  Einwilligung  des  Reichskanzlers
(Reichs-Kolonialamtes)  und  nur  von  der  Hauptversammlung  mit  einer  Mehrheit  beschlossen  werden,
welche  mindestens  drei  Vierteile  der  bei  der  Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  umfaßt.  Durch  den
Beschluß  muß  zugleich  festgesetzt  werden,  zu  welchem  Zwecke  die  Herabsetzung  stattfindet,  insbesondere,
ob  sie  zur  teilweisen  Zurückzahlung  des  Grundkapitals  an  die  Anteilseigner  erfolgt  und  in  welcher
Weise  die  Maßregel  auszuführen  ist.  Der  Beschluß  über  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals  ist  zu
veröffentlichen.

Der  Vorstand  hat  nach  dem  Beschluß  über  die  Kapitalsherabsetzung  unter  Hinweis  auf
diesen  die  Gläubiger  der  Gesellschaft  durch  dreimalige  öffentliche  Bekanntmachung  aufzufordern,  ihre
Ansprüche  anzumelden.  Den  Gläubigern,  deren  Forderungen  vor  der  letzten  öffentlichen  Aufforderung
begründet  sind,  ist  Befriedigung  zu  gewähren  oder  Sicherheit  zu  leisten,  sofern  sie  sich  zu  diesem
Zwecke  melden.

Zahlungen  an  die  Anteilseigner  dürfen  auf  Grund  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  erst
erfolgen,  nachdem  seit  dem  Tage,  an  welchem  die  öffentliche  Aufforderung  zum  dritten  Male  stattgefunden
  hat,  ein  Jahr  verflossen  ist,  und  nachdem  die  Gläubiger,  die  sich  gemeldet  haben,  befriedigt
oder  sichergestellt  worden  sind.  Eine  durch  die  Herabsetzung  bezweckte  Befreiung  der  Anteilseigner
von  der  Verpflichtung  zur  Leistung  von  Einzahlungen  auf  die  Anteile  tritt  nicht  vor  dem  bezeichneten
Zeitpunkte  in  Wirksamkeit.

Ist  zur  Ausführung  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  eine  Verminderung  der  Anteilscheine
durch  Umtausch,  Stempelung  oder  durch  ein  ähnliches  Verfahren  vorgesehen,  so  kann  die  Gesellschaft
die  Anteilscheine,  welche  trotz  erfolgter  Aufforderung  binnen  einer  dabei  zu  bestimmenden  Frist  von
mindestens  vier  Wochen  nicht  bei  ihr  eingereicht  sind,  mittels  öffentlicher  Bekanntmachung  für  kraftlos
erklären.  Das  gleiche  gilt  in  Ansehung  eingereichter  Anteilscheine,  welche  die  zum  Ersatze  durch
neue  Anteilscheine  erforderliche  Zahl  nicht  erreichen  und  der  Gesellschaft  nicht  zur  Verwertung  für
Rechnung  der  Beteiligten  zur  Verfügung  gestellt  sind.  Die  Aufforderung  zur  Einreichung  der  Anteilscheine
  hat  die  Androhung  der  Kraftloserklärung  zu  enthalten.  Die  an  Stelle  der  für  kraftlos
erklärten  Anteilscheine  auszugebenden  neuen  Scheine  sind  für  Rechnung  der  Beteiligten  durch  die
Gesellschaft  bestmöglichst  zu  verkaufen.  Der  Erlös  ist  den  Beteiligten  auszuzahlen  oder,  sofern  die
Berechtigung  zur  Hinterlegung  vorhanden  ist,  zu  hinterlegen.

§  13.  Für  die  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft  haftet  den  Gläubigern  nur  das  Gesellschaftsvermögen.


Die  Verpflichtung  des  Anteilseigners  zur  Leistung  von  Kapitalseinzahlungen  wird  durch  den
Nennbetrag  des  Anteils  und,  falls  der  Ausgabepreis  höher  ist,  durch  diesen  begrenzt.

Die  Anteilseigner  können  ihre  Einzahlungen  nicht  zurückfordern;  sie  haben,  solange  die  Gesellschaft
  besteht,  nur  Anspruch  auf  den  Reingewinn,  soweit  dieser  nicht  nach  dem  Gesetz,  dieser
Satzung  oder  Handelsgebrauch  von  der  Verteilung  ausgeschlossen  ist.
        <pb n="809" />
        G  755  20

III.  Sbschnitt.  Bilanz,  Gewinnverteilung  und  Reservefonds.

§*  14.  Das  Geschäftsjahr  entspricht  dem  Kalenderjahr.  Das  erste  Geschäftsjahr  endet  mit
dem  31.  Dezember  1912.

§  15.  Der  Vorstand  hat  auf  den  letzten  Tag  eines  jeden  Geschäftsjahres  eine  Bilanz  und
eine  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  abgelaufene  Geschäftsjahr  zu  ziehen  und  diese  Vorlage
innnerhalb  sechs  Monaten  nach  Schluß  eines  jeden  Geschäftsjahres  mit  einem  den  Vermögensstand
und  die  Verhältnisse  der  Gesellschaft  eutwickelnden  Bericht  dem  Aussichtsrat  und  mit  dessen  Bemerkungen
der  Hauptversammlung  vorzulegen.

Die  Bilanz  ist  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  den  Vorschriften  der  §§  40  und  261  des
Handelsgesetzbuches  entsprechend  aufzustellen.  Die  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung,  der
Geschäftsbericht  im  Auszuge  sowie  die  Verteilung  des  Gewinnes  sind  öffentlich  bekannt  zu  machen.

Der  Geschäftsbericht  des  Vorstandes  nebst  den  Bemerkungen  des  Aufsichtsrats,  der  Bilanz
und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sind  mindestens  während  der  letzten  zwei  Wochen  vor  dem
Tage  der  Hauptversammlung  in  den  Geschäftsräumen  der  Gesellschaft  in  Berlin  zur  Einsicht  der
Anteilseigner  auszulegen.  Die  Mitglieder  können  Abschriften  auf  ihre  Kosten  verlangen.

Die  Feststellung  der  Bilanz,  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  und  der  Gewinnverteilung
sowie  die  Entlastung  des  Vorstandes  und  des  Aussichtsrats  geschieht  durch  Beschluß  der  Hauptversammlung.
  Die  Hauptversammlung  darf  indessen  Abschreibungen  und  Rücklagen  nicht  geringer,
den  zu  verteilenden  Gewinn  nicht  höher  bestimmen,  als  der  Aufsichtsrat  vorgeschlagen  hat.

§  16.  Von  dem  nach  Absetzung  der  Unkosten,  Abgaben,  Abschreibungen  und  Rücklagen
verbleibenden  Reingewinn  der  Gesellschaft  werden  zunächst  fünf  vom  Hundert  dem  Reservefonds  der
Gesellschaft  zugeführt.  Alsdann  wird  der  Uberschuß  nach  Abzug  der  vertraglich  jeweils  festgesetzten
Tantiemen  gleichmäßig  auf  die  Anteile  verteilt,  insoweit  die  Hanptversammlung  nicht  beschließt,  ihn
zu  außerordentlichen  Abschreibungen  oder  außerordentlichen  Rücklagen  zu  verwenden.

§*  17.  Der  Reservefonds  dient  zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz  sich  ergebenden  Verlustes.
Die  UÜberweisungen  aus  §  16  hören  auf,  sobald  und  so  oft  er  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals
erreicht  hat.

Dem  Reservefonds  ist  zuzuführen:

1.  der  Betrag,  welcher  bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  durch  Ausgabe  der  Anteile
für  einen  höheren  als  den  Nennbetrag  über  diesen  und  über  den  Betrag  der  durch
die  Ausgabe  der  Anteile  entstehenden  Kosten  hinaus  erzielt  wird;

2.  der  Betrag  von  Zuzahlungen,  die  ohne  Erhöhung  des  Grundkapitals  von  Anteilseignern
  gegen  Gewährung  von  Vorzugsrechten  für  ihre  Anteile  geleistet  werden,  soweit
nicht  eine  Verwendung  dieser  Zahlungen  zu  außerordentlichen  Abschreibungen  oder
zur  Deckung  außerordentlicher  Verluste  beschlossen  wird.

IV.  Rbschnitt.  Reichsaufsicht.

§  18.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  hat  das  Recht  zur  Aufsicht  über  die  Gesellschaft
  und  über  ihren  Geschäftsbetrieb.  Er  kann  zur  Ausübung  dieses  Aufsichtsrechtes  für  den  einzelnen
Fall  oder  ständig  einen  oder  mehrere  Kommissare  bestellen.  Diese  sind  befugt,  an  den  Sitzungen
des  Aufsichtsrats  und  an  den  Hauptversammlungen  teilzunehmen,  darin  das  Wort  zu  ergreifen  und
von  dem  Vorstande  Bericht  zu  erfordern,  auch  die  Bücher  und  Schriften  sowie  die  Waren=  und
Kassenbestände  der  Gesellschaft  einzusehen  und  zu  prüfen,  oder  durch  Beauftragte  einsehen  und  prüfen
zu  lassen,  endlich  auch  eine  Sitzung  des  Anssichtsrats  und  eine  Hauptversammlung  mit  bestimmter
Tagesordnung  zu  berufen  und  zu  verlangen,  daß  in  die  Tagesordnung  bestimmte  Punkte  aufsgenommen
werden.  Die  bei  Durchführung  der  Aufsichtsrechte  dem  Fiskus  erwachsenden  baren  Auslagen  sowie
die  aus  solchem  Anlaß  dem  Kommissar  auf  Grund  der  gesetzlichen  Bestimmungen  zustehenden  Reisekosten
  und  Tagegelder  fallen  der  Gesellschaft  zur  Last.

V.  Kbschnitt.  Organe  der  Gesellschaft.

§*  19.  Die  Organe  der  Gesellschaft  sind  der  Vorstand,  der  Aussichtsrat  und  die  Hauptversammlung.

A.  Vorstand.
§  20.  Der  Vorstand  besteht  nach  näherer  Bestimmung  des  Aufsichtsrats  aus  einer  oder
mehreren  Personen.  Er  wird  vom  Ausfsichtsrat  in  notarieller  Verhandlung  bestellt.  Der  Aufsichtsrat
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        G  V756  20

ist  auch  berechtigt,  die  Bestellung  zum  Mitgliede  des  Vorstandes  jederzeit  unbeschadet  des  Anspruchs
auf  die  vertragsmäßige  Vergütung  zu  widerrufen.

Zu  Mitgliedern  des  Vorstandes  dürfen  nur  männliche  deutsche  Reichsangehörige  bestellt
werden,  welche  weder  durch  behördliche  Anordnung  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt,
noch  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen  einer  strafbaren  Handlung  verurteilt  sind,  die  nach  deutschem
Recht  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  nach  sich  ziehen  kann.

Eine  dem  Aksatz  2  zuwider  erfolgte  Bestellung  ist  nicht  unwirksam,  doch  können  die  Bestellten
ohne  Anspruch  auf  Entschädigung  sofort  entlassen  werden,  solange  die  im  Absatz  2  bezeichneten
Gründe  fortbestehen.

Die  den  Mitgliedern  des  Vorstandes  zu  gewährenden  Bezüge,  welche  auch  in  einem  Anteil
an  dem  nach  Vornahme  aller  Abschreibungen  und  Rücklagen  verbleibenden  Reingewinn  bestehen
können,  werden  vom  Aussichtsrat  festgesetzt  und  sind  als  Geschäftsunkosten  zu  verbuchen.

Der  Aufsichtsrat  ist  auch  berechtigt,  stellvertretende  Mitglieder  des  Vorstandes  zu  bestellen.

Die  Namen  der  Vorstandsmitglieder  sind  öffentlich  bekannt  zu  machen.

§  21.  Der  Vorstand  vertritt  die  Gesellschaft  in  jeder  Beziehung  nach  außen,  stellt  deren
Beamte  an  und  entläßt  sie.

Der  Vorstand  ist  der  Gesellschaft  gegenüber  verpflichtet,  die  Beschränkungen  einzuhalten,
welche  in  dieser  Satzung  oder  durch  Beschlüsse  des  Aussichtsrats  oder  der  Hauptversammlung  für  den
Umfang  seiner  Befugnisse,  die  Gesellschaft  zu  vertreten,  festgesetzt  sind.  Dritten  gegenüber  ist  eine
Beschränkung  der  Vertretungsbefugnis  des  Vorstandes  unwirksam.  Alle  Willenserklärungen,  welche
für  die  Gesellschaft  verbindlich  sein  sollen,  sind,  wenn  der  Vorstand  nur  aus  einem  Mitgliede  besteht,
von  diesem  allein  oder  von  zwei  Prokuristen  gemeinschaftlich,  wenn  der  Vorstand  aus  mehreren  Mitgliedern
  besteht,  von  zwei  Mitgliedern  des  Vorstandes  gemeinschaftlich  oder  von  einem  Mitgliede  des
Vorstandes  gemeinschaftlich  mit  einem  Prokuristen  oder  von  zwei  Prokuristen  gemeinschaftlich  unter
der  Firma  der  Gesellschaft  abzugeben.  Stellvertretende  Mitglieder  des  Vorstandes  stehen  hierbei
ordentlichen  Mitgliedern  gleich.

Die  Firma  der  Gesellschaft  wird  in  der  Weise  gezeichnet,  daß  die  Zeichnungsberechtigten  der
geschriebenen,  gestempelten  oder  gedruckten  Firma  der  Gesellschaft  ihre  Namensunterschrift  hinzufügen.

Für  Zweigniederlassungen  im  Schutzgebiete  kann  vom  Vorstande  mit  Zustimmung  des  Auf--sichtsrates
  eine  von  vorstehenden  Bestimmungen  abweichende  Art  der  Firmenzeichnung  festgesetzt  werden.

Ist  eine  Willenserklärung  der  Gesellschaft  gegenüber  abzugeben,  so  genügt  die  Abgabe  gegenüber
  einem  Mitgliede  des  Vorstandes.

§  22.  Der  Vorstand  darf  Prokuristen  und  Bevollmächtigte  zum  Betriebe  des  gesamten
Handelsgewerbes  nur  mit  Zustimmung  des  Aussichtsrats  bestellen.

Der  Vorstand  ist  berechtigt,  Angestellten  dergestalt  Handlungsvollmacht  zu  erteilen,  daß  sie
befugt  sind,  in  den  durch  die  Handlungsvollmacht  vorgesehenen  Fällen  die  Firma  der  Gesellschaft
gemeinsam  mit  einem  Vorstandsmitgliede  oder  einem  Prokuristen  zu  zeichnen.

§  23.  Der  Aussichtsrat  ist  berechtigt,  die  Tätigkeitskreise  mehrerer  Vorstandsmitglieder  abzugrenzen,
  auch  eine  schriftliche  Geschäftsanweisung  für  den  Vorstand  zu  erlassen,  welche  dieser  zu
befolgen  verpflichtet  ist.  Der  Vorstand  ist  verpflichtet,  zu  den  Sitzungen  des  Aufsichtsrats  zu  erscheinen,
  auch  wenn  er  keine  besondere  Einladung  erhalten  hat.

§  24.  Auf  den  Vorstand  finden  die  Bestimmungen  der  §§  236,  240  des  Handelsgesetzbuchs
  und  §  276  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  Anwendung.

Alle  für  die  Mitglieder  des  Vorstandes  geltenden  Vorschriften  finden  auch  auf  ihre  Stellvertreter
  Anwendung.

§  25.  Der  Vorstand  weist  sich  durch  einen  Auszug  aus  dem  Handelsregister  oder  durch
eine  Bescheinigung  des  Reichs-Kolonialamts  ans.

ßB.  Aufsichtsrat.

§  26.  Der  Aufsichtsrat  besteht  aus  mindestens  fünf  und  höchstens  zwölf  von  der  Hauptversammlung
  zu  notariellem  Protokoll  zu  wählenden  Personen.  Zu  Mitgliedern  des  Ausfsichtsrats
können  nur  männliche  deutsche  Reichsangehörige  gewählt  werden,  welche  weder  durch  behäördliche
Anordnungen  in  der  Verfügung  über  ihr  Vermögen  beschränkt,  noch  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen
einer  strafbaren  Handlung  verurteilt  sind,  die  nach  deutschem  Recht  die  Aberkennung  der  bürgerlichen
Ehrenrechte  nach  sich  ziehen  kann.
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        W  757  20

Die  Amtsdauer  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  beträgt  vier  Jahre.  Nach  Ablauf  der
Wahlzeit  bleiben  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  so  lange  im  Amt,  bis  die  Neuwahlen  vollzogen
sind.  Scheiden  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  vor  Ablauf  ihrer  Amtsdauer  aus,  so  ist  eine  Ersatzwahl
vorzunehmen,  sofern  die  Gesamtzahl  damit  unter  fünf  gesunken  ist.  Das  als  Ersatz  eintretende
Mitglied  wird  für  den  Rest  der  Amtsdauer  des  ausgeschiedenen  Mitgliedes  gewählt.

§&amp;amp;  27.  Die  Bestellung  zum  Mitgliede  des  Aufsichtsrats  kann  auch  vor  dem  Ablauf  des
Zeitraums,  für  den  das  Mitglied  gewählt  ist,  durch  die  Hauptversammlung  widerrufen  werden;  der
Beschluß  bedarf  einer  Mehrheit  von  mindestens  drei  Vierteln  der  an  der  Abstimmung  teilnehmenden
Stimmen.

§  28.  Der  Aufsichtsrat  wählt  bei  jeder  Neuwahl  einen  Vorsitzenden  und  einen  siellvertretenden
  Vorsitzenden.  Die  Gewählten  übernehmen  diese  Amter  für  die  Dauer  ihrer  Wahlperiode.

Der  Vorsitzende  und  der  stellvertretende  Vorsitzende  sowie  die  Mitglieder  des  Aussichtsrats
weisen  sich  durch  die  Wahlprotokolle  oder  durch  eine  auf  Grund  derselben  ausgestellte  notarielle  Bescheinigung
  aus.  Der  stellvertretende  Vorsitzende  hat  die  gleichen  Befugnisse  wie  der  Vorsitzende  und
ist  bei  deren  Ausübung  zum  Nachweise  des  Vertretungsfalles  nicht  verpflichtet.  Bei  Erledigung  eines
dieser  Amter  im  Laufe  des  Geschäftsjahres  ist  unverzüglich  zu  einer  Neuwahl  zu  schreiten.  Sind
beide  Vorsitzende  an  der  Ausübung  ihrer  Obliegenheiten  verhindert,  so  hat  das  den  Lebensjahren
nach  älteste  Mitglied  des  Aufsichtsrats  die  Obliegenheiten  für  die  Dauer  der  Behinderung  oder  bis
zur  Wahl  eines  anderen  Vorsitzenden  zu  übernehmen.

§  29.  Der  Aufsichtsrat  wird  von  dem  Vorsitzenden  so  oft  berufen,  als  eine  geschäftliche
Veranlassung  dazu  vorliegt;  er  muß  innerhalb  einer  Woche  auf  einen  nicht  länger  als  eine  Woche
nach  der  Berufung  liegenden  Tag  eingeladen  werden,  wenn  wenigstens  zwei  Mitglieder  oder  der
Vorstand  es  schriftlich  bei  dem  Vorsitzenden  beantragen.  Bei  der  Berufung  ist  die  Tagesordnung,
der  Ort  und  die  Zeit  der  Versammlung  mitzuteilen.

Über  die  Sitzungen  des  Aufsfichtsrats  werden  Protokolle  geführt,  die  von  dem  den  Vorsitz
führenden  und  einem  anderen  Mitgliede  zu  unterzeichnen  sind.  Jedem  Mitgliede  des  Aufsichtsrats
ist  auf  Verlangen  eine  Abschrift  des  Protokolls  zuzusenden.

Der  Ausfsichtsrat  ist  beschlußfähig,  wenn  wenigstens  die  Hälfte  seiner  Mitglieder  anwesend
ist,  und  zwar  auch  dann,  wenn  die  außerhalb  des  Deutschen  Reichs  befindlichen  Mitglieder  nicht
rechtzeitig  haben  eingeladen  werden  können.  In  schleunigen  Fällen  können  Beschlüsse  auch  durch
schriftliche  oder  telegraphische  Abstimmung  gefaßt  werden.  Die  schriftliche  oder  telegraphische  Beschlußfassung
  ist  aber  nur  zulässig,  wenn  der  Reichskommissar  gehört  worden  ist  und  sämtliche  im
Deutschen  Reich  befindlichen  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  schriftliche  und  übereinstimmende  Erklärungen
  abgeben.

Die  Beschlüsse  werden  mit  Stimmenmehrheit  gefaßt.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet
mit  Ausnahme  von  Wahlen  die  Stimme  des  Vorsitzenden.  Auf  Wahlen  findet  §  39  Absatz  3
Anwendung.

§*  30.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  nicht  zugleich  Mitglieder  des  Vorstandes
oder  dauernd  Stellvertreter  von  Vorstandsmitgliedern  sein,  auch  nicht  als  Beamte  die  Geschäfte  der
Gesellschaft  führen.  Nur  für  einen  im  voraus  begrenzten  Zeitraum  kann  der  Aufsichtsrat  einzelne
seiner  Mitglieder  zu  Stellvertretern  von  behinderten  Mitgliedern  des  Vorstandes  bestellen.  Während
dieses  Zeitraumes  und  bis  zur  Entlastung  des  Vertreters  darf  dieser  eine  Tätigkeit  als  Mitglied  des
Aufsichtsrats  nicht  ausüben.  Scheiden  aus  dem  Vorstande  Mitglieder  aus,  so  können  sie  nicht  vor
der  Entlastung  in  den  Aufsichtsrat  gewählt  werden.

§&amp;amp;  31.  Der  Aussichtsrat  hat  die  Geschäftsführung  des  Vorstandes  zu  überwachen.  Er  kann
jederzeit  Berichterstattung  vom  Vorstande  über  alle  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  verlangen  und
selbst  oder  durch  einzelne  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder  oder  durch  dritte  Sachverständige  die
Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  sowie  die  Bestände  an  Waren,  Wertpapieren  und
Geld  prüfen.  Er  hat  die  Bilanzen,  Gewinn=  und  Verlustrechnungen  und  Inventuren  zu  genehmigen
und  seine  Bemerkungen  zum  Geschäftsbericht  des  Vorstandes  zu  machen.

Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  die  Ausübung  ihrer  Obliegenheiten  nicht  anderen
übertragen.

Der  Aufsichtsrat  ist  befugt,  die  Gesellschaft  bei  der  Vornahme  von  Rechtsgeschäften  mit  den
Vorstandsmitgliedern  zu  vertreten  und  gegen  die  letzteren  die  von  der  Hauptversammlung  beschlossenen
Rechtsstreitigkeiten  zu  führen.

3
        <pb n="812" />
        W  788  20

&amp;amp;  32.  Der  Aufsichtsrat  kann  durch  allgemeine  oder  besondere  Anweisung  diejenigen  Geschäfte
  jeweilig  bestimmen,  welche  vor  dem  Abschlusse  seiner  Einwilligung  oder  der  Einwilligung
etwaiger  aus  seiner  Mitte  zu  wählender  Ausschüsse  oder  Mitglieder  bedürfen.  Er  wird  dem  Vorstande
  und  Dritten  gegenüber  durch  den  Vorsitzenden,  bei  dessen  Behinderung  durch  den  stellvertretenden
  Vorsitzenden  vertreten.

§  33.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  haben  Anspruch  auf  Erstattung  der  ihnen  erwachsenen
baren  Auslagen  sowie  auf  eine  feste  Vergütung  von  jährlich  1000  “  für  jedes  Mitglied  und  von
2000  „K  für  den  Vorsitzenden  des  Aussichtsrats,  zahlbar  am  Jahresschlusse.

C.  Hauptversammlung.

§*  34.  Die  Rechte,  welche  den  Anteilseignern  in  den  Angelegenheiten  der  Gesellschaft,
insbesondere  in  bezug  auf  die  Führung  der  Geschäfte  zustehen,  werden  durch  Beschlußfassung  in  der
Hauptversammlung  ausgeübt.  Die  Hauptversammlung  vertritt  die  Gesamtheit  der  Anteilseigner.
Ihre  Beschlüsse  und  Wahlen  sind  für  alle  Anteilseigner  verbindlich.

Zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  jeder  Anteilseigner  berechtigt,  der  spätestens
am  3.  Tage  vor  der  Hauptversammlung  bei  der  Kasse  der  Gesellschaft  oder  bei  einem  deutschen  oder
einem  im  Schutzgebiete  ansässigen  Notar  oder  bei  denjenigen  Stellen,  die  etwa  bei  der  Einberufung
sonst  als  Hinterlegungsstellen  bezeichnet  sind,  gegen  Bescheinigung  Anteilscheine  hinterlegt  hat  und  sie
daselbst  bis  zur  Beendigung  der  Hauptversammlung  beläßt.  Statt  der  Anteilscheine  können  auch
die  darüber  lautenden  Depotscheine  der  Reichsbank  oder  einer  öffentlichen  Behörde  oder  eines  Notars
hinterlegt  werden,  sofern  in  dem  Depotschein  die  Rückgabe  der  Stücke  von  der  Rückgabe  des  Depotscheins
  abhängig  gemacht  ist.

Juristische  Personen,  Handelsfirmen  usw.  können  durch  ihre  gesetzlichen  Vertreter  in  der
Hauptversammlung  vertreten  werden,  außerdem  ist  die  Vertretung  durch  zeichnungsberechtigte  Prokuristen
  zulässig.  Ferner  kann  jeder  Anteilseigner  sich  durch  eine  mit  schriftlicher  Bollmacht  versehene
Persönlichkeit  vertreten  lassen.  Die  Vollmachten  müssen  spätestens  am  Tage  vor  der  Versammlung
dem  Vorstand  zur  Prüfung  eingereicht  werden.

Jeder  Anteil  gewährt  das  Stimmrecht.  Das  Stimmrecht  wird  nach  Nennbeträgen  der  Anteile
  ausgeübt.

Wer  durch  Beschlußfassung  entlastet  oder  von  einer  Verpflichtung  befreit  werden  soll,  hat
hierbei  kein  Stimmrecht  und  darf  ein  solches  auch  nicht  für  andere  ausüben.  Dasselbe  gilt  von
einer  Beschlußfassung,  welche  die  Vornahme  eines  Rechtsgeschäftes  mit  einem  Anteilseigner  oder  die
Einleitung  oder  Erledigung  eines  Rechtsstreits  zwischen  ihm  und  der  Gesellschaft  betrifft.

&amp;amp;  35.  Die  Hauptversammlungen  werden  in  Berlin  abgehalten.  Sie  werden  von  dem
Aufsichtsrate  oder  dessen  Vorsitzenden  oder  von  dem  Vorstande  oder  von  dem  Reichskommissar  berufen.

Die  Berufung  erfolgt  durch  einmalige  öffentliche  Bekanntmachung  im  Deutschen  Reichsanzeiger.
  Die  Berufung  muß  spätestens  am  30.  Tage  vor  dem  Tage  der  Hauptversammlung,  letzterer
nicht  mitgerechnet,  bekanntgemacht  werden.

Der  Zweck  der  Hauptversammlung  ist  bei  der  Berufung  bekanntzugeben.  Wird  der
Hauptversammlung  ein  Antrag  auf  Abänderung  der  Satzung  unterbreitet,  so  soll  die  beabsichtigte
Anderung  nach  ihrem  wesentlichen  Inhalt  in  der  Bekanntmachung  erkennbar  gemacht  werden.

Jedes  Mitglied,  das  einen  Anteilschein  bei  der  Gesellschaft  hinterlegt,  kann  verlangen,  daß
ihm  die  Berufung  der  Hauptversammlung  und  die  Tagesordnung,  sobald  ihre  öffentliche  Bekanntmachung
  erfolgt,  durch  eingeschriebenen  Brief  besonders  mitgeteilt  wird.

Über  einen  in  der  Hauptversammlung  gestellten  Antrag  auf  Berufung  einer  außerordentlichen
  Hauptversammlung  kann  auch  Beschluß  gefaßt  werden,  selbst  wenn  dieser  Antrag  nicht  auf
der  Tagesordnung  gestanden  hat.

§  36.  In  der  Hauptversammlung  ist  ein  Verzeichnis  der  erschienenen  Anteilseigner  oder
Vertreter  von  Anteilseignern  mit  Angabe  ihres  Namens  und  Wohnortes  sowie  des  Betrages  der  von
jedem  vertretenen  Anteile  aufzustellen.  Das  Verzeichnis  ist  vor  der  ersten  Abstimmung  zur  Einsicht
auszulegen;  es  ist  von  dem  Vorsitzenden  zu  unterzeichnen.

§  37.  In  den  ersten  neun  Monaten  des  Geschäftsjahres  hat  eine  Hauptversammlung  mit
folgender  Tagesordnung  stattzufinden:

1.  Entgegennahme  des  Berichts  des  Vorstandes  und  des  Aussichtsrats  über  das  verflossene
  Geschäftsjahr;
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        W  759  20

2.  Feststellung  der  Bilanz  und  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  verflossene
Geschäftsjahr;

3.  Entlastung  der  Mitglieder  des  Vorstandes  und  des  Ausfsichtsrats;

4.  Gewinnverteilung;

5.  etwaige  Wahlen  zum  Aufsichtsrat;

6.  Beschlußfassung  über  sonstige  rechtzeitig  angekündigte  Verhandlungsgegenstände.

Wird  die  Bilanz  nicht  sogleich  genehmigt,  so  kann  die  Hauptversammlung  einen  Ausschuß
zur  Nachprüfung  ernennen.

§*  38.  Eine  Hauptversammlung  ist  außerdem  zu  berufen,  wenn  das  Interesse  der  Gesellschaft
  es  erfordert  oder  wenn  eine  Hauptversammlung  es  beschlossen  hat  oder  wenn  die  Reichs-Aufsichtsbehörde
  es  verlangt  (§  18).  Außerdem  ist  eine  Hauptversammlung  zu  berufen,  wenn  Anteilseigner,
  deren  Anteile  zusammen  den  zwanzigsten  Teil  des  Grundkapitals  erreichen,  die  Berufung
schriftlich  unter  Angabe  des  Zweckes  und  der  Gründe  von  dem  Vorstande  verlangen.  In  gleicher
Weise  haben  Anteilseigner  das  Recht,  zu  verlangen,  daß  Gegenstände  zur  Beschlußfassung  angekündigt
  werden.

§*  39.  Den  Vorsitz  in  der  Hauptversammlung  führt  der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrates  oder
der  stellvertretende  Vorsitzende,  bei  Behinderung  beider  ein  durch  die  anwesenden  Aussichtsratsmitglieder
  zu  bezeichnendes  sonstiges  Mitglied  des  Aufsichtsrats.  Wird  kein  solches  bezeichnet,  so  leitet
ein  Vorstandsmitglied  die  Versammlung.  Ist  kein  solches  anwesend,  so  wählt  die  Versammlung  den
Vorsitzenden  aus  ihrer  Mitte.

Über  die  Gegenstände  der  Tagesordnung  ist  in  der  Reihenfolge  der  Bekanntmachung  zu
verhandeln,  sofern  die  Hauptversammlung  nicht  Abweichungen  beschließt.

Die  Art  und  Weise  der  Abstimmung  bestimmt  der  Vorsitzende.  Die  Wahlen  finden  jedoch,
sofern  sie  nicht  durch  Zuruf  einstimmig  erfolgen,  mittels  Abgabe  von  Stimmzetteln  nach  einfacher
Stimmenmehrheit  statt.  Ist  diese  bei  der  ersten  Wahlhandlung  nicht  zu  erreichen,  so  findet  eine
engere  Wahl  unter  denjenigen  statt,  welchen  die  beiden  höchsten  Stimmenzahlen  zugefallen  sind.  Bei
gleicher  Stimmenzahl  in  der  engeren  Wahl  entscheidet  das  Los.

Die  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  werden,  sofern  diese  Satzung  nichts  anderes  vorschreibt,
  mit  einfacher  Mehrheit  der  bei  der  Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  gefaßt.  Bei  Stimmengleichheit
  gilt  der  Antrag  als  abgelehnt.

§  40.  Jeder  Beschluß  der  Hauptversammlung  bedarf  zu  seiner  Gültigkeit  der  Beurkundung
durch  ein  über  die  Verhandlung  notariell  ausgenommenes  Protokoll.  In  dem  Protokoll  sind  der
Ort  und  der  Tag  der  Verhandlung,  der  Name  des  Notars  sowie  die  Art  und  das  Ergebnis  der
Beschlußfassungen  anzugeben.  Das  Verzeichnis  der  Teilnehmer  an  der  Hauptversammlung  sowie  die
Belege  über  die  ordnungsmäßige  Berufung  sind  dem  Protokoll  beizufügen.  Die  Beifügung  der
Belege  über  die  Berufung  der  Hauptversammlung  kann  unterbleiben,  wenn  die  Belege  unter  Angabe
ihres  Inhaltes  in  dem  Protokoll  aufgeführt  werden.  Einer  Beifügung  der  überreichten  Vollmachten
zum  Protokoll  bedarf  es  nicht.

Nach  der  Hauptversammlung  ist  eine  öffentlich  beglaubigte  Abschrift  des  Protokolls  vom
Vorstand  unverzüglich  zum  Handelsregister  einzureichen.

§  41.  Die  Abänderung  des  Gegenstandes  des  Unternehmens,  die  Auflösung  der  Gesellschaft,
  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals  sowie  die  Verwertung  des  Gesellschaftsvermögens  durch
Veräußerung  des  Vermögens  im  ganzen  kann  nur  von  einer  Mehrheit  von  wenigstens  drei  Vierteln
der  bei  der  Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  beschlossen  werden.

Sonstige  Anderungen  und  Ergänzungen  der  Satzung  können  durch  zwei  Drittel  der  bei  der
Abstimmung  abgegebenen  Stimmen  beschlossen  werden.

Jede  Anderung  und  jede  Ergänzung  der  Satzung  bedarf  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers
  (Reichs-Kolonialamtes).

„  §  42.  Die  Ansprüche  der  Gesellschaft  gegen  die  ihr  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen
oder  aus  der  Geschäftsführung  des  Vorstandes  oder  Ausfsichtsrats  müssen  geltend  gemacht  werden,
wenn  es  in  der  Hauptversammlung  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  beschlossen  oder  von  einer  Minderheit,
  die  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  erreicht,  verlangt  wird.  Die  Ansprüche  verjähren  gegen
die  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen  in  fünf  Jahren  von  der  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit
an,  gegen  die  Mitglieder  des  Vorstandes  und  Aufsichtsrats  in  fünf  Jahren  von  der  den  Anspruch
begründenden  Handlung  oder  Unterlassung  an.  Die  Vorschriften  des  §  268  Absatz  2  in  Verbindung
        <pb n="814" />
        W  760  20

mit  §  247,  des  §  269  und  des  §  270  des  Handelsgesetzbuchs  finden  entsprechende  Anwendung
mit  der  Maßgabe,  daß  an  die  Stelle  des  in  §  268  Absatz  2  bezeichneten  Gerichts  die  Reichs-Aufsichtsbehörde
  tritt.

VI.  KRbschnitt.  Auflösung  und  Liquidation  der  Gesellschaft.

§&amp;amp;  43.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft  erfolgt  durch  Beschluß  der  Hauptversammlung  oder
durch  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen  der  Gesellschaft.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft
ist  zu  veröffentlichen.

s  44.  Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  gelten  für  die  Liquidation  die  Vorschriften
der  §§5  48,  49  und  52  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches.  Die  Liquidation  wird  von  zwei  Liquidatoren
gemeinschaftlich  besorgt.  Die  Hauptversammlung,  welche  die  Auflösung  beschließt,  bestimmt  die  Art
der  Durchführung  der  Liquidation  und  wählt  einen  Liquidator,  den  anderen  ernennt  der  Reichskanzler
  (Reichs-Kolonialamt).

Die  Verteilung  des  Vermögens  unter  die  Anteilseigner  darf  nur  erfolgen,  nachdem  die
Liquidatoren  unter  Hinweis  auf  die  Auflösung  der  Gesellschaft  die  Gläubiger  durch  dreimalige
öffentliche  Bekanntmachung  aufgefordert  haben,  ihre  Ansprüche  anzumelden,  und  seit  dem  Tage,  an
welchem  die  öffentliche  Bekanntmachung  zum  dritten  Male  statigefunden  hat,  ein  Jahr  verstrichen  ist.

Das  Vermögen  ist  auf  die  Anteile  gleichmäßig  zu  verteilen.

Die  Verteilung  findet  gegen  Quittung  auf  den  vorzulegenden  Anteilscheinen  statt.  Die
Anteilseigner  sind  zur  Empfangnahme  zweimal  in  einem  Zwischenraume  von  einem  Monate  durch
öffentliche  Bekanntmachung  aufzufordern.  Beträge,  die  nicht  binnen  sechs  Monaten  vom  Tage  der
letzten  Bekanntmachung  abgehoben  worden  sind,  werden  bei  der  staatlichen  Hinterlegungsstelle  unter
Verzicht  auf  die  Rücknahme  hinterlegt.

VII.  Abschnitt.  Übergangsbestimmungen.

§  45.  Unmittelbar  nach  Errichtung  der  Gesellschaft  findet  an  dem  Ort,  an  dem  diese
stattgefunden  hat,  die  erste  Hauptversammlung  statt,  ohne  daß  es  einer  Einladung  oder  einer  Bekanntmachung
  der  Tagesordnung  oder  der  Aufnahme  eines  notariellen  Protokolls  über  die  Verhandlung
  bedarf.  Diese  Hauptversammlung  bestimmt  die  Zahl  der  Aufsichtsratsmitglieder  und  wählt  diese.
Im  Anschluß  an  diese  Hauptversammlung  haben  die  anwesenden  Aufsichtsratsmitglieder  ohne  Rücksicht
  auf  ihre  Zahl  den  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats  und  den  stellvertretenden  Vorsitzenden  zu
wählen  und  den  Vorstand  zu  bestellen.  Auch  diese  Verhandlungen  bedürfen  nicht  der  notariellen
Beurkundung.

§  46.  Die  sämtlichen  durch  die  Gründung  der  Gesellschaft  und  deren  Vorbereitung  entstandenen
  Kosten  jeder  Art  sowie  die  Stempel  und  Steuern  für  die  Errichtung  und  Eintragung  der
Gesellschaft  in  das  Handelsregister  sowie  für  die  Ausgabe  der  Anteilscheine  trägt  die  Gesellschaft.

§&amp;amp;  47.  Bei  der  Gründung  bringt  die  Pomona-Minen-Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung
zu  Berlin  als  eine  nicht  in  Barzahlung  bestehende  Einlage  in  die  Gesellschaft  ein:  ihre  Rechte  aus
dem  zwischen  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  in  London  und  der  Pomona-Minen-Gesellschaft
m.  b.  H.  in  Berlin  geschlossenen  Vertrage  vom  13.  März  1912  und  aus  der  notariellen  lbertragungserklärung
  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  vom  30.  Mai  1912,  ferner  die  bei  der  bisherigen
  Schürfertätigkeit  im  Pomonagebiet  gefundenen  Prospektiersteine  bzw.  den  Anspruch  gegen  die
Hinterlegungsstellen  auf  Herausgabe  des  dafür  erzielten  Erlöses.

Die  Pomona-Diamanten-Gesellschaft  übernimmt  alle  Rechte  und  Verbindlichkeiten  aus  dem
am  13.  März  1912  zwischen  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  zu  London  und  der  Pomona-Minen-Gesellschaft
  m.  b.  H.  abgeschlossenen  Vertrage,  insbesondere  auch  die  Verpflichtung,  an  die  Firma
Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  eine  Abgabe  von  acht  Prozent  vom  Bruttoerlöse  der  Diamanten  und  Edelsteine
  abzuführen.

Die  Pomona-Minen-Gesellschaft  m.  b.  H.  erhält  als  Gegenleistung  für  vollgezahlt  geltende
Anteile  im  Neunwerte  von  2  999  000  ./.
        <pb n="815" />
        W  761  20

Anhang.
Deutscher  Text  des  Vertrages  vom  13.  März  1912
zwischen  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  (alleiniger  Inhaber  Kaufmann  Daniel  de  Paß)

in  London,  1  Fenchurch  Buildings,  Fenchurch  Street,  einerseits,

und
der  Pomona-Minen-Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  in  Berlin,  nachstehend  genannt
die  „Minengesellschaft“,  anderseits.

Die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  beansprucht  Rechte  auf  die  im  deutschen  südwestafrikanischen
  Schutzgebiet  gelegene  sogenannte  Pomonagrube,  sowie  an  zwei  englischen  Meilen  Land  im  Umkreise
  derselben  (nachstehend  genannt  das  „Pomona-Gebiet“).  Sie  gründet  ihren  Anspruch  auf  das
zwischen  der  Kaiserlich  Deutschen  und  der  Königlich  Großbritannischen  Regierung  vereinbarte  Protokoll
vom  15.  Juli  1886  und  auf  die  der  Firma  de  Paß  &amp;amp;  Co.  verliehene  Besitzurkunde  vom  21.  Januar
1895.  Das  Vorkommen  von  Diamanten  im  Pomona-Gebiet,  die  möglicherweise  von  großem  Wert
sind,  ist  festgestellt  worden.  Die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  hat  ferner  mit  Herrn  Ludwig  Scholz
zwei  Abkommen  geschlossen,  die  beide  vom  3.  März  1909  datiert  sind.  In  dem  einen  wird  Herrn
Ludwig  Scholz  bis  zum  1.  März  1910  die  Option  erteilt,  im  Pomona-Gebiet  nach  Mineralien  aller
Art,  außer  Diamanten  und  Edelsteinen,  zu  schürfen  und  das  Pomona-Gebiet  selbst  käuflich  zu  erwerben.
  In  dem  zweiten  Abkommen  verleiht  die  Firma  Herrn  Ludwig  Scholz  das  Recht,  durch
eine  an  oder  vor  dem  1.  März  1910  abzugebende  schriftliche  Erklärung  von  ihr  für  ewige  Zeiten
die  Berechtigung  zur  ausschließlichen  Gewinnung  von  Diamanten  und  Edelsteinen  im  Pomonas-Gebiet
unter  den  im  Abkommen  niedergelegten  Bedingungen  zu  erwerben.  Herr  Ludwig  Scholz  hat  am
oder  ungefähr  am  17.  März  1909  seine  Rechte  aus  den  beiden  Abkommen  an  die  Minengesellschaft
übertragen,  und  die  Minengesellschaft  hat  die  im  zweiten  Abkommen  enthaltene  Option  betreffend  die
Diamanten=  und  Edelsteingewinnung  im  Pomona-Gebiet  ausgeübt.  Die  im  ersten  Abkommen  enthaltenen
  Optionen  sind  nicht  ausgeübt,  sie  sind  demnach  erloschen.

Es  ist  bereits  eine  Anzahl  von  Diamanten  im  Pomonas-Gebiet  gefördert.

In  Südwestafrika  sind  unter  anderem  über  die  Frage,  wer  zur  Diamantengewinnung  im
Pomona-Gebiet  berechtigt  sei,  Rechtsstreitigkeiten  entstanden,  die  aber  schließlich  durch  einen  Vergleich
aller  Interessenten  beigelegt  worden  sind.  Die  Kaiserlich  deutsche  Regierung  hat  im  Interesse  dieser
Einigung  und  unter  Zustimmung  aller  Beteiligten  beschlossen,  durch  eine  noch  zu  erlassende  Kaiserliche
  Verordnung  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  das  ausschließliche  Eigentumsrecht  am  Pomona=Gebiet
  und  eine  Sonderberechtigung  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  und  Gewinnung  aller  Mineralien
in  diesem  Gebiete,  insbeson  dere  aller  Edelsteine,  zu  verleihen.  Die  Sonderberechtigung  wird  unter
der  Bedingung  erteilt  werden,  daß  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  die  Berechtigung,  soweit  sie
sich  auf  die  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Edelsteinen  bezieht,  innerhalb  einer  Frist  von  drei
Monaten  an  die  Minengesellschaft  überträgt  als  Treuhänderin  für  die  Pomona-Diamanten-Gesellschaft,
welche  als  eine  deutsche  Kolonialgesellschaft  gegründet  werden  soll.

Im  Hinblick  auf  die  zu  erwartende  Kaiserliche  Verordnung  schließen  die  Firma  Daniel  de
Paß  &amp;amp;  Co.  und  die  Minengesellschaft  das  gegenwärtige  Abkommen  und  vereinbaren  darin  die  Bedingungen,
  unter  welchen  die  Übertragung  der  Sonderberechtigung  auf  die  Edelsteingewinnung  an
die  Minengesellschaft  als  Treuhänderin  für  die  Pomona-Diamanten-Gesellschaft  erfolgen  soll.  Die
Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  wird  spätestens  drei  Monate  nach  Erlaß  der  Kaiserlichen  Verordnung
die  Übertragung  in  Form  einer  notariellen  Erklärung  vollziehen.  Die  Minengesellschaft  wird  die
Rechte  und  Verbindlichkeiten  aus  dem  Abkommen  an  die  auf  Grund  des  oben  erwähnten  Vergleichs
mit  einem  Kapital  von  drei  Millionen  Mark  zu  errichtende  „Pomona-Diamanten-Gesellschaft“  in
Berlin  alsbald  nach  deren  Gründung  übertragen.

Die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  und  die  Minengesellschaft  vereinbaren  hiernach  was  folgt:

§*  1.  Das  zwischen  Daniel  de  Paß  in  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  in  London  und
Ludwig  Scholz  geschlossene  Abkommen  vom  3.  März  1909  betr.  Verleihung  einer  Option  auf
Diamantengewinnung  im  Pomona-Gebiet  wird  hierdurch  aufgehoben.

§  2.  Die  Minengesellschaft  erkennt  für  sich  und  für  alle  Personen,  die  durch  sie  oder  von
ihr  her  Ansprüche  erheben,  hiermit  vorbehaltlos  die  Rechte  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  am
Pomona-Gebiet  und  an  allen  Diamanten  und  Edelsteinen,  sowie  allen  anderen  Mineralien  an.  Der
Umfang  des  Pomona-Gebiets  ergibt  sich  aus  der  dem  Protokoll  als  Beilage  A  beigehefteten  Karte
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        W  762  20

mit  Ausnahme  der  Hochwassergrenze,  welche  auf  der  Karte  nicht  markiert  ist.  Für  die  Bestimmung
der  Hochwassergrenze  soll  die  der  vorerwähnten  Kaiserlichen  Verordnung  beizufügende  Karte  maßgebend
  sein.

§&amp;amp;  3.  Der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  wird  durch  eine  besondere  notarielle  Erklärung
der  Minengesellschaft  für  ewige  Zeiten  das  ausschließliche  Recht  zur  Aufsuchung  und  Gewinnung  von
Diamanten  und  Edelsteinen  (jedoch  nicht  von  anderen  Mineralien)  im  Pomona-Gebiet  gegen  die
Verpflichtung  zur  Zahlung  einer  Bruttoabgabe  und  unter  den  weiteren  nachstehend  vereinbarten  Bedingungen
  übertragen.

Sie  räumt  zu  diesem  Zwecke  der  Minengesellschaft  das  Recht  ein,  den  Grund  und  Boden
des  Pomona-Gebiets  zu  benützen,  sowie  Verkaufsläden  auf  dem  Gebiete  zu  errichten.  Die  Läden
sollen  jedoch  nur  dazu  dienen,  die  Angestellten  der  Minengesellschaft,  die  in  vorgedachtem  Betriebe  auf
dem  PomonasGebiet  beschäftigt  werden,  mit  Bedarfsartikeln  zu  versehen,  aber  keinen  anderen  Zwecken.

Die  Firma  gesteht  der  Gesellschaft  ferner  das  Recht  zu,  bei  ihren  Gewinnungsarbeiten  alle
der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  gehörenden  Landungsstellen  an  der  Küste  der  Pomona-Gebiets
zu  benützen.

Es  besteht  Einverständnis  darüber,  daß  die  Gesellschaft  hierdurch  weder  irgend  welche
Rechte  am  Grund  und  Boden  des  Pomona-Gebiets  oder  an  den  Landungsstellen,  noch  irgend  welche
Handels=  oder  sonstige  Rechte  erwirbt,  außer  denjenigen,  die  ihr  durch  dieses  Abkommen  ausdrücklich
zugestanden  werden.

.  §  4.  Die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  schließt  in  dieses  Abkommen  nicht  ein:  das  Grundeigentum,
  das  Eigentumsrecht  an  den  Landungsstellen  und  das  Recht  zur  Aufsuchung  und  Gewinnung
anderer  Mineralien  als  Diamanten  und  Edelsteine.  Sie  behält  sich  die  völlige  Freiheit  hinsichtlich
der  Ausübung  dieser  Rechte  vor,  verpflichtet  sich  jedoch,  sie  weder  selbst  auszuüben  noch  die  Ausübung
  durch  Dritte  zu  gestatten,  wenn  dadurch  die  ordnungsmäßige  Aufsuchung  und  Gewinnung  von
Edelsteinen  gestört  werden  würde.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  hierüber  soll  die  Kaiserliche  Bergbehörde
  in  Deutsch-Südwestafrika  entscheiden.

§  5.  Die  Minengesellschaft  hat  an  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  von  allen  auf  Grund
dieses  Abkommens  geförderten  Diamanten  und  Edelsteinen  eine  Bruttoabgabe  von  acht  Prozent  des
Verkaufspreises  zu  zahlen.  Dies  gilt  auch  für  die  im  Pomona-Gebiet  bisher  bereits  gewonnenen
Diamanten  und  Edelsteine;  diese  sollen  in  jeder  Hinsicht  so  behandelt  werden,  als  ob  sie  auf  Grund
des  gegenwärtigen  Abkommens  gefördert  worden  wären.  Die  acht  Prozent  werden  vom  Bruttoverkaufspreis
  berechnet,  und  zwar  ohne  jeden  Abzug  für  Regierungsabgaben  oder  Spesen  für  die
Regierung  oder  für  die  Diamanten-Regie  oder  sonstwie.  Die  Abgabe  ist  fällig  spätestens  acht  Tage,
nachdem  die  Diamanten-Regie  oder  die  zuständige  Behörde  den  Gegenwert  der  verkauften  Steine
von  ihren  Abnehmern  erhalten  hat.

§  6.  Die  Minengesellschaft  hat  alle  Diamanten  und  Edelsteine  ordnungsmäßig  an  die  zuständige
Einlieferungsstelle  abzuführen,  damit  sie  nach  Berlin  geschickt  und  durch  die  Diamanten-Regie  oder
die  zuständige  Behörde  verkauft  werden.  Sie  wird  die  Diamanten-Regie  oder  die  zuständige  Behörde
ermächtigen  und  anweisen,  daß  diese  allmonatlich  Duplikate  oder  Abschriften  der  Einlieferungs=  und
Verkaufsabrechnungen  an  die  von  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  gemäß  §  17  bekanntzugebende
Adresse  schickt  und  die  acht  Prozent  Abgabe  an  die  Firma  abführt.  Sollte  die  Diamanten-Regie
oder  die  zuständige  Behörde  sich  weigern  oder  die  Ubersendung  in  einem  Monat  unterlassen,  so  wird
die  Minengesellschaft  für  die  Erfüllung  dieser  Vereinbarung  selbst  Sorge  tragen.

§  7.  Die  Minengesellschaft  wird  über  alle  auf  Grund  dieses  Abkommens  geförderten  und
über  alle  an  die  Regie  eingelieferten  Diamanten  und  Edelsteine  ordnungsmäßige  Aufstellungen  machen
und  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  allmonatlich  Abschrift  dieser  Aufstellungen  übersenden.

§  8.  Die  Minengesellschaft  wird  alle  Stenern,  Zölle  und  Abgaben  jeder  Art  tragen  (mit
Ausnahme  aller  Stenern  und  Abgaben  vom  Grundeigentum,  sowie  aller  gegenwärtigen  oder  künftigen
Einkommensteuern  und  Abgaben  auf  die  vorerwähnte  Abgabe  von  acht  Prozent,  die  von  der  Firma
Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co,  zu  tragen  sind),  die  für  die  Aufsuchung  und  Gewinnung  der  Diamanten  und
Edelsteine  und  für  die  Ausübung  der  ihr  in  diesem  Abkommen  verliehenen  Rechte  erhoben  werden;
sie  trägt  ferner  alle  Abgaben,  die  auf  den  Diamanten  und  Edelsteinen  selbst  und  auf  dem  Verkauf
durch  die  Regie  oder  die  zuständige  Behörde  lasten.

Die  Minengesellschaft  wird  alle  gesetzlichen  Bestimmungen  und  Verordnungen,  die  jeweilig
in  Kraft  stehen  und  für  sie  bindend  sind,  erfüllen.  Sie  wird  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  für
        <pb n="817" />
        W  763  20

alle  vorerwähnten  Zahlungen  aufkommen  und  sie  gegen  alle  Ansprüche,  die  wegen  Nichtzahlung  oder
wegen  Nichterfüllung  der  gedachten  Gesetze  und  Bestimmungen  erhoben  werden,  schadlos  halten.

§  9.  Die  Minengesellschaft  wird  die  Frage,  ob  die  Deutsche  Regierung  zur  Auferlegung
einer  zehnprozentigen  Förderungsabgabe  berechtigt  ist,  zur  gerichtlichen  Entscheidung  bringen,  ohne
daß  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  daraus  irgendwelche  Kosten  entstehen.  Sie  soll  jedoch  auch
ermächtigt  sein,  den  Anspruch  der  Regierung  nach  ihrem  Gutdünken  im  Wege  des  Vergleichs  teilweise
  anzuerkennen.

§*  10.  Die  Minengesellschaft  wird  die  Gewinnung  von  Diamanten  und  anderen  Edelsteinen
im  Pomona-Gebiet  in  fachmännischer  und  rationeller  Weise  betreiben  und,  abgesehen  von  Fällen
höherer  Gewalt  oder  Behinderung  durch  unvermeidliche  Ereignisse,  keine  Unterbrechung  oder  Verzögerung
  bei  den  Gewinnungsarbeiten  eintreten  lassen.  Sie  wird  den  Betrieb  so  sehr  wie  möglich
so  gestalten,  daß  er  nicht  mit  einem  etwaigen  anderen  Betriebe  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.
kollidiert.

In  Zweifelsfällen  soll  auf  Antrag  einer  der  beiden  Vertragsparteien  die  Kaiserliche  Bergbehörde
  in  Lüderitzbucht  endgültig  darüber  entscheiden,  ob  der  Betrieb  in  fachmännischer  und  rationeller
Weise  erfolgt,  sowie  darüber,  ob  eine  gerechtfertigte  Unterbrechung  oder  Verzögerung  bei  den
Gewinnungsarbeiten  vorliegt  oder  ob  der  Betrieb  mit  einem  Betrieb  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.
in  unzulässiger  Weise  kollidiert.

Die  Minengesellschaft  wird  ohne  vorherige  schriftliche  Zustimmung  der  Firma  Daniel  de
Paß  &amp;amp;  Co.  keine  Vereinbarungen  treffen,  durch  die  sie  sich  zu  einer  Einschränkung  in  der  Gewinnung
von  Diamanten  und  Edelsteinen  verpflichtet.  Einschränkungen,  die  auf  Anordnung  der  deutschen
Regierung  erfolgen,  fallen  nicht  unter  diese  Bestimmung.

Die  Minengesellschaft  wird  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  oder  einem  von  ihr  bestellten
Vertreter  das  Recht  einräumen,  zu  allen  angemessenen  Zeiten  die  Diamantenfelder  zu  betreten  und
die  Betriebsanlagen  zu  besichtigen.

*  11.  Die  Minengesellschaft  wird  ohne  vorherige  schriftliche  Zustimmung  der  Firma  Daniel
de  Paß  &amp;amp;  Co.  dieses  Abkommen  und  die  ihr  übertragenen  Rechte  nicht  an  Dritte  weiter  übertragen.
Unberührt  bleiben  die  Bestimmungen  des  §  21.

§*  12.  Die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  ist  zur  Bestellung  eines  sich  dauernd  im  Schutzgebiet
  aufhaltenden  Vertreters  insoweit  nicht  verpflichtet,  als  es  sich  um  die  Aufsuchung  und  Gewinnung
von  Diamanten  und  Edelsteinen  handelt.  Die  Minengesellschaft  wird  in  denjenigen  gerichtlichen  und
außergerichtlichen  Angelegenheiten,  die  sich  auf  die  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Diamanten  und
Edelsteinen  beziehen,  für  die  etwa  erforderliche  Bestellung  eines  Vertreters  Sorge  tragen.  Sie  haftet
der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  gegenüber  für  etwaigen  aus  der  Nichterfüllung  dieser  Obliegenheit
entstehenden  Schaden.

§*§  13.  Die  Minengesellschaft  trägt  die  Kosten,  die  durch  die  Vermessung  und  Vermarkung
des  Pomona-Gebiets  und  durch  die  Übertragung  der  Kartenanlage  der  Besitzurkunde  vom  21.  Januar
1895  in  die  Natur  entstanden  sind,  insbesondere  auch  durch  die  hierfür  notwendigen  Arbeiten  der
Landmesser.  Ebenso  trägt  sie  alle  Kosten,  Ausgaben  und  Spesen,  die  aus  Anlaß  der  vom  Kaiserlichen
  Bezirksgericht  in  Lüderitzbucht  angeordneten  Ermittlung  des  Wertes  des  Pomona-Gebiets  für
die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  erwachsen  sind  oder  erwachsen  werden.

§  14.  Sollten  dritte  Personen,  sei  es  als  Rechtsnachfolger  der  sogenannten  Pomona
Mining  Company,  eines  im  Jahre  1864  in  Kapstadt  gebildeten,  nicht  inkorporierten  Syndikats,  oder
als  Rechtsnachfolger  der  früheren  Firma  de  Paß,  Spence  &amp;amp;  Co.  oder  als  Teilhaber  der  Firma
Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  oder  der  Firma  de  Paß  &amp;amp;  Co.,  irgendwelche  Ansprüche  gegen  die  Minengesellschaft
  wegen  der  durch  dieses  Abkommen  ihr  übertragenen  Rechte  auf  Diamanten  und  Edelsteine
erheben,  so  verpflichtet  sich  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.,  die  Minengesellschaft  gegen  alle  derartigen
  Forderungen  und  Ansprüche  zu  schützen  und  für  jeden  daraus  entstehenden  Schaden  zu  haften.

§  15.  Sollte  die  vorerwähnte  an  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  zu  zahlende  Bruttoabgabe
  von  acht  Prozent  zu  irgendeiner  Zeit  drei  Monate  nach  Fälligkeit  ganz  oder  teilweise  rückständig
  und  einen  Monat,  nachdem  die  Minengesellschaft  von  der  Firma  gemahnt  und  zur  Zahlung
aufgefordert  ist,  weder  bezahlt  noch  in  Zweifelsfällen  hinterlegt  sein,  so  erreicht  dieses  Abkommen,
sofern  nicht  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  etwas  Gegenteiliges  erklärt,  sein  Ende,  und  die  übertragene
  Edelsteinberechtigung  fällt  ohne  weiteres  auf  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  zurück.
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        W  764  20

Dasselbe  gilt,  falls  die  Minengesellschaft  die  Gewinnungsarbeiten  länger  als  neun  aufeinanderfolgende
  Monate  unterbrechen  sollte  (Fälle  von  höherer  Gewalt  oder  Behinderung  durch  unvermeidbare
  Ereignisse  ausgenommen)  oder  falls  die  Gesellschaft  in  Liquidation  oder  Konkurs  treten  sollte.

Im  Falle  der  Liquidation  tritt  jedoch,  um  der  Minengesellschaft  eine  ordnungsmäßige  Abwicklung
  der  Geschäfte  und  Verwertung  ihrer  Betriebseinrichtungen  zu  ermöglichen,  die  Beendigung
des  Abkommens  und  der  Rückfall  der  Berechtigung  erst  neun  Monate  nach  Beginn  der  Liquidation
ein.  Die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  ist  aber  schon  früher  berechtigt,  ihrerseits  die  Edelsteingewinnung
  aufzunehmen,  wenn  die  Minengesellschaft  sie  früher  einstellen  sollte.

In  gleicher  Weise  tritt  die  Beendigung  des  Vertrags  und  der  Rückfall  der  Edelsteinberechtigung
  an  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  ein,  sobald  die  Minengesellschaft  die  Berechtigung  nach
Maßgabe  der  Berggesetze  verwirkt.

§*  16.  Nach  Beendigung  dieses  Abkommens  sollen  alle  von  der  Minengesellschaft  auf  dem
Pomona-Gebiet  errichteten  festen  Gebäude  alleiniges  Eigentum  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  werden.

§*  17.  JZJede  der  beiden  Vertragsparteien  soll  der  anderen  von  Zeit  zu  Zeit  schriftlich  die
Adresse  anzeigen,  unter  der  sie  Nachrichten  in  Berlin  oder  London  erreichen.  Alle  auf  dieses  Abkommen
  sich  beziehenden  Erklärungen  gelten  als  ordnungsmäßig  gemacht,  wenn  sie,  mit  richtiger
Adresse  versehen,  der  betreffenden  Partei  durch  eingeschriebenen  Brief  übersandt  worden  oder  ihr
zugegangen  sind.  #

§*  18.  Jede  Vertragspartei  soll  auf  Ersuchen  der  anderen  Partei  und  auf  deren  Kosten  alle
zur  Durchführung  dieses  Abkommens  erforderlichen  Maßregeln  treffen.

§  19.  Für  Klagen  irgendwelcher  Art  auf  Grund  dieses  Vertrages  zwischen  den  Parteien
oder  ihren  Rechtsnachfolgern  sind,  soweit  nicht  ein  ausschließlicher  Gerichtsstand  gesetzlich  vorgeschrieben
ist,  nur  die  Gerichte  am  Wohnort  der  beklagten  Partei  zuständig.

§  20.  Dieses  Abkommen  und  alle  in  Gemäßheit  dieses  Abkommens  vorgenommenen  übertragungen
  von  Rechten  sollen  für  die  Rechtsnachfolger  der  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  einerseits
und  die  Rechtsnachfolger  der  Minengesellschaft  anderseits  bindend  und  gültig  sein,  und  alle  Rechte
und  Verbindlichkeiten  daraus  sollen  demgemäß  auf  sie  übergehen.  An  den  Bestimmungen  des  §  11
wird  hierdurch  nichts  geändert.

§  21.  Die  Minengesellschaft  verpflichtet  sich,  alle  Rechte  und  Verbindlichkeiten  aus  dem
vorstehenden  Abkommen  an  die  als  deutsche  Kolonialgesellschaft  zu  errichtende  Pomona-Diamanten-Gesellschaft
  zu  übertragen,  wozu  die  Firma  Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  bereits  jetzt  ihre  Zustimmung  erteilt.

Die  Minengesellschaft  hat  die  Pomona-Diamanten-Gesellschaft  zu  veranlassen,  der  Firma
Daniel  de  Paß  &amp;amp;  Co.  die  Übernahme  aller  Rechte  und  Verbindlichkeiten  aus  dem  Abkommen  noch
besonders  schriftlich  zu  bestätigen.

 

 

 

 

 

personalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Geheimen  expedierenden
Sekretären  und  Kalkulatoren

in  der  Zivilverwaltung  des  Reichs-Kolonialamts  Gustav  Krüger,  Willy  Hintze,  Wilhelm
Schulz,  Adolf  Donecker,  Paul  Mahling  und  Josef  Bauer,

in  der  Militärverwaltung  des  Reichs-Kolonialamts  Franz  Meyer,  Richard  Elste,  Heinrich
Beck,  Karl  Wienstein,  Franz  Schulz,  Emil  Kutzner  und  Franz  Fleischmann  den  Charakter
als  Rechnungsrat  zu  verleihen.

RKaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  23.  Juli  1912.
v.  Wittenburg,  Hauptmann,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  als  Kompagniechef  im
Garde-Füsilier-Regiment  angestellt.
Schutztruppe  für  Kamerun.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  23.  Juli  1912.

Der  Zahlmeisteraspirant,  Vizefeldwebel  Brandt  vom  4.  Lothring.  Infanterie-Regiment
Nr.  136,  wird  mit  dem  7.  August  1912  als  Unterzahlmeister  in  die  Schutztruppe  eingestellt.
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        W  765  20

Deutsch-Ostafriha.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  14.  Juli:  die
Sergeanten  Spieckermann  und  Lange;  am
13.  August:  Leutnant  Aumann  und  Intendantursekretär
  Kolbitz.

Mit  Heimaturlaub  ar  am  18.  Juli  eingetroffen:
Stabsarzt  Dr.  Koch.

Togo.

Seine  Hoheit  Herzog  Adolf  Friedrich  zu
Mecklenburg  hat  die  Ausreise  auf  seinen  Posten
als  Gouverneur  von  Togo  am  9.  August  d.  Js.
angetreten.

Ramerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  24.  Juli
angetreten:  Regierungsbaumeister  Mayer,  die
Polizeimeister  Dallach,  Achenbach,  Zimmermann,
  Jungmeier,  Vigneron  und  Züdel,
Buchdrucker  Schroeder,  kommiss.  Sekretär  Riedel,
Zollassistent  2.  Kl.  Jünke,  die  Zollaufseher  Herrmann
  und  Mutscheller  und  Sanitätsgehilfe
Wimmersperger.

Nach  Forcados-Jola  sind  ausgereist:  die
Mitglieder  der  Grenzvermarkungskommission  Oberleutnant
  Detzner,  Expeditionsunteroffizier  Polizeimeister
  Foerstl.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Sekretär
Losch,  Gartentechniker  Lotz.

Am  24.  Juni  haben  das  Schutzgebiet  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Regierungsarzt  Dr.  Külz,
Forstassessor  Reder,  Sekretär  Zeilmann.

Am  24.  Juli  ist  wiederansgereist:  Gummiinspektor

  Treichel.

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  24.  Juli:  die
Leutnants  Wilke,  Milbrat,  Bock  v.  Wülfingen
und  Kleemann,  Sergeant  Niemeyer,  die  Unteroffiziere
  Winterling  und  Grzywasz  sowie  die
Sanitätsunteroffiziere  Röder,  Konuding  und
Friese;  am  9.  August:  Hauptmann  Haedicke
und  Oberarzt  Dr.  Kirchheim.

Mit  Heimaturlaub  find  eingetroffen:  am  17.  Juli:
Oberfeuerwerker  Fuchs;  am  31.  Juli:  die  Feldwebel
  Dambacher  und  Schultz,  Sergeant
Schmidtke  und  Sanitätssergeant  Dreßel.

Deutsch-Südwestafriha.

Am  25.  Juli  sind  wiederausgereist:  Landmesser
Krüger,  Sekretär  Röckinghausen,  Polizeiwachtmeister
  Saß,  Polizeisergeant  Billmeier,
Streckenaufseher  Windisch,  Meßgehilfe  Backer.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  13.  Juni:  Inspektionsoffizier  bei
der  Landespolizei  Oberleutnant  Mannhardt,
Tierarzt  Neugebauer,  Assistent  2.  Kl.  Meyer,
die  Bureaugehilfen  Petzold  und  Schuh,  Zollaufseher
  Helmich,  die  Polizeiwachtmeister  Möhring,
  Rogge  und  Springborn,  die  Polizeisergeanten
  Heinecker,  Hellwig,  Hübener,
Koch,  Löffler,  Stollenmaier,  Lokomotivführer
Leitermann,  Dreher  Woll;  am  20.  Juni:  Bezirksrichter
  Zurmühl;  am  28.  Juni:  Polizeiwachtmeister
  Epple,  die  Polizeisergeanten  Höning
und  Liedtke.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  25.  Juli  angetreten:  die  Sergeanten  Haase,
Möhring,  Reinke  und  Stahl.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  3.  August  eingetroffen:
  Militärbausekretär  Zschischang.

 

 

 

 

 

 

 

Tüchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Einwelhung  der  Zentralbahn  bis  Tabora.

Die  Zentralbahn  ist  bekanntlich  bis  Tabora
vollendet,  ihr  Weiterbau  an  den  Tanganjikasee
schreitet  rüstig  voran.  Nach  einer  telegraphischen

Meldung  des  Gouverneurs  wurde  die  fertiggestellte
Strecke  Daressalam  —  Tabora  am  27.  Juli
in  Anwesenheit  zahlreicher  Europäer  und  Tausender
von  Eingeborenen  festlich  eröffnet.
        <pb n="820" />
        W  766

Luhaorras  Ende.

Die  Ermordung  des  Missionars  Pater
Loupias  hat  nunmehr,  nachdem  der  Mörder
Lukarra  sich  jahrelang  immer  wieder  allen  Verfolgungen
  zu  entziehen  gewußt  hatte,  endlich  ihre
Sühne  gefunden.  Über  das  Ende  des  Mörders
entnehmen  wir  einem  Berichte  des  stellvertretenden
Residenten  von  Ruanda  nachstehende  Einzelheiten:
  "

Der  gefangene  Lukarra  traf  am  10.  April  in
Kigali  ein.  Ich  marschierte  später  nach  dem
Posten  Mruhengeri,  um  dort  in  nächster  Nähe
des  Tatortes  der  Ermordung  des  Pater  Loupias
und  der  früheren  Landschaft  des  Lukarra  diesen
abzuurteilen.  Die  Verhandlung  im  summarischen
Verfahren  fand  im  Gegenwart  der  Missionare
von  Ruasa,  der  angesehensten  Häuptlinge  des
Vulkangebiets  und  verschiedener  Großhäuptlinge
des  Sultans  Msinga  statt.  Lukarra  wurde  als
verantwortlich  für  die  Ermordung  des  Paters
zum  Tode  verurteilt;  anschließend  wurde  zur  Hinrichtung
  geschritten.  Lukarra  war  mit  Rücksicht
auf  seine  Gewalttätigkeit  und  Gefährlichkeit  doppelt
  gefesselt;  außerdem  war  er  von  einer  starken
Abteilung  Askaris  mit  Gewehren  bewacht.  Auf
dem  Marsch  zu  der  Richtstätte  gelang  es  ihm
trotzdem,  dem  halbseits  vor  ihm  gehenden  Schausch
Sultani  von  der  11.  Feldkompagnie  das  Seitengewehr
  aus  der  Scheide  zu  reißen  und  es  ihm
mit  voller  Kraft  von  rückwärts  in  das  Herz  zu
stoßen,  ehe  die  andern  Askaris  dies  hindern
konnten.  Der  Schausch  starb  nach  wenigen  Minuten.
  Lukarra  suchte  dann  nach  vorn  zu  stürzen,

 

*#

offenbar  um  an  die  vorausgehenden  Europäer
heranzukommen,  wurde  aber  sofort  von  den  Wachmannschaften
  überwältigt  und  die  Hinrichtung
wurde  nunmehr  durch  den  Strang  vollstreckt.

Trotz  des  bedauerlichen  Zwischenfalls  hat  die
Festnahme  und  Hinrichtung  des  Lukarra  auf  die
Walera  großen  Eindruck  gemacht.  Die  Geschicklichkeit,
  mit  der  er  sich  allen  Verfolgungen,  auch
der  Belgier  und  Engländer,  zu  entziehen  wußte,
hatte  ihm  den  Ruf  verschafft,  übernatürliche
Kräfte  zu  besitzen  und  gefeit  zu  sein.  Trotzdem
eine  Belohnung  von  100  Kühen  —  für  den
Mujarnanda  ein  Preis,  um  den  er  alles  wagt  —
auf  seinen  Kopf  gesetzt  war,  getraute  sich  niemand
mehr,  zur  Festnahme  Lukarras  beizutragen.  Am
Tag  nach  seiner  Hinrichtung  stellten  sich  die  in
letzter  Zeit  besonders  aufsässigen,  früher  Lukarra
unterstehenden  Großen  der  Landschaft  Mgahunga
ohne  jeden  Widerstand,  ebenso  eine  Anzahl  anderer
  bisher  unbotmäßiger  Wakungu.  In  Mgahunga
  hat  der  Groß-Mtwale  Biganda,  dem  die
Landschaft  jetzt  untersteht,  auf  Veranlassung  der
Verwaltung  eine  befestigte  Werft  bauen  lassen,
und  einen  Miussi-Mtwale  als  Stellvertreter  dort
eingesetzt,  der  dauernd  in  Mgahunga  wohnen  und
für  Ordnung  unter  den  Walera  sorgen  soll.  Es
steht  zu  erwarten,  daß  die  Hinrichtung  des  Lukarra
  und  die  angeordneten  Maßnahmen  von
nachhaltigem  günstigen  Einfluß  sein  werden.  Lukarras
  Tod  hat  auch  den  Sultan  Msinga  von
Ruanda  von  einem  unbotmäßigen  und  für  den
Landfrieden  gefährlichen  Unterhäuptling  befreit.

 

Uachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  kHüsten  -Sollstellen  von  Deutsch-Ostatriha
im  Oonat  Mal  1912.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  15,  S.  716  f.)
Zölle  für  verbalzass-  Spiellarten.Schiffahrts=  Holzschlag-Follstelle
  Einfuhr  Ansfuhr  abgabe  Etempelsteuerbgabe  gebühren
Rup.  O.  Rup.  H.  Rup.  H.  J  Rup.  H.  J  Rup.  H.  J  Rup.  O.
i  1
Tanga  70  165  06  3  487  78  1  518  59  13  20  85.  —  —  —
Pangani  7019  16  378  98  170  72  —  3  —  —  —
Bagamofso  5  520  32  1293  34  261  42  —  —  3-#6  —  —  —
Daressalam  111  793  88  10  79  77  5  158  30  71  10  156  50  —  —
Nilwa  9197  61  2  182  541  60  35  –  51  50  8  167
Lindi.  19584  53  30r624  13  2  005  16,5  —  —  21  —  273  91
Summe  in  Rupien  223  280  56  21  746  154  9272  54,5  117  60  350  —  282  61
-  -Mart  ..—.)977«741  Lssmzlsks128633915680  466  67  376  81
Im  Voriahr  44(  31  106  115  3  853  91  193  33  302  67  1063  08
Zunahme  +.  Abnahme  —  *  692  29  –2110  76½509  18  36  531164  —  680  27
Einnahme  April  .KK4  95  26  648  64  9313  87  217  06  284  66  497  23
Zusammen
April  bis  Mai  IM  578  008  36  55  644  03  121677  26  373  86  751  33  874  04
        <pb n="821" />
        Vv67  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.HRup.  H.  A  Pf.  AM  Pf.  Pf  Df.
·  ;  i  l  -  s
Tanga  1336  73  76636  36  102  181  81  97511.  71  4670  10  —  —
Pangani  28  «  98  7595.84  10  127  79  10  341  126  —  —  213  47
Bagamojo  45  #  77  7  156  85  9  542  47  19  846  32  —  —10303  85
Daressalam  6  1599  79.5134  122  64,5178  830  19  159746  01119  084  18  —  —
Kilwa  28  i54,511534  21,5  15  378  95  13  973  21  405  2  —  —
Lindi  200  97,525  799  74  34  399  65  34788  55—  —  388  88
Summe  in  Rupien.  7  795  1  79,5262  845  65  350  4600  8636  207  06  .  -  10  806  20
Mart  .  .  10394  39  350  460  86  «
Im  Vorjahr  .AM  B8952  80  6836  207  06  g  s
Zunahme  J,  Abnahme  1  41  5914253  80  ·  541425380  l
EinnahmeApril...-22518179339781"20  !  314  255  58825525  62  1
Zusammen  «  I-AprilbisMai.--32913·1869024206
  I  650  462  64439  779.  42

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den

 

 

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

 

Binnengrenz  -ollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  in  den  Oonaten
Kpril  und  Oai  1912.

 

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  14,  S.  653.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz=  Ebtel-  Neben-  m  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Eini  s,  verbrauchss-Smapri,»  Insgesamt  e  ·
.  tnsuhrzlugsuthlbgahe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  s  Rup.  6.  4  .  Pf  ff  f.
Kpril.
Moschi  2  184  11  278  07  9  z20s  —  317  24  2  788  744  729111—  —
Schirati  1  649  11  833  28  107'13  —  —  572  98  3  162  80012170J3O  23  236  81  —
Muansa  13  042  18  7449  11  588  44  1  20  862  3521  94.  5829  258  11411  657  33  —12399  12
Bukoba:.  13  858  29  8  349  52  54  12  1  20  523  49,  S—1138  46
Usumbura  —  —  —  —  —  —1  —  —  9  75  9  75  13  —  5  33  767  —  —
Udiidjin.  —  —  —  —  —  —1  —  —  110  45  110  45  147  26  88  83  58  11—  —
Bismarckburg.  —  —  —  —  —  —  F4  11  65  11  65  15  53  3  67  11861  —
linfika-Posten  —  —  —  ——–—  —  —  —  ——  ———  ——
Neu-Langenburgß  —  —  —  —  —  —1  —  —  —  —  —  355—  —  3  52
Mwaja.  .  24  92  5  60  89  92  3  —  12  36,5  132  81  177  08  116  50  60055—  —
Wiedhafen.  —  ————————  —  —
songea  —  —  —  ——U—.O  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Sunme  in  Rup.0  758  911116  915  88  848  91.12  10220  2850  946|38,  679285180  365|12  1  104  40  13  541  40
-  41  O1  88  2  514  3  208227  0OC467  929r  51  v  –
Im  Vorjahr.0  392  3921  990  531572  56  2  136407.  81.80  36542  .  ·
Zun.  1.  Abn.  S0  514  6  9  40  68  1  7  T  1  '  112436  91
MOal.
Moschi  1  484  60  20  35  7631  —  —  12  37  1  524  95  %  T„ÖÖ—-—322'11  18
Schirati  1  110  55  1  14  97  100  38  —  —  11  92  2  697  82359709  287965  717  441  —  —
Nuansa  16  589  05  71471  65  479  39  „  —  225  50,524  765  59.53  020  7983169  85  —  —  149  06
Zufoba  19  489  54  5  138  99  501  44e.  24  378454  647272  8521  7200725  552  788=lsumbura
  —  —  —  —  —  —.  —  1  87.5  1  87,5  250  12671  —  —  10  17
ldjidji  —  —  —  —  —  —1  —  —  94  13  94  13  12551  151  3  —  25  82
#ismarckburg  4—  ——  —  8  35  12  35  16  47  18  3  3  —  1  86
injika-Posten.  —  —  —  —  —  —  —l  —  —  —  —1  —  —  —  —  —  —l  —  —
deu-Langenburg.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  1471  —  —  1  47
Rwaja  1  321  21  1  20—4  —  41  1252  1772  711  315081  1457  631  —  —
eianwangi  412  24  „.6  —  —  —l  28  4  551  751  785684/  —  —  735641  —  —
songea  —  1—1  ————-—  ——  ————j——’—————,—
Summe  in  Rup.  40  414  2424  407  416205  11—  —  106  08,366  432  6258  576  8363  012  90/28  463  492899  56
53  885  653252  88S  KI  4588  576  83  1  ,
JmVoriahrngzngs255001282644  4()7()2«3(;68()129()  ;
j;11n.-k,Abn.-—kl7908074704276478041  640-16()91Js25565593  25563  93
«  .
innahme  l  l  «  ·-April
  1„  SS  22554  51  1131  88  3  20  3227  04  67  928  51  —  —180365  421  —  —  12  436  91
usammen  April=  I  s  l
bis  Mai  1911.494  897  538  55  09  392  738  73  3  2013  768  19  156  505  344—  —  3378  3213  1202  —
        <pb n="822" />
        W  768  20

Deutsch-Südwestakfrikta.

Diamantenkörderung.
In  den  Monaten  April  bis  Juni  sind  39961  Gramm  Diamanten  (gegen  40  287  Gramm

im  vorhergehenden  Vierteljahre)  gefördert  worden.

Kolonialwirtschaftliche  Oitteilungen.

*  Die  Geftaltung  des  Baumwollbaus  in  den  britischen
Besitzungen  während  des  Jahres  1911.

Der  siebente  Jahresbericht  der  -British  Cotton
Growing  Asscciatione  für  das  Jahr  1911“)  bringt
interessante  Mitteilungen  über  die  Entwicklung  des
Baumwollbaus  in  den  britischen  Besitzungen
während  des  verflossenen  Jahres.  Den  wesentlichen
Inhalt  geben  wir  hier  auszgugsweise  wieder.

1.  Indien  und  Cenlon.

In  Sind,  wo  mit  Hilfe  künstlicher  Bewässerung
eine  langstapelige  Baumwolle  gezogen  wird,  hat  deren
Anbau  immer  mehr  abgenommen,  da  die  Pflanzer  mit
den  für  die  Baumwolle  erzielten  Preisen  nicht  zufrieden
  sind.  Diesem  Niedergang  des  Anbaus  wünscht
die  Br.  C.  G.  Ass.  nach  Möglichkeit  verhindert  zu  sehen.
Da  die  dem  Gonvernement  von  der  Gesellschaft  gemachten
  diesbezüglichen  Vorschläge  vom  Gouvernement
nicht  angenommen  worden  sind,  hofft  man  jetzt,  die
Spinnereien  in  Bombay  veranlassen  zu  können,  durch
Gewährung  eines  höheren  Preises  dem  Niedergang  zu
stenern.

2.  In  Westindien  hat  der  Baumwollbau  nur
wenig  zugenommen,  was  seinen  Grund  ebenfalls  in
den  niedrigen  Preisen  des  Jahres  1911  hat.  In  letzter
Zeit  haben  allerdings  die  Preise  für  Sea-Island
wieder  etwas  angezogen.  Ein  Zurückgehen  des  Anbaus
von  „Sea-JIsland“  wäre  nach  Ansicht  von  Kennern
der  Verhältnisse  für  Westindien  ein  groszer  Schaden,
da  die  Spinnereien  für  feine  Garne  in  absehbarer
zeit  ihren  Bedarf  teilweise  von  dort  würden  decken
müssen.  Deshalb  geht  das  Bestreben  der  Br.  C.  Gr.  Ass.
im  Verein  mit  dem  IAmperial  Departement  of  Agriculture.
  dahin,  den  Pflangern  zur  Erzielung  guter
Preise  behilflich  zu  sein,  um  auf  diese  Weise  den  Anbau
  wieder  gewinnbringend  zu  gestalten.

3.  In  Westafrika  hat  die  Ernte  1911  durch  den
lang  anhaltenden  Harmattan-Wind  sehr  gelitten.  Sie
ist  infolgedessen  trotz  der  Vermehrung  des  Anbaus
nur  auf  gleicher  Höhe  mit  der  des  Vorjahres  geblieben.

Der  Baumwollbau  an  der  Gold.-  Rüste  steht  noch
in  den  ersten  Anfängen.  Es  wird  jedoch  erwartet,
daß  bei  regerem  Geldzufluß  bald  ein  Ausschwung  erfolgt.
  JIn  der  Lagos-Kolonie  betrug  die  Ernte  im
abgelaufenen  Jahr  nur  5900  Ballen  gegen  6000  im
Jahr  1910  und  12  000  im  Jahr  1909;  hingegen  ist  die
Beschaffenheit  der  Baumwolle  infolge  der  durch  die
Organe  der  Br.  (.  (n.  Ass.  geübten  Aussicht  bedeutend
besser  geworden.

Die  in  Süd-NRigeria  angestellten  Anbauversuche
sind  zur  Zufriedenheit  ausgefallen.  Nord-Nigeria
länst  trotz  der  noch  geringen  Ausdehnung  des  Baumwollbaus
  einen  deutlichen  Fortschritt  erkennen,  der
sich  durch  die  erfolgte  Inangriffnahme  von  Bahnbauten
  sowic  Hebung  der  Flußschiffahrt  schnell

")  The  Britich  Cotton  (rowing  Anscciation  Nr.  48
April  1912.  (licad  Offices.  Auanchester).

 

steigern  dürfte.  Nach  Ansicht  von  Sachverständigen
kann  1914  bereits  mit  einer  Ernte  von  10  000  Ballen
gerechnet  werden.

4.  Die  in  Britisch-Ostafrika  in  der  Küstenzone
angestellten  Anbauversuche  sind  unbefriedigend  ausgefallen;
  nur  im  Gebiet  des  Jubaflusses  glaubt  man
neunenswerte  Erfolge  erzielen  zu  können.

Für  die  Gegend  von  Kisumu,  die  infolge  ihrer
Bevölkerungedichte  gute  Aussichten  bietet,  beabsichtigt
man,  den  Anbau  von  Ugandabaumwolle  als  Ein-9.orrnn
  einzuführen.

5.  Eine  ausgezeichnete  Entwicklung  hat  der  Baumwollbau
  in  Uganda  genommen.  Während  man  für
1911  mit  einer  Erute  von  15  000  Ballen  gerechnet
hatte,  wurden  in  Wirklichkeit  19  000  Ballen  ausgeführt.
Man  hofft,  daß  der  fortschreitende  Anbau  in  zwei
Jahren  eine  Produktion  von  50000  Ballen  ergeben  wird.

Die  -British  East  Africa  Corporation-,  die  am
Baumwollgeschäft  Ugandas  lebhaft  beteiligt  ist,  hat
ihr  Kapital  um  50  000  LK  erhöht.  Sie  hat  in  Jinja
eine  neue  Entkörnungsanlage  mit  hydraulischer  Presse
errichtet  und  auch  anderwärts  sich  durch  Neueinrichtungen
  betätigt.  Die  Ausdehnung  des  Baumwollbaus
wird  von  der  Br.  E.  A.  Corp.  mit  allen  Mitteln  gefördert.

Durch  die  sveben  eröffnete  Bahn  von  Finja
Viktoria-See)  nach  Rakindu  (Choga-Seezj  ist
ein  neuer  Baumwolldistrikt  dem  Verkehr  erschlossen
worden.

6.  Auch  in  Nyassaland  ist  ein  erfreulicher  Fortschritt
  zu  verzeichnen.  Die  in  Händen  von  Europäern
befindlichen  Pflanzungen  haben  sich  vergrößert.  Das
von  der  Br.  C.  (Ir.  Ass.  eingeführte  Vorschußfystem  hat
sich  gut  bewährt.  Die  Baumwollkultur  der  Eingeborenen
  ist  in  ihrer  Ausdehnung  im  wesentlichen  unveründert;
  die  erzielten  Ergebnisse  sind  aber  recht  gut.
und  die  Onalität  der  geernteten  Baumwolle  wird  als
hervorragend  bezeichnet.

JJn  Port  Harald  ist  eine  Entkörnungsanlage
mit  hydraulischer  Presse  in  Betrieb  genommen  worden.
Die  Pflanzer  machen  jedoch  vorläufig  noch  nicht  genigend
  Gebrauch  von  dieser  neuen  Einrichtung.  sondern
  verschicken  zum  großen  Teil  noch  ihre  eigenen
schwach  gepreßten  Ballen.  Kleinere  Eutkörnungsanlagen
sind  in  Bua  am  Nyassa-See  und  in  Chiromo  aufsgestelltworden;
  die  Errichtung  weiterer  Anlagen  ist  geplant.

Schwierigkeiten  bereitet  die  Beschaffung  genigender
  Arbeitskräfte.  Man  versucht  diesem  Ubel  durch
vermehrte  Anwendung  von  Maschinen  (Nraftpflügen)
zu  steuern.

Zur  Hebung  der  Kultur  werden  zwölf  eingeborene
Baumwoll-Inspektoren  angestellt  werden.

Sehr  störend  wirken  noch  immer  die  mangelhaften
  Verkehrsverhältnisse.  Es  besteht  jedoch
Auosicht,  durch  den  Bau  von  Bahnen  binnen  kurzem
hierin  Wandel  zu  schaffen.

7.  Die  von  der  British  South  Africa  Companr:
in  Rhodesien  bei  Mazabuka  unternommenen  Baum-
        <pb n="823" />
        G  769  20

woll-Kulturversuche  sind  infolge  von  Schwierigkeiten
bei  der  Arbeiterbeschaffung  sowie  von  Angriffen  der
weißen  Ameisen  wenig  befriedigend  ausgefallen.  Sie
sollen  jedoch  zunächst  fortgesetzt  werden.  Besser  gelungen
sind  die  Versuche  in  Nordost-Rhodesien  in  der  Nähe
von  Fort  Jameson.  Hier  stehen  jedoch  der  Ausbreitung
der  Kultur  Transportschwierigkeiten  im  Wege.

Von  der  „Rhodesia  Cotton  Co.-  angestellte  Baumwollversuche
  sind  ergebnislos  geblieben.  Die  Gesellschaft
  will  sich  deshalb  dem  Anbau  von  Zuckerrohr
zuwenden.

8.  Versuche  mit  dem  Anbau  von  Caravonica=Baumwolle
  in  Natal  sind  gescheitert.

9.  Agypten  und  Sudan.

Die  von  Sir  William  Mather  verfaßte  Denkschrift
über  die  Aussichten  des  Baumwollbaus  im  britischägyptischen
  Sudan  hat  die  Veranlassung  zu  einer
Erpedition  gegeben,  welche  die  dortigen  Verhältnisse
einer  genaueren  Untersuchung  unterzogen  hat.  Die
Ergebnisse  sind  kurg  folgende:

a)  Der  Bezirk  Tokar  bietet  die  Möglichkeit  einer
sofortigen  Produktion  von  10000  bis  20000  Ballen  von
guter  Beschaffenheit.

D)  Khartum  und  Norden:  Die  Möglichkeit
eines  vermehrten  Anbaus  ist  gegeben,  sofern  es  gelingt,
eine  früh  reisende  und  harte  Sorte  zu  beschaffen.  Die
Aussichten  auf  eine  schleunige  Produktion  größerer
Mengen  hochklassiger  ägyptischer  Baumwolle  sind  jedoch
maßig.

Jßc)  Der  Bezirk  Gezira  kann  jährlich  10000  und
mehr  Ballen  erstklassiger  Baumwolle  liefern.  Die
Verhältnisse  liegen  derart,  daß  die  Produktion  in  10  bis
15  Jahren  auf  250000  Ballen  gesteigert  werden  kann.

ch  Bezirke,  in  denen  der  Aubau  amerikanischer
Baumwolle  ohne  Anwendung  künstlicher  Bewässerung
  möglich  ist,  gibt  es  zur  Genüge.  Die

Verhältnisse  liegen  in  diesen  Gegenden  sogar  teilweise
günstiger  als  in  Nord-Nigerien  und  Uganda.  Einen
Hinderungsgrund  bildet  zunächst  nur  die  geringe  Bevölkerungsdichte
  dieser  Gebiete.

e)  In  den  Bezirken  Gedaref  und  Kassala  ist
der  Anbau  von  Baumwolle  sowohl  mit  als  ohne  künstliche
  Bewässerung  möglich.

Der  Baumwollbau  im  Nildelta  hat  die  Expedition
nicht  sonderlich  befriedigt.  Wenn  auch  der  Befall  durch
den  Rapselwurm  gegen  früher  zurückgegangen  ist,  so
war  doch  die  Qualität  der  Wolle  mit  Ausnahme  der
Sorten  „Sakellarides“  und  „Assil“  unbefriedigend.
Besonders  war  die  Ungleichmäßigkeit  der  Saat
zu  tadeln,  die  häufig  aus  einem  Gemisch  ober=  und
unterägyptischer  Sorten,  wie  Affifi“,  „Joanowitch“,
„Ashmouni  und  „Oindi“,  bestand.

Nach  Ansicht  der  Br.  C.  (ir.  Ass.  sind  die  Aussichten
für  die  Weiterentwicklung  des  Baumwollbaus  in  den

britischen  Besitzungen  im  allgemeinen  recht  günstig.

Man  hofft,  in  nicht  allzu  langer  geit  dahin  zu  gelangen,
  daß  Uganda,  Nord-Nigerien  und  der  britischägyptische
  Sndan  mit  Unterstützung  von  Nyassaland
und  Westindien  die  Ansprüche  des  Marktes  von
Lancashire  in  Menge  und  (Nüte  der  geernteten  Baumwolle
  werden  befriedigen  können.

*  Sojabohnenmehl  als  Schweinemastkutter.

In  „Fühlings  landwirtschaftlicher  Zeitung“  Heft  12
des  61.  Jahrgangs  berichtet  Professor  I#r.  Haselhoff
über  Schweinemastversuche  der  landwirtschaftlichen
Versuchsstation  in  Harleshausen  (Kr.  Kassel)  mit  Soja- 



bohnenmehl,  deren  wesentlichsten  Ergebnisse  nachstehend
auszugsweise  wiedergegeben  werden.

Zwei  Versuchsreihen  liegen  den  erzielten  Ergebnissen
  zugrunde.  Für  den  ersten  Versuch  wurden
36  Schweine  verwendet,  und  zwar  Kreuzungstiere  des
deutschen  veredelten  Landschweins  mit  dem  großen
weißen  englischen  Edelschwein.  zum  Vergleich  wurden
bei  der  Fütterung  Gerstenschrot,  Sesamkuchen  herangezogen.
  Das  Grundfutter,  bestehend  aus  Kartoffeln,
Magermilch,  Weizenkleie  und  Maisschrot,  war  in  den
eingelnen  Versuchsgruppen  gleich.

Der  zweite  Versuch  wurde  mit  24  Tieren  der
deutschen  Edelschweinrasse  unternommen.  Bei  einem
Grundfutter  von  Kartoffeln.  Futterrüben,  Maisschrot
und  Fischmehl  wurden  Gerstenschrot  und  Sojabohnenmehl
  miteinander  verglichen.

Beide  Versuche  hatten  als  Endergebnis,  daß  die
Zunahme  am  RNörpergewicht  bei  Fütterung  von  Gerstenschrot
  zwar  etwas  größer  war,  als  bei  Sojabohnenmehl:
  die  Produktionskosten  von  100  kg  Lebendgewicht
stellten  sich  jedoch  im  ersten  Versuch  bei  Verwendung
von  Sojabohnenmehl  auf  87,38  (.  von  Sesamkuchen
auf  89,63  4&amp;amp;  und  von  Gerstenschrot  auf  88,48  M,
während  sie  beim  zweiten  Versuch  bei  Fütterung  von
Sojabohnenmehl  92,74  4  und  von  Gerstenschrot
99,16  K  betrugen.

In  beiden  Fällen  hatte  sich  also  die  Mast  mit
Sojabohnenmehl  billiger  gestellt  als  mit  den  anderen
Futtermitteln.  Da  die  Untersuchung  von  Schmalzproben
  einen  nachteiligen  Einfluß  des  Sojabohnenmehles
  auf  die  Beschaffenheit  des  Fettes  nicht  erkennen
ließ,  so  ergibt  sich  aus  den  Versuchen,  daß  Sojabohnenmehl
  als  ein  empfehlenswertes  Mastfutter
  für  Schweine  gelten  kann.

Otavi  Minen-  und  eisenbahn-Gesellschaft  Berlin.“)

Die  Kupferpreise,  welche  sich  während  des
größeren  Teils  des  abgelaufenen  Geschäftsjahres  auf
dem  niedrigen  Stand  von  durchschnittlich  55  L  per
Tonne  gehalten  hatten,  haben  sich  im  letzten  Drittel
des  abgelaufenen  Geschäftsjahres  zuerst  langsam,  im
März  1912  rapide  bis  auf  69  L  gehoben.  Zur  selben
zeit  zogen  auch  die  Bleipreise  an.  Diese  für  unsere
Gesellschaft  erfreuliche  Steigerung  der  Metallpreise,  die
inzwischen  noch  erheblich  weiter  fortgeschritten  ist,  hat
auf  das  Ergebnis  des  abgelaufenen  Geschäftsjahres
nur  einen  verhältniomäßig  geringen  Einfluß  ausüben
können,  da  eben  nur  die  letzten  Verschiffungen  aus
diesen  höheren  Preisen  Nutzen  ziehen  konnten.  Die
reichlich  bemessenen  Abschreibungen  mußten  im  Berichtojahr
  ganzg  aus  dem  Betriebsgewinn  gedeckt  werden,
während  im  vorigen  Jahr  hierzu  der  Buchgewinn  aus
dem  Verkauf  der  Eisenbahn  herangezogen  werden
konnte.  Trotzdem  können  wir  für  das  abgelaufene  Geschäftsjahr
  die  Verteilung  einer  Dividende  von  ö  v.  H.
(55  =  1.K  (2)  sowie  einer  Superdividende  von  5  “/#%
(6.60)  insgesamt  6  .#K  (8.50)  per  Stück  auf  die  Anteile
sowie  5  .X  (6,50)  auf  die  Gennußscheine  vorschlagen.

Bei  den  bergbaulichen  Arbeiten  in  Tsumeb
machten  die  unregelmäßigen  Lagerungsverhältnisse
unseres  Ergkörpers  zwischen  der  3.  und  4.  Sohle  zeitweilig
  besondere  Untersuchungsarbeiten  erforderlich.
Neben  diesen  besonderen  Untersuchungsarbeiten  sowie
den  Aufschlußarbeiten  auf  der  4.  Sohle  ist  es  gelungen,

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  zwölfte  Geschäftsjahr
  (1.  April  1911  bis  31.  März  1912).
        <pb n="824" />
        W  770  20

die  Förderung  in  Tsumeb  fast  auf  der  Höhe  des  Vorjabres
  zu  erhalten.  Die  für  diese  besonderen  Arbeiten
verursachten  Kosten  sind  bereits  in  der  vorliegenden
Bilanz  vollständig  durch  Abschreibungen  getilgt.  Die
Gestehungskosten  der  Erze  konnten  auf  dem  bioherigen
Satz  von  23  .X  per  Tonne  gehalten  werden.

Die  Aufschlußarbeiten  im  Osterzkörper  der  4.  Sohle
können  als  beendet  gelten  und  haben  einen  zwischen
5  und  7m  mächtigen  und  etwa  10  m  langen  Erzkörper
von  guter  Beschaffenheit  nachgewiesen.  Es  handelt
sich  durchweg  um  kupfer=  und  bleireiche  karbonatische
Erze.  Die  Verhältnisse  im  westlichen  Teil  unserer
Tsumeb-Mine  auf  der  4.  Sohle  sind  noch  nicht  völlig
geklärt.  Dieser  Teil  der  Lagerstätte  weist  sehr  unregelmäßige
  Formen  auf  und  geigt  sich  wesentlich
schmaler  als  auf  der  3.  Sohle,  erweist  sich  aber
anderseits  noch  bis  76  m  in  westlicher  Richtung  vom
Hauptquerschlag  aus  erzführend.  Diese  ergführenden
  malachitischen  Schichten  sind  auch  im  neuen  Geschäftsjahr
  weiter  verfolgt  worden,  ohne  daß  bisher
deren  Endpunkt  erreicht  wurde.  Alle  für  den  Abbau
auf  der  4.  Sohle  notwendigen  Aus=  und  Vorrichtungsarbeiten
  wurden  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  durchgeführt.
  Der  Hauptschacht  wurde  auf  105  m  niedergebracht,
  und  auf  der  100  m-Sohle  ein  45  m  langer
OQuerschlag  vom  Hauptschacht  aus  nach  Norden  getrieben.
  Eine  die  ganze  Lagerstätte  durchörternde
Strecke,  sowie  von  dieser  ausgehend  5  Untersuchungsquerschlüge
  und  mehrere  Strecken  und  Querschläge  im
85=  und  90  m-Niveau  des  Ergzkörpers  teils  zur  Erschliezung
  der  Mächtigkeit,  teils  als  Vorrichtungsarbeiten
  für  den  künftigen  Abbau  wurden  fertiggestellt.
Von  der  4.  Sohle  wurde  im  Osterzkörper  ein  unter
605%  Neigung  nach  der  Tiefe  gehendes  Bohrloch  bis
24  m  unterhalb  der  4.  Sohle  getrieben,  das  durchweg
in  gutem  Erz  stand.  Die  bisher  gewonnenen  Bohrkerne
  geigen  durchweg  Kupfererze  von  nach  wie  vor
ausgesprochen  karbonatisch-orndischem  Charakter.  Angeichen
  dafür,  daß  man  sich  einer  sulfidischen  Zone
nühert,  die  erfahrungsgemäß  ärmer  zu  sein  pflegt,
liegen  daher  nicht  vor.

Mit  dem  Weiterabteusen  des  Hauptschachtes  und
der  Gesenke  zur  Aufschließung  der  5.  Sohle  ist  Anfang
Juli  begonnen  worden.  Die  zum  Weiterabteufen  des
Hauptschachtes  auf  der  100  m-Sohle  notwendige  Sumpfstrecke
  und  ein  Haspelort  sind  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr
  ausgeschossen  worden.  Zur  Ergielung
billiger  Förderkosten  und  um  die  Gewinnung  des  gesamten
  bis  zur  2.  Sohle  anstehenden  Erzes  sicherzustellen,
  wurde  vom  Tagebau  eine  schiefe  Ebene  mit
zwei  Gleisen  angelegt.  Der  Betrieb  erfolgt  mittels
eines  mit  komprimierter  Luft  angetriebenen  Haspels,
wodurch  alles  bis  zur  2.  Sohle  noch  anstehende  Erz
im  Tagebaubetrieb  gewonnen  werden  kann.

Die  Wasserhaltungsmaschinen  haben  die  Wassermengen
  auch  zu  Zeiten  ganz  außerordentlich  heftiger
Regengüsse,  welche  im  Märgz  und  April  1912  im  Schutgebiet
  niedergegangen  sind,  leicht  bewältigt.  Die  Aufbereitungsanlage
  wurde  durch  Schüttelrutschen  verbessert
  und  die  Waschaulage  durch  Aufstellung  einer
Läuter=  und  Siebtrommel  sowie  durch  den  Ban  zweier
liegender  Herde  und  10  Gefluterkammern  rentabler
gestaltet.

Die  Erzförderung  der  in  Betrieb  befindlichen
Gruben  betrug  38  200  t  (42  000).  Hiervon  entfielen
auf  Tsfumeb  35200  t  (36600),  und  zwar  im  Tagebau
  5200  t  (4900),  im  Tiefbau  30  000  t  (31  700)  und
auf  die  Gruben  in  Otavital:  Asis.  Guchab  und  Gr.
Otavi  3000  t  (5100).

Zur  Verschiffung  gelangten  und  lagen  ver- 



schiffungsbereit  insgesamt  29  600  t  (31  600)  mit  durchschnittlich
  .
16  v.  H.  Cu  (16)
25  v.  H.  Pb  (24)
270  gr  Ag  per  Tonne  (290)

Die  Zahl  der  eingeborenen  Arbeiter  war  wie  in
jedem  Jahr  beträchtlichen  Schwankungen  unterworfen.
da  die  Ovambos  zur  Zeit  der  Aussaat  und  zur  Erntezeit
  in  ihre  Heimat  zurückkehren.  Da  die  uns  in
früheren  Jahren  gur  Verfügung  stehenden  NRaffern  und
Capeboys  ans  der  Kapkolonie  aus  den  bereits  im
vorigen  Geschäftsbericht  angeführten  Gründen  nicht  zur
Arbeit  herangezogen  werden  konnten,  machte  sich  die
Arbeiterknappheit  in  unserem  Betriebe  zeitweilig  unangenehm
  fühlbar.  Inzwischen  sind  Verhandlungen
wegen  Erlangung  einer  Anzahl  indischer  Kulis,  zu
deren  Einführung  nach  Deutsch-Südwestafrika  das
Gouvernement  seine  Erlaubnis  erteilt  hat,  mit  der
Indischen  Regierung  angeknüpft  worden.  Diese  noch
schwebenden  Verhandlungen  werden  hoffentlich  zu  einem
befriedigenden  Abschluß  gelangen  und  auch  unserer
Gesellschaft  zugute  kommen.

Der  maschinelle  Betrieb  wurde  durch  Aufstellung
  einer  elektrischen  Abteuspumpe  mit  dazugehörigem
  Gleichstrom-Drehstrom-Umformer  erweitert.  Da
der  bisher  im  Betrieb  befindliche  Dampfhaspel  des
Hauptförderschachtes  für  die  größere  Teufe  nicht  genügt.
wurde  eine  zwillingsfördermaschine  in  Auftrag  gegeben.
Um  die  hohen  Kosten  für  die  Beschaffung  von  Kohlen
und  Brennholz  zu  ermäßigen,  ist  eine  elektrische  Zentrale,
  und  zwar  eine  Dieselmotoranlage  mit  Tcerölbetrieb,
  geplant.

Die  Erzvorkommen  im  Otavital  haben  im
letzten  Jahr  nicht  den  gehegten  Erwartungen  entsprochen.
  Es  handelt  sich  hier  um  nesterförmige  Vorkommen,
  welche  zwar  reiche  Erze,  aber  nur  bis  zu
einer  geringen  Tiefe,  führen.  Zur  eingehenden  geologischen
  Untersuchung  dieser  Vorkommen  haben  wir
einen  Bergingenieur  herausgesandt,  welcher  allerdings
verschicdene  neue  Nester  innerhalb  der  mineralisierten
Bone  gefunden  hat,  ohne  jedoch  einen  anstehenden  Erzkörper
  oder  einen  direkten  zusammenhang  zwischen  den
eingelnen  kleineren  Vorkommen  feststellen  zu  können.
Die  dahin  zielenden  Arbeiten  werden  mit  besonderem
Eifer  fortgeführt  werden.

Das  Otavi  Erploring  Syndicate,  bei  welchem
wir  mit  Gewinnanteil  und  als  Aktionäre  beteiligt  sind.
hat  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  einige  Kupferfundpunkte
  im  Otavital  nachgewiesen  und  aufgeschlossen.
Auch  hier  handelt  es  sich  um  nesterartige  Vorkommen.
Außerdem  wurden  von  diesem  Syndikate  eine  grosie
Anzahl  von  Zinnvorkommen,  welche  von  den  Geologen
günstig  beurteilt  werden,  belegt,  sowie  eine  weitere
Anzahl  von  Zinnseldern  in  Option  genommen.  Die
bioher  vorgenommenen  Ausfschlußarbeiten  sind  vielversprechend:

  ein  abschließended  Urteil  läßt  sich  jedoch  vorläufig

  nicht  abgeben.
Die  Hütte  ist  fünf  Monate  im  Betrieb  gewesen.
Da  die  LOnalität  der  geförderten  Tsumeberze  es  ermöglichte,
  einen  größeren  Progentsatz  als  im  Vorjahre
als  erportfähig  zu  versenden,  so  ist  der  Schmelzbetrieb
im  abgelaufenen  Geschäftsjahr  eingeschrüänkt  worden.
Es  wurden  produgziert:
991t  Kupferstein  (2220)
mit  durchschnittlich  48  v.  H.  Cu  (47)
26  v.  O.  LD  (26)
120  Er  Ag  per  Tonne  (410)
sowie  913t  Werkblei  (2040)
mit  durchschnittlich  98  v.  H.  'b  (98)
700  gr  Ag  per  Tonne  (620).
        <pb n="825" />
        —  771  20

Die  Eisenbahn  wurde  auch  in  dem  abgelaufenen
Geschäftsjahr  noch  durch  den  Bauverkehr  der  Nord-Süd-Bahn
  günstig  beeinflußt.  Nicht  nur  die  Verfrachtung
  von  Baugütern,  sondern  auch  die  geschäftliche
Belebung  der  vom  Bahnbau  durchzogenen  Gebiete
trugen  zum  lebhaften  Bahnverkehr  bei,  der  jedoch  gegen
Ende  des  Geschäftsjahres  mit  der  Einschränkung  des
Baubetriebes  abnahm.

Die  ordnungsmäßige  Bewältigung  des  bis  November
  anhaltenden  starken  Verkehrs  erforderte  eine
intensive  Ausnützung  der  vorhandenen  Betriebsmittel.
Für  den  dann  einsetzenden  Verkehrsrückgang  mußte
rechtzeitig  die  Verminderung  der  Betriebsausgaben
angestrebt  werden.  Wenn  der  Erfolg  dieser  Bestrebungen
  am  Ende  des  Geschäftsjahres  mit  dem
Berkehrsrückgang  noch  nicht  ganz  Schritt  hielt,  so  lag
dies  daran,  daß  die  Betriebsmittel  in  der  Periode  des
starken  Verkehrs  stärker  abgenutzt  wurden,  als  durch
laufende  Unterhaltungsarbeiten  ergängt  werden  konnte.
Die  Wiederinstandsetzungsarbeiten  mußten  daher  in  den
levten  Monaten  des  Geschäftsjahres  1911/12  nachgeholt
werden  und  werden  auch  noch  während  des  ersten
Halbjahres  des  nenen  Geschäftsjahres  anhalten.

Die  durch  den  Verkehrsrückgang  bedingte  Einschränkung
  des  Personals  konnte  dadurch,  daß  ausscheidende
  Beamte  und  Angestellte  nur  in  Ausnahmefällen
  durch  Neueinstellungen  ersetzt  wurden,  ohne
besondere  Härten  durchgeführt  werden.

Infolge  der  Einführung  des  Kapspurbetriebes  auf
der  Regierungsbahn  von  Naribib  nach  Windhuk
hörte  Ende  Angust  der  Ubergang  unserer  Wagen  auf
die  Staatsbahnlinie  auf.  Damit  ist  der  gelegentlich
aufgetretene  Wagenmangel  und  auch  der  Grund  für
die  besonders  starke  Abuntung  unserer  Wagen  behoben.
Die  nunmehr  in  Karibib  erfolgende  Umladung  der
Güter  verursacht  keine  besonderen  Schwierigkeiten  und
wird  glatt  bewältigt.

An  den  Bahnanlagen  wurden  nur  geringfügige
Neuanlagen  und  Verbesserungen  vorgenommen.  Bei
Kilometer  219  wurde  eine  Brücke  mit  4.50  m  Lichtweite
eingebaut.

Die  Zahl  der  verheirateten  Angestellten  hat  zugenommen,
  so  daß  nicht  nur  die  Räume  des  früher  der
Zollverwaltung  vermieteten  Hauses  in  Usakos  hinzugenommen
  und  zweckentsprechend  umgebaut  werden
mußten,  sondern  außerdem  noch  der  Neubau  eines
massiven  Gebäudes  für  acht  Familien  erforderlich  war.

Da  die  früheren  Versuche,  in  der  Namib  brauchbares
  Kesselspeisewasser  zu  erschließen,  erfolglos  waren,
wurde  in  Arandis  (Kilometer  60)  eine  leistungsfähige
Wasserstatrion  erbaut,  der  nunmehr  das  Wasser  in  ganzen
Zügen  von  Usakos  zugeführt  wird.

Der  neue  Hauptbrunnen  in  llsakos  hat  trotz  der
anhaltenden  Trockenheit  der  Jahre  1909  und  1910
allen  Anforderungen  entsprochen,  so  daß  die  lange  Zeit
in  Usakos  bestehende  Wasserfrage,  deren  Lösung  erheblichen
  Aufwand  für  Wassererschließung  erforderte,  uun
endgültig  beseitigt  erscheint.

Der  Gesundheitszustand  war  trotz  der  lang
andauernden  Regenzeit  befriedigend.  Es  wurden  1390
(1171)  Weiße  behandelt,  und  zwar  9608  Männer,
216  Frauen  und  176  Kinder,  und  davon  dem  Lagarett
überwiesen  26  Männer,  9  Frauen,  7  Kinder.

Im  Eingeborenen-La  gzarett  in  Usakos  wurden  427
(902)  Kranke  ausgenommen,  darunter  63  auf  fremde
Rechnung.  1261  (1379)  Eingeborene  wurden  ambulant
behandelt.

Erwähnenswerte  Betriebsunfälle  ereigneten  sich
im  Geschäftsjahr  nicht.

Für  die  im  Vorjahr  gegründete  Schulgemeinde
in  Usakos  wurde  aus  Vorschüssen  der  Gesellschaft  ein

 

Schulhaus  mit  Lehrerwohnung  erbaut  und  dieses  im
Februar  nach  Eintreffen  des  Regierungslehrers  in  Benutzung
  genommen.  Bis  dahin  war  der  Schulunterricht
durch  einen  Pater  der  hiesigen  katholischen  Mission
erteilt  worden.

Der  Betriebsmittelpark  umfaßte  am  Ende  des
Geschäftsjahres:  32  Lokomotiven.  2  Motorwagen,
20  Tender,  377  Wagen.

Es  wurden  gefahren:  6609  (i.  V.  6447)  Züge  mit
883  090  (916  126)  Zugkilometern.  Die  Leistungen  betrugen:
  912329  (916  126)  Lokomotivdkilometer.  27538644
(29354516)  Wagenachskilometer.  Die  durchschnittliche
Zugstärke  war  31,2  (32,04)  Achsen.

Es  betrugen:  Personenbeförderung  48362
(15367)  Personen,  davon  in  der  I.  Klasse  5849  (5391),
in  der  II.  Klasse  10  756  (10976),  in  der  III.  Rlasse
31  757  (29000);  Gepäckbeförderung  346t  (338):  Erxpreßgutbeförderung3:2t(22);
  Güterbeförderung
100  145  t  (111194)  und  Viehbeförderung  zum  Stückviehtarif:
  67  Stück  Großvieh,  37  Stück  Kleinvieh;  zum
Wagenladungstarif:  291  Wagen  Großvieh,  84  Wagen
Kleinvieh.

Die  Einnahmen  betrugen  4863141.4¾  (4849  824,),
und  zwar  aus  dem  Personen=  und  Gepäcckverkehr
651  578  (488  480),  aus  dem  Güter=  und  Viehverkehr
3981  605.  K  (4207846),  sonstige  Einnahmen  229958.1

(1534196).  Die  Ausgaben  erforderten  2749  100  AM
(2795367).  Der  Reingewinn  beträgt  2114040  “4
(2054  457).  Der  Betriebskoeffizient  stellt  sich  auf

56,  5  v.  H.  (57,6  v.  H.).

Zur  Bilanz  ist  zu  bemerken,  daß  die  Debitoren
Zentrale  in  Höhe  von  17684  531.&amp;amp;¾  sich  zusammensetzen
aus  14496  860  .  Ac  Rest  des  Raufpreises  der  Eisenbahn,
welcher  in  Jahresraten  vom  Fiskus  bis  1.  April  1914
zu  entrichten  ist,  ferner  aus  2035239  Bankguthaben
und  im  übrigen  aus  ausstehenden  Beträgen  für  abgelieferte
  Erze,  welche  ingwischen  voll  eingegangen
sind.  Die  Land=  und  Minenrechte  stehen  mit  1  400000.4
zu  Buch.  Kassenbestände  mit  49223.%.  Die  Kreditoren
  zentrale  von  13629690.  bestehen  aus  11500000.1
für  Vorschuß  der  Banken  und  der  South  West  Africa
Company  Limited  London,  der  zwecks  Kapitalsrückzahlung
  am  1.  Juli  1910  von  uns  ausgenommen  wurde,
und  der  übereinstimmend  mit  dem  Eingang  der  Kaufgelderraten
  getilgt  wird,  1400  875.K4  Guthaben  der
South  West  Africu  Company  für  den  Verkauf  der
Otavi/Grootfonteinbahn,  das  entsprechend  den  uns
vom  Fiokus  zu  leistenden  Ratengahlungen  zur  Tilgung
gelangt,  442  800.  Forderung  der  Reichspostkasse  für
von  uns  einkassierte  und  später  zur  Ablieferung  gelangende
  Postgelder  sowie  aus  noch  zu  zahlenden
Frachten  und  Spesen.

Nach  Abschreibungen  in  Höhe  von  867007  .K  sowie
  nach  Rückstellung  der  in  die  Erneuerungs=  und
Baufonds  zu  legenden  412203..K¾  verbleibt  ein  Reingewinn
  von  2683767.X  zu  folgender  Verteilung:

Pachtzinsreserve  150000.¾,  Assekuranz=  und  Unfallreserve
  50000.#KX,.  Dividende  5  v.  O.  auf  1000000.
200000  .“¼  Tantieme  des  Verwaltungerats  1062  162.K,
b  ..  per  Stück  Superdividende  auf  die  Anteile
1000000.  M,  5.  per  Stück  auf  die  Gennßscheine
1000000.  und  Vortrag  121604.

 

Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellschaft
Hambdurg.“)
Die  Erwartung,  daß  der  Geschäftsgang  sich  in
der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  wieder  heben  würde,

*!  Aus  dem  Jahresbericht  für  1911.
        <pb n="826" />
        W  9772  20

ist  eingetroffen,  so  daß  das  Gesamtergebnis  des  Jahres
1911  befriedigend  ist.  Der  Umsatz  erreichte  zwar  mit
5700  000  X  nicht  ganz  den  des  Vorjahres,  doch  bewegte
  sich  das  Geschäft  im  allgemeinen  in  einer  ruhigen,
gesunden  Entwicklung.  Der  auf  die  Produktensendungen
erzielte  Gewinn  beläuft  sich  auf  386  509  .¼  (i.  V.
419  916.  ¼),  während  auf  europäische  Waren  in  Afrika
690  414  .%  (631  578.%)  verdient  werden  konnten.
Die  Unkosten  ermäßigten  sich  um  etwa  25  000  “;  sie
betrugen  1909  569  734  ¼,  1910  542  829  #K,  1911
517  821  FE.  Die  uns  zur  Verfügung  stehenden  Kredite
wurden  nur  in  ganz  geringem  Umfange  in  Anspruch
genommen.  Wir  haben  es  uns  auch  in  diesem  Jahre  angelegen
  sein  lassen,  die  innere  Lageunseres  Unternehmens
durch  reichliche  Abschreibungen  und  Rückstellungen  weiter
zu  festigen.  Der  Buchwert  der  Gebäude  hat  sich,  obgleich
nicht  unbedentende  Neubauten  aufgeführt  werden  mußten.
durch  den  Verkauf  eines  größeren  Gebäudes  und  durch
weitere  Abschreibungen  auf  diesem  Konto  um  rund
60  000  .F  ermäßigt  und  beträgt  am  Ende  des  Jahres

 

1911  513  870.4,  welchem  eine  Rückstellung  von
272920  .X  gegenübersteht.  Die  Ausstände  sind  mit
450  142  4  gegen  das  Vorjahr  um  rund  55  000  .4
kleiner.  Die  Kreditoren  betragen  1  047  866  .„KX;  ihnen
stehen  u.  a.  noch  gegenüber  Kasse  usw.  160  158.4,
Produktenbestände  853  097  ./X  und  europäische  Waren
1  780  156  K.  Inventar,  Boote  und  Fahrzeuge  stehen
mit  29  007  At  (60  808  A)  zu  Buch.

Nach  der  satzungsgemäßen  Überweisung  von
13  486,82  K  auf  das  Konto  der  gesetzlichen  Rückstellung,
wonach  diese  sich  auf  102  791,08  .“  beläuft,  schlägt  die
Verwaltung  vor,  wieder  eine  Dividende  von  10  v.  H.  zu
verteilen  und  den  dann  verbleibenden  Gewinnrest  von
19  838  MK  auf  neue  Rechnung  vorzutragen.

Der  Geschäftsgang  des  laufenden  Jahres  ließ
bisher  eine  weitere,  ruhige  Eutwicklung  erkennen  Der
Umsatz  hat  sich  gegen  die  gleiche  zeit  des  Vorjahres
nicht  unerheblich  vergrößert,  was  hauptsächlich  auf  ein
regeres  Warengeschäft  zurückzuführen  ist.

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Verarbeltung  von  Faserpflanzen  in  Krgentinien.

Im  Jahre  1910  war  dem  Argentenier  Ramon
Avalos  Billinghurst  von  der  Provinzial-Regierung
  der  Provinz  Corrientes  eine  Konzession
und  das  alleinige  Privileg  zur  Ausbeutung  der
Bestände  der  Faserpflanzen  Caraguatäá  und
Ibird,  Bromelia  rigida  espinosa  auf  die
Dauer  von  25  Jahren  erteilt  worden.

TDie  Entfaserungsversuche,  wozu  eine
deutsche  Maschine  benutzt  worden  ist,  dürfen  jetzt
als  abgeschlossen  betrachtet  werden,  so  daß  demnächst
  zur  Produktion  in  großem  Maßstab  übergegangen
  werden  kann.  Die  Faser  ist  außerordentlich
  stark  und  diejenige  der  Ibiräápflanze
scheint  noch  besser  als  die  der  Caraguatäpflanze
zu  sein.  Allerdings  erscheinen  die  Fasern  in
bezug  auf  die  Stärke  noch  ungleich  und  bedürfen
wohl  eines  sorgfältigen  Sortierens  durch  geeignete
Maschinen.  Mit  ostafrikanischem  Sisalhanf
verglichen  ist  die  Farbe  der  Faser  nicht  hell  genug,
jedoch  dürfte  dieser  Mangel  durch  Bleichen  oder
stärkeres  Waschen  ebenfalls  zu  beseitigen  sein.  Bei
sorgfältiger  Behandlung,  die  auf  keine  Schwierigkeiten
  stoßen  dürfte,  sobald  die  Fabrikation  erst
richtig  im  Gange  ist,  scheint  jedoch  ein  sehr  gutes
Produkt  in  Aussicht  zu  stehen,  das  nach  den  vorhandenen
  Mengen  von  Rohmaterial  in  sehr  großer
Quantität  gestellt  werden  kann.  Sofern  die  Fabrikation
  größere  Ausdehnung  gewinnt,  so  daß
das  Rohmaterial  und  dessen  Nachwuchs  in  der
näheren  Umgebung  der  Fabrik  für  den  Bedarf
nicht  ausreicht,  trägt  man  sich  mit  der  Absicht,
fahrbare  Entfaserungsmaschinen  an  zuschaffen,
  die  jeweilig  in  den  Prodnktionszentren
der  Pflanzen  arbeiten  sollen.  Außerdem  aber

 

hofft  man  durch  Anbau  der  Pita  Aloe  Agave,
deren  Guarani-Bezeichnung  „Boy  Pir““  ist,  cine
besonders  feine  Faser  zu  gewinnen,  welche  allerdings
  nur  eine  Ausbeute  von  8  bis  10  %  gibt,
während  die  vorgenannten  Pflanzen  20  bis  22  %
Faser  liefern.

Zur  Verwertung  der  gewonnenen  Faser  bietet
sich  in  Argentinien  reichlich  Gelegenheit,  da  sie
sich  dem  Vernehmen  nach  zur  Herstellung  von
Schiffs=  und  anderen  Tauen  und  zur  Verarbeitung
zu  Getreideplänen  (Lonas),  Sackleinwand  (Harpillera)
  und  Bindegarn  für  die  Mähmaschinen
eignet,  was  allerdings  durch  eingehende  Versuche
noch  genauer  festzustellen  ist.

(Bericht  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen

bei  dem  Kais.  Generalkonsulat  in  Buenos  Aires.)

H#kao-Kusfubr  aus  der  Dominikanischen  Repubilh
Januar  bis  Oal  1912.)

 

Mai  1912  Januar  bis  Mai  1912

Bestimmung  I  8  *
Ver.  St.  von

Amerika.  1  699  245  340  846  5  468  719  1098  674
Deutschland  794  399  159  5411  1  667  185  334292
Frankreich  374  434  74897  1244  548  248007
England  —  —  47  293  10  470
And.  Länder  —  —  4  500  1031
Im  ganzen  2  868  078  575284  8432  245  1682  474

Im  Vorjahr  2294  612  460  850  8  927  315  1756271
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo  vom  24.  Juni  1912.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  665.
        <pb n="827" />
        I  773  20

Der  bandel  der  frangösischen  Somaliküfte  (Ollbuti)
im  Jahre  1911.

Der  Gesamthandel  der  französischen  Somaliküste
  (Djibuti)  bewertete  sich  im  Jahre  1911  auf
51  595  564  Fr.  gegenüber  54  591  599  Fr.  im
Jahre  1910.  Hierin  war  nicht  einbegriffen  die
Ein=  und  Ausfuhr  von  Münzen,  die  9  638  731  Fr.
(1910:  6225  104)  bzw.  7  260  029  (1910:
2140  048)  Fr.  betrugen.  Die  Wareneinfuhr
stellte  sich  auf  32  620  638  (1910:  21024712)  Fr.,
die  Warenausfuhrauf  18974926  (33566  887)  Fr.
Der  größte  Teil  der  Einfuhr  (22  708  001  Fr.)
war  Durchgangsgut  und  für  Abessinien  bestimmt.
Ebenso  kommen  die  wichtigsten  Ausfuhrartikel  aus
Abessinien.

An  der  Einfuhr  waren  folgende  Länder
(Wert  in  Fr.)  beteiligt:  Frankreich  9  584  689
(1910:  5240  979),  englische  Kolonien  (Aden)
9  088  373  (5777  108),  Großbritannien  5  848  840
(4  979  862),  Belgien  1  945  184  (2  689  312),
Osterreich-Ungarn  1  166  055  (72),  Deutschland
803  972  (330  545).  Der  Rest  verteilte  sich  auf
die  übrigen  Länder.

Die  wichtigsten  Einfuhrartikel  waren  (Wert
in  1000  Fr.)  folgende:  rohe  Baumwollengewebe
7604,  Patronen  3473,  Schienen  aus  Eisen  oder
Stahl  2687,  Kohlen  1879,  gebleichte  Baumwollengewebe
  1777,  Waffen  1603,  Lokomotiven
800,  Eisenschmiedewaren  567,  Reis  486,  Güterwagen
  477,  alkoholische  Getränke  434.

Die  wichtigsten  Ausfuhrartikel  waren  (Wert
in  1000  Fr.)  folgende:  rohe  Felle  7122,  Kaffee
in  Bohnen  6429,  Elefantenzähne  2491,  rohes
Wachs  1160,  Zibeth  244,  Esel  und  Maulesel  173.

Der  Hafen  von  Djibuti  wurde  1911  von
379  Schiffen  mit  692  188  Tonnengehalt  angelaufen
  gegen  365  Schiffe  im  Jahre  1910.  Der
Nationalität  nach  waren  es  145  franzäsische,
161  britische,  24  deutsche,  23  österr.-ungarische
und  19  russische.

(Aus  Le  Petit  Bulletin  de  I’Office  Colonial  Jr.5.)

Slerra  Leone.

Regelung  der  Einfuhr  von  Handelsspirituosen.



Nach  einem  am  31.  Mai  der  gesetzgebenden
Ratsversammlung  von  Sierra  Leone  vorgelegten
Entwurf  soll  die  Einfuhr  von  Handelsspirituosen
in  die  Kolonie  und  das  Schutzgebiet  verboten
werden,  außer  wenn  sie  sich  in  Flaschen,  kleinen,
mittelgroßen  und  großen  Demijohns,  Krügen,

 

Steinkruken,  Blechgefäßen,  Fässern  (casks),  Puncheons,
  Pipen  und  Barrels  befinden.

Auf  jeder  Kiste  oder  jedem  Fasse  mit  Handelsspirituosen
  soll  die  Menge  des  vorschriftsmäßigen
Inhalts  unauslöschlich  an  der  Außenseite  der  Kiste
oder  des  Fasses  in  deutlichen  Ziffern  angegeben
sein;  bei  Demijohns  und  Krügen  muß  der  Normalinhalt
  auf  einem  Anhängsel  aus  Weißblech
oder  einem  Bleisiegel,  die  am  Halse  eines  solchen
Gefäßes  angebracht  sind,  aufgestempelt  werden.
Der  Ausdruck  „Handelsspirituosen“  umfaßt  die
gewöhnlichen  Spirituosen,  die  unter  dem  Namen
„Handels=  oder  gewöhnlicher  Genever“  und
„Handels=  oder  gewöhnlicher  Rum“  bekannt  sind.

(The  Board  of  Tiude  Journal.)

Südnigeria.

Regelung  der  Einfuhr  usw.  von  weingeisthaltigen
  Flüssigkeiten  und  Weinen.
Eine  Sonderausgabe  der  Government  Gazette

für  Südnigeria  vom  27.  Mai  1912  enthält  den

Wortlaut  eines  Gesetzentwurfs,  betreffend  Regelung

  der  Einfuhr,  des  Verkaufs  und  der  Herstellung

  von  weingeisthaltigen  Flüssigkeiten  und

Weinen.  Danach  dürfen  u.  a.  derartige  Flüssigkeiten

  in  eine  hierfür  verbotene  Gegend  nicht

eingeführt  werden,  außer  durch  Nichteingeborene,
welche  diese  zu  ihrem  eigenen  Gebrauche  selbst
mit  sich  führen  auf  Grund  einer  Erlaubnis  in
vorgeschriebener  Form,  welche  der  Provinz-Kommissar
  oder  eine  andere  dazu  bevollmächtigte

Person  erteilt.

Jeder  Nichteingeborene,  der  solche  Flüssigkeiten
einem  Eingeborenen  gibt,  soll,  abgesehen  in
Krankheitsfällen,  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  8  bestraft
  werden.  Der  Entwurf  enthält  in  einer  Anlage
  die  Verkaufsbedingungen  an  Nichteingeborene.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Verbot  der  Destillation  von  Spiritnosen.
Nach  einem  Gesetzentwurfe  soll  die  Destillierung,
  Reinigung  und  Herstellung  von  Spirituosen
sowie  der  Verkauf  derartiger  Spirituosen  in  Südnigeria
  verboten  werden.  Das  Verbot  soll  keine
Anwendung  finden  auf  die  mit  Genehmigung  des
Gouverneurs  im  Rate  für  reine  Handels-,  industrielle,
  medizinische  oder  wissenschaftliche  Zwecke
stattfindende  Destillation  von  Spirituosen.

Der  Ausdruck  Spirituosen  umfaßt  Rum,
Brandy,  Genever,  Whisky,  Absinth,  Liköre  und
alle  anderen  trinkbaren  destillierten  weingeisthaltigen
  Flüssigkeiten.  (Ebenda.)
        <pb n="828" />
        fallgemeine  Candes·Ausstellung  in  Daressalam  1914.

Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
hat  beschlossen,  die  anläßlich  der  Einweihung  der
Zentralbahn  im  Jahre  1914  in  Daressalam
stattfindende  Allgemeine  Landes-Ausstellung
in  größerem  Umfange  zu  beschicken.

läufiges  Programm  wurde  aufgestellt:

1.  Darstellung  der  Bedeutung  einer  Rohstoffversorgung
  des  Mutterlandes  aus  den  eigenen
Kolonien:  Rohstoffe  und  Produkte,  ihre

Als  vor-P74

  20
Vermischtes.

—  —  —  ——

 

Verarbeitung,
Material.

statistisches  und  graphisches

Vorführung  (im  Betrieb)  von  technischen
Hilfsmitteln  der  heimischen  Industrie  für  den
kolonialen  Wirtschaftsbetrieb:  Erntebereitungsmaschinen,
  Motorpflüge,  Rohölmotoren  usw.,

ferner  Modelle

moderner  Verkehrs-Transportmittel.


Darstellung  der  Ergebnisse  der  wassertechnischen
und  wirtschaftlichen  Erkundungen  des  Komitees
durch  Karten,  Pläne,  Literatur  usw.

Cölner  Kkhademie  für  prahtische  edizin.

und

 

Stundenplan  für  den  12wöchigen  Kursus  für  Missionare  vom  14.  Oktober  1912  bis  4.  Januar  1913.

 

—  —

1.  bis  einschließlich  6.  Woche.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stde.  Montag  Dienstag  Mittwoch  Donnerstag  Freitag  Samstag
Grundzüge  derPflege  der  BZüähnes  Grundzüge  derGrundzüge  der  Pflege  der  Zähne
82.9  Anatomie  und  und  BehandlunghAUnatomie  und  Auatomie  und  und  Behandlung
"  Physiologic.  der  einfachsten  und  Physiologie.Physiologie.  der  einfachsten
Zahnkrankheiten.  Zahnkrankheiten.
9—12  Praktisches  Arbeiten.
Praktisches  —  —  MF  Arrneu
Arbeiten.  Anleitung  zum  Photographieren.  Praktisches  Arbeiten.

Ongiene,  bes.
Tropenhugiene:
Wohnung,  Kleidung,
  Beköstigung
in  den  Tropen.

22.  Oktober

 

 

Chirurgie.

23.  Oktober

Tropenhygiene;
Wohnung.  Kleidung,
  Beköstigung
in  den  Tropen.

Chirurgie.

24.  Oktober

Innere  Medizin.]  Oyngiene,  bes.  Innere  Medi  zin.

 

HOygienc,  bes.

Tropenhygiene:;
Wohnung,  Rleidung,
  Beköstigung
in  den  Tropen.

 

Chirurgie.

 

 

7.  bis  einschließlich  12.  Woche.

 

1—5
5—

8—9
9  1
4—5

Uochmals:  Bereitung  künstlichen  Kautschuks

Aus

Die  wichtigsten

Haut=  und  Geschlechtskrank-




 

 

Chirurgie.

Innere  Medizin.

 

 

 

Die  wichtigsten

Haut=  und  Geschlechtokrank=




 

Praktisches

Arbeiten.

 

Anleitung  zur

Medikamentenbereitung

  am  10.
und  17.  Dezember
3  —  Uhr.

Innere  Medizin.

aus  Fischen.

dem

wir  folgende  Zuschrift:

„Im  „Deutschen  Rolonialblatt“  Nr.  15  vom  1.  August
findet  sich  auf  Seite  734  eine  Mittcilung  über  „Her-Chemischen

  L
Industrie  Dr.  Robert  Hcuriques  Nachf.  erhalten

Labor.  f.

Junere  Medizin.

 

Die  Behandlung
der  Geistes- 



Handel  u.

 

kranken.

 

Chirurgie.

Innere  Medizin.

 

Die  wichtigsten

Haut=  und  Geschlechtokrank-




—  —  —  —

Anleitung  zur
Medikamentenbereitung
  am

13.  u.  20.  Dezember
  3—7  Uhr.

 

JInnere  Medizin.

 

 

stellung  künstlichen  Kautschuks  aus  Fischen“
nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Generalkonsulats
in  Amsterdam.

Diese  Mitteilung  hat  ein  durchaus  wertloses  Verfahren
  zum  Gegenstand  und  könnte  Veranlassung  geben.
eine  Beteiligung  deutscher  Juteressenten  herbei  zuführen.
MWir  bemerken  darüber  folgendes:

Das  Verfahren  ist  von  der  Kautschukgentralstelle
        <pb n="829" />
        W  775  20

nach  patentrechtlicher  und  chemischer  Seite  hin  bereits
vor  einiger  Zeit  geprüft.  Es  handelt  sich  keineswegs
um  ein  neues  Verfahren,  sondern  um  ein  altes,  bereits
im  Jannuar  1910  in  Deutschland  und  Csterreich  angemeldetes
  Verfahren,  dessen  Anmeldung  schon  damals
in  Fachkreisen  einigem  Erstaunen  begegnete.  Die
Patentschrift  über  das  Verfahren  ist  bereits  im  Juli
1911  ausgegeben  worden.  Das  Verfahren  besteht
darin,  daß  man  aus  Fischmasse  und  Fischsubstanz  die
mit  Säuren  fällbaren  Eiweißfubstangen  von  den  gesamten
  in  Wasser  löslichen  Anteilen  trennt  und  dazu

 

die  in  Säure  löslich  bleibenden  Anteile  für  sich  gewinnt.
Dieser  Anteil  wird  dann  mit  geeigneten  antiseptischen
Mitteln  (als  solche  werden  Formaldehyd  genannt)  versent.
  Es  handelt  sich  also  um  nichts  weiter  als  um
eine  gelatineartige  Masse  aus  Fischkadavern  und  Formalin
  und  um  ein  Weiterverarbeiten  der  so  erhaltenen
Substanz  mit  Schwefel.  Die  nach  dem  Merfahren  hergestellten
  Produkte  haben  sich  als  nicht  wasserbeständig
erwiesen,  stellen  nicht  einmal  ein  brauchbares  Kautschuksubstitut,
  viel  weniger  „künstlichen  Kautschuk“  dar.  Das
Material  ist  vielmehr  gänzlich  unbrauchbar.“

S———........—.  =

Liter  atur-Bericht.

 

Eine  Reise  durch  die  dentschen  Kolonien.  Herausgegeben
  von  der  illustrierten  Zeitschrift  -Kolonie
und  Heimat  6  Band:  Kiantschou.  1Alit
2  Karten  und  111  Abbildungen.  Berlin:  Vorlag
koloninlpolitischer  Zeitschriften  (i.  m.  b.  H.  Preis
.K¾  5.—  in  Leinwund  gebunden  mit  farbiger  Deckelzeichnung.

  .
Die»Hast-durchdiecleutsehenKolOnieniist
nunmehr-leider!—zuEn(le.l)iesa(shlichijnteilung

  des  Stoffes  weieht  beim  letzten  Bande  von
derjenigen  der  anderen  Bünde  naturgemäß  ab.  LDenn
im  Ccgensatz  zu  unseren  afrikanischen  und  Südsce-Kolonicn
  handelt  es  sich  ja  bei  Kiautschon  nicht  um
eine  deutsche  Kolonisation  im  engeren  Sinnc.  um  eine
Ansiedlung  von  deutschen  Bauern  und  Pflanzern.
Vielmehr  soll  hier  dem  deutschen  Handel  cin  Stütz- 



 

bunkt  und  eine  Heimstüätte.  der  dentschen  Industrie
soll  im  Hinterlande  ein  Absatzgebiet  geschaffen  werden.

Der  beste  Beweis  für  die  Sympathien,  dic  sich
das  sechsbündige  Kolonialwerk  bercits  in  weitesten
Kreisen  errungen  hat.  ist  es,  daß  der  crste  Band  schon
in  dritter.  der  zweile.  dritte  und  fünfte  in  zweiter
Auflage  vorlicgen,  vährend  eine  neue  Auflage  ##des
vierten  Bandes  sich  in  Vorbereilung  befindet.  Uber
tausend  Billler  und  ein  von  Rudolf  Wagner,  einem
unserer  keninisreichsten  Kolonialschriftsteller,  geschriebhener
  Text  vercinigen  sich  zu  einer  austezcichneten
  Darstellung  von  Land.  Leuten  und  deutscher
Kultiurarbeit  in  unseren  Kolonien.  Verlag  und  Verfasser
  huben  allen  Grund.  auf  (las  hunmehr  vollendete
Prachtwerk  stolz  zu  sein.  dem  wir  die  weiteste  Verbreitung
  aufrichtig  wünschen.

 

 

Koloniale

Literatur.)

XVI.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Rrdaktion  durchaus  vorbehnlt,  werden  unter  keinen  Cmstünden  zurlckgerandt.

I.  Kolonialwesen,  Kolonialpolitik  und
Kolonialwirtschaft  im  allgemeinen.

Annunire  du  Gouvernement  (iénéral  de  I’Afrique
Enquatorinle  françaisce.  Annéde  1912.  Premibre  Partie
m.  Karten.  Paris:  Larose  1912.  310  S.  5doe.  1

Debon:  Notre  politigue  coloniale  en  Indochine.
Questions  diplomatiques  et  Coloniales  16  (1912)  370  s2

Handbock  of  British  East  Afrca.  1912.  Combiled
  br  H.  F.  Ward  &amp;amp;  J.  W.  Milligan.  London:
Sifton  Pracc  and  Co.  1912.  4  #  6  ¼.  #.  (3

*  Heydt,  von  der:  Kolonial-IHandbuch.  Jahrbuch
ller  deutschen  Koloninl-Lbe#sec-  Unternehmungen.
IIrsg.  von  Franz  Mensch  u.  Julius  Helhnann.  IJg.  6.
192.  Berlin:  Verlag  f.  Börsen-  u.  Pinanzliteratur  A.-Ci.
1912.  XILIV,  380  S.  6.7.

*  Jnpan  uls  Kolonialmacht.
11  (1912)  11.  5

*  Ritter,  Karl:  Neu-Kamerun.  Das  von  Frankreich
  an  Deutschland  im  Abkommen  vom  1.  Nov.  1911
abgetretene  Gebiet  beschrieben  auf  (irwund  der  bisher
vorliegzenden  AMitteilungen.  (Veröffentlichungen  d.
Reichs-Kolonialamtes  J4.)  Jena:  Fischer  1912.  VIII.
309  S.  P0.  6

Vollenhoren,  J.  van:  De  Nederlandsche  Koloniale.
De  Nederlandsche  Mercuur  35  (1912)  29.  1

.  4
Deutsche  Japan-Post

 

")  In  dleser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
FStematisch  geordnet  mitketeilt.  Mit  einem  '  gind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet,  welche  bei  der  Reduktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  diejenigen,  welche  künflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklürt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigra  Werke  bereit,  velche
als  Rezensionsexemplare  oder  zur  Aufnahme  in
lies  Verzeichnis  ium  zugeschickt  werien.

 

II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.

*  Hnnn,  F.  de:  Priungan.  De  Preanger-Regentschappen
  onder  het  Neierlandsch  Bestuur  tot  19811.
Decl  3.  (Batavia).  1912.  988  S.  11..  P0.  8

*  Moses,  Bernard:  South  America  on  the  Erc  of
Emancipation.  The  Southern  Spanish  Colonies  in  the
lnst  huli-century  of  their  dependance.  Je#  Tork:
Putnam  19086.  IT,  356  S.  6.55  .  680.  "

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.

Ethnologie.  Archäüologie.
"e  Dahome)  d’aujourd’hui.  Les  Annales  Coloninles
  13  (1912)  83.  10
eilborn,  Adelf:  Die  deutschen  Kolonien.  (Land
und  Leute.)  3.  Aufl.  (Aus  Jutur  u.  (cisteswelt  98.)
Leipzig:  Teubner  1912.  IV.  180  S.  8S0.  [11
*llennig,  D.  Ldw.:  Am  Tendagurn.  Leben  und
Wirken  einer  deuschen  Forschungsespedition  zur
Ausgrabung  vorweltlicher  Riesensaurier  in  Deutsch-Ostafrika.
  Mit  62  Abb.  im  Text.  9  Taf.  1  Karte.
Stutigart:  Schweizerbart  1912.  151  S.  50.  12
*  Lunchert.  H.  R.:  Touristik  in  Deutsch-Südwestafrika.
  Illustrierte  Zeitung  3604  (1912)  167  ff.  13
*  Rohrbach,  Paul:  Neu-Kamerun.  Die  Hilfe  32
(1912)  503—504.  [14
*Schwetz:  Au  Tunganika.  Mouvement  Géogruphiduc
  30  (1912)  121—26.  (15
*  Wollustan.  A.  F.  R:  FPygmies  &amp;amp;  Papunns.  The
Stone  Age  to-dar  in  Dutch  New  (ininen.  With  ill.
and  maps.  Lundon:  ZSmith  Elder  &amp;amp;  Co.  1912.  XXIV,
352  S.  1.50.  .  80.  lie
Zech,  Johann  Ne#nunk  (iraf  von:  Togo.  Reclams
Universum  28,  13  (1912)  332—336.  (17
        <pb n="830" />
        W  776  20

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung

der  Kolonien.

Bronsart  von  Schellendorf,  Fritz:  Novellen  aus
der  afrikanischen  Tierwelt.  Leipzig:  Haberland  1912.
118  S.  (icb.  3.E.  20.  (18

Tloos,  Huns:  Geologie  des  Erongo  im  Hererclande.
  M.  1  Karte  1:300  000,  6  Textzeichn.  und
1  Schichtentaf.  Hrsg.  von  der  Kgl.  Preuß.  Geolo
Landesanstalt.  (Geologische  Beobuchtungen  in  Sucafrika
  2.)  (Beitrüge  zur  Geolog.  Erforsch.  d.  dtschen
Schutzgeb.  3.)  Berlin:  Geolog.  Landesanstalt  1912.
81  S.  8P0.,  L

Dove.  Karl:  Das  Klima  in  Deutseh-Südwestafrika.
  Kol.  Zeitsehr.  13  (1912)  492.  20

Fraas,  E.:  Die  ostafrikanischen  Dinosaurier.
Vortrag.  Leipzig:  Vogel  1912.  21  S.  1,50  Ac.  D0.  #1

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
*  Relatorlo  propostas  de  lei  c  decumentos  Spre

sentados  na  Camera  dos  Senhores  Deputados  da  N  !!*
Portuguesa.  Sessao  1908.  P.  1.  2.  1909.  P.  1.  2.
Lisboa:  Imprensa  Nacional.  32..  10.  22
VI.  Staatsrecht.
Vacat.
VII.  Verwaltung.
Vacat
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vucat.

X.  Bevölkerungswesen.
Junod,  Henri  A.:  The  Life  of  a  South  African

Tribe.  Vol.  1.  The  social  lise.  Neuchatel:  Attinger
Frdres  1912.  500  S.  18..  So.  123
FPython,  Joseph:  Le  Recensement  Tunisien.  Annales
  Coloniales  13  (1912)  81.  24
XI.  Statistik.  Jahresberichte.
Vacat.
XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Collicz,  André:  Les  Asseciations  agricoles.  entre
les  Européens  et  les  Indigenes  an  Alaroc.  Le  Muscc
Socinl  1912  Nr.  1.  1.25  .  25
Malax

*  Department  of  Agriculture.  Federated
States.  Bullelin  1  ff.  Kunla  Lumpur  1909  ff.
4,80  .M.  26

1  ··*  ·  4  r  rm  ren
*  Journal  d'Agriculture  Tropicale.  TAgricole.  scientifidue

  ct  commereinl.]  Annéec  12  ff.  Paris:  1912  ff.
20  /.  8e%.  27

*  Leferre-Pontalis,  lrierre:  Le  Thé  en  Indo-Chine.
Le  Tour  du  Monde  18  (1912)  29.  (28

*7  Lenz,  Gustav:  Die  Regierungsschulen  in  den
deutschen  Schutzgebicten.  Darmstadt,  Neues  Cm---nasium
  Progr.  Nr.  680.  1900.  2:  S.  206.  20

I.  -  Lu-Ting  et  (irandvreinnet.  L:  Le  Soja.  sa
culture,  ses  usages  ulimentuires,  thérapemiques,  agricoles
  et  industricls.  Traduction  rerne  et  angmentée
de  I’Gdition  chinoise.  Daris:  (’hallamel  1912.  1  S.
4  .  80.  130

*  Pnsdnier  Bronde,  L.:  Les  Asseociations  Agricoles  en
Algérie.  Alger:  Union  des  Syndients  Agrie  olcs  1911.
48  S.  7.50  ¼1.  D0.  31

*Schidrowitz,  Philip:  Ruhbber.  With  III.  London:
NMethuen  &amp;amp;  Co.  1911.  XIV.  303  S.  12  K.  8Seo.  1f

Wchmidt,  Arno:  Baumwollkultur  in  Indien.  (Interchemins

  ic  fer.

 

nat.  Verband  der  Baumwoll-Spinner  u.  Weber-Vereinigungen).
  O.  O.  1912.  108  S.  P0.  33
WSehreiner,  S.  C.  Cornwright:  The  Angora  Goan

.  and  a  paper  on  the  Ostrich.  With  ill.  London:
Longmans  Green  &amp;amp;  Co.  1898.  XIX,  296  S.  11  bis
60  1a.  80.  !#
*  Smith,  H.  Hamel  and  Pape,  F.  A.  G.:  Coco-Nuts:
  The  consols  of  the  cast.  With  iüll.  London:
Topical  Lifes  (1912).  LVIII,  506  S.  12  .„K.  8So.  (35
*  Tappl,  P.:  Lo  sviluppo  agricolo  del  Sudan.
L'’Esplorazione  Commerciale  27  (1912)  241—249.  I3
ZEimmermann:  Dber  das  Auffangen  des  Safte
von  Manihot-Glaziovii.  Versuche  auf  der  Kautschukptlanzung
  Magunga.  Koloniale  Zeitschrift  30  (1912)
4741—476.  (

XIV.  Wasserwesen.

*Burgemeister,  Otto:  Die  Fönderung  der  kolonialen
Wassernutzung.  Hildebrandts  Zentralblatt  d.  Pumpen-Industrie
  5  (1912)  22,  273  ff.  (II

XV.  Bergwesen.

*Benolt,  Félix:  Notice  sur  les  Gisements  ferrugineur
titanifres  et  I  Gtablisscmen  d'’une  Aciéric  electriquen
l'Ile  de  Java.  ndes  Néerlandaises.)  Paris:  1911.)
28  S.  quer  o.  30

XVI.  Handel.
Augugneur,  Victor:  Les  Marchés  passés  dans  les
Colonies.  Les  Annales  Coloniales  13  (1912)  S.  140
*  Bericht  der  Leutsch-Westafrikanischen  Bank  über
das  7.  Geschäftsjahr  1911.  4  8S.  L
Cancein  in  Abessinia  e  nelle  colonie  tedesche.
L'’Esplorazione  Commerciale  27  (1912)  252—253.  JI#
Deeken,  Richard:  Der  Handel  Samoas  1911.
Deutsche  Kolonialzeitung  30  (1912)  522—23.  (6
Hnessner.  Max:  Marokkos  Handelsbezichungen
scit  1905  mit  besonderer  Berücksicht.  von  Deutschlahd.
Berlin:  Siemenroth  1912.  224  S.  4,50  K.  80.  l

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XVIII.  Verkehr.

Eisenbuhintariffragen  in  Deutsch-Ostafrika.  Koloniale
  Zeitschrift  30  (1912)  473—74.  6
Humbruch,  Haul:  Die  Schiffahrt  auf  den  Karalinen-
  und  Alumhallinschn.  (Meereskunde  IJg.  6.  H.  ö.)
Berlin:  Alittler  u.  Sohn  1912.  10  S.  0,50.K.  S#.  4
*  Tnillis,  Jcan  du:  L'Outillage  du  Marcc.  —  1
Le  Tour  du  Monde.  18  (1912)  29.
FTschudi,  von:  Das  Flugwesen  in  den  Kolonien.
Illustr.  Zeitung  Nr.  3005  1912.  (#

XIX.  Medizin.

*Boynton,  Willium  Hutchins:  A  Study  of  the
normal  Blord  of  (arnbao.  ((iovernment  of  Dbilippine
Islands.  Bureau  of  Agriculturc  Bulletin  21.)  Manila:
Burenu  of  Print.  1912.  12  S.  80.  #

volpp:  CGiesahren  für  die  Cesundheit  in  den  Tropen.
S.  A.  aus:  Zeitschrift  f.  Balncologie,  Klimatolaegic  u.
Kurort-IIpgiene.  5  1912—1913.  Tr.  8.  5

Petzoldt:  Bericht  über  die  Ausbreitung  der
Wurmkrankheit  in  der  Stadt  Muansa  und  deren
nächster  Uimgebung.  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropen-IIrgiene.
  Bd.  16  (1912)  19°.—516.  loͤl

Westphal:  Einige  Beobachtungen  bei  der  Salvasanbehandlung
  in  Garnisonlazarectt  W  indbuk.
Deutsch  -  Südwestafrika.  Münchner  Medizinische
Wochenschrift  44  1911.  (53

XX.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.
Vacat.
        <pb n="831" />
        G  V777  20

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

Kolonien.
.  Vacat.
XXIII.  Aufstände.  Militärwesen.
Vacat.
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
*#  1
14

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*  Bericht  über  den  Botanischen  Garten  und  das
Botanische  Museum  zu  Berlin  im  Rechnungsjahr  1911.
Halle  a.  S.:  1912.  27  S.  Ho.

*  Blume,  Wilhelm  von:  Strategie,  ihre  Aufgaben
und  Mittel.  Zugleich  3.  erweit.  Aufl.  der  „Strategie,
eine  Studie-.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  X,
130  S.  10  At.  80.

*Boerner,  August:  Kölner  Tabakhandel  und  Tabakgewerbe.
  1028—1910.  (Veröffentlichungen  des  Archivs
  f.  Rheinisch-Wistfülische  Wirtschaftageschichte.
2.)  Essen-Ruhr:  Bacdcker  1912.  VII,  219  S.  6.K.  8S0.

*  Buckers,  P.  G.:  Die  Abstammungslehre.  Eine
gemcinverständliche  Darstellung  und  kriische  Ubersicht
  der  verschiedenen  Theorien  m.  besond.  Beri#cks.
d.  Mutationstheorie.  Leipzig:  Quclle  &amp;amp;  Meyxer  1909.
XI,  391  S.  5  X.  Po.

Colditz,  Rudolf  von:  Die  Aussichten  für  deutsches
Großkapital  in  Argeminien.  (Veröffentlichungen  d.
Deutsch-Argentinischen  Zentralverbandes  3.)  Berlin:
Süd-  u.  Mittel-Amerika-Verlag  1912.  29  S.  0,60  K.  do.

Entscheidungen  des  Königlich-Preullischen  Oberverwaltungsgerichts.
  Bd.  60.  Berlin:  Heymann  1912.
XXX  VIII,  436  S.  7.  P.

Das  Gas,  seine  Erzeugung,  Verwendung  und
Nebenprodukte.  (ias-Jahrhundert-Jummer.  (Technische
  Kuhurbilder  1.)  (Illustrierte  Zeitung  Jr.  3000
Bll.  138.  1912.)  Berlin:  1912.

"Handbuch  der  Handelskammer  für  den  Krcis
Alannheim.  Mannheim:  Handelskammer  1912.  VIII,
185  S.  d0.

Heber,  E.  A.:  Janpanische  Industricurbeit.  Eine
wirtschaftswissenschuftl.  u.  kulturhistor.  Studie.  (Drobleme
  der  Weltwirtsch.  7.)  Jena:  Fischer  1912.
VIII.  280  S.  80.

*  Hof-  und  Militär-Adreßbuch  (mit  Rangbenennung)
für  sämtl.  Garnisonen  der  Kgl.  Baver.  Armce.
AMünchen:  Resch  &amp;amp;  Co.  1912.  16  S.  8P6.

*  Hoppenstedt,  Julins:  Kriegslchren  und  Friedensausbildung,
  veranschanlicht  an  Slctz,  Inkden,  Mörchingen.
  M.  zahlr.  Skizzen  i.  Text.  Berlin:  Mittler
&amp;amp;  Sohn  1912.  VIII,  236  S.  6..  50e.

*  Hundzdörfer  u.  Borchardt:  Die  landwirtschuftlichen
  Betricbsverhällnisse  in  den  Kreisen  Insterburg,
Ciumbinnen  u.  Steinfurt.  (Betrielsverhältnisse  der
deutschen  Landwirtschaft.  St.  16.)  (Arbeiten  der
Deutschen  Landwirtschatts-(ics.  202.)  Berlin:  leutsche
Landoeirtschafts-(iescllschaft  1912.  (ictr.  Pag.  8.

WJahresbericht  der  (iroherzoglichen  Handelskuammer
  Worms  für  das  Jahr  1911.  Osthofen:  d’Anzgelo
  1912.  172  S.  5D0.

.Klinckowström,  (larl  Graf  von:  Bibliographic  der
Wuünschelrute  seit  1910  u.  Nachtr.  11610—1909).
Weyruuch:  R.:  Der  Boegriff  des  Erfolkges  bei  Arbeiten
von  Wünschelrutengüngern.  Tabellen  zur  statistischen

 

Aufzeichnung  der  Arbeiten  mit  der  Wünschelrute.
(Schriften  d.  Verbandes  zur  Kläürung  der  Wünschelrutenfrage.
  3.)  Stintgart:  Wittwer  1912.  60  S.  86.

*  Kraus,  C.:  Die  gemeine  Quccke.  M.  19  Bildern.
(Arbeiten  der  Deutschen  Landwirtschaftsgesellschaft.
H.  220.)  Berlin:  Deutsche  Landwirtschaftsgesellschaft
1912.  VIII.  152  S.  80.

*  Krziza,  Alfons:  Emden  und  der  Dortmund-Ems-Kanal
  unter  besond.  Berücks.  ihrer  Bedeutung  für
Import  und  Export  im  niederrheinisch-westfälischen
Industricgebict.  M.  4  Karten  u.  e.  lith.  Taf.  (Probleme
  der  Weltwirtschaft  S.)  Jena:  Fischer  1912.  40.

*Matschoss,  Conrad:  Die  Maschinenfabrik  R.  Wolf,
Magdeburg-Buckau  1862—1912.  Aus  Anlaß  des
50  jährigen  Bestchens.  (Magdeburg:  Wohlfeld  1912.)
142  S.  19  Bl.  40/80.

*  Militur-AdreBbuch  für  die  Garnison
München:  Resch  &amp;amp;  Co.  1911.  46  S.  20.

Pfafferoth,  Carl:  Preulzische  Beamten-Gesetzgebung,
enthaltend  d.  wichtigsten  Beamtengesctze  in  Preulien.
Textausg.  u.  Sachreg.  1.  neubenrb.  Aufl.  (Guttentagsche
  Samml.  Preuß.  (iesctze.  2.)  Berlin:  Guttentag
1905.  XVI,  305  S.  2  K.  8S0o.

Ruutenberg-Garczinski,  Paul  von:  Weltrundreise-Erinnerungen.
  Hildburghausen:  Thüring.  Verlagsanst.
1912.  471  S.  12  N.  50.

*  Report  b  the  Chief  Engincer  Surreyor  on  the
Spontaneous  Combustion  of  Conl.  (Llords  Rerister
of  British  &amp;amp;  Foreign  Shipping.)  (London:  1912.)
19  8.  80.

*  Rogers,  Leonard:  The  Treatment  of  Cholera  by
injections  of  Hrpertonie  Salines  and  administration  of
Permunganates  by  the  momh.  Culeutta:  Smith  119121.
16  S.  80.

Scholz,  William:  Die  Stellung  der  Segelschiffahrt
zur  Weltwirtschaft  und  Technik.  (Probleme  der  Weltwirtschaft
  1.)  Jena:  Pischer  1910.  IV,  295  S.
13  Taf.  160.

*  Schulthess:  Europüischer  (#eschichtskalender  N.  F.
Ig.  27  der  ganzen  Reihe  52.  Bd.)  Hrsg.  von  Ludwig
Riclz.  München:  Beck  1912  ff.  12  „  K.  80.

Truntmann,  Jakoh:  Bergstralte  und  vorderer  Odenwald.
  (Betricbsverhältnisse  d.  deutschen  Landwirtschaft
  St.  18.)  (Arbeiten  d.  Deutschen  Landwirtschafts-(iesellschaft
  200.)  Berlin:  Deutsche  Landwirtschafts-(desellschaft
  1912.  118  S.  5P6.

Vsten.  J.  u.  Jungfer,  Gd.:  Die  Landwirtschuft
in  den  Kreisen  Erkelenz,  Geilenkirchen  und  Jülich.
Zuckerrübenwirtschaften  im  Kreise  Alerschurg.  (Betrichsrerhültnisse
  d.  deutschen  Landw.  Stück  18.)
(Arbeiten  d.  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellsch.  20  I.)
Berlin:  Deutsche  Landwirtschafts-Cicsellschaft  1912.
Getr.  Pag.  50.

Vosschrift  über  Anlage  und  Prüfung  von  Blitz--ableitern
  an  JAlilitür  -  ochbauten.  IBl.  V.]  vom
1.  Dezember  1909.  M.  6  Zeichn.  u.  2  Beil.  Berlin:
Miltler  &amp;amp;  Sohn  1909.  79  S.  0.90  ..  80.

Voschriften  für  die  Verwaltung  der  vercinigten
breuBischen  und  hessischen  Stantseisenbuhnen.  Ausg.
vom  1.  Juli  1910.  F.  1.  2.  Berlin:  Sittenfeld  (1910).
—s

Woll,  C(arl  von:  Die  Landwirtschaft  im  Kreise
Calau.  (Betrichsverhältnisse  der  dentschen  Landwirt--schaft.
  St.  19.)  (Arbeiten  d.  leutschen  Landwirtsch.-(icsclisch.
  212.)  Berlin:  Deutsche  Landwirtschafts-C(ieschlschaft
  1912.  92  S.  00.

München.
        <pb n="832" />
        778  2
Verkehrs-Nachrichten.
Die  Postagentur  Avhegame  (Togo)  führt  künftig  die  Bezeichnung  Agu  (Togo).
Die  der  Deutsch-Südamerikanischen  Telegraphengesellschaft  gehörige  Funkentelegraphen-=station

  in  Monrovia  (Liberia)  ist  am  10.  Juli  eröffnet  worden.  Die  Küstengebühr  beträgt
30  cts  =  6  Dollarcents  ohne  Minimum.

 

*  Dersonen-,  Cösch-  und  Cadeverkehr  in  Lüderitzbucht  während  der  Monate  Januar  bis  Oärz  1912.
(Bgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  14,  S.  670.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  1478  Personen  (gegen  3203  im  Vorjahre),  301  (57)
Stück  Großvieh,  379  (540)  Stück  Kleinvieh  und  11  820  (25249)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  618
(1770)  Personen  kamen  von  außerhalb,  860  (1433)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets
belegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  1044  (5125)  ebm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und
10  776  (20  124)  chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1308  (1820)  Personen,  1  (16)  Stück  Großpvieh,
2  (—)  Kleinvieh  und  765  (1130)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  961  (864)  Personen  gingen  nach
außerhalb  des  Schutzgebiets,  347  (956)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  die  Güter  waren  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  2786  (5023)  Personen,
302  (73)  Stück  Großvieh,  381  (540)  Stück  Kleinvieh  und  12  585  (26  679)  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.

 

*  Dersonen-,  Cösch-  und  Ladeverkehr  in  Swakopmund  während  der  ODonate  Januar  bis  März  1912.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  14,  S.  670.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  783  Personen  (negen  1769  im  Vorjahre),  373  (18)
Stück  Großvieh,  373  (264)  Stück  Kleinvieh  und  22  765  (27705)  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.  417
(1068)  Personen  kamen  von  außerhalb,  336  (701)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
  Häsen;  von  den  Gütern  waren  680  (1830)  chm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter,  720  ehm
bzw.  Tonnen  für  den  Brückenneuban  und  21  365  (25  875)  chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1862  (1722)  Personen,  16  (25)  Stück  Großpvieh,
—  (—)  Stück  Kleinvieh  und  10925  (8255)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  1015  (500)  Personen  gingen
nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  847  (1222)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  von  den  Gütern  waren  125  (310)  ehm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  10  800  (7915)
chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  2645  (3491)  Personen,
389  (43)  Stück  Großvieh,  373  (264)  Stück  Kleinvieh  und  33  690  (35  960)  ebm  bzw.  Tonnen  Güder.

An  18  (24½)  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  12  (14)
Sonn=  und  Festtagen,  an  6  (10)  Tagen  wegen  Mangel  an  Ladung  und  an  —  (½)  Werktage  wegen
schwerer  See;  an  13  (9½)  Tagen  konnte  infolge  ungünstiger  See  nur  in  beschränktem  Umfange
gelöscht  und  verladen  werden.

Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach  73  (65  ½),  die  durchschnittliche  tägliche  Leistung
beim  Löschen  312  (423)  ebm  bzw.  Tonnen,  beim  Verladen  150  (126)  ebm  bzw.  Tonnen  und  die
tägliche  Güterbewegung  rund  462  (619)  ehm  bzw.  Tonnen.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  August  1912

 

—

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen!  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1  no  7  .  Wi  6#
1.  Deutsch-Reuguinea,  Neapel  1869.5½  ..  sFriedrich-  Wilhelms
(deutsche  Schiffe)  9  .  Aug.  G  .  Sept.  hafen  40,  41  Tage  7*.  16.  A
Kaiser-Wilhelmsland  *  «  [(Nabaul  43  Tage  140  Pg.  ru100
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  18.  Aug.  15.  Sept  (Friedr.  Wilhelmöh.  45  T.  p
(engl.  Schiffe  Nabaul  42  Tage
"  Fur  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien  —  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
113  am  12  8.  u.  9  9.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="833" />
        W  779  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch=  stafriha.  «  Nagel  13.  80.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.1.  28.  jed.  Mts.  1040
(deutsche  Schiffe)
Marseille  7.  Aug.  4.  Sept.  Mombasa  O  17  Tage.5.  Aug.  2.  Sept.  1045
“*4  Srindis.  25.  Aug.  Mombasa  O  17  Tage243.  Aug.  1040
Von  Mombasa  Wetter-  (engl.  Schiffe)
beförderung  mit  der  Ugandaß  Marseille  16.  Aug.  Mombasa  0  19  Tage  114.  Aug.  1040
bahn  und  von  der  Endstationengl.  Schiffe)
—*“  "“2  den  Bestim-  1.  Sept.  Mombasa  O  21  Tages80.  Aug.  1040

d)

C)

nach  Tanga  (einschl.  Amani,
Aruscha.  Buiko,  Handent,  Korogwe,
  Leganga.  Mkumbara.
Mombo,  Moschi,  Muhesa,
Pangani  und  Wilhelmstal)

nach  Daressalam  sowie  nach
Bagamojso,  Biemarckburg,
Dodoma.  Jringa.  Kilimatinde,
Kilossa.  Kilwa.  Kissensi,  Kondoa-Zrangi,
  Lindi,  Mahenge,
Mikindani,  Mkalama,  Mohorro,
  Morogoro,  Mpapua,
Muasa,  Neu-Langenburg,
Ngerengere,  Sadani,  Salale,
Soga,  Ssongea,  Tabora,
Tschole,  Udjidii,  Usumbura

rindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(deutsche  Schiffe)
Marseille
(deutsche  Schiffe)
Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille
Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(deusche  Schiffe)
Marseille
(deutsche  Schlffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille

*

Brindisi
(engl.  Schiffe)
rindisi  ·
(engl.  Schiffe)

11.  jed.  Mts.
28.  jed.  Mts.

13.  30.  jed.  Mts.

7.  Aug.  4.  Sept.

25.  Aug.

1.  Sept.
11.  jed.  Mts.
28.  jed.  Mts.

13.  30.  jed.  Mts.
7.  Aug.  4.  Sept.

25.  Aug.

1.  Sept.

Tanga  19  Tage
Tanga  20  Tage
Tanga  17—18  Tage

Mombasa“  17  Tage

Mombasa'“  17  Tage
*  von  Mombasa  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

Tanga  23  Tage

Daressalam  21  Tage
Daressalam  21  Tage
Daressalam  19  Tage

Zanzibar  18  Tage
von  zanzibar  weiter  mit
nüchster  Gelegenheit
Zanzibar  19  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

Daressalam  27  Tage

9.  jed.  Mts.  2.15

26.  jed.  Mts.  2.15

11.  28.  jed.  Mts.  1040
5.  Aug.  2.  Sept.  1045
23.  Aug.  1040

30.  Aug.  1040

9.  jed.  Mts.  2.15

26.  jed.  Mis.  2.15

11.  28.  jed.  Mts.  1040

5.  Aug.  2.  Sept.  10  4%
23.  Aug.  1040

30.  Aug.  1040

 

a)

uDeutsch-Südwestafrika.

nach  Swakopmund  sowie
nach  Aris,  Aub.  Bracktvater,
Empfängnisbucht,  Eputiro,
Gobabis.  Gochaganas,  Grootsomtein
  Groß  armen-Großitoley.

  Guchab,  Haris.  Hoachanas,
  Hohewarte,  Jakalswater.

  JohanmnAlbrechtsböbe,

Kalkfeld,  Karibib,  Khan,  Kub,
Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm,  Neuhenusis,  Okahandja.
  Okasise.  Okautweso,
Okombahe,  Omaruru.  Onguati.
  Osona.  Otawi,  Otjihawera,
  Ottimbingwe,  Olliwarongo,
  Otjiwero,  Otjosonjati,
Outjo,  Reboboth.  Seeis.  TFKuu-Oül
meb,  Usakos.  Waldau,  Waterderg.
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

bo  nach  Lüderitzbucht  sowie

nach  Aus.  Berseba.  Bethanten,
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,

Hafuur,  Kalkfontein  (Süd).

Kanus,  Keetmanshoop.  Kutbis.
  Maltahöhe,  Prinzenbucht,
Ramansdrift,  Seebeim,  Ukamas
  und  Warmbad

Hamburg
Antwerpen

(deutsche  Schiffe)
Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton
Hamburg

Southampton,

Hamburg

Antwerpen
((deutsche  Schiffe)

Hamburg

 

Antwerpen
(deutsche  Schiffe),

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton

Hamburg

–

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

xSouthampton.

 

 

5.  25.  Aug.
12.  29.  Aug.
14.  31.  Aug.

3.  17.  31.  Aug.
7.  Sept.
18.  Aug.

10.  24.  Aug.
15.  jed.  Mts.
23.  jed.  Mts.

5.  25.  Aug.

12.  29.  Aug.

14.  31.  Aug.

3.  17.  31.  Aug.
7.  Sept.

18.  jed.  Mts.

15.  jed.  Mts.

23.  jed.  Mts.

10.  24.  Aug.

 

Swakopmund  29,  24  Tg.
Swakopmund  22.  20  Tg.
Swakopmund  18  20  Tg.
Swakopmund  23—26  Tg.

Swakopmund  etwa  27  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  46  Tage
Swakopmund  38  Tage

Lüderitzbucht  30,  25  ITg.
Lüderitzbucht  23,  21  Tage
Lüderitzbucht  21,  19  Tage
Lüderitzbucht  21—-25  Tage
Lüderitzbucht  32  Tage

Lüderitzbucht  70  Tage
Lüderitzbucht  62  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

4.  Aug.  120.
24.  Aug.  5.30
10.  27.  Aug.  1045

12.  29.  Aug.  1012

2.  16.  30.  Aug.  6.  Sept.
12.18
18.  Aug.  9.10

9.  23.  Aug.  12.48
15.  jed.  Mts.  9.10
22.  jed.  Mts.  1.0
4.  Aug.  12.

24.  Aug.  5.30
10.  27.  Aug.  1045

12.  29.  Aug.  1012

2.  16.  30.  Aug.  6.  Sept.
12.48

18.  jed.  Mts.  9.10

15.  jed.  Mts.  9.10
22.  jed.  Mts.  1.0

9.  23.  Aug.  12.48
        <pb n="834" />
        W  780  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
HDHamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Abong-Mbang,  Akono-  Plantation  22  Tage
lugen  Ledans  ld  .  Longji  22  Tage
Bonambasi,  Buea,  Campo,,  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Ichang,  Duale.  Dume-  /  r  Mer  Duala  19  Tage
olle  edea.  Zabalst  |  eutsche  Schiss)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
bhe,  Joko,  Kribi,  Lobetal,  Plantation  20  Tage
Wilovordo  n  Longji  20  Tage
-  9  6  I
Undng  vimtqtipn,ekuga.  Hamburg  28.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
mellma,  Viktoria  Duala  28—30  Tage
Liverpool  22.  Aug.  Viktoria  38  Tage
Duala  39  Tage  20.  Aug.  10#
1  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rty  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
«  fHamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—58  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
JLiverpool  22.  Aug.  Rio  del  Rey  37  Tage,.  Aug.  1012
Tch  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  Über
Lokodja-hola
Antwerpen  3.  24.  Aug.  Matadi  18—20  Tage  2.  23.  Aug.  8.43
4)  nach  Molunndzd)  La  Rochelle  5.  26.  Aug.  von  dawester  urk  den  uen  3.  24.  Aug.  1045
(belgische  Schtffe)  **:  dann  zut  Flußdamsern  auf  ·  4
Bordeaux  .  25.  jedes  Monats  em  Kon#o  Ha  n  28.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Narolinen,  Palau-  Neapel  9“.  Aug.  6".  Sept.  Jap  36—37  Tage  77.  Aug.  4“.  Sept.  10#
Inseln,  Marianen.  (beutsche  Schiffe)  Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
Gelegenh.  bzw.  36  Tage
Brindisi  18.  Aug.  Jap  49  Tage  16.  Aug.  1040
a)  nach  Jab  und  Angaur.  .  (engl.  Schife)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
7Brindisi  1*.  Sept.  Jap  69  Tage  30.  Aug.  1040
(engl.  Schiffe)  Angaur  v.  Jap  m.  nächst.
Gelegenh.
!A  Ponape  56  Tage
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Brindisi  1.  Sept.  Saipan  64  Tage  30.  Aug.  1040
(engl.  Schlfe)  l  Palau  71  Tage

 

 

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1139  am  12/8.  und  9/9.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  VYokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

a)  Briese,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  7  38  u.  11389  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  9.  23.  Aug.  6.  Sept.]  Tsingtau  34  Tage  7.  21.  Aug.  4.  Sept.  104#
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jeden  Sonnta  Tsingtau  32—35  Tageseden  Freitag  1040

6.  Klautschon.  (engurVangeh  1!  9  sing  ge  jeden  Freitag

Marseille  16.  30.  Aug.  Tsingtau  34  Tage  14.  28.  Aug.  1015
(engl.  Schiffe)

Liverpool  2.  23.  Aug.  Tsingtau  34  Tage  1.  22.  Aug.  8.43

Marseille  11.  25.  Aug.  Tsingtau  85  Tage  9.  23.  Aug.  1015
(franz.  Schiffe)  1  .

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Vostkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b
aufgeführten  Beförderungsgelegenheiten.  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  ork  bekördert.

Queenstown  15.  Aug.  12.  Sept.  Apia  25  Tage  13.  Aug.  10.  Sept.  3.15
7.  Samoa.  Queenstopn  22.  Aug.  19.  Sept.]  Apia  32  Tage  20.  Aug.  17.  Sept.  8.15
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.
        <pb n="835" />
        CE  781  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshall=  Inseln.  Neapel
deutsche  Schiffe)  .  ,  .  —
a)  nach  Jalutt  Pennoel  se.  1.  15.  Sept.  Jaluit  50,  60  Tage  30.  Aug.  13.  Sept.  1010
c(engl.  Schiffe)
«  Adelaide  27—31  Tage,
Mrbrapee,  14.  Aug.  dann  weiter  mit  der  Eisen-.
  *  babn  nach  Melbourne  odenr!  r  ""  ,
b)  nach  Naurw  .  Brindisi  4.  18.  Aug.  1.  Sept..  Sydney.  VBon  dort  mit2.  9.  12.  16.  23.  30.Aug.
(engl.  Schiffe)  Dampfer  der  Pacific  Phos-  6.  Sept.  10#0
Taranto  11.  25.  Aug.  8.  Sept.  —  at.  uitt
(engl.  Schiffe,  Jaluttlinie  nach  Nauru
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.
*  Für  Vriefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  11  39  am  .
Hamburg  9.  2#  4.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  9.  21.  jed.  Mts.  9.10
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Oamburg  23.  jedes  Monats  Lome  22  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Marseille  10.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  10
von  da  ab  Landverbindung
##  Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  14  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
9.  Togo.  Liverpool  jeden  Mittwoch  Akkra  15  Tage  Montag  1012
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
PHamburg  16.  jedes  Monats]  Lome  29  Lage  16.  jed.  Mts.  9.10
Rotterdam  22.  jedes  Monats  Lome  23  Tage  21.  jed.  MtSs.  1012
(deutsche  Schiffe)
Oamburg  30.  Aug.  Lome  31  Tage  30.  Aug.  9.10
Rotterdam  4.  jedes  Monats  Lome  26  Tage  3.  jed.  Mts.  1012
(deutsche  Schiffe)

Den  durch  s  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen

 

 

die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

 

 

 

Eintressen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs.  Die  Pos  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fäuig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Verlin  am
122.  227.  Au
Deutsch-Reuguinea  Neabel  12.  Aus.  Neapel.  ..  .  B“.  22“.  Aug.  5“.  Sept.
—  V""’2ssk--:·««--«-9«—Mp-t«-—--  Brindisi.»4.18.Aug.1.Scpt.
Neapell.  3“.  19“.  Aug.  3“.  Sept.  Marseille.1.  15.  20.  Aug.
deutsch-Sstafrita  Brindif.  11.  Aug.  Liverpool  18.  Aug.
Marseille  .  unbestimnt  Nlantschon  Enmanuh  on  über  San  Francisco  oder
deutsch-S#bwes#=  Southampton  1“.  15".  Aug.  Le  Hoorevver  Seiulattle  unbestimmt
asrika  Southampton  4.  11.  25.  Aug.  □L  (5—6  mal  monatlich)
Hamburg  24.  5  jed.  Mts.  Sibir.“  i  in  der  Regel  Dienstag
Southampton  14“.  30“.  jed.  Mts.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Namernn  Hamburg  .  .  ..  16*.  jed.  Mts.  —  —  —  *
Kiverpool-  24.  Aug.  Plymouth.
Neapel  /12.227.  Aug.  1.D.  Sept.  Queenstowmn  über  Vancouver  am  8.  Aug.
Pon  %  Brindisi  1.  Sept  Samo  oder  Havre  4“.  Sept
.S  .  9  ..  p
den  Karolinen..  von  den  #  a  p  od.  Plymouth
geetaeinois  1.  Sept.  Hrindis  r  voraussichtlich  Mitte  Aug.
den  Marianen  .  Brindisf.  1.  Sept.  eapel  —-Neapell
  12.227.  Aug.  1.9.  Sept.  *.  6°.  16°.  22“.,  jed.  Mt.
den  Halau-Iusein]  Srindiß  “  "  dogo  tu  14.  50.  ——*
Narstall-Juseln  .Nepel.  1.  Sept.  Plymouth  .  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="836" />
        G  782  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  Wesr.  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

½  e  ise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

Posidampf  von  I  nach  bis  10.  August  1912.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  29.  Juli  ab  Swakopmund.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  9.  August  ab  Madeira.
„Aline  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  8.  August  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  9.  August  in  Rotterdam.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Vork  am  4.  August  ab  Swakopmund.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  3.  August  in  Lome.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  August  in  Cap  Lopez.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  |  Kamerun  am  7.  August  ab  Monrovia.
„Erna  Woermann“  Hamburg  E  Lüderitzbucht  am  6.  August  ab  Monrovia.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  #  Kapstadt  am  6.  August  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  9.  August  ab  Aden.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  «  Hamburg  am  7.  August  ab  Madeira.
„Henny  Woermann“  Kamerun  -  Hamburg  am  10.  August  ab  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  «  Burutu  am  23.  Juli  in  Warri.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  I  Kotonou  am  5.  August  in  Kotonou.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  8.  August  in  Lagos.
„Kurt  Woermann“.  Kotonou  l  Hamburg  am  2.  August  in  Bissao.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  31.  Juli  ab  Monrovia.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  1  Matadi  am  30.  Juli  ab  Monrovia.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  10.  August  Curhaven  passiert.
„Lulu  Bohlen“  Calabar  1  Hamburg  am  3.  August  ab  Sierra  Leone.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  25.  Juli  in  Accra.
„Max  Brock".  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  August  ab  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Burutu  am  3.  August  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Kotonon  Hamburg  am  7.  August  ab  Las  Palmas.
„Heinz  Slumberg“.  Hamburg  .  Assinie  am  21.  Juli  in  Assinie.
„Kaiser“"  .  Accra  Hamburg  am  0.  August  ab  Sierra  Leone.
„Sausenberg“  Kotonou  !  Hamburg  am  7.  August  ab  Las  Palmas.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Edea“  Kotonou  1T  Hamburg  am  1.  August  ab  Sierra  Leonec.
„Kamerun“  Kamerun  1"  Hamburg  z.  3  in  Hamburg.
„Lome“  Hamburg  Accra  am  12.  August  ab  Hamburg.
„Otavi“  Hamburg  1  Lüderitzbucht  am  3.  August  in  Swakopmund.
„Palatia“.  Hamburg  Kotonou  am  7.  August  ab  Madeira.
„Nhenania"  Hamburg  "  Ostofrika-  am  5.  August  in  Lüderitzbucht.
„Slavonia“  Hamburg  Kamerun  am  7.  August  ab  Monrovia.
„Swakopmund“.  Hamburg  Mossamedes  am  15.  August  ab  Hamburg.
„Togo"“  Hamburg  Kamerun  am  20.  Juli  ab  Lagos.
Vindbur-  OÖstafrika  Hamburg  am  7.  August  ab  Aden.
„Savoia“  Hamburg  Accra  am  1.  August  in  Conakry.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

„Answald“  Ostafrika  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Arnfried“  Burutu  Hamburg  am  4.  August  in  Hamburg.
„Gundrun"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  3.  August  ab  Monrovia.
„Ingo"“  Hamburg  Calabar  am  B.  August  in  Calabar.
„Ingraban“  Hamburg  Kotonon  am  8.  August  ab  Rotterdam.
„Irmfried“  Matadi  Hamburg  am  7.  August  in  Madeira.
„Walburg“  Hamburg  Matadi  am  8.  August  Curhaven  passiert.
„Wigbert“  Oamburg  Calabar  am  4.  August  Dungeneß  passiert.
„Winfried“  Lüderipbucht  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Ingbert".  Hamburg  Matadi  am  5.  August  ab  Monrovia.
        <pb n="837" />
        G  783  20
Marktbericht.  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Der  Markt  ist  fest  geblieben  infolge
etwas  ungünstiger  Erntenachrichten  aus  Amerika

sowie  des  andauernd  guten  Abzuges  von  Rohwarc,
welcher  die  statistische  Lage  des  Artikels  von  Woche
zu  Woche  günstiger  erscheinen  läßt.  Die  Haussiers
rechnen  für  die  kommende  Saifon  nur  auf  eine
Mittelernte,  welche  sie  bei  jetzigem  Konsum  kaum
als  ausreichend  ansehen.  Es  notieren  Middling
amerik.  0,6811  .&amp;amp;  (gegen  0,631  im  Vormonat),
Upland  von  Narunga  0.68—0,70  .K  (0,64—0,08  #/,
Abassi  0.74—0,95  /%  (0,70—0.90  /%,  Mitafifi  0,68
bis  0,75.,  (0,65—0,73.%40,  Caravonica  0.76—0.90  .
(0.74—0,87.  1%)  für  ½  kx.  Togo,  gute  Durchschnittsqualität,
  etwa  0,66—0,68  ¼  lgegen  0,63  —0.64  At
im  Vormonat),  seine  Togo-Sorten  0,69—0,690½
(0,.604—0.65  K),  geringe  Togo-Sorten  0,60  ¾  (0,54
bis  0,55.  4)  für  1½  kg.

Baumwollsaat  hat  sich  im  Preise  nicht  geändert;  je
nach  QJnalität  80—110  .Kr  für  1000  k.

Bienenwachs  hat  etwas  im  Preise  nachgegeben.

Deutsch-Ostafrika  280—283  „¼/%  (282—2841  TZ),  Madagaskar
  260—270  (264—270  K),  Benguella
276—278  -K  (270—278  .¼40,  Chile  285—292  "
(290—295  J%)  für  100  kg.

Blei  ist  unverändert  wie  im  Juli  mit  21.4  Engl.  in
Mulden,  22.4  Deutsch  in  Mulden.

Elsenbein  war  ruhiger  und  ist  im  Preise  etwas  gewichen:
  10,65—10,75.  für  ½  kt  gegen  10,80—
10,90  im  Vormonat  für  Kamerim=  Gabun-Zähne  im
Gewicht  von  durchschnittlich  15  16  lhs.

Erdnüsse  fest  in  guter  Frage.  Geschälte  Mozambique
und  ostafrikanische  Sorten  10.)75—17.4¼  (17—17,  12½
)  für  50  kx,  westafrikanische  Nüsse  (Bissao  in  der
Schale)  wurden  zu  26  KX  für  100  kg  verkauft.

Hanf.  Deutschsostafrikanische  Ware.  Zufuhr:  1911:
Januar-Juni  3606  Tons,  Juli  763  Tons,  1912:
6129  Tons,  1034  Tons,  zusammen  1911:  4369  Tons,
1912:  7463  Tons.  Im  Aufang  des  Monats  Juli
zu  veränderten  Preisen  von  etwas  über  26  .¾  für  50  ku
bei  guter  Frage.  Gegen  Mitte  des  Monato  setzte
mit  den  steigenden  Preisen  für  Manilla  eine  scharfe
Hausse  für  Sisal  ein,  Die  Preise  gingen  von  Tag
zu  Tag  höher  und  stiegen  bis  zu  30.  M  für  50  kg.
Es  fanden  ziemlich  beträchtliche  Verkäufe  auf  Abladung
  statt.  Auch  die  ankommenden  Lots  wurden
sofort  zu  hohem  Preise  aus  dem  Markt  genommen.
Es  notieren  für  Reguläre  bis  Superior-Ware  31  bis
31,50  4K  (26,12  —26,25  %0,  Sekunda  bis  Mittelware
20,00—  30  AM  (24,.50.—25,75  .7),  Abfallhanf  19  bis
20.#  (17—19  .#%  für  50  kg.  im  Vormonat.

Kaffec  war  ruhig.  Der  Markt  schloß  für  Liberia-Ware
  mit  0.78.X  für  ½  ku.

Kakao  war  ruhig  und  hat  sich  bei  geringem  Geschäft
im  Preise  wenig  geändert.  tamerun-Plantagen
62  —61,50  Er  (gegen  62—63.“%  im  Vormonat),  Victoria
  53  —52  4  (53  .Kl.  desgl.  rauchig  48  —40  .4
(48  .  44),  Lagos-Togo  53  %  (56  .  %¼,  Accra  57  bio
58,50  .x  (56.50.—58.1),  Old  Calabar  55./¼  (56  4/)
Fein  Sao  Thomé  61  —W60,50  .  (61,50  .  (),  Kurant
Sao  Thomé  55,50—57.50  .  (58  .  %  für  50  kr.

Kapok  bleibt  in  guter  Frage.  doch  hat  sich,  der  Wert
nicht  erhöht.  Es  notieren  unverändert  wie  im  Vormonat:
  graue  Sorten  1—1,20  /,  weiße  Sorten  1,40
bis  1,00  .  für  1  k#g.

Kautschuk.  Para  wertet  etwa  10,90  bis  11.10.#
für  1  Kx  (gegen  10,50  im  Vormonat).  Die  afrikanischen
  Sorten  haben  sich  jedoch  im  Preise  nicht  im
Verhältnis  gebessert  und  notieren  bei  ziemlich  guter
Frage  zu  u  folgenden  Preisen:  Gabun  5—5,80  .#K

 

(5—5,75  .)  Kamerun-Batanga  5.80—6,20  .  xv  (5.80

bis  6,  —  K).  1  Kamerun-Würste  6—6,60  .K  (6  bis

6.35  (),  Südkamerun  6,90—7,20  K#LT  (6,90—7  ,
1  Kamerun-Kuchen  5,50—5,80  K  (5,50—5,75  4%),
1  Goldküsten-Lumps  4.10—4,80  .K  (4,50—4,75  ¼
1  Togo-Lumps  5.10  —5,75.K  (5—5.30  %  I  rote
Togo-Adeli-Bälle  9,30  —9,60  .  (H,30—9,50  .  ).
Deusch-Ostafrikanischer  Plantagen-Kautschuk  war  vernachlässigt
  und  notiert  wie  folgt:  n)  Bülle  6.20  bis
7  5½  (6.00—7,30  .K  im  Vormonat),  b)  Felle  7,70
bis  8,.70  „K  für  1  kg.

Kolanüsse  sest:  Viertelnüsse  1,05.4  (gegen  1.47),
halbe  Nüsse  0,85.4(0,85.K.)

Kopal  bleibt  unverändert  sehr  still  bei  geringen  Umsätzen.
  Es  notieren  wie  im  Vormonat:  Kamerun
0,70-O,  80  ,  Zangibar  glatt  0.80—3.,  Zanzibar
Gänsehaut  6—10  ..  Madagaskar  0,140—2,70  ¾
Bissao-Bonlama  kurant  1,80  bis  2,20  .  K,  Bissao-Boulamg
  gemischt  0.70—1.4,  Bissao-Boulama-Kiesel
0,60  —1,70.  ¾.  Conakry-Sierra  Lconc,  kurant  1,90—
2,50.7¼,  desgl.  gemischt  1.20  1,10.7,  für  1  kg.

Kopra  ist  etwas  abgeschwächt  gewesen,  hat  jedoch  den

größten  Teil  des  Verlustes  wieder  eingeholt.  Östafrikanische,
  nach  Jualität,  23,50—25  .4  (24,50
bis  25  .4),  Westafrikanische,  nach  Qualität,  21,50

bis  23,50  .7  (2—24,50  )  für  50  kix  im  Juli.

Kupfer  ist  unverändert  mit  87,50.XA  für  50  kg  für
engl.  raff.  in  Ingots.

Mais  ruhig  aber  sest.  Beste  weiße  Togoware  erzielte
wie  im  Vormonat  125—130  .K,  Portug.  Ostafrika
105  gegen  100  .  im  Vormonat  für  1000  kg.

Mangroverinde  hat  sich  im  Preis  halten  können
und  notiert:  Madagaskar-Rinde  9,50.—9,75  XK  (für
aur  ogesuchte  Partien  bis  10  +0  gegen  9.75  .7  für
100  kg  im  Juli.

Palmkerne.  dDer  Artikel  war  nach  unserem  letzten
Bericht  etwas  fester  gewesen  und  haben  Lagos  Kerne
den  Preis  von  19,20.&amp;amp;  jür  50  kg  einschl.  Sack  erreicht.
  In  den  letzten  Tagen  hat  sich  eine  Abschwächung
  eingestellt,  so  daß  geschlossen  wurde:
Lagos  19—18,95  .  (G  (18.62  .  —18,67  „/C,  Togo  18.90
bis  18,85.  K  (18,12  18,47./%40,  Elfenbeinküstensorten
18,80  —18.75.  K  (18,32—18,38.)  für  50  kg  einschl.
Sack  im  Vormonat.

Palmöl  ist  in  guter  Frage  für  weiches  Ol.
Sorten  bleiben  ruhig.  Es  notieren:  Lagos-Portonovo
  29.25—29,50  .(  (28,75-  28,500  ),  Kamerun
29  .#  (28,25  .+∆C0,  Liberia  25.50  .K  (27,50  —26,25  .1%0,
Accra-Togosorten  27.50—27,75  .K#(27,60—26,75.  %/0
für  50  ku  im  Vormonat.

Phosphat  ist  fast  unverändert  wie  im  Juli.  Florida
Rock  77—80%  0,0300  -0,0305  .&amp;amp;  Florida  Pebble
71-76%  0,0275  0,0265  .X,  Florida  Pebble  68.—730  %
0.0235  —  0,0240  Algier-Tunis  63—70%  0,0235
bis  0,0210.14,  Algier-Tunis  57—63%  0,0250.7  für
1  %  phosphors.  Kalk  in  50  kg.

Reis  bleibt  unverändert  im  Preis,  wenn
geringen  Umsätgen.  Es  notieren  im  Juli:
25  —30.  Japan  25,50  —40  .#K
für  100  kg.

Harte

auch  bei
Rangoon
Java  36—50  .%

Sesamsaat  fest.  Helle  Zanzibar  und  bunte  Mozambiqne
  18,50—19  (19  .0,  Benninsaat  (westafrikanische)

  17,50—18,50
im  Juli.

Silber  in  Barren  ist  ruhiger:  Berkäufer  82.25.10
(gegen  §3.75.“  im  Juli),  Käufer  81,75.44  (83,25/%0
für  1  kg  fein.

Superphosphat  bleibt  unverändert.
freic  Phosphorsäure  5,70.44,  deegl.

%  (17,50—17  .(0)  für  50  ku

18%  wasser-16
  %  5,00  A.

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  10.  August  1912.
        <pb n="838" />
        G  784  28

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lelephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“".  12.  August  1912.
Grün-,  Kapital  ge-  .  For-  Letzte  Freibleibend
dungs-  tbvbtte“  Divi-  E  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  4  jahr  dene,  ende  5%  5%
«  .  -  ·I  «
19107s3000000  1.  4%  0  0  Afrika-Marmor-Kolonialges.  75  eing.  Ant.  40  50
1907  2  500  000  1.  10.]  17  6  Afritanische  Kompanie  A.-G.  .  78  82
1907,  600  000  1.  7.  0  0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  .  .  90  95
18966  1  200  000  1.  11  12  12  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Alklt.,29  133
1902  2  650  000  1l.  1  0  D  PHritish  Central  Akrica  Lit.  1  7—  76
1806  1000000  1.  4.  17½  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A  G.  165  180
1905  1  200  000  1.  4.])  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  58  62
1902  600  OC0!d  1.  11  8  8  Centralafrikanische  Secengesellschaft  m.  b.  H.  135  145
19005  220  000  1.  4  3  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.).  .  .  ..  99  103
1900  961  600  1  110  12  „Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  .1  104  110
1900  191  800  1.  1.  0  #!5  do.  Stamm-Ant.  60  70
1878  2  750  000/1.  1.)  11  12  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-  J.  A.  .  155  165
1902  1000000  1.  1  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  98  10
1907  2  500  000  1.  1.)  3  5  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  112  117
1885,  2,000  000  1.  4.  50  —  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Sidwestafrila  530  560
1902  1  000  000  1.  1..  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G)  63  67
1908  4500  000  1.  1.  II  0  0,TeuncheOudseephovpbntAktien.  172  178
1902  1  000  000  1.  5.  r  6  —  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  100  105
1896,  2  250  000:„  1.  1.  10  10  „Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  9.  0r  100  102
1899  4360  oool  1  1  5  5  Gesellschaft  Nordwest=  Zamerun  .  "°5  4  650  5  ½#
1903,  1  022  1001.  10.  II  0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  M.  b.  "  —  92
1889  1  z  000  000  „l#.  10.)  0  20  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  .  45  50
188711200000  1.  1.  25  25  Jaluit-Gesellschaft,  Altien-Ges..  880  —
1898  1  017000  1  1.  7.  1  0  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Aktien=  Ges.  58  62
19068  3000  000  1.  1.)  4"  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A-G.  74  77
1895  10  000  000  Jv1.  1.  0  0  Koaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.)  28  30
1908.  157  500  1.  1.  0  !)  Kankausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  i.  Liquid.  #%  900  .K  1000
1903  900  000  1.  1.  0  ZB  Rautschuk-Pflangung  Meanja  A.-G.  .  sso  90
1908  1250  000  1.  1.7  0  8  KRironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  124  127
190  125  000  1.  1.)  22½  10’  Kolmanskop  Diamond  shares  37  ¼  39
1899  2:  000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  *r7  95  100
1905  150  000  1.  1.  0  —  Nama  Land-Schürf=  u.  Guano-Syndikat  i.  Ligu  450  500
1886  7500  000  1.  4.  0  Nen-Guinca  Compagnie  Vorzugs-Anteile  123  126
1906“  1  400  000  1.  1.  ·  6  Otstafrika=  Kompagnie  (D.  K.  G)  123  128
1900  St.  200  000  1.  4.  6,50%  5.4  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  GenußNscheine  .  68  A  69
1902  2  375  000  1.  1,  4  30  Pacific  Pho“  öphate  Co.  alte  Anteile  6  L  6¼
1910  2  375  000  1.  1.,  0  10.  junge  50  eingezahlt  0  3  L  3,
1904  160  000  1.  6.  0  0  P  hesellschaft  Kpeme  (D.  K.  G.)  .  .  88  95
1912  3  000  000  1.  111—  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  GGd  210  260
1895  1  500  000  1.  1.  ·0  .  Rbeinische“  Handei-Plantagengesellschaft.  —  40
1903  900  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-  Anteilel  22  27
1905  2000  000  1.  11  4"“  4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.--B.  —  25
18971  500  000  1.  1.  12  —  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  180  190
19046  00  O000  1.  1.  #  12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  170  —
189505L  500  000  1.  7.  h  0  0  South  African  Territorics  Limited  6/9  73
1895  350  000  1.  1.]  0  K0  South  Enst  Africa  (1910)  Limited  1/9  2/
18924.2000  000  1.  1.,  5  7½  South  West  Africa  Co.  Limitcl  207,9  28/6
1012  1  000000  1.  1  —  —  Füdwestafrikaniss  Bodenkredit-Ges.  (D  K.  G.)  —  108
1893  869  100  1.  4.  0  0  I  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  .  35  40
1893.  142200  1.  4.  ·  0  do.  Vorzugs-Anteile!,  70  80
1900  4  235  000  1.  1.  0  0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  .  4.  48  5½
1909  1  600  0O000  1.  1.  0  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  4  100  .4  150
1897  2100000  1.  1.  ¾3  )  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  82  86
1897  3.000000  1.  1.  15  15  Wecstafrikanische  Pflanzungs  gesellsch.  „Victoria“  210  —
1895,  1  800  000  .  1.  1.  —  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  D.  K.  G.)]  105  —
Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bzw.  Verläufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

"  Bauzinsen.

—  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.

B—  pr.  I.  Semester.

 

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:

Onskar  Biesenthal,  Berlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="839" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  September  1912.  Uummer  17.

DTlese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindesteus  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Nittrilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Herauskegeben  von  Dr.  Marqguardsen.  Der
vierteljabrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonltalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  diuch  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  .  4,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Veringsbuchhandlung;  a)  &amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzebiete  und  Österreich=  Ungarns,  b)  X  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Stegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Order,  betr.  Ergänzung  der  Urkunde  über  die  Stiftung  einer  Denkmünze
  für  die  an  der  Niederwerfung  der  Aufstände  in  Südwestafrika  beteiligt  gewesenen  deutschen  Streitkräfte.  Vom
5.  August  1912  S.  785.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  münzpolizeiliche  Vorschriften.
Vom  26.  Juni  1912  S.  786.  —  Unfallschutzverordnung  für  Deutsch-Ostafrika.  Vom  6.  Juli  1912  S.  786.  —  Verordnung
  des  (Jouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Einführung  von  Großviehbränden  (Viehbrandverordnung).
Vom  12.  Juni  1912  S.  787.  —  Ausführungsbestimmungen  zu  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betr.  die  Einführung  von  Großviehbränden.  Vom  12.  Juni  1912  S.  790.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Regelung  und  Besteuerung  des  Gewerbebetriebes  der  Wandergewerbetreibenden,  Inhaber
  von  Wanderlagern  und  Handlungsreisenden  (Wandergewerbeordnung).  Vom  14.  Juni  1912  S.  792.  —  Verordnung
  des  Gouverneurs  von  Neuguinea,  betr.  Erkrankung  von  Haustieren.  Vom  12.  Mai  1912  S.  796.  —  Ausfuhrungsbestimmungen
  zu  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Neuguinea,  betr.  die  Erkrankung  von  Haustieren.
Vom  20.  Mai  1912  S.  797.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Neuguinea,  betr.  die  Einfuhr  von  Tieren.  Vom
20.  Mai  1912  S.  798.  —  Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Neuguinea,  betr.  die
Einfuhr  von  Tieren.  Vom  20.  Mai  1912  S.  800.  —  Anderungen  der  Satzungen  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
für  Südwestafrika  zu  Berlin.  Vom  15.  Mai  1912  S.  801.  —  Anderung  der  Satzungen  der  Safata-Samoa-Gesellschaft.
Vom  25.  Juni  1912  S.  802.  —  Personalien  S.  802.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Festnahme  und  Tod  des  letzten  Rebellenführers  aus  dem  Aufstande
  1905  S.  805.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Juni  1912  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  805.  »

Deutsch=  Südwestafrika:  Die  Einnahmen  der  Landesbahnen  Südwestafrikas  S.  805.  —  Ubersicht  über  die
Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich
mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  806.  —  Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Zollstellen
  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Monaten  März  und  April  des  Rechnungejahres  1912  S.  809.

Deutsch-Neuguinea:  Aerlegung  des  Schwedischen  Konsulats  S.  809.

Samoa:  Nachweisung  der  bei  dem  Kaiserlichen  Zollamt  Apia  im  IV.  Viertel  des  Nechnungsjahres  1911  fällig
gewordenen  Zollbeträge  S.  810.

Aus  fremden  nolonien  und  Produktionsgebieten:  Britisch-Somaliland  1910/11  S.  810.  —  Verkleinerung
  der  Anbaufläche  für  Baumwolle  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  810.  —  Stand  der  Baumwollsaaten
  in  Agypten  im  Zuli  1912  S.  811.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Juli  1912  S.  811.  —  Rakaomarkt  in  Bahia
1911/12  S.  811.  —  Kalao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik  Januar  bis  Juni  1912  S.  811.  —  Der  (ummimarkt
  auf  Ceylon  S.  812.  —  Die  Gerbrindenindustrie  in  Natal  S.  812.  —  Außenhandel  Maroklos  1911  S.  813.  —
Angola  S.  813.  —  Belgisch-Kongo  S.  813.  —  Nyassaland  S.  813.  —  Papua  S.  814.  —  Mozambique  S.  814.
Vermischtes:  Eine  botanische  Studienreise  S.  814.  —  Die  Land=  und  Ackerbaubank  im  Transvaal  und  Oranjefreistaat
§14.  —  Herabsetzung  der  Suezkanalgebühr  S.  815.  —  Literatur-Bericht  S.  815.  —  Koloniale  Literatur  (XVII.)

—

.815.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  819.  —  Schiffsbewegungen  S.  823.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  824.

J——  ——M———————————JJ—

R

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchste  Order,  betr.  Ergänzung  der  Urkunde  über  die  Stiftung  einer  Denkmünze
für  die  an  der  Niederwerfung  der  AKufstände  in  Südwestafriko  betelligt  gewesenen
deutschen  Streitkräfte.
Vom  5.  August  1912.
Ich  bestimme  hierdurch:
1.  Die  Urkunde,  betreffend  die  Stiftung  einer  Denkmünze  für  die  an  der  Niederwerfung  der
Aufstände  in  Südwestafrika  beteiligt  geweseuen  deutschen  Streitkräfte  vom  19.  März  1907,
erhält  folgenden  Zusatz:
        <pb n="840" />
        786  20

Als  Ziffer  1k  ist  einzusetzen:

„Alle  diejenigen  Militärpersonen,  welche  im  Jahre  1908  an  dem  Gefecht  bei  Geinab
sowie  an  der  Unternehmung  beziehungsweise  den  Zusammenstößen  mit  der  Hottentottenbande
  unter  Abraham  Rolfs  beteiligt  waren  und  die  auf  Grund  Meiner  Order  vom
17.  März  1910  als  Kriegsteilnehmer  zu  gelten  haben.“

2.  In  das  Verzeichnis  der  Spangen  zur  Südwestafrikadenkmünze  sind  aufzunehmen:

 

—  —   —

 

Gefechte  usw.

 

 

 

 

—  —  —  ——  Spange
Ort  Datum

Geinabhß..  .......  27.  8.  1908.  Kalahari.

Unternehmung  gegen  die  Hottentottenbande  unter  Abraham  Rolfs  18.  bis  26.  12.  1908.  Groß-Namaland.

 

 

Swinemünde,  den  5.  August  1912.
gez.  Wilbelm  I.  R.

ggez.  v.  Bethmann  Hollweg.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).

 

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  münzspolizeiliche  Vorschriften.
Vom  26.  Juni  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  15  der  Reichskanzler-Verordnung  vom  28.  Februar  1904  (Kol.  Bl.  S.  223)  wird
hierdurch  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§&amp;amp;*  1.  Medaillen  und  Marken  aus  Metall  (Reklame-,  Rabatt-,  Spiel-,  Speise=  und  sonstige
Wertmarken)  dürfen  nur  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  hergestellt,  feilgehalten,  verkauft  oder
zu  geschäftlichen  Zwecken  verwendet  werden.

§*  2.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  oder  gegen  die  bei
Erteilung  der  im  §  1  vorgesehenen  Genehmigung")  festgesetzten  Bedingungen  werden,  sofern  nicht
nach  sonstigen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  Rp.,  mit
Haft  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.  Auf  die  Geldstrafe  kann  auch  neben  der
Freiheitsstrafe  erkannt  werden.  Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden
die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  zulässigen  Strafmittel
  Anwendung.

§  3.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Oktober  1912  in  Kraft.

Daressalam,  den  26.  Juni  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

—  —  –—–—0  —  —

Unfallschutzverordnung  für  Deutsch-Ostafrika.
Vom  6.  Juli  1912.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hierdurch  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Der  Unternehmer  eines  Gewerbebetriebes  ist  verpflichtet,  die  Arbeitsräume,  Betriebsvorrichtungen,
  Maschinen  und  Gerätschaften  so  einzurichten  und  zu  unterhalten,  und  den  Betrieb  so
zu  regeln,  daß  die  Arbeiter  gegen  Gefahren  für  Leben  und  Gesundheit  soweit  geschützt  sind,  wie  es
die  Natur  des  Betriebes  mit  Rücksicht  auf  die  besonderen  örtlichen  Verhältnisse  gestattet.

*)  Agl.  die  Bekanntmachung  im  „Amtlichen  Anzeiger  für  Deutsch-Ostafrika“  1912,  Nr.  36,  S.  121.
        <pb n="841" />
        W  9787  20

Insbesondere  hat  er  die  Vorrichtungen  herzustellen,  die  zum  Schutze  der  Arbeiter  gegen
gefährliche  Berührungen  mit  Maschinen  oder  Maschinenteilen  oder  gegen  andere  in  der  Natur  der
Betriebsstätte  oder  des  Betriebes  liegende  Gefahren  erforderlich  sind.

§  2.  Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  ist  befugt,  nach  Anhörung  von  Sachverständigen
und  Interessenten  durch  Polizeiverfügung  für  einzelne  Anlagen  die  Einführung  der  Maßnahmen
anzuordnen,  die  zur  Durchführung  des  im  §  1  enthaltenen  Grundsatzes  erforderlich  und  bei  billiger
Berücksichtigung  der  Umstände  durchführbar  sind.  Zur  Ausführung  soll  eine  angemessene  Frist
gewährt  werden.  Gegen  die  Verfügung  der  Verwaltungsbehörde  steht  dem  Betroffenen  binnen  einem
Monat  die  Beschwerde  an  den  Gouvperneur  zu.

§  3.  Der  Gouverneur  kann  durch  Bekanntmachung  allgemeine  Vorschriften  darüber  erlassen,
welchen  Anforderungen  in  bestimmten  Arten  von  Anlagen  zur  Durchführung  des  im  §  1  enthaltenen
Grundsatze  zu  genügen  ist.

§  4.  Der  Unternehmer  eines  Gewerbebetriebes  hat  jeden  Unfall,  der  sich  im  Betriebe
ereignet  und  den  Tod  eines  Menschen  oder  eine  erhebliche  Körperverletzung  verursacht  hat,  unverzüglich
der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  anzuzeigen.  Im  Falle  der  Verhinderung  des  Unternehmers  ist
der  jeweilige  Leiter  des  Betriebes  für  die  Erstattung  der  Anzeige  verantwortlich.  Nichtbeachtung
dieser  Vorschrift  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rupie  bestraft,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle
Haft  bis  zu  zehn  Tagen  tritt.

§  5.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1912  in  Kraft.

Daressalam,  den  6.  Juli  1912.
„Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Einführung  von
Großviehbränden  (Veehbrandverordnung).
Vom  12.  Juni  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichsgesetzblatt  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
  und  das  Verordnungsrecht  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  27.  September
1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  den  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908,  betreffend
  die  Einrichtung  der  Verwaltung  (Reichsgesetzblatt  S.  397)  wird  mit  Genehmigung  des
Reichskanzlers  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Für  große  Haustiere,  mit  Ausnahme  der  Pferde,  werden  auf  Antrag  des  Eigentümers
  von  den  zuständigen  Bezirksämtern  (Distriktsämtern)  amtliche  Brände  vergeben  und  durch
Eintragung  in  ein  Register  gesichert.

Wer  nach  dem  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  seine  großen  Haustiere  mit  einem  Brande
versehen  will,  hat  sich  dazu  eines  nach  Absatz  1  gesicherten  Brandes  zu  bedienen.

Wer  beim  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  im  Besitze  von  Großvieh  ist,  das  mit  einem
seither  von  ihm  benützten  deutlichen  Brandzeichen  versehen  ist,  ist  nicht  verpflichtet,  so  gebrannte  Tiere
innerhalb  eines  Zeitraums  von  5  Jahren  nach  dem  Inkrafttreten  der  Verordnung  wieder  zu  breunen.

§  2.  Als  große  Haustiere  gelten  Einhufer  (Maulesel,  Maultiere,  Esel),  Rindvieh  (Bullen,
Ochsen,  Kühe,  Färsen),  Strauße  (Hähne  und  Hennen)  sowie  deren  Nachzucht.

§  3.  Jeder  eingetragene  Brand  muß  aus  zwei  römischen  Buchstaben  und  einer  Ziffer  in
genau  vorgeschriebener  Ausführung  bestehen.  Der  erste  (Hauptbuchstabe)  bezeichnet  den  Bezirk,  in
dessen  Register  das  gebrannte  Tier  eingetragen  ist;  der  zweite  Buchstabe  und  die  Ziffer  den  Eigentümer
  des  Tieres.  Die  Ziffer  muß  unterhalb  der  Buchstaben  stehen,  so  daß  der  Brand  ein  regelmäßiges
  Dreieck  darstellt.

§&amp;amp;  4.  Bei  jedem  Bezirksamt  wird  ein  Register  nach  anliegendem  Muster  geführt,  in  das
sämtliche  im  Bezirk  vergebenen  Brände  einzutragen  sind.  (Formular  A.)  ·

8  5.  Der  Antrag  auf  Erteilung  eines  amtlichen  Brandes  ist  bei  dem  zuständigen  Bezirksamt
schriftlich  zu  stellen.
        <pb n="842" />
        W  788  20

Der  Antrag  muß  enthalten:  Den  Vor-,  den  Zunamen  des  Antragstellers  sowie  die  genaue
Bezeichnung  des  Grundstücks,  für  dessen  Vieh  die  Erteilung  des  Brandes  verlangt  wird.
Dem  Antrag  muß  die  vorgeschriebene  Gebühr  von  20  beigefügt  werden.

§&amp;amp;  6.  Dem  Antragsteller  steht  es  frei,  sich  aus  den  nach  den  Ausführungsbestimmungen  zu
dieser  Verordnung  den  einzelnen  Bezirksämtern  zur  Verfügung  stehenden  Gruppen  von  Brandzeichen
ein  bestimmtes,  noch  nicht  vergebenes  Zeichen  auszusuchen.

§  7.  Das  Bezirksamt  hat  dem  Antragsteller  über  die  erfolgte  Eintragung  des  Brandes
eine  Bescheinigung  nach  anliegendem  Muster  auszuhändigen.  (Formular  B).

Ist  jemand  auf  Grund  von  §  1  Abs.  3  zur  Führung  eines  vor  Inkrafttreten  der  Verordnung
  benützten  Brandes  berechtigt,  so  ist  dieser  Brand  auf  Antrag  neben  dem  Dereistückbrand  in
das  amtliche  Register  einzutragen  und  hierüber  eine  Bescheinigung  zu  erteilen.

§  8.  In  der  Regel  wird  jedem  Antragsteller  für  sein  gesamtes  Großvieh  nur  ein  Brand
zugeteilt.  Die  Erteilung  weiterer  Brände  ist  zulässig  an  Eigentümer  von  zwei  oder  mehreren  nicht
aneinander  grenzenden  Grundstücken.

§  9.  Das  Brennen  der  Tiere  ist  vom  Antragsteller  auszuführen.  Es  darf  jedoch  nur  mit
solchen  Brandeisen  gebrannt  werden,  die  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  geliefert  sind.

§  10.  Bei  der  Anbringung  der  Brände  am  Körper  der  Tiere  ist  folgende  Reihenfolge
ein  zuhalten:
a)  bei  Ein=  und  Zweihufern:
Linker  Hinterschenkel,  linke  Schulter,  linke  Halsseite,  rechter  Hinterschenkel,  rechte
Schulter,  rechte  Halsseite;
b)  bei  Straußen:
Linker  Oberschenkel,  linke  Brustseite,  rechter  Oberschenkel,  rechte  Brustseite.

§  11.  Die  Löschung  eines  im  amtlichen  Register  eingetragenen  Brandes  erfolgt  auf  Antrag
des  Eigentümers.

Im  Falle  der  Löschung  des  Brandes  ist  das  Brandeisen  zurückzugeben.

§  12.  Ein  gelöschter  Brand  darf  erst  nach  Ablauf  von  10  Jahren  von  neuem  vergeben
  werden.

§  13.  Wer  für  sein  Vieh  die  Erteilung  eines  Brandes  beantragt  hat,  ist  verpflichtet,
binnen  sechs  Monaten  nach  der  Aushändigung  der  Eintragungsbescheinigung  (§  7)  und  des  Brandeisens
  das  Vieh  mit  dem  ihm  zugeteilten  Brande  brennen  zu  lassen.

Ist  das  Vieh  nach  Ablauf  dieser  Frist  noch  ungebrannt,  so  erfolgt  die  Löschung  des  für
den  Eigentümer  eingetragenen  Brandes  von  Amts  wegen,  sofern  dieser  nicht  nachweist,  daß  er  ohne
sein  Verschulden  nicht  in  der  Lage  gewesen  ist,  das  Vieh  zu  brennen.

§&amp;amp;  14.  Wird  durch  Rechtsgeschäft  unter  Lebenden  Großvieh  erworben,  das  mit  einem  amtlichen
  Brand  gekennzeichnet  ist,  so  ist  dem  Erwerber  eine  Bescheinigung  nach  anliegendem  Muster
auszustellen.  (Formular  C.)

Die  Bescheinigung  muß  enthalten:  Zahl,  Gattung  und  Brand  der  erworbenen  Tiere  und
ist  auf  Verlangen  der  Polizeibehörde  vorzuzeigen.

§  15.  Wer  den  Erwerb  von  Großvieh  durch  eine  gemäß  §  14  ausgestelle  Bescheinsgung
nachweisen  kann,  ist  nicht  verpflichtet,  dieses  BVieh  mit  dem  ihm  zugeteilten  Brand  breunen  zu  lassen.

§  16.  Die  Umschreibung  eines  auf  den  Namen  eines  Grundstückseigentümers  eingetragenen
Brandes  auf  den  Namen  eines  anderen  ist  zulässig,  wenn  das  Grundstück  und  der  ganze  auf  ihm
vorhandene  mit  dem  Brand  versehene  Viehbestand  auf  den  anderen  übergehen.

Erfolgt  die  Ubertragung  des  Viehbestandes  durch  Rechtsgeschäft  unter  Lebenden,  so  müssen
beide  Teile  den  Antrag  auf  Umschreibung  bei  dem  zuständigen  Bezirksamt  unter  Beobachtung  der
im  §  5  vorgeschriebenen  Form  stellen.  Uber  die  Umschreibung  ist  eine  Bescheinigung  nach  anliegendem
  Muster  auszustellen.  (Formular  D.)

§  17.  Zeder  Händler,  Schlächter  und  Aufseher  eines  Fundkraals  ist  verpflichtet,  ein  Buch
zu  führen  und  in  dieses  dem  Datum  nach  jede  Einlieferung  von  Großvieh  unter  Angabe  von  Zahl,
Geschlecht  und  Brand  einzutragen.  Desgleichen  ist  dem  Datum  nach  einzutragen  jede  Versteigerung,
der  Verkauf  oder  Tod  eines  eingelieserten  Tieres.

§  18.  Das  zuständige  Bezirksamt  ist  berechtigt,  sich  die  nach  §  17  zu  führenden  Bücher
jederzeit  zur  Einsicht  vorlegen  zu  lassen.
        <pb n="843" />
        G  V789  20

§  19.  Laufen  Tiere  auf  einer  Farm  zu  oder  werden  sie  in  einen  Fundkraal  eingeliefert,
so  ist  im  ersteren  Fall  der  Finder,  im  letzten  Fall  der  Fundkraalaufseher  verpflichtet,  dem  Eigentümer
  des  letzten  Brandes  und  dem  zuständigen  Bezirksamt  unverzüglich  unter  genauer  Angabe  der
vorhandenen  Brandmerkmale  und  etwaiger  Unterscheidungszeichen  Mitteilung  zu  machen.  Das

Bezirksamt  veranlaßt  eine  amtliche  Bekanntmachung  über  die  Einlieferung  der  Tiere.  Die  Kosten
trägt  der  Eigentümer.

§  20.  Den  in  einem  Bezirk  eingesessenen  Eingeborenen  wird  von  dem  zuständigen  Bezirksamt
ein  besonderer  Brand  zugeteilt  und  in  das  amtliche  Register  eingetragen.

§  21.  Der  nach  §  20  für  Eingeborenenvieh  eingetragene  Brand  muß  bestehen  aus  dem
Bezirksbuchstaben  und  einem  zweiten  Buchstaben,  beide  in  Kursivschrift,  sowie  aus  einem  an  Stelle
der  Zahl  unterhalb  der  Buchstaben  eingefügten  Kreuz.

§  22.  Eingeborenen,  die  sich  in  einem  festen  Dienstverhältnis  auf  einem  landwirtschaftlichen
  Grundstück  befinden,  ist  auf  Antrag  und  mit  Genehmigung  ihres  Dienstherrn  zu  gestatten,  den
für  letzteren  eingetragenen  Brand,  jedoch  in  Kursivschrift,  zu  benützen.

§  23.  Der  Gouverneur  bestimmt  die  Brandzeichen,  die  für  das  im  Eigentum  des  Landesfiskus
  stehende  Großvieh  angewandt  werden.  Die  hiernach  dem  Fiskus  vorbehaltenen  Brände  sind
alljährlich  durch  Veröffentlichung  zur  allgemeinen  Kenntnis  zu  bringen.

Der  vom  Gouverneur  bestimmte  Brand  muß  den  Vorschriften  des  §  3  Satz  3  entsprechen.

Der  Kaiserlichen  Schutztruppe  bleibt  es  vorbehalten,  ihre  Tiere  mit  den  bisher  im  Gebrauch  befindlich
gewesenen  Bränden  weiter  zu  brennen.

§  24.  Der  Gouverneur  ist  befugt,  für  bestimmte  Bezirke  bei  Seuchengefahr  oder  aus
anderen  schwerwiegenden  Gründen  anzuordnen,  daß  die  Eigentümer  ihr  Großvieh  mit  amtlich  überwiesenen
  Bränden  innerhalb  einer  zu  bestimmenden  Frist  zu  brennen  haben.

§  25.  Sofern  einzelne  Besitzer  ihre  Pferde  und  Kamele  mit  amtlichen  Bränden  versehen
wollen,  so  finden  auf  diese  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  Anwendung.

§  26.  Zuständig  im  Sinne  der  Verordnung  ist  das  Bezirksamt  (Distriktsamt),  in  dessen
Bezirk  das  Grundstück  liegt,  für  dessen  Großvieh  die  Erteilung,  Löschung  oder  Umschreibung  eines
Brandes  beantragt  wird.

§  27.  Wer  den  ihm  zugeteilten  Brand  zum  Brennen  fremden  Viehes  verwendet,  wird
mit  Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  .7x  oder  mit  beidem  bestraft.

§  28.  Wer  wissentlich  sein  Großvieh  mit  einem  amtlich  geschützten  Brand  versieht  oder
versehen  läßt,  ohne  als  Iuhaber  des  Brandes  im  Register  eingetragen  zu  sein,  wird  mit  Gefängnis
bis  zu  3  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  /“  oder  mit  beidem  bestraft.

*  29.  Wer  vorsätzlich  einen  durch  Eintragung  in  ein  amtliches  Register  geschützten  Brand
verändert,  entstellt,  verstümmelt  oder  sonst  unkenntlich  macht,  wird  mit  Gefängnis  bis  zu  3  Monaten
oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  “  oder  mit  beidem  bestraft.

§  30.  Wer  für  sein  Großvieh  einen  im  Register  eingetragenen  Brand  zugeteilt  erhalten
hat  und  an  dessen  Stelle  andere  Zeichen,  Merkmale  oder  Buchstaben  zum  Brennen  verwendet,  wird
mit  Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  1500  „TIl  oder  mit  beidem  bestraft.

§*  31.  Wer  entgegen  der  Vorschrift  in  §  1  Abs.  2  und  §  9  dieser  Verordnung  beim  Brennen
Brandeisen  benutzt,  die  nicht  vom  Kaiserlichen  Gouvernement  geliefert  sind,  wird  mit  Geldstrafe  bis
zu  150  .&amp;amp;  oder  mit  Haft  bestraft.

Die  zu  Unrecht  benutzten  Brandeisen  unterliegen  der  Einziehung.

§  32.  Wer  die  für  das  Anbringen  der  Brände  am  Körper  eines  Tieres  vorgeschriebene
Reihenfolge  nicht  einhält,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  „  “  oder  mit  Haft  bestraft.

§  33.  Sonstige  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden,
soweit  sie  nicht  nach  Maßgabe  der  §§9  27  bis  32  unter  besondere  Strafandrohungen  gestellt  sind,
oder  soweit  nicht  ihre  Bestrafung  nach  den  Vorschriften  des  deutschen  Strafgesetzbuches  zu  erfolgen
hat,  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  oder  mit  Haft  bestraft.

§  34.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1913  in  Kraft.

Windhuk,  den  12.  Juni  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
        <pb n="844" />
        W  790  20

Rusführungsbestimmungen  -Ju  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betr.  die  Einführung  von  Großviehbränden.
Vom  12.  Juni  1912.

§  1.  Die  nach  §  3  der  Verordnung  zu  bildenden  Gruppen  von  Brandmerkmalen  werden
auf  die  einzelnen  Bezirke  des  Schutzgebiets  verteilt,  wie  dies  aus  der  als  Anlage  abgedruckten  Tabelle
ersichtlich  ist.

§  2.  In  den  bei  den  Bezirksämtern  zu  führenden  Registern  sind  sämtliche  dem  Bezirk  zugewiesenen
  Gruppen  von  Brandmerkmalen  der  Reihe  nach  vorzudrucken.

§  3.  Die  Verteilung  der  Brandzeichen  auf  die  Antragsteller  erfolgt,  soweit  sich  die  letzteren
nicht  ein  besonderes  Brandzeichen  aussuchen,  nach  der  aus  der  Tabelle  ersichtlichen  systematischen
Reihenfolge.  Das  erste  Brandeisen  wird  vom  Gouvernement  unentgeltlich  geliefert;  für  jedes  Ersatzeisen
  sind  15  ./4  zu  entrichten.

§  4.  Von  jeder  Eintragung,  Umschreibung  oder  Löschung,  die  das  Bezirksamt  in  seinem
Register  veranlaßt,  übersendet  es  alsbald  eine  Abschrift  an  das  Gouvernement.

§  5.  Beim  Gouvernement  wird  ein  Hauptregister  für  das  ganze  Land  geführt,  in  das  die
Eingänge  aus  den  einzelnen  Bezirken,  nach  der  Zeitfolge  des  Eingangs  geordnet,  unter  laufender
Nummer  eingetragen  werden.

§&amp;amp;*  6.  Das  beim  Gouvernement  zu  führende  Hauptregister  ist  vierteljährlich  abzuschließen.
Die  während  des  Vierteljahres  erfolgten  Eintragungen,  Umschreibungen  und  Löschungen  sind  im
Amtsblatt  zu  veröffentlichen.

§  7.  Unter  Zugrundelegung  der  Vierteljahresabschlüsse  ist  nach  Abschluß  eines  jeden  Jahres
beim  Gouvernement  ein  Viehbrandregister  aufzustellen,  das  in  zwei  Teilen  zu  enthalten  hat  1.  die
Bezirksregister,  nach  der  alphabetischen  Reihenfolge  der  Hauptbuchstaben  und  innerhalb  der  Bezirksregister
  die  Gruppen  der  Brandzeichen  mit  dem  Namen  der  jeweiligen  Inhaber  systematisch  geordnet,
2.  das  alphabetisch  geordnete  Namensverzeichnis  der  jeweiligen  Inhaber  von  Brandmerkmalen,  unter
Beifügung  des  für  sie  eingetragenen  Brandes.

§*  8.  Das  nach  §  7  herzustellende  Viehbrandregister  des  Gouvernements  ist  im  Druck  zu
veröffentlichen.

Windhuk,  den  12.  Juni  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Formular  A.

Bezirks-Brand-Register.

 

 

 

 

.  Einzelheiten  des  Brandes
Angabe  —  —.  —-Lfde.

  Vor=  und  s  Um—
des  Bezirk  zu-  Nr.  der  Datum  J.,.  Löschungen
Nr.  Zuname  Grundstücks  geteilter  Bescheini=  der  Ein=  schreibungen

Brand  gung  tragung

 

 

 

 

 

 

 

 

Formular  B.

Es  wird  hiermit  bescheinigt,  daß  der  unten  bezeichnete  Brand  am  angegebenen  Tage  vorschriftsmäßig
cingetragen  worden  ist.

 

 

 

 

 

 

Vor=  und  Zuname  Angabe  Bezirk  Nr.  der  Ein—  Datnm  der  Ein—
-.  ..  ,.  .  sczlk  -
des  Eigentümers  des  Grundstücks  tragungsurkunde  tragung
Zeichnung  des  Brandes  Gebühr  .“  erhalten.
(Datum)

Kaiserliches  Bezirksamt.
        <pb n="845" />
        791  20

Formular  C.

 

Kontrollblatt

Geschlecht
Brand

Datum

wohnhaft  in

mit  dem  Brandel
an  Herrn

Verkaufsschein.

Hiermit  bescheinige  ich,  daß  ich  heute

verkauft  habe.

 

222226

Datum

Bullen
Kühe

Färsen
Kälber

aus.

 

 

b“

Vettmmr

Käufer:

Umschreibungsbescheinigung.

Es  wird  hiermit  bescheinigt,  daß  der  nachstehende  Brand  heute  von  Herrn.

Msauf  Her.

Formular  D.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*(  umgeschrieben  worden  ist.
Datum)!  .  .  .  Kaiserliches  Bezirksamt.
M  '

Zeichnung  Name  des  ·  Ar.  der  Ein—  Datum  der  Ein-Brandes

  neuen  Eigentümers  Bezirk  6  zurkund  #

des  Brandes  und  des  Platzes  tragungsurkunde  tragung
Anlage  &amp;amp;  zu  Ausführungsbestimmungen.
Hauptbuchstaben  für  die  Bezirke.
(Brände  für  Weise  Römische  Buchstaben.)

Hauptbuchstabe.  Distrikt.  Serie  mit  Kombinationen.  Hauptbuchstabe.  Distrikt.  Serie  mit  Kombinationen.

für  Berseba

&amp;amp;  für  Bethanien

8  nicht  vergeben

"für  Warmbad

–...  —  —  ...  —  —  —

S

4

1

1

*2

—

□

–
—

—

AA  4A48B
2  1
usw.

2  1
AA  AB
BA  BB
2  1
usw.

2  1
BA  BB
(/A  CB
2  1
usw.

2  1
CA  CB
DA  DB
2  1
usw.

2  1
DA  DB

AB
2

2
AB

BB

2
BB

CB

CR
DB

10

DDB

E  für  Maltahöhe

k  für  Grootfontein

nicht  vergeben

für  Hasunr

EA  EB  E

2  1  2

usw.
1  2
EA  EB  EB
FA  FB  FB

2  1  2

usw.

2  1  2
VA  FB.  FB
GA  (iB  GB

2  1  2

usw.

2  2
GA  GB  GB
LA  HB  HB

2  1  2

usw.

2  1  2
HA  HRER  HB
        <pb n="846" />
        W  792  e.

Hauptbuchstabe.  Distrikt.  Serie  mit  Kombinationen.  Hauptbuchstabe.  Distrikt.  Serie  mit  Kombinationen.

1A  1A  IB  IB  RA  RA  RB  RB
1  2  1  2  1  2  1  2
usw.  für  Rehoboth  usw.
1  2  1  2  1  2  1  2
IA  IA  IB  I1B  RA  RB  RB

JA  JA  JB  JB
1  2  1  2

1für  Namutoni

8SA4  SA  SB
1  2  1

mM
4#  rF

für  Okahandja

anstatt  Okahandya  usw.  S  für  Gobabis

2  1
A  JA  1J1B  JIJB

usw.
SA4  84  8SB  8SB

TAá  TA  TB.  TB
1  2  1  2
usw.

1  2  1  2
TA  TA  TB  TB

KA  KRB  KB
1  2  1  2
usw.  7  nicht  vergeben

2  1
KA  KA  AB  KB
L

&amp;amp;  für  Karibib

1  2  1  2  1  2

L  für  Lüderitzbucht  usw.  für  Omaruru  usw.
2  1  2

1  2  1
UA  UA  UB

VA  VA  VB
1  2  1
usw.

LA  LB  LB

I#
3A  MC  MB.  MB
1  2  1  2
usw.  Unicht  vergeben
1  2  1  2
—

für  Swakopmund

–—  6

1
VA  VA  VB  VB

WA  WA  WB.  WB
1  2  1  2
usw.

1  2  1
usw.
1  2  1
NA  XA  XB  XNB

für  Gibeon

NNN  JNJA  NB  JB
2
für  Windhuk
2

1  2  1  2
WA  WAà  WB.  W-B

XA  XA  XB
1  2  1
usw.

OAOA  OBc  OB
1  2  1  2
D  füc  Outjo  usw.  X  nicht  vergeben
1  2  l

2  2  1
OAaM  0A  0B  0OB

2
XA  NB

VA  YVB  VB
2  1
usw.
1  2  1  2
VA  VB  VB

*rA  ZB  ZB
2  1

4—4

K.
—
S  x

“.—

PA  PA  PB  T,B
2  1  2
usw.  V  nicht  vergeben

L#

für  Keetmanshoop
2  1
VA  PB  PB

—
—

3A  03B  0G8
1  2  1

N
–

*

für  Okankwejo  usw.
1  2  1

ZA  ZB  2Z2ZB

usw.  2  nicht  vergeben
2

1  1
.uJ  CA  GB  G#

10

l
l
A  LA  LB  LB  UA  UB  (  B
l
l
l
l
l
l
l
l
l

:-Verordnung

  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Sũdwestafrika,  betr.  Regelung  und
Besteuerung  des  Gewerbebetriebes  der  Wandergewerbetreibenden,  Inhaber  von
Wanderlagern  und  Handlungsreisenden  (Wandergewerbeordnung).

Vom  14.  Juni  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  sowie  des  §5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  für  den  Bereich  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  verordnet,  was  folgt:
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        —  793  208

I.  Wandergewerbeschein.

§  1.  Wer  gewerbsmäßig  außerhalb  seines  Wohnortes  ohne  Begründung  einer  gewerblichen
  Niederlassung  und  ohne  vorgängige  Bestellung  in  eigener  Person

a)  Waren  feilbietet,

b)  Musikaufführungen,  Schaustellungen,  Theater-Vorstellungen  oder  sonstige  Lustbarkeiten,
ohne  daß  ein  höheres  Interesse  der  Kunst  oder  der  Wissenschaft  obwaltet,  darbietet,
bedarf  hierzu  eines  Wandergewerbescheines.

Eines  Wandergewerbescheines  bedürfen  auch  Personen,  die  außerhalb  ihres  Wohnortes  von
einer  festen  Verkaufsstelle  aus  Waren  vorübergehend  feilbieten  (Inhaber  von  Wanderlagern).

§*  2.  Eines  Wandergewerbescheines  bedarf  nicht,  wer  selbstgewonnene  oder  rohe  Erzeugnisse
  der  Land=  und  Forstwirtschaft,  des  Garten=  und  Obstbaues,  der  Vieh-,  Geflügel=  und  Bienenzucht,
  selbstgewonnene  Erzeugnisse  der  Jagd  und  des  Fischfanges  sowie  im  eigenen  Handwerksbetriebe
verfertigte  Waren  feilbietet.

§*  3.  Vom  Feilbieten  im  Umherziehen  (§§  1  und  2)  sind  ausgeschlossen:
1.  Geistige  Getränke  aller  Art,  soweit  nicht  das  Feilbieten  derselben  von  dem  Bezirks-(Distrikts-)amt
  in  Fällen  eines  besonderen  Bedürfnisses  vorübergehend  gestattet  ist.
2.  Pulver  und  Sprengstoffe.
3.  Leicht  entzündliche  Ole.
4.  Waffen  und  Munition  aller  Art.

Der  Gouverneur  kann  durch  Bekanntmachung  bestimmen,  daß  und  inwiefern  noch  andere
Gegenstände  und  Leistungen  auf  bestimmte  Dauer  vom  Feilbieten  im  Umherziehen  (§8  1  und  2)
ausgeschlossen  sein  sollen.  Insbesondere  kann  er  zur  Abwehr  und  Unterdrückung  von  Viehseuchen
oder  im  Interesse  der  Zucht  den  Handel  mit  Pferden,  Eseln,  Maultieren,  Rindvieh,  Schafen,  Ziegen,
Schweinen  oder  Geflügel  im  Umherziehen  Beschränkungen  unterwerfen  oder  auf  bestimmte  Dauer
untersagen.

§  4.  Der  Wandergewerbeschein  ist  zu  versagen:
1.  Eingeborenen,

2.  Nichteingeborenen,

a)  wenn  sie  mit  einer  abschreckenden  oder  ansteckenden  Krankheit  behaftet  oder  in  einer
abschreckenden  Weise  entstellt  sind,

b)  wenn  sie  geisteskrank  oder  geistesschwach  sind,

c)  wenn  sie  unter  Polizeiaufsicht  stehen,

d)  wenn  sie  wegen  strafbarer  Handlungen  aus  Gewinnsucht  gegen  das  Eigentum,  gegen
die  Sittlichkeit,  wegen  vorsätzlicher  Angriffe  auf  das  Leben  und  die  Gesundhbeit  der
Menschen,  wegen  Land=  oder  Hausfriedensbruchs,  wegen  Widerstands  gegen  die
Staatsgewalt,  wegen  vorsätzlicher  Brandstiftung,  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die
Bestimmungen  zur  Abwehr  und  Unterdrückung  ansteckender  Krankheiten  oder  Viehseuchen
  zu  einer  Freiheitsstrafe  von  mindestens  drei  Monaten  verurteilt  sind  und  seit
Verbüßung  der  Strafe  drei  Jahre  noch  nicht  verflossen  sind,

e)  wenn  sie  wegen  Abgabe  von  Waffen  und  Munition  oder  geistigen  Getränken  zu  einer
Freiheitsstrafe  verurteilt  sind  und  seit  Verbüßung  der  Strafe  drei  Jahre  noch  nicht
verflossen  sind,

k)  wenn  sie  wegen  Zuwiderhandlung  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  wiederholt
  rechtskräftig  verurteilt  und  seit  Rechtskraft  des  letzten  verurteilenden  Erkenntnisses
drei  Jahre  noch  nicht  verflossen  sind.

§  5.  Im  übrigen  kann  die  Erteilung  des  Wandergewerbescheines  versagt  werden,  wenn
gegen  den  Nachsuchenden  Tatsachen  vorliegen,  die  die  Annahme  rechtfertigen,  daß  er  den  Betrieb
des  Wandergewerbes  oder  Wanderlagers  (§  1)  zur  Störung  der  öffentlichen  Ruhe,  Ordnung  oder
Sicherheit  mißbrauchen  werde  oder  wenn  ein  Bedürfnis  für  den  Betrieb  des  Wandergewerbes  oder
Wanderlagers  nicht  vorliegt.

§  6.  Die  Erlaubnis  zum  Betriebe  des  Wandergewerbes  und  von  Wanderlagern  in  den
Stammesgebieten  und  Reservaten  der  Eingeborenen  und  auf  Eingeborenwerften  kann  durch  das
zuständige  Bezirks-(Distrikts-)  amt  jederzeit  durch  öffentliche  Bekanntmachung  allgemein  oder  für  den
einzelnen  Fall  ohne  Angabe  von  Gründen  versagt  werden.
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        W  794  20

§&amp;amp;#  7.  Der  Wandergewerbeschein  ist  vor  Beginn  des  Betriebes  zu  lösen.
Er  hat  zu  enthalten  den  Namen  des  Gewerbetreibenden,  den  Gegenstand  des  Gewerbes,
Angabe  der  Gültigkeitsdauer,  Höhe  der  entrichteten  Steuer  (88§  20  ff.),  Ort  und  Zeit  der  Ausstellung.

§*  8.  Für  jeden  Bezirk  (Distrikt)  ist  ein  neuer  Wandergewerbeschein  erforderlich.
§  9.  Der  Wandergewerbeschein  wird  für  die  Dauer  von  drei  Monaten  erteilt.

Er  kann  auf  Antrag  auch  für  die  Dauer  von  sechs  oder  zwölf  Monaten  erteilt  werden,
wenn  die  Gewerbesteuer  für  diesen  Zeitraum  entrichtet  wird.

§  10.  Der  Wandergewerbeschein  kann  zurückgenommen  werden,  wenn  sich  ergibt,  daß  eine
der  Voraussetzungen  der  §§  4,  5  entweder  zur  Zeit  der  Erteilung  desselben  bereits  vorhanden,  dem
Bezirks-(Distrikts-)  amt  aber  unbekannt  geblieben  war  oder  erst  nach  Erteilung  des  Scheines  einetreten
  ist.

§&amp;amp;  11.  Zuständig  für  die  Erteilung  des  Wandergewerbescheines  ist  dasjenige  Bezirks-(Distrikts-)
  amt,  in  dessen  Bezirk  der  Betrieb  des  Wandergewerbes  oder  Wanderlagers  stattfinden  soll.
Zuständig  für  die  Zurücknahme  des  Wandergewerbescheines  ist  dasjenige  Bezirks-(Distrikts-)  amt,  das
ihn  erteilt  hat.

§  12.  Der  Inhaber  des  Wandergewerbescheines  ist  verpflichtet,  diesen  während  der  Ausübung
  des  Gewerbebetriebes  stets  bei  sich  zu  führen,  auf  Erfordern  den  zuständigen  Beamten  vorzuzeigen
  und,  sofern  er  hierzu  nicht  imstande  ist,  auf  deren  Geheiß  den  Betrieb  bis  zur  Herbeischaffung
  des  Wandergewerbescheines  einzustellen.

Er  ist  ferner  verpflichtet,  auf  Erfordern  der  Polizei  seine  Waren  vorzuzeigen.

§  13.  Der  Wandergewerbeschein  darf  einem  anderen  nicht  zur  Benutzung  überlassen  werden.

§  14.  Der  Wandergewerbeschein  ist  innerhalb  von  vier  Wochen  nach  Ablauf  seiner  Gültigkeit
  an  das  Bezirks-(Distrikts-)  amt,  das  ihn  erteilt  hat,  zurückzureichen.

§  15.  Ist  glaubhaft  gemacht,  daß  ein  Wandergewerbeschein  verloren,  vernichtet,  oder
unbrauchbar  gemacht  worden  ist,  so  kann  die  Erteilung  einer  neuen  Ausfertigung  desselben  verlangt
  werden.

Für  die  neue  Ausfertigung  ist  eine  Gebühr  von  5./  zu  entrichten.

Die  erfolgte  Zahlung  ist  auf  der  Ausfertigung  zu  vermerken.

II.  Handels-Ausweiskarte.
§  16.  Einer  Handels-Ausweiskarte  bedürfen:

1.  Kaufleute,  die  außerhalb  des  Ortes  ihrer  gewerblichen  Haupt=  oder  Zweigniederlassung
  gewerbsmäßig  Warenbestellungen  aufsuchen.
2.  Handelsangestellte,  die  außerhalb  des  Ortes  der  gewerblichen  Haupt=  oder  Zweigniederlassung
  ihres  Geschäftsherrn  für  diesen  gewerbsmäßig  Warenbestellungen  aufsuchen.
§  17.  Die  Handels-Ausweiskarte  wird  für  den  Umfang  des  Schutzgebietes  erteilt.  Sie
berechtigt  zum  Gewerbebetrieb  in  den  Stammesgebieten  und  Reservaten  der  Eingeborenen  nur  mit
Genehmigung  des  für  dieses  Gebiet  zuständigen  Bezirks-(Distrikts-)  amts.
Die  §8  4  bis  7,  9,  10,  12  Abs.  1,  §§  13  bis  15  dieser  Verordnung  finden  entsprechende
Anwendung.

§*  18.  Zuständig  zur  Erteilung  der  Handels-Ausweiskarte  ist  das  für  den  Ort  der  Hauptoder
  Zweigniederlassung  zuständige  Bezirks-(Distrikts-)  amt.

Befindet  sich  weder  eine  Haupt=  noch  eine  Zweigniederlassung  im  Schutzgebiet,  so  ist  zur
Erteilung  zuständig  dasjenige  Bezirks-(Distrikts-)  amt,  in  dessen  Bezirk  das  Aufsuchen  von  Warenbestellungen
  erfolgen  soll.

§  19.  Für  die  Ausstellung  der  Handels-Ausweiskarte  ist,  sofern  der  Handelsbetrieb  nicht
steuerpflichtig  ist  (§  20,  Nr.  3  und  4),  eine  Gebühr  von  10  ./4  zu  entrichten.  Die  Handels-Ausweiskarte
  gilt  in  diesem  Falle  auf  die  Dauer  eines  Jahres.

Die  erfolgte  Zahlung  ist  auf  der  Handels-Ausweiskarte  zu  vermerken.

III.  Gewerbesteuer.

§  20.  Einer  Gewerbestener  unterliegen:  4
1.  Wandergewerbetreibende,  soweit  sie  zur  Lösung  eines  Wandergewerbescheines  gemäß
§  1  Abs.  1  verpflichtet  sind.

.  Inhabern  von  Wanderlagern  (§  1  Abs.  2).

1
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        W  795  e0

3.  Handelsangestellte,  die  einen  Wohnsitz  im  Schutzgebiet  haben,  sofern  sie  gewerbsmäßig
  Warenbestellungen  für  eine  Firma  aufsuchen,  die  keine  Niederlassung  im  Schutzgebiet
  hat.

4.  Kaufleute  und  Handelsangestellte,  die  einen  Wohnsitz  im  Schutzgebiet  nicht  haben,  sofeen
  sie  Warenbestellungen  für  eine  Firma  aufsuchen,  die  eine  Niederlassung  im
Schutzgebict  nicht  hat.

§  21.  Die  Steuer  beträgt  für  je  drei  Monate:

1.  Für  Wandergewerbetreibende,  die  den  Handel  ohne  Fuhrwerk  betreiben  (8  1
Abs.  13),  50  “.

2.  Für  Wandergewerbetreibende,  die  den  Handel  mit  einem  Fuhrwerk  betreiben  (8  1
Abs.  13),  150  /7“.

Für  jedes  weitere  Fuhrwerk  erhöht  sich  der  unter  2  aufgeführte  Betrag
um  100  7q/74.

3.  Für  Wandergewerbetreibende,  die  Musikaufführungen,  Schaustellungen,  Theatervorstellungen
  oder  sonstige  Lustbarkeiten,  ohne  daß  ein  höheres  Interesse  der  Kunst  oder
Wissenschaft  obwaltet,  darbieten  (§  1  Abs.  1b),  20  N.

4.  Für  Inhaber  von  Wanderlagern  150  ¼.

Hat  der  Inhaber  des  Wanderlagers  keinen  ständigen  Wohnsitz  im  Schutzgebiet,
  so  erhöht  sich  die  Steuer  auf  den  doppelten  Betrag.

5.  Für  Handelsangestellte  im  Sinne  des  §  20  Nr.  3  dieser  Verordnung  200  /.

6.  Für  Kaufleute  und  Handelsangestellte  im  Sinne  des  §  20  Nr.  4  dieser  Verordnung

  250  /7.

§*  22.  Wandergewerbetreibende  und  Juhaber  von  Wanderlagern  haben  die  Steuer  für
jeden  Bezirk,  in  dem  sie  den  Betrieb  des  Wandergewerbes  oder  des  Wanderlagers  ausüben  wollen,
besonders  zu  entrichten.

§  23.  Die  Zahlung  der  Steuern  (§§  21,  22)  hat  an  dasjenige  Bezirks-(Distrikts-)  amt
zu  erfolgen,  das  für  die  Ausstellung  des  Wandergewerbescheines  oder  der  Handels-Ausweiskarte  zuständig
  ist  (§  11,  18).

Die  erfolgte  Zahlung  ist  auf  dem  Wandergewerbeschein  und  der  Handels-Ausweiskarte
zu  vermerken.

Vor  Entrichtung  der  Gewerbesteuer  (§§  21,  22)  darf  der  Wandergewerbeschein  und  die
Handels-Ausweiskarte  nicht  ausgehändigt  werden.

24.  Der  Gouverneur  kann  Wandergewerbetreibenden,  die  eines  Wandergewerbescheines
bedürfen  (§  1  Abs.  1)  ausnahmsweise  —  für  gewisse  Arten  von  Handelsgegenständen  oder  in  einzelnen
  Fällen  —  Herabsetzung  der  Gewerbesteuer  oder  Befreiung  von  ihr  bewilligen.

Hierüber  ist  ein  Vermerk  in  dem  Wandergewerbeschein  aufzunehmen.

§  25.  Ist  wegen  unvorhergesehener,  von  dem  Willen  des  Inhabers  des  Wandergewerbescheines
  oder  der  Handels-Ausweiskarte  unabhängiger  Ereignisse  der  Beginn  des  Handelsbetriebes
unterblieben,  so  kann  dem  Inhaber  die  entrichtete  Handelssteuer  oder  ein  Teil  derselben  erstattet
werden.  Ein  Rechtsanspruch  hierauf  besteht  nicht.

Zuständig  ist  das  Bezirks-(Distrikts-)  amt,  das  den  Wandergewerbeschein  oder  die  Handels-Ausweiskarte
  erteilt  hat.

IV.  Strafbestimmungen.

§  26.  Wer  ohne  gültigen  Wandergewerbeschein  oder  ohne  gültige  Handels-Ausweiskarte
ein  nach  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  steuerpflichtiges  Gewerbe  ausübt,  wird  mit  einer
Geldstrafe  in  Höhe  des  doppelten  Betrages  der  Jahressteuer  der  betreffenden  Klasse  bestraft.  Außerdem
sind  die  vorenthaltenen  Steuern  zu  entrichten.  "

§&amp;amp;  27.  Im  Falle  des  §  26  können  die  zum  Gewerbe  mitgeführten  Gegenstände,  soweit
dies  zur  Sicherstellung  der  Steuer,  Strafe  und  Kosten  oder  zum  Beweise  der  strafbaren  Handlung
erforderlich  ist,  in  Beschlag  genommen  werden.

§*  28.  Wer  ohne  gültige  Handels-Ausweiskarte  ein  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung
unterliegendes,  nicht  steuerpflichtiges  Gewerbe  ausübt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  300  .  bestraft.

§  29.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  der  §§  3,  12  bis  14  werden  mit  Geldstrafe
  bis  zu  150  /“  geahndet,  sofern  nicht  nach  den  geltenden  Strafbestimmungen  eine  höhere
Strafe  verwirkt  ist.
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        G  796  20

Bei  Zuwiderhandlungen  gegen  §  3  kann  gleichzeitig  die  Einziehung  des  Wandergewerbescheines
  angeordnet  werden.

§*  30.  Die  nach  den  §§  26,  28  und  29  festzusetzenden,  nicht  beizutreibenden  Geldstrafen
werden  nach  Maßgabe  der  §§  28  und  29  Str.-G.-B.  in  Haft  umgewandelt.

§*  31.  Das  Verfahren  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  der  §8  26  bis  29
dieser  Verordnung  richtet  sich  nach  den  Bestimmungen  der  Reichsstrafprozeßordnung,  betreffend  das
Verfahren  bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  über  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben
und  Gefälle,  den  §§  23  ff.  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905,  betreffend  die  Zwangsund
  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee
(R-G.-Bl.  S.  717)  und  nach  den  dazu  vom  Gouverneur  erlassenen  Ausführungsbestimmungen.

Bei  mildernden  Umständen  kann  unter  dem  Strafmaß  des  §  26  erkannt  werden.

V.  Beschwerdever  fahren.

§  32.  Das  Beschwerdeverfahren  gegen  die  auf  Grund  dieser  Verordnung  ergehenden  Verfügungen
  der  Bezirks-(Distrikts-)  ämter  richtet  sich  nach  den  §§  16  ff.  der  Kaiserlichen  Verordnung
vom  14.  Juli  1905,  betreffend  die  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den

Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  und  nach  den  dazu  vom  Gouverneur
  erlassenen  Ausführungsbestimmungen.

VI.  Schlußbestimmung.

§  33.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  d.  J.  in  Kraft.  Gleichzeitig  wird  die  Verordnung
  des  Gouverneurs,  betreffend  die  Besteuerung  der  Wanderhändler,  vom  7.  November  1908
(Kol.  Bl.  1909  S.  5)  aufgehoben.
Die  vor  dem  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  gelösten  Steuerscheine  behalten  ihre  Gültgkeit
  bis  zum  Ablauf  der  Frist,  für  die  sie  gelöst  sind.
Windhuk,  den  14.  Juni  1912.

Der  Kaiserliche  Gouvperneur.
Seitz.

Verordnung  des  SGouverneurs  von  Neuguineao,  betr.  Erkrankung  von  Haustieren.
Vom  12.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Besugnisse
  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1913  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  folgendes  bestimmt:

§  1.  Treten  bei  einem  Tiere  oder  in  einem  Tierbestande  Erkrankungen  auf,  die  von  einer
Seuche  herrühren  oder  von  denen  nach  Art  der  Erscheinungen  vermutet  werden  kann,  daß  sie  von
einer  Seuche  herrühren,  oder  zeigen  sich  Erscheinungen,  die  den  Ausbruch  einer  Senche  befürchten
lassen,  so  muß  der  Besitzer  der  Tiere  oder  dessen  Stellvertreter  oder  derjenige,  in  dessen  Obhnt  sich
die  Tiere  befinden,  mit  tunlichster  Beschleunigung  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  und
dem  Gouverneur  Anzeige  erstatten.  «

Gleichzeitig  muß  er  dafür  Sorge  tragen,  daß  die  erkrankten  und  verdächtigen  Tiere  sowie
die  Tiere,  die  mit  jenen  in  derselben  Herde  zusammen  sind,  nicht  mit  anderen  Tieren  zusammen  oder
an  Orte  kommen,  wo  die  Gefahr  einer  Ansteckung  anderer  Tiere  besteht.

§  2.  Die  zuständige  örtliche  Verwaltungsbehörde  hat  danach  die  nötig  erscheinenden  Maßnahmen
  zu  veranlassen.

Dem  Gouverneur  bleibt  es  vorbehalten,  nach  Maßgabe  der  Verhältnisse  unmittelbar  Anordnungen
  zu  treffen.

§  3.  Die  Tötung  seuchekranker  Tiere  ohne  Einwilligung  des  Eigentümers  darf  nur  durch
die  selbständigen  Stationen,  Bezirksämter  oder  durch  den  Gouverneur,  nur  bei  bestimmten  Seuchen
und  nur  in  den  Fällen  angeordnet  werden,  wo  die  alsbaldige  Tötung  die  Tilgung  einer  dieser  Senchen
in  sichere  Aussicht  stellt  oder  wo  für  andere  Tierbestände  eine  besondere  Gefahr  vorhanden  ist  und  das
Gutachten  eines  Tierarztes  oder  Arztes  die  Maßnahme  als  erforderlich  bezeichnet.
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        W  797  20

Welche  Seuchen  hierbei  in  Frage  kommen,  bestimmt  der  Gouverneur.  Bei  Tollwut  oder
dem  Verdacht  der  Tollwut  kann  auch  die  Tötung  seucheverdächtiger  oder  ansteckungsverdächtiger
Tiere  erfolgen.

Ein  Anspruch  auf  Entschädigung  kann  aus  der  amtlich  angeordneten  Tötung  nicht  hergeleitet
  werden.

§  4.  Die  angeordneten  Maßnahmen  gegen  Ausbreitung  einer  Seuche  können  von  der  nächsthöheren
  Behörde  von  Amts  wegen  vervollständigt,  abgeändert  oder  aufgehoben  werden.

Gegen  die  Maßnahmen  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Das  Verfahren  richtet
sich  nach  den  Bestimmungen  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der
Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  717).  Der  Beschwerde  kommt  eine  aufschiebende  Wirkung  nicht  zu.

§  5.  Mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  600  Z,  soweit  nicht
nach  sonstigen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  wird  bestraft:

Wer  vorsätzlich  die  ihm  obliegende  Anzeige  unterläßt  oder  länger  als  24  Stunden  die
nötigen  Maßnahmen  zur  Erstattung  der  Anzeige  verzögert,  oder  wer  es  unterläßt,  die  kranken,  verdächtigen
  oder  mit  diesen  in  derselben  Herde  befindlichen,  anscheinend  gesunden  Tiere  von  Orten  fernzuhalten,
  wo  die  Gefahr  der  Ansteckung  fremder  Tiere  besteht.

Ebenso  wird  bestraft,  wer  vorsätzlich  den  von  der  Behörde  getroffenen  Anordnungen  zuwiderhandelt.


—  Sind  die  oben  stehenden  Straftaten  aus  Fahrlässigkeit  begangen,  so  tritt  Geldstrafe  bis  zu
600  ein.

Gegen  Eingeborene  und  die  ihnen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  finden  die  für  sie  geltenden

Strafbestimmungen  Anwendung.

8  6.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juli  1912  in  Kraft.
Rabaul,  den  12.  Mai  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

Ausführungsbestimmungen  zu  der  Verordnung  des  Couverneurs  von  Neuguinea,  betr.
die  Erkrankung  von  Haustieren.
Vom  20.  Mai  1912.

Artikel  1  (zu  §  2).
Die  auf  Grund  des  §  2  Abs.  2  der  Verordnung  vom  Gouverneur  getroffenen  Anordnungen
sind  nur  vorläufige  und  gelten,  falls  nicht  das  Gegenteil  ausdrücklich  ausgesprochen  wird,  nur  so  lange,
bis  von  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  eingeschritten  wird.

Artikel  2  (zu  §  3).
Als  Seuchen,  bei  denen  die  Tötung  der  Tiere  auf  behördliche  Anordnung  ohne  Einwilligung
des  Eigentümers  und  ohne  Entschädigung  von  seiten  des  Fiskus  angeordnet  werden  kann,  gelten  bis
auf  weiteres:  Rotz,  Rinderpest,  Lungenseuche  der  Rinder,  Tollwut.

Artikel  3.
In  eiligen  Fällen  kann  der  beamtete  Tierarzt  schon  vor  polizeilichem  Einschreiten  die  erforderlichen
  dringlichen  Maßnahmen  anordnen.
Die  gleiche  Befugnis  steht  dem  Regierungsarzte  zu,  soweit  er  veterinärpolizeiliche  Befugnisse
  ausübt.
Artikel  4.
Unter  Behörde  ist  jeweils  die  örtlich  zuständige  Verwaltungsbehörde  (Station,  Bezirksamt,
Posten)  zu  verstehen.
Rabaul,  den  20.  Mai  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.
        <pb n="852" />
        W  798  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  NHeuguinea,  betr.  die  Einfuhr  von  Tieren.
Vom  20.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse
  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom
27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  folgendes  bestimmt:

§  1.  Jedes  aus  dem  Ausland  kommende  Schiff,  das  Tiere  irgendwelcher  Art  zur  Einfuhr
in  das  Schutzgebiet  an  Bord  hat,  unterliegt  einer  veterinärpolizeilichen  Kontrolle.

Die  Einfuhr  darf  nur  an  den  durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  bezeichneten  Plätzen
und  nur  mit  behördlicher  Genehmigung  stattfinden.

Die  Zulassung  der  Landung  an  anderen  Orten  und  die  Einfuhr  ohne  Handhabung  einer
veterinärpolizeilichen  Kontrolle  unterliegt  der  Genehmigung  des  Gouverneurs.  Die  Genehmigung  kann
an  besondere  Bedingungen  geknüpft  werden.

§  2.  An  Bord  befindliche  Tiere,  die  nicht  eingeführt  werden,  dürfen  im  Schutzgebiete  nicht
an  Land  gebracht  werden.  Es  ist  verboten,  Hunde  oder  Katzen,  die  nicht  innerhalb  oder  außerhalb
des  Schutzgebietes  verfrachtet  werden  sollen,  an  Bord  eines  aus  dem  Ausland  kommenden  Schiffes
zu  bringen.

§  3.  Wer  zur  Einfuhr  ins  Schutzgebiet  bestimmte  Tiere  mit  einem  Schiff  erwartet,  ist  gehalten,
  vor  Ankunft  des  Schiffes  der  Reederei  sowie  der  Behörde  Anzeige  zu  erstatten,  damit  die
Abfertigung  des  Schiffes  nicht  verzögert  wird.

§  4.  Hat  ein  Schiff  Tiere  zur  Einfuhr  ins  Schutzgebiet  an  Bord,  so  muß  der  Schiffer  oder
die  Reederei  alsbald  nach  Eintreffen  der  Behörde  Anzeige  erstatten.

83  5.  Alle  zur  Einfuhr  ins  Schutzgebiet  bestimmten  Wiederkäuer  und  Schweine,  die  nicht
alsbald  geschlachtet  werden  sollen,  unterliegen,  gleichgültig  ob  sie  aus  verseuchtem  Gebiet  stammen
oder  nicht,  ob  sie  seuchekrank,  seucheverdächtig,  ansteckungsverdächtig  oder  gesund  sind,  einer  Beobachtung
in  einer  Beobachtungsanstalt.

Die  Dauer  der  Beobachtung  wird  durch  die  Behörde  festgesetzt.

Die  Übernahme  von  Tieren  von  einem  Schiff  unmittelbar  auf  ein  anderes  ohne  Betreten
des  Landes  ist  nur  mit  Genehmigung  der  Behörde  und  nur  unter  den  von  ihr  aufzuerlegenden
Bedingungen  gestattet.  .

Die  Behörde  ist  berechtigt,  die  Beobachtung  auch  auf  andere  zur  Einfuhr  bestimmte  Tiere
auszudehnen  sowie  eine  Beobachtung  außerhalb  einer  Beobachtungsanstalt  anzuordnen.

Die  in  die  Beobachtungsanstalt  überzuführenden  Tiere  dürfen  nicht  getrieben,  sondern  müssen
gefahren  werden.

§  6.  Zur  alsbaldigen  Schlachtung  eingeführte  Wiederkäuer  und  Schweine  unterliegen  ebenfalls
  dieser  Beobachtung,  dürfen  jedoch  mit  Genehmigung  der  Behörde  schon  vor  Ablauf  der  festgesetzten
  Beobachtungszeit  geschlachtet  werden.

Die  Schlachtung  hat  in  der  Beobachtungsanstalt  zu  erfolgen,  wenn  die  Beobachtungszeit
noch  nicht  abgelaufen  ist.  Den  Transport  des  Fleisches  und  der  sonstigen  Teile  des  geschlachteten
Tieres  aus  der  Beobachtungsanstalt  regelt  die  Behörde.

§  7.  Die  Einfuhr  von  Tieren  aus  bestimmten  Ländern  kann  durch  Bekanntmachung  des
Gouverneurs  verboten  oder  nur  unter  besonderen  Bedingungen  gestattet  werden.  Die  Erlaubnis  zur
Landung  seuchekranker  oder  seucheverdächtiger  Tiere  kann  von  der  Behörde  verweigert  werden.  Diese
ist  befugt,  wenn  der  Einführende  die  Wiederausfuhr  verweigert,  die  Tiere  töten,  das  Fleisch  und  die
übrigen  Teile  ganz  oder  teilweise  vernichten  zu  lassen  oder  zwecks  Verbrauchs  unter  geeigneten  Maßnahmen
  freizugeben.  Für  die  getöteten  oder  ganz  oder  teilweise  unschädlich  gemachten  Tiere  wird
eine  Entschädigung  nicht  gezahlt.

§5  8.  Die  Erteilung  der  Erlaubnis  zur  Landung  von  lebendem  Wilde  und  Haustieren,  mit
Ausnahme  des  Geflügels,  ist  abhängig  von  der  Beibringung  amtlicher,  von  einem  beamteten  Tierarzt
des  Einschiffungshafens  ausgestellter  Gesundheitszeugnisse.  Im  Ausladehafen  findet  eine  Untersuchung
aller  zur  Landung  bestimmten  Tiere  statt.  Diese  Untersuchung  wird  von  einem  beamteten  Tierarzt
oder,  wo  ein  solcher  nicht  zugezogen  werden  kann,  von  dem  Regierungsarzt  oder  von  einer  geeigneten
von  der  Behörde  zu  bestimmenden  Person  vorgenommen.

Eine  Untersuchung  während  der  Dunkelheit  findet  nicht  statt.
        <pb n="853" />
        G  799  20

Der  Schiffer,  die  Reederei  oder  der  Einführende  sind  verpflichtet,  dem  mit  der  Untersuchung
Beauftragten  die  vorgeschriebenen  Gesundheitszeugnisse  auszuhändigen.

&amp;amp;  9.  Der  Einführende  erhält,  sofern  seine  Tiere  nicht  dem  freien  Verkehr  überlassen  werden,
eine  schriftliche  Benachrichtigung  der  Behörde  über  die  angeordneten  Maßnahmen.

Gegen  diesen  Bescheid  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Das  Verfahren  richtet
sich  nach  Bestimmungen  der  Kaiserlichen  Verordnung  über  die  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der
Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  717).

Der  Beschwerde  kommt  eine  aufschiebende  Wirkung  nicht  zu.

§*  10.  Die  Einfuhr  von  Raubtieren,  Affen,  Halbaffen,  Nagetieren  jeder  Art,  Schlangen  und
sonstigen  für  gewöhnlich  wild  lebenden  Tieren,  die  geeignet  sind,  Schaden  anzurichten,  ist  verboten.

Ausnahmen  fsind  nur  mit  schriftlicher  Genehmigung  des  Gouverneurs  zulässig.

§  11.  Der  Empfänger  der  Tiere  oder  dessen  Stellvertreter  ist  verpflichtet,  die  Reinigung
bzw.  die  Desinfektion  der  in  Beobachtung  stehenden  Tiere,  ebenso  die  jederzeitige  Entnahme  von
Blutproben  sowie  Impfungen,  soweit  sie  zur  Feststellung  der  Krankheitsursache  der  Tiere  oder  aus
einem  anderen  von  sachverständiger  Seite  für  notwendig  erachteten  Grunde  erforderlich  sind,  zu  gestatten,
  ohne  daß  daraus  und  aus  den  etwaigen  Folgen  irgendwelche  Ansprüche  auf  Vergütung  dem
Fiskus  gegenüber  hergeleitet  werden  können.

§  12.  Die  Handhabung  des  Dienstes  in  der  Beobachtungsanstalt  richtet  sich  nach  der  hierfür
besonders  zu  erlassenden  Betriebsordnung.

Die  durch  die  Beobachtung  erwachsenden  Kosten  für  Wartung,  Fütterung,  Reinigung  usw.
einschließlich  des  Hin=  und  Rücktransports  werden  von  dem  Einführenden  getragen  nach  den  besonders
festzusetzenden  und  bekannt  zu  gebenden  Sätzen.

In  besonderen  Fällen  können  die  entstehenden  Kosten  teilweise  oder  ganz  vom  Fiskus  übernommen
  werden.  Die  Entscheidung  hierüber  steht  im  Inselgebiet  den  Bezirksämtern,  für  das  übrige
Schutzgebiet  dem  Gouverneur  zu.

§*  13.  Während  der  Dauer  der  Beobachtung  ist  der  Empfänger  der  Tiere  oder  dessen
Stellvertreter  nicht  berechtigt,  irgendeinen  Nutzen  aus  den  der  Beobachtung  unterliegenden  Tieren  zu  ziehen.

§  14.  Wenn  ein  Schiff  seuchekranke  oder  seucheverdächtige  Tiere  an  Bord  hat,  so  ist  der
Schiffer  oder  Reeder  verpflichtet,  alle  von  der  Behörde  angeordneten  Maßnahmen  gegen  Verschleppung
von  Ansteckungsstoffen  alsbald  zu  treffen.

§  15.  Hat  ein  Schiff,  ohne  zur  Einfuhr  von  Tieren  zu  dienen,  tierische  Erzeugnisse  als
Haare,  Wolle,  Borsten,  Federn,  Klauen,  Knochen,  Felle  oder  Dung  an  Bord,  so  kann  das  Ausladen
dieser  Gegenstände  durch  die  Behörde  verboten  werden,  wenn  in  dem  Ursprungsland  oder  im  Einschiffungshafen
  Rinderpest,  Maul-,  Klauenseuche,  Milzbrand,  Rauschbrand,  Wild=  und  Rinderseuche,
Lungenseuche  der  Rinder,  Tollwut,  Rotz,  Räude  der  Einhufer  und  Schafe,  ansteckende  Lymphgefäßentzündung,
  Pockenseuche  der  Schafe,  Schweineseuche  und  Schweinepest,  Rotlauf  der  Schweine,
Geflügelcholera  oder  Hühnerpest  in  bedrohlichem  Maße  herrschen.  Ebenso  kann  das  Ausladen  von
Futtermitteln  jeder  Art,  wenn  sie  aus  einem  Lande  stammen  oder  aus  einem  Hafen  kommen,  in
welchem  eine  der  oben  angeführten  Senchen  in  bedrohlichem  Maße  herrscht,  verboten  werden.  Es
ist  un  tersagt,  solche  tierischen  Erzeugnisse  oder  derartige  Futtermittel  im  Hafen  oder  in  der  Nähe  des-Landes
  über  Bord  zu  werfen.

Der  Schiffer  oder  die  Reederei  sind  verpflichtet,  auf  Verlangen  der  Behörde  ordnungsgemäße
Angaben  über  den  Verladehafen  der  oben  genannten  Erzeugnisse  oder  Futtermittel  unter  Vorlage  der
Ladepapiere  zu  machen.

§  16.  Wer  innerhalb  des  Schutzgebietes  Rindvieh  irgendwelcher  Art  mit  einem  Schiff,
oder  wer  Wiederkäuer,  Schweine,  Hunde  oder  Katzen  mit  einem  aus  dem  Ausland  kommenden
Schiffe  innerhalb  oder  außerhalb  des  Schutzgebietes  über  See  verbringen  will,  bedarf  dazu  der
Genehmigung  der  Behörde.  Die  Genehmigung  kann  an  besondere  Bedingungen  geknüpft  werden.
Die  Genehmigung  kann  insbesondere  versagt  werden,  wenn  eine  Verschleppung  von  Tierseuchen  in
bisher  seuchefreie  Gegenden  durch  die  Überführung  zu  befürchten  ist.

§  17.  Soweit  in  diesen  Vorschriften  Einrichtungen  und  Verhältnisse  vorausgesetzt  sind,  an
denen  es  zur  Zeit  im  Schutzgebiet  mangelt,  werden  durch  den  Gouverneur  besondere  vorläufige  Bestimmungen
  erlassen.
        <pb n="854" />
        W  800  20

&amp;amp;  18.  Auf  die  Schiffe  der  Kaiserlichen  Marine  und  die  Regierungsfahrzeuge  findet  diese
Verordnung  entsprechend  Anwendung.  "

§19.Zuwiderhandlungengegendie§§1bisl7dieserVerordnungundgegendic
Anordnungen  der  Ausführungsbestimmungen  sowie  gegen  die  auf  Grund  dieser  beiden  Vorschriften
getroffenen  Maßnahmen  der  zuständigen  Behörde  und  Beamten  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  600
oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

Gegen  Eingeborene  und  die  ihnen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  finden  die  für  sie
geltenden  Strafbestimmungen  Anwendung.

§  20.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Juli  1912  in  Kraft.

Gleichzeitig  werden  alle  im  Schutzgebiet  Neuguinena  einschließlich  des  Inselgebiets  der
Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Martshallinseln  erlassenen  Verordnungen,  Vieheinfuhr  betreffend,
aufgehoben,  namentlich  die  Verordnungen  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend
  Erkrankung  und  Einfuhr  von  Rindvieh,  vom  10.  August  1899  (Kol.  Bl.  1899  S.  650)
abgeändert  durch  die  Verordnung  vom  12.  April  1901  (Kol.  G.  G.  Bl.  VI  S.  298  Nr.  207).

Rabaul,  den  20.  Mai  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

 

Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung  des  GCouverneurs  von  Meuguinea,
betr.  die  Einfuhr  von  LTieren.
Vom  20.  Mai  1912.

Artikel  1  (zu  §  1).  .

Die  Einfuhr  von  Tieren  darf  bis  auf  weiteres  in  den  Häfen  Rabaul,  Friedrich-Wilhelms—
hafen,  Malakal,  Jaluit,  Ponape,  Jap,  Saipan  stattfinden.

Die  nach  §  1  letzter  Absatz  erforderliche  Genehmigung  des  Gouverneurs  kann  auch  für  ein
Kalenderjahr,  und  zwar  auf  jederzeitigen  Widerruf,  erteilt  werden.  Die  Genehmigung  ist  abhängig
davon,  daß  die  nicht  zur  alsbaldigen  Schlachtung  eingeführten  Wiederkäuer  und  Schweine  in  einem
besonderen  Gehege  für  die  Dauer  von  wenigstens  fünf  Wochen  eingesperrt  und  vor  der  Berührung
mit  anderen  Tieren  bewahrt  werden.  Die  Erfüllung  weiterer  Bedingungen  kann  von  der  Behörde
verlangt  werden.

Artikel  2  (zu  §  4).

Hat  ein  Schiff  Tiere  zur  Einfuhr  an  Bord,  so  hat  der  Schiffer,  sobald  er  in  den  Hafen
einfährt,  durch  ein  Signal  oder  auf  sonstige  Weise  anzuzeigen,  daß  untersuchungspflichtige  Tiere  an
Bord  sind,  damit  die  Behörde  die  erforderlichen  Maßnahmen  vorbereiten  kann.

Artikel  3  (zu  §  5).
Die  Dauer  der  Beobachtungszeit  in  einer  Beobachtungsanstalt  beträgt  für  Wiederkäuer  und
Schweine,  die  nicht  zur  alsbaldigen  Schlachtung  bestimmt  sind,  wenigstens  vier  Wochen,  in  welche
die  Zeit  der  Seefahrt  vom  Einschiffungshafen  ab  eingerechnet  werden  kann.

Artikel  4  (zu  §  14).

Gegen  die  Verschleppung  von  Ansteckungsstoffen  von  Bord  eines  Schiffes  mit  seuchekranken
oder  seucheverdächtigen  Tieren  kann  die  Behörde  anordnen:

Das  mit  der  Wartung  und  Pflege  der  Tiere  betraute  Personal  darf  das  Schiff  nicht  verlassen,
  ehe  es  Füße,  Schuhwerk,  Kleider  usfw.,  die  mit  den  kranken  oder  verdächtigen  Tieren  oder
deren  Abgängen  in  Berührung  gekommen  sind,  gründlich  gereinigt  und  desinfiziert  hat.

Wasser  oder  sonstige  Flüssigkeiten,  wie  Jauche,  Trankreste,  die  mit  den  kranken  oder  verdächtigen
  Tieren  in  direkte  Berührung  gekommen  sind,  dürfen  im  Hafen,  ohne  nach  Anordnung  der
Behörde  desinfiziert  zu  sein,  nicht  über  Bord  gegossen  werden.  Der  Standort  der  Tiere  ist  sorgfältig
  zu  reinigen  und  zu  desinfizieren.

Futterreste,  Streu,  Dünger,  die  mit  den  Tieren  in  direkte  Berührung  gekommen  sind,
Grünfutter,  das  unterwegs  ausgenommen  worden  ist,  dürfen  nicht  an  Land  gebracht  oder  über  Bord
geworfen  werden,  sondern  sind  an  Bord  zu  vernichten.
        <pb n="855" />
        W  801  20

Die  Bestimmungen  des  vorstehenden  Absatzes  finden  auch  dann  Anwendung,  wenn  das
Schiff  Tiere  an  Bord  hat,  die  nicht  zur  Einfuhr  ins  Schutzgebiet  bestimmt  sind  oder  wenn  die  zur
Einfuhr  bestimmten  Tiere  unverdächtig  sind.  .

Artikel"5(zu§16).

Der  Transport  von  Rindvieh  jeder  Art  und  Hunden  über  See  darf  erst  erfolgen,  wenn
diese  Tiere  durch  Waschungen  nach  Anordnung  der  Behörde  von  Ungeziefer,  namentlich  von  Zecken
und  deren  Brut,  sicher  gereinigt  sind  und  wenn  die  anderen  gegebenenfalls  von  der  Behörde  geforderten
  Bedingungen  erfüllt  sind.

Auf  Wiederkäuer  und  Schweine,  die  zum  Transport  innerhalb  des  Schutzgebietes  an  Bord
eines  aus  dem  Ausland  kommenden  Schiffes  gebracht  werden,  das  selbst  aus  dem  Ausland
kommende  Wiederkäuer  oder  Schweine  an  Bord  hat,  finden  dieselben  Bestimmungen  Anwendung,
wie  auf  die  aus  dem  Ausland  kommenden,  zur  Einfuhr  ins  Schutzgebiet  bestimmten  Wiederkäuer
und  Schweine.

Hunde  und  Katzen,  die  zum  Transport  innerhalb  oder  außerhalb  des  Schutzgebietes  an
Bord  eines  aus  dem  Ausland  kommenden  Schiffes  gebracht  werden,  müssen  an  Bord  so  lange  in
einem  festen  Behältnis  gehalten  werden,  bis  sie  entweder  innerhalb  des  Schutzgebietes  ausgeladen
werden,  oder  bis  das  Schiff  den  auf  seiner  Fahrt  zuletzt  anzulaufenden  Hafen  des  Schutzgebietes
verlassen  hat.

Die  Genehmigung  der  Behörde  wird  von  Fall  zu  Fall  erteilt.

Die  Erteilung  der  Erlaubnis  für  ein  Kalenderjahr  oder  länger  erfolgt  durch  den  Gouverneur.

Artikel  6  (zu  §  17).

Die  Absperrung  aller  eingeführten  Wiederkäuer  und  Schweine  hat  bis  auf  weiteres  in  einem
von  dem  Einführenden  zur  Verfügung  zu  stellenden  Gehege  oder  Stall  zu  erfolgen,  in  dem  jede
direkte  oder  indirekte  Berührung  mit  anderen  Tieren  sicher  verhindert  wird.

Die  Dauer  der  Absperrung  beträgt,  sofern  nicht  durch  das  Gutachten  eines  beamteten  Tierarztes
  eine  Abkürzung  zugelassen  wird,  mindestens  vier  Wochen.

Die  Erfüllung  weiterer  Bedingungen  kann  von  der  Behörde  verlangt  werden.

Artikel  7.

In  eiligen  Fällen  kann  der  beamtete  Tierarzt  schon  vor  polizeilichem  Einschreiten  die  zur
Verordnung  und  den  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen  erforderlichen  dringlichen  Maßnahmen
  anordnen.

Die  gleiche  Befugnis  steht  dem  Regierungsarzt  zu,  soweit  er  veterinärpolizeiliche  Kontrolle
ausübt.

Artikel  8.

Unter  Behörde  ist  jeweils  die  örtlich  zuständige  Verwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Station)
zu  verstehen.

Rabaul,  den  20.  Mai  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

.  —  —

Kinderungen  der  Satzungen  der  Deutschen  Keolonlalgesellschaft  für  Südwestakrika
Ju  Berlin.
Vom  15.  Mai  1912.

Den  nachstehend  aufgeführten  Anderungen  der  Satzungen  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika,  welche  in  der  außerordentlichen  Hauptversammlung  vom  15.  Mai
d.  J.  beschlossen  worden  sind,  ist  die  Genehmigung  von  Aufsichts  wegen  erteilt  worden:

1.  Im  §  28  der  Satzung  werden  im  1.  Absatz,  Satz  2  hinter  dem  Wort  „Prokuristen“
folgende  Worte  eingeschoben:
„und  Bevollmächtigte  zum  Betriebe  des  gesamten  Geschäfts  der  Gesellschaft
(Generalhandlungsbevollmächtigte)  sowohl  für  die  Hauptniederlassung  als  auch  für
die  Zweigniederlassungen“
        <pb n="856" />
        W  802  20

2.  Im  §  29  Abs.  2  werden  in  der  1.  und  3.  Zeile  vor  dem  Wort  „Zweigniederlassungen“
  die  Worte
„Gesellschaft  im  Geschäftsbereich  der“
eingefügt.  ·
3.  Im  §  29  wird  als  Absatz  3  eingefügt:

„Sowohl  der  Vorstand  als  auch  die  mit  der  Leitung  der  Zweigniederlassungen
betrauten  Bevollmächtigten  sind  berechtigt,  Angestellten  derart  Handlungsvollmacht
zu  erteilen,  daß  diese  befugt  sind,  in  den  durch  die  Handlungsvollmacht  vorgesehenen
  Fällen  die  Firma  gemeinsam  mit  einem  der  nach  vorstehenden  Bestimmungen
  Zeichnungsberechtigten  zu  vollziehen."“

4.  Im  §  49  Abs.  2  wird  der  letzte  Satz:  „Schriftliche  Vollmacht  ist  erforderlich  und
ausreichend“  durch  folgende  Fassung  ersetzt:

„Die  Vertretung  von  Mitgliedern,  welche  sich  nicht  durch  eigene  gesetzliche  Vertreter
  oder  Prokuristen  vertreten  lassen,  ist  nur  auf  Grund  einer  schriftlichen  Vollmacht
  zulässig.“

 

finderung  der  Satzungen  der  Safata-Samoa-Gesellschaft.
Vom  25.  Juni  1912.

Durch  Beschluß  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom  25.  Juni  1912  hat  der  §  19  der
Satzung  der  Safata-Samoa-Gesellschaft  folgende  Fassung  erhalten:

„Willenserklärungen  für  die  Gesellschaft  sind  verbindlich

1.  im  Falle,  daß  nur  ein  ordentliches  Vorstandsmitglied  ernannt  ist:  wenn  die  Willenserklärungen
  von  diesem  Vorstandsmitglied  oder  von  zwei  stellvertretenden  Vorstandsmitgliedern
  oder  von  einem  stellvertretenden  Vorstandsmitglied  und  einem  Prokuristen
oder  von  zwei  Prokuristen  erfolgen,

2.  im  Falle,  daß  mehrere  ordentliche  Vorstandsmitglieder  ernannt  sind:  wenn  die
Willenserklärungen  von  zwei  ordentlichen  Vorstandsmitgliedern  oder  von  zwei  stellvertretenden
  Vorstandsmitgliedern  oder  von  einem  ordentlichen  und  einem  stellvertretenden
  Vorstandsmitglied  oder  von  einem  ordentlichen  Vorstandsmitglied  und
einem  Prokuristen  oder  von  einem  stellvertretenden  Vorstandsmitglied  und  einem
Prokuristen  oder  von  zwei  Prokuristen  erfolgen“.

Diese  Anderung  ist  gemäß  §§  43,  44  der  Satzung  von  Aufsichts  wegen  genehmigt
worden.

 

 

 

 

 

personalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen
Regierungsrat  und  Vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Busse  die  Erlaubnis  zur  Annahme
und  Anlegung  des  ihm  verliehenen  Offizierkreuzes  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens  Heinrichs
des  Löwen  zu  erteilen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Reinhard  Köstlin  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsarzt
beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Ostafrika,  Oberstabsarzt  a.  D.  Dr.  Gustav  Schörnich,  für  die
Dauer  seiner  Beschäftigung  im  Reichs-Kolonialdienste  den  Charakter  als  Kaiserlicher  Medizinalrat
zu  verleihen.
        <pb n="857" />
        W  803  20

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  5.  August  1912.

v.  Hepke,  Leutnant  im  Dragoner-Regiment  von  Arnim  (2.  Brandenburgisches)  Nr.  12,  scheidet  am
22.  August  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  23.  August  1912  in  der  Schutztruppe
angestellt.

A.  K.  O.  vom  18.  August  1912.

Zawada,  Oberleutnant,  scheidet  am  31.  August  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  September  1912  im  Füsilier-Regiment  Prinz  Heinrich  von  Preußen  (Brandenburgisches)
Nr.  35  angestellt.

Trainer,  Oberleutnant,  wird  vom  25.  August  bis  zum  18.  September  1912  zur  Dienstleistung
beim  2.  Westfälischen  Husaren-Regiment  Nr.  11  und  vom  5.  November  1912  bis  zum
10.  Februar  1913  zur  Dienstleistung  bei  der  Feldartillerie-Schießschule  kommandiert.

Tschoertner,  Brock,  Schoepffer,  Marty  und  v.  Kühne,  Leutnants,  zu  Oberleutnants  befördert.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  9.  August  1912.

Beck,  Zahlmeisteraspirant  vom  6.  Bayerischen  Feldartillerie-Regiment,  wird  mit  dem  23.  August  1912
als  Unterzahlmeister  in  die  Schutztruppe  eingestellt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  5.  August  1912.

Bergmann,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Voigts-Rhetz  (3.  Hannoversches)  Nr.  79,  scheidet
am  25.  August  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  26.  August  1912  in  der  Schutztruppe
  angestellt.

Köhl,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  1.  Fußartillerie-Regiment  vakant  Bothmer,  wird  nach
erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  unter  Verleihung  eines  Patents
vom  8.  September  1904  mit  dem  26.  August  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  18.  August  1912.
Lincke,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  27.  Juli  1912.

Schlenzka,  Assistenzarzt,  scheidet  am  31.  Juli  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  1.  August
1912  beim  Niederschlesischen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  5  angestellt.

A.  K.  O.  vom  5.  August  1912.

v.  Proeck,  Leutnant  im  4.  Garde-Regiment  zu  Fuß,  scheidet  am  6.  September  aus  dem  Heere  aus
und  wird  mit  dem  7.  September  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  14.  August  1912.
Dr.  Schütz,  Assistenzarzt  beim  5.  Königlich  Sächsischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  64,  wird  nach
erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Sächsischen  Heere  mit  dem  20.  August  1912  mit  seinem
bisherigen  Patent  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  18.  August  1912.

Cleve,  Harbers,  Leutnants,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre
genehmigt;  beide  gleichzeitig  zu  Oberleutnants  befördert.

Meyer,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,

Dr.  Beutler  und  Dr.  Rösener,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten  befördert.

A.  K.  O.  vom  18.  August  1912.

Vom  15.  Oktober  1912  bis  zum  15.  März  1913  werden  zum  Seminar  für  Orientalische
Sprachen  in  Berlin  kommandiert:

die  Leutnants:
Poppe  im  2.  Nassauischen  Infanterie-Regiment  Nr.  88,
v.  Minckwitz  im  Infanterie-Regiment  Graf  Bose  (1.  Thüringisches)  Nr.  31,
        <pb n="858" />
        G  804  20

Naumann  im  Infanterie-Regiment  von  Boyen  (5.  Ostpreußisches)  Nr.  41,
Schroeder  im  1.  Oberrheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  97,
v.  Veltheim  im  Brandenburgischen  Jäger-Bataillon  Nr.  3,

Surén  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3,

v.  Oppen  im  Königin  Elisabeth  Garde-Grenadier-Regiment  Nr.  3,

Meyer  im  Infanterie-Regiment  Markgraf  Karl  (7.  Brandenburgisches)  Nr.  60,
Erdmann  im  2.  Hannoverschen  Infanterie-Regiment  Nr.  77  und

v.  Arnim  im  Grenadier-Regiment  Graf  Kleist  von  Nollendorf  (1.  Westpreußisches)  Nr.  6.

 

 

 

Deutsch-Ostafriha.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  30.  August  angetreten:  Hauptmann  v.  Grawert
  (G.)  und  Leutnant  Busse.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
am  31.  Juli:  Sanitäts-Vizefeldwebel  Hoff;  am
17.  August:  die  Stabsärzte  Dr.  Feldmann  und
Dr.  Kudicke.

—  —

KRamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Legationsrat  Dr.  Olshausen,  die
Assessoren  Wipfler  und  Napp,  Chemiker  Dr.
Zeller,  die  Sekretäre  Krüger  und  Lentzke,
Zollassistent  Freund,  Wegebautechniker  Beyer,
die  Landwirtschaftsgehilfen  Fischer  und  Wolf.

Am  9.  Juli  haben  das  Schutzgebiet  mit  Heimaturlaub
  verlassen:  Bezirksamtmann  Dr.  Mansfeld,
Landmesser  Kowalski,  die  Sekretäre  Jung  und
Kauß,  Stationsleiter  Liebert,  Landwirtschaftsassistent
  Klimowitz,  Förster  Schultze.

 

#

Am  24.  Juli  haben  die  Heimreise  angetreten:
Gerichtsassessor  Dr.  Seger,  Landmesser  Steinwarte,
  Zollassistent  Krause.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am
9.  August  angetreten:  Landwirtschaftlicher  Oberbeamter
  Schubert,  Tiefbautechniker  König,
Stabsarzt  Dr.  Noetel,  die  Sekretäre  Menges,
Knoerle,  Ueberall,  Semisch  und  Weber,  die
Polizeimeister  Heublein,  Junge  und  Poredda,
Sanitätsgehilfe  Wedemeyer,  Assistent  2.  Kl.
Broese.

Am  9.  August  haben  die  Wiederausreise  nach
Kamerun  angetreten:  Zollassistent  Enders,  Vermessungstechniker
  Barthel  und  Sanitätsgehilfe
Schulz.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
9.  August  angetreten:  die  Leutnants  Bachmann,
Henner,  Künzlen  und  Düms.

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  31.  Juli  eingetroffen:
  Oberarzt  Dr.  Stechele  und  Sanitätsfeldwebel
  Frick.

Logo.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  10.  Juni:  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  Heitner,  Finanzaspirant  Bickel,
technischer  Gehilfe  Schulz,  Bureauassistent  2.  Kl.
Groß;  am  26.  Juni:  Regierungsrat  Hermans,
Katastergehilfe  Laloire;  am  12.  Juli:  kommiss.
Zollamtsassistent  Schneider.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  die  landwirtschaftl.  Assistenten  1.  Kl.
Lumblatt  und  Maywald,  Bureauassistent  2.  Kl.
Hauffe  und  Techniker  2.  Kl.  Schallöhr;  am
15.  August:  Hauptmann  Haering,  Sekretär
Müst  und  Zollamtsassistent  1.  Kl.  Rebstein.

Deutsch-Südwestafrika.

Der  Gouverneur  Erzellenz  Dr.  Seitz  hat
einen  Heimaturlaub  angetreten  und  ist  mit  dem
am  28.  Juli  in  Swakopmund  abgegangenen
Dampfer  abgereist.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  angetreten:  am  18.  August:  Tierarztgehilfe
  Hinnerichs;  am  25.  August:  Zugführer
Staffeldt,  Schlosser  Würker,  Zollaufseher  Keller,
Techniker  Hissen,  die  Polizeisergeanten  Frahm,
Philipps,  Kaschube,  Voecks,  Sporn,  Wolff,
Vogel  und  Becker.

Auf  Heimaturlaub  sind  gereist:  am  13.  Juni:
Polizeisergeant  Kegebein;  am  11.  Juli:  Vermessungstechniker
  2.  Kl.  Händler,  die  Polizeisergeanten
  Hoffmeister  und  Mehnert;  am
12.  Juli:  Zollamtsassistent  2.  Kl.  Effmert,  Bureauassistent
  2.  Kl.  Remmers,  Polizeiwachtmeister
Lauerhaß  sowie  die  Polizeisergeanten  Unger
und  Kaczmarek.

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederanusreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  25.  August  angetreten:
Oauptmann  Brentano-Bernarda  und  die
Unterzahlmeister  Theobald  und  Beck.
        <pb n="859" />
        805

—

 

 

 

D

 

 

 

 

Mchtamtlicherceil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwetsse  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Festnahme  und  Tod  des  letzten  Rebellenführers
aus  dem  Kufstande  1905.

Der  Gouverneur  berichtet,  daß  es  der  Militärstation
  Jringa  im  Mui  dieses  Jahres  gelungen
ist,  den  letzten  der  Rebellenführer  im  Bezirk
Iringa  aus  dem  Aufstande  von  1905,  namens
Sakaotawangu,  welcher  bisher  vergeblich  gesucht
wurde,  zu  verhaften.  Sakaotawangu,  der  sich  in
verschiedenen  Bezirken  unter  wechselnden  Namen
aufhielt,  wurde  durch  seinen  eigenen  Neffen,  den

 

dies  als  ein  erfreuliches  Zeichen  dafür  angesehen
werden,  wie  die  Askari  ihre  Zugehörigkeit  zur
Regierung  auffassen.

Das  sofort  gegen  Sakaotawangu  eingeleitete
Verfahren  konnte  nicht  zu  Ende  geführt  werden,
da  der  in  hohem  Alter  stehende  Rebell  bereits
am  23.  Mai  d.  Is.  starb.  In  einem  vorher  aufgenommenen
  Protokoll  hat  er  jedoch  seine  gesamte
Tätigkeit  beim  Aufstand  zugegeben;  er  war  u.  a.  bei
dem  Überfall  und  der  Niedermetzlung  der  Kolonne

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Askari  Marambira,  festgenommen.  Es  darf  !  des  Sudanesenoffiziers  Mursal  Effendi  beteiligt.
«  Togo.
Uachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  ODonat  Juni  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  15,  S.  718.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  3  gölle  im  obigen  Gegen  den
Namen  der  Zollämter.  Monat  des  Mechnungsfabres  gleichen  Zeitraum
bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Aus  fuhr  "  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  innin  Zusammen  mehr  weniger
Al  Al  IM.  #  A.  4  Al  Al  A..  44
Lome  Hauptzollamt  146  134,95  l  79,75194,60146409,8()1098()2,70  115,——I  122,20«11()089,90MEDIUM-to—
Aqbanakc  .  .  Zollamt  396,  45  1.—  10,50  407,95  190.15  1.50  —  194,95  213.—  —
Tokpli.  -  448,  10.  7,751  166,  35  625.20  182,35  20,25  102,60.  300,2020,  —
Notbe  1  437.30.  622.—  2,—  2061,301617,00  344,.50  248.—  2210,40|—  149.05
Ho  Zollhebestelle  103,15  1  874,25  22,50,  2200.00  306,85  1487,25  3.—.  1  817.101452,830,  —
Kpandn  "O  683,20  1  400.—  60.—  2233.20  27,.5  2238.—)  60,15  2  5806.30  333,10
Kete-KRratsch  129,65.,  10——1—  139,65  9  30  1,.25  —  103,056.60.  —
Tetetu  -  —  —·:—  —  24,55  1,5()I—  26,05  —  26,  05
Palime  "  271.00  —.  —  271,00  505,40  —  —  505,10  10  23360
Aguga.  "  408.30  51,.50  14.—,  47380  366,20  52.—  —  438,20|  5,60  —1
Gesamtsumme  Juni.150  313,05  4  136,25  4295  154  922,2513  453,  05  1267,25  536,25  118  256,55  36665,70.  —
l  s  .

Dazu  April  und  Mai22  245,—  8653.50  690,50  331  589.—287467,60  6618.50  605,90  294  692.—  86897.—  —
Zus.  i.  d.  Zeit  v.  1.  Aprit  i  l  «

bis  80.  Juni  472  508,00  12  789  5.1163,  *s  486  511,25  5  1142,  15  412  948.  552Q70  —

 

 

 

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Einnahmen  der  Candesbahnen  Südwestafrikas

haben  im  April  rund  675  000  und  im  Mai
rund  648  000  .J¼  betragen.  Landesbahnen  sind,

d.  h.  im  Eigentum  des  Landes  stehen  jetzt  alle
dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Bahnen  mit
rund  2100  km  Gesamtlänge.
        <pb n="860" />
        G  806

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrihna  im  I.  Vertel
des  RKalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  11,  S.  495  ff.)
Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  J.  Nertel  I.  Vieftel  Zunahme  Abnahme
Wert  M  Wert  M  Bert  ABert
A.  Eintkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  801221  1417  861  —  616  630
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  271  826  309  623  37797
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemömite  705  965  678  691  27274  —
d)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  582  374  595  463  —  13  089
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futternitel.  94  038  73810  20  228  —
1)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  .  228  943  360  538  —  131  595
Zusammen  l  2  684  367  3  435  976  —1  751  609
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  567  503  361  7111205732  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  406  969  489  498  —  82529
Zusammen  II  974  472  851  269  128  208  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  653  134  567  172  85  962  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  81  150  119  121  —  37971
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  153  993  160  976  —  6983
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  ur
(außer  Lederwaren)  1  141  741  1  024  848  116  893  .-VII.
  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  270  228  266  332  8  896  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  14  278  14  881  —  603
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  ..  178  600  175  135  —  1535
X.  Papier-  und  Pappwaren,  literarische  und  Funsigegenstände
  .  101  602  135  245  —  33643
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  74  873  101  631  —  26  758
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  62  785  1  314  046  —  1251261
b)  Fabrikate  1  280  956  918744362212  —
Zusammen  xñ  1  343  741  2232  790  –  889  049
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  530  256  1  025  337  —  495  081
XIV.  Waffen  und  Munition  119  980  132  169  —  12  189
XV.  Aus  den  heimischen  Heeresbeständen  stammende  Bedarfssgegenstände
  der  Schutztruppe  4  882  —  44  882  —
XVI.  Geld  —-  5  151  —  5  151
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1912  8  362  2907110  248  033  —  1  885  736
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  10  591  100  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  2228  808  —  —  —
B.  Ausftu  b  r.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  15  965  2328  13  637  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  8919  15  055  —  6  186
b)  Tierische  Erzeugnisse  162  631  102  536  60  095  —
Zusammen  II  171  550  117  59959  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  7  454  650  6411527  11043  123
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ..  262  442  214  088  48  359  —
V.  Geld  D  T  TW  Wç  .)  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912  7  804  607  6745  629  1169  078  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  6373  219  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  +  1  531  388  —  —  —
C.  Gesa  mttbander.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912  16  266  904116  993  562  —  726  658
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  16  964  319  —  —  —

 

Zunahme  +,  Abnahme  —

697  415
        <pb n="861" />
        W  807  20

Wichtigste  Warenpositilonen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1912|Kalenderjahres  1911
Menge  1  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ku  .  kg  .  ka  AM  kg  A
A  Einkuhr.
Mais.  56  312  11  695  587  680  88  784  —  —  531  868  77089
Reiieeesss  954  466  191  683  553  231  553  60  —  —
Weizen,  Roggen  und  sonstige
Körnerfrüchte  ..  .  44343  95513  0942  978  544  S  —  —  2514  589  555  004
Mehl  und  Backwaren  1  580  1344439  6581  929  4431481  87|  —  6419309,  4214
Rartoffeln  269  820  54  588  832  271,  68  088  —  —  62  442,  13  500
Gemüse  und  Obstkonserven,  eingemachtes
  Obst  157  7671  140  0341199  641,  167  655  —  —  41874  27621
Zucker,  Sirup,  Zuckerwaren.  491  046  235  288550  805  217  6281  —  17660|097599.  —
Tabakblätter  (unbearbeitet)  124.  360  191  454  —  —  67  94
Tabakblätter  (bearbeitet)  .  —l—  437  1  243  —  437123
Rauchtabak  in  Rollen,  eschn.  usw.  3  9081  20  644  2  649  11  362  1  259  9282  —  —
Plattentabak  ,  26452175400  29547·72443  2957  3  095  –
Zigarren.  8236|1  81  465  9596  89  085  —  —  1  36ö0  7620
Zigarettern  6  1861  96  701  5885  V76682  3010  019  —
Sonstige  Tabakfabrikate  332  1282  201  825  131  457  —  —
Stille  Weine  aller  Art.  .  ..  50  387  56681  51  270  84834  —  —  8888  153
Branntweine  aller  Art.  (Liter)  21  383  55  928  22  64168  785  —  —  1264  12857
Bier  .  768290406719  818  153.  396  399  —  10  320  49  858  —
Heu,  Klee  u.  sonstige  Futtermittell,555  852!  83  960972  350.  63  160188  502  20  800
Bau=  und  Nutzhol  s  111  385  2176662  130  294  354  55661  —  —  998  909  186  8  890
Pferde  (Stüch  170  118  900  75  59600  95,  59  300  —
Rindvieh  -  1  600  1  174  190  040  —  —  1  13  1894  440
Kleinvieh  -  347,  6522  318.  53863  1  159  1.
Schweine  -  611  66070  848  677601  —  —  237,  1  690
Geflügeel  O"]  1  804  8891  818  3  138  991  5  75363  —
Fleisch  und  Seischwaren.  außzer  I
Konserven  24232  40  476  19  323  38  227  4908  82491  —  —
Fleischkonserven  64  126  113  078  56  017  94  681  8  079  18397  —  —
Butter  10  701,  26  513  24  086  56  433  —  —  13  385.  29  920
Margarine,  Schmalz  und  sonstige  i  l  l
zum  Genuß  bestimmte  tier.  Fette  50  435,  46  513  92  217,  114  617  —  —  41  782  68  104
Milch,  Eier,  Käse  und  sonstige  I
tierische  Rohstoffe  118  075  118  375  152  954.  130  907  —  —  34879  12532
Zement,  Kalk,  Kreide,  s  onsiige  i  s
Erden  und  Steine  1  373  1644103  04552  322177°  140  079  —  —  949  013  37  034
Salz  113  655  12  780  171  150)  17270  —  !  57  495  4  490
Steinkohlen,  Vrauntohlen.s  Vriletts  11  741  1146  5088370  039,  310  0578  365  073  136  451  —  —
Petroleum  .  19938544568  24779665894  —  —  48  341;  21326
Seifen  aller  Art  63  7816  015  82  232,  58257  —  —  18  451  12242
Drogen  und  Apothekerwaren.  42  55446  784  40  876.  54  175  1  678.  —  —  7391
Farben,  Farbwaren,  Firnisse  und  l
Lacke,  Tinte  .  3553526136  46  814.  42221  1  —  11  309,  16  085
Gewebe  aller  Alet  70  303|289  619  68  285  245  980  2  018,  43  639  —  —
Leibwäsche.  Kleider,  Posamentier=  l
waren,  Schirme,  Filzwaren  usp.121  833774  820  91  483  604  2000  27  850  170  530  —  —
Schuhe  und  Stiefel.  .  28375196425  29748168167  —  28  258  1373.
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  15  480051  411  16  669  67  129  —  —  1  189  5  118
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren1172091  110  1|142  630,  134  213  –  21954211  —
Papier  und  Pappe  sowie  Waren
daraus  (außer  Drucksachen)  71  028  8  148  60  498  7177440  530  —  —  13626
Bücher  und  sonstige  Drucksachen  10  044445  14  579  838562  —  —  4535  4117
Tonwaren  und  Porzellan.  11  438  15  902  26  464.  28  165  —  —  15  026  12263
Glas  und  Glaswaren  50  444  59  751  57346  —  —  9304  9281
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Z  ·
Stangen,  Blöcke  usw.  251  300  56  5798280  582  1307781  —  —  180292821251205
Wellblech  .  .  268  7791  88791  288  681  81  702  —  7  089  19  902,  —
Alle  nicht  besonders  genannten  .
Eisenwaren  .  .253361610485601657900l675616875716"372944  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen
Metallen.  53  8191  125  726  68  314143  814  —  —  14  495  18  088
        <pb n="862" />
        W  808  e2e.0

 

 

 

Im  I.  Viertel

 

Im  I.  Viertel.

 

 

 

 

 

14  154
.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderahres  1912  Kalenderjahres  1911
Menge  s  Wert  Menge  WertMenge  Wert  Menge  Wert
Z.N...  kg  AMl  kg  M  ka  „4%
Kraft=  und  Arbeitsmaschinen  und
Teile  von  solchen,  landwirtschaftliche,
  für  Menschen-,  Tier-  "
und  Kraftbetricb  .  89  756.  103  050  62  755  53  8112700149  209  —  —
Desgl.  für  industrielle  Zwecke  187519  232  337299  703,  389  780  —  —  112  184  157  393
Transportmaschinen,  Fahrräder  «
und  sonstige  Fahrzeuge  aller
Art,  auch  Teile  von  solchen  136  773)  66  711  609  629  493  364  —  —  472  856.  426  653
Feuerwaffen  (Stück!  218  35  235  213.  60  068  —  —  250  24  833
Schrot,  Patronen  und  Patronen—  «  I  I
biilfcn.  ......  4224  14012  16  1903  38794  –  —  11  96609  24782
Goldmünzen  —  —  —  1000  —  —  —  1000
Silbermünzen.  —i  —  —  1151  —  —  —  1  131
I  i  l
B.  Ausfuhr.
Männliches  Rindvieh  (Stück)  24  7064  8,  2070  16  4994  —  i  —
Weibliches  Rindviech  ()  —  —  —  —  —  —  —  —
Kleinvrieh  ((--)  77  1  555  26  470  51  1085  —  —
Fleisch  und  Fleischwaren  .  2621s2646  3986  3240  —  —  1  3651  591
Hörner  1  870  4385  2358  43000  —  488  5
Häute  von  Ochsen,  Ziegen  und  T
Schafen  .....  61  954  74  866  10  705  50  104  2  219,  24  762  —  —
Wildhäute  ...  513  5057  604  5  955  —  —  91  —
Robbenfelle.  (Stück  5  3  138  75.  2940  —  198  22.  1898
Straußenfedern  ...  102  16  963  44¼  13  417  58  3546  —  —
Wolle.  .  71292  51.218  11  044  12  810  57218  38  138  —  —
Marmor  .  .  Wök  50  —  —  305  50  —.  —
Sonstige  Steine  und  Erden  .  32  365  5  663  161  —  204  5  231  —
Diamanten,  mit  Ausnahme  der  «  -
fertig  geschliffenen  (#9  938,  6177  5992000|85  S'1,6022  õ  379  154  4067,  o1o5  612  846  —  —
Rohe  Kupfererzen.  .8820  147  1289  19  126  127  8974771694020  391  720  —  —
Aufbereitete  Kupfererze  200  959,  101  114  250  610  125000  —  —  19  681.  23  8S
Sonstige  Erze  31  3241  6  734  2  102  1  635  29  222  5  119  –  —
Blei,  roh,  in  Barren  oder  gewalzt  130  210  65  140  27  000,  8  100103210  57  040  —  —
Waren  aus  Leder,  Häuten  und  I  I
Fellen.  287  3  870#  156  3  450  131  426  —  —
Photographien  usw..  ..  78  1  303  60  972  18  331  —  —
Kuriositäten  und  Verschiedenes  72  103.  93  531  4723.  27017  67  380.  66  514  –  —
Gebrauchte  Umschließungen,  Ver-  #
packungomittel,  Materialien  u.
Gegenstände  aller  Art  des  freien
Verkehrs,  welche  z.  Verwertung
oder  Wiederbenutzung  in  das
Ausland  zurückgesandt  werden  229  395  163  732  281  914  182  644  —  —  62  549.  18912
Holz  und  andere  Erzeugnisse  der
Forstwirtschaft.  .  74110  4252.  779  69  858  13  375  –  —
        <pb n="863" />
        809

—W

nachweisung  der  nRoh-Einnahmen  del  den  Jollstellen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südbwestafriho
in  den  Oonaten  Oärz  und  Kpril  des  Rechnungssahres  1912.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  12,  S.  ö41.)
ODär-.
·  «  00  rr—ir  ;  Summe  aller
1912  1911  Gegen  Vorlahr  vo,
Abgaben  Zollstellen  mehr  weniger  eiuf  I.März  12
A□ML##LMLL.
Hauptzollamt  SwakopmundM/
Zölle-“)  und  -  Lüderitzbucht  71  465.  60093  435  20  —  —1  96090
Neben-  "  Windhuk  212417  20  921  1ü0%N4  244  700  42
einnahmen  -  Keetmanshoop.  10  934  900014932  90  —  8  998  —
übrige  Zollstellen  747  10  87  60  659  50  —  —
.  Hauptzollathmdhuk  3432I604059«10——626'50  --Vmsteuekübrigeszollneaen
  IIEMIXIILIIIE
m  Hauptzollam  Swakopmund2331  60  4998  —1833  66  —
Branntwein-  Windhuk.  2132  403%O  4322/0
steuer  -
Übrige  gohstellen  E—  423  44  —  428  4%  5—  1
Hafen-  Hauptzollamt  Swakopmund  7618  2927257  62|10  360  67  —  —  898  880  76
abgaben  -  Lüderitzbucht  4  885  25  18  481  25  —  –4  5960  —  T
Zusammen  233  230  64291  921  17187  S244  6  160  216  83
H.Vovsv..““““  Ê—
|  —  —  68  640  /53
Kpril.
6  6  anee  Ballhr  Summe  aller
1912  111  Gegen  Vorjahr  Ibgobenaime
Abgaben  Zollstellen  "  mehr  wenigerMonat  April
%  Mbdo  %  Mf.  f.  Pf.  „  Pf.
Hauptzollamt  Swakopmund.  85  271  709851  10|15  123  30
Zölle-“)  und  -  Lüderitzbucht  ö71  156  20|]8  4½„
Neben-  Windhuk.  21527  70020  719  50778  20  200  S98  60
einnahmen  -  Keetmanshoop.  16126  600  21  304  60  1  .  —  5678
librige  Zollstellen  3  813  10  1  806  S02102  30  95  70
Riorsteuer  OHauptzollamt  Windhuk.  3  730  70  5  250  50  1  519  S0  W.*e.
Viersteuer  lbrige  gollstellen  232  5.,)  379  60  117  10  “3  963.  20
Mrnnnsen  Hauptzollamt  Swakopmund  1406  10  1  143  90  62  2  J
rranntwein--4  Windbuk.  2  007  66  55  1  318  10
r#!  Ubrige  Jollftellen  —  —  —  ä4  .  —
Hafen-  Hauptzollamt  Swakopmund  12  ##h  451  51737  79  —  9427  34  56  134  05
abgaben  -  Lüderi#bucht  13  823  60  58  056  85  411  233  25  ?*?!*  N
mzusammen  264  178  951  317014  84121566  —  101  Sy  264  478  95
—  1982535  89

 

 

 

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.

 

Deutsch-MNeuguinea.

Das  Königlich  Schwedische  Konsulat  für  Deutsch-Neuguinea  ist  von  Maronn  nach
Rabaul-Gunatamba  verlegt  worden.
        <pb n="864" />
        W  810  20

Uachweisung  der  del  dem  Kaiserlichen  Sollamt  Rpia  im  1IV.  Viertel  des  Rechnungssahres  1911
fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  11,  S.  494.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Viertel  Gegen  den  gleichen
des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor-1911
  1910  jahres
Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%  -—  -“—  -  4
135619,5  —-  135619,5796727,75  —  96727,75  38891,82  —
Betrag  des  I.,  II.  und  III.  Viertels:
461921,98  —  461921,881346671,56  —  346671,66  116250,42  —
Summe  des  I.  bis  IV.  Viertels:
597541,55  —  597541,55|443399,31  —  443399,311154142,24  —

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Britisch-Somaliland  1910/11.

Finanzen.  Die  Einnahmen,  die  auf
22  536  K—  geschätzt  waren,  beliefen  sich  auf
30  862  L.  Dies  bedeutet  ein  Plus  von  536  L
verglichen  mit  den  Einnahmen  im  Jahre  1908/09,
ein  Minus  von  522  LK  gegenüber  1909/10.  Die
Ausgaben  betrugen  99  223  L  gegen  192839
im  Vorjahre.  Der  Reinertrag  der  Steuern
belief  sich  auf  60  318  L  gegen  27  679  L  im
Vorjahre.

Handel  und  Schiffahrt.  Der  Wert  der
Einfuhr  im  Jahre  1910/11  (einschl.  Metallgold)
betrug  4007745  Rs.,  der  der  Ausfuhr
3  709  996  Rs.

Während  die  Einfuhr  eine  beträchtliche  Abnahme
  erlitt,  nahm  die  Ausfuhr  ungefähr  in  dem
gleichen  Maße  zu.  Der  Grund  liegt  darin,  daß
die  militärische  Expedition  des  vorigen  Jahres  in
diesem  Jahre  nicht  fortgesetzt  wurde.  Hierdurch
ist  ein  Rückgang  der  Einfuhr  namentlich  in  Kleidungsstücken,
  lebenden  Tieren,  Waffen,  Maschinen
und  Arzneien  zu  verzeichnen.  Nur  der  Reisimport
  weist  eine  starke  Steigerung  auf,  die  darauf
zurückzuführen  ist,  daß  die  Eingeborenen  infolge
der  Expedition  im  Besitze  reichlicher  Geldmittel
waren  und  sich  mit  Reisvorräten  versorgen  konnten.

Die  Steigerung  der  Ausfuhr,  besonders  in
Getreide,  hat  seinen  Grund  in  dem  Fortfall  des
Verdienstes  der  Eingeborenen  durch  die  Anwesenheit
des  Militärs  und  die  dadurch  hervorgerufene
Notwendigkeit,  zu  ihrer  eigentlichen  Arbeit  zurückzukehren.
  Nur  Kaffee  und  Perlmuttermuscheln
  zeigen  eine  Abnahme  im  Export.

 

Der  Schiffsverkehr  erlitt  eine  Abnahme
von  273  Schiffen  mit  57  887  t.  Während  die
geringere  Schiffszahl  durch  die  Abschaffung  des
Hafens  Hais  und  das  hierdurch  hervorgerufene
Ausbleiben  der  kleinen  Segelschiffe  verursacht
wurde,  ist  der  Grund  des  Rückgangs  der  Tonnenziffer
  hauptsächlich  in  dem  Fehlen  der  großen,
für  militärische  Zwecke  benötigten  Dampfer  zu

suchen.

Verkleinerung  der  K#bausläche  für  Baumwolle  in
den  Vereinigten  Stacten  von  Rmerika.“)

Erst  jetzt,  nach  Veröffentlichung  des  ersten
diesjährigen  Berichts  des  Bundesamtes  für  Landwirtschaft
  läßt  sich  erkennen,  ob  und  welche
Ergebnisse  die  im  vorigen  Herbste  eingeleitete  Bewegung
  zur  Verkleinerung  der  Baumwoll-Anbaufläche
  gehabt  hat.  Hiernach  beträgt  die  Einschränkung
  bei  einer  Baumwoll-Anbaufläche  von
34097000  Acker  im  Jahre  1912  gegen  36681000
Acker  im  Jahre  1911  etwa  2½  Millionen  Acker
oder  7  v.  H.;  es  kann  danach  keine  Rede  davon
sein,  daß  die  Propaganda  einen  wesentlichen  Erfolg
  gehabt  hätte.

An  der  Verringerung  hat  jeder  einzelne  Staat
teil,  wie  nachstehende  Gegenüberstellung  —  die
Zahl  der  Acker  in  Tausenden  für  1912  (1911),
Abnahme  (—)  in  Prozenten  —  zeigt:

Virginia  43  (44)  —  2,  Nord  Carolina  1558
(1657)  —  6,  Süd  Carolina  2604  (2800)  —  7,

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  310.
        <pb n="865" />
        W  811  20

Georgia  5021  (5579)  —  10,  Florida  283  (318)
—  11,  Alabama  3720  (4043)  —  8,  Missisfippi
3049  (3426)  —  11,  Louisiana  1062  (1118)  —5,
Texas  10  927  (11  150)  —  2,  Arkansas  2198
(2470)  —  11,  Tennessee  799  (850)  —  6,  Missouri
  110  (132)  —  17,  Oklahoma  2711  (3081)
—  12,  California  120  (130)  —  10,  Vereinigte
Staaten  zusammen  34  097  (36  681)  —  7.
Diese  Zahlen  finden  ihre  Ergänzung  durch
die  Ermittelungen  über  den  bisherigen  Stand
der  Ernte;  er  ist  für  den  25.  Juni  d.  J.  mit
80,4  gegen  88,2  am  gleichen  Tage  des  Vorjahrs
ermittelt,  während  der  zehnjährige  Durchschnitt
für  die  gleiche  Zeit  80,7  beträgt.  Diese  Zahlen
unterliegen  mit  der  fortschreitenden  Erntesaison
noch  erheblichem  Wechsel,  der  namentlich  durch
die  Witterungsverhältnisse  bedingt  ist.  Würden
die  jetzigen  Zahlen  endgültig  sein,  so  würden  sie
für  1912  eine  Gesamternte  von  13  500  000  Ballen
gegen  16  000  000  Ballen  im  Vorjahr  bedeuten.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleans
vom  4.  Juli  1912.)

Stand  der  Baumwollsaaten  in  figvpten  im  Jull  1912.

In  Unterägypten  war  das  Wetter  den
Baumwollsaaten  im  allgemeinen  günstig.  Die
jungen  Pflanzen  sind  gesund,  kräftig  und  behaupten
den  Vorsprung  von  vierzehn  Tagen  gegenüber
dem  Vorjahr.  Die  letzthin  gemeldeten  Würmer
sind  verschwunden,  ohne  nennenswerten  Schaden
angerichtet  zu  haben;  in  der  zweiten  Monatshälfte
  sind  an  einigen  Stellen  neue  Eier  festgestellt
worden.  Wasser  zu  Bewässerungszwecken  war,
von  einigen  Ausnahmen  abgesehen,  wenn  auch
nicht  reichlich,  so  doch  ausreichend  vorhanden.

Die  Verhältnisse  in  Oberägypten  und
Fayoum  waren  die  gleichen  wie  in  Unterägypten.

(Bericht  der  Alexandria  General  Produce  Assocciation
vom  31.  Juli  1912.)

Der  Lissaboner  Kohdomarkt  im  Juli  1912.)

Bei  stetiger  Nachfrage,  besonders  aus  den  Vereinigten
  Staaten,  ist  das  Geschäft  in  S.  Thomé-Kakao
  während  des  Monats  Juli  ruhig  verlaufen.
Der  Preis  hat  etwas  angezogen.  Am  Ende  des
Monats  wurden  4200  Reis  bezahlt.  Zu  diesem
Preise  sind  bereits  Abschlüsse  für  Augnustlieferungen
gemacht  worden.

Im  Juli  1912  (und  1911)  betrug  die  Zufuhr
  59  066  (36  302),  die  Ausfuhr  48  678
(49  710),  der  Vorrat  am  31.  106  531  (47  067)
Sack.  Gericht  des  Kaiserl.  Konsuls  in  Lissabon.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  727.

 

Kahaomarht  in  Bahla  1911/12.

Vom  1.  Mai  1911  bis  zum  30.  April  1912
wurden  an  Kakao  nach  privaten  Aufzeichnungen
insgesamt  499  787  Sack,  das  sind  12  395  Sack
mehr  als  im  Vorjahr  (487  392  Sack),  nach  Bahia
zugeführt.

Von  dort  exportiert  wurden  in  diesem  Zeitraum
  522  051  Sack  gegen  490  742  Sack  der
vorletzten  Ernte.

Die  Beschaffenheit  des  Kakaos  war  gut,  der
Preis  jedoch  recht  gedrückt.

Die  Güte  der  kleinen  Vorernte  1912/1913  befriedigt
  dagegen  wenig.  Die  aus  Ilhéos  kommenden
Kakaomengen  werden  als  schlecht  bezeichnet,  Canavieiras
  und  Belmonte  lieferten  Mittelqualität.

Die  Zufuhren  der  beiden  letzten  Monate  waren:
Mai  9875  Sack,  Juni  32  459  Sack.  Trotzdem
der  Monat  Juni  1912  die  für  diesen  Monat  seit
Jahren  höchste  Zufuhr  gebracht  hat,  sagt  man
für  August  stark  abfallende  Zufuhren  voraus.

Aus  den  Kakaodistrikten  Ilhéos  und  Belmonte
verlautet,  daß  ein  bisher  noch  unbekannter  Schädling
  größeren  Schaden  angerichtet  haben  soll,  und
zwar  vermutet  man,  daß  dieser  neue  Schädling
durch  die  Abholzungen  der  Urwälder  vertrieben
wurde  und  nun  in  die  ihm  bequeme  und  reichliche
  Nahrung  bietenden  Kakaoanpflanzungen  eingefallen
  ist.

Die  augenblicklich  in  Bahia  lagernde  Kakaomenge
  in  erster  und  zweiter  Hand  wird  auf
20  000  bis  25  000  Sack  geschältzt.

Über  den  Kakaotrust  hat  nichts  weiter  verlautet;
  es  scheint,  als  ob  dieser  Plan  durch  zurzeit
  unüberwindliche  Schwierigkeiten  vorläufig
ruhen  muß.')  Dagegen  spricht  man  hier  von
Ankäufen  größerer  in  Ecuador  liegender  Kakaoplantagen
  seitens  der  Engländer.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahia
vom  25.  Juli  1912.)

 

HKahaoo-Rusfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republikh

Junuar  bis  Juni  1912.“)
Juni  1912  Jannar  bis  Juni  1912

Bestimmung  k  8  Lu#
Ver.  St.  von
Amerika  3  476  873  704  471  8945  592  1803  145
Deutschland  636  764  128  393  2302  919  462  685
Frankreich  -552  857  111  5069  1  797405  359  576
England  —  —  47  293  10  470
And.  Länder  —  —-  4500  1  031

 

Im  ganzen  4  665  494  944  433  13  097  739  2636  907
Im  Vorjahr  4272  169  856  464  13  199  484  2612  735
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats

in  San  Domingo  vom  22.  Juli  1912.)

Diese  Ansicht  wird  auch  durch  einen  Bericht  des
Kaiserl.  Generalkonsuls  in  Rio  de  Janeiro  vom  16.  Juli
1912  bestätigt,  der  die  Valorisation,  soweit  Brasilien
in  Betracht  kommt,  als  gescheitert  betrachtet.

**)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  772.
        <pb n="866" />
        W  812  20

Der  Gummimarkt  auf  Ceylon.)

Die  Gesamtausfuhr  von  Gummi  aus  Ceylon
in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  30.  Juni  1912
betrug  5  188  594  lbs  gegen  2  313  812  lbs  in
der  gleichen  Zeit  des  Jahres  1911.  Diese  Ausfuhr
  verteilte  sich  nach  den  Hauptaksatzländern
im  Jahre  1912  (und  1911)  wie  folgt:  Großbritannien
  2  824  486  (1  223  384)  lbs,  Amerika
1  630  163  (845941),  Belgien  546922  (181519),
Deutschland  65  280  (8590),  Australien  76  494
(18  824),  Italien  5885  (3597),  Osterreich  12  563
(—),  Japan  8315  (21  684).

Die  Ausfuhr  zeigt  nach  fast  allen  Ländern
eine  bedeutende  Zunahme;  nur  nach  Japan  macht
sich  ein  dauernder  Rückgang  bemerkbar,  was  sich
vornehmlich  durch  die  Paragummibezüge  Japans
erklärt.

In  den  wöchentlichen  Auktionen  sind  im  ersten
Halbjahr  1912  insgesamt  1110  tons  versteigert
worden.

Die  Ende  1911  einsetzende  Aufwärtsbewegung
der  Preise  machte  weitere  Fortschritte.  Der  Markt
eröffnete  anfangs  Januar  Parität  4/10  das  lb  cif
für  „pale  crepe“  und  stieg  bis  Ende  März  langsam
auf  5/9¼  das  lb  cik.  Unter  dem  Einfluß  der
dann  einsetzenden  geringeren  Kauflust  machte  sich
eine  schwächere  Tendenz  bemerkbar,  so  daß  die
Preise  bis  Ende  Juni  auf  Parität  4/91¼  fielen.

(Bericht  des  Kaiserlichen  Generalkonsulats
in  Caleutta.)

Die  Gerbrindenindustrie  in  Matal.

Zu  den  Produktionszweigen  der  Natalprovinz,
an  denen  Deutschland  erheblich  interessiert  ist,
gehört  die  Gewinnung  von  Gerbrinde.  Der  dazu
in  Natal  angepflanzte  Baum  ist  die  sogenannte
Gerberakazie  oder  Black  Wattle  (Acacia  mollissima),
  die  vor  etwa  25  Jahren  aus  Australien
hier  eingeführt  wurde.  Von  der  Entwicklung  der
Gerbrindenindustrie  des  Landes  geben  die  nachstehenden
  Exportziffern  ein  Bild:  Der  Wert  der
Gerbrindenausfuhr  betrug  1866:  11,  1891:
5588,  1896:  16  450,  1901:  69  850  und  1910:
218  300  K.

Gegenwärtig  wird  die  Gesamtfläche  der  Gerberakazienpflanzungen
  in  Natal  auf  etwa  200  000
Acker  (zu  0,4  ha)  geschätzt.  Der  Anbau  geschieht
fast  ausschließlich  in  dem  sogenannten  Midland
Belt  der  mittleren  Zone  des  Landes  zwischen
dem  subtropischen  Küstenstrich  und  der  kalten
Hochfläche  nach  dem  Transvaal  und  dem  Oranjefreistaat
  zu.  Die  Pflanzungen  brauchen  bis  zu
ihrer  Schälreife  eine  durchschnittliche  Wachstumszeit
  von  sechs  bis  sieben  Jahren.  Der  Durch-*)

  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  555  ff.

 

schnittsertrag  beträgt  für  den  Acker  ungefähr  4  t
Rinde.  Das  Holz  wird  vornehmlich  zu  Grubenhölzern
  und  als  Brennholz  verwendet.

Während  des  verflossenen  Jahres  1911  belief
sich  Durbans  Export  an  Gerbrinde  nach  den  Angaben
  des  Handelskammerberichts  auf  49  407  t
im  Werte  von  288  364  L.  Die  Ausfuhr  Natals
umfaßt  fast  den  ganzen  Export  Südafrikas,  da
sich  außerhalb  der  Provinz  nur  noch  ein  wenig
Akazienanbau  in  der  Kapkolonie  und  im  Transvaal
  findet.  Nach  der  amtlichen  südafrikanischen
Handelsstatistik  gingen  im  vergangenen  Jahre  von
der  Gesamtausfuhr  Durbans  etwa  24  000  t,  d.  h.
ungefähr  die  Hälfte,  nach  Deutschland  und  etwa
25000  t  im  Werte  von  rund  127  000  2L  nach
England.  Diese  Angabe  entspricht  indessen  nicht
den  tatsächlichen  Verhältnissen,  vielmehr  wird  von
sachkundiger  Seite  der  Anteil  Deutschlands  an  der
Ausfuhr  von  Natal  auf  etwa  /8  der  Gesamtmenge
angegeben.  Der  bedeutendste  deutsche  Absatzmarkt
für  die  Rinde  ist  Hamburg.

Die  Gerbrinde  wird  in  Natal  von  den  Exporteuren
  auf  feste  Order  an  bestimmte  Käufer  in
Europa  verschifft.  Der  Verkauf  erfolgt  in  der
Regel  für  einen  längeren  Zeitraum  (drei  bis
zwölf  Monate)  im  voraus,  zu  einem  festen  Preissatze,
  cik  europäischer  Bestimmungshafen.  Bei  dem
wachsenden  Angebot  an  Natalgerbrinde  zeigten
die  Preise  auf  dem  europäischen  Markte  während
des  Jahres  1911  eine  fallende  Tendenz  von
8  &amp;amp;  10  sh  für  die  Tonne  bis  hinunter  auf
7  &amp;amp;  15  sh.  Das  laufende  Jahr  hat  darin  noch
weiteren  Rückgang  bis  auf  gegenwärtig  etwa
7  5sh  gebracht.

Vor  einiger  Zeit  tauchte  das  Gerücht  auf,  daß
die  Errichtung  einer  Fabrik  bevorstehe,  welche  den
größten  Teil  der  Gerbrindenproduktion  im  Lande
zu  Gerbstoff  verarbeiten  würbe.  Endgültiges  über
das  Zustandekommen  dieses  Projektes  ist  seither
nicht  bekannt  geworden,  vielmehr  scheint  es,  daß
das  Unternehmen  nicht  zur  Ausführung  kommen
wird.

Bemerkenswert  ist,  daß  Australien  im  verflossenen
  Jahre  als  Käufer  von  Natalrinde  aufgetreten
  ist.  Die  eigene  Produktion  des  Landes
deckt  nicht  mehr  den  dortigen  Bedarf  an  Gerbmitteln.
  Es  scheint  nach  einem  Artikel  in  der
„Sidney  Technical  Gazette“,  daß  den  australischen
Landwirten  der  Anbau  der  Gerberakazie  nicht
lohnend  genug  dünkt.  Als  Gründe  dafür  werden
angeführt:  Die  lange  Wartezeit,  bis  das  in  Anpflanzungen
  angelegte  Kapital  Zinsen  trägt;  die
Unmöglichkeit,  bei  Anlegung  einer  Pflanzung  vorauszusehen,
  wie  die  Preisverhältnisse  seinerzeit
bei  der  Schälreife  sein  werden,  das  Fehlen  billiger
Eingeborenenarbeit  und  die  große  Entfernung  des
Landes  von  den  ersten  Gerbstoffmärkten.  Der
        <pb n="867" />
        W  813  20

Artikel  meint  indessen,  daß  Australien  Anstrengungen
  machen  sollte,  dem  Gerbrindenbau  wieder
zu  größerer  Ausdehnung  zu  verhelfen.

In  Natal  hat  sich  die  Anpflanzung  der  Gerberakazie
  bisher  als  gewinnbringend  erwiesen.  Für
die  Zukunft  scheint  es,  als  ob  die  Pflanzer  sich
mit  geringerem  Nutzen  werden  begnügen  müssen.
Zunächst  hat  die  Unterbindung  der  Einfuhr  von
Kontraktarbeitern  aus  Indien  ihre  das  Arbeiterangebot
  vermindernde  und  den  Lohn  steigernde
Wirkung  auch  auf  die  Gerbrindenindustrie  geäußert.
  Ferner  scheint  es,  als  ob  der  Weltmarktsbedarf
  an  Akaziengerbrinde  ein  verhältnismäßig
beschränkter  ist.  Neue  gerbstoffproduzierende  Länder
wie  vornehmlich  Deutsch  Ostafrika,  Portugiesisch
Ostafrika  und  Madagaskar  beginnen  auf  den  Gerbrindemärkten
  aufzutreten.  Der  Eigenbedarf  Südafrikas
  ist  bei  der  wenig  entwickelten  Lederindustrie
gegenwärtig  sehr  gering.  Es  wird  somit  nicht  zu
verwundern  sein,  wenn  mit  weiterer  Ausdehnung
der  Gerbrindenproduktion  in  Natal  ein  weiteres
Sinken  der  dafür  auf  dem  europäischen  Markte
erzielten  Preise  Hand  in  Hand  gehen  wird.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Durban.)

Rußenhondel  Marchhos  1911.

Nach  der  Veröffentlichung  des  Comité  des
Douanes,  betreffend  „  Statistigues  du  Mouvement
  Commercial  et  Maritime  du  Maroc=  für
das  Jahr  1911,  bewertete  sich  der  Gesamthandel
Marokkos  im  Jahre  1911  einschl.  des  Landhandels
  mit  Algerien  (31  767  000  Fr.)  auf
177  878  961  Fr.  gegenüber  125  443  950  Fr.  im
Vorjahr;  davon  entfielen  auf  die  Gesamteinfuhr
  (einschl.  16  362  000  Fr.  aus  dem  Landhandel
  mit  Algerien)  94  278  716  Fr.  gegenüber
71  910  482  Fr.  im  Jahre  1910  und  auf  die
Gesamtausfuhr  (einschl.  15  405  000  Fr.  aus
dem  Landhandel  mit  Algerien)  83  600  245  Fr.
(1910:  53  533  468).

An  der  überseeischen  Einfuhr  waren  u.  a.
im  Jahre  1911  (und  1910)  die  nachstehend  aufgeführten
  Länder  mit  folgenden  Werten  (in
1000  Fr.)  beteiligt:  Frankreich  28  997  (23  150),
England  29  334  (24  330),  Deutschland  7861
(7144),  Spanien  2871  (1491),  Belgien  2245
(1958),  Italien  511  (436),  ÖOsterreich-Ungarn
3115  (1706),  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
  718  (449),  die  Niederlande  1265  (398),
Portugal  292  (70),  Schweden  524  (424).

Der  Wert  der  deutschen  Einfuhr  stieg  in
Larache  von  1  105  636  auf  1237  848,  in
Casablanca  von  965  838  auf  1  144  468  und
in  Safi  von  2  092  939  auf  2  410  557  Fr.

Die  überseeische  Ausfuhr  nach  den  wichtigsten
  Ländern  gestaltete  sich  in  denselben  Zeit- 



räumen  wie  folgt  (Wert  in  1000  Fr.):  Frankreich
15  968  (8698),  England  19  644  (10  329),
Deutschland  17  429  (9511),  Spanien  9180
(7774),  Belgien  732  (104),  Italien  2513  (734),
die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  758  (956),
Agypten  927  (874).

 

Kngola.

Aufhebung  der  Zollstelle  Chiavula  und
Erhebung  des  Aufsichtspostens  Chiloange
zu  einer  Zollstelle.

Der  Ort  Chiavula  in  der  Nähe  von  Cabinda
hat  an  Handelsbedeutung  dadurch  viel  verloren,
daß  seine  Warenein=  und  zausfuhr  hauptsächlich
über  Cabinda  erfolgt;  auch  kommt  in  Betracht,
daß  der  jetzige  Aufsichtsposten  Chiloange  eine  beträchtliche
  Einfuhr  und  Ausfuhr  aufweist.  Der
Generalgouverneur  in  Loanda  hat  deshalb  unter
dem  10.  Juli  1912  verordnet,  daß  die  Zollstelle
von  Chiavula  aufgehoben  und  an  diesem  Orte
ein  Aufsichtsposten  errichtet  sowie  daß  der  jetzige
Aufsichtsposten  von  Chiloange  zu  einer  Zollstelle
erhoben  wird.

(Bolctim  official  da  Provrincia  de  Angola.)

 

Belgisch-Rongo.
Verbot  der  Einfuhr  von  Spirituosen.
Laut  Verordnung  des  Gencralgouverneurs  ist
die  Einfuhr  von  Spirituosen  in  die  Kolonie  vom
1.  Oktober  1912  ab  verboten.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

NMvassaland.

Vorschriften  für  die  Ausfuhr  einheimischer
Nahrungsmittel.

Durch  Verordnung  Nr.  2  vom  Jahre  1912
ist  der  Gouverneur  im  Rate  ermächtigt  worden,
in  einem  Bezirk  oder  Gebiete,  der  unter  dem
Mangel  an  einheimischen  Nahrungsmitteln  leidet
oder  davon  bedroht  wird,  den  Ankauf  oder  Tausch
solcher  Nahrungsmittel  zum  Wiederverkauf  in
einem  solchen  Bezirke  usw.  oder  zur  Ausfuhr
daraus  im  Wege  der  Bekanntmachung  zu  verbieten
  und  nur  zu  gestatten,  wenn  zuvor  eine
Erlaubnis  vom  Distriktsresidenten  eingeholt  ist.
Der  Gouverneur  ist  ferner  befugt,  für  einheimische
Nahrungsmittel,  die  zum  Verbrauch  in  einem
solchen  Gebiete  verkauft  werden,  Höchstpreise  festzusetzen.


Im  Bezirke  Südnyassaland  ist  laut  Bekanntmachung
  Nr.  82  vom  Jahre  1912  der  Ankauf
oder  Tausch  einheimischer  Nahrungsmittel  zum
Wiederverkauf  oder  zur  Ausfuhr  nur  mit  Genehmigung
  des  Distriktsresidenten  gestattet.

(The  Board  of  Trade  Journul.)
        <pb n="868" />
        W  814  2#

Dapua.
Vorschriften  zur  Verhinderung  der  Einschleppung
  und  zur  Ausrottung  von
Pflanzenkrankheiten.

Durch  eine  Verordnung  des  Lieutenant-Governor
  von  Papua  vom  20.  November  1911.—
Plants’  Diseases  Ordinance,  1911  (Nr.  XXVIII
1911)  —  sind  unter  Aufhebung  der  Plants'
Diseases  Ordinance  of  1892  (Nr.  VIII/1892)
neue  Vorschriften  zur  Verhinderung  der  Einschleppung
  und  zur  Ausrottung  von  Pflanzenkrankheiten
  erlassen  worden.  Danach  kann  u.  a.
der  Lieutenant-Governor  von  Zeit  zu  Zeit  in
der  Gazette  erklären,  daß  die  Einfuhr  oder
Einbringung  irgendeines  Baumes,  einer  Pflanze
oder  eines  Gemüses,  welche  geeignet  sind,  eine
Pilz=  oder  eine  Insektenkrankheit  einzuschleppen,

 

*

entweder  unbedingt  verboten  oder  nur  unter
Beschränkungen  und  Bedingungen  zugelassen

werden  soll.

—.  —

Mozsambique.

Regelung  der  Herstellung  und  des  Verkaufs
  von  gegorenen  Getränken  im  Bezirk
Inhambane.

Die  Portugiesische  Regierung  hat  unter  dem
20.  Juli  1912  eine  Verordnung  erlassen,  wonach
im  Bezirk  Inhambane  die  Herstellung  und  der
Verkauf  von  gegorenen  Getränken,  die  in  dem
früher  mitgeteilten  Gesetzentwurf'’)  aufgeführt  sind,
unter  bestimmten  Bedingungen  gestattet  ist.

(Diario  do  Gorerno.)

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  509.

 

—  —
—  —
—  —  —

Vermischtes.

Eine  votanische  Studienreise.

Der  außerordentliche  Professor  der  Botanik
an  der  Universität  Münster,  Dr.  Friedrich  Tobler,
dem  für  das  Jahr  1912  das  botanische  Tropenstipendium
  (sog.  Buitenzorgstipendium)  verliehen
worden  ist,  hat  am  29.  Juli  seine  Studienreise
von  Antwerpen  aus  angetreten.

Professor  Tobler  will  sich  zunächst  in  Britisch=Südafrika
  mit  der  Kaplandflora  und  Meeresvegetation
  beschäftigen,  den  größten  Teil  seiner
Studienzeit  aber  im  Biologisch-landwirtschaftlichen
  Institut  in  Amani  (Deutsch-Ostafrika)
zubringen.  Die  hier  anzustellenden  Forschungen
sollen  sich  insbesondere  auf  die  Verfahren  der
Anzapfung  von  Kautschukbäumen,  auf  Kulturversuche
  mit  parasitären  Pilzen,  auf  die  Feststellung
von  Schädlingen  ostafrikanischer  Nutzpflanzen  sowie
auf  die  Untersuchung  von  Farbstoffen,  besonders
der  tropischen  Früchte,  erstrecken.

Die  Rückreise  wird  im  Frühjahr  1913  erfolgen.

Die  Land-  und  Kcherbaubank  im  Transvaal
und  Oranjefreistaat.)

Nach  dem  kürzlich  veröffentlichten  Berichte  der
Transvaal  Land=  und  Ackerbaubank  für  die  neun  Monate
  1.  Juli  1910  bis  31.  Märg  1911  hat  die  Bank
in  den  3  Jahren  5  Monaten  von  der  Eröffnung  ihres
Betriebs  (4.  November  1907)  bis  zum  Ende  der  Berichtsperiode
  6376  Amträge  auf  Darlehen  von  im  ganzen
2  750  057  L  erhalten.  2  128  752  LK  Darlehen  bewilligt,
wovon  1  743  331  LK  ungenommen  und  1  623  091  L  ausbe
  zahlt  worden  sind.

Sowohl  die  Anträge  auf  Darlehen  als  die  bewilligten
  Summen  sind  stetig  zurückgegangen.  Es

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1907,  S.  1169  ff.

 

wurden  bewilligt  und  angenommen:  vom  4.  November
  1907  bis  30.  Juni  1908  (8  Monate)  561  505.
vom  1.  Juli  1908  bis  30.  Juni  1909  (12  Monate)
544  063,  vom  1.  Juli  1909  bis  30.  Juni  1910  (12  Monate)
  382  310  und  vom  1.  Juli  1910  bis  31.  März  1911
(0  Monate)  255  423  K.

Desdgleichen  ist  die  durchschnittliche  Höhe  der
Darlehen  zurückgegangen,  nämlich  von  409  L  in  der
ersten  Periode  auf  382  L  in  der  zweiten  Periodc.,  auf
339  L  in  der  dritten  Periode,  auf  331  L  in  der  vierten
Periode.

Die  Durchschnittshöhe  der  seit  Beginn  der  Bank
gewährten  Darlehen  ist  359  K.

Nach  dem  Gesetz  ist  in  gewöhnlichen  Fällen  2500  &amp;amp;
der  Höchst=  und  50  der  Mindestbetrag  der  Darleben.
Seit  Bestehen  der  Bank  wurden  ausgezahlt:
97  Darlehen  zwischen  1500  und  2500,  zusammen
204  835  L.  175  Darlehen  zwischen  1000  und  1500,  zusammen
  223  451  L,  576  Darleben  zwischen  500  und
1000,  zusammen  424  3056  EK,  1080  Darlehen  zwischen
2510)  und  500,  zusammen  411  723  L,  1566  Darlehen  von
100  und  weniger,  zusammen  83  633  L.

Die  Darlehen  haben  gedient:  1.  zur  Abstoßung
  vorhandener  BVerbindlichkeiten  in  Höhe  von
773369  L,  2.  zum  Kaufe  von  Vieh,  Maschinen  und
Geräten  oder  anderen  landwirtschaftlichen  Bedarfsartikeln
  450  544  L,  3.  zum  Landkauf  zu  einem  der
unter  1,  2  und  4  genanuten  Zwecke  227  937  L,  4.  zu
Ameliorationen,  Farmgebäuden,  Bewässerungsanlagen,
Einfriedigungen  und  Anpflan  zen  von  Bäumen  162  3/i0  L
und  5.  zu  Kosten  von  Landteilungen  8881  L,  zusammen
1  623  091  L.

Für  die  Begründung  und  Förderung  landwirtschaftlicher
  und  ländlicher  Industrien  —  nach  dem  Landbankgesenz
  ebenfalls  ein  beleihwürdiger  Zweck  —  wurden
bisher  keine  Darlehen  gewährt.

Der  Darlehnofumme  von  16230091  L  stehen  Sicherheiten
  im  Gesamtwert  von  5978549  gegennber,
meistens  ländliche,  zum  geringen  Teil  stadlische
Grundsiucke.

Nur  in  drei  Fällen  hat  die  Bank  in  der  leuten
Berichtsperiode  wegen  Nichtzahlung  von  Zinien
vorgehen  und  in  einem  Falle  das  verpfändete  Anwesen
übernehmen  müssen;  dieses  ist  inzwischen  verkauft
        <pb n="869" />
        815  20

worden,  wobei  die  Bank  bei  Berücksichtigung  aller  ihrer
RNosten  3  L  16  sb  7d  verlor.  Seit  ihrem  Bestehen  hat
die  Bank  an  Farmen,  die  sie  übernehmen  mußte  und
weiter  verkaufte,  61  18  sh  7  d  verloren,  anderseits
429  L  11  d  gewonnen.

Eine  besondere  Aufgabe  der  Landbank  ist  die  Gewährung
  von  hypothekarisch  oder  anderweit  gesicherten
Darlehen  oder  Kassenkrediten  an  landwirtschaftliche
  Genossenschaften.  Bis  zum  31.  März  1911
hat  die  Bank  243  350  L  an  Genossenschaften  ausgeliehen,
  wovon  142  065  L  am  genaunnten  Datum  noch
ausstanden.  Die  höchste  Summe,  die  im  Laufe  der
letzten  Berichtsperiode  zu  einem  gegebenen  zeitpunkt
von  Genossenschaften  geschuldet  wurde,  war  164  661  L.

Zu  Einfriedigungszwecken  gibt  die  Bank  nicht
nur  nach  eigenem  Gutfinden  Darlehen  direkt  an  Farmer,
sondern  sie  muß  daneben  nach  dem  Fencing  Act  Nr.  12
vom  Jahre  1908  jedem  vom  Landwirtschafts-Departement
  gebilligten  Antrag  auf  ein  solches  Darlehen  stattgeben
  und  hat  endlich  dem  Landwirtschafts-Departement
  selbst  Vorschüsse  zu  geben  zwecks  Kaufs  von
Ein  zännungsmaterial  und  Abgabe  an  Farmer  seitens
des  Departements.  Die  auf  Grund  des  Fencing  Acts
bis  zum  31.  März  1911  an  Farmer  bewilligten  Darlehen
  belaufen  sich  auf  113  673  L,  die  Vorschüsse  an
das  Landwirtschafts-Departement  auf  105  170  L.  Für
den  größten  Teil  der  letztaenannten  Summec,  nämlich
97  525  L.  wovon  seitdem  1745  L  zurückge  zahlt  wurden,
sind  die  Empfänger  des  Zzaummaterials  als  Schuldner
registriert  worden,  wührend  für  den  Saldo  von  7645  L
das  Departement  selbst  der  Bank  verantwortlich  ist.
Darlehen  auf  Grund  des  Fencing  Acts  sind  nur  mit
3½  v.  H.,  andere  Darlehen  mit  5  v.  H.  zu  verzinsen.

Das  Kapital  der  Bank  beträgt  zwei  Millionen
Pfund,  die  ihr  von  der  früheren  Transvaalregierung
aus  einer  unter  Garantie  der  englischen  Regierung
aufgenommenen  Anleihe  von  fünf  Millionen  Pfund
überlassen  worden  sind.  Der  Reservefonds  ist  in  der
letzten  Berichtsperiode  von  21  570  auf  32  600  L  angewachsen.
  In  den  Reservesonds  fließen,  bis  er  eine
Höhe  von  250  000  L  erreicht  hat,  ö  v.  H.  aller  Zinseinnahmen
  sowie  der  jährliche  Reingewinn.

An  Zinsen  nahm  die  Bank  für  das  letzte  Berichtsjahr
  im  ganzen  62  682  L  ein.  Fällig  wurden  in  dem- 



 

 

selben  Zeitraum  81  672  L  zinsen,  die  inzwischen  alle
eingegangen  sind.  Anderseits  hatte  die  Bank  an  die
Regierung  52  500  L  Zinsen  zu  bezahlen.  Der  Reingewinn
  belief  sich  auf  8066  L.  Die  Einnahmen
machten,  auf  12  Monate  berechnet,  4.8  v.  H.  des  Grundkapitals
  aus.  Die  Verwaltungskosten  betrugen  8559  E,
das  ist,  auf  12  Monate  umgerechnet:  0.57  v.  H.  des
Grundkapitals  und  0.703  v.  H.  des  ausgeliehenen  Kapitals
  oder  0.172  v.  H.  weniger  als  im  Vorjahre.

Im  Oranzjefreistaat  hat  die  Regierung  dem
dortigen  Land  and  Agricultural  Loan  Fund  ein
Kapital  von  500  000  L  vorgestreckt.  Dem  Fonds  gingen
in  122/3  Monaten,  10.  März  1910  bis  Z1.  Märg  1911,
Anträge  auf  im  ganzen  926  968  LC  zu;  er  bewilligte
461  670  L.  Die  durchschnittliche  Darlehnshöhe  war
566  L.  Nach  dem  Urteil  der  Fondsverwaltung  haben
sich  die  Mittel  als  ungenügend  für  die  Bedürfmisse  der
Farmerschaft  erwiesen,  und  die  Regierung  ist  um
weitere  Summen  gebeten  worden.

Dem  Parlament  der  südafrikanischen  Union  liegt
zur  Zeit  der  Entwurf  eines  Gesetzes  vor.  das  eine
Landbank  mit  einem  Kapital  von  sechs  Millionen  Pfund
für  die  ganze  Union  einschließlich  der  Rapprovin)
schaffen  will  und  in  dem  die  Landbank  des  Transvaal
und  die  ähnlichen  Institutionen  des  Oranjefreistaates
und  Natals  aufgehen  sollen.  (Land  Bank  Bill,  Union
Government  Gagette  Nr.  201  vom  15.  Februar  d.  J.,
S.  2.)  Die  entsprechenden  Bestimmungen  der  Gesetze
des  Transvaal  und  Freistaates  sind  unverändert  übernommen.
  (Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats

in  Johannesburg.)

Heradbsetgung  der  Suezhonalgebühr.

Der  Verwaltungsrat  der  Suezkanalgesellschaft
hat  in  seiner  Sitzung  vom  5.  August  d.  J.  den
Beschluß  gefaßt,  die  Kanalgebühr  vom  1.  Januar
1913  ab  um  50  Centimes  herabzusetzen,  so  daß
diese  alsdann  für  beladene  Fahrzeuge  6,25  Fr.
und  für  Schiffe  in  Ballast  3,75  Fr.  per  Tonne
betragen  wird.

 

 

 

Literatur-Bericht.

Karte  von  Kunmerun  1:300000.  Bl.  J1—J/4.  Berlin,
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  ledes  Blatt.42.—.
Von  Neu-Kamerun  sind  hiermit  die  letzten  vier
Blätter  erschienen.  Sic  cnihulten  dus  Süd-(ichiet  von
der  Monda-Bai  bis  Oucsso  AaAm  Ssanga.  Die  Karten
beruhen,  soweit  es  sich  um  früheres  französisches

Gebict  handelt,  fast  ganz  auf  französischen  Aufnahmen.
In  Verbindung  mit  dem  ülteren  Blatt  H#  2  ist  jetzt
(vel.  Jl,  Jo)  auch  Spanisch-Muni  vollstündig  und  dem
gegenwärtigen  Stund  der  Fochung  entsprechend  in
die  Karte  aufgenommen  worden.

 

Koloniale  Literatur.
XVII.

Die  eingereilchten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchans  vorbehält,  werden  unter  keinen  TCmstünden  zurlickgesandt-I.

  Kolonialwesen,  Kolonialpolitik  und

Kolonialwirtschaft  im  allgemeinen.
Anmuaire  aofticiel  pour  1912.  Arräté  an  ler  Junvier
1912.  Bruzelles:  Lesigne  1912.  735  S.  3  J  S,  8o.  (1
Asmis:  Eingeborenenpolitik  und  Eingeborenen--recht
  in  der  (loldküste  und  in  Nigerien.  Kolldsch.
1912.  481—197.  (2
Candwell,  W.:  La  politique  génerale  enuropéenne
en  Afriqne.  Avec  1  carte.  I’nris:  Fournier  1912.
3  srs.  v8v.  5  3

 

*  Challaye,  Fdlicien:  L'Accord  franco-allemand  sur
Ie  Congo.  Rev.  de  Paris  1912.  417—1|.  (4

"n)Ien  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
stematisch  neordnet  mitketeilt.  Mit  einem  '  gind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bel  der  Reduktion  des  Kolonialbiattes
  eingingen;  mit  einem  e  diejenigen,  welche  Käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  Sieh  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjlenigen  Werke  berrit,  welche
als  Rezensionse  remplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.
        <pb n="870" />
        G.  816  20

*Challaye,  Felicien:  L'’Accord  franco-allemand  et
I  Afrique  Gquatorinle.  Rev.  de  Paris  1912.  6418—670.  15
Les  Colonies  portugaises.  Quinzaine  col.  1912.
529—530.  (le
Inhaltsverzeichnis  der  Berichte  über  die  AusschuBsuzungen
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
1908—  1911.  Berlin:  Deutsche  Koloninlgesellschaft
1912.  91  S.  80.  u
“  Inhultsverzeichnis  der  Berichte  über  die  Hauptversummlungen
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.
1888—1911.  Berlin:  Deutsche  Kolonialgesellschaft  1912.
20  S.  80.  8
*  Inhaltsverzeiehnis  der  Berichte  über  die  Sitzungen
des  Vorstandes  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
18—1911.  Berlin:  Demsche  Koloniulgesellschuft
1912.  50  S.  S6.  9
Die  wirtschaftliche  Lae  Britisch-Indiens.  (Jach
dem  nen  ersch.  engl.  Blaubuch.)  Kolltdsch.  1912.
501—502.  li1o
*WProceedings  of  the  Angra  Pequena  and  West
Coast  Claims  Joint  Commission.  (ape  Town:  Solomon
and  Co.  1885.  XLVIII,  118.  XIV.  40.  [11
*  Rohrbach,  Paul:  Deutsehland  unter  den  Weltvölkern.
  (M.  1  Karte.)  Aus:  Reclams  ’iversum
Ig.  28.  1912.  H.  38.  [12
II.  Geschichte  der  Kolonien  und  der
Kolonialpolitik.
*  Schnnzer,  Carlo:  Lucquisto  delle  colonie  e  il
(Tliritto  publico  ituliano  coi  documenti  relativi  agli

acqluisti  coloninli  dell’linlin.  Roma:  Loescher  &amp;amp;  Co.
1912.  220  S.  1..  20.  (13

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Ethnologie.  Archüologie.

,Babin,  Gustave:  Au  Maroc,  par  les  camps  ct  par
les  rilles.  Paris:  Grasset  1912.  3,50  /#8S.  120.  I1

Bernet.  Elmond:  En  Tripolitaine.  Voyake  à  Gha-Gdumes,
  suiri  des  mémoires  du  marcchal  Ibrahim
Pacha,  ancien  gouverneur.  Sur  son  Ceuvre  en  Tripolitnine
  arant  la  guerre.  Préf.  de  Duparc.  Paris:
Fontemoing.  7.50  Fs.  50.  15

»Buhrer:  Etude  géographique  et  géologique  sur  le
Menabé.  Revnue  des  troupes  Coloninles.  122  (1912)  st.  lis

DAnfrerille  de  la  Salle:  Sur  lu  cöte  d'Afrique.

