W58 25 Inbesitznahme und die durch die finanzielle Unter- stütung des Mutterlandes ermöglichte Durchführung eines durchdachten Wirtschaftsprogramms gegeben. Die Ziffern der Handelsumsätze waren bei Beginn der schnellen Entwicklung, die sich 1910 in iöeen ersten Anzeichen und 1911 mit steigender Dentlichkeit zeigte. noch verhältnismäßig gering; denn trotz der in den letzten zwangig Jahren gemachten Anstrengungen ist das Wirtschaftsleben noch im Organisationsstadium, und die Ausbentung der natürlichen Reichtümer des Landes hat erst begonnen. Aber wem auch das Wirt- schafteleben der Größe des Landes und der Mannig- faltigleit seiner Hilfsquellen noch nicht entspricht, so darf doch die Bedentung der in dieser Periode er- reichten Ergebnisse nicht unterschätzt werden. Die ersten einigermaßen # Zahlen über den Außenhandel gehen bis 1892 zurück. Zu dieser Heite betrug die Einfuhr 3 160 000% F Fr. die Ausfuhr 8 000 Fr., der Gesamthandel also 5 658 000 Fr. Die Kolonie beschränkte sich damals auf die fol- genden vier Plätze: Libreville, die Hauptstadt, im übrigen aber ziemlich unbedeutend; Cap-Lopez, an der Ogowe-Mündung, wo sich einige Handelshäuser nieder- gelassen hatten; Sette-Cama, von wo aus englische Firmen einen ziemlich lebhaften Durchgangshandel betrieben; schließlich Loango, Ausgangspunkt der Ka- rawnen für die Kolonie Haut-Congo, deren Haupt- adt Brbzaville damals nur ein geographischer Be- ft 3Jn zolgenden Jahre erhielt die Kolonie die Zoll- gesetzgebung, unter welcher sie ohne wesentliäh Ande- rungen bis zur Gegenwart gelebt Der Norden bis Sette-Cama wurde der durch ans Gesetz vom 2. Januar 1892 geschaffenen Zoll-Union mit dem Mutterlande einverleibt. Der Süden, welcher zu dem konventionellen Kongobecken gebört, erhielt einen nicht differenzierenden olltarif. der die Einfuhr mit einer Abgabe von 6 v. H. und die Ausfuhr mit einer Abgabe von 10 v. H. von Elfenbein und Kautschuk und von 5 v. H. von den anderen Ausfuhrprodukten belegte. Die Erhöhung der Einfubrzöl#e auf 10 v. H. wurde erst 1904 durchgeführt. Die Einführung des mutter- ländischen Zolltarifs in Nord-Gabun hat sich als eine für die Kolonie wenig glückliche Maßregel erwiesen, denn sie hemmte die kühne Initiative der Händler, die begonnen hatten, in den Becken des Ogowe und des N'Gounie Handel zu treiben. Die Umsatze hoben sich trotzdem weiter, aber die Entwicklung war in Alt- Gabun sehr viel weniger schnell als in demjenigen Teil der Kolonie, der einem freieren Zollsystem unterstand. In dem Südbezirk wurden an die Bevölkerung durch den immer steigenden Trägerverkehr, welchen die Eröffnung des oberen Kongobeckens für den Handel und das Eindringen der Europäer nötig machte, An- sorderungen gestellt, denen sic kaum genügen konnte, bis die belgische Kongo-Eisenbahn eröffnet wurde (1897 bis Tumba, 1899 bis zum Stanley-Poolf. Seitdem verschob sich das Wirtschaftszentrum, und während Brazzaville eine außerordentlich rasch wachsende Be- demung gewann, sank Loango zu einem einfachen Dorf hera 185 verzeichnet die Zollstatistik eine Einfuhr von 6 683 000 Fr., eine Audfuhr von 6 619 000 Fr., also einen Gesamthandel von 13 3020000 Fr. In diesem Zeitpunkt rief das Mutterland, da es die Opfer scheute. die erforderlich gewesen wären, um den Kongo wirt- schaftlich ausgurüsten und seine Befriedung durch Unterhaltung einer ausreichenden Streitmacht zu sichern, trotzdem aber die Gebiete für Frankreich ent- wickeln wollte, privilegierte Gesellschaften zu Hilfe, denen es als Entgelt für die ihnen anvertrauten Auf- gaben das ausschließliche Recht des Sammelns