W 59 20 eine lebhafte Propaganda in Europa vermehrte die Absatzmöglichkeiten für unsere Holzarten. Die Kautschuk- vreise konnten durch keine Maßnahmen der Lokal- verwaltung beeinflußt werden, aber man konnte die allgemeine Qualität der Produkte verbessern, von denen nur ein Teil zum Kurse des Parakautschuks gehandelt wird. Eine Verordnung vom September 1909 schrieb eine Kontrolle der Ausfuhr vor und verbot die Aus- fuhr verfälschten Gummis. Die Ausfuhrzölle auf die weniger wichtigen Produkte wurden aufgehoben. blieb noch übrig, die Mißstände zu mildern, welche die im Jahre 1899 vergebenen Konzessionen zur Folge gehabt hatten. Zu diesem Zwecke trat die Lokalverwaltung in Verhandlungen mit den Konzes- sionären wegen ÄAnderungen der mit dem Staate ab- geschlossenen Verträge ein. Man gelangte mit 11 Ge- jellschaften der Kolonien Mittel-Kongo und Ubangi zu einer Einigung, die sich zu einer einzigen Gesellschaft, der Compagnie Forestidre Sangha-Oubangui, ver- schmolzen. Diese Gesellschaft hat nur noch auf Kaut- schuk ein Gewinnungsprivileg, und zwar nur noch auf zehn Jahre und erhält die von ihr in Nutzung ge- nommenen Ländereien zu vollem Eigentum. Der An- lauf von Elfenbein und aller übrigen Produkte wurde dem freien andel in dem ganzen Bereiche der früher den fusionierten Gesellschaften ausschließlich überlassenen Gebiete freigegeben. Im ersten Drittel des Jahres 1911 verzichteten vier andere Gesellschaften, deren Kon- zessionsgebiete im Süden von Gabun, zwischen Fernan- Vaz und Kuilu-Niari, lagen, auf ihre Privilegien und erhielten dafür einzelne Ländereien zu vollem Eigen- tum überwiesen und für zehn Jahre das ausschließliche echt, an einigen Wasserläufen die Waldprodukte zu ge- winnen. Einige Monate später schlossen sich drei andere Gesellschaften, die sich im Ogowebecken niedergelassen batten, diesem Beispiel an, ebenso wie zwei Kongzessionen in der Kolonie Ubangi. Am 1. Juli 1912 gab es daher iu Gabun nur noch eine Konzession der Art, wie sie 1899 verliehen waren, nämlich die Gesellschaft Ongomo, welche mit der Verwaltung wegen des Verzichts auf ihre Privilegien in Unterhandlungen steht, und ferner zvei Gesellschaften mit besonderen Verträgen, die Ge- eellschaft Haut-Ogowe und die Compagnie du Kouiln= lari. Von diesen beiden genießt die erstere sehr aus- gedehnte Privilegien, die ihr im Jahre 1898 erteilt worden sind; ihre Rechte erlöschen im Jahre 1928. Die zweite hat im Kuilubecken große Landstriche zu vollem Eigentum erhalten, um ihre Gründer für die Ausgaben zu entschädigen, die sie in den Jahren 1892 bis 1994 zum Studium des später aufgegebenen Pro- leltes einer von Loango ausgehenden Eisenbahn ge- In Mittel-Kongo sind sechs Konzessionen « 1899 übrig geblieben, eine von diesen wird mit der Abtretung des Sanghabeckens an Deutschland deiuahe böllig verschwinden. In Ubangi gibt es nur bei Gesellschaften. die noch nicht den Wunsch geäußert aben, ihre Verträge abändern zu lassen. In weniger ds zwei Jahren ist also mehr als die Hälfte der Holonie der freien Verfügung des Handels wieder er- sichlossen und damit dem Wetteifer aller derjenigen ge- offnet worden, die dem Lande ihre Kraft widmen wollen. 8 Die Herstellung völlig neuer Grundlagen für die Lerwaltungsorganisation des Landes und die Ein- lührung neuer wirtschaftlicher und fiskalischer Grund- Lte konnten ihre Wirkungen nicht sofort zeigen. 