Villes.  brousses,  fleurces  et  prohblèömes  de  l'Quest
Africain.  36  réprod.  photogr.  et  une  curte.  Tauris:
Lurose  1912.  323  JS.  1  PS,.  5P0.  [17

Deleval:  Iæs  tribus  Kavati  du  Maxyombe.  Revue
Congolaise  1  (1912)  ff.  (18

Cischner,  Max:  Die  Karolineninsel  Jamolnk
und  ihre  Bewohner.  M.  11  Pig.  i.  Text.  S.  A.  aus

Bacliler-Archiv  Bd.  2,  H.  3/4.  S.  123—215.  40.

Knuhl.  Erich:  Honolulu,  das  Paradies  im  Stillen
Ozean.  Eine  Reise  üb.  Nev  TVork.  (hiengo.  San

Francisco  nuch  den  llawaü-  od.  Sandwich-Inseln  u.
dem  Feuersce-Vulkan  Kilnnen.  (l.  Abb.)  Schweinfurt:

  Stocr  1912.  63  S.  1.50  ./.  vo.  20
*linda  Temple,  (’harles:  JNorthern  Jigeria.
C(icographic.  Journ.  XL  (1912)  118—108.  21
»Moubray.  J.  M.:  In  South  Central  Africa.  With
map  und  photographs.  ..  London:  Constable  &amp;amp;  Comp.
Lid.  1912.  XVI,  193  S.  12.50.  5P6.  22

*SNokes  Hermann:  Jannde  und  seine  Bewohner
GSüdkamerun).  M.  3  Abb.  Kollidsch.  1912.  408—  184.  23
Rondet-Sunint,  Maurice:  Dans  notre  empire  noir.
A#vcc  une  carte.  Laris:  P’lon-Jourrit  &amp;amp;  Ciec.  1912.
VII.  23,  S.  3.50  s.  8e6.  124

 

*  Simuar,  Th.:  La  géographie  de  I'Afrique  centrale
dans  l’antiquité  ct  au  moyen  age.  RHRerne  Congolaise
1  (1912)  fl.  25

*  Talbot,  P.  Amaury:  From  the  gulf  of  Guinea  to
the  Central  Sudan.  Journ.  ot  the  African  Socictr  44

(1912)  3v3—393.  %
Wilde:  Südtransvaal.  Berl.  Missionsberichte  1912.
195—204.  (*

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Vacat
V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

*  Mohr,  Paul:  Die  Kolonien  unddie  Reichsverfassung.
Leipzig.  Jur.  Diss.  1912.  Borna-Leipzig:  1912  Noke.
IX,  88  S.  2.K.  P..  12

VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

*Zuche,  Hans:  lDie  Ausbildung  der  Kolonialbeamten.
  Kolz.  33  (1912)  ff.  les
VIII.  Justizwesen.

Vacnat.

IX.  Völkerrecht.

Vnt.

X.  Bevölkerungswesen.
Acker,  A.:  Zur  Frage  der  Rassenmischchen.

KolEdsch.  162—468.  30
*Barts:  Mischlingssorgzen  in  Samoa.  Kol.  32
(1912)  ff.  I11
*  Les  Contrats  de  trarail  en  Afrigue  équatoriale.
Quinzaine  col.  1912,.  532—533.  la#z

Erunns,  Maurice  S.:  International  conference  on
the  negro.  Report  Journ.  of  the  African  Secieir
44  (1912)  116—129.  (33

*  Hans,  Albert:  Die  Negerfrage  in  den  Vereinigien
Staaten  von  Ameriku.  Berlin:  Simion  Nf.  1912.  51  S.
1  N.  80.  (Volkswirtschuftliche  Zeilfragen.  Vortrüge..
hg.  von  d.  Volksw.  Gesellsch.  in  Berlin.  Jg.  31
Nr.  269.  H.  5.)  #

Harris,  John  H.:  Land  and  labour  in  the  pomnnguese
  colonies.  Africun  Muil  V  (1912).  443—114.  135

Ruapport  de  M.  Messimy  sur  les  pétitions  des
indindnes  algériens.  Quinzaine  col.  1912.  198—199.  36

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Annunrio  estatistieo  dos  dominios  ulirmmarinos
portugueses  1800  ec  1900.  (Alinisterio  dos  negocios  da
marina  e  ultramar  .  .  J  Lisboa:  lmprensa  nacional.
19050.  XIX.  1157  8.  d0.  37

*vElementos  Para  as  cstatisticas  da  prorincin  de
Jlocambidue.  I.Ourenco  Marques:  Imprensa  nacional.
1907.  6.3  S.  50.

Htatistien  do  commercio  e  navcgacdo  da  India.
Alacan  e  Timor  nos  annos  de  1901,  1902  e  14%  e
resumos  (lo  movimento  commercianl  dos  unnos  de  1800

a  1001.  (Ilinisterio  dos  negecios  de  marina  e  ultramar
  .  .  )  Lisboa:  Txpogr.  da  »A  Editoras«.  1906.

159  S.  do.  (32

REatatistica  do  commercio  et  navegacio  da  pro-Fvincin
  de  Nlocambique.  Annos  iic  1901,  1902  c  100U.
(Alinisterio  des  negocios  de  marina  c  ultramar..)
Lisboa:  Trpor.daAditorn#r.  1905.  VI,  809  S.  So.  40
        <pb n="871" />
        W  817  20

Estatisticas  do  commercio  e  navegacio  de  Cabo
Verde,  Guiné,  S.  Thomé  e  Principe  e  Angola  nos
annos  de  1901,  1902  e  1903  e  resumos  do  movimento
commercial  dos  annos  dle  1890  a  1905.  (Ilinisterio
dos  negocios  de  marina  e  ultramar  ..)  Lisboa:  Imprensa
  nacional.  1906.  V.  435  S.  So.  (41

Jaarrverslag  van  het  Koloninal  Muscum  (te  Haarlem)
(1911).  De  Indische  Mercuur.  33  (1912)  ff.  42

*  Relsatorlo  do  Governador  do  destricto  ((lo  Congo)
(Fevereiro  de  19110).  (Africa  occidental  portugueza.
Prorincian  de  Angoln.)  Lonnda:  Imprensa  nucional.
1912.  123  S.  80.  (6

*  Relatorio  do  Governador.  1906—190.  Districto
de  Inhambane.  Lourengo  Marques:  Imprensa  nacional.
190r.  VI.  110  S.  00.  (4

*  Relatorio  do  Governador.  1908—1909.  Districto
de  Nozambiquc.  g-uren#o  NMarqucs:  Imprensa  nacional.
1910.  77  S.  80.  45

*Relatorio  do  Governador.  1907  a  1909.  Districto
de  Quelimane.  Lourençe  Marques:  Imprensa  nacional.
1909.  305  S.  do.  (16
"Relatorio  do  Governador.  1908—1909.  Districto
de  Tete.  Lourenço  Marques:  Imprensa  nucionnl.  1909#.
94  S.  80o.  11

*  Report  for  1911—12  relating  to  the  Sclf-Governing
  Dominions.  Dominions  Nr.  12.  (Cd.  6091.)
London:  Wyman  and  Sons  1912.  108  S.  11  d.  40.  48

Colonial  Reports-Annunl  Nr.  703—717  (Cd.  6007.3
bis  600%17):  Jamaica  1910—11  (3½  d.  Northern
Nigeria  1910—11  (dJu½  d).  East  Affica  Protectornte
1910—11  (10½  d),  British  Hondurns  1910  (3  d),
Tongan  Islande-  Protectorate  1910  (2½  d).  Ugand-a
1910—11  (4  d).  Straits  Settlements  igio  (4½  A),
Basuroland  1910—11  (d,  Leeward  Islands  1910.—  11
(1½  d).  St.  Vincent  1910—  11  (3  d).  St.  Lucia  1910
(3  h  St.  Helena  1911  (2u½  d).  Weihniwei  1911
(3½  d),  Ceylon  1910—.11  (5  4.  Gibraltar  1911  (2  d.
London:  WFman  and  Sons  1912.  40

Shipping  and  oversca  migration  of  the  (mmonwealth
  of  Australia  for  the  rear  1911.  ((Oommonwealth
  Burenn  of  Census  and  Statisties.  Aelbourne.)
(COfficial  statistics,  Commonwcalth  of  Austrulia.)  Publ.
under  .  .  .  G.  H.  Knibbs.  Melbourne:  lc  Carron.
Bird  &amp;amp;  Co.  (1912).  95  S.  10.  50

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Fox,  F.  Douglas:  Some  notes  on  big  game  in

Tortusucke  Angola.  S.  W.  Africa.  Journ.  of  the
Akrican  Socicty  44  (1912)  130—43.  [51
*Forstwirtsehast  in  Togo.  Gordian  414  (1912)
5433.  E
Graux:  Le  Maroc,  sa  production  agricole.  Puris:
Larose  &amp;amp;  Tenin.  7,.10  fr.  80.  53

1
*  Kapok.  Ostafr.  Iflanzer.  4  (1912)  115—116.  154
Louvel:  La  LDecstruction  des  fordts  à  Madagascar.
Tour  du  monde  1912.  219—22.  (55
Ostwald,  Dorn-Ilarin:  Der  Botanisthe  (iarten  von
Buitenzorg.  Ostasiat.  Llovd.  31  (1912)1  105—108.  l56
*  The  plant  Pests  ordlinance  1912.  Uganda  COfficiial
CGazctte.  13  (1912)  317—321.  lor
Produktion  der  Europüer  und  der  Eingeborenen
im  tropischen  Afriku.  NM.  statist.  Tabellen.  Kolldsch.
1912.  4190—462.  los
*Ruckow:  Die  Nutzharmachung  der  Urwähltier  in
unseren  Kolonicen.  Ostafr.  Pflanzer.  401912)113—115.  (59
Annual  Report  of  the  Department  of  Agriculure,
Bombay  Presidener.  for  the  yenr  1910—1911.  Bombur:
(iorernm.  Central  press.  74  S.  40.  (co

 

"Der  StrauBenzichter.  Eine  Sammlung  belchrender
Artikel  über  Struußenzucht.  Hrzg.  u.  verl.  von  der
Svakopmunder  Buchhandlung  G.  m.  b.  H.  Su#kopmund.
  1912.  H.  1.  [61

Togokakao.  Gordian  414  (1912)  5431  ff.  (62

Weber,  L.:  Aus  dem  Irrgarten  des  Wünschelrutenglunbens.
  Vortrag.  (Aus:  Wochenschr.  d.  techn.

wissensch.  Vereiner.]  Hannover:  Hahn.  1912.  21  S.
0,60  A.  bo0.  63

*Die  Zukunft  des  Jelutong-Kautschuks.  Cstafr.
Pflanzer.  4  (1912)  116—118.  64

XIV.  Wasserwesen.

*  Wauters,  A.  J.:  Les  grandes  forces  hrdroligjues
du  Congo  Belge.  (Avrcc  1  carte  en  supplément.)
Monvement  gérgraph.  33  (1912)  157—460.  (65

XV.  Bergwesen.

Hugh  S.  de:  AMica.  its  dccceurrence,
exploitation,  and  uses.  (With  mapes  and  plates.)
2.  ellit.  (nnada  Departm.  of  mines.  Mines  branch.
118.  Ottawa:  Governm.  print.  bureau.  1912.  XI,
411  S.  500.  les

XVI.  Handel.

*  Bericht  der  Handelskammer  zu  Tsingtau  für  das
Jahr  1911.  (Tsingtau):  Schmidt  (1912).  15  S.  40.  (67
Aus  dem  Bericht  des  Vereins  westafrikanischer
Kaufleute.  Kolkdsch.  1912.  498—501.  les

ne  exploltation  collectire.  Congo  frangçnis.
(Avec  une  carte.)  Paris:  Chaix  1908.  23  S.  8S0.  (  69
*  Kreuzkam:  Diamantenmonopl.  Umschau  1912.
716—718.  70
*  Liberté  d’exportation  en  Tunisie.  Quinzaine  col.
1912.  4990—500.  n
*Soclété  agricole,  forestidre  et  industriclle  pour
I  Afriduc  (S.  A.  F.  I.  A.).  Chronidue  col.  1912.  219—
251.  (72
*Sochété  forestihre  et  minière  du  Congo.  Chroniquc
col.  1912.  251—255.  (:3

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
WVacat.

XVIII.  Verkehr.

*  Handbuch  der  Ostküste  Afrikas.  M.  141  Küôstenansichten.
  3.  Aufl.  („Nachricht.  f.  Seefahrer“  berücksicht.
  bis  Ende  Juni  1912).  (Reichs-Marine-Anu.)
  Berlin:  MAittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  XVI.  661  S
4,50  A.  d.  174

*"Die  Kameruner  Südbahn.  KolzZ.  13  (1912).
504—505.9  75

*  Klein,  Hermann:  Handelshafen  und  die  Südbahn
in  Deutsch-Ostafnka.  Dtsche.  Kolonien  11  (1912).
233—235.  (16

*  Kolbe,  Frnnz:  Französische  Transafrikabahnpläne
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Transsaharabahn.
Weltverk.  u.  Weltwirtsch.  1912/13.  198—208.  117

Kolonlnlelsenbahn  -  Bau-  und  Betriebsordnung
(KB0.,).  Güllig  vom  1.  Januar  1913.  S.A.  aus  .Deutsches
  Kolonialblatt““  Jg.  23,  1912,  Nr.  15.  Berlin:
Ilittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  34  S.  D0.  13

*  Roscher,  Maxk:  Drahtlose  Telegraphic  in  den
deutschen  Kolonien.  DKol.  29  (1912).  5054—555.  I79

*The  Usnndae  Railway  (Amendment)  Orclinance
1912.  Uganda  Officinl  Gazette  13  (1912).  321—  322.  (80

*  Wanters,  A.-J.:  Le  chemin  de  fer  du  Bas  Congo
au  Katanga.  Jlouv.  660gr.  1912.  115—150.  2

Schmid.
        <pb n="872" />
        W  818  2e0

XIX.  Medizin.

*  Actes  de  la  conférence  pour  la  revision  du  régime
des  spirineux  en  Afrique  1912.  Bruxelles:  Hayez  1912.
89  S.  10.  82

*  Braun,  Hugo  u.  Ernst  Teichmann:  Versuehe  zur
Immunisicrung  gegen  Trxpanosomen.  (aus  d.  stiidtiseh.
hyxgien.  Institut  zu  Frankfurt  a.  M.)  Jena:  Fischer
1912.  108  8.  80.  (83

*  Gautsch:  Luftkühlung  in  den  Tropen.  DKol.  11
(1912).  225—228.  ·  ssit

*Gradenwitz.  A.:  Schlangengift  und  Serumbehandlung
  von  Sehlangenbissen.  Kol.  u.  Heim.  49
(1912).  ).  (85

*7  Jneger:  Beiträge  zur  Rassenhgiene  aus  dem  Bezirk
  Ebolowa  (Süclkamernn).  (Il.  1  Kartenskizze.)
S.  A.  aus:  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropenhg.  Bd.  16.
1912.  8#.  (86

*  Külz,  L.:  Neuere  Forschungen  über  die  Ankvylostominsis,
  ihre  Verbreitung  und  Bekümpfung  in  den
deutschen  Kolonien.  S.  A.  aus  Mediz.  Klinik  IJg.  1912.
23.  5  S.  8S0.  «  [87

«1(illz.I-.:TViohtigcrctherupentiscsbeFortschritteundNonheitonaufdemttobintederTrnImIkrmik-

  im  Jahre  1911.  M.  2  Abb.  S.  A.  aus  Mediz.
Klinik  29  (1912).  S.  D#.  »  let-S

*  Lichtenheld,  Georg:  Die  Zecken  als  Ubertrüger
von  Tierkrankheiten  und  ihre  Bekämpfung.  M.  1  Abb.4
S.  A.  nus:  HDer  Pflangzer.  Ju.  8  (1912)  5.  0  89

*  Sehaumann,  H.:  Uber  die  Darstellung  und  Wirkungsweise
  einer  der  in  der  Reiskleie  enthaltenen.
gegen  experimentelle  Polyneuritis  wirksamen  Zubstanzen.
  S.  A.  aus  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhrg.  16
(1912,)  349—361.  90

*  Schellhase:  Eine  Beohuchtung  über  das  Vorkommen
  von  AMarginulpoints  (Annplasma  marginale)
im  Blut  von  Schaten  in  Deutsch-Ostafrika.  S.  A.  aus  d.
„Berlin.  Tierürztl.  Wochenschrift“  28  (1912).  4  S.  So.  (491

*Stöhel:  Von  Krankheitsnölen  der  Eingeborenen
und  ihrer  Bkümpfung.  Neuendettelsauer  Mlissionsbl.  2
(1912)  50—51.  °62

Thiroux:  Destruction  des  moustiqucs  adultes  dans
les  locang  mal  clos  et  en  paurticulier  dans  les  baraqucs
en  beis.  Journ.  off.  de  IAfrique  oOccident.  frangnise

399  (1912)  Suppl.  v7  193
XX.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*  Barth,  CChr.  G.:  Uher  das  Schulwesen  unscrer
Schutzgebiete.  I/  Kolz.  1911  17—18.  Forts.  folgt.  (5
*Lenz,  Gustav:  Die  Regierungsschulen  in  den
deutschen  Schugebieten.  Darmstadt,  Neues  (iymnasium
  I’rogr.  JNr.  680.  1900.  27  S.  50.  195

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

Kolonien.
Vucat.

XXIII.  Aufstünde.  Militürwesen.

Arunad:  Un  ehistade  de  la  péndtration  au  Dar
Alassalit.  Jaurches  et  olratiens  du  détachement  du
nord  lors  du  combat  de  Doroeté.  (Jovembre  1910.)
Rerne  des  tronpes  coloninles  122  (1912)  191—205.  6

*  Bordenn:  Opérations  dans  le  cerelc  du  llam-(avrallr
  (Cote  d’lvroire)  Clanrier-Ilni  1911).  Rerne  des

tronpes  Cloninles  122  (1912)  kk.  4r
*Rerrntement  aux  Colonies  en  1911.  Uuinzaine
„col.  1012  500—501.  ½58
Tarlé,  A.  de:  Le  defense  de  ’Inde.  CQucstions

diplom.  et  colon.  372  (1012)  215—225.  u9

 

XXIV.  Technologie.  Kunst.

Vacat.

1  #
14

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Concurreneis  del  banco  agricola  del  Paraguar
à  la  exposicion  internacional  de  agriculturn  de  Bucnos
Aires.  en  el  centennrio  de  la  revolnciön  de  mavo  1910.
2.  ed.  1911.  Ansuncion:  Kraus  1911  X.  260  S.  80.

Edwurds.  Albert:  Panama.  The  canal,  the  countru
and  the  people.  New  Vork:  The  Macmillan  Co.  (usw.)
1912.  (Ilnemillan's  Trarel  Series.)  X,  565  S.  50.

'ersbauch,  Rob.:  Taschenatlas  und  Geographiebuch
zum  Selbstumerricht  f.  Militüranwärter  u.  Beamte.
Ausg.  in  66  (farb.)  Karten.  6.  verm.  u.  verb.  Autl.
Berlin:  Kameradschuft  1912.  164  S.  66  Karten.  (ieb.
1,50.  Z.  86.

MJanhrhuch  des  Reichsverbandes  der  deutschen  lanelwirtschasftlichen
  Genossenschaften  für  1911.  (Ilb#S
Jahrbuchs  18.  Juahrgang.)  Darmstadt:  Reichsverband
d.  dentsch.  landw.  (ichossensch.  1912.  609  S.  10.

*  Klinckowstroem,  C(iraf  Karl  von:  Die  Wünschelrute
  und  ihre  Beweisc.  S.  A.  aus:  Zeitschr.  d.  Vereins
der  Gnus-  u.  Wasserfachmünner  in  Osterreich-Ungarn.
IJg.  1912.  H.  15.

ZlLindenberg.  I’aul:  Das  neue  Bulgarien  1887—1912.
Studien  und  Streifzüge.  M.  60  Abb.  Berlin:  Dümmler

1912.  153  S.  2.4.  50.
l.ütgzens,  R.:  Cicographische  Bilder  aus  dem
argentinischen  ('hnco  und  vom  oberen  Paranna.  Mit

15  Ahb.  u.  1  Kuritenskizze.  (Veröffemlichungen  des
Teutsch-Argentinischen  Zentralverbandes  1.)  Berlin:
Siid-  u.  Alittel-Amerika-Verlag  1912.  25  S.  80.

*  Martinez,  Albert  B.  u.  Mamiece  Lewandoweki:
Arkgentinien  im  20.  Juahrhundert.  Mit  2  Karten.  Mint
e.  Vorwort  v.  Emil  Levasseur  .  ..  u.  e.  Einl.  v.
Ch.  Pellégrini.  Xach  der  4.  Aufl.  d.  Origin.  übers.
v.  Frank  Kars.  (iothu:  Perthesz.  1912.  XLVIII.
354  S.  S.x.  90.

*Nemorin  del  Banco  agricola  del  Paraguni  correspondliente
  à  los  ejerricios  de  1909—10.  Asuncion:

Trpo-Litogruf.  del  Estadd.  1911.  156  S.  8S0.
Amtliche  Nachrichten  über  das  Preulische

Stuatsschuldimeh.  11.  Ausg.  Nach  dem  Staatsschuldbuchgesetze
  v.  27.  5.  1910  und  den  Ausführungs--bestimmunkgen
  des  Herrn  Finanzministers.  Berlin  1912.
13  8S.  do.  0,59.7.

FPreyer,  Otto  E.:  Das  Eisenluhnwesen  C(hinns.
insbesondere  der  deutsche  Anteil.  Ait  1  Karie.
S.  A.  nus  d.  Archik  f.  Eisenbahnvesen  1909.  H.  1.
Berlin:  Springer  (1909).  860.

bProduktion  der  Bergwerke,  Salinen  und  Hürten
im  Preullischen  Staate  wührend  des  Jahres  1911.
(S.  A.  aus  d.  Zecitschr.  f.  d.  Berg-,  Hürten-  und  Salinenwesen
  .  .  .  Ig.  1912.  Bd.  60.)  Berlin:  Ernst  &amp;amp;  Sohn
1912.  28  8.  50.

*Annual  Report  of  the  lsthmian  (’anal  (lommission

for  the  fiscal  vear  ending  June  30,  1911.  (With
illustrat.  and  plates.)  Wuaushington:  1911.  XXII.

581  S.  Pe.

*Satzung  tles  Brandenlurgischen  Pfandbriefanues
für  Hausgrundstücke  v.  21.  2.  1908.  Abgeänd.  am
S.  3.  1910  u.  3.  J.  1911.  25  S.  0,75.K.  0D0.

Vchelrier,  Johnnnes:  Die  Bank  von  ltalien.
Einrichtung.  Organisation  und  Tütigkeit.
Tahrbuch  f.  (lesctzgelunn,  Verwaltung
Reiche.  IIg.  v.  G.  Schmoller.  Nicht
Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  llumbllot  o.  J.  86.

Ihre

S.  A.  aus
im  Deutseh.
im  Handel.
        <pb n="873" />
        W  819  20

Scheffler,  Johannes:  Dus  Geldwesen  der  Ver-  Vorschriften  über  die  Behandlung  der  Dampfeinigten
  Staaten  von  Ameriku  im  19.  Jahrhundertessel-Anlagen  und  Dampflokomotiven  in  sicherheitsvom
  Standpunkte  des  Staates.  (Abhandl.  a.  d.  stantss  und  baupolizcilicher  Beziehung.  Abgekürzt:  KesseclwWiss.
  Seminar  zu  StraBburg  i.  E.  Hrg.  von  G.  F.  Knnpp  vVorschriften  (K.  V.).  Gültic  vom  1.  April  1912.
und  W.  Wittich.)  Stratßburg:  Trübner  1908.  XJ.  (breuß.-Hessische  Staatscisenbahnen.)  Berlin:  1912.

123  S.  80.  Hermann.  189  S.  40
Der  Schutz  des  Recrhts  auf  Berufsausübung  gegen  [Westphal:  Handbuch  für  die  Kriegervereine  des

unerlaubten  Zwang.  (Schutz  der  Arbeitswilligen,  all  Preußischen  Landes-Kriegerverbandes.  4.  wesentl.
gemeine  Bekümpfung  des  Terrors  und  Boykotts.)umgearb.  u.  erweit.  Aufl.  Berlin:  Preuß.  Landes-(Idenkschrift
  des  Hansa-Bundes...)  Mai  1912.  Kricgerverband  1912.  VIII,  333  S.  86.

Berlin  1912.  15  S.  40.  «

 

Verkehrs-Nachrichten.

Vom  5.  August  ab  sind  auch  im  Verkehre  mit  Uruguay  Überseetelegramme  zu  halber
Gebühr  zugelassen.  Die  Wortgebühr  beträgt  1.  45  Pf.

Pakbetpost  in  Sübwestafrika.

Für  den  inneren  Paketverkehr  ist  ein  neuer  Vierzonentarif  aufgestellt  worden,  der  auch  die
seit  September  1910  zum  inneren  Paketverkehr  zugelassenen  Pakete  von  10  bis  20  kg  umfaßt.  Der
Tarif  gilt  auch  für  den  auf  der  neueröffneten  Nord-Südbahn  zwischen  Windhuk  und  Keetmanshoop
eingerichteten  Paketverkehr.

Die  Tarifsätze  sind,  wie  folgt,  festgesetzt  worden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

s

«  über  1  bis  über  5  bis  über  10  bis  über  15  bis
Zone  bis  1  kg  5  kg  10  kg  15  kg  20  kg
——  P.  Pi.  Vi.

i  I

I(Ibis400km).....  100  200  300  400
II  (400  bis  700  ktm)0  50  1350  302E  450  600
III  (700  bis  1000  tm)  200  400  600  800
IV  (über  1000  km)  250  1  500  750  1000

—.  —  ——

Ein-  und  Kuskuhr  in  den  Häfen  von  Daressalam  und  Tanga  während  der  Monate  Kpril  bis  Juni  1912.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  13,  S.  631.)

Einfuhr  Ausfuhr  Gesamtverkehr
t  t  t
Daressaln  22262  1  311  23.573
im  Vorjahre  23621  461  24  082
Tangagaga  8886  3  311  12  197
im  Vorjahrere  7  011  2  960  9971

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
I
-·drich-Wilbclmgi
1.ventich-nengninea,  Neapel  I.-  .—  [Frie  .
6“.  20.  Sept.  4“.  Okt.  hafen  41,  43,  10  Tage
Naiser-Wilhelmsland  (deursche  Schiffe)  p  II  balt  (43.46.43  2.  9  4.  13.  18.  Sept.
abaul  0,  Lage  2  11.  Okt.  1040
und  Bismarch-#A#chipel.  Beindi  11  Sen  13.  Cu.Frieor.  Wilhelmsh.4  2.  «·«-(engl.
  Schiffe)  Sept.  18.  Xtt.  MNRabaul  42  Tage

*  Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo
1139  am  9.9.  u.  7/10.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="874" />
        W  820  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  4  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Sstafrika.  «  NeFel  18.  80.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.1.  28.  jed.  Mts.  1040
(deutsche  Schiffe)
)  ncdt  (t,  Rauanda),)Marseille  4.  Sert.  2.  Ott.  Mombasa  O  17  Tagec2.  30.  Sept.  10  15
Von  Mombasa  Weiter-  ·  2.  S  20.  Sept.  1040
1  kee  K  t—  22.  Sept.  Mombasa  O  15  Tage  20.  Sept.  1040
Schiff  nach  den  Bestirn  Marseille  13.  Sept.  Mombasa  O0  19  Tage11.  Sept.  1040
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
l  Marseille  11.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
Marseille  28  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
b)  nach  26  eins  (einschl.  Amant,  (deutsche  iaen
—  3  —“*s*  #  13.  30.  jed.  Wts.  Tanga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1040
Mombo,  Mscht  Muhesa  (deutsche  N
Vangani  und  Wilhelmsial)  Marseille  4.  Sept.  2.  Okt.  Mombasa“  17  Tage  2.  30.  Sept.  1045
Brindisi  22.  Sept.  Mombasa'“  15  Tage  20.  Sept.  1010

 

(engl.  Schiffe)

*  von  Mombasa  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

 

 

Marseille  11.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
J)  nach  Daressalam  sowie  nach  Marseille  28.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
Bagamofo,  Bismarckburg,  (deutsche  Schiffe)
kunge  #üemat  —  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  104
ven5  —  8  Mahenge,  Gan  e  Schiffe)  bar  18  7  2.  30  E
Mkalama,  *v•!)  ·  .  Sept.  2.  .  ibar  .  30.  Sept.  10  S
Mitan  ESs  Wabic“  arseille  4.  Sept.  2.  Okt  Janzik  —  rum  Sep  45
Peer  e  nächster  Gelegendei
songea,  Tabora,  Brindisi  22.  Sept.  Zanzibar  17  Tage  20.  Sept.  1040
Sga  U#onttst  Usumbura  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
sBrindisi  1.  Sept.  Daressalam  27  Tage  30.  Aug.  1040
(engl.  Schiffe)
3.  Deutsch-Südwestafrika.]  Hamburg  10.  25.  Sept.  Swakopmund  28,  24  Tg..  24.  Sept.  5.30
Swak  d  sowi  -
nnd  ar  Antwerpen  13.  29.  Sept.  Swakopmund  20  Tage  11.  27.  Sept.  10  45
nsre  Ehwre,  (deutsche  Schiffe)
E-csaganas  Crol-,Southampton  14.  Sept.  1.  Okt.  Swakopmund  19,  18  Tg.Sept.  12.48
#vP¾  x.  Oeutsche  Schiff)  29.  Sept.  1012
anas,  Hohewa-  -  7  z  5  *
gee  bien  a  8  Southampton  7.  Sept.  5.  Okt.  Swakopmund  24,  21  Tg.  12.18
lise  a  an  S
a  8  *m  neuel  7*  on  7  Hamburg  18.  7  Swakopmund  etwa  26T.  rin-  1  *
eudamm,  Neuhen  a-  28.  S  «  .  27.  Sept.  12.
der  *  Biranr-.  fSouthampton  14.  21.  28.  Sept.  —  —  "7  *  ;
mbahe,  Omaruru.  On-  5.1  g  Sept.  5—28  Tg.  .  .  «"..
Im  ð  ;  Hamburg  15.  jed.  Mts.  5.  Sept.  Swakopmund  45—28  Tg  41  er  !  1
era,  n  wa-  .Z  4  1..
o,  Olllrorn  rtfh  Antwerpen  12.  23.  jed.  Mts.  Swakopmund  21,  37Tg.1.  22.  jed.  Mts.  1.0
dul  Berdoheth  Seeis  Tsu=  Kdeutsche  Schiffe):
berg.  slbeimsink#.  Mahe  Hamburg  10.  Sept.  Lüderitzbucht  24  Tage.  Sept.  5.30
Antwerpen  #  13.  29.  Sept.  Lüderitzbucht  21  Tage  11.  27.  Sept.  10  45
(deutsche  Schiffe)
Southampton  14.  Sevt.  1.  Okt.  Lüderitzbucht  20,  19  Tage  13.  Sept.  12.48
deutsche  Schiffse)  29.  Sept.  1012
nase  eblstttuthampton  7.  28.  Sept.  ö.  Oft.  Süderizbucht  20.21  Tag.6.  27.  Sept.  4.  Stt.
Eeschassersaben.  ach  #  12.48
Laur,  Kalfomeln  Sd  Lamburg  18  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32,  29,  18.  jed.  Mts.  9.10
dis  —  Heinzenbucht.  5.  25.  Sept.  25  Tage  4.  Sept.  12.0
man  Seebei  2  —  –
mas  und  Wörmtbad  1•5  24.  Sept.  5.30
Hamburg  15  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  690  Tage#15.  jed.  Mts.  9.10
Antwerpen  12.  23.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  22,  61  Tage  11.  22.  jed.  Mts.  1.0

 

 

deutsche  Schiffe)  T
+Southampton

 

14.  21.  Sept.

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

13.  20.  Sept.  12.18
        <pb n="875" />
        W  821  2e0

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffunge  Shafen.

 

Vriefe  müssen,  aus

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  O.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Ubong.  Mbang.  Akono=  Plantation  22  Tage
W  #iriende  se  Longsi  22  Tage
Bonambafi,  Buea,  Campo,,  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage  «
*  Waata,  ,  )  sur  Mer  Duala  19  Tage
Lane  Jocekdrar#  eaafße.  derutsche  Schife  Kribi  20  Tage  0.  25.  jed.  Mts.  1.0
Joko,  Kribt,  Lobetal,  Plantation  20  Tage
soihe  „LLomie.  ero  iD  Ma-  Longji  20  Tage
Sstdirg  Bureck  Sade-  Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
melima.  Viktorta  Duala  28—30  Tage
#Liverpool  19.  Sept.  Viktoria  38  Tage  E  i5
Duala  39  Tage  17.  Sept.  1012
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
d)  nach  Rio  del  Rtynyn  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monals  Rio  del  Rey  31—53  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  19.  Sept.  Rio  del  Rey  37  Tage.  Sept.  1012
e)  nach  dem  Tschadfee  ·  Geblet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  10#5
(Garua,  Kussert)  von  dort  weiter  Über
-  Schrie-Pola
Antwerpen  14.  Sept.  5.  Okt.  Matadi  18—20  Tage  13.  Sept.  4.  Okt.  8.43
ch  nach  Molmmdnen  La  Nochelle  16.  Sept.  7.  Ost.  d  t  de  Eilen,1.  Sept.  5.  Oft.  1043
(belgische  Schiffe)  donnm  mit  u  lßdane  auf  4
em  Sfanga  un  n  5
Bordeaux  25.  jedes  Monats  ich  onso  Snchn  23.  jed.  Mts.  1045
5.  den  Karolinen,  Palan-  Neapel  6*.  Sept.  4*.  Okt.  Jap  37,  36  Tage  4*.  Sept.  2*.  Okt.  10.0
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
s  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
nach  Jap  und  Angaur  Brindisi  15.  Sept.  Jap  40  Tage  13.  Sept.  10.0
n  (engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
v!  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
D1  Ponape  50  Tage  D
b)  nach  den  übrigen  Statlonen  Neapel  :  1.  Nov.  Saipan  43  Tage  30.  Okt.  101#0
(deutsche  Schiffe  Palau  36  Tage

 

 

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —  Alexandrowo
  1139  am  9/0.,  7/10.  und  4/11.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien—Schanghai  geleitet.

Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,

von

 

dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

6.  Nlautschon.

a)  Briefe,

Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags.  Sonnab.,  ab  Berlin  723  u.  1132  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel

6.  20.  Sept.  4.  Okt.

(deutsche  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(engl.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(franz.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  na
aufgefübrten  Beförderungsgelegenbeiten.  Briefsendungen  jeder

jeden
l

16.  30.  Aug.

Sonntag

13.  Sept.  4.  Ott.
8.  22.  Sept.  6.  Okt.

 

Tsingtau  834  Tage

Tsingtau  32—35  Tage

Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

1.  18.  Sept.  2.  Okt.  10.#0

jeden  Freitag  1040
14.

28.  Aug.  1015

12.  Sept.  3.  Okt.  8.13
G.  20.  Sept.  4.Oft.  10.3

Kiautschou  auch  mit  den  umter  b)
fct  auch  über  New  VDort  besördert.

 

7.  Samoa.

 

Queenstown.=Queenstown


12.  Sept.  Okt.
19.  Sept.

Apia  25  Tage
Apia  32  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

10.  Sept.  8.  Oft.  3.15

17.  Sept.  3.15
        <pb n="876" />
        C  822  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Üüberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marstal-JInseln.  Neapel  1“.  Nov.  Jaluit  50  Tage
a)  nach  Jaluut.  ...  ’*  13.  Sept.  30.Ott.  1040
Brindisi  15.  Sept.  Jaluit  60  Tage  Sept-  —
(engl.  Schiffe)
Adelaide  27—31  T
a  thcife  11.  Sept.  dann  weiter  mit  der
..  .,  bahn  nach  Melbourne  ober.  ·
b)nachNauru.....  Brindisi  15.  29.  Sept.  Spydney.  Von  dort  mit6.  9.  13.  20.  27.  Sept.
(engl.  Schiffe)  Dampfer  der  Vacific  Phos-  4.  Okt.  1040
Taranto  S.  22.  Sept.  6.  Okt.  zai  r.  öP700  urt
(engl.  Schiffe)  illinle  nach  Nauru

 

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postimzen  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
6Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

  1139  am  4/11.

 

9.  Logo.

 

 

Hamburg  9.  24.  jedes  Monats
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

1Hamburg  28.  jedes  Monats
Marseille  10.  jedes  Monats
Bordeaux  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Mittwoch
1Hamburg  16.  jedes  Monats
Rotterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  30.  Sept.
Rotterdam  4.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  14  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage

von  dort  weiter  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
Lome  28  Tage
Lome  23  Tage

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

 

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  1040

23.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  10  12

30.  Sept.  9.10
3.  jed.  Mts.  10  12

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
5#  2J
Deutsch-Neuguinea  Beweig  *  .  o  7  10.  Sept.  Neapel  5“.  19“.  Sept.  8“.  Okt.
-  "'  '·  Brindisi...1.16.29.Sept.18.0kt.
Reapel.....  3*.  19*.  Sept.  4*.  Olt.  Marseille.  ..  12.  26.  Sept.  10.  Okt.
deutsch-Ostafrinas  Brindiii  8.  Sept.  6.  Okt.  Liverpool  8.  29.  Sept.
Marseille.  unbestimmt  Kiantschon  n  (4%  ber  San  Francisco  oder
Deutsch-  Sudwest-  Southampton  15".  Sept.  Le  Haore  oder  Seattle  unbestimmt
efrika  Southampton  8e.  29.  Sept.  6.  Okt.  Queenstowmn  (5—6  mal  monatlich)
—  Hamburg  2—  5.  Sept.  1.—Okt.  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  .  1“.  30“.  jed.  Mts.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Kamern  Hamburg.  16“.  jed.  Mts.  —.
Liverpool.  21.  Sept.  Plymouth  ·  .  über  Vancouver  am  4°.  Sept.
Reeapel-  1.9.19  .  Sept.  7.  Okt.  Queenstown.  2  Okt.
svon  Ja  d  über  Sen  rancisco  am
I.  Sept.  25.  Okt.  Samoa  .oder  Havre  s  ũ
den  Karolinen  zne  Brindisi  1.  Sept.  25.  O  6  od.  Plymouth  .  Sept.
zoigen  l.  Sept.  25.  Okt.  —-Brindisi
  Sept.  25.  Ott  Prinds  "'  Jvorauösichtcich  Mitte  Sept.
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  .  .  .  1.  Sept.  25.  Okt.  apel  ·
Neapel  1.  9.  19*.  Sept.  7.  Otlt.  Hamburg  .  .  2.  6*.  16“.  jed.  Mts.
den  palan  Inseln  Brindisi.  I  1cept23cktT090..Southampton  14“.  30#.  jedes  Monats
Marshal-Inseln..  Neapell-.  1.  Sept.  25.  Okt.  Plymouth  jeden  Dienstag.

*Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="877" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

E  823  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten

Postdampfer  von  nach  bis  26.  August  1912.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  22.  August  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  25.  August  Cuxhaven  passiert.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  24.  August  in  Antwerpen.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Issinie  am  23.  August  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Nork  am  25.  August  in  Akim.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  August  ab  Madeira.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  August  ab  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  25.  August  ab  Victoria.
„Erna  Woermann“"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  24.  August  in  Loanda.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  23.  August  ab  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  10.  August  in  Kilindini.
„Hans  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  15.  August  in  Hamburg.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  24.  August  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  24.  August  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  .  Kotonou  Hamburg  am  24.  August  ab  Monrovia.
„Jeannette  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  16.  August  ab  Lome.
„Kurt  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  23.  August  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  15.  August  in  Grano  Bassam.
„Lothar  Bohlen“  Matadi  Hamburg  am  22.  August  ab  Lagos.
„Lucie  Woermann“.  Matadi  Kamerun  am  24.  August  ab  Monrovia.
„Lulu  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  20.  August  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  13.  August  in  Kotonou.
„Max  Brock“.  ..  Lüderiybucht  Hamburg  am  13.  August  in  Cap  Lopez.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotononu  am  25.  August  Ouessant  passiert.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Burutu  am  13.  August  in  Accra.
„Thekla  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  19.  August  in  Hamburg.
„KaiseT  Accra  Hamburg  am  19.  August  ab  Sierra  Leone.
„Heinz  Blumberg“  Assinie  Hamburg  am  25.  August  ab  Tenerife.

„Edea“
„Kamerun“
„Lome“
„Otavi“
„Palatia“.
„Rhenania“
„Slavonia“.
„Swakopmund“.

„Savoia“.

„Answald“
„Arnfried“.
„Gundrun“
„Ingo’
„Ingraban“
„Irmfried“
„Walburg“
„Wigbert“
„Winfried“
„Ingbert“.

 

 

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Kamerun
Ostafrika
Hamburg

 

Kotonou
Kamerun
Accra-Lüderitzbucht



Kotonou
Ostafrika
Kamerun

Lüderitzbucht

Hamburg
Hamburg
Accra

 

am  30.
am  23.
am  24.
am  38.
am  22.
am  22.
am  21.
am  25.
am  22.
am  21.
am  26.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg
Hamburg
Hamburg

Calabar
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

l

Ostafrika
Burutu

Lüderitzbucht

Hamburg
Kotonou
Calabar
Matadi
Calabar

Lüderitzbucht

Matadi

 

am  16.
am  22.
am  15.
am  21.
am  17.
am  28.
am  17.
am  18.
am  22.
am  20.

August
August
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August
August
August
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August
August
August

August
August
August
August
August
August
August
August
August
August

ab  Hamburg.
ab  Hamburg.
ab  Las  Palmas.
in  Swakopmund.
in  Dakar.

in  Beira.

in  Duala.
Dover  passiert.
ab  Lagos.

ab  Marseille.

in  Accra.

Dover  passiert.
Dungeneß  passiert.
in  Swakopmund.
ab  Calabar.

ab  Las  Palmas.
ab  Hamburg.
Dungeneß  passiert.
in  Monrovia.
Dungeneß  passiert.
in  Matadi.
        <pb n="878" />
        I  824

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  EP.,  Berlin  W.  8.

 

 

 

Telephon:  Amt  tr.,  1705  Stadtverkehr.  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“".  29.  August  1912.
Grün=  gapi  Ge-  Vor-  Lette  Freibleibend
’  apital  letzte  v  *  ,  %  **  ..  q»
dungs-  schäfts=  Divi=  Divi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  1  M  jahr  dende  dende  5%  5%
|  "“  i  I  I
1910  8000  000  1.  1.  0D  t)Afrika-Marmor-Kolonialges.  75  eing.  Ant.  40  50
1907  Q  2  500  000  1.  10.  17  6  Alfrikanische  Kompanie  A.-G.  "i  88  95
1907  600  000  1.  7.  0  0  Agupflangungggesellschaft  (D.  K.  G.)  90  95
1896  1200  0001  1.  1.1  12  12  Bödifer,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Akt.  129  133
1902  KL  650  000  I.  1.  0  O0  kritieh  Cemral  Africa  Lt.  "  7.—  7#U
190,0  1,000000  1.  4,  17½|15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  4  Co.,  A.G.  II  155  165
19057  1.200  000  (1.  4.  ·0  10  Centralafritan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  1  65  70
1902  600  000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  1  135  145
1905  s  220  000  1.  1.  4  3  Dobundscha-Pflanzung  (D.  K.  G  .  .  99  103
1900  964  600  1.  1.)  0  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  110  12))
1900  191  800  1.  1.  0  0  do.  Stamm-Ant.  60  —
1878  2  ’750  000  1.  1.  11  12  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-°  G.  d.  Südsee=  J.  A.-G.  155  —
1902  1  000  000  1.  1..  5  10  Deutsche  Kamernn-Ges.  m.  b.  H.  96  102
1907  1  2  500  000  1.  1.)  3  5  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  114  118
1885,  2  000  O000  1.  4,  50  35  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  500  520
1902  1  000  000  .l1.  1.,  0  O  Deutsche  Samoa—-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  ..  —  66
1908  1  4500  000|0  1.  1.]  0  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  190  195
1902  1  000  0O000  1.  5.  6  7  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  110  115
1896  T  2250  000  1.  1.  10  10  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  D.  1.  G.)  102  105
..  i.-«1.1.5()  0  Ges  ellschaft  Nordwest-Kamerun  3  ;  ..
1899  4  360  000  1.  1.  0  0  r  do.  5½  3  /  6
19083]  1  022  100  1.  10.  .0  0  Gibton-Schürf-  u.  Handelsgesellsch.  in.  b.  r  85  92
1889  7  3000  000  1.  10.  0  0  HOauseatische  Plantagengesellschaft  “  45  50
1887  1  200  000  1.  1.  1  25  25  Jalnuit-Gesellschaft,  Aktien-Ges.  380  —
1898  !017000  1.  J.  0  0Kaßffee-Plantage  Sakarre,  Aktien=  Ges.  58  62
1906  3000  000  1.  1.  1  4*  4°  Kamernn-Kautschuk-  Compagnie  A.-G.  ..  70  71
1895  10  000  000  1.  1.0  Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.)  27  9
1808  157  500  1.  1.  l  0  UdraukmmbOmnmntGmbV1uqmd  JEAN-»Im
1903  900  000  1.  1.  0  3  Rantschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  85  90
1908  1  250  000  1.  1  0  8  Rironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  123  12#
1908.  C  125  000  1.  1.]  22½  10  Kolmanskop  Diamond  shares  K  35  K  37
1899  2000  000  1.  1.1  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  95  100
1905  150  000  1.  1.  0  0  Nama  Land-Schürf=  u.  Guano-Syndikat  i.  Liqu.  520  —
1886  75600  000  1.  4.  ,  0  o0  Neu---Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile.  .1283  L
1906  1400  000  1.  1.  0  6  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G)  .1835  140
1900  St.  200  000  1.  4.  6,50  .  A  b.A  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Gemösheie  44%  65  X  6.
1902  K  375  000  1  1.  1.  45  30  Pacific  Pbosphate  Co.  alte  Anteile  28  6¼  9  6#
1910  C  375  000  „1.  1.  0  10  do.  junge  50  eingezahlt  L  3¼  *2
1904  160  000  1.  5.0  0  (t!0  Pflanzungs-Gesellsch.  Kpeme  (D.K.  G.)  Vorz.  A.  100  110
1912  83000000  1.  1.  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G  .  ..  ).  265  250
1895  1  500  000  1.  1.  0  (!  Rheinische  Handel-Plantagengesellschaft.  J  —  10
1903  900  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  22  27
1905  #  2  000  000  1.  1.  4  4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  *5  17  21
1897  500  000  1.  1.  12  12  Sigi  Pflanzgungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  .  170  L
190414  1000  000  1.  1.  12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  *  170  —
1895  2L  500  000  1.  7.  0  0  ZSouth  African  Territories  Limitcel  .  676  ’
1895  K  350  000  1.  1  0  South  East  Africa  (1910)  Limitcl  2/6  3
1892  2L2000  000  1.  1.)  5  7½  South  West  Africa  Co.  Limitcl  27,9  250
1912  1  000  000  1.  1.  —  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.)  —  10
1893  869  100  1.  4.  0  0  lIUlsaambara  Kaffeebanugesellschaft  Stamm-Anteile  35  10
1893  1#2  200  1.  4.  0  00  do.  Vorzugs-Anteile  70  do
1909  41235  000  1.  1.  0  Aerein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  48  52
1809  1  600  O000  1.  1.  0  RBeiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  10  160)
1897  2  100  000  1.  1.  ¾3  (0  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  82  56
1897  i  3000  000  1.  1.  15  15  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  1  240  —
1895  1  800  000  1.  1.  0  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.)  105  —
Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Namter
bzw.  Verkänfer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.
„  ..  —....  .  ..  —*
Bauzinsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.  1—  pr.  I.  Semester.  *#3.

 

 

Verantworklicher  Redakteur  für  de  den  nichtamtlichen  in  Teil:

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

Ocgtar  Biesenthal,  Verlin.

Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  G.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SWé68,  Kochstr.  68-71
        <pb n="879" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

—  —

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  September  1912.  Uummer  18.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  dentschen  Schutzgebieten“.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljäahrliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonlalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duich  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  “  4,—,  direkt  umer  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  K#  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  X  6,.—  für  die  Länder  des  Welwostdereins-  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Köntgliche  Hofbuchhandlung  von  Ernust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8S8Wös,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Zuständigkeit  des
Nebenzollamts  Bueca  als  Waffenaufsichtsbehörde.  Vom  2.  August  1912  S.  825.  —  Zusatzverordnung  zur  Zollverordnung
  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  vom  1.  August  1911.  Vom  8.  Juli  1912  S.  826.  —  Verordnung  des
Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Aufhebung  der  Verordnung  des  Kommissars  über  den  Handelsbetrieb  an  Bord  von
Schiffen  auf  den  Reeden  des  Togogebiets.  Vom  27.  Juli  1912  S.  826.  —  Zusatzbestimmungen  zu  der  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Regelung  des  Verkehrs  in  den  Häfen  des  Schutzgebiets  Neu-Guinea
einschl.  des  Inselgebiets  der  Rarolinen,  Palau,  Marianen  und  Marshall-Iuseln  (Hafenordnung  für  Neu-Guinea)  vom
23.  Januar  1911.  Vom  13.  März  1911  und  1.  Februar  1912  S.  826.  —  Vertrag,  betreffend  das  Landungswesen
in  Lüderitzbucht.  Vom  7./13.  Februar  1912  S.  827.  —  Vertrag,  betreffend  das  Landungswesen  in  Swakopmund.
Vom  7./13.  Febrnar  1912.  S.  841.  —  Anderung  der  Satzungen  der  Sisal-Agaven-Gesellschaft.  Vom  15.  Juni  1912
S.  856.  —  Personalien  S.  857.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  859.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen

  aus  den  Küsten-Zollstellen  im  Monat  Juni  1912  S.  859.  —  Allgemeine  Deutsch-Ostafrikanische  Landesausstellung
  S.  860.
Kamerun:  Bericht  über  eine  Erkundung  des  Dume  und  des  Mara.  Von  Leutnant  Tamm  S.  860.  —  Die  vorläufigen

  Betriebsergebnisse  der  Kameruner  Nordbahn  (Manengubabahn)  für  die  ersten  sechs  Monate  des  RKalenderjahres
  1912  S.  862.

Togo:  Die  wirtschaftliche  Entwicklung  im  Jahre  1911  S.  862.

Deutsch=  Südwestafrika:  Die  Betriebsergebnisse  der  Südbahn  in  Deutsch-Südwestafrika  und  des  Landungsbetriebes
  in  Robertshafen  im  Rechnungsjahr  1911  S.  863.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Ermordung  des  Paradiesvogcljägers  Peterson  S.  865.

Samoa:  Nachweisung  der  bei  dem  gollamt  Apia  im  I.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1912  fällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  865.  —  Die  Eingeborenenbevölkerung  im  2.  Viertel  1912  S.  866.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Sisal-Agaven-Gesellschaft  in  Düsseldorf  und  Deutsch=  Ostafrika
S.  866.  —  Deutsche  Togo-Gesellschaft  S.  866.  —  Togo-Pflanzungs-Aktien-Gesellschaft  S.  867.  —  Agu-Pflanzungs=Gesellschaft
  S.  867.  —  Pflanzungs-Gesellschaft  Kpeme  in  Togo  S.  868.  —  Deutsche  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  H.
in  Berlin  S.  868.  —  Forsayth-Oesellschaft  m.  b.  HO.  in  OLamburg  S.  869.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Britisch-Südafrika  S.  869.  —  Südnigeria  S.  870.  —
Nordnigeria  S.  870.  —  Sierra  Leone  S.  870.  —  Britisch-Gambia  S.  871.  —  Uganda  S.  871.  —  Britisch-Nyassaland
S.  871.  —  Zanzibar  S.  872.  —  Britisch-Indien  S.  872.  —  Britisch-Neuseeland  S.  873.  —  Verhüttung  von  Erzen
in  den  Malaienstaaten  und  in  der  Kolonie  Straits  Settlements  S.  874.  —  Madagaskar  S.  874.  —  Belgisch-Kongo
S.  874.  —  Portugisisch-Angola  S.  875.  —  Portugiesisch  Guinea  S.  875.—  Liberia  S.  875  —  Kapokausfuhr  Javas
1911  S.  875.  —  Kaffeeausfuhr  von  Sao  Paulo  1911/12  S.  876.  —  Der  Kakaomarkt  in  Ecuador  im  zweiten  Vierteljahr
  1912  S.  876.

Literatur-Bericht  S.  877.  —  Koloniale  Literatur  (XVIII.)  S.  878.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  882.
—  Schiffsbewegungen  S.  886.  —  Marktbericht  S.  887.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  888.

 

 

 

——]x————

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  CGouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Juständigkeit  des  Neben-Jollamts
  Bueao  als  Waffenaufsichtsbehörde.

Vom  2.  August  1912.

Zu  den  in  der  Verfügung  betreffend  Waffenkontrolle  vom  1.  März  1906  (Kol.  Bl.  S.  420)
genannten  Aufsichtsbehörden,  die  zur  Erteilung  der  Genehmigung  zum  Führen  von  Präzisions-Waffen
        <pb n="880" />
        —  826  20

und  zum  Ausstellen  von  Waffen-Erlaubnisscheinen  zuständig  sind,  tritt  als  neue  Aufsichtsbehörde  das
Nebenzollamt  Buea  hinzu.

An  diese  Dienststelle  (nicht  an  die  Station  Buea)  sind  daher  auch  die  entsprechenden
Anträge  zu  richten.

Buea,  den  2.  August  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Im  Auftrage:
Adae.

 

Jusatzverordnung  zur  JSollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun
vom  1.  Kugust  1911  (Kol.  Bl.  1912,  S.  357).
Vom  8.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §F  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  folgt:

In  §  55  der  Zollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Kamerun  vom  1.  August  1911  (Kol.  Bl.
1912,  S.  357)  ist  hinzuzufügen:
„Die  Zollniederlagen  gelten  als  Zollausland."
Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Buea,  den  8.  Juli  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Kufhebung  der  Verordnung  des
Kommissars  über  den  Handelsbetrieb  an  Bord  von  Schiffen  auf  den  Beeden
des  Togogebiets.

Vom  27.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird
verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Verordnung  des  Kommissars,  betreffend  den  Handelsbetrieb  an  Bord  von  Schiffen
auf  den  Reeden  des  Togogebiets  vom  1.  November  1892  (Kol.  Bl.  1893  S.  75),  wird  aufgehoben.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tag  der  Verkündung“)  in  Kraft.

Lome,  den  27.  Juli  1912.
Der  Gouverneur.
J.  V.:
v.  Doering.

Jusatzbestimmungen  zu  der  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutscyh-HNeuguinea,
betr.  die  Regelung  des  Verkehrs  in  den  Häfen  des  Schutzgebiets  Neuguinea  einschließlich
  des  Inselgebiets  der  Karolinen,  Dalau,  Marianen  und  OMarshall-Inseln
(Hafenordnung  für  Neuguinea)  vom  23.  Januar  1911.“)

Vom  13.  März  1911  und  1.  Februar  1912.

1.  Zu  §2.  Der  schriftlichen  Meldung  über  Ankunft  sind  die  Schiffspapiere  beizufügen.
Diese  werden  beim  Bezirksamt  aufbewahrt  und  bei  der  Abfahrtsmeldung  zurückgegeben.

*)  Amtes-Bl.  f.  Togo  vom  10.  August  1912.
**)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  436.
        <pb n="881" />
        W  827  20

2.  Zu  §  4.  Um  Beschädigungen  der  im  Tomilhafen  der  Insel  Jap  verlegten  Telegraphenkabel
  zu  verhüten,  dürfen  Schiffe  zwischen  der  Hafeneinfahrt  und  der  Linie:  Niederlassung  Jap,
Blelatsch  nur  an  den  vom  Hafenbeamten  angewiesenen  Stellen  ankern.

3.  Zu  §4,  Jiffer  11.  Alle  Fahrzeuge,  die  den  Verkehr  mit  einem  vom  Auslande  kommenden
  Schiffe  und  dem  Lande  vermitteln,  dürfen  nur  am  Nordpier  anlegen.  Ausnahmen  gestattet
die  Zollbehörde  auf  Antrag.

Jap,  den  13.  März  1911.
Jap,  den  1.  Februar  1912.

Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann.

Vertrag,  betr.  das  Candungswesen  in  Cüderitzbucht.
Vom  7./13.  Februar  1912.

Zwischen  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus,  vertreten  durch  den  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Woermann-Linie-Hamburg  sind  nachstehende  Vereinbarungen
getroffen  worden:

§  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  die  Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung  im
Roberthafen  von  Lüderitzbucht  und,  soweit  Post  und  Personen  mit  ihrem  Reisegepäck  in  Frage
kommen,  auch  auf  der  Reede  von  Lüderitzbucht  zwischen  Schiff  und  Land  in  beiden  Richtungen  und
zwischen  Schiff  und  Schiff  in  einer  dem  allgemeinen  Verkehrsinteresse  und  der  angehefteten  Betriebsordnung
  entsprechenden  Weise  zu  betreiben.  Insbesondere  hat  sie  auf  ihre  Kosten  dafür  zu  sorgen,
daß  das  zum  Landungsbetriebe  unter  normalen  Verhältnissen  nötige  Personal  und  Inventar  stets
vollständig  und  in  leistungsfähigem  Zustande  vorhanden  ist.

§  2.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  die  Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung
gemäß  §  1  auf  Grund  der  angehefteten  Betriebsordnung  nach  gleichen  Grundsätzen  für  jedermann
auszuführen,  der  hierzu  ihre  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt  und  zur  Zahlung  der  tarifmäßigen
Hafenabgaben  und  Beförderungsgebühren  an  die  Woermann-Linie  bereit  ist.

2.  JFür  die  Hafenabgaben  und  die  Beförderungsgebühren  ist  der  angeheftete  Tarif  maßgebend.
  Die  Höhe  der  darin  festgesetzten  Beförderungsgebühren  kann  ohne  Einverständnis  der
Woermann-Linie  nicht  geändert  werden.

§*  3.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  sobald  der  ein=  und  ausgehende  Jahresverkehr
  an  Gütern  und  in  Käfigen  beförderten  kleinen  Tieren  die  Grenze  von  100  000  t  oder  chm
überschreitet,  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus  für  den  überschießenden  Teil  eine  Rückgabe  von
0,25  “  für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  zu  gewähren.  Diese  Rückgabe  wird  stets  auf  die  Einheit
berechnet,  die  bei  Berechnung  der  Beförderungsgebühren  maßgebend  gewesen  ist.

2.  Die  Woermann-Linie  wird  dem  Landesfiskus  ferner  eine  Rückgabe  von  2  .¾  für  jedes
Stück  Großvieh  über  500  Stück  jährlich  und  eine  Rückgabe  von  0,50  .“  für  jedes  Stück  Kleinvieh
über  2000  Stück  jährlich  gewähren.

3.  Aus  den  Beförderungsgebühren  unter  II  1,  3a,  6  und  7  des  Tarifs  hat  die  Woermann-Linie
  keinerlei  Rückgaben  zu  gewähren.

4.  Die  in  diesem  Paragraphen  erwähnten  Rückgaben  wird  die  Woermann-Linie  einmal
jährlich,  und  zwar  innerhalb  14  Tagen  nach  Ablauf  eines  jeden  Vertragsjahres,  an  die  Eisenbahnkasse
  in  Lüderitzbucht  einzahlen.

§  4.  Der  Fiskus  verpflichtet  sich,  für  die  Dauer  dieses  Vertrages  die  Beförderung  sämtlicher
  in  Lüderitzbucht  für  seine  Rechnung  ankommenden  und  abgehenden  Personen,  Tiere  und  Güter
zwischen  Schiff  und  Land  in  beiden  Richtungen  oder  von  Schiff  zu  Schiff  unter  Zahlung  der  tarifmäßigen
  Gebühren  ausschließlich  der  Woermann-Linie  zu  übertragen.

§*  5.  Dieser  Vertrag  tritt  nach  Wahl  des  Landesfiskus  am  1.  Oktober  1912  oder  am
1.  April  1913  in  Kraft;  er  läuft  stillschweigend  am  gleichen  Tage  ab,  an  dem  der  Landungsvertrag
für  Swakopmund  sein  Ende  erreicht,  spätestens  jedoch  am  31.  März  1915.

§  6.  1.  Wird  die  Brücke  in  Lüderitzbucht  gänzlich  zerstört,  so  tritt  der  Vertrag  sofort  außer
Kraft;  bei  teilweiser  Zerstörung  hat  die  Woermann-Linie  den  Vertrag  nach  Möglichkeit  weiter
zu  erfüllen.
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        W  828  e2e.

2.  Die  Woermann-Linie  ist  im  Falle  gänzlicher  Zerstörung  der  Landungsbrücke  verpflichtet.
zu  versuchen,  den  Betrieb  mit  den  vorhandenen  oder  ohne  unverhältnismäßig  hohe  Kosten  zu  beschaffenden
  Hilfsmitteln  bestmöglichst  am  Strande  am  Südende  des  Roberthafens  aufrecht  zu  erhalten.
Die  der  Woermann-Linie  für  eine  solche  Landung  und  Verschiffung  zustehenden  Gebühren  sollen
eintretendenfalls  neu  geregelt  werden.  Keinesfalls  sollen  sich  aber  die  Beförderungsgebühren  für
Güter  zwischen  Schiff  und  dem  Zollhof  in  beiden  Richtungen  höher  als  7,25  /7  für  das  Kubikmeter
oder  1000  kg  nach  der  Wahl  der  Woermann-Linie  stellen.

§  7.  1.  Die  Leistungen  der  Woermann-Linie  bei  der  Beförderung  von  Schiff  an  Land
sind  wie  folgt,  begrenzt:

a)  bei  der  Personenbeförderung  durch:

Empfang  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Absetzen  auf
die  Brücke;

b)  bei  der  Tierbeförderung  durch:

Empfang  in  den  Leichterfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Übergabe  im  Zollho'
oder  am  Strande  am  Südende  des  Roberthafens;

c)  bei  der  Beförderung  von  Gepäck  und  sämtlichen  Gütern  im  Einzelgewicht  von  nicht  mehr

als  4½  t  durch:
Empfang  in  den  Leichterfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Übergabe  nach  erfolgter
Stapelung  im  Zollhof  an  den  Empfangsberechtigten;

d)  bei  der  Beförderung  von  Stücken  im  Einzelgewicht  von  über  4,5  t  durch:

Empfang  längsseits  des  Schiffes  in  den  Leichterfahrzeugen  und  Ubergabe  am  hochwasserfreien
  Strande  am  Südende  des  Roberthafens  bei  der  Gleitbahn.

Die  Leistungen  bei  der  Beförderung  vom  Lande  an  das  Schiff  (Verschiffung)  werden  in
sinngemäß  umgekehrter  Folge  begrenzt.

2.  Die  Leistungen  der  Wormann-Linie  bei  der  Beförderung  von  Schiff  zu  Schiff  beginnen
mit  Empfang  längsseits  des  Schiffes  in  den  Leichterfahrzeugen  und  endigen  mit  Einlegen  in  die
schiffsseitig  zu  stellenden  Schlingen  oder  sonstigen  Ubernahmevorrichtungen  des  übernehmenden  Schiffes.

3.  Die  Woermann-Linie  ist  verpflichtet,  auch  Teilleistungen,  für  die  im  Tarif  besondere
Sätze  vorgesehen  sind,  auszuführen.

§*  8.  1.  Soweit  die  Woermann-Linie  bei  der  Personen-,  Gepäck-,  Tier=  und  Güterbeförderung
  zwischen  Schiff  und  Land  mitwirkt,  ist  sie  auf  Verlangen  des  Gouvernements  verpflichtet,
die  Hafenabgaben  auszulegen  und  einzuziehen  und  an  zwei  vom  Zollamt  ein  für  allemal  zu  bestimmenden
  Tagen  im  Monat  an  die  Zollkasse  in  Lüderitzbucht  abzuführen;  es  steht  ihr  hierfür  eine
Vergütung  in  Höhe  von  1  v.  H.  der  eingezogenen  Gebühren  zu.  Die  Abführung  der  Hafengebühren
braucht  keinesfalls  früher  als  14  Tage  nach  beendeter  Entlöschung  und  Beladung  des  betreffenden
Schiffes  zu  erfolgen.  Die  Vergütung  ist  bei  jeder  Abrechnung  sofort  in  Abzug  zu  bringen.

2.  Die  in  Absatz  1  dieses  Paragraphen  vorgesehene  Verpflichtung  der  Woermann-Linie  besteht
nicht,  soweit  kein  nach  Abschnitt  III,  1  des  Tarifs  zur  Bezahlung  der  Hafengebühren  Verpflichteter
zur  Zahlung  bereit  und  in  der  Lage  ist  und  die  Woermann-Linie  sich  nicht  aus  dem  ihr  nach  den
§§  623  und  614  des  Handelsgesetzbuches  zustehenden  Pfandrecht  befriedigen  kann.

§  9.  1.  Die  Frage,  ob  der  Betrieb  den  Vorschriften  des  §  1  entsprechend  eingerichtet  ist,
gegebenenfalls  welche  Anderungen  dazu  notwendig  sind,  entscheidet  eine  Kommission,  die  aus  einem
Bezirksrichter  in  Lüderitzbucht  als  Vorsitzenden  und  zwei  Beisitzern  zu  bilden  ist,  von  denen  jede
Partei  einen  zu  berufen  hat.  Den  Bezirksrichter  bestimmt  der  Gouverneur.  Wenn  eine  Partei  die
Ernennung  des  Beisitzers  länger  als  zwei  Wochen  nach  erfolgter  schriftlicher  Aufforderung  verzögert,
so  ernennt  ihn  der  Oberrichter.  Innerhalb  der  Kommission  entscheidet  die  Mehrheit  der  Stimmen.
Auch  das  Verfahren  wird  durch  Mehrheitsbeschluß  geregelt.

2.  Diese  Kommission  hat  auch  solche  Erhebungen  und  Feststellungen  im  Schutzgebiet  zu
machen,  die  für  die  Entscheidungen  des  laut  §  16  in  Deutschland  zu  bildenden  Schiedsgerichts  etwa
notwendig  werden.  Uber  die  Vornahme  solcher  Erhebungen  und  Feststellungen  entscheidet  indes  das
nach  §  16  gebildete  Schiedsgericht.  «

3.  Die  Kosten  trägt  im  Falle  des  Abs.  1  jede  Partei  an  ihrem  Teile,  im  Falle  des  Abs.  2
bilden  sie  einen  Teil  der  Kosten  des  Schiedsverfahrens.
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        W  829  20

§*  10.  1.  Zur  Benutzung  bei  der  Personen-,  Gepäck-,  Tier=  und  Güterbeförderung  zwischen
Schiff  und  Land  in  Lüderitzbucht  überläßt  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  leihweise  folgende  im
Roberthafen  von  Lüderitzbucht  vorhandenen  Anlagen  und  Betriebsmittel;

1.  einen  5t-,  einen  2  t-  und  einen  1  ½  t-Kran  auf  der  Landungsbrücke;

2.  4  kleine  Lokomotiven  (Illinge),  20  offene  Plattformwagen  und  6  Doppelwagen;

3.  die  Gleise  auf  der  Landungsbrücke  und  im  Zollhof;

4.  den  in  der  Nähe  der  alten  Brücke  gelegenen  Lokomotivschuppen  nebst  Wohnungen
für  Lokomotivführer.

2.  Der  Fiskus  gestattet  der  Woermann-Linie  ferner  die  Benutzung  der  Brücken  im  Roberthafen,
  soweit  dies  der  Woermaun-Linie  zur  Durchführung  eines  geordneten  Landungs=  und  Verschiffungsbetriebes
  erforderlich  erscheint.

3.  Weiterhin  überläßt  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  für  die  Dauer  des  vorliegenden
Vertrages  das  von  ihr  zur  Zeit  für  die  Reparaturwerkstätten  nebst  Zubehör  sowie  für  die  Gleitbahn
und  einige  Wasserbehälter  benutzte  Gelände  am  Südende  des  Roberthafens  zur  unentgeltlichen
Benutzung.  Ferner  überläßt  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  für  die  gleiche  Dauer  das  Gelände
für  die  verschiedenen  Zollbuden  der  Woermann-Linie  an  der  Brückenwurzel  und  im  Zollhof,  den
Platz  für  die  an  der  Wurzel  der  Mole  lagernden  Materialien  und  das  für  den  Landungsbetrieb
etwa  sonst  noch  erforderliche  Gelände,  soweit  der  Fiskus  die  Verfügung  über  dieses  Gelände  hat  und
dessen  nicht  selbst  bedarf.

Für  den  Fall,  daß  er  dieser  Gelände  bedarf,  wird  er  der  Woermann-Linie  an  anderer
geeigneter  Stelle  entsprechende  Gelände  zur  unentgeltlichen  Benutzung  für  die  Dauer  dieses  Vertrages
überlassen,  soweit  er  über  solches  Geläude  verfügt.

4.  Sollte  die  Woermann-Linie  bei  Ablauf  dieses  Vertrages  und  nachdem  Verhandlungen
über  die  Fortführung  des  Betriebes  durch  die  Woermann-Linie  gescheitert  sind,  ihr  in  Lüderitzbucht
stationiertes,  schwimmendes  Material  an  Schleppern,  Leichtern  und  Booten  ganz  oder  teilweise  zu
verkaufen  wünschen,  so  ist  sie  verpflichtet,  dieses  zunächst  dem  Reichs-Kolonialamt  zum  Kauf  anzubieten,
das  seinerseits  verpflichtet  ist,  sich  spätestens  8  Wochen  nach  Eingang  des  Angebots  zu  erklären,  ob
es  die  angebotenen  Fahrzeuge  übernehmen  will.  Als  Preis  gilt  der  Anschaffungspreis  zuzüglich  der
Kosten  etwaiger  Erneuerungen  ganzer  Maschinen=  und  Kesselanlagen  und  abzüglich  einer  Wertminderung
  von  10  v.  H.  für  das  Jahr.

5.  Der  Woermann-Linie  soll  das  Recht  gewahrt  werden,  die  für  den  Landungsbetrieb
erforderlichen  afrikanischen  Farbigen  in  das  Schutzgebiet  einzuführen  und  während  der  Dauer  dieses
Vertrages  in  den  bisherigen  Unterkunftsräumen,  Ecke  Bahnhof=  und  Hafenstraße,  zu  halten,  vorausgesetzt,
  daß  dort  ausreichendes  weißes  Personal  für  die  zuverlässige  lÜberwachung  der  Farbigen
dauernd  stationiert  ist.

§  11.  1.  Die  Lieferung  der  Materialien,  die  zum  Betriebe  der  nach  §  10,  Ziffer  1  überlassenen
Betriebsmittel  erforderlich  sind,  ist  Sache  der  Woermann-Linie.

2.  Die  Instandhaltung  der  Landungsbrücke,  sowie  der  sämtlichen  Gleise  liegt  dem  Fiskus  ob.

3.  Die  Instandhaltung  der  der  Woermann-Linie  leihweise  überlassenen  Krane  sowie  der
Lokomotiven  und  Eisenbahngüterwagen  ist  Sache  der  Woermann-Linie.  Sie  geschieht  durch  sie  auf
ihre  Kosten.  Nur  solche  hierbei  sich  zeigende  Mängel  und  Schäden,  von  denen  die  Woermann-Linie
nachweisen  kann,  daß  sie  auf  Fehlern  der  Herstellung  oder  des  Materials  beruhen,  oder  durch  außergewöhnliche
  Naturereignisse  herbeigeführt  sind,  hat  der  Fiskus  zu  beseitigen.  Für  gewöhnliche  Abnutzung
  der  der  Woermann-Linie  überlassenen  Krane,  Lokomotiven  und  Eisenbahngüterwagen  hat  die
Woermann-Linie  nicht  aufzukommen.

Sie  hat  diese  Betriebsmittel  jedoch  in  einem  Zustande  wieder  abzuliefern,  der  erkennen  läßt,
daß  für  ordnungsmaßige  Unterhaltung  Sorge  getragen  ist.  Der  etwa  während  der  Dauer  dieses
Vertrages  notwendig  werdende  Ersatz  und  Einbau  von  Kesseln,  Feuerbuchsen,  Radsätzen  und  Drehwerkkränzen
  an  den  der  Woermann-Linie  überlassenen  Betriebsmitteln  ist  Sache  des  Fiskus.

4.  Wenn  eine  Erweiterung  der  Hafen=  und  Gleisanlagen  oder  eine  Vermehrung  der  Betriebsmittel
  erforderlich  wird,  so  sind  Anlagen  und  Betriebsmittel  auf  dem  Lande  einschließlich  der
Brücke  vom  Fiskus  auf  seine  Kosten,  Anlagen  und  Betriebsmittel  auf  dem  Wasser  von  der  Woermann-Linie
  auf  ihre  Kosten  bereitzustellen.  Bestreitet  die  kostenpflichtige  Partei  die  Notwendigkeit  einer
solchen,  von  der  Gegenpartei  verlangten  Erweiterung  oder  Vermehrung,  so  entscheidet  endgültig  die
nach  §  9  zu  bildende  Kommission.  Die  Woermann-Linie  kann  jedoch  den  Bau  einer  neuen  Brücke
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        W  830  20

oder  Mole  oder  die  Verläugerung  der  bestehenden  nicht  verlangen.  Hinsichtlich  des  Verfahrens  gilt
das  in  §  9  Bestimmte.

Führt  der  Fiskus  die  von  ihm  zu  leistenden  Reparaturen  nicht  oder  nicht  so  aus,  wie
es  zur  Durchführung  des  Vertrages  nötig  ist,  so  ist  die  Woermann-Linie  nicht  nur  von  den  ihr
obliegenden  Reparaturen  der  dadurch  außer  Tätigkeit  gesetzten  Betriebsmittel  für  die  Dauer  der
Reparaturarbeiten  befreit,  sondern  ist  auch  für  die  Dauer  dieser  Behinderung  von  den  Verpflichtungen
  aus  diesem  Vertrage  entbunden,  soweit  ihr  deren  Erfüllung  durch  eine  solche  Behinderung
erheblich  erschwert  oder  unmöglich  gemacht  wird.

§  12.  Für  Betriebsstörungen,  die  infolge  von  Beschädigungen  an  der  Brücke  oder  den  sonstigen
von  dem  Fiskus  zu  unterhaltenden  Landungsanlagen  eintreten,  und  während  der  Instandsetzungsarbeiten
  andauern,  hat  die  Woermann-Linie  gegen  den  Fiskus  keinerlei  Ersatzansprüche;  anderseits
ist  die  Woermann-Linie  nicht  verantwortlich  für  Betriebsstörungen,  welche  aus  den  gleichen  Ursachen
oder  durch  Verluste  und  Instandsetzungsarbeiten  von  Fahrzeugen,  Streiks,  Erkrankungen  des  Personals
  und  ähnlichen  Gründen  eintreten.

§  13.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  die  ihr  gehörigen  oder  überwiesenen  Betriebsmittel
  für  den  Land=  und  Wasserverkehr  sowie  die  von  ihr  hergestellten  Anlagen,  aber  ausschließlich
  der  Werkstätten  und  Gebäude  mit  Bemannung  und  Ausrüstung,  den  vom  Gouvernement
zu  bestimmenden  Behörden  in  Lüderitzbucht  auf  Verlangen  für  dienstliche  Zwecke,  insbesondere  zu
Ausbesserungsarbeiten  an  den  Hafenanlagen  und  Seezeichen  und  zur  Ausführung  von  Peilungen  zu
überlassen,  soweit  nicht  ernstliche  nautische  Bedenken  hinsichtlich  der  Sicherheit  des  Personals  und  der
Betriebsmittel  obwalten.  Der  Fiskus  hat  der  Woermann-Linie  hierfür  folgende  Entschädigungen
zu  zahlen:

für  Schlepper  ...  115,—  ½77,
.-Baarkassen  und  Lokomotiven  .  100.—
Boote  jeder  Art..  .  3J339d;—  .
Strandbahnwagen  2.—

für  jede  angefangene  Tagesstunde;  für  jede  augefaugene  Stunde  zwischen  6  uhr  abends  und  6  Uhr
morgens  erhöhen  sich  diese  Sätze  um  30  v.  H.

Außerdem  hat  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  etwaige  Auslagen  für  besondere  durch  die
Benutzung  seitens  der  Behörden  notwendig  gewordene  Instandsetzungsarbeiten  zu  ersetzen.

2.  Soweit  die  Uberlassung  der  in  diesem  Paragraphen  erwähnten  Betriebsmittel  eine
erhebliche  Störung  des  Landungsbetriebes  zur  Folge  haben  würde,  kann  sie  nur  verlangt  werden,
wenn  eine  Verzögerung  der  fraglichen  Arbeiten  mit  einer  ernsten  Gefahr  für  die  Landungsbrücke
verbunden  sein  würde.

Die  Entscheidung,  ob  dies  der  Fall  ist,  trifft  endgültig  die  Hafenbehörde.

3.  Für  ordnungsmäßige  Durchführung  des  Betriebes  übernimmt  die  Woermann-Linie
solchenfalls  keinerlei  Gewähr.

Der  Fiskus  haftet  der  Woermann-Linie  für  Schäden  an  und  Verluste  von  solchen  Betriebsmitteln
  für  die  Zeit,  während  welcher  diese  den  in  dem  Absatz  1  genannten  Behörden  auf  Grund
dieses  Paragraphen  zur  Verfügung  gestellt  sind,  sofern  nicht  eine  Fahrlässigkeit  des  von  der  Woermann-Linie
  gestellten  Personals  oder  ein  schadenstiftendes  Ereignis  vorliegt,  welches  auch  ohne  die  von
der  Behörde  in  Anspruch  genommene  Leistung  eingetreten  wäre.

§  14.  Alsbald  nach  Ankunft  von  Schiffen  im  Roberthafen  von  Lüderitzbucht  hat  die
Woermann-Linie  die  vom  Gouvernement  zu  bestimmenden  Beamten,  denen  Lotsen  nicht  zuzurechnen
sind,  in  einem  geeigneten  Fahrzeuge  unentgeltlich  zum  Schiff  und  zurück  an  Land  zu  befördern.
Diese  Verpflichtung  besteht  auch  bei  Schiffen,  die  auf  der  Reede  liegen,  wenn  zwischen  ihnen  und
dem  Land  Verkehr  ausgenommen  wird.

Soweit  Reichs=  und  Schutzgebietsbeamte,  Angehörige  der  Schutztruppen  oder  der  Kaiserlichen
  Marine  zur  Erledigung  von  Dienstgeschäften  zwischen  dem  Lande  und  den  auf  der  Rcede
liegenden  Schiffen  zu  verkehren  haben,  hat  ihnen  die  Woermann-Liniec,  auch  abgesehen  von  dem
Fall  des  Absatz  1  freie  Beförderung  in  beiden  Richtungen  zu  gewähren,  doch  kann  die  Gestellung
einer  besonderen  Fahrgelegenheit  nicht  gefordert  werden.

§  15.  Die  Woermann-Linie  hat  alle  für  allgemeine,  insbesondere  für  statistische  Zwecke
notwendigen  Nachweise  und  Feststellungen  gemäß  den  ihr  vom  Gouvernement  zugehenden  Anweisungen
  ohne  Vergütung  zu  bewirken,  soweit  ihr  die  Unterlagen  bekannt  sind  und  es  sich  nicht
um  innere  Geschäftsangelegenheiten  der  Moermann-Linie  handelt.
        <pb n="885" />
        831  2e0

§  16.  1.  Alle  Ansprüche  aus  diesem  Vertrage  entscheidet  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges
  ein  Schiedsgericht.  Sie  müssen  ianerhalb  der  Ausschlußfrist  eines  Jahres,  vom  Tage  der
Fälligkeit  der  Ansprüche  an  gerechnet,  durch  Anrufen  des  Schiedsgerichts  geltend  gemacht  werden,
und  werden  dann  auf  dem  Wege  des  schiedsgerichtlichen  Verfahrens  endgültig  und  unter  Ausschluß
des  Rechtsweges  entschieden.

2.  Das  aus  drei  Personen  bestehende  Schiedsgericht  tritt  in  Hamburg  zusammen,  falls  der
Fiskus  das  Schiedsgericht  anruft,  und  in  Berlin,  falls  die  Woermann-Linie  dieses  tut.  Der  Vorsitzende
  des  Schiedsgerichts  soll  der  jeweilige  Präsident  des  Hanseatischen  Oberlandesgerichts  oder
eine  von  ihm  zu  ernennende  Persönlichkeit  sein,  falls  das  Schiedsgericht  seinen  Sitz  in  Hamburg,
und  der  Präsident  des  Kammergerichts  oder  eine  von  ihm  zu  ernennende  Persönlichkeit,  falls  das
Schiedsgericht  seinen  Sitz  in  Berlin  hat.  Der  Vorsitzende  des  Schiedsgerichts  soll  die  Befähigung
zum  Richteramt  in  einem  Bundesstaat  haben.

Jede  der  beiden  Parteien  ernennt  einen  Beisitzenden.  Das  dem  Fiskus  zustehende  Erneunungsrecht
  wird  vom  Reichs-Kolonialamt  in  Berlin  ausgeübt.

3.  Für  das  Verfahren  gelten  die  Vorschriften  der  Zivilprozeßordnung  für  das  Deutsche
Reich  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Frist  zur  Benennung  des  zweiten  Schiedsrichters  auf  vier  Wochen
festgesetzt  wird.

§*  17.  Dieser  Vertrag  wird  in  einer  Hauptausfertigung  für  den  Fiskus  und  in  einer
Nebenausfertigung  für  die  Woermann-Linie  geschlossen.  Die  Kosten  des  Vertragsschlusses,  namentlich
die  Stempelsteuern,  gehen  zu  Lasten  der  letzteren.

Berlin,  den  7.  Februar  1912.  Hamburg,  den  13.  Februar  1912.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonial-  Woermann-Linie.
amts.  gez.  Th.  Ritter.
In  Vertretung:
gez.  Conze.
Betriebsordnung.

A.  Arbeitszeit.

1.  Die  Arbeitszgeit  des  Betriebes  danert  von  6  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags  mit
Essenspausen  von  insgesamt  2  Stunden.  Es  steht  dem  Betriebsunternehmer  frei,  die  Essenspausen
so  zu  legen,  wie  es  ihm  am  besten  erscheint.  Auch  kann  er  die  Arbeitszeit  mit  Zustimmung  des
Gouvernements  verkürzen.

Mit  der  Abnahme  der  Personen,  Tiere  und  Güter  von  längsseits  des  Schiffes  bzw.  bei  der
Verschiffung  mit  der  Annahme  auf  der  Brücke  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  vor  Ende  der
Arbeitszeit,  aber  nicht  vor  4½  Uhr  nachmittags  aufzuhören.

2.  An  Sonn=  und  Festtagen  wird,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere,
nur  in  dringenden  Notfällen  gearbeitet.  Ob  ein  solcher  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  das  Hafenamt.

Als  Festtage  in  diesem  Sinne  gelten:  der  Neujahrstag,  Kaisers  Geburtstag,  Karfreitag,  die
beiden  Ostertage,  Himmelfahrt,  die  beiden  Pfingsttage,  Bußtag  und  der  erste  und  zweite  Weihnachtstag.

3.  Für  Arbeiten  außerhalb  der  Arbeitszeit  oder  an  Sonn=  und  Festtagen,  welche  auf  Antrag
der  Leitung  eines  Schiffes  oder  deren  Vertreter  am  Lande  von  dem  Betriebsunternehmer  ausgeführt
werden,  sind  von  dem  Antragsteller  dem  Betriebsunternehmer  die  daraus  entstehenden  Extrakosten
(Uberstundenlöhne,  Zoll,  Uberstundenkosten  der  etwa  nötig  werdenden  Beleuchtung  usw.)  zu  ersetzen.

Der  Betriebsunternehmer  ist,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere  sowie
von  dringendem  Notfall,  nicht  verpflichtet,  einem  solchen  Antrag  zu  entsprechen.  Ob  ein  dringender
Notfall  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfalle  das  Hafenamt.

Der  Betriebsunternehmer  hat  dem  Fiskus  die  Kosten  für  den  zur  Beleuchtung  der  Landungsanlagen
  verbrauchten  elektrischen  Strom  zu  erstatten,  soweit  die  Beleuchtung  für  die  Woermann-Linie
zur  Durchführung  des  Landungsbetriebes  erforderlich  ist.
        <pb n="886" />
        W  832  20

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  den  Betrieb  auch  während  der  Arbeitszeit  einzustellen,
  wenn  infolge  Dunkelwerdens,  Nebels  oder  durch  den  Zustand  der  See  die  Durchführung
des  Betriebes  erheblich  beeinträchtigt  wird  oder  Gefahr  für  Menschenleben  oder  Eigentum  durch  die
Fortführung  des  Betriebes  droht.  Die  Einstellung  und  Wiedereröffnung  des  Betriebes  bei  solchen
Ereignissen  wird  der  Betriebsunternehmer  nach  eigenem  besten,  sachverständigen  Ermessen  bestimmen,
ohne  irgendwelche  Verantwortung  dafür  zu  übernehmen,  daß  dies  rechtzeitig  geschieht.

B.  Auftragerteilung.

1.  Der  Betriebsunternehmer  wird  für  jeden,  der  seine  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt,  die
Beförderung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  von,  nach  und  zwischen  Schiffen  ausführen,
  welche  im  Roberthafen  von  Lüderitzbucht  verankert  sind,  die  Beförderung  von  Personen  und
deren  Reisegepäck  auch  von,  nach  und  zwischen  Schiffen,  welche  auf  der  Reede  von  Lüderitzbucht  vor
Anker  liegen.

Er  ist  jedoch  nur  verpflichtet,  dahingehenden  Anträgen  bei  solchen  Schiffen  stattzugeben,  die
nicht  weiter  als  1½  Seemeilen  vom  Brückenkopf  vor  Anker  liegen.

2.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nur  verpflichtet,  solche  Aufträge  auszuführen,  die  ihm
schriftlich  in  der  vorgeschriebenen  Form  erteilt  werden.  In  dem  Antrage  hat  der  Auftraggeber  den
Namen  des  betreffenden  Schiffes,  die  Art  der  gewünschten  Leistung  (Landung,  Verschiffung  oder  Umladung),
  sowie  die  Anzahl  der  Personen  und  der  Gepäckstücke,  der  Tiere  und  Güter,  unter  Bezeichnung
  der  Menge,  Gattung  und  Art  anzugeben,  und  sich  unter  ausdrücklicher  Anerkennung  der  Betriebsordnung
  zu  verpflichten,  die  tarifmäßigen  Gebühren  zu  entrichten.  Dieser  Antrag  kann  von
dem  betreffenden  Schiffsführer,  oder  von  seinem  Vertreter  am  Lande,  oder  auch  von  dem  Empfänger
ausgehen.  Geht  dieser  Antrag  von  dem  Empfänger  aus,  so  ist  dem  Auftrag  der  oder  die  Frachtscheine
  über  die  betreffenden  Tiere  oder  Güter  beizufügen.

3.  Werden  die  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  in  Anspruch  genommen,  ohne  daß  der
vorgeschriebene,  schriftliche  Auftrag  erteilt  ist,  so  gilt  der  Benutzer  der  Fahrzeuge  als  Auftraggeber
und  die  Verpflichtungen,  welche  ein  solcher  Auftrag  nach  sich  zieht,  als  von  ihm  dem  Betriebsunternehmer
  gegenüber  eingegangen,  unbeschadet  der  gesetzlichen  Rechte  des  Betriebsunternehmers,
sich  an  den  ihm  übergebenen  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern  schadlos  zu  halten.

C.  Personenverkehr  und  Gepäckbeförderung.

1.  Die  Beförderung  von  Personen  zwischen  Schiffen  auf  der  Reede  oder  zwischen  Schif
und  dem  Lande  geschieht  auf  Gefahr  der  Beförderten.  Sie  erfolgt  gegen  Lösung  einer  Fahrkarte.
Diese  berechtigt  nicht  zu  der  Forderung  auf  Gestellung  einer  besonderen  Beförderungsgelegenheit:
die  Fahrgäste  haben  vielmehr  zu  warten,  bis  sich  eine  geeignete  Uberfahrtsgelegenheit  nach  oder  von
den  in  Frage  kommenden  Schiffen  bietet.

2.  Handgepäck  in  bescheidenem  Umfange  (nicht  mehr  als  zwei  Stücke  für  jede  Person)  wird
nach  Möglichkeit  zugleich  mit  den  Passagieren  in  denselben  Fahrzeugen  befördert.  Das  übrige,  den
Passagieren  gehörige  Gepäck  wird  mit  besonderen  Fahrzeugen  gelandet.  Bei  der  Beförderung  des
sogenannten  Raumgepäcks  von  Land  an  das  Schiff  sind  die  vorschriftsmäßigen,  bei  dem  Bertriebsunternehmer
  bzw.  dem  Reedereivertreter  kostenfrei  erhältlichen  Formulare  für  Auftragerteilung  und
Schiffszettel  ordnungsmäßig  ausgefüllt  dem  Betriebsunternehmer  zusammen  mit  dem  Gepäck  einzureichen.
  Für  das  vom  Schiff  an  Land  zu  befördernde  Raumgepäck  sind  seitens  des  Kapitäns  aur
Verlangen  des  Betriebsunternehmers  Gepäckscheine  auszustellen.

3.  Die  Beförderung  des  Hand=  und  Kabinengepäcks,  welche  die  Fahrgäste  mit  sich  führen,
erfolgt  kostenlos.  Für  die  Beförderung  des  Raumgepäcks  werden  die  tarifmäßigen  Hafenabgaben
und  Beförderungsgebühren  erhoben.  ·

D.  Verkehr  mit  den  Schiffen.

1.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  den  gemäß  Abt.  B  Absatz  2  ordnungsmäßig  erteilten
Aufträgen  zur  Landung,  Verschiffung  oder  Umladung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern
nur  dann  zu  entsprechen,  wenn:

a)  das  Schiff  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erhalten  hat;
b)  allen  von  den  Behörden  erlassenen  Vorschriften  entsprochen  ist;
        <pb n="887" />
        W  833  2e0

c)  der  Führer  des  Schiffes  zwei  von  ihm  gezeichnete  Listen  der  zu  landenden  oder  umzuschiffenden
  Passagiere  und  deren  Raumgepäckstücke  mit  summarischer  Angabe  von
deren  Zahl  für  jeden  Passagier  und  drei  von  ihm  gezeichnete,  vollständige  Manifeste
über  die  zu  landenden  oder  umzuschiffenden  Tiere  oder  Güter  bei  dem  Betriebsunternehmer
  eingereicht  hat.

Die  Manifeste  müssen  Angaben  in  deutscher  Sprache  enthalten  über  Marken,
Nummern,  Anzahl,  Art,  Inhalt,  Empfänger,  deutsches  Maß  und  Bruttogewicht  der
Kolli,  für  jede  Konnossementsposition  getrennt  (bei  Sendungen  an  „Order“  sind  die
Namen  der  Empfänger  ebenfalls  anzugeben);

d)  der  Schiffsführer  sich  durch  Unterschrift  verpflichtet  hat,  die  sonstigen  Bedingungen  der
Betriebsordnung  zu  erfüllen.  Falls  der  Betriebsunternehmer  von  diesem  Erfordernis
absieht,  kann  er  die  Erfüllung  der  dem  Schiffe  (Schiffer,  Reeder)  in  dieser  Betriebsordnung
  auferlegten  Verpflichtungen  nicht  verlangen.

2.  Zur  Beschleunigung  der  Erledigung  dieser  Vorschriften  hat  ein  Angestellter  des  Betriebsunternehmers,
  nachdem  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erteilt  worden  ist,  und  sofern  der  Zustand
der  See  solches  ohne  Gefahr  zuläßt,  sich  an  Bord  des  Schiffes  zu  begeben,  die  Listen  und  Manifeste
in  Empfang  zu  nehmen  und  dem  Schiffsführer  eine  Ausfertigung  der  Betriebsordnung  einzuhändigen.

E.  Verteilung  und  Behandlung  der  Leichterfahrzeuge.

1.  Die  Leichterfahrzeuge  werden  nach  folgenden  Grundsätzen  verteilt:
Kriegsschiffe  erhalten  vor  allen  anderen  Schiffen  den  Vorzug;
Post=  und  Passagierdampfer  erhalten  vor  Frachtdampfern  und  Seglern  den  Vorzug.

Als  Post=  und  Passagierdampfer  werden  angesehen  die  Dampfer  regelmäßiger  Linien,  welche
nach  einem  festen  veröffentlichten  Fahrplane  verkehren  und  Passagiere  befördern.

Die  Kriegsschiffe,  nach  ihnen  die  Post=  und  Passagierdampfer,  nach  ihnen  die  sonstigen
Dampfer  und  Segler  erhalten  nach  der  Reihenfolge  ihrer  Ankunft  und  nach  Maßgabe  des  vorhandenen
  Materials  so  viele  Fahrzeuge,  als  sie  ohne  Verzug,  nachdem  die  Fahrzeuge  längsseits
gebracht  sind,  beladen  oder  entlöschen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Reihenfolge  entscheidet
  das  Hafenamt.

2.  Die  Festmachetrossen  für  die  Fahrzeuge  sind  vom  Schiffe  zu  stellen.  Die  Schiffe  sind
verantwortlich  für  Verlust  oder  Beschädigungen  von  Fahrzeugen  des  Betriebsunternehmers  infolge
ungenügenden  Festmachens,  ungenügenden  Trossenmaterials,  zu  kurzen  Anbindens,  Uüberladens  oder
Hinunterfallens  von  Tieren  oder  Gütern  oder  sonstiger  Gegenstände  von  Deck,  aus  der  Schlinge  oder
den  sonstigen  Ubernahme=  oder  Entlöschungsvorrichtungen.  Wegen  der  Gefahr  des  Auftreibens  auf
die  Schiffsschrauben  dürfen  Fahrzeuge  hinter  dem  Heck  der  Dampfer  nicht  festgemacht  werden.

3.  Gerät  ein  Fahrzeug  ins  Treiben  oder  sonst  in  Gefahr,  so  ist  das  Schiff  verpflichtet,
durch  Abgabe  der  vorschriftsmäßigen  Signale  gemäß  der  auliegenden  Signalordnung  auf  die  Tatsache
  aufmerksam  zu  machen  und  das  Signal  in  kurzen  Pausen  so  lange  zu  wiederholen,  bis
Hilfe  kommt.

4.  Für  Schäden  an  den  Schiffen,  welche  durch  Festmachen  von  Fahrzeugen  längsseits  entstehen,
  kommt  der  Betriebsunternehmer  nicht  auf,  soweit  diese  Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem
geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

5.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,  alle  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  für  welche
dies  beansprucht  wird,  auch  solche,  die  nicht  dem  Verkehr  mit  dem  betreffenden  Schiff  dienen,  am
Schiffe  festzumachen.  Sie  haben  bei  Tag  und  Nacht  über  die  Sicherheit  ihrer  am  Schiffe  festgemachten
  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  wachen  zu  lassen.  Dies  gilt  besonders  auch  dann,
wenn  eintretende  schwere  See  eine  Flucht  der  Schiffe  von  ihrem  Ankerplatz  auf  der  Reede  nach  der
hohen  See  erforderlich  macht.

6.  Werden  Leichterfahrzenge  des  Betriebsunternehmers,  welche  der  Obhut  des  Schiffsführers
  anvertraut  sind,  beschädigt  oder  geraten  sie  in  Verlust,  so  werden  sie  an  der  der  Bedienung
des  betreffenden  Schiffes  dienenden  Anzahl  Fahrzeuge  gekürzt.

7.  Sind  durch  Aufkommen  schlechter  See  oder  aus  einem  sonstigen  Grunde  weiße  oder
eingeborene  Angestellte  des  Betriebsunternehmers  daran  gehindert,  an  Land  zurückzukehren,  so  ist

2
        <pb n="888" />
        834  2e0

jeder  Schiffsführer  verpflichtet,  ihnen  angemessene  Unterkunft  und  Verpflegung  für  Rechnung  des
Betriebsunternehmers  so  lange  zu  gewähren,  bis  vom  Lande  der  Betrieb  wieder  aufgenommen  wird.
Der  Betriebsunternehmer  wird  den  Schiffsführern  für  diese  Leistung  ersetzen:

3,00  .“  für  den  Tag  für  jeden  weißen  Angestellten,  einschließlich  Kaffee  oder  Tee.

0,50  .“  für  den  Tag  für  jeden  Eingeborenen.

Ein  angefangener  Tag  wird  für  voll  gerechnet.  Den  Eingeborenen  ist  genügend  Wasser
zu  verabfolgen,  und  wenn  das  Kochen  nicht  schiffsseitig  geschieht,  ausreichende  Gelegenheit  hierzu
zu  bieten.

Für  die  Kosten  durch  Verabfolgung  von  Spirituosen  an  weiße  oder  farbige  Angestellte
kommt  der  Betriebsunternehmer  keinesfalls  auf.

8.  Solche  Dampfer,  die  mit  Barkassen  ausgerüstet  sind,  sind  verpflichtet,  solche  auf  Wunsch
des  Betriebsunternehmers  zum  Schleppen  seiner  Leichterfahrzeuge  zur  Verfügung  zu  stellen.  Eine
Vergütung  seitens  des  Betriebsunternehmers  findet  nicht  statt  weder  für  Mannschaften  und  Kohlen,
noch  für  die  Benutzung  der  Barkasse  selbst.  Weigert  sich  ein  Schiffsführer,  seine  Barkasse  dem
Betriebsunternehmer  auf  Wunsch  zur  Verfügung  zu  stellen,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,
dessen  Schiff  in  der  Bedienung  entsprechend  zurückzusetzen.

F.  Verschiffung.

1.  Die  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke  und  Güter  müssen  mindestens  24  Stunden
vor  Abfahrt  des  Schiffes,  für  welches  sie  bestimmt  sind,  dem  Betriebsunternehmer  im  Zollhof  odor
in  dem  Zollschuppen  ordnungsmäßig  übergeben  werden.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,
  Güter  früher  als  drei  Tage  vor  Abfahrt  des  Dampfers  im  Zollhof  in  Empfang  zu
nehmen;  doch  sind  größere  Gütermengen  auf  Wunsch  des  Betriebsunternehmers  diesem  schon  früher
zu  übergeben.

2.  Der  Empfang  von  Tieren  durch  den  Betriebsunternehmer  erfolgt  erst  im  Augenblick  der
Verschiffung,  d.  h.  sobald  die  Tiere  sich  in  den  verschlossenen  Verschiffungskästen  befinden.  Der  Verschiffer
  oder  sein  Vertreter  muß  während  der  Verschiffung  zugegen  sein.  Bei  Anlieferung  der  Güter
hat  der  Verschiffer  dem  Betriebsunternehmer  die  ordnungsmäßig  ausgefüllten  Ubernahmescheine  sowie
auch  die  Schiffszettel  zu  übergeben.  Die  Ubernahmescheine  sind  bei  dem  Betriebsunternehmer,  die
Schiffszettel  bei  der  Vertretung  der  Reederei  erhältlich.

3.  Vor  der  Übergabe  müssen  die  betreffenden  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  von  der  Zollbehörde
  freigegeben  sein.

Über  die  empfangenen  Tiere,  die  Raumgepäckstücke  und  Güter  wird  der  Betriebsunternehmer
dem  Anlieferer  eine  Empfangsbescheinigung  erteilen.

4.  Gepäckstücke  und  kleinere  Gütermengen  erhalten  bei  der  Verschiffung  den  Vorzug.

5.  Gütermengen  von  über  100  t  sind  möglichst  frühzeitig  bei  dem  Betriebsunternehmer
anzumelden,  der  die  Zeit  der  Anlieferung  jeweilig  festsetzen  wird.

6.  Der  Betriebsunternehmer  hat  alle  ihm  vorschriftsmäßig  übertragenen  Verschiffungsaufträge
  auszuführen.  Eine  Haftung  für  ihre  rechtzeitige  Ausführung  trifft  ihn  jedoch  nicht,  wenn
während  der  Frist  für  die  Übergabe  an  die  Schiffe  Verhältnisse  eintreten,  welche  nach  dieser  Betriebsordnung
  eine  zeitweilige  Einstellung  des  Betriebes  notwendig  machen,  oder  wenn  es  sich  um  größere
Gütermengen  handelt,  die  später  als  einen  Tag  für  je  100  t  vor  der  erwähnten  24  stündigen  Frist
vor  Abfahrt  des  betreffenden  Schiffes  ihm  übergeben  wurden  oder  wenn  das  Schiff  die  Reede  vor
der  angegebenen  Abfahrtszeit  verläßt.

7.  Die  Ubergabe  der  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den
Betriebsunternehmer  an  die  Schiffe  findet  durch  Einlegen  in  die  Schlinge  oder  eine  sonstige  schiffsseitig
  zu  stellende  Ubernahmevorrichtung  statt.  Die  Schiffsleitung  hat  den  Beamten  des  Betriebsunternehmers
  über  dergestalt  empfangene  Tiere  und  Güter  eine  Bescheinigung  in  doppelter,  über
empfangene  Gepäckstücke  in  einfacher  Ausfertigung  auszustellen.  Eine  Ausfertigung  hat  der  Betriebsunternehmer
  dem  Verschiffer  von  Tieren  und  Gütern  auf  dessen  Wunsch  zu  überlassen.

8.  Die  Verschiffung  von  Stücken  über  2½  t  bedarf  einer  vorherigen  rechtzeitigen  Anzeige
bei  dem  Betriebsunternehmer.  Die  Verschiffung  von  Stücken  von  mehr  als  4½  t  Einzelgewicht
kann,  wenn  überhaupt  möglich,  nur  vom  Strande  aus  erfolgen.
        <pb n="889" />
        W  835  20

G.  Landung.

1.  Der  Empfang  der  zu  landenden  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer
  geschieht  längsseit  der  Schiffe  in  seinen  Fahrzeugen  durch  Herausnehmen  aus  den
Schlingen  oder  den  sonstigen  Löschvorrichtungen.

2.  Gepäckstücke  und  Güter,  welche  schiffsseitig  in  Stroppen  oder  in  Netschlingen  gelöscht
werden,  verbleiben  in  diesen  bis  nach  erfolgter  Landung.  Der  Betriebsunternehmer  wird  solche
Stroppen  oder  Netzschlingen  dem  Schiff  möglichst  schnell  wieder  zurückgeben.  Für  Beschädigungen
oder  Verluste  solcher  Stroppen  oder  Netzschlingen  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht,  soweit  diese
Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem  geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

3.  Bei  der  Landung  findet  eine  Feststellung  der  Stückzahl  der  gelandeten  Raumgepäckstücke,
Tiere  und  Güter  und  etwaiger  Beschädigungen  an  diesen  auf  der  Brücke  beim  Herausnehmen  aus
der  Schlinge  des  Krans  statt,  oder,  wenn  die  Landung  am  Strande  geschieht,  nach  dem  Herausnehmen
  aus  den  Fahrzeugen  in  flutfreier  Höhe.  Ist  die  Feststellung  an  den  genannten  Orten  nicht
möglich  gewesen,  so  hat  sie  sofort  nach  Verbringung  in  den  Zollhof  zu  erfolgen.  Die  Schiffsführer
sind  verpflichtet,  sich  bei  diesen  Feststellungen  vertreten  zu  lassen.  Kommen  sie  dieser  Verpflichtung
nicht  nach,  so  können  sie  Einwendungen  gegen  die  Feststellungen  der  Woermann-Linie  nicht  erheben.
Die  Beamten  des  Betriebsunternehmers  haben  den  Vertretern  der  Schiffsführer  auf  Wunsch  eine
Empfangsbescheinigung  über  die  empfangenen  Raumgepäckstücke,  Tiere  und  Güter  auszustellen.  In
diesen  Bescheinigungen  haben  die  Beamten  des  Betriebsunternehmers  ihre  Wahrnehmungen  über
nicht  ordnungsmäßige  äußere  Beschaffenheit  der  Raumgepäckstücke,  Tiere  und  Güter  und  deren  Anzahl
zu  verzeichnen.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,  sich  mit  der  Landung  oder  Verschiffung
oder  Umladung  loser  Kohlen,  Briketts,  Koks,  Getreide,  Erze,  Guano  oder  sonstiger  loser  Güter
irgendwie  zu  befassen.  Er  kann  von  dem  Schiffsführer,  dem  Empfänger  oder  Verschiffer  verlangen,
daß  solche  Güter  vor  ihrer  Entlöschung  vom  Schiff  oder  vor  der  Ubergabe  an  den  Betriebsunternehmer
  (bei  Verschiffungen)  zum  Zwecke  der  Landung  oder  der  Verschiffung  gesackt,  gebündelt  oder
sonst  zur  Zufriedenheit  des  Betriebsunternehmers  verpackt  werden.

5.  Die  Landung  von  Stücken  über  2½⅛tt  bedarf  einer  vorherigen  rechtzeitigen  Anzeige
bei  dem  Betriebsunternehmer.  Die  Landung  von  Stücken  von  mehr  als  4½t  Einzelgewicht  kann,
wenn  überhaupt  möglich,  nur  am  Strande  erfolgen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  ungehobeltes  Holz  in  Flößen  an  die  Brücke  zu
bringen  und  dort  mit  den  Kranen  aufzunehmen.  Seitens  des  entlöschenden  Schiffes  ist,  falls  solches
von  dem  Betriebsunternehmer  gewünscht  wird,  eine  größere  Anzahl  der  zu  flößenden  Planken,
Bretter  und  Balken  durch  starke  Schnürung  zu  einem  Floße  zu  vereinigen.  Solche  Flöße  find
schiffsseitig  nicht  eher  zu  Wasser  zu  lassen  oder  so  lange  längsseits  vertäut  zu  halten,  bis  das  zum
Schleppen  des  Floßes  bestimmte  Fahrzeug  des  Betriebsunternehmers  sich  in  Bereitschaft  für  diese
Arbeit  beim  Schiff  befindet.

7.  Die  längsseits  des  Schiffes  vor  4½  Uhr  nachmittags  in  Empfang  genommenen  Tiere
und  Güter  ist  der  Betriebsunternehmer  verpflichtet,  noch  an  demselben  Tage  zu  landen.  Werden
auf  Wunsch  der  Auftragerteiler  noch  nach  4½  Uhr  Tiere  und  Güter  am  Schiff  in  Empfang  genommen,
  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  diese  bis  zum  Vormittag  des  nächsten  Werktages
in  den  Leichterfahrzeugen  zu  belassen.

H.  Übergabe  gelandeter  Tiere  und  Güter.

1.  Als  berechtigter  Empfänger  gelandeter  Tiere  und  Güter  gilt  derjenige,  der  dem  Betriebsunternehmer
  das  ordnungsmäßig  indossierte  Konnossement  für  die  betreffenden  Tiere  und  Güter  aushändigt.
  Als  Ausweis  für  den  rechtmäßigen  Empfang  der  Gepäckstücke  dient  der  mit  Empfangsbescheinigung
  versehene  Gepäckschein.

2.  Die  UÜbergabe  gelandeter  Tiere  geschieht  im  Zollhof,  bzw.  bei  einer  Landung  am  Strande
in  flutfreier  Höhe.  Der  Empfänger  oder  sein  Vertreter  muß  bei  der  Landung  zugegen  sein  und  die
Tiere  sofort  in  seinen  Gewahrsam  nehmen.  Der  Betriebsunternehmer  hat  den  Empfänger,  wenn  ihm
dieser  bekannt  ist,  möglichst  früh  von  der  Landung  in  Kenntnis  zu  setzen.  Ist  der  Empfänger  oder
sein  Vertreter  nicht  zu  ermitteln  oder  versäumt  er,  die  Tiere  rechtzeitig  in  Empfang  zu  nehmen,  so
ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  die  Tiere  gegen  Empfangsbescheinigung  in  ihm  geeignet
scheinende  fremde  Obhut  zu  geben.  Die  dem  Betriebsunternehmer  aus  der  Unterbringung  entstehenden
        <pb n="890" />
        W  836  2e0

Kosten  sind  ihm  vom  Empfänger  zu  ersetzen.  Wenn  der  Empfänger  bekannt  oder  zu  ermitteln  ist,
hat  ihm  der  Betriebsunternehmer  eine  Mitteilung  zu  machen,  in  welcher  der  Ort  angegeben  wird,
wo  die  Tiere  untergebracht  sind.

3.  Die  Übergabe  der  gelandeten  Gepäckstücke  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer  an
die  Empfangsberechtigten  erfolgt  mit  Ausnahme  der  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,5  t#  im
umfriedigten  Zollhof  oder  in  den  Zollschuppen  an  den  vom  Zollamte  im  Einverständnis  mit  der
Woermann-Linie  bestimmten  Plätzen.

4.  Zum  Zwecke  der  Ablieferung  werden  die  Güter,  sofern  sie  sich  dazu  eignen,  gestavelt.
Die  Stapelung  hat  nach  Möglichkeit  so  stattzufinden,  daß  die  Hauptmarken  der  einzelnen  Kolli,  wenn
sie  entsprechend  angebracht  sind,  an  der  Außenseite  des  Stapels  ersichtlich  sind.  Kolli,  welche  eine
sichtbare  Beschädigung  ohne  weiteres  erkennen  lassen,  sind  gesondert  zu  halten.  Die  Stapelung  loser
Güter  geschieht,  wenn  sie  nicht  in  der  Verpackung,  welche  zur  Landung  gedient  hat,  erfolgt,  durch
Ausschütten  in  Haufen,  welche  nicht  über  1  m  hoch  zu  sein  brauchen.

5.  Eine  Stapelung  der  gelandeten  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,5  t  findet  nicht
statt.  Solche  Stücke  werden  am  hochwasserfreien  Strande  am  Südende  des  Roberthafens  an  der
Gleitbahn  oder  in  deren  Höhe  übergeben.

6.  Für  den  Empfang  der  Gepäckstücke  und  Güter  hat  der  Empfänger  selbst  zu  sorgen.  Der
Betriebsunternehmer  wird  dem  Empfänger  von  der  Landung  und  beendeten  Stapelung  dieser  Güter
tunlichst  Anzeige  machen.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  die  Ladungs=  oder  Gepäckempfänger

unter  Stellung  einer  rnn-  die  nicht  kürzer  als  72  Stunden  sein  darf,  zur  Empfangnahme  jeder  beliebigen

  Menge  ihrer  Güter  und  Gepäckstücke  ohne  Rücksicht  auf  den  Inhalt  der  Konnossemente  bzw.
der  Gepäckscheine  aufzufordern.  Kommt  der  Empfänger  innerhalb  der  gestellten  Frist  einer  solchen
Aufforderung  nicht  nach,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  unter  Hinzuziehung  von  zwei
Zeugen  ein  Protokoll  über  Anzahl  und  äußerliche  Beschaffenheit  der  den  Gegenstand  der  Aufforderung
bildenden  Gepäckstücke  oder  Güter  aufzunehmen,  welches  an  Stelle  der  Ablieferung  der  Güter  oder
Gepäckstücke  tritt.  Die  hierdurch  etwa  entstandenen  Kosten  sind  von  den  Empfängern  zu  ersetzen.
Nicht  rechtzeitig  in  Empfang  genommene  Gepäckstücke  und  Güter  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,
  an  einem  ihm  geeignet  erscheinenden  Orte  für  Rechnung,  wen  es  angeht,  einzulagern.

7.  Ist  der  Empfänger  nicht  aufzufinden  oder  besitzt  er,  wenn  er  nicht  am  Platze  ansässg
ist,  dort  keinen  Vertreter,  so  findet  die  Aufforderung  zum  Empfang  der  Güter  oder  Gepäckstücke  durch
öffentlichen  Anschlag  im  Zollhof  statt.  Nach  Ablauf  der  Empfangsfrist  wird  in  der  im  vorhergehenden
Absatz  vorgesehenen  Weise  verfahren.

8.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  nur  gegen  Erteilung  einer  Bescheinigung  für  jede  einzelne
  Ablieferung  die  Güter  an  den  Empfänger  herauszugeben.  Diese  Bescheinigungen  müssen  etwaige
Ausstände  enthalten.  Zur  Wahrung  von  Ansprüchen  aus  der  Ablieferung  bedarf  es  ferner  in  jedem
Fall  der  Hinzuziehung  eines  Beamten  des  Betriebsunternehmers  vor  beendeter  Ablieferung.

J.  Haftung  des  Betriebsunternehmers.

1.  Die  gesetzliche  Haftung  des  Betriebsunternehmers  richtet  sich  in  Ermangelung  besonderer
Bestimmungen  in  dieser  Betriebsordnung  nach  den  Grundsätzen  des  deutschen  Seefrachtrechts.

2.  Die  Haftung  des  Betriebsunternehmers  beginnt  mit  der  Empfangnahme  und  endet  mit
der  UÜbergabe.

3.  Die  Beibringung  der  Empfangsbescheinigung  des  empfangenden  Schiffes  befreit  den  Betriebsunternehmer
  bei  Verschiffungs=  oder  Umladungsaufträgen  dem  Auftraggeber  gegenüber  von  jeder
Haftung  für  die  von  dem  Schiffe  der  Anzahl  und  äußeren  Beschaffenheit  nach  vorbehaltlos  übernommenen
  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter.

4.  Bei  Landungsaufträgen  haftet  der  Betriebsunternehmer  dem  Auftraggeber  nur  für  diejenige
  Anzahl  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter,  für  welche  er  dem  Schiffe  Empfangsbescheinigung  erteilt
  hat,  sofern  nicht  der  Beweis  erbracht  ist,  daß  er  mehr  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  längsseis
des  Schiffes  in  Empfang  genommen  hat.  Weist  die  Empfangsbescheinigung  bezüglich  der  äußeren
Beschaffenheit  der  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  einen  Vorbehalt  auf,  so  erfährt  die  Haftung  des
Unternehmers  eine  entsprechende  Einschränkung.  Bei  der  Landung  von  Tieren  und  Gütern,  die  auf
Wunsch  der  Auftragerteiler  noch  nach  4½  Uhr  am  Schiff  in  Empfang  genommen  werden,  aber
nicht  mehr  an  demselben  Tage  an  Land  geschafft  werden  können,  sondern  über  Nacht  in  den  Leichterm
verbleiben  müssen,  erfährt  die  Haftung  insofern  eine  Einschränkung,  als  der  Betriebsunternehmer  nicht
        <pb n="891" />
        W  837  20

verpflichtet  ist,  auf  die  Leichter  eine  besondere  Wache  zu  stellen.  Die  Bewachung  der  Leichter  geschieht
  nur  durch  die  am  Lande  aufgestellte  Wache.

5.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Verluste,  Schäden  und  Kosten,  verursacht
  durch  die  Gefahren  der  See,  Feinde,  Seeräuber,  gewaltsame  Beraubung  (Diebstahl  ausgegenommen),
  Arrest  und  Verfügungen  von  hoher  Hand;  desgleichen  nicht  für  Schäden,  Verluste  und
Kosten,  entstanden  durch  Kollision,  Strandung,  Leckspringen,  Sinken,  Kentern  von  Fahrzeugen,  Brechen
von  Schlepptrossen  und  alle  anderen  Schiffahrtsunfälle,  selbst  wenn  die  dadurch  entstehenden  Schäden,
Verlust  oder  Kosten  auf  irgendeine  rechtswidrige  Handlung,  einen  Fehler,  eine  Nachlässigkeit  oder
einen  Irrtum  der  Angestellten  des  Betriebsunternehmers  zurückzuführen  sind;  desgleichen  nicht  für
Schäden,  Verluste  und  Kosten  durch  Explosionen,  Platzen  von  Dampfkesseln  oder  Rohrleitungen,
Brechen  von  Schäften  oder  irgendeinen  verborgenen  Fehler  an  dem  Rumpf  von  Schleppern,
Leichtern,  Flößen  oder  sonstiger  im  Betrieb  verwendeter  Fahrzeuge  oder  an  deren  Maschinen;  desgleichen
  durch  Krieg,  Blockade,  Aufstand  oder  Aufruhr,  Streike  oder  Aussperrungen  oder  durch  Feuer,
Blitzschlag,  Regen,  Explosionen,  Spritzwasser,  Uberschwemmung,  Fortwehen  oder  Einflüsse  von  Wind
und  Wetter,  Temperatur  und  Klima,  wie  auch  durch  Vertreiben  von  Holz  beim  Anlandflößen,  Sichwerfen,
  Springen  oder  Splittern  von  Holz,  Lösung  von  Bündeln,  Verletzung,  Verenden  oder  Uberbordspringen
  von  Tieren,  Befleckung  unverpackter  Güter  oder  Verpackungen,  Verderben,  Fäulnis,
Ratten=  oder  Wurmfraß,  Rost,  Schweiß,  Zersetzung,  Schwinden,  Leckage  oder  irgendeinem  anderen,
aus  der  natürlichen  Beschaffenheit  der  Güter  oder  deren  äußerlich  nicht  erkennbaren  mangelhaften
Packung  oder  durch  deren  Berührung  mit,  oder  der  Ausdünstung  und  Leckage  von  anderen  Gütern
entstandenen  Schaden;  ferner  nicht  für  durch  ungenaue  oder  mangelhafte  Adressierung  oder  durch
Verwischen  der  Marken  und  Adressen  und  Bezeichnung  der  Gepäckstücke  oder  der  Güter  verursachte
Versehen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Gold,  Silber,  Edelmetalle,  Geld,
Dokumente,  Juwelen,  Rohdiamanten,  Kunstwerke  und  Gegenstände  von  Liebhaberwert;  für  andere
Gegenstände  ist  er  nur  verantwortlich  mit  4./¾  für  das  Kubikdezimeter  bis  zu  einem  Höchstbetrage
von  2000  .¾  für  das  Kollo,  es  sei  denn  der  Wert  ihm  vorher  ausdrücklich  bekanntgegeben  entweder
von  dem  Kapitän  des  Schiffes,  dem  Empfänger  oder  dem  Verschiffer.  Mündliche  Mitteilungen  werden
für  Erklärungen  im  Sinne  dieser  Bestimmung  nicht  angesehen.  Für  auf  Paketschein  verladene  Güter
haftet  der  Betriebsunternehmer  bis  zum  Höchstbetrage  von  20.¾,  für  auf  Gepäckschein  verladene
Gepäckstücke  bis  zum  Höchstbetrage  von  50  ./.  Für  Beschädigungen  und  Verluste  an  Gepäck,  für
das  keine  Beförderungsgebühren  erhoben  werden,  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht.“)

K.  Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Gewicht,  Maß,  Beschaffenheit,  Inhalt  und  Wert  der  Gepäckstücke  oder  Güter  und  Tiere,
selbst  wenn  in  den  Manifesten,  Konnossementen,  Mitwirkungsaufträgen  oder  sonstigen  Dokumenten
angegeben,  gelten  als  dem  Betriebsunternehmer  unbekannt;  ausgenommen,  wenn  das  Gegenteil  ausdrücklich
  anerkannt  und  schriftlich  vereinbart  ist.

2.  Werden  dem  Betriebsunternehmer  Güter  oder  Gepäckstücke  übergeben,  deren  Beschädigung,
  schlechte  Beschaffenheit  oder  schlechte  Verpackung  sichtbar  ist,  so  hat  er  diese  Mängel  in  der
Empfangsbescheinigung  zu  bemerken,  widrigenfalls  er  dem  Empfänger  dafür  verantwortlich  ist.

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  auch  entzündliche,  explosive,  ätgende  und  sonst
gefährliche  Güter  zu  befördern.

4.  Die  Reedereien  oder  Verschiffer  sind  haftpflichtig  für  jeglichen  durch  solche  Güter  oder
Gepäckstücke  anderen  Gütern,  Menschen,  Tieren,  den  Fahrzeugen  oder  den  Anlagen  am  Lande  verursachten
  Schaden,  wenn  solche  gefährlichen  Güter  ohne  genaue  Angabe  ihrer  Natur  gelöscht  oder
zur  Verschiffung  angeliefert  werden,  gleichviel  ob  der  betreffende  Schiffsführer  bzw.  Verschiffer  sich
der  gefährlichen  Natur  der  Güter  bewußt  gewesen  ist  oder  nicht,  oder  ob  derselbe  für  eigene  Rechnung
oder  im  Auftrage  Dritter  gehandelt  hat.

IL..  Schadensforderungen.

1.  Die  Empfänger  oder  Verschiffer  sind  verpflichtet,  Ansprüche  gegen  den  Betriebsunternehmer
  wegen  Beschädigung  oder  Verlust  von  Raumgepäck,  Gütern  oder  Tieren  innerhalb  eines

*)  Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  sich  die  Interessenten  gegen  alle  diejenigen  Schäden,  für  die  der
Betriebsunternehmer  nicht  haftet,  durch  Versicherung  decken  können.
        <pb n="892" />
        W  838  e0

Monats  nach  beendeter  Beladung  oder  Entlöschung  des  betreffenden  Schiffes  bei  dem  Betriebsunternehmer
  brieflich,  notfalls  zunächst  ohne  Wertangabe,  geltend  zu  machen.  Später  gestellte  Ansprüche
ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  zurückzuweisen.  Nur  wenn  der  Empfänger  nachweisen  kann,
daß  er  wegen  ganz  besonderer  Umstände  nicht  in  der  Lage  gewesen  ist,  seine  Schadensforderung
innerhalb  der  angegebenen  Frist  bei  dem  Betriebsunternehmer  anzubringen,  verlängert  sich  ausnahmsweise
  die  Frist  zur  Einreichung  der  Schadensforderung  bis  auf  zwei  Monate  nach  Abgang
des  betreffenden  Dampfers  von  Lüderitzbucht.

2.  Nach  beendeter  Entlöschung  oder  Beladung  eines  jeden  Schiffes  hat  der  Betriebsunternehmer
  den  betreffenden  Tag  durch  Aushang  an  einer  Tafel  in  dauerhafter  Schrift  an  seinem
Geschäftshause  bekanntzugeben.  Der  Aushang  muß  bis  zum  Ablaufe  der  für  die  Stellung  von
Ansprüchen  gesetzten  einmonatigen  Frist  aufrechterhalten  werden.

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist,  unbeschadet  der  Bestimmungen  unter  K  2,  nicht  verpflichtet,
die  Interessen  der  Empfänger  für  vom  Schiffe  nicht  oder  beschädigt  gelandete  Gepäckstücke,  Tiere  oder
Güter  wahrzunehmen;  dies  haben  die  Empfänger  selbst  zu  tun.

4.  In  den  Schadensansprüchen  gegen  den  Betriebsunternehmer  sind  die  Preise  der  fehlenden
oder  beschädigten  Güter  nach  dem  Grundsatze  aufzumachen,  daß  nur  für  den  Kostenpreis  der  Güter
im  Verschiffungshafen  zuzüglich  etwa  bezahlter  Fracht  und  Versicherungsprämie  Ersatz  geleistet  wird.
Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  zwecks  Feststellung  dieser  Werte  von  dem  Empfänger  die
Vorlegung  der  Originalfaktura  zu  fordern.

M.  Gebühren.

1.  Die  Rechnungen  des  Betriebsunternehmers  über  seine  Beförderungsgebühren  und  die
fiskalischen  Hafenabgaben,  soweit  deren  Einziehung  ihm  obliegt,  sind  in  allen  Fällen  vor  Ausführung
der  Leistungen  zu  begleichen.

2.  Dem  Betriebsunternehmer  steht  nach  Maßgabe  des  §  623  H.  G.  B.  an  allen  beförderten
Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  ein  Pfandrecht  zu  für  die  Beschaffung  seiner  Gebühren  und  der
sonstigen  aus  dem  Betriebe  sich  ergebenden  Forderungen.

Signale  für  den  Landungsbetrieb.

Folgende  Flaggensignale,  am  Flaggenmast  auf  der  Brücke  gehißt,  bedeuten:

M:  „Mittagspause."
JG.):  „Ganz  aufhören  mit  Löschen.“
JES:  „Wieder  anfangen  (wenn  das  Löschen  unterbrochen  war).
B.  und  zwei  Töne  mit
der  Sirene:  „Wir  brauchen  eine  Barkasse  an  der  Brücke."

Flaggen=  und  Pfeifensignale  an  Bord  der  Dampfer:

1:  „Leichter  oder  Floß  ist  voll,  wünsche  Schlepper."
RA  und  vier  lange  Töne
mit  der  Dampfpfeife:  „Floß,  Leichter  oder  Boot  treibt  weg.“
Die  Stenerer  der  Schiffsbarkassen  sind  von  der  Schiffsleitung  zu  unterrichten,  daß  sie  den
Anordnungen  des  ausfsichtsführenden  Beamten  vom  Außendienst  sowie  dem  Brückenaufseher  des
Betriebsunternehmers  Folge  zu  leisten  haben.

Tarif  für  den  Hafen  von  Lüderitzbucht.

I.  Hafecnabgaben.

Für  die  auf  dem  Seewege  ankommenden  oder  abgehenden  Personen,  Raumgepäckstücke,
Tiere  und  Güter  ist  eine  Hafenabgabe  zu  zahlen.

Güter,  Gepäckstücke  und  Tiere,  die  unter  Zahlung  der  Hafenabgaben  von  Lüderitzbucht  eingeführt
  worden  sind,  im  späteren  Verlauf  aber  von  dort  nach  einem  anderen  Hafen  des  Schutzgebiets
        <pb n="893" />
        W  839  e0

wieder  ausgeführt  werden,  sind  von  der  sonst  bei  der  Ausfuhr  zu  zahlenden  Hafenabgabe  befreit.
Sie  unterliegen  jedoch  bei  der  Wiedereinfuhr  in  den  anderen  Häfen  des  Schutzgebiets  den  dort
gültigen  Hafenabgaben.

Die  Hafenabgabe  beträgt:

1.  für  Personniieedeeeee  190.—  AM
Kinder  unter  einem  Jahr  sind  hafenabgabefrei.
2.  für  Großvieh  (Pferde,  Ponys,  Kamele,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber  und  dergl.)

für  das  Stük  2,  —  —-3.
  für  Kleinvieh  (Schafe,  giegen,  Schweine  und  2  für  das  Stüc  0,50  =
4.  für  Hunde  jeder  Größe  0,40  =
5.  für  jedes  auf  Gepãchschein  verladene  bepachaa  *  NRacksicht  auf  die  Größe  und

das  Gewicht  0,50
6.  für  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  kleinere  Tiere,  die  in  easgen  aie  e  ae

und  befördert  werden,  und  für  sämtliche  Güer  .  2,50  =

für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg;
7.  für  Güter  im  Einzelgewicht  von  über  4,5  t,  die  über  die  Gleitbahn  gehen,  wird  ein
Zuschlag  zu  der  Gebühr  unter  6.  erhoben,  und  zwar:
für  Stücke  bis  zu  7t  Einzelgewicnht  1,.—
----10  -  ..............1,50
---überll)  -  2,—
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.

NB.  Für  von  einem  Schiff  zum  andern  im  Hafen  oder  auf  der  Reede  umgeladene
Personen,  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  sind  keine  Hafenabgaben  zu  entrichten.

*.  V  V

II.  Beförderungsgebühren.

An  die  Woermann-Linie  sind  folgende  Beförderungsgebühren  zu  entrichten:
1.  Für  die  Beförderung  von  Personen  von  längsseits  des  Schiffes  bis  auf  die  Brücke
oder  von  längsseits  des  Schiffes  bis  längsseits  des  Schiffes  auf  der  Reede  ji  1—  3
Kinder  unter  einem  Jahre  werden  frei  befördert.  Für  die  Beförderung  von
auf  Gepäckschein  verladenem  Gepäck  zwischen  Schiff  und  dem  Lande  oder  von  Schif
zu  Schiff  für  jedes  Stück  ..  0,50

NB.  Es  wird  auf  die  Bestimmungen  der  Betriebsordnung  über  die  Personen
und  Gepäckbeförderung  besonders  hingewiesen.

u

2.  Für  die  Beförderung  von  Tieren  zwischen  Schiff  und  dem  Lande,  beginnend  mit  dem
Empfang  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  der  Schiffe  und  endigend  mit  der
lbergabe  im  Zollhof  oder  am  flußfreien  Strande  an  die  Empfangsberechtigten:

a)  für  Großvieh  (Pferde,  Ponys,  Kamele,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber  und
dergl.)  für  das  Stück  10,—

b)  für  Kleinvieh  (Schafe,  giegen,  Schweine,  Hunde  usw)  für  das  Stück  1,50

Tc)  für  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  Tiere,  die  in  Käfien,  zälchen  usw.  verpackt
  und  befördert  werden,  für  das  Kubikmeter.  ..  .5,25-3.

  Für  die  Beförderung  von  Gütern  aller  Art  im  Einzelgewicht  bis  zu  9  t  zwi  schen
Schiff  und  Land,  beginnend  mit  Empfang  der  Güter  in  den  Landungsfahrzeugen
längsseits  des  Schiffes  und  endigend  mit  Stapelung  und  Ubergabe  an  die  Empfangsberechtigten
  im  Zollhof  oder  in  den  Zollschuppen:

a)  für  Kontanten,  Rohdiamanten,  Wertgegenstände  usw.  1  v.  *  vom  erklärten
Wert,  mindestens  jedoch  für  jedes  Kollo  5,00  =

Bei  Sendungen  von  Rohdiamanten  im  erklärten  Wert  von  so  000  %
und  darüber  ermäßigt  sich  die  Beförderungsgebühr,  wenn  die  Sendung
von  einem  Verlader  für  dasselbe  Schiff  aufgegeben  wird,  auf  ¼  v.  H.  des
erklärten  Wertes.
        <pb n="894" />
        66  840

b)  für  alle  sonstigen  Güter  bis  zum  Einzelhöchstgewicht  von  4½%t  5e,  25.%
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  in  Wahl  der  Woermann-  Linie.

Vorkommendenfalls  verteilt  sich  die  unter  Ziffer  22  und  3b  festgesetzte  Gebühr,  wie  folgt:

Für  den  Empfang  in  den  Landungsfahrzeugen,  das  Verbringen  der  Landungsfahrzeuge  bis
unter  die  Krane  längsseits  der  Brücke  und  das  Gintegen  in  die  Schlinge  zum  Aufhieven

3,00  ./4.

Für  das  Aufhieven  mit  dem  Kran,  das  Verladen  auf  die  Bahnwagen,  die  Beförderung

mit  diesen  in  den  Zollhof  und  Stapelung  und  üÜbergabe  dortselbst
2,25  %
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.

4.  Für  die  Beförderung  von  Stücken  über  4½t  zwischen  Schiff  und  Land,  beginnend
mit  dem  Empfang  längsseits  des  Schiffes  in  die  Landungsfahrzeuge  und  endigend  mit  der  llbergabe
an  den  Empfangsberechtigten  am  flutfreien  Strande  oder  an  der  Gleitbahn:

für  Stücke  bis  7  t  Einzelgewicchtt  7900

10  0t  -  25

-  -  =  über  10  t=  .  -  .....12,50-für
  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  nach  der  Wahl  der  Woermann—  Linie.

5.  Die  unter  II,  1  bis  4  genannten  Sätze  haben  auch  Gültigkeit  für  die  gleichen  Leistungen
in  umgekehrter  Richtung  bei  der  Verschiffung.

6.  Für  die  Beförderung  von  im  Schutzgebiet  gewonnenen  Erzeugnissen  der  Landwirtschaft
mit  Ausnahme  von  alkoholhaltigen  Getränken,  die  von  einem  Küstenplatz  des  südwestafrikanischen
Schutzgebiets  zu  einem  anderen  Küstenplatz  des  Schutzgebiets  verschifft  oder  die  als  Proviant  an
Bord  von  Schiffen  gebracht  werden

für  das  Kubikmeter  oder  1000  0s  ..  2,50  %

7.  Für  Umladung  von  Schiff  zu  Schiff,  beginnend  mit  Empfang  in  den  Landungsfahrzeugen
  längsseits  des  Schiffes  und  endigend  mit  Einlegen  in  die  Schlinge  oder  die  sonstigen
Übernahmevorrichtungen  des  übernehmenden  Schiffes

für  Güter  für  das  Kubikmeter  oder  1000  fl.  30
-jedes  Stück  Großvieh..  .60,00.
—  -Kleinvieissss  10900.

III.  Zusätzliche  Bestimmungen.

1.  Die  Hafengebühr  ist  zu  zahlen  bei  der  Personenbeförderung  von  den  beförderten  Personen,
  bei  der  Beförderung  von  Gepätkstücken,  Tieren  und  Gütern  von  demjenigen,  der  die  beförderten
  Gegenstände  annimmt,  oder  von  demjenigen,  der  den  Auftrag  zur  Beförderung  gegeben  oder
die  Beförderung  für  eigene  Rechnung  ausgeführt  hat.  Die  Schuldner  haften  solidarisch.  Die
Zahlung  der  fiskalischen  Hafenabgaben  hat  an  die  Woermann-Linie  zu  geschehen,  soweit  vom  Zollamt
  nicht  eine  gegenteilige  Verfügung  erlassen  wird.

2.  Von  Hafenabgaben  befreit  sind

a)  die  Angehörigen  deutscher  und  fremder  Kriegsschiffe,

b)  ankommende  und  abfahrende  Passagiere  für  ihr  nicht  auf  Gepäckschein  verladenes
Gepäck,  ferner  "

Jc)  die  Brief=  und  Paketpost.

3.  Am  Lande  ansässige  Personen,  die  nur  besuchsweise  oder  in  Geschäften  an  Bord  eines
Dampfers  zu  tun  haben,  ohne  mit  diesem  Dampfer  den  Hafen  von  Lüderitzbucht  zu  verlassen,
ebenso  wie  Passagiere  und  Mannschaften  der  im  Roberthafen  oder  auf  der  Reede  liegenden  Schiffe,
die  nur  besuchsweise  an  Land  gehen,  sind  von  der  Zahlung  von  Hafenabgaben  befreit,  desgleichen
die  von  solchen  Personen  mitgeführten  kleinen  Pakete.

4.  Welcher  der  beiden  unter  II  2  alb  ausgeführten  Kategorien  die  in  diesem  Tarif  nicht
benannten  Tiere  zuzurechnen  sind,  bestimmt  im  Streitfalle  das  Zollamt  in  Lüderitzbucht.

—

5.  Die  Gesamtmaße  und  Gewichte  eines  jeden  Konnossements  werden  auf  ½16  chm  oder
100  kg  nach  oben  abgerundct.  Falls  der  für  die  Berechnung  der  Gebühren  in  Betracht  kommende
Maßstab  auch  zur  Berechnung  der  Seefrachtkosten  gedient  hat,  werden  für  die  Berechnung  der  Gebühren
  die  Maße  oder  die  Gewichte  der  Schiffspapiere  zugrunde  gelegt,  soweit  dieselben  aus  den
        <pb n="895" />
        W  841  20

genannten  Papieren  ersichtlich  sind.  Ein  Nachwiegen  oder  Nachmessen  zur  Feststellung  der  fraglichen
Gebühren  kann  in  solchem  Falle  nicht  beansprucht  werden.

6.  Die  Hafenabgaben  werden  im  allgemeinen  auf  dieselbe  Einheit  berechnet,  die  für  die
Berechnung  der  Beförderungsgebühren  zur  Anwendung  kommt.

7.  Für  Kohlen  und  Briketts  (nicht  aber  Holzkohlen  und  Koks),  rohe  Häute,  Felle,  Hörner
von  Rindvieh,  Ziegen  und  Schafen,  ausgeführtes  frisches  Gemüse  oder  frisches  Fleisch  sowie  eingeführtes
  frisches  Gemüse  oder  Fleisch,  das  aus  dem  Schutzgebiet  stammt,  werden  die  Hafenabgaben
und  Beförderungsgebühren  ausschließlich  nach  dem  Gewicht  erhoben.

Für  Marmor  werden  die  Hafengebühren  nach  Raummaß  berechnet.  Zuschläge  zu  den
Hafengebühren  werden  bei  Marmor  nur  für  Stücke,  die  größer  als  4½  chm  sind,  erhoben.  Die
Berechnung  dieser  Zuschläge  geschieht  ebenfalls  nach  Raummaß.

 

Vertrag,  betr.  das  Landungswesen  in  Swakopmund.
Vom  7./13.  Februar  1912.

Zwischen  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus,  vertreten  durch  den  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts,  und  der  Woermann-Linie,  Hamburg,  sind  nachstehende  Vereinbarungen
getroffen  worden:

§  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  die  Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung  im
Hafen  von  Swakopmund  zwischen  Schiff  und  Land  in  beiden  Richtungen  und  zwischen  Schiff  und
Schiff  auf  der  Reede  in  einer  dem  allgemeinen  Verkehrsinteresse  und  der  angehefteten  Betriebsordnung
  entsprechenden  Weise  zu  betreiben.  Insbesondere  hat  sie  auf  ihre  Kosten  dafür  zu  sorgen,
daß  das  zum  Landungsbetriebe  unter  normalen  Verhältnissen  nötige  Personal  und  Inventar  stets
vollständig  und  in  leistungsfähigem  Zustande  vorhanden  ist.

§*  2.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  die  Personen-,  Tier=  und  Güterbeförderung
gemäß  §  1  auf  Grund  der  angehefteten  Betriebsordnung  nach  gleichen  Grundsätzen  für  jedermann
auszuführen,  der  hierzu  ihre  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt  und  zur  Zahlung  der  tarifmäßigen
Hafenabgaben  und  Beförderungsgebühren  an  die  Woermann-Linie  bereit  ist.

2.  Für  die  Hafenabgaben  und  die  Beförderungsgebühren  ist  der  angeheftete  Tarif  maßgebend.
  Die  Höhe  der  darin  festgesetzten  Beförderungsgebühren  kann  ohne  Einverständnis  der
Woermann-Linie  nicht  geändert  werden.

§  3.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  sobald  der  ein=  und  ausgehende  Jahresverkehr
  an  Gütern  und  in  Käfigen  beförderten  kleinen  Tieren  die  Grenze  von  125  000t  —  einhundertfünfund
  zwanzigtausend  Tons  —  oder  Kubikmeter  überschreitet,  dem  südwestafrikanischen  Landesfiskus
  für  den  überschießenden  Teil  eine  Rückgabe  von  0,25./  für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg
zu  gewähren.  Diese  Rückgabe  wird  stets  auf  die  Einheit  berechnet,  die  bei  Berechnung  der
Beförderungsgebühren  maßgebend  gewesen  ist.

2.  Die  Woermann-Linie  wird  dem  Landesfiskus  serner  eine  Rückgabe  von  2  “  für  jedes
Stück  Großvieh  über  500  Stück  jährlich  und  eine  Rückgabe  von  0,50  J  für  jedes  Stück  Kleinvieh
über  2000  Stück  jährlich  gewähren.

3.  Aus  den  Beförderungsgebühren  unter  II  1,  3  a,  7  und  8  des  Tarifs  hat  die  Woermann-Linie
  keinerlei  Rückgaben  zu  gewähren.

4.  Die  in  diesem  Paragraphen  erwähnten  Rückgaben  wird  die  Woermann-Linie  einmal
jährlich,  und  zwar  innerhalb  14  Tagen  nach  Ablauf  eines  jeden  Vertragsjahres  an  die  Zollkasse  in
Swakopmund  einzahlen.

§  4.  Der  Fiskus  verpflichtet  sich,  für  die  Dauer  dieses  Vertrages  die  Beförderung  sämtlicher
  in  Swakopmund  für  seine  Rechnung  ankommenden  und  abgehenden  Personen,  Tiere  und
Güter  zwischen  Schiff  und  Land  in  beiden  Richtungen,  oder  von  Schiff  zu  Schiff  unter  Zahlung  der
tarifsmäßigen  Gebühren  ausschließlich  der  Woermann-Linie  zu  übertragen.

§  5.  1.  Dieser  Vertrag  tritt  am  1.  Oktober  1912  in  Kraft  und  läuft  bis  zur  Inbetriebnahme
  der  neuen  Landungsbrücke,  längstens  jedoch  bis  zum  31.  März  1915.

2.  Der  Fiskus  hat  der  Woermann-Linie  das  Datum  der  Betriebseröffnung  der  neuen
Brücke  mindestens  6  Monate  vorher  mitzuteilen.  Sollte  der  Termin  hinausgeschoben  werden  mühssen,
so  ist  die  Woermann-Linie  verpflichtet,  den  Betrieb  an  der  bisherigen  Landungsbrücke  bis  zu  6  Monaten
  über  den  ihr  angegebenen  Termin  hinaus  weiterzuführen.
        <pb n="896" />
        W  842  20

§  6.  1.  Wird  die  Brücke  in  Swakopmund  gänzlich  zerstört,  so  tritt  der  Vertrag  sofor
außer  Kraft;  bei  teilweiser  Zerstörung  hat  die  Woermann-Linie  den  Vertrag  nach  Möglichkeit  weiter
zu  erfüllen.

2.  Die  Woermann-Linie  ist  im  Falle  gänzlicher  Zerstörung  der  Landungsbrücke  verpflichtet,
zu  versuchen,  den  Betrieb  mit  den  vorhandenen  oder  ohne  unverhältnismäßig  hohe  Kosten  zu  beschaffenden
Hilfsmitteln  bestmöglichst  an  der  alten  Landestelle  oder  —  falls  die  im  Bau  begriffene  neue  Brücke
schon  vor  ihrer  Vollendung  für  Zwecke  des  Landungsbetriebes  benutzt  werden  kann  und  der  Woermann-Linie
  zur  Benutzung  überlassen  wird  —  unter  Zuhilfenahme  dieser  Brücke  aufrecht  zu  erhalten.  Die
der  Woermann-Linie  für  eine  solche  Landung  und  Verschiffung  zustehenden  Gebühren  sollen  eintretendenfalls
  neu  geregelt  werden.  Keinesfalls  sollen  sich  aber  die  Beförderungsgebühren  für  Güter
zwischen  Schiff  und  dem  Zollhof  in  beiden  Richtungen  höher  als  7,25  für  das  Kubikmeter  oder
1000  kg  nach  der  Wahl  der  Woermann-Linie  stellen.

§  7.  1.  Die  Leistungen  der  Woermann-Linie  bei  der  Beförderung  von  Schiff  an  Land
sind  wie  folgt  begrenzt:

a)  bei  der  Personenbeförderung  durch:

Empfang  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Absetzen  aus
die  Brücke;

b)  bei  der  Tierbeförderung  durch:

Empfang  in  den  Leichterfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Übergabe  im  Zollhof:

e)  bei  der  Beförderung  von  Gepäck  und  sämtlichen  Gütern  im  Einzelgewicht  von  nicht

mehr  als  4½t  durch:

Empfang  in  den  Leichterfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Übergabe  nach  erfolgter
  Stapelung  im  Zollhof  an  den  Empfangsberechtigten;

d)  bei  der  Beförderung  von  Stücken  im  Einzelgewicht  von  über  4,5  bis  20  t  und  Massengütern,

  die  auf  der  Brücke  übernommen  oder  übergeben  werden,  durch:

Empfang  längsseits  des  Schiffes  in  den  Leichterfahrzeugen  und  UÜbergabe  in  den  von
den  Empfängern  rechtzeitig  und  in  genügendem  Umfange  zu  stellenden  geeigneten  Eisenbahnwagen
  unter  den  Kränen  auf  der  Brücke  nach  erfolgter  Stapelung  in  diese  Eisenbahnwagen
  durch  die  Woermann-Linie;

e)  bei  der  Beförderung  von  Gütern  im  Einzelgewicht  von  über  20t  durch  Empsang

in  den  Leichterfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  Übergabe  am  hochwasserfreien
Strande  an  den  Empfänger.  »

Die  Leistungen  bei  der  Beförderung  vom  Lande  an  das  Schiff  (Verschiffung)  werden  in
sinngemäß  umgekehrter  Folge  begrenzt.  «

2.  Die  Leistungen  der  Woermann-Linie  bei  der  Beförderung  von  Schiff  zu  Schiff  beginnen
mit  Empfang  längsseits  des  Schiffes  in  den  Leichterfahrzeugen  und  endigen  mit  Einlegen  in  die
schiffsseitig  zu  stellenden  Schlingen  oder  sonstigen  Ubernahmevorrichtungen  des  übernehmenden  Schiffes.

3.  Die  Woermann-Linie  ist  nicht  verpflichtet,  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,  5  t#  bei
der  Landung  im  Zollhof  abzuliefern  oder  bei  der  Verschiffung  daselbst  zu  übernehmen.  Solche
Stücke  sind,  falls  sie  nicht  über  20  t  wiegen,  bei  der  Landung  auf  der  Brücke  in  die  von  den
Empfängern  rechtzeitig  zu  stellenden  Eisenbahnwagen  zu  stapeln  und  dort  zu  übergeben,  bzw.  bei
der  Verschiffung  aus  den  von  den  Verschiffern  unter  die  Kräne  gestellten  Eisenbahnwagen  in  Empfang
zu  nehmen.

4.  Massengüter  hat  die  Woermann-Linie  auf  der  Brücke  unter  den  Kränen  in  die  von  den
Empfängern  rechtzeitig  zu  stellenden  geeigneten  Eisenbahnwagen  zu  stapeln  und  dort  zu  übergeben
bzw.  bei  der  Verschiffung  aus  den  von  den  Verschiffern  unter  die  Kräne  auf  den  Brückenkopf
gestellten  Wagen  in  Empfang  zu  nehmen.  Als  Massengüter  gelten  hierbei  Güter  gleicher  Art,  die
in  Mengen  von  nicht  weniger  als  100  t  mit  einem  Schiff  und  auf  ein  Konnossement,  ein=  bzw.  ausgeführt

  werden  und  schiffsseitig  in  ununterbrochener  Folge  in  Mengen  von  mindestens  20  t  stündlich
gelöscht  bzw.  übergenommen  werden  können.

5.  Die  Woermann-Linie  ist  verpflichtet,  auf  Ansuchen  der  Empfänger  bzw.  der  Verschiffer
die  Beförderung  der  zur  Beladung  mit  Stücken  im  Einzelgewicht  von  über  4,5  bis  20  t  oder  mit
Massengütern  bestimmten  bzw.  der  mit  solchen  Stücken  oder  Massengütern  beladenen  Güterwagen
der  Empfänger  oder  Verschiffer  mit  ihren  Lokomotiven  zwischen  dem  Brückenkopf  und  der  Brückenwurzel
  in  beiden  Richtungen  zu  übernehmen.  Für  diese  Leistung  steht  ihr  die  im  Tarif  besonders
vorgesohene  Vergütung  zu.
        <pb n="897" />
        W  843  20

6.  Die  Woermann-Linie  ist  verpflichtet,  auch  Teilleistungen,  für  die  im  Tarif  besondere
Sätze  vorgesehen  sind,  auszuführen.  '

§8.1.DieWoermann-Linieist,unbeschadetderBestimmungenim§6,2,berechtigt,
aber  nicht  verpflichtet,  mit  vorher  eingeholter  Erlaubnis  der  Zollbehörde,  Tiere  und  Güter  an  der
alten  Landestelle  zu  landen  und  zu  verschiffen.  Erfolgt  eine  solche  Landung  oder  Verschiffung  an
der  alten  Landestelle  auf  Wunsch  der  Woermann-Linie,  so  stehen  ihr  hierfür  nur  die  vollen  Sätze
des  angehefteten  Tarifes  zu,  wobei  eine  Landung  oder  Verschiffung  über  die  alte  Landestelle  als
gleichwertig  mit  der  Landung  oder  Verschiffung  über  die  Brücke  erachtet  wird.

2.  Erfolgt  eine  Landung  oder  Verschiffung  an  der  alten  Landestelle  auf  Wunsch  des
Kaiserlichen  Gouvernements,  so  ist  die  Woermann-Linie  berechtigt,  falls  sie  zu  einer  solchen  Landung
oder  Verschiffung  an  der  alten  Landestelle  in  der  Lage  und  bereit  ist,  für  die  an  dieser  Stelle
gelandeten  oder  verschifften  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  eine  erhöhte,  gegebenenfalls  neu  festzusetzende
  Gebühr  zu  erheben,  deren  Höhe  indes  die  in  §  6  Absatz  2  festgesetzte  Ziffer  nicht  übersteigen
  soll.

§  9.  1.  Soweit  die  Woermann-Linie  bei  der  Personen-  Gepäck-,  Tier=  und  Güterbeförderung
  zwischen  Schiff  und  Land  mitwirkt,  ist  sie  auf  Verlangen  des  Gouvernements  verpflichtet,
die  Hafenabgaben  auszulegen  und  einzuziehen  und  an  zwei  vom  Zollamt  ein  für  allemal  zu
bestimmenden  Tagen  im  Monat  an  die  Zollkasse  in  Swakopmund  abzuführen;  es  steht  ihr  hierfür
eine  Vergütung  in  Höhe  von  1  v.  H.  der  eingezogenen  Gebühren  zu.  Die  Abführung  der  Hafengebühren
  braucht  keinesfalls  früher  als  14  Tage  nach  beendeter  Entlöschung  und  Beladung  des
betreffenden  Schiffes  zu  erfolgen.  Die  Vergütung  ist  bei  jeder  Abrechnung  sofort  in  Abzug
zu  bringen.

2.  Die  im  Absatz  1  dieses  Paragraphen  vorgesehene  Verpflichtung  der  Woermann-Linie
besteht  nicht,  soweit  kein  nach  Abschnitt  III,  1  des  Tarifs  zur  Bezahlung  der  Hafengebühren  Verpflichteter
  zur  Zahlung  bereit  und  in  der  Lage  ist  und  die  Woermann-Linie  sich  nicht  aus  dem  ihr
nach  den  §§  623  und  614  des  Handelsgesetzbuches  zustehenden  Pfandrecht  befriedigen  kann.

§  10.  1.  Die  Frage,  ob  der  Betrieb  den  Vorschriften  des  §  1  entsprechend  eingerichtet
ist,  gegebenenfalls  welche  Anderungen  dazu  notwendig  sind,  entscheidet  eine  Kommission,  die  aus
einem  Bezirksrichter  in  Swakopmund  als  Vorsitzenden  und  zwei  Beisitzern  zu  bilden  ist,  von  denen
jede  Partei  einen  zu  berufen  hat.  Den  Bezirksrichter  bestimmt  der  Gouverneur.  Wenn  eine  Partei
die  Ernennung  des  Beisitzers  länger  als  zwei  Wochen  nach  erfolgter  schriftlicher  Aufforderung  verzögert,
  so  ernennt  ihn  der  Oberrichter.  Innerhalb  der  Kommission  entscheidet  die  Mehrheit  der
Stimmen.  Auch  das  Verfahren  wird  durch  Mehrheitsbeschluß  geregelt.

2.  Diese  Kommission  hat  auch  solche  Erhebungen  und  Feststellungen  im  Schutzgebiet  zu
machen,  die  für  die  Entscheidungen  des  laut  §  17  in  Deutschland  zu  bildenden  Schiedsgerichts  etwa
notwendig  werden.  Über  die  Vornahme  solcher  Erhebungen  und  Feststellungen  entscheidet  indes  das
nach  §  17  gebildete  Schiedsgericht.

3.  Die  Kosten  trägt  im  Falle  des  Abs.  1  jede  Partei  an  ihrem  Teile,  im  Falle  des  Abs.  2
bilden  sie  einen  Teil  der  Kosten  des  Schiedsverfahrens.

§  11.  1.  Zur  Benutzung  bei  der  Personen-,  Gepäck-,  Tier=  und  Güterbeförderung  zwischen
Schiff  und  Land  im  Hafen  von  Swakopmund  überläßt  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  leihweise
folgende  in  Swakopmund  vorhandenen  Anlagen  und  Betriebsmittel:

1.  einen  20  t-,  einen  5  t-,  einen  3  t=  und  drei  2  t-Kräne  auf  der  Landungsbrücke;
2.  3  Lokomotiven  und  30  offene  Plattformwagen  von  je  5t  Tragfähigkeit;
3.  die  Gleise  auf  der  Landungsbrücke,  im  Zollhof  und  an  der  Molenwurzel.

2.  Der  Fiskus  gestattet  der  Woermann-Linie  ferner  die  Benutzung  der  alten  Brücke,  soweit
dies  der  Woermann-Linie  zur  Durchführung  eines  geordneten  Landungs=  und  Verschiffungsbetriebes
erforderlich  erscheint.  Insbesondere  soll  es  der  Woermann-Linie  gestattet  sein,  auf  dem  Brückenkopf
eine  Schreibstube  (wie  bisher)  sowie  einen  Signalmast  auf  der  Brücke  auf  ihre  Kosten  zu  halten.

3.  Weiterhin  überläßt  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  für  die  Dauer  des  vorliegenden
Vertrages  das  von  ihr  zur  Zeit  für  die  Reparaturwerkstätten  nebst  Zubehör  benutzte  Gelände  im
Zollhof  an  der  Wurzel  der  alten  Mole  zur  unentgeltlichen  Benutzung.  Ferner  überläßt  der  Fiskus
der  Woermann-Linie  für  die  gleiche  Dauer  das  Gelände  für  die  verschiedenen  Zollbuden  der
Woermann-Linie  im  Zollhof,  das  Gelände  für  den  im  Zollhof  stehenden  Lagerschuppen  der  Woermann-Linie,
  den  Platz  für  die  an  der  Wurzel  der  Mole  lagernden  Materialien  und  das  für  den  Landungsbetrieb
  etwa  sonst  noch  erforderliche  Gelände,  soweit  der  Fiskus  die  Verfügung  über  dieses  Gelände
hat  und  dessen  nicht  selbst  bedarf.
        <pb n="898" />
        W  844  2e0

Für  den  Fall,  daß  er  dieser  Gelände  bedarf,  wird  er  der  Woermann-Linie  an  anderer
geeigneter  Stelle  entsprechende  Gelände  zur  unentgeltlichen  Benutzung  für  die  Dauer  dieses  Vertrages
  überlassen,  soweit  er  über  solches  Gelände  verfügt.

4.  Sollte  die  Woermann-Linie  bei  Ablauf  dieses  Vertrages  und  nachdem  Verhandlungen
über  die  Fortführung  des  Betriebes  durch  die  Woermann-Linie  gescheitert  sind,  ihr  in  Swakopmund
stationiertes  schwimmendes  Material  an  Schleppern,  Leichtern  und  Booten  ganz  oder  teilweise  zu
verkaufen  wünschen,  so  ist  sie  verpflichtet,  dieses  zunächst  dem  Reichs-Kolonialamt  zum  Kauf  anzubieten,
das  seinerseits  verpflichtet  ist,  sich  spätestens  8  Wochen  nach  Eingang  des  Angebots  zu  erklären,  ob
es  die  angebotenen  Fahrzeuge  übernehmen  will.  Als  Preis  gilt  der  Anschaffungspreis  zuzüglich  der
Kosten  etwaiger  Erneuerungen  ganzer  Maschinen=  und  Kesselanlagen  und  abzüglich  einer  Wertminderung
  von  10  v.  H.  für  das  Jahr.

5.  Der  Woermann-Linie  soll  das  Recht  gewahrt  werden,  die  für  den  Landungsberieb
erforderlichen  afrikanischen  Farbigen  in  das  Schutzgebiet  einzuführen  und  während  der  Dauer  dieses
Vertrages  in  den  bisherigen  Unterkunftsräumen  an  der  Roonstraße  zu  halten,  vorausgesetzt,  daß
dort  ausreichendes  weißes  Personal  für  die  zuverlässige  UÜberwachung  der  Farbigen  dauernd
stationiert  ist.  "

§12.l.DieLiefernngderMaterialien,diezithetriebedernach§11,Ziffek1übetlassenen
  Betriebsmittel  erforderlich  sind,  sowie  die  Lieferung  des  elektrischen  Stromes  für  den  Kranbetrieb
  ist  Sache  der  Woermann-Linie.

2.  Die  Instandhaltung  der  Landungsbrücke,  sowie  der  sämtlichen  Gleise  liegt  dem  Fiskus  ob.

3.  Die  Instandhaltung  der  der  Woermann-Linie  leihweise  überlassenen  Kräne  einschließlic
der  elektrischen  Zuleitung,  sowie  der  Lokomotiven  und  Eisenbahngüterwagen  ist  Sache  der  Woerman=Linie.
  Sie  geschieht  durch  sie  auf  ihre  Kosten.  Nur  solche  hierbei  sich  zeigende  Mängel  und  Schäden,
von  denen  die  Woermann-Linie  nachweisen  kann,  daß  sie  auf  Fehlern  der  Herstellung  oder  des
Materials  beruhen,  oder  durch  außergewöhnliche  Naturereignisse  herbeigeführt  sind,  hat  der  Fiskus
zu  beseitigen.  Für  gewöhnliche  Abnutzung  der  der  Woermann-Linie  überlassenen  Kräne,  Lokomotiven
und  Eisenbahngüterwagen  hat  die  Woermann-Linie  nicht  aufzukommen.

Sie  hat  diese  Betriebsmittel  jedoch  in  einem  Zustande  wieder  abzuliefern,  der  erkennen
läßt,  daß  für  ordnungsmäßige  Unterhaltung  Sorge  getragen  ist.  Der  etwa  während  der  Dauet
dieses  Vertrages  notwendig  werdende  Ersatz  und  Einbau  von  Kesseln,  Feuerbuchsen,  Radsätzen  und
Drehwerkkränzen  an  den  der  Woermann-Linie  überlassenen  Betriebsmitteln  ist  Sache  des  Fiskus.

4.  Wenn  eine  Erweiterung  der  Hafen=  und  Gleisanlagen  oder  eine  Vermehrung  der  Betriebsmittel
  erforderlich  wird,  so  sind  Anlagen  und  Betriebsmittel  auf  dem  Lande  einschließlich  der  Brücke
vom  Fiskus  auf  seine  Kosten,  Anlagen  und  Betriebsmittel  auf  dem  Wasser  von  der  Woermann-Linie
auf  ihre  Koslten  bereitzustellen.  Bestreitet  die  kostenpflichtige  Partei  die  Notwendigkeit  einer  solchen,
von  der  Gegenpartei  verlangten  Erweiterung  oder  Vermehrung,  so  entscheidet  endgültig  die  nach
§  10  zu  bildende  Kommission.  Die  Woermann-Linie  kann  jedoch  den  Bau  einer  neuen  Brücke  oder
Mole  oder  die  Verlängerung  der  bestehenden  nicht  verlangen.  Hinsichtlich  des  Verfahrens  gilt  das
in  8  10  Bestimmte.

65B.  Führt  der  Fiskus  die  von  ihm  zu  leistenden  Reparaturen  nicht  oder  nicht  so  aus,  wie
es  zur  Durchführung  des  Vertrages  nötig  ist,  so  ist  die  Woermann-Linie  nicht  nur  von  den  ihr  ob—
liegenden  Reparaturen  der  dadurch  außer  Tätigkeit  gesetzten  Betriebsmittel  für  die  Dauer  der
Reparaturarbeiten  befreit,  sondern  ist  auch  für  die  Dauer  dieser  Behinderung  von  den  Verpflichtungen
aus  diesem  Vertrage  entbunden,  soweit  ihr  deren  Erfüllung  durch  eine  solche  Behinderung  erheblich
erschwert  oder  unmöglich  gemacht  wird.

8  13.  Für  Betriebsstörungen,  die  infolge  von  Beschädigungen  an  der  Brücke  oder  den
sonstigen  von  dem  Fiskus  zu  unterhaltenden  Landungsanlagen  eintreten,  und  während  der  Instandsetzungsarbeiten
  andauern,  hat  die  Woermann-Linie  gegen  den  Fiskus  keinerlei  Ersatzansprüche;  andetseits
  ist  die  Woermann-Linie  nicht  verantwortlich  für  Betriebsstörungen,  welche  aus  den  gleichen  Ursachen
oder  durch  Verluste  und  Instandsetzungsarbeiten  von  Fahrzeugen,  Streiks,  Erkrankungen  des  Personals
und  ähnlichen  Gründen  eintreten.

§  14.  1.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich,  die  ihr  gehörigen  oder  überwiesenen  Betriebsmittel
  für  den  Land=  und  Wasserverkehr  sowie  die  von  ihr  hergestellten  Aunlagen,  aber  ausschließlich
der  Werkstätten  und  Gebäude  mit  Bemannung  und  Ausrüstung,  den  vom  Gouvernement  zu  bestimmenden
  Behörden  in  Swakopmund  auf  Verlangen  für  dienstliche  Zwecke,  insbesondere  zu  Aus-
        <pb n="899" />
        W  845  20

besserungsarbeiten  an  den  Hafenanlagen  und  Seezeichen  und  zur  Ausführung  von  Peilungen  zu
überlassen,  soweit  nicht  ernstliche  nautische  Bedenken  hinsichtlich  der  Sicherheit  des  Personals  und
der  Betriebsmittel  obwalten.  Der  Fiskus  hat  der  Woermann-Linie  hierfür  folgende  Entschädigungen
zu  zahlen:  für  Schleppder  15,00  ,

Barkassen  und  Lokomotiven  ..-.  10,  00  -,

=  Boote  jeder  nc0n0t  30900  -,

-  Strandbahnwagen  209,00  =

für  jede  angefangene  Tagesstunde,  für  jede  angefangene  Stunde  zwischen  6  Uhr  abends  und  6  Uhr
morgens  erhöhen  sich  diese  Sätze  um  30  v.  H.

Außerdem  hat  der  Fiskus  der  Woermann-Linie  etwaige  Auslagen  für  besondere  durch  die
Benutzung  seitens  der  Behörden  notwendig  gewordene  Instandsetzungsarbeiten  zu  ersetzen.

2.  Soweit  die  Überlassung  der  in  diesem  Paragraphen  erwähnten  Betriebsmittel  eine
erhebliche  Störung  des  Landungsbetriebes  zur  Folge  haben  würde,  kann  sie  nur  verlangt  werden,
wenn  eine  Verzögerung  der  fraglichen  Arbeiten  mit  einer  ernsten  Gefahr  für  die  Landungsbrücke
verbunden  sein  würde.

Die  Entscheidung,  ob  dies  der  Fall  ist,  trifft  endlich  die  Hafenbehörde.

3.  Für  ordnungsmäßige  Durchführung  des  Betriebes  übernimmt  die  Woermann-Linie
solchenfalls  keinerlei  Gewähr.

Der  Fiskus  haftet  der  Woermann-Linie  für  Schäden  an  und  Verluste  von  solchen  Betriebsmitteln
für  die  Zeit,  während  welcher  diese  den  in  dem  Absatz  1  genannten  Behörden  auf  Grund  dieses
Paragraphen  zur  Verfügung  gestellt  sind,  sofern  nicht  eine  Fahrlässigkeit  des  von  der  Woermann-Linie
  gestellten  Personals  oder  ein  Schaden  stiftendes  Ereignis  vorliegt,  welches  auch  ohne  die  von
der  Behörde  in  Anspruch  genommene  Leistung  eingetreten  wäre.

§  15.  Alsbald  nach  Ankunft  von  Schiffen  auf  der  Reede  von  Swakopmund  hat  die
Woermann-Linie  die  vom  Gouvernement  zu  bestimmenden  Beamten  in  einem  geeigneten  Fahrzeuge
unentgeltlich  zum  Schiff  und  zurück  an  Land  zu  befördern.

Soweit  Reichs=  und  Schutzgebietsbeamte,  Augehörige  der  Schutztruppen  oder  der  Kaiserlichen
Marine  zur  Erledigung  von  Dienstgeschäften  zwischen  dem  Lande  und  den  auf  der  Reede  liegenden
Schiffen  zu  verkehren  haben,  hat  ihnen  die  Woermann-Linie,  auch  abgesehen  von  dem  Fall  des
Absatz  1  freie  Beförderung  in  beiden  Richtungen  zu  gewähren,  doch  kann  die  Gestellung  einer  besonderen
  Fahrgelegenheit  nicht  gefordert  werden.

§  16.  Die  Woermann-Linie  hat  alle  für  allgemeine,  insbesondere  für  statistische  Zwecke
notwendigen  Nachweise  und  Feststellungen  gemäß  den  ihr  vom  Gouvernement  zugehenden  Anweisungen
ohne  Vergütung  zu  bewirken,  soweit  ihr  die  Unterlagen  bekannt  sind  und  es  sich  nicht  um  innere
Geschäftsangelegenheiten  der  Woermann-Linie  handelt.

§  17.  1.  Alle  Ansprüche  aus  diesem  Vertrage  entscheidet  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges
  ein  Schiedsgericht.  Sie  müssen  innerhalb  der  Ausschlußfrist  eines  Jahres,  vom  Tage  der
Fälligkeit  der  Ansprüche  an  gerechnet,  durch  Anrufen  des  Schiedsgerichts  geltend  gemacht  werden
und  werden  dann  auf  dem  Wege  des  schiedsgerichtlichen  Verfahrens  endgültig  und  unter  Ausschluß
des  Rechtsweges  entschieden.

2.  Das  aus  drei  Personen  bestehende  Schiedsgericht  tritt  in  Hamburg  zusammen,  falls  der
Fiskus  das  Schiedsgericht  anruft,  und  in  Berlin,  falls  die  Woermann-Linie  dieses  tut.  Der  Vorsitzende
des  Schiedsgerichts  soll  der  jeweilige  Präsident  des  Hanseatischen  Oberlandesgerichts  oder  eine  von
ihm  zu  ernennende  Persönlichkeit  sein,  falls  das  Schiedsgericht  seinen  Sitz  in  Hamburg,  und  der
Präsident  des  Kammergerichts  oder  eine  von  ihm  zu  ernennende  Persönlichkeit,  falls  das  Schiedsgericht
  seinen  Sitz  in  Berlin  hat.

Der  Vorsitzende  des  Schiedsgerichts  soll  die  Befähigung  zum  Richteramt  in  einem  Bundesstaat
  haben.

Jede  der  beiden  Parteien  ernennt  einen  Beisitzenden.  Das  dem  Fiskus  zustehende  Ernennungsrecht
  wird  vom  Reichs-Kolonialamt  in  Berlin  ausgeübt.

3.  Für  das  Verfahren  gelten  die  Vorschriften  der  Zivilprozeßordnung  für  das  Deutsche

Reich  mit  der  Maßgabe,  daß  die  Frist  zur  Benennung  des  zweiten  Schiedsrichters  auf  vier  Wochen
festgesetzt  wird.
        <pb n="900" />
        W  846  20

§  18.  Dieser  Vertrag  wird  in  einer  Hauptausfertigung  für  den  Fiskus  und  in  einer
Nebenausfertigung  für  die  Woermann-Linie  geschlossen.  Die  Kosten  des  Vertragsschlusses,  namentlich
die  Stempelsteuern,  gehen  zu  Lasten  der  letzteren.

Berlin,  den  7.  Februar  1912.  Hamburg,  den  13.  Februar  1912.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonial-  Woermann--Linie.
amts.  gez.  Th.  Ritter.

In  Vertretung:
gez.  Conze.

Betriebsordnung.

A.  Arbeitszeit.

1.  Die  Arbeitszeit  des  Betriebes  dauert  von  6  Uhr  vormittags  bis  6  Uhr  nachmittags  mir
Essenspausen  von  insgesamt  2  Stunden.  Es  steht  dem  Betriebsunternehmer  frei,  die  Essenspausen
so  zu  legen,  wie  es  ihm  am  besten  erscheint.  Auch  kann  er  die  Arbeitszeit  mit  Zustimmung  des
Gouvernements  verkürzen.

Mit  der  Abnahme  der  Personen,  Tiere  und  Güter  von  längsseits  des  Schiffes  bzw.  bei  der
Verschiffung  mit  der  Annahme  auf  der  Brücke  ist  der  Vetriebsunternehmer  berechtigt,  vor  Ende  der
Arbeitszeit,  aber  nicht  vor  4½  Uhr  nachmittags  aufzuhören.

2.  An  Sonn=  und  Festtagen  wird,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere,
nur  in  dringenden  Notfällen  gearbeitet.  Ob  ein  solcher  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfall  das  Hafenamt.

Als  Festtage  in  diesem  Sinne  gelten:  der  Neujahrstag,  Kaisers  Geburtstag,  Karfreitag,  die
beiden  Ostertage,  Himmelfahrt,  die  beiden  Pfingsttage,  Bußtag  und  der  erste  und  zweite  Weihnachtstag.

3.  Für  Arbeiten  außerhalb  der  Arbeitszeit  oder  an  Sonn=  und  Festtagen,  welche  auf
Antrag  der  Leitung  eines  Schiffes  oder  deren  Vertreter  am  Lande  von  dem  Betriebsunternehmer
ausgeführt  werden,  sind  von  dem  Antragsteller  dem  Betriebsunternehmer  die  daraus  entstehenden
Extrakosten  (Uberstundenlöhne,  Zoll,  Uberstundenkosten  der  etwa  nötig  werdenden  Beleuchtung  usw.)
zu  ersetzen.

Der  Betriebsunternehmer  ist,  abgesehen  von  der  Beförderung  der  Post  und  Passagiere  sowie
von  dringendem  Notfall,  nicht  verpflichtet,  einem  solchen  Antrag  zu  entsprechen.  Ob  ein  dringender
Notfall  vorliegt,  entscheidet  im  Streitfalle  das  Hafenamt.

Der  Betriebsunternehmer  hat  dem  Fiskus  die  Kosten  für  den  zur  Beleuchtung  der  Landungsanlagen
  verbrauchten  elektrischen  Strom  zu  erstatten,  soweit  die  Beleuchtung  für  die  Woermann-Linie
zur  Durchführung  des  Landungsbetriebes  erforderlich  ist.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  den  Betrieb  auch  während  der  Arbeitszeit  einzustellen,
  wenn  infolge  Dunkelwerdens,  Nebels  oder  durch  den  Zustand  der  See  die  Durchführung
des  Betriebes  erheblich  beeinträchtigt  wird  oder  Gefahr  für  Menschenleben  oder  Eigentum  durch  die
Fortführung  des  Betriebes  droht.  Die  Einstellung  und  Wiedereröffnung  des  Betriebes  bei  solchen
Ereignissen  wird  der  Betriebsunternehmer  nach  eigenem  besten  sachverständigen  Ermessen  bestimmen,
ohne  irgendwelche  Verantwortung  dafür  zu  übernehmen,  daß  dies  rechtzeitig  geschieht.

B.  Auftragerteilung.

1.  Der  Betriebsunternehmer  wird  für  jeden,  der  seine  Mitwirkung  in  Anspruch  nimmt,  die
Beförderung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  von,  nach  und  zwischen  Schiffen  ausführen,
  welche  auf  der  Reede  von  Swakopmund  verankert  sind.

Er  ist  jedoch  nur  verpflichtet,  dahingehenden  Anträgen  bei  solchen  Schiffen  stattzugeben,  die
nicht  weiter  als  1½  Seemeilen  vom  Brückenkopf  vor  Anker  liegen.

2.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nur  verpflichtet,  solche  Aufträge  auszuführen,  die  ihm
schriftlich  in  der  vorgeschriebenen  Form  erteilt  werden.  In  dem  Antrage  hat  der  Auftraggeber  den
Namen  des  betreffenden  Schiffes,  die  Art  der  gewünschten  Leistung  (Landung,  Verschiffung  oder  Umladung),
  sowie  die  Anzahl  der  Personen  und  der  Gepäckstücke,  der  Tiere  und  Güter,  unter  Bezeichnung
  der  Menge,  Gattung  und  Art  anzugeben,  und  sich  unter  ausdrücklicher  Anerkennung  der  Betriebsordnung
  zu  verpflichten,  die  tarifmäßigen  Gebühren  zu  entrichten.  Dieser  Antrag  kann  von  dem
betreffenden  Schiffsführer  oder  von  seinem  Vertreter  am  Lande,  oder  auch  von  dem  Empfänger  ausgehen.
  Geht  dieser  Auftrag  von  dem  Empfänger  aus,  so  ist  dem  Aufstrag  der  oder  die  Frachtscheine
über  die  betreffenden  Tiere  oder  Güter  beizufügen.
        <pb n="901" />
        847  20

3.  Werden  die  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  in  Anspruch  genommen,  ohne  daß  der
vorgeschriebene,  schriftliche  Auftrag  erteilt  ist,  so  gilt  der  Benutzer  der  Fahrzeuge  als  Auftraggeber
und  die  Verpflichtungen,  welche  ein  solcher  Auftrag  nach  sich  zieht,  als  von  ihm  dem  Betriebsunternehmer
  gegenüber  eingegangen,  unbeschadet  der  gesetzlichen  Rechte  des  Betriebsunternehmers,
sich  an  den  ihm  übergebenen  Gepäckstücken,  Tieren  oder  Gütern  schadlos  zu  halten.

C.  Personenverkehr  und  Gepäckbeförderung.

1.  Die  Beförderung  von  Personen  zwischen  Schiffen  auf  der  Reede  oder  zwischen  Schiff
und  dem  Lande  geschieht  auf  Gefahr  der  Beförderten.  Sie  erfolgt  gegen  Lösung  einer  Fahrkarte.
Diese  berechtigt  nicht  zu  der  Forderung  auf  Gestellung  einer  besonderen  Beförderungsgelegenheit;
die  Fahrgäste  haben  vielmehr  zu  warten,  bis  sich  eine  geeignete  Überfahrtsgelegenheit  nach  oder  von
den  in  Frage  kommenden  Schiffen  bietet.

2.  Handgepäck  in  bescheidenem  Umfange  (nicht  mehr  als  zwei  Stücke  für  jede  Person)  wird
nach  Möglichkeit  zugleich  mit  den  Passagieren  in  denselben  Fahrzeugen  befördert.  Das  übrige,  den
Passagieren  gehörige  Gepäck  wird  mit  besonderen  Fahrzeugen  gelandet.  Bei  der  Beförderung  des
sogenannten  Raumgepäcks  von  Land  an  das  Schiff  sind  die  vorschriftsmäßigen,  bei  dem  Betriebsunternehmer
  bzw.  dem  Reedereivertreter  kostenfrei  erhältlichen  Formulare  für  Auftragerteilung  und
Schiffszettel  ordnungsmäßig  ausgefüllt  dem  Betriebsunternehmer  zusammen  mit  dem  Gepäck  einzureichen.
  Für  das  vom  Schiff  an  Land  zu  befördernde  Raumgepäck  sind  seitens  des  Kapitäns  auf
Verlangen  des  Betriebsunternehmers  Gepäckscheine  auszustellen.

3.  Die  Beförderung  des  Hond=  und  Kabinengepäcks,  welches  die  Fahrgäste  mit  sich  führen,
erfolgt  kostenlos.  Für  die  Beförderung  des  Raumgepäcks  werden  die  tarifmäßigen  Hafenabgaben
und  Beförderungsgebühren  erhoben.

D.  Verkehr  mit  den  Schiffen.

1.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  den  gemäß  Abt.  B  Absatz  2  ordnungsmäßig  erteilten
Aufträgen  zur  Landung,  Verschiffung  oder  Umladung  von  Personen,  Gepäckstücken,  Tieren  oder
Gütern  nur  dann  zu  entsprechen,  wenn:

a)  das  Schiff  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erhalten  hat;

b)  allen  von  den  Behörden  erlassenen  Vorschriften  entsprochen  ist;

Tc)  der  Führer  des  Schiffes  zwei  von  ihm  gezeichnete  Listen  der  zu  landenden  oder  umzuschiffenden
  Passagiere  und  deren  Raumgepäckstücke  mit  summarischer  Angabe  von
deren  Zahl  für  jeden  Passagier  und  drei  von  ihm  gezeichnete,  vollständige  Manifeste
über  die  zu  landenden  oder  umzuschiffenden  Tiere  oder  Güter  bei  dem  Betriebsunternehmer
  eingereicht  hat.

Die  Manifeste  müssen  Angaben  in  deutscher  Sprache  enthalten  über  Marken,
Nummern,  Anzahl,  Art,  Inhalt,  Empfänger,  deutsches  Maß  und  Bruttogewicht  der
Kolli,  für  jede  Konnossementsposition  getrennt  (bei  Sendungen  an  „Order“  sind  die
Namen  der  Empfänger  ebenfalls  anzugeben);

d)  der  Schiffsführer  sich  durch  Unterschrift  verpflichtet  hat,  die  sonstigen  Bedingungen  der
Betriebsordnung  zu  erfüllen.  Falls  der  Betriebsunternehmer  von  diesem  Erfordernis
absieht,  kann  er  die  Erfüllung  der  dem  Schiffe  (Schiffer,  Reeder)  in  dieser  Betriebsordnung
  auferlegten  Verpflichtungen  nicht  verlangen.

2.  Zur  Beschleunigung  der  Erledigung  dieser  Vorschriften  hat  ein  Angestellter  des  Betriebsunternehmers,
  nachdem  die  behördliche  Verkehrserlaubnis  erteilt  worden  ist,  und  sofern  der  Zustand
der  See  solches  ohne  Gefahr  zuläßt,  sich  an  Bord  des  Schiffes  zu  begeben,  die  Listen  und  Manifeste
in  Empfang  zu  nehmen  und  dem  Schiffsführer  eine  Ausfertigung  der  Betriebsordnung  einzuhändigen.

E.  Verteilung  und  Behandlung  der  Leichterfahrzeuge.

1.  Die  Leichterfahrzeuge  werden  nach  folgenden  Grundsätzen  verteilt:
Kriegsschiffe  erhalten  vor  allen  anderen  Schiffen  den  Vorzug;
Post=  und  Passagierdampfer  erhalten  vor  Frachtdampfern  und  Seglern  den  Vorzug.
Als  Post=  und  Passagierdampfer  werden  angesehen  die  Dampfer  regelmäßiger  Linien,  welche
nach  einem  festen  veröffentlichten  Fahrplane  verkehren  und  Passagiere  befördern.
Die  Kriegsschiffe,  nach  ihnen  die  Post=  und  Passagierdampfer,  nach  ihnen  die  sonstigen
Dampfer  und  die  Segler  erhalten  nach  der  Reihenfolge  ihrer  Ankunft  und  nach  Maßgabe  des  vor-
        <pb n="902" />
        W  848  20

handenen  Materials  so  viele  Fahrzeuge,  als  sie  ohne  Verzug,  nachdem  die  Fahrzeuge  längsseits
gebracht  sind,  beladen  oder  entlöschen.  Bei  Meinungsverschiedenheiten  über  die  Reihenfolge  entscheidet
das  Hafenamt.

2.  Die  Festmachetrossen  für  die  Fahrzeuge  sind  vom  Schiffe  zu  stellen.  Die  Schiffe  sind
verantwortlich  für  den  Verlust  oder  Beschädigungen  von  Fahrzeugen  des  Betriebsunternehmers  infolge
  ungenügenden  Festmachens,  ungenügenden  Trossenmaterials,  zu  kurzen  Anbindens,  überladens
oder  Hinunterfallens  von  Tieren  oder  Gütern  oder  sonstiger  Gegenstände  von  Deck,  aus  der  Schlinge
oder  den  sonstigen  Ubernahme=  oder  Entlöschungsvorrichtungen.  Wegen  der  Gefahr  des  Auftreibens
auf  die  Schiffsschraube  dürfen  Fahrzeuge  hinter  dem  Heck  der  Dampfer  nicht  festgemacht  werden.

3.  Gerät  ein  Fahrzeug  ins  Treiben  oder  sonst  in  Gefahr,  so  ist  das  Schiff  verpflichtet,
durch  Abgabe  der  vorschriftsmäßigen  Signale  gemäß  der  anliegenden  Signalordnung  auf  die  Tatsache
  aufmerksam  zu  machen  und  das  Signal  in  kurzen  Pausen  so  lange  zu  wiederholen  „bis  Hilfe  kommt.

4.  Für  Schäden  an  den  Schiffen,  welche  durch  Festmachen  von  Fahrzeugen  längsseits  entstehen,
  kommt  der  Betriebsunternehmer  nicht  auf,  soweit  diese  Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem
geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

5.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,  alle  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  für  welche
dies  beansprucht  wird,  auch  solche,  die  nicht  dem  Verkehr  mit  dem  betreffenden  Schiff  dienen,  am
Schiffe  festzumachen.  Sie  haben  bei  Tag  und  Nacht  über  die  Sicherheit  ihrer  am  Schiffe  festgemachten
  Fahrzeuge  des  Betriebsunternehmers  wachen  zu  lassen.  Dies  gilt  besonders  auch  dann,
wenn  eintretende  schwere  See  eine  Flucht  der  Schiffe  von  ihrem  Ankerplatz  auf  der  Reede  nach  der
hohen  See  erforderlich  macht.

6.  Werden  Leichterfahrzeuge  des  Betriebsunternehmers,  welche  der  Obhut  des  Schiffsführers
anvertraut  sind,  beschädigt  oder  geraten  sie  in  Verlust,  so  werden  sie  an  der  der  Bedienung  des  betreffenden
  Schiffes  dienenden  Anzahl  Fahrzeuge  gekürzt.

7.  Sind  durch  Aufkommen  schlechter  See  oder  aus  einem  sonstigen  Grunde  weiße  oder  eingeborene
  Angestellte  des  Betriebsunternehmers  daran  gehindert,  an  Land  zurückzukehren,  so  ist  jeder
Schiffsführer  verpflichtet,  ihnen  angemessene  Unterkunft  und  Verpflegung  für  Rechnung  des  Betriebsunternehmers
  so  lange  zu  gewähren,  bis  vom  Lande  der  Betrieb  wieder  aufgenommen  wird.  Der
Betriebsunternehmer  wird  den  Schiffsführern  für  diese  Leistung  ersetzen:

3,00  “  für  den  Tag  für  jeden  weißen  Angestellten,  einschließlich  Kaffee  oder  Tee;
0,50  .“¼  für  den  Tag  für  jeden  Eingeborenen.

Ein  angefangener  Tag  wird  für  voll  gerechnet.  Den  Eingeborenen  ist  genügend  Wasser  zu
verabfolgen,  und  wenn  das  Kochen  nicht  schiffsseitig  geschieht,  ausreichende  Gelegenheit  hierzu  zu  bieten.

Für  die  Kosten  durch  Verabfolgung  von  Spirituosen  an  weiße  oder  farbige  Angestellte  kommt
der  Betriebsunternehmer  keinesfalls  auf.

8.  Solche  Dampfer,  die  mit  Barkassen  ausgerüstet  sind,  sind  verpflichtet,  solche  auf  Wunsch
des  Betriebsunternehmers  zum  Schleppen  seiner  Leichterfahrzeuge  zur  Verfügung  zu  stellen.  Eine
Vergütung  seitens  des  Betriebsunternehmers  findet  nicht  statt  weder  für  Mannschaften  und  Kohlen
noch  für  die  Benutzung  der  Barkasse  selbst.  Weigert  sich  ein  Schiffsführer,  seine  Barkasse  dem  Betriebsunternehmer
  auf  Wunsch  zur  Verfügung  zu  stellen,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,
dessen  Schiff  in  der  Bedienung  entsprechend  zurückzusetzen.

F.  Verschiffung.

1.  Die  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke  und  Güter,  soweit  sie  nicht  erst  auf  der
Brücke  unter  den  Kranen  zu  übergeben  sind,  müssen  mindestens  24  Stunden  vor  Abfahrt  des  Schiffes,
für  welches  sie  bestimmt  sind,  dem  Betriebsunternehmer  im  Zollhof  oder  in  dem  Zollschuppen  ordnungsmäßig
  übergeben  werden.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,  Güter  früher  als  drei  Tage
vor  Abfahrt  des  Dampfers  im  Zollhof  in  Empfang  zu  nehmen;  doch  sind  größere  Gütermengen  auf
MWunsch  des  Betriebsunternehmers  diesem  schon  früher  zu  übergeben.

2.  Der  Empfang  von  Tieren  durch  den  Betriebsunternehmer  erfolgt  erst  im  Augenblick  der
Verschiffung,  d.  h.  sobald  die  Tiere  sich  in  den  verschlossenen  Verschiffungskästen  befinden.  Der  Verschiffer
  oder  sein  Vertreter  muß  während  der  Verschiffung  zugegen  sein.  Bei  Anlieferung  der  Güter
hat  der  Verschiffer  dem  Betriebsunternehmer  die  ordnungsmäßig  ausgefüllten  Ubernahmescheine  sowie
auch  die  Schiffszettel  zu  übergeben.  Die  Ubernahmescheine  sind  bei  dem  Betriebsunternehmer,  die
Schiffszettel  bei  der  Vertretung  der  Reederei  erhältlich.
        <pb n="903" />
        W  849  20

3.  Vor  der  Übergabe  müssen  die  betreffenden  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  von  der  Zollbehörde
  freigegeben  sein.

Über  die  empfangenen  Tiere,  die  Raumgepäckstücke  und  Güter  wird  der  Betriebsunternehmer
dem  Anlieferer  eine  Empfangsbescheinigung  erteilen.

4.  Gepäckstücke  und  kleinere  Gütermengen  erhalten  bei  der  Verschiffung  den  Vorzug.

5.  Gütermengen  von  über  100  t  sind  möglichst  frühzeitig  bei  dem  Betriebsunternehmer  anzumelden,
  der  die  Zeit  der  Anlieferung  jeweilig  festsetzen  wird.

6.  Der  Betriebsunternehmer  hat  alle  ihm  vorschriftsmäßig  übertragenen  Verschiffungsaufträge
  auszuführen.  Eine  Haftung  für  ihre  rechtzeitige  Ausführung  trifft  ihn  jedoch  nicht,  wenn
während  der  Frist  für  die  Übergabe  an  die  Schiffe  Verhältnisse  eintreten,  welche  nach  dieser  Betriebsordnung
  eine  zeitweilige  Einstellung  des  Betriebes  notwendig  machen,  oder  wenn  es  sich  um  größere
Gütermengen  handelt,  die  später  als  einen  Tag  für  je  100  t  vor  der  erwähnten  24  stündigen  Frist
vor  Abfahrt  des  betreffenden  Schiffes  ihm  übergeben  wurden  oder  wenn  das  Schiff  die  Reede  vor
der  angegebenen  Abfahrtszeit  verläßt.

7.  Die  Ubergabe  der  zur  Verschiffung  bestimmten  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den
Betriebsunternehmer  an  die  Schiffe  findet  durch  Einlegen  in  die  Schlinge  oder  eine  sonstige  schiffsseitig
  zu  stellende  Ubernahmevorrichtung  statt.  Die  Schiffsleitung  hat  den  Beamten  des  Betriebsunternehmers
  über  dergestalt  empfangene  Tiere  und  Güter  eine  Bescheinigung  in  doppelter,  über
empfangene  Gepäckstücke  in  einfacher  Ausfertigung  auszustellen.  Eine  Ausfertigung  hat  der  Betriebsunternehmer
  dem  Verschiffer  von  Tieren  und  Gütern  auf  dessen  Wunsch  zu  überlassen.

8.  Die  Verschiffung  von  Stücken  über  2½#  bedarf  einer  vorherigen  rechtzeitigen  Anzeige
bei  dem  Betriebsunternehmer.  Die  Verschiffung  von  Stücken  von  mehr  als  20  t  Einzelgewicht  kann,
wenn  überhaupt  möglich,  nur  vom  Strande  aus  erfolgen.

9.  Die  zur  Verschiffung  bestimmten,  erst  auf  der  Brücke  zu  übernehmenden  Stücke  im  Einzelgewicht
  von  über  4,5  bis  20  t  müssen  so  angeliefert  werden,  daß  die  Hebezeuge  ohne  besondere  Umstapelungsarbeit
  sicher  angebracht  werden  können.

G.  Landung.

1.  Der  Empfang  der  zu  landenden  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer
  geschieht  längsseits  der  Schiffe  in  seinen  Fahrzeugen  durch  Herausnehmen  aus  den  Schlingen
oder  den  sonstigen  Löschvorrichtungen.

2.  Gepäckstücke  und  Güter,  welche  schiffsseitig  in  Stroppen  oder  in  Netzschlingen  gelöscht
werden,  verbleiben  in  diesen  bis  nach  erfolgter  Landung.  Der  Betriebsunternehmer  wird  solche
Stroppen  oder  Netzschlingen  dem  Schiff  möglichst  schnell  wieder  zurückgeben.  Für  Beschädigungen
oder  Verluste  solcher  Stroppen  oder  Netzschlingen  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht,  soweit  diese
Befreiung  von  der  Haftung  nach  dem  geltenden  Zivilrecht  möglich  ist.

3.  Bei  der  Landung  findet  eine  Feststellung  der  Stückzahl  der  gelandeten  Raumgepäckstücke,
Tiere  und  Güter  und  etwaiger  Beschädigungen  an  diesen  auf  der  Brücke  beim  Herausnehmen  aus
der  Schlinge  des  Krans  statt,  oder  wenn  die  Landung  am  Strande  geschieht,  nach  dem  Herausnehmen
aus  den  Fahrzeugen  in  flutfreier  Höhe.  JIst  die  Feststellung  an  den  genannten  Orten  nicht  möglich
gewesen,  so  hat  sie  sofort  nach  Verbringung  in  den  Zollhof  zu  erfolgen.  Die  Schiffsführer  sind  verpflichtet,
  sich  bei  diesen  Feststellungen  vertreten  zu  lassen.  Kommen  sie  dieser  Verpflichtung  nicht  nach,
so  können  sie  Einwendungen  gegen  die  Feststellungen  der  Woermann-Linie  nicht  erheben.  Die  Beamten
  des  Betriebsunternehmers  haben  den  Vertretern  der  Schiffsführer  auf  Wunsch  eine  Empfangsbescheinigung
  über  die  empfangenen  Raumgepäckstücke,  Tiere  und  Güter  auszustellen.  In  diesen  Bescheinigungen
  haben  die  Beamten  des  Betriebsunternehmers  ihre  Wahrnehmungen  über  nicht  ordnungsmäßige
  äußere  Beschaffenheit  der  Raumgepäckstücke,  Tiere  und  Güter  und  deren  Anzahl  zu  verzeichnen.

4.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verpflichtet,  sich  mit  der  Landung  oder  Verschiffung
oder  Umladung  loser  Kohlen,  Briketts,  Koks,  Getreide,  Erze,  Guano  oder  sonstiger  loser  Güter
irgendwie  zu  befassen.  Er  kann  von  dem  Schiffsführer,  dem  Empfänger  oder  Verschiffer  verlangen,
daß  solche  Güter  vor  ihrer  Entlöschung  vom  Schiff  oder  vor  der  Ubergabe  an  den  Betriebsunternehmer
  (bei  Verschiffungen)  zum  Zwecke  der  Landung  oder  der  Verschiffung  gesackt,  gebündelt  oder
sonst  zur  Zufriedenheit  des  Betriebsunternehmers  verpackt  werden.

5.  Die  Landung  von  Stücken  über  2½  t  bedarf  einer  vorherigen,  rechtzeitigen  Anzeige
4
        <pb n="904" />
        W  850  20

bei  dem  Betriebsunternehmer.  Die  Landung  von  Stücken  von  mehr  als  20  t  Einzelgewicht  kann,
wenn  überhaupt  möglich,  nur  am  Strande  erfolgen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  ungehobeltes  Holz  in  Flößen  an  die  Brücke  zu
bringen  und  dort  mit  den  Kranen  aufzunehmen.  Seitens  des  entlöschenden  Schiffes  ist,  falls  solches
von  dem  Betriebsunternehmer  gewünscht  wird,  eine  größere  Anzahl  der  zu  flößenden  Planken,
Bretter  und  Balken  durch  starke  Schnürung  zu  einem  Floße  zu  vereinigen.  Solche  Flöße  sind
schiffsseitig  nicht  eher  zu  Wasser  zu  lassen  oder  so  lange  längsseits  vertäut  zu  halten,  bis  das  zum
Schleppen  des  Floßes  bestimmte  Fahrzeug  des  Betriebsunternehmers  sich  in  Bereitschaft  für  diese
Arbeit  beim  Schiff  befindet.

7.  Die  längsseits  des  Schiffes  vor  4½  Uhr  nachmittags  in  Empfang  genommenen  Tiere
und  Güter  ist  der  Betriebsunternehmer  verpflichtet,  noch  an  demselben  Tage  zu  landen.  Werden
auf  Wunsch  der  Auftragerteiler  noch  nach  4½  Uhr  Tiere  und  Güter  am  Schiff  in  Empfang  genommen,
  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  diese  bis  zum  Vormittag  des  nächsten  Werktages
in  den  Leichterfahrzeugen  zu  belassen.

H.  Ubergabe  gelandeter  Tiere  und  Güter.

1.  Als  berechtigter  Empfänger  gelandeter  Tiere  und  Güter  gilt  derjenige,  der  dem  Betriebsunternehmer
  das  ordnungsmäßig  indossierte  Konnossement  für  die  betreffenden  Tiere  und  Güter
aushändigt.  Als  Ausweis  für  den  rechtmäßigen  Empfang  der  Gepäckstücke  dient  der  mit  Empfangsbescheinigung
  versehene  Gepäckschein.

2.  Die  UÜbergabe  gelandeter  Tiere  geschieht  im  Zollhof,  bzw.  bei  einer  Landung  am
Strande  in  flutfreier  Höhe.  Der  Empfänger  oder  sein  Vertreter  muß  bei  der  Landung  zugegen
sein  und  die  Tiere  sofort  in  seinen  Gewahrsam  nehmen.  Der  Betriebsunternehmer  hat  den
Empfänger,  wenn  ihm  dieser  bekannt  ist,  möglichst  früh  von  der  Landung  in  Kenntnis  zu  setzen.
Ist  der  Empfänger  oder  sein  Vertreter  nicht  zu  ermitteln  oder  versäumt  er,  die  Tiere  rechtzeitig  in
Empfang  zu  nehmen,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  die  Tiere  gegen  Empfangsbescheinigung
  in  ihm  geeignet  scheinende  fremde  Obhut  zu  geben.  Die  dem  Betriebsunternehmer
aus  der  Unterbringung  entstehenden  Kosten  sind  ihm  vom  Empfänger  zu  ersetzen.  Wenn  der
Empfänger  bekannt  oder  zu  ermitteln  ist,  hat  ihm  der  Betriebsunternehmer  eine  Mitteilung  zu
machen,  in  welcher  der  Ort  angegeben  wird,  wo  die  Tiere  untergebracht  sind.

3.  Die  Übergabe  der  gelandeten  Gepäckstücke  und  Güter  durch  den  Betriebsunternehmer
an  die  Empfangsberechtigten  erfolgt  mit  Ausnahme  der  auf  der  Brücke  unter  den  Kranen  zu  übergebenden
  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,5  t  und  Massengüter  im  umfriedigten  Zollhof
oder  in  den  Zollschuppen  an  den  vom  Zollamte  im  Einverständnis  mit  der  Woermann-Linie  bestimmten
  Plätzen.

4.  Zim  Zwecke  der  Ablieferung  werden  die  Güter,  sofern  sie  sich  dazu  eignen,  gestapelt.
Die  Stapelung  hat  nach  Möglichkeit  so  stattzufinden,  daß  die  Hauptmarken  der  einzelnen  Kolli,  wenn
sie  entsprechend  angebracht  sind,  an  der  Außenseite  des  Stapels  ersichtlich  sind.  Kolli,  welche  eine
sichtbare  Beschädigung  ohne  weiteres  erkennen  lassen,  sind  gesondert  zu  halten.  Die  Stapelung  loser
Güter  geschieht,  wenn  sie  nicht  in  der  Verpackung,  welche  zur  Landung  gedient  hat,  erfolgt,  durch
Ausschütten  in  Haufen,  welche  nicht  über  1  m  hoch  zu  sein  brauchen.

5.  Die  Stapelung  der  gelandeten  Stücke  im  Einzelgewicht  von  mehr  als  4,5  bis  zu  20  t
und  der  Massengüter,  welche  auf  der  Brücke  unter  den  Kranen  übernommen  werden,  geschieht  auf
den  seitens  der  Empfänger  unter  den  Kranen  zu  stellenden  Eisenbahngüterwagen,  woselbst  auch  die
libergabe  an  den  Empfangsberechtigten  erfolgt.

Stücke  im  Einzelgewicht  von  über  20  t  werden  am  hochwasserfreien  Strande  an  der  alten
Landestelle  übergeben.

6.  Für  den  Empfang  der  Gepäckstücke  und  Güter  hat  der  Empfänger  selbst  zu  sorgen-Der
  Betriebsunternehmer  wird  dem  Empfänger  von  der  Landung  und  beendeten  Stapelung  dieser
Güter  tunlichst  Anzeige  machen.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  die  Ladungs=  oder  Gepäckempfänger
  unter  Stellung  einer  Frist,  die  nicht  kürzer  als  72  Stunden  sein  darf,  zur  Empfangnahme
  jeder  beliebigen  Menge  ihrer  Güter  und  Gepäckstücke  ohne  Rücksicht  auf  den  Inhalt  der
Konnossemente  bzw.  der  Gepäckscheine  aufzufordern.  Kommt  der  Empfänger  innerhalb  der  gestellten
Frist  einer  solchen  Aufforderung  nicht  nach,  so  ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  unter  Hinzuziehung
  von  zwei  Zeugen  ein  Protokoll  über  Anzahl  und  änßerliche  Beschaffenheit  der  den  Gegen-
        <pb n="905" />
        W  851  20

stand  der  Aufforderung  bildenden  Gepäckstücke  oder  Güter  aufzunehmen,  welches  an  Stelle  der  Ablieserung
  der  Güter  oder  Gepäckstücke  tritt.  Die  hierdurch  etwa  entstandenen  Kosten  sind  von  den
Empfängern  zu  ersetzen.  Nicht  rechtzeitig  in  Empfang  genommene  Gepäckstücke  und  Güter  ist  der
Betriebsunternehmer  berechtigt,  an  einem  ihm  geeignet  erscheinenden  Orte  für  Rechnung  und  Gefahr,
wen  es  angeht,  einzulagern.

7.  Ist  der  Empfänger  nicht  aufzufinden  oder  besitzt  er,  wenn  er  nicht  am  Platze  ansässig
ist,  dort  keinen  Vertreter,  so  findet  die  Aufforderung  zum  Empfang  der  Göüter  oder  Gepäckstücke
durch  öffentlichen  Anschlag  im  Zollhof  statt.  Nach  Ablauf  der  Empfangsfrist  wird  in  der  im  vorhergehenden
  Absatz  vorgesehenen  Weise  verfahren.

8.  Der  Betriebsunternehmer  braucht  nur  gegen  Erteilung  einer  Bescheinigung  für  jede
einzelne  Ablieferung  die  Güter  an  den  Empfänger  herauszugeben.  Diese  Bescheinigungen  müssen
etwaige  Ausstände  enthalten.  Zur  Wahrung  von  Ansprüchen  aus  der  Ablieferung  bedarf  es  ferner
in  jedem  Fall  der  Hinzuziehung  eines  Beamten  des  Betriebsunternehmers  vor  beendeter  Ablieferung.

J.  Haftung  des  Betriebsunternehmers.

1.  Die  gesetzliche  Haftung  des  Betriebsunternehmers  richtet  sich,  in  Ermangelung  besonderer
Bestimmungen  in  dieser  Betriebsordnung,  nach  den  Grundsätzen  des  Deutschen  Seefrachtrechts.

2.  Die  Haftung  des  Betriebsunternehmers  beginnt  mit  der  Empfangnahme  und  endet  mit
der  Übergabe.

3.  Die  Beibringung  der  Empfangsbescheinigung  des  empfangenden  Schiffes  befreit  den
Betriebsunternehmer  bei  Verschiffungs=  oder  Umladungsaufträgen  dem  Auftraggeber  gegenüber  von
jeder  Haftung  für  die  von  dem  Schiffe  der  Anzahl  und  äußereu  Beschaffenheit  nach  vorbehaltlos
übernommenen  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter.

4.  Bei  Landungsaufträgen  haftet  der  Betriebsunternehmer  dem  Auftraggeber  nur  für  diejenige
  Anzahl  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter,  für  welche  er  dem  Schiffe  Empfangsbescheinigung
erteilt  hat,  sofern  nicht  der  Beweis  erbracht  ist,  daß  er  mehr  Gepäckstücke,  Tiere  oder  Güter  längsseits
  des  Schiffes  in  Empfang  genommen  hat.  Weist  die  Empfangsbescheinigung  bezüglich  der
äußeren  Beschaffenheit  der  Gepäckstücke,  Tiere  und  Güter  einen  Vorbehalt  auf,  so  erfährt  die  Haftung
des  Unternehmers  eine  entsprechende  Einschränkung.  Bei  der  Landung  von  Tieren  und  Gütern,
die  auf  Wunsch  der  Auftragerteiler  noch  nach  4½  Uhr  am  Schiff  in  Empfang  genommen  werden,
aber  nicht  mehr  an  demselben  Tage  an  Land  geschafft  werden  können,  sondern  über  Nacht  in  den
Leichtern  verbleiben  müssen,  erfährt  die  Haftung  insofern  eine  Einschränkung  als  der  Betriebsunternehmer
  nicht  verpflichtet  ist,  auf  die  Leichter  eine  besondere  Wache  zu  stellen.  Die  Bewachung
der  Leichter  geschieht  nur  durch  die  am  Lande  aufgestellte  Wache.

5.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Verluste,  Schäden  und  Kosten,
verursacht  durch  die  Gefahren  der  See,  Feinde,  Seeräuber,  gewaltsame  Beraubung  (Diebstahl  ausgenommen),
  Arrest  und  Verfügungen  von  hoher  Hand;  desgleichen  nicht  für  Schäden,  Verluste  und
Kosten,  entstanden  durch  Kollision,  Strandung,  Leckspringen,  Sinken,  Kentern  von  Fahrzeugen,
Brechen  von  Schlepptrossen  und  alle  anderen  Schiffahrtsunfälle,  selbst  wenn  die  dadurch  entstehenden
Schäden,  Verluste  oder  Kosten  auf  irgendeine  rechtswidrige  Handlung,  einen  Fehler,  eine  Nachlässigkeit
  oder  einen  Irrtum  der  Angestellten  des  Betriebsunternehmers  zurückzuführen  sind;  desgleichen
  nicht  für  Schäden,  Verluste  und  Kosten  durch  Erplosionen,  Platzen  von  Dampfkesseln  oder
Rohrleitungen,  Brechen  von  Schäften  oder  irgendeinen  verborgenen  Fehler  an  dem  Rumpf  von
Schleppern,  Leichtern,  Flößen  oder  sonstiger  im  Betrieb  verwendeter  Fahrzeuge  oder  an  deren
Maschinen;  desgleichen  durch  Krieg,  Blockade,  Aufstand  oder  Aufruhr,  Streike  oder  Aussperrungen,
oder  durch  Feuer,  Blitzschlag,  Regen,  Explosionen,  Spritzwasser,  Uberschwemmung,  Fortwehen  oder
Einflüsse  von  Wind  und  Wetter,  Temperatur  und  Klima,  wie  auch  durch  Vertreiben  von  Holz  beim
Anlandflößen,  Sichwerfen,  Springen  oder  Splittern  von  Holz,  Lösung  von  Bündeln,  Verletzung,
Verenden  oder  Uberbordspringen  von  Tieren,  Befleckung  unverpackter  Güter  oder  Verpackungen,
Verderben,  Fäulnis,  Ratten=  oder  Wurmfraß,  Rost,  Schweiß,  Zersetzung,  Schwinden,  Leckage  oder
irgendeinen  anderen,  aus  der  natürlichen  Beschaffenheit  der  Güter  oder  deren  äußerlich  nicht  erkennbaren
  mangelhaften  Packung  oder  durch  deren  Berührung  mit,  oder  der  Ausdünstung  und  Leckage
von  anderen  Gütern  entstandenen  Schaden;  ferner  nicht  für  durch  ungenaue  oder  mangelhafte
        <pb n="906" />
        W  852  20

Adressierung  oder  durch  Verwischen  der  Marken  und  Adressen  und  Bezeichnung  der  Gepäckstücke  oder
der  Güter  verursachte  Versehen.

6.  Der  Betriebsunternehmer  ist  nicht  verantwortlich  für  Gold,  Silber,  Edelmetalle,  Geld,
Dokumente,  Juwelen,  Rohdiamanten,  Kunstwerke  und  Gegenstände  von  Liebhaberwert;  für  andere
Gegenstände  ist  er  nur  verantwortlich  mit  4.  für  das  Kubikdezimeter  bis  zu  einem  Hoöchstbetroge
von  2000  „  für  das  Kollo,  es  sei  denn  der  Wert  ihm  vorher  ausdrücklich  bekanntgegeben  entweder
von  dem  Kapitän  des  Schiffes,  dem  Empfänger  oder  dem  Verschiffer.  Mündliche  Mitteilungen
werden  für  Erklärungen  im  Sinne  dieser  Bestimmung  nicht  angesehen.  Für  auf  Paketschein  verladene
  Güter  haftet  der  Betriebsunternehmer  bis  zum  Höchstbetrage  von  20-¾,  für  auf  Gepäckschein
verladene  Gepäckstücke  bis  zum  Höchstbetrage  von  50  .  Für  Beschädigungen  und  Verluste  an
Gepäck,  für  das  keine  Beförderungsgebühren  erhoben  werden,  haftet  der  Betriebsunternehmer  nicht.

7.  Der  Betriebsunternehmer  haftet  nicht  für  Benachteiligungen,  die  dadurch  entstehen,  daß
infolge  Versagens  der  elektrischen  Anlagen  der  Betrieb  des  großen  Kranes  und  damit  das  Landen
von  Stücken  über  4½  "t  über  die  Brücke  unmöglich  wird.

8.  Der  Betriebsunternehmer  haftet  nicht  dafür,  daß  die  Stückgüter  im  Einzelgewicht  von
über  4,5  t  und  die  Massengüter,  die  bei  der  Landung  auf  der  Brücke  unter  den  Kranen  übergeben
werden,  auf  bzw.  in  den  Eisenbahnwagen  sachgemäß  gestapelt  werden.  Er  ist  aber  verpflichtet,  den
Münschen  der  Empfänger  über  die  Art  der  Stapelung  soweit  als  möglich  zu  entsprechen,  soweit
diese  rechtzeitig,  d.  h.  vor  Beginn  der  Beladung  des  betreffenden  Wagens,  gestellt  worden  sind.“)

K.  Allgemeine  Bestimmungen.

1.  Gewicht,  Maß,  Beschaffenheit,  Inhalt  und  Wert  der  Gepäckstücke  oder  Güter  und  Tiere,
selbst  wenn  in  den  Manifesten,  Konnossementen,  Mitwirkungsaufträgen  oder  sonstigen  Dokumenten
angegeben,  gelten  als  dem  Betriebsunternehmer  unbekannt;  ausgenommen,  wenn  das  Gegenteil
ausdrücklich  anerkannt  und  schriftlich  vereinbart  ist.

2.  Werden  dem  Betriebsunternehmer  Güter  oder  Gepäckstücke  übergeben,  deren  Beschädigung,
  schlechte  Beschaffenheit  oder  schlechte  Verpackung  sichtbar  ist,  so  hat  er  diese  Mängel  in  der
Empfangsbescheinigung  zu  bemerken,  widrigenfalls  er  dem  Empfänger  dafür  verantwortlich  ist.

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  auch  entzündliche,  explosive,  ätzende  oder  sonst
gefährliche  Güter  zu  befördern.

4.  Die  Reedereien  oder  Verschiffer  sind  haftpflichtig  für  jeglichen  durch  solche  Güter  oder
Gepäckstücke  anderen  Gütern,  Menschen,  Tieren,  den  Fahrzeugen  oder  den  Anlagen  am  Lande  verursachten
  Schaden,  wenn  solche  gefährlichen  Güter  ohne  genaue  Angabe  ihrer  Natur  gelöscht  oder
zur  Verschiffung  angeliefert  werden,  gleichviel  ob  der  betreffende  Schiffsführer  bzw.  Verschiffer  sich
der  gefährlichen  Natur  der  Güter  bewußt  gewesen  ist  oder  nicht,  oder  ob  derselbe  für  eigene  Rechnung
  oder  im  Auftrage  Dritter  gehandelt  hat.

L.  Schadensforderungen.

1.  Die  Empfänger  oder  Verschiffer  sind  verpflichtet,  Ansprüche  gegen  den  Betriebsunternehmer
  wegen  Beschädigung  oder  Verlust  von  Raumgepäck,  Gütern  oder  Tieren  innerhalb  eines
Monats  nach  beendeter  Beladung  oder  Entlöschung  des  betreffenden  Schiffes  bei  dem  Betriebsunternehmer
  brieflich,  notfalls  zunächst  ohne  Wertangabe,  geltend  zu  machen.  Später  gestellte  Ansprüche
ist  der  Betriebsunternehmer  berechtigt,  zurückzuweisen.  Nur  wenn  der  Empfänger  nachweisen  kann,
daß  er  wegen  ganz  besonderer  Umstände  nicht  in  der  Lage  gewesen  ist,  seine  Schadensforderung
innerhalb  der  angegebenen  Frist  bei  dem  Betriebsunternehmer  anzubringen,  verlängert  sich  ausnahmsweise
  die  Frist  zur  Einreichung  der  Schadensforderung  bis  auf  2  Monate  nach  Abgang  des
betreffenden  Dampfers  von  Swakopmund.

2.  Nach  beendeter  Entlöschung  oder  Beladung  eines  jeden  Schiffes  hat  der  Betriebsunternehmer
  den  betreffenden  Tag  durch  Aushang  an  einer  Tafel  in  dauerhafter  Schrift  an  seinem
Geschäftshaufse  bekanntzugeben.  Der  Aushang  muß  bis  zum  Ablaufe  der  für  die  Stellung  von  Ansprüchen
  gesetzten  einmonatigen  Frist  aufrechterhalten  werden.

*)  Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  sich  die  Unteressenten  gegen  alle  diejenigen  Schäden,  für  die  der
Vetriebsunternehmer  nicht  haftet,  durch  Versicherung  decken  können.
        <pb n="907" />
        W  853  20

3.  Der  Betriebsunternehmer  ist,  unbeschadet  der  Bestimmungen  unter  K  2,  nicht  verpflichtet,
  die  Interessen  der  Empfänger  für  vom  Schiffe  nicht  oder  beschädigt  gelandete  Gepäckstücke,
Tiere  oder  Güter  wahrzunehmen;  dies  haben  die  Empfänger  selbst  zu  tun.

4.  In  den  Schadensansprüchen  gegen  den  Betriebsunternehmer  sind  die  Preise  der  fehlenden
oder  beschädigten  Güter  nach  dem  Grundsatze  aufzumachen,  daß  nur  für  den  Kostenpreis  der  Güter
im  Verschiffungshafen  zuzüglich  etwa  bezahlter  Fracht  und  Versicherungsprämie  Ersatz  geleistet  wird.
Der  Betriebsunternehmer  ist  berechtigt,  zwecks  Feststellung  dieser  Werte  von  dem  Empfänger  die
Vorlegung  der  Originalfaktura  zu  fordern.

M.  Gebühren.

1.  Die  Rechnungen  des  Betriebsunternehmers  über  seine  Beförderungsgebühren  und  die
fiskalischen  Hasenabgaben,  soweit  deren  Einziehung  ihm  obliegt,  sind  in  allen  Fällen  vor  Ausführung
der  Leistungen  zu  begleichen.

2.  Dem  Betriebsunternehmer  steht  nach  Maßgabe  des  §  623  H.  G.  B.  an  allen  beförderten
  Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  ein  Pfandrecht  zu  für  die  Beschaffung  seiner  Gebühren  und
der  sonstigen  aus  dem  Betriebe  sich  ergebenden  Forderungen.

Signale  für  den  Landungsbetrieb.

Folgende  Flaggensignale,  am  Flaggenmast  auf  der  Brücke  gehißt,  bedeuten:
M:  „Mittagspause“.
JGJ:  „Ganz  aufhören  mit  Löschen“.
JES:  „Wieder  anfangen"  (wenn  das  Löschen  unterbrochen  war).
FC##:  „Einfahrt  ist  gefährlich,  es  können  nur  große  Boote  an  der  Brücke  landen,
dürfen  aber  nicht  von  Barkassen  eingeschleppt  werden“.
FR:  „Barre  unpassierbar,  jeder  Verkehr  mit  Land  unterbrochen“.
B  und  zwei  Töne  mit
der  Sirene:  „Wir  brauchen  eine  Barkasse  an  der  Brücke“.
JNO  und  mehrere  Töne
mit  der  Sirene:  „Fahrzeuge  in  der  Nähe  des  Strandes  in  Gefahr,  brauche  sofort  Schlepperhilfe“.

Flaggen=  und  Pfeifersignale  an  Bord  der  Dampfer.

B:  „„eichter  oder  Floß  ist  voll,  wünsche  Schlepper“.
RAund  vierlange  Töne
mit  der  Dampfpfeife:  „Floß,  Leichter  oder  Boot  treibt  weg“.

Sirenensignale  bei  Nebel  von  der  Brücke.

In  kurzen  Pausen  ein  langgezogener  Ton  bedeutet:
„Gute  See,  es  wird  mit  großen  Booten  und  Leichtern  an  der  Brücke  gearbeitet".
In  kurzen  Pausen  zwei  lange  Töne  bedeutet:
„Einfahrt  für  Barkassen  gefährlich,  wir  können  nur  mit  großen  Booten  arbeiten“.
In  kurzen  Pausen  drei  lange  Töne  bedeutet:
„Schlechte  See,  es  wird  nicht  gearbeitet"“.
Die  Steuerer  der  Schiffsbarkassen  sind  von  der  Schiffsleitung  zu  unterrichten,  daß  sie  den
Anordnungen  des  aussichtführenden  Beamten  vom  Außendienst  sowie  dem  Brückenaufseher  des  Betriebsunternehmers
  Folge  zu  leisten  haben.
        <pb n="908" />
        eingeführt  worden  sind,

W  854  20

Tarif  für  den  Hafen  von  Swakopmund.

I.  Hafenabgaben.

Für  die  auf  dem  Seewege  ankommenden  oder  abgehenden  Personen,  Raumgepäckstücke,
Tiere  und  Güter  ist  eine  Hafenabgabe  zu  zahlen.

Güter,  Gepäckstücke  und  Tiere,  die  unter  Zahlung  der  Hafenabgaben  von  Swakopmund

im  späteren  Verlauf  aber  von  dort  nach  einem  anderen  Hafen  des  Schuggebietes

  wieder  ausgeführt  werden,  sind  von  der  sonst  bei  der  Ausfuhr  zu  zahlenden  Hafenabgabe

befreit.

dort  gültigen  Hafenabgaben.

1.

2.

*

2.

Die  Hafenabgabe  betragt:
für  Personen  je

Kinder  unter  einem  Jahr  sind  hafenabgabefrei.
für  Großvieh  (Pferde,  Ponys,  Kamele,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber  und  bergl.
für  das  Stück
für  Kleinvieh  (Schafe,  giegen,  Schweine  und  dergl.  für  das  Stück
für  Hunde  jeder  Größe
für  jedes  auf  Gepäckschein  verladene  Ceepächstück  ere  R  1  die  und
das  Gewicht  .
für  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  tleinere  Tiere,  die  in  näfgen,  gistche  *  verpackt
  und  befördert  werden,  und  für  sämtliche  Güter  .......
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.
für  Güter  im  Einzelgewicht  von  4,5  t,  die  über  die  Brücke  gehen,  wird  ein  Zuschlag
zu  der  Gebühr  unter  6.  erhoben,  und  zwar:

für  Stücke  bis  zu  7t  Einzelgewicht

-  -  -  10.=-

  20=  -

für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.

Sie  unterliegen  jedoch  bei  der  Wiedereinfuhr  in  den  anderen  Häfen  des  Schutzgebietes  den

1.—  5%

3.—
1.—
0,10.

1.—
1,50.
2  -

-

NB.  Für  von  einem  Schiff  zum  andern  auf  der  Reede  umgeladene  Personen,  Gepäckstücke,
Tiere  und  Güter  sind  keine  Hafenabgaben  zu  entrichten.

II.  Beförderungsgebühren.

An  die  Woermann-Linie  sind  folgende  Beförderungsgebühren  zu  entrichten:
Für  die  Beförderung  von  Personen  von  längsseits  des  Schiffes  bis  auf  die  Brücke
oder  von  längsseits  des  Schiffes  bis  längsseits  des  Schiffes  auf  der  Reede  je
Kinder  unter  einem  Jahr  werden  frei  befördert.
Für  die  Beförderung  von  auf  Gepäckschein  verladenem  Gepäck  zwischen  Schiff
und  dem  Lande  oder  von  Schiff  zu  Schiff  für  jedes  Stück
NB.  Es  wird  auf  die  Bestimmungen  der  Betriebsordnung  über  die  nersonenund
  Gepäckbeförderung  besonders  hingewiesen.
Für  die  Beförderung  von  Tieren  zwischen  Schiff  und  dem  Lande,  beginnend  mit
dem  Empfang  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  der  Schiffe  und  endigend  mit
der  Ubergabe  im  Zollhof  bzw.  am  flutfreien  Strande  an  die  Empfangsberechtigten:
a)  für  Großvieh  (Pferde,  Ponys,  Kamele,  Maultiere,  Esel,  Rinder,  Kälber
und  dergl.)  für  das  Stück
b)  für  Kleinvieh  (Schafe,  Ziegen,  Schweine,  Hunde  usw.)  für  das  Stüc

e)  für  Geflügel,  Ferkel  und  sonstige  Tiere,  die  in  Käfigen,  #Alchen  usw.  verpackt
  und  befördert  werden,  für  das  Kubikmeter  ....

1.50-
        <pb n="909" />
        W  855  20

3.  Für  die  Beförderung  von  Gütern  aller  Art  im  Einzelgewicht  bis  zu  4½  t  zwischen
Schiff  und  Land,  beginnend  mit  Empfang  der  Güter  in  den  Landungsfahrzeugen
längsseit  des  Schiffes  und  endigend  mit  Stapelung  und  Übergabe  an  die  Empfangsberechtigten
  im  Zollhof  oder  in  den  Zollschuppen:
a)  für  Kontanten,  Rohdiamanten,  Wertgegenstände  usw.  5  v.  55  vom  erklärten
Wert,  mindestens  jedoch  für  jedes  Kollo  .  5,—
Bei  Sendungen  von  Rohdiamanten  im  erklärten  Wert  von  5r  ooo  M
und  darüber  ermäßigt  sich  die  Beförderungsgebühr,  wenn  die  Sendung
von  einem  Verlader  für  dasselbe  Schiff  aufgegeben  wird,  auf  ¼  v.  H.
des  erklärten  Wertes.
b)  für  alle  sonstigen  Güter  bis  zum  Einzelhöchstgewicht  von  4%  t  5,25.
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  in  Wahl  der  Woermann-Linie.

Vorkommendenfalls  verteilt  sich  die  unter  Ziffer  22  und  3b  festgesetzte  Gebühr,
wie  folgt:

Für  den  Empfang  in  den  Landungsfahrzeugen,  das  Verbringen  der  Landungsfahrzeuge
  bis  unter  die  Krane  längsseits  der  Brücke  und  das  Einlegen  in  die  Schlinge
zum  Aufhieven

3,00  AM

Für  das  Aufhieven  mit  dem  Kran,  das  Verladen  auf  die  Bahnwagen,  die  Beförderung

  mit  diesen  in  den  Zollhof  und  Stapelung  und  Ubergabe  dortselbst
2,25  %
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.

4.  Für  die  Beförderung  von  Stücken  über  4½#t  bis  20  t  zwischen  Schiff  und  Land,
beginnend  mit  dem  Empfang  längsseits  des  Schiffes  in  die  Landungsfahrzeuge  und
endigend  mit  der  Übergabe  an  den  Enmnpfangsberechtigten  auf  den  von  den
Empfängern  rechtzeitig  zu  stellenden  Eisenbahnwagen  unter  den  Kranen  auf  der  Brücke:

für  Stücke  bis  7  t##  Einzelgewicht  .  550
-  -  .  10.=  -  ...............7,50--
  -  -20-  -  9.—

für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg  nach  Wahl  der  Woermann=  Linie.

Über  die  Beförderung  von  Stücken  von  mehr  als  20  t  Einzelgewicht  müssen  mit
dem  Landungsunternehmer  Vereinbarungen  von  Fall  zu  Fall  getroffen  werden.

5.  Für  die  Beförderung  von  Massengütern  gleicher  Art,  wenn  sie  auf  der  Brücke  übernommen
  werden  und  in  Mengen  von  nicht  weniger  als  100  t  in  einem  Schiff  und
auf  einem  Konnossement  eingeführt  werden  und  schiffsseitig  in  ununterbrochener  Folge
in  Mengen  von  mindestens  20  t  stündlich  gelöscht  werden  können,  beginnend  mit
Empfang  der  Güter  in  den  Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  endigend
mit  UÜbergabe  in  den  Eisenbahnwagen  der  Emwfänger  auf  der  Brücke  unter  den
Kranen  .  ..  39,50

für  das  Kubitmeter  oder  1000  l1g  nach  der  Wahl  der  Woermann=  Linie.

Für  die  nur  auf  Wunsch  der  Empfänger  oder  Verschiffer  auszuführende  Beförderung
  beladener  oder  unbeladener  Güterwagen  der  Verschiffer  oder  Empfänger  vom
Brückenkopf  bis  zur  Brückenwurzel  oder  in  umgekehrter  Richtung.  .  i  1,25-für
  jeden  Wagen.

6.  Die  unter  II,  1  bis  5  genannten  Sätze  haben  auch  Gültigkeit  für  die  gleichen
Leistungen  in  umgekehrter  Richtung  bei  der  Verschiffung.

7.  Für  die  Beförderung  von  im  Schutzgebiet  gewonnenen  Erzeugnissen  der  Landwirtschaft
mit  Ausnahme  von  alkoholhaltigen  Getränken,  die  von  einem  Küstenplatz  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebiets  zu  einem  andern  Küstenplatz  des  Schutzgebiets  verschifft
oder  die  als  Proviant  an  Bord  von  Schiffen  gebracht  werden,
für  das  Kubikmeter  oder  1000  kg.  .  .  .  .  2950
        <pb n="910" />
        856  20

8.  Für  Umladung  auf  der  Reede  von  Schiff  zu  Schiff,  beginnend  mit  Empfang  in  den
Landungsfahrzeugen  längsseits  des  Schiffes  und  endigend  mit  Einlegen  in  die  Schlinge
oder  die  sonstigen  Ubernahmevorrichtungen  des  übernehmenden  Schiffes

für  Güter  für  das  Kubikmeter  oder  1000  3,64—·
".jedes  Stück  Großbiee-  5659—
-  -  -Kleindseee  1—

III.  Zusätzliche  Bestimmungen.

1.  Die  Hafengebühr  ist  zu  zahlen  bei  der  Personenbeförderung  von  den  beförderten  Personen,
  bei  der  Beförderung  von  Gepäckstücken,  Tieren  und  Gütern  von  demzjenigen,  der  die
beförderten  Gegenstände  annimmt,  oder  von  demjenigen,  der  den  Auftrag  zur  Beförderung  gegeben
oder  die  Beförderung  für  eigene  Rechnung  ausgeführt  hat.  Die  Schuldner  haften  solidarisch.

Die  Zahlung  der  fiskalischen  Hafenabgaben  hat  an  die  Woermann-Linie  zu  geschehen,  soweit
vom  Zollamt  nicht  eine  gegenteilige  Verfügung  erlassen  wird.

2.  Von  Hafenabgaben  befreit  sind
a)  die  Angehörigen  deutscher  und  fremder  Kriegsschiffe,
b)  ankommende  und  abfahrende  Passagiere  für  ihr  nicht  auf  Gepäckschein  verladenes
Gepäck,  ferner
Jc)  die  Brief=  und  Paketpost.

3.  Am  Lande  ansässige  Personen,  die  nur  besuchsweise  oder  in  Geschäften  an  Bord  eines
Dampfers  zu  tun  haben,  ohne  mit  diesem  Dampfer  den  Hafen  von  Swakopmund  zu  verlassen,  ebenso
wie  Passagiere  und  Mannschaften  der  auf  der  Reede  liegenden  Schiffe,  die  nur  besuchsweise  an  Land
gehen,  sind  von  der  Zahlung  von  Hafenabgaben  befreit,  desgleichen  die  von  solchen  Personen  mitgeführten
  kleinen  Pakete.

4.  Welcher  der  beiden  unter  II  2  alb  aufgeführten  Kategorien  die  in  diesem  Tarif  nicht
benannten  Tiere  zuzurechnen  sind,  bestimmt  im  Streitfalle  das  Zollamt  in  Swakopmund.

5.  Die  Gesamtmaße  und  Gewichte  eines  jeden  Konnossements  werden  auf  ½/10  chm  oder
100  kg  nach  oben  abgerundet.  Falls  der  für  die  Berechnung  der  Gebühren  in  Betracht  kommende
Maßstab  auch  zur  Berechnung  der  Seefrachtkosten  gedient  hat,  werden  für  die  Berechnung  der
Gebühren  die  Maße  oder  die  Gewichte  der  Schiffspapiere  zugrunde  gelegt,  soweit  dieselben  aus  den
genannten  Papieren  ersichtlich  sind.  Ein  Nachwiegen  oder  Nachmessen  zur  Feststellung  der  fraglichen
Gebühren  kann  in  solchem  Falle  nicht  beansprucht  werden.

6.  Die  Hafenabgaben  werden  im  allgemeinen  auf  dieselbe  Einheit  berechnet,  die  für  die
Berechnung  der  Beförderungsgebühren  zur  Anwendung  kommt.

7.  Für  Kohlen  und  Briketts  (nicht  aber  Holzkohlen  und  Koks),  rohe  Häute,  Felle,  Hörner
von  Rindvieh,  Ziegen  und  Schafen,  ausgeführtes  frisches  Gemüse  oder  frisches  Fleisch,  sowie  eingeführtes
  frisches  Gemüse  oder  Fleisch,  das  aus  dem  Schutzgebiet  stammt,  werden  die  Hafenabgaben
und  Beförderungsgebühren  ausschließlich  nach  dem  Gewicht  erhoben.

Für  Marmor  werden  die  Hafengebühren  nach  Raummaß  berechnet.  Zuschläge  zu  den
Hafengebühren  werden  bei  Marmor  nur  für  Stücke,  die  größer  als  4½  ebm  sind,  erhoben.  Die
Berechnung  dieser  Zuschläge  geschieht  ebenfalls  nach  Raummaß.

sinderung  der  Satzungen  der  Sisal-Agaven-Gesellschaft.
Vom  15.  Juni  1912.
Die  Sisal-Agaven-Gesellschaft  in  Düsseldorf,  Kolonial-Gesellschaft,  hat  in  ihrer  ordentlichen
Hauptversammlung  vom  15.  Juni  1912  eine  Anderung  ihrer  Satzungen  beschlossen,  welche  von

Aufsichtswegen  genehmigt  worden  ist.  Hiernach  fallen  weg  die  §§  7,  8,  9,  40  der  Satzungen,
während  die  §8  2,  5,  6,  10,  11,  12,  37  und  38  wie  folgt  abgeändert  werden:
        <pb n="911" />
        G  857  20

§  2.  Zweck  der  Gesellschaft  ist  die  Anlage,  Übernahme  und  der  Betrieb  von  Plantagen
und  gewerblichen  Unternehmungen  in  Deutsch-Ostafrika.  Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  alle  zur  Erreichung
  ihrer  Ziele  zweckdienlichen  Geschäfte  abzuschließen  und  zu  betreiben.

§  5.  Das  voll  eingezahlte  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  1  000  000  N¼  eingeteilt
in  2000  auf  den  Namen  lautende  Anteile  zum  Nennwert  von  je  500  7.

§  6.  Die  Besitzer  der  Anteile  bilden  die  Gesellschaft  und  werden  in  ein  Mitgliederregister
eingetragen.  Durch  Veräußerung  der  Anteile  und  Löschung  im  Mitgliederregister  geht  die  Mitgliedschaft
  verloren.

§  10.  (Neu  7.)  Die  Anteile  sind  übertragbar.  Die  Übertragung  erfolgt  durch  Vermerk
seitens  der  Gesellschaft  auf  dem  betreffenden  Anteil  auf  Grund  einer  übertragungserklärung  des
alten  Besitzers.

§  11.  (Neu  8.)  Für  die  Verbindlichkeit  der  Gesellschaft  haftet  den  Gläubigern  nur  das
Gesellschaftsvermögen.

Über  den  Nennbetrag  der  Anteile  hinaus  haben  die  Mitglieder  der  Gesellschaft  keine
Verpflichtungen.

§  12.  (Neu  9.)  Die  Ausfertigung  und  Übergabe  neuer  Anteilscheine  an  Stelle  solcher,
die  beschädigt  oder  unbrauchbar  geworden  oder  verloren  gegangen  sind,  ist  nur  nach  gerichtlicher
Kraftloserklärung  der  betreffenden  Dokumente,  welche  nach  Maßgabe  der  Vorschriften  der  Deutschen
Zivil-Prozeß-Ordnung  durch  das  zuständige  Gericht  am  Sitze  der  Gesellschaft  zu  erfolgen  hat,  zulässig.

§  37.  (Neu  34.)  Die  Auszahlung  der  festgesetzten  Dividende  erfolgt  gegen  Einreichung
der  den  Anteilen  beigegebenen  Dividendenscheine.  Nicht  erhobene  Dividenden  verfallen  nach  Ablauf
von  vier  Jahren  vom  Fälligkeitsjahr  der  Gesellschaft  zugunsten  des  Reservefonds.

§  38.  (Neu  35.)  Die  Aufsicht  über  die  Gesellschaft  wird  von  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)
  geführt,  der  zu  diesem  Behufe  einen  Kommissar  bestellen  kann.

Die  Aufsicht  beschränkt  sich  darauf,  daß  die  Geschäftsführung  im  Einklang  mit  den  gesetzlichen
  Vorschriften  und  den  Bestimmungen  der  Satzung  erfolgt.  Der  Kommissar  ist  berechtigt,  an
den  Sitzungen  des  Aufsichtsrates  und  an  den  Generalversammlungen  teilzunehmen,  von  dem  Aufsichtsrate
  jederzeit  Bericht  über  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  verlangen,  jederzeit  Einsicht
in  die  Bücher  der  Gesellschaft  zu  nehmen,  sowie  auf  Kosten  der  Gesellschaft,  wenn  dem  Verlangen
dazu  berechtigter  Mitglieder  nicht  entsprochen  wird,  oder  aus  sonstigen  wichtigen  Gründen,  eine
außerordentliche  Generalversammlung  zu  berufen.

Die  §#§  13  bis  und  mit  36  erhalten  die  fortlaufenden  Nummern  10  bis  33.

 

 

 

 

 

personalien.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
in  Mpapua  (Ostafrika)  Sperling  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Raiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  18.  August  1912.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Angehörigen  vom  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  die  Erlaubnis  zur  Anlegung
der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar:

den  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstorden  4.  Klasse:
dem  Hauptmann  Kepler  und  Stabsarzt  Dr.  Hintze;
        <pb n="912" />
        E  858  20

die  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinsche  silberne  Medaille:

dem  Unterzahlmeister  Weber.

A.  K.  O.  vom  27.  August  1912.

Den  nachbenannten  Unteroffizieren  ist  das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Bronze  verliehen:

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:

Vizefeldwebel  Kläge;

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
Feldwebel  Held,  Boeck,  Vizefeldwebel  Scherzath  und  Schewitz;
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
Feldwebel  Scholz,  Sanitätsfeldwebel  v.  Przyborowski;

Schutztruppe  für  Kamerun:

Feldwebel  Bitzinger  und  Bäse.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Geheime  Kanzleidiätar  Runzler  zum  Geheimen

Kanzleisekretär  ernannt  worden.

 

 

Deutsch-Ostafrihe.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  30.  Juni:  Bezirksamtmann  Kausch,
Gerichtsassesor  Dr.  Winkelmann,  Sekretär
Wollinger,  Maschinist  1.  Kl.  Rohleder,  Techniker
  2.  Kl.  Schlosser,  Polizeiwachtmeister  Hebell
und  Erlewein;  am  14.  Juli:  Bezirksamtmann
Richter,  Bezirksamtmann  Keudel,  Steuermann
Schnieders,  Katasterzeichner  Bernoth,  Polizeimeister
  Hildenbrandt,  Kanzleigehilfe  Harnoß;
am  26.  Juli:  Steuermann  Haasenritter;  am
30.  Juli:  Landw.  Sachverständiger  Dr.  Mickel,
Landmesser  Schnecko,  Kapitän  Stiehler,  Katasterzeichner
  Stübgen.

Die  Wiederausreise  haben  am  13.  August  angetreten:
  Polizeiwachtmeister  Voß,  Zollhilfsbeamter
Oennemann;  am  30.  August:  Diplomingenieur
Kroeber,  kommiss.  Sekretär  Krüger,  Techniker
Haken,  Katasterzeichner  Ruprecht,  Polizeiwachtmeister
  Piorr  und  die  Kanzleigehilfen  Sailer,
Knaupe,  Kleinschmidt.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutgebiet  haben  von  Neapel  aus  angoetreten:
am  13.  August  Sergeant  Baier  und  Sanitätssergeant
  Stein.  Von  Hamburg  aus  am
14.  August  Sanitätsfeldwebel  Pfand.  Von
Neapel  aus  am  30.  August  die  Leutnants
Bergmann  und  Köhl;  am  13.  September
Stabsarzt  Dr.  Manteufel  und  Oberleutnant
Bock  v.  Wülfingen.  .

 

Kamerun.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  von  Hamburg  aus  angetreten:
am  9.  August  Sergeant  Hahn  und  Sanitätssergeant
  Haase;  am  25.  August  Bizefeldwebel
Koblich,  Unteroffizier  Zemke  und  die  Sanitäts-Vizefeldwebel
  Stehr  und  Draheim;  am  9.  September
  Major  Zimmermann,  Oberleutnant
v.  Michgelis,  die  Leutnants  Cleve  und  v.  Procck.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  30.  August  in
Hamburg  eingetroffen  Stabsarzt  Eckert.

ogo.

Der  neue  Gouverneur  von  Togo,  Seine
Hoheit  Herzog  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg,
  hat  nach  einem  am  30.  August  in  Berlin
eingetroffenen  Telegramme  die  Geschäfte  des
Kaiserlichen  Gouvernements  Togo  übernommen.

Deutsch-Südwestafriha.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
25.  August  von  Hamburg  aus  angetreten
Leutnaut  Hepke.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  20.  August  in  Hamburg
  eingetroffen  Intendantursekretär  Grübel.
        <pb n="913" />
        W  859  20

 

 

EL.“

 

 

 

 

 

Tchtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Machrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Vom  Bau  der  Mittellanddahn.

 

Deutsch-Ostafrika.
vorwärts.

Der  Bau  der  ostafrikanischen  Mittellandbahn,
die  eben  erst  vom  Staatssekretär  Dr.  Solf  bis
zur  Gleisspitze  befahren  worden  ist,  schreitet  rasch

 

Im  August  des  laufenden  Jahres  sind

weitere  33,5  km  vorgestreckt  worden,  so  daß  also
jetzt  hinter  Tabora  schon  103,5  km  fertiggestellt
  sind.

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Hüsten-Sollstellen  von  Deutsch-Ostatfrika

im  Monat  Juni  1912.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  16,  S.  766  f.)

Zölle  für

Salz-Schiffahrts=







 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verbrauchs-  Spielkarten-Zollstelle
  Einfuhr  Ausfuhr  abgabe  Stempelsteuirbgabe  gebühren
Rup.  Ö.  Rup.  H.  Ruyp.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.Rup.  OÖO.
s  i  l  !  I
Tanga  70  101  71  1892  67  300  17  31  60169—  33  60
Pangani  6545  39  297  57  165  96  10  80  3  —  —  —
Bagamojo  6877  61  1  746  162  301  77.5  2  —  33  —  —.  —
Daressalam  122  924  73,.,A  1  116  77  373  —  47  50  —  —
Kilwa  7779  03  3574  129  209  19  2  60  36  1—  —.  —
Lindi.  15  026  28  2  886  39  1  393  27  12:  —  52  —  170  01
Summe  in  Rupien  229  354  75.0  13.5  RO  50%  61
"  .  Mark  :305  806  34  3328742  4  619  51  576  —  454  —  271  18
Im  Vorjahr  1271000  67  19  808  176  2980  03  46  40  306  534  12
Zunahme  +.  Abnahme  534805  6C011“3478  661660.  485529  (600|0148  —262  61
Einnahme  April  bis  Mai.l  36  55  644  0;3.21  677  26  373  86  751  33  874  01
Zusammen  |  s  .
April  bis  Juni  M.  883  814  70  88  9391  4526  32677  910  836  1205  33  1145  52
1  2  s.  1  V  1
4  Neben  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.O.  Rup.  H.  4  Pf.  2  Pf.  MPef.  .  Pi.
Tanga  5161  92.5809y90  67,5  107987  55103362  5625—  —  —
Pangani  1  163  80,5  8186  52,5  10915  36  7619  5295  85  —  —
Bagamojo  41  10  8  802  10.511  736  14  13  255  97  —  —519  83
Daressalam  1424  56B—
Nilwa  28  911890  09  15  853  4447  3:33333  —  1905  08
Lindi  1200  00,5  20  30  04,.5  27773  30  54129  051364  31|1  —  —
Summe  in  Rupien  nro  43.526  154  00.55  66  91
-  .  Mark  12  493  97538  66  I  —
Im  Vorjahr  .  .  Al  3  037  5582297713  56  I
Zunahme  +.  Abnahme  +9  156  33159825  10  59  825  10
Einnahme  April  bis  Mai.  4é¼¼  18  06  650  462  64439779  42
Zusammen  s  "  ;
AprilbisstmiJz4540709104778072  94817i320996(")44'2
        <pb n="914" />
        W  860  2O

Allgemeine  Deutsch-Ostafrikanische  Landesausstellung.


Verschiedenen  Anregungen  folgend  hat  der
Landwirtschaftliche  Klub  in  Daressalam  und  die
wirtschaftliche  Vereinigung  von  Daressalam  und
Hinterland  die  Veranstaltung  einer  allgemeinen
Landesausstellung  in  Daressalam  im
Jahr  1914  beschlossen.  Die  Veranstalter  rechnen
darauf,  daß  sich  an  der  Ausstellung,  die  im
Herbst  1914  stattfinden  soll,  außer  den  Interessenten
in  Deutsch-Ostafrika  und  den  Nachbarkolonien
auch  die  heimische  Industrie,  namentlich  die
Maschinen=  und  Textil-Industrie,  in  weitgehendem
Maße  beteiligt.

Zur  Wahl  eines  die  Geschäfte  führenden  Ausschusses
  und  zur  Beratung  über  die  zunächst  notwendigen
  Vorarbeiten  fand  auf  Einladung  der
beiden  genannten  Vereinigungen  eine  allgemeine,
öffentliche  Versammlung  statt,  in  der  die  Herren
Devers,  Inhaber  der  Firma  Traun,  Stürken
und  Devers  in  Daressalam,  Frühling,  Leiter
der  Deutsch-Ostafrikanischen  Bank  in  Daressalam,
Dr.  Hofmann,  Rechtsanwalt  in  Daressalam,
Graf  Matuschka,  Plantagenbesitzer  in  Neu-Branitz
  und  Schlosser,  Vertreter  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  in  Daressalam,  als  vorläufiger
  Ausschuß  gewählt  wurden.

Kamerun.

Bericht  über  eine  Erhundung  des  Dume  und
des  Mara.

Von  Leutnant  Tamm.
I.  Der  Dume.

Die  Erkundung  des  Dume  erstreckte  sich  von
der  Njassi-Brücke  bis  zur  Station  Dume.  Die
auf  70  km  geschätzte  Flußstrecke  wurde  in  Kanus,
deren  größtes  eine  Länge  von  12  m  und  einen
Tiefgang  von  30  cm  hatte,  in  fünftägiger  Fahrt
fast  ohne  jedes  Hindernis  zurückgelegt.

A.  Strecke  Njassi  bis  zur  früheren  Landungsstelle
  in  Djimbele.  Der  Dume  hat
eine  durchschnittliche  Breite  von  30  bis  50  m.
Elwa  von  der  Mündung  des  Mara  bis  zur  Landungsstelle
  in  Djimbele  verengt  sich  das  Flußbett
  auf  10  bis  25  m.  Die  durch  dauerndes
Staken  festgestellten  Flußtiefen  schwankten  zwischen
4  und  0,90  m.  Eine  geringere  Wassertiefe  wurde
aun  nur  zwei  Stellen  von  nicht  mehr  als  8  m
Länge  gefunden  (s.  Skizze  a,  a1).  Uberhaupt  hatte
der  Fluß  niemals  auf  längere  Strecken  als  6  bis
8  m  dieselbe  Tiefe.

Obwohl  die  Erkundung  zu  Ende  der  Trockenzeit
  ausgeführt  wurde,  hatte  der  Wasserstand  noch

 

nicht  seine  geringste  Tiefe  erreicht.  Vielmehr  sollte
der  Wasserspiegel  nach  übereinstimmenden  Aussagen
  der  Eingeborenen  in  den  nächsten  Wochen
noch  etwa  30  em  fallen,  während  bei  den  ersten
Regenfällen  im  März  die  zahlreichen  Nebenflüsse
sofort  große  Wassermengen  zuführen.

Der  Flußgrund  besteht  aus  feinkörnigem,
weißem  Flußsand.  Der  an  den  Stellen  b,  bi,
be  vorgefundene  Felsgrund  bildete  bei  br  vom
linken  Ufer  bis  zur  Mitte  des  Flusses  eine  Stromschnelle;
  da  auf  der  anderen  Hälfte  die  Fahrrinne
  nur  0,90  m  tief  ist,  muß  hier  der  Fels  gesprengt
  werden.

Die  Stellen  b  und  b2  sind  wegen  der  genügenden
  Wassertiefe  von  1,20  m  bzw.  1,05  m
ohne  Bedeutung.

Ein  Fahrthindernis  bestand  überhaupt  nicht.
Ins  Wasser  gestürzte  Baumstämme  waren  nich:
sehr  häufig.  Immerhin  muß  damit  gerechner
werden,  daß  bei  noch  flacherem  Wasser  noch  zahl
reiche  Baumstämme  zutage  gefördert  werden,  dir
augenblicklich  noch  von  Wasser  bedeckt  waren.  Be
sonders  zwischen  Klein-Pohl  und  Djimbele  wurden
viele  Baumstämme  im  Wasser  bemerkt,  über  die
die  Kanus  bei  dem  damaligen  Wasserstand  noc
ohne  Störung  hinwegkamen.

Eine  Reinigung  des  Flusses  wird  jedoch  in
dieser  Beziehung  geringe  Schwierigkeiten  bereiten.
Weit  größer  wird  die  Arbeit  durch  die  unumgäng
lich  notwendige  Beseitigung  der  weit  über  das
Wasser  hängenden  Aste.  Drei  Viertel  der  gesamten
Flußstrecke  sind  bis  ganz  dicht  an  das  Ufer  min
teilweise  sehr  starken  Bäumen  bestanden,  deren
Geäst  häufig  derart  über  den  Fluß  hängt,  dat
bei  engeren  Stellen  eine  nur  schmale  Fahrrinne
bleibt.  Durch  die  zahlreichen,  meist  ganz  kurzen
und  sehr  scharfen  Windungen  des  Flusses  trit:
zudem  die  in  der  Trockenzeit  größte  Wassertiefe
oft  bis  ganz  dicht  an  das  Ufer  heran,  so  datßz
man  leicht  mit  der  überhängenden  Vegetation  in
Konflikt  gerät.  Staken  mit  langen  Stangen,  audas
  man  bei  der  teilweise  sehr  lebhaften  Strö
mung  angewiesen  ist,  wird  häufig  unmöglich.

B.  Landungsstelle  in  Djimbele  bis  zur
Station  Dume.  Auf  diesem  letzten  Teil  der
Fahrt  hatte  der  Dume  eine  durchschnittliche  Tiesc
von  0,90  m.  Geringere  Wassertiefen  bis  0,75  m
wurden  an  etwa  acht  Stellen  gefunden,  aber  auch
hier  nur  ganz  vorübergehend,  auf  nicht  mehr  als
10  m  Länge.  Wenn  diese  Stellen  bei  dauern  dem
Kannverkehr  überhaupt  jemals  eine  Störung  bilden
sollten,  dann  ist  durch  Ausheben  des  Flußsandes
die  Wassertiefe  leicht  künstlich  zu  erhöhen.  Allerdings
  müßte  dann  bei  dem  danernden  An
schwemmen  von  neuem  Sand  mit  einer  öfteren
Reinigung  an  diesen  Stellen  gerechnet  werden.
Im  übrigen  bietet  der  Dume  dasselbe  Bild,  wie
        <pb n="915" />
        Zu:  Deutsches  Kolon

 

 

 

50“

 

 

 

 

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ECn#  zeorn

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  Zu  dem  Bericht  des  Leumants  lamm

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—  Dun-Man-ERKUNDUNG

1.150  000

2  J  ·0  2  1  6  8  10

 

Kilometer

 

 

 

 

4%½

 

 

 

507

 

 

 

 

 

Red.  v.  M.  MWO
Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;+  Sohn,  Berlin  8W68.
        <pb n="916" />
        <pb n="917" />
        W  861  2

oben  beschrieben.  Andere  die  Schiffbarkeit  beeinflussende
  Beobachtungen  wurden  auch  hier  nicht
gemacht.

Die  Frage  der  Schiffbarkeit  des  Dume  bis
zur  Station  während  des  ganzen  Jahres  muß
nach  dem  Ergebnis  der  Erkundung  bejaht  werden,
ganz  abgesehen  davon,  daß  bis  zum  Jahre  1906
die  Gesellschaft  Süd-Kamerun  und  andere  Firmen
ihre  Gummilasten  stets  bis  Djimbele  auf  dem
Dume  verschifften.  Da  schließlich  die  üÜberschwemmungsmarken
  Regenzeithöhen  von  +  3  m
zeigen,  so  muß  sich  der  Transport  von  Lasten
nur  während  zwei  bis  drei  Monaten  im  Jahr
auf  mittlere  Kanus  von  40  bis  45  Gummilasten
und  einem  Tiefgang  von  35  bis  40  cm  beschränken,
  so  wie  sie  auch  jetzt  schon  auf  dem
Dume  fahren.

II.  Der  Mara.

A.  Von  der  Mündung  bis  Paki.  Die
Erkundung  des  Mara  bis  Paki  wurde  im  Anschluß
  an  die  Dume-Erkundung  unter  denselben
Vorbedingungen  ausgeführt.  Zwar  bot  der  Fluß
bei  durchschnittlich  0,70  m  Wassertiefe  genügend
Fahrwasser,  doch  zeigt  schon  der  äußere  Umstand,
daß  auf  die  etwa  15  km  lange  Strecke  zwei
Tage  bei  erhöhter  Fahrzeit  verwandt  werden
mußten,  daß  die  Schwierigkeiten  des  Durchkommens
  gegenüber  dem  Dume-Fluß  erheblich
größer  waren,  obwohl  von  Eingeborenen  kurz
zuvor  die  allernotwendigste  Flußreinigung  ausgeführt
  worden  war.  Das  Haupthindernis  bildeten
die  zahllosen  Baumstämme  von  über  1  m  Durchmesser,
  die  quer  über  den  Fluß  liegen.  Der
Urwald  ist  dicht  über  dem  10  bis  15  m  breiten
Fluß  zusammengewachsen  und  machte  häufig  das
Staken  unmöglich.

Bei  der  Dume-Brücke,  1  km  nördlich  Paki,
war  der  Wasserstand  so  gering  geworden,  daß  die
Erkundung  hier  abgebrochen  und  die  ersten  Regenfälle
  abgewartet  werden  mußten.

B.  Von  Paki  bis  zur  Mündung  des
Amba.  Der  Mara  fließt  von  Paki  ab  in  einem
etwa  100  m  breiten  und  bis  auf  ganz  kurze
Unterbrechungen  etwa  10  km  langen  Sumpf.  Im
Wasser  stehende  Raphia-Palmen  teilen  den  Fluß
auf  lange  Strecken  in  mehrere  Wasserarme  von
höchstens  1  m  Breite.  Obwohl  die  Bambusäste
wenige  Tage  zuvor  erst  weggeschlagen  waren,
hatte  sich  durch  Tornados  vielfach  ein  wüstes
Gewirr  von  neu  ins  Wasser  gestürzten  Asten  gebildet.
  Die  Flußbreite  verengt  sich  etwa  5  km
südlich  Paki  auf  etwa  3  bis  4  m.  Die  Tiefe
war  trotz  der  Regenfälle  durchschnittlich  unter  1  m.
Sehr  hindernd  waren  die  außerordentlich  scharfen
Windungen  des  Flusses;  für  die  beiden  längsten
Kanus  von  10  m  und  12  m  Länge  war  es  bald

 

unmöglich,  diese  Windungen  zu  überwinden.  Sie
wurden  daher  7  km  südlich  Paki  zurückgelassen.
Selbst  das  kleinste  8  m  lange  Kanu  mußte  vielfach
  noch  mit  dem  Ende  über  Land  gehoben
werden.  Von  der  Mündung  des  Nganje  ab  verbreitert
  sich  der  Fluß  wieder  auf  8  bis  10  m,  doch
fehlte  es  hier  wieder  an  genügendem  Fahrwasser.
  Auf  lange  Strecken  mußte  das  Kanu  von
der  Besatzung  durch  den  Sand  geschoben  werden,
so  daß  schließlich  auch  dieses  Kanu  an  dem  Übergang
  des  Ober-Njongweges  über  den  Mara  zurückgelassen
  werden  mußte.  Bis  zur  Mündung  des
Amba  hatte  der  Fluß  oft  nur  20  cm  hohes
Wasser,  tiefere  Stellen  als  60  cm  waren  selten.
Auch  am  Oberlauf  waren  zahlreiche  Baumstämme
von  erheblichem  Durchmesser  recht  hinderlich.
Das  Ergebnis  der  Erkundung  wird  dahin  zusammengefaßt,
  daß  es  unter  Aufwendung  erheblicher
  Kosten  möglich  ist,  den  Mara  für  Schiffbarkeit
  schiffbar  zu  machen.  Die  Reinigung
bedingt  außer  dem  wohl  bei  jeder  Flußreinigung
notwendigen  Freischlagen  der  Ufer  und  Beseitigen
der  Baumstämme  auch  Erdarbeiten.  Wenn  nicht
nur  die  kleinsten  Kanus  auf  dem  Mara  fahren
sollen,  sind  bei  den  Windungen,  die  bei  der  Erkundung
  für  die  Kanus  unpassierbar  waren,  Durchstiche
  dringend  erforderlich.  Die  Schiffbarkeit  wird
während  höchstens  sieben  Monaten  im  Jahr  möglich
  sein,  und  auch  während  dieser  Zeit  wird  noch
mit  Unterbrechungen  gerechnet  werden  mühssen.
Bei  der  Abfahrt  in  Paki  war  die  zu  Tal  geführte
Wassermenge  recht  bedeutend,  da  am  Tage  vor
Anfang  der  Erkundung  ein  Tornado  niedergegangen
  war.  Schon  am  zweiten  Tage  wurde
eine  beträchtliche  Abnahme  des  Wassers  an  Stellen
festgestellt,  die  tags  zuvor  noch  mit  Wasser  bedeckt
waren.  Die  Nebenbäche  sind  bis  auf  eine  Ausnahme,
  den  Djedim,  kaum  als  solche  zu  bezeichnen,
sondern  meist  kleine  Rinnsale,  die  höchstens  in
der  höchsten  Regenzeit  einigermaßen  Wasser  führen.
Die  Annahme  von  auch  in  der  Regenzeit  vorkommenden
  Unterbrechungen  kann  auch  aus  dem
Ergebnis  der  bisherigen  Regenmessungen  im  Dume
gefolgert  werden.  Letztere  sind  nicht  so  bedeutend,
daß  eine  Reinigung  des  Mara  befürwortet  werden

könnte.  .  .

Hierzu  bemerkt  der  Leiter  der  Militärstation
Dume  folgendes:

Wie  aus  den  Berichten  hervorgeht,  ist  das
Maraprojekt  nur  unter  Aufwendung  großer
Arbeit  und  Kosten  möglich,  und  auch  dann  ist
der  Mara  bei  seinem  stets  wechselnden  Wasserstand
  nur  zeitweise  und  nur  für  mittlere  Kanus
schiffbar.

Die  Reinigung  und  Schiffbarmachung  des
Dume  von  Dumestation  bis  zu  seiner  Einmündung
        <pb n="918" />
        W  862  20

in  den  Kadsi  läßt  sich  dagegen  ohne  allzugroße
Kosten  bewerkstelligen  und  ist  auch  schon  deshalb
leichter,  weil  zu  den  Arbeiten  am  Dume  Dörfer
zur  Verfügung  stehen.

Ende  Februar  in  der  Höhe  der  Trockenzeit  ist
Gouvernementsgärtner  Hübner  in  drei  Kanus
mit  allen  seinen  Lasten,  ohne  auf  sonderliche
Schwierigkeiten  zu  stoßen,  von  der  Dumestation
nach  Dumemündung  gefahren,  und  zwar  in  derselben
  Zeit,  die  er  zu  Land  gebraucht  hätte.

Mit  der  Undurchführbarkeit  des  Maraprojekts
ist  der  Ausbau  der  Straße  Abong—-Mbang—Dume
notwendig  geworden.

Die  vorläufigen  Betriebsergebnisse  der  Kameruner
Unordbahn  (Manengudbadahn)  für  die  ersten  sechs
Oonate  des  Kalenderjahres  1912.“)

Nachstehend  veröffentlichen  wir  nach  den  vorläufigen
  Ermittlungen  die  Betriebsergebnisse  der
Kameruner  Nordbahn  für  die  erste  Hälfte  (vom
1.  Januar  bis  30.  Juni  1912)  ihres  zweiten
Betriebsjahres.

 

 

 

 

 

 

Roheinnahmen  Betriebs-Betriebsausgaben
  überschuß
1911  "  1912  1912  1912
l  .
M  M.  *x..  M4æ
l
Januar....33006’4679334971  11  822
Februur6206  371442  9384
März  .  31  153  46  807]]  19  004
Apri  35  141897379  29  558  27  821
Mai.  .  .  ...  37  593  53  934  36  141  17  793
Juni  .  .  .  .  .  37610|  47  101  28  697  18  404
zusammen11  016  289  156184926104228
Betriebszisser

—  64  v.  H.

Den  Roheinnahmen  für  die  einzelnen  Monate
des  laufenden  Jahres  sind  die  für  die  gleichen
Monate  des  Vorjahres  gegenübergestellt.  Man
erkennt,  daß  durchweg  eine  zum  Teil  namhafte
Steigerung,  im  ganzen  um  78  140  J“,  das  sind
37  v.  H.,  gegen  das  Vorjahr  stattgefunden  hat,
so  daß  sich  ein  Betriebsüberschuß  für  die  ersten
sechs  Monate  von  rund  104  000  .¼“  ergibt,
während  in  den  neun  Monaten  des  vorigen
ersten  Betriebsjahres  (vom  1.  April  bis  31.  Dezember
  1911)  im  ganzen  nur  ein  Betriebsüberschuß
  von  60  790  J¼  ergielt  worden  war.  Man
wird  hiernach,  wenn  in  der  JFolge  keine  Rückschläge
  eintreten,  vom  laufenden  Betriebsjahre
ein  wesentlich  günstigeres  Ergebnis  von  der
Bahn  erhoffen  dürfen,  als  das  vergangene  Jahr
gebracht  hat.  «

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  793;  1912,  S.  717.

 

Togo.

Die  wirtschaftliche  Entwicklung  im  Jahre  1911.

Die  Deutsche  Togo-Gesellschaft  sschickt
ihrem  Berichte  über  ihr  Geschäftsjahr  1911,  über
den  an  anderer  Stelle  gesondert  berichtet  wird,
eine  Darstellung  der  Wirtschaftslage  im  Schusgebiete
  Togo  voraus.

Danach  war  die  Witterung  im  Jahre  1911
an  der  Küste  und  in  Mittel-Togo  erheblich  regenärmer
  als  im  Vorjahre.  Insbesondere  trat  die
große  Trockenzeit  recht  scharf  auf  und  dauerte
ungewöhnlich  lange,  noch  in  das  laufende  Geschäftsjahr
  hinein.  Erst  im  Juni  und  Juli  1912
haben  reichlichere  Regenfälle  die  Besorgnisse  zerstreut.
  Das  in  den  Nachbarkolonien  auftretende
Gelbfieber  konnte  zwar  im  allgemeinen  ferngehalten
werden;  der  Gesundheitsstand  war  trotzdem
nicht  ganz  befriedigend.  Besonders  die  Pocken
griffen  zeitweise  recht  bedenklich  um  sich,  so  daß
energische  Maßnahmen  der  Regierung  zu  ihrer
Bekämpfung  notwendig  wurden.  Die  Wirtschaftslage
  kennzeichnet  der  Bericht  mit  den
Worten:  Rekordausfuhr  an  Olpalmerzengnissen.
gänzlicher  Ausfall  der  Maisausfuhr,  vorübergehende
  Lebensmittelteuerung  im  Frühjahr  1912.
Die  Ausfuhr  über  die  Seegrenze  stieg  bei  Palmkernen
  im  Kalenderjahr  1911  von  8200  t  im
Vorjahre  auf  die  noch  nie  dagewesene  Ziffer  von
13  200  t,  bei  Palmöl  von  3000  t  auf  nabe  zu
4000  t.  Auch  Baumwolle  (517  t  gegen  470½  t,
Kakao  (231t  gegen  137  t)  und  Kopra  (189  #rQ
gegen  136  t)  zeigen  erfreulichen  Fortschritt.  Kautschuk
  hielt  sich  mit  142  t  gegen  135  t  auf  gleicher
Höhe.  Mais  dagegen  ging  infolge  gänzlicher
Mißernte  von  3400  t  auf  100  t  zurück;  im  Früh---jahr
  1912  wurde  sogar  Mais  von  den  Handelsfirmen
  eingeführt.  Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr,
abgesehen  von.  1350  000  „  Bargeld  (1,4  Millionen
Mark  im  Vorjahre),  stellte  sich  im  Kalenderjahre
1911  auf  7970  000  gegen  5  814  000  .(7(7
i.  V.  Im  ersten  Vierteljahre  1912  betrug  die
Ausfuhr  ohne  Geld  2,2  Millionen  Mark  gegen
1,8  Millionen  Mark  in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres.
  Die  Einfuhr  mit  9,6  Millionen  Mark  im
Jahre  1911  gegen  10,  8  i.  V.  zeigt  allerdings
einen  Rückgang;  dieser  erklärt  sich  aber  durch  die
Mindereinfuhr  von  200  000./  Bargeld  und  von
1,2  Millionen  Mark  Eisenbahnmaterialien.  Bleiben
diese  beiden  Artikel  in  beiden  Jahren  unberücksichtigt,
  so  erhält  man  eine  Steigerung  von  7,6
auf  7,8  Millionen  Mark.  Im  ersten  Vierteljahr
1912  setzte  sich  diese  Bewegung  fort.  Die  Einfuhr
  (ohne  Geld)  belief  sich  auf  2,9  gegen  1.9
Millionen  Mark  in  dem  gleichen  Zeitraum  des
Vorjahres;  daran  sind  allein  Baumwollwaren  mit
860  000  A  gegen  530  000  .“  beteiligt.
        <pb n="919" />
        B863

Der  Einsturz  der  Landungsbrücke  hatte
naturgemäß  sehr  unangenehme  Folgen.  Die
Landungsbrücke  war  erst  im  Juli  1912  wieder
soweit  hergestellt,  daß  der  Personenverkehr  wieder
über  die  Brücke  gehen  konnte;  die  Wiederaufnahme
auch  des  Frachtenverkehrs  dürfte  in  kurzer  Zeit
—  der  Bericht  ist  von  Anfang  August  datiert  —
erfolgen.  Die  Eisenbahnen  entwickeln  sich  zufriedenstellend;
  doch  leidet  die  Atakpame-Bahn
und  mit  ihr  die  Stadt  Atakpame  darunter,  daß
die  Bahn  noch  nicht  in  die  Stadt  hineingeführt
ist,  sondern  in  dem  unbedeutenden,  dazu  ungesunden
  Dörschen  Agbonu  endigt.  Der  Plan,
die  Olpalmenbestände  im  Norden  des  Anecho-Bezirks
  durch  eine  besondere  „Olbahn"“  —  am
besten  als  Verlängerung  der  Küstenbahn  —  zu
erschließen,  wird  als  recht  aussichtsreich  bezeichnet.
In  einigen  Jahren  sei  ferner  der  Bau  einer
„Westbahn“  ins  Auge  zu  fassen  (möglichst  als
Verlängerung  der  Palime-Bahn)  zur  Erschließung
der  Baumwolle  und  Mais  bauenden  Kpandu-Ebene
  und  der  an  Olpalmen  reichen  Waldgebiete
des  westlichen  Misahöhe-Bezirks,  in  denen  neuerdings
  die  Eingeborenen  in  steigendem  Umfange
Kakao  anpflanzen.  Die  Erschließung  Nord-Togos
durch  Bahnen  müsse  dagegen  vertagt  werden,  bis
die  weitere  Entwicklung  von  Süd=  und  Mittel-Togo
  das  Schutzgebiet  finanziell  in  den  Stand
setze,  die  damit  verbundenen  großen  Lasten  zu
übernehmen.  Die  Finanzen  der  Kolonie  haben
sich  trotz  des  Einsturzes  der  Landungsbrücke  recht
günstig  entwickelt;  das  Jahr  1911/12  hat  rund
650  000  .7  Uberschuß  ergeben.  Der  Bericht  weist
dann  noch  auf  die  Erkundungsreise  hin,  die  das
Kolonialwirtschaftliche  Komitee  zur  Erforschung
der  wirtschaftlichen  Möglichkeiten  in  Togo  veranstaltet,
  ferner  auf  die  Niederlassung  eines  Rechtsanwalts
  in  Lome  und  auf  die  bevorstehende  Erschließung
  Nord-Togos  durch  die  katholische  Steyler
Mission  im  Osten  und  die  evangelische  Baseler
Mission  im  Westen.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Betriebsergebnisse  der  Südbahn  in  Deutsch-Südwestafriha
  und  des  Landungsbetriebes  in
Roberthafen  im  Rechnungsjahr  1911.,)

(Vom  1.  April  1911  bis  31.  März  1912.)

Im  Rechnungsjahr  1911  ist  der  Neubau  der
Strecke  Keetmanshoop—RKub,  der  der  staatlichen
Südbahn  und  dem  Landungsbetrieb  in  Roberthafen
  im  Vorjahre  ganz  besonders  umfangreiche
Baufrachten  zugeführt  hatte,  im  wesentlichen  beendigt
  worden.  Das  Nachlassen  der  Baufrachten
hatte  daher,  wie  zu  erwarten  war,  einen  starken
Rückgang  des  Verkehrs  und  seiner  Erträgnisse

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  19,  S.

712.

 

auf  der  Südbahn  zur  Folge.  Gleichwohl  ist  es
gelungen,  durch  entsprechende  Einschränkung  der
Leistungen  —  Zugkilometer  —  und  der  Ausgaben
  bei  dem  Eisenbahnbetriebe,  den  Betriebsüberschuß
  noch  um  19  483  .“  gegen  das  Vorjahr
  zu  erhöhen  und  die  Betriebsziffer  von  74,4
auf  69,4  v.  H.  herabzudrücken.  Wenn  man  aber
die  Ergebnisse  des  Landungsbetriebes  in  Roberthafen
  mit  berücksichtigt,  so  stellt  sich  der  Abschluß
etwas  ungünstiger,  indem  der  üÜberschuß  einen
Rückgang  gegen  das  Vorjahr  um  rund  25  000  ./7
zeigt.  Immerhin  bleibt  seine  Höhe  mit  1036229./
durchaus  befriedigend.

Eine  Steigerung  gegen  das  Vorjahr,  und
zwar  eine  namhafte,  ist  nur  im  Viehverkehr
und  seinen  Erträgnissen  eingetreten.

Von  dem  Betriebsüberschuß  erhält  zunächst
die  Betriebspächterin  —  die  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn
  =  Bau=  und  Betriebs-Gesellschaft  in
Berlin  —  ihre  vertragliche  Pachtentschädigung
von  30  000  .X+x  und  ferner  ½10  des  Restes  mit
rund  100  623  /“  (i.  V.  103  118),  sodann  das
Schutzgebiet  die  übrigen  9/10  mit  905  606  (i.  V.
928  066)  .7/¼.

Die  Betriebsergebnisse  für  Eisenbahn=  und
Landungsbetrieb  zusammen  sind  im  einzelnen
aus  der  nachstehenden  Zusammenstellung  A  zu
ersehen,  während  die  Ergebnisse  des  reinen  Eisenbahnbetriebes
  die  Zusammenstellung  B  veranschaulicht.
  (Tabelle  siehe  nächste  Seite.)

Wie  man  sieht,  ist  mit  Ausnahme  des  Viehverkehrs
  überall  ein  Zurückweichen  des  Verkehrs
und  der  Ertragsziffern  aus  dem  eingangs  angeführten
  Grunde  bemerkbar.  Infolge  der  starken
Einschränkung  der  Zugkilometer  ist  aber  eine  etwas
bessere  Ausnutzung  der  Züge  als  im  Vorjahre  erzielt
  worden:  8,45  Personen  gegen  8,0,  23,6  t
gegen  22,66  t,  (23,0  gegen  20,  1  Achsen)  auf  das
Zugkilometer.  Der  Personenverkehr  und  die  Einnahme
  daraus  verteilt  sich  auf  die  verschiedenen
Klassen,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

*  .  Einnahme  an
Iiln
Klasse  Reisende  Fahrgeld.
im  Vorsahr  im  Vorjahr
11111.5  (4  118)5963  0  60  995),
ll......  9:;(3:;(13:;s-8)7()79:;(1«3017;-lll..
  11  450  (13  81607D  236  (98  1890)
ronrn  193298  (17  506)  Weiße,
Oufüammen1450  (13  816)  Farbige.

Die  durchschnittliche  Fahrtlänge  beträgt  in  der

I.  Klasse  150  (147)  km
II.  126  (129)
III.  175  (180)

An  Reisegepäck  und  Traglasten  wurden  befördert
  433,1  (429,9)  t  und  dafür  vereinnahmt
27  188  (30  810)  J.  Von  den  beförderten
Gütern  entfielen  auf  Stückgut  3147  (2930)  t,
        <pb n="920" />
        W  864  20

JZusammenstellung  A.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eisenbahn=  und  Landungs-E  Unterschied  gegen  das
betrieb  zusammen  Vorjahr
1910  #  1911  im  ganzen  v.  8.
in  .

Einnahmen  aus:
Personenverkehr  323  602  261  396  —  62206  —  192
Güterverkehr  3  593  017  2  975  0904  —617923  —  17
Viehverkehr  51765  56  042  —  4277+  83
sonstigen  Quellen  333  643  299  814  —  33  829  —  10,14

Zusammen  4302  027  35592  346—09  681  165
l  .  .

Betriebsausgabcn.  3240  813  2556  117  —684  726  —21,1

Betriebsziffer  75.3  71,16  v.  G.  —114  v.  H.  —

Betriebsüberschuß.  1  061  184  1036  229  —  24955  —2

Zusammenstellung  B.
Eisenbahnbetrieb:  Unterschied  gegen  das
Betriebslänge  545  km  Vorjahr
1910  #  1911  im  gangen  v.  H.
in.

Einnahmen  aus:

Personenverkehr  286  202  228  453  —  57749  —  20.2
Güterverkehr.  2  838  212  24420  141  —  418  071  —  14.7
Viehverkehr  34  120  42  152  +  8032  P236
sonstigen  Quellen  329  089  296  814  —  32  275  —  98

Zusammen  3  487  623  2987  560  —  500  063.  —  113

Betriebsausgaben.  2594  267  2071721  519  546  —  20,0

Betriebsgiffer  74,4  v.  H.  69,.4—  —  5  v.  HS.  —

Betriebsüberschuß  893  356  912  839  +  19  483  1  +  21

Befördert:
Personen  31  322  241  748  —  6574  —.21.0
Personenkilometer  ..  4811057  3  773214  —1  037  843  —2s,6
Durchschnittsfahrt  km  154  152,5  —  105  —
Tonnen  45  752  30  345  —  6407  —140V
Tonnenkilomebtbeber  ..  13  619  715  10  542  627  —3  077  088  —  225
Durchschnittslauf  von  1  Tonne  km  298  268  —  30  —  10w
Zugkilometer  ..  601  041  446  642  —  154  399  —  25)

Ausgabe  für  das  Zugkilometer  .  M.  4,31  4,64  +  0.33  —

1  Zugkilometer  befördert  im  Durchschnitt:

Persoeen::  8  8,15  1O  —
Tonnen  .....  22,66  23,6  —  —
Achsen  20,1  23,0

Küste  gingen  hiervon  499  (687)  t  Stückgut  und
Der  Viehverkehr
betrug:  Großvieh  984  (606)  Stück,  Kleinvieh
6726  (1711)  Stück,  zeigt  also,  wie  erwähnt,  eine

715  (630)  t  Wagenladungen.

gute  Steigerung.

Die  Leistungen  der  Fahrzeuge  an  Uchskilometern

betrugen:

Personenwagen.  612  042
Gepäckwagen  516  262
Wassertender  1  548279
Güterwagen,  beladen  4  420  223

-  leer  3  140  410

 

 

(666  800)
(596  330)
(1  878  085)

(4  839  857)

(4  098  801)

—  41,5  v.  H.  (=  45,  S  v#.  H.)

 

gegangen.

 

 

der  Leerläufe  der  Güterwagen  sind  etwas  zurüchimmer

  sehr

 

Zusammen  10  267  216  (12  079  873)

Der  Verkehr  der  Wassertender  und  die  Zahl

 

Die  Ausfuhrziffern  sind  noch
gering,  nämlich  37,9  (46,5)  t  Wolle,  59  (19  #
Erze,  65,9  (53)  t  Häute  und  Felle,  12
(2,5)  t  Hörner.  Der  Rückgang  beim  Versand
der  Wolle  wird  darauf  zurückgeführt,  daß  der
größte  Teil  der  Wollschafe  an  Räude  erkrankt  war.

Im  Berichtsjahre  wurden  beschäftigt  65  (75)
weiße  Beamte,  85  (105)  weiße  und  540  (660
farbige  Arbeiter,  wovon  durchschnittlich  70  (90
bis  100)  zur  Freihaltung  der  Dünenstrecken
dienten.  Mit  Rücksicht  auf  den  erwähnten  Rück
gang  in  den  Baufrachten  wurde  am  15.  Februar
1912  ein  neuer  Fahrplan  eingeführt,  der  für  de
Strecke  Lüderitzbucht—Keetmanshoop  wöchentlih
nur  drei  Zugfahrten  in  jeder  Richtung  vorsiett
        <pb n="921" />
        G  865  20

und  der  es  ermöglichte,  fast  auf  der  ganzen
Strecke  Sonntagsruhe  eintreten  zu  lassen.  Von
den  vorhandenen  22  Stationen  waren  am  Schlusse
des  Berichtsjahres  nur  7  (8)  mit  Stationsbeamten
besetzt.

Durch  sachgemäße  Bekämpfung  der  Dünengefahr,
  insbesondere  durch  die  im  Vorjahre  bereits
  bewährte  Methode  des  Bedeckens  der  Dünen
mit  Matten  aus  Jute,  gelang  es,  Betriebsstörungen
  auf  der  Dünenstrecke  trotz  heftiger
Stürme  gänzlich  zu  vermeiden.  Die  Versuche,
die  Dünenmassen  auf  maschinellem  Wege  mittels
einer  Sandsaugemaschine  fortzuschaffen,  sind  fehlgeschlagen,
  da  die  genannte  Maschine  sich  nicht
als  genügend  leistungsfähig  erwies.

Zeitweilige  Betriebsunterbrechungen  traten  in
der  zweiten  Hälfte  des  Februar  1912  ein,  infolge
  der  durch  die  außerordentlich  starken  Niederschläge
  —  Wolkenbrüche  —  herbeigeführten  Beschädigungen
  des  Bahnkörpers  auf  den  Strecken
zwischen  Feldschuhhorn  und  Keetmanshoop  von
km  238  bis  252  und  zwischen  km  314  und  357,
und  auf  der  Strecke  Seeheim  —  Kallkfontein
zwischen  km  3  und  13,  17  und  24,  sowie  122
und  138.  Eine  Vermehrung  der  Fahrzeuge  fand
nicht  statt.  Es  waren  am  31.  März  1912  vorhanden
  26  Lokomotiven,  9  Personenwagen  und
335  Gepäck-,  Güter=  und  Viehwagen.

 

Deutsch-Heuguinea.

Die  Ermordung  des  Daradiesvogeljägers  Deterson.

Über  die  bereits  gemeldete  Ermordung  des
Paradiesvogeljägers  Peterson  und  dreier  seiner
eingeborenen  Begleiter  sind  inzwischen  einige  Einzelheiten
  bekaunt  geworden.  Das  Kaiserliche  Bezirksamt
  Friedrich-Wilhelmshafen  berichtet  darüber:

Peterson  befand  sich  mit  sechs  eingeborenen
Jagdgehilfen  auf  einem  Jagdzuge  und  hatte
dabei  die  Orte  Seduk  und  Naguntabil  berührt.
Die  letzte  Nacht  vor  seiner  Ermordung  hatte  er
in  Koipassin  verbracht.  Am  Mordtage  schickte
er  vor  Tagesanbruch  zwei  seiner  Jagdgehilfen
in  den  Busch.  Ihre  Abwesenheit  benützten  die
Bewohner  von  Koipassin,  um  nach  vorheriger
Verabredung  plötzlich  über  Peterson  und  den  Rest
seiner  Begleiter  herzufallen  und  sie  bis  auf  einen
Jungen  mit  ihren  Speeren  niederzumachen.  Der

teiligt  sein  sollten.

 

Junge  konnte  sich,  obwohl  er  verwundet  war,

retten  und  zur  Küste  entkommen.

Nach  Bekanntwerden  der  Tat  am  Sitze  des
Bezirksamts  wurde  sofort  eine  Strafexpedition
gegen  Koipassin  und  die  beiden  anderen  genannten
Orte  abgeschickt,  da  auch  diese  an  der  Tat  be-Die
  Expedition  brach  am
21.  Juni  auf  und  traf  am  23.  Juni  in  Ugalla
ein,  wo  die  Eingeborenen  durch  die  Berichte  von
Augenzeugen  über  die  Tat  genau  unterrichtet
waren.  Es  stellt  sich  heraus,  daß  auch  das  Dorf
Bemari  sich  mitschuldig  gemacht  hatte.  Am  folgenden
  Tage  wurde  Seduk  (Zedü)  unter  Führung
der  Ugalla-Leute  erreicht  und  umzingelt.  Es  gelang,
  zwei  der  Seduk-Leute,  die  Peterson  nach
Koipassin  gelockt  hatten,  zu  fangen  und  durch
Zeugenaussagen  ihre  Teilnahme  an  dem  Morde
festzustellen.  An  demselben  Abend  wurde  noch
das  Dorf  Bemari  erreicht,  erstürmt  und  eingeäschert.
  Dabei  fielen  fünf  Bemari-Leute,  darunter
der  Mörder,  der  als  erster  Peterson  mit  dem
Speer  von  hinten  durchbohrt  hatte.  Am  25.  Juni
kam  die  Expedition  in  Koipassin  an,  dessen  Bewohner
  sich  in  den  Busch  geflüchtet  hatten.  Die
Leichen  Petersons  und  zweier  seiner  schwarzen  Begleiter
  wurde  vollständig  erhalten  aufgefunden  und
mit  Feuer  bestattet.  Das  Dorf  wurde  niedergebrannt.
  Der  Hauptteil  der  Truppen  trat  am
26.  Juni  den  Rückmarsch  an  unter  Zurücklassung
einer  Abteilung,  die  die  Aufgabe  erhielt,  nach  den
Koipassin-Leuten  zu  forschen.

Als  Ergebnis  der  bisherigen  Feststellungen  ist
anzunehmen,  daß  Peterson  seinem  eigenen  Wagemut
  und  der  unüberlegten  Unterschätzung  der  Gefahr
  zum  Opfer  gefallen  ist.  Er  wurde  mehrfach
gewarnt,  sich  soweit  in  ganz  unerforschtes  Gebiet
zu  wagen,  und  besonders  die  Koipassin-Leute
sind  ihm  von  zuverlässigen  Eingeborenen  als  gefährlich
  bezeichnet  worden.  Die  Verhandlung
gegen  die  verhafteten  Mörder  hat  noch  nicht  stattgefunden.


Bei  dem  Expeditionsmarsch  ist  die  Truppe
tiefer  in  das  Innere  Neu-Guineas  vorgedrungen,
als  bisher  irgendeine  Expedition  oder  ein  Reisender.
Es  wurden  dabei  einige  wichtige  Feststellungen
über  die  VBegetationsverhältnisse  und  die  Bodengestaltung
  gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Samoa.
Uachweisung  der  del  dem  Jollamt  AKpia  im  I.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1912  fällig  gewordenen
Sollbeträge.
(Vgl.  „D.  Kol.  Blatt“  1911,  Nr.  19,  S.  712.)
Name  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle

der  1000912.15  1911  G  ê
ZollstelleEinfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehriger
½  #f]  %  lfl]  Fn.-f.H.  pfl.  %  f]Ufl.4  Pfl  Uf.

l  —  l  I  l  «
Apia  .1202  116  v  —  —202  116  #½%  148  971.71  —  —48  971  71  533  144581  —  —

I  l  l  s
        <pb n="922" />
        866  20

Die  Eingeborenenbevölkerung  im  2.  Vertel  1912.“)

Im  zweiten  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
sind  in  Upolu  einschließlich  Manono  und  Apolima
294  Geburten  (146  männlich,  148  weiblich)  und

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  13,  S.  605.

 

186  Sterbefälle  (105  männlich,  81  weiblich);  in
Savaii  177  Geburten  (88  männlich,  89  weiblich
und  121  Sterbefälle  (55  männlich,  66  weiblich
verzeichnet  worden,  so  daß  der  Überschuß  der
Geburten  über  die  Sterbefälle  164  (74  männlich,
  90  weiblich)  beträgt.

 

 

 

NKolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

Sisal-  Agaven-Gesellschaft  in  Düsseldort  und  Deutsch-Ostafrika.


Die  Gesellschaft  gibt  in  ihrem  Geschäftsberichte
für  das  abgelaufene  siebente  Geschäftsjahr  zunächst
einen  kurzen  Uberblick  über  die  Eutwicklung  der  Sisalhanf-Erzeugung
  in  Deutsch-Ostafrika.  Im  Jahre  1902
setzte  die  Ausfuhr  mit  etwas  über  200  Tonnen  ein
und  stieg  in  den  folgenden  Jahren  unnnterbrochen  bis
auf  rund  10  000  Tonnen  im  Jahre  1911.  Die  Preise
entwickelten  sich  indes  nicht  ebenso  günstig.  Von  36./%
im  Jahre  1p02  und  48  %  im  Jahre  1906  für  50  kg
sank  er  auf  23,.50  im  Jahre  1911.  Seirdem  ist
eine  kleine  Erholung  eingetreten.  Die  wenig  befriedigende
  Lage  der  Arbeiterbeschaffung  ist  unverändert
geblieben.

Auf  der  Pflanzung  „Pongwe“  wurden  im
Jahre  1911  auf  139.4  han  414  800  Sisal-Agaven  nen
angepflan  zt  und  die  im  Vorjahre  durch  Wild  vernichteten
  38.000  Ceara-Kautschuk-Bäume  ersetzt.  Neu
angepflanzt  wurden  4700  Stück  Ceara-Kautschuk-Bäume
und  versuchsweise  als  Zwischenkultur  58.000  Kapok-Bäume.
  Im  ganzen  befanden  sich  1098.4  ha  Land
unter  Kultur  und  1  154  900  Sisal-Agaven  und
32  000  Kautschuk-Bäume  in  Ernte.  Die  Ausdehnung
des  Betriebes  machte  umfangreiche  Neubauten  und
Maschinenbeschaffung  notwendig.

Auf  der  Pflanzung  „Rigombe“  wurden  105,.1  ha
neu  mit  350  200  Sisal-Agaven  bepflanzt.  Unter  Kultur
standen  am  Schlusse  im  ganzen  1037  ha  Land.  mit
1  004  900  erntereifen  Sisal-Agaven.

Die  Ernte  des  Berichtsjahres  betrug  18311  ,  Tonnen
lim  Vorjahre  1219  Tonnen)  Sisal-Oanf  bei  einem
Durchschnittserlös  von  428,17.¾  (i.  V.  536,94./¼)  für
die  Tonne  und  2104  ku  (i.  N.  1483  ku)  Kautschuk,  bei
einem  Durchschnittspreise  von  6,88  .  “  (i.  V.  8,66  44
für  das  Lilogramm.

Nach  Abschreibungen  in  Höhe  von  89  251.  K  (i.  V.
57  673.  14400,  Zzuweisung  von  13  264.  (i.  V.  10  935  .7)
an  die  gesetzliche  Rücklage  und  Rückstellung  von  1000  ./K
(i.  V.  1000  %  für  die  Talonsteuer  verbleibt  einschließlich
  des  Gewinnvortrages  von  65  717.K  (i.  M.
67691  K)  ein  Reingewinn  von  298  831  „  (i.  V.
267  430  .M,  aus  dem  eine  Dividende  von  16  v.  O.
(i.  V.  12  v.  H.)  auf  das  Aktienkapital  von  1  Million  Mark
und  19  311.K  (i.  V.  16  093  .  %  als  Gewinnanteile  an
den  Aufsichtsrat  gezahlt  werden.  Der  gesetzlichen
Rücklage  werden  ferner  noch  16  559  ¼¼  (i.  V.  0  .%0,
der  Sonderrücklage  10000.“¼  (i.  V.  50  000  ./0  und  den
Beamten  12  000  .Kx  (i.  V.  10  000  A()  als  Belohnungen
überwiesen  und  50  960.  ¾  vorgetragen.

JIn  der  Bilanz  ist  die  Pflan  zung  Pongwe  mit
600  448.  “  (Zugang  126  400.  ,  Abschreibung  für  1911:2
39  v51  &amp;amp;  die  Pflan  zung  Kigombe  mit  623  860
(zugang  S2  813.14¾,  Abschreibung  für  1911:  43  9:33  .
eingestellt.  Die  Außenstände  betragen  219  697  ¼
darunter  128078.“  Bankguthaben.  Die  Verbindlich--keiten
  betragen  25  256  .K.

 

Deutsche  Togo-Gesellschaft.“

Die  Gesellschaft  hat  im  abgelaufenen  Geschäitsjahre
  (1.  Mai  1911  bis  30.  April  1912)  einen  Rohgewinn
  von  144  654  K  (im  Vorjahre  151  834  )  erzielt.
  Nach  Abschreibungen  im  Betrage  von  33  999.7
(i.  N.  10  718  %  verbleibt  ein  Reingewinn  von
121  903.¼  (i.  V.  116  205  M),  aus  dem  eine  Dividende
von  7  v.  H.  auf  das  Aktienkapital  von  1.1  Million  Mark
(i.  V.  6  v.  O.  auf  1  Million  Mark)  verteilt  werden  soll.
Auf  neue  Rechnung  werden  29  442.“¾  (i.  M.  32282.0
vorgetragen.

Die  Bilanz  weist  unter  den  Aktiven  folgende
Posten  auf:  Landbesitz  101  435  .  (zugang  1435  .#
Faktoreigrundstücke  21  629  .4  (Zugang  10  430  .71
Faktoreigebände  146  108  /  (Zugang  42  183  .K  und
10  v.  H.  Abschreibung):  Ginanlagen  53  572  .KX  (M#-gang
  9000  .#7.  16  v.  H.  Abschreibung  7660  .  und
13  353  %  Zugang):  Faktorei-Inventar  11  993  ..0
(40  v.  H.  Abschreibung  —=  79  995  .  4);  Berliner  Inventar
1  &amp;amp;%:  Wagen  und  Boote  6208  K  (25  v.  H.  Abschrelbung
  —=  2069  .A):  Fastagen  und  Säcke  9619  .%0
Waren  535  098  (i.  V.  543  034  );  Außenstände  m
Afrika  91  058.K  (i.  V.  80  319  .44),  die  zum  größien
Teile  durch  Verpfändung  von  Grundstücken  oder  Bürgschaften
  gedeckt  sind:  Außenstände  in  Europa  41  466.½
(i.  V.  13713./0):  Togo-Pflanzung  Restkaufpreis  50000.0
(i.  V.  100  000.);  Prodnkte  und  Rimessen  186  126.#0
(i.  V.  163  092  ½¾  Kasse  in  Afrika  71  376  .&amp;amp;  (i.  .
58  475.K):  Kasse  in  Berlin  1171  K  (i.  V.  627.4
Bankguthaben  13  14X.1X¾  (i.  V.  41988.  4C):  Beteiligungen
220)0  000  .  K  (i.  V.  220  000  1%%  Die  Passiven  betragen:
  Aktienkapital  1  100  000  K  (i.  V.  1  000  000.##
Rücklage  1  26  184  %  (i.  V.  17  707  %);  Rücklage  II
125  000  .“  (i.  V.  125  000  /%);  Rücklage  für  Talonstener
  10  000.¾  (i.  V.  0.17):  Rückständige  Dividenden
2073.  &amp;amp;  (i.  V.  2000  .  #C00:  Verbindlichkeiten  in  Euroba
116  765  K  (i.  V.  256  396  A);  Verbindlichkeiten  m
Afrika  57  486  .K  (i.  V.  27289  #cAh).  Unter  den  letzteren
Verbindlichkeiten  ist  ein  größerer  Betrag  noch  urcht
fülliger  Zölle  enthalten.

liber  den  Verlauf  des  Geschäftsjahres  wird  berichtet,
  daß  das  Handelsgeschäft  unter  den  Schwierigleiten
  bei  der  Verschiffung  infolge  des  Einsturzes  der
Landungsbrücke,  unter  dem  schlechten  Ausfall  der  Maserntc,
  unter  der  ingwischen  wieder  behobenen  Lebensmitteltenerung
  an  der  KRüste  und  unter  den  starten
Preisschwankungen  einzelner  Ausfuhrergeugnisse,  besonders
  der  Baumwolle  zwar  zu  leiden  gebabt,  m
ganzen  sich  aber  doch  zufriedenstellend  entwickelt  babe.
ullim  den  Betrieb  gegen  Rückschläge  in  dem  bieber
eingigen,  kleinen  Arbeitsgebiete  zu  sichern,  werde  die
Ausdehnung  des  Handelebetriebes  nach  dem  einer
großen  Entwicklung  entgegengehenden  Schungebiett
Kamerun  beabsichtigt.  Die  Gebäude  in  Lome  wurden
vergrößert  und  an  einigen  Warktplätzen  neue  Läden

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Jabr  L
vgl.  auch  oben  unter  Togo.
        <pb n="923" />
        W  867  20

errichtet.  Die  Baumwollernte  hat  sich  wieder  gehoben.
  Allerdings  ist  die  Zunahme  nicht  gleichmäßig:

während  der  Atakpame-Bezirk  die  Ergeugung  des
Baumwolljahres  1908,09  ganz  wieder  eingeholt  hat
und  die  Küstenbezirke  einen  weiteren,  wenn  auch  unbedeutenden
  Fortschritt  gegen  das  Vorjahr  aufweisen,
zeigen  der  Misahöhe-Bezirk  und  Nord-Togo  eine  weiter
zunehmende  Abnahme.  Der  Bezirk  Kete-Kratschi  hat
die  Baumwollerzeugung  fast  ganz  aufgegeben.  Für
den  Misahöhe-Bezirk  sei  eine  Besserung  infolge  der
Eröffnung  des  Betriebes  der  Entkernerei  in  Kpandu
im  Mai  1912  zu  erhoffen.  Die  Entkernereien  waren
auf  Grund  einer  Verständigung  mit  der  Togo-Baumwollgesellschaft
  m.  b.  H.,  die  ihre  Palime-Anlage  nach
Lome  versetzte,  gut  beschäftigt.  Nur  in  Kpessi  ist  die
Baumwollerzeugung  nach  wie  vor  gering.  Die  Anlage
in  Sokode  wurde  an  die  Regierung  verkauft,
welche  Wert  darauf  legt,  in  Nord-Togo  für
ihre  ausgedehnten  Kulturversuche  eine  eigene
Entkernerei  zu  besitzen.  An  der  Ataklpame-Eisenbahn
  ist  der  Gesellschaft  von  der  Regierung  bei  Kilometer
  120  von  Lome  aus  ein  Grundstück  von  4000  ha
überwiesen  worden.  -

Die  Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  in  Togo,
die  AguPflanzungsgesellschaft  und  die  Togo-=Pflanzungs-Aktiengesellschaft,
  an  denen  die  Gesellschaft
  beteiligt  ist,  haben  sich  befriedigend  entwickelt
(vgl.  weiter  unten).  Die  erste  konnte  den  Fehlbetrag
aus  dem  Vorjahre  decken  und  wird  für  das  abgelaufene
Geschäftsjahr  zum  ersten  Male  eine  Dividende  von
5  v.  H.  auf  die  Vorzugsanteile  verteilen.  Der  davon
auf  die  Beteiligung  der  Gesellschaft  entfallende  Anteil
wird  erst  für  das  laufende  Jahr  verrechnet  werden.

Logo-Dflan  zungs-Aktiengesellschatt.

Das  Unternehmen  hat  in  seinem  ersten  vollen
Betriebsjahre  (1.  Juli  1911  bis  30.  Juni  1912)  —  das
erste  Geschäftsjahr  hatte  nur  drei  Monate  —  vor  allem
seine  Sisalpflan  zung  erheblich  ausgedehnt.  Es  wurden
175  ha  neu  bepflangt  und  für  künftige  Anpflan  zungen
450  000  Bullbillen  in  Saatbeete  gelegt.  Daneben
wurden  20  ha  mit  Manihot  und  5  hu  mit  Kapok  bebaut,
  auch  etwas  Kassada  und  Mais  zur  Berpflegung
der  Arbeiter  angepflangt.  Die  Kultur  von  Gerbstoffpflangen
  ist  aufgegeben  worden.

Unterkunftsräume  für  weißes  und  schwarzes  Personal
  wurden  neu  errichtet  und  mit  dem  Bau  eines
Anschlußgleises  an  die  Eisenbahn  Lome  —Palime  und
einer  Feldbahn  innerhalb  der  Pflanzung  begonnen.

In  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung  stehen
11  104.  Ausgaben  für  heimische  Verwaltung  11  406.1
Einnahmen  aus  Zinsen  und  Provisionen  gegenüber,
so  daß  der  vorjährige  buchmäßige  Verlust  sich  von
1300  .K  auf  998.  ermäßigt.

In  der  Bilang  erhöht  sich  das  Pflanzgungsanlagekonto
  um  die  dafür  aufgewendeten  Gehälter,  Löhne  usw.
auf  68  387  “  Im  übrigen  stehen  auf  der  Aktivseite:
Grundbesitz  mit  210  000  %¼%  (Gebände  mit  5077..
Inventar  mit  1901  .X.,  Feldbahn  mit  749.4  .%,  Materialien
  mit  2296  .%  Aich  mit  594  .  .  Kasse  mit
5358  ".,  Bankguthaben  mit  31  653  7,  noch  nicht  geleistete
  Einzahlungen  mit  375  000  ..  Außenstände
190  000  .7.

Die  Passiva  sind:  Kapital  850  000  .,  Stenerrücklage
  19  292  .#¼,  Restkaufpreis  50  000  .¼,  Verbindlichkeiten
  9168  .  .

 

Kgu-Dflanzungsgesellschaft.

Dem  Geschäftsberichte  für  das  sechste  Geschäftsjahr
  (1.  Juli  1911  bis  30.  Juni  1912)  sind  zwei  farbige
Skizzen  der  neu  vermessenen  Pflanzungen  in  Tafie
und  Njangbo  beigelegt.  Der  Bericht  gibt  eine  genaue
Aufstellung  über  die  vorhandenen  Kulturen  nach  einzelnen
  Jahrgängen.  Danach  sind  163  ha  mit  Kakao,
153  ha  mit  Kantschuk  lüberwiegend  Manihot),  59  ha
mit  Olpalmen  in  Reinkultur,  8  ha  mit  Agaven  und
je  0,4  ha  mit  Kola  und  verschiedenen  Kulturen  bepflanzt.
  Zu  den  383  ha  bepflanzter  Fläche  treten
24  ha  Wege  und  Hofräume,  so  daß  407  ha  in  Nutzung
agenommen  sind.  Die  Pflanzung  besitzt  nun  noch
230  ha  unbebauten  Landes  in  Njangbo  und  die  im
vorigen  Jahre  erworbenen,  noch  nicht  vermessenen
500  ha  in  Gadia.

Die  Kulturen  haben  sich  infolge  der  ausreichenden
Niederschläge  recht  lefriedigend  entwickelt.  Die  Kakaobestände,
  die  um  5  ha  vergrößert  wurden,  lieferten
304  dz  Kakao  gegen  272  dz  im  Vorjahre;  davon  entfallen
  anf  die  volltragenden  49  hun  der  Jahrgänge  1900
bis  1905:  263  dz  oder  537  kx  pro  Hektar.  Einige
auf  nicht  geeignetem  Boden  angelegte  Pflanzungen
werden  allmählich  mit  Manihot  oder  Olpalmen  durchgepflan
  zt.  Bei  Kautschuk  wurden  die  vergleichenden
Anzgapfungsversuche  der  ältesten  Manihotbestände  fortgesetzt:
  der  Grätenschnitt  scheint  sich  besser  zu  bewähren
als  die  ostafrikanische  Stichelmethode.  Die  Heveabestände
  sind  noch  nicht  zapfreif.  Die  Kultur  von
Ficus  elasticn  wurde  wieder  aufgegeben.  Verschifft
wurden  280  kg  Kautschuk  gegen  556  kg  im  Vorjahre.
Die  Ernte  der  Rolabäume  und  Saatgut  von  den
Agaven  wurden  im  Schutzggebiet  verwertet.  Mit
Ananasanpflanzung  ist  versuchsweise  begonnen  worden.
Besonderes  Augenmerk  wurde  den  OClpalmen  zugewendet,
  die  teils  zwischen  den  anderen  Kulturen  stehen
blieben  oder  neu  dagwischen  gepflangt  worden  sind,
teils  nach  Durchlichten  und  Reinigen  der  wilden  Bestände
  in  Reinkultur  genommen  werden.  Die  Ernte
an  ausgelesenen  Früchten  stieg  von  121  t  auf  197  t.
Das  Palmölwerk  wurde  erheblich  vergrößert.  Nach
läüngeren  Versuchen  gelang  es,  ein  fast  ranzfreies
Palmöl  herzustellen,  das  voraussichtlich  für  die  Speisefe#tt=
  Fabrikation  verwendbar  sein  wird  Mit  den  fortschreitenden
  Erfolgen  des  Palmölwerkes  gewinnt  die
Kuliur  der  Olpalme  immer  mehr  Bedeutung  für  das
Unternehmen.  Verschifft  wurden  34  t  Palmöl  und
20  t  Palmkerne.

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  weist
folgende  Ausgaben  auf:  Gehälter  23  373  .¼,  Löhne
39  897.1“,  Unkoften  in  Afrika  4732.¼,  Saatgut  977.7¼/,
Düngemittelverbrauch  2967.  .  Vorstandsgehalt  4000..
heimische  Unkosten  6259.¼.  Abschreibung  aus  Gebäude
3611  .¼.  Abschreibung  auf  das  Palmölwerk  9692  .  J
Abschreibung  auf  das  Inventar  2781  „.  Dagegen
brachten  Produkte  417271  ¼,  Zinsen  und  Provisionen
1083  .J.  Der  Saldo  von  50  136.  wird  in  der
Bilang  auf  die  Rechnung  der  Pflangungsanlage  übertragen,
  die  sich  damit  auf  493  251  „K  erhöht.

Die  Bilanz  weist  im  übrigen  folgende  Aktiva
auf:  Grundstücke  70  000..  Gebäude  34  304..,  Palmölwerk
  54  923  .¼.  Inventar  11  126.¼.  Materialien
1632  .  Düngemittel  2588..  Kasse  3894  .J,  Produktenbestand
  7500.MX,  Bankguthaben  55  152.¼,  Außen--stände
  18  177.¼¾.  schwebende  Verrechnungen  2583  ..
Auf  der  Passivseite  stehen:  Kapital  750  000  .7.  Rücklage
  für  Anteilstempel  1500  .%,  Werbindlichkeiten
30627  ..
        <pb n="924" />
        I  868  20

Pflanzungs-Gesellschaft  Kpeme  in  Togo.

Die  Gesellschaft  hat  in  dem  am  30.  April  1912
abgelanfenen  achten  Geschäftsjahr  nach  Abschreibungen
in  Höhe  von  15  658.K4  und  Tilgung  des  Fehlbetrages
aus  dem  Vorjahre  in  Höhe  von  8684  „  einen  Reingewinn
  von  9637.K  erzielt,  aus  dem  zum  ersten  Male
eine  Dividende  auf  das  Vorzugskapital  von  160  000.1
verteilt  werden  soll.  964  M  werden  der  Rücklage  zugewiesen
  und  674  K  vorgetragen.

Für  die  Kokospalmen--Diflanzungen  haben  die
günstigen  Regenverhältnisse  der  Vorjahre  zunächst  noch
nachgewirkt:  der  nachteilige  Einfluß  der  anßergewöhnlichen
  Trockenheit  wird  sich  voraussichtlich  erst  im
laufenden  Jahre  zeigen.  Im  Berichtsjahre  konnte  die
Ernte  an  Kokosnüssen  weiter  erheblich  gesteigert  werden,
nämlich  von  708200  auf  924  400.  An  Kopra  wurden
125  t  verschifft  gegen  99  t  im  Vorjahre.  Die  Koprapreise
  erreichten  ihren  höchsten  Stand  seit  Bestehen
der  Pflanzung,  nämlich  580  ..  Sie  gingen  später
allerdings  wieder  etwas  zurück.  Für  künstliche  Düngung
sollen  in  Zukunft  größere  Beträge  als  bisher  ausgewendet
  werden.  Nach  Fertigstellung  der  Sisalfabrik
wurde  mit  der  Gewinnung  von  Sisalhauf  begonnen
und  in  der  Berichtszeit  neben  1.7  t  Abfall  12  t  verschifft,
  die  in  Oamburg  dieselben  Preise  erzielten  wie
der  Hanf  aus  Deutich-Ostafrika#.  Die  Ginanlage,
welche  eine  neue  Lokomobile  erhielt,  brachte  einen  beträchtlichen
  Uberschuß,  mit  dem  allerdings  nicht  dauernd
in  gleicher  Oöhe  zu  rechnen  sein  wird.  Auf  dem  Vorwerk
  Bagida  wurde  eine  Anschlußweiche  an  die
Küstenbahn  und  eine  Trockentenne  angelegt.  In  der
Rindviehzucht  sind  für  das  Berichtsjahr  einige  Verluste
  zu  verzeichnen.  Die  Schafzucht  wurde  neu  aufgenommen.


Die  Bilanz  enthält  folgende  Aktiven:  Grundstücke
  35000  4,  Pflanzungsanlage  540  135.4,  Gebände
23  020  .A,  Inventar  3299  ./X.  Ginanlage  16  526  .X&amp;amp;,
Anschlußgleis  und  Feldbahn  9824  /,  Sisalfabrik
14  103  ¼,  Materialien  4610  ¼.  Vieh  2820  .,  Produktenbestand
  16  800  K.  Kasse  5194.¼,  Bankguthaben
83414“.  Außenstände  10  675  J.  Die  Passiven  enthalten
  4180  000  Stammkapital,  160  000.4  Vorzugskapital
  und  9521.¾  Verbindlichkeiten.

Deutsche  Diamanten-Gesellschaft  m.  b.  5.  in  Berlin.“)

Das  Geschäftsjahr  1911  war  für  die  Gesellschaft
wie  für  die  überwiegende  Mehrzahl  aller  Diamantengesellschaften
  nicht  günstig.  Die  fiskalischen  Abgaben
und  Steuern  waren  so  hoch,  daß  sie  einen  gewinnbringenden
  Abbau  nur  auf  sehr  reichen  Stellen  ermöglichten.
  Es  war  trotz  weiterer  Ausgestaltung  der
Beförderungs=  und  Abbaucinrichtungen,  die  große  Opfer
erforderten,  nicht  möglich,  die  Förderung  so  zu  gestalten,
  daß  bei  den  angewandten  rationellen  Abbaumethoden
  ein  der  ausgewandten  großen  Mühe  entsprechender
  Gewinn  erzielt  wurde.  Die  für  das
laufende  Jahr  zu  erwartende  Umgestaltung  der  Diamantenabgaben
  lasse  eine  nicht  unwesentliche  Verbesserung
  der  künftigen  Erträgnisse  erwarten.  Die
Fördermethoden  der  Gesellschaft  und  die  weitere  Einführung
  maschinellen  Betriebes  gestalteten  die  Förderung
von  Mitte  des  Jahres  ab  regelmäßiger,  dürften  jedoch
ihre  volle  Wirkung  erst  im  laufenden  Jahre  zeigen.
Die  Erkundung  und  geologische  Untersuchung  des  Sperrgebiets
  wurde  am  1.  April  eingestellt;  die  für  die
weitere  Untersuchung  des  Sperrgebiets  zusammen  mit
dem  Fiskus  zu  gründende  Gesellschaft  konnte  noch  nicht

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1911.

 

ins  Leben  treten,  da  das  Reichs-Kolonialamt  die  hierfür
  notwendigen  Mittel  nicht  zur  Verfügung  hane.
Die  Vermessung  der  Bergbaufelder  wird  tron  größter
Beschleunigung  noch  in  das  Jahr  1912  hineinreichen.
es  waren  bereits  1910  vermessen  41  Bergbaufelder
mit  6270  ha  Fläche,  hervorgegangen  aus  802  kleinen
Schürffeldern.  Im  Berichtsjahr  wurden  vermessen
und  zur  Umwandlung  angemeldet:  304  Bergbaufelder
mit  13  730  ha  Flächeninhalt,  hervorgegangen  aus
1923½  Schürffeldern.  Vermessen,  aber  noch  nicht
angemeldet  wurden  66  Bergbaufelder.  Die  Vermessungsarbeiten
  sind  mit  großen  Kosten  verbunden.
Neben  Vermessung  und  Abbau  wurden  Untersuchungsund
  Aufschließungsarbeiten  durch  Schürfgräben  in
größtem  Maßstab  betrieben,  um  baldigst  einen  Überblick
  über  den  Juhalt  und  die  Abbaufähigkeit  der
Felder  und  ihre  voraussichtliche  Lebensdauer  zu  erhalten.
  Die  Arbeiten  werden  noch  längere  Zeit  beanspruchen.
  Es  wurden  Schürfstreisen  von  1  m  Breite
in  einer  Gesamtlänge  von  123,9  km  gezogen  und  deren
Decke  verwaschen.  Die  Ergebnisse  haben  im  Nordbezirk,
  wo  nur  noch  Reststücke  belegt  werden  konnten,
wenig  befriedigt;  im  Süden  dagegen  waren  seie  teilweise
  recht  erfreulich.  Die  Gesamtsumme  ist  um
470412  Karat  hinter  dem  Vorjahr  zurückgeblieben,
weil  im  ersten  Halbjahr  der  Abbau  zeitweilig  binter
der  Prospektion  zurückstehen  musßte  und  vor  allem.
weil  die  maschinelle  Förderung  nicht  rasch  genug  eingerichtet
  werden  konnte.  Den  Kernpunkt  des  Betriebes
bildeten  auch  in  diesem  Jahr  die  Bogenfelsfelder.  Die
ältere  kleinere  Schiechelanlage  wurde  in  „Frohe  Hoff--nung“
  ausgestellt  und  eine  große  Anlage  mit  12  Separatoren
  um  die  Mitte  des  Berichtsjahres  auf  Feld
Lübeck  nahe  Lüderitzbucht  in  Betrieb  gesetzt.  Das  von##-beginn
  an  ausgenommene  Ausbereitungssystem  Schiechel
ist  inzwischen  von  fast  allen  größeren  Gesellschaiten
eingeführt  worden  und  erfuhr  wesentliche  Verbesserungen.

Die  Vermehrung  des  Personals,  die  höberen
Preise  für  Proviant  und  Futterartikel  haben  mit  dem
Rückgang  der  Förderung  und  dem  verminderten  Erlose
im  Jahre  1911  einen  Verlust  herbeigeführt.  Die
Verwaltung  hofft  aber,  daß  die  jetzt  besseren  Ausbemezissern
  für  das  laufende  Jahr  ein  befriedigendes  Ergebnis
  ermöglichen  werden,  wozu  auch  die  Umwandlung
der  Abgaben  beitragen  werde.  In  den  letzten  drei
Geschaftsjahren  wurden  an  fiskalischen  Abgaben  und
Steuern  zusammen  4229  453  .K¼  gezgahlt,  während  die
Anteilseigner  nur  3  875000.  K&amp;amp;  erhielten.  Die  Forderung
  betrug  130  333  Karat  (i.  V.  135  038  Karat
16,85  v.  O.  (15,95  v.  H)  der  Gesamtförderung
Südwestafrikas,  die  773292  Karat  (816  695  Karat!
betrug.  Die  Förderung  erbrachte  3  936  350.#4¾,  davon
gingen  ab  an  die  Regie  196  817.¼  an  den  Fiskus
1246  510  Ausfuhrgoll  und  249  302  .  Förderabgaben,
  ferner  an  die  dentsche  Kolonialgesellschaft  für
Südwestafrika  124  651  ¼,  so  daß  ein  Betriebosgewinn
von  2119069  .¾  verbleibt,  wo  zu  noch  1/V9  114.#
andere  Einnahmen  kommen.  Allgemeine  Unkosten  erforderten
  250  696  .¼,  Betriebsunkosten  1  547  803  ./.
Erpeditionen  48006  .  Abschreibungen  423  313  4.
so  daß  sich  ein  Verlust  von  41  6.36.  ergibt,  der  sich
um  1925  Gewinnvortrag  auf  39  711  .K  ermaßigi,
während  im  vorigen  Jahre  5½  v.  H.  Dividende  verteilt
  worden  sind.

Die  Bilanz  verzeichnet  bei  2,50  Millionen  Mart
Stammkapital  Verbindlichkeiten  von  81  S94.  (131  182.(
Die  Bergwerksgerechtsame  sind  mit  1.67  (1.87)  Millionen
  Mark  eingestellt,  Außenstände  mit  0,55  (0,55)  Millionen
  Mark,  darunter  0,32  (0,46)  Millionen  Mark  Bankguthaben.
        <pb n="925" />
        W  869  20

Forsayth-Geselischaft  mit  beschränhter  Haftung“)
in  Hamburg.

Die  Gesellschaft  ist  im  Jahre  1910  zur  übernahme
und  zum  Weiterbetriebe  der  Unternehmungen  der  Firma
E.  E.  Forsayth  in  Ralum  (Biomarck-Archipel)  mit  einem
Kapital  von  2  Millionen  “  gegründet  worden  und  hat
diese  Unternehmungen  am  11.  Februar  1911  übernommen.
  Das  am  31.  Dezember  1911  abgelaufene
erste  Geschäftsjahr  hat  daher  nur  eine  Dauer  von
10⅜⅝  Monaten  gehabt.  Die  Forsayth-Gesellschaft  m.
b.  H.  in  Rabaul,  deren  Anteile  im  Besitze  der  Forsayth=Gesellschaft
  m.  b.  H.  in  Hamburg  sind.  schloß  das  erste
Geschäftsjahr  nach  Zuweisung  von  4000  .K  auf  das
Delkrederekonto  in  Rabaul  und  Abschreibungen  in  Höhe
von  42  987  #  mit  einem  |lberschusse  von  262  445  .
ab,  der  der  Forsayth-Gesellschaft  m.  b.  H.  in  Hamburg
überwiesen  wurde.  Davon  gehen  11  643  J¼  für  Handlungsunkosten
  in  Europa  und  Zinsen  und  67213  M
für  Gründungsspesen  ab,  so  daß  bei  der  Forsayth-Gesellschaft
  m.  b.  H.  in  Hamburg  ein  verteilbarer  Reingewinn
  von  183  588  &amp;amp;  verbleibt.  Davon  sollen
10  v.  H.  der  Rücklage  zugewiesen  und  eine  Dividende

*)  Aus  dem  Geschäftsberichte  für  das  Jahr  1911.

 

von  7  v.  H.  =  110  000  ¼  verteilt  werden.  4522  .
erhalten  der  Aussichtsrat  und  6030  .K  die  Geschäftsführer
  als  Gewinnanteile.  14  675  werden  auf
neue  Rechnung  vorgetragen.

Es  wurden  im  ganzen  2  065  475  kg  Kopra  verschifft:
  die  dafür  ergielten  Preise  waren  befriedigend.
Dagegen  litt  das  Warengeschäft  unter  erhöhtem  Wettbewerb.
  In  Rabaul  ist  eine  Bankabteilung  errichtet
worden,  die  trotz  ihres  kurzen  Bestehens  schon  etwa
94  000  Depositen  erhalten  hat.  Für  das  laufende
Geschäftsjahr  wird  wieder  ein  günstiges  Ergebnis  in
Aussicht  gestellt.

In  der  Bilanz  der  Forsayth-Gesellschaft  m.  b.  H.
in  Rabaul  stehen  die  Pflanzungen  und  der  Landbesitz
mit  2622  387.14,  Gebäude  und  Inventar  mit  108300.1,
das  Warenlager  mit  367  595  .%  unabgerechnete  und
schwimmende  Erzeugnisse  mit  402  955  und  die
dauernden  Beteiligungen  mit  145  000  M  zu  Buch.
Die  Außenstände  betragen  373  302.  denen  331  006  ./%
an  Wechsel=  und  sonstigen  Verpflichtungen  gegenüberstehen.
  In  der  Bilanz  der  Forsayth-Gesellschaft  m.  b.  H.
in  Hamburg  stehen  die  Anteile  an  der  Forsayth-Gesellschaft
  m.  b.  H.  in  Rabaul  mit  3  449  738  /“  zu  Buch.
Ihre  Verbindlichkeiten  betragen  503  927  .,  ihre  Hypothekenschuld
  1  025  000  .

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Britisch-Südatrika.

dritte  Tabakauktion  der  Handelskammer
  in  Kapstadt.

Die  diesjährige  Tabakauktion  der  Kapstädter
Handelskammer  wurde  am  3.  Juni  abgehalten.
Es  wurden  2473  Ballen  türkischen  und  nur
36  Ballen  virginischen  Tabaks  zum  Verkauf  gestellt.
  Die  bedeutende  Zunahme  der  Produktion
türkischen  Tabaks  in  den  westlichen  Teilen  der
Kapprovinz  geht  aus  folgenden  Ziffern  hervor:
Auf  der  1.  Auktion  1910  wurden  4160  lbs
(etwa  37  Ztr.),  1911:  17  259  lbs  (etwa  153  Ztr.),
in  diesem  Jahre  aber  96  409  lbs  (etwa  853  Ztr.)
verkauft.  Außerdem  wurden  330  Ballen  wegen
zu  geringer  Preise  zurückgezogen,  während
63  450  lbs  (etwa  561  Ztr.)  nach  der  Auktion
freihändig  auf  Kredit  verkauft  wurden,  so  daß
das  verkaufte  Quantum  türkischen  Tabaks  1414  Ztr.
betrug.

Der  gesamte  Gelderlös  der  Auktion  betrug
12  200  K  15  sh  8  d  (250  116  —/).  Der  bochste
Preis  für  1  lb  türkischen  Tabaks  war  2  sh  3½  d
(  2,60  für  ½  kg)  gegen  1910:  3  sh  3  d
und  1911:  2  sh  7  d.  Der  Durchschnittspreis
war  1  sh  6½  d  für  das  engl.  Pfund  türkischen
(u1,70.  für  ½  kg)  (1910:  2  sh  3⅛  .
und  1911:  2  9  ½  7  und  7¼  d  (1910:  8  a
und  1911:  8½  d)  für  das  gleiche  Quantum
dirginischen  Tabaks  (0,70  für  ½  kg).

Abgesehen  von  wenigen  Ballen  Dubeck  und
Cavalla  war  aller  türkischer  Tabak  „Sonlook“.

Die

 

Im  vorigen  Jahre  war  der  Durchschnittspreis
  für  das  lb  türkischen  Tabaks,  wie  schon  erwähnt,
  2  sh  ½  d,  so  daß  ein  bedeutender  Preisrückgang
  festzustellen  ist.  Die  wenigen  Käufer,
drei  Kapstädter  und  eine  Port  Elizabether  Firma
sollen  einen  Ring  gebildet  und  so  die  Preise  gedrückt
  haben,  angeblich  um  eine  Herabsetzung  der
staatlichen  Zigarettensteuer  durchzusetzen,  welche
1  d  für  1  Unze  -etwa  1  sh  6  d  (1,55  JM)  für
100  Stück  beträgt.

Die  Qualität  des  Tabaks  war,  wie  von  Fachmännern
  versichert  wird,  gut.  Der  Tätigkeit  des
aus  der  Türkei  engagierten  Tabaksachverständigen,
der  in  Paarl  stationiert  ist,  wird  allseitig  das
größte  Lob  gezollt.  Schon  die  Steigerung  der
Produktionsziffer  allein  beweist  ja  den  guten
Einfluß  seiner  Tätigkeit  auf  den  Tabakbau.

Der  zum  Verkauf  gestellte  Tabak  stammt  aus
den  Gegenden  von  Freuch  Hoek,  Tulbagh,
Vlottenberg,  Lyndoch,  Kuils  River  Stellenbosch,
Wellington,  Simondium  und  Somerset  West.

Wenn  man  bedenkt,  daß  der  Zoll  auf  eingeführten
  Zigarettentabak  4  sh  6  d  für  1  engl.
Pfund  (etwa  10  für  1  kg)  zuzüglich  15  v.  H.
des  Wertes  beträgt,  müssen  die  auf  dieser  Auktion
erzielten  Preise  als  außerordentlich  gering  bezeichnet
  werden.  Es  sind  auf  der  rhodesischen
Tabakanktion  etwa  400  000  lbs  türkischen  Tabak
von  denselben  Kapstädter  Firmen  für  3  sh  durchschnittlich
  loco  dort  angekauft  worden.  Wenn
auch  der  gute  rhodesische  Zigarettentabak  im  Ge-
        <pb n="926" />
        W  870  20

schmack  etwas  besser  ist  als  der  hiesige,  so  kann
doch  der  Preisunterschied  nur  dadurch  erklärt
werden,  daß  in  Kapstadt  die  Konkurrenz  der
Käufer  auf  der  Auktion  so  außerordentlich  gering
war.  Die  Handelskammer,  welche  ein  so  großes
Quantum  nicht  erwartet  hatte,  hofft  durch  energischeres
  Bekanntmachen  der  Auktionen  in  Zukunft
  mehr  Käufer  anziehen  zu  können.

Der  Verdienst  der  Farmer  muß  aber  trotz
der  niederen  Preise  sehr  gut  sein,  wenn  es  richtig
ist,  daß  die  Produktionskosten  für  1  engl.  Pfund
türkischen  Tabaks  nur  7  d  (0,67.#  für  ½  kg),
für  dasselbe  Quantum  virginischen  Tabaks  nur
halb  so  viel  betragen,  wie  von  sachverständiger
Seite  angegeben  worden  ist.  (Vergl.  Union
Agricultural  Journal,  Bd.  II  Nr.  1  S.  103.)

(Bericht  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen

für  Britisch-Südafrika.)

Maisausfuhr  aus  Britisch-Südafrika

im  Juni  1912.

Im  Monat  Juni  wurden  aus  dem  Gebiete
des  Südafrikanischen  Bundes  38  280  Sack  Mais
(à  203  engl.  Pfund  brutto)  ausgeführt  (gegen
765  Sack  in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahrs).
Davon  stammten  aus:  Transvaal  1912:  28  610
(—),  Oranje-Freistaat  1912:  9228  (739),  Natal
1912:  442  (26)  Sack.

Die  Zunahme  gegen  1911  ist  durch  den
früheren  Beginn  der  Ernte,  keineswegs  aber  durch
eine  bessere  Ernte  veranlaßt.  Die  amtlichen  Ernteschätzungen
  für  Transvaal  sind  sehr  pessimistisch,
sie  betragen  etwa  zwei  Drittel  der  vorjährigen
schlechten  Ernte.  Besonders  sollen  die  Eingeborenen
  mit  ihrer  primitiven  Bestellungsweise
eine  totale  Mißernte  haben.  Trotzdem  haben
die  Inlandpreise  bis  jetzt  noch  nicht  allzusehr
angezogen.

(Bericht  des  Landwirtschaftlichen  Sachverständigen

für  Britisch=  Südafrika.)

Einfuhrverbot  für  lebende  Kaninchen.

Laut  Proklamation  des  Generalgouverneurs
im  Rate  der  Südafrikanischen  Union  vom  10.  Juli
1912  ist  die  Einfuhr  von  lebenden  Kaninchen
nach  der  Südafrikanischen  Union  verboten.

(The  Union  of  South  Africa  (lorernment  (iazcttc.)

Südnigeria.
Erhöhung  des  Einfuhrzolls  für  Kolanüsse.
Laut  Verordnung  Nr.  8  vom  Jahre  1912  ist
der  Zoll  für  Kolanüsse  bei  der  Einfuhr  in  die
Kolonie  mit  Wirkung  vom  15.  April  1912  ab
von  4  auf  10  Schilling  für  100  Pfund  erhöht
worden.“)

——

 

—  —

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  418.

 

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Destillier-Apparaten
  und  -Maschinen.

Durch  eine  Zollverordnung  Nr.  15  für  das
Jahr  1912  ist  die  Zollverordnung  vom  Jahre
1  (Customs  Tariff  [Amendment]  Ordinance
Nr.  1/1911)  dahin  abgeändert  worden,  daß  vom
31.  Mai  1912  ab  die  Einfuhr  von  Destillier-Apparaten
  und  -Maschinen  nur  mit  Genehmigung
des  Gonverneurs  im  Rate  zugelassen  ist.

Verbot  der  Destillation  von  Spirituosen.

Das  Gesetz,  betr.  dos  Verbot  der  Destillation
von  Spirituosen  (Destillation  of  Spirits  Prohibition
  Ordinance  [Nr.  11/1912)),  ist  am
31.  Mai  1912  bestätigt  worden.“)

Hiernach  ist  die  Destillierung,  Reinigung  und
Herstellung  von  Spirituosen  sowie  der  Verkauf
derartiger  Spirituosen  in  Südnigeria  verboten.
Das  Verbot  soll  keine  Anwendung  finden  auf  die
mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  im  Rate  für
reine  Handels-,  industrielle,  medizinische  oder
wissenschaftliche  Zwecke  stattfindende  Destillation
von  Spirituosen.

Verbot  der  Einfuhr  von  Opium.

Nach  einer  vom  Gesetzgebenden  Rate  von
Südnigeria  unterm  31.  Mai  1912  bestätigten
Zollverordnung  (Nr.  18/1912)  ist  die  Einfuhr
von  rohem  und  zubereitetem  Opium  nach  Südnigeria

  verboten.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

ordnigeria.

Vorschriften  über  die  Einfuhr  von
Explosiostoffen.

Eine  am  1.  Juli  1912  in  Kraft  getretene
Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Nordnigeria
  —  The  Explosives  Proclamation,  1912
(Nr.  5/1912)  —  regelt  die  Einfuhr,  Lagerung
und  den  Verkauf  von  Explosivstoffen  in  Nordnigeria.
  Hiernach  darf  ohne  die  Genehmigung
des  Gonverneurs  kein  Explosivstoff  dort  gelandet,
eingeführt  oder  verkauft  werden.  Der  Gouverneur
ist  ermächtigt,  für  die  Landung,  Beförderung
und  Lagerung  sowie  den  Verkauf  von  Explosivstoffen
  Ausführungsvorschriften  zu  erlassen.

(The  Bonrd  of  Trade  Journal.)

Sierra  Leone.
Verbot  der  Destillation  von  Spirituosen.

Nach  einem  Gesetzentwurfe  soll  die  Destillierung,
Reinigung  und  Herstellung  von  Spirituosen  sowie

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  773.
        <pb n="927" />
        der  Verkauf  derartiger  Spirituosen  in  der  Kolonie
oder  dem  Schutzgebiete  Sierra  Leone  verboten
werden.  Das  Verbot  soll  keine  Anwendung
finden  auf  die  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs
im  Rate  für  reine  Handels-,  industrielle,  medizinische
  oder  wissenschaftliche  Zwecke  stattfindende
Destillation  von  Spirituosen.

Der  Ausdruck  Spirituosen  umfaßt  Rum,
Brandy,  Genever,  Whisky,  Absinth,  Liköre  und
alle  anderen  trinkbaren  destillierten
haltigen  Flüssigkeiten.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Zollfreiheit  für  Motorfahrzeuge  und  Maschinen
  sowie  deren  Betriebsmitttel.
Laut  einer  Verordnung  des  Gouverneurs  vom

17.  Juni  1912  sind  mit  Wirkung  vom  1.  Juli

1912  ab  die  folgenden  Gegenstände  auf  die  Zollfreiliste

  für  Sierra  Leone  gesetzt  worden:

Motorsahrzeuge  und  Maschinen  für  Handelsund
  gewerbliche  Zwecke  nebst  Zubehör  und
(bei  gleichzeitiger  Einfuhr)  Werkzeuge  und
Geräte  zum  Gebrauche  bei  diesen  Gegenständen,


Ole,  Fette,  Petroleum  und  andere  nicht  trinkbare
  weingeistige  Flüssigkeiten  zur  Verwendung
  als  Triebkraft  oder  Schmiermittel  für
die  vorstehend  genannten  Fahrzeuge  und
Maschinen,  wenn  sie  vom  Eigentümer  oder
in  dessen  Namen  eingeführt  werden,

in  allen  Fällen,  wenn  sie  vom  Zollkollektor
  als  solche  zugelassen  werden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Britisch--Gambia.

Vorschriften  über  den  An=  und  Verkauf
von  Feuerwaffen  usw.

Laut  einer  am  27.  Juni  1912  bestätigten
Verordnung,  betreffend  den  Verkauf  von  Feuerwaffen,
  Munition  und  Schießpulver  in  der  Kolonie
und  dem  Schutzgebiete  Gambia  —  Sale  of
Firearms  and  Gunpowder  Ordinance,  1912
(Nr.  10/1912)  —,  darf  niemand  ohne  Erlaubnis
des  Polizeivorstehers  oder  eines  Handelskommissars
Feuerwaffen,  Munition  oder  Schießpulver  kanfen
oder  auf  andere  Weise  sich  verschaffen  noch  auch
an  andere  Personen,  die  keine  Lizenz  oder  keinen

Erlaubnisschein  besitzen,  verkaufen  oder  weitergeben.
The  Board  of  Trade  Journal.)

Uganda.  .
Patent-,  Muster-  und  Warenzeichen-Gesetz.

Durch  Verordnung  des  Gouverneurs  vom
1.  Juli  1912  ist  das  Patent-,  Muster-  und

weingeist- 



W  871  20

Warenzeichen-Gesetz  vom  Jahre  1912  nebst  Ausführungsbestimmungen
  —  The  Patents,  Designs
and  Trade  Marks  Ordinance,  1912  —  bekanntgemacht
  worden.

Das  Gesetz  wird  an  einem  vom  Gouverneur
noch  zu  bestimmenden  Tage  in  Kraft  treten.

An  Abgaben  sind  vorgesehen:
Für  Bescheinigungen  über  die  Eintragung

in  das  Verzeichnis  der  Patente  50  Rupien
Desgl.  in  das  Verzeichnis  der  Muster

zuun  Warenzeichen  .  30  =

ür  Veröffentlichung,  Erteilung  derrtiger

  Vescheinigungen  usw.  in  der

Gazette  5  4
Für  Buchungen  in  den  Verzeichnissen

(Anderungen  usw.).  .
Für  jede  Durchsicht  der  Prüfung  der

Verzeichnisse  .  3  "
Für  die  Prüfung  einer  Spezifkation  .  3
Für  jede  Bescheinigung  mit  dem  Siegel

des  Führers  der  Verzeichnisse.  10  =

Urheberrecht.

Das  für  Großbritannien  und  seine  Kolonien
und  Besitzungen  erlassene  Urheberrechtsgesetz  (The
Copyright  Act,  1911,  1.  and  2.  Geo.  5  Chap.  46)
ist  durch  Proklamation  des  Gouverneurs  des
Uganda-Schutzgebiets  vom  1.  Juli  1912  von
diesem  Tage  ab  für  das  Uganda-Schutzgebiet  in
Kraft  getreten.

(The  Official  Guzectte  of  the  1#’'  cunda  Protcctorate

vom  15.  Juli  1912.)

.  10  -

Vorschriften  zur  Bekämpfung  von  Pflanzenkrankheiten.


Eine  Verordnung  des  Gouverneurs  vom
11.  Juni  1912  —  The  Plant  Pests  Ordinance,
1912  —  enthält  Vorschriften  über  die  Abwehr
und  Ausrottung  der  dem  Pflanzenwuchse  schädlichen
Insekten,  Pflanzenparasiten  oder  Schwämme.

Für  die  Provinz  Buganda  soll  ein  Buganda
Plant  Pests  Board  eingesetzt  werden,  dessen  amtliche
  Mitglieder  der  Kommissar  der  Provinz,  der
Ackerbandirektor  und  der  Regierungsentomologe
sind;  ferner  sollen  zwei  Vertreter  des  Lukiko,  die
vom  Gouverneur  bestätigt  werden  müssen,  und
zwei  bis  fünf  vom  Gouverneur  ernannte  Personen
Mitglieder  des  Board  sein,  dem  in  allen  Fällen  von
den  Pflanzenkrankheiten  Anzeige  zu  erstatten  ist.

(The  Uganda  Official  Gazette.)

 

Britisch-Uvassaland.

Vorschriften  für  die  Ausfuhr  einheimischer
Nahrungsmittel.

Laut  Verordnung  Nr.  102  vom  Jahre  1912

ist  der  Ankauf  oder  Tausch  einheimischer  Nahrungs-
        <pb n="928" />
        W  872  20

mittel  zum  Wiederverkauf  oder  zur  Ausfuhr  für
nachstehende  Bezirke  nur  mit  Genehmigung  des
Bezirksresidenten  gestattet:  Lower  Shire,  West
Shire,  Upper  Shire,  Ruo,  Blantyre,  Mlanje,
Zomba  und  Südnyassa.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Jonzidar.

Zolltarifänderung.

Laut  Customs  (Amendment)  Deeree  (Nr.  /
1912)  vom  31.  Mai  1912  sind  in  die  Liste  der
zollfreien  Waren  ungemünztes  Gold  und  Sem
Sem,  die  bisher  laut  Tarifverordnung  vom  Jahre
1911“)  mit  7½  v.  H.  des  Wertes  zollpflichtig
waren,  aufgenommen  worden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Britisch-Indien.

Ernteaussichten.

Der  Monsun  hat  im  Westen  und  in  der
Mitte  Indiens  bisher  im  allgemeinen  einen
günstigen  Verlauf  genommen.  Er  hat  zuerst  im
Juni  sehr  schwach  und  unregelmäßig  eingesetzt,
so  daß  schon  große  Befürchtungen  für  die  Landwirtschaft
  gehegt  wurden,  zumal  da  auch  im
vorigen  Jahre  der  Monsunregen  nicht  reichlich
gefallen  war.  In  den  letzten  Wochen  ist  der
Monsun  jedoch  sehr  stark  aufgetreten,  so  daß  bis
jetzt  genügend  Regen  gefallen  ist  und  auf  einen
normalen  Verlauf  gerechnet  werden  kann.  Besonders
  günstig  ist  der  Umstand,  daß  gerade  die
notleidenden  Gebiete  in  Kathiawar,  Gujerat  und
Panch  Mahals,  die  im  vorigen  Jahre  unter  der
großen  Trockenheit  gelitten  hatten,  während  der
ganzen  Zeit  reichlich  Regen  erhalten  haben.  Im
allgemeinen  bietet  die  Lage  der  Landwirtschaft,
die  vor  zwei  Wochen  noch  kritisch  war,  einen
günstigen  Ausblick.  Die  Berichte  über  den
Saatenstand  lauten  aus  allen  Gegenden  günstig
und  besonders  stehen  auch  die  Saaten  in  den
Baumwolldistrikten  gut.  Nach  allem  sind  bis  jetzt
die  Voraussetzungen  für  eine  gute  Ernte  1912/13
gegeben.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bombay
vom  3.  August  1912.)

Ausdehnung  des  Baumwollanbaues.“)

Der  von  der  „Federation  of  Master  Cotton
Spinners  and  Manufacturers  Asscciation“  in
Manchester  im  Herbst  letzten  Jahres  zum  Studium
der  Frage  des  erweiterten  Anbaues  von  langschüriger
  Baumwolle  in  Indien  hierher  entsandte

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  H.  6,  S.  265.
)  Val.  „D.  Rol.  Bl.“  1912,  H.  12,  S.  554.

 

Mr.  Arno  Schmidt  hat  seine  Betrachtungen  in
einem  Bericht  an  die  genannte  Vereinigung  zu—
sammengefaßt.  Zeitungsmeldungen  zufolge  ziete
er  aus  dem  Ergebnis  seiner  Untersuchungen  der
Schluß,  daß  der  Anbau  von  Baumwolle  in
Indien  verdoppelt  werden  könnte  und  zwar  ohne
Beeinträchtigung  der  Produktion  von  Lebenemitteln.


Die  zur  Baumwollkultur  bestgeeigneten  Distrite
sind  seiner  Ansicht  nach  Sind,  Westpunjab,  Gujurat,
  der  Süden  der  Madras  Presidency  und
die  Zentralprovinzen.

Der  Errichtung  von  Einkaufsagenturen  in  den
Anbandistrikten  redet  auch  Mr.  Schmidt  lebhan
das  Wort.  Sie  würden  zunächst  dem  Pflanzer
die  Gelegenheit  bieten,  seine  Produkte  an  der
Mann  zu  bringen  und  in  Wahrnehmung  eigenster
Interessen  sodann  auch  den  unreellen  Manipulotionen
  im  Handel,  wie  Wässern  u.  dgl.  steuern.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Simla
vom  12.  Juli  1912.)

Die  Gerbindustrie  in  Britisch-Indien.

Die  Gerberei  ist  in  Britisch  Indien  eine  sehr
alte  Industrie,  welche  in  einer  großen  Anzab#
von  kleinen  Betrieben  ausgeübt  wird.  Die  bedeutendsten
  Gerbereien  bestehen  in  Trichinopolr,
wo  die  feinsten  Gerbungen  hergestellt  werde,
sowie  in  Coimbatore  und  Madras.  Die  größ#
Gerberei  gehört  der  Madras-Niederlassung  einer
großen  deutschen  Lederfabrik.  Die  Zurichtung  der
Felle  wird  ausnahmslos  mit  der  Hand  aus
geführt;  ein  Versuch,  Maschinenarbeit  einzuführen,
hat  sich  nicht  bewährt  und  wird  auch  wohl  kaum
im  großen  wiederholt  werden,  ehe  nicht  die  Albeitslöhne
  ganz  bedeutend  steigen.

Der  Gerbprozeß  ist  ein  sehr  einfacher.  E:
werden  zuerst  im  Ascher  in  Muschelkalk  un
Wasser  die  Haare  gelöst.  Nach  Abstreifung  de
Haare  werden  die  dann  gallertartigen  Felle  odet
Häute  durch  kräftiges  Streichen  mit  Messern  von
dem  Kalk  und  anhaftenden  Fleischteilen  befreu.
Nach  mehrtägiger  Messerarbeit  und  schließlichen
Stampfen  kommen  die  Felle  in  die  Lohgeschirre,
wo  sie  sich  langsam  in  Leder  verwandeln.  Dalauf
  werden  sie  zur  Erzielung  einer  besseren  Farke
mit  Myrobalanen  behandelt,  mit  Sesamöl  abgerieben,
  gestreckt,  weich  gemacht  und  sind  dann
fertig  zum  Sortieren  nach  Qualitäten  und  zum
Packen.  Der  Gerbprozeß  von  Fellen  dauert  m
allgemeinen  35  bis  40  Tage,  von  Häuten  4
bis  50  Tage.  ZJe  nach  der  Güte  der  ber
arbeiteten  Rohfelle,  dem  benutzten  Gerbmateriuund
  der  auf  die  Gerbung  verwandten  Sorgsall
richtet  sich  der  Wert  der  gegerbten  Ware.

Ein  großer  Teil  der  Gerbereien  wird  durch
Exportenre  in  Madras  finanziert,  welche  alsdam
        <pb n="929" />
        G:.  873  20

die  fertige  Ware  nach  London  zum  Verkauf
senden.  Durch  die  Konkurrenz  im  Geben  von
Krediten  in  Zeiten  aufsteigender  Konjunktur  hat
sich  in  der  Gerbindustrie  ein  ungesunder  Zustand
herausgebildet.  Preisschwankungen  der  Rohware,
des  gegerbten  Produktes  sowie  auch  der  zum
Gerben  notwendigen  Rohstoffe,  zumal  Lohe  (von
einer  Akazienart  gewonnen),  machen  die  Lederindustrie
  zu  einer  sehr  spekulativen.

Vor  ungefähr  zehn  Jahren  begann  die  Regierung
  sich  für  die  Einführung  der  Chromgerbung
  zu  interessieren,  sand  aber  bei  den  großen
Gerbern  wenig  Gegenliebe.  Das  Ergebnis  jahrelanger
  Bemühungen  sind  jetzt  zwei  Aktiengesellschaften
  eine  in  Madras  und  eine  in  Bangolore,
welche  Chromleder  für  den  einheimischen  Bedarf
herstellen  und  sich  auch  auf  die  Schuhfabrikation
geworfen  haben.  (Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.

Generalkonsulats  in  Calcutta.)

Britisch-MNeuseeland.

Vorschriften  für  die  Anwendung  des  Vorzugstarifs
  für  britische  Erzeugnisse.

Laut  einer  Verordnung  im  Rate  vom  5.  Juni
1912  sind  auf  Grund  des  Zolltarifgesetzes  vom
Jahre  1908“)  unter  Aufhebung  der  auf  Grund
des  „Preferential  and  Reeciprocal  Trade  Act,
1903“  erlassenen  Vorschriften  vom  20.  Juni
1904““)  und  der  Vorschriften  vom  22.  Januar
1908  für  die  Anwendung  des  Vorzugstarifs  auf
britische  Erzengnisse  folgende  neue  Vorschriften
erlassen  worden:

1.  Die  Warenklassen,  welche  als  das  Erzeugnis
oder  Fabrikat  der  britischen  Herrschaftsgebiete  für
die  Zwecke  des  genannten  Gesetzes  gelten  sollen,
sollen  die  folgenden  sein:

a)  Waren,  die  gänzlich  das  Erzeugnis  der

britischen  Herrschaftsgebiete  sind

b)  Waren,  die  innerhalb  der  britischen  Herrschaftsgebiete

  gänzlich  aus  in  solchen  Gebieten
  erzeugten  Stoffen  hergestellt  sind

Jc)  Gänzlich  innerhalb  der  britischen  Herrschaftsgebiete

  hergestellte  Maren,  bei  denen  alle
zu  ihrer  Herstellung  erforderlichen  Arbeitsleistungen
  in  den  britischen  Herrschaftsgebieten
  aus  unbearbeiteten  Rohstoffen  ausländischen
  Ursprungs  bewerkstelligt  sind

d)  Waren,  die  zum  Teil  in  den  britischen  Herrschaftsgebieten

  erzeugt  oder  hergestellt  sind,
wenn  die  endgültige  Arbeitsleistung  oder
die  endgültigen  Arbeitsleistungen  bei  ihrer
Herstellung  in  solchen  Gebieten  bewerkstelligt
)  Deutsches  Handels-Archiv  1912,  Mürzheft  I,
S.  313.
*“)  Ebenda  1904,  I,  S.  1116.

 

sind  und  wenn  ferner  die  Kosten  für  das
in  solchen  Gebieten  erzeugte  Material  und
(oder)  für  die  innerhalb  solcher  Gebiete
verrichtete  Arbeit  (berechnet  unter  Berücksichtigung
  der  hierunter  angegebenen  Einschränkungen)
  bei  jedem  einzelnen  Artikel
nicht  geringer  sind  als  4  der  Fabrik=  oder
Arbeitskosten  für  einen  solchen  Artikel  in
seinem  fertigen  Zustand.

2.  Bei  der  Berechnung  eines  solchen  Anteils
der  Erzeugung  oder  Arbeitsleistung  der  britischen
Herrschaftsgebiete  soll  keiner  der  folgenden  Posten
eingeschlossen  oder  in  Betracht  zu  ziehen  sein:
Der  Nutzen  des  Herstellers  oder  der  Nutzen  oder
die  Vergütung,  die  einem  Händler,  Vertreter,
Zwischenhändler  oder  einer  anderen  mit  dem
Artikel  in  seinem  fertig  bearbeiteten  Zustand
Handel  treibenden  Person  zufallen;  Kosten,  die
bei  der  bloßen  Verpackung  von  im  Ausland  hergestellten
  Waren  etwa  in  Kartons  oder  andere
Behälter  entstehen;  Kosten  der  äußeren  Verpackungen
  oder  alle  Kosten  für  das  Einpacken  der
Waren  darin;  alle  Kosten  der  Beförderung,  Versicherung
  oder  Versendung  der  Waren  nach  ihrer
Herstellung.

3.  Waren,  die  im  Durchfuhrverkehr  eingegangen
  sind.  Waren,  welche  nach  der  Versendung
aus  einem  Teile  der  britischen  Herrschaftsgebiete
in  den  Handel  eines  fremden  Landes  übergegangen
oder  einem  Bearbeitungsverfahren  in  einem  fremden
  Lande  unterworfen  worden  sind,  sollen  nicht
als  das  Erzengnis  oder  Fabrikat  der  britischen
Herrschaftsgebiete  angesehen  werden.

4.  In  jedem  Falle,  wo  gemäß  Abschnitt  6
des  genannten  Zolltarifgesetzes  der  volle  Zoll  auf
Waren  zahlbar  ist,  wenn  nicht  dem  Kollektor  eine
Faktur  mit  der  darauf  niedergeschriebenen  oder
aufgedruckten  vorgeschriebenen  Bescheinigung  vorgelegt
  wird  und  bei  der  Einfuhr  der  Einführer
versichert  und  der  Kollektor  Grund  hat  zu  glauben,
daß  solche  Waren  bona  fkide  in  einem  bestimmten
Teile  der  britischen  Herrschaftsgebiete  erzeugt  oder
hergestellt  sind  und  daß  eine  solche  Nichtvorlegung
der  Faktur  durch  einen  Zufall  verschuldet  ist,  sollen
die  folgenden  Bestimmungen  Anwendung  finden:

a)  Jeder  so  zahlbare  Zollbetrag  über  den  Zollbetrag

  hinaus,  welcher  zu  zahlen  wäre  für
die  gleichen  Maren,  wenn  sie  in  einem
Teile  des  britischen  Herrschaftsgebiets  erzeugt
oder  hergestellt  sein  würden,  kann  von  dem
Kollektor  in  dem  Einfuhrhafen  bis  zur
Vorlegung  einer  Faktur  mit  der  vorgeschriebenen
  schriftlichen  oder  aufgedruckten
Bescheinigung  als  Hinterlegung  aufbewahrt
werden.

b)  Ein  so  hinterlegter  Betrag  soll  dem  Einführer

  zurückgegeben  werden,  wenn  die
        <pb n="930" />
        W  874  20

Faktur  mit  der  vorgenannten  Bescheinigung
innerhalb  6  Monate  vom  Tage  der  Zahlung
des  hinterlegten  Betrags  ab  vorgelegt  wird;
andernfalls  soll  der  hinterlegte  Betrag  als
nach  dem  genannten  Gesetze  zu  zahlender
Zoll  verwendet  werden,  wenn  nicht  von
dem  Zollminister  etwas  anderes  besonders
angeordnet  ist.

Im  Anschluß  hieran  ist  durch  eine  Verordnung
des  Ministers  (Nr.  1001)  vom  19.  Juni  1912
für  die  vorerwähnte  Bescheinigung  auf  der  Faktur
eine  neue,  entsprechend  abgeänderte  Form  vorgeschrieben
  worden,  mit  der  Maßgabe,  daß  Bescheinigungen
  in  der  bisherigen  Form  bis  zum
31.  März  1913  angenommen  werden  können.

he  Board  of  Trade  Journal.)

Verhüttung  von  Erzen  in  den  Malalenstaaten  und
in  der  Kolonle  Stralts  Settlements.

Aus  den  Vereinigten  Malaienstaaten  findet
eine  umfangreiche  Ausfuhr  von  Zinn  statt.  Dieses
Zinn  wird  in  den  Staaten  selbst  geschmolzen.
lber  diese  Schmelzindustrie  sind  zum  ersten  Male
Angaben  veröffentlicht  worden.  Danach  befinden
sich  in  den  3  Staaten  Perak,  Selangor  und
Negri  Sembilan  zusammen  17  Schmelzereien  mit
6  Erzröstöfen,  61  Schmelzösen  und  170  mit
Menschenkraft  betriebenen  Erzpochern.  Es  handelt
sich  indes  nur  um  primitive  chinesische  Anlagen.
Außer  einer  großen  (chinesischen)  Mine  sind  es
auch  nur  unbedeutende  chinesische  Kleinbetriebe,
die  ihr  Erz  selbst  verhütten.  Die  Raffinierung
erfolgt  entweder  in  Singapore  oder  Penang  durch
eine  der  modernen  europäischen  Schmelzen.  In
diesen  beiden  Orten  besitzt  die  Straits  Trading
Co.  Ltd.,  das  bedeutendste  Zinnschmelzwerk  der
Erde,  je  eine  Schmelze;  in  Penang  ist  außerdem
die  Eastern  Smelting  Co.  Ltd.  aufgesetzt.

Das  aus  den  Staaten  ausgeführte  Zinnerz
wird  entweder  am  Orte  der  Gewinnung  von  den
Agenten  der  beiden  Schmelzwerke  aufgekauft  und
dann  für  eigene  Rechnung  der  Schmelze  verhüttet,
  oder  es  wird  nur  für  Rechnung  der  Mine
geschmolzen,  wobei  die  Mine  den  Vertrieb  selbst
übernimmt.  Die  Straits  Trading  Co.  Ltd.  unterhält
  zum  Zwecke  des  Erzaufkaufs  an  21  Plätzen

der  Malaienstaaten  Vertretungen;  die  andere
Schmelze  ist  an  7  Plätzen  vertreten.
Der  Handel  in  Erzen  wird  von  der  Regierung

  scharf  überwacht.  Nur  von  der  Regierung
speziell  dazu  ermächtigte  Personen  dürfen  sich  mit
dem  Aufkauf  befassen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsfulats  in  Singaporc.)

 

MDadagastbar.
Ausfuhr  von  Mangrovenrinde.

Die  Gewinnung  der  eigentlichen  Mangrovenrinde,
  die  in  den  ausgedehnten  Wäldern
der  Westküste  Madagaskars,  besonders  in  den  Gebieten
  des  Lozaflusses  bei  Ananalava  vorkommt,
hat  im  Verhältnis  quantitativ  abgenommen  und
zwar  infolge  des  bei  Beginn  der  Ausbeutung
vielfach  stattgehabten  Raubbaues.  Die  Produktion
der  bisher  ausgeführten  Qualität  dürfte,  sofern
weiter  in  derartigen  Mengen  exportiert  wird,  in
wenigen  Jahren  verschwindend  klein  werden.

Im  Jahre  1911  hat  man  sich  nun  auf  die
Gewinnung  einer  anderen  Art  der  Mangrovenrinde,
  der  Tsitoldouny,  gelegt,  die  der  bisherigen
  Qualität  an  Gerbstoffgehalt  nur  wenig
nachstehen  soll,  und  es  würden  hiervon,  sollte  die
Qualität  gut  einschlagen,  wohl  die  gleichen  Mengen
exportiert  werden  können.

Die  Gesamtausfuhr  der  Mangrovenrinde  belief
  sich  im  Jahre  1911  auf  53  358  Tonnen
gegen  36  180  Tonnen  im  Jahre  1910.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Tamatave).

Ausfuhr  von  Graphit.

Der  Export  von  Graphit  aus  Madagaskar
hat  im  Jahre  1911  um  das  Doppelte  im  Verhältnis
  zum  Vorjahr  zugenommen.  Er  stellte  sich
auf  1281  Tonnen  im  Werte  von  446  572  Fr.
gegen  553  Tonnen  im  Werte  von  288  669  Fr.
im  Jahre  1910.

Das  Hauptabsatzgebiet  ist  heute  noch  England,
jedoch  kommt  Deutschland  hierfür  früher  oder
später  auch  in  Frage.

Der  Graphit  wird  in  ungereinigtem  und  durch
Schlemmen  gereinigtem  Zustand  exportiert.  Es
hat  sich  u.  a.  auch  bereits  eine  in  Antwerpen  ansässige
  deutsche  Firma  mit  maschinellem  Reinigungsbetrieb
  in  der  Nähe  von  Tananarivo,  der
Hauptstadt  Madagaskars,  installiert.  Ferner  sind
mehrere  Syndikate  im  Entstehen  begriffen,  u.  a.
auch  ein  solches  mit  amerikanischem  Großkapital.

Die  Hauptfundgegend  für  Graphit  ist  die  Ankaratra-Region
  um  Ambatolampy  herum  bis  nach
Antsirabe  im  Innern  des  Landes,  jedoch  auch
die  Küstenprovinzen  Vatomandry  und  Mahanoro
weisen  gute  Erfolge  auf.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats.
in  Tamatave.)

Belgisch-Kongo.
Neue  Aktiengesellschaften.

Im  Belgischen  Kongo  sind  zwei  neue  Gesellschaften
  gegründet  worden,  und  zwar  die
        <pb n="931" />
        GW  875  2

„Société  ⅞⅝forestière  et  commerciale  du  Congo
Belge“  mit  einem  Gesellschaftskapital  von  3  Millionen
  Fr.  und  die  „Société  minieèere  de  la  Tele“
mit  4½  Millionen  Fr.  Kapital.

Beide  Gesellschaften  ste#en  in  innigem  Zusammenhang
  mit  der  im  Jahre  1906  gegründeten
„  Société  internationale  forestière  et  minière
du  Congo“.  Diese  Aktiengesellschaft  hat  von  der
„  Société  forestière  et  commerciale“  2000,  von
der  „Société  minière  de  la  Tele“  3000  voll  einzuzahlende
  Aktien  zu  je  500  Franken  übernommen.
  Die  im  Jahre  1906  erworbenen,  sehr
bedeutenden  Konzessionen  der  „Société  internationale
  forestiere  et  minière  du  Congo“
werden  zur  Zeit  durch  den  belgischen  Staat  abgelöst.


Die  Statuten  der  neugegründeten  Gesellschaften
  sind  im  „Bulletin  Officiel  du  Congo
Belge“  veröffentlicht  worden.

Dortuglesisch-Kngola.

Verbot  des  Fischens  für  fremde  Fahrzeuge.

Die  Portugiesische  Regierung  hat  unter  dem
17.  August  1912  eine  Verordnung  erlassen,  wonach
  die  Vorschriften  des  Gesetzes  vom  26.  Oktober
  1909  auch  auf  die  Provinz  Angola  angewendet
  werden.  Hiernach  ist  die  Ausübung
der  Fischerei  für  fremde  Fahrzeuge  in  den  Gewässern
  von  Angola  verboten.

(Diario  do  (iorerno.)

Dortugiesisch-Guinea.

Einfuhr  von  Gewehren,  Munition  und
Pulver.

