W 6 20 Deutsch-Südwestafrika. Rechtsanwalt Dr. Gumprecht in Swakop- mund ist zum Notar für das Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika ernannt worden. Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat am 25. Degember 1912 angetreten: Unterzahl- meister Figowski. EecssKschtamtlicher Teihmllmmnee) Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. (Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) Deutsch-Ostafrika. Die Batwa-zwerge in Ruanda. (Mit zwei Abbildungen.) Von den in Urundi und Ruanda zerstreut lebenden Zwergenstämmen, den sogenannten Batwa, lebten schon zur Zeit der Besetzung jener Länder durch die deutsche Regierung ein Teil friedlich zwischen der Bevölkerung als Töpfer in gesonderten Dörfern oder Gehöften, ein Zustand, der heute noch anhält. Sie bilden neben den herrschenden viehzüchtenden Watussi und den ackerbautreibenden Wahntu als Reste einer Ur- bevölkerung gewissermaßen die niedrigste Kaste, von den anderen Eingeborenen verachtet, ge- fürchtet, verhaßt und von der Speisegemeinschaft ausgeschlossen, aber doch geduldet und sich ge- legentlich mit den niedrigsten Wahmu ver- mischend. Außer diesen schon lange befriedeten Zwergen gab es in Ruanda südlich der Vulkane in den Urwäldern und östlich der Vulkane in den großen Sümpfen, speziell am Mruschaschi-Sumpf, noch andere unbefriedete Zwerge, die man je nach ihrem Aufenthaltsort Wald= oder Sumpf-= Batwa nannte. Diese machten sowohl der Herr- schaft des Sultans von Ruanda, als auch später der Residentur viel zu schaffen, da sie sich nicht nur dem Sultau nicht unterstellen wollten, sondern auch durch häufige Räubereien und übergriffe zur Landplage geworden waren. Trotz der numerisch geringen Zahl dieser Zwerge — es handelt sich nur um einige hundert waffenfähige Männer, die durch einige Wahmu-lberläufer, meist eutflohene Verbrecher, verstärkt wurden — haben es weder die intelligenten und sonst auch energischen Watussi, noch die Wahntu mit ihren großen Massen gewagt, die Zwerge in ihren Schlupfwinkeln aufzustöbern und zu bestrafen. Die Stärke der Batwa beruht auf der Unzugäng- lichkeit ihres Gebiets, der leichten Möglichkeit, sich Verfolgern durch die Flucht in Sumpf oder Urwald zu entziehen und auf einen abergläubischen Schrecken sowohl der Matussi wie der Wahuin beim Erscheinen auch nur einzelner der kleinen Gestalten. Es genügten oft ein halbes Dutzend der aus dem Sumpf auftauchenden Zwerge, um hunderte und tausende Wahmu zur Flucht zu veranlassen. Während die Waldzwerge sich mit dem ge- legentlichen Stehlen von Kindern oder dem Raub von Lebensmitteln begnügten und, wenn die um- liegenden Eingeborenen ihnen Lebensmittel lie- jerten, die an bestimmten Stellen niedergelegt werden mußten, ohne daß die Zwerge sich sehen ließen, sich zeitweise ganz ruhig verhielten, machten die Sumpf-Zwerge direkt Raubzüge gegen die umwohnenden Wakiga. Der Sultan von Ruanda mußte bei der Residentur öfters Klage führen und unumwunden eingestehen, daß er trotz der ihm zur Verfügung stehenden großen Menschenmassen gegen die Hand voll Zwerge gänzlich machtlos sei. Die Residemur hat sich von jeher bemüht, mit den scheuen Zwergen Ver- handlungen anzuknüpfen und ihnen gut zuzureden, sich den Verhältnissen zu sügen. Es ist denn auch zeitweise zu erträglichen Zuständen gekommen und die Zwerge haben sich überreden lassen, sich per- sönlich zu zeigen. Während die Wald-Zwerge sich seit Jahren nur wenig zu schulden kommen ließen und nur unbelästigt in den unergründ- lichen Urwäldern südlich des Karrissimbi hausen wollten, haben die Sumpf-Zwerge doch immer wieder mit Räubereien angefangen und sich so- gar dadurch in die Politik des Landes gemischt, daß z. B. der Zwergenhäuptling Bassebja den Gegensultan Ndunguge bei sich aufnahm. Gelegentlich der Operationen gegen den Gegensultan RNdungutze ist auch der Zwergen- häuptling Bassebja gefaßt und zum Tode ver- urteilt worden. Dies scheint nach einem nenen Bericht der Residentur einen derartigen Eindruck auf die Sumpf-zwerge gemacht zu haben, daß es gütlichem Zureden gelungen ist, auch diese zum Versprechen der Unterordnung unter den Sultan und den Landfrieden zu veraulassen. Der stellvertretende Resident Oberleumant Gu- dowins berichtet, daß er sich im September d. Is. persönlich durch das unwegsame und unbe- wohnte Gebirgsland südöstlich des Rugesi-Sumpfes