1909 zeigt ie Zollstatistik nur eine Bermehrung von 900 000 Fr. t 1 der Einfuhr und von 300 000 Fr. bei der Ausfuhr: 4½ der Ausfuhr wurde durch die Vermehrung des lautschukexportes die Verminderung des Holzexportes #Ausgeglichen. Im Jahre 1010 jedoch zeigt sich das wachen des Wirtschaftslebens deutlich: die Einfuhr gewinnt 2 Millionen, die Ausfuhr 7 Millionen, der Gesamtumsatz im Spezialhandel steigt aus 36 Millionen. Im Jahre 1911 schließlich erreicht die Einfuhr 14 800 Fr., die Ausfuhr 000 000 Fr. und der Gesamtumsatz im Spezialhandel 40 800 000 Fr. Trotz der erwähnten Krisen und widrigen Umstände ist daher n hn Jahren eine Steigerung von 270 v. H. festzu- tellen. Die in den letzten drei Jahren sich zeigende Besserung ist um so bemerkenswerter, als erwartet werden darf, daß die aufsteigende Bewegung andauert, wenn die bisher für die Erschließung der Kolonie geleistete Arbeit weiter geleistet und noch gesteigert wird den bis Ende August 1912 bekannten Resultaten läßt sich schließen, daß der Spezialhandel des laufenden Jahres wahrscheinlich 44 bis 45 Millionen erreichen wird. Diese Ziffern können gering erscheinen, wenn man sie mit denen anderer Länder vergleicht, nament- lich mit denen des belgischen Kongo. Aber man darf nicht außer acht lassen, daß die Statistiken, deren Ziffern beim Vergleich des Handels der verschiedenen Länder nebeneinander gestellt werden, den General- handel betreffen und daher die Durchfuhr mit um- fassen, welche für das von ihr berührte Gebiet nur wenig Vorteile mit sich bringt und gegenüber dem Eigenhandel nur eine ganz geringe Bedentung hat. So verhält es sich insbesondere auch mit der über Brazgaville oder Wesso gehenden für Südkamernn be- stimmten deutschen Durchfuhr. In Französisch-Agua- torial-Afrika hat erst in den letzten 5 oder 6 Jahren infolge der Erschließung des südlichen Teils der deutschen Kolonie Kamerun der Generalhandel sich merkbar über den Spezialhandel gehoben. Er beträgt jetzt 47 Millionen, von denen 18 Millionen auf die Einfuhr und 20 Millionen auf die Ausfuhr kommen. Im belgischen Kongo betrug der Generalhandel im Jahre 1910 139 Millionen, der Spezialhandel 103 Millionen. Der Eigenhandel des belgischen Kongo übertrifft daher den unserer Kolonie nur um das Doppelte, während Oberfläche und Bevölkerung des belgischen Gebietes dreimal so groß sind, als die unserer Kolonie. Vom Standvunkte des Handels setzt sich Fran- zösisch-Kquatorial-Afrika aus zwei voneinander un- abhängigen Gebieten zusammen: dem Küstenlande, welches die Kolonie Gabun bildet, und dem Becken des Kongo und seiner Nebenflüsse Ubangi und Sangha, deren Außenhandel über Brazzaville geht. In den oben angegebenen Ziffern ist nur die Handelsbewegung enthalten, die über diese beiden Handelswege geht, da nur sie durch die Zollstatistik mit Sicherheit erfaßt wird. Nicht berücksichtigt ist ein Verkehr von etwa 1 Million, der sich auf dem Wege über den Niger- Benue vollzieht und hauptsächlich der Proviantierung der Truppen im Tschadgebiete dient, und ein Verkehr von 1 500 000 Fr., der sich mit dem ägyptischen Sudan und Tripolitanien abspielt, ohne daß es darüber irgendeine genauere Kontrolle gäbe. Wenn wir alle über unsere Grenzen gehenden Handelobewegungen rechnerisch erfassen könnten, wie es Kamerun und Belgisch-Kongo tun, so würde unser Spezialhandel 43 Millionen und Generalhandel nahe an 50 Millionen erreichen. Der Spezialhandel von Gabun beträgt ½, der- jenige von Mittelkongo und Ubangi ½/ des Gesamt- handels. Aber während sich in Gabun die Einfuhr auf 6 141.000 Fr. beziffert bei einer Ausfuhr von 7722 000 Fr., werden über Brazzaville nur für 8 652 000 Fr. Waren importiert und Kautschuk und Elfenbein im Werte von 18 269 000 Fr. exportiert. Das Mißverhälmis erklärt sich aus der verschiedenen