Im  Diario  do  Governo  Nr.  183  vom
6.  August  1912  ist  eine  Verordnung  der  Portugiesischen
  Regierung  vom  20.  Juli  1912  veröffentlicht,
  welche  die  besonderen  Vorschriften  über
die  Einfuhr,  die  Aufbewahrung,  den  Gebrauch
und  das  Tragen  von  Gewehren,  Munition  und
Pulver  in  der  Provinz  Guinea  enthält.

Danach  kann  die  Einfuhr  und  die  Abfertigung
von  Gewehren,  und  zwar  solcher  mit  Steinschloß
sowie  der  gewöhnlichen  des  Handels,  ebenso  von
gewöhnlichem  Pulver  nach  Zahlung  der  Einfuhrzölle
  bei  dem  Zollamt  von  Bolama  und  den  Zollunterstellen
  von  Bissau  und  Cachen  erfolgen.  Die
Abfertigung  von  Handelswaffen  und  gewöhnlichem
Pulver  bedarf  keiner  besonderen  Genehmigung.

Vervollkommnete  und  Präzisionswaffen,  Pistolen,
  Revolver  und  andere  zum  Schleudern  von
Geschossen  vermittels  Explosivstoffe,  ebenso  die  zugehörige
  Munition  (gefüllte  Patronen,  Kugeln
oder  andere  hierzu  bestimmte  Stoffe)  dürfen  nur

 

über  die  Häfen  von  Bolama  und  Bissau,  in
deren  Zollämtern  die  Abfertigung  erfolgt,  eingeführt
  werden.

Alle  vervollkommneten  und  Präzisions-Gewehre,
  Pistolen,  Revolver  und  Munition  hierfür,
die  über  die  Häsen  von  Bolama  und  Bissau  eingeführt
  sind,  können  für  Rechnung  und  Gefahr
der  Einbringer  auf  die  staatliche  Niederlage  gebracht
  werden.

Unter  Handelsgewehren  werden  verstanden
alle  Gewehre  mit  glattem  Laufe,  Steinschloßund
  Perkussionsgewehre,  die  von  vorn  geladen
werden;  unter  Handelspulver  alles  Pulver,  das
für  diese  Gewehre  und  für  die  Industrie  bestimmt
  ist.

Unter  vervollkommneten  und  Präzisions-Gewehren
  werden  verstanden:

a)  alle  Jagdgewehre  mit  glattem  Lauf,  mit
Würgebohrung  (estranguladas)  oder  nicht,  jeden
Systems,  die  von  hinten  geladen  werden;

b)  alle  Gewehre  jeden  Systems,  mit  gezogenem
  oder  geriefeltem  (estriado)  Lauf,  Vorderoder
  Hinterlader;

c)  Pistolen  und  Revolver.

Zimmerpistolen  und  -gewehre,  bei  denen  das
Geschoß  vermittels  Preßluft  getrieben  wird,  und
solche,  welche  allgemein  als  Windbüchsen  bezeichnet
  werden  oder  bei  denen  vermittels  einer
Feder  ein  Pfeil  oder  eine  Kugel  ohne  Aufblitzen
und  ohne  Pulver  getrieben  wird,  werden  weder
als  Handels=  noch  als  Präzisions-Gewehre  angesehen
  und  unterliegen  nicht  den  vorstehenden
Bestimmungen.

Elberia.
Beschränkung  der  Einfuhr  von  Waffen
und  Munition.
Alle  Einfuhrsendungen  von  Waffen  und

Munition  werden  in  das  Lagerhaus  der  Regierung
geschafft.  Feuerwaffen,  Schießpulver,  Patronen
sw.  werden  nur  an  Personen  verabfolgt,  die  im
Besitz  einer  schriftlichen  Genehmigung  des  Kriegsdepartements
  sind.

The  Bonurd  of  Trade  Journal.)

Rapochausfuhr  Javas  1911.

Die  Kapokausfuhr  Javas  ist  in  steter  Zunahme
begriffen;  sie  hat,  während  sie  noch  in  den  Jahren
1905  bis  1908  etwa  6000  Tonnen  betrug,  in
den  letzten  Jahren  8000  bis  9000  Tonnen  ausgemacht;
  sie  umfaßte  nämlich  1909:  8  325  000  kg,
1910:  8  376  000  kg,  1911:  9  960  000  kg.

Ein  zuverlässiges  Bild  über  die  jeweilige  Ernte
eines  Jahres  geben  diese  Ziffern  jedoch  nicht,  da
eine  Ernte  bereits  im  Mai  oder  Juni  als  voll-
        <pb n="932" />
        W  876  cc

ständig  verkauft  betrachtet  werden  kann.  Die
Produktion  ist  übrigens  zum  großen  Teil  in
Händen  der  Chinesen,  von  denen  wenig  sichere
Angaben  zu  erlangen  sind.  Die  Niederlande,
Amerika  und  Australien  erscheinen  in  der  amtlichen
  Statistik  als  die  Hauptabnehmer.  Dabei
ist  zu  bedenken,  daß  Kapok  hierzulande  als  Polsterund
  Stopfmaterial  für  Matratzen  und  Kissen  ausschließlich
  verwandt  wird,  wozu  es  sich  vorzüglich
eignet,  und  als  Federn=  oder  Baumwollersatz  für
alle  heißen  Länder  in  Betracht  kommen  dürfte.
Der  Hauptmarkt  ist  Amsterdam.  Da  dieser  von
Anhäufungen  verschont  blieb  und  die  Bataviaernte
  keine  besonders  große  war,  konnten  sich  die
Preise  auf  einem  höheren  Niveau  halten  als  im
Jahre  1910  (zwischen  35  und  45  fl  jedes  Pikul).
Auch  dieser  Artikel  zeigte,  wie  so  viele  andere
Kolonialprodukte,  die  Klimax  der  Preise  aufsteigend
  mit  März  bis  August-September  und
gegen  Ende  des  Jahres  hin  wieder  fallend.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsuls  in  Batavia.)

RKaffeeausfuhr  von  Seoo  Daulo  1911/12.

Die  Kaffecausfuhr  des  Staates  Säo  Paulo
im  Erntejahr  1911/12,  also  vom  1.  Juli  1911
bis  30.  Juni  1912,  hat  9  143  685  Sack  zu
60  kg  betragen.

Hiervon  sind  nach  folgenden  ausländischen
Häfen  über  10  000  Sack  verschifft  worden:

New  VYork  2  478  815,  Hamburg  1  368  573,
New  Orleans  1  210  548,  Rotterdam  812  855,
Triest  734  541,  Amsterdam  598  763,  Havre
591  056,  Antwerpen  263  548,  London  155  983,
Buenos  Aires  150  581,  Genna  126967,  Bremen
107  930,  Marseille  104  012,  Stockholm  71  198,
Gothenburg  61  850,  Southampton  41  491,  San
Francisco  38  189,  Barcelona  34  768,  Fiume
20  000,  Venedig  17  560,  Alerandrien  14  750,
Sevilla  11  476,  Malaga  11  325.

An  der  Spitze  der  Verschiffer  standen  folgende
Santosfirmen:  Prado,  Chaves  &amp;amp;  Co.  mit  1176058,
Theodor  Wille  &amp;amp;  Co.  mit  1001  323,  Naumann,
Gepp  &amp;amp;  Co.  mit  981  958,  Companhia  Exportadora
  de  Café  mit  867  973,  Michaelsen,  Wright
&amp;amp;  Co.  mit  588  247,  Société  France-Brsilicnne
mit  407  588,  Hard,  Rand  &amp;amp;  Co.  mit  361  026,
Krische  &amp;amp;  Co.  mit  333  541,  Leon  Israel  &amp;amp;  Bros
mit  321  933,  C.  F.  de  Lima  &amp;amp;  Co.  mit  308  791,
Edw.  Johnston  &amp;amp;  Co.  mit  306  784,  Roxo  &amp;amp;  Co.
mit  306  226,  Companhia  Prado  Chaves  mit
275  890,  Arbuckle  &amp;amp;  Co.  mit  253  829,  Nossack
&amp;amp;  Co.  mit  172  961,  George  Rosenhain  mit
151  927,  Companhia  Commercio  de  Café  mit
141  351,  Barbosa  &amp;amp;  Co.  mit  127717,  Holworthy,
Ellis  &amp;amp;  Co.  mit  109  126  Sack.

 

Folgende  Dampfergesellschaften  waren  u.  a.
an  der  von  Santos  aus  erfolgten  Verschißfung
beteiligt:

Lamport  &amp;amp;  Holt  Line  mit  2  031  485,  Hamburg
  Sued.  D.  Gesellschaft  mit  1  209  418,  Prinee
Line,  Limited  mit  1  105  987,  Hamburg-Amerika-Linie
  mit  801  115,  Norddeutscher  Lloyd  B.  mit
763  201,  Königlich  Holländischer  Lloyd  mu
613  238,  Chargeurs  Réunis  mit  505  .292,  Aufno=Americana
  mit  487  281,  The  Royal  Mail  Steam
Packet  Co.  mit  331  917,  Adria  mit  305  408,
Brasilianischer  Lloyd  mit  300  351,  Johnson  Line
mit  149  601,  Société  Général  de  Transpom
Maritime  mit  119  484,  Pinillos,  JIzquierdo  y  Co.
mit  88  904,  Harrison  Line  mit  43  539,  Llond
Sabaudo  (ttalienische  Linie)  mit  41  583,  La
Veloce  mit  35298,  Navigazione  Generale  Italiana
mit  33  504,  Italia  mit  30  481,  Brasileira  de
Exportacäo  de  Fructas  mit  25  923,  Messageries
Maritimes  mit  25.517,  Italienischer  Lloyd  mit
16  377,  La  Ligure  Brasiliana  mit  6190,  Comn.
Commercio  e  Navegacäo  mit  1819,  Pacif
S.  Navigation  Co.  mit  1150,  Nacional  de  Navegacäo
  Costeira  mit  480  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Säo  Paulo.,

 

Der  HKRahaomarkt  in  Scuador  im  zweiten  Vierteljahr
  1912.“)

Die  Ankünfte  in  der  ersten  Hälfte  des  Monat-April
  blieben  noch  anhaltend  gut,  wenngleich
schon  eine  Abnahme  gegenüber  den  vorhergehenden
Monaten  zu  bemerken  war.  Die  Preise  bewegten
sich  zwischen  16  und  16,50  Sucres“")  für  den  span.
Zentner  (46  kg);  nur  für  sehr  guten,  schönfarbigen
Arriba-Kakao  wurde  etwas  mehr  bezahlt.  Dieser
aber  war  sehr  knapp,  da  der  viele  Regen  das
Trocknen  sehr  erschwerte.

Die  Zufuhr  stellte  sich  wie  folgt:

Arriba  41  413,05  Pfund  gegen  52  366,95  Piund
Balao  und

Naranjal  4062,93  —  -  1  561.75
Machala.  465,74  -  53,14

 

zusammen  45  941,72  Pfund  gegen  53  984.84  Pfund
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

Der  zweite  halbe  Monat  April  zeigte  wieder
eine  kleine  Zunahme  in  den  Zufuhren,  was  wohl
seinen  Grund  darin  hatte,  daß  Kakao  auf  den
Plantagen  zurückgehalten  worden  war,  um  bessere
Preise  zu  erzielen.  Die  gute  Nachfrage  aus  den
Vereinigten  Staaten  hatte  ein  Steigen  der  Preis
zur  Folge.  Für  besten  Arriba-Kakao  wurden  bis
zu  18,50  Sucres  pro  46  kg  gezahlt;  für  andere
Sorten  im  Verhältnis  weniger.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  H.  12,  S.  554.

**)  1  Sucre  —  2,04  .4.
        <pb n="933" />
        W  877  20

Die  Ankünfte  ergaben  folgendes  Resultat:
Arriba  47  860,21  Pfund  gegen  52  689,66  Pfund
Balao  und

Naranjal  3  481,18  -  2  478,,1  4

Machala.  1  310,74  -  295,51-zusammen52652,13Pfundgegenöö463,:-31Pfund

im  vorhergehenden  Jahre.

In  der  ersten  Hälfte  Mai  gingen  die  Ankünfte
bedeutend  gegenüber  dem  Vorjahr  zurück.  Der
Markt  zeigte  indessen  eine  größere  Belebung,  in—
dem  hier  die  Preise  sich  mehr  und  mehr  be—
festigten  infolge  der  Abnahme  der  Zufuhren  und
Blanko-Verkäufe,  welche  zu  decken  waren,  während
man  in  den  Konsumländern  die  hier  geforderten
Preise  nicht  bezahlen  wollte.  Schließlich  gingen
wieder  größere  Partien  nach  New  York,  da  sich
gerade  eine  günstige  Verschiffungsgelegenheit  via
Magellanes  für  New  York  bot.  Für  guten,
roten  Sommer-Arriba-Kakao  zahlte  man  gegen
Mitte  des  Monats  bis  zu  19,50  Suocres,  kuranter
Arriba  wertete  18,70  bis  18,90,  die  übrigen
Sorten  entsprechend  weniger.

Die  Zufuhren  betrugen:

Arriba  37  407,34  Pfund  gegen  64  777,72  Pfund
Balao  und
Naranjal

 

4  357,07  -  3710.44
Machala.  2  039,27  -  869,19  -

zusammen  43  803,68  Pfund  gegen  69  357,35  Pfund
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

Im  zweiten  halben  Monat  Mai  blieben  die
Ankünfte  ungefähr  auf  der  gleichen  Höhe,  die
Tendenz  des  Marktes  war  anfangs  steigend,  und
zwar  erzielten  gute  Qualitäten  Arriba  bis  zu
23,20  Sucres  pro  span.  Zentner,  späterhin  am
Schlusse  des  Monats  fielen  die  Preise  wieder
etwas,  nachdem  wohl  so  ziemlich  alle  Aufträge
ausgeführt  waren.  Am  Monatsschluß  wertete
Arriba-Kakao,  beste  Qualität,  20  Sucres  pro
span.  Zentner,  andere  Qualitäten  verhältnismäßig
niedriger.

Das  Resultat  der  Ankünfte  war:

Arriba  35  773,85  Pfund  gegen  48  315,60  Pfund
Balao  und
Naranjal

#  M

 

3  512.66  -  5  099.58  -
Machala.  2133,85  =  -  639,.388  =

zusammen  41  420,36  Pfund  gegen  54  054,56  Pfund
im  Jahre  1911.

 

 

—
—  —
—

 

 

 

Wie  zu  erwarten  war,  weisen  die  Kakao—
eingänge  des  Monats  Juni  einen  ganz  bedeutenden
Rückgang  auf.  Hierdurch  konnten  sich  die  Preise
am  hiesigen  Platze  ungefähr  auf  derselben  Höhe
halten,  indem  man  im  ersten  halben  Monat
20  bis  21  Sucres  für  Arriba-Kakao  zahlte,  je
nach  Qualität  desselben.  Die  europäischen  Käufer
hielten  sich  vollständig  zurück,  um  dadurch  die
hiesigen  Verkäufer  zu  zwingen,  noch  billiger  abzugeben,
  dagegen  gingen  wieder  diverse  Partien
nach  New  VYork  und  San  Francisco.

Die  Zufuhren  betrugen:
Arriba  15  824,25  Pfund  gegen  29  049,26  Pfund.
Balao  und
Naranjal
Machala
zusammen

im  Vorjahr.

Die  Ankünfte  blieben  auch  in  der  zweiten
Hälfte  Juni  andauernd  sehr  klein,  und  da  auch
die  Berichte  von  den  anderen  Produktionsländern
ungünstig  lauteten,  so  befestigten  sich  die  Preise
weiter.  Man  bezahlte  für  guten  Arriba-Kakao.
ungefähr  20,50  bis  21  Sucres  für  den  span.
Zentner  bei  steigender  Tendenz,  da  nur  wenig
Kakao  aus  den  Arriba-Distrikten  erwartet  wurde;
die  anderen  Sorten  werteten  im  Verhältnis
weniger,  und  zwar  waren  die  Aussichten  für  eine
gute  Balao-Ernte  günstig.

Das  Ergebnis  der  zweiten  Hälfte  Juni  war:

Arriba  10  481,44  Pfund  gegen  32  042,74  Pfund.
Balao  und
Naranjal

4958,411  -  4142,20.
1  517,18  -  931,95

22  299,84  Pfund  gegen  34  123,41  Pfund

 

6  385,26  -  4  801,02
Machala.  2  811,06  -  1421,57  -

zusammen  19677,76  Pfund  gegen  38  265,33  Pfund
im  vorhergehenden  Jahre.

Das  Gesamtergebnis  der  Kakao-Ernte  bis  Ende
Juni  dieses  Jahres  ist  demnach  482  495,69  Pfund
gegen  447  437,69  Pfund  im  gleichen  Zeitraum
des  Vorjahres,  also  ungefähr  35  058  span.  Zentner
oder  etwa  8  v.  H.  mehr  als  1911.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Guayaquil
vom  23.  Juli  1912.)

 

 

Literatur-Bericht.

Karte  von  Kamerun  1:300000.  Blatt  J1—J4.  Berlin,
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Jedes  HBlatt
2  4.

Von  XNeu-Kamerun  sind  hiermit  die  letzten  vier

Blütter  eschienen.  Sie  enthalten  das  Südgebiet  von

der  Monda-Bai  bis  Ouesso  am  Ssanga.  bDie  Karten

beruben,  soweit  es  sieh  um  früberes  französisehes  Gebiet
  handelt.  fust  gunz  auf  französischen  Aufnahmen.

In  Verbindung  mit  dem  ilteren  Blatt  H1.  2  ist
jetzt  (vel.  Jl.  J  2,)  auch  Spanisch-AMuni  vollstündig  und
dem  gegenwärtigen  Stand  der  Forschung  entsprechend
in  die  Kurte  nufgenommen  worden.
        <pb n="934" />
        W  878  20

Koloniale  Literatur.)
XVIII.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält.  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

LAfridue  cccidentule  française.  1012.  (Jl.2  Karten.)
o.  O.  (1912).  55  S.  3,500M.  4%  (Counvernement
génnerul.)  1
Annoni,  Ant.  Mlarc.:  Limportanza  dell’oasi  di
Gadamös.  L’Esplorazione  commerciale.  Fasc.  S.  (1912)
280—297.  2
»Calonne  Beausaict,  A.  de:  La  pénétration  de  la
civilisation  au  Congo  belge  et  les  hases  d'une  politique
coloniale.  Bullet.  de  la  Société  Belge  d'études  colon.
7  (1912)  ff.  3
hevalier,  Aug.:  Les  richesses  du  Congo  français.
La  valeur  des  terricires  cédés  à  IAllemagne.
L’nvenir  des  territoires  dqur  nous  gardons.  (Abce
1  carte  )Aus:  Rerne  ###nrale  des  scienses  pures  et
appliduces.  28e  annéc,  1912.  13.  197—506.  4
*  Das  neue  China  und  unser  ostusintisches  Schutzgebiet.
  Deutsche  Rerne  1912,  328—339.  5
*Les  conditions  Gonomiqucs  en  „Dars  neufz.  Aus:
Lu  Belgique  Maritime  et  Coloniale.  18e  année,  1912,
25.  (6
*Correspondence  rcspecting  the  affairs  of  the

Congbo.  Africu  2.  Dresented  to  both  Housges  of
Tarliam.  London:  Wman  &amp;amp;  Sons  1911  ff.  40.  17

*  Richter,  Iax:  Die  Wirtschaft  der  südafrikanischen
Bantuneger.  Dresden:  1911,  HPetzschke  &amp;amp;  Tirctschel.
45  S.  0O.v0  .K.  S%.  Leipzig,  Phil.  diss.  1911.  8

*  Die  Zustlnde  in  Neukamerun.  DKolz.  35  (1912)
600—602.  19

II.  Kolonialgeschichte  und  -politik.

Collin,  H.:  JNederlands  Indié.  Land  en  Volk.
Geschiedenes  en  bestuur  bedriiff  en  sumenleving.  Met
een  Voorwoonl  van  J.  B.  Heutsz.  Met  Afbeeldingen  .  .  .
Amsterdam:  „Llsevier“  1911.  2  Bde.  28  .  4%  l10

*  Hünsch,  Bruno  Felix:  Die  Aufteilung  Afrikas
und  die  iele  der  deutschen  Affikapolitik.  Eine
Politischugeographische  Untesuchung.  Leipzig:  Teubner
1912.  27  S.  8Ze6.  L

»Macey.  Paul:  Statut  internutionn!  du  Conpo.
Paris:  Lechevalier  1912.  272  S.  4  %%  80.  (Collection
diplomatique  2.)  l12

Maskat,  ein  Austauschobickt.  EKport  35  (1912)
563—566.  i

*Morel,  E.  D.:  Alorocco  in  diplomacy.  With  5  maps.
London:  Smith.  Elder  &amp;amp;  (lo.  1912.  XXII,  359  S.
6  S.  80.  14

*Zndow,  F.:  Probleme  der  deutschen  Weltwirt--schaftspolitik.
  Uberall.  12  (1912)  813—825.  (15

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäüäologie.

A  Stanloeyrille.
220  S.

Detrr,  A.:

*  „  Bruxelles:  Lehegne
Cie.  1912.

")  in  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
F  tematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  ’  Sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  einginten;  mit  einem  e  diejenigen,  welche  käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlug  erklärt  sieh  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjenigen  Werke  bereit.  welche
alr  Rezensionsexemplure  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verrzeichhis  inum  rzugeschiekt  werden.

4Irs.  120.  Ie

 

Kumm,  Karl  W.  From  Hausaland  to  Egrpt.
(With  illustr.  und  sketsch  map.)  Aus:  lhe  Scottisch

geogr.  maguzine  Vol.  27,  1911.  Jr.  5.  In
Mellenthin,  IHans  von:  Die  Perle  der  Südse#-und
  ihre  Bevohner.  Ol.  Abb.)  Uberall.  12  (1912)

835—8-37.  18
Seckarten  der  kuiserl.  deutschen  Admiralität.
Hrsg.  vom  Reichs-Nlarine-Anmn.  Berlin:  D.  Reimor.
Nr.  2568.  S.-Stiller  Ozean.  Samon-Inschn.  Ins#l
U#polu.  1:100  O000.  65  Xl10.5  cm.  KpfPt.  u.
kolor.  1912.  3,10  t.
Nr.  419.  Ostindischer  Archipel.  Juva-See.  Ilnll
stab  auf  5%  55  Breite  1:1000000.  70.5—111.  5  Em.
Kpfrst.  u.  kolor.  1912.  3,80  ..

Nr.  519.  S.-Stiller  Ozean.  Samon-IlInseln.  Ise]
Sarai’'i.  1:1500  000.  57.5X  89  cm.  Kptl#.
1912.  2.50  .K.

Nr.  559.  S.-Stiller  Ozean.  Neu-Guinea.  Kuiser-Wilhelms-Land.

  Ankerplütze  in  der  Astrolai#—
Bucht.  53,5  T40  em.  Kpfrst.  u.  kolor.  1912.
1.10  .

Nr.  500.  N.-Stiller  Ozenn.  Ost-Karolinen.  Dechekadsch
  u.  Pönäpe-Iafen.  1:25000.  61,5  Tdem.
Kpfrst.  1912.  1,70  .4.  2

*  Wuuters,  A.  J.:  Les  voics  d’accès  au  lac  Tehad.

(Avec  4  cartes.)  Monvem.  160gr.  35  (1912)  181—186.  20
*  Weule,  Karl:  Die  Urgesellschaft  und  ihre  Lelen-—
fürsorge.  M.  zahlr.  Abb.  V.  K.  Reinke  u.  1  farh.
Tuelb.  v.  W.  Plank.  Stuttgart:  Kosmos  .  (1912.
110  S.  1  .  56.  lal
Zimmermann.  Emil:  Billler  aus  Neu-Kamerun.
Afrika-Post  16  (1912)  ff.  l"7
*SZimmermann.  Emil:  Bei  den  Baias  Neu-Kamernns.
s.  Zimmermann,  Emil:  Bilder  aus  Neu-Kamerun.  3S3

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*Floericke,  Kurt:  Papageien-Büchlein.  M.6  Farbendrucktafeln.
  Stutigart:  Wegner  (1912).  63  S
2  „MK.  do.  24

*  Koorders,  S.  H.:  Dikotxledonen  (Metachlanixdeas.
M.  6  Lichtdrucktaf.,  4  Karten  u.  19  Fig.  i.  Tex.
(Excursionsflora  von  Jara.  Bd.  3.)  Jena:  Fischer
1912.  VIII.  1498  S.  80.  25

Loth,  Eduard:  Beitrige  zur  Anthropologie  der
Negerweichteile  (Aluskelsystem).  M.  53  Fig.  (Siudien
u.  Forschungen  z.  Menschen-  u.  Völkerkunde.  v..1
Stuttgart:  Strecker  &amp;amp;  Schröder  1912.  VI.  76  S.  S.  I#86

*  Schumucher,  F.:  Uber  eine  Hemipterenausbeme.
Eesammelt  von  llerrn  E.  Hintz  im  Kamcrungebirge.
Mitteil.  a.  d.  Z00lotg.  Juseum  in  Berlin  Bd.  6.  H.  2.
313—323.  l2:

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Arsrecement  betwecn  the  United  Kingdom  and
Portugal  respecting  the  boundary  between  British  and
Portuguese  poOssessions  north  and  south  of  the  Jambesi.
London.  Oktoher  21,November  20.  1911.  (With  map.)
London:  Wrman  &amp;amp;  Sons  1912.  80.  (Treatx  serics.
1912.  16.)  .  [l

*Kroener:  Uber  die  Pfändbarkeit  des  Diensteinkommens
  von  Beamten  der  Verwaltung  des  (#(81#-afrikanischen
  Schutzgebictes  für  rückstündigepr#ische
(iemeindesteuern.  Greifswald:  1912.  31  S.  0.0  .#.
S8°.  Cireifswald,  Jur.  diss.  1912.  les
        <pb n="935" />
        S  879  20

VI.  Staatsrecht.

*  Klelnties,  Ph.:  Het  Staatsrecht  van  Nederlandsch-Indiä.
  Decl  2.  2.  herziene  en  brgewerkte  uitgare
Amsterdam:  de  Bussv  1912.  VII.  496  S.  80.  30

*Steegmiüller,  Walter:  Die  Erwerbung  und  der

rechtliche  Charakter  der  deutschen  Schutzgebictc.
Borna-Leipzig:  1912.  Noske.  134  S.  1.25  X.  PS0.
Heidelberg,  Jur.  diss.  1910.  l31

VII.  Verwaltung.

Gothein,  Georg:  Koloniale  Selbstverwaltung.  Die
Hilfe  36  (1912)  fl.  —

VIII.  Justizwesen.

»Rẽorganisation  de  la  justice  indigène  en  Afrique
occidentale  frangaise.  Annales  colon.  95  (1912).  133

IX.  Völkerrecht.

Vueat.

X.  Bevölkerungswesen.

*Committee  of  the  Anti-Slavrery  and  Aborigines
Society:  Portugucese  slavrerr  and  bruish  respon-Sibilitv.
  Memorandum.  .  ..  London:  Dension  house  (1912)
11  JS.  do.  a4

*Correspondence  respecting  contraet  labour  in
Portuguese  West  Africa.  London:  Wrman  &amp;amp;  Sons
(1912)1  IV,  117  S.  1  3.  40.  (Africa  Nr.  2.  1912).  35

*  Hlnsch,  Felix:  Grundzüge  deutscher  Siedelungspolitik
  in  den  Kolonien.  Muinz:  Alldeutscher  Verband

1912.  4  S.  0,25  „.  S0.  (Flugschr.  d.  Alldeutsch.
Verb.  31.)  36

Lyde,  L.  W.:  L'homme  blane  tropiecal.  Revue
économ.  internat.  2  (1912)  355  -  363.  [37

*L'ordre  public*  et  les  „NMocurs  et  coutumes“
chez  les  noirss.  Aus:  La  BelgiJdue  Maritime  et  Coloniale.
  18e  annéc,  1912  Nr.  21.  38

*Report  of  the  chief  native  Commissioner,  Mashonnland,
  for  the  Fear  ended  318t  december.  1911.
Salisbury,  Rhodesia:  1912  Governm.  print.  9  S.  40.  [39

*  Keport  of  the  chief  natire  Commissioner,  Matabelelund,

  for  the  Fyear  ended  318t  december.  1911.
Salisbury,  Rhodesia:  1912.  Governm.  print.  21  S.  4e.
(Southern  Rhodesia.)  40

Schultze,  Ernst:  Das  britische  Weltreich  und  die
Auswanderungsirage.  Weltverkechr.  6  (1912)  265
—272.  41

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

"Official  Lear  Bock  of  the  commonwenlth  of  Aust
  ralia,  Containing  authoritutive  statistics  for  the  period
1901—1911  and  corrected  statistics  for  the  period
188  to  1900.  Nr.  5.  1912.  Publ.  by  G.  II.  Knipbs.
Alelbourne:  1912  Mc  C(urron,  Bird  &amp;amp;  Co.  XL.  1277  S.
So.  (Commonwenlih  bureau  of  census  und  statistics,
Alelbourne.)  142

XII.  Finanzwesen.

I)raft  Estimates  of  the  revrenue  and  expenditure
of  the  East  Africa  Protcctorate.  for  the  Fcar  1912
—  13.  (As  submitted  to  the  l#gislat.  Conneil  with
the  appropriation  ordinance,  1912).  Jairohi:  (1912)
C(overnm.  printer.  109,  12  S.  140.  Darin:  l’ganda
Railway.  Working  und  Maintenance  Estimates  for
1912—1913.  43
*Gambla  Estimates,  1912.  Bathurst:  1911  Williams.
66  S.  40.  4

*Estimates  of  revrenne  and  erpenditure,  Gold
Coast.  1912.  Accrn:  1911.  (iovern.  print.  officc.
19  S.  40.  (15

 

 

•Estimates  for  1912—13.  TAs  approved  br  the
Trensury]  (See.  Coloninl  Office  Nr.  43  of  the  15th  Feb.
1912.)  (8.  2989.  T.  1490).  Jyanssaland  Protectoratc.
Zumin:  (1912)  Act.  Govermm.  printer.  44  S.  40.  46

*Estimates  of  revenuc  and  expenditure  for  the
Frar  l912.  Colonr  of  Sierra  Leone.  Governm.  printer
91  1.  Getr.  Pag.  10.  *

*Estimates  of  revenne  and  expenditurc.  1912.
With  uppendices.  Southern  Nikgerin.  235,  IX  S.  40.  (48

*  Helmreich,  Theodor:  Dus  (leldwesen  in  den
deutschen  Schutzgebieten.  T.  1.  Fürth:  o.  J.  Limpert,
&amp;amp;  Sohn.  62  S.  0.80.  A.  DS0.  (Programm  d.  K.  Hum.
(iymnasinms  in  Fürth  für  dus  Schuljahr  1911/.12)0.  4

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

AAnstead,  Rudolph  D.:  Heven  rubber  in  Southern
India.  The  agricult.  journal  of  India  Vol  7,  part.  3.
(1912)  257—263.  (50

Der  Außenhundel  der  deutschen  Kuutschukindustrie
  im  Juhre  1911.  Gummi-Zeitung  48  (1912)
1911—1918.  (Sl

*  Booth,  John:  Wirtschaftliches  über  Togo.  Berlin:
Mittler  &amp;amp;  Sohn  1912.  56  S.  80.  S.  A.  aus  dem
Tropenpflanzer.  Ig.  16,  1912  No.  6,  7  u.  8.  (52

*  Brewer,  B.  E.:  Culiivation  of  tobacco  in  the
Philippine  Islands.  (With  illnstr.)  Manila:  1910
Burcau  of  printing.  23  S.  So.  (Farmer's  Bulletin  16.)  (53

Deeken,  Richard:  Samoanischer  Kakachaum.
DKolz.  34  (1912)  586—587.  (54

Dryepondt:  Traitement  mécanique  des  Grorces
cuoutehoutifères.  Bullet.  de  la  Société  Belge  d'études
colon.  7  (1912)  608—616.  (65

Edwards,  H.  T.  and  Murad  M.  Salechr:  Abacä
(Aaniln  Hemp.)  (With  illustr.)  Manila:  1910.  Burenu
of  printing,  39  S.  80.  (Departm.  of  the  lnterior.
Burcnu  of  Agriculture.  Farmer's  Bulletin  12.)  (56

Edwards,  H.  I.:  The  cultivation  of  Maguer  in
the  Lhilippine  Islands.  (With  illustr.)  Manila:  1906.
Bureau  of  printing.  25  S.  80.  (Departm.  of  the  Interior.
  Bureauof  Agriculture.  Farmer’'s  Bullet.  13.)  (657

*  Hillmann,  P.:  Die  Bestrebungen  der  Kolonialabteilung
  der  Deutschen  Landwinschafts-Cesellschaft.
Kolz.  34  (1912)  529—531.  68

*Lenke,  Martin  and  Ram  Prasad:  Notes  on  thbo
incidence  and  effect  of  sterilitv  and  of  cross-fertilisation
  in  the  indian  cottons.  (aleutta:  (1912)  Tharker,
Spink  &amp;amp;  Co.  80.  (Memoirs  of  the  Departm.  of  agric.
in  Indin.  January  1912.  Botanic  series  4,3.)  (50

Lenke,  Martin  and  Ram  Perhad:  Olservations
On  certain  oxtra-indinn  asiatic  cottons.  (With  illustr.)
Calcutta:  (1912)  Thacker,  Spink  &amp;amp;  (o.  80.  (Memoirs
of  the  Departm.  of  agric.  in  India.  April  1912.
Botanic  series  4,5).  60

*  Mackie,  I0.  B.:  Rats.  Manila:  1911.  38.  80.
(Departm.  of  publie  instruetion.  Bureau  of  Agrieult.

-ircular  13.)  (lor
*  Mededeelingen  van  het  Deli-Proefstation  te  Aedan.
Indische  Mercuur,  35  (1912)  782—1783.  (62

Nomntatt.  II.:  Die  Schädlinge  und  Krankheiten
des  Kuffechanmes  in  Ostafrika.  M.  72  Abb.  Beiheft
  2  zum  Pflanzer  Jg.  8.  1912.  63

Perrier  de  la  Bathie,  Ienri:  Le  servrice  d’agriculture
  de  Madagascar.  (uinzaine  colon.  16  (1912)
569—572.  64

*Reiter,  II.:  Ackerbewüsscrung.  Kolz.  34  (1912)
531—5.  los
        <pb n="936" />
        880  2e98

*  Rlehter.  Rudoelf:  Eine  neue  An.  Bäume  zu  pflanzen
und  zu  pflegen.  Koll#elsch.  34  (1912)  539.  542.  lé6
*Schlettweln,  Carl:  Vichzucht  in  den  Tropen  und
Suluropen.  (AI.  Abb.)  Kolz.  34  (1912)  ff.  (67
*Schulte  im  Hofe.  A.:  Die  landwirtschaftliche
Koloninl-Ausstellung  der  Niederlande  in  Deventer.
Aitteil.  d.  deutsch.  Landw.-C(ies.  34  (1912)  192—484.  les
Slmon,  S.  V.:  Studien  über  Reisbau  auf  dara.
(M.  14  Kbblt)  Tropenpfl.  9  (1912)  ff.  60“
*  Smith,  llarold  Hamel:  Jotes  on  s0il  and  plant
sanitation  on  cacao  and  ruhber  estates.  With  an  introlluction
  by  Wndlam  Dumstan.  Contain.  108  illustr.
London:  Balec,  Sons  &amp;amp;  Danielsson.  1911.  LII,  632  S.
10  82  6  J.  050.  70
*  Der  StrauBenzlichter.  Eine  Sammlung  belehrender
Artikel  über  StrauBenzucht.  H#.  u.  verlegt  von  der
Swakopmunder  Buchhandlung  G.  m.  b.  H.  Swakopmund.
  4  #
Vageler,  P.:  Dhber  die  Büöden  des  Mbhatn-Wiembäre-Steppenzuges
  sütllich  des  Vietoriasecs  als  Grundlage
  der  wirtschaftlichen  Bewertung  des  Gebieles.  M.
1  Bodenkarte.  UDer  Pflanzer  7  (1912)  361—388.  1I72
*Wester,  P.  J.:  Plam  pest  remedies.  Maniln:  1911.

4o  S.  S.  (Depamm.  of  public  instruction.  Bureau  of
Agricult.  Circular  12.)  73
*  Woodhouse.  E.  J.:  Potato  moth  in  Bengal.  The
agricult.  journal  of  Indin  Vol  7,  part.  3,  (1912)
204—2-1.  174
*  Wunder.  B.:  Untesuchung  und  Bewertung  der
Baumwollzuchtpflanzen.  IDer  Pflanzer  7  (1912)
398—411.  #.
*  Zucher,  F.:  Notizen  über  Schüdlinge  tropischer
Kulturen.  (N.  Abb.)  Tropenpfl.  9  (1912)  181—493.  l76
JZimmermann,  A.:  Die  Serumausscheillung  von
fuchtem  Kautschuk  nach  dem  D’ressen.  Der  Pflanzer
7  (1912)  39/0—368.  („

XIV.  Wasserwesen.

Vacat.

XV.  Bergwesen.

FInnrbock  van  het  mijnenwezen  in  JNelderlandsch
Ost-IndiGe.  30.  Juargang.  1910.  2  T.  Batavia:  1912.
Lundsrukkerij.  2  Blde.  80.  (1)  Algemecn  gedcerlte.
(2)  Verhandelingen.  („8

XVI.  Handel.
Decken,  Richard:  Einwirkung  der  Schiffahrt  auf

den  deutschen  Südscchandel.  Weltkrerkchr.  6  (1912)Z
252  —251.  179
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.

XVIII.  Verkehr.

Der  Binnen-  und  Wasserverkehr
Weltverkehr  ..  6  (1912)  255—

Buckofen,  Karl:
in  Secchatenstädten.
260.  (80

Bultzer,  F.:  Die  ostafrikanische  Alittellandbahn
Daressalam  —NSlorogzoro—Taborn  i.  Jahre  1911.  Deutsche
Stralzen-  u.  Kleinbahn-Zcitung  34.  1912.  650—65.  (81

*  Cummnerts,  M.  E.:  L#  „Cap  au  (’uire“.  Sa
situation  actuclic.  Bullet.  de  colonisation  comparce
8  (1912).  33.—3-53.  82

*Fluzwesen  in  den  Kolonien.  Dolz.  34  (1912).
58:.  3-5&amp;amp;.  83

*  Hafen-  und  Eisenbahnhau  in  ltalicnisch-Somaliland.
  Afrika-Dost  16  (1912).  3—1.  (#L

*  Ein  neuer  Verkehrswmeg  von  Europa  nach  Siüllamerika.
  Handel  u.  Industrie  1081  (1912).  981—
982.  85

 

*  Wunters,  A.  J.:  Les  voies  d’acCts  au  luc  Tcha
(Avec  4  cames).  Mouvrem.  g6#r.  35  (1912).  481—4.  (E.

XIX.  Medizin.

*Baldrey,  F.  S.  H.:  (limatic  influence  upon  ibincidence
  of  discase.  The  agricult.  joüurnal  of  Indn
Vol  7,  Part  3,  (1912)  294—300.  *

*  Boynton,  Willium  Hutchins:  Notes  on  the  mu--cular
  changes  brought  about  h  intermuscular  inje#-tion
  of  culves  with  the  virus  of  Ccontagious  pleuropnenmonia.
  (4  Taf.)  Maniln:  1912.  Bureau  of  printina.
9  S.  do.  (The  (lovernm.  of  Philippine  lseinund-.
Departm.  of  publ.  instruction  ..  Bullet.  20).

Fülleborn:  Uber  Mikrofilarien  des  Menschen  im
deutschen  Sülsce-(2ebiet  und  deren  „Turnus-“,  ula#
Bemerkungen  über  die  klinischen  Manifestationen  der
dortigen  Filariasis.  Alit  1  Karte.  Archir  f.  Schiffs-  u
Tropenhyvg.  16  (1912).  533—547.  (I

Haendel.  L.  u.  E.  (ldemeister:  Experimentelle
„Ukntersuchungen  über  dus  Gift  der  Larve  von  Diamphidlin
  simplex  Péringuer  (Diamphidia  locusta  Fairmaire).
  (Hicrzu  Taf.).  S.  A.  aus:  .  Arbeiten  a.  J4
Kaisl.  Gesundh.  Amte-.  Bd.  10,  1912,  II.  2.  *)

*Zur  Hyxiene  des  Trinkens  in  den  Tropen.  Afrika-Post
  16  (1912).  2.  2
Statistisch  overzicht  der  behandelde  zieken  vao
het  nedlerlandsch-indisch  leger  over  het  jaar  101½1.
Batavia:  1912.  Landsdrukkerij.  229  S.  Se.  —
Statistisch  overzicht  der  genecskundig  behainleli:
(’½  en  muildieren  van  het  nederlandsch-indliche
eger  ovrer  het  jaar  1910.  Batavin:  1911.  Javachhe
Bockhandel  u.  Drukkerij.  59  S.  80.

1
Supplément  à  la  statistidue  méicule  de  l’arme
inelo-nderlanda#e  pendam  l'année  1910  comme  coniribution
  ùà  la  statistijue  médienle  militaire  internationale.

Batavia:  1912.  Imprim.  de  IEtat.  8  S.  10.

*'Wuldow:  (’hininprophrxlaxge  oller  mechanischer
Aalariaschutz.  S.  A.  aus:  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Troponhir#.
Bd.  16.  1912.  517—55.  E

*  Ward.  Archibald  R.  and  Frederick  William  Wecd:
Experimems  on  the  efficieney  of  Antirinderpest  serum.

Manila:  1912.  Bureau  of  printing.  109  S.  KS0.  (The
(iorernm.  of  Philippine  Islands.  Depamm.  of  publ.
instruction  ..  Bulletin  19).

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Simon,  GC.:  Wegweiser  durch  die  Literatur  der

Alohammedanermission.  Usg.  von  dem  Stiutlentenbund
  für  Mission.  Halle  a.  S.  o.  J.  Wischau  &amp;amp;
Burkhardt.  V,  21  S.  0.50  „.  80.  E

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

Die  im  Jnhre  1911  verstorbenen  Missionsbischöfe.
Die  Kathol.  Slissionen  12  (1911/12).  280.—2966.  8
AMeinhof,  (arl:  Deutschlands  Pflichten  in  Afriks.
Hrg.  vom  DHeutsch-Erangelischen  Luien-lisions-Bund
  in  llumburg.  Hamburg:  Rauhes  Haus  1912.
10  S.  5Ö6.  (6%
Rumillon,  Henri:  Un  culte  dryunstidue  avcc  Erocation
  des  morts  chez  les  Sakalaves  de  Aludlaguscar.
Le  „Tromba.  Imrod.  par  Raoul  Allier.  Daris:
D’icard  1912.  191  S.  Ö0.  (Bipliotheque  d’histolme
religieuse  112)0.  (10
*Schönia,  Nicolaus:  Zum  20  jährigen  Bestand  der
kutholischen  Mission  in  Togo.  Sterler  Alissionsluote  12
1912).  192—188.  [101
        <pb n="937" />
        M  881  2

*  Trittelvitz,  W.:  Ein  Mitarbeiter.  —  Charakterbild
des  schwarzen  Erangelisten  Luka  Sefu  in  Usambara
(Deutsch-Ostafrika).  Erangel.  Slissions-Magazin  9
(1912).  389—102.  102

*  Warneck,  J.:  Die  Anfünge  der  Batakmission  in
Si  Lindung  (Sumatra).  Die  evangel.  Aissionen  9

(1912).  193—199.  #
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.

Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

Vacat.

XXIV.  Technologie.

*  Dryepont:

Kunst.

Trnitement  mécaniine  des  ecorecs
Cacutchoutiftres.  Bullet.  de  la  Schietc  Belge  d’'études
colon.  7  (1912).  608—616.  #

Kolonial-Maschlnenbau.  Der  Tropenlandwirt  23
(1912).  89—92.  (Beilage  d.  Koloninlen  Zeitschrift,
TJE.  13.  1912).  105

XXV.  Bauwesen.

*  Baltzer:  Die  Eisenbahnbrücke  über  den  Südarm
des  Sanagastromes  im  Zuge  der  Kameruner  Mittellandbahn.

  (M.  Abb.).  Zentralblatt  d.  Bauverwaltung.
61  (1912).  388—372.  (106
1#  4  *##

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.
Albert,  Buchwald  u.  a.:  Hauptprüfung  der  Trillmaschinen.

  Vorprüfung  neuer  Cräte  Cassel  1911.
Berlin:  Deutsche  Landw.  (ies.  1912.  77  S.  9.
(Auschinenprüfungen  10.)  (Arbeiten  d.  Demschen
Landw.  Ges.  222.)

*Der  AuBenhandel  der  deutschen  Kuamschukindustrie

  im  Jahre  1911.
1911—10|18.

nternationalt  Baufnach-Ausstellung  mit  Sonder-Ausstellungen.
  Leipzeig  1913.  Leipzig:  (1912)  Tienkler
&amp;amp;  ('o.  8  S.  860.

.  Bitzer,  Kurl:  Die  Schafzucht  in  (irobritannien.
Ihre  Emwicklung  und  ihre  Bedemung  für  die  Landwirtschaft
  in  Englund.  Wales  und  Schottlund.  Hannoter:
  Schaper  1910.  136  S.  3.¼.  8%

(Böhmer,  (1.:  Dreijährige  Anbauvesuche  mit  verschiedenen
  Sduarc  hend-Zuchten.  (1901.05—1906/07#v
Auf  Veranlassung  d.  Suantzucht-Abteilg.  d.  Dentech.
Landw.  (ies.  Berlin:  Deutssche  Landw.  (ies.  1912.
188  S.  S.  (Arbeiten.  d.  Leutsch.  lLandw.  Ces.  221.)

*  Denkschrift  der  Altesten  der  Kuufmannschaft  von
Berlin  über  Vereinfachung  des  deutsch-englischen
Rechtshillererkchm.  Aus:  Correspondenz  d.  Altesten
der  Kanfmaunnschaft  von  Berlin.  Jg.  35.  1912.  Nr.  5.

Dix,  Anhur:  Deutscher  Imperinlismus.  Leipzig:
Dieterich  1912.  110  S.  2.“.  8%.

*  Dracger,  II.:  Die  Fleischschafzucht  uuf  Moerino--Erundlage
  beurbeilet  nuch  der  ffranzösischen  Emwicklung.
  Hunnover:  Schuper  1912,  VI.  138  S.
5.X.  84.

*  Frank,  Reinhard:  Das  Strafgesetzhuch  für  das
Deutsche  Reich  u.  d.  Einführungsgesetze.  8.  bis  10.
neu  bearb.  Aufl.  Tübingen.  Mohr  1911.  VIII,  707  S.
13.4.  8.

Friedag,  B.:
10.  Jahrg.  1913.
2.50.%  S.

(ummi-Zecitung  48  (1912)

Führer  durch  Heer  und  Floite.
Berlin:  Shall  (1912).  373  S.

Deutsche  Landw.  Ges.  1912.

 

"Gersbach,  Rob.:  Strafgesetzbueh  für  das  Deutsehe
Reich.  (M.  d.  (icsctzen  v.  25.  Juni  1900  u.  19.  Juni
Textausg.  m.  kurz.  Erlänter.  f.  Nichtjuristen
u.  C.  ausführl.  Sachreg.,  c.  kurz.  Geschichte  d.  Straf-Lcsctzbuchs
  u.  Einführungsges.  u.  e.  Auszug  a.  d.
(derichtsverfassungsgesctz.  Berlin:  Kameradschaft  (1912)
189  S.  8.

Hassert,  Kurt:  Meer-  und  Landengen  und  der
Verkehr.  Wererkchr.  6  (1912)  241—217.

lIllustriertes  Jahrbuch  der  Erfindungen  und  technischen
  Fortschrute.  Jg.  12.  1912.  Von  Hnns  Elden.
Leipzig.  Wien,  Teschen:  Prochuska  1912.  191  8.
1.50.¼.  40.

*  Stutistisches  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich.
Hrsg.  vom  Kuniserl.  Statistischen  Amte.  Jg.  33.  1912.
(M.  3  Karten.)  Berlin:  Putkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht
1912.  XXXII,  168.  90  S.  2..  8%.

Japans  Scidenhandel.  Der  Ostasint.  Lloxtl.  33
1912)  138  -  140.

*Kautz,  (ieorg,  u.  F.  Appelius:  PreubBisches  Kommunalbeamtenrecht.
  Darstell.  u.  Erlünter.  d.  gesamt.,
die  Rechtsverhültn.  d.  Preuß.  Kommunalbenmien
regelnden  kgesctzl.  u.  sonstig.  Bestimmungen.  2.  verm.
u.  verb.  Aufl.  Berlin:  Guttentag  1912.  XVI.  470  S.
FF.  0  a.  do.

*  Kockerols,  J.:  Ungeziefer.  Schmarotzer  und  Schädlinge
  aus  dem  Tierreich.  Ihr  Vorkommen  und  ihre
Bekümpfung.  Hannover:  Schaper  1912.  86  S.  1.80.77.
SO  (Schaper's  Lundw.  Unterrichts-Bibl.  1.)

*Martin),  B.:  Vorprüfung  neuer  milchwirtschaftlicher
  (icräte  der  25.  Wanderausstellung  der  10.  L.  (I.
zu  (vassel  1911.  2.  Folge  d.  Prüfungsberichte.  Berlin:
101  S.  D0.  (Ilaschinenpbrüfungen
  9.)  (Arbeiten  d.  Deutsch.  Landw.  (ies.  219.)

Merkel:  Friedrich:  Sommersaaten.  Hafer,  Sommer--weizen,
  Feldbohnen,  Futter-  und  Zuckerrüben.  Versuche
  der  Santzucht-Abteilung  der  Deutsch.  Landw.
(iescllsch...  Berlin:  lbeutsche  Landw.  (ies.  1912.
XXVIII.  319  S.  80.  (Berichte  über  Sortenversuche.
J.  1911.)  (Arbciten  d.  LDeutsch.  Landw.  (ius.  223.)

Katholische  Missionsschulen  in  (’hinn.  Der  COstusiatische
  Lliord.  32  (1912).  115—116.

*  Mittelmeer-Handbuch.  T.  4:  Criechenland  und
K  reta.  M.  128  Küstehansicht.,  davon  90  i.  Text  u.
38  auf  XII  ITnf.  2.  Aufl.  „Jachr.  f.  Seefahrer“
Dberücksicht.  bin  ELnde  Juni  1912.  Berlin:  AMlittler  &amp;amp;
Sohn  1912.  XIX,  11,  332  S.  3  .  D0.

*  Das  Prelstrafrecht.
scher  Zcitungsverleger  1912.
deuteche  Zeitungsrecht.  5.)

*  Reichs-Medlzinal-Kalender  1913.

Mugdeburg:  Verein  Deut-259
  S.  6.J.  50.  (Das

Begründ.  v.

P.  Börner.  Hsg.  v.  J.  Schwalbe.  T.  1.  Leipzig:
Thieme  1912.  XVI,  310  S.  5.NJ.  8o.

Rüiks  ethnographisch  musecum  te  Leiden.  Verslug
vun  den  dirccteur  over  het  tiddvrak  van  1  Oct.  1910
tot  30  Sept.  1911.  '(#rnvrenhage:  1912  Algem.  Landsdiukkeri).

  7  S.  80.  (inisterie  van  Binnenlandsche
Znken.)

*  Rose,  II.:  Vierjährige  Sommerweizen-  Anbauversuche.
  1905—  190.  Auf  Veranlussung  (l.  Santzucht-Abteil.

  d.  Deutsch.  Landw.  (ses.  Berlin:  Deutsche
Lundw.  (ies.  1912.  8  S.  5o.  (Arbeiten  d.  Deutsch.
Landw.  Ges.  22).)

Schlutter,  W.:  Missionsuarbeit  unter  chincesischen
Studenten.  Evangel.  Alissions-Alaguzin  9  (1912).
3.  –389
        <pb n="938" />
        W  882  20

Tabellarische  Ubersichten  des  Hamburgischen  erhandlungen  der  ersten  Hauptversammlung
Handels  im  Jahre  1911.  Hg.  vom  Handelsstatisti.ler  Internationalen  Vereinigung  für  vergleichende
schen  Amte.  Hamburg:  1912  Schröder  &amp;amp;  Jeve.  (ietr.  Rechtswissenschaft  und  Volkswirtschaftlehre  in  Berlin
Pag.  40.  zu  Heidelberg  vom  3.  bis  9.  September  1911.  U##.

.  .  »  .  7  ·-  s,  y  -9  .
qekhumllungeadmBörststiaitssehussosmilden-lis-  mildorxerelmgunFBcdm’FUMMMLU

amt  des  Innern  am  14.  Januar  1910  u.  20.  Mai  1912.  720.  Sn  55  unen  V#von  Euroo  kh  Süd
Berlin:  1910  u.  1912  Reichsdruckerei.  10.  "X  6  hrsweg  von  Europa  nach  Sül.

amerika.  Handel  u.  Industric  1081  (19121.  981—992.

 

—  —  —  —

Verkehrs-Nachrichten.

Uachweisung  des  Cösch-  und  Ladeverhehrs  in  den  Rüstenplätgen  des  Schutzgeblets  Ramerun
während  der  MOonate  Kpril  bis  Juni  1912.7)

Unter  Gegenüberstellung  des  gleichen  Zeitraums  im  Vorjahre.

 

 

 

 

 

 

Einfuhr  Ausfuhr  esamtverkehr  Großvieb
Küstenplatz  in  Tonnen  in  Tonnen  in  Tonnen
1912  1911/1912  1911111912  19111912  1011
Duala  Duala-Seite.  5  .  .  12452  8  51/816  5866  20  268.  1  14  607  9  Stück  —
[Duala-Bonabriir  ..  756  1  94  372  001  1130.  1995  —  —
Kribi.  .  .  .  .  ..  ..  .  2608  2178  758  762  3  366  2940  —  —
Victorcg  .—.  957  1  434  353  373  1310H  1  807  —  1  Suck
Rio  del  #ge204  23442  2322  6z#16  55658U  —
Camdonr:  **)  29  **)  18  ")  17  —  —
Zusammen  (1912  ohne  Campo)  13720  421  »  8232  26  6900  21  952  Stück  1  Su#

 

 

 

 

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  727  und  1912,  S.  631.
*)Die  Ziffer  für  1912  ist  noch  nicht  eingegangen.

In  Ekuja  (Deutsch-Südwestafrika)  am  oberen  Laufe  des  Schwarzen  Nossob  zwischen  Okhandja
  und  Gobabis  ist  am  5.  Juli  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  au!
die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1912.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus

Nach  vom  Ein.  #  Dauer  Berlin  spätestens
"  schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

1
l  Friedrich-Wilhelms-1.
  deutsch-Neuguinea,  Gegbeabten)  20.  Sept.  4.  ott.  hafen  11.  48.  40  Tage  8  18.  Sept
Kaiser-Wilhelmsland  -  INabaul43,46,4BTage-·  tzklscitmm
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  15.  Sept.  13.  Okt.  (Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.  *
(engl.  Schiffe)  URabaul  42  Tage

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo#
113  am  9.9.  u.  7/10.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Auff  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="939" />
        883  20

 

 

—  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Southampton

21.  Sept.

 

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Estafrika.  1  el  vif  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.1  28.  jed.  Mts.  1040
eutsche  Schiffe)
)  ch  Butoha  (unh,  uanda),  Barseille  2.  Okt.  Mombasa  O  17  Tage30.  Sept.  1015
Von  Mombasa  Weiter-  indi  22.  Sept.  O0.  Sept.  10
Pe.  Suon  Mionata  hebger  (Brindist  22.  Sept  Mombasa  O  15  Tage20.  Sept.  1040
bahn  und  von  der  Endstation  ·,  Z„  *1§*  *
zu  Schiff  nach  den  Bestmarseille  I  13.  Sept.  Mombasa  O  19  Tage⅛ß.Sept.  1010
mungsorten.  (engl.  Schtiffe)
Marseille  11.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
Marseille  28  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
b)  nach  Tanga  (einschl.  NAmani,  Deutsche  Schiffe)
zruscha  San-  Hahdent  Lo#  erer  13.  30.  jed.  Mts.anga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1070
Mombo,  Moscht.  Muhesa.)  (deursche  Schiffe)
Vangani  und  Wilhelmstal)  Marseille  2.  Okt.  Mombasa'  17  Tage  30.  Sept.  104
Brindisi  O2  22.  Sept.  Mombasa“  15  Tage  20.  Srpt.  1010
(engl.  Schiffe)  *  von  Mombasa  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Marseille  11.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)  %
cc)  nach  Daressalam  sowie  nach  Marseille  W.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
Bagamojo,  Bismarckobourg,  (eutsche  Schiffe)  «
ZFZOM  Neapel  18.  30.  jed.  Ms.  Daressalam  19  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1010
doa-  e.  -*  Lindi,  Mahenge,,  Oeutsche  Schtffe)
Miindant,  Mkalama,  Mo=  Marseille  2.  Okt.  Zanzibar  18  Tage  30.  Sept.  10  45
horro,  Merogoro.  Mradua.  ·  von  Zanzibar  weiter  mit
ri“.  t33  nächster  Gelegenheit
Ssongea,  Tabora,  Brindisi  22.  Sept  Zanzibar  17  Tage  20.  Sept.  1040
Seha  Udjidji,  Usumbura  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Brindisi  1.  Sept  Daressalam  27  Tage  30.  Aug.  1040
(engl.  Schiffe)
3.  Deutsch-Sndwestafrika.  Hamburg  25.  Sept.  Swakopmund  23,  24  Tg.)24.  Sept.  5.30
a)  nach  Swakopmund  sowie  D  –  —  *
nach  Aris,  Aub,  Brackwater,  Antwerpen  29.  Sept.  Swakopmund  20  Tage7.  Sept.  1045
Empföngnisbucht.  Epuktro,  eutsche  Schiffe)
Ghodamichregegan  Go  Southampton  1.  Okt.  Swakopmund  19,  18T3g.29.  Sept.  1012
Viwieh  Lu,  bort  bo.  (deutsche  Schiffe)  1
anas,  Hohewarte,  Jakals-  S  5.  Okt.  2  41.  Oft.  12.48
Fürksei  n  zäciict  Southampton,  5.  Okt  Swakopmund  24,  21  Tg..  Oft.  12.4
alktfeld,  Karl  ,  an,  Kub,  l  S  ·  S  3I.  .Se  9.
Finne  Soc  il  !  :„  o*nö  Hamburg  n  Sept  wakopmund  etwa  26  T  u  Sept.  9.10  "
eudamm,  Neuhen  a-  S  28.  Sept.  sti  ).  27.  Sept.  12.48
Fios  Birunrh  Southampton  21.  28.  Sept  ———s  O.  27.  Sept.  1  rK“
ombahe  Maruru  n-  5.  5  ·  --8··"·  5.  je  «  ’."«  «
Im  n  aet  r  Hamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  28Tg.|15.  jed.  Mts.  9.1
er  we,  Otsiwa-  -  .  .  .-  .  .
konao  Oxm  HeHLgOenosotxlitafi  Antwerpen  12.  23.  jed.  Mts.  Swakopmund  21,  37Tg.l11.  22.  jed.  Mts.  1.0
Outso,  Reboboth,  Seeis.  Ttu-  L(deutsche  Schiffe)
*  gWaldan  iaier.  Hamburg  10.  Sept.  Lüderitzbucht  21  Tage  L.  Sept.  5.30
Antwerpen  29.  Sept.  Lüderitzbucht  21  Tage  27.  Sept.  1045
(deutsche  Schiffe)
Southampton,  1.  Okt.  Lüderitzbucht  20,  190  Tage  29.  Sept.  10.12
(deutsche  Schiffe)  #
br  nach  Sn  derln  ut  (oteouthampton,  28.  Sept.  5.  Okt.  Lüderitzbucht  20-21  Tag7.  Sept.  4.  Okt.
Be#kwasser  ihie.  Gochas,  12.48
Lauur,  Kemlockobhoh  —  6  Hamburg  18.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32,  29,  18.  jed.  Mts.  9.10
dis  Mallabee-Vrinzenbucht.  1  25.  Sept.  25  Tage  24.  Sept.  5.30
Ramansdrift,  Seebeim,  Uka-  x
mas  und  Warmbad  1
#Hamburg  15.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  6)  Tage,5.  jed.  Mts.  9.10
Antwerpen  12.  23.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  22,  61  Tage,  11.  22.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)  -  --20.

  Sept.  12.18
        <pb n="940" />
        —  884  2e

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.

 

ei

—

Jaunde,  Johann-Albrechtsöhe,
  Joko,  Kribi,  Lobetal,
olodorf,  Lomie,  Longt#.  Marienberg,

  Mundeck.  Nyanga,

Ossidinge.  Plantation,  Sangmelima,

  Viktoria

nach  Rio  del  Rey.

nach  dem  Tschadsee-Gebiet
(Garua,  Kussert)

nach  Molundu

Hamburg

*  —.

THamburg  23.  jedes  Monats

 

Liverpool

19.  Sept.

1  Liverpool  jeden  Mittwoch

 

23.  jedes  Monats
Liverpool  19.  Sept.
Liverpool  jeden  Mittwoch
1!.
I  Antwerpen  S.  Okt.
La  Nochelle  7.  Okt.

L/Wreireie
Bordeaux  6  25.  jedes  Monats
,

Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage
Viktoria  27  Tage
Duala  28—30  Tage
Viktoria  38  Tage
Duala  39  Tage
Calabar  26  Tage

von  dort  weiter  über  Ikang
nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen

Rio  del  Rey  31—538  Tage
Rio  del  Rey  37  Tage

Forcados  17  Tage
von  dort  weiter  über
Lokodja-Hola

Matadi  18—20  Tage
von  da  weiter  mit  der  Elsenbahn
  bis  Leopoldville  und
dann  mit  Flußdampfern  auf
dem  Kondo  Ssanga  und
Djab  bis  Molundu

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen.  am  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamernn.  Duala  21  Tage
.  Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Abong-Mbang,  Akono=  Plantation  22  Tage
luge  Laend,  -  Longji  22  Tage
Unddt,  R  of.  Bona  ,  .  .  .
Bonambast,  Buea,  Campo-  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dschang,  Duala,  Dume,  sur  Mer  Duala  19  Tage
Ebolowa,  Edea,  Jadassi,“eutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  1  25.  jed.  Mts.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.10

17.  Sept.  108
jeden  Montag  108

23.  jed.  Mts.  9.10
17.  Sept.  1012
jeden  Montag  108

4.  Okt.  8.43
5.  Okt.  1045

23.  jed.  Mts.  101

 

.#  den  Narolinen,  Palan=Inseln,
  Marianen.

a)  Nach  Jap  und  Angaur.

b)  nach  den  übrigen  Stationen

 

 

Neapel  1.  Okt.
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  15.  Sept.
(engl.  Schiffe)
Neapel  14“".  Nov.
(deutsche  Schiffe)
l

—  Ponape  50  Tage

 

Jap  37,  36  Tage

Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

Jap  49  Tage

Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

Saipan  43  Tage
Palau  36  Tage

2  Okt.  1040

13.  Sept.  1040

4%  Okt.  101

 

Für  Briefe  und  Posttarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo

  1139  am  9/9.,  7/10.  und  4/11.

*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  üben
Sibirien—Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  vor
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

———

6C.  Niautschou.

7.  Samoa.

Neapel  6.  20.  Sept.  1.  Okt.
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  16.  30.  Aug.
(engl.  Schiffe)

Liverpool!  4.  Okt.

Marseille  22.  Sept.  6.  Okt.

(franz.  Schiffe)

10.  Okt.
19.  Sept.

Queenstowmn
C.ueenstown

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Brtefe  und  Posttarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspabiere,  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  722  u.  1122  sowie  Dienstags.—

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Tsingtau  84  Tage
Tsingtau  32—835  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  35  Tage

4.  18.  Sept.  2.  Okt.  101.
jeden  Freitag  1010
14.  28.  Aug.  10.

3.  Okt.  8.43
20.  Sept.  4.Okt.  101

 

Apia  25  Tage
Apia  32  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  d
aufgeführten  Beförderungsgelegenbeiten,  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Pork  befördert.

S.  Okt.  3.15
17.  Sept.  3.15
        <pb n="941" />
        CE  885

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Aurschiffungshafen.

Briefe  müssen  a  aus

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshall-Inseln.  Neapel  1*.  Rov.  Jaluit  50  Tage
.  (deutsche  Schiffe)  —
a)  nach  Jalunit  .  ·  «.  ’»-  U«  10
q  Brindisi  15.  Sept.  Jaluit  60  Tage  13.  Sept.  30-Ott.  102
(engl.  Schiffe)
Neapvel  11.  Sept.  Adelaide  27—31  Tage,
urrschleee,  dann  weiter  mit  der  Eisen-..·
  -  babn  nach  Melbourue  oder  „  —
b)  nach  Naurn  .  Brindisi  15.  29.  Sept.  Sydney.  Von  dort  mit  .  13.  20.  27.  Sepl.
(engl.  Schiffe)  Bamspser=  der  #iacißic  bhon  1.  Okt.  1040
.  .  vphate  Company  oder  mit  —
Taranto  22.  Sept.  6.  Okt.  Dampfer  „Germania“  der
(engl.  Schiffe  Jaluttlintc  nach  Nauru

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  1139  &amp;amp;  am  14/11.

 

9.  Logo.

Hamburg

Boulogne  s.  M.
(deutsche  Schtffe)

Hamburg
Marseille

 

f  Bordeaux  1

Liverpool

l
fHamburg
Rotterdam

leursche  Schie)

Hamburg

Notterdam

 

(deutsche  Schiffe).

23.  jedes  Monats
.  10.  jedes  Monats

90.

9.  24.  jedes  Monats
11.  26.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats
jeden  Mittwoch

16.
22.

jedes  Monats
jedes  Monats

Sept.

4.  jedes  Monats

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  14  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  28  Tage
Lome  28  Tage

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25,  jed.  Mts.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  1040

23.  jed.  Mts.  1045
Montag  10  12

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  10  12

30.  Sept.  9.10
3.  jed.  Mts.  1012

 

.  Den  durch  3  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Pos  ans  den  deutschen  Schutzebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
Neapel  ..  .  .  II/  19“.  Sept.  "  "
Deutsch-Reugninea  .  «  Neapec....19.eept.3.0-kt.
-.---—;VTII!PIJI-·f9kt—  -  Brindisi...29.Sept.13.Okt.
Neapel.....  119«.Sept.  4«.-Okt.  Marseille...»96»ept10.Okt.
VesffchscfafkihåBrindiji«...  6.  Ott.  Liverpool  29.  Sept.
Marseille  unbestimmt  Kiantschon  Eumiguüt  on,  über  San  Francisco  oder
Southampton  15“.  Sept.  Seattle  unbestimmt
Deutsch-Sndwest-  Seuthampton  29.  Sept.  0.  Ott.  *  Hoore.  eobder  !  (5—6  mal  monatlich)
15.2.0  ...
——.—--.-HLY!V.bUrS«-«.  1««·«Okt«  —  Sibir.  Eisen-  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  14“.  30“.  jed.  Mts.  bahn  .9  Donnerstag  u.  Sonnabend
Kamernn  Hamburg  16“.  jed.  Mts.  —  —  —
—  —  Liverpool  .  21.  Sept.  Plymouth  über  Vancouver  am  4.  Sept.
Neapel!  19°.  Sept.  7.  Okt.  Queenstown.  2“.  Okt.
svon  Jorl  Brindeft  25.  i  ·  squ»oderhavreubcr  San  r.  Franeisrc  am
den  Narolinen  d  den  od.  Plymouth  ".  Sept.
gen  JBrindisi  25.  Okt.
Inseln  K  Nnlt,  ""  vorausictlich  Mitte  Sept.
den  Marianen  .  .  Brindisi.  25.  Okt.  bel
Neapel  197.  Sept.  7.Okt.  b  2..  6##.  16*.  jed.  Mt
den  Palau-Jusel  .  .-—.  Hamburg  je  s.
den  pal  Inseln  n  Brindisi.  ..  .  .  25.  Ott.  Togo  ..  Southampton  14.  .  jedes  Monats
Rarshal-Inseln.  Nepel  25.  Okt.  Plymouth  jeden  Dienstag.

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="942" />
        886  20

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  nach  bis  10.  September  1912.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  10.  September  Cuxhaven  passiert.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  .  Kamerun  am  (7.  September  ab  Monrovia.
„Aline  Woermann“  Hamburg  -  Kotonou  am  5.  September  ab  Madeira.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  2.  September  ab  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Vork  am  26.  August  ab  Monrovia.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  1T  Lüderitzbucht  am  18.  September  ab  Hamburg.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  l  Lüderitzbucht  am  15.  September  ab  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  6  Hamburg  am  8.  September  ab  Madeira.
„Elisabeth  Brock“  Hamburg  s  Burutu  am  14.  September  ab  Hamburg.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  September  in  Lüderitzbucht.
„Frieda  Woermann“.  Kapstadt  Srpakopmund  am  1.  September  ab  Kaystadt.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  I  Hamburg  am  7.  September  ab  Aden.
„Hans  Woermann“.  "  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  10.  September  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  —  Accra  am  12.  September  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann“  Kotonou  l  Hamburg  am  4.  September  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“.  Kotonon  l  Hamburg  am  7.  September  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann“.  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  6.  September  in  Conakry.
„Lothar  Bohlen“  Matadi  Hamburg  am  3.  September  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  30.  August  ab  Duala.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  #  Matadi  am  10.  September  in  Antwerpen.
„Martha  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  9.  September  ab  Sierra  Leone.
„Max  Brock“".  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  September  ab  Lome.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  "„  Kotonou  am  31.  August  ab  Las  Palmas.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  1  Burutu  am  19.  August  in  Lagos.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  .  Assinie  am  6.  September  in  Notterdam.
„Heinz  Blumberg“.  Assinie  Hamburg  am  7.  September  in  Hamburg.

.„Edea“.  Hamburg  «  Kotonou  am  7.  September  Ouessant  passiert.
„Kamerun“  Hamburg  Kamerun  am  9.  September  ab  Monrovia.
„Lome“  Hamburg  Accra  am  9.  September  in  Grano  Bassam.
„Otavi“  Lüderiybucht  Hamburg  am  3.  September  in  Cap  Palmas.
„Palatia“.  Hamburg  Kotonou  am  6.  September  in  Kotonou.
„Rhenania“.  Beira  Hamburg  am  5.  September  ab  Durban.
„Slavonia"“  Hamburg  Kamerun  am  21.  August  in  Duala.
„Swakopmund“.  Hamburg  D  Lüderitzbucht  am  6.  September  ab  Monrovia.
„Togo“  Kamerun  «  Hamburg  am  5.  September  in  Sierra  Leone.
„Windhuk“  Hamburg  Ostafrika  am  14.  September  ab  Hamburg.
„Savoia“.  Accra  Hamburg  am  8.  September  in  Sierra  Leone.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  Ostafrika  am  9.  September  in  Kapstadt.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  8.  September  in  Accra.
„Gundrun“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  September  ab  Swakopmund.
„Ingo“  ..  Calabar  Hamburg  am  T.  September  ab  Dakar.
„Ingraban“  Hamburg  Kotonou  am  5.  September  in  Lome.
„Irmfried“  OHamburg  "„  Calabar  am  5.  September  Dover  passiert.
„Walburg“  Oamburg  «  Matadi  am  2.  September  ab  Monrovia.
„Wigbert“  Hamburg  E  Calabar  am  2.  September  in  Calabar.
„Winfried“  Hamburg  l  Swatopmund  am  3.  September  in  Monrovia.
„Ingbert“.  Matadi  Hamburg  am  6.  September  ab  Massabé.

 

 

 

 

 

 

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
        <pb n="943" />
        2  rs
Marhtbericht.  "  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Der  Markt  erfuhr  einen  scharfen  Rückgang
  und  der  Umschwung  in  der  Stimmung  vollzog
sich  sehr  rasch.  Es  schien,  als  wenn  man  plötzlich
zu  der  Erkenntnis  gekommen  war,  daß  das  allgemeine
  Preisniveau  ein  zu  hohes  sei  und  diese
Erkenntnis,  verbunden  mit  guten  Ernteaussichten
aus  Amerika,  führten  den  erwähnten  Rückschlag
herbei.  Die  Spinner  sind  sehr  zurückhaltend  und
wollen  nur  auf  Basis  niedrigerer  Preise  kaufen.  Es
notieren  Middling  amerik.  0,58/.X  (gegen  0,68½  "“
im  Vormonat),  Upland  von  Narunga  0,65—0,66  4
(0,68—0,  70  ,  Abassi  0,70—0,90.4K  (0,74—0,95.  4,
Mitafifi  0,68—0,73  K  (0,68—0,75  .  14),  Caravonica
0.72—0,86  (0.76—0,90.4)  für  ½  kg.  Togo,  gute
Durchschnittsware  wertet  etwa  0,59—0,60  (gegen
0,66—0,68  //  im  August),  geringere  Togo-Sorten
0,51—0,50  ¾  (0,60  im  Vormonat)  für  1  kg.

Baumwollsaat  stetig,  im  Preise  unverändert.  Es
notieren  wie  im  August  je  nach  OJualität  80—140  .#
für  1000  kg.

Bienenwachs.  Seit  unserem  letzten  Bericht  war  der
Markt  zunächst  fester,  fiel  aber  dann  wieder  etwas,
so  daß  unverändert  wie  im  Vormonat  notieren:
Deutsch-Ostafrika  230—282.¼.  Madagaskar  260  bis
270  NK.  Bengnella  276—278  Al,  Chile  285—292  #
für  100  kg.

Blei  ist  ebenfalls  höher.  23  .X  Engl.  in  Mulden,
24  A  Deutsch  in  Mulden  für  50  kg.

Elfenbein  war  fester.  10,75—10,85  .  für  ½  kg
gegen  10,65  —10,75  im  Vormonat  für  Kamerun-Gabun-Zähne
  im  Gewicht  von  durchschnittlich  15  161bs.

Erdnüsse  stetig,  aber  nicht  mehr  so  gefragt,  wie  zuletzt.
  Geschälte  Mogambique,  ostafrikanische  Sorten
werten  16,50—16,756  .*  (16,75—17  .K)  für  50  kg,
westafrikanische  Nüsse  (Bissav  in  der  Schale)  unverändert
  26.4  für  100  kg.

Hauf.  Deutsch-ostafrikanische  Ware.  Zufuhr:  1911:
Januar-Juli  1369  Tons,  August  588  Tons,  1912:

7455  Tons,  1891  Tons,  zusammen  1911:  4957  Tons,
1912:  9346  Tons.  Die  im  Juli  begonnene  steigende
Tendenz  für  weiße  Hänfe  hielt  in  diesem  Monat  an.
Schon  gleich  zu  Anfang  waren  die  erzielten  Preise
um  1.4  für  50  kg  höher  als  Ende  vorigen  Monats,
um  sodann  infolge  der  außerordentlichen  Nachfrage,
fortdauernd  steigend,  bis  auf  33.75.K  für  50  ku
anzuzgiehen.  Auch  für  Abladung  war  das  Geschäft
recht  lebhaft,  wodurch  beträchtliche  Abschlüsse  in
nahen,  sowie  in  entfernteren  Sichten  zustande  kamen.
Bei  Schluß  des  Monats  machte  sich  eine  ruhigere
Stimmung  geltend,  indem  Käufer  sich  zurückhielten.
Die  eingetroffenen  Lots  Abfallhauf  begegneten  ebenfalls
  guter  Frage.  Die  Preise  stiegen  von  etwa
20  .  K  bis  auf  22  „  für  50  kg  für  reguläre  Ware.
Reguläre  bis  Superior-Ware  33,25—33,50.  K  gegen
31—31,50  K.  Sekunda  bis  Mittelware  31,75—33  .4#
(29.50—30  ),  Abfallhauf  20—22  X  (19—20  KK⅝)
für  50  ke  im  August.

Kaffee.  Der  Markt  war  sehr  schwankend  und  schließzt
für  Liberia-Ware  mit  0.78—0,76.K  für  ½  kg  gegen
0,78  für  *%  ku  im  Vormonat.

Kakao.  Der  Markt  war  flau  und  müssen  die  Preise
wie  folgt  reduziert  werden:  Kamerun-Plantagen
58  “  (gegen  62—61,50  ¼  im  Vormonat),  Victoria
48—52  (53—52  „4),  desgl.  rauchig  40—45  .4
(18—46.  ¼),  Lagos-Togo  53—55  .4  (53  %¼%,  Accra
51—56  K  (57—58,50  .%0,  Old  Calabar  52—54.4
(55  .  A),  Fein  Sao  Thoms  58  N  (61.-—60,50  .),
Kurant  Sao  Thomé  55.7/  (55,50—57,50  .%  für  50  kt

im  Vormonat.

Kapok.  Die  Frage  auch  für  graue  Sorten  ist  eine
gute  geblieben  und  fanden  Ankünfte  schlanken  Absatz:
graue  Sorten  1—1,20.,  weiße  Sorten  1,40  bis
1,50  .“  für  1  kg  wie  im  August.

Kanutschuk.  Nach  lebhafterem  Geschäft  mit  höheren
Preisen  war  die  Stimmung  wieder  etwas  abgeschwächt.
  Para  wertet  ziemlich  unverändert  10.00—

 

11  &amp;amp;  für  1  kg  wie  im  Vormonat.  Für  afrikanische
Sorten  war  mehr  Frage.  Gabun  5,20—5,60  .M.
(5—5,30  ./7),  Kamernn-Batanga  6—6,40  .  (5.80—
6,20  ),  I  Kamerun-Würste  6,80—7.K4(6—6,60  Kx),
Südkamerun  7,20—7,30  .K  (6.90—7,20  .K),  I  Kamerun-Kuchen
  5,50—5,80  (5.50—5,80  .4),  1I  Goldküsten-Lumps
  5—5,50  .4  (4,10—4,80  Ac),  I  Togo--Lumps
  5,50—5,80  (5.40—5,75  XF),  1  rote  Togo-Adeli-Bälle
  9,60—9,80  4KI  (9,30—9,60  .)  für  1  ka
im  Vormonat.  Deutsch-Ostafrikanischer  Plantagen-Kautschuk
  war  gut  gefragt  und  notiert:  a)  Bälle
6.30—7,10  (6,20—7  K),  b)  Felle  8—9,20  (7.70—
8,80  “%)  für  1  kg  im  August.

Kolanüsse  unverändert:  Viertelnüsse  1,05  .,  halbe
Nüsse  0.85  ..

Kopal.  Die  Frage  für  gute  Qualitäten  ist  eine  sehr
rege,  während  mittel  und  geringe  Sorten  ruhiger

sind,  da  von  Congokopal  große  Quantitäten  an  den
Markt  kamen,  so  daß  die  geringeren  Sorten  im  Preise
gedrückt  wurden.  Es  notieren  wie  im  Vormonat:
Kamerun  0,70—0,80  4  (0.70—0,80  .  7,  Zanzibar
glatt  0,80—2,95  4x  (0.80—3  .¼),  Zanzibar  Gänsehaut
  5—10.((6—10  .K),  Madagaskar  0,10—2,70.1
(0.10—2,70.  ,  Bissao-Bonlama  kurant  1.65—  1.80.1.
(1.80—2,20  .7).  Bissao-Boulama  gemischt  0.65  bis
0,95  .  (0.70—1  /4),  Bissao-Boulama-Kiesel  0.55  bis
1,60  ¼  (O,60—1,  70  4),  Conakry-Sierra  Leone,  kurant
1,900—2,10  .K  (1,90—2,50  /F,  desgl.  gemischt  1,15
bis  1,35  .K  (1,20—1,10  für  1  kg  im  August.

Kopra  in  üÜbereinstimmung  mit  fast  allen  ölhaltigen
Produkten  fester.  Es  notieren:  Ostafrikanische,  nach
Qualität,  25,50—27  K  (23,50—25  „K),  Westafrikanische,
  nach  Qualität,  23,.50—25.1  (21,50—23,50.14)
für  50  kg  im  Vormonat.

Kupfer  ist  im  Preise  gestiegen  und  wertet  94,.50  .4
(gegen  87,50  im  August)  für  50  kg  für  engl.  raff.
Ingots.

Mais.  Der  Markt  ist  unbestimmt,  doch  ist  trotz  günstiger
Erntcaussichten  nicht  ein  großer  Rückschlag  anzunehmen.
  Beste  weiße  Togoware  erzielte  wie  im  Vormonat
  125—130  4,  Portug.  Ostafrikanische  Ware
105  für  1000  kgr.

Mangroverinde  war  vorübergehend  mehr  gefragt,
ist  aber  momentan  wieder  sehr  still,  da  frangösische
Angebote  den  Markt  drücken.  Es  notiert  unverändert:
  Madagaskar-  Rinde  9.50—9,75,  (für  100  kg)
wie  im  August-Palmkerne.

  Der  Artikel  war  nach  dem  letzten  Bericht
  recht  fest  und  haben  Lagos  Kerne  den  Preis  von
19,721.  .  &amp;amp;  für  50  kg  einschl.  Sack  erreicht.  Lagos
19.70—19,75.  K  (19——18,95.7),  Togo  19.50—19,55.4
(18.90-18,85.14),  Elfenbeinküstensorten  19,10-  19.45.14
18.80—18.75)  für  50kg  einschl.  Sack  im  Vormonat.

Palmöl  ist  im  Preise  gestiegen  und  notieren  bei
ruhiger  Tendenz:  Lagos-Portonovo  31,50—31,25.%
(29.25—29,50  .4),  Kamerun  31.25.K  (29.4),  Liberia
26.7'5—26,  50  (25,50.  Z),  Accra-Togosorten  29,75.4%
(27,50—27,75  /)  für  50  ku  im  Vormonat.

Phosphat  ohne  wesentliche  Preisunterschiede:  Florida
Rock  77—800%  0.0300—0,0310  .  Florida  Pebble
74—76%  0,0275  0.0285  ,  Algier-Tunis  63—70  %
0.02:  65—0  „020  ,  Algier-Tunis  57—63%  0,0250.1
für  1%  phosphors.  Ralk  in  50  kg.

Reis  bleibt  sehr  still  und  halten  sich  Käufer  sehr
zurück.  Es  notieren  im  August:  Rangoon  21.50  bis
20,50  (25——30  X],  Japan  25—39,50  .F  (25,50  bis
—40.  X.  Java  35.50—49,50.,¼  (36—50)  für  100  kg.

Sesamsaat  ruhiger.  Helle  Zzanzibar  und  bunte
Mozgambique  18—18,25  (18,50—19  .  ),  Benninsaat
  (westafrikanische)  werten  je  nach  Qualität  17,500.1/%
(18,50  Ac)  für  50  kx.

Silber  in  Barren  fester.  Verkäufer  85.75  /  (gegen
82,25  40,  Käufer  85,25  K  (81.75.4)  im  August  für
1  kg  sein.

Superp  hosphat  unverändert.  18%  wasserfreie
Phosphatsäure  5,70.4,  desgl.  16  %  5,60  .r/  .

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  10.  September  1912.
        <pb n="944" />
        888

Rurse  deutscher  Rolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Hendt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.s.

S

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  tr.,  1765  Stadtverkehr.  9229  u.  9224  4Fernverkehr.  Telegr=  Adr.:  „Heydkontor“.  12.  Septbr.  1912.
Grün--  Kapital  Ge-  1  Ver-  ·  Letzte  I  Freibleibend
dungs-  schäfts=  Dioi=  Divi=  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäu#er
jahr  "  M  jahr  dende  dende  %  „%
.  .  l
1910  8  000  000  1.  1.  0  0  Afrika-Marmor-Kolonialges.  75  eing.  Ant.  40  50
1907  2  500  000  1.  10.  1716  ffrikanische  Kompanie  A.G.  1008  10
1907  600  OC0?0  1.  7.  0.  0  Anhupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  ...  90  95
1896  1  200  000  1.  1  12  12  Bodiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Akk.  129  133
1902  L  650  000  1.  1.  0  0  British  Central  Africa  Lt.  l  7.—  1  76
190551000  000  b  1.  4.,  17½  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.i  155  165
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  5n  70  5
1902  600  000  1.  1.,  8  8  Centralafrikanische  Seecengesellschaft  m.  b.  135  145
1905  220  000  1.  1.  4  3  „Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G)  99  103
1900  964  600  1.  1.  0  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  125  135
1900  191  800  1.  1.7  0  )  do.  Stamm-Ant.  75  —
1878.  2750  000  ,1.  1.  11  12  Ditsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee=  J.  A.  .  155.  —
1902  1  1000  000  „(1.  1.  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  HS.  966  104
1907  2  500  000  1.  1,  3  5  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  127  13
1885  2:  000  000  1.  4.  50  35  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika.  —
1902  1.  000  000  1.  1.)  0  2  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G).  .  60
1908  45500  000  1.  1.  0  0  Demutsche  Südseephosphat-Aktien  100  1905
1902  1  000  000  1.  5.  6Deutsche  Togogesellschaft  (D.  R.  G.)  —  110
1896  2250  000  1.  1.)  10  10  E—  Handelsgesellsch.  (D  .0.  104  110
1.  1.  0  0  Gesellschaft  Noardwest-  Kamerun  .  60  .W.  75
1899  4  300  000/  1.  11  0  0  8  3  K
1903  1  022  100  1.  10.  0  0  Gibeon-  ch  u.  Handelsgesellsch.  mm.  b.  r  94  97
1889  #  8  000  000  1.  10.  0  0  Hansceatische  Plantagengesellschaft.  45  50
1887.  1200  000  1.  1.  25  25  Jalnuit-Gesellschaft,  Aktien-Ges.  l  22().——
1898le01-0()()1.7.-0  0Zi"11ffcc-PlantagcSakarre,  Aktien-Ges.  58  »  62
1906  3  000  000  (1.  1.  4  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A-G.  4  67  15*
1895  10  000000  l  1.  1.)  0  0  BLaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.)  29  1
1908.  157  500  1.  1.),  0  0  Kankansib  Diamant  G.  m.  b.  H.  i.  Liguid.  4  1000  K  11#
1903  900  000  1.  1.)  0  3  BRantschuk-Pflangung  Mennja  A-.  95  —
1908  1250  000  H1.  1.  0  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  .  .i  115  12|
1908  2  125  000  |1.  1.)  22½  10f’  Kolmanskol  Diamond  shares  4  36  .M.  38
1899  2  000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  5  95  100
1905  1  150  000  1.  1.0  0  —0  „Nama  Land-Schürf=  u.  Guano-Syndikat  i.  Liqu.“  ö60  50)
1886  r  7500  000  1.  4%  0  „Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  n  123  12
19066  1  400  000  1.  1.)  0  6  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.  142  117
1900  #  St.  200  O00  1.  4.  6,50.44Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  66  4  648
1902  2  375  000  1.  1.)  45  30  Pacific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  2  61  857.
1910  2  375  000  1.  1.4  0  10  do.  junge  50  eingezahlt  2  3  2  2.
1904.  160  000  1.  ö.)  0  0  Pflanzungs-  Gesellsch.  Kpeme  (D.  K.  G.)  Vorz.  A.  100  119
1912  3000  000  1.  1.  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  RN.  G.)  ..  265  20
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  „  Rbeinische  Handel-Plantagengesellschaft.  ·  —  49
1903  900  000  1.  1.)  ·0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Auteile  22  --1905
  2  000  000  1.  1.  r  4“  4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  17  21
1897  500  000  1.  1.8  12  12  Sigi  Pflanzunge:  8-Gesellschaft  m.  b.  SH.170  190
1904  1000  000  1.  1.  12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  Goo)—
1895  2  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territories  Limitecd  ..  6»,«6-7·
1895  2  350  000  1.  1.  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limited  3/  3  30
1892  22  000  000  1.  1.]  5  7½  South  West  Aftrica  Co.  limitec  279  256
1912  1000000  1.  1.  —.  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  n.  G.)  –  L
1893  869  100  1.  4..  0  Ulsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  4  35  10
1893  1#2  200  1.  4.  0  40  do.  Vorzugs-Anteile  70  #
1909  4235  000  1.  1.,.  0  0Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  40  15
19090  1  600  000  1.  1.,  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  4  130  *x  K  1)
1897  2  100  000  1.  1.  3  0  Westafrik.  Pflanzgungsgesellschaft  „Bibundi“  82  #  86
1897  3  000  000  1.  1.  15  15  Weitafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  215  —
1895  1  800  000  1.  1.  0  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  D.  K.  G.)  105  —
Luch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulaut  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

—.  —

 

pr.  I.  Semester.

*  Banzinsen.  Dividende  noch  nicht  erklärt.  1—

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nchtamtlichen  Teil:  #  Oskar  Blesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  4&amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W  68,  Kochstr.  68—1

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!——

Dieser  Nummer  liegt  das  3.  Heft  des  XXV.  Bandes  der  „Mitteilungen  ans  der
deutschen  Schungebicten“  bei.
        <pb n="945" />
        Deutsches  Kolonialblatt

KAmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  OEktober  1912.  Uummer  190.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
viertelfährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquaräsen.  Der
vierleljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolontalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die  Post  und  die  Buchbandlungen
  .&amp;amp;  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  &amp;amp;  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  ##  6.—  für  die  Länder  des  Wellwoßtvereins=  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W8,  Kochstraße  668—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Geses,  betr.  die  Abänderung  des  Schutzgebietsgesetzes.  Vom  16.  Juli  1912  S.  889.  —
Erklärung  der  Deutschen  und  Französischen  Regierung  zur  Ausführung  des  deutsch-französischen  Abkommens  vom
4.  November  1911,  betr.  die  beiderseitigen  Besitzungen  in  Aquatorial-Afrika.  Vom  28.  September  1912  S.  890.  —
Ubereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  Neiche  und  der  Französischen  Republik,  betr.  die  Staatsangehörigkeit  der  Personen,
die  sich  in  den  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  ausgetauschten  Gebieten  in  Aquatorialafrika  befinden.  Vom
2.  Februar  1912  S.  924.  —  Bekanntmachung,  betr.  die  Ratifikation  der  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der
Französischen  Republik  am  2.  Februar  1912  getroffenen  Ubereinkunft  über  die  Staatsangehörigkeit  derjenigen  Personen,
die  sich  in  den  am  4.  November  1911  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  ausgetauschten  Gebieten  in  Aquatorialafrika
  befinden.  Vom  15.  September  1912  S.  925.  —  Allerhöchste  Order,  betr.  die  Tropenuniform  der  zur  Dienstleistung
  oder  Mahrnehmung  von  Beamtenstellen  nach  den  Schutzgebieten  abkommandierten  oder  beurlaubten  aktiven  Offiziere
oder  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes.  Vom  30.  August  1912  S.  925.  —  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Abänderung
der  Verfügung,  betr.  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  März  1908.
Vom  24.  August  1912  S.  927.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Bekämpfung  übertragbarer
  Krankheiten.  Vom  1.  Juli  1912  S.  927.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-O  stafrika,  betr.  Abänderung
  der  Verordnung,  betr.  die  Erhebung  von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb,  vom  7.  Dezember  1907.  Vom
2.  Juli  1912  S.  929.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Bekämpfung  der  Stechmückengefahr.
Vom  1.  Juli  1912  S.  929.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika.  Vom  15.  August  1912  S.  90.
—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Umgestaltung  der  Ackerbauschule  Nuatjä.  Vom  1.  August  1912
S.  930.  —  Anweisung  des  Gouverneurs  von  Togo  zur  Ausführung  der  Bekanntmachung,  betr.  die  Umgestaltung  der
Ackerbauschule  Nuatjä.  Vom  1.  August  1912  S.  931.  —  Impf-Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwest--afrika.
  Vom  30.  Juli  1912  S.  931.  —  Ausführungsbestimmungen  zur  Impf-Verordnung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Südwestafrika.  Vom  30.  Juli  1912  S.  933.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Neuguinea,  betr.  den  Verkehr
mit  Sprengstoffen.  Vom  1.  März  1912  S.  936.  —  Ausführungsbestimmungen  zur  Verordnung  des  Gouverneurs  vom
1.  März  1912,  betr.  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen.  Vom  1.  März  1912  S.  938.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Neuguinea,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom  1.  März  1912,  betr.  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen.  Vom  9.  Juli  1912
S.  939.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Samoa  zu  der  Verordnung,  betr.  die  Bekämpfung  der  Rindenkrankheit,
vom  2.  April  1912.  Vom  26.  Juni  1912  S.  910.  —  Anderung  der  Satzungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Bank.
Vom  13.  September  1912  S.  941.  —  Berichtigung  S.  941.  —  Personalien  S.  941.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten-Zollstellen  von
Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juli  1912  S.  944.  —  Die  Betriebsergebnisse  der  ostafrikanischen  Nordbahn  (Usambara=Eisenbahn)
  im  Rechnungsjahre  1911  S.  944.

Ramerun:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebietes  Kamerun  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  916.  —  Die  Ausnutzung  der  Olpalmenbestände
  im  Duala-Bezirke  S.  918.

Togo:  Die  Verkehrsanlagen  von  Togo  im  Rechnungsjahre  1911  S.  953.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Staatsbahn  Swakopmund—Karibib—Windhuk  und  die  Neubaustrecke  Windhul—
Narib  (—Keetmanshoop)  im  Rechnungsjahre  1911  S.  956.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  S.  957.  —  Sigi-Pflanzungsgesellschaft
  m.  b.  H.  S.  959.  »

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Agypten  S.  959.  —  Britisch-Ostafrika  S.  962.  —
Britisch-IJudien  S.  965.  —  Französisch-Aquatorial-Afrika  S.  966.  —  Portugiesisch-Angola  S.  967.  —  Kap  Verdesche
Inseln  S.  967.  —  Liberia  S.  967.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  August  1912  S.  967.  —  Kakaoausfuhr  aus  der
Dominikanischen  Republik  Januar  bis  Juli  1912  S.  967.  —  Aussichten  für  die  Baumwollernte  in  Rußland  S.  967.

Vermischtes:  Deutsche  Kolonialschule  in  Witzenhausen-Wilhelmshof,  G.  m.  b.  O.  S.  968.  —  Koloniale  Literatur
  (XIX.)  S.  969.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  971.  —  Schiffsbewegungen  S.  975.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte
  S.  976.

E-eeX4tlicher  Teilsrle/tt

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.
Gesetz,  betr.  die  Kbänderung  des  Schutzgebietsgesetzes.
Vom  16.  Juli  1912.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usw.,
verordnen  im  Namen  des  Reichs,  nach  erfolgter  Zustimmung  des  Bundesrats  und  des  Reichstags,

innd  falat  «
        <pb n="946" />
        G  890  2e

&amp;amp;  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  erhält  folgenden  Abf.  2:
Zum  Erwerb  und  zur  Abtretung  eines  Schutzgebiets  oder  von  Teilen  eines

solchen  bedarf  es  eines  Reichsgesetzes.

keine  Anwendung.

Diese  Vorschrift  findet  auf  Grenzberichtigungen

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Molde,  den  16.  Juli  1912.

(I.  S.)

Wilhelm.
Delbrück.

Erklärung  der  Deutschen  und  Kranzösischen  Regierung  zur  Kusführung  des  deutschfranzösischen
  Rlbtommens  vom  4.  ovember  1911,  betr.  die  beiderseitigen  Besitzungen
in  Kquatorial-MRfrika.

Vom  28.  September  1912.

Erklärung.

Die  Kaiserlich  Deutsche  Regierung  Und
Die  Regierung  Der  Französischen  Republik,
von  dem  Wunsche  geleitet,  zur  Ausführung  des
zu  Berlin  am  4.  November  1911  unterzeichneten
Abkommens  die  Grenze  zwischen  Kamerun  und
Französisch-Aquatorial-Afrika  festzulegen,  die  Bedingungen
  der  Ubergabe  der  ausgetauschten  Gebiete
  genauer  zu  bestimmen  und  gewisse  damit
zusammenhängende  Fragen  zu  regeln,  wie  dieses
im  Artikel  3  und  5  des  vorerwähnten  Abkommens
vom  4.  November  1911  vorgesehen  ist,  sind  über
Folgendes  übereingekommen:

Vereinbarung  über  die  Grenzvermessung

zwischen  Kamerun  und  Französisch-Kquatorial-

  KAfrikkta  nach  dem  Vertrage  vom
4.  November  1911.

J.
Kllgemeine  Knordnungen.

Artikel  1.

Wie  von  den  beiden  Regierungen  bereits  angeordnet
  worden  ist,  sollen  die  deutschen  Grenzexpeditionen
  für  den  Süden  und  den  Osten
Kameruns  je  einem  selbständigen  Oberleiter,  die
französischen  dagegen  sämtlich  einem  einzigen  Oberleiter
  unterstehen.

Die  beiden  Regierungen  werden  sich  vor  Ausreise
  der  Expeditionen  gegenseitig  ein  Verzeichnis
der  Mitglieder  mitteilen.  Über  etwa  eintretende
Personalveränderungen  werden  sich  die  Kommissare
gegenseitig  und  unverzüglich  Mitteilung  machen.

Artikel  2.

Mit  Rücksicht  auf  die  Festsetzungen  in  Artikel
  4  des  Vertrages  haben  die  Kommissare  zu

Déclaration.

Le  Gouvernement  De  Sa  Majesté
L'Empereur  DAllemagne,  Roi  De
Prusse,  Et  Le  Gouvernement  De  La
Republique  Françcaise,  désirant,  en  vue
de  l’exécution  de  la  Convention  signée  à
Berlin  le  4  novembre  1911,  déterminer  la
frontière  entre  le  Cameroun  et  D’Afrique  Eaustoriale
  Française,  préciser  les  conditions  de  la
remise  des  territoires  GCchangés,  et  régler  certaines
  questions  connexes,  ainsi  qu’il  a  é#6é
prévu  par  les  articles  3  et  5  de  la  convention
du  4  novembre  1911  précitée,  sont  convenus
de  ce  qui  suit:

Arrangement  relatif  à  la  Délimitation  entre
le  Cameroun  et  I'Afrique  Equatoriale  Francaise
conformément  à  ’accord  du  4  novembre  Iloll.

Titre  Ier.
Dispositions  générales.

Article  1.

Conformément  auf  dispositions  prises  par
chacun  des  Gouvernements,  les  sections  allemandes
  de  délimitation  auront  deux  chefs;
un  chef  pour  les  expéditions  du  Sud,  un  chef
pour  les  expéditions  de  Est;  les  sections
françaises  auront  un  chef  pour  toutes  les  ex-Déditions.


Les  deux  Gouvernements  se  communigqueront
  avant  le  départ  des  missions,  la  liste  des
membres;  les  chefs  s'informeront  mutuellement
et  sans  retard  des  changements  et  substitutions
  qui  pourront  intervenir.

Article  2.

En  Ggard  aux  stipulations  de  Tarticle  4
du  traitéc,  Iles  Commissaires  s'attacheront  à
        <pb n="947" />
        W  891  20

beiden  Seiten  der  ideellen  Grenzlinien  die  Gestaltung
  des  Geländes  und  die  anderen  örtlichen
Verhältnisse  zu  untersuchen,  soweit  sie  für  die
Auswahl  von  natürlichen  Grenzen  ohne  grundsätzliche
  Abänderung  des  allgemeinen  Grenzverlaufes
  und  unter  Vorbehalt  der  später  vorzunehmenden
  Ausgleichungen  in  Frage  kommen  können.

Artikel  3.

Falls  eine  einheitliche  Lösung  an  irgendeiner
Stelle  der  Grenzen  nicht  erzielt  werden  kann,
müssen  die  örtlichen  Untersuchungen  alle  von  den
Kommissaren  der  einen  oder  anderen  Nation  vorgeschlagenen
  Lösungen  berücksichtigen.  Diese  Anweisung
  bezieht  sich  nicht  auf  Untersuchungen  in
den  Flüssen  Kongo  und  Ubangi,  von  denen  an
anderer  Stelle  die  Rede  ist.

Artikel  4.

Durch  die  topographischen  Aufnahmen  soll  eine
genaue  Wiedergabe  aller  Flußläufe,  aller  Dorfschaften
  und  aller  Wege  zu  beiden  Seiten  der
Grenzlinien  angestrebt  werden.  Die  Grenzkommission
  wird  schließlich  eine  Karte  des  gesamten
Grenzgebietes  im  Maßstab  von  1:200  000  zusammenstellen,
  welche  mit  größtmöglicher  Genauigkeit
  die  Situation  und  Bodengestaltung  des  Gebietes
  in  einer  hinreichenden  Breite  zu  beiden
Seiten  der  ideellen  Grenzlinien  wiedergibt.  In
einzelnen  besonderen  Fällen,  wo  eine  erhöhte
Genauigkeit  für  die  Grenzbestimmung  erforderlich
ist,  sind  Sonderkarten  in  größerem  Maßstab,  der
in  gemeinschaftlichem  Einvernehmen  der  Kommissare
  festzusetzen  ist,  anzufertigen  und  der  Hauptkarte
  beizufügen.  Die  beiderseitigen  Karten,  die
Haupt=  wie  die  Nebenkarten,  müssen  völlig  miteinander
  übereinstimmen:  zu  diesem  Zwecke  haben
sich  die  Kommissare  gegenseitig  von  ihren  Arbeiten
nach  Maßgabe  des  Fortschrittes  derselben  Kenntnis
zu  geben.

Zur  Unterstützung  der  topographischen  Aufnahmen
  werden  zahlreiche  astronomische  Beobachtungen
  an  gut  zu  wählenden  Stellen  notwendig
sein.  Die  dabei  verwendeten  Instrumente  müssen
gestatten:

für  die  Breiten  eine  Genauigkeit  von  fünf
Bogen-Sekunden  (sexagesimal),  für  die  Längen
eine  Genauigkeit  von  zwei  Zeit-Sekunden  (sexagesimal).


Artikel  5.

Die  Aufnahme  der  als  Grenze  festgesetzten
Flußläufe  (Kongo  und  Ubangi,  von  denen  an
anderer  Stelle  die  Rede  ist,  sind  hier  ausgenommen)
ist  nicht  von  derselben  Wichtigkeit  wie  die  Arbeiten
auf  den  über  Land  führenden  Grenzstrecken  und
soll  durch  die  Expeditionen  bei  passender  Gelegenheit
  ausgeführt  werden.  Ein  freundschaftliches

étudier  aux  environs  de  la  ligne  frontière
théorique,  la  configuration  du  terrain  et  les
circonstances  locales  qui  seraient  de  nature  à
créer  une  frontière  définie  par  les  lignes  naturelles
  sans  changer  sa  forme  générale;  toutes
réserves  étant  faites  sur  les  compensations
ultérieures  à  établir.

Article  3.

Dans  le  cas  on  une  solution  unique  ne
pourrait  étre  obtenue  en  qduelque  point  de  la
frontière,  toutes  les  solutions  proposées  par
les  Commissaires  de  P’une  ou  de  l’autre  nationalité
  devront  étre  tudiées,  étant  entendu
qufil  n'’est  point  question  ici  de  l’stude  des
fleures  Congo  et  Oubangui,  dont  il  est  traité
par  ailleurs.

Article  4.

La  méthode  de  relevé  topographique  du
pays  devra  permettre  de  donner  la  position
de  toutes  les  rivières,  de  tous  les  villages,  de
toutes  les  routes  au  voisinage  de  la  ligne
frontière;  1a  Commission  devra  ainsi  aboutir
à  une  carte  générale  au  1/200  000°  donnant,
aussi  exactement  que  possible,  la  planimétrie
et  le  figuré  du  terrain  sur  une  largeur  suffisante
  de  chaque  c6té  de  la  ligne  frontière
théorique.  Dans  certains  cas  Spéciaux,  on  il
faudra  une  précision  plus  grande  pour  döéfinir
la  frontière,  des  cartes  à  une  plus  grande
Gchelle  adoptée  d'’'un  commun  accord  par  les
Commissaires,  seront  dressées  et  annexéesS  à
la  carte  générale.  II  importe  due  les  cartes
ainsi  Etablies  de  part  et  d’autre,  tant  la  carte
gZénérale  due  les  cartes  annexes,  concordent
entièrement:  dans  ce  but  les  Commissaires  se
communiqueront  réciproquement  leurs  travaux
au  fur  et  à  mesure  de  l’exécution.

Pour  appuyer  les  levés  topographiques,  de
nombreuses  observations  astronomiques  seront
nécessaires  en  des  points  bien  choisis.  Les
instruments  employés  devront  permettre  d’obtenir:


en  latitude  la  précision  de  eind  secondes
sexagésimales  d’arc,  en  longitude  la  précision
de  deux  secondes  sexagésimales  de  temps.

Article  5.

Les  levés  sur  les  frontières  fluviales  (Congo
et  Oubangui  exceptés,  dont  il  est  traité  par
ailleurs),  n’'’ayant  pas  la  méme  importance  due
les  études  sur  les  lignes  terrestres,  seront
exGCcutés  suivant  les  commodités  des  expéditions.


La  répartition  amiable  des  illes  situées  dans
        <pb n="948" />
        W  892  20

Ubereinkommen  über  die  Verteilung  der  in  diesen
Flüssen  gelegenen  Inseln  soll  durch  die  Oberleiter
vorbereitet  und  den  beiderseitigen  Regierungen  vorgelegt
  werden.

Artikel  6.

Mit  Hilfe  der  drahtlosen  Telegraphie  unter  Benutzung
  der  Funkenstationen  in  Duala  und  Brazzaville,
  eventuell  der  belgischen  Stationen  Lisala
und  Coquilhatville  und  unter  Umständen  der  in
Bangui  und  im  Tschadseegebiet  geplanten  Stationen
  wird  sich  im  allgemeinen  für  die  Längenbestimmungen
  eine  über  eine  halbe  Zeit-Sekunde
(scxagesimal)  hinausgehende  Genauigkeit  erzielen
lassen:  jedoch  wird  mit  dieser  Schärfe  nur  in
solchen  Fällen  gerechnet  werden  können,  in  denen
zuverlässige  funkentelegraphische  Verbindungen  hergestellt
  worden  sind.

Für  die  Kamerun-Südgrenze,  die  in  den
Bereich  der  Station  Duala  fällt,  wird  ein
Empfänger  mit  dem  nötigen  Material  von  den
deutschen  Expeditionen  gestellt  werden;  die  Lieferung
  der  Empfänger  für  die  Kamerun-Ostgrenze
übernehmen  die  französischen  Expeditionen.  Vor
Beginn  ihrer  Arbeiten  werden  sich  die  Kommissare
über  die  Maßnahmen  verständigen,  die  zur  Erzielung
  guter  radiotelegraphischer  Längenbestimmungen
  nötig  sind.

Artikel  7.

Trotzdem  muß  an  gewissen  Stellen  auch  die
Vornahme  absoluter  Längenbestimmungen  vorgesehen
  werden,  namentlich  für  den  Fall,  daß  die
Funkentelegraphie  versagen  sollte.  Die  französischen
  Expeditionen,  welche  Prismen-Astrolabs  und
astronomische  Ferurohre  mitführen,  werden  für
diese  Bestimmungen  die  Methode  der  gleichen
Höhen  von  Mond  und  Sternen  und  der  Sternbedeckungen
  anwenden;  die  deutschen  Expeditionen,
welche  über  Durchgangsinstrumente  verfügen,
werden  die  Methode  der  Mondkulminationen  oder
in  Ermangelung  dieses  Instruments  die  Methode
der  Mondhöhen  oder  gleicher  Höhen  oder  der
Sternbedeckungen  anwenden.

Artikel  8.

Für  die  vorläufigen  an  Ort  und  Stelle  vorzunehmenden
  Berechnungen  werden  sich  die  Kommissare
  vor  dem  Aufbruche  über  gemeinsam
anzuwendende,  möglichst  genaue  Korrekturen  für
die  Mond-Koordinaten  verständigen.  Die  für  die
endgültigen  Berechnungen  erforderlichen  Korrekturen
  werden  sobald  als  möglich  aus  den  Beobachtungen
  der  verschiedenen,  für  diesen  Beobachtungszweig
  organisierten  Sternwarten  der  Welt
abgeleitet  werden.  Für  rechtzeitige  Einforderungen
dieser  Beobachtungen  ist  Sorge  zu  tragen.

es  rivières  sera  proposée  aux  deux  Gouvernements
  par  les  chefs  de  mission  apreès  un
accord  intervenu  entre  eux.

Article  6.

L'emploi  de  la  télégraphie  sans  fil  par
Putilisation  des  postes  de  Deouala,  de  Brazza-Ville,
  Cventuellement  des  postes  belges  de  Lisala
et  Cequilhatville  et  méme,  ultérieurement,  des
postes  projetécs  à  Bangui  et  dans  la  région
du  Tehad,  permettra  d’obtenir  sur  les  longitudes
  une  précision  généralement  suptrieure
à  la  demi-seconde  sexagésimale  de  temps;  mais
cette  exactitude  ne  devra  étre  recherché  que
dans  les  cas  certains  ou  les  communieations
radiotéeléegraphiques  auront  é6té  suffisantes.

Pour  la  frontière  Sud-Cameroun,  situte
plus  spécialement  dans  le  rayon  d'action  de
Douala,  le  matériel  de  réception  sera  fourni
par  les  expéditions  allemandes;  pour  la  frontire
  Est-Cameroun  il  sera  fourni  par  les
expéditions  françaises.  Les  Commissaires  avant
de  commencer  leurs  travaux  s'entendront  sur
les  dispositions  à  prendre  pour  le  bon  fonetionnement
  de  ces  opérations  utilisant  la  radiotélégraphie.


Article  7.

Des  déterminations  de  longitudes  absolues
pourront  néCanmoins  étre  effectuées  en  certains
points,  notamment  dans  le  cas  o  la  radiotéléegraphie
  n'’aurait  pas  fonctionné.  Les  er-Péditions
  françaises,  disposant  de  T’astrolabe  à
prisme  et  de  la  lunette  astronomique,  emploieront
  pour  ces  déterminations  la  méthode  des
hauteurs  égales  de  lune  et  d’étoiles  et  celles
des  occultations  d'étoiles;  les  expéditions  alemandes,
  disposant  d’'’un  instrument  de  passage,
emploieront  la  méthode  des  culminations  lunsires
  ou,  à  défaut,  la  méthode  des  hauteurs  de
lune,  ou  des  hauteurs  Cgales,  ou  des  occultstions
  d'’étoiles.

Article  8.

Pour  les  calcules  provisoires  effectués  sur
place  les  Commissaires  s'’entendront,  avant  le
départ,  pour  appliquer  aux  coordonnées  de  la
lune  des  corrections  communes,  aussi  précises
due  possible.  Les  corrections  nécessaires  auf
calcules  définitifs  seront  déterminées  aussitot
due  possible  au  moyen  des  renseignements
fournis  par  les  divers  observatoires  du  moncde,
organisés  pour  ces  déterminations,  et  qui  en
Seront  sollicités  en  temps  utile.
        <pb n="949" />
        W  893  20

II.

Erläuterungen  zu  den  Bestimmungen  des  Vertrages
vom  4.  November  1011  über  die  Grenzführung.

Artikel  9.

Die  Grenze  soll  am  Ostufer  der  Monda-Bai
von  einem  Punkte  ausgehen,  welcher  8  km  südlich
  des  Breitengrades  des  Kap  Akanda  liegt.

Im  Falle,  daß  die  Mündung  des  Massolié-Flusses
  südlich  von  diesem  Punkte  gelegen  sein
sollte,  soll  die  Grenze  von  dem  Talweg  dieser
Mündung  ausgehen.

Die  Grenze  der  territorialen  Gewässer  in  der
Monda-Bai  soll  an  dem  Treffpunkt  der  maritimen
Hoheitsgrenzen  Deutschlands  und  Frankreichs  vor
den  Küsten  von  Kamerun  und  Gabun  ansetzen
und  dann  durch  die  Mittellinie  zwischen  der
Ost=  und  Westküste  dieser  Bai  gebildet  werden
bis  zu  einer  Linie,  welche  die  Küste  lotrecht  im
Ausgangspunkt  der  Landgrenze  am  östlichen  Ufer
der  Monda-Bai  trifft.

Artikel  10.

Die  Führung  der  Grenze  an  der  Südostecke
von  Spanisch-Guinea  darf  keine  Unterbrechung
des  deutschen  Gebietes  herbeiführen.  Deutschland
wird  daher  an  der  Südostecke  von  Spanisch-Guinea
ohne  Kompensationsleistung  ein  Gehbietsstreifen
sichergestellt,  der  unter  Berücksichtigung  der
Bodengestaltung  für  den  Bau  einer  Straße  und
einer  Eisenbahn  hinreicht.  Zu  diesem  Zwecke
werden  die  Kommissare  ihre  Untersuchungen  auf
einen  hinreichend  breiten  Raum  zu  beiden  Seiten
der  ideellen  geraden  Linien  des  Abkommens  vom
4.  November  1911,  nämlich  vom  Ausgangspunkt
an  der  Monda-Bai  bis  zur  Südostecke  von  Spanisch-Guinea
  und  von  da  bis  zur  Einmündung
des  Dschua  in  den  Iwindo  ausdehnen.

Die  natürlichen  Grenzen  südlich  von  Spanisch=Guinea
  und  östlich  des  8.  Längengrades  (von
Paris)  sind  tunlichst  so  zu  wählen,  daß  das  deutsche
Gebiet  an  dieser  Stelle  keine  weitere  Verschmälerung
  erleidet.

Zu  diesem  Zwecke  werden  die  Kommissare  unter
Umständen  die  durch  die  Annahme  natürlicher
Linien  bedingten  Kompensationen  an  einer  anderen
Stelle  der  Grenze  zu  suchen  haben.

Artikel  11.
Dem  Vertrage  gemäß  soll  der  ehemalige  Posten

und  das  Dorf  Madjingo,  wie  es  auf  der  Karte
von  Delingette  verzeichnet  ist,  bei  Frankreich  ver-Titre

  II.
Précisions  sur  les  stipulations  du  traité  du  4  novembre
  1911  au  sujet  du  tracé  de  la  frontikre.

Article  9.

La  frontière  sur  la  cöte  orientale  de  la
baie  de  Monda  partira  d'’un  point  situé  à
8  kilomeètres  au  Sud  du  parallelie  de  la  pointe
Akanda.

Dans  le  cas  on  I’embouchure  de  Ila  rivière
Nassolié  serait  situce  au  Sud  de  ce  point,  la
frontière  partirait  du  talweg  de  cette  embouchure
  méme.

A  partir  du  poeint  de  rencontre  les  limites
territoriales  maritimes  de  la  France  et  de
I1/Allemagne  en  face  des  cötes  du  Gabon  et
du  Cameroun,  la  limite  entre  les  eaux  territoriales
  des  deux  pays  dans  la  baie  de  Monda
sera  constituée  par  la  ligne  mediane  entre  les
côötes  occidentale  et  orientale  de  cette  baie
jusqu'fä  une  ligne  perpendiculaire  à  la  direction
  de  la  cöôte  et  aboutissant  au  point  de
départ  de  la  frontière  terrestre  sur  la  rive
dorientale  de  la  baie  de  Monda.

Article  10.

La  détermination  de  la  frontière  à  I’angle
Sud-Est  de  la  Guinée  Espagnole  ne  comportera
  pas  de  rupture  de  continuité  dans  le
territoire  allemand.

II  sera  assuré  à  I'’Allemagne,  à  l’angle
Sud-Est  de  la  Guinée  Espagnole,  sans  qu’’il
Jait  lieu  à  compensation,  I’espace  suffisant
pour  la  construction  d'’une  route  et  d’une
voie  ferrée,  en  tenant  compte  de  la  configuration
  du  terrain.  A  cet  effet,  Ies  Commissaires
Gtendront  leurs  études  sur  une  largeur  suffisante
  des  deux  cötés  des  lignes  droites  théoriques
  indiquées  par  la  Convention  du  4  novembre
  1911,  c'est-à-dire  du  point  déterminé
sur  la  baie  de  Monda  à  D’angle  Sud-Est  de
la  Guinée  Espagnole,  et  de  cet  angle  au  confluent
  du  Djouah  avec  I’Ivindo.

Les  frontières  naturelles  au  Sud  de  la
Guinée  Espagnole  et  à  IEst  du  Zme  degré  de
longitude  (de  Paris)  seront  autant  que  possible
  choisies  de  manière  que  la  largeur  du
territoire  allemand  sur  cette  partie  de  la  frontière
  ne  soit  pas  réduite.

A  Ccet  effet,  les  Commissaires  auront,  le
cas  échéant,  à  rechercher,  sur  une  autre  partie
de  la  frontière,  les  compensations  néccssitées
par  PFadoption  de  frontières  naturelles.

Article  11.

Conformément  au  traité  la  frontière  laissera
à  la  France  I’emplacement  de  l’ancien  poste
et  du  village  de  Madsingo  indiqué  sur  la  carte

2
        <pb n="950" />
        W  894  20

bleiben.  Die  Grenze  wird  daher  diese  Ortlichkeit
in  einem  von  den  Kommissaren  an  Ort  und
Stelle  festzusetzenden  Abstand  umgehen.  Dieser
Abstand  darf  jedoch  3  km,  gerechnet  von  einem
ebenfalls  von  den  Kommissaren  festzusetzenden
Zentrum,  nicht  überschreiten.

Artikel  12.

Zwischen  der  Einmündung  des  Ngoko  in  den
Ssanga  und  dem  Punkt  im  Süden  des  Zentrums
von  Ouesso,  wo  die  Grenzlinie  den  Ssanga  verläßt,
  soll  der  Talweg  des  letztgenannten  Flusses
die  Grenze  zwischen  den  Besitzungen  beider  Länder
bilden.

Artikel  13.

Nach  dem  Wortlaut  und  Geist  des  Vertrages
soll  das  deutsche  Gebiet  am  Kongo  zweifellos  eine
Länge  von  mindestens  sechs  Kilometern,  gerechnet
von  der  Mündung  des  Likuala-Mossaka  haben,  ohne
daß  jedoch  hieraus  für  Frankreich  irgendwelche  Einschränkung
  oder  Behinderung  der  Schiffahrtsfreiheit
auf  dem  Ssanga  vom  Kongo  bis  zur  Mündung
des  Grünen  Likuala  entstehen  darf.  Die  Schifffahrt
  auf  dem  übrigen  Teile  des  Ssanga  bleibt
den  Bestimmungen  des  Artikels  XII  des  Vertrages
vom  4.  November  1911  unterworfen.

Artikel  14.

Die  ideellen  Grenzlinien,  welche  an  den
Ssanga  und  an  den  Ubangi  heranlaufen  und  als
Leitlinien  für  die  Aufnahmearbeiten  sowie  für
die  Kompensationsberechnungen  bei  der  späteren
Einsetzung  endgültiger  Linien  dienen  sollen,  sind
so  zu  ziehen,  als  ob  die  Länge  der  Uferstrecke,
welche  Frankreich  bei  Ouesso  belassen  ist,  und  derjenigen,
  welche  von  Deutschland  am  Ubangi  erworben
  worden  ist,  neun  Kilometer  betrage,  unbeschadet
  der  wirklichen  Länge,  welche  diese  Uferstreifen
  nach  den  örtlichen  Erkundungen  der  Grenzkommissare
  tatsächlich  erhalten  werden.

Artikel  15.

Die  nachstehenden  Worte  des  Artikels  1  des
Vertrages  vom  4.  November  1911:  „Die  Grenze
geht  den  Ssanga  aufwärts  bis  zum  Grünen
Likuala,  dem  sie  bis  Botungo  folgt.  Sie  erstreckt
  sich  danach  von  Süden  nach  Norden  in
ungefähr  gerader  Richtung  bis  nach  Bera  Ngoko“
sollen  folgendermaßen  verstanden  werden:  „die
ideelle  Grenzlinie  geht  aus  von  der  Mitte  des
Grünen  Liknala  gegenüber  Botungo  und  endet
im  Mittelpunkt  des  Dorfes  Bera  Ngoko“.  Im
Falle  sich  dieser  Mittelpunkt  in  der  Nähe  des
Gehöftes  des  Dorfhäuptlings  befindet,  können  die
Kommissare  dieses  Gehöft  als  Mittelpunkt  annehmen.


de  Delingette.  Elle  contournera  cette  localité
à  une  distance  due  les  Commissaires  éEtabliront
  sur  place  et  qui  ne  dépassera  pas  3  kilometres
  à  partir  d’'’un  centre  à  déterminer  par
les  Commissaires.

Article  12.

Entre  le  confluent  de  la  N’goko  et  de  l#
Sangha  et  le  point  situé  au  Sud  de  centre  de
Ouesso  d'’on  la  ligne  frontière  abandonne  l
Sangha,  la  frontière  entre  les  possessions  des
deux  pays  sera  constituée  par  le  talweg  de
cette  rivière.

Article  13.

Conformément  à  la  lettre  et  à  l’esprit  du
traité,  le  territoire  allemand  en  bordure  du
Congo  à  partir  de  lIembouchure  de  la  likouala-Mossaka
  doit  incontestablement  s'tendre
sur  une  longueur  de  six  kilomètres  au  moins,
sans  toutefois  qdu'’il  puisse  étre  apporté  de
réserve  ou  d’'entrave  d’aucune  sorte  à  l#
liberte  de  navigation  de  la  France  sur  l#a
Sangha,  du  Congo  au  confluent  de  la  Likoualaaux-Herbes;
  la  navigation  sur  le  reste  de  l
Sangha  demeurera  d'ailleurs  soumise  aux  dispbositions
  de  Particle  XII  du  traité  du  4  novembre
  1911.

Article  14.

Les  lignes  frontières  idéales  aboutissapnt  2
la  Sangha  et  à  I’Oubangui  et  sur  lesquelles
devront  porter  les  Studes  et  les  compensations
destinées  à  les  remplacer  par  des  lignes  dé#-finitives,
  seront  tracées  cromme  si  les  longueurs
de  la  rive  française  conservée  à  partir  d'’Ouesso
et  de  la  rive  allemande  acquise  sur  I'Oubangut
devaient  étre  de  9  kilomeètres,  sans  préjucice
de  la  longueur  réCelle  donnée  à  cCes  rives
d'après  I’étude  des  Commissaires  de  la  délimitation.


Article  15.

Les  mots  suivants  de  Dartiele  I  du  traité
du  4  novembre  1911:  --Elle  (la  frontieère)  remontera
  la  Sangha  jusqu'à  la  Likouala-aul-IIerbes
  qufelle  suivra  ensuite  jusqufaà  Botungo.
Elle  continuera  ensuite  du  Sud  au  Nord  selon
une  direction  à  peu  preès  droite  jusqufà  Bera
N’djoko=  doivent  s'entendre  comme  suit:  b
ligne  frontière  théorique  part  du  milien  de  l
rivière  Likouala-aux-Herbes  en  face  de  Botungo
pour  aboutir  au  contre  du  village  de  Bers
N'djoko«.  Dans  le  cas  on  ce  centre  86
trouverait  à  proximité  de  la  résidence  du
chef  de  ce  village,  les  commissaires  pourront
prendre  cette  résidence  comme  centre.
        <pb n="951" />
        W  895  2e0

Artikel  16.

Der  Spielraum  von  6  bis  12  km,  der  den
Grenzkommissaren  gelassen  ist,  um  Frankreich
einen  Zugang  zum  Ssanga  südlich  von  Ouesso  —
Deutschland  einen  Zugang  zum  Kongo  an  der
Mündung  des  Likuala-Mossaka  sowie  zum  Ubangi
an  der  Mündung  des  Lobaje  zu  gewähren,  soll
in  dem  Sinne  angewandt  werden,  daß  die  interessierte
  Macht  das  Fahrwasser  der  Ströme  unter
den  günstigsten  Bedingungen  ausnützen  kann.
Wenn  jedoch  die  schroffe  Durchführung  dieses
Grundsatzes  auf  eine  schwere  Behinderung  der
Schiffahrt  der  anderen  Macht  hinauslaufen  würde,
so  sollen  die  Kommissare  bemüht  sein,  eine  derartige
  Wirkung  tunlichst  zu  vermeiden,  und  die
ihnen  zweckmäßig  erscheinenden  Abhilfen  angeben;
in  keinem  Falle  darf  jedoch  die  Länge  der  Uferstrecke
  kleiner  als  6  und  größer  als  12  km  sein.

III.
Kuweisung  für  die  Grenzerpeditionen.
Artikel  17.

Wegen  der  Schwierigkeiten,  denen  die  Abgrenzung
  zwischen  Gabun  und  Süd-Kamerun  begegnen
  wird,  soll  die  Arbeit  auf  dieser  Strecke
geteilt  werden.  Eine  erste  Expedition  (Monda—
Dschua-Grenzexpedition)  soll  von  der  Monda-Bai
nach  dem  Dschua,  eine  zweite  Expedition  (Ssanga—
Dschua-Grenzexpediton)  soll  vom  Ssanga  nach  dem
Dschua  arbeiten.

Artikel  18.

Die  Monda—Dschua-Grenzexpedition  wird  auf
einer  in  Luftlinie  etwa  400  km  langen  Landlinie
arbeiten.  Das  Personal  dieser  Expedition  wird  auf
jeder  Seite  aus  vier  technischen  Beamten  bestehen.
Die  Eingeborenen-Eskorten  sollen  auf  beiden
Seiten  tunlichst  gleich  sein  und  höchstens  etwa
50  Mann  betragen.

Für  diese  Expedition  sind  die  zur  Beförderung
der  Lasten  erforderlichen  ständigen  Träger  außerhalb
  des  Grenzgebietes  anzuwerben.  Die  für  die
Beförderung  der  Verpflegung  und  für  die  täglichen
  Arbeiten  erforderlichen  Träger  können  aus
dem  Lande  entnommen  werden.

Die  Dauer  der  Arbeiten  auf  dieser  Teilstrecke
wird,  vorbehaltlich  unvorhergesehener  Umstände,
vermutlich  sechs  Monate  betragen.

Absolute  Längenbestimmungen  sind  mindestens
an  folgenden  Stellen  erforderlich:

1.  In  der  Gegend  der  Südost-Ecke  von  Spanisch=Guinea;



2.  am  Iwindo  in  der  Umgebung  von  M/Vahdi.

Artiele  16.

La  latitude  laissée  aux  délimitateurs  par
le  traité  pour  fixer,  suivant  une  longueur
variant  entre  6  et  12  kiloméètres,  l'aceès  de  la
France  à  la  Sangha  au  Sud  d'Ouesso,  l'acceès
de  I’Allemagne  au  Congo  à  I’embouchure  de
la  Likouala-Mossaka  et  I’accès  de  I’Allemagne
à  lOubangui  à  Pembouchure  de  la  Lobaye,
doit  s'entendre  dans  ce  sens  due  la  Puissance
intéressée  aura  P’utilisation,  dans  les  meilleurs
conditions  possibles,  du  bief  navigable.  Si
toutefois  d’une  application  rigoureuse  de  ce
principe  il  résultait  la  possibilité  d'’une  entrave
grave  pour  la  navigation  de  I’autre  Puissance,
les  Commissaires  s'inspireront  de  Didée  d’éviter,
autant  que  possible,  pareille  Cventualité  et  indiqueront
  les  mesures  qu’fils  croiront  opportunes
  à  cet  effet,  sans  qufen  aucun  cas  la
longueur  déterminée  sur  la  rive  puisse  étre
inférieure  à  6  ou  supérieur  à  12  kilometres.

Titre  III.
Instructions  pour  les  expéditions  de  delimitation.
Article  17.

A  raison  des  difficultés  due  rencontrera
la  délimitation  du  cötéc  du  Gabon  et  du  Sud
Cameroun  le  travail  será  sectionné.  Une
première  expédition  (Monda—  Djouah)  opérera
de  la  Baie  de  Monda  au  Djouah;  une  deuxième
expédition  (Sangha—Djouah)  opérera  de  la
Sangha  au  Djouah.

Article  18.

L#expédition  Monda—Djouah  opérera  sur
une  ligne  frontière  terrestre  longue  de  400  kilometres
  environ  à  vol  d’oiseau.  Le  personnel
de  cette  expédition  se  composera  de  part  et
d’autre  de  4  techniciens.  Chacune  des  escortes
  indigènes,  en  nombre  autant  qdue  possible
égal  de  part  et  d’autre,  Rcomprendra  50  hommes
au  maxrimum.

Pour  cette  expédition  les  porteurs  permanents
  néCcessaires  au  transport  du  matériel
seront  recrutés  hors  du  territoire  de  la  frontière.
  Les  porteurs  nécessaires  au  ravitaillement
et  aux  travaux  journaliers  pourront  étre  pris
sur  le  pays.

La  durée  des  travaux  sur  ce  troncon  sera
Vraisemblablement  de  six  mois,  sauf  circonstances
  impossibles  à  prévoir.

Des  déterminations  de  longitude  absolues
devront  étre  faites  au  moins:

1  au  voisinage  de  l’angle  Sud-Est  de  la
Guinée  Espagnole;
2°  sur  I'’Ivindo  aux  environs  de  M’Vahdi.
        <pb n="952" />
        W  896  ꝛ

Artikel  19.

Die  Ssanga—Dschua-Grenzexpedition  wird  von
Ouesso  bis  in  die  Gegend  des  Ortes  M’  Vahdi
einerseits  und  bis  an  den  Kandeko  anderseits  auf
Landstrecken  arbeiten,  die  in  Luftlinie  240  km
betragen,  und  zwar  in  einer  Gegend,  die  abgesehen
  vom  Becken  des  oberen  Kudu,  vollständig
verödet  ist.

Die  Aufnahme  der  Flüsse  Kandeko,  Bokiba
und  Likuala-Mossaka  gehört  ebenfalls  zu  den  Arbeiten
  dieser  Expedition,  soweit  sich  —  wie  an
anderer  Stelle  näher  ausgeführt  worden  ist  —
Gelegenheit  hierzu  bietet.

Bei  dem  unwirtlichen  Zustande  des  Landes
muß  das  Personal  dieser  Expedition  möglichst  klein
sein,  nämlich  zwei,  höchstens  drei  technische  Beamte
auf  jeder  Seite.

Aus  demselben  Grunde  soll  diese  Erpedition
nur  eine  für  den  Schutz  und  die  Arbeiten  gerade
hinreichende  Eskorte  mit  sich  führen,  d.  h.  etwa
zwanzig  Mann  auf  jeder  Seite.  Alle  nötigen
Träger  werden  wegen  der  Unmöglichkeit  örtlicher
Anwerbung  aus  einer  anderen  Gegend  mitgebracht
  werden.

Die  Arbeitsdauer  dieser  Expedition  wird  voraussichtlich
  fünf  Monate  betragen.

Die  Ausführung  einer  absoluten  Längenbestimmung
  in  Madjingo  wird  für  notwendig
erachtet.

Die  Arbeiten  dieser  Expedition  werden  bei
Ouesso  beginnen  und  von  hier  gleichzeitig  nach
zwei  Seiten,  nämlich  auf  den  Linien  Onesso—
Madjingo  und  Ouesso—Kandeko,  durch  gemischte
Gruppen  ausgeführt  werden.

Artikel  20.

Der  Oberleiter  der  deutschen  Südexpeditionen
und  der  französische  Oberleiter  oder  sein  Stellvertreter
  sollen  versuchen,  über  das  Ergebnis  der
gesamten  Arbeiten  der  beiden  Expeditionen  ein
Einvernehmen  zu  erzielen.  Hierzu  erscheint  es
zweckmäßig,  daß  sic  an  einem  Punkte  in  der
Mitte  der  Südgrenze,  etwa  bei  M  Bahdi  zusammenkommen,
  um  dort  die  Arbeiten  der  beiden  Expeditionen
  in  Einklang  zu  bringen  und  nach  diesen
Arbeiten  den  Grenzverlauf  zu  ermitteln.  Sie
sollen  ein  Protokoll  aufsetzen,  welches  als  Grundlage
  für  das  endgültige  Protokoll  dienen  und
nach  Möglichkeit  bereits  eine  Verständigung  über
diesen  Grenzabschunitt  erstreben  soll.

Artikel  21.

Für  die  Kamerun-Ostgrenze  sind  nach  eingehender
  Prüfung  der  verschiedenen  Gegenden,
die  sie  durchläuft,  zwei  Haupterpeditionen  vorgesehen
  worden:  die  eine  zwischen  Kongo  und
Lobaje,  die  andere  zwischen  Logone  und  Pama.
Die  Strecke  zwischen  dem  Lobaje  und  dem  Pama

Article  19.

L'’expédition  Sangha—Djouah  opérera  de
Ouesso  jusqu'aux  environs  de  M’Vahdi  ei
jusqu'f  la  Kandeko  sur  une  frontière  terrestre
longue  de  240  kilomètres  environ  à  vol  d’oiseau
dans  une  région  qui,  sauf  aux  environs  deh
Haute-Koudou,  est  absolument  désertidue.

Le  levé  des  cours  de  la  Kandeko,  de  nà
Bokiba  et  de  la  Likouala  Mossaka  fait  partidu
  programme  de  cette  expédition  et  sern
exéGCcuté  selon  les  commodités,  ainsi  qu’il  est
exposé  d’autre  part.

Etant  donné  D’état  désertique  de  cette  rgion
le  personnel  de  cette  expédition  sera  en  nombre
minimum,  deusx  ou  trois  techniciens  de  part
et  d'autre.

Pour  la  méme  raison  il  y  a  lieu  pour  ceite1pédition
  de  prendre  l’escorte  strictemem
nécessaire  à  la  garde  et  aux  travaux,  cestà-dire
  20  hommes  environ  de  part  et  d’autre.
Les  porteurs  nécessaires  à  cette  expédition
seront  amenés  d'une  autre  région,  GCtant  donne
Pimpossibilité  d'en  recruter  sur  place.

La  durée  des  travaux  de  cette  expedition
peut  étre  Cvaluée  d  cind  mois  environ.

Une  détermination  de  longitude  absolue  est
reconnue  nécessaire  à  Madjingo.

En  partant  d’Ouesso  le  travail  sera  effectus
par  cette  expédition  simultanément  sur  le
lignes  Ouesso—Madjingo  et  Ouesso  —  Kandeko
d’une  facon  bilatérale  par  des  brigades  mikxtes.

Artiele  20.

Le  chef  de  la  mission  françcaise  ou  Son
délegus  et  le  chef  de  la  mission  allemande
Sud-Cameroun  chercheront  à  se  mettre
d’accord  sur  Densemble  des  résultats  des  deux
expéditions.  A  cet  effet,  il  semble  opportun.
du'ils  puissent  se  réunir  à  la  fin  des  trakaur
en  un  point  central  pour  la  secction  du  Sud,
par  exemple  M’Vahdi,  pour  y  coordonner  le##
travaux  des  deux  espéditions  et  réaliser  la
frontière  d’aprös  ces  travaux.  IIs  établiront
un  proeès-verbal  destiné  àdà  servir  de  base  au
protocole  définitif  et  tendant  à  obtenir,  autan
aduc  possible,  l’accord  sur  ce  troncon  de
frontière.

Article  21.

Pour  la  frontière  Est-Cameroun,  apres
e  Jamen  des  régions  différentes  de  son  parcours,
deux  expéeditions  principales  sont  prérues:
I’une  entre  le  Congo  et  la  Lobayxe,  l’autre  entre
Ie  Logone  et  la  Pama.  La  région  comprise
entre  la  Lobaye  et  la  Pama  fera  Dobjet  d’une
        <pb n="953" />
        W  897  20

wird  von  einer  schwächeren  Sonderexpedition,
deren  Arbeiten  weniger  lange  dauern  werden  und
deren  Mitglieder  sich  später  den  beiden  Nachbarexpeditionen
  anschließen  sollen,  ausgenommen
werden.

Artikel  22.

Die  Kongo—Lobaje-Grenzexpedition  wird  von
der  Mündung  des  Ssanga  bis  zur  Mündung  des
Lobaje  auf  einer  in  Luftlinie  360  km  langen
Landgrenze  arbeiten.  Das  Personal  dieser  Expedition
  wird  auf  jeder  Seite  aus  drei  technischen
Beamten  bestehen.  —

Die  Eskorte  soll  auf  jeder  Seite  etwa  30  Mann
betragen.

Bei  der  Unmöglichkeit,  für  diese  Expedition
Träger  am  Platze  zu  beschaffen,  sind  solche  aus
einer  andern  Gegend  herbeizuführen.  Die  nötige
Anzahl  kann  auf  etwa  80  für  jede  Partei  veranschlagt
  werden.

Die  Dauer  der  Arbeiten  für  diese  Expedition
wird  auf  etwa  fünfeinhalb  Monate  geschätzt.

Absolute  Längenbestimmungen  werden  für  notwendig
  erachtet  mindestens:

1.  in  der  Umgebung  von  Botungo;
2.  in  der  Umgebung  von  Bera  Ngoko;
3.  an  der  Lobaje-Mündung.

Die  Leiter  dieser  Expedition  werden  sich  in
Ikelemba  treffen  und  nach  gegenseitiger  Verständigung
  sogleich  einen  Teil  ihres  Personals  und
Materials  nach  Boyenghe  entsenden,  um  den
Grünen  Likuala  und  die  Landgrenze  vom  Ansatz
bei  Botungo  bis  zur  Höhe  von  Ikelemba  aufzunehmen.


Das  Grenzgebiet  in  der  Gegend  der  Mündungen
  des  Likuala—  Mossaka  und  des  Ssanga  wird
Gegenstand  einer  Erkundung  sein,  über  die  die
beiden  Oberleiter  weitere  Bestimmungen  treffen
werden.

Artikel  23.

Die  für  die  Aufnahme  der  Grenze  zwischen
dem  Lobaje  und  der  Pama-Quelle  vorgesehene
Sonderexpedition  erhält  eine  in  Luftlinie  etwa
100  km  lange  Landstrecke  zugewiesen.

Das  Personal  dieser  Expedition  wird  auf
jeder  Seite  aus  zwei  technischen  Beamten  bestehen.

Die  für  diese  Sonderexpedition  erforderliche
Eskorte  wird  etwa  10  bis  20  Mann  betragen
müssen.

Die  Träger  für  diese  Expedition  können  an
Ort  und  Stelle  angeworben  werden.

Die  Dauer  der  Arbeiten  wird  auf  etwa  drei
Monate  veranschlagt.  Sie  beginnen  an  der
Lobaje-Mündung,  wo  die  Expeditionsleiter  zusammentreffen
  werden.

Artikel  24.

Die  Logone—Pama-Grenzexpedition  wird  auf
einer  in  Luftlinie  etwa  350  km  langen  Landgrenze
  tätig  sein.

eupédition  spéciale,  moins  nombreuse,  dont  les
travaux  seront  de  moins  longue  durée  et  dont
les  membres  pourront  se  joindre  ultérieurement
aux  deux  expéditions  voisines.

Article  22.

L'expédition  Congo—Lobaye  opérera  de
I’embouchure  de  la  Sangha  à  l’embouchure  de
la  Lobaye  sur  une  frontière  terrestre  longue
de  360  kilomeèetres  environ  à  vol  d’oiseau.  Le
personnel  de  cette  expédition  se  composera  de
part  et  d’autre  de  trois  techniciens.

L'escorte  comprandra  30  hommes  environ
de  part  et  d'autre.

Etant  donnée  l’impossibilité  de  recruter  pour
cette  expédition  des  porteurs  sur  place,  ceuxci
  seront  amenés  d’une  autre  région.  Le
nombre  nécessaire  peut  étre  Cvalué  à  80  environ
de  part  et  d’autre.  La  durée  des  travaux  pour
cette  expédition  est  estimée  à  cind  mois  et
demi  environ.

Des  déterminations  de  longitude  absolue
sont  jugées  nécessaires  au  moins:

1°  aux  environs  de  Botoungo;
2  aux  environs  de  Bera  N’'’Djoko;
3  à  lI’embouchure  de  la  Lobaye.

Les  chefs  de  cette  expédition  se  rencontreront
  à  Ikelemba.  IISs  se  concerteront  pour
envoyer  à  Boyenghé  le  personnel  et  le  matériel
nécessaire  à  I’étude  de  la  Likouala-aux-Herbes
et  du  commencement  de  la  ligne  frontière  terrestre
  depuis  Botoungo  jusqu'fa  la  hauteur
d’Ikelemba.

La  reconnaissance  de  la  frontière  aux  environs
  des  embouchures  de  la  Likouala—
Mossaka  et  de  la  Sangha  fera  l'’objet  d'’un
travail  spécial  déterminé  par  les  chefs  de
mission.

Article  23.

L’expédition  spéciale  prévue  pour  l'étude
de  la  frontière  entre  la  Lobaye  et  la  source
de  la  Pama  opérera  sur  une  ligne  frontière
longue  de  100  kilomeèetres  environ  à  vol  d’oiscau.

Le  personnecl  de  cette  expédition  se  composera
  de  deux  techniciens  de  part  et  d’autre.

L'escorte  nécessaire  pour  cette  expédition
spéeciale  devra  eétre  de  15  à  20  hommes.

Les  porteurs  pour  cette  expédition  seront
cherchés  sur  place.

La  durée  de  ces  travaux  peut  étre  CVvaluée
à  trois  mois  environ.  II8  commenceront  à
I’embouchure  de  la  Lobaye  on  se  rencontreront
les  chefs  de  cette  expédition.

Article  24.
L'expédition  Pama—Logone  opérera  sur
une  ligne  frontière  terrestre  longue  de  350  kilometres
  environ  à  vol  d'oiseau.
        <pb n="954" />
        W  898  20

Das  Personal  dieser  Expedition  wird  beiderseits
  aus  vier  oder  fünf  technischen  Beamten
bestehen.

Die  für  diese  Expedition  notwendige  Eskorte
soll  auf  jeder  Seite  etwa  50  Mann  betragen.

In  der  Gegend  des  oberen  Ssanga  können
Träger  an  Ort  und  Stelle  angeworben  werden.

Die  Dauer  der  Arbeit  dieser  Erpedition  wird
auf  etwa  fünf  Monate  veranschlagt.

Absolute  Längenbestimmungen  werden  als
notwendig  anerkannt:

1.  an  der  Pama-Quelle;
2.  in  der  Umgebung  von  Bate  am  Uham;
3.  in  Gore.

Um  die  Arbeit  dieser  Expedition  zu  erleichtern,
erscheint  es  vorteilhaft,  daß  astronomische  Sachverständige
  beider  Länder  an  den  beiden  Endpunkten
  der  Grenzlinie  mit  ihren  Arbeiten
beginnen.

Das  Gros  der  französischen  Expedition  wird
jedoch  von  Süden  (Pama-Quelle),  vom  Ssanga
kommend,  ausgehen.  Das  Gros  der  deutschen
Expedition  wird,  vom  Benue  kommend,  von
Norden  (Gore)  ausgehen.

Zur  Bestimmung  der  absoluten  Längen  werden
die  französischen  Funkentelegraphen  =  Apparate,
welche  mit  den  Stationen  in  Brazzaville  und  im
belgischen  Kongo  in  Verbindung  treten  sollen,
zunächst  im  Süden  (Pama-Quelle  und  Umgebung
von  Bate)  arbeiten;  im  Norden  (Gore)  werden
Beobachtungen  mit  einem  deutschen  Durchgangsinstrument
  und  einem  französischen  Prismen-Astrolab
  angestellt  werden.

Die  Leiter  der  Expeditionen  werden  in  der
Gegend  von  Bate  zusammentreffen,  sich  gegenseitig
ihre  Arbeiten  mitteilen  und  über  die  Fortführung
ihrer  Aufnahmen  verständigen.

Artikel  25.

Zu  gleichem  Zwecke,  wie  bei  der  Kamerun-Südgrenze
  vorgesehen  ist,  werden  sich  auch  der
Oberleiter  der  deutschen  Ostexpeditionen  und  der
französische  Oberleiter,  nachdem  die  Arbeiten  beendet
  sind,  an  einem  zur  Kamerun-Ostgrenze
zentral  gelegenen  Orte,  etwa  Bangui,  treffen.

Die  Teil-Abmachungen  für  die  Ost=  wie  für
die  Südexpeditionen  können  in  ihren  Einzelheiten
zum  Zwecke  der  Abfassung  eines  endgültigen
Gesamtabkommens  abgeändert  werden.

Artikel  26.

Die  drei  ersten  Erpeditionen  werden  an  ihren
Ausgangspunkten  (Monda-Bai—  Ouesso  —  Ikelemba)
  in  den  ersten  Tagen  des  Monats  Dezember
1912  zur  Stelle  sein.  Die  Sondereprpedition
Lobaje—  Pama  wird  ihren  Ausgangspunkt,  Mon-Le

  personnel  de  cette  expédition  comprendra
de  qduatre  à  cinq  techniciens  de  part  et  d’'autre.

L'escorte  nécessaire  pour  cette  expédition
comprendra  50  hommes  environ  de  part  et
d’autre.

Dans  la  région  de  la  Haute-Sangha  les  porteurs
  peuvent  étre  recrufés  sur  place.

La  durée  des  travaux  de  cette  expédition
peut  étre  Cvaluée  à  cinq  mois  environ.

Des  déterminations  de  longitude  absolue
sont  reconnues  nécessaires:

1  la  source  de  la  Pama;
2  aufx  environs  de  Baté  sur  I'Ouham;
3°  4  Goré.

Pour  faciliter  le  travail  de  cette  expédition
i.  parait  avantageux  due  des  techniciens  astronomes
  de  chaque  pays  puissent  effectuer  les
Opérations  en  partant  simultanément  de  chaque
extrémité  de  la  ligne  frontieère.

Toutefois  le  gros  de  Pexpédition  francaise
partira  du  Sud  (sources  de  la  Pama),  venant
de  la  Sangha;  le  gros  de  l’expédition  allemande
partira  du  Nord  (Goré),  venant  de  la  Bénoué.

Pour  la  détermination  des  longitudes  ab-Solues,
  les  appareils  français  de  radiotélégraphie
ayant  leur  base  à  Brazzaville  et  sur  le  Congo
belge  opéreront  au  Sud  (scurce  de  la  Pama
et  environs  de  Baté):  un  instrument  allemand
de  passage  et  un  astrolabe  à  prisme  françcais
opéreront  au  Nord  (Gor0).

Les  chefs  d’expédition  se  rencontreront  vers
Baté,  se  crommuniqueront  respectivement  leurs
travaux  et  se  concerteront  sur  la  suite  de  leurs
études.

Article  25.

Comme  pour  la  frontière  Sud-Cameroun,
le  chef  de  la  mission  allemande  de  I’Est-Cameroun
  et  le  chef  de  la  mission  francaise  se
rencontreront,  une  fois  leurs  travaux  termines,
en  un  point  central  voisin  de  la  frontière  Est-Cameroun,
  par  exemple  Bangui.

I0  est  entendu  que  les  accords  partiels  pour
les  expéditions  de  IEst  comme  pour  celles  du
Sud  pourront  étre  modifiables,  dans  leurs  details,
  pour  les  besoins  de  P’accord  défini#if
d’ensemble.

Article  26.

Les  trois  premières  expéditions  seront  rendues
  sur  place  en  leurs  points  initiaux  (baie
de  Mondah  —  Ouesso—Ikelemba)  dans  les
premiers  jours  de  décembre  1912.  L'expédition
spéciale  Lobaye—Pama  sera  rendue  en  son
        <pb n="955" />
        899  20

goumba,  gegen  den  15.  Dezember  1912  erreicht
haben.  Die  Expeditionen,  welche  zwischen  der
Quelle  des  Pama  und  Gore  zu  arbeiten  haben,
werden  mit  Rücksicht  auf  die  Transportschwierigkeiten
  an  ihren  Ausgangspunkten  in  den  ersten
Tagen  des  Januar  1913  eintreffen.

Den  Expeditionen  werden  von  beiden  Regierungen
  unterschiedslos  alle  Erleichterungen  gewährt
  werden,  um  die  schnellsten  Zugangsstraßen:
Benue,  Kongo,  Ssanga,  Ubangi,  benutzen  zu
können.  Das  gleiche  wird  für  die  Rückkehr  nach
Europa  geschehen.

Artikel  27.

Nach  Beendigung  der  Arbeiten  aller  Expeditionen
  werden  sich  die  beiderseitigen  Oberleiter
in  einem  geeigneten,  von  ihnen  gemeinschaftlich
auszuwählenden  Orte  zusammenfinden,  um  ein
einheitliches  Protokoll  über  die  Gesamtgrenze  festzustellen,
  das  sie  ihren  Regierungen  unterbreiten
werden.

Falls  Meinungsverschiedenheiten  technischer
Art  über  einige  Punkte  noch  bestehen  sollten,
werden  sie  für  einen  jeden  derselben  ein  besonderes
Protokoll  aufsetzen,  das  die  von  jeder  Partei  vorgeschlagenen
  Lösungen  zu  bezeichnen  und  zu  begründen
  hat.

IV.
Verschiedenes.

Artikel  28.

Da  die  Arbeiten  der  gemischten  Kommission
einen  durchaus  friedlichen  Charakter  haben,  werden
die  Oberleiter  und  Expeditionsführer  sich  bemühen,
Konflikte  ihrer  Untergebenen  untereinander  oder
mit  den  Landesbewohnern  zu  verhüten.

Sollten  solche  Konflikte  trotzdem  auftreten,
werden  die  Oberleiter  oder  Expeditionsführer  sie
gütlich  beizulegen  suchen  oder  der  zuständigen
Gerichtsbarkeit  unterbreiten.

Bei  Feindseligkeiten  seitens  der  Eingeborenen
in  der  Arbeitszone  (Verweigerung  von  Lebensmitteln,
  Verweigerung  des  Durchmarsches,  Behinderung
  der  Arbeiten,  gemeinschaftlicher  Angriff
mit  bewaffneter  Hand  usw.)  werden  die  Oberleiter
oder  Expeditionsführer  zunächst  bestrebt  sein,  sie
durch  alle  zur  Verfügung  stehenden  versöhnlichen
Mittel  zu  beheben.

Sollte  bei  Vergeblichkeit  der  friedlichen  Mittel
die  Anwendung  von  Gewalt  nach  gemeinschaftlicher
  Uberzeugung  notwendig  sein,  so  werden  sich
die  Oberleiter  oder  Expeditionsführer  gegenseitig
die  Unterstützung  ihrer  Begleitmannschaft  leihen,
ihr  Vorgehen  gemeinsam  verabreden  und  so  lange
fortführen,  als  ihnen  gemeinschaftliches  Handeln
nötig  zu  sein  scheint.

Artikel  29.

Für  Lebensmittel  und  Transporte,  die  entweder
  die  Eingeborenen  oder  die  örtlichen  Handelspoint

  initial  Mongoumba  vers  le  15  décembre
L'expédition  Source  de  la  Pama—Goreé,
en  égard  aux  difficultés  de  transport,  sera
rendue  en  ses  points  initiaux  dans  les  premiers
jours  de  janvier  1913.

Toutes  facilités  seront  données  aux  erxpéditions
  par  les  deux  Gouvernements  pour
utiliser  indistinctement  les  voies  les  plus  rapides
d'aceès:  Bénoués,  Sanga,  Congo,  Sangha,
Oubangui.  II  en  sera  de  méme  pour  le  retour
een  Europe.

Article  27.

A  Prissue  des  travaux  de  toutes  les  expéditions
  les  chefs  des  missions  allemandes  et  le
chef  de  la  mission  française  se  réuniront  en
un  point  commode  et  choisi  par  eux  d'un
commun  accord,  pour  établir  un  protocole
unique  sur  Pensemble  de  la  frontière,  et  le
proposeront  à  leurs  Gouvernements  respectifs.

Si  des  désaccords  d’ordre  technique  sub-Sistaient
  sur  duelques  points,  les  Commissaires
établiraient  pour  chacun  de  ces  points  un
protocole  spécial  indiquant  et  motivant  les
solutions  proposées  par  chacune  des  parties.

Titre  IV.
Dispositions  diverses.

Article  28.

Les  travaux  de  la  Commission  mixte  ayant,
avant  tout,  un  caractère  pacifique,  les  chefs
de  mission  ou  de  section  s'efforceront  d’éviter
tout  conflit  de  leurs  subordonnés  entre  eux
Ou  avec  les  habitants  du  pays.

Si  cependant  des  conflits  impossibles  à
Cviter  se  produisent,  les  chefs  de  mission  ou
de  section  les  rögleront  à  DP’amiable,  ou  les
soumettront  à  la  juridietion  compétente.

En  cas  d’hostilité  de  la  part  des  indigènes
de  la  zone  on  s'opérera  la  délimitation  (refus
de  vivres,  refus  de  passage,  empeèchements  apportés
  au  travail,  attaqdue  collective  à  main
armée  etc.),  les  chefs  de  mission  ou  de  section
s  efforceront  par  tous  les  moyens  possibles  de
conciliation,  de  faire  cesser  cette  hostilité.

Au  cas  od,  devant  l’'échee  des  moyens
pacifiques,  I’emploi  de  la  force  serait  reconnu
nécessaire  d’un  commun  accord,  les  chefs  de
mission  ou  de  section  se  préteraient  le  mutuel
appui  de  leurs  escortes,  concerteraient  leur
action  et  I’exerceraient  aussi  longtemps  qu’elle
leur  paraitrait  devoir  étre  poursuivie  conjointement.


Article  29.

Dans  tous  les  cas,  pour  les  vivres  ou
moyens  de  transport  fournis  soit  par  les
        <pb n="956" />
        —  900  20

oder  Verwaltungsangestellten  liefern,  sind  stets
die  üblichen  Tarife  ohne  Unterschied  der  Staatsangehörigkeit
  anzuwenden.

Artikel  30.

Die  Oberleiter  können,  wenn  sie  allein  marschieren,
  in  der  Grenzzone  eine  persönliche  Eskorte
von  etwa  20  Mann  für  ihre  Sicherheit  erhalten.

Artikel  31.

Da  der  Staat,  der  die  Gebietshoheit  besitzt,
allein  ein  Recht  auf  die  in  den  Boden  gepflanzte
Flagge  hat,  werden  die  Abteilungen  der  gemischten
Kommission  ihre  nationale  Flagge  nur  in  dem
Gebiete  ihrer  eigenen  Regierung  oder  in  ihrem
Arbeitsfelde  führen.

Ausgenommen  sind  Zeltfahne  und  Gewehrfähnlein,
  die  überall  von  den  Abteilungen  während
der  Dauer  ihrer  Arbeiten  verwendet  werden
können.

Artikel  32.

Die  Arzte  beider  Parteien  werden  selbstverständlich
  ihre  Pflege  den  Mitgliedern  der  gemischten
  Kommission  ohne  Unterschied  der  Staatsgehörigkeit
  angedeihen  lassen.

Artikel  33.

Die  Mitglieder  der  gemischten  Kommission
genießen  für  Diensttelegramme  unter  sich  oder
mit  den  Beamten  der  beiden  Kolonien  Gebührenfreiheit.


Wenn  Nachrichtenverkehr  mit  Europa  durch
Kabel  oder  auf  drahtlosem  Wege  für  den  Dienst
der  gemischten  Kommission  nötig  sein  sollte,  so
werden  sich  die  Verwaltungen  beider  Kolonien  in
dieser  Hinsicht  gegenseitig  ihre  guten  Dienste  angedeihen
  lassen  und  solche  Telegramme  unterschiedslos
  befördern.  Dabei  bleibt  die  Frage  der
Erstattung  der  durch  diesen  Nachrichtenverkehr  verursachten
  Kosten  vorbehalten.

Artikel  31.

Die  Behörden  beider  Kolonien  werden  mit
möglichster  Beschleunigung  in  der  für  ihre  amtliche
Korrespondenz  üblichen  Weise  alle  Briesschaften
und  Postpakete  der  Mitglieder  der  gemischten
Kommission  gebührenfrei  annehmen  und  befördern
lassen.

Artikel  35.

In  dem  vollen  mit  den  internationalen  Konventionen
  und  der  allgemeinen  Gesetzgebung  jeder
der  beiden  Staaten  verträglichen  Maße  wird  die
Befreiung  von  Eingangs-,  Durchfuhr=  und  Ausindigèenes

  soit  par  les  agents  du  commerce
local  ou  de  Padmidnistration,  les  tarifs  habituels
devront  étre  appliqués,  sans  aucune  distinction
de  nationalité.

Artiele  30.

Les  chefs  de  missions  ou  de  Seetion
pourront  avoir  en  cas  de  déplacement  Spécial
dans  la  zone  frontière  une  escorte  personnelle
de  20  hommes  environ  pour  leur  séeurité.

Article  31.

L'’Etat  souverain  du  sol  ayant  seul  droit
au  pavillon  fiché  en  terre,  les  sections  de  la
Commission  miste  n’'’auront  le  pavillon  national
due  sur  les  territoires  de  leur  propre  Gou--vernement
  ou  sur  le  terrain  des  opérations.

Toutefois  le  pavillon  de  tente  et  le  guidon  de
fusil  seront  partout  employés  par  les  sections
pendant  la  durée  de  leurs  travaux.

Article  32.

II  demeurera  entendu  dqdue  les  médecins  des
deux  missions  devront  leurs  soins  aufx  membres
de  la  Commission  mixte  sans  distinction  de
nationalité.

Article  33.

La  franchise  de  la  correspondance  félégraphique
  est  acquise  sur  les  territoires  des  deux
possessions  aux  membres  de  la  Commission
mixte  qdui  auraient  à  correspondre  pour  le
service,  soit  entre  cux  soit  avec  les  fonctionnaires
  des  deux  possessions.

Si  des  communications  avec  I’Europe  par
cäble  ou  radiotélégraphie  étaient  nécessaires
pour  le  service  de  la  Commission  mite,  elles
seraient  assurées  indistinetement  par  les
Gouvernements  des  deux  possessions  qui  se
pröteront  mutuellement  leurs  bons  offices  à
cet  égard,  réserve  faite  sur  la  duestion  du
remboursement  des  frais  occasionnés  par  cette
correspondance.

Artiele  34.

Les  autorités  des  deux  possessions  accepteront
  et  feront  transporter  en  franchise  dans
le  plus  bref  délai  possible  et  dans  les  conditions
admises  pour  la  correspondance  officielle,  les
correspondances  et  colis  postaux  des  membres
de  la  Commission  mite.  ·

Artiele  35.

Dans  toute  la  mesure  compatible  avec  les
conventions  internationales  et  la  IHégislation
générale  de  chacun  des  deux  Etats,  l’exemption
des  droits  d’entrée,  de  transit  et  de  sortie,  et
        <pb n="957" />
        G  901

gangszöllen  und  die  Enthebung  von  jeder  Zollförmlichkeit
  unter  Kontrolle  und  Verantwortlichkeit
der  Expeditionsleiter  gewährt  werden:

1.  für  alles,  was  für  den  Dienst  der  gemischten
Kommission  und  den  persönlichen  Gebrauch
ihrer  Mitglieder  eingeführt  wird;

2.  für  Sammlungen  aller  Art,  welche  Mitglieder
der  gemischten  Kommission  nach  Europa  mitführen
  oder  absenden;

3.  für  Brief=  und  Postpaketsendungen  ohne  Ansehung
  des  Inhalts,  die  für  Mitglieder  der
gemischten  Kommission  eingehen  oder  von
ihnen  abgesandt  werden.

Artikel  36.

Zur  Verpflegung  ihres  Personals  dürfen  die
Mitglieder  der  gemischten  Kommission  in  ihrem
Arbeitsfelde  ungehindert  und  abgabenfrei  die  Jagd
ausüben.  "

Artikel  37.

Es  herrscht  Einverständnis  darüber,  daß  die
beiderseitigen  Grenzerpeditionen  auf  den  Arbeitsfeldern
  und  in  den  Gebieten,  die  nach  dem
1.  Oktober  1912  vorläufig  noch  unter  der  bisherigen
  Verwaltung  bleiben,  völlige  Bewegungsfreiheit
  haben  und  daß  die  Lokalbehörden  ihnen
jede  mögliche  Unterstützung  gewähren  werden.
Ebenso  herrscht  Einverständnis  darüber,  daß  diese
Grenzexpeditionen  in  den  genannten  Gebieten
Zahlungen  an  die  Eingeborenen  in  ihrer  Währung
leisten  dürfen.

II.

Vereinbarung  betreffend  die  Übergabe  der
zwischen  Kamerun  und  Französisch-Kquatorial-RAfrika
  auszutauschenden  Gebiete.

1

Bezeichnung  der  zu  übergebenden  Sebiete  mit  Angabe
der  vorläusigen  Grenzen  und  der  Übergabetermine.

Artikel  1.

A.  Am  1.  Oktober  1912  wird  Frankreich  an
Deutschland  folgende  Gebiete  übergeben:

1.  das  Gebiet,  das  wie  folgt  begrenzt  ist:

im  Osten  von  dem  Logone  bis  zum  Pende,
dem  Pende  oder  östlichen  Logone  bis  nach
Janganday;  einer  kurzen  nordsüdlichen
Linie  von  Janganday  bis  zur  Wasserscheide
zwischen  dem  Becken  des  Pende  und  des
Uham;  dieser  Wasserscheide  bis  zu  derjenigen
zwischen  dem  Uham  und  seinem  Zuflusse,
dem  Nana  Barja,  dann  der  Wasserscheide

2—

la  dispense  de  toute  formalité  douanière
seront  accordées,  sous  le  contröle  et  la  responsabilité
  des  chefs  d’expédition:

%  à  tout  ce  qui  sera  importé  pour  le  service
  de  la  Commission  mixte  ou  pour
D’usage  personnel  de  ses  membres;

20  aux  collections  de  toute  nature  que  les
membres  de  la  Commission  mizte  rapporteraient
  ou  expédieraient  en  Europe;

30  aux  correspondances  et  aux  colis  postaux
adressés  aux  membres  de  la  Commission
minte  ou  par  eux  envoyés  sans  considération
  de  leur  contenu.

Article  36.

Les  sections  de  la  Commission  mixte  pourront,
  sans  qu’il  leur  soit  apporté  aucun  empöchement
  et  sans  avoir  à  payer  aucun  droit,
chasser  le  gibier  sur  le  terrain  de  leurs  opérations
  pour  les  besoins  du  ravitaillement  de
leur  personnel.

Article  37.

II  est  entendu  que  les  expéditions  de  délimitation
  des  deux  nationalités  jouiront  d’une
entière  liberté  de  mouvement  sur  le  terrain  de
leurs  opérations  et  dans  les  territoires  qui
garderont  provisoirement  leur  ancienne  administration
  après  le  1°##  "ctobre  1912,  et  qdue
les  autorités  locales  leur  accorderont  toute  aide
et  assistance.

II  est  SCgalement  entendu  due  ces  expéditions
  pourront  se  servir  de  leur  monnaie
nationale  pour  les  payements  qu’elles  auront
à  effectuer  aux  indigènes  de  ces  contrées.

Arrangement  relatif  à  la  remise  des  territoires
à  Cchanger  entre  le  Cameroun  et  I’Arique
Eduatoriale  Prancaise.

Titre  I.
Désignation  des  territoires  à  remettre  avec  P’indlcation
des  frontières  provisolres  et  des  dates  de  remise.

Article  1.

A.  Le  premier  octobre  1912  la  France  remettra
  à  I’Allemagne  les  territoires  suivants:

le  territoire  dont  les  frontières  sont  définies
de  la  facon  suivante:

à  I’Est,  Lle  Logone  jusqu’'à  la  Penndée;  la
Penndé  ou  Logone  oriental  jusqu'a  Vanganday;
  une  ligne  tres  courte  de  direction
  nord-sud  partant  de  Vanganday
ct  atteignant  la  ligne  de  partage  des
eaux  entre  le  bassin  de  la  Penndé  et  celui
de  I'Ouham,  cette  ligne  jusqufà  la  ligne
de  faite  entre  I'Ouham  et  son  affluent

3
        <pb n="958" />
        #  902  20

innerhalb  des  vom  Uham  zwischen  Bozum
und  Badsinge  gebildeten  Winkels  bis  zur
Vereinigung  mit  dem  Bole;  dem  Bole  bis
zu  seiner  Quelle;  einer  kurzen  Linie  von
weniger  als  einem  Kilometer,  welche  diese
Quelle  mit  derjenigen  des  Jole  verbindet;


dem  Jole;

dem  Nana:

dem  Ssanga  bis  zum  Ngoko;

im  Westen  und  im  Norden  von  der  alten

Grenze;

2.  das  südlich  von  Spanisch-Guinea  und  von
Kamerun  abgetretene  Gebiet,  das  im  Süden
von  der  theoretischen  Grenzlinie  von  der
Monda--Bucht  bis  zum  Zusammenfluß  des
Ngoko  mit  dem  Ssanga  begrenzt  wird;

3.  das  Gebiet,  das  begrenzt  wird  von  einer
Linie,  die  von  der  ersten  Krümmnng  des
Ssanga  unterhalb  Ouesso  südlich  des  Breitengrades
  1°  30°  ausgeht  und  nach  dem  Punkte
verläuft,  wo  die  Straße  von  Ouesso  nach
Mbula  (Karte  im  Maßstab  von  1:500000
von  Nord-Gabun)  ungefähr  4  km  nordwärts
  Mbula  einen  Bach  kreuzt;

diesem  Bach  bis  zum  Kandeko;

dem  Kandeko;

dem  Bokiba;

dem  Likuala-Mossaka;

dem  rechten  Ufer  des  Kongo  (wobei  die
grundsätzliche  Streitfrage  vorbehalten  bleibt)
bis  zum  Ssanga;

dem  Ssanga,  dem  Grünen  Likuala  bis
zu  einem  5  km  unterhalb  Botungo  gelegenen
  Punkte;

dem  Breitengrade  dieses  Punktes  bis
zum  Ssanga,  dem  Ssanga  bis  zu  dem  oben
angegebenen  Punkte,  wo  die  vorläufige
Grenze  zum  Kandeko  abbiegt.

B.  Am  1.  Februar  1913  wird  Frankreich  an
Deutschland  übergeben:
1.  das  Gebiet,  das  begreuzgt  wird:

im  Norden  von  der  Straße,  die  die  französische
  Grenzerpedition  von  Baboko  nach  der
Quelle  des  Pama  benutzt  hat,  wobei  ausgemacht
  ist,  daß  die  an  dieser  Straße  gelegenen
  Dörfer  in  der  Ubergabe  einbegriffen
  sind;

im  Osten  von  dem  Pama,  der  theoretischen
Grenze  vom  Pama  bis  zum  Ubangi;

dem  Ubangi  (wobei  die  grundsätzliche
Streitfrage  vorbehalten  bleibt);
im  Süden  von  dem  Lobaje  bis  zum  Bodinge;
dem  Bodinge;
dem  Lopo;
im  MWesten  von  dem  Ssanga;

la  Nana  Barya,  puis  la  ligne  de  partage
intérieure  à  l’angle  qdue  forme  I'Ouham
entre  Bozoum  et  Badzingué  jusqu'zu
confluent  de  la  Bolé;  la  Bolé  jusqu'#  #
source;  une  ligne  très  courte  (moins
d’un  kilomeètre)  joignant  cette  source  à
celle  de  la  Volé;

la  Volé,;

la  Nana;

la  Sangha  jusqufa  la  N’'goke;

à  I’Ouest  et  au  Nord,  I’ancienne  frontiöre;

20  le  territoire  eédé  au  Sud  de  la  Guinée  espagnole
  et  du  Cameroun  est  limité  zu
Sud  par  la  frontière  théorique,  de  la  baie
de  Monda  jusqu’'au  confluent  de  l#
N’goko  avec  la  Sangha;

30  le  territoire  limité  de  la  facon  suivante  par:
une  ligne  partant  du  premier  coude  de
la  Sangha  en  avanl  d’Ouesso,  au  Sud  du
parallèle  12  30  se  dirigeant  vers  le  poim
on  la  route  d’Ouesso  à  Mboula  (cartau
  1/500  ooo  du  Nord  du  Gabon)  est  coupe
par  une  rivière  à  4  kilomeétres  enriron
au  Nord  de  Mboula;

cette  rivière  jusqu’fà  la  Kandeko;

la  Kandeko;

la  Bokiba;

la  Likouala-Mossaka;

la  rive  droite  du  Congo  (prineipe  7
servré)  jusqu'fà  la  Sangha;

la  Sangha,  la  Likouala-  Aux-  Herbes
jusqu'fà  un  point  situé  à  5  kilometres  en
aval  de  Botoungo;

le  parallèle  de  ce  point  jusqu'  k
Sangha,  la  Sangha  jusqu’'au  point  de-Signé
  ci-dessus  d’on  part  la  frontière  provisoire
  pour  rejoindre  la  Kandeko.

B.  Le  premier  férrier  1913  la  France  #emettra
  à  I'Allemagne:
°  le  territoire  limité  par:
au  Nord,  la  route  due  la  Mission  francaise
aura  utiliscke  de  Baboko  à  la  source  de
la  Pama,  étant  entendu  due  la  remtse
comprend  les  villages  situés  sur  ceile
route;

à  I’Est,  par  la  Pama,  la  frontière  theorique
de  la  Pama  jusqu'à  l'Oubangui;
!°Oubangui  (prineipe  réservé):

au  Sud,  par  la  Lobayxe,  jusqu’à  la  Bodinghé:
la  Bodinghé;
la  Lopo;

à  I'Ouest,  par  la  Sangha;
        <pb n="959" />
        W  903  20

2.  das  Gebiet,  das  begrenzt  wird:

im  Norden  von  dem  Breitengrad,  der  5  km
im  Norden  von  Bomassa  am  Ssanga  verläuft;


im  Westen  von  dem  Ssanga;

im  Osten  von  der  theoretischen  Grenze
bis  zum  Grünen  Likuala,  dem  Grünen
Likuala  bis  zu  dem  5  km  unterhalb  Botungo
  gelegenen  Punkt;

im  Süden  von  dem  Breitengrade
Punktes  bis  zum  Ssanga.

C.  Am  1.  April  1913  wird  Frankreich  an
Deutschland  übergeben:

das  Gebiet,  das  begrenzt  wird:

im  Süden  von  der  Straße,  die  die  französische
Grenzexpedition  von  Baboko  nach  der  Quelle
des  Pama  benutzt  hat;

im  Westen  vom  Ssanga,  vom  Nana,  vom
Jole  und  vom  Bole;

im  Norden  vom  Uham,  unterhalb  des  Bole;

im  Osten  durch  die  theoretische  Grenze.

D.  Am  1.  Juni  1913  wird  Frankreich  an
Deutschland  den  Rest  der  abgetretenen  Gebiete
übergeben,  nämlich:

1.  das  zwischen  dem  Uham  und  dem  Pende  gelegene
  Gebiet  bis  zur  theoretischen  Grenze;

2.  das  zwischen  dem  Breitengrade  des  Punktes
5  km  nordwärts  Bomassa  und  der  Linie
Lopo—  Bodinge  —  Lobaje  gelegene  Gebiet  bis
zur  theoretischen  Grenze.

Auf  diese  Weise  wird  Deutschland  am  1.  Juni
1913  im  Besitze  aller  ihm  zukommenden  Gebiete
sein,  wenn  auch  die  Arbeiten  der  gemischten  Kommission
  noch  nicht  vollständig  beendigt  sein
sollten.

dieses

Artikel  2.

Deutschland  wird  an  Frankreich  am  1.  Oktober
1912  das  zwischen  dem  Schari  (wobei  die  grundsätzliche
  Streitfrage  vorbehalten  bleibt)  und  dem
Flusse  Ba-Ili  (Limnia)  gelegene  und  im  Norden
durch  den  Breitengrad  von  Mandjafa  begrenzte
Gebiet  übergeben.

Der  Posten  von  Mogrum  ist  auf  diesem  Gebiet
gelegen.

Am  1.  Juni  1913  wird  Deutschland  an
Frankreich  den  Rest  des  abgetretenen  Gebietes
übergeben.  -

II.
Ersetzung  der  theoretischen  Grenzen  durch  andere
vorläusige  Grenzen.

Artikel  3.

Die  oben  erwähnten  theoretischen  und  vorläufig
  anzunehmenden  Grenzen  werden,  sobald  die
Grenzkommissare  sich  über  die  ihren  Regierungen
vorzuschlagenden  endgültigen  Grenzen  geeinigt

20  le  territoire  limité:

au  Nord,  par  un  parallèle  ayant  son  origine
à  5  kilomètres  au  Nord  de  Bomassa  sur
la  Sangha;

à  I’Ouest,  par  la  Sangha;

à  UEst,  par  la  frontière  théorique  jusqu'a
la  Likouala-aux-Herbes,  la  Likouala-aux-Herbes
  jusqu’au  point  situé  à  5  kilometres
en  aval  de  Botoungo;

au  Sud,  par  le  paralldle  de  ce  point  jusqu'à
la  Sangha.

C.  Le  premier  avril  1913  la  France  remettra
  à  I’Allemagne:

le  territoire  limité:

au  Sud  par  la  route  que  la  Mission  francaise
aura  utilisée  de  Baboko  à  la  scurce  de
la  Pama;

à  I’Ouest,  par  la  Sangha,  la  Nana,  la  Tolé
et  la  Bolé;

au  Nord,  par  I’Ouham,  en  aval  de  la  Bolé;

à  Est,  par  la  frontière  théorique.

D.  Le  premier  Juin  1913  la  France  remettra
  à  I’Allemagne  le  reste  des  territcires
cédés,  c'est-à-dire:
le  territoire  situé  entre  I'Ouham  et  la  Penndé

jusqu'fà  la  frontière  théorique;

20  le  territoire  situé  entre  le  parallèle  du  point
à  5  kilomètres  au  Nord  de  Bomassa  et
la  ligne  Lopo-Bodinghé-Lobeye  jusqu'à

la  frontière  théorique.

De  la  sorte,  au  premier  juin  1913  I’Allemagne
  sera  en  possession  de  tous  les  territoires
  dui  lui  reviennent  alors  meme  que  les
travaux  de  la  Commission  miste  ne  seraient
pas  compleètement  terminés.

Article  2.

L'Allemagne  remettra  à  la  France  le  premier
  octobre  1912  le  territoire  compris  entre
le  Chari  (principe  réser  vé)  et  la  rivière  Ba-Ili
(Limnia)  et  limité  au  Nord  par  le  parallele
de  Mandsjafa.

Le  poste  de  Mogrum  est  situé  sur  ce
territoire.

L'Allemagne  remettra  à  la  France  le  1“  juin
1913  le  reste  du  territoire  cédé.

Titre  II.
Remplacement  des  frontières  théoriques  par  d’autres
frontières  provisoires.

Article  3.

Les  frontières  théoriques  indiquées  ci-dessus
pour  ötre  adoptées  provisoirement  seront,  des
due  les  Commissaires  de  la  délimitation  seront
d'accord  sur  les  frontières  définitives  à  pro-
        <pb n="960" />
        W  904  20

haben,  sofort  durch  diese  Grenzen  ersetzt.  Es  ist
ausgemacht,  daß  die  Punkte,  in  denen  noch
Meinungsverschiedenheiten  über  den  Verlauf  der
Grenze  bestehen  können,  vorzubehalten  find,  und
daß  die  vorläufige  Besitznahme  der  späteren  endgültigen
  Verständigung  zwischen  beiden  Regierungen
über  den  Verlauf  der  endgültigen  Grenzen  nicht
vorgreift.

Artikel  4.

Die  Kommissare  werden  das  Nötige  tun,  um
vor  den  oben  angegebenen  Übergabeterminen  zu
einer  Verständigung  über  die  Grenzlinie,  welche
die  theoretischen  Grenzen  ersetzen  soll,  gelangt  zu
sein,  und  werden  diese  Grenzlinie  rechtzeitig  den
örtlichen  Verwaltungsbehörden  beider  Länder  mitteilen.


Artikel  5.

Bis  die  theoretischen  Grenzen  durch  die  von
den  Grenzkommissaren  bezeichneten  Grenzen  ersetzt
werden,  bleibt  vereinbart,  daß,  wenn  in  der  Nähe
dieser  vorläufigen  Grenze  auf  dem  Arbeitsfelde
der  gemischten  Grenzkommission  vor  der  Beendigung
  der  Arbeiten  ein  Konflikt  mit  den  Eingeborenen
  ausbrechen  sollte,  der  ein  Einschreiten
der  Landesbehörden  erfordert,  die  Entscheidung
dieses  Konfliktes,  falls  die  Lage  des  Tatortes  im
Verhältnis  zur  Grenze  zweifelhaft  ist,  zur  Zuständigkeit
  der  französischen  Behörden  gehören  würde.

Sobald  die  von  den  Grenzkommissaren  festgesetzte
  Grenze  die  theoretische  Grenze  ersetzt,  ist
diese  bis  zur  endgültigen  Festsetzung  der  Grenzen
durch  die  beiden  Regierungen  für  die  Zuständigkeit
  der  Lokalbehörden  beider  Länder  maßgebend.

III.
Verfahren  bei  der  Übergabe.
Artikel  6.

Die  Verwaltungsbeamten  und  die  Stationsleiter
  werden  für  die  erforderliche  Bekanntgabe
der  Anderung  der  Staatshoheit  sorgen.  Sie
werden  zum  voraus  der  eingeborenen  Bevölkerung
die  Erleichterungen  zur  Kenntnis  bringen,  die  ihr
gewährt  sind,  um  die  abgetretenen  Gebiete  zu
verlassen  und  sich  auf  Gebieten  niederzulassen,  die
der  alten  Staatsgewalt  unterstellt  bleiben.  Die
bisherige  Verwaltung  wird  nach  freiem  Ermessen
den  Zeitpunkt  und  die  Mittel  bestimmen,  die  sie
für  die  in  Frage  stehenden  Veröffentlichungen  für
geeignet  hält.

Es  darf  selbstverständlich  der  Ausübung  des
Optionsrechtes  durch  die  Eingeborenen  kein  Hindernis
  bereitet  werden  und  aus  diesem  Anlaß

poser  à  leurs  Gouvernements  respectifs,  immC
diatement  remplacées  par  ces  frontières.  Is
est  entendu  que  les  points  sur  lesquels  des
divergences  d’appréciation  concernant  le  tracé
de  la  frontière  subsisteraient,  seraient  réservés,
et  que  DPoccupation  provisoire  n'’engagera  en
rien  Favenir  pour  ’entente  finale  ultérieure
entre  les  deux  Gouvernements  sur  le  tracé  de
la  frontière  définitive.

Article  4.

Les  Commissaires  feront  le  nécessaire  pour
Stre  tombés  d’accord  avant  les  dates  de  remises
fixées  ci-dessus,  sur  le  tracé  à  substituer  aux
frontières  théoriques  et  le  c1ommuniqueront  en
temps  utile  aux  autorités  locales  des  deux  pays.

Article  5.

Jusqu'au  remplacement  des  frontières  theoriques
  par  les  frontières  désignées  par  les
Commissaires  de  la  délimitation,  ü  est  entendu
due,  si  un  conflit  se  produisait  avec  les  indigènes
  aux  abords  de  cette  frontière  proviscire
sur  le  terrain  d’études  de  la  Commission  mixte
avant  la  fin  des  travaux,  et  nécessitait  l’intervention
  des  autorités  territoriales,  ce  conflir
serait  de  la  compétence  des  autorités  françcaises,
dans  le  cas  on  il  y  aurait  doute  sur  la  position
  du  lieu  du  conflit  par  rapport  à  la
frontüickre.

Des  qdue  Ila  frontière  désignée  par  les  Commissaires
  de  la  delimitation  remplacera  la
frontière  théorique  elle  définira  pour  les  autorités
  locales  des  deux  pays  la  limite  de  leur
compétence  respective  jusqu'dà  Ila  fixation  definitive
  de  la  frontière  par  les  deux  Gouverne--ments.


Titre  III.
Procédure  de  remise.

Article  6.

Les  administrateurs  et  chefs  de  poste  donneront
  au  changement  de  souveraineté  toute
la  publicité  nécessaire.  IIs  feront  connaitre
d’avance  à  la  population  indigène  les  facilités
dui  lui  sont  accordées  pour  quitter  les  territoires
  cédés  et  se  fixer  sur  les  territoires  demeurant
  soumis  à  l'ancienne  souveraineté.
L'administration  ancienne  du  pays  choisira  à
son  gré  le  moment  et  les  moyens  du’elle  aura
jugés  opportuns  pour  cette  publicité.

I.  est  bien  entendu  qu'aucune  entrare
d’'aucune  sorte  ne  sera  apportée  à  l’exercice
du  droit  d'’option  des  indigènes,  et  qu'’aucune
        <pb n="961" />
        G  905  20

keine  den  Landesgewohnheiten  zuwiderlaufende
Maßregel  getroffen  werden.

Artikel  7.

Die  Archive  der  Stationen  betreffend  die
Steuern,  die  Verwaltung,  die  Rechtspflege,  die
Ortsverhältnisse  der  Stationen  usw.  find  unverändert
  zu  belassen  und  der  neuen  Behörde  des
Landes  zu  übergeben.  Um  ihre  Erhaltung  sicher
zu  stellen,  find  sie  zur  rechten  Zeit  von  den
Nebenstationen  nach  den  wichtigsten  Stationen  der
abgetretenen  Gebiete  zu  überführen,  um  dort  zusammengestellt
  zu  werden.

Artikel  8.

An  einem  von  den  obersten  Gouverneuren
der  beiden  Kolonien  zu  bestimmenden  Tage  werden
die  Truppen  jeder  der  beiden  Mächte  in  die
ihren  Regierungen  abgetretenen  Gebiete  einrücken.
Sie  werden  sich  in  die  unmittelbare  Nähe  der
Posten  begeben,  die  sie  zu  besetzen  haben,  und
werden  dort  Lager  beziehen.  An  einem  gleichfalls
von  den  Gouverneuren  zu  bestimmenden  Tage
werden  die  Nebenstationen  vor  Sonnenaufgang
durch  die  Truppen,  welche  sie  bis  dahin  besetzt
hielten,  geräumt  werden.  Sofort  nach  Sonnenaufgang
  können  die  Truppen  und  Behörden  der
anderen  Macht  von  diesen  Stationen  Besitz  ergreifen.


Artikel  9.

Der  neue  Verwaltungsbeamte  wird  sich  so
einrichten,  daß  er  mit  seiner  Eskorte  am  Tage
vor  dem  für  die  Räumung  der  Nebenstationen
festgesetzten  Termine  auf  der  Hauptstation  eintrifft;
er  wird  von  dem  Verwaltungsbeamten  der
andern  Nation  empfangen  werden  und  während
der  zwei  folgenden  Tage  dessen  Gast  sein.  Im
Laufe  dieser  zwei  Tage  werden  die  Rechnungsbücher
  abgeschlossen,  die  Übergabe  der  in  der
Station  zusammengestellten  Archive  findet  statt,
und  das  Protokoll  der  Gebietsübergabe  wird  ausgefertigt
  und  unterzeichnet.  Am  zzweiten,  dem
Tage  der  Räumung  der  Nebenstationen  folgenden
Morgen  wird  die  Hauptstation  vor  Sonnenaufgang
von  dem  bisherigen  Verwalter  und  seiner  Eskorte
verlassen  werden.

Die  unter  I  vorgesehenen  üÜbergabetermine
sollen,  wenn  irgend  möglich,  eingehalten  werden.
Jedoch  wird  den  obersten  Gouverneuren  die  Befugnis
  eingeräumt,  sie  um  einige  Tage  nach  vorwärts
  oder  rückwärts  zu  verschieben.

Für  die  am  1.  Oktober  1912  zu  übergebenden
Posten,  die  wegen  ihrer  Entfernung  die  nötigen
Anweisungen  nicht  mit  voller  Sicherheit  vor  diesem
Datum  erhalten  können,  wird  der  den  Gouverneuren
  gelassene  Spielraum  entsprechend  der  für
die  Übermittlung  der  Anweisung  notwendigen
Zeit  vergrößert.

mesure  contraire  aux  usages  du  pays  ne  devra
ötre  prise  à  cette  occasion.

Artiele  7.

Les  archives  des  postes,  concernant  Dimpöt,
T’administration,  la  justice,  Uétat  des  lieux  des
postes,  etc.  devront  étre  respectées  et  remises
à  Pautorité  nouvelle  du  pays.  Pour  que  leur
conservation  soit  assurée,  elles  devront  étre
transportées  en  temps  utile  des  postes  secondaires
  dans  les  postes  les  plus  importants  des
régions  cédées,  pour  y  étre  centralisées.

Article  8.

A  une  date  dui  sera  déterminée  par  une
entente  directe  entre  les  deux  Gouverneurs
généraux  les  troupes  de  chacune  des  deux
Puissances  pénétreront  sur  les  territoires  respectivement
  cédés  à  leurs  Gouvernements.
Elles  se  rendront,  pour  y  camper,  dans  les
abords  immédiats  des  postes  qu’elles  devront
Ooccuper.  A  une  date  6galement  fixée  par  les
Gouverneurs  des  deuxs  Colonies,  les  postes
secondaires  seront  évacués,  avant  le  lever  du
scleil,  par  les  troupes  qui  les  occupaient  précédemment.
  Aussitöt  après  le  lever  du  soleil,
les  troupes  et  les  autorités  de  P’autre  Puissance
Pourront  oecuper  ces  mémes  postes.

Article  9.

Le  nouvel  administrateur  prendra  ses  dispositions
  pour  arriver  au  poste  principal,  avec
son  escorte,  la  veille  du  jour  fixé  pour  l’évacuation
  des  postes  secondaires;  il  sera  reçu
par  son  collègue  de  I’autre  nationalité,  dont
il  sera  I’höte  pendant  les  deux  jours  qui
suivront.  Au  cours  de  ces  deux  jours,  les
livres  de  comptabilité  seront  arrétés,  la  remise
des  archives  centralisées  dans  le  poste  sera
effectuce,  et  le  procès-verbal  de  remise  des
territoires  sera  établi  et  signé.

Le  surlendemain  du  jour  de  Il’évacuation
des  postes  secondaires,  le  poste  principal  sera
éCvacué,  avant  le  lever  du  soleil,  par  T’ancien
administrateur  et  son  escorte.

Les  dates  de  remise  doivent  etre,  s’il  est
possible,  celles  qui  sont  prévues  au  titre
Ier.  Toutefois,  les  gouverneurs  généraux  disposeront
  d'une  latitude  de  quelques  jours  autour
de  ces  dates.

Pour  les  postes  éloignés  qui  doivent  étre
remis  le  1°#%  ##  2obre  1912,  on  les  instructions
nécessaires  pourraient  ne  pas  parvenir  avec
certitude  avant  cette  date,  la  latitude  est
étendue  suivant  les  nécessitécs  de  communication
  des  instructions  à  ces  postes.
        <pb n="962" />
        906  2

Artikel  10.

Die  deutschen  und  französischen  Verwaltungsbeamten
  werden  sich  gegenseitig  mittels  Eilboten
sobald  als  möglich  die  Marschrouten  der  Truppen,
welche  sich  an  ihre  neuen  Posten  begeben  sollen,
und  derjenigen,  welche  ihre  alten  Posten  räumen
sollen,  mitteilen.  Während  der  ganzen  Zeit,  die
diese  Abteilungen  brauchen,  um  ihre  neuen
Posten  zu  beziehen,  oder  ihre  alten  Posten  zu
räumen,  bleiben  sie  ihrer  eigenen  Gerichtsbarkeit
unterstellt.

Artikel  11.

Die  obersten  Gouverneure  der  beiden  Kolonien
werden  beiderseitig  den  Beamten,  welche  die  Übergabe
  und  die  Besitznahme  der  Gebiete  vorzunehmen
  haben,  die  Weisung  erteilen,  alles  zu
vermeiden,  was  Anlaß  zu  Schwierigkeiten  oder
Konflikten  bieten  könnte.

IV.
Verschiedenes.

Artikel  12.

Seit  dem  12.  März  1912,  dem  Tage,  an
welchem  die  Ratifikationen  des  am  4.  November
1911  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  abgeschlossenen
  Abkommens  ausgetauscht  worden  sind,
ist  jede  der  beiden  Vertragsmächte  dem  Rechte
nach  Souverän  über  die  ihr  von  der  anderen
Macht  durch  dieses  Abkommen  abgetretenen  Gebiete.

Jeder  der  beiden  Mächte  verbleibt  jedoch  bis
zur  tatsächlichen  Ubergabe  der  Gebiete  an  die
zur  Ubernahme  berechtigte  Macht  die  vorläufige
Ausübung  der  Staatshoheitsrechte  in  den  von
ihr  abgetretenen  Gebieten.  Jede  verwaltungsrechtliche
  oder  gerichtliche  Handlung,  die  von  der  abtretenden
  Macht  vor  der  tatsächlichen  UÜbergabe
erfolgt  und  in  den  abgetretenen  Gebieten  wirksam
gewesen  ist,  wird  von  der  übernahmeberechtigten
Macht  als  gültig  anerkannt.  Es  versteht  sich
jedoch  von  selbst,  daß  durch  eine  verwaltungsrechtliche
  Handlung,  abgesehen  von  „actes  purement
  conservatoirs",  keine  Rechte  zugunsten
Dritter  begründet  werden  können,  die  über  das
Datum  der  tatsächlichen  Besitzübergabe  des  Gebietes
  hinauswirken.

Artikel  13.

Was  die  finanzielle  Verwaltung  der  ausgetauschten
  Gebiete  betrifft,  so  soll  jede  der  beiden
Mächte  bis  zum  Tage  der  tatsächlichen  Ubergabe
der  Gebiete  die  aus  den  abgetretenen  Gebieten
eingehenden  Einnahmen  erhalten  und  die  mit  den
Gebieten  verbundenen  Ausgaben  tragen.  Wohl-Article

  10.

Les  administrateurs  chefs  de  Province
allemands  et  français  se  communiqueront  mutuellement
  et  par  courrier,  aussitöt  du’il  leur
Sera  possible,  les  itin  Craires  qdue  devront  suivre
Seit  les  troupes  qdui  iront  occuper  leur  nouveau
poste,  soit  celles  qui  devront  évacuer  leur
ancien  poste.

Pendant  tout  le  temps  qui  leur  sera  neécessaire
  pour  rejoindre  leur  nouveau  poste  ou
évacuer  leur  ancien  poste  ces  détachements
demeureront  sous  leur  propre  juridiction.

Article  11.

Les  Gouverneurs  généraux  des  deux  Colonies
  donneront  de  part  et  d’autre  aux  agents
qui  devront  procéder  à  la  remise  et  à  la  prise
de  possession  des  territoires,  des  instructions
leur  prescrivant  d’éviter  avec  soin  toute  cause
de  difficultés  ou  de  conflits.

Titre  IV.
Dispositions  diverses.

Article  12.

Depuis  le  12  mars  1912,  date  de  l’'échange
des  ratifications  de  la  Convention  conclue  le
4  novembre  1911  entre  la  France  et  I'’Allemagne,
  chacune  des  deux  Puissances  contractantes
  est,  en  droit,  souveraine  des  territoires
  dui  lui  ont  6té  cédés  par  l’autre  en
vertu  de  cette  convention.

Cependant  chacune  des  deux  Puissances
conserve  provisoirement,  jusqufa  la  remise
effective  des  territoires  à  la  Puissance  cessionnaire,
  I’exercice  des  droits  souverains  sur
les  territoires  qu'’elle  a  cédés.  Tout  acte  administratif
  ou  judiciaire  dui,  Emané  de  la  Puissance
  cédante  avant  la  remise  effective  aura
effet  dans  les  territoires  cédés,  est  reconnu
Valable  par  la  Puissance  cessionnaire.  II  est
entendu  du’'’un  acte  administratif  ne  saurait
constituer,  pour  des  tiers,  des  droits  valables
au  dela  de  la  date  de  la  remise  effective  du
territoire,  exception  faite  pour  les  actes  purement
  conser  vatoeires.

Article  13.

En  ce  qdui  concerne  la  gestion  financière
des  territoires  GCchangés,  chacune  des  Puissances
  bénéficiera  des  recettes  il  supportera
les  dépenses,  afférentes  aux  territoires  cédés
par  elle  jusqu'an  jour  de  la  remise  ekfectikre
de  ces  territoires.  Bien  entendu,  aucune  des
        <pb n="963" />
        G  907  20

verstanden  hat  hierbei  keine  der  beiden  Mächte
über  die  Geschäftsführung  der  anderen  eine  Kontrolle
  auszuüben.

Artikel  14.

Die  auf  dem  abgetretenen  Gebiete  dem  Staate
gehörenden  unbeweglichen  Sachen  werden  der
neuen  Staatsgewalt  in  demjenigen  Zustande  übergeben
  werden,  in  dem  sie  sich  vor  dem  Wechsel
der  Staatshoheit  befanden.

Artikel  15.

Die  beiden  Regierungen  werden  die  Frage
prüfen,  ob  und  unter  welchen  Bedingungen  die
Silbermünzen,  die  vor  dem  12.  März  1912  in
den  ausgetauschten  Gebieten  gesetzlichen  Kurs
hatten,  bis  zu  einem  durch  gemeinsame  Vereinbarung
  festzusetzenden  Zeitpunkt  weiter  in  Zahlung
genommen  werden  können.

Artikel  16.

Die  Gouverneure  der  beiden  Kolonien  werden
sich  gegenseitig  Verzeichnisse  zustellen,  aus  denen
die  erteilten  Bewilligungen  zur  Einfuhr  und  zum
Tragen  von  Feuerwaffen  in  den  ausgetauschten
Gebieten  ersichtlich  sind.

Artikel  17.

Die  französische  Regierung  wird  der  deutschen
Regierung  sobald  als  möglich,  jedenfalls  aber  vor
dem  1.  Januar  1913  zwei  möglichst  vollständige
Sammlungen  der  Journaug  und  Bulletins  officiels
der  im  Verbande  von  Französisch-Aquatorial-Afrika
  stehenden  Kolonien  seit  Anbeginn  übermitteln;
  ein  gleiches  wird  der  Generalgouverneur
von  Französisch-Aquatorial-Afrika  gegenüber  dem
Gouverneur  von  Kamerun  tun;  außerdem  werden
diese  Druckschriften  der  deutschen  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  gleichzeitig  mit  den  Archiven
auf  den  Hauptstationen  übergeben  werden,  die
sie  bereits  besitzen.  Der  Generalgouverneur  von
Französisch-Aquatorial-Afrika  wird  dem  Gouverneur
  von  Kamerun  diese  Stationen  rechtzeitig
namhaft  machen.

Die  deutsche  Regierung  wird  ihrerseits  der
französischen  Regierung  sobald  als  möglich  und
jedenfalls  vor  dem  1.  Jannar  1913  zwei  möglichst
  vollständige  Sammlungen  des  Amtsblattes
für  das  Schutzgebiet  Kamerun  seit  Anbeginn
übermitteln;  ein  gleiches  wird  der  Gouverneur
von  Kamerun  gegenüber  dem  Generalgonverneur
von  Französisch-Aquatorial-Afrika  tun;  außerdem
werden  diese  Druckschriften  der  französischen  örtlichen
  Verwaltungsbehörde  gleichzeitig  mit  den
Archiven  in  dem  Posten  Bongor  übergeben  werden.

Artikel  18.
Um  der  deutschen  Regierung  die  lbbersicht
über  die  grundrechtlichen  Verhältnisse  in  den

deuxf  Puissances  n'excercera  un  contröle  sur
la  gestion  de  Pautre.

Article  14.

Les  immeubles  appartenant  à  IEtat  sur
le  territoire  cédé  seront  remis  à  lautorité
nouvelle  dans  Il’élat  ou  üls  se  trouvaient  avant
le  changement  de  souveraineté.

Article  15.

Les  deux  Gouvernements  ECxamineront  la
qduestion  de  savoir  si  les  monnaies  d'argent
ayant  respectivement  cours  légal,  avant  le
12  mars  1912  dans  les  territoires  échangés
peuvent  continuer  à  y  stre  acceptées,  et  dans
duelles  conditions,  pendant  un  délai  qui  serait
à  déterminer  d’'un  commun  accord.

Article  16.

Les  Gouverneurs  des  deux  Colonies  se
communiqueront  réciproquement  un  état  faisant
ressortir  les  autorisations  délivrées  pour
introduction  d’'’armes  à  feu  et  pour  port  d’armes
à  feu  dans  les  territoires  SCchangés.

Article  17.

Le  Gouvernement  français  remettra  au
Gouvernement  allemand  le  plus  töt  possible
et  en  tout  cas  avant  le  1°#  janvier  1913  deux
collections  aussi  complètes  due  possibles  des
journaux  et  bulletins,  officiels  des  colonies  du
groupe  de  Afrique  Equatoriale  française,  depuis
  Iorigine;  1  sera  procédé  de,  méme  par
le  Gouverneur  Général  de  I’Afrique  Equatoriale
francaise  à  I’égard  du  Gouverneur  du  Cameroun;
  de  plus  ces  mémes  documents  seront
remis  à  Pautorité  locale  allemande,  avec  les
archives,  dans  les  postes  qui  en  disposent
déià  et  qdui  seront  indiqués  en  temps  utile
par  le  Gouverneur  général  de  I’Afrique  Equatoriale
  française  au  Gouverneur  de  Cameroun.

Le  Gouvernement  allemand,  de  son  c646
remettra  au  Gouvernement  français  le  plus
töot  possible  et  en  tout  cas  avant  le  1  janvier
1913  deux  collections  aussi  compleètes  due
possible  du  „Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet
Kamerunk.

I1  sera  procédé  de  méme  pour  le  Gouver--neur
  de  Cameroun  à  I’égard  du  Gouverneur
général  de  I’Afrique  Equatoriale  française;  de
plus,  ces  mémes  documents  seront  remis  à
I’autorité  locale  française,  avec  les  archives,
dans  le  poste  de  Bongor.

Article  18.
De  manière  à  permettre  au  Gouvernement
allemand  d’'avoir  I'état  de  la  propriété  foncicère
        <pb n="964" />
        G  908  20

Gebieten,  welche  unter  ihre  Staatshoheit  fallen,
zu  ermöglichen,  wird  ihr  die  französische  Regierung
unter  Bescheinigung  der  Richtigkeit  die  vollständigen
  auf  diese  Gebiete  bezüglichen  Auszüge
aus  den  Grundbüchern  mit  den  jede  Parzelle
betreffenden  Unterlagen  übermitteln.

Artikel  19.

Die  beiden  Regierungen  sind  darüber  einig,
daß  es  den  beiden  beteiligten  Gouverneuren
überlassen  werden  soll,  sich  durch  unmittelbares
Einvernehmen  darüber  zu  verständigen,  ob  es
nicht  zweckmäßig  ist,  beiderseits  Beamte  in  besonderem
  Auftrage  zu  entsenden,  um  sich  in  die
Verwaltung  derjenigen  Gebiete,  deren  Übergabe
nach  den  im  Artikel  1  getroffenen  Bestimmungen
hinausgeschoben  ist,  einzuarbeiten.

Artikel  20.

Um  in  der  Zeit  zwischen  dem  1.  Oktober  1912
und  dem  1.  Februar  1913  die  Verbindung  zwischen
Kamerun  und  dem  im  Artikel  1  unter  Ag3  genannten
  Gebiete  sicher  zu  stellen,  wird  vereinbart,
daß  die  deutsche  Schiffahrt  auf  dem  Teil  des
Sanga,  der  die  Verbindung  zwischen  diesen  beiden
Gebieten  herstellt,  durch  die  französische  Regierung
in  keiner  Weise,  namentlich  nicht  durch  Maßnahmen
der  Zollbehörden  beeinträchtigt  werden  darf.

III.
Kbkommen  über  das  Konzessionswesen.

J.
KAlgemeine  Bestimmungen.
Artikel  1.

Das  vorliegende  in  Ausführung  des  Artikels  5
des  Abkommens  vom  4.  November  1911  abgeschlossene
  Abkommen  hat  den  Zweck,  die  Bedingungen
  genauer  festzulegen,  unter  denen  die
deutsche  Regierung  an  Stelle  der  französischen
Regierung  in  diejenigen  Vorteile,  Rechte  und
Pflichten  eingetreten  ist,  die  für  diese  aus  der
Erteilung  von  Konzessionen  auf  ganz  oder  zum
Teil  unter  deutsche  Staatshoheit  fallende  Gebiete
erwachsen  sind.

Es  soll  nur  erworbene  Rechte  erkären  und
keine  neuen  Rechte  schaffen;  die  Konzessionsinhaber
  sind  deshalb  in  keinem  Falle  befugt,
gegenüber  der  deutschen  Regierung  Anspruch  auf
ausgedehntere  Rechte  zu  erheben,  als  sie  sie
gegenüber  der  französischen  Regierung  besaßen.

Artikel  2.

Für  die  räumlichen  Grenzen  der  Konzessionsgebiete,
  die  unter  die  deutsche  Staatshoheit  fallen,
bleiben  die  Bestimmungen  der  Konzessionsdekrete
und  Lastenhefte  maßgebend.

dans  les  territoires  qui  passent  sous  sa  souveraineté,
  le  Gouvernement  français  lui  re.
mettra,  en  certifiant  I’authenticité,  les  extraits
complets  des  livres  fonciers  relatifs  à  ees
territoires  avec  les  données  concernant  chaque
parcelle.

Article  19.

Les  deux  Gouvernements  sont  d'’accord
pour  laisser  aux  deux  Gouverneurs  intéressés
le  soin  d’apprécier,  par  entente  directe,  odl
n'y  aurait  pas  lieu  d'’envoyer,  de  part  ei
d’autres,  des  fonctionnaires  en  mission  étucdes
pour  se  mettre  au  courant  de  I’administration
des  territoires  dont  la  remise  effective  est
adjournée  dans  les  conditions  prévues  par
T/article  1er.

Article  20.

II  est  entendu  due,  pour  assurer  du
1er  octobre  1912  et  au  fier  février  1913  HR
jonction  entre  le  Cameroun  et  les  territoires
mentionnés  au  §  A  3°  de  Tart.  Ler,  la  navigation
  allemande  sur  la  partie  de  la  Sangba
dui  forme  voie  de  raccordement  entre  ces
régions,  ne  subira  aucune  entrave  de  la  pam
de  I’Administration  française,  notamment  en
matière  douanière.

III.
Convention  relative  au  régime  des  Concessione.

Titre  premier.
Dispositions  générales.
Article  I.

La  présente  Convention,  conclue  en  excution
  de  Farticke  5  de  la  Convention  du
4  novembre  1911,  a  pour  objet  de  préeiser
les  conditions  dans  lesquelles  le  Gouvernement
  allemand  se  trouve  substitué  au  Gouvernement
  français  dans  les  avantages,  droits
et  obligations  résultant,  pour  celui-ai,  des  actes
par  lesquels  il  a  accordé  des  concessions  sur
les  territoires  qui  passent  en  totalité  ou  en
partie  sous  la  souveraineté  allemande.

Elle  est  déclarative  de  droits  acquis  et
non  constitutive  de  droits  nouveauzx;  en  conséduence
  les  concessionnaires  ne  pourront  en
aucun  cas  prétendre  envers  le  GCouvernement
allemand  à  des  droits  plus  étendus  que  ceux
dont  ils  jouissaient  envers  le  Gouvernement
francais.

Article  2.

Les  concessions  sur  lesquelles  S'exercera
la  souveraineté  allemande  demeurent  définies
dans  leurs  limites  territoriales  par  les  dispositions
  des  décrets  de  concession  et  cahiers
des  charges.
        <pb n="965" />
        E  909  e

Artikel  3.

Die  in  Artikel  5  des  Abkommens  vom  4.  November
  1911  erwähnten  Konzessions-Gesellschaften
von  Französisch-Aquatorial-Afrika  behalten  ungeachtet
  der  ganzen  oder  teilweisen  Unterstellung
der  ihnen  verliehenen  Gebiete  unter  deutsche
Staatshoheit  ihre  rechtliche  Eigenschaft  als  französische
  Gesellschaften.

Auf  Grund  der  Tatsache  der  Anerkennung
der  für  die  Gesellschaften  maßgebenden  Konzessionsdekrete,
  Lastenhefte  und  Verträge,  durch
die  deutsche  Regierung  haben  die  Gesellschaften
die  Rechts=  und  Handlungsfähigkeit  auf  deutschem
Gebiete.  Sie  unterstehen  im  übrigen  dem  gemeinen
  Recht  dieses  Gebietes  in  allem,  was  nicht
durch  diese  Rechtsakte  oder  durch  das  vorliegende
Abkommen  geregelt  ist.

Artikel  4.

Die  französische  Regierung  wird  der  deutschen
Regierung  sobald  als  möglich,  jedenfalls  aber
vor  dem  1.  Januar  1913,  alle  Urkunden  übergeben,
  die  sich  auf  die  Abfassung  und  die  Anwendung
  der  die  Konzessionsgesellschaften  betreffenden
  Dekrete,  Lastenhefte  und  Verträge  beziehen,
namentlich  die  Protokolle  der  Beratungen  der
„Commission  des  concessions  coloniales-,  die
vom  Conseil  d’Etat  mit  Bezug  auf  die  genannten
  Gesellschaften  getroffenen  Entscheidungen  und
die  verschiedenen  auf  diese  Gegenstände  bezüglichen
  Anweisungen  und  Entscheidungen  des  Kolonialministers.


Es  entspricht  dem  Wunsche  der  französischen
Regierung,  daß  diese  Urkunden,  indem  sie  gegenüber
  der  deutschen  Regierung  die  rechtliche  Bedeutung
  behalten,  die  sie  gegenüber  der  französischen
  Regierung  hatten,  der  deutschen  Regierung
als  allgemeine  Richtschnur  dienen  möchten  für
die  Anwendung  der  Dekrete,  Lastenhefte  und  Verträge,
  in  die  sie  an  Stelle  der  französischen  Regierung
  eingetreten  ist.

Die  deutsche  Regierung  wird  diesem  Wunsche
Rechnung  tragen,  behält  sich  dabei  aber  ihre  verwaltungsrechtliche
  Freiheit  im  gleichen  Maße  vor,
wie  sie  die  französische  Regierung  besaß,  und
nimmt  für  die  deutschen  Gerichte  das  unbeschränkte
Auslegungsrecht  in  Anspruch,  wie  es  früher  den
französischen  richterlichen  Behörden  zugestanden  hat.

Die  deutsche  Regierung  übernimmt  keine  Verpflichtung,
  diejenigen  Urkunden  zu  berücksichtigen,
die  anders  als  in  der  vorerwähnten  amtlichen
Weise  und  nach  Ablauf  der  festgesetzten  Frist  etwa
noch  vorgebracht  werden  könnten.

Artikel  5.
Die  französische  Regierung  wird  der  deutschen
Regierung  auf  Verlangen  jede  Auskunft  geben

Article  3.

Les  Sociétés  concessionnaires  de  I’Afrique
Equatoriale  francaise  visées  par  article  5  à
la  Convention  du  4  novembre  1911  ne  cesseront
pas,  par  suite  de  Il’tablissement  de  la  souveraineté
  allemande  sur  tout  ou  partie  des
territoires  à  elles  concédés,  d’étre,  en  droit,
des  Sociétés  francaises.

Du  fait  meme  de  l’adhésion  du  Gouvernement
  allemand  aux  décrets  de  concession,
cahiers  des  charges  et  conventions  qui  les
régissent,  elles  ont  Paptitude  juridiquenécessaire
pour  fonctionner  en  territoire  allemand.  Quant
au  reste,  elles  sont  soumises  au  droit  commun
de  ce  territoire  pour  tout  ce  dui  n’'est  pas
déterminé  par  les  dits  actes  ou  par  Ia  présente
convention.

Article  4.

Le  Gouvernement  français  remettra  au
Gouvernement  allemand  aussitöt  due  possible
et  en  tout  cas  avant  le  1°2#  janvier  1913  tous
documents  relatifs  à  la  rédaction  et  à  Iapplication
  des  décrets,  cahiers  des  charges  et
conventions  concernant  les  Sociétés  concessionnaires,
  notamment  les  procès-verbaux  des
délibérations  de  la  Commission  des  Concessions
coloniales,  les  arréts  rendus  par  le  Conseil
d’Etat  au  sujet  des  dites  Sociéctés  et  les
diverses  instructions  ou  déecisions  ministérielles
relatives  à  ces  matieères.

II  est  conforme  au  désir  du  Gouvernement
francçcais  due  ces  documents,  tout  en  conserrant
vis-à-vis  du  Gouvernement  allemand  le  caractère
qdu'ils  avaient  vis-à-vis  du  Gouvernement
francais,  servent  de  règle  générale  au  Gouver--nement
  allemand  dans  l’application  des  déerets,

cahiers  des  charges  et  conventions  dans
lesquels  il  est  substitukc  au  Gouvernement
francais.

Le  Gouvernement  allemand  tiendra  compte
de  ce  désir  tout  en  réservant  la  liberté  administrative,
  dans  la  mesure  on  en  disposait
le  Gouvernement  francçcais,  et  le  droit  souverain
d’interprétation  dui  appartiendrait  éventuellement
  aux  tribunaux  allemands  comme  il
appartenait  antérieurement  aux  juridictions
francaises.  Le  Gouvernement  allemand  fait
toutes  réserves  au  sujet  de  la  mesure  dans
laquelle  il  pourrait  étre  tenu  compte  des
documents  qui  viendraient  à  eétre  produits  en
dehors  des  conditions  de  remise  offficicllc  et
de  délai  mentionnées  ci-dessus.

Artiele  5.

Le  Gouvernement  francais
Gouvernement  allemand,

donnera  au
sSur  sa  demande,

4
        <pb n="966" />
        910  20

über  die  Bedingungen,  unter  denen  die  Konzessionen
  aller  Art,  von  weniger  oder  mehr  als
10000  Hektar,  erteilt  worden  sind,  und  überhaupt
  über  Fragen  jedweder  Art,  die  mit  dem
Konzessionswesen  in  Verbindung  stehen.

Artikel  6.

Die  französische  Regierung  hat  der  deutschen
Regierung  die  Gutachten  der  „Commission  des
concessions  colonialese  mitgeteilt,  betreffend  die
Art  der  Rechnungslegung  der  Konzessionsgesellschaften
  im  Hinblick  auf  die  Ermittelung  des  Anteils
  am  Reingewinn  und  betreffend

1.  Die  Abschreibungen  auf  Materialien  und
Ausrüstung;

2.  die  Wertberechnung  für  die  im  Portefeuille
liegenden  Wertpapiere;

3.  die  Tilgung  festgelegter  Kapitalien  und  der
Betriebsverluste;

4.  die  nachträgliche  Einstellung  des  statutenmäßigen
  Zinses  für  die  Verlustjahre.

Die  französische  Regierung  hat  der  deutschen
Regierung  angegeben,  daß  diese  Gutachten  seit
den  Geschäftsjahren,  auf  die  sie  sich  beziehen,
den  Abrechnungen  der  Konzessionsgesellschaften  zugrunde
  gelegen  haben.  Die  deutsche  Regierung
orkennt  an,  daß  sie,  soweit  diese  Gutachten  und
ihre  Anwendung  vertragliche  Verpflichtungen  für
die  französische  Regierung  haben  begründen  können,
diese  Verpflichtungen  als  Rechtsnachfolgerin  der
französischen  Regierung  in  Anwendung  von  Artikel
  5  des  Vertrages  vom  4.  November  1911  zu
ersüllen  hat.

Artikel  7.

Die  deutsche  Regierung  hat  Kenntnis  davon
genommen,  daß  für  die  Gesellschaften,  die  den
nach  dem  Muster  von  1899  aufgestellten  Dekreten
und  Lastenheften  unterworfen  sind,  die  in  diesen
Rechtsakten  vorgesehenen  Eingeborenen-Reservate
nicht  abgegrenzt  worden  sind  und  daß  der  Gegenstand
  durch  eine  Verordnung  des  Generalkommissars
  der  Regierung  in  Französisch-Kongo
vom  9.  Oktober  1903  geregelt  worden  ist.

Artikel  8.

Durch  Ansprüche,  die  von  Konzessionsinhabern
etwa  auf  Vorgänge,  die  vor  dem  12.  März  1912
liegen,  begründet  werden  sollten,  wird  ausschließlich
  die  französische  Regierung  berührt.

II.

Große  Konzessionen,  die  ganz  unter  die  deutsche
Staatshoheit  fallen.
Artikel  9.
Die  Konzessionsgesellschaften,  deren  Gebiete
ganz  unter  dentsche  Staatshoheit  fallen  (Sociête

tous  renseignements  sur  les  conditions  dans
lesquelles  ont  été  attribuées  toutes  concessions,
inférieures  ou  supérieures  à  10,000  hecetares,
et,  d’une  manière  générale,  sur  les  questions
de  toute  nature  se  rapportant  au  régime  des
dites  concessions.

Article  6.

Le  Gouvernement  français  a  communiqué
au  Gouvernement  allemand  les  avis  de  la
Commission  des  Concessions  coloniales  relatifs
au  mode  (d'établissement  des  comptes  des
Sociétés  concessionnaires  pour  le  calcul  de  la
redevance  proportionnelle  et  concernant:

0  Les  amortissements  de  matériel  et  d'outillage;


20  L'évaluation  des  titres  en  portefeuille;

30  L'amortissement  des  immobilisations  et
des  déficits  d’exploitation;

40  Le  rappel  de  Pintérét  statutaire  pour
les  exercices  déficitaires.

Le  Gouvernement  français  a  indiqué  au
Gouvernement  allemand  que  ces  avis  avaient
servi  de  base,  depuis  la  date  des  erercices
budgétaires  auxquels  ils  s'appliquent,  au  rêèglement
  des  comptes  des  Sociétés  concessionnaires.
  Le  Gouvernement  allemand  reconnait
due,  dans  la  mesure  ou  ces  avis  et  l’application
  dui  en  a  66é  faite  ont  pu  donner
naissance  à  des  obligations  contractuelles  à
lu  charge  du  Gouvernement  français,  il  aura
à  remplir  ces  obligations  comme  substitué  au
Gouvernement  français  par  application  de
T  artiele  5  du  traité  du  4  novembre  1911.

Article  7.

Le  Gouvernement  allemand  prend  acte  de
ce  que  pour  les  Seciétés  régies  par  les  déecrets
et  cahiers  des  charges  du  type  de  1899  les
réserves  indigènes  prévues  auxdits  actes  Mont
pas  été  délimitées  et  que  leur  régime  a  6#
fir  par  un  arrété  du  Commissaire  général
du  Gouvernement  au  Congo  francçcais  en  date
du  9  oetobre  1903.

Artiecle  8.

Le  Gouvernement  francais  aura  seul  à
connaitre  des  réclamations  qdui  pourraient  étre
formulées  par  les  concessionnaires  à  raison  de
faits  antérieurs  au  12  mars  1912.

Titre  II.
Grandes  concessions  passant  en  totalité  sous  la
Souveraineté  allemande.
Article  9.  ·
LesSocicstösconcessionnairesdontlestems
toires  passent  en  totalité  sous  la  souverainets
        <pb n="967" />
        W  911  20

de  la  Sangha  Equatoriale,  Société  de  Ia  Mambéré-Sangha,
  Compagnie  commereiale  de  colonisation
  du  Congo  français),  bleiben  den  Bestimmungen
  der  Dekrete  und  Lastenhefte  unterworfen,
  aus  denen  ihre  Rechte  herrühren.

Da  jedoch  die  deutsche  Regierung  an  Stelle  der
französischen  Regierung  als  verleihende  Staatsgewalt
getreten  ist,  sind  unter  den  in  den  genannten
Dekreten  und  Lastenheften  vorkommenden  Ausdrücken
  I’Etat-,  „la  Colonie,  ie  Ministre-,
„ie  Ministère  des  Coloniesc,  ales  Administrateurs«,
  ile  Trésorier-Payeur,  sle  Premier
Président  et  les  Présidents  réunis  de  la  Cour
d’appel  de  Parise  von  jetzt  an  die  entsprechenden
deutschen  Einrichtungen  und  Behörden  zu  verstehen
  nach  Maßgabe  einer  Verfügung,  welche  die
deutsche  Regierung  den  Gesellschaften  mitteilen
und  im  Kolonialblatt,  sowie  im  Amtsblatt  von
Kamerun  veröffentlichen  wird.

Die  vom  Conseil  d'’Etat  ausgeübte  Gerichtsbarkeit
  soll  von  dem  Kolonialgerichtshof  ausgeübt
werden.  Demzufolge  wird  die  deutsche  Regierung
  die  Zuständigkeit  dieses  Gerichtshofes  anerkennen,
  indem  sie  von  vornherein  darauf  verzichtet,
  die  auf  Grund  der  allgemeinen  deutschen
Gesetzgebung  etwa  als  zulässig  angenommene
Einrede  der  Unzuständigkeit  geltend  zu  machen.

Artikel  10.

Die  Bestimmungen  der  Artikel  5  der  Konzessionsdekrete
  vom  19.  Mai  1899,  9.  Juni  1899
und  16.  Juli  1899,  betreffend  die  Staatsangehörigkeit
  des  Vorsitzenden  und  der  Mitglieder  des
Verwaltungsrates  werden  unanwendbar.  Bei  der
„*  Socicté  de  la  Mambéré-Sangha“  jedoch  dürfen
die  Mitglieder  des  Verwaltungsrates  nur  deutscher
oder  französischer  Staatsangehörigkeit  sein;  bei  der
„Socictée  de  la  Sangha  Equatoriale=  und  der
!?*?  Compagnie  commerciale  de  colonisation  du
Congo  français  darf  die  Zahl  der  Mitglieder
des  Verwaltungsrates,  die  weder  Deutsche  noch
Franzosen  sind,  ein  Viertel  des  Verwaltungsrates
nicht  übersteigen,  und  aus  ihnen  dürfen  weder
der  Vorsitzende  noch  die  stellvertretenden  Vorsitzenden
  gewählt  werden.

Falls  drei  Vierteile  des  Kapitals  in  die  Hände
von  deutschen  Aktionären  übergehen,  muß  der
Verwaltungsrat  in  demselben  Verhältnisse  aus
deutschen  Mitgliedern  bestellt  werden,  denen  auch
der  Vorsitzende  und  die  stellvertretenden  Vorsitzenden
  zu  entnehmen  wären;  die  nötigen  Anderungen
  würden  nach  und  nach  bei  dem  Ausscheiden
  der  im  Amte  stehenden  Mitglieder  des
Verwaltungsrates  vorgenommen  werden.  In
demselben  Falle  muß  der  Hauptsitz  der  Gesellschaft
nach  Deutschland  verlegt  werden.

allemande  (Société  de  la  Sangha-Equatoriale,
Société  de  la  Mambéré-Sangha,  Compagnie
commerciale  de  Colonisation  du  Congo  françcais)
  demeurent  soumises  aux  dispositions  des
déerets  et  cahiers  des  charges  dont  elles  tiennent
leurs  droits.  Toutefois  le  Gouvernement  allemand
  étant  substitukc  au  Gouvernement  francais
  comme  autorité  concédante,  les  termes:
»l'Etat«,  »la  Colonie«,  »le  Ministrex«,  »le  Ministère
  des  Colonies«,  „les  Administrateurs"“,
le  »Trésorier-Payeur«,  »le  Premier  Président
et  les  Présidents  réunis  de  la  Cour  d'appel
de  Paris«,  figurant  dans  lesdits  décrets  et
cahiers  des  charges,  s'entendront  désormais
des  institutions  et  autorités  allemandes  correspondantes
  suivant  l'indication  qui  en  sera
donnée  aux  Sociétes  par  le  Gouvernement
allemand  et  publiée  dans  le  »Kolonialblatt«  et
le  »Amtsblatt«  du  Cameroun.

Les  attributions  de  juridiction  exercées
par  le  Conseil  d'’Etat  seront  exercées  par  le
Kolonial  Gerichtshof.  La  compétence  de  cette
Cour  sera  reconnue  par  le  Gouvernement
allemand,  qui  renonce  des  à  présent  à  se
prévaloir  de  L’exception  d’incompétence  du’il
pourrait  tirer  de  la  législation  générale  allemande.


Article  10.

Les  dispositions  des  articles  5  de  déecrets
de  concession  du  19  mai  1899,  du  9  juin
1899  et  du  16  juillet  1899  relatives  à  la
nationalité  du  Président  et  des  Membres  du
Conseil  d'administration  cessent  d’étre  applicables.
  Toutefois,  dans  la  Société  de  la
Mambéré-Sangha,  les  Administrateurs  ne  pourront
  étre  qdue  de  nationalité  allemande  ou
française;  dans  la  Société  de  la  Sangha-Equatoriale
  et  la  Compagnie  commerciale  de
Colonisation  du  Congo  français,  le  nombre  des
Administrateurs  qdui  ne  seraient  ni  Allemands
ni  Francais  ne  pourra  edcéder  le  quart  du
Conseil  d’administration,  et  ni  le  Président  ni
les  Vice-Présidents  ne  pourront  étre  choisis
parmi  eutx.

Dans  le  cas  oü  les  trois  duarts  du  capital
passeraient  aux  mains  d'actionnaires  allemands,
  le  Conseil  d’administration  devrait  étre
composé  de  membres  allemands  dans  la  méme
proportion;  le  Président  et  les  Vice-Présidents
du  Conseil  d’'administration  seraient  choisis
parmi  eux;  les  modifications  nécessaires
seraient  opérées  au  fur  et  à  mesure  du  remplaccement
  des  administrateurs  en  ezrercice.
Dans  ce  meme  cas,  le  principal  établissement
de  la  Soecicté  devrait  etre  transféré  en  Allemagne.
        <pb n="968" />
        W  912  20

Solange  der  Hauptsitz  dieser  Gesellschaften  sich
nicht  in  Deutschland  befindet,  müssen  sie  in  Berlin
oder  Hamburg  eine  Zweigniederlassung  haben.

Um  die  in  Art.  28  des  Lastenheftes  zu  den
Dekreten  vom  19.  Mai  und  9.  Juni  1899  und
in  Art.  20  des  Lastenheftes  zu  dem  Dekret  vom
16.  Juli  1899  vorgeschriebene  „élection  de  domieile
  in  der  Hauptstadt  des  Schutzgebietes
Kamerun  zu  ersetzen,  sind  die  Gesellschaften  verpflichtet,
  soweit  dies  nicht  schon  jetzt  der  Fall  ist,
eine  Zweigniederlassung  im  Schutzgebiet  Kamerun
zu  errichten  und  dauernd  zu  unterhalten.

Solange  die  Gesellschaften  der  Verpflichtung
zur  Errichtung  einer  Zweigniederlassung  entsprechend
  den  beiden  vorhergehenden  Absätzen
nicht  nachkommen,  erfolgen  alle  verwaltungsrechtlichen
  und  gerichtlichen  Mitteilungen  und  Zustellungen
  in  rechtsgültiger  Weise  durch  eine  Veröffentlichung
  im  Reichsanzeiger  oder  im  Amtsblatt
für  das  Schutzgebiet  Kamerun.

Artikel  11.

Die  Gesellschaften  haben  ihre  Statuten  mit
den  Bestimmungen  des  Art.  10  in  Einklang  zu
bringen.

Artikel  12.

Die  Bestimmungen  des  Artikels  11,  Absatz  2,
der  Konzessionsdekrete  von  1899  über  die  Staatsangehörigkeit
  der  europäischen  Angestellten  der
Gesellschaften  in  der  Kolonie  werden  außer  Kraft
gesetzt.  Die  Gesellschaften  haben  die  gegenwärtig
in  ihrem  Dienste  stehenden  französischen  Angestellten
nach  Maßgabe  der  freiwerdenden  Stellen  und
spätestens  in  einem  Zeitraume  von  sechs  Jahren
durch  deutsche  Angestellte  zu  ersetzen.  Es  wird
ihnen  jedoch  gestattet,  ausnahmsweise,  wenn  das
Interesse  des  Betriebes  es  erheischt,  nicht-deutsche
Angestellte  zu  verwenden  unter  der  Bedingung,
daß  jeder  einzelne  sich  im  Besitze  einer  Ermächtigung
  des  Gouverneurs  von  Kamerun  befindet;
  diese  Ermächtigung  gilt  nur  für  ein  Jahr;
sie  kann  erneuert  werden.

Artikel  13.

Die  französische  Regierung  wird  der  deutschen
Regierung  innerhalb  eines  Monates  nach  Unterzeichnung
  dieses  Abkommens  die  von  den  vorgenannten

  Gesellschaften  bestellten  Sicherheiten
oder  die  Werte,  in  denen  sie  bestellt  sind,  übergeben.


Sollte  die  deutsche  Regierung  es  für  nützlich
erachten,  die  so  übergebenen  Werte  durch  deutsche
Werte,  die  sie  zu  bezeichnen  hätte,  ersetzen  zu

Aussi  longtemps  due  le  prineipal  établissement
  de  ces  Sociétés  ne  sera  pas  en
Allemagne,  elle  devront  avoir  une  Zveigniederlassunge
  (succursale)  à  Berlin  ou  à
Hambourg.

Pour  tenir  lieu  de  l'’élection  de  domieile
au  chef-lieu  de  la  colonie  du  Cameroun,  rendu
obligatoire  par  Tarticke  28  du  cahier  des
charges,  annexé  aux  déerets  du  19  mai  1899
et  9  juin  1899  et  par  larticle  20  du  camhier
des  charges  annexé  au  décret  du  16  juillet
1899,  les  Sociétés  devront,  si  elles  ne  Tont
déjà  fait,  constituer  et  maintenir  une  Zweigniederlassunge
  (succursale)  dans  la  colonie
du  Cameroun.

Aussi  longtemps  due  les  Sociétés  ne  se
seront  pas  conformées  aufx  obligations  prévues

  dans  les  deusx  paragraphes  qui  précédent,

  toutes  notifications  ou  significations
administratires  ou  judiciaires  leur  seront
valablement  faites  par  une  publication  dans
Ie„T  Reichs-Anzeiger  ou  dans  le  ,  Amtsblatt:
de  la  colonie  du  Cameroun.

Articele  11.

Les  Sociétés  auront  à  unifier  leurs  statuts
  en  accord  avec  les  dispositions  de
Tarticle  10.

Artiele  12.

Les  dispositions  de  larticke  11,  paragraphe
  2,  des  décrets  de  concessions  de  1899
relatives  à  la  nationalité  du  personel  européen
des  Socictés  dans  la  colonie,  cessent  d’étre
applicables.  Les  Compagnies  devront  remplacer
  par  des  agents  allemands  les  agents
francais  actuellement  en  service  au  fur  et  à
mesure  des  vacances  et  dans  un  délai  maximum
de  six  ans.  Toutefois  elles  pourront  exceptionnellement,
  lorsque  D’intérét  de  leur  exploitation
I’exigera,  employer  des  agents  non  allemands,
sous  la  condition  quf’ils  seront  munis  indiriducllement
  d’une  autorisation  du  Gouverneur
du  Cameroun;  cette  autorisation  ne  sera  valable
duc  pour  une  année;  elle  pourra  étre  renouvelbe.

Article  13.

Le  Gouvernement  francais  transférera  au
Gouvernement  allemand,  dans  le  délai  d’un
mois  à  compter  de  la  signature  de  la  présente
  Convention,  les  cautionnements  constituss
Dar  les  Sociétés  ei-dessus  mentionnées,  ou  les
titres  les  représentant.

Au  cas  on  le  Gouvernement  allemand
Ostimerait  utile  que  les  valeurs  ainsi  transférẽes
  fussent  remplackces  par  des  raleurs
        <pb n="969" />
        W  913  20

lassen,  so  wäre  der  Umtausch  innerhalb  acht
Tagen  nach  dem  Tage  der  den  Gesellschaften  hierüber
  gemachten  Mitteilung  vorzunehmen.  Sie
wären  verpflichtet,  in  deutschen  Werten  eine
Summe  zu  hinterlegen,  die  dem  Verkaufserlöse
der  französischen  Werte  gleichkommt.  Hierbei
wären  die  für  den  Tag  des  Verkaufs  und  Kaufs
notierten  Kurse  maßgebend.

Artikel  14.

Die  deutsche  Regierung  willigt  ein,  den  beim
Reichs-Kolonialamt  bestehenden  Wirtschaftlichen
Beirat  mit  den  in  Frankreich  der  „Commission
des  concessions  coloniales“  laut  Artikel  14  und
15  der  Konzessionsdekrete  und  Art.  18  der  den
Dekreten  vom  19.  Mai  1899  und  9.  Juni  1899
beigegebenen  Lastenhefte  übertragenen  Befugnissen
zu  betrauen.  Sie  behält  sich  vor,  entweder  diesen
Beirat  durch  Hinzuziehung  neuer  Mitglieder  zu
ergänzen,  um  seine  Zusammensetzung  mit  seinen
Befugnissen  besser  in  Einklang  zu  bringen,  oder
ihn  für  diesen  besonderen  Fall  durch  eine  vollständig
  neue  und  eigens  zu  diesem  Zweck  geschaffene
  Kommission  oder  Körperschaft  zu  ersetzen.

Artikel  15.

In  dem  unter  Artikel  16  des  Konzessionsdekretes
  vorgesehenen  Fall  wird  der  ganze  oder
teilweise  Rückkauf  der  Konzession  aus  Gründen  des
öffentlichen  Wohles  durch  eine  Kaiserliche  Verordnung
  ausgesprochen  werden.

In  den  durch  Artikel  15  des  Konzessionsdekretes
  vorgesehenen  Fällen  wird  die  Entsetzung
des  Konzessionsinhabers  aus  seinen  Rechten  durch
eine  Verfügung  des  Reichskanzlers  ausgesprochen
werden.

Artikel  16.

Die  französische  Regierung  wird  keine  Einwendungen
  erheben,  falls  die  unter  diesen  Titel
fallenden  Gesellschaften  den  Wunsch  hegen  sollten,
sich  mit  Rücksicht  auf  ihre  Lage  und  ihre  Betriebsverhältnisse
  in  deutsche  Gesellschaften  umzuwandeln.


III.
Große  Nonzessionen,  die  teilweise  unter  die  deutsche
Staatshoheit  fallen.

Artikel  17.

Der  von  den  verschiedenen  Konzessionsgebieten
unter  die  deutsche  Staatshoheit  fallende  Teil  wird
wird  für  die  Anwendung  der  Bestimmungen  dieses
Abkommens  geschätzt  wie  folgt:

Socicté  du  Haut-Ogocoué  0,018
Compagnie  de  la  N’Goko-Sangha  0,846

allemandes  du’'il  désignerait,  la  conversion
serait  opérée  dans  les  huit  jours  de  la  notification
  qu’il  ferait  à  ce  sujet  aux  Sociétés.
Celles-ci  seraient  tenues  de  représenter  en
valeurs  allemandes  une  somme  é6gale  à  celle
produite  par  la  vente  des  valeurs  françaises,
sur  la  base  des  cours  pratiqués  au  jour  de
I'opération.

Article  14.

Le  Gouvernement  allemand  consent  à  confier
  au  Wirtschaftlicher  Beirat,  constitué  auprès
du  Reichs-Kolonialamt,  les  attributions  dévolues
en  France  à  la  Commission  des  Concessions
Coloniales  par  les  articles  14  et  15  des  déerets
de  concession,  et  18  des  cahiers  des  charges
annexés  aux  decrets  du  19  mai  1899  et
9  juin  1899.  II  se  réserve,  soit  d’adjoindre
d’autres  membres  à  ce  Conseil  afin  de  mettre
sa  composition  mieux  en  harmonie  avec  8sa
compétence,  soit  méme  de  lui  substituer;  pour
Lß0e  cas  particulier,  un  corps  complétement  nouveau
  et  spécialement  constitué  pour  ce  role.

Article  15.

Dans  le  cas  prévu  par  Tarticle  16  du
décret  de  concession,  I’acte  prononcant  le
rachat  total  ou  partiel  de  la  concession  pour
un  motif  d’intérét  public  sera  une  ordonnance
impériale.

Dans  les  cas  prévus  par  larticle  15  du
déereret  de  concession,  l’acte  prononcant  la
déchéance  sera  une  ordonnance  du  Chancelier
de  l’Empire.

Article  16.

Le  Gouvernement  francais  ne  formulera
aucune  objection  au  cas  on  les  Sociétés  visées
sous  le  présent  titre  désireraient,  à  raison  de
leur  situation  et  des  conditions  de  leur  exploitation,
  se  transformer  en  Sociétés  allemandes.


Titre  III.

Grandes  Concessions  passant  en  partie  sous  la
Souveraineté  allemande.

Artiele  17.

La  proportion  des  territoires  qui,  dans  les
diverses  concessions  passent  sous  la  souveraineté
  allemande,  est  évaluée  comme  Suit,  pour
T’'application  des  dispositions  de  la  présente
Convention.

Socictée  du  Haut-Ogocué

0,018
Compagnie  de  la  N’Goko-Sangha

0,816
        <pb n="970" />
        914  20

Compagnie  française  du  Haut-Congo  0,121

Compagnie  forestièhre  Sangha-Oubangui.
  0,59

Compagnie  francaise  de  bvuhamé-Nanga

  .0,45

Diese  Schätzung  wird,  wenn  nötig,  auf  Grund
der  Ergebnisse  der  Arbeiten  der  gemischten  Grenzkommission
  in  der  Vereinbarung,  die  die  beiden
Regierungen  über  die  endgültige  Festsetzung  der
Grenze  abzuschließen  haben,  berichtigt  werden.

Artikel  18.

Die  Konzessionsgesellschaften,  deren  Gebiete
nur  teilweise  unter  deutsche  Staatshoheit  fallen
(Compagnie  forestière  Sangha-Oubangui,  Compagnie
  francçaise  du  Haut-Congo,  Compagnie
française  de  lIOuhamé-Nana,  Compagnie  de  la
N’Goko-Sangha,  Société  Ccommereiale,  industrielle
  et  agricole  du  Haut-Ogooué)  bleiben  den
Konzessionsdekreten,  Lastenheften  und  Verträgen
unterworfen,  aus  denen  ihre  Rechte  herrühren.

Die  Bestimmungen  dieser  Dekrete,  Lastenhefte
und  Verträge,  die  sich  auf  die  rechtliche  Stellung
der  verleihenden  Staatsgewalt  beziehen,  werden
den  nachstehenden  Bestimmungen  gemäß  abgeändert.


Artikel  19.

Soweit  die  deutsche  Regierung  als  verleihende
  Behörde  an  Stelle  der  französischen  Regierung
  tritt,  sind  von  jetzt  an  unter  den  in  den
genannten  Dekreten,  Lastenheften  und  Verträgen
vorkommenden  Ausdrücken

L'Etat-,  la  Colonie“,  s#e  Gouvernement“,
»le  Ministre«,  Ie  Ministere  des  Coloniese,
le  Gouverneur  Général"d,  sles  Administrateurs",
„le  Trésorier-Payeur",  sele  Premier  Président
et  les  Présidents  réunis  de  la  Cour  d’appel
de  Paris  die  entsprechenden  deutschen  Einrichtungen
  und  Behörden  zu  verstehen  nach  Maßgabe
einer  Verfügung,  welche  die  deutsche  Regierung
den  Gesellschaften  mitteilen  und  im  Kolonialblatt
sowie  im  Amtsblatt  von  Kamerun  veröffentlichen
wird.

Artikel  20.

Die  Bestimmungen  der  vorstehenden  Artikel  9
Abs.  3  und  4,  Artikel  14  und  15  dieses  Abkommens,
  die  sich  auf  die  dem  Kolonialgerichtshof,
  dem  Wirtschaftlichen  Beirat  oder  irgendeiner
gleichartigen  Kommission  oder  Körperschaft  übertragenen
  Befugnisse  und  auf  den  Erlaß  von
Kaiserlichen  Verordnungen  und  von  Verfügungen
des  Reichskanzlers  beziehen,  finden  auf  die  Gesellschaften,
  deren  Konzessionsgebiete  zum  Teil
unter  die  deutsche  Staatshoheit  fallen,  für  den
auf  deutschem  Gebiet  liegenden  Teil  ihrer  Konzessionsgebiete
  Anwendung.

Compagnie  française  du  Haut-Congo  0,121
Compagnie  forestière  Sangha-  Oubangui

  .  0.,59
Compagnie  *  de  lOuhams.
Nana  0,45

Cette  éCvaluation  sera  u  révisée,  s'il  y  a  lieu,
d’après  le  résultat  des  travauxfx  de  la  Commission
  mirte  de  délimitation,  dans  l’accord  à
intervenir  entre  les  deux  Gouvernements  pour
la  fixation  définitive  de  la  frontière.

Article  18.

Les  Sociétés  concessionnaires  dont  les  territoires
  ne  passent  que  partiellement  sous  #la
souveraineté  allemande  (Compagnie  forestière
Sangha-Oubangui,  Compagnie  francaise  du
Haut-Congo,  Compagnie  française  de  l’Ouhamé-Nana,
  Compagnie  de  la  N'’Goko-Sangha,  Société
  commerciale,  industrielle  et  agricole  du
Haut-Ogooué)  demeurent  soumises  aux  décrets
de  concession,  cahiers  des  charges  et  conrentions
  dont  elles  tiennent  leurs  droits.

Les  dispositions  des  dits  décrets,  cahiers  des
charges  et  conventions  relatives  à  l’intervention
  de  H’autorité  concêédante  sont  modifices
conformément  aux  dispositions  ei-aprés.

Artiele  19.

Dans  la  mesure  ou  le  Gouvernement  allemand
  est  substitué  au  Gouvernement  français
comme  autorité  concédante,  les  termes:  IBEtat:,
la  Colonies,  le  Gouvernemente,  sie  Ministre.,
„le  Ministere  des  Colonies-,  zie  Gouverneur
général,  sles  Administrateurs,  le  Trésorier-Payeur«,
  ele  Premier  Président  et  les  Présidents
  réunis  de  la  Cour  d'appel  de  Paris:
figurant  dans  lesdits  décrets,  cahiers  des
charges  et  conventions,  s’entendront  désormais
des  institutions  et  autorités  allemandes  correspondantes,
  suivant  DPindication  qui  en  sera
donnée  aux  Sociétés  par  le  Gouvernement
allemand  et  publiéce  dans  le,Kolonialblatt-  ef
le  Amtsblatt  du  Cameroun.

Article  20.

Les  dispositions  des  articles  9,  §  3  et  1,
4  et  15  ei-dessus,  concernant  les  attributions
dévolues  au  Kolonial  Gerichtshof,  au  Wirtschaftlicher
  Beirat  ou  à  tout  autre  corps  analogue,
  PFPintervention  d'ordonnances  im  périales
et  d'ordonnances  du  Chancelier  d’Emnpire,
s#appliqueront  aux  Sociétés  dont  les  concessions
  passent  partiellement  sous  la  Souveraineté
  allemande,  pour  la  partie  de  leur  cancession
  située  en  territoire  allemand.
        <pb n="971" />
        G  915  20

Artikel  21.

Die  Bestimmungen  der  Artikel  5  der  Konzessionsdekrete
  vom  31.  März  1899  und  21.  Februar
  1900  sowie  des  Artikels  2  des  Konzessionsdekretes
  vom  18.  März  1905  und  des  Artikels  17
Abs.  2  des  Vertrages  vom  13.  Juni  1910  über
die  Staatsangehörigkeit  des  Vorsitzenden,  der
stellvertretenden  Vorsitzenden  und  der  Mitglieder
des  Verwaltungsrates  werden  unanwendbar.  Die
Mitglieder  des  Verwaltungsrates  der  ?  Compagnie
de  la  N’Goko-Sanghas  dürfen  jedoch  nur  deutscher
  oder  französischer  Staatsangehörigkeit  sein;
bei  den  anderen  Gesellschaften,  deren  Konzessionsdekrete
  und  Verträge  oben  aufgeführt  sind,  darf
die  Zahl  der  Mitglieder  des  Verwaltungsrates,
die  weder  Deutsche  noch  Franzosen  sind,  ein
Viertel  des  Verwaltungsrates  nicht  übersteigen
und  aus  ihnen  dürfen  weder  der  Vorsitzende
noch  die  stellvertretenden  Vorsitzenden  gewählt
werden.

Solange  der  Hauptsitz  dieser  Gesellschaften
sich  in  Frankreich  befindet,  müssen  sie  in  Berlin
oder  Hamburg  eine  Zweigniederlassung  haben.

Sie  haben  ferner  entsprechend  der  Bestimmung
in  Art.  10  Absatz  3  innerhalb  des  Schutzgebietes
Kamerun,  soweit  dies  noch  nicht  der  Fall  ist,
eine  Zweigniederlassung  zu  errichten  und  dauernd
zu  unterhalten.  Solange  sie  der  Verpflichtung
zu  Errichtung  einer  Zweigniederlassung,  entsprechend
  den  beiden  vorhergehenden  Absätzen,
nicht  nachkommen,  erfolgen  alle  verwaltungsrechtlichen
  und  gerichtlichen  Mitteilungen  und
Zustellungen  in  rechtsgültiger  Weise  in  der  in
Art.  10  Absatz  5  vorgesehenen  Form.

Artikel  22.

Die  Gesellschaften  haben  ihre  Statuten  mit
den  Bestimmungen  des  Art.  21  in  Einklang  zu
bringen.

Artikel  23.

Die  Bestimmungen  der  Artikel  11  Abs.  2  der
Dekrete  vom  31.  März  1899  und  21.  Februar
1900,  sowie  des  Artikels  8  des  Dekretes  vom
18.  März  1905  werden  außer  Kraft  gesetzt,  soweit
  der  deutsche  Teil  der  verliehenen  Gebiete
in  Betracht  kommt.  In  diesem  Teile  sind  die
den  genannten  Dekreten  unterworfenen  Gesellschaften
  gehalten,  die  gegenwärtig  in  ihrem
Dienste  stehenden  französischen  Angestellten  nach
Maßgabe  der  freiwerdenden  Stellen  und  spätestens
in  einem  Zeitraume  von  sechs  Jahren  durch
deutsche  Angestellte  zu  ersetzen.  Es  wird  ihnen
jedoch  gestattet,  ausnahmsweise,  wenn  das  Interesse

Article  21.

Les  dispositions  des  articles  5  des  décrets
de  concession  du  31  mars  1899  et  du  21
février  1900,  ainsi  que  de  Darticle  2  du  decret
de  concession  du  18  mars  1905  et  de  Tartickhe
  17,  §  2,  des  conventions  du  13  juin  1910,
relatives  à  la  nationalité  du  Président,  des
Vice-Présidents  et  des  membres  du  Conseil
d’administration,  cessent  d’étre  applicables.
Toutefois  les  membres  du  Conseil  d’'administration
  de  la  Compagnie  de  la  N’Goko-Sangha
ne  pourront  étre  due  Allemands  ou  Français;
dans  les  autres  Compagnies  dont  les  déecrets
de  concession  et  conventions  sont  rappelés  cidessus,
  le  nombre  des  membres  du  Conseil
d’administration  qui  ne  seraient  ni  Allemands
ni  Francçais  ne  pourra  excéder  le  quart  du  Conseil
  d’administration,  et  ni  le  Président,  ni
les  Vice-Présidents  ne  pourront  étre  choisis
parmi  eux.

Aussi  longtemps  que  le  principal  établissement
  de  ces  Sociétés  sera  en  France,  elles
devront  avoir  une  Zweigniederlassung“  (succursale)
  4  Berlin  ou  à  Hambourg.

Elles  devront  de  plus,  conformément  aux
prescriptions  de  T’article  10,  §  3,  constituer
et  entretenir  dans  la  colonie  du  Cameroun,
S#’il  n'ien  et  pas  déj  jä  ainsi,  une  Zweignieder--lassung:
  (succursale).

Aussi  longtemps  qu’elles  ne  se  seront  pas
conforméees  aus  obligations  prévues  dans  les
deux  paragraphes  qui  précèdent,  toutes  notifications
  ou  significations  administratives  et
judiciaires  leur  seront  valablement  faites  dans
les  conditions  prévues  à  Tarticle  10,  8  4,  eidessus.


Article  22.

Les  Sociétés  auront  à  mettre  leurs  statuts
en  accord  avec  les  dispositions  de  T’article  21.

Artiele  23.

Les  dispositions  des  articles  11,  §  2,  des
déecrets  du  31  mars  1899  et  21  février  1900,
ainsi  dqdue  de  Particle  8  du  déeret  du  18  mars
1  cessent  d'’étre  applicables  en  ce  gqui
concerne  la  partie  allemande  des  territcires
concédés.  Dans  cette  partie,  les  Compagnies
régies  par  lesdits  déerets  devront  remplacer
par  des  agents  allemands,  les  agents  francais
actuellement  en  service  au  fur  et  à  mesure
des  vacances  et  dans  un  délai  maximum  de
six  ans.  Toutefois  elles  pourront  exceptionnellement,
  lorsque  P’intéréet  de  leur  erploitation
I’exigera,  employer  des  agents  non  allemand,s,
        <pb n="972" />
        W  916  20

des  Betriebes  es  erheischt,  nichtdeutsche  Angestellte
unter  der  Bedingung  zu  verwenden,  daß  jeder
einzelne  im  Besitze  einer  Ermächtigung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun  ist;  diese  Ermächtigung
gilt  nur  für  ein  Jahr;  sie  kann  ernenert  werden.

Artikel  24.

Der  Vertreter  jeder  der  den  obengenannten
Dekreten  unterworfenen  Konzessionsgesellschaften
in  jeder  der  beiden  Kolonien  muß  von  den  beiderseitigen
  Regierungen  bestätigt  werden;  jede  Regierung
  kann  auf  das  Gutachten  des  Gouverneurs
hin  und  nach  Anhörung  der  Konzessionsgesellschaft
aus  Gründen  des  öffentlichen  Wohles  seine  Abbernfung
  verlangen.

Sollte  die  Gesellschaft  zwei  Vertreter  haben,
einen  für  den  deutschen  Teil  und  den  anderen
für  den  frangösischen  Teil,  so  würde  die  Bestätigung
  von  jeder  der  beiden  Regierungen  für  das
ihrer  Staatshoheit  unterstellte  Gebiet  erteilt  werden.

Artikel  25.
Der  deutschen  Regierung  wird  von  der  französischen
  Regierung  mit  den  in  Artikel  13  vorgesehenen
  Maßgaben  derjenige  Teil  der  Sicherheiten

  der  Konzessionsgesellschaften  übergeben
werden,  der  dem  unter  deutsche  Staatshoheit

fallenden  Teil  der  Konzessionsgebiete  entspricht.

Die  übrigen  Bestimmungen  des  angeführten
Artikels  finden  auf  die  derart  übertragenen  Bruchteile
  der  Sicherheiten  Anwendung.

Artikel  26.

Die  festen  Abgaben,  die  vorgesehen  sind

1.  in  Artikel  6  des  Konzessionsdekretes  vom
31.  März  1899  und  Artikel  20  des  beigegebenen
Lastenheftes;

2.  in  Artikel  6  des  Konzessionsdekretes  vom
29.  Juli  1899  und  Artikel  20  des  beigegebenen
Lastenheftes;

3.  in  Artikel  6  des  Konzessionsdekretes  vom
21.  Febrnar  1900  und  Artikel  12  des  beigegebenon
  Lastenheftes;

4.  in  Artikel  3  des  Konzessionsdekretes  vom
18.  März  1905  und  Artikel  13  des  beigegebenen
Lastenheftes;

5.  in  Artikel  7
1910;
und  der  Anteil  am  Reingewinn,
sehen  ist

1.  in  Artikel  6  des  Konzessionsdekretes  vom
31.  März  1899  und  Artikel  21  des  beigegebenen
Lastenheftes;

2.  in  Artikel  6  des  Konzessionsdekretes  vom
29.  Juli  1899  und  Artikel  21  des  beigegebenen
Lastenheftes;

der  Verträge  vom  13.  Juni

der  vorgesous

  la  condition  qufils  seront  munis  individucllement
  d’une  autorisation  du  Gourverneur
du  Cameroun;  cette  autorisation  ne  sera
valable  qdue  pour  une  anne;  elle  pourra  étre
renouvele.

Article  21.

Le  représentant,  dans  chadque  calonie,  de
chacune  des  Socictés  concessionnaires  régies
par  les  dldéerets  mentionnes  à  Tarticle  préecéient
devra  etre  agréeé  par  les  deux  Gouvernements:
chacun  de  eceux-ei  pourra,  apréès  avis  du  Gouverneur,
  exiger  son  remplacement  pour  un
motif  d’interet  public,  la  Socicté  concessionnaire
entendue.

Au  cas  ou  la  Soeeiété  aurait  deux  représehtants,
  I’'un  pour  la  partie  francçaise,  l’'autre
Dour  la  partie  allemande,  lTagrément  serait
donné  par  chacun  des  deux  Ciouvernements
pour  le  territoire  Soumis  à  sa  Ssouveraineté.

Article  25.

Le  GCouvernement  allemand  recevra  du
Gouvernement  français,  dans  les  conditions
Drévues  par  Tarticle  13  ei-dessus,  une  partie
du  cautionnement  des  Seciétés  concessionnaires
  calculée  proportionnellement  à  la  partie
de  la  concession  passée  Ssous  la  souverainete
allemande.

Le  surplus  des  dispositions  du  dit  artiele
est  applicable  aux  fractions  du  cautionnement
ainsi  transférées.

Article  26.
Les  rederances  fixes  prévues:

%  Par  les  articles  6  du  déeret  de  concession
  du  31  mars  1899  ct  20  du  cahier
des  charges  F  anncds#é;

20  Par  les  artieles  6  du  déeret  de  concossion
  du  29  juillet  1899  et  20  du  cahier  des
charges  y  anne-#;

30  Par  les  artieles  6  du  déeret  de  concession
  du  21  février  1900  et  12  du  cahier
des  charges  y  annes6;

40  Par  les  articles  3  du  déeret  de  concession
  (du  18  mars  1905  et  13  du  cahier  des
charges  y  annelé;

50  Par  P’article  7  des  conventions  du  13
juin  1910;

Et  les  redevances  proportionnelles  prérues:

1  Par  les  artieles  6  du  décret  de  concossion
  du  31  mars  1899  et  21  du  cahier  des
charges  y  annexé;

2°  Par  les  artieles  6  du  déecret  de  concession
  du  29  juillet  1899  et  21  du  cahier  des
charges  y  annex:
        <pb n="973" />
        W  917  20

3.  in  Artikel  6  des  Konzessionsdekretes  vom
21.  Februar  1900  und  Artikel  13  des  beigegebenen
  Lastenheftes;

4.  in  Artikel  3  des  Konzessionsdekretes  vom
18.  März  1905  und  Artikel  14  des  beigegebenen
Lastenheftes,
sollen  nach  den  in  diesen  Vorschriften  vorgesehenen
Maßgaben  einer  jeden  der  beiden  Regierungen
nach  dem  Flächeninhalt  der  unter  der  ihrer
Staatshoheit  stehenden,  jeder  einzelnen  Gesellschaft
verliehenen  Gebiete  ausbezahlt  werden.

Artikel  27.

Der  in  Artikel  7  der  Verträge  vom  13.  Juni
1910  vorgesehene  Anteil  am  Reingewinn  soll
jeder  der  beiden  Regierungen  nach  Maßgabe  der
dort  festgesetzten  Bedingungen  und  der  nachstehenden
  Bestimmungen  ausbezahlt  werden.

Der  Anteil  wird  unter  die  beiden  Regierungen
  nicht  nach  dem  Flächeninhalte  der  verliehenen
Gebiete  verteilt,  sondern  nach  ihrem  wirtschaftlichen
  Werte,  der  jedes  Jahr  auf  Grund  des
Gesamtwertes  der  daraus  ausgeführten  Erzeugnisse
  festgestellt  wird.  Dieser  Wert  wird  nach
Einheitspreisen  bestimmt,  die  jährlich  im  gemeinsamen
  Einverständnis  vom  Gouverneur  von
Kamerun  und  vom  Generalgouverneur  von  Französisch-Aquatorial-Afrika
  festgesetzt  werden.

Vor  der  Verteilung  wird  jedoch  von  der  französischen
  Regierung  eine  Summe  vorwegerhoben,
die  dem  Anteil  von  15  v.  H.  am  Zinsertrage  der
von  der  Compagnie  Forestière  am  Schlusse  des
Geschäftsjahres  1911  aus  einem  Teil  des  Reingewinns
  gebildeten  Reserven  entspricht;  diese
Summe,  die  15000  Fr.  nicht  übersteigen  darf,
wird  von  den  beiden  Regierungen  im  gemeinsamen
  Einvernehmen  nach  Einsicht  der  Rechnungen
  der  Gesellschaft  für  das  Geschäftsjahr  1911
festgesetzt  werden;  sie  wird  herabgesetzt  oder  aufgehoben,
  wenn  die  Reserven,  denen  sie  entspringt,
selbst  herabgesetzt  oder  aufgehoben  werden.

Artikel  28.

Im  Falle  der  Auflösung  der  den  Dekreten
und  Lastenheften  von  1899,  1900  und  1905
unterliegenden  Gesellschaften  soll  der  der  verleihenden
  Staatsgewalt  etwa  zukommende  Teil
des  Aktivüberschusses  jeder  der  beiden  Regierungen
  im  Verhältnis  zum  Flächeninhalte  der  ihrer
Staatshoheit  unterstellten  Konzessionsgebiete  zufallen.


Artikel  29.

Im  Falle  der  Auflösung  der  Compagnie

Forestière  wird  von  den  Beträgen,  die  der  verleihenden

  Staatsgewalt  zukommen,  der  zwanzigfache
  Betrag  der  im  Artikel  27  Abs.  3  näher  be-30

  Par  les  articles  6  du  décret  de  concession
  du  21  février  1900  et  13  du  cahier
des  charges  y  annexé;

4%  Par  les  articles  3  du  déecret  de  concession
  du  18  mars  1905  et  14  du  cahier
des  charges  y  annexé,
seront  versées,  dans  les  conditions  prévues
par  ces  textes,  à  chacun  des  Gouvernements
proportionnellement  aux  superficies  des  territoires
  concédes  à  chaque  Société  placéce  sous
leur  souveraineté  respective.

Article  27.

Les  redevances  proportionnelles  prévues
par  l'articke  7  des  conventions  du  13  juin
seront  versées  à  chacun  des  deux  Gouvernements
  dans  les  conditions  qui  y  sont
prévues  et  conformément  aux  dispositions
Suivantes.

Ces  redevances  seront  partagées  entre  les
deux  Gouvernements,  non  d’apreès  la  superficie
  des  territoires  concédés,  mais  d’apreès  la
valeur  éGconomique  de  ces  territoires,  déterminée
  chadque  année  d’apreès  la  valeur  totale
des  produits  qui  en  seront  exportés.  Cette  valeur
sera  fixée  d’'’après  une  mercuriale  établie  annuellement
  d’'un  commun  accord  entre  le  Gouverneur
  général  de  I’Afridue  Equatoriale  française
  et  le  Gouverneur  du  Cameroun.

Toutefois,  il  sera  prélevé  par  le  Gouvernement
  français,  avant  ce  partage,  une  somme
représentant  la  part  de  15  p.  100  du  revenu,
afférente  à  Uinterét  des  réserves  constituées
par  prélèvement  sur  les  bénéfices  par  la
Compagnie  forestière  à  la  clöture  de  l’exercice
1911;  cette  somme,  qui  ne  dépassera  pas
15  000  fr.  sera  fixée  d’'un  commun  accord
parles  deux  Gouvernements  sur  le  vu  des
comptes  de  la  Société  pour  ’exercice  1911;
elle  sera  réduite  ou  supprimée  si  les  réserves
qdui  y  donnent  lieu,  sont  elles-memes  réduites
Ou  Supprimées.

Article  28.

En  cas  de  liquidation  des  Sociétés  régies
par  les  décrets  et  cahiers  des  charges  de
1899,  1900  et  1905,  la  part  Eventuellement
attribuée  à  D’autorité  concédante  sur  Uexeédant
d’actif  sera  pereue  par  chacun  des  deux
Gouvernements  proportionnellement  aux  superficies
  des  territoires  concédés  placées  sous  leur
Ssouveraineté  respective.

Article  29.

En  cas  de  liquidation  de  la  Compagnie
forestière  i  sera  prélevé  par  le  Gouvernement
français,  sur  les  sommecs  attribuées  à  l’autorité
concécdante,  une  Somme  6gale  à  vingt  fois  le

—

0
        <pb n="974" />
        W  918  20

zeichneten  Summe  zugunsten  der  französischen
Regierung  vorweg  in  Abzug  gebracht.  Der  Rest
wird  unter  die  beiden  Regierungen  verteilt  nach
dem  Verteilungsdurchschnitt  der  seit  dem  Jahre
1912  einschließlich  verflossenen  Geschäftsjahre  oder,
wenn  die  Ausbeutung  länger  als  zehn  Jahre
gedauert  hat,  nach  dem  Durchschnitt  der  zehn
letzten  Geschäftsjahre.
Artikel  30.

Die  deutsche  Regierung  wird  zur  Prüfung  der
Rechnungen  der  Gesellschaften  einen  Vertreter  bezeichnen,
  der  die  im  Artikel  23  der  Lastenhefte
zu  den  Dekreten  vom  31.  März  1899  und  29.
Juli  1899,  sowie  in  Artikel  15  des  Lastenheftes
zum  Dekret  vom  21.  Februar  1900,  Artikel  16
des  Lastenheftes  zum  Dekret  vom  18.  März  1905
und  Artikel  8  der  Verträge  vom  13.  Juni  1910
bestimmten  Befugnisse  ausübt.  Die  beiden  Regierungen
  werden  sich  die  Namen  der  von  ihnen
ernannten  Vertreter  mitteilen.

Artikel  31.

Die  auf  den  Anbau  von  Kautschukpflanzen
bezüglichen,  in  Artikel  6  der  Lastenhefte  zu  den
Dekreten  vom  31.  März  1899,  29.  Juli  1899,
21.  Februar  1900  und  18.  März  1905  vorgesehenen
  Pflichten  werden  auf  deutsches  und
französisches  Gebiet  im  Verhältnis  zu  den  jeder
der  beiden  Staatsgewalten  unterstellten  Flächen
verteilt;  sie  find  dementsprechend  von  den  Gesellschaften
  unter  den  in  jenem  Artikel  festgesetzten
Bedingungen  zu  erfüllen.

Den  Gesellschaften,  die  am  12.  März  1912
ihre  Verpflichtungen  erfüllt  hatten  und  auf  Grund
der  Bestimmung  des  vorhergehenden  Absatzes
neue  Pflanzungen  entweder  auf  französischem  oder
auf  deutschem  Gebiet  anzulegen  haben,  wird  eine
Frist  von  drei  Jahren  eingeräumt.

Die  französische  Regierung  wird  der  deutschen
Regierung  ein  Verzeichnis  der  von  den  Konzessionsgesellschaften
  gemäß  den  vorerwähnten  Bestimmungen
  angelegten  Pflanzungen  zustellen,  aus
dem  der  Ort,  die  Bedeutung  und  die  Zusammensetzung
  der  in  Frage  stehenden  Pflanzungen  am
31.  Dezember  1911  ersichtlich  ist.

Artikel  32.

Die  auf  den  Dampfschiffahrtsdienst  begüglichen
und  durch  die  Artikel  11  bis  18  des  Lastenheftes
zum  Dekret  vom  31.  März  1899  der  Compagnie
frangaise  du  Haut-Congo  auferlegten  Verpflichtungen
  sind  zugunsten  beider  Regierungen
zu  erfüllen,  ohne  daß  dem  Konzessionsinhaber
daraus  eine  größere  Belastung  als  die  von  ihm
gegenüber  der  französischen  Regierung  übernommene
erwachsen  darf.

montant  du  prélèvement  à  opérer,  d’apres  les
dispositions  de  I’article  27  paragraphe  3.  Le
surplus  sera  partagé  entre  les  deux  Gourernements
  d'après  la  moyenne  de  la  répartition
des  esxercice,  Ccoulés  depuis  1912  inelusivement,
  ou,  si  I’exploitation  a  duré  plus  de  dir
années,  d’après  la  moyenne  des  dix  derniers
edercices.

Article  30.

Le  Gouvernement  allemand  désignera  pour
le  contröle  des  comptes  des  sociétés,  un
délégué  dui  aura  les  pouvoirs  détinis  par  les
articIes  23  des  cahiers  des  charges  annexés
auxfs  décrets  du  31  mars  1899  et  29#  juillet
189  ainsi  que  par  les  articles  15  du  cahier
des  charges  annexé  au  décret  du  21  février
1  16  du  cahier  des  charges  annesé  au
décret  du  18  mars  1905,  et  8  des  conventions
du  13  juin  1910.  Les  deux  Gouvernements
se  communiqueront  le  nom  des  délégués  qu'ils
auront  respectivement  choisis.

Article  31.

Les  obligations  relatives  à  la  culture  des
plantes  à  caoutchouc,  inscrites  dans  Iarticle  6
des  cahiers  des  charges  annexés  aux  décrets
du  31  mars  1899,  du  29  juillet  1899,  du
21  février  1900  et  du  18  mars  1905,  seront
réparties  Sur  les  territoires  français  et  allemand
  proportionnellement  aux  superkicies
placces  respectivement  sous  chacune  des  deur
souverainetés;  elles  seront  exécutées  par  les
Sociétés  dans  les  conditions  du  dit  article.

Un  délai  de  trois  ans  sera  accordé  aux
Sociétés  qui,  ayant  rempli  leurs  obligations
à  la  date  du  12  mars  1912,  seront  tenues  en
vertu  du  paragraphe  précédent  de  créer  des
plantations  nouvelles  scit  en  territoire  français,
Soit  en  territoire  allemand.

Le  Gouvernement  français  communiquera
au  Gouvernement  allemand  un  état  des
plantations  effectuces  par  les  Sociétés  concessionnaires
  en  vertu  des  Stipulations
rappelées  ci-dessus,  et  constatant  l’emplacement,
  I’'importance  et  la  composition  des
dites  plantations  au  31  décembre  1911.

Artiele  32.

Les  obligations  relatives  au  service  de
navigation  à  vapeur  imposées  par  les  artickhes
  11  à  18  du  cahier  des  charges  annexé
au  déeeret  du  31  mars  1899  à  la  Compagnie
francaise  du  Haut-Congo,  seront  exécutées  au
profit  des  deux  Gouvernements  sans  qu  ’'i#
puisse  en  résulter  pour  le  concessionnaire
une  charge  plus  lourde  due  celle  qui  lu
incombait  vis-à-vis  du  Gouvernement  français.
        <pb n="975" />
        W  919  20

Die  Umladungen  dürfen  auf  deutschem  und
französischem  Gebiet  stattfinden,  die  Abfahrtszeiten
und  die  obligatorischen  Anlegepunkte  werden  für
die  auf  Rechnung  der  Verwaltung  ausgeführten
Fahrten  an  den  französischen  und  den  deutschen
Ufern  von  jedem  der  beiden  Gouverneure  festgestellt
  werden.

Die  Beaufsichtigung  des  Dienstes  liegt  der
französischen  Regierung  unter  den  in  Art.  13  des
Lastenheftes  vorgesehenen  Bedingungen  ob.

Artikel  33.

Die  französische  Regierung  hat  der  deutschen
Regierung  von  dem  Inhalt  der  Verträge  Kenntnis
  gegeben,  welche  die  Cie.  Forestière  Sangha-Oubangui,
  gestützt  auf  Artikel  10  der  Verträge
vom  13.  Juni  1910,  mit  den  eingeborenen
Häuptlingen  abgeschlossen  hat  und  die  vor  dem
12.  März  1912  genehmigt  worden  sind.

Die  deutsche  Regierung  erkennt  an,  daß,  soweit
diese  Verträge  zugunsten  der  Gesellschaft  Rechte
gegenüber  der  französischen  Regierung  haben  begründen
  können,  sie  diese  Rechte  als  Rechtsnachfolgerin
  der  französischen  Regierung  in  Anwendung
  von  Artikel  5  des  Vertrages  vom
4.  November  1911  zu  achten  haben  wird.

Artikel  34.

Die  französische  Regierung  wird  der  deutschen
Regierung  für  die  Gesellschaften,  die  zum  Teil
unter  die  deutsche  Staatshoheit  fallen,  alle  Urkunden
  mitteilen,  die  sich  auf  die  Bedingungen
der  Ausbeutung  ihrer  Konzessionsgebiete,  insbesondere
  auf  die  Bewirtschaftung  der  Waldparzellen
  beziehen,  um  nach  Möglichkeit  zu  verhüten,
  daß  die  Einheitlichkeit  in  der  Art  und
Weise  der  Ausbentung  der  verliehenen  Gebiete
beeinträchtigt  werde.

Artikel  35.

Den  Gesellschaften  steht  das  Recht  zu,  sowohl
auf  dem  Wege  durch  französisches  als  auch  auf
dem  Wege  durch  deutsches  Gebiet  die  Erzeugnisse
ihres  Betriebes  auszuführen.

Um  die  Erhebung  der  ihnen  zukommenden
Ausfuhrzölle  sicherzustellen,  werden  die  beiden
Regierungen  die  nötigen  Maßnahmen  treffen,  um
die  Gesellschaften  zu  veranlassen,  ihren  Sendungen
Ursprungszeugnisse  beizugeben,  die  von  den  örtlichen
  Behörden  ausgestellt  sind.  Die  Zollverwaltung
  jeder  der  beiden  Kolonien  wird  an  der  Zollausfuhrstelle
  die  ihrer  Regierung  geschuldeten
Zölle  erheben  und  der  Verwaltung  der  anderen
Regierung  die  zur  Erhebung  der  dieser  zukommenden
  Zölle  nötigen  Unterlagen  übermitteln.

Die  beiden  Regierungen  behalten  sich  übrigens
vor,  alle  Maßnahmen  anzuordnen,  die  ihnen  an-Les

  transbordements  pourront  stre  effectués
sur  les  territoires  allemand  et  français;  les
dates  de  départ  et  les  points  d’escales  obligatoires
  seront  fixés,  sur  les  rives  françaises  et
allemandes,  pour  les  voyages  effectués  pour
le  compte  de  UAdministration  par  chacun  des
deux  Gouverneurs  intéress“és.

Le  contröle  du  service  sera  ex6cuté  par
Le  Gouvernement  français  dans  les  conditions
de  ParticIe  13  du  cahier  des  charges.

Article  33.

Le  Gouvernement  français  a  communiniqus
  au  Gouvernement  allemand  le  contenu
des  contrats  passés  par  la  Compagnie  forestière
Sangha-Oubangui  avec  les  chefs  indigeènes
dans  les  termes  de  Darticle  10  des  conventions
du  13  juin  1910,  et  qui  ont  6té  approuvés
avant  les  12  mars  1912.

Le  Gouvernement  allemand  reconnaft  que
dans  la  mesure  on  ces  contrats  ont  pu  donner
naissance  au  profit  de  la  Société  à  des  droits
vis-à-vis  du  Gouvernement  francçais,  il  aura
à  respecter  ces  droits  comme  substituc  au
Gouvernement  français  par  application  de
I  article  5  du  traité  du  4  novembre  1911.

Article  34.

Le  Gouvernement  français  communiquera
au  Gouvernement  allemand  tous  documents
relatifs  aux  conditions  d'’exploitation  des  Sociétécss
  qdui  passent  partiellement  sous  la
souveraineté  allemande,  notamment  en  ce  qui
concerne  les  aménagements  de  lots  forestiers,
de  manière  à  éviter  dans  la  plus  large
mesure  possible  qu’il  soit  porté  atteinte  à
T’unité  du  mode  d’exploitation  des  territcoires
concédés.

Article  35.

Les  Sociétés  auront  la  faculté  d’expedier
soit  par  voie  française  soit  par  voie  allemande
les  produits  de  leur  exploitation.

Les  deux  Gouvernements  pour  assurer  la
perception  des  droits  de  sortie  qui  leur  reviennent,
  prendront  les  mesures  nécessaires
pour  due  les  Sociétés  munissent  leurs  expéditions
  de  certificats  d’origine,  délivrés  par  les
autorités  locales.  Le  service  des  douanes  de
chacune  des  colonies  liguidera  au  bureau  de
Ssortie  les  droits  dus  au  Gouvernement  dont  il
dépend,  et  transmettra  à  l’administration  de
I’autre  Gouvernement  les  pièces  nécessaires  à
la  liquidation  des  droits  dus  à  celui-ei.

Les  deux  Gouvernements  se  réservent  de
prescrire  d’ailleurs  toutes  mesures  qui  leur
        <pb n="976" />
        W  920  20

gebracht  erscheinen  könnten,  um  die  Ausfuhr  von
Waren  aus  ihren  Gebieten  zu  überwachen.

Artikel  36.

Die  Gesellschaften  haben  die  Einfuhrzölle  nach
den  in  jeder  Kolonie  zu  Recht  bestehenden  Vorschriften
  zu  bezahlen.  Da  es  aber  unter  Umständen
  für  die  Gesellschaften  unmöglich  sein
könnte,  im  Augenblick  der  Einfuhr  zu  erklären,
ob  eine  Ware  im  deutschen  oder  im  franzäösischen
Teil  ihres  Konzessionsgebiets  verbraucht  werden
solle,  so  werden  die  beiden  Regierungen  sich  über
die  Maßnahmen  verständigen,  die  notwendig  sind,
um  den  Gesellschaften  die  Bezahlung  eines  doppelten
Zolles  zu  ersparen.

Artikel  37.

Die  französische  Regierung  erklärt,  soweit  dies
erforderlich  ist,  durch  das  vorliegende  Abkommen
im  voraus  ihre  Zustimmung  zu  denjenigen  Umbildungen,
  die  die  Gesellschaften  mit  Ermächtigung
der  deutschen  Regierung  an  ihrer  Verfassung
vorzunehmen  veranlaßt  sein  könnten,  soweit  diese
Anderungen  nur  auf  das  der  deutschen  Staatshoheit
  unterstellte  Gebiet  zurückwirken.

Die  deutsche  Regierung  erklärt,  soweit  dies
erforderlich  ist,  durch  das  vorliegende  Abkommen
im  voraus  ihre  Zustimmung  zu  denjenigen  Umbildungen,
  die  die  Gesellschaften  mit  Ermächtigung
der  französischen  Regierung  an  ihrer  Verfassung
vorzunehmen  veranlaßt  sein  könnten,  soweit  diese
Anderungen  nur  auf  das  der  französischen  Staatshoheit
  unterstellte  Gebiet  zurückwirken.

Die  beiden  Regierungen  werden  sich  gegenseitig
  von  den  in  Ausführung  dieses  Artikels  erteilten
  Ermächtigungen  Kenntnis  geben.

Artikel  38.

In  allen  anderen  Fällen,  wo  nach  den  Bestimmungen
  der  Dekrete,  Lastenhefte,  Verträge
oder  Statuten  die  Zustimmung  der  verleihenden
Staatsgewalt  zur  Umbildung  einer  Gesellschaft
erforderlich  sein  sollte,  wird  sie  nach  erfolgter
Verständigung  durch  die  beiden  Regierungen  erteilt
  werden.

Artikel  39.

Die  beiden  Regierungen  verpflichten  sich  schon
jetzt,  eine  jede,  soweit  es  sie  angeht,  in  dem  Maße,
wie  es  durch  die  Gesetze  und  Verordnungen  sowie
durch  die  Konzessionsdekrete,  Lastenhefte  und  Verträge
  vorgesehen  ist,  alle  Rechtsgeschäfte  (Verschmelzungen,
  Teilungen,  Gründungen  von  Tochtergesellschaften
  usw.)  zu  erleichtern,  die  geeignet  sind,

paraitraient  nécessaires  pour  contröler  kerportation
  des  marchandises  de  leurs  territoires
respectifs.

Article  36.

Les  Sociétés  acquitteront  les  droits  à
I’entrée  d'’après  la  réglementation  en  vigueur
dans  chaqdue  Colonie.  Toutefois,  en  égard  dà

T’impossibilité  oh  pourraient  se  trouver  l#

Sociétés  de  déclarer,  au  moment  de  Limportstion,
  si  une  marchandise  doit  étre  consommée
dans  la  partie  allemande  ou  dans  la  panie
française  de  la  concession,  les  deux  Gouvernements
  s'entendront  pour  prendre  les  mesurs
nécessaires  afin  d’éviter  aux  Sociétés  le  paiement
  d'’un  double  droit.

Article  37.

Le  Gouvernement  français  déclare  adhérer
par  avance,  en  tant  que  de  besoin,  par  #
présente  convention,  aux  transformations  dque
les  Sociétés  pourraient  étre  amené6es  à  introduire
  dans  leur  organisation  avec  ’autorisation
du  Gouvernement  allemand,  en  tant  que  ees
transformations  n’'auraient  d’effet  due  sur
les  territoires  placés  sous  la  souverzinet
allemande.

Le  Gouvernement  allemand  déclare  adhérer
par  avance,  en  tant  qdue  de  besoin,  par  ##
présente  convention,  aux  transformations  due
les  Sociétés  pourraient  étre  améné6es  à  introduire
  dans  leur  organisation  avec  T’autor##
sation  du  Gouvernement  français,  en  tazot
que  ces  transformations  n’'auraient  d’effet  aue
Sur  les  territoires  placés  sous  la  souverainele
française.

Les  deux  Gouvernements  se  donneront
mutuellement  connaissance  des  autorisations
délivrées  en  exécution  du  présent  articlie.

Article  38.

Dans  les  autres  cas  ou,  conformément  aus
dispositions  des  decrets,  cahiers  des  charge,
conventions  ou  statuts,  P’approbation  de  T’autorité
  concédante  serait  nécessaire  pour  pelmettre
  une  transformation  des  Sociétées,  ceite
approbation  sera  donnée  par  les  deux  Gouvernements,
  aprés  entente.

Article  39.

Les  deuxk  Gouvernements  s’'engagent  d##
maintenant,  chacun  en  ce  qui  le  concerne.
à  faciliter,  dans  la  mesure  prévue  par  les  loss
et  réglements,  ainsi  due  par  les  déerets  46
concession,  cahiers  des  charges  et  convel
tions,  tous  actes  (fusions,  divisions,  ereat#n
de  filiales,  etc.)  qui  auraient  pour  conséquente
        <pb n="977" />
        W  921  20

in  jeder  der  beiden  Kolonien  die  Ausbeutung  der
Konzessionen  durch  Gesellschaften  sicherzustellen,  die
ihre  Rechte  nur  von  einer  der  beiden  Staatsgewalten
  herleiten.

IV.
Nleine  Nonzessionen.

Artikel  40.

Die  Konzessionen  von  10000  ha  und  darunter,
die  vor  dem  12.  März  1912  unter  der  Herrschaft
der  Verordnungen  vom  14.  April  1900,  18.  Februar
  1905  und  7.  Oktober  1910  erteilt  worden
sind  und  die  ganz  oder  zum  Teil  unter  die
deutsche  Staatshoheit  fallen,  bleiben  den  Bestimmungen
  dieser  Verordnungen  unterworfen.
Für  das  deutsch  gewordene  Gebiet  dieser  Konzessionen
  werden  die  der  französischen  Verwaltung
und  den  französischen  Gerichtsbehörden  übertragenen
  Befugnisse  von  der  deutschen  Verwaltung
und  den  deutschen  Gerichtsbehörden  ausgeübt
werden,  ohne  irgendwelche  Einschränkung  ihrer
Zuständigkeit  und  ihres  freien  Ermessens  mit  den
Anderungen,  welche  die  zwischen  den  beiden  Verwaltungen
  bestehenden  Unterschiede  in  der  Organisation
  nach  sich  ziehen  können.

Die  vom  Generalkommissar  (Generalgouverneur)
  en  Conseil  d’Administration  auf  Grund
der  Verordnungen  vom  14.  April  1900  und
18.  Februar  1905  über  die  ländlichen  Konzessionen
von  10000  ha  und  darunter  ausgeübten  Befugnisse
  sowie  die  auf  Grund  der  Verordnung  vom
7.  Oktober  1910,  betreffend  die  Verhältnisse  der
Regierungskonzessionen  von  10000  ha  und  darunter,
  vom  Generalgouverneur  und  den  Lieutenants-gouverneurs
  ?en  Conseil  de  gouvernement-
  oder  en  Conseil  d’administration-,  von
den  Receveurs  des  Domaines  und  den  Administrateurs
  de  circonscription  ausgeübten
Befugnisse  gehen  an  die  entsprechenden  deutschen
Behörden  über  gemäß  einer  Verfügung,  welche
die  deutsche  Staatsgewalt  erlassen  und  im  Amtsblatt
  von  Kamerun  veröffentlichen  wird.

Artikel  41.

Die  dem  Conseil  du  Contentieux  durch  die
Verordnungen  vom  14.  April  1900  und  7.  Oktober
  1910  übertragene  Gerichtsbarkeit  wird,  solange
  nicht  ein  ihm  entsprechendes  Verwaltungsgericht
  besteht,  den  ordentlichen  Gerichten  erster
Instanz  von  Kamernn  übertragen.  Demzufolge
wird  die  deutsche  Regierung  die  Zuständigkeit
dieser  Gerichte  anerkennen,  indem  sie  von  vornherein
  darauf  verzichtet,  die  auf  Grund  der  allgemeinen
  deutschen  Gesetze  etwa  als  zulässig  angenommene
  Einrede  der  Unzuständigkeit  geltend
zu  machen.

d’assurer,  dans  chacune  des  deux  Colonies,
I’exploitation  des  concessions  par  des  Sociétés
ne  tenant  leurs  droits  due  d’'une  seule  des
deux  Souverainetés.

Titre  IV.
Petites  Concessions.

Article  40.

Les  concessions  de  10  000  hectares  et  audessous,
  attribuées  avant  le  12  mars  1912
sous  le  régime  des  arrétés  des  14  avril  1900,
18  février  1905  et  7  octobre  1910  et  qui
passent  en  totalité  ou  en  partie  sous  la  souveraineté
  allemande,  demeureront  soumises
aux  dispositions  de  ces  arrétés;  pour  le  territoire
  de  ces  concessions  devenu  allemand,  les
pouvoirs  dévolus  &amp;amp;  I’Administration  française
et  aux  juridictions  françaises  seront  exercés
par  I’Administration  allemande  et  les  juridictions
  allemandes  sans  aucune  restriction  de
leur  compétence  et  de  leur  liberté  d’appréciation,
  avec  les  modifications  due  pourront
entrainer  les  différences  d’organisation  existant
entre  les  deux  Administrations.

Les  attributions  exercées  par  le  Commissaire
général  (Gouverneur  général)  en  Conseil  d'administration
  en  vertu  des  arrétés  des  14  avril
1900  et  18  février  1905  relatifs  aux  concessions
  rurales  de  10  000  hectares  et  audessous,
  ainsi  due  les  attributions  exercées,
en  vertu  de  I’arrété  du  7  octobre  1910  relatif
au  régime  des  concessions  domaniales  de
000  hectares  et  au-dessous,  par  le  Gouverneur
  général  et  les  Lieutenants  gouverneurs,
en  Conseil  de  Gouvernement  ou  en  Conseil
d’administration,  par  les  Receveurs  des  Domaines
  et  les  Administrateurs  des  circonscriptions,
  seront  exercées  par  les  autorités
allemandes  correspondantes,  suivant  Dindication
qui  sera  donnée  par  D’autorité  allemande  et
publiée  dans  le  Amtsblatt  du  Cameroun.

Article  41.

Les  attributions  de  juridiction  conférées
au  Conseil  du  Contentieux  par  les  arrétés
des  14  avril  1900  et  7  octobre  1910  seront
dévolues  aux  tribunaux  ordinaires  de  17e  instance
  du  Cameroun,  aussi  longtemps  quil
n'y  existera  pas  une  juridiction  administrative.
La  Ccompétence  de  ces  tribunaux  sera  reconnue
par  le  Gouvernement  allemand,  dui  renonce
des  àdà  présent  à  se  prévaloir  de  P’exception
d’incompétence  qdu’il  pourrait  tirer  de  la  législation
  générale  allemande.
        <pb n="978" />
        G  922  20

Das  unter  Nr.  2  des  Artikels  22  der  Verordnung
  vom  7.  Oktober  1910  vorgesehene  Sachverständigenverfahren
  richtet  sich  nach  den  Bestimmungen
  des  deutschen  Rechts.

Artikel  42.

Es  wird  davon  Vermerk  genommen,  daß  die
Verordnungen  vom  14.  April  1900,  18.  Februar
1905  und  7.  Oktober  1910  in  Französisch-Kongo
am  15.  Juli  1900  bzw.  am  25.  Februar  1905
und  bzw.  am  15.  Juli  1911  in  Kraft  getreten
sind  und  auf  alle  nach  diesen  Zeitpunkten  und
bis  zum  12.  März  1912  erteilten  Konzessionen
Anwendung  finden.

Artikel  43.

Die  französische  Regierung  wird  vor  dem
1.  Januar  1913  der  deutschen  Regierung  ein
genaues  und  vollständiges  Verzeichnis  der  Konzessionen
  mit  einem  Flächeninhalt  bis  zu
10000  Hektar,  die  in  den  an  Deutschland  übergegangenen
  Gebieten  vorläufig  oder  endgültig
erteilt  worden  sind,  sowie  eine  Abschrift  der  diese
Konzessionen  verleihenden  Verfügungen  und  der
den  Verfügungen  beigegebenen  Pläne  übermitteln.

Artikel  44.

Jeder  Antrag  auf  Verleihung  einer  Konzession,
  der  vor  dem  12.  März  1912  auf  Grund
der  Verordnung  vom  7.  Oktober  1910,  betreffend
die  Regierungskonzessionen  von  10000  Hektar  und
darunter,  an  die  französische  Verwaltung  gerichtet,
jedoch  bis  zum  12.  März  1912  noch  nicht  erledigt
  worden  ist,  wird  in  dem  Zustand  des  Verfahrens
  übernommen,  in  dem  er  sich  am  12.  März
1912  befunden  hat.  Die  Entscheidung  über  den
Antrag  steht  allein  der  deutschen  Regierung  zu,
welche  auch  freie  Hand  hat,  die  Unterlagen  des
Antrags  ergänzen  zu  lassen.

V.
Verschiedene  Bestimmungen.

Artikel  45.

Die  französische  Regierung  hat  entsprechend
dem  Gutachten  der  -Commission  des  concessions
coloniales  vom  1.  März  1910  das  Becken  des
Lessé  der  „  Société  forestière  Sangha-Oubanguivor
  dem  12.  März  1912  zugesprochen.  Die
deutsche  Regierung  erachtet  sich  in  Anwendung
des  Artikels  5  des  Vertrages  vom  4.  November
1911  als  durch  diese  Zuweisung  gebunden.

Artikel  46.
Die  französische  Regierung  hat  der  deutschen
Regierung  von  dem  Vertragsentwurfe  Kenntnis
gegeben,  den  sie  im  Einverständnis  mit  der

La  procédure  d’expertise  prévue  par  le
no  2  de  P’arrété  du  7  octobre  1910  sera  soumise
  aux  dispositions  de  la  loi  allemande.

Article  42.
II  est  pris  note  qdue  les  arretés  des  14  avril

1900,  18  février  1905  et  7  ectobre  1910  sont

entrés  respectivement  en  vigueur  au  Congo
français  aux  dates  des  15  juillet  1900,  25  février
  1905  et  15  juillet  1911,  et  sont  applicables
  à  toutes  concessions  délivrées  postérieurement
  à  ces  dates  et  jusqu’au  12  mars  1912.

Article  43.

Le  Gouvernement  français  remettra  avam
le  1er  janvier  1913  au  Gouvernement  allemand
un  état  détaillé  et  complet  des  concessions
provisoires  ou  deéfinitives,  d’une  superficie  de
0  hectares  ou  au-dessous,  situées  dans
les  territoires  passant  sous  la  souverainet“
allemande,  ainsi  due  la  copie  des  arrétés  accordant
  les  dites  concessions  et  des  plans  annexés
  auxdits  arrétés.

Article  44.

Toute  demande  de  concession  adressée,
avant  le  12  mars  1912,  à  Dadministration
francaise  dans  les  termes  de  l’arrété  du
7  octobre  1910  relatif  aux  concessions  domaniales
  de  10  000  hectares  et  au-dessous,  et
qdui  n’aurait  pas  6été  suivie  d’une  décision
Tattribution  avant  le  12  mars  1912,  sera
transmise  au  Couvernement  allemand  dans
I’état  de  P’instruction  au  12  mars  1912.  Le
Gouvernement  allemand  statuera  seul  sur  ces
demandes,  et  aura  toute  latitude  pour  en  faire
completer  DUinstruction.

Titre  V.
Dispositions  diverses.

Article  45.

Le  Gouvernement  francais  a  attribus,  conformément
  à  l’avis  de  la  Commission  des
concessions  coloniales  en  date  du  1½r  mars
le  bassin  de  la  Lessé  à  la  Soeicté
Forestière  Sangha-Oubangui,  avant  le  12  mars
1912:  le  Gouvernement  allemand  se  tien
pour  lié  par  cette  attribution,  par  application
de  P’article  5  du  traité  du  4  novembre  1911.

Article  46.
Le  Gouvernement  français  a  communiqué
au  Gouvernement  allemand  le  projet  de  convention
  qu’il  avait  arrété  d’'accord  avec  la
        <pb n="979" />
        W  923  20

„  Seociété  de  la  Sangha  Equatoriale:  ausgearbeitet
  hatte,  um  das  der  letzteren  laut  Dekret
vom  19.  Mai  1899  zustehende  Nutzungsrecht  durch
ein  auf  10  000  Hektar  sich  erstreckendes  Eigentumsrecht
  zu  ersetzen.  Die  deutsche  Regierung
erklärt  sich  damit  einverstanden,  diesen  Vertragsentwurf
  der  endgültigen  Entscheidung  zugrunde
zu  legen;  sie  behält  sich  vor,  in  der  Form  und
in  den  Einzelheiten  Anderungen  an  ihm  vorzunehmen,
  die  durch  die  deutsche  Gesetzgebung  und
die  neuen  aus  der  Anderung  der  Gebietshoheit
sich  ergebenden  Verhältnisse  bedingt  sind.

Artikel  47.

Die  Gesellschaften  haben  innerhalb  einer  vom
Gouverneur  von  Kamerun  festzusetzenden  Frist
der  deutschen  Verwaltung  die  Waffen  anzumelden,
die  sie  und  ihre  Angestellten  in  den  abgetretenen
Gebieten  auf  Grund  des  Artikels  12  Abs.  2  des
Konzessionsdekretes  etwa  in  ihrem  Besitze  haben.
Sie  haben  zur  Ergänzung  der  Anmeldung  gleichzeitig
  die  in  dem  erwähnten  Artikel  vorgeschriebenen
  Erlaubnisscheine  vorzulegen.

Artikel  48.

Die  deutsche  Regierung  tritt  an  Stelle  der
französischen  Regierung  in  alle  im  Lastenheft  der
'·Compagnie  des  messageries  fluviales  du
Congos  vom  15.  Januar  1901,  sowie  im  Anhang
  vom  6.  Juli  1903  vorgesehenen  Vorteile,
Rechte  und  Pflichten  ein,  soweit  diese  Gesellschaft
die  den  Konzessionsgesellschaften  „=  Compagnie
française  du  Congos,  Compagnie  des  Cacutchoucs
  et  produits  de  la  Lobaye,  Compagnie
de  I’Ekéla-Sangha,  Seociété  des  produits  de
la  Sangha-Lipa-Ouesso--  und  -Compagnie  de
la  N'’goko  (Ouesso)  ##  burch  Titel  II  ihrer  Lastenhefte
  auferlegte  Verpflichtung  zur  Einrichtung  der
Dampfschiffahrt  übernommen  hat  und  soweit  die
berührten  Gebiete  unter  deutsche  Staatshoheit
gefallen  sind.

Artikel  49.

Mit  Ausnahme  der  Bestimmungen  des  oben
erwähnten  Lastenheftes  und  seines  Anhanges  sind
alle  Abmachungen,  die  zwischen  dem  französischen
Staat  und  der  Kolonie  von  Französisch-Aquatorial-=Afrika
  einerseits  und  der  „Compagnie  des
messageries  fluviales  du  Congor  anderseits
getroffen  sein  mögen,  weder  für  das  Deutsche
Reich  noch  für  die  Kolonie  Kamerun  in  irgendeiner
  Weise  verbindlich.

Artikel  50.
Zusätze  zu  den  Bestimmungen  dieses  Abkommens
  oder  Abänderungen  desselben,  die  sich

Société  de  le  Sangha  Equatoriale  afin  de  substituer
  au  droit  de  jouissance  due  coelle-ci
tenait  du  décret  en  date  du  19  mai  1899  un
droit  de  propriété  portant  sur  10  000  bectares.
Le  Gouvernement  allemand  d’'accepte  de  prendre
ce  projet  de  convention  comme  base  d'une
décision  définitive;  il  se  réserve  d’y  apporter
les  modifications  de  forme  et  de  détail  nécessitées
  par  la  Ilé6gislation  allemande  et  les
circonstances  nouvelles  résultant  du  changement
  de  souveraineté  du  territoire  concédé.

Article  47.

Les  Sociétés  devront  déclarer  à  l'administration
  allemande,  dans  un  délai  qui  sera
fiyé  par  le  Gouverneur  du  Cameroun,  les
armes  du’'elles-mémes  ou  leurs  agents  détiendraient,
  dans  les  territoires  cédés,  en  vertu
du  8§  2  de  Farticle  12  du  décret  de  concession.
Elles  devront  produire,  à  Dappui  de  cette  déclaration,
  les  autorisations  prévues  par  le  dit
texte.

Article  48.

Le  Gouvernement  allemand  est  substitué
au  Gouvernement  français  dans  tous  les
avantages,  droits  et  obligations  insérés  au
cahier  des  charges  de  la  Compagnie  des
Messageries  Fluviales  du  Congo  en  date  du
15  janvier  1901,  et  à  l’avenant  en  date
du  6  juillet  1903,  en  tant  que  cette  Compagnie
  a  succédé  auxs  Sociétés  concessionnaires
  Compagnie  francaise  du  Congo,
*  Compagnie  des  caoutchoues  et  produits  de
Ia  Lobaye-,  „Compagnie  de  I’Ekéla-Sanghat,
Sociécté  des  Produits  de  la  Sangha-Lipa-Ouesso=
  et  „Compagnie  de  la  N'’Goko  (Ouesso)“
pour  I'tablissement  des  services  de  navigation
à  vapeur  imposés  à  ces  Sociétés  par  le  titre  II
de  leurs  cahiers  des  charges,  et  dans  la  mesure
  on  les  territoires  desservis  sont  passés
Sous  la  souveraineté  allemande.

Articele  49.

Toutes  stipulations  autres  due  celles  du
cahier  des  charges  et  de  I’avenant  mentionnés
ci-dessus,  et  dui  seraient  intervenues  entre
I'Etat  français  et  la  Colonie  de  I’Afridue  Equatoriale
  francaise  d’une  part,  et  la  Compagnie
des  Messageries  Fluviales  du  Congo  d’autre
art,  ne  sauraient  en  aucune  facon  lier  ni
I'Etat  allemand  ni  la  Colonie  du  Cameroun.

Article  50.

Les  additions  ou  modifications  du’il  pourrait
GEtre  nécessaire  d'’apporter  ultérieurement  aux
        <pb n="980" />
        W  924  e0

später  als  notwendig  erweisen  sollten,  werden,
wenn  der  Fall  eintreten  sollte,  den  Gegenstand
von  ergänzenden  Abmachungen  bilden.

Die  beiden  Regierungen  können  in  solchem
Falle  im  gemeinsamen  Einverständnis  den  Gouverneuren
  der  beiden  beteiligten  Kolonien  aufgeben,
  sich  unmittelbar  über  Fragen  zu  verständigen,
  die  eine  Mitwirkung  der  heimatlichen
Regierung  nicht  erfordern.

Zu  Urkund  Dessen  haben  die  Unterzeichneten
die  vorliegende  Erklärung  abgefaßt,  die  sie  mit
ihrem  Siegel  versehen  haben.

So  geschehen  zu  Paris,  in  doppelter  Ausfertigung,
  den  28.  September  1912.

stipulations  de  la  présente  convention,  feront
T’objet,  s'il  7  a  lieu,  de  conventions  complémentaires.


Les  deux  Gouvernements  pourront,  le  cas
échéant,  déléguer  d’'un  commun  accord  aux
Gouverneurs  des  deux  Colonies  intéressées  le
soin  de  s'entendre  directement  sur  les  dquestions
dui  se  présenteront,  et  qdui  ne  nécessiteront
pas  l’intervention  du  pouvoir  central.

En  Foi  De  CQuoi  les  Soussignés
dressé  la  présente  Déclaration  qu’ils
revetue  de  leur  sceau.

Fait  à  Paris,  en  double  exemplaire  le
28  septembre  1912.

Ont
Ont

(L.  S.)  Lancken.
(L.  S.)  Poincaré.

Ubereinkunft  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der  Französischen  Republik,  betr.
die  Staatsangehörigkeit  der  Hersonen,  die  sich  in  den  zwischen  Deutschland  und
Frankreich  ausgetauschten  Gebieten  in  Aquatorialofrika  befinden.

Vom  2.  Februar  1912.

(Ubersetzung.)

übereinkunft,

betrefsend  die  Staatsangehörigkeit  derjenigen  personen,
die  sich  in  den  am  4.  November  1011  zwischen  Deutschland
  und  Frankreich  ausgetauschten  Gebieten  in
Kaquatorialafrihka  befinden.

Die  Eingeborenen,  die  aus  den  ausgetauschten
Gebieten  stammen  und  am  Tage  der  endgültigen
Besitzergreifung  in  den  von  Deutschland  an  Frankreich
  abgetretenen  Gebieten  ihren  Wohnsitz  haben,
hören  auf,  Eingeborene  eines  deutschen  Schutzgebiets
  zu  sein  und  werden  französische  Untertanen.


Umgekehrt  scheiden  die  Eingeborenen,  die  aus
den  ausgetauschten  Gebieten  stammen  und  am
Tage  der  endgültigen  Besitzergreifung  in  den  von
Frankreich  an  Deutschland  abgetretenen  Gebieten
ihren  Wohnsitz  haben,  aus  dem  französischen
Untertanenverband  aus  und  werden  Eingeborene
eines  deutschen  Schutzgebiets.

Es  steht  jedoch  den  Eingeborenen  innerhalb
eines  Jahres  von  der  endgültigen  Besitzergreifung
an  frei,  unter  Mitnahme  ihrer  Ernten  aus  dem
von  einem  der  beiden  vertragschließenden  Teile
in  Besitz  genommenen  Gebiet  in  das  Gebiet  des
anderen  Teiles  überzusiedeln.  In  diesem  Falle
treten  sie  wieder  in  ihr  früheres  staatsrechtliches
Verhältnis  zurück.

Durch  die  Besitzergreifung  bleiben  die  Staatsangehörigkeitsverhältnisse
  der  europäischen  oder

Accord

au  sujet  de  la  nationalité  des  personnes  se  tronvant
dans  les  territoires  cchangés,  le  4  novembre  1011,
par  ’Alemagne  et  la  France  en  Afrlque  Cquatoriale.

Les  indigènes  originaires  des  territoires
dui  ont  donné  lieu  à  des  Gchanges  et  résidant
  au  jour  de  ’annexion  définitive  dans
les  territoires  cédés  par  Il’Allemagne  à  la
France,  sortiront  de  la  sujétion  coloniale  allemande
  pour  acquérir  la  qualité  de  sujets
francais.

Réciproquement,  les  indigènes  originaires
des  territoires  qui  ont  donné  lieu  à  des
éGchanges  et  résidant  au  jour  de  T’annexion
dans  les  territoires  ecédés  par  la  France  à
I  Allemagne,  perdront  la  qualité  de  sujets
françcais  pour  entrer  dans  la  sujétion  coloniale
allemande.

Toutefois,  dans  le  délai  d'’'un  an  à  dater
de  HPannexion  definitive,  les  indigènes  seront
libres  de  quitter  le  territoire  annex  par  l’'une
des  parties  contractantes  pour  s'établir  sur  le
territoire  de  l’autre  en  emportant  leurs  récoltes.
Dans  ce  cas  ils  recouvreront  leur  sujétion
primitive.

L’annexion  ne  modifiera  en  rien  la  nationalité
  ni  des  ressortissants  allemands,  euro-
        <pb n="981" />
        W  925  20

sonstigen  Reichsangehörigen  sowie  das  staatsrechtliche
  Verhältnis  der  Eingeborenen  eines  deutschen
Schutzgebiets,  die  nicht  aus  den  ausgetauschten
Gebieten  stammen,  auch  dann  unberührt,  wenn
sie  weiter  in  den  von  Deutschland  an  Frankreich
abgetretenen  Gebieten  ihren  Wohnsitz  behalten
sollten;  sie  können  nicht  gezwungen  werden,  innerhalb
  eines  bestimmten  Zeitraums  auszuwandern.

Anderseits  bleiben  durch  die  Besitzergreifung
die  Staatsangehörigkeitsverhältnisse  der  europäischen
  oder  anderen  französischen  Staatsangehörigen
und  der  französischen  Untertanen,  die  nicht  aus
den  ausgetauschten  Gebieten  stammen,  auch  dann
unberührt,  wenn  sie  weiter  in  den  von  Frankreich
  an  Deutschland  abgetretenen  Gebieten  ihren
Wohnsitz  behalten  sollten;  sie  können  nicht  gezwungen
  werden,  innerhalb  eines  bestimmten
Zeitraums  auszuwandern.

Durch  die  Bestimmungen  der  Absätze  4  und  5
wird  das  Recht  der  vertragschließenden  Teile,  die
in  den  genannten  Absätzen  erwähnten  Personen
aus  allgemeinen  polizeilichen  Gründen  auszuweisen,
  nicht  berührt.

So  geschehen  in  Berlin  am  2.  Februar  1912
in  doppelter  Ausfertigung.

(L.  S.)  Zimmermann.
(L.  S.)  Jules  Cambon.

péens  ou  autres,  ni  des  personnes  soumises
à  la  sujétion  coloniale  allemande  et  non  originaires
  des  territoires  qui  ont  donné  lieu  à
des  Schanges,  alors  méme  qu’ils  continueraient
à  résider  sur  les  territoires  cédés  par  IAllemagne
  à  la  France,  et  ils  ne  seront  pas  tenus
d’émigrer  dans  un  délai  déterminé.

Réciproqduement,  I’annexion  ne  modifiera
en  rien  la  nationalité  des  citoyens  francais,
européens  ou  autres,  et  des  sujets  francais
non  originaires  des  territoires  qui  ont  donné
lieu  à  des  Schanges,  alors  meme  qu’ils  continueraient
  à  résider  sur  les  territoires  cédés
par  la  France  à  I’Allemagne,  et  ils  ne  seront
pas  tenus  d'’émigrer  dans  un  deélai  déterminé.

Les  dispositions  des  alinéas  4  et  5  ne
touchent  pas  le  droit  de  chacune  des  parties
contractantes  d'’expulser,  pour  des  raisons
générales  de  police,  les  personnes  visées  dans
lesdits  alinéas.

Fait  à  Berlin,  le  2  février  1912,  en  double
exemplaire.

(L.  S.)  Zimmermann.
(L.  S.)  Jules  Cambon.

 

Bekanntmachung,  betr.  die  Ratifikation  der  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der
Französischen  Republik  am  2.  Lebruar  1912  getroffenen  Ubereinkunft  über  die
Staactsangehörigkeit  dersenigen  Hersonen,  die  sich  in  den  am  4.  November  1911
zwischen  Deutschland  uud  Frankreich  ausgetauschten  Gebieten  in  #quatoriolafrika
befinden.
Vom  15.  September  1912.

Das  vorstehende  Abkommen  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  der  Französischen  Republik
ist  ratifiziert  worden.  Die  Ratifikationsurkunden  wurden  am  14.  September  in  Berlin  ausgetauscht.

Berlin,  den  15.  September  1912.
Der  Reichskanzler.
v.  Bethmann  Hollweg.

Allerhöchste  Order,  betr.  die  Tropenuniform  der  Jur  Dienstleistung  oder  Wahrnehmung
von  Beamtenstellen  nach  den  Schutzgebieten  abkommandierten  oder  beurlaubten
aktiven  Offiziere  oder  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes.

#  Vom  30.  August  1912.

Auf  den  Mir  gehaltenen  Vortrag  genehmige  Ich  die  anliegende  Beschreibung  der  von  den
aktiven  Offizieren  usw.  des  Heeres,  welche  zur  Dienstleistung  oder  Wahrnehmung  von  Beamtenstellen
nach  den  Schutzgebieten  abkommandiert  oder  beurlaubt  sind,  sowie  der  von  Offizieren  usw.  des
Beurlaubtenstandes  des  Heeres  bei  Ubungen  bei  einer  der  Schutztruppen  zu  tragenden  Tropenuniform.

Berlin,  den  30.  August  1912.

gez.  Wilhelm  I.  R.
An  den  Reichskanzler  (Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts).
        <pb n="982" />
        M  926  20

Beschreibung

der  von  den  aktiven  Gfstzieren  ufw.  des  Heeres,  welche  zur  Dienstleistung  oder  Wahrnehmung  von  Beamtesstelen
  nach  den  Schutzgebieten  absommandiert  oder  beurlaubt  sind,  sowie  der  von  Offizieren  usw.  des
Beurlaubtenstandes  des  Heeres  bei  Ubungen  bei  einer  der  Schutztruppen  zu  tragenden  lropennnisorn.

I.  Die  in  den  Schutzgebieten  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun  und  Südwestafrika  diensttuenden
aktiven  Offiziere  des  Heeres  tragen  dortselbst  die  Tropenuniform  der  Offiziere  der  betreffenden  Schuttruppe
  mit  folgenden  Abweichungen:

a)  Am  Hut  ist  unter  der  deutschen  Kokarde  eine  kleine  Landeskokarde  (von  etwa  2  em
im  Durchmesser)  anzubringen.

b)  Bei  der  Mütze  und  beim  Tropenhelm  tritt  an  Stelle  der  deutschen  die  Landeskokarde,
darüber  die  deutsche  Kokarde.

Tc)  An  Stelle  der  für  die  Schutztruppen  vorgeschriebenen  Achselstücke,  Feldbinde,  Degen,
Portepee  treten  die  gleichen  für  den  Heimatstruppenteil  des  betreffenden  Offiziers
eingeführten  Stücke.  .

d)  Statt  der  Schutztruppenknöpfe  mit  der  Kaiserkrone  sind  die  für  die  Felduniform  der
betreffenden  Offiziere  vorgeschriebenen  Knöpfe  anzulegen.

II.  Die  in  Togo,  Neuguinea  einschließlich  Südsee  und  Samoa  diensttuenden  aktiven  Offiziere
des  Heeres  tragen  die  für  die  Offiziere  der  Schutztruppen  Deutsch-Ostafrika  und  Kamerun  vor—
geschriebene  Tropenuniform  mit  den  unter  La,  b,  e  und  d  aufgeführten  Abweichungen  und  mit
nachstehenden  Unterscheidungsabzeichen:

Besatz  am  Hut,  an  der  Mütze  und  dem  Paletot  (Mantel,  Umhang):
für  Togo  gelb,
für  Neuguinea  einschließlich  Südsee  grün  und
für  Samoa  hellrosa.

III.  Die  dem  Heere  angehörigen  aktiven  Sanitätsoffiziere,  Veterinäroffiziere  und  oberen
Militärbeamten  tragen  bei  Dienstleistungen  in  den  Schutzgebieten  die  für  die  Sanitätsoffiziere,  Vete—
rinäroffiziere  und  die  betreffenden  Beamten  der  Schutztruppen  vorgeschriebene  Tropenuniform  mit
den  unter  I  a,  b,  c.  und  d  aufgeführten  Abweichungen,  die  Beamten  ferner  an  Stelle  des  versilberten
Reichsadlers  am  Hut,  an  der  Mütze  und  am  Tropenhelm  das  für  die  Beamten  des  betreffenden
Bundesstaates  vorgeschriebene  Beamtenabzeichen  (silberner  Wappenadler  usw.).“)  Die  von  den
Beamten  zur  Tropennuniform  anzulegenden  Knöpfe  entsprechen  den  für  die  Felduniform  der  Offiiere
des  betreffenden  Bundesstaates  vorgeschriebenen  Rockknöpfen:  vergoldet  oder  versilbert,  je  nach  der
Knopffarbe  an  der  heimatlichen  Uniform  der  Beamten.

IV.  Epauletten  und  Schärpe  sowie  Bandelier  und  Kartusche  sind  zur  Tropenunisom
nicht  anzulegen.

V.  Husarenoffiziere  tragen  zur  Tropenuniform  die  Feldbinde  und  die  Rockknöpfe  —  diese
nach  dem  Muster  an  der  Felduniform  —  nach  den  für  die  übrigen  Offiziere  des  betreffenden  Bundesstaates
  vorgeschriebenen  Proben,  Feldbindenschloß  und  Knöpfe,  entsprechend  dem  Schnurbesatz  des
Attilas,  vergoldet  oder  versilbert.

VI.  Für  die  von  den  Offizieren  usw.  des  Beurlaubtenstandes  des  Heeres  bei  Ubungen  bei
einer  der  Schutztruppen  zu  tragende  Tropenuniform  finden  die  Bestimmungen  in  Ziffer  J,  III,  IV
und  V  sinngemäße  Anwendung.

 

Die  Beamten  der  Württembergischen  Militärverwaltung  tragen  an  der  Kopfbedeckung  kein  besenderes
  Abzeichen.
        <pb n="983" />
        927  20

Verfügung  des  Reichskanzglers  wegen  Kbänderung  der  Verfügung,  betr.  die  standesamtliche
  Juständigkeit  in  den  Schutzgebieten  RKfrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  Oärs  1908.

Vom  24.  August  1912.

I.  Die  Verfügung,  betreffend  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee,  vom  27.  März  1908  (Kol.  Bl.  1908  S.  372,  1910  S.  409,  1912  S.  524)
wird  wie  folgt  abgeändert:

§  1  erhält  unter  Nr.  II  1  zu  a)  und  c)  folgende  Fassung:

a)  die  Bezirksamtmänner,  mit  Ausnahme  derjenigen  in  Daressalam,  Tanga,  Muansa

und  Tabora,  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke;
e)  die  Stationschefs  in  Iringa  und  Mahenge  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke.
II.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Oktober  1912  in  Kraft.
Berlin,  den  24.  August  1912.
Der  Reichskanzler.
J.  V.:

gez.  Delbrück.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Bekämpfung  übertragbarer
  Krankheiten.

Vom  1.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  1903,
S.  509)  wird  hierdurch  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Eine  übertragbare  Krankheit  im  Sinne  dieser  Verordnung  liegt  vor  bei  jeder  Erkrankung
  an:
Lungen=  und  Kehlkopftuberkulose,
Diphtherie  (Rachenbräuneh),
übertragbarer  Genickstarre,
Malaria,
Rückfallfieber,
übertragbarer  Ruhr,
Unterleibstyphus,
Lepra  (Aussatz),
Ankylostomiasis  (Wurmkrankheit),
Bilharziosis,
Nahrungsmittelvergiftungen  (Trichinose,  Fleisch-,  Fisch=  und  Wurstvergiftungen),
übertragbaren  Tierkrankheiten  (Milzbrand,  Rotz,  Tollwut).
§  2.  Jede  Erkrankung  an:

Lungen=  und  Kehlkopftuberkulose,

Diphtherie  (Rachenbräune),

übertragbarer  Genickstarre,

Unterleibstyphus  und

Lepra  (Aussatz)
ist  sofort  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde,  der  zuständigen  Sanitätsdienststelle  oder  dem  zuständigen
  Regierungsarzte  anzuzeigen.

§  3.  Zur  Anzeige  sind  verpflichtet:
1.  Der  zugezogene  Arzt;
2.  jede  sonst  mit  der  Behandlung  oder  Pflege  der  Erkrankten  beschäftigte  Person;
3.  der  Haushaltungsvorstand  oder  der  Arbeitgeber;
4.  derjenige,  in  dessen  Wohnung  oder  Behausung  der  Erkrankungs=  oder  Todesfall  sich
ereignet  hat;
5.  bei  Eingeborenen  außerdem  der  Ortsvorstand  (Jumbe)  und  die  Aliden.
        <pb n="984" />
        W  928  20

Die  Verpflichtung  der  unter  2  bis  5  genannten  Personen  tritt  nur  ein,  wenn  ein  früher
genannter  Verpflichteter  nicht  vorhanden  ist.

§  4.  Zur  Ermittlung  der  im  §  1  angeführten  Krankheiten  find  die  zuständigen  Sanitätspersonen
  ermächtigt,  im  Einvernehmen  mit  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde:
a)  Grundstücke  und  Gebäude  zu  betreten,  unbewegliche  und  bewegliche  Habe  zu  besichtigen;
b)  Menschen  zu  untersuchen;
J)  eine  Leichenschau  vorzunehmen.
Die  Befugnis  zu  b)  steht,  sofern  es  sich  um  Europäer  handelt,  nur  Arzten  zu.  Sofemn
Malaria  und  Rückfallsieber  in  Frage  kommen,  ist  die  Zustimmung  des  zu  untersuchenden  Europäers
erforderlich.

§*  5.  Um  die  Verbreitung  übertragbarer  Krankheiten  zu  verhindern,  können  folgende  Masnahmen
  getroffen  werden:

a)  Beobachtung  und  Absonderung  erkrankter,  krankheitsverdächtiger  oder  ansteckungsfähiger
  Personen;

b)  Beschränkung  des  Verkehrs  gesunder  Personen;

Jc)  Desinfektion  der  beweglichen  oder  unbeweglichen  Habe,  Verbot  des  Verkaufs  von
Gegenständen,  die  geeignet  sind,  Krankheiten  zu  verbreiten;

d)  Vernichtung  gesundheitsschädlicher  Nahrungsmittel,  vorläufige  Räumung  und  Sperrung
von  Gebäuden  oder  von  einzelnen  Räumen  bis  zur  erfolgten  Desinfektion;

e)  Sperrung  von  Brunnen,  Teichen  und  Wasserplätzen;

f)  Schließung  bestehender  und  Anlage  neuer  Aborte;

8)  Vertilgung  von  Fliegen,  Mücken,  Zecken  und  anderen  Tieren,  welche  Seuchen  verbreiten.

Diese  Maßnahmen  werden  von  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  nach  Genehmigung
  durch  den  Gouverneur  angeordnet.  Ist  Gefahr  im  Verzuge,  so  kann  die  örtliche  Verwaltungsstelle
  oder  die  zuständige  Sanitätsperson  selbständig  handeln,  jedoch  ist  die  nachträgliche
Genehmigung  des  Gouverneurs  sofort  einzuholen.

§&amp;amp;  6.  Bei  Syphilis,  Tripper  und  Schanker  kann  eine  zwangsweise  Behandlung  der  erkrankten
  Personen,  sofern  sie  gewerbsmäßig  Unzucht  treiben,  bis  zur  Heilung  angeordnet  werden,
wenn  dies  zur  wirksamen  Verhütung  der  Ausbreitung  der  Krankheit  erforderlich  erscheint.

§  7.  Wer  eine  Anzeige,  zu  der  er  nach  den  8§8§  2,  3  verpflichtet  ist,  unterläßt,  wird  mit
Geldstrafe  bis  zu  150  .¾  oder  Haft  bis  zu  zwei  Wochen  bestraft.

Wer  einer  auf  Grund  der  §§  5  und  6  ergangenen  Anordnung  der  zuständigen  Behäörde
oder  Sanitätsperson  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  oder  Haft,  und  wenn  der
Täter  aus  Eigennutz  oder  um  anderen  einen  Schaden  zuzufügen  handelt,  mit  Geldstrafe  bis  zu
3000  oder  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.  Neben  der  Gefängnisstrafe  kann  auf  Geldstrafe
  bis  zu  3000“  erkannt  werden.  Die  Bestimmungen  des  §  327  des  Reichsstrafgesetzbuches
bleiben  unberührt.

Gegen  Eingeborene  und  ihnen  gleichgestellte  Farbige  finden  die  nach  der  Verordnung  des
Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

Die  Unterlassung  der  Anzeige  ist  straflos,  wenn  dem  Anzeigepflichtigen  nach  Lage  des  Falls
nicht  zugemutet  werden  kann,  den  Charakter  der  Krankheit  als  eine  anzeigepflichtige  zu  erkennen.

§  8.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Jannar  1913  in  Kraft.
Daressalam,  den  1.  Juli  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Methner.
        <pb n="985" />
        G  929  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Hbänderung  der  Verordnung,
  betr.  die  Erhebung  von  Kbgaben  für  den  Gewerbebetrieb,
vom  7.  Dezember  1907.

Vom  2.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  vom  10.  September  1900  (Reichs-Gesetzbl.
S.  813)  und  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (D.  Kol.  Bl.
S.  500)  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Der  §  24  der  Verordnung,  betreffend  Erhebung  von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb,  vom
7.  Dezember  1907  (L.  G.  1  Nr.  141,  Amtlicher  Anzeiger  1908  Nr.  3,  D.  Kol.  Bl.  1908  S.  373)
erhält  folgende  Fassung:

§  24.  Wer  ohne  die  vorgeschriebene  Genehmigung  Branntwein  oder  branntweinähnliche
Getränke  an  eine  der  im  §  18  bezeichneten  Personen  entgeltlich  oder  unentgeltlich  verabfolgt,  wird
mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rupien,  im  Unvermögensfalle  mit  Haft  bis  zu  zwei  Wochen,  und  ist
dieser  Verkauf  gewerbsmäßig  betrieben  worden,  mit  Geldstrafe  bis  zu  400  Rupien,  im  Unvermögensfalle
  mit  Haft  bis  zu  sechs  Wochen  bestraft.

Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung“)  in  Kraft.

Daressalam,  den  2.  Juli  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  V.
Methner.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  Jur  Bekämpfung  der  Stechmüchengefahr.


Vom  1.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  für  die  vom  Gouverneur  im  Bekanntmachungswege  näher  bezeichneten  oder  noch  zu  bezeichnenden
  Ortschaften  oder  ihre  Teile  folgendes  verordnet:

§  1.  Gefäße  oder  sonstige  Vorrichtungen,  in  denen  Wasser  gehalten  wird  (Wassertröge,
Regentonnen,  künstliche  Teiche  u.  dgl.)  sind  mit  mückensicherem  Verschluß  zu  versehen  oder  mindestens
jeden  vierten  Tag  derart  zu  entleeren,  daß  eine  Weiterentwicklung  von  Mückenlarven  nicht  stattfinden
kann.  Anstatt  dessen  genügt  es,  wenn  das  angesammelte  Wasser  in  ausreichender  Menge  mit  mückentötenden
  Stoffen  (Petroleum,  Saprol  u.  dgl.)  versetzt  wird.

§  2.  Gegenstände,  in  welchen  sich  Wasser  ansammeln  kann  (Konservenbüchsen,  leere  Flaschen,
Kokosnußschalen  u.  dgl.)  sind  so  aufzubewahren,  daß  eine  Wasseransammlung  nicht  stattfinden  kann;
desgleichen  ist  bei  Bodenvertiefungen  Sorge  zu  tragen,  daß  eine  länger  als  48  Stunden  dauernde
Wasseransammlung  nicht  stattfindet.  Anstatt  dessen  genügt  es,  wenn  das  angesammelte  Wasser  in
ausreichender  Menge  mit  mückentötenden  Stoffen  (Petroleum,  Saprol  u.  dgl.)  versetzt  wird.

Auf  Verlangen  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  sind  derartige  Vertiefungen  zu  beseitigen.

§  3.  Auf  Verlangen  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  sind  unbebaute  oder  unbestellte
Grundstücke  von  Buschwerk  oder  Gras,  das  Stechmücken  als  Zufluchtsort  dienen  kann,  freizumachen.

§  4.  Der  mit  der  gesundheitlichen  Uberwachung  betraute  Arzt  und  der  von  ihm  beauftragte
europäische  Gesundheitsaufseher  oder  der  von  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  bestellte
Aufsichtsbeamte  und  an  Orten,  wo  ihre  Einrichtung  besteht,  die  Gesundheitskommission,  sind  berechtigt,
die  Grundstücke  und  Räumlichkeiten  von  Europäern  und  Farbigen  zum  Zwecke  der  gesundheitlichen
UÜberwachung  während  des  Tages  zu  betreten.

Den  farbigen  Gesundheitsaufsehern,  welche  sich  nicht  in  Begleitung  der  genannten  Europäer
befinden,  steht  diese  Berechtigung  nur  bei  den  Farbigen  zu.

 

*)  Amtlicher  Anzeiger  für  Deutsch-Ostafrika  vom  3.  Juli  1912.
        <pb n="986" />
        W  930  20

Die  Inhaber  der  Grundstücke  und  Räumlichkeiten  haben  die  zur  Ausübung  der  gesundheitlichen
  Uberwachung  erforderlichen  Handlungen  und  etwaige  zur  Vernichtung  der  Mückenlarven
ergriffene  Maßnahmen  zu  dulden.

§  5.  Auf  Antrag  der  Gesundheitskommission  oder  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  wird
bestraft:  Mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rupie,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle  Haft  bis  zu
zohn  Tagen  tritt:

1.  Wer  hinsichtlich  der  Wassergefäße  oder  -behälter  (§  1),  die  er  in  Besitz  oder  Gebrauch
hat,  den  Vorschriften  des  §  1  zuwiderhandelt;

2.  wer  Gegenstände,  in  denen  sich  Wasser  ansammeln  kann  (8§  2),  derart  aufbewahrt
oder  derart  wegwirft,  daß  eine  Wasseransammlung  stattfinden  kann;

3.  wer  auf  einem  Grundstücke,  das  er  in  Besitz,  Verwaltung  oder  Benutzung  hat,  einen
nach  den  §§  1  und  2  vorschriftswidrigen  Zustand  nicht  unverzüglich  beseitigt.

Gegen  Eingeborene  und  ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Farbige  finden  die  nach  der  Verfügung
des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

§  6.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1913  in  Kraft.

Daressalam,  den  1.  Juli  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Methner.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika.
Vom  15.  August  1912.

Nachdem  dem  zum  Vizekonsul  beim  britischen  Generalkonsulat  für  Deutsch-Ostafrila
ernannten  Herrn  Norman  King  in  Daressalam  das  Erxequatur  erteilt  worden  ist,  ist  der  Genanme
in  der  gedachten  Amtseigenschaft  anerkannt  und  zugelassen  worden.

Daressalam,  den  15.  August  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

–  ———  —  ——

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Umgestaltung  der
Ackerbauschule  Nuatjã.

Vom  1.  August  1912.

1.  Die  Ackerbauschule  Nuatjä  wird  umgestaltet  in  einen  Musterbetrieb  für  die  im  Lande
angebauten  Produkte,  wie  Baumwolle,  Mais,  Erdnüsse,  Bohnen  usw.

2.  Als  besondere  Aufgaben  werden  ihr  übertragen:
a)  Die  Saatzüchtung  und  Saatvermehrung  von  Baumwolle  und  Mais  zur  Lieferung
guter  Saat  an  die  Eingeborenen;
b)  die  Anlernung  der  zur  Arbeit  verwandten  Eingeborenen  zu  geregelter  Arbeit  und
sachgemäßem  Feldbau;
ec)  die  Ausführung  von  Anbauversuchen;
d)  die  Durchführung  von  Rentbarkeitsberechnungen  einzelner  Kulturen.
3.  Infolge  der  veränderten  Zwecke  und  Ziele  erhält  die  Ackerbauschule  den  Namen
„Landeskulturanstalt  Nuatjä“.
4.  Die  Regelung  des  Betriebes  erfolgt  nach  besonderen  Ausführungsbestimmungen.
5.  Die  Bekanntmachung  des  Gouverneurs,  betreffend  Anderung  des  Programms  für  die
Einstellung,  Ausbildung  und  spätere  Verwendung  von  Ackerbauschülern,  vom  26.  November  1908
(Amtsblatt  S.  253)  tritt  von  heute  ab  außer  Kraft.
Lome,  den  1.  August  1912.
Der  stellvertretende  Kaiserliche  Gouverneur.

v.  Doering.
        <pb n="987" />
        W  931  20

Anweisung  des  Couverneurs  von  Togo  zur  Kusführung  der  Bekanntmachung,  betr.
die  Umgestaltung  der  Kcherbauschule  Uuatjä.

Vom  1.  August  1912.

1.  Die  Landfläche  wird  nach  Maßgabe  der  vorhandenen  Mittel  bis  auf  300  ha  vermehrt.

2.  Die  zur  Arbeit  verwandten  Eingeborenen  sind  auf  mindestens  zwei  Jahre  zu  verpflichten.

3.  Zur  Einstellung  als  Arbeiter  gelangen  nur  Männer,  die  über  20  Jahre  alt  sind.  Es
ist  darauf  zu  halten,  daß  sie  nach  Möglichkeit  Frauen  mit  nach  Nuatjä  bringen.  Die  Zahl  der
einzustellenden  Arbeiter  regelt  sich  nach  den  Erfordernissen  des  Betriebes  und  den  vorhandenen
Etatsmitteln.

4.  Der  Gouverneur  bestimmt  alljährlich,  aus  welchen  Bezirken  die  Arbeiter  zu  stellen  sind.

5.  Der  Mindestlohnsatz  beträgt  monatlich  15  /4.  Der  Lohn  wird  nach  längerer  Arbeitsdauer
  je  nach  Leistung  und  Führung  des  einzelnen  bis  auf  20  “  erhöht.  Im  Krankheitsfalle
wird  freie  Behandlung  und  ein  tägliches  Krankengeld  von  25  Pf.  gewährt.

6.  Von  dem  monatlichen  Lohn  wird  mindestens  1./“  als  Spargeld  zurückbehalten.  Die
ersparte  Summe  wird  nach  beendeter  Dienstzeit  ausbezahlt.

7.  Theoretischer  Unterricht  für  die  Arbeiter  findet  nicht  mehr  statt.  Dagegen  sind  die
Arbeiter  bei  der  Arbeit  über  deren  Zweck  und  Nutzen  nach  Möglichkeit  aufzuklären.

8.  Die  Arbeiter  werden  nach  beendeter  Dienstzeit  in  ihre  Heimat  entlassen.  Eine  gesonderte
Ansiedlung  findet  nicht  mehr  statt.

Lome,  den  1.  August  1912.

Der  stellvertretende  Gouverneur.
v.  Doering.

Impf-Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika.
Vom  30.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  verordnet,
was  folgt:  -  ·

§1.JedesweißeundfurbigeKindmußbiszumAblaufdesdrittennachseinemGeburtsjahr
  folgenden  Kalenderjahres,  sofern  es  nicht  nach  ärztlichem  Zeugnis  die  natürlichen  Pocken  überstanden
  hat,  der  Impfung  unterzogen  werden.

§  2.  Weiße  Kinder  sind  in  dem  Jahre,  in  welchem  sie  das  zwölfte  Lebensjahr  vollenden,
erneut  zu  impfen,  sofern  sie  nicht  nach  ärztlichem  Zeugnis  in  den  letzten  fünf  Jahren  die  natürlichen
Pocken  überstanden  haben  oder  mit  Erfolg  geimpft  worden  sind.

§  3.  Die  Farbigen  haben  sich  einer  Wiederimpfung  zu  unterziehen,  wenn  für  den  Bezirk
ihres  Wohnorts  die  Impfung  vom  Gouverneur  angeordnet  wird.  Ausgenommen  von  dieser  Verpflichtung
  sind  diejenigen  Farbigen,  die  in  den  letzten  fünf  Jahren  erfolgreich  geimpft  wurden  oder
die  natürlichen  Pocken  überstanden  haben.

§  4.  Beim  Auftreten  von  Pocken  kann  das  Bezirks-(Distrikts-),  Amt  anordnen,  daß  in  den
gefährdeten  Gebieten  sämtliche  Weißen  und  Farbigen  geimpft  werden,  die  in  den  letzten  fünf  Jahren
nicht  erfolgreich  geimpft  waren  oder  nicht  die  natürlichen  Pocken  überstanden  haben.

§*  5.  Ein  Impffpflichtiger,  welcher  nach  ärztlichem  Zeugnis  ohne  Gefahr  für  sein  Leben
oder  für  seine  Gesundheit  nicht  geimpft  werden  kann,  ist  binnen  Jahresfrist  nach  Aufhören  des  diese
Gefahr  begründenden  Zustandes  der  Impfung  zu  unterziehen.

Ob  diese  Gefahr  noch  fortbesteht,  hat  in  zweifelhaften  Fällen  der  zuständige  Impfarzt  endgültig
  zu  entscheiden.

§  6.  Ist  eine  Impfung  erfolglos  geblieben  oder  ohne  gesetzlichen  Grund  unterblieben,  so
muß  sie  bei  Weißen  in  den  Fällen  der  §§  1  und  2  spätestens  im  nächsten  Jahre,  und  falls  sie  auch
dann  erfolglos  bleibt  oder  nicht  erfolgt  ist,  im  dritten  Jahre  wiederholt  werden  oder  stattfinden.
        <pb n="988" />
        W  932  e

In  den  übrigen  Fällen  kann  das  zuständige  Amt  die  Wiederholung  der  Impfung  auordnen
und  bestimmen,  daß  die  letzte  Wiederholung  durch  den  Impfarzt  vorgenommen  werde.

§  7.  Arbeitgeber,  die  mehr  als  200  farbige  Arbeiter  beschäftigen,  haben  die  Impfungen
der  neu  eingestellten  farbigen  Arbeiter  und  deren  Angehörigen  spätestens  innerhalb  vier  Wochen  nach
der  Einstellung  auf  ihre  Kosten  durchzuführen,  soweit  diese  Arbeiter  nicht  in  den  letzten  fünf  Jahren
erfolgreich  geimpft  wurden.  Über  die  Zahl  und  den  Erfolg  der  Impfungen  haben  die  Arzte  dem
Bezirks-(Distrikts-)  Amt  zum  Schluß  des  Kalenderjahres  Bericht  zu  erstatten.

§  8.  Jeder  Impfling  muß  frühestens  am  sechsten,  spätestens  am  zehnten  Tage  nach  der
Impfung  dem  impfenden  Arzt  oder  sonstigen  Impfberechtigten  (§  9  Absatz  2)  zur  Nachschau  vorgestellt
  werden.  Mit  Ermächtigung  des  Bezirks-(Distrikts-)  Amts  kann  bei  Eingeborenen  von  der
Nachschau  abgesehen  werden.

§  9.  Zur  Vornahme  von  Impfungen  sind  die  in  Deutschland  approbierten  Arzte  befugt.
Außerdem  können  ausnahmsweise  vom  Gouverneur  andere  Personen,  die  ihre  Befähigung  durch  eine
Prüfung  nachgewiesen  haben,  zur  Vornahme  von  Impfungen  für  berechtigt  erklärt  werden.

§  10.  Ein  Weißer  braucht  sich  nur  von  einem  in  Deutschland  approbierten  Arztie
impfen  zu  lassen.

§  11.  Für  jeden  Verwaltungsbezirk  wird  mindestens  ein  Impfurzt  vom  Gouvernem
bestimmt.  Offentliche  unentgeltliche  Impfungen  finden  statt,  sobald  ein  Bedürfnis  dafür  besteht.  Ort
und  Zeit  werden  vom  Bezirks-(Distrikts-)  Amt  bestimmt  und  öffentlich  bekannt  gemacht.

Bei  der  Wahl  des  Impfortes  ist  den  Impfpflichtigen  tunlichst  entgegenzukommen.  Soweit
es  möglich  ist,  sind  die  Impfungen  auf  den  Farmen  selbst  vorzunehmen.

§  12.  Zährlich  wird  eine  Liste  der  nach  §  1  der  Impfung  zu  unterziehenden  weißen
Kinder  von  dem  zuständigen  Bezirks-(Distrikts-,  Amt  aufgestellt.  Über  die  auf  Grund  nach  §  2  zur
Impfung  gelangenden  weißen  Kinder  haben  die  Vorsteher  der  öffentlichen  Lehranstalten  dem  Bezirks-(Distrikts-)
  Amt  eine  Liste  zu  übergeben.  Die  Impfärzte  vermerken  in  diesen  Listen,  ob  die  Impfung
mit  oder  ohne  Erfolg  vollzogen  oder  ob  und  weshalb  sie  ganz  oder  vorläufig  unterblieben  ist.

§*  13.  Werden  Weiße  zur  Erfüllung  ihrer  Impfpflicht  nicht  von  Impfärzten  geimpft,  so
haben  die  Impfenden  über  die  ausgeführten  Impfungen  Listen  zu  führen  und  dieselben  am  Jahresschluß
  dem  Bezirks-(Distrikts-)Amt  einzureichen.

§  14.  Sämtliche  Impfungen  sind  möglichst  mit  Tierlymphe  auszuführen.

Die  Verwendung  von  Menschenlymphe  ist  nur  in  Ausnahmefällen  bei  Eingeborenen  gestattet,
falls  bei  erheblicher  Pockengefahr  keine  Tierlymphe  zur  Verfügung  steht.

§  15.  Über  jede  Impfung  bei  Weißen  wird  nach  Feststellung  ihrer  Wirkung  ein  Impfschein
  ausgestellt.  Der  Gouverneur  kann  über  das  Muster  des  Impfscheines  und  die  Listen  Bestimmung
  treffen.

§  16.  Die  gesetzlichen  Vertreter  (Eltern,  Pflegeeltern  und  Vormünder)  der  weißen  Kinder
sind  gehalten,  auf  amtliches  Erfordern  mittels  des  Impfscheines  den  Nachweis  zu  führen,  daß  die
Impfung  ihrer  Kinder  und  Pflegebefohlenen  erfolgt  oder  aus  einem  gesetzlichen  Grunde  unterblieben
ist.  Gleiches  gilt  sinngemäß  für  volljährige  impfpflichtige  Weiße  (§  4).

§  17.  Die  Vorsteher  von  Schulanstalten,  deren  Zöglinge  dem  Impfzwang  unterliegen,
haben  bei  Aufnahme  von  Schülern  durch  Einfordern  des  Impfscheines  festzustellen,  ob  die  gesetzliche
Impfung  erfolgt  ist.

Sie  haben  dafür  zu  sorgen,  daß  Zöglinge,  welche  während  des  Besuchs  der  Anstalt  nach
§  2  impfpflichtig  werden,  dieser  Verpflichtung  genügen.  Ist  eine  Impfung  ohne  gesetzlichen  Grund
unterblieben,  so  ist  auf  deren  Nachholung  zu  dringen.

§*  18.  Für  die  rechtzeitige  Impfung  der  weißen  Kinder  (§  2),  welche  keine  öffentlichen
Lehranstalten  besuchen,  haben  ihre  gesetzlichen  Vertreter  zu  sorgen  und  dem  Bezirks-(Distrikts-)umt
anzuzeigen,  daß  die  Impfung  ihrer  Kinder  und  Pflegebefohlenen  erfolgt  oder  aus  einem  gesetzlichen
Grunde  unterblieben  ist.  »

§  19.  Für  Farbige  werden  keine  persönlichen  Impfscheine  ausgestellt.  Ihre  Impfung  ist
in  den  einzelnen  Verwaltungsbezirken  an  Hand  der  Eingeborenenregister  zu  vermerken.

§  20.  Gesetzliche  Vertreter  weißer  Kinder  sowie  gemäß  §  4  impfpflichtige  Weiße,  welche
den  nach  §  16  ihnen  obliegenden  Nachweis  zu  führen  unterlassen,  werden  mit  einer  Geldstrafe  bis
zu  40  bestraft.
        <pb n="989" />
        W  933  2.0

Gesetzliche  Vertreter,  deren  weiße  Kinder  und  Pflegebefohlenen  ohne  gesetzlichen  Grund  und
trotz  erfolgter  amtlicher  Aufforderung  der  Impfung  entzogen  geblieben  sind,  ferner  gemäß  §  4  impfpflichtige
  Weiße,  die  trotz  amtlicher  Anordnung  sich  nicht  haben  impfen  lassen,  werden  mit  einer
Geldstrafe  bis  zu  100  J4,  im  Falle  des  Unvermögens  mit  Haft  bis  zu  sieben  Tagen  bestraft.

§  21.  Arzte  und  sonstige  Impfberechtigte,  ferner  Schulvorsteher  und  gesetzliche  Vertreter
weißer  Kinder,  welche  den  durch  §§  12,  13,  17  und  18  ihnen  auferlegten  Verpflichtungen  nicht
nachkommen,  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  J/¼  bestraft.

§5  22.  Arbeitgeber,  die  der  ihnen  in  §  7  auferlegten  Verpflichtung  nicht  nachgekommen
sind  oder  ihre  Arbeiter  zur  Impfung  und  Nachschau  nicht  gestellen,  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu
150  .7  bestraft.

§  23.  Erwachsene  Farbige,  die  sich  zur  angeordneten  Zeit  nicht  impfen  lassen,  ferner
Eltern  und  farbige  Pfleger  farbiger  Kinder,  die  diese  Kinder  zur  angeordneten  Zeit  nicht  impfen
lassen,  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  50  .J“  oder  mit  Gefängnis  mit  Zwangsarbeit  bis  zu  vierzehn
Tagen  bestraft.

Gegen  weiße  Pfleger  farbiger  Kinder  kann  in  diesem  Falle  auf  Geldstrafe  bis  zu  50  /%
erkannt  werden.

§  24.  Wer  unbefugterweise  Impfungen  vornimmt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  150
oder  mit  Haft  bis  zu  vierzehn  Tagen  bestraft.
§  25.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Januar  1913  in  Kraft.
Windhuk,  den  30.  Juli  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  V.

Hintrager.

Ausführungsbestimmungen  zur  Impf-Verordnung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Südwestafrika.

Vom  30.  Juli  1912.

I.  Allgemeine  Bestimmungen  über  Impfungen.
Beschaffung  von  Lymphe.

§  1.  Die  im  Schutzgebiet  zu  verwendende  Lymphe  wird  im  veterinärbakteriologischen
Institut  des  Gouvernements  hergestellt.  Für  die  Herstellung  ist  maßgebend  der  Bundesratsbeschluß
vom  28.  April  1887,  betreffend  die  Gewinnung,  Aufbewahrung  und  Versendung  von  Tierlymphe.

Neben  der  Glyzerinlymphe  ist  auch  Lanolinlymphe  zulässig.

Außer  der  im  obigen  Institut  gewonnenen  darf  nur  Lymphe  aus  einer  Staatsimpfanstalt
eines  deutschen  Bundesstaates  zu  öffentlichen  oder  privaten  Impfungen  verwendet  werden.  Die
Anwendung  von  Lymphe  aus  dem  Ausland  oder  aus  Privatinstituten  ist  verboten.

Ausnahmen  kann  der  Gouverneur  in  Einzelfällen  anordnen.

§*  2.  Mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  können  Arzte  in  entlegenen  Gegenden  ihren
Bedarf  an  Lymphe  zur  Schutzpockenimpfung  selbst  herstellen.  Dabei  ist  nach  folgenden  Vorschriften
zu  verfahren:

Stehen  Pockenkranke  zur  Verfügung,  so  wird  von  einer  vollentwickelten,  noch  nicht  eitrigen
Pustel  eines  Pockenkranken  auf  die  vorher  rasierte,  dann  mit  warmem  Wasser  und  Seife  gereinigte
und  gut  abgetrocknete  Haut  des  Bauches  und  der  Innenseite  der  Oberschenkel  eines  etwa  vierteljährigen
  gesunden  Kalbes  durch  seichte  Impfschnitte  der  Inhalt  der  Pustel  mittels  eines  nur  durch
Ausglühen  gereinigten  Impfmessers  (Lanzette,  Feder)  übertragen.  Am  besten  legt  man  die  Impfschnitte
  rautenförmig  an,  jede  Seite  der  Raute  1  cm  lang,  jede  Raute  3  bis  4  cm  von  der  anderen
entfernt.  Das  Tier  wird,  nachdem  es  noch  15  Minuten  festgehalten  worden  ist,  isoliert,  am  besten
in  einem  mit  Zementboden  versehenen  reinen  Raum,  sonst  in  einem  Kraal  mit  frischer  reiner  Streu
von  Gras.
        <pb n="990" />
        G  934  20

Nach  4  bis  6  Tagen  sind  in  der  Regel  vollentwickelte  Pusteln  entstanden.  Von  diesen
wird  nun  der  Inhalt  auf  ein  zweites  Kalb  in  derselben  Weise  verimpft.  Nach  Entwicklung  der
Pusteln  wird  von  dem  zweiten  Kalb  ein  drittes  Kalb  in  derselben  Weise  geimpft.

Der  Inhalt  der  Pusteln  des  dritten  Kalbes  dient  zur  Erzeugung  der  Schutzpockenlymphe.
Nach  Abhebung  der  Schorfe  wird  der  Inhalt  der  Pockenpusteln  mit  chemisch  reinem  Glhzerin,
welches  mit  der  gleichen  Menge  reinen  Wassers  verdünnt  ist,  im  Verhältnis  von  drei  Teilen  Lymphe
auf  ein  Teil  Glyzerinwasser  verrieben  und  nach  Zentrifugieren  in  Kapillarröhrchen  eingeschmolzen.

Er  kann  auch  sofort  aus  den  Kapillarröhrchen  zur  Impfung  entnommen  werden  oder  in
kleine,  gut  verschlossene  Fläschchen  eingefüllt  werden.

Die  Lymphe  ist  stets  vor  Licht  geschützt  und  kühl  aufzubewahren.

Bei  häufigerem  Vorkommen  von  ansteckenden  Tierkrankheiten  im  Bezirk  kann  zur  Kontrolle
die  Schlachtung  des  Tieres  durch  den  Arzt  angeordnet  werden.

Stehen  Pockenkranke  nicht  zur  Verfügung,  so  kann  auch  von  den  Schutzpockenpusteln  eines
mit  Kälberlymphe  geimpften,  gesunden  Erstimpflings  der  Inhalt  auf  ein  Kalb  übergeimpft  werden
und  die  Lymphe  von  dem  Kalbe  unmittelbar  entnommen,  mit  Glyzerin  vermischt  und  zur  Impfung
benutzt  werden.

Lymphetransport.

§*  3.  Der  Transport  der  Lymphe  hat  stets  auf  dem  schnellsten  Wege  durch  Eilboten  zu
geschehen.  Die  Lymphe  ist  möglichst  in  Holzblöcke  verpackt  und  feucht  umhüllt  zu  versenden;  die
Umhüllung  ist  während  der  Rast  ständig  feucht  zu  erhalten.  Steht  Eis  zur  Verfügung,  so  ist  dieses
zu  verwenden.
Verteilung  der  Lymphe.

§  4.  Seitens  der  Impfärzte  ist  die  Lymphe  beim  Gouvernement  zu  beantragen.  Die
Absendung  erfolgt  vom  veterinär-bakteriologischen  Institut  unentgeltlich  unmittelbar  an  die  Empfänger.
Bei  größerem  Bedarf  ist  die  Zahl  der  Portionen  vier  Wochen  vorher  zu  bestellen.

Ein  Verkauf  von  Lymphe  aus  dem  Justitut  findet  nicht  statt.

Das  Feilhalten  von  Lymphe  in  Apotheken  und  Drogenhandlungen  ist  verboten.

Impfzeit  und  Impftermine.
§  5.  Als  Impfzeit  für  die  Impfreisen  auf  das  Land  wird  zweckmäßig  die  trockene  Jahreszeit
  gewählt.
Das  Bezirks-(Distrikts-hamt  hat  die  Listen  über  die  Impfpflichtigen  im  Januar  aufzustellen.
Die  Impftermine  werden  von  den  Amtern  im  Benehmen  mit  dem  Impfarzt  bestimmt  und  öffentlich
bekannt  gemacht;  überdies  soll  der  Termin  den  Beteiligten  mitgeteilt  werden.

Andere  Impfberechtigte.

§  6.  Seitens  des  Gouverneurs  können  ausnahmsweise  (§  9  der  Impfordnung)  auch
Nichtärzte  mit  der  Vornahme  von  Impfungen  in  jeder  Zeit  widerruflicherweise  für  berechtigt  erklärt
werden.  In  erster  Linie  kommen  dazu  in  Betracht  Regierungstierärzte,  ferner  Polizeibeamte  oder
Sanitätsunteroffiziere  der  Schutztruppe,  weiße  Mitglieder  der  Missionen,  in  Deutschland  geprüfte
Heilgehilfen.  Die  genannten  Personen  dürfen  erst  nach  erfolgter  gründlicher  Ausbildung  mit  der
selbständigen  Ausführung  von  Impfungen  betraut  werden.  Für  die  erfolgreiche  Ausbildung  in  der
Impftechnik  wie  in  der  Kontrolle  des  Erfolges  oder  Nichterfolges  bei  der  Nachschau  ist  der  Impfarzt
des  Bezirkes  verantwortlich.  Der  Impfberechtigte  muß  seine  Befähigung  durch  Teilnahme  an
mindestens  drei  öffentlichen  Impf=  und  Nachschauterminen  bei  Erst=  und  Wiederimpflingen  umter
Kontrolle  des  Impfarztes  darlegen.  ÜUber  die  erfolgte  Ausbildung  ist  dem  Gouverneur  zu  berichten,
welcher  dann  dem  Impfberechtigten  für  die  Dauer  von  zwei  Jahren  einen  Ausweis  erteilt.

Nach  Ablauf  der  Berechtigungszeit  kann  die  Befugnis  zum  Impfen  erneut  erteilt  werden,
ohne  daß  eine  Ausbildung  und  Prüfung  von  neuem  erforderlich  ist,  wenn  der  Impfberechtigte  in  den
letzten  zwei  Jahren  das  Impfgeschäft  ausgeübt  hat.

In  Bezirken,  in  denen  die  Geschlechtskrankheiten,  deren  Erkennung  dem  Laien  oft  unmöglich
ist,  weit  verbreitet  sind,  ist  von  der  Ausübung  der  Impfung  durch  Nichtärzte  möglichst  Abstand
zu  nehmen.

Technik  der  Impfungen.

§  7.  Bei  der  Ausführung  der  Impfungen  ist  nach  den  Beschlüssen  und  Vorschriften  der
Sachverständigen-Kommission,  genehmigt  vom  Bundesrate  unter  dem  18.  Juni  1885,  zu  verfahren
mit  der  Einschränkung,  daß  im  allgemeinen  nur  Tierlymphe,  Menschenlymphe  nur  in  Ausnahme-
        <pb n="991" />
        G  935  20

fällen  bei  erheblicher  Pockengefahr  bei  Eingeborenen  zur  Impfung  verwandt  werden  darf  (5  18  der
Verordnung).  Zum  mindesten  hat  bei  der  Impfung  stets  die  größte  Sauberkeit  zu  gelten,  der  Arm
der  Impflinge  ist  vorher  mit  recht  warmem  Wasser  und  Seife  zu  reinigen  und  gut  zu  trocknen.
Kranke  Hautstellen  sind  zu  meiden.  Die  Instrumente  werden  durch  Kochen  in  Sodawasser  und  Abreiben
  mit  einem  reinen  (frisch  geplätteten)  Tuche  oder  durch  Ausglühen  gereinigt.  Kranke  werden
am  Schlusse  des  Impftermines  mit  besonderen,  jedesmal  durch  Ausglühen  gereinigten  Instrumenten
  geimpft.

Vor  der  Impfung  sind  die  Impflinge  stets  auf  ansteckende  Krankheiten  zu  untersuchen,  vor
allem  die  Eingeborenen  auf  Syphilis.  Die  krank  Befundenen  werden  von  den  übrigen  Impflingen
getrennt.  Dem  pflichtmäßigen  Ermessen  des  Impfarztes  wird  es  überlassen,  ob  er  die  Kranken  unter
größter  Vorsicht  am  Schlusse  des  Impftermins  impfen  oder  ob  er  sie  von  der  Impfung  völlig
befreien  will.

Syphilitische  Eingeborene  sind  auf  alle  Fälle,  geimpft  oder  ungeimpft,  dem  nächsten
Eingeborenenlazarett  zu  überweisen.

Als  Impfinstrumente  dienen  metallene  Lanzetten  oder  Impffedern.  Die  Lymphe  soll
entweder  unmittelbar  aus  den  Kapillarröhrchen  auf  die  Lanzette  aufgetropft  werden  oder  in  ein
ausgekochtes  oder  ansgeglühtes  Glasschälchen  gegossen  werden.

Es  sind  mindestens  vier  Impfschnitte  von  1  cm  Länge  anzulegen.  Jede  stärkere  Blutung
ist  zu  vermeiden.  Als  Impfstelle  dient  gewöhnlich  der  Oberarm.

Die  Impflinge  dürfen  erst  dann  sich  entfernen,  wenn  die  Lymphe  von  selbst  auf  dem  Arm
eingetrocknet  ist.
Impfscheine  und  Impflisten.

§  8.  Als  Impfscheine  für  Erst=  und  Wiederimpflinge,  Befreiungsscheine  und  Impflisten
finden  die  in  Deutschland  durch  das  Reichsimpfgesetz  bzw.  Beschlüsse  des  Bundesrats  vom  16.  Oktober
  1874,  5.  September  1878,  18.  Juni  1885  eingeführten  Formulare  Anwendung.

Auf  Grund  der  am  Schlusse  des  Kalenderjahres  eingehenden  Listen  haben  die  Amter  unter
Mitwirkung  der  Impfärzte  kurze  Zusammenstellungen  über  Zahl  der  Erst=  und  Wiederimpfungen,
Art  der  Lymphe  (Glyzerin=  oder  Lanolinlymphe),  Erfolg  oder  Nichterfolg  in  Prozenten,  getrennt  für
Weiße  und  Farbige,  dem  Gouvernement  zusammen  mit  dem  Jahresmedizinalbericht  einzureichen.

Belehrungen.

§  9.  Den  Eltern  und  Schulvorstehern  ist  bei  der  Bekanntgabe  der  Impftermine  für  die
weißen  Impflinge  und  Wiederimpflinge  ein  Exemplar  der  amtlichen  „Verhaltungsvorschriften  für  die
Angehörigen  der  Impflinge“  zu  verabfolgen  (Beschlüsse  und  Vorschriften  der  Sachverständigen-Kommission,
  genehmigt  vom  Bundesrate  unter  dem  18.  Juni  1885  IV).

Stets  sind  auch  die  sarbigen  Impflinge  zu  belehren,  daß  die  Impfpusteln  nicht  gereizt
werden  dürfen,  z.  B.  durch  Kratzen,  Abwaschen,  Einreiben  von  Salben  oder  Volksmedizin  u.  dgl.

Impfung  von  durchreisenden  Expeditionen.

§  10.  Durchreisende  Expeditionen,  welche  der  Impfpflicht  unterliegen,  sind  tunlichst  am
Tage  ihres  Eintreffens  zu  impfen.  Die  Impfungen  sind  auch  an  Sonn=  und  Feiertagen  vorzunehmen.


Falls  die  Expedition  nicht  so  lange  an  dem  Orte  bleibt,  daß  die  Nachschau  abgehalten
werden  kann,  ist  dem  Führer  diejenige  Dienststelle  zu  bezeichnen,  bei  welcher  er  sich  mit  seinen
Leuten  zur  Nachschau  melden  soll.  Die  Dienststelle  soll  auf  dem  von  der  Expedition  zu  benützenden
Wege  oder  in  unmittelbarer  Nähe  liegen.  Dem  Führer  ist  eine  Bescheinigung  über  die  Zahl  der
erfolgten  Impfungen  mitzugeben.  "

ll.MaßnahmenbeiPockengefahr.
Absonderung.

8  11.  Hinsichtlich  der  Absonderung  erkrankter  Weißer  ist  das  Erforderliche  von  Fall  zu
Fall  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  im  Einvernehmen  mit  dem  Regierungsarzt  oder  dem  mit
den  regierungsärztlichen  Funktionen  betrauten  Privatarzt  auf  Grund  der  Ausführungsbestimmungen
vom  24.  September  1908  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der
Verwaltungsbehörden  usw.  vom  14.  Juli  1905  (Reichsgesetzblatt  S.  717)  anzuordnen.  Jede  Härte
ist  zu  vermeiden.
        <pb n="992" />
        W  936  20

Pockenkranke  Eingeborene  sind,  soweit  angängig,  in  die  von  den  Dienststellen  anzuordnenden
Isolierwerften  oder  Isolierpontoks  zu  verbringen.  Die  Isolierhütten  sollen  möglichst  aus  Buschmaterial,
  eventuell  mit  alten  Säcken  überzogen,  hergestellt  werden.  Nach  gemachtem  Gebrauche  sind
diese  Hütten  stets  zu  verbrennen.

