Grund einer vorschriftsmäßigen Erlaubnis des Pro- vinzialkommissars oder einer sonst zuständigen Person. e Verordnung enthält auch Vorschriften für den Verkauf weingeisthaltiger Getränke an Nichteingeborene sowie für die Einfuhr derartiger Getränke durch Ver- treter, welche Nichteingeborene beschäftigen Der Ausdruck „weingeisthaltige Getränte- umfaßt Rum, Brandy, Genever, Whisky, Absinth Liköre und andere destillierte Wässer. (Ihe Board of Trade Journul.) Kongreß der russischen Baumwollpflanzer in Tiflis. Vom 14. bis 19. November 1912 hat in Tiflis der Kongreß der russischen Baumwollpflanzer getagt. Im wesentlichen haben nur kankasische Inter- essenten teilgenommen, aus Russisch-Mittelasien war niemand erschienen. Von den beiden großen Baum- wollindustriebezirken Rußlands war Lodz gar nicht und Moskau nur durch den Sekretär des Börsenkomitees und zwei Herren der Firma Wogau u. Co. vertreten, die vor kurgem in Petropawlowst (Mugansteppe) eine VBaumwollreinigungsanstalt errichtet hat. Di nahme aus dem Kaukasus war sehr rege:; außer Einer großen Zahl Pflanzer und Privatinter- essenten waren auch viele Beamte und technische Sach- verständige zugegen. Die Leitung des Kongresses lag in den Händen des Senators Watazzi, Zivilgehilfen des Statthalters. Die Vorträge, Verhandlungen und Beratungen boten eine Fülle von Anregungen und ließen erkennen. daß es mit dem Baumwollbau in Transkanukasien ver- hältnismäßig schnell vorwärts geht und daß das Ver- ständnis für die damit zusammenhängenden Fragen bei der Landbevölkerung sowohl wie bei der Beamten- schaft wächst. Die Weratungen des Kongresses betrafen folgende Punkte: 1. die Technik des Baumwollbaus: 2. die land- Wunsteeflich sachverständige Hilse und die Verbreitung des Baumwollanbaus: 3. die Entwicklung des Anbaus durch Einrichtung von Bewässerungsanlagen; 4. den Baumwollhandel und 5. das Kredit= und Genossen- schaftswesen. Die Verhandlungen haben zu erkennen gegeben, der Baumwollbau von den russischen Kolonisten, dab ere am Araxes in der Mugansteppe an- gesiedelt worden sind, am besten betrieben wird. Der Anbau entwickelt sich gut in den Gouvernements Tiflis, Elisabethpol und Baku. Zurückgeblieben sind die Gou- vernements Eriwan und Kutais, wo der Fortschritt ungünstigere Bodenbeschaffenheit, schlechte Kultur, schlechte Samen und insbesondere auch durch die Teilnahmlosigkeit der Bevölkerung hintangehalten wird. Allgemein waren die Klagen über die schlechte Organisation des Verkaufswesens. Es kommt häufig vor, daß die Pflanger von den armenischen Auskäufern bewuchert und übervorteilt werden. Die Bauern, die aus diesen Gründen keinen Gewinn aus dem Baum- wollbau zu ziehen vermögen, vernachlässigen die Pflege der Felder und verlieren das Interesse an der Ver- größerung des Anbaus. Auf diese Verhältnisse wird der Rückgang in der Qualität der kankasischen Bamm- wolle zurückgeführt, wie er besonders im Gonvernement Eriwan beobachtet worden ist. Als notwendig zur Förderung des Baum- wollba n s hat der Kongreß folgende Maßnahmen bezeichnet 1. Gründung von Genossenschaften: ihre Aufgaben würden die Ordnung des Kreditwesens, der Absatz der geernteten Baumwolle, der gemeinschaftliche Bezug guten Samens, die Verbesserung der Bewässerung, die Ein- richtung von Lehr= und Versuchspflanzungen, die Ver- 14 2 anstaltung von Vorträgen und Belehrungen sowie die Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen sein; 2. Abhaltung regelmäßiger Kongresse, auf denen die die Gesamtgeit. der Pflanzer betreffenden Fragen zu befprechen wären; rrichtung eron Bezirkskomitees, die von einem ZentsineErüch in Tiflis abzuhängen hätte 4. Bekämpfung der Verschhegterung“ und Ver- fälschung der Baumwolle, die den Marktpreis der kan- tasischen Ernte herabdrücken; 5. Erleichterung der Kreditgewährung . Erbauung von B#ennnbelneinihilegsanstalten und Olpressen 7. Erhenzigung des Eisenbahntarifs für den Trans- port von Baumwollsamen 8. Errichtung von Vörsenkomitees in Eriwan und Elisabethpol, die die Kotierung der Ernte und die Fest- stellung der Preise zu übernehmen und eine regelrechte Statistik zu führen hätten; . Vereinheitlichung des Eisenbahntarifs für den Transport von Baumwolle. Aus einem kürzlich veröffentlichten Berichte des Tifliser Kontors der Reichsbank ergibt sich, daß die im Kaukasus bestehenden Institute der Reichsbank von 1909 bis 1912 Baumwollpflanzern und -händlern Dar- lehen im Betrage von 10 250 461 Rubel gewährt und ihnen gegen Wechsel Kredite im Betrage von 1 Rubel eröffnet haben. Im gleichen Zeitraum haben Privatbanken Vorschüsse und Tuulehen im Betrage von 17 413429 Rubel gewährt und gegen Wechsel Kredite in Höhe von 3 950 000 Rubel eröffnet. Am 1. Jannar 1912 bestanden im Kaukasus 153 Kreditgenossenschaften. von denen im Golmwernement Eriwan 13 und im Gou- vernement Baku 6 Vaumwollbflanzern kleinere Vor- schüsse und Darlehen gewährte Laufe der Bhandlungen wurde darauf hin- gewiesen, daß die bisher angelegten, ziemlich umfang- reichen Bewässerungsarbeiten in der Mugansteppe seitens der Regierung lediglich mit anderweitig er- sparten Geldern geschaffen worden sind und daß erst im letzten Jahre die Reichsduma hierfür einen größeren Betrag bewilligt hat. Wenn der Baumwollbau im Kaukasus bisher keine größeren Fortschritte gemacht hat, so liegt dies neben dem Mangel an Mitteln hauptsächlich an der allge- meinen Rückständigkeit des Landes und der Bevölke- rung, die den armenischen Wucherern hilflos gegenüber- steht, sich aus eigener Tatkraft nicht aufzuraffen vermag und alles nur von einem Eingreifen der Re- gierung erwartet. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Tiflis.) Ka#koo-Ausfuhr aus der Dominlkanischen Republik Januar bis Oktober 1912.“) BLestimmung Ohbr. Fomer bis Ohbr. gon Ver. St. von Amerika 172533 37 825 13 099 975 2677 085 Deutschland 23742 5533 3379 453 693 102 Frankreich 58 126 11 758 2560 561 514 147 England — — 47293 10470 And. Länder — — 4500 1 031 Im ganzen 254 401 55 116 19 091 782 8895 835 Im Vorjahr 86 080 17217 18597 757 3677139 (Nach einem Verähte des Raiserl. Konsulats 1 San gra ) ») Val. „D. Kol. S1 2 S. 1140.