der Bodenprodukte und ihres Ankaufs von den Eingeborenen verlieh. Das Monopolsystem trieb mehrere Handels- häuser aus dem Lande, die aus dem erheblich redu- zierten Lokalbudget entschädigt werden mußten. Es hatte weiter zur Folge, daß der belebende Einfluß der freien Konkurrenz beseitigt wurde. In dem Bestreben, den größtmöglichen Auten aus ihrer privilegierten Stellung zu ziehen, suchten die Gesellschaften bohe Gewinne mit geringen Umsätzen zu machen und so wenig wie möglich Kapital festzulegen; sie schränkten deshalb nach Möglichkeit die dauernden Anlagen ein, die keinen unmittelbaren Nutzen versprachen. Damit wurde die Entwicklung aus ihren natürlichen Bahnen gelenkt und die für die Entwicklung von Neuländern so nützliche Privatinitiative vollkommen lahmgelegt. Eine Reihe der Konzessionsgesellschaften erlitten durch sehlerhafte Geschäftsführung schwere Verluste oder verschwanden auch völlig nach wenigen Jahren. Trotzdem hatte der Spezialhandel. d. h. der Ge- samthandel ohne die Durchfuhr. im Jahre 1905 die Höhe von 23711 000 Fr. erreicht. Im Jahre 1907 zeigte die Zollstatistik sehr gesteigerte Umsäne: aus denen jedoch keine bestimmten Schlüsse gezogen werden dürsen, weil die Ziffern durch eine neue Anweisung für die statistischen ibeihen in die Höhe ge- trieben waren. Im Jahre 1908 ließ * eine sehr schwere Krise den Umsatz 2 25 630 000 Fr. sinken. Der schlechte Absatz der Edelhölzer, der Preisrückgang des Kautschuks, unzweckmäßige Verwaltungsmaßregeln hatten zusammen gewirkt, um dieses Ergebnis zu schaffen. Der Preisrückgang des Kautschuks wurde nicht durch örtliche Gründe verursacht. sondern durch die Lage des Welimarkts und der Produktion in den anderen Ländern, wo dieses Produkt gewonnen wird. Die wirtschaftliche Krise, welche durch diese ungünstigen Umstände verursacht wurde, lastete schwer auf dem Geschäftsleben des Jahres 1908 und erreichte ihren Höhepunkt in den ersten Monaten des Jah es 1 Der Rückgang in Gabun wurde nicht vollständig aus- geglichen durch die Vermehrung der Produktion in Ubangi-Schari, wo die Erschliehung des Landes neue Gebiete für den Handel cröffnete. Während die Aus- fuhr, die hauptsächlich aus Elfenbein und Kautschuk vom oberen Kongo her bestand, sich auf 16 Millionen hielt und nur um eine Million unter den Durchschnitt der Jahre 1906/0 sank, verminderte sich die Einfuhr auf 9 600 000 Fr., also auf 4 Millionen unter diesen Durchschnitt: de#t Verlust betrug 6 v. H. bei der Ausfuhr und 32 v. H. bei der Einfuhr. Inzwischen war jedoch die Verwaltung nicht un- tätig geblieben. In den ersten Monaten des Jahres 1008 setzte der Generalgouverneur, welcher an die Stelle des Generalkommissars des französischen Kongo getreten war, durch, daß vom mutterländischen Par- lament eine Anleihe von 21 Millionen gewährt wurde, deren Zinsen das Mutterland garantierte und deren Erlös zur Anlegung von Telegraphenlinien, zur Förderung der tatsächlichen Inbesipnahme und zu Studien für die Ausarbeitung eines Projektes der für die wirtschaftliche Entwicktung nötigen Maßnahmen be- stimmt wurde. Von den 21 Millionen, die der Kolonie im Jahre 1908 zur Versügung gestellt wurden, sind erst 15 Millionen begeben: die Arbeiten, für welche die Anleihe bestimmt war, sind 1909 in Angriff genommen worden. Ferner gestattete die starke Vermehrung der Militärücchen Kräfte die Inbesitznahme von Gegenden, e sich bisher der französischen Herrschaft völlig ent- Necht hatten. Die Verwaltung suchte außerdem die wirtschaftliche Initiative zu heben. Die Vorschriften für die Holzausfuhr aus Gabun wurden revidiert, und