Die  Absonderung  hat  eine  derartige  zu  sein,  daß  jeder  Verkehr  mit  anderen  Personen  außer
denen,  die  amtlich  mit  der  Absonderung  zu  tun  haben,  nach  Möglichkeit  unterbleibt.

Ein  Abort  ist  in  der  Nähe  anzulegen.

Die  Absonderung  dauert  bis  zur  völligen  Abheilung  der  Krankheit  (völliges  Abfallen  der
kleinsten  Schuppen  von  der  Haut  des  Erkrankten).

Bei  der  Entlassung  hat  sich  der  Kranke  an  drei  Tagen  nacheinander  gründlich  zu  baden
und  danach  neue  Kleidung  anzulegen.

Die  alten  Kleidungsstücke  sind  gemäß  §  9  zu  verbrennen.

Desinfektion.

&amp;amp;  12.  Bei  Pockenerkrankungen  Weißer  werden  die  erforderlichen  Desinfektionsmaßnahmen
von  Fall  zu  Fall  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  nach  dem  Gutachten  des  Regierungsarztes
oder  des  mit  den  regierungsärztlichen  Funktionen  betrauten  Privatarztes  vorgenommen.

Die  wirksamste  Desinfektion  ist  die  Verbrennung.  Daher  sind  alle  Gegenstände  von  geringem
Wert,  wie  gebrauchte  Kleidungsstücke,  Lumpen,  Kissen,  Matten,  Betten,  zu  verbrennen.

Wertvollere  Gegenstände  können  unter  amtlicher  Aufsicht  in  anderer  wirksamer  Weise  nach
den  Anordnungen  des  Arztes  desinfiziert  werden.  Wo  Dampfdesinfektionsapparate  nicht  vorhanden
sind,  lassen  sich  dieselben  leicht  improvisieren.

Auch  das  Auskochen  in  Seifen=  und  Sodawasser  ist  eine  wirksame  Desinfektion.

Desinfiziert  werden  müssen  alle  Gegenstände,  die  der  Kranke  während  seiner  Krankheit
benutzt  hat.

Unter  Umständen  können  auch  Federvieh  und  andere  Haustiere  den  Krankheitsstoff  weiter
verbreiten.  Liegt  diese  Gefahr  im  Bereich  der  Möglichkeit,  so  sind  die  Tiere  zu  schlachten.

Überwachung.
§*#  13.  Die  technisch-sanitäre  Uberwachung  des  Impfgeschäfts,  der  Impftermine,  der  Herstellung
  der  Schutzpockenlymphe  und  sämtlicher  Maßnahmen  zur  Pockenbekämpfung  übt  das  Gouvernement
  aus.  (Beschlüsse  und  Vorschriften  der  Sachverständigen-Kommission,  genehmigt  vom  Bundesrat
unter  dem  18.  Juni  1885  VIII.))
Der  Gouverneur  kann  öffentliche  Impftermine  für  bestimmte  Bezirke  auch  durch  andere  als
die  zuständigen  Impfärzte  abhalten  lassen.

Windhuk,  den  30.  Juli  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Hintrager.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Heugulnea,  betr.  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen.
Vom  1.  März  1912.

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  2  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  wird
für  das  Schutzgebiet  Neuguinea  verordnet:

§  1.  Die  Herstellung,  der  Vertrieb  und  der  Besitz  von  Sprengstoffen  sowie  ihre  Einführung
in  das  Schutzgebiet  sind  nur  mit  schriftlicher  Erlaubnis  des  Gouverneurs  oder  der  von  ihm  bestimmten
Verwaltungsbehörde  zulässig.

Die  Erlaubnis  kann  an  besondere  Bedingungen  geknüpft  werden  und  ist  widerruflich.  Gegen
ihre  Versagung  oder  ihren  Widerruf  findet  nur  die  Beschwerde  im  Verwaltungswege  statt.

Die  Erlaubnis  zur  Herstellung,  zum  Vertriebe  oder  zur  Einführung  von  Sprengstoffen
schließt  die  Erlaubnis  zu  ihrem  Besitze  in  sich.

Für  die  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  eine  durch  den  Gouverneur  festzusetzende  Gebühr
zu  erheben.
        <pb n="993" />
        W  937  20

§  2.7")  Wer  sich  mit  der  Herstellung  oder  dem  Vertriebe  von  Sprengstoffen  befaßt,  hat  ein
Verzeichnis  zu  führen,  aus  dem  die  Mengen  der  hergestellten  oder  eingeführten  oder  sonst  zum  Vertriebe
  angeschafften  Sprengstoffe,  ihre  Bezugsquellen  und  ihr  Verbleib  ersichtlich  sein  müssen.

Das  Verzeichnis  ist  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  jederzeit  auf  Erfordern  vorzulegen.

§  3.  Die  Verordnung  findet  keine  Anwendung  auf  Sprengstoffe,  die  hauptsächlich  als  Schießmittel
  gebraucht  und  vom  Gouverneur  in  Anlehnung  an  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers
vom  29.  April  1903  (Reichs-Gesetzbl.  S.  211)  und  vom  20.  Juni  1907  (Reichs-Gesetzbl.  S.  375)
bezeichnet  werden.

Insoweit  Sprengstoffe  von  der  zuständigen  Verwaltungsbehörde  zum  eigenen  Verbrauch
einer  Schutzgebietsbehörde  hergestellt,  besessen,  eingeführt  oder  vertrieben  werden,  bleibt  die  Verordnung
  gleichfalls  außer  Anwendung.

§  4.  Sprengstoffe  sind  so  aufzubewahren,  daß  sie  Unbefugten  unzugänglich  und  vor  Feuer
geschützt  sind.

§  5.  Sprengstoffe  dürfen  nicht  in  Kaufläden  gelagert  werden.

Innerhalb  oder  in  der  Nähe  von  Ortschaften  ist  die  Lagerung  größerer  Mengen  als  5  kg
Bruttogewicht  nur  in  Räumen  gestattet,  die  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  für  geeignet  erklärt  hat.
Diese  Behörde  kann  auch  über  die  Benutzung  solcher  Räume  Bestimmungen  treffen.

§  6.  Sprengstoffe  dürfen  nur  an  den  Inhaber  eines  Erlaubnisscheines  (§  1)  gegen  Vorlage
des  Scheins  überlassen  werden.

Auf  dem  Schein  hat  der  Uüberlassende  die  Menge  des  abgegebenen  Sprengstoffes  zu  vermerken.

§  7.  Sprengstoffe  dürfen  nicht  zusammen  mit  Zündhütchen,  Sprengkapseln,  Zündapparaten
oder  sonst  leicht  entzündlichen  oder  selbstentzündlichen  Gegenständen  verpackt  oder  in  demselben
Raum  verladen  werden.

8§8.  Die  Versendung  und  Beförderung  von  Sprengstoffen  regelt  sich  nach  den  vom  Gouverneur
  zu  erlassenden  Vorschriften.

§  9.  Sprengarbeiten  mit  Sprengstoffen  dürfen  nur  unter  Aufsicht  eines  Nichteingeborenen
vorgenommen  werden.

Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  kann  Ausnahmen  zulassen.

§  10.  Der  Gouverneur  kann  durch  öffentliche  Bekanntmachung  bestimmen,  daß  eine  Bergbehörde
  die  in  dieser  Verordnung  vorgesehenen  Befugnisse  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  gegenüber
  Bergwerken  und  Bergbetrieben  ausübt,  die  ihrer  Aufsicht  unterstehen.

§  11.  Wer  es  dem  §  1  zuwider  unternimmt,  Sprengstoffe  ohne  die  behördliche  Erlaubnis
herzustellen,  feilzuhalten  oder  an  andere  zu  überlassen,  oder  wer  sie  ohne  diese  Erlaubnis  besitzt,  wird
mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Geldstrafe  bis  zu  5000  .7  bestraft.

Auch  ist  auf  Einziehung  der  zur  Zubereitung  gebrauchten  oder  bestimmten  Gegenstände
sowie  der  im  Besitz  des  Verurteilten  vorgefundenen  Sprengstoffe  zu  erkennen,  ohne  Unterschied,  ob
sie  ihm  gehören  oder  nicht.  Ist  die  Verfolgung  oder  Verurteilung  einer  bestimmten  Person  nicht
ausführbar,  so  kann  die  Einziehung  selbständig  erkannt  werden.  .

§12.")GleicherStrafeverfällt,wersonstderVerordnungzuwiderhandelt,soweitnicht
härtereStrafennachden§§5bi310,13desReichsgesetzesvom9.Juni1884verwirktsind.

§  13.  Die  Verordnung  tritt  mit  dem  1.  Juli  1912  in  Kraft.
Gleichzeitig  wird  die  Anordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea  auf  Grund  des
Sprengstoffgesetzes  vom  1.  Dezember  1904  (D.  Kol.  Bl.  1905  S.  106)  aufgehoben.

Rabaul,  den  1.  März  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  V.
Oßwald.

*)  §2  ist  durch  die  nachstehend  abgedruckte  Verordnung  vom  9.  Juli  1912  abgeändert.
*"*)  §  12  ist  durch  die  nachstehend  abgedruckte  Verordnung  vom  9.  Juli  1912  abgeändert.
        <pb n="994" />
        W  938  20

RKusführungsbestimmungen  zur  Verordnung  des  GCouverneurs  vom  1.  Oärz  1912,
betr.  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen.

Vom  1.  März  1912.

Ju  §1.
Artikel  1.  I.  Die  Erlaubnis  zur  Herstellung,  zum  Vertrieb  und  zur  Einführung  von
Sprengstoffen  wird  im  Inselgebiet  durch  die  Bezirksämter  erteilt.

II.  Die  Erlaubnis  zum  Besitze  wird  innerhalb  des  gesamten  Schutzgebietes  von  der  Behörde
(Bezirksamt,  Station)  erteilt,  in  deren  Bezirk  die  Verwendung  stattfinden  soll.

III.  Schiffe,  die  Dynamit  zum  Fischeschießen  mit  sich  führen,  haben  die  Erlaubnis  zum
Besitz  bei  der  Dienststelle  nachzusuchen,  von  deren  Bezirk  aus  sie  die  Schiffahrt  betreiben.

Artikel  2.  I.  Die  Ausstellung  einer  Erlaubnis  nach  Artikel  1  Abs.  I  ist  zur  Kenntnis  der
Behörde  zu  bringen,  in  deren  Bezirk  die  Herstellung,  der  Vertrieb  oder  die  Einfuhr  stattfindet.

II.  In  der  Bescheinigung  über  die  Erteilung  der  Erlaubnis  zum  Besitze  von  Sprengstoffen
wird  die  Art  und  Menge  der  Sprengstoffe,  deren  Besitz  gestattet  wird,  bezeichnet.  Die  Behörden
sind  befugt  auszusprechen,  daß  das  Besitzzeugnis  den  Inhaber  ermächtigt,  die  Sprengstoffe  an  seine
Angestellten  und  Beauftragten,  ohne  sie  vorher  namhaft  zu  machen,  zur  sofortigen  Verwendung
zu  überlassen.

III.  Die  Erlaubnis  zur  Verabfolgung  von  Sprengstoffen  an  Eingeborene  ist  sowohl  seitens
desjenigen,  der  Sprengstoffe  an  Eingeborene  verabfolgen,  als  auch  seitens  des  Eingeborenen,  der  sie
erhalten  will,  unter  Angabe  der  Verhältnisse,  welche  die  Erteilung  für  den  Antragsteller  wünschenswert
  erscheinen  lassen,  mündlich  oder  schriftlich  nachzusuchen.  Die  Erlaubnis  wird  schriftlich  und  auf
den  Eingeborenen  persönlich  lautend  dahin  erteilt,  daß  nur  die  mitbeantragende  Person,  Firma  oder
Gesellschaft  zur  Verabfolgung  an  ihn  berechtigt  ist.

IV.  Die  Erlaubniserteilung  erfolgt  stets  nur  für  ein  Kalenderjahr  oder  den  bei  der  Antragstellung
  anfallenden  Teil  eines  solchen.

Artikel  3.  Als  Gebühr  für  die  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  zu  entrichten:

a)  zu  Artikel  1  Abs..  .  100
soweit  es  sich  um  Zweigniederlassungen,  Filialen,  Unterfilialen  usw.  einer
Firma  handelt,  die  selbst  bereits  im  Besitz  eines  solchen  Erlaubnisscheins  ist  20

b)  zu  Artikel  1  Abs.  II.  ..  20

c)  1  .III  seitens  des  Eingeborenen,  der  Sprengstoffe  erwerben  will  20

Zu  §2.
Artikel  4.  Für  das  gemäß  §  2  der  Verordnung  zu  führende  Register  ist  ein  Formular
nach  anliegendem  Muster  zu  benutzen.
Zu  83.

Artikel  5.  Die  Verordnung,  betreffend  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen,  findet  keine  Anwendung
  auf  die  nachstehend  aufgeführten  Sprengstoffe,  welche  vorzugsweise  als  Schießmittel
gebraucht  werden:

A.  folgende  Pulversorten:

1.  alle  zum  Schießen  aus  Handfeuerwaffen  und  Böllern  sowie  zur  Feuerwerkerei  und
zum  Sprengen  dienenden,  aus  Salpeter,  Schwefel  und  Kohle  hergestellten  Pulver;

2.  die  zum  Schießen  aus  Jagd=  und  Scheibengewehren  dienenden  rauchschwachen
Pulver,  die  aus  gelatinierter  Schießwolle  oder  sonstiger  nitrierter  Pflanzenfaser
ohne  Zusatz  anderer  explosiver  Stoffe  hergestellt  sind  und  gekörnt  (in  Körnern  von
nicht  über  5  mm  Dicke)  oder  in  Plättchen  von  nicht  über  1,6  chmm  Inhalt  in
den  Handel  gebracht  werden;

B.  die  zur  Entzündung  von  Gewehrladungen  dienenden  Sprengstoffe,  soweit  sie  in  Zündhütchen
  für  Gewehre  oder  Zündspiegeln  für  dergleichen  verarbeitet  sind;

C.  die  Vereinigung  der  unter  A  1  und  B  genannten  Stoffe  in  fertige  Gewehr-,  Pistolenund
  Revolverpatronen,  einschließlich  der  unter  Verwendung  von  Knallquecksilber  ohne
Pulver  hergestellten  Patronen  für  Teschinggewehre,  Pistolen  oder  Revolver;

D.  fertige  Gewehr-,  Pistolen=  und  Revolverpatronen,  welche  rauchschwaches,  aus  nitrierten
Pflanzenfasern  ohne  Zusatz  anderer  explosiver  Stoffe  hergestelltes  Pulver  enthalten.

Uu  V  #
        <pb n="995" />
        G  939  20
Zu  §8.

Artikel  6.  Bei  Beförderungen  muß  die  Originalverpackung  beibehalten  werden,  soweit
nicht  eine  Wegschaffung  in  geringer  Menge  zum  Besitz  behufs  Verwendung  stattfindet  oder  die  Herrichtung
  von  Trägerlasten  eine  Umpackung  erfordert.  Bei  Beförderung  durch  Träger  darf  eine  Last
an  Sprengstoffen  15  kg  nicht  übersteigen.  In  jedem  solchen  Falle  muß  eine  Verpackung  mit  fester
Umhüllung  stattfinden.

In  Wagen,  in  denen  Sprengstoffe  sich  befinden,  dürfen  Menschen  nicht  befördert  werden.

In  Schiffen  müssen  Sprengstoffe  in  eigenen,  durch  eine  feste  Umwandung  von  der  übrigen
Ladung  abgetrennten  Räumen  verstaut  werden.  In  Leichtern,  Kuttern,  Pinassen  und  Booten  müssen
Sprengstoffe  in  abgeschlossenen  Behältern  verwahrt  werden.  Behälter  und  Räume  mit  Sprengstoffen
sind  vom  Schiffsführer  unter  dauerndem  Verschluß  zu  halten.  Diese  Räume  oder  Behälter  dürfen
nicht  neben  oder  über  die  Kessel--  und  Maschineneinbauten  gelegt  werden.  Die  Unterbringung  in
Booten,  die  in  den  Davits  hängen,  ist  gestattet,  sofern  diese  nach  Vorschrift  oder  Seemannsbrauch
mit  Segeltuch  bedeckt  sind.

Die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  sind  ermächtigt,  soweit  ein  Bedürfnis  dafür  obwaltet,
den  Verkehr  mit  Sprengstoffen  an  bestimmten  Orten  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  durch  noch
weitergehende  Vorschriften  zu  regeln.

Artikel  7.  Die  bisher  ausgestellten  Genehmigungsscheine  bleiben  bis  zum  Schlusse  des
Kalenderjahres  1912  in  Kraft.

Rabaul,  den  1.  März  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

 

J.  V.
Oßwald.
Verzeichnis.  Muster.
aa  hergestellt  6  b.  ein  eführt  e  son  t  an  eschafft  r„à12  55  *
—*  ge  ----  g  führ  D  nst  gej  in  —.  Bezugsquelle  Verbleib
klz  kg  kg

 

 

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Neuguinea,  betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom
1.  Mãrʒ  1912,  betreffend  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen.“)

Vom  9.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  2  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  wird
verordnet:

I.  §  2  und  §  12  der  Verordnung,  betreffend  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen,  vom  1.  März
1912  werden  wie  folgt  abgeändert:

§  2.  Wer  sich  mit  der  Herstellung  oder  der  Einführung  oder  dem  Vertriebe  von  Sprengstoffen
  befaßt,  hat  ein  Verzeichnis  zu  führen,  aus  dem  die  Menge  der  hergestellten  oder  eingeführten
oder  sonst  zum  Vertriebe  angeschafften  Sprengstoffe,  ihre  Bezugsquellen  und  ihr  Verbleib  ersichtlich
ein  müssen.
—  Verzeichsnis  ist  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  jederzeit  auf  Erfordern  vorzulegen.

§  12.  Gleicher  Strafe  verfällt,  wer  sonst  der  Verordnung  zuwiderhandelt,  soweit  nicht
härtere  Strafe  nach  den  §8§  5  bis  8,  10  bis  13  des  Reichsgesetzes  vom  9.  Juni  1884  verwirkt  sind.

II.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Rabaul,  den  9.  Juli  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.

 

*)  Vgl.  oben  S.  00.
        <pb n="996" />
        W  940  2Ö

Bekaonntmachung  des  Gouverneurs  von  Samoa  zu  der  Verordnung,  betr.  die
Bekämpfung  der  Rindenkrankheit,  vom  2.  Kpril  1912.“)
Vom  26.  Juni  1912.

Die  neu  redigierte  Verordnung,  betreffend  die  Bekämpfung  der  Rindenkrankheit,  verbieret
zunächst  in  §  1,  Schoten  und  Abfälle  jeder  Art  von  Kakaobäumen  in  den  Pflanzungen  umherliegen
zu  lassen  oder  mit  fließendem  Wasser  in  Berührung  zu  bringen,  und  erkrankte  Kakaobäume  oder
Teile  von  ihnen  von  den  Grundstücken  zu  entfernen.  Zu  den  Pflanzungen  im  Sinne  des  §.C1
gehören  auch  die  innerhalb  der  Pflanzungen  liegenden  Buschstreifen.  In  §  2  ist  ferner  verboten,
Kakaosaat  für  Pflanzzwecke  abzugeben,  wenn  sie  nicht  desinfiziert  ist.  Durch  diese  Bestimmungen,  die
sich  auf  alle  Pflanzungen  beziehen,  gleichgültig,  ob  sie  von  der  Krankheit  befallen  sind  oder  nich,
soll  unter  allen  Umständen  eine  Verschleppung  der  Krankheit  nach  anderen  Grundstücken  verhindemn
werden.  Es  soll  jedoch  gestattet  sein,  präparierte  Früchte  und  solche  Teile  von  erkrankten  Bäumen,
die  wissenschaftlichen  und  Lehrzwecken  dienen  sollen  —  z.  B.  Proben,  die  der  Kakaoinspektor  emnimmt
  —,  von  den  Grundstücken  zu  entfernen,  da  erwartet  werden  kann,  daß  hierbei  alle  Sorgialt
angewendet  werden  wird,  um  eine  Weiterverschleppung  der  Krankheit  zu  verhindern.

Die  Art  und  Weise  der  in  §  2  vorgeschriebenen  Desinfektion  ist  in  der  Verordnung  selbst
nicht  festgesetzt,  ihre  Bestimmung  ist  vielmehr  der  Kommission  überlassen.  Es  kommt  in  Betracht  das
Eintauchen  der  Früchte  in  kochendes  Wasser  oder  in  bestimmte  Lösungen.  Im  Laufe  der  Zeit  werden
noch  andere  Desinfektionsmittel  gefunden  werden.  Die  Kommission  wird  sie  prüfen  und,  wenn  sie
für  geeignet  befunden  werden,  durch  öffentliche  Bekanntmachung  in  der  Samoanischen  Zeitung  zulassen.

Übertretungen  der  §§  1  und  2  sind  ohne  weiteres  strafbar.  Mit  Rücksicht  auf  die  Bestimmung,
daß  nichtdesinfizierte  Saat  eingezogen  werden  kann,  gleichgültig,  wem  sie  gehört,  kann  nur  jedem
Käufer  empfohlen  werden,  sich  vor  der  Abnahme  der  Saat  davon  zu  überzeugen,  daß  sie  auch  vorschriftsmäßig
  desinfiziert  ist.

Abgesehen  hiervon  ist  es  Aufgabe  der  Kommission  und  ihrer  Mitglieder,  durch  Belehrung
der  Pflanzer  und  durch  Anordnungen  die  Rindenkrankheit  zu  bekämpfen  und  ihre  Weiterverschleppung
zu  verhindern.  Als  äußerstes  Mittel,  dies  durchzusetzen,  ist  ihr  und  ihren  einzelnen  Mitgliedern  in
§  6  die  Befugnis  gegeben,  beim  Bezirksamtmann  die  Anordnung  und  eventuell  zwangsweise  Durchführung
  folgender  Handlungen  zu  beantragen:

die  gänzliche  oder  teilweise  Vernichtung  erkrankter  oder  als  krank  verdächtiger  Bäume:;
die  Säuberung  der  Kakaobäume  von  leeren  Kakaoschoten,  erkrankten  oder  abgestorbenen
Früchten  und  totem  Holz;
die  Vernichtung  oder  das  Vergraben  von  Abfällen  von  kranken  oder  als  krank  verdächtigen
Bäumen  und  —  auf  Pflanzungen,  auf  denen  die  Rindenkrankheit  festgestellt  ist  —
.  auch  von  gesunden  Bäumen.

Die  Kommission  wird  jedoch  diese  äußersten  Zwangsmittel  dann  nicht  anwenden,  wenn  fie
sieht,  daß  die  bezeichneten  Maßnahmen  freiwillig  vorgenommen  werden  oder  auf  andere  Weise  eine
wirksame  Bekämpfung  erfolgt.  Denn  es  gibt  eine  Reihe  von  Belämpfungsmethoden,  die  milder  wie
die  oben  bezeichneten  und  trotzdem  wirksam  sind.  Es  ist  z.  B.  unbedenklich,  wenn  Abfälle,  anstan
verbrannt  oder  vergraben  zu  werden,  durch  Begießen  mit  Kalkmilch  kompostiert  werden,  sofern  dies
nur  in  genügender  Entfernung  von  fließendem  Wasser  oder  von  öffentlichen  Wegen  oder  von  Kakao—
pflanzungen  geschieht.  Bäume,  die  bis  an  den  Wurzelhals  erkrankt  sind,  müssen  unterhalb  des
Wurzelhalses  abgeschlagen  und  verbrannt  werden.  Die  kranken  oder  verdächtigen  Stellen  müssen
jedoch  vorher  mit  Karbolineum  oder  anderen  Desinfektionsmitteln  bestrichen  oder  ausgebrannt  werden,
damit  die  Sporen  abgetötet  werden.  Dagegen  genügt  es  bei  höher  oben  erkrankten  Bäumen,  wenn
sie  einen  Fuß  unterhalb  der  niedrigsten  Erkrankungsstelle  abgeschnitten  werden  und  der  abgeschnittene
Teil  verbrannt  wird.  Hierdurch  bietet  sich  die  Möglichkeit,  aus  dem  Stumpf  in  kurzer  Zeit  einen
gesunden  Baum  zu  ziehen.  Bei  leichten  Erkrankungsfällen  wird  die  Kommission  auch  eine  Behandlung
der  erkrankten  Bäume  mit  Desinfektionsmitteln  zulassen,  wenn  sie  die  Überzeugung  gewinnt,  daß  die
Behandlungsart  überhaupt  Aussicht  auf  Erfolg  bietet  und  die  Behandlung  sachgemäß  durchgeführt
wird.  Wer  eine  solche  Behandlung  vornehmen  will,  muß  dies  vorher  unter  genauer  Beschreibung
der  Methode  der  Kommission  mitteilen.

Apia,  den  26.  Juni  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.
Schultz.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  526.
        <pb n="997" />
        W  941  20#

finderung  der  Satzungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Bank.
Vom  13.  September  1912.

Durch  Beschluß  der  ordentlichen  Hauptversammlung  vom  31.  Mai  1912  hat  der  §  21  der
Satzungen  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Bank  folgende  Fassung  erhalten:

8  21.

Urkunden  und  Erklärungen  sind  für  die  Gesellschaft  verbindlich,  wenn  sie  unter  dem  Namen
„Deutsch-Ostafrikanische  Bank“  von  zwei  Mitgliedern  des  Vorstandes  oder  von  einem  Mitglied  und
einem  Prokuristen  oder  von  zwei  Prokuristen  vollzogen  sind.

Die  Anderung  ist  vom  Reichs-Kolonialamte  von  Aufsichtswegen  genehmigt  worden.

Berichtigung.

In  der  im  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  680  ff.  veröffentlichten  Kolonialeisenbahn-Bau=  und
Betriebsordnung  sind  nachstehende  Druckfehler  zu  berichtigen:

1.  S.  684,  §  16,  Jiff.  3:  Das  Lastenschema  von  7,2  m  Länge  für  Wagen  (zwischen
Zeile  2  und  3  der  Ziffer  3)  und  das  Lastenschema  von  8,4  m  Länge  für  Lokomotiven
  (zwischen  Zeile  4  und  5  der  Ziffer  3)  sind  miteinander  zu  vertauschen

2.  Seite  687,  §  31,  Jiff.  3:  Bemerkung:  Statt  %)  ist  zu  setzen  (7)),  wie
in  Anlage  D  1  richtig  angegeben.
Berlin,  den  26.  September  1912.

Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

Dersonalie.  S

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Bezirksamtmann
beim  Gouvernement  von  Togo,  Regierungsrat  Dr.  Gruner,  den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse
zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Garteninspektor
  Bohr  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse
und  dem  Bureauassistenten  1.  Klasse  Pätzold  bei  demselben  Gouvernement  das  Königlich  Preußische
Verdienstkreuz  in  Gold  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Eisenbahnkommissar
  beim  Gonvernement  von  Kamerun  Eitel  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung  des
ihm  von  Seiner  Majestät  dem  König  von  Württemberg  verliehenen  Ritterkreuzes  1.  Klasse
des  Friedrichs-Ordens  zu  erteilen.

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  13.  September  1912.
Kramer,  Hauptmann,  scheidet  am  30.  September  1912  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische
Militärdienste  aus  dem  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  ans.
Mit  dem  1.  Oktober  1912  zu  Majoren  befördert:
Lempp  und  Kepler,  Hauptlente.
        <pb n="998" />
        W  942  20

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  13.  September  1912.

Busse,  Leutnant,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Professor  Ollwig,  Oberstabsarzt,  wird  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis
zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Lange,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt  befördert.

Mit  dem  1.  Oktober  1912  befördert:

Freiherr  v.  Schleinitz,  Major  und  Kommandeur,  Johannes,  Major  beim  Stabe,  zu  Oberstleutnants;

Doering  und  Ritter  und  Edler  Herr  v.  Berger,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten;

Dr.  Exner,  Stabsarzt,  zum  Oberstabsarzt;

Dr.  Müller,  Dr.  Eckard  und  Dr.  Schulz,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten.

v.  Marées,  Oberleutnant,  wird  mit  dem  1.  Oktober  1912  zum  Hauptmann  vorläufig  ohne  Patent
befördert  und  in  das  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  versetzt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  13.  September  1912.

Bech,  Hauptmann,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  Oktober  1912  beim  Stabe  des  Trierschen  Feldartillerie-Regiments  Nr.  44  angestellt.

Oberg,  Oberleutnant,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  Oktober  1912  zum  überzähligen  Hauptmann  befördert  und  im  Torgauer  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  74  angestellt.

Plinzner,  Oberleutnant,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus,  wird  mit  dem
1.  Oktober  1912  zum  Rittmeister  vorläufig  ohne  Patent  befördert  und  als  Kompagniechef
im  Garde-Train-Bataillon  angestellt.

Freytag,  Oberleutnant,  scheidet  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
1.  Oktober  1912  im  1.  Kurhessischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  11  angestellt.

Mit  dem  1.  Oktober  1912  befördert:

Randt,  Borchers,  Fischer,  Rothmaler  und  Boesser,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten;
Graf,  Stabsarzt,  zum  Oberstabsarzt;
Knochendöppel,  Oberveterinär,  zum  Stabsveterinär.
v.  Salzmann,  Oberleutnant  a.  D.,  erhält  den  Charakter  als  Hauptmann.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  3.  September  1912.

Paczkowski,  Oberapotheker,  zum  kommissarischen  Stabsapotheker  ernannt.

Schutztruppe  für  Kamerun:
A.  K.  O.  vom  13.  September  1912.

v.  Sommerfeld  und  Falkenhayn,  Oberleutnant,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  für
weitere  zwei  Jahre  genehmigt.

Mit  dem  1.  Oktober  1912  befördert:

Fabricius,  Hauptmann,  zum  Major;
Guügge,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann;
Dr.  Gühne,  Stabsarzt,  zum  Oberstabsarzt.

Ein  Patent  ihres  Dienstgrades  vom  1.  Oktober  1912  erhalten:
v.  Heigelin,  Adametz,  Peter  und  Rausch,  Hauptleute.
        <pb n="999" />
        W  943  20

Deutsch-Ostafriha.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  13.  September  angetreten:  Bergassessor
Zingel,  kommiss.  Sekretär  Braul,  Regierungslehrer
  Brandt,  die  Polizeiwachtmeister  Moll
und  Preetz.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
am  14.  und  15.  August  verlassen:  Oberrichter
Vortisch,  Bez.  Amtmann  Dr.  Stier,  Gouv.
Sekretär  Neugebauer,  Regierungslehrer  Duzus,
Materialienverwalter  Weinberger,  Zollamtsassistent
  2.  Kl.  Zahn.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Neapel  aus  angetreten:  am  31.  August  1912
Sanitäts-Vizefeldwebel  Holzapfel  und  Waffenmeister
  Dressel;  am  14.  September  1912  ab
Hamburg  Sanitätssergeant  Altermath.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  August  1912
in  Neapel  eingetroffen:  Sergeant  Seelke.

Ramerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  kommiss.
Bezirksamtmann  Schipper,  die  kommiss.  Bausekretäre
  Gorisch  und  Hartmann.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  August  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Lehrer  Götze,  Assistent
2.  Kl.  Mockler,  Magazinaufseher  Kröhne,
Zimmermann  Huhn.

Am  24.  September  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Katastervorstand  van  der  Laan,
Sekretär  Walter,  Vermessungstechniker  Adler,
Polizeimeister  Hinze,  Magazinaufseher
Schechter.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  von  Hamburg  aus  angetreten:
am  10.  September  1912:  Vizefeldwebel  v.  Versen,
die  Sergeanten  Schmidt  und  Högner,  Feuerwerker
  Bartels,  die  Unteroffiziere  Saller  und
Bitzinger  und  die  Sanitätsunteroffiziere  Patschke
und  Pfarschner;  am  24.  September  1912
Hauptmann  Fabricius.

 

Nach  Kamerun  sind  am  24.  August  ausgereist:
Amtsrichter  Eggers,  Finanzpraktikant  Gerster,
Gerichtsaktuar  Köhler,  Vermessungstechniker
Radloff,  Beschlagschmied  Schumann.

Am  gleichen  Tage  find  nach  Forcados  für  die
Grenzexpedition  Logone-Pama  ausgereist:  Hauptmann
  Bartsch,  Oberleutnant  Tiller,  Leutnant
Ebert,  Reg.  Arzt  Dr.  Hony,  Unterzahlmeister
Wedderkopf.

ogo.

Im  Schutzgebiet  sind  am  26.  Juli  wiedereingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  von  Raven  und
Sekretär  Schnecko.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  September
angetreten:  die  Polizeiwachtmeister  Puhlmann
und  Urner,  die  Polizeisergeanten  Bentzin,
Bursig,  Heuer,  Peeck,  Sasse,  Scheller,
Staudenmeier,  Wosnitza  und  Schmied
Tröster.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  19.  Juli  Katasterzeichner  Schmidt;
am  27.  bzw.  29.  Juli:  Zollaufseher  Conrad,
Polizeisergeant  Reinecke,  Brunnenbauer  Frei;
am  19.  August  Landmesser  Schlue;  am
27.  August:  Assessor  Dr.  Franz,  Hauptzollamtsvorsteher
  Weikusat,  Oberbahnmeister  Urban,
Assistent  2.  Kl.  Scheele,  Moeßgehilfe  Kraft,  die
Polizeisergeanten  Neubecker,  Pade,  Ritter,
Herm.  Schulz,  Maler  Grieshaber  und  Schlosser
Reschke.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
von  Hamburg  aus  angetreten:  am  25.  September
  1912  Unterzahlmeister  Lux.

Mit  Heimaturlaub  ist  am  31.  August  1912
eingetroffen:  Unterzahlmeister  Wüsthoff.

Am  10.  September  sind  wiederausgereist:  die
Goupernementssekretäre  Heyer  und  Kunze,
Rektor  Voigt,  Lehrer  Herlyn,  die  Polizeiwachtmeister
  Paul  und  Streibel,  die  Polizeisergeanten
  Conrad,  Horn,  Jeske,  Lipke,
Makosch  und  Bohrmeister  Clausen.
        <pb n="1000" />
        —  944  20

 

 

 

 

 

 

Tichtamtlicher  Teil

 

 

 

E.E

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostakrika.

Nachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  Küsten-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Oonat  Juli  1912.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  18,  S.  859.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz=  Spielkarten.  Schiffahrts-Holzschlagllstell
  .  verbrauchs-  »
Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  abgabeStempelsteuerbgabe  gebühren
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  JRup.  iH.  Rup.  H.  Rup.  H.
l  i
Tanga  75  124  55  2495  568  1  110  49  27  40  24  —  —
Pangani  7399  22  siii6  199  88  s3  —
Bagamojsjo  5  001  13,.,5  1  012  07  195  14  18  —  17  —  —-Daressalam
  114  529  0i104889  6115062  33239  60  56  5  —
Kilwa  9118.95  2350  69  289  55  —  —  82  —  —-Lindi.
  13  996  81  3  619  272503  04  —  —  36  —  55  34s
Summe  in  Rupien.  225  16974,52  3  —  218  50  55  31
-  .  Mark  300  226  1  33  27  029  83  112479  17  380  —  291  33  73
Im  Vorjahr  —44  31  92598  6666  07  69  87  336  67  425  8
Zunahme  L,  Abnahme  51  769119  4896  151  10  13  "45  34  352  060
Einnahme  April  bis  Juni  8  814  70  88  931  456326  77  919  86  1205  33  1145  32
Zusammen  I  l  i
April  bis  Juli  A  1184041  03  115961  28  38  805.  941329  86  1496  66  1219  30
Onr  "b  5
6  Neben  Jusgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  OÖ.  ABPei.  A.  Pf.  Ff.  .  fl.
|  l  t
Tanga  1  385  76  80  167  78  106  890  37  82  301  23999  1  14  —  —
Pangani  191  78  8  103  98  10  805  31  8  185  6  4  70  —  —
Bagamojo  32  51  6275  85,5  8367  80  17  904  72  —  —  9536  92
Daressalam  1  157  41  131  528  53  175  371  311116  175  5829195  79  —  —
Kilwa  13  21  11  854  40  15  805  87  16  013  5355  —  —  207  65
Lindi  371  14,520  Ö81  60,5  27442  14  22  437  785004  36  —  —
Summe  in  Rupien  r§  151  81,.5  5  S  018  44  61  408  99)  97  6
-  -Mark  4202  42  3141  682  86  -  —-Im
  Vorjahr  ..  51368529301844  «  I
Zunahme  +,  Abnahme  —  931  4451  66“  42  151  664  42
Einnahme  April  bis  Juni  A.  45  407  09  1047  780  72  948  176  20|99  604  52
Zusammen  r  —
April  bis  Juli.09  51  68  1211194  64151  268  91

Die  Betriebsergebnisse  der  osftafrikanischen  Nordbahn
(Usambara-Eisenbahn)  im  Bechnungsjahre  1911.“)
(1.  April  1911  bis  31.  März  1912.)

Die  ostafrikanische  Nordbahn  (Usambara-Eisenbahn),
  die  zu  Beginn  des  Rechnungsjahres  nur

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,

 

 

—
—

““  75).

 

 

bis  Same,

 

Kilometer  153,

 

 

im  Betrieb  stand,

wurde  am  7.  Februar  1912  in  ihrer  vollen  Ausdehnung
  bis  Neumoschi,

Verkehr  übergeben.

Kilometer

352,  dem

Die  Betriebslänge  für  den

Jahresdurchschnitt  des  Rechnungsjahres  1911  ergibt
  sich  demnach  zu  268  km.  Wie  im  Bericht
des  letzten  Jahres  bereits  angekündigt,  zeigt  das
        <pb n="1001" />
        E  945  *n

Rechnungsjahr  1911  infolge  des  erheblichen  Nachlassens
  der  Baufrachten  einen  Rückgang  in  den
Betriebseinnahmen,  dem  eine  durch  die  Ausdehnung
  der  Bahn  von  175  auf  268  km  mittlerer
Betriebslänge  herbeigeführte,  nicht  unbeträchtliche
Steigerung  der  Betriebsausgaben  gegenübersteht.
Der  Abschluß  ist  daher,  wie  zu  erwarten  war,
ungünstiger  als  der  des  letzten  Jahres.  Während
die  Gesamteinnahme  mit  886  680  Rupien  (=  1,33.1)
um  nur  5631  Rupien  =  0,6  v.  H.  gegen  das
Vorjahr  zurückgegangen  ist,  sind  die  Betriebsausgaben
  mit  593291  Rupien  um  130  588  Rupien
—  28,2  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  gestiegen;  der

 

Betriebsüberschuß  zeigt  daher  mit  293  389  Rupien
einen  Rückgang  gegen  das  Vorjahr  um  136  219  Rupien
—  31,8  v.  H.  Die  Betriebsziffer  ist  dementsprechend
  von  51,9  auf  66,  9  v.  H.  gestiegen.
Von  dem  Betriebsüberschuß  in  Höhe  von  391  186.1/
wird  zunächst  der  Mindestpachtzins  von  246  000  ,
sodann  die  Entschädigung  an  den  Betriebspächter
von  30  000  bestritten.  Der  Rest  geht  vertragsgemäß
  mit  ½10  =  11  518,60  .“  gleichfalls  an
die  Pächterin,  mit  ;%  =  103  667,40  IK  (gegen
267  129  &amp;amp;  im  Vorjahre)  an  das  Gouvernement.
Die  Betriebsergebnisse  im  einzelnen  sind  aus  der
nachstehenden  Zusammenstellung  zu  ersehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1910  1911  Unterschied  gegen  das
.  ,-  Vorjahr
Ostafrikanische  Nordba  «  —
staf  sch  bahn  Betriebslänge  im  ganzen  v.0.
175  km  I  268  km  +  9  P53
Einnahmen  aus:  in  Rupien  (—  1.33.4)
Personenverkehr  211  097  246  672  35  575  5  +  16,  8
Güterverkebr  629  513  605  634  —  23  879  3,8
davon  aus  Banfachten.  322  250  =  52,  8v.  H.  170  171  =  28  v.  H.
Tierverkehr.  .  6282  71098  +  816  +  19,  ·0
sonstigen  Quellen  45  419  U  27  276  —  18148.  —  39.6
Gesamteinnahmen  892  311  886  680  —  6631  —  0,6
Betriebsausgabe  462  703  593  291  +  130  588  +  28,2
Betriebsziffer  v.  H.  51.9  66.9  +  15,0  —
Betriebsüberschuß  ...  429  608  293  389  —  136  219  —  31,8
—  M  572  811  391  186  —  181  625  —
Befördert:
Personen.  257  669  288  089  +  30  420—+  11.8
Personenkilometer  10  768  511  12561  150  +  1  792  639  +  16.6
Durchschnittsfahrtf  für  die  Person  r#m  41,8  "  43.6  +  1,8  —
Tonnen  .  36283  38  268  +  ————
Tonnenkilometer  4174344  3945  503  —  228  841—  5,.5
Durchschnittslauf  für  die  Tonne  115  103,1  —  11,9  —
Zugkilometer  233475  2567  655  34  i80  4  14,6
Ausgabe  f.  d.  Zugtiloneter  .  Al  2,64  2.95  +  0,9311  —
Stück  Großvieh  1  962  1  1  518  —  —  22,6
:  Kleinvieh  3  422  6  102  +  2  6600  +  78,5
1  Zugkilometer  befördert:  #
Personen.  ...  46,1  46,9  0,8  +  1·7
Tonnen  17.9  ·  14,7  —  3,2  –  17-9
Achskilometer  der:
Personenwagen  1  120  368  1  567  289  —  —
Gepäckwagen  189  208  2298480  —  —
Güterwagen:
beladen  2377882  2  787584  —  «-1eer.
  724673-28,4v.H.I568954-17V.H.  —l—
imganzen.  4412121  6  152  307  —  —
Zugstärke  an  Achsen  18,9  l  19,3  —  —

Während  der  Personenverkehr  und  der  Tierverkehr
  und  deren  Erträgnisse  eine  nicht  unbeträchtliche
  Steigerung  aufweisen,  ist  der  Güterverkehr
  zurückgegangen,  da  die  Baufrachten  (im
Vorjahre  14  069  t),  wie  erwähnt,  erheblich  nachgelassen
  haben.

Die  Betriebsleistungen  —  Zugkilometer  —
zeigen  eine  Steigerung  um  14,6  v.  H.,  die  mit

 

der  Abnahme  des  Güterverkehrs  noch  nicht  ganz
im  Einklang  steht  und  eine  Verringerung  der
durchschnittlichen  Leistungen  auf  das  Zugkilometer
in  der  Güterbeförderung  von  17,9  auf  14,7  t
zur  Folge  hatte.

Die  Reisenden  und  die  Einnahmen  an  Fahrgeld
  verteilen  sich  auf  die  verschiedenen  Klassen
wie  folgt  (die  Zahlen  des  Vorjahres  in  Klammern):
        <pb n="1002" />
        W  946  20

 

 

Einnahme
Klasse  Reisende  an  Fahrgeld
Rupien
i.  Vorj.  i.  Vorj.
J.  11  462  (  9842)4  (38  896)
II.  10  739  (10  604)  20  976  (19  379)
III.  265  888  (237223))41  236  (138  837)

Von  den  beförderten  Gütertonnen  kommen
12  793  (9864)  t
(26  369,6)  t  auf  Wagenladungen.  Die  Verkehrsund
  Ertragsziffern  zeigen,  auf  das  Kilometer  Be- 



 

auf  Stückgut  und  25  475

 

Kamerun.

Neulande

(133)  Güterwagen.

eröffnete

Bahnstrecke

triebslänge  zurückgeführt,  naturgemäß  fast  durchweg
  eine  Abnahme  gegen  das  Vorjahr,  weil  die
in  dem  wirtschaftlich  noch  wenig  erschlossenen
zunächst  mit
wesentlich  schwächeren  Beitragsziffern  zu  der  im
Betriebe  befindlichen  älteren  Strecke  hinzutritt.
Der  Bestand  an  Betriebsmitteln  umfaßt  13
(11)  Lokomotiven,  19  (13)  Personenwagen,  163
Im  Dienst  der  Verwaltung
standen  53  (34)  Europäer,  46  farbige  Beamte
und  686  (697)  farbige  Arbeiter.
Tanga—  Buiko  verkehren  wöchentlich  sechs,  auf  der
Strecke  Buiko—Neumoschi  zwei  Zugpaare.

Auf  der  Strecke

übersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  I.  Veertel  des  Ralender--jahres

  1912  im  Vergleich  mit  dem  bandel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjsahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gal-  Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  18,  S.  Solff..
Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  I.  Viertel]  J.  Viertel]  Zunahme  s  Abnahme
1912  1911
Werte  Wert.4  Wert  AM  Wert  .“
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  447  312  355  974  91  338  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  83  261  65  413  17  848  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  326  563  322  882  3  681  —
4)  Getränke  (außer  Mineralwasserr)  320  899  279632  41  267  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  urermittel-  3257  1  897  1  360  —
s)  Faserpflanzen  ..  .  .  199  10  189  —
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  84  156  77267  6889  —
Zusammen  I.  1  266  641411103077  162  570  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  10  936  160  621  —  5685
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  871  614  671  882  199  732  —
Zusammen  11  882  550  688  503  194  047  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  254  938  288  796  —  33  858
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  .  .  .  ..  63  411  45  426  17  985  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln  238  946  235  554  3  392  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  2
laußer  Lederwaren)  2  4979883  227y6T19  221  264  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  120  059  89  785  30  274  —
VIIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  ..  13  298  9313  3  985  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  77544  56  177  21  367  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  67327  53  260  11  067  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  89  987  110  190  —  20  203
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten.  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  6714  251  434  —  183  920
b)  Fabrikate  722  950  707882  15  068  —
Zusammen.  .  790  464  959  316  —  168  852
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  303  171  204  254  98917  —
XIV.  Waffen  und  Munition  ....  103  038  24  918  78  120  —
XV.  Geld.  ..  6813421109331  —  927  989
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1912.  7399  7057254619  145  086  304  914
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7  192  058  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  *  207  647  —  —  —
        <pb n="1003" />
        W  947  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
I.  Viertel  I.  Viertell  Zunahme  Abnahme
Beuennung  der  W  "
g  r  arengruppen  912  111
Wert  M  Wert  .  Wert  M  Wert.
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  dazu  gehörigen  Rebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  —  —  —  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse,  Früchte  .  7469  32  387  —  24  928
9  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  u.  Genuzmitee  592  120  944  050  —  351  930
d)  Olfrüchte.  Pflan  zenöle,  Wachs  1  433  76  1  442  302294  —
e)  Faserstoffe  ..  .  19  19  —
f)  Sämereien  und  lebende  Pflanzen  .  2070  3  00  —  930
8)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  2228  1982654  997  —  426  799
Zusammen  I.  4263  6E021  705  876  —  502  274
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse
a)  Lebende  Tiere.  4937  —  1937  —
b)  Tierische  Rohstoffe  ....  173689  170  339  3250
Zusammen  II  178  526  170  339  8  187  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  324  178  116  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ..  .18658  19  298  —  5  640
V.  Geld.  .  2202  64  279  —  62  077
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912.  4458  81215  019  970  —  561  658
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  5  547  377  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  1088  065  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912.  11  858  01712  274  5689  477989  866  572
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  12  739  436  —  —  —
Zunahme  J#.  Abnahme  —.  881418  —  —  —
Wichtigste  Wearenpositionen.
Im  I.  Viertelä  Im  I.  Vierte!  .
desKalenderjahresdesKalendetjahrcsZunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1811
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  A  ko  kg  M  kg  M
A.  Einkuhr.
Reis  1  51  057  337  9261187  368  245  636  163  689  92290  —  —
Mais  8  344  2191  25  720.  3  109  —  —  17  376  918
Mehl  ..  82  413  39  173  74  453.  37  729  7960  1  441  —.  —
Hartbrot:  .  8302943803  75332541526  7697  2278  —  —
Sonstige  Backwaren  14  4970  1906215427  20  791  —  —  930  1729
Ducher  42  4902  32  649  37018  22388  5  474  10  261
abak  110  381  175517128515  197  830  —  18.  i84  22313
Tabakfabrikate  ...  7379  80  438  5222  6.2  801  2  157  17  637  —
Stille  Weine  .  .Liter  40  451  42  737  47266  49  159  6  815  6  422
Branntweine  aller  Art.  .  .  -  284  866  1718611  215  343  117  162  69  523  54699  —  —
Bier  ....-  1227838051812138579569  1  398  949  —  —
Bau-  und  Nutzholz  .  513161J8378647578277267  37  379  6  519  —  —
Fleisch  und  Fleischwaren  42  678  76  660  37  697  67  462  4981  9  198  —  —
Fleischkonserven  76  087  117209953993  91  8202094  25  479  —  —
Getrocknete  Fische.  509  668  366  440  418  428  299  548  91240  66892  —  —
Fischkonserven  267  481  187  468  159  615  117649107866  69  819  —  .„  —
Eier,  Milch,  Honig  und  sonstige  .  -
tierische  Nahrungemittel  ·  788421109637020783462  8  635  27501  —  —
Zement  143  38  84  0061126  100  64  S815204  968  19  161  —
Salz  61„  197  100  322  —  —  830  920  37  703
Steiltkohlen,  Braunkohlen,  Briketts  1355  612  485641860  986  80  303  —  —  505  374  31  739
        <pb n="1004" />
        948  2e0

 

Im  J.  Viertel

Im  I.  Viertel

 

6  Zunahme

 

 

 

Die  Kusnutzung  der  ölpalmenbestände  im

Duala-Bezirkhe.

Von  Forstassessor  Reder.
Mit  2  Abbildungen.

Sowohl  beim  Gouvernement  wie  beim  Reichs-Kolonialamt
  ist  seitens  europäischer  Unternehmer
wiederholt  der  Antrag  gestellt  worden,  daß  ihnen
Palmenland  in  dem  Gebiet  zwischen  Mungo  und

Wuri  pachtweise  überlassen  werde.
der  Interessenten  war  bisher  die,

Die  Absicht
daß  das  nicht

in  Benutzung  genommene  Land  innerhalb  der
Eingeborenen-Reservate  zusammengelegt  und  ihnen

verpachtet  werden  solle.

Es  war  nun  festgestellt  worden,

daß  in  den

bereits  für  die  Eingeborenen  vermessenen  Reser- 



 

werden,

 

 

 

vaten  zu  machen.

Mimbo-Frage  gemacht  werden.

 

 

des  Kalenderjahres  des  Kalenderjahres  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911  .
Menge  Wert  Menge!  Wert  Menge  Wert  Menge  WBert
ku  2  —is  kg  1.  kg  *
l  l

Petroleum  .  250063«38732763041564517375923087  —  —
SeifcnallcrArt.  1t)52:38«419()3714622991583776511988  —  —
Künstlicher  Dünger  681  419  104  033513000  77602  168  329  26431  —  —
Gewebe  aus  Baumwolle  453  208  181221  1011106  509  16763844  827  .
Baumwollene  Kleidungsstücke.  94  195  439  8073264  372  23321231  67569  —.  —
Wollengarne  und  Wollenwaren  aller  l  i  !

Art,  halbwollene  Artikel  4152°  15  679  5361  19  672  —  —  —
Garne,  Stoffe,  Leibwäsche,  Kleider

und  Putzwaren  aus  Seide  und  i

Halbmde  ..  1207  18676  1030  18304  177.  371  —  —
Garne,  Zwirne,  Gewebe  und  Waren  «  «

aus  Liinen,  Jute  usw.  48  810  86  031  36  565  63  554  12  275  22  477  —  —
Hüte,  Mützen,  Posamentierwaren,  l

Schirme,  Filzwaren  ..  17685  103  5641  14918  92562  2767  11.002  —  —
Schuhe  und  Stiefel.  8.541,  68  957  674743  624  1  794,  15333  —  —
Glas  und  Glaswaren  außer  Fenster-  1.  6

glas.  32  450  60  407382620'°  71  ·705  —.  —  170  112s8
Robeisen,  eiserne  Schienen,  Stangen.  «  «

Blöcke  usw.  ...  1484414097483322699483  —  —  684  785  68
Wellblech.  367  492  111  900538964  41  2000228628  70615  –  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  630  545  483  940  1160  376  568  900  —  —  529  831  84  96  /

Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen60  924  115  01010  375°60,  90  30023364  24  738  —  —
Feuerwaffen  Stück  438  69  382  169  11  793  269  57589  —  —
Goldmünzen  ...  1  2000  —  —  1  2000  —
Silbermüngen.  3  852  629  342  5  266  545  831  —  83511  1414  —
Nickelmünzen  —  —  620  40  000  —  —  620  40  000
Kupfermünzen.  —  —  840  3500  —  —  10  350)
B.  HAustuhr.
Bananen,  frisch  und  betrocheet  47289  7  380  70  834  32291  —  —  23  545  21911
Kaktao  ...  630  864  577207|1081  649  933  461  —  —  450  785  356  25
Kolanüsse  .  17230J14913  6173210459  —  4454  44  502  —
Palmkerne  19  185  1093  475  7yS  O  407  196  178  —  —
Palmöl  Gim  ön,  330  934404  681  231  260194  077  108  61441
Njabinüsse  2  473.  327  25  814  2885  —  —  23  3411,  2538
Schinüsse,  Schibutier  .  —s——  —  —  —  —  —.  —
Bau=  und  Nubholz  .  11546  384  117  153  1344  747  104777  201637  12376  —  —
Kautschuk  513  057  2110505623  3272549062  —  —  110  270.  439  118
Elfenbein  10  1405  170  853  9  4  167  024  928  38829  —
l  t

vaten  zwischen  Mungo  und  Wuri  sich  ein  an
Palmen  außerordentlich  reiches  Gebiet  befindet.
Ich  erhielt  vom  Gouvernement  den  Auftrag,  mich
an  die  Nordbahn  zu  begeben  und  auf  Grund
der  Erhebungen  an  Ort  und  Stelle  Vorschläge
über  wirtschaftliche  Maßnahmen  zur  rationellen
Ausbeutung  der  Palmenbestände  in  den  Reser—
Unter  anderem  sollte  geprün
ob  es  empfehlenswerter  ist,  den  Eingeborenen
  die  Pflege  und  Nutzung  ihrer  Waldungen
zu  überlassen  oder  ob  bei  fehlendem  guten  Willen
oder  fehlenden  Arbeitskräften  eine  Verpachtung
von  größerem  wirtschaftlichen  Vorteile  wäre.  3
gleicher  Zeit  sollten  Vorschläge  über  Bestandsaufnahmen
  und  Reinigung  sowie  über  Regelung  der

Zu
        <pb n="1005" />
        Bild  1.

 

Cppischer  Dalmenwald  ohne  Dflege  und  mit  geringem  Ertrage.

Zu

Deutsches  Kolonialblatt.
        <pb n="1006" />
        Olgewinnung  durch  Eingeborene.

Bild  2.
        <pb n="1007" />
        W  949  20

Ich  begab  mich  von  Bonaberi  mit  der  Nordbahn
  an  Ort  und  Stelle.  Dort  erfuhr  ich  von
einem  pachtlustigen  Interessenten,  daß  sich  in  der
in  Frage  kommenden  Gegend  ein  mit  Palmenbusch
  bestandenes  Gelände  von  etwa  30  000  ha
befände.  Das  übrige  Gelände  bestehe  aus  Urwald
  und  sekundärem  Wald.  Von  diesen  30  000  ha
Palmenbusch  würde  von  den  Eingeborenen  der
weitaus  geringste  Teil  genutzt.  Nur  jene  Palmen,
die  leicht  zu  erreichen  sind,  würden  abgeerntet.
Das  übrige  Palmengelände  bliebe  unkultiviert,
während  gepflegtes  Palmengelände  pro  Hektar
150)  bis  200  tragende  Palmen  bringen  würde.
Würde  jede  Familie  etwa  1½  bis  2  ha  Palmenland
  in  Nutzung  nehmen,  so  würden  immer  noch
die  weitaus  größten  Flächen  unkultiviert  bleiben.
Diese  Flächen,  die  nicht  genutzt  werden,  sollten
verpachtet  und  der  restliche  Teil  in  neue  Verteilung
  an  die  Dorfbewohner  genommen  werden.
Vermessung  und  Neueinteilung  wollte  der  eventuelle
  Pächter  übernehmen  und  pro  Hektar  3./“¼
Pacht  zahlen.  Sollten  die  3./¼  pr  Hektar  nicht
genügende  Entschädigung  bieten,  so  wollte  er
50  Pf.  auf  jede  Tonne  der  auf  dem  Pachtgelände
gewonnenen  Früchte  bezahlen.  Nach  zwei  Jahren
sollte  auf  Grund  der  gemachten  Erfahrungen  Neurogelung
  des  Pachtpreises  eintreten.  Als  Pachtgelände
  käme  das  von  den  Dorsschaften  abgelegene
Gebiet  in  Betracht.  Den  Eingeborenen  selbst
bliebe  das  verpachtete  Gelände  zur  Anlage  von
Farmen.  Eine  Einschränkung  des  Verkaufs  von
Kernen  und  Ol  an  Handelsfirmen  würde  nicht
stattfinden,  im  Gegenteil,  durch  die  intensivere
Nutzung  würde  der  Erxport  und  Verkauf  sich
steigern;  denn  der  Eingeborene  würde  durch  das
Beispiel  der  europäischen  Firma  angeregt  werden,
sein  Land  in  derselben  Weise  zu  nutzen  wie  der
Europäer.  Bei  der  großen  Ausdehnung  des  in
Frage  kommenden  Gebietes  von  etwa  50  000  ha
beschloß  ich,  die  beiden  mir  zugeteitten  Förster
zu  verteilen  und  gab  dem  einen  Förster  die  Ortschaften
  Susa,  Kake,  Bwapaki,  Miang,  Koki,  dem
andern  die  Ortschaften  Bomono  ba  Mbenge,  Bomono
  ba  Jeru,  Dibombari  und  Bakoko.  Vorher
besuchte  ich  mit  den  beiden  Förstern  eine  von
Europäern  in  Kultur  genommene  Olpalmenpflanzung
  bei  Bomono  ba  Jeru,  um  den  Förstern  an
Ort  und  Stelle  zu  zeigen,  in  welcher  Weise  die
Schlag=  und  Bestandspflege  durchgeführt  werden
soll.  Darauf  marschierten  die  beiden  mit  dem
Auftrag  in  ihre  ihnen  zugewiesenen  Begzirke  ab,
die  Häuptlinge  und  Altesten  jeder  Dorfschaft  zusammenzurufen
  und  ihnen  praktisch  zu  zeigen,  wie
die  Reinigung  und  Pflege  ihrer  Reservatwaldungen
durchzuführen  ist.  Außerdem  hatten  sie  im  Laufe
ihrer  Tätigkeit  über  folgende  Punkte  Bericht  zu
erstatten:

 

Bestands=  und  Standortsverhältnisse;
Herstellung  einer  kleinen  Wirtschaftskarte;
Regelung  der  Palmweinfrage;
Rassenfrage  (Lisombe,  Dibope  und  Difakfak
sind  die  bis  jetzt  festgestellten  Spielarten);

5.  Bestandsreinigung

(a)  in  welcher  Weise  ist  (von  den  Eingeborenen)
  sie  bereits  durchgeführt
worden?

b)  wie  soll  sie  von  jetzt  ab  durchgeführt
werden?)

6.  Möglichkeit  der  Schlag=  und  Bestandspflege
  und  der  Ausnutzung  von  Palmwaldungen
durch  die  Eingeborenen  im  eigenen  Betrieb.

7.  Notwendigkeit  der  Anlage  von  Pflanzgärten
  und  Olpalmenkulturen;

8.  Zusammenstellung  der  Kosten  und  Preise.

Ich  selbst  besuchte  ein  benachbartes,  von
Europäern  in  Nutzung  genommenes  Palmland
und  machte  hier  eine  Beobachtung,  die  sich  gleichmäßig
  im  ganzen  Bezirk  wiederholte;  während
die  Olpalmen  im  ganzen  Gebiet  ziemlich  gleichmäßig
  und  gut  stehen  —  man  kann  sagen  ihr
Optimum  finden  —,  sind  hier  einzelne  Flächen
mit  Palmen  bestockt,  deren  lichte  Kronen  von  dem
saftigen  Dunkelgrün  des  umgebenden  Palmbusches
für  den  Beobachter  scharf  abstechen.  Diese  Erscheinung
  hat  ihren  Grund  entweder  darin,  daß
die  betreffenden  Palmen  in  einem  dichten  sekundären
  Busch  gestanden  haben  oder  auf  früherem
Farmboden  gewachsen  sind.  Hier  läßt  sich  die
Anwendung  von  Düngung,  deren  Ausführung
allerdings  der  Ansaat  oder  Verschulung  vorausgehen
  muß,  rechtfertigen.

Das  Ergebnis  der  Ertragsfeststellung  in
einzelnen  frisch  ausgerodeten,  etwa  20  ha  großen
Parzellen  betrug  (im  14tägigen  Turnus)  44  bis
170  Bündel,  während  die  seit  einem  Jahr  gepflegten
  Parzellen  406  bis  472  Bündel  trugen.
Aus  diesem  Unterschied  in  der  Anzahl  der  geernteten
  Fruchtbündel  kann  der  Wert  der  Schlagpflege
  gegenüber  der  einfachen  Reinigung  der
Palmwaldungen  erkannt  werden.

Im  Verlauf  meiner  Besichtigung  hatte  ich  den
Häuptling  Maka  mit  seinen  fünf  Unterhäuptlingen
und  den  Altesten  von  Bomono  ba  Jeru  bestellt.

Ich  erklärte  ihnen  den  Zweck  meines  Kommens
und  fragte  sie  spegiell  wegen  der  Verpachtung
ihrer  Palmwaldungen,  die  sie  bis  jetzt  noch  nicht
in  Nutzung  genommen  haben,  und  deren  Werte
nicht  unnütz  im  Busch  verfaulen  dürften.  Die
Leute  erklärten  mir,  daß  sie  nicht  genügend  Arbeiter
  hätten,  um  die  Bestände  auszunntzen,  daß
es  ihnen  ferner  an  Geld  mangle,  um  sich  Arbeiter
zu  mieten.  Außerdem  genügte  ihrer  Ansicht  nach
die  Anlage  eines  kleinen  Pfades  zu  jeder  tragenden
Palme,  um  die  Fruchtbündel  herunterzuholen.

e.
        <pb n="1008" />
        950  20

Das  Auslichten  des  Busches  hielten  sie  für  sehr
gesährlich,  weil  ihrer  Ansicht  nach  die  Sonne  den
ungeschützten  Boden  austrockuen  und  ihre  Fruchtwechselwirtschaft
  unmöglich  machen  würde;  denn
sie  könnten  nicht  auf  dem  wenig  fruchtbaren
Boden  Planten,  Makabo  und  Kassada  oder  Mais
hintereinander  bauen,  sondern  ihr  Boden  müsse
drei  Jahre  ruhen,  bis  er  wieder  Mais  oder
Makabo  tragen  kann.  Eine  Verpachtung  lehnten
sie  einstimmig  ab;  denn  der  Preis,  der  ihnen  geboten
  werde  (pro  Hektar  3./1),  wäre  viel  zu
gering,  als  daß  sie  ihn  überhaupt  annehmen
könnten,  außerdem  befürchteten  sie,  daß  sie  ihr
Land  verlieren  würden,  sobald  es  einmal  der
Europäer  abgepachtet  hätte.

Auf  meine  Erklärung,  daß  das  reiche  Land
nicht  mehr  brach  liegen  dürfe,  sondern  daß  entweder
  die  Eingeborenen  oder  im  Pachtwege  der
Europäer  das  Land  ausnutzen  soll,  erklärten  die
Eingeborenen  sich  für  die  eigene  Ausnutzung;  nach
längeren  Verhandlungen  bequemten  sie  sich  auch
zu  dem  Entschlusse,  nicht  erst  im  Jahre  1913,
sondern  gleich  jetzt  mit  den  Reinigungsarbeiten
beginnen  zu  wollen.  Die  Furcht  vor  einer
drohenden  Verpachtung  ihres  Landes  war  auch
der  Grund,  daß  sie  bereits  in  den  nächsten  Tagen
die  Arbeiten  aufnahmen.  Ahnlich  wie  in  Bomono
ba  Jeru  wickelten  sich  die  Verhandlungen  ab  in
den  später  besuchten  Dorfschaften  Susa,  Bwapaki,
Miang,  Dibombari  und  Bomono  ba  Mbenge.  An
diesen  Verhandlungen  nahmen  anuch  die  Häuptlinge
  von  Kake,  Koki  und  Bakoko  mit  ihren
Dorfältesten  teil  und  erklärten  ebenfalls  einstimmig,
  lieber  die  Arbeit  der  Schlag=  und  Bestandspflege
  sofort  zu  übernehmen  und  durchführen
zu  wollen  als  in  eine  Verpachtung  ihrer  Palmen-=bestände
  einzuwilligen.

Bei  sämtlichen  Beratungen  wurde  zu  gleicher
Zeit  auch  die  Frage  der  Regelung  der  Palmwein-(„Mimbo“-)
  Gewinnung  geprüft.  Das
Fällen  von  Olpalmen  zum  Zwecke  der  Weingewinnung
  wurde  von  den  Eingeborenen  allgemein
  verurteilt.  Die  Palmweingewinnung
durch  Zapfen  halten  sie  für  berechtigt,  denn  das
Zapfen  schade  der  Palme  nicht;  außerdem  sind
in  ihrem  Lande  soviel  Palmen,  daß  das  Palmweinzapfen
  ohne  Schaden  für  die  Olproduktion
gestattet  werden  kann.  Auch  erklärten  sehr  viele,
daß  sie  lieber  den  billigeren  und  gesunden  Palmwein
  trinken  wollten  als  den  teuren  und  schweren
Schnaps.

Die  Palmweingewinnung  kann  m.  E.  ähnlich
wie  in  Ostafrika  in  folgender  Weise  ihre  Regelung
finden:  Der  Inhaber  von  Olpalmen,  welcher  aus
seinen  Palmen  Wein  gewinnen  will,  muß  bis  zu
einem  bestimmten  Termin  der  örtlichen  Verwaltungsstelle
  die  Palmen  bezeichnen,  die  zur

 

Weinbereitung  dienen  sollen.  Diese  angemeldeien
Palmen  müssen  durch  ein  Merkzeichen  kenmlich
gemacht  werden.  Palmen,  die  in  einem  Jahre
angezapft  waren,  müssen  im  folgenden  Jahre
ruhen.  Von  jeder  zur  Palmweingewinnung  angemeldeten
  Palme  wird  im  voraus  eine  geringe
Abgabe  erhoben.  Zur  Ausübung  des  Zahpfens
bedarf  es  eines  Zapferlaubnisscheines.  Zum  Ausschank
  und  Wiederverkauf  von  Palmwein  ist  ein
weiterer  Erlaubnisschein  notwendig,  für  den  eine
den  örtlichen  Verhältnissen  entsprechende  Gebübr
erhoben  wird.  Bestraft  wird  der  Palmeninbaber,
welcher  aus  nicht  zur  Steuer  angemeldeten  Palmen
Wein  gewinnt  oder  die  an  den  Palmen  angebrachten
  Merkzeichen  entfernt  oder  Palmwein  ohne
Erlaubnis  ausschänkt.

Ein  anderer  Weg  der  Regelung  bestände  in
der  Ausscheidung  eines  genügend  großen  Gebietes
in  jeder  Ortschaft,  das  einem  bestimmten  von  den
Dorfleuten  zu  wählenden  Manne  zur  Palmweingewinnung
  zugewiesen  wird.  Dieser  Mann  hei
allein  das  Recht,  in  diesem  ausgeschiedenen  Gebiete
  den  Palmwein  zu  gewinnen  und  an  die
Dorfleute  zu  verkaufen.

Sämtliche  Eingeborenen  begrüßten  die  Regelung
  der  Palmweinfrage.  Die  Regelung  wird
deshalb  m.  E.  keinen  Schwierigkeiten  begegnen.

Nach  meinen  Beobachtungen  und  den  Angaben
der  Eingeborenen  sind  pro  Monat  durchschnitllich
zwei  bis  drei  gefällte  Palmen  für  den  Bedar
einer  Palmwein  trinkenden  Familie  notwendie.

Die  Vorteile  des  Fällens  der  Olpalmen  zur
Mimbogewinnung  gegenüber  dem  Zapfen  für  d'n
bequemen  Eingeborenen  liegen  auf  der  Hand.
Der  Eingeborene  gewinnt  von  der  geschlagenen
Palme  mühelos  morgens  und  abends  ein  reich
liches  Quantum.  Der  erste  Palmwein,  der  von
der  gefällten  Palme  gewonnen  wird,  wird  wegen
seiner  schlechten  Qualität  den  Frauen  überlafien.
Das  Ergebnis  an  Mimbo  von  einer  guten,  #6.
fällten  Palme  beträgt  zwischen  1  und  2  Liter  bra#
Tag  und  der  Ausfluß  ist  in  der  Trockenzeit  nach
haltiger  (30  Tage)  als  in  der  Regenzeit  (20  Tagel.

Die  Nachteile  des  Palmweinzapfens  an  der
stehenden  Palme  liegen  in  der  größeren  Arbeitsleistung
  durch  das  tägliche  Besteigen  der  velschiedenen
  Palmen,  der  damit  verbundenen  Gefahr
und  der  Abhängigkeit  von  der  Blüten=  und  Fruch
bildung.  Auch  ist  das  Erträgnis  beim  Palmwem
zapfen  in  der  Trockenzeit  geringer  wie  in  der
Regenzeit.  Durchschnittlich  braucht  eine  groöt
Familie  für  ihren  Bedarf  etwa  100  Zapfpalmen,
so  daß  für  die  Ausscheidung  von  Palmengelände
für  die  Deckung  des  Weinbedarfs  ungefähr  dieselbe
Anzahl  von  Hektar  notwendig  wird,  wie  Hürten
vorhanden  sind,  wenn  auf  den  Hektar  100  zabft
fähige  Palmen  gerechnet  werden.  Hierbei  is  an-
        <pb n="1009" />
        W  951  20

genommen,  daß  jede  Familie  reichlich  Palmwein
trinkt.  Die  gemachten  Beobachtungen  bestätigen
den  reichlichen  Konsum  von  Palmwein  in  der  besuchten
  Gegend.  Die  Anwendung  von  anderen
berauschenden  Mitteln,  wie  z.  B.  Rinde  gewisser
Bäume,  ist  unbekannt.  Da  eine  Olpalme  ohne
Schaden  an  ihrem  Zuwachs  und  ihrer  Ertragsfähigkeit
  nachhaltig  Palmwein  liefert  und  1  bis
2  Liter  Mimbo  mit  25  Pf.  bezahlt  werden,  so
kann  besonders  bei  der  verhältniemäßig  unschädlichen
  Wirkung  des  reinen  Palmweins  nicht  von
einer  Schädigung  der  Gesundheit  der  Eingeborenen
oder  von  einer  Vernichtung  wirtschaftlicher  Werte
die  Rede  sein.  Einen  Einfluß  auf  die  Palmöl-=und
  Palmkerugewinnung  im  ganzen  hat  die
Mimbogewinnung  in  diesem  an  Olpalmen  überreichen
  Gebiete  zweifellos  nicht.  Das  Fällen  von
Olpalmen  zum  Zwecke  der  Mimbogewinnung  muß
selbstverständlich  verboten  bleiben  und  in  denjenigen
  Bezirken  noch  verboten  werden,  in  denen
ein  solches  Verbot  noch  nicht  besteht.

Die  großen  Werte,  die  in  den  Reservatwaldungen
  der  Dorsschaften  zwischen  dem  unteren
Mungo  und  Wuri  aufgespeichert  sind,  können  nur
bei  angestrengter  Arbeit  der  Dorsschaften  und
unter  ständiger  Anleitung  und  Kontrolle
durch  Europäer  nutzbar  gemacht  werden.  Die
Gefahr  besteht,  daß  innerhalb  der  Dorsschaften
Streitigkeiten  ausbrechen  werden,  sobald  der  erste
Eifer  verraucht  und  nach  Meinung  der  Eingeborenen
  eine  Gefahr  durch  Verpachtung  nicht
mehr  droht.  In  diesem  Falle,  und  besonders,
wenn  sich  die  Kräfte  der  Eingeborenen  zu  schwach
erweisen  sollten,  halte  ich  es  für  ein  Recht  und
auch  für  die  Pflicht  des  Gouvernements,  die
Palmenbestände  an  europäische  Interessenten  zu
verpachten.  Die  Palmenbestände  bilden  das
eigentliche  Vermögen  der  Dorfschaften;  deshalb
muß  auch  deren  Bewirtschaftung  unter  die  Kontrolle
  des  Gouvernements  fallen,  die  der  Fiskus
ja  über  die  Vermögensverwaltung  kraft  seines
Oberaufsichtsrechts  ausübt.  Diese  Bewirtschaftung
der  Palmenwaldungen  kann  bei  den  bestehenden
Verhältnissen  sachgemäß  nur  durch  spezielle  Aufsicht
  von  Forstbeamten  durchgeführt  werden.  Ein
Nichtausnutzen  der  Palmenbestände  würde  einer
Verschleuderung  des  Vermögens  der  Dorsschaften
gleichkommen,  denn  enropäische  Firmen  würden
aus  den  jetzt  minderwertigen  Waldungen  hochwertige
  ertragreiche  Bestände  schaffen.  Hinsichtlich
der  Verwertung  der  Walderzeugnisse  wird  den
Dorsschaften  freie  Hand  gelassen  werden  müssen,
sobald  sie  ihrer  Verpflichtung  der  Schlag=  und
Bestandspflege  nachgekommen  sind.  Ich  wiederhole
  aber  meine  Befürchtung,  daß  bei  der  Uneinigkeit
  der  Dorfleute  unter  sich,  dem  Fehlen
einer  ständigen  Kontrolle  und  technischen  Betriebs- 



aufsicht,  der  bestehenden  Gleichgültigkeit  des  Negers
hinsichtlich  der  Kapitalsanlage  und  der  Bedürfnisbefriedigung
  die  in  Frage  kommenden  Waldungen
niemals  den  technisch  vollkommenen  Zustand  der
bereits  in  Nutzung  genommenen  Europäerwaldungen
  und  damit  deren  große  Erträge  erreichen
können.  Die  Praxis  muß  zeigen,  ob  der  eingeschlagene
  Weg  der  richtige  ist.  Zweifellos  wäre
der  Neger  bei  Aufbietung  seiner  Kräfte  und  bei
gemeinschaftlichem  Vorgehen  imstande,  die  ihm  zu
seinem  eigenen  Vorteil  gestellten  Aufgaben  durchzuführen.
  Die  Bedenken,  die  von  ihm  gegen  die
Bewirtschaftung  seiner  sämtlichen  Palmenwaldungen
  geltend  gemacht  werden,  wie  Mangel  an
Arbeitskräften  oder  Aushagerung  des  Bodens,
sind  hinfällig.  Jede  Dorfschaft  hat  soviel  arbeitsfähige
  Arme,  daß  im  Laufe  der  Jahre  die  ganzen
Dorsschaftswaldungen  in  extensive  Pflege  genommen
werden  können.  Die  befürchtete  Anushagerung
des  Bodens  tritt  bei  dem  dichten  Bestandsschlusse
der  Palmen  nicht  ein;  es  besteht  im  übrigen  bei
der  überreichen  Zumessung  von  Land  an  die  Eingeborenen
  niemals  die  Gefahr,  daß  sie  ihre
Wechselwirtschaft  nicht  weiter  betreiben  können.
Als  ich  das  Gebiet  verließ,  waren  die  Arbeiten
  der  Schlagpflege  und  der  Bestandsreinigung
im  vollen  Gange.  Etwa  700  bis  800  Mann
waren  damit  beschäftigt,  das  Unterholz  aus  jenen
Palmenbeständen  herauszuschlagen,  die  am  nächsten
der  Bahn  oder  an  Wegen  oder  an  schiffbaren
Flüssen  liegen.  Die  stärkeren  zwischen=  oder
oberständigen  Waldbäume  werden  durch  Ringeln
oder  Rümpfen  zum  Absterben  gebracht.  Die  Verdünnung
  zu  dichter  Anwüchse  erfolgt  gleichzeitig
mit  der  Reinigung  der  Bestände,  bei  welcher  im
allgemeinen  die  schlechtwüchsigen  Eremplare  herausgenommen
  werden.  Bedacht  genommen  wird
auf  richtigen  Pflanzenabstand  in  der  Weise,  daß
7  zu  7  m  eine  Palme  stehen  bleibt,  sobald  der
Bestand  im  mittleren  Alter  steht,  während  der
Pflanzenabstand  enger  gehalten  wird,  solange
noch  keine  Stammbildung  erfolgt  ist.  Die  Reinigung
  der  Palmen  selbst  erfolgt  durch  Abschlagen
der  dürren  Blattstümpfe  dicht  am  Stamm,  durch
Entfernen  der  dürren  und  halbdürren  Blätter
und  der  Lianen,  Flechten,  Moose  und  Schmarotzerpflanzen,
  die  sich  meist  durch  Ubertragung
von  Vögeln  in  der  Krone  der  Palme  angesiedelt
haben.  Man  kann  nach  den  bisher  durchgeführten
Feststellungen  hinsichtlich  der  aufstehenden  Palmenbestände
  sagen,  daß  nach  erfolgter  Schlag=  und
Bestandspflege  40  v.  H.  der  Fläche  von  volltragenden
  Palmen  und  je  30  v.  H.  von  Mittelhölzern

  und  von  Jungwüchsen  bestockt  sind.  Die
Auslichtung  der  unterdrückten  Exemplare  und
Umlichtung  der  dominierenden  Stämme  wird

zweifellos  die  Fruchterzeugung  wesentlich  steigern.
        <pb n="1010" />
        952  20

Ob  aber  nicht  die  Anzahl  der  Individnen  und
die  größere  Menge  der  Fruchtbündel  diesen
größeren  Ertrag  der  lichtstehenden  Palmen  ausgleicht,
  muß  die  Praris  zeigen.  Der  gesamte
wirtschaftliche  Effekt  kann  sich  meines  Erachtens
durch  den  Anfall  einer  großen  Menge  kleiner
Bündel  mit  minder  wertvollen  Früchten  schlechter
stellen  als  bei  dem  Verfahren,  das  die  besten
Eremplare  ausgesuchter  Varietäten  in  lichter
Stellung  und  guter  Bestands=  und  Individuenpflege
  mit  größeren  und  wertvolleren  Früchten
nachzieht.

Welches  Verfahren  der  Wirtschafter  einschlagen
muß,  hängt  von  den  Erfolgen  ab,  zumal  die  wertvollste
  Spielart,  die  „Lisombe“,  die  in  der  dortigen
  Gegend  sehr  häufig  auftritt,  infolge  ihrer
dünnen  Schale  und  ä.hrer  starken  Borsten  bei  der
maschinenmäßigen  Verwertung  vorläufig  noch
große  Schwierigkeiten  bietet.

Die  Behauptung,  daß  lichte  Stellung  gute
Palmeneremplare  von  ansgesuchten  Sorten  auf
geeignetem  Boden  wirtschaftlich  bessere  Resultate
liesern  als  der  Wirtschaftsbetrieb  mit  den  gewöhnlichen
  Sorten  in  weniger  intensiver  Bestands=  und
Individnenpflege,  halte  ich  für  verfrüht.  Zunächst
müssen  einmal  die  praktischen  Versuche  speziell
von  den  Privatfirmen  durchgeführt  worden  sein.
Für  die  Palmenbestände  der  Eingeborenenwaldungen,
  die  man  am  besten  mit  heimischen  schlechten
Bauernwaldungen  vergleichen  kann,  ist  jedenfalls
die  einfachste  Methode  zu  wählen.

Art  der  Verwertung  der  anfallenden
Früchte  verbleibt  den  Dorsschaften  nach  eigener
Wahl.  Da  der  Eingeborene  die  Arbeit  seiner  Frauen
und  Kinder  nicht  oder  sehr  gering  rechnet,  so  neigt
er  dazu,  den  Wert  des  Rohproduktes  im  Verhältnis
  bedeutend  höher  einzuschätzen  als  Kerne
und  Ol.  Jür  Firmen,  welche  die  Fruchtbündel
auf  dem  Baume  kanfen  oder  die  Früchte  an  der
Fabrik  in  Empfang  nehmen  wollen,  wird  es  anfänglich
  einige  Schwierigkeiten  bieten,  angemessene
Preise  zu  erreichen.  Soviel  ich  erfahren  habe,
zahlt  jetzt  bereits  eine  Firma  20  Pf.  pro  Fruchtbündel,
  deren  Ernte  und  Transportkosten  sie  übernimmt.
  Da  bei  Ausscheidung  der  Reservate  die
weitestgehende  Rücksicht  auf  eine  zukünftige  Vermehrung
  der  Bevölkerung  genommen  worden  ist,
viole  der  bei  der  Ausscheidung  mitbedachten  Eingeborenen
  aber  als  Kaufleute,  Händler  oder
Fischer  nicht  dieselbe  Anzahl  von  Hektaren  wie
die  reinen  Ackerbauer  benötigen,  so  kann  jetzt  in
jeder  Dorfschaft  ohne  Schaden  für  die  Bevölkerung
  ein  Unterschied  zwischen  solchem  Land  gemacht
  werden,  das  bei  intensiver  Ausnutzung  die
Bedürfnisse  der  Bevölkerung  reichlich  deckt  und
der  Bevölkerung  noch  zu  einer  gewissen  Wohl-Die



 

habenheit  verhilft,  und  solchem,  das  für  die
jetzige  Bevölkerung  entbehrlich  ist.  Eine  Verpachtung
  dieses  entbehrlichen  Palmenlandes  an
europäische  Firmen  scheitert  indessen  zur  Zeit  noch
an  dem  energischen  Widerspruch  der  Dorsschaften.
Dagegen  wird  in  absehbarer  Zeit,  sobald  sich  die
Eingeborenen  ihres  Besitzes  auch  sicher  fühlen,
eine  Verpachtung  der  Nutzung  der  Palmenbestände
an  europäische  Firmen  von  den  Dorsschaften  solbt
angestrebt  werden.  Durch  eine  solche  Vervachlung
der  Erträgnisse  seiner  Olpalmen  gewinnt  der
Neger  mühelos  reiche  Gelderträge.  Da  dieser
mühelose  Gewinn  aus  einem  Gebiet,  das  eigemlich
  nicht  für  ihn  bestimmt  ist,  wirtschaftlich  bedenkliche
  Folgen  haben  kann,  so  tritt  die  Frage
an  das  Gouvernement  heran,  ob  nicht  der  Fielus
einen  großen  Teil  dieses  für  den  Neger  noch  embehrlichen
  Landes  vorläufig  übernehmen  und
dessen  Erträgnisse  als  Ersatz  für  die  aufgewendeten
Verwaltungs=  und  Betriebskosten  der  forstwirtschaftlichen
  Behandlung  nehmen  soll.

lUber  den  Wert  eines  Hektar  ÖOlpalmenlandes
  gehen  die  Auffassungen  und  Schätungen
weit  auseinander.  Bei  den  günstigen  Bestandsund
  Standortsverhältnissen  der  Palmenwaldungin
in  den  Dorsschaftsreservaten,  bei  den  außerordemlich
  günstigen  Verkehrsverhältnissen  —  Bah,
Antomobilwege,  schiffbare  Flüsse  —  ist  der  Preis
zweifellos  sehr  hoch.  Die  Pachtsumme,  die  für
einen  Hektar  jährlich  gezahlt  werden  kann,  richm
sich  nach  dem  Ertrag  und  nach  dem  Alter  de
Bestandes.  Pro  Hektar  können  nach  erfolgie
Reinigung  und  Bestandspflege  rund  200  Klpalmen
  angenommen  werden,  von  denen  ewwa
150  einen  Ertrag  von  mindestens  je  5  Bündeln
Früchten  liefern.  Dieses  Erträgnis  steiger  sic
je  nach  der  Bewirtschaftung  und  wird  nach  bolliegenden
  Zahlen  die  zwei=  bis  dreifache  Höbe
erreichen  können.  Nimmt  man  für  das  Fuuchlbündel
  einen  Preis  von  20  Pf.  an,  so  ergibt  ch
pro  Hektar  ein  jährlicher  Geldertrag  von  130  bis
160./.  Dabei  wären  die  Ernte=  und  Transportkosten
  vom  Käufer  zu  tragen;  die  Schlage
und  Bestandspflegekosten  dagegen  sind  noch  m
Abzug  zu  bringen.  Die  Frage  der  Mißjahre  der
Olpalmen  bleibt  hier  unberührt.  Den  wirklichen
Wert  von  gut  gereinigtem  Olpalmenland  in  #io
günstigen  Verkehrslagen,  mit  so  guten  Beständen
und  den  besten  Standortsverhältnissen  schätze  ich
pro  Hektar  auf  500  bis  1000./.  Von  diet
hohen  Schätzung  sind  auszunehmen  jene  Gebieie,
die  ohne  direkte  Verbindung  mit  der  Bahn  oder
sonstigen  Transportwegen  mehrere  Kilometer  weil
vom  Verkehr  entfernt  liegen  oder  deren  Aus
nutzung  infolge  des  zerrissenen  oder  koupierten
Terrains  sehr  schwierig  wird.
        <pb n="1011" />
        W  953  20

Togo.

Die  Verkehrsanlagen  von  Togo  im  Bechnungsjohre
  1911.“)
(Vom  1.  April  1911  bis  31.  März  1912.)

Die  Ergebnisse  des  Rechnungsjahres  1911
wurden  etwas  ungünstig  beeinflußt  durch  den  am
17.  Mai  1911  erfolgten  Einsturz  eines  Teiles  der
Landungsbrücke  in  Lome.  Der  dadurch  herbeigeführte
  Rückgang  des  Verkehrs  und  seiner  Einnahmen
  wird  aber  mehr  als  ausgeglichen  durch
das  Erträgnis  der  am  1.  April  1911  mit  160  km
eröffneten  Hinterlandbahn  Lome  —  Atakpame,
deren  Ergebnis  hier  in  der  Statistik  zum  ersten

Male  erscheint.  Faßt  man  also  die  Ergebnisse
der  gesamten  Verkehrsanlagen:  Küstenbahn,  Inlandbahn,
  Hinterlandbahn  und  Landungsbrücke
zusammen,  so  erhält  man,  wie  die  nachstehende
Zusammenstellung  A  erkennen  läßt,  eine  Steigerung
  der  Roheinnahmen  gegen  das  Vorjahr  um
366  454.%  =  44  v.  H.,  der  allerdings  aucheine
  solche  der  Betriebsausgaben  um  212  694./7
—  37,4  v.  H.  gegenübersteht.  Der  Betriebsüberschuß
  mit  418  677.“  zeigt  demnach  noch  ein
Mehr  gegen  das  Vorjahr  von  153760%  —=58
  v.  H.

 

JZusammenstellung  4A.

 

 

 

’n  6  untersch  *  e  en  das
Gesamte  Verkehrsanlagen,  1910  1911  Fched  ehL  "
einschl.  Landungsbetrieb  in  Lome.  .  .  M  -
sz  im  ganzen  u.  O.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr  164  550  287  687  +  123  137  +  74,8
Güterverkehr  582  843  830  938  +  24  095  +  42,6
Tierverkehr  2768  2  001  —  767  —  27,7
soustigen  Quellen  83  378  79  367  —  41011  —  1,8
Gesamteinnahmen  833  539  1  199  993  +  366  454  +  44.0
Betriebsausgaben.  .  ...  508  622  781  316  +  212  694  37,.
Betriebsziffer  .  .v..c».  68,2  65,1  —  —.
Betriebsüberschuß  .  .  264  917  418  677  +  153  760  :u  5.0

Der  erhöhte  Mindestpachtzins  von  523  000  ./%
(früher  306  500  /(0),  der  mit  Rücksicht  auf  das
Hinzutreten  der  Bahn  Lome  —Atakpame  für  das
Rechnungsjahr  1911  um  216  500  gesteigert
wurde,  ist,  wesentlich  infolge  des  Brückeneinsturzes,
vom  Gesamtüberschuß  nicht  voll  erreicht  worden.
Daß  indessen  die  Bahn  Lome  —Atakpame  schon
im  ersten  Betriebsjahr  den  ihrer  vollen  Leistungsfähigkeit
  entsprechenden  Anteil  am  Pachtzins  sogleich
  herauswirtschaften  würde,  war  auch  wohl
kaum  zu  erwarten;  denn  jeder  neuen  Bahn  im
Schutzgebiet  muß  man  eine  gewisse  Zeit  lassen,
um  sich  ihren  Verkehr  erst  zu  schaffen  und  zu
entwickeln.  Da  die  Bahn  Lome—Ataklpame  an
dem  Betriebsüberschuß  nur  mit  47  831.“  beteiligt
  ist,  so  ergibt  sich,  daß  die  beiden  anderen
Bahnen  und  der  Landungsbetrieb  im  Rechnungsjahr
  1911  trotz  des  Brückeneinsturzes  105  929  M
mehr  als  im  Vorjahre  herausgewirtschaftet  haben.
Dieses  Ergebnis  darf  man  gewiß  als  befriedigend
bezeichnen  und  daraus  gute  Hoffnungen  auf  die
weitere  wirtschaftliche  Entwicklung  der  Verkehrsanlagen
  des  Schutzgebietes  herleiten.  Mit  Rücksicht
  auf  den  durch  den  Brückeneinsturz  herbeigeführten
  Verkehrsrückgang  der  Landungsbrücke

S

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,

793.

 

ist  beabsichtigt,  den  Mindestpachtzins  für  das
Rechnungsjahr  auf  450  000  “  herabzusetzen.
Der  von  der  Pächterin  zu  leistende  Zuschuß  für
dieses  Jahr  würde  sich  demnach  auf

450  000  —  418  677  =  31  323  %
belaufen.

Die  Betriebsergebnisse  der  Küstenbahn  und
der  Inlandbahn,  verglichen  mit  denen  des  Vorjahres,
  sind  aus  den  nachstehenden  Zusammenstellungen
  B  und  C  zu  entnehmen.  (Zusammenstellungen
  siehe  nächste  Seite.)

Bei  beiden  Bahnen  springt  die  starke  Steigerung
  der  Einnahmen  aus  dem  Personenverkehr,
um  32  und  29,8  v.  H.,  und  die  beträchtliche  Einschränkung
  der  Betriebsausgaben,  um  32,1  und
26,1  v.  H.,  in  die  Augen.  Erstere  beruht  wohl
wesentlich  auf  der  am  1.  April  1911  mit  gutem
Erfolge  eingeführten  Erhöhung  der  Fahrpreise
in  der  III.  (farbigen)  Klasse  von  2  auf  2,5  Pf.,
also  um  25  v.  H.  Dies  bringt  bei  im  ganzen
rund  5,6  Millionen  Personenkilometern  allein  eine
Mehreinnahme  von  28  000  kr.  Die  verhältnismäßige
  Einschränkung  der  Betriebsausgaben  gegen
das  Vorjahr  erklärt  sich  hauptsächlich  durch  das
Hinzutreten  der  neuen  Bahn,  wodurch  eine  Verdopplung
  der  Betriebslänge  gegen  das  Vorjahr

 

herbeigeführt  wurde.  Sie  ermöglichte  natur-
        <pb n="1012" />
        954  20

Zusammenstellung  B.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1910  3  1911  siier  argen  da-Küstenbahn,
  44  km  I  orja  r
in  .  M.  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr.  62  397  +  82394  +  10  997  —  32.0
Güterverkehr.  9831  13  772  +  3941  —  4.1
Tierverkehr  733  522  —  211  28
sonstigen  Quellen  24354  6  093  –  1826  –7
Gesamteinnahmen  97  315  102  781  +  5466  +-  36
Betriebsausgaben.  ...  106  365  l  72215  —  34L  150  —  32.1
Betriebsziffer  .  v.  H.  109  70,3  —  38,7  —
Betriebsüberschuß  ...  —90.)0-1«—30566  —i—39616  —
(Fehlbetrag)
Befördert:
Personen  .  83  094  74  A14  —  8750  —  10.5
Personenkilomete  r  ..  ..  2546525  2213  515  27990  —  12.9
.  Durchschnittsfahrt  für  die  Verson  km  30.6  29,8  —  —
Tonnen.  ..  4400  7368  +  2  9s4#
Tonnenkilometer  185  861  319  632  +  133  771  72
Durchschnittslauf  für  die  Tonne  km  42,2  43,4  —  —
Zugkilometer  ....  ..  28818  30202  —  1384  —  14
JZusammenstellung  (.
1910  1911  ünterlchied  Legen  das
Inlandbahn,  119  km  *41  *4  o#r
in.  im  ganzen  u.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr.  90  181  117.099  +  26  915  —  2½
Güterverkehr  258206  292  559  +  34  3  —  l#:
Tierverkehr  708  787  5  79  —  112
sonstigen  Quellen  56  201  20  541  35  660  —  (#.—)
Gesamteinnahmen  105  299  430  986  +  25  687  +  6.)
Betriebsausgaben.  ...  239790  177  126  –  62664  —  M.“
Betriebs  ziffer  .v.  H.  59  41,1  —  —
Betriebsüberschuß  ...  165509  253860  -f-88351  —-—;i:s
Befördert:
Personen  65  506  70  307  +  4711  –  72
Personenkilomcter  ..  3516310  3525  910  +  9600  +  0.1
D  Durchschnittsfahrt  fur!  die  Persont  km  53,6  «  50,2  –  3.4
Tonnen  .  11401  12615  +  1214  +  1½
Tonnenkilometer  ..  866  395  051236  +  84  41  +  9.
Durchschnittslauf  für  die  Tonne  km  76  75.4  —  —
Zugkilometer  ..  .  54615  57  387  +  2772  —  5,1

gemäß  eine  bessere  Ausnutzung  der  ganzen  Betriebsverwaltung.
  Die  Zugkilometer  haben  sich
einschließlich  der  der  Bahn  Lome—Atakpame  von
83  433  im  Vorjahre  aus  142  213,  also  um
58  780  =  71  v.  H.  gesteigert,  während  die  Betriebsausgaben
  nur  von  346  155  auf  515  415.7,
also  um  169  260  =  49  v.  H.  zugenommen
haben.

Daß  der  Viehverkehr  in  Togo  leider  noch
keine  Bedeutung  hat,  läßt  die  Zusammenstellung
aufs  neue  erkennen.  Der  Güterverkehr  der  Küstenbahn,
  dessen  Erträgnis  unter  der  bekannten  Fracht- 



freiheit  der  Durchfuhrgüter  leidet,
gegen  das  Vorjahr  mit  seinem  Tiefstande  emwas
gehoben,  aber  die  Höhe  der  Jahre  1907,
und  1909  noch  nicht  wieder  erreicht.

 

hat  sich  zwar

190

Das  san

 

gäuzliche  Ausbleiben  der  früheren  Maisausfudr
infolge  der  schlechten  Maisernte  macht  sich  bur
noch  sehr  bemerkbar.  Dagegen  ist  der  Verkeor
an  Olpalmfrüchten  erheblich  gestiegen.

Die  Ergebnisse  der  Bahn  Lome  —  Atalpame
sind  in  der  nachfolgenden  Zusammenstellung  -
enthalten.
        <pb n="1013" />
        955  20

Zusammenstellung  D.

 

 

 

Lomc  —  Atakpame,  160  km  1911
in  A
Einnahmen  aus:
Personenverkehr  80  692
Güterverkehr  185  234
Tierverkehr.  404
sonstigen  Quellen  .  47575
Gesamteinnahmen.  313  905
Betriebsausgaben  ...  266  074
Betriebsziffer  v.  H.  84,8
Betriebsüberschuß  ..  17831
Befördert:
Personen.  39  859
Personenkilometer.  .  2309  280
Durchschnittsfahrt  für  die  Verjon  km  57,9
Tonnen  .  8667
Tonnenkilometer  .  680  379
Durchschnittslauf  für  die  Tonne  xm  79,4
Zugkilometer  ..  ..  54  624

 

 

Die  Einnahme-  und  Verkehrsziffern  bleiben
erheblich  hinter  den  Ziffern  der  etwa  gleich  langen
Manengubabahn  (für  neun  Monate  des  ersten
Betriebsjahres),  vgl.  Kol.  Bl.  1912,  S.  717,  und
auch  etwas  hinter  denen  des  ersten  Betriebsjahres,
1907,  der  etwas  kürzeren  Bahn  Lome—  Palime
zurück.  Die  Betriebsausgaben  sind  augenscheinlich
noch  sehr  hoch.  Ihre  Höhe  bringt  die  Betriebsziffer
  auf  den  beträchtlichen  Satz  von  84,8  v.  H.
Hier  wird  man  für  die  Zukunft  am  ehesten  auf
eine  Besserung  der  Wirtschaftlichkeit  hoffen  dürfen.

Die  nachstehende  Zusammenstellung  E  zeigt
die  Ergebnisse  des  Landungsbetriebes  in  Lome,
verglichen  mit  dem  Vorjahr.

Die  Betriebsausgaben  haben  sich  wesentlich
stärker  gegen  das  Vorjahr  gesteigert  als  die  Betriebseinnahmen,
  die  Betriebsziffer  ist  daher  von
67  auf  75,5  v.  H.  in  die  Höhe  gegangen;  der
Betriebsüberschuß  hat  sich  um  rund  22  000  4
—  20,3  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  verringert.

Zusammenstellung  E.

 

 

 

 

Personen=  und  der  Tierverkehr  stark  gelitten.  Der
Güterverkehr  aber  und  sein  Erträgnis  zeigt  gleichwohl
  eine  gewisse  Steigerung,  besonders  in  der
Ausfuhr.  Dadurch  dürfte  erwiesen  sein,  daß  der
bedauerliche  Unfall,  der  zur  vollständigen  Außerbetriebsetzung
  der  Landungsbrücke  nötigte,  dem
Handel  des  Schutzgebiets  auf  die  Dauer  keinen
Schaden  zufügen  wird.  Inzwischen  ist  übrigens
dem  Übelstande  durch  den  Bau  einer  Notbrücke

 

 

 

1910  1911  ünterschied  Liden  n  das
Landungsbetrieb  in  Lome  —  28.  *
in  M.  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverkehr.  11  968  7502  —  4466  —37.4
Güterverkehr  314  806  339  373  +  21  567  +  7,8
Tierverkehr  1  327  287  —  1040  —  78,5
sonstigen  Quellen  2  8223  5  159  +  2336  82,5
Gesamteinnahmen  330  924  352  321  +  21  397  +  6,45
Betriebsausgaben.  ..  222  467  265  901  443434  195
Betriebs  zisser  v.  H.  67  75.5  +  85  T  —
Betriebsüberschuß  ..  108  457  86  420  —  22  037  —  20,3
Befördert:
Personen  4889  3  526  —  1363  —27,.9
Tonnen  37508  38  230  +  722  l  +  1.9
davon:  Einfuhr  23  241  17  854  —  5387  —  23
Ausfuhr  14  267  20  376  +  6  109  K+  12,.8
l  i
Unter  dem  Brückeneinsturz  hat  naturgemäß  der  abgeholfen,  so  daß  in  kurzem  der  Lösch=  und

Ladebetrieb  auf  der  Landungsbrücke  wieder  aufgenommen
  werden  kann.

Im  Betriebsdienst  der  Verkehrsanlagen  waren
beschäftigt  28  (27)  weiße  und  24  (16)  farbige
Beamte  und  808  (407)  farbige  Arbeiter.  An
Eisenbahnbetriebsmitteln  sind  vorhanden:  15  Lokomotiven,
  15  Personenwagen  und  168  (145)
Gepäck=  und  Güterwagen.
        <pb n="1014" />
        W  956  e0

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Staatsbahn  Swahopmund-—Karibib—Windhuh
und  die  UHeudauftreche  Windhu—Maribe(—Reetmanshoop)
  im  Rechnungssahre  1911.“)

(1.  April  1911  bis  31.  März  1912.)

Der  Umbau  der  Strecke  Karibib—Windhuk  in
Kapspur  war  im  August  1911  soweit  vollendet,
daß  die  Uberleitung  des  Betriebes  erfolgen  konnte.
Am  22.  August  1911  fuhr  der  erste  Kapspurzug
  von  Karibib  nach  Windhuk  durch  und  am
23.  August  konnte  die  umgebaute  Strecke  dem
öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden.

Die  Betriebsergebnisse  der  unteren  Staatsbahnstrecke
  Swakopmund—Jakalswater—  Karibib,
die  noch  in  60  cm-Spur  liegt  und  in  der  Regel
in  Zeiträumen  von  etwa  drei  Wochen  mit  Bedarfszügen
  befahren  wird,  dürften  kein  allgemeines
Interesse  haben,  weil  hier  infolge  des  ein- 



geschränkten  Betriebes  die  Einnahmen  und  Ausgaben
  nur  von  geringem  Umfange  sind  und  sih
im  allgemeinen  das  Gleichgewicht  halten.

Da  der  Betrieb  der  in  Kapspur  umgebauten
Strecke  Karibib—Windhuk  im  Rechnungsjahre  1911
mit  dem  Fortschreiten  der  Bauausführung  all
mählich  auf  die  Neubaustrecke  Windhuk—Narb#
(—Keetmanshoop)  der  Nordsüdbahn  ausgedeket
wurde,  so  können  die  Betriebsausgaben  für  de
Strecke  Karibib—Windhuk  nicht  mehr  gesonden
angegeben  werden.  Der  Vergleich  der  Berieteergebnisse
  mit  denen  des  Vorjahres  ist  daher  für
diese  Strecke  nur  durchführbar  bezüglich  des  Vkehrs
  und  seiner  Erträgnisse.  Die  Zahlen,  die
demnach  über  die  Wirtschaftlichkeit  des  Berrieke
keinen  Aufschluß  geben,  sind  im  einzelnen  aus
nachstehender  Zusammenstellung  zu  ersehen.

 

—.  —  .  —

 

 

 

1910  1911  2  gegen  das
orjahr
in  Mart  im  ganzen  v.  H.
Einnahmen  aus:
Personenverker  222  645  226  339  +  3  694  —  I.
Güterverkehr  .....  1173  954  1  565  687  +  391  733  —  K.  1
davon  Baugut  .....  436  795  —  37  v.  H.  612  126  —  39  v.  H.  175  331  —  H#A
Tierverkehr  .....  16  355  22  687  +  6332  —
sonstigen  Quellen.  .....  188618  304  187  +  115569  -  vi,
im  gangen  1  601  572  2  118  900  +  517328  +  3.
Befördert:
Personen  ......  68  138  93  871  +–  25  733  7
Personenkilometer  ......  8599179  3433  438  —  165  741  —  1“
Turchschmittsfahrt  kEkEm  53  36.6  –  16.4  —
Tonnen  .  ..  ......  88  531  217  891  +  159  363  —  18
davon  Bangnt  67  435  =  76  v.  H.  221  588=  91  v.  GSG.  157  153  —283
Tonnenkilometer  .  7402274  9224473  —+  1822  199  —  246
Durchschnittslauf  für  die  1  Tonne  km  84  387,2  —  46.8  —
Stück  Großvier  927  1348  421  —
-Kleindiee  2283  2271  —  11  —
Zugtilometer  ....  368  585  354  941  —  13644  —  7.
1  Zugkilometer  befördert:
Personen  .  9.8  9.65  —  —
Tonnen  ....  .  20,1  26  —  —
Achskilometer  der:
Personeuwagen  1  013  733  786  406  —  —
Gepäckvagen  70  387  275232  —  —
Güterwagen:
beladen  6  459  931  5-316  960  —  —
ler.  4318  359  =  10  v.  0O.  4  114  816  =  43.6  .  H.  —  —
im  ganzer862410  10  403  444  —  «-Zugstärke,
  Achsen  .  32,1  29,6  —  —

 

Die  Steigerung  der  Betriebseinnahmen  gegen
das  Vorjahr  um  rund  517  000  Jl2"  32,3  v.  H.
beruht,  wie  man  erkennt,  hauptsächlich  auf  dem
im  Berichtsjahre  stark  gesteigerten  Baugutverkehr,
dessen  Ertrag  allein  39  v.  H.  der  Gesamteinnahme

*)  Val  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  S.  804.

 

 

des  Güterverkehrs  ausmachte  und  eine  Steigerung
gegen  das  Vorjahr  um  175  331..—  40),1  v.  H.
zeigt.  Der  Personenverkehr  hat  nach  der  Zobl
der  Reisenden  zugenommen,  die  durchschnitlliche
Fahrtlänge  aber  zeigt  einen  starken  Rückgang
gegen  das  Vorjahr.  Der  Ertrag  des  Tierverkeyrs
  weist  eine  erfreuliche  Steigerung  gegen  das
        <pb n="1015" />
        W  957  20

Vorjahr  auf.  Die  Zugkilometer  find  etwas  eingeschränkt,
  die  Zugausnutzung  ist  daher  für  die
Güterbeförderung  wesentlich  besser  geworden,  wenn
auch  die  Leerläufe  der  Güterwagen  infolge  des
einseitig  gerichteten  Baugutverkehrs  noch  etwas
zugenommen  haben.

Auf  dem  200  km  langen  Nordabschnitt
Windhuk—  Baugrenze  (nördlich  der  Station  Narib)
wurden  im  Berichtsjahr  befördert  11  314  Reisende
mit  796  468  Personenkilometern,  63  884  t,  davon
  62  479  t  Baugut,  mit  3  558  513  Tonnenkilometern
  und  96  005  Zugkilometern.  Vereinnahmt
wurden  bei  109  km  Betriebslänge  im  Jahresdurchschnitt
  aus  dem  Personenverkehr  28  137  MAÆ,
aus  dem  Güterverkehr  357  249./  (davon  aus
Baufrachten  324  319  ),  aus  dem  Viehverkehr
3534  J—  ,  aus  sonstigen  Quellen  1775  ,  im
ganzen  390  695  ..  Die  Gesamteinnahmen  für
den  Abschnitt  Karibib—Windhuk—Baugrenze  haben
demnach  betragen  2  118  900  +f  390  695  —=2509
  595  .¾,  also  Betriebsziffer  64,84  v.  H.
und  der  Betriebsüberschuß  882  175  ..  Im
Vorjahre  betrug  der  Betriebsüberschuß  für  die
Strecke  Karibib—Windhuk  484  224  ¾.

 

Mit  dem  allmählichen  Aufhören  des  Baugutverkehrs
  wird  naturgemäß  zunächst  auf  einen
Rückgang  der  Einnahme  und  des  Betriebsüberschusses
  zu  rechnen  sein.

Am  11.  Januar  1912  entgleiste  in  der  Nähe
der  Station  Johann-Albrechtshöhe  auf  der  Strecke
Karibib—Windhuk  infolge  der  durch  heftigen
Regen  bewirkten  Unterspülung  des  Gleises  eine
Lokomotive  mit  fünf  Güterwagen,  wobei  ein  Lokomotivführer
  und  ein  Heizer  getötet  wurden.  Mitte
Januar  1912  konnten  infolge  eingetretener  Überschwemmungen
  die  Züge  auf  der  genannten  Strecke
vorübergehend  nicht  planmäßig  durchgeführt
werden.

Am  Ende  des  Berichtsjahres  waren  folgende
kapspurige  Fahrzeuge  vorhanden:  4  Tenderlokomotiven,
  8  Lokomotiven  mit  Schlepptender,
4  Personenwagen,  4  vereinigte  Gepäck=  und  Postwagen,
  44  bedeckte  Güterwagen,  10  Vieh=  und
92  offene  Güterwagen.  An  Beamten,  Handwerkern
  und  Arbeitern  waren  am  Schlusse  des
Rechnungsjahres  beschäftigt:  176  (172)  Weiße
und  205  (159)  Farbige.

 

 

 

Rolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

Deutsche  Kolonialgesiellschaft  für  Südwestakrikha.")

Die  Gesellschaft  hat  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr
  (1.  April  1911  bis  31.  Märg  1912)  einen  Reingewinn
  von  950  749  .“  erzielt  gegen  1  309939  KX  im
Vorjahre.  Uber  die  Gründe  des  Gewinnrückganges
und  den  Geschäftsgang  in  den  verschiedenen  Geschäftszweigen
  führt  der  Geschäftsbericht  folgendes  aus:

1.  Bergwerksgerechtsame.  Die  Einnahmen
auf  Bergwerkorechnung  beliefen  sich  im  Vorjahre  auf
1  105  353  .XK  gegen  734771../K  im  Berichtsjahre.  Der
Minderertrag  ist  im  wesentlichen  darauf  zurückezuführen,
daß  an  Förderabgaben  aus  Diamanten  207  151,37.#%#
weniger  eingegangen  sind.  Die  Diamantenförderung
hat  erheblich  nachgelassen,  einzelne  Gesellschaften  haben
ihre  Betriebe  eingestellt,  um  die  Neuregelung  der  Diamantenabgaben
  abzuwarten.  Auch  die  Einnahmen
aus  Schürfgebühren  sind  geringer  geworden,  da
im  Jahre  1910/11  eine  größere  Summe  alter  rückständiger
  Schürfgebühren  von  der  Bergbehörde  für  die
Gesellschaft  einge  zogen  worden  ist.  Die  bergmännische
und  geologische  Erforschung  ist  weiter  fortgesetzt  worden.
Angeregt  durch  die  Zinnfunde  im  Erongo-Gebirge  entwickelte
  sich  eine  rege  Schürftätigkeit.  Auch  die  Gesellschaft
  hat  ihre  Untersuchungen  in  ihrem  Bergwerksgebiete
  fortgesetzt  und  keine  Kosten  gescheut,  bei  der
Erschließung  des  Landes  mitzuwirken.  In  Gemeinschaft
  mit  der  Otavi  Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft
wurde  eine  Erpedition  zur  Erforschung  des  Goldvorkommens
  bei  Korichas  im  Kaokofelde  ausgerüstet,
die  leider  erfolglos  verlief.  Die  bergmännischen
Untersuchungen  der  Gesellschaft  wurden  von  5  Pro-—

  —  —

 

*)  Vgl.  „D.  K.  Bl.“  1911,  S.  763.

 

spektoren  unter  der  Leitung  des  Geologen  Dr.  Reuning
durchgeführt,  es  wurden  folgende  Fundstellen  einer
eingehenden  Untersuchung  unterworfen:

Kupfer=  und  Goldvorkommen  am  Kuiseb,  Kupfer
am  Gr.  Rößingberge,  Tantal  bei  Donkerhuk  und  am
Kl.  Rößingberge,  Nickel  und  Kobalt  bei  Welwitsch,
Kalkspat  am  Khanflusse,  Glimmer  bei  Rößing,  Haigamkab
  und  Welwitsch,  Topas,  Blei,  Silber  bei  Gr.
und  Kl.  Spitzkoppie,  Marmor  längs  der  Otavi=  und
Staatsbahnstrecke,  Zinn  bei  Neitseis,  am  Brandberg,
Kubas,  Gr.  Spitzkoppfe  und  Otjimboyo,  Beryll  und
Rosenquarz  bei  Rößing.

Das  Ergebnis  dieser  umfangreichen  Arbeiten  war
in  den  meisten  Fällen  nicht  günstig;  nur  die  Zinnfelder
bei  Otjimboyo  und  das  Beryllvorkommen  bei  Rößing
werden  als  möglicherweise  aussichtsvoll  bezeichnet  und
dürften  weitere  Aufschlußarbeiten  rechtfertigen.  Im
laufenden  Geschäftsjahr  wird  zur  Gewinnung  des
alluvialen  und  eluvialen  Zinnvorkommens  eine  kleine
Bergbaunanlage  errichtet  werden,  die  den  Weg  für  die
Ausbeute  der  Gangvorkommen  öffnen  soll.  Ob  sie
aber  in  abbauwürdiger  Menge  nachgewiesen  werden
können,  muß  erst  durch  eine  genaue  bergmännische
Untersuchung  festgestellt  werden.  Das  Glimmervorkommen
  bei  Rößing,  das  anfänglich  günstige  Aussichten
bot  und  auch  größere  Mengen  brauchbaren  Glimmers
versprach,  erfüllte  nicht  die  anfänglich  gehegten  Hoffnungen.
  Die  Arbeit  wurde  daher  abgebrochen.  Die
Beryllfelder  sind  in  Abbaufelder  umgewandelt  worden.
Es  soll  dort  ein  kleiner  Bergbaubetrieb  eingerichtet
werden,  der  wenigstens  die  Unkosten  decken  wird.

Das  Reichs-Kolonialamt  hat  sich  im  Berichtsjahre
  entschlossen,  einer  Umwandlung  der  Brutto-
        <pb n="1016" />
        W  958  20

abgaben,  die  in  ihrer  bisherigen  Höhe  den  Abbau
weniger  reicher  oder  von  Lüderitzbucht  weiter  entfernter
  Stellen  unmöglich  machten,  näher  zu  treten.
Die  dahingehenden  Bestrebungen  der  Diamantenförderer
  werden  von  der  Deutschen  Nolonialgesellschaft
für  Südwestafrika  geteilt,  da  sie  einerseits  ¼  des  Kapitals
  der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft  besitzt,
anderseits  infolge  ihres  Rechtes  auf  die  Förderabgabe
ein  großes  Interesse  daran  hat,  daß  die  Förderer
möglichst  restlos  die  vorhandenen  Lagerstätten  abbauen
können.  Die  Gesellschaft  hat  daher  bereitwilligst  an
den  Verhandlungen  teilgenommen.  Sie  hat  es  in  der
Hoffnung  auf  eine  Belebung  der  D  Diamantenförderung
an  Entgegenkommen  nicht  fehlen  lassen.  Die  Verhandlungen
  mit  dem  Reichs-Kolonialamt  sind  im  neuen
Geschäftsjahr  beendet  und  die  Vorschläge  von  der
Hauptversammlung  am  15.  Mai  genehmigt  worden.
Auf  das  Erträgnis  der  kommenden  Geschäftsjahre
werden  die  Einnahmen  aus  der  Bergwerkosgerechtsame
einen  erheblichen  Einfluz  haben.  Aus  der  Schürftätigkeit
  im  Gebiete  der  Gesellschaft  werden  voraussichtlich
  auch  weiterhin  befriedigende  Einnahmen  zusließen.
  Es  könne  auch  darauf  gerechnet  werden,  daß
die  Einführung  der  Abgabenumwandlung  außer  einer

Entlastung  der  Diamantenindustrie  nicht  nur  die
Wiederaufnahme  des  Abbaues  als  unrentabel  eingestellter
  Betriebe  zur  Folge  haben,  sondern  auch

größere  Strecken  ärmerer  Felder  dem  Abbau  zuführen
wird,  woraus  dann  neue  Abgabebeträge  zu  verwerten
seien.  Da  Bergwerksunternehmen  zu  ihrer  Entwicklung
  aber  längere  zeit  brauchten,  müsse  davor  gewarnt
werden,  bereits  für  das  neue  Geschäftsjahr  eine  Zunahme
  der  Einnahmen  auf  Bergwerksrechnung  zu  erwarten.
  Auch  mücsiten  verschiedene  Förderer  erst  wieder
die  nötigen  Arbeiter  und  Maschinen  beschaffen  und  die
ruhenden  Betriebe  wieder  einrichten.

2.  Landbesitz.  Die  Landverkaufsrechnung  weist
einen  Gewinn  von  218915.K  auf.  Dieser  Betrag  ist
dadurch  zu  erklären,  daß  im  laufenden  Jahre  eine
einmalige  Entschädigung  von  rund  210  000.  K.  für  das
vom  Fioskus  enteignete  Gelände  am  Robertstrand  in
Lüderitzbucht  gegahlt  worden  ist.  Diesem  Betrage
steht  die  (Grundwertstener  mit  rund  133  000.#K  gegenüber,
  welche  auf  Steuerrechnung  verbucht  worden  ist.
Laut  Vertrag  vom  7.  Mai  1910  war  die  Gesellschaft
verpflichtet,  den  verbleibenden  Landbesitz  binnen  zwei
Jahren  vom  Tage  der  Unterzeichnung  des  Vertrages
ab  auf  ihre  Kosten  vermarken  zu  lassen:  dieser  Verpflichtung
  ist  die  Gesellschaft  nachgekommen.  Das
(Grundstücksgeschäft  in  Swakopmund  und  Lüderitbucht
ruhte  fast  ganz:  es  wurden  nur  wenige  Parzellen
verkauft.  Swakopmund  entwickelt  sich  ruhig  und  stetig,
während  in  Lüderitzbucht  infolge  des  allgemeinen  geschäftlichen
  Rückganges  Grundstücke  und  Gebäude  entwertet
  sind.  Aus  deom  Landbesitze  seien  für  das  lausende
  Jahr  nur  geringe  Einnahmen  zu  erwarten.

3.  Beteiligungen.  Die  Betciligung  an  der
Lüderitzbucht=  Gesellschaft  L.  Scholz  &amp;amp;  Co.  m.  b.  H.
lieferte  ein  befriedigendes  Ergebnis.  Auch  für  das
laufende  Jahr  sind  gute  Erträgnisse  aus  dieser  Gesoellschaft
  zu  erwarten.  Aus  dem  Verkauf  der  mit  1.4
zu  Buch  stehenden  Auteile  an  der  Windhuker  Farm-(Zesellschaft
  wurde  ein  Gewinn  von  21  339  .“  erzielt.
Die  Boeteiligung  an  der  Deutschen  Diamanten-Gesellschaft
  hat  kein  Erträgnio  abgeworfen.  Die  dem  Diamantenabbau
  auferlegten  staatlichen  Lasten  waren  zu
hoch  und  ermöglichten  einen  gewinnbringenden  Abbau
nur  auf  den  reichiten  Stellen.  Die  Anlagen  zur  Gewinnung
  der  Diamanten  wurden  verbessert  und  die
Beförderungseinrichtungen  weiter  ausgestaltet.  Cs
konne  jent  darauf  gerechnet  werden,  daß  diese  Gesell- 



schaft  künftig  eine  angemessene  Dividende  verrcilen
werde,  da  die  in  Aussicht  genommene  lmwandlung
der  Diamantenabgaben  und  die  besseren  Ausbenteziffern
  des  laufenden  Jahres  das  Erträgnis  der  6-sellschaft
  wesentlich  beeinflussen  werden.

Handelsgeschäft.  Der  Handel  in  der  Kolonie
  hat  einen  Rückgang  im  allgemeinen  erfahren.
Manche  kaufmännische  Firmen  mußten  ihre  Geschhutte
einstellen;  unter  der  Farmerbevölkerung  herriane  groge
Geldknappheit:  die  Nreditverhältmisse  sind  unbefriedigend
und  der  Zinofuß  durchweg  sehr  hoch.  Das  Handelesgeschäft
  hatte  unter  der  allgemeinen  Depression  iu
leiden,  doch  seien  für  das  neue  Geschäftsjahr  bossoere
Erfolge  zu  erwarten,  da  der  scharfe  Wettbewerb  verschiedener
  Firmen  nachgelassen  hat.

Aus  dem  Reingewinn  soll  eine  Dividende  von

6  v.G.  auf  die  600  000  Vorzugsanteile  und  von
35  vH.  auf  die  2  1000  000  Stammanteile  verteil:

werden.  68  080  JAMK  erhält  der  Aussichtsrat  als  Gewinnanteile

  und  152  669  4  werden  vorgetragen.
Die  Aktiven  der  Bilanz  setzen  sich  wie  folgt  zusammen:


Kapital  (auf  Vorzugsanteile  noch  nicht  einberufen
  .  1  500  %N
Beteiligung  14N1  U□n
Landbesitz=  und  Vergrechte  1/#00  uon
Oypotheken  *710  161

2028  ur#t;
*&amp;amp;  6  .#

Wertpapiere
Kasse  und  Wechsel

Außenstände  Berlin.  232  250  .

 

 

·.Suwakopmund  385  616=  617  K
Bankier-Guthaben  Berlin  ...  633  625
Einrichtung  Berlin.  ·  1
Bestände  und  Einrichtung  Swakopmund  5593—
Gebäude  und  Auzenstationen  Swakopmund  3  ½18

Die  Passiven:

Kapital:  Stammanteile  2  000  000  .  %
Vorzugoanteile  2  000  000  =  4  00  ¼E
Kapital-Rücklages  1100  (#hn)!
Dispositions-Rücklage  :3250  (J(Il
Oppotheken-Rücklage  2½#  NMER
Beteiligungs-Rücklage  ....  ITITHHN

VerbindlichkeitenBerlin.  33  659.4
-  Swakopmund  385  216=  118  875
Alte  und  neue  Rechnung  Swakopmund.  1I4202

Zu  den  einzelnen  Posten  der  Bilanz  führt  der
Geschäftsbericht  ans:  In  der  Beteiligungsrechnung  ist
die  Beteiligung  mit  50  000  .  an  der  Deutsch-Südwestafrikanischen
  Wollzüchterei  G.  m.  b.  O.  neu  gobuam.
Die  Landbesitz=  und  Bergrechte  stehen  unveräünderr
mit  100  000.  zu  Buch.  Die  Oypotheken  mit  510  461.
bestehen  aus  erststelligen  im  Schungebiete  eingerragenen
Restkaufgeldern.  Der  Wertpapierbestand  setzt  sich  aus
2  000000  "  4  vO.  Prenßzische  Schatzanweisungen.
fällig  1.  April  1913:  15  000  .K  4  vO.  Frankfurter
Stadtanleihe  und  14  500  4  3½  LO.  Deutsche  Reichsanleihe
  zusammen.  Die  Außenstände  mit  232  250  .9.
bestehen  aus  Diamanten-Regie  223091  und  verschiedenen
  kleineren  Beträgen.  Die  Außenstunde  in
Swakopmund  betreffen  Marenaußenstände  mitln7.1.
Bankaußzenstände  mit  60  412.  M,  während  der  Rest  sich
auf  verschiedene  aus  Versicherungs=  und  Speditione-Tätigkeit
  herrührende  Außenstände  veriteilt.  Das
Bankier-Guthaben  setzt  sich  zusammen  aus  Forderungen
an  erste  deutsche  Banken.  In  der  Bestände=  und  Inventarrechnung
  sind  die  Waren-Gesamtbestände  in
Swakopmund  von  552  308.  eingeschlossen.  Die  Verbindlichleiten
  in  Swakopmund  verteilen  sich  auf  Lie-
        <pb n="1017" />
        W  959  20

seranten-Forderungen  und  Rücklagen-Verbindlichkeiten
mit  128  588.14,  Bank-Verbindlichkeiten  mit  166  611.#
und  Sparkassen-Verbindlichkeiten  mit  90  016  ".  Sie
repräsentieren  in  ihrer  Summe  den  Gesamtbetrag  der
Swakopmunder  Passiva.

Über  die  Aussichten  für  das  laufende  Geschäftsjahr
  sagt  der  Bericht,  daß  das  Erträgnis  in  der
Hauptsache  von  der  Verwertung  der  Bergwerksgerechtsame
  und  von  den  Beteiligungen  abhängt.  Wenn
demnach  auch  die  Aussichten  auf  angemessene  Einnahmen
  nicht  ungünstig  seien,  so  dürfte  doch  für  das
laufende  Geschäftsjahr  mit  einem  höheren  Gewinn
kaum  zu  rechnen  sein.

Sigi-Pflanzungsgesellschaft  m.  b.  5.)

Die  Gesellschaft  hat  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr
  infolge  der  wesentlich  größeren  Rautschukabladungen
den  Ausfall  decken  können,  den  die  niedrigen  Kautschukpreise
  brachten.  So  trug  die  Ceara-Pflanzung
33  583  kg  (i.  V.  25  287  ku)  ein,  Durchschnittspreis
S.B3N  .  (10,84  (uw.  Der  Baumbestand  erhöhte  sich
um  80  000  auf  380  000,  die  Pflanzung  steht  sehr  gut
und  soll  für  1912  um  weitere  100  000  Bäume  ausgedehnt
  werden.  Die  Kickria-Pflanzung  (120000  Bäume)
litt  unter  Trockenheit.  Die  Kapokernte  betrug  36  746  kg

 

 

 

(18  371  krl,  auf  dem  Kapokmarkte  war  die  Preisrichtung
  günstig,  und  die  Zufuhren  konnten  bedeutend
gesteigert  werden,  so  daß  diese  Kultur  nicht  unerheblich
zur  Verbesserung  des  Ergebnisses  beitrug.  Die  Kakaoernte
  von  11277  kg  (8672  kgE)  wurde  zu  1,37.#
(1.16  /4)  Durchschnittspreis  abgesetzt.  Auch  diese
Kultur  wird  weiter  ausgedehnt,  sie  wurde  bereits  um
5000  auf  55000  Bäume  vermehrt,  wovon  35000  Bäume
tragen.  Aus  der  Pfefferkultur  (30  000  Bäume)  wird
für  das  Jahr  1912  eine  kleine  Anfangsernte  erwartet.
Der  gesamte  Landbesitz  umfaßt  12  900  ha,  wovon
etwa  1100  ha  unter  Kultur  sind.  Nach  erheblichen
Anstrengungen  und  geldlichen  Opfern  ist  es  gelungen,
die  Arbeiterzahl  auf  eine  einigermaßen  angemessene
Höhe  zu  bringen.

Nach  Abschreibungen  in  Höhe  von  8216  .7K  (i.  V.
21072.4%)  verbleibt  ein  Jahreserträgnis  von  148559.#
(i.  V.  150  000  /),  aus  dem  wieder  eine  Dividende
von  12  v.  H.  wie  im  Vorjahre  und  8664  .  als  Gewinnanteile
  an  den  Aufsichtsrat  verteilt  werden.  Für
das  laufende  Geschäftsjahr  könne  ein  befriedigendes
Ergebnis  erwartet  werden,  da  die  Marktlage  für
Kapok  und  Nakao  günstig  und  auf  dem  KRautschukmarkte
  eine  stetig  fortschreitende  Preisbefestigung  eingetreten
  sei,  hervorgerufen  durch  wachsenden  Bedarf,
dem  eine  wohl  noch  immer  nicht  ausreichende  Erzeugung
  gegenüberstehe.

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Drodubtionsgebieten.

Agvpten.

Der  erste  Jahresbericht  über  Agypten  und
Sudan,  den  Lord  Kitchener  seit  Antritt  seiner
Amtstätigkeit  in  Agypten  abgefaßt  hat,  ist  vom
englischen  Foreign  Office  in  Form  eines  Weißbuches
  veröffentlicht  worden.  Lord  Kitchener  erscheint
  besonders  dazu  berufen,  von  der  Entwickelung
  Agyptens  ein  anschauliches  Bild  zu
geben,  da  er  nach  11  jähriger  Abwesenheit  von
Agypten  den  Abstand  gegen  früher  und  den
Fortschritt  des  letzten  Jahrzehntes  am  besten
übersehen  kann.  Es  sollen  daher  hier  einige
wichtigere  Abschnitte  des  interessanten  Berichtes
im  Auszuge  veröffentlicht  werden.

Baumwolle.

Verteilung  von  verbessertem  Samen.
Da  es  für  kleine  Ackerbauer  sehr  schwierig  ist,
einen  guten  Baumwollsamen  zu  erlangen,  hat  es
die  Regierung  unternommen,  diese  Pflanzer  mit
verbessertem  Samen  zu  unterstützen.  Es  sind
zu  diesem  Zwecke  Vereinbarungen  mit  den  sorgfältigsten
  Entkörnern  des  Landes  goetroffen
worden  über  den  Ankauf  ihrer  besten  Saat  zum
Zwecke  der  Lieferung  an  die  kleinen  Bauern  zu
einem  noch  niedrigeren  Preise,  als  die  Kleinbauern
sonst  dem  Händler  zu  zahlen  pPflegen.  —  Die

*)  Aus  dem  Geschäftsberichte  1911.

 

Regierung  streckt  das  Kaufgeld  für  den  Samen
am  Anfang  des  Jahres  vor  und  zieht  es  im
November,  der  Erntezeit,  zugleich  mit  der  Steuer
ein.  Der  Betrag  der  mit  Hilfe  der  Regierung  gekauften
  Saat  beläuft  sich  1912  schon  auf  über
40  000  Ardeb,  d.  i.  der  zehnte  Teil  des  Gesamtbedürfnisses
  in  Agypten.  Der  Vorteil  der  Verteilung
  wird  mit  Rücksicht  auf  die  bessere  Qualität
der  Ernte  bald  im  ganzen  Lande  gespürt  werden.
Ebenso  sind  von  dem  Departement  Vorkehrungen
  zur  Unterstützung  der  großen  und  sorgfältigen
  Anbauer  mit  gutem  Samen  getroffen
worden.  Diese  Pflanzer  sollen  in  den  Stand
gesetzt  werden,  weiterhin  guten  Samen  unter
Vorsorge  der  Regierung  zu  ziehen,  der  in  der
1.  Generation  ausgenutzt  und  in  der  2.  und
3.  Generation  zurückgegeben  werden  kann.

Zu  diesem  Zwecke  sind  Abmachungen  zwischen
den  Staatsdomänen,  den  großen  Pflanzern  und
den  Entkörnern  zwecks  gemeinsamer  Arbeit  folgenden
  Inhalts  geschlossen  worden:  Die  Staatsdomänen
  verkaufen  den  ausgesuchten  Samen  an
die  Pflanzer,  diese  verpflichten  sich,  die  Regierungsinspektoren
  auf  ihre  Felder,  die  die  gute  Saat
enthalten,  zur  Beobachtung  zuzulassen,  und  sind
weiter  vertraglich  gehalten,  der  Regierung  die
Namen  der  Entkörner  oder  der  Händler  anzugeben,
welche  die  aus  der  Saat  gewonnene  Baumwolle  erhalten.
  Die  Nützlichkeit  dieses  Verfahrens  wird  von
        <pb n="1018" />
        G  960  20

den  größten  Entkörnern  anerkannt,  diese  haben
sich  auch  verpflichtet,  den  aus  dem  ausgesuchten
Samen  neu  gewonnenen  Samen  der  Regierung
zu  verkaufen.

Erzeugung  reinen  Samens.  Um  den
auf  den  Staatsdomänen  gezogenen  Samen  in
der  Qualität  mustergültiger  Reinheit  zu  erhalten,
sind  dauernde  Zuschüsse  reinen,  auf  Versuchsfarmen
  gezogenen  Samens  erforderlich.  Es  ist
folgender  Plan  für  die  Zucht  der  gewünschten
Baumwollpflanzenart  und  für  ihre  Weiterzucht
aufgestellt  worden.  Der  erste  Zuschuß  reinen,
auf  den  Versuchsfarmen  gezogenen  Samens  wird
den  Staatsdomäneü##gegeben.  Das  zweite  Wachstum
  wird  den  großen  Pflanzern  verkauft  und  der
daraus  gewonnene  Samen  wieder  zurückgekauft.
Das  dritte  Wachstum  wird  den  mittleren  Pflanzern
verkauft  und  der  von  ihnen  gewonnene  Samen
zurückgekauft.  Das  vierte  Wachstum  wird  den
kleinen  Anbauern  auf  Kredit  verkauft  und  nicht
weiter  ausgenuftzt.

Lehrfarmen.  Es  ist  während  des  letzten
Jahres  angestrebt  worden,  die  Methoden  des
Baumwollbaus  durch  Lehrfarmen  zu  verbessern
  nach  einem  System,  bei  dem  der
Eigentümer  des  Landes  die  Arbeitskräfte  stellt,
während  die  Beamten  des  Departements  die
Leitung  haben.  24  derartige  Farmen  wurden
während  dieses  Jahres  in  Betrieb  gehalten,
hauptsächlich  um  zu  zeigen,  daß  die  Baumwolle
  bei  Verwendung  von  weniger  Wasser,
als  dies  gewöhnlich  geschieht,  besser  gedeiht,  und
daß  eine  reichere  Ernte  erzielt  wird,  wenn  für
die  einzelnen  Pflanzen  und  Furchen  ein  weiterer
Zwischenraum  gelassen  wird.  106  JFeddans
wurden  zu  diesen  Zwecken  in  Betrieb  genommen,
die  Ernte  bestand  aus  Baumwolle,  Weizen,  Zuckerrohr
  und  Soya-Bohnen.  Großes  Interesse  wurde
den  Lehrfarmen  entgegengebracht,  auf  denen  fast
überall  weit  bessere  Ergebnisse  erzielt  wurden  als
auf  den  umliegenden  Kulturen.  Für  das  kommende
Jahr  sind  zahlreiche  Angebote  von  Züchtern  in
verschiedenen  Gegenden  Agyptens  gemacht  worden,
die  ihr  Land  zur  Verfügung  gestellt  haben.  Das
Ergebnis  hieraus  ist,  daß  die  Arbeiten  in  dieser
Richtung  für  1912  in  größerem  Maßstabe  erfolgen
  sollen.

Baumwollpest.  Der  Angriff  des  Boll-Wurms
  1911  verursachte  große  Bestürzung  und
gab  zu  wilden  Gerüchten  über  einen  großen  Rückgang
  der  Ernte  Anlaß.  In  Wirklichkeit  wurde
die  Ernte  überall  zu  niedrig  eingeschätzt,  die  in
den  amtlichen  monatlichen  Veröffentlichungen  angegebenen
  Zahlen  wurden  als  unwahrscheinlich
hoch  angezweifelt.  Das  Agrikultur-Departement
gab  seine  letzte  Schätzung  im  November  auf

 

6  407  000  Kantars  ab,  diese  Zahl  ist  jetzt  schon
überschritten,  die  Ernte  beträgt  sicher  7  000  000
Kantar  oder  mehr.

Baumwoll-Wurm.  Die  vom  Ministerium
des  Innern  1910  zur  Bekämpfung  des  Baumwoll=
  und  des  Boll-Wurms  angewandten  Maßregeln
  wurden  letztes  Jahr  wiederholt,  der  Stab
von  Inspektoren,  Spezial-Inspektoren,  Moawins
und  Buchhaltern  blieb  ungefähr  der  gleiche.  —
Bis  Mitte  Juni  war  von  dem  Wurm  nichts  zu
spüren  und  es  schien,  als  sollte  die  Ernte  ohne
Schaden  davonkommen.  Doch  am  Schlusse  des
Monats  trat  der  Wurm  sofort  in  beängstigenden
Mengen  auf;  von  allen  Teilen  des  Deltas  kamen
Hilfsgesuche  an  die  Zentralbehörden.  Das  ganze,
als  Baumwollkulturland  angegebene  Areal  betrug
1  708  504  Feddans,  gegen  1  595  041  im  Jahr
1910;  davon  waren  830  000  Feddans  —  die
meisten  sogar  mehrmals  —  von  dem  Wurm
heimgesucht  gegen  643  000  im  Vorjahre.  Die
Gesamtzahl  der  Tagewerke  betrug  7  500  000
gegen  2  600  000  im  Jahre  1910.  Diese  gewaltigen
  Zahlen  zeigen  die  Größe  des  Angriffs,
der  der  größte  je  erlebte  gewesen  ist.

Es  schien  einmal,  als  sollte  die  gegen  die
Pest  eingerichtete  Organisation  zusammenbrechen,
hauptsächlich  infolge  der  erschreckenden  Lässigkeit
der  Fellachen.  Die  strengsten  Maßregeln  wurden
von  der  Regierung  getroffen.  Aus  den  Zentralbehörden
  begaben  sich  einige  der  höchsten  Beamten
  in  die  am  schwersten  heimgesuchten  Distrikte.
Eine  Zeitlang  war  fast  jeder  Beamte,  sogar
die  Polizei  vom  ersten  bis  zum  letzten  Mann
auf  den  Feldern,  um  die  Bauern  zur  Reinigung
ihrer  Ernte  anzufeuern  und  zu  zwingen.  Auf
diese  Weise  wurde  die  Pest  überwunden.  Die
schwerste  Heimsuchung  fand  in  den  drei  Wochen
zwischen  13.  Juli  und  2.  August  statt.  In  Umer-Agypten
  wurden  in  dieser  Zeit  täglich  elwo
52  700  Feddan  als  infiziert  gemeldet  und  durchschnittlich
  176  000  Menschen  täglich  zur  Reinigung
verwandt  (1910:  24  800  Feddan  und  106  500
Arbeiter).  Die  Arbeitskräfte  waren  unzureichend,
es  wurden  über  4200  Arbeiter  aus  Ober-Agypten
geholt,  die  jedoch  infolge  ihrer  Unkenntnis  im
Blätterpflücken  eine  sehr  zweifelhafte  Hilfe  waren.
19  845  Leute  wurden  wegen  Unterlassung  der
Pestanzeige,  3137  Omdas  und  Scheiks  wegen
Nachlässigkeit  bestraft.  (1910:  13  570  und  900.)
Wie  in  früheren  Jahren  war  der  Baumwollwurm
in  Ober-Agypten  in  geringer  Menge  aufgetreten.
Dennoch  zeigte  er  Neigung,  sich  nach  Fayum
auszubreiten.  Auf  die  Empfehlung  des  Ministeriums
des  Innern  sollen  die  Lokalbehörden,  wie  früber,
für  das  Bekämpfungswerk  des  Baumwollwurms
verantwortlich  bleiben.  Doch  sind  weitere  Maßregeln
  daneben  von  dem  Ministerium  unter  Mil-
        <pb n="1019" />
        G  961  20

wirkung  des  Agricultural-Departement  beschlossen
worden:  Die  Zahl  der  Inspektoren  und  Unterinspektoren
  soll  vermehrt  werden.  Ferner  will
man  auf  Grund  der  Erfahrungen  der  letzten
beiden  Jahre  statt  der  großen  Zahl  der  Gelegenheits-Moawins,
  die  eigentlich  nur  für  die
Zeit  der  Wurmbekämpfung  engagiert  waren,  einen
kleineren,  aber  dafür  gründlich  ausgebildeten
Stab  von  Dauerarbeitern  verwenden.  Abschiedserteilungen
  und  Versetzungen  von  Beamten,  die
bei  der  Wurmbekämpfung  tätig  find,  sowie  von
Ortsvorstehern  und  Scheiks  sollen  in  der  Zeit
vom  3.  Juni  bis  15.  August  nicht  erfolgen.
Die  „Moulids“  (Muledfeste)  von  Tautah  und
Dessuk  sollen  während  dieser  Zeit  nicht  abgehalten
werden,  auch  sollen  in  Unter-Agypten  keine  Aushebungen
  stattfinden.  „Kutabs“  (Schulen)  sollen
in  der  Zeit  vom  15.  Juni  bis  15.  August  geschlossen
  werden,  um  so  Arbeiter  zu  gewinnen.
Die  Omda,  welche  sich  auszeichnen,  sollen  Belohnungen
  erhalten.  Freitags  in  der  Moschee
nach  dem  Gebet  und  allabendlich  im  Hause  des
Omda  sollen  Unterweisungen  über  den  Baumwollwurm
  stattfinden.  Nach  dem  Verschwinden  des
Baumwollwurms  fürchtete  man,  daß  der  Bollwurm
  der  späten  und  geschwächten  Ernte  großen
Schaden  zufügen  würde.  Der  Bollwurm  blieb
jedoch  aus,  bis  die  Ernte  gepflückt  war.

Ein  Buch  über  die  Baumwollpest  mit  Fragen
und  Antworten  zum  Gebrauch  in  den  „Kutabs“
wurde  herausgegeben,  um  so  die  Bevölkerung
mit  der  Pest  bekannt  zu  machen  und  ihren  Aberglauben
  zu  zerstören.

Baumwoll=  und  Bollwurm-Kommission.
  Infolge  der  schweren  und  plötzlichen
Heimsuchung  durch  den  Baumwollwurm  im
Jahre  1911  wurden  zahlreiche  Ratschläge  für
Insektenvertreibung  befolgt,  die  meist  von  Nichtsachverständigen
  kamen.  Man  vergaß  aber,  daß
die  Hauptursache  der  Ausbreitung  der  Pest  in
der  Apathie  der  Bevölkerung  (namentlich  beim
Erscheinen  der  ersten  Eiernester  des  Wurmes)  liegt.

Die  Regierung  setzte  zur  Regelung  der  Angelegenheit
  eine  Kommission  ein,  welche  die  Frage
der  Vernichtung  und  besseren  Kontrolle  über
Baumwoll=  und  Bollwurm  bearbeiten  sollte.
Es  sollten  Versuche  gemacht  und  die  Erfahrungen
über  ähnliche  Pesten  in  andern  Ländern  studiert
werden.  Das  gesamte  Material  sollte  in  einer
Denkschrift  niedergelegt  und  diese  an  sämtliche
Landwirtschafts-Departements  und  wissenschaftlichen
  Gesellschaften  der  Welt  geschickt  werden.  —
Ferner  wurden  Versuche  zur  Einführung  des
Parasiten  des  Baumwollwurmes  (Prodenia  litura)
unternommen,  mit  dem  in  Indien  und  in  andern
Gegenden  der  Baumwollwurm  in  Schach  gehalten
wird.

 

Be=  und  Entwässerung.  Es  ist  die  Beobachtung
  gemacht  worden,  daß  die  Baumwollpflanze
  fast  stets  zu  stark  bewässert  wird.  Eine
zu  starke  Bewässerung  kann  leicht  zur  übersättigung
  des  Bodens  und  zum  Ersticken  der
Wurzeln  führen.  Die  Notwendigkeit  der  unterirdischen
  Entwässerung  (Drainage)  hat  sich  den
sorgsamen  Pflanzern  von  selbst  aufgedrängt.  Es
bleibt  jetzt  nur  zu  erforschen,  in  welcher  Tiefe  sie
in  dem  Boden  angelegt  werden  soll.  Das  Vermessungs-Amt
  hat  in  dieser  Richtung  bereits
Forschungen  gemacht.  Im  Jahre  1912  will  das
Agricultural-Departement  in  Verbindung  mit  dem
Survey-Departement  die  Wirkungen  der  Drainage
auf  Erzeugung  und  Wachstum  der  Baumwollpflanze
  gemeinsam  studieren.

Mit  Baumwolle  angebaute  Flächen
1911.  Das  1910  mit  Baumwollpflanzungen  bestellte
  Land  betrug  1  642  610  Feddan,  1911  dagegen
  1  711  228  Feddan,  es  sind  also  im  letzten
Jahre  68  618  Feddan  mehr  bebaut.  —  Eine
weit  größere  Fläche  in  Unter-Agypten  wurde  mit
besseren  Sorten  bepflanzt.

Die  British  Cotton  Growing  Assoeeiation
  und  das  Sekretariat  der  Internationalen
  Vereinigung  von  Baumwollspinnern
  entsandten  Vertreter  zur  Prüfung  der
Fragen  der  Verfälschung  des  Mit-Afifi  und  der
vermuteten  Verringerung  des  Ertrages  pro  Feddan.

Veröffentlichungen  des  Departements
of  Agriculture.  1911  hat  das  Amt  22  Denkschriften
  über  landwirtschaftliche  Fragen,  hauptsächlich
  über  die  Baumwollernte  versandt.  Eine,
welche  die  Baumwollpflanzung  behandelte,  wurde
jedem  kleinen  Pflanzer  bei  Kauf  eines  Sackes
Baumwollsamen  beigelegt,  eine  andere  über  die
Baumwollpest  wurde  in  den  Ortschaften  öffentlich
verlesen.  Monatliche  Mitteilungen  über  die
Baumwollernte  waren  dazu  bestimmt,  künstliche
Schwankungen  von  den  Märkten  entfernt  zu
halten.

Baumwollmarkt.  Die  Preise  waren  etwas
schlechter  als  1910.  Dies  kam  infolge  der  großen
Ernte  in  Amerika.  Die  Preise  für  einheimische
Baumwolle  haben  sich  jedoch  kürzlich  erholt,  da
die  amerikanische  Baumwolle  schlechter  ist  als  die
ägyptische  und  sie  nicht  ersetzen  kann.

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im
August  1912.")

In  Unterägypten  haben  die  Baumwollpflanzen
dank  der  günstigen  Witterung  im  August  be-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  811.
        <pb n="1020" />
        3962  20

friedigende  Fortschritte  gemacht.  Einzelne  Würmer
sind  aufgetreten,  haben  aber  nur  unbedeutenden
Schaden  verursacht.  In  einigen  Distrikten  gab
es  einige  Tage  leichte  Nebel,  die  aber  den
Pflanzen  fast  gar  keinen  Schaden  zugefügt  haben.
Wasser  war  reichlich  vorhanden.  Die  erste  Pflücke,
die  besser  als  die  vorjährige  zu  sein  verspricht,
wird  allgemein  gegen  Mitte  September  beginnen
und  der  vorjährigen  um  etwa  zwei  Wochen  vor—
aus  sein.

In  Oberägypten  und  Fayoum  lauten  die
Nachrichten  günstig.  Es  haben  sich  weder  Würmer
noch  Nebel  gezeigt,  ausgenommen  in  einigen
Gegenden  von  Fayoum,  wo  aber  der  Schaden
von  geringer  Bedeutung  ist.  Die  reifen  Pflanzen
stehen  gut;  die  erste  Pflücke  hat  bereits  in  einigen
Distrikten  begonnen.

(Bericht  der  Alexandrin  (ieneral  Prolnec  AdCintion
vom  2.  September  1912.)

Britisch-Ostafrika.
Britisch-Ostafrika  im  Jahre  1910,.  11.
(Auszug  aus  dem  Colonial  Report  Nr.  705,  ('d.  6007  —5.)

Finanzen.  Die  Gesamteinnahme  betrug  im
Jahre  1910/11  739586  TC.  Davon  sind
130  000  L  staatliche  Beihilfe.  Die  Einnahme
ist  in  dem  Berichtsjahre  um  110  688  gegen  das
Vorjahr  gestiegen.  Diese  Steigerung  ist  hauptsächlich
  auf  die  Einnahmen  aus  den  Regierungseisenbahnen,
  den  Lizenzen  und  Konzessionen  sowie
den  Steuern  zurückzuführen.  Die  Ausgaben  beliefen
  sich  auf  682  041  &amp;amp;  gegen  669  405  L  im
Vorjahre.  Davon  kommen  auf  Ausgaben  für
die  Eisenbahnen  allein  etwa  210  000  K.

Handel  und  Schiffahrt.  Der  Wert  des
Handels  war  im  Jahre  1910/11  im  ganzen
1  963  257  L.  Die  Einfuhr  hatte  einen  Wert  von
1  000  346,  die  Ausfuhr  von  962,991  L.  Im
Vorjahre  dagegen  war  der  Wert  der  Einfuhr  nur
775.246  und  der  der  Ausfuhr  590  057  LK.  Der
Handel  ist  somit  in  diesem  Jahre  sehr  angewachsen,
während  er  in  den  vier  vorhergehenden  Jahren
ziemlich  auf  derselben  Stufe  geblieben  war.  Der
Wert  der  Einfuhr  im  laufenden  Jahre  steigt  auf
1  606  525  #&amp;amp;,  wenn  man  noch  die  Wareneinfuhr
für  die  Regierung  und  für  die  Uganda-Eisenbahn
hinzurechnet.  Zu  berücksichtigen  ist  auch,  daß  die
Einfuhr  von  Metallgeld,  Gold=  und  Silberbarren
um  152  739  L  gegen  das  vorhergehende  Jahr
angewachsen  ist.  Es  läßt  dies  auf  den  wachsenden
Bargeldverkehr  unter  den  Eingeborenen  schließen.
Der  Steigerung  des  Handels  entsprechend  sind
auch  die  Einnahmen  aus  den  Ein=  und  Ausfuhrzöllen
  erheblich  gestiegen.

Einfuhr.  Im  Berichtsjahre  ist  auch  da,  wo
in  letzter  Zeit  eine  Abnahme  des  Handels  zu

 

verspüren  war,  ein  Wachstum  zu  buchen.  Von
eingeführten  Waren  sind  zu  erwähnen  Baumwolwaren
  (etwa  ein  Viertel  der  Gesamteinfuhr,
Lebensmittel,  Zucker,  Körnerfrüchte,  Ackerbaugerän
und  Baumaterialien.  Die  Zunahme  der  Einfuhr
von  Ackerbaugeräten  und  Baumaterialien  ist  auf
die  steigende  landwirtschaftliche  Tätigkeit  in  der
Kolonie  zurückzuführen.  Die  Einfuhr  von  Satz
und  Tabak  entspricht  der  Nachfrage  durch  die
Eingeborenen.  Fast  in  jeder  Hinsicht  bedeute
der  Handel  einen  Fortschritt  gegen  das  Vorjahr.

Ausfuhr.  Der  Wert  der  Durchgangswaren
ist  ebenfalls  stark  angewachsen,  nämlich  von
33  600  auf  70  002  L.  Es  handelt  sich  dabei
meistens  um  einen  Verkehr  mit  Deutsch-Ostafrika
auf  der  Uganda-Eisenbahn.

Die  Gesamtausfuhr  belief  sich  auf  276  430
gegen  190  668  L  im  Vorjahre,  zeigt  also  ein
Anwachsen  um  85  812  L.  Kopra,  Körnerfrüchee,
Häute  und  Felle,  Elfenbein,  Gummi  waren  die
Hauptausfuhrprodukte.  Der  Handel  mit  Häuten
und  Fellen  ist  erheblich  gestiegen.  Die  Aufhebung
des  nordamerikanischen  Einfuhrzolls  von  15  W.6
hat  auch  ein  startes  Anziehen  der  Preise  bewirkl.
Die  Ausfuhr  von  Körnerfrüchten  und  Mais,
Sesamsamen  für  Speiseöl  ist  ebenfalls  außerordentlich
  angewachsen.  Die  Kaffeeausfuhr,  an
sich  noch  unbedeutend,  ist  ebenfalls  stark  gestiegen.
Es  wird  immerhin  schon  so  viel  Kaffee  produzien,
daß  die  Einfuhr  für  den  lokalen  Verbrauch  unnötig
  geworden  ist.  Ein  Rückgang  ist  in  der
Hauptsache  nur  bei  der  Elfenbeinausfuhr  zu  verspüren.
  Es  rührt  dies  von  den  zum  Schutze  der
Elefanten  getroffenen  Maßnahmen  her.  Dahingegen
  hat  die  Ausfuhr  von  Gummi  in  dem  Berichtsjahre
  alle  früheren  Zahlen  ÜMbertroffen.
Deutschland  ist  hier  nebst  England  der  Hauptkäufer.
  Die  Gummiausfuhr  aus  Uganda  hat
übrigens  die  aus  Britisch-Ostafrika  bedeutend
übertroffen.  Die  Ausfuhr  von  Erzeugnissen  aus
Deutsch-Ostafrika  durch  Britisch-Ostafrika  bemug
285  583  &amp;amp;  und  ist  um  70  vH.  gegen  das  Vorjahr
  gestiegen.

Der  Handel  leidet  vielfach  darunter,  daß  die
Kleinkaufleute  ihren  Umsatz  durch  Gewährung  sehr
großen  Kredits  mit  ungenügender  Sicherheit  vermehren
  wollen.  Das  führt  naturgemäß  häufg
zu  Bankerotts.  Sonst  aber  ist  überall  ein  Aufschwung
  zu  verzeichnen.  Neue  Zweiglinien  der
Ugandabahn  erleichtern  und  vermehren  den
Transport  und  neue  produktionsreiche  Länder
werden  dadurch  erschlossen.  Wären  die  Frachtsätze
  noch  billiger,  so  könnten  auch  die  geringwertigeren
  Waren  mit  Erfolg  ausgeführt  werden.
Neue  Schuppen  und  Kais  zu  Kilindini  haben  di
Verladungsmöglichkeit  verbessert.  6

Schiffahrt.  Von  den  beiden  Haupthäfen,
        <pb n="1021" />
        W  963  20

Kilindini  und  Mombassa,  kann  nur  Kilindini  von
größeren  Dampfern  angelaufen  werden.  Das
ganze  Jahr  hindurch  wird  ein  regelmäßiger
Schiffsverkehr  mit  Britisch-Ostafrika  mur  von  zwei
englischen  Linien  und  der  Deutschen  Ostafrika=Linie
  unterhalten.  Die  deutsche  Linie  unterhält
auch  einen  regelmäßigen  Verkehr  mit  Bombay.
Sie  ist  an  den  Gesamttransport  fast  mit  der
Hälfte  beteiligt.

Neue  Landmarken  für  die  Schiffahrt  sind  in
Ras  Serani  (mit  einem  Hafenlicht  4.  Ordnung)
und  in  Port  Malindi  errichtet.

Industrie  und  Bergbau.  Die  Industrie
macht  gute  Fortschritte.  In  Nairobi  hat  eine
Firma  mit  der  Ausfuhr  von  Mehl  nach  Deutsch-Ostafrika
  in  Wettbewerb  mit  dem  von  Bombay
eingeführten  Mehl  begonnen.  Sechs  Wasserkornmühlen
  sind  in  der  Nyansa-Provinz,  eine
weitere  durch  einen  Olmotor  betriebene  Kornmühle
  ist  in  Maseno  bei  Kisumu  in  Betrieb.
Die  Sägemühle  in  Nairobi  ist  im  Wachstum  begriffen.
  Zu  erwähnen  ist  noch,  daß  mehrere
Milchwirtschaften  in  guter  Tätigkeit  sind.  Zu
einer  haben  sich  die  Ansiedler  des  Lumbwa-Bezirks
zusammengetan.  Die  Ziegel=  und  Dachpfannenwerke
  nahe  Mombassa  sind  aus  Mangel  an
Wasser  nicht  gut  vorwärts  gekommen.  Doch  hofft
man  für  die  Zukunft  auf  besseren  Erfolg.  Gerbrinde
  hat  in  London  sehr  gute  Preise  erzielt.
Eine  Dampfwäscherei  in  Nairobi  macht  gute  Fortschritte;
  ebenso  die  Sisal-Hanfmühlen  zwischen
Nairobi  und  Fort  Hall.

Von  Mineralien  ist  nur  erwähnenswert,  daß
bei  der  Station  Mackinnon  Kohle  entdeckt  worden
ist.  Doch  ist  noch  nichts  Näheres  bekannt.  Die
aus  dem  Magadi-See  gewonnene  Soda  wird
eventuell  für  die  Kolonie  eine  gute  Einnahmequelle
  sein.  Andere  Mineralien  von  Bedeutung
sind  nicht  aufgefunden.

Ackerbau  und  Viehzucht  haben  sich,  wie
erwartet,  günstig  weiter  entwickelt.

Hochländer.  Wegen  der  herrschenden  Dürre
ist  der  Ertrag  der  Mais=  und  Bohnenernte  etwas
zurückgegangen.  Der  Weizen  deckt  den  Bedarf
der  Kolonie,  und  im  nächsten  Jahre  wird  man
hier  an  Ausfuhrhandel  denken  können.  Mit
Gerbrindenbäumen  sind  in  den  letzten  15  Monaten
etwa  2000  Acre  (ein  Acre  =  40,5  Ar)  angepflanzt
worden.  Die  Gerbrinde  verspricht  eine  große
Rolle  in  der  Landwirtschaft  zu  spielen.  Das
Rindvieh  hat  unter  Krankheiten  zu  leiden  gehabt.
Der  Schafbestand  ist  gewachsen.  Man  hat
Merinos  mit  eingeborenen  Schafen  mit  gutem
Erfolge  gekreuzt.  Maulesel  sind  aus  Abessinien
eingeführt  worden.  Schweine  kamen  gut  fort.
Doch  übertrifft  die  Nachfrage  nach  gutem  Speck

 

noch  das  Angebot.
gute  Fortschritte.
Küste  und  Nyansa-Becken.  Der  Baumwollanbau
  hat  gute  Fortschritte  gemacht.  Jedoch
kann  man  eine  besonders  große  Baumwollausfuhr
  nicht  erwarten,  es  sei  denn,  daß  man
die  Ufer  des  Juba  und  Tana  künstlich  bewässert.
  Dann  könnte  man  wohl  noch  500  000
Acre  für  den  Baumwollanbau  geeignet  machen.
Kopra=  und  Gummiausfuhr  wächst  ständig.
Mehrere  Gesellschaften  haben  sich  gebildet,  die
beträchtliche  Strecken  Land  mit  Gummi  bebanen
werden.  Sisalhanf,  Sesamsamen  und  Mais
wurden  ebenfalls  mehr  als  im  Vorjahre  ausgeführt.
  Die  Regierung  ermutigt  die  Eingeborenen,

Die  Straußenzucht  macht

Sesam  anzupflanzen.

Die  Regierung  unterhält  an  vier  Plätzen
Versuchsfarmen.  Man  hat  dort  versucht,  einen
Bastardweizen  zu  züchten,  der  dem  Rost  Widerstand
  leistet  und  rechnet  auf  Erfolg.  Zuchttiere
werden  in  den  einzelnen  Farmen  gehalten  und
an  die  Farmer  weitergegeben.  Die  Versuchsfarm
in  Kibos  ist  in  der  Hauptsache  im  Interesse  der
Eingeborenen  errichtet,  die  von  hier  aus  Saat
erhalten  und  über  den  Anbau  belehrt  und  später
kontrolliert  werden.

Krankheiten  räumen  noch  immer  in  erheblichem
  Maße  unter  dem  Viehbestand  auf.  Als
Schutzmaßregeln  läßt  man  die  Tiere  impfen,  verbietet
  das  Weitertreiben  des  Viehs  ohne  Genehmigung
  und  zäunt  die  verseuchten  Gebiete  ein.
Der  Weizen  hat  unter  Rost  sehr  zu  leiden.  Die
dem  Rost  Widerstand  leistende  Sorte  Rietti  bürgert
sich  mehr  und  mehr  ein.  Verdächtige  Saat  wird
geräuchert.

Verkehr:  Eisenbahn.  Die  Uganda-Eisenbahn
  hat  eine  Länge  von  585  Meilen  und  bisher
  einen  Kostenaufwand  von  5  448  662  K  verursacht.
  Die  Einkünfte  aus  der  Bahn  belanfen
sich  auf  300  116  LC  gegen  246  146  L  im  Vorjahre.
  Die  Ausgaben  betrugen  1  201  596  K  gegen
180  279  L  im  vorhergehenden  Jahre.  77  478
Tonnen  Waren  wurden  im  ganzen  befördert.
Es  ist  auch  hier  ein  guter  Fortschritt  zu  verzeichnen.
  Die  Zahl  der  im  Berichtsjahre  beförderten
  Passagiere  stieg  von  226  571  im  Jahre
1909/10  auf  301  703.  Vier  Dampfer  besorgten
den  Verkehr  auf  dem  Victoria-See  und  haben
34  115  Tonnen,  noch  einmal  soviel  wie  im  Vorjahre
  befördert.

Zwei  Zweigbahnen,  eine  von  Nairobi,  die
andere  nach  dem  Magadi-Salzsee,  sind  in  Angriff
genommen.

Straßen.
ausgegeben.

Post  und  Telegraph.  Die  Einnahmen  betrugen
  24  329  E&amp;amp;,  die  Ausgaben  31  876  L

Für  Straßenbau  wurden  6966  L
        <pb n="1022" />
        964  20

Leider  läßt  die  Regelmäßigkeit  des  Verkehrs  der
Küstendampfer  zu  wünschen  übrig.  Darunter
leidet  auch  der  Postverkehr.  Eine  Postsparkasse
ist  eröffnet  worden.  Die  Einlagen  betrugen  bisher
  15  569  K  bei  einer  Anzahl  von  1231.  Davon
  waren  165  Einlagen  durch  Europäer,  367
durch  Indier  und  684  von  Eingeborenen
gemacht.  Eine  Anzahl  neuer  Postanstalten  ist
errichtet  worden.  Jedoch  besteht  Mangel  an  geeigneten
  Personen  zur  Auslieferung  der  Postsachen.


Rechtspflege,  Polizei.  Verurteilt  wurden
im  ganzen  77  Europäer  (meistens  wegen  Übertretungen),
  328  Afiaten  und  6698  Eingeborene.

Die  Zahl  der  Zivilprozesse  hat  etwas  abgenommen.
  Die  Einkünfte,  die  aus  Eintragungen
aller  Art  herrühren,  sind  auf  59  078  Rs.  gestiegen.
  Es  ist  dabei  bemerkenswert,  daß  der
Wert  des  Landes  auf  der  Mombassa-Insel  sehr  zugenommen
  hat.  So  ist  Land  an  der  Mombassa-Kilindini-Straße
  für  30  L  Pacht  für  das  Jahr  bei
99  Jahren  Pacht  vergeben  worden  unter  der
Bedingung,  daß  der  Pächter  es  nach  fünf  Jahren
für  500  L  für  den  Acre  kaufen  darf.  Im
übrigen  betrug  der  Kaufpreis  in  Mombassa  300  L
für  den  Acre,  und  die  Pacht  (99  Jahre)  135  S.
für  den  Aere.

Die  Polizeitruppe  ist  um  527  Mann  auf
1504  vermindert  worden.  Die  Kosten  für  sie
betrugen  38  923  #K  gegen  46  273  L  im  Vorjahre.


Das  Gefängnis  ist  in  drei  Klassen  eingeteilt.
Bei  langfristigen  Strafen  wird  den  Eingeborenen
ein  Handwerk  gelehrt.

Offentliche  Gesundheit.  Der  Gesundheitszustand
  in  der  Kolonie  war  zufriedenstellender
als  in  den  letzten  fünf  Jahren,  eine  Folge  des
günstigen  Wetters.  Malaria  und  Schwarzwasserfieber
  kamen  etwas  weniger  vor.  Die  Schlafkrankheit
  blieb  auf  den  Nyansa-Bezirk  beschränkt,
Tuberkulose  und  Dysenterie  haben  zugenommen.

Die  Zahl  der  Eingeborenen  wird  auf  3  000  000
geschätzt.  Uber  Anzahl  der  Geburten  und  Todesfälle
  ist  Näheres  nicht  bekannt.  Ein  Sanatorium
für  Geisteskranke  ist  1910  eröffnet  worden.

Eingeborenen  =  Angelegenheiten  und
Provinzialverwaltung.  Hochländer  und
Nyansa-Becken.  Zu  der  Nyansa-Provinz  ist
ein  Stück  von  Uganda  mit  etwa  1  100  000  Einwohnern
  geschlagen  worden.  Die  Eingeborenen
haben  sich  im  allgemeinen  ruhig  verhalten.  Nur
zweimal  kam  es  an  der  deutschen  Grenze  zu
kleinen  Zwischenfällen,  über  die  mit  den  deutschen
Behörden  zu  Schirati  korrespondiert  wurde.  Die
Hüttensteuer  ist  fast  überall  gewachsen.

In  Nairobi,  das  16  107  Einwohner  (davon
968  Europäer)  hat,  ist  ein  zweites  Bankgeschäft

 

eröffnet  worden.  Hier  ist  auch  elektrische  Beleuchtung
  der  Straßen  durchgeführt  worden.

Küstenprovinz.  Die  Hüttensteuer  hat  auch
hier  zugenommen.  Es  hängt  dies  teilweise  mit
dem  sorgfältigeren  und  genaueren  Vorgehen  der
Beamten  zusammen.  Der  Viehbestand  im  Malindi-Bezirk
  hat  unter  der  Thletsefliege  sehr  zu
leiden.  Auch  ist  dort  der  allgemeine  Gesundheitszustand
  der  Europäer  und  Eingeborenen  kein
guter.  Die  soziale  Lage  der  Eingeborenen  verbessert
  sich  dagegen  durch  den  regen  Verkehr
zwischen  den  Küstenstädten  und  den  Eisenbahnbau
rapide.  Gummi  und  Kakao  ist  in  diesem  Bezirk
neuerdings  in  beträchtlichen  Mengen  angepflanzt
worden.  Zwischen  Witu  und  Kipnini  ist  eine
Telegraphenlinie  errichtet  worden.  Durch  drahtlose
  Telegraphie  sind  die  entfernteren  Orte  des
Jubalandes  miteinander  verbunden  worden.

Nördlicher  Grenzbezirk.  Die  Eingeborenen
treiben  in  der  Hauptsache  Viehzucht.  Das  Land
ist  sehr  trocken  und  Ackerbau  unmöglich.

Sklaverei.  Die  Abschaffung  der  Sklaverei
macht  gute  Fortschritte.

Unterricht  und  Mission.  In  Nairobi  bestehen
  zwei  Europäerschulen  mit  etwa  100  Kindern.
In  Nakuru  ist  eine  kleine  Schule  mit  acht  Europäern.
  In  Mombassa  kann  eine  Europäerschule
nicht  errichtet  werden,  da  das  Klima  für  europäische
  Kinder  ungeeignet  ist.

Man  will  den  Versuch  machen,  die  Säöhne
der  Häuptlinge  besonders  zu  erziehen,  damit  sie
später  ihre  Stämme  im  Ackerbau  usw.  unterrichten
und  die  Verwaltung  unterstützen  können.

Die  Missionen  sind  mit  ihren  Fortschritten
zufrieden.  Ihre  Beziehungen  zur  Regierung  find
ausgezeichnet.

Grund  und  Boden  und  Vermessung.
Die  Zahl  der  Landverleihungen  betrug  245  mit
389  598  Acres  gegen  222  mit  373  570  im  Vorjahre.
  Die  Vermessung  stößt  aus  Mangel  an
Landmessern  auf  Schwierigkeiten.  Die  Pachtzinsen
und  die  Einkünfte  aus  den  Landverkäufen  waren
wider  Erwarten  hoch.  Beim  Küstenland  besteht
große  Unsicherheit  darüber,  welche  Ländereien  der
Regierung  und  welche  den  Eingeborenen  gehören.
Die  Bebauung  ist  deshalb  etwas  zurückgeblieben.
Man  ist  jedoch  dabei,  durch  eine  Schiedsbehörde
die  Eigentumsverhältnisse  klarlegen  zu  lassen.  Die
Arbeiten  der  Triangulation  und  der  Topographie
schreiten  weiter  fort.  Die  Ausgaben  für  Vermessung
  betrugen  20  700  L.  An  Gebühren
wurden  4500  2  eingenommen.  »

Wild.DicAusgabevonJagdscheinenJlk
beträchtlich  angewachsen.  Zwei  Wildschongebiete
sind  eingerichtet.  Man  beabsichtigt,  hier  die
Kalahari-Wassermelone  anzupflanzen,  als  gutes
Futter  für  das  Wild.  Im  ganzen  sind  gute
        <pb n="1023" />
        Sb

Aussichten  für  den  Wildbestand.  Nur  sind  Elefanten
  mit  schweren  Zähnen  sehr  selten  geworden.

Offentliche  Arbeiten.  Für  öffentliche  Arbeiten
  sind  74  668  K  aufgewandt  worden.  Hervorzuheben
  ist  die  Vergrößerung  der  Wasserleitung
in  Nairobi.

Deutscher  Schiffsverkehr  mit  Britisch-Ostafrika.


Die  Deutsche  Ostafrikalinie  nimmt  immer  noch
den  ersten  Platz  unter  den  in  Mombasa  verkehrenden
  Schiffahrtslinien  ein,  sowohl  in  bezug
auf  die  Anzahl  als  auch  den  Tonnengehalt  der
Schiffe.  Seit  Anfang  1912  ist  der  früher  dreiwöchige
  Europadienst  östlich  und  westlich  rund
um  Afrika  in  einen  vierzehntägigen  umgewandelt
worden.  Die  Linie  bietet  jetzt  folgende  Schifffahrtsgelegenheiten:


a)  vierzehntägige  Verbindung  (Reichspostdampfer)
  von  und  nach  Europa  bzw.  rund  um
Afrika;  b)  alle  zwei  Monate  ein  Frachtdampfer
von  und  nach  Europa  bzw.  rund  um  Afrika;
c)  zweimal  monatlich  Dampfer  von  und  nach
Bombay  bzw.  den  ostafrikanischen  Häfen  bis
Durban,  wobei  die  Seychellen  und  gelegentlich
auch  Madagaskar  angelaufen  werden  (Bombay-=linie).
  «

Außer  durch  die  Deutsche  Ostafrikalinie  war
die  deutsche  Flagge  noch  durch  das  Dampfsschiff
„Zanzibar“  der  Firma  Wm.  O'Swald  &amp;amp;  Co.
vertreten,  das  im  Jahre  1911/12  auf  dem  Wege
nach  bzw.  von  Madagaskar  zweimal  nach  Mombasa
  kam,  und  durch  die  Dampfer  des  Kaiserlichen
Gouvernements  von  Deutsch-Ostafrika,  die,  wie
im  Jahre  1910/11,  dreizehnmal  Mombasa  anliefen,
  um  für  Tanga  und  die  übrigen  nördlichen
Häfen  Deutsch-Ostafrikas  einen  Anschluß  an  die
französischen  Postdampfer  zu  schaffen.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonfsulats

in  Mombasa.)

Britisch-Indien.

Anbaufläche  und  Stand  der  Baumwollsaat
  im  Jahre  1912/13.

Die  Aussichten  für  die  diesjährige  Baumwollernte
  sind  bis  jetzt  sehr  gut.  Der  Monsunregen
hat  zwar  spät,  aber  dann  sehr  reichlich  eingesetzt,
und  die  Berichte  über  die  Baumwollsaaten  lauten
aus  allen  Gegenden  sehr  zufriedenstellend.  In
einigen  Bezirken  ist  der  Regen  etwas  zu  stark
und  heftig  gewesen,  so  daß  die  erste  Saat  geschädigt
  wurde  und  wieder  von  neuem  gesät
werden  mußte.  Die  Regierung  hat  die  ersten
Saatenberichte  für  Baumwolle  veröffentlicht.  Die
Gebiete,  die  in  dieser  Veröffentlichung  berücksichtigt

 

965  20

sind,  umfassen  etwa  75  v.  H.  des  ganzen  in  den
letzten  Jahren  unter  Baumwolle  befindlichen
Areals  in  Indien.  Auf  diesem  Areal  befinden
sich  dieses  Jahr  10  421  000  Acres  mit  Baumwolle
  bepflanzt  gegen  10  978  000  Acres  in
demselben  Zeitpunkt  im  vorigen  Jahre.  Dies
bedeutet  eine  Abnahme  von  etwa  5  v.  H.  in
diesen  Gebieten.  Diese  Abnahme  ist  weniger  in
einer  geringeren  Anbaufläche  in  diesem  Jahre  zu
suchen,  sondern  vor  allem  darauf  zurückzuführen,
daß  in  einigen  Bezirken  das  Sten  infolge  des
späten  Einsetzens  des  Monsuns  erst  später  begonnen
  hat.

Uber  den  mutmaßlichen  Ertrag  der  Ernte
enthält  die  Veröffentlichung  der  Regierung  keine
Angaben.  Jedoch  wird  bei  dem  guten  Stand
der  Saaten  mit  einer  sehr  reichen  Ernte  gerechnet,
vorausgesetzt,  daß  nicht  noch  heftige  Regen  im
September  der  Saat  Schaden  zufügen.  Manche
behaupten  sogar,  die  Baumwollernte  1912/13
würde  früheren  Rekordernten  nahekommen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bombay
vom  23.  August  1912.)

Baumwollanbau  für  die  Ernte  1912/13.

Nach  dem  ersten  General-Memorandum  des
„Commerecial  Intelligence  Department“  in  Britisch-Ostindien
  waren  bis  Mitte  Angust  1912  im
ganzen  Lande  mit  Ausnahme  der  „United  Provinces“,
  die  nur  etwa  6,5  v.  H.  der  Gesamtanbaufläche
  einschließen,  10  421  000  Acres  (zu
40,5  Ar)  mit  Baumwolle  für  die  Ernte  1912/13
angebaut  gegenüber  10  978  000  im  Vorjahr  und
12  355  000  Acres  im  Jahre  1910  um  dieselbe
Zeit.  (Die  Berichte  beziehen  sich  nur  auf  Frühbaumwolle.)
  Demnach  wäre  ein  Rückgang  der
Anbaufläche  gegen  1911  um  5  v.  H.  eingetreten.
Nach  den  Schätzungen  entfallen  auf  die  verschiedenen
  Provinzen  und  Staaten  1912/13  (und
1911/12)  folgende  Anbauflächen  in  1000  Aeres:

Bombay  (Deccan  einschl.  Eingeborenen-Staaten)
1357  (1437),  Zentral-Provinzen  und  Berar  4222
(1135),  Madras  60  (136),  Punjab  einschl.  Eingeborenen-Staaten
  1228  (1322),  Burma  192
(179),  Bengalen  50  (63),  Bihar  und  Orissa  80
(85),  Assam  35  (36),  Nordwest-Grenze  48  (45),
Ajmer-Merwara  14  (18),  Hyderabad  2213  (2509),
Zeutral-Indien  (außer  Gwalior  und  Baghelkhand)
675  (747),  Rajputana  (außer  Mewar  und  Bundi)
236  (230),  Mysore  11  (0).

Die  Sesamernte  1912/13.

Nach  dem  ersten  Memorandum  über  die
Sesam=  (Til  oder  Jinjili)  Ernte  Britisch-Indiens
für  die  Saison  1912/13  belief  sich  im  Durchschnitt
  der  fünf  mit  1910/11  abschließenden  Jahre
die  gesamte  in  Indien  mit  Sesam  bebaute  Fläche
        <pb n="1024" />
        W  966  20

auf  5  171  100  Acres.  Hiervon  liegen  80  v.  H.
in  den  neun  Provinzen,  auf  die  sich  dieses  Memorandum
  bezieht.

Die  bis  Anfang  August  1911  gemeldete  Sesamfläche
  belief  sich,  mit  Ausnahme  der  Vereinigten
Provinzen,  für  welche  keine  Schätzung  vorlag,
auf  1  782  800  Acres.  Die  in  diesem  Jahre
bisher  gemeldete  Anbaufläche  beträgt  1  767  400
Acres,  doch  war  die  Aussaat  zur  Zeit  der  Berichterstattung
  noch  nicht  beendet.  Der  Stand
der  Saat  war  im  ganzen  ziemlich  gut  bis  gut.
Viel  hing  noch  von  der  Witterung  im  August  und
September  ab.

Aus  den  Einzelberichten  der  Hauptprovinzen
des  Sesambaues,  denen  der  Prozentsatz,  mit
welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche  Britisch=Indiens
  beteiligt  sind,  in  Klammern  beigesetzt
ist,  mögen  folgende  Angaben  hervorgehoben
werden:

In  den  Vereinigten  Provinzen  (24,7  v.  H.)
setzte  der  Regen  ziemlich  spät  in  der  zweiten
Juliwoche  ein  und  war  in  Bundelkhand,  wo  die
Pflanze  in  großem  Umfange  angebaunt  wird,
außergewöhnlich  stark.  Die  Aussaat  begann  ungefähr
  Mitte  Juli,  und  die  Keimung  ging  gut
vonstatten.  In  Bundelkhand  störte  der  starke
Regen  die  Fortsetzung  der  Aussaat,  die  zur  Zeit
der  Berichterstattung  noch  nicht  vollendet  war.
Eine  Abschätzung  der  angebauten  Flächen  war
daher  nicht  durchzuführen.

Zentralprovinzen  und  Berar  (17,1  v.  H.).
Der  Regenfall  war  im  Juni  überall  geringer  als
gewöhnlich,  aber  im  Juli  siel  genügender  und
gut  verteilter  Regen  in  allen  Provinzen.  Anfangs
  August  war  der  Niederschlag  mäßig  bis
heftig.  Die  Aussaat  war  im  allgemeinen  erfolgreich,
  und  die  Keimung  im  ganzen  gut;  nur  an
einigen  Plätzen  mußte  etwas  nachgesät  werden.
Der  Zustand  der  jungen  Pflanzen  ist  zufriedenstellend,
  und  die  Aussichten  sind  günstig.  Das
Säcn  der  Späternte  hatte  am  9.  August  noch
nicht  begonnen.  Es  ist  kein  Grund  vorhanden,
anzunehmen,  daß  der  Umfang  des  Anbaues  der
Früh=  und  Späternte  zusammen  sich  erheblich
von  dem  vorjährigen  unterscheiden  wird.

Madras  (16,8  v.  H.).  In  den  Rayatwaridörfern
  waren  bis  Ende  Juli  208  500  Aeres  mit
Sesam  bebaut,  das  sind  4  v.  H.  weniger  als  zum
gleichen  Zeitpunkt  des  Vorjahres.  Die  Abnahme
trat  infolge  des  Ausbleibens  rechtzeitiger  und
ausreichender  Niederschläge  ein.  Die  übrigen
Dörfer  meldeten  eine  Anbaufläche  von  insgesamt
16  400  Acres  gegenüber  einer  solchen  von  32  000
Acres  im  Vorjahr.  Der  Zustand  der  Saat  war
im  allgemeinen  ziemlich  gut.

(Nach  First  (ienern!  Memorantlum  aon  the
Semuaumum  crop  of  the  Senson  1912/13.)

 

Verbot  der  Ausfuhr  von  Federn  und
Vogelbälgen.

Die  Ausfuhr  aus  Britisch-Ostindien  von  Federn
und  Vogelbälgen,  abgesehen  von  solchen  von
Haustieren,  wie  Hühnern,  Enten,  Gänsen  usw.,
sowie  von  Straußen  und  solchen  für  naturgeschichtliche
  Zwecke,  ist  gesetzlich  verboren.  Eine
Zuwiderhandlung  gegen  diese  Vorschrift  wird  mit
hohen  Strafen  belegt.

Trotz  des  Ausfuhrverbots  werden  in  Anbetracht
  der  guten  Preise,  die  in  Europa  und
Nordamerika  für  Reiherfedern  gezahlt  werden,
alljährlich  immer  wieder  von  Eingeborenen  und
auch  von  in  Indien  ansässigen  europäischen
Firmen  Versuche  gemacht,  Sendungen  im
Schmuggelhandel  auszuführen.  Wie  groß  dieser
Handel  sein  muß,  läßt  sich  vielleicht  schon  daraus
ersehen,  daß  in  den  Jahren  von  1903  bis  1910
nicht  weniger  als  zusammen  49  Fälle  in  den
Häfen  von  Calcutta,  Bombay,  Madras  und
Rangvon  entdeckt  wurden.  Doch  scheint  die  Regierung
  nunmehr  sehr  streng  vorgehen  zu  wollen;
denn  bei  einer  als  seidene  Lendentücher  in  einem
Werte  von  8000  Rs.  deklarierten  Sendung  von
Osprey-Federn,  die  letzthin  im  Rangooner  Hauptpostamt
  entdeckt  wurde,  wurde  der  Absender  mit
einer  Geldstrafe  von  15  000  Rs.  (ungefähr
20  500  7)  belegt.  Derartige  hohe  Strafen
dürften  vielleicht  in  Zukunft  die  an  diesem  illegitimen
  Handel  Beteiligten  abschrecken.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Calcutta

vom  27.  Juli  1912.)

E#rnzösisch-KAquatorial-Kfrika.

Der  Handel  Mittel-Kongos  im  Jahre  1911.

Der  Gesamthandel  des  mittleren  Kongogebiets
hat  im  Jahre  1911  einen  Wert  von  32  958  155  Fr.
erreicht,  wovon  auf  die  Einfuhr  11  674  766  und
auf  die  Ausfuhr  21  283  389  Fr.  entfielen.  Der
Spezialhandel  bewertete  sich  auf  insgesamt
26  921  379  Fr.  und  zwar  auf  8  652  166  Fr.
in  der  Einfuhr  und  auf  18  269  213  Fr.  in  der
Ausfuhr.  Der  französische  Anteil  betrug  daran
4251  804  Fr.  in  der  Einfuhr  und  11  675  013  Fr.
in  der  Ausfuhr.  Der  Rest  entfiel  auf  den
fremden  Handel.  Die  wichtigsten  Einfuhrartikel
waren  Gewebe  (2  114  943  Fr.),  Metallwaren
(1  070  519  Fr.),  Nahrungsmittel  (4131  770  Fr.),
Getränke  (806  666  Fr.),  sowie  Waffen  und
Munition  (492  785  Fr).  Der  Wert  der  wichtigsten
Ausfuhrartikel  betrug  in  Franken  (Menge  in
Tonnen  in  Klammern),  wie  folgt:  Kautschuk
14  357  126  (1416),  Elfenbein  428  504  (140)
und  Kupfererz  683  146  (1900).

(Le  Petit  Bulletin  de  POffice  Colonial.)
        <pb n="1025" />
        W  967  20

Dortugiesisch-Angola.

Einfuhr  von  Alkohol  und  Spirituosen  über
Cabinda  Noqui  und  St.  Antonio  du  Zaire.

Die  Wirksamkeit  der  Verordnung  vom  27.  Mai
1911,  betreffend  Verbot  der  Einfuhr  von  Alkohol
und  Spirituosen,  mit  Ausnahme  der  zubereiteten
Spirituosen  für  den  Verbrauch  der  Europäer“),
ist  zur  Zeit  für  Cabinda,  Noqui  und  St.  Antonio
du  Zaire  aufgeschoben.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Kop  Verdesche  Inseln.

Ermäßigung  des  Einfuhrzolls  für  Bier.

Durch  Verordnung  vom  24.  August  1912  ist
der  durch  Gesetz  vom  7.  Mai  1902  für  portugiesisches
  oder  aus  Portugal  wieder  ausgeführtes
Bier  auf  100  Reis,  für  fremdes  Bier  auf  200
Reis  für  1  Liter  festgesetzte  Zoll  aufsgehoben  und
bestimmt  worden,  daß  das  nach  den  Kap  Verdeschen
Inseln  unmittelbar  aus  dem  Ausland  oder  durch
Wiederausfuhr  aus  Portugal  eingeführte  Bier  mit
100  Reis  und  das  portugiesische  Bier  mit  10  Reis

für  1  Liter  zu  verzollen  ist.
(Diario  do  Governo.)

Ciberia.

Zollentrichtung.

Vom  1.  Juli  1912  ab  sind  die  Zölle,  soweit
der  Betrag  den  Wert  der  kleinsten  im  Umlauf
befindlichen  Goldmünze  übersteigt,  nur  in  gang—
barer  Goldmünze,  andernfalls  in  gangbarer
Silber=  oder  Kupfermünze  zu  entrichten.

Die  Zollentrichtung  seitens  vertrauenswürdiger
Einbringer,  die  Hauptgeschäfte  in  Monrovia  oder
ein  Bankkonto  bei  der  Zweigstelle  Monrovia  der
Bank  für  Britisch-Westafrika  besitzen,  kann  jedoch
bei  Unterschatzämtern  auch  mittels  Sichtwechsel
oder  Orderschecks  auf  ihre  Hauptgeschäfte  oder
die  Bank  zugunsten  des  Schatzsekretärs,  an  Stelle
von  Gold,  erfolgen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Der  Elsaboner  Kahkaomarht  im  Kugust  1912.“7“)
Nachdem  sich  die  Preise  für  S.  Thomé-Kakao

in  Lissabon  während  der  ersten  Hälfte  des  August
auf  4200  Reis  gehalten  haben,  sind  sie  gegen
Ende  des  Monats  stark  gesunken,  so  daß  heute
3800  Reis  notiert  werden.  Aber  auch  zu  diesem
Preise  sind  kaum  Käufer  zu  finden,  man  glaubt

 

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  177.
*8)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  811.

 

daher,  daß  ein  weiteres  Zurückgehen  des  Preises
nicht  ausgeschlossen  ist,  besonders,  da  die  Vorräte
ziemlich  groß  sind.

Im  August  1912  (und  1911)  betrugen:  die
Zufuhr  55  161  (13  807),  die  Ausfuhr  48  800
(37.515)  und  der  Vorrat  am  31.  August  112  792
(51  359)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  3.  September  1912.)

KRohoo-AKusfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republik
Jonuar  bis  Juli  1912.7)

Juli  1912  Jannar  bis  ZJuli  1912

Bestimmung  l16  "  *
Ver.  St.  von

Amerika  .2823018  593273  11768610  2396  418
Deutschland  538  429  116023  2841378  578  708
Frankreich  .  .  360  995  72227  2158  400  431  803
England  —  —  47  293  10  470
And.  Länder  —  —  4500  1  031

 

Im  gangen  3  722  442  781  523  16  S20  181  3418  4430
Im  Vorjahr  .  3628  461  714  762  16  827  945  3327  497
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats

in  Sau  Domingo  vom  22.  August  1912.)

Kussichten  kür  die  Baumwollernte  in  Rußland.

Die  Aussichten  für  den  Baumwollertrag  in
der  laufenden  Saison  konnten  bis  zum  20.  August
1912  noch  nicht  mit  Bestimmtheit  klargestellt
werden.  Wie  jedoch  nach  den  ersten  Proben  der
gesammelten  Baumwolle,  hauptsächlich  aber  nach
dem  allgemeinen  Stande  der  Baumwollpflanzen
und  den  auf  diesen  geöffneten  Kapseln  zu  urteilen
ist,  ist  in  diesem  Jahre  auf  einen  ausgezeichneten
Baumwollertrag,  der  in  der  Qualität  des  Faserstoffes
  mit  wenigen  Ausnahmen  den  Ertrag  des
vorigen  Jahres  übersteigt,  zu  rechnen.  Die
wichtigste  Anbaugegend  Turkestan-Ferghana  verspricht
  infolge  des  bedeutenden  Ertrages  an  JFaserstoff
  eine  sehr  große  Baumwollernte  von  8  bis
9  Millionen  Pud,  sogar  quantitativ  die  vorjährige
Ernte  von  7½  Millionen  Pud  übersteigend,  trotzdem
  die  Anbaufläche  ungefähr  um  10  v.  H.  abgenommen
  hat.  In  aualitativer  Hinsicht  dürfte
der  Faserstoff  auch  besser,  weicher,  seidenartig  und
fester  sein  als  im  vorigen  Jahre,  die  Farbe  des
Faserstoffes  wird  auch  reiner  und  weißer  werden,
da  während  der  Zeit,  wo  sich  die  Kapseln  öffneten,
weder  Staub  noch  Regen  waren.  Der  Ertrag
an  Rohbaumwolle  in  Ferghana  von  einer  Dessätine
wird  verschieden  sein,  im  allgemeinen  aber  dürfte
er  in  den  Grenzen  von  70  bis  110  Pud  schwanken.
Von  diesen  dürften  ungefähr  60  bis  70  v.  H.
erster  Sorte  werden.  Diese  Darstellung  der  Aussichten
  für  den  Baumwollertrag  in  Ferghana  trifft

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912.  S.  811.
        <pb n="1026" />
        W  968  20

auch  auf  das  Samarkand=  und  Kaspigebiet,  ebenso
das  Transkaukasische  in  vollem  Maße  zu,  nur
mit  dem  Bemerken,  daß  in  den  beiden  genannten
Gebieten  der  Faserstoff  in  manchen  Gegenden
bei  seiner  ausgezeichneten  Qualität  etwas  kürzer
sein  dürfte  als  im  vorigen  Jahre  infolge  des
unzureichenden  Begießens  der  Plantagen  mit
Irrigationswässern.  Im  Syr-Darja-Gebiet  hat
der  im  Tschimkensker  Kreise  zu  Ende  Juli  wehende
sengende  Wind  die  Baumwollstanden  sehr  beschädigt,
  indem  er  ihre  Blüten  herabwehte  und
auf  diese  Weise  die  Hoffnungen  auf  einen  reichlichen
  Baumwollertrag  in  diesen  Distrikten  verminderte.
  In  den  anderen  Teilen  des  Gebietes
sind  die  Aussichten  für  den  Ertrag  sowohl  in
qualitativer  als  auch  gquantitativer  Beziehung
ausgezeichnet  und  besser  als  im  vorigen  Jahre.
Endlich  wird  auch  in  Buchara  ein  sehr  guter

 

Baumwollertrag  erwartet.  Die  Anbaufläche  ist
aber  dort  sehr  erheblich  eingeschränkt  (in  manchen
Fällen  um  40  v.  H.)  infolge  des  Mangels  an
Pflanzen  und  der  Teuerung  des  Weizens  und
des  Getreides  im  Jahre  1911.  Bemerkt  sei  noch,
daß  die  Heuschrecke  den  Baumwollpflanzen  in
diesem  Jahre  im  allgemeinen  wenig  Schaden  im
Turkestan  und  in  dem  Transkaukasus  zugefügt  hat,
überhaupt  haben  die  Baumwollstauden  wenig
durch  Schädlinge  gelitten.  Anderseits  sind  aus
verschiedenen  Gegenden  der  russischen  Baumwollgebiete
  Klagen  über  das  Auftauchen  von  Fäulnis,
Rost  und  anderer  Krankheiten  (im  Gouv.  Eriwan)
eingetroffen,  doch  konnten  diese  Krankheiten  keine
zu  gefährlichen  Dimensionen  annehmen,  um  den
Baumwollplantagen  irgendeinen  besonderen  Schaden
  zuzufügen.
(St.  Petersburger  Herold.)

 

 

 

Vermischtes.

 

Im.  0  r

Deutsche  siolonlalschule  in  Witzenhausen-Wilhelmshof,
")

Die  Deutsche  Kolonialschule  in  Witzenhausen
hat  sich  im  abgelaufenen  Schuljahr  (1.  April  1911
bis  31.  März  1912)  stetig  und  ruhig  weiterentwickelt.
  Aus  der  Einrichtung  des  bisherigen
Frauenschulhauses  als  Praktikantenhaus  haben  sich
verschiedene  Vorteile  in  der  Verteilung  und  Erziehung
  der  Schüler  ergeben.  Bei  dem  großen
Andrang  zu  der  Schule  war  es  nicht  möglich,  die
Schülerzahl  auf  der  im  Jahre  1909  festgesetzten
Höchstzahl  von  70  zu  halten.  Durch  die  Vermehrung
  der  Schülerzahl  wird  auch  die  finanzielle
Leistungsfähigkeit  verbessert.  Trotzdem  hatte  die
Anstalt  mit  der  Sorge  um  den  nötigen  Ausgleich
zwischen  Einnahmen  und  Ausgaben  ernstlich  zu
kämpfen,  so  daß  die  Schule  sich  mit  einem  Aufruf
um  Beiträge  an  weitere  Kreise  des  deutschen
Volkes  wenden  mußte.  Das  Ergebnis  hat  aber
nicht  den  Hoffnungen  entsprochen.  Trotz  des
Reichszuschusses  und  dieser  Beiträge  und  einer
durch  die  Fürsprache  des  Reichs-Kolonialamtes
vermittelten  besonderen  Zuwendung,  schließt  das
abgelaufene  Jahr  mit  einem  Fehlbetrage  von
2192  1¼  ab,  durch  den  der  Gesamtverlust  sich
auf  15  100  erhöht.  Zur  Beschaffung  der
nötigen  Betriebsmittel  mußte  bei  der  Landes-Kreditkasse
  ein  Darlehen  von  13  400  “  aufgenommen
  werden.  Dem  Erwerbswert  der  Grundstücke
  und  des  Inventars  von  951  324  stand

*)  Aus  dem  Rechenschaftsberichte  für  das  Jahr
1911•12.

 

am  Schlusse  des  Berichtsjahres  ein  Buchwert  von
903  918  “  und  nach  sachverständiger  Schätzung
ein  wirklicher  Wert  von  1294675  .KM  gegenüber.
In  der  Schulabteilung  waren  infolge  von  größeren
Ausbesserungs=  und  Anderungsarbeiten  größere
einmalige  Aufwendungen  notwendig.  Der  Lehrund
  Pensionspreis  wurde  etwas  erhöbt.  In  der
Handwerksabteilung  wurden  einige  für  den  Gesamtbetrieb,
  besonders  für  die  Landwirtschaft  und
Gärtnerei  notwendige  Arbeiten  durch  eigene
Arbeitskräfte  ausgeführt,  so  vor  allem  ein  Kalthaus
  im  Anschluß  an  die  Gewächshäuser.  In  der
landwirtschaftlichen  Abteilung  wurde  auf  612
Morgen  eine  Erute  im  Werte  von  57169  77
erzielt.  Der  Viehbestand  war  am  31.  März  1912:
11  Ackerpferde,  6  Reit=  und  Wagenpferde,  2  Fohlen,
39  Kühe,  3  Bullen,  17  Rinder,  8  Kälber,  371
Schafe,  62  Schweine.  Die  Milchwirtschaft  hat
einen  Gesamterlös  von  43267.  (i.  V.  43  157.7/)
erbracht.  Der  Gärtnereibetrieb  hatte  noch  mehr  als
der  landwirtschaftliche  Betrieb  unter  den  ungünstigen
Witterungsverhältnissen  zu  leiden.  Dagegen  hat  die
Forstwirtschaft  sich  im  ganzen  erfreulich  entwickelt.
Bis  Ostern  1912  waren  im  ganzen  491
Schüler  durch  die  Kolonialschule  gegangen.  Davon
  haben  sich  nach  Deutsch-Südwestafrika  123,
nach  Deutsch-Ostafrika  70,  nach  Deutsch-Neu-Guinea
  11,  nach  Kamerun  23,  nach  Samoa  12,
nach  Togo  10,  nach  Kiantschon  1,  nach  der
Südsee  (Marianen)  1  und  in  sonstiges  Ausland
102  gewendet.  Deutsche  Landwirte  wurden  21,
deutsche  Kaufleute,  Beamte,  Offiziere  11.
        <pb n="1027" />
        W  969  re

Koloniale  Liter  atur.)
XI.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehnlt,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

Cnry,  Léon:  La  situation  éonomidue  de  ln  Nouvellc-Caltdonie
  en  1911.  CQucstions  diplom.  &amp;amp;  colon.
373  (1912)  281—200.  1

Dautremer,  I.:  Une  colonie  modèle.  La  Birmanie
  sous  le  régime  britannique.  Illustr.  Paris:
Guilmoto  1912.  6  fres.  do.  2

*Deutsches  Kolonlal-Handbuch.  Nach  amtlichen
Quellen  bearb.  12.  Ausg.  1912.  Berlin:  Pactel  1912.
Getr.  Pag.  broch.  5  .  So.  13

*  Quessel,  Ludwig:  Iler  Wert  unserer  Kolonien.
Sozialistische  Monatshefte  18—20.  1124—1131.  14

Süsserott'’s  IIIustrierter  Kolonial-Kalender  1913.
M.  7  Kunst  (fruckbeill,  12  Kalenderkopfleisten
Berlin:  Süsserott  (1912)  XII,  323  S.  1  .  do.  —5

II.  Kolonialgeschichte  und  politik.

Perbandt,  C.  von:  Deutsch-Südwestafrika.  M.
1  Karte  u.  5  Abb.  Aus:  Reclams  Universum  Ig.  28,
1912.  H.  19.  ls

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäologie.

*  Cranworth,  Lord:  A  (olony  in  the  making.  Or
SDort  and  profit  in  British  Enst  Africa.  With  map
and  illustrations.  London:  Macmillan  &amp;amp;  ('o.  1912.
XIV,  359  S.  11.10  „K.  8.  1

*Kellas,  A.  M.:  The  menntains  of  Northern  Sikkim
—  The  geograph.  journal  3,  1912.  211
—203.  8

Loweryxy,  Woodburx:  A  desecriptive  list  of  mals
of  the  spanish  possessions  within  the  present  limits  of
the  UnicI  States.  1502—1820.  Washington:  1912
(iovern.  print.  olf.  X,  507  S.  50.  (The  Lowerr

Collertion.)  (Library  of  Conkress.)  9
Muhler,  Panl:  Kilimandjaroforschung.  Deutsche
Koloninlpost  9  (1912)  ff.  10

Meuinud,  Inclnes:  Haut  Sendcgal-Niger  (Soudan
français).  20°  sGrie.  (icographic  éGonomiljlue.  Dref.  de
Roume.  ’aris:  Larose  1912.  20  fre.  806.  (11

*Pilhofer.  G.:  Eine  Beisc  von  Finschhufen  nuch
dem  AMlurkhamfluß.  (Deutsch-Neuguincen.)  JI.  1  Kurte
u.  12  Abb.  Petermanns  Ilitt.  Jg.  57  (1912).  143
—  147.  112

Ic  tourisme  dans  IAurès.  Supplém.  au  No.  17
du  Bullet,  de  I.Office  du  gouvern.  g#ôndr.  de  l’Algérie.
(Année  1912.)  13

Vedder:  Die  Buschmänner.  Allgem.  Missions-Zeitschr.
  9  (1912)  103—116.  "  14

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
Fstematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  “  sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  eingingen;  mit  einem  e  diejenigen,  welche  käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlug  erklirt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbeförderung  derjenigen  Werke  bereit.  Welche
als  Rezensionsexremplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

Worsfold,  W.  Basil:  The  Union  of  South  Africa.
With  chapters  on  Rhodesia  and  the  native  territorics

of  the  Hirch  Commission.  London:  Pitman  1912.
IX,  529  S.  8.  (The  All  Red  Series.)  15

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

aAusten,  Ernest  E.:  New  ufrican  tabanidac.  Bullet.
#of  entomolog.  rescarch  Vol.  3  (1912)  ff.  16
Lo  Forte,  Giacomo:  Il  giardino  coloniale  di  Palermo.
  Rivista  coloniale  Vol.  2.  4(1912)  125-  131.  17
Simpson,  Jas.  J.:  Entomological  rescarch  in  British

West  Africa.  III.  —  Southern  Digeria.  (With  a
map  .  ..  and  photogr.  .  )  Bullet.  of  entomolog.
researh  Vol.  3  (1912)  137—193.  18
V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Vacuat.
VI.  Staatsrecht.

The  Mining  Proclamation  1912.  With  index.
Livingstone:  (jovernm.  printer  at  the  administr.  press

1912.  31,  XIII,  8  S.  40.  (Mining  Law.  Northern
Rhodesin.)  19
VII.  Verwaltung.

Vacat.

VIII.  Justizwesen.
Vaeat.

IX.  Völkerrecht.

Vucat.

X.  Bevölkerungswesen.
*  Die  Arbelterfrage  in  Britisch-Alalayra.  Kolz.  63
(1912)  581—5841.  20
Leonhard,  Rudolf:  Die  französische  Kolonisation

in  Tunis.  S.  A.  u.  d.  Juhrbüchern  f.  Nationalökonomie
u.  Statistik  44.  21

*Nochmals  Nischlingssorgen  in  Samon".  Kolz.
37  (1912)  59.—600.  22

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

longqkong  Blue  Boock  for  the  year  1911.  Vieftoria,
llongkong:  Noronha  &amp;amp;  Co.  1912.  (ietr.  Pag.  40.  123
*  Relntorio  do  Ainistro  Secretario  (IEtudo  dos
negocios  de  marinha  e  ultramar  apresantadlo  &amp;amp;  ((amurn
  dos  senhores  deputados  na  scssäo  legislatira  de
9.  Lisbon:  180|8  Imprensa  nacional.  25t#  S.  80.  /24

Relatorios  sobre  Slocambidue.  Vol.  1.  5b.  6.
Lourenco  Mlarjucrs:  Iimprensa  nacional  1909  ff.
3  Bec.  50.  (25

SItatistique  du  monvement  commereinl  du  Congo
belze  pendam  le  deuxihme  semestre  1911.  (Ckhilfres
provisOires).  Renscignements  de  Toffice  Coloninl  8
(1912)  295—370.  (26

XII.  Finanzwesen.

lome  neccounts  of  ihe  (iovrernment  of  India.  1912.
London:  Wrunn  &amp;amp;  Sons  1912.  66  S.  7  d.  40.
bast  India  IIlome  accounts)).  [27
        <pb n="1028" />
        W  970  20

*  Debon:  Le  Rapport  de  M.  Raiberti  sur  le  budget
des  tronpes  coloninles.  Questions  diplom.  &amp;amp;  colon.
373  (1912)  291—300.  •28

oOrcamento  du  receita  e  tabellas  da  despcsa  orlliharia
  e  extraortlinaria  das  provincins  ultramarinas  e
districto  autonomo  de  Timor  no  exercicio  de  1906—
190%  ff.  Lisboa:  lmprensa  nacional  1900  ff.  40.
(Ainisterio  dos  negecios  da  marinha  e  ultramar.)  129

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Asparagus.  Shillong:  1912.  Assum  Scerctariat
print.  office  3  S.  do.  (liepartm.  of  land  records  and
agriculture,  Assam.,  Bulletin  14.)  30

*  Busse.  W.:  Uber  dus  landwirtschaftliche  Versuchswesen
  und  den  landwirtschaftlichen  Dienst  in
den  deutschen  Kolonien.  S.  A.  aus  dem  Jahrbuch  d.
Deutsch.  Landwirtschafts-Ciesellschaft  1912.  8o.  I31

*  Jaarverslag  van  het  Departmem  van  Landbouy
in  Surinuame  over  1911.  Indische  Mercuur  38  (1912)
—  [32

*  Jumelle,  Henri:  La  création  d'une  station  rizicole
à  Madaguscar.  AQuinz.  colon.  17  (1912)  609—611.  133

Kunstmestgebruik  bij  Tropische  Gultures.  Speeianal

bewerkt  voor  de  Nederlandsche  Kolonieen.  Uilgegeren
door  het  Kuli-Syndikuat  te  Berlijn.  o.  O.  u.  J.

54  S.  P0.  (34
*  Pentzel,  Paul:  Welches  ist  die  wirtschaftlichste
Cröße  einer  Baumwollfarm  für  Deutsch-Ostafrika?
KolEZ.  37  (1912)  600—601.  (35
*Rhubarb.  Shillong:  1912.  Assam  Sceretariat
print.  office.  2  S.  do.  (Departm.  of  land  records  and
agriculture,  Assam.  Bulletin  11.)  as
*  La  vsituation  agricole  en  Algérie.  Office  du
Gouvern.  génér.  de  lAlgerie.  17  (1912)  274  -276.  35
*  Utilisation  du  zebre  comme  animal  de  trait.
Journal  d'agricult.  tropicale  134  (1912)  219—250.  I38
Wolf-Czapek,  K.  W.:  Der  Kautschuk.  Seine  Gewinnung
  und  Verarbeitung.  M.  50  Fig.  auf  Tufeln
und  im  lext.  Berlin.  U’nion  Deutsche  Verlagsgesellsch.
1912.  128  S.  1.  8.  139

XIV.  Wasserwesen.
Vaaeat.
XV.  Bergwesen.

Goldberg:  Die  Entwieklung  des  kolonialen  Bergbaucs
  während  des  letzten  Berichtsjahres  1910/11.
Zeitschr.  f.  Kolonial-AIlaschinenbau  9  (1912)  1989

—192.  40
·  Les  pierres  précieuses  à  Madagascar.  Bullet.  de
renseignements  coloniaux  363  (1912)  1.  [41

XVI.  Handel.

Répertolre  des  entreprises  coloniales.  2·  éd.  revuc
et  augmentée.  (Juillet  1912.)  Paris:  Administr.  de
I'Union  (1912)  256  S.  3.50  7  #S.  8..  (42

Statistique  du  mouvement  commereial  du  Congo

belge  pendant  le  deuxième  semestre  1911.  (Chiffres
provisoires.)  Rensecignements  de  Office  Colonial.  8
#912)  295—370.  (4
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.
XVIII.  Verkehr.
*7  Baltzer:  Belgische  Kongokolonie.  S.  A.  aus:

—

Encyklopädie  d.  Eisenbahnwesens.  2.  Aufl.  80.44
!7  Baltzer:  Die  Tarife  der  Deutschen  Schutzgebictsbahnen.
  S.  A.  uus  d.  -Arch.  f.  Eisenbahnwesens.  d0.  45

Buschan,  (leorg:  Die  Kamerun-Jordbahn.  U’mschau
  39  (1912)  826—8.31.  46

 

Le  chemin  de  fer  portuguis  de  Lobito  vers  le
]Katanga.  Mouvem.  géogr.  36  (1912)  497—500.  1#

*  Report  of  the  genernl  mannger  of  railwars  und
harbours  for  the  Fcar  ended  318t  december.  1910.
(With  1  map.  diagr.  and  photos.)  Prctoria:  1911.
(iovernm.  print.  office.  161  S.  40.  (South  African
rallwars  and  harbours.)  (The  L’nion  of  South  Africa)  18.

*  Wauters,  A.  J.:  Le  Nil,  voie  d’accs  ves  le
Tehad  et  lc  haut  Ubungi.  Blourem.  B6##gr.  37  (1912)
505—511.  4

XIX.  Medizin.

Fülleborn,  Friedrich:  Spezinlkatalog  der  Gruppe
Tropenhgiene  der  Wissenschaftlichen  Abteilung  der
Internationnien  Hrgieneausstellung  Dresden  1911.
Dresden:  Imernat.  Hyrgiencausstellung  191  1.  64  S.  So.

*  Runsom,  B.  II.  und  (iruxbill,  H.  W.:  Investigations
  relntive  to  arsenical  dips  as  remedies  for  caule

lieks.  U.  S.  Departm.  ot  ugricult.,  Burcau  of  animal
industrr.  Bullet.  144  (1912).  L

*  Wise,  K.  S.  and  E.  P.  Minett:  The  treatment  of
leproy  b#  nastin.  Journal  of  tropical  medecine  .
17  (1912)  259—2061.  (2

XX.  Sprachen  und  Literatur.
Vacat.

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*Adolphl.  H.:  Am  Fue  der  Bergriesen  Ostafrikas.
CGeschichte  der  Leipziger  Mission  am  Kilimandjaro
und  in  den  Nachbargebirgen.  Neu  bearb.  u.  bis  auf
die  Gegenwart  fortuef.  von  Johannes  Schanz.  An
73  Bild.  1  Titelb.  u.  1  Kartc.  Leipzig:  Evang.  luth.
Mission  1912.  XII,  212  S.  2,50  /.  8o.  (5#%

*  Landgrebe,  .:  Reste  heidnischer  Anschauungen
in  den  Christengemeinden  Sumatras.  Beiblatt  zur

Allgem.  Missions-Zeitschr.  5  (1912)  69—8t.  (54
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.

Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

Debon:  Le  rapport  de  M.  Raiberti  sur  le  budger
des  troupes  coloninles.  Questions  diplom.  et  colen.
373  (1912)  291—300.  (5

Feline:  I.  Artillerie  au  Maroe.  Campagnes  en
Chacufa.  Arec  11  ill.,  2  pl.  et  1  ct.  Paris,  Janch:
Berger-LUevrault  1912.  VII,  316  S.  So.  ss

Kolonlalkrieger-Taschenbuch  1913.  Berlin:  Kolonialkriegerdunk

  E.  V.  1913.  312  S.  0.15.4.  Se.  soĩ

Riret:  Jotice  illustrée  sur  le  territoire  militaire
du  Niger  et  le  bataillon  de  tirailleurs  de  Zincer.
Aver  3  croquis  et  de  nomhr.  ill.  Paris:  Churles-Lavauzelle

  1912.  201  S.  So.  58
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XXV.  Bauwesen.
Vacat.
r—  □—
14

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Conférence  sanitaire  internationale  de  Paris.
z  novrembre  1911—17  Janvier  1912.  Prochs  verbauz.
Paris:  Imprimerie  nationale  1912.  XXIV,  954  S.  .
(Alinistere  des  Affaires  Etrangeères.)
        <pb n="1029" />
        W  971  20

'Handbuch  für  die  deutsche  Handelsmarine  auf
das  Jahr  1912.  Hrsg.  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin:  G.  Reimer  1912.  Getr.  Pag.  9..  80o.

Hiller,  Georg:  Einwanderung  und  Einwanderungs-Politik
  in  Argentinien.  M.  e.  Einl.  von  Julius  Wolff.
Berlin:  D.  Reimer  1912.  XI,  159  S.  80.  (Hiller,
Georg:  Einwanderung  und  Kolonisation  in  Argentinien.
  1.)

HHoffmann,  M.:  Verbrauch  an  reinem  Kali  in  den
Jahren  1890.  1900  und  1910.  1.  Auftr.  d.  Dünger-(Kainit-)
  Abtcilg.  d.  Deutsch.  Landw.  Ciesellsch.  zusammengest.
  (M.  Kuron.)  Berlin:  Deutsche  Landw.
Cesellsch.  1912.  55  S.  80.  (Arbeit  d.  Deutsch.
Landw.  (esellsch.  216.)

Klebert,  E.:  Mittcilungen  über  moderne  Leuchtfeuer
  und  Leuchtbojen.  S.  A.  aus  d.  Journal  f.  Gasbelcuchtung
  und  Wasserressorkung  27  u.  28  (1912).
13  S.  8P0.

*  Klinckowstroem,  Graf  Karl  von:  Die  Wünschelrute
  und  ihre  Beweisc.  Hildebrandts  Zentralblatt  d.
Pumpenindustrie  25  (1912)  ff.

Könlg,  Fr.:  Die  Wünschelmte.  lhre  endgült.
Verurteilung  als  trügerisches  Blendwerk  begründ.  durch

(l.  eigene  Theorie  u.  Draxis  d.  modernen  Rutenkünstler.

Berlin:  Laubsch  &amp;amp;  Ererth  (1812).  51  S.  80.

*  Lubin,  David:  Rapport  présenté  à  T’institut  international
  d'agriculture  à  propos  de  la  conférence  sur
le  crédit  rurnl  coopératif  tenuc  à  Jashville.  Tenessee,
Etats-Unis  d’Amériqdue  du  ler  au  6  avril  1912.  o.  O.:
(1912).  20  S.  8o.

*hLustig,  Hans:  Wie  mache  ich  Inventur  und  Bilanzabschlun?
  Die  gesetzl.  Vorschr.  in  gemcinverstündl.
  Erlänterg.  nebst  Bilanzentwürfen.  3.  Autl.
Saarbrücken:  Baumgarten  o.  J.  39  S.  1,50  A.  S8o.
(Aus  d.  Praxis  für  d.  Pragis.)

 

*  Maraun,  W.:  Verwaltungsvorschriften  u.  Gesetze
für  Preußische  Gemeinde-,  Polizei-  u.  Kreisbehörden.
Nach  dem  Stande  boearb.  u.  hrag.  v.  Kurt  v.  Rohrscheidt
  u.  a.  Jg.  1912.  1.  Hälfte.  Berlin:  Reuschel
1912.  731,  64  S.  80.

*  Märkus,  Desider:  Ungarisches  Verwaltungsrecht.
Tübingen:  Mohr  1912.  Xl.  579  S.  20  „K.  So.  (Das
öffentliche  Recht  der  Gegenwart.  16.)

"The  Panama  Canal.  Hearings  before  the  Committec
  on  interstate  and  foreign  commerce.  llouse  of
Representatives.  62.  Congress,  24  session.  Washington:
1912.  Governm.  print.  off.  1127  S.  8S0.  (onuse  of
Representatives.  680.)

Patria.  Bücher  für  Kultur  und  Freiheit.  Hrsg.
von  Fr.  NTnumann.  Bd.  13.  1913.  Berlin-Schöneberg:
  Fortschritt  (Buchveriug  der  »Hilfe«).  (1912)
22°  S.  3,20  #4.  e.

*  Rörlig,  G.:  Wild.  Jagd  und  Bodenkultur.  Ein
Handbuch  für  den  Jäger.  Landwirt  und  Forstmann.
M.  31  Abb.  n.  Originalaufn.  Neudamm:  Neumann
1912.  XII,  419  S.  8,50  Ez.  So.

*  Vanselow.  H.:  Die  drei  Neger.  Erzählungen  aus
Süd-Brasilien.  Leipzig:  Schulze  &amp;amp;  Co.  1912.  126  S.
kEch.  1,20  K,  geb.  1,70  ./.  8o.

Allerhöchste  Verordnung  über  die  Ehrengerichte
der  Offiziere  in  der  Kuiserlichen  Marine  vom  13.  Mai1911
u.  Allerhöchste  Ordre  vom  2.  November  1875  nebst
Ergänzungsordre.  (Ehr.  V.)  u.  (Erg.  O.)  Berlin:  Reichs-Marine-Amt
  1911.  81  S.  0,75.K.  80.

Vorlänfige  Vorschriften  für  die  Benutzung  des
Königlihen  Materialprüfungsamtes  der  Technischen
Hochschule  Berlin.  Berlin:  o.  J.  Bergmann.  28  S.  8Se.

 

 

—  —  —
—.  —  —
—  —  —

 

—  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —

Verkehrs-Nachrichten.

In  Agu  in  Togo  ist  am  6.  September  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen

  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Agu  ist  dieselbe  wie

für  Telegramme  nach  den  übrigen  Anstalten  Togos.

In  Chairos  (Deutsch-Südwestafrika),  etwa  120  km  westlich  von  Outjo,  ist  am  1.  August
eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen
  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
„#  Friedrich-Wilhelms-1.
  beutsch  Rengninee.ttlt  12.  Nov.  (5  r  belg
Kaiser-Wilhelmsland  [Nabaul  43  Tage  2  11.  30.  Okt.  1040
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  13.  Okt.  10.  Noo  (Feedr  helmo)  40.
(engl.  Schiffe)  «  «  «  Rabaul  42  Tage

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

11  39  am  7/10.  u.  4/11.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.
üAuf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="1030" />
        W  972  20

 

Nach#

 

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Ein-  I

Ausschiffungshafen.
Dauer

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens

 

 

 

 

 

schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deulsch-Estafrika.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.11.  28.  jed.  Mts.  10
4  Hukoba  (mtt  Rinanda  (deutsche  Schiffe)
"  Wönninkon  (uch  wananda),,9aseile  30.  Ott.  Mombasa  O  17  Tage28.  Okt.  1015
Von  Mombasa  Weiter-Brindisi  20.  Okt.  3.  Nov.  Mombasa  O  15  Tage18.  Okt.  1.  Nov.  1020
bee  rderung,  mi  der  Uganda.  (engl.  Schiffse)
ahn  un  1  r  Endnanon  1  —
zu  Schiff  nach  den  BestimMurseille  11.  Okt.  Mombasa  O  19  Tage  Okt.  10  50
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)  «
Marseille  28.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
b)  nach  Tan  a  eluscht.  T#ann.  (deutsche  Schiffe)
ru  ,  ito,  ¾l  t,  *  ·  I  ·  *
rogwe,  begangav)ilumdar-  Neapel  193.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10
Mombo,  Moschi.  Muhesa.  deutsche  Schiffe)
Pangan  und  Wilhelmstal)  Marseille  30.  Okt.  Mombasa“  17  Tage  28.  Okt.  1045
Brindisi  20.  Okt.  3.  Nov.  Mombasa'“  15  Tage  18.  Okt.  1.  Nov.  102
(engl.  Schiffe)  *  von  Mombasa  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Marseille  11.  jed.  Mts.-  Daressalam  21  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(demsche  Schiffe)
Jc)  nach  Daressalam  sowie  nach  Marseille  28.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
Dagamol  Br  Dirmaarckburg,  (deutsche  Schiffe)
odoma,.  Zringa.  Kilimatinde,  n  4  ·  es  jen  5r55
Küossa.  F#weh  ssenh  KorRea  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10.
doa-Irangi,  Lindt,  Mahenge,  (deutsche  Schiffe)
Mikindani.  Mkalama.  Mo-#  Marseille  30.  Okt.  Zanzibar  18  Tage  28.  Okt.  10  6
horro,  Morogoro,  Mpapna,  von  Zanzibar  weiter  mit
Muafa,  Neu#=  Langenburg,  näachster  Gelegenheit
Ngerengere,  Sadanmi,  Salale,  ...  Z
Toga.  Ssongea,  Tabora,  Beindist=  20.  Okt  Zanzibar  1%  Tage!
schole,  Udjidji,  Usumbura  (engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter  *  «  5)
—  mit  nächster  Gelegenheit  18.  Olt.  1.  Nov.  102
Brindisi  3.  Nov.  Daressalam  21  Tage
(enal.  Schiffe)
3.  Deutsch-Südwestafrika.  247  .
Da)  ach  8  m  gde-  Hamburg  10.  25.  Oft.  Swakopmund  23,  24  Ig.#.  24.  Okt.  5.30
nach  Aris.  Aub.  Brackwater,  -,  S.  -  .  97  5
Chairos,  Etuia,  Empfangnis-  Antwerpen  13.  29.  Okt.  Swakopmund  20  Tage1.  27.  Okt.  10.8
bucht.  Eputiro,  Gobabis,  deursche  Schiffe),  ,
Gochaganas,  Grootfontein.Southampton  14.  31.  Okt.  Swakopmund  19,  18Tg.13.t.12.48,  29.0  kt.  10E
(Groß  Barmen.  Groß  Witvley.eutsche  Schiffe)
Guchab,  Haris,  Hoachana,  *  *-  *  *  *  n  21
Hobewarte.  Jakalswater.SSouthampton  5.  19.  Okt.  2.  Nov.  Swakopmund  24  Tages.  18.  Oft.  1.Nov.  12.1
banu-Albrechtshöhe,  Kalk-  "„  —  4
Siobe  enbrechtshabe  Kub,  Hamburg  18.  Okt.  Swakopmund  etwa  26  T.Okt.  9.10
Kubas,.  Mariental,  Nauchas,  *  *si-rr  *  ..  -..«  .
NEUDammk  chadcufixndgp  fcouthampton12.2().).kt.  eivakopmundunbestimmt11.20.s.kt.12.48
band"1,0taise.Otukw«o,  -  «-.  ,  —  -  -·  s
Otoxiti«d«1he,  binaruch,  Fu  fsgamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10

guati.  Osona,  Otawi.  Otlihawera,
  Otjimbingwe,  Oljiwarongo.
  Oljiwero,  Otjosonjati,
Outio.  Reboboth.  Seeis.  Tfumeb,
  Usakos,  Maldau.  Waterberg.
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

b)  nach  Lüderisbucht  sowie

nach  Aus,  Berseba,.  Bethanien,
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,
Hafuur,  Kalkfontein  (Suüd),
Kanus,  Keelmansboop,  Kuibis.
  Maltaböhe.  Prinzenbucht.
Ramansdrift,  Seeheim,  Ukamas
  und  Marmbad

 

 

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Antwerpen
(demtsche  Schuffe)
Southampton  12.

l

tisamburg

5  Okt.  5.  Nov.
12.  23.  jed.  Mts.

Hamburg  10.  25.  Okt.
Antwerpen  13.  29.  Okt.
(deutsche  Schiffe)
Southampton  14.  31.  Okt.
(deutsche  Schiffe)  #
Southampton  5.  19.  Okt.  2.  Nov.
iHamburg  18  jed.  Mts.
Hamburg  15.  jed.  Mts.

12.  23.  jed.  Mts.
26.  Okt.

5.  Okt.  5.  Nov.

 

Swakopmund  28  Tage
Swakopmund  21,  37  I4g.
Lüderitz4bucht  24  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  20,  19  Tage
Lüderitzbucht  20-21  Tage
Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  22,  61  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

5.  Okt.  5.  Nov.  6.19
11.  22.  jed.  Mts.  1.0
9.  241.  Okt.  ö5.30

11.  27.  Okt.  10#5
13.Or.  12.  1,  2.  Ott.10
4.  18.  Okt.  1.  Nov.  12.18
18.  jed.  Mts.  9.10
zjied.  Mts.  9.10
22

11.  22.  jed.  Mts.  1.0

11.  25.  Okt.  12.8

 

Lüderitzbucht  30  Tage

5.  Okt.  5.  Nov.  6.19
        <pb n="1031" />
        973  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
DHamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Namerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Abong-Mbang,  Akono=  Plantation  22  Tage
V  Sobende,  Wno  Longji  22  Tage
Bonambasi,  Buea,  o,  Voulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Ickang.  Tuala,  Dumr-  fur  Mer  Duala  19  Tage
Loia,  de  dnalst  )  Gernsche  Schiße  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
6  Joko,  Kribi.  Lobetal,  Plantation  20  Tage
kelnders,  ame  n  a  Longji  20  Tage
Ss#dine#  Vlantation.  Fao.Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
meltma,  Vikto  Duala  28—30  Tage
Liverpool  17.  Okt.  Viktoria  38  Tage
Duala  39  Tage  15.  Olt.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey  .  ...  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—538  Tages  23.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  16.  Okt.  Rio  del  Rey  37  Tage  15.  Okt.  1012
J)  nach  dem  Tschadsee-  Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Lage,  jeden  Montag  1045
(Garua,  Kufsert)  von  dort  wetter  Über
Lokodsa—hola-Antwerpen
  5.  26.  Okt.  16.  Nov.  Matadi  18—20  Tage  4.  25.  Okt.  15.  Nov.  8.43
ch  nach  Molund  La  Nochelle  7.  28.  Okt.  18.  Nov.#  wee  Eilen,5.  26.Okt.  16.  Nov.  1045
(belgische  vne)  dann  aaint  Fluß  Ven  auf  6
ö.  j  em  Kongo,  anga  un  23.  1  .
Bordeaux  1  25.  jedes  Monats  se  i  P#e  b„  23.  ed.  Mts.  1045
5.  den  Narolinen,  Palan-  Neapel  4.  Okt.  1k.  Nov.  Jap  36,  37  Tage  2  30“  Okt.  1040
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe)  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
a  nach  Jap  und  Angarr  Brindisi  13.  Okt.  10.  Noov.Jap  49  Tage  11.  Okt.  8.  Nov.  1040
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Ponape  50  Tage
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Neapel  17.  Nov.  Saipan  43  Tage  30.  Okt.  1040
(deutsche  Schiffe)  Palau  36  Tage

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1139  am  7/10.  und  4/11.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  NMiantschon.

Neapel

(deutsche  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Marseille
(engl.  Schiffe)

Liverpool

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags.  Sonnab.,  ab  Berlin  7  2  u.  11  sowie  Dienstags  7.52.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

4.  18.  Okt.  1.  Nov.
jeden  Sonntag
11.  25.  Okt.

4.  25.  Okt.
6.  20.  Okt.  3.  Nov.

 

Marseille
(franz.  Schiffe)

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  na
aufgeführten  Beförderungsgelegendetten.

 

Tsingtau  84  Tage
Tsingtau  32—85  Tage
Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  34  Tage

 

Tsingtau  85  Tage

2.  16.  30.  Okt.  1055
jeden  Freitag  1050
9.  23.  Okt.  1015

3.  21.  Okt.  8.43
4.  18.  Okt.  1.  Nov.  1013

Kiautschou  auch  mit  den  unter  d)

riefsendungen  knochr  auch  über  New  ork  befördert.

 

7.  Samoa.

Queenstown
Queenstown

 

10.  Okt.  7.  Nov.
17.  Okt.  14.  Nov.

Apia  25  Tage
Apia  32  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

s.  15.  Ott.  5.12.Nov.  3.15
        <pb n="1032" />
        G  974  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshal=  Inseln.  |A  Neapel  1  1°.  Nov.  Jaluit  50  Tage
)  nach  Jalu:4n  Oeutsche  Schtsfe)  30.  Okt.  15.  Nov.  1040
Taranto  17.  Nov.  Jaluit  58  Tage  "'  '-(engl.
  Schiffe)
Neapel  9.  Okt.  6.  Nov.  Adelaide  27—81  Ta
*s  Schiffe)  dann  1  gae  oder
b)  nach  Nanl  Brindisi  13.  27.  Okt.  Sydney.  Von  dort  mi4.  7.  11.  18.  25.  Okt.
(engl.  Schiffe)  Wlne  1.  4.  Nov.  1040
Taranto  6.  20.  Okt.  3.  Nov.  «
(eugl-Schssie)  DMQIJURYLM

 

 

 

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere

und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.
Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  1132  am  4/11.

 

9.  Loge.

Hamburg

Boulogne  s.M.
(deutsche  Schiffe)
HOamburg

7Marseille
Bordeaux
Liverpool

Hamburg

Rotterdam
(deutsche  Schiffe)

Hamburg
Rotterdam

 

 

(deutsche  Schiffe)

9.  24.  jedes  Monats
11.  26.  jedes  Monats

23.  jedes  Monats
10.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats
jeden  Mittwoch

16.  jedes  Monats
22.  jedes  Monats

30.  Okt.
4.  jedes  Monats

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage
Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  14  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage

von  dort  wentg  auf  dem
agen

Landwege  in  4—5
Lome  28  Tage
Lome  28  Tage

Lome  80  Tage
Lome  26  Tage

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.,  jed.  Mts.  1.0

28.  jed.  Mts.  9.10
i—

28.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  10  12

30.  Okt.  9.10
3.  jed.  Mts.  10  12

 

Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  beutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
.....  7.  17*.  25.  30.  Okt.
beutsch-Neuguineg)  Reapel  7.%  Neapel.  .  ..  8*.  17*.  80*.  Ott.
———.——  od  Brindis.  1.  25.  Ltt.  3.  No.
Neapel  4  20  Okt.  3.  Nov.  Marseille.  10.  24.  Okt.  7.  Nov.
deutsch-Sstafrina  Brindisi.  6.  Okt.  3.  Nov.  Liverpooll  0.  Okt.  10.  Nov.
Marseille  —  31.  Okt.  Niantschon  Enmama  on,  über  San  Francisco  oder
Deutsch  ·  Sdwest-  Southampton  16“.  Okt.  de  Haorevder  Seattle  unbestimmk
Southampton  6.13.27.Okt.  10.  Nov.  (5—6  mal  monatlich)
afrika  Hambur  2  307.  Ol.  Queenston
69.——42  -  Sibir.GiseniknderRegelDienstag.
Southampton.10  FO«  jed.  Mts.  bahn.  .  .  .  “  Donnerstag  u.  Sonnabend
—  Hamburg  16.  jed.  Mts
Liverpooll  19.  Okt.
Neapel'  7.17.25.Okt.  2.  Nov.  Plymouth  über  Vancouver  am
pon  Japl  Brindißt,  25.  Ofl.  20  Kee,wäsame.Cueenstenn  2  307.  Okt.
den  Karolinen.  von  den  oder  Havre  über  San  Francisco  am
übrigen  Brindisi  25.  Okt.  20.  Dez.  od.  Plymouth  23“.  Okt.
Inseln
den  Marianen  Brindisi  25.  Okt.  20.  Dez.  —
den  palan-Inseln  Neapel  rl  e  Okt.  2.  Nov.  Hamburg  ..  2.  G'.  16“.  jed.  Mts.
Brindisi.  25.  Okt.  20.  Dez.  logo  .  Southampton  15.  30“.  jedes  Monats
Marshall:  Inseln  .  Neapel  ..  ...  25.  Okt.  17.  Nov.  Plymouth  .  .  jeden  Dienstag.

 

'Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Vosten.
        <pb n="1033" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

 

975

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
er
dostdampf  von  l  nach  bis  26.  September  1912.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  21.  September  ab  Las  Palmas.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  24.  September  ab  Victoria
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  19.  September  in  Bissao.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  20.  September  in  Assinie.
„Arnold  Amsinck“  New  York  Westafrika  am  30.  September  ab  New  Vork.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  September  ab  Madeira.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  26.  September  Dover  passiert.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  16.  September  in  Hamburg.
„Elisabeth  Brock“  Hamburg  Burutu  am  21.  September  Ouessant  passiert.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  September  in  Cap  Lopez.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  26.  September  ab  Kapstadt.
ertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  24.  September  ab  Tanger.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  22.  September  Dover  passiert.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  26.  September  in  Sekondi.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Accra  am  24.  September  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Rotterdam  an  26.  September  Cuxhaven  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Kotononu  i  24.  September  in  Antwerpen.
„Kurt  Woermann“.  7  3  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  23.  September  in  Hamburg.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  30.  September  ab  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  24.  September  ab  Madeira.
„Lulu  Bohlen"  Hamburg  Matadi  am  20.  September  ab  Las  Palmas.
„Martha  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  24.  September  in  Hamburg.
„Max  Brock“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  26.  September  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  26.  September  in  Rotonou.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  26.  September  ab  Dover.
„Renata  Amsinck“  Burutu  Hamburg  am  24.  September  ab  Sierra  Leone.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  21.  September  ab  Las  Palmas.
„Gouverneur  v.  Puttkamer“.  Lagos  Hamburg  am  21.  September  ab  Dakar.

„Edea“
„Lome“
„Otavi“
„Palatia“.
„Abenania,
„Slavonia“
„Swakopmund“.
„Togo

„  Windhuk“
„Savoia“.

„Answald“
„Arnfried“
„Gundomar“
„Gundrun“
„Ingo".
„Ingraban“
„Jrurfried,
„Walburg“
„Wigbert"“
„Winfried“
„Ingbert“.

 

 

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg  1
Hamburg
Lüderitzbucht
Kotonou  s
Ostafrika
Kamerun
Hamburg
Kamerun
Hamburg  I
Accra

Kotonou
Accra
Hamburg
Hamburg

Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg
Ostafrika
Hamburg

 

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg  «  Ostafrika
hamburg  1  Vurutu
amburg  amerun
Lüderitzbucht  Hamburg
m—N.3
Hamburg  Calabar
Hamburg  Ma
Calabar  Hamburg
Hamburg  Swakopmund
Matadi  Hamburg

 

am  21.
am  24.
am  25.
am  24.
am  28.
am  23.
am  24.
am  17.
am  23.
am  13.
am  24.

uSeptember  in  Sierra  Leone.
am  23.
am  23.
am  23.
am  13.
am  22.
am  23.
am  25.
am  24.
am  22.

September  in  Akim.
September  ab  Las  Palmas.
September  ab  Lome.
September  ab  Swakopmund.
September  ab  Lagos.
September  in  Swakopmund.
September  Dover  passiert.
September  ab  Lissabon.
September  ab  Sierra  Leone.

September  ab  Beira.
September  in  Sapelli.
September  Curxhaven  passiert.
September  in  Lagos.
September  ab  Hamburg.
September  ab  Lome.
September  in  Lagos.
September  in  Matadi.
September  ab  Accra.
September  in  Swakopmund.
September  ab  Libreville.
        <pb n="1034" />
        W  976  e□

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Beydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  “tr.,  1765  Stadtverkehr.  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“".  30.  Septbr.  1912.

 

—  ---—  —-———----.—---—-—----- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I  «  -  ..,»..
Grün-  -.  Ge-  debte  Freibleibend
Kapital  1  8  te  I  s.s-.
dungs-  p  schäfts-  Side  1  *  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäuie#
jahr  M  jahr  dende  en  en  5%  9%
·  i  l  I
1910  3  000  000  1.  #.  0  Afrikn-Marmor-Kolonialges.  75  eing.  Ant.  «  40  50
1907  2  500  000  1.  10.1  17  6  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  97  101
1907  600  000  1l.  7W.  0  0  Agupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  90  95
1896  1  200  Obo0  1.  1.  12  12  Böodiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Romm.  Ges.  a  At.  1  m#  133
1902  L  650  000  1.  1.  0  British  Central  Africa  Lt.  6.9  76
1905  #  1  000  O000  1.  4.  17½|  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.  G.  155  165
1905,  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  65  72
1902  600  000  „1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  a.  135  115
1905  220  000  1.  1.1  4  38  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.)  r  99  103
1900  964  600  1.  1.  ·  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  1325  135
1900  191  800  1.  1.  ·0  0  do.  Stamm-Ant.  75  1½„—  —
1878  2750  O0?0  1.  1111  12  Ditsche  Hand.=  u.  Plantag.-°  -G.  d  Südsee-  J.  A.  G.  155  —
1902  2  000  000  1.  11  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.  966  102
1907  2  500  00  1U.  11  5  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  ...  127  132
1885  2  000  O00  l.  4.  50  35  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  500  530
1902  1  000  O000  1.  1.  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G)  54  60
1908  4600  000  1.  1.,  0  .0  Deutsche  Südseephosphat-Akteien  190  19
1902  1  000  0O000  ’1.  5.]  6  7  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.))g  ss  —7108
1896  2250  000  l.  1.  (-0  1  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  K.  16)  104  109
1.  1.  Gesellschaft  Nordwest-z#tamernn  A  60  M  5
1800%  %%  P0  do.  :3  4%  3
19088  1  022  100  .1.  107(1  —0  Gibeon-Schürf=  u.  Handels  gesellsch.  m.  b.  ".  102  1905
1889  T  38  000  000  s  1.  10.  ·  10  Hanseatische  Plantagengesellschaft  *  45  1  50
1887  1200000  1.  1..Tb  25  Jaluit-Gesellschaft.  Aktien-ei.  220  —
1898  1  017000  1.  7.  ·0  0  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Aktien=  Gei.  58  62
1906  3  000  000  1.  1.  4  4  Kamernn=  Kautschuk-Compagnie  A-G.  .  70  71
18950  000  000  1.  1.  ·  Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  D.  K.  G.)  35  33
1908  157  500  1.  1.  0  Kaukansib  Diamant  G.  m.  b.  H.  i.  Ligunid.  1250  13%
1903  900  000  5  1.  1.  0  3  RKautschuk-Pflanzung  Meanja  A--BS.  95  —
1908  1  250  000  1.  1.  0  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  S.  117  120
1908  L  125  000  1  12½  10f  Kolmanskop  Diamond  shares  1  4100  43
1899  2  000  000  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  .  95  100
1905  150  000  1.  —0  Nama  Land-Schürf=  u.  Guano-Syndikat  i.  Ligu.!  650  —
1886  7500  000  Hll.  4.  0  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile129  !  125
19066]  1.400  000  1-  1.  0  6  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G)  14
1900  #  St.  200  0001.  4.  6,  505  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  /%  89  —
1902  2  375  000/1.  1.  43  30  Pacific  Phphate  Co.  alte  Anteile  —  2  6.
1910  2  375  000|  1.  1.)  0  10  junge  50  eingezahlt  2K  3½  431,
1904  160  000  1.  6.  ·0  §½  Pianzung  gesellch  Kpeme  (D.  K.  G.)  Vorz.  **ê⅞  100  110
1912)  3000  000  1.  1.  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G)  .  ..  310  350
1895,  1  500  000  1.  100  0  20  Mheinische  Handel-Plantagengesellschaft  4  —  10
1908  900  000  1.  1.)  0  0Safata-Samoas-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  ..  27  #  5
1905  2  000  OC00  1.  1.,.  4"  4“  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-S.  17  21
1897  500  000  1.  11112  12  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  9.  170  1  190
1904  1  000  000  1.  1.12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G.)200  230
1895  L  500  000  1.  7.  0  0  OHouth  African  Territories  Limitel  69•.  76
1895,  2  350  000  1.  11  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limites  2/9  36
18022822000  000  1.  1.0  6  7½  South  West  Africa  Co.  Limitel  .  ll  296  30•-1912
  1000  000  1.  11  —  —  Eüdwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  *--  —  10/
1898  869  100  1.  4.  0  0Ulssambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  35  10
1893  142  200  1.  4  0  00  do.  Vorzugs-Anteilee  80  10
19090  4235  000  1.  11  0  0  VWerein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  v.  40  15
1909  4Z  1  600  O00  1.  1.5  0  0  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  130  Kf  160
1897  2  100  000  1.  1.  3  0  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  :  82  86
1897  3000000  1.  1.  15  15  Westafrikanische  Pflanzungs  gesellsch.  „Victoria“  253  —
1895  1  800  000  1.  1.  0  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.).  100  —
Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bew.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.
*  Bauzinsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.  —  pr.  I.  Semester.

—  —

 

Verantwortlicher  Redalteur  für  den  nichtamtlichen  en  Teil;  Os  Skar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  n  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstr.  68—  1
        <pb n="1035" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Oktober  1912.  Nummer  20.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljährliche  Abonnemenrspreis  für  das  Kolonialblat  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duich  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  “  4.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlun  a)  4  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich=  Ungarns,  b)  .X  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins-  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8  Wö66,  Kochsrragr  68—71,  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Vereinbarung  über  die  Abgrenzung  zwischen  Togo  und  den  französischen  Besitzungen
in  Dahomey  und  im  Sudan.  Vom  28.  September  1912  S.  977.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betr.  den  Umtausch  von  Nickel-  und  Kupfermünzen  gegen  SGiülbermünzen  und  die  Annahme  von  englischen  und  französischen
  Gold=  und  Silbermünzen  bei  den  öffentlichen  Kassen  im  Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  18.  Juli  1912  S.  987.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  die  Bildung  und  Bewirtschaftung  von  Schutzwaldungen  (Schutzwaldverordnung).


der  Landungsbetriebe  in  Swakopmund  und  Lüderitzbucht.

Vom  5.  August  1912  S.  988.  —  Bekanntmachung  des  Reichs-Kolonialamts,

betr.  weitere  Vergebung

Vom  9.  Oktober  1912  S.  989.  —  Personalien  S.  990.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  991.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
  bei  den  Binnengrenz-ZJollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juni  1912  S.  992.

Togo:
Zollbeträge  S.  992.

Deussch  Südwestafrika:
Einnahmen  bei  den  Zollstellen  des  Schutzgebiets
jahres  1912  S.  993.

Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Juli  1912  fällig  gewordenen

Die  Einnahmen  der  Landesbahnen  Südwestafrikas  S.  993.  —  Nachweisung  der  Roh-Deutsch-Südwestafrika
  in  den  Monaten  Mai  und  Zuni  des  Rechnungs-Deutsch-Neuguinea:

  Eine  Eingeborenen-Verschwörung  im  Bezirk  Friedrich-Wilhelmshafen  S.  994.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Eingeborenenpolitik  und  Eingeborenenrecht  in  der
Goldküste  und  in  Nigerien  S.  995.  —  Die  Verteilung  des  Landbesitzes  in  den  englischen  Kolonien  des  tropischen  Afrika
S.  1007.  —  Basutoland  1910/11  S.  1008.  —  Straits  Settlements  1910/11  S.  1009.  —  Uganda-Protektorat  1910/11

S.  1010.

afrika  S.  1016.  —  Die  Kakaovalorisation  S.  1017.

—  Die  Staatswälder  von  Belgisch-Kongo  S.  1014.
jahr  1912  S.  1014.  —  Straußenfedernhandel  in  Britisch-Südafrika  S.  1015.  —
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  im  Erntejahr  1911/12  S.  1015.

—  Handel  der  südafrikanischen  Union  im  ersten  Halb-=Baumwollernte
  und  --Verbrauch  der
—  Ausfuhr  von  frischem  Obst  aus  Britisch-  Süd-—

  Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre  1912  S.  1017.  —

Handel  Britisch-Südafrikas  im  ersten  Halbjahr  1912  S.  1018.  —  Angola  S.  1019.  —  Britisch-Ostafrika  S.  1019.  —

Goldküste  (östlich  des  Volta)  S.  1019.
S.  1020.  —  Brasilien  S.  1021.

—  Mozambicque  S.  1020.  —
—  Britisch-Ostafrika  S.  1021.

Sierra  Leone  S.  1020.  —  Belgisch-Kongo

Vermischtes:  Kolonial-Abteilung  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  S.  1022.  —  Herbstkurfus  des  Instituts

für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten  in  Hamburg  S.  1022.
9

–  Errichtung  von  Zollstellen  in  Belgisch-Kongo  S.  1023.

—  Literatur-Bericht  S.  1023.  —  Koloniale  Literatur  (XX.)  S.  1024.  —  Verkehrs-=  Nachrichten  S.  1026.

—  Schiffsbewegungen  S.  1030.  —  Marktbericht  S.  1031.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S

1032.

 

 

leJ

 

 

 

 

Amtlicher  Teil

 

LZD

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Vereinbarung  über  die  Kbgrenzung  zwischen  Togo  und  den  französischen  Besitzungen
in  Dahomey  und  im  Sndan.

Vom  28.  September  1912.

Erklärung.

Nachdem  die  Kaiserlich  Deutsche  Regierung
und  die  Regierung  der  Französischen  Republik,
geleitet  vom  Geiste  gegenseitigen  guten  Einvernehmens,
  beschlossen  haben,  den  Vereinbarungen
Geltungskraft  zu  verleihen,  die  von  ihren  beiderseitigen
  Bevollmächtigten  vorbereitet  worden  sind,
um  die  Anwendung  des  Abkommens  vom  23.  Juli
1897  über  die  Abgrenzung  zwischen  dem  deut-Déclaration.



Le  Gouvernement  de  sa  Majesté  I’Empereur
  d’Allemagne,  Roi  de  Prusse  et  le  Gouvernement
  de  la  République  Française  ayant
résolu  dans  un  esprit  de  bonne  entente  mutuelle
  de  donner  force  et  vigueur  aux  accordr
préparés  par  leurs  Délégués  respectifs  en  vue
d’'assurer  l’application  de  la  Convention  du
23  juillet  1897  relative  à  la  délimitation  du
        <pb n="1036" />
        W  978  20

schen  Togogebiet  und  den  französischen  Dahomeyund
  Sudanbesitzungen  sicherzustellen,

find  die  genannten  Regierungen  dabin  übereingekommen,
  das  zu  Paris  am  12.  September
1912  gefertigte  Protokoll  zu  bestätigen  und  ihm
die  folgenden  Zusatzbestimmungen  anzufügen:

Hrotokoll.

Nachdem  die  Unterzeichneten:

1.  Dr.  Oskar  Meyer,  Geheimer  Regierungsrat
  und  Vortragender  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,

2.  Dr.  Hugo  Marquardsen,  Hauptmann
a.  D.,  Geograph  des  Reichs-Kolonialamts,

3.  Herr  Albert  Duchene,  Ministerialdirektor
im  französischen  Kolonialministerium,

4.  Herr  Gaston  Budin,  Hauptredakteur  erster
Klasse  im  französischen  Kolonialministerium,

5.  Herr  Alexandre  Meunier,  Geograph  des
französischen  Kolonialministeriums,

von  der  Kaiserlich  Deutschen  Regierung  und
von  der  Regierung  der  Französischen  Republik
beauftragt  worden  sind,  auf  Grund  des  Abkommens
  vom  23.  Juli  1897  ein  Abkommen  über
die  endgültige  Festsetzung  und  Vermarkung  der
Grenze  zwichen  dem  deutschen  Schutzgebiet  Togo
und  den  französischen  Kolonien  Dahomey  und
Haut-Sénégal  et  Niger  zu  entwerfen,  haben  sie
nachstehenden  Entwurf  aufgestellt,  den  sie  ihren
Regierungen  zur  Genehmigung  vorlegen:

Artikel  1.

Die  Grenze  läuft  vom  Schnittpunkt  der  Küste
mit  dem  Meridian  der  Westspitze  der  Insel  Bayol
diesen  Meridian  entlang  bis  zum  Südufer  der
Lagune,  dem  sie  bis  zu  einem  Punkte  100  Meter
östlich  von  der  Ostspitze  der  Insel  Bayol  folgt.
Sie  geht  von  da  gerade  nach  Norden  bis  zur
Mitte  der  Lagune  und  folgt  der  Mittellinie  der
Lagune  bis  zu  ihrem  Zusammentreffen  mit  dem
Talweg  des  Mono  und  diesem  Talweg  selbst  bis
zu  dem  im  nachstehenden  Verzeichnis  näher  bezeichneten
  Grenzpunkt  Nr.  1.  Von  hier  erreicht
die  Grenze  nacheinander  die  im  nachstehenden
Verzeichnis  näher  bezeichneten  Grenzpunkte  Nr.  2,
3  usw.  bis  130.  Hierbei  wird  die  Verbindung
zwischen  zwei  benachbarien  Grenzpunkten,  abgesehen
  von  dem  Fall,  wo  ein  Flußlauf  ausdrücklich
  als  Grenze  bezeichnet  ist,  von  geraden  Linien
gebildet.

Territoire  allemand  du  Togo  et  des  Possessions
frangaises  du  Dahomey  et  du  Soudan  Sont
convenus  de  confirmer  le  Protocole  dressé  à
Paris  le  12  Septembre  1912  et  d'y  ajonuter
les  dispositions  Complémentaires  dont  la  teneur
Suit:

Protocole.

Les  Soussignés:

Docteur  Oskar  Meyer,  Conseiller  intime,
Chef  de  Service  au  Ministèere  des  Colonies
d'’Allemagne,

20  Decteur  Hugo  Marquardsen,  Capitaine
  en  retraite,  Chef  du  Service  géographique
au  Ministère  des  Colonies  d’Allemagne,

30  M.  Albert  Duchéne,  Sous-Directeur
au  Ministèere  des  Colonies  de  France,

40  M.  Gaston  Budin,  Rédacteur  Prineipal
de  1er  classe  au  Ministère  des  Colonies  de
France,

50  M.  Alexandhre  Meunier,  Gé0graphe
au  Ministère  des  Colonies  de  France,

Délégués  par  le  Gouvernement  de  l’Empire
Allemand  et  par  le  Gouvernement  de  la  République
  Française  à  Deffet  de  préparer  sur
la  base  de  la  Convention  du  23  juillet  1897
un  projet  de  délimitation  et  d’abornement  definitfs
  entre  la  Colonie  allemande  du  Togo  eis
les  possessions  françaises  du  Dahomey  et  du
Haut-Sénégal  et  Niger,  sont  convenus  des
dispositions  suivantes  qu’fils  ont  résolu  de
soumettre  à  H’agrément  de  leurs  Gouvernements
  respectifs:

Artiele  Premier.

La  frontière  partira  de  T’intersection  de  la
côöte  avec  le  méridien  de  la  pointe  Ouest  de
Iile  Bayol,  se  confondra  avec  ce  méridien
jusqufà  la  rive  Sud  de  la  lagune  qu'elle  suivra
jusdu'd  une  distance  de  100  metres  au  deld
de  la  pointe  Est  de  l’ile  Bayol,  remontera
ensuite  directement  au  Nord,  jusqu'fà  midistance
  de  la  rive  Sud  et  de  la  rive  Nord
de  la  lagune,  puis  suivra  les  sinuosités  de  la
lagune,  à  é6gale  distance  des  deux  rives,
jusqufau  thalweg  du  Mono  qu’felle  suivra
jusqu’'au  point  No.  1  défini  dans  la  liste  ci-apres.
De  la,  la  frontière  gagnera  D’un  après  l'autre
les  points  2,  3  etc.,  Cnumérés  dans  la  liste
jusqu’'au  poeint  terminus  No.  130.  La  frontière
sera  déterminée  par  la  jonction  en  ligne  droite
des  points  voisins,  sauf  dans  le  cas  ou  il  est
expressément  spéecifié  qu’un  cours  d’eau  servira
de  limite.
        <pb n="1037" />
        W  979  20

Artikel  2.

Verzeichnis  der  Grenzpunkte
7.  Grades  näördlicher  Breite:

1.  Der  Schnittpunkt  des  Talweges  des  Mono
mit  der  Verbindungslinie  zweier  Punkte  am
rechten  und  am  linken  Mono-Ufer.  Davon  soll
der  Punkt  am  linken  Ufer  0,75  km  oberhalb  des
Vermessungszeichens  westlich  Jangba  (Rhévi),  gemessen
  entlang  dem  Ufer,  liegen  und  der  Punkt
am  rechten  Mono-Ufer  genau  westlich  des  linksseitigen
  Punktes.

2.  0,4  km  südlich  vom  Verm.-Zeichen  in
Basseku  (Bossoukon).

3.  3,0  km  östlich  vom  Punkt  2.

4.  0,5  km  nördlich  der  Lomé-Furt  des  Weges
Parahoué-Tun,  gemessen  auf  dem  Weg.

nördlich  des

5.  1,95  km  östlich  vom  Verm.  Zeichen  in
Tun  (Marktplatz.

6.  2,25  km  östlich  vom  Verm.  Zeichen  Sinouesodji
  (astron.  Punkt,  französische  Karte).

7.  1,95  km  östlich  vom  Verm.  Zeichen  Dossfukonji
  (Dossouhoué)  (astronom.  Punkt).

8.  im  Wege  Dossukonji—  Atome  0.75  km  südwestlich
  von  der  Furt  des  Agba-Baches  auf  dem
Wege  Richtung  Dossukonji  gemessen.

9.  0,92  km  westlich  von  Atome.  .

10.  0,27  km  östlich  der  Bowe-Kuppe  (geodät.
Punk.).

11.  0,175  km  östlich  von  Agodogwi  (Agodogou).


12.  Im  Wege  Agodogwi  (Agodogouê)  —Abalokovhe
  (Akouanon),  0,7  km  von  der  Gugn-Furt
auf  dem  Wege  Richtung  Abalokovhe  gemessen.

 

13.  Furt  des  Kufo  N'e  im  Weg  Aguna
—Glito.

14.  Kufo  aufwärts  bis  zu  demjenigen  Schnittpunkt
  des  Kufo  mit  dem  Meridian  eines  Punktes
3,45  km  westlich  der  Furt  des  Asagba-Baches
im  Weg  Akleme  (Aklamé)  —Tamba,  welcher  diesem
Punkt  zunächst  gelegen  ist.

15.  0,15  km  westlich  Motjema  (Motchama).

16.  0,29  km  östlich  vom  Uruku  (Ouronkon).

17.  3,2  km  nordwestlich  von  Tscheti  (Tschetti),
im  nördlichen  Weg  nach  Adjinaku  (Adjinakon)
gemessen,  beginnend  vom  Ortsteil  direkt  südlich
des  deutschen  Signales  von  Tscheti.

Article  2.

Liste  des  points  fixant  la  frontière  au  Nord
du  7°  degré  de  latitude  Nord:

1.  Point  de  rencontre  du  thalweg  du  Mono
avec  la  ligne  réunissant  deux  peints  situés
sur  les  rives  gauche  et  droite  du  fleuve  et
tirée  Est-Ouest  à  750  metres  compfés  sur  la
rive,  en  amont  du  point  astronomique  Ouest
de  Rhévi  (Jangba).

2.  400  metres  Sud  du  poeint  astronomique
de  Bossoukou  (Basseku).

3.  3000  metres  Est  du  poeint  2.

4.  500  metres  Nord  du  point  de  passage
sur  la  rivière  Lomo  de  la  route  Tohoun  (Tun)
à  Parahoué,  compfés  sur  la  route.

5.  1950  meèetres  Est  de  Tohoun  (Tun)
(point  de  repère  du  marche).

6.  2250  meètres  Est  de  Sinouesodji  (point
astronomique,  carte  française).

7.  1950  metres  Est  de  Dossouhoué
(Dossukonji)  (point  astronomique).

S.  Point  sur  la  route  de  Dossouhoué
(Dossukonji)  à  Atomé,  à  750  metres  au  Sud-Ouest
  du  point  de  passage  de  ce  chemin  sur
la  rivière  Agba  et  mesurés  sur  la  route  dans
la  direction  de  Dossouhoué.

9.  920  meires  Ouest  d'’Atomé.

10.  270  meètres  Est  de  la  colline  Bowé
Eignal  géodésique).
1  metres  Est  d'Agodogoué  (Agodogwi).

12.  700  metres  à  mesurer  sur  le  chemin
d’'Agodogous  (Agodogwi)  à  Akouanou  (Abalokovhe)
  depuis  le  passage  de  la  rivière
Gougou  (Gugu)  et  dans  la  direction  d’'Akouanou.

.  Passage  du  Couffo  (Kufo)  sur  le
chemin  Agouna—Glito.

14.  Le  cours  du  Couffo  vers  l’amont
jusqu'fà  sa  rencontre  avec  le  méridien  d’un
point  situsé  à  3450  metres  à  I’Ouest  du  passage
de  la  rivière  Asagba  sur  le  chemin  d’Aklamé
(Akleme)  —Tamba;  on  choisira,  comme  point
frontière,  le  point  de  rencontre  le  plus  pres
de  Porigine  du  méridien.

15.  150  metres  Ouest  de  Motchama  (Motjema).


16.  290  metres  Est  d'Ouroukou  (Uruku).

17.  3200  metres  Nord-Ouest  de  Tchetti
(Tscheti),  village  le  plus  immédiatement  Sud
du  signal  allemand,  distance  mesurée  sur  le
chemin  Nord  d’Adjinakou  (Adjinaku).
        <pb n="1038" />
        W  980  2O

18.  0,75  km  westlich  von  Agadja  (französische
Karte).

19.  0,4  km  östlich  Agbota.

20.  1,92  km  östlich  Berg  Djafe  (geodät.
Punkt).

21.  0,22  km  östlich  Okoko-Kuppe  (geodät.
Punkt).

22.  0,95  km  westlich  von  Akifong  (Akifon).

22à.  0,875  km  östlich  von  Badja  (Do)h.

23.  1,5  ktm  vom  Verm.  Zeichen  in  Dume
(Doumé)  im  Weg  Dume—Gege  (Guéêégub)  gemessen.


24.  1,85  km  vom  Verm.  Zeichen  in  Dume
im  Wege  Dume—Agaung  (Agaoun)  gemessen.

25.  0,15  km  östlich  von  Awole  (DAfolé).

26.  0,97  km  westlich  von  Totolo.

27.  2,3  km  westlich  Berg  Otola  (geodät.
Punkt  der  französischen  Karte).

28.  1,9  km  östlich  Berg  Gege  (Guêgues)
(geodät.  Punkt).

29.  1,55  km  östlich  der  Mündung  des  Béléba

(Bach  von  6m  Breite  in  der  deutschen  Karte)
in  den  Ogu  (Ogou).

30.  Mündung  des  Akouata  (Bach  von  3  m
Breite  in  der  deutschen  Karte)  in  den  Ogu  (Ogou).

31.  Ogu  aufwärts  bis  zur  Mündung  des
Agbessi  (Akpessi).

32.  Agbessi  aufwärts  bis  zur  Mündung  des
Atoua  (französische  Karte).

33.  3,5  km  von  der  Afa-Furt  im  Weg  Gubi—
Pira  in  Richtung  Pira  gemessen.

34.  Furt  des  Weges  Kambole  (Cabolé)  —Pira
durch  den  Pekete  (Pérékété)-Bach.

35.  4,2  km  östlich  vom  Verm.  Zeichen  auf
dem  Markt  von  Kambole  (Cabolc).

36.  2,17  km  östlich  vom  Verm.  Zeichen  auf
dem  Markt  von  Balanka  (Bédou).

37.  Furt  des  Ajolo  (Ayolo)-Baches  im  Wege
Parampa  (Bariba)  —Bassila.

38.  den  Ajolo  aufwärts  bis  zur  Furt  des
Weges  Berekini—Galabo  (Ntadono).

39.  1,0  km  westlich  Ajolo  (Ayolo-Guitouri),
nördlicher  am  Weg  Berekini  —  Afem  (Bafémi)  gelegener
  Ortsteil.

40.  2,5  km  westlich  von  Kafodjuai  (französische
Karte).

18.  750  metres  Ouest  d’Agadja  (carte
francaise).

19.  400  metres  Est  d'Agbota.

20.  1920  metres  Est  de  la  montagne
Djafé  (point  géodésique).

21.  220  meètres  Est  de  la  montagne  Okoko
(signal  géodésique).

22.  950  metres  Ouest  d'Akifon  (Akifong).

22  bis.  875  metres  Est  de  De  (Badja).

23.  1500  metres  sur  le  chemin  de  Doumé
(Dume)  à  Guégué  (Gege)  en  partant  du  signal
géodésique  de  Deumé.

24.  1850  metres  sur  le  chemin  de  Doumé
(Dume)  à  Agaoun  (Agaung)  en  partant  du
signal  géodésique  de  Deoumé.

25.  150  metres  Est  d’Afolé  (Awole).

26.  970  metres  Ouest  de  Totcolo.

27.  2300  metres  Ouest  de  la  montagne
Otola  (point  géodésique,  carte  française).

28.  1900  metres  Est  de  la  montagne
Guégué  (Gege)  (signal  goédésique).

29.  1550  metres  Est  du  confluent  de  la
rivière  Béléba  (ruisseau  de  6  metres  de  largeur
  dans  la  carte  allemande)  et  de  la  rivière
Ogou  (Ogu)g.

30.  Confluent  de  la  rivière  Akouata
(ruisseau  de  3  metres  de  largeur  dans  la
carte  allemande)  et  de  I'Ogou  (Oguy).

31.  Cours  de  I’Ogou  jusqu’fau  confluent
de  UAkpessi  (Agbessi).

32.  Cours  de  Akpessi  jusqufà  son  confluent
avec  D’Atoua  (carte  française).

33.  3500  metres  sur  le  sentir  Gubi-Pira  à
compter  à  partir  du  passage  de  IU’Afa  et  dans
la  direction  de  Pira.

34.  Passage  de  la  route  de  Pira—Cabolé
(Kambole)  sur  la  rivière  Pérékété  (Pekete).

35.  4200  metres  Est  de  Cabolé  (Kambole)
(pilier  du  marche).

36.  2170  metres  Est  de  Bédou  (Balanka)
(pilier  du  marche).

37.  Passage  sur  la  rivière  Ayolo  (Ajolo)
de  la  route  Bariba  (Parampa)  à  Bassila.

38.  Le  cours  de  I’Ayolo,  vers  l’amont
jusqu'au  passage  du  sentir  de  Bérékini  à
Ntadono  (Galabo).

39.  1000  métres  Ouest  d'Ayolo-Guitouri
(Ajolo),  à  compter  de  la  partie  Nord  du  village
  situc  sur  le  sentir  Bérékini—Bafémi
(Akem).

40.  2500  metres
(carte  franeaise).

Ouest  de  Kafodjusi
        <pb n="1039" />
        981  20

41.  Schnittpunkt  des  Weges  Karibadja—Afem
(Bafémi)  mit  dem  Agumna  (Agouna)-Bach.

42.  Schnittpunkt  des  Weges  Afem  —  Kodoari
mit  dem  Agumna-Bach.

43.  Schnittpunkt  des  Weges  Kodoari—Kjirksiri
(Kirikiri)  mit  dem  Kassuntu  (Assontou)-Bach.

44.  Schnittpunkt  des  Weges  Pelelang  (Péléla)
—  Sominde  mit  dem  Bawele  (Oukonani)-Bach.

45.  Schnittpunkt  des  Weges  Tankona—Sominde
  mit  dem  Bulakpa  (Gatuboropa)-Bach
(deutsche  Karte).

46.  Schnittpunkt  des  Weges  Aledjo--Paratau
(Parataou)  —Sominde  mit  dem  Falao  (Fallao)=Bach.


47.  Schnittpunkt  des  Weges  Aledio-Kura
(Aledjo)  —  Sominde  mit  dem  Falao-Bach.

48.  0,35  km  südlich  von  Kade.

49.  0,22  km  westlich  von  Kade.

50.  0,37  km  westlich  des  geodät.  Punktes
bei  Tschemberi  (Tchimbéri).

51.  0,2  km  westlich  der  Wegegabel  Sudu—
Tschemberi  und  Sudu—  Aledjo-Kura.

52.  1,6  km  östlich  von  der  Furt  des  Tuasse
(Touacé)-Baches  auf  dem  Wege  Bafilo  —Aledjo-Kura
  gemessen.

53.  0,7  km  westlich  des  Schnittpunktes  des
westlichsten  Weges  Akarade  —Ssemere  (Sémére)
mit  dem  Pindi.

54.  0,8  km  westlich  des  Schnittpunktes  des

westlichsten  Weges  Akarade  —  Ssemere  mit  dem
Deteraku  (deutsche  Karte).

55.  2,8  km  von  der  Furt  des  westlichsten
Weges  Akarade  —  Ssemere  durch  den  Kara  in  der
Richtung  stromabwärts  in  der  Luftlinie  gemessen.

56.  Kara  abwärts  bis  zum  Schnittpunkt  mit
dem  Meridian  0,12  km  westlich  des  Berges  Oke
N'Diaje  (geodät.  Punk).

56a.  0,12  km  westlich  des  Oke  N'Diaje.

57.  Schnittpunkt  des  Weges  Ssemere  —Sirka
mit  dem  Kängjele  (Kandjêfêélé)-Bach  (französ.
Verm.  Pflock  Nr.  30).

58.  0,97  km  westlich  der  Tjauja  (Tchaouia)=Furt
  des  Weges  Ssemere—Kumeri  (Koumeri).

59.  Deutscher  Verm.  Pflock  Nr.  3  an  der
Boom  (Bohom)-Furt  des  Weges  Kumeri—Ssemere.


60.  Französischer  Verm.  Pflock  Nr.  40  an  der
Ajam  (Kougnonlomboa)-Furt  des  Weges  Kumeri
—  Logba.

41.  Croisement  de  ’Agouna  (Agumna)  et
du  chemin  Karibadja—Bafémi  (Afem).

42.  Croisement  de  I’Agouna  (ou  Foforo)
avec  le  chemin  Kodoari—Bafémi  (Afem).

43.  Croisement  du  chemin  de  Kodoari  à
Kirikri  (Kjärksiri)  avec  la  rivière  Assontou
(Kassuntu).

44.  Croisement  du  chemin  Péléla  (Pelelang)
—  Somindé  avec  la  rivière  Oukonani  (Bawele).

45.  Croisement  du  chemin  Tankona—Somindé
  avec  la  rivière  Bulakpa  (Gatuboropa)
(carte  allemande).

46.  Croisement  du  chemin  de  Parataou
(Aledjo-Paratauh  à  Somindé  avec  la  rivière
Fallao  (Falao).  -

47.croisementduoheminckAledjo(Aledjo-Kura)
  à  Somindé  avec  la  rivière  Fallac.

48.  350  metres  Sud  de  Kadé.
49.  220  metres  Ouest  de  Kadé.

50.  370  meètres  Ouest  du  point  géodésique
de  Tchimbéri  (Tschemberi).

51.  200  metres  Ouest  de  la  bifurcation
des  deux  chemins  Soudou  (Sudu)  —Tchimbeéri
et  Soudou  —  Aledijo.

52.  1600  metres  vers  I’Est  à  compter  sur
le  chemin  Bafilo  —Aledio  depuis  le  passage
de  la  rivière  Touacé  (Tuasse).

53.  700  metres  Ouest  du  croisement  de  la
rivière  Pindi  avec  le  chemin  le  plus  Ouest
d'Akaradé  à  Séméré  (Ssemere).

54.  800  meétres  Ouest  du  croisement  de  la
rivière  Deteraku  (carte  allemande)  avec  le
chemin  le  plus  Ouest  d’Akaradé—Séméré.

55.  2800  metres  du  passage  sur  la  rivière
Kara  du  chemin  le  plus  Ouest  d'Akaradé  à
Séméré,  mesurés  vers  I’aval,  à  vol  d’oiseau.

56.  Cours  de  la  rivière  Kara  jusqu'au
point  de  rencontre  de  cette  rivière  avec  le
méridien  passant  à  120  metres  Ouest  de  la
colline  Oké-N’Diaye  (Oke  N’Diaje)  (point  géodésique).


56  bis.  120  meètres  Ouest  de  Oké-N'Diaye.

57.  Croisement  du  chemin  Séméré  à  Sirka
et  de  la  rivière  Kandjéfélé  (Kängjele)  (Piquet
francais  No.  30).

58.  970  metres  Ouest  du  poeint  de  rencontre
  de  la  rivière  Tchaouia  (Tiauja)  et  du
schtier  Secméré—  Koumeri  (Kumeri).

59.  Point  de  passage  sur  la  rivière  Bohom
(Boom)  du  sentier  de  Koumeri  à  Séméré
(Piquct  allemand  No.  3).

60.  Rencontre  de  la  rivière  Kougnonlomboa

et  du  sentier  Koumeri-Logba  (Kandédé  (Piduet
français  No.  40).
        <pb n="1040" />
        G  982  20

61.  Halbwegs  der  deutschen  Verm.  Pflöcke
Nr.  1  in  Kumeri  und  Nr.  4  am  Ajam  (Kougnonlomboa)-Bache.


62.  0,87  km  westlich  des  deutschen  Verm.
Pflockes  Nr.  5  nördlich  von  Asarade,  auf  dem
Weg  Asarade—Terao-da  (Lama-Téro).

63.  1,52  km  östlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  6  in  Terao-da  (Lama-Téro).

64.  2,95  km  östlich  vom  Marktplatz  in  Kadjanga
  (Kadjana).

65.  3,8  km  östlich  vom  deutschen  Verm.  Pflock
Nr.  7  auf  dem  Marktplatz  in  Pagu-da  (Paguda).

66.  2,0  km  östlich  vom  deutschen  Verm.  Pflock
Nr.  8  bei  Damburgu  (Dambourgou).

67.  3,95  km  östlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  9  auf  dem  unteren  Marktplatz  von
Bufale.

68.  3,75  km  östlich  vom
(Sorouba)-Marktplatz.

69.  3,4  km  östlich  vom  östlichen  geodät.  Punkt
auf  dem  Schireobe-Berge.

70.  6,0  km  östlich  vom  Marktplatz  Goacha
(Koutchara)  im  Wege  nach  Taniga  gemessen
(französische  Karteh.

71.  4,38  km  östlich  vom  geodät.  Punkt  auf
dem  Tonabu-Berg.

72.  1,9  km  nördlich  von  Punkt  71.

73.  2,5  km  südlich  vom  Verm.  Pflock  12  in
Kutje  (Koute).

74.  2,67  km  nördlich  von  Tapunte  (Pfeiler
am  Ostende  der  Triang.  Basis).

75.  Lauf  des  Daboni  bis  zu  einem  Punkt
1,7  km  nördlich  von  Tapunte  (Pfeiler  am  Ostende
  der  Triang.  Basigs).

76.  0,95  km  nördlich  von  Kutantatun  (Koutantatoun)
  (Pflock  38).

77.  0,7  km  nördlich  von  Kutama  (Koutama)
(Pflock  34).

78.  3,6  km  südlich  vom  geodät.  Punkt  Kussuntugu
  (Koustountougou).

79.  4,25  km  südlich  vom  geodät.  Punkt
Odende.

80.  3,7  km  südlich  von  Bukombe  (Boukombe)
(Pflock  19).

81.  4,35  km  südlich  des  Pflockes  40  an  der
Furt  des  Weges  Bukombe  —  Koruntiere  (Korounticré)
  durch  den  Kumagu.

82.  6,1  km  südlich  vom  geodät.  Punkt  Koruntiere.


83.  3,8  km  südlich  vom  geodät.  Punkt  Bandetarage
  (Bamatanta).

84.  3,3  km  südlich  vom  Pflocke  27  am  Wege
Koruntiere-Memone.

Sola  -Lauwalu

61.  Demi-distance  entre  le  piquet  allemand
No.  1  à  Koumeri  et  le  piquet  allemand  No.  4
sur  la  rivière  Kougnonlomboa  (Ajam).

62.  870  metres  Ouest  du  piquet  allemand
No.  5  placé  au  Nord  d’Asaradé  sur  le  chemin
d’Asaradé  à  Lama-Téro  (Terao-da).

63.  1520  metres  Est  du  piquet  allemand
No.  6  à  Lama-Téro  (Terao-da).

64.  2950  metres  Est  du  marché  de  Kadjana
  (Kadjanga).

65.  3800  meétres  Est  du  piquet  allemand
No.  7  sur  le  marché  de  Paguda  (Pagu-da).

66.  2000  metres  Est  du  piquet  allemand
No.  8  près  de  Dambourgou  (Damburgu).

67.  3950  metres  Est  du  piquet  allemand
No.  9  sur  le  marché  inférieur  de  Bufale.

68.  3750  metres  Est  du  marché  de  Sorouba
  (Sola-Lauwalu).

69.  3400  métres  Est  du  point  géodésique
Est  de  la  montagne  Schireobé.

70.  6000  meéetres  Est  du  marché  de  Koutchara
  (Goacha)  dà  compter  sur  le  chemin  de
Koutchara  à  Taniga  (carte  francaise).

71.  4380  meètres  Est  du  point  géodésique
de  la  montagne  Tonabu.

72.  1900  metres  Nord  du  point  71.

73.  2500  meètres  au  Sud  du  pigquet  12
à  Kouté  (Kutje).

74.  2670  meètres  Nord  de  Tapunté  (pilier
Est  de  la  base  géodésique).

75.  Cours  du  fleuve  Daboni  jusqu’au  point
placé  à  1700  meètres  Nord  de  Tapunt  (pilier
Est  de  la  base  géodésique).

76.  950  metres  Nord  de  Koutantatoun
(Kutantatun)  (piquet  38).

77.  700  metres  Nord  de  Koutama  (Kutams)
(piquet  34).

78.  3600  meéetres  Sud  de  Koustountougou
(Kussuntugu)  (point  géodésique).

79.  4250  métres  Sud  d'’Odendé  (point
géodésique).

80.  3700  metres
(Bukombe)  (piquet  19).

81.  1350  meètres  Sud  du  piquet  10
(passage  de  la  rivière  Koumago  par  le  sentier
de  Boukombe  à  Korountiéré).

82.  6100  metres  Sud  de
(Koruntiere)  (point  géodésique).

83.  3800  meétres  Sud  de
(Bandetarage)  (point  géodésique).

84.  3300  metres  Sud  du  piquet  27  (sur
le  sentier  de  Korountiéré  à  Mémone).

Sud  de  Boukombé

Korountiér

Bamatanta
        <pb n="1041" />
        983  20

85.  7,85  km  südlich  von  Kadjeni  (Kadjéne)
(Verm.  Pflock  92).  '

86.1,2kmöstlichvonMemone(geodät.
Punkt).

87.  3,3  km  südlich  des  französischen  Pflockes  36
im  Dorfe  Tedokaré  (französische  Karte).

88.  0,9  ktm  vom  Pflocke  87,  gemessen  in
südlicher  Richtung  im  Wege  nach  Dje-Buri  (Dié-Gando).


89.  1,3  km  westlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  65  in  Kogomon  (Kongomon).

90.  0,6  km  östlich  von  Kudjog  im  Weg  nach
Dag  (Dago)  gemessen.

91.  1,35  km  vom  deutschen  Verm.  Pflock
Nr.  63  ab  am  Tangu  (Pantaga)  aufwärts  gemessen.


92.  0,4  km  westlich  von  Tamiag  (Tamiaga)
(deutscher  Verm.  Pflock  Nr.  43).

93.  2,0  km  westlich  von  Ogonde  (deutscher
Verm.  Pflock  Nr.  64)  im  Wege  nach  Santie
(Sendié)  gemessen.

94.  2,4  km  westlich  von  Koriam  (Kotiama)
(deutscher  Verm.  Pflock  Nr.  74).

95.  2,8  km  östlich  vom  Diemong  (Tiamang)
(deutscher  Verm.  Pflock  Nr.  89).

96.  2,25  km  westlich  von  Alt-Namotel  (Sapantandi).


97.  1,1  km  westlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  61  in  Naoteni  (Nagoden).

98.  1,75  km  westlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  60  in  Tandaratana.

99.  0,27  km  östlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  62  in  Uandogo  (Ouandogo).

100.  2,1  km  östlich  von  Tjerebanga  (Tscharpanha)
  (deutscher  Verm.  Pflock  Nr.  71).

101.  1,5  km  westlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  70  in  Kuanteni  (Konanteni).

102.  2,3  km  westlich  von  Uande  (Ouande)
(französischer  Verm.  Pflock  Nr.  61).

103.  2,55  km  östlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  80  an  der  Furt  des  Weges  Manduri
—Njerema  (Niarma)  durch  den  Oli.

104.  0,75  km  westlich  vom  französischen
Verm.  Pflock  Nr.  64  am  Kabubaga  (Tabo).

105.  0,3  km  westlich  von  Tambanga  (Tampaga).


106.  0,3  km  westlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  88  in  Lalabaga  (Lalabra).

107.  1,47  km  westlich  vom  französischen
Verm.  Pflock  Nr.  73  in  Niorgu  (Niorgou).

108.  1,45  km  westlich  von  Bediero  (französische
  Karte).

109.  1,3  km  nördlich  vom  Punkt  108.

85.  7850  meètres  Sud  de  Kadjéné  (Kadjeni)
(piquet  92).

86.  1200  meètres  Est  de  Mémone  (point
géodésique)

87.  3300  metres  Sud  du  piquet  francais
36  placé  au  village  de  Tedokaré  (carte  francçaise).

88.  900  meètres  du  piquet  87  mesurés
dans  la  direction  du  Sud.  sur  le  chemin  de
Die-Gando  (Dié-Buri).

89.  1300  metres  Ouest  du  piquet  allemand
No.  65  à  Kongomon  (Kogomon).

90.  600  metres  Est  de  Kudjog  sur  le  chemin
de  Kudjog  à  Dago  (Dag).

91.  1350  metres  mesurés  sur  la  rividre
Pantaga  (Tangu)  en  amont  du  piquet  allemand
No.  63.

92.  400  meètres  Ouest  de  Tamiaga  (Tamiag)
(piquet  allemand  No.  43).

93.  2000  metres  Ouest  d’'Ogonde  (piquet
allemand  No.  64)  à  mesurer  sur  le  chemin  de
Sendié  (Santje).

94.  2400  metres  Ouest  de  Kotiama  (Koriam)
(piquet  allemand  No.  74).

95.  2800  metres  Est  de  Tiamang  (Djemong)
(piquet  allemand  No.  89).

96.  2250  méèétres  Ouest  de  Sapantandi
(Alt-Namotel).

97.  1100  meétres  Ouest  de
(Naoteni)  (piquet  allemand  No.  61).

98.  1750  meétres  Ouest  de  Tandaratana
(piquet  allemand  No.  60).

99.  270  metres  Est  de  Ouandogo  (Uandogo)
(piquet  allemand  No.  62).

100.  2100  meètres  Est  de  Tscharpanha
(Tierebanga)  (piquet  allemand  No.  71).

101.  1500  métres  Ouest  de  Kouanténi
(Kuanteni)  (piquet  allemand  No.  70).

102.  2300  metres  Oucst  de  Ouandé  (Uande)
(piquet  françcais  No.  61).

2550  metres  Est  du  piquet  allemand
No.  80  (passage  sur  I'Oti  du  chemin  Manduri-Niarma)
  (Nierema).

104.  750  meètres  Ouest  du  piquet  français
No.  64  sur  la  rivière  Tabo  (Kabubaga).

105.  300  metres  Ouest  de
(Tambanga).

300  mètres  Ouest  du  piquet  allemand
No.  88  à  Lalabra  (Lalabaga).

107.  1470  métres  Ouest  du  piquet  français
No.  73  à  Niorgou  (Niorgu).

08.  145  metres  Ouest  de  Bediero  (carte
francaise).

109  1300  metres  Nord  du  point  108.

Nagoden

Tampaga
        <pb n="1042" />
        W  984  20

110.  3,8  km  südöstlich  vom  franzäsischen
Verm.  Pflock  Nr.  70,  gemessen  auf  dem  Wege
Kolamanga  (Pampaga)  —Banjega  (Kouêdinga).

111.  1,45  km  südlich  vom  französischen  Verm.
Pflock  Nr.  20  in  Djabondjari  (Diabantiari).

112.  2,35  km  südlich  vom  französischen  Verm.
Pflock  Nr.  17  in  Fongurugu  (Faouargou),  gemessen
  im  Wege  nach  Bembondjurga  (Pemondjiora).


113.  4,65  km  vom  französischen  Verm.  Pflock
Nr.  17  in  Fongurugu,  gemessen  auf  dem  Wege
nach  Bangangundi  (Niamanga).

114.  2,0  km  westlich  vom  französischen  Verm-Pflock
  Nr.  7  nordöstlich  von  Bangangundi.

115.  1,5  km  südlich  vom  französischen  Verm.
Pflock  Nr.  16,  im  Weg  Sankoti—Jabduari  (Djiabyoaré)
  gemessen.

116.  2,0  km  südwestlich  vom  deutschen  Verm-Pflock
  Nr.  131,  im  Weg  Sankoti—Banangande
(Benangadi)  gemessen.

117.  1,2  km  südlich  Tamfiegu  (Tanfiégou)
(französischer  Verm.  Pflock  Nr.  13).

118.  0,75  km  westlich  vom  Punkt  117.

119.  Lauf  des  Flusses  Pembaro  (Sansargou)
in  nördlicher  Richtung  bis  zur  Furt  im  Weg
Sankoti—Tokulga  (Tokourga)  (deutscher  Verm.
Pflock  Nr.  125).

120.  2,7  km  nördlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  104  in  Jenaga  (Diendioga),  gemessen
im  Weg  nach  Tokulga  (Tokourga).

121.  1,35  km  südlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  175  in  Tokulga.

122.  2,35  km  südlich  vom  französischen  Verm.
Pflock  Nr.  24,  gemessen  im  Weg  Surugu  (Soudougou)—Tangbamoanti
  (Tambamondi).

123.  Furt  des  Weges  Surugu-Kantindi  im
Gorlkianga  (deutsche  Karte)  (französischer  Verm.
Pflock  Nr.  77  bzw.  deutscher  Verm.  Pflock
Nr.  116).

124.  3,1  km  südlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  107  in  Pempienga  (Komienga).

125.  2,1  km  südöstlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  136  in  Dagonkum  (Dabankoum),  gemessen
  im  Weg  nach  Nadjundi.

126.  1,87  km  südwestlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  136  in  Dagonkum,  gemessen  im  Weg
nach  Sankalo  (Sankalgou).

127.  0,1  km  südlich  vom  französischen  Verm.
Pflock  Nr.  82  in  Naseango  (Nasiongo).

128.  deutscher  Verm.  Pflock  Nr.  103  in  der
Wegekreuzung  Sanga-Pusga  und  Jeragatenga
(Yaragatenga)  —Timbu  (Timbou).

110.  3800  metres  Sud-Est  du  piquet
français  No.  70  mesurés  sur  le  chemin  de
Pampaga  (Kolamanga)  à  Kouédinga  (Banjega).

111.  1450  metres  Sud  du  piquet  francçeis
No.  20  à  Diabantiari  (Diabondjari).

112.  2350  metres  Sud  du  piquet  français
No.  17  à  Faouargou  (Fongurugu)  mesurés  sur
le  chemin  de  Pemondsiora  (Bembondjurge).

113.  4650  meèétres  du  piquet  francais
No.  17  à  Faouargou  (Fongurugu)  mesurés  sur
le  chemin  de  Niamanga  (Bangangundei).

.  2000  meèétres  Ouest  du  piquet  francais
No.  7  au  Nord-Est  de  Niamanga.

115.  1500  metres  du  piquet  frandais
No.  16  mesurés  sur  le  chemin  de  Sankoti  à
Djabyoaré  (Jabduari).

116.  2000  metres  Sud-Ouest  du  piquet
allemand  131,  mesurés  sur  le  chemin  de  Sankoti
  à  Benangadi  (Banangande).

117.  1200  meètres  Sud  de  Tanfiégou
(Tamfiégu)  (piquet  francçcais  No.  13).

1  7  metres  Ouest  de  la  borne  117.

Cours  du  fleuve  Sansargou  (Pembaro)
dans  la  direction  Nord  jusqu’au  point  de  passage
du  sentier  Sankoti  à  Tokourga  (Tokulga)
(piquet  allemand  No.  125).

120.  2700  metres  Nord  du  piquet  allemand
  No.  104  à  Diendjoga  (Jenaga),  compté
sur  le  chemin  de  Tokourga  (Tekulga).

121.  1350  mstres  Sud  du  piquet  allemand
No.  175  à  Tokourga.

122.  2350  meètres  Sud  du  pidquet  fraucais
  No.  24  mesurés  sur  le  chemin  de  Soudougou

  (Surugu)  à  Tambamondi  (Tangbmoantei).

123.  Passage  de  la  rivière  Gorlkianga

(carte  allemande)  sur  le  chemin  de  Soudougou
à  Kantindi  (piquet  français  No.  77  et  piquet
allemand  No.  116).

124.  3100  metres  Sud  du  piquet  allemand
  No.  107  à  Komienga  (Pempienga).

125.  2100  metres  Sud-Est  de  Dabankoum
(Dagonkum)  (piquet  allemand  No.  136)  compte
sur  le  chemin  de  Nadjundi.

126.  1870  meéètres  Sud-Est  de  Dabankoum
(piguct  allemand  No.  136)  compté,s  sur  le
chemin  de  Sankalgou  (Sankalo).

127.  100  meètres  Sud  du  piquet  francais
No.  82  à  Nasiongo  (Naseango).

128.  Piquct  allemand  No.  103  au  croisement
  des  chemins  Sanga-Pusga  et  FTaragätenga
  (Jeragatenga)—Timbou  (Timbu).
        <pb n="1043" />
        W  985  20

129.  3,1  km  südwestlich  vom  deutschen  Verm.
Pflock  Nr.  132,  gemessen  im  Weg  von  Jeragatenga
  nach  Sumbiaku  (Zounbékou).

130.  nördlichstes  deutsch-englisches  Grenzzeichen
der  Togo-Goldküstengrenze.

Artikel  3.

Die  im  Artikel  2  bezeichneten  Grenzpunkte
sind  auf  den  beiliegenden  Karten  eingetragen,  die
durch  die  Mitglieder  der  Grenzkommission  1908
bis  1909,  Hauptmann  Freiherr  von  Seefried  auf
Buttenheim  und  Capitaine  Journ,  aufgestellt
worden  sind  (neun  Blatt  deutsche  und  neun  Blatt
französische  Aufnahmen).

Diese  Karten  sollen  jedoch  lediglich  dazu
dienen,  die  Auffindung  der  Lage  der  Grenzpunkte
zu  erleichtern.  Für  die  bei  den  einzelnen  Grenzpunkten
  angegebenen  Entfernungen  ist  in  erster
Linie  die  Beschreibung  im  Artikel  2  maßgebend.

Artikel  4.

Für  die  Ausführung  der  Grenzvermarkung
wird  folgendes  vereinbart:

1.  In  dem  Verzeichnis  der  Grenzpunkte  (Artikel
  2)  soll  der  Punkt,  von  dem  aus  eine  Entfernung
  zu  messen  ist,  stets  durch  das  Vermessungszeichen
  der  Grenzkommission  1908—1909  bestimmt
werden.  Sollte  an  einem  Orte  kein  Vermessungszeichen
  gesetzt  sein,  so  soll  vom  Mittelpunkt  des
Dorfes  aus  gemessen  werden.

2.  Was  die  im  Verzeichnis  der  Grenzpunkte
(Artikel  2)  bezeichneten  Wege  anbelangt,  so  sollen
bei  der  Vermarkung  der  Grenze  nur  die  in  den
beigefügten  Karten  eingetragenen  Wege  in  Betracht
  kommen,  selbst  wenn  andere  Verbindungswege
  zwischen  zwei  namentlich  bezeichneten  Dörfern
bestehen  oder  wenn  nachträglich  neue  Wege  eröffnet
  sein  sollten.

3.  Die  mit  der  Grenzvermarkung  beauftragten
Kommissare  können  in  gemeinsamem  Einvernehmen
die  Grenzlinie  genauer  festlegen,  indem  sie  auf
den  durch  das  Verzeichnis  der  Grenzpunkte  (Artikel
  2)  festgelegten  geraden  Strecken  Zwischengrenzzeichen
  setzen;  die  geraden  Strecken  können
da,  wo  es  für  nötig  gehalten  wird,  ausgeschlagen
werden.

4.  Die  mit  der  Grenzvermarkung  beauftragten
Kommissare  sollen  ermächtigt  sein,  da,  wo  die
Grenze  zwei  Punkte  desselben  Wasserlaufs  in  gerader
  Linie  verbindet,  diese  gerade  Linie  durch
den  Wasserlauf  zu  ersetzen,  sofern  er  sich  nicht
allzu  weit  von  ihr  entfernt.  In  gleicher  Weise
sollen  sie  ermächtigt  sein,  unbedeutende  Anderungen
  in  Anlehnung  an  die  natürlichen  Geländeverhältnisse
  zu  treffen,  so  oft  sie  es  im  gemein-129.

  3100  meéètres  Sud-QOuest  du  piquet
allemand  No.  132  mesurés  sur  le  chemin  de
Varagatenga  vers  Zounbékou  (Sumbiaku).

130.  Borne  la  plus  au  Nord  de  la  frontière
anglo-allemande  Togo—Gold  Coast.

Article  3.

Les  points  éCnumérés  dans  Tarticle  2  sont
indiquss  dans  les  cartes  ci-jointes,  dressées
d’après  les  travaux  effectués  en  1908—1909
par  les  membres  de  la  Commission  de  délimitation
  MM.  le  Capitaine  Baron  von  Seefried
  auf  Buttenheim  et  le  Capitaine  Fourn
(neuf  feuilles  de  cartes  allemandes  et  neuf
feuilles  de  cartes  francçaises).  Ces  cartes  n'ont
pour  but  que  de  faciliter  Fexamen  de  la  position
  des  points  frontières,  T’indication  des
distances  figurant  à  Darticle  2  devant  avant
toute  étre  prise  en  considération.

Article  4.

Pour  l’exécution  de  Pabornement,  l’'accord
s'est  éCtabli  sur  les  points  suivants:

10.  Dans  la  liste  insé’ée  à  article  2,  le
point  de  départ  des  distances  se  rapporte
toujours  aux  repôres  de  mesure  établis  par  la
Commission  de  (délimitation  en  1908—1909.
Si,  dans  une  localité,  il  n'existait  pas  de  point
de  repère,  on  devrait  prendre  le  centre  du
village  comme  point  de  départ  de  la  mesure.

20.  En  cc  qui  concerne  les  chemins
désignés  dans  la  liste  insérée  à  T’article  2,  les
seuls  qui  puissent  éetre  pris  en  considération
pour  le  repérage  de  la  frontiöre,  sont  ceux
indiquscs  sur  les  cCartes  cijointes,  meme  si
d’autre  voies  de  communication  existaient  entre
deux  villages  dénommés  dans  le  texte  ou  si
de  nouvelles  voies  avaient  6té  postérieurement
Ouvertes.

30.  Les  commissaires  chargés  d’aborner
la  frontière  pourront,  d'’'un  commun  accord,
la  préciser  davantage  en  placant  des  bornes
supplémentaires  sur  les  alignements  deéfinis
par  la  liste  insérée  à  Iarticle  2;  ces  alignements
  pourront  éötre  débroussés  dans  les  régions
on  ce  travail  sera  jugé  nécessaire.

40.  Les  commissaires  chargés  de  Daborne---ment
  seront  autorisés,  lorsque  la  frontidère
joint  en  ligne  droite  deux  points  d'un  méme
cours  d’eau,  à  substituer  ce  cours  d’'eau  à  la
ligne  droite  en  question,  s'il  ne  s'en  Gcarte
due  d'une  faible  distance.  IlIs  seront  é6galement
  autorisés  à  faire  de  légères  modifications
répondant  ausx  lignes  naturelles  du  sol,  toutes
les  fois  due  d'un  commun  accord  ils  le
        <pb n="1044" />
        W  986  2e0

samen  Einvernehmen  für  nützlich  und  angemessen
halten,  jedoch  mit  der  Einschränkung,  daß  die
Gebietshoheit  über  die  im  Abkommen  erwähnten
Dörfer  nicht  geändert  werden  darf.

Solche  ÄAnderungen  müssen  auf  Sonderkarten
klar  eingetragen  und  den  heimischen  Regierungen
zur  Genehmigung  unterbreitet  werden.  Doch
sollen  diese  Abänderungen  der  geradlinigen  Grenzen
  bis  zur  Genehmigung  vorläufig  als  Grenzen
dienen  und  als  solche  beachtet  werden.

Artikel  5.

Uberall,  wo  ein  Wasserlauf  die  Grenze  bildet,
soll  sein  Talweg  die  Grenze  sein.

Wenn  jedoch  ein  eigentlicher  Talweg  nicht  zu
erkennen  ist,  sowie  bei  Schnellen,  soll  die  Mitte
des  Bettes  die  Grenze  bilden.

Artikel  6.

Die  beiden  vertragschließenden  Mächte  verpflichten
  sich  beiderseits,  die  Häuptlinge,  die  infolge
  des  vorliegenden  Abkommens  unter  eine
andere  Staatshoheit  kommen,  mit  Wohlwollen
zu  behandeln.

Überall,  wo  infolge  des  vorliegenden  Abkommens
  die  Staatshoheit  über  ein  Gebiet  sich
#ndert,  oder  wo  die  Grenze  Ortschaften  oder  das
zu  den  Ortschaften  gehörige  Gebiet  schneidet,
sollen  die  Bewohner  dieses  Gebietes  frei  wählen
können,  auf  welcher  Seite  der  Grenze  sie  sich
ansiedeln  wollen,  und  es  soll  ihnen  innerhalb
von  sechs  Monaten,  von  dem  Tage  ab  gerechnet,
an  dem  die  Grenzkommissare  ihre  Arbeiten  beendigt
  haben,  gestattet  sein,  auf  dem  Felde  stehende
Ernten  und  überhaupt  ihr  gesamtes  rechtmäßiges
Eigentum  mit  sich  zu  nehmen.

Artikel  7.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  Beauftragten
das  vorliegende  Protokoll  aufgesetzt  und  mit  ihren
Unterschriften  versehen.

Geschehen  zu  Paris  in  doppelter  Ausfertigung
am  12.  September  1912.
Die  deutschen  Vertreter:
Gezeichnet:  Meyer,
Marquardsen.

Zusatzbestimmungen.
J.
Nachdem  sich  die  Französische  Regierung  bereit
gefunden  hat,  die  Freiheit  der  Schiffahrt  auf  der
Lagune  anzuerkennen  gegen  Erleichterungen,  welche

jugeront  utile  et  convenable,  mais  à  la  condition
  de  ne  pas  changer  attribution  des
Villages  mentionnés  dans  le  protocole.

Ces  déviations  devront  étre  indiquées  clairement
  sur  des  cartes  Sspéciales  et  soumises  à
T’approbation  des  deux  Gouvernements.  Toutefoi,
  en  attendant  dufelles  soient  approuvées,
elles  seront  provisoirement  valables  et  par
Suite  respectées.

Article  5.

Quand  la  ligne  frontière  suit  un  cCours
d’egu,  c’est  le  thalweg  qui  forme  la  limite.

Si  cependant  le  thalweg  proprement  dit  ne
peut  étre  déterminé,  de  méme  sur  les  points
ou  il  existe  des  rapides,  la  ligne  médiane  du
cours  d’eau  sera  la  frontière.

Article  6.

Les  deux  puissances  contractantes  s'engagent
  réciproquement  à  traiter  avec  bienveillance
les  chefs  indigèenes  qui  se  trouveront,  en  exé
cution  du  présent  Protocole,  passer  sous  la
souveraineté  de  D’autre.

Partout  on,  sur  les  bases  du  présent
accord,  une  portion  de  territoire  sera  scustraite
  à  I’autorité  d’une  puissance  pour  passer
sous  celle  de  P’autre,  ou  lorsque  la  frontière
coupera  des  villages  ou  le  territoire  dépendant
de  ces  villages,  les  habitants  en  seront  autorisés
  à  choisir  librement  le  cöté  de  la  frontieère
sur  lequel  ils  désirent  se  fixer.  II8  pourront,
dans  le  délai  de  six  mois  après  le  jour  ou
les  travaux  de  la  Commission  d’abornement
auront  pris  fin,  enlever  leurs  récoltes  sur  pied
ainsi  due  leurs  biens.

Article  7.

En  foi  de  quoi,  les  Délégués  ont  dressé
le  présent  Protocole  et  y  ont  apposé  leurs
signatures.

Fait  à  Paris,  en  double  expédition,  le
12  septembre  1912.

Les  Délégués  frangais:

Signé:  A.  Duchéne.
Gaston  Budin.
A.  Meunier.

Dispositions  Complémentaires.

J.
Le  Gouvernement  de  la  République  française
  étant  disposé  à  reconnaitre  la  liberté  de
la  navigation  sur  la  lagune  en  Gchange  des
        <pb n="1045" />
        G  987  20

die  Deutsche  Regierung  für  die  Verproviantierung
von  Ague  zu  gewähren  einwilligt,  sind  die  beiden
Regierungen  darüber  einig,  es  dem  Gouverneur
von  Togo  und  dem  Generalgouverneur  von  Französisch-Westafrika
  zu  überlassen,  sich  über  eine  Abmachung
  zu  verständigen,  welche  die  Freiheit  der
Schiffahrt  auf  der  Lagune  für  die  beiden  Uferstaaten
  und  die  Verproviantierung  von  Ague
sicherzustellen  geeignet  ist.

II.

Die  beiden  Regierungen  erkennen  an,  daß  die
beiden  Uferstaaten  freie  Schiffahrt  auf  dem  Mono
genießen  sollen.

Zu  Urkunde  dessen  haben  die  Unterzeichneten
  die  vorliegende  Erklärung  abgefaßt,  die  sie
mit  ihrem  Insiegel  versehen  haben.

So  geschehen  zu  Paris,  in  doppelter  Ausfertigung,
  den  28.  September  1912.

L.  S.

L.  S.

facilitéts  que  le  Gouvernement  impérial  allemand
  consent  à  accorder  pour  le  ravitaillement
  d’Agoué,  les  deux  Gouvernements  sont
d’accord  de  s'en  remettre  au  Gouverneur  du
Togo  et  au  Gouverneur  général  de  I’Afrique
doccidentale  française  pour  s'entendre  sur  un
arrangement  permettant  d’assurer  la  liberté
de  la  navigation  sur  la  lagune  pour  les  deux
Etats  riverains  et  le  ravitaillement  d’Agoué.

II.

Les  deux  Gouvernements  reconnaissent  que
les  deux  Etats  riverains  jouissent  de  la  liberté
de  la  navigation  sur  le  Mono.

En  Foi  De  Quoi  les  soussignés  ont
dressé  la  présente  Déclaration  qu’ils  ont  revétue
de  leur  sceau.

Fait  à  Paris,  en  double  exemplaire,  le
28  septembre  1912.

gez.  Lancken.
gez.  Poincaré.

 

Bekanntmachung  des  Souverneurs  von  Kamerun,  betr.  den  Umtausch  von  Nickelund

  Kuptfermünzen  gegen  Silbermünzen  und  die  K#nnahme  von  englischen  und  fran-Zösischen

  Gold-  und  Silbermünzen  bei  den  öffentlichen  Rassen  im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  18.  Juli  1912.

§  4  der  Bekanntmachung  vom  24.  Januar  1908  (Amtsbl.  S.  3),  betreffend  den  Umtausch
von  Nickel=  und  Kupfermünzen  gegen  Silbermünzen  und  die  Annahme  von  englischen  und  französischen
Gold=  und  Silbermünzen  bei  den  öffentlichen  Kassen  im  Schutzgebiet  Kamerun,)  erhält  mit  Wirkung
vom  1.  September  1912  ab  folgende  Fassung:

§  4.  Englische  und  französische  Goldmünzen  werden  von  den  öffentlichen  Kassen  des  Schutzgebiets
  nach  dem  Wertverhältnis
von  &amp;amp;  st.  =  20  .“  und
=  20  Franks  =  16  AM
in  Zahlung  genommen.
Englische  und  französische  Silbermünzen  werden  nur  noch  in  den  Grenzbezirken  in  Zahlung
genommen.
Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  bestimmt  die  Zahlstelle,  bei  welcher  die  Annahme  der
englischen  und  französischen  Silbermünzen  stattfindet,  und  den  Kurs.

Buca,  den  18.  Juli  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  A.:
Adae.

 

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  323.
        <pb n="1046" />
        GV  988  20

Verordnung  des  Souverneurs  von  Togo,  betr.  die  Bildung  und  Bewirtschaftung  von
Schutzwaldungen  (Schutzwaldverordnung).

Vom  5.  August  1912.

Auf  Grund  des  §F  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813),  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  der  §§  1,  2  der
Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  397)  wird  hiermit  unter  Zustimmung
des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  folgendes  verordnet:

§  1.  Zur  Schutzwaldung  kann  durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  jede  Waldung
erklärt  werden,  deren  Erhaltung  im  öffentlichen  Interesse  liegt,  insbesondere:
1.  eine  Waldung  auf  Bergkuppen  oder  Höhenzügen,  an  steilen  Bergwänden,  Gehängen
  und  sogenannten  Leiten  sowie  überall,  wo  die  Bewaldung  zur  Verhütung
von  Bergstürzen  dient;

2.  eine  Waldung,  die  sich  in  der  Nähe  einer  Quelle  oder  eines  stehenden  oder
fließenden  Gewässers  befindet;
3.  eine  Waldung,  deren  Erhaltung  zum  Schutze  einzelner  Gegenden  oder  ganzer
Gebiete  gegen  schädliche  klimatische  Einflüsse  oder  Naturereignisse  nötig  erscheint.
Auf  eine  Waldung,  die  im  Eigentume  eines  Nichteingeborenen  steht,  findet  Absatz  1  keine
Anwendung.

§  2.  Innerhalb  einer  Schutzwaldung  ist  das  Roden,  Schlagen,  Fällen  und  Abtöten  von
Bäumen  und  Baumbeständen,  das  Entholzen  ganzer  Flächen  und  das  Abbrennen  von  Busch  und
Gras  nur  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  zulässig.  —  Die  Genehmigung  kann  an  Bedingungen
geknüpft  werden.

In  der  Nähe  einer  Schutzwaldung  kann  das  Abbrennen  von  Busch  und  Gras,  sofern  es
deren  Bestand  gefährdet,  durch  Anordnung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  verboten  werden.

§  3.  Vor  Erlaß  der  Bekanntmachung  (§  1)  hat  zur  Prüfung  der  Frage,  ob  die  Erhaltung
einer  Waldung  im  öffentlichen  Interesse  liegt,  eine  amtliche  örtliche  Besichtigung  stattzufinden,  zu
der  der  Waldeigentümer  und  sonstige  Nutzungsberechtigte  hinzuzuziehen  und  mit  ihren  Anträgen
zu  hören  sind.

§  4.  Im  Besichtigungsverfahren  (§  3)  sind  die  bisher  vom  Waldeigentümer  oder  sonstigen
Berechtigten  an  der  Waldung  gezogenen  Nutzungen  durch  Verhandlung  mit  den  Beteiligten  festzustellen.

Soweit  Berechtigte  durch  die  Erklärung  eines  Waldstücks  zur  Schutzwaldung  (§  1)  in  der
bisherigen  Ausübung  ihrer  Nutzungsrechte  beeinträchtigt  werden,  sind  sie  zu  entschädigen.  Der  Ersas
kann  auch  durch  UÜberweisung  von  Land  goeleistet  werden.

lber  die  Entschädigung  ist  im  Besichtigungsverfahren  mit  den  Beteiligten  zu  verhandeln.
Sie  wird  vom  Gouverneur  festgesetzt  und  den  Beteiligten  bekannt  gegeben.

Für  die  Beschränkung  des  Eigentums=  oder  sonstigen  Nutzungsrechts  durch  das  Verbot  des
Abbrennens  (§  2  Abs.  2)  wird  eine  Entschädigung  nicht  gewährt.

§  5.  Den  Beteiligten  ist  für  das  Verfahren  (§8  3,  4,  6)  ein  nichteingeborener  Vertreter
zur  Wahrung  ihrer  Rechte  zu  bestellen.

Uber  das  Verfahren  (8§8§  3,  4)  ist  eine  Niederschrift  zu  fertigen  und  den  Beteiligten  bekannt
zu  geben.  Der  Niederschrift  ist  eine  Skizze  beizufügen,  in  der  die  natürlichen  und  künstlichen  Grenzen
und  die  Grenzmarken  des  Waldstücks  eingetragen  sind.

§  6.  Den  Beteiligten  steht  gegen  die  Festsetzung  der  Entschädigung  (§  4)  innerhalb  zweier
Jahre  nach  der  Bekanntgabe  der  Rechtsweg  offen.

§#  7.  Zuwiderhandlungen  gegen  §  2  dieser  Verordnung  und  gegen  die  hierzu  erlassenen
Anordnungen  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  600  .  oder  mirt
Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  an  Eingeborenen  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom
22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)  bestraft.  Die  zur  Begehung  der  Zuwiderhandlung  verwendeten
Werkzeuge  und  Geräte  und  die  widerrechtlich  gewonnenen  Walderzeugnisse  können  eingezogen  werden.

Die  ohne  Genehmigung  des  Gouverneurs  entholzten  Flächen  sind  auf  sein  Verlangen  vom
Grundeigentümer  wieder  aufzuforsten  bzw.  können  auf  Kosten  des  Grundeigentümers  durch  das
        <pb n="1047" />
        W  989  20  «

Gouvernement  wieder  aufgeforstet  werden.  Das  Verfahren  regelt  sich,  auch  gegen  Eingeborene,  nach
der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in
den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717).
§  8.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  September  1912  in  Kraft.
Lome,  den  5.  August  1912.

Der  Gouverneur.

J.  V.

v.  Doering.

Bekanntmachung  des  Beichskolonialomts,  betr.  weitere  Vergebung  der  Candungsbetriebe
  in  Jwakopmund  und  Lüderitzbucht.

Vom  9.  Oktober  1912.

Die  gegenwärtig  geltenden,  mit  der  Woermann-Linie  abgeschlossenen  Verträge  über  das
Landungswesen  in  Swakopmund  und  Lüderitzbucht  (s.  Kolonialblatt  vom  15.  September  1912)  laufen
bis  zur  Inbetriebnahme  der  neuen  Landungsbrücke  in  Swakopmund,  die  voraussichtlich  im  Laufe  des
Jahres  1914  erfolgen  wird.  Zu  diesem  Zeitpunkt,  spätestens  aber  zum  1.  April  1915,  sollen  die
Landungsbetriebe  zusammen  oder  getrennt  neu  vergeben  werden.

Über  die  Landungsanlagen  ist  folgendes  zu  bemerken:  Die  neue  Brücke  in  Swakopmund
erhält  einen  Kran  zu  20  t,  einen  Kran  zu  8  t,  einen  Kran  zu  5  t  und  2  oder  3  Kräne  zu  3  t.
Sämtliche  Kräne  sind  für  eleltrischen  Betrieb  eingerichtet.  Die  Beschaffung  des  elektrischen  Stromes
ist  Sache  des  Unternehmers.  Falls  die  für  Zwecke  des  Baues  errichtete  elektrische  Kraftanlage  bestehen
  bleibt,  wird  sie  dem  Landungsunternehmer  unentgeltlich  überwiesen,  indessen  nur  zur  Erzeugung
des  beim  Brückenbetrieb  benötigten  Stromes.  Ueber  die  Abgabe  von  Strom  aus  dieser  Kraftstation
für  andere  Zwecke  würde  Bestimmung  vorbehalten  bleiben.  Falls  die  Kraftstation  aufgehoben  wird,
bietet  sich  Gelegenheit  zum  Bezuge  von  Strom  bei  dem  Swakopmunder  Elektrizitätswerk.  Für  1914
ist  die  Umgestaltung  des  Zollhofes  in  Aussicht  genommen;  es  sollen  die  Gleisanlagen  vervollständigt
und  geräumige  Zollhallen  und  Zollschuppen  errichtet  werden.

Die  Landungsbrücke  in  Lüderitzbucht  wird  voraussichtlich  im  Jahre  1913  einige  Verbesserungen
erfahren;  für  später  kommt  auch  eine  Umgestaltung  des  Zollhofes  in  Frage.

Die  neuen  Landungsverträge  sollen,  soweit  als  möglich,  in  der  Form  der  gegenwärtig
geltenden  auf  3  bis  4  Jahre  abgeschlossen  werden,  indessen  mit  folgenden  Aenderungen:

1.  Im  §  3  des  Swakopmunder  Vertrages  soll  eine  Rückgabe  von  0  50  ./¼  für  die  Tonne
von  100  000  t  oder  ebm  an,  und  im  §  3  des  Lüderitzbuchter  Vertrages  eine  Rückgabe
  von  0,50  ./4  für  die  Tonne  von  75  000  t  oder  chm  an  vorgesehen  werden.

2.  Im  §  11  des  Swakopmunder  und  §  10  des  Lüderitzbuchter  Vertrages  soll  ausbedungen
werden,  daß  der  Betriebsunternehmer  verpflichtet  ist,  die  ihm  gehörigen  Betriebsmittel
(insbesondere  Schlepper,  Leichter  und  Boote)  nach  Ablauf  der  Vertragszeit  gegen
Erstattung  des  Zeitwertes  dem  Fiskus  im  ganzen  oder  teilweise  zu  verkaufen.

3.  Die  Bestimmungen  im  §  11  des  Swakopmunder  und  §  10  des  Lüderitzbuchter
Vertrages,  betr.  die  Unterbringung  der  im  Landungsbetriebe  benötigten  Eingeborenen,
sollen  dahin  abgeändert  werden,  daoß  der  Landungsunternehmer  verpflichtet  ist,  alle
von  ihm  beschäftigten  Eingeborenen,  soweit  sie  nicht  im  Interesse  der  Sicherheit  des
Landungsbetriebes  jederzeit  zur  Stelle  sein  müssen,  außerhalb  des  Stadtbezirkes  den
polizeilichen  Vorschriften  entsprechend  unterzubringen.

4.  Es  wird  ausbedungen  werden,  daß  der  Unternehmer  den  Betrieb  mit  eigenem  Personal
und  eigenen  Betriebsmitteln  führt.  .

Die  Betriebsordnungen  und  die  Form  der  Tarise  sollen,  wenn  sich  nicht  Änderungen  als
notwendig  herausstellen,  beibehalten  werden.

Bewerber  werden  ersucht,  ihre  Angebote  auf  Übernahme  der  Landungsbetriebe  der  unter—
zeichneten  Behörde  bis  zum  1.  März  n.  Is.  bekannt  zu  geben.  Gewünschte  Abänderungen  an  dem
Vertrage,  den  Betriebsordnungen  und  den  Tarifen  sind  zu  begründen.

Berlin,  den  9.  Oktober  1912.

Reichskolonialamt.
        <pb n="1048" />
        W  990  20

Dersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Eisenbahnbauinspektor
  Regierungsbaumeister  Rintelen  im  Reichs-Kolonialamt  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse
und  dem  bisherigen  Hauptzollamtsvorsteher  beim  Gouvernement  von  Südwestafrika  Schleiffer  den
Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

 

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  13.  September  1912.
Am  30.  September  scheiden  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  1.  Oktober  1912  in
der  Schutztruppe  angestellt:
die  Leutnants:
v.  Geldern-Crispendorf  im  Großherzoglichen  Artilleriekorps,  1.  Großherzoglich  Hessischen  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  25;
Mechelt  im  9.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  173;
Paris  im  Insanterie-Regiment  von  Voigts-Rhetz  (3.  Hannoverschen)  Nr.  79;  dieser  unter  Enthebung
von  dem  Kommando  zur  Dienstleistung  bei  der  Landesaufnahme;
Schumann  im  Drogoner-Regiment  von  Wedel  (Pommerschen)  Nr.  11;
Lyncker  in  der  Maschinengewehrabteilung  Nr.  10.
Mit  dem  1.  Oktober  1912  werden  in  der  Schutztruppe  angestellt:
Schmitt,  Leutnant  im  18.  Infanterie-Regiment  Prinz  Ludwig  Ferdinand,  dieser  nach  erfolgtem
Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  unter  Verleihung  eines  Patents  vom
26.  Mai  1907;
Frhr.  v.  Watter,  Oberleutnant  im  Grenadier-Regiment  Königin  Olga  (1.  Württembergischen)  Nr.  119;
Heimerdinger,  Leutnant  im  2.  Württembergischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  29  Prinzregem
Luitpold  von  Bayern,  diese  beiden  Offiziere  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem
XIII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps.

Uachruf.

Am  4.  August  d.  J.  starb  einer  Nachricht  des  Reichs-Kolonialamtes  zufolge  in  Leipzig

plötzlich  infolge  Herzschlages  der
Sollamtsassistent  I.  Klasse  a.  D.  Jacobi,
Inhaber  des  Königlichen  Kronen-Ordens  vierter  Klasse.

Der  Verstorbene  trat  im  Jahre  1897  in  den  Dienst  des  Schutzgebietes  und  wurde  erst  vor
ganz  kurzer  Zeit  in  den  wohlverdienten  Ruhestand  versetzt.  Während  seiner  langjährigen  Tätigkeit
als  Schutzgebietsbeamter  hat  sich  Jacobi  als  ein  außerordentlich  tüchtiger  und  pflichtgetreuer  Beamter
bewährt  und  sich  die  Anerkennung  seiner  Vorgesetzten  im  hohen  Maße  zu  erwerben  gewußt.

Sein  Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Lome,  den  27.  August  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.
v.  Doering.

—  —
—  —

Deutsch-Ostafriha.  Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das|17.  September  Intendanturdiätar  Meyer  und
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  13.  September  Unterzahlmeister  Petersdorf.

die  Sanitätsunteroffiziere  Amling,  Brahm  und

Belau  und  Waffenrevisor  Büttenklepper;  am

 

1.  Oktober  Unteroffizier  Müßlin  und  Sanitäts-  Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
sergeant  Hoppe;  am  13.  Oktober  Hauptmann  am  30.  September  angetreten:  die  Gonverne=Schulz.
  mentssekretäre  Altmann  und  Manneschmidt,

kommiss.  Zollsekretär  Schnell,  Obergärtner
        <pb n="1049" />
        E  991  20

Brönnle,  kommiss.  Lazarettverwalter  Ludzuweit,
  Assistent  2.  Kl.  Hofmann,  die  Polizeimeister
  Voigtländer  und  Hürster.

Im  Schutzgebiet  sind  neu  eingetroffen:  am
18.  Juni:  Katasterzeichner  Wendland;  am
20.  Juni:  Regierungsbaumeister  Molfenter,
Landw.  Sachverständiger  Dr.  Vageler,  Landmesser
  Seyd,  Techniker  2.  Kl.  Andersen,  die
Katasterzeichner  Tibel  und  Westphalen;  am
22.  Juli:  Regierungsakzessist  Bucher,  kommiss.
Sekretär  Post,  die  Techniker  2.  Kl.  Kahlsdorf,
Rentel,  Bock  und  Sonnenschein;  am  2.  August:
Regierungsrat  Graf  Bethusy  Huc.

Vom  Heimaturlaub  sind  wieder  eingetroffen:
am  16.  Juni:  k.  Assistent  2.  Kl.  Wunderlich;
am  20.  Juni:  kommiss.  Sekretär  Westhaus,  Assistent
  2.  Kl.  Kuhne,  Förster  Jeep;  am  28.  Juni:
Maschinist  1.  Kl.  Stichler;  am  30.  Juni:  kommiss.
Assistent  2.  Kl.  Thallwitz;  am  4.  Juli:  Vorstand
des  Hafenamts  Berndt,  Techniker  1.  Kl.  Frey;
am  19.  Juli:  Zoologe  Dr.  Morstatt;  am
22.  Juli:  Regierungsrat  und  Referent  Schmidt,
Polizeiwachtmeister  Keßler;  am  30.  Juli:  Zoll—
amtsassistent  2.  Kl.  von  Arnim;  am  2.  August:
Assistent  1.  Kl.  Lichtenstein,  Techniker  2.  Kl.
Uellenberg,  Polizeiwachtmeister  Schmidt,  Zollamtsassistent
  2.  Kl.  Hecker,  Magazinaufseher
Zelinsky.

Das  Schutzgebiet  haben  am  31.  August  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Landw.  Sachverständiger
Dr.  Roemer,  Tierarzt  Dr.  Manleitner,  die
Sekretäre  Fritz  und  Berndt,  die  kommiss.  Sekretäre
  Stellrecht  und  Pfennig,  kommiss.  Zollsekretär
  Steinhilber,  Katasterzeichner  Dannert.

Ramerun.
Die  Zulassung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
Ebermaier  als  Generalkonsul  für  die  britischen
  Protektorate  Nord=  und  Südnigerien,

 

für  die  britische  Kolonie  Südnigerien  und  die
spanischen  Besitzungen  Fernando  Po  und  Muni
ist  erfolgt.

 

Landmesser  Steinwarte,  der  kürzlich  aus
Kamerun  auf  Heimaturlaub  eingetroffen  war,  ist
am  24.  September  am  Typhus  gestorben.

 

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  25.  September:
Sergeant  Steffen,  die  Unteroffiziere  Schulze
und  Jeschke;  am  9.  Oktober  die  Hauptleute
Schwartz  und  v.  Stephani.

Deutsch-Südwestafriha.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  10.  September
Waffenmeister  Stüting  und  Schirrmeister  Keplin;
am  10.  Oktober  Oberleutnant  Frhr.  v.  Watter,
die  Leutnants  v.  Geldern  =  Crispendorf,
Mechelt,  Paris,  Schumann,  Schmitt,
Heimerdinger,  Lyncker  und  Unterzahlmeister
Metzmacher.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am
21.  Juli  Proviantamtsinspektor  Müller;  am
18.  September  Stabsarzt  Wolf.

Heimgereist  ist  am  27.  Juli:  Landmesser
Guggemoos.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
25.  September:  Bohrmeister  Hensing;  am
10.  Oktober:  Regierungstierarzt  Neugebauer,
Eingeborenen-Kommissar  Ferse,  Assistent  2.  Kl.
Offschanny,  Gouvernementsgärtner  Reuter,
die  Lokomotivführer  Kajewski,  Barnekow  und
Leitermann,  Streckenaufseher  König,  Dreher
Woll,  Polizeiwachtmeister  Schimke,  die  Polizeisergeanten
  Stachowitz,  Ettengruber,  Ewert,
Otto  Müller,  Tänzer,  Scheiter,  Franz
Schulze,  Knoke  und  Spahn.

 

 

 

 

 

 

 

Tiichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Vom  Bau  der  Mittellandbahn.“)
Nach  einer  Mitteilung  der  Baufirma  hat  die

[lljandbahn  am  1.  Oktober  d.  Is.  Kilometer  132

hinter  Tabora  erreicht.  Im  Monat  September

Gleisspitze  der  Ostafrikanischen  Mittel=  sind  28,5  km  vorgestreckt  worden.

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  18,  S.  859.
        <pb n="1050" />
        W  992  20

 

 

 

 

 

 

 

Uachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  del  den  Binnengrenz#-ollstellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Oonat  Juni  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Bgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  16,  S.  767.)
—————  )525  [Q..us.—  s——--—ppes-s  —  oerr  Nanz
Zölle  für  Salz  #on.  Neben-  .-..  Im  Gegen  Vor#-gollftelle
  **-  Ausful  verbrauchsStempel=  Ei  Insgesamt  Vor
58  Einfuhr  Ausfuhr  s  Abgabe  steuer  innahmen  orjahr  mehr  wenr-Rup.
  H.  Rup.  H.  Rup.!  H.  Rup.,  H.  Rup.  H.  J  Rup.  H.  A  Pf.  A  Pf  AM  BvBiI  .a
l  I
Moschin.  997  05  38  60  9  77—  —  7  54  1  052911  10388  207396—  —  (11.
Schiratt  1  515  17  1  233  20  211.  10—  3  10  2995  5439941  12229  10  1  761  70  —
Muansa  17  108  64  4686  85  349  911—  —  119  27.522294  63,529  726  1840  317559—  —  H10  5½%
Aukoba  11  629  4440  766  30  3.70  08  —  731  444234NT  261303011  333  8  1  —  n
Usumbure  —  —  30  —  —  —  —  —  28  62,5  58  62,5  7817  15  83  62:34  —
Udjidjin.  8  —  ——————  102  01  110  01  146  68  120  33  26  32353
Bismarckburg  1  —  —  —  —  —  —  —  1  95  5  95  793  16671  —  —
Unjita-Poiten  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburg  7  .50  —  —  —  —1  —  —  5  87.5  13  37,5  57  83  1  67  56  10  —
Mwaja.  219  22  1  41  8  80s0  —  3  87.5  2,3##  33,5  :11  11HH0°74  244  —  %
Nianwangi  123  143  —  ———  8S83311—  —79  76  914  0]|1218  6  —12s68  —
Ssongea  —  —  —  —  —  ———  —  —  —  ——  —  —  —  —  —
Summe  in  Nup.  31  6412  4516756  39  963  10  —  —1823  44  51  185  63  68  247  553/77186  7|128  23112P
"  :  1  94  122341  85  1  1284  53  ——  231  2568277.57  —  —
Im  Vorjahr  A  55  343  92  20523  16  630  72  2  67  686  2377186  70
zun.  J,  Abn  13  103  98S1  60653  8S  2  677"¼5  O2*  8939  13  ,  —  —
Einnahme  April
bis  MaD.  +91897  5355  097  39  12738  73  3  20  13768  49  1156505  34  —  —13378S  323  12702  —
Zusammen  April  ·
vix-Juni.J!187087«4777439«244U:33326  3  2016199  74  1224752  91  —  —220565  0O0S  —

 

 

 

 

 

 

Togo.
Uachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Juli  1912  fällig  gewordenen  Zollbeträge.

 

 

 

 

 

 

Namen  der  Zollämter,

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  17,  S.  805.)

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen

Monat  der  Rechnungsjahre

 

 

 

Gegen  den
gleichen  Zeitraum

 

 

 

bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres

füllig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammenmehr  wenige:
r  1  Al  AM  1.  4  Al  ".  1  1  4  .  "  7

Lome  F  Hauptzollamt159  606,25  364.75  245.10  160  216,.10187501,80  122,—  122,85  187  746.65  —  27531.25
Agbanake  Zollamt  133.70  5.75  30.—  109.45  183.30  1,.25.  7.—  191.60  —  22.1
Toklpli  -  119,25  1.—  137.—  287,25  152.20  8.00  381,90  542.60  —  255.
Nopden  -  1  619.30  82.75  6.—  1  708.05  2  4713.95  221.25  —  2  698,20  —  990,15
Ho  .  .  Zollhebestelle  674,  70  2  418.—  5.—  3127.70  115,95  1000,50  19.—  1  465.1456062.,25  —
Kpandu  .  .  -  609.75  263.50  115,10  988.65  308,15  1386.50.  —  1  744.65  –  7.1.—
Kratschi  -  168,  65  9.50  –  178.15  110.55  2.25.  —  112.80  65.35  –
Tetetu  -  —  —  —  —  16.65  —  16.65  —  16.
Palime  -  439.55  —  —  439.55  179.25  —  —  479.25  —  :230.
Agn#ga  -  265,  15  12.10  3.—  280,  25  291.25  69.7554.  —  361.—  —  MT
Gesamtsumme  Juli  103  666,30  3  187,35  511,80  167  395.45192  013,10  2815.—|  530,  5  105  358,.85  —  27963.1,
Dazu  April  bis  JAuni72558.05  12  789,75  1163.45  486  511,25400  6  10835,  75  1142,  15  412  948,  5573562,  0  —
Zus.  i.  d.  Zeit  v.  1.  April  3  -  T

bis  31.  Juli  436  221355  7,  10  1  705,  25  653  900,  70  592  933,75  13700,  70  1672,90  608  307,10  5599,  30  —
        <pb n="1051" />
        haben  im  Juni  rund  770  500  .#  und
Juli  d.  J.  837  500  .7  betragen.

W  993  20

Deutsch-Südwestafrika.
Ole  Einnahmen  der  Landesbahnen  Südwestafrikas")

das  laufende  Rechnungsjahr:

"*)  Vgl.

„D.  Kol.  Bl.“  1912,

S.  805.

im

Mithin  für

April.
Mai
Juni

Juli

675  000  .
648  000.7
770  500  4
837  500  A

 

Zusammen  2  931  000  MM

Nachweisung  der  Roh·  Einnahmen  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgeblets  Deutsch-Sübwestafrika
in  den  Monaten  Mai  und  Juni  des  Rechnungsjahres  1912.

Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.

(Vgl.

Mai.

„D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  17,  S.  809.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*)  Die  Ausfuhrzölle  auf  Diamanten  sind  unberücksichtigt  geblieben.

*  in  Gegen  Vorfar  ue  aurr
Abgaben  Zollstellen  1  mehr  weniger  hic  vie
EEELIEEIIIIEIIIEI  Pf.
Hauptzollamt  Swakopmunde.  66933  101  94313  60  —  —127380  50
Zölle-)  und  -  Lüderitzbucht  64700  40  86  135  10  —  —21  434  70  .
Neben-  Windhuk.  22  451  20029746  20  —  ———292  —  369  800  60
cinnahmen  -  Keetmanshoop.  13327  201  17852  50  —  1525  30  l
Ubrige  gollstellen  .  1487  10  2847  75  —  —11360  65
MoDOauptzollamt  Windhuk.  3  747  10  1115  90  —  —  368  80  c-a
Berstener  übrige  Follstellen  206  10  215  01001  9  500  .f(VI  10
Hauptzollamt  Swakopmund-  1955  701  2070  !lI  111  00
Vranmwein-  „Z  Windhnk.  127  V2  CO|  UH„  D  6  802  55
steuer  Übrige  Zollstellen  1235  95  —  1  235  95  —  —  s
Hafen—  Hauptzollamt  Swakopmund  20  351  69091909  93  —15  244  65  482  49
abgaben  "O  Lüderitzbucht  §996  75  §8996  55  —  —  4  4
Zusammen  205  52  09031  561  0810  232  70136271  59  170  002  04
—  14126088  89
Juni.
6  6  1B7D  #6  G  Ve  ·  Summe  aller
1912  L  egen  Vorjabr  urgaben  don
Abgaben  Zollstellen  mehr  weniger  A1n&amp;amp;4  ;  bie
M  V..  “  Vof.]  44Wf.]%  f.  M  Pf.
l  ;  s
HauptzoccamtSwakopmuud.92014708993990207480—I—  .
«;),örcc-«)uud  -  Lüderitzbucht  68  067  501  81910  801  —23843  40
Neben-  -  Windhuk.  30  007  80  24  633  414873  809  —  —  576  342  80
einnahmen  -  Keetmanshoo.  15142  30  020  92  S5  ¼9  70
Übrige  Zollstellen  1310  441  20  —  —  80
–  –.  —  —  —  —  —  —  —   —  —  —  —  —  —  —  —  —  –
:  Hauptzollamt  Windhur.  2087  60  4314  10  —  —  2226  50
Biersteuer  brige  Zollstellen  204  4%
n-,  in.  Hauptzollamt  Swakobmund  51  704  770—WEREi  83  30
dihen  Windhuk.  2071  20  20%00  OUC  H1
I  sbrige  Bollstelen  462002  258  sof  sas  2d  —
Hafen-  Hauptzollamt  Swakopmund064  9  —  59  064  59  —  —  56  100  33
abgaben  -  Lüderitzbucht  11  562  254  988  95  —  —33426  70
.  I  !  f  ·
Zusammen  283  901  96  288  319  8667  201  10  66  618  60  —  —
·  —·s—1582·60
        <pb n="1052" />
        W  994  e.0

Deutsch-MNeuguinea.

Eine  Eingeborenen-Verschwörung  im  Bezirk
Friedrich-Wilhelmshaken.

Im  Bezirk  Friedrich-Wilhelmshafen  ist,
wie  bereits  Mitte  September  telegraphisch  gemeldet
und  der  Tagespresse  mitgeteilt  worden  war,  am
23.  August  eine  Verschwörung  der  Eingeborenen
  entdeckt  worden,  welche  die  Ermordung
der  weißen  Bevölkerung  in  und  um  Friedrich-Wilhelmshafen
  zum  Ziele  hatte.  Das  Bezirksamt
berichtet  nunmehr  über  jene  Vorgänge  auf  Grund
einer  Verhandlung  mit  dem  Bili  Bili-Tultul
Tagari,  dessen  (unten  wiedergegebene)  Aussagen
durch  die  Untersuchung  im  Wesentlichen  bestätigt
worden  sind.

Der  amtliche  Bericht  des  Bezirksamtmanns
lautet:  Die  Ursache  des  geplanten  Aufstandes  ist
die  Unzufriedenheit  der  Eingeborenen  mit  der
bevorstehenden  Besiedelung  der  hafennahen  Plätze
(Meiro-Ebene,  Siargrundstück).  Diese  Entwicklung
war  nicht  aufzuhalten,  es  sei  denn,  daß  man  auf
eine  Entwicklung  von  Friedrich-Wilhelmshafen
überhaupt  verzichten  wollte.

Der  Aufstand  scheiterte,  weil  bei  den  ersten
verdächtigen  Zeichen,  etwa  Mitte  August,  sofort
schärfster  Wachdienst  angeordnet  wurde.  Auf
der  Kutterinsel,  der  Insel  Beliao  und  an
zwei  Stellen  in  Friedrich-Wilhelmshafen
standen  bereits  seit  einiger  Zeit  Tag  und  Nacht
Posten,  um  die  wegen  einer  Ruhrepidemie  verhängte
  Sperre  zu  sichern.  Die  Hauptwache  auf
dem  Bezirksamtsgebäude  wurde  auf  23  Mann
verstärkt.  Als  am  21.  August  durch  die  falsche
Nachricht,  daß  die  Eingeborenen  zum  Ubeerfall
anrückten,  ein  blinder  Lärm  entstand,  bewährte
sich  der  Wachdienst  sehr  gut.  Binnen  wenigen
Minuten  waren  die  Soldaten  marschbereit,  die
Europäer  bewaffnet  und  eine  Hilfsabteilung  nach
der  Insel  Beliao  abgegangen.  Nach  dieser  Probe
sank  den  Eingeborenen  wohl  der  Mut.  Am
23.  August  nachmittags  erstattete  Tagari  die
erwähnte  Anzeige.  Bis  Mitternacht  des  gleichen
Tages  waren  die  meisten  Rädelsführer  dingfest
  gemacht.  Der  am  24.  August  fällige  Postdampfer
  überführte  sie  nach  Rabaul.

Der  Europäer  hatte  sich  eine  große  Aufregung
bemächtigt,  so  daß  unter  einstimmiger  Billigung
der  erreichbaren  Bezirksratsmitglieder  die  Verpflaunzung
  der  schuldigen  Dörfer  beschlossen  wurde.
Die  Bewohner  von  Siar,  Beliao  und  Panutibun
  wurden  samt  ihrer  Habe  nach  Medise,
die  von  Jabob  nach  Jaimas  überführt.  Diese
Rlätze  liegen  sämtlich  an  der  Raiküste  und  sind

 

mit  den  verpflanzten  Dörfern  eng  befreundet.
Die  Ragettaleute  wurden  zur  Hälfte  nach  Megiar
(hinter  Kap  Croisilles)  und  der  Jusel  Dampier,
zur  Hälfte  nach  Gisik  (Raiküste)  gebracht.  Die
Überführung,  die  zum  Teil  den  eigenen,  wohl
aus  dem  Schuldbewußtsein  geborenen  Wünschen
der  Eingeborenen  entsprach,  vollzog  sich  in  großer
Ruhe.  Sie  werden  zunächst  mit  Nahrungsmitteln
unterstützt.  Ihr  weiteres  Schicksal  bleibt  der
Bestimmung  des  Gouverneurs  vorbehalten.  Die
Sicherheit  ist  völlig  hergestellt.

S.  M.  S.  „Condor“  soll  morgen  (4.  September)
eintreffen  und  wird  sich  bis  zum  19.  September
hier  aufhalten.

1#  *  *W

Die  Aussagen  der  Tultuls  Tagari  sind  in
folgendem  Protokoll  festgelegt:

Es  erscheint  unvorgeladen  der  Tultul  Tagari
von  Bili-Bili  und  erklärt,  zur  Wahrheit  ermahnt,
folgendes:

Es  ist  etwa  zwei  Monate  her,  daß  Eingeborene

  der  Plätze  Beliao,  Panutibun,
Gragät,  Jabob,  Bili-Bili  und  Hilu
die  Ermordung  der  Weißen  geplant

haben.  Anstifter  waren  Leute  von  Beliao.  Der
Grund  ist  der  Arger  über  ihre  Landangelegenheiten.
  Sangalei  von  Beliao  hat  den  Plan
angeregt.  Die  Verschwörung  wurde  in  einem
neu  errichteten  Ataphause  zu  Beliao  eingeleitet.
Es  gelang  Sangalei,  den  Eingeborenen  Katan
von  Beliao,  den  Häuptling  von  Beliao  Aloi  und
die  Eingeborenen  Malai  und  Lawetat  für  den
Plan  zu  gewinnen.  Von  Beliao  wurde  zunächst
Gragät  ins  Vertrauen  gezogen  und  als  Abgesandter
  Katan  nach  der  Insel  geschickt.  Der
Häuptling  Sabu  von  Gragät  sowie  sein  Tultul
Balifun  lehnten  die  Beteiligung  ab  mit  dem
Hinweis,  daß  die  Weißen  zahlreich  seien  und  sie
ihren  Kopf  lieb  hätten.  Dagegen  sagte  Kusen
von  Gragät  seine  Hilfe  zu  und  ging  als  Ab—
gesandter  der  Verschworenen  nach  der  Insel
Jabob.  Dort  gewann  er  den  Häuptling  Sagu#t
sowie  die  Eingeborenen  Nangto  und  Bek  für
den  Mordplan.  Nun  ging  Nangto  nach  Bill-Bili,
  wo  er  in  den  Eingeborenen  Nusamal,
Dagok  und  Kangu  neue  Anhänger  warb.  Ich
und  mein  Mittultul  Nomn,  der  mit  mir  zusammen
  in  Afrika  als  Polizeisoldat  gewesen  #
und  wie  ich  die  Macht  der  Weißen  kennt,  lehnten
ebenso  wie  der  Häuptling  Dedan  jede  Teilnahme
ab.  Nusamai  ging  unn  als  Abgesandter  nach
        <pb n="1053" />
        W  995  20

Hilu,  wo  ihm  der  Häuptling  Ban  und  der  Eingeborene
  Mal  die  Beteiligung  an  dem  Aufstand
zusagten.

Die  Ausführung  sollte  schon  nach  Abgang  des
letzten  Postdampfers  „Prinz  Sigismund“  erfolgen,
es  trat  jedoch  eine  Verschiebung  ein,  da  das  Dorf
Jabob  erklärte,  sich  erst  mit  genügenden  Feldfrüchten
  versehen  zu  müssen.  Dies  war  um  jene
Zeit  nicht  möglich,  da  sehr  starke  See  zwischen
der  Insel  und  dem  Festlande  stand.

Der  Anschlag  wurde  nun  auf  die  Nacht  nach
dem  Abgange  des  Dampfers  „Coblenz“  vertagt.
Der  Dampfertag  wurde  als  besonders  günstig
angesehen,  weil  da  die  Weißen  an  Bord  Bier
getrunken  hätten  und  fest  schliefen.

Der  erste  Angriff  sollte  auf  das  Amtsgebäude
des  Bezirksamts  erfolgen,  um  sich  der  Gewehre
zu  versichern.  Die  Wache  sollte  mit  Pfeil  und
Bogen  erschossen  werden.  Dann  wollte  man  in
verschiedenen  Abteilungen  gegen  die  Europäer
vorgehen,  zunächst  gegen  den  Bezirksamtmann,
dann  die  übrigen  Beamten,  zuletzt  gegen  die  Beamten
  der  Neuguinea-Compagnie.  Nach  dem  Gelingen
  des  Planes  in  Friedrich-Wilhelms- 



hafen  sollten  die  Weißen  auf  Beliao  ermordet
werden,  am  Schlusse  die  Missionare.

Die  gewonnenen  Beliao=  und  Gragätleute
kamen  nächtlich  in  der  Festlandspflanzung  der
Jabobleute  zusammen.  Benutzt  wurde  ein  großes
Kanu  aus  Beliao.

Auf  die  Frage,  wieso  ihm  so  genaue  Einzelheiten
  bekannt  geworden  seien,  erwiderte  der
Tultul  Tagari:

Die  drei  Verschworenen  aus  meinem  Dorfe
haben,  wenn  sie  von  den  nächtlichen  Beratungen
zurückkamen,  alles  ganz  genau  erzählt.  Sie
wollten  uns  dadurch  für  den  Plan  gewinnen.  Da
wir  anderen  auf  der  Weigerung  beharrten,  nannten
sie  uns  Weiber.

Zum  Zeichen  der  Verschwörung  wurde  „Buai“
gemacht,  d.  h.  Betelnuß  gegessen.  Die  Nuß  ging
von  Beliao  über  Panutibun  nach  Gragät,
Jabob,  Bili-Bili  und  Hilu.

Die  Verschwörung  wurde  aufgegeben,  als  bekannt
  wurde,  daß  der  Bezirksamtmann  in  Gragät
eine  ernste  Mahnung  (strong  talkt)  an  Malai  von
Panutibun  gerichtet  und  so  umfangreiche  Wachen
ausgestellt  hatte.

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Eingeborenenpolitih  und  Eingeborenenrecht  in
der  Goldhüste  und  in  Uigerien.)
Von  Lr.  jur.  et  phil.  Amis.“)
J.
Überblick  über  die  Geschichte,  die  Verwaltungsorganisation
  und  die  wirtschaftlichen  VBerhältnisse  der  Goldküste
  und  Nigeriens.

Unter  den  britischen  Besitzungen  an  der  afrikanischen
  Westküste  verdienen  die  Goldküste  und  Nigerien
seitens  des  deutschen  Kolonialpolitikers  ein  besonderes
Interesse:  beide  Länder  sind  deutschen  Schutzggebieten
benachbart,  beide  haben  in  vielerlei  Beziehung  gleiche
wirtschaftliche  Verhältnisse  wie  Kamerun  und  Togo,

*  )  Unter  Eingeborenenrecht  wird  in  der  vorliegenden
  Arbeit  gemäß  der  in  dem  Artikel  „Zur  Technologie
  im  Kolonialrecht“,  Bl.  I.  ogl.  Rechtswissenschaft
und  Volkswirtschaftslehre,  4.  Jahrgang,  S.  130  ff.,  gegebenen
  Begriffsbestimmung  alles  auf  die  Eingeborenen
  anzuwendende  Recht  verstanden,  das  Recht,  nach
dem  die  gesamten  Rechtsverhältnisse  der  Eingeborenen
entschieden  werden.

*Mom  Verfasser  gleichzeitig  in  der  „Kolonialen
Rundschau“  veröffentlicht.

 

in  beiden  liegt  ebenso  wie  in  den  genannten  deutschen
Schutzgebieten  für  das  Mutterland  das  Schwergewicht
der  künftigen  Entwicklung  in  der  Verwertung  der  eingeborenen
  Bevölkerung.  Dazu  kommt,  daß  die  Hauptstädte
  beider,  Accra  und  Lagos,  vor  allem  aber  Lagos,
an  der  afritanischen  Westküste  für  den  Neger  der
Küstenstädte  als  Land  seiner  Sehnsucht  eine  Rolle
spielen  und  deshalb  und  dank  der  vielen  familiären
und  wirtschaftlichen  Beziehungen  auf  das  Denken  und
Empfinden  der  Bewohner  der  deutschen  Küstenorte
vielfach  schon  jetzt  einen  erheblichen  Einfluß  ausüben.

Es  ist  daher  wohl  der  Mühe  wert,  zu  untersuchen,
wie  die  Engländer,  dieses  so  viel  ältere  Kolonialvolk
mit  den  soviel  reicheren  Erfahrungen,  die  Stellung  der
Eingeborenen  in  den  genannten  Ländern  zu  regeln
gewußt  haben.  Muß  doch  aus  dieser  Untersuchung
sich  mancher  wertvolle  Vergleich,  mancher  Ansblick  in
die  Zukunft  für  die  weitere  Ausgestaltung  des  Eingeborenen-Rechts
  in  den  deutschen  Schutzgebieten  herleiten
  lassen.

Die  Goldküste  und  Nigerien  umfassen,  was  den
Zeitpunkt  des  Erwerbs,  die  wirtschaftlichen  und  die
ursprünglichen  politischen  Verhältnisse  anbetrifft,  ein
jedes  für  sich  die  verschiedenartigsten  Gebiete.  Diese
Verschiedenartigkeit  der  einzelnen  Teile  ist  auf  die
Gestaltung  des  Eingeborenen-Rechts  von  größter  Bedentung
  gewesen.  Nur  wenn  man  diesen  Umstand  be-
        <pb n="1054" />
        W  996  20

rücksichtigt,  wird  man  die  einzelnen  Bestimmungen
des  Eingeborenen-Rechts  richtig  würdigen  köunen.

Die  erste  Berührung  der  Eingeborenen  der  Goldküste
  mit  Europäern  und  enropäischer  Kultur  erfolgte
bereits  im  13.  Jahrhundert  durch  portugiesische  und
französische  Seefahrer.  Die  früheste  Niederlassung  der
Engländer  in  der  Goldküste  datiert  vom  Jahre  1618.
Zusammen  mit  denen  im  jetzigen  Gambia  und  später
in  Sierra  Leone  wurden  sie  von  privilegierten  Gesellschaften
  im  Interesse  des  Sklavenhandels  gegründet
und  unterhalten,  ähnlich  denen  der  Schweden,  Brandenburger,
  Dänen  und  Holländer.  Aber  sie  blieben
lediglich  Handelsdepots,  die  durch  Forts  geschützt
wurden,  ein  weitergehender  Landerwerb  war  mit  ihnen
nicht  verbunden.  Im  Laufe  der  Jahre  wechselten  die
Gesellschaften.  Als  die  Abschaßfung  des  Sklavenhandels
1821  den  wirtschaftlichen  Ruin  der  Gesellschaften  zur
Folge  hatte,  übernahm  die  Britische  Regierung  die
„  West  African  Settlements“,  zunächst  unter  einem
einheitlichen  Gounvernement  in  Sierra  Leone.  1842
erhielt  die  Goldküste  ein  selbständiges  Gouvernement.
Aber  auch  jetzt  noch  waren  die  Niederlassungen  Handelsdepots,
  und  die  Bestrebungen  des  Gouvernements
waren  fast  ausschließlich  auf  die  Unterdrückung  des
Sklavenhandels  gerichtet.  1850  wurden  die  dänischen
Besitzungen  von  Christiansborg,  1871  die  niederländischen
  Gründungen  an  der  Goldküste  übernommen.
Ebenfalls  im  Interesse  der  Unterdrückung  des  Sklavenhandels
  erfolgte  1865  die  Erwerbung  von  Lagos,  das
zunächst  dem  Gouvernement  der  West  African
Settlements'  in  Sierra  Leone  unterstellt  und  1874
der  Goldküste  zugeteilt  wurde.  Auch  in  Lagos  hatte
ähnlich  wie  in  den  Küstenorten  der  Goldküste  hauptsächlich
  dank  des  Stlavenhandels  schon  seit  Jahrhunderten
  eine  Berührung  der  Eingeborenen  mit
Europäern  und  europäischer  Kultur  stattgefunden.
1886  wurde  Lagos  von  der  Goldküste  getrennt  und
zur  selbständigen  Kolonie  erklärt.

Hatte  sich  Eugland  bisher  auf  den  Standpunkt
gestellt,  daß  seine  tropischen  Kolonien  nicht  weiter  auszudehnen
  seien,  so  beginnt  es  zu  Ende  des  19.  Jahrhunderts
  aus  der  Erkenntnis  der  Notwendigkeit  tropischer
  Besitzungen  heraus  zugleich  mit  den  übrigen
curopäischen  Kolonialmächten  sich  möglichst  weite  Gebiete
  bei  der  Aufteilung  Afrikas  zu  sichern.  Auch  die
hier  behandelten  Kolonien  profitierten  davon.  Mit
dem  der  Goldküstenlolonie  im  Norden  benuachbarten
Ashanti-Reich  hatten  die  Engländer  schon  seit  Beginn
  des  19.  Jahrhunderts  Kriege  mit  wechselndem
Glück  geführt.  1896  wurde  eine  Residentur  für  Ashanti
errichtet.  Die  Auflehnung  der  Ashanti  im  Jahre  1900
hatte  die  Annerion  dieses  Gebietes  und  seine  Unterstellung
  unter  dem  Gonverneur  der  Goldküste  zur
Folge.  Die  nördlich  Ashanti  liegenden  und  zur  britischen
  Einflußsphäre  gehörenden  Gebiete  wurden  1897
zu  einem  besonderen  Bezirk  „he  Northern  Terri—
tories  of  the  Gold  Coast’  gemacht  und  erhielten
durch  die  Vereinbarungen  mit  Frantreich  und  Deutschlund
  in  den  Jahren  1897  bis  1899  ihre  heutige  Gestalt.

Von  der  alten  Kolonie  Lagos  aus  erwarben  die
Engländer  zunächst  das  Protektorat  über  die  benachbarten
  Gebiete.  1889  wurde  außerdem  im  Mündungsgebiet
  des  Niger  das  Oil  Rirer  Protectorate  errichtet,
das  1883  zum  Niger  Coast  Protectorate  erwmeitert
murde.  Cude  15899  übernahm  dann  die  britische  Regierung
  die  gesamten  Gebiete  der  Royal  Niger  Com-Dagny,
  die  diese  sich  durch  mehr  als  500  Verträge  am
Niger,  Benne  und  nordöstlich  dieser  beiden  Flüsse  gesichert
  hatte,  fügte  dem  südlichen  Teil  dieser  Länder
das  Niker  Coast  Protectorate  hinzu,  das  fortan
den  Namen  Droteckorate  of  Scuthern  Nigeria  erhielt,
  und  gründete  aus  dem  anderen  das  Protcctorate

 

of  Northern  Nigeria.  1906  wurde  Colony  und  Protectorate
  of  Lagos  und  Protectorate  of  Somhern
Nigeria  zu  Colon  und  Protectorate  of  Southern
Nigeria  vereinigt.

Aus  diesen  geschichtlichen  Vorgängen  heraus  erklärt
  sich  die  heutige  Verwaltungsorganisation  der
hier  zu  behandelnden  Kolonien:  die  Goldküste  zerfällt
in  das  Gebiet  der  eigentlichen  Gold  Coast  Colonr,
das  Ashanti-Gebiet  und  das  Gebiet  der  Jorthern
Lrerritories.  Alle  drei  Teile  unterstehen  zwar  dem
Gouverneur  in  Accra;z  in  der  Cold  Coast  Colonr
tritt  ihm  jedoch  bei  Ausführung  seiner  Aufgaben  ein
Erecutive=  und  ein  Legislative-Council  zur  Seite.  Das
Erecutive-Conncil  ist  der  Zusammenschluß  der  höchsten
Beamten  der  Kolonie  als  beratendes  Organ  des  Gouverneurs,
  das  Legislative-Council  ist  eine  aus  amtlichen
  und  nichtamtlichen  ernannten  Mitgliedern  bestehende
  Körperschaft,  in  deren  Hände  die  Gesetzgebung
gelegt  ist  (ogl.  hierüber  noch  weiter  unten).  In  den
beiden  anderen,  auf  tieferer  Kulturstufe  stehenden  und
dem  englischen  Einfluß  noch  nicht  so  verbundenen  Gebieten
  führt  ein  Chiel  Commissioner  die  Geschäfte
der  Verwaltung,  ohne  daß  eine  andere  Körperschaft
hierbei  mitzuwirken  hat.  Die  Cold  Coast  Colonr
zorfällt  in  drei,  das  Ashanti-Gebiet  in  vier  Provinzen
mit  je  einem  Prorincial  Commissioner  an  der  Spite.
Die  Provinzen  sind  wieder  in  Distrikte  eingeteilt,
denen  District  Commissioners  vorstehen.  Ebenso
sind  die  Northern  Terriories  in  Distrikte  und  Unter-Distrikte
  geteilt  worden.

Colony  and  Protectorate  of  Southern  Nigeria
zerfallen  in  die  Eastern,  Cemral  und  Western  Province
  unter  der  Leitung  je  eines  Provincial  Commissioners
  und  diese  ebenfalls  in  von  District  Commissioners
  verwaltete  Distrikte,  insgesamt  35.  Innerhalb
  der  Westprovinz  nimmt  das  Gebiet  der  alten
Colony  of  Lagos,  jetzt  Colony  of  Southern  Nigeria
—  etwa  3120  Quadratmeilen  =  8857  dkm  —,  daul
seiner  besonderen  staatsrechtlichen  Qualifikation  eine
besondere  Stellung  ein.  Das  in  ihr  errichtete  Legis-=lative
  Council  ist  zuständig  auch  für  das  gesamte  Protektorat
  von  Süd-Nigerien.  Northern  Nigeria  ist  in
13  Provinzen  eingeteilt,  denen  hier,  um  schon  das
anders  geartete  Verhältnis  der  Verwaltung  zu  den
Eingeborenen  zum  Ausdruck  zu  bringen,  nicht  Commissioners,
  sondern  Residenten  vorstehen.

Die  Goldküste  umfaßt  insgesamt  80  000  Quadratmeilen
  —  207200  Quadratkilometer,  davon  die  eigentliche
  Colony  21  200,  Ashanti  20  000  und  die  Northern
Territories  35  800  Quadratmeilen;  Süd-Nigerien  ist
etwa  79  880  Quadratmeilen  =  206  887  akm,  Nord-Nigerien
  263  200  Quadratmeilen  —=  681  188  dkm
groß,  d.  h.  Goldküste  und  Süd-Nigerien  sind  etwa
2¼½,  Nord-Nigerien  etwa  7½  mal  so  groß  als  Togo.

Wirtschaftlich  lassen  sich  zwischen  der  Goldküne
und  Nigerien  gewisse  Parallelen  ziehen.  In  beiden
schließt  sich  dem  dichten  Waldgürtel  im  Süden  im
Norden  allmählich  offeneres  Gelände  an,  beide  liegen
unter  annähernd  der  gleichen  geographischen  Breite,
in  beiden  überwiegt  bei  weitem  die  Eingeborenen-Produktion
  gegenüber  europäischen  Pflanzungsunternehmungen,
  in  beiden  sind  erhebliche  europäische  Kapitalien
  im  Bergbau  interessiert,  in  beiden  hat  die  Verwertung
  und  Ausnutzung  der  Maldbestände  erhebliche
Bedeutung.  Im  übrigen  bestehen  aber  doch  ganz  beträchtliche
  Unterschicde.  Der  Goldküste  fehlt  der  breite
Mangroven=  und  Llpalmgürtel  des  Nigerdelta,  febl#t
das  gesunde,  tsetsefreie  Hochland  Nord-Nigeriens.
Anderseits  läßt  sich  die  Zinnindustrie  Nord-Nigeriens
noch  nicht  mit  der  Goldindustrie  der  Goldküste  vergleichen,
  und  auch  die  Kakaoproduktion  Nigeriens  reicht
noch  nicht  entsernt  an  die  enormen  Ergebnisse  des
        <pb n="1055" />
        W  99  20

Kakaobaues  in  der  Goldküste  heran.  Die  Kola-Produktion
  der  Goldküste  mit  ihren  wichtigen  Wirkungen
auf  die  Gestaltung  des  Eingeborenen-Handels  fällt  für
Nigerien  so  gut  wie  ganz  fort.

Die  Ausfuhrzissern  dör  wichtigsten  Produkte  der
Kolonien  betrugen  im  Jahre  1910:

a)  für  die  Goldküste

 

Kakoo  ?  866571
Gold  und  Goldstaub.  ·#  700282
Gummi  ...  4  358  876
Palmkerne  4  185  058
Palmöl  4  161  388
Nutzholz  ?  148078
Kolanüsse  4  17716
Rohbaumwolle  f  L
Die  Gesamtausfuhr  betrug  C  2697  706
Die  Gesamteinfuhr  -  14  3  365  641;
b)  für  Süd-Nigerien
Palmkerne  4+  2450  815
Palmöl  4  1  742  234
Gummi  ?  311691
Kakao  .  Emllöl
Rohbaumwolle  C78479
Mahagoni  60  191.

Die  Gesamtausfuhr  Süd-Nigeriens
4  5304  186,  die  Gesamteinfuhr  ##  5  857  335.

In  diesen  Zissern  sind  zum  Teil  Produkte  Nord-Nigeriens
  mitenthalten.  Die  Gesamtausfuhr  Nord-Nigeriens
  wird  für  1910  auf  #  120  652,  die  Gesamteinfuhr
  auf  C  330  506  geschätzt.  Als  besondere  Produkte
  Nord-Nigeriens  sind  Schibutter  mit  41  079
und  Zinn  mit  insgesamt  #  74  415  zu  erwähnen.  Die
Art  dieser  wichtigsten  Ausfuhrgüter  zeigt  am  besten
die  wirtschaftliche  Basis  der  Länder.

Die  Bevölkerung  der  Goldküste  umfaßte  nach  einer
am  2.  April  1911  vorgenommenen  Zählung  in  der
eigentlichen  Colony  857  516,  in  Ashanti  287  814  und
in  Northern  Territories  357500  Seelen.  Unter
dieser  insgesamt  rund  1½  Millionen  zählenden  Bevölkerung
  befanden  sich  etwa  1700  Europäer.  Von  den
größeren  Städten  zählte  Acecra,  der  Sitz  des  Gouvernements
  19  565,  Coomassee,  die  Hauptstadt  Ashantis
18  853,  die  beiden  Küstenstädte  Cape  Coast  Castle  und
Seccondee  11  364  und  7725  Seelen.

Die  Bevölkerung  von  Süd-Nigerien  betrug  (1911)
etma  7  859  689  Scelen,  darunter  1648  Europäer.  Das
Land  ist  außerordentlich  dicht  bevölkert.  Gibt  es  doch
in  ihm  auch  Städte  von  einer  Größe  und  Bevölkerungszahl,
  wie  sie  wohl  nirgends  wieder  unter  den
Eingeborenen-Städten  Afrikas  gefunden  werden:  die
Hauptstadt  Lagos  hatte  einschließlich  Iddo,  Ebute
Metta  und  Apapa  72  730  Einwohner,  darunter  543
Europäer.  Von  den  Nornba-Städten  im  Innern
zählte  Ibadan  175  000,  Aboekuta  51  219,  Oyo  45  438,
Oshogbo  59  821,  Ogbomosho  80  000  Einwohner;  Städte
von  mehreren  Zehntausenden  von  Eingeborenen  sind
keine  Seltenheit.“)  In  den  20  größten  Städten  der
Westprovinz  wohnten  967  000  Menschen  oder  15  v.  H.
der  ganzen  Bevölkerung  der  Mestprovinz.  Wenn  man
sich  klar  macht,  daß  die  enormen  Massen  überwiegend
in  einstöckigen  Häusern  und  dank  der  Eingeborenensitten,
  die  vielfach  den  verschiedenen  Mitgliedern  einer
Familie  einen  besonderen  Raum  zuweisen,  mit  einer
gewissen  Raumverschwendung  untergebracht  sind,  so
wird  man  sich  sagen  können,  welche  weiten  Flächen

betrug

*)  Nach  der  Colonial  Oifice  List  1912  sind  die
Einmwohnerzahlen  der  größeren  Städte  folgende:  Lagos
102  190,  Ibadan  341  875,  Abeokuta  264  723,  Oyo
217583,  Jjebu  Ode  131  326,  Ilesha  339  299,  Ondo
164  558,  Badagri  91  113,  Epe  45  255.  —  Red.

 

diese  Bevölkerungsanhäufungen  bedecken  müssen.  Einer
der  nachhaltigsten  Eindrücke,  die  ich  auf  meinen  Reisen
an  der  Westküste  erhalten  habe,  ist  der  Blick  von  der
Residentur  über  das  unendliche  Grasdächermeer  der
Cingeborenen-Stadt  von  Ibadan.

Nord-Nigerien  zählte  in  1910  nach  Schätzungen,
die  sich  auf  die  Steuerveranlagungen  gründeten,
9  260  000  Personen,  unter  ihnen  637  Europäer,  davon
424  Beamte  und  Soldaten.  Das  dichtest  bevölkerte
Gebiet  war  die  Provinz  Kano,  in  der  38,5  Personen
auf  1  qkm  kamen,  das  schlechtest  bevölkerte  Gebiet  das
der  Provinz  Kontagora,  in  dem  nur  1,7  Personen  auf
1  aokm  kamen  (vgl.  für  Togo  die  Bevöllerung  des
Bezirks  Anecho  mit  40.7  Personen  und  des  Bezirks
Kete-Kratschi  mit  1,3  Personen).

Schon  diese  gewaltigen  Ziffern  für  die  Eingeborenen-Bevölkerung,
  die  die  Länder  unter  die  bestbevölkerten
  Gebiete  Afrikas  stellen,  lassen  die  große  Bedeutung,
  die  der  Eingeborenen-Bevölkerung  und  ihrer
Behandlung  durch  die  kolonisierende  Macht  zukommt,
tlar  erkennen.  «

Bezüglich  der  Organisation  der  Eingeborenen—
Bevölkerung  stehen  sich  zum  Teil  Extreme  gegenüber.
Die  Gold  Coast  Colony  wird  von  einer  großen  An—
zahl  verschiedener  Stämme  bewohnt,  die  jeder  unter
einem  eigenen  Head  Chief  (Oberhäuptling)  stehen,
unter  denen  wieder  die  Dorfhäuptlinge  (Chieis)  den
einzelnen  Ortschaften  vorstehen.  Ein  engerer  Zusammenschluß
  bestand  und  besteht  zwischen  ihnen  nicht.
Ashanti  ist  von  einer  großen  Anzahl,  früher  zu  dem
mächtigen  Ashanti-Reich  unter  dem  „King  von  Ku--massi“
  zusammengeschlossenen  Stämmen  bewohnt.  Die
einzelnen  Stämme  haben  hier  jeder  wieder  ihren
.King'’.  Die  Unterordnung  der  Stämme  unter  eine
cinheimische  Zentralgewalt  ist  durch  Errichtung  der
britischen  Verwaltung  erheblich  gemildert.  Die
JNorthiern  Territories  setzen  sich  im  wesentlichen  aus
einzelnen,  ebenfalls  unter  Häuptlingen  stehenden
Stammesgebieten  zusammen.  In  einzelnen  Teilen,
hauptsächlich  in  Nordwesten,  fehlt  es  an  einer  eigentlichen
  Stammesorganisation  oder  doch  an  Häuptlingen
mit  wirklichem  Einfluß.  Hier  wurden  Häuptlingsschaften
  zum  Teil  erst  von  den  Engländern  geschaffen.
Die  Goldküste  hat  hiernach  zur  Zeit  als  Eingeborenen-Organisationen
  durchweg  kleine  und  kleinste  Stämme
und  Stammesteile  mit  Ober=  und  Unterhäuptlingen.
Innerlich  gefestigte  Negerreiche  gibt  es  in  ihr  nicht
mehr.  Die  heftigen  Kämpfe,  die  England  mit  dem
Ashanti-Reich  zu  bestehen  hatte,  verboten  die  Erhaltung
  des  Ashanti-Reichs  in  der  alten  Form  von  selbst.
Die  Städte  an  der  Küste  haben  sich  dank  des  langjährigen
  Europäer-Einflusses  zu  europäischen  Kommunen
  nachgebildeten  Gemeinwesen  herausgebildet.
Hier  finden  sich  auch  schon  Bestrebungen,  die  auf  eine
Stärkung  des  Nationalgefühls  der  Farbigen  gegenüber
den  Weißen  hinzielen.

Anders  liegen  die  Verhältnisse  in  Nigerien.  Lagos
und  das  Gebiet  der  Colony  of  Somhern  Nigeria
stoehen  im  weitesten  Maße  unter  enropäischem  Einfluß.
Die  alten  Stammes-Institutionen  sind  im  Schwinden
begriffen  und  zum  Teil  schon  verschwunden.  Die  Stadt
ist  jetzt  der  Sammelpunkt  der  verenglisierten  Eingeboreuen
  und  das  Vetätigungsfeld  der  mit  mehr  oder
minder  großem  Erfolg  nach  englischem  Muster  heranerzogenen
  Eingeborenen-Intelligenz.  Eine  Autorität
des  Weißen  als  Mitglied  der  höherstehenden  Rasse  gibt
es  in  Lagos  nicht  mehr.  Der  Eingeborene,  der  im
dichtesten  Gewühl  der  verkehrsreichen  Marina  —  der
Hafenstraße  in  Lagos  —  sich  vor  seinem  Stammesoberen
  auf  den  Boden  wirft,  drängt  rücksichtslos  den
Weißen  zur  Seite,  um  sich  seinen  Weg  zu  bahnen.  Das
Städtebild  selbst  trägt  überwiegend  europäischen  Charakter.
        <pb n="1056" />
        W  998  20

Die  Westprovinz  umfaßt  in  der  Hauptsache  die
Stadt=  und  Staatenbildungen  der  einzelnen  Teile  des
VYoruba-Stammes.  Die  Yoruba  wohnen  zumeist  in
großen,  zum  Teil  weit  auseinanderliegenden  Städten,
mit  ausgebildeter  Verwaltungsorganisation,  von  deren
Größe  und  Bedeutung  die  oben  mitgeteilten  Bevölkerungsziffern
  eine  Vorstellung  geben  mögen.  Sie
haben  sich  zumeist  freiwillig  durch  Vertrag  unter  das
britische  Protektorat  gestellt  und  hierbei  die  Zusicherung
  bedeutsamer  Vorrechte  erhalten.  Im  Laufe  der
Jahre  sind  diese  zum  Teil  beseitigt.  Toch  hat  zum
Beispiel  Abeokuta  seine  nahezu  absolute  Selbständigkeit
in  internen  Angelegenheiten  gewahrt.  In  dem  „Igba
United  Government“  von  Abeokuta  wird  die  gesamte
Verwaltung  durch  Eingeborene  ausgeübt.  An  der
Spitze  steht  der  Alakin,  der  oberste  Häuptling,  ihm  zur
Seite  das  Council.  England  hält  in  der  Stadt,  die
mit  dem  zugehörigen  Landbezirk  1869  Quadratmeilen
umfaßt,  einen  Residenten,  der  zwar  weitgehenden  Einfluß
  hat,  aber  keine  gesetzliche  Machtmittel  besitzt,  seine
Wünsche  durchzudrücken.  Der  Prolektorats-Vertrag
sichert  Abeokuta  anusdrücklich  die  Unabhängigkeit  in
allen  inneren  Angelegenheiten  zu,  und  die  Cgba  sind
eisersüchtig  auf  deren  Wahrung  bedacht.  So  wird
denn  auch  der  Oberhäuptling  von  Abcokuta  von  dem
Gouverneur  in  Lagos  als  nahezu  unabhängiger  Herrscher
  estimiert  und  bei  offiziellen  Angelegenheiten  durch
eine  große  Kordialität  in  der  Behandlung  ausgezeichnet.
  Die  Verwaltung  der  Stadt  durch  die  Eingeborenen
  ist  im  übrigen  nach  europäischem  Muster  eingerichtet.
  Bezeichnend  ist,  daß  das  Gouvernement  von
Süd-Nigerien  dem  Staat  Abeokuta  zum  Bau  einer
Wasserleitung  E  30  000  vorgestreckt  hat,

In  Ibadan,  zusammen  mit  seinem  Landbezirk
etwa  4000  Quadratmeilen,  geht  dagegen  die  ursprüngliche
  Organisation  langsam,  aber  stetig  dem  Versfall
eutgegen.  Die  Antorität  des  obersten  Häuptlings,  des
Bali,  ist  untergraben,  die  des  englischen  Residenten
wird  noch  nicht  anerkannt.  Die  Zustände,  die  sich  hieraus
  entwickeln,  sind  nicht  erfreulich  und  kaum  für  eine
längere  Dauer  geeignet.

Die  Ansammlungen  der  gebildeten  und  teilweise
verbildeten  Neger  in  Lagos,  zusammen  mit  dem  Bestehen
  der  mächtigen  Voruba-Gemeinschaften  im  näheren
  und  ferneren  Hinterland,  in  denen  die  europäische
Kultur  bisher  erst  ihren  zersetzenden  Einfluß  geltend
gemacht  hat,  komplizieren  die  Verhältnisse  in  der
Lestprovinzg  für  die  Verwaltungspolitik  ganz  erheblich.
  Schon  jetzt  ist  der  NYoruba-Einfluß  unter  der
Intelligenz  von  Lagos  prädominierend.  Die  Eingeborenen-Zeitungen
  von  Lagos  suchen  ihn  nach  Möglichkeit
  zu  stärken  und  den  Nationalsinn  ihrer  Leser
zu  wecken.  Schon  wird  die  Gründung  einer  unabhängigen
  christlichen  Kirche,  die  aber  die  Vielweiberei
gostattet,  lebhaft  erörtert.  Jegliche  Maßnahme  der
Regierung  wird  in  den  Zeitungen  eingehend  und  häufig
  nicht  rein  sachlich  kritisiert.  Dank  der  Beziehungen
zwischen  den  führenden  Köpfen  in  Lagos  und  der  eingesessenen
  Bevölkerung  der  großen  Städte  im  Innern
gehen  die  Blätter  mit  diesen  Kritiken  auch  in  das
Land  hinaus.  Das  Gift  der  Zersetzung  der  Europäer-Autorität
  dringt  so  von  Lagos  aus  auch  in  das
Innere.

In  der  Zentral=  und  Ostprovinz  von  Süd-Nigerien
  liegen  die  Verhällnisse  wesentlich  anders.  Beide
Provinzen  sind  überwiegend  von  Heidenstämmen  bewohnt,
  unter  denen  der  Islam  nur  langsam  Fortschritte
  macht.  Warri  und  Calabar,  die  Hauptstädte
der  Provinzen,  sind  lediglich  die  Sitze  der  Verwaltungen
  und  Stapelplätze  für  den  europäischen  Handel,  auf
dem  Gebiet  der  Eingeborenen-Politik  kommt  ihnen
eine  besondere  Bedentung  nicht  zu.  In  der  Mangro- 



ven=  und  Llpalm-Region  stehen  die  Eingeborenen  am
tiessten.  Uber  das  eigene  Dorf  geht  das  Interesse  des
Eingeborenen  nicht  hinaus.  Etwas  höher  in  dem
Kulturstand  und  etwas  anspruchsvoller  sind  die  Bewohner
  des  nördlich  sich  anschließenden  Wald=  und  Baumsteppengeländes.
  Die  wichtigsten  Stämme  sind  die
Edo,  etwa  400  000,  und  die  Ibo,  etwa  4  000  000  Seelen.
  Sie  wohnen  in  zum  Teil  dicht  beieinanderliegenden
  Dörfern,  die  fast  sämtlich  selbständig  sind.
Sie  haben  zum  Teil  Häuptlinge,  zum  Teil  nicht,  und
nur  Familienälteste  stehen  den  einzelnen  Dörfern  vor.
Ernstere  politische  Schwierigkeiten  gibt  es  nicht  mehr,
wenn  auch  die  Unbändigkeit  und  der  sich  gegen  jeden
Cingriff  auflehnende  Freiheitsdrang  der  Eingeborenen
hin  und  wieder  ein  bewaffnetes  Einschreiten  notwendig
macht.,.  In  der  Zentralprovinz  kam  der  Regierung
die  in  dem  alten  Benin-Reich,  in  gewisser  Beziehung
einem  Gegenstück  zu  dem  Dahomey-Reich  in  Portonovo,
  bestehende  Gewöhnung  der  Eingeborenen  an  die
Antorität  einer  übergeordneten  Stelle  zustatten.  Unter
Verwertung  der  früheren  Organisation  des  Benin-Reiches
  wurden  einzelne  Mitglieder  der  alten  Häuptlingsfamilie
  für  ein  oder  mehrere  Dörfer  verantwortlich
  gemacht.  In  der  Ostprovinz,  bei  New  Calabar,
sind  dann  noch  die  Efik  zu  erwähnen,  ein  Fischer=  und
Händlervolk  mit  ähnlicher  sozialer  Organisation.
Liegen  hiernach  die  politischen  Verhältnisse  in  diesen
beiden  Provinzen  verhältnismäßig  einfach,  so  sind  die
durch  die  Natur  geschaffenen  Schwierigkeiten  um  so
größer:  ist  doch  das  Gebiet  im  Delta  zur  Regenzeit
vielfach  überschwemmt.  Sie  erklären  auch  mit  ihrer
Unterbindung  oder  Erschwerung  des  Verkehrs  den  liefen
  Kulturstand  der  dortigen  Eingeborenen.

Auch  in  Nord-Nigerien  treten  sich  Gegensätze
gegenüber.  Am  Benue  entlang  finden  sich  unabhängige,
selbständige  Dorfschaften  der  Heiden  ohne  Stammesorganisation
  oder  Häuptlingsschaft.  Ebenso  sehlen
ihnen  Standesunterschiede  irgendwelcher  Art.  Das
Sprachengemisch  ist  so  bunt  wie  im  Transkara-Gebiet
Togos.  Die  Leute  gehen  noch  mit  Pfeil  und  Bogen
zur  Ackerbestellung,  jederzeit  dem  Überfall  eines  Nachbardorfes
  ausgesetzt.  Einziger  Handelsartikel  ist  Salz.

Da  Land  im  Uberflusse  vorhanden  ist,  so  ist  Privateigentum

  an  Land  unbekannt.  Teilweise  sind  sie  noch
Kannibalen,  denen  Kleidung  fremd  ist.  Auf  etwas
höherer  Stufe  stehen  die  organisierten  Heidenstämme,
namentlich  westlich  des  Nigers  und  im  Sndosten  des
Protektorates  wohnhaft,  unter  anerkannten  Häuptlingen.
  Die  wichtigsten  unter  ihnen  sind  die  Munschis,
  die  unter  sich  in  verschiedene  Landschaften  zerfallen.
  Sie  sind  ausgezeichnete  Ackerbauer,  aber  gelten
als  wild  und  unbotmäßig  und  haben  ja  bekanntlich
auch  der  deutsch-englischen  YNola-Croß-Grenzerpedition
nicht  unerhebliche  Schwierigkeiten  bereitet.  Diese  halborganisierten
  Stämme  waren  das  Hauptgebiet  der
früheren  Sklavenjagden  und  sind  zum  Teil  bei  den
früheren  Kämpfen  in  eine  Abhängigkeit  der  mohammedanischen
  Staaten  des  Nordens  geraten.

In  die  weite  Hochfläche  zwischen  Niger  und
Tschad  teilen  sich  das  alte,  schon  1489  auf  portugiesischen
  Karten  genannte  Reich  Bornu  im  Osten  und
westlich  die  Haussa-Slaaten,  die  als  geistliches  Oberhaupt
  den  Sultau  von  Sokoto  anerkennen,  im  übrigen
sich  aber  allmählich  zu  selbständigen  Staaten  mit  eigenen
  Dynastien  entwickelten.  Tiese  waren  schon  vor
der  britischen  Herrschaft  wohlorganisierte,  mächtige
Staatswesen  mit  anerkannten  Emiren  als  Oberhäupttern,
  einer  geregelten  Gerichtspflege,  in  der  das  Recht
des  Koran  zur  Anwendung  kam,  und  mit  einem  ausgebanten
  Verwaltungs=  und  Besteuerungs-Snstem.
Die  wichtigsten  unter  ihnen  sind  Kano,  Zaria,  Bida
und  Kontagora.
        <pb n="1057" />
        SG  999  20

Es  finden  sich  also  so  ziemlich  alle  Kulturstufen
und  Grade  sozialer  Entwicklung  unter  den  Farbigen
der  drei  Kolonien:  dem  nackten  Kannibalen  steht  der
in  England  erzogene  Rechtsanwalt,  in  dessen  Vorimmer
  Europäer  stundenlang  warten,  der  primitivsten
Familiensiedlung  das  hochentwickelte  mohammedanische
  Staatswesen  mit  seinem  weitverzweigten  Verwaltungsapparat
  gegenüber.  Zwischen  ihnen  liegen  die
Zwischenstufen  höherer  Negerkultur  und  europäischer
Halbkultur,  der  Dorf=  und  Stammesgemeinschaften  und
der  antokratisch  regierten  Negerreiche:  wahrlich,  ein
nicht  gauz  einfaches  Feld  für  koloniale  Betätigung.

II.

Allgemeine  Grundsätze  der  englischen  Kolonial=  und
Eingeborenen-Politik.

Oberstes  Leitmotiv  in  der  englischen  Kolonialpolitik
  ist  die  Berücksichtigung  der  jeweiligen  örtlichen
Verhältnisse.  Dem  englischen  Recht  ist  der  Schematismus,
  der  um  den  Preis  der  Einförmigkeit  die  verschiedenartigsten
  Gebiete  unter  dieselbe  Norm  zu  zwingen
  sucht,  fremd.  Die  weitgehende  Dezentralisation
innerhalb  des  großen  britischen  Kolonialreichs,  die
auch  das  Schwergewicht  des  Gesetzgebungswerkes  von
der  Zentrale  fort  in  die  Kolonien  verlegie,  erleichterte
die  Anwendung  dieses  Grundsatzes.  Weitgehende
Mannigfaltigkeit  innerhalb  des  geschaffenen  Rechts
und  eine  gewisse  Unübersichtlichkeit  für  den  Außen-=sichenden,
  aber  auch  weitgehendste  Anpassung  an  die

erhältnisse  der  einzelnen  Besitzung  war  die  Folge.

Immerhin  lassen  sich  auch  im  englischen  Kolonialrecht
  schlechthin  und  somit  auch  für  das  Recht  der
Goldküste  und  der  beiden  Nigerien,  gewisse  allgemein
gültige  Normen  erkennen:  6

Da  ist  zunächst  ein  fundamentaler  Unterschied
zum  deutschen  Recht:  das  englische  Recht  kennt  ähnlich
wie  das  französische  nicht  den  Grundsatz  der  besonderen
  Behandlung  der  Angehörigen  der  weißen  und  der
farbigen  Rasse,  wenigstens  nicht  in  der  Theoric.  Nach
englischem  Recht  sindet  vielmehr  für  alle  Bewohner
einer  Kolonie  das  gleiche  Recht  und  somit  das  für  die
Europäer  geltende  Recht  grundsätzlich  auch  auf  Farbige
Anwendung.  Ausnahmen  müssen  gesetzlich  festgelegt
sein.  Dem  entspricht  auch,  daß  für  die  Mulatten  als
solche  Sonderbestimmungen  nicht  bestehen  und  daß
anch  für  die  Behandlung  der  Syrer  rassenpolitische  Erwägungen
  nicht  in  Betracht  kommen.  Die  Syrer  sind
im  übrigen  in  den  englischen  Kolonien  noch  nicht,  wie
teilweise  in  den  französischen,  zu  einer  wirtschaftlichen
Gefahr  geworden.  Lediglich  aus  sanitären  Rücksichten
ersordern  sie  eine  besondere  Uberwachung.

Die  sich  aus  dem  allgemeinen  Prinzip  der  Anwendung
  gleichen  Rechts  auf  sämtliche  Einwohner  ohne
Unterschied  der  Rasse  oder  Abstammung  notwendigerweise
  ergebenden  Schwierigkeiten  werden  in  der  Praxis
von  vornherein  dadurch  gemildert,  daß  man  für  die
Art  der  staatsrechtlichen  Angliederung  eines  neuen
Gebietes  an  das  britische  Reich,  einer  Einverleibung
in  die  .King's  Dominiens“  je  nach  dessen  Kulturstufe
entweder  die  Form  der  „Colony'“  oder  die  des
„  Protectorate“  wählt,  während  in  der  Praris  sich
die  Verwaltungstätigkeit  in  den  Protektoraten  nicht
viel  von  der  in  der  „Colony“  unterscheidet.  Wird
ein  Gebiet  zur  Colonxy  erklärt,  so  wird  in  ihm  auch
das  englische  Recht  „tme  common  law,  the  doctrincs
#  eEquity  and  the  statutes  of  general  application“
eingeführt.  Die  sämtlichen  Bewohner  der  Colony
sind  ohne  Unterschied  der  Rasse  „British  subjects“
und  genießen,  sofern  nicht  besondere  Ausnahmegesetze
Platz  greifen,  auch  gleichmäßig  die  Vorteile  der  Unterworfenheit
  unter  englisches  Recht.  Im  „Protecto- 



rate“  ist  die  Angliederung  keine  so  enge;  die  Bewohner
werden  nicht  „British  subjects“,  sondern  nur
„British  protected  subjects“  und  unterstehen  daher
an  sich  auch  nicht  britischem  Recht.  Sie  behalten  ihr
eigenes  Recht,  sofern  nicht  besondere  Gesetze  erlassen
sind  oder  anderes  Recht  für  anwendbar  erklären.  Die
grundsätzliche  Rechtslage  ist  für  sie  also  gerade  die  umgekehrte
  wie  die  der  Bewohner  der  Colony.

Innerhalb  der  Goldküste  und  Nigeriens  kam  hiernach
  jenes  allgemeine  Prinzip  der  unmittelbaren  Anwendbarkeit
  gleichen  Rechts  auf  beide  Rassen  nur  für
das  Gebiet  der  eigentlichen  Cold  Coast  Colony  und
der  Colony  of  Southern  Nigeria  zur  Anwendung,
d.  h.  auf  die  seit  Jahrhunderten  unter  europäischem
Einfluß  stehenden  und  mit  europäischen  Anschanungen
durchtränkten  Küstengebiete.  In  den  später  erworbenen
  weiten  Gebieten  der  Protektorate  von  Ashanti,
Northern  Territories  of  the  Cold  Coast.  Soutliern
and  Northern  Nigeria  behielten  die  Bewohner  zunächst
  ihr  eigenes  altes  Recht.  Erst  spätere  Sondergesetze
  schufen  hierin  eine  Anderung.  Damit  war  für
sie  in  der  Praxis  in  der  weitüberwiegenden  Mehrzahl
der  Fälle  die  im  deutschen  Recht  grundsätzlich  anerkannte
  unterschiedliche  Behandlung  von  Weißen  und
Farbigen  gegeben.  In  der  Beurteilung  der  rechtlichen
Stellung  der  Eingeborenen  in  den  „Colonies'’  muß
man  berücksichtigen,  daß  die  „Colonies“  erworben
wurden,  als  die  Politik  des  „Laisseraller“  ")  in  England
  für  seine  überseeischen  Besitzungen  in  Blüte  stand,
daß  sie  aus  nur  Handelszwecken  dienenden  Niederlossungen,
  für  die  eine  Eingeborenen-Politik  mit  bestimmten
  Richtlinien  ohne  Interesse  war,  hervorgegangen
  sind  und  daß  schon  während  jener  frühen
Zeit  eine  ganze  Anzahl  von  Eingeborenen  von  der
Möglichkeit  Gebrauch  machte,  sich  in  England  englische
Bildung  anzueignen.  JIm  übrigen  blieben,  ebenso  wie
im  deutschen  Recht,  der  Schutz  der  Eingeborenen  im
Verein  mit  dem  Streben,  sie  wirtschaftlich  und  kulturell
zu  fördern,  dabei  aber  ihre  Stammeseinrichtungen  und
Sitten,  soweit  dies  die  Grundsätze  der  Menschlichkeit
und  Gesittung  eines  modernen  eunropäischen  Staates
gestatten,  zu  schonen,  die  Hauptrichtlinien  für  die  allgemeine
  englische  Kolonialpolitik.

Sobald  für  die  „Colony“  mit  dem  Tage  ihrer
Konstitunierung  und  für  die  Protektorate  je  nach  Bedarf
das  Recht  des  Mutterlandes,  das  an  einem  bestimmten
Tage  in  Geltung  war,  als  anwendbar  erklärt  ist,  bleibt
der  weitere  Ausbau  des  Gesetzgebungswerkes  den  verschiedenen
  Gebieten  selbst  überlassen.  Sie  schaffen  sich
unbeschadet  des  immer  vorbehaltenen  Einspruchsrechts
der  Kronc,  die  weiteren  Bestimmungen  selbst.  In  den
„Colonies"“  geschieht  dies  durch  das  Legislative  Council.
  Ihm  können  bei  seiner  Zusammensetzung  aus
amtlichen  und  nichtamtlichen  ernannten  Mitgliedern
auch  Eingeborene  angehören,  und  in  Accra  wie  in
Lagos  ist  dies  auch  tatsächlich  der  Fall.  Gegen  die
Beschlüsse  des  Council  hat  der  Gouverneur  nur  ein
Vetorecht.  Anderseits  kann  er,  meist  als  „Covernor
in  Council“,  d.  h.  nach  Anhörung  des  „Executive
Council“,  Ausführungsbestimmungen  aller  Art  zu  dem
vom  „Legislative  Council“  geschaffenen  Ordinanccs
erlassen.  ·

Unabhängig  hiervon  arbeitet  die  Gesetzgebungsmaschine
  in  den  Protektoraten.  —  Auf  die  Unterstellung
  Süd-Nigeriens  unter  die  Zuständigkeit  des
„Legislative  Council“  in  Lagos  ist  schon  hingewiesen.
—  In  ihnen  erläßt  der  Gouverneur  auf  Grund  der
ihm  übertragenen  Machtbefugnisse  selbständig  die  für
erforderlich  erachteten  Bestimmungen.  Mangels  einer
gesetzgzebenden  Körperschaft  ist  den  Eingeborenen  eine

*)  Vgl.  Egerton,  S.  361  ff.,  Bruce,  S.  146.
        <pb n="1058" />
        W  1000  c

auch  nur  mittelbare  Einwirkung  auf  die  Gesetzgebung
nicht  gegeben.

Zwischen  den  gesetzlichen  Bestimmungen  der
„Colony'  und  des  zugehörenden  „Protectorate“  setzt
dann,  dank  dem  Anschlusse  des  letzteren  an  die  „Colony’'
  mit  Hilfe  der  in  der  Person  des  Gouverneurs
gegebenen  Personalunion,  gleichmäßig  fortschreitend
mit  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  der  verschiedenen
Gebiete  ein  langsamer  Umwandlungs=  und  Verschmelzungsprogeß
  ein,  der  die  wirtschaftlich  einheitlichen
Gebiete  auch  zu  einer  rechtlichen  Einheitlichkeit  zu
führen  bestrebt  ist.  So  werden  die  für  die  Gold  Coast
Colony  erlassenen  Gesetze  schrittweise  auch  auf  Ashanti
und  Northern  Territoriecs  ausgedehnut,  so  sind  die
Gesetze  von  „Colony  and  Protectorate  of  Lagos“
schon  nach  Möglichkeit  mit  denen  des  „Protectorate
of  Southern  Nigerin’'  verschmolzen  worden,  so  wird
schließlich  die  bevorstehende  Vereinigung  von  Süd=  und
Nord-Nigerien  auch  für  diese  beiden  Gebiete  allmählich
eine  größere  Cinheitlichkeit  bringen.

Innerhalb  des  Geltungsbereiches  der  in  den  verschiedenen
  Gebieten  selbst  entstandenen  gesetzlichen  Bestimmungen
  gilt  wieder  der  Grundsatz,  daß  sie  ohne
Ansehen  der  Rasse  auf  Meiß  und  Schwarz  Anwendung
finden.  Dies  hat  naturgemäß  dagu  führen  müssen,
daß  eine  Reihe  von  Bestimmungen  auf  die  durch  die
Eingeborenen-Bevölkerung  gegebenen  besonderen  Verhältnisse
  haben  zugeschnitten  werden  müssen.  Wo  aber
auch  dies  nicht  ausreichte,  griss  man  zum  Erlaß  von
für  die  Eingeborenen  allein  gültigen  Sonderbestimmungen.


Die  Schwierigkeit,  die  verschiedenen  Kulturstusen
der  einzelnen  Gebiete  zu  berücksichtigen,  ist  m.  E.  in
sehr  glucklicher  Weise  durch  die  bei  größeren  Verordnungen
  fast  regelmäßig  wiederkehrende  Regel  behoben,
daß  dem  Gouverneur  die  Befugnis  eingeräumt  wird,

den  örtlichen  Geltungsbereich  zu  bestimmen.  Hierdurch
  wird  erreicht,  daß  in  der  Fassung  des  Paragraphen

  das  zu  erstrebende  Ziel  bekanut  gegeben  wird,
während  gleichzeitig  die  Verschiedenartigkeit  der  örtlichen
  Verhältnisse  je  nach  dem  vorhandenen  Stand
der  wirtschaftlichen  und  kulturellen  Entwicklung  Berücksichtigung
  finden  kann.  Wesentlich  komplizierter
ist  die  Durchführung  jenes  Prinzips  auf  sachlichem
Gebiete.  Sie  ist  nur  durch  Einfügung  der  verschiedensten
  Eingelbestimmungen,  die  theoretisch  zwar  auch  für
Weiße  Geltung  haben,  in  Praxis  aber  nur  für  Farbige
  in  Betracht  kommen,  ermöglicht.  Die  vom  rassenpolitischen
  und  deutsch-kolonialen  Standpunkt  aus  mir
am  wichtigsien  und  interessantesten  erschienen,  mögen
hier  neben  den  für  Eingeborene  erlassenen  Sonderbestimmungen,
  dem  Eingeborenen-Recht  im  eigentlichen
Sinne,  wiedergegeben  werden.  Um  für  das  einzelne
Gebiet  das  Bild  einheitlich  zu  gestalten,  empfiehlt  es
sich  hierbei,  die  fraglichen  Bestimmungen  nach  Ländern
  getrennt  zusammenzustellen.  Hieraus  werden  sich
daun  die  Grundsätze  der  englischen  spezgiellen  Eingeborenen-Politik
  finden  lassen.

III.
Das  Eingeborenenrecht  der  Goldküste.
A.  Verwaltungsrecht.

lber  die  Mitwirkung  von  Eingeborenen  bei  der
allgemeinen  Gesetzgebung  der  „Colon“  im  „.Legislatire
  Council“"  ist  oben  schon  gesprochen  worden.  Daneben
  ist  ihnen  auch  in  der  „Colony“  die  gesetzliche
Regelung  einer  großen  Anzahl  der  inneren  Angelegenheiten
  ihres  Dorfes  oder  ihrer  Landschaft  überlassen.
Die  Häuptlinge  werden  in  erheblichem  Umfange  in
der  Verwaltung  verwendet.  Sie  sind  für  die  Erhal- 



tung  des  Friedens  und  der  Ordnung  innerhalb  ihres
Landschafts=  oder  Ortschaftsbezirks  verantwortlich,
haben  für  die  Ausführung  der  Gesetze  und  Anordnungen
  der  Gerichte  zu  sorgen  und  sind  gehalten,  alle
Verbrecher  zu  ergreifen  und  sie  dem  .District  Commissioner“
  vorzuführen.  Die  Oberhäuptlinge  der
Landschaften  haben  die  Befugnis,  unter  Zuziehung
ihrer  Unterhäupllinge  und  Altesten,  wie  das  das
Stammesrecht  jeweils  vorschreibt,  bye  laws“,  d.  h.
Landschaftsgesetze  zu  erlassen.  Als  Gegenstände,  mit
welchen  diese  sich  befassen  dürfen,  werden  in  dem  Anhang
  zur  „Native  Jurisdiction  Ordinance“  (Nr.  5/37
und  7/10)  folgende  beispielsweise  aufgeführt:

1.  Bau,  Unterhaltung  und  Pflege  der  Weege,
Quellen,  Wasserläufe  und  Badeplätze.

2.  Aufsicht  über  das  nicht  in  Besitz  genommene
Land  und  Schutz  des  MWaldes.

3.  Schutz  und  Erhaltung  der  Grenzzeichen  und
Zäune.

4.  Regelung  der  öffentlichen  Fischerei.

5.  Verhütung  der  Jagdunfälle.

6.  Verhinderung  groben  Unfugs  (nuisance).

7.  Beseitigung  des  Busches  im  Umkreise  der  Ortschaften.


8.  Regelung  des  Begräbniswesens.

9.  Regelung  des  Bergbaubetriebes.

10.  Unterdrückung  des  Kults  der  Fetische,  die
Ubeltäter  schützen  oder  Leuten,  die  Angaben  über  Verbrechen
  machen,  Schaden  zusügen  können.

11.  Unterdrückung  obszöner  Gesänge,  Redensarten
und  Tänze  und  Überwachung  und  Unterdrückung  von
Gesellschaften,  deren  Zusammenkünfte  oder  Tätigleit
unheilvoll  oder  demoralisierend  wirken.

12.  Schutz  vor  Zwang  auf  die  Erziehung  und  Ausbildung
  der  Kinder.

13.  Anbau,  Pflege  und  Ernte  von  landwirtschaftlichen
  und  wirtschastlichen  Produkten  und  Bekämpfung
von  Schädlingen.

14.  Verbot  von  Glücksspielen.

Für  die  Verstöße  gegen  diese  „bye  laws“’  koönnen
Vermögensstrafen  bis  zu  k  5,—  und  zwei  Schafen  und
für  jeden  Wiederholungsfall,  aber  nicht  öfter  wie  einmal
  die  Woche,  eine  Geldstrase  bis  zu  L  1,—  und  im
Unvermögensfall  Oaft  bis  zu  1  Monat  verhängt  werden.
  Damit  ist  die  unmittelbare  Regelung  der  Mehrzahl
  der  gewöhnlichen  internen  Bedürfnisse  eines  Eingeborenen-Verbandes
  —  es  sehlen  wohl  nur  noch  das
Abort-und  das  Marktwesen  —  in  die  Hünde  der  Stammesautorität
  gelegt,  und  in  einer  großen  Anzahl  von
Landschaften  sind  hiernach  „bye  laws“  geschaffen
worden,  die  einzelne  oder  mehrere  jener  oben  angeführten
  Gegenstände  betreffen.  Das  Gouvernement
sichert  sich  seine  Autorität  dadurch,  daß  zunächst  einmal
die  Wahl  und  die  Einsetzung  eines  Oberhäuptlings  oder
Häuptlings  der  Bestätigung  durch  den  Gouverneur  bedarf
  (vgl.  The  Chiefs  Ordinance  Nr.  4/04),  und  daß
scrner  für  die  zu  erlassenden  „bye  laws'  die  Zustimmung
  des  Gouverneurs  notwendig  ist.  Des  weiteren
ist  der  Gouverneur  befugt,  die  Häuptlinge  wegen  Mißbrauchs
  der  Amtsgewalk  oder  Unsähigkeit  ihrer  Amter
zu  entsetzen.  Anderseits  wird  ihre  Stellung  dadurch  geschützt,
  daß  Klagen  gegen  die  Häuptlinge  aus  deren
Handlungen,  die  sice  in  gutem  Glauben  auf  ihre  vermeintliche
  Zuständigkeit  und  Berechtigung  getan  haben,
nicht  zugelassen  sind  (vgl.  §  22  und  19  der  Ocdd.
Nr.  7/10),  und  daß  die  Erhaltung  des  besonderen
Häuptlingsvermögens  ausdrücklich  gesetzlich  geschützt  ist
(vgl.  The  Stool  Property  Detention  Ordinance
Nr.  11/01).  Die  Aufgabe  der  Häuptlinge,  die  Wege
instand  zuhalten,  hat  noch  durch  die  Roads  Ordinance
  Nr.  13/94  ihre  allgemeine  gesetzliche  Regelung
gesunden.  Die  betreffenden  Wege  werden  durch  den
        <pb n="1059" />
        W  1001  20

Gouverneur  bekannt  gemacht;  die  Häuptlinge  haben
dann  das  Recht,  alle  geeigneten  Männer  ihres  Bezirks
zu  den  Wegearbeiten  heranzuziehen.

Für  Ashanti  und  die  Northern  Territories  ist
die  Regelung  dieser  Frage  dem  Chief  Commissioner
überlassen.  Doch  ist  in  der  grundlegenden  Ordinance
für  die  Organisation  Ashantis  (Nr.  1/20)  ebenfalls  ausgesprochen,
  daß  zur  Ausübung  der  Befugnisse  die  Genehmigung
  des  Gouverneurs  erforderlich  ist.  Zu  den
Aufgaben  der  Häuptlinge  gehört  ferner  der  Schutz  der
Telegraphenlinien.  Sie  können  für  Beschädigungen  der
Linien  innerhalb  ihres  Gebiets  hier  —  und  für  Südund
  Nord-Nigerien  gilt  die  gleiche  Bestimmung  —
(ogl.  The  Telegraph  Ordinances  Nr.  7/05  bzw.
21/02)  verantwortlich  gemacht  werden.

Die  Fortschritte  der  Verenglisierung  in  den  größeren
  Küstenstädten  hat,  zunächst  nicht  ohne  Widerspruch
seitens  der  eingeborenen  Bevölkerung,  zur  Bildung  von
Kommunal-Vertretungen  geführt,  die  für  die  höher
stehenden  Eingeborenen  ein  Betätigungsfeld  schaffen
sollten.  Sie  verdienen  namentlich  auch  im  Hinblick  auf
die  Cntwicklung  der  Stadt  Lome  in  Togo  besonderes
Interesse:  in  den  vom  Gouverneur  bestimmten  Städten
werden  „on  Concils’“  mit  4  bis  8  Mitgliedern  errichtet.
  Die  eine  Hälfte  der  Mitglieder  sind  amtliche,
durch  den  Gouverneur  ernannte,  die  andere  nichtamtliche,
  gewählte  Mitglieder.  Irgendein  Unterschied  bezüglich
  der  Rassen-Zugehörigkeit  wird  hierbei  nicht  gemacht.
  Vorsitzender  und  Schatzmeister  des  Councils  ist
ex  officio  der  District  Commusioner.  Die  nichtamtlichen
  Mitglieder  werden  auf  zwei  Jahre  gewählt.
Aktiv  wahlberechtigt  sind  alle  in  die  Wählerliste  eingetragenen
  erwachsenen  männlichen  Personen,  die  Eigentümer
  oder  Besitzer  von  Baulichleiten  oder  Grundstücken
  innerhalb  des  Stadtbezirks  mit  einem  jährlichen
Nutzungswert  von  mindestens  K  2  sind,  wählbar  alle
in  die  Wählerliste  eingetragenen  Personen,  die  bewegliches
  oder  unbewegliches  Vermögen  im  Wert  von
4  200  oder  mit  (20  jährlichem  Nutzungswert  besitzen.
Das  Nerfahren  für  die  Eimragung  in  die  Liste  und  die
Abschänung  der  Gebände  und  Grundstücke  ist  in  der
maßgebenden  Verordnung  (lhhe  Town  Councils  Ordinance
  Nr.  17/94  und  5/11)  eingehend  geregelt.  Das
Conncil  tritt  grundsätzlich  am  zweiten  Montag  jedes
Monats  und  sobald  es  der  Präsident  bestimmt,  zusammen.
  Der  Präsident  wird  eventuell  durch  das  nächstälteste
  amtliche  Mitglied  vertreten.  Bei  Stimmengleichheit
  entscheidet  die  Stimme  des  Präsidenten.
Über  die  Sitzungen  ist  Prototoll  zu  führen.  Für  die
Erledigung  der  Bureauarbeiten  wird  vom  Distrikt
Commissioner  ein  own  (Clerk'’  ernannt.

Dem  To#n  Council  sind  die  gesamten  in  den
Bereich  der  Verwaltungstätigkeit  einer  Kommune  fallenden
  Aufgaben  übertragen.  Jusbesondere  ist  es
innerhalb  seines  Stadlbezirkes  für  die  Durchführung
der  Town  COrdinance  (Nr.  13/92)  verantwortlich.
Diese  Verordnung  regelt  schlechthin  für  alle  größeren
Orte  grundsätzlich  die  Bauart  der  Häuser,  den  Straßenbau,
  die  Anlage  und  Bezeichnung  von  Plätzen  und
Straßen,  die  Numerierung  der  Hänuser,  die  Anlage
von  Schlachthänusern  und  Markthallen,  die  Sauberhaltung
  der  Straßen  und  die  sonstigen  Maßnahmen
im  Interesse  einer  allgemeinen  Gesundheitspflege  und
die  Einführung  einer  Hundesteuer.  Das  Conncil  kann
für  seinen  Bezirk  Ausführungsbestimmungen  (byelawes)
  erlassen.  Es  ist  ferner  für  die  Durchführung
von  Zwangsversteigerungen  (vgl.  Sales  by  Anction
Ordinance  Nr.  2/15)  und  die  Beachtung  der  Vorschriften
  für  den  Handel  und  Ausschank  der  Spiritnosen
  (The  Spirit  Licence  Ordinance  Nr.  4/11)
verantwortlich  und  kann  den  Kraftwagenverkehr  innerhalb
  der  Stadt  regeln  (vgl.  S§  18  der  Alotor  Traffic

 

Ordinance  Nr.  17/07,  abgeändert  durch  Nr.  4/10).
Es  kann  für  die  Durchführung  seiner  Aufgaben
Grundbesitz  erwerben  und  klagt  und  wird  verklagt
unter  dem  Namen  des  lown  Clerks.

Zur  Durchführung  seiner  Aufgaben  und  zur  Bestreitung
  der  Kosten  für  die  Wahlen  zum  Council  und
des  Gehalts  seines  Clerks  fließen  ihm  außer  den  Einkünften
  aus  etwaigem  eigenen  Vermögen  folgende
Einnahmen  zu:

1.  Es  kann  eine  Grund=  und  Gebänudesteuer  von
denjenigen  Grundstücken  und  Gebäuden,  die  einen
jährlichen  Nutzungswert  von  mehr  als  #  2.—.—
haben,  bis  zum  Höchstbetrage  von  5  v.  H.  dieses  jährlichen
  Nutzungswertes  erhoben  werden.

2.  Es  kann  einen  nicht  unerheblichen  Zuschlag
z  den  allgemeinen  Abgaben  für  den  Handel  und  den

usschank  von  Spirituosen  einziehen.

3.  Es  erhält  die  Erträge  der  Gefährtsteuer,  deren
einzelne  Sätze  zwischen  5  sh.  für  ein  Fahrrad  und
#  2.—.—  für  einen  vierräderigen  Wagen  schwantken,
die  Hälfte  der  Einkünfte  aus  der  Anto-Steuer  (ovgl.
§*  22  von  17/07),  die  Gebühren  für  Zwangsversteigerungen,
  die  Erträge  der  Hundesteuer,  die  Geldstrasen
für  Verstöße  gegen  die  vorgenannten  Punte  regelnden
Verordnungen,  die  Geldstrafen  für  ruhestörenden
Lärm  oder  groben  Unfug  auf  den  Straßen  (vgl.  S  137
des  Criminal  Code).

Die  Vorschriften  dieser  Verordnung  sind  ausgedehnt
  worden  1896  auf  Accra,  1904  auf  Seccondee  und
1905  auf  Cape  Coast.  Die  Einnahmen  des  Town  Conncils
  in  Accra  betrugen  1910:  #  6  718.—.—,  die  Ausgaben
  #  6  728.—.—,  in  Cape  Coast  ##  2  381.—.
baw.  S  2174.—.—,  in  Seccondee  K  2  927.—.—  bzw.
2  707.—.—.  Die  Zahl  der  eingeschriebenen  Wähler
betrug  1910  in  den  3  Städten  1756.  bzw.  1600  bzw.
611.  Die  lown  Cauncils  haben  sich  ihrer  Aufgabe
nicht  ganz  gewachsen  gezeigt.  Namentlich  vermochten
sie  häufig  die  von  der  Verwaltung  für  erforderlich
erachteten  sanitären  Maßnahmen  nicht  als  notwendig
anzuerkennen.  Bezeichnenderweise  beschränkt  daher
die  Ergänzungsverordnung  von  1911  die  Anwendbarkeit
  der  Verordnung  auf  diese  drei  Städte.  Zu  einer
Ausdehnung  der  Verordnung  auf  andere  Orte  dürfte
es  daher  wohl  kaum  oder  doch  nur  unter  Beschränkung
der  Befugnisse  der  Town  Councils  kommen.

Zu  den  Kosten  der  Verwaltung  werden  die  Eingeborenen,
  abgesehen  von  der  Besteuerung  durch  die
lon  Councils,  durch  direkte  Besteuerung  nicht
herangezogen.  Anderseits  liefern  sie  als  die  Hauptkonsumenten
  den  größten  Teil  der  Zolleinnahmen.

Auf  dem  Gebiet  des  Ergzgiehungswesens  wurde
das  grundlegende  Gesetz  schon  1887  geschaffen.  Die
allgemeine  überwachung  des  Schulwesens  wurde  in
die  Land  eines  Board  of  lEducation  gelegt.  Ihm  gehören
  außer  dem  Gonverneur  die  Mitglieder  des
Legislativre  Council  und  vom  Gonverneur  besonders
ernannte  Personen  an.  Damit  ist  den  Eingeborenen
auch  ein  unmittelbarer  Einfluß  auf  die  Gestaltung
des  Erziehungswesens  eingeräumt.  Für  die  unmittelbare
  Leitung  des  Erziehungswesens  wurde  ein  Director
  of  Education  ernannt.

Das  Gouvernement  errichtete  verschiedene  kondessionslose
  Sehulen,  daneben  belätigten  sich  die  in  der
Kolonie  wirkenden  Missionsgesellschaften  in  weitestem
Umfange  an  der  NFörderung  der  Schulbildung.  Die
Schulen  wurden  eingeteilt  in  Gonvernements=  und
in  Privatschulen,  letztere  zerfallen  wieder  in  #J#assistcd’'
  und  „vrnot  assisted  Schools’',  je  nachdem  sie
vom  Gouvernement  kontrolliert  und  dann  auch  unterstützt
  werden  oder  nicht.  Nach  den  Unterrichtsgegenständen
  zerfallen  die  Schulen
        <pb n="1060" />
        &amp;amp;  1002

1.  in  Primary  und  in  Secondary  Schools,  die  in  erheblichem  Umfang  seine  Verwaltungsbeamten.

letzteren  bilden  eine  Oberstuse  für  die  ersteren,  entsprechend
  den  Fortbildungsschulen;

2.  die  Primary  Schools  zerfallen  wieder  in  Urban
  und  Rural  Schools.  In  beiden  wird  Unterricht
im  englischen  Lesen,  Schreiben,  Sprechen  und  Rechnen
erteilt.  In  den  Rural  Schools  wird  daneben  mehr
Wert  auf  Unterweisung  in  landwirtschaftlichen  Kenntnisson
  gelegt.  Die  Gesamtzahl  der  Schulen  im  ganzen
Goldküsten-Gebiet  betrug  im  Jahre  1910  377,  darunter
9  Gouvernements-Schulen  und  147  Privat-Schulen,
die  Beihilfen  erhielten.  In  Ashanti  gab  es  erst  7
kontrollierte  Schulen,  davon  2  Gouvernements-Schulen,
  in  den  Northern  Territories  nur  die  Gouvernements-Schule
  in  Tamale.  Die  Gesamtzahl  der
Schüler  und  Schülerinnen  auf  den  Gouvernements-Schulen
  und  den  unterstützten  Schulen  betrug  1910
17570.

Außer  diesen  allgemeinen  Schulen  werden  noch
Handwerker-Schulen  unterhalten,  die  die  Heranbildung
leistungsfähiger  Handwerker  bezwecken.  Spezielle  Landwirtschafts-Schulen
  gibt  es  noch  nicht,  wohl  aber  erfolgt
  seit  den  letzten  Jahren  nahezu  auf  allen  Schulen
eine  gewisse  Unterweisung  in  landwirtschaftlichen
Kenntnissen,  und  vor  allem  wird  durch  Wanderlehrer
außerordentlich  viel,  und  man  kann  wohl  sagen
Mustergültiges,  in  der  praktischen  Unterweisung  der
erwachsenen  Eingeborenen  bei  der  Anlegung  und  Bewirtschaftung
  ihrer  Pflanzungen  und  Farmen  getan.

Irgendwelche  Maßnahmen,  die  den  Bildungsgang
und  die  Zahl  der  besser  ausgebildeten  Schüler  dem
vorhandenen  Bedürfnis  anzupassen  versuchen,  habe
ich  nicht  erfahren  können.  Aus  den  Lehrplänen  ist
auch  nicht  zu  entnehmen,  daß  auf  eine  langsame  und
stusenweise  UÜberleitung  der  Eingeborenen  aus  einer
Kulturstufe  in  die  nächsthöhere  hingearbeitet  würde.
Das  Schulwesen  der  Goldküste  macht  mehr  den  Eindruck,
  als  wenn  versucht  würde,  einer  möglichst  großen
Anzahl  von  Schülern  eine  möglichst  gute  Ausbildung
auch  im  Englischen  zu  geben.  Dem  widerspricht  nur,
daß  auch  einer  Ausbildung  der  Wohlhabenderen  in
England  keine  Schwierigkeiten  in  den  Weg  gelegt
werden.  Das  Gouvernement  hat  sich  hierdurch  eine
große  Angahl  sehr  tüchtiger  Subalternbeamten  heranerzogen
  und  auch  äußerst  brauchbare  Handlungsgehilfen
  für  die  kaufmännischen  Firmen  ausgebildet.
Aber  anderseits  dürfte  schon  eine  gewisse  Uberproduktion
  eingetreten  sein,  und  auch  die  guten  Elemente
sind  vielfach  nicht  frei  von  den  Mängeln,  die  eine
Überstürzung  im  Bildungsgang  zu  zeitigen  pflegt.

Eine  Presse-Verordnung  ist  in  der  Goldküste  noch
nicht  ergangen.  Es  ist  hier  auch  noch  nicht  zu  derartig
  bedenklichen  Erscheinungen  auf  dem  Gebiete  der
Eingeborenen-Presse  gekommen  wie  in  Süd-Nigerien.
An  Zeitungen  erscheinen  anßer  der  -„Cavernment
Gazette“  wöchentlich  der  „Cold  Coast  Leader’“  und
der  „Cold  Coast  Avccate“.

Bezüglich  der  Gesundheitspflege  ordnet  die
Vaccination  Ordinance  Nr.  8/88  für  die  Kolonie
die  Einsetzung  von  amtlichen  Impfern  und  den  Impfzwang
  für  alle  Kinder  innerhalb  3  Monaten  nach  der
Geburt  an.  Für  die  Bekämpfung  der  Lepra  ist  noch
keine  Verordnung  erlassen.  Die  Lunatic  Asylum
Ordinance  Nr.  3/88  sieht  die  Errichtung  von  Irrenhäusern
  und  die  zwangsweise  Unterbringung  der  gemeingefährlichen
  Irren  in  ihnen  vor.  In  Accra  ist
ein  Irrenhaus  errichtet;  die  durchschnittliche  Tagesbelegziffer
  betrug  1910:  90  Kranke.

B.  Gerichtsorganisation,  Verfahrensrecht
  und  materielles  Strafroecht.
In  der  Ausübung  der  Rechtspflege  verwendet
England  in  den  Kolonien  neben  seinen  Richtern  auch

 

Maßgebend  ist  für  die  Zuweisung  der  Sachen  nicht
wie  im  deutschen  Recht  die  Zugehörigkeit  des  Beklagten
oder  Angeschuldigten  zur  weißen  oder  farbigen  Rasse
oder,  wie  im  französischen  Recht,  seine  Staatsangehörigkeit
  und  der  Ort  des  Anspruchs  oder  der  Tat,
sondern  die  Höhe  des  Wertes  des  Objektes  und  die
Schwere  der  Straftat:  die  Verwaltungsbeamten  sind
für  die  geringeren  Ansprüche  und  die  leichteren  Delikte
  zuständig.  Also  auch  hier  wieder  die  grundsatzlich
  gleiche  Behandlung  der  Angehörigen  beider
Rassen.

Die  allgemeine  Gerichtsorganisation  ist  kurz  folgende:
  das  gesamte  Gerichtswesen  ist  dem  Chief  Justice
  unterstellt.  Die  Kolonie  ist  in  verschiedene  Gerichtsbezirke
  eingeteilt.  In  jedem  ist  ein  Dirisional
Court  gebildet.  Zu  seiner  Besetzung  genügt  ein
Richter.  Als  Apellationsgericht  fungiert  der  „Full
Court“  mit  der  Besetzung  von  2  oder  mehr  Richtern.
In  jedem  der  14  Verwaltungsbezirke  üben  die  District
  Commissioners  die  summarische  Gerichtsbarkeit
  aus.  Sie  bilden  hierzu  die  District  Commissioner
  Courts.  Sie  können  in  Strafsachen  auf  höchstens
  6  Monate  Gefängnis,  L  50.—  und  auf  körperliche
Züchtigung  erkennen.  Gegen  ihre  Entscheidung  in
Zivilsachen  ist,  sosern  der  Wert  des  Streitobjektes
Cb.—  übersteigt,  Berufung  an  den  Divisional  Court
zulässig.  Die  District  Commissioners  haben  monatlich
  eine  Liste  der  abgeurteilten  Straffälle  dem  Chiek
Justicc  einzureichen;  die  Liste  wirkt  als  „Appeal“,  d.  h.
der  TChief  Justice  hat  die  Befugnis,  die  Urteile  abzuanderu
  (vgl.  The  District  Commissioner  Ordinance
14/01).  Die  District  Commissioner  können  als
Verwaltungsbeamte  durch  den  Gouverneur  jederzeit
versetzt  werden.

Vor  den  Courts  werden
der  RKolonie  eingeführte  englische  Recht  und  die
Sondergesetze  der  Kolonie  angewandt.  Doch  haben
die  in  ihnen  tätigen  Beamten  die  Befugnis,  Stammesrecht
  anzuwenden  in  den  Fällen,  in  denen  beide
Parteien  Eingeborene  sind,  oder  in  denen,  sofern
nur  eine  Partei  ein  Eingeborener  ist,  die  strikte  Anwendung
  des  englischen  Rechts  eine  Ungerechtigkeit
bedeuten  würde.  Sie  können  über  das  anzuwendende
Stammesrecht  einen  oder  mehrere  Häuptlinge  oder
saust  geeignete  Personen  als  Sachverständige  hinzuziehen.


In  Ashanti  und  den  Northern  Territories  sind
statt  des  Supreme  Court  ein  Chief  Commissioner
Court  mit  den  Befugnissen  eines  Divisional  Coun
und  für  die  Verwaltungsbezirke  District  Commissioner
  Courts  ähnlich  denen  der  Goldküste  eingerichtet.
  Der  Chief  Commissioner,  also  der  Verwaltungsbeamte,
  ubt  hier  die  Aufssicht  über  die  Rechtsprechung
  der  Bezirksamtmänner  aus.  An  ihm  sind
die  —  in  der  Goldküste  an  den  Chiel  Justice  —  monatlich
  einzureichenden  Straflisten  zu  senden.  An  ihn
geht  die  Berufung  in  Zivilsachen.  Gegen  seine  Entscheidung
  ist  bei  Mertobjekten  von  mehr  als  C100.—.—,
aber  nur  mit  Zustimmung  des  Gonverneurs,  die  Berufung
  an  den  Supreme  Court  zulässig.  In  Strafsachen
  ist  auch  hier  eine  Berufung  gegen  die  Cmscheidung
  der  Bezirksamtmänner  nicht  gegeben,  doch  wirkt
die  einzureichende  Strafliste  ebenfalls  als  „Appeal“,
so  daß  der  Chief  Commissioner  zur  Abänderung  der
Urteile  berechtigt  ist.  Das  gleiche  gilt  für  die  von  ihm

grundsätzlich  das  in

selbst  dem  Gouverneur  einzureichende  Liste.  Die
Courts  wenden  das  für  den  Supreme  Court  der

Goldtüste  vorgeschriebene  materielle  Recht,  insbesondere
auch  den  Criminal  Code,  an.  Das  Verfahren  soll
sich  möglichst  dem  vor  dem  Supreme  Court  üblichen
anpassen,  doch  ist  es  stets  summarisch  (vgl.  The  Ashamiti
Administration  Ord.  1/02,  The  Northern  Lerri-
        <pb n="1061" />
        6  1003  0

tories  Administration  Ord.
Commissioner  Ord.  4/07).
Der  Chiel  Justice  ist  ermächtigt,  zu  den  Courts
Barristers  und  Sollicitors,  und  falls  Leute  mit
entsprechender  Vorbildung  nicht  vorhanden  sind,  auch
andere  geeignete  Personen  als  Rechtsbeistände  zuzulassen.
  Die  Anwälte  können  somit  auch  vor  den  mit
den  Verwaltungsbeamten,  d.  h.  Lun  Teil  Nicht-Juristen,
besetzten  Gerichten  auftreten.  Der  Anwaltsberuf  steht

1/02,  The  Ashanti

auch  den  Eingeborenen  offen,  und  in  der  Tat  haben

ihn  auch  schon  eine  ganze  Anzahl  von  Eingeborenen,
die  die  erforderlichen  Studien  in  England  erledigt
haben,  ergriffen.  Der  Anwaltsberuf  ist  zur  Zeit  für
den  verenglisierten  Eingeborenen  der  Goldküste  der  erstrebenswerteste
  Beruf.  Verspricht  er  doch  erhebliches
Einkommen  und  großen  Einfluß.  Die  Urteile,  die  ich
seinerzeit  über  die  farbigen  Anwälte  an  der  Westküste
hörte,  waren  überwiegend  ungünstig.  Den  vereinzelten
Stimmen,  die  die  Erleichterung  des  Prozeßbetriebes
für  den  Richter  infolge  der  Tätigkeit  der  Anwälte
rühmten,  standen  harte  Urteile  aus  allen  Kreisen  der
Beamten  und  Privatleute  gegenüber.  Man  machte
den  farbigen  Anwälten  vornehmlich  gewissenlose  Ausbeutung
  des  Volkes,  das  sie  häufig  erst  durch  ihre  im
Lande  verteilten  Agenten  zum  Prozessieren  aufreizten,
und  Mangel  an  einem  über  affektierte  Eitelkeit  hinausgehenden
  Ehrgefühl  zum  Vorwurf.  Dies  galt  in
Accra  wie  in  Lagos.  Doch  wurden  an  beiden  Orten
stets  einige  rühmliche  Ausnahmen  genannt.  Die  in
der  Kolonie  gemachten  Erfahrungen  waren  jedenfalls
die  Ursache,  daß  vor  den  Courts  der  Protektorate  Anwälte
  in  keinem  Fall  zugelassen  wurden.  Daß  sich
die  allgemeine  Zulassung  der  Anwälte  vor  den  District
  Commissioner  Courts  auf  die  Dauer  wird
aufrecht  erhalten  lassen,  möchte  ich  bezweifeln.

Das  Verfahren  in  Strassachen  ist  durch  die  Criminal
  Procedure  Ord.  5/76  geregelt  worden.  Aus
ihr  interessieren  hier  besonders  die  folgenden  Bestimmungen:
  Eine  Verbindung  des  Zivilanspruchs  des  Beschädigten
  mit  dem  Strafverfahren  gegen  den  Täter
ist  zulässig  (vgl.  58  75,  76  Criminal  Code).  Bei
schweren  Delikten  hat  eine  Jury  von  7  Personen  mitzuwirken.
  Nach  §  170  a.  a.  O.  ist  grundsätzlich  jeder
Mann  zwischen  20  und  60  Jahren,  der  innerhalb  des
Zuständigleitsbezirks  des  Supreme  Court  wohnt,  und
nicht  verrückt  oder  taub  ist,  verpflichtet,  das  Amt  des
Geschworenen  zu  übernehmen.  Ausnahmen  sind  für
einzelne  Beamte  und  Berufe  vorgesehen.  Hiernach
ist  es  also  sehr  wohl  möglich,  und  es  ist  auch  schon
vorgekommen,  daß  Farbige  als  Mitglieder  der  Jury
über  Weiße  urteilen.  §  119  a.  a.  O.  bestimmt  nur,
daß  für  den  Fall,  daß  der  Angeklagte  kein  Eingeborener
  der  Kolonie  ist,  das  Gericht  anordnen  kann,  daß
die  Hälfte  der  Geschworenen  keine  Eingeborenen  der
Kolonie  sind.  In  den  Verhandlungen  wegen  „Offences“,
  in  denen  eine  Jury  nicht  mitwirkt,  sind  Beisitzer,
  gewöhnlich  nicht  weniger  wie  3,  mit  lediglich
beratender  Stimme  hinzuguziehen.  Für  die  Entscheidung
  verantwortlich  bleibt  in  diesen  Fällen  allein  der
Richter.

Bei  dem  Besuch  der  verschiedenen  Gerichtshöfe  an
der  Goldküste  und  in  Nigerien  ist  mir  dann  noch  aufgefallen,
  daß  die  Sitzungssäle  regelmäßig  verhältnismäßig
  groß  und  die  Sitgelegenheiten  für  das  Publikum
  ziemlich  bequem  waren.  Die  —  wohl  von  der
englischen  Regierung  beabsichtigte  —  Folge  war,  daß
das  farbige  Publikum  von  der  ihm  dank  der  Osfentlichkeit
  der  Verhandlungen  gegebenen  Möglichkeit,
dem  Verfahren  beizuwohnen,  in  weitestem  Maße  Gebrauch
  machte.  Ohne  jede  besondere  Anordnung
wurde  allein  hierdurch  die  Verbreitung  englischer
Rechtsanschauung  unter  den  Eingeborenen  gefördert.

 

Auch  das  materielle  Strafrecht  ist  abweichend  vom
mutterländischen  Recht  im  Criminal  Code  vom  31.  10.
1892  codifiziert  worden.  Eine  Folge  davon,  daß  man
in  ihm  versuchte,  einmal  die  in  den  unzähligen  Präjudicien
  des  mutterländischen  Rechts  ausgesprochenen
Anschauungen  niederzgulegen,  anderseits  aber  die  besonderen
  Verhältnisse  der  Kolonie  zu  treffen,  scheint  die
außerordentlich  kasuistische  Fassung  seiner  Normen  zu
sein.  Aus  den  Deliktstatbeständen  hebe  ich  hervor,  daß
es  zum  Beispiel  ohne  Bedeutung  ist,  ob  Mord,  Totschlag,
  Körperverletzung  oder  Notzucht  sich  gegen  einen
Angehörigen  der  weißen  Rasse  richten,  ferner,  daß  der
Gefangene,  der  entflieht,  deswegen  mit  Gesängnis  bis
zu  7  Jahren  und  mit  Prügelstrafe  bestraft  werden
kann,  daß  Beamtendelikte  verhältnismäßig  milde  —
vielleicht  im  Zusammenhang  mit  dem  Brauch,  daß
fast  alle  Beamten  Kaution  zu  stellen  haben  —  Bigamie
dagegen  sehr  schwer  bestraft  wird,  und  daß  in  einer  ganzen
  Anzahl  von  Fällen  außerordentlich  lange,  häufig
lebenslängliche  Freiheitsstrafen  angedroht  sind,  ungeachtet
  der  großen  Bedenken,  die  in  dem  ungesunden
afrikanischen  Klima  der  Vollstreckung  einer  Freiheitssee
  über  einen  gewissen  Zeitraum  hinaus  entgegentehen.


Besondere  Deliktstatbestände  werden  durch  folgende,
  in  erster  Linie  ebenfalls  gegen  Eingeborene  gerichtete
  Verordnung  geschaffen:

1.  The  Firearms,  Ammunition  and  Gunpowder
Ord.  Nr.  3/92,  die  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit
Feuerwafsen,  Munition  und  Pulver  beschränkt  und
unter  ähnliche  Bedingungen  stellt,  wie  sie  in  Togo  Geset
  sind;

2.  The  Peace  Preservation  Ord.  Nr.  6/97,  die
den  Gouverneur  ermächtigt,  den  Besitz  und  das  Tragen
von  Waffen  für  Teile  der  Kolonie  zu  verbieten;

3.  Ihe  Unisorme  Ord.  Nr.  7/03,  die  das  unbefugte
  Uniformtragen  verbietet;

4.  The  Native  Customs  Ord.  Nr.  11/92,  die
bestimmte  Eingeborenen-Gebräuche  verbietet;  insbesondere
  sind  durch  Ausführungsbestimmungen  gemeingefährliche
  Fetischkulte  verboten  worden;

5.  Eine  Verordnung  vom  20.  7.  1898  stellt  die
Verfälschung  von  Palmkernen  durch  Wässern  oder  Beimischen
  von  anderen  Stoffen  unter  Strafe;  die  Kerne
unterliegen  der  Einziehung;

6.  The  Cold  Mining  Protection  Ord.  Nr.  1/09
verbietet  den  Handel  mit  Produkten  der  Goldminenindustrie
  ohne  besondere  Konzession  oder  Erlaubnis
des  Gouverneurs.  Zur  Ausübung  des  Gewerbes  als
Goldschmied  ist  die  Berechtigung  nachzusuchen.

Als  Strafen  sind  im  Criminal  Code  zugelassen:
Todesstrafe,  Freiheitsstrafe  (mit  und  ohne  Zwangsarbeit),
  körperliche  Züchtigung,  Geldstrafe,  Buße  und
Stellung  unter  Polizeiaufsicht.  Hierzu  tritt  für  politische
  Gefangene  die  Verbannung,  die  in  jedem  Fall
durch  eine  besondere  Verordnung  ausgesprochen  wird.
Die  Regierung  hat  dieses  Strasmittel  hauptsächlich
gegen  die  Führer  der  Ashanti  bei  den  Unruhen  von
1995/96  und  1900  angewandt  (vgl.  die  Ord.  Nr.  1/96,
2/96,  12/96,  11/00  und  8/01).  Bei  den  so  häuüg,
namentlich  von  ausländischen  Stimmen,  dem  deutschen
Strafensystem  wegen  der  Zulassung  der  körperlichen
Züchtigung  gemachten  Vorwurf  interessieren  wohl  die
onglischen  Bestimmungen  über  die  Strafmittel  am
meisten.  Das  englische  Recht  (vgl.  auch  The  Corporal
  Punishment  Ord.  Nr.  30/03)  sieht  ebenso
wie  das  deutsche  Recht  die  Rutenstrase  (whipping)
  gegen  Ingendliche  bis  zu  16  Jahren  und  die
Prügelstrafe  (flogging)  mit  der  neunschwänzigen  „at“
        <pb n="1062" />
        W  1004  e

egen  Erwachsene  vor  und  verbietet  ebenfalls  die
örperliche  Züchtigung  gegenüber  Frauen  ganz.  Die
Höchstzahl  der  Hiebe  ist  für  die  Rutenstrafe  auf  20,
lr  die  Prügelstrafe  auf  21  Hiebe  festgesetzt.  Gegen
Jugendliche  kann  das  Gericht  nach  freiem  Ermessen  in
jedem  Falle  auf  körperliche  Züchtigung  ertennen,  gegen
Erwachsene  ist  sie  nur  in  bestimmten  Fällen  zulässig,
nämlich  —  ich  gebe  die  englischen  Tatbestandsbezeichnungen
  wieder,  da  eine  erakte  Übersetzung  zum  Teil
kaum  möglich  ist  —  bei:

Damaging  work  of  Art

Carnal  knowledge  of  girls  under  ten

FEscape  from  prison

Extortion  by  threat

monus  crime

Garotting

Gross  indecency

Indecent  assault

Endangering  train  on  Railway

Rape

Robbery  with  violencc

Unnatural  offences

Endangering  versel.

Außerdem  ist  sie  in  der  Truppe  und  im  Gesängnisbetrieb
  als  Disziplinarstrafe  zulässig.  In  der  Truppe
ist  ein  Unteroffizier  vor  Vollzug  der  gegen  ihn  erkannten
  Strafe  aus  dem  Truppenverbande  auszustoßen
  (vgl.  §  48  der  W'iestafrican  Frontier  Force
Ord.  Nr.  8/09).  Beim  Vollzug  der  Prügelstrafe  wird
der  Angeschuldigte  mit  ausgebreiteten  Armen  auf  ein
schräges  Gestell  gebunden.  Geschlagen  wird  von  der
Seite  über  die  Schulterblätter.  Doch  erkennen  die
Gerichte  verhältnismäßig  sehr  selten  auf  die  Strafe
des  „fiogging“.

Nach  dem  Wortlaut  des  Strafgesetzbuches  kann
die  körperliche  Züchtigung  auch  gegenüber  Weißen  Anwendung
  finden.  Die  Ausführungsbestimmungen  besagen
  jedoch,  daß  der  Verurteilte  in  jedem  Falle  dem
Arzt  zur  Untersuchung  vorzuführen  ist,  ob  er  nach
seiner  körperlichen  Beschaffenheit  in  der  Lage  ist,  die
Züchtigung  auszuhalten.  Ich  glaube  annehmen  zu
sollen,  daß  kein  englischer  Arzt  einen  Curopäer,  an
dessen  Körper  das  ungewohnte  Klima  schon  sowieso
die  höchsten  Anforderungen  stellt,  als  zur  Ertragung
einer  derartigen  Strafe  fähig  bezeichnen  wird.  Damit
bleibt  auch  hier  trotz  der  im  Gesetz  vorgesehenen  gleichen
  Behandlung  der  Rassen  der  Unterschied  zwischen
ihnen  gewahrt.

Ganz  besonderer  Sorgfalt  erfreut  sich  in  den  englischen
  Kolonien  das  Gefängniswesen  (vgl.  The  bPrisons
  Ord.  Nr.  9/76).  Die  Staatsgefängnisse,  die  ich
besuchte  —  in  Jamestown  (Accra),  Warri  und  Lokoja
—  befanden  sich  in  ganz  vorzüglicher  Verfassung,  sowohl
  was  die  Untertunftsverhälinisse,  als  auch  die
Aus=  und  Weiterbildung  der  Gefangenen  in  Handwerken
  aller  Art  anbetrifft.  Dabei  herrschte  in  ihnen
eine  ausgezeichnete  Disziplin.  Unter  den  zugelassenen
Diseziplinarstrafen  wirkte  die  Anwendung  der  unprodultiven
  Arbeit  etwas  veraltet.  Es  sind  noch  #  shottdril!!
  —  d.  h.  der  Gesangene  muß  eiserne  oder
steinerne  Kugeln  eine  bestimmte  Anzahl  von  Malen
bis  zur  Brusthöhe  emporheben  und  wieder  hinlegen
und  „Crank'  —  eine  Winde,  deren  Achse  so  fest  geschraubt
  wird,  daß  sie  sich  bei  größter  Anspannung
noch  gerade  drehen  läßt,  ist  bestimmte  Male  zu
drehen  —  zugelassen.  Außerdem  sind  Einzelhaft,
cventuell  verbunden  mit  in  Eisenlegen  lleg  irons),
Kostverkürzung  und  körperliche  Züchtigung  zulässig.
Daneben  findet  das  zwar  sehr  viel  Schreibarbeit  erfordernde,
  aber  erzieherisch  äußerst  günstig  wirkende
„Jlarksstem'“  Anwendung.  Den  Gefangenen,  die  zu
länger  als  zwei  Jahren  verurteilt  sind,  wird  jeder

OIl  accusation  of  infa- 



Tag  mit  6  Punkten  berechnet.  Hat  jemand  z.  B.  800
Tage  zu  sitzen,  so  hat  er  4800  Punkte  zu  erreichen.  Er
kann  nun  durch  Fleiß  und  ordentliches  Betragen  es
dahin  bringen,  daß  ihn  jeder  Tag  mit  8  Punkten  bewertet
  wird  und  er  also  schon  im  günstigsten  Falle
nach  600  Tagen  seine  Punktzahl  4800  und  damit  seine
Entlassung  erhält.  Umgekehrt  werden  ihm  von  den
bereits  erworbenen  Überschußpunkten  für  schlechte
Führung  usw.  wieder  einige  abgezogen.  Die  Durchführung
  dieses  Systems  erfordert  naturgemäß  eine
genaue  Überwachung  der  Gesangenen  und  eine  peinlich
genaue  Buchführung.  Nun  haben  die  englischen
Staatsgefängnisse  sämtlich  mindestens  einen  besonderen
  Gefängnisaufseher,  und  die  Schreibarbeit  wird
meist  von  Gesangenen  besorgt.

Eine  Ankettung  der  Gefangenen  erfolgt  nur  nach
wiederholtem  Fluchtversuch.

Neben  diese  allgemeinen  Gerichte  treten  nun  kraft
besonderer  Verordnungen  für  die  niedere  Gerichtsbarkeit
  die  eigentlichen  Eingeborenen-Gerichte,  die  „Native
  Trihunals'“’.  Nach  der  Cold  Coast  Natire
Jurisdiction  Ordinance  Nr.  5/83  abgeändert  durch
Nr.  7/10  unterstehen  ihrer  Gerichtsbarkeit  alle  Personen,
  die  nach  Stammesrecht  oder  auf  Grund  einer
Verordnung  Mitglied  einer  Eingeborenen-Gemeinschaft
  sind.  Hiernach  unterstehen  ihnen  die  Syrer  nicht.
Bei  den  Mulatten  kommt  es  darauf  an,  ob  der  Betreffende
  noch  als  zum  Landschafts=  oder  Familien-Verbande
  gehörend  anzusehen  ist  oder  nicht.  Die
Eingeborenen-Gerichte  werden  durch  die  Oberhäuptlinge
  und  Dorfhäuptlinge  mit  ihren  Altesten  nach
Stammesrecht  mit  örtlicher  Zuständigkeit  für  den  jeweiligen
  Landschaftsbezirk  gebildet,  und  zwar  nach
der  neuen  Verorduung  bezeichnenderweise  schon  in
jeder  Landschaft,  während  die  frühere  Verordnung
noch  dem  Gouverneur  die  Bestimmung  ihres  Anmeldungsbereiches
  vorbehielt.  Sie  sind  zuständig,  sofern
beide  Parteien  Eingeborene  sind,  oder  diejenige  Partei,
  die  nicht  Eingeborener  ist,  sich  schriftlich  der  Zuständigkoit
  des  Gerichtes  unterwirft.  Dies  sollen  hin
und  wieder  auch  Europäer  tun,  die  z.  B.  in  sogenannte
Weiber-Palaver  verwickelt  sind  und  das  Bekanntwerden
der  Sache  in  der  Offentlichkeit  vermeiden  wollen.  Sobald
  der  Fiskus  irgendwie  an  dem  Prozeß  beteiligt
ist,  sind  die  Native  Tribunals  niemals  zuständig.  In
sachlicher  Beziehung  ist  ihre  Zuständigkeit  gegeben

1.  in  Zivilsachen:

a)  für  alle  Ansprüche  mit  einem  Streitgegenstand
im  Wert  bis  zu  7  Oz.  Gold  oder  ##  25,—:

b)  für  alle  Klagen  um  Eigentum  oder  Besitz
von  Land:

c)  für  alle  Erbansprüche  mit  einem  Gegenstand
im  Werte  bis  zu  14  Oz.  Gold  oder  #  50—

d)  für  alle  Chescheidungsklagen  von  Personen,  die
nur  nach  Stammesrecht  geheiratet  haben;

e)  für  alle  Prozesse,  die  die  Vaterschaft  über  uneheliche
  Kinder  und  die  Vormundschaft  über
Kinder  betreffen.

2.  in  Strassachen:  ½*

a)  für  alle  Verstöße  gegen  die  für  die  Landschaft
geschaffenen  „bye  laws“:  Z

b)  für  die  sonstigen  geringfügigen  Straftaten,  die
nach  Gesetz  oder  Gewohnheitsrecht  mit  nicht
mehr  als  höchstens  ##5.—  Geldstrafe  oder
3  Wochen  Gefängnis  zu  bestrafen  sind;

Jc)für  eine  ganze  Anzahl  weiterer  im  Anhang
der  Verordnung  im  einzelnen  aufgeführten
Straftaten,  die  sich  aus  dem  Leben  und  Treiben
  der  Eingeborenen  unter  sich  ergeben.

Erwähnung  verdienen  die  Androhung  von
Strase  für  Ungehorsam  gegenüber  Häuptlingsbefehlen
  und  der  besondere  Schutz  der  Häupllinge
  gegen  Angriffe  aller  Art.
        <pb n="1063" />
        G  1005  20

Als  Strafen  sind  Geldstrafe  bis  zu  32  Acki  Gold
(16  Acki  =  1  Oz.),  Freiheitsstrafen  bis  zu  3  Monaten
und  .  native  punishments“’,  soweit  sie  nicht  den
Grundsätzen  der  natürlichen  Gerechtigkeit  und  des
englischen  Rechts  widersprechen,  zugelassen.  In  Beachtung
  dieser  Regel  wird  vielfach  die  Lieferung  von
Tieren  statt  Geldzahlung  verlangt,  und  es  soll  auch
heuie  noch  häufig  vorkommen,  daß  Häuptlinge  entprechend
  alter  Stammessitte  als  Strafe  die  Lieferung
einer  bestimmten  Menge  Gin  auferlegen.

Die  .Native  Tribunals“  sind  ausschließlich  zuständig
  für  die  eigenen  Landschaftsangehörigen.  Als
Richter  dürfen  nur  die  nach  Stammesrecht  zuständigen
Personen  fungieren  und  ebenso  dürfen  nur  die  nach
Stammesrecht  dazu  berechtigten  Personen  an  der
Prozeßführung,  der  Beratung  und  Urteilsfindung  teilnehmen.
  Damit  ist  einer  unerwünschten  Betätigung
der  farbigen  Anwälte  ein  Riegel  vorgeschoben.

Nach  der  neuen  Verordnung  kann  der  Provincial
  Commissioner  —  nach  der  früheren  konnte  es
der  Gouverneur,  der  District  Commissioner,  der
Attorney  Ceneral  und  jeder  sonst  vom  Gouverneur
betraute  Beamte  —,  das  vor  einem  Native  Tribunal
schwebende  Verfahren  unterbrechen  und  es  vor  eine
höhere  Eingeborenen-Instanz  oder  vor  das  englische
Gericht  bringen.  Gegen  seine  Verfügung  ist  die  Beschwerde
  an  den  Gouverneur  zulässig;  ein  sehr  bemerkenswerter
  Gegensatz  zum  französischen  Recht,  in
dem  den  Administrateuren  derartige  Eingriffe  in  die
Gerichtstätigkeit  der  Eingeborenen  verboten  ist.
M.  E.  entspricht  die  englische  Bestimmung  mehr  den
Bedürfnissen  der  Praxis.  Ich  halte  sie  für  die  notwendige
  Voraussetzung  für  die  Übertragung  der  Gerichtsbarkeit
  auf  die  Häuptlinge  in  so  weitem  Umfange.
  Von  wem  dies  Einspruchsrecht  ausgeübt  wird,
ist  eine  Zweckmäßigkeitsfrage.  Hat  jetzt  nur  noch  der
Provrincia!  Commissioner  das  Recht  zur  Unterbrechung
  des  Verfahrens,  so  ist  seine  Ausübung  entsprechend
  dem  inzwischen  erreichten  Fortschritt  in  der
Beschaffenheit  der  eingeborenen  Richter  gegen  früher
nicht  unbeträchtlich  erschwert.

Die  englischen  Gerichte  können  ihrerseits  Sachen
an  die  Native  Trihunals  vorweisen.

Eingeborene  —  aus  einer  fremden  Landschaft,
sobald  ihnen  die  Unkosten  erstattet  werden  —  sind
verpflichtet,  vor  dem  Native  Fribunal  ihre  Aussage
z  machen,  für  Europäer  besteht  dagegen  ein  solcher
Zwang  nicht.  Zur  Erhärtung  von  Behauptungen  oder
zur  Sicherung  der  Ausführung  einer  Handlung  oder
Unterlaßung  kann  der  Häuptlingscid  geschworen  werden.
  Seine  Verletzung  kann  mit  einer  Geldstrafe  von
4  1,—  bis  6  6,—  geahndet  werden.  Das  Jative
Tribunal  richtet  grundsätzlich  nach  Stammesrecht,  soweit
  dies  nicht  den  Grundsätzen  der  Gerechtigkeit  und
Gesittung  widerspricht.  Gegen  seine  Entscheidungen
kann  jeder,  der  sich  durch  sie  beschwert  fühlt,  Verufung
einlegen.  Diese  geht  jetzt  zunächst  an  das  nach  Stammesrecht
  übergeordnete  Native  krihunal:  gegen  dessen
Urteil  ist  Berufung  an  den  District  Commissioner
Court  zulässig,  vorausgesetzt,  daß  der  Streitgegenstand
mehr  als  #§#  5,—  beträgt  oder  in  Strassachen  auf  eine
höhere  Strase  als  10  sh  oder  7  Tage  erkannt  ist.
Gegen  die  Cntscheidung  des  District  Commissioner
Courts  ist  dann  noch  wieder  eine  Berufung  an  den
Divisgional  Court  zulässig,  sofern  der  District  Commissioner
  es  gestattet  oder  der  Divisional  Court  es
anordnet.  In  allen  Landstreitigkeiten  wird  der
District  Commissioner  Court  vom  Prorincial  Commissioner
  der  fraglichen  Provinz  gebildet;  gegen
dessen  Entscheidung  ist  eine  Berufung  an  den  Full
Court  möglich.  Die  Frist  für  die  Berufung  an  einen
Coun  beträgt  6  Monate.

 

Alle  vom  Native  Court  verhängten  Geldstrafen
fließen  dem  präsidierenden  Häuptling  zu.  Ihm  gebühren
  auch  die  neuerdings  in  einem  Anhang  zur  Verordnung
  besonders  normierten  Kosten,  die  grundsätzlich
  von  der  unterliegenden  Partei  zu  tragen  eind.  Der
Häuptling  verteilt  die  eingehenden  Gelder  nach  Stammesrechts
  an  die  mitwirkenden  Richter.

Bezeichnend  für  die  Ausbreitung  der  Schulbildung
  in  der  Goldküste  ist,  daß  die  neue  Verordnung
in  weitgehendem  Maße  die  Schriftlichkeit  des  Verfahrens
  einführt.  Für  die  Ladungen  und  Vorführungsbefehle
  sind  Formulare  vorgesehen,  die,  soweit  der
Häuptling  schreiben  kann,  von  ihm  auszufüllen  sind.
Ist  er  des  Schreibens  nicht  kundig,  so  geschieht  die
Ladung  usw.  nach  Standesbrauch.  Haftbefehle  müssen
stets  vom  Häuptling  unterschrieben  oder  unterkreuzt
sein.  Uber  die  Verhandlungen  sollen  Protokolle  geführt
  werden.  In  Landsachen  sind  sie  obligatorisch.
Sofern  der  Häuptling  nicht  schreiben  kann,  müssen  sie
durch  einen  Sprecher  in  ein  Buch  des  District  Commissioner
  zu  Protokoll  gegeben  werden.  Die  Häuptlinge
  müssen  ferner  monatlich  eine  Liste  derjenigen
Straffälle,  in  denen  sie  auf  eine  Geldstrafe  von  mehr
als  10  sh  oder  auf  irgendeine  Freiheitsstrafe  erkannt
haben,  dem  District  Commissioner  zur  Weitergabe
an  den  Secretary  for  Native  Affairs  des  Gonvernements
  einreichen.  Können  sie  nicht  schreiben,  so  müssen
sie  ihren  Sprecher  zu  dieser  Berichterstattung  an  den
District  Commissioner  schicken.

Auch  die  Vollstreckung  ihrer  Urteile  ist  Sache  der
Häuptlinge.  Die  Zwangsvollstreckung  aus  Zioilurteilen
  richtet  sich  nach  Stammesrecht,  für  den  Vollzug
  der  Freiheitsstrafen  sind  ative  prisons“  eingerichtet
  (ogl.  lhe  Natire  Prisons  Ord.  Nr.  10/10).
Die  als  #native  prisons“"“  vom  Gonunverncur  anerkannten
  Baulichkeiten  werden  registriert  und  öffentlich
bekannt  gemacht.  Nur  in  solchen  dürfen  vom  Native
ribunal  verhängte  Freiheitsstrasen  vollstreckt  werden.
  Die  höchste  zulässige  Dauer  der  Inhaftierung
einer  Person  in  einem  derartigen  Gefängnis  beträgt
3  Monate.  Der  Betrieb  dieser  Gefängnisse  ist  durch
Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  geregelt.
Die  Gefängnisse  unterstehen  der  Dienstaufsicht  des
District  Cammissioner,  der  auch  den  Arzt  seines  Bezirks
  mit  der  Inspigierung  beauftragen  kann.

In  Ashanti  und  den  Dorthern  Territories  ist
durch  die  Verordnungen,  die  die  gesamte  Verwaltung
regeln  (JNr.  1.02),  ebenfalls  die  Täütigkeit  von  Eingeberenen-Gerichten
  vorgesehen.  Sie  bleiben  in  der
Form,  in  der  sie  vorher  bestanden,  erhalten;  sie  sind
nur  zuständig  in  den  Fällen,  in  denen  alle  Parteien
Eingeborene  von  West-Afrika  sind.  In  Zivilsachen
sind  sie  für  alle  Landansprüche  und  für  alle  sonstigen
Aunsprüche  im  Merte  bis  zu  ##  100,—,—  zuständig;  in
Strafsachen  für  alle  Sachen  mit  Ausnahme  der  schwersien
  Verbrechen.  Berufung  gibt  es  für  jeden,  der  sich
durch  die  Entscheidung  beschwert  fühlt,  binnen  30  Tagen
  an  den  Commissioner's  Court.  Der  Chief
Commissioner  kann  jedes  vor  einem  Eingeborenen-Gericht
  schwebende  Verfahren  unterbrechen  und  die
Sache  vor  einen  Commissioner  Court  bringen.  Auch
ist  es  in  sein  Belieben  gestellt,  ob  er  ein  Urteil  eines
Native  Fribunal  vollstrecken  lassen  will.

C.  Privatrecht.

Die  erste  Verordnung,  die  im  Jahre  1874  in  der
neukonstituierten  Kolonie  erlassen  wurde,  war  die
Oold  Coast  Slare  Dealing  Ord.  vom  17.  12.  1874.
Nach  ihr  sind  Personen,  die  als  Sklaven  oder  um  als
solche  verkauft  zu  werden,  in  die  Kolonie  gebracht
werden,  ipso  facto  frei.  Verträge,  die  in  irgendeiner
Form  den  Sklavenhandel  zum  Gegenstand  haben,  sind
        <pb n="1064" />
        W  1006  e

nichtig.  Die  Cold  Coast  Emancipation  Ordinance
Nr.  2/74  vom  gleichen  Tage  erklärte  alle  nach  dem
5.  November  1874  in  den  „Protected  Territories
Oon  the  GCold  Coast"“  geborenen  Kinder  für  frei.  Auf
die  in  den  ursprünglichen  sozialen  Verhältnissen  so
wichtige  Haussklaverei  wurde  keinerlei  Rücksicht  genommen.
  Ob  und  in  welcher  Form  sich  trotzdem  die  Hausstlaverei
  noch  in  Ashanti  und  den  Northern  Territories
  erhalten  hat,  habe  ich  nicht  erfahren  können.  Ich
möchte  aber  annehmen,  daß  sie  sich  auch  dort  noch  in
der  milden  Form  findet,  wie  sie  z.  B.  auch  in  Togo
hin  und  wieder  noch  vorkommt.

Weitere  Verordnungen  befaßten  sich  mit  der  Hebung
  der  Stellung  der  Frau  und  der  Förderung  der
Einehe  (vgl.  die  Gold  Coast  Nlarriage  Ord.
Nr.  14/84).  Die  Kolonie  wurde  in  ANlarriage  Districts
  eingeteilt  und  für  jeden  der  Bezirke  ein  Cheregister-Beamter
  eingesetzt,  der  die  vor  ihm  abgeschlossenen
  Ehen  nach  einem  besonderen  Aufgebotsverfahren
  in  ein  Register  ein  zutragen  hat.  Wer  eine  Ehe
in  dieser  Form  algeschlossen  hat  —  es  bleibt  das  dem
freien  Willen  jedes  einzelnen  überlassen  —,  kann  eine
Che  nach  „Native  Law  and  Custom“  nicht  mehr
eingehen.  Im  Falle  des  Todes  des  Ehemannes  werden
  —  und  hiermit  wußte  man  den  Abschluß  der  Ehe
under  the  ordinancc’  hauptsächlich  für  die  Frau
begehrenswert  zu  machen  —,  sofern  ein  Testament
nicht  errichtet  ist,  zwei  Driltel  des  Vermögens  nach
englischem  Recht,  ein  Drittel  nach  Eingeborenen-Recht
vererbt,  d.  h.  die  Frau  erhält  neben  Kindern  ein  Drittel
  jener  zwei  Drittel,  also  zwei  Neuntel  des  gesamten
Nachlasses.  Die  vor  Abschluß  der  Che  geborenen
Kinder  werden  durch  den  Cheabschluß  legitimiert.
Der  Verkehr  des  Ehemanns  einer  „marriage  under
Ordinance“  mit  einer  anderen  unverheirateten
Frauensperson  gilt  ebenfalls  als  Ehebruch,  während
dies  nicht  der  Fall  ist,  sofern  die  Ehe  lediglich  nach
Stammesrecht  abgeschlossen  war.  1910  wurden  in  der
Gold  Coast  Colon;  250  Ehen  „under  Ordinancce“
abgeschlossen.

Nach  der  „muhamedlan  marriage  Ordinance“
Jr.  21/07  bedürfen  Abschluß  und  Trennung  von
Ehen  unter  Mohammedanern  der  Eintragung  in  ein
besonderes  Register  des  District  Commissioner.

„IJhe  married  women  Ordinancc“  Nr.  67/90
sichert  der  verheirateten  Frau  den  selbständigen  Erwerb
  als  eigenes  Vermögen  und  gestattet  ihr  den  selbständigen
  Abschluß  und  die  Durchführung  von  Verträgen.
  Auch  kann  sie  in  eigenem  Namen  für  die
Erfüllung  von  Vertragsverbindlichkeiten  belangt  werden,
  eine  Bestimmung,  die  besonders  für  die  große
Zahl  selbständiger  Händlerinnen  von  Bedenutung  ist.

Ein  Verbot  der  Che  zwischen  Weißen  und  Farbigen
  gibt  es  an  der  Goldküste  ebensowenig  wie  in  Nigerien,
  entsprechend  der  grundsätzlichen  Gleichstellung
der  Rassen.  Aber  dank  dem  gesunden  Rassegefühl  der
Engländer  ist  es  kaum  vorgekommen,  daß  ein  Weißer
eine  Farbige  heiratete.  Ein  Beamter,  der  einen
dahingehenden  Wunsch  äußerte,  wurde  auf  disziplinarem
  Wege  davon  abgehalten.  In  Lagos  hatte  ein
Noger  eine  weiße  Frau.

Eine  ganze  Anzahl  von  Verordnungen  beschränkte
die  freie  Nutzung  des  Eigentums  am  Grundbesitz,  teils
aus  öffentlichem  Interesse,  teils  lediglich  im  Interesse
des  Grundstückseigentümers  selbst.  Nach  „IJhe  Beaches
  Obstruction  Ordinance“  JNr.  5/97  erhielt  der
Gonverneur  das  Recht,  das  Land  entlang  der  Scee  in
einer  Breite  von  50  NYard  vom  Hochwasserstrand  ab
als  „beach“,  d.  h.  öffentlichen  Strand  zu  erllären
und  seine  Benutzung  zu  regeln.  Die  .Cemeteries
Ord."“  Nr.  9/91,  die  im  übrigen  die  Friedhöfe  unter
Aussicht  des  Gouvernements  stellt  und  die  Vornahme

 

einer  Beerdigung  von  der  vorher  erteilten  behördlichen
  Genehmigung  abhängig  macht,  ermächtigte  das
Gericht,  die  weitere  Verwendung  eines  Hauses,  in  dem
Leichen  beerdigt  sind,  für  Wohnzwecke  zu  untersagen.
.The  Public  Lands  Ord.“  Nr.  8/76  gab  dem  jeweiligen
  Colonial  Secretary  die  Befugnis,  alles  für
öffentliche  Zwecke  benötigte  Land  zu  kaufen  oder  gegen
entsprechende  Entschädigung  in  Besitz  zu  nehmen.  Das
hierbei  zu  beachtende  Verfahren  wurde  eingehend  gerogelt.
  In  den  Protektoraten  hat  die  entsprechende
Besugnis  der  Chiel  Commissioner;  eine  Entschädigung
  wird  jedoch  nur  für  die  auf  dem  Lande
stehenden  Feldfrüchte  oder  die  darauf  befindlichen
Baulichkeiten  geleistet  (vgl.  §  33  der  Ashanti  Admin.
Ord.  Nr.  1/02).

Von  besonderer  Bedeutung  im  Hinblick  auf  die
Goldminen-Industrie  und  die  Ausnützung  der  reichen
Nutzholzbestände  war  die  Concessions  Ord.  Nr.  14  /00.
Sie  unterstellte  die  Erteilung  und  die  Ausnuntzung  seitens
  Eingeborener  erteilter  Landkonzessionen  der  Aufsicht
  der  Gerichte  und  begrenzte  vor  allem  die  zu  überlassenden
  Flächen  bei  Minenkonzessionen  auf  hochstens
5,  bei  Holzschlags=  der  sonstigen  Waldnutzungsgerechtigkeiten
  auf  höchstens  20  Onadratmeilen.“)  Damit
wurde  einer  ungesunden  Landspekulation  und  der  Ausbeutung
  der  unerfahrenen  Eingeborenen  vorzubeugen
versucht.  Die  „Timber  Protection  Ord.“  Nr.  20.0
machte  zudem  noch  das  Schlagen  von  Nutzbölzern
unter  einer  bestimmten  Stärke  von  der  Genehmigung
des  District  Commissioner  abhängig.  Die  Forest
Ord.  Nr.  15/11  sah  dann  infolge  der  Verwüstungen,
die  Kakaobau,  Hausschlag  zur  Förderung  der  Minenanlagen
  und  Nutzholzausfuhr  unter  den  reichen  Waldbeständen
  der  Kolonie  angerichtet  und  die  nach  Ansicht
  der  zuständigen  Forstleute  schon  stellenweise  zu
oiner  Beeinträchtigung  der  allgemeinen  klimatischen
Verhältnisse  geführt  hatten,  die  Errichtung  von  Schut--waldungen
  (Waldreservaten)  vor.  Zum  Waldreservat
kann  alles  nicht  in  Besitz  genommene  (unoccupied)
Land,  d.  h.  das  Land,  welches  nicht  dauernd  bewohnt
wird  und  nicht  innerhalb  der  letzten  10  Jahre  bestellt
war,  erklärt  werden.  Die  Rechte  der  Eingeborenen  an
dem  Lande  werden  durch  ein  besonderes  Feststellungsverfahren
  geschützt.  Das  Eigentum  an  dem  Land  wird
durch  seine  Ertlärung  zum  Waldreservat  nicht  berührt,
doch  ist  seine  Nutzung  in  Zukunft  nur  unter  Ausiicht
des  Gouvernements  und  nach  dessen  Weisung  zuläsüg
(uvgl  insb.  S§  11  d.  a.  O.).

Die  in  der  Kolonie  betriebenen  Kulturen  werden
durch  die  „Destructive  Pests  Ord.JNr.  2/12  geschützt,
  die  den  Gouverneur  zum  Erlaß  von  Vorschriften
  zur  Verhütung  der  Einschleppung  und  zur
Bekämpfung  von  Schädlingen  der  Pslanzen  ermächtigt.

Nach  Ausführungsbestimmungen  zu  der  „Wick
Animals  Preservation  Ord.’  Nr.  2/01,  die  den  Gouverneur
  zum  Erlaß  von  Vorschriften  für  die  Ausübung
  der  Jagd  und  Fischerei  im  Interesse  des
Schutzes  der  Tiere  gemäß  den  Beschlüssen  der  Lon—
doner  Konvention  vom  19.  Mai  1900  ermächligt,
haben  Eingeborene,  die  der  Jagd  mit  anderen  als
nichtgezogenen  Steinschloßgewehren  obliegen  wollen,
eine  Jagdscheingebühr  von  10  sh  für  das  Jahr  zu
erlegen.

Im  Interesse  des  Baues  der  Telegraphenlinien
wurden  durch  die  „Telegraphs  Ord.“  Nr.  7/99  alle
Arbeiten  im  Interesse  des  Banes  einschließlich  der
Entfernung  von  Bäumen  auf  allen  Grundstucken  fur
zulässig  erklärt.

*)  Bemerkenswert  ist  in  dieser  Verordnung  noch
die  Bestimmung,  daß  die  Ausbeutung  von  Mineralölfunden
  nur  „british  subjccts“  oder  britischen  Gesellschaften
  überlassen  werden  kann.
        <pb n="1065" />
        W  1007  ce.Ö

Aus  dem  Gebiet  des  Obligationen-Rechts  verdienen
  Beachtung  die  „Master  and  Servant  Ord.“
Nr.  8/93,  abgeändert  durch  Nr.  1/12,  die  das  Dienstverhältnis
  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
regelt,  u.  a.  Schriftlichkeit  des  Dienstvertrages,  sobald
er  länger  als  6  Monate  dauern  soll  und  seine  Bestätigung
  durch  den  District  Commissioner  vorschreibt,
sich  eingehend  mit  dem  Lehrlingsvertrag  befaßt  und
für  Vertragsverletzungen  bei  Jugendlichen  auch  die
Rutenstrafe  zuläßt.  Bei  grober  Verletzung  der  Dienstpflichten
  kann  nach  ihr  auf  Gefängnisstrafe  bis  zu
3  Monaten  oder  #  25,—,—  Geldstrafe  erkannt  werden.

Dagegen  hat  eine  Beschränkung  des  Kredits  an
Eingeborene  nicht  stattgefunden.  Wohl  aber  wurde
die  Zulässigkeit  der  Schuldhaft,  Imprisonmen  sor
Debt,  d.  h.  die  Inhaftnahme  des  rechtskräftig  verurteilten
  Schuldners,  der  den  Anordnungen  des  Court

nicht  Folge  leistet,  durch  Order  XXXXVI  zur
Supreme  Court  Ord.  ausdrücklich  ausgesprochen.

Die  reichliche  Anwendung  dieses  Grundsatzes  in  der
afrikanischen  Praxis,  in  der  einmal  der  Personalkredit
eine  so  große  Rolle  spielt,  während  umgekehrt  die
Vollstreckung  von  Urteilen  infolge  der  häufig  unklaren
Eigentumsverhältnisse  oft  äußerst  schwierig  ist,  hat  sich
nach  übereinstimmender  Ansicht  aller  Herren,  die  ich
dauach  fragte,  gut  bewährt.  In  den  meisten  Fällen
bezahlte,  entsprechend  den  stammesrechtlichen  Anschauungen,
  die  Familie  sehr  bald  die  Schuld  des  Inhaftierten.
  Die  Pfandknechtschaft  ist  dagegen  verboten.
(Fortsetzung  folgt.)

*  Die  Vertellung  des  Candbesitzes  in  den  englischen
NKolonien  des  tropischen  RKfriha.“)

1.  Gambia.

Das  Land  umfaßt  4004  Quadratmeilen.““)  Davon
  finden  sich  im  Eigentum  Privater  nur  359  Acres,“*)
  wovon  allein  350  Acres  auf  die  Insel  St.  Mary
entfallen,  während  126  Acres  von  der  Regierung  verpachtet
  sind.  Andere  Rechtstitel  auf  das  Land  als
Eigentum  und  Pacht  werden  nicht  anerkannt.  Die
Pachtdauer  beträgt  99  Jahre,  der  Mindestpachtzins
3  e.  Häuptlinge  oder  Stämme  werden  nicht  als  Eigentümer
  von  Land  angesehen.

2.  Sierra  Leone.

Diese  Kolonie  hat  eine  Größe  von  31  624  QOnadratmeilen.
  Fast  das  ganze  Land  steht  im  Eigentum  der
Eingeborenenstämme;  Kronland  sind  nur  etwa  309
Quadratmeilen,  die  von  der  Regierung  unter  günstigen
  Bedingungen  verkauft  oder  verpachtet  werden.
Die  Häuptlinge  und  Stämme  dürfen  das  Land  an
Nichteingeborene  nur  unter  bestimmten  Voraussetzungen
veräußern  und  Vergrechte  sowie  Rechte  auf  Gewinnung
  von  Holz,  Gummi  oder  anderen  Bodenprodukten
nur  mit  Genehmigung  der  Regierung  und  auf  höchstens
  99  Jahre  verleihen.

3.  Goldküste.

Die  englische  Goldküste  erstreckt  sich  über  24  200
Quadratmeilen.  Zum  weitaus  größten  Teile  befindet
sich  das  Land  in  Privatbesitzz  das  Kronland  umfaßt
  nur  36  Quadratmeilen  und  566  Acres.  In  den
Jahren  1906  bis  1910  wurde  von  der  Regierung  überhaupt
  kein  Land  verkauft  und  nur  wenig  verpachtet.

 

*)  Auszug  aus  dem  Weißbuch  „Land  in  Crown
Colonies  and  Proteectorates“.  London  1912.
*“)  1  engl.  Quadratmeile  =  60  Acres  =  2,59  qkm.
*“)  1  Acre  =  40,467  Ar.

 

Die  Kauf=  und  Pachtbedingungen  werden  in  jedem  einzelnen
  Fall  besonders  festgesetzt.

Die  Häuptlinge,  Altesten  und  Stämme  gelten  als
die  Eigentümer  des  Landes,  in  dessen  VeräuHerung  sie
allerdings  beschränkt  sind.

4.  Süd-Nigeria.

Von  den  79  888  Quadratmeilen  Land,  die  die  Kolonie
  Süd-Nigeria  bilden,  befinden  sich  nur  800  Acres
in  freiem  Privateigentum.  Das  Kronland  umfaßt
79  879  Quadratmeilen;  nach  Eingeborenenrecht  gelten
zwar  die  Häuptlinge  und  Stämme  als  Inhaber  des
Landes;  sie  dürfen  es  jedoch  nicht  veräußern;  dagegen
kann  die  Regierung  die  Erlaubnis  geben,  Land  an
Eingeborene  und  Fremde  zu  verpachten.  .

Die  Regierung  verpachtet  Kronland  unter  folgen—
den  Bedingungen:  die  Größe  des  Pachtgrundstücks  darf
1500  Acres  nicht  übersteigen;  der  Pächter  muß  innerhalb
  eines  Jahres  das  Land  in  Kultur  nehmen  und
alsdann  in  jedem  Jahre  eine  Anzahl  Acres  bebauen.
Eine  bestimmte  Grenze  für  die  Pachtperiode  ist  nicht
festgesetzt;  die  Höchstdauer  der  Pacht  beträgt  99  Jahre.
Werden  durch  die  Verpachtung  Rechte  Eingeborener  an
dem  Lande  berührt,  so  ist  ihnen  hierfür  Entschädigung
zu  leisten.

5.  Nord-Nigeria.

Die  Kolonie  umfaßt  260  700  Quadratmeilen.  Nur
40  Acres  befinden  sich  im  Privateigentum  der  Niger
Companny;  alles  übrige  Land  ist  Kronland,  das  zum
größten  Teile  den  Eingeborenen  zur  Benutzung  gegen
einen  Pachtzins  überlassen  ist.  Die  Einnahmen  hieraus
  betrugen  im  Jahre  1909/10  145  093  c.  An  Handelsfirmen
  und  Bergbanugesellschaften  sind  im  Jahre
1909/10  12  289  Acres  Land  gegen  eine  Rente  von
4304  C  verpachtet.

6.  Britisch-Ostafrika.

Das  englische  Ostafrika  hat  eine  Größe  von  216  822
QOnadratmeilen.  Im  Privateigentum  stehen  654  765
Acres.

Die  Eingeborenenhäuptlinge  gelten  als  Inhaber
der  von  ihren  Stämmen  besetzten  Gebiete,  deren  genaue
  Grenzen  jedoch  noch  nicht  festgestellt  sind.  Zehn
Meilen  von  der  Küste  einwärts  wird  Einzeleigentum
der  Araber  und  Eingeborenen  anerkannt.  Ansprüche
Eingeborener  auf  Land  werden  in  einem  besonderen
Verfahren  festgestellt.  Beschränkungen  in  der  Veräußerung
  solchen  Landes  bestehen  nicht.  Im  Innern
sind  bestimmte  Landstrecken  für  Eigeborenenreservate
vorgesehen;  diese  Reservate  stehen  im  Gesamteigentum
des  Stammes  und  dürfen  nicht  veräußert  werden.

Von  der  Regierung  sind  insgesamt  verpachtet
1550  065  Acres;  verkauft  wurden  in  der  Zeit  von
1906  bis  1910  101  259  Acres  für  einen  Gesamtpreis
von  195  578  Rs.“)

Besondere  Vorschriften  bestehen  für  den  Kauf  einer
sog.  „Oeimstätte“.  Der  Umfang  einer  solchen  darf
320  Acres  nicht  überschreiten.  Der  Kaufpreis  wird  in
jährlichen  Raten,  mindestens  innerhalb  16  Jahren,
gezahlt.  In  jedem  der  drei  ersten  Jahre  muß  der
Känfer  ein  Zehntel  des  Landes  unter  Kultur  bringen;
ferner  muß  er  innerhalb  der  ersten  6  Monate  das
Land  in  Besitz  nehmen  und  innerhalb  dreier  Jahre
ein  festes  Wohnhaus  errichten.  Bleibt  der  Käufer
3  Monate  mit  einer  Kaufpreisrate  im  Rückstand,  oder
erfüllt  er  die  sonstigen  Bedingungen  nicht,  so  fällt  das
Land  an  die  Regierung  zurück  und  die  bereits  bezahlten
  Raten  sind  verfallen.

Von  Zeit  zu  Zeit  werden  von  der  Regierung
Landflächen  in  Farmen  vermessen  und  diese  dann  im

*)  1  Rs.  —  1  sh  4  p.
        <pb n="1066" />
        1008

Amtsblatt  ausgeschrieben.  Die  Bewerbungen  sind
schriftlich  unter  Hinterlegung  einer  Gebühr  von
75  Rps.  einzureichen;  außerdem  muß  der  Bewerber
den  Nachweis  erbringen,  daß  er  im  Besitze  hinreichender
  Mittel  ist,  um  das  20  fache  des  jährlichen  Pachtzinses
  für  Verbesserungen  des  Landes  aufzuwenden.
Der  Pachtzins  schwankt  je  nach  der  Güte  des  Bodens
zwischen  einem  Halfpenny  und  threepence  per  Acre.
Die  Größe  der  Farmen  beträgt  mindestens  50  und
höchstens  5000  Acres;  die  Durchschnittsgröße  ist  3000
Acres.  Der  Bewerber  erhält  zunächst  für  die  Dauer
von  2  Jahren  die  Erlanbnis  zur  Okkupation  des  Landes.
  Während  dieser  2  Jahre  muß  das  Land  verbessert
  werden,  und  zwar  bis  zum  20  fachen  Betrage
des  Pachtzinses.  Nach  Erfüllung  dieser  Bedingungen
erhält  der  Juhaber  ein  99jähriges  Pachtrecht.

7.  Uganda.

Die  Kolonie  umfaßt  eine  Fläche  von  117  Gl
Quadratmeilen,  davon  sind  15  3146  Quadratmeilen
Wasser.  Im  Privateigentum  stehen  6211.696  Acres.
Die  Regierung  hat  99  1145  Acres  verpachtet;  68  9.4993
Acres  sind  Kronland.

Hat  jemand  bis  zu  1000  Acres  Land  gepachtet,
so  kann  er  das  Eigentum  daran  erwerben,  wenn  er
innerhalb  dreier  Jahre  ein  Zehntel  des  Landes  unter
Kultur  genommen  oder  mindestens  10  s  per  Acre  für
die  Gesamtpachtfläche  zu  Meliorationszwecken  aufsgewendet
  hat.  Der  Preis  beträgt  2  s  8d  per  Necre.

Zu  dem  Erwerb  von  mehr  als  1000  Acres  ist  die
Genehmigung  des  Staatssekretärs  einzuholen;
außerdem  sind  die  Bedingungen  für  den  Eigentumserwerb
  erschwert.

8.  Nhassaland.

Von  den  39  802  QOQnadratmeilen  Landes  der  Kolonie
  stehen  5938  Quadratmeilen  im  Privateigentum,
während  33  801  Quadratmeilon  Kronland  sind;  63
Quadratmeilen  hat  die  Regierung  verpachtet.

Kronland  wird  nur  ausnahmsweise  verkauft  und
dann  nur  in  kleinen  Flächen,  nicht  über  250  Aeres.
Der  Verkauf  geschieht  in  öffentlicher  Versteigerung.
Die  Regierung  behält  sich  das  Recht  vor,  Wege,  Eisenbahnen,
  Kanäle  und  Telegraphen  auf  dem  verkauften
Lande  anzulegen,  ohne  Entschädigung,  außer  für  Gebände
  und  Saaten,  die  zerstört  werden  mussen.
Außerdem  behält  sich  die  Regierung  die  Kontrolle  über
alle  Masserlänse  und  Seen  vor,  die  sich  nicht  vollständig
innerhalb  der  Grenzen  des  verkauften  Landes  befinden.
Der  Käufer  darf  an  den  Ufern  von  Wasserläufen  bis
auf  30  Nards  kein  Hol-#schlagen.  Der  Kaufpreis
schwankt  zwischen  10  §s  und  21  per  Acre.

Unter  ähnlichen  Bedingungen  wird  das  Land  auch
verpachtet.  Die  Pachtperiode  beträgt  in  der  Regel
21  Jahre;  als  Pachtzins  ind  1  bis  2s  per  Acre  jährlich
  zu  zahlen.  Mehr  als  2000  Acres  zusammenhängende
  Fläche  werden  in  der  Regel  nicht  verpachtet.

"  Basutoland  1910  /11.9)

Finanzen.  Die  Einnahmen  des  am  30.  Juni
1911  beendeten  Berichtsjahres  steigerten  sich  um
4  25,526  und  beliesen  sich  auf  C  115,500.  Die  Hauptgründe
  für  die  Vermehrung  der  Einnahmen  war  die
keuordnung  der  Eingeborenensteuer  und  die
Neuverteilung  des  dem  Basutolande  zukommenden

*)  Auszug  aus  dem  lieport  for  1910,  London  1912.

 

Anteils  an  den  von  der  Union  of  South  Africa
vereinnahmten  Zöllen.

Die  Hüttensteuer  der  Eingeborenen  wurde  abgeschafft.
  An  ihre  Stelle  trat  eine  Steuer  von  K  I,
die  jedem  männlichen  Erwachsenen  auferlegt  wurde.
Lebt  dieser,  nach  der  Sitte  der  Eingeborenen,  mit  mehr
als  einer  Frau  zusammen,  so  bezahlt  er  jährlich
  für  jede  Frau  1  bis  zum  Höchstbetrage
  von  4  3  für  sich  und  seine  Frauen.

Die  Eingeborenensteuer  hob  sich  von  K&amp;amp;  60,601
im  Jahre  1909/10  auf  &amp;amp;  84,175  im  Jahre  1910/11.

Nachstehend  werden  die  Einnahmen  und  Ausgaben
  der  letzten  5  Jahre  einander  gegenübergestellt:

Einnahmen  Ausgaben
L  L
1906/07.  111  901  108  833
1907/08.  116  530  126  604
1908/00.  1098638  126  921
1909/110.  119974  127  437
1910/11.  145  501  134  888
Handel.  Infolge  der  gollpolitischen  Einbeziehung

  des  Basutolandes  in  die  Union  können  einzelne
  Hoblen  über  die  Ein=  und  Ausfuhr  des  Landes
nicht  mehr  gegeben  werden.

Ackerbau.  Die  Mais=  und  Weizenernte  blieb
unter  dem  Durchschnitt,  weil  es  im  Dezember,  Januar
  und  Februar  1910  zu  trocken  war.  An  einzelnen
Orten  war  die  Maisernte  gänzlich  verloren.

Es  ist  der  Versuch  gemacht  worden,  die  Soya-Bohne
  ins  Basutoland  einzuführen,  damit  sie  ein
wichtiger  Handelsartikel  der  Eingeborenen  werde.
Infolge  der  Trockenheit  ist  der  Versuch  mißlungen,
doch  steht  zu  erwarten,  daß  unter  etwas  günstigeren
klimatischen  Verhältnissen  auch  bessere  Resultate  erzielt
  werden.

Tierzucht.  Unter  tierärztlicher  Aussicht  sind
286  Merinoschafböcke  und  140  Angoraziegenböcke,  die
vom  Gouvernement  erworben  waren,  im  Lande  verteilt.
  Diese  Böcke  waren  aus  den  Herden  der  besten
Züchter  in  Südafrika  ausgewählt,  um  eine  bemerkenswerte
  Verbesserung  der  Zucht  zu  erreichen.

Die  Versuche,  welche  mit  der  Verbesserung  der
Pferdezucht  gemacht  sind,  befriedigen  bis  jetzt  noch
nicht,  trondem  in  diesem  Jahre  schon  von  einem  kleimen
Fortschritt  berichtet  wird.  Es  liegt  hauptsächlich
daran,  daß  die  Besitzer  die  Stuten  zu  roh  behandeln.
Eine  bessere  Pflege  sucht  man  dadurch  zu  erreichen,
daß  jährlich  in  jedem  Distrikt  eine  Pferdeschau  abaehalten
  wird,  um  die  Pferdebesitzer  zum  Wetteifer  anzuspornen.


Von  Viehkrankheiten  ist,  abgesehen  von  der  Schafräude,
  das  Land  verschont  geblieben.  Zur  Bekämpfung
der  Schafrände  sind  von  dem  Gouvernement  erhebliche
  Mittel  aufgewendet,  um  „slipping  tanks“"  an

verschiedenen  Orten  aufzustellen.  Die  Schaszüchter
werden  aufgefordert,  ihre  Schafe  zum  Baden  zu
bringen.  Im  Berichtsjahr  sind  82  927  Schafe  gebadet

  worden.  Neuc  Tauks  sollen  auf  den  Bergen  augestellt
  werden,  wo  es  noch  viele  Schafe  gibt,  die  von
dort  schwer  zu  den  bisher  errichteten  Tanks  gebracht
werden  können.
Das  Land
Jahre  frei.
Erziehung.  Es  ist  mit  Genugtunng  feitzu—
stellen,  daß  die  Schülerzahl,  welche  in  den  letzten  drei
bis  vier  Jahren  fast  unverändert  geblieben  war,  im
Berichtsjahr  erheblich  zugenommen  hat.

Die  Elementarschulen  wurden  besucht:

war  von  Heuschrecken  im  ganzen
        <pb n="1067" />
        W  1009  2O

 

 

 

Name  der  Mission

Eingeschriebene  Schüler  3
Degember  1909

 

 

Eingeschriebene  Schüler

I  Dezember  1910
i

 

 

 

 

 

 

Knaben  Mädchen  Gesamt  4.  Knaben  Mädchen  Gesamt
P.  E.  M.  S.  49903  6044  11  037  5285  73250  12610
Church  of  England  ......  646  844  1490  823  976  1·799
RKoman  Cathonn  .  ..-  185  667  852  179  900  998
Gesamt.  5824  7555  13  379  2  9  110  15  397

1  II

Es  gab  399  Lehrer.  Der  Bericht  betont,  daß  die
Lehrer  begonnen  haben,  ein  tieferes  Verständnis  für
die  Denkungsart  der  eingeborenen  Kinder  zu  gewinnen
  und  daß  diese  selbst  Fortschritte  im  Denken
machen.

Gesundheitspflege.  Im  allgemeinen
war  der  Gesundheitszustand  des  Landes  gut.  Keine
Epidemien  von  Bedeutung  kamen  vor.  Die  Pocken
brachen  in  einem  Distrikt  aus,  wurden  aber  auf  ein
Dorf  beschränkt.  Die  Krankheit  war  aus  der  Kapkolonie
  eingeschleppt,  zu  ihrer  Bekämpfung  wurden
sofort  Schutzimpfungen  vorgenommen.

Die  Zahl  der  im  Berichtsjahr  von  den  Regierungskrankenhäusern
  und  Armenapotheken  behandelten
Kranken  zeigt  eine  beträchtliche  Zunahme.  In  den  Anstalten
  wurden  1  732  und  außerhalb  derselben  43  961
Kranke  behandelt.

Post.  Es  sind  Postwertzeichen  im  Werte  von
4  2  894  11  s.  3  d.  verkauft,  das  sind  C  269  6  s.  9  d.
mehr  als  im  vorigen  Jahre.  Die  Telegraphie  brachte
#  1143  15  s.  8  d.  Der  Postanweisungsverkehr  belief

sich  auf:
Auszahlungen  Einzahlungen
Anzahl  Vetrag  Anzahl  Berrag
1910/11.  17343  21  441  13  493  23  907
190910  14506  17732  10  946  17

In  die  Sparkassen  sind  6#  4689  eingegahlt  und
4  2  844  abgehoben  gegen  &amp;amp;  3008  und  2  068  im
Jahre  1909/10.

Gefängnisse.  Es  gab  sieben  Gefängnisse  und
zwei  Gewahrsame,  in  denen  im  Berichtsjahr  716  Gefangene
  eingesperrt  waren,  gegen  432  in  dem  vorhergehenden
  Jahr.  Der  Bestand  am  30.  Juni  1910  betrug
  151,  am  30.  Juni  1911  war  er  um  12,  auf  163,
gewachsen.

Besonders  häufig  sind  die  Übertretungen  der  Zollgesetze;
  über  den  Branntweinschmuggel,  gegen  den  von
der  Polizei  energisch  eingeschritten  wird,  klagt  der
Bericht  sehr.

Wegen  dieses  Schmuggelns  sind  in  den  letzten
fünf  Jahren  zahlreiche  Personen  verhaftet  worden,
nämlich:

1906/07:  32;  1907/08:  67;  1908/09:  79;
1909/10:  90;  1910/11:  148.

Bevölkerung.  Mit  großer  Mühe  und  Sorgfalt
  ist  im  Jahre  1911  die  Bevölkerung  gezählt  worden.
  Sie  belief  sich  auf  402  939  Personen  und  hatte
seit  der  letzten  Zählung  im  Jahre  1904  um  54  703
oder  15,73  v.  H.  zugenommen.

Männer  gab  es  183  241,  darunter  118210  unter
21  Jahren,  Frauen  wurden  219  193,  darunter  129  061
unter  21  Jahren,  gezählt.  Sehr  viele  Männer  arbeiten
  auswärts.  So  erklärt  sich  der  große  Frauenüberschuß.
  Zur  Zeit  ziehen  die  Diamanten-Minen  die
Arbeitsuchenden  am  meisten  an.

 

 

*Straits  Settlements  1910/11.7)

Der  Verkehr  wurde  vor  allem  durch  das
Steigen  der  Gummipreise  und  den  darauf  folgenden
„boom  in  rubber  shars’',  der  im  April  1910  seinen
Höhepunkt  erreichte,  sehr  günstig  beeinflußt.

Die  Einnahmen  des  Jahres  1910  beliefen
sich  auf  §  9  336  328  und  sind  gegen  das  Jahr  1909  um
8  541  327  gestiegen.  Die  Ausgaben  betrugen
&amp;amp;  7532  242,  sie  haben  um  #8  1  010  488  abgenommen.
Das  günstige  Ergebnis  ist  unter  anderem  auf  die
Einführung  eines  Petroleumgolls,  welcher  K  204220
brachte,  und  auf  Mehrerträgnisse  der  Post  und  Eisenbahn
  von  gusammen  7X.159  610  zurückguführen.  Letztere
sind  ein  bedeutsames  Zeichen  für  den  Ausschwung  des
Verkehrs.

Ein  Vergleich  der  Einnahmen  und  Ausgaben  der
Kolonie  in  den  fünf  Jahren  1906  bis  1910  gibt  folgendes
  Bild:

Einnahmen  Ausgaben

v  *
1906  9618313  8747819
1907  10  023  016  9  499  693
1908  8  969  015  9837  624.
19090  8  7905  001  8  542  731
1910  9  336  328  7532.212

In  den  Jahren  1907  und  1910  sind  Anleihen
im  Betrage  von  3  7  750  000  ausgenommen,  die  zum
größten  Teil  für  die  Hafen=  und  Werftanlagen  in
Singapore  und  Penang  verwendet  und  aus  den  Erträgnissen
  dieser  Anlagen  verzinst  werden.  Für  Rückzahlung
  der  Schuld  vom  Jahre  1917  ab,  zehn  Jahre
nach  Ausgabe  der  ersten  Schuldverschreibungen,  ist
durch  Bildung  eines  Tilgungsfonds  Sorge  getragen.

Der  Handel  der  Kolonie  im  Jahre  1910  war
sehr  befriedigend.  Der  Außenhandel  der  Kolonic  betrug,
  in  Tausend  Pfund  Sterling:

Warenverkehr  1909  1910  Zunahme
Einfuhr.  35  153  40  343  5190  =  143¾  v.  H.
Ausfuhr  31  208  35  852  4  644  =  15  v.  H.

Die  Einfuhr  wuchs  u.  a.  bei  Reis,  Spiritus,
Fischen,  Kohlen,  Schmieröl,  Stahl,  Zement,  Milch,
Rindvieh  und  Schweinen,  sie  nahm  ab  beim  Petroleum,
Zucker,  Zinn  und  Eisen.

Die  Ausfuhr  stieg  u.  a.  beim  Kopra,  Gummi,
weißen  Pfeffer  und  nahm  ab  beim  Sago,  Tapioka,
Gambir  und  Kaffee.

Der  rubber  boom  veranlaßte  in  verstärktem
Maße  die  Anpflanzung  von  Gummibäumen,
und  es  ist  zu  erwarten,  daß  weniger  einträgliche  Kulturen
  verdrängt  und  große,  bisher  unbenutzte  Ländereien
  bebaut  werden.  Am  Ende  des  Jahres  1910  waren
in  Singapore  rund  14000  Acker  (etwa  5265,49  ha)
mit  Gummibäumen  bepflanzt.  In  den  letzten  fünf
Jahren  waren  die  Ernten  sehr  gering;  wahrscheinlich

 

 

*)  Auszug  aus  dem  Repo#rt  sor  1910,  Singapore  1912.
        <pb n="1068" />
        &amp;amp;  1010  .

infolge  der  Trockenheit  und  wegen  des  hohen  Alters
der  Bäume,  da  man  es  unterlassen  hatte,  neue  an—
zupflanzen  und  die  meisten  Bäume  nur  vom  7.  bis  12.
Jahre  einen  Ertrag  bringen.

Der  Anbau  von  Gambir,  Indigo  und  Ananas
hat  etwas  zugenommen.  Zu  berichten  ist  anch  eine
geringe  Steigerung  der  Blumenkulturen,  vor  allem
von  Rosen  und  Jasmin.  Die  Wasserhyazinthe  —
cichornia  —,  die  ursprünglich  als  Schmuckpflanze
eingeführt  ist,  wird  jetzt  von  den  Chinesen  sehr  viel
als  Schweinefutter  verwendet.  Eine  sehr  erfolgreiche
Ackerbau=  Ausstellung  fand  im  Jahre  1910
tatt.  In  Penang  waren  die  Ernten  gut.  Auf  großen
Flächen  wurden  Gummibäume  zapfreif.

In  Malacca  bepflanzte  man  weite  Strecken  mit
Gummibäumen.  Die  Abnahme  der  Tapioka-Kulturen
dauert  sort.

Zweiunddreißig  Gesetze  wurden  erlassen,  von
denen  17  „principal  Ordinances“  und  15  „amending
Ordinances“  waren.  Von  den  principal  Ordinanccs
verdienen  eine  besondere  Erwähnung  the  Emigration
Ordinance,  welche  wichtige  Vorschriften  zugunsten  und
zum  Schutze  der  Einwanderer,  besonders  der  fremden
Arbeiter,  enthält,  und  the  Deleterious  Drugs  COrdinance,
  welche  sich  als  einen  weiteren  Schritt  zur  Unterdrückung
  des  Gebrauchs  von  Morphium,  Kokain  und
ähnlicher  Drogen,  sofern  sie  nicht  durch  einen  Arzt  verschrieben
  sind,  darstellt  und  das  ausschließliche  Recht,
diese  Drogen  ein=  und  auszuführen,  dem  Principal
Ciril  Medical  Officer  überträgt.

In  der  Kolonie  gab  es  150  Schulen  für  Eingeborene,
  in  denen  in  malayischer  Sprache  11  800
tinder  unentgeltlich  unterrichtet  wurden.  Das  Gouvernemen
  unterstützte  und  beaufsichtigte  ferner  acht
Schulen,  in  denen  Englisch  unterrichtet  wird,  und  32
von  Privaten  errichtete  Hilfosschulen  mit  dem  Unter-Jahr

  Männer  Frauen
1906  153  624  12  178
1907  197  284  12  265
1908  129  913  12  909
1909  128  878  12  126
1919090  184  856  16  395

Aus  Indien  wanderten  in  den  letzten  fünf  Jahren
ein:

1906  1907  1908  1909  1910
52  041  62  130  51522  49817  83  723

Unter  den  Einwanderern  des  Jahres  1910  waren
5366  Kinder.

 

richt  in  Englisch,  Englisch-Tamil,  Tamil  und  Chinesisch.
  An  Unterstützungen  gewährte  das  Gouvernememt

den  Schulen  für  Eingeborene  99293.27  s
"*  englischen  Schulen  83  679,36  5
Hilfoschulen  101  089,29  3

Der  Leiter  des  Erziehungswesens  klagte  über  die  Abnahme
  der  Schüler  in  den  höheren  Klassen  der  englischen
  Schulen.  Das  Sinken  der  Schülerzahl  führt  er
darauf  zurück,  daß  die  jungen  Leute  auch  mit  schlechter
Kenntnis  der  englischen  Sprache  eine  Anstellung  erhalten
  können.

Als  eins  der  dringendsten  Bedürfnisse  der  Kolonie
  wird  die  Ausdehnung  der  weiblichen  Erziehung
bezeichnet.

Die  Bevölkerung  der  Kolonie  wurde  auf
653  853  Personen  geschätzt  gegen  636  691  im  Jahre
1909.  18  012  (16994)  Geburten  und  27  484  (21  122)
Todesfälle  sind  registriert  Die  Geburtsziffer  war  27.55
(20.63)  und  die  Mortalitätsziffer  41,88  (437.101  vom
Tausend  der  Bevölkerung.  Es  starben  an  Malaria
3300  (2589).  Beri-Beri  1737  (1506),  Dysentery  1329
(1211),  Pocken  522  (11),  Cholera  247  (76).  Die  ansteckenden
  Krankheiten  wurden  besonders  durch  die
Arbeiter,  die  Arbeit  suchend  von  Ort  zu  Ort  zogen,
stark  verbreitet.  Durch  die  Gesetzgebung  sind  neue
strenge  sanitäre  Kontrollvorschriften  aufgestellt  worden,
so  daß  sich  in  Zukunft  die  Gesundheitsverhältnisse
bessern  werden.

Da  die  Ernte  in  Südchina  außerordentlich  gering
und  die  Nachfrage  nach  Arbeitern  in  der  Kolonie  groß
war,  so  erklärt  sich  das  Steigen  der  Einwandererzahl
  von  151  752  im  Jahre  1909  auf  216  321,  das
sind  42,5  v.  H.

Ein  genaues  Bild  gibt  folgende  Tabelle:

Kinder  Knaben  Mädchen  Gesamtsumme
10  485  —  —  176  587
13  793  10377  3  416  227  342
10  630  7  767  2  863  153  452
10  748  7946  2802  151  752
15  070  11  522  3  548  216  321

Auf  der  Christmasinsel  bildeten  den

Hauptausfuhrartikel  die  Phosphate,  die  eine  steigende
  Ausbente  geben.  Zum  besseren  Transport  sind
bereits  Bahnen  gebaut,  andere  sind  vorbereitet.  Auch
eine  Verbesserung  der  Hafenanlage  ist  beabsichtigt.

*  Uganda-Drotektorat  1910/11.)

Finanzen:  ülber  die  Einnahmen,  Zuschüsse
und  Ausgaben  in  den  letzten  fünf  Jahren  gibt  folgende
Tabelle  Auskunft:

 

1906/07  1907/,08  1908/00  190%  10  1910/11
s  r6½6

 

 

 

i  i
Einnahmen99772Z111983102  ZTLI  165  145  191  094
Zuschuß12000  85000  95  000  103262  96000
Zusammen20  21S3  12  407  2587  04
Ausgaben91  502,  195  528  256  337.240  210  252  8374

l

Die  Einnahmen  des  Jahres  1910/11  haben  den
Voranschlag  um  (  30  634  übertroffen.  Auf  die  Kopf-*)

  Ausgug  aus  dem  Report  für  1910/11,  London  1912.

 

steuer,  die  Haupteinnahmequelle  des  Protektorats,  entsiclen
  33  der  Mehreinnahmen.  Sie  brachte  E#  113  410,
im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre  eine  Mehreinnahme
von  E  19  199.  Im  übrigen  waren  an  den  Mehreinnahmen
  beteiligt  die  östliche  Provinz  mit  E  10  100  —
dort  ragte  der  Bukedi-Distrikt  durch  gute  Baumwoll
ernte  hervor  —,  der  Ankole-Distrikt  der  westlichen  Provinz
  mit  3361  —  die  Kopfsteuer  war  dort  für  das
Etatjahr  von  4  s.  auf  6  s.  8  d.  erhöht  worden  —,  die
Provinz  Buganda  mit  C  3870.  Die  Zölle  brachten
4  1025  mehr,  als  veranschlagt  war,  infolge  der  Belegung
von  Elfenbein,  Pfesser  und  Fellen  mit  Ausfuhrzöllen.
Der  Voranschlag  für  verschiedene  Einnahmen  bilieb
hinter  den  tatsächlichen  Einnahmen  betreffend  geschmuggeltes
  Elfenbein  um  #8  2188,  gefundenes  Elfenbein
  um  KE  986  und  betreffend  Geidstrafen  um  1#  81s5
urück.

Der  Post-  und  Telegraphenverkehr  brachte  an
Mehreinnahmen  &amp;amp;  388.  Zu  dem  Ansteigen  der  Ertrage
        <pb n="1069" />
        W  1011  20

für  Ernteverkäufe  um  ##  733  trug  hauptsächlich  der  ausgiebigere

  Baumwolleverkauf  der  Gouvernementspflanzungen
  bei.
Cinen  Rückgang  zeigten  die  Einnahmen  aus

Landverkäufen  um  E  257,  aus  der  Holzverwertung
um  C  921  und  aus  Lemon-Grasöl  um  #§.  208.  Die  Gesamtausgaben
  betrugen  L  20  581  weniger,  als  veranschlagt
  war,  wobei  die  für  den  Eisenbahnbau  Jinja—
Kakindu  dienenden  ##  180  000  keine  Berücksichtigung
gefunden  haben.  Der  Aktivbestand  nach  Abzug  der
erbindlichkeiten  betrug  am  31.  März  1911  unter
Ausschaltung  der  Eisenbahnanleihe  L  88  839.
Sparkassen.  Seit  der  Gründung  von  Sparkassen
  ist  die  Zahl  der  Guthaben  bis  zum  31.  März  1911
jeden  Jahres  folgendermaßen  gewachsen:

 

 

 

ahl  Summe  der

8  Guthaben  Gesamtsumme

Jahr  Z  während  des  E—
Jah  Ointer-  Jahres  am  31.  März
leger  L  en  d  L  sh  d
1907—08  15  581  6  5  567  3  9
1908—09  1253321400  16  22270  15  0
1909—  10.  309  2580  174  03819  6  2
1910—11  3221703  6  2  38502  2  10

 

 

 

Die  Eingeborenen  zeigen  sich  einer  ausgedehnteren
Inanspruchnahme  der  Sparkassen  noch  wenig  geneigt.
Oandel,  Landwirtschaft  und  Indust
  ric.  Über  den  Ausschwung,  den  der  Handel  des
Protektorats  genommen  hat,  geben  folgende  Tabellen
Aufschluß:
a.  Einfuhr.

 

Gou-  .
Privat-verne-Geld  Durch-  Ins-Jahr
  ments-,  gangs=  .
handel  Stores  güter  gesamt
9  #  9  9  1

 

1906—07222  58819922206|1  6388296212

 

 

 

 

 

 

 

1907—08.2SSS3OSéO  20  1371  567
1908—099281  25441  710  13  694|82  61571419303
1909..10288  8763“„  223B5156901  43  395  103  400
1910—11347  823/32  41212  383|L  72  455358
b.  Ausfuhr.
Landes.  geld  Ins-=J
  ar  I  .
Jahr  produktee  Karen  Gel  gesamt
L  #  8  L
1906—07  116  001  Ino  record  —  116  001
1907—08  147  028  29077  2  5053
1908—09  127  175  36  508  10610  174  413
1909—10  175  934  43  910  5  127225271
1910—11.  306  609  30  847  2  870  310  326

 

 

 

 

Zu  a:  Au  dem  Anwachsen  der  Einfuhr  sind  hauptsächlich
  beteiligt:  Lebensmittel  mit  L  6638,  Salz  mit
L  2685,  Zucker  mit  L  1676,  Weine  mit  L  3086.  Tabak
mit  L  1730,  Holz  mit  L  1119,  Elfenbein  mit  L  18  721,

*)  Einschließlich  6007  L  Eisenbahnmaterial  für  die
Strecke  Finja—Rakindun.

)wEinschließlich  28000  Goldbarren,  durchgehend
von  Belgisch--Rongo  nach  Europa.

+Einschließlich  33  333  L  Goldbarren,  durchgehend
von  Belgisch-Kongo  nach  Curopa.

 

Eisen  mit  L  4903,  Kurzwaren  mit  L  1276.  Erz=  und
Kupferwaren  mit  L  3523,  landwirtschaftliche  Geräte
mit  L  3687,  Woll=  und  Tuchwaren  mit  K  34  213,
Drogen  und  Chemikalien  mit  L  1625,  Papierwaren
mit  L  2816,  Kleider  mit  L  4699,  Fahrräder  mit  L  39860,
Benutel  und  Säcke  mit  L  5005,  Perlen  mit  C  1336,
Lampen  mit  L  1919  Mehreinfuhr.

Die  Vermehrung  der  Einfuhr  von  Lebensmitteln
ist  eine  Folge  der  gesteigerten  Nachfrage  durch  die  Eingeborenen.
  Das  eingeführte  Salz  wird  dem  aus  den
Salzseen  im  Foro=  und  Bunyoro-Distrikt  gewonnenen
Salze  in  größerer  Entfernung  davon  vorgegogen,  weil
letzteres  durch  den  Transport  zu  teuer  wird.  In
großen  Mengen  wird  Reis  eingeführt.  Ein  großer
Teil  davon  wird  aus  Deutsch-Ostafrika  bezogen;
dessen  Reis  infolge  kürglich  eingeführter  Reinigungsmaschinen
  eine  derartige  Verbesserung  der  Qualität
erfahren  hat,  Jaß  er  bei  allen  Klassen  der  Bevölkerung
beliebt  ist.  Dem  Tabakanbau  wendet  die  Regicrung
größere  Aufmerksamkeit  zu.

Der  Import  von  Rohmaterialien  ist  um  #  20  088
gestiegen.  An  ganz  oder  teilweise  bearbeiteten  Rohmaterialien
  sind  für  67  550  mehr  eingeführt  als  im
Vorjahre.  Besonders  Erwähnung  getan  wird  der  erheblich
  gesteigerten  Einfuhr  von  Baumwollstoffen  billigerer
  Art  und  wollenen  Tüchern,  von  Säcken  und
Verpackungsmaterial  für  Baumwolle  und  sonstigen
Ausfuhrartikeln,  ferner  der  von  landwirtschaftlichen
Geräten  und  Maschinen,  Wagen  und  Nähmaschinen.

Die  Ausfuhr  von  Landesprodukten  hat  eine  außerordentliche
  Zunahme  erfahren,  da  sie  fast  um  das
Doppelte,  nämlich  um  130  675,  seit  dem  Vorjahre
gestiegen  ist.  Die  Hauptausfuhrartikel  waren:  Baumwolle,
  Pfeffer,  Elfenbein,  Felle,  Baumwollsaat  und
Erdnüsse.  Durch  die  im  Bau  befindliche  Bahn  zwischen
Jinja  und  Namasagali  soll  später  im  Verein  mit  dem
Schiffsverkehr  auf  dem  Kioga-See  die  Ausfuhr  aus  dem
fruchtbaren  Bukedi-Distrikt  noch  erheblich  gesteigert
merden.  Auf  Rohmaterialien  entfallen  .  115  791  der
Mehrausfuhr.  Anerster  Stelle  steht  Baumwolle,
  deren  Wert  von  &amp;amp;K  60  445  im  Jahre
1909/10  auf  #§  168  620  im  Jahre  1910/11  angewachsen
  ist.  Die  Menge  gezupfter  Baumwolle  betrug
  annähernd  2470  t  gegen  1158  t  im  Jahre  1909/10.
Um  die  begonnene  Ausfuhr  von  Plantagen-Kautschuk
zu  heben,  werden  überall  Kautschuk-Bäume  der  verschiedenen
  Sorten  angepflanzt.

Die  Einfuhr  nach  Uganda  aus  England  und  Indien
  hat  erheblich  zugenommen.  Deutschland
liesert  hauptsächlich  Karste,  die  es  in  großen  Mengen
zusammen  mit  England  einführt.  Zu  beachten  ist  das
Anschwellen  des  Durchganugsverkehrs  von
und  zum  Belgischen  Kongogebiete.  Er
betrifft  besonders  Elfenbein,  Lebensmittel,  Kurzwaren
und  Baumwolle.

Schule.  Nach  dem  Bericht  der  Church  Alissionary
  Socicty  betrug  die  Gesamtzahl  der  Schulkinder
am  Jahresschlusse  46  780,  und  zwar  25  500  Knaben
und  21  280  Mädchen.  In  den  einzelnen  Teilen  des
Protektorats  sind  die  Verhältnisse  besser  geworden,  wie
folgende  Tabelle  ergibt:

l
1907,«08Imago-)1909x10z1910x11
l

 

 

 

Vnganda......  25257«284()0.2689032188
die  Nord=  und  Westprobriz

  5  521,  50521  7295  9692
die  Ostprovinz  1  470“  9191  2565  4  900

 

Summe

 

*&amp;amp;K  NNr  3  S  0T  4078S0
        <pb n="1070" />
        1012  0

Im  Hinblick  auf  den  außerordentlich  hohen  Wert  der
Ausbildung  der  Cingeborenenjugend  wendet  man  der
Vermehrung  und  Verbesserung  der  Schulen  die  arößte
Aufmerksamkeit  zu  und  wendet  große  Opfer  an  Geld
an,  um  das  Ziel  zu  erreichen.  Von  der  Wiilthilie  ein—
geborener  Lehrer  bei  der  Erteilung  von  Unterricht  verspricht
  man  sich  viel  Erfolg.  Für  sie  ist  eine  zweijährige
Ausbildungsgeit  an  den  Lehrerseminaren  vorgesehen.
Das  größte  derartige  Seminar  in  Mengo  wurde  von
50i  jungen  Lehrern  besucht.  Für  die  Schaffung  neuer
Räume  sind  K  500  verausgabt  worden.  Für  die  Eingeborenenkinder
  ist  neuerdings  Handfertigkeitsunterricht
  eingeführt.  Die  Mädchen  lernen  das  Flechten  von
Matten  und  Körben,  die  Knaben  Töpserarbeiten,  das
Bearbeiten  von  Baumrinden  und  das  Husschmiedehandwerk.

  Für  Söhne  von  Häuptlingen  wurden
wieder  neue  geeignete  Anstalten  eingerichtet.  Außer
dem  gewöhnlichen  Schulunterricht  erhalten  diese

Schüler  noch  Unterweisung  in  landwirtschaftlichen
Dingen.  Es  wird  erstrebt,  die  Schüler  den  halben
Tag  in  der  Schule  und  einen  halben  Tag  auf  den
Plantagen  zubringen  zu  lassen.  Man  hoift  so  in  den
Eingeborenen  die  Lust  und  Liebe  zur  Arbeit  zu  erziehen.
Für  die  Töchter  der  Häuptlinge  sollen  entsprechende
Anstalten  eingerichtet  werden.

Verkehr.  Dem  Transport  über  die  Binnenseen
und  durch  die  Flußgebiete  dienen  3  Dampfer  von
100  t,  63  und  50  t,  ferner  2  Leichter  von  30  und  10  t,
2  flache  Langboote,  4  Segelboote  und  eine  Flottille  von
Booten  Eingeborener.  Zwischen  den  Hafenplätzen  des
Victoria-,  Kioga=  und  Albert  Sees  und  dem  schiffbaren
  Teile  des  Nils  bestehen  regelmäßige  Verbindungen.
  Die  Zahl  der  Passagiere  betrug  5202  gegen  6559
im  Jahre  1909/10;  238  Stück  lobendes  Vieh  gegen
122  im  Vorjahre  und  1835  t  sonstige  Ladung  gegen
1751  t  wurden  befördert.  Die  den  Dienst  zwischen
Kioga-,  Victoria  See  und  dem  Nil  versehenden  Schiffe
liesen  bisher  die  Häsen  Kakindu,  Bululn,  Kompanga,
Masindi  Port  und  Palango  an.  Im  Laufe  des  Jahres
  1910/11  sind  neue  Häfen  in  Lali,  Bugondo,  Sambwe,
  Namasali  und  Kubala  dem  Verkehr  geöffnet.  Von
Bugundo,  wo  die  Uganda  Comp.  eine  Agentur  und
Warenniederlage  errichtet  hat,  erwartet  man  eine
bedeutende  Vermehrung  der  Baumwollausfuhr
  auf  dem  Wasserwege.  Für  die
Schiffahrtsverbindung  zwischen  Namasagali  und  Bululu
  ist  ein  6  Fuß  tiefer  Kanal  gebaut  worden.  Die
auf  dem  Wasserwege  vom  Albert  See  zum  Nil  regelmäßig
  angelaufenen  Häsen  waren  Butiaba,  Mahaji,
Koba,  Wadelai  und  Minule.  Eine  Verbindung
sämtlicher  Seen  durch  Kanäle  wird  angestrebt,
  deren  Netze  die  fruchtbaren  Gebiete  erschließen
  und  ihren  Ausschwung  herbeiführen  helfen
sollen.

Der  Landtransport  stieg  gegen  das  Vorjahr  um
2700  t  und  erreichte  die  Beförderung  von  8903  t.
2  neue  Mortorwagen  wurden  in  Betrieb  genommen
und  ein  Motor=  und  Wagenverkehr  zwischen  Kampala
und  Fort  Portal  mit  einer  Fahrtdauer  von  10  bis
14  Tagen  eingerichtet.  Die  Verkehrsmittel  konnten
die  angebotenen  Frachten  nicht  alle  bewältigen.  Auch
übersteigen  die  Transportkosten  vielfach  noch  die  Produktions=
  und  Handelsunkosten.

Rechtsprechung.  Die  Zahl  der  Strafprozesse
  ist  von  1057  auf  1170  gestiegen,  die  der  Zivilprozesse
  von  662  auf  517  zurückgegangen.  55  schwere
Verbrechen  waren  Gegenstand  der  Aburteilung;  davon
stellten  sich  dar  als:  Mord  und  Totschlag  10,  Raub  5,
Angriff  auf  Eigentum  unter  Gewalt  gegen  Personen  1,
andere  CEigentumsverletzungen  mit  Gewalt  15,  Angrisse
  auf  Personen  13,  sonstige  Anwendung  von  Gewalt

  1.  50  Sachen  gingen  in  die  Berufungsinstanz.
31  Testaments=  und  3  Konkurssachen  wurden  vom
höchsten  Gerichtshof  entschieden.

Bevölkerung.  Nach  der  Zählung  vom
2.  April  1911  betrug  die  Bevölkerungszahl:

 

 

 

 

 

 

männlich  #  weiblichzusammen
—
Europäer  ...  .  ...  484  156  649
Asiatn  1  852  364  2216
Eingeborenen  1  11304711  319  12244
Eingeborene  in  nicht
verwalteten  Bezirken  —.—  3780ô00
Summen  —  —  28143325

Die  Bevölkerungsziffer  des  Jahres  19#0.°/10  betrug
  annähernd  2  100  267.  An  christlich  geschlossenen
Ehen  Eingeborener  sind  registriert  von  der

White  Fathers  Mission.  3833

 

Church  Missionary  Societh.  .  .  416
Mill  Hill  Missin  1412

«  1491.
Mohammedanische  Ehen.  —  36
Europäerchen  —  2
Europäergeburen  —  10
Europäertodesfälle  —  11.

Offentliche  Gesundheitspflege.  Die
Zahl  der  in  Krankenhäusern  behandelten  europaischen
Verwaltungsbeamten  betrug  —  ohne  Frauen  und
Kinder  —  366  gegen  342  des  Voriahres  19/W/10,  und
zwar  handelte  es  sich  um  Malaria  in  131  gällen,
Krankheiten  der  Verdauungsorgane  in  68  Fällen,  solche
der  Atmungsorgane  in  14  Fällen,  Verletzungen  in
32  Fällen.  Zeckensieber  ist  nicht  vorgekommen.  Infolge
  von  Schwäche  wurden  10  Behandlungen,  infolge
von  Sumpffieber  und  Febrikula  je  5  Behandlungen
nötig.  Auf  Schwarzwasserfieber  wurden  4  Kranke  behandelt,
  von  denen  2  starben.  Von  den  sonstigen
Europäern  wurden  680  —  1009/10  nur  475  —  in
Krankenhäusern  behandelt.  Die  Todesfälle  gingen
von  8  auf  5  zurück.  Wegen  Malaria  wurden  225  behandelt,
  wegen  Erkrankung  der  Verdauungsorgane
130,  wegen  Verletzungen  (Brüche,  Verstauchung!  3,
woegen  Erkrankung  der  Atmungsorgane  (hauptsächlich
Bronchitis)  35;  Zeckenfieber  veranlaßte  nur  3  (15  im
Jahre  1909/10),  Schwarzwasserfieber  9  Behandlungen
(davon  verliefen  3  tddlich).  4

In  den  Eingeborenenhospitälern  wurden  6676)
Eingeborene  und  Asiaten  behandelt  gegen  55  #05  im
Jahre  1909/10.  Es  kamen  263  Todesfälle  vor  gegen
204  im  Vorjahre.  Tädlich  verlaufen  sind  3,9  v.  Lausend
  Fälle  gegen  3,6  v.  Tansend  im  Jahre  1909,  10.

Die  Schlafkrankheit  wird  mit  Erfolg  durch  Nodungen
  in  infizierten  Gegenden  bekämpft.  Kie
Todesfälle  in  folge  der  Schlafkrankheit
sind  im  Uganda-Protektorate  folgendermaßen
zurückgegangen:

1900  8003
1906  .  6522
1907  4175
1908.  3662
1909  1782
1910  1546

25690.

Die  Blattern  traten  endemisch  im  Mbale-Distrilt
in  2194  Fällen  auf  und  führten  in  616  Fällen  zum
Tode.  In  den  Krankenhäusern  wurden  im  übrigen
        <pb n="1071" />
        1013  2

nach  24  Behandlungen  (2  mit  tödlichem  Ausgange)
notwendig.

Die  Pest  brachte  insgesamt  1929  Erkrankungen
mit  1659  Todesfällen.  Am  meisten  war  der

Bezirk  Mbale  betrossen.  Dysenterie  trat  in  den  Aukele=
  und  Foro-Bezirten  endemisch  auf.  Das  Zeckenfieber

  führte  in  775  Fällen  zur  ärztlichen  Behandlung
Kr#rn  1296  im  Jahre  199/10.  19  Fälle  gegen  12  im
Jahre  1909  verkiefen  tödlich.  Die  Herstellung  besserer
gesundheitlicher  Verhältuisse  wird  entsprechend  den  zu
Gebote  stehenden  Geldmitteln  nach  Möglichkeit  beschleunigt.
  Die  Häuser  werden  mehr  gegen  Moskitos
geschutzt  und  besser  gebaut.  Bei  der  Anlage  von  Stationen
  und  der  Errichtung  von  Wohnhäusern,  Märkten
und  Bureauräumen  wird  größere  Sorgfalt  und  Vorsicht
  angewendet.  Büsche  und  Unterholz  werden  ausgerodet
  und  Drainage-Anlagen  hergestellt.

Post=  und  Telegraphenwesen.  Der
Post=  und  Telegraphenverkehr  haben  Verbesserungen
und  Erweiterungen  erfahren.  Der  Postläuferdienst  im
Innern  ist  regelmäßig  versehen  und  bis  Kumi  und
Bululu  ausgedehnt  worden.  Für  den  überseeischen
Postverkehr  mit  Europa  ist  ein  Dampfer  der  Union
Castle  Liny  neu  eingestellt.  In  Bunyoro  ist  Masindi
mit  Masindi  Port  telegraphisch  verbunden  worden
(29¼  Meilen).  Kumi  und  Bululu  erhielten  Telegraphenämter,
  Jinja  ein  Telephonamt.  Die  Post  hat  im
Jahre  1910/11  befördert:  737220  Postsachen  —  ohne
Pakete  #,  d.  i.  3½  v.  O.  mehr  als  im  Jahre  1909/10,
17  631  Pakete  im  Werte  von  10  010,  d.  sind  1711
mehr  als  im  Jahre  1909/10,  12  697  Telegramme  gegen
33  278  im  Jahre  1909/10,  d.  i.  28  v.  H.  mehr  als  im
Vorjahre.  Im  Betriebe  sind  jetzt:  17  Post-Telegraphen=
  und  Telephon-Amter  und  8  Telephonstationen
mit  61  Telephonen.

Militär  und  Polizei.  Der  Gesundheitszustand
  war  im  allgemeinen  befriedigend,  obgleich  in
Bombo,  dem  Hauptquartier,  im  Laufe  des  Jahres
unter  den  Europäern  Malaria  sehr  stark  verbreitet
war.  Die  Station  liegt  auf  einem  Hügel  und  hat
gutes  Brunnenwasser.  Das  Unterholz  ist  in  der  Umgebung
  ausgerodet  und  durch  Gras  ersetzt.  In  Bombo
wurden  94  Krankheitsfälle  im  Hospital  behandelt,  von
denen  1  tödlich  verlief.  28  v.  H.  der  Fälle  betrafen
Malaria,  10  v.  O.  spirillum  Fieber,  7  v.  H.  venerische
Krankheiten.  anfonde  tüchtige  Rekruten  wurden  im
Bukedi-Distrikt  ausgehoben;  sie  sind  gut  gebaut,  lernen
Disziplin  und  arbeiten  tüchtig.  3  Offiziere  mit  einer
Kompagnie  Soldaten  begleiteten  einen  Beamten  auf
einer  politischen  Mission  in  den  Bezirk  von  Turkhana
(Rudolf  Provinz).  Die  Reise  währte  vom  November
Iolo  bis  zum  März  1911.

Offentliche  Arbeiten.  Die  Ausgaben
für  öffentliche  Arbeiten  stiegen  im  Jahre  1910/11  auf
6  36  867  an.  Einen  großen  Teil  davon  verschlang  die
Errichtung  neuer  Beamtenwohnungen.  In  Tero  ist
ein  Sägewerk  gebaut  mit  Pflanzschulen  in  der  unmittelbaren
  Nähe.  Die  Ausgaben  für  die  Unterhaltung
  bestehender  und  die  Anlegung  nener  Wege  betrugen
  &amp;amp;  5588.  Von  der  im  Bau  befindlichen  Straße
Jinja—Mbale  sind  28  Meilen  fertiggestellt.  Ferner
sind  folgende  Straßen  im  Bau:  Kampala—Kongogrenze,
  Masindi—Port  Butiaba  (Bunyoro)  und  Kamvala—Jinja.
  Sämtliche  Straßen  werden  so  hergestellt,
  daß  Automobile  bei  jeder  Witterung
  sie  ohne  Schwierigkeit  befahren
können.

Die  Eingeborenen-Handwerker  in  den  staatlichen
Werkstätten  nehmen  an  Zahl  beträchtlich  zu,  während
die  Zahl  der  asiatischen  Arbeiter  zurückgeht.  Unter

 

Aufsicht  arbeitet  der  Eingeborene  —  abgesehen  von
feinen  Arbeitern  —  ebenso  gut  wie  der  Inder.  Man
gibt  sich  deshalb  der  Hoffnung  hin,  daß  die  Cingeborenen
  als  gute  Handwerker  sich  zukünftig  eine  recht
günstige  Lage  verschaffen  werden.  Die  Arbeitslöhne
betragen  in  den  Werkstätten  nur  i½  des  Werts  der  fertigen
  Ware,  während  sie  früher  ½  betrugen.  Die  Herstellungskosten
  für  Mannfakturwaren  sind  um  mehr  als
die  Hälfte  herabgegangen,  während  ihr  Mert  etwa
verdoppelt  ist.

Landverkauf  und  -verpachtung.  Kronland
  wurde  in  27  Fällen  gegen  15  im  Jahre  1909/10
verpachtet  oder  verkauft.  In  Stadtkreisen  wurde  Land
in  einer  Gesamtausdehnung  von  2.53  Morgen  verkauft.
  Der  Kaufpreis  für  Vanstelen  in  Geschäftslage
betrug  L  184,  11  §  3  dpro  Morgen,  für  Wohnungsbanstellen
  L  115,  78  7  d.  An  Ackerland  sind  435,333
Morgen  zum  Preise  von  2  s  8  d  pro  Morgen  verkauft.
  Waldland  wurde  in  einer  Ausdehnung  von
150  Qnadratmeilen  290  Morgen  verpachtet.  An  Eingeborene
  wurden  85  Landzzertifikate  ausgegeben  gegen
71  im  Jahre  1909/10.  Insgesamt  sind  bisher  250
ansgestellt.

Den  Eingeborenen  sind  weite  Landstrecken  als
Freiland  vorbehalten  worden,  so  daß  jeder  8  Quadratmeilen
  oder  noch  mehr  besitzen  könnte,  ohne  das  ganze
Land  zu  bebauen.  Für  die  Veräußerung  solchen  Landes
  durch  Eingeborene  an  Nichteingeborene  gelten  folgende
  Bestimmungen:  Nach  der  Erteilung  der  Zustimmung
  durch  den  Eingeborenen-Rat  wird  der  Antrag
  dem  Gouverneur  mitgeteilt  und  der  Kaufpreis
nach  sorgfältiger  Prüfung  festgesezt.  Nach  Genehmigung
  der  Veräußerung  zahlt  der  Käufer  die  volle  vereinbarte
  Kaufsumme.  Darauf  wird  das  Land  der
Krone  übertragen  und  von  letzterer  wieder  für  3  Jahre
dem  Käufer  verpachtet.  Wenn  dann  innerhalb  dieser
Zeit  das  Land  in  bestimmter  Ausdehnung  in  Bebanung
  genommen  oder  ein  bestimmter  Betrag  für  Verbesserungen
  aufgewendet  ist,  wird  ein  Freiland  gewährt.
  Im  Jahre  1910/11  wurden  4  Eingeborenen-Niederlassungen
  mit  3087,77  Morgen  Land  an  Nichteingeborene
  für  einen  Durchschnittspreis  von  2  s  10  d
pro  Morgen,  d.  i.  2  d  teurer  als  Kronland,  verkauft.

Land=  und  Forstwirtschaft.  Mit  dem
Anbau  von  Baumwolle,  Kafsee,  Kakao,  Pfeffer  und
Kautschukbäumen  sind  Fortschritte  gemacht  worden.
Am  günstigsten  fielen  die  Baumwollund
  Kaffec-Ernte  aus.  Als  erfolgreich  verdient
  noch  der  Anbau  von  Mango,  Ananas,  verschiedener
  Bananensorten  und  auch  der  Anbau  europäischer
fruchttragender  Pflanzen,  wie  des  Pfirsichbaumes,  erwähnt
  zu  werden.  Eine  ergiebigere  Ausfuhr  von  Erzeugnissen
  der  Landwirtschaft  verhindert  bisher  noch
die  Höhe  der  Trausportkosten.  V  Ende  des
Jahres  1910/11  waren  von  19  Europäer-Plautagen
  107  Morgen  mit  Kaffsee,  1143
Morgen  mit  Para-Kautschuk,  119  Morgen
  mit  Ceara-Kautschut  und  163  Morgen
  mit  Kakao  bepflanzt.  Im  Laufe  des
Jahres  wurden  insgesamt  6153  Pflanzen  (  151526
weniger  als  im  Jahre  1909/10)  verteilt.  1030  wurden
  entgeltlich,  5123  unentgeltlich  abgegeben.  Die
Nachfrage  nach  Para-Kautschuk=  und  Kakao-Saat  überstieg
  bei  weitem  die  Vorräte.  Auf  Auregung  der
Pflanger  wurden  3065  000  Para-Kautschuk=  und  50  000
Kakao-Pflanzen  aus  Ceylon  eingeführt.

Klima.  Die  durchschnittliche  Regenmenge  der
letzten  11  Jahre  betrug  58,21  Zoll.  Den  meisten  Regen
  hatte  Mbarara  (West.  Prodinz)  mit  92,00  Zoll  in
110  Tagen.  Im  Durchschnitt  schien  während  des
Kalenderjahres  1910  in  ECntebbe  die  Sonne  täglich
        <pb n="1072" />
        1014  20

6  Std.  38  Min.  Am  meisten  Sonnenschein  war  im
Februar  mit  einer  durchschnittlichen  Dauer  von  8  Std.
29  Min.;  am  wenigsten  im  April,  nämlich  durchschnittlich
  4  Std.  20  Min.  Die  mittlere  Windgeschwindigkeit
  des  Jahres  betrug  2,7  Meilen  in  der  Stunde
mit  vorzüglich  SW.=  und  S.-Richtung.  Die  höchsten
und  niedrigsten  Temperaturen  waren  im  Lause  des
Jahres  folgende:

 

 

 

 

 

 

Maxi-  Mini-S
  tat  i  on  mum  Datum  mum  Datum
2  F  F
Buganda  3
Entebbe.65  versch.Daten  5re  18.  II.
Masaka6  -  --55%  23.  VII.
Kampala.  .  .  .  3.  III.  75  25.  VI.
Western  Province
Mbarara9606  24.  IV.400  23.  I.
Fort  Portall50  S.  II.  470  7.  II.
CEastern  Province  «
Zinja......  920s14.111.540  4.  VIII.
Northern  Province  »  .
zioba......  106011.1U.62022.l.
Nimulc.....  1()203«12.lll.6001'14.Vlll.
Gondotoro».10402'12.lll.59"-"«·4'25.Vl.
I

Grenzbestimmung.  Eine  englisch-belgische
Grenzkommission  hat  sich  zur  Westgrenze  begeben,  um
die  Grenze  zwischen  Uganda  und  dem  Belgischen
  Kongo  neu  zu  bestimmen.  Nach  der  Beendigung
  dieser  Arbeiten  soll  ein  großes  Gebiet  nördlich
des  Kiou-Sees  unter  englische  Verwaltung  gelangen.

Die  Staatswälder  von  Belgisch-Rongo.

Nach  einem  im  Bulletin  okficiel  du  Congo
belge  vom  2.  August,  Nr.  15,  angegebenen  Königlichen
  Dekrete  hat  jeder  Ansässige  im  Kongogebiete
  das  Recht  unter  Wahrung  der  Ansprüche
dritter,  in  den  Staatswäldern  Holz  zu  seinem
häuslichen  Gebrauche  zu  schlagen,  während  das
Holzfällen  zum  Verkauf  und  zum  Gebrauch  in
industriellen  Anlagen  oder  auf  Schiffen  von  der
Erlangung  eines  Erlaubnisscheins,  dessen  Preis
zwischen  50  und  1000  Francs  schwankt,  abhängig
gemacht  wird.  Den  Eingeborenen  steht  prinzipiell
das  Recht  zu,  ohne  Erlaubnisschein  Holz  zu
schlagen,  vor  allem  dann,  wenn  des  Holz  zum
eigenen  Gebrauch  und  zum  Verkaufe  dient.  Das
Recht,  Banholz  zu  schlagen,  hat  jeder  Ansässige
in  der  Kongolinie,  jedoch  wird  —  außer  von
Eingeborenen  —  ein  besonderer  Erlaubnisschein
dazu  gefordert.  Der  Generalgouverneur  darf  zum
Schutz  der  Wälder  Anordnungen  erlassen,  die  das
Holzfällen  in  bestimmten  Distrikten  untersagen.
Die  Ubertretung  der  erwähnten  Bestimmungen
wird  bestraft.

 

Hhandel  der  südafrikanischen  Unlon  im  ersten
Halbjahr  1912.

Nach  der  amtlichen  Statistik  stellte  sich  die
Ein=  und  Ausfuhr  des  südafrikanischen  Bundes
in  der  ersten  Hälfte  dieses  Jahres,  im  Vergleich
zu  dem  gleichen  Zeitraum  des  vergangenen  Jahres,
wie  folgt:

Die  Einfuhr  betrug  17  181  389  K&amp;amp;K  gegen
17273297  im  Jahre  1911  und  die  Ausfuhr
30  281  257  S&amp;amp;  gegen  27228  122  im  Vorjahre.

In  der  Einfuhr  weisen  solche  Artikel  eine
Abnahme  auf,  die  Südafrika  selbst  zu  erzeugen
imstande  ist,  was  auf  eine  gesteigerte  Produktionsfähigkeit
  des  Landes  schließen  läßt.  Eine  Zunahme
  dagegen  zeigt  die  Einfuhr  wichtiger  Artikel,
  die  der  Entwicklung  der  Produktionskräfte
des  Landes  dienen;  ferner  hat  der  Import  von
Waren  zugenommen,  deren  erhöhter  Verbrauch
vorzugsweise  als  ein  Zeichen  für  eine  vermehrte
Kaufkraft  des  Landes  angesehen  werden  kann.
Bei  der  Ausfuhr  ist  insbesondere  die  Werktzunahme
  der  exportierten  landwirtschaftlichen  Produkte
  bemerkenswert,  weil  dies  ein  weiteres  Zeichen
für  die  Entwicklung  der  landwirtschaftlichen  Produktionsfähigkeit
  ist,  die  für  die  wirtschaftliche  Zukunft
  dieses  Landes  von  viel  größerer  Bedeutung
ist  als  die  Minenindustrie.

Abgenommen  hat  die  Einfuhr  folgender  wichtiger
  landwirtschaftlicher  Produkte,  die  Südafrika
selbst  erzengen  kann  (Wert  in  LK):  Butter  719141
(1911:  119  006),  Weizen  125  201  (255  715),
Mehl  198  444  (292  662),  Hammelfleisch  12  571
(17  228),  Schinken  und  Speck  102  738  (106125),
Zucker  105  051  (238  810).

Zugenommen  hat  die  Einfuhr  von  folgenden
Artikeln,  die  der  Erschließung  der  Produktionskräfte
  des  Landes  dienen:  Landwirtschaftliche  Maschinen
  59  140  (46  161),  Maschinen  zur  Wasserbohrung
  13  373  (6862),  Windmühlen  31  ö81
(24  583),  landwirtschaftliche  Geräte  186  889
(173  481),  Düngemittel  47  098  (41  829).

Ferner  zeigt  die  Einfuhr  von  folgenden  Artikeln,
  deren  erhöhter  Verbrauch  vorzugsweise  auf
eine  vermehrte  Kaufkraft  hinweist,  eine  Zunahme:
Musikalische  Instrumente  84  295  (75397),  Motorwagen
  226  093  (168  415),  Motorräder  44  868
(26296),  Juwelierwaren  78  106  (73  696),
Seidenfabrikate  37  121  (31  746),  Wollenfabrikate
564637  (517948),  Baumwollenfabrikate  1575661
(1  500  971).

Zugenommen  hat  auch  die  Ausfuhr  folgender
  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse:  Wolle  2436802
(2  048  654),  Mohair  410  375  (323  600),  Häute
694  824  (537  878),  Mais  139  951  (73  931),
Straußenfedern  1  323  091  (1  160  585),  frisches
und  getrocknetes  Obst  48  168  (39  163),  Gerbrinde
  157  955  (138  335).
        <pb n="1073" />
        G  1015  20

Den  weitaus  größten  Teil  in  der  Ausfuhr
nehmen  immer  noch  die  Produkte  der  Minenindustrie
  ein;  so  betrug  die  Ausfuhr  von:  Gold
18  837  470  (16  886  167),  Diamanten  4  135  581
(3  806  131),  Kohle  609  006  (538  769).

Bemerkenswert  ist  auch  die  Zunahme  der  Ausfuhr
  von  Walöl,  die  46  906  L  gegen  3718  #.
im  Vorjahr  betrug.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt
vom  28.  August  1912.)

Straußenfedernhandel  in  Britisch-Südafrika.

Einem  von  dem  Handelsministerium  des  südafrikanischen
  Bundes  herausgegebenen  Blaubuch
wird  folgendes  entnommen:

Südafrika  deckt  80  v.  H.  des  Weltbedarfs  an
Straußenfedern.  Der  Wert  der  Ausfuhr  von
Straußenfedern  aus  Südafrika  betrug  (in  1000  L)
1906:  1406;  1907:  1814;  1908:  1738;  1909:
2091;  1910:  2272  und  1911:  2253.  Der
Durchschnittspreis  für  ein  Pfund  Straußenfedern
betrug  in  London  1906:  2  K  2  sh  6½  d;  1907:
2  Lösh  44;  1908:  2  L#  2sh  24;  1909:  2L58sh;
1910:  2  K  10  sh  84  und  1911:  22  4  Sh.

Die  Londoner  öffentlichen  Federauktionen
stellen  den  ersten  und  vielleicht  einzigen  anerkannten
  Straußenfedermarkt  in  Europa  dar;
die  Verkäufe  sind  gut  geleitet  und  werden  von
Einkäusern  aus  allen  Teilen  der  Erde  besucht;
die  Ausstellung  und  das  Katalogisieren  der  Federn
liegt  in  den  Händen  der  Londoner  Hafenbehörden
und  wird  zur  vollkommenen  Zufriedenheit  aller
an  dem  Handel  Beteiligten  ausgeführt.

Vor  einiger  Zeit  wurde  der  Versuch  gemacht,
in  Paris  öffentliche  Federanktionen  abzuhalten.
Dieser  Versuch  ist  aber  fehlgeschlagen.

Es  ist  bekannt,  daß  Paris  die  besten  Federn
kauft;  nach  diesem  Platze  kommen  Wien  und  New
VYVork.  Die  Londoner  Fabrikanten  kanfen  wenig
oder  keine  Ware,  die  mehr  als  20  L  das  Pfund
kostet.  In  Deutschland  entwickelt  sich  jetzt  ebenfalls
  eine  Straußenfederindustrie,  und  während
früher  nur  billige  Ware  gangbar  war,  kanfen  die
deutschen  Fabrikanten  jetzt  auch  große  Mengen
von  hochwertigen  Federn.

Was  die  außer  Südafrika  in  Betracht  kommenden
  Produktionsländer  anlangt,  so  ist  zu  bemerken,
  daß  die  Straußenfedererzeugung  in  Nordafrika
  infolge  des  Krieges  in  Tripolis  und  der
Unruhen  in  Marokko  keinen  Fortschritt  aufzuweisen
hat.  Die  Versuche,  in  Madagaskar  Strauße  zu
züchten,  haben  bis  jetzt  keine  ermutigenden  Erfolge
gezeitigt.  Anders  liegen  die  Verhältnisse  in  den
Vereinigten  Staaten,  wo  unermüdliche  Anstrengungen
  gemacht  werden,  die  Straußenzucht  einheimisch
  zu  machen.  Die  Zahl  der  Straußen- 



farmen,  der  Straußen  und  die  Höhe  des  Wertes
der  letzteren  ist  aus  folgender  Zusammenstellung

ersichtlich:

 

Staat  Zahlder  Angahl  Wert
*  Farmen  der  Strauße
9
Arkansaus.  1  147  56  500
Arizona  13  4028  1  365  000
Californien  10  1082  229  310
Florida..  .  .  48  92  39  300
Texas.  .  .  .  1  12  6  000
Zusammen  in  den  Vereinigten
  Staaten  29  5361  1  696  140

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt
vom  12.  August  d.  Is.)

Baumwoll-Ernte  und  Verbrauch  der  Vereinigten
Staaten  von  Hmerika  im  Erntefahr  1911/12.

lber  das  am  31.  August  1912  zu  Ende  gegangene
Baumwoll-Erntejahr  hat  der  Sekretär  der  Baumwollbörse
  in  New  Orleaus,  der  auf  dem  Gebiete  der
Baumwollstatistik  eine  langjährige  Erfahrung  und  allseitig
  anerkannten  Ruf  besitzt,  seinen  üblichen  Jahresbericht
  veröffentlicht,  dem  die  nachstehenden  Angaben
entnommen  sind:

Im  abgelaufenen  Erntejahr  1911/12  sind  16  138426
Ballen  (zwei  zylindrische  Ballen  gleich  einem  würfelförmigen
  Ballen  gerechnet)  in  den  Handel  gekommen,
d.  h.  1018  331  Ballen  mehr  als  im  Uorjahre  und
5  528  728  Ballen  mehr  als  in  1909/10.  Die  Zunahme
entfällt  in  erster  Linic  auf  Teras,  das  1069000  Ballen
oder  27  .  H.  mehr  produzgierte,  und  in  zweiter  Linie
auf  die  Gruppe  der  atlantischen  Staaten  (North
Carolina,  South  Carolina,  Georgia,  Florida,  Alabama,
Kentucky  und  Virginia)j),  die  eine  Mehrproduktion  von
2  482  000  Ballen  oder  61  v.  H.  hatten,  während  die
Golfstaaten  (Louisiana.  Mississippi,  Arkansas,  Tenmessee,
Missouri,  Oklahoma,  Ransas,  Arizona,  California  und
New  Mexiko)  eine  Zunahme  von  nur  467  000  Ballen
(+  12  v.  H.)  aufweisen.

Die  Anbaufläche  war  in  diesem  Jahre,  veranlaßt
  durch  die  hohen  Baumwollpreise  der  zwei  letzten
Jahre,  größer  als  je  zuvor;  dagu  kam  gleichmäßig
trockenes,  heißes  Wetter  während  der  Wachstumsperiode,
  ein  später  Frost  und  ein  langer,  für  das
Pflücken  günstiger  Herbst.  Alle  diese  Umstände  zusammengenommen
  haben  eine  Baumwollernte  hervorgebracht,
  die  die  bisher  größte  Ernte  noch  um
2  300  000  Ballen  überstiegen  hat.  Wichtig  war  ferner,
daß  der  schädliche  Kapselkäfer  (boll  weeril)  in  diesem
Jahre  erheblich  zurückgedrängt  war;  aus  etwa  23.000
Onadratmeilen  im  nordwestlichen  Teras  und  im  westlichen
  Oklahoma,  wo  er  früher  gewütet  hat,  ist  er
diesmal  überhaupt  ferugehalten  worden.

Auf  die  einzelnen  Staaten  verteilt  sich  die
Ernte  1911/12  (und  1910/11),  wie  folgt  (in  tausend
Ballen):

Alabama  1738  (1209),  Arkansas  941  (816),  Florida
95  (68),  Georgia  2878  (1853),  Louisiana  103  (273),
Oklabhoma  1036  (924),  Mississippi  1221  (1239),  North
Carolina  usw.“)  1194  (794),  Sonth  Carolina  1732
(1231),  Tennessee  usw.')  573  (424),  Teras  1327
(3259),  zusammen  16  138  (12  120).

Feinschließlich  Kentucky  und  Virginia.
einschließlich  Missouri,  Arizona,
Kansas  und  New  Meriko.

California,
        <pb n="1074" />
        1016  20

Dem  Grade  nach  war  die  Ernte  als  Ganzes  unbefriedigend;
  sie  war  die  geringste  der  letzten  acht
Jahre.  Sie  wird  im  Durchschnitt  als  mriet  low
middling  bis  miadd.ing  angesprochen,  gegen  strict
miaddling  im  Voriahr.  Dieses  wenig  günstige  Ergebnis
  ist  die  Folge  eines  schweren  Sturmes,  der  die
meisten  atlantischen  Staaten  zu  Ansang  des  Jahres
heimsuchte.  Teras  hatte  im  allgemeinen  eine  höhergradige
  Baumwolle,  die  sich  durchschnuittlich  zwischen
mielelling  und  strict  middling  hält,  dagegen  hatten  die
Golfstaaten  meist  niedrige  Grade;  Savannah  berichtet
einen  Durchschnitt  von  fullv  low  mielellinz,  Memphis
strict  10V  middling  und  New  Orleans  Strict  10w
midldling  bis  micldllinz.  Das  geringe  Anugebot  von
hochgradiger  Baumwolle  gegen  Ende  der  Saison  gab
den  Spinnereien  vielfach  Anlaß  zur  Klage.

Die  in  den  Handel  gekommene  Menge  ergibt
sich  aus  folgender  Berechnung:

1911/12  1910  11  1909  /10
Abgeliefert  in  den
Ausfuhrhäfen
Auf  dem  Landweg
nach  den  Spinnereien
  des  Nordens
gegangen.
Bezug  der  Spinnereien
  im  Süden

12  181  621  8838  037  7501  985

1  283  834  973  492  858  251

2  363  616
12  175  145

2  341  303
10  701  539

2  744  067

zusammen.  16  209  522
Hiervon  ab  die  Bezüge
  der  südlichen
Spinnereien  aus
den  Ausfuhrhäfen

Gesamtmenge  der
in  den  Handel
gekommenen
Baumwolle  16  138  426  12  120  095  10  609  668

Nicht  berücksichtigt  in  dieser  Statistik  ist  die  in
der  Hand  der  Pflanzer  und  an  Plätzen  im  Innern
gebliebene  Baumwolle;  sie  entzieht  sich  der  Berechnung.

Die  Gesamtmenge  der  im  abgelaufenen  Erntejahr
  in  den  Handel  gekommenen  neuen  Baumwolle,
d.  h.  von  im  Erntejahr  neu  gepflanzten  Stauden  gewonnene
  Faser,  ist  sehr  erheblich  und  bleibt  nur  gegen
das  Vorjahr  zurück.  Die  gahlen  sind:

1911/12  219  486  Ballen,  1910  11  280  263  Ballen,
1909  10  133  240  Ballen,  1908/09  71  258  Ballen,
1907/08  105  962  Ballen,  1906/07  30  580  Ballen.

Das  Gewicht  der  Ballen  ist  dem  des  Vorjahres
fast  gleich;  durchschnittlich  ist  es  in  diesem  Jahre  um
0,6  Pfund  für  den  Ballen  größer.  Der  Ballen  wog
im  vorigen  Jahre  durchschnittlich  513.,12  Pfund.

Der  durchschnittliche  Preis  für  die  im  letzten
Jahre  zu  Markte  gekommene  Baumwolle  ist  auf  Grund
der  zur  Angeige  gebrachten  Abschlüsse  mit  10,16  Cent
für  das  Pfund  miadling  ermittelt  gegen  14,60  Cent
im  Vorjahr  und  14,37  Cent  in  1909/10.  Hiernach
muß  man  den  durchschnittlichen  Handelswert  eines
Ballens  Baumwolle  mickelling  mit  51,45  F  gegen  75,69
im  Vorjahr  und  73,41  F  in  1909/10  ansetzen.  Unter
Zugrundelegung  dieses  Preises  ist  der  Geldwert  der
Ernte  auf  810  280  764  J  zu  berechnen.

Der  Gesamtwert  der  Ernte  im  Vergleich  mit
den  Vorjahren  stellt  sich  wie  folgt:  1911/12:  10  118  426
Ballen  im  Werte  von  810  280  764  X  1910.11:
12120095  Ballen  im  Werte  von  917355589  K;  1909/10:
106090668  Ballen  im  Werte  von  778894095  8;  1908  09:
13825  457  Ballen  im  Werte  von  683  794.194  S:  1907.08:
11  571  966  Ballen  im  Werte  von  672  285  093  S.

Die  vorstehenden  Zablen  geben  nur  den  Wert  der
Baumwolle  selbst  und  lassen  unberücksichtigt  den  immer-71

  096  55  050  91  871

 

hin  nicht  unbedentenden  Wert  des  Samens;  unter
HOinzurechnung  des  letzteren  stellt  sich  der  Verkaufswen
der  gesamten  Ernte  auf  937  710  073  F.  während  die
gleiche  Zahl  sich  für  das  Vorjahr  auf  1  030  000000  #
siellte.

Die  Bestände  an  „alter"  Baumwolle  aus
früheren  Ernien  in  den  Lagern  der  Spinnereien  und
in  der  Hand  der  Pflanzer  oder  in  den  kleineren
Märkten  werden  auf  282  959  Ballen  gegen  208  091
Ballen  im  Vorjahr  geschätzt.

Der  Weltverbrauch  von  amerikanischer
Baumwolle  im  Erntesahr  1911/12  wird  auf
15  585  000  Ballen  gegen  12  131,0000  Ballen  im  Vorjahr
angegeben  und  setzt  sich  191112  (und  1910  11,,  wie
folgt,  zusammen  (in  tausend  Ballen):  Nördliche  amerikanische
  Spinnereien  2631  (1994#).  südlich  amerikanische
Spinnereien  2744  (236X1“,  kanadische  Spinnereien  181
(153),  merikanische  Spinnereien  16  (6),  japanische  und
chinesische  Spinnercien  515  (153),  oftindische  Spinnereien
82  (—),  europäische  Spinnereien  9416  (7464),  zusammen
15  585  (12  134).

Die  am  31.  August  1912  vorhandenen  Weltvorrüte
  an  amerikanischer  Baumwolle  wurden  1912
(und  1911),  wie  folgt,  geschätzt  (in  tausend  Ballen:
Vorräte  in  amerikanischen  Spinnereien  (geschätz##  350

(200),  Vorräte  in  europäischen  Spinnereien  (geschätzt

1900  (980),  zusammen  2250  (1180).  Hieran  sichtbare
Vorräte  des  Marktes  1362  1800),  ergibt  einen  gesamten
sichtbaren  und  geschätzten  Vorrat  von  amerikanischer
Baumwolle  von  3602  (1980).
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleaus
vom  10.  September  1912.)

Ausfuhr  von  frischem  Obsft  aus  Britisch  -Südatrika.

Einem  von  dem  Handelsministeriunm  des  südafrikanischen
  Bundes  herausgegebenen  Blaubuch  wird
folgendes  entnommen:

Der  Wert  der  Ausfuhr  von  frischem  Obst  aus
Südafrika  hat  sich  in  den  letzten  sechs  Jahren  vervierfacht;
  es  wurden  in  dieser  Zeit  ausgeführt:  1906:
59  866,  1907:  82  355,  1908:  172  922,  1909:  173  922,
1910:  201  871  und  1911:  245  549  Kisten.

Unter  frischem  Obst  sind  vorstehend  verstanden:
Pfirsiche,  Birnen,  Pflaumen,  Nektarinen,  Trauben,
Melonen,  Aprikosen,  Apfel,  Ananas  und  Mangoes
(nicht  Orangen  und  Zitronen).

Nachstehend  werden  die  Durchschnittspreise  wiedergegeben,
  die  die  einzelnen  Obstsorten  auf  den  europäischen
  Märkten  in  den  letzten  Jahren  erzielten:

Aprikosen:  Die  ersten  Sendungen  von  dieser
Frucht  treffen  ungefähr  um  Weihnachten  in  London
ein.  Sie  erzielen  sehr  hohe  Preise,  nämlich:  von  8
bis  10  sh  das  Listchen  mit  48  Stück  Inhalt.  Im
Januar  beträgt  der  Preis  von  3  bis  5  sh,

Pfirsiche:  Die  ersten  Sendungen  werden  gewöhnlich
  zu  sehr  hohen  Preisen  verkauft,  nämlich  zu
15  bis  20  sh,  zuweilen  sogar  bis  zu  30  sh  das  Kisichen
mit  21  bis  30  Stück  Inhalt.  Im  Jannuar  schwanken
die  Preise  zwischen  6  und  15  sh,  je  nach  der  Güte  der
Frucht.  Die  großen  Sendungen,  die  gewöhnlich  im
Februar  ankommen,  verursachen  einen  bedeutenden
Preisausfall;  4#h  bis  7  sh  6  sind  in  diesem  Monakl
die  Durchschnittopreise  für  die  angegebene  Quantitat.

Nektarinen:  Die  ersten  Sendungen  erzielten
Preise  von  12  bis  19  sh  das  Kistchen.  Die  Preise  fallen
auf  5  bis  6  sh,  wenn  größere  Sendungen  eintreneen.

Pflaumen:  Die  verschiedenen  Sorten  von
Pflaumen  ergzielen  sehr  verschiedene  Preise;  am  besten
        <pb n="1075" />
        W  1017  2S

wird  die  Sorte  „Apple  Plum“  bezahlt,  die  in  der
letzten  Saison  für  9  sh  6  d  das  Kistchen  verkauft  wurde.

Birnen:  Die  für  diese  Frucht  im  Jahre  1911
erzielten  Preise  schwanken  zwischen  11  sh  6  d  und  4  Sh
das  Kistchen,  je  nach  der  Sorte.

Trauben:  Die  Durchschnittspreise  für  ein  10  Pfundkisichen
  schwankten  in  den  letzten  Jahren  zwischen  8  sh
und  4  sh  6d,  je  nach  der  Sorte.

Melonen:  Die  zarthäntige  Wintermelone  findet
am  meisten  Beifall:  diese  Frucht  erzieltte  Preise  von
1  bis  2sh  das  Stück  je  nach  Größe  und  Güte.

Ananas:  Der  Durchschnittspreis  für  „Qeen“=Ananas
  ist  etwa  5%  pro  Kiste  mit  einem  Dutzend
Stück  Juhalt.  Die  „Cüant  Kew“-Sorte  erzielte  Preise
von  2  sh  bis  2  Sh  6  d  das  Stück,  je  nach  Größe  und  Güte.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

Die  Rakaovalorisation.“)

Uber  einen  Fortgang  der  Verhandlungen  für
die  Bildung  eines  Kakaotrusts  verlautet  nichts
weiter.  Auch  spricht  man  von  einem  endgültigen
Scheitern  des  Unternehmens,  weil  die  dazu  erforderlichen
  sehr  bedeutenden  Geldmittel  nicht  zusammengebracht
  werden  konnten.

Von  der  früher  herrschenden  Bereitwilligkeit
der  Staatsregierung  in  Bahia,  dem  Unternehmen
eventuell  Vorrechte  und  namentltich  pekuniäre
Unterstützung  zu  gewähren,  ist  angesichts  der
Schwierigkeiten  und  der  dadurch  abflauenden  Begeisterung
  der  Interessenten  nichts  mehr  zu  bemerken,
  um  so  mehr,  als  inzwischen  eine  neue
Regierung  gewählt  wurde,  die  sich  in  der  Hauptsache
  mit  dem  Ausbau  und  der  Modernisierung
der  Stadt  Bahia  befaßt  und  auf  diese  Weise  vorläufig
  gezwungen  ist,  ihre  Kredite  aufs  äußerste
in  Anspruch  zu  nehmen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahia  vom  4.  September
  1912.)

Die  Baumwollernte  NHgyptens  im  Jahre  1912.

Die  ägyptische  Baumwollernte  1912  ist  unter  im
allgemeinen  recht  günstigen  Bediugungen  verlaufen.
Ende  Februar,  als  die  Feldbestellung  beginnen  sollte,
herrschte  zwar  ziemlich  kaltes  und  regnerisches  Wetter,
so  daß  sich  die  Aussnat  etwas  verzögerte,  doch  wurde
diese  Verspätung  im  Laufe  der  weiteren  Monate  durch
günstige  Witterung  reichlich  wett  gemacht.  Mit  Ausnahme
  von  Oberägypten  besteht  gegenwärtig  ein  Vorsprung
  von  ungefähr  drei  Wochen  gegen  die  letzte
Ernte.

Nach  einer  von  dem  Finanzministerium  herausgegebenen
  Tabelle  wurden  1912  (und  1911)  in  Unter-#gypten
  1  346  236  (1  347  522)  und  in  Oberägupten
375  561  (363  705).  zusammen  1  721  797  Feddand““)  angebaut
  gegen  1  711  227  im  Jahre  1911,  mithin  mehr
10  570  Feddans.

Die  eingelnen  Sorten
folgende  Anbauflüchen  in  Feddaus:

zeigten  1912  (und  1911)
Afifi  Assil  39  837
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912.  S.  30.

*)  1  Feddan  =  rund  4200  qm.

 

 

—),  Mit-Afifi  691  893  (845  666),  L'Abassi  36  354

1  (33  384),  Le  Joannovich  239  231  (250  972),  L'Ashmonni

344  265  (329  813),  Nubari  158  566  (115  492),  Sakellaridis
  197  456  (119  636)  und  verschiedene  Arten  14  195
(16  234).

Unter  Zugrundelegung  einer  ungefähr  gleich  großen
Ernte  wie  in  der  Saison  1911  und  bei  Annahme  eines
Durchschnittsergebnisses  von  4½  Kantar  den  Feddan
für  1912  dürfte  folgende  Schätzung  gerechtfertigt  sein:
Assil  375.000,  Afifi  2  750  000,  Nubari  600  000,  Abbassi

135  000,  Joannovich  300  000,  Sakellaridis  1  050  000
und  Oberäguptische  1  600  000,  zusammen  7  310  000
Kantar.

Bemerkenswert  ist  vor  allem  der  Anbau  von  „Assil“
auf  Kosten  von  „Afifi“.  Assil  ist  eine  neue  Art,  welcher
gelegentlich  der  ägyptischen  Ackerbauausstellung  seitens
der  British  Cotton  Growint  Association  der  erste  Preis
zuerkannt  wurde,  als  Qualität,  die  dem  Afifi  vor
seiner  Degeueration  am  nächsten  kommt.

In  die  Wasserversorgung  hat  während  der
Aussnat  als  unerwarteter  Faktor  der  Kohlenstreik  in
England  hineingespielt,  wodurch  dort,  wo  die  Wasserhebung
  mittels  Dampfpumpen  geschieht,  namentlich  in
Oberägypten,  der  Betrieb  durch  den  Mangel  an  Brennmaterial
  beeinträchtigt  wurde.

Die  Nilschwelle  war  verspätet  und  bis  gegen  Ende
Juni  schwach:  demgufolge  blicb  bis  dahin  die  Wasserverteilung
  auch  sehr  sparsam.  Die  Felder  verblieben
zu  Zeiten  während  24  Tagen  und  darüber  hinaus  ohne
Bewässerung;  als  Folge  davon  wird  jetzt  aus  den  betreffenden
  Distrikten  ein  gewisser  Abfall  von  Kapseln
gemeldet.  Anderseits  hat  das  Staubecken  in  Assuan
aufs  neue  seine  Wirksamkeit  bewiesen;  die  Gefahr  einer

allgemeinen  Dürre  scheint  in  die  Vergangenheit  gebannt
zu  sein.  Ende  Juni  aber  war  der  Stand  des  blauen

Niles  schon  höher  als  im  Vorjahr,  die  Nilschwelle  machte
sich  in  der  zweiten  Hälfte  Juli  in  Agypten  ausgiebig
bemerkbar  und  damit  war  die  MWassersorge  erledigt.
Ubrigens  lehrt  die  Erfahrung,  daß  die  äguptische  Baumwolle
  Mangel  an  Wasser  besser  verträgt  als  zu  viel;
man  hofft  deshalb  auch,  daß  der  niedrigere  Grundwasserstand
  ein  höheres  quantitatives  Erträgnis  pro
Feddan  zeitigen  werde.

Die  Schädlinge,  wie  Raupen,  Blattlaus,  Kapselwurm
  (Raupe  eines  Nachtschmetterlings),  sind  in  der
gewohnten  Reihenfolge  aufgetreten,  doch  war  die  Regierung
  und  unter  ihrem  Drucke  die  Fellachen  von
Anfang  hinterher,  das  Ungeziefer  zu  vertilgen.  Zeitweise
  allerdings  waren  hierzu  die  verfügbaren  Arbeitskräfte
  nicht  audreichend.  Die  ersten  Raupen  erschienen
Ende  Mai,  im  ganzen  zeigten  sich  drei  Generationen.
Als  man  ihr  ausgebreitetes  Vorhandensein  in  den  Kleefeldern
  konstatierte,  ordnete  die  Regierung  das  Schneiden
  des  Klees  und  das  Umpflügen  der  Felder  an.  Im
übrigen  hat  sich  bei  der  Vertilgung  der  Raupen  die
zumeist  herrschende  große  Hitze  als  mächtiger  Bundesgenosse
  erwiesen.  Der  Blattlaus  suchte  man  sich  durch
Bestreuen  der  Pflanzen  mit  Kalk  zu  erwehren.  Die
erste  Generation  des  Kapselwurms  hatte  Ende  August
keinen  nennenswerten  Schaden  angerichtet,  doch  befürchtet
  man  eine  zweite  Invasion,  die  zahlreicher  sein
könnte.  Im  großen  und  ganzen  scheint  es.  daß  bisher
der  Ernte  durch  Schädlinge  nicht  viel  Abbruch  getan
wurde.

Nebel  traten  im  südöstlichen  Delta  schon  im  Juli
auf  und  sind  infolge  der  mit  der  Nilschwelle  eingetretenen
  hohen  Luftfeuchtigkeit  ein  häufiger  Gast  geworden.
Inwieweit  sie  den  Kulturen  geschadet  haben,  wird
man  erst  später  sehen  können.

Die  ersten  Ankünfte  aus  Oberägypten  trafen
in  der  dritten  Woche  August  ein  und  bestanden  in  der
        <pb n="1076" />
        W  1018  20

Hauptsache  aus  kleinen  notreifen  Losen,  seither  sind
die  Zufuhren  reichlicher  geworden,  immerhin  sieht  man
teilweise  noch  viel  kurzstapelige  Ware,  von  Feldern
stammend,  die  ungenügend  bewässert  wurden:;  es
kommen  aber  auch  Lose  herein,  die  hinsichtlich  der
Oualität  in  jeder  Weise  befriedigen.  Das  Interesse
an  den  neuen  Ankünften  ist  allgemein.  Im  Delta
dürfte  die  Pflücke,  welche  in  den  südlichen  Provinzen
bereits  begonnen  hat,  gegen  Mitte  September  allgemein
  sein;  in  der  Mitte  und  im  Norden  des  Deltas
wird  man,  je  nach  der  Lage,  erst  bis  zu  drei  Wochen
später  dagu  kommen.  Man  rechnet  mit  einer  sehr  guten
ersten  Pflücke.

Was  den  Alerandriner  Markt  betrifft,  so  ist  derselbe
  schon  seit  geraumer  Zeit  völlig  im  Schlepptau
Amerikas.  Solange  man  dort  „Hausse  predigte  unter
Zugrundelegung  zum  Teil  sehr  tendengiöser  Erntenachrichten,
  suchte  man  auch  in  Agypten  den  Berichten  aus
dem  Innern  eine  möglichst  ungünstige  Deutung  zu
geben.  Preise  wurden  künstlich  in  die  Höhe  getrieben,
als  aber  dann  die  Rurse  in  Amerika  abbröckelten,  beeilten
  sich  die  Haussiers  zu  realisieren  und  im  weiteren
Verlaufe  wurde  die  Baissebewegung  für  amerikanische
Vaumwolle  fast  in  jeder  Phase  mitgemacht.

Es  sieht  so  aus,  als  ob  das  Abhängigkeitsverhältnis
  zu  Amerika  ziemlich  ungeschwächt  weiter  bestehen
  sollte.  freilich  wird  für  die  Preisgestaltung  auch
viel  darauf  ankommen,  wie  die  ägyptische  Ernte  sich
schließlich  im  Verhältnisse  zu  der  amerikanischen  entwickeln,
  beziehungsweise,  welches  das  beiderseitige
Endergebnis  sein  wird.

Bemerkenswert  ist,  daß  in  diesem  Jahre  die
Pflanzer  einen  großen  Teil  ihrer  Ernten  schon  fest
verkauft  haben,  was  im  Gegensatze  zu  ihren  Gepflogenheiten
  in  den  früheren  Jahren  steht.  Sie  scheinen

 

ist  ihnen  oft  passiert,  daß  sie,  immer  in  Erwartung
noch  höherer  Preise,  den  Anschluß  verpaßten  und  zuletzt#
zu  jedem  Preise  verkauften,  resp.  verkaufen  mußten.
und  zwar  namentlich,  wenn  es  sich  um  bei  den  Banken
eingelagerte  und  durch  diese  belehnte  Ware  handelte.
(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Alerandrien  vom  20.  September  1912.)

Handel  Britisch  Südafrikas  im  ersten  Halbjahr  1912.

Die  Gesamteinfuhr  Britisch  Südafrikas  bewertete
  sich  in  den  ersten  sechs  Monaten  des  Jahres  1912
auf  19  842  723  L  gegen  19  525  411  L  im  gleichen  Zeitraume
  des  Jahres  1911.  Davon  entfielen  auf  die
Wareneinfuhr  (einschl.  6434  L  für  Rohgold  im  Transitverkehr)
  17  905  523  L  gegen  18  012  419  L  (cinschl.
10  511  L  für  Rohgold  im  Transitverkehr)  im  Jahre  1911,
auf  die  Einfuhr  für  Rechnung  der  Regierung  1  479  269
(971  444)  L  und  auf  die  Geldeinfuhr  457931  (541.5181  L.
An  der  Wareneinfuhr  war  der  südafrikanische  Bund
mit  17  181  389  (17273  297)  S  beteiligt.

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  belief  sich  im
ersten  Halbjahr  auf  31  259  694  L  gegen  28  162  727  KL
im  gleichen  Zeitabschnitte  1911.  Hiervon  entfielen
auf  die  Ausfuhr  von  südafrikanischen  Ergeugnissen
30  718  366  L  (27581  946  L  im  Jahre  1911)  und  auf
die  Wiederausfuhr  541  328  (580  781)  L,  einschließlich
der  Geldausfuhr  von  110  309  (63  899)  L.  An  der
Warenausfuhr  war  der  südafrikanische  Bund  mit
30  281  257  (27228  122)  L  beteiligt.

Die  Wareneinfuhr  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer
Ergeugnisse  wickelten  sich  über  die  einzelnen  Häfen  in

 

aber  durch  Schaden  klug  geworden  zu  sein,  denn  es

 

folgender  Weise  ab:

 

 

 

 

Einfuhhr  An  s  fuhr

.  im  ersten  Halbjahr

f  -  11  —.  r  ..  -...  .  —  —  H  –  jahr  —
1912  #  1911  1912  1911
8  I  Z  Z  L
Kapstadtt  3306  626  i  3181744  24271  913  21  999  888
Port  Elizabeth.  4231  892  4116  805  1  907  976  1  582  403
East  London  ..  1  864  608  1  819  137  1  090  921  902  779
Mossel-Bay  -..  195  814  217593  596  544  534  442
Andere  Kaphäfen  17188  #  39  376  100  3411  243  168
Durban  5  1607  668  T  5209  915  2  410  4194  1  94  603
Delagoa-Bay  2  313  6663  2645  290  105  770  202  488
Beira  ..........  737  256  769  350  155  488  159  738
Feira  lam  Sambesi)  und  Uberlaud  34  004  2  728  18  919  12  137
Zusammen  17  899  0899  18  01  .933  30  718  366  27581  946
Davon  über:

Britische  Häsen.  14  848  150  14  587298  30  397  108  27219  720
Portugiesische  Häfen  3  050  939  3.414  610  321  28  362.226

Nach  Warengruppen  beweriete  sich  die  Einund
  Auofuhr  im  ersten  Halbjahr  1912,  verglichen  mit

1911,  wie  folgt:
Einfuhr:

Lebende  Tiere  ...

Nahrungs-  und  Genußzmittel

Rohmaterialien,  Halb=  und
Gangfabrikate

1912  1911
Wert  in  L  Wert  in  L#
80  751  61  218

2  S91  370  3000V  507

11  926  968  14  850  213

 

Zusammen

17899  0890  198001  93

 

 

Anusfuhr:

 

Gold.  20  113  657  18  120  191
Diamanten  ...  4  135  581  3  806  131
Rohmaterialien,  Halb=  und

Ganzgfabrikate  6  125  366  5  413  531
Lebende  Tiier  19  737  28  133
Nahrungs=  und  Gennsmittel  324  025  213  90#%
Südafrikanische  Erzeugnisse  30  718  366  27  581  916
Andere  Erzeuguisse  431  019  516  882

 

Jnsgesamt  31  149  385  28  098  S28
        <pb n="1077" />
        &amp;amp;  1019

In  den  wichtigsten  Artikeln  selbst  wies  die  Ausfuhr
  in  den  genannten  Zeiträumen  die  folgenden  Werte
(in  1000  L)  auf:  Borken  157.9  (138,3),  Kohlen  604.7
(533.0),  Kupfererz  und  Regulus  103,9  (302,6),  Diamanten
  der  Union  4135.5  (38006,1),  Stranßzenfedern
1323,0  (1160.5),  Mais  143,1  (§1,9).  Gold,  roh  aus  der
Union  18  837,4  (16  886.1),  aus  Süd-Rhodesia  1238.6
(1231,0),  Angorahaare  410,3  (323,6),  Hänte  von  Ochsen
und  Kühen  263,0  (169,4),  Ziegenfelle  126.5  (120,6),
Schafselle  304,1  (250,5),  Zinn  103.1  (119,8),  Schafwolle
gereinigt  148,6  (160,4),  in  Schweiß  2286,2  (1897,8).

An  der  Einfuhr  waren  im  ersten  Halbjsahr  1912
(1911)  unter  anderem  die  nachstehend  begeichneten
Länder  mit  folgenden  Werten  (in  1000  L)  beteiligt:
(Zroßbritannien  10  533,4  (10  574.8).  Kanada  253.1
(307,8),  Britisch  Indien  532.2  (441.6),  Cenlon  98,1
(87,.7),  Australischer  Bund  489,3  (779,2),  Mauritius
5  (133,1),  C  sterreich-liungarn  65,7  (64,6),  Belgien
377.0  (402.3),  Frankreich  294,8  (298,31,  Deutschland
1666.0  (1771,3),  Holland  369,4  (298.05,  Italien  151,6

(139.6),  Norwegen  132,8  (132,1),  Schweden  270,9
(305.1,1,  Vereinigte  Staaten  von  Amerika  1553,3

(1500,9),  Brasilien  301,6  (213,1),  Chile  159,2  (73.7).

Die  Ausfuhr  nach  den  nachstehend  ausgeführten
wichtigeren  Ländern  gestaltete  sich  (die  Werte  in
1000  L)  dagegen,  wie  folgt:  Großbritannien  28  336,9
(25  379,0),  Belgien  354,8  (311,9),  Belgisch  KRongo  193,0
(272.1),  Frankreich  83,8  (140,6),  Deutschland  779.1
(8160,8),  Deutsch-Südwestafrika  66,9  (106.1),  Portugiesisch-Ostafrika
  90,3  (60,0),  Vereinigte  Staaten  von
Amerika  322.4  (298,4).

(Trade  of  the  Union  of  Sonth  Africa.  Southern  and

J.  W.  Rhodesia  and  British  Sonth  Africa.)

Kngola.
Zollfreiheit  für  Rassestiere  und  Zuchtkühe
sowie  für  Stacheldraht  und  eiserne  Pfosten.
Ausfuhrprämien  für  Rindwvieh.

Die  Portugiesische  Regierung  hat  unter  dem
7.  September  1912  eine  Verordnung  erlassen,
wonach  die  Einfuhr  von  Rassestieren  und  Zuchtkühen,
  die  von  Viehzüchtern  zu  Zuchtzwecken  in
die  Provinz  Angola  eingeführt  werden,  frei  ist
von  allen  Zollabgaben.

Die  Befreiung  von  Einfuhrzöllen  findet  nur
auf  Grund  eines  Gutachtens  des  Ackerbau-Inspektors
  der  Provinz  statt.

Ebenso  sind  Stacheldraht  und  eiserne  Pfosten,
die  zur  Einzäunung  der  landwirtschaftlichen  Besitzungen
  nach  Angola  eingeführt  werden,  von
Zöllen  und  Abgaben  jeder  Art  befreit.

Für  jedes  Stück  Rindvieh,  das  aus  der
Provinz  Angola  nach  dem  Mutterland  eingeführt
wird,  soll  eine  Ausfuhrprämie  von  4500  Reis
gewährt  werden,  wenn  die  ausgeführten  Stücke
mehr  als  380  kg  reines  Fleisch  haben,  berechnet
nach  dem  den  Vorschriften  entsprechenden  Prozentsatz
  des  L.  bendgewichts.

(Diario  do  (overno.)

 

Britisch-Ostafrika.
Schließung  des  Zollnebenhafens  Takaungu.
Nach  einer  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
vom  18.  Juli  1912  ist  Takaungu  als  Zollnebenhafen
  oder  Niederlagehafen  im  Sinne  von
Abschnitt  13  der  Zollverordnung  vom  Jahre  1910
vom  1.  Oktober  1912  ab  geschlossen  worden.

Zollfreiheit  bei  der  Ausfuhr  von
Pflanzungskautschuk.

Nach  einer  Bekanntmachung  der  Zollverwaltung
vom  22.  Juli  1912  wird  bei  der  Ausfuhr  von
anderem  als  zur  Durchfuhr  bestimmten  Kautschuk
nur  dann  Befreiung  vom  Ausfuhrzoll  gewährt,
wenn  in  dem  Verschiffungshafen  dem  Zollbeamten

eine  von  einem  Verwaliungsbeamten  ausgesertigte

Bescheinigung  vorgelegt  wird,  daß  der  Kautschuk
auf  offenem  Lande  und  ohne  Pachtung  eines
Waldes  gewonnen  ist.

(The  Official  (lazette  of  the  East  Alrica  Protectoratc.)

Goldhüfte  (Östlich  des  Volta).

Zolltarifänderungen.

Laut  Verordnung  vom  7.  August  1912  —
the  Quittah  Customs  Tariff  (Amendment)  Ordinance
  (Nr.  15/1912)  —  sind  die  durch  Verordnung
  Nr.  6  vom  Jahre  1907“)  eingeführten
Zölle  aufgehoben  und,  wie  folgt,  ersetzt  worden:
Brandy,  Genever,  Rum  und  vermischte  Spiri=  Zollsatz

tuosen  oder  Branntweine,  nicht  mit  einem  Schul.  Pence
Stoffe  so  verfüßt  oder  versetzt,  daß  der
Stärkegrad  durch  Tralles  Alkoholometer
nicht  festgestellt  werden  kann,  deren  Stärke
50  Grad  reinen  Alkohols,  festgestellt  nach
diesem  Alkoholometer,  nicht  übersteigt,  für
die  Imperialgallone  oder  einen  Bruchteil
davon..  u34343  7½
Für  jeden  Grad  oder  Teil  eines  Grades  über
die  Stärke  von  50  Grad  reinen  Alkohols,
sesgestellt  nach  diesem  Alkoholometer,  für
jede  mperialgallonc  oder  einen  Bruchteil
davon  ein  Zollzuschlag  vovo#  —  1
Für  jeden  vollen  Süärkegrad  unter  50  Grad
reinen  Alkohols,  fesfigestellt  nach  diesem
Alkoholometer,  für  jede  Imperialgallone
oder  einen  Bruchteil  davon  eine  Ermäßigung
  1
Alkoholische  Bitterschnäpse,  Genever  und  Liköre,
  mit  einem  Stoffe  so  verfüßt  oder  versetzt,
  daß  der  Stärkegrad  durch  Tralles
Alkoholometer  nicht  fesigestellt  werden  kann,
für  die  Imperialgallone  oder  einen  Bruchteil
  doon  3  7½
Brandy,  Rum  und  vermischte  Spiritnosen
oder  Branntweine,  die  mit  einem  Stosfe
so  versüßt  oder  versetzt  sind,  daß  der  Stärkegrad
  durch  Tralles  Alkoholometer  nicht  festgestellt
  werden  kann,  für  die  Imperialgallone
  oder  einen  Bruchteil  davon.  .  .  3
(The  Board  of  TIrade  Journal.)

*)  Vgl.  „D.  K.  Bl.“  1907,  S.  05.
        <pb n="1078" />
        1020  20

Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Destillier-Apparaten
  und  -Maschinen.

Durch  Verordnung  vom  7.  August  1912  —
the  Customs  Amendment  Ordinance,  1912
(Nr.  13/1912)  —  ist  die  Zollordnung  vom
Jahre  1876  —  the  Customs  Ordinance,  1876
(Nr.  10/1876)  —  dahin  abgeändert  worden,  daß
die  Einfuhr  von  Destillier-Apparaten  und  -Maschinen
  nur  mit  vorher  eingeholter  schriftlicher
Genehmigung  des  Gauverneurs  im  Rate  gestattet

  ist.
(Ebenda.)

Dozambique.

Erleichterung  des  Durchfuhrverkehrs  mit
der  Südafrikanischen  Union.

Nach  einer  Erklärung  des  Generallzollinspektors
in  Lourenco  Marques  ist  in  Aussicht  genommen,
behufs  Erleichterung  des  Durchfuhrverkehrs  mit
der  Südafrikanischen  Union  am  dortigen  Platze
zwei  Freibezirke  zu  schaffen.  Die  Waren  sollen
aus  den  Schiffen  und  Dampfern  unter  Aufssicht
der  Zollverwaltung  in  die  Bezirke  übernommen
und  von  den  Zollbeamten  kontrolliert  werden.
Alle  Durchfuhrwaren  werden  ohne  Zollpapiere
mit  der  Bahn  befördert;  der  einzige  Belag,  den
die  Zollverwaltung  verlangt,  wird  eine  Abschrift
des  Frachtbriefes  sein.  Waren  für  die  Ansfuhr
auf  dem  Seeweg  oder  für  den  heimischen  Verbrauch
  werden  wie  bisher  behandelt;  der  Zollbehörde
  genügt  die  vom  Besitzer  oder  seinem
Vertreter  abzugebende  Werterklärung.  Die  Waren
können  von  dem  einen  in  den  andern  Freibezirk
übergeführt  werden.  Waren,  für  welche  der  Einfuhrzoll
  entrichtet  ist,  können  aus  den  Bezirken
entnommen  und  im  Durchfuhrverkehr  befördert
werden,  wobei  jede  Erleichterung  gewährt  wird.

Für  Durchfuhrwaren  soll  wöchentlich  eine  Gebühr
  von  etwa  1  Schill.  für  die  Tonne  nach
Ausweis  des  Frachtbriefes  in  einer  möglichst  einfachen
  Weise  erhoben  werden.

Um  das  System  der  Lagerung  unter  Zollkontrolle
  in  der  Stadt  zu  vereinfachen,  wird  die
Regierung  auf  ihre  Kosten  Niederlagen  unter
amtlichem  Verschluß  errichten.

Man  hofft,  daß  diese  Erleichterung  mit  Ablauf
  dieses  Jahres  eingeführt  werden  kann.

The  Board  of  Trade  Journal.)

Sierra  Leone.

Regelung  der  Einfuhr  von  Handelsspirituosen.


Laut  Verordnung  Nr.  9  vom  Jahre  1912

ist  vom  1.  Januar  1913  ab  die  Einfuhr  von
Handelsspirituosen  in  die  Kolonie  und  das  Schutz- 



gebiet  verboten,  außer  wenn  sie  sich  in  Flaichen,
kleinen,  mittelgroßen  und  großen  Demisohns,
Krügen,  Steinkruken,  Blechgefäßen,  Fässern  (Casksl,
Puncheons,  Pipen  und  Barrels  befinden.

Auf  jeder  Kiste  oder  jedem  Fasse  mit  Handelsspiritnosen
  soll  die  Menge  des  vorschriftsmäßigen
Inhalts  unauslöschlich  an  der  Außenseite  der
Kiste  oder  des  Fasses  in  deutlichen  Ziffern  angegeben
  sein;  bei  Demijohns  und  Krügen  muß
der  Normalinhalt  auf  einem  Anhängsel  aus  Weißblech
  oder  einem  Bleisiegel,  die  am  Halse  eines
solchen  Gefäßes  angebracht  sind,  aufgestempelt
werden.  Der  Ausdruck  „Handelsspirituosen“  umfaßt
  die  gewöhnlichen  Spirituosen,  die  unter  dem
Namen  „Handels=  oder  gewöhnlicher  Genever“
und  „Handels=  oder  gewöhnlicher  Rum“  bekannt

  sind.
(The  Board  of  Trade  Journal)

Belgisch  Kongo.

Verkehr  mit  Schuswaffen  und  Munition.

Laut  Verordunng  des  Vizegeneralgonverncurs  vom
16.  März  1912  ist  die  Beförderung,  der  Verkauf  und
Besitz  von  nichtgegogenen  Steinschloßgewehren  und
Handelspulver  im  Kassaibegirk  und  in  dem  am  rechten
User  des  Kwango  gelegenen  Kwangobezirk  auf  Giund
der  Verordnung  vom  6.  Jannar  1912“)  gestattet.  Dicie
Genehmigung  erlischt  vom  15.  Februar  1913  ab.  Die
Einfuhr  derartiger  Gewehre  und  Munition  ist,  vorbehaltlich
  einer  besonderen  Genehmigung  des  Genekolgonverneurs,
  verboten.  Nach  dem  1.  Juni  1912  foll
indessen  keine  Genehmigung  mehr  erteilt  werden.  ##i
Verordnung  ist  am  1.  April  1912  in  Kraft  getreten.

Ferner  ist  laut  Verordnung  des  Bizegeneralgonverneurs
  für  Katanga  vom  27.  März  1912  di
Einfuhr,  Beförderung,  der  Handel  und  Besin  von
nichtgezogenen  Steinschloßgewehren  und  gewöhnlichem.
sogenanntem  Handelspulver  in  den  das  Vizegeneralgonvernement
  Katanga  bildenden  Gebieten  vorbeballlich
  der  Bestimmungen  der  Verordnung  vom  6.  Janmat
1912°)  und  unter  gewissen  Bedingungen  gestattet.

Der  Handel  mit  diesen  Waffen  und  dieser  Muninen
unterliegt  der  schriftlichen  Genehmigung  des  L##-generalgonverneurs.


Das  Gesuch  um  Genehmigung  muß  die  Namen,
Vornamen  und  das  Gewerbe  der  Beteiligten  angeben
und  die  Gegend  erwähnen,  in  welcher  sie  tätig  sen
wollen.  .

TieWaffenunthmitionkönnennukdenyllk
einer  Erlaubnis  zum  Tragen  von  derartigen  Wasfen
versehenen  Personen  und  in  dem  Verbältnis  von  einer
Wafie  für  den  Erlaubnisschein  überlassen  werden.

Für  jede  Beförderung  von  Steinschloßgewebren  und
Handelspulver  ist  ein  Erlanbnisschein,  ein  Aus  zug  aus
diesem  Erlaubnieschein  oder  eine  schriftliche  Genehungum
des  Bezirkokommissars  oder  seines  Vertreters#(47
forderlich.

Die  Einfuhr  von  Maffen  und  Munition  von  der
von  den  Truppen  der  Regierung  verwandten  Art  M
Privatleuten  streng  untersagt.  *

Die  Verordnung  ist  am  1.  April  1912  in  Kras  gertreten.


(Bullctin  officiel  du  Congo  Belke.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  178f.
        <pb n="1079" />
        1021

Brasilien.

Zollvergünstigungen  zur  Förderung  der
Kautschukkultur.

Durch  Verordnungen  vom  5.  Januar  und  17.  April
1912  sind  Maßnahmen  getroffen  zur  Förderung  der
Ausbente  des  Wildkautschuks  und  der  Anpflanzung  der
hauptsächlichsten  Arten  der  Kautschuk  liesernden  Bäumoc.

Es  können  zoll=  und  abgabenfrei  eingeführt
werden  alle  Geräte  und  Materialien,  die  bestimmt  sind
zur  Zucht  der  Seringa-Caucho-Manigoba=  und  Mangabeirabäume
  und  zur  Ausbeute  und  Aufbereitung  des
daraus  gewonnenen  Kautschuks.  Hierunter  fallen:

Werkzeuge  und  Gegenstände  zum  Gebrauche  der
Gummizapfer  (seringueiros),  und  zwar  Arte,  Beile,
Waldmesser,  Dolchmesser,  Messer  und  besondere  für  das
Anschneiden  der  Bäume  nötige  Instrumente,  Pfannen,
Töpfe.  Becken,  Schalen  aus  Blech,  Zink  oder  anderem
Metall,  Räucherpfannen,  Apparate  zur  Gewinnung  der
Gummimilch,  Preßapparate,  Siebgefäße  nebst  Zubehör:

Werkzeuge  und  Materialien,  die  bei  der  Anpflanzung
benötigt  werden,  nämlich  elektrische  zündapparate  nebst
Zzubehör,  Dynamit,  Sprengpulver  und  andere  Sprengstoffe.
  Zündschnürc  und  Zündbütchen.  bewegliche  und
feste  Sägen,  Feldbahnen  (System  Décauville)  und  Einschienenbahnen,

  Schwebebahnen  nebst  Zubehör,  fahrbare
  und  nicht  fahrbare  Lokomobilen,  Geräte  und

Maschinen  für  die  Landwirtschaft,  Kunstdünger,  Desinfektionsmittel
  und  Mittel  gegen  Insektenschädlinge:

Materialien  und  Geräte,  wenn  sie  bei  der  Aupflanzung
  der  Bäume  und  Aufbereitung  des  Kautschuks
benötigt  werden,  zur  Errichtung  und  Einrichtung  von
Fabriken.  Schuppen,  Häusern,  Baracken  und  Arbeiterwohnungen,
  für  die  Herstellung  von  Risten  und
Gummiwaren:

eine  größere  Anzahl  von  Chemikalien,  Rohstoffen,
Webstoffen  und  anderen  Waren,  die  zur  Aufbereitung
des  Kautschuks  und  zur  Herstellung  von  Gummiwaren
gebraucht  werden,  und  zwar  Säuren  zur  Gewinnung
von  Gummimilch.  Chemikalien,  die  als  Lösungeomittel
dienen,  Desinsektionomittel  und  Geruch  zerstörende
Stoffe,  Farbstoffe,  Rohlenwasserstoffverbindungen  sowie
Fette  und  Ole,  Harze,  Gummiharze  und  Lacke,  Stoffe
zur  Vulkanisierung,  Faserstoffe  und  Gewebe,  Isoliermaterial
  und  schließlich  eine  größere  Anzahl  chemische
Verbindungen.

Für  die  Gewährung  der  Zoll=  und  Abgabenfreiheit
ist  der  Nachweis  erforderlich,  daß  die  Waren  um
Zwecke  der  Kautschukkultur  eingeführt  werden.  Die
Vergünstigung  wird  dann  nicht  zugestanden,  wenn  die
Waren  auch  im  Lande  selbst  hergestellt  werden  und
dabei  den  gleich  hohen  Marktpreis  haben  wie  dic  eingeführten
  Waren  nach  Abzug  des  Zolles,  den  die
lebteren  zu  zahlen  haben  würden.

Die  Bundeoregierung  ist  ermächtigt,  mit  den  Staaten
Para,  Amagonas  und  Matto  Grosso  Abmachungen  zu
treffen,  wonach  die  von  diesen  Staaten  erhobenen  Ausfuhrabgaben
  auf  Seringa-Wildkautschuk  jährlich  um
10  v.  H.  herabgesetzt  werden,  bis  in  fünf  Jahren  eine
Ermäßigung  von  50  v.  H.  erreicht  ist,  und  wonach
ferner  der  in  diesen  Staaten  erzeugte  Seringa-Pflauzungskautschuk
  auf  25  Jahre  von  jeder  Ausfuhrabgabe
  befreit  wird.  In  gleicher  Meise  wird  die
Bundesregierung  den  im  Acregebiet  gewonnenen  und
erzeugten  Rautschuk  von  solchen  Abgaben  frei  erklären.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsukats
  in  Rio  de  Janeiro.)

 

Britisch  Ostafrika.

Ausführungsbestimmungen  zur  Aiehseuchenverordnung.


Auf  Grund  der  ihm  durch  die  Viehseuchenverordnung

vom  Jahre  1906  übertragenen  Befugnisse  hat  der

 

Gouverneur  unterm  11.  März  1912  bestimmt,  daß  mit
Wirkung  vom  1.  April  1912  ab  Tiere  in  das  Schutzgebiet
  nur  über  einen  der  folgenden  Häfen  oder  Eingangsplätze
  eingeführt  werden  dürfen:  Kilindini,  Mombassa,
  Taveta,  Karungu,  Mumias,  Baringo,  Kismanu,
Malindi,  Vanga,  Kisumu,  Lamu,  Marsabit,  Mohale
oder  über  einen  solchen  anderen  Hafen  oder  Platz,
welcher  von  dem  Oberveterinärbeamten  genehmigt  und
in  dem  Amteblatt  bekannt  gemacht  wird.

Alle  Tiere  sollen  bei  und  vor  dem  Betreten  des
Schutgebiets  einer  Untersuchung  durch  den  Untersuchungsbeamten
  unterworfen  und  nur  mit  schriftlicher
Genehmigung  des  Untersuchungsbeamten  aus  den  gollräumlichkeiten
  oder  einem  sonstigen  von  dem  Untersuchungsbeamten
  für  die  Untersuchung  bestimmten  Orte
emsernt  werden.

Rindvieh,  Schafe  und  ziegen,  die  zur  See  eingeführt
  werden,  müssen  von  einem  durch  einen  befugten
Tierargt  ausgestellten  Zeugnis  begleitet  sein,  daß  sie
aus  einem  von  Krankheit  freien  Gebiete  stammen,  daß
sie  von  ihm  untersucht  und  am  Tage  der  Untersuchung
frei  von  Krankheit  befunden  sind.  Das  Zeugnis  darf
nicht  früher  als  10  Tage  vor  dem  Tage  der  Verschiffung
  nach  Ostafrika  ausgestellt  sein.

Rindvieh,  Schafe  und  Ziegen,  die  auf  andere  Weise
als  zur  See  aus  dem  deutschen  oder  italienischen
Gebiet  in  Ostafrika  eingeführt  werden,  müssen  von
einem  geugnis  eines  deutschen  oder  italienischen
Veterinärbeamten,  je  nach  Lage  des  Falles,  begleitet
sein,  wonach  die  Tiere  gesund  sind  und  aus  einem  von
Krankheit  freien  Gebiete  stammen  und  auf  dem  Wege
nach  dem  Schutzgebiete  nicht  durch  ein  angestecktes  Gebiet
  durchgeführt  sind.

Jedes  eingeführte  Oaupt  Rindvieh  muß
Zeugnis  eines  befugten  Tierarztes  begleitet  sein,  daß
es  die  Tuberkulinprobe  erfolgreich  bestanden  hat.
Jedes  ohne  geugnis  eingeführte  Rindvieh  kann  von
einem  Untersuchungsbeamten  einer  solchen  Probe  unterworfen
  werden;:  falls  das  Tier  auf  die  Probe  reagiert,
soll  es  geschlachtet  oder  nach  Anweisung  des  Oberveterinärbeamten
  behandelt  werden.

Jedes  Pferd,  jedes  Manltier  oder  jeder  Esel  muß
bei  der  Einfuhr  in  das  Schutzgebiet  Ostafrika  von
einem  Zeugnis  eines  Tierarztes  begleitet  sein,  daß  das
Pferd,  Maultier  oder  der  Esel  erfolgreich  die  Malleinprobe
  bestanden  hat.  Jedes  Pferd,  jedes  Maunltier  oder
jeder  Esel  soll  bei  der  Einfuhr  ohne  solches  Zeugnis
von  dem  Untersuchungsbeamten  ciner  solchen  Probe
unterworfen  und,  falls  das  Tier  auf  die  Probe  reagiert,
geschlachtet  werden.

Alle  eingeführten  Schweine  müssen  von  einem  Gesundheits
  zeugnis  eines  Tierarztes  begleitet  sein;  sind
sie  nicht  von  einem  solchen  Zeugnis  begleitet,  so  kann
verlangt  werden,  daß  sie  in  dem  Einfuhr-Hafen  oder
.-Orte  auf  eine  von  dem  Oberveterinärbeamten  bestimmte
  Zeit  in  Quarantäne  genommen  werden.

Alle  ohne  Gesundbheitszengnis  oder  aus  einem
anderen  Lande  als  Britisch  Südafrika  (mit  Ausnahme
Großbritanniens  und  Australasiens)  eingeführten  Hunde
müssen  bei  ihrer  Ankunft  auf  Gefahr  und  Kosten  des
Einführers  auf  3  Monate  einer  Ouarantäne  unterworfen
  werden.

Alle  auf  Grund  der  „Dizeases  of  Animals  Ordinance
1906“  erlassenen  und  seit  ihrem  Erlasse  geltenden  Ausführungsbestimmungen"),
  mit  Ausnahme  derzjenigen
vom  21.  Oktober  1910,  sind  aufgehoben  worden.  (lhe
official  ((azette  of  the  Enst  Africa  Drotectoratc.)

von  einem

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  10,  S.  460  f.
        <pb n="1080" />
        86  1022
Vermischtes.

 

Kolonial-Abtellung  der  Deutschen  Candwirtschakts-Gesellschakt.


Am  Mittwoch,  den  23.  d.  Mts.,  vormittags
10  Uhr,  findet  im  Architektenhause  zu  Berlin  die
Herbst-Versammlung  der  Kolonial-Abteilung
  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  statt.

Nach  den  geschäftlichen  Mitteilungen  wird
über  die  folgenden  beiden  Punkte  verhandelt:

Aussichten  der  Tierzucht  in  Deutsch-Ostafrika
  und  Britisch-Ostafrika.  Berichterstatter:
  Dr.  Mickel,  Landwirtschaftlicher  Sachverständiger
  beim  Gouvernement  in  Deutsch-Ostafrika;
  Besprechung  des  gelegentlich  der
Wanderversammlung  in  Harzburg  von  Professor
Dr.  v.  Nathusius-Halle  gehaltenen  Vortrags
über  Einführung  von  Zuchttieren  in  die
Kolonien,  eingeleitet  von  Direktor  Dr.  Neumann-Hamburg.


*  Hberbsthkurfus  des  Instituts  für  Schikts-  und
Tropenkranhhelten  in  Hamburg.)

Bei  dem  vom  11.  Oktober  bis  20.  Dezember  d.  JIs.
stattfindenden  Kursus  am  Institut  für  Schiffs=  und
Tropenkrankheiten  in  Hamburg  werden  die  nachstehenden
  Vorlesungen  abgehalten:

J  —  Prof.  Nocht.  (1  =  Giemsa,  L.—  Prof.  Leber,
MAs  —=  Prof.  Mühlens,  R  =  Dr.  da  Rocha-Lima,
W  —  Dr.  Werner,  Sehm.  —  Dr.  Schaumann,
F  —  Prof.  Fülleborn,  M  -—  Dr.  Mayer,  (0  —  Prof.
Ollwig,  P—  Dr.  v.  Prowagek,  Sch  =  Dr.  Schilling,
  §  =  Physikus  Sannemann,  Prof.  Glage.

Montag.  14.  Okt.:  Allgemeine  Blutlehre  (Sch)  —  Praktische
  Ubungen  (Schz.

Dienotag,  15.  Okt.:  Allgemeines  über  Färbungen  ((1)
—  Speziolle  Pathologie  des  Blutes  und  praktische
libungen  (Sch).

Mittwoch,  16.  Okt.:  Malariaparasiten  im  Menschenblut
  (W)  —  Praktische  Ubungen  (Seh).

Donnerstag,  17.  Okt.:  Klinik  der  Malaria  (W)  —  Praktische
  Ubungen,  Malariaparasiten  (W.  Sch).

Freitag,  18.  Okt.:  Klinik  der  Malaria  (W)  —  Praktische
Ubungen,  Malariaparasiten  (W.  Sch).

Sonnabend,  19.  Okt.:  Klinik  der  Malaria  (W)  —  Klinische
  Visite  (W).

Montag,  21.  Okt.:  Schwarzwasserfieber  (X7)  —  Pathologische
  Anatomie  der  Malaria  (Rl  —  Pathologische
Anatomie  des  Schwarzwasserfiebers  (K).

Dienstag,  22.  Okt.:  Schwarzwasserfieber  (J)  —  Harnuntersuchung,
  speziell  bei  Malaria  (C).

Mittwoch,  23.  Okt.:  Mückensystematik  und  -entwicklung
(W)  —  Klinische  Visite  (W)  —  Praktische  Ubungen,
Malariaparasiten  (W.  Sch)j.

Donnerstag,  24.  Okt.:  Mückenaugatomie  und  -Biologic,
Entwicklung  der  Malaria  in  der  Mücke  (W)  —  Praktische
  Ubungen  (W.  Sch)r.

Freitag,  25.  Okt.:  Epidemiologie  der  Malaria  (0)  —

Praktische  Ubungen  (W.  Sch).

 

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  5,  S.  222

—
4

 

Sonnabend,  26.  Okt.:  Epidemiologie  der  Malaria  und
Malariabekämpfung  (O)  —  Klinische  Visite  (W!.
Montag,  28.  Okt.:  Beriberi  (W)  —  Pathologische  Anatomie

  der  Beriberi  (R).

Dienstag.  20.  Okt.:  Beriberi  (JX)  —  Beriberi  Schm
Praktische  Ubungen  (Schm).

Mittwoch,  30.  Okt:  Sprue  und  Hilldiarrhoe  (M.  —
Klinische  Visite  (W)  —  Praktische  Ubungen,  Malaria
  (Sch).

Donnerstag.  31.  Okt:  Lepra  und  Cholera  (/XI  —  Praltische
  Ubungen  (Il).

Freitag.  1.  Nov.:  Maltafieber  und  Tuphus  in  den
Tropen  (N)  —  Praktische  Ubungen  (Il1

Sonnabend,  2.  Nov.:  Ophthalmologie  in  den  Tropen
(I.)  —  RKlinische  Visite  (W).

Montag,  4.  Nov.:  Protozoen  (II)0.

Dienstag,  5.  Nov.:  Protozoen  (I#).

Mittwoch,  6.  Nov.:  Protozoen  (L)  —  Rlinische  Visiee
(W)  —  Protozoen  (I#).

Donnerstag.  7.  Nov.:  Protozoen  (P).

Freitag,  8.  Nov.:  Dysenterie  und  Leberabsszeß  (We
Praktische  Ubungen  (W).  6

Sonnabend,  9.  Nov.:  Dyoenterie  und  Leberabszeß  (W.
—  Rlinische  Misite  (W).

Montag,  11.  Nov.:  Gelbfieber  (Klinik)  (K)  —  Emnabme
und  Konservierung  von  medizinischem  Material.
speziell  in  den  Tropen  (allgemeiner  Teill  (K/  —
Gelbfieber,  histopathologische  Technik,  Pathologische
Anatomie  (R).

Dienstag.  12.  Nov.:  Gelbfieber  (&amp;amp;tiologie  und  Prophylare)
  (R)  —  Histopathologische  Technik  (R  —
Konservierung  von  Material  (spezieller  Teil  (R).  —
Oistopathologische  Technik  (R).  «

Mittwoch,  13.  Nov.:  Deugue,  Pappatacifieber,  Kedam,
Flecktyphus,  Verruga  peruviana  (M)  —  Rlinicche
Visite  (W)  —  Praktische  Ubungen,  Malariaparasiten
(Repetition)  (Sch).

Donnerstag,  11.  Nov.:  Allgemeine  Tropenhygiene.
Tropenklima,  Häuserbau  in  den  Tropen.  Tropen-=kleidung
  und  -ausrüstung.  tropenhygien.  Führung!  WI

Freitag.  15.  Nov.:  Allgemeine  Tropenhygienc,  Kleidung,
Ernährung  in  den  Tropen,  Tropendienstfähigkens
beurteilung  (W)  —  Malariaparasiten  und  Blut.
praktische  Ubungen  (W,.  Sch).  6

Sonnabend,  16.  Nov.:  Trypanosomen  (M)  —  Klinische
Visite  (W).  »

illkontag,18.Nov.:Trnpanofomenph—Prakt1lchk
Ubungen  (M).

Dienstag,  19.  Nov.:  Trypanosomen  (NM)  —  Prakische
lbungen  (51).

Donnerstag,  21.  Nov.:  Trypanosomen  (N)  —  Praktiche
Ubungen  (Il).  "

Freitag,  22.  Nov.:  Cestoden  und  kosmopolitische  Helminthen
  (F)  —  Praktische  Ubungen  (P#).

Sonnabend,  23.  Nov.:  Tropische  Trematoden  (Leberund
  Darmegel)  (F)  —  Klinische  Visite  WMI.

Montag.  25.  Nov.:  Tropische  Trematoden  (Bilharzia  und
Katayama-Krankheit)  (F)  —  Praktische  Übungen  F.

Dienstag.  26.  Nov.:  Ankylostomiasis  und  Strongyloldes-Infektion
  (F)  —  Praktische  UÜbungen  (Fl.  *

Mittwoch,  27.  Nov.:  Ankylostomiasis  und  Stronguloides“
Infektion  (F)  —  Alinische  Bisite  (W)  —  Praktische
lbungen  (FFy.

Donnerstag.  28.  Nov.:
Ubungen  (F).  6

Freitag,  29.  Nov.:  Filarien  (F)  —  Praktische  Ubungen  E.

Sonnabend,  30.  Nov.:  Filarien  F)  —  Klinische  Bisite  !VWI1

Montag,  2.  Dez.:  Piroplasmen  (F)  —  Prakticchr
libungen  (F).

Filarien  (F)  —  Praktische
        <pb n="1081" />
        G  1023  eo

Dienstag,  3.  Dez.:  Ostafrikanisches  Küstenfieber  der
Rinder  (F)  —  Praktische  Ubungen  (F).

Mittwoch,  4.  Deg.:  Kalaagar  und  Orientbeule  (F)  —
Klinische  Visite  (W)  —  Praktische  Ubungen  (F).

Donnerstag,  5.  Dez.:  Spirochäten  (Ms)  —  Praktische
Ubungen  (8M8).

Freitag,  6.  Dez.:
libungen  (A3).

Sonnabend,  7.  Dez.:  Spirochäten  (Ms)  —  Klinische
Visite  (W).

Montag,  9.  Dez.:  Framboesie  und  Uleus  tropicum
(A)  —  Diverse  tropische  Oautkrankheiten  (N).

Dienstag,  10.  Dez.:  Wasserversorgung  und  -Untersuchung
  in  den  Tropen  (3.

Mittwoch,  11.  Dez.:  Gifttiere  und  parasitische  Arthropoden
  der  Tropen  (F)  —  Schiffshygiene  (S)  —
Klinische  Visite  (W)  —  Gifttiere  und  parasitische
Arthropoden  der  Tropen  (F.l.

Donnerstag,  12.  Deg.:  Pest  (Il)  —  Schiffshygiene  (S)
—  Pest,  pathologische  Anatomie  (R).

Freitag,  13.  Dez.:  Ratten  als  Pestübertrager  und  ihre
Bekämpfung  auf  Schiffen  und  an  Land  ((i)  —
Demonstrationen  im  Hafen  (8S)  —  Praktische
Ubungen  (P).

Sonnabend,  14.  Dez.:  Fleischbeschau,  Vortrag  über
die  gesundheitsschädlichen  Parasiten  der  Schlachttiere
(Prof.  Glage).

Montag,  16.  Dez.:  Sektion  eines  Pferdes  (Prof.
Glage)  —  Septische  Erkrankungen  der  Schlachttiere.
Vortrag  über  die  Sektionstechnik  (Prof.  Glage).

Dienstag,  17.  Dez.:  Mikroskopische  Untersuchung  des
Fleisches  (Trichinenschan)  (Prof.  Glage)  —  Fleischbeschauliche
  Bedeutung  und  Beurteilung  der  Inkübensiunnkheiten
  der  Schlachttiere,  Vortrag  (Prof.

age).

Mittwoch,  18.  Dez.:  Fleischbeschauliche  Bedeutung  und
Beurteilung  der  nicht  infektiösen  Erkrankungen  der
Schlachttiere  und  die  sonstigen  Fleischveränderungen
(Prof.  Glage)  —  Untersuchungsmethoden  bei  der
Fleischbeschau  (Prof.  Glage).

Donnerstag.  19.  Dez.:  Tropische  Tierseuchen  (Lungenseuche,
  Rinderpest,  Vortrag)  (Prof.  Glage)  —  Tropische

—  —
—
—

Spirochäten  (As)  —  Praktische

Die  CGeltung  der  Reichsverfassung  in  den  deutschen
Kolonien  von  Dr.  Kurt  von  Böckmann.  Verlag
S.  Braun  in  Karlsruhe  i.  B.

Der  Verfasser  geht  davon  aus,  daß  nicht  die  Verfassungsurkunde,
  deren  Bestimmungen  teilweise  verultet
  und  unanwendbar  geworden  sind,  sondern  die
Verfassung  im  materiellen  Sinnc,  d.  h.  der  Inbegriff
der  wirklichen  (lestaltung  des  Staatslebens,  der  Uinter--suchung
  zugrunde  zu  legen  ist,  da  nur  dicses  tatsüchliche
  Bild  der  Reichsgewalt  uns  mit  absoluter
Richtigkeit  sagt,  wann,  in  welcher  Weise  und  auf
welcher  (irundlage  das  Reich  seine  einzelnen  Normen
zur  Anwendung  bringt.  Er  entwickelt  den  (iellungsbegriff
  der  Rceichsverfassung  und  der  Reichsgesetze
und  stellt  die  Theoric  der  Normgeltung  auf,  durch
die  er  der  herrchenden  Ansicht,  datß  die  R.V.  zur
seltung  im  Auslande  und  in  den  Kolonien  der  formellen
  Einführung  bedürfe,  entegentritt.  Er  kommt
zu  dem  Ergebnis,  dal  die  Verfassung  nicht  an  ein
bestimmtes  Territorium  gebunden  ist,  sondern  gilt.  soweit
  die  positive  Machtsphäre  des  Staates  sich  erstreckt
und  ihre  praktische  Anwendung  maglich  ist.

In  dem  zweiten  Teile  wendet  sich  der  Verfasser
dann  zum  Themn  selbst,  der  (icltung  der  R.  V.  in  den

 

 

Tierseuchen,  Fortsetzung.  Einiges  über  Geflügelseuchen
und  über  die  Tuberkulosebekämpfung  (Prof.  Glage)l.

Freitag,  20.  Dez.:  Lebenduntersuchung  eines  Pferdes.
Besichtigung  von  Fleischbeschau-Präparaten.  Besuch
des  Schlachthofes  (Prof.  Glage)  —  Pferdeseuchen.
Feststellung  des  Alters  des  Pferdes  nach  dem  Gebiß
(Prof.  Glage).

*
1

Für  die  Schutztruppenärzte  (kommandiert  vom
Reichskolonialamt)f,  welche  den  Kursus  nicht  vom  Begiun
  an  gehört  haben,  fallen  die  Vorlesungen  des
Herrn  Prof.  Glage  (Fleischbeschau  und  tropische  Tierseuchen)
  fort;  für  sie  gelten  die  nachstehenden  Vorlesungen:


Sonnabend,  14.  Dez.:  Protozoen  (T).

Montag,  16.  Dez.:  Malariaparasiten  im  Menschenblut
(Ass)  —  Mückensystematik  (F)  —  Praktische  Ubungen,
Malaria  (Ms).

Dienstag,  17.  Deg.:  Mückenanatomie.  -Biologie  und
Bekämpfung  (F)  —  Praktische  Ubungen,  Malariaparasiten
  und  Mückenanatomie  (Ju8  u.  F).

Mittwoch,  18.  Dez.:  Malariabekämpfung  (F)  —  Praktische
  Ubungen,  Malariaparasiten  (M).

Donnerstag,  19.  Dez.:  Beriberi  (Atiologie)  (Nu.  Schm)—
Praktische  Ubungen,  Malaria  (Ms).

Freitag,  20.  Dez.:  Gelbfieber  (R)  —  Praktische  Ubungen,
Malaria  (Is8.

Errichtung  von  Jollftellen  in  Belgisch-NHongo.

Laut  Verordnung  des  Vizegeneralgouverneurs
vom  17.  Mai  1912  sind  in  Luvungi,  Nya-Kagunda,
  Bobandana,  Kwidjwi,  Shangugu,  Nha-Lukemba,
  Kalembe-Lembe,  Mahagi,  Bafuka,
Yakuluku,  Monga,  DYakoma,  Ekuta,  Imese,  Mokoange,
  Dumbi  und  Lukolela  Amter  für  die  Erhebung
  von  Ein=  und  Ausgangsabgaben  errichtet
worden.  (Bulletin  officiel  du  Congo  Belge.)

—  —
—  —

Literatur-Bericht.

Kolonien.  Er  weist  unter  Jugrundelegung  seiner
Geltungstheorie  nach,  daß  beide  Teile  der  Verfassung.
die  Cwundsätze  über  die  obersten  Reichsorgane  und
die  über  die  Stellung  des  Reichsangehörigen  zum
Reiche.  in  den  Kolonien  Geltung  huben  und  zwar
jene,  weil  die  Reichsorgune  tatsüchlich  für  die  Kolonien
und  in  ihnen  tätig  sind  und  der  hierin  licgende  Wille
die  vollständig  ausreichende  Rechtsgrundlage  für  ihre
Gelung  ist.  diese,  weil  überall,  wo  in  einem  konstitutionellen
  Staate  Reichsangehörige  und  Reichsgewalt
zusammentreffen.  das  subjektive  Indiridualrecht  grundsützlich
  vorhanden  sein  muß.  Es  folgt  im  Anschlul
daran  und  zum  Juchweis  für  die  Richtigkeit  dieser
Grundsätze  eine  Besprechung  der  einzelnen  in  den
Kolonien  geltenden  JNormen.

An  die  Ausführungen  schlichen  sich  Vorschläge
de  lege  ferenda  an,  2.  B.  betreffend  Schaffung  einer
Revisionsinstanz,  Emanzipation  des  Kolonialrechts  vom
Konsularrecht  und  Schuffung  eines  Verwaltungsstreitverfahrens.
  Das  Werk,  das  sehr  schwicrige  und  wichtige
  Fragen  behandelt  und  auf  gründlichen  wissenschaftlichen
  Studien  beruht.  ist  zweifellos  eine  wertvolle
  Bercicherung  der  Koloninlrechts-Literatur.
        <pb n="1082" />
        &amp;amp;  1024  20

Koloniale  Lieratur.)
XX.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchuaus  vorbehält.  werden  unter  keinen  Umstünden  zuriekgerand:.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

könig.  von:  Die  deutschen  Kolonien  als  Betütigungsfeld
  für  jüngere  Mi#licler  unseres  Adels.
Vonuzz  Berlin:  Süsserctt  1912.  33  S.  80.  Aus
Zcitschrift  „Weltverkehr  u.  Weltwirtschaft“.  I
Kolbe.  Franz:  Ursache  und  geschichtliche  Entwicklung
  der  Spaltung  in  der  südwestafrikanischen
Farmerschaft.  Kol.  .  39,  (1912)  615  —618.  2
*  Schultze,  Ernst:  Der  wirtschaftliche  Aufschwung
der  .Lhilippinen.  Asien,  12  (1912)  179-  I81.  3
*  Vatter,  Ernst:  lrihomanien.  (irundzüge  zu  einer

I.ndeskunde.  Strahhurg  i.  E.,  Leipzig:  Singer  1912.
IV.  171  S.  3..  80.  4

*  Wexener,  Georg:  Das  hemige  Indien.  Grundlagen
und  Prohleme  cder  britise  h-in  lischen  llerrschaft.  Mit
1Uhbersichtskarte.  Vortrag  Berlin:  Sügascrott
1912.  22  S.  1.20.  ¼.  80.  (Kolon.  Abhnandl.  61—6.3.)  5

Znudow,  FPritz:  Der  deutsche  Kolonialbestand.
Handbuch  u.  Poliik  Bd.  2  633—0060.  6

II.  Kolonialgeschichte  und  -politik.

Arning.  Wilhelm:  Aarokko-Kongo.  Leipzig:
Winand  1912.  187  S.  2..  DO0.  7
L'’uube  du  protectorat  marocnin:  L-Afriiiue  francaise
  9  (1912)  31°.—366.  (8
Candwell.  W.:  La  politigjue  générale  européenne
en  Afriqne.  aris:  Fournier  1912.  186  S.  3..  050.  10
Frnleon,  J.:  Le  partage  des  colonies  portugaises
de  l’Afriquce.  Dépöche  C(vloniale  5299  (1912).  10
*  Mackay.  PFrh.  von:  Wesen  und  Ziele  unserer  „un-Sichtbaren
  Kolonisation“.  Zeitschr.  f.  Kolonialpol.  9
(1912)  6056—000.  "  Iu
Mérns:  Lord  CUromer  en  Egypte.  (I'ne  page  de
politique  coloniale.)  Rerue  des  Troupes  coloniules  12

(1912)/  ft#.  12

*  Villars,  de:  Aladagascar  1638—  1891.  Etablissement
  des  Français  duns  I’ile.  Paris:  Fournier  1912.
VII,  258  S.  3.60  Ac.  o.  113

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archãologie.

Burjon:  A  travres  I’Indo-Chine.  Une  promenade
de  P’nom-’enh  à  Ben-Thur.  Rerne  (les  Traupes  coloniales
  123  (1912)  290—31!1.  14

*Cnbaton,  A.:  Jara.  Sumatra  and  the  other  islands
of  the  Dutch  East  Indies.  Franslat.  und  with  a  preface
  D  Bernhur  Alinll.  With  a  map  and  11  illustr.

Inndon:  Enwin  1911.  XVI,  376  S.  13.¼.  80.  (15
Detr.  A.:  4  Stanlerville.  Brugelles:  Lebene
XK  (".  1912.  219  8&amp;amp;.  4,25.%  So.  (16

IDPilhofer,  i.:  Eine  Reise  von  Finschhaufen  nach
dem  AMurkhamfluß  (Iheutsch-NeuguincalAlit  Kar#c
und  12  Abb.  Aus:  L’etermanns  geogr.  Mitteil.  1912,
Sept.  H.  1

 

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
Fetemntisch  georduet  mitgeteilt.  Mit  einem  ’  Sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Reduktion  des  Kolonial---blatteseingingen;
  mit  einem  e  diejenigen,  velche  käuflich  erworben
  wurden.

IDer  Verlag  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjljenigen  Werke  bereit.  welche
al-  Rezensiohse  lemplure  Dder  zur  Aufnahme  in
Di  .  Verzeichnis  inm  zugeschiekt  werden.

 

LHLa  rivière  Inkisi.  Reconnaissance  de  la  missicn
Robert  Thrs.  Mouvem.  géogr.  39  (1912)  529—.32.  U
6Schnee:  Bilder  aus  den  Karolinen  und  Marianen.
Zeitschr.  f.  Kolonialpol.  9  (1912)  610—629.  B

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*Winkler,  Hubert:  Botanisches  Hilsebuch  für
Pflanzer.  Kloninlbenmie,  Tropenkaufleme  und  HEschungsreisende.

  Wismar:  Hinstorff  1912.  VII.  325.
12  .  Ac.  8e.  2

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialreehi.
Vucat.

VI.  Staatsrecht.

*  Report  on  the  legislation  govrerning  the  uliention
on  native  lunds  in  the  Gold  Const  Colony  and  Ashamt
with  some  obserrations  on  the  „Forest  Omlinamee-1
  1.  London:  Wyman  &amp;amp;  sons  1912,  121  S.  1|.
40.  (Gold  Coast.  Cd.  6278.)  2

VII.  Verwaltung.

*  Hoffmann,  H.  Edler  von:  Kolcmianlverwalkunz.
Handbuch  d.  Politik  Bd.  2  661—670.  (6
Wuche,  Hans:  Die  Aushildung  der  Kolonialbtamen.

Berlin:  Siserott  1912.  241  S.  0.10.#K.  5do.  (Kolog.
Abhandl.  66.)  3
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vucut.

X.  Bevölkerungswesen.

Auskunft  über  Deutsch-Ostafrika  für  Ansieiler
und  Reisende.  I#g.  vom  Kais.  Couvern####ht.
Daressalum:  1912.  4  1..  50.  (4

*  Kleinfeller,  G.:  Kolisien  und  Deporimio.
Ilandbiuch  d.  Folntis  Bd.  2  6.0—6.6.  5

Merensky,  A.:  Wie  erzieht  man  am  beten  den
Irter  zur  Hamtagenarbeit?  Berlin:  Süsserot  191..
30  S.  O.  SO  .t.  ge.  (Kolon.  Abhandl.  61  6514  *

la  population  de  I’Inde  britunnidque.  Moumen
géGCogr.  39  (1912)  531—536.
*Schwarze  als  Vorgesetzte  Weißer.  D.  Kal.  1

38  (1912)  047—0/8.

"Vietor,  J.  K.:  Die  wirtschaftliche  Lessumner
fähigkeit  des  Afrikanes.  Bremen:  Jorld.  Mis##s-Eescllsch.
  1912.  28  S.  0.10  .  8S0.  (Bremer  MN##
sionsschrift.  36.)  .-qutatiqtikJahrosborichta



Annunire  international  de  statistique  agricole  17#.
Rome:  lustitut  internat.  d’agricult.  1912.  XI.VIII.
327  S.  5  Ps.  80.  (Institut  zl  ntiona  duaarculturc.)
  1

„Reports  br  His  Majesty's  atcent  and  cohen
gencral  on  the  finances,  administration,  and  conditim
Of  Errbt  and  the  Soudan  in  1911.  London:  Myman
  &amp;amp;  Sons  (1912).  IV,  69  S.  7  19d.  1.  2
        <pb n="1083" />
        1025  e0

XII.  Finanzwesen.

*Estimate  of  revenue  and  expenditure  of  the
Government  of  India  for  the  year  1911—12.  compared
  with  the  results  of  1910—11.  London:  Wrman
  &amp;amp;  Sons  1912.  12  S.  2cl.  d0o.  (32

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  Bulletin  (of  the)  Department  of  agriculture.
Federatec  Malay  States.  1909  ff.  Kuala  Lumpur
1909  tf.  8ô.  33

*  La  coltivazione  del  cotone  in  India.  Bollet.  dell’
Asscciazione  Cotoniera  Italiana  5  (1912)  170—175.  134

Einiges  über  Kapokhandel  und  Produktion  in
Java  und  die  Bewertung  der  Kamerun-,  Togo-  und
Ost-Afrika-Kapoksorten.  Der  ostafr.  Pflanzer  18  (1912)
110—  143.  (35

Pearson,  R.  S.:  Note  on  the  antiseptic  treatment
of  timber  in  India,  with  special  reference  to  railwar
sleepers.  Calcutta:  Governm.  print.  1912.  IV,  III,
107  S.  8S0.  (The  Indian  forest  records.  3,  2).  36

Pfrank,  Chr.:  Gcschichte  des  Hanfanbaues  in
Deutsch-Ostafrika.  Aus:  Osterr.-Ungar.  Seiler-Ztg.
JIg.  1.  1912  Jr.  2.  [a7

Pfrank.  Chr.:  Die  Kultur  der  Sisalagave  in
Deutsch-Ostafrika.  Aus:  Osterr.-Ungar.  Seiler-Itg.
Ig.  1,  1912  Nr.  4.  as

*  Report  on  the  legislation  governing  the  alicnation
on  native  lands  in  the  Gold  Const  Colony  and  Ashanti;
with  some  observations  on  the  „Forest  Ordinance“,
1911.  London:  Wyman  &amp;amp;  Sons  1912.  (Gold  Coast.
Cd.  6278.)  121  S.  1  8  ##.  410.  39

*  Seociété  franco-belge  d'’Elevage  au  Congo,  sccidl
anonyme,  établic  à&amp;amp;  Bruxclics.  Annexe  au  Bullet.

offic.  du  Congo  belge  19  (1912).  40
*  Tropenlandkultur.  Der  estafr.  Pflanzer  18  (1912).
138—140.  (u

XIV.  Wasserwesen.

Vaaat.

XV.  Bergwesen.

*  Goldproduktion  und  -handel  in  Australicn.  (Bericht
  des  Handelssachverständigen  beim  Kais.  Generalkonsul.
  in  Sydner.)  Berichte  über  Handel  u.  Industrie
3  (1912),  137—147.  #

XVI.  Handel.

*  Goldproduktion  und  -handel  in  Australien.  (Bericht
  des  Handelssauchverständigen  beim  Kais.  Generalkonsul.
  in  Sydner.)  Berichte  über  Handel  u.  Industrie
3  (1912),  137—147.  (13

Einikges  über  Kapokhundel  und  Produktion  in
Java  und  die  Bewertung  der  Kamerun-,  Togo-  und

Ost-Afrika-  Kupoksorten.  Der  ostafr.  Pflanzer  18
(1912).  110—143.  4

Specinl  consular  reports  on  Cotton  tare.  February
  27,  1912  .  .  ..  with  illustr.  Washington:

(iovernm.  print.  office  1912  (House  of  Representatives.
624  Congress,  24  session  570).  12  S.  80.  (45

*  Schultze,  Ernst:  Der  wirtschaftliche  Aufschwung
der  Pbilippinen.  Asien  12  (1912).  179—181.  46

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.

 

XVIII.  Verkebr.

*Le  Transcongolais  et  le  Transsaharien  d'’Alger  n
Tembouchure  du  Congo.  Une  voie  de  communication
de  9000  kilomètres  de  longueur  à  travers  IAfrique
française.  (Avec  4  carten.)  Mouvem.  geokr.  38  (1912  .
517—521.  u

XIX.  Medizin.

*Castelll,  (I.:  Chemotherapeutische  Vessuche  über
die  Wirkung  des  Kakodrl  und  Arrhenal  bei  experimentellen
  Spirillen-  und  Trypanosomenerkrankungen.
Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenhyg.  18  (1912).  605—619.  J4

*  Hallenberger:  Beitrag  zur  Behandlung  des  Llkus
tropirum  mit  Salvarsan.  Arch.  f.  Schiffs-  un.!
Tropenh.  18  (1912).  625—627.  40

Külz,  Ludwig:  Malarin  und  Schwarzwasserfieber.
Sichen  gemeinverstündl.  Vortrünre.  MM.  5  lemperaturkurven,
  2  Fiebertaf.  ..  .  Hamburg:  Thaden
(1912).  VI,  94  S.  (Deusche  Tropen-Bibl.  3.)  2.7“.
S0.  (50.

*  Manteufel:  Notiz  über  ein  bisher  an  der  deutsch-#stafrikanischen
  Küste  nicht  bekanntes  „Sommerfieber.
  Arch.  f.  Schiffs-  und  Tropenhyg.  18  (1912).
619—622.  —L

*  Tzuzuki,  J.:  Antiberiberintherapie  der  Beriberikrankheit.
  Leipzig:  Barth  1912.  71  S.  2,20.M.  S“.  52

XX.  Sprachen  und  Literatur.

"Archiv  für  das  Studium  deutscher  Kolonialsprachen.
  HErsg.  von  .  .  .  Edunrd  Sachnu.  Bd.  13.
Berlin:  G.  Reimer  i.  K.  1912.  X,  134  S.  Po.  (53

*Die  deutsche  Kolonialliteratur  im  Jahre  1911.
(Im  Nachtrag:  Kolonialliteratur  fremder  Völker.)  Zusammengest.
  von  Hubert  Henoch.  Berlin:  Deutsche
Kolonialgesellschaft  1912.  118  S.  1  „K.  80.  34

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*  Die  erste  Aussendung  deutscher  Jesuiten  in  die
Missionen.  Die  kathol.  Missionen  1  (1912/13)  10—13.  (55
*  Rohns,  Hedwig:  zZwanzig  Juhre  Alissions-Diakonisscharbeit
  im  Ewclamle.  NM.  143  Bild.  Bremen:
Jomld.  Alissions-diesellsch.  1912.  356  S.  S.  (5
*  Roloff,  Max:  Die  Zukunft  des  Islam.  Nord  und
Süd  1912,  Oktoberheft,  22—26.  57
*  Der  gegenwürtige  Stand  der  Heidenmissionen  in
Afrika.  Die  kuthol.  Aissionen  1  (1912  13)  v—I10.  I58
*Schlunk,  M.:  Die  evangelische  Ewekirche  in  Südtogo.
  Vortraug..  Bremen:  Jortdld.  Alissions-(icsellsch.

  1912.  16  S.  0.10  K.  So.  (Bremer  Missionsschrift.
  35.)  159
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

*  Fnmin:  Propos  d'’un  colonial.  Paris:  Plon-Nourrit
  &amp;amp;  Co.  1912.  312  S.  S.  (60
*Schntztruppe  oder  Polizeitruppe?  I)Kolz.  38

(1912)  615.—6.7.  *

XXIV.  Technologie.

Vacnat.

Kunst.
        <pb n="1084" />
        W  1026  20

XXV.  Bauwesen.
*Strehl,  J.:  Der  Hausbau  in  den  Tropen.  M.  116

Abb.  u.  3  Taf.  Hamburg:  Thaden  o.  J.  V,  66  8S.
2.  Z.  80.  (Deutsche  Tropen-Bibl.  2.)  62
G
14

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Andersch,  Max:  Die  deutsche  Post  in  der  Türtkei,
in  China  und  in  Marokko  unter  bes.  Berücksichtig.
der  anderen  fremden  Postanstalten  in  diesen  Lindern.
M.  3  Karten.  Berlin:  v.  Decker  1912.  183  S.  4.K.  80.

*  Blondel,  Georges:  Les  emburras  de  I’Allemagne.
2e  Gdit.  Paris:  Plon-Nourrit  &amp;amp;  Co.  1912.  VIII,  313  S.
3.50  F.  80.

*  Die  Entwicklung  der  deutschen  Volkswirtschaftslehre
  im  neunzehnten  Jahrhundert.  Gustav  Schmoller
zur  siebenzigsten  Wiederkehr  seines  (ichburtstages,
24.  Juni  1908,  in  Verehrung  dargebrucht  von  S.  P.
Altmann  u.  a.  T.  1.  2.  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  Humblot
1908.  2  Bde.  80.

Hllberle:  Statuten  einer  (iesellschaft  rheinbaye--rischer
  Auswanderer  in  die  Vereinigten  Staaten  von
Jerdamerika.  Aus:  Leininger  (zcschichtsblütter  Jg.  11,
1912  Nr.  2  u.  8.

Jnhrbuch  für  die  Militäranwärter  und  Kupitulanten
  1913.  Begr.  von  H.  Nienuber  u.  R.  Gersbach.
Hrsg.  .  .  .  von  .  .  .  Die  Zivilversorgung.  Zeitschr..
IE.  6.  Berlin:  Kameradschaft  (1912)  544  8.  1.  50.  M.  Z0.

Jahrbuch  des  Norddeutschen  Llord  1911/I2.
Hrsg.  i.  Auftr.  d.  Vorstandes  v.  d.  Liternr.  Abt.  d.
Jordd.  Liord.  Bremen  1912.  Berlin:  Welt-Reise-Verlag
  (1912)  VI,  486  S.  80.

 

*  Neyers  Orts-  und  Verkehrs-Lexikon  des  Deutschen
Reichs.  Auf  Grund  amtl.  Unterlarten  hreg.  von
E.  Uetrecht.  M.  51  Stzathlan,  19  Umgebungs-  u.
Ubersichtskarten  3Zd.  5.  vollst.  neubeart,  u.
verm.  Aufl.  Leipzig,  Bibliogr.  Institut  1912.
X,  1092  S.  18  .z.  80.

*  Miethe,  A.:  Die  Technik  im  zwanzigsten  Jahrhundert.
  Bd.  3.  Die  Ciewinnung  des  lechnischen
Kraftbedarfes  und  der  elektrischen  Energie.  (M.  Abbe.:
Braunschweig:  Westermann  1912.  X,  132  S.  15..  8.

*  Müller,  Georg:  Das  Recht  in  Gocthes  Fauss-Juristische
  Streifzüge  durch  das  Land  der  Dichtung.
Berlin:  Heymann  1912.  XI,  372  S.  15.#.  8.

*Nöll.  F.:  Das  Kommunalabgabengesetz  vom
14.  Juli  1893  nebst  Ausführungsanweis.  vom  10.  Alal
1894  u.  Mustersteuerordnungen.  Nach  d.  Tode  d.  Verf.
bearb.  von  F.  Freund.  7.  veränd.  u.  verm.  Aufl.
Berlin:  Heymann  1910.  XVI,  731  S.  8..

*  Wagner,  Christof:  Handbuch  der  Forstwissenschaft
  begr.  von  Tuisco  Lorey.  Bd.  2  Lief.  1.  3.  verl.
u.  erweit.  Aufl.  Tübingen:  Laupp  1912.  2  .

Wehsarg,  Otto:  Das  Unkraut  im  Ackerboden.
Erkgebnisse  d.  Untemuchung  von  Ackerböden  aus  verschied.
  Teilen  Deutschlands  auf  Unbrautsamen.  Berlin:
Deutsche  Landw.  (issellsch.  1912.  87  S.  S0.  (I##O
Bekümpfung  d.  Unkrauts  7.)  (Arbeiten  d.  Deutsch.
Landw.  Gesellsch.  226.)

*  Wer  181°82  Biographien  nebst  Bibliographien  .

Begr.,  hrsk.  u.  redig.  von  Hermann  A.  L.  Degener.
6.  Ausg.  vollkomm.  neu  bearb.  .  .  .  erweitern.

Leipzig:  Degener  1912.  IXXVI,  1862  S.  12,50..  S%

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Telegraphenlinie  Abong-Mbang-Dume  ist  am  11.  August  fertiggestellt,  in  Dume  ist
eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

 

Postdamyfschifsverbindungen  nach  den  deutschen  Schusgebieten  für  den  Monat  Oktober  1912.

 

 

 

Ausschiffung  hafen.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  deutsch-Reuguinea,  Neapel  "  (Friedrich-Wilhelms-Q„
  (deutsche  Schiffe)  1.  Nov.  hafen  41  Tage
Kaiser-Wilhelmsland  Iabaul  43  Tage  30“.  Okt.  1040
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi  10.  Nov  sFriedr.  Wilbelmsh.  45  T.
(engl.  Schiffe)  [/RNabaul  42  Tage

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo
1139  am  7/10.  u.  4  11.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="1085" />
        W  1027  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deulsch-Sstafriha.  eenn,  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.1.  28.  jed.  Mts.  1050
eutsche  t
5  ech  utobe  (ait  Piuanda),  Marseille  30.  Ot.  Mombasa  O  17  Tage  28.  Okt.  1013
be  —37  Birindisi  20.  Okt.  3.  Nov.  Mombasa  O  15  TageßOkt.  1.  Nov.  1050
bahn  und  von  der  Endstauon  (engl.  Schiffe)
zu  Schiff  nach  den  Besim.Muarseille  1.  Okt.  Mombasa  O  19  Tage  9.  Okt.  10.50
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
b)  nach  7  einschl.  Amani.  o  —  )  28.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
na  anga:  ein  u.  Amant,  ell  eS  c
Rruscha  Luo-  Haden  Ko.i  Neavel  13.  30.jed.  Ms.anga  17-18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10.0
Mombo,  Moscht.  Muhesa.  eunsche  Schiffe)
Vangani  und  Wilhelmstal)  Marseille  30.  Okt.  Mombasa  “  17  Tage  28.  Okt.  10  46
Brindisi  20.  Okt.  3.  Nov.  Mombasa“  15  Tage  18.  Oft.  1.  Nov.  1050
(engl.  Schiffe)  von  Mombasa  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Marseille  11.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
Z4#)  vach  Dstis  sowie  nach  Marieillen#  28.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
agamolo  marckdurg.  eu  F  Schiffe
epe  ssosseKor-  aewe  4%  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage1.  28.  jed.  Mts.  1050
0d--Jrangit,  Lindi,  ahenge,
Midan  Mialamg.  Mo,  Marseille  30.  Olt.  Zanzibar  18  Tage  28.  Okt.  1045
Muaf.  Neu-  Langendurs.  von  Zanddar  wtter  Mit
erengere.  Sadani,  6Q  —  ·
Hexe-i  gslidongcämziståoakå  Brindiwte=  20.  Okt.  Jansbar  KA  Tage!  |
ole,  jidji,  Usumbura  engl.  Schiffe  na  ares  salam  weiter  "
6  mit  nächster  Gelegenheit  18.  Okt.  1.  Nov.  10  50
1Brindisi  3.  Nov.  Daressalam  21  Tage  .
(engl.  Schiffe)
-  l
EjssggafssgssqdstgfxxHamburg;25.th.  Swakopmund23,24Tg.24.Okt.5.30
ENDngYFJXÄPEZZIMIFHE  Antwerpen  29.  Okt.  Swakopmund  20  Tage27.  Okt.  1045
ducht,  Epukiro.  Gobabts.  (eutsche  Schiffe)
38  auas,)  rotontet.  Aouthampton  31.  Okt.  Swakopmund  18  Tg.  29.  Oft.  1012
Guchab,  Haris,  Höachanas  eutsche  Schiffe)
Potewer  „eileerr  Southampton!  19.  Okt.  2.  Nov.  Swakopmund  24  Tage18.kt.  1.  Nov.  12.48
ohann-Albrechts-  ,  -
Kurz  änzbriivm  Fluska  Hamburg  18.  Okt.  Swakopmund  etwa  26  T.8.  Okt.  9.10
as,  riental,  s,  «
—  Southampton  26.  Okt.  Swakopmund  unbestimmt]  25.  Okt.  12.48
ndja,  e.  -—
Oatokincköisvgaoomachklg  todte  fHamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage15.  jed.  Mts.  9.10
ti,  „Otawi,  Otjtha-  -  -
rast-Ta,  OOtfilxthdingcklzk  Oskiäkgss  fpamburg  5.  Nov.  Swakopmund  28  Tage.  Nov.  6.19
rongo,  Otji  .  Ot  jatt,  .  ,..  .
Dosö  kritheivlthåkvrdeelswggskc-  LxIlnxgerpänss  12.  23.  jed.  Mts.  Swakopmund  21,  37Tg.11.  22.  jed.  Mts.  1.0
meb,  Usakos.  Waldau,  Water-  eutsche  Schiffe
berg.  Wilhelmstal  u.  Windhuk  .
erg.  Wülhelmstalu  Windhn  Lamburg  25.0t#4.  Lüderitzbucht  21  Tage  24.  Okt.  5.30
Antwerpen  29.  Okt.  Lüderitzbucht  21  Tage  27.  Okt.  1045
(deutsche  Schiffe)
Southampton  31.  Okt.  Lüderitzbucht  20,  19  Tage  29.Okt.  1012
b)  nach  Lüderitzbucht  sowie  deutsche  Schiffe)
gacheimer  bersebceenunen.  .  Southampton  19.  Okt.  2.  Nov.  Lüderitzbucht  20-21  Tages  18.  Okt.  1.  Nov.  12.48
Hafuur,  Kalkfontein  #Süd)j.  .  .  .
FJITXZ  Fesnxääsebgoåxleluii  Hamburg  18.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32  Tage  18.  jed.  Mts.  9.10
is.  Maltahöhe.  Prinzenbucht.
Ramansdrst,  Serbeim,  Utog  Hamburg  15,  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  60  Tage  5.  jed.  Mts.  9.10
#Antwerpen  12.  23.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  22,  61  Tages  11.  22.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Southampton  26.  Okt.  Lüderivbucht  unbestimmtOkt.  12.18
Hamburg  5.  Nov.  Lüderitzbucht  30  Tage  5.  Nov.  6.19
        <pb n="1086" />
        W  1028  2e

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamermn.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Wts.  9.10
a)  nach  Abong-Mbang,  Akono-  Plantation  22  Tage
bugs.  Lerna  lon.  Longsi  22  Tage
Bouambasi,  Buea,  Campo.,,  Voulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dschang.  Duala.  Dume,  sur  Mer  Duala  19  Tage
Sbolowa.  Edea,  Jabassi,)Oeutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  10
zaunde  Johann-Albrechts-  .
Isqu  otowbtsobenl  Plantation  20  Tage
Koloborf  h  #on  „Ma-  Longji  20  Tage
O#l#irt.  Vlantation,  #.  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
meltma.  Viktorta  Duala  28—30  Tage
(teiverpool  17.  Okt.  Viktoria  88  Tage  1  O
Duala  39  Tage  15.  Olt.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  108
von  dort  weiter  über  Ikang
d)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  im  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—53  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
LLiverpool  16.  Okt.  Rio  del  Rey  37  Tage15.  Okt.  1012
xc)  nach  dem  Tschadsee=  Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Lage  jeden  Montag  1086
(Garua,  Kufsert)  von  dort  wetter  Über

Lokodta-hyola
Antwerpen  26.  Okt.  16.  Nov.  Matadi  18—20  Tage5.  Okt.  15.  Nov.  8.6

 

d)  nach  Molunddn  La  Rochelle  28.  Okt.  18.  Nov.  #onda  weiter  noldee  len-  26.  Okt.  16.  Nov.  106

 

iiansd  Schiffe)  dam  .  *7  zern  auf  10
·  a  un  «  »
fBordeaux  25.  jedes  Monats  enstente,  Houann  23.  jed.  Mts.  106
5.  den  Karolinen,  Palan-  1.  Nov.  Jap  37  Tage  30“.  Okt.  101#0
Inseln,  Marianen.  „ean  anhe  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
a)  nach  Jap  und  Ungaur.  Brindisi  13.  Okt.  10.  Nov.Jap  49  Tage  .  Okt.  8.  Nov.  100
(engl.  Schtffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

 

30.  Okt.  1040

 

 

 

"!a  Ponape  50  Tage
b)  nach  den  übrigen  Stationen  eapel  1“.  Nov.  Saipan  43  Tage
oee  Schiffe)  I  Palau  36  Tage

Für  Briefe  und  Postkarten  gochverian  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Aletudrowo
  1139  am  7/10.  und  4/11.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien—  Schanghai  geleitet.  Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohamga  geleitet,  don
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspaplere,  Wu#cproben
  —  über  Rußland:  Montags,  Donnerstags,  Sonnab.,  ab  Berlin  7K  u.  I1XX  sowie  Dienstags  7.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

 

 

 

 

Neapel  18.  Okt.  1.  Nov.  Tsingtau  34  Tage  6.  30.  Okt.  105
(deutsche  Schiffe)  5“n
Brindisi  jeden  Sonnta  Tsingtau  32—35  Tageseden  Freitag  10
G.  Niantschon.  bengl  Bauffe  9  sing  g  ð
Marseille  25.  Olt.  Tsingtau  84  Tage  23.  Okt.  1015
(engl.  Schiffe)
Liverpool  25.  Okt.  Tsingtau  34  Tage  21.  Okt.  8.43
Marseille  #  20.  Okt.  3.  Nov.  Tsingtau  35  Tage  18.  Okt.  1.  Nov.  101
(franz.  Schiffe)
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Vostkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  umer

ansgeführten  Beförderungsgelegenbetten.  Brietsendungen  feder  Art  auch  ber  Wi2zQy  befördert.

 

Oueenstopn  7.  Nov.  Apia  25  Tage
7.  Samoa.  Queenstow  17.  Okt.  14.  Nov.  Apia  32  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

is.  ot.  5.  12.  No.  3.5
        <pb n="1087" />
        1029  2

 

 

 

 

 

 

Nach

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus

Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

8.  Marscall=  Inseln
a)  nach  Jalutt

b)  nach  Nauru

 

 

Tie  Abfahrt  erfolat  l
vom  Ein.  #
schiffungshafen  am:
Neapel  1“.  Nov.
(beutsche  Schiffe)
Taranto  1  17.  Nov.
(engl.  Schiffe),
Neapel  6.  Nov.
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  27.  Okt.
(engl.  Schiffe)
Taranto  20.  Okt.  3.  Nov.
(engl.  Schiffe)

Jaluit  50  Tage
Jaluit  58  Tage

Adelaide  27—31  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbabn
  nach  Melbourne  oder
Sydney.  Von  dort  mit
Te  der  ocis-  Pöos“
phate  Company  oder
Dampfer  de  der
Jaluütliuse  nach  Nauru

 

30.Ott.  15.  Nov.  1040

18.  25.  Okt.
1.  4.  Nov.  1040

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien  —Schanghai  geleitet.

*Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo

  1139  am  4/11.

 

9.  TLogo.

 

 

 

Hamburg  9.  24.  jedes  Monats
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  23.  jedes  Monats
1  Marseille  10.  jedes  Monats
Bordeaux  #25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Mittwoch
Hamburg  16.  jedes  Monats
Rotterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Oamburg  30.  Okt.
Rotterdam  4.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe),

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage
Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung
Cotonou  14  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  an
Landwege  im  4—5

Lome  28  Tage
Lome  23  Tage

dem
agen

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

28.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  10  15

28.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  1012

30.  Okt.  9.10
3.  jed.  Mts.  1012

 

#.  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintressen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzebieten.

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fänig  Von  Landungs.  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Verlin  am  hafen  in  Berlin  am
6  —X  07  i
ventichmngninea  Islstl  ·····  %  3  Olt.  Neapel.  .  .  .  17*.  30*.  Ott.
rundii  Brindisi.  .  .  25.  Ott.  8.  Nov.
Neapel  .  .  .  ..  20*.8  Okt.  37.  Nov.  Marseille  24.  Okt.  7.  Nov.
deutsch-Ostafrikaf  Brindisi.  3.  Nov.  Liverpool  20.  Okt.  10.  Nor.
»  Marseille  ·  31.  Ott.  Niautschon  Eaimato.  on  über  San  Francisco  oder
Southampton  16“.  Okt.  ··-  «sz-Seattleunbestimmt
beutsch  Sürwett=  Southampton  13.27.  Okt.  10.  Nov.  de  Haore  oder  (5—6  mal  monatlich)
afrika  Hambur  30  h  Queenstopn
—BBMBamburgAl-  E  Sibir.  Eisen-  in  in  der  Regel  Dienstag.
Southampton  15“.  30“,  jed.  Mts.  bahn  1  Donnerstag  u.  Sonnabend
Kamerun  .  .  .  .  .  Hamburg  .  jed.  Mts.  —  —  —  E—
—“  Liverpool  Okt.
Neapel  17.  25,  Okt.  2.  Nov.  Plymouth.  .  über  Vancouver  am
von  Japl  -.  Q  z  :30“.  Okt.
Brindisi  25.  Okt.  20.  De  Samoog  neenstomn  Z  r
den  Karolinen  von  *  sz  oder  Havre  über  San  Francisco  am
rigen)  Brindisi  25.  Okt  20.  Dej.  od.  Plymouth  23“.  Okt.
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  .  .  .  25.  Okt.  20.  Dez.  4
den  palau-Inseln  Neapell  17.  25.Ort.  2.Nov.  Hamburg  +  2“.  Ge.  16“.  jed.  Mts.
#t  *-2  Pr  HHrindiif.  2)Ökt.  20.  des.  logo  Southamwton  15“.  30.  jedes  Monats
Warshall-Inseln.  Neapel  25.  Okt.  17.  Nov.  Plymouth  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1088" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  1030  2

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

Reise

 

 

Letzte  Nachrichten
ostdampfer

V  mof  von  nach  bis  11.  Oktober  1912.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  10.  Oktober  in  Kapstadt.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  i  Hamburg  am  9.  Oktober  ab  Madeira.
„Aline  Woermann“  Hamburg  «  Kotonou  am  9.  Oktober  in  Victoria.
„Anna  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  8.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Arnold  Amsinck“  New  Vork  1  Westafrika  am  30.  September  ab  New  VNork.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  ·  Lüderitzbucht  am  3.  Oktober  in  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  „  Lüderitzbucht  am  9.  Oktober  ab  Monrovia.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  «  Hamburg  am  10.  Oktober  Cuxhaven  passiert.
„Elisabeth  Brock“  Hamburg  „  Burutu  am  26.  September  ab  Las  Palmas.
„Erna  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  Oktober  ab  Monrovia.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  8.  Oktober  in  Kapfstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  14.  Oktober  ab  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  10.  Oktober  in  Sekondi.
„Henny  Woermann“.  Hamburg  l  Kamerun  am  30.  Oktober  in  Duala.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Accra  am  2.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Accra  am  12.  Oktober  ab  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  7.  Oktober  in  Madeira.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  10.  Oktober  Dungeneß  passiert.
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Matadi  am  9.  Oktober  in  Antwerpen.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  I  Kotonou  am  6.  Oktober  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  "  Hamburg  am  1.  Oktober  in  Hamburg.
„Lulu  Bohlen"  Hamburg  #  Matadi  am  8.  Oktober  in  Matadi.
„Martha  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  24.  September  in  Hamburg.
„Max  Brock"“.  ..  Lüderitzbucht  «  Hamburg  am  27.  September  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  #  Kotonou  am  26.  September  in  Kotonou.
„Professor  Woermann“  Hamburg  "  Kamerun  am  10.  Oktober  in  Sekondi.
„Renata  Amsinck“  Burutu  Hamburg  am  9.  Oktober  in  Hamburg.
„Thekla  Bohle  .  ..  Hamburg  Assinie  am  3.  Oktober  in  Monrovia.
„Gouverneur  v.  Puttkamer“.  Lagos  Hamburg  am  10.  Oktober  Dover  passiert.
„Hans  Leonhardt“.  Hamburg  am  9.  Oktober  in  Zighinchor.

„Edea“

„Lome“
„Otavi“
„Palatia“.
„Rhenania“
„Slavonia“
„Swakopmund“.
„Togo“
„Windhuk“
„Savoia“.

„Answald“
„Arnfried“
„Gundomar“
„Gundrun“
„Ingo"
„Ingraban“.
„Irmfried“
„Walburg“
„Wigbert“
„Winfried“
„Ingbert“.

 

Warri  1

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

Hamburg

 

Accra

Lüderitzbucht

Kotonon
Ostafrika
Kamerun
Hamburg
Kamerun
Hamburg
Accra

Kotonon
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg
Ostafrika
Hamburg

 

am  7.  Oktober  in  Lome.

am  6.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
am  7.  Oktober  in  Lamburg.

am  5.  Oktober  ab  Las  Palmas.
am  7.  Oktober  in  Hamburg.

am  4.  Oktober  ab  Madeira.

am  30.  September  in  Lüderitzbucht.
am  27.  September  in  Hamburg.
am  6.  Oktober  ab  Suez.

am

10.  Oktober  Dover  passiert.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Hamburg

 

Burutu
Hamburg
Lüderitzbucht
Hamburg
Kotonou
Hamburg
Matadi
Calabar
Swakopmund
Matadi

Ostafrika
Hamburg
Kamerun
Hamburg
Calabar
Hamburg

Calabar
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

 

am  24.  September  ab  Beira.

am
am
am
am
am
am
am
am
am
am

J  SOD  S–

Oktober
Oktober
Oktober
Oktober
Oktober
Oktober
Oktober
Oktober
Oktober
Oktober

in  Lagos.

ab  Las  Palmas.

ab  Accra.

ab  Notterdam.

in  Bissao.

in  Calabar.

in  Duala.

ab  Sierra  Leone.
ab  Swakopmund.
ab  Monrovia.
        <pb n="1089" />
        Marktbericht.)  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Baumwolle.  Die  Haltung  des  Marktes  war  eine
schwankende,  jedoch  konnten  sich  Preise  ziemlich  behaupten.
  Die  Ernteberichte  von  Amerika  lauten  aus
dem  Westen  günstig,  aus  dem  Osten  weniger  günstig,
und  neigt  man  jetzt  zu  der  Annahme,  daß  die  Ernte
ein  mittleres  Erträgnis  etwa  14  Millionen  Mark
ergeben  wird.  Der  Konsum  fängt  an  etwas  stärker
zu  kaufen,  ohne  sich  indessen  auf  länger  hinaus  zu
versorgen.  Sollten  Preise  nachgeben,  so  erwartet
man  ein  stärkeres  Eingreifen  des  Konsums.  Von
Agypten  kamen  zeitweise  Klagen  über  Schaden  durch
Würmer,  doch  scheint  derselbe  nicht  von  Bedeutung

zu  sein.  Der  Schluß  war  etwas  matter.  Es
notieren  Middling  amerik.  0.61—0,60  “  (gegen

0,58¼  +  im  Vormonat),  Upland  von  Narunga
0,65—0,66  ¼  (0,65—0,66.  ¼),  Abassi  0,68—0,88.7
(0,70—0.90./4),  Mitafifi  0,67—0,72.1  (0,68—0,73.44,
Caravonica  0.70—0,75.  ¾  (0.72—0,86  4)  für  ½  kg.
Togo,  gute  Durchschnittsware  wertet  etwa  0.60  bis
0,61  ¼KX  (gegen  0,59—0,60  im  September),  geringere
  Togo-Sorten  bis  herab  zu  0,50  (0,51—0,50.1
im  Vormonat)  für  19  kg.

Baumwollsaat  stetig,  im  Preise  unverändert.  Es
notieren  wie  im  September,  je  nach  Onalität  80  bis
140  x  für  1000  ka.

Bienenwachs.  Sämtliche  Sorten  blieben  ziemlich
unverändert  ruhig.  Preise  blieben  konstant,  da  die
Zufuhren  verbältnismäßig  klein  blieben.  Deutsch-Ostafrika
  278—281.K  (280—282  #),  Madagaskar  260
bis  272.4  (260—270  ),  Benguella  276—278.4
(276—278  KA),  Chile  288—292.#(285—292  „#K0  für
100  kg  im  September.

Blei  ist  gestiegen  und  notiert  heute  wie  folgt:  Engl.
in  Mulden  25,25  M  (23/Mx).  Deutsch  in  Mulden
25,75  A  (24.  4)  für  50  kgx  im  Vormonat.

Elfenbein  blieb  ruhig  und  wenig  verändert  bei  einem
Wert  von  10,90.  für  ½  kg  (gegen  10,.77½—10,85.
im  Vormonat  für  Kamerun-Gabun-Zähne  mit  einem
Durchschnittsgewicht  von  15.16  lbs.

Erdnüsse  ruhig.  Geschälte  Mogambique  und  andere
Sorten  werten  17—17,25.4¾  (16,50  —16,50  .4),  westafrikanische
  Sorten  sind  unverändert  geblieben
(Bissao  26  K  für  100  kg  wie  im  Vormonat).

Hauf.  Deutsch-ostafrikanische  Ware.  Zufuhr:  1911:
Januar-August  41957  Tons,  September  1108  Tous,
1912:  9346  Tons,  1555  Tons,  zusammen  1911:
6065  Tous,  1912:  10901  Tons.  Zufuhren  wurden
bei  guter  Frage  ziemlich  prompt  begeben,  und  schließt
der  Markt  zu  folgenden  Preisen  etwas  unter  dem
vormonatlichen  Niveau.  Reguläre  bis  Superior-Ware
  32,50—33,00  (gegen  33,25—33,50  4),
Sekunda  bis  Mittelware  31,50—32,  25.%31,  75—  33.  ,
Abfallhauf  war  sehr  begehrt  bei  22—22,50  .77
(20—22  44)  für  50  kg  im  Vormonat.

Kaffee  ist  fest  und  seit  letztem  Bericht  gestiegen.  Der
heutige  Markt  für  Liberia-Ware  ist  0,82  MK  für
½  kg  gegen  0.78—0,76  für  ½  kg  im  Vormonat.

Kakao.  Der  Markt  ist  fest  aber  ohne  Geschäft.  Die
heutigen  Werte  sind  für:  Kamerun-Plantagen  58.50.4
(gegen  58.“  im  Vormonat),  Victoria  52—54,50  4
(48—52  4),  desgl.  rauchig  10—45  K  (10—45  .K),
Lagos-Togo  50—54.50  X  (53—55  ¼),  Accra  54“  bis
56.4  (54—56.1¼),  Old  Calabar  50—54.  (52—54.4),
Fein  Sao  Thomé  56—57  KK  (58  J#J),  Kurant  Sao
Thomé  53—54.7  (55.)  für  50  kg  im  Vormonat.

Kapok.  Unverändert  gute  Frage.  Graue  Sorten
0.90—1,20  M&amp;amp;  (gegen  1—1,20  .  im  September),
weiße  Sorten  1,30—1,50  .A  (gegen  1,10—1,50  .7  im
September)  für  1  kg.

Kautschuk.  Der  Markt  blieb  seit  letztem  Bericht  sehr
ruhig  und  Preise  gaben  langsam  weiter  nach.  Der
Bedarf  des  Ronsums  scheint  durch  die  großen  Luanten
Plantagenkautschuk  so  ziemlich  gedeckt  zu  sein.  Para
wertet  etwa  10,10  „/  gegen  10,90—11  ¾  für  1  kg
im  Vormonat.  Für  afrikanische  Sorten  war  be- 



schränkte  Frage  und  notieren  diese  Provenienzen  wie
solgt:  Gabun  5—5,50  At  (5,20—5,60  Ac),  Kamerun=Batanga
  6—6,10  .Kf  (6—6,40  1/4),  1  Kamerun-Würste
6.20—6,  30.  %%  (6,  807  ),  Südkamernn  6.60—6,70.
(7,.20—7,30  Kr),  I  Kamerun-Kuchen  5,20—5,.50  4
(5,50—5,80  4),  1  Goldküsten-Lumps  4,40—4,70  4
(5—5.50  /),  1  Togo-Lumps  5,20—5,50  K  (5.50  bis
5,  80  Ac),  I.  rote  Togo-Adeli-Bälle  9,20—9,10  At
(9,60—9,80  Ac)  für  1  kg  im  Vormonat.  Deutsch-Ostafrikanischer
  Plantagen-Kautschuk  war  wenig  gefragt
  und  wertet  wie  folgt:  a)  Bälle  5,50—6  .4  (6,30
bis  7,10.  4),  b)  Felle  7,30—8,70  /  (8—9,20  %)  für
1  kg  im  Vormonat.

Kolanüsse.  Viertelnüsse  sind  etwa  1,10  .  (gegen
1,05  M  im  Vormonat),  halbe  Nüsse  1,  —  M  (gegen
0,85  u  im  Vormonat)  für  1  kg  wert.

Kopal  hat  sich  nicht  verändert.  Ruhiges  Geschäft  bei
nicht  veränderten  Preisen.  Es  werten:  Kamerun
0.70—0,80  .,  Zanzibar  glatt  0,80—2,95  M,  Zanzibar
  Gänsehaut  5  —10/,  Madagaskar  0,40—2,70.4,
Bissao-Boulama  kurant  1,65—1,80  x,  Bissao-Boulama
  gemischt  0,65—0,95  ∆,  Bissao-Boulama-Kiesel
0,55—  1,60  ,  Conakry-Sierra  Leone,  kurant  1,90  bis
2,10.,  desgl.  gemischt  1,15—1,35.  für  1  kg  wie
im  September.

Kopra  hat  im  Preise  etwas  angezogen,  schließt  aber
bei  stillem  Geschäft  wie  folgt;  Ostafrikanische,  nach
OQualität,  27—26.  (25,50—27.0),  Westafrikanische,
nach  Qualität,  26—24.14  (23,50—25.14)  für  50  kg  im
Vormonat.

Kupfer  ist  wenig  fester  bei  95  K  (gegen  94,50  .  im
September)  für  50  kg  für  engl.  raff.  Ingots.

Mais.  Der  Markt  ist  sehr  fest  auf  die  Verwicklungen
am  Balkan.  Angebot  von  Afrikamais  bleibt  sehr
klein.  Es  wertet  beste  weiße  Togoware  140  .#
(gegen  125—130  im  Vormonat),  Portug.  Ostafrikanische
  Ware  110—112  M  (gegen  105  im
Vormonat)  für  1000  kg.

Mangroverinde  hat  sich  etwas  befestigen  können.
Der  Abzug  bleibt  aber  trotzdem  schwerfällig.  Für
loco  nun  fällige  Ware  werden  notiert:  Madagaskar-Rinde
  etwa  10  .Kfl  für  100  kg.

Palmkerne.  Der  Artikel  hatte  sich  befestigen  können
und  waren  feine  Sorten  (Lagos,  Kamernn  usw.)  bis
auf  20,5  7½  X  gestiegen.  In  den  letzten  Tagen
stellte  sich  jedoch  eine  Abweichung  ein  und  schließt
der  Artikel  zu  folgenden  Preisen:  Lagos  20  4
(19,70—19,75  /%),  Togo  19,80  (19,50—19,55  .4),
Elfenbeinküstensorten  19,70  .Kf  (19,40—19,45  K)  für
50  kg  einschl.  Sack  im  Vormonat.  «

Palmöl  ist  im  Preise  gestiegen,  schließt  aber  ruhiger
zu  folgenden  Preisen:  Lagos-Portonovo  34,50  bis
34,25.%  (31,50—31,25  .K),  Kamernn  31.25—81  4
(31,25  /4),  Liberia  27,25—28.4  (26,75—20,50  Ac),
Accra-Togosorten  29—28,50  (29,75  4#4)  für  50  ku
im  Vormonat.

Phosphat.  Offerten  sind  kaum  zu  erhalten.  Preise
sind  nominell:  Florida  Rock  77—80%  3.60—3,65  Pf.
(3—3,10),  Florida  Pepple  74—76%  2.75—2,85  Pf.
(2,75—2,85),  Algier-Tunis  63—70%  2,35—2,40  Pf.
(2,35—2,40),  Algier-Tunis  57—63%  2,25  Pf.  (2,50)
für  1%  pbosphors.  Kalk  in  50  kg.

Reis  bleibt  sehr  still,  aber  ohne  Anderung  in  den
Preisen.  Rangoon  24,50—29,50  .  &amp;amp;.  Japan  25  bis
39,50  Java  35,50—49,50  Kfl  für  100  kg.

Sesamsaat  ruhig.  Helle  Zanzibar  und  bunte  Mozambique
  18.37½  —17,87½  N  (18—18,25  ./#4),  Bennisaat
  (westafrikanische)  18—17,50.  (17,50.4)  je  nach
Oualität  für  50  kg  im  Vormonat.

Silber  in  Barren  fester.  Verkäufer  88.  (gegen
85,75  /4)),  Käufer  87,50  M  (85,25  Ac)  im  September
für  1  kg  fein.

Superphosphat  unverändert.  18%  wasserfreie
Phosphorsäure  5,70  K.,  desgl.  16  %  5,60  .

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Oktober  1912.
        <pb n="1090" />
        G  1032

·  Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  hKeudt'tsches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.s.
Telephon:  Amt  Ztr.,  1765  Stadtverkehr.  ##  9229  u.  9224  24  Fernverkehr.  Teiegr  ad  -Adr.:  „Heydkontor“.  12.  Oktober  1912.

 

 

 

 

 

 

            

   

 

 

 

 

 

 

«  «"  «
qun-ilKapüalilGe  Var  arLebte  4  Freibleibem
dungs-  schäfts=  Divi.  Diit),  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkter

jahr  54  1  iahr  dende  dende  1  %  i(Ir
1  n  ß
1910  8  o000  000  1.  E  0  „O0  Afrika-Marmor=  Kolonialges.  75  eing.  Ant.  40  50
1907  2  500  000  1.  10.  17  1  6  Afrikanische  Kompanie  A.-G.  ...  95z10u
1907  600  O000  1.  7J.0  0  Angupflanzungggesellschaft  (D.  K.  G.).  .  900  9
1896  1200000  1.  1.  12  12  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Akt.  129  18
1802  650  000  1.  1.  0  0  Britich  Central  Africa  Ltd.  69  76
1905  1000  000  1.  4.  17/  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  4  Co.,  A.  G.  155  165
1905  1200  000  H  1.  41  O  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G),  65  #  72
19027  600  OCo0!0d  1.  10.  S.  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  135  145
1905  220  000  7  1.  1.  4  3  Ö  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.)  .  99.103
1900  964  600  1.  1.  0  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  125  135
1900  191800  1.  1  7  0  do.  Stamm-Ant.  75  —
1878  2760000  1.  1  11  12  Oische  Hand.=  u.  Plantag.=  *G.  d.  Südsee-  F  A.  *  155  1  —
1902  2  000  OCO00  1.  1.0  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  «  95  L
1907  2500  000  1.  1.  3  5  r  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  ...  130  137
1885  2  000  000  H  1.  4.]  50  35  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  510  56ur
1902  1  000  O0000  1.  1.  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  Gy)  .“  50  56
1908  4  500  000  n  1.  1.0  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktten  190  19
1902  1300000  1.  5b.]  6  7  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.  ..  «  —  u
1896  2250  000  (1.  1.  10  10  Deutsch-Westafrikan.  Handels  105  110
1899  4860  z.  1.  B  5  |Gesellschaft  Nordwest-  ZRamerun  ½  5  0n  1  —  r
!  "  "*  I#1  I
1908  1  022  100  1.  10.)  0  —0  Gibeon-Schürf=  u.  Handels  ggesellsch.  in.  b.  H.  110  115
1889  8  000  O000  /1.  10.  .  0  Hanseatische  Plantagengesellschat  45  5u
1887  1  200  000  1.  1.  #  25  25  Jalnuit-Gesellschaft.  Akltien--Gel.  220  —
180o)  10170001.  79%  0  Raffee-Plantage  Sakarre,  Aktien-Gee.  558  n
1906  3  000  O0o0  1.  111  4“  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A-G.  4  —  7
189510  000  000  1.  i.  0  0  baoto  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.)  28  *
1908  157500  1.  1.  0  0  Kaukansib  Diamant  G.  m.  b.  H.  i.  Liguid.  1350  1
1903  900  000  1.  1.,  0  3  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  *-1  99.  —
1908  1250  000  1.  1.  ·  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  ..  120  1
1808  125  000  1.  11422½%  Kolmanskop  Diamond  shares  -  38  K4  10
1899  2  000  Ob0  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  1  95  100
1905  150  000  I1.  1.  0  0  Nama  Land-Schürf=  u.  Guano-Syndikat  i.  Ligu.50
1886  7500  0001.  4  0  „Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  125  *
1906  1  400  000  1.  1.U  0  6  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  GGG.  "14  120
1900St.  200  0001.  4.  6,505  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  #  75  +#%
19022  375  000,  1.  1145  30  Paeific  Plosphate  Co.  alte  Anteise  26  2%“
191J  375  000|1.  1  0  10  junge  50  eingezahlt  1  2  3  I  EX-1904
  160  000  1.  6  0  0  iflanzunge  -Gesensch.  Kpeme  (D.  K.  G.)  Vorz.  A.  100  L
1912  8000  000  1.  1  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G)  .  3070  300
1895  1600  000  1.  1  0  ·  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaft.  —  0
1903  900  000  1.  1  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorgugs-Anteile  ’l  27  3
1905  2  000  000  1.  1  4  4°  Samva-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  17  21
1897  500  000  1.  1  12  12  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  9.  170  190
19040  OOo  1.  1112  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  Go).  .i  200  230
1896  500  000  1.  7  0  0  South  Affrican  Territories  Limitel  6.3  46
18956  6850000  1.  1  0  0  South  Enst  Africa  (1910)  Limitcch  4  2/6  3
18922  2  000000  1.  ,51u17½  South  West  Africa  Co.  Limite  276  285
1912  1  000  000  1.  1  —  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.  )  J  —  0
1898  869  100  1.  4  0  ·  |  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Steliieinlteile  35  10
1893  142  200  1.  4.  0  0  do.  Vorzugs-Anteilel  80  v
1909  4235  000  1.  1  0  0  „erein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  40  K
1909  1  600  000  1.  1  0  10  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  &amp;amp;  130  (K  16#%
1897  2  100  000  1.  1.,  3  0  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  b  82  S
1897  3  000  OC00  1.  1.  15  15  Westafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria"“"  253  –
1895  1  800  000  1.  1.  0  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.))  105  –

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufet
bezw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

*Bauzinsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.  —  pr.  I1.  Semester.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.  1
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW8,  Kochst.  G

 

..  —
        <pb n="1091" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Uovember  1912.  Nummer  21.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljahrlich  erscheinenden:  Ateilunten  aus  den  demschen  Schutzuchieten“".  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljäbrliche  Abonnemenspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duinch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  4,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  n)  .&amp;amp;  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich  -Ungarns,  b)  A  6.—  für  die  Länder  des  Welloßhbereins  —  GEinsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S8W’,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Kaiserlicher  Erlaß,  betr.  die  Erklärung  des  Schutzes  über  die  in  Aquatorial-Afrika
erworbenen  Gebiete.  Vom  3.  Oktober  1912  S.  1033.  —  Kaiserliche  Verordnung,  betr.  die  Vercinigung  der  in  Aqua-=torial-Afrika
  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Schutgebiete  Kamerun.  Vom  3.  Oktober  1912  S.  1034.  —  Verordnung  des
Reich'#skanzlers  über  die  Einführung  seiner  in  Namerun  geltenden  Verordnungen  und  Verfügungen  in  den  neu  erworbenen
Gebieten  Aquatorial-Afrikag.  Vom  19.  Oktober  1912  S.  1034.  —  Verordnung  des  Staatssekretärs  des  Neichs-Rolonial-=amts
  über  die  Einführung  seiner  in  Kamerun  geltenden  Verordnungen  und  Verfügungen  in  den  neu  erworbenen  Gebieten
  Aquatorial-Afrikas.  Vom  19.  Oktober  1912  S.  1035.  —  Erklärung  wegen  Abänderung  des  Absatzes  ö  der  Erklärung
  zu  der  Brüsseler  Generalakte  vom  2.  Juli  1890.  Vom  15.  Juni  1910  S.  1035.  —  Bekanntmachung,  betr.  die
Ratififation  der  in  Brüssel  am  15.  Juni  1910  unterzeichneten  Erklärung  wegen  Abänderung  des  Absatzes  5  der  Erklärung
zu  der  Brüsseler  Generalakte  vom  2.  Juli  1890  und  die  Himerlegung  der  Natifikationsurkunden.  Vom  5.  Juni  1912  S.  1037.
—  Bekanntmachung,  betr.  die  Ausführung  des  §  1419  Abs.  2  und  Abs.  5  der  Reichsversicherungsordnung.  Vom
8.  Januar  1912  S.  1037.  —  Bekanntmachung,  betr.  die  Ausführung  des  §  194  Abs.  2  des  Versicherungsgesetzes  für
Augestellte.  Bom  12.  Juli  1912  S.  1037.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Schaffung  von
Strandämtern  und  die  Bestellung  von  Strandvögten.  Vom  18.  Juli  1912  S.  1038.  —  Quarantänc-Vorschriften  für
die  Seeschiffe  in  den  Hafen  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika.  Vom  12.  Juni  1912  S.  1038.  —  Quarantäne-Vorschriften
  für  die  Seeschiffe  in  den  Häfen  des  Schutzgebiets  Neuguinea  einschl.  des  Inselgebiets  der  Rarolinen,
Palau,  Marianen  und  Marschall-Juseln.  Vom  7.  März  1012  S.  1038.  —  Personalien  S.  1038.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  Vermarkung  der  deutsch-englischen  Ruanda-Grenze.  Von  Major
a.  D.  G.  Schlobach  S.  1041.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küsten-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Monat  August  1912  S.  1046.

Togo:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  107.  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
des  Schuygebiets  Togo  im  Monat  August  1912  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  1049.

Deutsch-Südwestafrika:  Aus  dem  Amboland  S.  1019.  —  Die  Wirkungen  der  Ausnahmetarife  der  südwestafrikanischen
  Bahnen  für  Landesprodukte  S.  1049.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  UAssambara-Raffeebau-Gesellschaft  zu  Berlin  S.  1050.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Lord  Kitchener  über  Agypten  und  den  Sudan  S.  1051.

 

—  Der  Baumwollbau  des  Uganda-Schutzgebiets  1911.12  S.  1056.  —  Südafrikanische  Union  S.  1056.  —  Ausfuhr
von  Mimosarinde  aus  Britisch-Südafrika  S.  1056.  —  Baumwollkultur  in  Indien  S.  1056.  —  Der  Baumwollmarkt
Agyptens  1911  12  S.  1057.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  September  1912  S.  1058.  —  Stand  der  ägpptischen
Baumwollernte  im  September  1912  S.  1058.  —  Sdo  Thomé  und  Principe  S.  1058.  —  Uganda  S.  109.  —  Kakao-Ausfuhr
  aus  der  Dominikanischen  Republik  Januar  bis  August  1912  S.  1059.  —  Gummiverschiffungen  aus  dem
Amazonasgebiet  im  1.  Halbjahr  1912  S.  1059.  —  Maßnahmen  zur  Hebung  der  Baumwollkultur  in  Angola  S.  1060.

Vermischtes:  Zentral-Auskunftsstelle  für  Auswanderer  S.  1060.  —  Koloniale  Vorlesung  S.  1060.  —  Literatur-Bericht
  S.  1061.  —  Koloniale  Literatur  (XXI.)  S.  1062.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1067.  —  Schiffsbewegungen
  S.  1071.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  1072.

 

 

 

 

SS  AHtliher  Teilss###Sh
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

k#lserlicher  Erlaß,  betr.  die  Srklärung  des  Schutzes  über  die  in  Kquatorial-Rfrika
erworbenen  Gebiete.

Vom  3.  Oktober  1912.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  ufw.,
tun  kund  und  fügen  hiermit  zu  wissen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem  durch  das  deutsch-französische  Abkommen  vom  4.  November  1911,  betreffend  die
beiderseitigen  Besitzungen  in  Aquatorial-Afrika  (Reichs-Gesetzbl.  1912  S.  206),  die  im  Artikel  1  des
        <pb n="1092" />
        W  1034  e

Abkommens  näher  bezeichneten  Gebiete  an  Deutschland  abgetreten  worden  sind,  nehmen  Wir  sie
hiermit  im  Namen  des  Reichs  nach  Maßgabe  der  deutsch-französischen  Vereinbarung  vom  28.  Sevtember
  1912,  betreffend  die  Ubergabe  der  zwischen  Französisch-Aquatorial-Afrika  und  Kamerun  auszutauschenden
  Gebiete,  vom  Zeitpunkte  der  Übergabe  an  Unsere  Behörden  ab  unter  Unseren  Kaiserlichen

  Schutz.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel
Gegeben,  Jagdhaus  Rominten,  den  3.  Oktober  1912.

(I.  S.)  Wilhelm.

von  Bethmann  Hollweg.

RKaiserliche  Verordnung,  betr.  die  Vereinigung  der  in  quatorial-Rfrika  erworbenen
Gebiete  mit  dem  Schutzgebiete  Kamerun.

Vom  3.  Oktober  1912.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Denutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  uswm.,
verordnen  auf  Grund  der  §§  1,  16  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  im
Namen  des  Reichs,  was  folgt:

§  1.  Die  durch  das  deutsch-französische  Abkommen  vom  4.  November  1911,  betreffend  die
beiderseitigen  Besitzungen  in  Aquatorial-Afrika  (Reichs-Gesetzbl.  1912  S.  206),  erworbenen  Gebiete
werden  vom  Zeitpunkte  der  jeweiligen  Ubergabe  an  Unsere  Behörden  ab  mit  dem  Schutzgebiete
Kamerun  vereinigt.

§  2.  Die  in  §§  2  bis  7  des  Schutzgebietsgesetzes  sowie  die  in  Kamerun  geltenden  Kaiser
lichen  Verordnungen  treten  für  die  neuerworbenen  Gebiete  mit  dem  im  §1  bezeichneten  Zeitpunkte
in  Kraft.  Gleichzeitig  treten  die  Vorschriften  des  bisherigen  Rechtes  außer  Kraft.

Hinsichtlich  der  Rechtsverhältnisse  der  in  den  neuerworbenen  Gebieten  befindlichen  Konzessionsgesellschaften
  finden  die  Vorschriften  des  Abs.  1  nach  Maßgabe  des  Artikels  5  des  Abkommenvom
  4.  November  1911  Anwendung.

§  3.  Der  Reichskanzler,  der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  und  der  Gouverneur
bestimmen,  inwieweit  und  wann  die  in  Kamernn  geltenden  Vorschriften  ihrer  Verordnungen  und
Verfügungen  für  die  neuerworbenen  Gebiete  in  Kraft  treten.

§  4.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  oder  mit  seiner  Zustimmung  der  Gouverneur
erläßt  die  zur  Ausführung  dieser  Verordnung  erforderlichen  Bestimmungen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben,  Jagdhaus  Rominten,  den  3.  Oktober  1912.

(L.  S.)  Wilhelm.
von  Bethmann  Hollweg

r'i'

Verordnung  des  Reichskanzlers  über  die  Sinführung  seiner  in  Kamerun  geltenden
Verordnungen  und  Verfügungen  in  den  neu  erworbenen  Gebieten  Hquatorial-Rfrikas.
Vom  19.  Oktober  1912.

Auf  Grund  des  8§  3  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung  der  in
Aquatorial-Afrika  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Schutzgebiete  Kamerun,  vom  3.  Oktober  1912  (Reichs
Gesetzbl.  S.  512)  wird  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Die  in  Kamerun  geltenden  Vorschriften  der  Verordnungen  und  Verfügungen  des  Reichskanglers
  treten  für  die  in  Aquatorial-Afrika  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Zeitpunkt  ihrer  jeweiligen
lbergabe  an  die  Schutzgebietsbehörden  in  Kraft.
        <pb n="1093" />
        W  1035  20

Hinsichtlich  der  Rechtsverhältnisse  der  in  den  neu  erworbenen  Gebieten  befindlichen  Konzessionsgesellschaften
  finden  die  Vorschriften  des  Abs.  1  nach  Maßgabe  des  Artikels  5  des  deutschfranzösischen
  Abkommens  vom  4.  November  1911,  betreffend  die  beiderseitigen  Besitzungen  in
Aquatorial-Afrika  (Reichs-Gesetzbl.  1912  S.  206),  Anwendung.

Berlin,  den  19.  Oktober  1912.
Der  Reichskanzler.
v.  Bethmann  Hollweg.

Verordnung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  über  die  Einführung  seiner
in  Kamerun  geltenden  Verordnungen  und  Verfügungen  in  den  neu  erworbenen
Gebieten  Kquatorial-Rfrikas.  «

Vom  19.  Oktober  1912.

Auf  Grund  des  §  3  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung  der  in
Aquatorial-Afrika  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Schutzgebiete  Kamerun,  vom  3.  Oktober  1912  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  512)  wird  verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.
Die  in  Kamerun  geltenden  Vorschriften  der  Verordnungen  und  Verfügungen  des  Staatssokretärs

  des  Reichs-Kolonialamts  und  des  Auswärtigen  Amts,  Kolonial-Abteilung,  treten  für  die  in
Aquatorial-Afrika  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Zeitpunkt  ihrer  jeweiligen  Übergabe  an  die  Schutzgebietsbehörden

  in  Kraft.

Hinsichtlich  der  Rechtsverhältnisse  der  in  den  neu  erworbenen  Gebieten  befindlichen  Konzessionsgesellschaften
  finden  die  Vorschriften  des  Abs.  1  nach  Maßgabe  des  Artikels  5  des  deutschfrauzösischen

  Abkommens  vom  4.  November  1911,

betreffend  die  beiderseitigen  Besitzungen  in

Aquatorial-Afrika  (Reichs-Gesetzbl.  1912  S.  206),  Anwendung.

Berlin,  den  19.  Oktober  1912.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

rklärung  wegen  AKbänderung  des  Kosatzes  5  der  Erklärung  zu  der  Brüsseler
Generalohkte  vom  2.  Juli  1890.

Vom  15.  Juni  1910.

Declaration
portant  dérogation  à  I’alinéa  5  de  la  Deéclaration
annerée  à  I’Acte  général  de  Bruzelles  du
2  juillet  1890.

Les  Puissances  qui  ont  ratifiéc  I°Acte  g6-näral
  de  Berlin  du  26  février  1885  ou  qui  y
ont  adhéré  sont  convenues  de  faire  la  Deéclaration
  suivante:

Par  dérogation  à  Dalinéa  5  de  la  Déclaration
  annes6e  à  I'’Acte  général  de  Bruxelles
du  2  juillet  1890,  les  Puissances  signataires
Ou  adhérentes  qui  ont  des  possessions  ou
exercent  des  protectorats  dans  le  Bassin  conventionnel
  du  Congo  pourront,  pour  autant
Gufune  autorisation  leur  soit  nécessaire  à
cette  fin,  y  établir,  sur  les  armes  et  munitions
importées,  des  droits  dépassant  la  limite

(Ubersetzung).
Erklärung
wegen  Kbänderung  des  Kbsatzes  5  der  Erklärung
zu  der  Brüsseler  Generalahte  vom
2.  Juli  1890.

Die  Mächte,  welche  die  Berliner  Generalakte
vom  26.  Februar  1885  ratifiziert  haben  oder  ihr
beigetreten  sind,  sind  übereingekommen,  die  folgende
  Erklärung  abzugeben:

In  Abänderung  des  Absatzes  5  der  Erklärung
zu  der  Brüsseler  Generalakte  vom  2.  Juli  1890
können  die  Signatarmächte  oder  die  beitretenden
Mächte,  die  in  dem  konventionellen  Kongobecken
Besitzungen  haben  oder  eine  Schutzherrschaft  ausüben,
  daselbst,  soweit  überhaupt  eine  Ermächtigung
  dazu  für  sie  erforderlich  ist,  von  den
eingeführten  Waffen  und  dem  eingeführten  Schießbedarf
  Zölle  erheben,  welche  die  in  der  erwähnten
        <pb n="1094" />
        W  1036  2SO

maxima  de  10%  de  la  valeur  au  port  d'im--portation,
  fixée  par  ladite  Declaration.

La  présente  Déclaration  sera  ratifiée,  et
les  ratifications  en  seront  déposées  au  Ministere
  des  Affaires  Etrangères,  à  Bruxelles,
dans  le  délai  d'’un  an  ou  plus  töt  si  faire
se  peut.

Elle  entrera  en  vigueur  le  trentième  jour
à  partir  de  celui  ou  aura  été  clos  le  proceèsverbal
  de  dépot.

En  foi  de  duoi,  les  soussignés  Plénipotentiaires
  ont  dressé  la  présente  Déclaration  et
JF  ont  apposé  leur  cachet.

Fait  à  Bruxelles,  le  15  juin  1910.

Pour  I’Allemagne:
von  Flotow.

Pour  I’Autriche-Hongrie:
S.  Clary  et  Aldringen.
Richard  Schüller.
Gustäáv  de  Käáälmn.

Pour  la  Belgique:
Capelle.

Pour  le  Danemark:

W.  Grevenkop  Castenskiold.
Pour  I’Espagne:

Arturo  de  Baguer.

Pour  la  France:
Etienne  Ganderax.

Pour  la  Grande-Bretagne:
Granpville.

Pour  I’Italie:

Bonin.

Pour  la  République  de  Libéria:

Louis  Rosenthal.

Pour  la  Norvege:
Leif  Bögh.

Pour  les  Pays-Bas:
F.-R.  Melvill  van  Carnbee.

Pour  la  Perse:
M.  Mahmoud  Khan.

Pour  le  Portugal:
Santo  Thyrso.

Pour  la  Russie:
N.  de  Giers.

Pour  la  Sueède:
Albert  Ehrensvard.

Pour  la  Turquie:
A.  Hamid.

Erklärung  festgesetzte  Höchstgrenze  von  10  vom
Hundert  des  Wertes  im  Einfuhrhafen  übersteigen.

Diese  Erklärung  soll  ratifiziert  und  die  Rattfikationsurkunden
  sollen  innerhalb  eines  Jahres,
oder  wenn  möglich  noch  früher,  im  Ministerium
der  auswärtigen  Angelegenheiten  in  Brüssel
hinterlegt  werden.

Sie  tritt  in  Kraft  am  dreißigsten  Tage  nach
dem  Tage,  an  welchem  das  Hinterlegungsprotokoll
geschlossen  sein  wird.

Zu  Urkund  dessen  haben  die  unterzeichneten
Bevollmächtigten  diese  Erklärung  ausgefertig:
und  ihr  Siegel  beigesetzt.

Geschehen  zu  Brüssel,  am  15.  Juni  1910.

Für  Deutschland:
von  Flotow.

Für  Österreich-Ungarn:
S.  Clary  u.  Aldringen.
Richard  Schüller.
Gustäv  von  Kälmän.
Für  Belgien:
Capelle.

Für  Dänemark:
W.  Grevenkop  Castenskiold.

Für  Spanien:
Arturo  de  Baguer.

Für  Frankreich:

Etienne  Ganderax.

Für  Großbritannien:
Granville.
Für  Italien:
Bonin.

Für  die  Republik  Liberia:
Louis  Rosenthal.

Für  Norwegen:
Leif  Bögh.
Für  die  Niederlande:
P.-R.  Melvill  van  Carnbec.
Für  Persien:
M.  Mahmond  Khan.
Für  Portugal:
Santo  Thyrso.

Für  Rußland:
N.  de  Giers.

Für  Schweden:
Albert  Ehrensoard.

Für  die  Türkei:
A.  Hamid.
        <pb n="1095" />
        W  1037  20

Bekanntmachung,  betr.  die  Ratifikation  der  in  Brüssel  am  15.  Juni  1910  unterzeichneten
  Erklärung  wegen  Kbänderung  des  Kbsatzes  5  der  erklärung  zu  der  Brüsseler
Generolahte  vom  2.  Juli  1890  und  die  Hinterlegung  der  Ratitfikationsurkunden.
Vom  5.  Juni  1912.

Die  vorstehend  abgedruckte,  am  15.  Juni  1910  in  Brüssel  unterzeichnete  Erklärung  wegen
Abänderung  des  Absatzes  5  der  Erklärung  zu  der  Brüsseler  Generalalte  vom  2.  Juli  1890  (Reichs-Gesetzbl.
  1892  S.  658)  ist  von  allen  daran  beteiligten  Mächten  ratifiziert  worden.  Durch  besondere
Vereinbarung  der  Mächte  ist  die  Frist  zur  Hinterlegung  der  Ratifikationsurkunden  bis  zum  31.  Dezember

  1911  verlängert  worden;  innerhalb  dieser  Frist  haben  alle  Mächte  ihre  Ratifikationsurkunden
in  Brüssel  hinterlegt.  Das  Hinterlegungsprotokoll  ist  am  31.  Dezember  1911  geschlossen  worden.

Berlin,  den  5.  Juni  1912.
Der  Reichskanzler.

In  Vertretung:
von  Kiderlen-Waechter.

Behaonntmachung,  betr.  die  Kusführung  des  §  1419  Abs.  2  und  Kbs.  5  der
Reichsversicherungsordnung.
Vom  8.  Januar  1912.

Auf  Grund  des  §  1419  Abs.  2  und  Abs.  5  der  Reichsversicherungsordnung  bestimme  ich
folgendes:

I.  In  den  deutschen  Schutzgebieten  werden  die  Gouverneure  oder  die  von  diesen  zu  bezeichnenden
  Stellen  die  Quittungskarten  ausstellen,  umtauschen  und  erneuern.

II.  Die  Kosten  für  die  Quittungskarten  und  für  die  Muster  der  Bescheinigungen  in  den
deutschen  Schutzgebieten  trägt  die  Landesversicherungsanstalt  Berlin.

Berlin,  den  8.  Jannar  1912.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Caspar.

Bekanntmachung,  betr.  die  Kusführung  des  §  194  Kbf.  2  des  Versicherungsgesetzes
für  Angestellte.

Vom  12.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  194  Abs.  2  des  Versicherungsgesetzes  für  Angestellte  vom  20.  Dezember
1911  (Reichs-Gesetzbl.  S.  989)  bestimme  ich  folgendes:

Die  Ausgabe  und  die  Annahme  der  Aufnahmekarten  (§  188  a.  a.  O.),  die  Ausstellung  der
Versicherungskarten  (§  185  a.  a.  O.)  sowie  der  Ersatz  von  Versicherungskarten  (§  190,  §  195  Abs.  1,

§  197  a.  a.  O.)  wird  in  den  deutschen  Schutzgebieten  durch  die  Gouverneure  oder  die  von  diesen
zu  bezeichnenden  Stellen  bewirkt.

Berlin,  den  12.  Juli  1912.

Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:
Caspar.
        <pb n="1096" />
        G  10838  e

Verfügung  des  Souverneurs  von  Romerun,  betr.  die  Schaffung  von  Strandämtern
und  die  Bestellung  von  Strandvögten.

Vom  18.  Juli  1912.

Auf  Grund  der  §§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Juni  1908,  betreffend  die
Einrichtung  der  Verwaltung  und  Eingeborenenrechtspflege  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397),  und  der  Verfügung
  des  Reichskanzlers  vom  16.  März  1909,  betreffend  die  Ermächtigung  des  Gouverneurs  von
Kamerun  zur  Neuschaffung,  Verlegung  und  Aufhebung  von  Verwaltungsbehörden  (Kol.  Bl.  S.  3611.
wird  folgendes  verfügt:

§  1.  Die  Bezirksämter  Duala,  Victoria  und  Kribi  werden  je  für  die  Ausdehnung  ihrer
Verwaltungsbezirke,  das  Bezirksamt  Duala  zugleich  auch  für  die  Ausdehnung  des  Verwaltungsbezirks
Edea,  zu  Strandämtern  bestellt.

§  2.  Die  Vorsteher  der  Strandämter  werden  je  für  ihre  Strandamtsbezirke  zu  Strandvögten
  bestellt.

Buea,  den  18.  Juli  1912.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Ebermaier.

Quarantänevorschriften  für  die  Seeschiffe  in  den  Häfen  des  Schutzgebiets
Deutsch-Südwestafrika.

Vom  12.  Juni  1912.

Die  vom  Kaiserlichen  Gonverneur  in  Windhnk  unter  dem  12.  Juni  1912  erlassene  neue
„Verordnung,  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  Seeschiffe  in
Deutsch-Südwestafrika“,  ist  im  „Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika“  Nr.  13
vom  18.  Juni  1912  abgedruckt.

Die  Verordnung,  die  am  1.  Jannar  1913  in  Kraft  tritt,  lehnt  sich  an  die  von  dem  Herrn
Reichskanzler  unter  dem  29.  August  1907  erlassenen  „Vorschriften  über  die  gesundheitliche
Behandlung  der  Seeschiffe  in  den  Deutschen  Häfen“  (Reichs-Gesetzbl.  S.  563)  an.

–—  —□.xl  —

GQuarantänevorschriften  für  die  Seeschiffe  in  den  Häfen  des  Schutzgebiets  Meuguinea,
einschließlich  des  Inselgeblets  der  Karolinen,  Dalau,  Marianen  und  (Marschall-Insein.
Vom  7.  März  1912.

Die  vom  Kaiserlichen  Gounverneur  in  Rabaul  unter  dem  7.  März  1912  erlassene  nene
„Verordnung,  betreffend  die  gesundheitspolizeiliche  Kontrolle  der  Seeschiffe  in  den
Häfen  des  Schutzgebiets  Neuguinea  einschließlich  des  Inselgebiets  der  Karolinen,
Palau,  Marianen  und  Marschall-Inseln“,  ist  im  „Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Neuguinca"
Nr.  6  vom  15.  März  1912  abgedruckt.

Die  Verordnung,  die  am  1.  Juli  1912  in  Kraft  getreten  ist,  lehnt  sich  an  die  von  dem
Herrn  Reichskanzler  unter  dem  29.  August  1907  erlassenen  „Vorschriften  über  die  gesundheit
liche  Behandlung  der  Seeschiffe  in  den  Deutschen  Häfen“  (Reichs-Gesetzbl.  S.  563)  an.

 

 

 

 

Dpersonalie.  —

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  25.  September  1912.

Naumann,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  von  Boyen  (5.  Ostpreußisches)  Nr.  41,  scheidet  am
25.  Oktober  aus  dem  Heere  aus  und  wird  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zum
Seminar  für  orientalische  Sprachen  in  Berlin  mit  dem  26.  Oktober  1912  in  der  Schutztruppe

  angestellt.
        <pb n="1097" />
        W  1039  rc

A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1912.
Frhr.  v.  Schleinitz,  Oberstleutnant,
v.  Grawert  (Gideon),  Hauptmann,
Frhr.  v.  Haxthausen  und  Spalding,  Leutnants,
Geisler,  Wünn,  Dr.  Taute  und  Dr.  Fischer,  Stabsärzte,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe
  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt;
Dr.  Schönebeck,  Dr.  Weck  und  Dr.  Lurz,  Oberärzte,  zu  Stabsärzten  befördert.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens  zu  erteilen,  und  zwar  für

das  Ritterkreuz  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrechtsordens:
dem  Oberarzt  Dr.  Mohn.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.

A.  K.  O.  vom  25.  September  1912.

Dr.  Gottschalk,  Oberveterinär  beim  Königlich  Sächsischen  1.  Feldartillerie-Regiment  Nr.  12,  wird
nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Sächsischen  Heere  mit  dem  1.  Oktober  1912
mit  seinem  bisherigen  Patent  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  17.  Oktober  1912.
Ich  verleihe  dem  Nachbenannten  aus  Anlaß  seines  Ausscheidens  aus  der  Schutztruppe
den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse:

dem  Intendanturrat  a.  D.  Dr.  Engel.

A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1912.

v.  Saldern,  Oberleutnant,  scheidet  mit  dem  17.  November  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit
dem  18.  November  1912  im  6.  Thüringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  95  wieder  angestellt.

v.  Meien,  Oberleutnant,  scheidet  mit  dem  17.  November  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit
dem  18.  November  1912  im  Znfanterie-Regiment  Hamburg  (2.  Hanseatisches)  Nr.  76
angestellt.

Krüger,  Oberleutnant,  scheidet  am  24.  November  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem
25.  November  1912  im  Infanterie-Regiment  Prinz  Louis  Ferdinand  von  Preußen  (2.  Magdeburgisches)
  Nr.  27  angestellt.

Bethe,  Major,

Mannhardt,  Oberleutnant,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre
genehmigt.

Trainer,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann  mit  einem  Patent  vom  1.  Oktober  1912  befördert.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens  zu  erteilen,  und  zwar  für

das  Ritterkreuz  1.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrechtsordens:
dem  Stabsarzt  Dr.  Hannemann.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  7.  Oktober  1912.

Franz,  Intendanturrat,  scheidet  am  22.  Oktober  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  23.  Oktober
1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  8.  Oktober  1912.

Friedrich,  Intendanturassessor,  ist  mit  Ablauf  des  Monats  August  1912  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden
  und  mit  dem  1.  September  1912  im  Heere  wieder  angestellt  worden.

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  8.  Oktober  1912.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  in  Verfolg  der  A.  K.  O.  vom  30.  August
1912  Allergnädigst  geruht,  den  an  der  Bafia-Unternehmung  beteiligten  Angehörigen  der  Schutztruppe
die  Kolonialdenkmünze  mit  der  Berechtigung  zum  Tragen  der  Spange:  Kamerun  1911  zu  verleihen.
        <pb n="1098" />
        W  1040  2e0

A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1912.
Zobel,  Leutnant,  scheidet  am  31.  Oktober  1912  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische

Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  aus.
v.  Raven,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  befördert.

u.  Raven,  Oberleutnant,

—

u  Briesen,  Leutnant,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
.  Hanstein,  Leutnant  im  6.  Thüringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  95,  scheidet  am  6.  November

aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  7.  November  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Harttmann,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,
Dr.  Range,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

 

 

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts
Wirklicher  Geheimer  Rat  Dr.  Solf  ist  von  seiner
Dienstreise  nach  Deutsch-Südwestafrika,
den  englischen  Kolonien  Südafrikas  und
nach  Ostafrika  zurückgekehrt  und  hat  die  Geschäfte
  am  15.  Oktober  wieder  übernommen.

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
13.  Oktober  Botaniker  Dr.  Braun,  Landmesser
Günther,  Distriktskommissar  Häuser,  Rechnungsrat
  Cohrs,  Gouvernementssekretär  Kielich,  Assistent
  2.  Kl.  Tempel,  kommiss.  Assistent  2.  Kl.
Reinicke.

Am  16.  August  sind  wieder  eingetroffen:  Resident
  Dr.  Kandt;  am  18.  August:  Polizeiwachtmeister
Eschberger;  am  20.  August:  kommiss.  Bezirksamtmann
  Eggebrecht,  kommiss.  Sekretär  Menzel,
Vermessungstechniker  1.  Kl.  Weigele,  kommiss.
Assistent  2.  Kl.  Edelsbacher,  Techniker  Klug,
Kanzlist  Marschner,  Polizeiwachtmeister  Senftner;
  am  30.  August:  Meterinärbakteriologe  Dr.
Wölfel,  Polizeiwachtmeister  Voß,  Zollhilfsbeamter
Hennemann.

Im  Schutzgebiet  sind  am  18.  August  neu  eingetroffen:

  die  kommiss.  Sekretäre  Gimmy  und
Meinicke,  kommiss.  Zollsekretär  Schmersau,

Landmesser  Knorr,  Katasterzeichner  Bartel;  am
30.  August:  Forstassessor  Martin,  die  Regierungstierärzte
  Meyer  und  Dr.  Huber,  kommist.
Sekretär  Kessal,  die  Lehrer  Schrage  und  Moebius,
  Förster  Trips,  Kanzlistin  Merlecker.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  14.  September  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Gerichtsassessor  Lange,
kommiss.  Sekretär  Verch,  kommiss.  Assistent  2.  Kl.
Steffenhagen,  Förster  Näpfel,  Kanzlist
Schwabe,  die  Kanzleigehilfen  Hüseler  und
Gaertig.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
1.  Oktober  angetreten:  Sergeant  Kasten.

 

 

Mit  Heimaturlaub  sind  am  1.  Oktober  eingetroffen:
  Oberarzt  Dr.  Schönebeck,  Unterzahlmeister
Röpnack,  Feldwebel  Mierswa  und  Sanitäte-Vizefeldwebel
  Dormeyer.

Kamerun.

Die  Zulassung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs

Ebermaier  als  Generalkonsul  für  das  französische

  Gabungebiet  ist  erfolgt.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  9.  Oktober:
Sergeant  Kreuzer,  Unteroffiziere  Domschat  und
Prove  und  Sanitätssergeant  Eckhardt;  am
24.  Oktober:  Oberleutnant  Dickmann  und  Oberarzt
  Dr.  Rinke.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  1.  Oktober  eingetroffen:

  Sergeant  Jütersonke.
Logo.

Im  Schutzgebiet  sind  neu  eingetroffen:  ain
11.  August:  Landwirt  Kummetz;  am  27.  August:
Sekretär  Keßler,  Landwirt  Hacuseler.  Wiedereingetroffen
  sind:  am  11.  August:  Stationsassisten
Ottens,  Polizeimeister  Jochum;  am  27.  Auguft:
Leutnant  v.  Rentzell,  Stationsassistent  Pröich:
am  10.  September:  Bureauvorstand  Hoß,  Sekretär
  Madretzke.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  am  15.  September:  Regierungsarzt
Dr.  Engelhardt,  Poligeimeister  Brauer,  Stationsassistent
  Schaarschmidt,  Polizeimeister
Flohr;  am  16.  Oktober:  Regierungsbaumeister
Laverrenz,  die  Sekretäre  Mohr  und  Manwald,
  Mierkmeister  Geisler.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  9.  September:
Lehrer  Böhler;  am  24.  September:  Regierungsarzt
  Dr.  Sunder,  Sekretär  Schwenninger,
Polizeimeister  Wilhelm  Schulz,  Stationsassistent
Steudtner  und  Polizeimeister  Harfst.

 

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
25.  Oktober  angetreten:  Intendanturrat  Franz.
        <pb n="1099" />
        W  1041  25

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  Oktober
angetreten:  Regierungsrat  Peters,  Bezirksamtmann
  Böhmer,  Distriktschef  Graf  v.  Schwerin,
die  Sekretäre  Christiansen  und  Möller,  Kanzlist
Wollert,  Kanzlistin  Schulze,  Gouvernements-Sattler
  Zocher,  Brunnenbauer  Frei,  die  Polizeiwachtmeister
  Altscher,  Hirschmüller,  Kelber,
Schaaps,  die  Polizeisergeanten  Jörns,  Inzek,
Kirstein,  Reymann,  Ulrici.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  26.  bzw.  27.  September
  verlassen:  Finanzdirektor  Junker,  Bezirksamtmann
  Beyer,  die  Sekretäre  Dietrich
und  Krafft,  Werkmeister  Wiese,  Bureaugehilfe

 

Valentin,  Schlosser  Schuck,  die  Polizeisergeanten
Brose,  Havemann,  Lahmeyer.

 

Deutsch-HNeugulnea.

P.  Salvator,  bisher  Superior  auf  den
Palau-Inseln,  ist  zum  apostolischen  Vikar  des
apostolischen  Bikariats  der  Karolinen  und
Marianen  ernannt  worden.

Samoa.

Zollaufseher  Bartel  hat  am  8.  Oktober  die
Ausreise  in  das  Schutzgebiet  angetreten.

Lazarettverwalter  Krutschinski  ist  am  16.  Oktober
  mit  Heimaturlaub  eingetroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Tichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Dlie  Vermarkhung  der  deutsch-englischen  Ruanda-Grenze
  1911.

Von  Moajor  a.  D.  G.  Schlobach.

Unmittelbar  nach  Beendigung  der  deutschbelgischen
  Grenzvermarkung  begannen  die  Arbeiten
zur  Vermarkung  der  deutsch-englischen  Grenze,
die  auf  dem  Gipfel  des  Ssabinjo-Vulkaus  beginnt
und  sich  nach  Osten  und  Nordosten  bis  zum
Kagera-Flusse  hinzieht.  Die  Bereisung  der  östlichen
  durch  die  Vulkane  Ssabinjo,  Mgahinga
und  Muhawura  gebildeten  Vulkankette  erfolgte
in  zwei  Abteilungen.  Die  eine  (Major  Schlobach)
  umging  den  Ssabinjo  nach  Norden  und
bewegte  sich  in  östlicher  Richtung  am  nördlichen
Hange  der  Kette  entlang,  wobei  die  soeben  errichteten
  Pfeiler  der  englisch-belgischen  Grenze
(Nkabwe—Ssabinjo)  passiert  wurden.  Die  zweite
Abteilung  (HOauptmann  Fonck)  marschierte  von
Süden  an,  überschritt  den  Paß  zwischen  Ssabinjo
und  Mgahinga  und  erbaute  dort  den  Grenzpfeiler
  Nr.  1  an  dem  von  Norden  nach  Süden
zwischen  den  beiden  Vulkanen  hindurchführenden
breit  ausgetretenen  Viehpfade.  Den  Treffpunkt
bildete  das  zwischen  dem  Tshahafi-See  und  dem
Bolero-See  gelegene,  vom  Führer  des  Begleitkommandos,
  Oberleutnant  Grasen  Sparr,  hergerichtete
  Expeditionslager.  Die  englische  Expedition
  hatte  ihr  Lager  am  Südende  des  nordwestlich
  gelegenen  Mutande-Sees  aufgeschlagen.

Die  Zusammensetzung  der  Expeditionen  war
folgende:

1.  Deutsche  Grenzerpedition:
Major  a.  D.  G.  Schlobach,  1.  Kommissar,
Hauptmann  z.  D.  H.  Fonck,  2.  -

 

Begleitkommando:

1  Leutnant,“)  1  Unteroffizier  (Schlimme),
1  Sanitäts-Vizefeldwebel  (Erler),  60  Askaris,
  150  Träger  (und  zwar  100  Wasukuma,
50  Waheia).

2.  Englische  Expedition:

Major  Jack  (local  rank),  R.  E.  (Royal  Engineer),
1.  Kommissar,

Captain  Prittie,  R.  Br.  (Rifle  Brigade),  2.  Kommissar,


2  Unteroffiziere  (noncommissioned  officiers),  als
Topographen,

Escorte:  Leutnant  Silver,  Dr.  Marschall,
2  Unteroffiziere,  80  Askaris,  etwa  300  Träger.

Die  Askaris  der  englischen  Eskorte  waren
teils  Sudanesen,  teils  Abkömmlinge  der  alten
Emin-Pascha-Truppe.  Die  Bewaffnung  bestand
aus  dem  Martini-Metford-Einzellader  und  langem
Seitengewehr.

Die  englische  Expedition  hatte  sich  nach  Erledigung
  der  englisch-belgischen  Grenzvermarkung
nach  Osten  begeben,  um  während  der  Dauer  der
deutsch-belgischen  Grenzvermarkung  gemäß  Abmachung
  die  von  früher  bestehende,  längs  des
ersten  Breitengrades  geführte  Triangnlationskette
nach  Süden  und  Westen  weiterzuführen.  Der
Hauptteil  der  englischen  Expedition  befand  sich
noch  im  Osten,  als  am  15.  Juli  die  Vermessungen
und  Pfeilerbauten  am  Osthange  des  Muhawura
begannen.  Später  trat  auch  die  englische  Triangulationskolonne
  hinzu.

*)  Bis  15.  August  Oberleutnant  Graf  Sparr,
nachher  Leutnant  David.
        <pb n="1100" />
        G  1042  2

Die  Aufgabe  der  gemischten  deutsch-englischen
Grenzexpedition  bestand  in  der  Auffindung  und
Vermarkung  der  durch  den  Vertrag  vom  14.  Mai
1910  in  den  Hauptpunkten  gegebenen  Grenzlinie,
deren  vertragsmäßiger  Verlauf  folgender  ist:

Vom  Gipfel  des  Ssabinjo  (3654  m)  führt  sie
über  den  Mgahinga-Gipfel  (3487  m)  zum  höchsten
Punkte  des  Muhawura  (4112  m).  Weiter  folgt
sie  dessen  nordöstlichen  Musongo  genannten  Bergsporne,
  und  beschreibt  dann  in  östlicher  Richtung
eine  flache  Kurve.  Zwischen  den  Seen  Bolero
und  Tshahafi  geht  sie  etwa  halbwegs  in  gerader
Linie  durch  und  begleitet  dann  den  Rücken  der
Wugamba-Kette  von  deren  südlichstem  Gipfel  an
bis  zur  Breite  des  Zusammenflusses  der  Bäche
Wigaga  und  Mugera.  Hier  verläßt  sie  die  Kette
und  verläuft  weiter  auf  dem  genannten  Breitengrade
  bis  zum  genannten  Zusammenflusse.  Hierauf
  folgt  sie  in  südlicher  Richtung  dem  Talwege
des  Wigaga-Baches  bis  zu  dessen  Quelle.  Dann
erreicht  sie  geradlinig  einen  Punkt,  der  genau
1000  m  nordwestlich  (rechtweisend)  vom  Gwassa-Berge
  entfernt  ist.  (Punkt  b  des  Vertrages.)

Hier  nimmt  die  Grenze  eine  nordöstliche
Richtung  an  und  soll  längs  dreier  in  ihrer  Länge
und  Breite  genau  vertragsmäßig  bezeichneter
Linien  durch  einen  bisher  weißen  Fleck  der  Karte
bis  zur  Quelle  des  südwestlichen  Armes  des
Kisinga-Flusses  verlaufen,  wenn  möglich,  längs
natürlicher  Grenzen,  deren  Abweichungen  aber
nicht  mehr  als  5  km  nach  Norden  oder  Süden
von  den  Geraden  betragen  dürfen,  und  wobei
weder  die  Gesamtfläche  des  deutschen  noch  die
des  britischen  Gebietes  vermindert  sein  darf.

Der  Raum  zwischen  dem  Gwassa-Berge  und
dem  Quellgebiete  des  Kisinga-Flusses  erschien  auf
den  bisherigen  Karten  als  ein  weißer  Fleck.  Bei
Besichtigung  des  Geländes  ergab  sich,  daß  ein
Gebirgsland  von  etwa  2000  m  mittlerer  Höhenlage
  zu  durchschreiten  war,  dessen  Formationen
durchweg  in  etwa  meridionaler  Richtung  streichen.
Die  Formationen  stellen  sich  dar  als  hohe,  meist
steilgeböschte  Rücken,  zwischen  denen  sich  tief  eingeschnittene
  feuchte  Täler  hinziehen,  deren  Sohlen
fließende  Bäche  führen  und  oft  mit  breiten,  besonders
  bei  Regenzeit  schwer  passierbaren  Papyrussümpfen
  bedeckt  sind.  Die  Sohle  des  Muhindu-Sumpfes
  ist  ein  solcher  Papyrussumpf,  dessen
Breite  100  bis  500  m  beträgt.

Diese  ungünstigen  Verhältnisse  ließen  es  geboten
  erscheinen,  von  der  Absteckung  der  Grenze
in  geraden,  die  Formationen  und  die  darauf  befindlichen
  zahlreichen  Eingeborenen-Siedlungen  fast
rechtwinklig  schneidenden  Linien  Abstand  zu  nehmen,
um  bei  nördlicher  und  südlicher  Abweichung  unter
ständiger  Berücksichtigung  der  Kompensationsfrage

 

—  mit  Bezug  auf  die  ideelle  geradlinige  Grenze
—  möglichst  natürliche  Grenzen  zu  finden.
Diese  mühsame  Arbeit  gelang  wider  Erwarten
gut,  da  es  mehrfach  möglich  war,  tief  eingeschnittene
  Täler  unter  Verfolgung  der  Wasserscheide
  zu  umgehen  unter  möglichster  Vermeidung
einer  Durchschneidung  von  Eingeborenen-Siedlungen.
  Nach  lberschreitung  des  Luwumba-Fluße
verläßt  die  Grenze  das  Gebirgsland  von  Nord=Ruanda
  und  schmiegt  sich  der  fast  östlich  gerichteten,
  hier  Mashuri-Kette  genannten  Wand  an,
die  den  deutlich  markierten  imposanten  Adbfal
zum  Hügellande  Mpororo  bildet,  bis  sie,  nach
Umgehung  des  Kitofu-Berges,  dessen  Hängen
folgend,  das  Quellgebiet  des  Kisinga-Flusses  am
Ursprung  des  südwestlichen  Armes  erreicht.  Ven
hier  ab  ist  die  Grenze  eine  natürliche,  durch  die
Talwege  der  Flüsse  Kisinga,  Kakitumba  und
Kagera  gebildet,  durch  frühere  Vermessungen  feigelegt
  und  topographisch  dargestellt,  bis  zu  der
Stelle,  wo  der  erste  Grad  südlicher  Breite  die
Kagera  zum  zweiten  Male  —  von  Osten  her
gerechnet  —  schneidet,  der  weiterhin  bis  zum
Westufer  des  Victoria-Sees  die  Grenze  ist.
Der  westlich  des  Kisinga-Flusses  und  östlich
von  dem  Vulkangebiet  gelegene  Teil  der  Grenzzone
  ist  wenig  bekannt,  es  dürften  deshalb  einige
Worte  über  Land  und  Leute  am  Platze  sein:
Das  Vulkangebiet  ist  wissenschaftlich  und  geographisch
  erforscht  worden  durch  die  deutsch-belgische
  Grenzerpedition  im  Jahre  1900  und  durch
die  bekannte  Expedition  des  Herzogs  Adolf  Friedrich
  zu  Mecklenburg  1907/08.  Zur  Oriennierung
sei  hier  ein  kurzer  Uberblick  gegeben,  um  die  Lage
der  Vulkane  zur  deutschen  Grenze  zu  erläutern.

Das  „westliche  Vulkangebiet“  wird  von  den
Vulkanen  Niragongo  (3412  m)  und  Namlagir
(2960  m)  gebildet,  das  östliche  von  den  Vulkanen
Mikeno  (4424  m),  Karissimbi  (4500  m),  Wißfote
(3874  m),  Ssabinjo  (3654  m),  Mgahinga  (3487  )
und  Muhawura  (4112  m).  Die  deutsch-belgicche
Grenze  nördlich  vom  Kiwu-See  liegt  zwischen  den
beiden  Vulkangruppen,  wendet  sich  aber  vom
Hehuberge  ab  nach  Osten,  um  über  die  Gidfel
des  Karissimbi  und  Wissoke  der  Kammlinie  der
übrigen  Vulkane  der  östlichen  Gruppe,  wie  bereit
erwähnt,  zu  folgen.  Vom  Ssabinjo  zum  Akubwe
in  etwa  nördlicher  Richtung  führt  die  englicchbelgische
  Grenze,  so  daß  der  Gipfel  des  Ssabinso
jetzt  die  sogenannte  „Drei-Kaiserecke"  ist.

Die  landschaftliche  Schönheit  des  Vulkangebietes
  ist  über  jede  Schilderung  erhaben.  Lie
Krater  einiger  Vulkane  sind  noch  tätig,  der  Gipiel
des  Karissimbi  ist  meist  mit  Schnee  bedeckt.  Ale
sind  erstiegen,  außer  dem  Mikeno  und  Ssabins,
deren  schroffe  Gipfelformen  dies  verbieten.  Die
oberen  Teile  der  Vulkane  sind  mehr  oder  weniger
        <pb n="1101" />
        1043

mit  einer  dichten,  für  die  Sonnenstrahlen  fast
undurchdringlichen  Urvegetation  bedeckt,  die  hauptsächlich
  aus  riesigem,  dichtem  Bambus,  stellenweise
aus  Urbusch  und  Urwald  besteht.  Hier  haust  der
Elefant  und  der  Gorilla,  und  zwar  von  letzterem
eine  sonst  nicht  vorkommende  kleinere  Spezies.

Nach  Osten  und  Süden  flacht  sich  die  südliche
Böschung  der  östlichen  Vulkangruppe  mehr  und
mehr  ab  und  verläuft  sich  in  die  Lavafelder  der
Landschaft  Mulera,  die  sich  vom  Südfuße  des
Karissimbi  bis  zum  Westufer  des  Bolero-Sees
hinzieht.  Hier  herrschte  früher  der  Sultan  Lukara,
gegen  den  die  Schutztruppe  im  Jahre  1910  eine
Straferpedition  unternehmen  mußte,  weil  er  den
Pater  Lupias  von  den  Weißen  Bätern  in  einem
Schauri,  das  zum  Streite  ausartete,  töten  ließ.
Es  kam  zu  einem  für  die  Schutztruppe  schwierigen
Kleinkriege,  weil  die  Eingeborenen  sichere  Schlupfwinkel
  in  den  zahlreichen  Höhlen  und  unterirdischen
  Gängen  (leeren  Lavaschläuchen)  fanden.
Lukara  flüchtete  über  die  Grenze,  seine  Anhänger
kehrten  bald  zurück.)

In  dem  Mruhengeri  genannten  Teile  ist  die
Landschaft  Mulera  wohl  bevölkert  von  einigen
Watussi  und  von  den  Wahnutu  des  Lukara  und  von
Leuten  aus  dem  Belgischen  Kongo,  die  sich  wegen
Menterei  und  anderer  Vergehen  dorthin  geflüchtet
haben.  Allenthalben  sieht  man  Bohnenfelder,
auch  Mtama,  Mais  und  Banauen.  Mühsam
sind  die  Lavabrocken  zu  Haufen  zusammengetragen,
um  die  Anlagen  dieser  Kulturen  zu  ermöglichen.
Die  spärliche,  durch  Verwitterung  der  Lava  entstandene
  Bodenkrume  belohnt  die  Mühe  durch
große  Fruchtbarkeit.  Die  Residentur  Kigali  sah
sich  genötigt,  in  Mruhengeri  einen  Verwaltungsposten
  anzulegen,  dessen  militärische  Bedeckung
die  11.  Kompagnie  (Kissenji)  stellt.

Dem  Muhawura  ist  nach  Osten  zu  eine
Gruppe  von  Seen  vorgelagert,  deren  größter  der
See  im  Südosten  ist,  mit  einer  Wasserfläche  von
etwa  60  okm.

Das  Bolero-Becken  hat  am  südwestlichen
Rande  eine  schmale  Offnung,  durch  die  die  Gewässer
  sich  über  einen  etwa  110  m  hohen  Wasserfall
  in  den  kleineren  Luhondo-See  stürzen,  aus
dem  der  Njawarongo,  ein  Quellfluß  der  Kagera,
gespeist  wird.

Der  Bolero-See  erhält  sein  Wasser  vom  Osten
durch  den  Russumo-Fluß  aus  dem  riesigen  Mruschasch-Papyrus-Sumpf,
  dessen  Tal  eine  südsüdöstliche
  Richtung  hat  bei  einer  Länge  von  30  km
und  einer  durchschnittlichen  Breite  von  3  bis  4  km.

Von  der  Wugamba-Kette  bis  zum  Gwassa-Berge
  läuft  die  Grenze  etwa  parallel  zum  Mru-*)

  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  766.

 

schaschi-Sumpfe,  der  zwischen  ihr  und  dem  Bolero-See
  liegt.

Im  närdlichen,  mit  dichten  Bumbuswäldern
bestandenen  Teile  der  Wugamba-Kette  kommt
eine  Art  von  Zwergelefanten  vor.  Der  englischen
Expedition  gelang  es,  ein  Exemplar  für  das
Londoner  Museum  zu  erlegen.

Um  den  Luhondo-See  herum  ist  die  Bevölkerung
  reichlich,  auch  das  Westufer  des  Bolero-=Sees
  und  der  zwischen  der  Grenze  (Wugamba-=Kette)
  und  dem  Russumo-Flusse  liegende  Geländekomplex
  sind  von  Ackerbau  treibenden  Waniaruanda
(Wahutu)  wohl  bevölkert.  Das  Ostufer  des  Mruschaschi-Tales
  ist  wenig  belebt.  Dort  befindet
sich,  etwa  beim  Gwassa-Berge  beginnend,  eine
völlige  pfadlose  Wildnis,  die  sich  weit  nach  Süden
hinzieht  und  südlich  vom  Gwassa-Berge  eine  aus
Bambusbusch  und  Baumwald  bestehende  Waldvegetation
  aufweist.  In  der  Grenzzone  reicht
diese  Wildnis  nach  Osten  bis  zu  den  westlichen
Ausläufern  des  Kitosso-(Muhindu-)  Sumpfes  und
hat  eine  Breite  von  etwa  10  ktm.  Manche  Anzeichen
  sprachen  dafür,  daß  hier  vor  nicht  langer
Zeit  menschliche  Siedlungen  waren,  und  es  besteht
  kein  Zweifel,  daß  deren  Bewohner  vor  den
Batwa  geflüchtet  sind,  die  im  Waldgebiete  am
Gwassa-Berge  hausen.  Sobald  sich  Europäer
auf  dem  Ostufer  des  Mruschaschi  zeigen,  wechseln
die  Zwerge  auf  den  nur  ihnen  bekannten  Sumpfpfaden
  auf  das  westliche  Ufer  über.  Das  in  der
Mitte  fließende  Wasser  des  Sumpfes  überschreiten
sie  auf  Flößen  aus  Papyrus,  dessen  mit  Mark
gefüllte  daumenstarke  Stengel  eine  große  Tragfähigkeit
  besitzen.  Auch  auf  der  riesigen  allenthalben
  mit  3  bis  4  m  hohen  Papyrus  bedeckten
Sohle  können  sie  sich  so  verbergen,  daß  ihnen
nicht  beizukommen  ist.  Sie  sind  sehr  kriegerisch
und  als  gute  Pfeilschützen  bekannt,  die  auf  verhältnismäßig
  große  Entfernungen  gute  Schüsse
mit  tödlicher  Wirkung  vermittels  ihrer  angeblich
vergifteten  Pfeile  anzubringen  verstehen.  Ihre
Bogen  sind  aus  kunstvoll  zusammengelegten  und
festumwickelten  Bambusplatten  konstruiert,  auch
die  Bogensehne  ist  ein  Bambusstreifen.

Ihre  Häuptlinge  heißen  Gruwe  und  Bassebja;
der  erstere  ist  weit  und  breit  als  Zauberer  gefürchtet.
  Bei  einer  Strafexpedition,  die  vor  zwei
Jahren  gegen  die  Batwa  wegen  völliger  Unbotmäßigkeit

  gegen  den  Herrscher  von  Ruanda  auf

dessen  Bitten  unternommen  wurde,  verlor  Gruwe
all  sein  Vieh.  Trotzdem  besteht  nach  wie  vor
unter  der  Umwohnern  eine  panische  Furcht  vor
Gruwe  und  seinen  Batwa,  die  nur  vom  Raub
und  Tribut  leben,  was  um  so  verwunderlicher
ist,  als  sie  an  Zahl  gering  sind.  Die  im  Vulkangebiet
  und  am  Mruschaschi-Sumpf  lebenden  Batwa-Sippen
  sind  höchstens  1000  Köpfe  stark.  Bei
        <pb n="1102" />
        W  1044  20

dem  Anmarsch  der  Erpedition  von  Osten  nach
Westen  war  es  nicht  möglich,  einen  Führer  durch
das  Batwa-Gebiet  zu  bekommen,  und  die  Erpedition
  wurde  unter  allerlei  Ausflüchten  im
großen  Bogen  herumgeführt,  weil  die  Leute
fürchteten,  auf  dem  Rückwege  der  Rache  der
Batwa  zum  Opfer  zu  fallen.  Ein  intelligenter
Eingeborener  aus  Nord-Ruanda  sagte,  als  er
über  den  Ursprung  der  Zwerge  befragt  wurde,
folgendes:  „Einst  gab  es  nur  drei  Männer  in
Ruanda.  Der  eine  ging  in  das  Pori,  um  zu
jagen.  Von  ihm  stammen  die  Batwa.  Der
andere  grub  Eisen,  machte  eine  Hacke  und  bebaute
  das  Land.  Das  war  der  Vater  der  Wahutu.
  Der  dritte  nahm  zwei  Stöcke  und  hütete
die  Rinder.  Von  ihm  stammen  die  Watussi."

Der  Expedition  gelang  es  leider  nicht,  mit
den  Zwergen  Fühlung  zu  nehmen.

Ostlich  vom  Batwa-Pori  ist  das  Gebiet  in
der  bergigen  Grenzzone  wieder  dicht  bevölkert.
Nicht  nur  die  Täler  sind  allenthalben  bebaut,
auch  auf  den  Hängen  und  auf  den  Rücken  sind,
wo  es  der  Boden  gestattet,  Felder  angelegt,  auf
denen  die  Kultur  der  Bohne,  der  süßen  Erbse
und  der  Batate  und  auch  in  geringem  Grade
die  von  Getreide  (Sorghum)  betrieben  wird.
Während  die  Bohnenfelder  gut  gereinigt  werden,
wächst  die  Erbse  auf  grobgehacktem  ungereinigten
Boden,  zwischen  kniehohem  Gras,  dessen  sie  angeblich
  als  Stütze  bedarf  und  um  bei  starker
Sonne  nicht  zu  vertrocknen.  Die  genannten  Feldfrüchte
  müssen  einen  großen  Nährwert  besitzen,
denn  sie  bilden  in  Form  von  Brei  (ugali)  und
Spinat  angeblich  die  ausschließliche  Nahrung  der
Eingeborenen,  der  Bergwahutu,  die  groß  und
muskulös  gebaut  sind.  Rinder  findet  man  bei
ihnen  gar  nicht  und  nur  einen  geringen  Bestand
an  Kleinvieh,  der  zur  Beschaffung  der  Fellkleidung
und  zum  Tauschhandel  dient.

Das  Bergschaf  hat  dasselbe  glatte  Fell,  wie
ihn  das  Schaf  in  den  heißen  Niederungen  der
Kolonie  zeigt.  Das  rauhe  Klima,  das  nachts
Temperaturen  von  wenigen  Märmegraden,  zuweilen
  Eisbildung  mit  sich  bringt,  hat  zwar  nicht
wollebildend  gewirkt,  verspricht  aber  guten  Erfolg
für  Aufkreuzung.  Auch  Hühner  gibt  es  nur
wenig;  diese  werden  angeblich  nur  zum  Zwecke
der  Wahrsagerei  gehalten,  um  bei  Erkrankung

der  Menschen  aus  ihren  Eingeweiden  die  Artder

  Krankheit  zu  erkennen.  Die  Wahutu  sind
eifrige  Bienenzüchter,  besonders  in  der  Nähe  der
Papyrussümpfe.  Bei  dem  geringen  Baumbestand
von  Ruanda  behelfen  sie  sich  mit  künstlichen,  aus
Papyrusstengeln  und  Mörtel  hergestellten  Bienenstöcken,
  die  sie  in  der  Nähe  der  Sümpfe  und  der
Dörfer,  nahe  dem  Erdboden,  anbringen.
Vegetabilien,  Felle  und  Bienenwachs  sind

 

also  die  Artikel,  die  den  Eingeborenen  hier  zur
Zahlung  der  Steuern  befähigen  werden.

An  den  Rändern  des  Gebirges,  etwa  von
dem  umfangreichen  Bergstock  Kawimbiri  beginnend,
macht  sich  der  Einfluß  der  Watussi  geltend.  Eine
größere  Watussi-Gruppe  unter  dem  Sultan  Kaneia
bewohnt  die  Hügel  in  der  Grenzzone  der  Landschaft
  Mpororo,  die  eine  mittlere  Höhenlage  von
etwa  1300  m  hat.

Riesige,  nach  Tausenden  zählende  Rinderherden
  weiden  auf  den  ausgedehnten,  leichtgewellten,
  mit  gutem  Gras  bestandenen  Hochebenen.
  Die  Watussi,  die  angeblich  nilotischer
Abstammung  sind,  leben  von  der  Milch  ihres
Viehes.  Von  den  Wahutu  erhalten  sie  für  Milch
bzw.  Viehnutzung  die  nötige  vegetabilische  Nabrung.
  Sie  selbst  treiben  keinen  Ackerbau  und
halten  körperliche  Arbeit  für  entwürdigend:  Ihre
Kultur  steht  daher  wohl  noch  auf  demselben
Standpunkte,  auf  dem  sie  sich  zur  Zeit  des  allen
Testaments  befand.  Es  sind  hohe,  überschlanke
Erscheinungen.  Lediglich  ihrem  reichen  Viehbeis
verdanken  sie  es,  wenn  sie  über  einen  großen
Teil  der  Berg-Wahutu  eine  Art  biblisch-patriarchalischer
  Herrschaft  durch  vorgeschickte  Vervweter
(Watuale)  ausüben.  Kriegerische  Eigenschaiten
besitzen  sie  gar  nicht,  und  sehr  richtig  hat  der
Resident  von  Ruanda  sie  in  dieser  Hinsicht  mit
dem  Worte  „Schafleder"  charakterisiert.  Bei  einem
Aufstande  ist  von  den  Watussi  deshalb  nichts  zu
befürchten,  als  ihr  Einfluß  auf  die  Wahutu,  die
nur  einer  Anregung  bedürfen,  um  ihre  kriegerischen
Eigenschaften  zu  entfalten.  Besonders  gilt  dies
von  den  Wahutu,  die  den  nunmehr  nördlich  der
Grenze  liegenden,  Rukigga  genannten,  gebirgigen
Teil  der  Landschaft  Mpororo  bewohnen.  Tas
Land  ist  ein  Zufluchtsort  für  die  von  Süden  aus
dem  deutschen,  von  Norden  aus  dem  englischen
Gebiet  kommenden  aufsässigen,  der  Verwaltung
entronnenen,  aushetzerisch  wirkenden  Elememee.
Bei  den  Wahutu  spielt  die  Blutrache  eine  groze
Rolle.  Wenn,  wie  es  häufig  der  Fall  ins,
Schwarze,  die  in  kleinen  Trupps  die  Wahum-Gebiete
  passieren,  abgespeert  werden,  so  liegt  far
immer  ein  Akt  der  Blutrache  vor,  die  sich  ihre
Opfer  sucht,  wo  und  wie  sie  kann.  Hierdurck
erklärt  sich  auch  wohl  die  sonderbare  Erscheinung,
daß  Täler,  die  nur  durch  einen  Höhenzug  voneinander
  getrennt  sind,  miteinander  in  Feindschan
liegen,  so  daß  der  Führer  trotz  hoher  Lohnvet:
sprechung  umkehrt.  Auch  die  englische  Grenzexpedition
  hatte  darunter  zu  leiden.  Verschiedene
ihrer  Boten  und  auch  ein  englischer  Az#kan
wurden  in  Rukigga  getötet.

Auf  deutscher  Seite  verlief  die  Expedition  im
allgemeinen  völlig  friedlich.  Die  Träger  um
Arbeiter,  150  Mann,  und  die  Askaris  des  Le-
        <pb n="1103" />
        W  1045  20

gleitkommandos,  die  mit  ihren  Weibern  und  Boys
eine  noch  höhere  Kopfzahl  erreichten,  erhielten
täglich  das  zuständige  Verpflegungsgeld  (Poscho)
in  Perlen  (ushanga)  verabfolgt,  der  einzigen  in
Nord-Ruanda  gängigen  Münze.  Die  Eingeborenen
  kamen  zu  den  Lagerplätzen  der  Expedition
und  verkauften  die  gebrachten  Lebensmittel,
Bohnen,  Erbsen,  auch  Bananen  und  Brennholz,
zuweilen  Schafe,  Ziegen  und  Hühner  gegen  Perlen
und  weißes  Tuch  (americano).  Trotz  der  noch
billigen  landesüblichen  Preise  hatten  die  Eingeborenen
  bei  dem  erheblichen  Umsatz  einen  guten
Verdienst.  Die  Träger  der  englischen  Expedition
wurden  in  kostspieliger  Weise  aus  Magazinen
verpflegt,  die  durch  Nachschub  aus  Ankole  gefüllt
wurden.  Hierbei  war  die  Möglichkeit,  mit  den
Eingeborenen  beruhigend  wirkende  Handelsbeziehungen
  anzuknüpfen,  auf  ein  Minimum  reduziert.
  Gegen  Schluß  der  Grenzarbeiten  flüchtete
die  Sultanin  Mumusa,  eine  Mhima,  die  einst  das
Wahntu-Gebiet  in  der  Grenzzone  und  einen  Teil
von  Mpororo  beherrscht  hatte  und  wegen  verschiedener
  Gewalttätigkeiten  von  der  deutschen
Verwaltung  nach  Bukoba  deportiert  worden  war,
aus  Bukoba  und  begab  sich  in  den  nördlich  der
neuen  Grenze  in  Rukigga  liegenden  Teil  ihres
ehemaligen  Landes.  Ihr  großer  Einfluß  auf  die
Wahutu  zeigte  sich  bald.  In  großen  Horden
wanderten  die  Wahutu  nach  ihrem  versteckten,
öfters  gewechselten  Wohnsitz,  um  ihr  zu  huldigen.
Es  begann  in  den  Bergen  zu  gären,  und  tagelang
  waren  die  Täler  vom  wüsten  Geschrei  der
anfgeregten  Eingeborenen  erfüllt.  Feindseligkeiten
gegen  die  Leute  beider  Expeditionen  begannen
und  nahmen  zu,  als  die  englische  Verwaltung
versuchte,  der  Mumusa  habhaft  zu  werden.  Vorübergehend
  war  die  Situation  ernst.  Am  29.  September
  mußte  die  in  den  Bergen  arbeitende
deutsch-englische  Abteilung  (Major  Schlobach,
Unteroffizier  Schlimme,  Captain  Prittie)  die
im  Tale  befindliche  Wasserstelle  gegen  die  mit
Schild,  Speer,  Pfeil  und  Bogen  attackierenden
Rukigga-Leute  verteidigen.  Wider  Erwarten  gelang
  es  den  Engländern,  der  Mumusa  habhaft
zu  werden,  worauf  sofort  Ruhe  eintrat.  Die
Anhänger  der  Sultanin  planten  hierauf  eine
Aktion  größeren  Stils,  um  sie  aus  Kigezi,  am
Bugiani-See  (Ngezi-See),  wohin  sie  von  den
Engländern  gebracht  worden  war,  zu  befreien.
Dies  wurde  rechtzeitig  bekannt  und  vereitelt
durch  schleunigen  Transport  der  Mumusa  nach
dem  weiter  nördlich  gelegenen  Mbarara.  Hierauf
  konnten  die  Arbeiten  der  gemischten  Grenzkommission
  ungestört  zu  Ende  geführt  werden.
Die  vertragsmäßige  Grenzlinie  ist  durch
38  Hauptpfeiler  und  46  Nebenpfeiler  vermarkt
worden.  Alle  Pfeiler  sind  mit  Ausnahme  von

 

1  Hauptpfeiler  und  4  Nebenpfeilern  aus  Stein
hergestellt  und  im  Zentrum  der  Basis  und  auf
der  Außenseite  mit  Zementnummern  versehen.

Geologisch  ist  das  Gebiet  der  Grenzzone  nicht
besonders  interessant.  Es  handelt  sich  um  Granite,
Quarzite  und  Gneise,  die  aber  selten  in  kompakten
Formationen  zutage  treten.  Stellenweise  herrscht
großer  Steinmangel,  und  die  Arbeiter  hatten
äußerst  anstrengende  Transporte  auszuführen,
um  das  für  den  Pfeilerbau  erforderliche  Steinmaterial
  herbeizuschaffen.

Bezüglich  der  Flora  sind  die  für  die  feuchten
Talniederungen  charakteristischen  Papyrusbestände
zu  erwähnen,  die  ein  vorzügliches  Material  zur
Herstellung  von  Ubergängen  über  stehende  und
fließende  Gewässer  liefern.

Neuerdings  werden  angeblich  Briketts  aus
dem  Papyrus  fabriziert  und  bei  der  Dampfschifffahrt
  auf  dem  Nil  als  Heizmaterial  verwendet.
Der  Mangel  an  Bau=  und  Brennholz  ist  in
Nord-Ruanda  infolge  der  Bevölkerungsdichtigkeit
und  der  ausgebreiteten  Bodenkultur  groß.  Nur
auf  den  Gipfeln  einzelner  Berge  finden  sich  noch
Bäume,  einzeln  und  in  Gruppen,  die  als  Geisterbäume
  bzw.  als  ehemalige  Wohnsitze  der  Herrscher
auf  deren  Befehl  bei  Todesstrafe  heilig  gehalten
und  so  vor  Aernichtung  bewahrt  werden.

Einzelne  Teile  von  Mpororo  sind  sogar  völlig
baumlos.

Die  Höhenlage  des  Landes  (2000  bis  2500  m),
die  bedeutende  Luftfeuchtigkeit  und  die  fast  über
das  ganze  Jahr  gleichmäßig  verteilten  Niederschläge
  lassen  die  mit  dem  geringen  Vorhandensein
  an  Baumbeständen  verbundenen  nachteiligen
Folgen  weniger  zur  Geltung  kommen,  als  es
z.  B.  im  Muansa-Bezirk  östlich  vom  Viktoria-See
der  Fall  ist,  wo  bald  durch  Aufforstung  wird
vorgebeugt  werden  müssen.

Das  Klima  ist  als  gesund  zu  bezeichnen.

Im  Gegensatz  zu  der  oft  hohen  Temperatur
im  sonnigen  Klima  des  tiefer  gelegenen  Kiwu-Seegebietes
  (1500  m),  kommt  im  Gebirge  östlich
davon  die  Sonne  wenig  zur  Geltung.  Der
Himmel  ist  meist  bewölkt,  das  Klima  ist  rauh,
und  der  Europäer  braucht  hier  warme  Kleidung,
ja,  nachts  3  bis  4  wollene  Decken.  Morgens
fand  sich  in  einigen  Tälern  der  Wugamba-Kette
Eis  und  Reif.  Die  Täler  sind  morgens  mit
Nebel  gefüllt.  Vom  Juni  an  war  die  vorher
sehr  klare  Luft  mit  dichtem  Dunst  geschwängert.
Dieser  Zustand  dauerte  bis  Ende  September  und
erschwerte  die  Arbeit  sehr.

Die  Europäer  beider  Expeditionen  erfreuten
sich  ständig  trotz  der  bedeutenden  Strapazen,
einer  guten  Gesundheit.  Die  Vorbedingungen
für  europäische  Besiedlung  sind  gegeben,  ob  aber
das  Land  für  eine  solche  im  größeren  Stile  in

3
        <pb n="1104" />
        W  1046  2e

Betracht  kommt,  ist  eine  Frage  der  Zukunft.]nehmen  mit  der  englischen  Expedition  durchgefühn,
Immerhin  sind  jetzt  schon  die  Aussichten  für  den  dank  der  gründlichen  Vorbereitung  durch  die  in
Kaufmann  (Händler),  für  den  Farmer  und  den  Berlin  geführten  und  vom  Reichs-Kolonialam:
Viehzüchter  gut  bei  dem  reichlichen  Menschen=  geleiteten  Vorverhandlungen.  Auch  die  alormaterial
  und  bei  der  guten  klimatischen  Beschaffen=  mierenden  Zeitungsnachrichten,  die  erheblich  verheit
  des  Gebietes;  zu  dessen  Entwicklung  wird  spätet  am  Schauplatze  der  Tätigkeit  eintrafen,  so
die  voraussichtlich  in  wenigen  Jahren  fertige,  den  daß  die  Möglichkeit  eines  bereits  ausgebrochener
Kiwu-See  mit  dem  Edward-See  verbindende  Teil-Fdeutschen  Krieges  gegen  Frankreich  und  England
strecke  der  Kap-Cairo-Bahn  wesentlich  beitragen,  nicht  ausgeschlossen  schien,  konnten  nicht  störend
abgesehen  von  einer  von  Osten  her  aus  dem  wirken.
Bukoba-Bezirk  vordringenden  Handelsstraße.  Auch  Die  von  seiten  der  Residenturen  von  Ruanda
die  teilweise  Schiffbarkeit  des  Kagera-Flusses,  die  (Dr.  Kandt)  und  Bukoba  (Hauptmann  v.  Stuein
  nicht  ferner  Zeit  zur  Geltung  gelangen  dürfte,  mer)  sowie  von  den  Missionen  der  Weißen  Bänr
wird  fördernd  wirken.  in  Njundo  und  Ruasa  in  jeder  Hinsicht  geleinen
Die  Dauer  der  deutsch-englischen  Grenzver=  Unterstützung  kam  dem  Gelingen  der  Grenzmarkung
  betrug  nur  vier  Monate  im  Arbeits=  expedition  wesentlich  zustatten.
gebiete;  die  Arbeiten  wurden  in  gutem  Einver- 



—

Uachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Küsten  -Sollstellen  von  Deutsch-Ostafriha
im  Oonat  AKugust  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
(Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  19,  S.  944.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz--  Spielkarten=  Schiffahrts=  Holzschlag-Zollstell

  ½  verbrauchs=  »
Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  abgabetempelsteuerbgabe  gebübren
Rup.O.  Rup.  H.  Nun.  H.  Rup.  O.Rup.  O.  Rnp.  C.

"  «
Tmlqa.......  76  370  72,5  5  87  15  1  317  82  36  80  51  50  —  —
Pangani  .  .  .  .  ..  5  700  69  272  105  210  87  9  60  3  —  —  —
Bagamooon  6  145  64  181  03  18  20  2  80  15——8  —
Daressallananan  131  252  19,5  10  223  18  1  516  73  115  60  53  50  —-Kilwa.......
  8583  67  3  485  33  323  17  —  —  37  50  —  —
SEIEIEE  18  790  54.5  882  92  3329  68  —  —  18  —  —
Summe  in  Rupin.19833  6  40.02  222  %%  77  191  80  211  50  —  —
OD  -Mart  .  .  .J  333  12462  28  296  75  8955  69  259  73  282  —  —  —
Im  Vorjahr  .  .  .  12055157  21.082  81  6  765  28  197  07  331  33  *-*1!:5
Zunahme  —+,  Abnahme  721  009  05  14213191  11  162  66  149  335609  41
Einnahme  April  bis  Juli.é  SO  2  86  1496  66  1219  3#/
Zusammen  ·  I  -  I

AprilbisAugUst.-«1517165165  144258034776163158959  1778  66  1219  3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Henu-  ·  ZJ  N  ·  k
Neben  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjab
Zollstelle  einnahmen  Vorjahr  mehr  wemger
Rup.  'H.  ]  Rup.  H.  .f.  .  .  Pf.  .4  *
Tanga  .  .  .  .  .  .  .1  1265  43584  922  13113229  9113750  811  —2120
Pangani  .  .  .  .  ...  419  49  6645  70  8860  93  10  089  81  —  —  128
Bagamojo.  .  .  .  ..  281  83  6  945  40  9260  53  15  509  32  —  —  62
Daressalam  .  .  .  .  ..  1  495  73  147  686  93,5  196915  91  159  670  5437236  37  —
Kilwa.  ..  .  .....  19  99  12  449  96  16  509  95  12  670  513  929  4  —
Liid  178  407.5  23229  22  30  972  29  19  081  15  11  891  14  —
Summe  in  Rupien  3690  55281  S879  64,)75  839  522354  ön8  14463056  95|31755  7
")  =  Mark  1920  738758839  52  s  -  ,
JmVorjabr....»-10496·Z735453814  .  .
Zunahme-hAbnalnne——55756442130138  721  301  38
Einnahme  April  bis  Jull!o19  609  51  1392  163  58  1  241  1914  6451  268  94
Zusammen  "  .
April  bis  August.154  530  24  1  768  303  10  1  590  732  78172570  32
        <pb n="1105" />
        W  1047  20

Togo.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Togo  im  II.  Viertel  des  Halenberjahres  1912
im  Vergleich  mit  dem  Bandel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  14,  S.  655  ff.)
m  Im  6  Im  Zu-  Ab—
.Vi  II.  Vi  «
Benennung  der  Warengruppen  I  diertel  iertel  nahme  nahme
Wert  .  Wert  Wert  Wert  4
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  155  674  23  40312  271  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte.  .  30  944  18  585  12  359  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemhmite  153  945  116  630  37  315  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  43  605  112  415  —  68  810
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser),  240  027  238  295  1  732  —
f)Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (letz
tere  soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genaunt)  138  786  —  648
g)  Faserpflanzen  .  ..  3  755  425  8330  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  33  908  19  698  14210  —
Zusammen  I.  661  996  530  231  769  —
JI.  Tiere  und  tierische  Ergeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  4595  7  433  —  2838
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  art  216  881  121  545  95  336  —
Zusammen  II.  221  476  128  978  92  498  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  220  362  98  2142  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  23  984  20  382  3  602  —
V.  Chemische  und  pharmageutische  Erzeugnisse  lauher
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)y)  96  947  57228  39  719  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
laußer  Lederwaren)  711.260  633  718  77542  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  15  094  15  181  —  87
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  9  137  5  981  3  153
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  82  019  60  406  21  613  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  zunsigegenstände  26  998  20  972  6  026
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  69  317  45  880  23  437  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten.  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  54  556  2257  52299  —
b)  Fabrikate  .  239  661  11724712  114  —
gufammen  xX  294  217  119  505417  713  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  73282  28  503  41779  —
XIV.  Waffen  und  Munition.  72  847  69  215  3  632
XV.  Geld.  .  .  220  039  410  379  —  220  340
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1912  2  798  975  22741  7811524194  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  3  168  500  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  369  525  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Pflanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  140  360  90  297  50  063  —
b)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs.  1  384  154  1202  38481  770  –
c)  Sämereien,  lebende  Pflanzen.  ..  22972  14  872  8  100  —
d)  Faserpflanzen  874  415  297  400  77  015  —
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  217.002  185  128  31  874  —
Zusammen  I.  2  188  908  1790  081  348  822  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tieger  138  707  88  422  50  285  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ....  18  280  10  096  8184  —
Zusammen  II.  156  987  98  518  58  469  —
        <pb n="1106" />
        G  1048  20
Im  Im  Zu-  ab-Vi
  ⁊
Benennun  ·60  der  Warengru  ppen  II.  Hiertel  II.  ertel  nahme  nahme
Wert  t  Wert  .  Wert  .atWert  .
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  —  —  —  —
IV.  ewerbliche  Erzeugnisse  .  .  29032  36  049  —  7015
V.  Geld  411  310  398  041  13  269  —
Summe  der  Auefuhr  im  II.  Viertel  1912.  2  736  232  2  322  66903  53  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2799  121  —  .—  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  —  62  889  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912  .  5  535  207  4  597  470937737  2
Dagegen  im  vorhergehenden  Mierteljahr  .  5  967  621  –  —  —
Zunahme  +F.  Abnahme  —.  .  —  432  414  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Weru
kg  #  ku  Ml  kg  I  kg  .
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren.  113917.  59358  27291  15  473  86  626  43  885  —  —
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  I
gemachtes  Obst  .  1049611120  9025  10  122  1  471  998  —  —
Kolanüsse  21  596  14  771  23  885  16  792  —  —  2289  2w
Tabak  51929  69  655]  37172  17784757  21977  —  —
Tabakfabrikate  ...  1  505  13652  1  638  13  845  —  —  133  1½
Stille  Wein  (Liter)  23  825  18  8160  581  21  7698  —  —  6  756  289
Brauntweine  aller  Art  (Liter)  536  1602  5760267211  170  37  —  —  28  675  7  7
Bier  (Liter)  10  713  29  683  13010  25911  5  733  3  712  —  —
Bau-  und  Nutzholz.  .192344  33  180  1114  67z:  15  538  77672  17612  —  —
Fleisch  und  Zubereitungen  von  «
Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  7  890,  18  476  4902  9165  2988  9311  —  —
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  .
tiere  aller  Art  .  3382374175275265782823349  72592  91  926  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  ·
und  soustige  tierische  Nahrungs—  I
mittel  ........  14(.m:3,180721169114793  33023279  —  —
Zement,  Kalk.  Kreide,  sonstige  I
Erden  und  Steine  ..  454515  28613233063  15  220221  452  13  393  —  —
Salz.  4433  234  114  8631360  517  220350072TII  92  82266—  —
Stei  inkohlen.  Braunkohlen.  Brifetts.„751  552  33  820  500000  20  485251  572  13335  —  —-Petroleum
  (Liter)z9679  40  230  245  548  36524  31  131  3  715  —  —
Seifen  aller  Art.  .  21  148  16283  19  383  10  754  1  765  5  529  —  —
Baumwollgarne  17396  12  49729  19  852  —  —  2433  735
Baumwollgewebe  ..  .  .1164058  550  966136  387  517  537  27  671  33  429  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  «  «
Posamentierwaren,  Schirme,  Filgwaren
  .....  16645  61923  13  431  47075  3214  11  818  —  —
Schuhe  und  Stiefel  1  622  752#  1  517  6  545  105  978  —  —
Glas  und  Glaswaren  ...  24497433481  16  511  24  155  7953  19326  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  Stan—  «
gen,  Blöcke  usw.  102  922  30  151  217  85  102  705  30  066  —
Wellblech  27262  9660  M033540  11  760  —  —  6278  2,  19
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  397  930  180  714112  454  60  6900285  476  120  052  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Me-  .
tallen  27  466  47  822526  14  39  53292  8268—  —
Landwirtschaftiiche  Maschinen  .  294  374  576  707  —  —  282  )
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  30  577  32  159  2  798  4202  27779  27917  —  —
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  «
aller  Art,  auch  Fahrräder  28  128  322071  30020  14852  —  17  355  1601  —
Feuerwafsen  (Stück!  3548  34  764  6  837  33219  —  1515  289  —
Schießpulver  und  Zündbürchen  32  616  31  973  33.502  28  8SW#  –  3  084  886  —
        <pb n="1107" />
        W  1049  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel!  Im  II.  Viertel
des  Kalenderjahres-des  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912
Menge,  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  .M.  ;g  1.  kg  1%  kg  414
l
Goldmünzen.  —  220  —  16310  —  —  —  16  090
Silbermünzen  —  215  129  —  419  594  —  —  —  204  465
Mais  129  215°  30  742  4194  22111  30  521  —
Erdnüsse  und  sonstige  Olfrüchte  119  725  25  47675  814  67645  —  —  250  089  421169
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren162,  75  510|180  510,  52  752  46  622.  22  758  —  —
B.  Ausfuhr.

Mais  147563  43  2271000  550  50  944  —  —  852  987  7717
Kakao  16  619  13294  6  736  4630  98838  8664  —  —
Palmkerne.  3093  466  884  1158  015  468  724921  77998  159  191  —
Palmöl.  1076019  4541  6001  090  325  460  645  –  14  300  6  045
Rohbaumwolle  116  976  373  755ä70  S06,  297282  116  17  764  473  —
Kautschuk  37381  216  102  33  484  183  252  3  897  33  150  —  —
Elfenbein  813  13576  599  890980  214  4596  —  —
Silbermünzen  ...  —  411310  —  397076  —  14.231  —  —
Rindvieh  (Stück)  1448  107  813  819  63225  629  4588  M.  —

lachwelsung  der  del  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  im  MOonat  Kugust  1912  källig  gewordenen

 

 

 

 

Sollbeträge.

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  20,  S.  992.)
Gesamtbetrag  der  füllig  gewordenen:  Zölle  im  obigen  Gegen  den
Namen  der  Zollämter,  Manat  der  Rechnungssahre  *7  Lgleichen  Zeitraum
bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  idinn  Zusammen  Einfuhr  Aus  fuhr  wrweteng  Zusammen  mehr  wweniger
"  1k  .  4  -  A  4  Al  AM.  M  4  4  |  Al
"ome  Hauptzollam439  42  19.—  211.95  139  689,65  42  025,10  110,25  148.35  142  322,70  —  2633.05
labanake  Zollamt  532.70  1.—  38.10  572,.10  229.—  —,  25  3,50  232,7539,  35  —
Lotpli  -  476.55  4.—  99.95  580.50  242,.85  15.25  5.—  263,101317,10  —
Kocpe  ..  -  2547,  90  176.75  4.—  2728.05  2  457,60  127,00  —  2580,.10043.55  —-zo..3,011hkbestclle
  7(31,7.-»121:;,5«i—·1975,25  612,10  1  590,75  —  2  203,  15——  l  Hm
ipandu  -  5149.10  29.1,25  307,30  1  150,95  29,55,  1  113.25,  —  1  102,80  251,  85
kratschi.  -  163,  10  8,75  —  166.85  119,15  6.25,  29,20  154,.60  —
Tetetu  -  —  —  —  —.  11.10  —  —  11,10  *:  11,10
Balime  -  111.35.  —  411.35  136.35  —  —  136.35  25.—
gusga  "  4060,6005  66—  —  535.65  44.75  92.—  3.600  550.35  I  14.70
Besamtsumme  August  .  145  3:38,  10  1  778,25  691,60  147  810,0546  848,  15  3124,50  189,65  150  162,30  –  2
Dazu  April  bis  Juli.636  221.35  15  977.  K  1705.25  653  906,70  592  933.75.13700,75  1672.90  608  307,40  15599,30,  —
Ils.  i.  d.  Zeit  v.  1.  April  -  :  I
bis  31.  August.  781  õ62,  5  17  755,  85  2399,95  801  717.05J39  781,90  16825,25  1862,55  758  469,70  43247,95  —
1I  n  .

 

 

Deutsch-Südwestafrika.

Aus  dem  Kmoboland.

Nach  Mitteilung  der  Mission  im  Amboland
Ondonga-Häuptling  Kambonde  III
Nachfolger

ist  der

K'’angula  am  8.  August  gestorben.
ist  sein  Bruder  Nambala  ja  K'’abikua.
Der  Häuptlingswechsel  hat  sich  ohne  Zwischenfall

  vollzogen.

 

 

Die  Wirnungen  der  Kusnahmetarike  der  südwestafrikanischen
  Bahnen  für  Landesprodukte.
Die  mit  Beginn  des  Rechnungsjahres  1912

auf  den  südwestafrikanischen  Bahnen  eingeführten

Ausnahmetarife  für  Landesprodukte  haben,

soweit  sich  zur  Zeit  übersehen  läßt,  recht  erhebliche

  Verkehrssteigerungen  zur  Jolge.
die  Monate  AprilJuni  1912  werden  diese  in
ihrer  Gesamtheit  sowie  für  die  meistbeteiligten

Gruppen  in  nachstehender  Tabelle  veranschaulicht:

Für
        <pb n="1108" />
        1050  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beförderte  Mengen  von
o—  Gras,  Heu,  Milch,
Landeserzeugnissen  KartoffelnLuzerne,  Butter,
insgesamt  Esparsette  Käse.  Eier
Eisenbahnlinien  —  —  ——  —
April  April  April  April  April  AprilzApril  Wril
bis  bis  Gegen  1911  bis  bis  bis  bis  bis  bis
Juni  Juni  mehr  Juni  Juni  Juni  Juni  Juni  Juni
1911  1912  1911  1912,1911  1912  1911  1912
t  t  t  tst  tut  t.-t
Swakopmund  —  Jakals-  1
water—Windhukl—Narib]  565.7  795,8  230,  1  —  40.7  v.  0H½#  153,679,0  583,137,4  6.
(Die  Zahlen  für  1911  ent-  «  «
halten  noch  keine  Ergebnisse
der  erst  später  eröffneten  Strecke
Windhul—Narib;  insofern  sind  1
die  Zahlen  1911  und  1912  nicht  "
ganz  vergleichsfähig.)  s
Südbahn  PPP598.1  215.4117.3  —  119,6  0,  28,4  187,51  14  16
Otavibahn  .  .  .  .  .  1460,1  212.8  52.7=  3201  58.4]  58.9  49.1]  75.7  3865
Zusammen.  823.9  1224,0  I  400,1-48,6v.H.4,-5.22,9  561,3!  820,31145131,3
Die  Ergebnisse  der  (erst  seit  kurzem
im  Betriebe  befindlichen)  Südstrecke  n!
der  Nordsüdbahn  —  Rectmaushoop  «
—  Narib  —  sind  im  einzelnen  noch  6
nicht  bekannt:  im  ganzen  betragen  sie  178.1
Gesamtmenge  der  in  den  Monaten  1
April  bis  Juni  1912  auf  den  südwestafrikanischen
  Bahnen  beförderten
Landeserzeugnisse  10,1

 

Der  Viehverkehr  auf  der  Bahn  Swakopmund
  —Jakalswater  —  Windhuk  —Narib  ist
in  dem  angegebenen  Zeitraum  von  455  auf
211  Stück  Großvieh  und  von  832  auf  543  Stück
Kleinvieh  zurückgegangen.  Es  hat  dies  seinen
Grund  in  der  Verminderung  der  Bahnarbeiter,
die  im  Jahre  1911  als  Abnehmer  sehr  mit  ins
Gewicht  fielen.

 

 

 

 

viehverkehr  der  gleiche  geblieben  (223  Stück,
während  sich  der  Kleinviehverkehr  von  480  auf
1435  Stück  gehoben  hat.

Abschließend  werden  die  Wirkungen  der  Ausnahmetarife
  erst  später  beurteilt  werden  können,
um  so  mehr,  als  ein  Teil  der  Produzenten  sich  auf
die  durch  die  Ausnahmetarife  geschaffenen  Absatz-Auf

  der  Südbahn  ist  der  Groß=  möglichkeiten  erst  vorbereiten  muß.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Oitteilungen.

Usambara-Kaffeebaou-Gesellschaft  Ju  Berlin.“)

Die  Erträgnisse  des  am  31.  März  d.  Js.  abgelaufenen
  Geschäftsjahres  sind  infolge  des  in  Usambara
andauernd  herrschenden  Arbeitermangels  wiederum  stark
beeinträchtigt  worden,  da  es  nicht  gelang,  dic  Zahl  der
Arbeiter  auf  die  erforderliche  Höhe  zu  bringen,  um  die
schnellreifende  Ernte  vollkommen  bewältigen  zu  können.
Es  war  daher  nicht  zu  vermeiden,  daß  ein  beträchtlicher
Teil  reifer  Kaffeekirschen  abfiel  und  somit  verloren  ging.
Der  hierdurch  entstandenc  Verlust  ist  auf  etwa  500  Sack
zu  schätzen,  die  einen  Wert  von  ungefähr  20  000.K  ausmachen
  dürften.  Die  gepflückte  und  aufbereitete  Ernte
ergab  2040  Sack  Hülsenkaffee,  die  zu  befriedigenden
Preisen  in  Hamburg  Absatz  fanden.  Ein  größeres
Onantum  Orokaffee,  welches  aus  abgefallenen  und  auf-*)

  Aus  dem  Geschäftobericht  für  das  Geschäftsjahr
  1911.1912.

 

gelesenen  Raffeekirschen  entstand,  konnte  ebenfalls  zu
befriedigenden  Preisen  in  Tanga  verkauft  werden.

Wenn  trotz  der  erwähnten  Einbußen  der  diesjährige
  Rechnungsabschluß  wiederum  einen  Gewinn
aufweist,  so  ist  dies  vornehmlich  der  anhaltend  günstigen
Lage  des  Kaffeemarktes  zu  danken.

Die  hauptsächlich  aus  Kaffee=  und  Kautschukverkäufen
  herrührende  Einnahme  des  Geschäftsjahres
einschl.  des  Gewinnvortrages  von  18  953.4  beliefen
sich  auf  195  365.  4kX,  während  die  gesamten  Verwaltungsund
  Betriebsunkosten  in  Afrika  und  Berlin  nebst  Oblighationszinfen
  sich  auf  116  799  .4  bezifferten.  Von  dem
lberschuß  von  78  566  verwendeten  wir  23  027.37.0
für  Abschreibungen,  die  wir  diesmal  auch  von  dem
Kaffeefeldkonto  vorgenommen  haben,  ferner  für  Rücklage
  5554.  ¼.  Rückstellung  für  Talonsteuer  10  113.17.
Tantième  an  den  Verwalter  3000.#&amp;amp;  und  als  Vortrag
:½26  872  „K.
        <pb n="1109" />
        G  1051  2O

Dieselben  schwierigen  Arbeiterverhältnisse,  die  die
Kaffee-Ernte  in  Bulwa  beeinträchtigten,  haben  auch
auf  unserer  Kantschukpflanzung  Gruncwald  bestanden.
Es  konnten  nur  4670  kg  Rautschuk  gezapft  und  zum
Vorsand  gebracht  und  dafür  33  134  .#K  erlöst  werden.
Diese  Summe  reichte  zur  Deckung  der  Betriebskosten
und  Abschreibungen  nicht  aus.  Wir  haben  den  Fehlbetrag
  von  4215.“  dem  Pflanzungskonto  zugeschrieben.

Wenn  nach  Vorstehendem  der  finanzielle  Erfolg  in
Grunecwald  kein  befriedigender  zu  nenunen  ist,  so  liegt
das  auch  zum  Teil  daran,  daß  wir,  um  unsere  Pachtbedingungen
  zu  erfüllen,  genötigt  waren,  die  zum

Zapfen  bestimmten  Arbeitskräfte  für  Neupflanzungen
zu  verwenden.  Wir  besitzen  jetzt  221  ha  Manihot,  von
denen  180  ha  zapfreif  sind,  und  10  ha  KRapok.  Damit
sind  unsere  Pachtverträge  erfüllt.  Mit  der  Erfüllung
der  Pachtbedingungen  in  Grunewald  zwecks  des  Erwerbes
  des  Landes  zum  Eigentum  sind  wir  eifrig  beschäftigt.


Im  neuen  Jahre  werden  wir  unsere  Bemühungen,
die  Pflanzung  zu  vergrößern  und  die  Anwerbung  neuer
Arbeiter  und  Schaffung  von  Wohnungen  für  diese,
fortsetzen,  um  einen  regelmäßigen  Betrieb  zu  sichern.

 

Auf  Grund  eines  Abkommens  mit  der  Rheinischen
Handei-Plantagen-Gesellschaft,  nach  welchem  diese  auf
jegliches  Eigentumsrecht  bezüglich  unseres  4000  ha  umfassenden
  Besitzes  in  Bulwa  verzichtet,  ist  uns  die  seit
langer  Zeit  erstrebte  Bestätigung  unseres  Kaufvertrages
mit  Kipanga  seitens  des  Gonvernements  erteilt  worden,
so  daß  wir  nunmehr  unbestrittene  Besitzer  des  fr.
Landes  sind.

Bezüglich  unseres  Grundstückes  in  Tanga  ist  zu
erwähnen,  daß  die  Kommunc  die  Anlage  einer  Fahrstraße
  plant,  die  das  Grundstück  von  Norden  nach
Süden  durchzieht.  Wir  haben  das  hierzu  erforderliche
Land  kostenlos  an  die  Kommune  abgegeben,  da  wir
hierdurch  eine  nicht  unwesentliche  Wertsteigerung  unseres
übrigen  Besitzes  erwarten.  Die  Einkünfte  aus  den
Vermietungen  an  Eingeborene  haben  im  abgelaufenen
Jahre  1925.KX  betragen.

*  4
1#

In  der  Bilanz  vom  31.  März  d.  Js.  erscheinen
u.  a.  die  Pflan  zungen  mit  1  062  610  r  und  Debitoren
mit  118  155.N.  Letzteren  stehen  unter  den  Passiven
29  362.“  Kreditoren  gegenüber.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Cord  kitchener  uber  Agvpten  und  den  Sudan.“)
Schluß.)
I.  Agupten.

HOandel  und  Zölle.

Die  Zolleinnahmen  betrugen  im  Jahre  1911
3  d37  317  M  E.  Im  einzelnen  rühren  die  Einnahmen

her  aus
1.  Einfuhr  1853  726  L  E.
2.  Ausfuhr  .  276  136  =
3.  Sonstigen  Einnahnien  38617  —
4.  Tabak  ...  1  668  508  =

Der  Gesamtüberschuß  ist  um  341  166  E  E.  größer
als  der  des  Jahres  1910.  Der  Gesamtwert  des  Ein—
und  Ausfuhrhandels,  mit  Ausnahme  der  TDurchfuhr
und  Wiederausfuhr,  sowie  des  Metallgeldes  betrug
55  826  000  *i  (gegenüber  52  407000  E  E.  im  Jahre
1910).  Diese  Zifßer  ist  die  höchste  bisher  erreichte  und
bedeutet  eine  Zunahme  von  6,3  gegenüber  dem
Vorjahre  (1910).  Metallgeld  wurde  für  7  242  000  C  E.
ein=  und  für  7132  000  EE.  ausgeführt,  gegenüber
einer  Einfuhr  von  12  961  000  EC  E.  und  einer  Ausfuhr
  von  7  016  000  E  E.  im  Jahre  1910.

Einfuhr.  Der  Wert  der  Einfuhr  betrug  im
Jahre  1911  27227000  EkE.  gegen  23  553  000  E  E.
im  Jahre  1910,  mithin  3  674  000  E  E.  oder  15,6  *
mehr.

Das  Berichtsjahr  zeigte  eine  bemerkenswerte
Steigerung  der  Einfuhr.  Ihr  Gesamtwert  übertraf
den  des  bisher  günstigsten  Ergebnisses  im  Jahre  1907
um  1  106  000  E  E.  Dies  ist  hauptsächlich  der  großen,
mit  vorzüglichen  Preisen  bezahlten  Baumwollernte  zu
verdanken.  —  Eine  weitere  Steigerung  für  1912
wird  als  nicht  wahrscheinlich  bezeichnet.  Getreide,
Mehl  und  Zucker  zeigten  eine  Zunahme  in  der  Einfuhr,
  weil  die  heimische  Erzengung  geringer  ausgefallen
  war,  als  im  Vorjahre.  —  Die  Einfuhr  von
Kaffee  hat  trotz  seines  höheren  Preises  nicht  nachgelassen,
  die  Menge  war  die  gleiche  wie  1910,  die  Güte

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  19,  S.  950  ff.

 

„Mazont“  oder  „Liquid  Fluels“,  als
Durchgangsgut,  zeigte  ein  Anwachsen,  dagegen  die
Einfuhr  von  Petroleum  eine  Verringerung.  Das  bemerkenswerte
  Anwachsen  von  Durchgangskohle  ist  auf
die  größere  Angahl  von  Dampfern,  die  in  den  Kanal
bei  Port  Said  einlaufen,  zurückzuführen,  daneben  auf
die  Tatsache,  daß  die  Kohlengesellschaften  in  Port
Said  wegen  ihrer  günstigen  Einkaufsbedingungen  mit
anderen  Kohlenstationen  erfolgreich  in  Miettbewerb
treten  können.

Die  Einfuhr  von  Baumaterialien  (Zement,  Kalk,
Pflaster,  Marmor,  Bauholz,  Eisen  und  Eisenkonstruktionen)
  beginnt  zu  steigen.  —  Der  chemische  Dünger
zeigt  wieder  eine  große  Zunahme  (59  950  tons  gegen
35  560  im  Jahre  1910).

Die  wichtigste  Zunahme  zeigt  sich  jedoch  bei  Geweben
  aller  Arten,  nämlich  8  209  000  E  E.  gegen
6  625  960  E  E.  im  Jahre  1910,  also  ein  Mehr  von
1  583040  .  E.  Dies  muß  als  ein  Anzeichen  des
wachsenden  Wohlstandes  der  Fellachen  angesehen
werden.

Eine  starke  Abnahme  gegen  1910  zeigt  die  Einfuhr
  von  Schafen,  die  Einfuhr  aus  dem  Sudau  hat
hier  die  Einfuhr  aus  fremden  Ländern  in  weitem
Maße  verdrängt.  Dagegen  sind  beträchtlich  mehr
Kamele  eingeführt  worden.

Ausfuhr.  Der  Wert  der  Ausfuhr  1911  betrug
28  500  000  .  E.  gegen  28  944  000  SE.  im  Jahre
1910,  mithin  345  000  E.  E.  oder  1,2  %  weniger.

Baumwolle  wurde  zum  Betrage  von  6638  210
Kantars  in  einem  Werte  von  22  988  100  .  E.  ausgeführt
  gegen  6009  406  Kantar  mit  24241  712  C  E.
Wert  im  Jahre  1910.

Von  der  Ernte  1910/11,  die  bisher  die  größte
je  verzeichnete  gewesen  ist,  wurden  1911  3925  925
Kantar  ausgeführt.  Auf  diese  Weise  half  man  sich,
die  geringere  Menge  und  die  schlechteren  Preise  des
im  Jahre  1911  ansgeführten  Teiles  der  1911/12er
Ernte  auszugleichen.  Inumwollsamen  wurde  anderseits
  mehr  ausgeführt,  nämlich  3  815  335  Ardeb  mit
3  (39  000  (E.  Wert  gegen  2673000  Ardeb  zu
2  160  000  O  E.  im  Jahre  1910.

weit  besser.
        <pb n="1110" />
        W  1052  2

Die  Zwiebelernte  war  noch  größer  als  in  dem
bisher  günstigsten  Jahre  1910;  die  Ausfuhr  betrug
94  500  tons  zu  314  000  RÆ.  gegen  90  800  tons  zu
264000  E  E.  im  Jahre.  1910.  Außer  bei  Baumwollsamen
  und  Zwiebeln  stieg  die  Ausfuhr  bei  Clkuchen,
Zuckerrohr,  Goldbarren,  Straußenfedern,  Gemüsen,
natürlichen  Phosphaten,  Salz,  sie  nahm  ab  in  Häuten,
getrockhneten  Bohnen,  Mais,  Gummi  arab.,  Wolle,
Eiern,  Korn,  Baumwollsamenöl,  gesalzenen  Fischen,
Baumwollgeweben,  Elfenbein,  Henna,  sowie  Baumwollzwirn.
  Die  Einfuhr  von  Blätter  tabak  stieg
von  7552  000  kg  zu  1099500V  E.  (1910)  auf
7  958  000  kg  zu  11136000  &amp;amp;  E.  Der  Preisfall  für
Tabak  in  den  Tabak  bauenden  Ländern  brachte  den
Verbrauch  wieder  auf  die  normale  Höhe,  die  Abnahme
im  Jahre  1910  wegen  der  unsinnigen  Preise  wurde
durch  das  große  Anwachsen  im  Jahre  1911  wieder
ausgeglichen.  Die  Entwicklung  im  Sndan  hat  einen
großen  Anteil  an  diosem  Auwachsen.  Russischer
Blättertabak  kommt  seit  der  Konvention  mit  Agypten
vom  Jahre  1900  in  immer  größeren  Mengen  ins
Land  zum  Schaden  des  türkischen  Tabaks,  der  von
3  223  0000  kg  1910  auf  2931  000  1911  zurückgegangen
ist.  Griechischer  Tabak  macht  weitere  Fortschritte,
ebenso  die  Einfuhr  von  Tomback  von  dorther.

Die  Zigarettenausfuhr  ist  gegen  1910  gewachsen.
Die  bessere  Güte  der  äguptischen  Zigaretten  gibt  ihnen
die  Möglichkeit,  sich  auch  in  Schutzzolländern  zu  behaupten.
  So  kamen  nach  Deutschland  100  800  kg
gegen  89  5000  kg  im  Jahre  1910.

Auch  die  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten  Staaten

und  nach  Ssterreich-  Ungarn,  beides  strenge  Schntzollländer,

  hat  einen  Aufschwung  genommen.  Der  unter
Jollverschluß  in  den  Zollspeichern  liegende  Tabakvorrat
  beträgt  156  300)  Ballen,  davon  sind  132  060  in
Alerandria  eingelagert.

Diese  starke  Vermehrung  des  unter  Zollverschluß
liegenden  Tabalks  —  17000  Ballen  mehr  als  je
zuvor  —  hat  zwei  Gründe,  1.  das  Mißtrauen  der
Kaufleute  zu  der  politischen  Lage  der  Türlei,  welches
die  Händler  ihre  Lager  in  diesem  Lande  verringern
läßt;  2.  die  Einschränkung  des  Kredits  in  Agypten,
die  die  Kreditnehmer  zwingt,  größere  Lager  in  Agypten
  als  Sicherheit  für  ihre  Darlehen  zu  halten.  —
Falls  sich  der  Handel  noch  mehr  hach  Agypten  hinüberzieht,
  wird  die  Regierung  der  Frage  von  Erleichterungen
  näher  treten.

Die  Praris  der  Herabsetzung  des  Stenerwertes
von  ausgeführter  Baumwolle,  Baumwollsamen  und
Getreide  um  10  vor  Zollzahlung,  hat  seit  1.  September
  1911  aufgehört.  Die  Zolleinnahmen  werden
deshalb  in  Zulunft  den  vollen  Tarisfwert  der  Ausfuhrgüter
  aufweisen.

Eisenbahnen  und  Telegrayphen.

Die  Betriebsergebnisse  der  ägquptischen  Staatsbahnen
  im  Jahre  1911  sind  äußerst  zufriedenstellend.
Die  Einnahmen  sind  auf  291  113  ECh.,  d.  h.  um
8,0#  gegenüber  dem  Vorjahre  gestiegen.  Anderseits
sind  die  Betriebskosten  auf  57  G/I)  CE.  oder  um
2,02  &amp;amp;  anger  vachsen.  Die  Passagierzahl  der  Reisenden
hat  sich  um  8,6  ¼¾,  der  Gütervertehr  um  11,60  “  gehoben.
  Am  meisien  sind  hieran  Baumwolle,  Baumwollsamen,
  Baumaterialien,  Zucker,  Melasse,  leicht
verderbliche  Maren,  Kohlen  und  Maschinen  beteiligt.
—  Die  Einnahmen  wären  noch  besser  gewesen,  wenn
der  Handelsverkehr  nicht  infolge  der  späten  Baumwollerute
  und  der  damit  verbundenen  schwierigen
Unterbringung  auf  den  Märkten  im  Herbst  so  schlecht
gewesen  wärc.

Das  rollende  Material  reichte  zur  Bewältigung

 

des  Handelsverkehrs  in  der  Geschäftszeit  vollständig
aus.

Infolge  der  guten  Verwaltung  sind  bei  den  Personenzügen
  keine  ernsten  Unfälle  im  Berichtsjahr  vorgekommen.
  —

Die  Kapitalausgaben  haben  1911  421801  CE.
betragen.  Die  Marg—Khanka—Abon—Zabal-  Linie  ist
vollendet  und  Anufang  des  Jahres  dem  Verkehr  übergeben
  worden,  die  Ashmonn—  Barrage-Linie  ist  im
Sommer  eröffnet.  —  Für  die  neue  Linie  Zifta  —Zagagig
  sind  60  000  C  E.  ausgegeben  worden  für  Landankäufe
  zwischen  Mit-Gamr  und  Zagazig  und  fur  die
Einrichtung  der  Stationen  Zifta  und  Mit-Gamr.
Die  neue  Station  Zifta  ist  eröfnet.  Es  ist  zu  orwarten,
  daß  die  Eisenbahnverwaltung  vor  Cnde  des
Jahres  das  für  die  ganze  Linie  nötige  Land  in
Händen  hat.  —  Guten  Fortschritt  machen  die  Brücken
bei  Mansura,  Aurut  und  Embabeh,  sowie  die  neue
bei  Manfura,  Assiut  und  Embabeh,  sowie  die  neuc
Station  bei  Alerandria.

Die  Schätzung  der  Eisenbahnausgaben  für  1912

zeigt  eine  Steigerung  gegenüber  der  für  1911  vorgesehenen
  um  67  Ol9  E  E.  ·  .
Der  zunehmende  Handelsverkehr  hat  die  Cinstellung

  eines  besonderen  Beamtenkörpers  notwendig
gemacht,  der  vorläufig  beibehalten  und  nur,  wenn  die
Umstände  es  erfordern,  entlassen  werden  soll.  Der  allgemeine
  Beamtenkörper  ist  auch  vermehrt,  besonders
mit  Rücksicht  auf  eine  besondere  Ablösung.  —

Kredite  in  Höhe  von  445  000  K  E.  sind  von  dom
Reservefonds  für  Kapitalausgaben  betr.  die  Eisenbahnen
  für  das  lanufende  Jahr  bewilligt  worden.

Bei  den  oberägyptischen  Nebenbahnen  blieben
die  Einnahmen  etwas  hinter  der  Schätzung  zur  ück.
Dafür  sind  die  Betriebsunkosten  beträchtlich  niedriger
als  sie  im  Voranschlag  vorgesehen  sind.  Die  Abnahme
  des  Tonnengehaltes  findet  sich  bei  Zuckerrohr
und  Sebakh,  einem  von  den  Fellachen  angewandten
Dünger.

Die  Personenbeförderung  sowie  der  Verkehr  in
Tieren  und  Baumwolle  ist  dagegen  gestiegen.  Der
Verkehr  auf  der  westlichen  Flachbahn  hat  ebenfalls
cine  Abnahme  im  Personen=  und  im  Güterverkohr
erfahren.  Das  liegt  einmal  daran,  daß  die  Gosollschaft
  von  Westägypten  aufgehört  hat,  Brunnen  mint
Dampfmaschinen  bohren  zu  lassen,  wofür  sie  die  Koblen
  durch  die  Bahn  hatte  befördern  lassen.  Weiter
ist  die  Mehrige  Strafansiedlung  Anfang  des  Jahres
beendigt,  und  infolgedessen  hat  der  Transvort  von
Baumaterialien  aus  dem  Niltal  aufgehört.  Die  Betriebsunkosten
  der  Bahn  sind  aber  derartig  zurück
gegangen,  daß  der  wirkliche  Verlust  nicht  so  groß  wir
1910  ist.

Die  Telegraphenabteilung  hat  127000  E  E.  eingenommen,
  d.  s.  11  597  C  KE.  mehr  als  im  Jahre

1910.  Die  Betriebsuntosten  betrugen  110  000  K  E.
gegen  103  000  f.  E.  1910.
Zwei  neue  Haupt-Telephonverbindungen  sind

1911  eröffnet,  1.  Manfura  -Tantah  Alerandria  und
2.  Port  Said—Zagazig,  während  an  neuen  Arbeiten
im  Laufe  des  Jahres  ausgeführt  werden  1.  die  Crweiterung
  der  Marsa--Matruh  Telegraphenlinie  von
Sidi.  Barani  nach  Bagbag  und  die  Errichtung  eines

Haupt-Telephonverkehrs  von  Ismailia  nach  Suez
sowie  von  Tantha  nach  Tel-el-Barond.
Kleinbahnen.
Die  drei  Kleinbahnen  in  Agypten  sind:
1.  Die  Egyptian  Delta  Light  Railwar  Companr

  1952  kmi,
        <pb n="1111" />
        1053  SK

2.  die  Chemins  de  Fer  de  La  Basse  Egrpte
(109  km),

3.  The  Fayum  Light  Railway  Compan  (169  km)

Alle  drei  Bahnen  zeigen  im  Jahre  1911  verhältnismäßig
  günstige  Ergebnisse.  Die  Reineinnahmen
betragen  117.000  L  E.  (1910:  111  000),  bei  einer
Gesamtkapitalausgabe  von  über  2  100  000  1M  E.
Personen=  und  Güterverkehr  wiesen  eine  Steigerung
  auf.

Die  Egrian  Dela  Light  Railway  verfügt
über  40  km  Vollspurbahn  zwischen  Cairo  und
Helouan.

Seit  dem  1905  erfolgten  Erwerb  der  Linie  hat
die  Gesellschaft  über  80  000  K  E.  ausgegeben;  jetzt  ist
sie  dabei,  die  Linie  mit  neuen,  schwereren  Schienen
zu  versehen.  Demnach  zeigen  die  Einnahmen  ein
Auffteigen  gegenüber  dem  Jahre  1910.  Bei  den  kostspieligen
  Ernenerungen,  die  erforderlich  sind,  um  die
Linie  in  einen  tadellosen  Zustand  zu  versetzen,  war
auf  einen  Ertrag  eigentlich  nicht  äu  rechnen.  Es
werden  noch  große  Ausgaben  nötig  sein,  bevor  die
Bahn  wirklich  rentiert.

Organisation  des  Department  of
Agriculture.

Das  Department  begann  seine  regelmäßige  Tätigkeit
  Anfang  1011.  Zur  gleichen  Zeit  zog  die
Regierung  den  größeren  Teil  des  Zuschusses  zurück,
den  sie  bis  dahin  jährlich  der  Khedikinl  Agricuhural
Secict  gegeben  hatte.

Die  meisten  Beamten  der  letzteren,  darunter
drei  Inspektoren,  zehn  Moawius,  serner  ein  Chemikor
  und  ein  Botaniker  wurden  an  das  neue  Department
  versetzt.  Zwei  andere  Inspektoren  mit  der
nötigen  Keuntnis  in  Ackerbaufragen  wurden  gewonneu,
  und  gegen  den  Schluß  des  Jahres  wurde  ein
Agypter  als  Sub-Iircctor-eneral  angestellt  und  ein
Cntomologe  aus  Europa  berufen.  Das  Department
murde  dem  Ministerium  der  öfentlichen  Arbeiten
förmlich  unterstellt.  Die  Hlorticultural  Socicir  zu
Cairo  wurde  von  dem  Department  aufgenommen
und  ging  in  ihm  auf.  Ihr  Arbeitsfeld  wurde  erweitert,
  namentlich  mit  Bezug  auf  die  Verbreitung  von
Obstbäumen  und  Gemüsen  und  begzüglich  der  Unterweisung
  des  Voltes  über  diese  beiden  wichtigen
Arbeitszweige.  —

Das  Budget  für  1912  sieht  vier  neue  Inspektoren
sowie  die  Bezahlung  von  Studenten  des  Agricultural
(olletze,  wenn  sie  bei  dem  Departement  arbeiten,
vor.  —  Ein  besonderer  Kredit  ist  für  die  Geflügelzucht-Abteilung
  ausgeschrieben.  Das  Ziel  ist,  die  Eier—
produktion  zu  verbessern  und  die  Zucht  einer  gesun—
den,  widerstandsfähigen  Hühnerrasse  zu  schaffen.

Landentwässerung.

Die  vermehrte  Zufuhr  von  Bewässerungswasser,
für  die  der  Assuandamm  sorgt,  hat  mehrere  Sommerernten
  im  ganzen  Deltalande  ermöglicht.  Die  Nutzbarmachung
  des  früher  nur  teilweise  bebauten  Landes
schreitet  infolgedessen  nach  Norden  zu  auf  den
ltiefer  gelegenen  Flächen  fort.  Daher  ist  die  Frage
der  Schaffung  einer  entsprechenden  Emntwässerungsanlage
  brennend  geworden.

Das  allgemeine  Ergebnis  der  vorerwähnten  Nutzbarmachung
  war,  daß  die  in  jenen  Flächen  gewachsene
Baumwollernte  nur  geringe  Erträge  an  Zahl  und
Güte  hervorgebracht  haben  im  Vergleich  zu  der  mehr
begünstigten  südlichen  Deltazone  mit  ihrer  natürlichen
  Bewässerung.

 

Zwischen  den  tiefgelegenen  Flächen,  wo  die  Nutzbarmachung
  im  Gange  ist,  und  der  südlichen  Zone
liegt  eine  mittlere  Zone,  die  wahrscheinlich  durch
übermäßige  Sommerbebauung  gelitten  hat.  Das
Land  ist  dort  übersättigt  und  durch  die  reichliche
künstliche  Wasserzufuhr  mit  Wasser  angefüllt.  Die
Ernte  hat  daher  eine  Verschlechterung  erfahren.

Die  neuen  Entwässerungsarbeiten  befassen  sich
nun  mit  den  ôiefergelegenen  Flächen  und  der  mittleren
  Zonc.  Die  von  der  Natur  vorgeschriebene  Entwässerung
  muß  den  Ertrag  sämtlicher  Ernten  heben.
Das  ist  durch  die  Arbeiten  der  Land  Reclamation
Companz  und  der  Staatsdomänenverwaltung  klar
erwiesen,  auf  deren  Land  durch  Tieferlegung  der
Gräben  und  durch  die  tieferen  Wasserstände  der  Boden
wunderbar  ertragreich  geworden  ist.

Eine  wirksame  Entwässerung  kann  aber  nur  dadurch
  erreicht  werden,  daß  weit  mehr  Land  gleichzeitig
  der  Entwässerung  unterworfen  wird.

Zu  diesem  Zweck  hat  man  das  Land  in  natürliche
Abteilungen  geleilt,  die  durch  die  beiden  Nilarme  und
die  Niltanäle  gebildet  werden.

Zwei  dieser  Abschnitte  werden  unmittelbar  in
Angriff  genommen:  1.  der  Teil  der  Provinz  Behera,
der  westlich  der  Haupteisenbahnlinie  Cairo—Alerandria
  liegt,  2.  der  Mittelteil  der  Provinz  Garbieh
zwischen  dem  Kassed-Kanal  und  dem  Bahr  el  Shebin.
In  Wst-Behera  kommen  1450000  Feddaus  für  die
Entwässerung  in  Betracht.  Die  Regierung  will  die
Gräben  alle  so  anlegen,  daß  der  Masserstand  1  m
unter  der  Erdoberfläche  liegt.

Das  Entwässerungswasser  dieser  Gegend  wird
zur  Zeit  bei  Mer  am  Mareotis-See  ausgepumpt.
Eine  neue  Pumpstation,  die  bei  den  infolge  der  allgemeinen
  Entwässerung  zu  erwartenden  großen
Wassermengen  erforderlich  ist,  soll  an  derselben  Stelle
orrichtet  werden.  —

Wenn  der  neue  Entwässerungsplan  in  Arbeit  ist,
soll  zunächst  das  ganze  Land  brach  liegen  und  mit
der  ihm  entsprechenden  Eutwässerung  versehen  und
schließlich  wieder  bewässert  werden.  Dann  wird  es
zur  Nutzbarmachung  reif  sein.  Die  Gesamtkosten  zur
Verbesserung  der  180  C400  Feddaus  beträgt  1  390  000
ERK.  oder  2,9  L  E.  per  Feddan.

In  ähnlicher  Weise  soll  die  Entwässerung  von
Zentral-Garbieh  vor  sich  gehen.  Eine  Pumpstation
soll  am  Schnittpunkt  des  Bahr  Tira  und  des  Graben
  4,  nahe  bei  Baltim  errichtet  werden,  das  ganze
Abwasser  der  470000  Feddans  soll  dort  2½  m  gehoben
  und  in  den  Borollos-Sce,  der  Zugang  zum  Meer
hat,  geleitet  werden.  Die  Kosten  werden  auf
1  192  000  L  E.  oder  2,0  EC  K.  per  Feddan  geschätzt.

Die  Arbeiten  sollen  in  vier  Jahren  vollendet  sein
und  sofort  in  Angriff  genommen  werden.  Im  ersten
Jahr  sollen  schätzungsweise  300  000  K  HE.,  in  den  folgenden
  800  000  E  E.,  800  000  E  E.  und  600  000  C  E.
vorausgabt  werden.

Bewässerungsarbeiten

Die  Erhöhung  des  Assuandammes  schritt  1911
programmäßig  fort.  Die  Neuordnung  der  Schleusen
wurden  beendigt  und  das  Ausfugen  des  Zwischenraums
  zwischen  altem  und  neuem  Werk  wurde  in  befriedigender
  Weise  in  halber  Länge  des  Dammes  vollendet.
  Der  fertiggestellte  Teil  des  Dammes  wurde
zu  seiner  vollen  Höhe  aufsgeschüttet.  Das  Ausfugen
der  anderen  Hälfte  war  Ende  1911  gut  fortgeschritten
und  soll  Februar  1912  zu  Ende  geführt  werden.  Das
ganze  Werk  soll  Ende  1912  fertiggestellt  sein.
        <pb n="1112" />
        G  1054  20

Die  Basin  Conversion  Works  waren  1910  vollendet,
  die  Beamten  wurden  für  das  Studium  der
Entwässerung  und  der  Nutzbarmachung  des  nördlichen
Deltas  verwendet.

II.  Sudan.
Handel  und  zölle.

Der  große  Aufschwung,  den  der  Handel  genommen
  hat,  ist  hauptsächlich  durch  den  Außenhandel  des
Landes  bewirkt  worden.  In  diesem  Jahr  betrug  der
Ausschwung  bisher  41  %  oder  990  778  .E.  (1910:
2299  771  CE.,  1911:  3280  540  K  E.).  Sollte  im
letzten  Viertel  des  Jahres  der  Aufschwung  sich  behaupten,
  wie  dies  1910  auch  der  Fall  war,  so  würde  der
Wert  des  gesamten  Anßenhandels  von  1911  mehr  als
4  000  000  .  E.  (1910:  3  113  561  EC  E.)  betragen.  Diese
Zunahme,  die  hauptsächlich  auf  dem  Außenhandel
beruht,  zeigt  den  gesunden  Stand  der  einheimischen
Angelegenheiten.

Ein  erfreuliches  Zeichen  ist  die  zunehmende  Betätigung
  der  einheimischen  Bevölkerung,  die  sich  in
folgenden  Ausfuhrzahlen  wiederspiegelt:

Es  sind  1911  ausgeführt:  306000  t  Baumwolle
(Flachs  und  Samen),  22  000  Schafe,  13.000  Stück
Vich,  86  000  Häute,  780  t  Sesam,  220  t  Erdnüsse,
2300  t  Dom-Rüsse  und  780  t  Gummi.

Die  Ausfuhr  von  Baumwolle  betrug  12  330  t,
die  von  (Zummi  13  929  t.

Bisher  wurde  im  Sudan  nur  an  besonders  begünstigten
  Orten  Baumwolle  gebaut.  Zweifellos  kann
aber  in  dem  größsten  Teil  des  Sudan  Baumwolle  und
anderes  in  großen  Mengen  erzeugt  werden,  wenn
Bewässerung,  Erziehung  und  Vermehrung  der  Bevölkerung
  hilfreich  einwirken.

Ein  gutes  Zeichen  für  die  Zukunft  ist  auch  die
starke  Zunahme  der  Nachfrage  nach  Land  zur  Bebauung
  seitens  der  Eingeborenen  und  der  riesige  Aufschwung
  des  Vieh=  und  Schafhandels.

Von  sehr  großer  Bedeutung  ist  die  Erbauung
von  Port  Sudaun  und  die  Anlage  der  nenuen  Eisenbahnen,
  die  Port  Sudan  dem  internationalen  Handel
erschlossen  haben.  Port  Sudan  wird  ein  wichtiger
Punkt  für  die  europäischen  und  östlichen  Märkte
werden.

Z.  B.  zeigte  der  Einfuhrhandel  im  Berichtsjahre
ein  Anwachsen  von  3600  0000  P  E.,  während  743  t
Baumwollflachs  und  4830  t#Baumwollsamen  nach
Europa  verladen  wurden.

Zahlreiche  erstklassige  Schiffahrtsgesellschaften  legen
jetzt  in  Port  Sudan  an,  die  Schiffsfrachten  haben  eine
beträchtliche  Höhe  behauptet.

Die  Herabsetzung  der  Preise  auf  den  Regierungsdampfern
  und  Bahnen,  die  Cinführung  eines  durchgehenden
  Preises  von  Gambela  nach  Port  Sundan,
der  Ankauf  der  Flottille  der  Sondan  Develcpment
and  Exploration  Company  und  die  Weiterführung
der  Bahn  nach  El  Obeid,  alles  hat  zum  Ausschwung
des  Handels  beigetragen.

Die  Einfuhr  hat  an  dem  Steigen  des  Gesamthandels
  einen  großen  Einfluß.  Sie  ist  von  1  348  318
4  E.  im  Jahre  1910  auf  1  696  663  (  E.  oder  um
254  gestiegen.  (Metallgeld  nicht  eingerechnet.)  Der
größte  Aufschwung  geschah  in  Baumwollfabrikaten,
von  denen  3064  t  zu  413  000  K  E.  eingeführt  wurden.
75%  entfielen  dabei  auf  Einfuhr  aus  Großbritannien.
Der  sonstige  Aufschwung  geschah  in  Blumen,  Zucker,
Kafsee  und  Tee.  Metallgeldeinfuhr  stieg  von
91  906  (  E.  auf  286  165  C  E.

MWichtig  für  das  Land  ist  die  Erschließung  der
Cinnahmequellen  des  Landes  durch  die  Oilfe  der  Re- 



gierung.  Dies  zeigt  der  Ausschwmung  der  Baumwollernte
  in  Tokar  und  die  steigende  Ausfuhr  von  lebendigem
  Vieh  unter  Aufsicht  der  Regierung.

Mit  diesen  und  anderen  wirtschaftlichen  Fragen
beschäftigte  sich  der  Central  Economic  Board,  der
das  „Imperial  Institute“  in  London  und  die
Wellcome  Rescarch  Laboratories  des  Gorden  Ce.  1.
lege  helsend  beistanden,  während  die  kürzlich  errichtete
  Sondan  Chamber  ol  Commerce  in  Khartum
die  Frage  der  allgemeinen  Wohlfahrt  des  Landes  bearbeitete.


Der  Wert  des  Handels  in  Port  Sundan  betrug
600  636  K  E.,  d.  s.  5%  mehr  als  1910.  Die  Einfubr
von  Großbritannien  stieg  von  101  310  E  E.  auf
560  159  M  E.,  die  Ausfuhr  von  78  635  CE.  aunf
196  337  gE.  Diese  Zahlen  bedeuten  33%  und  16“:1

der  Gesamteinfuhr  bzw.  -ausfuhr  des  Landes  (1010:
29%  und  9%).  Die  Haupteinfuhr  über  Äägnpien

kommt  aus  Europa;  der  aus  Agypten  selbst  ftammende
  Anteil  der  Gesamteinfuhr  im  Sudan  beträgt
16%,  der  Anteil  Großbritanniens  46  ½/4#..

Die  Gummiausfuhr  ist  weiter  rapide  gestiegen,
ebenso  sein  Wert.  (1910  wurde  für  100  kg  243  Piafster
bezahlt,  1911  311  Piaster.)

Der  Baumwollertrag  1910/11  war  unter
Durchschnitt,  die  Ausfuhr  von  Baumwolle  ist
231  522  (  E.  auf  267  339  K  E.  gestiegen.

17  147  t  Durra  wurden  ausgefuhrt,  d.  u.  7990  r
weniger  als  1910.  Die  Eingeborenen  scheinen  in  Erinnerung
  an  die  Zeiten  der  Hungersnot  unter  dem
Mahdi  sich  nicht  von  ihrem  Korn  trennen  zu  wollen.

Der  Viehhandel  hat  sich  stark  entwickelt,  es  iint
daher  der  Bau  von  Kühlhäusern  vorgesehen.  Ausgeführt
  wurden  bis  Ende  November  19  37  Stuck
Vieh  und  83  653  Schafe  (1910:  weniger  15  123  bzm.
31  819).  Die  neue  Bahn  nach  El  Obeid  wird  weiter
stark  zur  Cntwicklung  beitragen.

Die  Entwicklung  des  Weizenhandels  hängt  davon
bnr  in  Agypten  oder  auswärts  einen  guten  Markt  zu
inden.

Der  Handel  mit  Straußenfedern  hat  weiter  ab—
genommen,  seine  Besserung  wäre  nur  möglich,  wenn
Sachverständige  ihn  in  die  Hand  nähmen.

Eine  Konzession  ist  erteilt  zur  Sammlung  von
wildem  Gummi  in  Bahr-el-Ghazal.  Die  Abschägung
von  Proben  des  Sudan-Gummi  in  London  ist  sehr
ermutigend.

Der  Zollbericht  vom  September  1911  weist  eine
bemerkenswerte  Zunahme  des  Gesamthandeols  des
Landes  auf.  Die  gesamten  Zollcinnahmen  sind  um
798  642  K(E.  oder  36%  gestiegen.

Die  von  Privatunternehmungen  bewirkte  Ausfuhr
  ist  doppelt  so  groß  wie  die  der  Regierung.  (Ahnlich
  war  es  auch  bei  der  Einfuhr.)

Oinsichtlich  der  Privatunternehmungen  übersteiar
der  Wert  der  Ausfuhr  den  der  Einfuhr  um  über
5%  000  (  E.

Die  Zolleinnahmen  zeigen  für  die  ersten  neun
Monate  ein  Mehr  von  18  074  KE.  gegenüber  dem
Voranschlag;  auf  die  ganzen  zwölf  Monate  macht  das
Mehr  20  205  L  E.  aus.

Eisenbahnen.

Die  Eisenbahneinnahmen  zeigen  ein  Mehr  von
50  612  EE.  gegen  das  Vorjahr.

Der  Gesamtverkehr,  sowohl  der  Personen=  wie
der  Güter,  hat  zugenommen.  Die  größte  Zunabme
zeigt  der  Verkehr  mit  Lebendvieh,  1911  sind  172  Gan
Stück  befördert  worden  gegen  98  380  Stück  im  Jahre
1910.

dem
von
        <pb n="1113" />
        C  1055  20C

Das  Eisenbahnprogramm  von  1907  ist  jetzt  ausgeführt.
  Die  Regierung  plant  die  Anlegung  einer
Bahn,  welche  das  Rote  Mcer  mit  Kassala,  Gedaref
und  Sennar  verbindet.

Nilschiffahrt.

In  jeder  Abteilung  des  Flußschiffsverkehrs  sind
die  Einnahmen  gestiegen,  nur  in  Khartum  nicht.  Hier
erklärt  sich  die  Abnahme  durch  die  Ausdehnung  des
Cisenbahnnetzes,  durch  die  Schließung  der  Blauen
Nil-Fähre  während  des  Baues  der  Brücke  und  dadurch,
  daß  die  Werfteinnahmen  1910  wegen  der  besonders
  hohen  Regierungsarbeiten  ungewoöhnlich  gute
waren.  —  Die  Schiffahrt  zwischen  Khartum  und  dem
Ober-Nil,  sowie  zwischen  Gondokoro  und  Rejaj,  ist
durch  die  Beseitigung  zweier  gefährlicher  Klippen  sehr
verbessert  worden.

Ackerbau  und  Grund  und  Boden.

Es  liegt  eine  beträchtliche  Anzahl  Bebauungsgesuche
  für  städtische  Grundstücke  vor;  Anordnungen
  über  Regierungsland  zu  Ackerbebauungszwecken
sind  nur  in  unbeträchtlicher  Anzahl  getroffen.  Die
jährlichen  Verpachtungen  von  Uferland  der  Regierung
sind  auf  dem  gleichen  Maßstabe  geblieben  wie  im
Vorjahre.  Vorkehrungen  sind  getroffen  wegen  Regelung
  der  Nachfrage  von  Bauplätzen  in  El  Obeid,
Kassala  und  Gedaref.  Dies  hängt  mit  der  Weiterführung
  der  Bahn  nach  El  Obeid  zusammen.

Port  Sudan  entwickelt  sich  weiter  in  ungeahnter
Weise,  die  Bebauung  des  Nachbarlandes  macht  gleichfalls
  Fortschritte.

Im  Kornland,  im  nördlichen  Sndan,  ist  die  Nachsuchung
  von  Konzessionen  nicht  fortgeschritten.  Dies
hängt  mit  dem  teilweisen  Fehlschlag  der  Ernte  im
Berberlande  zusammen.

Die  Offnung  des  Moghren-Ufergeländes  am
Blauen  Nil  hat  eine  Nachfrage  für  Plätze  zur  Errichtung
  von  Speichern  hervorgerusen.  Die  nötigen  Vorkehrungen
  für  die  Anlegung  und  das  Verlosen  der
Plätze  gelangen  schon  zur  Ausführung.

Ausgezeichnete  Fortschritte  sind  in  der
gemacht.

Das  gesamte  Grundeigentum  in  den  Distrikten
Kamlin  und  Messelemia  sowie  in  der  Blauen  Nil-Provinz
  —  über  944  Feddan  —  ist  abgegrenzt,  vermessen,
  besiedelt  und  registriert.  Fast  die  gesamten
Distrikte  befinden  sich  in  Privatbesitz.  Nach  Vollendung
  der  Registrierung  des  Wad  Medain-Tistrikts,
die  jetzt  in  Arbeit  ist,  wird  die  Regierung  ein  vollständiges.
  Verzeichnis  der  Besitztitel  des  ganzgen  Gezira-Landes
  haben.

Ein  großer  Teil  der  Weißen  Nil-Provinz  ist  registriert,
  und  die  Grenge  zwischen  der  Weißen  und
Blauen  Nil-  Provinz  ist  jetzt  festgelegt.  In  anderen
Distrikten  hat  die  Registrierung  befriedigende  Fortschritte
  gemacht.

Sehr  günstig  ist  die  Lage  in  Tokar,  wo  sich  der
Baumwollertrag  in  fünf  Jahren  verdoppelt  hat  und
jetzt  ausgezeichnete  Preise  erzielt  werden.

Einige  interessante  Versuche  mit  ägyptischer  und
amerikanischer  Baumwolle  sind  ausgeführt  worden.

Ein  Inspektor  mit  einem  genügenden  Beamtenstab
  ist  ständig  im  Distrikt  und  soll  die  einheimischen
Ackerbauer  in  der  wirtschaftlichen  Art  des  Säens  und
der  Bebauung  des  Landes  unterweisen.

In  Dongola  wird  ein  eigenes  Entwässerungssystem
  ausgeführt  und  das  ganze  Land  vermessen.

Die  Baumwollernte  war  unter  dem  Durchschnitt
  der  vom  Nil  bewässerten  Länder,  hauptsächlich

Besiedlung

 

wegen  des  kalten  Wetters  im  November  und  wegen
des  Auftretens  des  Bollwurms.

Zwei  neue  Entkörnungssaktoreien
gehend  gebaut  werden.

Die  Regierung  befaßt  sich  mit  der  Frage  der  Erzeugung
  besserer  Sorte  von  Baumwolle  sowie  von
Getreide,  weiterhin  auch  mit  der  Frage  der  Bewässerung
  des  Eingeborenen=  und  des  Regierungs-Ufersollen

  umlandes.


Das  Land  ist  frei  von  Pest  und  Schwammkrankheiten.


Vorkehrungen  sind  dennoch  getroffen  worden,  um
die  Einschleppung  von  Pestkrankheiten  und  das  Auftreten
  des  Bollwurms  zu  verhüten.

Was  die  landwirtschaftliche  Ein=  und  Ausfuhr
betrifft,  so  ist  die  Hauptsteigerung  beim  Zucker  zu  vermerken.
  Das  Zuckerrohr  gedeiht  am  besten  in  der
nördlichen  Gegend  von  Khartum  längs  den  Ufern
des  Nils.  ·

In  England  sind  im  Auftrage  der  Sudan-Regierung
  Versuche  mit  Anpflanzen  von  „Durra“  tdura)
und  „Dari“"  als  Viehfutter  gemacht  worden.

Die  Soudan  Industries  Company  Lid.  hat  eine
Konzession  für  die  ausschließliche  Herstellung  von
Brennholz  aus  Wasserpflanzen,  sog.  „Sudd“,  erhalten.

Ein  beträchtliche  Verbesserung  zeigt  sich  in  dem
Bericht  der  Soudan  Gold  Alining  Company-Mine
in  Om  Nabandi.

Bewüsserung.

Die  Aufstellung  eines  für  das  Land  so  außerordentlich
  wichtigen  Bewässerungsplanes  ist  eifrig  betrieben
  worden.

Ein  Bericht  ist  über  das  Obere  Nilfluß-Sustem
zusammengestellt  und  ein  Plan  aufgestellt  worden,
der  die  Umbildung  der  oberen  Nilkanäle  vorsieht.

Diese  Vorschläge  enthalten  kurz  den  Plan  der
Umbildung  und  Eindämmung  des  Bahr-el-Gebel  und
des  Bahr-el-Zeraf.

Es  ist  klar  nachgewiesen,  daß  sowohl  Baumwolle
wie  Hülsenfrüchte  auf  den  750  000  Feddans  der  Gezira-Ebene
  in  Flut  und  Winter  ohne  Nachteil  für
Agypten  gebaut  werden  können.

Zur  Zeit  wird  ein  Plan  zur  Schöpfung  eines
Wasserreservoirs  mit  einem  Kostenaufwand  von  ½  bis

4*  Million  Pfund  bearbeitet.  Dabei  ist  ein  Wehr
durch  den  Meißen  Nil  in  der  Nähe  seiner  Verbindung
mit  dem  Blauen  Nil  vorgesehen,  möglicherweiso
Khartum  und  Omdurman  verbindend.  Auf  diese
Weise  würde  für  das  für  die  Bewässerung  von  Gezira
  erforderliche  Wasser  vorgesorgt  und  weiter  für
einen  zunehmenden  Vorrat  an  Wasser  zur  Versorgung
Agyptens  im  Sommer.

Überdies  würde  es  ermöglichen,  die  Nilfluten
während  der  Monate  September,  Oktober  und  November
  nutzbar  zu  machen,  was  für  die  Stromgebietsflächen
  des  oberen  Nils  von  größtem  Vorteil  wäre.
Zugleich  würden  weite  Landstrecken  auf  der  Kordofan-Seite
  des  Weißen  Nils  der  Bebauung  erschlossen.

Dieser  Plan  stellt  einen  wesentlichen  Teil  des
Planes  zur  Entwicklung  der  Gezira-Ebene  dar,  beide
Projekte  sollen  gleichzeitig  ausgeführt  werden.  Oinsichtlich
  des  Gezira-Projekts  ist  noch  zu  erwähnen,
daß  für  den  Sennardamm  ein  guter  Platz  ausgesucht
ist.  Die  Kosten  des  Werks,  das  zur  Bewässerung  von
500  000  Feddanus  in  Gezira  notwendig  ist,  betragen
3  000  000  K.

In  diesen  Arbeiten  ist  auch  der  Bau  der  Bahn
Sennar—Gedaref  mit  einem  übergang  über  den
Blauen  Nil  einbegriffen.

Der  Rahad-Fluß  könnte,  nach  angestellten  For-
        <pb n="1114" />
        G  1056  ec0

schungen,  200  000  Feddans,  die  zwischen  Rahad=  und
Tinder-Fluß  liegen,  mit  seiner  Flutung  bewässern,
bei  einer  Kostenlast  von  2  E  per  Feddan.

Die  bebaute  Fläche  von  Khor-Banaka  könnte  auch
noch  um  50%  durch  Bewässerung  gehoben  werden,  es
kümen  60  000  Feddans  mit  einem  Kostenaufwand  von
JS)  O  in  Betracht.  —  Bei  Kassala  könnten,  wenn
der  Bau  einer  Eisenbahn  die  Ausdehnung  rochtfertigt,
200  000  Feddaus  zu  2  0t  per  Feddan  mit  künstlicher
Bewässerung  von  den  River  Gash-Werken  versorgt
werden.  Inzwischen  sind  die  Kosten  für  die  Unterhaltung
  dieser  Werke  vom  Agyptischen  auf  das  Budget
der  Sudan-  -Regierung  gebracht  worden.

In  Dongola-  macht  das  rasche  Steigen  und  Fallen
der  Flut  eine  Bewässerung  schwierig.  Die  Ergebnisse
waren  aber  nicht  unbefriedigend.

Über  120000  Feddaus  könnten  zur  Bebanung
gelangen,  die  Kosten  würden  nicht  mehr  als  2  1  per
Feddan  betragen.

Missionswerk.

Die  Missionsschulen  in  Khartum,  Omdurman  und
Atbara  fahren  in  ihrem  guten  Werk  fort  und  sind  gut
besucht.  Auch  die  verschiedenen  medizinischen  Leistungen
  gewinnen  an  Popularität.  Die  Soudan  Eangehical
  Alission  fährt  in  ihrem  segensreichen  Zivilisationswerk
  bei  den  Shillounks  und  Nuers  am  Sobat-Fluß
  fort.

Im  letzten  Jahr  ist  auch  eine  Einrichtung  zum
Besten  der  britischen  Soldaten  in  Khartum  geschaifen
worden.

Der  Baumwollbau  des  Uganda-Schutzgebiets  1911/12.

Der  Wert  der  Ausfuhr  von  Baumwolle,
Baumwollkernen  und  Baumwollsaatöl  aus  dem
Uganda-Protektorat  betrug  in  den  Jahren  1911/12
(und  1910/11)  4  617  000  (3  308  240),  118  180
(64200)  und  75520  (26440),  zusammen  4810700
(3  398  880)  4.  Die  Menge  anlangend,  kamen
in  diesen  Zeiträumen  2  961  000  (1  634  000)  kg
entkernte  Baumwolle,  2  283  000  (2  504  000)  kg
nicht  entkernte  Baumwolle,  2  928  000  (1  604  000)
kg  Baumwollkerne  und  161  000  (47  000)  kg
Baumwollsaatöl  zur  Ausfuhr.  Danach  ist  der
Baumwoll-Export  von  1911/12  gegen  das  Vorjahr
  wiederum  um  50  v.  H.  gestiegen.

Wenn  in  Betracht  gezogen  wird,  daß  der
Erport  im  Jahre  1904/05  9000  kg  im  Werte
von  4700  .K  betrug,  so  ist  die  Ausfuhrziffer  des
Jahres  1911/12  als  geradezu  glänzender  Erfolg
zu  bezeichnen,  zumal  in  Betracht  gezogen  werden
muß,  daß  in  Uganda  der  Baumwollanbau  lediglich
Eingeborenenkultur  ist.

Interessant  ist,  daß  in  den  letzten  zwei  Jahren
auch  mit  dem  Verarbeiten  von  Baumwollkernen
  in  dem  Protektorate  selbst  begonnen
worden  ist,  wie  die  Ausfuhr  von  Baumwollsaatöl
  zeigt.

(Bericht  des  Kais.  Bizekonsulats  in  Entebbe
vom  25.  September  1912.)

 

Südafrikanische  Union.

Einfuhr  von  Kartoffeln.

Das  Landwirtschaftsministerium  der  Südafrikauischen
  Union  weist  in  einer  Veröffentlichung  darauf  bin.
daß  Kartoffeln,  die  über  Lourengo  Marques  (Telagoa
Bay)  eingeführt  werden,  weder  am  Hafenplatze  noch
an  der  Transvaal-Grengstation  untersucht  werden
können,  weil  an  keinem  der  beiden  Orte  ein  Beamt
hierfür  verfügbar  ist.  Solche  Sendungen  müssen  nack
Pretoria  oder  Johannesburg  gehen;  sind  sie  für  On
schaften  östlich  von  Pretoria  bestimmt  wie  z.  B.  Middelburg.
  Lydenburg,  Baberton,  Ermelo  usw.,  so  emmehen
den  Empfängern  durch  das  Hin=  und  Hersenden  nich
unwesentliche  Frachtkosten.  Um  diese  zu  erspaten,
empfichlt  das  Ministerium,  eingeführte  Nartoffeln  ur
solche  Plätze  uber  einen  britisch-südafrikanischen  Haien
in  leiten:  es  kommen  besonders  Durban  und  Can
London  in  Betracht.

Alle  eingeführten  Kartoffeln  müssen  geräuchert
werden.  Einrichtungen  zum  Ränuchern  befinden  sich  m
Durban,  East  London,  Port  Elizabeth  und  Kapstadt.
Sind  die  Kartoffeln  an  der  Rüste  desinfi  ziert,  so  kommen
sie  in  direkter  Durchfracht  nach  dem  Bestimmungsen
abgesandt  werden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Jobannesbug:

Kuskuhr  von  OMimosarinde  aus  Britisch  -Südafriho.

Einem  von  dem  Handelsministerium  des  südaft#lnischen
  Bundes  herausgegebenen  Blanbuch  wird  folgendes
  enmnommen:

Die  Ausfuhr  von  Mimosarinde  aus  Südafrila
stellte  sich  in  den  letzten  6  Jahren  in  Pfund,  wie  #ol.  gl
(Wert  in  L  in  Klammer:  1906:  33  215  466  (60  /4f6
1907:  54  478  492  (1349  397);  1908:  55  661  949.114  5631.
1909:  80  127399.11941  699;  1910:  92  3610  025  219  4331
1911:  111  205  265  (289  557).

Von  der  im  Jahre  1911  au:  Sgeführten  Menge
Qingen  etwa  67200  000  Pfund  nach  Deutschland.

Der  Durändmitts  preis  für  südafrikamsche  Mimo“
rinde  war  im  Jahre  1911  für  gehackte  Ware  7v##.  19  rh  V4
die  Tonne  und  8  4  Ssh  für  gemahlene  Ware.

Vor  20  Jahren  beirug  der  Preis  20  L  für  die
Tonne.  Der  höchste  in  den  letzten  Jahren  ersielte
Preis  war  10  L  die  Tonne  im  Jahre  1903  und  der
niedrigste  7  L  5  Sh  die  Tonne  im  Jahre  1908.

In  England  wird  viel  mehr  Gerbrindenertram
gebraucht  als  Gerbrinde.  Der  Grund.  warum  Deutichland
  die  Rinde  vorzieht,  ist  der,  daß  für  Ertrakt  ein
ziemlich  hoher  zoll  zu  gahlen  ist,  während  die  Rinde
bollfrei,  eingeführt  werden  kann.

Die-  Händler  in  Gerbstoffen  in  England  sowobt
wie  in  Deutschland  stimmen  darin  überein,  daß.  falls
die  Erzengung  von  Gerbrinde  in  Natal  in  nennenswertem
  Maße  gesteigert  wird,  der  Preis  weiter  sallen
muß.  es  sei  denn,  daß  der  Verbrauch  in  Deutichland
sich  vergröszern  sollte.

(Bericht  des  Raiserl.  Generalkonsulats  in  Napstadt.

Baumwollkultur  in  Indien.)

Die  Frage  der  Verbessermg  der  Qnalität  der
indischen  Baumwolle  ist  in  der  letzten  Zeit  durch  dei
Empfang  einer  Abordunng  des  internationalen  Kommees
der  Juternationalen  Spinnervereinigung  beim  Staats
sekretär  für  Indien  und  durch  verschiedene  Anfragen
im  -#icben.  Parlament  in  der  Offentlichkeit  haung

D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  872  u.  9.

*)  Vgl.  auch  „
        <pb n="1115" />
        G  1057  20

crörtert  worden.  Die  indische  Regierung  ist  in  jedem
Jahre  mit  Versuchen  zur  Verbesserung  der  Baumwolle
beschäftigt,  aber  bedentende  Erfolge  sind  bisher  noch
nicht  erzielt  worden.  Von  wie  großer  Bedeutung  eine
Verbesserung  der  Baumwolle  unter  Umständen  sein
kann,  kann  man  daraus  ersehen,  daß  nach  Urteilen  von
Sachverständigen  die  Baumwollernte  Indiens  auf  dem
bisher  bereits  bepflangten  Arcal  um  20  bis  25  v.  H.
vermehrt  werden  könnte.  Einer  Ausdehnung  der  Baumwollanpflangungen
  in  größerem  Umfang  sind  gewisse
Grenzen  insofern  gesetzt,  als  es  nicht  wünschenswert
ist,  daß  andere  für  die  Ernährung  der  Bevölkerung
notwendige  landwirtschaftliche  Produkte  durch  Baumwolle
  verdrängt  werden.  Man  hat  aber  berechnet,
daß  selbst  ohne  der  Aupflanzung  dieser  Produkte  Eintrag
  zu  tun,  der  Ertrag  der  Baumwolle  in  Indien
verdoppelt  werden  könnc.

Die  Mittel,  durch  die  man  eine  Verbesserung  der
Baumwolle  herbeizuführen  sucht,  sind  hauptsächlich  die
Einführung  fremder.  langstapeliger  Baumwolle,
  die  Beschaffung  guter  reiner  Saat  und
die  Errichtung  von  Einkaufsagenturen  für  die
besseren  Lnalitäten.

Die  Anpflan  zung  von  amerikanischer  und
ügyptischer  Baumwolle  muß  nach  den  bisher  gemachten
  Erfahrungen  auf  nur  gut  bewässerte  Distrikte
beschränkt  bleiben.  Diese  langstapelige  Baumwolle  gedeiht
  zwar  auch  in  einigen  nicht  bewässerten  Gegenden,
aber  sie  ist  hier  im  allgemeinen  nicht  lohnend.  Der
Aubau  der  einheimischen  Baumwolle  ist  hier  für
den  Baner  vorteilhafter,  da  diese  eine  verhältnismäßig
größere  Menge  Baumwolle  beim  Egrenieren  ergibt
und  der  Ertrag  pro  Acre  größer  ist.  Zudem  erfordert
diese  Baumwolle  weniger  Mühe  und  Aufmerksamkeit.
Die  Ausdehnung  der  fremden  langstapeligen  Baumwollsorten
  ist  vor  allem  eine  Frage  der  Ausdehnung  der
Bewässerungsaulagen.  Waos  die  Lnalität  der  in  Indien
angeyflan  zien  amerikanischen  Baumwolle  anbelangt,  so
ist  diese  nach  Berichten  der  egierung  meist  recht  gut
andogefallen.  Sic  soll  im  allgemeinen  der  Sorte  -  Ailllling
  American  gleichkommen  und  zuweilen  sogar  besser
sein.  Aus  hiesigen  NRaufmannskreisen  hört  man  dagegen,
  daß  diese  Baumwolle  für  den  Handel  nicht  von
Wert  gewesen  sei,  die  Käufer  in  Europa  hätten  sie  der
amerikanischen  Baumwolle  doch  nicht  gleichwertig  erachtet
  und  hätten  nicht  angemessene  Preise  dafür  bezahlen
  wollen.

Eine  weitere  Verbesserung  der  Baumwolle  sucht
man  durch  möglichst  billige  und  ausgedehnte  Abgabe
von  Saatgut  zu  erreichen,  das  auf  besonderen  Versucho#ftationen
  gezogen  wird.  Diese  Versuchsstationen
werden  großtenteils  von  der  Regierung  geleitet,  jedoch
haben  sich  in  der  letzten  Zeit  verein  zelt  auch  größere
und  intelligente  Bauern  zur  Gründung  von  kleinen
Versuchsstationen  zusammengetaun,  um  sich  gute  Saat
zu  verschaffen.  Nach  einigen  Berichten  sollen  die
Bauern  für  die  augverlesenen  Saaten  auch  vielfach  schon
Verständnis  haben,  was  daraus  hervorgeht,  daß  sie
oft  höhere  Preise  dafür  zu  zahlen  bereit  sind.  Eine
große  Schwierigkeit  liegt  darin,  die  Saaten  auch  rein
zu  erhalten.  Da  die  Baumwolle  überall  nur  im  RKleinbetriebe
  angebaut  wird  und  die  vorhandenen  von  der
Regierung  verteilten  Saaten  noch  nicht  sehr  bedeutend
sind,  so  findet  meist  eine  Mischung  mehrerer  Sorten
statt.  Diesem  Ubelstande  kann  nur  durch  eine  größere
Ausdehnung  der  Saatzüchtereien  abgeholfen  werden.

Alle  diese  Versuche  zur  Verbesserung  der  Baumwolle
  können  nur  dann  Erfolg  haben,  wenn  dem
indischen  Bauern,  der  an  sich  schon  für  Neuerungen
schwer  zu  haben  ist,  ein  höherer  Preis  für  das  verbesserte
  Produkt  zugesichert  wird.  zu  er-9



Um  dies

 

reichen,  ist  die  Errichtung  von  Einkaufsagenturen
befürwortet  worden,  die  einmal  den  Bauern  eine  Prämie
für  sein  besseres  Produkt  gewährleisten  und  die  besseren
Produkte  vor  Vermischung  mit  schlechteren  Sorten  bewahren
  sollen.  In  dieser  Beziehung  ist  im  letzten
Jahre  auch  ein  Versuch  gemacht  worden,  indem  mehrere
Mitglieder  der  Bombayer  Alillowners  Associntionein
  Syndikat  gegründet  und  sich  verpflichtet  haben.  die
bessere  Baumwolle  mit  5  bis  6  v.  H.  Ausschlag  anzukaufen.
  Sie  haben  zu  diesem  Zwecke  eine  Agentur  in
der  Nähe  von  Surat  zum  Ankauf  der  Baumwolle  und
zur  Uberwachung  der  Gewinnung  derselben  errichtet.
Das  Resultat  war  deshalb  nicht  besonders  günstig.
weil  die  Ernte  in  den  in  Frage  kommenden  Gebieten
infolge  sehr  geringen  Regens  ziemlich  schlecht  ausfiel.
Das  Syndikat  hat  infolgedessen  nur  Verluste  gehabt.
Die  Versuche  werden  in  diesem  Jahre  fortgesetzt.

In  den  Kreisen  der  Bombayer  Baumwollerporteure
steht  man  der  Verbesserung  der  indischen  Baumwolle
sehr  skeptisch  gegenüber.  Die  Schwierigkeit  aller  Verbesserung
  liegt  vor  allem  darin,  daß  die  indische  Baumwolle
  nicht  von  großen  Unternehmern  auf  großen
Plautagen,  sondern  von  den  indischen  Bauern  im  RKleinbetriebe
  angebaut  wird.  Zede  neue  Methode  stößt
dadurch  besonders  bei  der  Indolenz  des  indischen  Bauern
und  seiner  Abneigung  gegen  Neuerungen  auf  groszen
Widerstand.  Die  vorgeschlagenen  Versuche  könnten
deshalb  nur  dann  Erfolg  haben,  wenn  die  Regierung
mit  sehr  hohen  Geldsummen  die  Bestrebungen  unterstüten
  würde.  Aber  es  erscheint  selbst  zweifelhaft,  ob
solche  Geldopfer  auch  wirklich  den  erhofften  Nunen
bringen  würden.  Denn  wenn  auch  die  Jualität  der
indischen  Baumwolle  in  größerem  Umfang  verbessert
würde,  so  würde  sie  wahrscheinlich  doch  immer  von
der  amerikanischen  abhängig  bleiben  und  nur  dann
gute  Preise  erzielen,  wenn  die  amerikanische  Baumwolle
  infolge  schlechter  Ernten  knapp  und  tener  wärc.

(Bericht  des  Raiserl.  Konsulats  in  Bombay.)

Der  Baumwollmarkt  Aoyptens  1911/12.-)

Die  Baumwollernte  1911  hat  aquantitativ  ein
viel  höheres  Resultat  ergeben,  als  vorhergesehen.
Dies  ist  in  erster  Linie  dem  in  den  späten  Erntemonaten
  herrschenden  sehr  warmen  Wetter  zu
verdanken,  das  eine  große  Anzahl  von  Kapseln,
mit  denen  man  nicht  mehr  gerechnet  hatte,  zum
Offnen  brachte.  Die  Qualität  dieser  spätreifen
Baumwolle  ließ  zu  wünschen  übrig,  wie  es  überhaupt
  als  Merkmal  der  Ernte  1911  gelten  kann,
daß  die  mittleren  und  niedrigen  Klassen  überwogen,
  während  es  an  guter  und  namentlich  an

Ertra-Qualität  im  allgemeinen  fehlte.  Letzteres
gilt  im  besonderen  Maße  von  „Afifi“,  dessen

stetige  Degeneration  seit  einigen  Jahren  eine  bekannte
  Tatsache  ist.  Die  Spinnerei  wendete  sich
deshalb  zur  Erzeugung  der  sonst  aus  Afifi  hergestellten
  Garne  immer  mehr  der  „Nubari“=  und
„Sakelaridis“-Baumwolle  zu.  Sakelaridis  wird
vor  allem  wegen  seines  sehr  langen,  seidigen  und
festen  Stapels  sehr  geschätzt;  diese  Eigenschaften
sollten  dieser  Varietät  noch  viel  mehr  Absatzquellen
als  bisher  erschließen.

—..

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  262f.
        <pb n="1116" />
        GW  1058  20

Es  sind  im  ganzen  geerntet  worden:  7424  208
Kantars")  gegen  7573.537  im  Jahre  1910;
zuzüglich  der  aus  der  Saison  1910  übernommenen
3155524  Kantars  ergibt  dies  ein  Quantum  von
7  739  732  Kantars,  das  dem  Konsum  zur  Verfügung
  stand.  Davon  sind  exportiert  worden
7  364  732  Kantars,  von  der  Alexandriner
Spinnerei  versponnen  25  000  Kantars,  zusammen
7  389  732  Kantars,  so  daß  am  31.  August  1912
350  000  Kantars  übrig  blieben.

Die  Preise  für  ägyptische  Baumwolle  sind
seit  September  1911  durch  verschiedene  Faktoren
ungünstig  beeinflußt  worden,  die  auf  den  Geschäftsgang
  zu  Zeiten  lähmend  einwirkten.  Es  waren
dies  der  italienisch-türkische  Krieg,  die  am  26.  September
  1911  erfolgte  Zahlungseinstellung  der
Bank  of  Egypt  und  der  Zusammenbruch  einiger
Firmen  und  Institute  auf  dem  Platze  Alexandrien,
die  zum  Teil  bis  dahin  eine  mehr  oder  weniger
bedeutende  Rolle  gespielt  hatten.

Ihren  Tiefstand  erreichten  Termine  Ende  Dezember
  1911  mit  ungefähr  15  Talleries"")  für
Jannuar,  doch  blieb  man  nicht  lange  auf  diesem
niedrigen  Niveau,  das  eigentlich  nur  in  lokalen
Ursachen  seine  Begründung  hatte.  Mit  zunehmender
  Kauflust  der  Industrie  zogen  auch  die  Preise
wieder  an.

Die  folgenden  Exportziffern,  die  allerdings
auf  vollständige  Genanigkeit  keinen  Anspruch
machen  dürfen,  beweisen,  daß  die  Nachfrage  der
Spinnerei  durchschnittlich  eine  recht  bedeutende
war.  Es  wurden  ausgeführt  nach:  England
567069  Ballen,“““)  wovon  124013  für  die  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  bestimmt  waren,
Frankreich  83  144,  Rußland  72  305,  Osterreich-Ungarn
  50  662,  Italien  28  109,  Deutschland
76  962,  Spanien  19  001,  der  Schweiz  36  887,
Belgien  1661,  Holland  7447,  Portugal  215,
Indien  1001,  Japan  18  317,  China  4  sowie
nach  der  Türkei,  Griechenland  und  Rumänien
2400,  zusammen  965  184  Ballen  oder  7317265
Kantars.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alerandrien
  vom  20.  September  1912.)

Der  Lissaboner  Kaküomarkt  im  September  1912.1)

Der  Preis  für  St.  Thomé-Kakao  in  Lissabon
hat  sich  während  des  Monats  September  auf
3800  Reis  gehalten.  Das  Geschäft  ist  sehr  ruhig
gewesen.  Die  etwas  höhere  Ausfuhrzahl  ist  auf
frühere  Verkäufe  zurückeuführen.

*)  1  Kantar  =  44,928  kg.

*  )  1  Tallerie  =  4,15  ..

*“*)  1  Ballen  =  W1/8  Nantar  durchschmittlich.
1)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  967.

 

Im  September  1912  (und  1911)  betrug  die
Zufuhr  40  265  (20  020),  die  Ausfuhr  61  532
(28  878)  und  der  Vorrat  am  30.  September
91525  (42é501)  Sack.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  Oktober  1912.)

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im
September  1912.“)

In  Unterägypten  war  das  Wetter  im  September
  mit  Ausnahme  von  einigen  Distrikten  der
nördlichen  Provinzen  im  allgemeinen  günstig.
Nebel  und  reichlicher  Tau  wurden  gemeldet.  Der
Kapselwurm  hat  sich  in  allen  Provinzen  gezeigl.
Der  hierdurch  entstandene  Schaden  kann  nicht
genau  abgeschätzt  werden.  Die  erste  Pflücke  hat
überall  zwei  Wochen  früher  begonnen;  die  Eträge
  sind  höher  als  im  Vorjahre.  Die  Aussichten
der  zweiten  Pflücke  hängen  noch  großenteils  von
dem  Oktoberwetter  ab.  Die  Aussichten  der  dritten
Pflücke  sind  je  nach  den  Provinzen  verschieden
und  merklich  geringer  als  im  Vorjahre.  Der  Ertrag
  bei  der  Entkörnung  ist  noch  etwas  ungleich
und  geringer  als  im  Vorjahre.

In  Oberägypten  und  Fayoum  war  das  Wetter
etwas  ungleichmäßig,  im  allgemeinen  aber  günstig.
Der  durch  den  Kapselwurm  und  durch  die  Nedel
verursachte  Schaden  ist  unbedeutend.  Die  erte
Pflücke  hat  schon  allgemein  begonnen  und  wird
das  Vorjahr  übertreffen.  Die  zweite  Pflücke  erzielt,
  wie  es  scheint,  geringere  Resultate.  Der
Ertrag  bei  der  Entkörnung  ist  geringer  als  im
Vorjahre.

(Bericht  der  Alegandria  (ieneml  Produce  Asscciatien
vom  2.  Oktober  1912.)

São  Thomé  und  Drincipe.
Ausfuhrzölle  für  Kakaobohnen.

Für  Kakaobohnen  werden  bei  der  Ausfuhr
aus  Säo  Thomé  und  Principe  folgende  Ausfuhrzölle
  erhoben:

18  Reis  für  1  kg,  wenn  sie  in  portugiesischen
Schiffen  nach  Portugal  oder  Madeira
gehen,

37½  Reis  für  1  kg,  wenn  sie  in  portugiesischen
  Schiffen  nach  fremden  Häfen
gehen,

60  Reis  für  1  kg,  wenn  sie  in  fremden
Schiffen  nach  fremden  Häfen  gehen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Vizekonsulats

in  Säo  Thomé.)

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1017  f.
        <pb n="1117" />
        W  1059  2C

Uganda.
Vorschriften  für  die  Einfuhr  von  Vieh.

Eine  auf  Grund  der  Cattle  Disease  Ordinance,
  19024  erlassene  Verordnung  Nr.  385  vom
27.  August  1912  enthält  folgende  Bestimmungen:

1.  Tiere  dürfen  in  das  Schutzgebiet  nur  über
einen  der  folgenden  Häfen  eingeführt  werden:
Entebbe,  Port  Bell,  Jinja,  oder  über  einen  solchen
anderen  Hafen  oder  Platz,  welcher  von  dem  Gouverneur
  genehmigt  und  in  dem  Amtsblatt  bekannt
gemacht  wird.

2.  Alle  Tiere  sollen  bei  oder  vor  dem  Betreten
  des  Schutzgebiets  einer  Untersuchung  durch
den  Untersuchungsbeamten  unterworfen  und  nur
mit  seiner  schriftlichen  Genehmigung  aus  den  Zollräumlichkeiten
  oder  einem  sonstigen  von  ihm  für
die  Untersuchung  bestimmten  Orte  entfernt  werden.

3.  Wenn  nach  der  Ansicht  des  Untersuchungsbeamten
  ein  Tier  mit  einer  Krankheit  behaftet
ist,  oder  wenn  er  vermutet,  daß  ein  Tier  mit
einer  Krankheit  behaftet  ist,  oder  wenn  der
Einführer  eines  Tieres  ihm  nicht  nachweist,  daß
das  Tier  während  der  Reise  nach  dem  Schutzgebiete
  mit  einem  kranken  Tiere  nicht  in  Berührung
  gekommen  oder  sonstwie  einer  Ansteckung
  nicht  ausgesetzt  gewesen  ist,  so  soll  der
Untersuchungsbeamte  das  Tier  auf  Gefahr  und
Kosten  des  Besitzers  in  einem  Orte  und  für  eine
Zeit,  wie  er  es  bestimmen  mag,  in  Quarantäne
bringen  lassen.  Nichts  soll  indes  einen  Untersuchungsbeamten
  hindern,  ein  Tier,  welches  angesteckt
  ist  oder  unter  dem  Verdacht  einer  Ansteckung
steht  oder  mit  einem  kranken  Tiere  in  Berührung
gekommen  oder  sonstwie  einer  Ansteckung  ausgesetzt
gewesen  ist,  schlachten  zu  lassen.

4.  Jedes  eingeführte  Tier  muß  von  einem
durch  einen  befugten  Tierarzt  ausgestellten  Zeugnis
begleitet  sein.  Die  Einfuhr  eines  Tieres,  das
nicht  von  einem  solchen  Zeugnis  begleitet  ist,  ist
verboten.  Wird  indes  dem  Gouverneur  nachgewiesen,
  daß  der  Einführer  nicht  imstande  gewesen
ist,  ein  solches  Zeugnis  zu  erhalten,  weil  ein  befugter
  Tierarzt  nicht  zu  Gebote  stand,  so  kann
or  nach  seinem  Ermessen  den  Einführer  von  den
Vorschriften  dieses  Abschnitts  entbinden.

5.  Der  Untersuchungsbeamte  kann  anordnen,
daß  jedes  Tier  mit  einem  Waschmittel  gewaschen,
gepflegt  oder  einer  Behandlung  oder  einem  Verfahren
  behufs  Desinfektion,  Impfung  oder  Prüfung
unterworfen  wird.

6.  Eine  solche  Anorduung  kann  auf  Ersuchen
des  Besitzers  des  Tieres  durch  die  Regierung  auf
Gefahr  und  Kosten  des  Besitzers  ausgeführt  werden.

7.  Die  mit  dem  Anhalten  von  Tieren  verbundenen
  Kosten  sind  von  den  Besitzern  zu  tragen.

Die  Verordnungen  vom  23.  Januar  und
6.  Dezember  1909  sind  aufgehoben  worden.

 

Vorschriften  für  die  Ausfuhr  von
Rindvieh.

Laut  einer  auf  Grund  der  UCganda  Customs
Consolidation  Ordinancer  vom  Jahre  1904  erlassenen
  Bekanntmachung  Nr.  387  vom  22.  August
1912  ist  die  Ausfuhr  von  Rindvieh  nur  mit  schriftlicher
  Genehmigung  des  Gouverneurs  gestattet.
Die  auf  Grund  derselben  Verordnung  erlassene
Bekanntmachung  vom  13.  Mai  1907  ist  aufsgehoben

  worden.
(The  Officinl  Gazette  of  the  I#ganda  Protectoratc.)

Erklärung  des  Hafens  Mjanji  zu  einem
Zollhafen.

Laut  Bekanntmachung  Nr.  388  vom  22.  August
1912  ist  Mjanji  im  Bezirke  Busoga  zu  einem
Zollhafen  im  Sinne  der  --  Uganda  Customs  Consolidation
  Ordinance,  19044  erklärt  worden.

Die  auf  Grund  derselben  Verordnung  erlassene
Bekanntmachung  vom  27.  Juni  1912  ist  dementsprechend
  abgeändert.

(The  Officiul  Gazette  of  the  LIiganda  Protectorate.)

Kahao-RAusfuhr  aus  der  Dominihanischen  Republih
Januar  bis  RKugust  1912.“)

August  1912  Jannar  bis  August  1912

 

Bestimmung  ##a  1  ku  *
Ver.  St.  von

Amerika  884  645  182  816  12  653  255  2579  231
Deutschland  434  627  91  042  3276.0005  669  750
Frankreich  223  748  39  169  2  382  148  470  972
England  —  —  47  293  10  470
And.  Länder  —  —  4  500  1  031
Im  ganzen  1  543  020  313  027  18  363  201  3731  157

Im  Vorjahr  .1  364  499  268  532  18  192  414  3596  029
(Nach  einem  Berichte  des  RKaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo  vom  21.  September  1912.)

Gummlverschiffungen  aus  dem  Kmazonasgebliet
im  1.  Halbsahr  1912.

Im  ersten  Halbjahr  1912  wurden  aus  Ama-=zonia
  (Parä,  Manäos,  Itacoatiara  und  Jaquitos)
23  360  Tons  Gummi  verschifft.  Hiervon  waren:
borracha  fina  10  783,  entrefina  1909,  sernamby
  5161,  caucho  5507  Tons.

Es  gingen  nach:  Liverpool  10  114,  Havre
1320,  Hamburg  316,  Antwerpen  63,  Havre  op.
Liverpool  115,  Havre  op.  Hamburg  325,  New  York
11  107  Tons.

Von  den  im  vorigen  Jahre  zu  Spekulationszwecken
  angesammelten  Vorrat  an  Gummi,  der
Anfang  dieses  Jahres  noch  rund  2500  Tons  betrug,
  sind  jetzt  über  1000  Tons  verkauft  worden.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  für  das  Amagonenstromgebiet,
  aus  Parä  vom  24.  September  1912.)

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  S.  967.
        <pb n="1118" />
        W  1060  20

ODaßnahmen  zur  bebung  der  Baumwollkultur
in  Knugola.

Im  Diario  do  Governo:  Nr.  217  vom
14.  September  ist  eine  Verordnung  der  Portugiesischen
  Regierung  vom  7.  September  veröffentlicht
worden,  welche  die  Hebung  der  Baumwollkultur
in  Angola  bezweckt.

 

Dies  Ziel  soll  erreicht  werden  durch  Gewährung
von  Beihilfen  an  Baumwollpflanzer  und  durch
unentgeltliche  Verteilung  von  Baumwollsamen  an
die  Eingeborenen.

 

—  —
—  —
—  —

Vermischtes.

Sentral-Ruskunftstelle  für  Kuswanderer)

Die  Zentral-Auskunftstelle  für  Auswanderer
  in  Berlin  (W  35,  Am  Karlobad  10)  hat  im
dritten  Vierteljahr  1912  (1.  Juli  bis  30.  Sentember)
  in  5176  Fällen  kostenlose  Auskunft  an  Auswanderungelustige
  erteilt  und  zwar  in  1300  Fällen
schriftliche  und  in  876  Fällen  mündliche.

Beantwortet  wurden  inogesamt  6679  Aufragen
über  die  verschiedenen  Auswanderungegebiete.  Davon
begogen  sich  3007  auf  die  deutschen  Kolonien  und
zwar  auf  Deutsch-Südwestafrika  1010.  Deutsch-Ostafrika
  580,  Ramerun  128,  Togo  52,  Samoeoa  #0,
Kiantschoun  84,  Deutsch-Neuguinen  42,  die  Rarolinen,
  Palau  und  Marianen  14,  auf  die  afrikanischen
  Kolonien  im  allgemeinecn  193  usw.

Unter  den  fremden  Auswanderungsgebieten  steht
Argentinien  mit  719  Anfragen  an  der  Spinze:  dann

folgen  Kanada  mit  414,  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  mit  109,  Süd-Brasilien  mit  393,  Mittel-Brasilien

  mit  171.  Brasilien  im  allgemeinen  mit  147,
Chile  mit  103,  Niederländisch=  Jndien  mit  47,  Cugland
mit  45,  der  Südafrikanische  Bund  mit  43.  China
und  Rußland  mit  je  41,  die  Türkei  mit  39,  Agupten
mit  38,  Frankreich  mit  31.  Meriko  mit  28.,  Jtalien  mit
25,  Ouecnoland  mit  24,  Uruguay  mit  23.  Rumänien
mit  22,  Osterreich-lungarn  mit  21,  Paraguan  mit  20,
Bolivien,  Maroklto  und  Britisch=  Jndien  mit  je  19,
Spanien  mit  18,  Nord-Brasilien  und  Süd-Australien
mit  je  16,  Pern,  Japan  und  die  Schweiz  mit  je  13,
Neusecland  mit  11  und  Nicaragua  mit  10.  Der  Rest
verteilt  sich  auf  Columbien,  Costarica,  Ecuador,  Guatemala,
  Haiti,  Honduras,  KRuba,  Panama,  San  Domingo,
San  Salvador,  Vene  zuela.  zentral-Brasilien,  Abessinien.

  Algier,  Belgisch-Kongo,  Britisch-Ostafrika,
  Britisch-Mestafrika,  Französisch=  Ostund

  Westafrika,  die  Goldküfte,  die  Ranarischen
Inseln,  Liberia,  Madeira,  Portugiesisch-CO  stund
  Westafrika,  Spanisch-Westafrika,  Tunis,
Frauzösisch=  Andien,  Hongkong,  Persien,  die  Philippinen,
Siam,  Sibirien,  Neu-Südwales,  Aiktoria,  West-Australien,
  die  Fidschi=  und  Sandwichs-Inseln,  Belgien,
Bulgarien,  Dänemark,  Griechenland,  die  Niederlande,
Norwegen,  Portugal.  Schweden,  Serbien  usw.  usw.
Von  den  3100  Anfragenden,  die  ihr  Alter  angaben,
  waren  109  weniger  als  20  Jahre,  1986  swischen

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  733f.

 

20  und  30,  528  zwischen  30  und  40.  159  zwischen  40
und  50  und  18  über  50  Jahre  alt,  und  von  den  4001  Fragestellern,
  die  Angaben  über  ihren  Personenstand  maduen,
waren  2925  ledig,  1058  verheiratet  und  18  verwitwet.

Nach  dem  Berufe  waren  unter  den  Anfragenden
am  stärksten  die  Kaufleute,  Handwerker  und  Landwirte
vertreten.

Bon  den  Anfragenden  bezeichneten  sich  260  al-s
mittellos,  während  über  1300  zum  Teil  über  rechti  erhebliche
  Summen  verfügten:  z.  B.  56  über  10  000.  W
44  über  15  000.¼  42  über  20.000.  J.  21  über  25  C(N
26  über  30  000.  J  14  über  50  000  ..  5  über  St#  (u.0  .¾.
7  über  100  000.  usw.

Von  den  Anfragen  kamen  aus  Preußen  275  und
zwar  aus  Brandenburg  mit  Berlin  1142.  aus  der
Rheinprovinz  372,  Westfalen  213,  Sachsen  228.  Schlosien
22.50,  Hannover  172,  Hessen-Nasian  137.  Schleswig-Holftein
  137,.  Ostpreußen  97.  Pommern  90.  AMrcstpreusten
  86.  Posen  45  und  Hohen  zollern  1.

An  der  Spitze  der  übrigen  Bundesstaaten  steht  duns
Königreich  Bayern  mit  141,  es  folgen  Hamburg  miu
304.  Sachsen  mit  336.  Württemberg  mit  167.  ANaden
mit  165.  Elsaß-Lothringen  mit  83,  Hessen  mit  #l.
Braunschweig  mit  16,  das  Großherzogtum  Sackhton
mit  30.  Bremen  mit  33,  Sachsen-oburg  und  6Gotha
mit  23.  Mecklenburg-Schwerin  mit  21,  Oldenburg  mi:
19,  Anhalt  mit  14.  Reuß  j.  L.  mit  13  und  Lübeck  mir  12.

Aus  den  deutschen  Kolonien  kamen  20  Anfragen,
  aus  dem  Auslande  322,  davon  158  aus  OscrO
reich-Ungarn,  36  aus  der  Schweiz.  22  aus  Cugland.
15  aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerita.  je  14
aus  Belgien  und  Frankreich,  13  aus  Kanada  usw.

Koloniale  Vorlesung.

Der  Vorsteher  der  Gceologischen  Zentralstelle
für  die  Schutzgebiete  Dr.  Koert  wird  im  kommenden
  Wintersemester  für  Kolonialbeamte  eine
Vorlesung  „Einführung  in  die  Geologieabhalten.
  Beginn:  Sonnabend,  den  2.  November,
10  bis  11  Uhr  vormittags,  im  Hörsaal  II  der
Geologischen  Landesanstalt,  Invalidenstraße  41.
Die  Vorlesungen  sind  unentgeltlich,  auch  bedarf
es  keiner  besonderen  Anmeldung.
        <pb n="1119" />
        W  1061  20

Literatur-Berieht.

Botanisches  Hillsbuch  für  Pflanzer,  Kolonialbeamte,
Tropenkaufleute  und  Forschungsreisende.  Von
Prof.  Dr.  Hubert  Winkler,  Privatdozent  an  der
V’niversität  Breslau.  Wismar  (Ilinsdorff)  1912.
(Pr.  10.  geb.  11,50  ..)

Längst  hatte  sich  ein  fühlbares  Bedürfnis  nach
cincm  handlichen,  übemichtlichen  und  vollstündigen
Nuchschlagewerke  geltend  gemacht,  aus  dem  jedermann
in  den  Tropen  Auskunft  über  die  angebauten  und
wildwuchsenden  Nutzpflanzen  seines  Wirkungskreises
schöpfen  kann.  U’m  so  mehr  ist  es  zu  begrütgen,  dal
der  aus  mehrjähriger  Tätigkeit  und  großen  Reisen  in
den  Tropengebieten  Afrikas  und  Asiens  mit  dem
(o#egenstande#ng  vertraut  gewordene  Verfasser  in  scinem
vorliegenden  Buch  diesem  Mangel  abgeholfen  hat.

In  knapper  Form,  dubei  aber  mit  geniügender
Ausführlichkcit  sind  annähernd  alle  bisher  bekannt

kewordenen  Jutzgewächse  der  Tropen  —  auch  zahlrihe
  der  Subtropen  —  nach  botanscher  Zugehorigkeit,

  üunßerem  Charakter,  Vorkommen  und  Nutzauwendlung
  behandelt.  Bei  den  wichtigeren  Kulturgewüchsen
  finden  sich  entsprechende  Angaben  über
Anhau  und  (lewinnung  #r  cinzelnen  Produkte.
L.iteraturnachweise  geben  die  nötigen  Fingerzeige  für
etwa  gewünschte  weitere  Beschäftigung  mit  den  einzelnen
  C(iegenständen.  Als  besonders  wertrvoll  wird  die
S#gfältige  Berücksichtigung  der  in  den  verschiedensten
Ländern  gebräuchlichen  einheimischen  Namen  der  dewüchse
  empfunden  werden;  ihre  durch  die  deutschen
Bezcichnungen  vervollständigte  ZAusammenstellung  in
Cinem  umfangreichen  Indexr  ermibglicht  auch  dem
dichtbotaniker  schnelle  Orientierung.  Denn  nach
Lage  der  Dinge  wur  der  Verfasser  gezwungen,  den
Stoff  nach  den  latcinischen  wissenschaftlichen  Dflanzen--mnamen
  in  alphabetischer  Reihenfolgze  anzuordnen.

Ias  Buch  wird  in  den  Kreisen,  für  die  es  bestimmt
  ist.  sicherlich  vrielc  Freunde  finden.  da  Winkler
mit  klücklichem  Griff  seine  mühevolle  Arbeit  gerade
auf  (dlie  praktischen  Bdürfnisse  derjenigen  orientiert
hat,  die.  fern  von  jeder  Auskunftsstelle  und  nicht  in
der  Pachlitcratur  bewandert  oder  damit  ausgerüstet,
schnelle  und  sichere  Informationen  verlungen.  Wir
wünschen  dem  Buch  weiteste  Verbreitung.

W.  Busse.
Die  Krankheiten  und  Beschlidigungen  des  Tabaks.
Von  Dr.  Leo  Peters  und  LDor.  Martin  Schwartz.
(Ticft  13  der  Mitteilungen  aus  der  Kaiserl.  Bicolokischen
  Anstalt  für  Land-  und  Forstwirtschaft.)
Berlin  (P.  Parer)  1912.

Iie  mi  zahlreichen  Abbildungen  ausgestattete
Arbeit  gibt  genane  Beschreibungen  der  wichtigsten
Krunkheiten  und  Schädlinge  des  Tabaks  und  behandelt
ahgleich  ausführlich  die  im  einzelnen  Falle  zu  ergreifenden
  Bekümpfungemalhnahmen.  Qie  erstreckt
Sich  auch  auf  die  ans  den  Tropen  bekannt  gewordenen
Tahnkskrankheiten.  Die  vorliegende  Arbeit  soll  den
Tabakpflanzer  in  den  Stand  setzen,  etwa  auftretende
Krankheiten  und  Schädlinge  rechtzeitig  zu  erkennen
und  wirksam  zu  bekümpfen.  Bei  der  steizenden  Bedentung
  des  Tabakhaus  in  einzelnen  unserer  Schutzgebiete
  ist  en  hur  zu  begrülßen.  daß  hiermit  den  dortigen
Anbauern  ein  praktisches  Hilfemittel  in  die  Hand  gegeben
  wird,  dessen  sie  sich  gegebenenfalls  mit  Erfolg
wenlen  bedienen  können.

Uhrigens  erteilt  die  Kaiserliche  Biologische  Anstalt
  (Berlin-Dahlem)  jelerzeit  in  PFragen  der  Tabak--schädlinge
  unemgeltlich  Auskunft  und  nimmt  Sendungen
  von  U’nteruchungematerial  gern  entgegen.

 

Kolonle  und  Heimnt.  Unabhüngige  koloniale  Zeitschrift.
  Organ  des  Frauenbundes  der  Deutschen
Kolonialzesellschaft.  Fünfter  Jahrgang.  Berlin.
Kolonie  und  Heimat.  Verlagsgesellschaft  m.  b.  H.,
wöchentlich  ein  Heft  für  10  Df.

Ein  neuer,  gut  ausgestatteter  Band  ist  erschienen
—  der  fünfte  Jahrgang!  Das  Streben  der  Zeitschrift
ist  genügend  bekannt:  besonders  den  breiten  Volksschichten
  unsere  Kolonien  in  Wort  und  Bild  vorzuführen,
  um  die  Teilnahme  für  Deutschlands  überseeischen
  Besitz  zu  stürken.  Bei  dem  gediegenen
Inhalt  und  billigen  Preis  ist  das  CGelingen  dieser  Absicht
  Lcsichert.  —  Die  zum  Abdruck  kommenden
Koloninlromane  werden  von  den  Lesern  als  eine  willkommene
  Bereicherung  des  Inhalts  begrülft  werden.

olm  afrikanischen  Sonnenbrand“  von  Alfred  von
Winkler.  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  Infanterie-Regimem
  Nr.  106.

Mlit  diesem  Werke  leitet  der  Verlag  von  Abel  &amp;amp;
Müller,  Leipzig,  eine  Reihe  von  Veröffentlichungen
ein,  die  bestimmt  sind,  das  Verständuis  weiterer  Kreise
für  die  Zugehörigkeit  der  Kolonien  zum  Vaterlande
zu  befestigen  und  es  vor  allem  bei  unserer  heranwachsenden
  Jugend  zu  erwecken;  diese  ist  ja  dazu
berufen,  den  Besitz  des  Deutschen  Reiches  auf  überseeischem
  Boden  zu  erhalten  und  auszubauen,  den
ihre  Vüter  mit  ihrem  Blute  erworben  haben.  Ditse
Aufgabe,  die  sich  der  Verlag  gestelli  hat,  kann  im
Interesse  der  kolonialen  Sache  nur  mit  Dank  begrülzt
werden,  zumal  mit  der  Auswahl  des  ersten  Buches  der
Beweis  gelicfert  ist,  dalz  der  richtige  Weg  beschritten
wirl.  —  IIch  habe  mieh  bemüht,  das  Bild  vom  Leben
cines  einfuchen  deutschen  Rciters  in  unserer  südwestafrikanischen
  Kolonie  wahrheitsgetreu  wicerzugeben.
Sagt  der  Verfusser  in  seiner  Vorrede,  und  es  ist  ihm
wohlgelungen.  In  schhehter  und  doch  packender  Darstellung
  schildert  er  die  Erlebnisse  eines  Reiters
der  südlwestafrikanischen  Schutztruppe  wührend  des
letzten  Herero-Aufstandes  und  zeigt.  welch  weites
Feld  der  Tätigkeit  jedes  an  Leib  und  Seele  gesunden
Deutschen  in  Afrika  zur  Ehre  des  Vaterlandes  und
zum  eigenen  Jutzen  harrt.  Das  Buch.  mit  einer
krolzen  Anzahl  vorzülicher  Originaluufnahmen  des
Verfassers  und  durch  mehrere  prüchtige  Buntbiliier
von  Karl  ANichelnit  geschmückt,  wird  eine  wahre
Freude  für  die  Jugend  wie  für  die  Erwachsenen  bilden.

Handbuch  für  Heer  und  Flotte.  Herauskegeben  von
deorg  von  Alten  F.  (ieneralleutnant  z.  D.,  fongeführt
  von  Hans  von  Albert,  Hauptmann  a.  D.
(leutsches  Verlagshaus  Bong  &amp;amp;  Co.,  Berlin  W.  7,
Preis  der  Lieferung  2.1T.  )

Während  der  Arbeiten  an  dem  sceben  enchienenen

IV.  Bande  ist  der  geistvolle  Herausgeber  des  Werkes,

Generalleutnam  von  Alten,  am  28.  April  1912  einem

Herzschlag  erlexen.  Der  bedentende.  weitblickende

Begründer  der  Alilitürenzyklopüdie  hatte  in  der  Sechriftleitung

  eine  ihn  überlebende  Orannisation  geschatsen

und  für  den  Fall  seines  Todes  den  Hauptmann  a.  10.

von  Albert.  der  ihm  seit  dem  Beginn  des  U'nternehmens

  (mehr  als  sechs  Jahre)  zur  Seite  stand.  im

Einvestündnis  mit  dem  Deuschen  Verlagshuuse

Bong  &amp;amp;  ('O.  zu  scinem  Nachfolger  bestimmt.  Dadurch

  ist  die  Fortführung  des  Werkes  im  SZinne  des
        <pb n="1120" />
        W  1062  e

Verewigten  gesichert.  Besonders  wertvoll  ist  auch  der
[mstand,  dlall  der  bisherige  Vorsstand  der  Murineabteilung.
  Freguttenkapitän  2z.  10.  Walther,  die  Schriftleitung
  für  dus  gesamte  Marinewesen  und  die  Kolonien
übernommen  hat.  IDie  Lieferungen  19  und  50  (die
beiden  ersien  Lieferungen  des  IV.  Bandes)  dieser  Mi--litärenzuklopädie
  reichen  von  G  bis  Germania.  hesondleres
  militärisches  Interesse  beanspruchen  aus  der
kgrolzen  Zahl  von  Artikeln  die  Aufsätze  „C(icfecht“.
,  (efechtsleitung’,  Aitfechtsansbilllung“,  zum  Feil
noch  der  Feder  des  vrstorbenen  (icnerallculnams

 

von  Alten  enstammend.  „C(iebirgsartillerie  Clehirageschitze“,
  Aicbirgskricg’,  „Gebührnissc  und  .(#-fechtssanitätsdienst“.
  Aus  den  Beiträgen  üuber  die
Alarine  und  Schiffabrt  bringen  die  Lieferungen  B

schreibungen  und  Skizzæen  von  „CGalveston“  und

.„  Nenna’.  Von  Biographien  berühmter  5lünner  aller
Zciten  scichn  „Ciallisct,  „((ambetta“  und  „Garibaldrerwähnt.


Wir  können  die  Anschaffung  des  Werkes  warm
Empfelien.

 

 

 

Koloniale  Liter  atur.
XII.

Die#ingercichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchnus  vorberhült.  werden  unter  keinen  Umständen  zurile  Krer#ute

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Koloninlwirtschaft.

Annunire  du  Katanga.  lnudicatcur  alphabetiqguc.
opulation  curopdenne.  commerre.  Prubl.  annuellement
  d’apr#s  les  doruments  officicls.  Année  1912.
22  Gd.  Lucken-Brugelles  1912.  334,  ILXXV  S.  2.50.  %
w.  1
*Bulletin  officich  du  Alinistere  des  colonies.  1912  ff.
Paries:  Imprim.  nationule  1912  fl.  (Rüpubliguc  Franuise.)
  Lo.  "2½

*Leutwein,  Paul:  Zanzibur  und  seine  wirtschuftspolitische
  Bedemunzg  für  das  Deutsche  Reich.  Weltverkehr
  7  (1912  13)  205—29)9.  3

Pyritz.  Curl:  Die  volkswirtschaftliche  Entwicklungstendenz
  in  Aguymen  und  im  englisch-üguischen
Sudan.  Berlin:  Süsserott  1912.  VI.  115  S.  2.M.  S.
(Kolon.  Abhandl.  52—506.)  4

*Schrameier,  W.:  Die  demtsche  Bodenreform-Boe--wekung.
  Jena:  Fischer  1912.  VIII.  6r  S.  1.4.  8.  (5

*!he  Semarang  exhibition  of  1913.  Semarnnkg
fonnded  12th  Jannary  1912.  .  .  .  Information  regarding
the  Colonial  exhibition  .  ..  I.  Semarung-Secrabaja:
(1912)  vran  Dorp  &amp;amp;  ('o.  31  S.  S0.  (Imschlagt.:  (olonin!
  exhibition  Semarang  April  1914.  6

*  Taschenbuch  für  üdwiutafrika  1913.  Hrg.  von
Kkurd  Schwabe.  Lhilulethes  Kuhn  und  diecorg  Fock.
T.  1.  2.  I.  6C.  Berlin:  D.  Reimer  (1912)  5.1f.  80..  J7

II.  Kolonialgeschichte  und  rpolitik.

Wonsfold,  W.  B.:  The  I’nin  of  Somh  Africa.
With  21  plates.  London  1912.  530  S.  7  8  6  4l.  80.  I#

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archüologie.

I  Afrluue  austriale  britanniqdue.  Aourem.
40  (1912)  519—550.

Brockmunn.  Drake-Ralph  E.

géogr.

9
British  Somaliland.

With  74  ill.  from  photokgr.,  other  ill.  and  a  mup.
London:  Hunnt  &amp;amp;  Blackett  1912.  XV,  334  S.  O.
B  12.  558  lio

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
SFstematisch  geordnet  mitzeteilt.  Mit  einem  Sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redauktion  des  Kolonialblatteseinginkgen;
  mit  einem  e  di  enigen,  velche  käullich  erworben
  wurden.

Der  Verlug  erklürt  sieh  vrvern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenikgen  Werke  bereit,  welche
als  Rezensionse  rmplare  oder  zur  Aulpnahme  in
die  s  Verzeichnis  imnm  zugeschiekt  werden.

 

Cntc  botanidue.  forrestihre  t  pastorale  del’frinjin
occidentale  françaisc.  Echolle  ldu  30000Or’.  Ia  (—
kraphie  4  (1912)  276.  11

Coflfinfdre  de  Nordeck.  A.:  Le  Gabon.  Souvenir

d’'une  Campagne  en  18°2.  Rochefort:  Theze  17012.
94  S.  2..  S'.  Aus:  Bullet.  de  la  Socicié  de  4
gEraphie  de  Rochefort.  Aunde  1911.  12

Druke-Brorkmaunn.  Ralph  E.  s.  Brockmann.  13

*  Friedll,  Rob.:  Neue  Aufschlisse  über  das  Leisn
und  Denken  der  Papua.  Evangel.  Missions-Alagazin
10  (1912)  136—148.  1

Frobenius,  Lco:  Und  Afrika  sprach  Wiss-  u
schuftl.  erweit.  Ausg.  d.  Berichts  üb.  d.  Verlnnf  #.
Reiseperiodde  d.  dentsch.  Inner-Afrikanischen  F.4
schungs-LExpedit.  i.  d.  Jahren  1910—1912.  dJl.  Unterstülzung
  d.  Hamburg.  Museums  f.  Völkerkunde  hiex.
Bd.  1.  Berlin-Churlottenburg:  Vita  1912.  80.  15

*Garde,  (i.:  Htinéraire  geologiguc  nord-sud  du  Niler
à  trarers  le  Dahomer  septemrional  ct  cent#ral.  L□
Géokraphic  4  (1912).  251—262.  15
Hulot:  La  mission  Rohan-Chabot  dans  I1  Anla.
La  Géographic  3  (1912)  203—207.  17
Johnson,  T.  Broalwocd:  Trumps  round  the  iie  untains
  of  the  moon  and  throngh  the  buck  gate  of  Fbe-(ongo
  state.  With  an  introduct.  by  T.  F.  Victor

Buxton.  (With  illustr.)  24  impress.  Londen,  Leipziz:
Unwin  (1912)  XXIII,  316  S.  5.50.¾.  90.  *

Legrand,  René:  Le  Fouladon.  La  (icographhie  1
(1912)  241—253.  15

*  Martin,  Maurice:  An  cocur  de  IAfriguc  (#-toriale.

  (ournal  de  route  d’un  officier.)  (Aver  illustr.
et  1  croduis).  Lille:  Lefebrre-Durocq  1912.  VIII.
215  S.  80.

20

*  Montandon,  George:  A  journer  in  South-Western
Abrssinin.  (With  illustr.  and  1  map.)  The  geckrafth.
Journul  4  (1912)  372—391.  21
*  Norstutt,  Bricht  über  eine  Reise  nach  Indien  und
(erlon.  Der  Pflanzer  8  (1912)  116—462.  22

Obst.  Erich:  Von  Mkulama  ins  Land  der  Wakindiga
  (lleusch-Ostafrika).  Vorlünf.  Bericht  (2.)  adl
Ostafrika-Exkpedition  d.  Hamburger  Cengr.  Cesellschaft#
IAlit  12  Orikg.-Abb.  Hamburkz:  Friederichsen  10912.
45  S.  50.  (Alitteilungen  d.  Gecgr.  Csellschaft  in
Hamburg.  Bd.  26.  H.  1.)  4

Palnzzo,  Luigi:  La  carta  magnetica  del  Benzalir.
(C('ron  1  tavola.)  Monogralie  e  rappomi  coloniali  17.
1912.  24

*  Pfeil,  Jonchim  (#af:  Die  Emstchungsgeschichte
„les  unteren  Bufifi.  (M.  Kamne.)  Petermanns  Allleilungen
  .  Ig.  58  (1912)  198  -201.  55
        <pb n="1121" />
        WG  1063  ec0

Schwetz,  J.:  Exploration  de  la  ririère  Lukuga.
Emissaire  du  Tanganika.  Aouvem.  géngr.  40  (1912)
511—515  26

Stuhlmann.  Franz:  Ein  kulturgeschichulicher  Ausflug
  in  den  Aures  (Atlas  von  Süd-  Algerien),  nobst  Betrachtungen
  über  die  Berber-Völker.  M.  2  Karten,
32  Abb.  auf  17  Laf.  u.  10  Textfik.  Hambur.  Frie
drichsen  1912.  XI.  205  S.  So.  (Abhandl.  d.  Hamburg.
Koloninlinstituts  10.  Reihe  B.  v.)  12

Winkler,  Alfred  von:  Im  afrikanischen  Sonnenbrand.
  M.  10  Originalaufn.  d.  Verf.  u.  Bumbild.  von
C.  Alickeluit.  Leipzig:  Abel  &amp;amp;  Aüller  (1912)  164  S.
VEl.  die  vorstchende  Besprechung.  28

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung

der  Kolonien.

*  urte  botanique.  forcstiè#re  et  pastorale  de  l’Afrigque
ccidentuale  française.  Echelle  du  3000000.  La  (ic0
Eruphie  4  (1912)  276.  (29

*  Runge,  Paul:  (Cicologie  des  deutschen  Namalandes.
XI.  11  Tauf.  u.  e.  geolog.  Ubersichtskarte.  Berlin:
Geolog.  Landesanstalt.  1912.  104  S.  13  „K.  80.  (Beitrüge
  zur  geolog.  Erforsch.  d.  (leutsch.  Schuzgeb.  2.)  130

*'  Winkler,  Fubert:  Botanisches  Hillsbuch  für
Pflanzer.  Koloniallamte,  Tropenkanfleute  und  Forschungsreisende.
  Wismur:  Hinstorff  1912.  VII.  322  S

2..  S.  VEl.  die  vorstchende  Besprechung.  131

V.  Rechtsquelloen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

Sassen,  F.  J.:  La  representation  à  IGganl  des
Duissances  étrungöres  et  l’acnuisition  des  territcincs
coloniaux  en  droit  coloninl  allemand.  Bullet.  de  colonis.
comparee  9  (1912)  101  —105.  (32

VI.  Staatsrecht.

Vacat.

VII.  Verwaltung.

*  Der  Koloninlbenmte.  M.  c.  Anhang:  Die  freien
Berufe  in  den  deutschen  Kolonien.  Leigzig:  Berer
0  J.  50  S.  S.  (Was  willst  du  werten?  Die  Berufsarten
  des  Mannes  in  Einzeldarstellungen.)  (33

VIII.  Justizwesen.
Vaent.

IX.  Völkerrecht.

Vucat.

X.  Bevölkerungswesen.

*Kuntz,  Julius:  Die  Owatschimba  im  nördlichen
Knokofeld  (Deutsch-Südwestafriku)l.  (AI#l  6  Abb.)  Petermanns

  Alitteilungen  J.  58  (1912)  206.  34
lunnd  in  Crown  Colonies  and.  Protectorales.  Lon-(lon:
  Wrman  &amp;amp;  Sons  1912.  11  S.  10.  (35

Nownek:  Die  F  rage  der  Alischlingskinder.  Erung.
(lemeindebl.  f.  Deutsch-Südwestufr.  Iu.  2,  9  (1912)
2  —-94S.  36

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

Annunl  report  (of  the  Transvaal  epartment  of
Agriculiure)  1908—1909.  Pretoria:  (iorernm.  print.

offire  1912.  (otr.  Pag.  40.  37
Twei  sccond  Aunual  rebort  for  the  year.  1911.
TJohannesburg:  Argus  printintg.  Co.  Lid.  10912.

I.XXVII.  509  S.  80.  38

 

*Jahresbericht  des  Kaiserlich  Biologisch  Landwirtschaftlichen
  Instituts  Amani  vom  I1.  April  1911
bis  31.  Mürz  1912.  Der  Pflanzer  9  (1912)  483—3935.

139

*  Statistianes  du  commerce  des  colonies  françaises
pbour  lannée  1910.  Publ.  sons  l’administr.  de  M.  1L—
Drun.  T.  1.  5.  Melun:  (1912)  Inprim.  administrative.
2  vol.  8Ö0.  T.  1.  (olonies  d’Asie.  T.  5.  Colonies
d'Amérique  et  d'OcCanie  (Office  coloninl.  Ministore
  des  Colonics).  40

XII.  Finanzwesen.

Finnnee  accounts,  appropriation  accounts.  lonn
funds  and  miscecllaneous  funds.  Period  3lst  Max.
1910,  to  3lst  March  1911.  Wuhh  ihe  report  of  the
controller  and  auditor  genernl.  Pretoria:  Governm.
print.  off.  1911.  XII  III.  459  S.  10.  (I’  nion  of  South
Africa.)  41

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Aulmann,  (ig.:  Die  Schädlinge  der  Baumwolle.
M.  120  Fig.  i.  Text.  Berlin:  Friedlünder  &amp;amp;  Sohn  i.
K.  1912.  IV.  100  S.  5.  (Die  Faunn  d.  deutschen
Kolonien.  5.1.)  42

*  Bnillaud,  E.:  U’utilisation  des  cCxplesifs  en  agriculture.
  Journal  d’agriculture  tropicale  135  (1912)
201—268.  443

Bericht  über  die  Arbeiten  der  Wildschutz-Kommission
  der  Deutschen  Kolonialgescllschaft.  Berlin:
Süsserott  1912.  68  S.  1.60  .  S'.  (Kolon.  Abhandl.
  57—00.)  4

Offizieller  Bericht  über  die  Audienz  beim  Alar-(dJnis
  of  (rewe.  K.  (i.  Stantssekretür  für  Indien,  einer
b#  Dutation  (1.  intern.  Verbandes  d.  Baumwoll-Spinner

Weberrereinigungen,  im  Ministerium  f.  Indien  in
Dondon-  am  1.  Juli  1912.  Manchester:  (1912)  21  8
S0.  (Internat.  Verband  der  Baumwoll-Spinner-  u.
Wiehervereinigungen.)  45

*  (urlier:  Lelckage  au  Kivu  tCongo  belgel.  Avee
illustr.)  Bulletin  agricole  du  Congo  belge  3  (1912)  ff.  146

*  Carte  botanidue.  forestière  et  rno  l6  de
IAfrique  Gcidentale  françaisc.  Echellc  du  3  (v0  CCOe.
La  (icographie  4  (1912)  276.  147

*  Chassignenk,  E.:  L'irrigation  dans  le  delta  du
Tonkin.  Ses  conditions  géographijues.  La  (icokraphie,
3  (1912)  177—242.  4

*  Guyot.  Hans:  Die  Luzerne  und  ihre  Einführung
in  den  Kolonien.  Der  Pfanzer  8  (1912)  131—  133.  4%

·Inhresbrericht  des  Kuiscrlich  Biologisch  Land--wirtschaftlichen
  Institms  Amnni  vom  1.  April  1911
bis  31.  Aürz  1912.  Uer  Pflanzer  9  (1912)  183—5/10.  (50

*  Köhler,  Frikz:  Die  Bewässcrungsanlagen  in  Agypten
und  im  Sudan.  Weltrerkchr..  7  (1912/13)  313
bis  323.  (51

*Maxwell-Lefroz,  II.  and  C.  C.  (ihosh:  Eri  silk.
(With  illustr.)  Calcutta:  Thacker,  Spink  &amp;amp;  Co.  1912.
130  S.  S0.  (Jlemoirm  of  the  Departm.  of  agricult.  in
India.  Enlomotog.  series  4.1.)  52

*Mestdagh,  E.:  La  culture  du  riz  au  Kasai  iAvec
illustr.)  Bulletin  agricole  du  C(ongzo  belge  3  (1912)
533—537.  (53

*  Michel.  E.  Vels  à  scie  sauvages  d’Afrique.  (Aukceillustr.)
  Bulletin  ut  ricole  du  Conko  belge  3  (1912)
551  —  88.  54

*  Miny.  P.:  Apereu  sur  l’agrieulkure  de  l'Egypie.
(Avec  illustr.  .  .  Bullletin  auricole  du  Congo  belue
3  (1912)  kf.  (55

AMullie.  J.:  Description  de  duclijues  trarauxg  d'irrigation
  dans  I'Afrique  du  Sud.  (Avcc  illustr.)  Bulletin
agricole  du  Congo  belke  3  (1912)  ff.  56
        <pb n="1122" />
        1064  2S0

Note  relatire  à  deux  arbres  à  fruits  oldagineuk
du  Congo  belge.  (Avec  illustr.)  Bulletin  agricole  du

Congo  belge  3  (1912)  573—590.  (or

Jote  sur  la  culture  du  talne  à  Sumat’n.  (Arce
illustr.)  Bulletin  agricole  du  Congo  belge  3  (1912)
59—618.  (os

JNJote  sur  les  expériences  200tcchniques  en  cours
à  Zumbi  (Bas  Congo).  (Avcc  illnstr.)  Bulletin  atricole
  du  Conko  belge  3  (1912)  706—714.  ö9

*Reiter,  H.:  Land,  Leute  und  wirtschaftliche  Verhältnisse
  am  Rufiyi,  Deutsch-Ostafrika.  (M.  Abb.)
Deutsche  Landwirtsch.  Presse  80  (1912)  922—923.  (00

Schlich,  W.:  Forest  policy  in  the  British  Empirc.
Wirh  34  illustr.  and  a  rainfall  map  of  India.  34  ell.
reris.  and  enlarg.  London:  Bradburr.  Agnew  &amp;amp;  Co.
190.  IX.  216  S.  S'’.  (Schlichs  Manual  of  forestrv.

  I1.)  6#1
Schmidt,  Arno:  Cotton  growing  in  India.  Man- 



chester.  Reddish.  London:  (1912)  Taylor.  Carnett.
Erans  &amp;amp;  Co.  113  S.  So.  (Internat.  federation  of  1
master  cotton  spinnen'  and  manufactures'’  Associations.)
  62
Le  tabne  à  Madagascar.  Lagrienlture  pratique
des  pars  chands  114  (1912)  S.  192—202.  1
*  Tubel:  Utilisation  du  teck  dans  les  constructions
IK#res.  Journal  d’agriculture  tropicale  135  (1912)
26—220.  8  64
*Zimmermann-Amam:  Dher  die  Crundlagen  für
die  Schaffung  einer  Kautschukstandardmarke  für
Deutsch-Oslafrika.  Vortrar..  Der  Ostatrikanische
Pllanzer  19  (1912)  ff.  (65

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

dlexunder,  D.  C..  Jr.:  Mining  in  the  Federated
Alalay  States.  Wushingion:  (iovernm.  print.  office
1912.  25  S.  8.  (Departm.  of  commerce  and  labor.
Burecau  of  manufactures.  Specinl  Agents  series.  50.)  (°6
Ansprache  des  Herrn  H.  O'  K.  Webber,  Prüsidl.  d.
Transvanl-Alinen-Kammer  in  d.  Jahresversammilung  d.
Mlirglielder  am  29.  Febr.  1912.  Uhesctzung.  Berlin:
Elsner  (1912).  29  S.  80.  2
l

!

 

«I)unstun,WymlhauuR-.:Rekmrtontheresults
ofthemineralsunseyofsomhernNigeriik1910.
London:Wz-mamå801181912.lZS.d0.((-’olnniul
R(-1)01·ts-Jlis(sell.83.sontheknxigeria.)  les

Report  of  the  executive  committee  for  the  vxear
111.  Tobe  presented  ut  the  annual  general  meeting.
Johannesburg:  Argus  Comp.  1912.  XXV.  S.  do.
(Transvanl.  (hamber  of  mines.)  (69

*Scholz:  Einige  Winke  zur  Auffindung  von  nutzbaren
  Lagekstütten.  Der  Pflanzer,  8  (1912)  163—173.  170

XVI.  Handel.

*  Christ-Socin,  II.:  La  concossion  Lerer  dernnt  les
Darlements  ct  deram  I’Aborigines  protection  socicty.
PTaris:  Courrier  européen  1912.  8  S.  8o0.  K

Kamerun  als  Ein-  und  Ausfuhrmarkt  im  Jahre
1010.  D.  Kolz.  40  (1912)  ff.  »  ins

.)8"-iliz,H.:FreilmmleslundKonzossionsgoscsllsehutkesninthkliamenukl).l((le.4l(1912)ft·.173


«Zinsmer-nunItsAmuni:HierdieUrumllugcxsnfiir

clic

Schaffung  einer  Kautsehukstandardmarke  für
Deutsch-Ostafrika.  Vortrag.  .  .  Der  Ostafrikanische
Pflunzer  19  (1912)  ff.  [74

Öamtl.  Ilaterials  Drarb.
u.  Tropenhrg.

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.

XVIII.  Verkehr.

*  Chemin  de  fer  de  Matadi  au  Stanler-Pool.  Tarif
et  rglement  général  des  transports.  G#e  fasc.  Brugelles:

Compaknie  du  chemin  de  fer  du  Congo  1912.  143  S.
So.  (Compagnie  du  chemin  de  fer  du  Congo.)  u„„

Fehlinger,  Huns:  Die  Schbiffahrtskanäle  uldd
Eisenbahnen  Kanadas.  Weltverkehr  .  7  (1912  13.
305—310.  1

*  Nauwerk:  Die  drahtlose  Telegraphie.  ihr  Wesen
und  ihre  Bedemung  für  Deutschland  und  seine

Kolonien.  Kol.  u.  Heim.  4  (1912).  4—5.  E
*  Thiess,  F.:  Eisenbahnen  und  Eissenbahnpläne  in
Palästinn.  Weltrerkehr  7  (1912/13).  200—301.  I7

*  Thurn,  II.:  Die  Funkentelegraphie  im  Dienste
kolonialer  Expeditionen.  Marine-Rundschau  10  (1912.
1398—14101.  5145

XIX.  Medizin.

*Adlung:  Die  wichtigsten  vegetabihschen  Nahrung
mitiel  der  in  den  deutschen  Schutzgebieten  lebenden

Eingeborenen.  Tropenpflanzer  10  (1912)  ff.
Alkohol  in  den  Kolonien.  Schutz  u.  Trnz  .Jg.  3.
(1912)  40  172—44.  2

*  Borchers,  C(’arl:  Einige  Beobachtungen  über  den
Wundverlauf  bei  Schlatkranken.  Intrarenöse  Ather--narkose
  bei  einem  Schlafkranken.  Arch.  f.  Schiif--u.
  Tropenhyg.  19  (1912),  618—651.  #4

*  Hulberstnedter,  L.:  Versuche  mit  einem  spontan
arsenfesten  Trypanosomenstamm.  Arch.  f.  Schitffs-  u.
Tropenhrg.  19  (1912).  611.—617.

Haltenberger:  Beitrag  zur  Behandlung  des  U#lkutropicum

  mit  Salrumnan.  A.  1  farb.  Taf.  Leipzig:
Barth  1912.  3  S.  1  Taf.  80.  Aus:  Arch.  f.  Schifi.-u.

  Tropenhg.  Bd.  16.  1912.

*  Hoffmann:  Uher  Wesen  und  rsache  der  afrikanischen
  Schlaffrankheit.  Wiesbaden:  Bergmann  1912.
115  S.  1  X.  80.  Aus:  Lubarsch-Ostertag,  Ergeln:
d.  allzem.  Pathologie  Jg.  16.  «

UnkiclsilugmneengeneeslcundigenDienstin
trupischeknltuuklandenenbouwmuhospitalenjnde
troben.  Bulletin  agricole  du  Congo  belge  3  (1912)  ff.  l

I
1

Lomer,  (lweorg:  Hygienisches  aus  Kamerun.  lu#
Umschau  41  (1912).  868—872.  *
Meinel,  C.:  Tropenklima  und  Alkohol.  Schmz
u.  Trutz  Ju.  3,  1912  Nr.  40,  S.  173—45.  E

colpp:  Stand  und  Bedeutung  der  ürztlichen  Slission

in  den  deutschen  Schutzgebieten.  Kol.  Rdsch.  10  (1912.,

596—616.  «  «
Peiper,  Otto:  Uber  den  Infektionsmodus  der
Ankrlostomiasis  in  Deutsch-Ostafrika.  Auf  CGrund
Beih.  6  zum  Arch.  f.  Schiri
Bd.  16.  1912.  E
Schlangenbllz.  Schmz  u.  Trutz  J.  3.  (1912),  40
475.—.  *
*  Vorwerk:  Bericht  über  Versuche  mit  Fliegenleim.
Ol.  1  Zeichn.)  Leipzig:  Barth  1912.  8  S.  S.  Aus:
Arch.  f.  Schisis-  u.  Tropenhyk.  Bd.  16.  1912.  1
FZicmam.  H.:  Voschlüge  zur  Ausgestaltung  de-Sanitütswesens
  in  unseren  Kolonien.  Deutsche  A#izin-Wochenschr.
  40  (1912).  1890  —1893.

E

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Meinhof.  Curl:  Die  Sprachen  der  Hamiten.  nelza#n
einer  Beigabe:  Hamitische  Txpen  von  Felix  Liuscebhau.
AM.  33  Abhb.  autf  1I  Tat.  aal  1  Karte.  Hamlhbun#:
Frie  drichsen  1912.  XV.  256  S.  (Abhandl.  4.

IIamburg.  Koloninlinstituts  9.)  54

7
        <pb n="1123" />
        1065  2O

Schürle,  (icorg:  Die  Sprache  der  Basa  in  Kamernn.
Grammatik  und  Wörterbuch.  Hamburg:  Friedrichsen
&amp;amp;  Co.  1912.  VIII,  292  S.  8°.  (Abhandl.  d.  Hamburg.
Koloninlinstituts  8.)  (105
XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*Becker,  C.  H.:  Der  Islam.  Zeitschrift  f.  Geschichte
  u.  Kultur  d.  islamischen  Orients.  Bd.  3.  H.  4.
Straßburg:  Trühner  1912.  86.  (#e

*Berlin:  Die  Köngomission  der  erangelischen
Kirchen  Belgiens.  Die  evangel.  Missionen  10  (1912),
224—232.  (6

Calker,  E.  van:  Die  vierte  Allgemeine  Missions--konferenz
  von  Südafrika.  Missionsblatt  d.  Brüderkemeinde
  10  (1912),  217—229.  #

Echo  aus  Indien.  Mitteil.  d.  deutsch.  Jesuiten--Mission
  in  Britisch-Indien.  Hrsg.  v.  P.  Severin  JNoti.
Nr.  1.  M.  13  Taf.  u.  1  Karte.  Kempten:  Kösel  1912.
30  S.  1.50  .F.  8.  n

Güterbock,  (larl:  Der  Islam  im  Lichte  der
Dvzantinischen  Polemtk.  Berlin:  (zuttentag  1912.  12  S.
—–m  100

Schlfer,  Rich.:  Die  Aufgabe  der  Kirche  gegenüber
  dem  Islam.  Vortrag.  AM.  e.  (ieleitwort  des  Hrn.
Gen.-Superint.  Blau.  Kassel:  Röttger  1912.  14  8S.
O.  15  8.  2

*  Simon,  G.:  Der  islamische  CGottesbegriff  und  die
Christliche  Trinität.  Allgem.  Missions-Zeitschr.  10
(1912)  ft.  102

Simon,  G#.:  Die  Lebenskraft  des  Islam  und  des
Evangeliums.  Berichte  der  Rhein.  Missions-(iesellsch.
10  (1912)  ff.  103

*Kolonialwissensehaftliche  vVorlesungen  und  Veranstaltungen
  an  Berliner  Hochsehulen.  Wintersemester
1912  13.  Berlin  1912.  Schade.  20  S.  80.  %%

Zwemer,  S.  A.:  Alissionslase  Länder.  Ungelböste
Alissionsanfgaben.  Berechtigte  Lhersctzung  a.  d.  Engl.
v.  Luise  Ohler  mit  e.  Vorw.  v.  Jnl.  Richter.  (Al.
Illustr.  u.  Karten.)  Basel:  Missionsbuchh.  1912.  227  8.
S.  (IIandbücher  z.  Missionskunde  5.)  o

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

Combe,  Louis:  Le  soldat  d’Afrique.  le  soldat  du
Intaillon  d’Afrime.  le  seclnt  des  Ccomfagnies  de  dis-Ciplinc,
  le  detenu  des  prisons,  Ppénitenciers  et  ateliers
de  trarnnx  publiques.  Paris:  Charles-Larauzelle  1912.
3.50  Jr#.  80.  llos

*  Zur  Frage  der  Schutztruppenverminderung  in
Deutsch-Südwestafrika.  Kolz.  42  (1912)  ft.  [107
Rivet:  XNotice  illustrée  sur  le  territoire  militaire
du  Jiger  et  le  lutaillon  de  tiraillcurs  de  Zinder.  Avce

2

3  crojuis  hors  texte  et  de  nombreuses  illustr.  dans

le  texktc.  Paris:  Charles-Laranzelle  1912.  204  S.
1.20  .F.  8P0.  #
XXIV.  Technologie.  Kunst.

*Schmick,  R.:  Aufgahen  und  Tütigkeit  des
Ingenieur=  in  unseren  Kolonien.  Aus:  lechnik  u.
Wirtschaft  Jg.  5.  1912.  II.  9.  16  S.  86.  on

XXV.  Bauwesen.
Tabel:  Utilisation  du  teck  dans  les  constructions

lIC#.  Journal  G’agriculture  tropicale  135  (1912),
S.  268—270.  110
*  *

 

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*Berlcht  über  die  Landtagssession  1912.  (V.  Session
der  21.  Legislaturperiode).  H.  1:  TLagung  vom  15.  Januar
  bis  S.  Juni  1912.  Berlin:  1912.  Buchhandlung
d.  Nationallib.  Partei.  124  S.  Se.

Bericht  des  Preuhischen  Landesvereins  vom  Roten
Kreuz  über  seine  und  seiner  Provinzialvereine  Tätigkcit
sowie  ergünzende  Mutcil.  über  die  Wirksamkeit  des
Centralkomitces  d.  Deutsch.  Vereine  vom  Roten  Kreuz
wührend  d.  Zeit  vom  1.  April  1909  bis  31.  März  1911.
Berlin:  1912.  Norddeutsche  Verlagsanstalt.  82  S.  S.

*Bernsteln.  Otto  und  Josef  Kupferberg:  Versiche--rungstesetz
  für  Angestellte.  Vom  20.  Dezember  1911.
Text-Ausg.  m.  Erläut.  u.  Sachreg.  Berlin:  uttemag
1912.  XVIII.  430  S.  3.50.%.  80.  (Cuttentagsche
Samml.  Deutsch.  Reichsges.  101.)

Zum  100  jährigen  Bestehen  der  Firma  Krupp  und
der  Guh.stahlfabrik  zu  Essen-Ruhr.  Krupp  1812  bis
1912.  Hsg.  auf  den  hundertsten  Geburtstag  Alfred
Krupp.  Essen:  (1912)  (iraph.  Anstalt  Friedr.  Krupp.
416  S.  44.

Chamberlaln,  Leander  T.:  Ein  Kapitel  nationaler
Schande.  Autoris.  Ubersctz.  von  „The  North  American
Review  Febr.  1912.  London:  1912  Wertheimer,  Lea
&amp;amp;  Co.  70  S.  8.

*  Cogk,  Fre#lerik  A.:  Meine  Eroberung  des  Nondpols.
  Ubersetzt  von  Erwin  Volkmann.  M.  50  Bild.
u.  Abb.  Hamburg.  Berlin:  Janssen  1912.  XV,  53.8.
10  .  .  9.

*  Das  neue  Deutschland.  Wochenschrift  für  konserratiren
  Fortschrtt.  Nelbst  c.  Anh.:  Mitteil.  a.  d.
Wuhlverein  d.  Reichs-  u.  freikonserratiren  Partei.
Jx.  1.  No.  I.  2.  Berlin:  Politik=  1912.  8..

Dehn,  Paul:  Deutschland  und  der  Panamuakunnl.
D.Kol“.  40  (1912)  6.·7—6/7/8.

Der  Reichsbenmte.  Die  für  die  persönl.  Verhältnisse
  d.  Reichsbeamten.  Kolonialbeamten.  Reichsbankheamten
  u.  Beamten  d.  Reichsversicherungsanstult,
malxcbenden  Vorschriften.  usammengest.  im  Reichsschatzamt.
  Berlin:  1912  Reichsdruckerei.  XII.  503  S.
7.  K.  8½.

*Deutsches  Offizlerblatt.  Juk.  16.  1912,  H.  41  ff.
Oldenburg:  Stalling  1912  ffl.  Bezugspreis  1.75.  K.,  mit
Zustellung  1.8#..K.  vierteljührl.  Einzelnummer  30  lf.

Die  Erde.  Illustrierte  lalbmonatsschrift  für
Linder-  und  Völkerkunde.  Reise  und  Jagd.  H#g.
Ewald  Bausc.  Jg.  1l,  1912.  H.  Iff.  Weimar:  Daucker
1912.  Bezugspreis  3.  vierteljührl.  Einzelnummer
60  Pf.

C(iewerbliche  Einzelvorträge.  (lchalt.  i.  d.  Aula
d.  Handels-Hechschule  Berlin.  IIrsg.  v.  d.  Altesten
d.  Kaufmannschaft  von  Berlin.  6.  Reihe.  Berlin:
G.  Reimer  1912.  114  S.  d0.  (Korporation  d.  Kaufmannschaft
  von  Berlin.)

Erbebung  über  die  Arbeitsverhültnisse  der  An-Eestellten
  der  Rechtsanwälte.  Veranstaltet  im  Februar
1911.  Bearb.  im  Kais.  Statist.  Amt.  Berlin:  Hermann
  1911.  V.  9  S.  1,30  .KA  49.  (Drucksach.  d.
Kais.  Stat.  Amts,  Erhelbungen  9.)

Estorff,  Eggert  von:  Deutscht#und  englische  Taktik
auf  Grund  d.  neuesten  Vorschriften  beider  Heere  erl.
an  d.  Hand  des  Jatalteldanges.  Mit  6  Skizzen.
Berlin:  SAlittler  1912.  IV.  93  S.  80.

*Fortschritte  der  Technik  des  deutschen  Eisenbahnwesens
  in  den  letzten  Jahren.  8.  Abt.  Hrg.  vom
Verein  Deutscher  Eisenbahnverwalt.  als  Benntwont.
terhn.  Fragen  n.  d.  Beschliszgsen  der  20.  Technikerversammlung
  vom  4.—6.  Juli  1912  in  'trecht.  Alit
Taf.  u.  119  Abb.  Wiesbaden:  Kreidel  1912.  VIII,
355  S.  40.  (Orgun  f.  d.  Fortschritte  d.  Eisenhahn
wesens  in  techn.  Bezichung.  Ergünz.  Bd.  14.)
        <pb n="1124" />
        W  1066  2S

Careis,  Karl:  Vierzehn  der  wichtiksten  Fvölkerrechtlichen
  Vertrüge  des  neuesten  il.,  insbes.  die
Hanger  Verträge.  die  Automohil-Konremion.  die  Murokkoverträge.
  die  neue  (lenfer  Konvremion  u.  u.  Zugleich
  ein  neuer  Anhang  zu  (iarcis.  Institutionen  des
Völkerrechis.  (#ichen:  Roth  1912.  IV.  103  S.  2.7.  80.

*  Hnckmunn,  II.::  Welt  des  Ostens.  A.  1  Landkurte.
  Berlin:  (urtiuns  1912.  XlI.  116  S.  6.fK.  20.

Ilandbuch  für  Heer  und  Flotte  Hr.  von
Georg  von  Alen.  Berlin-Leipzig:  Bong  &amp;amp;  Co.  (1912).
Lief.  19.  50  à  2.  EC.  S.  Vael.  die  vomtchende  Besprechung.


Hansen,  J.  u.  H.  Neubauer:  Ergebnisse  5  jährig.
Hüngungsrersuche.  Ir#g.  unter  Miw.  von  C.  Hillkowitz.
  F.  Krelschmar  u.  K.  Hofmann.  Berlin:
Tieutsche  Landwirtsch.  (iescllsch.  1912.  II.  191  S.  80.
(Arlbeiten  d.  l#utsch.  Landwirtsch.  (iescllsch.  228.)

Helfferich,  Karl:  Deutschlands  Finanzkruft  in  der
Alarokkukrisis.  Bank-Archiv  2  (1912)  17—20.

Herz,  Mux:  HIerzkrankheiten.  Erfuhrungen  aus

duer  Sprechstunde.  Wien.  Leipzig:  Perles  1912.  IX.
110  S.  11..  S.
*  Höfer  von  Heimhnlt.  Hans:  (inundwasser  und

OQucllen.  Eine  Hrdrokgcolutzic  des  Untergrumies.  Mit.
51  Abb.  Braunschweig.  Vieweg  &amp;amp;  Sohn  1912.  XlI,

195  S.

Holbeck,  Otto:  DieSchuhverletzungen  des  Schädels
im  Kricpe.  Beobachlungen  u.  Erfahrumen  wührend
des  russisch-japan.  Krioges  1901—1905.  J.  13  schemat.
Fig.  im  Text.  50  Temperatur.-  u.  Pulskurren  und  12
Taf.  Berlin:  lIlirschwald  1912.  VII,  429  S.  So.  (Veröffentl.
  aus.  d.  (iebiete  d.  Militär-Sunitätswes.  53.)

*  Hoppe,  HugO:  Die  Tatsuchen  über  den  Alkchol.
Ein  Handbuch  der  Wissenschuft  vom  Alkohol.  1.  um-Learb.
  u.  verm.  Aufl.  München:  Reinhard  1912.  XVI,
746  S.  80.

*  Johnson,  Emory  R.:  Panama  Canal  traffic  and
tolls.  Preliminarr  statement.  (2  laps.)  Washington:
(iovernm.  print.  office  1912.  95  S.  2.  K.  80.  (Sennt.
624  Congress.  24  Session.  575.)

Klinkicht,  NM.  u.  K.  Siebert:  Dreihundert  berühmte
  Deutsche.  Bildnisse  in  Holzschnitt  von  A.
Klinkicht.  Lebensbeschreibungen  von  K.  Sicbert.
Stuttzart:  Creiner  &amp;amp;  Pfeiffer  1912.  300  S.  300  Bl.  80.

*lchmunn,  Otto:  Festgabe  der  dentschen  Juristen-Zeitung
  zum  31.  Deutschen  Juristentage  in  Wien.
Berlin:  Lichmann  1912.  IX,  98  S.  10.

Löffler:  Taktik.  Ein  lIlandbuch  für  die  Gefechtsführung
  und  die  (iefechtsansbildung.  M.  8  Skizzen
i.  Text  u.  2  Karten.  Berlin:  Alittler  &amp;amp;  Sohn  1912.
XVI.  335  S.  10..  8S6.

*  Aurtens,  P.  Chr.:  Wie  prüft  man  Kurszetiel  und
Bilanzen?  Leichtrerständlicher  Führer  u.  Lechrmeister
f.  sorgsame  Kapitalisten  2.  Aufl.  Wiesbaden:  Abigt
1910.  10  S.  1  N.  8.

*  Meihlers  Agermen-Kalender.  Jahrbuch  f.  d.  pesamte
  Agenturwesen.  Jg.  1912.  IIg.  vom  Deutschen
Handels-Kontor  Adolf  IIager  Alünchen  II.  1.  Aufl.
Alünchen:  Hager  (1912).  209  S.  F.

Oldekop,  J.:  Die  Bezichungen
Deutschlund.  Nord  und  Süd.
27—953.

Pensionierungs-Vorchrift  für  das  Prenhische
Heer  (I'.  V.)  vom  16.  Mlürz  1912.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;
Sohn  1912.  IX.  174  S.  1.10  K.  8X.

Qui  étes  vond!  Annnaire  des  contemporains  français
  ct  Gtrangers  1909—1910.  Daris:  Delagrare  (1910)
VIII.  5604  S.  20.

Englunds  zu
Oktober-Lieft,  1912,

 

*  Ratgzeber  über  Pflanzenkrankhenen  und  denn#
Bekümpfung  und  über  Schädlingsbekümpfung  in  Land.
und  Forstwirtschaft.  Obst-,  Wein-  und  Gartenbau.
2.  neubearb.  Aufl.  Flökssheim  a.  M.:  Chemische  Frbrik
  (1912)  62  S.  8S0.

*  Rohrscheldt,  Kurt  von:  Gewerbeorduung  für  da
Deutsche  Reich  in  ihrer  neuesten  Fnssung  m.  saml.
Ausführungsbest.  f.  d.  Reich  u.  f.  Preulien  sevie  m
d.  Kinderschutzges.,  d.  Stellenrermittlerkes.,  d.  Hanarbeiterges.
  u.  d.  (iewerbegerichtsges.  F.  d.  (ichruurh
in  P’reulien.  Bd.  2.  2.  Aufl.  Berlin:  Vahlen  1912.
XVI,  1167  S.  26.  A.  80.

·  Romen,  A.  und  (arl  Rissom:  IAlilitärstrafuueeckibuch
  für  de-  Deusche  Reich  vom  20.  Juni  1.2
nebst  d.  Einführungsgesctz.  V’nter  Benutzung  d#r
amtl.  Quellen  .  .  bearb.  u.  erl.  Berlin:  (iumemaz
1912.  32  S.  6  ¼.  8S0.  ((iuttemagsche  Lamul
Iientscher  Reichses.  67.)

*  Rulund,  Wilhelm:  Auszug  der  bulgarischen  (ir
schichte.  Berlin:  Marschner  1912.  61  S.  1.50.1K.  .

Schacehner,  Karl:  Neue  deutsche  Fibel  in  Lalcischrift.
  T.  1.  Bild  v.  Theodor  Schnitzer.  Bruchs#e
(Buden)  Katz  1912.  101  S.  50.

SSchmidt.  Ludwiz  W.:  (ielanken  zu  einer  einstieen
Stubilisicrung  der  landwirtschattlichen  Produktum
unter  besonderer  Berücksichtigung  des  landwimschafllichen
  Kreditwesens.  Demsche  Landwirtsch.  P#
80  (1912)  ff.

Schmidt-Kestner,  Hans:  Der  fliegende  Tod  de
Jnpaner.  Kriestagehneh  eines  dentschen  Offiien.
4.  Aufl.  Wiesbaden:  Westdeutsche  Verlagsgesellschaf
(191.)  121  S.  5e.

Schrumeier,  W.:  Die  deutsche  Berlenreform-B#
wezung.  Jenn:  Fischer  1912.  VIII,  67  S.  1.  M.

Schüler,  Wilhelm:  Abrilßz  der  neueren  Geschichie
(hinas  m.  besond.  Berücksichtigung  d.  Drovrinz  Ihantung.
  (ie  krönte  Preisschrift  hrag.  v.  d.  Abtcil.  I.
tan  d.  Deutsch.  Kolonialgesellschaft.  (M.  3  Kanth.:
Berlin:  Gurtius  (1912)  VIII,  380  S.  6.  k.  d80.

Stecherts  Armee-Einteilung  und  Quartierliste  de
Deutschen  Reichsherres  und  der  Kaiserlihen  Marine.
Nach  amtl.  (uchien  bearb.  u.  hersg.  v.  d.  Rellakt#n
d.  deutsch.  Soldatenhortes.  Jg.  53.  Ausg.  361.  30.
Berlin:  Sigismund  (1912)  0,80.M.  8.

Stier-Somlo,  Fritz:  Ilandbuch  des  Völkerrerbss.
Hrs.  u.  Alitw.  IAnderersl.  Bd.  1.  Abt.  1.  BerliW.
Stintgart,  Lipzig:  Kohlhammer  1912.  do.

*  Leutsche  Stimmen  zum  Jcsuitenerlnß  der  Barer#-schen
  Regierung  vom  11.  März  1912  aus  den  .  Münchener
  Neuesten  Nachrichten“.  München:  Knorr  &amp;amp;
Hirth  1912.  32  S.  80.

evon  Sudthausen's  Guide  for  the  use  of  doetop
and  upothecaries.  English-German.  Leipzig:  Bel
(1896)  131  S.  80.

Die  Tätigkeit  des  Internationalen  Landwirtschafts
instituts  auf  dem  (iebicte  des  ländlichen  Genossnschafts-.
  Versicherungs-  und  Kreditwesens.  Rom:  1912.
Internat.  Landwirtschaftsinstitut.  38  S.  Do.

Tille,  Alexander:  Die  zukünftige  Schutzzollwoliint
und  Handelsvertrakspolitik  des  Deutschen  Reiches.

Vortrax##  Saarbrücken:  Schmidtke  1912.  61  .
1  A  S.  (Südwestdeutsche  Wirtschaftsfragen.  2.)

Troje:  Die  Ordnungen  (Regulative)  und  sonstiren
Ausführungsbestimmungen  usw.  zu  den  Jollgescizen.
Neu  hrag.  von  A.  Düffe.  T.  1—3.  7.  verm.  u.  verb.
Aufl.  Iarburg  a.  d.  Ellbe:  Elkan  versch.  J.  3  HEie.
19.  25  %  D90.  (Troje-Biblioth.  3—5.)
        <pb n="1125" />
        W  1067  20

WVacal#,  Alax  Josef  von:  Aus  dem  Erbe  der  Inkas,  Vierteljahrshefte  für  Truppenführung  und  Heeres--Iolivien.
  Eine  geogruphisch-ethnographische  Studiekunde.  Hg.  vom  (irolien  (ienerulstabe.  Jp.  9,  1912,
NI.  8S  Abb.  u.  1  Karte  von  Bolivien.  Berlin:  D.  Reimer.  4.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  Ö6.

(1912)  VI,  118  S.  4.¾.  8.  Weiser,  Wulther:  Die  deutsche  Konsulargerichts-Verkehrstechnische

  Woche  und  Eisenbahntech-  barkeit  in  Aarilsachen  oder  die  Tütigkeit  der  deutschen
nische  Zeitschrift.  Jg.  ff.  Berlin:  Moeser  1912  ff  Konsulargerichte  in  bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten.
So.  Bezugspreis  f.  d.  Jahr  (52  Hefte)  Inland  16.M.Berlin:  Puttkammer  &amp;amp;  Alühlhrecht  1912  VIII,  113  8S.
Ausland  241..  inzelhefte  1.4.  3,60  AM.  80.

*  Vierzehnter  allgemeiner  Vertretertag  der  Nat  ional-  *  Wiese,  Lopold  von:  Wirtschaft  und  Recht  der
liheralen  I’artei  in  Berlin  am  12.  Mai  1912  Pro  Liegenwart.  E.  Leitfaden  f.  Studierende  d.  1Cehn.
tokoll  auf  (erund  stenogr.  Aufn.  Berlin:  1912.  Buch-Hochschulen  Tner  Mitarb.  von  Anderen]  hisg.
handl.  d.  Nationallib.  Partei.  108  S.  8e0.  Bd.  1.  2.  Tübingen:  Mohr  1912.  2  Bde.  36  ¼.  5.

Verzelchnis  der  Vorlesungen  an  der  Königlichen1.  Politische  Okonomie.  2.  Rechtskunde,  FPubrik-Fricdlrich-Wilhelms-L’nirersitüt
  zu  Berlin  im  Winter-nisation  u.  Arbeiterkunde,  Privatwirtschaftslehre
Semester  1912,13  vom  16.  Oktober  1912  bis  15.  Mürz  und  angrenzende  Disziplinen.

1913.  Berlin:  1912.  Schade.  186  S.  0.50  .K.  He.

 

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Uachtrag  zur  Nachweisung  des  Cösch-  und  Ladeverkehrs  in  den  fülfstenplätzen  des  Schutzgebiets
sKamerun  während  der  Oonate  Kpril  bis  Juni  1912.

(Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  18.  S.  882.)

Einfuhr

Anusfuhr  Zusammen

 

l
Canipu.......  got  «  1  t  21t

In  Bimbila  (Togo)  ist  am  16.  Oktober  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den
internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Wortgebühr  für  Telegramme  nach  Bimbila  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den
übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1912.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  4  Dauer  Berlin  spätestens.
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

 

«  Friedrich-Wilhelmss
1«V"W’U"I«M«sWIFZZZWU1«.15.29-».Nov.  hafen  41,  44,  10  Lage
saiser-wilhelmsland  obaul  43.47.  4  Tage
und  Vismarch-Krchipel.  Brindisi  »  ·  Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.
(engl.  Schtffe)  10.  Nov.  S.  Dez.  Rabaul  42  Tage
Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo

113  am  4/11.  u.  2/12.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Aunf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und

Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Sibirien  —Schanghai  geleitet.

8.  13.  277.  Nov.
6.  Dez.  1010
        <pb n="1126" />
        G  1068  2

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Sstafrika.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.1.  28.  jed.  Mts.  105
(deutsche  Schiffe)
h)  ut  (ntt  Gtuamda),  Marseille  "  27.  Nov.  Mombasa  O  17  Tage5.  Nov.  1015
Von  Mombasa  Weiter-  indi  17.  Nov.  5  15.  .1050
Se  Feshnn  (Brindiftk.  8.  17.  Nov  Mombasa  O  15  Tageß.  15.  Nov.  102
zu  Schiff  nach  den  BestimmMarseille  8.  Nov.  Mombasa  O0  19  Tage.  Nov.  100
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Marseille  11  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe
Marseille  28.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
P.u“J  c
e  -
Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mis.  100
t“]“  laumchrech
l  Vangamt  und  Wil-  Marseille  27.  Nov.  Mombasa“  17  Tage  25.  Nov.  104
Brindisi  3.  17.  Nov.  Mombasa“  15  Tage  1.  15.  Nov.  10  50
(engl.  Schiffe)  *  von  Mombasa  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Narseille“  11.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
Daressal  t  .  .
o)  Jus-gewesen  Ja  Mäsawkckeszg  Marseille  28.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
«
.«  ·«  Neapel  18.  80.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10
““]öäl!t!  Sain
Moragor.  Mihtapun,)  Marseille  27.  Nov.  Zanzibar  18  Tage  25.  Nov.  10  45
3  aja,  Neu-Langenburg,  von  Zanztbar  weiter  mit
erengere,  Sadanit,  Salale,  .  nächster  Gelegenheit
Singidda,  Soga.  Ssongea,  .  ...  .
Aunra  Tschole,  *  Urindift  27.  Nov.  Janzibar!  4  Tage!
*  W  —  3
umdura  (enol  Schfe  sachndessn  wrrt1.  15.  Nov.  102
Brindisi  8.  Nov.  Daressalam  21  Tage

(engl.  Schiffe))

——

 

□——
—

Deutsch-Südwestafrika.

nach  Swakopmund  sowie
nach  Arts.  Aub,  Brackwater,
Chairos,  Ekufsa,  Empfängnisbucht,
  Epukiro,  Gobabis,

anas,  Grootfontein,

Gocha
d  armen,  Groß-Witvley,
Guchab,

Haris,  Hoachanas,
Hohewarte.  Jakalswater,
Johann-Albrechtshöhe,  Kalkfeld.,
  Karibtb,  Khan,
Kubas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm,  Neuheufis,  Oka-Lano#s.
  Okasise,  Okaulweso,

kombahe,  Omaruru,  Onguatt,
  Osona,  Otawi,  Otsthawera,.
  Otstmbingwe.  Otfiwarongo,
  Otfiwero,  Otjosonjatzi,
Outso,  Reboboth,  Seeis,  Tfu--meb,
  Usakos.  Waldau,  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

b)  nach  Lüderitbucht  sowie

nach  Aus,  Berseba.  Bethanien.
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,
Hafuur,  Kalksontein  (Süd),
Kanus,  Keetmanshoop,  Kulbis.
  Maltahöhe  Prinzenbucht.
Ramansdrift,  Seehe  m,  Uka-=mas
  und  Warmbad

Kub,

.

 

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe).

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton

Hamburg

Southampton
Hamburg

(entwerpen
((deutsche  Schiffe)

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schtife)
Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton

#Hamburg

 

amburg

Antwerpen  1
(deutsche  Schiffe)

te  outhampton

 

9.  25.  Nov.  5.  Dez.
13.  29.  Nov.  10.  Dez.
14.  Nov.  1.  12.  Dez.  4

2.  9.  16.  Nov.
18.  Nov.

23.  30.  Nov.
15.  jed.  Mts.

23.  jed.  Mts.

9.  25.  Nov.  5.  Dez.

13.  29.  Nov.  10.  Dez.
14.  Nov.  1.  12.  Dez.
2.  9.  16.  Nov.

18.  jed.  Mts.

15.  jed.  Mts.

23.  jed.  Mts.

23.  30.  Nov.

Swakopmund  23,  241,
29  Tage

Swakopmund  20,  20,
22  Tage

Swakopmund  19,  18,
20  Tage
Swakopmund  24  Tage
Swakopmund  etwa  26T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage
Swakopmund  37  Tg.

Lüderitzbucht  24,  25,  30  Tg.

Lüderitzbucht  21,  21,  23  Tg.

Lüderipbucht  20,  19,  21Tg.
Lüderitzbucht  20—-21  Tage
Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

 

8.  24.  Nov.  5.30;
4.  Dez.  12.0

11.  27.  Nov.  8.  Dez.  108

13.Nov.  12.48;  29.  No
10.  Dez.  1012

1.  8.  15.  Nov.  12.48

18.  Nov.  9.10

22.  29.  Nov.  12.18

15.  jed.  Mts.  9.10

22.  jed.  Mts.  1.0

8.  24.  Nov.  5.30;
4.  Dez.  12.

11.  27.  Nov.  8.  Dez.  105

13.  Nov.  12.48:  29.Tov.
10.  Dez.  1012

1.  8.  15.  Nov.  12.18

18.  jed.  Mts.  9.10

15.  jed.  Mts.  9.10

22.  jed.  Mtz.  1.0

22.  29.  Nov.  12.48
        <pb n="1127" />
        1069  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgefandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Vittoria  20  Tage
4.  Kamerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Ubong--Mbang.)  Akono-  Plantation  22  Tage
zant  rar
Bonambasi,  Buea,  Campo,,  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Dlcheng.  TDuala.  2  sur  Mer  Duala  19  Tage
Solera,  a  alat  berche  Schist  Kribi  20  Tage  10.  25.jed.  Mts.  1.0
bhöhe,  Joto,  Kribt.  gobfual.  Plantation  20  Tage
bolober  gm—sa  n  Longji  20  Tage
Ost#irs.  Vlamation,  —  Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
melima,  Viktoria  Duala  28—30  Tage
Liverpool  14.  Nov.  Viktoria  38  Tage  1
.%  Duala  39  Tage  12.  Nov.  1045
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  10.
von  dort  wetter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rcy  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
s  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—58  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  14.  Nov.  Rio  del  Rey  37  Tage12.  Nov.  1012
e)  nach  dem  Tschadsee--Gebiet  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045

(Garua,  Kusserl)

d)  nach  Molundu

 

 

 

 

Antwerpen

La  Nochelle
(belgtsche  chiffe)
Bordeaux  1

"1  Nov.  7.  Dez.
18.  Nov.  9.  Dez.

25.  jedes  Monats

von  dort  weiter  Über

Lokodja-ola

Matadi  18—20  Tage
von  da  weiter  mit  der  Etsenbahn
  bis  Leopoldville  und
dann  nitt  Flußdampfern  auf
dem  Konßo  Ssfanga  und
Dsab  bis  Molundu

15.  Nov.  6.  Dez.  8.48
16.  Nov.  7.  Dez.  1045

23.  jed.  Mts.  1045

 

5.  den  Karolinen,  palan=Inseln,
  Marianen.

a)  nach  Jap  und  Angaur.

b)  nach  den  Ubrigen  Stattonen

1
i
I

 

Deutsche  Schksse)

Bunds
(engl.  S  W  ·
l

Neapel

(bruucche  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schtffe)

1.

1“.  29“.  Nov.

.Nov.  8.  Dez.

Nov.

22.

Dez.

l

Jap  37,  36  Tage
Angaur  36  Tage  bzw.  v.

Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

Jap  49  Tage
Angaur  51  Tage  bzw.  v.

Jap  m.  nächst.  Gelegenh.

1!  Ponape  50  Tage
Saipan  43  Tage
Palau  36  Tage
Ponape  56  Tage
Saipan  64  Tage

 

1

Palau  71  Tage

275.  Nov.  1040

8.  Nov.  6.  Dez.  1040

20.  Dez.  10##

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
  1139  am  4/11.  und  2/12.
*&amp;amp;*J  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

 

a)  Briefe,
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Posttarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Ges
proben  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags,  RSornhte  ab
und  Freitags  8  23.

Postkarten.

rlin  7221.  W

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

 

 

Neapel  15.  28.  Nov.  Tsingtau  34  Tage  18.  27.  Nov.  1050
(deutsche  Schtffe)  -
6.  Niantschon.  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  32—85  Tage  jeden  Freitag  1050
(engl.  Schiffe)
Marseille  8.  22.  Nov.  6.  Dez.Tsingtau  34  Tage  6.  20.  Nov.  4.  Dez.  1015
(engl.  Schiffe)
Liverpool  15.  Nov.  Tsingtau  34  Tage  11.  Nov.  8.43
Marseille  3.  17.  Nov.  1.  Dez.  Tsingtau  35  Tage  1.  15.  20.  Nov.  10  15
#anz  Schiffe)
erlan  ugen  des  Absenders  werden  dretz  e  und  Postkarten  nach  Kiautschou  auch  mit  den  unter  b)
aer  en  Besorderunasgelegenbenen.  riefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  beköbrdert.
Queenstown  7.  Nov.  5.  Dez.

7.  Samoa.

 

Queenstown

14.  Nov.  12.  Dez.

Apia  25  Tage

Apia  32  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

ss.  12.Nov.  3.  10.Dez.  .15

 

ftspapiere.  Warenowie
  Dienstags  7.52
        <pb n="1128" />
        W  1070  20

 

 

Ausschiffunge  shafen.
Dauer
der  lübberfahrt

 

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

8.  Marshall=  Inseln.
a)  nach  Jaluit

b)  nach  Nauru

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein  Z
schiffungshafen  #  am:
Neapel  1.  Nov.
(deutsche  Schiffe)
Taranto  17.  Nov.
t(engl.  Schiffe),
Brindisi  22.  Dez.
(engl.  Schiffe)
Neapel  6.  Nov.  4.  Dez.
(dentsche  Schiffe)
Brindisi  1  10.  24.  Nov.  8.  Dez.
(engl.  Schiffe)
Taranto  Z3.  17.  Nov.  1.  Dez.
(engl.  Schtffe)

Jaluit  55  Tage

Jaluit  58  Tage

Jaluit  50  Tage

Adelaide  27—31  Tage,
dann  weiter  mit  der  Eisenbahn
  nach  Melbouruc  oder
Sydnen.  VBon  dort  mit
Dampfer  der  Pacific  Phosphate
  Company  oder  mit
Dampfer  „Germania“  der

l

 

Jaluitlinie  nach  Nauru

 

15.  Nov.  20.  Dez.  100#

1.  1.  S.  15.  22  20.  Voc.
2.  6.  Deʒ.  104

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

*
drowo  1139  am  4./11.

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  BVp.  18  Berlin—  Alexan#

 

9.  Logo.

 

1

Hamburg  .  24.  jedes  Monats
Boulogne  s.  M.  11.  26.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  23.  jedes  Monats
Marseille  10.  jedes  Monats
fBordeaux  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Mittwoch
Hamburg  16.  jedes  Monats
Rotterdam  22.  jedes  Monats
(beutsche  Schiffe)

#Hamburg  30.  Nov.
Rotterdoeam|!  4.  jedes  Monats
(beutsche  Schiffe)

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage

Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  14  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  28  Tage
Lome  23  Tage

30  Tage
26  Tage

Lome
Lome

 

9.
10.

24.  jed.  Mts.  9.10
25.  jed.  Mts.  1.0

jed.  Mts.  9.10
jed.  Mts.  10.

23.  jed.  Mts.  108
Montag  1012

16.
21

jed.  Mts.  9.10
jed.  Mts.  10.2

30.  Nov.  9.10
3.  jed.  Mts.  102

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Susgebieten.

 

 

———

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Post  ist  fänig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällg
hafen  #  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
¾  r  ¾⅝  r  .
Deutsch-Reugninea  Beaurt=  «««««  *  30.  Nov.  Neapel  .  .  .  .  13*.  27*.  Nov.  117.  De;
*1  HNaeg  9..104  rPS—  Brindisi  .  .  .8.  22.  Nov.  G.  Dez.
kapll  Nov.  4“.Dez.  Marseille.  .  .  7.  21.  Nov.  5.  Dez
beutsch-Skafrika  Deei  ,  20,  1o.  Liverpool  10.  Nov.  1.  De#
——  —  6  #n  *-  „Kiautschon  Tisssstl  über  San  Francisco  oder
Deutsch-Südwest-  Sou  hanwion  15“.  Nov.  2.  Dez.  Southamn  on,,Seattle  unbestimmt
afrika  Sourhampton  10.17.  21.Nov.  B.  Dez.  Le  Havre  A  (5—6  mal  monatlih
—“  Hamburg.  4*.  30*.  Nov.  Queenstown  l
»oumampwn  ·»"-"j"«-,·s»30i·jcd»Mt.z»  Sibir.  Eisen.  Uin  der  Regel  Diens—  in
Kamerun  ..  ...  Hamburg  16  jed.  Mts.  bahn  ...Donnerstag  u.  Somnhem
Liverpool  1  16.  Nov.  14.  z.  —  —  ——
Meapel]  2.  12—.  30.  Nov.  l  »
«  von  Lar  van  6  10.  Dez.  "  Plymouth  J  über  Vancouver  am
den  Narolinen  Grindisi  20.  Dez.  Samoa  .  .  Cueenstown  25.  Nov.
von  den)  oder  Havre  .  über  San  Francisro  am
lürigen  4  Brindisi  20.  Dez.  od.  Plymouth  20“.  Nov.
.  l
den  Marianen  .  .  Brindisi.  .  .  .  20.  Dez.  —  —  —  ——
Neapel  2.  12“°.  30.  Nov.  Lamb  1.  “  16*.  jed.  Mts.
den  palau-  Neapel!  Hamburg  je
**x*nä  palau-Inseln  Brindisi.  20.  Dez.  logo  Southampton  30-.jedes  Monat=Marshall-Inseln
  Neapel  ..  ...  17.  Nov.  20.  Dez.  Plymouth  foe  Dienstag.

 

 

 

*Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1129" />
        1071

Schiffsbewegungen  der  Woermann=  Linie  zwischen  Hamburs  und  d  Wes.  und  Südwestafrika.

 

 

8  e  ise  Letzte  Nachrichten
r

Postdampfe  von  nach  bis  25.  Oktober  1912.
„Adolph  Woermann“  Ostafrika  .  Hamburg  am  20.  Oktober  ab  Delagoa  Bay.
„Alexandra  Woermann“  Kamerun  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  25.  Oktober  ab  Monrovia.
„Anna  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  16.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  New  Nork  Westafrika  am  14.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  Oktober  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  Oktober  ab  Monrovia.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  23.  Oktober  ab  Monrovia.
„Elisabeth  Broc“  Hamburg  Burutu  am  19.  Oktober  in  Warri.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  24.  Oktober  in  Antwerpen.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  T  Kapstadt  am  22.  Oktober  in  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  20.  Oktober  Ouessant  passiert.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  22.  Oktober  in  Kotonou.
„Henny  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  24.  Oktober  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Accra  Hamburg  am  21.  Oktober  in  Sekondi.
„Irma  Woermann“  Hamburg  «  Accra  am  18.  Oktober  St.  Catharina  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  «  Kotonou  am  21.  Oktober  in  Bissao.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  20.  Oktober  in  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Matadi  am  21.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  1  Kotonou  am  13.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Kamerun  am  25.  Oktober  Curhaven  passiert.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Matadi  am  18.  Oktober  in  Matadi.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  30.  Oktober  ab  Hamburg.
„Max  Brock“.  .  Hamburg  Liüderitzbucht  am  21.  Oktober  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Rotonon  am  26.  September  in  Kotonou.
„Professor  Woermann“  Hamburg  "  Kamerun  am  18.  Oktober  in  Duala.
„Renata  Amsinck“  Oamburg  Burutu  am  24.  Oktober  Ouessant  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  22.  Oktober  in  Assinie.
„Gouverneur  v.  Puttkamer"  Lagos  .  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Hans  Leonhardt“  Warri  Hamburg  am  21.  Oktober  ab  Las  Palmas.

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

 

 

„Edea“  Kotonon  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Lome.
„Lome“  Accra  Hamburg  am  20.  Oktober  in  Hamburg.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  17.  Oktober  in  Antwerpen.
„RNhenania"  Ostafrika  Hamburg  am  7.  Oktober  in  Hamburg.
„Slavonia“  Hamburg  Kamerun  am  25.  Oktober  ab  Hamburg.
„Swakopmund“"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  Oktober  ab  Swakopmund.
„Togo“  Lüderitzbucht  Rotonou.  am  24.  Oktober  ab  Rotterdam.
„Winohut  Lüderitzbucht  Durban  am  18.  Oktober  in  Kilindini.
„Duala“  Hamburg  Kotonon  am  26.  Oktober  ab  Hamburg.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Ostafrika  Hamburg  am  18.  Oktober  ab  Mahé.
„Arnfried“  Burutu  Hamburg  am  17.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Gundomar“  Hamburg  Kamerun  am  21.  Oktober  ab  Victoria.
„Gundrun“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  19.  Oktober  ab  Madeira.
„Ingo"“  Hamburg  Calabar  am  10.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Ingraban“  Kotonou  Hamburg  am  18.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Irmfried,  Hamburg  Calabar  am  20.  Oktober  in  Lagos.
„Walburg“  Matadi  Hamburg  am  8.  Oktober  in  Duala.
„Wigbert“  Hamburg  Calabar  am  28.  Oktober  ab  Hamburg.
„Winfried“"  Swakopmund  Hamburg  am  12.  Oktober  in  Cap  Lopez.
„Ingbert“.  Matadi  Hamburg  am  15.  Oktober  ab  Las  Palmas.
        <pb n="1130" />
        G  1072  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Zeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  tr.,  1765  Stadtverkehr.  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.  Adr.:  „Heydkontor“.  30.  Oktober  1912.

5  Vor-  I

 

!- 



 

 

 

Grün-  Kapital  Ge-  lette  #  Lette!rn  Freibleiben  d
dungs-  2  Divi-  s  Divi-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  «  Kauka  Verkäufer
jahr  ½  6  jahr  dende  bhenen  ½%
n
10.  3  000  000  1.  1.  3  0  0  Afrika-Marmor-Kolonialges.  75  eing.  Ant.  40—  50
1907  2500  000  1.  10.  6  —  #frikanische  Kompanie  A.-G.  ...?  83  *87
1907  600  000  1.  7.  0  0  Angupflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  ...«  90  95
18966  1200  000  1.  1.  12  12  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Akt.  #  129  133
1902  2  650  000  1.  11.  0  Pritish  Central  Africa  Ltd.  5  36  66
1900  1.  000000  1.  4.#  17½  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  a.  G.  155  165
1905  1  1  200  000  f  l.  4.P  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  65  72
1902  600  000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  135  1  1145
1905  220  000  1.  1.  #  4  3  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  GG  99  103
1900  964  600  1.  1.)  0  12  Denutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorg.  Ant.  125  13835
1900  191  800  1.  1.  0  O  do.  Stamm-Ant.  15  —
1878  2750000  1.  1.  11  12  Dtsche  Hand.u.  Plantag.  -G.  d.  Südsce-J.  A.  G.  155  —
1902%  2000  000  1.  1.  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  böb.  H.  95  100
1007  2  500  000  1.  1.  Kl#  5  Dewutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft  ...  1301135
1885Z2000000"1.4«50  35  „Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  aesensinrk  1  1900  510
1902  1  1  000  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  53  „  58
1908  4500  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktien  .  ..  190  105
1902  1  300  000  1.  5.]  6  7  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  —  108
1896  2250000  1.  1.  10  10  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  D.  K.  G.)  105  110
1899  360  ool  4  1  6  .  s  l  Gesellschaft  odwest=  Kamerun  .  .  I..  1  54½  00  1  54  5½
1903  1  1  022  100  1.  10.  0  0  Gibeon-Schürf=  u.  Handels  gesellsch.  m.  b.  H.  105  110
1889  30000  000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschat  55  60
1887  1  200  000  1.115  25  Jalnit-Gesellschaft.  Aktien-SGe.  3r  —  220
1898.  1  017000  1.  7.  0  0  Kafffee-Plantage  Sakarre,  Aktien-Gef.  58,  65
1906  3  000  000  11.  1.  r  4.  4°  Kamernn-Kautschuk-Compagnic  A-G.  n!  2.  6r
1895!  10  000  OCO00  1.  1.  0  Kaoko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.)  250  27
1908  157  500  1.  1.,.  0  0  Kaukansib  Diamant  G.  m.  b.  H.  i.  Liquid.  1  A  1300  I  Ac  1400
1903  I  900  000  1.  1  0  3  Kautschuk-Pflangung  Meansa  A.-S.  95  —
1908  1  1250  000  1.  1  0  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  "„  119  122
1908  I  L  125  000  1.  1.  II  227910fholmunskuphmmondsinkt-es..  .I.«:sk5s..iz:;7
1899s200()0001.1«5;6MoluvePilanqungsGesellschaft(«N  K.  G)  95  100
1905  s  150  000  1.  1.  |  ·  I  0·Nanms.and-x.-cl)urfuGuanosvnndtkattLtqu  I  750  —
18861  7500000  1.  4.  0  Neun-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  122  I  126
1906  1  400  000  1.  1.1  0  6  Ostafrika  =  LKompagnie  (D.  K.  G)  144  150
1900  St.  200  000  1.  4.,6,50.4%  5.%  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  ciemscheine  u.  75
1902  2L  375  000  1.  1.  45  80  Parifie  Phorn  hate  Co.  alte  Anteile  ES  o  e  6
1910  KL  375  000  1l.  1.0  0  I  10  do.  junge  50  eingezahlt  .]  E  21..  E
1904  160  000  1.  5.0  0  Pflanzungd  Gesellsch.  Kpeme  (D.  K.  G.)  Vors.  A.  I  100  110
1912  U  3000  000  1.  1..  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  Gd  310  4355
1895  1500  000  1.  1.]  0  I  0RlnmnchcHandelPlcmtagcnqcIellIchnft..  —l  50
1903  I  9()00()01.17«0I0Safata-Samoa-Gescl«lfchaft,Einwand-Anteile.  30  I  35
1905,  2  000  000  1.  1.]  4%  4“  Samoga-Kautschuk-Compagnie  A-B.  17  21
1897  500  000  1.  1.,  12  12  Sicgi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  .  170|]  190
1904  1  000  O000  1.  1.  12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G)200  I  2360
1895  1  L  500  O000  1.  7.  0  0  South  Alrican  Territories  Limitceckl  5.9.  66
1895  2  350  000  1.  1.  I  o  0SomhkthskicaugtmUmin...gis-lee-1892
  22  000  000  1.  1.|  5  7½  South  West  Africa  Co.  Limitel  25  2956
1912  1000000  1.  1.  —  —  Süuüdwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.)  —  107
1893  869  100  1.  4.1  0  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  35  10
18934  142  200  1.  4.7  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  80  ç90
1909  1  4  235  000  1.  1.  0  0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  40  45
1909  1  600  000  1.  1.  0  0  Reiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  5.¾  1  1.#10
1897.  2  100  000  1.  1.  3  0  MWestafrik.  Pflangungsgesellschaft  „Bibundi“  ,  85  I  90
1897  3  000  000  11.  1.  15  15  Westafrikanische  Pflangungsgesellsch.  „Victoria“  250  —
1895,  1  800  O  1.  1.  0O]  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.))  105  —

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotig“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

*  Bauzinsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.  —  pr.  J.  Semester.

 

 

*—  ——

Verantwortlicher  Redalteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Os  tar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckeret  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  S8W  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="1131" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Uovember  1912.  Uummer  22.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derscben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
Hiertelfährlich  erscheinenden:  „Nitteilungen  aus  tien  deutschen  Schutzurbieten-.  Hernnagxegehen  von  Dr.  Marquardsen.  Der
wierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblau  mit  den  Beihbeften  beträgt  beim  Bezuge  diuch  die  Post  und  die  Buch-Dandlungen
  4.—.,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  u  +K  5.—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schuygebiete  und  Osterreich-Ungarus,  b)  X  6.—  für  die  Lander  des  Meltpostwereins.  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  S#W68,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs=  Kolonialamts,  betr.  Zulegung  der  in  Aqua-=torial-Afrika
  erworbenen  und  mit  dem  Schurgebiet  Kamerun  vereinigten  Gebiete  zu  den  Bezirksgerichten  Kribi,  Duala
und  Lomie.  Vom  26.  Oktober  1912  S.  1073.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Abänderung
des  golltarifs.  Vom  28.  September  1912  S.  1074.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamernn,  betr.  die  Einfuhr
fremder  Silbermünzen.  Vom  9.  April  1912  S.  1074.  —  Verordnung  des  Gonverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Einfuhr
und  den  Handel  mit  denaturiertem  VBranntwein.  Vom  17.  Juli  1911  S.  1075.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Kamerun,  betr.  Abanderung  der  Verordnung,  betr.  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit  denaturiertem  Branntwein,  vom
17.  Juli  1011.  Vom  15.  Mai  1912  S.  1076.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Aufhebung  veralteter
  Verordnungen  und  Bekanntmachungen.  Vom.  25.  Mai  1912  S.  1077.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Namernn,  betr.  die  straf=  und  dissziplinarrechtlichen  Verhältnisse  der  farbigen  Mannschaften  der  Kaiserlichen  Polizeitruppe
in  Kamernn.  Vom  30.  Juni  1912  S.  1077.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  NKamerun,  betr.  die  Heimbeförderung
mittelloser  Weißer.  Vom  12.  Juli  1912  S.  1078.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Bekämpfung  der
Stechmuckengefahr.  Vom  6.  August  1912  S.  1079.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die
Bekampfung  der  Stechmückengefahr.  Vom  209.  August  1912  S.  1080.  —  Bekanntmachung  des  Bezirksamtmanns  von
Edea,  betr.  Verbot  der  Jagd  auf  Flußpferde  im  Bezirk  Edea.  Vom  28.  Mai  1912  S.  1050.  —  Verordnung  des  Gouverneurs
  von  Togo,  betr.  Anderung  der  Branntwein-Verordnung  vom  14.  Juli  1909.  Vom  4.  Mai  1912  S.  1081.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Einführung  des  deutschen  Maß=  und  Gewichtssystems
  im  Schurgebiet  Deutsch-Neuguinea.  Vom  27.  August  1912  S.  1081.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die
Satzung  der  Demschen  Kolonialgesellschaft  „Südwestafrikanische  Boden  Kredit-Gesellschaft".  Vom  17.  Oktober  1912
S.  1082.  —  Berichtigung  S.  1094.  —  Personalien  S.  1091.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen
von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Juli  1912  S.  1096.

Kamerun:  Ubergabe  von  Neu  Namerun  an  die  deutschen  Behörden  S.  1006.

Togo:  Wiederherstellung  der  Landungsbrücke  in  Lome  S.  1097.

Deutsch-Südwestafrika:  Diamantenförderung  S.  1097.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Erpedition  zur  Erforschung  des  Kaiserin  Augusta-Flusses  (Sepik!)  S.  1097.  —  Nachweisung
  der  bei  den  gollftellen  des  Schutgebiets  Deutsch-Neuguinea  im  3.  Viertel  des  Nechnungsjahres  1911  fallig
gewordenen  Jollbetrage  S.  1098.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  Kultur  von  Manihot  Glaziovii  und  die  Gewinnung  und  Be-—

  1

reitung  von  Kautschuk  in  O  stafrika  S.  1098.  —  Vom  Kautschukmarkt  S.  1105.  —  Rheinische  Handel-Plantagen-Gesellschaft

  in  Koln  S.  1106.  »
AusfrcmdcnsiolonicnundProdttktiondsgcbietemDieErschlirßungoonFranzösisch·Aquatorial-Afrika

S.1l()7.—tszrimdnngvonnokosznußsundKunra-GesellschaftenaufdcrdllkalaiischcnHalbinselS.1113.—Smutsdmterzeugung
  in  Brasilien  S.  1113.  —  Die  wirtschaftliche  Lage  Angolas  S.  1114.  —  Der  Kautschulplantagenbau  in  den
Vereinigten  Malaienstaaten  S.  1114.  —  Kautschukausfuhr  aus  Angola  1911  S.  1115.  —  Vaumwollanbau  in  Vritisch
Indien  für  die  Ernte  1912  13  S.  1115.  —  Kakavernte  in  Babia  S.  1115.

Literatur.  Bericht  S.  1116.  —  noloniale  Literatur  (J  XlI.)  S.  1117.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1120.
—  Schiffsbewegungen  S.  1124.  —  Marktbericht  S.  1121.

 

 

 

 

 

AòAZAòOAOA  Amtlicher  Teil  EDGGGGOGEZOAZG
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung  des  Staatsfekretärs  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Julegung  der  in
Kquatorial-RAlrika  erworbenen  und  mit  dem  SÖchutzgebiet  Kamerun  vereinigten
Gebiete  zu  den  Bezirksgerichten  Kribi,  Duala  und  Lomie.

Vom  26.  Oktober  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des
&amp;amp;  1  Nr.  7  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in
        <pb n="1132" />
        G  1074  0
den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südser,  vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  10901  S.  I1
wird  bestimmt:
§  1.  Von  den  durch  das  deutsch-französische  Abkommen  vom  4.  November  1911,  betreffen
die  beiderseitigen  Besitzungen  in  Agqnatorial-Afrika  (Reichs-Gesetzbl.  1912  S.  206),  erworbenen  Ge
bieten  werden  zugelegt:
1.  diejenigen  Teile,  welche  westlich  einer  den  Ursprung  des  Nkag  (Nebenflusses  dui-Kom)
  schneidenden  Nord-Südlinie  liegen,  dem  Bezirksgericht  zu  Kribi;
2.  diejenigen  Teile,  welche  nördlich  des  7.  Breitengrades  liegen,  dem  Bezirksgericht
zu  Dnala;
3.  die  übrigen  Teile  dem  Bezirksgericht  zu  Lomic.
§  2.  Diese  Verfügung  tritt  für  die  einzelnen  Gebicisteile  mit  dem  Zeitpunkte  in  Krai
von  welchem  ab  sie  nach  Maßgabe  des  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  3.  Oktober  1912
(Reichs-Gesetzbl.  S.  512)  mit  dem  Schutzgebiete  Kamerun  vereinigt  werden.
Berlin,  den  26.  Oktober  1912.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Rbänderung  des  Solltarifs.
Vom  28.  September  1912.

Auf  Grund  des  §  6  Absatz  2  der  Zollverordnung  für  das  Deutsch-Ostafrikanische  Schu
gebiet  vom  13.  Juni  1903  wird  vorbehaltlich  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs
Kolonialamts)°)  verordnet:

In  dem  Tarif  B  zur  Zollverordnung  vom  13.  Juni  1903  ist  die  Zisser  11  „Nelken,  und
Nelkenstengel,  Pfeffer“"  zu  streichen.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihres  Bekanntwerdenauf
  den  einzelnen  Zollstellen  in  Kraft.

Daressalam,  den  28.  September  1912.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Schnec.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Einfuhr  fremder
Silbermünzen.
Vom  9.  April  1912.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813),  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  und  des  §  8  der  Ver
ordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Geldwesen  der  Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika  und

Kiantschon,  vom  1.  Februar  1905  (Kol.  Bl.  S.  103)  wird  verordnet,  was  folgt:
§  1.  Die  Einfuhr  fremder  einberminn  in  das  Schutzgebiet  ist,  soweit  der  Wert  der  ein

geführten  Münzen  im  Einzelfalle  100.“  übersteigt,  bis  auf  weiteres  nur  mit  besonderer  Erlaubmie
des  Gonverneurs  zulässig.
§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  der  Vertündung  in  KRraft.
Buca,  den  9.  April  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Die  Genehmigung  ist  inzwischen  erfolgt.
        <pb n="1133" />
        1075  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Ramerun,  betr.  die  Einfuhr  und  den  Handel
mit  denaturiertem  Branntwein.

Vom  17.  Juli  1911.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verordnet,
was  solgt:

§  1.  Nach  den  Vorschriften  des  §  3  der  deutschen  Branntweinsteuer-Befreiunngsordnung
(Branntweinsteuer-Ausführungsbestimmung  vom  28.  Juni  1900)  zu  menschlichem  Genuß  unbrauchbar
gemachter  (denaturierter)  Branntwein,  der  zu  Brenn-,  Motor=  oder  gewerblichen  Zwecken  verwendet
werden  soll,  darf  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  der  §§  2  bis  12  gollfrei  eingeführt  und  im
Handel  verkauft  werden.

§  2.  Wer  denaturierten"  Branntwein  zollfrei  einführen  will,  bedarf  dazu  der  Erlanbnis
des  Gonverneurs.

Der  Antrag  auf  Erteilung  der  Erlaubnis  ist  bei  der  für  den  Einfuhrplatz  zuständigen  Zollstelle
  einzureichen  und  hat  zu  enthalten:

1.  die  Bezeichnung  des  Betriebes,  in  dem  der  denaturierte  Branntwein  verwendet  werden
soll,  und  die  besondere  Verwendungsart;

2.  die  voraussichtliche  Jahresmenge  des  zollfrei  einzuführenden  denaturierten  Branuweins;

3.  die  Angabe,  ob  der  denaturierte  Branntwein  ausschließlich  im  eigenen  Betriebe  verwendet
  werden  soll  oder  ob  er  zum  Verkauf  bestimmt  ist.

§  3.  Die  Zollstelle  prüft,  ob  der  Antrag  den  Erfordernissen  des  §2  Abs.  2  entspricht.
Ist  dies  nicht  der  Fall,  so  weist  sie  den  Antrag  zurück.  Andernfalls  legt  sie  ihn  dem  Gonverneur
zur  Entscheidung  vor.

Der  Gonverneur  kann  bei  Genehmigung  des  Antrages  besondere  Kontrollmaßregeln  zur
Verhinderung  der  mißbräuchlichen  Verwendung  des  zollfrei  eingeführten  denaturierten  Brauntweins
vorschreiben.

§  4.  Die  erteilte  Erlaubnis  gilt  nur  für  das  Kalenderjahr,  in  dem  sie  erteilt  worden  ist.

Die  Erneuerung  der  Erlanbnis  ist  bis  zum  1.  Dezember  eines  jeden  Jahres  gemäß  §  2  bei
der  zuständigen  gollstelle  zu  beantragen.

8  5.  Wer  auf  Grund  der  erteilten  Erlaubnis  denaturierten  Branntwein  zollfrei  einführen
will,  hat  auf  der  Einfuhr-Anmeldung  die  ansdrückliche  Erklärung  abzgugeben,

1.  daß  der  Brauntwein  nach  den  Vorschriften  des  §  1  denaturiert  ist;

2.  für  den  Fall,  daß  die  Denaturierung  unter  Verwendung  von  Bengol  stattgefunden  hat,
daß  nicht  mehr  und  nicht  weniger  als  2  Liter  Benzol  auf  100  Liter  Alkohol  verwendet
  worden  sind;

3.  daß  der  eingeführte  Branntwein  ausschließlich  zu  dem  Zwecke,  in  der  Weise  und  in
dem  Betriebe  verwendet  werden  wird,  die  in  dem  gemäß  §  2  gestellten  Antrage  angegeben
  worden  sind.

§  6.  Die  entgeltliche,  unentgeltliche  oder  leihweise  Abgabe  des  zur  Verwendung  im  eigenen
Betriebe  zollfrei  eingeführten  denaturierten  Branntweins  ist  ohne  Erlaubnis  der  zuständigen  Zollstelle
  verboten.

§  7.  1.  Es  ist  verboten,  denaturierten  Branntwein  mit  einer  Stärke  von  weniger  als

80  Volumenprozenten  abzugeben;

2.  denaturierten  Branntwein  an  Eingeborene  abzugeben;

3.  aus  denaturiertem  Brauntwein  das  Denaturierungsmittel  auszuscheiden;

4.  dem  denaturierten  Branntwein  Stoffe  beizufügen,  welche  die  Wirksamkeit  des  Denaturierungsmittels
  in  bezug  auf  Geschmack,  Geruch  oder  Farbe  vermindern.

§  8.  Denaturierter  Branntwein  darf  nur  an  solche  Nichteingeborene  verkanft  oder  abgegeben
werden,  denen  von  der  zuständigen  gollstelle  ein  Erlaubnisschein  für  den  Bezug  ansgestellt  worden  ist.

Auf  diesem  Erlanbnisschein  ist  von  dem  Verkäufer  oder  Abgeber  die  abgegebene  Menge  in
Auchstaben  unter  Namensbeischrift  zu  vermerken.

§  9.  In  jedem  Verkaufsraum,  in  dem  denaturierter  Branntwein  abgegeben  wird,  ist  an
sichtbarer  Stelle  ein  Abdruck  oder  eine  leserlich  geschriebene  Abschrift  des  5  7  anzubringen.
        <pb n="1134" />
        GV  1076  e

&amp;amp;*  10.  Wer  denaturierten  Branntwein  verkaufen  will,  hat  für  das  Kalenderjahr  ein  Notizbuch
  zu  führen,  in  das  die  zollfrei  eingeführten  Mengen  und  der  Tag  der  Einfuhr,  die  verkauften
Mengen,  der  Name  und  Wohnort  des  Käufers  und  der  Tag  des  Aerkaufs  einzutragen  sind.

§*  11.  Wer  im  Schutzgebiet  zollfreien  denaturierten  Braunutwein  kaufen  oder  anderweitig
erwerben  will,  hat  hierzu  bei  der  zuständigen  Zollstelle  um  die  Erlanbnis  nachzusuchen.

In  dem  Antrage  ist  anzugeben:

wieviel  Liter  im  laufenden  Kalenderjahr  erworben  werden  sollen,  und
wozu  der  denaturierte  Branntwein  verwendet  werden  soll.

Ferner  soll  der  Antrag  die  ausdrückliche  Erklärung  enthalten,  daß  der  angekaufte  Branntwein
  nur  im  eigenen  Betriebe  und  zu  dem  angegebenen  Zwecke  verwendet  werden  wird.

Von  der  Zollstelle  wird  ein  für  das  laufende  Kalenderjahr  und  die  darin  bezeichnete  Litermenge
  geltender  Erlaubnisschein  ausgestellt,  der  auf  den  Namen  des  Antragstellers  lautet.

§*  12.  Wer  denaturierten  Branntwein  zollfrei  einführt,  im  Schutzgebiet  erwirbt  oder  verwendet,
  hat  der  zuständigen  Zollstelle  auf  Verlangen  jederzeit  Auskunft  über  den  Verbleib  des  Brannt
weins  und  darüber,  ob  die  Verwendung  nach  Maßgabe  der  erteilten  Erlaubnis  stattgefunden  hat
oder  inwiefern  davon  abgewichen  ist,  zu  erteilen.

Der  Verbleib  der  zum  Verkauf  eingeführten  Mengen  kaun  jederzeit  durch  Einsicht  der  Notizbücher
  und  durch  Bestandesaufnahmen  durch  die  zuständige  Zollstelle  kontrolliert  werden.

§*  13.  Jede  mißbräuchliche  Verwendung  des  zollfrei  eingeführten  denaturierten  Branntweins
  wird  als  Zollhinterziehung  bestraft.

Als  mißbräuchliche  Verwendung  ist  insbesondere  anzusehen:

1.  die  Verwendung  des  zollfrei  eingeführten  denaturierten  Branntweins  als  Trinkbranntwein;


2.  die  entgeltliche  oder  unentgeltliche  Abgabe  an  Personen,  denen  von  der  zuständigen
Zollstelle  kein  Erlaubnisschein  (§  11)  ausgestellt  worden  ist.

Neben  der  Zolldefraudationsstrafe  kann  die  Berechtigung  zur  zollfreien  Einfuhr  von  denaturiertem
  Branntwein,  zu  seinem  Erwerb  im  Schutzgebiet  und  zum  Handel  mit  ihm  auf  die  Dauer
von  5  Jahren,  von  der  rechtskräftigen  Festsetzung  der  Strafe  an  gerechnet,  entzogen  werden.  Die
im  Besitze  des  Bestraften  befindlichen  Vorräte  an  zollfrei  eingeführtem  denaturiertem  Branntwein
unterliegen  der  Einziehung.

§*  14.  Alle  anderen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung
werden,  soweit  nicht  andere  Strafbestimmungen  in  Frage  kommen,  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu
1500  /“  oder  mit  Haft  oder  Gefängnis  bis  zu  2  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  mit
einander  bestraft.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  August  1911  in  Kraft.

Buca,  den  17.  Juli  1911.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Gleim.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Rbänderung  der  Verordnung,  betr.
die  Einfuhr  und  den  Handel  mit  denaturiertem  Branntwein,  vom  17.  Juli  1911.
Vom  15.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des  §  5
der  Verordnung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  verorduet,
was  folgt:

§  1.  In  §  1  der  Verordnung,  betreffend  die  Einfuhr  und  den  Handel  mit  denaturiertem
Branntwein,  vom  17.  Juli  1911  ist  statt:  „(Branntweinstener-Ausführungsbestimmungen  vom  28.  Juni
1900)“  zu  setzen:  „(Branntweinsteuer-Ansführungsbestimmungen  vom  9.  September  1909)".

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.

Buca,  den  15.  Mai  1912.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Ebermaier.
        <pb n="1135" />
        G  1077  20

Verordnung  des  Gouverneurs  von  KRamerun,  betr.  Rufhebung  veralteter
Verordnungen  und  Bekanntmachungen.

Vom  25.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §*  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Es  werden  aufgehoben:

1.  die  Verordnung  des  Gouverneurs  vom  9.  Juni  1886,  betreffend  das  Führen  anderer
als  deutscher  Flaggen;

2.  die  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom  20.  Juni  1886,  betreffend  die  Lotsentätigkeit
  der  Eingeborenen;

3.  die  Verordnung  des  Gouverneurs  vom  14.  Dezember  1889,  betreffend  Verleihung  ausschließlicher
  Berechtigungen  nebst  der  Ausführungsbekanntmachung  vom  4.  Februar  1891;

4.  die  Verordnung  des  Gonverneurs  vom  31.  März  1890,  betreffend  Maßregeln  zum
Schutze  der  im  Bezirk  von  Victoria  belegenen,  dem  Gouvernement  gehörigen  Waldungen,  nebst  der
hierzu  ergangenen  Zusatzverordnung  vom  11.  April  1893;

5.  die  Verordnung  des  Gonverneurs  vom  22.  Mai  1895,  betreffend  die  Indienstnahme
von  Wey-Leuten,  nebst  der  hierzu  ergangenen  Abänderungsverordnung  vom  29.  Juli  1904;

6.  die  Verordnung  des  Gonverneurs  vom  26.  Dezember  1899  zum  Schutze  der  an  der
Küste  bei  Malimba  vorhandenen  Austernbänke.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.
Buca,  den  25.  Mai  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  kamerun,  betr.  die  ftraf-  und  difziplinarrechtlichen
Verhältnisse  der  farbigen  Oannschaften  der  Raiserlichen  Dolizeitruppe  in  Ramerun.
Vom  30.  Juni  1912.

Auf  Grund  des  §  1  der  Verordnung  des  Reichskanzlers.  betreffend  Ermächtigung  der  Gouverneure
  von  Deutsch-Ostafrika,  Kamerun  und  Togo  zum  Erlaß  straf=  und  disziplinarrechtlicher  Vorschriften
  für  farbige  Polizeimannschaften,  vom  5.  Februar  1912  (Kol.  Bl.  1912  S.  193/194)  wird
verordnet,  was  folgt:

§  1.  Auf  die  farbigen  Mannschaften  der  Polizeitruppe  finden  die  für  die  Eingeborenen
des  Schutzgebiets  allgemein  geltenden  Strafgesetze  Anwendung.

Daneben  können  die  Strafbestimmungen  des  Militär-Strafgesetzbuches  vom  20.  Juni  1872
herangezogen  werden.  Bei  zahlreichen  der  darin  mit  Strafe  bedrohten  Handlungen  ist  aber  weitgehende
  Milde  geboten,  weil  die  strengen,  auf  den  heimischen  Voraussetzungen  einer  entwickelten
Soldatenehre  und  Untertanentreue  beruhenden  Bestimmungen  des  Militär-Strafgesetzbuches  auf  den
farbigen  Söldner  nur  sehr  bedingt  übertragbar  sind.

§  2.  Die  Aburteilung  strafbarer  Handlungen  der  farbigen  Mannschaften  der  Polizeitruppe
erfolgt  durch  die  Bezirksamtmänner,  Bezirksleiter  und  Leiter  selbständiger  Stationen,  denen  die  Polizeimannschaften
  zugeteilt  snd.  Dem  Bezirksamtmann  steht  der  Führer  der  Polizeistammkompagnie
für  deren  Mannschaften  gleich.

Die  Bezirksamtmänner  usw.  sind  berechtigt  und  auf  Anweisung  des  Gouverneurs  verpflichtet,
  ihre  Strafgewalt  ganz  oder  zum  Teil  an  die  Vorsteher  der  ihnen  unterstellten  Dienststellen
(Stationen,  Posten)  oder  an  andere  Personen,  denen  Mannschaften  der  Polizeitruppe  unterstellt  oder
zugeteilt  werden,  zu  übertragen.  Sie  sind  aber  gehalten,  an  den  Gouverneur  zu  berichten,  in  welchem
Umfange  sie  von  diesem  Rechte  Gebrauch  gemacht  haben.

Jeder,  dem  Strafgewalt  übertragen  ist,  hat  Straflisten  zu  führen.

U
        <pb n="1136" />
        G  1078  e

§  3.  Jür  das  Verfahren,  einschließlich  der  Urteilsbestätigung,  der  Begnadigung  und  de:r
Listenführung  gelten  die  für  die  Eingeborenen-Rechtspflege  erlassenen  allgemeinen  Vorschriften.

Zu  gerichtlichen  Verhandlungen  sind  mindestens  zwei  farbige  Angehörige  der  Polizeitruppe
hinzuzuziehen,  die,  soweit  vorhanden,  aus  der  Klasse  der  Dienstgrade  zu  entnehmen  sind.  Ausnahmen
  für  Standorte  mit  geringer  Besatzung  bestimmt  der  Gouverneur.

Die  Todesstrafe  ist  durch  Erschießen  zu  vollstrecken.

§  4.  Der  Disziplinarbestrafung  unterliegen  Handlungen  gegen  die  Zucht  und  Ordnung  der
Polizeitruppe  und  gegen  solche  Dienstvorschriften  der  Polizeitruppe,  für  welche  das  Militär-Straf
gesetzbuch  keine  Strafbestimmungen  enthält.

In  leichteren  Fällen  können  militärische  Vergehen,  statt  gerichtlich,  im  Disziplinarweggeahndet
  werden.

§  5.  Die  Disziplinarstrafgewalt  steht  dem  Gouverneur  und  den  in  §  2  Abs.  1  genannter
Personen  zu.  Sie  ist  nach  Maßgabe  des  §  2  Abs.  2  übertragbar.

§  6.  Als  Disziplinarstrafen  sind  zulässig:

Mittelarrest  bis  zu  4  Wochen;

strenger  Arrest  bis  zu  3  Wochen;

u.  Prügelstrafe  bis  zu  2  X  25  Hieben;
Geldstrafen  bis  zu  ½  des  Monatsgehalts;

gegen  Gefreite:  Entfernung  von  dem  Dienstgrade.

Prügelstrafe  darf  gegen  Unteroffiziere  und  Gefreite  nicht  verhängt  werden.

Entfernung  von  dem  Dienstgrade  gegen  Gefreite  darf  neben  Arreststrafe,  Prügelstrafe  dam
neben  Arrest=  und  Geldstrafe,  jedoch  Arrest  nicht  neben  Geldstrafe  verhängt  werden.

§  7.  Der  Arrest  ist  Einzelhaft,  d.  h.  der  Arrestant  wird  in  einem  kleinen  Raum  eingeschlossen.
  Bei  Tage  kann  der  Arrestant  zu  Arbeiten  unter  Aufsicht  herangezogen  werden.  Während
der  Dauer  einer  Arreststrafe  wird  kein  Lohn  gezahlt.  Der  Genuß  von  Tabak  und  geistigen  Getränken
ist  verboten.

Strenger  Arrest  wird  in  Eisen  verbüßt.  Sind  keine  Eisen  vorhanden,  so  wird  der  Arrestam
täglich  zwei  Stunden  aufrecht  stehend  angebunden.  Hierbei  ist  alles  zu  vermeiden,  was  die  Strafe
als  grausam  erscheinen  lassen  könnte.  ·  .

§  8.  Für  die  Zeit,  in  der  farbige  Angehörige  der  Polizeitruppe  einem  Teile  der  Schutztruppe
  zur  militärischen  Verwendung  unterstellt  sind,  gelten  für  die  farbigen  Angehörigen  der  Polizeitruppe
  die  jeweils  für  die  farbigen  Angehörigen  der  Schutztruppe  in  Kraft  stehenden  strafrechtlichen,
disgiplinaren  und  Verfahrens-Vorschriften.

§*  9.  Hinsichtlich  der  einer  Erxpedition  beigegebenen  farbigen  Angehörigen  der  Poligzeitruppe
  stehen  dem  Expeditionsleiter  dieselben  strafrechtlichen  und  disziplinaren  Befugnisse  zu  wie  dem
Bezirksamtmann.

Als  Expeditionen  in  diesem  Sinne  gelten  nur  solche  Unternehmungen,  die  der  Gouverneur
ausdrücklich  im  Einzelfalle  oder  durch  allgemeine  Anordnung  als  solche  bezeichnet.

§  10.  Alle  über  Polizeisoldaten  verhängten  gerichtlichen  und  Disziplinarstrafen  sind  in  die
Lohnbücher  einzutragen.

§  11.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft;  gleichzeitig  wird  die  Verfügung  vom  19.  Februar
  1910  O.  236/09,  betreffend  strafrechtliche  und  Disziplinarverhältnisse  der  farbigen  Mannschaften
der  Polizeistammkompagnie,  aufgehoben.

Buea,  den  30.  Juni  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Ebermaier.

□  #  —

—  [  —  —O

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Heimbeförderung
mittelloser  Weißer.
Vom  12.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung

  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  folgendes  verordnet:
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        W  1079  20

§  1.  Arbeitgeber  sind  verpflichtet,  ihre  oußerhalb  des  Schutzgebiets  beheimateten  weißen
Angestellten,  die  nicht  über  ausreichende  Barmittel  verfügen,  auf  eigene  Kosten  in  die  Heimat  zu  befördern
  und  die  Kosten  für  Unterbringung  und  Verpflegung  der  Angestellten  sowie  für  etwaige  ärztliche
  Behandlung  für  die  Zeit  zwischen  Endigung  des  Vertragsverhältnisses  und  Antritt  der  Heimreise
zu  tragen,  wenn  das  Vertragsverhältnis  durch  Zeitablauf  oder  durch  Kündigung  seitens  des  Arbeitgebers
  beendet  oder  wenn  der  Angestellte  durch  Krankheit  oder  Erwerbsunfähigkeit  gezwungen  ist,
seine  Stellung  aufzugeben.

Die  Verpflichtung  erlischt  mit  Ablauf  von  zwei  Monaten  nach  Beendigung  des  Vertragsverhältnisses
  oder  mit  dem  Eintritt  der  Angestellten  in  den  Dienst  eines  andern  Arbeitgebers.

§  2.  Ein  Weißer,  welcher  eine  Anstellung  im  Schutzgebiet  nicht  erworben  hat,  darf  das
Schutzgebiet  nur  betreten,  nachdem  er  einen  Betrag  von  500  ¼  bei  dem  Führer  des  Schiffes,  mit
welchem  er  angekommen  ist,  oder  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  des  Hafens,  in  welchem  er
an  Land  zu  gehen  beabsichtigt,  hinterlegt  hat,  und,  falls  eine  Einwanderung  oder  dauernder  Aufenthalt
  beabsichtigt  wird,  wenn  er  außerdem  den  Besitz  einer  Barschaft  von  2000  “  nachweist.

Ein  Weißer,  welcher,  ohne  diese  Bedingungen  zu  erfüllen,  das  Schutzgebiet  betritt,  hat  auf
Aufforderung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  das  Schutzgebiet  unverzüglich  zu  verlassen.

§  3.  Der  Führer  des  Schiffes  hat  den  bei  ihm  hinterlegten  Betrag  vor  Verlassen  des
Hafens  an  die  örtliche  Verwaltungsbehörde  abzuführen.

Er  ist  dafür  verantwortlich,  daß  kein  weißer  Fahrgast,  der  die  im  §  2  festgesetzten  Bedingungen
  nicht  erfüllt,  das  Schutzgebiet  betritt.

Geschieht  dies  dennoch,  oder  gibt  der  Führer  die  bei  ihm  hinterlegte  Summe  ohne  Einwilligung
  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  heraus,  so  hat  er  den  Fahrgast  auf  Aufforderung  dieser
Behörde  unverzüglich  wieder  an  Bord  zu  nehmen.

§*  4.  Weigert  sich  der  Führer  des  Schiffes,  dieser  Aufforderung  nachzukommen,  oder  hat
er  das  Schutzgebiet  verlassen,  bevor  sich  der  Fahrgast  auf  das  Schiff  zurückbegeben  hat,  so  geht
seine  Verpflichtung  —  unbeschadet  etwaiger  Ersatzansprüche  —  auf  den  Führer  eines  jeden,  das
Schutzgebiet  anlaufenden,  derselben  Reederei  gehörenden  Schiffes  über.

§*  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  §§  2,  3  und  4  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe
bis  zu  150  .J7,  an  deren  Stelle  im  Nichtbeitreibungsfalle  Haftstrafe  bis  zu  6  Wochen  tritt,  bestraft.

§  6.  Die  Verordnung,  betreffend  die  Heimbeförderung  der  Angestellten  von  Gesellschaften
und  Firmen  und  anderen  Dienstherren,  vom  8.  Jannar  1900  wird  aufgehoben.

§  7.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Buea,  den  12.  Juli  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  KRamerun,  betr.  Bekämpfung  der  Stechmückhengefahr.


Vom  6.  August  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  für  die  vom  Gouverneur  im  Bekanntmachungswege  näher  bezeichneten  oder  noch  zu
bezeichnenden  Ortschaften  oder  Teile  einzelner  Ortschaften  folgendes  verordnet:

§  1.  Gefäße  oder  sonstige  Vorrichtungen,  in  denen  bestimmungsgemäß  Wasser  aufbewahrt
wird  (Kühler,  Regentonnen,  Dachrinnen  u.  dgl.),  sind  so  einzurichten,  daß  sie  keine  Brutplätze  für
Mücken  bilden  können.  Sie  sind  entweder  mit  mückensicherem  Verschluß  zu  versehen  oder  mindestens
jeden  vierten  Tag  derart  zu  entleeren,  daß  eine  Weiterentwicklung  von  Mückenlarven  nicht  stattfinden
  kann,  oder  es  ist  das  angesammelte  Wasser  in  ausreichender  Menge  mit  Mückenlarven  tötenden
Stoffen  (Petroleum  u.  dgl.)  zu  versetzen.  Dasselbe  gilt  für  Boote  und  Einbäume.
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        GG  1080

§  2.  Gegenstände,  in  welchen  sich  Wasser  ansammeln  kann  (Konservenbüchsen,  Flaschen
u.  dgl.),  ausgenommen  Boote  und  Einbäume,  sind  derart  aufzubewahren,  daß  eine  Wasseransammlung
  nicht  stattfinden  kann.  Bei  Bodenvertiefungen  ist  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  eine  länger  als
24  Stunden  dauernde  Wasseransammlung  nicht  stattfindet.

§  3.  Auf  Verlangen  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden  sind  unbebaute  oder  unbestellte
Grundstücke  von  Buschwerk,  das  den  Stechmücken  als  Zufluchtsort  dienen  kann,  freizulegen.

§  4.  Die  beamteten  Arzte,  die  von  der  zuständigen  Behörde  bestellten  Aussichtsbeamten
und  die  Gesundheitsaufseher  (Sanitätskolonnen)  sind  berechtigt,  die  Grundstücke  und  Räumlichkeiten
der  Eingeborenen  sowie  die  Grundstücke  der  Nichteingeborenen  nebst  den  darauf  befindlichen  Wasseranlagen,
  Aborten,  Stallungen  und  Eingeborenenräumen  unter  tunlichster  Vermeidung  von  Störungen
zum  Zwecke  der  gesundheitspolizeilichen  Uberwachung  zu  besichtigen.

§  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  an  Nichteingeborenen  mit  Geldstrafen
  bis  zu  100  ¼4,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle  Haft  bis  zu  zwei  Wochen  tritt,  an
Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kol.  Bl.  S.  241)
bestraft.  Bei  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §8§  1  und  2  wird  bestraft:

1.  der  Besitzer  oder  Verwalter  der  im  §  1  genannten  Gefäße  und  Vorrichtungen,
ferner  derjenige,  der  den  vorschriftswidrigen  Zustand  der  im  §  2  genannten  Gegenstände
  herbeigeführt  hat;

2.  falls  der  unter  Ziffer  1  Genannte  sich  nicht  ermitteln  läßt  oder  seine  Bestrafung
aus  sonstigen  Gründen  nicht  möglich  ist,  der  Besitzer  oder  Verwalter  des  Grundstücks,
  auf  welchem  die  vorschriftswidrigen  Gegenstände  oder  Einrichtungen  sich
befinden.

§  6.  Diese  Verordnung  tritt  sofort  in  Kraft.
Abong-Mbang,  den  6.  August  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Ebermaier.

Bekaonntmachung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  Bekämpfung  der
Stechmüchengefahr.
Vom  29.  August  1912.
Die  Verordnung  des  Gouverneurs  vom  6.  August  1912,  betreffend  Bekämpfung  der  Siecch
mückengefahr,  findet  Anwendung  auf  das  Weichbild  der  Ortschaft  Duala.
Buea,  den  29.  August  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  A.
Adae.

Bekanntmachung  des  Bezirksamtmanns  von  Edea,  betr.  Verbot  der  Jagd  auf  Sluß
pferde  im  Bezirk  Sdea.
Vom  28.  Mai  1912.
Auf  Grund  des  §  2  Abs.  2  der  Verordnung  vom  4.  März  1908,  betreffend  die  Jagd  im

Schutzgebiet  Kamerun,  wird  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs  die  Jagd  auf  Flußpferde  im  Bezirk
Edea  bis  auf  weiteres  verboten.

Edca,  den  28.  Mai  1912.
Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann.
Krücke.
        <pb n="1139" />
        W  1081  2e

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  finderung  der  Branntwein-Verordnung
  vom  14.  Juli  1909.

Vom  4.  Mai  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)
wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

Der  §2  der  Branntwein-Verordnung  des  Gouverneurs  vom  14.  Juli  1909  (Kol.  Bl.
S.  884  ff.,  Amtsblatt  S.  207)  wird  dahin  geändert:

Das  Sperrgebiet  wird  im  Süden  durch  folgende  Linie  begrenzt:

Der  Niala  (Monu)  von  seinem  Eintritt  in  das  Schutzgebiet  bis  zur  Einmündung  des  Au,
von  hier  der  Au  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Wege  Fasau—Tschalo,  von  dort  eine  gerade
Linie  zur  Einmündung  des  Naola  in  den  Kena,  sodann  der  Kena  bis  zu  seiner  Einmündung  in
den  Mo,  von  dort  der  Mo  bis  zu  seiner  Einmündung  in  den  Oti,  alsdann  der  Oti  aufwärts  bis
zu  dem  Schnittpunkt  dieses  Flusses  mit  der  Grenze  der  Landschaften  Nanumba  und  Dagomba,  sodann
die  zwischen  dem  Oti  und  dem  Kulukpene  gelegene  Grenzlinie  der  beiden  genannten  Landschaften.

Lome,  den  4.  Mai  1912.

Der  Gouverneunur.
Brückner.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Einführung  des
deutschen  Qaß-  und  Gewichtssvstems  im  Schutzgebiet  Deutsch-Meuguinea.

Vom  27.  August  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinena
  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Vom  1.  Oktober  1912  an  dürfen  für  das  Zumessen  und  Zuwägen  von  Waren  im
öffentlichen  Verkehr  nur  die  Maße  und  Gewichte  der  Maß=  und  Gewichtsordnung  für  das  Deutsche
Reich  vom  30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  349)  angewendet  werden.

Soweit  Absatz  1  sich  auf  das  Zuwägen  bezieht,  tritt  die  Vorschrift  im  Gebiete  der  Stationen
Jaluit  und  Nauru  erst  mit  dem  1.  Oktober  1913  in  Kraft.

§  2.  Zuwiderhandlungen  gegen  §  1  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  150./
oder  mit  Haft  bestraft.

Gegenüber  Eingeborenen  und  den  ihnen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  finden  diejenigen
Strafmittel  Anwendung,  die  in  den  allgemeinen,  die  Strafrechtspflege  gegenüber  den  Eingeborenen
regelnden  Vorschriften  für  zulässig  erklärt  sind.

§  3.  Die  Verordnung,  betreffend  die  Einführung  des  deutschen  Maß=  und  Gewichtssystems
im  Schutzgebiet  Neuguinea,  vom  20.  Juli  1911  (Amtsbl.  S.  157)  wird  aufgehoben.

Rabaul,  den  27.  August  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.
        <pb n="1140" />
        M  1082  20

Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  Satzung  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
„Südwestafrikanische  Boden-Rredit-Gesellschaft“.
Vom  17.  Oktober  1912.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  17.  Oktober  1912  beschlossen,  der  Kolonialgesellschaft
  „Südwestafrikanische  Boden-Kredit-Gesellschaft"“  in  Berlin  auf  Grund  ihrer  vom
Reichskanzler  genehmigten  Satzung  die  Rechtsfähigkeit  zu  verleihen.

Satzung  der  Südwestafrikanischen  Boden-Kredit-Gesellschaft.

I.  Allgemeines.

§*  1.  Unter  der  Firma  „Südwestafrikanische  Boden-Kredit-Gesellschaft"  wird  auf  Grund  des
§  11  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzblatt  1900,  S.  812  ff.)  eine  Kolonialgesellschaft  errichtet.
Auf  die  Rechtsverhältnisse  dieser  Gesellschaft  finden,  soweit  nicht  im  Schutzgebietsgesetz  oder  in  dieser
Satzung  etwas  anderes  bestimmt  ist,  die  allgemeinen  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über
Vereine  Anwendung.

Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  Berlin.  Die  Verwaltung  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete
wird  an  einem  von  dem  Gouverneur  zu  bestimmenden  Orte  geführt.

Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  unbeschränkt.

Die  Aufnahme  der  Gesellschaft  in  das  Handelsregister  ist  zu  beantragen.

§  2.  Gegenstand  des  Unternehmens  ist  die  Gewährung  von  Boden=  und  Kommunalkredit
in  den  Gemeinden  Deutsch-Südwestafrikas.

Zu  diesem  Zwecke  darf  die  Gesellschaft  hypothekarische  Darlehen  gewähren  und  auf  Grund
der  erworbenen  Hypotheken  Schuldverschreibungen  (Hypothekenpfandbriefe)  ausgeben.

Außerdem  darf  die  Gesellschaft  nur  folgende  Geschäfte  betreiben:

1.  den  Erwerb,  die  Veräußerung  und  die  Beleihung  von  Hypotheken,  Grund=  und
Rentenschulden;

2.  die  Gewährung  nicht  hypothekarischer  Darlehen,  und  zwar  an  die  Bezirksverbände  und
die  Kommunen  von  Deutsch-Südwestafrika  direkt  oder  gegen  Ubernahme  der  vollen  Gewährleistung
durch  eine  solche  Körperschaft  und  die  Ausgabe  von  verlosbaren  oder  unverlosbaren  Schuldverschreibungen
  auf  Grund  der  so  erworbenen  Forderungen;

3.  die  Vornahme  von  Revisions=  und  Trenuhandgeschäften  in  Deutsch-Südwestafrika;

.  4.  die  Vertretung  von  Versicherungsgesellschaften  in  Deutsch-Südwestafrika  unter  Ausschluß
der  eigenen  Haftbarkeit  für  die  Verpflichtungen  der  Versicherungsgesellschaften;

5.  den  kommissionsweisen  Ankauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren,  jedoch  unter  Ausschluß
von  Zeitgeschäften;

6.  die  Annahme  von  Geld  oder  anderen  Sachen  zum  Zwecke  der  Hinterlegung,  jedoch
mit  der  Maßgabe,  daß  der  Gesamtbetrag  des  hinterlegten  Geldes  die  Hälfte  des  eingezahlten  Grundkapitals
  nicht  übersteigen  darf;

7.  die  Besorgung  der  Einziehung  von  Wechseln,  Anweisungen  und  ähnlichen  Papieren.

Verfügbares  Geld  darf  die  Gesellschaft  nutzbar  machen  durch  Hinterlegung  bei  geeigneten
Bankhäusern,  durch  Ankauf  ihrer  Hypothekenpfandbriefe  und  ihrer  gemäß  Nr.  2  ausgegebenen  Schuldverschreibungen,
  durch  Ankauf  solcher  Wechsel  und  Wertpapiere,  welche  nach  den  Vorschriften  des
Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  von  der  Reichsbank  angekauft  werden  dürfen,  sowie  durch  Beleihung
von  Wertpapieren  nach  einer  von  ihr  aufzustellenden,  von  der  Aussichtsbehörde  zu  genehmigenden
Anweisung.  Diese  Anweisung  hat  die  beleihungsfähigen  Papiere  und  die  zulässige  Höhe  der  Beleihung
  festzusetzen.

§*  3.  Der  Erwerb  von  Grundstücken  ist  der  Gesellschaft  nur  gestattet:

1.  zur  Verhütung  von  Verlusten  an  Hypotheken.  In  diesem  Falle  ist  unter  Berücksichtigung
dieses  Zweckes  auf  die  baldige  Weiterveräußerung  des  erworbenen  Grundstückes  hinzuwirken;

2.  zur  Beschaffung  von  Geschäftsräumen,  die  für  den  Geschäftsbetrieb  notwendig  oder
nützlich  erscheinen,  unter  Zustimmung  des  Aussichtsrats.

§  4.  Die  Gesellschaft  darf  Hypotheken-Pfandbriefe  und  Schuldverschreibungen  der  im  §  2
Abs.  3  Nr.  2  bezeichneten  Art  nur  bis  zum  siebeneinhalbfachen  Betrage  des  eingezahlten  Grundkapitals
  und  des  ausschließlich  zur  Deckung  einer  Unterbilanz  oder  zur  Sicherung  der  Gläubiger  von
Pfandbriefen  oder  Schuldverschreibungen  bestimmten  Reservefonds  ausgeben.
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        W  1083  e

§*  5.  Das  Hypothekengeschäft  der  Gesellschaft  sowie  die  Gewährung  von  Darlehen  an
öffentliche  Körperschaften  ist  auf  das  Gebiet  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  beschränkt;  zur
Deckung  für  gefährdete  Forderungen  darf  die  Gesellschaft  jedoch  Hypotheken,  Grundschulden  oder
Rentenschulden  in  Deutschland  oder  im  Auslande  erwerben.

II.  Grundkapital.

§  6.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  1  000  000  Mark  (in  Buchstaben  eine
Million  Mark)  und  ist  eingeteilt  in  10  000  (in  Buchstaben  zehntausend)  Anteile  über  je  100  Mark.

Die  Anteile  sind  unteilbar.  Steht  ein  Anteil  mehreren  zu,  so  können  sie  ihre  Rechte  nur
durch  einen  gemeinschaftlichen  Vertreter  ausüben.

Über  die  Anteile  werden  Anteilscheine  ausgegeben,  die  auf  den  Inhaber  lauten.

§  7.  Die  Zeichner  von  Anteilen  und  ihre  Rechtsnachfolger  können  von  den  ihnen  obliegenden
  Leistungen  an  die  Gesellschaft  nicht  befreit  werden  und  sind  nicht  befugt,  gegen  das  Recht
auf  diese  Leistungen  eine  Forderung  an  die  Gesellschaft  aufzurechnen.

§  8.  Den  Gläubigern  haftet  für  alle  Verbindlichkeiten  der  Gesellschaft  lediglich  das  Vermögen
  der  Gesellschaft.

Die  Verpflichtung  des  Anteilsinhabers  zur  Leistung  von  Einlagen  wird  durch  den  Neunbetrag
  des  Anteils,  und  falls  der  Ausgabepreis  höher  ist,  durch  diesen  begrenzt.  Die  Anteilsinhaber
können  ihre  Einlagen  nicht  zurückfordern;  sie  haben,  solange  die  Gesellschaft  besteht,  nur  Anspruch
auf  den  Reingewinn,  soweit  dieser  nicht  nach  der  Satzung  von  der  Verteilung  ausgeschlossen  ist.

§*  9.  Den  Anteilscheinen  werden  Gewinnanteilscheine  auf  zehn  Jahre  sowie  ein  Erneuerungsschein
  beigegeben.  Nach  Ablauf  der  zehn  Jahre  werden  gegen  Einlieferung  des  Erneuerungsscheines
neue  Gewinnanteilscheine  für  weitere  zehn  Jahre  nebst  einem  weiteren  Erneuerungsschein  ausgegeben.
Dies  wiederholt  sich  stets  nach  je  weiteren  zehn  Jahren.  Die  Form  und  den  Inhalt  der  Anteilscheine
  sowie  der  Gewinnanteil=  und  Erneuerungsscheine  bestimmt  der  Aufsichtsrat,  der  auch  befugt
ist,  die  Zeit,  für  welche  die  Gewinnanteilscheine  ausgegeben  werden,  auf  länger  oder  kürzer  als
zehn  Jahre  festzustellen.

Sind  Anteilscheine  oder  Gewinnanteilscheine  oder  Erneuerungsscheine  infolge  einer  Beschädigung
oder  Verunstaltung  zum  Umlauf  nicht  mehr  geeignet,  jedoch  ihr  wesentlicher  Inhalt  und  ihre  Unterscheidungsmerkmale
  mit  Sicherheit  erkennbar,  so  hat  der  Vorstand  gegen  Einreichung  der  beschädigten
oder  verunstalteten  Urkunden  neue  gleichartige  Urkunden  auszufertigen  und  auszuhändigen.  Die
Kosten  haben  die  Einreicher  zu  tragen  und  vorzuschießen.

An  den  Inhaber  eines  Erneuerungsscheines  dürfen  neue  Gewinnanteilscheine  nicht  ausgegeben
werden,  wenn  der  Anteilsinhaber  der  Ausgabe  widersprochen  hat.  Die  Scheine  sind  in  diesem  Falle
dem  Anteilsinhaber  auszuhändigen.  Im  übrigen  finden  auf  die  Gewinnanteilscheine  die  Vorschriften
des  §  801  Abs.  2  und  des  §  804  des  Bürgerlichen  Gesetzbuchs  Anwendung.

§  10.  Die  Gesellschaft  soll  eigene  Anteilscheine  im  regelmäßigen  Geschäftsbetriebe  weder
erwerben  noch  zum  Pfande  nehmen.

§  11.  Eine  Erhöhung  des  Grundkapitals  kann  nur  auf  Beschluß  einer  Generalversammlung
erfolgen.  Dieser  Beschluß  bedarf  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts).

Die  Bestimmungen  über  die  Ausführung  einer  Kapitalserhöhung  werden,  soweit  nicht  eine
Generalversammlung  darüber  einen  besonderen  Beschluß  gefaßt  hat,  von  dem  Ausfsichtsrat  getroffen.

§  12.  Bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  können  die  neuen  Anteile  zu  einem  höheren
als  dem  Neunwert,  indessen  nicht  unter  dem  Neunwert  ausgegeben  werden.  Der  Mindestbetrag,
unter  dem  die  Ausgabe  der  Anteile  nicht  erfolgen  darf,  wird  durch  die  Generalversammlung  festgesetzt.
  Sie  kann  die  Festsetzung  dem  Aufssichtsrat  übertragen.

§*  13.  Eine  Herabsetzung  des  Großkapitals  kann  nur  auf  Grund  eines  Beschlusses  der
Generalversammlung  erfolgen,  der  mit  der  für  Satzungsänderungen  vorgeschriebenen  Mehrheit  gefaßt
ist.  Der  Beschluß  bedarf  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts).

Durch  den  Beschluß  muß  zugleich  festgesetzt  werden,  zu  welchem  Zweck  die  Herabsetzung
stattfindet,  insbesondere,  ob  sic  zur  teilweisen  Rückzahlung  des  Grundkapitals  an  die  Anteilsinhaber
erfolgt,  und  in  welcher  Weise  die  Maßregel  auszuführen  ist.

§  14.  Sowohl  der  Beschluß  über  die  Erhöhung  als  auch  der  Beschluß  über  die  Herabsetzung
  des  Grundkapitals  ist  öffentlich  bekannt  zu  machen,  und  zwar  der  Beschluß  über  die  Herabsetzung
  dreimal  unter  Hinzufügung  einer  Aufforderung  an  die  Gläubiger,  ihre  Ansprüche  anzumelden.
        <pb n="1142" />
        M  1084

Den  Gläubigern,  deren  Forderungen  vor  der  letzten  öffentlichen  Aufforderung  begründet
sind  und  die  sich  zu  diesem  Zweck  melden,  ist  Befriedigung  zu  gewähren  oder  Sicherheit  zu  leisten.
Eine  Sicherstellung  der  Pfandbriefgläubiger  findet  nicht  statt,  sofern  die  im  Umlauf  befindlichen  Pfandbriefe
  und  Schuldverschreibungen  durch  die  den  Gläubigern  der  Pfandbriefe  und  Schuldverschreibungen
verpfändeten  Hypotheken,  Kommunal-Darlehnsforderungen,  Wertpapiere  und  Gelder  vollständig
gedeckt  sind.

Zahlungen  an  Anteilsinhaber  auf  Grund  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  dürfen  erst
erfolgen,  nachdem  seit  dem  Tage,  an  dem  die  in  Absatz  1  vorgeschriebene  öffentliche  Aufforderung
zum  dritten  Male  stattgefunden  hat,  ein  Jahr  verstrichen  ist,  und  nachdem  die  Gläubiger,  die  sich
gemeldet  haben,  befriedigt  oder  sichergestellt  worden  sind.  "

§  15.  Ist  zur  Herabsetzung  des  Grundkapitals  eine  Verminderung  der  Zahl  der  Anteilscheine
  vorgesehen,  so  ist  eine  Kraftloserklärung  unter  entsprechender  Anwendung  des  §  290  des
Handelsgesetzbuchs  zulässig.

III.  Allgemeine  Verwaltungsgrundsätze.

§  16.  Das  Geschäftsjahr  läuft  vom  1.  Oktober  bis  30.  September.  Für  jedes  abgelaufene
Geschäftsjahr,  zuerst  am  30.  September  1913,  hat  der  Vorstand  eine  Bilanz  nebst  Gewinn=  und
Verlustrechnung  aufzustellen  und  einen  den  Vermögensstand  und  die  Verhältnisse  der  Gesellschaft
entwickelnden  Bericht  (Geschäftsbericht)  zunächst  dem  Aufsichtsrat  vorzulegen.  Der  Geschäftsbericht
sowie  die  Bilanz  und  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sind  entsprechend  den  Vorschriften  der
§§  39  ff.  und  §  261  des  Handelsgesetzbuchs  und  §§  24  bis  28  des  Hypothekenbankgesetzes  aufzustellen.
  Diese  Schriftstücke  sind  demnächst  mit  den  Bemerkungen  des  Aussichtsrats  versehen,  mindestens
zwei  Wochen  lang  vor  der  ordentlichen  Generalversammlung  in  dem  Geschäftslokal  der  Gesellschaft
auszulegen.  Die  Mitglieder  können  Abschriften  daraus  auf  ihre  Kosten  verlangen.  Die  Genehmigung
der  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  ist  der  Generalversammlung  vorzubehalten.

Wegen  der  Verbuchung  des  bei  der  Ausgabe  von  Pfandbriefen  erzielten  Agios  oder  Disagios
  finden  die  §§  25  und  26  des  Hypothekenbankgesetzes  entsprechende  Anwendung.

§  17.  Innerhalb  des  dritten  Monats  eines  jeden  Kalenderhalbjahres  hat  die  Gesellschaft
den  Gesamtbetrag  der  Pfandbriefe,  welche  am  letzten  Tage  des  vergangenen  Halbjahres  im  Umlauf
waren,  und  die  nach  Abzug  aller  Rückzahlungen  oder  sonstigen  Minderungen  sich  ergebenden  Gesamtbeträge
  der  Hypotheken,  Wertpapiere  und  Gelder,  die  am  letzten  Tage  des  vergangenen  Halbjahres
den  Pfandbriefglänbigern  verpfändet  waren,  im  „Deutschen  Reichsanzeiger“  und  in  dem  Amtsblau
für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  bekannt  zu  machen.

Sind  den  Pfandbriefgläubigern  Wertpapiere  oder  solche  Oypotheken  verpfändet,  die  nicht
ihrem  vollen  Betrag  nach  zur  Deckung  von  Pfandbriefen  geeignet  sind,  so  ist  in  der  Bekanntmachung
anzugeben,  mit  welchem  Betrag  die  Wertpapiere  oder  die  Hypotheken  als  Deckung  nicht  in
Ansatz  kommen.  «

8  18.  Zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz  sich  ergebenden  Verlustes  ist  ein  ordentlicher
Reservefonds  zu  bilden.
In  dem  Reservefonds  sind  einzustellen:

1.  von  dem  jährlichen  Reingewinn  der  zehnte  Teil  solange,  bis  der  Reservefonds  den
fünften  Teil  des  Grundkapitals  erreicht  hat;

2.  der  Betrag,  der  bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  durch  Ausgabe  der  Anteile
für  einen  höheren  als  den  Nennbetrag  über  diesen  und  über  die  durch  die  Er—
höhung  entstandenen  Kosten  hinaus  erzielt  wird;

3.  der  Betrag  von  Zuzahlungen,  die  ohne  Erhöhung  des  Grundkapitals  von  Gesellschaftern
  gegen  Gewährung  von  Vorzugsrechten  für  ihre  Anteile  geleistet  werden,
soweit  nicht  eine  Verwendung  dieser  Zahlungen  zu  außerordentlichen  Abschreibungen
oder  zur  Deckung  außerordentlicher  Verluste  beschlossen  wird.

§  19.  Was  nach  Deckung  der  beschlossenen  Abschreibungen,  der  Beiträge  zum  ordentlichen
Reservefonds  und  der  sonstigen  Rücklagen  von  der  Jahreseinnahme  übrig  bleibt,  kann  zur  Verteilung
als  Reingewinn  gelangen.

§  20.  Uber  die  Höhe  der  jährlichen  Beiträge  zum  Reservefonds,  über  die  vorzunehmenden
Abschreibungen,  die  etwaige  Bildung  von  Spezialreservesonds  und  die  Reingewinnverteilung  beschließt,
  unbeschadet  der  Vorschriften  des  §  18,  die  Generalversammlung.
        <pb n="1143" />
        1085  2

Die  Generalversammlung  ist  dabei  an  die  Vorschläge  des  Aufsichtsrats  insofern  gebunden,
als  sie  die  Beiträge  zum  Reservefonds  und  die  Abschreibungen  nicht  geringer,  den  zu  verteilenden
Gewinn  nicht  höher  bestimmen  darf,  als  der  Aufsichtsrat  vorgeschlagen  hat.

§  21.  Der  nach  Absetzung  aller  Abschreibungen  und  Rücklagen  sowie  Dotierung  der  Reservesonds
  verbleibende  Reingewinn  der  Gesellschaft  wird  nach  Maßgabe  der  nachstehenden  Vorschriften
  verteilt,  sofern  nicht  die  Generalversammlung  beschließt,  ihn  zu  außerordentlichen  Abschreibungen
  und  Rücklagen  zu  verwenden,  oder  eine  Gewinnverteilung  aus  sonstigen  Gründen  für
nicht  im  Interesse  der  Gesellschaft  liegend  erachtet:
1.  Zunächst  erhalten  die  Anteilsinhaber  einen  Gewinnanteil  bis  fünf  vom  Hundert
des  eingezahlten  Grundkapitals.
2.  Von  dem  überreste  erhalten  die  Mitglieder  des  Vorstandes  zusammen  zehn  vom
Hundert  und  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  zusammen  fünfzehn  vom  Hundert
Tantieme.
3.  Der  weitere  Rest  wird  an  die  Anteilsinhaber  nach  Maßgabe  ihrer  Einzahlungen
auf  das  Grundkapital  als  weiterer  Gewinnanteil  verteilt,  sofern  nicht  die  Generalversammlung
  eine  andere  Verwendung  beschließt.

V.  Organe  der  Gesellschaft.

§  22.  Die  Organe  der  Gesellschaft  sind:
1.  Der  Vorstand  (Direktion).
2.  Der  Aussichtsrat.
3.  Die  Generalversammlung.

1.  Der  Vorstand.

§  23.  Der  Vorstand  besteht  nach  näherer  Bestimmung  des  Aussichtsrats  aus  zwei  oder
mehr  Personen;  er  wird  vom  Aufsichtsrat  in  notarieller  Verhandlung  bestellt.

Der  Aufsichtsrat  ist  auch  berechtigt,  stellvertretende  Mitglieder  des  Vorstandes  zu  bestellen.

Der  Nachweis  der  Ernennung  wird  durch  einen  Auszug  aus  dem  Handelsregister  geführt.

Die  den  Mitgliedern  des  Vorstandes  zu  gewährenden  Bezüge  werden  vom  Aufsichtsrat  festgesetzt.
  Der  Aufsichtsrat  ist  auch  berechtigt,  die  Bestellung  des  Vorstandes  jederzeit  unbeschadet  des
Anspruchs  auf  die  vertragsmäßige  Vergütung  zu  widerrufen.

Dem  Vorstand  darf  nicht  angehören,  wer  durch  behördliche  Anordnung  in  der  Verfügung
über  sein  Vermögen  beschränkt  oder  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen  einer  strafbaren  Handlung
verurteilt  ist,  die  nach  deutschem  Recht  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  nach  sich  ziehen
kann.  Ist  eine  Bestellung  dieser  Bestimmung  zuwider  erfolgt  oder  tritt  ein  Hinderungsgrund  später
ein,  so  ist  die  Bestellung  nicht  unwirksam,  jedoch  ist  das  Vorstandsmitglied  durch  den  Aufsichtsrat
unverzüglich  ohne  Anspruch  auf  Entschädigung  zu  entlassen.

Die  Bestimmungen  des  Abs.  4  Satz  2  und  Abs.  5  sind  in  die  Anstellungsverträge  der  Vorstandsmitglieder
  aufzunehmen.

§  24.  Die  Mitglieder  des  Vorstandes  haben  bei  ihrer  Geschäftsführung  die  Sorgfalt  eines
ordentlichen  Geschäftsmannes  anzuwenden,  insbesondere  haben  sie  die  in  den  §§  239  und  240  des
Handelsgesetzbuches  für  die  Mitglieder  des  Vorstandes  von  Aktiengesellschaften  festgesetzten  Bestimmungen
  zu  beobachten.

§  25.  Die  Verteilung  der  Geschäfte  unter  die  Mitglieder  des  Vorstandes,  ihr  Verhältnis
zueinander  sowie  die  Anordnung  über  die  gemeinsamen  Beratungen  und  Beschlußfassungen  setzt  der
Ausfsichtsrat  fest.

Der  Gesellschaft  gegenüber  ist  der  Vorstand  verpflichtet,  die  Beschränkungen  innezuhalten,
die  in  dieser  Satzung  oder  durch  Beschlüsse,  allgemeine  und  besondere  Anweisung  des  Aufsichtsrats
oder  der  Generalversammlung  auferlegt  sind.  Dritten  gegenüber  ist  jedoch  eine  Beschränkung  der
Vertretungsbefugnis  des  Vorstandes  nicht  wirksam.

§  26.  Der  Vorstand  vertritt  die  Gesellschaft  nach  außen.  Er  hat  die  Beamten  der  Gesellschaft
  auzustellen  und  zu  entlassen.

Alle  Willenserklärungen,  welche  für  die  Gesellschaft  verbindlich  sein  sollen,  sind  von  zwei
Mitgliedern  des  Vorstandes  gemeinschaftlich  oder  von  einem  Mitgliede  des  Vorstandes  und  einem
Prokuristen,  oder  von  zwei  Prokuristen  gemeinschaftlich  unter  der  Firma  der  Gesellschaft  abzugeben.
Stellvertretende  Mitglieder  des  Vorstandes  stehen  hierbei  ordentlichen  Mitgliedern  gleich.  Der  Auf-3
        <pb n="1144" />
        1086  20

sichtsrat  kann,  auch  wenn  mehrere  Mitglieder  des  Vorstandes  vorhanden  sind,  einem  oder  mehreren
Mitgliedern  das  Recht  verleihen,  die  Gesellschaft  selbständig  zu  vertreten.

Die  Firma  der  Gesellschaft  wird  in  der  Weise  gezeichnet,  daß  die  Zeichnungsberechtigten
der  geschriebenen,  gestempelten  oder  gedruckten  Firma  der  Gesellschaft  ihre  Namensunterschrift  hinzufügen,
  und  zwar  die  Prokuristen  mit  einem  das  Prokuraverhältnis  andenutenden  Zusatze.

Ist  eine  Willenserklärung  der  Gesellschaft  gegenüber  abzugeben,  so  genügt  die  Abgabe  gegenüber
  einem  Mitgliede  des  Vorstandes  oder  einem  Prokuristen.

§  27.  Der  Vorstand  darf  Prokuristen  und  Bevollmächtigte  zum  gesamten  Geschäftsbetrieb
nur  mit  der  Zustimmung  des  Aussichtsrats  bestellen.  Diese  Beschränkung  hat  Dritten  gegenüber  keine
Wirkung.

§  28.  Die  Mitglieder  des  Vorstandes,  die  ihre  Obliegenheiten  vernachlässigen  (§  276
Bürgerlichen  Gesetzbuchs),  haften  der  Gesellschaft  für  allen  daraus  entstehenden  Schaden.  Diese
Haftung  müssen  sie  bei  ihrer  Bestellung  ausdrücklich  übernehmen.

§  29.  Alle  für  die  Mitglieder  des  Vorstandes  geltenden  Vorschriften  finden  auch  für  ihre
Stellvertreter  Anwendung.

2.  Aufsichtsrat.

§*  30.  Der  Aussichtsrat  besteht  aus  mindestens  fünf  und  höchstens  fünfzehn  von  der  Generalversammlung
  zu  wählenden  Personen,  von  denen  mindestens  die  Hälfte  bei  ungerader  Zahl  die
Mehrheit,  die  deutsche  Reichsangehörigkeit  besitzen  muß.

Die  Wahl  des  Aufsichtsrats  steht  der  ordentlichen  Generalversammlung  zu.  Sie  erfolgt
unter  Aufnahme  eines  notariellen  Protokolls  auf  drei  Jahre  derart,  daß  die  Amtsdauer  mit  dem
Schluß  der  dritten,  auf  die  Wahl  folgenden  ordentlichen  Generalversammlung  endigt  und  mit  der
Maßgabe,  daß  im  Zeitraum  von  höchstens  zwei  Jahren  mindestens  eines  der  jeweiligen  Mitglieder
ausscheidet.  Die  Reihenfolge  dabei  wird,  soweit  das  Dienstalter  gleich  ist,  durch  das  Los,  sonst
durch  das  Dienstalter  in  der  Weise  bestimmt,  daß  immer  der  älteste  ausscheidet.  Die  Ausgeschiedenen
sind  wieder  wählbar.

Bei  außerordentlichem  Wegfall  von  Mitgliedern  kann  der  Aufsichtsrat  eine  bis  zur  nächsten
Generalversammlung  gültige  Zuwahl  treffen,  die  endgültige  Zuwahl  erfolgt  durch  die  nächste  ordentliche
  Generalversammlung,  und  zwar  für  den  Rest  der  Amtsdauer  des  Weggefallenen.

Die  Vorschriften  des  §  23  Absatz  5  finden  mit  der  Maßgabe  entsprechende  Anwendung,  daß
die  Bestellung  unwirksam  wird.

§  31.  Die  Generalversammlung  kann  die  Wahl  eines  Aufsichtsratsmitgliedes  jederzeit
widerrufen.  Der  Widerruf  bedarf  einer  Mehrheit,  die  mindestens  drei  Viertel  des  bei  der  Beschlußfassung
  vertretenen  Grundkapitals  umfaßt.

§  32.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  nicht  zugleich  Mitglieder  des  Vorstandes
oder  dauernde  Stellvertreter  von  Vorstandsmitgliedern  sein,  auch  nicht  als  Beamte  die  Geschäfte  der
Gesellschaft  führen.  Nur  für  einen  im  voraus  begrenzten  Zeitraum  kann  der  Aussichtsrat  einzelne
seiner  Mitglieder  zu  Stellvertretern  von  Vorstandsmitgliedern  bestellen;  während  dieses  Zeitraumes
und  bis  zur  Entlastung  des  Vertreters  darf  der  letztere  eine  Tätigkeit  als  Mitglied  des  Anssichtsrats
  nicht  ausüben.

Scheiden  aus  dem  Vorstand  Mitglieder  aus,  so  können  sie  nicht  vor  der  Entlastung  in  den
Aussichtsrat  eintreten.

§  33.  Der  Aufsichtsrat  wählt  aus  seiner  Mitte  einen  Vorsitzenden  und  einen  stellvertretenden
Vorsitzenden  und  beschließt  eine  Geschäftsordnung.

§&amp;amp;  34.  Der  Aussichtsrat  wird  von  dem  Vorsitzenden  so  oft  berufen,  wie  eine  geschäftliche
Veranlassung  dazu  vorliegt.  Er  muß  innerhalb  einer  Woche  auf  einen  nicht  länger  als  eine  Woche
nach  der  Berufung  liegenden  Tag  eingeladen  werden,  wenn  wenigstens  zwei  Mitglieder  des  Aufsichtsrats
  oder  der  Vorstand  oder  der  Kommissar  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  es  schriftlich
  bei  dem  Vorsitzenden  beantragen.  Bei  der  Berufung  sind  möglichst  die  Tagesordnung,  auf  jeden
Fall  aber  der  Ort  und  die  Zeit  der  Versammlung  mitzuteilen.  Der  Aufssichtsrat  ist  beschlußfähig,
wenn  mindestens  die  Hälfte  der  Mitglieder  anwesend  ist,  und  zwar  auch  dann,  wenn  die  außerhalb
des  Deutschen  Reichs  befindlichen  Mitglieder  nicht  rechtzeitig  haben  eingeladen  werden  können.  Die
Beschlüsse  werden  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  der  an  der  Abstimmung  beteiligten  Personen  gefaßt.
Bei  Stimmengleichheit  entscheidet  mit  Ausnahme  von  Wahlen  die  Stimme  des  Vorsitzenden.  Bei
        <pb n="1145" />
        G  1087  20

Wahlen  gilt  diejenige  Person  als  gewählt,  die  die  meisten  Stimmen  auf  sich  vereinigt,  bei  Stimmengleichheit
  entscheidet  hier  das  Los.  «

Abwesende  Mitglieder  können  anwesenden  eine  schriftliche  Vollmacht  zur  Abstimmung  über
olche  Gegenstände  erteilen,  die  auf  der  bekanntgemachten  Tagesordnung  stehen.

Die  Beschlüsse  werden  in  der  Regel  in  Sitzungen  gefaßt;  in  schleunigen  Fällen  jedoch  können
Beschlüsse  auch  durch  schriftliche  oder  telegraphische  Abstimmung  gefaßt  werden.  Doch  ist  alsdann
zur  Beschlußfassung  Stimmeneinheit  der  sämtlichen  in  Europa  anwesenden  Aufsichtsratsmitglieder  mit
der  Maßgabe  erforderlich,  daß  jedenfalls  die  Hälfte  der  Mitglieder  sich  äußern  muß.  Der  Vorsitzende
  hat  vor  der  Herbeiführung  einer  schriftlichen  oder  telegraphischen  Abstimmung  dafür  Sorge
zu  tragen,  daß  der  bestellte  Kommissar  des  Reichskanzlers  seine  Aufsichtsrechte  wahrzunehmen  vermag.

lber  Verhandlungen  und  Beschlüsse  ist  ein  Protokoll  aufzunehmen,  das  wenigstens  der  Vorsitzende
  und  ein  Mitglied  zu  unterzeichnen  haben.

§  35.  Der  Aussichtsrat  hat  die  gesamte  Geschäftsführung  des  Vorstandes  zu  überwachen.
Er  kann  insbesondere  jederzeit  von  dem  Vorstand  Bericht  über  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft
verlangen  und  durch  den  Vorsitzenden  oder  einzelne  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder,  auch  durch
dritte  Sachverständige  die  Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  und  prüfen  sowie  den
Stand  der  Gesellschaftskasse  und  die  sonstigen  Bestände  an  Aktiven  untersuchen.  Der  Aufsichtsrat  ist
befugt,  die  Gesellschaft  bei  der  Vornahme  von  Rechtsgeschäften  mit  den  Vorstandsmitgliedern  sowie
bei  Rechtsstreitigkeiten  mit  diesen  zu  vertreten.  Der  Aufsichtsrat  hat  insbesondere  nachfolgende  Rechte
und  Pflichten:

1.  Die  Anstellung,  Enthebung  und  Entlassung  der  ordentlichen  und  stellvertretenden
Mitglieder  des  Vorstandes.

2.  Den  Abschluß  von  Dienstverträgen  mit  ihnen  und  die  Feststellung  ihrer  Geschäftsinstruktionen.


3.  Die  Genehmigung  zum  Erwerb  und  zur  Veräußerung  von  unbeweglichem  Eigentum;
  ausgenommen  ist  der  Fall,  daß  der  Erwerb  den  Zweck  hat,  einem  Ausfall
an  Forderungen  vorzubeugen.

4.  Die  Genehmigung  zur  Ausgabe  von  Pfandbriefen  (§  2  Abs.  2)  und  von  Schuldverschreibungen
  (§  2  Abs.  3  Nr.  2).

5.  Die  Prüfung  der  Jahresrechnung  und  die  Stellung  des  Antrages  in  der  Generalversammlung
  über  die  Verwendung  und  Verteilung  von  bberschüssen.

6.  Die  Errichtung  und  Wiederaufhebung  von  Zweigniederlassungen.

§  36.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  beziehen  neben  dem  Ersatz  ihrer  Auslagen  als
Vergütung  ihrer  Tätigkeit  den  im  §  21  festgesetzten  Anteil  am  Reingewinn.  Dieser  Anteil  am
Reingewinn  wird  in  der  Weise  unter  die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  verteilt,  daß  der  Vorsitzende
zwei  Teile  erhält.

Mitglieder  des  Ausfsichtsrats,  die  ihre  Obliegenheiten  vernachlässigen,  haften  der  Gesellschaft
für  allen  daraus  entstehenden  Schaden.  Diese  Haftung  müssen  sie  bei  ihrer  Bestellung  ausdrücklich
übernehmen.

3.  Generalversammlung.

§  37.  Die  Rechte,  welche  den  Gesellschaftsmitgliedern  in  den  Angelegenheiten  der  Gesellschaft,
  insbesondere  in  bezug  auf  die  Führung  der  Geschäfte  zustehen,  werden  durch  Beschlußfassung
in  der  Generalversammlung  ausgeübt.  Jeder  Anteil  berechtigt  zu  einer  Stimme.

§  38.  Die  Generalversammlungen  werden  in  Berlin  abgehalten.  Sie  werden,  unbeschadet
der  Vorschriften  des  §  44  Abs.  2  Nr.  2  und  des  §  50  Abs.  6,  von  dem  Aussichtsrat  oder  dessen
Vorsitzenden  oder  von  dem  Vorstand  einberufen.

Die  Berufung  erfolgt  durch  einmalige  öffentliche  Bekanntmachung.  Die  Bekanntmachung
muß  spätestens  am  achtzehnten  Tage  vor  dem  Tage  der  Generalversammlung,  sofern  aber  dieser
Tag  ein  Sonntag  oder  staatlich  anerkannter  allgemeiner  Feiertag  ist,  spätestens  an  dem  diesem
vorangehenden  Werktage  erlassen  werden.  Der  Zweck  der  Generalversammlung  ist  bei  der  Berufung
bekannt  zu  machen.  Wird  der  Generalversammlung  ein  Antrag  auf  Abänderung  der  Satzung  unterbreitet,
  so  soll  die  beabsichtigte  Anderung  nach  ihrem  wesentlichen  Inhalt  in  der  Bekanntmachung
erkennbar  gemacht  werden.  Ein  Beschluß  der  Generalversammlung  kann  auch  dann  gefaßt  werden,
wenn  die  Ankündigung  der  Tagesordnung  mindestens  eine  Woche  vor  dem  Tage  der  Generalversammlung
  erfolgt  ist,  es  sei  denn,  daß  es  sich  um  Beschlüsse  handelt,  welche  mehr  als  eine  einfache
  Stimmenmehrheit  erfordern.
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        G  1088  ec

Jedes  Mitglied,  das  einen  Anteilschein  bei  der  Gesellschaft  hinterlegt,  kann  verlangen,  daß
ihm  die  Berufung  der  Generalversammlung  und  die  Tagesordnung,  sobald  deren  öffentliche  Bekanntmachung
  erfolgt,  durch  eingeschriebenen  Brief  besonders  mitgeteilt  wird.

Die  gleiche  Mitteilung  kann  das  Mitglied  über  die  in  der  Generalversammlung  gefaßten
Beschlüsse  verlangen.

Der  Mangel  der  Form  und  Frist  der  Berufung,  insbesondere  der  Mangel  einer  öffentlichen
Bekanntmachung  der  Berufung  und  der  Tagesordnung  der  Generalversammlung,  gilt  als  geheilt,
wenn  sämtliche  Anteile  in  der  Generalversammlung  vertreten  sind,  und  die  Mängel  nicht  durch
einen  anwesenden  Anteilsinhaber  durch  Erklärung  zu  dem  Protokoll  der  Generalversammlung  gerügt
werden.  In  der  Generalversammlung  ist  ein  Verzeichnis  der  erschienenen  Anteilseigner  oder  deren
Vertreter  mit  Angabe  ihrer  Namen  und  Wohnorte,  sowie  des  Betrages  der  von  jedem  vertretenen
Anteile  aufzustellen.  Das  Verzeichnis  ist  zur  Einsicht  auszulegen.  Es  ist  von  dem  Vorsitzenden  zu
unterzeichnen.

§  39.  Zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  jeder  Anteilsinhaber  berechtigt,  der
mindestens  am  dritten  Tage  vor  der  Generalversammlung  bei  der  Kasse  der  Gesellschaft  oder  bei
denjenigen  Stellen,  die  etwa  in  der  Einberufung  sonst  als  Hinterlegungsstellen  bezeichnet  sind,  gegen
Bescheinigung  Anteilscheine  hinterlegt  hat,  und  sie  daselbst  bis  zur  Beendigung  der  Generalversammlung
  beläßt.  Statt  der  Anteilscheine  können  auch  die  darüber  lautenden  Depotscheine  der
Reichsbank  oder  einer  öffentlichen  Behörde  oder  eines  Notars  hinterlegt  werden,  sofern  in  dem
Depotschein  die  Rückgabe  der  Stücke  von  der  Rückgabe  des  Depotscheins  abhängig  gemacht  ist.

Juristische  Personen,  Handelsfirmen  usw.,  können  durch  ihre  gesetzlichen  Vertreter  in  der
Generalversammlung  vertreten  werden,  außerdem  ist  die  Vertretung  durch  zeichnungsberechtigte  Prokuristen
  zulässig.  Ferner  kann  jeder  Anteilsinhaber  sich  durch  eine  mit  schriftlicher  Vollmacht  versehene
  Persönlichkeit  vertreten  lassen.  Die  Vollmachten  müssen  spätestens  am  Tage  vor  der  Versammlung
  dem  Vorstand  zur  Prüfung  eingereicht  werden.

§  40.  Wer  durch  die  Beschlußfassung  entlastet  oder  von  einer  Verpflichtung  befreit  sein
will,  hat  hierbei  kein  Stimmrecht  und  darf  ein  solches  auch  nicht  für  andere  ausüben.  Dasselbe
gilt  von  einer  Beschlußfassung,  welche  die  Vornahme  eines  Rechtsgeschäftes  mit  einem  Mitgliede,
oder  die  Einleitung  und  Erledigung  eines  Rechtsstreites  zwischen  ihm  und  der  Gesellschaft  betrifft.

§  41.  Den  Vorsitz  in  der  Generalversammlung  führt  der  Vorsitzende  des  Aussichtsrats  oder
der  stellvertretende  Vorsitzende,  bei  Behinderung  beider  ein  durch  die  anwesenden  Aussichtsratsmitglieder
  zu  bezeichnendes  sonstiges  Mitglied  des  Aussichtsrats.  Wird  kein  solches  bezeichnet,  so
leitet  ein  Vorstandsmitglied  die  Versammlung.  Ist  kein  solches  anwesend,  so  wählt  die  Versammlung
den  Vorsitzenden  aus  ihrer  Mitte.

Jeder  Beschluß  der  Generalversammlung  bedarf  zu  seiner  Gültigkeit  der  Beurkundung  durch
ein  über  die  Versammlung  notariell  ausgenommenes  Protokoll.  In  dem  Protokoll  sind  der  Ort  und
der  Tag  der  Versammlung,  der  Name  des  Notars,  sowie  die  Art  und  das  Ergebnis  der  Beschlusfassung
  anzugeben.  Das  Verzeichnis  der  Teilnehmer  an  der  Generalversammlung,  sowie  die  Belege
über  die  ordnungsmäßige  Berufung  sind  dem  Protokoll  beizufügen.  Die  Beifügung  der  Belege  über
die  Berufung  der  Generalversammlung  kann  unterbleiben,  wenn  die  Belege  unter  Angabe  ihres
Inhalts  in  dem  Protokoll  aufgeführt  werden.  Einer  Beifügung  der  überreichten  Vollmachten  zum
Protokoll  bedarf  es  nicht.

§  42.  Über  Gegenstände,  die  nicht  auf  der  Tagesordnung  standen,  darf  kein  Beschluß  gefaßt
  werden,  außer  über  einen  in  der  Generalversammlung  gestellten  Antrag  auf  Berufung  einer
außerordentlichen  Generalversammlung.

Uber  die  Gegenstände  der  Tagesordnung  ist  in  der  Reihenfolge  der  Bekanntmachung  zu
verhandeln,  sofern  die  Generalversammlung  nicht  Abweichungen  beschließt.

§  43.  Die  Generalversammlung  ist  entweder  ordentlich  oder  außerordentlich.  Die  ordentliche
  Generalversammlung  muß  in  jedem  Jahre  spätestens  neun  Monate  nach  Ablauf  des  Geschäftsjahres
  erfolgen.

Der  ordentlichen  Generalversammlung  sind  vorzubehalten:

1.  Die  Entgegennahme  der  vom  Vorstand  und  Aufsichtsrat  erstatteten  Geschäftsberichte
und  der  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  abgelaufene  Geschäftsjahr.


Die  Beschlußfassung  über  die  Genehmigung  der  zu  1  bezeichneten  Vorlagen  und
die  Entlastung  des  Vorstands  und  des  Aufsichtsrats.

Die  Beschlußfassung  über  die  Gewinnverteilung.

4.  Die  Wahlen.

1

*
        <pb n="1147" />
        G  1089  20

Wird  die  Bilanz  nicht  sogleich  genehmigt,  so  kann  die  Generalversammlung  einen  Ausschuß
zur  Nachprüfung  ernennen.

§  44.  Die  außerordentlichen  Generalversammlungen  werden  von  dem  Vorstand  oder  dem
Anssichtsrat  berufen.
Außerordentliche  Generalversammlungen  müssen  berufen  werden  auf  Verlangen:

1.  von  Mitgliedern,  die  mindestens  den  zwanzigsten  Teil  des  Grundkapitals  vertreten,
wofern  sie  die  Berufung  schriftlich  unter  Angabe  des  Zweckes  und  der  Gründe
von  dem  Vorstand  verlangen.  In  gleicher  Weise  haben  Mitglieder  das  Recht  zu
verlangen,  daß  Gegenstände  zur  Beschlußsassung  in  der  Generalversammlung  angemeldet
  werden;

2.  der  Aufsichtsbehörde  (§  50).

Auch  die  ordentliche  Generalversammlung  kann  die  Berufung  einer  außerordentlichen  General-=versammlung
  durch  den  Vorstand  beschließen.

§  45.  Die  Beschlüsse  der  Generalversammlung  bedürfen,  sofern  die  Satzung  nicht  ein
anderes  vorschreibt,  der  Mehrheit  der  abgegebenen  Stimmen.  Bei  Stimmengleichheit  gilt  der  Antrag
als  abgelehnt.  Bei  Wahlen  gilt  derjenige  als  gewählt,  der  die  meisten  Stimmen  auf  sich  vereinigt;
bei  Stimmengleichheit  entscheidet  das  Los.  Die  Art  der  Abstimmung  bestimmt  der  Vorsitzende.

In  folgenden  Fällen  bedürfen  die  Beschlüsse  der  Generalversammlung  neben  der  Genehmigung
durch  die  Aufsichtsbehörde  einer  Dreiviertelmehrheit  der  abgegebenen  Stimmen,  nämlich  bei:
Verschmelzung  der  Gesellschaft  mit  einer  anderen;

Umwandlung  der  rechtlichen  Form  der  Gesellschaft;
Erhöhung  des  Grundkapitals  und  Ausgabe  neuer  Anteile;
teilweiser  Zurückzahlung  oder  sonstiger  Herabsetzung  des  Grundkapitals;
Anderung  und  Ergänzung  der  Satzung,  insbesondere  Anderung  und  Erweiterung
des  Zweckes  der  Gesellschaft;
6.  Ausgabe  von  Vorzugsanteilen;
7.  Auflösung  der  Gesellschaft.

§  46.  Die  Ansprüche  der  Gesellschaft  gegen  die  ihr  aus  der  Gründung  haftbaren  Personen
und  aus  der  Geschäftsführung  des  Vorstandes  oder  Aussichtsrats  müssen  geltend  gemacht  werden,
wenn  es  in  der  Generalversammlung  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  beschlossen  oder  von  einer
Minderheit,  deren  Anteile  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  erreichen,  verlangt  wird.  Die  Ansprüche
  verjähren  in  fünf  Jahren;  die  Verjährung  beginnt  bei  Ansprüchen  gegen  die  aus  der
Gründung  haftbaren  Personen  mit  der  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit,  im  übrigen  mit  der  den  Anspruch
  begründenden  Handlung  oder  Unterlassung.  Die  Vorschriften  des  §  268  Abs.  2  in  Verbindung
  mit  §§  247,  269  und  270  des  Handelsgesetzbuches  finden  entsprechende  Anwendung  mit  der
Maßgabe,  daß  an  Stelle  des  in  §  268  Abs.  2  bezeichneten  Gerichts  die  Aussichtsbehörde  tritt.

§  47.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft  erfolgt:

1.  durch  Beschluß  der  Generalversammlung,
2.  durch  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen  der  Gesellschaft.

§  18.  Für  die  Liquidation  gelten  die  Vorschriften  der  §§  48  und  49  des  Bürgerlichen
Gesetzbuches.

Die  Generalversammlung,  welche  die  Auflösung  der  Gesellschaft  beschließt,  bestimmt  die  Art
der  Durchführung  der  Liquidation  und  wählt  die  Liquidatoren.

§  49.  Die  Verteilung  des  nach  der  Berichtigung  der  Schulden  verbleibenden  Vermögens
an  die  Anteilsinhaber  erfolgt  unter  entsprechender  Anwendung  des  §  300  des  H.

Die  Verteilung  findet  gegen  Quittung  auf  den  vorzulegenden  Anteilscheinen  statt.  Die  Anteilseigner
  sind  zur  Empfangnahme  zweimal  in  einem  Zwischenraum  von  einem  Monat  durch  öffentliche
  Bekanntmachung  aufzufordern.  s

Beträge,  welche  nicht  binnen  6  Monaten  vom  Tage  der  letzten  Bekanntmachung  abgehoben
worden  sind,  werden  bei  der  staatlichen  Hinterlegungsstelle  in  Berlin  unter  Verzicht  auf  die  Rück—
nahme  hinterlegt.

Die  Verteilung  darf  nicht  eher  vollzogen  werden,  als  nach  Ablauf  eines  Jahres,  von  dem
Tage  an  gerechnet,  an  dem  die  Auflösung  der  Gesellschaft  und  eine  Aufforderung  an  ihre  Gläubiger,
sich  bei  ihr  zu  melden,  zum  dritten  Male  öffentlich  bekannt  gemacht  worden  ist.

Bekannte  Gläubiger  find  auch  dann  zu  befriedigen,  wenn  sie  sich  nicht  melden.  Im  übrigen
wird  nach  §  52  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  verfahren.  Die  Hinterlegung  hat  unter  Verzicht  auf
die  Rücknahme  zu  erfolgen.

*PFe

4.  Aufsichtsbehörde.
§  50.  Die  Aufsicht  über  die  Gesellschaft  wird  vom  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)
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        1090  rc

Die  Aufsichtsbehörde  ist  befugt,  alle  Anordnungen  zu  treffen,  welche  erforderlich  sind,  um
den  Geschäftsbetrieb  der  Gesellschaft  mit  den  Gesetzen,  der  Satzung  und  den  sonstigen  in  verbindlicher
Weise  getroffenen  Bestimmungen  in  Einklang  zu  bringen.

Die  Auffihisb  ehörde  ist  namentlich  befugt:
jederzeit  die  Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einzusehen  sowie  den  Bestand
der  Kasse  und  die  Bestände  an  Wertpapieren  zu  untersuchen;
von  den  Verwaltungsorganen  der  Gesellschaft  Auskunft  über  alle  Geschäftsangelegenheiten
  der  Gesellschaft  zu  verlangen;

3.  Vertreter  in  die  Generalversammlungen  und  die  Sitzungen  der  Verwaltungsorgane

der  Gesellschaft  zu  entsenden;

4.  die  Ausführung  von  Beschlüssen  und  Anordnungen  zu  untersagen,  die  gegen  die
Gesetze,  die  Satzung  und  die  sonstigen  in  verbindlicher  Weise  getroffenen  Bestimmungen
  verstoßen;

die  Berufung  der  Generalversammlung,  die  Anberaumung  von  Sitzungen  der  Verwaltungsorgane
  sowie  die  Ankündigung  von  Gegenständen  zur  Beschlußfassung  zu
verlangen  und,  wenn  dem  Verlangen  nicht  entsprochen  wird,  die  Berufung,  Anberaumung
  oder  Ankündigung  auf  Kosten  der  Gesellschaft  selbst  vorzunehmen.

Zu  allen  Anderungen  der  Satzung  ist  die  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  erforderlich.

Die  Aufsichtsbehörde  kann  in  Deutschland  und  in  Deutsch-Südwestafrika  Kommissare  bestellen,
die  unter  ihrer  Leitung  die  Aufsicht  ausüben.  Sie  kann  bestimmen,  daß  für  die  Tätigkeit  der
Kommissare  eine  Vergütung  von  der  Gesellschaft  an  den  Fiskus  zu  entrichten  ist,  und  sie  setzt  den
Betrag  der  Vergütung  fest.

Die  Aufsichtsbehörde  kann  auf  Kosten  der  Gesellschaft,  wenn  dem  Verlangen  der  dazu  Berechtigten
  nicht  entsprochen  wird,  oder  aus  sonstigen  wichtigen  Gründen  eine  außerordentliche  Generalversammlung
  oder  Sitzung  des  Aufsichtsrats  mit  bestimmter  Tagesordnung  einberufen.

Die  sonst  bei  Durchführung  des  Aufsichtsrechts  dem  Fiskus  erwachsenden  Barauslagen  fallen
gleichfalls  der  Gesellschaft  zur  Last.

5.  Hypothekarische  Darlehen.

§  51.  Die  Gesellschaft  gewährt  hypothekarische  Darlehen  nur  auf  solche  Grundstücke,  die
innerhalb  der  Gemeinden  in  Deutsch-Südwestafrika  belegen  und  im  Grundbuch  eingetragen  sind.
Die  Gemeinden,  innerhalb  deren  Beleihungen  erfolgen  dürfen,  werden  von  dem  Vorstand  mit  Zustimmung
  des  Aufsichtsrats  und  der  Aufsichtsbehörde  bezeichnet.

Beliehen  werden  nur  solche  Grundstücke,  welche  bereits  bebaut  sind,  oder  deren  Bebauung
in  Angriff  genommen  ist.  Bei  Baugelderhypotheken  darf  vor  Vollendung  der  Fundamentierungsarbeiten
  mit  Zahlung  des  Darlehens  nicht  begonnen  werden.

Landwirtschaftliche  Grundstücke,  fserner  Grundstücke,  die  einen  dauernden  Ertrag  nicht  gewähren,
  insbesondere  Bergwerke,  Gruben  und  Steinbrüche,  siud  von  der  Beleihung  ausgeschlossen.

Die  Beleihung  ist  nur  zur  ersten  Stelle  zulässig,  Ausnahmen  kann  in  besonderen  Fällen
der  Pfandhalter  gestatten.

§  52.  Der  bei  der  Beleihung  angenommene  Wert  des  Grundstücks  darf  den  durch  sorgfältige
  Ermittelung  festgestellten  Verkaufswert  nicht  übersteigen.  Bei  der  Feststellung  des  Wertes
find  nur  die  dauernden  Eigenschaften  des  Grundstücks  und  der  Ertrag  zu  berücksichtigen,  den  das
Grundstück  bei  ordnungsmäßiger  Verwaltung  jedem  Besitzer  nachhaltig  gewähren  kann.

Unter  Berücksichtigung  dieser  Grundsätze  hat  der  Aufsichtsrat  eine  Anweisung  über  die  Wertermittelung
  zu  erlassen.  Die  Anweisung  bedarf  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts).


«  §  53.  Baulichkeiten,  welche  sich  auf  den  verpfändeten  Grundstücken  befinden,  müssen  nach
den  vom  Aufsichtsrat  festgesetzten  Bestimmungen  gegen  Feuersgefahr  versichert  sein.

8  54.  Bei  Gewährung  hypothekarischer  Darlehen  kann  die  Gesellschaft  unter  ausdrücklicher
Zustimmung  des  Schuldners  statt  baren  Geldes  ihre  Pfandbriefe  zum  Nennwerte  in  Zahlung  geben
und  deren  Verkauf  gegen  Provision  übernehmen.

Den  Schuldnern,  denen  Pfandbriefe  zum  Nennwerte  in  Zahlung  gegeben  werden,  ist  urkundlich
  das  Recht  einzuräumen,  die  Rückzahlung  des  Darlehns  nach  ihrer  Wahl  in  Geld  oder  in
Pfandbriefen,  die  derselben  Gattung  angehören  wie  die  empfangenen,  nach  dem  Nennwert  zu
bewirken.

Darlehen  unter  2000  Mark  werden  nicht  bewilligt.

§  55.  Hypothekarische  Darlehen  werden  entweder  auf  bestimmte  Zeit  oder  unter  Festsetzung
einer  Kündigungsfrist  gewährt.  Das  Recht  der  Rückzahlung  darf  nur  bis  zu  einem  Zeitraum  von
10  Jahren  ausgeschlossen  werden.  Dieser  Zeitraum  beginnt  mit  der  Auszahlung  des  Darlehns,  im

do

□
        <pb n="1149" />
        W  1091  e

Falle  der  Auszahlung  in  Teilbeträgen  mit  der  letzten  Zahlung;  wird  nach  der  Auszahlung  des
Darlehns  eine  Vereinbarung  über  die  Zeit  der  Rückzahlung  getroffen,  so  beginnt  der  zehnjährige
Zeitraum  mit  der  Vereinbarung.

Die  Kündigungsfrist  darf  neun  Monate  und  bei  Hypotheken,  welche  die  Gesellschaft  kündigen
kann,  auch  die  der  Gesellschaft  eingeräumte  Kündigungsfrist  nicht  überschreiten.

Soweit  es  hiernach  nicht  gestattet  ist,  das  Recht  des  Schuldners  zur  Rückzahlung  der
Oypothek  auszuschließen,  darf  sich  die  Gesellschaft  eine  Rückzahlungsprovision  oder  die  Bestellung
einer  Sicherheit  bei  der  Kündigung  nicht  ausbedingen.

§*  56.  Die  Jahresleistung  des  Hypothekenschuldners  darf  nur  die  bedungenen  Zinsen  und
den  etwaigen  Tilgungsbeitrag  enthalten.

§*  57.  Die  Grundzüge  der  Bedingungen  für  hypothekarische  Darlehen  werden  vom  Aufsichtsrat
  festgesetzt.  Sie  bedürfen  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts).

In  den  Bedingungen  ist  insbesondere  sestzustellen,  welche  Nachteile  den  Schuldner  bei  nicht
rechtzeitiger  Zahlung  treffen,  sowie  unter  welchen  Voraussetzungen  die  Gesellschaft  befugt  ist,  die  vorzeitige
  Rückzahlung  der  Hypotheken  zu  verlangen.

§*  58.  §§  16,  17  und  18  Abs.  1  des  Hypothekenbankgesetzes  vom  13.  Juli  1899
(R.  G.  Bl.  S.  375)  finden  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Gesellschaft  in  die  Darlehnsbedingungen
  eine  dem  §  17  des  Hypothekenbankgesetzes  entsprechende  Bestimmung  aufzunehmen  hat.

§  59.  Anträge  auf  Genehmigung  von  Darlehen  kann  die  Gesellschaft  ohne  Angabe  der
Gründe  zurückweisen.

6.  Die  Pfandbriefe.

§  60.  Die  Gesellschaft  gibt  verzinsliche  Pfandbriefe  aus.

Die  Pfandbriefe  werden  von  zwei  Vorstandsmitgliedern  unterzeichnet.  Zur  Unterzeichnung
genügt  die  im  Wege  der  mechanischen  Vervielfältigung  hergestellte  Namensunterschrift.

Die  Ausgabe  von  Pfandbriefen,  deren  Einlösungswert  den  Nennwert  übersteigt,  ist  unzulässig.

§*  61.  In  den  Pfandbriefen  sind  die  für  das  Rechtsverhältnis  zwischen  der  Gesellschaft
und  den  Pfandbriefgläubigern  maßgebenden  Bestimmungen,  insbesondere  hinsichtlich  der  Kündbarkeit,
ersichtlich  zu  machen.

§  62.  Die  Pfandbriefe  sind  seitens  der  Inhaber  unkündbar,  seitens  der  Gesellschaft  kündbar.
Die  Gesellschaft  darf  auf  das  Recht  zur  Rückzahlung  höchstens  für  einen  Zeitraum  von  zehn  Jahren
verzichten.  Die  Rückzahlung  der  Pfandbriefe  erfolgt  im  Wege  der  Kündigung  oder  der  Auslosung
oder  des  freihändigen  Ankaufs.

§  63.  Die  Pfandbriefe  nebst  Zins=  und  Erneuerungsscheinen  werden  nach  den  von  dem
Vorstande  und  dem  Aussichtsrat  festzustellenden  Mustern  ausgefertigt.  Der  Nennbetrag  der  einzelnen
Stücke  soll  nicht  unter  100  Mark  betragen.

§  64.  Für  die  jährlich  zu  zahlenden  Zinsen  werden  den  Pfandbriefen  Zinsscheine  auf
zehn  Jahre  und  ein  Erneuerungsschein  beigefügt.  Gegen  Einlieferung  des  Erneuerungsscheines
werden  neue  Zins=  und  Erneuerungsscheine  ausgegeben.  Die  Zinsen  sind  an  den  von  dem  Vorstande
näher  bekannt  zu  machenden  Stellen  zahlbar.

Die  Auslosung  der  zur  Rückzahlung  bestimmten  Pfandbriefe  erfolgt  in  Gegenwart  eines
Richters  oder  Notars,  der  darüber  eine  Verhandlung  aufnimmt.  Die  gezogenen  Nummern  sowie
der  Ort  und  die  Zeit  der  Rückzahlung  werden  dreimal  in  angemessenen  Zwischenräumen  durch  die
Gesellschaftsblätter  bekannt  gemacht;  das  erste  Mal  wenigstens  sechs  Monate  vor  dem  Rückzahlungstermin,
  mit  welchem  die  Verzinsung  aufhört.

Die  Rückzahlung  erfolgt  gegen  Einlieferung  der  Pfandbriefe  und  der  nicht  fälligen  Zinsscheine.
  Die  Einlösung  der  Pfandbriefe  erfolgt  zum  Nennwerte.

§  65.  Die  eingelieferten  Pfandbriefe  (§  64  Abs.  3)  werden  in  Gegenwart  eines  Vorstandsmitgliedes
  und  eines  Vertreters  der  Aufsichtsbehörde  als  „ungültig“  abgestempelt.  Hierüber  wird
ein  Protokoll  aufgenommen.

§*  66.  Der  Gesamtbetrag  der  im  Umlauf  befindlichen  Pfandbriefe  muß  in  Höhe  des  Nennwertes
  jederzeit  durch  Hypotheken  in  mindestens  gleicher  Höhe  und  mindestens  gleichem  Zinsertrage
gedeckt  sein.  Als  Deckung  dürfen  nur  solche  Hypotheken  dienen,  die  den  Erfordernissen  der  §8§  51
bis  58  dieser  Satzung  entsprechen.  Die  Beleihung  darf  die  erste  Hälfte  des  Wertes  des  Grundstücks
(§  52)  nicht  übersteigen.

Hypotheken,  die  nicht  zur  ersten  Stelle  eingetragen  sind,  dürfen  nur  mit  Genehmigung  des
Pfandhalters  zur  Pfandbriefdeckung  verwendet  werden.

Die  zur  Deckung  von  Pfandbriefen  verwendeten  Hypotheken  an  solchen  Neubauten,  welche
noch  nicht  fertiggestellt  und  ertragsfähig  sind,  dürfen  zusammen  den  zehnten  Teil  des  Gesamtbetrages
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        G  1092  20

der  zur  Deckung  der  Pfandbriefe  benutzten  Hypotheken  sowie  die  Hälfte  des  eingezahlten  Grundkapitals
  nicht  überschreiten.

Der  Zinsfuß  der  zur  Deckung  verwendeten  Hypotheken  soll  den  Zinsfuß  der  Pfandbriefe
  nicht  um  mehr  als  2½  v.  übersteigen.  Ausnahmen  bedürfen  der  Genehmigung  der
Aufsichtsbehörde.

Die  zur  Deckung  dienenden  Hypotheken  müssen  ferner  mit  mindestens  einhalb  vom  Hundemnt
des  ursprünglichen  Darlehnsbetrages  jährlich  getilgt  werden.  Innerhalb  der  auf  die  Eröffnung  des
Geschäftsbetriebes  der  Gesellschaft  folgenden  ersten  drei  Jahre  kann  die  Aufsichtsbehörde  in  einzelnen
Fällen  gestatten,  daß  von  der  Gesellschaft  gemäß  §  2  Abs.  3  Nr.  1  erworbene  Hypotheken  zur
Pfandbriefdeckung  verwendet  werden,  auch  wenn  sie  nicht  der  vorgeschriebenen  jährlichen  Tilgung
unterliegen.

§#  67.  Steht  der  Gesellschaft  eine  Hypothek  an  einem  Grundstück  zu,  das  sie  zur  Verhütung
eines  Verlustes  an  der  Hypothek  erworben  hat,  so  darf  diese  als  Deckung  von  Pfandbriefen  höchstenmit
  der  Hälfte  des  Betrages  in  Ansatz  gebracht  werden,  mit  welchem  sie  vor  dem  Erwerb  des
Grundstücks  durch  die  Gesellschaft  als  Deckung  in  Ansatz  gebracht  war.

Ist  infolge  der  Rückzahlung  von  Hypotheken  oder  aus  einem  anderen  Grunde  die  vorgeschriebene
  Deckung  an  Hypotheken  nicht  mehr  vollständig  vorhanden  und  ist  weder  die  Ergänzung
durch  andere  Hypotheken  noch  die  Einziehung  eines  entsprechenden  Betrages  von  Pfandbriefen  sofort
ausführbar,  so  hat  die  Gesellschaft  die  fehlende  Hypothekendeckung  einstweilen  durch  Wertpapiere,  die
im  Verkehr  mit  der  Reichsbank  zur  Beleihung  zugelassen  sind,  oder  durch  Geld  zu  ersetzen.  Die
Wertpapiere  dürfen  höchstens  mit  dem  Betrage  in  Ansatz  gebracht  werden,  zu  dem  sie  von  der
Reichsbank  beliehen  werden.

§  68.  Die  zur  Deckung  der  Pfandbriefe  dienenden  Hypotheken,  Wertpapiere  und  Gelder
müssen  den  Pfandbriefgläubigern  verpfändet  werden.

§  69.  Bei  den  zu  verpfändenden  Hypotheken  darf  die  Erteilung  eines  Hypothekenbrieses
nicht  ausgeschlossen  sein.

In  den  Verpfändungsverträgen  ist  zu  vereinbaren,  daß  die  Vorschriften  der  §§  1281—1283
BG.  außer  Anwendung  bleiben,  daß  die  Gesellschaft  auch  nach  eingetretener  Fälligkeit  der  Pfandbriefschulden
  das  ausschließliche  Recht  hat,  über  die  Hypothekenforderungen  durch  Kündigung
und  Einziehung  zu  verfügen,  und  daß  Leistungen  auf  diese  seitens  der  Hypothekenschuldner  nur  an
die  Gesellschaft  mit  Wirksamkeit  erfolgen  können.  Die  Gesellschaft  ist  verpflichtet,  das  gezahlte  Geld,
soweit  es  zur  Deckung  der  Pfandbriefe  notwendig  ist,  an  den  Pfandhalter  zur  Verwahrung  unter
Mitverschluß  der  Gesellschaft  herauszugeben.

§  70.  Die  Gesellschaft  kann  die  Aufgabe  des  Pfandrechts  verlangen,  soweit  die  übrigen
verpfändeten  Hypotheken  und  Wertpapiere  zur  Deckung  der  Pfandbriefe  genügen  oder  die  Gesellichaft
eine  andere  vorschriftsmäßige  Deckung  beschafft.

Ist  die  Gesellschaft  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften  oder  den  Bestimmungen  des  Darlehusvertrages
  dem  Hypothekenschuldner  gegenüber  zur  Aushändigung  des  Hypothekenbriefes  verpflichtel,
so  hat  der  Pfandhalter  den  Hypothekenbrief  der  Gesellschaft  auszuhändigen,  auch  wenn  die  in  Abs.  1
bezeichneten  Voraussetzungen  nicht  vorliegen.

Ist  die  Gesellschaft  dem  Hypothekenschuldner  gegenüber  zur  Vornahme  der  in  §  1145  Bd.
genannten  Handlungen  verpflichtet,  so  hat  der  Pfandhalter,  auch  wenn  die  in  Absatz  1  bezeichneten
Voraussetzungen  nicht  vorliegen,  den  Hypothekenbrief  den  in  §  1145  Be#.  genannten  Stellen  mu
der  Bestimmung  zu  übermitteln,  daß  die  Rückgabe  nur  an  ihn  zu  geschehen  habe.

In  bezug  auf  die  Herausgabe  des  Hypothekenbriefes  an  die  Gesellschaft  zum  Zwecke  des
Vermerks  der  teilweisen  Befriedigung  bewendet  es  bei  der  Vorschrift  des  §  72  Absatz  4.

§  71.  An  dem  Sitze  der  Verwaltung  in  Deutsch-Südwestafrika  ist  ein  Pfandhalter  31
bestellen.  Ferner  können  nach  dem  Ermessen  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  in  Berlin  und
an  denjenigen  Orten,  an  welchen  Hypotheken  ausgegeben  werden,  die  als  Unterlagen  für  die  Pfandbriefe
  dienen  sollen,  Stellvertreter  des  Pfandhalters  bestellt  werden.

Die  Bestellung  erfolgt  durch  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  nach  Anhörung  der
Gesellschaft.  Die  Bestellung  ist  jederzeit  widerruflich.  »

Die  Obliegenheiten  des  Pfandhalters  bzw.  seiner  Vertreter  können  auch  den  Kommissaren
(5  50)  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  übertragen  werden.

Die  Vergütung  für  den  Pfandhalter  oder  seine  Stellvertreter  wird  von  der  Auffichtsbehörde
nach  Anhörung  der  Gesellschaft  festgesetzt.

Streitigkeiten  zwischen  dem  Pfandhalter  und  der  Gesellschaft  entscheidet  der  Reichskanzler
(Reichs-Rolonialamt).
§  72.  Der  Pfandhalter  vertritt  die  Gesamtheit  der  Pfandbriefgläubiger  bei  dem  Erwerb,
        <pb n="1151" />
        W  1093  20

der  Erhaltung  und  der  Ausübung  des  Pfandrechts.  Insbesondere  hat  er  die  Urkunden  über  die
zur  Deckung  der  Pfandbriefschulden  dienenden  Hypotheken  sowie  die  zu  dieser  Deckung  bestimmten
Wertpapiere  und  Gelder  unter  dem  Mitverschluß  der  Gesellschaft  zu  verwahren.

Der  Pfandhalter  hat  ferner  darauf  zu  achten,  daß  die  vorschriftsmäßige  Deckung  der  Pfandbriefe
  jederzeit  vorhanden  ist;  hierbei  hat  er,  sofern  der  Wert  der  beliehenen  Grundstücke  gemäß  der
vom  Reichskanzler  genehmigten  Anweisung  festgesetzt  ist,  nicht  zu  untersuchen,  ob  der  festgesetzte
Wert  dem  wirklichen  Wert  entspricht.

Der  Pfandhalter  hat  darauf  zu  achten,  daß  die  zur  Deckung  der  Pfandbriefe  dienenden
Hypotheken,  Wertpapiere  und  Gelder  den  Pfandbriefgläubigern  verpfändet  werden.  Der  Pfandhalter
hat  die  Pfandbriefe  vor  der  Ausgabe  mit  einer  Bescheinigung  über  das  Vorhandensein  der  vorschriftsmäßigen
  pfandrechtlichen  Deckung  zu  versehen.

Bedarf  die  Gesellschaft  einer  Hypothekenurkunde  zu  vorübergehendem  Gebrauch,  so  hat  der
Pfandhalter  den  Gebrauch  in  der  Weise  zu  ermöglichen,  daß  ihm  oder  einem  von  ihm  bestellten
Dritten  der  Besitz  des  Hypothekenbriefes  verbleibt.

Der  Pfandhalter  ist  befugt,  jederzeit  die  Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einzusehen.

Die  Gesellschaft  ist  verpflichtet,  von  den  Kapitalrückzahlungen  auf  die  verpfändeten  Hypotheken
  sowie  von  sonstigen  für  die  Pfandbriefgläubiger  erheblichen  Anderungen,  welche  diese  Hypotheken
  betreffen,  dem  Pfandhalter  fortlaufend  Mitteilung  zu  machen.

§  73.  Den  Hypothekenschulden  stehen  im  Sinne  dieser  Satzung  die  Grundschulden  gleich.

Hat  die  Gesellschaft  ein  Grundstück  zur  Verhütung  von  Verlusten  an  einer  ihr  an  dem
Grundstück  zustehenden  Hypothek  oder  Grundschuld  bei  der  Zwangsversteigerung  erworben  und  an
Stelle  der  gelöschten  Hypothek  oder  Grundschuld  für  sich  eine  Grundschuld  eintragen  lassen,  so  findet
auf  diese  die  Vorschrift  des  §  67  Absatz  1  dieser  Satzung  entsprechende  Anwendung.

§  74.  Auf  die  gemäß  §  2  Absatz  3  Nr.  2  auszugebenden  Schuldverschreibungen  und  die
ihnen  zugrunde  liegenden  Darlehnsforderungen  finden  die  Vorschriften  des  §  16  Abs.  2,  des  §  17,
der  §§  60  bis  68,  69  Abs.  2,  70  Abs.  1,  71  bis  73  entsprechende  Anwendung.

§  75.  Auf  den  Schuldverschreibungen  (§  74)  hat  der  Pfandhalter  zu  bescheinigen,  daß  die
als  Deckung  dienenden,  an  Bezirksverbände  oder  Kommunen  oder  gegen  Gewährleistung  dieser  hergegebenen
  Darlehen  mit  Genehmigung  der  zuständigen  Behörde  in  Höhe  des  Neunwerts  der  Schuldverschreibungen
  gewährt  worden  sind.

§  76.  Die  Genehmigung  zur  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  ist
nachzusuchen  (§  795  des  BGB).

Wird  die  Genehmigung  zur  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  zurückgezogen,
  so  kann  der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt),  unbeschadet  der  Rechte  der  Gläubiger,  die
Einziehung  der  im  Umlaufe  befindlichen  Pfandbriefe  und  Schuldverschreibungen  (§  74)  anordnen.

7.  Offentliche  Bekanntmachungen.

§  77.  Alle  von  der  Gesellschaft  auszugebenden  Bekanntmachungen  müssen  durch  den
„Deutschen  Reichsanzeiger“  erfolgen.  Die  Gesellschaft  wird  außerdem  ihre  Bekanntmachungen  in  dem
Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  einrücken.  Die  Rechtswirksamkeit  der  Bekanntmachungen
  ist  indessen  von  der  Bekanntmachung  in  dem  Amtsblatt  nicht  abhängig.  Für  den  Beginn
der  bekanntgemachten  Fristen  ist  die  Veröffentlichung  im  „Reichsanzeiger“"  entscheidend.
Die  Bekanntmachungen  soll  der  Vorstand  erlassen,  soweit  ihr  Erlaß  nicht  durch  das  Gesetz,
diese  Satzung  oder  einen  Generalversammlungsbeschluß  dem  Aufsichtsrat  übertragen  wird.
Außer  den  in  den  vorstehenden  Bestimmungen  vorgeschriebenen  Veröffentlichungen  sind  insbesondere
  zu  veröffentlichen:
1.  die  Namen  der  Vorstandsmitglieder,
2.  die  Namen  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrats,
3.  die  Beschlüsse  über  Erhöhung  und  Verminderung  des  Grundkapitals,
4.  die  Auflösung  der  Gesellschaft,
5.  die  genehmigte  Jahresbilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung.
§*  78.  Im  amtlichen  Kolonialblatt  sind  der  Geschäftsbericht  im  Auszug,  die  Bilanz  nebst
Gewinn=  und  Verlustrechnung  und  die  Verteilung  des  Gewinns  zu  veröffentlichen.

8.  Gerichtsstand.

§  79.  JFür  alle  Streitigkeiten  zwischen  Anteilsinhabern  und  der  Gesellschaft,  sowie  von

Inhabern  von  Pfandbriefen  oder  von  Schuldverschreibungen  und  der  Gesellschaft  sind  das  Kgl.

Amtsgericht  Berlin-Mitte  sowie  die  diesem  Gerichte  im  Instanzenzuge  übergecordneten  Gerichte  zuständig.
4
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        W  1094  T

UÜUbergangsbestimmungen.

§  80.  Unmittelbar  nach  Errichtung  der  Gesellschaft  findet  die  erste  Generalversammlung
statt,  ohne  daß  es  einer  Einladung  oder  Bekanntmachung  der  Tagesordnung  oder  der  Aufnahme
eines  notariellen  Protokolls  bedarf.  Diese  Generalversammlung  wählt  den  ersten  Aufsichtsrat;  die
Wahl  gilt  jedoch  nur  bis  zur  ersten  ordentlichen  Generalversammlung  nach  Verleihung  der  im  §  11
des  Schutzgebietsgesetzes  bezeichneten  Rechte  durch  den  Bundesrat.

Im  Anschluß  an  die  erste  Generalversammlung  wählen  die  anwesenden  Ausfsichtsratsmitglieder
  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Zahl  den  Vorsitzenden  und  den  stellvertretenden  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats
  und  den  Vorstand.  Diese  Versammlung  bedarf  nicht  der  notariellen  Beurkundung.  Einer
notariellen  Beurkundung  bedürfen  ferner  nicht  die  Beschlüsse  des  Aussichtsrats,  soweit  sie  sich  auf  die
Bestimmung  der  Form  und  des  Inhalts  der  Anteilscheine,  der  dazu  gehörigen  Gewinnanteilscheine
und  der  Erneuerungsscheine  beziehen.

Der  erste  Aussichtsrat  wird  ermächtigt,  durch  seinen  Vorsitzenden  die  Genehmigung  der
Satzung  beim  Reichskanzler  und  die  Verleihung  der  Rechtsfähigkeit  der  Gesellschaft  beim  Bundesrat
nachzusuchen.  Die  Vorstandsmitglieder  und  der  Vorsitzende  des  Aufsichtsrats  werden  ferner  ermächtigt,
Abänderungen  oder  Ergänzungen  der  Satzung,  die  von  den  Reichsbehörden  gefordert  werden  sollten,
rechtsgültig  vorzunehmen.

 

Berichtigung.  JIu  dem  Abdruck  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Vereinigung
der  in  Aqguatorial-Afrika  erworbenen  Gebiete  mit  dem  Schutzgebiete  Ramerun,  vom  3.  Oltober
1912  (Deutsches  Kolonialblatt  1912,  Nr.  21,  Seite  1034)  findet  sich  ein  sinnstörender  Druckfehler.  Im  Anfang
des  §  2,  wo  es  heißt:  „Die  in  §§  2  bis  7  des  Schutzgebietogesetzes“  usw.  ist  das  Wort  „in“  zu  streichen.

 

 

 

 

Dersonalien.  —

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  5.  November  1912.

Poppe,  Leutnant  im  2.  Nassauischen  Infanterie-Regiment  Nr.  88,  scheidet  am  26.  November  aus
dem  Heere  aus  und  wird  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zum  Seminar  für  orientalische
  Sprachen  in  Berlin  mit  dem  27.  November  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  25.  Oktober  1912.

Hardes,  Intendantursekretär,  scheidet  mit  Ablauf  des  1.  November  1912  behufs  Wiederanstellung
im  Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  VIII.  Armeekorps)
  aus  der  Schutztruppe  aus.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  31.  Oktober  1912.

Hüttig,  kommissarischer  Zahlmeister,  zum  etatsmäßigen  Zahlmeister  ernannt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  30.  Oktober  1912.
Seine  Maijestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Nachbenamnten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens  zu  erteilen,  und  zwar  fül:
das  päpstliche  Kreuz  Pro  ecelesia  et  pontifice:  #
dem  Oberstabsarzt  Dr.  Mayer.
A.  K.  O.  vom  5.  November  1912.
v.  Löbbecke,  Leutnant  im  Braunschweigischen  Infanterie-Regiment  Nr.  32,
Suling,  Leutnant  im  2.  Hannoverschen  Infanterie-Regiment  Nr.  77,
Meyer,  Leutnant  im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113,  und
Fell  (Kurt),  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Prinz  Carl  (4.  Großherzoglich  Hessischen)  Nr.  118,
scheiden  am  22.  November  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  23.  November  1912

in  der  Schutztruppe  angestellt.

Dr.  Schrecker,  Stabsarzt  beim  1.  Ober-Elsässischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  15,  scheidet  am
14.  November  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  15.  November  1912  in  der  Schuztruppe
  angestellt.
        <pb n="1153" />
        W  1095  2O

Schutztruppe  für  Kamerun.

A.  K.  O.  vom  5.  November  1912.
Sitzler,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  19.  Infanterie-Regiment  König  Viktor  Emanuel  III.
von  Italien,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  mit
dem  22.  November  1912  unter  Verleihung  eines  Patents  vom  26.  Mai  1907  in  der

Schutztruppe  angestellt.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  1.  Oktober  1912.
Isberner,  Oberintendantursekretär,  zum  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  ernannt.

 

 

 

 

Rechtsanwalt  Dr.  Oscar  Hofmann  in  Daressalam
  ist  zum  Notar  für  das  Schutzgebiet
Deutsch-Ostafrika  ernannt  worden.

Dem  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  Kamerun
  beschäftigten  Königlich  Bayerischen  Forstpraktikanten
  Reder  ist  für  die  Dauer  seiner  Verwendung
  im  Reichs-Kolonialdienste  der  Titel
„Kaiserlicher  Oberförster"  verliehen  worden.

Deutsch-  Ostafrika

Die  Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
haben  am  30.  Oktober  angetreten:  die  Gouvernementssekretäre
  Jedding  und  Mauck,  die  komm.
Sekretäre  Metzler  und  Bopp,  Materialienverwalter
  Gebauer,  die  Polizeiwachtmeister  Hagemann,

  Lenzen,  Schilder  und  Kühne,  die
Kanzleigehilfen  Richter  und  Loew.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub  verlassen:
  am  30.  September  bzw.  1.  Oktober:  Gerichtsassessor
  Weilemann,  Wissenschaftlicher  Beamter
  Dr.  Eichinger,  Sekretär  Thiesen,  Lehrer
Lorenz,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  Führ,  Polizeiwachtmeister
  Eggert,  die  Kanzleigehilfen  Sieffarth
  und  Rottmann,  Landwirtschaftlicher  Gehilfe
  Moßmayer;  am  11.  Oktober:  Kanzleigehilfe
Siegert.

Vom  Heimaturlaub  sind  im  Schutzgebiet  wiedereingetroffen:
  am  16.  September:  Polizeiwachtmeister
  Piorr;  am  17.  September:  Diplomingenieur
  Kroeber  und  k.  Sekretär  Krüger;  am
19.  September:  Techniker  1.  Kl.  Haken,  Katasterzeichner
  Ruprecht,  die  Kanzleigehilfen
Sailer,  Kleinschmidt  und  Knaupe.

Neu  sind  am  19.  September  eingetroffen:
die  Techniker  2.  Kl.  Heidingsfeld  und  Pich.

—  —

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  14.  Oktober:
Unteroffizier  Jednat  und  Sanitätssergeant  Seidel;
  am  30.  Oktober:  Leutnant  Naumann;  am
13.  November:  Leutnant  Frhr.  v.  Haxthausen.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  17.  Oktober  eingetroffen:
  Feldwebel  Scharfe.

Ramerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  24.  Oktober
  angetreten:  Leutnant  Karlowa,  Techniker
Lehr,  Bureaugehilfe  Gethmann,  Zimmermann
Markert.

Am  24.  Oktober  sind  wiederausgereist:  Referent
  Dr.  Bücher,  Bezirksamtmann  Röhm,
Oberförster  Reder,  Landw.  Sachverständiger
Dr.  Krüger,  Bezirksleiter  Frank,  die  Sekretäre
Mätz  und  Braun,  Stationsbeamter  Hartig,
Techniker  Gastager,  Maschinist  Rißler,  Polizeimeister
  Hoffmann,  Wegebauer  Bergau,  Obersenne

  Zech.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  die  Sekretäre
  Mengers  und  Semisch,  Zollassistent  2.  Kl.
Broese,  die  Polizeimeister  Junge  und  Poredda,
  Beschlagschmied  Schumann.

 

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Oktober  mit
Heimaturlaub  verlassen:  Steuermann  Iden,
Druckereileiter  Nau,  die  Polizeimeister  Bröhl
und  Heinemann,  Zollaufseher  Steiner.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  25.  Oktober:
Feldwebel  Hofmann,  Sergeant  Zota  und  Unteroffizier
  Schwarz;  am  9.  November:  Oberleutnant
Harttmann  und  Leutnant  v.  Hanstein.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:  am
16.  Oktober:  Sergeant  Perßon;  am  31.  Oktober:
Oberarzt  Trepper,  Feldwebel  Exner,  die  Sergeanten
  Haase  und  Breutzmann,  die  Sanitätssergeanten
  Bauer  und  Kühn  und  Waffenmeister
Leuchner.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Ausreise  haben  am  29.  Oktober  angetreten:
  Lehrer  Jung,  Gestütswärter  Munz.

Die  Wiederausreise  nach  Südwestafrika  haben
angetreten:  am  25.  Oktober:  Streckenaufseher
Holz;  am  10.  November:  Bezirksamtmann
        <pb n="1154" />
        GW  1096  20

Goergens,  Rechnungsrat  Bickel,  Bauingenieur
Finke,  Katastersekretär  Thomas,  Assistent  2.  Kl.
Otto  Meyer,  Bureaugehilfe  Petzold,  Zollaufseher
  Helmich,  Kanzlist  Schuh,  Leuchtfeuerwärter
  Beirer;  ferner  Inspektionsoffizier  Oberleutnant
  Mannhardt,  Polizeiwachtmeister  Möh- 



ring,  die  Polizeisergeanten  Bock,  Heinecker,
Hellwig,  Link,  Löffler,  Ptascheck  und
Stollenmaier.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  November  angetreten:  Proviantamtsinspektor
  Seibel.

 

 

GCGECGOGCCCO

 

 

 

 

 

nichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Oeutsch-Ostafrika.

Uachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Binnengrenz  ollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Donat  Jull  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  20,  S.  992.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz=  Spiel-  n  »  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Ei  oile  i  -  verbrauchs-  Sürtent  Neben  Insgesamt  Im
EkinfuhrAusfuhr,bgabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  wenige:
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.'  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  A  Pf.  A  Pf.  a  f  .
I
Moschi.  1%1  %W  %%  i1  540  %%8  NSB
Schirati  5061  60  1  055  88  52  999—  —  4  81  1  675  28223371209  19  24521  —
Muansa  16  903  62  5  863  17  928  47  —  —N  3  ,  SG  S  %0%  G  7
Bukoba.  10  985  48.11862  17  6563  3oo2  —  —  127  —23628  1781  504  232G66014  11  —
Usumbura  —  —  —  —  —  —1—5  11  —  11  —  14  66  30  16—  —  15  #7
Udjidjin.  1—  —  —  —  —  —  —  62  —  62  —  8267  141671  —  —  59  —
Bismarckburg.  —  —  —  —  —  —  6  50  6  50  8  66  12—  —  —  i
Neu-Langenburggß8  —  —  ——  —  —  —  —  4—  —  —  1.—
Mwaja:  107  09  2  811  112111  148131  1232  591  —  —  1044
Nianwangi  280,  561  —  —  l  29.;701  —  —  2  11  312  371n1640  —  —  1649  —
Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  2  —  —  2  —  —  —  —2  —
Summe  in  Nup.30  787  8018885  27  1667419n  —  11889  9253230  4250  973  80y  585  30ô  078°08  1689  4
-  AMJ  41050  40  25  180  36  2223  24  —  12519  89  70973  89
Im  Vorjahr  499  00  971  832  64  821  8212  80  2217  07  87S85  30  E  s
Zun.4-,Alm.—«113494I-jf347724140142—12«8()-k30282HZZSSZO  13  388  391  —  —
Einnahme  April  I  «
bisJJnni..-l6187087477743924402326  3j2061997422475291  ——22056502418789-——
Zusammen  April  I  !  ?  i
bis  Juli  1178  137,  87  102  619.  606246  50  3  208719  63295726  S0  —  —  278150  38
Kamerun.

Ubergabe  von  UNeu-fiamerun  an  die  deutschen
Behörden.

Zwischen  Frankreich  und  Deutschland  ist  im
Anschluß  an  die  Berner  Verhandlungen  bekanntlich
  vereinbart  worden,  daß  der  größere  Teil  der
an  Deutschland  fallenden  Gebiete,  nämlich  der
Streifen  längs  der  Südgrenze  von  Alt-Kamerun,
ein  Teil  des  Sanga-Zipfels  und  das  Land  westlich
  des  Sanga—Mambere  —Nana  und  Logone,
am  1.  Oktober  d.  Is.  an  die  deutsche  Verwaltung
  übergeben  werden  solle.  Die  Ubergabe
sollte  an  wenigen,  zwischen  den  beiderseitigen

 

Gouverneuren  zu  vereinbarenden  Hauptstationen
unter  Beobachtung  genau  festgelegter  Förmlichkeiten
  vor  sich  gehen.

Die  Gouverneure  haben  sich  nun  dahin  geeinigt,
  den  Ubergabeakt  an  folgenden  bisher  französischen
  Stationen  stattfinden  zu  lassen:  Ekododo
für  das  Küstendreieck  südlich  des  spanischen  Muni-Gebiets,
  Oyem,  Ngarabinsam  und  Soufflay
für  das  größere  Dreieck  zwischen  der  Ostgrenze  der
spanischen  Kolonie  und  dem  Sanga,  Nola,  Buala
und  Lere  für  die  neuen  östlichen  Landesteile.

Uber  die  Durchführung  der  Übergabe,  bei  der
        <pb n="1155" />
        W  1097  20

deutscherseits  teils  Zivilbeamte  mit  Polizeitruppe,
teils  Schutztruppen-Abteilungen  mitwirken,  liegt
bis  jetzt  nur  die  folgende  Nachricht  vor.

Nach  einem  telegraphischen  Berichte  des  Kaiserlichen
  Gouverneurs  von  Kamerun  ist  der  nördliche
  Teil  der  von  den  Franzosen  vertragsgemäß
am  1.  Oktober  d.  Is.  zu  Übergebenden  Gebiete,
nämlich  das  zwischen  der  alten  Grenze  und  dem
Pende  und  dem  Logone-Flusse  gelegene  Land,
an  dem  genannten  Tage  tatsächlich  von  den
deutschen  Behörden  übernommen  worden.

70

Togo.

Wiederherstellung  der  Landungsbrüche  in  Come.“)

Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Gouvernements
  von  Togo  sind  die  Wiederherstellungsarbeiten
  an  der  Landungsbrücke  in
Lome  beendet,  so  daß  der  Brückenbetrieb
am  1.  November  wieder  aufgenommen
werden  konnte.

7.2

Deutsch-Südwestafrika.

Dliamantenförderung.““)

In  den  Monaten  April  bis  September
sind  90  470  Gramm  Diamanten  (gegen  77  158
Gramm  im  vorhergehenden  Halbjahre)  gefördert
worden.

7#

Deutsch-Neuguinea.

Die  Expedition  Jzur  Erforschung  des  Kalserin-AKugufta-Slusses
  (Sepik).“)

Aus  dem  Malulager  liegen  verschiedene  Berichte
  vor;  der  letzte  datiert  vom  9.  Juli  d.  J.
Bergassessor  Stollé  berichtet,  daß  die  Arbeiten
des  Unternehmens  nicht  immer  glatt  vonstatten
gehen  konnten.  Der  weiße  Maschinist  Schatteburg
  ist  am  3.  Juni  verstorben  und  tags  darauf
am  Nebenflusse  Frieda  des  Sepik  beerdigt  worden.
Die  Ursache  war  Hitzschlag.  Schatteburg  war  zu

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  15,  S.  718.
§½  )  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.=  1912,  Nr.  16.  S.  768.
*„Z%  Vxgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  15,  S.  719.

 

schärferer  körperlicher  Arbeik  genötigt  worden,
weil  die  Chinesen  als  Motormaschinisten  vollständig
  versagten.  Bei  einem  Vorstoße  auf  dem
erwähnten  Nebenflusse  Frieda  mußte  er,  da  der
Chinese  wiederum  nichts  leistete,  den  betriebsunfähig
  gewordenen  Motor  seiner  Pinasse  wieder
in  Ordnung  bringen  und  hat  sich  dabei  wohl
überanstrengt.  Bergassessor  Stollé  bittet  daher
um  Nachsendung  eines  zuverlässigen  weißen  Motormaschinisten.
  Er  schreibt  weiter:

„Bei  der  Herauffahrt  der  zunächst  im  Hauptlager
  gebliebenen  Mitglieder  der  Expedition  zum
Pionierlager  sanken  ein  großes  Motorboot  und
ein  Sampa,  beide  mit  Ladung,  aus  nicht  festzustellender
  Ursache.  Besonders  der  Verlust  des
großen  Bootes  ist  äußerst  unangenehm  für  die
Expedition,  zumal  ein  Ersatz  nicht  beschafft  werden
kann.

Am  29.  Mai  erlitt  ich  im  Pionierlager  durch
Abgleiten  von  einem  wegen  des  dortigen  sumpfigen
Untergrundes  unter  das  Zelt  gelegten  Holzroste
eine  Luxation  des  linken  Fußes  mit  einem  Bruch
des  Wadenbeines,  der  mich  zwang,  in  Begleitung
von  Dr.  Bürgers  zum  Hauptlager  zurückzukehren.
Nach  dem  Gutachten  des  Arztes  wird  der  Fuß
in  absehbarer  Zeit  wieder  gebrauchsfähig  sein,
wenn  auch  zunächst  anstrengende  Gebirgsmärsche
vermieden  werden  müssen.

Trotz  dieser  Vorfälle  sind  die  Arbeiten  der
Expedition  in  zufriedenstellender  Weise  vorgeschritten.
  Das  Ziel  für  die  verflossenen  Monate,
die  Erkundung  der  Nebenflüsse  oberhalb  des  Hauptlagers
  bis  zum  142“,  ist  erreicht  worden.

Der  nach  Süden  zielende  größere  Vorstoß
soll,  sobald  die  „Kolonialgesellschaft“"  wieder  zur
Verfügung  steht,  vom  Aprilflusse  aus,  der  hierzu
am  meisten  geeignet  erscheint,  angesetzt  werden.
Bis  dahin  soll  sich  die  Erforschung  weiterhin  auf
das  Hunsteingebirge  und  besonders  auf  die  Erreichung
  der  Hunsteinspitze  erstrecken.

Der  Gesundheitszustand  der  Expeditionsmitglieder,
  ebenso  wie  der  der  eingeborenen  Begleitmannschaft,
  ist  durchaus  zufriedenstellend."“

Weiter  wird  noch  mitgeteilt:  Bei  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  sind  interessante  Tabakproben
von  Eingeborenentabak  des  Dorfes  Malu  eingegangen,
  die  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee
zur  Prüfung  und  Begutachtung  übergeben  worden
sind.  Der  Tabak  ist  in  gebündeltem  Zustande
eingeliefert  worden,  allerdings  unfermentiert.  Das
Fermentationsverfahren  ist  den  Eingeborenen  nicht
bekannt.  Schon  im  Jahre  1886  wurde  über  den
Anbau  von  Tabak  durch  Eingeborene  in  der
Gegend  des  Malu  von  der  ersten  Expedition  zur
Erforschung  des  Augustastromes  berichtet  und  hervorgehoben,
  daß  die  Art  und  Weise,  wie  er  be-
        <pb n="1156" />
        81098  0

handelt  werde,  im  großen  ganzen  der  Kultur  des

Tabaks  in  Sumatra  ähnlich  sei.

Nur  würden

die  Blätter  nicht  am  Stamm  in  den  Trockenscheunen
  getrocknet,  sondern  auf  dem  Felde  einzeln

gepflückt  und  dann  zum  Trocknen  aufgereiht.

Zu

letzterem  Verfahren  ist  man  auch  in  Sumatra

 

anfangs  der  90er  Jahre  übergegangen  und  hat
damit  große  Erfolge  erzielt.

Der  Tabak  von  Malu  spielt  bei  den  Eingeborenen
  am  Augustastrome  als  Handelsartikel
eine  große  Rolle,  und  man  darf  darauf  gespannt
sein,  wie  seine  Beurteilung  ausfallen  wird.

nUachweisung  der  bei  den  Jollstellen  des  Schutgeblets  Deutsch-MNeuguinena  im  -.  Viertel
des  Rechnungsjahres  1911  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  10,  S.  453.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (deklarierten)  Zölle  im  I.  ..
obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Name  1091  „  1910  '  Zeitraum  d.  Vorjahres
der  Zollstelle  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr'  Ausfuhr  Zusammenehr  weniger
“%  Pf.]  %  Pf.]  %  Pf.]  [Pf.]  %  Pf.  .  A.  Pf.  !  Wf.]  4  Pff.
’  I  i  "  .
s  -  l
Rabaul  .  .  .  1133  855  71135  007  37  t08Son  08102421  510  753  89133178  140  35  6864  668  –
Friedrich-Wilhelms-  6  .  i  l  s
hafen  .  128212  061  6316  331  3452839  16  379  o03  2548  19  18927  22115  601  171  —  —
Käwieng  593  93  20  50  614432747  95—  2  74795%  —  2133  52
Kieta  1  596  89  133  9111/30  80  903.  S2  —  —  903  82  826  99  —
Namatanai  242  91  38  161  —  —  38.  161  204  751  —  —
Eitape  291  216290  —  1920n23  60  60  591  —  651  60  1  268  6=Morobe
  219  82  35  —  284  82  112  841  —  —  112  84  171  99—  —
Ponape  12  490  955  1219  —13709,  9581476  20  798  08  4274  259  435  6014——  —
Truck  3  684  9376  39  1661  31649  741801  313451  051  210  2E  —  —
Nauru  4237  3#½  ¼11.  +AL  S  ?N  8
Jaluit  16  261  1113077  72419941.832738  9412216  9814955  9T  985  91  —  —
Jap.  4298  1115  20614464  12  8512411  295394  14  —  1980  68
Angaur  8570  50  15  +8  585  50  6  539  7|S  T%  Ö  —
Palau  1  854  4  103  807i50  1  3  13  970  122263  25  1541  25  —
Saipan  3532  36  991  321  4  523  681  729  331  1979  741  3  709  07  814  61  —  —
EEEIIIIEEEILEIE—LLIIIIINEIIIIL
Dazu  die  Einnahmen  l  «
f.  d.  1.  u.  2.  Vierteljahr315  449  05/89  429  644404878  69  303669  59378900  37882569  9622  308,  731  —  —
»  ,
Zusammen  535424  34.142019  56677443  16  LHSO1  79S2  16  6  .
Die  Auofuhrzölle  enthalten  Koprazölle  für  das
3.  Vierteljahr  —  —  —84  823  3—  —  —  —5933  52  —  1110  19
1.  u.  2.  —  ——  —0  591  7NE  2  6  092  511  —
Zusammen  —1005418  11  —  100135,79  49082  rn  —
l  .

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Rultur  von  Manihot  Glaziovii  und  die  Gewinnung
  und  Bereitung  von  Rautschuk  in  Ostafrika.

In  einem,  bei  der  Winterversammlung  der

Deutschen

Landwirtschaftsgesellschaft

1912

gehaltenen

  Vortrage  hat  sich  Herr  Dr.  Eduard
Marckwald,  Mitinhaber  des  „Chemischen  Labo—
ratoriums  für  Handel  und  Industrie,  Dr.  Henri—
ques  Nachf.“  in  Berlin  eingehend  über  die  Ver—
hältnisse  und  Aussichten  der  Kautschukplantagen
Deutsch-Ostafrikas  ausgesprochen.“)  Auch  an

*)  Sind  unsere  Kautschukplantagen  lebensfähig?

—

(Jahrb.  der  D.

L.  (3.  1912,  Lieserung  1).

anderer  Stelle")  hat  Dr.  Marckwald  sich  mit
Gegenstand  öffentlich  beschäftigt.
Dabei  kam  er  zu  dem  Schlusse,  daß  sowohl  die
Methodik  des  Anbaus  als  auch  die  Technik  der
Gewinnung  und  Nachbehandlung  des  Kautschuks
fast  in  jeder  Richtung  zu  wünschen  übrig  ließen
und  durchgreifender  Verbesserungen  bedürften,  wenn
die  ostafrikanischen  Plantagen  lebensfähig  bleiben

sollten.

 

dem  gleichen

Reisceindrücke.

*)  Stand  und  Auosicht  des  Kauschuk-Plantagenbaus
in  Deutsch-Ostafrika.
Jahrg.  26,  Nr.  8  ff.).

(Gummiszzeitg.
        <pb n="1157" />
        W  1099  ec

Wie  zu  erwarten  war,  ist  Dr.  Marckwald  mit
diesen  Anschauungen  in  den  beteiligten  Kreisen  der
Kolonie  auf  heftigen  Widerspruch  gestoßen.“)  Um
nun  auch  von  amtlicher  kompetenter  Stelle  einen
Beitrag  zur  Klärung  der  vorliegenden  wichtigen
Fragen  zu  erhalten,  ist  der  Direktor  des  Kaiserl.
Biologisch-Landwirtschaftlichen  Instituts  Amani,
Prof.  Dr.  Zimmermann,  von  der  vorgesetzten
Behörde  zur  Erstattung  eines  Gutachtens  aufgefordert
  worden,  das  nachstehend  wiedergegeben
  sei.  «

I.  Die  Kultur  von  Manihot  Glaziovii.

1.  Ungenügende  Bodenbearbeitung.  Es
wird  den  Pflanzern  vorgeworfen,  daß  sie  „an  ein
Roden,  Eggen  und  Pflügen  des  Landes  nicht
denken.“  Ich  bemerke  hierzu,  daß  wohl  wenige
Pflanzer  sich  darüber  im  Unklaren  sein  dürften,
daß  die  Kautschukbäume  auf  gepflügtem  Lande
besser  wachsen  würden,  wie  auf  ungepflügtem.

Wenn  das  Pflügen  auch  in  einem  hinreichend
ebenen  Gelände,  in  dem  die  Viehhaltung  möglich
wäre,  unterblieben  ist,  so  hat  dies  darin  seinen
Grund,  daß  das  Pflügen  mit  unverhältnismäßig
großen  Kosten  verbunden  ist.  Ein  Pflügen  würde  ja
nur  möglich  sein,  wenn  aus  dem  Boden  vorher
alle  Baumwurzeln  entfernt  wären,  was,  wie  jeder
Tropenpflanzer  weiß,  mit  sehr  großen  Kosten  verbunden
  sein  würde.  So  wird  denn  auch  zur
Zeit  nicht  nur  bei  der  Kultur  der  Kautschukbäume,
sondern  auch  auf  den  Plantagen  von  Kaffee,
Kakao,  Tee  usw.  und  nicht  nur  in  Deutsch-Ostafrika
  von  einem  „Ausroden  der  großen  Wurzeln“
fast  allgemein  Abstand  genommen.  In  Ostasien
hat  man  allerdings  auf  einigen  Plantagen  (vgl.
Petch,  The  Physiology  and  Diseases  of  Hevea
brasiliensis,  S.  146)  versuchsweise  die  Wurzeln
vollständig  entfernt.  Dies  hat  aber  darin  seinen
Grund,  daß  man  dadurch  den  dort  anscheinend
immer  mehr  um  sich  greifenden  Wurzelpilzen
entgegenarbeiten  wollte.  Da  aber  bei  Manihot
Glaziovi#  Wurzelfäule  fast  ausschließlich  in  sehr
feuchten  Gegenden  beobachtet  wurde,  dürste  es
ganz  berechtigt  sein  und  nicht  auf  Unkenntnis  beruhen,
  daß  die  deutsch-ostafrikanischen  Kautschukpflanzer
  davon  absehen,  ihre  Felder  so  vollständig
wurzelfrei  zu  machen,  daß  diese  mit  Pflug  und
Egge  zu  bearbeiten  sind.

Mit  geringeren  Kosten  würde  es  nun  allerdings
  verbunden  sein,  die  Kautschukfelder  vor  dem
Auspflanzen  der  Kautschukbäume  und  auch  später
mit  der  Hacke  zu  bearbeiten.  Es  ist  auch  wohl
wahrscheinlich,  daß  eine  derartige  Bodenbearbeitung

*)  Agl.  die  Aufsätge  von  Dr.  Schellmann  in  der
llsambara-Post,  Jahrg.  1912.

 

die  darauf  zu  verwendenden  Kosten  lohnen  würde.
Mit  Sicherheit  erwiesen  ist  dies  aber  nicht  und,
so  viel  ich  aus  der  mir  hier  zugänglichen  Literatur
und  aus  mündlichen  Berichten  des  Herrn  Chemikers
  Lommel  erfahren  habe,  wird  auch  auf
den  meisten  Kautschukplantagen  Ostasiens  nur
dann  der  Boden  gründlich  mit  der  Hacke  bearbeitet,
  wenn  Zwischenkulturen  angelegt  werden.
Um  aber  über  die  Erfolge  gründlichen  Hackens
sichere  Anhaltspunkte  zu  erhalten,  habe  ich  in
das  Programm  der  in  den  nächsten  Monaten  auf
den  Kautschukplantagen  der  Nordbezirke  auszuführenden
  Versuchsreihen  auch  eine  solche  über
Bodenbearbeitung  mit  aufgenommen.

2.  Ungenügende  Reinigung.  Herr  Dr.
Marckwald  sagt:  „auch  ein,  durch  die  ungünstigen
Arbeiterverhältnisse  bedingtes  mangelhaftes  Reinigen
  hemmt  häufig  die  Entwicklung  der  Plantagen.“
  Hier  scheint  also  Herr  Dr.  Marckwald
selbst  anzunehmen,  daß  weniger  durch  Unkenntnis
als  durch  die  ungünstigen  Arbeiterverhältnisse
und  die  hohen  Löhne  viele  Pflanzer  von  der
ausreichenden  Reinigung  abgehalten  werden.  Ich
glaube  auch  annehmen  zu  dürfen,  daß  sich  alle
Pflanzer  darüber  klar  sind,  daß  namentlich  der
junge  Kautschuk  in  der  Entwicklung  gehemmt
wird,  wenn  er  zwischen  hohem  Unkraut  steht.
Wenn  dennoch  häufig  stark  vernnkrautete  Pflanzungen
  angetroffen  werden,  so  hat  dies  vielfach
darin  seinen  Grund,  daß  die  Pflanzungsleiter  von
ihren  heimischen  Direktionen  zur  Ablieferung
möglichst  hoher  Kautschukerträge  gedrängt  werden,
was  ja  bei  abnormer  Höhe  der  Kautschukpreise
einigermaßen  begreiflich  ist.  Daß  aber  in  dieser
Beziehung  vielfach  zu  weit  gegangen  wird,  muß
ich  leider  zugeben.  Ich  beabsichtige  auch  durch
eine  vergleichende  Versuchsreihe  auf  verschiedenen
Pflanzungen  den  Einfluß  ungenügender  Reinigung
zahlenmäßig  zu  demonstrieren.

Ob  es  sich  nun  allerdings  als  rentabel  erweisen
  wird,  die  Manihot-Pflanzungen  so  rein  zu
halten  wie  es  auf  den  ostasiatischen  Hevea-Plantagen
  meistens  geschieht,  ist  wohl  zweifelhaft.
Namentlich  auf  geneigtem  Terrain  ist  mit  dem
System  des  zclean  weedinge  auch  eine  größere
Abspülung  der  wertvollen  Oberkrume  des  Bodens
verbunden,  der  man  in  Ostasien  vielfach  durch
das  erhebliche  Kosten  verursachende  Ausheben  von
nahezu  horizontal  verlaufenden  Gräben  entgegenzuwirken
  sucht.  Vielfach  wurde  dort  auch  empfohlen,
  durch  Zwischenpflanzen  von  einjährigen
Nutzpflanzen  oder  von  Gründungspflanzen  die
Reinigungskosten,  die  in  Ostasien  ganz  bedeutende
sind,  zu  vermindern.  Auch  in  Deutsch-Ostafrika
wurden  vielfach  Bohnen,  Canavalia,  Mais,  Baumwolle
  usw.  mit  mehr  oder  weniger  gutem  Erfolg
zwischen  Kautschuk  angepflanzt.
        <pb n="1158" />
        1100  20

3.  Düngung.  Herr  Dr.  Marckwald  sagt:
„Düngeversuche  sind  kaum  irgendwo  angestellt
worden,  und  doch  gibt  ein  in  primitiver  Art  bei
einer  dortigen  Pflanzung  ausgeführter  Versuch  die
besten  Aussichten;  denn,  die  Zuverlässigkeit  der
dortigen  Ergebnisse  vorausgesetzt,  sind  durch  eine
einmalige  Düngung  mit  Chilisalpeter  die  Erträgnisse
  um  mehr  als  ein  Drittel  gesteigert  worden.“

Mit  dem  erwähnten  Versuch  ist  wohl  der
auf  Seite  17  der  „Reiseeindrücke“  des  Herrn
Dr  Marckwald  etwas  ausführlicher  beschriebene
Versuch  gemeint.  Dieser  Versuch  wurde  von  dem
Herrn  Plantagenleiter  P.  Schmidt  auf  der  Plautage
  „Grunewald“  angestellt.  Wie  nun  aber  von
Herrn  Dr.  Eichinger  mit  Einwilligung  des  Herrn
Schmidt  ausführlich  mitgeteilt  werden  soll,  sind
die  Ergebnisse  dieses  Versuches,  abgesehen  von
einigen  unwesentlichen  Unstimmigkeiten  in  den
Zahlen,  von  Herrn  Dr.  Marckwald  insofern  unrichtig
  angegeben,  als  nur  Reihe  I  gedüngt  war;
Reihe  II  war  ungedüngt  und  diente  als  Kontrolle.
Wenn  man  dies  berücksichtigt,  ist  der  Erfolg  der
Düngung  bedeutend  weniger  günstig,  als  von
Herrn  Dr.  Marckwald  angegeben  wird.

lber  die  Düngung  von  Manihot  Glaziovii
mit  Chilisalpeter  liegen  nun  übrigens  auch  zwei

weitere  Angaben  in  der  Literatur  vor.  Die  erste
rührt  von  Wilcox  (Hawaii  Agric.  Exp.  Stat.

Bull.  Nr.  19.  1910)  her.  Wilcorx  erhielt  von
drei  Gruppen  von  je  drei  Bäumen,  die  vor  dem
Düngen  gleiche  Kautschukmengen  gegeben  hatten,
in  den  ersten  14  Tagen  nach  dem  Düngen:

Gruppe  I  ungedüngt  34,0  g,
-  II  mit  ¼  Pfd.  Na.  NO  pro  B.  ged.  36,9  g.
III  .  Z=  65,2  g.
Durch  die  Düngung  mit  ¼  Pfd.  Chilisalpeter
wurde  also  der  Ertrag  um  8,5  vH.,  durch  Düngung
  mit  ½  Pfund  um  91,8  vH.  erhöht.  Bei
einer  weiteren  Versuchsreihe  wurden  Gruppen  von
je  fünf  Bäumen,  die  in  drei  Tagen  vor  der

 

Düngung  je  25,5  g  Kautschuk  gegeben  hatten,  mit
½  Pfd.  Chilisalpeter  pro  Baum  gedüngt;  sie  gaben
in  den  drei  auf  die  Düngung  folgenden  Tagen
36,9  (bzw.  34)  g,  also  um  44,7  (bzw.  33,3)  vH.
mehr  als  vor  der  Düngung.  Bei  einer  weiteren,
in  Südindien  ausgeführten  Versuchsreihe  (siehe
„Gummi-Zeitung“,  Bd.  25,  1911,  S.  1972)
wurde  durch  Düngung  der  in  acht  Zapfungen
erhaltene  Ertrag  von  47,3  g  auf  66,8  g,  also
um  39,1  vH.,  gesteigert.  Nähere  Angaben  sind
in  dem  allein  mir  zugänglichen  Referat  nicht  enthalten.
  Angeregt  durch  die  Versuche  von  Wilcor,
habe  ich  nun  bereits  Ende  1910  gemeinschastlich
mit  Herrn  Dr.  Eichinger  einen  Düngungsversuch
mit  Chilisalpeter  ausgeführt,  der  erheblich  weniger
günstige  Resultate  ergeben  hat.  Dabei  wurden  je
zwei  Reihen  von  gleichaltrigen  Bäumen  ungedüngt
gelassen,  mit  ½  Pfd.  und  mit  1  Pfd.  Chilisalpeter
gedüngt.  Die  Bäume  wurden  zuerst  am  Tage
der  Düngung  und  dann  später  an  verschiedenen
Tagen  nach  der  „Lewa-Streifenmethode“  angezapft.
Der  eingesammelte  Kautschuk  wurde  dann  in  der
Waschwalze  vollständig  gereinigt  und  zu  feinen
Crapes  ausgewalzt,  die  nach  dem  Trocknen  gewogen
  wurden.

Die  Resultate  dieses  Versuches  sind  in  der  nachfolgenden
  Tabelle  zusammengestellt,  und  zwar  sind
in  der  oberen  Hälfte  der  Tabelle  die  geernteten
Kautschukmengen  angegeben,  in  der  unteren  Hälfte
sind  die  geernteten  Kautschukmengen  dadurch  besser
vergleichbar  gemacht,  daß  die  Erträge  der  gedüngten
  Reihen  in  Prozenten  der  an  dem  gleichen
Tage  von  den  ungedüngten  Reihen  erhaltenen
Erträge  ausgedrückt  sind.  Wenn  die  Düngung
einen  die  Erträge  fördernden  Einfluß  ausübt,  so
muß  sich  dies  offenbar  daran  zeigen,  daß  diese
Prozentzahlen  in  der  betreffenden  Gruppe  höher
werden,  wie  bei  der  ersten  Zapfung  die  am  Tage
der  Düngung  stattfand,  bei  der  also  der  Dünger
noch  nicht  gewirkt  haben  konnte.

 

 

ahl  1910  1911  1912
der  –—  —
Baumesi6.  12.  17.  12.  10.  12.  2i.  12.  28.  12.7.  2.  2.4.  10.  5.  235.
l  I.
J.  Ungedüngt  34  67  50  58  2  8360  79000,2  95,5  84  e  an
II.  1  Pfd.  Chilisalpeter  i  s  twäcrlttlesf  reinem
dr„  Baum  31  54  53  17  51,5  56  37,  7316,9  72,5  65  Kautschuk  in
III.  1  Pfd.  Coitsaberter  «  «  Grammen.
pro  Baum  32  51  657  .5  61460  66  63,8  77  63
!  I  s  —
J.  Ungedüngt  ..  —  1()(),100  100  100  100  100  100100  100  100
II.  Pid.  Chilisalpeter  D  D  s  i  Erträge  von  unvi-
  Bumm  —  81.  V90  81  2  67|62  92377  76  l77  gedüngt  glein
III.  1  Pfd.  Goilifalbeter  «  ,  s  100  gerechne
pro  Bam  —  76  110  81  76  73100  81164  81  1
        <pb n="1159" />
        W  1101  20

In  der  nachfolgenden  Tabelle  sind  nun  die
Durchschnittswerte  der  gegen  die  Zapfung  des
ersten  Tages  in  den  Zapfungen  der  drei  Jahre
beobachteten  Zunahmen  in  Prozenten  der  ersten
Zapfung  ausgedrückt  zusammengestellt.

Zunahme  der  Erträge  in  Prozenten  der  ersten
Zapfung.

1910  1911  11912
Gruppe  II  —  4,9  —  4,9  —5,4
Gruppe  III  ,  +  11,8  K—.23,  7  —  7,6

Wenn  nun  auch  bei  diesem  mehr  zur  Orientierung
  dienenden  Versuche  gewisse  Fehlerquellen
vorhanden  waren,  so  hätten  diese  die  Resultate
doch  nicht  derartig  beeinflussen  können,  daß  bei
einer  wirklichen  Zunahme  von  40  oder  gar  100  v.  H.
eine  Abnahme  der  Erträge  beobachtet  wäre,  wie
bei  Gruppe  II.  Bei  der  Schwierigkeit  exakter
Düngungsversuche  erscheint  es  mir  auch  wenig
ralsam,  die  Pflanzer  zu  privaten  Düngungsversuchen
  ermutigen,  um  so  weniger,  als  außer  Herrn
Dr.  Marckwald  das  Kaiserliche  Gouvernement
bereits  mit  systematischen  Düngungsversuchen  auf
den  Kautschuk-Plantagen  begonnen  hat.

4.  Pflanzweite.  Herr  Dr.  Marckwald
führt  als  einen,  die  Ertragsfähigkeit  der  Plantagen
schwer  gefährdenden  Mißstand  die  fast  durchweg
zu  enge  Pflanzweite  der  Bäume  an.  Diese  Behauptung
  halte  ich  für  richtig,  sie  ist  aber  nicht
gerade  neu.  In  dem  von  mir  1909  herausgegebenen
  Flugblatte  habe  ich  allerdings  noch
4X4  m  als  normale  Pflanzweite  für  Manihot
Glaziovii  angegeben.  In  den  1911  abgehaltenen
Kursen  (vgl.  „Pflanzer“  1911.  S.  258)  habe
ich  mich  aber  bereits  für  eine  etwas  weitere
Pflanzweite  ausgesprochen.  Es  wird  dort  gesagt:
„Man  wird  gut  tun,  sich  für  eine  einigermaßen
weite  Pflan  zweite  zu  entscheiden,  also  bei  einigermaßen
  günstigen  Kulturbedingungen  jedenfalls
nicht  unter  4m,  vielleicht  aber  besser  nicht  unter
5  m  in  jeder  Richtung  heruntergehen.“

Auch  in  „Pflanzer“  1911,.  S.  571  habe  ich
mich  entschieden  für  eine  weitere  Pflanzweite  ausgesprochen
  und  erörtert,  daß  in  vielen  Fällen  die
heimischen  Direktionen  und  der  bei  den  Verkäufen
befolgte  Usus,  den  Wert  einer  Pflanzung  nach
der  Zahl  der  darauf  besindlichen  Bäume  abzuschätzen,
  die  zu  enge  Pflanzweite  veranlaßt  und
das  Ausholzen  verhindert  haben.

Welche  Pflanzweite  nun  aber  als  richtig  anzusehen
  ist,  ist  wohl  schwerlich  für  alle  Fälle
ohne  weiteres  anzugeben.  Ich  habe  aber  diese
Frage  in  meinem  nahezu  abgeschlossenen  Buche
auf  Grund  meiner  Erfahrungen  und  Beobachtungen
  ausführlich  erörtert  und  hoffe,  daß
durch  diese  Erörterungen  nicht  nur  die  Pflanzer,
sondern  auch  die  heimischen  Direktionen  sich  all- 



mählich  immer  mehr  von  den  Vorteilen  einer
weiteren  Pflanzweite  überzeugen  werden.

Bemerken  möchte  ich  an  dieser  Stelle  noch,
daß  man  allerdings  in  Ostasien  immer  mehr  von
enger  zu  weiter  Pflanzweite  übergegangen  ist,  daß
aber  auch  dort  in  dieser  Hinsicht  noch  immer  sehr
große  Unterschiede  vorhanden  sind.

5.  Die  Pflanzzeit.  Herr  Dr.  Marckwald
sagt:  „Die  Pflanzzeit  drüben  ist  fast  durchweg
eine  falsche.  Man  pflanzt  in  der  großen,  statt  in
der  kleinen  Regenzeit,  und  züchtet  damit  krumme
und  schiefe,  stark  verästelte,  statt  gerader  und  unverästelter
  Bäume.  In  diesem  Punkte  kann  allerdings
  noch  nachträglich,  besonders  in  Gegenden,
in  denen  die  Gefahr  des  Ausbleibens  einer
Regenzeit  vorliegt,  durch  ein  späteres,  ganz  unschädliches
  Kappen  der  Bäume  Abhilfe  geschaffen
werden.  Die  Ursachen  des  ungünstigen  Wachstums
  der  in  der  großen  Regenzeit  angelegten
Pflanzungen  stehen  noch  nicht  fest;  sie  scheinen
durch  einen  Käfer  verursacht,  der  in  der  kleinen
Regenzeit  nicht  mehr  am  Leben  ist.“

Ich  bemerke  hierzu  folgendes:  Daß  aus  den
in  der  großen  Regenzeit  ausgelegten  Samen  vorwiegend
  krumme  und  schiefe  Bäume  entstehen,  ist
unrichtig.  Unrichtig  ist  auch,  daß  bei  der  Verzweigung
  ein  Käfer  eine  Rolle  spielt.  Mir  ist
von  dem  Vorkommen  derartiger  Käfer  nichts  bekannt,
  und  es  könnte  sich  dabei  höchstens  um
einen  ganz  speziellen  Fall  handeln,  der  noch
näher  zu  untersuchen  wäre.  Tatsache  ist,  daß  die
Verzweigung  stets  dann  eintritt,  wenn  die  Bäume
anfangen  zu  blühen,  weil  eben  bei  Manihot
Glazovii  die  Blütenstände  den  Stamm  abschließen
und  sich  während  der  Entwicklung  der  Blüten
Seitenzweige  bilden,  die  in  ihrer  Wachstumsrichtung
  mehr  oder  weniger  stark  von  der  Vertikalen
  abweichen.  Welche  Faktoren  nun  die
Blütenbildung  beeinflussen,  ist  noch  nicht  mit
Sicherheit  anzugeben.  Es  ist  allerdings  auf
manchen  Plantagen  des  Tangabezirks  beobachtet
worden,  daß  die  in  der  kleinen  Regenzeit  ausgelegten
  Samen  höher  verzweigte  Bäume  liefern,
als  die  in  der  großen  Regenzeit  gepflanzten.
Daß  aber  dennoch  auch  in  Gegenden,  in  denen
überhaupt  zwei  Regenzeiten  vorhanden  sind,  was
für  einen  großen  Teil  unserer  Kolonie  nicht  zutrifft,
  in  vielen  Fällen  die  große  Regenzeit  zur
Aussaat  benutzt  wird,  hat  darin  seinen  Grund,
daß  die  kleine  Regenzeit  meist  zu  unsicher  ist,  um
in  dieser  Periode  große  Flächen  zu  bepflanzen.
Auch  im  Tangabezirk  ist  ja  in  manchen  Jahren
die  kleine  Regenzeit  ganz  ausgeblieben.  Ferner
ist  es  auch  für  die  Anwendung  der  „Lewamethode“
  nicht  von  so  großer  Wichtigkeit,  daß  die
Bäume  sich  erst  hoch  über  dem  Boden  verzweigen.
  Ich  habe  allerdings  durch  (im  „Pflanzer“
        <pb n="1160" />
        1102  20

1912,  S.  1  beschriebene)  Versuche  nachgewiesen,
daß  auch  für  diese  Methode  hohe  Stämme  rentabler
  sein  dürften  als  tief  verzweigte.

Ich  hatte  auch  bereits,  bevor  Herr  Dr.  Marckwald
  nach  hier  kam,  Versuche  begonnen,  durch
die  festgestellt  werden  sollte,  wie  am  zweckmäßigsten
  aus  tief  verzweigten  Bäume  gerade
Stämme  gezüchtet  werden  können.  Uber  die  Resultate
  dieser  Versuche  soll,  sobald  diese  zum  Abschluß
  gelangt  sind,  ausführlich  berichtet  werden.

Nach  neueren  Versuchen  scheint  es  übrigens,
daß  man  den  Samen  nicht  an  Ort  und  Stelle
aussät,  sondern  ältere  auf  Saatbeeten  angezüchtete
Pflanzen  zur  Anzucht  verwendet.

6.  Saatzucht.  Herr  Dr.  Marckwald  klagt
darüber,  daß  bei  der  Auswahl  der  Saat  nicht
mit  der  genügenden  Sorgfalt  verfahren  wurde.
Dies  ist  gewiß  richtig  und  hat  wohl  in  erster
Linie  darin  seinen  Grund,  daß  bei  der  großen
Hast,  mit  der  sich  plötzlich  eine  große  Zahl  von
Pflanzern  der  Kultur  von  Manihot  Glaziovii  zuwandte,
  gute  ausgelesene  Saat  schwer  zu  erhalten
  gewesen  wäre.  Erschwert  wird  die  Auswahl
  der  Saat  noch  dadurch,  daß  die  Samen
beim  Aufspringen  der  Kapseln  weithin  fortgeschleudert
  werden.  Auch  wird  man  zur  Zucht
am  zweckmäßigsten  die  Saat  von  älteren  Bäumen
verwenden,  die  noch  nicht  in  so  großer  Menge
vorhanden  waren.

Um  uun  gute  Saat  zu  erhalten,  habe  ich
bereits  vor  einigen  Jahren  in  einem,  im  Sigital
gelegenen  Bestande  von  Manihot  Glaziovii  alle

schlecht  gewachsenen  und  weniger  Kautschuk
gebenden  Bäume  entfernt.
Ferner  hat  das  B.  L.  Institut  schon  vor

längerer  Zeit  Saat  aus  Brasilien  eingeführt,  und
auch  neuerdings  durch  gütige  Vermittlung  des
Herrn  D.  Sandmann  Saat  erhalten,  die  von
der  besten  brasilianischen  Plantage  stammt.  Diese
Samen  wurden  teils  in  Amani,  teils  auf  zwei
Plantagen  ausgesät.  Im  verflossenen  Jahre  habe
ich  außerdem  von  besonders  gut  gewachsenen  und
durch  reichlichen“  Milchsafterguß  ausgezeichneten
Bäumen  die  Früchte  kurz  vor  dem  Aufspringen
abgeschnitten  und  die  aus  den  Früchten  eines
jeden  Baumes  stammende  Saat  getrennt  ausgesät.
Ferner  haben  sich  auch  schon  verschiedene  Pflanzungen
  bereit  erklärt,  derartige  Saatzuchtversuche
in  größerem  Maßstabe  anzustellen.

III.  Die  Kautschukgewinnung.

Zapfen  zu  junger  Bäume.  Herr
Dr.  Marckwald  klagt  darüber,  daß  vielfach
Manihot-Bäume  schon  nach  eineinhalb  oder  zwei
Jahren  gezapft  werden.  Er  begründet  dies  damit,
daß  dann  die  Rinde  des  Baumes  noch  so  dünn
sei,  daß  leicht  Verletzungen  des  Kambiums  und

 

des  Holzes  erfolgen.  Auch  soll  der  von  zu  jungen
Bäumen  gewonnene  Kautschuk  noch  nicht  reif,
sondern  häufig  klebrig  und  ohne  Nerv  sein.  Ich
bemerke  hierzu,  daß  bei  jungen  und  aleen
Bäumen,  die  den  meisten  Milchsaft  gebenden  Gefäße
  dicht  am  Kambium  liegen  und  daß  die
Gefahr  einer  Verletzung  von  Holz  und  Kambium
bei  beiden  ungefähr  die  gleiche  ist.  Wenn  man
möglichst  viel  Kautschuk  erhalten  will,  ist  auch  ein
Durchstechen  des  Kambiums  und  einiger  Holzelemente
  bei  der  „Lewamethode“,  wie  bei  allen
Stichmethoden,  nicht  ganz  zu  vermeiden.  Wie  die
Erfahrung  gelehrt  hat  und  in  meinem  Buche  ausführlich
  erörtert  werden  soll,  ist  aber  die  hierdurch
herbeigeführte  Schädigung  nicht  allzu  groß.

Daß  der  Kautschuk  von  zweijährigen  Bäumen
bei  gleicher  Behandlungsweise  leichter  klebrig  wird,
wie  der  von  älteren  Bäumen,  habe  ich  bisher
nicht  beobachtet.  In  ihrem  Harzgehalt  besteht
auch  zwischen  den  Kautschuken  jüngerer  und  älterer
Bäume  nach  den  bisher  vorliegenden  Untersuchungen
  kein  wesentlicher  Unterschied;  nur  scheim
der  von  jüngeren  Bäumen  stammende  Kauschuk
eiweißreicher  zu  sein.  Auch  scheint  es,  daß  der
Kautschuk  von  jüngeren  Bäumen,  unabhänugig  von
der  chemischen  Zusammensetzung,  weniger  günitige
physikalische  Eigenschaften  besitzt.  Eine  exakte  Untersuchung
  in  dieser  Hinsicht  wäre  jedenfalls  sehr
erwünscht.

Damit  die  Entwicklung  der  Bäume  nicht  beeinträchtigt
  wird,  scheint  es  mir  übrigens  vorteilhafter,
  das  Anzapfen  zu  junger  Bäume  zu  untellassen,
  und  ich  habe  auch  bereits  in  dem  1909
herausgegebenen  Flugblatte  vor  dem  Anzapfen
junger  Bäume  gewarnt.

2.  Zapfzeit.  Herr  Dr.  Marckwald  empfieblt,
um  die  Bäume  zu  schonen,  das  Zapfen  in  der
Zeit  einzustellen,  in  der  die  Bäume  die  Blätter
abgeworfen  haben  und  in  der  sie  ohnehin  erheblich
  geringere  Erträge  geben.  Dies  geschieht
auch  jedenfalls  schon  seit  langer  Zeit  auf  vekschiedenen
  Pflanzungen,  obwohl  sich  wohl  schwer
physiologisch  begründen  lassen  dürfte,  daß  die
blätterlosen  Bäume  besonders  schonungsdürftig
sud.  In  Brasilien  werden  auch  nach  den  in
der  Literatur  vorliegenden  Angaben  die  Bäume
vielfach  gerade  im  blätterlosen  Zustande  angezapft.
Daß  der  Milchsafterguß  an  heißen  Tagen  am
Morgen  am  größten  ist,  dürfte  wohl  so  ziemlich
allen  Pflanzern  bekannt  sein.  Auf  vielen
Pflanzungen  wird  übrigens  auch  in  den  Nachmittagsstunden
  gezapft.  An  trüben,  feuchtwarmen
Tagen  kann  naturgemäß  den  ganzen  Tag  gezabtt
werden.

3.  Schlechte  Zapfmesser.  Herr  Dr.  Marckwald
  klogt  darüber,  daß  durch  schlechte  Zarfmesser
  die  Bäume  nicht  selten  schwer  geschädigt
        <pb n="1161" />
        G  1103  20

werden.  Wie  wenig  er  aber  selbst  in  dieser
Hinsicht  orientiert  ist,  zeigt  wohl  zur  Genüge  die
von  ihm  in  seinen  „Reiseeindrücken“  (S.  15)  über
ein  neues  Zapfinstrument  vertretene  Ansicht.  Das
betreffende  Instrument  besteht  aus  einem  mit  verstellbaren
  Quermessern  versehenen  Rade,  und  seine
Benutzung  soll,  „abgesehen  von  einer  Beschleunigung
  des  Zapfens,  eine  Beschädigung  des  Kambiums
  bzw.  Holzes  unmöglich  machen  und  die
Narben  tunlichst  klein  halten".  Ferner  sagt
Herr  Dr.  Marckwald  über  das  betreffende  Instrument:
  „Die  Benutzung  scheint  ein  leichtes  und
einfaches  Arbeiten  zu  gestatten  und  vor  den  bisher
verwandten  Zapfmessern  Vorteile  zu  bieten."  Die
Frage,  ob  es  möglich  ist,  ohne  gelegentliche
Schädigung  des  Kambiums  den  Bäumen  möglichst
große  Mengen  von  Kautschuk  zu  entziehen,  werde
ich  in  meinem  Buche  auf  Grund  der  anatomischen
Struktur  der  Manihot-Rinde  ausführlich  erörtern.
An  dieser  Stelle  möchte  ich  darauf  hinweisen,
daß  das  oben  erwähnte  Instrument  einen  leicht
ersichtlichen  Konstruktionsfehler  besitzt,  weil  die
Messerchen  nicht  vertikal  in  die  Rinde  hineingestochen
  und  wieder  herausgezogen,  sondern  in
der  Wunde  gedreht  werden,  wodurch  ein  Druck
auf  die  Wundränder  ausgeübt  und  auch  die  Vernarbung
  erschwert  wird.  Außerdem  hätte  ein
Zapfversuch  bei  einem  älteren  Baum  sofort  zeigen
können,  daß  es  unmöglich  ist,  mit  dem  Instrument
die  zum  Durchstechen  der  Rinde  nötige  Kraft
auszuüben.

4.  Koagulationsmittel.  Herr  Dr.  Marckwald
  klagt  darüber,  daß  vielfach  Essig  säure
zur  Koagulation  des  Milchsaftes  benutzt  wird.
Er  behauptet,  daß  durch  die  Benutzung  von  Essigsäure
  „der  Nerv  und  die  Lebensfähigkeit  des
Kautschuks  herabgesetzt  wurde“  und  daß  diese
Säure  „auch  bereits  zu  einer  steigenden  Entwertung
  des  in  solcher  Weise  koagulierten  Ceylon-Plantagenkautschuks
  geführt  hat".

Ich  bemerke  hierzu,  daß  das  Preisverhältnis
zwischen  dem  brasilianischen  und  den  ostasiatischen
Hevea-Kautschuken  allerdings  in  den  letzten  Jahren
stark  geschwankt  hat.  Für  die  in  manchen  Beziehungen
  voneinander  abweichenden  Eigenschaften
dieser  beiden  Kautschukarten  wurden  auch  von
verschiedenen  Fachmännern  verschiedene  Gründe
angeführt,  von  denen  aber  noch  keiner  als  exakt
nachgewiesen  und  als  allgemein  anerkannt  angesehen
  werden  kann.  Was  nun  speziell  die  behauptete
  Schädlichkeit  der  Essigsäure  anlangt,  so
ist  doch  immerhin  beachtenswert,  daß  nach  dem
Mitte  1911  erschienenen  Handbuch  von  Schidrowitz
  („Rubber“  S.  66)  noch  in  jener  Zeit  etwa
99¾  vH.  des  ostasiatischen  Plantagenkautschuks
mit  Essigsäure  koaguliert  wurden,  daß  sich  ferner
das  Preisverhältnis  zwischen  wildem  und  Plan- 



tagenkautschuks  geändert  hat,  und  daß  auch  Frank
und  Marckwald  im  „Pflanzer“  1910  von  mir
mit  Essigsäure  koagulierten  Kautschuk  als  eine
„hervorragende  Qualität“  bezeichnet  haben.  Nach
dem  obigen  sind  wohl  noch  gewisse  Zweifel  an
der  großen  Schädlichkeit  der  Essigsäure  gestattet.

Bezüglich  des  von  mir  an  Stelle  von  Essigsäure
  empfohlenen  bedeutend  billigeren  Chlorcalciums
  äußert  sich  Herr  Dr.  Marckwald  zwar
an  anderen  Orten  ziemlich  skeptisch.  Die  von
ihm  selbst  an  dem  vulkanifierten  Kautschuk  ausgeführten
  Beobachtungen  haben  aber  diese  Bedenken
  bisher  nicht  begründet  erscheinen  lassen.

Was  nun  ferner  die  von  Herrn  Dr.  Marckwald
  so  stark  gerügte  Maßregel  anlangt,  daß
auf  einigen  Plantagen  den  Zapfern  gestattet  werde,
ihr  Koagulationsmittel  selbst  zu  bereiten  oder
durch  gewisse  Zusätze  zu  verbessern,  so  wäre  diese
strenge  Kritik  wohl  einigermaßen  berechtigt,  wenn

in  einem  Falle  erakt  nachgewiesen  wäre,  daß

durch  diese  Zusätze  die  Qualität  des  Plantagenkautschuks
  wesentlich  beeinträchtigt  wäre.  Soweit
  mir  bekannt,  handelt  es  sich  in  all  diesen
Fällen,  um  vergorene  Stoffe  oder  gewisse  Pflanzensäfte,
  also  in  erster  Linie  um  organische  Säuren
wie  Essigsäure,  Zitronensäure,  Weinsäure  usw.
Wenn  nun  den  Zapfern  ein  Koagulationsmittel
von  ausreichender  Konzentration  gegeben  wird,
so  werden  diese  Zusätze  meist  unwirksam  sein  und
von  den  Leuten  von  selbst  nicht  mehr  angewandt
werden.  Wenn  man  aber  den  Zapfern  gestattet,
die  Koagulationsmittel  noch  durch  Zusatz  von
Orangensaft  und  dergleichen  zu  verstärken,  so
kann  man  natürlich  an  Koagulationsmitteln  sparen.
Daß  aber  die  Ausgaben  für  das  Koagulationsmittel
  in  der  Bilanz  der  Kautschukplantagen  bei
Anwendung  der  Lewametbode  eine  ziemlich  erhebliche
  Rolle  spielen,  dürfte  genugsam  erwiesen
sein.  So  lange  wir  über  die  Vor=  und  Nachteile
  der  verschiedenen  Koagulationsmittel  noch  so
wenig  zuverlässige  Angaben  besitzen,  dürfte  es
auch  berechtigt  sein,  die  Kosten  der  verschiedenen
Koagulationsmittel  in  erster  Linie  in  Betracht  zu
ziehen.

Anders  liegt  die  Sache  allerdings,  sobald  es
sich  darum  handelt,  eine  Standardmarke  zu
schaffen.  Dann  wird  naturgemäß  bei  Anwendung
der  Lewamethode  auch  eine  Einigung  über  das

anzuwendende  „Koagulationsmittel“  erforderlich

sein.  Bei  der  Wahl  des  Mittels  würden  natürlich
  in  erster  Linie  die  Eigenschaften  des  damit
erhaltenen  Kautschuks,  in  zweiter  Linie  die  Kosten
des  Koagulationsmittels  maßgebend  sein  müssen.
Welches  Koagulationsmittel  nun  aber  als  das
beste  und  rentabelste  zu  bezeichnen  ist,  scheint
mir  zur  Zeit  noch  nicht  mit  Sicherheit  entschieden.
Um  aber  in  dieser  Hinsicht  auch  von  anderer
        <pb n="1162" />
        W  1104  e

Seite  ein  Urteil  zu  erhalten,  sende  ich  mit  der
nächsten  Dampfergelegenheit  eine  Anzahl  verschieden
  hergestellter  Kautschukproben  an  das
Königliche  Material-Prüfungsamt  in  Groß-Lichterfelde,
  das  sich  ja  in  den  letzten  Jahren  ganz
speziell  der  chemischen  und  physikalischen  Prüfung
des  Kautschuks  zugewandt  und  mich  auch  bereits
um  Zusendung  von  Kautschukproben  gebeten  hat.

Die  Frage,  ob  es  rentabler  sein  würde,  von
den  Bäumen  den  Milchsaft  aufzufangen,  habe  ich
in  dem  vorliegenden  Gutachten  nicht  berührt,
weil  ja  Herr  Dr.  Marckwald  in  dieser  Hinsicht
keine  irgendwie  neuen  Ansichten  geäußert  hat;
meine  diesbezüglichen  Untersuchungen  können  noch
nicht  als  abgeschlossen  gelten,  haben  aber  bisher
noch  nicht  zu  vielversprechenden  Resultaten  geführt.


IIII.  Die  Präparation  des  Kautschuks.

Die  Frage,  wie  der  nach  der  „Lewamethode“
gewonnene  Kautschuk  am  zweckmäßigsten  auf  den
Markt  zu  bringen  sei,  habe  ich  in  zwei,  im
„Pflanzer"“  1910  (S.  113  und  145)  erschienenen
kleinen  Mitteilungen  behandelt.  Ein  irgendwie
abschließendes  Urteil  in  dieser  Hinsicht  wird  aber
dadurch  sehr  erschwert,  daß  die  Kautschukkonsumenten
  mit  ihrem  Urteil  über  die  Verwendbarkeit
der  verschiedenen  Kautschukarten  meist  sehr  zurückhaltend
  sind,  und  die  Kautschukmakler  bei  noch
nicht  durch  die  Praxis  erprobten  Produkten  gar
nicht  imstande  sind,  ein  sachgemäßes  uUrteil  abzugeben.
  Ich  habe  mich  aber  auch  damals  entschieden
  für  die  Schaffung  einer  einheitlichen
Marke  ausgesprochen.  Die  Frage,  ob  es  ratsam
sein  würde,  den  Kautschuk  bereits  in  der  Kolonie
zu  waschen  oder  ungereinigt  zu  versenden,  mußte
ich  dagegen  aus  Mangel  an  genügenden  Unterlagen
  unentschieden  lassen,  und  ich  kann  diese
Frage  auch  jetzt  noch  nicht  als  gelöst  betrachten.

Herr  Dr.  Marckwald  führt  nun  zwar  in
einer  neueren  Publikation  („Tropenpflanzer“  1912,
S.  233)  an,  daß  „unter  etwa  35  gewaschenen
Kautschuken  nur  ein  einziger  war,  der  noch  als
„Prima-Kautschuk“  bezeichnet  werden  kann,  eine
Probe,  die  von  mir  selbst  mit  größter  Sorgfalt
gewaschen  war,  und  die  ohne  diese  Behandlung
voraussichtlich  gleichfalls  noch  erheblich  günstigere
Eigenschaften  besessen  hätte.“  Ich  möchte  hierzu
zunächst  bemerken,  daß  auch  eine  von  mir  gewaschene
  Kautschukprobe  früher  von  Frank  und
Marckwald  („,Pflanzer“  1910,  S.  266)  als  eine
„sehr  gute  Qualität“"  bezeichnet  wurde.

Erwähnen  möchte  ich  ferner,  daß  in  Ostasien,
wo  man  doch  über  längere  Erfahrungen  verfügt,
auch  der  Serap-Kautschuk  allgemein  gleich  am
Gewinnungsorte  zu  Crépe  verarbeitet  wird.  Was
dort  möglich  und  als  rentabel  erkannt  ist,  sollte

sein.

 

doch  auch  in  Deutsch-Ostafrika  möglich  und  rentabel
sein  können.  "

Daß  die  in  der  „Kautschuk-Zentralstelle“)
untersuchten  gewaschenen  Kautschuke  weniger  gute
Eigenschaften  besaßen,  dürfte  auch  weniger  an
dem  Waschen  als  an  der  Nachbehandlung  gelegen
  haben.

Sehr  willkommen  wäre  es  mir  auch  gewesen,
wenn  mir  Herr  Dr.  Marckwald  über  die  Ursache
  der  Schädlichkeit  des  hiesigen  Waschens  eine
bestimmtere  Angabe  hätte  machen  können.  Af
meine  Frage,  ob  dabei  das  fortgesetzte  Zerreißen,
die  starke  Pressung  und  Reibung  oder  die  Erwärmung
  schädlich  wirkten,  konnte  er  mir  leider
keine  Auskunft  erteilen.  Auch  für  jede  andere,
auf  exakten  Untersuchungen  basierte  Angabe  über
die  beim  Waschen  des  Kautschuks  zu  befolgenden
Regeln  würden  die  Herren  Plantagenleiter  dem
Herrn  Dr.  Marckwald  gewiß  dankbar  gewesen
Daß  aber  durch  die  verschiedenen  neueren
Publikationen  des  Herrn  Dr.  Marckwald  doin
  ihn  gesetzte  Vertrauen  bei  den  ersahreneren
Pflanzern  der  Nordbezirke  wesentlich  erhöht  wäre,
glaube  ich  nach  verschiedenen  diesbezüglichen
Außerungen  sehr  bezweifeln  zu  müssen.  JIch
glaube  auch  nicht,  daß  eine  in  Deutschland  unter
Leitung  der  „Kautschuk-Zentralstelle“  stehende
Waschanstalt  viel  Zuspruch  finden  würde,  wenn
den  Plantagenleitern  von  den  heimischen  Direltionen
  hierauf  ein  gewisser  Einfluß  gestattet  wird.

Nach  meiner  Überzeugung  dürfte  es
auch  noch  verfrüht  sein,  eine  ganz  bestimmte
  Kautschukaufbereitungsart  zuempfehlen

  oder  gar  bobligatorisch  einzuführen.
  Meines  Erachtens  ist  es,  um  zu  einer
rationellen  Standardmarke  zu  gelangen,  bor

allem  notwendig  zu  entscheiden,  ob  durch  rationelles
  Waschen  ein  Produkt  zu  erhalten  ist,  das
gleich  gute  Eigenschaften  besitzt  wie  der  ungkwaschene
  Kautschuk,  was  ja  nach  den  in  Ostasien
gemachten  Erfahrungen  zum  mindesten  sehr  wabr,
scheinlich  ist.  Daß  gewaschener  Kautschuk  viel

eher  als  einheitliches  Produkt  auf  den  Markt  gebracht

  werden  kann  als  ungewaschener,  bedar
wohl  keiner  ausführlichen  Erörterung.

Um  nun  über  die  Eigenschaften  des  gewaschenen
  Kautschuks  auch  von  anderer  Seite  zverlässige
  Angaben  zu  erhalten,  sende  ich  an  das
Königlich  Materialprüfungsamt  Proben  von  m
verschiedener  Weise  gewaschenen  Kautschuken.
Wenn  durch  diese  Untersuchungen  festgestellt  wird
daß  durch  rationelles  Waschen  die  Eigenschaften

*)  Gemeint  ist  das  eingangs  erwähnte  „Cbemicke
Laboratorinum  für  Handel  und  Industrie"  in  Berlin.
das  sich  noch  den  Namen  „Kautschuk-Centralsteile  sir
die  Kolonien“  beigelegt  hat.
        <pb n="1163" />
        1105

des  Kautschuks  nicht  beeinträchtigt  werden  und
zugleich  auch  ermittelt  ist,  worauf  es  bei  dem
Waschen  ankommt,  so  sehe  ich  nicht  ein,  weshalb
es  nicht  möglich  sein  sollte,  die  Kautschukreinigung
allgemein  nach  dieser  Methode  auszuführen.
Sollten  aber  die  Untersuchungen  des  mit  möglichster
  Vorsicht  gewaschenen  Kautschuks  ein  ungünstiges
  Refultat  liefern,  so  wären  über  die
Vor=  und  Nachteile  der  verschiedenen  Koagulationsmittel,
  die  Art  des  Trocknens  des  Kautschuks,
sowie  über  den  Einfluß  des  Kochens  oder  gelinderen
  Erwärmens  exakte  Versuchsreihen  anzustellen.
  Wie  bereits  erwähnt,  sollen  auch  diesbezügliche
  Proben  baldmöglichst  an  das  Königliche
Materialprüfungsamt  abgesandt  werden.
Erwähnen  will  ich  an  dieser  Stelle  schließlich
noch,  daß  ich  in  den  letzten  Tagen  Gelegenheit
hatte,  die  von  Herrn  Dr.  Marckwald  erwähnte
Werner-Pfleiderersche  Waschmaschine  in
der  Fabrik  der  „Mombo-Rubber-Plantation“  in
Tätigkeit  zu  sehen.  Dort  wurden  auch  einige
aus  Amani  stammende  und  deshalb  mit  meinen
anderen  Proben  vergleichbare  Bälle  gewaschen.
Der  erhaltene  Crépe  soll  ebenfalls  an  das  Königliche
  Materialprüfungsamt  abgesandt  werden.
lber  die  Leistung  dieser  Maschine  soll  im
„Pflanzer“  ausführlich  berichtet  werden.

IV.  Schlußbetrachtung.

In  dem  obigen  glaube  ich  die  wichtigsten  der
von  Herrn  Dr.  Marckwald  in  seinem  Vortrage
berührten  Fragen  auf  Grund  von  den  in  Amani
und  auf  den  verschiedenen  Plantagen  gemachten
Erfahrungen  einigermaßen  beleuchtet  zu  haben.
Ausführlichere  Darlegungen  über  die  berührten
und  andere  einschlägige  Fragen  hoffe  ich  alsbald
in  einem  größeren  Buche  geben  zu  können.

Ich  verspreche  mir  von  einer  ausführlichen
Abhandlung,  in  der  die  einzelnen  Fragen  an  der
Hand  von  Abbildungen  und  zahlenmäßigen  Angaben
  gründlich  besprochen  werden,  mehr  als  von
kurzen  Flugblättern,  in  denen  eine  ausführliche
Begründung  der  verschiedenen  Methoden  schwer
durchführbar  wäre.  Die  Pflanzer,  die  ja  zum
Teil  bereits  über  weitgehende  Erfahrungen  verfügen,
  werden  meines  Erachtens  vor  allem  Wert
darauf  legen,  daß  ihnen  nachgewiesen  wird,  warum
sie  eine  bestimmte  Methode  verfolgen  sollen.

Zum  Schluß  möchte  ich  noch  zu  dem  zweiten,
von  Herrn  Dr.  Marckwald  aufgestellten  Leitsatze
Stellung  nehmen.  Dieser  lautet:

„Es  ist  wünschenswert,  daß  die  Kaiserliche
Staatsregierung  beim  Reichstage  die  Mittel  beantragt,
  geeignete  Beamte  hinauszusenden,  die  die
Pflanzungsgesellschaften  und  die  Pflanzer  über  die
dem  Kautschuk-Plantagenbau  drohenden  Gefahren
aufklären  sowie  darin  unterweisen,  wie  eine  Ge- 



-*-sundung

  der  bestehenden  Pflanzungen  durchzuführen
  ist,  wie  Neupflanzungen  anzulegen  sind,
sowie  wie  der  Kautschuk  zu  beernten,  aufzubereiten
und  zu  versenden  ist.  Auch  durch  amtliche  unentgeltliche
  Verbreitung  von  Flupblättern,
Schriften  und  Abbildungen  soll  die  Aufklärungstätigkeit
  in  umfangreichem  Maße  unterstützt
werden.“

Ich  gestatte  mir  hierzu  zu  bemerken,  daß  mir
nicht  recht  klar  ist,  wo  das  Reichs-Kolonialamt
  in  der  Kautschukkultur  bewanderte  Beamte
erhalten  sollte.  Auch  dürften  die  übrigen  Erörterungen
  zur  Genüge  zeigen,  daß  die  von
Herrn  Dr.  Marckwald  berührten  Fragen  schon
seit  langer  Zeit  in  Amani  sachgemäß  bearbeitet
werden.

*  Vom  Kautschukmarkt.

Auszug  aus  dem  Kautschuk-Marktbericht  für  das
III.  Quartal  1912.

Vom  Chemischen  Laboratorium  für  Handel  und  Industrie
I)#r.  Robert  Henrigqnes  Nachf.

Wir  schätzen  die  Weltproduktion  des  Jahres  1912
auf  98  000  Tous  rund  und  glanben,  daß  außerdem
mindestens  noch  2500  Tons  sich  den  Marktregistrierungen
  durch  direkte  Aufkäufe  entzogen  haben.  Die
größere  Anfuhr  aus  Para  ist  einmal  darauf  zurückzuführen,
  daß  die  Preise  etwas  geringer  wurden,  und
dadurch,  wie  dies  bisher  immer  beobachtet  worden  ist,
die  Arbeiter  mehr  leisten,  anderseits  aber  gang  besonders
  darauf,  daß  die  Schiffahrtsverhältnisse  im  vorletzten
  Berichtsjahr  ungünstig  waren  und  viel  Rohkautschuk
  im  Junern  zurückgehalten  worden  ist,  welcher
erst  in  diesem  letzten  Berichtsjahr  im  Markt  erscheint.
Der  Weltkonsum  ist  jedenfalls  erheblich  gestiegen  gegenüber
  der  Verbrauchossteigerung  in  den  Vorjahren.
Wenn  eine  solche  relative  Steigerung  anhalten  sollte,
so  ist  keine  Besorgnis  wegen  der  Aufnahme  der  großen
Plantagen-Ernten  in  den  nächsten  Jahren  zu  erwarten.
Es  dürften  selbst  die  Größenberechnungen  für  1916
glatt  ausgenommen  werden  können.  Allerdings  ist
hierzu  eine  Stabilität  auf  niedrigerer  Preisbasis  wohl
unbevingt  zu  erwarten.  Die  Weltvorräte  schließen  im
Berichtsjahr,  laufend  vom  1.  Juli  bis  30.  Juni,  wieder
mit  normalen  Werten  ab,  so  daß  immerhin  noch  mindestens
  10  000  bis  12  000  Tons  nachweisbarer  Vorrat
waren.  Die  englischen  Plantagen-Gesellschaften  haben
sich,  was  die  Rentabilität  angeht,  durchaus  befriedigend
weiter  entwickelt  und  nach  den  vorliegenden  Abschlüssen
wieder  große  Dividenden  im  Berichtsjahr  verteilt.
Die  Kautschukeruten  übertrafen  bei  allen  Pflanzungen
die  Schätzungen  um  ein  beträchtliches;  auch  die
deutschen  Pflanzungen  konnten  zum  Teil  bereits  befriedigende
  Ergebnisse  erzielen.  Die  Produktion  an
Plantagen-Para  in  den  Vereinigten  Malanen-Stiaaten
mag  vergleichsweise  wieder  aufgeführt  sein,  um  die
wiederum  eminente  Steigerung  zu  zgeigen.  Die  Ernten
waren  vom  Januar  bis  Angust  1910:  7229  250  Uln,
1911:  11  583  235  lbe,  1912:  21  733  661  Ibs.  Mithin
beträgt  die  Erntesteigerung  dem  Vorjahre  gegenüber
rund  88  v.  H.,  in  lbs  ausgedrückt  ein  Plus  von
10  150  426.  Allein  im  Monat  August  1912  betrug  die
an  den  dortigen  Markt  gebrachte  Kautschukmenge
3  655  535  lbb.  Aus  Ceylon  waren  die  Ernten  im
        <pb n="1164" />
        G  1106  c

nleichen  Zeitraum  von  1911:  3  570  627  lbs,  1912:
7961  509  lbs,  also  auch  hier  eine  eminente  Steigerung.
Beide  Erntesteigerungen  entsprechen  durchaus  den  Berechnungen
  bezw.  sie  übertreffen  diese.

Was  die  Marktpreise  selbst  angeht,  so  ist  in
dem  lanfenden  Jahr  von  erheblichen  Spitzen  nach
oben  und  unten  nicht  zu  reden,  sondern  es  liegt  erfreulicherweise
  eine  gewisse  Stabilität  vor.  Besonders
wichtig  und  beachtenswert  ist  es,  daß  zum  ersten  Male
etzt  wieder  die  Plantagen-Para-Preise  beachtlich  unter

 

denen  für  Wild-Para  liegen,  wobei  noch  besonders  berücksichtigt
  werden  muß,  daß  der  Wild-Para  doch  mindestens
  15  v.  H.  Waschverlust  hat,  während  der  Plan
tagen-Para  keinen  nennenswerten  Verlust  bei  der
Verarbeitung  in  der  Fabrik  mehr  aufweist.  Juueinzelnen
  stellen  sich  vergleichsweise  die  Londoner  Notizen
für  Plantagen-Fein-Para,  Wild-Para  und  Plantagen-Scrap
  im  Vergleich  mit  den  Notizen  der  gleichen  Berichtsperiode
  1911  in  der  üblichen  Londoner  Angabe
per  Ih  wie  folgt:  ·-Fein-Para-Plantagen

  Wild-Para  Scrap
L  L
1911  Juli  5.2½  bis  5.6½  4/9½  bis  4/8  bis  4°70
1912  JIui  1/110  5/1½  4/%0  5/1.0  3/600  3/11/15
1911  Augucst  5//4/)  .  5/7/0  48%  4½/N  41%%  44//7½
1912  August.  .  49·791½0  .  50½  4°110  =  5  2½  3.60  „  3  10  1
1911  Septembrer.  57'1  0  =  5/  1°8½  =  5/½  4/2.00.  460
1912  Septembeerr.  1/9/½  4  5//  51  1-70  3.9%½  3,61/
#  Weiter  möchten  wir  in  üblicher  Weise  über  die  Vergleichspreise  im  3.  Quartal  ab  1910  bis  jest
Bericht  geben:  1910  1911  1912
Anfang  Juli  Ende  Sept.  Anfang  Juli  Ende  Sept.  Anfang  Juli  Ende  Sent.
IJI.  1  12  4  "  M.  AM
Para  fe  22.40  15.25  9.00  10,80  11.30  10,30
In.  Afrikarner  10650  13.75  8,10  10,00  9.25  9.25
Manaos  Serappp.  14.50  9.50  8,10  9.20  8,60  7.90
Plantagen-Para  219,25  14,15  11,00  11,80  11,30  9.95
Plautagen-Manihot  16.00  12.50  7.00  10.40  9,50  S.(AKr
Plantagen-Rickriga  15,00  12,00  7,10  8,80  10,60  9,00

Diese  Übersicht  zeigt  insofern  erfreuliche  Ergebnisse,
als  die  Preisnotierungen  für  die  deutschen  Plantagen—
Kautschuke  sich  durchaus  befriedigend  im  Verhältnis
zum  WMild-Para  gestaltet  haben.  Dauernd  gleichmäßig
und  im  Verhältnis  besonders  günstig  zu  dieser  führenden
Marke  gestalten  sich  die  Preise  für  die  westafrikanischen
Kickria-Qamschuke,  welche  auch  entsprechend  in  immer
besserer  Jualität  erscheinen.  Auch  die  Manihot-Produkte
  Ostafrikas  werden  relativ  befriedigend  bezahlt;
allerdings  muß  bei  diesen  Preisen  beachtet  werden,
daß  wir  nur  in  der  llbersicht  wie  üblich  die  Höchst- 



preise  für  reine  Platten  angeben,  und  cs  erscheim
wichtig,  auch  einmal  daneben  die  Preise  von  Bällen
anzugeben  und  eine  Vergleichsberechnung  über  die
wirklichen  Werte  dieser  Marerialien  anzustellen.  Im
solgenden  sind  die  Mittelwerte  für  Manihotbälle  pr#“
Juli,  August,  September,  daneben  sind  in  der  zweiten
Rubrik  diejenigen  Werte  angegeben,  welche  bei  20  bim
25  v.  H.  Waschverlust  der  Kautschuk  wirklich  er  zielt.
Endlich  in  der  dritten  Rubrik  sind  nochmals  vergleichsweise
  die  Werte  für  prima  gewaschene  Manihotplaten
angegeben:

(iM:

Mau  *  rnnntn  Waschverlust  Manihot-=  .
Manihotbälle  Mittel  bei  25  v.  H.  bei  20v.H.  la.  Platten  Mittel

AL  4  #.  1  #  .  Al  "  ·.
Juli  6,.80  bis  7,10  7.10  9.50  8,90  8,00  bis  9,50  8.75
August  6,60  =  1J/,20  6,00  9.20  8.65  8,000  =  8,80  8.10
September  6,60  6,900  6.75  9,00  8,10  7,00  =  88,00  8.25

Die  Guttapercha-Notizen  gestalteten  sich  weiter
wenig  erfreulich.  Mittelsorten  sind  vom  Markt  so  gut
wie  andgeschlossen,  und  man  wertet  nur  noch  Prima=Ware
  mit  .K  5.00  bis  .¼  6.50  für  1  kug  gegen  Sekunda-Ware
  mit  .K  1,25  bis  14  2,00  für  1  kg.

Auch  auf  diesem  Marktgebiet  wäre  es  erwünscht,
mehr  Klarheit  über  die  wirklichen  Jnalitäten  zu  erhalten.


Rheinische  Handel-Dlantagen-Gesellschaft  in  Köln.“

Der  Geschäftsbericht  über  das  Jahr  1911  hat
einige  erfreuliche  Zahlen  aufguweisen,  die  in  erster
Linie  auf  die  besseren  Naffeepreise  zurückzuführen  sind.
Die  schon  im  vorigen  Bericht  erwähnte  günstige  Marktlage
  hat  sich  seitdem  weiterentwickelt  und  befestigt.
Oinzu  kam  eine  größere  Ernte,  als  wir  erwarten
durften;  denn  während  die  Ernteschätzung  auf  mindestens
  100  000  kxg  lantete,  stellten  wir  in  Europa  gut
122  000  k.x  zum  Verkauf  und  setzten  draußen  noch  gut

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  16.  Geschäftojahr  1911.

 

15  000  ku  —  meist  minderer  Qualität  —  ab.  Ab  züglich
  Seefracht  und  aller  weiteren  Spesen  erhielten  wir
für  den  in  Europa  verkauften  Kaffee  rund  170  0Cum.  v.
oder  im  Durchschnitt  1,.36  .K&amp;amp;  netto  pro  Kilo,  und  erzielten
  im  ganzen  aus  dem  Kaffee  192  377.90  .4  Einnahme.


Der  Regenfall  von  1249  mm  ist  für  Ngambo
mäßig  zu  neunen  und  blieb  um  ein  paar  100  mmr
hinter  dem  Durchschnitt  mehrerer  Jahre  zurück:  da,
gogen  war  die  Verteilung  des  Regens  über  das  Jahr
günstig.

Der  Arbeitermangel  hielt  leider  an,  und  wir
könnten  fast  wörtlich  wiederholen,  was  wir  darüber  in
unserm  letzten  Geschäftsbericht  sagten.  Leider  ist  eingetroffen,
  was  wir  im  vorigen  Jahre  als  Befürchtung
aussprachen,  daß  uns  nämlich  wegen  Mangel  an
Pfluückern  eine  erhebliche  Menge  Kaffee  verloren  gegangen
  ist.  Trotz  aller  Mühe  und  großem  Geldaufwand
  gelang  es  nicht,  in  der  Erntezeit  eine  nur  annähernd
  ausreichende  Anzahl  Arbeiter  zu  bekommen.
Daß  übrigens  in  den  sechs  bis  acht  Wochen  der  Ernte-
        <pb n="1165" />
        W  1107  20

geit  nur  für  die  Ernte  gearbeitet  und  jede  andere
Arbeit,  auch  die  in  der  Kautschukpflan  zung,  eingestellt
wird,  bedarf  wohl  kaum  der  Erwähnung.

Die  Arbeiterzahl  belief  sich  im  Durchschnitt  auf  225
(in  1910  noch  229),  mit  einer  Mindestzahl  von  159
(in  1910  noch  193)  und  einer  Höchstzahl  von  454  (317
in  1910).  Die  ungünstige  Lage  Ngambos  zum  Bezug
von  Arbeitern  aus  der  Umgebung,  ein  Umstand,  der
besonders  während  der  kurzen  Erntezeit  von  sehr  großer
Michtigkeit  ist  —  geht  schon  allein  daraus  hervor,  daß
von  obiger  Jahresdurchschnitts  zahl  von  225  nur  etwa
18  v.  O.  Tagelöhner  sind  (das  sind  Lente,  die  aus  der
Umgebung  zur  Arbeit  kommen),  die  restlichen  82  v.  H.
dagegen  Kontraktarbeiter,  die  nur  mit  Hilfe  hoher
Werbespesen  und  bedeutender  Vorschüsse  gewonnen
werden  können.

Eine  Ausdehnung  der  Kautschukpflanzung  wurde
im  Berichtsojahre  nicht  vorgenommen,  weil  die  verfügbaren
  Hände  anderweitig  nötiger  waren.  Die  bepflanzten
  111  ha  konnten  genügend  unterhalten  werden,
und  lauten  die  Berichte  über  deren  Entwicklung  im
allgemeinen  befriedigend.

Wenn  auch  über  den  Stand  der  Kaffeepflanzung,
die  nach  wie  vor  nominell  rund  500000  Bäume  zählt,
im  allgemeinen  günstig  zu  berichten  ist,  so  darf  doch
nicht  außer  acht  gelassen  werden,  daß  diese  Bäume
mit  wenigen  Ausnahmen  schon  zwölf  bis  vierzehn
Jahre  alt  sind,  mithin  ein  Alter  erreicht  haben,  bei
dem  ein  Kaffeebaum  in  nicht  reichem  Boden  schon  nicht
mehr  jung  zu  nennen  ist.  Bei  dem  Fehlen  von  Vieh
in  dieser  Gegend  Deutsch-Ostafrikas  ist  Düngen  mit
Stallmist  ausgeschlossen,  während  eine  Verwendung
chemischer  Düngemittel  für  unsere  nicht  humusreichen.
ja  eher  humusarmen  Böden  nicht  ohne  Bedenken  ist.
Zu  diesen  theoretischen  Bedenken  treten  noch  praktische
Erwägungen  hinzu,  denn  eine  solche  Maßnahme  würde,

 

von  der  Arbeiterknappheit  ganz  abgesehen,  für  eine  so
ausgedehnte  Pflanzung  sehr  große  direkte  Auslagen
erfordern.

Die  Bilanz  weist  einen  Überschuß  der  Einnahmen
über  die  Ausgaben  von  60  000  auf;  hierbei  ist  noch
zu  berücksichtigen,  daß  in  den  letzten  drei  Jahren  aus
dem  Ernteerlös  mehrere  größere  Aufwendungen  bestritten
  worden  sind,  so  eine  Vergrößerung  der  Fabrikanlage
  durch  ein  zweites  Trockenhaus,  ein  zweites
Magazin  und  neue  Trockentennen,  ferner  ein  neues
Assistentenhaus;  diese  Neuanlagen  erforderten  rund
30000  MN.  Des  weiteren  wurden  die  Gesamtkosten
der  Kautschukanlage,  die  einschließlich  einer  Assistentenwohnung
  bis  1.  Jannar  1912  rund  55000  .K  erforderte,
gleichfalls  aus  dem  Erlös  der  Kaffeeernte  bezahlt.
Bleiben  daher  die  Kaffeepreise  für  die  nächsten  Jahre
ungefähr  auf  der  gleichen  Höhe,  oder  sinken  sie  wenigstens
  nicht  wieder  auf  das  noch  vor  kurzem  übliche
niedrige  Nivean  herab,  so  erscheint  die  nächste  Zukunft
hoffnungsvoller.  Nur  darf  hierbei  nicht  vergessen
werden,  daß  besonders  wegen  des  Alters  unserer  Kaffeebäume
  der  Buchwert  der  Pflanzung,  der  seit  1905  mit
rund  867.000  *“  geführt  wird,  tatsächlich  zu  hoch  ist
und  tunlichst  bald  ermäßigt  werden  muß.

Die  Ernteschätung  für  1912  lautet  auf  nur  70000  kg.

Die  Betriebskosten  Ngambo  stellen  sich  auf
133  648,88  “,  wovon  für  die  Kautschukpflanzung
Magunga  rund  10  000  .KE  verausgabt  wurden.

*  *

Nach  der  Bilanz  per  31.  Dezember  1911  hat  der
Verlust  von  122  458  K  im  Vorjahre  auf  63  194  .#%
sich  ermäßigt.  Die  Pflanzung  Ngambo  steht  mit
866  675  .K  zu  BuMuch.  Die  mit  30  052.kK  aufgeführten
Kreditoren  werden  durch  62  878  .&amp;amp;  Bankierguthaben
und  15  891  .K  Effekten  überreichlich  gedeckt.

 

—

 

 

 

Die  Erschlletzung  von  Kranzösisch-Kquatorial-Rfriha.

Der  Generalgonverneur  von  Französisch-Aquatorial-Afrika,
  Merlin,  hat  bei  der  Eröffnung  des
Gouvernementsrats  dieser  Kolonie  eine  programmatische
  Rede  gehalten,  deren  auf  die
geplanten  öffentlichen  Arbeiten  bezügliche  Ausführungen
  von  besonderem  Interesse  sind.  Sie
lauten  in  deutscher  Übersetzung:

„Die  ersten  Maßnahmen,  die  bei  grundsätlicher
Zustimmung  zu  einer  aktiven  Wirtschaftspolitik  zu
treffen  sind,  sind  solche  der  Erschließung.  In  Neuländern
  kommt  es  vor  allem  zunächst  darauf  an,  die
Wege,  die  in  das  Innere  vordringen,  möglichst  zu  vermehren,
  sie  so  sicher  und  so  wenig  beschwerlich  als
möglich  zu  machen,  um  unseren  Kauflenten  jeden  Tag
ein  ausgedehnteres  Arbeitsfeld  zu  eröffnen,  um  die
Ausbeutung  der  entfernten  Gebiete  bequemer  zu  gestalten,
  um  die  Bodenerzengnisse  in  einer  größeren
Menge  den  Augsfuhrplätzen  zuzuführen.  Die  Lösung
dieser  Aufgabe  wird  in  Aquatorial-Afrika  in  besonderem
Maße  durch  die  Natur  der  Dinge  erleichtert.  Das  Land
umfaßt  gewaltige  Flußbetten,  wird  von  ungeheuer
großen  Strömen  durchzogen,  wie  vom  Kongo,  der  eine
Ausdehnung  von  4200  km  hat,  vom  Ubangi  mit  seinem
Lauf  von  2500  km,  vom  Sanga  mit  einer  Länge  von
1600  km  —  Flüssen,  die  nach  ihrer  Bedenutung  in
vieler  Hinsicht  die  enropäischen  Ströme  übertreffen.
Wenn  Ströme  und  Flüsse  nicht  in  ihrer  ganzen  Länge,
von  der  Quelle  bis  zur  Mündung,  schiffbar  sind,  so

—  —
—

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten.

 

haben  sie  doch  schisibare  Strecken  teils  von  Natur,
teils  lassen  sich  solche  bei  geringem  Ausbau  auf  beträchtliche
  Entfernungen  schaffen.  Es  wird  daher  genügen,
  die  Schiffahrtsverhältnisse  auf  den  hauptsächlichsten
  dieser  Wasserläufe  zu  verbessern,  die  wichtigsten
dieser  schiffbaren  Strecken  untereinander  und  mit  der
Küste  durch  Eisenbahnen  zu  verbinden,  um  dem  Handel
den  Weg  frei  zu  machen  und  unter  guten  Bedingungen
tief  in  das  Land  ein  zudringen  und  daraus  die  Ausfuhrergeugnisse
  wohlfeiler  zu  gewinnen.  Deshalb  glaube
ich,  daß  die  hydrographische  Erforschung  des  großartigen
  Wasserwegenetzes,  das  Frangösisch  Aquatorial=Afrika
  sein  Gepräge  gibt,  eine  Aufgabe  ist,  die,  bis
heute  zu  sehr  vernachlässigt,  in  Zukunft  streng  methodisch
  und  ohne  Unterbrechung  ihrer  Lösung  entgegengeführt
  werden  muß.  Die  Ergebnisse  von  zwei  Jahren
erweisen  die  Nützlichkeit  einer  derartigen  Arbeit,  die
für  die  Kolonie  in  der  Folgegeit  von  überraschenden
Vorteilen  sein  wird.

Aus  diesen  Gesichtspunkten  ergibt  sich  gang  naturgemäß
  das  Programm  der  Arbeiten,  die  unverzüglich
vorzunehmen  sind,  um  Französisch-Aqguatorial-Afrika
nutzbar  zu  machen,  und  weiter  auch  die  Einteilung
dieser  Arbeiten  nach  Bedentung  und  Dringlichkeit.  Sie
erstrecken  sich,  wie  dargetan,  auf  zwei  Gegenstände:
erstens  darauf,  das  Ointerland  am  ITschadsee  mit  der
Mceresküste  fest  zu  verknüpfen,  dahin  einen  Weg  zu
schaffen,  der  ausreichende  Sicherheit  bietet  und  in
seiner  gangen  Ausdehnung  auf  französischem  Gebiet
liegt;  zweitens  auf  die  schnelle  Nutzbarmachung  des
zugänglichsten  Teiles  der  Kolonie,  von  Gabun  und
        <pb n="1166" />
        1108  20

Unter-Kongo.  Der  Bau  einer  Eisenbahn  zwischen
Brazzaville  und  Pointe-Noire,  die  Anlage  eingerichteter
Häfen  an  den  beiden  Endpunkten  dieses  Schienenweges,
  der  Ausbau  der  Wasserläufe  des  Kongo=  und
des  Ubangibeckens,  die  Schaffung  eines  Hafens  in
Bangui,  der  Bau  einer  Schmalspurbahn  von  diesem
Platze  nach  Fort  Crampel,  die  Einrichtung  des  Schari
für  die  Schiffahrt,  alles  das  bezieht  sich  auf  den  ersten
Gegenstand.  Der  Bau  der  Häfen  von  Pointe-Noire
und  Cap-Lopeg,  die  Verbesserung  desjenigen  von
Libreville,  des  Astnars  des  Gabun,  des  Deltas  des
Ogooué  und  dieses  Stromes  selbst  bis  hinauf  nach
N  Dsjolk,  der  Bau  einer  Eisenbahn  von  N'Djolk  nach
Kandjama  (Ober-Iwindo,),  der  vollständige  Leuchtseuerdienst
  an  der  ganzen  Meeresküste,  alles  dies  wird  dem
zweiten  Bedürfnis  Genüge  tun.  Endlich  glaube  ich,
daß  in  das  nene  Arbeitsprogramm  eine  Angahl  von
Verwaltungsanlagen  aufzunehmen  ist,  um  insoweit  das
bescheidene  Programm  von  1909  zu  ergänzen.  So
empfiehlt  es  sich,  im  Anschluß  an  die  Ergebnisse,  die  mit
den  Versuchen  drahtloser  Telegraphie  gemacht  worden
sind,  ein  ganges  Netz  von  Funkenstationen  zu  schaffen,
das  die  hauptsächlichsten  Zenutreu  des  Landes  verbindet,
und  dieses  Netz  durch  eine  Reihe  von  Telegraphenlinien
zu  vervollständigen,  die,  von  den  verschiedenen  Funkenstationen
  ausstrahlend,  ihren  Aktionsbereich  ausdehnen
  und  auf  diese  Weise  vervollständigen,  was  ich
das  Nervensystem  der  Kolonie  nennen  möchte.  Cs  ist
auch  nach  Mas#gabe  des  Fortschritts  unseres  Vor—
dringens  von  Wichtigkeit,  daß  wir  das  Land  tatsächlich
in  Besitz  nehmen  und  die  sanitären  Einrichtungen,  die
Schul=  und  Verwaltungeposten  vermehren,  um  den
Boölkerschaften  klar  zu  machen,  daß  unsere  Niederlassung
in  den  betreffenden  Gegenden  völlig  endgültig  ist,  und
um  ihnen  die  Wohltaten  unserer  Niederlassung  sofort
zugute  kommen  zu  lassen.

Nun  aber  trifft  es  sich,  daß  das  im  Jahre  1909
von  Millios-Lacroi  festgesetzte  Studienprogramm  in  so
glücklicher  Meise  verfaßt  war,  daß  es  nach  seiner  sofortigen
  Juangriffnahme  vor  drei  Jahren  heute  die
Begründung  aller  Vorentwürfe  der  Arbeiten  gestattet,
deren  Ausführung  den  aktuellen  Forderungen  entspricht.
Die  endgültigen,  mit  allen  notwendigen  Unterlagen
(Entwürfen,  Plänen  und  Anschlägen)  versehenen  Berichte
  sind  von  den  mit  der  Prüfung  beauftragten
Kommissionen  und  den  zuständigen  Dienst  zweigen  erstattet
  worden.  Der  Juspekteur  der  öffentlichen  Arbeiten
  wird  Ihnen  in  einem  Sonderbericht  das  Arbeitsprogramm
  auseinandersetzen,  das  beschlossen  worden
  ist.  Ich  werde  mich  darauf  beschränken,  eine
kurge  Ubersicht  darüber  zu  geben,  indem  ich  mich  bei
der  Einteilung  der  Untersuchung  von  den  vorausgeschickten
  politischen  und  wirtschaftlichen  Gesichtspunkten
  werde  leiten  lassen.

Der  grose  Eisenbahn=  und  Schiffahrtsweg,  der
Franzosisch-Aguatorial-Afrika  sein  eigentliches  wirtschaftliches
  Leben,  seine  Einheit  und  seine  internationale
Unabhängigkeit  geben  soll,  umfaßt:  die  Bahn  von  der
Meeresküste  nach  Brazzaville,  den  Ausbau  des  Kongo
und  lUbangi,  die  Bahn  von  Bangui  nach  Fort  Crampel
und  den  Ausbau  des  Schari.  Die  Richltungspunkte
dieser  Linie  sind  die  Hafenplätze  von  Pointe-Noirc,
Brazzaville  und  Bangui,  welche  die  wesentlichen  Glieder
der  zusammenhängenden  Kette  darstellen,  die  Frankreich
mit  seinen  äguatorialen  Besitzungen  bis  hin  zum  Herzen
Afrikas  verbindet.

Die  vor  allen  anderen  gerühmte  Eisenbahnlinie
zwischen  Brazzaville  und  der  Rüste  ist  in  französischem
Gebiet  der  kür  zeste  Weg  zwischen  dem  Atlantischen
Ozean  und  dem  Stanley-Pool.  Ihr  Ausgangspunkt,
Pointe-Noire,  gestattet  die  Anlage  eines  großen  Hafeus,

–

 

der  für  jede  in  Zukunft  notwendig  werdende  Eur
wicklung  Raum  bietet;:  ihr  Endpunkt  in  Brazzadil##
am  Stanley-Pool  ist  das  natürliche  Aus=  und  Emgangstor
  des  oberen  Stromes.  Sowohl  vom  poli
tischen  wie  vom  wirtschaftlichen  Standpunkte  aus  befreit
  diese  Bahn  die  französische  Kolonie  von  denr
lästigen  Monopol  und  der  gefährlichen  Bevormundung
der  belgischen  Bahn  Matadi-Kinshassa.
Heutigestags  beträgt  der  Durchgangsverkekt.
allein  nach  dem  oberen  Aquatorial-Afrika,  12.180  Tonnen
mit  einer  Einnahme  von  4301  621  Franken.  IZu
Jahre  1922  wird  sich  die  Tonnengahl,  deren  die  sramzösische
  Linie  alsdann  sicher  ist,  auf  38  840  Tonnebelaufen,
  ohne  die  Beförderung  von  409.  Reisende:
nach  dem  Pol  zu  rechnen,  und  10  271288  Franken
Bruttoeinnahmen  ergeben.  Ulbrigens  wird  die  iranzösische
  Bahn  nicht  nur,  wie  die  belgische,  ein  „eisetnet
Kanal“  sein,  der  die  Durchgangswaren  von  Ünterleng
in  das  obere  Flußgebiet  befördert,  eine  Babn,  die
lediglich  unüberwindliche  Schnellen  umgeht;  sie  wird
vielmehr  gegenüber  ihrem  Konkurrenten  den  unschäb—
baren  Vorteil  haben,  daß  sie  Gegenden  durchauert.  die
die  Ansbeutung  gestatten,  das  Loangoland  und  den
ganzen  Nachbarbezirk  des  Meeres,  der  reich  an  Ch—
palmen  ist,  die  Ausläufer  des  Mahumbe  mit  9)  km
Wald,  das  VBiehzuchtgebict  am  mittleren  Niari  und
Loudima,  endlich  das  Bergbaugebiet  vom  Nkenke  bis
zum  Djoné,  das  schon  seit  einigen  Jahren  ausgebeutel
wird.  Sehr  vorsichtige  Aufstellungen  ergeben,  daß  die
Linic  von  Pointe-Noire  aus  schon  von  allem  Aniamg
an  auf  diese  verschiedenen  Gebiete  und,  ohne  den
Durchgangsverkehr  in  Rechnung  zu  stellen,  auft  einen
blossen  lokalen  Verkehr  von  mehr  als  34  825  Tonnen
mit  einer  Einnahme  von  2  634  000  Franken  witd
rechnen  können.  *
Es  blieb  nur  noch  übrig,  fest  zustellen,  ob  diee
Eisenbahn  technisch  möglich  ist.  Die  Uniersuchungen.
die  von  der  Socicté  des  Batignolles  in  den  Vorfahun
1910/11  unter  der  technischen  Kontrolle  der  Verwalmmg
vorgenommen  worden  sind,  haben  den  Beweis  itbracht
  und  legen  eine  ohne  besondere  Schwierigkeiten
durchzuführende  Linie  von  581  km  zu  einem  Koilenaufwande
  von  85  Millionen  Franken  fest.  Die  Trace.
welche  die  Billigung  gesunden  hat,  bedeutet  einen  sebr
großen  Fortschritt  gegenüber  dem  alten  Plan  der  Zgenieure.
  Das  maßzgebliche  Gefälle  beträgt  nirgende
mehr  als  20  mm,  der  Krümmungoradius  nirgend:
weniger  als  100  m.  Schienen  mit  einem  Gewicht  von
25  ku  werden  normalerweise  den  Druck  von  Zugen
zu  160  Tonnen  aushalten  können.  Die  Anlage  des
Schienenweges,  für  die  ein  Zeitraum  von  #  Jabren
vorgesehen  ist,  kann  ansgeführt  werden,  indem  zu  einem
großen  Teil  die  lokalen  Arbeitskräfte  und  Oilfsmiel
nutzbar  gemacht  werden.  Der  Bau  der  Bahn  von
Pointe-Noire  nach  Brazzaville  drängt  sich  durch  io
gewichtige  Gründe  auf,  daß  seine  Verwirklichung  die
erste  Stelle  in  dem  für  die  Kolonie  aufgestellten  Programm
  der  wirtschaftlichen  Grundlagen  einnehmen  muf.

Zu  derselben  Zeit,  in  der  das  Smdium  des
Schienenweges  stantgefunden  hat,  der  das  Kongobecken
mit  der  Meeresküste  verbinden  soll,  galt  es,  für  seinen

Ausgangspunkt  einen  bequemen  und  sicheren  Zugangs

hafen  zu  finden.  Nach  einer  vergleichenden  Prirum
aller  Buchten,  die  au  der  Südküste  als  für  gute  Anlerdlätze
  geeignet  be  zeichnet  worden  sind  (die  Buchten  von
Nunbi,  des  Konilo,  von  Loango,  von  Pointe-IJuiienue.
von  Pointe-Noire  und  Côte-Matevel,  hat  sich  die  Kemmission
  für  die  hydrographische  Erkundung  der  Mecresküste
  für  Pointe-Noire  eutschieden  und  für  diesen  Punkt
eingehende  Untersuchungen  angestellt.  Die  Mulage
eines  großen  Hafens  in  ruhigem  Wasser  mit  eier
        <pb n="1167" />
        W  1109  e0

Mole  von  2100  m  und  Kais  von  2300  m  Länge,  bei
cinem  Kostenaufwande  von  44  500  000  Franken  würde
Ierst  eine  vollständige  Lösung  der  Frage  bringen.  Die
Schaffung  eines  so  ausgedehnten  Hasens  ist  jedoch
kein  Programm  der  Gegenwart;  seine  Notwendigkeit
wird  sich  nicht  vor  20  oder  30  Jahren  fühlbar  machen.
Das  bescheidenere  und  praktische  Arbeitoprogramm  von
heute  siebt  nur  die  Anlage  eines  Hafens  vor,  der  in
weitem  Maße  für  alle  alinellen  Bedürfnisse  des  Handels
und  der  herzustellenden  Eisenbahn  ausgebaut  ist.  Eines
Hafens  mit  offener  Reede,  der  eine  Werftanlage  von
200  m  Länge  enthält,  eine  Tiefe  von  3  m  erreicht,  zu
jeder  Zeit  für  Schlepper  und  Leichter  befahrbar  ist
und  einem  Verkehr  von  200  000  Tonnen  jährlich  gerecht
  werden  kann.  Mit  entsprechenden  Hebemaschinen,
Werkstätten  und  reichlicher  Wasserversorgung  bedeutet
die  Hafenaulage  von  Pointe-Noire,  innerhalb  des
ganzen  Projektes,  eine  Ausgabe  von  4  800  000  Franken.

Am  anderen  Ende  des  Schienenweges,  am  Stanley-Pool,
  muß  die  Eisenbahn  in  entsprechender  Weise  bis
zum  schiffbaren  Kongo  hingeführt  und  muß  in  Bragzaville
  ein  Hafen  angelegt  werden,  der  den  Anforderungen
des  neuen  Verkehrs  gerecht  wird.  Diese  glückliche
Hafenstelle  am  Aus=  und  Cingang  eines  Schiffahrtsweges
  von  mehr  als  12  000  Kkm  mußte  genauer  festgelegt
  werden.  Gegenüber  Braggaville,  auf  dem
belgischen  Ufer,  liegt  Leopoldville,  der  offizielle  Hafen,
der  einen  zweiten  in  Kinshassa  neben  sich  hat.  Fran-„Mösisch-Aquatorial-Afrika
  ist  es  sich  schuldig,  einen  vollständig
  ausgebauten  Hafen  anzulegen,  der  den  gleichen
Bedürfnissen  eines  großen  Schissahrtoverkehrs  und
eines  jeden  Tag  nach  dem  oberen  Lande  an  Intensität
zunehmenden  Handels  gewachsen  ist,  wenn  es  seine
Eisenbahn  zur  vollen  Entfaltung  bringen  und  nicht
endgültig  in  die  wirtschaftliche  Abhängigkeit  seines
belgischen  Nachbars  geraten  will.

Die  von  dem  Wasserbau-Ingenieur  Roussilhe  geleitete
  Kommission  hat  durch  eine  Reihe  vorbercitender
Arbeiten  den  besten  Platz  für  die  Hafenanlage  erkundet.
  Der  durchgeprüfte  Plan  umfaßt  350  m  Rgaianlagen,
  die  nach  und  nach  gebaut  werden  sollen,  mit
fünf  Anlegepunkten,  von  denen  jeder  70  m  lang  ist;
eine  ausgebaute  Plattform  mit  schiefer  Ebenc  verbindet
  den  Hafen  mit  dem  horigontalen  Plateau  von
M  Pila.  Dic  mit  diesen  Anlagen  zusammenhängenden
CEinrichtungen,  der  Ankauf  des  Materials  für  den
Landungepunkt,  die  Ausstattung  des  Hafens  mit  einer
Aufschleppbelling  für  kleine  Schiffe,  mit  Schwimmdocks
für  Schiffe  von  500  Tonnen  und  darüber,  ergeben  einen
Kostenaunschlag  von  1  Millionen  Franken.

Nach  Erreichung  des  Kongobeckens  ist  sein  Ausbau
von  WMichtigkeit.  Die  vollständige  Nutzbarmachung  des
großartigen  Flußnetzes  des  Kongo  und  llbangi  drängt
sich  für  Französisch-Aquatorial-Afrika  auf,  wie  sich  für
Belgisch-Rongo  die  Benutzung  des  RKongo  und  des
Nassail-Sankurn  aufgedrängt  hat.  Es  gibt  kein  Flußbecken
  in  Curopa,  das  eine  solche  Ausdehnung  einer
nusbaren  Wasserstraße  aufweist:  die  Belgier  lassen
Schiffe  von  500  und  1000  Tonnen  auf  einer  zusammen—
bängenden  Strecke  von  1700  km  verkehren.

Die  Flußstrecke  Braz  zaville—  Bangui  genügt  für
unsere  gegenwärtigen  Bedürfnisse,  sie  muß  aber  ausgebaut
  und  verbessert  werden,  um  das  Marimum  ihrer
Leistungsfähigkeit  zu  erreichen.  Die  Bestimmungen  des
frangösisch-deutschen  Abtommens  von  1911  machen  die
von  der  huydrographischen  Kommission  befürworteten
Arbeiten  nur  noch  dringender.  Der  Ausbau  und  die
Einrichtung  des  Stromes  für  die  Schiffahrt  wird  den
mmgang  der  Verbindungen  zwischen  Mittel-Kongo  und
dem  Ubangi-,  Schari-Tichad-Gebiet,  trotz  der  beiden,
itbrigens  sehr  beschränkten,  dentschen  Ausschnitie  am

 

Kongo  und  Ubanugi  sichern.  Die  genauen  unter
Triangulation  und  Lotungen  vorgenommenen  Flußaufnahmen,
  die  Untersuchungen  über  den  Wasserstand,
das  Fahrwasser  und  die  Strömung,  haben  die  Grundlage
  einer  Arbeit  von  großer  Bedentung  gebildet,
welche  die  Anfertigung  von  70  Karten  gestattet,  deren
Herausgabe  bevorstehn  Aus  der  außerordentlich  vollständigen
  Aufstellung,  die  die  hudrographische  Kommission
  beigebracht  hat.  find  in  der  neuen  Anleihe  nur
die  Einzelheiten  berücksichtigt  worden,  die  für  die
dringendsten  Einrichtungen  und  den  Ankauf  des  unbedingt
  unentbehrlichen  Materiald  notwendig  sind.  Der
Ausbau  des  französischen  Fahrwassers  beim  Pool,  die
Ausbaggerung  des  Flusses  von  Brazzaville  nach  Loukolcla,
  von  Lonkolcla  nach  Bangui,  die  Wasserbauten
an  der  Felsenbank  von  Zinga  beanspruchen  eine  Ausgabe
  von  2  400  000  Franken,  wozu  noch  1  100  000
Franken  für  die  Errichtung  eines  hudrographischen
Dienstes  auf  fünf  Jahre  hinzukommen,  zusammen  also
eine  Ausgabe  von  3  800  0000  Franken.

D

Dieselben  Gründe,  die  für  den  vollständigen  Ausban
  des  Wasserweges  Kongo—llbangi  ins  Feld  zu
führen  sind,  verlangen  auch  die  Einrichtung  eines
Hafens  für  den  Durchgangsverkehr  in  Bangui,  dem
Endpunkte  der  Schiffahrt  für  die  Schiffe  mit  1  m  Tiefgang.
  Von  Bangui  aus  stromauswärts  beginnt  das
schiffbare  Flußben  des  oberen  Ubangi,  das  bis  nach
Mobaue  reicht.  Nach  Norden  dagegen  soll  eine  viel
empfohlene  Eisenbahn  führen,  und  zwar  von  Bangui
aus  nach  Fort  Crampel  zum  Flußbecken  des  Schari.
Der  Hafen  von  Bangui  muß  deshalb  zugleich  den  Anforderungen
  des  gegenwärtigen  Handelsverkehrs,  wic
auch  den  Bedürfnissen  entsprechen,  die  sich  aus  dem
Bahnbau  ergeben.  Die  Untersuchungen,  die  zur  Zeit
noch  bearbeitet  werden,  gestatten  noch  nicht,  in  endgültiger
  Weise  die  Einzelheiten  der  auszuführenden
Arbeiten  an  zugeben.  Ein  Voranschlag  von  700  000
Franken  ist  für  die  Anlage  eines  Durchgangshafens
stromabwärts  von  den  Schnellen  von  Bangui  vorgesehen.


lUber  Bangni  hinaus  hatte  die  kritische  Lage,  die
gewisse,  aus  einem  nichtorganisierten  Trägerdieust  entstandene
  Mißbräuche  geschaffen  hatte,  daezu  geführt,
mit  den  Mitteln  der  Anleihe  von  1909  eine  vorlänfige
Lösung  der  Frage  des  Transportes  zwischen  dem
libangi  und  Schari  vorzusehen.  In  das  Programm
dieser  Anleihe  war  der  Vanu  einer  Straße  zwischen
Fort  Sibut  und  Fort  Crampel  eingestellt,  die  das  kleine
Nebenbecken  des  Kemo-Lomi  mit  dem  Schari  verbindet.
  Ende  1912  werden  die  Erdarbeiten  dieser
Strasie  beendet  sein:  einige  fertige  und  einige  Gelegenheitsbrücken
  werden  bereits  den  Wagenverkehr,
ohne  Umladung,  von  einem  bis  zum  andern  Ende  gestatten.
  Die  Gesamtausgabe  wird  alsdann  1  882  000
Franken  von  den  im  Gesetz  von  1909  vorgesehenen
3  150  000  Franken  betragen.

Die  Gesichtspunkte  sind  heute  nicht  mehr  dieselben
wie  im  Jahre  1909.  Schon  damals  erschien  c##  unumgänglich
  nötig,  die  zusammenhängende  Kette  der  Verbindungen
  zwischen  unsern  ein  zelnen  Kolonien  zu  verstärken.
  Das  Auskunftomittel  war  eine  Straße.  Diese  war
aber  nur  eine  vorläufige  Verbesserung,  die  den  Transportverhältnissen
  zwischen  dem  Ubangi=  und  dem  Tschadgebiet
  zuteil  wurde.  Die  Schiffahrt  über  Bangui  hinausd
  macht  in  Wirklichkeit  verschicdene  Umladungen
und  die  lange  und  beschwerliche  Fahrt  auf  dem  Nemo
und  Tomi  stromaufwärts  erforderlich,  Flüsse,  die  zudem
  nur  für  leichte  Boote  und  Frachikähne  (Pirogues
und  baleini##res)  befahrbar  sind.  Unter  diesen  Umständen
  ist  es  vorzuziehen,  die  Straße  von  Fort  Crampel
nach  Fort  Sibm  bis  nach  Bangui  zu  verlängern  und
        <pb n="1168" />
        G  1110  Ö

sie  sogar,  da  sie  so  nur  eine  beschränkte  Leistungssähigkeit
  besitzt,  in  eine  Schmalspurbahn  umzuwandeln,
die  Bangui  und  Fort  Crampel  verbindet.  Diese  Bahn,
die  den  Schienen=  und  Wasserweg  über  den  Kongo
hinaus  vervollständigt,  wird  auf  die  beste  und  wirtschaftlichste
  Weise  die  beiden  großen  Becken  des  Tschadsee
  und  Kongo  verbinden  und  die  volle  Entwicklung
des  interessanten  und  bevölkerten  Tschadgebiets  sichern.
Nach  dem  vorgelegten  Projekt  braucht  der  meist  empfohlene
  Schienenstrang  von  60  cm  Spurweite  keine
Steigung  von  mehr  als  35  mm  und  keinen  Nrümmungoradius
  von  weniger  als  30  m  zu  haben.  zZwischen
Fort  Sibut  und  Fort  Crampel  ist  die  Legung  der
Schienen  ohne  neue  Arbeiten  auf  der  schon  gebauten
Straße  möglich.  Dagegen  ist  der  Bahnbau  zwischen
Fort  Sibut  und  Bangui  eine  völlig  neue  Arbeit,  die
aber  in  einer  leicht  zugänglichen  Gegend  zu  vollführen
ist.  Die  Ausgabe  wird  sich  auf  15  Millionen  Franken
belanfen.

Mit  der  Verlängerung  seiner  hauptsächlichsten  Verkehrlinie
  nach  Fort  Crampel  führt  Französisch-Aqnatorial=Afrika
  ein  Unternehmen  ans,  gleich  dem,  das  die  Belgier
ohne  Zögern  vollführt  haben,  als  sie  durch  zwei  nacheinander
  angelegte  Schienenstränge  vou  Stanley-Pool
nach  Ponthierville  (125  km)  und  von  Kindu  nach  Kongola
(350  km)  die  Schiffahrt  des  Kongo  ausdehnten.

Der  Zugangsweg  zum  Tschadgebiet  würde  nicht
vollendet  sein,  wenn  der  Schari  selbst  nicht  ausgebaut
würde.  Schon  seit  mehr  als  14  Jahren  wird  der  Schari
für  Militärtransporte  benugt.  Immerhin  wird  die
Schiffahrt  dort  nur  versuchsweise  betrieben:  sie  erbringt
den  Beweis,  daß,  wenn  Fort  Crampel  das  ganze  Jahr
von  Frachtkähnen  erreichbar  ist,  es  von  kleinen  Dampfern
nur  während  der  Hälfte  des  Jahres  erreicht  werden
kann.

Um  auf  diesem  Flusse  Untersuchungen  gleich  denen
vorzunehmen,  die  1910  und  1911  im  Kongobecken  so
erfreuliche  Ergebnisse  gezgeitigt  haben,  ist  eine  besondere
Untersuchungskommission  vorgesehen  und  für  ihre  Tätigkeit
  während  einer  Zeit  von  fünf  Jahren  ein  Predit
von  1  Million  Franken  in  das  Programm  der  neuen
Anleihe  aufsgenommen  worden.

Die  Vorschiebung  der  Eisenbahn  bis  zum  Schari
macht  diese  Studienarbeit  unumgänglich  nötig,  und  der
Ausban  dieses  Flusses  wird  praktisch  das  Netz  der
großen  französischen  Verbindungswege  bis  zum  Tschadgebiet
  erstrecken.

Der  Gesamtbetrag  der  Ausgaben  für  die  großen
Verbindungswege  von  Französisch-Aqguatorial-Afrika,
vom  Atlantischen  Ozean  bis  zum  Ischadsee,  beläuft
sich  auf  114  300  000  Franken.

Die  meisten  der  großen  Verbindungsstraßen,  die
in  dem  vorhergehenden  Abschnitte  geprüft  worden  sind,
sind  zugleich  Hilfsmittel  zu  örtlicher  Ausbentung  für
dic  durchgnerte  Kolonie.  Nach  ihrer  Anoführung  werden
  sie  ganz  besonders  geeignet  sein,  die  Entwicklung
der  Kolonie  zu  sichern.  Indessen  gibt  es  noch  andere
Arbeiten,  die  in  Angriff  genommen  und  vollendet  werden
  müssen,  um  jeder  eingelnen  der  Kolonien  die  besonderen
  Aktionsmittel  zu  gewähren,  deren  sie  bedarf.

Von  den  drei  Kolonien  Agquatorial-Afrikas  ist  die
Kolonie  Gabun  am  ältesten,  reichsten  und  leichtesten
auszubenten.  Ihre  Lage  an  der  Mceresküste,  deren
Ansdehnung  mehr  als  1000  km  beträgt,  das  Nes  ihrer
Schiffahrtswege,  ihre  Reeden,  ihre  Astmarc,  die  Mannigfaltigkeit
  ihrer  Erzeugnisse,  die  Fruchtbarkeit  ihreo
Bodens,  alles  das  gestattet  die  verschiedenartigsten  und
lohnendsten  Unternehmungen.

So  interessiert  das  auf  der  neuen  Anleihe  aufsgebaute
  Programm  der  Nutzbarmachung  und  Ausbentung
dieses  Teiles  der  Nolonie  naturgemäß  ganz  besonders.

 

Es  umfaßt  die  Bahn  von  N  ssolk  nach  Nandjama,  den
Ausbau  der  Häfen  von  Libreville,  N  Djolék  und  Cau-Lope,
  die  Einrichtung  der  Meceresküste  und  des  C  goou--für
  die  Schiffahrt.

Von  allen  diesen  Arbeiten  ist  die  wichtigste  die
Eisenbahn  N'’Djolé  —Kandjama,  die  dazu  bestimmt  inm.
das  reiche  Jwindabecken  mit  dem  nicht  weniger  reichen
Becken  des  Ogooué  zu  verbinden.

Seit  1898  hat  die  Notwendigkeit,  in  das  Ointerland
  Gabuns  vorzudringen,  den  Bau  einer  Bahn  ins
Auge  fassen  lassen,  die  von  Libreville  am  Ozenn  auegebend
  den  Sanga  oder  Likouala-Mossaka  im  Rongobecken
  erreichen  sollte.  Die  Untersuchungen,  die  Lauptmann
  Pérequet  im  Jahre  1909  und  1910  auf  (FZrund
der  Geldmittel  der  Anleihe  von  1909  vorgenommen
hat,  haben  durch  ihre  neuen  Ausschlüsse  in  der  Wolwendigkeit
  bestärkt,  hier  vorzugehen:  sie  haben  über
Gesamt-Gabun  monographische  Auskünfte  von  grundlegender
  Bedentung  entstehen  lassen.  Unglücklicherweise
ist  die  von  diesem  Offizier  als  am  günstigsien  und  am
wenigsten  kostspielig  empfohlene  Trace  —  Libreville.
N  Duya,  N’gork,  Kandjama  —  teilweise  durch  das
November-Abkommen  deutsch  geworden.  Die  vergleichende
  Prüfung  der  verschiedenen  Proselte  fühm
heute  dazu,  eine  mehr  im  Süden  gelegene  Trace  zu
wählen  —  Libreville,  N’Djolc,  Kandjama,  Ouesso  —.
die  auf  einem  großen  Teil  ihrer  Spur  der  Trace  der
Projektes  des  OLauptmanns  Cambier  folgt.  die  dieser
1905  auf  Weisung  des  Generalkommissars  von  Französisch-Hongo
  geprüft  hat.  Libreville,  ein  ausgezeichneter
  Hafen  am  Atlantischen  Ozean,  N  Diol“,  der
Endpunkt  der  Schiffahrt  auf  dem  Ogooué,  Kandjama.
der  Ausgangspunkt  der  fächerförmig  zufließenden  schimfbaren
  Flüsse  des  oberen  Jwindo,  alles  das  sind  Platc.
deren  Wahl  sich  heute  anfdrängen  muß.  Ein  solcher
Schienenweg  würde  bei  der  Mindestausdehnung  von
1020  km  eine  Gesamtausgabe  von  113290000  Franken
bedeuten.  Es  ist  nicht  möglich,  die  Bahn  zur  Ausbeutung
  Gabuns  mit  einem  Male  zur  Durchiührung
zu  bringen  und  eine  so  hohe  Summe  auf  das  Anleibeprojekt
  zu  setzen:  es  würde  auch,  selbst  wenn  die  nolwendigen
  finanziellen  Mittel  zur  Verfügung  ständen.
in  zehn  Jahren  eine  Bahn  von  dieser  Bedentung  gar
nicht  vollendet  werden  können,  zumal  ihr  Bau  anerkanntermaßen
  besonders  schwierig  ist  und  durch  kaum
erschlossene  Gegenden  führt.  Wie  die  anderen  Babnen
von  Französisch-Aqguatorial-Afrika,  so  muß  auch  dieser
Schienenweg  nach  und  nach  in  Teilstrecken  gebaur
werden,  mit  Hilfe  von  Krediten,  die  für  Anleibhen  vorgesehen
  werden,  die  weiterhin  aufgunehmen  sein  werden,
  um  die  normale  Entwicklung  der  Kolonie  sicher  zustellen.
  Nur  eine  Teilstrecke,  die  in  acht  bis  zehn  Jahren
ausführbar  ist,  ist  deohalb  auf  das  der  Prüfung  des
Departements  unterbreitete  Projekt  gesetzt  worden  —
der  Auoschnitt  N  Djiolée-Kandjama,  dessen  Länge  350  km
beträgt  und  dessen  Kosten  sich  auf  45  Millionen  Franten
belaufen  werden.  Von  den  beiden  Strecken  Libiecville
  —N  Djolk  und  N  Djolé-Nandjama  leidet  dic  letztere
den  geringsten  Aufschub,  denn  sie  trägt  unsere  wirtschaftliche
  Tätigkeit  sofort  so  weit  nach  Osten,  nach  dem
Iwindo  zu  vor,  als  möglich  ist:  sie  bringt  den  schönen
Schiffahrtsweg  des  Ogovoué  zu  voller  Eutfaltung,  der
mit  Dampfschiffen  bis  N’  Djolk  befahren  werden  kann
Für  sich  allein  betrachtet,  als  eine  Eisenbahn  für  die
lokale  Erschließung,  die  zwei  schiffbare  Becken  miteinander
  verbindet,  stellt  sie  das  Minimum  dessen  dar.
was  für  Gabun  unbedingt  zu  geschehen  hätte,  wenn
diese  Kolonic  auf  sich  selbst  ungewiesen  und  vom  Hinterlande
  getrennt  wärc.  Die  Verbindung  von  N  Dsol.“
nach  Libreville  wird  an  zweiter  Stelle  sogleich  gebaun
werden,  wenn  der  Handel  des  Be  zirks  die  Eroffnung
        <pb n="1169" />
        1111  28

eines  neuen,  die  Leistungsfähigkeit  des  Ogoonék  übersteigenden
  Transportweges  nötig  machen  wird.  Das
Projekt  des  Hauptmanns  Cambier  ist  seinerzeit  von
dem  technischen  Komitee  für  die  öffentlichen  Arbeiten
der  Kolonien  geprüft  und  gebilligt  worden;  es  hat  die
solgenden  Trassierungsgrundlagen:  Schienenweite  1  m,
Höchstgefälle  35:  1000,  geringster  Krümmungsradius
100  m.  Die  Trace  entspricht  erfreulicherweise  den
gegenwärtigen  Bedürfnissen  der  Kolonie.

Wie  in  Bangui,  so  muß  in  N'Djolé,  dem  Ausgangspunkte
  der  Eisenbahn  Gabuns  und  Endpunkte
der  Seeschiffahrt  auf  dem  Ogooné,  ein  Hafen  zweiter
Klasse  ausgebaut  werden.  Ein  Kredit  von  300  000
Franken  ist  für  die  Schaffung  einer  Hafenanlage  vorgesehen
  worden,  die  drei  Anlegeplätze  umfaßt  und  das
Aus=  und  Einladen  des  Eisenbahnmaterials  und  der
für  den  lokalen  Handel  bestimmten  Waren  gestattet.

Die  weitere  Verlängerung  der  Gabun-Eisenbahn
bis  zum  Ozean  wird  zweifellos  zur  Anlage  eines
großen,  modern  ausgestatteten  Oafens  im  Astuar  des
Gabun  führen.  Unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
sind  für  den  Handelshafen  von  Libreville  nur  einige
praktische  Ausbauarbeiten  notwendig.  Einige  von  den
seitens  der  hudrographischen  Kommission  empfohlenen
Verbesserungen  zu  einem  Kostenaufwande  von  258000
Franken  sind  schon,  gestützt  auf  die  Mittel  der  Anleihe
von  1909.  vorgesehen  worden  und  werden  gegenwärtig
ausgeführt:  so  die  Wasserversorgung,  die  Werkzeuge
für  den  Bau  eines  Leichterhafens,  das  Leitfener  von
Gros-Bouqguet,  das  Blinkfeuer  auf  der  Südostbank.  In
dem  neuen  Anleiheprojekt  ist  eine  Summe  von  625000
Franken  zur  Vervollständigung  des  Ausbaues  vorgesehen,
  so  eine  Aufschlepphelling  für  die  kleinen  Schisse,
die  Straße  Decauville  von  Libreville  nach  Tlini  und
der  Ban  eines  Schutenhafens.

Bei  seiner  anßerordemlich  günstigen  Lage  innerhalb
  des  Asmars  des  Gabun,  das  künftighin  Schiffen
bei  Tage  und  Nacht  zugänglich  sein  wird.  wird  der
Hafen  von  Libreville  auf  diese  Weise  für  die  kommerzielle
  Ausbentung  des  ganzen  Comobeckens  und  der
gauzen  Gegend  an  der  Nordküste  in  sehr  weitem  Umfange
  ausgerüstet  sein.

Ebenso  ist  der  Hafen  von  Cap-Lopez  ein  Hafen,
wie  für  den  Lokalhandel  geschaffen.  Er  erhält  seine
cigentliche  Bedeutung  durch  die  bevorzugte  Lage  an
der  Mündung  des  Ogooné,  am  Ausgangspunkte  eines
gewaltigen  Deltas,  das  an  unzähligen  kleinen  Seitenarmen
  die  forstwirtschaftliche  Ausbeutung  erlaubt.
Isoliert  auf  der  sandigen  Lagune  gelegen,  welche  die
Landspitze  von  Mandji  bildet,  ist  Cap-Lopez  der  von
den  großen  Dampfern  besuchteste  Punkt  an  der  Gabunküste.
  Daher  empfiehlt  sich  der  Ausbau,  um  den  Zugang
  bei  Tag  und  Nacht  zu  erleichtern  und  in  der
Bucht  das  Löschen  und  Einnehmen  der  Schiffsladungen
unter  den  günstigsten  Verhältnissen  zu  ermöglichen.

Die  dringlichsten  Einrichtungen  sind  bereits  mit
den  Mitteln  der  Anleihe  von  1909  vorgesehen  worden
und  werden  zur  Zeit  ausgeführt.  Der  Bau  einer  Anlegestelle
  mit  Landungsbrücke,  die  Zollanlagen,  die  Beseuernug
  und  Betonnung  der  Bucht  usw.  stellen  eine
Ausgabe  von  zusammen  475  000  Franken  dar.  Die
aufgestellten  Pläne  sehen  für  die  neuen  Anlagen  einen
Kredit  von  704.000  Franken  vor:  für  die  Einrichtung
der  Werft,  die  Anlage  der  Aufschlepphelling  für  die
kleinen  Schiffe,  die  Einrichtung  einer  Wasserleitung
und  verschiedene  andere  Ergängungsarbeiten.  Die
vollständige  Küstenbefenerung  mit  drei  Leuchtfeuern  bei
Pointe-Setté,  Pointe-Pedras  und  Pointe-Matuti  ist
mit  195  000  Franken  vorgesehen,  der  Ausbau  der  Bachbetten
  (Arroyos),  die  das  Delta  des  Ogooué  bis
N  Dsol  einerseits  und  bis  zur  Lagune  von  Fernan-UVaz

 

anderseits  bilden,  mit  125  000  Franken.  Der  Ankauf
wichtigen  Flußmaterials  (eines  Backenmeisterschiffes,
einer  Baggermaschine,  von  Schaluppen)  ist  mit  380  000
Franken,  die  fünfjährige  Tätigkeit  einer  zur  Fortführung
  der  begonnenen  Untersuchungen  bestimmten
hydrographischen  Kommission  mit  einer  Million  Franken
eingesetzt.  Die  Ausbauarbeiten  der  Reeden,  Häfen  und
Wasserläufe  Gabuns  ergeben  eine  Gesamtausgabe  von
2  170  000  Franken.

Das  Programm  der  Arbeiten,  die  auf  die  spezielle
Nutzbarmachung  der  Kolonien  zu  verwenden  sind,  beziffert
  sich  so  im  gangen  auf  eine  ZJumme  von  48  799  000
Franken.

Eine  dritte  Art  von  Arbeiten  umfaßt  die  Verwaltungseinrichtungen
  (elektrische  Linien,  Funken-Stationen)
  und  die  Okkupationseinrichtungen  (Posten,  sanitäre
  Formationen,  Schulen!.  Sie  sind  von  nicht
geringerer  Wichtigkeit  als  die  zuvor  angegebenen
Arbeiten,  da  allein  die  regelrechte  Okkupation  die  Nunbarmachung
  und  kommerzielle  Ausbentung  des  Landes
gestattet.  Die  Auleihe  von  1900  hatte  die  ersten
Arbeiten  dieser  Art  ins  Ange  gefast.  Das  begonnene
Werk  verlangt  vollendet  und  ausgebaut  zu  werden.

Der  Erfolg  der  Versuche  mit  der  drahtlosen  Telegraphie
  zwischen  Brazzaville  und  Lvango  erlanbt,  die
Schaffung  eines  vollständigen  Netzes  von  Funken-Stationen
  in  Angriff  zu  nehmen.  Außer  dem  zentralposten
  von  Bangui,  dessen  Aulage  vom  Mutterlande
angeordnet  worden  ist,  ist  ein  Netz  von  Posten  zweiter
Ordnung  geprüft  worden.  Für  die  Wahl  der  neuen
Posten  ist  die  Zugänglichkeit  der  Plätze  und  die  Transportmöglichkeit
  für  das  schwere  Material,  die  Trace
der  schon  vorhandenen  Telegraphenlinien,  die  Schwierigkeit,
  in  der  betreffenden  Gegend  andere  Mittel  für
elektrische  Verbindung  zu  benutzen,  und  der  Wunsch.
die  zwischen  den  hauptsächlichen  Plätzen  des  Landes
hergestellten  Verbindungen  zu  verdoppeln,  bestimmend
gewesen.

Ohne  der  notwendigen  Verstärkung  der  Posten  von
Brazzaville  und  Pointe-Noire  und  der  Beistener  der
Kolonie  für  die  Errichtung  des  Hauptpostens  in  Bangui
zu  gedenken,  sind  sieben  neuce  Posten  in  Liranga,
Ouesso,  Okoyo,  Kandjama,  Lope.z,  Mobaye  und  Sindara
  mit  einem  Gesamtkostenaufwande  von  2300  000
Franken  vorgesehen  worden,  wozu  eine  andere  Ausgabe
  von  1  600  0000  Franken  hinguzufügen  ist,  die  für
den  Bau  von  2600  km  Telegraphenlinien  ausgeworfsen
ist.  Diese  sind  damm  bestimm,  die  Verbindung  zwischen
den  Pläuen  N'  Djolé  und  Kandjamg.  Okoyo  und  Franceville,
  Sindara  und  Monila,  Mobaye  und  Zémio,  Rafai
und  Abeché  herzustellen.

Ein  Teil  der  Okkupationseinrichtungen  hat  bereits
in  den  Jahren  1910,  1911  und  1912  auf  Grund  der
Kredite  der  früheren  Anleihen  geschaffen  werden  können.
Ende  1912  werden  mit  diesen  speziellen  Mitteln  im
ganzen  33  Okkupationsposten,  1  Hospital,  10  sanitäre
Formationen,  3  Handwerkerschulen  und  6  Elementarschulen
  angelegt  sein.  Nach  IJnanspruchnahme  einer
zweiten  und  neuen  Ausgabe  auf  diese  Anleihe  blieb
noch  eine  Summe  von  1  830  500  Franken  verfügbar.
dic  der  Fortführung  der  gesamten  Arbeiten  dienen
wird.  Das  jetzige  Programm  führt  das  vorangebende
zu  Ende.  Es  sieht  20  Elementarschulen,  20  sanitäre
Formationen,  16  Impfstationen,  40  Verwaltungsstationen
  und  verschiedene  andere  Verwaltungseinrichtungen
  vor  und  erfordert  einen  Gesamtkredit  von
5  Millionen  Franken,  der  auf  die  einzelnen  Kolonien
gleichmäßig  verteilt  werden  soll.

Im  ganzen  beanspruchen  so  die  Einrichtungen  der
Verwaliung  eine  Gesamtausgabe  von  8900000  Frantken.

Die  Ausführung  cines  solchen  Arbeitsprogramme.
        <pb n="1170" />
        G  1112  20

erfordert  die  Aufbringung  von  Geldmitteln,  dic  sich  auf
nicht  weniger  als  172  Millionen  Franken  beziffern.
Bei  Amortisation  einer  derartigen  Summe  in  50  Jahren
beträgt  die  Jahresquote  7  633  000  Franken.  Allerdings
  wird  von  vorherein  nicht  das  ganze  Kapital  aungesordert
  werden.  Im  Gegenteil,  die  auf  einen  Zeitraum
  von  10  Jahren  verteilten  Arbeiten  werden  seine
IAnanspruchnahme  nur  in  aufeinanderfolgenden  Verausgabungen,
  ganz  wahrscheinlich  von  3  zu  3  Jahren,
nötig  machen.  Die  Jahresquoten  werden  zuallernächst
weniger  als  bei  sofortiger  Verausgabung  des  ganzen
Napitals  betragen  und  sich  auf  die  angegebene  Höhe
erst  um  Ende  der  zehnjährigen  Periode  belaufen,  wenn
die  Nolonie  sich  mit  ihrem  vollständigen  Rüstzeug  versehen
  haben  und  ihren  vollen  Ausschwung  nehmen
wird.

Wenn  auch  eine  solche  finanzielle  Last  die  gegenwürtigen
  Mittel  von  Agquatorial-Afrika  überschreitet,
so  zeigt  doch  ein  Uberblick  über  die  wirtschaftliche  Lage
der  Kolonie  seit  20  Jahren  mit  den  Folgerungen,  die
daraus  für  die  Zulunft  gezogen  werden  können,  dasß
in  10  Jahren  das  General-Budget  imstande  sein  wird,
sic  zu  tragen.  Im  folgenden  sei  die  Entwicklung  des
General-Budgets  im  Laufe  der  nächsten  10  Jahre  geschildert,
  wie  sie  sich  nach  den  Ergebnissen  der  Vergangenheit
  und  der  Prüfung  der  Gegenwart  gestalten
wird.

Die  eigentlichen  Einnahmen  des  eneral-Budgets
beruhen  auf  den  indirekten  Steuern,  den  Domanialcinkünften
  und  sonstigen  Erträgen.  Wird  der  Fall  unberücksichtigt
  gelassen,  daß  die  Tarife  geändert  werden,
was  für  die  Zulunft  nicht  vorausgesehen  werden  kann,
so  hängen  die  indirekten  Steuern  von  der  Zu=  und
Abnahme  des  Handels  ab,  und  es  wird  sich  demgemätß;
ans  der  Prüfung  der  bisherigen  Hanudeldentwicklung
eine  Abschätzung  der  zukünftigen  Einnahmen  aus  den
indirekten  Steuern  ableiten  lassen.

Der  Gesamthandel  der  Kolonie  selbst  betrug  1892:
5  500  000  Franken;  er  stieg  in  den  folgenden  10  Jahren
auf  einen  Jahresdurchschnitt  von  11  450  000  Franken
und  in  dem  Zeitraum  von  1903  bis  1911  auf  einen
solchen  von  28  200  000  Frauken.  Die  Kurve  der
Handelobewegung  ist  ständig  gestiegen,  auogenommen
in  den  Jahren  1908  und  1009,  in  denen  Französisch=Aquatorial-Afrika
  den  Rückschlag  der  Weltkrisis  mit
ihren  Verwüstungen  auf  den  Märkten,  namentlich  auf
dem  Holz=  und  Kautschukmarkt,  zu  fühlen  bekam.  Für
die  Einfuhr  hat  die  Steigerung  in  den  Jahren  von
1908  bid  19p11  jährlich  9,  14,6  und  15,4  v.  O.,  im
Durchschnitt  während  dieses  Zeitraumes  also  13  v.  O.
betragen.  Für  die  Auodfuhr  betrug  die  entsprechende
Zahl  in  dem  geitraum  von  19892  bis  1909,  einschließlich
  dieses  Jahres,  jährlich  19  bis  21  v.  H.,  und  in
den  Jahren  1910  und  1911:  13.5  v.  H.  Wird  sowohl
für  die  Ein=  wie  für  die  Auofuhr  13  v.  H.  angenommen,
  was  nicht  zu  hochgegriffen  ist,  so  wird  sich
nach  der  hiernach  möglichen  Schätzung  im  Jahre  1922
die  Einfuhr  aufs  56  74360000,  die  Ausfuhr  auf  95  062  000
Franken  und  der  Gesamthandel  der  Kolonie  allein  auf
152  70.,000  Franken  belaufen.  Da  der  Einfuhrgoll
nach  dem  Werte  der  eingeführten  Waren,  und  zwar  zu
10  v.O.,  berechnet  wird,  so  ergibt  sich,  wenn  diese  Verhältnis
  zahl  auch  der  künftigen  Zunahme  der  Einfuhr
iugrunde  gelegt  wird,  für  das  Jahr  1922  eine  vorauosichtliche
  Einnahme  von  9  078  000  Franken.  Was
die  Ausfuhrzölle  angeht,  so  ist  ihr  Verhältnis  zu  der
Auo  fuhr  selbst  kein  gleichbleibendes.  Die  Faktoren
sind  hier  veränderlicher,  und  wenn  auch  die  Ausfuhr
des  Kautschuks  in  einer  ungefähr  gleichen  und  normalen
Weise  wachsen  muß,  so  wird  diesenige  von  Lölzern  zu
einer  gewissen  geit  einen  toten  Punkt  erreichen,  wie

 

ihn  diejenige  von  Elfenbein  wahrscheinlich  schon  erreicht
  hat.  Wird  mit  diesen  Erwägungen  gerechuet.
so  kann  der  Wert  der  Ausfuhrzölle  im  Jahre  1922
auf  3  853  000  Franken  veranschlagt  werden.  Endlich
wird  sich  der  Ertrag  der  sonstigen  Steunern,  der
0,2  v.  H.  des  Gesamthandels  ergibt,  in  demselben  Zeilraum
  auf  305  000  Franken  erhöhen.  Das  macht  für
die  gesamten  indirekten  Steuern  eine  Summe  von
13  230  000  Franken,  die  auf  13  Millionen  Franken
reduziert  werden  kann,  um  dem  Ausfall  Rechuung  in
tragen,  den  das  französisch-dennsche  Abkommen  im  Gefolge
  haben  wird,  obgleich  dies  im  Hinblick  auf  die
lberschüsse  unberücksichtigt  bleiben  könnte,  welche  die
Anulage  der  Anleihekapitalien  und  die  geschaffenen
Transporterleichterungen  den  Geschäften  bringen  werden

Unter  den  Domanialeinkünften  lassen  sich  die  feustehenden
  Abgaben  der  Konzessionsgesellschaften  malbematisch
  genau  gemäß  der  Größe  ihrer  Gebiete  und
gemäß  ihren  Vertragsverpflichtungen  berechnen.  Sie
werden  1922:  255  4.,0  Franken  betragen.  Der  Amtei.
von  15  v.  H.  an  dem  GCewinn  dieser  Gesellschaften  mun
dagegen  auf  Grund  einer  Steigerung  berechnet  werden.
die  zugleich  den  Uberschüssen  der  Vergangenheit  und
der  Einschränkung  der  Konzessionsgebiete  Rechumn
trägt.  Unter  Berücksichtigung  hiervon  kann  der  Amteil
in  10  Jahren  auf  1  024  524  Franken  geschäut  werden
Die  Ziffer  von  einer  Million  Franken,  die  in  demselben
  geitraum  für  die  Einkünfte  aus  den  Ernten  m
den  nicht  konzessionierten  Gegenden  vorgesehen  ist,  #
nach  Maßgabe  der  Entwicklung  des  freien  Handels,
der  sich  seit  3  Jahren  verfünffacht  hat  und  schon  ein
Einnahme  von  200  000  Franken  liefert,  sicherlich  al
Minimum  zu  bezeichnen.  Was  dic  „sonstigen  Ertrage“
angeht,  so  werden  die  Bergwerksabgaben  im  Jahtt
1922  dank  dem  Bau  von  Privatbahnen  #der  Babuen
von  Mindouli  und  von  Renwille),  welche  die  Ausbentung
  der  Erzlager  emwickeln  werden,  nicht  wemger
als  200  000  Franken  betragen:  die  Einnahmen  aus
den  Postanstalten  und  Telegraphenlinien,  die  bei  der
Entwicklung  der  Kommunikationsmittel  und  bei  dem
wirtschaftlichen  Aufschwunge  des  Lundes  mitwirel.
werden  400  000  und  die  Einkünfte  aus  der  Duuckere
50  000  Franken  ergeben.  Im  Ergebnis  werden  sich
so  die  im  einzelnen  durchgeprüften  Einnahmen  des
General-Budgets  in  10  Jahren  auf  eine  Gesamtsumme
von  rund  16  Millionen  Franken  belaufen.

Wenn  anderseits  bei  diesem  Nachweis  die  Finanen
als  ein  Ganges  geprüft  werden,  so  ist  die  standme
Erhöhung  dieses  Ganzen  seit  1906  und  vor  allem  seil
1909  festzustellen.  Für  die  letzten  3  Rechnungssabte
hat  sich  der  zuwachs  im  Durchschnitt  auf  jähriich
950  000  Franken  belaufen.  Trägt  man  mu  dem
Rechnung,  daß  wegen  des  französisch-deutschen  Ab—
kommeno?  die  Voranschläge  für  1912  auf  eine  Ziner
reduziert  worden  sind,  die  geringer  ist  als  die  ul#-sprünglich
  aufgestellte,  und  reduziert  man  die  Jahressumme
  in  Zukunft  auf  9.30  000  Franken,  so  können  die
Voranschläge  für  das  Jahr  1922  auf  14  510  900  fFranu“
ken  geschätzt  werden.  Aber  diese  Ziffern  sind  so  berechnet
  worden,  als  ob  der  wirtschaftliche  Ausschwung
der  Lolonie  von  dem  Impuls  unbeeinflußt  bliebe.
welcher  den  Geschäften  die  Schaffung  eines  Rüsteuggeben
  wird,  das  die  Kolonie  bisher  hat  emtbebren
müssen.  Wird  diesem  Faktor  Rechnung  gemagen  und
seine  Einwirkung  auf  die  Zunahme  der  Einkünfte  #ml
10  bis  12  v.  H.  jährlich  festgesetzt,  so  bringt  er  dr
Gesamtsumme  der  Einnahmen  für  das  Rechnungssadt
1922  auf  eine  Ziffer  zwischen  16  und  17  Millionen
Franken,  d.  h.  ungefähr  auf  dieselbe  Summe,  die  die
Prüfung  der  einzelnen  Einnahmeauellen  ergibt.

Welche  Lasten  wird  nun  dad  Budget  in  dies#em
        <pb n="1171" />
        1113  20

Zeitraum  aufweisen?  Vorerst  wird  es  durch  die  Befreiung
  von  den  Subventionen  erleichtert  werden,  die
den  eingelnen  Kolonien  gewährt  werden.  Deren  Budgets
  werden  dank  den  normalen  Uberschüssen  ihrer  eigenen
Einkünfte,  insbesondere  der  Kopfsteuer  ohne  Hilfe  des
General-Budgets  ins  Gleichgewicht  gebracht  werden.
Es  ist  in  dieser  Beziehung  ganz  sicher,  daß  die  immer
mehr  effektiv  werdende  O  kkupation  der  Gebiete,  dic  schon
bemerkenswerte  Ergebnisse  hinsichtlich  der  Eintreibung
der  Kopfsteuer  gezeitigt  hat,  immer  greifbarere  Erfolge
haben  wird.  Dagegen  werden  die  Ausgaben  für  das
Personal,  abgesehen  von  denen  für  die  gentralbehörden,
die  keine  neunenswerte  Anderung  erfahren  werden,
merklich  wachsen,  aber  sie  werden  in  10  Jahren  sicherlich
nicht  1  500  000  Franken  übersteigen.  Nun  beläuft  sich
das  Budget  für  1912  auf  der  Ausgabeseite  auf
5  217  600  Franken.  Davon  ist  abzusetzen  einerseits  die
Summe  von  665  750  Franken,  die  für  den  Tilgungsdienst
  der  Anleihe  von  1909  auogeworfen  ist  und  die
durch  eine  gleich  hohe  Subvention  des  Mutterlandes
ausgeglichen  wird,  und  anderseitd  die  Summe  von
2  175  000  Franken.  welche  die  den  einzelnen  Nolonien
gewährten  Subventionen  darstellt.  So  reduziert  sich
die  Ausgabeseite  des  Budgets  von  1912  auf
2  376850  Franken.  Wenn  ich  zu  dieser  zZiffer
1  500  000  Franken  hinzufüge,  die  für  die  künftige
Vermehrung  des  Personals  vorgesehen  sind,  so  wird
die  Gesamtsumme  der  Ausgaben  im  Jahre  1922  nicht
mehr  als  4  Millionen  Franken  betragen.  zu  bemerken

ist,  daß  es  sich  dabei  nur  um  dauernde  Ausgaben

handelt  und  daß  mit  Vorbedacht  den  Summen  keine
Rechnung  getragen  worden  ist,  die  für  die  neuen,  mit
den  regelmaßigen  Einkünften  der  Rolonie  zu  bestreitenden
  Arbeiten  bestimmt  sein  werden,  die  sie  mit  Gebänden,
  mit  Materialien,  kurz  mit  dem  Rüstzeug  der
Verwaltung  ausstatten  sollen,  das  ihr  unentbehrlich
ist.  Diese  Summen  werden  besonders  zwischen  den
dauernden  Ausgaben  und  den  Einnahmen  aufsgeführt
werden.  Die  Sonderaufstellung  wird  eine  wachsende
Tendenz  haben,  wobei  die  Sleigerung  der  Ausgaben
hinter  dersenigen  der  Einnahmen  zurückbleiben  wird.
So  ergibt  sich,  daß  im  Jahre  1922  das  General-=Audget
  an  Einnahmen  16  Millionen  und  an  dauernden
  Auogaben  4  Millionen  Franken  ausweisen  und
ihm  der  Betrag  von  12  Millionen  zur  Verfügung
stehen  wird,  der  weitaus  genügen  wird,  allen  Verbindlichkeiten
  nachzulommen.

Diese  Augeinandersetzung  über  die  finanzielle  Lage
stellt  in  klarer  und  einwandfreier  Weisc  fest,  daß  die
Kolonie  in  10  Jahren  selbst  imstande  sein  wird,  für
die  Abtragung  ihrer  verschiedenen  Anleihen  zu  sorgen,
daß  sie  aber  bis  zum  Ende  dieses  zeitraumes  absolut
nicht  in  der  Lage  ist,  dafür  aufzukommen.  Mandarfeben
nicht  aus  den  Augen  verlieren,  daß  ihre  Budgets,
wenn  sie  auch  als  progressiv  angusprechen  sind,  doch
jedes  Jahr  nenen  unerwarteten  Ausgaben  entgegenzusehen
  haben  werden,  die  in  einem  Lande,  wo  noch
zum  größten  Teile  mit  Stroh  und  Lehm  gebaut  wird,
sehr  schwer  auf  ihnen  lasten.

Gründung  von  Hohosnuß-  und  Kopra-Gesellschaften
auf  der  Malalischen  Hbalbinsel.

Zeitungsmeldungen  aus  Singapore  zufolge  hat
sich  die  Regierung  der  Vereinigten  Malaienstaaten
veranlaßt  gesehen,  durch  Vermittelung  des  Kolonialamtes
  das  Publikum  vor  unsicheren,  in
London  geplanten  überkapitalisierten  Kokosnuß=
  und  Kopra-Gesellschaften  auf  der  Ma- 



laiischen  Halbinsel  zu  warnen.  Dabei  ist  betont
worden,  daß  die  Namen  von  früheren  Beamten
der  Vereinigten  Malaienstaaten  in  den  in  Umlauf
gesetzten  Prospekten  keine  Gewähr  dafür  bieten,
daß  die  Unternehmen  reell  und  gesund  seien.

—  —„

sauschukerzeugung  in  Brasilien.

lber  die  brasilianische  Kautschukerzeugung
äußert  sich  ein  Bericht  des  Ministers  für  Ackerbau,
Handel  und  Industrie  dahin,  daß  von  den  in
Brasilien  hauptsächlich  in  Betracht  kommenden
Kautschukarten  der  in  den  Urwäldern  des  Amazonasgebiets
  sich  findende  und  aus  der  Hevea
brasiliensis  gewonnene  Seringakautschuk  für
sich  allein  genügen  würde,  den  wachsenden  Bedarf
des  Weltverbrauchs  zu  decken,  wenn  er  zweckmäßig
gewonnen  würde.  Das  wäre  aber  nur  dann
möglich,  wenn  in  dem  großen  Gebiet,  in  dem
dieser  Kautschuk  gewonnen  werden  kann,  vor  allem
eine  dichtere  Bevölkerung  und  bessere  Transportverhältnisse
  vorhanden  wären.  Der  Seringakautschuk
  wird  mit  Ausnahme  des  Aeregebiets  zur
Zeit  nur  in  den  an  den  Ufern  von  schiffbaren
Flüssen  gelegenen  Urwaldgebieten  gewonnen  und
nicht  weiter  als  etwa  10  km  weit  von  beiden
Seiten  der  Flüsse.  Die  Verbindungen  sind  schlecht
und  teuer,  die  Bäume  finden  sich  sehr  zerstrent
und  viele  sind  wegen  Mangels  an  gutem  Nährboden
  nur  schlecht  entwickelt.  Wenn  hiernach  der
Seringakantschuk  schon  unter  den  ungünstigsten
Bedingungen  gewonnen  wird,  so  kommen  dazu
noch  die  hohen  Preise  aller  Materialien,  die  zu
einer  Gewinnung  benötigt  werden,  und  der  notwendigsten
  Lebensmittel  in  jenen  Gegenden.

Auch  der  den  Manigobakautschuk  liefernde
Manicoba,  der  in  dem  Gebiete  vom  rechten  Ufer
des  Rio  Parnahyba  bis  zum  Norden  des  Staates
Minas  Geraes  einheimisch  ist,  kommt  massenhaft
vor,  und  wenn  er  auch  nicht  rationell  ausgebeutet
wird,  so  stehen  doch  die  Kosten  seiner  Gewinnung
in  besserem  Verhältnis  zum  Verkaufspreis,  als
dies  bei  dem  Seringakautschuk  der  Fall  ist.  Trotzdem
  wird  auch  mit  diesen  Bäumen  Raubbau  getrieben.
  Infolge  einer  veralteten  Anzapfungsmethode
  und  um  einen  möglichst  hohen,  wenn
auch  nur  augenblicklichen  Gewinn  zu  erzielen,
wird  den  Bäumen  bei  jeder  Ernte  der  ganze
Saft  abgezogen,  wodurch  nicht  nur  die  Bäume
selbst,  sondern  auch  die  Güte  und  Menge  des  Erzeugnisses
  leiden.

Am  verbreitetsten  von  allen  Kautschuk  liefernden
  Bäumen  in  Brasilien  ist  der  Mangabeira.
Er  findet  sich  von  Maranhäo  bis  Säo  Paulo  und
auch  in  einigen  Gegenden  des  Amazonasgebiets.
Er  wächst  schon  auf  sandigem  und  schlechtem
Boden,  liefert  aber  auf  gutem  Boden  ein  viel
        <pb n="1172" />
        W  1114  20

reicheres  Prodnkt.  Die  wildwachsenden  Mangabeirabäume
  werden  hauptsächlich  in  den  Nordstaaten
  in  der  unwirtschaftlichsten  Weise  überzapft,
so  daß  viele  Bäume  absterben  oder  mehrerer  Jahre
benötigen,  bis  sie  wieder  angezapft  werden  können.

Schließlich  findet  sich  die  den  sogenannten
Caucho  liefernde  Castilloa  elastica  in  großen
Mengen  im  Amazonasgebiet.  Allein  zur  Gewinnung
  dieses  minderwertigen  Kautschuks  wird
der  Baum  geschlagen,  so  daß  er  in  der  Nähe  der
schiffbaren  Flüsse  fast  völlig  ausgerottet  ist.  Um

diesen  Kautschuk  zu  erhalten,  ist  es  daher  heute

erforderlich,  verhältnismäßig  weit  ins  Innere  des
Urwaldes  einzudringen,  wodurch  der  Gewinn  aus
der  Ausbeute  immer  niedriger  wird.

Wenn  auch  noch  verhältnismäßig  wenig,  so
werden  in  Brasilien  bis  jetzt  hauptsächlich  Manicoba
  und  Mangabeira  angebaut,  und  zwar
ersterer  besonders  in  Piauhy,  Cearä  und  Bahia,
letzterer  in  einigen  Munizipien  der  Staaten  Säo
Paulo  und  Minas  Geraes.  Dagegen  finden  sich
erst  geringe  Ansätze  der  Kultur  des  Seringakautschuks.

  Auf  alle  Fälle  würde  der  Pflanzungskantschuk,
  soweit  er  in  Brasilien  in

Gegenden  kultiviert  würde,  wo  Löhne,  Transportkosten
  und  Lebensmittel  billiger  sind  als  in  den
Urwaldgebieten,  dem  dort  gewonnenen  Kautschuk
den  Wettbewerb  unmöglich  machen.  Aus  den
gleichen  Gründen  stellt  sich  die  Produktion  des
asiatischen  Pflanzungskautschuks,  die  außerdem
durch  reichliches  Kapital  begünstigt  und  nicht  mit

—  —  —  #  -—

——  —  —  —  ——  —

Ausfuhrzöllen  belastet  wird,  um  etwa  die  Hälfte  orjah
vorteilte  sich  auf  964  Plantagen  (632).

billiger  als  zur  Zeit  die  des  brasilianischen  Wildkautschuks.


geführt:

im  ku.  imn  Mierte  von  *
Jahre  Milreis  Papier  Pfd.  Sterl.
1900.  34  960  184“  210284  551  14  055  911
190  7.  ·6  489  772  217  504  288  13690211
1908  48206  461  188  357  983  11  78#  637
1900.  39  026  738  301  939  957  18  926  001
1910  38  5106  970  3776971860  21  645  8605
1911.  35  549  127  226  395“  419  10  057015

Von  dieser  Gesamtausfuhr  entfielen  auf  die
einzelnen  Kautschukarten:

im  Seringa  Mangabeira  Mauicoba  andere  Arten
Jahre  E  ku  ku  he
1906  3s  643  438  653  239  2  (j63  507  –
190  33  382  681  678  2:38  2  428  678  175
1908.  35  605  491  314  607  2166  224  130
1909  35  103  594  509  6044  3  105  419  SC051
1910.534  138  137  781  082  3618206  9.545

(Aus  einem  Berichte  des  Kniserl.  Generalkonsulats
in  Rio  de  Janeiro.)

Die  wirtschaftliche  Lage  Kngolas.

Nach  einem  in  dem  Lissaboner  Handelsblatt  0)
Tornal  do  ((ommercic  c  duas  (’ollmins  veröffentlichten
Jahresberichte  des  britischen  Konsulats  für  Angola  ist
der  bemerkenswerteste  Vorgang  des  Wirtschaftsjahres
1911  die  Aufhebung  der  Allkoholfabritation  gewesen,

  bemerkenswert  deshalb.  weil  diese  Fabrikanion
fast  während  eines  halben  Jahrhunderts  einer  der
wichtigsten  JIndustriezweige  Angolas  gewesen  ist.  Tros
aller  angewandten  Bemühnngen  lastet  die  Alkoholfrage
schwer  auf  dem  Wirtschaftslebe  :  der  Nolonie.  Der
Umfang  des  Handels  ist  nur  mittelmäßig  gewesen  infolge
  der  schwachen  Verkäufe  in  dem  von  den  Eingeborenen
  gewonnenen  Kautschuk  und  der  schlechien
Laffeernte.  Die  Kolonie  leidet  ferner  an  einem
Mangel  an  Verkehrswegen,  der  nicht  nur  den
Handel  mit  dem  Ointerland  erschwert,  sondern  auch
unverhältniemäßig  viel  Menschen  in  Auspruch  niumt
und  auf  diese  Weise  zu  dem  Mangel  an  Arbeitskraften
mit  beiträgt.

Der  Kautschuhplantagendau  in  den  Vereinigten
Oalalenstaaten.

Zur  Beurteilung  des  Aufschwungs,  welchen  die
(Guummiproduktion  zu  nehmen  verspricht,  gewährt  die
Zunahme  der  Kautschukkultur  in  Britisch  Malaia  im
Jahre  1911  sicheren  Anhalt.  Während  im  voraufgegangenen
  Jahre  70  813  Acres')  dem  Kautschukbau
erschlossen  wurden,  beläuft  sich  das  im  Jahre  1911
mit  Hevcabäumen  neubepflanzte  Areal  ausf  180025  Acter.
oder  109  207  Acres  mehr.

An  diesen  Neupflan  zungen  waren  die  Vereinigien
Malaienstaaten  mit  107201  Acres  beteiligt,  während
im  Vorjahr  nur  48  821  Acres,  also  mehr  als  die  Hälfie
weniger  erschlossen  wurden.  Die  größten  Fortschrine
in  der  Kautschukkultur  haben  Perak  und  Negri  Sembilan
im  Jahre  1911  gemacht,  wie  sich  aus  nachstebenden
Zablen  ergibt.  Die  Zahl  der  Neupflanzungen  beirug
am  31.  Dezember  1911  in  Selangor  32  108  (31.  Dezember
  1910:  19  261),  in  Perak  40  791  (15  612),  in
Negri  Sembilan  n0  488  (12  923),  in  Pahang  13
(1025),  zusammen  107201  (48  821).

Auf  der  ganzen  Halbinsel  waren  Ende  des  Jabres
1911  insgesamt  542  877  Acres  gegen  362  S0  Actes
im  Vorjahr  mit  Kautschuk  bepflanzt,  und  dieses  Arcal

Sonstige  Einzelheiten  von  Interesse  über  das  be-¾

  "  «  «  «zpflnnztchslrcnllassensichausdernmvstchcndcnAuf-An
  Kautschuk  wurden  aus  Brasilien  aus- 



stellung  ersehen:  .-———

1910  911  1910  1911
Anzahl  der  Plautagen  435  700  109  13

Gesamtareal  in  Besis  579598  766793  155  498  165633

Bepflanztes  Arcal  bis

zum  31.  Dezgember
1910  u.  1917  24157TA  352974  60568  80629
Kautschuk  allein  231797  330592  50028  T71ö91
Kautschukmit  Zwischenpflauzungen
  13977  13382  9640  89.8
Ertragfähiges  Areal  ?  105633  2  11132
Neugepflan  zt  1910  u.
1911  ...  18821  107201  2981  2060#/#1
Johore  Kelantan  und
1910  1911  1910  191s1
Anzahl  der  Plantagen  44  67  44  62

Gesamtarcal  in  Besinz  221869  271315  574419  1466057

Bepflanzgtes  Arcal  bis

zum  31.  Dezember

1910  u.  1911.  43516  74975  12995  „3229
Kautschuk  allein  38222  71492  12011  23316
Kautschukmit  nBwischen-  ,
vilanzungen  5291  3483  984  698
Ertragfähiges  Areal.  ?  5038  2  404
Neugrpflanzt  1910  u.

1911.  ..  10172314598844201304

*)  —  0,4  hn.
        <pb n="1173" />
        G  1115  20

Die  Raurschukernte  hat  in  der  ersten  Hälfte
des  Jahres  unter  anhaltender  Dürre  gelitten.  Sie
würde  un  zweifelhaft  ergiebiger  ausgefallen  sein,  wenn
nicht  in  manchen  Distrikten  der  Mangel  an  Niederschlägen
  sich  in  den  Monaten  Februar,  Mai,  Juni  und
sogar  Juli  so  empfindlich  geltend  gemacht  hätte,  daß
auf  verschiedenen  Plantagen  das  Wasser  für  den  Hausgebrauch
  der  Angestellten  und  zur  Versorgung  der  Kulis
mehbrere  Meilen  weit  durch  Achse  herangeschleppt  werden
mußte.

Trotzddem  ist  die  Ausbeute  infolge  Vermehrung  des
ertragfähigen  Plantagenareals  erheblich  auf  der
gauzen  Halbinsel  gestiegen.  Während  im  Jahre  1910
die  Gesamternte  in  Malaia  sich  auf  über  6400  t  bezifferte,
  erreichte  sie  im  Jahre  1911  die  stattliche  Zahl
von  11  118t  oder  etwa  70  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre.

An  diesem  Zuwachs  waren  die  Vereinigten  Malaienstaaten
  mirt  218096171lh8  gleich  9732t  gegen  12563  220  lbs
gleich  506009  t  im  Jahre  1910  beteiligt,  und  bedentet  der
Unterschied  von  9  246  397  U8  gleich  4123  t  einen  Fortschritt
  von  rund  75  v.  O.  Ohne  die  oben  erwähnte
Trockenheit  würde  das  Ergebnis  sich  vermutlich  verdoppelt
  haben.  Der  Prozentsatz  der  Zunahme  in  den
fosGtgeschrittenen  Staaten  war  in  Selangor  etwa  57  v.  H.,
in  Perak  etwa  100  v.  H.,  in  Negri  Sembilan  ctwa
65  v.  S.  Auch  in  Pahang,  Malakka,  der  Provinz
Wellesley,  Johore,  Kedah  und  Relantan  sind  sehr  erfreuliche
  Resultate  in  dem  Mehrerträgnis  des  Jahres
zu  vergeichnen,  wie  aus  der  folgenden,  die  letzten  drei
Jahre  umfassenden  Aufstollung  hervorgeht:

1909  1910  1911

168  I8  105
Selangror  3676  451  7052  975  11  438  066
Perak  1  (Ni0  543  2962  218  6  041  762

Negri  Sembilan  1  346  4909  2599  707  4297  715

Pahanng  —  2  183  31  141
Malakka.  .  36865Jsdgmssöunu
Pwvinchsllcszlcn.  2935516  4456591280700
Johore  327  635  60+  352  905  218
delantan  und  nedah  –  11  501  51  504

Das  sehr  mäßig  berechnete  Durchschuittsergebnis
von  23300  IS  trockenen  Rautschuks  für  den  Acre  zugrunde
gelegt,  würde  das  jetzt  mit  HLevcabäumen  in  Britisch
Malaia  bepflanzte  Arcal  von  542  877  Acres,  wenn  sich
teine  störenden  Einwirkungen  auf  die  Produktion  geltend
machen,  nach  voller  Ertragfähigkeit,  also  etwa  im
Jahre  1916,  wohl  reichlich  72  000  #  abwersen.  Hierzu
gehört  noch,  daß  die  Arbeiterzufuhr  eine  stetigere  werde
und  mehr  dem  Umfang  der  in  Kultur  genommenen
Ländereien  und  den  sich  daraus  ergebenden  Bedürfnissen
  entspreche.  Die  Einwanderung  in  der  Landwirtschaft
  beschäftigter  Kulis  hat  sowohl  von  Indien

als  von  China  aus  im  letzten  Jahre  erheblich  zugenommen,
  genügt  jedoch  lange  nicht,  selbst  für
die  jett  noch  beschränkteren  Anforderungen.  Am

Schlusse  des  Jahre#s  1911  zählte  man  in  ganz  Malaia
227985  Plantagenarbeiter  gegen  179  00  im  JZahre
vorher.  Davon  entfielen  auf  die  Vereinigten  Malaienstaaten
  und  die  darin  betriebene  Nautschukkultur  106015
Personen  gegen  128  446  im  Jahre  1910,  woraus  sich
nach  einer  angestellten  Durchschnittsberechuung  nicht
ganz  ein  Ruli  für  2  Acres  ergibt.  Im  allgemeinen
berrschen  die  bis  jetzt  von  Pflanzern  bevor  zugten
Tamulen,  Javaner  und  Malaien  auf  den  Plantagen
noch  vor,  indem  die  Chinesen  kaum  ein  Viertel  der
Arbeiterzahl  zusammengenommen  ausmachen.

(Aus  einem  Berichte  des
in

des  Kais.  Generalkonsulats
Singapore.)

 

Kautschuhausfuhr  aus  Kngola  1911.

Nach  einer  im  Lissaboner-Diario  de  Noticias:
vom  28.  September  erschienenen  Notiz  sind  im
Jahre  1911  aus  der  Provinz  Angola  2457073  kg
Kaukschuk  im  Werte  von  2986  Contos  de  Reis
12  500  O00  ausgeführt  worden.  An
Ausfuhrzöllen  sind  hierfür  von  den  Zollämtern
in  Angola  90  Contos  378  000  .¾  eingenommen
  worden.

Baumwollandau  in  Britisch  Indien  für  die  Ernte
1912/13.

Das  zweite  Memorandum  über  die  gesamte
indische  Baumwollernte  für  das  Jahr  1912/13
behandelt  die  Frühernte  und  von  der  Späternte
so  viel,  als  bis  Ende  September  d.  Is.  zur  Aussaat
  gekommen  ist.

Die  Gesamtanbaufläche  wies  im  Jahre
1912/13  ein  Areal  von  18  464  000  Aecres  auf
gegen  17  362  000  Acres  im  Jahre  1911/12  und
19  890  000  Acres  im  Jahre  1910/11.  Die  diesjährige
  Anbaufläche  zeigt  somit  gegenüber  der  vorjährigen
  eine  Zunahme  um  etwa  6  v.  H.

Die  gegenwärtigen  Aussichten  der  Ernte  werden
  im  allgemeinen  als  ziemlich  gut  bis  gut  bezeichnet,
  in  der  Präsidentschaft  Bombay,  im  Punjab
und  Hyderabad  ist  allerdings  Regen  nötig,  da  die
lange  Trockenheit  im  September  mehr  oder  weniger
die  unbewässerte  Saat  geschädigt  hat.

Die  einzelnen  Provinzen  und  Staaten
waren  an  der  Anbaufläche,  wie  folgt,  beteiligt  —
Anbanflächen  in  1000  Acres:

Gewöhn
licher  Au-  Baumwollanbaufläche
Provinzen  und  Staaten  teil  an  der  nach  dem  Stande  vom
Gesamt=  Okrober
Anbaufläche
v.  H.  1912  13  1911/12  1910  11
Bombau')  und  Baroda  32,2  5330  4265  5770
eutralprovinzen  u.  Berar  20,5  466  4623  4487
Madras')  .  ...  7  8  862  931  1002
Punjab'?)  ..  6,8  1362  1322  1369
Lereinigte  Provin,  2  6,5  1032  853  1333
Sind  .  ..  ..  1,2  270  278  237
Burmar.  ...  (),9  204196166
Ntlunund  Orissa  .  0,3  86  81
Bengalen  0,3  50  634  167
Assam  .  0.2  35  36
Nordwestl.  Grenzprovinz.  0,2  19  15  31
Ajmer-Merwara.  .  .  0,2  37  22  329
Hyderabad  .  .  153  2919  3033  3169
Zentral-Indien  .  .  ..  5,.1  13502  1280  1282
Rajputana  2,0  300  275  56
Mysore.  0.4  110  59  82.

cach  The  Indinn  Tinde  Journal.)

Kahaocernte  in  Bahia.

Die  Qualität  der  laufenden  Ernte  ist,  wie
schon  im  Juli  d.  Is.  angedentet,“)  recht  unbefriedigend
  ausgefallen,  und  auch  die  Menge

*)  Einschließlich  Eingeborenenstaaten.

*")  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  811.
        <pb n="1174" />
        E  1116  20

wird,  soweit  die  monatlichen  Zufuhren  zeigen,
erheblich  hinter  der  des  Vorjahrs  zurückbleiben.

Die  Zufuhren  betrugen  im  Mai  1912  (Mai
1911):  9875  (15742),  im  Juni  32459  (17  878),
im  Juli  37  447  (37  168),  im  August  25  643
(52  556)  und  im  September  13  985  (45  500)
Sack.  Für  Oktober  werden  kaum  mehr  als
30  000  Sack  Kakao  erwartet,  während  im  Oktober
  1911  etwa  63  000  Sack  an  den  Markt
kamen.

Als  Grund  für  die  geringe  Qualität  und
Quantität  muß  vor  allem  das  ungünstige  Wetter
bezeichnet  werden.  Nach  heißem  Sonnenschein
folgten  schwere  Regenfälle  und  beeinträchtigten
den  Fruchtansatz.  Gewissen  Schaden,  wenn  auch
in  geringerem  Maße  als  anfänglich  geschätzt  wurde,
verursachte  ein  unbekannter  Käfer  in  den  Kakaopflanzungen.


Beachtenswert  sind  auch  die  Klagen  über  die
wohl  auch  zum  erstenmal  beobachtete  Verringerung
  der  Tragfähigkeit  der  alten  Bäume.

 

Wenn  man  auch  hofft,  daß  dies  eine  vorübergehende
  Erscheinung  sein  wird,  so  verschließt  mian
sich  wiederum  nicht  der  Erkenntnis,  daß  ein  jährlicher
  nicht  unbedeutender  Ausfall  der  Ernte  eintreten
  müßte,  falls  diese  Beobachtung  ein  Zeichen
dauernder  Erschöpfung  der  alten  Bäume  sein
dürfte.

Unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen:  kleine
Ernte,  schlechte  Qualität  und  gedrückte  Preise,
leidet  naturgemäß  besonders  der  kleine  Pflanzer.
Er  hält  die  systematische  Bewirtschaftung  seines
Landes  nicht  mehr  für  nutzbringend  und  vernachlässigt,
  was  er  in  manchen  Jahren  schwerer  Arbeit
  geschaffen  hat.  Mit  Neupflanzungen  sind
Geldausgaben  verknüpft,  Barmittel  aber  sind
knapp  bei  ihm,  da  entschließt  er  sich  lieber  zu
einem  Verkaufe  seiner  „Fazenda“,  sofern  sich  ihm
irgendein  annehmbares  Gebot  zeigt.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Babian
vom  11.  Oktober  1912.)

 

 

Literatur-Bericht.

Die  Lundesgesetzgehung  für  das  Schutzgeblet
Kamernn.  Suammlung  der  in  Kamerun  zur  geit
kzeltenden  völkerrechtlichen  Verträgce.  Gesctze,  Veronnungen
  und  Dienstvomchriften  mit  Anmerkungen
und  HRegistern.  Auf  Grund  amtlicher  (##uellen  heranskegeben
  von  Dr.  Ruppel.  Regierungsrat  und

Referent  beim  Kaiserlichen  Gouvrernement  von
Kamerun.  Berlin  1912.  Verlag  von  L.ust  Siegfried

  Mittler  &amp;amp;  Sohn.  (lebunden  Preis  31  .K.

Erfreulich  ist  den  Landesgesetzgebungender  Schutzgebicte
  Deutsch-Ostafrika  und  Togo  (1902,  1910)  nunmehr
  die  Landesgesctzgebung  des  Schutzgebiets  Kaumerun
  gefolgt.  In  sieben  Kapiteln  (I.  Verlassung,
Allgemeine  Verwaltung,  Völkerrechtliche  Verträge;
II.  Beamte  und  Angertellte;  III.  Finanzrerwaltung;
IV.  Rechtspflege;  V.  PLolizei;  VI.  Wohlfahrtspflege;
VII.  Mililtärwesen)  gibt  das  Werk.  nach  Alnterien
geordnet,  ein  recht  klares,  übersichtliches  und  vollstündiges
  Bill  vom  getzcmhwärtizen  Stande  des  Kameruner
  Rechts,  so  (dlulz  auch  der  nicht  juristisch
vorgebildete  Kaufmann  und  l’flanzer  leicht  einen  erschöpfenden
  Aufschlunz  über  die  ihn  beschüftigenden
Fragen,  z.  B.  des  Stener-.  ZJoll-.  Handels-  oler  Cdewerberechts
  erhulten.  Ebenso  wird  (lie  Landesgesetzkbung
  ein  willkommener  Wegveiser  durch  die  verschlungenen
  (jünge  des  Kol#minlreclus  nicht  nur  dem
in  der  kolonialen  DP’rakis  stchenden  Verwaltungsbeamten
und  Richter.  sondern  auch  dem  ZQhriftsteller  sein,
der  sih  theoretisch  mit  einer  Einzelfrage  der  schwierigen.
  in  den  letzten  Jahren  jedoch  rielfach  hevorzugten
  Koloninlrechtswissenschaft  befalzt.

#  ist  zu  hoffen,  dali  das  handliche  Werk.  dessen
Gebrauch  durch  ein  suchlich.  innerhalb  der  Abschuitte
aber  zeitlich  geor#lnetes  lInhaltsverzeichnis  und  (Hlurch
ein  umfangreiches  alphabelisches  Sachregister  wesentlich
  erleichtert  winl,  eine  recht  weite  Verbreitung
finden,  auch  dat  ihm  bald  eine  weitere  echtssammlung
  der  noch  übrikgen  Schutzgechiete  folgen  wird.

Fischer.

 

Krieg  und  Frleden,  Erinnerungen  aus  dem  Lehen
einer  Offiziersfrau.  Hernusgegeben  von  Adda  Freifrau
  von  Liliencron,  uch.  Freiin  von  Wrangel.
Mit  einem  Bildnis.  (icheftet  5,00  f.,  gelbunden
6.50  ..  Verlag  R.  Eisenschmidt,  Berlin  NW.7.

In  packender  Weise  und  glänzender  Sprache
schildert  die  Verfasserin,  sclbst  ein  Sollalenkinde.  ihr
viclbewegtes  Leben,  das  sie  als  Offiziersftau  und  na#h
dem  Tode  ihres  (intten  im  Hause  ihres  Schwicerschns,
  gleichfalls  eines  hohen  Alilitärs,  von  cinem  Um
zum  andern  führte,  denn  „der  Soldat  hat  kein  bleibene!

Quartier-.  Wicltkzeschichtliche  Ereignisse  hat  sie  niehn

nur  miterleht.  sondern  auch  mitemplfunden,  und  alihr

  das  Lichste  und  (dumit  alle  Aufgaben  Eenonimen
  sind,  die  jahrelang  ihr  Lehen  ausfüllten,  da  widlmet

  sich  dies  elle  Frauenherz  von  nun  an  ganz  d#

aufopfernden  Nächstenliehe,  denn  im  (ilücklueh--machen
  liegt  das  (ilücklichsein.  Hatte  sie  darin
schon  vicl  Liches  und  Gutes  in  der  Garnisoh  ihre

Schwickersohns  tun  können.  so  bot  sich  ihr  ein  neue-.#
reiches  Fell  der  Tätigkeit  lurch  den  Aufslund  in
Sücllwestafrka  1001,  nohin  ihr  „getreuer  Adjutant“.
der  damalige  Umeroffizier  Lüth.  uals  Freiwilliger  ze#.
Wie  während  der  ganzen  Aufstandsinhre  jeder  einzcelne.
  vom  jüngsten  Reiter  bis  zum  ültesten  Ottfizier.
an  „Zunserer  Freifrau  von  Afrika“  hing,  das  weil  jGler.
der  schbst  mit  druuen  war.  So  wirkt  sie  auch  heute  an
ihrem  Lehbensabend  norh  in  ihrer  stillen.  zu  jedenn
Dersönlichen  Opfer  bereiten  Weise  zum  Besten  des
Nüchesien  fort,  und  die  noch  vor  kurzem  in  Südwei--afrika,
  Kamerun  und  Ostafrtika  von  ihr  ins  Lebeon
gerufenen  Soldaten-Büchereien  werden  in  den  deintschen
  Schutaigehieten  ein  bleibendes  Andenken  bilden
an  die  Person  und  das  Wirken  dieser  echt  deutschen
Frau.  Bender.
        <pb n="1175" />
        1117  20

Koloniale  Liter  atur.
XXII.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehült,  werden  unter  Keinen  Umstünden  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.

"Iemnscher  Koloninl-Kulender  und  Sintistisches
IInndbuch  für  dus  Jahr  1913.  Nach  annl.  (#nellen
neubearb.  Jg.  25.  Julilünmsausgabe.  Berlin:  Deutscher
  Koloninl-Verlag  1913.  48.  416  S.  .  (1

*  Anckay,  Frhr.  von:  Das  indische  Problem  in
neuer  Fassung.  Ilarine-Rundschau  IJIg.  23  (1912).
110.  11  2

Schwarze,  H.:  Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse
im  Sulinnat  zZanzibar  vor  und  nach  der  Errichtung

der  englischen  Hlerrschaft.  Berlin:  Tetzlaff  1912.
112  S.  80.  3
*  Wagner,  Rudoelf:  Koloniale  Fortschritte.  Randbemerkungen

  zu  U#r.  Solfs  Afrikafahrt.  Die  (irenzbeten
  1912.  245—251.  4

*  Wolsfold,  W.  Liasi!:  The  U’nion  of  South  Africa.
With  chuaptres  On  Rholdesia  and  the  native  territories
of  the  lligh  ((ommissiom  (With  illustr.  and  1  map).
Ionden:  I’itman  &amp;amp;  Sons  1912.  VIII,  530  .  7.50  .
(5

II.  Kolonialgeschichte  und  ppolitik.

Anti-Solf.  Berlin:  Hummer-Verlag  1912.  860.
Aus:  H’an  JIg.  3.  1912.  Jr.  1.  6
*.Iöhlinger,  Otto:  Das  heimische  Kapital  und  die

Kolonien.  (icsichtspunkte  für  eine  koloniale  Investitiunspollik.
  Antrittsvorlesung  .  .  Berlin:  D.  Reimer
o.  .I.  18  S.  5D0  "11:

Lohau.  O.:  Die  Cründung  und  Entwicklung  der
Dritischen  Kolonie  Singapore.  z.  Kol.  Pol.  10  (1912).
–0—)—  8

41J—  1—

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäologie.

Ypinnl,  Algernon  E.:  The  Britikh  West  Iudlies.

Their  hieiork.  rexources  and  progress.  London:  Ditman
  &amp;amp;  Sns  1912.  AXll,  130  S.  S.95  „NKF.  S0.  (’lhe

all  red  xeries.)  (6

Ferrandi,  Jean:  AbéGehé.  cunpitale  du  Ounddal.
-Renstiguements  (vlchiank  10  (1912)  (Annexe  à:
I  Afri#ne  françuisc  220  unnc  1912  Jr.  10).  10

Fraser.  Lohn  Foster:  Australien:  Dus  Werden
cines  Volkes.  Uhers.  von  einem  Kran.  (l.  Abb.)
Teschen:  Drochaska  i.  K.  (1910).  VII.  178  S.  3  .K.
K

.  11
*  Griflitht,  W.  L.:  The  dominion  of  Cannda  (With
illustr.  ant  map).  London:  Pitman  &amp;amp;  Sons.  1911.
N.  10  S.  8.95  .K.  do.  (The  all  red  series.)  (12
Wlaecger,  Priz:  (icographische  Forschungen  im
abflulilonen  (ichiet  von  Deutsch-Ostafrika.  Vortrag
leipzig:  Teubner  1912.  Aus:  (icogr.  Zeitschr.
Bd.  18  H.  10.  113
*  Puttkumer,  lesko  von:  (lonverneursjahre  in  Kaumerun.
  —]I.  Abb.  u.  1  Karte.)  Berlin:  Stilkc  1912.
331  S.  50.  l14
“)  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
arstematisch  geordnet  mitgeteilt.  Mit  einem  sind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  einginzen;  mit  einem  e  dielenigen,  welche  käuflich  erworben
  wurden.

I  er  Verlaug  erklärt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derjsjenigen  Werke  bereit.  welche
als  Rezensionseremplare  oder  zur  Aufnahme  io
dies  Verzeichnis  ihm  zugeschickt  werden.

 

 

*  Steiner.  P.:  Im  U’rwuald  von  Kamerun.  Erlehbnisse
c.  Missionepioniers  vor  30  Jahren.  Evangel.  Missionsmagazin
  1912,  180  ff.  (15

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

*  Aulmaunn.  (ig.:  Der  Insckten-  Sammier  in  dden
Kolonien.  Kol.  u.  Hleim.  1912.  Jr.  6.  L
*Seiner,  Franz:  Beclachtungen  und  Alessungen
an  Buschleuten.  Eingeleitet  durch  Erläuterungen  des
IIerrn  P.  Staudlinger.  (11  S.)  80.  Aus  dier  Keilschr.
f.  Ethnologie  H.  2.  1912.  117

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.

*  Heindl.  Rohert:  Meine  Reisc  nach  den  Strafkolonien.
  Al.  viclen  Originalaufn.  Berlin-Wien:  III-—
stein  &amp;amp;  ('o.  1913.  469  S.  12  .  8.  #

*  Die  Landesgesetzgebung  für  das  Schutzgebict
Kamerun.  Samml.  der  in  Kamerun  z.  Z.  Eeltend.
völkerrechtl.  Verträüge.  (liesctze.  Verordn.  u.  Dienstvorsehr.
  m.  Anm.  u.  Reg.  Auf  Crund  amtl.  (#nelilen
hrag.  v.  Ruppel.  Berlin:  Miüttler  &amp;amp;  Sohn  1912.  XXXIII.
23  S.  31..  8S.  Vel.  die  vorstchende  Besprechung.  19

*  Regulations  for  universal  training.  lart  5.
Alelbourne:  (1912)  Governm.  print.  43  S.  So.  5.  Ciizen
Horccs.  20

VI.  Staatsrecht.
Vucnt.

VII.  Verwaltung.

*  Tesch,  Johannes:  Die  Laufbahn  der  deutschen
Kolonialbeamten,  ihre  Pflichten  und  l#chte.  C.  verm.
Aufl.  Berlin:  Salle  1912.  XVI,  501  S.  S.  K.  SO.  s2ꝛi

VIII.  Justizwesen.
Vacnt.
IX.  Völkerrecht.  k%

Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.
*  Dice  Asinten  in  Südafrika.  D.  Kol.  “.  42  (1912).

712—713.  22
*  Berner:  Kronland.  z.  Kol.  Pel.  10  (1912).  685
—702.  23

*  Bulletin  Suisse  du  Congo.  Crgunc  de  la  Ligue-Suisse
  pour  In  deifense  des  Indigöenes  du  Congo.
Schweiz.  Bulletin  des  Kongo.  IJg.  1.  1912,  Nr.  1,2.
Cendve:  (1912)  lmprim.  nationalc.  50.  24

*  Kassiepe:  Die  Stellung  der  kutholischen  Missionen
zur  Russenmischehe.  Zeitschr.  f.  Missionswissenschaft
4  (1912).  293—306.  25

*'Kussner,  Theo:  Die  Zukunft  Afrikas.  Ratschläge
für  die  Kolonisation.  Leipzig:  Stephan  1912.  60  S.
80.  26

*  Liersemunn,  Heinrieh:  S.  K.  H.  Prinz“  Ludwig
Paul  Heinrich  M'punds  Rjiasam  Akwu.  E.  Beitigg
zur  Rassenfiage.  Berlin:  Schwetschke  &amp;amp;  Sohn  190.
Oetzt  (1912  Hamburg:  Rüsch).  63  S.  86.  "(

*  Oehler,  Th.:  Mischchen  in  den  demschen  Kolonien.
Brief  an  Se.  Exzcllenz  Dr.  Solf.  Evungel.  Missions--magazin
  1912,  40b#ft.  l2s
        <pb n="1176" />
        W  1118  20

Schultze,  Ernst:  Dic  ersten  englischen  Nielerlassungen
  in  Aftika.  z.  Kol.  Pol.  10  (1912).  12
bis  721.  (129

Zur  Frage  der  Alischchen  in
den  deutschen  Schutzgebieten.  Z.  Kol.  Pol.  10  (1912).
738—790.  (30

Stollowsky.  Otto:  Die  dentsch-ostafrikanische  Be-Siedelungsfrage
  in  der  Beleuchtung  des  Lindequistschen
Berichtes.  Kol.  .  43  (1912)/  ff.  31

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

e#A#onnnal  Report  of  the  Depariment  of  Agriculture
for  he  Fear  ended  31th  murch  1912.  Nrasaland
DProtectornte.  The  Nyasaland  (icvernm.  (iazette  Vol  19,
1912.  (132

Stengel,  (arl  von:

 

Anmmal  Report  of  the  (lovernment  Ilining  En-,

Zincer  for  the  Fenu#cnded  30th  Inne  1910.
Giovernm.  print.  .  .  .  Office  1911.  Getr.
(Transvaal  Mines  Department.)

Ll'ag.  40.

XII.  Finanzwesen.
Vacut.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

*  Brnun,  M.:  Tierhaltung  im  Schutzgebiet  Neu-CGuineca.
  Im  Auftr.  d.  Kais.  (ionv.  zusammentest.
Deutsche  Japan-Uost  27  (1912)  6.°2—677.  (4

*  Fruwirth.  C.:  Die  Züchtung  kolonialer  (iewächse.
Hreg.  von  (C..  Fruwirth.  Bearb.  von  W.  Busse  Au.  a.].
M.  32  lextabb.  Berlin:  Parey  1912.  XIX.  184  S.
10.  K.  80.  (Pruwirth.  C.:  Die  Züchtung  landwirtsch.
Kulturpflanzen.  5.)

*  The  improvement  of  cotton  in  India.  Bullctin  of
the  Imperial  Institute.  Vol.  10,  3  (1912)  351—372.  36

Lumb,  I.  II.:  Recent  agricultural  derelohments
in  I’gunda.  Bulletin  of  the  lmperial  Instünte.  Vol.  10,

3  (1012)  122—4133.  37
"ber  Olpalmenkultur  in  Kamernn.  Der  ostafrikan.
  Pflanzer  21  (1912)  165—167.  (  98

bAnnual  Report  of  the  Department  of  Agriculture
for  the  Fear  chddd  318#te  march,  1912.  Jyasaland
Protectornte.  The  Jyasaland  (lorernm.  (inzette  Vol.  19,
1912.  [39
*  Report  on  the  Tea  culture  in  Assam  for  the  Fcar

1911.  Shillong:  Assam  Sececrctariat  print.  1912.
2.  S.  9  d.  10.  40
Die  landwirtschaftlichen  Verhältnisse  Jataks.

(Jach  e.  Berichte  d.  Kais.  Konsul.  in  Durban.)  Berichte
üb.-  Haudel  u.  Industr.  Bd.  18  (1912)  161—166.  41

*  Wohltmann,  .:  Südamerikanische  und  ostafrikanische
  Kuntschuk-Bden,  lber  Tropenpflanzer  Jar.  16
(1912,  5.1—581.  42

*  Iudow,  P.:  Lrganisation  du  erddit  agricole  lans
les  colonies.  Bulletin  de  Ccolonisation  comparce  10

(1912)  ff.  (13
XIV.  Wasserwesen.
Vacat.
XV.  Bergwesen.

Tbhe  conl  resourecs  of  ihe  british  erown  colonies
and  Drotcctorates.  Bulletin  of  the  lmperial  Institurc.
3  (1912)  ff.  4

*  H#SP,  llermann:  ber  die  Bedentung  der  sücwestalrikanischen
  Bergrezesse.  0.  Kol.  1912  324—330.

45

*  Materialunschullungen  der  Bergwerke  Transvaals
im  Jahre  1911.  (Berichte  d.  Kais.  Konsul.  in  Johnnnes-Durg.)
  Berichte  üb.  llandel  u.  Industr.  Bd.  18  (1912)
106—179  (46

(  33

Pretoria:

„

 

 

XVI.  Handel.

*  Goulren,  J.:  Le  port  de  Dakar.  Son  röle  éeonomitlne.
  Renseignements  colonianx  10  1912.  (Annexc  #::
L!/Afrique  française  22%  annec,  1912.  Jr.  10.)  47

*  Tlulert.  (i.:  Erschw  crung  des  Handels  in  und  min
Dahomey.  2.  Kol.  Pol.  10  (1912)  708—711.  13

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacat.

XVIII.  Verkehr.

Waltz,  H.:  Die  Schiffahrt  auf  dem  Uhbnngi-VorsPrung.
  Afrika-I’ost  20  (1912)  1—2.  *12

XIX.  Medizin.

Die  Luftkühlung  der  Wohnrüume
  in  den  Tropen.  Aftika-Post  20  (1912)  2—3.  /5)
Legrain,  Emile.  Traité  clinique  des  fidrres  dez
burs  chuuds.  Paris;  Alaloine  1913.  JCVI.  612  S.  F.  („T
Linkens,  II.:  Arztliche  Fürsorge  der  kutholischen
Mussionen  umer  den  Naturvölkern.  Zeitschr.  f.Missions--wirtschaft
  4  (1912)  282—293.  E
*  May,  Arlmer  W.:  The  present  position  of  sleeping
sickucss  in  South  Central  Africa.  Aus:  The  Transvanl
Medical  Journal  Vol  7,  1912,  Nr.  12.  33
*  Mühlens:  Alalarinforschung  in  Jerusalem.  Deusche
Aledizin.  Wochenschr.  43  (1912)  2036—2037.  184
*  olpp:  Tropenmedizin.  München:  Lehmann  1912.
80.  Aus:  Jahreskunde  f.  ärztl.  Fortbildung.  Okteb.
Ileft  1912.  E
*  Paschen,  E.:

*  Groeger,  Hnns:

Beri#ht  über  die  Reise  zur  Erforschung
  und  Bekümpfung  der  Pocken  in  Togo  im
Auftrage  des  Reichs-Kolonialumts.  Arch.  f.  Schitt#-u.
  Tropenhr’g.  Bd.  16  (1912)  Beih.  S.  (53

*Schüffner,  W.  und  Kuenen,  A.:  Uber  den  Einfluß
  der  Behandlung  des  Reises  auf  die  Beriberi  und

die  daraus  entstchenden  Fehlerqucllen  bei  der  Beobachtung.

  Beiheft  7  zum  Arch.  f.  Schiffs-  u.  Tropenh  #z.
Bd.  16  1912.  57
*  Shlhnyama,  (i.:  Bericht  über  die  Beriberiepidemie
bei  den  Auswamilerern  auf  dem  Dampfer  Kassw’las-.
Arch.  f.  Schiffs-  u.  Fropenhrg.  Bd.  16(  1912)721  —.  31.  83

XX.  Sprachen  und  Literatur.

*  Kkumpffmeyer,  G.:  MAarokko-Literatur  T.  1.  Berlin:

1911.  Rcichsdruckerei.  85  S.  S80.  (Studien  u.  Alitteiluungen
  d.  Demsch.  Marokko-Biblioth.  1.)  Aus:
Mitteil.  d.  Seminar  f.  orient.  Sprachen  Bdl.  11,  1911.
Abt.  2.  os

XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*  Bornchusch.  Hugo  Oito:  Das  Unterrichtswesen

Transvanls.  Deimold:  1912,  Hernke  125  S.  So.  Mürzburg.
  Dhil.  diss.  22.  Aürz  1912.  60

Glterhock,  C(arl:  lber  Islam  im  Lichte  der  b#zuntinischen
  Polcmik.  Berlin:  Guttemag  1912.  72  S.  Dr.  11
*  Unull,  K.:  Der  Pionier  der  Balimission.,  Aus  dem
Leben  von  Ferdlinand  Ernst.  Basel:  Missionsbuchhandlung
  1912.  56  S.  H#.  652
*  Johnulten,  E.:  Ruanda.  Kleine  Anfünge  —  Griche
Aufgaben  d.  evankel.  Slission  im  Zwischensecrngeliet
T#utsch-Ostafrikas.  (M.  Abb.)  Bethel  bei  Bicletenn

Verlag  d.  Anstalt  1912.  208  8S.  1.  80  A.  S.  ·
*  Missionspflicht  und  Missionsdienst.  Ihren  W  m

tätern  .  .  .  Lewidm.  von  d.  Missionaren  vom  hlet.
IIerzen  Jesu.  Iillrup  bei  Münster  i.  W.:  Missionshaus
1910.  48  S.  5o.  4:
        <pb n="1177" />
        G  1119  28

*  Rohde,  R.:  Missionslcben  in  Kamerun.  Basel:
Missionsbuchhandlung  1912.  40  S.  Po.  65

*Stelner,  P.:  An  der  Grenze  von  Asante.  Missionsbilder
  aus  alter  und  neuer  Zeit.  Basel:  Missionsbuchhandlung
  1912.  24  S.  do.  66

Steiner,  P.:  Die  Saat  der  Mohren.  Kurze  Schild
rung  der  Basler  Mission  auf  der  Goldküste.  Basel:
Missionsbuchhandlung  1912.  47  S.  66.  le

XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die
Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

#½hc  Myre  de  Vilers:  Les  armées  indigenes.  La
Depeche  coloniale  5332  (1912).  les
*  Adtorf,  Peter:  Vom  Fremdenlegionär  zum  preutjschen
  Unteroffizier.  Erlebnisse  e.  Deutschen  während
s.  achtjähr.  Dienstzeit  i.  d.  Fremdenlegion.  Altenburg:
(ieibel  1912.  VI.  124  S.  50.  69
*  Reuschler:  Die  britisch-ostindische  Armee.  Vierteljahrsheft
  für  Trappenführung  4  (1912)721—736.  l70
*  Richter,  J.  W.  Otio:  Unsere  Marine  bei  der

IV’iinterdrückung  des  Herero-Aufstandes.  (1901/05).
Altenburg:  (lieibel  1912.  175  S.  80.  (Deutsche  Seebücherei
  28.)  [71
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XXV.  Bauwesen.
Vucnat.
1  1
#

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Deutscher  Baukaulender.  Hrsg.  v.  d.  Deutschen
Banzeitung.  T.  1—3.  Jg.  46.  1913.  Berlin:  Deutsche
Bauzlitung  (1913).  3  Bde.  8S0.

vBericht  über  die  Ausschuhsitzung  des  Bundes
Jungdeutschland  am  11.  Alni  1912  in  Berlin.  Berlin:
(1912)  Autler  &amp;amp;  Sohn.  10  S.  do.

*Praktisches  Böfsen-Tuschenbuch.  M.  Kommentar
z.  amtl.  Kursblatt  üb.  alle  Werte  der  Berliner  Börsc.
IaiguDbe  zu  Bd.  3  Krupkes  Konversations-Lexkikon
6.  Aufl.  10.  Aufl.  Berlin:  Krupke.  o.  J.  51  S.
1.  K.  80.

Das  neue  Deutschlund.  Wochenschrift  f.  konservativen
  Fortschritt.  Nebst  e.  Anh.:  Slitteil.  a.  d.  Wahlverein
  d.  Reichs-  u.  freikonserrativen  Partei.  Jg.  1  ff.
Berlin:  „Doluik“  1912  ff.  80.

Dietz,  IHinrich:  Die  Ehrengerichtsverordnungen.

Neufassung  1910  (Baycern:  1911)  enth.  d.  Allerh.  Ver-#

ordnungen  üb.  Ehrengerichte  d.  Offiziere  u.  Sanitütsoffiziere
  im  Preuß.  u.  Bayer.  Heere.  d.  Offiziere  u.
Sanitäütsoftiziere  d.  Kommandos  d.  Schmztruppen  i.  R.
K.  A.  u.  d.  Kais.  Schutztruppen.  d.  Ergünzungsorder  (v.
1.  Jan.  1897)  nebst  ergunel.  Erlassen  u.  Bestimemug.
2.  u.  3.  neubenrb.  Aufl.  Rastatt:  Greiser  1912.  XVI,
301  S.  1.20  .  KK  S0.

Erdmunn,  Custav  Adolf:  Auf  allen  Meeren.
E.  Dastellg.  d.  dentsch.  Handelsschiffahrt  u.  ihrer
Entwieklung.  M.  1  Plan  d.  Ilamburk.  Uakfens.  51  Abb.
u.  3  Taf.  m.  9  Abb.  Altenburg:  (lcibel  (1912).  IX.
208  S.  S0o.  Deutsche  Bürger-Bibliothek  für  Jugend
und  Volk.  5.]

Fischer,  Otto:  ((rundbuchordnung  fürdus  Deutsche
Reich  nebst  d.  preufz.  Ausführungsbest.  Textausg.  m.
Einl.  Anm.  u.  Sachreg.  6.  umgearb.  Aufl.  Berlin:
Guttentag  1913.  252  S.  2  +.  8%  (Guttentagsche
Sammlung  Deutscher  Reichs##es.  12.

 

—  —  —  —

 

 

Fortier,  Samuel  and  F.  L.  Bixby:  The  storage  of
water  for  irrigation  purposes.  1.  2.  Wushington:  Ciov.
print.  1912.  80.

.  Earth-fill  dums  and  hydraulic-fill  dams.

2.  Timber  dams  and  rock-fill  dams.

[.  S.  Departm.  of  agricult.-Office  of  expecrimem
stations.  Bullet.  2191.

Chinesisch-Deutsche  Gesetzsammlung.  Hrs.  von
d.  Abt.  f.  Rechts-  u.  Stantswissensch.  i.  Verb.  m.  d.
Cbesctzungsanstalt  d.  Deutsch-Chines.  Hochschule.
Tsingtau:  Schmidt.  1912.  5  H.  S0.

2.  Abt.  9  (Stuatsrecht)
1.  Verfassunkgen.
3.  Abt.  5  (Straf-  u.  verwultungsrechtl.  Nebengescze)
1.  Vereins-  u.  Versammlungscsetz.
1.  Abt.  9  (Stantsrecht)
2.  Staatsungehörigkeitsgesctz.
5.  Abt.  2  (IInndels-,  Eisenbahn-.  Aünz-,  Bank-,  Versichorungsrecht)

1.  Transpomt#csctz.  -
6.Abt-.3(l"rhcberrccht.gewerbl.lit-(-ht.-·s(.shutz)
1.  Urheberrechtsgeselze.

ECrotjahn,  A.  und  J.  Kaup:  Handwoörterbuch  der
s  inlen  Hrgiene.  M.  Abb.  Bd.  1.  2.  Leipzig:  Vogel.
1912.  2  Bde.  97.50  .K.  S80.

Offentliche  Vollversammlung  der  Handelskummer
zu  Limburg  am  Donnerstag.  den  3.  Oktober  1912.
0.  O.  u.  J.:  7  S.  P0.

Helbeck.,  Paul:  Wie  das  englische  Volk  sich  selbs1.
regiert.  Die  engl.  Staatsrerfassung  u.  Verwaltung.  die
Pohtischen  Parteien  u.  ihre  Führer.  M.  e.  NXachwort
von  Priedrich  Naumann  üb.  d.  engl.  Staut.  Berlin-Schöncberg:

  Fortschritt.  1912.  165  S.  1.50  ./  .
Hermann,  lleinrich:  Chinessche  (lcschichte.
Stuttzurt:  (zundert.  1912.  VII,  519  S.  12  .  56.

olzhuuer,  Fritz:  Das  Justizwesen  in  ('hina  in
seiner  gegenwürtizen  (lestaltung  (mit  bes.  Berücksichtigung
  d.  Prorinz  Schamungl.  T.  I.  leingieaen:
Deutsch-Chines.  Herhschule.  1912.  VI.  151  S.  do.
(Enerklopütdl.  (irundriss  der  Rechts-  u.  Stantswissenschalten
  f.  Chinesen  Serie  B.  l.)

.  Allzem.  barstellg.  d.  Orgunisat.  #ler  meldernen

Justizbehörden.

#ns  illustrierte  Jahrbuch  mit  Kualender  für  die
Esamte  Baumwoll-Industrie  1913.  Ein  Taschen-  u.
Jachschlagebuch  .  .  Alit  280  Abb.  i.  Text  .  .  .  Bearh.
von  M.  Lehmann.  Ig.  31.  Leiprig:  Degener  (1913).
VIII.  469  S.  i.  Leinenhd.  3  „K.,  in  Brieftaschenleder--band
  5..  D0.

*  Kulndl.  laimund
Deutschen  in  Ungarn.
L’erthes  1912.  101  S.  2.  .  80.

*  Kronncher,  (uur!I:  C(rundzüge  der  Züchlungs--biologie
  .  .  .  .  E.  Einfübr.  f.  Studierende  d.  U.andlwirt
schaft  .  .  .  .  Mit  95  Textubb.  u.  9  farb.  Tufeln,  Berlin:
Parer  1912.  XVI.  323  S.  13..  W.

*„krucker,  Hermann  Elwin:  Zchn  Jahre  D.  V.  V.
Bericht  für  die  Jubilüunmsversammlung  (les  lentschen
Volkswirtschuftlichen  Verlandes  am  5.—6.  Juni  1912.
Berlin,  Wien,  London:  Verl.  f.  Fachliteratur  1912.  IV,
224  S.  So.  [Schriften  des  HDeutsch.  Volkswirtsch.
Verbandes.  4.

Lunduuer,  Edgar:  Handel  und  D’roduktion  in  der
Baumwollindustric.  Unter  bes.  Berücksichtigung  der
lohnindustriellen  Organisationsform.  Tübingen:  Mohr
1912.  XI,  183  S.  d0.  HArchiv  f.  Sozialwissensch.  u.
Sozialpolit.  Ergünzgs.  H.  v.  ½“

*  Mackay,  B.  Laurence  Frh.  von:  Das  Alittelmeerproblem.
  Deutschland  u.  England.  München-Leipzig:
Hans  Sachs  1912.  18  S.  1  J  80.  Probleme
unserer  Zeit.  Beitrüge  z.  (zeschichte  d.  (iegenwart.  1.)

Friclrich:  (eschichte  der
E.  deutsch.  Volksbuch.  (iotha:
        <pb n="1178" />
        G  1120  e

*  Maternsers,  F.  F:  Campbells  Anleitung  zur
zweckmäliigsten  Bodenbrearbeitung  als  Grundlage  für
alle  Fruchtbarkeit.  Beurb.  nach  den  Forschungen  des
Drof.  II.  W.  Cumppell!l  ..  Mlit  49  Textabb.  3.  neu-Dearb.
  u.  verm.  Autl.  Berlin:  l’arey  1912.  IX.  203  S.
14.00  .

*  Mittellungen  des  Ferdinand  von  Richthofen-Tages
  1912.  Berlin:  D.  Reimer  1912.  195  S.  1.K.  d0.

1.  Ferdinand  von  Richthofen:  Chinas  Binnenverkehr

  in  seinen  Bezichungen  zur  Natur  des
Landes.  Vortrag
Ferdlinand  von  Richthofen’s  Aufenthalt  in  Jupan.
Aus  seinen  Tagebüchern:
1.  Aus  den  Tagebüchern  der  (lesandschaftsreise
  1860  61.
2.  Aus  den  Tagebiüchern  des  zweiten  Aufenthalts
  in  Jupan  187071.
Pütrzkaul,  Michacl:  Betrichsrerhältnisse  der  deut-1#



schen  Landwirtschaft.  23.  Niederrheinische  Bucht.
z2erlin:  Deutsche  Landwirtschaftsgesellschaft  1912.

153  S.  50.  Arbeiten  der  Deutschen  Landwinschuftsgesellschaft.
  227.

*  Ounritsch:  Völkerrecht  und  auswärtige  Politik.
9.  Aufl.  beurb.  von  C.  (ioesch.  Berlin:  Weher  1913.
208  S.  3J.  So.  [Kompendinmm  des  Enuropüäischen
Völkerrechts.

*Deutsche  Ransligte,  umfassend  das  gesumte  aktive
COffizierkorps  ..  der  deutschen  Armes  u.  Alarine
JNuch  dem  Stande  vom  S.  Oktober  1912.  Oldenburg
i.  (ir.:  Stalling  (1912).  VIII.  6°7  S.  3.75  ¼.  80.

*  Rutzka-Ernst,  Clara:  Welthundelsartikel  und  ihre

TPreise.  Eine  Studie  zur  Preisbewegung  und  Prreislillung.
  Der  Jucker.  der  Kuffee  und  die  Baumwolle.

Aünchen  und  Leipzig:  Duncker  &amp;amp;  llumblot  1912.
XVI.  211  S.  1  .  50.

’hede  des  englischen  Alarine-Jlinistes  (hurehill
im  Unterhause  am  18.  AMüärz  1912.  (Wörtliche.  deutsche
  U’herseung.)  Reichstag.  Nichtumt.  Drucks.)

*  Rehtwisch.  Theo#lor:  Die  grohe  Zeit.  Ein  JInhr--hundertbuch.

  Mit  271  Abbl.  Lcipzig:  Wigand
(1912).  476  S.  5..  0.

Richter,  J.  W.  Otto:  Unsere  Aunrine  in  China
1%  0l.  T.  1.  2.  Altenburg:  (leibel  1911.  2  Bde.  8.

I.  Die  Ercignisse  bis  zur  Einnahme  d.  Taku-Fortsx.

2.  Die  Kämpfe  in  Tientsin.  Peking  u.  Kiantschon.
Leutsche  Seebücherei  26.  27.1

*  Rümker,  von:  Das  landwirtschaftliche  Versuchsund
  Unterrichtswesen  in  den  Vereinigten  Stuaten  von
Jordamerika  und  in  Preußen.  Berlin:  Darer  1911.
31  S.  I1,20  ¾.  8.

 

*Schmiledeberg.  O.:  Arzneimittel  u.  Genulimittel.
Leipzig:  Teubner  1912.  140  S.  1,25.M.  S.  Anu-Natur
  u.  Ceisteswelt.  363.)

Schuberg,  A.  u.  Ph.  Kuhn:  Ubher  dic  Uhen#mgumnz
von  Krankhenen  durch  einheimische  stechende  I11-sckten.

  TI.  2.  Berlin:  Springer  1912.  80.  Au-:
Arbciten  aus  dem  Kaiserl.  Gesundheitsamt.  Bd.  14
H.  2.  1912.-2.

  LDie  Uhertragung  von  Spiro  chaeten  dun#h

Stomoxys  calcitrans  (Feitversuche).

*  Der  Stand  der  Tuberkulose-Bekümpfung  im  Fruhjahre
  1912.  (icschüftsbericht  für  die  16.  Gencral-Versaümmlung
  des  Zentral-Komitces  am  14.  IJuni  1712.
Nebst!  Anh.  u.  Beilage.  Berlin:  Deutsches  Jentral-Komitee
  z.  Bekümpfung  d.  Tuberkulose  1912.  (c#tr.
Pag.  10.

*  Taschenkalender  für  Verwaltungsbeamte  auf  da-JInhr
  191.33.  Hrsg.  von  A.  Detersihe  u.  E.  I’etcrzil

T.  1.  2.  30.  Ju.  Berlin:  Hermann  1912.  Cetr.  Vag.
3  .  .  .
*  Tiele's  Kompendinm  der  Religionsgeschirrhee

4.  völl.  umgenrb.  Aufl.  von  Nathun  Södorblom.  Berlin:
Biller  1912.  XlII.  561  S.  6.KF.  8S..—

Tille.  Alexander:  Der  Rückgang  der  Fenrarla####
im  neuzeitlichen  Eiscnhüttenbetriche.  Denkschrift  dsüdwestl.
  ((ruppe  d.  Vereins  deutsch.  Eisen-  u.  Stahlindustricller.
  Snarlmücken:  Schmidtke  i.  K.  1912.
34  S.  0.10  .N.  So.  [Sütlwestleutsche  Flugschau  24.

*  Tshirch,  A.:  Handbuch  der  Pharmakeo#nosie
Bd.  1,  1.  2.,  2,  1.  Leipzig:  Tauchnitz  vench.  J.  3  Lde.  #

.  1.  2.  Allkemeine  Pharmakagnocsie.

2.  1.  Spezielle  l’harmakognosic.

*Verlandlungen  des  deutschen  entral-Komitees
zur  Bekümpfung  der  Tuberkulose  in  der  (eencral-Veorsammlung
  am  14.  Juni  IGI2.  .  .  Kedig.  von  Nielner.
Berlin:  Deutsches  Zgentral-Komitee  zur  Bekümpf.  d.
Tuberkulese  1912.  4  S.  50.

*  Verkehrsbeschrünkungen  des  Auslandes  muen
das  Deutsche  Reich  hinsichtlich  der  Ein-  und  laumhfuhr
  von  Vich  und  tierischen  Teilen.  Nach  den  l#-Ende
  Juni  1911  eingegang.  Alitteil.  Berlin:  Springer
1911.  80.  Aus:  Jahresber.  ü.  d.  Verbreitung  v.
Tierscuchen  i.  Deutschen  Beich.  Jg.  25.  —  HDaxz  Jahr
1910.

Wirth,  Albrecht:  Türkei.  Osterreich.  Ientschiand.
Stuttgart:  Dolge  1912.  5  S.  1  .  do.  Alu#n“#
graphien  zur  Jeilgeschichte  8.)

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1912.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein.
schiffungshafen

Nach
am:

 

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

 

Neapel

1.  deutsch-euguinea,
10  uleus  weutsche  Schiffe))  29..  Nov.

Kaiser-Wilbelmsland
und  Bismarch-Krchipel.  Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

8.  Dez.

Friedrich  .Wilhelmshafen
  40  Tage
[Mabaul  43  Tage
(Friedr.  Wilhelmsh.  45  T.
[Rabaul  42  Tage

27“.  Nov.
6.  Dez.  10#0

 

 

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo
1179  am  4“11.  u.  2/12.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

·  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschaftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenbeiten  üher

Sibirien  —  Schanghai  geleitet.
        <pb n="1179" />
        G  1121  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
6  *  2  —  "  r
2.  Deutsch-Sstafrika.  Neavel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.11.  28.,  jed.  Mts.  1050
(deutsche  Schiffe)
"na)  nach  Butoba  (mit  Ruanda),  Marseille  27.  Nov.  Mombasa  O  17  Tages.  Nov.  1015
Von  Momdbasa  Weiter-  Brindisi  13.  17.  Nov.  Mombasa  O  15  Tage1.  15.  Nov.  1050
beförderung  mit  der  Uganda:mngl.  Schtsse)
bahn  und  von  der  Endstation  „  *&amp;amp;
zu  Schiff  nach  den  BestimMarseilte  8.  Nov.  Mombasa  O  19  Tages  C.  Nov.  10
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
Marseille  11.  jed.  Mts.  Tanga  19  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(demsche  Schiffe)
Marseille  28.  jed.  Mts.  Tanga  20  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
d)  nach  Tanga  e  einschl-  Amnt  (deutsche  Schiffe)  #
TFus  a,  u  o,  Han  en  9  0=  4  2  —  —  130
rogwe.  Leganga,  Mkumbara.  Neapel  .  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1050
Muynssi,  Mombo,  Moschi,  (deutsche  Schiffe)
iubenal.  Vangam  und  Wil-  Marseille  27.  Nov.  Mombasa'  17  Tage  25.  Nov.  1045
#
Brindisi  3.  17.  Nov.  Mombasa“  15  Tage  1.  15.  Nov.  1050
(engl.  Schiffe)  *  von  Mombasa  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
Marseille  11.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  jed.  Mts.  2.15
(demsche  Schiffe)

Pc)  nach  Daressalam  sowie  nach  .  ..  ..  .
Bagamojo,  Bismarckburg,  Marseille  28.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  26.  jed.  Mts.  2.15
Todoma  Zringo=  Filimaldede,  (deutsche  Schiffe)

ilo  a,.  lwa.  Kisse  ji,.  *  l  4  3  3
doc#.  Longi,  Eindy)ahece.  NKeapel  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10#
Mikindant.  Mkalama,  Mo-  deutsche  Schiffe)
horro,  Morogoro,  Mpadna,  Marseille  27.  Nov.  Zanzibar  18  Tage  25.  Nov.  10  45
Muaja,  Neu  i  Langenburg,  von  Zanzibar  wetter  mit
Estnenserer  Sananne  anne.  nachsier  Gelegenheit
Sing  a,  Sogal,  Sfoliged,  «  ,..  —  n  .  ⅞
Tabora.  Fiele  Uvnkoi:  Brindisi  27.  Nov.  Zanzibar  17  Tage
!  (-«""»  ges-».F«:3ssst«:·;rs:2k·i.i-:).ioxsg
Brindisi  3.  Nov.  Daressalam  21  Tage
(engl.  Schiffe)

3.  Deutsch-Südwestafrika.  55  Non  ½  r  S  5

a)  nach  ich  Südwestafrika.  Hamburg  9.  25.  Nov.  5.  Dez.Swakopmund  23,  24,.8.  21.  Nov.  5.30;
hach  Mist  Aub.  Brachwarer.  I  29  Tage  4.  Dez.  12.0

Chatros,  Ekuja.  Empfangnis=  –
bucht.  Epukiro.  Wotsnbts,  Antwerpen  13.  29.  Nov.  10.Dez.  Swakopmund  20,  20,  11.  27.  Nov.  8.  Dez.  1045
Gochaganas.  Grootkomtein,  (deutsche  Schiffe)  22  Tage
(Groß-Barmen.  Groß  Wiwleynyny  —  r  r  .
kalsakx  Haris,  Hoachanas,  Southampton  14.  Nov.  1.  12.  Dez.Swakopmund  19,  18,  13.  Nov.  12.18;  29.  Nov.
Labewar#e,  alalewne  (deursche  Schme)  20  Tage  10.  Dez.  1012
ohann-Albrechtsböhe,  Kalk-  *  "  *  "  *!  „
seld  Karibit=  Kban.  Kub.)  Southampton  2.  9.  16.  Nov.  Swakopmund  24  Tage  1.  S.  15.  Nov.  12.18
Kubas,  Mariental.  Nauchas,  *  E—
ziedanm  Bo  Hamburg  18.  Nov.  Swalopmund  etwa26  T.  18.  Nov.  9.  10
andsa.  Okasise.  Okaukweio  .  *  „  ir
Giomnbbe  mnarir  !#%  #Southampton  23.  30.  Nov.  Swakopmund  unbestimmt  22.  29.  Nov.  12.18
mati.  Osona.  Otawi,  Otjiha-  *  Z  .  *  –  —
6  Sahht  *3  Oamburg  15  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10
rongo,  Otliwero.  Otjosonsaun  ·.  ,  !••-l  .
Quij  sJikvohokhSkkjLTka  Antwerpen  23.  jed.  Mts.  Swakopmund  37  Tg.  22.  jed.  Mts.  1.0
meb,  UWiatos.  b-u  (deutsche  Schiffe)
erg.  Milhelmstal  u.  Mindhu  .  ..·  *  5"  n%  »
ad  Hamburg  9.  25.  Nov.  5.  Dez.  Lüderitzbucht  21,  25,  30  Tg.]8.  24.  Nov.  5.30;
4.  Dez.  12.0
Antwerpen  13.  29.  Nov.  10.  Dez.  Lüderitzbucht  21,  21,23  XTg.]11.  27.  Nov.  8.  Dez.  1045
(deutsche  Schiffe)
—-  S  .  ..2.DLijveribuc11201921T.13.!1kov.12.48«29.Nov.

d)  nach  Lüderistzbucht  sowie  Southampton]  14.  Nov.  1.  1  ##  bbucht  20,  19,  9
nach  Aus,  Berseba.  Bethauten.  deutsche  Schiffe)  10.  Dez.  1012
Brackwasser,  Gibeon,  Gochas,  Southampton:  2.  9.  16.  Nov.  Lüderitzbucht  20  21  Tage  1.  8.  15.  Nov.  12.18
Zaluar.  FKaltsomtein  (Süb,  «

anns,  Keetmanshoob,  Kui-  .  --.  .
vie-,Mahom-heskaimcuvucht  Hamburg  18.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32  Tagelpjed.  Mts.  9.10
Namansdrift,  Seeheim,  Ukamas
  und  Warmöad  Oamburg  15  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  60  Tage  15.  jed.  Mts.  9.10

Antwerpen  23.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

tSouthampton.

23.  30.  Nov.

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

22.  29.  Nov.  12.18
        <pb n="1180" />
        1122  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  24.  jed.  Mts.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamernn.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  24.  jed.  Mts.  9.10
a)  nach  Abong-Mbang,  Akono-  Plantation  22  Tage
Lusi  Lanrde,  sa  D  Longil  22  Tage
,  ,dllflk,  ·  .  .
Bonambast,  Buea,  Campo.  Boulogne  11.  26.  jed.  Mts.  Viktoria  18  Tage
Ilchang,  Tual,  Dung  fur  Mer  Duala  19  Tage
Shollewa  Edn,  adass.,  (beutsche  Schift  Kribi  20  Tage  10.  25.  jed.  Mts.  1.0
9.  Joko,  Kribi,  Lobetal,  Plantation  20  Tage
"6t5  laborl,  amie  Lon  i.  Ma-  Longji  20  Tage
ra,  Mundeck,  ,  .  .  ..  .
Dsswtnsg  thutqkipmÆs  Hamburg  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
melima,  Viktoria  Duala  28—30  Tage
Liverpool  14.  Nov.  Viktoria  38  Tage
s  Duala  39  Tage  12.  Nov.  108.
1  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeedden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
b)  nach  Rio  del  Rey  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—53  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  14.  Nov.  Rio  del  Rey  37  Tage  12.  Nov.  1012
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebieit  Liverpool  sjeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
(Garua.  Kussert)  I  von  dort  weiter  Über
Lokodja—hola
Antwerpen  16.  Nov.  7.  Dez.  Matadi  18—20  Tage5.  Nov.  6.  Dez.  8.13
4)  nach  Molund  La  Nochelle  18.  Nov.  9.  Dez.  von  da  weler  alene  Lal16.  Nov.  7.  Dez.  1045
"  belgische  Schite  darm  gi  r’’e  auf  6
25.  j  e  nd  28.  j  5
Bordeaux  25.  jedes  Monats  im  Konso.  Hlaucanmn  23.  jed.  Mts.  10  4
5.  den  Narolinen,  Palan=  Neapel  1°.  297.  Nov.  Jap  37,  36  Tage  27*.  Nov.  1040
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schtffe),  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
«  Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
a)  nach  Jap  und  Angaur.  Brindisi  10.  Nov.  8.  Dez.  Jap  49  Tage  8.  Nov.  6.  Dez.  1040
(engl.  Schiffe)  Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
1  Ponape  50  Tage
mNeapel  1“.  Nov.  !  Saipan  43  Tage
b)  nach  den  übrigen  Stationen  Oeutsche  Schiste  Palau  36  Tage  20.  Dez.  1040
1  Ponape  56  Tage
Brindisi  #22.  D  Saipan  64  Tage

 

 

 

(engl.  Schiffe)

 

Palau  71  Tage

 

*  Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexandrowo
  1139  am  4/11.  und  2/12.
*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  VYokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

6.  Niantschon.

proben  —  über  Rußland;  Montags,  Dommersta  s,  Sonnab.,  ab
un

Neapel
(deutsche  Schtffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(engl.  Schiffe)
Liverpool
Marseille

(franz.  Schiffe)
8

 

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  #u  Waren--owie
  Diensta

reitags  6.28.

rlin  7  a2  u.  1122

———

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

15.  29.  Nov.
jeden  Sonntag
8.  22.  Nov.  6.  Dez.

15.  Nov.  "
3.  17.  Nov.  1.  Dez.

erlangen  des  Absenders  werden  Bri
aufgefübrten  Beförderungsgelenenbetten.

 

6
rieffendungen  teder

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  32—85  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

und  Postkarten  na

Tüauschon

18.  27.  Nov.  1050
jeden  Freitag  1050
G.  20.  Nov.  4.  Dez.  1015

14.  Nov.  8.43
1.  15.  29.  Nov.  10  15

auch  mit  den  unter  d)
über  New  Vork  befördert.

 

7.  Samoa.

 

Queenstown
Queenstown.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

7.  Nov.  5.  Dez.
14.  Nov.  12.  Dez.

 

Apia  25  Tage
Apia  32  Tage

 

s.  12.  Nov.  8.  10.  Dez.  8.  15
        <pb n="1181" />
        1123

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
I
st  Ks  .  «·-’·«
amnwatszustluo  (du)lctci-å1)kk?chiffe),  1.Jkov.  Jaluit  55  Tage
T  Zaluit  58  7
a)  nach  Jalllt  *E*7  e  e  17.  Noo.  Jaluit  58  Tage  15.  Nov.  20.  Dez.  1010
Brindisi  22.  Dez.  Jaluit  50  Tage
D  (engl.  Schiffe)
Neapel  6.  Nov.  4.  Dez.  Adelaide  27—31  Tage,
(deutsche  Schtffe)  dann  welehunt  der  Shien-.
  ·  ,  abn  nach  Melbourne  oder
b)  nach  Nun  6  Brindisi  10.  24.  Nov.  8.  Dez.  Sydney.  Von  dort  mit  1.  1.  8.  15.  22.  29.  Nov.
(engl.  Schiffe)  Tamphe  der  Pacinc  Vhos.  2.  GC.  Dez.  1010
.  -».  .  ate  Company  oder  m  –
Taranto=  3.  17.  Nov.  1.  Dez.  Dampfer  „Germania“  der
(engl.  Schiffe)  Jalnitlinie  nach  Nauru

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

1

drowo  1139  am  4/11.

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexan- 



9.  Logo.

 

Hamburg  9.  24,  jedes  Monats
Boulogne  f.  M.]  11.  26.  jedes  Monats
(deutsche  Schtffe)  T

Hamburg  23.  jedes  Monats
Marseille  10.  jedes  Monats
Bordeaux  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Mittwoch
OHamburg  16.  jedes  Monats
Notterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

#Oamburg  30.  Nov.
Rotterdam  1  4.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

 

 

Lome  18  Lage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage
Cotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Cotonou  14  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  28  Tage
Lome  23  Tage

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

9.  24.  jed.  Mts.  9.10
10.  25.  jed.  Mts.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  10.3

23.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  1012

30.  Nov.  9.10
3.  jed.  Mts.  10  12

 

Den  durch?  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs.  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
24½
deutsch-Reuguinea  oen  *  12.  14  50.  Nov.  Neapel.  .  .  .13*.  27*.  Nov.  11“.  Dez.
—MPrindisi  ——  10%  De.  Brindii..  8.  22.  Nov.  6.  Dez.
Neapel  3*.  i9*.  Nov.  4*.  Dez.  Marseille  ..  7.  21.  Nov.  5.  Dez.
Deutsch-Ostafriha  Hrinoist  .....  3  Nov.  Liverpool  10.  Nov.  1.  Dez.
arseille  —  p  —NKiautschon  Blomouth,  über  San  Francisco  oder
veutsch-Südwest-  Southampton  .15.  Nov.  2.  Dez.  Southampton,  *  *  best
afriha  Southampton  10.17.24.Nov.  8.Dez.  Le  Havre  oder  %%  e  unbestimmt
Hamburg  4.30.  Nov.  Queenstown  1  (5—6  mal  monatlich)
Southampton  15“.  30“,  jed.  Mts.  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag.
Kamernn  Hamburg  .  .  .  .  16*.  jed.  Mts.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
DLDLDLaeeiverpooll  16.  Nov.  14.  Dez.
Neapel  2.  12“.  30.  Nov.
von  Jap  107.  Dez.  Plymouth  über  Vancouver  am
den  Narolinen  Brindisi  20.  Dez.  Samogn  Queenstown  27/.  Nov.
von  den  oder  Havre  über  San  Francisco  am
dbbrigen  1  Brindisi  20.  Dez.  "  od.  Plymouth  20“.  Nov.
den  Marianen..  Brindisi.  20.  Dez.  .  —
den  palan-Inseln  Neapel  2.  12“.  30.  Nov.  Hamburg  .  27.  67.  16“.  jed.  Mts.
Brindisi.  20.  Dez.  logo  Southampton  15".  30“.  jedes  Monats
Narshal-Inseln.  Neapel  17.  Nov.  20.  Dez.  Plymouth  .  .  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1182" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

G  1124  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Postdampfer  Reise  1  Letzte  Nachrichten
von  I  nach  bis  11.  November  1912.

„Adolph  Woermann“  Ostafrika  Hamburg  am  7.  November  ab  Aden.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Rotonou  am  16.  November  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  11.  November  Dover  passiert.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  10.  November  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck“  New  Nork  Westafrika  am  6.  November  ab  Lagos.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  November  ab  Swakopmund.
„Eduard  Woermann““  Hamburg  Lüderitzbucht  am  11.  November  in  Lüderitzbucht.
„Eleonore  Woermann“  Kamerun  Hamburg  am  10.  November  ab  Victoria.
„Elisabeth  Brock“  Burutu  Hamburg  am  3.  November  in  Lagos.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  November  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  7.  November  ab  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Ostafrika  am  3.  November  in  Port  Said.
„Hans  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  30.  Oktober  in  Lome.
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  10.  November  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Accra  Hamburg  am  9.  November  in  Sierra  Leone.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Accra  am  2.  November  in  Conakry.
„Jeannette  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  8.  November  in  Lagos.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  2.  November  ab  Monrovia.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Matadi  am  29.  Oktober  ab  Monrovia.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  RKotonou  am  3.  November  in  Lome.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  |  Kamerun  am  1.  November  ab  Madeira.
„Lulu  Bohlen“  Matadi  Hamburg  am  6.  November  ab  Lagos.
„Martha  Woermann“  Hamburg  #  Kotonou  am  7.  November  Ouessant  passiert.
„Max  Brock“".  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  November  ab  Monrovia.
„Paul  Woermann“.  NKotonou  Hamburg  am  4.  November  in  Hamburg.
„Professor  Woermann“  Kamerun  .  Hamburg  am  8.  November  ab  Madeira.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  1  Burutu  am  30.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Assinie  ·  Hamburg  am  6.  November  in  Sierra  Leone.

 

 

 

 

 

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

 

 

 

„Edea“  Kotonon  Hamburg  am  7.  November  in  Bissao.
„Lome“  Hamburg  Accra  am  12.  November  ab  Hamburg.
„Otavi“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  November  ab  Monrovia.
„Rhenania"“  Hamburg  Ostafrika  am  11.  November  in  Antwerpen.
„Slavonia“  Hamburg  Kamerun  am  10.  November  ab  Monrovia.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  November  in  Sierra  Leonec.
„Togo“  Hamburg  Kotonon  am  3.  November  ab  Las  Palmas.
„Windhuk"  Ostafrika  Hamburg  am  7.  November  ab  Durban.
„Duala"“  Ostafrika  43  Notonon  am  8.  November  ab  Madeira.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Ostafrika  !  Hamburg  am  6.  November  ab  Vort  Said.
„Arnfried“  DHamburg  Burutu  am  14.  November  ab  Hamburg.
„Gundomar“  Hamburg  Kamerun  am  7.  November  in  Duala.
„Gundrun“  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Ingo“  ..  Hamburg  Calabar  am  30.  Oktober  in  Calabor.
„Ingraban“.  Hamburg  v  Matadi  am  S.  November  Curhaven  passiert.
„Irmfried“  Calabar  Hamburg  am  5.  November  ab  Sierra  Leone.
„Walburg“  Matadi  .  Hamburg  am  8.  November  ab  Las  Palmas.
„Wigbert"“  OHamburg  Calabar  am  5.  November  ab  Rotterdam.
„Winfried“  Swakopmund  Hamburg  am  7.  November  ab  Accra.
#  *)
Marktbericht.  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)
Baumwolle.  Der  Markt  war  während  der  ersten  noch  sehr  groß,  und  die  sichtbaren  Weltvorräte  übersteigen

  jene  des  Uorjahres  noch  um  600  000  Ballen.
JTendenz  fest.  Es  notieren  Middling  amerik.  0.63
bis  0,631  „  7  (gegen  0,61—0,60  im  Vormonat!.
Upland  von  Narunga  0,68—0,69.K4  (0.65—0.66  ..
Abassi  0,71—0,81.%¼%  (0,68—0.88  ./(%&amp;amp;4,  Mitafifi  0.70
bis  (0,75./  00,67—0.72  O,  Caravonica  0.73—0,78.4

Hälfte  der  verflossenen  Berichtsperiode  eher  matter
gestimmt,  besserte  sich  dann  aber  auf  widersprechende
Ernteschätzungen,  weil  man  den  niedrigeren  Taren
mehr  Beachtung  schenkte  als  den  höheren.  Die  Zurückhaltung
  der  amerikanischen  Eigner  trug  ebenfalls  zur
Festigkeit  bei.  Einstweilen  sind  die  Zufuhren  aber

 

 

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Novbr.  1912.
        <pb n="1183" />
        G  1125  2C

(0.70—0.  75  %0  für  ½  kxE.  Togo,  gute  Durchschnittsware
  wertet  etwa  0,663  0,64./%  (gegen  0.60  0.61.7
im  Vormonat),  geringere  Sorten  etwa  0.52  —0,53.%
(0.50.44  im  Vormonat)  für  1#  ku.

Bienenwachs  bleibt  recht  sest  und  in  guter  Frage.
Notierung:  Deutsch-Ostafrika  280  —282  (278  bio
281.7)0),  Madagaskar  2600  274.4  (260—272  %,
Benguella  276-  278.  (276—278.O,  Chile  288  bis
292.7¼  (2X8—292  /4)  für  100  kg  im  Vormuonat.

Blei  ist  gefallen  und  notieren:  Engl.  in  Mulden  22,75.7
(gegen  25,  25.  ),  Deutsch  in  Mulden  23.75  /gegen
25.75.4/)  für  50  ku  im  Vormonat.

Elfenbein  war  ruhig  und  unverändert.  Man  erhält
für  Kamerun-Gabun-zähne  mit  einem  Durchschnittsgewicht
  von  15  ·16  ku  etwa  10.80—10,85  .K&amp;amp;  (gegen
10,771%  10,85.  0  für  ½  kz  im  Vormonat.

Erdnüsse  ruhig.  Geschälte  Mozambique  und  andere
Sorten  werten  17.37½—17.¼117—17,25,  ,  westafrikanische
  Sorten  haben  nachgeben  müssen.  Bissao
werten  höchstens  21.4  (26.(0  für  100  kg  wie  im
Vormonat.

Hauf.  Deutsch-zostafrikanische  Warc.  Zufuhr:  1911:
Jannar-September  6065  Tons,  Oktober  1182  Tono,
1912:  10901  Tons,  1357  Tons,  zusammen  1911:
7247  Tons,  1912:  12258  Tons.  Ein  großer  Teil
des  Imports  war  aufs  Lieferung  geschlossen.  Die  unverkauften
  Partien  wurden  bei  reger  Frage  sehr
schlank  begeben.  Nachdem  der  Markt  in  der  ersten
Hälfte  der  Berichtsperiode  noch  etwas  ruhig  war,
zogen  die  Werte  bald  darauf  wieder  au.  Für  Abladung
  war  lebhafteres  Interesse.  Als  daun  gegen
Ende  Oktober  Nachrichten  bekannt  wurden,  daß  ein
in  Manila  stattgehabter  Taifun  große  Verheerungen
angerichtet  hatte,  spe  ziell  in  Distriften,  wo  die  besseren
Marken  geermet  werden  (für  die  der  Deutsch-Ostafrikahanf
  ein  guter  und  billiger  Ersatz  isti,  stiegen
die  Preise  für  Manila  sowie  für  Deutsch-Ostafrikahauf
  —  für  nahe  Sichten  weiter  bei  andauernder
Frage,  die  nur  teilweise  befriedigt  werden  konnte,
und  wandte  sich  das  Interesse  auch  fernen  Sichten
in  Deutsch-O  stafrikahanf  zu  bis  Abladung  Ende  1913,
die  ebenfalls  schlank  zu  höheren  Preisen  Nehmer
fanden.  Absallhauf  war  während  der  ganzen  zz#eit
sehr  begehrt.  Notierungen:  Reguläre  Warc  37  bis
38.//¼  (gegen  32—3  3  .(0.  Sekunda  bis  Mittelware
0,50  37.%¾  (31,25  32,50  .%,  Abfallhauf  21  bis
25.K  (22  —22,50  .%)  für  50  kg  im  Vormonat.

Kaffee  war  flauer  und  notiert  Liberia-Ware  0.80  .#
für  ½  kg.

Kakao.  Die  Entwicklung  des  Marktes  nahm  weiter
einen  sehr  ruhigen  Verlauf.  In  Aubetracht  der  zu
erwartenden  großen  Zufuhren  stränben  sich  die  Räufer,
höhere  Preise  anzulegen.  Man  notiert  heute  für:
Kamerun-Plantagen  57.50.C#gegen  58.50.  im  Vormonat),
  Victoria  53./%¼%¼  (52  54,50.  %0,  desgl.  rauchig
10.7  (10—145.  0,  Lagos--Togo  51.4  (50—54,50.4),
Accra  53  —54,50.(541—56  /C,  Old  Calabar  52,50.1%
(50—54.#%,  Fein  Sao  Thomé  56,50  (56—57  .  0,
Kurant  Sao  Thomé  53.¼  (6.3—54.40  für  50  kg
im  Vormonat.

Kapok.  Unverändert  bei  regelmäßiger  Frage.  Grane
Sorten  etwa  0.90—1.20  %  (gegen  1.20.K  wie  im
Vormonat),  weiße  Sorten  1.30—1,50.  %  (wie  im  Vormonat)
  für  handbereitete  Mare.  Maschinenbereitete
Warc  ist  nur  mit  größerem  Abschlag  verkäuflich.

Kautschuk.  Der  Markt  war  im  ganzen  recht  ruhig
mit  geringen  Umsätzen,  doch  trat  mit  Erledigung  der
Präsidentschaftswahl  in  Nordamerika.  überall  eine
etwas  regere  Frage  ein.  Para  wertet  etwa  9,65  .%
bis  9,75.K  gegen  10,10.  für  1  kg  im  Vormonat.

 

 

Die  afrikauischen  Provenienzen  notieren  wie  solgt:
Gabun  1.30  5,20.%&amp;amp;l5G  5,  40  .  ,  Kamernn-Batanga
5,60  —5.70./%  6  -G,  10.  %,  I1  Kamerun-Würste  5.80
bis  6.  (G.20  -G6,30  „),  Südlamerun  6.15—6,20./%
(Cü#1.  00  -5.70.(0,  I  Kamerun-Kuchen  5—5,30  ./15.20
bis  5.50  /%),  1  Goldküsten-Lumps  3,80  —4  .J  (.10
bis  4,  70  .  ),  I1  Togo-Lumps  1.70  5,10./  (5.20  bis
5.50  .C0,  I.  rote  Togo-Adeli-Bälle  8,60—8.70  ./(&amp;amp;q
(9.20—9,10  .CAqM0  für  1  ks  im  Vormonat.  Deutsch-Ostafrikanischer
  Plantagen-Rautschuk  war  wenig  gefragt
  und  wertet  wie  folgt:  n)  Bälle  5.20—5,50  .%#%
(5.50—6  .%,  b)  Felle  6,.50-  8.30  (7,30  8.70  .  )
für  1  ku  im  Vormonat.

Kolauüsse.  Viertelnüsse  sind  1,10  .K.  halbe  Nüsse
0,80  —1.—  ¾  wert,  fast  genau  wie  im  Vormonat.
Kopal  liegt  ruhig  und  im  Preise  nicht  verändert.  Es
werten:  Mamernn  0,70—  0,80.  K,  Zangibar  glatt  0.80
bios  2,05  .F4,  Zanzibar  Gänsehaut  5—10.,  Madagaslar
  0,10—2,/0.J¼,  Bissao-Boulama  kurant  1,65  bis
1.80  .J.  Bissno-Boulama  gemischt  0,65—0,95  ½,
Bissao-Boulama-Kiesel  0.55  —  1,60.  /,  Conakry-Sierra
Leone  kurant  1,00—2,10./J,  desgl.  gemischt  1,15  bis

1.30  .&amp;amp;  für  1  kr  wie  im  Vormonat.

Kopra.  Preise  haben  nachgeben  müssen.  Ostafrikanische,
  nach  Jualität,  26,50—25,50.4¼  1/25,  500—27  140,
Westafrikanische,  nach  Qnalität,  25,50—.24./(23,50
bis  25.#%0)  für  50  kg  im  Vormonat.

Aupfer  ist  unverändert  95.  für  50|  kg  für  engl.  raff.
Ingots.

Mais.  Der  Markt  war  sehr  fest,  und  hatten  Preise
das  hohe  Nivcau  von  über  110  .  für  1000  kg  für
besten  weißen  Westafrikaner  erreicht:  er  schließt  ruhiger
zu  elwas  gewichenen  Preisen.  Beste  weiße  Logoware
wertet  heute  11315.%  (gegen  140  in  Vormonat),
Dahomen  134..%  für  1000  ku.  Portug.  Ostafrika=Mais
  fehlt  gänglich.

Mangroverinde  ist  ziemlich  leblos.  Fällige  Ware
noliert  höchstens  10  .X#  für  100  kk  wie  im  O  ktober.

PRalmbkerne  haben  sich  in  den  letzten  vier  Wochen
ziemlich  gut  behaupten  können.  Einc  geringe  Abschwächung
  war  bald  überwunden,  doch  schließt  der
Markt  im  letzten  Monat  wieder  etwas  nachgiebiger.
Prompte  Ware  notiert:  Lagos  20.121%  /%  (20.#00,
Togo  19.92½  .„K  (19.80  .#40,  Elfenbeinküftensorten
19.82½  K  (19,70.#%0  für  50  kg  einschl.  Sack  im  Vormonat.
  Für  entfernte  Termine  besteht  ein  Abschlag
von  0,10  -0.50.¼  für  50  kk  je  nach  Termin.

Palmöl  nach  weiterem  Rückgang  befestigt.  Lagos-Portonovo
  30.,50—81.  34,5034,  25.  ),  Kamerun
—  —  .KX  (31,25—31  .  00,  Liberia  —,—  .K  (27,25  bis
28.  ),  Accra-Togosorten  27,50—28.  /29—28,50  v
für  50  ku  im  Vormonat.

Phosphat  unvcrändert  wie  im  Oktober.  Florida  Rock
77  80%  3,60—3,65  &amp;amp;4  Florida  Pepple  71—76  %
2.75—2,85  ¼,  Algier-Tunis  63—70%  2,35  —2,10  K,
Algier-Tunis  57—630%  2.25  .  für  1%  phosphors.
Kalk  in  50  kz.

Reis  ist  entschieden  fefter.  Nangoon  25—30  .Glgegen
21.50—20,50  .C,  Japan  25,50—140.¼%  (gegen  25  bis
36,  50  .  M,  Java  36—50  /  &amp;amp;#gegen  35,50  —49,00  /%4
für  100  kgx  im  Vormonat.

Sesumsaat  behauptet.  Helle  Zangibar  und  bunte
Mogambiqne  18,50  —18.K  (18.37½—17,87½  „0,
Deunisaat  (westafrikanische)  18—17.  (17.///0  für
50  ku  im  Vormonat.

Silber  in  Barren  ist  ruhiger.  Verkäufer  86,60.  /4
(gegen  88.1/0,  Käufer  806.14%  (87,50  ./%00  im  Vormonat
für  1  kg  fein.

Superphosphat  unverändert.  18%  wasserfreie
Phosphorsäure  5,70.4,  desgl.  16%  5,60.4  für  100  kg.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Bief  enthal,  Berlin.  .
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW8,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="1184" />
        Anzeigen.

—  Inserate  sind  an  die  Geschäftastelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“.  Berlin  S8Wés,  Kochstraße  68—71,  einzusenden.  S

—  .

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  BHeuydt'sches  Kolonialhkon  or  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  "tr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  13.  Novbr.  1912.

 

 

•tl--  Vor-  63
Grün-  #oo:r  Letzte  Freibleibend
dungs-  Kapital  schafts-  Ebte  Divi—  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer

jahr  %  lahr  dende  dende  5%  5%
1#
1910  383000000  1.  1.  0  (!  Afrika-Marmor=  Kolonialges.  75  eing.  Ant.  38  "v
1907  2  500  000  1.  10.  6  Afrikanische  Kompanie  A-GG#.  &amp;amp;3  K
1907  600  000  1.  7.  0  0  Anunpslanzungsgesellschaft  (D.  K.  GGH.  50  9.
1896  1  200  000  1.  1.  12  12  Bodiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a  Akt.  127  32
1902  K  650  000  1.  1.  ·  io  British  Central  Afrila  Ld.  .  5  6
1900  1  000000  1.  4.  17½  15  Bremer  Rol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  4  Co.,  .  G.  155  165
19086  1200000  1.  4.  ·  0  Centralafrikan.  Bergwerkogesellschaft  (D.  K.  G.)  60  68
1902  600  000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  D.  130  10
1905  220  000  1.  1.  4  3  Debundscha-Pflanzung  (D.  M.  G.).  .  .  ..  99  1½%
1900  961  600  1.  1.  0  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Aünt.  125  13
1900  191  800  1.  1.  0  0  do.  S-tamm--Aut.  70  ,
1878.  2  750  000  1.  1.  11  12  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee=  J.  A.-G.  155  —
1902  2  000  000  1.  1.  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  SH.  95  10.0
1907  2  500  000  1.  1.  3  5  Deutsche  Kantschuk-  Aktiengesellschaft  ..  ——  125
1885  2000  000  1.  4.  50  35  Deuische  Kolonial=  Gesellsch.  für  Südwestafrika  170  100
1902  1  000  000  1.  1.  ·0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  53  58
1908  4500  000  1.  1.  0  (!Deutsche  Südseephosphat-Akttn  180  185
1902  1  300  O0C00  1.  5.  6  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  100  10
1896  2250  0O000  1.  1.  10  10  Deutsch-Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (T#.  6  1055  110
.  1.  1.  0  0  Cesellschaft  Nordwegst-ätamerm  ..  A  N  10  1.  75
1899  4360  0001  1.  1.  0  0  do.  B  3  6
1903  1  022  100  1.  10.  0  0„0  Gibceon-Schürf=  u.  Handels  gesellsch.  M.  b.  H..  103  1
18890  3000  000  1.  10.  0  0  Hansoatische  Plantagengesellschaft  57  11
1887  1  200  O00  1.  1.  25  25  Jaluit-Gesellschaft,  Aktien-Gei.  ...  —  220
1898  1  017000  1.  7.  0  0D  HLasfee-  Plantage  Sakarre,  Aktien-  Ges.  ...  58  6.5
1906  30000  000  1.  1.  4%  4.  Kamerun-Kautschuk-  Compagnie  A-.  2  67
1895  10  000  000  1.  1.  0  „)Kunoko  Land=  und  Minengesellschaft  .  K.  G.)  2.)  20
1908  157500  1.  1.  ·  (!)Kankansih  Diamant  (6.  m.  b.  H.  i.  Ligunid.  4  1300
1903  900  000  1.  1.  0  3HBRautschukl-Pflanzung  Mennsa  A--.  95  —
1908  1250  000  1.  1.  0  8  NKironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  0.  110  120
1808  K  125  000  1.  1.  22½  10  Kolmanskop  Diamond  shares  K  31  .%  ui
1899  2  000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-  Gesellschaft  (D.  K.  G.).  94  8
1905  150  000  1.  1.  0  (1()  Nama  Land-Schürf=  u.  Gnuano-Syndikat  i.  Liqu.  700  —
1886  7500  000  1.  4.  0  10  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  121  125
1906  1  400  000  1.  1.  0  6  Ostafrika-RKompagnie  (D.  K.  G.)  144  10
1900  St.  200  000  1.  4.  6,50.4  5.  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine  X  75  .
1902  2  375  000  1.  1.  30  121½5  Pocific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  L  )1„  L  6
1910  L  375  000  1.  1.  10  121  do.  sunge  50  einge  zahlt  .  #  „  2  K
1904  160  000  1.  5.  O0  5  Pflanzungs-Gesellsoh.  Apeme  (D.  K.  G.)  N  A.  100  I  110
1912  3000  000  1.1.  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  15.  M.  G.)  355  365
1895  1  500  000  1.  1.  0„DRheinische  Handel-Plantagengesellschaft  ...  —-.  50
1908  900  000  1.  1.  ·0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Vorzugs-Anteile  30  35
1905  2  000  000  1.  1.  4“  4°  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  17  21
1897  500  000  1.  1.  12  12  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  9.  170  1900
1904  1  000  000  1.  1.  12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G...  200  27
1895  8  500  000  1.  7.  0  —0  DSouth  African  Territories  limitel=  —  I  503
189583500001.1.  0«0SouthInthfriUHOKULimjtod....  1/9  2  3
1892  L2  000000  1.  1  5  7½  SLouth  West  Africa  Co.  ILimited  ..  25  2.½
1912  1  000  000  1.1.  ——  —  Südwestafrikanische  Bodenkredit-(Ges.  (D.  n.  G.)  –  107
1893  869  100  1.  4.  0  0  llsambara  Kaffeebaugesellschaft  Siamm-Anteile  35  10
1893  142  200  1.  4.  0  0  do.  Vorzugs-Anteile  L  90
1909  4235  000  1.  1.  0  0„0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  *  ¾]  12
1909  1  600  000  1.  1.  0  ()  Meiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft  130  41600
1897  2100  000  1.  1.  3  0)  Weestafrik.  Pflan  zungsgesellschaft  „Bibundi“  78  84
1897  3  000  000  1.  1.  15  15  Meecstafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  250  —
1895  1  800  000  1.  1.  0  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.)  105  —

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käuser
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

*  Bauzinsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.  —  pr.  J.  Semester.
3
        <pb n="1185" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  1.  Dezember  1912.  Nummer  23.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Bethefte  beigefügt  die  mindestens  einmal
vierteljahrlich  erschemenden:  -Aitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebietenz.  Herausgegeben  von  Dr.  Murquardsen.  Der
vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonlalblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  duich  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  #  4,—.  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  )  .  5,—  für  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich-Ungarns,  b)  .  6.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlin  8S  W(B.  Kochstraße  68  —71,  zu  richten.

 

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Meldeverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet.  Vom  10.  Oktober  1912
S.  1127.  —  Ausführungsbestimmungen  zur  Meldeverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet.  Vom  10.  Oktober
  1912  S.  1120)0.  —  Einwanderungs-Verordnung  für  das  deutsch-zostafrikanische  Schutzgebiet.  Vom  10.  Oktober  1912
1130.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verbot  der  Jagd  auf  Seekühe.  Vom  6.  September
1912  S.  1131.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  Bürgschafts=  und  Schuldübernahme-Erklärungen  Eingeborener.
  Vom  2.  Oktober  1912  S.  1132.  —  Personalien  S  1132.
Nichtamtlicher  Teil:  Der  Eisenbahnbau  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten  1912  (mit  einer  Skizze)  S.  1135.

Kamerun:  Ubergabe  von  Neu-Kamerun  an  die  deutschen  Behörden  S.  1137.  —  Nachweisung  der  bei  den  Küstenollämtern
  des  Schunygebiets  Kamerun  in  den  Monaten  September  1911  bis  Marz  1912  fällig  gewordenen  Zollbeträge
  S.  1137.  —  Nachweisung  der  bei  den  Binnen-Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten
Juni  1911  bis  März  1912  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  1138.

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollaämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  September  1912  fällig  gewordenen
Hollbeträge  S.  1139.  »

Deutsch-Südwestafrika:  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika
im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1140.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Erpedition  zur  Erforschung  des  Kaiserin-Augusta-Flusses  (Sepik)  S.  1142.

Samoa:  Nachweisung  der  bei  dem  Zollamt  Apia  im  II.  Viertel  des  Nechnungsjahres  1912  fällig  gewordenen
JZollbeträge  S.  1143.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  1144.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Die  Baumwollernte  in  Rußland  S.  1145.  —  Der
belgische  Kongohandel  im  zweiten  Halbjahr  1911  S  1145.  —  Kohle  in  Süd-  Nigerien  S  1146.  —  Handel  und  Schifffahrt
  der  Fijsi=  Inseln  1911  S.  1116.  —  Französisch=  Aquatorial-Afrika  S.  1147.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  im  Oktober
1912  S.  1147.  —  Nuyassaland  S.  1148.  —  Stand  der  äguptischen  Baumwollernte  im  Oktober  1912  S.  1148.  —
Brasilien  S.  11418.  —  Mozambique  S.  1148.  —  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  1148.  —.  Kakao-Ausfuhr  aus  der  Domini-=kanischen
  Republik  Januar  bis  September  1912  S.  1119.  —  Der  GZummimarkt  auf  Cenlon  S.  1149.  —  Wertvolle  Mineralien
  auf  Madagaklar  S.  1140.  —  Außenhandel  Hawais  im  Jahre  1911/12  S.  1150.  —  Die  Kokosnußpflanzungen
in  den  Vereinigten  Malaienstaaten  S.  1150.  —  Verarbeitung  von  Faserpflanzen  in  Argentinien  S.  1151.

Literatur-Bericht  S.  1151.  —  Koloniale  Literatur  (XNIII.)  S.  1152.—  Verkehrs-Nachrichten  S.  1155.
Schiffsbewegungen  S.  1159.

W2NDlKmtlicher  Teis###

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Oeldeverordnung  für  das  deutsch-ostafrihanische  Schutzgebiet.
Vom  10.  Oktober  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (R.  G.  Bl.  1900  S.  813)  und  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Blatt  S.  509)  wird  hiermit  für  das
deutschostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Zeder  Nichteingeborene,  der  sich  länger  als  einen  Monat  im  Schutzgebiet  aufhält,  ist
verpflichtet,  sich  innerhalb  eines  Monats  nach  seiner  Ankunft  im  Schutzgebiet  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  seines  Wohnsitzes,  und  wenn  ein  Wohnsitz  nicht  begründet  wird,  bei  der  Behörde
seines  Aufenthaltsortes  oder  des  Ankunftsortes  anzumelden.
§  2.  Die  Anmeldung  soll  enthalten:
1.  Tag  und  Ort  der  Ankunft  im  Schutzgebiet,
2.  Vor=  und  Zunamen,
3.  Tag,  Monat  und  Jahr  der  Geburt,
        <pb n="1186" />
        G  1128  eO

4.  Ort,  Verwaltungsbezirk  und  Staat  der  Geburt,
5.  Staatsangehörigkeit,
6.  Namen  und  Wohnort  der  Eltern  oder  sonstiger  Angehöriger,
7.  Angabe  ob  ledig,  verheiratet,  verwitwet  oder  geschieden,  gegebenenfalls  Vor=  und
Zunamen,  Stand  oder  Gewerbe  des  Ehegatten,
8.  Namen  und  Alter  ehelicher  Kinder,
9.  Wohnsitz  oder  Aufenthaltsort  im  Schutzgebiet,
10.  letzten  Wohnort  vor  Ankunft  im  Schutzgebiet,
11.  Religion,
12.  Stand  oder  Gewerbe,
13.  bei  Reichsangehörigen  Militärverhältnis,
a)  wann  und
b)  bei  welchem  Truppenteil  gedient,
J0)  Dienstgrad,
d)  Reserve,  Landwehr,  gestellungspflichtig,  Ersatzreserve  usw.,
e)  wo  kontrolliert,
f)  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen  Dienst.
§*  3.  Verändert  ein  Meldepflichtiger  seinen  Wohnsitz  im  Schutzgebiet,  so  hat  er  dies  innerhalb
  eines  Monats  der  Behörde  seines  bisherigen  Wohnsitzes,  und  wenn  er  in  den  Bezirk  einer  anderen
  Verwaltungsbehörde  zieht,  auch  dieser  anzuzeigen.

§  4.  Verläßt  ein  Meldepflichtiger  das  Schutzgebiet  für  längere  Zeit  als  3  Monate,  so  hat
er  sich  bei  der  Behörde,  bei  der  er  zuletzt  anzumelden  war,  vor  der  Abreise  abzumelden.

Die  Abmeldung  hat  den  Ort  und  Tag  seiner  Abreise  und  das  Reiseziel  zu  enthalten.

§*  5.  Die  Meldung  für  Ehefrauen  und  Kinder  sind  von  dem  Familienhaupte  zu  erstatten,
sofern  sie  seinem  Hausstande  angehören.

Für  die  Erstattung  der  Meldung  sind  neben  dem  Meldepflichtigen  auch  der  Hauswirt,
Dienstherr  oder  Arbeitgeber  verantwortlich.

§  6.  Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  kann  Gastwirten  die  Verpflichtung  auferlegen,  eine
Liste  der  bei  ihnen  übernachtenden  Gäste  einzureichen.

§&amp;amp;  7.  Wird  im  Schutzgebiet  ein  Kind  von  einer  Nichteingeborenen  geboren,  so  ist  dies  innerhalb
  eines  Monats  durch  den  ehelichen  Vater  oder  die  Mutter  des  Kindes  bei  der  Behörde  des
Geburtsortes  zu  melden.

§*  8.  Stirbt  im  Schutzgebiet  ein  Nichteingeborener,  so  ist  dies  binnen  Monatsfrist  bei  der
Behörde  des  Sterbeortes  anzuzeigen.  Die  Meldepflicht  trifft  den  Ehegatten  oder  sonstige  erwachsene
Angehörige,  den  Hauswirt,  Dienstherrn  oder  Arbeitgeber  des  Verstorbenen  oder  die  erwachsenen
Nichteingeborenen,  die  mit  dem  Verstorbenen  in  häuslicher  Gemeinschaft  gelebt  haben.

§  9.  Nichteingeborene,  die  sich  beim  Inkrafttreten  dieser  Verordnung  im  Schutzgebiet  befinden,
  haben  sich  binnen  drei  Monaten  nach  dem  Inkrafttreten  bei  den  im  §  1  bezeichneten
Behörden  anzumelden.

§  10.  Alle  Meldungen  können  mündlich  oder  schriftlich  geschehen.

§*  11.  Die  Vorschriften  der  §§  1—5  und  9  finden  auf  europäische  Angehörige  des
Gouvernements,  der  Schutztruppe,  der  Reichspost=  und  der  Stadtverwaltungen  keine  Anwendung.

§*  12.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  50  Rupien  oder  mit  Haft  bis  zu  5  Tagen  wird  bestraft,
wer  eine  Meldung,  zu  der  er  verpflichtet  ist,  nicht  innerhalb  der  vorgeschriebenen  Frist  erstattet.

Mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rupien  oder  mit  Haft  bis  zu  10  Tagen  wird  bestraft,  sofern
nicht  nach  sonstigen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  wer  bei  einer  Meldung,  zu  der  er
verpflichtet  ist,  wissentlich  falsche  oder  absichtlich  unvollständige  Angaben  macht.

Wird  im  Falle  des  §  4  die  Meldung  innerhalb  eines  Monats  nach  der  Abreise  nachgeholt,
so  tritt  Straflosigkeit  ein.

§  13.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1913  in  Kraft.  Das  Gesetz,  betreffend  die
Eheschließung  und  Beurkundung  des  Personenstandes  von  Bundesangehörigen  im  Auslande,  vom
4.  Mai  1870  wird  durch  diese  Verordnung  nicht  berührt.
Daressalam,  den  10.  Oktober  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur
Schnee.
        <pb n="1187" />
        G  1129  2

Ausführungsbestimmungen  Jur  OMeldeverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische
Schutzgebiet.

Vom  10.  Oktober  1912.

Artikel  1.  Die  schriftlichen  oder  mündlichen  Meldungen  erfolgen  bei  der  für  die  Meldung
zuständigen  Verwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Militärstation,  Residentur,  Bezirksnebenstelle,  Polizeiund
  Militärposten).

Artikel  2.  Die  schriftlichen  Meldungen  erfolgen  auf  Meldezetteln  in  doppelter  Ausfertigung,
und  zwar:
1.  auf  Anmeldezetteln,  welche  Spalten  mit  den  in  §  2  der  Meldeverordnung  vorgeschriebenen
  Anmeldungserfordernissen  enthalten,
2.  auf  Abmeldezetteln,  welche  enthalten:
a)  Vor=  und  Zuname,  Stand,  Alter  (Geburtstag  und  -ahr),
b)  Geburtsort,  Verwaltungsbezirk,
Jc)  Staatsangehörigkeit,
d)  Ort  und  Tag  der  Abreise,
e)  Künftiger  Wohnsitz  und  im  Falle  der  Abreise  nächstes  Reiseziel.
Auf  jedem  Meldezettel  ist  ein  Auszug  aus  der  Meldeverordnung  nebst  den  Strafbestimmungen
abgedruckt.

Artikel  3.  Die  Meldezettel  sind  von  dem  Meldepflichtigen  in  doppelter  Ausfertigung,  vollständig,
  in  deutscher  Sprache  und  mit  Unterschrift  versehen,  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  einzureichen.

Artikel  4.  Die  bei  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  eingehenden  Meldezettel  verbleiben
in  einem  Exemplar  bei  der  Dienststelle,  das  zweite  Exemplar  wird  sofort  an  das  Gouvernement  gesandt.

Hier  wird  eine  Sammelstelle  (Meldeamt)  eingerichtet.

Auf  Grund  des  zurückbehaltenen  einen  Exemplars  des  Meldezettels  stellt  die  Dienststelle
eine  Meldekarte  her  (Kartensystem),  welche  außer  den  Spalten  für  die  in  §  2  der  Meldeverordnung
aufgeführten  Erfordernisse  noch  eine  Spalte  für  Bemerkungen  (gestorben,  ausgewandert  usw.)  enthält.

Artikel  5.  Alle  Anderungen  des  Personenstands  sind  auf  der  Meldekarte  zu  vermerken  und
dem  Gouvernement  (Meldeamt)  sofort  mitzuteilen.

Geburten  sind  wie  Neuanmeldungen  zu  behandeln.

Artikel  6.  Bei  Umzügen  von  einem  Bezirk  in  einen  anderen  sendet  die  Dienststelle,  bei
welcher  die  anzeigepflichtige  Person  gemeldet  war,  eine  kurze  Mitteilung  (Formular)  zugleich  mit
der  Meldekarte  an  die  zuständige  Verwaltungsbehörde  des  neuen  Wohnsitzes,  gleichzeitig  gibt  sie
auch  dem  Gouvernement  (Meldeamt)  von  dem  beabsichtigten  Umzug  Kenntnis  (Formular).

In  der  gleichen  Weise  teilt  die  Dienststelle  des  neuen  Aufenthaltsorts  dem  Goupernement
(Meldeamt)  den  erfolgten  Umzug  mit  (Formular).

Artikel  7.  Nebenstellen  (Posten)  senden  sämtliche  für  das  Gouvernement  (Meldeamt)
bestimmten  Meldungen  stets  durch  die  vorgesetzte  Dienststelle  (Bezirksamt,  Militärstation,  Residentur).

Diese  Dienststelle  fertigt  für  ihr  Melderegister  eine  Meldekarte  mit  dem  Vermerk  an:

„Gemeldet  bei  der  Bezirksnebenstelle  (Posten)  N.  N.“  und  sendet  dann  den  Meldezettel
weiter  an  das  Gouvernement  (Meldeamt).

Artikel  8.  Die  örtlichen  Verwaltungsbehörden  werden  gemäß  §  6  der  Meldeverordnung
angewiesen  und  ermächtigt,  den  in  ihren  Bezirken  wohnhaften  Personen,  welche  gewerbsmäßig
Fremde  beherbergen  (Gasthäuser,  Erholungsheime),  durch  Polizeiverordnungen  aufzugeben,  Fremdenzettel
  von  ihren  Gästen  ausfüllen  zu  lassen.

Die  Fremdenzettel  müssen  enthalten:

Vor=  und  Zunamen,
Geburtsort,  -ztag  und  -ahr,
woher,

wohin,

Tag  der  Ankunft  und  Abreise.

Die  Fremdenzettel  sind  der  zuständigen  örtlichen  Verwaltungsbehörde  einzureichen  und  von
dort  ohne  Ausfertigung  einer  Meldekarte  sofort  an  das  Gouvernement  (Meldeamt)  weiterzusenden.
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        W  1130  e

Artikel  9.  Die  Deutsche  Ostafrika-Linie  sowie  die  Gouvernementsdampfer  erhalten  eine
größere  Anzahl  Meldeformulare  zur  Ausgabe  an  die  Passagiere.

Die  von  den  Passagieren  ausgefüllten  Meldezettel  werden  nach  Ankunft  des  Schiffes  vom
Schiffsführer  an  die  Verwaltungsstelle  des  Hafenortes  abgegeben,  an  welchem  der  Passagier  das
Schiff  endgültig  verläßt.

Artikel  10.  Die  Meldeverordnung  findet,  soweit  Anmeldungen  von  Geburten  und  Todesfällen
in  Frage  kommen,  auch  auf  Angehörige  des  Gouvernements,  der  Schutztruppe,  der  Reichspost  und
der  Stadtverwaltungen  sinngemäß  Anwendung.

Daressalam,  den  10.  Oktober  1912.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Schnee.

Einwanderungs-Verordnung  für  das  deutsch-oftafrikanische  Schutzgebiet.
Vom  10.  Oktober  1912.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (R.  G.  Bl.  1900  S.  813)  und  des  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Blatt  1903  S.  509)  wird  für  das
deutschostafrikanische  Schutzgebiet  folgendes  bestimmt:

§  1.  Die  Einwanderung  von  Nichteingeborenen  und  Farbigen  kann  von  der  Behörde  des
Einwanderungsortes  untersagt  werden,  wenn  der  Einwanderer
1.  den  hinreichenden  Lebensunterhalt  für  sich  und  seine  Familie  nicht  nach  zuweisen
vermag;
2.  mit  einer  der  folgenden  Krankheiten  behaftet  ist:  Lungen=  und  Kehlkopftuberkulose,
Diphtherie  (Rachenbräune),  übertragbarer  Genickstarre,  übertragbarer  Ruhr,  Unterleibstyphus
  und  Schlafkrankheit;
3.  eine  Gefahr  für  die  öffentliche  Ruhe  und  Sicherheit  im  Schutzgebiet  bildet.

§  2.  Der  Einwanderung  im  Sinne  dieser  Verordnung  steht  jedes  Betreten  des  Schusgebiets
  behufs  längeren  Verweilens  auch  ohne  die  Absicht  dauernder  Niederlassung  gleich.

§  3.  Personen,  die  ihren  Wohnsitz  im  Schutzgebiet  haben,  kann  die  Einwanderung  nicht
untersagt  werden.

§  4.  Die  Behörde  des  Einwanderungsortes  ist  befugt,  von  jedem  Einwanderer  den  Nachweis
  des  für  ihn  und  seine  Familie  hinreichenden  Lebensunterhalts  zu  verlangen.

Sie  kann  die  Zulassung  zur  Einwanderung  von  der  Hinterlegung  einer  Sicherheit  von
450  Rupien  bei  Nichteingeborenen  und  150  Rupien  bei  Farbigen  abhängig  machen.  Die  Sicherhen
wird  für  den  Einwanderer  nach  Möglichkeit  zinstragend  angelegt.

Wird  der  Einwanderer  aus  öffentlichen  Mitteln  im  Schutzgebiet  verpflegt  oder  aus  dem
Schutzgebiet  heimbefördert,  so  verfällt  die  hinterlegte  Sicherheit  dem  Schutzgebietsfiskus  in  Höhe  der
hierdurch  entstandenen  Kosten.

Auf  Antrag  des  Einwanderers  ist  ihm  die  Sicherheit  zurückzuzahlen:

1.  wenn  er  außer  im  Falle  seiner  Heimbeförderung  das  Schutzgebiet  dauernd  verläßt.
2.  nach  Verlauf  von  sechs  Monaten  nach  der  Einwanderung,  wenn  er  den  für  sich
und  seine  Familie  hinreichenden  Lebensunterhalt  nachweist,
spätestens  nach  Ablauf  von  zwei  Jahren.

§  5.  Wer  einen  Einwanderer  in  einem  Dienst=  oder  Arbeitsverhältnis  in  das  Schutzgebiet
einführt,  haftet  dem  Schutzgebietsfiskus  für  die  Kosten  der  Verpflegung  und  Heimbeförderung  soweit
sie  aus  öffentlichen  Mitteln  bestritten  und  nicht  durch  eine  nach  §  4  hinterlegte  Sicherheit  gedeckt
  werden.

Die  Haftung  des  Dienstherrn  oder  Arbeitgebers  erlischt:

1.  wenn  der  Einwanderer  den  Dienst  oder  das  Arbeitsverhältuis  ohne  einen  wichtigen
Grund  verläßt  oder  wegen  eines  wichtigen  Grundes  entlassen  wird;

2.  wenn  nach  Beendigung  des  Dienst=  oder  Arbeitsverhältnisses  drei  Monate  verstrichen
  sind,  es  sei  denn,  daß  die  Behörde  vor  Ablauf  dieser  Frist  die  Verpflegung
oder  Heimbeförderung  des  Einwanderers  aus  öffentlichen  Mitteln  angeordnet  hat.
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        G  1131  20

Tritt  der  Einwanderer  vor  dem  Erlöschen  der  Haftung  in  ein  neues  Dienst=  oder  Arbeitsvorhältnis
  ein,  so  geht  die  Haftung  auf  den  neuen  Dienstherrn  oder  Arbeitgeber  über.

Die  Haftung  erstreckt  sich  auch  auf  die  Kosten  der  Verpflegung  und  Heimbeförderung  von
Angehörigen  des  Einwanderers,  wenn  diese  mit  dem  Einverständnis  des  Dienstherrn  oder  Arbeitgebers
  eingewandert  sind.

§  6.  Die  Behörde  des  Einwanderungsortes  ist  befugt,  jeden  Einwanderer  durch  einen
Arzt  oder  in  Ermangelung  eines  solchen  durch  eine  andere  Sanitätsperson  auf  seinen  Gesundheitszustand
  besichtigen  und  bei  Krankheitsverdacht  untersuchen  zu  lassen.  Frauen  sollen  nur  unter  Zuziehung
  weiblicher  Personen  oder  eines  ihrer  Angehörigen  besichtigt  oder  untersucht  werden.

Auf  Grund  des  Zeugnisses  eines  europäischen  Arztes  über  eine  Untersuchung,  die  nicht
länger  als  zwei  Monate  zurückliegt,  soll  in  der  Regel  von  einer  Besichtigung  oder  Untersuchung  abgesehen
  werden,  wenn  in  dem  Zeugnis  bescheinigt  ist,  daß  der  Einwanderer  frei  von  übertragbaren
Krankheiten  befunden  worden  ist.

Steht  in  dem  Einwanderungsorte  kein  Arzt  oder  keine  Sanitätsperson  zur  Verfügung,  so
ist  die  Behörde  befugt,  einen  Einwanderer  wegen  Verdachts  einer  der  im  §  1  Ziffer  2  genannten
Krankheiten  vorläufig  zurückzuweisen.  Dem  vorläufig  Zurückgewiesenen  steht  es  frei,  sich  an  einem
andern  Orte  der  Untersuchung  zu  unterziehen;  die  Behörde  dieses  Ortes  trifft  die  endgültige  Entscheidung
  über  die  Zulassung  des  Einwanderers.

§  7.  Die  Führer  der  über  See  ankommenden  Fahrzeuge  sind  verpflichtet,  der  Behörde
des  Ankunftsortes  unverzüglich  nach  der  Ankunft  ein  Verzeichnis  der  einwandernden  Personen
vorzulegen.

§  8.  Wird  die  Einwanderung  einer  über  See  ankommenden  Person  untersagt,  so  ist  der
Führer  des  Fahrzeugs,  und  wenn  die  Landung  trotz  des  Verbots  erfolgt  ist,  jeder  Schiffsführer
derselben  Reederei  auf  Verlangen  der  Behörde  zur  Mitnahme  der  Person  und  ihrer  Familie
verpflichtet.

§  9.  Wer  trotz  eines  nach  §  1  erlassenen  Verbots  eingewandert  ist,  kann  aus  dem  Schutzgebiete
  ausgewiesen  werden.  Zuständig  ist  die  Behörde  des  Einwanderungsortes,  wenn  sich  der
Einwanderer  in  ihrem  Bezirk  befindet,  andernfalls  der  Gouverneur.

§  10.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  Mark,  Haft  oder  Gefängnis  bis  zu  3  Monaten  wird
bestraft,  wer  trotz  eines  nach  §  1  erlassenen  Verbots  eingewandert  ist.  Gegen  Eingeborene  und
ihnen  rechtlich  gleichgestellte  Personen  finden  die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom
22.  April  1896  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

§  11.  Ein  Schiffsführer  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  300  Mark  oder  Haft  bis  zu  3  Wochen
bestraft,  wenn  er  den  ihm  durch  die  §§  7  und  8  auferlegten  Pflichten  nicht  nachkommt.

Bis  zur  Erfüllung  dieser  Pflichten  kann  die  Aushändigung  der  Schiffspapiere  verweigert
  werden.  6

§  12.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1913  in  Kraft.  Gleichzeitig  tritt  die  Verordnung,
  betreffend  die  Heimbeförderung  mittelloser  Weißer,  vom  27.  Februar  1909  außer  Kraft.

Daressalam,  den  10.  Oktober  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

Bekaonntmachung  des  GCouverneurs  von  KRamerun,  betr.  Verbot  der  Jagd
auf  Seehühe.

Vom  6.  September  1912.

Auf  Grund  des  §  2  Absatz  1  der  Verordnung,  betreffend  die  Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun,
vom  4.  März  1908  (Amtsbl.  1908  Nr.  2  S.  11,  D.  Kol.  Bl.  1908  Nr.  16  S.  784)  wird  die  Jagd
auf  Seekühe  sowie  das  Erlegen  und  Fangen  von  Seekühen  bis  auf  weiteres  verboten.
        <pb n="1190" />
        G  1132  20

Ausnahmen  können  gemäß  §  3  Absatz  2  der  Jagdverordnung  auf  vorheriges  Ansuchen  durch
den  Gouverneur  gestattet  werden,  sofern  es  sich  um  den  Fang  oder  die  Erlegung  zu  wissenschaftlichen
  Zwecken  handelt.

Buea,  den  6.  September  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  A.
Adae.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  Bürgschafts-  und  Schuldübernahme-Eerklärungen
  Eingeborener.

Vom  2.  Oktober  1912.

Auf  Grund  der  §9§  1  und  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der
Verwaltung  und  die  Eingeborenenrechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten,  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  (Reichs-  Kolonialamts)
  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  Zur  Gültigkeit  der  Erklärung,  durch  die  ein  Eingeborener  sich  als  Bürge  verpflichtet
oder  die  Schuld  eines  anderen  übernimmt  oder  die  Befriedigung  eines  Gläubigers  des  anderen  verspricht,
  ist  die  Beurkundung  oder  Beglaubigung  durch  eine  örtliche  Verwaltungsbehörde  und  die  Genehmigung
  des  Gouverneurs  erforderlich.

Diese  Vorschrift  findet  keine  Anwendung  auf  Erklärungen,  in  denen  der  Gegenstand  der  in
Abs.  1  erwähnten  Verpflichtungen  an  Geld  oder  Geldeswert  die  Summe  von  100  A  nicht  übersteigt.

§  2.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  November  d.  JIs.  in  Kraft.
Lome,  den  2.  Oktober  1912.
Der  Gouverneur.
Herzog  zu  Mecklenburg.

 

 

I

Hpersonalie.  —

 

 

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  huben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gouverneur  von
Deutsch-Neugninea  Dr.  Hahl  den  Rang  als  Rat  1  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  gönig  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen
anßerordentlichen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt,  Stabsveterinär  Paul  Rakette,  den  Roten
Adler-Orden  4.  Klasse  mit  der  Königlichen  Krone  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  bisherigen  Re—
gierungsarzt  beim  Gonvernement  von  Neugninea,  Dr.  Paul  Schnee,  den  Roten  Adler-Orden
4.  Klasse  zu  verleihen.  «

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungs—
baumeister  Batzner  in  Tabora  (Ostafrika)  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.
        <pb n="1191" />
        1133  20

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  5.  November  1912.
Poppe,  Leutnant  im  2.  Nassauischen  Infanterie-Regiment  Nr.  88,  scheidet  am  26.  November  aus

dem  Heere  aus  und  wird  unter  Enthebung  von  dem  Kommando  zum  Seminar  für  orientalische
  Sprachen  in  Berlin  mit  dem  27.  November  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  17.  November  1912.

Ich  verleihe  hierdurch  den  nachbenannten  Angehörigen  der  Schutztruppe  folgende  Auszeichnungen,
  und  zwar:
den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:
dem  Stabsarzt  Wünn,

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Silber:
dem  Feldwebel  a.  D.  Glatzel,

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  in  Bronze:
dem  Sanitätssergeanten  Klawitter.  «

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  5.  November  1912.

v.  Löbbecke,  Leutnant  im  Braunschweigischen  Infanterie-Regiment  Nr.  92,

Suling,  Leutnant  im  2.  Hannoverschen  Infanterie-Regiment  Nr.  77,

Meyer,  Leutnant  im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113,

Fell  (Kurt),  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Prinz  Carl  (4.  Großherzoglich  Hessischen)  Nr.  118,
scheiden  am  22.  November  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  23.  November  1912
in  der  Schutztruppe  angestellt.

Dr.  Schreker,  Stabsarzt  beim  1.  Ober-Elsässischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  15,  scheidet  am
14.  November  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  15.  November  1912  in  der  Schutztruppe
  angestellt.

A.  K.  O.  vom  19.  November  1912.

Frhr.  v.  Haxthausen,  Oberleutnant,  scheidet  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  unter  Verleihung
eines  Patents  vom  19.  August  1908  im  Leibgarde-Infanterie-Regiment  (1.  Großherzoglich
Hessischen)  Nr.  115  angestellt.

v.  Heydebreck,  Major,  beauftragt  mit  der  Führung  der  Schutztruppe,  wird  zum  Kommandeur
dieser  Schutztruppe  ernannt.

Frhr.  v.  Hadeln,  Leutnant  im  2.  Großherzoglich  Hessischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  61,  scheidet
am  22.  Dezember  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  23.  Dezember  1912  in  der
Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Kamerun:
A.  K.  O.  vom  5.  November  1912.

Sitzler,  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  19.  Infanterie-Regiment  König  Viktor  Emanuel  III.
von  Italien,  wird  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  mit
dem  22.  November  1912  unter  Verleihung  eines  Patents  vom  26.  Mai  1907  in  der
Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  25.  November  1912.

Abramowski,  Leutnant  im  Infanterie-Regiment  Herzog  Ferdinand  von  Braunschweig  (8.  Westfälischen)
  Nr.  57,  scheidet  am  6.  Dezember  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  7.  Dezember
  1912  in  der  Schutztruppe  angestellt.
        <pb n="1192" />
        W  1134  20

achruf.
Am  6.  Oktober  1912  verstarb  in  Kusseri  (Deutsche  Tschadsee-Länder)  am  Schwarzwasserfieber

  im  25.  Lebensjahre  der

Sergeant  Ernst  Cummerow

der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun.

Der  Verstorbene  hat  der  hiesigen  Schutztruppe  seit  6.  Juli  1909  angehört  und  erfreute  sich
wegen  seiner  guten  Eigenschaften  als  Soldat  und  Mensch  stets  der  allgemeinen  Hochachtung  und

Wertschätzung.

Die  Angehörigen  der  Schutztruppe  werden  sein  Andenken  stets  in  Ehre  halten.
Der  Kommandeur.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  haben  am  13.  November
angetreten:  Bezirksamtmann  Sperling,  Regierungsassessor
  Dr.  Kaempfe,  kommiss.  Bezirksrichter
  Dr.  Winkelmann,  Sekretär  Bleich,
Techniker  2.  Kl.  Schlosser,  Polizeiwachtmeister
Hebell,  Werkmeister  Gräfe.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  11.  Oktober:  Kanzleigehilfe  Siegert;
  am  14.  Oktober:  Abteilungsingenieur
Buchner,  Sekretär  Weber;  am  15.  Oktober:
Polizeiwachtmeister  Seubert,  Förster  Josuweit,
Wegebauaufseher  Rotter;  am  16.  Oktober:  Gerichtsassessor
  Hille;  am  17.  Oktober:  Polizeiwachtmeister
  Költzsch.

Kamerun.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
9.  November:  Bezirksamtmann  Kirchhof,  die
Regierungsärzte  Dr.  Waldow  und  Dr.  Räbiger,
  Regierungsbaumeister  Andrege,  Sekretär
  Falkenstein,  Obermaschinist  Zielesch,  die
Techniker  Kleböhmer  und  Kloke,  Gärtner
Simon,  Bauaufseher  Klemmt,  Maurer  Meckel,
die  Materialienverwalter  Benicken  und  Peter;
am  24.  November:  Sekretär  Zeilmann,  Polizeimeister
  Rappl,  Senne  Sontheim.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Expeditionsleiter
  Hanptmann  a.  D.  von  Ramsay,
Hauptmann  Tiller,  Mitglied  der  Grenzerpedition,
  Regierungsarzt  Dr.  Noetel,  Landw.  Sachverständiger
  Schubert,  die  Sekretäre  Huhn,
Knoerle,  Ueberall  und  Wunderer,  Unterzahlmeister
  Wedderkopf,  abkommandiert  zur
Grenzerpedition;  wiedereingetroffen  sind:  Assessor
Eltester,  Kapitän  Borbe,  Assistent  1.  Kl.  Frien,

Polizeimeister  Oautmann,  Handwerkerlehrer
Wollberg,  Gärtner  Rappe,  Maurer  Tim-[mermann.



 

Das  Schutzgebiet  haben  am  24.  Oktober  iu#n
Heimaturlaub  verlassen:  Geologe  Dr.  Mann,  die
Sekretäre  Frank  und  Glück,  Stationsbeamter
Mellenthin,  Bureaugehilfe  Heinz,  Polizeimeister
  Lehmann.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  November
  angetreten:  Magazinaufseher  Sommer,
Polizeimeister  Schoenemann,  Forstaufseher
Buchow,  Finanzassistent  Beutz,  Landmesser
Stuebner.

ogo.

Im  Schutzgebiet  sind  am  11.  Oktober  eingetroffen
  bzw.  wiedereingetroffen:  Regierungsarzt
Dr.  Sunder,  kommiss.  Sekretär  Schwenninger,
Regierungslehrer  Boehler,  Polizeimeister  Wilhelm
  Schulz.

Mit  Heimaturlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  v.  der  Hellen,
Hauptmann  v.  Hirschfeld,  Bureauassistent  Monts
und  Stationsassistent  Vierzigmann.

Am  9.  November  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Oberleutnant  Stockhausen,  Bureau-=assistent
  Doffbauer,  Stationsassistent  Paul  Schul;
und  Werkmeister  Saft.

Deutsch-Südwestakrika.

Die  Ausreise  hat  am  13.  November
getreten:  Amtsrichter  Schmidt.

an-Die

  Wiederausreise  haben  am  25.  November
angetreten:  Techniker  2.  Kl.  Händler,  Landungs
meister  Müller,  Maler  Grieshaber,  Polizeiwachtmeister
  Epple  sowie  die  Polizeisergeanten
Baudeck,  Liedtke  und  Ziegenhorn.
        <pb n="1193" />
        G  1135  e0

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  im  September:  Inspektionsoffizier  Oberleutnant
  Jungschulz  von  Roebern;  am  28.
und  29.  Oktober:  Bezirksamtssekretär  Link,  die
Techniker  1.  Kl.  Prechel  und  Arnold,  Stationsleiter
  3.  Kl.  Hofmann,  Kanzlistin  Hülsmann,
Polizeiwachtmeister  Hupel  sowie  die  Polizeisergeanten
  Boll,  Dohm,  Gentz,  Kubeth,

 

Pimpertz,  Ratsch,
Tuluweit.

Sagan,  Schulzig  und

Samoa.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  haben  am
28.  Oktober  angetreten:  Bezirksrichter  Sperling,
Bezirksamtssekretär  Walther  Meyer,  Wegebauaufseher
  Brenner.

 

 

 

 

 

 

 

NMichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Der  Eisenbahnbau  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten
  1912.

Die  Abwicklung  des  Bahnbauprogramms  vom
Jahre  1908  —  Reichs-Gesetzbl.  Nr.  25  S.  201,
Gesetz  Nr.  3466  vom  18.  Mai  1908  —  geht
ihrem  Ende  entgegen,  und  wenn  nicht  inzwischen
durch  das  Reichsgesetz  vom  12.  Dezember  1911
weitere  Mittel  zur  Fortsetzung  der  Bahnbauten
in  Ostafrika,  insbesondere  zur  Weiterführung  der
ostafrikanischen  Mittellandbahn  über  Tabora  hinaus
  bis  zum  Tanganjikasee,  bewilligt  und  diese
Bauten  im  Kalenderjahr  1912  alsbald  mit  Nachdruck
  begonnen  worden  wären,  so  würde  für
dieses  Jahr  vom  Bahnbau  in  den  Schutzgebieten
nicht  allzuviel  zu  sagen  sein.

In  Ostafrika  ist  die  bereits  im  Vorjahre
vollendete  Nordbahn  Anfang  Februar  feierlich
eingeweiht  und  am  7.  Februar  1912  in  voller
Ausdehnung  von  Tanga  bis  Neumoschi  mit
352  km  Gesamtlänge  dem  Betrieb  übergeben
worden.  Ferner  wurde  die  Mittellandbahn,
deren  Gleisspitze  am  26.  Februar  1912  Tabora
erreicht  hatte,  am  1.  Juli  1912  mit  ihrer  Gesamtstrecke
  von  Daressalam  bis  Tabora  —  847  km
—  dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben.  Die
Weiterführung  der  Bahn  zum  Tanganjikasee  nach
Kigoma  —  413  km  ist  in  flotter  Ausführung
begriffen.  Die  Gleisspitze  hat  westlich  Tabora  am
1.  September  km  103,5,  am  1.  Oktober  km  132,
am  1.  November  km  141,5  erreicht,  damit  also
das  erste  Drittel  der  Neubaustrecke  bereits  überschritten.
  Die  Arbeiten  zum  Umbau  und  zur
Verbesserung  der  Stammstrecken  der  Nordbahn
und  der  Mittellandbahn  sind  in  Angriff  genommen.


In  Kamerun  hat  die  Mittellandbahn
wegen  der  überaus  schwierigen  Gelände=  und  ungünstigen
  Arbeiterverhältnisse  und  der  zahlreichen
Bauschwierigkeiten  an  den  Stromübergängen  noch

 

immer  ziemlich  beschränkte  Fortschritte  zu  verzeichnen.
  Immerhin  konnte  am  11.  April  1912
der  vorläufige  Eisenbahnbetrieb  auf  der  Strecke“
von  Duala  bis  zum  Sanaga-Nordarm,
km  81,  westlich  Edea,  ausgenommen  werden.  Die
Bauarbeiten  auf  der  Strecke  Edea—Bidjoka
nehmen  ihren  Fortgang.

In  Togo  beschränkt  sich  die  Eisenbahnbautätigkeit
  zur  Zeit  auf  die  Herstellung  des  nachträglich
  genehmigten  Stichgleises  —  rund  4  km
—  von  der  Station  Agbonu  der  Hinterlandbahn
nach  Atakpame.

Der  schwere  Schaden,  der  dem  Schutzgebiet
durch  den  Einsturz  des  mittleren  Teiles  der  Landungsbrücke
  von  Lome  am  17.  Mai  1911  widerfuhr,
  ist  inzwischen  durch  den  Bau  einer  Notbrücke
  glücklich  behoben,  und  der  regelmäßige
Lösch=  und  Ladebetrieb  auf  der  Landungsbrücke
seit  dem  1.  November  d.  Is.  wieder  aufgenommen
worden.

In  Südwestafrika  wurde  die  Neubaustrecke
Windhuk—  Keetmanshoop  am  3.  März  1912
mit  506  km  Gesamtlänge  dem  vorläufigen  Betrieb
übergeben,  und  seitdem  beschränkt  sich  die  Bautätigkeit
  im  Schutzgebiet  auf  die  Fertigstellung
der  Restarbeiten  auf  dieser  Neubaulinie  und  auf
der  im  August  1911  vollendeten  Umbaustrecke
Karibib—  Windhuk,  deren  Schmalspur  in
Kapspur  umgebaut  wurde.  Am  1.  April  1913
wird  der  endgültige  Betrieb  auf  den  genannten
Um=  und  Neubaulinien  voraussichtlich  in  voller
Ausdehnung  eröffnet  werden  können.

Im  Kalenderjahr  1912  wurden  demnach  in
Betrieb  genommen  in:

Ostafrika  134  km  der  Mittellandbahn,
Kamerrnn..  81  =  der  Mittellandbahn,
Südwestafrika  195  =  der  Nord-Südbahn,

zusammen.  410  km  (gegen  736  km  im

Vorjahre),  das  ist  auf  3457  km  Betriebslänge
2
        <pb n="1194" />
        am  Ende  des  Jahres  1911  ein  Zuwachs  von
11,8  v.  H.  (i.  V.  27  v.  H.).  Nach  Vollendung  der
bewilligten  und  in  der  Ausführung  begriffenen
Bahnbauten  wird  sich  die  Gesamtlänge  der  Be-W

  1136  2

triebsstrecken  auf  rund  4560  km  belaufen.

Die  Entwicklung  der  Bahnlängen  in  den  verschiedenen
  Schutzgebieten  von  Beginn  an  bis  zum
Schluß  des  Kalenderjahres  1912  zeigt  die  bildliche
  Darstellung.

Entwichlung  der  deutschen  Schutzgebietsbahnen  bis  zum  Schlut  des  Nalenderjahres  1012.

#%%
2000

 

600

 

600

 

100

 

200

 

 

3000

 

600

 

 

100

200

——
-

 

2000

1208

 

 

 

4

 

 

 

 

 

100#

 

 

2

 

 

 

8

 

 

 

K
⁊

—

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1,

 

 

 

 

o
Jalteachl#ises  9

Kamerun  ..
Tooo

Südwestafrika

Ostafrika

Summe

14
14

14
14

16%  7  7#  900  62  6

40
10

10
(14)

62  98  194  194  82  382
40  40  40  40  81  84
102  138  24  234  406  466

!———————  40912

—  72
382  (31
67.  129

—

98
1102
150

—  —  107
164  164  19
1250  1486  1598
neg  H.B  464

479  832  1350  1752  1988  2364

107  160  241  km
298  J3  3233
1508  1909  2104.
718  1065  1199

2721  3157  ZW  km

Die  nachstehende  Zusammenstellung  veranschaulicht  den  Stand  der  Eisenbahnbauten  am  Anfang
und  Ende  des  Kalenderjahres  1912:
        <pb n="1195" />
        G  1137  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(wJ§MKRA„B  lesam,  Infang  1912|]  Crde  1912
Schutzgebiet  Ei  senbahn  länge  im  Betrieb  im  Bau  im  Betrieb  im  Bau
km  km  km  km  kim
-  l
Ostafrika.  Nord-(Usambara=  bahn.  352  352  —  315ö2  —
Mittellandbahn  1260  713  134  847  I  413
Zusammen.  1612  1065  134  11099  413
l
Kamerun.  Nordbahn.  160  160  —  160  —
Mittellandbahn  360  —  360  81  279
Zusammen.  520  160  360  241  279
Togo  Lome  —Anecho  44  44  —  44  —
Lome  —Palime.  119  119  «  —  119  —
Lome—Atakpame  164  160  (4)  160  4
Zusammen.  327  a28  —  323  4
Südwestafrika.  Otavibahn  .  671  671  —  671  —
Swakopmund—  —Windhuk  382  382  —  382  —
Nord-Südbahn:  —  V
Nordabschnitt  .  97  1413  ,-Südabschnitt.
  506  1  214  1  9888“
Lüderitzbahn  .  545  545  —  515  —
Zusammen.  2104  1909  195  2104  —
Im  ganzen  4563  3457  693  3867  696
l
Kamerun.

Ubergabe  von  Meu-Ramerun  an  die  deutschen
Bebörden.“)

Nach  weiteren  Berichten  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
  von  Kamerun  haben  die  UÜbergabeakte
  für  die  vertragsgemäß  am  1.  Oktober  d.  Is.
von  den  Franzosen  zu  übergebenden  Gebiete  an

 

folgenden  Tagen  stattgefunden:  in  Ekododo  am

1.,  in  Ojem  am  3.,  in  Ngara-Binsam  am
12.,  in  Soufflay  am  6.,  in  Nola  am  10.  und
in  Buala  am  1.  Oktober.

Anderseits  ist  der  Posten  Mogrum  am  Schari
mit  dem  Land  zwischen  Schari  und  Ba-Ili  am
15.  Oktober  den  französischen  Behörden  übergeben
worden.

Bachweisung  der  bei  den  Rüften-Sollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Oonaten  September  1911
bis  Oär=  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(#al-  „D.  Kol.  Bl."“  1912  Nr.  1,  S.  10.)
Gesamtbetrag  der  fänig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zölle  G
im  oben  enannten  eitraum  des  Rechnungsjahres  egen  den  gleichen
Der  Zollämter—.  —  —  9  8  traum  des  dechnungs  b  .  Zeitraum
1911  1910  des  Vorjahres
Name  —  –—  --·
EiufuhrAusfuhrsufammaninfuhrAusfuhrZufammen  mehr  weniger
KEPLEin-WIPLJØlesJLinMEPLWITH-»Gin--
  i  .  l
Duala......  11022373521  377,05  1123614x40  893  651  27  906  80|921  558  70  202  055.70  –  —
Dazu  April  bis  I  ;
August  1911.  1610  052  0518  755.55628  807.60|655  76420  19  236  258675  000|45  —  —  46  86
Zusammen  1712289/10|  40  132,60  |1752422—  0  100  7  143  05  1  G5  5  I  1  862  8  —

 

 

 

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  22,  S.  1086f.
        <pb n="1196" />
        W  1138  20

 

Der  Zollämter

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle

 

im  obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres

 

 

Gegen  den  gleichen
Zeitraum
des  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1911  1910
Name  --EinfnhrAnsfuhthtfannnenEinfnhrAnsfuhansannnen
  mehr  weniger
.Øle..-«Pf..-Ø·Pf·.-Pf..-«TPf..«IPf..4!-LPf..i-Vf.
i  !  i  -
Kribi......  8509247762088125137180602657689604451325011028221026898392—-Dazu
  April  bis  r1  l
August  1911.517241  3003  956  851921  198  15898  940  90321  882.95720  823.85  200  374.30  —  —
Zusammen  1368166,07/924  838.1022930041710630  50767  01545  1823645,95469  358  225D  —
«  «  :
Vietoria.....  1477215720315014975307ll7946l404532-20122478!602727447—-Dazu
  April  bis  I  l
August  1911181  358.35  3  998  80  85  357  1577656  45  3  350  80  (81  007|25  4349  90  —  —
Zusammen29  079  926  030%%  235  110  2|495  602  853S3ÖD1  62  3  —
Bueaaa  .  5221  00  6765  5289  55  —  —  ——  —  5289  55  —  —
Dazu  April  bis  I  I  ;  ?
August1911.854495  4440358923—:——i——l—35891-;5——
Zusammen876685  112I058878I90—!——l———887890——
Gesamtsumme331830224971113705428941529280164945822041"50:-3623690«95665724l34—-nachwellnngderbeiden



Der  Zollämter

 

 

——  —  —  —

 

 

 

Binnen-Soilämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  Juni  1911
dbis  Oärz  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.

(Vgl.  „D.  Kol.-Bl.“  1912,  Nr.  1  S.  10.)

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obengenannten  geitraum  des  Rechnungsjahres

 

—  —  —  —   —  —

Gegen  den  gleichen
Zeitraum
des  Vorjahres

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1911  1910
Name  ––
Einfuhr  ssfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  mehr  weniger
A  Pf  Pf.  Pf  A  BPf  Pf  f.  ff.
#  1  s  I  -  i  -
RindelRey..9185770  1391»90932496075230«·50  1953s357718358516065775—-Dazu
  April  und  I  ;  «  .
Mai1911..  17414801  —  —  1741480  1210  465  444  50  1731  3530  —
Jusammen10927250  1391  11066410  90418  60  241875  526%%  17797  051  —  —
Nssanakang  37430  95  468875  2119  7!  51106  80  5582  6566689  45  —  —14569  15
Dazu  April  und  1  «  l
Mai  1911.  298  35  21620  514  55  7044  80  #—  —  7044  8  —  6530  25
Zusammen  37729  30  140904054  5582  65  63734251  —  —21100  —
1  l  —-Campo.....
  347725  35  60  3512,85  3712.70  4720  3759  100  —  217  05
Dazu  April  und  #  I  l  J
Mai  1911  721251  —  —  72125  849.  951  —  —  849  9581  —  —  128  70
Zusammen  19850  35.60%/  10  4  40  009  895n1  —  375  5
Kent  2577.5111  30|H  830  2196  900011131  10  13328  30  4360  —d  —
Dazu  April  und  l  i  l  »·
Mai  1911  367  35  1944  95123  368  252110—A  —  16  95
Zusammen  2914  35112056  2520000  00  2565  151321  41  55  4191054
Karbabtt  2724  80  41014  60  6829·40  2255  45  1937  80  4193.25  2636  15
Dazu  April  und  |  --  l  ·,
Mai  1911  632  1  1702601  22334  75  620  7r|BTT  2662
.  —  —  —
Zusammen  3356  95  580720  9164·15  2876  15  ö704  80  8580  95  583  20  —
Garua  .  .  .  .  .  61875  44  C5  108270  101  S99  90  —  7
Dazu  April  und  i  I  s  l  i  l
Mai  1911  5216  0  8611  20  13860  50  1072  10  1957·•60  3026  7033  —  —
Zusammen  67121.75  55008  850122130  60110837  S8CB956  1080  06  9000  41723  71—
        <pb n="1197" />
        C  1139  5
6  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
—  im  obengenannten  Zeitraum  des  Rechnungsjahres  :
Der  Zollämter  8  8  mungsjah  ,  Veitraum
1911  1910  des  Vorjahres
Name  .  '
»  EinsichtAusfuhrZusammcnEinfuhrAuszfuhthtsanunen  mehr  weniger
—  “%  uf.  AMA  BI  AMA  f.]  A  .ILA  A  LAMC  MIA.  V.
l  l  l  l
Molundu....  5594685  67505l30  1234521536841s75562567593098508085365  —  —
Dazu  April  und  s
—  Mai  1911.  8088  30  10556  95  18640,.25  4383105%  143651518748  20  —  —  107.95
#  Zusammen64030  1518062251422092  4012200220  002  70  —
Kussert  4619  30  712.15  5331  45  2170.60  1108  25  3278  85  2052  60  —  —
Dazu  April  und  I
—  Mai  1911  1138  10  1918|—  3056  10  31  35  92  10  123·45  2932.65  —  —
Zusammen  57571401  2630016]  8387  561  2201195]  1200351  8402301  4885251  —  —
Gesamtsumme  294410'90  7  150
Hierzu  Gesamt-  I
·  summe  der  bei  I  »  «
—  den  Kühsten-  «
Zollämtern  in
Ri#.  1911  fällg  #
gewordenen  -  .
ZBollbeträge  3318302  24  971118  05  14289415  29  2801649  4õ  822041  50  3623690  95  665724  34  —  —
Im  Rechnungs-  1  #  I  I  I  «
jahre  1911  sind  I  l  I
also  im  Gan-  I  s  ·  I  «
zen  fällig  ge-  I  s
worden  361271814  1136010  20  4748723  34  13044518  15  960427  65  14004945  80  743777  54  —  —
I  I  I  I
Togo.

Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  September  1912  fällig  gewordenen  Sollbeträge.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  21,  S.  1049.)

 

 

Namen  der  Zollämter,

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen
Monat  der  Rechnungsjahre

 

 

 

Gegen  den
gleichen  Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bei  welchen  die  Zölle  1912  1911  des  Vorjahres

fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  1  r.rniu.pl  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  re  Zusammenmhr  weniger
-  4  4  M  ——  “  4  4
Lome  Hauptzollamt158  205,255  65,500  135.95.  159  466.707  409,  850  SU%
Agbanake  ollamt  494.30  10,25“°  93,50  598.05  269,10.  13.75  8.—  200.85%307,  20  —
Tokpli.  "  587.85  8.  25;  32.60  628.70  240.30.  8.25  594.—]  812,.55—  213,85
Nospde  -  2782.45.  129.7561  —  2922,220|  678,65,  108.255  —  I  8786,90—  864,70
Ho  Zollhebestelle  494,985|  2  361,25  —  2  856,10  351,.551  733,50  30,05.  1  115.101741.+  —
Kpand  428,70  59.—  1.—  518.70  275,05  561,25.  —  839,  0—  320,60
Kratschi.  -  168,  75  4—  —  I  172,75  198.45  6.75Z  205.20  —  32,45
Tetetu  -  —  —  —  —  15,70  —  —  I  15,70  —  15.70
Palime  "  218.6000  —  —  218,60  348,15.  —  —  34„ö  129,85
Aguäga  "  418,55  45,50  48.50  512.55  492,65,  136.50|132,900  762,05—  249,50
Gesamtsumme  Septbr.  2  630  341,5|  166  894,359  282,  75|16211294,  30  12  198.05H
½  "  .  l

DazuApkclbksAugust781562.45,177).)z.)2399,ssi801717,65739781,90,16825,251862,55;758469,7043247,95—-Zus.
  i.  d.  Zeit  v.  1.  April  I  I  I  I  I

bis  30.  September  431,75  20  438.85  2741,40  868  612,  -  919  064,  65  18446,  2513156,  85  940  667,  7õ  s27944,  2a8  —
        <pb n="1198" />
        E1140  20

Deutsch-Südwestafrika.
Uversicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  II.  Viertel

des  Ralenderjahres  1912  lim  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  17,  S.  806  ff.)
II  i  ##n  ·
Benennung  der  Warengruppen  «  Vertel  II.  Viertel  Zunahme  Abnahme
Wert  .#  Wert.é4%  Wert  Wert.
A.  Einkuhr.
J.  Ergeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  .  1  303  586  1  423  548  —  119  862
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  240  921  441  165  200  544
9  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemmitee  782  611  771  960  10  651  —
d)  Getränke  (laußer  Mineralwasser)h  589  707  647  865  —  58  1
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel.  63  681  89  812  —  26  131
4)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ....  130  930  190  225  –  59295
Zusammen  I  3111  436  3564  575  —  453  139
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  180  447  470  612  —  290  165
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  604  135  831  134  –  226999
Zusammen  II  784  582  1  301  746  —  517  164
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  451  695  623  863  —  172168
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  91  926  113  336  —  21  410
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)y)  166  067  147  680  18  387  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  2
(außer  Lederwaren)  1  029  621  1  110  806  —  1  110  806
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch.  ürschnerwaren  212  730  431  2614  —  188534
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  17743  23  159  5  416
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  176  516  158  654  17  862  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische:  und  Knitgegenstände
  109  929  128  278  —  18  349
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  81  122  88  364  –  6942
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Halbzeug  132  521  1  216  253  —  1  083  732
b)  Fabrikate  654  300  822  585  —  168  280
Zusammen  xñ  786  826  2  038  838  2  1252  012
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  502  632  1  624  118  —  1121  466
XIV.  Waffen  und  Munition.  91  748  161  877  —  70  129
XV.  Aus  den  heimischen  Heere  sbeständen  stammende  Bedarfsgegenstände
  der  Schuttruppe.  33  895  —  33  895  –
XVI.  Geld  —  150  000  —  150  000
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1912  7  678  76811666  558  —  3987  790
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  8  362  297  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  683  529  —  —  —
B.  Aus  u  n  r.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  2  473  965  1508  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  5917  9017  —  3100
b)  Tierische  Erzeugnisse  ...  119  944  121  869  —  1925
Zusammen  II  125  861  130  886  —  5025
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  7333  543  6  931  199  102  414  –—
IV.  Gewerbliche,  Erzengnisse  ..  164377  257  846  —  g3  439
V.  Geld  ..  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912  7  626  254  7320  826  305  428  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7904  607  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  278353  —  —  —
C.  6esamthandel.  *
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1912  15  305  02  8  3  —  3  682  362
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  16  266  904  —  —  —
Zunahme  —,.  Abnahme  —  .  —  961882  —-  —  —
        <pb n="1199" />
        W  1141  e0

Wichtigste  Warenpositionen.

 

Inm  II.  Viertel

Im  II.  Viertel

 

 

 

des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalendersehres  1912  Kalenderjahres  1911
Menge  *  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  1  kg  Al  M  Kktegg  44
A.  Einkuhr.
Mais  121  224,  24  147  118  6966  21  745  2528  2402  —  —
Reis..  .....  763  311,  227  203  953  983  215  401  —  11  8021027  —
Weizen,  Roggen  und  sonstige  1  1.
Körnerfrüchte  ..  1  699  486  438  8332393  462  594  671  —  —  693  976  155  838
Mehl  und  Backwaren  2  107  056  579  2352203  656  543  735  —  35  5001  96600  —
Kartoffeln  134  461  29  194  414  649  107  451  —  —  280  188.  78257
Gemüse  und  Obstkonserven,  ein-  I  i
gemachtes  Obst  .  ..1559121384022850435239982  —  —  129  131  101  580
Zucker,  Sirup,  Zuckerwaren  .  448878219647626777«254299«-,—  —-  182  899  34  652
Tabakblätter  (unbearbeitet)  490.  155  148.  332  —  —  99  177
Tabakblätter  (bearbeitet)  751.  3000  —  —  751  3000  —  —
Rauchtabak  in  Rollen,  geschn.  usw.  3337  15  389  3351  13234  —  2  155  14  —
Plattentabak  .  24945  64412  35  332  79  765  —  —  10  387  15353
Zigarren.  9  239  89  560u)  8  057  79  099  1  182,  10  461  —  —
Zigaretten  6  178.  91  739  6987  885  802  —  598937  —
Sonstige  Tabakfabrikate  182  979  114.  532  68.  447  —  —
Stille  Weine  aller  Art.  80  656.  93  868  61  0411  7338619  615  20  482  —  —
Branntweine  aller  Art.  (iter)  26378.  74002  30  072.  74  149  —  —  3  694  147
Bier  .  667566j3575338  779  256  404  509  —  —  111  690  46  971
Heu,  Klee  u.  sonstige  Futtermittel  319  231,  56  421  476  688  80017  —  —  157  457  23596
Bau=  und  Rushool  .  6743))1254151067283«185786—  —  892928  60  371
Pferde  .  (Stück)  185  78  400  354“  204  50  0—  —  169  126  100
Rindvieh  -  —  —  536  76440  —  536.  76  440
Kleinvieh  -  1181  16030  152  1  579  1  029  14  451  —  —
Schweine  -  :383  34  205  799  51576  —  416  17371
Geflügel.  -  941,  3  942  2  737.  12  177  —  —  1796  8235
Fleisch  und  Fleischwaren,  außer  r
Konserven  .  33  479  68  104  10  161  36  310  17318.  31  764  —  —
Fleischkonserven  131  621  242  782  145  477  256  803  —  —  13856  14021
Butter  .  ·  7880i21278  29664z63605  —  —  21  784  42  327
Margarine,  Schmalz  und  sonstige  "„  l
zum  Genuß  bestimmte  tier.  Fette  77552,.  74  595  193  182,  229  323  —  —  115  630  154  728
Milch,  Eier,  Käse  und  sonstige  -  .
tierische  Rohstoffe  137377,  142  473  190  150  180  081  —  —  52  773  37608
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  I
Erden  und  Steinn918396  157  814458  12  9771  199  24844  —  —
Salz  .........  162  009  15  957  170  990  16  068  —  —  8981  111
Steinkohlen,Irannkohlen-Briketts  4  817  413  178  1258506  556  352  889  —  —  8689  143  174  764
Petroleum  .  ..  181991s34531  274062  61  066  –  —  92  071,  26  535
Seifen  aller  Art.  70  336  52316  106  279  76  433  –  —  35  943  24  117
Drogen  und  Apothelerwaren.  35  334  590568  48  880  53  455  —  6  113  13  516  —
Farben,  Farbwaren,  Firnissen  und  I
Lacke,  Tinte.  ..  44  331  32  432  42  633  36  854  1  698.  —  —  4422
Gewebe  aller  Art  107  259  252  622  67147  203  674  40  112  48  948  —.  —
Leibwäsche.  Kleider,  Posamentier=  I
waren,  Schirme,  Filzwaren  usw.  111119.  700  883  132  291,  714  868  —  —  21  172  139085
Schuhe  und  Stiefel.  26  186  1567  141  36  953  216  996  —  —  10  767  59  855
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  13  951|  05  114  46  005  164  654  –  —  32  054  99540
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren3  J130  243  125  115  —  10  721  9352  —
Papier  und  Pappe  sowie  Waren  r  .
daraus  (außer  Drucksachen)  61  363  60  009  57017  66  163  1346  —  —  6154
Bücher  und  sonstige  Drucksachen  10  436  34  143  14  231  33  783  —  360  3795  —
Tonwaren  und  Porzellan.  14  866.  21  834  27  731  21  518  —  316  12  865  —
Glas  und  Glaswaren  42  802  47825  61  177  46  4908  —  1327  18  375.  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  l
Stangen,  Blöcke  usw.  837  989  1286311  8  646  270  1208  056  —  178082811079425
Wellblech  85  509  26  381  123  581  30  222  —  —  38  076  3838
Alle  nicht  besonders  genanmten  .  q
Eisenwaren  963  799  404310  1262  693.  556  300  —  —  298  894  61  960
Waren  aus  anderen  unedlen  I  E  ,
Metallen.  .  ..  41  431,  102  438  70  619  211  535  —  —  29218  109097
        <pb n="1200" />
        W  1142  28

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel  Im  II.  Biertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Beuennu  ng  der  Waren  Kalenderjahres  1912  Kalenderjahres  1911
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  J  Menge  Wert
W  M  kg  I  kg  AM.  ke  st
Kraft-  und  Arbeitsmaschinen  und  «
Teile  von  solchen,  landwirt—
schaftliche,  für  Menschen-,  Tier—
und  Kraftbetriee  92042  82188  67579°  73  698  24463  8490  —  —
Desgl.  für  industrielle  3wecke  .  200984  229  0081  268  535,  371011  —  —  67  551  142  003
Transportmaschinen,  Fahrräder  L
und  sonstige  Fahrzeuge  aller
Art,  auch  Teile  von  solchen  158  210  92  860  116  572  1  093  661  –—  —  1258  332  1000292
Feuerwassen  .  .  Etück)  135  30  668  263  19  3143  172  11325  —  —
Schrot,  Patronen  und  Patronen—
hülsen.  ....  .  9056  28817  34  740  77814  —  25  684  48  997
Goldmünzen  .  .·  -  -—  —  —  -  —  —
Silbermünzen  .  .  —  150  000  —  —  —  150  000
Nachtrag.
Strauße  (Stück)  16  38  000  378  113810  —  :362  75  80
B.  Rusfuhr.
Männliches  Rindvieh  (Stück)  12,  2450  16  5  160  —  —  42710
Weibliches  Rindvieh  □.)  —  —  21  3  150  —.  —  213150
Kleinveiee  („)  173  2987  15  307  158  268680  —  —
Fleisch  und  Fleischwaren  3  18712991  2925  2  862  262  129  —  —
Höher  2066.  6891  2571  5  61  —  1230  505
Häute  von  Ochsen,  Ziegen  und
Schafen  50  48362706  55  22444  —  —  4729  15714
Wildhdänt  545%  5205  537  5  033  8  172  —  —
Robbenfelle.  .  .  .  .  EStück)  69  1431  16  540  53.  8891  —  —
Straußenfedern  89  21  408  611170054  25.  4354  —.  —
Schafwolol  13  837  15  922  11  487  12  281  2350  3641  —  —
Marmooon47492  11810  25  10  147467  11  800  —  —
Sonstige  Steine  und  Erden  1  365  270  664  610  7011  —  —  340
Diamanten,  mit  Ausnahme  der
fertig  geschliffenen  1(18)41920),563.628007838563,2  5  783  3435  735  —  —
Rohe  Kupfererze  3859199988  000  6  908  104  728  097  1477  45  259  903  —  —
Aufbereitete  Kupferere  51  543  26  348  396  000  200  000  —  —  344  457  173  652
Sonstige  Erge  9254,  6165  17  5466  11166  —  8  292  5001

 

Blei,  roh,  in  Barren  oder  gewalz49544  11  872665  375,  207  903  625  801  196  031

Waren  aus  Leder,  Häuten  und  I

 

 

 

 

Fellen.........  320  4506  84.  1476  236  3030  —  —
Photographien  usw..  .  .  ..  354  2890  213  12351  111  —  —  94.1
Kuriositäten  und  Verschiedenes  11  115  24  535  6  822  19  150  4293.  5385  —  —
Gebrauchte  Umschließungen,  Ver-  I

packungsmittel,  Materialien  u.  #

Gegenstände  aller  Art  des  freien  .

Verkehrs,  welche  z.  Verwertung  i  .

oder  Wiederbenutzung  in  das  I

Ausland  zurückgesandt  werden  119  428,  132  44444  703  224  869  —  —  125  275  92123
Mohair  1  742,  3330  —  —  1712  3330  —  —

l
Dentichsnenguinea.
die  Expedition  eesevn  tlei  fauousta  wurde  ein  neuer  Weg  nach  dem  Zuckerhut  er-·

  4  kundet  und  ausgeschlagen,  da  die  Erreichung  des
An  Bo  es  Kolonlalgelellchaft  7  Flachsees  bei  niedrigem  Wasserstand  nicht  miglih
·  "  6  o  1
Seit  dem  letzten  Berichte  sind  die  Arbeiten  nenp  crn,  a  üüzer  n
in  aufriedenstellender  Weise  fortgeschritten.  Zunächst  wie  schon  berichtet,  interessant  erschein.  Dam
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  22,  S.  1097  f.  unternahm  Herr  Behrmann  einen  Vorstoß  nach
        <pb n="1201" />
        1143  20

der  Hunsteinspitze  und  erreichte  diese  auch  nach
einem  anstrengenden  fünftägigen  Marsch.

Die  Höhe  der  Hunsteinspitze  wurde  auf  1350  m
Meereshöhe  festgestellt.  Der  Rundblick  von  diesem
Punkte  dürfte  das  Kartenbild  nach  Süden  hin
um  ein  beträchtliches  ergänzen.  Anfangs  August
brachen  die  Herren  Ledermann  und  Bürgers
ebenfalls  nach  der  Hunsteinspitze  auf,  um  in  ihren
Wissenschaften  dort  zu  arbeiten.  Vorher  hatten
die  Herren  Bürgers  und  Reesicke  nach  einem
zweitägigen  Marsch  nach  Nordwesten  vom  Hauptlager
  ein  Dorf  Knome  erreicht  und  dort  ethnographisch
  gearbeitet.  Mitte  August  unternahmen
die  Herren  Roesicke,  Behrmann  und  ich  mit
der  „Kolonialgesellschaft",  die  am  1.  August  im
Hauptlager  wieder  eingetroffen  war,  eine  Fahrt
stromabwärts  bis  zum  Dorfe  Kararau,  um
systematisch  sämtliche  Seitenwässer  des  Flusses  zu
untersuchen  und  mit  den  Anwohnern  weiter  in
Fühlung  zu  treten.  Die  meisten  Seitenwasser
erwiesen  sich  bei  der  Befahrung  teils  als  Altwasser,
  teils  als  unschiffbare  Flüßchen,  die  bei
der  Hinauffahrt  durch  Sumpfgras  der  Fahrt  bei
einigen  Kilometern  ein  Ende  machten.  Nur  das
auf  der  Peihokarte,  ungefähr  7  sm  unterhalb  des
Dorfes  Kararau  als  Lagum  eingezeichnete  Nebenwasser
  wurde  als  ein  großer  Nebenfluß,  der
„Südostfluß“  festgestellt  und  zirka  50  km  aufwärts
  befahren  und  ausgenommen.  Von  einem
am  Flusse  liegenden  Hügel  füllte  auch  hier  Herr
Behrmann  eine  Lücke  im  Kartenbild  aus.  Der
Südostfluß  ebenso  wie  dessen  Nebenfluß,  der
„Südwestfluß",  werden,  wenn  es  die  Zeit  erlaubt,

 

Seine  Sammlung  beträgt  jetzt  schon  über  1700
Nummern.  Am  27.  August  kamen  die  Herren
Ledermann  und  Bürgers  von  der  Hunsteinspitze
  zurück.  Herr  Ledermann,  dem  vom
Gouverneur  der  im  Gutta=  und  Kautschuksammeln
erfahrene  Malaie  Si  Oedin,  der  schon  bei  der
Schlechterschen  Expedition  war,  als  Hilfe  überlassen
worden  ist,  hat  auf  dem  Hunsteingebirge  Kautschuk
  Siama  und  am  Fuße  der  Hunsteinspitze
reiche  Bestände  von  Guttabäumen  festgestellt.
Nach  Angabe  des  Si  Oedin  sind  hier  reichere
Bestände,  als  er  bisher  in  Kaiser-Wilhelms-Land
gesehen  hat.  Eine  Probe  des  Kautschuks  ist  an
das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  abgesandt
worden.

Am  heutigen  Tage  sind  sämtliche  Expeditionsmitglieder
  zu  einem  größeren  Vorstoß,  der  vom
Aprilfluß  nach  Süden  hin  angesetzt  werden  wird,
aufgebrochen.  Da  die  vorhandene  Anzahl  von
Trägern  für  Landvorstöße  zu  gering  ist  und  der
erbetene  Nachschub  von  dem  Gouvernement  noch
nicht  gestellt  werden  konnte,  wird  die  „Kolonialgesellschaft“"
  nach  Friedrich-Wilhelms-Hafen  gehen,
um  dort  auf  die  nochmals  dringend  erbetenen
Polizeisoldaten  und  Träger  zu  warten.

Das  Verhältnis  zu  den  Eingeborenen  ist  auch
weiterhin  durchaus  gut  geblieben.  Feindseligkeiten
sind  nicht  vorgekommen.  Die  Maluleute  haben
jetzt  großes  Zutrauen,  besonders  zu  Herrn  Reesicke,
der  sich  in  ihrer  Sprache  mit  ihnen  verständigen
kann.  Ein  älterer  Mann  aus  Malu  begleitete
uns  auf  der  zehntägigen  Flußfahrt  nach  Kararau,
und  auch  jetzt  ist  wieder  ein  älterer  Mann  mit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

noch  näher  untersucht  werden.  Eingeborene  auf  der  „Kolonialgesellschaft“".  Der  Gesundheitsfanden
  sich  auch  an  diesem  Nebenfluß.  HerrF  zustand  der  Europäer  und  der  Eingeborenen  läßt
Roesicke  hatte  inzwischen  —  die  „Kolonial=  nichts  zu  wünschen  übrig.
gesellschaft"  lag  während  der  Vorstöße  nahe  bei  Stollé,  Bergassessor.
dem  Dorf  Kararau  —  ein  reiches  Arbeitsfeld.
Samoa.
Nachwelsung  der  beil  dem  Sollamt  Kpla  im  II.  Viertel  des  Rechnungsjahres  1912  fällig  gewordenen
Nollbeträge.
(Val.  „D.  Kol.  Blatt“  1912,  Nr.  18,  S.  865.)
9  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  Gegen  den  gleichen
###me  *  Zeitraum  des
der  1912  *  19141  Vorjahres
Zollstelle  Einfuhr  s  Ausfuhr  s  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  s  Zusammen  mehr  weniger
EEEIEEEIIIEIIEEIEIIIIDEIIIIIEEIIEILEIEIEIIIII
Apia  203  319  87  —203319  8768  211  31  —  168211  31135  108561  —  —
Betrag  des
I.  Viertels.  .  1202  116  29  —1202116  291148971711  —  148971  71153  144581  —  —
Summe  des  l.  u.
II.  Viertelse  40  436  16  105  436  1631718302  —817  183  02888253  5S  —
        <pb n="1202" />
        1144  20

Kolonialwirtschaftliche  OMitteilungen.

Aus  dem  Krbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Romitees.

Eisenbahnprojekte  in  den  Kolonien.

Bei  den  kürglich  stattgehabten  Verhandlungen  der
Technischen  Kommission  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  über  die  Dringlichkeitsfrage
neuer  Eisenbahnbauten  in  den  Kolonien  wurde
nach  Vorverhandlungen  mit  den  Unteressentengruppen
und  unter  Berücksichtigung  der  allgemeinen  Finanzlage
beschlossen:  als  nächstliegende  dringende  Eisenbahnprojekte
  den  Bau  einer  Zweigbahn  von  der  Östafrikanischen
  Mittellandbahn  nach  deu  volksreichen
  Ländern  Urundi  und  Ruanda,  die
Fortführung  der  Ostafrikanischen  Nordbahn  nach
Aruscha,  den  Bau  einer  Olbahn  nach  dem  Dlpalmendistrikt
  im  Bezirk  Anecho  in  Togo  zu
empfehlen.

*  Dem  Referat  des  Geh.  Kommerzienrats  Lenz,
Vorstandes  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bauund
  Betriebs-Gesellschaft,  entnehmen  wir  auszugsweise
folgendes:

JIn  Südwestafrika  kann  das  Eisenbahnnetz  vorläufig
  als  ausgebaut  gelten.  Die  Verbindung  von
Norden  nach  Süden  und  mit  der  Rüste  ist  fertiggestellt,
und  es  muß  abgewartet  werden,  wie  die  Entwicklung
des  Landes  fortschreitet,  um  beurteilen  zu  können,  ob
neue  größere  Eisenbahnprojekte  aufzustellen  sind.

In  Kamerun  bedingen  die  veränderten  Besitzverhältnisse,
  u.  a.  die  uns  zugefallenen  Wasserstraßen  und
der  Hasen  Muni  im  Süden,  wie  auch  die  Frage  der
Etappenstraße  Garna  —Logone  im  Norden  eine  eingehende
  Prüfung  der  einzuschlagenden  Verkehrspolitik.
Diesem  Zwecke  dient  die  jetzt  unternommene  verkehrspolitische
  Erpedition  des  Gouverneurs.  Es  wäre
verfrüht,  zur  Zeit  neue  bestimmte  Eisenbahnprojekte
aufgustellen.

Die  Nordbahn  ist  seit  dem  1.  April  bis  Nkongsamba
  fertiggestellt  und  in  Betrieb  genommen.  Das
Reich  ist  un  der  Bahn  durch  eine  Zinsgarantie  für  ein
Kapital  von  11  Millionen  Mark  beteiligt.  Das  Vorzugskapital
  von  5  610  000  hat  in  den  ersten  neun
Monaten  nach  Abschreibungen  sämtlicher  Betriebsausgaben
  und  sämtlicher  Rücklagen  ½  v.  H.  gebracht.
Daraus  folgt,  daß  sich  eine  volle  Verzinsung  von
3  v.  H.  ermöglichen  lassen  wird,  wodurch  die  Reichsgarantie
  entlastet  würde.  Für  die  Fortführung  der
Nordbahn  würde  in  diesem  Falle  Geneigtheit  bestehen.
Für  die  Erschließung  des  Tschadgebietes  kommt  aber
auch  die  Mittellandbahn  in  Frage.  Diese  Bahn
wird  jedoch  im  günstigsten  Falle  erst  Ende  des  Jahre
1916  ihren  vorläufigen  Endpunkt,  den  Njong,  erreichen.
Mis  dahin  soll,  vorausgesetzt,  daß  die  Schiffahrtserpedition
  des  RKolonial-Wurtschaftlichen  Komitees  ein
günstiges  Ergebnis  bringt,  cin  rationeller  Schiffahrtsbetrieb
  auf  dem  Njong  und  möglichst  auch  auf
dem  Dume,  Kadei,  Sangha  und  Mambere  bereits
  eingerichtet  sein.

Auf  eine  Aufrage  von  Prof.  I)r.  Passarge  bezüglich
  eines  Bahnprojektes  zur  Erschließung  des  Gebietes
zwischen  Kamerunberg  und  Crosfluß  wird  mitgeteilt,
  daß  eine  generelle  Untersuchung  dieser  Frage
bereits  durch  das  Gonvernement  eingeleitet  ist.

In  Togo  hat  der  Einsturz  der  Landungsbrücke
einen  wesentlichen  Rückschlag  gebracht.  Ohne  die  Bahn
Lome  —Atakpame  war  im  Jahre  1910,11  ein

 

Uberschuß  von  259000  /r.  im  Jahre  1911/12  ein  solcher
von  419  000.¼  zu  verzeichnen.  Der  Uberschuß  dieses
Jahres  wird,  nachdem  die  Bahn  Lome  —  Alakpame  in
Betrieb  genommen  ist,  auf  ctwa  600  000.X  geschägt.
Als  nächstliegendes  Projekt  ist  hier  die  Erschließung
des  Olpalmendistriktes  im  Anechobezirk  zu  bezeichnen.
  Der  Reichtum  an  Olpalmen  in  dem  betreffenden
  Distrikt  ist  bekannt.  Das  Projekt  ist  vom  Gouvernement
  angeregt  und  die  Vorarbeiten  sind  bereits
eingeleitet  worden.

In  Ostafrika  kommen  für  eine  Südbahn  berschiedene
  Projekte  in  Frage  wie  die  1904  erkunder
Linic  Kilwa-Kissiwani  —Wiedhafen,  eine  Zweigbahn
  von  der  Mittellandbahn,  eine  kombinierte  Eiserbahn-Wasserstraße
  (Rufiji)  und  möglicherweise  auch  die
Fortführung  der  jetzt  von  den  Pflanzern  im  Lindibezirk
  geplauten  Baumwollbahn.  Die  Sudbabnprojekte
  stehen  indessen  nach  dem  Ermessen  der  Technischen
  Kommission  in  der  Dringlichkeitefrage  himer
der  Urundi  —  Ruanda-Bahn  und  der  Fortführung
der  Nordbahn  bis  Aruscha  zurück.

Die  Nordbahn  ist  bis  Moschi  fertiggestellt  und
in  Betrieb  genommen.  Diese  Bahn  haite  im  Jadre
1910/11  einen  Überschuß  von  572  000  .K  gebrachte:
dieser  Uberschuß  ist  im  Jahre  1911/12  auf  391.000.7
zurückgegangen  und  wird  in  diesem  Jahre  310000.7
betragen.  Der  Rückgang  ist  darauf  zurückzufübren,
daß  die  gesamten  Bauransporte  aufgehört  haben,  aus
denen  bisher  große  Einnahmen  flossen.  Die  eigentliche
Güter=  und  Personenbeförderung  hat  im  wesemtlichen
zugenommen.  Das  Projekt  der  Weiterführung  nach
Aruscha  ist  inzwischen  im  Einvernehmen  mit  dem
Reichs-Rolonialamt  bearbeitet  und  ein  spczielles  Pro.
jelt  mit  Kostenanschlägen  aufgestellt  worden.  Die  Ausführung
  der  Linie  wird  das  fruchtbare  und  stark  besiedelte
  Gebiet  am  Meruberge  aufschließen.  Uber  die
Fortführung  der  Nordbahn  nach  dem  Victoria=  Sce
besteht  heute  noch  zu  wenig  Klarheit.  Die  Frage  der
Ausbentung  des  Natronsees  ist  noch  nicht  geklarl.
anderseits  kommt  eine  südlichere  Linie  zur  Erschlieung
der  Wembäresteppe  in  Frage.

Die  Mittellandbahn  wird  voraussichtlich  bereus
im  Frühjahr  1914  Kigoma  am  Tanuganyikasec  elreichen.
  Die  Forderung  einer  Zweigbahn  von  der
Mittellandbahn  nach  Urundi  und  Ruanda  ist  dadurch
  begründet,  daß  wir  diesen  volksreichen  Gebielen
näher  gerückt  sind  und  nicht  zögern  dürsen,  diese  kaksächlich
  in  Besitz  zu  nehmen.  Die  Bevölkerung  Urundis
und  Ruandas  ist  auf  rund  4  Millionen  Einwohner  geschätzt.
  Der  Viehbestand  in  Urundi  beträgt  schätzungsweise
  200  000  Stück  Rinder  und  1  Million  Schafe  und
Ziegen,  in  Ruanda  über  300  000  Stück  Rinder  und
etwa  1  Million  Schafe  und  Ziegen.  Reiche  Bodenkultur
  ist  vorhanden.  An  Ackerbauprodukten  kommen
für  den  Erport  insbesondere  Erdnüsse  in  Frage,  deten
Kultur  in  West-Urundi  noch  sehr  ausdehnungsfähig  ut.
Urundi  in  seinem  westlichen  Teil,  sowie  Hoch-Ruanda,
namentlich  die  Landstriche  zu  beiden  Seiten  des  Rand
gebirges  mit  ihrem  kühlen  Klima  bieten  außerdem  dr
besten  Vorbedingungen  für  die  Besiedelung  duro
Europäcr.  Der  Erport  Ruandas  belief  sich  im  Jabre
1910  bereits  auf  1½  Millionen  Mark:  58  hierven
entfielen  auf  Hänte  und  andere  tierische  Produkte  de
zum  großen  Teil  über  die  Ugandabahn  dem  #elmarkte
  zugeführt  werden.  West-Urundi  könnte  jäbrieh
etwa  30  000  Stück  Großviehhänte  =  375  Tonnen  mur
        <pb n="1203" />
        G  1145  20

den  Export  liefern,  ferner  etwa  75  bis  100  Tonnen
Ziegen=  und  Schaffelle.  Hente  schon  gibt  Usumbura
150  Tonnen  Felle  nach  Udjidji  ab.  Eine  nach  Urundi
und  Ruanda  führende  Bahn  würde  zugleich  einen  großen
Teil  der  Landschaft  Uha  miterschließen,  die  in  wirtschaftlicher
  Beziehung  ebenfalls  gute  Entwicklungsmöglichkeiten
  bietet.  Zweckmäßigerweise  müßte  sich  die
Bahn  an  das  Flußsystem  des  Kagera  anschließen,
der  von  seinem  Knie  ab  nach  Norden  wie  auch  nach
Westen  etwa  150  km  weit  schiffbar  ist.  Erst  dadurch
könnten  auch  der  Ruvu,  Akanjuru  und  dessen  Fortsebtung
  als  Unterlauf  des  Nawarango  als  Zubringer
  zur  Bahn  gewonnen  werden.  Die  wirtschaftliche
  Erschließung  von  Urundi  und  Ruanda  würde  der
Mittellandbahn  voraussichtlich  eine  dauernde  Rentabilität
  sichern  können.  Schließlich  können  diese  Länder
mit  fast  der  Hälfte  der  ganzen  Bevölkerung  der  Kolonie
auch  als  Arbeiterreservoir  von  großer  Bedentung  werden.
Im  Einvernehmen  mit  dem  Reichs-Kolonialamt  ist
eine  technische  Erpedition  im  Gange,  der  die  Aufgabe
gestellt  ist,  die  geeignete  Trace  einer  Urundi  —  Ruandabahn
  festzustellen.  ·

In  der  Diskussion  entwickelte  Staatssekretär  a.  D.
Dr.  Dernburg  die  großen  Gesichtspunkte,  die  für  den
kolonialen  Eisenbahnbau  gelten  müssen.  Erst  durch
die  Ansiedelung  der  Bevölkerung  an  den  Bahulinien
und  durch  die  Stärkung  ihrer  Kaufkraft  infolge  lohnenden
  Absatzes  der  Produkte  werde  die  Möglichkeit
einer  Besteuerung  des  Volkes  geschaffen;  diese  aber
bilde  erst  die  Unterlage  für  die  wirkliche  Besitzergreifung
des  Landes  durch  den  Staat.

Baumwollkonferenz  1912.

Bei  der  am  25.  November  im  Reichstag  stattgehabten
  Baumwollkonferenz  1912  wurde

 

nach  Befürwortung  des  Reichsamts  des  Innern
des  Reichs-Kolonialamts  und  des  Ministeriums
für  Handel  und  Gewerbe  seitens  der  Vertreter
der  Textilindustrie  beschlossen,  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee  für  gemeinnützige  Baumwollunternehmungen
  in  den  Kolonien  auch  für  die
Jahre  1913,  1914  und  1915  Beiträge  zu  leisten,
welche  dem  Satze  von  10  v.  H.  der  Beiträge  zur
Berufsgenossenschaft  entsprechen.

Die  von  der  Textil=  und  verwandten  Industrien
  seit  der  ersten  Baumwollkonferenz  (1907)
geleisteten  Beiträge  belaufen  sich  auf  über  eine
halbe  Million  Mark.

Bei  den  Verhandlungen  wurde  in  Anerkennung
  der  bisher  erzielten  Ergebnisse  ferner  beschlossen:
  eine  verstärkte  Propaganda  in  den  den
Bestrebungen  noch  fernstehenden  Kreisen  der  Industrie
  und  des  Baumwollhandels  ins  Werk  zu
setzen,  unter  der  Voraussetzung,  daß  auch  seitens
des  Reichstags  für  das  Baumwollbau-Problem,
eine  unserer  wichtigsten  volkswirtschaftlichen  Fragen,
größere  Summen  als  bisher  zur  Verfügung  gestellt
  werden.  Demgemäß  wurde  der  folgende
weitere  Beschluß  gefaßt:  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee  zu  empfehlen,  einen  Antrag  mit
fachkundiger  Begründung  an  den  Reichstag  zu
stellen,  für  Zwecke  der  Fortführung  der  Baumwollbau-Unternehmungen
  in  den  Kolonien  eine
Millionen  Mark  bereitzustellen.

 

—
—
—  —

Die  Baumwollernte  in  Rußland.

Nach  Daten  des  Baumwollkomitees  wird
der  Ertrag  der  russischen  Baumwollernte  in  diesem
Jahre  auf  die  Rekordziffer  von  15  Millionen  Pud
reiner  Faser  geschätzt.  Auf  die  einzelnen  Baumwollanbaugebiete
  Rußlands  verteilt  sich  die  Ernte
in  nachfolgender  Weise:

Menge  in  1000  Pud.

 

 

Ferghana  1  141
Syr-Darja  1  171
Samarkand  1  011
Buchara.  1  474
Chinnn  887
Transkaspien  1  001
Im  gangen  in  Mittelasien  13  715
Kankasus.  ....  1  310
Zusammen  15  025

Diese  Erträge  der  Ernte  sind  mit  größter
Vorsicht  berechnet  und  sind  eher  als  zu  gering
als  zu  hoch  anzunehmen.

Die  Ernteerträgnisse  an  russischer  Baumwolle
in  den  voraufgegangenen  fünf  Jahren  werden
nach  den  Daten  der  Baumwolltransporte  auf  den

 

 

—  —  —
—  —  —
—  —  —

Eisenbahnen  von  dem  Baumwollkomitee,  wie
folgt,  angegeben:
Menge  in  1000  Pud.

1907.  —  13  588
1908.  7380  1911.  12  997
1909.  10  870

Durchschnittl.jährl.  10  615

Die  diesjährige  Baumwollernte  würde  daher
im  Vergleiche  zum  Durchschnittsertrag  im  letzten
Jahrfünft  eine  Steigerung  um  mehr  als  40  v.H.
aufweisen,  und  zwar  trotz  einer  Verminderung
der  Anbaufläche,  die  sich  im  laufenden  Jahre  in
der  sehr  bedeutenden  Baumwollgegend  im  Ferghana-Gebiete
  bemerkbar  gemacht  hat.

(Nach  d.  Torg.  Prom.  (iszeta.)

Der  belgische  Kongohandel  im  zweiten  Halbjahr
  1911.

Der  Gesamthandel  im  belgischen  Kongo  erreichte
  in  den  letzten  sechs  Monaten  vorigen  Jahres
die  Höhe  von  etwa  75,3  Millionen  Franken,
        <pb n="1204" />
        1146  20

wovon  auf  die  Ausfuhr  elwa  41,3  Millionen
Franken  entfielen.  Von  diesen  letzteren  hatte  der
Spezialhandel  27  Millionen  aufzuweisen.  Unter
Hinzurechnung  der  für  das  erste  Halbjahr  1911
in  Betracht  kommenden  Summen  ergibt  sich  für
das  Gesamtjahr  1911  ein  Ausfuhrbetrag  von
insgesamt  75  Millionen  Franken,  wovon  auf  den
Spezialausfuhrhandel  54  Millionen  entfallen.
Ein  Vergleich  der  beiden  Halbjahre  1911  zeigt,
daß  der  Spezialausfuhrhandel  in  beiden  Halbjahren
  fast  genau  die  gleiche  Höhe  erreicht  hat,
während  der  Gesamtausfuhrhandel  in  der  zweiten
Hälfte  1911  den  Ausfuhrhandel  in  der  ersten
Hälfte  um  3  Millionen  Franken  übersteigt.  Immerhin
  bleibt  der  Gesamtausfuhrhandel  des  Jahres
1911  mit  79  Millionen  Franken  ganz  erheblich
hinter  dem  Betrage  des  Jahres  1910  zurück,  wo
er  über  96½  Millionen  aufswies.

Eine  günstigere  Entwicklung  zeigt  der  Einfuhrhandel.
  Dieser  betrug  in  der  zweiten  Hälfte
1911:  34  Millionen  Franken,  so  daß  die  Gesamteinfuhr
  des  Jahres  1911:  59  Millionen  Franken
zeigt.  Der  größte  Teil  dieses  im  Vergleich  zum
Jahre  1910  bedeutend  gewachsenen  Einfuhrhandels
  entfällt  auf  den  Spezialeinfuhrhandel,
der  im  Jahre  1911:  50  Millionen  Franken
(1910:  37  Millionen  Franken)  betrug.

Der  Gesamtkongohandel  des  Jahres  1911
ist  dem  des  Jahres  1910  fast  gleichgeblieben,
wenn  auch  unter  anderen  Voraussetzungen.  Der
Zunahme  des  Einfuhrhandels  steht  eine  bedeutende
Abnahme  des  Ausfuhrhandels,  der  auf  eine  verminderte
  Kautschukausfuhr  zurückzuführen  ist,
gegenüber.

*  kohle  in  Süd-Migerien.

Schon  früher  wurden  in  dem  Niger-Delta
große  Vorkommen  von  Braun=  und  Steinkohle
festgestellt.  Eine  im  Jahre  1907  ausgesandte
bergmännische  Expedition  hatte  die  Aufgabe,  die
Ausdehnung  und  Beschaffenheit  dieser  Kohlenlager
eingehender  zu  untersuchen.  Ihre  Arbeit  war
von  Erfolg  gekrönt.  Es  wird  darüber  berichtet:

Die  Tätigkeit  der  Erpedition  begann  bei  Siluko,
  einem  Ort  am  Westrande  des  Niger-Deltas,
etwa  70  km  von  der  Küste  entfernt.  Von  hier
aus  begab  sie  sich  in  allgemein  östlicher  Richtung
über  Benin,  Issele  Uko,  Assaba  an  den
Hauptarm  des  Niger.  Vom  linken  Nigerufer  ging
es  weiter  südöstlich  in  den  Nike=  und  Udi-Distrikt
  bis  an  den  Ostrand  des  Niger-Deltas.
Von  Udi  aus  begab  sich  die  Expedition  nordwärts
etwa  200  km  bis  Okwoga  und  dann  westlich
nach  Ida  an  den  Niger  zurück,  von  wo  die  Rückreise
  zu  Schiff  erfolgte.

 

Von  Benin  ging  ein  Teil  der  Expedition
nördlich  über  Issele  an  den  Niger,  ohne  etwas
Bemerkenswertes  wahrzunehmen.  Der  andere
Teil  ging  südlich  über  Agbor  zur  Untersuchung
der  dortigen  Kohlenvorkommen.

Bei  Okpanam  wurden  vier  Bohrlöcher  getrieben.
  Es  wurde  dabei  festgestellt,  daß  das
Hauptflöz  eine  Mächtigkeit  von  17  bis  23  Fuß
besitzt.  Es  ist  Tagebau  möglich  und  nur  wenig
Abraum  vorhanden.  Die  chemische  Untersuchung
der  Braunkohle  von  Okpanam  ergab  eine  ausgezeichnete
  Beschaffenheit.  Sie  eignet  sich  vorzüglich
  zur  Brikettfabrikation  und  als  Feuerungsmaterial
  für  Dampfmaschinen.  Anderwärts  emhielten
  die  Kohlen  zu  viel  Erde  oder  ergaben  zu
viel  Asche.  Außerdem  wurde  noch  eine  ganze
Anzahl  weiterer  Vorkommen  entdeckt.

Besonders  aber  in  der  Gegend  von  Udi  finden
sich  zahlreiche  Braunkohlenvorkommen,  und  zwar
am  meisten  bei  Ofam,  nämlich  etwa  zehn  Floöze,
von  denen  eines  sich  über  fünf  Meilen  hinzieht
und  vorzügliche  Kohlen  aufweist.

Die  Kohlen  des  Udi-Distrikts  sind  schwarz  und
ziemlich  fest.  Sie  stehen  in  der  Mitte  zwischen
Braunkohle  und  gewöhnlicher  Steinkohle  und  sind
von  gleichmäßiger  Beschaffenheit.  Man  kann  fie
als  Steinkohle  bezeichnen.  Nach  der  geologischen
Beschaffenheit  ist  es  sehr  wahrscheinlich,  daß  noch
weitere  Kohlenlager  vorkommen.

In  der  Nähe  von  Nike  wurde  eine  Anzahl
Flußläufe  untersucht,  um  festzustellen,  ob  die  Flöze
des  Udi-Distrikts  auch  dort  zutage  treten.  Das
Resultat  war  befriedigend.  Es  steht  außer  Zweifel,
daß  die  Flöze  sich  durch  bedeutende  Landstrecken
in  abbauwürdiger  Stärke  hinziehen.  #

Schließlich  ist  noch  zu  erwähnen,  daß  auf
dem  Rückweg  nach  dem  Niger  in  der  Nähe  von
Ibegwa  große  Eisenerzlager  entdeckt  wurden.

(Report  on  the  results  ot  the  minerul
surrer  of  Southern  Nigeria.  1910.)

Handel  und  Schikfahrt  der  Fis#l-Inseln  1911.

In  den  Jahren  1908  bis  1911  stellte  sich  der  Wert
der  Einfuhr  und  Ausfuhr  und  des  Gesamthandels  der
Kolonie  Fiji,  wie  folgt:

*  Einfuhr  Ausfuhr  Gesamthandel

Jahr  4.  "  6.
1908.  662  654  878  393  1  541.047
1909.  636  250  947  136  1  583  386
1910  828  029  1  (0005  818  1  833  847
1911.  854  193  1  275  235  2129  428

Münzen  und  Edelmetalle  sind  in  der  Ausfstellung
nicht  mit  einbegriffen.

Der  Gesamthandel  der  Kolonie  hat  im  Jabre
1911  die  bicher  erreichte  höchste  Wertziffer  um  mebr
als  eine  Viertelmillion  L  übertroffen.  Die  Einfuhr  ist
um  26  164  L,  die  Ausfuhr  um  269  417  8  gestiegen.

An  dem  Gesamthandel  der  Kolonie  im  Jabre  1911
waren  in  der  Hauptsache  beteiligt:  Großbritannien  mu
        <pb n="1205" />
        W  1147  20

7,4  v.  H.,  Neusüdwales  mit  52,8  v.  H.,  Neuseeland  mit
27,8  v.  H,  fremde  Länder  mit  4,2  v.  H.,  darunter
Deutschland  mit  1,2  v.  H.

Der  Gesamthandel  mit  dem  Vereinigten  Königreich
  Großbritannien  und  den  britischen  Besitzungen
stieg  von  1747  283  L  im  Jahre  1910  auf  2  138  827  L.
im  Jahre  1911.  Dagegen  fiel  der  Handel  mit  den
fremden  Länderen  von  128  655  L  auf  94  4567  KL.

Der  Haupthandel  der  Fiji-Inseln  vollzieht  sich  mit
Neusüdwales,  die  nächste  Stelle  nimmt  Neuseeland  ein.
Der  Wert  der  Waren,  die  eingeführt  und  später  wieder
ausgeführt  sind,  betrug  im  Jahre

1908  rund  1061  L.  1910  rund  73  L

1900  325=  1911.  11  457=Das

  Anwachsen  im  Jahre  1911  ist  auf  die  Einfuhr
von  Kopra  aus  Futung,  Samoa  und  den  Ma+llis-Inseln
  zurückguführen.  Die  Einfuhr  aus  Samoa  ist
jedoch  jetzt  wegen  des  Auftretens  des  Rhinogeroskäfers
in  Samoa  verboten  worden.

Der  Wert  der  unter  Zollverschluß  im  Jahre  1911
ausgeführten  Güter  betrug  5706  L,  der  mit  Ausfuhrprämie
  ausgeführten  15  646  L.  An  diesem  Handel
sind  hauptsächlich  Samoa,  Tonga,  die  Wallis-Inseln
und  Futuna  beteiligt;  er  wächst  von  Jahr  zu  Jahr.

Der  Wert  der  Einfuhr  zum  Verbrauch  in  der
Kolonie  und  die  Ausfuhr  von  Erzeugnissen  der  Kolonie
stellt  sich  folgendermaßen:

«  Einfuhr  Ausfuhr  Insgesamt

Jahr  ⁊  *
1910.  870  047  1  005  745  1  875  792
1911.  945  622  1  212  426  2  188  048

In  diesen  Zahlen  ist  der  Wert  von  ein=  und  ausgeführtem
  gemünzten  Gelde  mit  einbegriffen.

Eine  größere  Zunahme  in  der  Einfuhr  hatten
u.  a.  folgende  Artikel  aufzuweisen:  Mehl,  Kohlen,  Ole,
landwirtschaftliche  Maschinen,  Nutzholz.  Spirituosen.
Zurückgegangen  ist  die  Einfuhr  von  Maschinen.

Die  Zolleinnahmen  sind  im  Jahre  1911  um
rund  18  474  L  gestiegen;  sie  betrugen  rund  150  165  L
im  Jahre  1911  gegen  rund  131  690  L  im  Jahre  1910.

Die  Hauptausfuhrartikel  sind:  Zucker,  Kopra
und  frische  Früchte.  Der  Wert  dieser  Artikel  betrug
im  Jahre  1911  (1910)  in  L:  für  Zucker  797274
(669  432),  Kopra  294  245  (258  841),  frische  Früchte
151  668  (47  302).

Der  Wert  (in  L)  der  minderwichtigen  Ausfuhrartikel
  in  den  Jahren  1911  (1910)  stellte  sich  wie  folgt:
Rinde  668  (1910:  —),  Bohnen  91  (412),  Kakao  319
(168),  Kokosnüsse  770  (370),  Erdnüsse  51  (76),  Wolle
441  (570),  Tripang  570  (83),  Perlmutterschalen  76  (61),
Baumwolle  —  (104),  Mais  2  (406),  Melasse  9821
(11  240),  Tabak  —  (18),  Häute  1539  (1498),  Tee  6  (13),
Schildpatt  1934  (1596),  Ara-Pfeffer  378  (290),  Felle
241  (186),  Nutzholz  451  (—).

Die  Steigerung  des  Wertes  der  minderwichtigen
Ausfuhrartikel  beträgt  32  048  L.  Zur  weiteren  Erhöhung
  der  Ausfuhr  hat  man  jetzt  weite  Strecken
Landes  mit  Sisal-Oanf  bebaut  und  verspricht  sich  hiervon
  eine  Haupternte  für  die  Kolonie.

Zahl  und  Tonnengehalt  der  in  den  drei  Häfen  der

Kolonie  eingelaufenen  Kauffahrteischiffe  ergibt  die
folgende  Ubersicht:

Dampfer  Segelschiffe  Insgesamt

An=  Tonnen=  An=  Tonnen=  Au-Tonnen-Jahr

  zahl  gehalt  zahl  gehalt  zahl  gehalt

1908  .  126  241  526  134  244  173  134  2pX4  173

19000  128  266  191  110  272  552  140  272552

1910.  118  268  308  129  274570  129  274570

1911.  140  290  167  150  295  477  150  295  477

 

Die  Nationalität  der  Schiffe  war  bei  144  die
britische,  bei  6  die  amerikanische  und  bei  einem  die
norwegische.

Die  Zahl  der  konzessionierten  Küstenschiffe  betrug
  im  Jahre  1911:  267  Fahrzeuge  mit  2821  Tonnen.
In  europäischem  Eigentum  standen  hiervon  87  Schiffe
mit  1495  Tonnen,  Einheimische  besaßen  136  Schiffe
mit  894  Tonnen,  Chinesen  9  Schiffe  mit  139  Tonnen,
Mischlinge  31  Schiffe  mit  278  Tonnen.

(Report  on  the  trade  und  Commerce  and  Shipping

of  the  colony  of  Fili  for  the  year  1911.)

Kranzösisch-Kfquatorial-Afriha.
Neuer  Zolltarif.

Durch  ein  am  8.  April  1892  in  Lissabon
unterzeichnetes  Protokoll  war  zwischen  Vertretern
Frankreichs,  Portugals  und  des  Kongostaats  ein
Zolltarif  für  die  westliche  Zone  des  konventionellen
Kongobeckens  —  zu  dem  auch  die  Gebiete  von
Französisch-Aquatorial-Afrika  gehören  —  vereinbart
  worden.  Diese  Vereinbarung  war  seitens
der  Französischen  Regierung  mit  Wirkung  vom
1.  Juli  1911  gekündigt.  Von  diesem  Zeitpunkt
ab  galt  in  Französisch-Aquatorial-Afrika  der  durch
Verordnung  vom  30.  Juni  1911  auf  ein  Jahr
festgesetzte  und  durch  Verordnung  vom  27.  Juni
1912  bis  zum  31.  Dezember  d.  Js.  verlängerte
Zolltarif.

Am  1.  Januar  1913  tritt  ein  neuer  Zolltarif
in  Kraft,  der  im  Journal  officiel  de  la  République
  Française  vom  16.  Oktober  1912  S.  8850
und  8851  veröffentlicht  ist.  Der  Tarif  enthält
für  Branntwein  einen  Einfuhrzoll  von  200  Frank
für  1  hl  reinen  Weingeist  sowie  für  eine  Reihe
anderer  Einfuhrwaren  Wertzölle,  die  zwischen  3
und  10  v.  H.  schwanken.  Ausfuhrzölle  sind  nur
für  Elfenbein  und  Kautschuk,  und  zwar  in  Höhe
von  10  v.  H.  des  Wertes,  vorgesehen.

—.

Der  Cissaboner  Kahüomarhkt  im  Oktober  1912.“)

Der  Kakaomarkt  in  Lissabon  ist  seit  dem  letzten
Bericht  ohne  Veränderung  gewesen.  Der  Preis
ist  bis  auf  4000  Reis  gestiegen,  wohl  hauptsächlich
  infolge  des  Steigens  des  Goldagios.

Über  den  Ausfall  der  Ernte  werden  die  verschiedensten
  Ansichten  verbreitet.  Während  von
einigen  behauptet  wird,  daß  die  Pflanzungen  durch
ungünstiges  Wetter  viel  gelitten  haben,  wird  dies
von  anderer  Seite  in  Abrede  gestellt  mit  dem  Bemerken,
  daß  dies  nur  für  kleinere  Plantagen  zutrifft,
  während  gerade  die  bedeutendsten  Plantagen
  auf  eine  gute  Ernte  rechnen.  Letztere
Ansicht  dürfte  wohl  den  Tatsachen  entsprechen,
was  schon  daraus  erhellt,  daß  die  Zufuhren  bedeutend
  zugenommen  haben.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1058.
        <pb n="1206" />
        1148

Im  Oktober  1912  (und  1911)  betrug:  die
Zufuhr  70724  (29  647),  die  Ausfuhr  59  028
(21676)  und  der  Vorrat  am  31.  Oktober  103221
(50  4729.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Lissabon
vom  4.  November  1912.)

Nwvassaland.

Regelung  der  Pflanzeneinfuhr.

Nach  einem  im  Amtsblatt  der  Regierung  vom
31.  August  1912  veröffentlichten  Gesetzentwurfe,  betreffend
die  Verhinderung  der  Einfuhr  und  Verbreitung  der
Insektenpest  und  Pflanzenkrankheiten,  kann  der  Gonverneur
  im  Rate  durch  Bekanntmachung  im  Amtoblatt
die  unmittelbare  oder  mittelbare  Einfuhr  von  Pflanzen
oder  damit  verpackten  Gegenständen,  welche  die  Einschleppung
  von  Pflanzenkrankheiten  in  das  Schutzgebiet
herbeiführen  können,  verbieten.

Die  Einfuhr  von  Pflanzen  und  deren  Verpackungen

ist  nur  unter  folgenden  Bedingungen  gestattet:
1.  Alle  Pflangen  und  Verpackungen  müssen  in  Port
Herald  oder  an  einem  anderen  bekannt  gemachten
  Platze  gelandet  werden,  wenn  nicht
eine  schriftliche  Erlaubnis  des  Gouverneurs  zur
Landung  an  einem  anderen  Platze  eingeholt  ist.
2.  Alle  Pflanzen  und  Verpackungen  müssen  von
dem  Einführer  dem  zollkontrolleur  übergeben
werden,  der  für  ihre  Uberführung  nach  dem  für
die  Desinfektion  durch  die  landwirtschaftliche
Behörde  bestimmten  Platze  Sorge  trägt;  dem
Zollkontrolleur  liegt  ferner  die  Aufsicht  über
Pflan  zen  und  ihre  Verpackungen  unmittelbar
bei  ihrer  Ankunft  in  dem  Schungebiet  und  vor
ihrer  Ubergabe  an  den  Einführer  ob.
3.  Bei  der  Ubergube  der  Pflanzen  und  ihrer  Verpackung
  hat  der  gollkontrolleur  dem  Einführer
eine  Bescheinigung  ausaustellen,  woraus  die  zeit
und  der  Tag  der  Ubergabe  hervorgehen.
Die  Einfuhr  von  Pflanzen  zu  wissenschaftlichen
Zwecken  kann  die  Regierung  ohne  Deeinfektion  gestatten.

Der  Auedruck  „Pflangen“  umfaßt  lebende  Bäume,
Pflangen  oder  Teile  davon  wie  Ableger,  Augen,  Pfropfreiser,
  Knollen,  Wurzeln,  Sämereien,  Früchte  und  Gemüse,
  er  umfaßt  aber  keine  Früchte  und  Gemüscarten
in  Büchsen  oder  sonstwie  haltbar  gemacht,  in  denen
sich  kein  Leben  mehr  befindet.

(The  BoOanrd  of  Trade  Journal.)

 

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im
Oktober  1912.7)

In  Unterägypten  war  die  Witterung  im
Oktober  mit  Ausnahme  der  letzten  kalten  Tage
den  Baumwollpflanzen  günstig.  Die  Kapselwürmer
  fügen  fortgesetzt  insbesondere  der  dritten
Pflücke  einigen  Schaden  zu.  Im  Vergleich  mit
dem  Vorjahr  sind  die  Resultate  der  ersten  Pflücke
größere,  die  der  zweiten  Pflücke  in  einigen  Distrikten
  gleiche,  in  anderen  geringere.  Die  Aussichten
  der  dritten  Pflücke  sind  ungünstig,  da  eine
große  Angahl  von  Kapseln  von  den  Würmern

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1058.

 

beschädigt  worden  ist.  Die  Erträge  bei  der  Entkörnung
  sind  ungleich  und  etwas  geringer  als  im
Vorjahre.

In  Oberägypten  und  Fayoum  war  die
Witterung  im  allgemeinen  günstig.  Die  Resultate
der  ersten  Pflücke  übertrafen  die  des  Vorjahres;
dagegen  sind  die  Resultate  der  zweiten  Pflücke
wider  Erwarten  geringer,  was  wahrscheinlich  auf
den  Wassermangel  während  des  Sommers  zurückzuführen
  ist.  Die  dritte  Pflücke  scheint  sochr  gering
auszufallen.  Der  Ertrag  bei  der  Entkörnung  ist
etwas  geringer  als  im  Vorjahre.  Die  jetzigen
Meldungen  lassen  eine  Ernte  von  ungefähr
7¾/¾  Millionen  Kantar  erhoffen.

(Bericht  der  Alexandrina  Gencral  Produce  Asscciation.)

Brasilien.

Herabsetzung  der  Ausfuhrzölle  auf  Kautschuk
  in  den  Staaten  Pará  und  Amazonas.
Zwischen  der  Bundesregierung  und  den
Staaten  Paráä  und  Amazonas  ist  dem  Vernehmen
nach  ein  Vertrag  über  die  Herabsetzung  der  Ausfuhrzölle
  für  Kautschuk  geschlossen,')  und  zwar
zunächst  um  5  v.  H.  mit  Wirkung  vom  1.  Januar
1913  ab.  JFür  den  Ausfall  an  staatlichen  Einnahmen
  will  man  in  Pará  die  Einkommen  der
Geschäftshäuser  und  den  Verbrauch  von  Alkohol
besteuern.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Par.)

Dozombique.

Zollfreiheit  für  Pflanzen  bei  der  Einfuhr
in  den  Bezirk  Lonrenco  Marques.

Zur  Förderung  der  Blumen=  und  Obstzucht
sowie  des  Waldbaues  in  der  Kolonie  Mozambique
hat  der  Generalgouverneur  unterm  16.  August
1912  eine  Verordnung  erlassen,  wonach  Pflanzen,
die  in  den  Bezirk  Lourengo  Marques  einge  führt
werden,  in  die  der  Verordnung  vom  1.  November
1895  angehängte  Liste  der  vom  Einfuhrzolle  befreiten
  Gegenstände  aufzunehmen  sind.

(Boletim  Official  da  Provincia  de  Moçgambique.)

Hahkaomeorkt  auf  Ceyvion.“)

Vom  1.  Januar  bis  30.  September  d.  Is.
betrug  die  Ausfuhr  von  Ceylonkakao  53686  cwmts
gegen  56  454  ewts  im  Vorjahre.

Die  Ausfuhr  nach  den  Hauptabsatzländern
stellte  sich  in  dem  genannten  Zeitraum  1912

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1021.
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  ö03.
        <pb n="1207" />
        G  1149  0

(1911),  wie  folgt:  Großbritannien  31797  (33688)
ewts,  Straits  und  China  8321  (4962)  ewts,
Deutschland  4699  (8410)  ewts,  Amerika  3678
(3181)  ewts,  Australien  916  (450)  ewts,  Frankreich
  396  (2824)  ewts.

Die  Ausfuhrzahlen  zeigen  eine  Abnahme
im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre.  Die  Kultur
hatte  nämlich  unter  den  Folgen  der  Trockenheit
zu  leiden,  doch  hofft  man,  daß  die  seither  eingetretene
  bessere  Witterung  das  Ergebnis  der
Herbsternte  günstig  beeinflussen  wird.

Das  Angebot  begegnete  Anfang  des  Jahres
guter  Nachfrage,  die  aber  später  nachließ  und  ein
ziemlich  bedeutendes  Nachgeben  der  Preise  zur
Folge  hatte.  Später  trat  eine  kleine  Erholung
ein,  weil  die  Zufuhren  hinter  den  Erwartungen
zurückblieben.  Die  letzten  Notierungen  lauten,
wie  folgt:  45  Rs.  bis  46  Rs.  für  kinest  estate,
41  Rs.  bis  42  Rs.  für  medium  estate,  36  Rs.
bis  44  Rs.  für  Native.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Calcutta
vom  22.  Oktober  1912.)

Ka#tao-Ausfuhr  aus  der  Dominikanischen  Republikh
Januar  bis  September  1912.“)

912  2àa  S  "
Bestimmung  Seplbr.  1912  Januar  bis  Septbr.  1912

 

ku  ð  kg

Ver.  St.  von

Amerika  274  187  60  026  12  927442  2639  260
Deutschland  79706  17  819  3355711  687  569
Frankreich  120  287  31  417  2502  435  502389
England  —  —  47  293  10  470
And.  Länder  —  —  4500  1  031
Im  ganzen  474  180  109  262  18  837381  3810  719
Im  Vorjahr  319  233  63  893  18  511  677  3659  922

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  San  Domingo  vom  26.  Oktober  1912.)

Der  Gummimarhkt  auf  Ceylon.“)

Die  Gesamtausfuhr  von  Gummi  aus  Ceylon
in  der  Zeit  vom  1.  Januar  bis  30.  September
1912  betrug  9  039  919  lbs  gegen  4  064  180  lbs
in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahrs.

Die  Ausfuhr  nach  den  Hauptabsatzländern
stellte  sich  in  dem  gedachten  Zeitraum  1912
(1911)  wie  folgte

Großbritannien  5  037  030  (2  180  123)  lbs,
Ver.  Staaten  von  Amerika  2  833208(1  308  889)  Ibs.
Belgien  772  464  (459  139)  Ibs,  Deutschland
132  757  (26  161)  lbs,  Australien  156  727
(27  614)  lbs,  Italien  5909  (3597)  lbs,  Osterreich
51  442  (1375)  lbs,  Japan  27  591  (39  767)  lbs.

Die  Ausfuhr  zeigt  dauernde  Zunahme  nach
fast  allen  Ländern  mit  Ausnahme  Japans,  das

 

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  1059.
*)  Vgl.  „D.  Kol.-Bl.“  1912,  S.  812.

 

seinen  Bedarf  mehr  und  mehr  in  Paragummi
deckt.

Die  Bedeutung  des  Colombomarkts  ist  durch
die  Einführung  der  wöchentlichen  Auktionen
wesentlich  gehoben  worden,  und  die  Aufnahme
der  stetig  wachsenden  Mengen,  die  unter  den
Hammer  kommen,  beweist,  daß  der  Markt  bei
den  Konsumländern  die  erwartete  Unterstützung
gefunden  hat.  Die  Vervollkommnung  in  der
Herstellung  des  Plantagengummis  schreitet  dauernd
voran.

Der  Markt  eröffnete  Anfang  Januar  sehr
fest  auf  der  Basis  von  5/1  für  pale  Crepe  und
stieg  dann  langsam  bis  auf  5/9¼  eif.  Ende
März.  Dem  Einfluß  des  Kohlenstreiks  in  England,
  der  zur  Einschränkung  des  Betriebs  in  den
Fabriken  führte,  mag  zum  Teil  zuzuschreiben  sein,
daß  sich  der  Konsum  aus  dem  Markt  zurückzog.
Die  Preise  fielen  Ende  Juni  auf  4/9  cif.  für
Nr.  1  pale  Crepe.

Andere  Qualitäten  wurden  im  gleichen
Verhältnis  billiger  mit  Ausnahme  der  geringeren
Sorten,  für  die  ein  größerer  Preisfall  zu  verzeichnen
  war.

Die  Steigerung  des  Konsums,  die  sich  nach
Beilegung  des  Streiks  bemerkbar  machte,  brachte
eine  Preisaufbesserung,  welche  aber  nur  von
kurzer  Dauer  war,  und  der  Markt  schloß  ruhig
auf  der  Basis  von  4/7  cif.  für  Nr.  1  pale  Crepe.
Es  mag  an  dieser  Stelle  hervorgehoben  werden,
daß  in  letzter  Zeit  smoked  Sheet  in  starker
Nachfrage  waren  und  höher  bezahlt  wurden  als
Nr.  1  pale  Crepe.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Calcutta
vom  21.  Oktober  1912.)

Wertvolle  Oinerallen  auf  Madagaskar.

Der  Professor  am  Pariser  Museum  für
Naturgeschichte  und  Mitglied  der  französischen
Akademie  der  Wissenschaften  Lacroix  hat  im
vorigen  und  in  diesem  Jahre  während  im  ganzen
6  Monaten  zufolge  eines  Auftrags  der  Französischen
  Regierung  das  Mineralienvorkommen
  des  Nordens  und  der  Mitte  von
Madagaskar  an  Ort  und  Stelle  erforscht  und
dabei  einen  besonderen  Reichtum  an  wertvollen
Mineralien,  namentlich  auch  an  Edelsteinen,
festgestellt.  Das  Journal  Officiel  vom  22.  August,
18.  und  26.  Oktober  d.  Is.  enthält  Mitteilungen,
die  Herr  Lacroix  in  den  Sitzungen  der  Akademie
der  Wissenschaften  vom  19.  August,  14.  und
25.  Oktober  d.  Is.  über  den  Gegenstand  gemacht
  hat.
        <pb n="1208" />
        G  1150  2C

Rußenbaoandel  bawais  im  Jahre  1911/12.

Die  Einfuhr  der  Hawaischen  Inseln  vom
1.  Juli  bis  30.  Juni  1911/12  (und  1910/11)
betrug  in  Dollar  vom  Ausland  5  598  444
(5  190  449),  aus  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  23  095  878  (22  322  131),  insgesamt
28  694  322  (27512  580).

Es  wurden  1911/12  (1910/11)  insbesondere
folgende  Waren,  denen  die  Werte  in  Dollar  beigefügt
  sind,  eingeführt  aus:  den  Südseeinseln:
Guano  7618  (929),  Australien:  Kohlen,  schwefelsaures
  Ammoniak  330  263  (294  324),  Britisch-Indien:
  Tee,  Jute  623  392  (552  596),  Kanada:
  Codsish,  Whiskey  22  788  (32  829),
Frankreich:  Spirituosen  aller  Art  13786(16530),
Chile:  Salpeter  590  589  (532  376),  Deutschland:
  Kalisalze,  Zement,  Maschinen,  Teer,  Stahl,
Eisen,  Wollenwaren,  Spielsachen,  Musikinstrumente,
  Ole,  Porzellan,  Chemikalien,  Weine,  Konserven
  usw.  370  116  (591  349),  China:  Seide,
Konserven,  Liköre,  Matten  329  814  (305  176),
Japan:  Konserven  und  Eßwaren,  Kunstsachen,
Postkarten  in  Buntdruck,  Reis,  Sake  Shoyu  usw.
2  414  346  (2  022  698),  England:  Baumwollenund
  Leinenwaren,  Maschinen,  Roheisen,  Delikatessen,
  Liköre  usw.  367  340  (334  608),  Schottland:
  Whiskey,  Maschinerien  usw.  344  092
(231  590),  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika:  Früchte,  Gemüse,  Fleisch,  lebende
Tiere,  Konserven,  Delikatessen  und  alles  sonst  zum
Leben  Notwendige,  Baumaterialien,  Stoffe  aller
Art  usw.  23  095  878  (22  322  131),  anderen
Ländern:  schwedische  Streichhölzer,  norwegische
Fischkonserven  usw.  184  130  (275  444).

Die  Ausfuhr  betrug  in  Dollar  1911/12
(1910/11)  nach  dem  Auslande  373273  (730642),
nach  den  Vereinigten  Staaten  55  076  165
(41207941),  zusammen  55449  438  (41938583).

Es  wurden  im  einzelnen  ausgeführt  nach:
Australien:  verschiedene  Waren  7820  (7191),
Südseeinseln:  verschiedene  Waren  2562  (1227),

Kanada:  Früchte  aller  Art,  Kaffee  22  788
(29  171),  Deutschland:  konservierte  Ananas,
Kaffee,  Awa-Awa,  Honig  110  120  (41  345),

Frankreich:  Ananas  19  651  (2126),  China:
Kaffee  3704  (20  081),  Japan:  Früchte,  Kaffee,
Honig,  Maschinerie  26  845  (274  744),  England:
Kaffee  und  Ananas  26  701  (39  655),  Schottland:
  Kaffee  und  Ananas  18  (6300),  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika:  Zucker,
Wolle,  Hauf,  Kaffee,  Früchte,  Reis,  Honig  usw.
55  076  165  (41  207941),  anderen  Ländern:
Verschiedenes  70  283  (308  802).

Die  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten  Staaten
ist  im  Jahre  1911/12  gegenüber  dem  Vorjahr
ganz  erheblich  gestiegen,  während  die  Ausfuhr
nach  fremden  Ländern  nicht  unerheblich  zurück- 



geblieben  ist.  Deutschland  nahm  in  der  Einfuhr
  im  Jahre  1910/11  die  dritte  Stelle  mit
591  349  3  ein  und  wurde  nur  von  Japan  mit
2  022  698  3  und  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  mit  22  322  131  3  übertroffen;  im  Jahre
1911/12  wurde  Deutschland  allerdings  noch  von
Britisch-Indien  und  Chile  übertroffen,  aus  welchen
Ländern  die  für  die  Zuckerindustrie  nötigen  Säcke
und  Salpeter  eingeführt  werden.  Die  Ausfuhr
nach  Deutschland  ist  von  19  093  8  im  Jahre
1909/10  auf  41  345  3&amp;amp;  im  Jahre  1910/11  und
110  120  &amp;amp;  im  Jahre  1911/12  angewachsen;
es  steht  in  der  Ausfuhr  dieser  Inseln  jetzt  an
zweiter  Stelle  und  wird  nur  durch  die  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  übertroffen.  Nach  England
sind  im  Jahre  1911/12  Waren  im  Werte  von
26  701  K  exportiert  worden.  An  dem  Erport
nach  Deutschland  sind  vor  allem  beteiligt:  präservierte
  Ananas  und  Awa-Awa,  Fruchtgelee,  andere
Präserven  uund  Honig;  vor  allen  Dingen  hat  sich
die  Ananas  aus  Hawai  in  Deutschland  schnell
einen  guten  Absatz  gesichert.  Das  Anwachsen
deutscher  Handelsbeziehungen  mit  den  Inseln
dürfte  sich  auch  durch  die  Eröffnung  des  Panama-=kanals
  weiter  günstig  entwickeln.

(Aus  dem  Jahresberichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Honolulu  für  1911/12.)

Die  Hokosnußpflanzungen  in  den  Vereinigten
.  Oalaienstaaten.

Der  nach  dem  Kautschuk  in  den  Vereinigten
Maloaienstaaten  wichtigste,  wirtschaftlich  bedeutende
Aussichten  bietende  landwirtschaftliche  Produktionszweig
  ist  die  Anlage  von  Kokosnußpflanzungen.
Hierfür  sind  in  Perak  und  Selangor  im  Jahre  1911
ausgedehnte  Landstrecken  von  europäischen  Gesellschaften
  erworben  worden.

Die  reinen  Kokosnußplantagen  ohne  Zwischenpflanzungen
  wiesen  in  Malakka  im  Jahre  1911
einen  Flächeninhalt  von  160  568  (131  873),  mit
Zwischenpflanzungen  ein  Areal  von  178  586
(148  978)  Acres  auf.  Von  letzterer  Zahl  entfielen
  auf  die  Vereinigten  Malaienstaaten  142  7714,
auf  die  Kronkolonie  Straits  Settlements  20  647,
auf  Johore  645,  Kelantan  und  Kedah  11  138
und  auf  Tringganu  3382.  #

Die  142  774  Aeres  der  Vereinigten  Malaienstaaten
  (12  430  oder  9½  v.  H.  Acres  mehr  als
im  Jahre  1910)  verteilten  sich  1911  (und  19101
folgendermaßen:  Perak  73120  (66  088),  Selangor
33355  (28667),  Negri  Sembilan  19584  (19246),
Pahang  16  715  (16  343).

Bei  einem  Erträgnis  von  40  Nüssen  pro  Baum
läßt  sich,  wenn  alle  Bäume  tragen  werden,  von
dem  bepflanzten  Areal  eine  Kopraernte  von
1  100  000  Pikuls  (65  500  t)  im  Werte  von  eiwa
        <pb n="1209" />
        E  1151  20

11  000  000  8’°)  erwarten.  Einstweilen  beläuft
sich  der  Wert  der  zur  Zeit  hergestellten  Kopra
auf  etwa  1  500  000  S.  Das  von  europäischen
Plantagen  kommende  Produkt  ist  von  guter  Qualität.
  Sehr  zu  wünschen  übrig  läßt  der  von  Eingeborenen
  produzierte  Artikel,  welche  dazu  vielfach
Unreife  Nüsse  verwenden  und  sich  bei  der  Aufbereitung
  nicht  der  gehörigen  Sorgfalt  und  Reinlichkeit
  befleißigen.  Die  behördliche  Einwirkung
auf  die  neben  der  fremden  bestehende,  hier  nicht
erörterte  Eingeborenen-Kokosnußpflanzung  und
Verwertung  ist  eine  Frage  der  Zukunft.  Im
Jahre  1911  haben  die  vier  Bundesstaaten  135064
Pikuls  gleich  etwa  8000  t  Kopra  ausgeführt;
ungefähr  20  236  Pikuls  wurden  ferner  von  den
„Federated  Oil  Mills  in  Kuala  Lumpur  aufgekauft
  und  verarbeitet.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

in  Singapore.)

 

*)  —  Straits  Dollar  =  2,10  ..

 

Verarbeltung  von  Faserpflanzen  in  Krgentinten.

Die  Entfaserungsanlage  bei  Corrientes  ist  jetzt
wesentlich  verbessert  und  mit  Bürstmaschinen  zur
Reinigung  des  Hanfes  versehen,  so  daß  ein  sehr
gutes  Material  hergestellt  werden  kann.  Es  soll
ein  sehr  großer  Vorrat  von  wildwachsenden  Pflanzen
vorhanden  sein,  der  dadurch  die  Aussicht  auf  eine
gewisse  Beständigkeit  der  Fabrikation  gewähre,  daß
die  abgeschnittenen  Blätter  sich  bereits  nach  6  bis
8  Monaten  zur  Verwendbarkeit  ergänzen.

Wider  Erwarten  schnell  wird  sich  die  Finan-=zierung
  einer  größeren  Ausbeutungs=  und  Verarbeitungsgesellschaft
  vollziehen,  da  ein  großes
Syndikat  französischer  Kapitalisten  alle  benötigten
  Kapitalien  hergeben  wird.

(Aus  einem  Berichte  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
  bei  dem  Kais.  Generalkonsulat
in  Buenos  Aires.)

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  772.

 

 

 

Literatur-Bericht.

Koloninle  Berufe.  Ratgeber  für  alle  Erwerläsaussichten
  in  den  Deinschen  Schutzgebieten.  Von
NI.  Erzberger,  Aligliced  des  Reichstages.  Verlag
der  „C#  Rcrmunin  Berlin.  Preis  1.74.

Im  Vorwort  und  im  Sechluhzwort  (der  kleinen
Schrift  wendet  sich  der  Verfasser,  in  der  Richtung
der  Bestrebungen.  die  er  auch  sonst  in  der  Tages-Dresse
  vertritt,  un  den  katholischen  Volksteil  des
-eichs  mit  dem  Wunsche,  daß  er  sich  mehr  als  Disher
  den  in  den  Schutzgebicten  cröffneten  Lebensberufen
  widmen  möge.

Um  die  Bedemung  des  Kolonialberufs  zu  kennzcichnen,
  setzt  er  dem  Text  die  beiden  Worte  voran:
denke,  dalt  Iu  ein  Christ  biste  und  (iedenke,
dal  lUu  ein  Deutscher  bists.  Er  führt  dann  ulle
diejenigen  koloninlen  Berufe  auf,  in  denen  Deutsche
Betätigung  finten  können.  Kurz  und  treffend  hat  er
„lie  Anforderungen  an  die  Bewerber  festgestellt  und
die  Aussichten  in  den  einzelnen  Berufen  besprochen.

(eiewil)  werden  Viele  interessante  Anregungen  in
dem  Schriftechen  finden.  die  sie  veranlassen,  mit
deutschem  Wagemut  im  christlichen  und  deutschen
Sinne  ein  Stück  Pioenierarbeit  in  den  Schutzgebicten
zu  leisten.

Taschenbuch  für  Südwestafrika  1913.  Sechster
Jahrgang.  Unter  Mitwirkung  von  Abraham-Gobabis,
  Alitglicd  des  Landesrats;  Behrens,  Prokurist
  der  Afrika-Bank;  Bödiker  -Hamburg;
(erstmeyer,  CGeh.  Ober-Regierungsrat  im  Reichs-Kolonialamt;
  Hellmann,  Direktor  der  Kolcmiallank
  in  Berlin;  logrefe.  Sekretür  der  Zentralauskunftsstelle
  für  Auswanderer  in  Berlin;  Prof.
Knopf.  Jena;  Justizrat  Dr.  Rhode-Berlin;
Schmidt.  Postinspektor  in  Berlin:  herausgegeben
von  Kurd  Schwabe,  AMajor  a.  D.;  Dr.  Philalethes
Kuhn,  Oberstabsarzt  bei  der  Schutztruppe  für
Kamerun  und  Medizinalrelerenn  beim  Gourernc- 



ment;  Dr.  (lcorg  Fock,  prakt.  Arzt  in  Okahandja.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Berlin
SW.  18.  Wilhelmmr.  29.  2  Teile.  Preis  5  .  4.
Ter  neuerschienene  Jahrgang  des  Taschenbuchs
einhült  wieller  eine  Fülle  von  Wissenswertem  für  alle
Berufskreise  im  Schutzgebiet,  besonders  für  Ansiedler
und  Reisende  sowie  für  Kaufleme  drühen  und  in  der
IIeimnt.  Aus  dem  1.  Teil  mögen  herrorgehoben  secin
der  Abschnitt  „Erste  Hilfe  und  die  Gesetzsammülung,
  die  alle  für  das  Schuzgebiet  gültigen
Gesctze  und  Verordnungen  enthält.  Im  2.  Teil,  dem
wirtschaftlichen  Ratgeber,  belinden  sich  Angaben  über
Schiffs-  und  Eisenbahnverkehr,  Kreditverhältnissc,  Erworbgeschischaften,
  Durchschnittspreise,  Ansiedlungen,
Arbeiterfrage,  Ausrüstung.  Klima,  Lundwirtschuft.
Tierzucht  usw.  Wie  seine  Vorgünger,  so  darf  auch
dieser  Junhgung  als  ein  treffliches  Auskunftsmittel
über  alle  wirtschaftlichen  Fragen  in  Deutsch-Südwestafrika
  bhezeichnet  werden.

Wörterbuch  des  Deutschen  Stants-  und  Verwaltungsrechts,
  begründet  von  Professor  Dr.  Karl  Freiherrn
von  Stengel,  2.  Auflage,  herausgegeben  von  Profeesor
  Dr.  Max  Fleischmann  in  Königsberg  i.  Dr.
Verlag  von  J.  C.  B.  MAohr  (Taul  Sicheck)  in  Tühingen.
  17.  Lieferung,  Preiss  der  Lieferung  2  .

Die  vorlicgende  Licferung  des  hier  bercits  mehrfach
  empfehlend  besprochenen  Werkes  umfal#t  cdie

Stichworte  „Hessene  bis  „Justizverwaltung:

Die  Verhältnisse  in  den  Schutzgebieten  sind  in  den

Artikeln  „Hinterlegungs  und  „Jagl  mitberiicksichtigt.

  Namentlich  verdient  Benchtung  die  dem

letztgenunnten  Abschnitt  angefügte  zusammenhängende
und  übersichtliche  Darstellung  des  bis  dahin  wissenschaftlich
  wenig  behandelten  kolonialen  Jagdrechts.
        <pb n="1210" />
        W  1152  20

Materialien  Aufnahme,  die  in  den  durchgearbeitercn
Zeitungen  enthalten  sind.  Ferner  werden  die  in
Zeitschriften  erschienenen  Aufsätze  zur  Parteigeschichte
möglichst  vollständig  herangezogen.

Derhistorisch-dokumentarischen  Abteilung
des  Organs  wirdeinc  soziologisch-organisatorischstatistische
  an  die  Seite  treten.  Auch  auf  diesem
Gebiete  ist  eine  systematische  Sammelarbeit  bishe
überhaupt  nicht  vorgenommen  worden.

Die  Zeitschrift  will  sich  strengster  Objektivität
befleisigen  und  allen  Parteien  gleichmäßig  dienen.
Sie  kann  deshalb  mit  Recht  erwarten,  dall  ihr  auallen
  Parteien  heraus  die  unentbehrliche  Unterstützung
zuteil  werden  wird.  ·

Aus  dem  Inhalt  der  seither  erschienenen  beiden
Hefte  heben  wir  das  wertvolle  Material  aus  #lem
letzten  Reichstagswahlkampf  und  aus  den  daran

Die  Parteien.  V’rkunden  und  Bibliographie
der  Parteienkunde.  Beihefte  zur  Zeitschrift
für  Politikc.  Herausgegeben  von  Dr.  Richard
Schmidt,  Freiburg  i.  Br.  und  Dr.  Adelf  Grabowsky.
  Berlin.  Karl  Heymanns  Verlug.  Berlin  W.  S.
Rechts-  und  staatswissenschaftlicher  Verlag.

Mit  Recht  weisen  die  Herausgeber  darauf  bin,
(dlaß  das  Erscheinen  einer  solchen  Zeitschrift  für  unger
heutiges  politisches  Leben  eine  Notwendigkeit  geworden
  sei,  dals  eine  neue  Wissenschaft,  die
Parteienkunde,  sich  in  den  letzten  Jahren  Daseinsberechtigung
  erkümpft  habe.

Das  neue  Organ  soll  vor  allem  das  in  Zeitungen,
Zeitschriften  und  Gelegenheitspublikationen  vemtreute,
oft  schwer  erreichbare  und  bis  jetzt  zum  größten
Teil  unbenutzt  zugrunde  gegangene  Material  über
die  Parteien  systematisch  sammeln.  Dieses  Material

bestecht  cinerscits  aus  dem  Urkundenstoff,  den  manü  anschlielltenden  Auseinandersetzungen  unter  den
als  „PTarteidokumente  bereichnen  kann,  also  aus!  Parteien  und  innerhalb  mancher  Pancien  herkvor.
offiziellen  Erklärungen,  Programmen,  Resolutionen.]  Hier  ist  eine  Fülle  wichtiger  Dokumente  unsewrr

politischen  (iegenwartsgeschichte  zusammengetragen.
Immerhin  würe  vielleicht  manches,  was  für  lilen
Augenblick  Bedentung  haben  mochte,  für  spüter  zu

Wanhlaufrufen;  andererseits  aus  bedeutsamen  Aufsätzen,
in  denen  die  einzelnen  Parteizeitungen  und  Zeitschriften
  zu  den  aktuellen  Hauptproblemen  Stellung

nehmen.  Zur  Verrollständigung  soll  ein  Verzeichnis  entbehren.  Eine  Einschränkung  des  Matemal--der
  von  den  einzelnen  Paneicn  herrührenden  Flugg  mütte  in  den  weiteren  Heften  zu  erreichen  scin.

wenn  die  an  sich  so  verdienstvolle  Zeitschrift  nicht
im  Laufc  der  Jahre  zu  viel  Ballast  mit  sich  schleppen
soll.  Gewiß  ist  es  schwer,  hier  immer  die  richtige
Grenze  zu  bestimmen.  Allein  die  Herausgeber  bürgen
dafür,  daß  sie,  wenn  erst  die  Schwierigkeiten.  die
jede  derartige  publizistische  Neuschöpfung  notwendigerweise
  mit  sich  bringt,  überwunden  sind,  das  Richtize
treffen  werden.  Die  Zcitschrift  wird  dann  mehr  und
mehr  allen  Berufspolitikern  und  allen  am  politischen
Leben  stürker  interessierten  Deutschen  unentbehrlich
  sein.

schriften,  Rechenschaftsberichte  usw.  dienen.

Aber  nicht  nur  die  deutschen  Parteien  und
Interessenverbünde,  sondern  auch  die  der  übrigen
Hauptländer  sollen  zur  Behandlung  gelangen.  „Die
Parteien  stellen  sich  demnach  als  ein  internationales
  Unternchmen  dar.  das  auch  für  das  Ausland,
in  dem  gleichfalls  ein  solches  Orgun  fehlt,  erhebliches
Interesse  bietet.

Mit  der  Darstellung  des  gegenwärtigen
Wirkens  der  Parteien  ist  jedoch  das  Arbeitsfeld  der
Zeitschrift  nicht  abgeschlossen.  In  einem  anschlichenden
  historischen  Teil  finden  alle  geschichtlichen

 

 

 

Koloniale  Literatur.)
XXIII.

Die  eingereichten  Blcher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehllt,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschaft.
*  Guradze:  Kredit  für  Farmer  in  Britisch-Südafrika
  und  in  Deutsch-Südwestafrika.  Kol.  Z.  Jg.  13
(1912)  vüofl.  1

Trhe  African  Times  and  Orient  Review.  Polities,
Literature,  Art,  Commerce.  Vol  Iff.  London:  Page
&amp;amp;  Thomuas  1912ff.  6  „K.  jührl.  80/40.  12

II.  Kolonialgeschichte  und  rpolitik.

.  Baer,  Paul:  Die  deutsch-südwestafrikanische
Diamantenpolitik  im  Vergleich  mit  der  englisch-südafrikanischen.

  Z.  Kol.  P.  Jg.  14  (1912)  782  ff.  4
*  Ballland,  Emile:  La  politiqgue  indigone  de

I  Angleterre  en  Afriqdue  oecidentale.  Paris:  Hachette
&amp;amp;  ('o.,  Toulonse:  Drirat  1912.  XXXIXN,  560  S.
7.50  Fr.  4

 

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  Deuesten  Erscheinungen
SF#Stematisch  veordnuet  mitkgeteilt.  Mit  einem  "  Ssind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialbletteseingingen;
  mit  einem  e  die  lenigen,  welche  käuflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklärt  sieh  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derlenigea  Werke  bereit,  welche
als  Rezensionse  remplare  oder  zur  Aufnahme  in
lies  Verzeichnis  inm  Zugeschickt  werden.

 

Ellis,  George  W.:  Liberin  in  the  political  psycheologxr
  of  West  Africna.  Journal  of  the  Afrienn  Socieir
45  (1912)  54—70.  7

Peters,  Carl:  Wie  Deutsch-Ostufrika  entstand.
M.  e.  Bildn.  d.  Verf.  u.  e.  Karte.  Leipzig:  Voiztlünder
  (1912).  106  S.  0.  (Voigtländers  Quellenbücher
  37).  6

Singelmann:  Betrachtungen  zur  spanisch-ponngiesichen
  Kolonialfrage.  Z.  Kol.  Pol.  Jg.  14  (1912)
830  ff.  5

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archäologie.

Adolf  Friedrich,  Herzog  zu  Mecklenburzt:  Vom
Kongo  zum  JNiger  und  Nil.  Berichte  der  deutschen
Zentralafrikn-Experlition  1910.  11.  M.  Abb.  1u.
Karten.  Bd.  1.  2.  Leipzig:  Brockhaus  1912.  2  Bde.
20  N.  P0f.  (#

*  Ballfour,  Henry:  Notes  on  a  collection  of  ancient
stone  implements  from  Ejura.  Ashami.  Journal  of
the  African  Society  45  (1912)  1—16.

*Bernard,  Augustin:  Le  Maroc.  Avbec  5  carte
hors  texte.  Paris:  Aléan  1913.  VIII.,  412  8.  80.  lio

*  Dirksen,  llerbert  von:  Südufrikanische  Eindrücke.
TIie  Grenzboten.  Jg.  71  (1912)  363—371.  *
        <pb n="1211" />
        1153  20

6  Kurten  u.
131  S.

Guenther,  Conrad:  Ceylonfahrt.
9  Abb.  Frankfurt  a  M.:  Hendschel  1913.
44.  80.  (Hendschels  Luginsland  31.)  112

Millligan,  Robert  H.:  The  Fetish  Folk  of  West
Africa.  III.  New  Vork  (usw.]:  Fleming  H.  Revell
Co.  (1912).  328  S.  8e0.  (13

·  Ottmann,  Victor:  Aypten.  80  Originalaufnahmen

Text.  Wien,  Leipzig:  Rosenbaum  o.  J.  147  S.
0  Bild.  4.50  .  So.  (Kunst  und  Natur  in  Bildern.)  [14

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Engler,  A.:  Beiträge  zur  Flora  von  Afrika.  10..
6  Fig.  i.  Text.  Leipzig:  Engelmann  1912.  80.  115
Carstens,  Gerhard:  Der  deutsch-ostafrikanische
Wetterlienst  im  Jahre  1911/12.  Der  Pflanzer  Jg.  8
(1912)  547  ff.  lise
LLauterbach,  C.:  Beitrügge  zur  Flora  von  Papunsien.
1.  Scrie  1.X.  16  Abb.  i.  Text.  Leipzig:  Engelmunn
  1912.  80.  (Engiler:  Botunische  Jahrbücher
10.1.)  (11
FPergola.  Domenico  des  La  brucca  antidysenterica
ele  sue  applicazioni.  (Etiopia.)  Monografie  e  rapporti
coloninli  18  (1912)  3—15.  (18

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht

Berques,  A.  de:  La  reforme  de  la  Iégislation
minidre  en  Gugane.  La  Dépeche  Coloniale  20°  année,
1912,  No.  5341.  11

*  Romberg,  Kurt:  Kolonialbeamtengesctz  vom
9.  Juni  1910.  Textausg.  m.  Erl.  2.  unveränd.,

um  c.  Jachtrag  verm.  Aufl.  Munnheim  u.  Leipzig:
Bensheimer  1913.  2  Bde.  6  M.  80.  (Sammlung
„leutscher  Gesctze.)  20
VI.  Staatsrecht.
Vacat.

VII.  Verwaltung.

*  Goulven,  J.:  L'Afrique  Equatoriale  Françaisc.

(Ancien  Congo  Françhais.)  Son  organisation  administrativc,.
  judicinire.  financièr#e.  Paris:  Larose  1911.
250  S.  5.10  K.  5.  121
VIII.  Justizwesen.
Vacat.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Der  Auswanderfreund.  Veröffentlichungen  d.
Evang.  Hauptvereins  f.  deutsche  Ansicedler  u.  Auswanderer
  in  Witzenhausen.  H.  1  ff.  H’sg.  CGrisebach.
Auswandereranwalt.  Witzenhausen:  1912  ff.  Trautvetter.
  86.  22

Bernus,  Pierre:  Le  Wgime  des  sociétes  conckesionaires
  en  Afridue  oOcci#lentule  et  les  contrats  de
travail  aver  les  indigènes.  Paris:  Dubois  1912.  34  S.
80.  (Tomite  de  protection  et  de  défense  des  indi-Erncs.)
  23

MAftikanische  Bevölkerungsfragen.  Kol.  Rdsch.
Ik.  1912  657—662.  24

*  Christ-Soein,  D.  H.  Die  Sklaverei  in  Angola  u.
S.  Thomé,  eine  Lehensfrage  für  Portugal.  2Z.  Kol.  Pol.
Ig.  14  (1912).  819ff.  26

 

Erzberger,  M,:  Koloniale  Berufe.  Ratgeber  f.  alle
Erwerbsaussichten  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
Berlin:  Germania  1912.  86  S.  1  +.  86.  les

"Ziemann,  H.:  Uber  das  Bevölkerungs-  und  Rassenproblem
  in  den  Kolonien  und  seine  hFgienisch-wirtschaftlichen
  Konsequenzen.  Kol.  Z.  Jg.  13  (1912)
757  ff.  27

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

*'Rapport  au  Président  de  la  République  sur  la
situation  de  la  Tunisic  en  1911.  Statistiqgue  Générale
de  la  Tunisie  (1912).  Tunis:  Socicté  anonvme  de

Timprim.  rapide  1912.  312,  313,  XI  S.  80.  (Jlinistere
  des  affaires  Ctrangeres.)  28
Report  for  the  xear  ended  30th  June,  1911.  Aelbourne:

  Kemp  o.  J.  270  S.  8.50.  K.  4%  (Papun.)
(The  Parliament  of  the  commonwealth  of  Australin.
1911.)  2
*Sinning:  Jahresbericht  der  Landwirtschaftlichen
Versuchsstation  Kibongoto  für  die  Zeit  vom  11.  Mürz
1911  bis  31.  März  1912.  Der  Pflanzer  Jg.  8  (1912)
565P  ff.  30
*  Trade  and  customs  and  erecise  revenuc  of  the
commonwealtht  of  Australin  for  the  rear  1911.
Publ.  .  .  hy  G.  H.  Knibbs.  Melbourne:  (1912)  Ilc.
Carron,  Bird  &amp;amp;  Co.  640  S.  40.  (Commonwenlth
bureau  of  census  and  statist.  Melbourne.  Official
statist.  Commonwenlth  of  Australia.)  31
*  Wunder,  B.:  Erster  Jahresbericht  der  Baumwollstation
  Mpangania.  Vom  1.  April  1911  bis  31.  Mür2
1912.  Der  Pflanzer  Jg.  8  (1912)  557  ff.  l32

XII.  Finanzwesen.
Vacat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Balls,  W.  Lawrence:  The  cotton  plant  in  Egrpt.
Studies  in  phrsiology  and  genctics.  London:  Macmillan
  &amp;amp;  Co.  1912.  XVI,  202  S.  5.K.  8%  (Mnecmillan's
  science  monographs).  (  3

*  Bassleres,  E.:  Le  bois  de  rose  de  la  C(inyane  ei
son  huile  Gsehtielle.  Suivi  dune  note  de  M.  erteau
sur  quelques  carnctè#esde  ce  bois.  Paris:  Challamel
1913.  41  S.  2  FrS.  S.  (Bibliotheque  Tingricult.
colon.)  34

*Bernegan:  Mitteilungen  über  die  Kolanuss.
Berlin:  Borntracger  o.  J.  80.  Aus:  Jahresbericht  d.
Vereinig.  f.  ungewandte  Botnnik.  E

*Bernegau:  Uber  Aufhereitung  der  westafrikanischen
  Ananasfrucht.  Berlin:  Borntracger  o.  J.  80.
Aus:  Jahresbericht  d.  Vereinigung  f.  ungewandte
Botanik.  36

Henry,  Toes  et  Paul  Ammnnn:  Acacias  à  tanin
du  Séndgal.  Paris:  Chullamel  1913.  53  S.  2,.50  fsrs.
80.  (DMatières  premib##res  ufricaines  pour  Pindustrie  de
la  tannerie.)  (  37

*Hock,  A.:  L'agriculture  au  Katangn:  Possibilites
ct  rCalités.  (Avec  illustr.)  Bruxgelles,  Leipzig:  Misch
&amp;amp;  Thron  1912.  305  S.  80.  (  33

*  Report  of  first  unnunl  Inion  drrfarming  Congress.
(1911.)  Pretoria:  Governm.  print.  1912.  89  S.  80.  130

scherer,  Hermann  W.:  Wic  sollen  wir  unscre
Straussenzucht-Betriebe  in  Deutsch-Südwestafrika  einrichten?
  Berlin:  Schoctz  1912.  21  S.  8.  40

*  Tismer,  A.:  Die  proicktierte  Bewüsserungswirtschaft
  in  Leutsch-Südwestafrika  und  ihre  Rentaliilitür
nach  der  heutigen  Marktlage.  Kol.  Rdsch.  Jg.  13
(1912)  741—744.  41
        <pb n="1212" />
        1154  20

Sinning:  Jahresbericht  der  Landwirtschaftlichen
Versuchsstation  Kibongoto  für  (die  Zeit  vom  11.  Jlürz
1911  bis  31.  Mürz  1912.  Der  Pflanzer  Jg.  8  (1912)
565  ff.  42

*  Wunder,  B.:  Erster  Jahresbericht  der  Baumwollstation
  Mpangania.  Vom  1.  April  1911  bis  31.  Mäürz
1912.  Der  Pflanzer  Jg.  8  (1912)  5.#  ft.  (13

XIV.  Wasserwesen.
Vgcat.

XV.  Bergwesen.

Vacat.

XVI.  Handel.

·  Die  Resultate  der  Sumatru-Talmk-Ciesecllschaften
in  1912.  Grufs  Finanz-Chronik  47  (1012)  2—5.  14

XVII.  Gewerbe  und  Industrie.

Vacut.

XVIII.  Verkehr.

·Diederich:  Post  vrerkehrslinion  nach  und  in  Neu-Kamerun.

  DKolz.  Jg.  29,  (1912)  760—761.  45
Livenbahnfragen  in  unserem  Schutzgebiet  Togo.
Z.  Kol.  Pol.  Jg.  14  (1912)  311  ff.  41

*  Coldberg,  G.:  Die  drahtlose  Telegraphic  im
Dienste  der  (euts  hen  Kolohicn.  Z.  Kol.  DLol.  Jg.  14
(1012)  339  ft.  (4

*  Die  deutsch-südwestafrikanische  Südbuahn  nebst
Landungsbetrich  in  Roberthafen  im  Rechnungsjahr
1911.  ZBeitung  9.  Vereins  deutscher  Eisenbahnverwaltungen
  Jxg.  52,  (1912)  1101  —1102.  48

Telefunkenstationen:  in  Belgisch-Kongo.  (AM.  Abb.)
Telefunken-Zeitung  Jg.  2,  (1912)  11—14.  49

*  La  voie  du  Cap  uu  Caire.  (Avbc#  1  carte).  Le
Nouveurent  ##60zr.  29e  annde,  1912.  601—606.  50
#Winkler,  C.:  Eisenbahnfragen  in  Französisch-Aduatorialafrika.
  (A.  Kartenskizze).  10.  Kol.  .  Jg.  2
(1912)  770  ff.  2

XIX.  Medizin.

Logruin,  E.:  Traité  clinique  des  fièrres  des  pars
chauds.  Avec  295  fig.  Paris:  1913.  22  frs.  8o.  sorꝛ
*  Peiper.  Otto:  Uber  Geschwülste  in  Deutschlands
Kolonien.  E.  Kasuistik  u.  Statistik  d.  gut-  u.  bösartigen
  (ieschwülste  m.  bes.  Berücksicht.  Leutsch--Ostafrikas.
  (M.  4  laf.)  Berlin:  Ilischwald  1912.

641  S.  80.  Aus:  Zcitschr.  f.  Krebsforschung.  12.  2.  l53.

*  Petzoldt:  Bericht  über  die  Ausbreitung  der
Wurmkrankheit  in  der  Stadt  Muansa  und  deren
nüchster  lUmgebung.  (Al.  1  Kurich.  Aus:  Archir  f.
Schiffs-  u.  Tropenhrg.  Bd.  16,  1912.  (5#4

*  Schilling,  V.:  Uber  Anämie  nnch  Tropenkrankheiten.
  Berlin:  Urban  &amp;amp;  Schwarzenberg  (1912).  12  S.
.  55

*  Schilling,  V.:  Zur  Frage  es  C(ialbfiebererregers.
Aus:  Archiv  f.  Schiffs-  u.  Tropenhrg.  Bd.  16  1912.  56

*  Wölfel,  Kurt:  Uher  den  derzeitigen  Stand  der
Impfung  kgegen  das  Küstenfiecber.  Berlin:  Schortz
(191  3  SO0.  Aus:  Zcitschr.  f.  Infektionskrankheiten  .  .  .
Bd.  12.  1912,  II.  3.  57

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Vucat.

 

XXI.  Keligions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*Bold:  Die  Kaffernmission  in  Estcourt.  Jntal.
AMaria  Immuculata.  Ig.  20,  (1912)  63  ff.  58

Mirbt,  Carl:  Die  Begründung  von  Mission—
professuren  an  deutschen  Universitäten.  Langensalz:
Dietmar  (1912).  80.  Aus:  Die  Studierstube  Jg.  117.
1912.  H.  9.  5

Pergola,  Domenico  de:  La  brucca  antidvrsentcrica
Fcle  sue  applicnzioni.  (Etiopia).  Monegrafic  c  rapporri

coloniali  18,  (1912)  3—15.  1.0
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  kür  die
Kolonien.

Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.

*Frankreichs  farbige  Aftikatruppen.  Deuische.
Otfizierblatt  Jk.  2.  (1912)  1007  ft.  n

XXIV.  Techunplogie.  Kunst.
Vacat.

XXV.  Bauwesen.

Goldberg.  G.:  Offentliche  Arbeiten  und  Bauten
in  unseren  Kolonien  während  des  letzten  Berichtszjahres.
  Zcitschr.  f.  Koloninl-ASlaschinenbau.  .  I.  2.
(1912)  237—211.  rsrs

r

*

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

Alexunder-Katz,  Bruno:  Das  Patent-  und  Alarkenrecht
  aller  Kulturländer  n.  c.  Anh.  enthalt.  die  lextausgabe
  d.  ges.  (iesctzgeb.  u.  d.  internat.  u.  Sch  lerverträge
  d.  Deutsch.  Reiches  auf  d.  Gebicte  des  Patcn#—.
Aluster-  u.  Zeichenwesens  u.  d.  Erheberrechts.  U#ni.
Alitw.  von  (.  Bede.  C.  Bletrv.  J.  Edberg  u.  a.  Bd.  1.  2.
Berlin  u.  Leipzig:  Rorhschild.  1912.  2  Belc.  12-¼.  J.

"  Amundsen,  Ronkl:  Die  Eroberung  des  Siidje:  1#.
Die  norwegische  Sülpolfahrt  mit  dem  Fram  1910  li-1912.
  Einzig  berecht.  Uborsetz.  .  ..  von  DP.  Klail##r.
AI.  300  Abb.,  S8  Vierfarbendrucklild-  von  W.  L.
Lchmann  u.  15  Kurt.  u.  Plünen.  Bd.  1.  2.  München:
Lechmann  1912.  2  Bd.  22  .  8“.

BlII  rrelating  to  bills  of  latling  in  rommee
with  forcign  nations  and  among  the  severnl  States.
(Senate  of  the  Unied  States.  (ongress  (2.  Sess.  2.
S.  6810).

Bocschmann,  Ernst:  Pru'l'o  Shan.  Liie  heilil.
Insel  der  Kuan-Vin,  der  (öttin  (ler  Barmherzigkirt.
XI.  208  Billl.  u  33  Taf.  Berlin:  (i.  Reimer  XVII.
203  S.  330%  4%  (Die  Bankunst  und  die  religiense
Kultur  der  Thinesen.  1.)

„lmernational  Catulogue  of  scientitic  liternturt#.
J.  C(leography,  Tenth  annunl  issue.  London:  Ilarrison
&amp;amp;  sons  1912.  VIII,  130  S.  8.

UCrnerenitz,  G.  von:  Geschichte  des  ltalienis-h-Türkischen
  Krieges.  Liefg.  1.  Berlin:  Eisensehmielt
1912.  VII.  70  S.  2.l  #.

*  Hotz.  Rud.:  Die  Erde  und  ihr  Wirtschaftslelzn.
M.  10  Bill.  i.  Text  u.  72  Kunstdrucktaf..  München:
-Reinhardt  1913.  X,.  105  S.  8.50  K.  S#.  (Reinhardt.
  L.:  Die  LErde  und  die  Kultur.  1.)

*  Keilhuck.  Konrad:  Lechrbuch  der  (irundwasserund
  CQuellenkundte.  Für  (licolugen.  Hrdroloxren
II.  1  Tafel  u.  240  Abb.  Berlin:  Borntracger  1912#.
XNl,  515%  S.  21,090  ¼.  80.
        <pb n="1213" />
        G  1155  20

Len,  Homer:  Des  Dritischen  Reiches  Schicksalsstunde.
  Mahnwort  eines  Angelsachsen.  Aus  d.  Englisch.
  u.  m.  e.  Einführung  von  (iraf  E.  Reventlow.
M.  1  Kartensk.  i.  Text.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1913.
XXVI,  281  S.  5.7.  8P0.

*Lewerendt,  Richard:  Telegramm-Schlüssel  Code
Leverendt.  Deutsche  Ausg.  1.  Ausk.  Hamburg:
Bangert  1912.  275  S.  J.

TLiliencron,  Adda  Freifrau  von:  Kricg  und  Frielden.
Erinnerungen  aus  d.  Leben  einer  Offiziersfrau.  M.
1  Bildn.  Berlin:  Eisenschmidt  1912.  IV.  316  S.  86.

Millant,  Richard:  La  culture  du  pavot  et  le  commerce
  de  opium  en  Turquie.  Paris:  (’hallamel  1913.
S.  2.50  frs.  S0.  (Bibliothoduc  d’agricult.  colon.)

Moll,  Friedrich:  Die  BZerstHbrung  des  Bauholzes
durch  Tiere  und  der  Schutz  dagegen.  M.  7  Abb.
Stuttgart:  limer  (1912).  8°9.  Aus:  Jaturwissensch.
Zcitschr.  f.  Forst-  u.  Landwirtsch.  1912.  H.  10.

Pinon,  Rend:  L’Europe  ct  la  jeune  Turquie.  Les
aspects  nouveaux  de  la  question  d'Orient.  (Acc
2  Cartes  dans  le  teitc.)  Paris:  Perrin  &amp;amp;  Co.  1911.
XVI.  500  S.  14.  5½.  "

 

Rapmund,  O.  und  E.  Dietrich:  Arztliche  Rechtsund
  Gesetzeskunde.  Bd.  1,  2.  2.  günzl.  umgearb.
Aufl.  Leipzig:  Thieme  1913.  2  Bde.  32  K.  do.

*  Reinhardt,  Ludwig:  Kulturgeschichtedes  Menschen.
M.  60  Abb.  i.  Text  u.  92  Kunstdrucktaf.  München:
Reinhardt  1913.  VIII.  709  S.  10  F.  80.  (Reinhamnlt.
  L.:  Die  Erde  und  die  Kultur.  2.)

Salomon,  Felix:  Die  deutschen  Parteiprogrammc.

H.  1,  2.  2.  Aufl.  Leipzig  u.  Berlin:  Tenbner  1912.
2  H.  3.60  M.  S’.  (Quclleusammlung  zur  deutschen
Geschichte.  1.  Von  den  letzten  Zeiten  des  Deutsch.

Bundes  bis  zur  Reichsgründg.  1815—1871.  2.  Von
der  Reichsgründg.  bis  zur  degenwart  1871—1912.

*  Thurn,  H.:  Di-  Ergebnisse  der  Londoner  Funkentelegraphenkonferenzg.
  Weltverkehr  .  ..  Ig.  1912,  13.
368  -373.

Zude,  A.:  Der  Flughafer  (Avena  fatua).  Berlin:
Deutsche  Landwirtschafts-Oiesellsch.  1912.  VII.  91  S.
S0.  (Die  Bekämpfung  des  Unkrants.  S.)  (Arbeiten  d.
Deutsch.  Lundwirtsch.  C(iesellsch.  229.)

 

 

 

Vertehrs-Nachrichten.

In  Agbeluvhoe  (Togo)  an  der  Bahnlinie  Lome  —Atakpame,  64  km  näördlich  von
Lome,  ist  am  16.  November  eine  Postagentur  mit  Telegraphenbetrieb  eingerichtet  worden,  deren
postalische  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen

  erstreckt.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Agbeluvhoe  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den

übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.

Die  Postagentur  in  Berlinhafen  führt  vom  1.  Oktober  d.  Is.  ab  die  Bezeichnung  Eitape

(Deutsch-Neuguinea).

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1912.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  .  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Friedrich-Wilhelms-Neapel
  2—  D  (t  ,
d  Schi  .  Dez.  hafen  40  Tage  —*
1.  Deutsch-Neuguinea,  (eutsche  Schiffe  Nabaul  43  Tage  6  Jarrelo
Kaiser-Wilhelmsland  Brindisi  8.  Dez.  ö.  Jan  (Teie.Wihelmeh.  45.  Jan.  10—
Schi  «"·««’·«  42  Tage
und  Bismarck:Archipel.  (enal.  Schiffe)  Rabaul
Brindisi  22.  Dez.  Rabaul  76  Tage  20.  Dez.  10.0
(engl.  Schiffe)  Ü
*

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alerandrowo

11„  am  2/12.  u.  30  12.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghai  geleitet.
        <pb n="1214" />
        G  1156  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Arusschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Estafrika.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.11.  28.  jed.  Mts.  10—
(deutsche  Schiffe)
a)  ’  Marseille  25.  Dez.  Mombasa  O  17  Tage2.  Dez.  1015
Von  Momtbasa  Weiter-  Brindisi  15.  Dez.  5.  Jan.  Mombasa  O  15  Tage  13.  Dez.  3.  Jaon.  10
*  drrung  rtt  der  Uganda  (engl.  Schifie)
v  st
Seabm  un  7  *  desun  —Marseille  6.  Dez.  Mombasa  O  19  Tage  K.  Dez.  10  5
mungsorten.  (engl.  Schiffe)
|  Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Tanga  19—20  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1050
b)  z8  den  a  h  Anant:  (deutsche  Schiffe)
ruscha.  Butko,  Oandent,  Ko---  :  I  y.,  c  45
eebeaang,  Minmiberg.  Marseille  25.  Dez.  Mombasa“  17  Tage  23.  Dez.  1045
nyusst,  Mombo,  Moschi,  Brindisi  15.  De  Mombasa“  15  Tage
Muhesa.  Pangani  und  Wil-  *  10.  Stz.  1.  *  4
-  l.  ·vonMombasawelter  .-»»H.»«-.  50
belmstal)  (engl.  Schiffe)  mit  nächster  Gelegenbeit  J  13.  Dez.  3.  Jan.  102
#rindisi  5.  Jan.  Tanga  17  Tage
(engl.  Schiffe)
Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Daressalam  21  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  2.15
2  bach  asksfal  slowie  nach  eeutsche  Schiffe  I
agamojo.  ismarckburg,  D)  à  2#  :  —  0  :  r  w
Dogßoma'#ngaitairccn  .  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  10—
Küosa,  *  7  seali  Kon  deutsche  Schiffe)
ü##-Zrangt,  Lindi.,  Mahenge,  ,  .  «.  -
Mittudang  Mtalama.  Mo  Marseille  25.  Dez  Zanzibar  18  Tage  23.  Dez.  10  4
horro,  Morogoro,  Mpapna  von  Zanzibar  weiter  mit
Muaso,  Neu-  Langenburg,  nächster  Gelegenheit
eerengere,  Sadant.  Salale,
Siwedne.  Soga,  Ssongea,  Brindisi  15.  Dez.  Zanzibar  17  Tage
Tabora,  Tschole,  Udjidfi,ngl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
Usumbura  mit  nächster  Gelegenhett  13.  Dez.  3.  Jan.  10
Brindisi  5.  Jan.  Daressalam  21  Tage
(engl.  Schiffe)
3.  deutsch-Südwestafriha.  Hamburg  «  5.  25.  Dez  Swakopmund  25,  24  —Tg.)  4.  Dez.  12.0;
a)  nach  Swakopmund  sowie  ·  530
nach  N#ts,  Aub.  Braca,  24.  Dez.  ö.
ducht.  Susm  Euut  Antwerpen  10.  29.  Dez.  Swakopmund  20  Tage8.  27.  Dez.  10  45
Gocha  anas,  ei  (deursche  Schiffe)

n  OoRl---  1  .
Grckab,  Laes,  Höachanns  Southampton  12.  21.  Dez.  Swakopmund  18  Tage10.  30.  Dez.  1012
Lobewarke,  Balgisnenter-  (deutsche  Schiffe)

-  ts  «  "v  "
Fobn  n  ett  Knb,  Southampton  21.  Dez.  4.  Jan.  Swakopmund  21,  22  Tg.]/20.  Dez.  3.  Jan.  12.18

s.  t  l,  6,  1  —.  —

Banan  psbeld  G-  Hamburg  18.  Dez.  Swakopmund  etwa  26  kT.148.  Dez.  9.10

Gienlsate.  eneu  n  Southampton  7.  14.  28.  Dez.  Swakopmund  unbestimmt]  6.  13.  27.  Dez.  12.13
ti,  i,  Otssha-  *-5  *  -.

Pera.  esbrbt  inn  Hamburg  15.  jed.  Mts.  Swakopmund  45  Tage  15.  jed.  Mis.  9.10

„Okliwero.  Ot  „  ·  —  Z
Oußo.  Kilzwere,  Ollosonzat,  #Antwerpen  23.  jed.  Mts.  Swakopmund  37  Tg.  22.  jed.  Mts.  1.0
meb,  lisakos.  Waldau.  Water=  ((deursche  Schiffe)
bderg,  Wühelmstalu  Windhur  C  Hamburg  I  5.  25.  Dez.  Lüderitzbucht  26,  25  Tg..  Dez.  120

1  24.  Dez.  5.30
Antwerpen  10.  29.  Dez.  Lüderitzbucht  21  Tage.  27.  Dez.  1045
(deutsche  Schiffe).  „
*  üderi  30.  Dez.  1012
"  ne  o  dertd  dut  kore  Sonthamton  12.  31.  Dez.  Lüderitzbucht  19  Tagel.  30.  Dez.  1012
nach  Aus,  Berseba,  Bethanien.
Brackwasser,  Gibeon,  Gochas,  Southampton!]  21.  Dez.  4.  Jan.  Lüderitzbucht  20—21  Tages  20.  Dez.  3.  Jan.  12.18
Halunk,  Kaltsomtein  S  4
I  ¾  1  *  *  *  .  E
bis-  Mkc  uncr  hbe  db  P  #Hamburg  18.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  32  Tage  jed.  Mts.  9.10
Ramanzgdrift,  Seeheim,  Uka-  »
mas  und  Warmbad  #Hamburg  15.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  60  Tage15.  jed.  Mts.  9.10
Antwerpen  23.  jed.  Mts.  Lüderitzbucht  61  Tage  22.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schiffe)
Southampton.  7.  14.  28.  Dez.  Lüderitzbucht  unbestimmt  6.  13.  27.  Dez.  12.18
1  i
        <pb n="1215" />
        1157  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
i
b  D.  25.  Dez.  Viktoria  20  Tage
4.  Namerun.  Damburs  *  t

a)  nach  Duala  sowic  nach  Abong=Mbang,
  Akonolinga,  Bamenda,.
  Banfo,  Bibundi,  Bipindihof,
  Bonabert,  Bonambasi,
  Buea,  Campo,  Dschang,
Dume,  Ebolowa,  Edea,  Jabasst,
  Jaunde,  Johann-Albrechtshöhe,
  Joko,  Kribi.
Lobetal,  Lolodorf,  Lomie,
Longli.  Marienberg,  Mundeck,

Boulogne  11.  27.  Dez.
fur  Mer
(eutsche  Schisfe)

23.  jedes  Monats
1

 

 

Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage
Plantation  22  Tage
Longji  22  Tage
Viktoria  18  Tage
Duala  19  Tage
Kribi  20  Tage
Plantation  20  Tage
Longji  20  Tage

9.  25.  Dez.  9.10

10.  26.  Dez.  1.0

1
1
1
—

 

Nyanga.  Ossidinge,  Vlanamburg  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
tation,  Sangmeltma,  Viktoria  Duala  28—30  Tage
Liverpool  12.  Dez.  Viktoria  38  Tage  5
Duala  39  Tage  10.  Dez.  100
|  Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  10#
von  dort  weiter  über  Ikang
v  nach  Rio  del  Rey  #  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
Hamburg  23.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  31—53  Tage  10.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  6  12.  Dez.  Rio  del  Rey  37  Tage,.  Dez.  1012
Jc)  nach  Garua,  Kussert,  Leref  Liverpool  jeeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  wetter  über
Lokodja-DYola
Antwerpen  7.  28.  Dez.  6.  27.  Dez.  8.13
car  Matadi  18—20  Tage
4½  nach  Carnot.  Molundu,  La  Rochelle  9.  30.  Dez.  da  weiter  mit  9  .[  23.Dez.  1045
Nola,  Soufflay  (belgische  Schiffe)  Len  an  Fintt  de  Sün
Bordeaux  #  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern  23.  jed.  Mts.  10  45
5.  den  Karolinen,  Palan-  1  Neapel  27“.  Dez.  Jap  37,  36  Tage  25“.  Dez.  1050
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Schiffe  Angaur  36  Tage  bzw.  v.

a)  nach  Jap  und  Angaur

U)  nach  den  übrigen  Stationen

Brindisi  8.  Dez.  ö.  Jan.
(engl.  Schiffe),
I
iniudisisszgxsgk
(engl.  Schiffe)

 

Neapel  21“.  Febr.
(deutsche  Schiffe)  "
Brindisi  22.  Dez.
(engl.  Schiffe)

 

 

und  24/2.

1
l

Für  Briefe  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin  —  Alexandrowo
  1139  am  2/12,  30/12.

Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Jap  49  Tage
Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Jap  69  Tage

Ponape  50  Tage
Saipan  43  Tage
Palau  36  Tage
Ponape  56  Tage
Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage

6.  Dez.  3.  Jan.  100

20.  Dez.  10#

20.  Dez.  19°.Febr.  10.0

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von

Sibirien—Schanghai  geleitet.
dort  weiter  mit  Segelschiffen

sechs=  bis  siebenmal  jährlich.

 

6  HMiautschon.

Neapel  1  13.  27.  Dez.
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  6.  20.  Dez.  Z.  Jan.
lengl.  Schiffe)

Liverpool  13.  Dez.

Marseille  15.  29.  Dez.
(frans.  Schiffe)

 

a)  Briefe,  Postkarten.

Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briese  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerag-  Sonnab-.  ab  Berlin  724  u.  1122  sowie  Dienstags  7.52
und  Freitags  8.28.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Tsingtau  834  Tage
Tsingtau  32—35  Tage
Tsingtau  34  Tage

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  35  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Buese  und  Postkarten  nach  Kiautschou
aufaefübrten  Beförderungsgelegenbeiten.  Briefsendungen  jeder  Art  auch  über  New  YDork  befördert.

11.  25.  Dez.  10525
jeden  Freitag  1050
4.  18.  Dez.  1.  Jan.  10.0

12.
13.

Dez.  8.43
27.  Dez.  1015

auch  mit  den  unter  d)

 

7.  Samoa.

Queenstown  5.  Dez.  2.  Jan.  1

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  ü

Apia  25  Tage
ber  Sydney.

 

3.  31.  Dez.  8.  15
        <pb n="1216" />
        C  1158  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Z  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
s.  Marshall=  unseln.  «
s)UCchSClUkt--s«i  Brindisi  22.Dcz.19.Jan.Jaluit50,ö4Tage  20.Dez.1«··.ka.1()II
(engl.Schlsse)
—  »  Adelaide  27—31  Tage,
alkeiela  4.  Dez  1.  Jan.  darn  weteh  unt  der  rin“*“s
»  nna  elbourn  .
b)  nach  Naunn  Brindisi  8.  22.  Dez.  ö.  Jan.  Erdner.  Von  vron  ur  2.  C.  13.  20.  27.  30.  Der.
(engl.  Schiffe)  Dampfer  der  Pacific  Phos-  3.  Jan.  1050
Taranto  15.  29.  Dez.  Wae  Kompan#  #er.  rst
(engl.  Schtffe)  Jaluttlinie  nach  Nauru

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

9.  Togo.

 

Hamburg  9.  25.  Dez.
Boulogne  s.  M.  11.  27.  Dez.
(deutsche  Schiffe)

Hamburg  23.  jedes  Monats
Marseille  10.  jedes  Monats
1I
Bordeaux  1  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Mittwoch
Hamburg  l  16.  jedes  Monats
Notterdam  22.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)
Hamburg  30.  Dez.
Notterdam  4.  jedes  Monats
(deutsche  Schiffe)

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage
Kotonou  18  Tage

von  da  ab  Landverbindung
Kotonou  14  Tage

von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  wentes  an
Landwege  in  4—5

Lome  28  Tage
Lome  23  Tage

dem
agen

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

 

 

9.  25.
10.  26.

Dez.  9.10
Dez.  1.0

Mts.  9.10
Mts.  1015

28.  jed.
8.  jed.

28.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  10  12

30.  Dez.  9.10
8.  jed.  Mts.  1012

Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Pofst  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
!  l———  2  Do  ·
ventichsneuguineq  Zssfssllt  ««««  spuk-  ««:«q«kk«8«  DR  Neapel....11«.25-.Te3.8«.san.
—--..-—--  7—·-,--s·«-  Vrindisi...6.20.Dez.zJa-i.
Iccapel.....  4:.20«.Dcz.8.san.  Marseille.  .  .  5.  18.  Deʒ.  2.  Jan.
deutsch-Ostafrika  Mis.  2  Dez.  Liverpool  1.  22.  Dez.  19.  Jan.
arseille.  .  .  26.  Dez.  xiautschon  Plymouth,  Franciadeutsch-südwetk=
  Southampton  2*.  16*.  Dez.  17.  Jan.  sch  Sollhampnn,  *  Veanetteno  oder
afrika  Southampton  8.15.29.  Dez.  12.  Jan.  Le  Havre  oder  (5—6  mal  monallich)
2  Hamburg.  4*.  307.  Dez.  4.Jan.  Queenston  1
.  Sthemwton  .15“.  30“,  jed.  Mts.  Sibir.  Eisen-  1  in  der  Regel  Dienstag.
Kamernn  .  Hamburg  3  16.  ed.  Mts.  bahn.  .  .  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Liverpool.  14.  Dez.  11.  Jan.  —  —  —  —  —  ——
—  Ncapel  .107.  20.  28.  Dez.  n
von  Ja  77.  Jan.  Plymouth  1  —
den  Karolinen  Prindisik  20  Doz.  14.  Febr.  Samoa  Queenstown  l  über  San  Francisco  am
von  den  oder  Havre  23.  Dez.
#rrigen  Brindisi  20.  Dez.  14.  Febr.  od.  Plymouth
den  Marianen  .  .  Brindisi.  20.  Dez.  14.  Febr.  ——  ·  ----.-.
Neapel  .....  77.  Jan.  Hamburg  ..  2.  6.  16°.  jed.  Mis.
den  Palau  ·  Inseln  Brindisi.  6  20.  Dez.  14.  Febr.  #ogo  Southampton  15".  50-.  jedes  Monats
Marshal-Inseln.Neapel  20.  Dez.  Plymouth  jeden  Dienstag.

 

*Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1217" />
        Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg

W  1159  20

und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten

Vostdampfer  von  #  nach  bis  24.  November  1912.
„Adolph  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  —
„Alexandra  Woermann“  —  —  am  24.  November  in  Hamburg.
„Aline  Woermann“  Kotonou  Hamburg  —-„Anna
  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  24.  November  ab  Las  Palmas.
„Arnold  Amsinck“  New  Nork  Westafrika  am  10.  November  ab  Monrovia.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  15.  November  ab  Southampton.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  1  Kamerun  am  19.  November  ab  Duala.
„Elisabeth  Brock“  Burutu  «  Hamburg  am  20.  November  in  Antwerpen.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  #  Hamburg  am  16.  November  ab  Lome.
„Frieda  Woermann“.  Swakopmund  Kapstadt  am  14.  November  ab  Swakopmund.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  |  Ostafrika  am  24.  November  in  Bathurst.
„Hans  Woermann“.  Kotonou  I  Hamburg  —
„Henny  Woermann“  Hamburg  Kamerun  —
„Henriette  Woermann“  Accra  Hamburg  —
„Irma  Woermann“  Hamburg  l  Accra  —
»JeannetteWoermann«.  Hamburg  Kotonou  —
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  «  Assinie  —
„Lili  Woermann“.  Hamburg  Matadi  —
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  —
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  ,  Kamerun  am  20.  November  in  Antwerpen.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  1!  Matadi  am  21.  November  Dover  passiert.
„Martha  Woermann“  Hamburg  1!  Kotonou  am  19.  November  in  Libreville.
„Max  Brock“.  .  Kamerun  Hamburg  am  21.  November  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  November  ab  Lagos.
„Professor  Woermann“  Calabar  E  Hamburg  am  15.  November  Vlissingen  passiert.
„Renata  Amsincd  Hamburg  =  Burutu  am  22.  November  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“m  Hamburg  Assinie  am  19.  November  in  Hamburg.
„(Gouverneur  v.  Puttkamer“.  —  —  am  19.  November  ab  Monrovia.

„Edea“

„Lome“
„Otavi“
„Rhenania“.
„Slavonia“
„Swakopmund“.

„Answald“
„Arnfried“
„Gundomar“
„Gundrun“
„Ingo
„Ingraban“.
„Irmfried“
„Walburg“
„Wigbert“
„Winfried“

 

 

 

Kotononu

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Lüderitzbucht

Hamburg
Hamburg
Hamburg

Hamburg
Accra
Lüderitzbucht
Ostafrika
Kamerun
Hamburg
Kotonou
Ostafrika
Kotonou

 

 

am
am
am
am
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am
am

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

am  24.
am  24.
10.
15.
19.
20.
16.
14.
24.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.

Ostafrika
Burutu
Kamerun
Hamburg
Calabar
Hamburg
Calabar
Matadi
Hamburg

Swakopmund

Hamburg
Hamburg
1  Hamburg
1  Lüderitzbucht
Hamburg
«  Matadi
i  Hamburg
Hamburg
Calabar
Hamburg

 

 

am
am
am
am
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am
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am
am

20.
21.
19.
21.
21.
15.
22.
19.
19.
am  23.

November
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November

in  Hamburg.

ab  Las  Palmas.
ab  Monrovia.

ab  Southampton.
ab  Duala.

in  Antwerpen.
ab  Lome.

ab  Swakopmund.
in  Bathurst.

in  Antwerpen.
Dover  passiert.

in  Libreville.
Dover  passiert.
ab  Lagos.
Vlissingen  passiert.
in  Hamburg.

in  Hamburg.

ab  Monrovia.
Dover  passiert.

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Biesenthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerci  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW  68,  Kochstr.  68—71.
        <pb n="1218" />
        Anzeigen.

2  2  userate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  Deutschen  Kolonialblattes“,  verlin  SW6,s,  Kochswaße  6—1  enzusenden.  88232

kurse  deutscher  Rolonlalwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  lHeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  8.
Telephon  Amt  tr.,  1765  Stadtverlehr.  9229  u.  9221  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  28.  Novbr.  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grün-  D  Kapital  n  y  6  *-!  Freibleibend
dungs.  #  *7“  Divi-  Dii-  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  HKüufer  Verkämir,
jahr  5  E  jahr  .  dende  den  5%  0%

"  n  |
1910.  3  000  000“  1.  1.  0  0  A#rita-  Marmor-Kolonialges.  75  eing.  Ant.  37  43
1907  2  500  000  1.  10.  6  —  Afrikanische  Kompanie  A-G.  ..  81  86
1907.  600  O000  1.  7.  0  0  Agupflanzungsgesellschaft  (  (D.  K.  G.)  .  .JI  88  gei
1896  1200  000  1.  1.  12  12  Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Ait.  .127  182
18902  8  650  000  „1.  1.  0  0  British  Central  Africa  Ltd.  ..  I  6,9.  7.3
1900,  1000  000  J1.  4.)  17½  15  hBremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  .  G.“  155  16.5
1905  1200  000  1.  4..  0  0  Centralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.)  —  6
1902  600  000  1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  130  13
1905“  220  000  1.  1  4  3  Deoebundscha-Pflanzung  (D.  K.  G)  1100  105
1900  964  6E00  1.  1.  O  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Vorz.  Ant.  128  1s37
1900  1  191  800  1.  1.1  0s  0  do.  Stamm--Ant.  75  —
1878  2  750  000  1.  1.  11  12  Dtsche  Hand.=  u.  Plantag.-G.  d.  Südsee-  G  150  1rs  122
1902  2,000  000  1.  1  5  1  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  S.  »  95.  100
1907  2500  000  1.  11.  3  5  Deutsche  Nautschuk-  Aktiengesellschaft  ..  E  117s122
18852000000·1.4  »50»35,).-eutsc1)c  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  190  510
1902  1,000  O000  1.  1  0  O  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G.)  51  59
1908/  4  500  000  1.  1.  0  0  Deutsche  Südseephosphat-Akttern.  1799  184
1902  1  300  000  1.  5.4  6  7  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  8&amp;amp;t.  G).  .  .  103  10
1896  2250  000  1.  1.5  10  (0  Denust=  Bestalriln  Handelsgesellsch.  (D.  8.6  106  110

1  *  1.  1.  0  Gesellschaft  Nordwest-Kamerun  .  41  50  7*  70
1899  4360  oool  1#.  0  do.  B-  2  6
1908  1  022  100  1.  10.).  0  0O  Gibeon-Schürf=  u.  Handelsgesellsch.  M.  b.  H.  .  998  104
1889  30000  000  „1.  10.  0  0„0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  .  .  .  ..  540  59
1887  1  200  O000  1.  11.  250  25  Jalnit-Gesellschaft,  Aktien-SZge.  #i3  210  220
18988  1  017000  1.  W.  0C  4  Kaffeec-Plantage  Sakarre,  Aktien-Ges.  58  —
1906  3  000  000  1.  1  4*  I  Pszeamerun  Kautschuk-Compagnie  A.-G.  1  64  69
1895  110  000  000.  1.  1.  0]  0  Kaooko  Land=  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G.)  26  2½
1908  157  500  1.  1.  0  O0  Kaunkausib  Diamant  G.  m.  b.  H.  i.  Liquid.  &amp;amp;  1300  .4.  1  LND
1903  900  0000.  1.,  0  3  „Rautschuk-  Pflanzung  Meanja  A.“»G.  .  .  .  .  90  95
1908  1  250  000  „1.  1.)  0  8  RKironda  Goldminen=  Gesellschaft  m.  b.  f9.  118  122
1908  9L  125  000  1.  1.,  22½F  10f  Kolmanskop  Diamond  sharcs.  %  35  ¼  38
1899  2  000  O000  1.  1.  5  5%  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  94  98
1905.  150  000  1.  1.1  0  0  Nama  Land-Schürf=  u.  Guano-Syndikat  i.  Liqu..  650)  —
1886  7  500  000  1.  4..  0  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  118  1923
1906,  1  400  000  1.  1.5  0  6  Ostafrika-Kompagnie  (D.  K.  G.)  142  1447
1900  St.  200  000  1.  4.,  ,6,50.%Z%  5.4¼  Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genußscheine.  74  4  70½
1902  8  375  000  1.  1.]  30  12½  Pacific  Phosphate  Co.  alte  Anteile  44  T
1910N  2  375  000  1.  1.10  I  2½  junge  50  eingegahlt  8  2/6  8  2
1804  160  000  1.  5.)  0  5  Pflanzungs  dGeselisch.  Kpeme  (D.  K.  G.)  Vorz.  A.  100  105
19123000  000  1.  1  —  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G))  338  3645
18959500000  1.  1.  0  .0  Rheinische  Handei-  Plantagengesellschaft.  ..s-  —  5.0
1903  900  000  1.  1  0  0„0  Safata-Samoas-Gesellschaft,  Vorsugs-Anteile  25.„  35
19050,  2000  000  1.  1  4%  4"  Samoa-Kautschuk-  Compagnie  A.-S.  .  —  2:2
1897  500  000  1.  1.  12  12  Sigi  Pflangungs-Gesellschaft  m.  b.  69.  1060  180
1904  1  1000  O000  1.  1.)  12  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G)  210  236
1895  2  500  000  1.  7.5  0  0  Stouth  African  Territorics  Limite  49  56
1895  2L  350  000  1.  1  0  0O  South  East  Africa  (1910)  Limitel  119„v  2  3
1892  22  000  000  1.  1  5  7½  South  West  Africa  Co.  Limite  .  255  2
1912  10,000000  „1.  1—I  —  Sündwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.)  —  10
1893  869  100  1.  4  0  „0  Ulsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  10  45
1893  142  200  1.  4  O0  0  do.  Vorzugs-Anteile  80  90
1909  4  235  000  1.  1.  0  0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  38  42
1909  1  600  000  1  1.  1.,  0  #  0  BWeiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft..  4  140  14  160
1897  2100  000  1.  1  3  0  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“l  822  85
1897]  3000  000  1.  1  15  15  Wecstafrikanische  Pflanzungsgesellsch.  „Victoria“  250  —
1895  1800000  1.  1.  —00  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.)  106  —

Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „Werte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

*  Bauginsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.  —  pr.  J.  Semester.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Sũdsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

 

 

23.  Jahrgang.  Berlin,  den  15.  Dezember  1912.  Nummer  24.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens  emmal
vierteljährlich  erscheinenden:  „Mittrilungen  aus  den  deutschen  Schutzuebieten“.  Herausgegeben  von  Dr.  Marquardsen.  Der
vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  dulch  die  Post  und  die  Buchhandlungen
  .X  4,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  #  5.—  fur  Deutschland  einschl.  der  deutschen
Schutzgebiete  und  Osterreich  =  Ungarns,  b!)  +.6—  für  die  Länder  des  Weltboßtvereins-  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die
Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  8W68,  Kochstraße  66—71,  zu  richten.

 

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  wegen  Aufhebung  der  Verfügungen
  des  Auswärtigen  Amts  (Kolonial-Abteilung)  vom  25.  Januar  und  10.  April  1907,  betr.  die  Erteilung  von
Sonderberechtigungen  zum  Schürfen  und  Bergbau  an  den  Landesfiskus  von  Kamerun.  Vom  28.  November  1912  S.  1161.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Transport  und  Handel  mit  Rindern,  Ziegen  und  Schafen.
Vom  4.  Juli  1912  S.  1162.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Einfuhr  von  Klauenvich.
  Vom  9.  November  1912  S.  1164.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Nachtrag  zum
Tarif  für  die  deutschostafrikanischen  Eisenbahnen.  Vom  31.  Oktober  1912  S.  1164.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Togo,  betr.  den  Verkehr  mit  Arzneimitteln  außerhalb  der  Apotheken.  Vom  10.  Oktober  1912  S.  1164.  —  Ubersicht  über
die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  während  des  Kalenderjahres  1911
S.  1168.  —  Personalien  S.  1185.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch=  Ostafrika:  Vom  Bau  der  Mittellandbahn  S.  1186.  —  Übersicht  über  die  Bewegung
  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1187.  —  Ulbbersicht  über  die  Bewegung
des  Handels  des  deutsch-zostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  1.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1189.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen
  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  August  1912  S.  1192.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  Noh-Einnahmen  der  Landesbahnen  Südwestafrikas  S.  1192.  —  Sicherung  der
Seeschiffahrt  an  der  südwestafrikanischen  Küste  S.  1192.  —  Nachweisung  der  Roh-Einnahmen  bei  den  Zollstellen  des
Schutzgebietes  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Juli  des  Rechnungsjahres  1912  S.  1193.

Deutsch-Neuguinea:  Zusammenstöße  mit  Eingeborenen  S.  1193.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  Milchwirtschaft  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  1194.  —  Aus  dem
Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  1195.  —  Gesellschaft  Süd-Ramerun  S.  1196.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Uganda  S.  1196.  —  Maßnahmen  zur  Hebung  der
Baumwollkultur  in  Turkestan  S.  1197.  —  Nordnigeria  S.  1197.  —  Der  Kakaomarkt  in  Ecuador  im  3.  Vierteljahr  1912
S.  1197.  —  Wirtschaftliche  Beziehungen  zwischen  der  südafrikanischen  Union  und  Nhodesia  S.  1198.  —  Die  Diamantengewinnung
  der  südafrikanischen  Union  im  ersten  Halbjahr  1912,  verglichen  mit  dem  Jahre  1911  S.  1198.  —
Gründung  einer  Gesellschaft  zur  Alkoholgewinnung  aus  Sisalagave-Rückständen  in  Ducatan  S.  1200.  —  Wirkungen
der  Dürre  in  Südafrika  S.  1200.

Vermischtes:  Die  Frachtermäßigungen  für  landwirtschaftliche  Produkte  in  dem  Postvertrage  der  Südafrikanischen

Union  S.  1200.  —  Landwirtschaftliches  Vereinswesen  der  Kapprovinz  S.  1201.  —  Belgisch-Kongo  S.  1201.  —  Literatur-Bericht
  S.  1202.  —  Koloniale  Literatur  (XXIV.)  S.  1202.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1206.  —

Schiffsbewegungen  S.  1210.  —  Marktbericht  S.  1210.

 

 

 

 

 

 

 

EcAmtlicher  Teimm

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  wegen  Rufhebung  der  Verfügungen
  des  Ruswärtigen  Rmts  (Kolonial-Rbteilung)  vom  25.  Januar  und  10.  Kpril
1907,  betr.  die  Erteilung  von  Sonderberechtigungen  zum  Schürfen  und  Bergbau  an
den  Candesfiskus  von  Kaomerun.
Vom  28.  November  1912.

Auf  Grund  des  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  363)  wird  folgendes  verfügt:
        <pb n="1220" />
        W  1162  20

Einziger  Paragraph.

Die  Verfügungen  des  Auswärtigen  Amts  (Kolonial-Abteilung),  betreffend  die  Erteilung  einer
Sonderberechtigung  zum  Schürfen  und  Bergbau  an  den  Landesfiskus  von  Kamerun,  vom  25.  ZJanuar
  1907  (Kol.  Bl.  S.  144)  und  vom  10.  April  1907  (Kol.  Bl.  S.  384)  werden  aufgehoben.

Berlin,  den  28.  November  1912.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Solf.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Transport  und  Handel
mit  Rindern,  ZSiegen  und  Schaken.

Vom  4.  Juli  1912.

Auf  Grund  des  F  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (D.  Kol.  Bl.  S.  509)  wird
hierdurch  für  das  ostafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  Der  Transport  von  Rindern,  Ziegen  und  Schafen  (Transportvieh  im  Sinne  dieser
Verordnung)  ist  zwischen  den  verschiedenen  Bezirken  nur  insoweit  erlaubt,  als  er  vom  Gouverneur
durch  Bekanntmachung  zugelassen  wird.“)

§  2.  Der  Transport  darf  nur  auf  den  vom  Gouverneur  bekannt  gegebenen  Wegen  (Viehbtreibewegen),')
  auf  der  Eisenbahn  oder  auf  dem  Wasserwege  erfolgen.

Wenn  der  Ursprungsort  nicht  an  einem  Viehtreibewege  oder  an  einer  Bahnstation  oder  an
einer  Einschiffungsstelle  liegt,  so  ist  das  Transportvieh  auf  dem  kürzesten  Wege  zum  nächsten  Viehtreibeweg
  zu  bringen,  falls  nicht  der  Weg  zur  nächsten  Bahnstation  oder  Einschiffungsstelle  näher  ist.

Ebenso  ist  der  Transport  von  der  Bahnstation,  der  Ausschiffungsstelle  oder  dem  Viehtreibewege
  zum  Bestimmungsorte  auf  dem  kürzesten  Wege  vorzunehmen.

Ein  Kreuzen  der  Viehtreibewege  mit  Trausportvieh  ist  verboten.

§  3.  Die  örtliche  Verwaltungsbehörde  kann,  ohne  Rücksicht  auf  die  §§  1  und  2,  die  Uberführung
  von  Transportvieh  in  ihren  Bezirk  sowie  den  Durchtrieb  und  die  Ausfuhr  gestatten,  sofern
ein  dringendes  Bedürfnis  vorliegt  und  veterinärpolizeiliche  Gründe  nicht  entgegenstehen.

In  diesem  Falle  darf  der  Transport  nur  auf  den  von  dem  beteiligten  Verwaltungsbehörden
zu  bestimmenden  Wegen  erfolgen.

§  4.  Außerdem  können  Tiere,  die  eine  Kontrollstation  (§  1  der  Verordnung,  betreffend  die
Einfuhr  von  Haustieren  aus  dem  Auslande,  vom  18.  September  1911,  Amtlicher  Anzeiger  Nr.  39)“#)
passiert  haben,  entgegen  den  Bestimmungen  der  §§  1  und  2  auf  Grund  einer  vom  untersuchenden
beamteten  Tierarzt  oder  von  seinem  Vertreter  ausgestellten  amtlichen  Bescheinigung  auf  den  darin
vermerkten  Wegen  nach  ihrem  Bestimmungsort  transportiert  werden.

§  5.  Rinder,  Ziegen  und  Schafe,  die  sich  auf  dem  Trausport  befinden,  dürfen  bei  den
ansässigen  Viehbesitzern  nicht  eingestellt  und  mit  deren  Tieren  nicht  in  Berührung  gebracht  werden.
Ihr  Transport  ist  mit  möglichster  Beschleunigung  auszuführen.  Der  Weidetrieb  ist  nur  auf  dem
hierfür  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  abgegrenzten  Gelände  oder,  sofern  an  einem  Viehtreibewege
  ein  solches  noch  nicht  bestimmt  ist,  nur  auf  einem  ½  km  breiten  Streifen  zu  beiden
Seiten  des  Weges  gestattet.

§  6.  Das  Betreten  und  die  Benutzung  der  für  Transportvieh  vorbehaltenen  Weiden  und
Wasserstellen  durch  Standvieh  ist  verboten.

Ein  Uberschreiten  der  Viehtreibewege  durch  Standvieh  ist  nur  an  den  von  der  örtlichen
Verwaltungsbehörde  zugelassenen  Stellen  erlaubt.

§  7.  Transportvieh  ist  auf  Anordnung  des  zuständigen  Beamten  durch  die  vom  Gouvernement
  errichteten  Viehbäder  zu  treiben.  «

*)  Vgl.  „Amtl.  Anz.  f.  D.  O.  A.“,  Nr.  35,  S.  115ff.
*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1911,  Nr.  22,  S.  833  ff.
        <pb n="1221" />
        1163  2O

Das  hierzu  notwendige  Personal  ist  vom  Besitzer  der  Tiere  oder  vom  Transportführer
zu  stellen.

§*  8.  Der  Gouverneur  kann  für  das  Baden  der  Tiere  eine  Gebühr  bis  zur  Höhe  der  entstandenen
  Kosten  festsetzen.

§  9.  Sobald  unter  Transportvieh  Küstenfieber  oder  eine  andere  Seuche  oder  seuchenartige
Erkrankung  (§§.  2,  3  und  5  der  Verordnung  vom  27.  Februar  1909)  auftritt,  ist  der  Weitertransport
bis  zu  seiner  Freigabe  verboten.

Die  Tiere  sind  am  nächsten  geeigneten  Platze  so  unterzubringen,  daß  eine  Übertragung  der
Seuche  auf  anderes  Vieh  ausgeschlossen  ist,  außerdem  ist  die  nächste  zuständige  örtliche  Verwaltungsbehörde
  oder  Veterinärdienststelle  von  dem  Ausbruch  der  Seuche  unverzüglich  zu  benachrichtigen.

§  10.  Der  Gouverneur  kann  in  bestimmten  Gebieten  den  Handel  mit  Rindern,  Ziegen
und  Schafen  auf  bekanntzugebende  Viehmärkte  beschränken.
In  solchen  Gebieten  ist  der  Handel  mit  diesen  Tieren  im  Umherziehen  verboten.

§  11.  Im  Falle  der  Gefahr  einer  Verseuchung  eines  Bezirkes  mit  Küstenfieber  kann  der
Gouverneur  nach  Anhörung  des  Bezirksrates  durch  Bekanntmachung  anordnen,  daß  nur  solche  Rinder
zum  Transportfahren  verwandt  werden  dürfen,  die  vom  beamteten  Tierarzt  als  küstenfieberimmun
geprüft  und  gekennzeichnet  sind.

Desgleichen  kann  im  Falle  der  Gefahr  einer  Verseuchung  eines  Bezirkes  mit  anderen
Rinderseuchen  der  Fahrverkehr  mit  Rindern  auf  bestimmten  Wegen  von  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  verboten  werden.

§*§  12.  Sofern  nicht  nach  sonstigen  Strafgesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist,  wird  mit
Geldstrafe  bis  zu  450  Rupie  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder  mit  Haft  sowie  mit
Einziehung  des  vorschriftswidrig  trausportierten  Viehs  bestraft,

1.  wer  ohne  Erlaubnis  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  (5  3)  oder  ohne  Bescheinigung
  des  beamteten  Tierarztes  (§  4)  Transportvieh  in  einen  Bezirk  überführt,
der  nicht  durch  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  für  den  Zutrieb  oder  Durchtrieb
aus  dem  Ursprungsbezirk  freigegeben  ist,  oder  auf  anderen  als  vom  Gouverneur
bekanntgegebenen  oder  nach  §  2  zulässigen  Wegen  transportiert;

2.  wer  gegen  die  Vorschriften  des  §  5  Transportvieh  bei  Viehbesitzern  einstellt  oder
vorsätzlich  oder  fahrlässig  mit  deren  Vieh  in  Berührung  bringt,  oder  wer  den
Transport  ohne  Grund  wesentlich  verzögert,  oder  wer  Transportvieh  auf  nicht
erlaubte  Weiden  bringt;

3.  wer  den  Vorschriften  des  §  6  zuwider  Standvieh  auf  Viehtreibewege  oder  auf  die
für  Transportvieh  vorbehaltenen  Weiden  bringt;

4.  wer  den  rechtmäßigen  Anordnungen  des  zuständigen  Beamten  gemäß  8  7  nicht
Folge  leistet;

5.  wer  gegen  die  Vorschriften  des  §  9  Transportvieh  weitertreibt  oder  unterbringt;

6.  wer  den  Vorschriften  einer  auf  Grund  der  §§  10  und  11  erlassenen  Bekanntmachung
  zuwiderhandelt.

Gegen  Eingeborene  und  die  ihnen  rechtlich  gleichgestellten  Farbigen  finden  neben  Einziehung
des  Transportviehes  die  nach  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  (Kolonial-=blatt
  1896,  Nr.  9,  S.  241)  zulässigen  Strafmittel  Anwendung.

§  13.  Diese  Verordnung  gilt  für  das  gesamte  Schutzgebiet  mit  Ausnahme  der  Residenturen
Urundi  und  Ruanda  und  tritt  am  1.  Januar  1913  in  Kraft.  Am  gleichen  Tage  werden  die  Verordnung,
  betreffend  den  Transport  von  Rindvieh  und  Pferden,  vom  27.  Februar  1909  (Amtlicher
Anzeiger  Nr.  5)“““)  und  die  auf  Grund  derselben  erlassenen  Bekanntmachungen  ausgehoben.

Daressalam,  den  4.  Juli  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
Methner.

 

*)  Ugl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  Nr.  8,  S.  374f.
        <pb n="1222" />
        W  1164  2O

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Verbot  der  Einfuhr
von  Klauenvieh.

Vom  9.  November  1912.

Auf  Grund  des  F  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  in  Abänderung
  der  Verfügung  vom  15.  August  1911  (Amtlicher  Anzeiger  Nr.  35),)  betreffend  das  Verbot
der  Einfuhr  von  Klauenvieh  (Zweihufern)  aus  Europa,  verordnet,  was  folgt:

Mit  Genehmigung  des  Herrn  Reichskanzlers  und  unter  den  für  den  Einzelfall  festzusetzen  den
Bedingungen  kann  die  Einfuhr  aus  Deutschland  zugelassen  werden.  In  jedem  Falle  wird  zur  Bedingung
  gemacht,  daß  eine  14tägige  Quarantäne  des  Klauenviehes  vor  der  Einschiffung  in  Hamburg
und  eine  28tägige  Quarantäne  im  Einfuhrhafen  des  Schutzgebiets  (Tanga  oder  Daressalam)  erfolgt.

Diese  Verordnung  tritt  sogleich  in  Kraft.

Daressalam,  den  9.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

———m.—  —  —  —

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Machtrag  Zum  Tarif
für  die  deutsch-ostafrikanischen  Eisenbahnen.

Vom  31.  Oktober  1912.

Zum  Tarif  für  die  deutsch-ostafrikanischen  Eisenbahnen  (Mittellandbahn  und  Nordbahn)  vom
1.  Juni  1912  erscheint  mit  Gültigkeit  vom  1.  Dezember  1912  der  erste  Nachtrag.  Die  darin  vorgesehenen
  Tariferhöhungen  treten  erst  am  1.  Februar  1913  in  Kraft.  Der  Nachtrag  enthält  neben
einigen  unbedentenden  Tariferhöhungen,  welche  teils  durch  Berichtigung  von  Druckfehlern,  teils  durch
logischen  Ausbau  der  Bestimmungen  des  Tarifes  bedingt  sind,  u.  a.  Bestimmungen  wegen  Festsetzung
des  Mindestfahrpreises  bei  Arbeiterbeförderungen,  Ergänzungen  der  Güterklasseneinteilung,  Festsetzung
der  Abfertigungsbefugnisse  der  beiden  Bahnen,  Aufnahme  neuer  Stationen  in  den  Tarif,  Druckfehlerberichtigungen
  der  Kilometerzeiger  und  der  Kilometertariftabelle  sowie  die  notwendigen  Ergäuzungen
  des  alphabetischen  Güterverzeichnisses.

Der  Nachtrag  kann  von  den  Betriebsleitungen  in  Daressalam  und  Tanga  sowie  von  den
Eisenbahndienststellen  zum  Preise  von  20  Heller  bezogen  werden.

Daressalam,  den  31.  Oktober  1912.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Schnee.

 

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Verkehr  mit  Krz-neimitteln
außerhalb  der  Kpotheken.

Vom  10.  Oktober  1912.

Zur  Ausführung  des  §  1  Absatz  1  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  Einrichtung
  und  den  Betrieb  von  Apotheken  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  mit  Ausnahme
  von  Deutsch-Südwestafrika,  vom  12.  Januar  1911  wird  folgendes  bestimmt:

§  1.  Die  in  der  Anlage  zu  dieser  Verfügung  zusammengestellten  Apothekerwaren  werden
dem  freien  Verkehr  zum  Handverkauf  üÜberlassen.

§  2.  Chininsulfat,  Chininhydrochlorid,  Chinintannat  und  Euchinin  werden  dem  Handel
bis  auf  weiteres  freigegeben  an  solchen  Orten,  an  denen  keine  Apotheke  oder  Sanitätsdienststelle
besteht.  Jedoch  dürfen  die  Präparate  nur  verkauft  werden  in  Dosierungen  bis  zu  0,5  g  und  sofern
sie  anerkannten  deutschen  Fabriken  oder  Firmen  entstammen.

—  —  —  —  ——  —□.□.  ———  —

*)  Vgl.  „D.  Stol.  Bl.“  1911,  S.  870.
        <pb n="1223" />
        1165  20

§  3.  Der  Verkauf  von  Agtzstiften  (Kupfervitriol),  Jodoform,  grauer  Salbe  (Unguent.  Hydrargyr.
  Ciner.)  und  Thymol  in  Dosierungen  bis  zu  1  g  wird  auf  weiteres  gestattet,  jedoch  nur
an  solchen  Orten,  an  denen  keine  Apotheke  oder  Sanitätsdienststelle  besteht.

§  4.  Die  Verkaufspreise  der  in  §  1  bis  3  aufgeführten  Mittel  dürfen  unter  Berücksichtigung
der  Vorschriften  für  die  Berechnung  der  Arzneimittelpreise  nicht  höher  als  um  50  v.  H.  gegenüber
der  deutschen  Arzuneitaxe  sein.

§&amp;amp;  5.  Der  Verkauf  aller  anderen  Heilmittel,  besonders  auch  der  sogenannten  „Patentmedizinen“
  und  Geheimmittel,  ist  außerhalb  der  Apotheken  verboten.

§&amp;amp;  6.  Wer  den  Verkauf  der  aufgeführten  Arzneimittel  außerhalb  der  Apotheken  betreiben
will,  hat  mit  der  Anmeldung  des  Gewerbes  eine  genaue  Angabe  der  Betriebsräume  zu  den  Akten
des  Bezirksamts  einzureichen.

Andere  als  die  bezeichneten  Räume  dürfen  weder  als  Betriebs=  noch  als  Vorrats=  oder
Arbeitsräume  benutzt  werden.

§  7.  Sämtliche  Räume  sowie  die  Behältnisse  für  Arzneimittel  und  Arzneistoffe  sind  stets
ordentlich  und  sauber  zu  halten.

§  8.  Die  Vorräte  von  Arzneimitteln  müssen  sich  in  dichten,  festen  Behältern  befinden,  die
mit  festen,  gut  schließenden  Deckeln  oder  Stöpseln  versehen  sind,  oder,  soweit  sie  Schiebladen  darstellen,
  von  festen  Füllungen  umgeben  sein  oder  dicht  schließende  Deckel  besitzen.

§  9.  Die  Behältnisse  für  Arzneimittel  sollen  mit  fest  an  ihnen  haftenden  lateinischen  oder
deutschen  oder  beiden  Bezeichnungen,  die  dem  Inhalt  entsprechen,  in  haltbarer  schwarzer  Schrift  auf
weißem  Grunde  versehen  sein.

§  10.  Die  Behältnisse  sind  im  Verkaufsraum  wie  in  den  Vorratsräumen  nach  dem
Alphabet  in  Gruppen,  die  der  Art  der  Behälter  entsprechen,  übersichtlich  geordnet  aufzustellen.

§  11.  Die  vorhandenen  Arzneimittel  müssen  echt  und  zum  Gebrauch  für  Menschen  und
Tiere  geeignet,  dürfen  weder  verdorben  noch  verunreinigt  sein.

§  12.  Verschiedene  Arzneimittel  in  einem  Behälter  aufzubewahren,  ist  verboten.  Dagegen
darf  dasselbe  Arzneimittel  in  ganzer,  zerkleinerter  oder  gepulverter  Ware  in  gesonderten  Fächern
desselben  Behälters,  auch  in  bezeichneten  Papierbeuteln,  aufbewahrt  werden.

§&amp;amp;  13.  Auf  den  Umhüllungen  oder  Gefäßen,  in  denen  die  Abgabe  von  Arzneimitteln  erfolgt,
  ist  spätestens  bei  der  Abgabe  der  deutsche  Name  des  darin  abgegebenen  Arzneimittels  deutlich
zu  verzeichnen.

Werden  Arzneimittel  in  abgefaßter  Form  vorrätig  gehalten,  so  müssen  sie  übersichtlich
geordnet  und  vor  Staub  geschützt  aufbewahrt  werden  und  auf  jedem  einzelnen  Gefäß  oder  jeder
sonstigen  Packung  die  deutliche  Bezeichnung  des  Inhalts  tragen.

§  14.  Verkaufsstellen,  in  denen  die  freigegebenen  Arzneimittel  feilgehalten  werden,  sind
neben  den  zugehörigen  Vorrats=  und  Arbeitsräumen  unvermuteten  Besichtigungen  gemäß  Anordnung
  des  Gouverneurs  durch  einen  Regierungsapotheker  oder  Regierungsarzt  zu  unterziehen.

§  15.  Den  Besichtigungsbevollmächtigten  steht  das  Recht  der  Probenentnahme  von  Waren
ohne  Entschädigung  zu.

§  16.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  ,
im  Unvermögensfalle  mit  Haft  bestraft.  Außerdem  kann  der  Handel  mit  den  im  §  1  bis  3  erwähnten
Gegenständen  überhaupt  untersagt  werden.

Lome,  den  10.  Oktober  1912.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Herzog  zu  Mecklenburg.
Anlage.

A.  Sämtliche  Hilfsmittel  zur  Krankenpflego  wie
Inhalationsapparate,  Frrigatoren,  Thermometer,
Schutbrillen,  Spriten,  Suspensorien  usw.

B.  Sämtliche  Verbandmittel  und  Seifen  zum
äußerlichen  Gebrauch,  soweit  sie  nicht  Medikamente
enthalten,  die  dem  freien  Verkehr  entzogen  sind.

C.  Koosmetische  Mittel  (Mittel  zur  Reinigung,
Pflege  oder  Färbung  der  Haut,  des  Haares  oder  der
Mundhöhle),  Desinfektionsmittel  und  Hühneraugenmittel,
  vorausgesetzt,  daß  sie  keine  gesundheitsschädlichen
Farben  im  Sinne  des  Gesetzes  vom  5.  Juni  1887  und
ferner  keine  Stoffe  enthalten,  die  in  den  Apotheken

 

ohne  Anweisung  eines  Argtes,  Zahnarztes  oder  Tierarztes
  nicht  abgegeben  werden  dürfen.

Kosmetische  Mittel  dürfen  außerdem  kein  Kreosot,
Paraphenylendiamin,  Phenylsalicylat  oder  Resorcin
enthalten.

I).  Nähr=  und  Kräftigungsmittel,  wie  z.  B.  Hämatogen
  und  Somatose  in  Originalpackung  anerkannter
deutscher  Firmen.

E.  Von  Tinkturen  und  Ertrakten.

Arnikatinktur
Baldriantinktur,  auch  ätherische
Benediktineressenz
        <pb n="1224" />
        H.

W  1166  20

Bengoctinktur

Bischoffessenz

Eichelkaffee-Ertrakt

Fichtennadel-Ertrakt

Fleischertrakt

Himbeeressig

Kaffee-Ertrakt

Lakritzen  (Süßholgsaft),  auch  mit  Anis

Malzertrakt,  auch  mit  Eisen,  Lebertran  oder
Kalk

Myrrhentinktur

Nolkentinktur

Tece-Ertrakt  von  Blättern  des  Teestrauchs

Vanillentinktur

Wacholderertrakt.

Brausepulver  aus  Natriumbikarbonat  und
Weinsäure,  auch  mit  Zucker  oder  ätherischen
Tlen  gemischt

Eichelkakao,  auch  mit  Malg

Oasermehlkakao

Riechsalg

Salicylstreupulver

Salzge,  welche  aus  natürlichen  Mineralwässernbereitet
  oder  den  solchergestalt  bereiteten
Salgen  nachgebildet  sind

Schneeberger  Schunpftabak  mit  einem  Gehalt
von  höchstens  3  Gewichtsteilen  Nieswurzel
in  100  Teilen  des  Schuupftabaks.

Atherweingeist  (Hoffmannstropfen)

Ameisenspiritus

Aromatischer  Essig

Bleiwasser  mit  einem  Gehalt  von  höchstens
2  Gewichtoteilen  Bleiessig  in  100  Teilen
der  Mischung

Enkalyptuswasser

Feuchelhvnig

Fichtennadelspiritus  (Waldwollextrakt)

Frangbranntwein  mit  Kochsalz

Kallwasser,  auch  mit  Leinöl

Kampherspiritus

Karmelitergeist

Lebertran  mit  ätherischen  Olen

Mischungen  von  Atherweingeist,  Kampherspiritus.
  Seifenspiritus,  Salmiakgeist  und
Spanischpfeffertinktur  oder  von  einzelnen
dieser  fünf  Flüssigkeiten  untereinander  zum
Gebrauch  für  Tiere,  sosern  die  einzelnen
Bestandteile  der  Mischung  auf  den  Gefäßen,
in  denen  die  Abgabe  erfolgt,  angegeben
werden

Obstfäfte,  mit  Zucker,  Essig  oder  Fruchtsäuren
eingekocht

Pepsinwein

Rosenhonig.  auch  mit  Borar

Seifenspiritus

Weißer  Sirup.

Kapseln  von  Leim  (Gelatine)  oder  Stärkemehl
mit  Brausepulver

Kopaivabalsam

Lebertran

Natriumbikarbonat

Rizinusöl

Weinsäure.

Flüchtiges  Liniment.

Pastillen  tauch  Plätchen  und  Zeltchen),  Tabletten,
  Pillen  und  Körner,  bereitet  aus
natürlichen  Mineralwässern  oder  aus  künstlichen
  Mineralquellsalzen,  einfache  Molkenpastillen


Pfefferminzplätechen

Salmiakpastillen,  auch  mit  Lackritzen  und  Geschmackzusänen,
  soweit  diese  zum  Verkauf
freigegeben  sind

 

M.

Tabletten  aus  Saccharin,  Natriumbikarbonat
oder  Brausepulver.
Borsalbe
Cold-Cream,  auch  mit  Glucerin,  Lanolin  oder
Vaselin
Pechpflaster,  dessen  Masse  lediglich  aus  Pech,
Wachs,  Terpentin  und  Fett  oder  einzelnen
dieser  Stoffe  besteht
Englisches  Pflaster
Heftpflaster
Hufkitt
Lippenpomade
Pappelpomade
Salicyltalg
Senfleinen
Senfpapier
Zinksalbe.  -
Folgende  einfache  Arzucistoffe:
Acctlum  pFrolignosum  erulum.  Holzessig,  roher
Acidum  accticum,  Essigsäure
»  borieum,  Vorsäure
citrium,  Zitronensäure
Eallizum.  Gallussäure
salierlicum.  Saliculsäure
tannicum.  Gerbsänre
»  tartarienm.  Weinsäure
Adeps  Lannc,  Wollfett  (Lanolin)
Ather,  Ather
„:  ccliens.  Essigäther
Alcohol  absoluius,  absoluter  Alkohol
Alumen,  Alaun
"4  ustum,  gebrannter  Alaun
Aluminium  sulfuricum,.  schweselsaure  Tonerde
Ammonium  ehloratum.  Salmiak
Amxgdalac  amarac.  bittere  Mandeln
»  dulees.  süße  Mandeln
Anylum  Tritiei,  Weigenstärke
*  Cryzac,  Reicostärke
Aqua  cinnamomi,  Zimtwasser
llostillnta,  destilliertes  Wasser
?  oeniculi,  Fenchelwasser
k:  Alenthae.  Pfeffermin  zwasser
*  Rosarum,  Rosenwasser
Bulsamum  (Vpairne.  Kopaivabalsam
Benzinum  Ptrolei,  Petroleumbenzin
Borar
Calcaria  chlorata.  Chlorkalk
»  usta.  gebrannter  Kalk
Caleinm  carbonicum.  kohlensaurer  Kalk  Kreidet
»  phosphoricum,  phosphorsaurer  Kalt
»sulfurieum  ustum,  gebrannter  Gips
Camphora.  Rampfer
Carbo  ligni  pulr.,  gepulverte  Holzkohle
(araueen,  isländisches  Moos
Catechu.  Katechn
Cera  alln.  weißes  Wachs
llava,  gelbes  Wachs
Cetacoeum.  Walrat
Coccionella.  Cochenille
Collocinm.  Kollodium
Colophonium.  Kolophonium
Cortex  Aurantü  fruclns.  Pomeranzenschale
Ceitri  fructus.  Zitronenschale
.  Ciinnumoni,  Zimt,  chinesischer
*  U[duorens.  Eichenrinde
»  Quillaiae.  Seifenrinde
»  SGSulicis.  Weidenrinde
Crocus.  Safran
Danmmara.  Dammar
Dextrinum,  Dextrin
Elemi
Ferrum  sesquichloratum,  Eisenchlorid
»  sulfuricum  erudum,  Eisenvitriol

VF
        <pb n="1225" />
        W  1167  20

Flores  Arniene.  Arnikablüten
Aurantii.  Pomerangenblüten

Chamomillne,  Kamillen

Lavandulac.  Lavendelblüten

:  AMlulvac,  Malvenblüten

*  Rosac.  Rosenblätter

:  Jambusi.  OHolunderblüten

*  Hilliac,  Lindenblüten
Folia  Althacac,  GEibischblätter

Juglandis.  Walnußblätter
Farfarac,  Ouflattichblätter
Malvac.  Malvenblätter
Alelissac.  Melissenblätter
k:  Menthne  piperitne.  Pfeffermin  zblätter
:  Rosmarini,  Rosmarinblätter
Salvigc.  Salbeiblätter
PFructus  Anisi.  Anis
"  Auramii  immaturi,  unreife  Pomeranzen

Frnetus  (annabis,  Haufsamen
«  (.1pssuwmmchcMesser
:-  Cardamomi,  Malaber-zardamomen
»  Carvi.  Kümmel
"„  Foeniculi.  Feuchel
"  Juniperi,  Wacholderbeeren
»  Lauri,  Lorbeeren
Mhamn#  cnthn  mritie  ac.  Kreugdornbeeren
(„  Tamarinli.  Tamarinden
"„  Vanillne,  Vanille
Fungus  Chirurgorum,  Wundschwamm
(allne.  Galläpfel
Galatinn  alln.  weißer  Leim
Glvecrinum.  Gtugerin
Gummi  arabicum,  arabisches  Gummi
(imta  Dercha,  Guttapercha
IIerbu  Absinthii,  Wermut
Courgui  Denahet.  Kardobenediktenkraut
"  Cemanrit.  Tausendgüldenkraut
„  ('ochleariac.  Löffelkraut
Aloliloti.  Steinklee
Serprlli.  Juendel
.  Flhmi,  Thumian
„PHi0olac  tricoloris.  Stiefmütterchen
Hxdrargyrum,  Quecksilber
Kalium  bicarbonicum,  Kaliumbikarbonat
Coarbonium,  Kaliumkarbonat
hmitricum.  Raliumnitrat  (Salpeter)
„Permanganicum.  Kaliumpermanganat
Szulfuratum,  Schwefelleber
»  sulfuricum,  Kaliumsulfat
"“  tartaricum.  Kalinmtartrat

Liqnor  Aluminü  acctici,  essigsaure  Tonerdelösung

Liquor  Ammonü  caustiei.  Salmiakgeist
Lichen  islandieus.,  isländisches  Moos
L#ignum  (laujaci,  Gaujakholgz
»  Cunssine,  Inassiaholz
»  Sassafras,  Sassafrasholz
IFcopodium.  Bärlappsamen
Ilagnesium  carbonicum,  Magnesiumkarbonat
"  sulfuricum
Alagnesiumsulkfat,  Bittersal)z
Alel.  Honig
Alucilugo  (iummi  arabieum,  Gummischleim
Alyrrha.  Murrhe
Naphthalinum,  Naphthalin
Julrium  eaceticum,  Natriumacetat
"  birurbonie.  um,  Natriumbikarbonat,
auch  in  Kapseln
Jatrium  carbonium,  Natriumkarbonat
»  nitrieum,  Natriumnitrat

S

S

 

Xatrium  sulfuricum,  Natriumsulfat.  Glauberal.


ol#nh  Amrgalaum,  Mandelöl
„  Anisi,  Anisöl
„  Arachicdlis,  Erdnußöl
:  Aurantüflorum,  Pomeranzenblütenöl
»  Berkamotne.  Bergamottöl
:  Caeno,  Kakaobutter
„  Calami,  Kalmusöl
*  Curvi.  Carvon
„  Curyxophxrllorum.  Nelkenöl
(einnamomi,  Zimtöl
*  Oeitri,  zitronenöl
TPoocniculi,  Fenchelöl
»HHyvoscyami.  Bilsenkrautöl
*  Jatcoris  Asclli.  Lebertran
*  Juniperi,  Wacholderöl
»  Luuri,  Lorbeeröl
Lavandulne.  Lavendelöl
Lini.  Leinöl
Macildlis.  ätherisches  Muskatblütöl
Moenthae  piperitac.  Pfesfermünzöl
*  Jueoeistnec,  Muskatnußöl
:  Olivkarum,  Olivenöl
„?  Olivrarum  commune,  Baumöl
:  Papaveris.  Mohnöl
„.  Ricini.  Riginusöl,  auch  in  Kapseln
„  NRosae,  Rosenöl
:  Rosmarini.  Rosmarinöl
„:  c-sami,  Sesamöl
Terebinthinne.  Terpentinöl
"  »  rectisicatum,  gereinigtes
Terpentinöl
Oleum  Thymi,  Thymianöl
Paraffinum  liquidum,  flüssiges  Paraffin
"  solidum,  festes  Paraffin
Pix  liquida.  Holzteer
Placenta  Seminis  Lini.  Leinkuchen
Radix  Althaenae.  Eibischwurzel
"  Antelicne.  Angelikawurzel
!.  Genmiange,  Enzianwurzel
"  I  i#ijluiritige,  Süßholz
„  Ouonidis.  HOauhechelwurzel
*  Pimpincllae.  Bibernellwurzel
*  Ratanhiae,  Ratanhiawurzel
„:  Tarnxaci  cum  herba,  Löwenzahn
Valerianaec.  Baldrian
Rhizomi  Culami,  Kalmus
Calangue.  Galgant

»  lridis,  Veilchenwurzel
Zc„lloarine,  Zitwerwurzel
"  Zingiberia,.  Ingwer

Saccharum  lactis.  Milchzucker
Sapo  kalinus,  Kaliseise
Sehum  ovile,  Hammeltalg
Semen  Erucnac,  weißer  Seufsamen
Seenugracei.  Bockehorusamen
:  Trapareris,  Mohnsamen
»  Sinapis,  Senfsamen
Spiritus,  Weingeist
Stibium  Sulfuratum  nigrum,  Spießglanz
Sulfur  depuratum.  gereinigter  Schwefel
"  Dorncipitatum.  Schwefelmilch
:  SZuhlimatum,  Schwefel
Talcum,  Talk
Turtarus  depuratus,  Weinstein
Terchinthina,  Terpentin
Tragacamha.  Traganth
Tubera  Salep.  Salep
Vasclinum,  Naselin
Zincum  oxydatum,  Zinkoryd.
        <pb n="1226" />
        W  1168  20

Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  während  des  RKalenderjahres  1911.“)

1.  Ostafrika.
J.  Obergericht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  —1.  Davon
.  5-s:«»-—i-E-Es
  waren  anhängig:  7½7s  23  2m  22
z88  E;
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Berufunggen  6  .1  193022  8
2.  Beschwerden  ..  ............—  7  7  6  1
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ..  .........—z————
C.  Strassachen  (einschl.  Vercisgesachey  :
1.  Berufungen  5  3814337  6
2.  Beschwerden  ...  .———————
D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.  .—  1  1  1.  —
Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worden.
II.  Bezirksgericht  Daressalam.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  "
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen2048961100|915  185
2.  Sonstige  Rechtssachen:  «
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  .  1—  75  7575  —
Rechtshilfesachen  .  1  440  42423  29
Zwangsvollstreckungen  11  608619619  —
Zwangsversteigerungen  von  Grundstücken  ......  1«1  2—«2
Zwangsverwaltungen............——————-Mahnfachen...............—122122122-—

Sühnesachen  .  .  ..1—  381  381  37  1
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  anhängigen
Rechtsstrits.  .  .  .1-  131131  13  —
Aufgebote  .  ..  ......—«—————
Von  den  Sachen  gehörten  zur  Buständiaten:  l
a)  des  Richters  .  1468  2050|2218|2054¼  164
b)  des  Gerichchttsss  60  143203150  53
B.  Konkurssahernrnn  71  714  7  7

C.  Strafsachen:

 

 

 

 

1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  .  .  ..  3  121151  13  2
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  rarrr63  124187|105  82
davon  Privatklagesachen  17  48  65  44  21
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  551  2442
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richtss  1  —  2  2  1  1
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptwerhandlungen  sant
a)  ohne  Beisitzer  .  60  I
b)  mit  Beisitzen  .  i  28
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  1
1.  Vormundschaften  und  Pfle  schaften  (außer  Kachlabpflegschafg  .  2  5  7  4  3
2.  Erbteilungen  —  ——  —
3.  Testameneeeeeeßeße  2  2  2  —
4.  Nachlaßregzulierungenn.  t  ..  .  .  .162  3519871  45  52

*)  Agl.  „Deutsches  Kolonialblatt“  1911,  Nr.  23,  S.  871  ff.
        <pb n="1227" />
        1169  2cC

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
.  --i»x·,g-—!-:s:s
Es  waren  anhängig:  EHILIEIE
——
Ser  5  2  S  —
5.  Erbscheine  —  9  9  9  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  2020  20—
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.  —  173173733
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundbuch  —  858585  —
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  282828  —
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  211211211  —
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  in  Morogoro  mit  Kilossa  und  Dodoma  4.
III.  Bezirksgericht  Tanga.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  ·  I
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden--,  Ehe-  und  Entmündigungssachen  .63  257132012217  103
2.  Sonstige  Rechtssachen:
Arreste  und  einstweilige  Versügungen  3  2629  16  13
Rechtshilfesachen.  13  588601  19
Zwang-volltzcngssachen  1  2392402400⅛
Mahnsachen  .  —  304304
Sühnesachen  .  ...........—  3  3  3—
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  anhängigen
Rechtsstreits  ...........—  7  7  7  —
Aufgebote  —————
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  *es  zu  Zutinbigtet
a)  des  Richters  .  .  67l13611428s1309119
b)  des  Gerichts  13  637660  16
B.  Konkurssachen  3  3  633  3
C.  Strafsachen:  I
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  2  261  28117  11
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war.  17  8810556  49
darunter  Privatklagesachen  6  1  410  6  4
3.  Einzelne  richterliche  Anardnungen,  Ermittlungssachen  152183318944
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  ———  —  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Haupterhandlungen  saht:  «
a)  ohne  Beisitzer  .  71
b)  mit  Beisitzen  .......  9
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarteit.  i
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  einschl.  Familienrechtssachen  8  4112  3  9
2.  Erbteilungen  .  —-—-——s—
3.  Testamente  und  Erbverträge  .  —  6  6  61  —
4.  Nachlaßregulierungen  13  2336  17  19
5.  Erbscheine  —  5  5  5  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregistr  —  1444  —
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.  —  108108108  —
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundbuch  —  1
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  148  148148  —
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  466  4646
Gerichtstage  wurden  nicht  abgehalten.
        <pb n="1228" />
        W  1170  c

 

 

Aus

 

 

 

Gerichtstage  haben  stattgefunden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  Tavon
Es  waren  anhängig:  #(  27r  2
——
——
IV.  Bezirksgericht  Muansa.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssacheennr  55  59  43  16
2.  Sonstige  Rechtssachen:  s
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  3  3  3  —
Rechtshilfesachen  ....  —22222221557
Zwangsvollstreckungen  —  37  37  32  5
Verteilungsverfahren.  —  1  111—  1
Zwangsversteigerungen  von  Grundstücken  —  —  —  —
Zwangsverwaltungen  —  ———  —
Mahnsachen  1  23  24244  —
Sühnesachen  —-  6  6  3  3
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gerichtanhängigen  guchtsireis  —  2  2  1  1
Aufgebote  .  ..  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  achdrien  dur  2
a)  des  Richters  ..  .  383834131328
b)  des  Gerichts  2  111  13  8  5
B.  Konkurssachen  —  —
C.  Strafsachen:  „
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  5  2429  23  6
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war.  2  3537  24  13
darunter  Privatklagesachen  —  6  6  5  1
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  8  69  77  60  I  17
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  1  1  1.  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt.
a)  ohne  Beisitzer  20
b)  mit  Beisitzen  .......  3  .
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit-1.
  Vormundschaften  und  Pflegschaften  laußer  aachlehesezihalten  1  —  111—  1
2.  Erbteilungen  .  —i———————
3.  Testamente  und  Erbverträge  —  ——  -  —
4.  Nachlaßregulierungen  4  121612  4
5.  Erbscheine.  —  —  —  —
6.  Eintragungen  in  das  Handel  zregister  ..  —  5  5  5  —
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  —  —1
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundbuch  —  —  —  —  —
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  1  1  1  —
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  471471  47  —
Gerichtstage  wurden  abgehalten  in  Tabora  und  Malongwe.
2.  Sũdwestafrika.
I.  Obergericht.
A.  Burgeiche  Rechtsstr  eitigleiten.
.Berufungen  72.146218  103  115
4  Beschwerden  .  4404442s2
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  —  —  —  —
C.  Srraffachen-1.
  Berufungen  29  10613584  51
davon  in  Privatklagesachen.  4  161  201  10  10
2.  Beschwerden  —  111111  11  —
D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  2  91111  —

in  Swakopmund,  Lüderitzbucht  und  Keetmanshoop  je  2.
        <pb n="1229" />
        1171  #

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
:  S  8  x  7  ½  —
Es  waren  anhängig:  7on  2  —  33  22
J—l  E
II.  Bezirksgericht  Windhuk.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  «
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-  und  Wechselprozese,  Ehe.  und  Entmündigungssachen
  421  12181639|1211H  8
Hiervon  gehörten  zur  Zufändigreia)
  des  Bezirksrichters  .  2489621210906304
b)  des  Bezirksgerichts  173  256  429  3051
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge  152
b)  durch  andere  Urteile.  697
r  durch  Vergleich  67
2.  Sühnesachen  in  Zivilsachen.  —  3  3  1
3.  Mahnsachen  .  —l  96496495014
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  778585,  —
5.  Aufgebotsverfahtren  3  3  1
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  1  9  10010—
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  .  116  908|11024904  120
8.  Zwangsvollstreckungen  in  das  unbewegliche  Vermögen  17  244128  13
9.  Zwangsverwaltungen  .  2«2431
10.  Verteilungsverfahrten  —  1  1  1  —
11.  Andere  Zwangsvollstreckungshandlungen  (senbarungseide  und
Pfändungs=  und  überweisungsbeschlüse)  20  11471167|112344
12.  Beschwerden  .  —  3  3  3  —
B.  Konkurssachen  17  522  9  13
C.  Straffachene
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  in  Strafsachen  .  1411382  493  394  99
2.  Strafbefehle  14  67481  6417
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  üÜbertretungen  —  5  5  441
b)  wegen  Vergehen.  68  134420%%
c)  wegen  Verbrechen  8  13  1E  11
Hiervon  gehörten  zur  Zstandioleit
a)  des  Bezirksrichters  54  130  184  110  74
b)  des  ezirisgerichts  22  22  44  30.  14
4.  Sühnesachen  151  48r  4
5.  Privatklagesachen.  23  49  72  43  29
6.  Beschwerden  —-  4  4  4  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens-  ;
erklärungen  .  —  24112411  241  —
2.  Beglaubigungen  von  Unterschriften  und  Handzeichen.  —  178  18  178  —
3.  Freiwillige  Versteigerung  von  Grundstücken  —  —  —  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  —HK  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen  —  101  101  10  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots,  Anlegung  des  Grundbuchs  —  2171  2171  217  —
b)  Eigentumsänderungen  .  —189189  189  —
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  örundschuiden  —  280)0280  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  .  ——446446446·——

 

 

 

 

 

 

 

 

3
        <pb n="1230" />
        G  1172  20

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  o5  EE  E2
———e22
#E
l
7.  Landregistersachen:  «

a)  Anlegung  des  Landregisters  —  4  44

b)  Eigentumsänderungen  —  2  2  2.  —

c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  örundschuiden  —  131  131  13  —

d)  Sonstige  Eintragungen  .  —  434343«——

8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  30030  30  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  9  9  9  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  3  3  3.  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  -verwaltungen.  30  15  45|  20  25
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  .  ——————
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeugnisen  —  6  6  1  5
14.  Auseinandersetzungen  .  —  2  2  11
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  —  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften.  32  436  10  26
17.  Sonstige  fünitenrechice  gelegenheiten  —
18.  Protestsachen  —  —  ———.  —
19.  Beschwerden  —  ——
20.  Hinterlegungen  von  Geld  und  We  35  544  41  418

E.  Rechtshilfesachen

IIII.  Bezirksgericht  Swakopmund.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschließlich  Urkunden=  und  Wechselprozesse,  Ehe.  und
Entmündigungssachen
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters
b)  des  Bezirksgerichts
Es  wurden  erledigt:

a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Autrãge  66
b)  durch  andere  Urteile  312
e)  durch  Vergleich  53

2.  Sühnesachen

3.  Mahnsachen

4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen

5.  Aufgebotsverfahren  .

6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  .
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen

9.  Zwangsverwaltungen  ........

10.  Verteilungsverfahren

11.  Andere  zwangevolsfreckngähandlungen

12.  Beschwerden  ..  .  .

B.  Konkurssachen
C.  Strafsachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anord—
nungen  in  Strafsachen.  .........
2.  Strafbefehle

 

 

 

383
144

 

1099|1  107
Gerichtstage  fanden  statt:  In  Otahandsa  4,  in  Gobobis,  ,  Rehoboth  und  Kub  je  2,  in  Nauchas  1.

527

 

 

692

459
233

803
43

z

515

534

 

 

19

211
25

1054,  53

520  172
351  108
169  64

3  —
788  15
43  —
33  —
41.  44

2  6
513  21

5  14
172  39
24  1
        <pb n="1231" />
        W  1173  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Dawon
—  E  2  2  –  —  S
Es  waren  anhängig:  .  E  2
S——2  5
S.#  —  882S  7—
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretungen  —  —  —
b)  wegen  Vergehen  16  5571
c)  wegen  Verbrechen  2  352  3
Hiervon  gehörten  zur  Buständialei:
a)  des  Bezirksrichters  8  34443  4
b)  des  Bezirksgerichts.  10  24434  26  8
4.  Sühnesachen  .  —383837I1
5.  Privatklagesachen  5  33138  26  12
6.  Beschwerden  —  5  5  5—
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  #  #
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens-  .
erklärungen  .  .  .  .1  —  151151  15  —
2.  Beglaubigung  von  unterschriften  usw.  —  121121121  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  —  —  —  —  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen.  —  6  6  6  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  888  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  —  2727  22  5
b)  Neuanlegung  von  Grundbüchern  —  222222—
Jc)  Eigentumsänderungen  .  —:555555«—
d)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  *  .  —I969696I—
e)  Sonstige  Eintragungen  ..  ..  —8585  85  —
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  4  4  4  —
b)  Eigentumsänderungen.  —  1  1  1.  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  —  8  8  8  —
d)  Sounstige  Eintragungen.  .  —;111111«—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —  2626  26  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  7  77.  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  2  2  2  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  -verwaltungen  12  1325|  12  13
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichtt  —  ——
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeuanisen  —  3  3  3  —
14.  Auseinandersetzunggen  —  1  1.|1—  1
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .  ——————
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  12  517  4  13
17.  Sonstige  familienrechtliche  Angelegenheiten  —  —  —  —
18.  Protestsachen:  #
a)  Seeproteste  2  2  21  —
b)  Wechselproteste  —  301  301  30  —
19.  Hinterlegung  von  Geld  und  Werzche  36  367236  36
20.  Verklarungen  .  .  —  2  2  2  —
E.  Rechtshilfesachen  —  1206s|1206|1186  20
F.  Seemannsamt:  1  1
1.  An=  und  Abmusterungen  —  134134134—
2.  Strafverfahren  nach  §  122  der  Seemannsordnung  .  1  2021  17  4
3.  Untersuchungen  von  Seennfällen  —  ——  —  —  —
4.  Andere  Handlungen  des  Seemannsamts  –  —  —  —

Gerichtstage  fanden  statt:

in  Usakos  5,  in  Karibib  6,  in  Otjimbingwe  3,  in  Goanikontes  1.
        <pb n="1232" />
        W  1174  c0

 

 

 

 

 

—

 

Aus  DLavon
Es  waren  anhängig:  s
J——S  725
-———  *
IV.  Bezirksgericht  Keetmanshoop.
A.  Bürgerülche  Rechtsstreitigkeiten:  "
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Wechselprozese,  Ehe—  und
Entmündigungssachen  .  ....272«703975667308
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters.  188  5020  490  493  19
b)  des  Bezirksgerichts.  84  201285174  111
Es  wurden  erledigt:  6
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Antrãge  .  37
b)  durch  andere  Urteile  424
Je)  durch  Vergleich  26  #
2.  Sühnesachen.  —  3  3  3  —1
3.  Mahnsachen.  —  462  62462  —
4.  Arreste  und  einstweilige  ersügungen  .  —,585858—
5.  Aufgebotsverfahren  —  ——  —  —
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  —  ——  —  —  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen  —  764
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Sachen.  2  9  11  6  5
9.  Zwangsverwaltungen  .  ....  —;-——————-10.
  Verteilungsverfahren  .  —i1  1  —
11.  Andere  Jangsvolstregungshandlinge  —  671671671  —
12.  Beschwerden  —  ——Ib  b!
B.  Konkurssachen  4  5  9  3  6
C.  Strafsachen:  "„
1.  Ermittlungen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
in  Strafsachen  ...........  61  29013511268  23
2.  Strafbefehle  13  27140137  3
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Ubertretungen  7  7  7.  —
b)  wegen  Vergehen  59  10716622  414
Tc)  wegen  Verbrechen  3  3  6  3  3
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:  «
a)  des  Bezirksrichters  28  1  74102%76  26
b)  des  Bezirksgerichts  34  4477  21
6n  Sühnesachen  —  19  19  19  —
5.  Privatklagesachen  11  1829  23  6
6.  Beschwerden  .  —  3  3  3  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  "
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  —  67  67  67  —
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  Handzeichen  220  2201220  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  —  —  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  63  663  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  5  5  5  —
6.  Grundbuchsachen:  #
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Ausgebots  und  d  Mlegungd  der  Grundbücher.
  7114646
b)  Eigentum  sänderungen  —  75  75  T75  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundschulden  —  98  98  88
(1)  Sonstige  Eintragungen.  .....  —454545-
        <pb n="1233" />
        G  1175  20

 

8
S
a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

s—-  Davon
"  S  —-  ·
Es  waren  anhängige:  ——
—
ezs#E's
7.  Landregistersachen:  I
a)  Anlegung  des  Landregisters  69  148383  —
b)  Eigentumsänderunggen  .  —171717-—
0)Emtragungenvon  Hypotheken  und  Grundschulden  .  —  37137137  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  .  —131313—
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  18  18  18,  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  3  3  3  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  3  3  3J—
11.  Nachlaßpflegschaften  und  -verwaltungen  .  2220421329
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  .  ——————
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  öeuanijen  —  7  7  7  —
14.  Auseinandersetzungen  .  .  —  222—
16.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —————
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  21  1334  3  31
17.  Sonstige  fünitenrechuiche  Angelegenheiten  5  61111  5
18.  Protestsachen  .  —————
19.  Beschwerden  .  —————
20.  Hinterlegung  von  Geld  und  erzachen  35  64499  49  50
E.  Rechtshilfesachen  .  56l83188781968
Gerichtstage  fanden  statt.  in  Gibeon  2,  in  Maltahöhe,  Kubis,  Bethanien  und  Warmbad  je  1.
V.  Bezirksgericht  Lüderitzbucht.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Wechselprozese,  Ehe=  und
Entmündigungssachen  826  998  1324  103321
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters  .  188793981780201
b)  des  Bezirksgerichts  138205  343253  0
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widerprechender  Amträge  133
b)  durch  andere  Urteile.  613
J)  durch  Vergleich  50
2.  Sühnesachen  .—  1  1  1  —
3.  Mahnsachen  —  403  403  1
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  62  6262  —
5.  Aufgebotsverfahrten  —  ———
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  —  13  13  13—
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen  —  528  528522%  6
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  1  7  812  6
9.  Zwangsverwaltungen  .  .  ——————
10.  Verteilungsverfahren  —  —  —
11.  Andere  Foangsvolltreungshandlungen  —  80580588056
12.  Beschwerden  .  ——————
B.  Konkurssachen  4  711  6
C.  Strafsachen:  6
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  in  Strafsachen.  559  193  252222  30
2.  Strafbefehle  42  1557  53  4
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretungen  83  8|1111
b)  wegen  Vergehen  111  72183  13112
c)  wegen  Verbrechen  4  48  5  3
        <pb n="1234" />
        G  1176  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  .Dabvon
"„  55  2  ——-Es
  waren  anhängig:  s  s7
—  s
-::
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:  #
a)  des  Bezirksrichters  ...  61«571189028
b)  des  Bezirksgerichts  57  27  8457  2
4.  Sühnesachen  .  2  191  2121  —
5.  Privatklagesachen.  14  171  311  20  11
6.  Beschwerden  ....,.....  —  7  71  7  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  I
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  .  —  684184184  —
2.  Beglaubigungen  von  Unterschriften  und  Handzeichen  42  42  42  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstüken  ————  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundunen  1  111.—
5.  Verfügungen  von  Todes  igeeen  2  22  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  •  Mlegung  d  des  Grund-  #
buchs  —  33  3333  —
b)  Eigentumsänderungen  ..  ...—l545454—
c)EmttagunqenvonHypotheken  und  d  Grundschulden  ..  878787  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  1—  27127127  —
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregistess  3  33.—
b)  Eigentumsänderungen  ..  45  4  1  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Gumoschudeen  ...-—  3  31  3  —
d)  Sonstige  Eintragungen  ..  ...—  1  1  1  —
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  ........—  791  791  79  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsre  gister0  6  61  6  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregisterr  ———
11.  Nachlaßpflegschaften  und  -verwaltugen1  10  31  13
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  ...-—  l——-——
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zeuonissen  ...—-·1  1  1  —
14.  Auseinandersetzungen  .  ...——-————
15.  Andere  Handlungen  des  s  Nachlaßgerichts  .......-————-————
16.Vormund-Pfleg-undBetstundichaften  .....2-6  8  1  7
17.  Sonstige  fünitenrechtiche  Angelegenheiten  ———  —
18.  Protestsachen  ...  —434343—
19.  Beschwerden  .......  1  —  1  1  —
20.  Hinterlegung  von  Geld  und  ersachen  .  47  541011½
21.  Verklarungen  ...  —.2  2  2  —
E.  Rechtshilfesachen  12  1247  125  1253  6
F.  Sremannsamtesachen:  «
An-undAlnnmternngen..  ....—174174174——
Strafverfahren  nach  8  122  der  Seemannsordnung  ....—  5  5  5  —
3.  Untersuchungen  von  Seennfälleee———  —
4.  Andere  Handlungen  des  Seemannsamtees  2  2  2.
Gerichtstage  fanden  statt:  in  Aus  1,  in  Prinzenbucht  3.
VI.  Bezirksgericht  Omarurn.
A.  Sürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  l
ProzeneeinschließlichUrkundennnd  Bechselprozese,  Ebe—  und
Entmündigungssachen  125  272  397244  153
        <pb n="1235" />
        W  1177  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  t  Davon
.  IssäåstzgZ
Es  waren  anhängig  SS.  ES
——  28s
Se  Z  2  CES
2  3
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Bezirksrichters  ..  5817022814682
b)  des  Bezirksgerichts  67  1021699981
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Antrage  .443
b)  durch  andere  Urteile  11#.cg
e)  durch  Vergleih..  298
2.  Sühnesachen  .............·-——-—·—,——
3.  Mahnsachen  18  394412  395  17
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  8  19  27½0  7
5.  Aufgebotsverfahren  —  1111—
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  diecisstrens  —  99  s  1
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen.  ..  60“')319  379355  24
8  211  261  5  21

.Zwangsversteigerungen  in  das  unbewegliche  Vermoͤgen
9.  Zwangsverwaltungen
10.  Verteilungsverfahren  .
11.  Andere  Jrangswolfmeccungshandlungen
12.  Beschwerden

B.  Konkurssachen

C.  Strafsachen:
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anord-–


He

–

S

##

—

#

2

 

 

 

 

 

nungen  in  Strafsachen  37  136173  137  36
2.  Strafbefehle...  .....  .  .110  361  451  40  6
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretugen  1  31  41  4  —
b)  wegen  Vergeheen  33  31164436  28
c)  wegen  Verbrechen  ..  .  .  ..1412  6  33
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigkeit:  I
a)desBezkkkskkchteks..............32724563125
b)desBezirksgerichts.............6«1218126
4.Sühnefachen........  .....931120I19«1
5.  Privatklagesachen  7  17  24  8
6.  Beschwerden  —  22  2—
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  "
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens-  «
erklärungen  .  .—  3131131  —
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  Handzeichen  —  15050  150  —
3.Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstükenn  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundugen————
5.  Verfügungen  von  Todes  wgen  44444
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  Aulegung  des  .
Grundbuchs..  .  —"206206206—
b)  Eigentumsänderungen  ..  ...—129  KK  129  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundichulden  EIEIIIIEIIIIIrEE
d)  Sonstige  Eintragungen  —152  152152  —
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregistes  20220|220  —
b)  Eigentumsänderungen  20  20  20  —
c)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  Grundichulden  3030030
d)  Sonstige  Eintragungen  ..  .1  -  1671671  67  —

 

 

 

5)  D  Die  unter  A'  und  11  aufgeführten  Sachen  waren  1910  unter  A  7  zusammen  zur  Darstellung  gebracht.
        <pb n="1236" />
        Aus  ODavon
Es  waren  anhängig:  *  5.522
F#Frvßons:z
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  1616
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  —  ——  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  2  2  2  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  -verwaltungen.  19  928  13  15
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  .  ———  —
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Beugnisen  .  1  1  2  2  —
14.  Auseinandersetzungen  1  1  2  2  —
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  ———  —
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften.  7  51  12  6
17.  Sonstige  fümitenrechuiae  Angelegenbeiten.  ———  —
18.  Protestsachen  —  2  2  2  —
19.  Beschwerden  —  —  ——
20.  Hinterlegung  von  Geld  und  Vertsachen  13  922  14  8
E.  Rechtshilfesachen  33  33972  310  32
Gerichtstage  fanden  statt:  in  Grootfontein  und  Tsumeb  je  4,  in  Outjo  und  Otjiwaronge  je  3,
in  Waterberg  und  Otavi  je  2,  in  Okombahe,  Kalkfeld  und  Otjosondu  je  1.
3.  Kamerun.
I.  Obergericht.
A.  Bürgerliche  RNechtsstreltigkeiten:
1.  Bernfungen  6  8  1413  1
2.  Beschwerden  —  212121  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ..  ———-—-C.
  Strassachen  einschl.  #rivattlagesachen  .
1.  Berufungen  7  233029  1
2.  Beschwerden  —  21212  I  —
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  ———  —
Von  den  48  Sachen  entfallen:  #
a)  auf  die  Bezirksgerichte  in  Kamerun.  .  .  42
b)  auf  das  Bezirksgericht  in  Tgoo  6
E.  Gerichtstage  fanden  statt:  in  Duala  7,  in  Kribi  1,  in  Victoria  1,  i
in  Lome  (Togo)  1.  g
II.  Bezirksgericht  Duala.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse.2  81193  75  18
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  15E.252267241  26
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuftandigte-  «
a)  des  Richters  .120  31713371301.  36
b)  des  Verichts  7.  162315  8
B.  Konkurssachen  —  2  2—  2
C.  Strassachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  4  71110  1
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.  621  771  69  8
        <pb n="1237" />
        1179  20

 

 

 

Aus

 

 

 

 

Davon
—IL—
Es  waren  anhängig:  l——
*  -  E  Z  —
s  s
3.  Ermittlungssachen  .  .  14128142124:18
4.  Privatklagesachen,  einschl.  Sühnesachen  ..  6E1723233—
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Ghaupwerhandlunge  statt:
a)  ohne  Beisitzer  .....  53
b)  mit  Beisitzen  .  21  I
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  —  8  8  7  1
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  !
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  9  3444323  20
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  —  2  2  2  —
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.  71  1481219  171  48
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  1  1  1  —
4.  Rechtshilfesachen  .  2,1791811774
5  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubi-  «
gnngcnTestamentserrtchtnngcnvorlanngeVerwahrungenusw—-1711711701
E.  Seemannsamtliche  Handlungen.  2  3  5  5  —
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  in  Victoria  4,  in  Edea  4,  in  Bare  1.
III.  Bezirksgericht  Kribi.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  I
I.Prozesse,einfcl)l.derUrkmtden-,Ehe-nndEntmündigungsprozefse134193226»6
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  !  «
vollstrecknngenMnhnsachencühnesachenAnchboteufw.  —ll717  16  1
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  –Whenm  zur  Zustaͤndigteit  ·  -
a)  des  Richters  11“°)  314339  4
b)  des  Gericht-  2“°“)  4  6  3  3
B.  Konkurssachen  —  ——  —
C.  Strassachen:  .
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  3  5  8  8  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  13  11241  3
3.  Ermittlungssachen  .  344680719
4.  Privatklagesachen  einschl.  Sühnefachen  3  8  11  11  —
In  den  Sachen  zu  1  und  2  fanden  danbtwerhandlungen  statt:  —
a)  ohne  Beisitzer  s
b)  mit  Beisitzen  ...  4
Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  .—I2  2  2  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  3  1  8  11  5  6
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen.  —  ——  —
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  39  39  39  —
30  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  —
4.  Rechtshilfesachen  7  1361431140  3
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubi-  6
gungen,  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.  85585/85  —
E.  Seemannsamtliche  Handlungen.  .......  -————————

Gerichtstage  wurden  abgehalten:

*)  Die  Angabe  in  der  vorfjährigen  Ubersicht,

 

in  Campo  und  Ebolowa  je  1.

 

wonach  10  zur  Zuständigkeit  des  Richters  und

Zustäündigkeit  des  Gerichts  gehörende  Sachen  anhängig  geblieben  sind,  beruhte  auf  einem  Irrtum.

 

2  zur

4
        <pb n="1238" />
        I
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Davon

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Es  —  :  ——-—-.—
·  waren  anhängig:  S  s2
S—  —  —  —

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1#.“  —

 

IV.  Bezirksgericht  Lomie.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:

1.  Prozesse,  einschl,  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesse  8  192711  156
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  u1.  222613  13
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigtkeit:  ·
a)dethchters...  .988472324

b)  des  Gerichis  6  ..13
Konkurssacheen  .............———————

C.  Strassachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  3  2  5  2  3

2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.  .  .  11  11122  110  12
Ermittlungssachen  6  T&amp;amp;25  60851  414
4.  Privatklagesachen  einschl.  Sühnesachen  ...  ...  1  7  8  2  6

 

In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt:  6
a)  ohne  Benisitzer  ..  ......  ·
b)  mit  Beisitzen  ...
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .....—

D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:

S—

1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  2.  —  2—  2
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  .  313  6  2  1
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  1.  3  4  4  —
4.  Rechtshilfesachen  2  3638  31  4
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubigungen,

  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.  3  3  1  2
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister"  3  10  5  5

 

 

 

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  in  Jukaduma  7,  Molundu  6,  Abongmbang  5,  Dume  4
Assobam,  Dumba  und  Minjaß  je  3,  Bertua,  Moena-Dorf,  Baturi,  Njassy,  Massango,  Lamuge-Dorf
Njoko,  Jandongoe  und  Missodja  je  1.

4.  Togo.

Bezirksgericht  Lome.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigleiten:

i

1.  Zivilprozesse  ..  15  3853  45  8

2.  Zahlungsbefehlel  ..  .  —  131  131  13  —

3.  Arreste  und  einstweilige  Bersügungen  .........—  5  5  5  —

4.  Sicherung  des  Beweises  .  7  7  6  1

5.  Zwangsvollstreckungen,  Aufgebote  usw.  .  .  .  .  —  391  39139  —
B.  Konkurssachenn.w  1  —  1  1  1  —

C.  Strassachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  .  7
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  6
3.  Ermittlungssahennne3  172016
4.  Privatklagesachen.  .  .  2
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  ihter  .  —
6.  Sühnesachen  .  3
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssahen  311113
2.  Testamente  und  Erbvertreessssl  —  ——  —
        <pb n="1239" />
        G  1181  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  —mz7g
gis:  257!*  3
3.  Nachlaßregulierungen  6  40  6  4
4.  Erbbescheinigungen  —  —
5.  Handelsregistersachen  —  5  5  5  —
6.  Grundbuchsachen:  "  "
a)  Anträge  auf  Anlegung  eines  Grundbuchlattes  151  1911701  57  113
b)  Eigentumsveränderungen  —  5454454  —
e)  UÜbertragungen  auf  andere  Blätter  ..  ——3434348—
d)  Eintragungen  in  den  Abteilungen  II  und  In  —  5050  050  —
e)  Löschungen  —  19  19  19  —
f)  Berichtigungen  nach  dem  Inhalt  der  Flurbücher#  —  —  —  —  —
7.  Landregistersachen  .  .  —  —  —  —  —
8.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  i
a)  Verträge  und  einseitige  Willensertlärungen  —  1616161  —
darunter  Grundbuchsachen  —  141  1411141  —
b)  Beglaubigungen  von  Unterschriften  usw.  —  3083030  —
Rechtshilfesachen  —  321321  32  —
Seemannsamt:  l
a)  Verklarungen,  An-  und  Abmusterungen  usw..  —  1  1  1  —
b)  Seemannsamtliche  Strafverfahren  —  33  3  —
Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worden.
5.  Neuguinea.
I.  Obergericht.
Hürgerliche  Nechtstreitigkeiten:  6
u  Berufungen  1  2  3  1.  2
4  Beschwerden  —  ———  —
Beschwerden  in  K  konkurssachen  —  —  —  —  —
Strafsohen  (einschl.  Privattlagesachen).
.  Berufungen  1  4  5  2  3
2.  Beschwerden  .  -—-1  1  1  —
Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  ——–
II.  Bezirksgericht  Rabaul.
Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  "
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  5  29  34T  7
2.  Sonstige  Rechtssachen:  «  !
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —1  1  1  —
Sicherung  des  Beweises  3  3  3  —
Rechtshilfesachen  —  I  202020—
Zwangsvollstreckungen  —  101  8  2
Mahnsachen  .  —  341  341  34  —
Zwangsversteigerungen  ——  —Un—  —
Aufsgebotsverfahren  J  2  2  1  1
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  22  z  Zujandigieit
a)  des  Richters  —  —91—  —
b)  des  Gerichts  —  ——  133—  —

B.  Konkurssachen
        <pb n="1240" />
        W  1182  e

 

 

 

 

 

 

 

An  J  Davon
2232..?2
Es  waren  anhängig:  2  22
—
½s  —:s“-C.
  Strassachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  2  2  2  —
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptverfahren  zu  eröfnen  war  7  1215  6
davon  Privatklagesachen  3  —  3  3  —
3.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  nicht  zu  eröffnen  war  s
(Einstellungen,  Zurückweisungen,  Zurücknahmen)  211  211  21  —
4.  Ermittlungssachen  8  41149  36  13
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  —————
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt:
a)  ohne  Beisitzer  ......  .
b)  mit  Beisitzen  1
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  12  820  8  12
2.  Testamente.  —  5  55  55  —
3.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  144
4.  Eintragungen  in  das  Schiffsregister  —  4  4  4  —
5.  Eintragungen  in  das  Grundbuch  —  179179  179  —
6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  !
a)  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens—
erklärungen  .  ...  —5118118118—
b)Bcglaubigungcn.  —  25  25  25  —
E.  Geschäfte  des  Seemannsamts:
a)  Anmusterungen  —  25225  25  —
b)  Abmusterungen  —  311131  —
1
III.  Bezirksgericht  Friedrich-Wilhelmshafen.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  .
1.Prozessc,einscl)l.derllrkunden-,Ehe-undEntmündigunggfachcn—I1  1  1  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  —  7  7  5  2
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  k  Zufndigtel.
a)  des  Richters  .  .  —  7  7  5  2
b)  des  Gerichts  —  1  1  1  —
B.  Konkurssachen  —  ——  —
C.  Strassachen:  1
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  8  8  5  3
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  eingeleitet  war  1  1  2  2  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  satt:
a)  ohne  Beisizes  —
b)  mit  Beisitzern  2
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  —  —  —  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  ·
1.  Vormundschaften  und  legichaften  5  1  62  1
2.  Erbteilungen.  —  ———  —
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  —  262626  —
4.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubi-  s
gungen,  Testamente,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)  7  172445  9
        <pb n="1241" />
        W  1183  e

 

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Aus  D
——  ".
Es  waren  anhängig:  2
IV.  Bezirksgericht  Ponape.)
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  I
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Wechsel-,  Ehe·  u  und  Emmündigungssachen
  und  Aufgebftttet  —  —  —
2.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  ........——.-——-——
Z.AntlagcaukzethalbemesVersahrcns........—’———-»—-·
4.Rechtshilfcfachcn...............—.-——————
5.  Mahnsachen  .........-....—-—  1  1  1  —
6.  Zwangsvollstreckungen  ..............—J————
B.  Konkurssachen  ......——————
Zwangsversteigerung  und  Zwangsverwaltung  .  .  —  —  —  —  —
C.  Strassachen:
1.  Strafbefehle  ...  ...——.2  2  2.  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  ...—  5  5  5  —
3.  Entscheidungen  auf  Grund  §  122  Seemannsordnun  1  1  1  —
1.  Ermittlungssachen  .  —  1  1  1  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Haonpwechandlungen  san  "
a)  mit  Beisitzen  —
b)  ohne  Beisitzer  .....  5  .
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  “  Ncchur-  .....——-"—————
D.  »ubncjachen  in  Privatklagesachen  .......——i————
E.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschafen  44·)  —  4—  4
2.  Nachlaßsachen:
a)  Nachlaßregulierungen  ............—;—-———
b)Erb1chcmc...  .....—«——-———
3.  Errichtung  usw.  von  letzwilligen  Verfügungen  .  .  —  —  —  —  —
1.  Anträge  auf  Anlegung  eines  Landregistes.  ——  —
5.  Sonstige  Verfügungen  in  Landregistersachn  1  1  1  —
6.  Eintragungen  in  das  HandelsregiserTS  ——  —
7.  Wechselprotestt  ..  .  —  ———  —
8.  Sonstige  Handlungen  der  feiwiligen  Gerichtsbarieit  ..  .  —  ;34134  34  —
9.  Hinterlegung  von  Gelderen  ———

 

 

 

*)  Die  Zahlen  für  das  Vorjahr  1910,  welche  seinergeit  noch  nicht  vorlagen,  sind  folgende:
X.  Bñrgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  »

—
—
—

"  Arreste  und  einiweilige  Verfgungen  ...........—

3.  big  6.  ..  .  ............—«———

B.  Konkurs  fachen  ......................—T-—  —  —  —
C.  Strafsachen:  «
1.  bis  3.  ..................—  —  —

4.  Ermittlungssachen.  ..  .........·.....  2  —

I).  Sühnesachen  in  Privatklagesachen  ...............  1
E.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
l

l

lkol
l

l
Hm
—

1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  ............  1
2.  bis  3.  —

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.  Anträge  auf  Anlegung  eines  Landregüsters  .......  —
.  bis  7..  ..  —
.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichts  cbarkeit  .....—
U.ViiitciligiiiigvoiiGclscrii...............  1  7

2.—
8  —

——
□
:#otok!  —  I  —

 

 

 

*.)  Von  dem  zum  1.  April  1911  aufgehobenen  und  dem  Bezirksgerichte  Ponape  zugelegten  Ve  zirksgerichte
  Jaluit  übernommen.  In  der  Zeit  vom  1.  Jannar  bis  zum  31.  Märg  1911  sind  bei  dem  Bezirksgerichte
Jaluit  2  Strafbefehle  erlassen  und  9  Handlungen  der  nicht  streitigen  Gerichtsbarkeit  erledigt  worden.
        <pb n="1242" />
        1184  .

 

Aus

 

—

—
——
1
—
—

 

Es  waren  anhängig:  *ê(5F:2
V.  Bezirksgericht  Jap.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungsprozesseill  —  —  —  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  I
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sũhnesachen,  Aufgebote  usw..  —  ——  —
B.  Konkurssachen  .  .  ———-———-C.
  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  2  2  2  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war.  —  3  3  3  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  dauptverhandlungen  statt:
a)  ohne  Beisitzes  ....  2
b)  mit  Beisitzern.  .  .  1
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Nichters  .  —————————
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  —  —1  —  —  —
2.  Erbteilungen  —  ——  ——
3.  Testamente  —  11111  —
4.  9  Nachlaßregulierungen  —  1  1  1  —
5.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  1  1  1  —
6.  Eintragungen  in  das  Landregister  .  ——————
7.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  66666  —
6.  Samoa.
I.  Obergericht.
A.  Bürgerliche  aachtsstreitgkeiten:
1.  Berufungen  2  1  3  3  —
2.  Beschwerden  —  ——  —  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  Z  —  ——  —1
C.  Strafsachen  (einschl.  #riboillagesachen
1.  Berufungen  ..  1  2  3  2  1
2.  Beschwerden  ........  —————-—
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  1  1  1  —
II.  Bezirksgericht  Apia.  4
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozeßsachen:
a)  Zuständigkeit  des  Richters  76  3711399  11
b)  Zuständigkeit  des  Gerichts  21  123321  9
2.  Entmündigungssachen  1  —  1  1  —
3.  Mahnsachen  —  152  152  152  —
4.  Sühnesachen  1  2  3  3  —
5.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  6  6  6  —
6.  Zwangsvollstreckungssachen.  5  15215730  27
7.  Zwangsversteigerungen  von  Grundstücken  2  —  2  2  —
8.  Rechtshilfesachen  .  .  —  7  7  7  —
9.  Sicherung  des  Beweises  —  1  1  1  —
10.  Sonstige  Zivilsachen.  —  .  2  2  2  —
B.  Konkurssachen  —  2  2—  2
        <pb n="1243" />
        G  1185  e

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
.  Träg  —  *
Es  waren  anhängig:  —z
.  —  2  S  —S
——“

«  i

c.Straffachen:  ,«
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  erlassen  wurde  —  8  8  —
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptverfahren  eröffnet  wurde  2  31113326  7
davon  Privatklagesachen  .  ...  —  5  5  4  1
3.  Ermittlungssachen  14  50164143  21
4.  Rechtshilfesachen.  1.  —  1  1  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  dauptverhandlingen  kant
a)  ohne  Beisitzer  .  25
b)  mit  Beisitzern  ...  .......  1

5.  Sühnesachen  in  Privatklagesachen  .........—  9  9  9  —

D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
.Vormundschaftssachen,  Pflegschaften,  Beistandschaften  33  18  51116  35
4  Nachlaßsachen  ....  1  2  3  2  1
2a.  Sonstige  familienrechtliche  Angelegenheiten  .  .  —  —  —  —  —
3.  Errichtung  letztwilliger  Verfügungegn—  5  5  51  —
4.  Eintragungen  in  das  Handelsregiter  -3k  nB  6  6  6.  —

5.  Eintragungen  und  Löschungen:  1  "
a)  im  Landregiserr  —  5J350150  —
b)  im  Grunddihyyyynynnnee  131|131  131  —

6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Be—  «
glaubigungen,  Veurkundungen  uso)1661666
7.  Rechtshilfesachen  .  ..  .  .  -  41414  —

Gerichtstage  fanden  statt:  In  Matautu  (Savaii)  1.

 

 

 

 

 

personale.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Rechnungsrat
Bickel  in  Windhuk  sowie  den  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren  im  Reichs-Kolonialamt
  Henkel  und  Hoffmann  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Kaserliche  Schutztruppen.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  19.  November  1912.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Nachbenannten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  des  ihm  verliehenen  nichtpreußischen  Ordens  zu  erteilen,  und  zwar  für:
das  Silberne  Ritterkreuz  des  Königlich  Griechischen  Erlöserordens:

dem  Oberstabsarzt  Dr.  Exner.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Verfügung  des  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  vom  27.  November  1912.

Grübel,  Intendantursekretär,  scheidet  mit  Ablauf  des  31.  Dezember  1912  behufs  Wiederanstellung
im  Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  XVI.  A.  K.)
aus  der  Schutztruppe  aus.
        <pb n="1244" />
        W  1186

Deutsch  -Ostafrika.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  am  30.  November:  kommiss.  Sekretär
Mostertz,  Kapitän  Neumüller,  Assistent  2.  Kl.
Schlicke,  die  Polizeimeister  Erlewein  und  Hildenbrandt,
  die  Kanzleigehilfen  Bernoth  und
Harnoß,  Maschinist  Rohleder.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  14.  November:
die  Unteroffiziere  Ludewig  und  Braun  und
Sanitätsunteroffizier  Trumpler;  am  30.  November:
  Leutnant  Poppe;  am  13.  Dezember:
Leutnant  Spalding  und  Stabsarzt  Dr.  Koch.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  am  30.  bzw.  31.  Oktober:  Bezirksamtmann
  Gunzert,  kommiss.  Bezirksamtmann  Gudowius,
  Regierungs  =  Baumeister  Domnick,
Forstassistent  1.  Kl.  Bitthau,  Techniker  1.  Kl.
Lergenmüller,  Bahnmeister  Aehle,  kommiss.
Assistent  2.  Kl.  Prinz,  die  Polizeiwachtmeister
Scheffel  und  Pohlig,  Tislchler  Leuschner.

Mit  Heimaturlanb  sind  am  17.  November
eingetroffen:  Sergeant  Kaufmann  und  die  Sanitätsvizefeldwebel
  Erler  und  Keitel.

Kamerun.
Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
24.  November  angetreten:  Leutnant  Sitzler.

Nach  Kamerun  sind  ausgereist:  am  24.  November:
  Polizeimeister  Hubert,  Bureaugehilfe
Adam,  Gärtner  Preibisch,  Diplom-Ingenieur
Bartling,  Veterinärgehilfe  Leichsenring,  Landmesser
  Lahmer.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimaturlaub
verlassen:  Regierungsbaumeister  Schubert,  Sekretär
  Gronde,  Assistent  Großmann,  Bureaugehilfe
Scorra.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Landmesser  Kayser,  die  Sekretäre

 

#

Kienke,  Weber  und  Spenlenhauer,  die  Polizeimeister
  Heublein,  Jungmeier  und  Zuoydel,
Sanitätsgehilfe  Wedemeyer,  Bureaugehilfe  Kopitz,
  Magazinaufseher  Schechter.

 

Am  9.  Dezember  haben  die  Wiederausreise
angetreten:  Landmesser  Kowalski,  Zollsekretär
Glock,  Assistent  Klimowitz.

Deutsch-Südwestatrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  25.  November  angetreten:
die  Leutnants  v.  Löbbecke,  Suling,  Meyer
und  Fell  sowie  Sanitätssergeant  Hettich.

 

Mit  Heimaturlaub  ist  am  23.  November  eingetroffen:
  Unterzahlmeister  Glogau.

Auf  Heimaturlaub  sind  am  12.  November
gereist:  Förster  Tressel  sowie  die  Polizeisergeanten
Priebe,  Buttkereit  und  Kollatz.

Deutsch-Meuguinea.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  am  3.  Mai  in  Saipan:  Regierungsarzt
  Dr.  Salecker;  in  Rabaul:  am  26.  Juli:
Sanitätsgehilfe  Schleidt;  am  21.  September:
Polizeimeister  Feinäugle;  am  23.  September:
Techniker  Schenk.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  dem
Schutzgebiet  haben  angetreten:  am  31.  Oktober:
Regierungsarzt  Dr.  Born,  die  Stationsleiter
Wostrack,  Winkler,  Scharlauck,  Landmesser

Lichtenstein,  Sekretär  Brückner,  Ausseher
Fackel;  am  28.  November:  Bezirksamtmann
Dr.  Stübel,  Sekretär  Eckert,  Bureaugehilfe

Hoek;  am  3.  Dezember:  Regierungsarzt  Medizinalrat
  Girschner,  Sanitätsgehilfe  Girnus,
die  Sekretäre  Ueberhorst,  Grumbach,  Kerler,
Lehrer  Vogt,  die  Polizeimeister  Ludwig,
Winter,  Suppa,  Leier  und  Derbsch.

 

 

 

 

 

 

 

Tlichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

Uachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Ostafrika.

Vom  Bau  der  (ittellandbahn.“)
Nach  einer  Mitteilung  der  Baufirma  hat  die

landbahn  am  30.  November  km  169  hinter
Tabora  erreicht.  Im  Monat  November  sind

Gleisspitze  der  Ostafrikanischen  Mittel=  27,5  km  vorgestreckt  worden.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  20,  S.  991.
        <pb n="1245" />
        W  1187  e0

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgeblets  über  die  Sollitellen
der  Küsfte  im  I1.  Viertel  des  Halenderjahres  1912  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  eitraum

des  Vorjahres.
(Bal.  eutsches  Kol.  Bl.“  1912,

Nr.  13,  S.  595  f41.

 

 

 

Im
I.  Viertel

Im

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Warengruppen  1912  .  Wertel  Zunahmes  Abnahme
Wert  M.s  Wert  M  Wert  AWert  A.
A.  Eintkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  1  400  763  960  479  40  26844—
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  117  153  123  289  —  6  136
J)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel  428  464  373  166  55  298  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  35  855  31  913  3942  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  264  747  307  908  —  43  161
f)  Sömereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermiteel  18  560  33  480  —  14  920
g)  Pflanzenfasern.  .  1058  866  1921  —
5  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ..  153  402  183  486  —  30  084
Summe  1  2  420  O00?  2  014  587  405  4151  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  16  421  75  979  —  59  558
b)  Fleisch  und  eßbare  terische  Erzeugnisse  auer  Art  376  728  373  864  2  864—
)  Tierische  Rohstoffe  1  955  5  977  —  4  022
Summe  II  395  104  455  820  —  60  716
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  432  298  403  4414144851  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  102  656  121  483  —  18  827
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedar
und  Sprengmitteln)5  273  425  265  534  7891  —-VI.
  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  çauher
Lederwaren)  2976  44824466  736509712  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  ürschnerwaren  120  274  165  594  —  35  320
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  .  14  821  18  218  —  3397
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  110  472  162  410  —  51  938
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  127  618  110  485  17  133  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  187  078  194  829  —  7751
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug.  608  562  748  519  —-  139957
b)  Fabrikate  .  10355961291323  —-  255727
Summe  Xll  16441582039842  —  395684
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  836  586  548  205288  383  —
XIV.  Waffen  und  Munition  97205  85  512  11  693  —
XV.  Geld  ..  179  203  487  686  —  308  483
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1912  9917  318  9  530  386  962  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  9  458  813  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  458  535  —  —  —
B.  Auskuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  .  31830  11  920  19  910  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  4272  4  548  —  276
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genußmittel  577  128  494  31408  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  510  518  503  382  7  136  —
e)  Getränke  480  470  10  —
s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  uttermitel  66  366  42  61002  —
g)  Pflanzenfasern  .  .  ..  16199501182717437233  —
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  51  049  2544  —
Summe  1  3  959  50103289  2711670  230  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  13  288  15  711  —  2  423
b)  Tierische  Nahrungsmittel  6926  6577  349  —
c)  Tierische  Rohstoffe  ..  510  064  370  0667139  997  —
Summe  II  530  278  392  355|137  923  —
        <pb n="1246" />
        G  1188  20

 

Im
I.  Viertel
1912
Wert  .  #

Beuennung  der  Warengruppen

Im
Viertel
1911
Wert  .

".

Zunahme

Wert  .7“

Abnahme

Wert  .

 

 

 

 

 

 

 

 

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  ......  156  493  140  870  15  623  —
1#  Gewerbliche!  Er  zeugnisse  ............  29  851  27285  2  566  —
.  Geld  ...  —  25  —  25
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912  4676  124849  80668826  317  –
Dagegen  im  vorhergehenden  VBierteljahr.  4778  601  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  102  478  —  —  —

C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912.  11593  471113380  192  1213279  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  14237  414  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  4  356057  —  —  —

 

WMichtigste  Warenposttionen.

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  Kalenderjahresdes  NRalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  WertMenge  Wert  Menge  Wert  denge  Wert
kg  M.  kte  14  KK  44  ku  7.
A.  Eintfuhr.
Reis  .  48018651177332535032247299311208141·447394  —  —
Mehl  und  Backwaren  575  953  162  30483  631  1274413192  322  34  863  —  —
Zucker,  roh  und  raffiniert  361  060  158  660464  721  139  568  —  19  1011  100671  —
Tabaktfabrikate  ...  56709190043  44576154988  12  133  35  055  —  —
Stille  Weine  aller  Art  50  817  51  43881  139  74  023  —.  —  30  292  —
Brauntweine  aller  Art  67  433  86  376  63716  87916  371  —  —  1540
Bier  .  196  629  885781  2301  14  102  744  —  —  33  485  14  164
Bau-  und  Nutholz.  .  109523641467931278148182845  —  —  177  784  36  52
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeugn.  58&amp;amp;8  837  376  7281  629  130  373864  —  28644  —
Zement.  .  .  .26489181847232467720142853718119841880  —-  —
Sa  653  378  202611607359  28685  46019  57  —
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  1906  130  696401147388  32  464158  742  37225  —  —
Petroleum  ....  818487133173902768184904  —  —  992#1  51  731
Seifen  aller  Art  121  114  72  718  11  925  84  143  —  —  20  811  11  425
Baumwollgewebe  713  494  2279462  5749867  1809888138  627  469  574  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  87204  370  555  950  993|377303  —  —  8  779  6  7908
Wollengarne  und  -waren,  auch  ·  s

halbwollene  ..  5  502,  32  037  3  867  215960  1  635  10  441  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,

Jute  usw.  .  50126925391  67  420  103  669  —  —  17303  11278
Posamentierwaren,  Schirme,  Jeua-  n

schuhe  17797  50  795  10  391  33  154  6  9066  17611  —  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  9124  60  960  16050  94  5353550  6926  33  627
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  7120  47  107  11  692  53  531  —.  —  7272  6  421
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  69  9211  71  535148  629  96208  —  —  78  708  24  673
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  94  651!1  9376751  98  1400  30  827  —  168148  3  749  —
Tonwaren  und  Porzellan  55  112  38  105  82  752  52041  —  —  27  640  1#½  636
(Glas  und  Glaswaren.  84  122,  128  547  75318  127  698  9104  849  —  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,

Stangen  usw.  .  4()69(.)29,602260T)L)17428746416  —i—  1848  319  144  156
Wellblech  .  1651913  2004781  300  628  109  00051  285  91  48  —  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  4161  086.  682  4301789614  958  50  —  —  628  525  226  0/#  u
Maren  aus  and.  unedlen  Metallen  90  200  136  058125  914  208  104  —  —  35  708  724
Landwirtschaftliche  Maschinen  161  423.  210  392  56810  13853164613  71  8886—  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  95  8660  126  593  18171  29  0037698  97500  —  —
Traneportmaschinen  und  Fahrzeuge

  aller  Art,  auch  Fahrrüder89  025|  424611409  633  313  177179  392  114284  —  —
Feuerwaifen  Stückzahl  329  37  22  161  20  433  —  16  795  132  —
Goldmünzenn.  ....  7.  17832  1  3  321  6  14511  —  —
Silbermünzen  821  97617  3  916  484  3665—  —  3  125  3W  751
        <pb n="1247" />
        1189  20

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel

 

 

des  Kalenderjahresldes  Kalenderjahress  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  1  Wert  Mengee  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  14  ka  M  ke  i.  kg  M
B.  Ausfuhr.
Mais  22330/  2680  10  910  1000  11  3900  1  680  —  —
Mtama  14271720  050  93  90710  120  18  810  9630  —  —
Hülsenfrüchte.  53  708  86276  5  401)  418  48  397  8258  —  –
Kaffee  444  352  560  80374  333  455  486  70  019  105  317  —  —
Sirup,  WMeiafs  7193  1  363160  949  22  809  —  —  153  7566  21  446
Tabak  10  717  7676  7279  6.205  3  138  1  471  —  —
Kopra  1281  725  465  3721508  569  498  281  —  —  22684  32909
Erdnüsse  4284  1  131  8  60712423  —  —  4323  1292
Sesam  154  5800  43  981  9717  23511141  863  41  630  —  —
Rohbaumwolle  579  722,  604  80  2  —  —
Sisalagavenhanf  2403  67511.  000  4761952  946.  785  26905450  729  215  181  —  —-Bau-,
  Nutz-  und  Edelhölzer,  tob  ·«

bearbeitet  1  603  937  49  0781072  314,  59  28231  623  —  —  10201
Brennholz  und  Holzkohlen  11  945  9443281  2753  —  —  220  870  2659
Gerbhölger,  Gerbrinden  185  769  10  672325  300  27  070  —-  539  531  16398
Kautschuk  und  Guttapercha:  r  1

a)  auf  Plantagen  gewonnene6730625  5231  75  816  56  793  189  707  –  —

b)  wild  wachsender  26  410  160  911125182  202267  1  2548  —  —  419820
Rindvieh  .  .  Stiuck  zahl  9  480  22  1540  —  —  13  1  060
Milch,  Butter,  hüwere(  Eier  *  w.  3  332  3370  4  002.  4  025  —  —  670  655
Elfenbein  8  050  170  716  5  232  103  456  2  818  67260  —  —
Vauteunchlle  18031919768111890913954261410H58139—  —
Insektenwachs  46  952  111844  37  624  88  061  9  328  23  783  —  —
Glimmer  36  607  129  562  18  319  58  968  18  258  70594  —  —
Kopal  24  766  26  114  25  612  34  662  —  —  846  8  548
Gold  —  —  —.  —  —  —  —  —

 

 

 

 

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgeblets  ũber  die  Zollstellen
der  Binnengrenze  im  I.  Viertel  des  Kalendersahres  1912  im  Verglelch  mit  dem  HbHandel  im  gleichen

eitraum  des  Vorjahres.
(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  13,

S.  508  ff.)

 

I.  Ergeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:

II.  Tiere  und  tierische  Ergeugnisse:

Beuennung  der  Warengruppen
W

A.  Einfuhr.

a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte

b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .
c)KolonmleVetzehrungpgcgcmtanda  Genußmittel.
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs

e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  .  .
s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel
x)  Pflangenfasen  ....
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft

Im

l  Viertel
1912

ert  .  M

Im

1911

—  —  —

I.  Viertel  Zunahme

Wert  .  1  Wert  1

 

Abnahme

Wert.%

 

Summe  I

a)  Lebende  Tiere
b)  Fleisch  und  eßbare  lierische  Erzeusnisse  aller  Ari
)Tierische  Rohstoffe

 

Summe  1

 

 

 

 

12  352  14121118V7  .  1859
5212  —  3235
31.  068  31281  223
2833  2223  6101  —
20  691  33  630  ½t  12  930
¾3821  1  855%%%  —
191  2021  —  11
12  930  397181  —  26  788
89088  13156171  —  —
30  375  8058  228171  —
7701  114001  —  3789
16  172  106186  56571  —
54  248  30  063  241851  —
        <pb n="1248" />
        G  1190  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Warengruppen  1091#  *0tr.1.  Zunahmesäbnatne
Wert  AMA  Wert  A  VWert.u]  Vert.“
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralölen.  21687  22294  —  6%%½%
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  8  170  12  536  —  Mi-V.
  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  laußer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  11  606  12  113  —  In
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  laußer
Lederwaren)  .  650  640  815  994  —  16534
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  19  004  15  382  3  6E21-VIII.
  Gummi=  und  Kautschukwaren  ..  768  1058  —  2%
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  14  927  4631102996
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  9  608  8  976  63
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren.  33  168  24  297  88711  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug:  820  1  115  —
b)  Fabrikate  .  107  933  143  867  —  Zo  d
Summe  xzu  108  753  144  982  —  36
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  30  099  38  987  —  n
XIV.  Waffen  und  Munition  .  13  040  7548  51921
XV.  Geld  ..  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1912.  1  064  806061270  378  —  205  57
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  333  798  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  268  992  –  —  —
B.  Rusf  u  hr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaus  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Korn=  und  Hülsenfrüchte  46  065  17008929  062  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  *  76  27  49  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Genahmite  53218  359041
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  43  867  17  626  262421  —
e)  Getränke  .  .  —  —  —  —
f)  Sämereien,  lebende  eflanzen  und  Futtermitel  .  3  436  27  3  400  —
g)  Pflanzenfasern  108  361  46  232  62109  —
5h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  46  112  58  592  —  12  40
Summe  1  301  135  175  4206  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  5  605  136  5  400  —
b)  Tierische  Nahrungsmittel.  35544  16  776  18768  —
e)  Tierische  Rohstoffe  ....  802  731  684  808  118  4281
Summe  II  843  880  701  21542  666—
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  197  045  289  465  —  4  4
IV.  Gewerbliche  Erzengnisse  .  .  1028  1  315  B
V.  Geld  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1912.  1  343  0881  117  425225  668—
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  444  867  —  —  2
Zunahme  —,  Abnahme  —.  -101779  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Aus  zfubr  im  I.  Viertel  1912  407  89442387  8033  C91
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  778  665  —  —

 

 

Zunahme  —,  Abnahme  —.

2
2

8
grorri  —  E
        <pb n="1249" />
        G  1191  20

Wichtigste  Warenpofitlonen.

 

 

 

 

Im  I.  Viertel

Im  I.  Viertel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

g  d  o  des  Kalenderjahressdes  Kalenderjahres  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1912  1911
Menge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Wert  sMenge  Wert
kg  4  kg  Al  kg  M.  ke  1
A.  Ein  kuhr.
Reis.  .  2542  609  53755  1.#6  —.  —  2  838  655
Mehl  und  Backvaren7  34382  10  031132016  12241  2366.  —  —  24210
Zucker,  rob  und  raffiniert  26  401,  10  517  39  422  13  159  —  —  13  021  2  642
Tabakfabrikate  .  2937  12070  1  928  9824  1  00)  2216  —  —
Stille  Weine  aller  Art  1  7171  2978  2  718.  3  985  —  —  1001  1007
Branntweine  aller  Art  4689  9952  6  101  13  058  —  —  1  412.  3  106
Bier  .  8  048  5  334  7253  5  783  795  —  —  419
Bau=  und  Nutzholz.  57  129  7  257  37  416  60057  19  713  1200  —  —
Fleisch  u.  eßbare  tierische  Erzeuan.  3  636  7  701  5  138.  11  490  —  —  1502  3  789
Zement.  .  .  49480«398748454i6061  6  026.  —  —  1074
Salz  .  .  .  62124I3748  5088234699  11242  —  —  951
Stein-,  Braunkohlen,  Briketts  .  1040  132  1625  451  —  —  585.  319
N  5  50  "“  B"2  22  J  .  26  c  «  —  —
Ktrofeume  Art  "5%  10  600  1  4  1%  212  1
Baumwollgewebe  219  308  57401188  974  V52  5900  —  —  69  666  178  579
Baumwollene  Bekleidungen.  10  083  46  672  6  502  26  767  3581  19905  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  «  T
halbwollene  ....  982  5917  3  512  8071  —  —  2530  2154
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  .  1
Jute  usw.  .....  5724,  8034  7918,  10  0O015  —  –  2  194  1981
Posamentierwaren,  Schirme,  Zeug-  «  l  «
schuhe  3  149  6911  3  3171  873300  —  168  1819
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  2  092  12  322  1  279  7661  81:  3  4661  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  1  108  6445  673.  4197  435  109418  .  —
Mobel  und  sonstige  Tischlerwaren  7  620  10  107  2410  2918  5  180  7  189  —  —1
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  3  187  5847  3216  6  473  —  59  626
Tonwaren  und  Porzellan  7811  1  197  396  699  385  498  —.  —
Glas  und  Glaswaren.  12  397.  30  131  14  251,  23287  —  7  644  1  851  —
Roheisen,  eiserne  Schienen,  «  I
u  Cbtlmckch  usw.  1504  9  40  3  254  1  035  —  —  1750  319
Wellblech  29  943.  387  56  454  17  824  —  —  265011  8  137
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  65  6981  49  100  58771  63  502  6927  —  —  19  3906
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  29  028  49  160  1916  57388  —  —  2  888  8221
Landwirtschaftliche  Maschinen  3271  7300  4293  11  095  —  —  1  022  3  795
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  1  080  7887  19  317  17  378  —  —  15  237.  9  491
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  1  »  —
aller  Art,  auch  Fahrräder  2969  6246  3690  4529  —  1  |17  721
Feuerwaffen  Stückzahl  85  5749  51,  4631  34:  1118  —  —
Goldmüngen  ....  —-—  —  —  —-——  —  —
Silbermünzen  —  —  —  —  —  —  —  —
B.  Ausfuhr.
Reis  176  063,  42  708193660  15  1000  B82  40  27  602  —  —1
Mitama  —  —  —  —  —  —  —  —
Hülsenfrüchte.  —  —  3  004  534L5  A.àÖè  3091  536
Kafiee  anei  49  2/3  52  608  K  42  35542  4436  17156  —  —
Sirup,  Me  asje  —  ——.  —-  —  —  —  —  —
Tabak  .  1  3  8  18  —  —  7  15
Kopra  —  —  —  —  —  —  —  —
Erdnüsse  238  565  41312  85917  15561152  648  25  7651  —  —
Sesam  .  .  .  13  474  2372  10  748  1  903  2  726  419  —  —
Nobbaumwolle  109  090  108  231  38  196  46  159  70  891  62  072  —  —
Sisalagavenhanf  209  130  162  93  17  37  —  —
Bau-,  Nutz=  und  Edelhölzer,  rob,  i
bearbeitet.  .  —  —  —  —  —  —  —  —
Breunholz  und  Holzkohlen  —  —  —  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  3  3  15  72  —  —  12  69
Nautschuk  und  Guttapercha:
a)  auf  Plantagen  gewonnener  —  —  —  —  —  —  —
b)  wild  wachsender.  8  645  46  109  9350  58  513  —  —  714  12404
        <pb n="1250" />
        G.  1192  2

 

 

 

 

 

 

rl
Im  l.  Viertel  Im  l.  Viertel
des  Kalenderjahresder  Kalenderjahres  zZunahme  Abnahme
Beneunung  der  Marem  1912  1911
Menge  Wert  Menge  Wert  Monge  Wert  Menge  Wert
kg  1/  kg  %  kg  kg  I
Rindvieh  ..  .Z-Iiick  —  —  —  —  —  —
Milch,  Butter,  Küse,  Eier  usw.  45  8006  35  080  32162  16776  13694  18304  —  —
Elfenbein  .  IHZHWJUI  519  725  501  10  640  —  —
Häute  und  Felle  IIIEIIIIIIII  61779  145  143  —
Insektenwachs  17565  B700  —35  840  738533  —  18284  35  915
Glimmer  —  —  —  —  —
Nopal  —  —  28  14  —  —  28  14
Gold  V  103  622  101  238  12  —  15  44  805

Uachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz#-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrikka  im  Donat  Kugufst  1912.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Dgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  22,  S.  1096.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zölle  für  Salz-  Ehel  Neben-  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Y  verbrauchs!Stempel.  Insgesamt  „  »
Einfuhr  JAusfuhr  Abgabe  steuer  Einnahmen  Vorjahr  mehr  weniger
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  IRup.  H.  IRup.  H.  Rup.  H.  M  VI  M  Vf  M  Vj  9
l  .  «  i
Moschi.  1727  71  136  87  ba  30—  *  15  03  1  933  9112578  553970  411L
Schirati  1  180  29  1  152  44  201  08  —  21  9665  2855  775  3  807  72584  551223  15  —  —
Muansa  20  418  57  5  873  89  829  85  2  40  99  30.527254O1,  5  36  338  69040  261  4  —  3922  1
Bukoba  18  418.  314411  198  755  180  140  —  —  132  24  30259  73540346  31133  417  211  6929  10  —  —
Usumburar  —  —  —  —  —1—  1  75  1  75  2331  11171  —  —  8
Udjidjin.  —  —  —  —  —  —  1  —  —  102  50  102  50  136  67  205  5  —  68
Bismarckburg.  —  20  —  —  —  —1  —  —  13  10  18  30  17  73  26531  —  —  §
Neu-Langenburgß  MW.  ——  ———————  8687  —  —  —  7
Mwaia  988  88  —  —  —  —  —  —  3  37,5  992  25.53  132301  243  031  1079  981  —  —
Niawangi  136  15  —  —  1  6  —  —  4  10  141  85  189  131  —  —  1889131  —  —
Ssongea  —  —  ————  —  —  —  —
l  ·  «  -  l
SummcinRup.4293()1-11866139551567:28  2  40  393  365  63  555  00  84710  1280  720  5199  121365  41  Fi
57210  1924  SS2  61  6C  20  x  1  44  .
JntVokjahr-s-652731472515340160928  67131220298072057  I
Zun.  1.  Abn..  4  508  71270  79  480.  3625  81  K  4019  55  1  401955  —
Einnahme  April  »
bis  Juli  4178137  87102  619  60|6246  50  3  208719  63295726  8001—  —  278150  327  381  —  —
Zusammen  April  :  s  ·
biszAugust..--235378«06127502«218:336«14634092441138046692—  I—  :k58870892159603—-—
Deutsch-Südwestafrika.

Die  Roh-Einnahmen  der  Candesbahnen  Südwesthaben

  im  August  d.  Is.  rund  849  400  ./X  und

afrikas“)

im  September  810  600  „  betragen.

Mithin  ergibt
  sich  für  die  erste  Hälfte  des  laufenden  Rechnungsjahres

  nachstehende  Zusammenstellung:
675  000  /(0
648  000  .
770  500  M
837  500  /%
849  400  .
810  600  MA

Zusammen  4  591  000  .%

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  993.

April
Mai
Juni

Juli
August

September

 

 

afrikanischen  Küste.

Sicherung  der  Seeschiffahrt  an  der  südwest-Unter

  den  Hilfsmitteln,  die  für  die  Sicherung
  der  Seeschiffahrt  bei  unsichtigem  Wetter
verwendet  werden,  haben  in  neuerer  Zeit  die
Unterwasserschallsignale  große  Verbreitung
erlangt;  sie  können,  von  einer  unter  Wasser  angebrachten
  Glocke  ausgehend,  von  Schiffen,  die
mit  entsprechenden  Empfangsapparaten  ausgerüstet
sind,  auf  beträchtliche  Entfernungen  (15  km  und
mehr)  wahrgenommen  werden.
gebieten  soll  der  erste  Versuch  mit  einer  derartigen
  Einrichtung  an  der  Küste  Südwestafrikas
  unternommen  werden,  wo  häufig  dichter

In  den  Schutz-
        <pb n="1251" />
        W  1193  20

Nebel  eintritt  und  die  Ansteuerung  wegen  der
der  Küste  vorgelagerten  Klippen  besonders  gefährlich
  ist.  Voraussichtlich  wird  dort  —  und
zwar  vor  Swakopmund  —  schon  in  diesem
Monat  eine  als  Ansteuerungszeichen  dienende
Tonne  mit  einer  Unterwasserglocke  ausgelegt
werden.  Die  Glocke  liegt  etwa  5,5  m  unter  dem
Meeresspiegel  und  wird  durch  einen  Klöppel  angeschlagen,
  der  mit  Hilfe  eines  durch  den  See- 



gang  betätigten  Mechanismus  in  Bewegung  gesetzt
wird.  Die  Tonne  soll  etwa  6  Seemeilen  (rund
11  km)  von  der  Küste  entfernt  liegen,  so  daß  die
Schiffe  die  ersten  Zeichen  schon  in  verhältnismäßig
großer  Entfernung  erhalten.  Zwischen  dieser
Unterwasserglockentonne  und  dem  Lande  wird  noch
eine  Heultonne  ausgelegt  werden,  die  den  bei
unsichtigem  Wetter  anlaufenden  Schiffen  als
weiterer  Wegweiser  dient.

Nachwelsung  der  Roh-Sinnahmen  bei  den  Jollstellen  des  Schutzgebietes  Deutsch-Südwestafrika
im  Monat  Juli  des  Rechnungsjahres  1912.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

(Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  20,  S.  993.)

 

 

 

 

 

9—  (an-  Gegen  neria,eht  u
Abgaben  Zollstellen  «  ..  .·.1-lvtill«-«12dls
9  5o)  I  mehr  wenger  ischl  Zuli  1912
u1.  Pf.  M4à  Pf.]  4  Tfb  %  MPf.  I  Pf.
Hauptzollamt  Swalopmund.  68060  10  80  615  70  —  I2555  30
Zölle=  und  -  Lüderitzbucht  550  130  90  94918  30  —  —89508  40
Neben-  *  Windhuk.  22237  90  —24521  20  —  2283  40  7½9.677  70
einnahmen  -  Keetmangshoop.  11004  20  18304  101  —  7300  20
lbrige  Zollstellen  .  5  502  60  5  328  35  20.1  25  —
..  -  zol  Windhuk.  2661  20  2907  80  —  240  60
Mierifener  1Hauptzollamt  Wind  2  6.1  3000  0
Lierstener  Übrige  Zollstellen  140  30  152  —  —  11  70|  13000
Branntwein—  Hauptzollamt  Swakopmund.  2682  —  1875  807  —  —  —
heues  -  Windhut.  2  155  1188  70  66  141869  57
Heilen  librige  Jollstellen  589  —  —  589  —  —  —
Haien—  Hauptzollamt  Zwalopmunde.  58  535  2007I12  54  —  —1418877  32  221587  70
abgaben  -  Lüderitzbucht  6943  151  23407  560  —  —116464  35  —*125—4“
Zusammen  230  010  *00  SG  49  2  1%  65%  989  944  87
·  ———I12k820c32

 

 

 

 

"««")TicAquubrzüllcaufDinnmmcnsindunbcriicksidnigtgeblieben

 

Deutsch-Neuguinea.

Jusammenstöße  mit  Eingeborenen.

Durch  telegraphischen  Bericht  des  Bezirksamts
Friedrich-Wilhelmshafen  ist  jüngst  die  Ermordung
des  Paradiesvogeljägers  Mikulicz  am  Ramu
gemeldet  worden.  Es  ist  weiter  zu  berichten,
daß  die  Expedition  zur  Bestrafung  der  Kagam-Dörfer
  Zusammenstöße  mit  Eingeborenen  gehabt
hat,  daß  in  der  Nähe  der  Station  Eitape  bewaffneter
  Widerstand  geleistet  ist,  daß  die  Lae-Womba
  am  Markham  sich  seit  längerer  Zeit
wieder  auf  dem  Kriegspfad  befinden  und  daß  in
Neu-Hannover  gegen  widerspenstige  Elemente
eingeschritten  werden  mußte.  Die  Bewegung
unter  den  Eingeborenen  bei  Friedrich-Wilhelmshafen
  wurde  bereits  früher  gemeldet.

 

knüpft  der  Gouverneur  von  Neuguinea  folgende
allgemeinen  Ausführungen:  „Wenn  man  die  Nachrichten
  verfolgt,  die  über  unser  Schutzgebiet  erscheinen,
  so  wird  man  häufig  finden,  daß  Ereignisse
wie  die  oben  erwähnten  unter  der  Spitzmarke  Unruhen
  in  Deutsch-Neuguinea  mitgeteilt  werden;
oder  man  erkennt  jedenfalls,  daß  der  Verfasser
der  Notiz  vielfach  an  einen  Aufstand  oder  etwas
ähnliches  denkt.  Die  Bewegung  unter  den  Eingeborenen
  bei  Friedrich-Wilhelmshafen  war  eine
»Unruhe«  in  diesem  Sinne.  In  der  Mehrzahl
der  Fälle  aber,  in  denen  ein  Weißer  erschlagen
wird  oder  ein  kriegerischer  Zusammenstoß  stattfindet,
  handelt  es  sich  nicht  um  Unruhen,  sondern
einfach  um  das  Vordringen  in  das  Innere,  um

An  seinen  Bericht  über  diese  Vorkommnisse  die  Berührung  der  Kultur  mit  der  Wildnis.
        <pb n="1252" />
        W  1194  20

Bei  dem  trotzigen  und  kriegerischen  Sinne  unserer
Eingeborenen,  speziell  in  Kaiser-Wilhelmsland,  ist
es  ganz  natürlich,  daß  diese  Berührung  oft  eine
feindselige  wird.  Den  besten  Vergleich  zu  dem
Zustand,  in  dem  wir  in  dieser  Hinsicht  leben,
gibt  vielleicht  die  Geschichte  des  Vordringens  des
Weißen  in  den  Westen  Nord-Amerikas.  Diese
Konflikte  sind  bedauerlich,  aber  an  sich  ganz

 

natürliche  Erscheinungen,  wie  sie  der  Kampf  mit
der  Wildnis  überall  mit  sich  gebracht  hat.“

Der  Gouverneur  nimmt  stets  Veranlassung,
in  solchen  Fällen  telegraphisch  zu  berichten,  aber
nur,  um  übertreibenden  Gerüchten  vorzubengen,
nicht  etwa,  weil  ein  derartiges  Ereignis  in  der
weiten  deutschen  Südsee  aus  dem  Rahmen  der
üblichen  Geschehnisse  herausfällt.

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Die  Michwirtschaft  in  Deutsch-Südwestakrika.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  berichtet:

Im  letzten  Jahre  sind  wesentliche  Anderungen
in  bezug  auf  Umfang  und  Lage  der  Milchwirtschaft
  nicht  eingetreten.

Die  Absatzverhältnisse  für  frische  Milch  und
Butter  haben  sich  nach  Fertigstellung  des  Bahnbaues
  und  des  damit  verbundenen  Fortzuges
von  Konsumenten  gegen  das  Vorjahr  naturgemäß
verschlechtert.  Dies  hat  jedoch  auf  die  Gestaltung
der  Preise  keinen  Einfluß  und  offenbar  nur  eine
Einschränkung  der  Produktion  an  Butter  zur
Folge  gehabt.  Die  Preise  für  frische  Milch
schwanken  in  Windhuk  zwischen  40  und  55  Pf.
pro  Liter,  die  für  Butter  zwischen  3  bis  6=pro
  k#g„,  wobei  zu  bemerken  ist,  daß  diese  erheblichen
  Preisschwankungen  so  gut  wie  gar  nicht
im  Zusammenhang  mit  der  DLualität  stehen,
sondern  lediglich  von  der  Jahreszeit  und  dem
damit  verbundenen  Mangel  oder  Reichtum  an
Futter  abhängig  sind.

Aus  der  Tatsache,  daß  für  schlechte  Butter
und  dünne  Milch  durchweg  der  gleiche  Preis  wie
für  gute  Qualität,  die  nach  europäischem  Geschmack
  allerdings  nur  sehr  selten  anzutreffen  ist,
gezahlt  wird,  geht  hervor,  daß  wenigstens  in  den
größeren  Verbrauchsgentren  ein  genügendes  Angebot
  nicht  vorhanden  ist;  sonst  würde  durch  die
entstehende  Konkurrenz  eine  Bewertung  und  Preisbildung
  nach  Qualität  sehr  bald  die  unausbleibliche
  und  erwünschte  Folge  sein.

Was  hier  für  Windhuk  gesagt  ist,  gilt  auch
für  die  anderen  Ortschaften.  Keetmanshoop
und  Lüderitzbucht  sind  häufig  nur  auf  Konservenbutter
  und  Konservenmilch  angewiesen  und
solbst  Mindhuk  muß  zeitweilig  hierauf  zurückgreifen.

Von  einem  Mangel  an  Absatz  kann  man
demzufolge  im  allgemeinen  nicht  reden,  zumal,
wenn  man  berücksichtigt,  daß  neben  der  Butter
noch  sehr  große  Mengen  Konservenschmalz  sowohl
zum  direkten  Genuß  wie  besonders  zum  Kochen
Verwendung  finden,  weil  dieses  sich  gegenüber
der  Butter  immer  noch  erheblich  billiger  stellt.

 

Ein  Absatzmangel  besteht  nur  auf  den  von  den
Verbrauchszentren  weit  entfernt  gelegenen  Farmen
(über  100  km  im  Umkreise).  Die  den  Zentren
benachbarten  Farmen  könnten  dagegen  das  Doppelte
des  bisher  gelieferten  Quantums  absetzen,  wenn
sie  nur  genügend  Milch  zur  Verfügung  hätten  und
nicht  genötigt  wären,  einen  sehr  großen  Teil  hiervon
  den  Kälbern  zu  überlassen,  was  sie  bei  der
extensiven  Viehhaltung  und  dem  leider  sehr  teuren
Preise  für  Futtermittel  zu  tun  genötigt  sind.

Solange  sich  bei  der  Mehrzahl  der  Farmer
die  Kenntnisse  in  der  Technik  der  Butterbereitung
auf  dem  derzeitigen  niedrigen  Nivean  halten,  und
solange  nicht  die  heute  bei  der  Butterbereitung
angewandten  primitiven  Hilfsmittel  durch  vollkommenere,
  den  klimatischen  Verhältnissen  angepaßte
  ersetzt  werden,  ist  auch  nicht  zu  erwarten,
daß  sich  die  Absatzmöglichkeit  für  Molkereiprodukte,
insbesondere  für  Butter  für  die  den  Verbrauchszentren
  entfernter  gelegenen  Farmen  bessern
wird.  Eine  schlechte  Butter,  die  täglich  hergestellt
  und  wenigstens  eine  Woche  gesammelt
werden  muß,  um  ein  zur  Abfuhr  lohnendes
Quantum  zu  bilden,  kommt  nach  einem  langen
Transportweg  natürlich  viel  leichter  in  einem
verdorbenen  Zustand  am  Verbrauchsort  an,  als
dies  bei  einer  guten,  zweckmäßig  behandelten
Butter  der  Fall  wäre.

Diese  Mißstände  ließen  sich  wahrscheinlich
bis  zu  einem  gewissen  Grade  dadurch  beseitigen,
daß  den  Farmern  respektive  deren  Frauen,  die
in  der  Hauptsache  die  Butterbereitung  betreiben,
durch  einen  von  der  Regierung  anzustellenden
Molkereitechniker  entsprechende  Belehrungen
und  Anweisungen  bei  der  praktischen  Butterbereitung
  auf  der  Farm  selber  erteilt  würden.
Frische  Milch  oder  Sahne  wird  bei  dem
afrikanischen  Klima  einen  weiten  Transport  über
schlechte  Wege  auf  Ochsenwagen  wohl  niemals
vertragen;  anderseits  wird  auch  der  Verkauf  dieser
Produkte  bei  der  notwendigen  täglichen  Abfuhr
nach  dem  Verbrauchsort  trotz  der  hohen  Preise
in  den  meisten  Fällen  nicht  mehr  rentabel  sein.
        <pb n="1253" />
        1195  2S

Hieran  wird  auch  eine  verbesserte  Technik  in  der
Behandlung  nicht  viel  ändern  können.

Im  Bezirk  Omaruru  tragen  sich  zurzeit  eine
Anzahl  Farmer  mit  dem  Gedanken,  eine  Genossenschaftsmeierei
  zu  gründen.  Das  Zustandekommen
  eines  derartigen  Unternehmens
wäre  um  so  mehr  zu  begrüßen,  als  nur  in  einem
mit  modernen  Hilfsmitteln  ausgestatteten  Betrieb
ein  gleichmäßiges  und  gutes  Molkereiprodukt  gewonnen
  werden  kann,  das  auch  die  für  den  Export
nötigen  Eigenschaften  besitzt.

Zur  Entrahmung  der  Milch  auf  den  Farmen
bedient  man  sich  erfreulicherweise  immer  mehr
und  mehr  der  Handzentrifugen,  was  immerhin
schon  einen  Fortschritt  bedeutet.  Diese  Zentrifugen
  find  fast  ohne  Ausnahme  deutsches  Fabrikat.

Aus  dem  Krbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komittees.

Die  Schiffahrts-Erpedition  nach  Alt=  und
Neukamernn.

Bei  der  kürzlich  stattgehabten  Sitzung  der  Technischen
  Kommission  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Romitees  berichtete  der  Erpeditionsleiter  der
Schiffahrts-Erpedition  Michell,  der  noch  vor  kurzem
im  Dienste  der  Belgischen  Regierung  am  Kongo  tätig
war,  u.  a.  zunächst  folgendes:

Bei  meiner  Rückreise  vom  Ublégebiet  hatte  ich
Gelegenheit,  die  Sangha-Mündung,  die  verschiedenen
  NRanäle,  die  in  den  Kongo  ausmünden,  und
den  Liknala-Mosaka  zu  beobachten,  den  letzteren  auch
ein  Stück  aufwärts  bis  zur  französischen  Handelsstation
Mosaka.  Das  Land  ist  hier  äußerst  flach  und  zur
Hochwasserzeit  für  längere  oder  kürgere  Zeit  überschwemmt.
  Den  Namen  „Sumpfland“  in  dem  üblichen
Sinne  anwenden  zu  wollen,  ist  falsch.  Diese  Gegenden
werden  richtiger  mit  „Uleberschwemmungsgebiet“  bezeichnet.
  Das  Land  selbst  besteht  zum  größten  Teil
aus  Lehmboden,  der  zur  Trocken=  bzw.  Niedrigwasserzeit
  äußerst  hart  wird  in  dem  Maßce,  daß  in  der  Erde
große  Sprünge  auftreten,  zum  Teil  ist  es  Grasland,
auf  dem  der  Büffel  seine  beste  Lebensbedingung  findet,
zum  anderen  Teil  Wald.  Einige  wenige  Stellen  liegen
etwas  erhöht;  auf  ihnen  befinden  sich  Eingeborenendörfer,
  in  Mosaka  ferner  die  Faktorei  Tréchot.  Letztere
ist  auf  einem  künstlich  hergestellten  Erdwall  erbant,
steht  aber  trotzdem  während  einiger  Wochen  der  Lochwasserzeit
  unter  Wasser,  so  daß  der  Verkehr  zwischen
den  ein  zelnen  Häusern  nur  unter  Benutzung  von  Kanus
hergestellt  werden  kann.  Im  Dorfe  Mosaka,  etwas
unterhalb  der  Faktorei,  errichtete  das  französische  Gouvernement
  im  September  dieses  Jahres  einen  Zollposten.


Ganz  ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  bei  dem  vielgenannten
  Bonga  am  rechten  Sangha-Ufer,  das
jetzt  deutsch  geworden  ist.  Leute,  die  längere  Zeit  dort
wohnten,  bestätigten  mir,  daß  auch  hier  die  Häuser
während  mehrerer  Wochen  des  Jahres  gänzlich  im
Wasser  stehen.  Ich  glaube  daher  kaum,  daß  Bonga
jemals  ein  Haupthandelsplatz  oder  gar  Eisenbahnendpunkt
  werden  kann.  Selbst  angenommen,  daß  die
Überschwemmung  Bongas  während  einiger  Wochen  im
Jahre  kein  Hindernis  bilden  würde,  so  steht  doch  das
westlich  und  nördlich  gelegene  Land  4  und  5  Monate

 

lang  unter  Wasser,  hauptsächlich  der  Teil  zwischen  dem
Sangha  und  dem  Likuala-Mosaka,  der  von  zahlreichen
Kanälen  durchzogen  ist  und  stellenweise  größere  und
kleinere  Tümpel  aufweist,  die  selten  trocken  werden.

*

Der  Schiffahrtsexpedition  nach  Alt=  und  Neukamerun,
  die  wegen  der  günstigsten  klimatischen  und
Wasserstandsverhälinisse  ihre  Ausreise  am  9.  Jannar
antreten  wird,  ist  die  allgemeine  Aufgabe  gestellt,  die
Flüsse  Niong,  Dume,  Kadei,  Sangha,  Mambere
auf  ihre  Leistungsfähigkeit  als  Zubringer  zur  Kamerun-Mittellandbahn
  zu  prüfen  bzw.  nachzuprüfen,
  und  die  besondere  Aufgabe,  Pläne  und  Kostenanschläge
  für  die  Verbesserung  der  Wasserstraßen  und
Kostenanschlüge  und  Rentabilitätsberechnungen  für  die
Einrichtung  einer  Motor-Schleppschiffahrt  in  den  genannten
  Flußsystemen  mit  Vorschlägen  für  die  geeignetste
  Fahrzengtype  zu  liefern.

Auf  Antrag  des  Gouvernements  von  Kamernn  erfährt
  das  Programm  der  Erpedition  insofern  eine  Anderung,
  als  die  Arbeiten  nicht  am  Sangha,  sondern  am
Njong  beginnen  werden.  Wenn  der  Njong  als  Schifffahrtostraße
  noch  nicht  diejenige  Beachtung  gefunden
hat,  die  ihm  zweifelsohne  zukommt,  so  liegt  dies  an
seiner  Binnenlage,  die  ihn  mangels  einer  Verbindung
mit  der  Küste  wegen  seiner  Stromschnellen  zu  einer
Verkehrsbedeutung  nicht  hat  gelangen  lassen.  Es
mangelt  diesem  Fluß  zur  Zeit  jede  Beziehung  zum  Wirtschaftsleben
  der  Außenwelt.  Die  im  Bau  begriffene
Mittellandbahn  ist  berufen,  diese  Beziehung  herzustellen
  und  die  günstigen  Verhältnisse  des  Njong  als
Verkehrsstraße  zur  Geltung  zu  bringen.  Am  Nijong
haben  bereits  zweimal  Erkundungen  stattgefunden,
nunmehr  soll  eine  gründliche  Untersuchung  des  Flusses
auf  seine  Schiffbarkeit  bei  möglichst  niedrigem  Wasserstand
  folgen.  Dieser  fällt  in  die  Zeit  von  Ende  Februar
  bis  Ende  April.  Das  Gouvernement  stellt  einen
im  Wasserbau  erfahrenen  Oberbeamten  zur  Verfügung,
ferner  wird  ein  in  der  Schiffahrt  erfahrener  Maschinist
die  Expedition  begleiten.  Ihm  liegt  u.  a.  die  Bedienung
  eines  Cudellmotors  ob,  der  zum  schnelleren
Vorwärtskommen  der  Erpedition  beitragen  soll,  und
der  an  jedes  Boot  oder  KRanu  angeschraubt  werden
kann.  Die  Arbeit  der  Erxpedition  wird  etwa  10  km
unterhalb  Olama  beginnen  und  von  hier  den  Njong
aufwärts  unter  eventueller  Berücksichtigung  einiger
Seitenflüsse  fortgeführt  werden.  Hierauf  wird  der
libergang  zum  Dume,  die  Bereisung  des  Kadei  und
von  Nola  aufwärts  des  Mambere  bis  zum  nördlichsten
  schiffbaren  Punkt  erfolgen.  Die  Rückreise  soll
über  den  Sangha  und  Kongo  stattfinden;  die  eigentliche
  Aufgabe  der  Erpedition  wird  bei  Bonga  beendigt
sein.  Eine  Bereisung  des  Dscha  läßt  sich  mit  dieser
Erxpedition  nicht  verbinden,  weil  die  Niedrigwasserzeit
gerade  für  die  Untersuchung  der  erwähnten  Flüsse
ausreicht.  Eine  Erkundung  des  Dscha  würde  allein
eine  Niedrigwasserperiode  ganz  ausfüllen.

Den  Nachweis  der  Schiffbarkeit  vorausgesetzt,  ist
das  Gouvernement  entschlossen,  mit  allen  Mitteln  die
Ausnutzung  der  Wasserstraßen  zu  betreiben  und  diese
Arbeiten  so  zu  beschleunigen,  daß,  sobald  der  Schienenstrang
  der  Mittellandbahn  den  Njong  erreicht,
was  für  Ende  1916  erhofft  wird,  auf  den  Wasserstraßen
  bereits  ein  rationeller  Schiffahrtsbetrieb
  eingerichtet  ist.

Der  erste  Dieselmotor  in  Deutsch-Ostafrika.

Ferner  wurde  in  jener  Sitzung  die  Einführung
des  ersten  stationären  Dieselmotors  für
Deutsch-Ostafrika  beschlossen.
        <pb n="1254" />
        W  1196  20

Nach  dem  Referat  von  Professor  Dr.  Fischer  von
der  Landwirtschaftlichen  Hochschule  Berlin  hat  die  Maschinenfabrik
  Augsburg-Nürnberg  Versuche  mit  Pflanzenölen,
  Rizinus-,  Sesam-,  Baumwollsaat-,  Palm--,  Erdnuß-Ol,
  auf  ihre  Brauchbarkeit  als  Treibkraft
angestellt.  Sämtliche  OCle  ergaben,  teilweise  nach  vorheriger
  Erwärmung  zur  Beseitigung  der  Dickflüssigkeit,
volle  Leistung  des  Motors.  Es  gilt  nun,  diese  Vorversuche
  drüben  an  Ort  und  Stelle  in  der  Kolonie  nachzuprüfen
  und  insbesondere  auch  festzustellen,  ob  auch
die  Rückstände  von  Pflanzenölen  und  ganz  geringwertige
  Ole,  die  für  den  Export  nicht  in  Frage  kommen,
als  Treibkraft  im  Dieselmotor  ausreichen.

Die  Maschinenfabrik  Augoburg-Nürnberg  hat  einen
25  PS-=  Dieselmotor  für  zwei  Jahre  zur  Verfügung  gestellt,
  ein  Werkmeister  der  Kaiserlichen  Werft  in  Daressalam
  ist  in  Nürnberg  in  der  Montage  und  Behandlung
ausgebildet  worden  und  wird  demnächst  die  Aufstellung
und  die  Versuche  in  Daressalam  vornehmen.  Zugleich
soll  ein  Lehrkursus  eingerichtet  werden,  um  insbesondere
  intelligente  Eingeborene  in  der  Handhabung
von  Motoren  und  Maschinen  zu  unterweisen.  Diese
Einrichtung  soll  nach  und  nach  einen  Stamm  von
farbigen  Maschinisten  schaffen,  der  den  technischen  Betrieben
  der  Kolonie  dringend  nottut.  Ein  Motor  mit
an  Ort  und  Stelle  gewonnenen  Pflangenölen  als  Treibkraft
  würde  für  die  landwirtschaftliche  und  technische
Entwicklung  unserer  Kolonien  von  Bedeutung  sein.

Zur  Einführung  des  Motorpfluges  in

den  Kolonien.

Schließlich  wurde  von  der  Kommission  beschlossen,
die  ersten  Versuche  mit  dem  Pöhlschen  Motorpoflug
  in  Deutsch-Ostafrika  ausführen  zu  lassen.
Zu  diesem  Zwecke  sind  bis  zu  7000.44  zur  Verfügung
gestellt.

Die  Frage  der  mechanischen  Bodenbearbeitung
in  den  Kolonien  spielt,  wie  Professor  Dr.  Fischer  ausführte,
  eine  große  Rolle,  wegen  der  Arbeiterfrage  eine
größere  Rolle  vielleicht  als  bei  uns.  Nachdem  nun
eine  Anzahl  ostafrikanischer  Landwirte  den  Pöhlschen
Motorpflug  in  Deutschland  ausprobiert  hat  und  ihn
für  die  Bodenbearbeitung  in  der  Kolonie  als  geeignet
bezeichnet,  wurde  beschlossen,  die  Nachprüfung  des
Motorpfluges  auf  Pflanzungen  im  Lindibezirk  vornehmen
  zu  lassen.  Eine  objektive  Berichterstattung
über  die  Versuche  wird  zur  Aufklärung  der  schwebenden
Fragen  und  dadurch  zur  Einführung  des  Motorpfluges
  in  die  koloniale  Landwirtschaft  beitragen.


.—  —  —
—  —
—  —  —

 

Gesellschaft  Süd-Kamerun.)

Unsere  Hoffnung  auf  ein  günstiges  Resultat  für
das  zum  Bericht  vorliegende  Geschäftsjahr  hat  sich
erfüllt.

Wir  konnten  den  Arbeitermangel  in  unserm  Eigengebiet
  durch  Einstellung  einer  beträchtlichen  Anzabl
eingeborener  Arbeiter  etwas  beheben.  Durch  andauernde
  Belehrung  und  Beaufsichtigung  der  Eingeborenen
  in  der  Gummizubereitung  ist  es  gelungen.
die  Ausbeute  beträchtlich  zu  erhöhen  und  die  Unkosten
des  Betriebes  drüben  bedeutend  zu  ermäßigen,  wodurch
  ein  Ausgleich  für  die  merklich  zurückgegangenen
Verkaufspreise  für  Gummi  in  Europa  geschaffen
wurde.  Auch  die  Ankäufe  in  unseren  Faktoreien  haben
gegen  das  Vorjahr  eine  Zunahme  erfahren.  Die  Elfenbein-Ankäufe
  sind  gegen  das  Vorjahr  etwas  gestiegen.
Alle  Produkte,  sowohl  Gummi  wie  auch  Elfenbein.  find
zu  nutzlassenden  Preisen  verkauft  worden;  besonders
hat  sich,  trotz  des  zeitweise  ziemlich  bedeutenden  Falles
für  Rohgummi,  unser  im  Eigengebiet  erzeugter  (zZzummi
infolge  seiner  guten  Onalität  stets  einen  lohnenden
Preis  bewahren  können.

*  1
*#

Der  Rohgewinn  pro  1911  beträgt  1077  861  .  .
davon  erforderten  Ein=  und  Ausfuhrzölle  usw.  110  SO04.  v.
Unkosten  in  Kamerun  442  425  .  K,  in  Europa  59  825.4.
Abschreibungen  auf  Anlagen,  Dampfer  und  Material
96  389  gesetzliche  Rücklage  16  916  ./  Gewinn-=beteiligung
  des  Fiskus  13  369  .E.  Direktionstantiemen
33  833  .,  8  v.  H.  Dividende  auf  3  Millionen  .“  Anteile
  =  2  44  Dividende  pro  Genuß-=schein
  30  000  f,  so  daß  4400  “  Vortrag  bleiben.
Ende  1911  standen  Grundeigentum  und  Istanlagen
mit  1  365  000  K  zu  Buch,  Niederlassungen  in  Kamerun
mit  138  034  ,  Dampfer  mit  118  710  .  7F.

Uber  das  laufende  Jahr  berichtet  die  Verwaltung:
  „Wenn  auch  die  uns  bis  jetzt  vorliegenden
Ziffern  für  das  Jahr  1912  im  Ankauf  der  Faktoreien
und  speziell  in  der  Ausbente  eine  erfreuliche  Zunabme
ausweisen,  bei  nicht  höheren  Einstandspreisen  drüben.
darf  nicht  vergessen  werden,  daß  die  Gummipreise  im
europäischen  Markte  gegen  das  Vorjahr  weiter  gefallen
sind.  Wir  glauben  trotz  alledem  annehmen  zu  dürfen.
daß  für  das  laufende  Jahr  1912  wiederum  ein  befriedigendes

  Resultat  erzielt  wird.“

 

              

*)  Ans  dem  Geschäftsbericht  für  das  dreizebnte
Geschäftsjahr  (1911).

 

 

 

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Uganda.
Bestimmungen  über  die  Ausfuhr  von  Erzengnissen
  der  unter  dem  Jagdschutzgesetze

stehenden  Tiere.

Ein  Uganda  Gume  Ordinance.  1912  betitelter
Gesetzentwurf  enthält  Vorschriften  für  den  Schutz  des
Wildes  im  Schutzgebiet  Uganda.  Unter  Aufhebung  der
CGame  Ordinances  vom  Jahre  1906  und  1910  wird
darin  bestimmt,  daß  im  Schungebiete  die  Ausfuhr  oder
der  Verkauf,  Kauf  oder  die  Ausstellung  zum  Verkauf
von  Schädeln,  Hörnern,  Knochen,  Häuten,  Federn,

Fleisch  oder  anderen  Teilen  von  gewissen  in  der  Verordnung
  besonders  ausgeführten  Tieren  oder  Vögeln

verboten  ist,  wenn  nicht  solche  Tiere  usw.  als  Haustiere
  gehalten  sind.

 

Elephanten=  oder  Flußpferdzähne,  die  rechtmäßig.
erworben  sind,  können  indes  ausgeführt,  gekauft  oder
verkauft  werden.  Die  Ausfuhr  von  Elfenbein  usw.,  das
entgegen  den  Bestimmungen  der  Wildschutzgesetze  erworben
  ist,  ist  verboten,  ebenso  die  Ausfuhr  von  Elephantenzähnen,
  die  weniger  als  30  Pfund  wiegen,  und
von  Elfenbeinstücken  aus  Zähnen  von  weniger  als
30  Pfund  Gewicht.

Der  Gouverncur  oder  eine  andere  ermächtigte
Person  ist  befugt.  Elfenbein,  das  der  Regierung  gebort.
zu  besitzen,  zu  verkaufen  oder  zu  übertragen:  solches
Elfeubein  muß  aber  in  vorgeschriebener  Weise  gezeichnet
  sein.

Die  Ausfuhr  von  Kuriositäten  in  weiblichem  oder
unreifem  Elfenbein  kann  gestattet  werden.
        <pb n="1255" />
        W  1197  20

Durch  den  Gesetzentwurf  soll  ferner  die  Erteilung
von  Erlaubnisscheinen  zum  Jagen,  Töten  oder  Fangen
einer  bestimmten  Angahl  einzelner  Tierarten  geregelt
werden.  (The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Maahmen  zur  Hebung  der  Baumwoilkultur  in
Turhesitan.-)

Nach  der  „Nowoje  Wremja“  fand  im  Juni
1912  bei  der  Hauptverwaltung  für  Agrarwesen
und  Ackerbau  eine  Konferenz  statt  zur  Prüfung
der  mit  der  Organisation  von  Bewässerungsarbeiten
  in  Turkestan  zusammenhängenden
Fragen,  sowie  zur  Begutachtung  der  in  letzter
Zeit  zahlreich  eingegangenen  Bewerbungen  privater
  Personen  um  Uberlassung  von  Bewässerungsarbeiten,
  namentlich  im  Ferghanagebiet.

Das  Ergebnis  der  Arbeiten  dieser  Konferenz
war  ein  Gesetzentwurf,  betreffend  die  Vornahme
von  Bewässerungsarbeiten  in  Turkestan  aus
Privatmitteln.  Außerdem  arbeitete  die  Konferenz
die  Hauptgrundlagen  eines  Mustervertrags  für
große  und  kleine  Irrigationsunternehmungen  aus.

Das  Wesen  des  Gesetzentwurfs  besteht  darin,
daß,  nachdem  ein  privater  Unternehmer  alle  Arbeiten
  zur  Bewässerung  eines  gegebenen  Grundstücks
  ausgeführt  hat,  die  Hälfte  desselben  kostenfrei
  sein  Eigentum  wird,  während  die  andere
Hälfte  in  die  Disposition  des  Fiskus  übergeht.

Angesichts  der  grundverschiedenen  Auffassungen,
die  zwischen  Regierung  und  Interessenten  in  der
Frage  der  Heranziehung  privater  Unternehmer
zu  den  Bewässerungsarbeiten  in  Turkestan  herrschen,
dürfte  die  gesetzliche  Regelung  der  Angelegenheit
noch  geraume  Zeit  auf  sich  warten  lassen.

Die  Regierung  plant  daher,  einzelnen  Bewerbern
  schon  jetzt  Gelegenheit  zu  Voruntersuchungen
  zu  geben,  damit  nach  Erlaß  des  Gesetzes
  mit  den  Arbeiten  alsbald  begonnen  werden
kann.  Die  hierzu  zugelassenen  Bewerber  sollen
bei  der  Konzessionserteilung  vorzugsweise  berücksichtigt

  werden.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  St.  Petersburg.)

Uordnigeria.

Zollfreie  Ausfuhr  von  gewissen  Trophäen,
lebenden  Tieren  und  Vögeln.

Laut  einer  in  der  -Northern  Nigeria  Gazette«
  vom  2.  September  1912  veröffentlichten
Bekanntmachung  ist  die  -Wild  Animals  Proclamation,
  1909½“)  dahin  abgeändert  worden,  daß
Trophäen  oder  lebende  Tiere  oder  Vögel  als
Exemplare  für  wissenschaftliche  Untersuchungen  mit
Genehmigung  des  Gouverneurs  zollfrei  aus  dem
Schutzgebiet  ausgeführt  werden  können.

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  309  f.,  414  f.

*#)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1909,  S.  758f.

 

Erlaubnis  zum  Tragen  von  Waffen.

Laut  einer  in  der  -Northern  Nigeria  Gazetter
  vom  14.  September  1912  veröffentlichten
Bekanntmachung  Nr.  525  ist  die  Bekanntmachung
Nr.  65  vom  Jahre  1912  aufgehoben  und  bestimmt
  worden,  daß  die  Erlaubnis  zum  Tragen
von  Präzisionswaffen  im  SchutzHebiete  nur  Personen
  europäischer  Abstammung  erteilt  wird.  Die
Erlaubnis  zum  Tragen  von  Schrotflinten  kann
auch  gewissen  Mischlingshäuptlingen  erteilt  werden.

Nichteingeborene  afrikanischer  Abstammung,
denen  bereits  eine  Erlaubnis  erteilt  ist,  können
sie  behalten;  es  werden  aber  keine  weiteren  Erlaubniserteilungen
  stattfinden.

In  keinem  Falle  wird  die  Erlaubnis  erteilt
werden,  eine  Präzisionswaffe  an  eine  andere
Person  als  eine  solche  europäischer  Abstammung
zu  Übertragen.  (he  Board  of  Trade  Journal.)

Der  kakaomarkt  in  Scuodor  im  3.  Vierteljahr  1912.-)

In  der  ersten  Hälfte  des  Juli  waren  die
Kakao-Ankünfte  andauernd  nur  recht  klein;  die  Preise
für  Arriba  Epoca  konnten  sich  auf  21  Sucres"“")  für  den
span.  Ztr.  (46  kg)  halten,  zu  welchem  Preise  jedoch
die  Nachfrage  von  den  Konsumländern  bedeutend  nachließ,
  obgleich  sich  die  Marktlage  dort  auch  befestigt
hatte,  wohl  infolge  gemeldeter  schlechter  Ernten  aus
den  übrigen  Produktionsländern.  Die  Zufuhren  stellten
sich,  verglichen  mit  denjenigen  in  der  1.  Hälfte  des
Juli  1911,  wie  folgt:  Arriba  10  049  (18  824),  Balao
und  Naranjal  6722  (5776),  Machala  4316  (2150),  zusammen
  21  087  (26  750)  span.  Ztr.

Die  Zufuhren  waren  in  der  zweiten  Hälfte
des  Juli  etwas  besser,  besonders  in  Balao-Kakao,  sie
blieben  jedoch  hinter  den  vorjährigen  zurück.  Die
Preise  sanken  gegen  Ende  des  Monats  etwas,  denn
man  zahlte  für  mittelguten  Arriba-Rakao  um  19.50
Sucres  herum  für  den  span.  Ztr.,  für  die  anderen
Sorten  im  Verhältnisse  weniger.  Die  Ankünfte  betrugen:
  Arriba  8797  (17  183),  Balao  und  Naranjal
12  821  (9778),  Machala  6698  (4194),  zusammen  28316
(81  155)  span.  Ztr.

In  der  ersten  Hälfte  des  August  ließen  die
Ankünfte  ein  wenig  nach,  obwohl  immer  noch  größere
Partien  Balgo-Kakao  ankamen.  Die  Preise  für
Arriba-Kakao  schwankten  zwischen  19  und  19,80  Sueres
für  den  span.  Zir.,  für  andere  Sorten  waren  sie  entsprechend
  niedriger;  aus  den  Konsumländern  kamen
jedoch  nur  wenige  Aufsträge  zu  diesen  Preisen  herein.
Die  Aussichten  für  die  cosecha  de  navidad  (Weihnachtsernte)
  werden  im  allgemeinen  als  sehr  schlecht  bezeichnet,
da  die  Temperatur  ausnahmsweise  kühl  und  trocken
war,  so  daß  es  nicht  viele  Früchte  geben  wird,  die  zu
Ende  des  Jahres  reif  werden.  Die  Zufuhren  betrugen:
Arriba  12227  (15  429).,  Balao  und  Naranjal  8635
(1596.4),  Machala  4739  (5728),  zusammen  25  631
(37  121)  span.  Ztr.

In  der  zweiten  Hälfte  des  August  waren  ungefähr
  die  gleichen  Ankünfte  zu  verzeichnen  wie  in  der
ersten  Hälfte,  immerhin  waren  sie  im  Vergleiche  mit
denjenigen  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahrs  be-*)

  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.

*#)  1  Sucre  =  2,04.4

76  f.
        <pb n="1256" />
        W  1198  e

deutend  kleiner.  Da  die  Nachfrage  aus  den  Konsumländern
  fast  gänzlich  fehlte,  flauten  die  Preise  trotz  der
geringen  Ankünfte  noch  mehr  ab.  Man  bezgahlte  für
guten  Arriba  18.40  bis  18,.50  Sucres,  während  Machala--Kakao
  infolge  besserer  Nachfrage  bis  zu  18,20  Sucres
ergielen  konnte.  Die  Ankünfte  betrugen:  Arriba
12  030  (12  717),  Balao  und  Naranjal  9611  (14  367),
Machala  4949  418001),  zusammen  26  590  (35  075)
span.  Ztr.

Auch  die  erste  Hälfte  des  September  zeigte
keine  nennenswerten  Anderungen  in  der  Zufuhr:  diese
hielt  sich  ungefähr  auf  derselben  Höhe;  der  Markt  war
anhaltend  recht  flau.  Arriba-Rakao  wertete  kaum  noch
18  Suncres  für  den  span.  Ztr.  Die  Zufuhren  betrugen:
Arriba  11  609  (10  415),  Balao  und  Naranjal  7336

(12  685),  Machala  5120  (6256),  zusammen  24  155
(29  356)  span.  Ztr.
In  der  zweiten  Hälfte  des  September

wurde  nur  wenig  Rakao  von  dem  Produktionsgebiete
nach  hier  gebracht,  welcher  zu  guten  Preisen  Abnehmer
fand,  da  einige  Exporteure  in  blanco  verkauft  hatten
und  bis  Ende  des  Monats  sich  decken  mußten.  Man
bezahlte  für  guten  Arriba-Rakao  zwischen  19,40  und  20,
Balao  18.80,  Machala  18,60  Sncres  für  den  span.  Ztr.
Die  Ankünfte  betrugen:  Arriba  6738  (11  326),  Balao
und  Naranjal  6706  (10  138),  Machala  4008  (6297),  zusammen
  17452  (27761)  span.  Ztr.

Das  Gesamtergebnis  der  Kakaoernte  bis  Ende
September  1912  ist  625  726  gegen  634  654  span.  Ztr.
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahrs,  das  laufende  Jahr
ist  also  bereits  wieder  um  8928  span.  Ztr.  oder  etwa
1½  v.  H.  durch  das  Vorjahr  überholt,  nachdem  in  den
ersten  Monaten  ein  großer  Vorsprung  zu  verzeichnen
gewesen  war.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Guayagqnil
vom  15.  Oktober  1912.)

Wirtschaftliche  Beziehungen  zwischen  der  südafrikanischen
  Union  und  Rhodesla.

Während  Rhodesia  mit  den  südlichen  Häfen
Südafrikas  durch  die  über  Kimberley—Mafeking
gehende  Hauptlinie  verbunden  ist,  war  es  bisher  vom
Osten  und  Nordosten  Südafrikas  aus  nur  auf  einem
ziemlichen  Umweg  zu  erreichen.

Dem  hilft  die  Verbindungsstrecke  zwischen  Zeerust
und  dem  Hauptstrang  Rimberlen  —  Mafeking  —
Bulawano,  die  demnächst  dem  öffentlichen  Verkehr
übergeben  werden  soll,  ab.

Für  den  Transvaal  wird  diese  neue  Verbindung
mit  Rhodesia  ein  ganz  erheblicher  Vorteil  sein.  Die
Verbindung  zwischen  Johannesburg  und  Bulawayo
wird  dadurch  um  eine  Strecke  von  rund  250  Meilen,
d.  h.  für  den  Passagierverkehr  um  12  Stunden  Fahrzeit
  kürzer.

Die  neue  Linie  wird  aber  sicherlich  noch  weiter
reichende  Verschiebungen  hervorbringen.  Bulawayo
wird  nämlich  statt  wie  bisher  1323  Meilen  nur  1073
Meilen  von  Durban  entfernt  und  damit  diesem  Hafen
um  127  Meilen  näher  gerückt  sein  als  Port  Elizabeth.
Auch  eine  Abkürzung  der  Strecke  nach  Lourengo
Marques  ist  die  Folge  dieser  neuen  Verbindung,
wenn  auch  dieser  Umstand  eine  Verschiebung  des
Frachtverkehrs  höchstens  für  die  südlichen  Distrikte  von
Südrhodesien  nach  sich  ziehen  wird,  indem  Beira
natürlich  für  den  größten  Teil  Rhodesiens  nach  wie
vor  der  nächste  Hafen  bleiben  wird.

Die  Entfernungen  nach  den  wichtigsten  Plätzen
werden  nach  Eröffnung  der  neuen  Strecke  folgende
sein:  von  Bulawayo  nach:  Beira  675,  Johannesburg

 

679,  Durban  1073,.,  Lourengo  Marques  1075,  Pomn
Elizabeth  1200,  East  London  1261  und  Kapstadt  1362
engl.  Meilen.

Im  Zusammenhange  mit  den  Nachweisen  über  die
neue  Bahn  bringt  die  Presse  einige  kurze  Angaben
über  die  günstige  Weiterentwicklung  der  Handelsbeziehungen
  zwischen  der  Südafrikanischen
Union  und  Südrhodesien.  Demnach  sind  in  den
ersten  8  Monaten  1912  für  515  000  L  Waren.  um
15  000  L  mehr  als  in  derselben  Zeit  des  Vorzjabrs.
von  der  Union  nach  Südrhodesia  eingeführt  worden.
Davon  waren  Güter  im  Werte  von  363  000  L  gegenüber
  301  000  L  im  Vorjahr  in  der  Union  selbst  erzeugt.
so  daß  man  auf  eine  Ausfuhr  von  südafrikanischen
Produkten  nach  Südrhodesien  im  Werte  von  beinabe
einer  halben  Million  im  Jahre  1912  rechnen  darf,
während  z.  B.  die  Ausfuhr  solcher  Erzeugnisse  im
Jahre  1909  sich  nur  auf  438  000  L  und  1908  auf
298  000  L  beläuft.  «

Die  hauptsächlich  zur  Ausfuhr  gelangenden  Erzeugnisse
  der  Union  während  der  ersten  8  Monate  des
Jahres  1912  waren:  Vieh  50  000,  Butter  12  000,
Eier  7000,  Getreide  41  000,  Mais  25.000,  Zucker  24.000
(1911  nur  etwa  12  000),  Seife  10  000  (1911  eiwa
3300),  Zigarren  und  Zigaretten  27.000  K.

Allerdings  wird  mit  der  landwirtschaftlichen  Erschließung
  des  Landes  ein  allmähliches  Abnehmen
gerade  in  der  Einfuhr  landwirtschaftlicher  Erzeugnisse
aus  der  Union  zu  erwarten  stehen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Johannesburg.)

Die  Diamantengewinnung  der  südakrikanischen
Union  im  ersten  Halbjahr  1912,  verglichen  mit  dem
Jahre  1911.

I.  Die  auf  primärer  Lager  stätte  gewonnenen
  Diamanten,  sog.  „Bergbanudiamanten“,
des  Transvaal  stammen  fast  ausschließlich  aus
der  Premier-Grube,  diejenigen  der  Kap-Provinz
weit  überwiegend  aus  den  Gruben  der  De
Beers  Co.  in  Kimberley,  diejenigen  des  Bezirks
Boshof  (Oranje-Freistaat)  aus  den  drei  Gruben
Koffyfontain,  Blaauwbosch  und  Eland,  die  des
Bezirks  Fauresmith  aus  der  Jagersfontein  und
die  des  Bezirks  Kroonstad  aus  der  Voorspoed
Grube.

III.  Die  auf  sekundärer  Lagerstätte  gewonnenen
  Diamanten,  sog.  „Alluvialdiamanten“,
des  Transvaal  kommen  fast  ausschließlich  aus  dem
Bezirk  Bloemhof,  jene  der  Kapprovinz  von  Barkly
West  am  Vaalfluß  und  Umgebung.

Unter  den  Zahlen  über  die  Produktion  unter  I
fällt  die  beträchtliche  Zunahme  der  Ausbeute  der
Premier-Grube,  sowohl  der  Quantität  als  dem
Wert  nach,  auf.  Dagegen  ist  die  Erzeugung  der
De  Beers  Gruben,  der  Jagersfontein  und  der
neuerdings  geschlossenen  Voorspoed  Grube  der
Quantität  nach  etwas  zurückgegangen.  In  Einklang
  mit  der  andauernden  Preissteigerung  auf
dem  europäischen  Diamantenmarkt  sind  die  Gesamtwerte
  auch  bei  den  De  Beers  Gruben  im
Vergleich  zu  1911  gestiegen.  Bei  der  Jagers-
        <pb n="1257" />
        1199  20

fontein  Grube  war,  vermutlich  wegen  der
Böschungseinstürze,  die  bei  ihr  in  lestzter
Zeit  häufig  vorgekommen  sind,  der  Rückgang  der
Ausbente  so  groß,  daß  ungeachtet  der  Steigerung
der  Diamantpreise  auch  der  Gesamtwert  etwas
abgenommen  hat;  doch  dürfte  es  sich  hier  nur
um  eine  vorübergehende  Erscheinung  handeln.
Der  Durchschnittswert  pro  Karat  weist  in  der
Bergbau-Produktion  der  ganzen  Union  eine
Steigerung  auf.

Umgekehrt  ist  in  der  alluvialen  Produktion
unter  II  der  Wert  pro  Karot  merkwürdigerweise
in  allen  drei  Provinzen  gefallen.  Dies  ist  trotz
der  Preissteigerung  auf  dem  europäischen  Markt
geschehen,  also  nur  darauf  zurückzuführen,  daß
im  Durchschnitt  geringere  Qualitäten  von  Steinen
gefunden  worden  sind.  Im  Juli  ist  der  Durchschnitt
  pro  Karat  wieder  beträchtlich  in  die  Höhe
gegangen.  Auch  der  Gesamtkaratzahl  nach  hat
der  Bezirk  Barkly  West  eine  geringere  Ausbeute
als  im  Vorjahr  zu  verzeichnen.  Doch  darf  daraus
  nicht  ohne  weiteres  auf  eine  abnehmende
Ergiebigkeit  der  dortigen  Felder  geschlossen  werden,
da  auf  alluvialen  Feldern  nicht  während  des
ganzen  Jahres  in  gleichem  Umfang  gearbeitet

 

Ausbeute  im  ersten  Halbjahr  1912  annähernd
ebenso  groß  gewesen  wie  im  ganzen  Jahr  1911.
Indes  ist  kaum  mit  einer  weiteren  Steigerung
in  ähnlichem  Maßstab  zu  rechnen.

Über  die  Anzahl  der  Steine  und  das
Durchschnittsgewicht  des  einzelnen  Diamanten
  werden  in  Südafrika  keine  vollständigen
Statistiken  geführt.  Nur  bezüglich  der  alluvialen
  Produktion  werden  seit  Beginn  dieses
Jahres  entsprechende  Zahlen  gesammelt.  Ferner
sind  die  Produzenten  durch  eine  Verordnung
verpflichtet,  Funde  von  Steinen  von  10  Karat
oder  mehr,  aber  unter  L  100  Wert  in  der  Gesamtheit
  und  Funde  von  Diamanten  von  10  Karat
oder  mehr  und  im  Wert  von  L  100  oder  mehr
einzeln  in  periodischen  Zwischenräumen  bei  der
Behörde  anzumelden.  Diese  Verordnung  soll  die
Kontrolle  über  die  größeren  Steine  erleichtern
und  den  unerlaubten  Diamantenhandel  erschweren.
Die  Anlage  II  enthält  eine  Übersicht  über  derartige
  Funde.  An  dieser  Statistik  ist  vor  allem
bemerkenswert,  wie  sehr  in  der  Produktion  ganz
hochwertiger  Steine  das  Kapland  —  vor  allem
die  De  Beers'schen  Gruben  in  Kimberley,  daneben
  vielleicht  die  Alluvialfelder  bei  Barkly

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

wird.  Im  westlichen  Transvaal  ist  die  alluviale!  West  —  den  Transvaal  und  Freistaat  übertrifft.
Anlage  I.
—  —  ——  —  —  —  —  —  —  –
·  pssgflzlw  Durchschnittszahl
Provinzen  rendr  der  auf  den  Alluvialfeldern  Ausbente
heita  *  Neoes
Gruben;  arbeitenden  Personen  —  -loo„A„„  »
Weiße  AsiatenEingeborene  Karat  Wert  Wert  prosarat
halb  halb  halb  halb  L  sh  d
191111912/1911#11912191111912  1911  1912  1911  halb  1912  1911  halb  1912/1911  h.  1912
Transvaal:  1  #

Bergbau.  3  2  1  802  092.94,  939  629.38|1  426  891  845  6188  15/101  1800
Alluvial  .  3  090  3500  3  025“  4600|  41  2i8.141  42  521.71201  985  191  49697/11  90  00
Zusammen  21  —  l  1  843  311.08  982  154.09s1  628  876  1  037  1444

Kapprovinz:  1  1
Bergbau  8S  V  s  s  2148775001032450754959292258055046»--«249."l.)()
Alluvial  1  3914  130443  1719479  9  4586  91  893.88  41  285.88  5379761  2170941117,1  105  2
Zusammen  D93  DÄZ  2250  505.38  1.079  422.135  506  412  2  754  892  l
.--—.——-sz.—-.--.-.---  ...-.-...---.  ---.--l--Oranjefreistaat:
  l
Bergbau  l  i
a)  Bez.  Boshof  38  90  902.  19  54  575.2593553  56  173  1
b)  „  Fauresmith!)  3  462  367.00  206  377.251  302  418  625  722  D.
c)  „  Kroonstad  1  »  242111.75684220021054164448  I
(I)Dcrganze  !  l
Freistaat  einschließlich
  der  T
sonstigen  Bezirkk!  1½7  797  602.89·  330  191.07|1  608  647  747111  10  4  453
Alluvial.  .  ..  39  9  10  20  549.20  488.45  2  789  2  304101  7  94/4
Zusammen  *  lI!  1  98  152.00  330  079.52|1  611  436.  740  415
D.  ganze  Union:  D  r  1
Bergbau  21  18  I  4  718  470.83  2  302  271.207993  830  4  123  309
Alluvial  1  1523.48113  17254.  11078133  691.22  84  299.0172  750  410  894  Q„
Zusammen  «  s  «  4891998.552:392255.7487467244541451
        <pb n="1258" />
        W  1200  20

Aulage  II.

Anzahl  der  Diamanten  von  10  Karat
oder  mehr,
b)  oder
a)  unter  L  100  über  8  100
Wert  das  Stück.  Wert  das  Stück.
Transvaal:
1910  26434  289
1911.  2100  260
1912  (1.  Halbjahr)  1167  175
Kapprovinz:
191.  5305  2059
1912  (1.  Halbjahr)  2097  1119
Oranjefreistaat:
1911)  1756  56
1912“)  (1.  Halbjahr)  34  8

Grundung  einer  Gesellschaft  zur  Alnoholgewinnung
aus  Sisalagave-Rüchständen  in  Vucatan.

Zur  Gewinnung  von  Alkohol  aus  Rückständen
der  Sisalagave  im  Staate  BDucatan“"),  die  sich
bei  Versuchen  auf  der  Pflanzung  „Kanan“  als
mit  Erfolg  ausführbar  erwiesen  hat,  wird  nunmehr
  durch  die  „Camera  Agricola  de  Tucatan,
Merida,  Vucatan“  eine  Aktiengesellschaft  mit  einem
Kapital  von  12500  Dollar  (zu  4,20  ./)  gebildet.
  Die  Anlagen  werden  auf  der  genannten

Pflanzung  errichtet.
(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

*)  Vom  11.  Juni  1911  ab  sind  die  Funde  der
drei  größten  Gruben  des  Freistaates,  Jagersfontein,
Koffyfontein,  Voorspoed,  in  obigen  Zahlen  nicht  mitberücksichtigt.


**)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.“  1912,  S.  265.

 

 

 

Wirhungen  der  Dürre  in  Südafrihka.

Viele  Teile  Südafrikas  leiden  gegenwärtig  unter
einer  außerordentlichen  Dürre,  die  bereits  große  Verluste
  von  Vieh  verursacht  hat.  Die  Mehrzahl  der
südafrikanischen  Farmer  nimmt  sich  immer  noch  nicht
die  Mühe,  Viehfutter  für  den  Winter  aufzustapeln.
Wenn  daher  die  Frühjahrsregen,  nach  deren  Einsetzen
erst  das  Veldt  neues  Gras  zu  treiben  pPflegt.  wie  in
diesem  Jahre  über  die  Zeit  ausbleiben,  so  stirbt  das
durch  die  Entbehrungen  des  Winters  ohnehin  geschwächte
  Mieh  in  großen  Mengen  an  Nahrungsmangel.

Auch  unter  den  Feldfrüchten  lbat  die  Dürre
großen  Schaden  angerichtet;  vielfach  sind  die  Farmer
überhaupt  noch  nicht  imstande  gewesen,  das  Feld  zu
bestellen.  Unter  diesen  Umständen  dürfte  die  nächste
Maisernte,  die  schon  in  den  beiden  letzten  Jahren
unter  den  Folgen  der  Trockenheit  zu  leiden  gehabt
hat,  wiederum  schlecht  ausfallen.  Auch  die  Zuckerpflan
  zungen  in  Natal  sollen  sehr  gelitten  haben.

Besonders  schwer  sind  die  Eingeborenen-Territorien
der  Kapproving  getroffen;  in  manchen  Teilen  sollen
die  Eingeborenen  buchstäblich  dem  Verhungern  nahe
sein.  Die  Lage  wird  dort  noch  dadurch  verschlimmert,
daß  die  Kaffern  einen  großen  Teil  ihres  Viehbestandes
durch  das  Ostküstenfieber  verloren  haben,  daß  die
Maisvorräte  (Mais  bildet  die  Hauptnahrung  der  Eingeborenen)
  infolge  des  geringen  Ausfalls  der  letzten
Ernte  ohnehin  spärlich  waren  und  endlich,  daß  die
Zufuhr  von  Nahrungsmitteln  durch  das  Fehlen  von
Eisenbahnen  und  den  durch  das  Ostküsteufieber  hervorgerusenen
  Mangel  an  Transporttieren  erschwert  wird.
Die  Hungersnot  wird  die  eine  gute  Folge  haben,  daß
viele  KRaffern,  die  in  anderen  Jahren  müßig  gingen,
nun  gezwungen  sein  werden,  in  den  Minen  Arbeit  zu
suchen,  und  daß  der  chronischen  Arbeiternot,  an  der
die  Minenindustrie  leidet,  dadurch  einigermaßen  gesteuert
  wird.

Die  Folgen  der  Dürre  werden  sich  wahrscheinlich
auch  in  der  Handelsbilanz  des  südafrikanischen  Bundes
bald  ungünstig  bemerkbar  machen,  indem  die  Einfuhr
von  Lebenomitteln,  inobesondere  von  Fleisch,  Butter,
Milch  und  Zucker,  die  in  den  letzten  Jahren  einen
Rückgang  gezeigt  hat,  wieder  einen  größeren  Umfang
annehmen  dürfte;  möglicherweise  wird  die  Dürre  auch
eine  Abnahme  des  Wollerports  zur  Folge  baben.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  RKapstadt.)]

 

 

 

Vermischtes.

Die  Frachtermäßigungen  für  landwirtschaftliche
Drodukte  in  dem  posturrwage  der  Südafrikanischen
nion.

Von  den  Bestimmungen  in  dem  neuen  Postvertrag
ist  für  die  Landwirtschaft  Britisch  Südafrikas  zunächst
die  Gewährung  freier  UÜberfahrt  für  Herdbuchtiere,
also  erstklassige  Zuchttiere,  deren  Qualifikation  durch
das  begleitende  Pedigree  nachgewiesen  ist,  von  großer
Bedeumug.  Es  handelt  sich  um  Hengste,  Stuten  (mit
Ausschluß  von  Vollblutstuten  für  Rennzwecke),  Bullen,

Kühe,  Eber,  Sauen,  Böcke  und  Mütter.  Die  betreffenden
  Herd=  und  Stutbücher  müssen  von  dem

Ilich  Commissioner  des  Südafrikanischen  Bundes  in
London  als  geeignet  für  Zuchtviehlieferungen  nach
Südafrika  anerkannt  sein.  Das  landwirtschaftliche
Departement  des  Südafrikanischen  Bundes  hat  aber

 

das  Recht,  Tiere,  welche  etwa  als  unerwünscht  für  die
Zwecke  der  Landeszucht  erscheinen,  von  der  Vergümtigung
  der  freien  Überfahrt  auszuschließen,  selbst  wenn
sie  den  vorstehenden  Bedingungen  entsprechen.

Zur  freien  Beförderung  der  Tiere  ist  die  Union
Castle  Linie  von  den  Heimatshäfen  ihrer  Schiffe  aus
oder  anderen  britischen  Häfen  nach  eigener  Wahl  verpflichtet.
  Doch  braucht  sie  keine  vom  Kontinent
kommenden  Herdbuchtiere  aufzunehmen,  wenn  ihr
hierdurch  Schwierigkeiten  in  bezug  auf  das  Anlaufen
irgendwelcher  Häfen  oder  den  Aufenthalt  in  denselben
erwachsen  würden.  Die  frei  beförderten  Tiere  dürfen
nur  für  die  dem  südafrikanischen  Bunde  wirklich  einverleibten
  Landesteile  bestimmt  sein,  und  es  ist  nicht
gestattet,  sie  vor  Ablauf  von  drei  Jahren  aus  dem
Bundesgebiete  wieder  auszuführen.
        <pb n="1259" />
        G  1201  20

Dadurch  werden  Rhodesien,  die  britischen  Eingeborenenländer,
  wie  Betschnanaland.  Swaziland,
Basutoland  usw.,  sowie  Portugiesisch  Westafrika  und
Deutsch-Südwestafrika  von  dem  Mitgenusse  der
Frachtvergünstigung  ausgeschlossen.

Die  Frachten  für  frisches  Obst  sind  so  festgesetzt,
daß  der  Versender  gezwungen  wird,  sich  der  Regierungsinspektion
  zu  unterwerfen,  wenn  er  des
billigen  Frachtsatzes  teilhaftig  werden  will.  Durch  die
Inspektion  wird  verhindert,  daß  MWare,  die  nicht  richtig
sortiert  ist,  oder  die  zu  reif  ist  und  unterwegs
verderben  könnte,  auf  den  europäischen  Markt  gebracht
  wird.

Die  Differenzierung  der  Frachtsätze  für  die  verschiedenen
  im  Rühlraum  zu  befördernden  Sorten
frischen  Weichobstes,  welche  unter  dem  alten  Tarif
üblich  war,  ist  aufsgehoben  worden;  es  wird  jetzt  ein
einheitlicher  Satz  von  40  Schilling  pro  Tonne  —
40  RKubikfuß  berechnet.

Die  bisherigen  Frachtsätze  pro  Tonne  von
40  Kubikfuß  zuzüglich  10  v.  H.  Primage  waren:
Intermediate-Dampfer



60  sh)  im
55  sh  Kühl-Postdampfer


für  Pfirsiche  65  sh
„  Birnen  und  Pflaumen  60  sh
„  Trauben,  Aprikosen  usw.  55  sh  50  sh.!  raum
„  Ananas,  Apfel  usw..  25  sh  25  shimbventilierten

  Laderaume.

*i

Die  neuen  Frachten  sind:

für  1,  2,  3:  40  sh  wenn  inspiziert,  50  sh  wenn  nicht
inspiziert,
für  4:  25  sh  netto  unter  Wegfall  der  Primage.

Was  die  Ausfuhr  von  Wolle  anbetrifft,  so  beträgt
die  Ermäsiigung  für  Wollen,  welche  nach  dem  australischen
  Syftem  schärfer  eingepreßt  sind,  15  v.  H.,  bei
weniger  fest  gepreßten  Wollen  nur  10  v.  H.  der  bisherigen
  Frachtsätze.

Die  Vereinbarung  bezüglich  Beförderung  von
Mais  aus  Sdüdafrika  nach  England  und  dem  Kontinent
sind  außerordentlich  günstig.  Es  wird  nämlich  für
einen  Cinheitsfrachtsatz  von  10  sh  nach  den  üblichen
Anlaufshäfen  der  Linie  (bezw.  13  sh  nach  von  der  üblichen
  Route  der  Union  Castle  Line  Dampfer  abgelegenen
  Häfen)  pro  Tonne  Schiffsraum  vertraglich  gesichert
  für  die  Beförderung  von  200  000  Tonnen
gesacktem  Mais  (gleich  2  Millionen  Sack)  und  von
:3200  000  Tonnen  losem  Mais  in  ganzen  Schiffsladungen
(welche  3  Millionen  Säcken  entsprechen),  im  ganzen
also  für  ein  jährliches  Juantum,  das  bis  zu  5  Millionen
Sack  Mais  entspricht.  Der  gesamte  Maiserport  aus
dem  Südafrikanischen  Bundesgebiete  betrug  im  Jahre
1910:  1  760  208  und  1911:  1  018  630  Sack.  1912
dürfte  er  noch  geringer  sein.  Es  ist  also  für  das  fünffache
  Juantum  Schiffsraum  vorgesehen.

Aus  der  Tatsache,  daß  die  Versendung  von  losem
Mais  in  Schiffsladungen  in  Aussicht  genommen  ist,
kann  gefolgert  werden,  daß  die  Regierung  nunmehr
beabsichtigt,  mit  dem  Bau  von  Lagerhäusern  nach
dem  amerikanischen  Silosystem  in  denjenigen  Häfen
vorzugehen,  in  welchen  ein  direktes  Anlegen  der  Schiffe
am  Kai  möglich  ist.

Ferner  sind  billige  Frachten  für  die  Beförderung
von  Butter,  Fleisch  u.  dgl.  in  Kühl=  oder  Gefrierkammern
  von  Südafrika  nach  England  festgesetzt
worden.  Bei  der  geringen  Entwickelung  des  Molkereiwesens
  im  Bundesgebiet  und  bei  den  anßerordentlich
schlimmen  Verheerungen,  welche  das  Ostküstenfieber
unter  den  Rindviehbeständen  im  Transvaal  und  in
Natal  angerichtet  hat  und  in  der  Kapprovinz  heute

 

noch  verursacht,  ist  indes  an  einen  irgendwie  nennenswerten
  Export  dieser  Artikel  während  der  Zeit  der
Gültigkeit  des  neuen  Postvertrags  nicht  zu  denken.
(Aus  einem  Berichte  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
  beim  Kaiserl.  Generalkonsulat  in
Kapstadt.)

 

Landwirtschaftiiches  Vereinswesen  der  Kapprovinz.

In  der  Kapprovinz  bestanden  bis  jetzt  vier
große  landwirtschaftliche  Zentralvereine:  die  Cape
Province  Agricultural  Union,  die  Cape  Province
Central  Farmers"'"  Asscciation,  das  Western
Province  Board  of  Horticulture  und  das  Eastern
Province  Board  of  Horticulture.  Der  das
ganze  Bundesgebiet  umfassenden  South  African
Agrieultural  Union  war  nur  der  erstgenannte
Zentralverein  angeschlossen.

Bei  Gelegenheit  des  diesjährigen  gemeinsamen
Kongresses  der  Cape  Province  Agricultur  Union
und  des  Western  Province  Board  of  Horticulture
  in  East  London  ist  endgültig  die  schon
lange  angestrebte  Vereinigung  der  vier  Zentralvereine
  zustande  gekommen.  Der  neue  Verband
führt  den  Namen:  Agricultural  Association  of
the  Province  of  the  Cape  of  Good  Hope.  Er
umschließt  nunmehr  sämtliche  landwirtschaftliche
Lokalvereine  der  Kapprovinz.

Die  neue  Vereinigung  wird  einen  Zentralausschuß
  ernennen,  in  welchem  die  verschiedenen
beruflichen  Interessentengruppen  gleichmäßig  vertreten
  sein  sollen.  Ein  Anschluß  an  die  South
African  Agricultural  Union  wird  geplant.

(Bericht  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
beim  Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Kapstadt.)

 

Belgisch-KRongo.
Errichtung  und  Aufhebung  von  Zollund
  Steuerstellen.

Laut  Verordnung  des  Generalgouverneurs
vom  12.  Juli  1912  sind  mit  Wirkung  vom
15.  Juli  1912  ab  in  Kalembe-Lembe,  Luvungi,
Nya-Lukemba,  Kwidjwi,  Bobandana,  Rutshuru,
Mahagi,  Yakuluku,  Bafuka,  Monga,  Mokoange,
Yakoma,  Ekuta,  Imese,  Yumbi  und  Lukolela  Zollstellen
  mit  der  Befugnis  zur  Erhebung  von  Einund
  Ausfuhrzöllen  errichtet  worden.

Durch  frühere  Verordnungen  waren  bereits
in  Boma,  Banana,  Luali,  Fundu-Zobe,  Matadi,
Kinshasa,  Leopoldville,  Kwamouth,  Kabamba,
Chutes  Frangois-Joseph,  Irebu,  Coquilhatville,
Libenge,  Banzyville,  Doruma,  Lebo,  Irumu,
Boga,  Baraka,  Goma,  Beni,  Uvira,  Kasindi  und
Aba  Zollstellen  errichtet.

Laut  Verordnung  des  Vizegeneralgouverneurs
von  Katanga  vom  23.  Juli  1912  ist  die  Steuerstelle
  von  Kiambi  nach  Kongolo  verlegt  und  die
Steuerstelle  in  Kambove  aufsgehoben.

(Bulletin  Officich  du  Congo  Belge.)
        <pb n="1260" />
        W  1202  2S0

Literatuor-Bericht.

Jubilllumskalender  des  Deutschen  Frauenvereins
vom  Roten  Kreuz  für  die  Kolonien  1888-1913.
AMlit  cinem  Vollbild,  ciner  gOgraphischen  Karte.
Porträts  und  81  Abbilllungen.  Mit  ((enehmigung
des  Vorstandes  herunsgegelen  von  Anna  Hanen,
geb.  Treichel.  Franklfun  u.  M.  1913.  Kommissbons--verlag
  von  Hermann  Minjon.  PDreis  1.50  .  Der
Erlös  ist  für  den  Verein  bestimmt.

Der  Kalender  enthüält  eine  Fülle  von  Interessantem
und  Belehrendem  über  die  Tüätigkeit  des  Deutschen
Frauenvereins  in  unsern  Kollmien  und  über  dicse  im
allkzemeinen.  Tiefempfundenen  Verssen  von  Josef
I.auff  folgt  eine  Schilderung  von  Ludwign  Lehr
über  die  (ieschichte  und  Organisation  dles  Vercins.
Von  den  weiteren  Beiträgen  erwähnen  wir:  Prinz
Leopold  von  Bayern,  Ein  Tag  un  der  Eteschabfanne;
  Herzog  Adolf  zu  Mecklenburg.  Aus
dem  Tagebuch  meiner  II.  Innerafrika-  Expedition;
Generaloberarzt  Drofessor  Dr.  Steudel,  Die  Krankenbflege
  in  Deutsch-Ostafrika  einst  und  jetzt;  JIohannes

rojan,  Die  Krankenschwester.  (iclicht;  Antonie

Brandeis.  Die  deutsche  Hausfrau  in  den  Kolonien;

Brautruf,  Lied  von  Anna  Hagen-Treichel,  Melodie

von  Eugen  Hildach,  u.  a.  Die  Portrüts  stellen  die

an  der  Spitze  des  Vereins  atchenden  Damen  und

Herren  dar;  voran  steht  ein  Bilduis  I.  .  der  Kaiscrin

mit  Namensunteischrift,  dem  die  Pomrüts  der  fürstlichen

  Ehrenvorstzenden  und  Preotcktorinnen  sowie
durchweg  wohlgelungene  Bilder  aus  den  Schutzgebicten
und  eine  neue  Karie  folren.  Inhalt  und  Ausstattung
des  Kalenders  sind  vortrefflich  und  geschmackvoll.

Eine  echte  Jubilüumsschrift  für  diesen  sestlichen  Tag

des  Vereins.

—

Lodernde  Lohe.  Ogstafrikanischer  Roman  von
F.  Westphnl.  Berlin  1912.  „Kolonie  und  lleimat“.
Verlagegesclischaft  m.  b.  IIL.  Lreis  3  .  M.  keb.  4.  4.

Der  Roman  schildert  die  Kämpfe  zwischen  der

Schutztruppe  von  Deutsch-Ostatriku  und  einem  mächtizen

  Negerfürsten,  dem  Hlüänf#tling  der  Wahehe.  ller

Militärstation  droht  die  Vernihung.  Da  führt  der

(icouverneur  schbst  Ventärkung  heran.  Die  Aufständischen

  werden  geworfen  und  zichen  sich  mit.

gEroßen  Verlusten  in  das  Innere  der  unwegsamen

Wülder  zurück.  Bei  der  zum  lLntsatz  herbeigzecillen

 

Abtcilung  befindet  sich  die  aus  Deutschlan  anz#-kommenc
  Braut  des  Stationschefs.  Ball  nach  der
Hochzeit  wird  die  junge  Frau  geraubt  und  in  dar
Lager  des  Feindes  ihres  Gatten  gebracht.,  wo  man  30=gelnnzen
  hält.  Durch  Verrat  fällt  der  Verstaurk  der
Wahcrhe  in  die  Hünde  der  Askaris.  wobei  der  Stalmn.
hach  verzweifelter  (icgenwehr  aufgerieben  und  zerstm#u
wirl.  Unter  den  (iefallenen  befindet  sich  Upanga.  der
gefürchtete  Hünptling.  Nach  langem  Suchen  wird  die
(icranbie  endlicch  gefunden,  beschinzt  von  der  menschlich
  vortrefflich  geschilllenen  Tochter  I’pangas.

Der  Wert  der  Erzählung  licgt  in  der  lebendigen
Anschanlichkeit  der  Kümpfe  der  Schutruppe  mu
ihrem  verschlagenen  und  grausumen  (iegner.

Meyers  Orts-  und  Verkehrslexikon  des  Deuts##chen
Reichs.  Fünfte  vollständig  neubearbeitete  und  vermehrte
  Auflage.  Auf  C(irund  amtlicher  U’nmerlaten
von  Reichs-,  Landes-  und  C(emeindebehörden,  herauskEckchen
  von  Dr.  E.  Uetrecht.  Mit#  51  Staritplänen.
  19  I'mgebungs-  und  Uhersichtskarten.  einer
Verkchrskarte  und  vielen  statistischen  Beilazen
Erter  Band  A—K.  Leipzig  und  Wien  1912.  Biulle-Eralhisches
  Institut.  Zwei  Bände  in  Leinen  gebuncden
  Preis  je  18  .  M.

Dus  Lexikon  ist  eine  Neuauflage  von  Jeumuanns
Orts-  und  Verkchrlexikon“.  Seinecm  Vorgünger  zegenüber.
  der  Sietllungen  unter  300  Einwohnern  nicht  aufführte.
  bringt  es  jedc.  auch  die  kleinste  Ortschaft  im
Deutschen  Reich  bis  herab  zum  emtlegensten  Vornerk
der  Forsthaus.  Es  beschreibt  die  Verkchrerhältnise
überullhin,  ob  ein  Ort  an  der  Eisenbuhn  licgt  und  an
welcher  Linie.  Oder  wic  weit  landeinwürts  und  wie  er
am  besten  zu  erreichen  ist.  Man  erhült  Aus  kunft.
welche  Behörden  sich  am  Orte  befinden,  seine  Kirchenund
  Schulverhältnissc,  Umgebung,  Märkte,  Industriezweixe
  usw.  IDer  Beschreihung  grüllerer  Stiälte  is
jeweils  ein  farbitzer  deutlicher  Plan  beigegehen.  Sohen
beim  Durchblüttern  des  Buches  erkenm  man  den
aulzergewöhnlichen  Fleill,  der  darauf  verwendet  wonlen
ist.  Wer  sich  aler  hinein  vertieft.  staunt  üler  die
Viclscitikkcit  und  Gründlichkeit,  mit  der  unzähllare
(lieder  zum  Ganzen  gefügt  wurden.  Es  ist  ein  Jarhschlaxewerk,
  wie  wir  es  auf  diescm  Gelhiete  n#uh  nichi:
besitzen.

 

 

 

 

—  —

Koloniale  Literatur.“)
XXIV.

Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion  durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurllekgesan2:

I.  Kolonialwesen  im  allgemeinen  und
Kolonialwirtschuft.

"Departmental  Committee  appointell  to  enduire
into  matters  affecting  the  eurrency  of  the  British  West
Afticnn  colonies  und  protertorutes.  Report;  wih  a
despeatch  from  the  Secretarr  of  Sinte.  London:
Wman  &amp;amp;  Sons.  1912.  23  S.  S8½  d.  4%  (West
Africa).  1

 

")  In  dieser  Rubrik  werden  die  neuesten  Erscheinungen
SVstemntisch  geordnet  mitketeilt.  Mit  einem  '  Lind  die  Titel
der  Werke  bezeichnet.  welche  bei  der  Redaktion  des  Kolonialblattes
  einginuten;  mit  einem  e  dielenigen,  welche  känflich  erworben
  wurden.

Der  Verlag  erklürt  sich  gern  zur  Annahme  und
Weiterbelörderung  derienigen  Werke  bereit,  welche
als  Rezensionsegemplare  oder  zur  Aufnahme  in
dies  Verzeichnis  ihm  Zugeschickt  werden.

 

*Dony,  Baron:  Les  relations  du  Tongeo  belge  av#e.
sa  müre  patric.  Bulletin  de  la  Socicte  Belge  dernde
coloniales  19e·  anne  (1912)  805  ff.  2

*Fleck.,  Amon  A.:  Kanada.  Volkswirtschaftliche
tkrundlagen  und  weltwirtschaftliche  Bezichung  u.
Jena:  Pischer  1912.  XIV,  36ß67  S.  (Probleme  der

Weltwirtschuft  10.)  1
*  Lichert.  E.  von:  Neukamerun.  Das  neue  Deutschland
  Ju.  1.  1912,  90  ff.  4
Mn#kay.  Frh.  von:  Hanse  und  Kolonialwirtschas
Deutschlands.  Uberall  Jg.  15  (1912)  1009  ff.  5

vimmermann,  Emil:  Eine  vernachlässigte  Kolanie.
Kameruner  Verkchrs-  und  Wirtschaftsfragen.  Kolomiaiwirtschattliche
  Studic.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  1½12.
43  S.  80.  6
        <pb n="1261" />
        G  1203  20

II.  Kolonialgeschichte  und  -politik.

Arning,  W.:  Marokko-Kongo  —  eine  Antwort  an
meine  Kritiker.  Nationalliberale  Blätter  Jg.  24  (1912)
210  ff.  7

FPeters,  Carl:  Wie  Deutsch-  Ostafrika  entstand.
Nl.  e.  Bildu.  d.  Verf.  u.  1  Karte.  Leipzig:  Voigtländer
(1912)  106  S.  Ö0.  (Voigtländers  Qucllenbücher.  37)  I8

Quesscl.  Ludwig:  AufgEnben  sozinldemokratischer
Kolonialpolitik.  Sozinlistische  Monatshefte  1912
110l  kk.  %%

III.  Geographie.  Reisebeschreibungen.
Archüäologie.

*  Danes,  J.  V.:  Die  tropische  Nordostküste  Australiens.
  Die  Erde  Jg.  1  (1912)  100  ff.  #
Engels:  Les  Wangatu  (tribu  du  Congo  belge).
ILEtude  ethnogr.  Brugxelles,  Paris:  Vromamn  1912.
101  S.  80.  (11

’Heilborn,  Adolf:  Deutschlands  Südsee-Kolonien.
(Al.  1  Karte).  Aus:  Reclums  Universum  Jg.  29,  1912.
541  ff.  12

Hoffmann,  Csarll:  Aus  Afrikas  verträumten  Bergen.
JNach  Fabeln  und  Märchen.  Mit  Fellerzeichnungen.
Berlin:  Berliner  Ev.  Missionsgesecllsch.  1912.  56  S.  S0.  I13

Josenhnns,  (Wilhelmf:  Unsere  Javareise  vom
15.  Oktoher  1911  bis  5.  April  1912.  Tagebuchhlätter.
Wililbud.  Wildbad:  Pancke  (1912).  88  S.  0  #

Kuhnert,  M.:  Afrika.  Phrsikal.  Schulwandkarte.
in  Verbindg.  m.  (i.  Leipold  gezeichnet.  Revid.  durch.
NI.  Groll.  1:  6000  000.  153.5—163.5  cm.  Farbdr.
I-Cciptig:  Aüller  1912.  16  K.:  auf  Lemw.  m.  Stüben
22  ..  (15

*  Lacroix.  A.:  U#n  vorage  au  pars  des  Béris.
(Aladagascar).  Bulletin  de  la  Socicte  de  géographie
Vol.  26  (1912).  285—296.  #

*  Leclerd.  Jules:  Aux  sources  du  Nil  par  le  chemin
de  fer  de  I’Onuganda.  Avec  16  grev.  hom  texte  et
1  curte.  Paris:  Plon  -  Jourrit  1913.  V.  302  S..
3,20  .  S.  (1

*  Riklli,  Il.  und  C.  Schröter:  Vom  Alittelmeer  zum
Jordrand  der  #nharn.  E.  botanische  Frühlingsfahrt
nach  Algerien.  Al.  Beitrügen  von  C.  Hartwich  u.  a.
Xl.  25  laf.  Zürich;  Füssli  (1912)  1°.8  S.  1.K.  80.  HI18

Seckuarten  der  Knuiserl.  Deutschen  Admiralität.
IIg.  vom  Reichs-Alarine-Amt.  Berlin:  D.  Reimer.

No.  120.  Ostindischer  Archipel.  (evässer
zwischen  malaischer  Ilalbinscl.  Sumatra  und
3orneo.  1:1  000  UO0O.  90,5—S0,5  cm.  Kpfrst.
u.  kolor.  1912.  3,50  .

o.  5264.  Wesindien.  Haiti  bis  JAlartinique.
1:1000000.  Kpffrst.  u.  Kolor.  1912.  3.10  ..

Jo.  508.  S.-Stiller  Ozenn.  Neu-Guinca,  Kaiser
Wilhelms-Land.  Asgtrolnbe-Bucht.  1:  100  000
70.05—70V7,5  cm.  Kpfrst.  u.  kolor.  1912.
2.90)  4.  190

Tauxgier,  Louis:  Le  Noir  du  Soudan.  Pars  Mossi
et  Giourounsi.  Documents  ct  analrses.  Paris:  Larose

1912.  796  S.  80.  20
*Vollhehr.  Ernst:  Mit  Pinsel  und  Palette  durch
Kamerun.  Tagebuchaufzeichn.  u.  Bilder.  Leipzig:

List  &amp;amp;  Bressensdorf  1912.  VIII,  188  S.  4  E.  80.  21

IV.  Naturwissenschaftliche  Erforschung
der  Kolonien.

Vichmeyer.,  II.:  Ameisen  aus  Deutsch-Neuguincn,
Eesammelt  von  Dr.  O.  Schlaginhaufen.  Nelst  c.  Ver-Zeichnisse
  (I.  papnanischen  Arten.  Ilit  1  Tuf.  Leipzig:
Teubhner  in  Komm.  1912.  26  Sciten.  So.  (Kbhand---lungen
  u.  Berichte  d.  Kgl.  Z00l.  u.  Anthropol.-Etlhnogr.
Iluscums  zu  Dresden.  Bd.  11,  Nr.  1.)  122

 

V.  Rechtsquellen.  Allgemeines  Kolonialrecht.
Vacat.
VI.  Staatsrecht.

*  Brunet,  Roger:  L’annexion  du  Congo  à  la  Belgique
  et  le  droit  international.  Bruxelles:  van  Fleteren
1911.  334  S.  5,50  ..  80.  [23

VII.  Verwaltung.

Morl.  Angiolo:  I  corpi  consultivi  dell'aministrazionc
coloniale  negli  stati  d’Europa.  Roma:  1912  Colombo

XIX,  633  S.  8S0.  (Bibliothecn  coloniale  1.)  [24
VIII.  Justizwesen.
Vucat.
IX.  Völkerrecht.
Vacat.

X.  Bevölkerungswesen.

Amar,  Emile:  L’organisation  de  la  proprictt  fonci#r#e
  au  Maroc.  Rapport  au  Comité  du  Maroc.  Renseignements
  coloninng  .  Jo.  11  (1912)  —  Annexe  à
„IAfrique  Françaisc“  22e  année.  1912,  No.  11.  25

*Die  Ansiedlung  von  Europücrn  in  den  Tropen.

Bd.  2.  M.  LBeitrügen  von  Karl  Sapper.  D.  van  Blom

u.  J.  A.  Nelerburgh.  Mittelamerika,  Kleine  Antillen,
Jicderlündisch  West-  und  Ostindien.  München  und
Leipzig.  Duncker  &amp;amp;  Humblot  1912.  171  S.  4.60  .K
0.  (Schriften  d.  Vereins  f.  Sozialpolitik.  117.  2.)  l26

*Dehn,  Laul:  Woeshall  benötigt  Deutschland
Kolonien?  (Schulvortrag)  Berlin:  Deustche  Kolonialgesellschuft
  1910.  9  S.  80.  "15r7

*  Dentsch-Südwestaufrika.  Amtlicher  Ratgeber  für
Auswanderer.  M.  14  Bild.  u.  2  furb.  Kart.  d.  Schutzgehbictes.
  1.  veründ.  Aufl.  Berlin:  D.  Reimer  1912.
VII.  161  S.  1  .  .  P.  28

*Erzherger,  M.:  Kolonial-Berufe.  Ratgeber  für  alle
Erwerbsaussichten  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
Berlin:  Germania  1912.  86  8.  80.  #

*  Pereira  do  Nuscimento,  J.  e  A.  Alexandre  de
Mattos:  A  colonisacüo  de  Angola.  Ediçäo  illustrada
com  photogravurns.  Lisbon:  Iyp.  Mendonen  1912.
162  S.  20.  30

*Report  on  the  reclamation  of  Rangoon  Town
Lands  for  the  Fear  1911/I2.  Rangoon:  Bruish  Burma
Press  (1912).  10.  X  S.  10.  lal

*  Wedgwood,  Josiah  C.:  Native  lunds  and  crown
colonien.  The  African  Times  and  Oriem  Review  Vol.  1
(1912)  128  fl.  32

XI.  Statistik.  Jahresberichte.

I.Afridne  coccidentale  francaite  en  1908.  Rapport
T’ensemble  unnnel.  (Gouvernement  knéral  de  l’Afrique
drceidmale  françaisc.)  Aus:  Fenuille  Ginformations  du
Ministre  des  Colonies.  3.  1910.

Rupport  uannuel.  Situation  générale  de  la  colonie
de  ln  Cöte  fruncnise  des  Somalis  pendant  lannée
9  ff.  (SlinistKre  des  colonies.)  Aus:  Journal  otficicl
de  In  République  Francuise  1910  fl.  34

*  Rupport  annuel.  Situation  générale  de  la  colonie
de  la  Gundeloupe  en  1908.  (AMinistüre  des  colonics.)
Aus:  Journal  officich  de  la  BCpubliquc  PFrançaise
1909.  (35

*Rupport  d’'ensemble  sur  la  sitnuation  généralc  de

la  colonie  de  Guyane  pendant  l’annde  1908.  Aus:
Feuille  df  informations  du  Ministere  des  Colonies.
2.  1910.  36

*  Rapport  annucl.  Situation  générale  de  la  colonie
de  PTlndo-Chine  pendant  I’année  1909  ff.  CGlinistere
des  colonices.)  Aus:  Journal  officiel  de  la  République
Françaic  1910  ff.  37
        <pb n="1262" />
        W  1204  2

*  Rapport  annnel.  Situation  générale  de  la  colonie
de  Madugascur  pendant  l’annke.  (Ilinistere  des  colonies.)
  Aus:  Journal  officiel  de  la  BRépublique  Française
  1911.  a8

Rapport  annuel  sur  la  situation  financidre  de  la
colonie  de  la  Nouvelle  Calédonic  au  31  Décembre  19009.
(Alinistre  des  colonies.)  Aus:  Journal  officiel  da  la
République  Française  1910.  3

Rapport  annuel.  Situation  géendruale  de  la  colonie
de  la  Runion  en  1908.  (Alimistere  des  colonies.)  Aus:
Journal  officiel  de  la  Républigque  Française  1909.  J40

*'  Rapport  d'’ensemble  sur  ln  situntion  générale  des
6Gtablisscments  de  Saint-Pierre  et  Miqnelon  en  1909  ff.
(Alinist##re  des  colonies.)  Aus:  Journal  officic  de  la
Républidue  Françaisc  1910  ff.  41

Itatistiqgue  des  chemins  de  fer  français  an
31  Decembre  1900.  Intéret  Local  ct  Tinmwavs.  Prance.
Algerie  et  Tunisie.  Aclun:  1912.  Imprim.  Administrat.
873  S.  40.  (Ainist#re  des  Travanx  publies  .
(Direction  des  chemins  de  fer.)  42

XII.  Finanzwesen.
Vucat.

XIII.  Landwirtschaft,  Jagd  und  Fischerei.

Avelot,  R.:  Unc  exploration  oublice.  Voyage  de
Jan  de  Herder  au  Kwanko.  (1012.)  Bulletin  de  la
Sccich  dic  géographie  Vol.  26  (1912)  319—328.  —43

*  Hamet,  II.  et  L.  Josse:  Comtribution  à  T’etude  du
caoutchouc  dans  le  nord  de  Madagascar.  L.Agriculture
pratiijue  des  pays  chands  12e  annde  (1912)  2,5  ff.  4

Kolbe,  F.:  Westafrikanische  Kakuckulturen.  IlI.
besond.  Berücksichtigung  d.  Kumeruner  Kakackultur.
Humburg:  Rieck  (1912).  80.  Aus:  (iordian  Ig.  18,
1912  J  o.  122.  45

Megxzitt,  A.  A.:  Jote  on  manures.  Culentta:
Bengal  secretariat  bonk  depdt  1912.  18  S.  S80.  (Departm.
of  ugricult.  Assam.  Bullet.  23.)  46

*  Pillon.  J.:  Le  caféier  en  Arabic.  L./Agrienlture
pratiqdue  des  pars  chands.  12e  année  (1912)  331  ff.  4

Preuss,  Paul:  Paradliesvogeliagl  in  Neuguinca.
DKol“.  Jg.  29  (1912)  79.  fl.  ·  48

*  Report  of  (the)  annunl  Union  drr-  farming  con-Eress.
  Pretoria:  Gourernm.  print.  1912  ff.  1ih  Congress
(1911).  80.  19

*  Schufzucht,  Wollerzeugung  und  Wollgeschüft  im
Gebiete  des  Australischen  Bundes  und  euscclandjs

19  (KRericht  d.  llandelssachverst.  d.  Kuiserl.
Generalkonsul.  in  Sidner.)  Berichte  über  Hanudel  u.
Industrie  Bd.  18  (1912)  243  ff.  (öo

WTublenu  des  entrepris  et  d’irrigation  fonctionnant
en  Algérie  au  31  L#écembre  1910.  Alger:  1912  CGoiosso.
290  S.  80.  (Couvernement  Eénéiual  de  I’Algéric.)
(Direction  des  Traraux  publics  et  des  mincs.)  (51

XIV.  Wasserwesen.
Vacat.

XV.  Bergwesen.

*  Die  Dinmuntengrüberei  im  westlichen  Transvaal.
(Bericht  d.  Kaiserl.  Konsul.  in  Johunnislurk.)  Berichte
über  IHlandel  u.  Industrie  Bd.  18  (1912)  237  ff.  (52

*  Marmorgewinnung  in  Südwest.  Kol.  u.  Heim.  11

“1912).  (
XVI.  landel.
Vacat.
XVII.  Gewerbe  und  Industrie.
Vacat.
XVIII.  Verkehr.

Kech.  Edwin:  Das  Verkehrswesen  in  den  deutschen
Schungebieten  in  Atrika.  Siluntgurt:  (ireiner  &amp;amp;  Lfeiler

 

1912.  40S0.  Aus:  Deutsche  Eisenbahnbeamten-Zeitunz
Jg.  15,  1912,  No.  36.  5

*  Mornet,  J.:  Aission  d’étude  du  chemin  de  fer  de
1Ozén  à  Brazzarille.  (Aril  1910  bis  Ferrier  1912.1
Bulletin  de  la  Socicté  de  goOgraphie  Vol.  26  (1912)
297—318.  E

Südsce-Handbuch.  T.  2.  M.  G)  Küstenansicht.
u.  1  U’bersichtskarte.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn  112.
XVI,  254  S.  3..  80.  (Reichs-Marine-Amt.)  2.  Der
Bismarck-Archipel.

XIX.  Meldizin.

*Juhiliums-Kalender  des  Deutschen  Franen-Verkins
vom  Roten  Krenz  für  die  Kolonien.  M.  1  Volllilll..
1  gecogr.  Karte,  100  Porträts  u.  81  Abb.  HK:  v.
Anna  Ilagen.  Frankfurt  a.  M.:  Minjon  i.  K.  1913.
210  S.  1.50  .K.  S80.  Vgl.  die  vorstehende  Besprechung.
  lör

*  Löhlein,  M.:  Beitrüge  zur  PTathologie  der  Eingeborenen
  von  Kamerun.  M.  4  Taf.  Arch.  f.  Schilisu.
  Tropenhyg.  1912.  Beiheft  9.  (55

Mltteilungen  des  Berliner  Vereins  für  ürztliche
Alission  und  seiner  Aweigvereine.  Ig.  ö  ff.  Berlin:
Jacob  1912  ff.  (5

*Sticker,  Gdeorg:  Abhandlungen  aus  der  Seuchengeschichte
  und  Senchenlehre.  Bd.  2.  M.  4  Texrtbild.
Giessen:  LTöpelmann  1912.  IV,  592  S.  30  ..
2.  Die  Cholera.  len

XX.  Sprachen  und  Literatur.

Grimshaw,  Beatrice:  Wenn  die  Roten  Götter  rufen.
Koloninl-Roman.  Deutsche  Ubertrag.  von  Stella  Bloch.
Berlin:  Boll  &amp;amp;  Piekardt  1912.  417  S.  8  51

Sembritzki,  LEmil:  Der  Kolonialfreund.  Kritischer
Führer  durch  die  volkstümliche  deutsche  Kolonialliteratur.

  Hrsg.  u.  Mitw.  von  E.  Buchmann  u.  Rudoif
Wagner.  Berhin:  Kolonic  und  Heimat  1912.  193  S.
2  KX.  8%.  (12
XXI.  Religions-.  Missions-  und  Schulwesen.

*  Hartmann,  Mamnin:  lslam.  Mission.  Paolitik.

Leipzig:  Wigand  1912.  XVII.  162  S.  3.60.W.  8d#.  --Meinhof,

  C(’arl:  Atrikanische  Religionen.  IHamburgische
  Vorträge.  Slit  8  Taf.  Berlin:  Berliner  L.
Aliesiohsges.  1912.  153  S.  86.  (4
XXII.  Vorbildung  und  Propaganda  für  die

Kolonien.
Vacat.

XXIII.  Heer  und  Marine.
Augagneur,  Victor:  Lfartillerie  coloninle.  Annales
  Colon.  131  (1912).  (l5
Festschrift  anlällich  der  Fahnenweihe.  verbunilen
m.  dem  5.  Stiftungsfest  des  Vereins  chem.  Alrikaner
und  Osusinten:  Posen  3.  11.  12.  (Il.  Abb.  u.  eins##nir.
Bildn.)  I’'osen:  Reissmüller  1912.  30  S.  0.30.  M.  d.  (
*  Spicegel  von  und  zu  Peckelsheim,  E.  Ie#iherr:
Kricgshil#r  uns  Ponupe.  Erlebn.  eines  Seceffiziers  im
Aufstande  auf  den  Karolinen.  3I.  1  Titelb.,  38  Abir.
u.  Karten.  2.  Aufl.  Stuttgart-Berlin-Leipzig:  Union

1912.  IV,  235  S.  4.7.  D.  u%
XXIV.  Technologie.  Kunst.
Vacat.
XV.  Bauwesen.
Vucat.
r□—  1

Werke  nichtkolonialen  Inhalts.

*  Bericht  über  die  XV.  Hunpt-Versammlung  des
Deutschen  leion-Vereins  (E.  V.)  am  20..,  27.  und
28.  Februar  1912.  Berlin:  Tonindustrie-Keitung  (1912).
300  S.  567.
        <pb n="1263" />
        6  1205  20

*Bernhardi,  Friedrich  von:  nsere  Zukunft.  Ein
Nlahnwort  an  d.  deutsche  Volk.  Stuttgart  u.  Berlin:
Cotta  1912.  VI.  154  S.  2.50  /X.  8.

*  Brey.  Schastian:  Die  Vemorgung  der  Städte  mit
Mlilch  und  Fleisch.  Die  argentinische  Milchwirtschatt,
und  Vichzucht  sowie  die  argentinische  Wirtschaftsweise
  übecrhaupt  und  ihre  Bedeutung  für  Deutschland.
Kempten  u.  München:  Köscl  o.  J.  (II1),  S5  S.  1.50.4K.  Se.

*  Brück.  Karl:  Die  Renkunst  nebst  Anhängen  übler
die  Beurtcilung  und  den  Kanf  des  Pferdes.  M.  76  Abb.
5.  Aufl.  vollst.  neu  bearb.  Leipzig:  Weber  1913.  XI,
304  S.  6.J.  8½.

Düms,  F.  A.:  Die  Ausbildung  der  Eisenbahn-  und
Postbeamten  in  der  esten  Hilleleistung  bei  Unglücksfüllen.
  dA.  23  Abb.  2.  Aufl.  Leipzig:  Thieme  1912.
85  S.  0,75  .„.  8.

Fellinger,  Richard:  ller  deutsche  Juristentag  und
das  Privatangestellienrecht.  Berlin:  Stilke  1912.  28  S.  d0.
(Beiluge  zu  d.  „Preuß.  Jahrb.sk,  Bdl.  150,  II.  3.)

Festschrift  zur  Feier  des  zchnjährigen  Bestehens
des  Verbandes  Sächsischer  Industrieller.  Iresdenam
1  1.  und  12.  Alärz  1912.  (Jl.  14  Bild.)  Dresden:  (1912)
Boden.  202  S.  80.

*  The  Foreign  Office  List  and  diplomatic  and  consular
  Tear  Book  for  1912.  Efl.  by  E.  P.  Hertslet.
Söth  publ.  London:  arrison  &amp;amp;  Sons  (1912).  XXVII,
527  S.  10.50  .  ¼  86.

*  Dreizchuter  Geschliftsbericht.  Jahr  1912.  (Krffhüäuser-Bund
  der  deutschen  Landes-Kriegerverbände.)
Berlin:  Kyffhüuzer-Bund  1912.  122  S.  56.

*  Graerenitz,  G.  von:  (ieschielne  des  ltalicnisch--Türkischen
  Krieges.  Liefg.  1  ff.  Berlin:  Eisenschmidt
1912.  8.

*  Huhn.  Willr:  Für  mein  Vaterland:  Das  gegenwürtige
  Aliliürflugwesen  und  die  Ililltärluftschiffahrt
der  europhischen  Crolzmächte.  A.  134  Abb.  .  .  .  Berlin-Charlottenburg:
  Volckmann  Nachf.  1913.  III,  233  S.
7  .  8%

*  Heinsius  und  Fries:  Der  Subventionswagen.  Handbuch
  für  Besitzer  und  Führer  der  von  der  Heeres--Ferwaltung
  subvemteonierten  Lastzüge.  Nach  amtl.
Quellen  .  .  .  verf.  II.  in  d.  Text  gedr.  Abb.  u.  Taf.
Braunschweig:  Viewcg  &amp;amp;  Sohn  1912.  VI,  129  S.

1  .  80.
Herner,  Heinrich:  Hafenabguben  und  Schiffsvermiessung.
  E.  kritisch.  Beitr.  z.  Würtligung  ihrer

M.  9  Taf.
(Probleme  d.

techn.,  wirtschuftl.  u.  stutist.  Bedentung.
Jenn:  Fischer  1912.  VI,  128  S.  80.
Weltwirtsch.  11.)

*  Hüttenheim.  Erich:  Die  Handelsschiffe  der  Kriegführenden.
  E.  völkerrechtliche  Studie.  Breslau:  Kern
1912.  XlI.  72  S.  2.K.  8S0.  Aus:  Zeitschr.  f.  Völkerrecht
  u.  Bundlesstaatsrecht.

*  Italicn,  der  Dreibund  und  die  Balkanfrage.  Eine
Auswahl  Reden  von  Exc.  T.  Tittoni  als  Alinister  d.
Auhern  gehalt.  1903—1900.  Berlin:  Oesterheld  &amp;amp;  Co.
1913.  32  S.  3.KN.  5o.

*  Grolz-Berliner  Kalender.
IIg.  v.  Ernst  Friecl.
432  S.  2  „K.  80.

Luband,  Paul:  Deutsches  Reichsstuantsrecht.  6.  Aufl.
Tübingen:  Mohr  1912.  VIII,  188  S.  1.#K.  80.  (Das
öffentliche  Recht  der  Gegenwart  I.)

Leberecht.  (lerl  Priz:  Luftfahrten  im  Frielen

Illustr.  Jahrbuch  1913.
Berlin:  Siegismund  (1913).

und  im  Kriege.  Berlin:  Simion  Xf.  1913.  218  S.
7.00  .M.  B8O.

*  Lufft.  IIermann:  (ieschichte  Südamerikus.  I.  Das
slnische  Südamerika  (Chile.  Argeminien  und  die

kleineren  Stanten).  Berlin  u.  Leipzig:  (iöschen.  136  S.
0.50  .  D

Muans,.  Otto:  Der  Buddhismus  in  alten  und  neuen
lLTagen.  dII.  4  Einschachtelbildern.  Iumm  (Westf.):
Breer  &amp;amp;  Thiemann  1913.  162  S.  2.10  .  8½

 

Meyers  Orts-  und  Verkehrs-Lexikon  des  Deutschen
Reichs.  Auf  Grund  amtl.  Unterlag.  .  ..  hrsg.  von
E.  Uetrecht.  (d.  Abb.  Karten  ..)  Bd.  1.  5.  vollst.
neubearb.  u.  verm.  Aufl.  Leipzig.  Wien:  Bibll.  Instit.
912.  X,  1092  S.  18  Z  80.  Vgl.  die  vorstehende
Besprechung.

Möller,  W.:  Das  Petrolenmmonopol.  Betrachtungen
ü.  d.  Voraussctzungen,  d.  Organisationsfragen  u.  dG
Wirkungen.  Berlin:  Hexmann  1913.  68  S.  1  .  80.

FNuiederleim,  Gustar:  Die  argentinische  Industrie
und  ihre  Befleutung  für  den  deutschen  Expon.  M.
20  Abb.  u.  2  Kartenskizz.  Berlin:  Süd-  u.  Ali#ttel-Amerika
  Verlag  1912.  16  S.  80.  (Veröffentlichung
d.  Deutsch-Argentinischen  Centralverbandes  5.)

Preue-Sperber,  O:  Perü.  E.  Skizze  eines  wirtschaftlichen
  und  staatlichen  Lebens.  M.  16  Abb.  u.
1  Karte.  Frankfurt  a.  N.:  Keller  1913.  75  S.  3.4  S0.
(Angewandte  Geographie  14,  7*.)

"  W.  Roths  Juhresbericht  über  die  Leistungen  und
Fortschritte  auf  dem  (debiete  des  Militür-Sanitätswesens.
IIIg.  v.  d.  Rellakt.  d.  deutsch.  Militärärztl.  Zeitschrift,
Jg.  37.  Ber.  üb.  d.  Jahr  1911.  Berlin:  Mittler  &amp;amp;  Sohn
1912.  XIV,  128  S.  8S6.

Sauer,  A.:  Minerulkunde  als  Einführung  in  die
Lehre  vom  Stoff  der  LErdrinde.  E.  Abrilz  d.  reinen  u.
angewandt.  Mineralogie.  M.  26  farb.  Taf.  u.  mehreren
Textbild.  Stuttgurt:  Kosmos  0.  J.  219  S.  26  Taf.
13.50  .  4

*  Die  Schantung-Eisenbahn  und  das  von  ihr  erschlossene
  (lebict.  E.  Reischeschreibung.  (M.  Abb.  u.
1  Karte.)  Tsingtau-Berlin:  1912  v.  Holten.  226  S.  80.

*chuper,  G.:  Kurze  Anleitung  für  die  Bauüberwachung
  eiterner  Brücken.  M.  11  Textabb.  Berlin:
Ernst  &amp;amp;  Sohn  1912.  42  S.  1.50  .  PS6e.

*  Schott,  Gerhard:  Ceographie  des  Atluntischen
Ozeans.  31.  1  Tieclb.,  28  Taf.  u.  90’Textfig,  Iamburg:
Borsen  1912.  XII,  330  S.  25  .  F.  80.

Schreibershofen,  M.  von:  Dus  deutsche  Hcer.
Bilder  aus  Krieg  und  Frieden.  M.  zahlr.  Abb.  Berlin-Wien:
  Ullstein  &amp;amp;  Co.  1913.  VIII,  290  S.  3  .E.  S.

*Stauff,  Philipp:  Das  deutsche  Wehrbuch.  (Ilit
6  Bildu.)  Wittenberg:  Ziemsen  1912.  VII,  216  8S.
3,600  .  K.  Pe.

*Stirne,  A.:  Sibirien.  Eindrücke  u.  Betrachtungen
aus  Natur  und  Poliik.  Leipzig:  Wigand  1912.  VI,
113  S.  2.40  .  Kf.  0P

*  Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich.  Strafprozchizordnung
  u.  (ierichtsverfassungsagesctz  u.  d.  Einlührunsgesetzen.
  sowie  d.  Ges.  betr.  d.  Bestrafung  d.
Emzichung  elcktrisch.  Arbeit,  betr.  d.  Entschädig.  d.
im  Wiederaufnahmeverfahren  freigesproch.  Penonen,
u.  betr.  d.  Entschäd.  f.  unschuldig  erlittene  Untersuchungshaft,
  sowic  betr.  die  Bestrafung  d.  Alajestütsbeleidigung.
  Textansg.  m.  ausfülrl.  Sachreg.  unter
Berücksicht.  d.  (:2es.  betr.  Anderung  d.  Strafgesetzbuches
  v.  19.  Juni  1912.  Heidelberg:  Winter  1912.
VIII.  311  S.  2.M.  86%.

Tneuber,  Rudolf:  Die  Banken  der  Welt.  Ein  Handu.
  Nuchschlageluch  f.  Bankiers.  Grollkaufleute
Berlin,  Leipzig.  Hamburg:  Verl.  f.  Bösen-  u.  Finanzlit.
(1912).  X,  6°1  S.  8°.

*  Teubert,  Oscar:  Die  Binnenschiffahrt.  E.  Handbuch
  f.  alle  Betciligten.  B(Il.  1.  I.  538  Abb.  u.
7  Wasserstrahenkarten.  Leipzig:  Engelmann  1912.
VII.  661  S.  25.50  „  80.

*  Deutsche  Tierrassen.  (Il.  106  Bild.)  Hrsg.  v.  d.
Deutschen  Landwirtsch.  Gesclisch.  Berlin:  Deutsche
Landw.  (Ciesellsch.  1912.  93  E.  10.  «

«V0kz(si(slnsis(l(srRwhtsnnmäithNot-tren.(.·;erj(.«ht.—s—
vollzieht-nHrs;1.v0mDeutschenAtmultvenstkckcmshL
Encle  Oktober  1912.  Berlin:  Hevmann  (1912).  163  8.
1..  80.  (Beih.  z.  Terminkalender  f.  deutsche  Rechtsanwülte
  1913.)
        <pb n="1264" />
        W  1206  20

’Wegener,  Hugo:  Impf-Friedhof.  Was  das  Volk,  Landwirtschafts-Gesellsch.  1912.  40  S.  So.  (Arbeiten
die  Sachverständigen  und  die  Regierungen  vom  .Scgen  d.  Deutschen  Landw.  Gesellsch.  232.)  *
der  Impfung  wissen.  Bd.  1.  M.  mehr  als  36  000  Der  Weltverkehr  und  seine  Mitel.  M.  e.  ULber-Impfschäden
  u.  139  Abb.  Frankfurt  a.  M.:  WegenerFicht  über  Welthandel  u.  Weltwirtschaft.  Bearb.  von
(1912).  XIII,  343  S.  1.50  .Soe.  C.  Merckel  fu.  anderen).  M.  859  Textabb..  14  teils

*  Weirup:  Hollands  Gemüsehaugebicte.  Bericht  ü.  farb.  Taf.  u.  1  Weltverkehrskarte.  10.  durch  c.  Nachir.
e.  Gescllschaftsreise  d.  D.  L.  G.  Berlin:  Deutsche  erg.  Aufl.  Leipzig:  Spamer  1912.  X,  981  S.  15..  S.

Verkehrs-Nachrichten.

*Dersonen-,  Lösch-  und  Ladever##hr  in  Swahopmund  während  der  Oonate  Kpril  bis  Juni  1912.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  16,  S.  778.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  562  Personen  (gegen  1601  im  Vorjahre),  12  (180)
Stück  Großvieh,  131  (200)  Stück  Kleinvieh  und  17  890  (28  975)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  472
(1026)  Personen  kamen  von  außerhalb,  90  (575)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
  Häfen;  von  den  Gütern  waren  3500  (6835)  ehm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter,  385  chm
bzw.  Tonnen  für  den  Brückenneubau  und  14  005  (22  140)  chm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1203  (3129)  Personen,  10  (18)  Stück  Großpvieh,
17  (4)  Stück  Kleinvieh  und  8525  (8065)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.  1113  (1740)  Personen  gingen
nach  außerhalb  des  Schutzgebiets,  90  (1389)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  von  den  Gütern  waren  15  ehm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und  8510  chm  bzw.  Tonnen
Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  1765  (4730)  Personen,
22  (198)  Stück  Großvieh,  148  (200)  Stück  Kleinvieh  und  26  415  (37  040)  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.

An  30,5  (26,5)  Tagen  ruhte  der  Lösch=  und  Ladeverkehr  vollständig,  und  zwar  an  12  (15)
Sonn=  und  Festtagen,  an  15  (9)  Tagen  wegen  Mangel  an  Ladung  und  3½  (2,5)  Tagen  wegen  schlechter
See;  an  8½  (8)  Tagen  konnte  infolge  ungünstiger  See  nur  in  beschränktem  Umfange  gelöscht  werden.

Die  Zahl  der  Löschtage  betrug  demnach  60  ½  (64,5),  die  durchschnittliche  tägliche  Leistung
beim  Löschen  296  (449)  echm  bzw.  Tonnen,  beim  Verladen  141  (125)  chm  bzw.  Tonnen  und  die
tägliche  Güterbewegung  rund  437  (574)  chm  bzw.  Tonnen.

 

"  Dersonen-,  Lösch-  und  Ladeverhehr  in  Lüderitzbucht  während  der  Oonate  Kpril  bis  Juni  1912.
(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1912,  Nr.  16,  S.  778.)

I.  Einwanderung  und  Einfuhr:  549  Personen  (gegen  2489  im  Vorjahre),  —  (21)1
Stück  Großvieh,  211  (509)  Stück  Kleinvieh  und  9826  (33  139)  ehm  bzw.  Tonnen  Güter.  413
(1080)  Personen  kamen  von  außerhalb,  136  (1409)  Personen  von  innerhalb  des  Schutzgebiets
belegenen  Häfen;  von  den  Gütern  waren  1382  (5567)  ehm  bzw.  Tonnen  Regierungsgüter  und
8444  (27572)  ehm  bzw.  Tonnen  Privatgüter.

II.  Auswanderung  und  Ausfuhr:  1015  (1837)  Personen,  —  (14)  Stück  Großvieh,
5  (—)  Stück  Kleinvieh  und  821  (1321)  ebm  bzw.  Tonnen  Güter.  779  (922)  Personen  gingen  nach
außerhalb  des  Schutzgebiets,  236  (915)  Personen  nach  innerhalb  des  Schutzgebiets  belegenen
Plätzen;  die  Güter  waren  Privatgüter.

Der  Gesamtverkehr  auf  der  Reede  war  mithin  folgender:  1564  (4326)  Personen,
—  (35)  Stück  Großvieh,  216  (509)  Stück  Kleinvieh  und  10  647  (34  460)  chm  bzw.  Tonnen  Güter.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1912.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am-  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Friedridoc-  rrind
Neapel  2FDei:  wur  ne
.  delusche  Schiffe  4  6.  25“.  Dei.
1.  Deutsch-Neuguinea,  Nabaul  43  Jage  1  *  10
Kaiser  Wilhelmsland  Brindisi  J.  Dez.  5.  Jan.  Tren  ibelnah.  252.  —
·  ;  Schiffe  Nabaul  12  LTage
und  Bismarch-Archipel.Schise  Iaba  8
Brindißt  22.  Dc.  Rabaul  70  Tage  20.  Dez.  10=rengl
  Schise)

Für  Briefe  u.  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—  Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—  Alexandrowo
1139  am  2.,12.  u.  30  12.  —  Briefe  und  Postkarten  nach  Berlinhafen  werden  nicht  über  Schanghai—Hongkong  geleitet.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen.  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenheiten  über

Sibirien  —Schanghat  geleitet.
        <pb n="1265" />
        G  1207  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  AMusschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  Deutsch-Ostafrika.  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Mombasa  O  16—17  Tg.11.  28.  jed.  Mts.  1050
(deutsche  Schiffe)
1  Bukoha  un  Ruandah.  Marseille  25.  Dez.  Mombasa  O  17  Tage  23.  Dez.  1015
Von  Mombasa  Weiter-  indisi  5.  Dez.  5.  Jan.  5  3.  .3.  Jan.  T
z  Sars  E  s  Brindifte!  15.  Dez.  5.  Jan  Mombasa  O  15  Tage.  Dez.  3.  Jaon.  10.0
1  und  von  de  nduanon  ..  -  .
zu  Schiff  nach  den  Beitm-  Marseille  6.  Dez.  Mombasa  O  19  Tage  4.  Dez.  10  50
mungsorten.  (engl.  Schiffe)  .
Marseille  11.  28.  jed.  Mts.  Tanga  19  20  Tage  9.  26.  jed.  Mts.  2.15
(deutsche  Schiffe)
Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Tanga  17—18  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1050
d)  nach  Tanga  seinschl.  Amani,  IJ  deutsche  Schiffe)
Aruccha  zasso,  ahssen,  orMarseille  25.  Dez.  Mombasa'  17  Tage.  Dez.  1045
Muyussi,  Mombo,  Moschi.  Brindisi  15.  D  Mombasa  15  T
Muheia.  Pangani  und  Wil-  rindin  d  .  Lez  omdasa-  5  Tage  1
.  (engl.  Schiffe)  *  von  Mombasa  weiter  Dez.  3.  «  50
beimstal)  mit  nächster  Gelegenheit  13.  Dez.  3.  Jan.  10

(engl.  Schiffe)
Marseille

 

11.  28.  jed.  Mts.

Daressalam  21  Tage

9.  26.  jed.  Mts.  2.15

 

.  nach  Daresfalam  sowic  nach  (deutsche  Schiffe)
gamoso,  Bismarckburg,  Z  «  ·  -  4  3  *
Daßomaseinga.  Kü##mrarin  Neapel  13.  30.  jed.  Mts.  Daressalam  19  Tage  11.  28.  jed.  Mts.  1050
W  Kilwa,  fenst  Kon-  deutsche  Schtffe)
doa-Zrangi,  Lindi,  Mahenge,  ..  -  .  .
Mütindam  Mükalama,  Mo-  Marseille  25.  Dez.  Zanzibar  18  Tage  23.  Dez.  10  4
horro,  Morogoro,  Mpapna,  von  Zanzibar  weiter  mit
Muasa,  Neu-Langenburg,  nächster  Gelegenheit
Aserengere,  Sadani.  Falal,  k
Singidda,  Soga,  Ssongca.  Brindisi  15.  Dez.  Zanzibar  17  Tage
Tabora,  Tschole,  Udsidji,#l.  Schiffe)  n!  nach  Daressalam  weiter
Usumbura  mit  nächster  Gelegenheit  13.  Dez.  3.  Jan.  1050
Brindisi  5.  Jan.  Daressalam  21  Tage
(engl.  Schiffe)
3.  Deutsch-Südwestafrika.  .-  »»  «
aj  nach  uch  S#üdwees  W  A  Hamburg  5.  25.  Dez.  Swakopmund  25,  24  XTg)]4.  Dez.  12.0;

nach  Aris,  Aub,  Brackwater,
Chairos,  Ekuja,  Emptängnisducht,
  Eoyntiro.  Gobabis,
Gochaganas,  Grootfontein,

(Groß-Barmen,Groß-Witvley.

Guchab.  Haris,  Hoachanas,
Hohewarte.  Jakalswater,
Johann-Albrechtshöhe,  Kalkfeld,
  Karibib,  Khan,
Kudas,  Mariental,  Nauchas,
Neudamm.  Neuhenusis,  Okabandja.
  Okastse.  Okankwejo,
Okombabhe,  marmu,  Onguan.
  Osona,  Otawi,  Otsihawera,
  Otsimbingwe,  Otjiwarongo.
  Otjiwero.  Otjosonjanz,
Outjio.  Rebobotb.  Seeis.  Tfumed,
  Usakos,  Waldau.  Waterberg,
  Wilhelmstal  u.  Windhuk

b)  nach  Lüderivbucht  sowie

nach  Aus.  Berseba,.  Bethanien,
Brackwasser.  Gibeon,  Gochas,
Hasuur,  Kalkfontein  iSüdh,
Kanus,  Keelmanshooy.  Kuibis.
  Mallahöbe.  Prinzenbucht.
Ramanzsdrift,  Seeheim,  Ukamas
  und  Warmbad

Kub,

 

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton
(deutsche  Schiffe)  1

Southampton

Hamburg
Southampton

OHamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

l

Southampton
(deutsche  Schiffe)
Southampton

J

Hamburg
Oamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

 

 

 

Southampton,

10.  29.  Dez.

12.  21.  Dez.

21.  Dez.  4.  Jan.

18.  Dez.

7.  14.  28.  Dez.
15.  jed.  Mts.
23.  jed.  Mts.

5.  25.  Dez.
10.  29.  Dez.

12.  31.  Dez.
21.
18.  jed.  Mts.
15.  jed.  Mts.
23.  jed.  Mts.

7.  14.  28.  Dez.

Dez.  4.  Jan.

 

Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  18  Tage

Swakopmund  21,  22  T9g.
Swakopmund  etwa  26  T.
Swakopmund  unbestimmt
Swakopmund  45  Tage
Swakopmund  37  Tg.

Lüderitzbucht  26,  25  Tg.

Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  19  Tage
Lüderitzbucht  20—-21  Tage
Lüderitzbucht  32  Tage
Lüderitzbucht  69  Tage
Lüderitzbucht  61  Tage

Lüderitzbucht  unbestimmt

 

24.  Dez.  5.30
8.  27.  Dez.  104
10.  30.  Dez.  1012

20.  Dez.  3.  Jan.  12.48
18.  Dez.  9.10

6.  13.  27.  Dez.  12.48
15.  jed.  Mts.  9.10

22.  jed.  Mts.  1.0

4.  Dez.  120
24.  Dez.  5.30
8.  27.  Dez.  1045
10.  30.  Dez.  1012
20.  Dez.  3.  Jaon.  12.48
18.  jed.  Mts.  9.10
15.  jed.  Mts.  9.10
22.  jed.  Mts.  1.0

6.  13.  27.  Dez.  12.48
        <pb n="1266" />
        W  1208  2S

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  I  .  Dauer  Beklinspätestens
schiffungshafen  am.  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  9.  25.  Dez.  Viktoria  20  Tage
4.  Kamerun.  Duala  21  Tage
Kribi  22  Tage  9.  25.  Dez.  9.10
a)  nach  Duala.  (owie  nach  Abong-  Plantation  22  Tage
ang,  Akonolinga,  Ba-  1.2:
Wene  Banjfo.  Bibimdt.  Bi-  **ie  Longtté  22  Tage
pinodibof,  Bonabert,  BoenammVoulogne  11.  27.  Dez.  Viktoria  18  Tage
basi.  Buea,  Campo,  Dschang,  fur  Mer  Duala  19  Tage
Dume,  Sbolowa.  Edea,  Ja-Oeutsche  Schiffe)  Kribi  20  Tage  10.  26.  Dez.  1.0
basst,  Jaunde,  Johann  Al-  «  »«9  20.  Sez.  1.
brichteböhe.  —  Krbt  Plantation  20  Tage
obetal,  Lolodorf,  Lomie,  Longji  20  Tage
Longji.  Marienberg.  Mundeck  .  .  .  .
Nvackklgm  Omdich  Man-THambut-g  23.  jedes  Monats  Viktoria  27  Tage  23.  jed.  Mts.  9.10
tation,  Sangmelima,  Viktoria  Duala  28—30  Tage
sLiverpool  12.  Dez.  Viktoria  38  Tage  K  15
Duala  39  Tage  10.  Dez.  108
Liverpool  jeden  Mittwoch  Calabar  26  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über  Ikang
o)  nach  Rio  del  Rey.  ·  nach  Rio  del  Rey  in  2  Tagen
stu  23.  jedes  Monats  Nio  del  Ney  31—53  Tages  10.  jed.  Mts.  9.10
Liverpool  12.  Dez.  Nio  del  Rey  37  Tage0.  Dez.  1012
rc)  nach  Garua,  Kussert,  Lere  Liverpool  jeden  Mittwoch  Forcados  17  Tage  jeden  Montag  1045
von  dort  weiter  über
Lokodfla—DVYola
Antwerpen  7.  28.  Dez.  6.  27.  Dez.  8.13
„  Matadi  18—20  Tage  -
OWOFWIODMOTUUVMLaRochrll09.30.Tez.  von  da  weiter  mit  der  Cisen..  28.  Dez.  104
Nola,  Soufflay  (belgische  Schiffe)  babn  14  Eshrs
Bordeaux  6  25.  jedes  Monats  dann  mit  Flußdampfern3.  jed.  Mts.  10  4
5.  den  Narolinen,  palan=  Neapel  —  Jap  37,  36  Tage  25“.  Dez.  10  50
Inseln,  Marianen.  (deutsche  Scne  Angaur  36  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Brindisi  8.  Dez.  5.  Jan.  Jap  49  Tage  6.  Dez.  3.  Jan.  10  50

a)  nach  Jap  und  Angaur.

b)  nach  den  übrigen  Stationen

 

 

(engl.  Schiffe)

Brindisi  22.  Dez.

(engl.  Schiffe)

l
Neapel
(deutsche  Schiffe)

21“.  Febr.

!10

Brindisi  2.

(engl.  Schiffe)

Dez.

Angaur  51  Tage  bzw.  v.
Jap  m.  nächst.  Gelegenh.
Jap  60  Tage

Ponape  50  Tage
Saipan  43  Tage
Palau  36  Tage
Ponape  56  Tage
Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage

.
,

1

 

 

20.  Dez.  105

l

20.Dez.  10.Febr.  10

*  Für  Briese  und  Postkarten  Nachversand  über  Sibirien—Schanghai—Hongkong  von  Bp.  18  Berlin—Alexrandrowo
  1139  am  2,12,  30/12.  und  24/2.
*  Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere  und
Warenproben  —  außer  mit  den  vorbezeichneten  Nachversanden  auch  mit  den  übrigen  Beförderungsgelegenbeiten  über
Ferner  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Yokohama  geleitet,  von
dort  weiter  mit  Segelschiffen  sechs-  bis  siebenmal  jährlich.

Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

6.  Niautschon.

a)  Briefe,  Postkarten.
Gewöhnliche  und  eingeschriebene  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere.  Warenproben
  —  über  Rußland;  Montags,  Donnerstags.  Sonnab.  ab  Berlin  724  u.  1122  sowie  Dienstags  7.52

und  Freitags  8.28.

b)  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben.

Neapel  13.  27.  Dez.
(deutsche  Schiffe)

Brindisi  jeeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Marseille  6.  20.  Dez.  3.  Jan.
(engl.  Schiffe)

Liverpool  13.  Dez.

Marseille  15.  29.  Dez.

(franz.  Schiffe

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Biiefe  und  Vostkarten  nach  Kiautschou

Tsingtau  84  Tage
Tsingtau  32—85  Tage
Tsingtau  84  Tage

Tsingtau  34  Tage
Tsingtau  35  Tage

 

11.  25.  Dez.  10
jeden  Freitag  1050
4.  18.  Dez.  1.  Jaon.  105

12.  Dez.  8.43
13.  27.  Dez.  1015

auch  mit  den  unter  d)

aufgeführten  Beförderungsgelegenbeiten  Brieffendungen  jeder  Art  auch  über  New  Vork  befördert.

 

7.  Samoa.

 

Queenstown  5.  Dez.  2.  Jan.

1  Apia  25  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  uber  Sydney.

 

3.  31.  Dez.  3.15
        <pb n="1267" />
        1209  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein.  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Marshall-Inseln.
a)  nach  Jalut  Brindisi  22.  Dez.  19.  Jaun.  Jaluit  50,  54  Tage  20.  Dez.  17.  Jan.  1050
(engl.  Schiffe)
Adelaide  27—31  Tage,
E—  4.  Dez.  1.  Jan.  Tn  t  rder  6rnn  k„
.  ...  UUU  elbourne  oder
v)  nach  Nauuunn  Brindisi  8.  22.  Dez.  5.  Jan.  —  Von  dort  mit2.  6.  13.  20.  27.  30.  Dez.
(engl.  Schiffe)  Dampfer  der  Pacific  Phos-  8.  Jan.  1060
Taranto  15.  29.  Dez.  phate  Company  oder  mut  !

 

(engl.  Schiffe)

 

 

Dampfer  „Germania“  der
Jaluitlinie  nach  Nauru

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefe  und  Postkarten  —  nicht  auch  Drucksachen,  Geschäftspapiere
und  Warenproben  —  über  Sibirien—Schanghai  geleitet.

 

9.  Togo.

Hamburg

Boulogne  s.  M.

(deutsche  Schiffe)
Hamburg
Marseille

Bordeaux
Liverpool

1Hamburg

Rotterdam
(deutsche  Schiffe)

Hamburg

Notterdam
(deutsche  Schiffe)

 

 

10.  jedes  Monats

9.  25.  Dez.
11.  27.  Dez.

23.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats
jeden  Mittwoch

16.  jedes  Monats
22.  jedes  Monats

30.  Dez.
4.  jedes  Monats

 

Lome  18  Tage
Lome  16  Tage

Lome  21  Tage

Kotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Kotonou  14  Tage
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

Lome  28  Tage
Lome  23  Tage

Lome  30  Tage
Lome  26  Tage

 

9.  25.  Dez.  9.10
10.  26.  Dez.  1.0

23.  jed.  Mts.  9.10
8.  jed.  Mts.  10  15

23.  jed.  Mts.  1045
Montag  1012

16.  jed.  Mts.  9.10
21.  jed.  Mts.  10  12

30.  Dez.  9.10
8.  jed.  Mts.  1012

Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

 

 

 

 

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.
Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
.  Neapell  )*.  258.  28.  Dez.
Deutsch-Reuguinea  Neapel-  110  *  25.  Dez  Neapel.  .  .  .  11*.  257.  Dez.  87.  Jan.
Brindisi  .  .  .  F.  Jan.  .  ;.«  *
—  D  Brindisi  .  .  66.  20.  Dez.  3.  Jan.
Neapel  1-20“.  Dez.  3..  Jan#  Marseille.  5.  19.  Dez.  2.  Jan.
Deutsch-Ostafrikaf  Brindsf.  27.  Dez.  "un  1.20  De:  19.J
Marseille  26.  I  Liverpool..I1......»ez.1.).«zan.
—,...—-.....»-....-..  Mki«-«.".:..:8«k"ö-».—.-.-—»-mqukpulenouth,-·,..-  i·
Deutsch-Südwest-  Southampton  24“.  16“.  Dez.  1*.  Jan.  sch  Saiien#kton,  über  San  Francisco  oder
afrika  Southampton  8.15.29.Dez.  12.  Jan.  Le  Havre  oder  (6—6  al  monatlich)
Damburg47.30.  Dez.  4.  Jan.  Queenstown  malhen
Southampton.  15“.  30“,  jed.  Mts.  Sibir.  Eisen=  in  der  Regel  Dienstag.
Kamerun  .  .  ..  .  Hamburg  .  .  .  .  16*.  jed.  Mts.  bahn  ..  .  Donnerstag  u.  Sonnabend
Liverpooll  14.  Dez.  11.  Jan.  —
Neapel  10“.  20.  28.  Dez.  »
.  on  Jap  77.  Jan.  Plymouth  ..
den  Karolinen  Vrindist  20.  Deʒ.  14.  Febr.  s  Samoa  .  .  Queenstown  über  San  Francisco  am
von  den  oder  Havre  23.  Dez.
#brigen  zrindisi  20.  Dez.  14.  Febr.  #
Slser  ie  0.  Dez.  14.  Febr  od.  Plymouth
den  Marianen  .  Brindisi  20.  Dez.14.  Febr.  —  —
N  9  T  l  J)(
den  palan-Inseln  Neapolll  [JJan.  Hamburg  .  .  2.  6*.  16*.  jed.  Mts.
E  HBrindiii.  20.  Dez.  14.  Febr.  Cogo  ..  Southampton  15*.  80*.  jedes  Monats
Marshall:Inseln  .  Neapel  ..  .  ..  20.  Dez.  Plymouth  .  .  jeden  Dienstag.

 

 

 

 

 

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1268" />
        W  1210  20
Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Postdampfer  RNeise  .  Letzte  Nachrichten
von  nach  bis  12.  Dezember  1912.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Ostafrika  am  14.  Dezember  ab  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  11.  Dezember  in  Sekondi.
„Aline  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  4.  Dezember  ab  Monrovia.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  1.  Dezember  ab  Monrovia.
„Arnold  Amsinck“  Westafrika  New  Vork  am  7.  Dezember  ab  Swakopmund.
„Carl  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Monrovia.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  Dezember  in  Kap  Lopecz.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  12.  Dezember  ab  Boulogne.
„Elisabeth  Brock“  Burutu  Hamburg  am  1.  Dezember  in  Hamburg.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9  Dezember  in  Las  Palmas.
„Frieda  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  10.  Dezember  in  Kapstadt.
„Gertrud  Woermann“.  Ostafrika  Hamburg  am  5.  Dezember  ab  East  London.
„Hans  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  7.  Dezember  in  Hamburg.
„Henny  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  10.  Dezember  ab  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  11.  Dezember  ab  Rotterdam.
„Irma  Woermann“  .  Accra  Hamburg  am  7.  Dezember  in  Sierra  Leone.
„Jeannette  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  H.  Dezember  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  12.  Dezember  ab  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Matadi  am  10.  November  in  Matadi.
„Lothar  Bohlen“  Kotonou  Hamburg  am  11.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Kamerun  Hamburg  am  9.  Dezember  ab  Madeira.
„Lulu  Bohlen“  Hamburg  Rotterdam  am  9.  Dezember  in  Rotterdam.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  7.  Dezember  in  Kotonou.
„Max  Brock“".  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Dezember  ab  Swakopmund.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  11.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Professor  Woermann“  Hamburg  Kamerun  am  12.  Dezember  ab  Sekondi.
„Renata  Amsinck“  Hamburg  Burutu  am  10.  Dezember  ab  Lagos.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Accra  am  12.  Dezember  ab  Hamburg.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Hamburg  Kotonou  am  11.  Dezember  ab  Dakar.
„Edea“  Hamburg  Kotonon  am  5.  Dezember  ab  Rotterdam.
„Lome“  Hamburg  Accra  am  29.  November  in  Conakry.
„Otavi““  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  Dezember  in  Swakopmund.
„Rhenania“  Hamburg  Ostafrika  am  6.  Dezember  in  Swakopmund.
„Slavonia“  Kamerun  Hamburg  am  5.  Dezember  in  Duala.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  5.  Dezember  ab  Hamburg.
„Togo"“.  Hamburg  Kotonou  am  28.  November  in  Kotonou.
„Windhuk“"  Ostafrika  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Hamburg.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie  A.  G.
„Answald“  Hamburg  Ostafrika  am  10.  Dezember  ab  Hamburg.
„Arnfried“  Hamburg  Burutu  am  7.  Dezember  in  Accra.
„Gundomar“  Kamerun  Hamburg  am  3.  Dezember  ab  Accra.
„Gundrun"“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  4.  Dezember  ab  Monrovia.
„Ingoo  Calabar  Hamburg  am  7.  Dezember  in  Dakar.
„Ingraban“  Hamburg  Matadi  am  7.  Dezember  in  Victoria.
„Irmfried“  Hamburg  Calabar  am  5.  Dezember  ab  Notterdam.
„Walburg“  Hamburg  Matadi  am  9.  Dezember  Vlissingen  passiert.
„Wigbert"  Oamburg  Calabar  am  2.  Dezember  in  Calabar.
„Winfried“  Lüderitzbucht  Oamburg  am  21.  November  in  Hamburg.
bericht.)
Marht  er  ch  o  (Nachdruck  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)
Baumwolle.  Der  Markt  blieb  während  des  ver-  Treffen  diese  Voraussetzungen

 

 

 

 

 

 

 

flossenen  Monats  fest  gestimmt,  trotz  starker  Zufuhren
in  Amerika  und  trotz  Zunahme  der  sichtbaren  Weltvorräte
  in  größerem  Maße  als  voriges  Jahr.  Dieses
Mehr  beträgt  jetnzt  850  000  Ballen.  Die  gute  Meinung
für  den  Artikel  stützt  sich  auf  die  Annahme  eines
dauernd  guten  Konsums,  sowie  auf  eine  baldige  Ab-5

  —.

 

|  nahme  der  Zufuhren.

 

 

 

zu,  so  dürfte  der  Vorrat  bald  zusammenschmelzen.
Notierung  für:  Middling  amerik.  0.64—0.641,  .

(gegen

0,63—0,63½  4.
0,70—0,71  KX  (gegen  0.68—0,69  .4).
bis  0.86  7  (gegen  0.71—0,.81  .4).

Upland  von  Narunga

Abassi  0.73
Mitafifi  0,74

bis  0,78.“/“  (gegen  0,70—0,75  4K),  Caravonica  0.75

*)  Bericht  und  Preise  betreffen,  wenn  nichts  anderes  angegeben,  den  Hamburger  Platz  am  11.  Dezbr.  1912.
        <pb n="1269" />
        W  1211  28

bis  0,80  .¾  (gegen  0.73—0,78.4)  für  ½  kg  im  Vormonat.
  Togo,  gute  Durchschnittsware  wertet  etwa
0,64—0,65  #  (gegen  0,63—0,64.),  geringere  Sorten
0.  52—0,  53½  K  (gegen  0.52—0,53  /%  im  November.

Bienenwachs  bleibt  sehr  fest  bei  guter  Frage.
Deutsch-Ostafrika  280—282,50  .  (gegen  280  bis
282-*“),  Madagaskar  260—275  Kf  (260—274  .),
Benguella  275—280.K  (276—278  ¼),  Chile  287,50
bis  292,50  Xr  (288—292  %)  für  100  kg  im  Vormonat.

Blei  ist  schwächer.  Engl.  in  Mulden  21,25  .K  (gegen
25,75  ),  Deutsch  in  Mulden  21.75.7  (23,75  .4)  für
50  kg  im  Vormonat.

Elfenbein  bleibt  ganz  ruhig  und  unverändert  und
erzielt  man  für  Kamerun-Gabun-Zähne  mit  einem
Durchschnittsgewicht  von  15  bis  16  Pfd.  engl.  etwa
10,80—10,  85  rE  für  ½  kg  wie  im  vorigen  Monat.

Erdnüsse  fest.  Geschälte  Mozambique  und  andere
Sorten  werten  17—17,50.  K  (gegen  17,37½—17  „W,
für  50  kg,  westafrikanische  Sorten  haben  keine  großen
Veränderungen  erlitten  und  notieren  ca.  24  .KX  für
100  kg  wie  im  Vormonat.

Hauf.  Deutsch-ostafrikanische  Mare.  Zufuhr:  1911:
Jannar-Oktober  7247  Tons,  November  1405  Tons,
1912:  12  258  Tons,  2030  Tons,  zusammen  1911,
8652  Tonus,  1912:  14  288  Tons.  Das  lebhafte  Interesse
  hielt  auch  im  November  an.  Speziell  war
greifbare  Ware  sehr  begehrt  zu  Preisen,  welche  bis
herauf  zu  38—38,50  .K#  gingen.  In  der  zweiten
HOälfte  des  Monats  wurde  die  Tendenz  in  Verbindung
mit  den  weichenden  Manila-Notierungen  wieder  sehr
flau,  später  sogar  weichend.  Preise  gingen  bis  ca.
35  N  zurück.  Neuere  Berichte  über  Unwetter  auf
den  Philippinen  hoben  das  Preisniveau  wieder
etwas  und  kann  man  heute  wohl  von  ca.36—36,50  .  n.
reden  für  reguläre  Ware  gegen  37  bis  38  .K  im
November.  Sekunda  bis  Mittelware  notieren:
35—36  /%  gegen  35,50—37  %  im  Vormonat,  alle
Preise  für  50  kg.

Kaffee  ist  unverändert  flau,  trotzdem  sind  für  Liberia-Ware
  wieder  0.82  IK  bezgahlt  worden  (0,80  .)  für
15  kg  im  Vormonat.

Kakao.  Der  Markt  konnte  sich  etwas  befestigen.
Kamerun-Plantagen  58.—  /%  (gegen  57,50  „),
Victoria  53.—  “  (gegen  53,.—  .40,  desgl.  rauchig
13.—  .%#  (gegen  40.—  .,  Lagos-Togo  52,50  ./%
(gegen  51,.—  4),  Accra  54,00  (gegen  53.—  bis
54,50  .K),  Old  Calabar  53.—  .¾  (gegen  52.50  .K#,
Fein  Sao  Thomé  58.—  1  (gegen  56,50.10,  Kurant
Sao  Thomé  56,.—  c(gegen  53.—  )  für  50  k
im  Vormonat.

Kapok  ist  eher  etwas  ruhiger.  Die  Preise  bleiben
jedoch  unverändert  für:  graue  Sorten  0,00—1,20.44,
weiße  Sorten  1,30—1,50  .  für  1  kg-.

Kautschuk.  Der  Markt  war  anfänglich  noch  ruhig,
wenn  auch  eine  bessere  Frage  nicht  zu  verkennen  war.
Im  Laufe  der  Berichtsperiode  entwickelte  sich  jedoch
die  Tendenz  recht  befriedigend.  und  kann  man  jetzt
sogar  von  einem  recht  festen  Markt  und  sehr  guter
Frage  berichten.  Para  ist  auf  über  4  sh  8  Pence
für  lb  gestiegen,  was  einem  hiesigen  Werte  von
10,10  .  pr.  kg  entspricht.  Mitte  November  war
der  Markt  hierfür  9,65—9,75  pr.  kg.  Die  afrikanischen
Provenienzen  notieren  wie  folgt:  Gabun  5—5,.10  .
(4,.80—5,20  1/40),  Kamerun-Batanga  6—6,20  4
(5,600—5.70  44).  1  Kamerun-Würste  6.10—6.60  4
(5,80—6.¼%0,  Südkamernn  bz.  S0  —6,90.  (G,  15  6,  20.  %/
Ia  Kamerun-uchen  5,.30  —5,50  X  (5—5,30  .),
Ia  Goldküsten  =  Lumps  3,00—4,10  (3,80—4  Ah),
la  Togo-Lumps  4,90—5,  30.,  %4,  705,,  10  4,  I.  rote
Togo-Adeli-Bälle  9—9,30  (8,60—8,70  .)  für

 

1  k  im  Vormonat.  Deutsch-Ostafrikanischer  Plantagen-Rautschuk
  war  ebenfalls  in  besserer  Frage  und
wertet  heute  wie  folgt:  a)  Bälle  5,50—6,20  4
(5.20—5,50  J),  b)  Felle  7—8,80  K  (6,50—8,30  )
für  1  kg  im  Vormonat.

Kolanüsse  sind  flau.  Nominell  notiert  man  für
Viertelnüsse  0,90—0,95  .  für  1  kE  gegen  1,10.#
im  Vormonat  und  für  halbe  Nüsse  0.70—0,80
(gegen  0.80—1,—  .“  im  November).

Kopal  liegt  nach  wie  vor  gänglich  unverändert  bei
vormonatlichen  Preisen.  Kamerun  0.70—0.80  k,
Zanzibar  glatt  0.80—0.95  .KZanzibar  Gänsehaut
5—10.¼  Madagaskar  0.10—2,70.1,  Bissao-Boulama
surant  1,65—1.80  .  K.  Bissao-Boulama  gemischt  0,65
bis  0,95  ,  Bissao-Bonlama-Kiesel  0,.55—1,60  .K.
Conakry-Sierra  Leone  kurant  1.90—2,10  7,  desgl.
gemischt  1,15  bis  1,30.4“  für  1  kg.

Kopra  fest.  Ostafrikanische,  nach  Jualität,  26—27.44
(gegen  26,.50—25,50.10.  Westafrikanische,  nach  Oualität,
25—26,  25.  K  (25,50  —24.)  für  50  kx  im  Vormonat.

Kupfer  ist  schwächer  90.“  für  50  kg  für  engl.  raff.
in  Ingots  (gegen  95.“¼  im  Vormonat).

Mais  hat  große  Schwankungen  durchgemacht.  Von
135,.—  ¾  für  1000  kg  fiel  der  Markt  sehr  schnell
auf  120.—.X  für  beste  weiße  Togoware.  Es  schlicHßt
diese  Provenienz  zum  Preise  von  125,—  .K  für
1000  kx  gegen  135.—  .  ¼  für  1000  kx  im  Vormonat.
Dahomey  123,—  bis  121.—  %  (gegen  134.—  .
für  1000  kg  im  November).  Portugiesisch  Ostafrikanische
  Ware  fehlt.

Mangroverinde  ist  ziemlich  leblos.  Für  prompte
Prima  Ware  ist  der  Wert  10—9.,75.Kx  gegen  10.4
für  100  kr  im  Vormonat.

Palmkerne  haben  sich  für  loco  Ware  und  nahe
Termine  befestigen  konnen.  Es  notieren  für  prompte
Ankünfte:  Lagossorten  20,67  ½.  ¼  (20,121  „%,  Togo
20.171⅛2  .  (19.9215  4),  Elfenbeinküstensorten
20.3715  +  (19,82½  )  für  50  kg  einschl.  Sack  im
Vormonat.  Für  spätere  Abladungen  sind  die  Preise
niedriger  und  für  entfernte  Abladungen  sind  keine
Näufer.  Man  glaubt  nicht  an  einen  neunenswerten
Rückgang  der  jetzigen  Preise,  trotz  des  sehr  hohen
Niveaus,  da  es  scheint,  als  wenn  die  Verschiffungen
von  der  Küste  abnehmen.  Der  vorige  Monat  hat
uns  bereits  ein  Minus  in  den  Abladungen  von
10  000  Tons  gebracht.

Palmöl  ist  still.  Lagos-Portonovo  31—30,75.Cgegen
30,50—31  #4),  Kamerun  29,75.4  (—,—  .),  Liberia
20.25  (—,—  ),  Accra-Togosorten  27—20,50  M
(27,50—28.4)  für  50  kun  im  Vormonat.

Pbosphat.  Florida  Rock  78  —80%  3.10—3,50  “
(3,60—3,65  ./4),  Florida  Pepple  741—76%  2.75  bis
2,85  KFxF  t  2.2-5,Algier-Tunis  63—70%  2,35
bis  2.10.4  (2.35  —2,140  ),  Algier-Tunis  57—63%
2,25  Kx  (2.  26  .4)  für  1%  pbosphors.  Nalk  in  50  kg.

Reis  ist  schwächer,  man  notiert:  Rangoon  24,50  bis
29,  50  1  %  (gegen  25—30  .  ),  Japan  25—39,50  .
(25.50  40  .),  Java  35.50—  49,50  .  (36—50  .  d0)
für  100  kg  im  Vormonat.  .

Sesamsaat  ruhig.  Die  Preise  sind  momentan  für
helle  Zzangibar  und  bunte  Mogambique  18—18,50.
(gegen  18.50—18.  ,  Bennisaattwestafrikanische)  17bis
18.  (18—17.KX)  für  50  ku  im  Vormonat.

Silber  in  Barren  fester.  Verkäufer  88.#44  (gegen
86,60  ),  Käufer  87,50.K4  (86  .  44)  im  Vormonat  für
1  kg  sein.

Superphosphat  etwas  schwächer  als  im  Vormonat:
18%  wasserfreie  Phosphorsäure  5,60  .K,  desgl.  16%
5  für  100  kg.

 

 

Verantwortlicher  Redakteur  für  den  nichtamtlichen  Teil:  Oskar  Blef  enthal,  Berlin.
Verlag  und  Druck  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW68,  Kochstr.  68—71.

½  Dieser  Nummer  liegt  das  4.  Heft  des  XXV.  Bandes  der  „Mitteilungen  aus  den
deutschen  Schutzgebieten“  und  das  Juhaltsverzeichnis  des  Kolonjalblatts  für  1912  bei.
        <pb n="1270" />
        Anzeigen.

OODO  Inserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  Deutschen  Kolontalblanes“,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  68—71,  einzusenden.  SS

Kurse  deutscher  Holomalwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HSeydt'sches  Kolonialhkontor  G.  m.  b.  BP.,  Berlin  W.  8.
Telephon:  Amt  2tr.,  1765  Stadtverkehr,  9229  u.  9224  Fernverkehr.  Telegr.-Adr.:  „Heydkontor“.  12.  Dezbr.  1912.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Grün-  Kapital  #  Wor-  Letzte  Freibleibend
dungs-  #e  Dvbi-  1  Eigenhändler  bei  allen  Abschlüssen  Käufer  Verkäufer
jahr  AM  jahr  dende  dende  ·  Wo  %
6
1910  3  000  O00  1.  1.  0  0  Efrika-Marmor-Kolonialges.  7  eing.  Ant.  37  43
1907  2500  000  1.  10.  6  —  Afritanische  Kompanie  A.“G.  .  81  86
1907  600  O000  1.  7110  ·  A#uvflanzungsgesellschaft  (D.  K.  G.)  .  88  96
1896  1  200  O00hl  U.  1.0  12  „Bödiker,  Carl,  &amp;amp;  Co.,  Komm.  Ges.  a.  Akt.  127  132
190  5  650  000  1.  1.  ·  0  FSritish  Central  Africa  Lt.  6/3  7/—
1905  1  000  00  1.  4½½  15  Bremer  Kol.-Handelsg.  v.  F.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  155  165
1905  1  200  O000  (4.  ·0  LCentralafrikan.  Bergwerksgesellschaft  (D.  K.  G.),  58  63
1902  600  0O000/1.  1.  8  8  Centralafrikanische  Seeengesellschaft  m.  b.  H.  130  138
1905  ———-'  3  Debundscha-Pflanzung  (D.  K.  G.)  .  100  105
1900  964  600.  1.  0  12  Deutsche  Agaven-Gesellschaft,  Gen.  Ant.  128  137
1900  191  80001.  1.  0  ·0  do.  Stamm-Ant.  75  —
1878  2760  000  1.  1.  11  12  Dtsche  Hand.u.  Plantag.  -G.  Suũdsee-  J.  A.  6  157  162
1902  2  000  O00,  1.  5  10  Deutsche  Kamerun-Ges.  m.  b.  H.#  95  100
1907  2600000  1.  1.  3  5  Deutsche  Kautschuk-  Aktiengesellschaft.  6  117  122
1885  2  000  00.  44  35  Deutsche  Kolonial-Gesellsch.  für  Südwestafrika  475  495
1902  1  000  000%  1.  ·  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  (D.  K.  G)  50  56
1908  4500  000  1.  1.  ·  0  Deutsche  Südseephosphat-Aktten  1798  184
1902  1300000  1.  6.  6  7  Deutsche  Togogesellschaft  (D.  K.  G.)  103  108
1896  2250  0O00  1.  1.  0u  18  7  Westafrikan.  Handelsgesellsch.  (D.  “  100  110
1.  1.  esellschaft  Nordwest-Kamerun  .  .  A  4  7
1899  4860  oool  1.  1195  0  frd  à½#  2  75
1908  1  022  1001.  10.  I  0  Gibeon-Schirf-  u.  Handelsgesellsch.  m.  b.  H.  .  104  107
1889  3  000  O0O0  1.  10.  0  0Hanseatische  Plautagengesellschat  54  59
1887  1  200  O00!0  TU.  125  25  Jaluit-Gesellschaft,  Aktienzgees.  210  220
1898  1  017000  1.  7.,  4  Kaffee-Plantage  Sakarre,  Aktien-  Ges.  58  63
1906  3  000  000  1.  1.  4  4°  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  64  69
189510000000  1.  1.  ·0  0  aolo  Land-  und  Minengesellschaft  (D.  K.  G5  26  29
1903  900  000  1.  1.  0  3  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  .  90  95
1908  1  250  000  0  1.  1.  0  8  Kironda  Goldminen-Gesellschaft  m.  b.  H.  .  .118  122
1908  62125000  1.  1.  221/,  10  Kolmanskop  Diamond  shares  ..  .AM  35  ¾  38
1899  2  000  000  1.  1.  5  5  Moliwe  Pflanzungs-Gesellschaft  (D.  K.  G.).  .  94  98
1905  150  000  1.  1.  0  —0  Nama  Land-Schürf=  u.  Guano-Syndikat  i.  Liqu.  650  —
1886  7500  000  1.  4.  0  0  Neu-Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile.  118  123
1906  1  400  000/  1.  1.  0  6  Ostafrika=  Kompagnie  (D.  K.  G)  n  148  153
1900|  St.  200  000  1.  4.  6,50.  “Otavi-Minen=  u.  Eisenbahnges.,  Genuscheine  .  72  ¾  74
190209  375000  1.  11  30  12½  Pacifie  Phosphate  Co.  alte  Anteile  2  4%  25
1910  2  38375  000  1  1.  1.  1  10  12½  do.  junge  50  eingezahlt  L  2⅝  L  27
1904  160  000  1.  5..  0  Pflan  zungs-Gesellsch.  Kpeme  (D.  K.  G.)  Vorz.  A.  100  105
191  11000000  1.  191  —  Pomona  Diamant-Ges.  (D.  K.  G)  350  360
1895  1500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handei-Plantagengesellschaftt.  —  50
1903  900  O000  1.  1.  0  Safata-Samoa-Gesellschaft,  Torzugs-Anteile  25  35
19052000  O000  l.  11142  4“  Samoa-Kautschuk-Compagnie  A..6.  1  —  22
18971  500  000  1.  1.  12  12  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  .  ..  170  185
19041000  0O000  1.  1.7  16  Sisal-Agaven-Gesellschaft  (D.  K.  G)  230  250
1895]  8  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territories  Limitel  4•6  5.—
1895K  350  000  1.  1.  0  0  South  East  Africa  (1910)  Limited  .  1/9  2/—
1892  #  9L  2  000  O000  1.  115  7½  South  West  Africa  Co.  Limite  24/-  26/—
19111  000000  1.  11—  —  SEüdwestafrikanische  Bodenkredit-Ges.  (D.  K.  G.)  I  –  106
1893  869  100  1.  4.  0  0Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile.  40  45
1893  142  200  1.  4  0  0  #  do.  Vorzugs-Anteile  80  90
1909  4  235  000  1.  1.!4  0  Verein.  Diamantminen  Lüderitzbucht  G.  m.  b.  H.  38  42
1909  1  600  000  .  1.  1.  0  ·  l  Weiß  de  Meillon  &amp;amp;  Co.  Minengesellschaft.  .  M  140  A  160
1897  2100  000  1.  11  3  0  Westafrik.  Pflanzungsgesellschaft  „Bibundi“  i  84  88
1897  3  000  O000  1.  1.  15  15  1  Westafrikanische  Pflanzungs  gesellsch.  „Victoria“  —
1895  1  800000  1.  1.  #  ·  6  Westdeutsche  Handels=  u.  Plant.-Ges.  (D.  K.  G.  1  106  #  —
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Auch  für  alle  hier  nicht  aufgeführten  „W.  Verte  ohne  Börsennotiz“  ist  obenstehende  Firma  stets  kulant  Käufer
bzw.  Verkäufer.  —  Auskünfte  bereitwilligst  und  kostenlos.

*  Banzinsen.  —  —  Dividende  noch  nicht  erklärt.  —  pr.  I.  Semester.
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        Deutsches  Kolonialblall.

 

 

 

Amtsblatt  herausgegeben
für  die  Schutzgebiete  in  Rfrika  im
und  in  der  Sücsee.  Reichs-Kolonjalamt.
XXIII.  Jahrgang.  Gerlin.  15.  Dezember  1912.  Uummer  21.

 

zZInterate  sind  an  die  eschäftsstelle  des  „Deunchen  Kolonlalblaunes“,  Berlm  8M  6.  Kochstraße  68—71,  emzusenden.  S  O  G□

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werden  von  Jahr  zu  Jahr  in  steigendem  Maße  zu  Düngungszwecken

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Daher.  sollte  kein  vorwärtsstrebender  Landwirt  und  Pflanzer
versäumen,  sich  über  die  Frage  der  Kalidüngung  zu  unterrichten.
Broschüren  und  alle  näheren  Auskünfte  über
rationelle  Düngung  jederzeit  kostenlos.

Kallsyndikat,  G.  m.  b.  A.,  Berlin  SW.  11,  Dessauerstr.  28/29,  aurnunur-asteitong.

 

 

 

 

 

 

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        Betrieb  und  Verwaltung  von  Bergbau-,
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Briefliche  und  telegraphische  Auszahlungen,

Eröffnung  von  Accreditiven  für  Zollzahlungen  usw.

Hauptsitz  der  Bank:  Berlin  W.56,  Behrenstrafse  38/39.

Niederlassungen  in:  Lome  in  Togo  —  Duala  in  Kamerun.

Vertreten  in:  Hamburg:  durch  Filiale  der  Dresdner  Bank  in  Hamburg.
“  Bremen:  „  Bremer  Bank,  Filiale  der  Dresdner  Bank.

Ausserdemnehmen  sämtliche  übrigen  Filialen  der  Dresdner  Bank  Aufträge  für  die  Deutsch-Westafrikanische  Bank  entgegen.

(222)

 

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Ost-,  Süd-  und  Südwest-Afrika

Britisch-Ostafrika,  Uganda,  Deutsch-Ostafrika,  Mozambique,  Maschonaland,
Zambesia,  Rhodesia,  Transvaal,  Natal,  dem  Kaplande  u.  Deutsch-Südwestafrika.

 

 

 

Östliche  Rundfahrt  um  Afrika  via  Suez.
&amp;lt;  ,  vin  Rotterdam,  Southampton*
29.  Der.  ssabon*,  Tanger”,  Neapel  ’
—  “ab  Hamburg  via  Rotterdam.  Southampton”,
„Kronpeinn  11.  Jan.

nach  Port  Said,  Suez,  Adenilindinl,
  Tanga,  Daresalam,

RPD.  „General“
-  Zanzibar,  Mozambiqgaer,

xPD.  Lissabon“,  Tanger*,  Nenpel  ninde,  Beira.  Ionrenco

via  Antwerpen,  Southampton*  p  Mar  EL  adeih,  Kupiadt  don.

6  29.  Jan.  be  ’  ort  Elisube  aps  une

RED,  „Prinzessin  “  Jan  Lissabon",  Tanger",  Nenpel  zurück  via  Deutsch-Stidwest-RPD.

  „Rhenania“  -  Fehr.  via  Rotterdam,  Southampton*,  |  afrika  und  Las  Palınas  oder

(Dpfr.  d.  Habg.  Amerik.  Linie)  Lissabon*,  Tanger*,  Neape  Tenerife
7  wird  nur  von  den  am  14.  abgehe  ‚nden  Dampfern  angelaufen.  *  nur  für  Post  und  Passagiere.
"Ferner  als  Expreß-Frachtdampfer  (ohne  Passagiere):
D.  „Emir“*  3%,  Dez.  |  nach  Port  Suld,  Aden,  Kilindini,

  Tanga,  Zanzibar.

vin  Rotterdam
|  Daressalaın

20.  Jan.
Westliche  Rundfahrt  um  Afrika  via  Canarische  Inseln.

D.  „Usambara“

RPD.  „Windhuk®  95.  Dez  via  Bremerhaven,  Antwerpen*,  nach  Swako  d’
_  &amp;gt;.  ..  .  ”  s  pmund*.,  Lideritz-(Dirt.
  d.  be.  Amerika  1)  en,  ran,  bucht‘,  Kapstadt.  Port  Elisa-,
  .  “via  Antwerpen,  Bouthampton,  beih,  East  London,  Durban,
KPD,  „Prinzregent“  ‚  10.  Jan.  Tenerife  Lourenco  Marques,   Beirn,

\  Chinde,  Mozambique,  Pomba-RPD.

  „Gertrud  Woermann“  3,  Jan  via  Bremerhaven,  Antwerpen,  |  bay,  Zanzibur,  Daressalaın,
(Dpfr.  d.  Woermunn-L.)  m.  Soutlampton,  Las  Palmas  Tanga,  Kilindini,  Aden  und

i  -  zurück  via  Suez,  Port  Sald.

RID.  „Taboru*  10.  Febr.  via  Boulogne  und  Tenerife  Neapel  und  Marsellle

*  nur  für  Post  und  Passagiere.
Ferner  als  Expreß-Frac  htdampier  (ohne  Passagiere):
Febr  vin  Antwerpen  ums  Kap  der  \  nach  Durban,  Louren«o  Marque=”
  ’  guten  Hoffnung  und  Belrn
Die  Reichspostdampfer  haben  vorzügliche  Finrichtungen  für  Passagiere  in  allen  Klassen,
Direkter  Durchverkehr  von  binnendeutschen  Plätzen  nach  fast  sämtlichen  Anlaufhäfen.
Alle  Güter  müssen  spätestens  zwei  Tage  vor  Abgang  des  Dampfers  längsseite  sein.  Nüheres  wegen

e  ’ass  turch  di  ._s
Fracht  und  Passage  dureh  die  Deutsche  Ost-Afrika-Linie.
Hamburg.  Afrikahaus,  Gr.  Reichenstr.  27.

 

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der  Woermann-Linle,  «r  Hamburg-Amerlika-Linle

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vin  Bremerhaven,  Rotterdam  nach  Cap  Palmas,*)
Sekondi,  Quittah,  Lome,  Whydah  und  Kotonou.

 

 

vis  Las  Palmas,*)  nach  Monrovia,  Swakopmund,
Walfisohbal  und  Lüderitzbucht.

 

via  Antwerpen  nach  Madelra,  Tenerife,  Las  Palmas
nach  Dakar,  Rufisque,  Bissao,  Moarovia,  Kotonou.

 

via  Las  Palmas,*)  Monrovla,*ı  Cap  Palmas,  *:  Loma,*)
Lagos*)  nach  Fernando  Po  und  Kameru

 

via  Dover,*,  Boulogne,*:  Madeira*)  und  Las  Palmas*)
nach  Conakry,*)  Sierra  Leone,*:  Monrovin,  er.
Bassam,*:  Sekondi,*)  Aocra,*:  Lome,*,  Lagos*)
Victoria,  Duala,  Kribl,  ")  Plantation,*)  Lord  *)

 

via  Rotterdam  nach  Las  Palmas,*)  Monrovia,
Cap  Palmas,  Lagos  und  den  Ölflüssen.

 

via  Rotterdam  nach  Tenerife,  Las  Palmas,  Sierra
Leone,  Cap  Palmas,*)  Acora,  Addah,  Quittah,  Lome,
‚Danoe,  er.  Pı  Popo,  Whydah  ond  Kotonou.

 

via  Rotterdam  naclı  Tenerife,  Las  Palmas,  Dakar,
Rufisque,  Bathurst,  Liberia  und  Eifesbeinküste.

 

 

via  Antwerpen.  Las  Palmas")  und  Monrovia  nach
Banana,  Boma,  Matadi,  Noqui,  Sao  Antonio  und  Loango.

 

via  Dover,*'  Boulogae,*'  Madeira*)  und  Las  Palmas”  )
nach  Conakry,*)  Sierra  Leone,*:  Monrovin.  Gr.
Bassam,*:  Sekondi,*ı  Accra*)  Lome,*'  Lagos,*)

Viotorla,  Duala,  Krib!  Bei)  Plantation  *)  Longji.*)

 

Dampfer:  ab  Hamburg:
Togo  -  Linie  1.  „Irannelt  Woermann“|  16.  Dez.
Swakopmund-  B.  A.  L.  Dampfer
Linie.  „Winfried“  18,  Dez.
Guinea  -  Linle.  „Lulu  Bohlen“  21.  Dez.
Kamerun.  „Hans  Woermann“  |  22.  Dez.
Haute  Linie,  „Lucie  Woermann“  |  24.  Dez.
Lagos-  n.  Öl.  H.  B.  A.  L.  Dampfer
flisse  -  Linie.  „Gundomar“  28.  Dez.
Togo  -  Linie  II,  „Lothar  Bohlen“  30.  Dez.
Liberia-Liule.|  „Kurt  Woermann“  4.  Jan.
Congo  -  Linie,  B.B.  IT  7.  Jan.
ae  Dinie,  „Henny  Woermann“  |  9.  Jan.
Goldküst.-Linlel  „Lili  Woermann“.  12.  Jan.

 

 

 

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        Bekanntmachung.

Jn  unser  Handelsregister,  Abteilung
A.  ist  heiute  unter  Nr.  36  die  Firma
H.  Emil  Leußen  in  Omarurn.
und  als  deren  uInhaber  der  Kaufmann
Han  mil  Lenßen  in  Omarurn
agetragen  worden.  (415

Omaruru,  den  1.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekänntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister,  Abteilung
  A  Nr.  59,  ist  bei  der  Firma

Erhard  &amp;amp;  Schultz

Juhaber  H.  E.  Leußen  in  Karibib,
heute  eingetragen  worden:  Die  Firma
ist  erloschen.  416)
Swalopmund,  d.  12.  November  1912.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekauntmachung.

In  das  Hand=lsrehister  Abteilung  B,
Band  II,  wurd  e  heute  unter  Nr.  18
eingetragen  die  Fir

Buka  Plaotatlenne  and  Trudlug

Gesellschalt  mit  beschrinkter

Haltung  in  Numa.  Numa.

Gegenstand  des  Unternehmens  ist  die
Anlage  von  Pflanzungen  und  der  Handel
in  Deutsch=Neuguinea.
Das  Stammkapilal  beträgt  175000  M.
Der  Kaufmann  Constantine  George
Piggott  von  Sydney  ist  zum  Geschä
  Fer.  ernannt.

Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am  1.  Oktober
  1912  abgeschlossen  (1n

Rabaul,  den  3.  Olwober  1912.
Der  Kaiserliche  Bezirkörichter.

Offentliche  Bekanntmachung.
In  das  hiesige  vandeoregiſter  B  iſt
unter  Nr.  29  am  November  1912
roge  worden  ###  Firma  Ui:
wa  Pflanzungsgesellschaft
mit  s  Haftung  in  Bremen,
Zweigniederlassung  Morogoro.
Gegenstand  des  Unternehmens  ist  der
Erwerb  und  Betrieb  von  Plantagen
aller  Art  in  Afrika,  insbesondere  der
Betrieb  der  Plantage  Rusegwa  bei
Morogoro  in  Deutsch=Ostafrika,  sowie
aller  nach  Ansicht  der  Gesellschafter  mit
dem  Vetrieb  und  Erwerb  von  Plantagen
ie  zusammenhängender  Ge¬Das
  Stammkapital  beträgt
125  000  .  Geschäftsführer  ist  der
Kaufmann  Friedrich  Henry  Luther
in  Bremen.  Gesellschaft  mit  beschrankter
Hasiung.  Der  Gesellschaftovertrag  ist
am  20.  September  1912  adgeschlossen.
Falls  mehrere  Geschäfteführer  bestellt
sind,  wird  die  Gesellschaft  durch  einen
Lelchaheefahrer  vertreten.  Die  Firma
Budelmann  bringt  die
W*  Ausegwa  in  die  Gesellschaft
ein  und  wird  diese  Einlage  mit  einem
Geldwert  von  50  000.  angenommen.
Daressalam,  den  7.  November  1912.

 

 

 

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s  llsss  ks

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(415’
»Wirqu

them
  «
sales-is  tut-»e-  und  —

 

F.  C.  Heinemann,  Erkurt  23.

 

 

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Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

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Eneditisns-Tistanzen.
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        In  unſer  Handelsregiſter  Abteilung  B
Ist  heute  eingetragen  worden:  Unter
11  443:

von  der

welche
ſollen,  ſind
Vorſtandes
oder  von  einem  Mitund
  einem  Proder
  Gesellvon



     

   
    

des

unter  der

abzugeben.
des

     
    
  
  

ordentlichen
Aufsichtsrat  kann,  auch  mehrere
Mitglieder  des  Vorstandes  vorhanden
sind,  einem  oder  mehreren  Mitgliedern
echt  verleihen,  die  Gesellschaft

selbständig  zu  vertreten.  Ist  eine

    
       

 

Willenserklädrung  der  Gesellschaft  gegen¬Über
  abzugeben,  so  genügt  die  Abgabe
egenüber  einem  Mitgliede  des  Vor

andes  oder  einem  Prokuristen.  3#
Vorstandsmitgliedern  sind  ernannt:
3  zu  ordentlichen:  1.  Justizrat  Dr.  Mox
Rhode  in  Berlin,  2.  Baurat  Theodor
Reh  in  Borlin¬  Nicolassee,  b)  zum  stellvertretenden:

  Rechtsanwalt  Rudolf
runzlow  in  Berlin¬  Prokuristen:
Ernst  Hop  in  Swalopmund,

2.  Alexander  Grnarel  in  Swakopmund.
  Ein  jeder  derselben  ist  ermächtigt,
  in  Gemeinschaft  mit  einem
Vorstandemitgliede,  ordentlichen  wie
stellvertretenden,  oder  einem  anderen
Prokuristen  die  Gesellschaft  zu  vertreten.
  (Gs)
Berlin,  den  3.  Dezember  1912.

Rönig  liches  giEstsgericht  Werlin  ·  Mitte

 

 

 

Auf  Antrag  des  aachlaßverwwalters,
Kaufmanns  Schober  in  Lomie,  wird
über  den  Nachlaß  des  am  9.  September
1912  in  Nkoo  am  Djah  verstorbenen
Kaufmanns  Hans  Keller  heute,  am
14.  Oktober  1912,  nachmittags  7  Uhr,
das  Konkursverfahren  eröffnet,  da  Zahlungsunfähigkeit
  vorliegt  und  die  lausenden
  und  fälligen  Verbindlichleiten
aus  den  verfügbaren  Vermögensbeständen
  zur  Jeis  l  erfüllt  werden
können.  Kaufmann  Schober,  hier,
wird  zum  Konlingverwolter  enhun.
Nachlabserderungen  sind  spätestens  bis
zum  11.  Jan  913  bei  dem  Kaiserlichen
  Slseaich¬  Lomie  (Kamerun)
anzumelden.  Zur  Beschlußfassung  über
die  Beibehaltung  des  alten  oder  die
Wahl  eines  neuen  Verwalters  und  über
die  Bestellung  eines  Gläubiger=Ausschusses
  wird  Termin  auf  Montag,  den
13.  Januar  1913,  vorm.  8  Uhr,  vor
dem  Kaiserlichen  Behirksgericht!  in  Lomie
Kamerun)  anbera

onen,  welche  einet  aul  Konkursmasse
gehörige  Sache  im  Besitz  haben  oder
zur  Konkursmasse  ctwas  —iies  wird
aufgegeben,  nichts  mehr  an  die  Erben
zu  leisten  oder  zu  verabfolgen,  auch
die  Verpflichtung  auferlegt,  von  dem
Besitze  einer  Sache  und  von  den  Forderungen,
  für  welche  sie  aus  der  Sache
abgesonderte  Befriedigung  in  Anspruch

 

nehmen,  dem  Konkursverwalter  bis  zum
20.  Januar  1913  Anzeige  zu  machen
Termin  zur  Prüfung  der  ongemeldeten
  Forderungen  wird  auf  Montag.
den  10.  März  1913,  vormittago  8  Uhr,
bestimmt.  (ios,
Lomie,  den  14.  Oklober  1912.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Sferntliche  Bekanntmachung.

Im  Handelsregister  des  hiesigen  Be¬Rrlsgerichte
  h  ist  heute  unter  Abteilung  A

 

47  das  Erlöschen  der  Firma
Haus  Dreier  in  Duala
eingetragen  worden.  (#o

Dualo,  den  29.  Oktober  1912.
Kaiserliches  Bezlrksgericht.

Bekanntmachung.
In  das  hiesige  x73  B
er

 

unter  Nr.  6  ist  heule  b
Hanseatischen  Hanudels.
iß  il  t  mit  W
Haftung  in  Tang

fol  endese  ein  nemn  wo

auft  n“n—¾i
mehr  “  An  seine  Stelle
ist  der  Kaufmann  Sllien  in  Tanga
zum  Fashhthe  bestellt.

Durch  Beschluß  der  Gesellschafter¬Versammlung
  2  14.  September.  1912

ist  der  Eeselllchesigertrog  geändert

worden.  Durch  Beschluß  vom  9H.  Noner
  1912  ist  das  Stammkapi##al  um
250  000  M  auf  400  erhöht
worden.

Die  Gesellschafterin  F.  Rosenstern
  bringt  in  die  Gesellschaft  ein
die  ihr  gehörigen  Geschäftsanteile  der
Hanseatischen  Kilimanjaro  Handelsgesellschaft
  mit  beschränle  Hftung.
Diese  werden  ie
voll  eingepahlte  elemnetchoge  —

net.

50  Gesellschofter  Fließ  bringe  ein

e  ihm  gehörigen  Geschäftsanteile  der¬Eher

  Gesellschaft,  die  ihm  mit  30000.

als  voll  eingezahlte  Stammeinlage  angerechnet

  werden.  ("n)
Tanga,  den  14.  November  1912.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

 

 

 

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        Gesellschaft  Süd-Kamerun.

\

Die  dreizehnte  ordentliche  Generalversammlung

wird  am
Sonnabend,  den  21.  Dezember  1912
zu  Hamburg,  in  den  Räumen  der  „Gesellschaft  Süd-Kamerun“
Ferdinandstraße  29/33,  „Friedrichshof‘“,
nachmittags  2!/,  Uhr,  stattfinden.

 

Tagesordnung:

.  Bericht  des  Dircktoriums  und  der  Revisoren.

Genehmigung  der  Bilanz  nebst  der  Gewinn-  und  Verlustrechnung  per  3i.  Dezember  1911.
sowie  Entlastung  der  Direktoren.

3.  Wahl  der  Revisoren.

.  Wahlen  zum  Dircktorium.

oo

-

u

Die  Gesellschaftsmitglieder,  welche  dieser  Versammlung  beizuwohnen  wünschen,  werdet:
laut  Artikel  30  des  Gesellschafts-Statuts  aufgefordert,  ihre  Anteile  oder  Genußscheine  miodestens
  drei  Tage  vor  dem  festgesetzten  Termin  bei  nachstehend  benannten  Stellen  gegen
Empfangs-Bescheinigung  zu  hinterlegen:

In  Hamburg  bei  der  Norddeutschen  Bank  |  in  Hamburg,

»  Berlin  bei  der  Direetion  der  DI  t

|  bei  den  Herren  F.  M.  Philippson  &amp;amp;  Co.,  Rue  de  I’Industrie  44,  oder
\  bei  der  Banque  D’Oufremer,  Rue  de  Namur  148,

»  Antwerpen  bei  der  Soclete  Coloniale  Anversoise,  Rue  Rubens  15.

»  Brüssel

Der  Bericht  sowie  die  Bilanz  stehen  zur  Verfügung  der  Gesellschafts  -  Mitglieder:

In  Hamburg  auf  dem  Bureau  der  Gesellschaft,  Ferdinandstraße  29.35.
»Friedrichshof-,  und
»  bei  der  Norddeutschen  Bank  |  in  Hamburg,
Berlin  bci  der  Direction  der  DI  t
Brüsseg  /  bei  den  Herren  F.  M.  Philippson  &amp;amp;  Co.,  und
|  bei  der  Banque  D’Outremer,
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Berkefeld-  Mter-Ges.  m.b.H.,  Celle.

Filzschuhwaren  aller  Art
Willmann  &amp;amp;  Barsch,  Friedeberg  Nm.

Flaggen  aller  Nationen
Bonner  Fahnenfabrik,  ‚  Bonn.

FlasChenkapseln
J.  Langbein,  Ebersbach  bei
Göppingen.

Fleischereimaschinen  u.Geräte
Krah  &amp;amp;  Kirchhoff,  Berlin  O.,
agazNt  14.

Flitt  .
Folien-u.  Flitterfabrik,  A.-G.,  Hanau.

Fräsmaschinen  1.  Metal  Ibearb.
Curd.  Nube,  Offenbach  a.  M.

Frucht-Essenzen  zur  Limonaden-Fabrikation


Fruchtsaft-Comp.,Q.m.b.  H.,  Nürnberg.


G.

Gasbade-  und  Heizöfen
Houben  Sohn  Carl  A.-O.,  Aachen.
Gaserzeugungsap

Franz  Hugershoff,  PPenie  159.
        <pb n="1287" />
        G  aserzeugungsapparate  (Luftze


Südd.  Heiz-  u.  ae  unungsindustrie,
  G.m.b.H.,  Stu

Gebrauchte  Müllärbekteldung
CC.  Lewin,  Breslau  V,  Gartenstr.

Gelatinefolien
Folien-u.  Flitterfabrik,  A.-G.,  Hanau.

Gelatinefolien  u.Gelatinewaren
@ebrüder  Klotz,  Göppingen
(Württemberg).  on

Geldschrankschlüsselfabrik
Math.  Müller,  Velbert  (Rhid.).

Geeräucherte  Lachse  und  Aale,
tropensicher

Gottfried  Friedrichs,  Altona  a.  Elbe,

Gilastlakons  f.  Pharmacie,  _Kosmetik
  und  Essenzfabriken

Glasindustrie  „Salviati",  Wiegand
&amp;amp;  Bulle,  Altenfeld  i  i.  .  Thür.

Glashütt

Aktiengesellschaft  der  Gerresheimer
  Glashüttenwerke  vorm.
Ferd.  Heye,  Düsseldorf-Oerreseim.


Flaschen  aller  Art,  Demijohns,
  Ballons;  Draht-,  'Roh-u.
Ornamentglas  sowieFlaschen-_verschlüsse
  und  Strohhülsen.

Gero  "Destreicher,  Breslau.

Giyzeri  In-Reklameseife
Peter  Ney,  Aachen.  I

Grammophone  (Sprechmasch.)
Carl  Below,  Leipzig,  Inselstr.  12.

Gravuren  u.  Klischees.  Autotypien

Hugo  Hom’s  Gravieranstalt  und
inkographie,  Leipzig-R.,  Kohl-_gartenstr.
  2  4.

Hanftransmissionsseile  rund  u.
in  Schiffstauwerk  aller  Art
Seilwerk  „Luise“,  Biederitz  b.Magd.

Harmoniums.
E.  E.  Liebmann,  Harmoniumfabr.,
Gera,  Reuß.

HeiBluft-Maschinen
Louis  Heinrici,  Zwickau  i.  Sachs.

Heiß-  und  Sattdampf  -  Lokomobilen
  mit  Ventilsteuerung
Heinrich  Lanz,  Mannheim.

Herren  jelze
win,  C.,  Breslau  5,  Gartenstr.  7.

Hilfemittel  f.  Buchdruckereien
ce  Kreiderelief-  Zurich-&amp;amp;
  Schwärzler,

Hohlglaswaren  aller  Art
Carl  Hosch,  Haida  in  Böhmen.

Holz-,  Fell-,  Plüsch-  und  Papp-Pferde
  div.  Gespann
Felix  Graeffer,  Schleiz  (Thür.).

"|  Holzhäuser  (zeriegbare,  trans-Fra
  W.Lohmüller,  Oüsteni.  Anh.

Holzschuhe  und  Lederstiefel
J.  G.  Schaller  &amp;amp;  Söhne,  Schmölln
(Sachsen-Altenburg).

H  olzwerkze
‚  und  Hobeibänke.

Hopfen
Ferdinand  ‚Hoch,  Hopfenhandlung,
Tübingen

Hosenträgerlabri
Carl  Schulz,  Bein  C.,  Spandauer
Straße

Hufsalbe

Styrumer  Seifenfabrik  Carl  Reinhardt,
  Oberhausen-Styrum.  Exportvertr.:
  Albrecht  &amp;amp;  Richter,
Hamburg,  Kaufmannshaus.

Hunde  kuchen

Oebr.  Herbst,  Ma  deburg.  Fabrik  f.
Hundekuchen,  leischfaser-,  Geflügel-
  und  Kückenfutter,  Marke

erbst“.  Erste  Deu  tsche  Ongina

  Ceres  Salzleckrollen-Fabrik

ür  Pferde,  Rinder,  Schafe  usw.

Hyglama,  konzentriertes  Nähr- 



Dr.  Theinhardt’s  Nährmittelgesellschaftm.
  b.H.  ‚Stuttgart-Cannstatt.

Import:  Kokosöl,  Palmöl
Elbert  &amp;amp;  Company,  New-York.
Indische  Natur-Heilweise
Adresse  „Po-Ho“,  Hamburg.  Prospekt
  frei.

J.

Joghurt-Präparate

Laboratorium  Dr.  E.  Klebs,  München
  E33.

K.

Käsefabri
Fritz  Velkwein,  Kempten  (Allgäu).

Kaffee-Bearbeitungsmaschinen
Fried.  Krupp  A.-G.  Orusonwerk,

 

es
Mischen,  Schellingstr.  26.

Magdeburg-Buckau.
%

u
Otto  Kneisel,  Fein  Spez.:  Hobel

 

Kaffeesurrogatfabrik
J.  G.  Weiß,  Stettin.

Kapok-  usw.  Aufbereitungsmaschinen

Evans  &amp;amp;  Cantzler,  Berlin  NW.  23.

Kartons  fü:  für:  Toilettenseiten  und
Rudolf  Fischer.  Dresden  21.

Siem  En  (Pockholz)  .
elm  Schuss,  Düsseldorf,  Post-Kellmuien.Fräsapnaraie

  (transportable)


Rud.  Wolter,  Berlin  N39,  Müllerstraße
  14.

Keilnuten-Stoßmaschinen.
(transportable  e):

Rud.  Wolter,  Berlin  N39,  Müllerstraße


Keilpantofteln,  Pommersche
Willmann  &amp;amp;  Barsch,  Friedeberg  Nm.

Ketten
Nohl  &amp;amp;  Cie.,  Köln-Ehrenfeld  10.

Kindernahrung  (Infantina)
Dr.  Theinhardt’s  Nährmittelgesellschaft
  m.b.H.  ‚Stuttgart-Cannstatt.

Kino-Objektive
Hugo  Meyer  &amp;amp;  Co,,  Oörlitz  i.  Schl.

a  ei  ocken  in  jeder  Größe
eifer,  Kaiserslautern.

Kirchen-Glocken  und  -Stühle

Hofglockengießerei  Franz  Schilling
_  Söhne,  Apolda.

Kistenbretter,  fertig  zugeschnitten


Dampfsägewerk  Brückmühle,
Copitz  a.  d.  Elbe.

Knallkorken,  Liliput-Munition

Blumberg  &amp;amp;  Co.,  Düsseldorf.
Knochenmehle
Chemische  Fabrik  Ahrensbök,

Dr.C.,  Christ,  Ahrensbök(Fürstentum
  Lübe  ck).

Knopfmaschinen  zur  Selbstanfertigung
  von  Stoffknöpfen

E.  Sponholtz,  Berlin  C.  19,

Kofferbügel

Hugo  Bräunig,  Gebirge  Marienberg

  i.  Sachs

Kognak-Essen

Emanuel  Kern,  Edenkoben

_  (Rheinpf.)

Kokos-Fußmatten  und  -Läufer

Cocos-Weberei  O.  Paessler,  Ham-„burg

  5.

Konserve

E.C.  Kaufmann  &amp;amp;  Co,  Co.,  Hamburg  8.

Korke.
Wm.  Merkel,  Raschau  i.  Erzgeb.

Korkpapier  für  Zigaretten
Korkfabrik  Wm.  Merkel,  Raschau,
Erzgebirge.
        <pb n="1288" />
        (Shrimps,

re
Claus  Siegfried,  Büsum,  Holstein.

Krabbenkonserven

Krankenhaus-Einrichtungen

Allgemeine  Krankenhaus  -  Einrichtungsges.
  m.  b.  H.,  Berlin  N24,
Johannisstr.  2021,

Kreppklosettpapiere  und  Ser-Papierfabrik,

  Sundem  i.  W.

Kronenkork-Verschlüsse

J.  Langbein,  Ebersbach  bei
Göppingen.

Kronleuchterfabrik

Carl  Hosch,  Haida  in  Böhmen.  _

L.

Lacke  und  Firnisse

Windhövel  &amp;amp;  Hofer  G.  m.  b.  H.,
Barmen-  Rittershausen.

Landwirtschaftliche  Maschinen

Rud.  Sack,  Leipzig-Plagwitz,  F.

Lastwagen  u.  Lastwagenräder

J-J.  Schmidt,  Wagenfabr.,  Erfurt  26.
Lebensmitt  el.

E.C.  Kaufmann  &amp;amp;  Co.,  Hamburg  8.
Ledermanschett

Herm.  Saalfeld,  Magdebutg.

Lederputzmitte  1.
V.J.  Lawitschka&amp;amp;Cie,,  Cölr:  "Nippes.

Lehrbücher  u.  „Werkzeuge
Aug.  Loss,  Halle  a.  :

Leim  ,

Chemische  Fabrik  Ahrensbök,
Dr.C.  Christ,  Ahrensbök(Fürstentum

  Lübec  ck).

Leinen-Garne  und  -Gewebe

Erdmannsdorfer  Akt.-Oes.,  Zillerthal
  i.R.

Likör-  u.  Limonaden-  Essenzen

Schädlich  &amp;amp;  Jakob,  Bremen.

Lötzinn  und  Schlaglote.

Ignaz  Lamm,  Metallschmelze,
München.

Lotterie-Kollekteure

Qeorg  Dahn,  Leipzig,  Weststr.34.

Lotterielos  .

G.H.  Rehfeld  &amp;amp;  Sohn,  Dresden-A,.,
gegr.  1884.

 

MM.

Mäuse-  und  Rattenfallen
(Original  Bender  Fallen

Carl  Bender  I,  Dotzheim  b.
baden.

Malz

Wm.  Astheimer,  Hamburg,  Halbmond
  Mke

ies-|

  Leipziger

 

Malzkaffee
Malzkaffeefabrik  Müller  &amp;amp;  Wouters,
Bonn  a.  Rhein.
Mangankupferlegierungen
Isabellenhütte,  Dillenburg,
essen-  „Nassau.

Maschinen  f.  Lederfabrikation.
Jobs.  Krause,  Altona  -  Hamburg,
Spezialfabrik.

Maschinen  für  Rohg  ummi
Fried.  Krupp  .  Örusonwerk,
Magdeburp-Buckau.

Maschinen  zur  Digewinnung,
Fried.  Krupp  A.-O.  Orusonwerk,e
Magdeburg-Buckau..

Maschinendle  .
Heinrich  ‚Brieger,  Hamburg-Berlin.

Matratzenpolsterhaare

ampf-Roßhaar-Spinne-Hermann
  Staudte  0.,
Leipzig,  Brühl  76  -78.

Messer.  Stahlwarenf.  Reklame

Hch.  Kaufmann  &amp;amp;  Se.,  India-Werk,
Solingen.

Messingketten  (auch  versilbert)

‚  Mülheimer  Drahtindustrie:  Schüller
&amp;amp;  Kölle,  Mülheim  |  2.  Rhein.

Metallknöpfe
Grimm  Inh.  J.  G.  Luhmann,  J.  H.,
Lübeck,  Schützenstr.  20.
Metallputzmitte!
V.J.  Lawitschka  &amp;amp;  Cie‘,  Cöln-N.
Mikrotome
R.  Jung,  G.  m.  b.  H.,  Heidelberg.
Mikrotommesser

R.  Jung,  G.  m.  b-  H.,  Heidelberg.

Milch,  kondensierte  u  sterilis.
Condensed  Milk  Export  Comp.,
Dresden-A.  16.

Milchse  aratoren
Hanson  Co,,  Kom.  .Ges.,  Lübeck.

Militärtuchfabrik
Raupach,  Max,  ani  —

Mineralwasserap  ppara  .
HugoMosblech,  6  neEhrenfeld504.

Mineralwasser,  rein,  natürlich.
ade  Bade-  und  Brunnendirektion,
d  Ems.

Misch-  u.  Siebmasch,  Mühlen.
Hugo  Jacobi,  Leipzig  95.

Möbelfabrik  "und  Dekoration

W.  Dittmar,  Möbelfabrik,  Berlin  C.,
Molkenmarkt  6.  —  Auserlesene
Formen  in  vornehmer  Einfachheit
wie  Reichheit.  Billige  Preise.
Zerlegbare  Möbel  für  den  Export.

Motorfahrräder
Satum-Fahrradfabr.  Horst  Steudel,
Kamenz  i.

Mühlstein-Schärfwerkzeu  uge
J.C.  Kupka,  Schkeuditz  (alle  Spez.).

18

 

Musikinstrumente
AutomobileMarke,  ‚Dux“  Pol
Werke,  A.-O.,  Leipzighon-



Musikinstrumentenfabrik.  .

Schuster&amp;amp;Co.,  Markneukirchen,  $a.

Mosterfinschen  und  Tuben
F.GO.  ‚Bomkessel,  Mellenbach  i.  Th.

N.
Nährtabletten,  Hygiama-  '
Tablett
Dr.  Theinhardt's  Nährmittelgesellschaft
  m.b.H.,Stuitgart-Cannstatt.

Nadeln  aller  Art
o  Lammertz,  Aachen.

Naturwissenschaftl,  ,  Lehrmittel
Dr.  F.  Krantz,.  Aneralien  usw.
Bonn/Rh.

Nautische  Instrumen
E.  A,  Sckell,  Stettin,  Frauenstr:  20.

Notizkalender  und  Tagebücher
Oca  Verlag  ©.  m.b.H.,  Berlin  Ww35.

©.

Ölmühlen
Philipp  Kanzler  Söhne,  Pressenfabrik,
  Neustadt  a.  d.  Hardt.  _

Ölmöühlen-  „Einrichtungen
ls  Schoppe,  Maschinenfabrik,
ttbu

Öl-  und  Lacklar  ben  jeder  Art.
40.  ‚  Frankl,  1,  Offenbach  aM.

P.

Pack-  und  Einschl
einseitig  glatt  un  ae  ent
Papierfabr  appelrodeck,  O.  m.

‚  Kappelrodeck  (Baden).

Backpresen
Philipp  Kanzler.  Söhne,  Presse--fabrik,
  Neustadt  a.  d.  Hardt.

Papier,  dopp.  luft-  u.  wasserd.

ert
at  lanke  G.m.b.H.,  Hilchen-.W


Pap  ‘
Makjahn,  Schmölln,  Sachs.  Altenbg.

Pa  ierizißarrenepizen:  „Fabrik.
Rudolf  Walter&amp;amp;Co.,  Dresden-A.  19.

 

Pastillen
ae  Bade.  und  Brunnendirektion,

Datente,  "  Warenzeichen  uw.
A.Kuhn,  Patentanwalt,  BerlinSW61.
        <pb n="1289" />
        Patentanwälte

Dipl.  Ing.  Fels,
Aranept  14.

Peizw

Lewin,  ce  "Breslau  5,  Gartenstr.  7.

Pferde-,  Me  Maultier-  und  Ochseneschirre


W.  Schöttler,  Falkenrehde,  Bez.
otsdam.

Berlin,  Belle-Pferdestandmatten

  aus  Kokosgarn


Cocos-Weberei  G.  Paessler,  Hamburg
  5

Pflüge

Rud.  Sack,  L'  ipzig-Plagwitz,  F.
Photogr.  Apparate  u.  Zubehör
R.  Wittig,  Rudolstadt  i.  Thür.

Photographische  Artikel
ct.-Ges.  für  Anilin-Fabrikation,
Berlin  SO.  36  („Agfa“).

66  -  Platten
„Agfa  -  Films
-  Entwickler

A  a“  -  Hilfsmittel
,”  -  Blitzlichtartikel.
Photographische  Objektive
Hugo  Meyer  &amp;amp;  Co.,  Görlitz  i.  Schl.
PilierteToiletteseifen  (gar.rein)
Peter  Ney,  Aachen.
Pillen
J.  C.  Redlinger  &amp;amp;  Cie.,
Plantagengeräte
J.D.  Dominicus  &amp;amp;  Soehne,  O.m.b.H.,

Berlin  SW.  68,  Ritterstr.  T,  Fabrik
  Remscheid-  -Vieringhausen.

Plomben  aus  Blech  u.  Zangen
Gebr.  Merz,  Spez.  Fabrik,  Frankfurt
  a.M.  R.

Preßluft-  u.  Bohrlochpumpen

Joh.  Brechtel,  Ludwigshafen  a.  Rh.

Pressen,  hydr.

Philipp  Kanzler  Söhne,
fabrik,  Neustadt  a.  0.

Augsburg.

Pressen-Hardt.


Pressen,  hydr.,  u.  Preßpum
Häusser,  Neustadt  a.  d.  ddl.
Ne  hezialfabr.  hydraulisch.  Pressen.
Projektions-Objektive
Hugo  Meyer  &amp;amp;  Co.,  Görlitz  i.  Schl.

Puderquastenfabriken
Friedrich  Kaspar,  München  23.

umpen
Jacob  Hausen,  Kiel,  Holstenstr.  80.

Puppenperückena.echtemHaar
Arno  Lenk,  Magdeburg,  Blücher-Strasse
  1.

Q.
Quellsalz,  natürliches
gl.  Bade-  und  Brunnendircktion,

Bad  Enıs.

 

Radium-Präparate
Radium-Gesellschaft  m.  b.  H.,
Dresden  3  P.

Radsätze
Oberbilker  Stahlwerk,  Düsseldorf.

Reklameplakate  aller  Art
Wilh.  Jakubowski,  Schönau  bei
Chemnitz.

Riechstoff-  (Parfüm)  Flaschen
F.G.  Bornkessel,  Meilenbach  i.  Th.

Rippenrohre,  guBeiserne
Handels-  un.  Industriegesellschaft
m.  b.  H.,  Cöln,  Roonstr.  36.

Röstmaschinen
var  Gülpen  &amp;amp;  Co.,  Maschinenbau-Gesellsch.m.b.H.,Emmericha.Rh.


Rohrleitungsartikel
Gesellsch.  für  Rohrleitungsartikel,
Magdeburg.

Rohrreiniger
Ges.  für  Röhrenreinigung  m.  b.  H.,
Berlin.

Rohrverbindungsstücke
.d.  Eisen-  u.  5tahlwerke  vorm.
Georg  Fischer,  Schaffhausen
ıSchweizı.

Rouleauxstan  en,  selbsttätig
Oskar  Widmer,  Heppenheini  a.d.B.
(Hessen).

%,

Säemaschinen
Rud.  Sack,  Leipzig-Plagwitz,  F.

Sägen

J.D.  Dominicus  &amp;amp;  Soehne,G.m.b.H.,
Berlin  SW.  68,  Ritterstr.  71,  Fabrik
  Renıscheid-\  ieringhausen.

Samen,  Wald-,  Gras-  und  Klee-Mm

  Helms  Söhne,  Hofsamenhandlung,
  Großtabarz  i.  T.

Samenhandlungen
Samen  allererst.
  Qualität
versenden  in
alle  Welt  und
steh.  m.  Katal.
‚uderzeit  zu

ienst.  Carl
Beck&amp;amp;  Comp.  ;
Quedlinburg  -
a.H.  Tel.-A.:
Samenexport.

 

Weltmarke.

Samenkulturen.  Samenhandlg.
Gebr.  Laux,  Haan  i.  Rheinl.

19

 

Samenv.  Blumen,  Gemüse  usw.
Friedr.  Roemer,  Quedlinburg.  Kat.
gratis.

Schellack
Gebr.  Oestreicher,  Breslau.

Scheren,  Federmesser
C.  Duisberg,  Solingen,
Straße  47..K.

Schilder  aller  Art
Wilh.  Jakubowski,  Chemnitz-Schönau.


Wilhelm-Schirme,

  Spez.:  Stockschirme
Hofschirmfabrik  Hugendubel,
Stuttgart.

Schleif-  u.  Poliermittel  aller  Art
VereinigteSchmirgel-  u.  Maschinenfabriken
  A.-G.,  Harburg  a.  E.

Schmiedestücke  aller  Art  für  d.
Schiffba  .  Maschinenbau
Oberbilker,  Stahlwerk,  Düsseldort.

Schmiedestücke  jed.  Art,  Anker,
teven,  Ruder  usw.
Stehlwerk  Kleinewefers,  G.m.b.H.,
Crefel

Schmucksächen,  Uhrketten
Deutsches  Exportha  F.  Bre
Berlin  0.34,  Frankfurt.  Allee  128

Schnallen,  Haken  und  Augen
Herberg,  Gebr.,  Neuenrade.  (Für
Hosen  u.  Weste  ten.)

Schriftgießerei  und  Messinglinienfabri

D.  Steınpel  Akt.  Ges.,  SchriftgieBerei
und  Messinglinienfabrik,  Frankfurt

  a.  M

Schürzen  und  Schürzenstoffe
Richard  Kaehl,  (joldberg,  Schles.

Schuhfabriken

Rumpf  &amp;amp;  Sohn,  Butzbach,  lief.  prsw.
dauerhafte  Schuhe  u.  Safaristiefel.
Preisliste  gratis.

Schulbedarfsartikel
schäftsbücher
Weber  &amp;amp;Eichenberg,  Hagen  Wstt.i.

und  Ge-Schwämme,

  Import  und  Export
HugoJacobsohn,  Köln,Görresstr.10.

Segeltuch-Weberei
Gottschalk  &amp;amp;  Co.,  A.-G.,  Cassel.

Seife

Hallesche  Dampf-Seifen-  u.  Parfümeric-Fabrik,
  Stephan  &amp;amp;  Co.,
Halle  a.  S.,  Reideburger  Stil

Seifen,  Toiletteseifen,  Seifenpulver

Styrumer  Seifenfabrik  Carl  Reinhardt,
  Oberhausen-Styrum.  Exortvertr.:
  Albrecht  &amp;amp;  Richter,
amburg,  Kaufmannsnans.

Seifenfarben  (Fettfarben)
Farbenfabrik  Oker,  Oker  a.  Harz.
        <pb n="1290" />
        Siederohr-Dichtmaschinen

Kotthaus  &amp;amp;  Busch,  Berlin  C19,  Grünstr.5,6.
  (Größte  Spezialtabrik  des
Kontinents.  )

}  niera  pparate,  eig.  Erfindung

 

 

Pospisi,  „tefanau,  Bez.  Stern-_berg,
  Mähreı  Lo
Silberwar
A.  .  Künne,  Altena  1.  Westfalen,  _
Sitzmöbel

Friedrich  Heger,  Rabenau,  Sachsen.

 

Sortiment  Wollwaren,  Engros
Arndt  &amp;amp;  Lip  mann,  Berlin  S.,
Königsir.  41

Spinnereien

Deutsche  Flachsspinnerei,  G.  m.
H.,  Langenhessen  (Pleiße).

(Spez.:  Flachsabfallgarn-Linofil«.  )

 

Spitzen,  Decken.  handgeklöppe

Ernst  Ghhther,  Breitenbrunn  i.  Sa.

Spitzenpapiere,  Papierservietten


 

Sprechmaschinen-Nadein
ilh.  Jakubowski,  Chemnitz-Schönau.
  .

Steindruckfarben
Dr.  Lövinsohn  &amp;amp;  Co.,  Berlin-Friedrichsfelde.


Steinnußknöpfe
Leupold  &amp;amp;  Co.,  Schmölln,  Sachsen-__Altenburg.


Stempel  aller  Art
Osc,  perling,  „Leipzig-  R.  85,
Bromm

Stempel  u.  Farben  für  Kistenund
  Säcke-  usw.  Signatur
OttoM.Knueppel,  Berlin-  „empeikt

Streichriemen  aller  A
C.  Wilh.  Asbeck,  WaldSolingen.

 

 

 

 

Stuck

Gust.  Munz  &amp;amp;  Co.,  Göppingen.
Stuckdekorationen  für  Wand-  und
Deckeneinteilungen,  für  den  Export
  vorzüglich  geeignet.

T.

Taschen-Viehw
W.F.  Schöne,  Leipzig-Con.  209.

Taxameter-A  parate
Adam  Schneider,  Berlin  N  3

Technische  Bedarfsartikel
Herm.  Saalfeld,  Magdeburg.

Telephonstangen  und  Leitungs-Gebr.

  Hinmelsbach,  Freiburg.  Br.,
Rempartstr.  16

 

en
H.  Pommernell,  Berlin-Tempelhof.

 

Terracotta-Figuren  und  -Vasen
Wilhelm  Oericke,  Griesheim  aM.

Thermo  meter

Keiner,  Schramm  &amp;amp;  Co.,  G.m.b.H.,
Arlesberg  i.  Thür

Sondheime-  &amp;amp;  Schneider,  G.  m.
b.  H.,  Ilmenau.

Tiefbohr-Einrichtungen
Heinrich  Mayer  &amp;amp;  Co.,  Nümberg.

 

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Joh.  Brechtel,  Ludwigshafen  a.

Tischdecken  und  'Portieren,
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Springer,  Emil,  Hundshübel  (Erzg.).

 

 

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Peter  Ney,  Aachen.

Tropenbauten
Elliesen  &amp;amp;  Michaels,  Hamburg  XI,
Holzbr.  5/11

 

V,

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Cosack  &amp;amp;  Cie.,  Düsseldorf.

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Vermessungs-Instrumente  .
F.  F.  Sartorius,  Göttingen  ar.

mallle
Ludwig  Mauer,  Bochum.

 

 

W.

Wäschemangelfabrik
L.  Scheele,  Osterode  a.H.

 

Tropenhäuser
&amp;amp;  F.  Dickmann,  Berlin  W.  57.

Tropenbtne,  Wwerleghre
transpo  bie)
Friedr.  ehe  ler,  Güsteni.  Anh.

Tropenharmoniums

Aloys  Maier,  Hoflieferant,  Fulda.

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Tuchfabriken,

 

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Oberbilker  Stahlwerk,  Düsseldorf.

 

 

 

 

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Oberbilker  Stahlwerk.  Düsseldorf.

 

U.

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Walter  Schenk,  Berlin-Friedenau.

Uhrenfabriken
Carl  rl  joserh  D  Dold:  Söhne,  Schön- 



Unterrichtsanstalten
Ev.  Pädagogium,  Godesberg  a.Rh.

 

 

emaschinen)
Neuer  Wagenteb,  R.Broix,  Neuß
Hartner,  Ebingen,  Württem  tembg.

 

 

 

Wasserdichte  Decken  u.  Zelte
Gottschalk  &amp;amp;  Co.,  A.-O.,  Cassel

Wasserhebewerke  für  Ent-  und
Bewässerungen

Ottensener  Eisenwerk  A.-O.,
Altona-Hamburg.

 

Wassermesser
W.OottlobVolz,O.m.b.H  „Stuttgart

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Heune,  A.,  Werdau  25.

Weine  der  Rheinpfalz
Carl  Qiessen,  Dürkheim  a.  Haardt.

 

 

 

Wei
Philipp  Kanzler  Söhne,  Pressen
fabrık,  Neustadt  a.  d.  Hardt

Werkzeuge
J.D.  Dominicus  &amp;amp;  Soehne,  G.m.b.H,
Berlin  SW.  68,  Ritterstr.  71,  Fr

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__Huttenstr.  17-19.

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