W 64 20 Palmkultur dargelegten Gründen ist die Regierung nicht imstande gewesen, die Ausbeutung des Harzes durch Angapfen der Bäume einguführen oder auch nur das Aufsammeln der schwimmenden Stücke zu ver- anlassen. Auf dem anderen Kongoufer dagegen ist dieses Produkt Gegenstand eines starken Verkehrs; die jährliche Ausfuhr des belgischen Gebiets übersteigt 1200 Tonnen. Französisch Aquatorial-Afrika hat im Jahre 1911 nur 10 Tonnen zur- Ausfuhr gebracht. 10. Kupfererze. Die Compatzuie Ainidre du Congo krangais hat im Mai 1911 die Eisenbahn voll- endet, welche ihr Bergwerk in Minduli mit dem Stanley-Pool verbindet. Mit diesem Zeitpunkt hat sie die Ausfuhr aufnehmen können. Im Jahre 1911 hat sie 1899 t Chalcosin zur Versendung gebracht, ein beinahe reines Kupsersilikat, welches durchschnittlich etwa 60 v. H. reinen Kupfers enthält. Es ist zu hoffen, daß die Erzeungung wächst, denn es sind aus- gedehnte Lagerstätten reicher Erze festgestellt worden. Die Schwierigkeiten in der Beschaffung und Ver- pflegung der Arbeiter, die Notwendigkeit des berg- männischen Abbaues und schließlich die Unzulänglichkeit des Schienenweges, der nur eine Spurweite von 60 cm hat und mit großer Schpnelligkeit über eine Strecke von 170 km gelegt ist, haben bisher jedoch nur die Ausfuhr von 250 Kt monatlich gestattet. Zur Zeit studiert die Gesellschaft ein Verfahren, die Erze durch mienwemnische Anreicherung vorläufig aufzubereiten: sie denkt auch daran, durch eine hydroelektrische An- lage das Metall direkt darzustellen, um aufr diese Weise die Transportkosten zu verringern, die im Verhältnisse zum Marktwerte des Erges zu hoch sind, wenn nur das Erz selbst exportiert wird. Zollpolitisches Verhältnuis zum Mutterlande. Da die Regierung die Absicht angekündigt hat, den Kammern einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher der Kolonie Gabun, die durch Gesetz vom 11. Jannar 1892 dem mutterländischen Tarif unterworfen worden ist, die Zollautonomie geben soll. so ist die Unter- suchung von Interesse. wie im einzelnen die bisherige Zollpolitik die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonie beeinflußt hat. Zu Beginn des vorliegenden Berichts sind die wichtigsten Gr#hwe dargelegt worden, weshalb die wirtschaftliche Entwicklung des Landes so langsam vorangeschritten ist. Gleichgültig, welche Zölle auf die Einfuhr gelegt worden wären, der bei der Ver- waltung bestehende Mangel an Personal und an Ein- nahmequellen und die Auslieferung eines großen Teiles des Landes an privilegierte Gesellschaften würden doch venselben Erfolg herbeigeführt haben. Aber der zum konventionellen Kongobecken gehörige Teil der Kolonie hat unter derselben Lage der Dinge zu leiden gehabt; die Nebeneinanderstellung der sta- tistischen Ergebnisse gestattet daher Schlüsse zu ziehen. die sich auf exakt saßbare Grundlagen stützen. In Gabun bestand seit 18. ein Zolltarif, der die französischen Waren in gemäßigter Form schügte. An seine Stelle trat im Jahre 1893 der mutterländische Tarif. Die Ergebnisse der Jahre 1892 und 1893 dürfen nicht zum Bergleich herangezogen werden, denn diese Ziffern sind durch die Erwartung der Tarif- änderung beeinflußt worden, weil die Kaufleute, um den höheren Zoll zu vermeiden,. noch schnell große Bestellungen der im Zoll heraufgesetzten Artikel aus- führen ließen. Im Jahre 1894 kamen bei einer Ge- samteinfuhr von 2233 000 Fr. aus Frankreich 938 000 Fr. und aus dem Auslande 1 295 000 Fr.; der Auteil der heimischen Waren betrug also 42 v. H. Dieser Anteil hat sich allmählich gehoben: seit 6 Jahren ist er um 60 v. H. herum stehen geblieben. Im Jahre 1911 hat die alte Kolonie Gabun aus Frankreich n 2 895 000 Fr., aus dem Auslande für 2 117 im ganzen also für 5 012 000 Fr. eingesü ührt. enn wir die gleichen Jahre für die im konven- tionellen Kongobecken gelegenen französischen Gebiete untersuchen, so finden wir, daß die Einfuhr aus Fran- reich im Jahre 1894 den Betrag von 242.000 Fr. ausmachte, gegen 2 130 000 Fr. aus dem Auslande bei einer Gesamteinfuhr von 2 872 000 Fr.; der Anteil der franzöischen Waren betrug also 10 v. H. Er hob sich auf 12 v. H. und hielt sich auf dieson Fuße bis zuit Eindringen der Konzessionchgesellschahern im Jahre 1900. Von diesem Zeitpunkt an stieg - Anteil plöslich auf 27 v. H. im Jahre 1900, 42 v. H. im Jahre 1901, 49 v. H. im Jahre 1902. Von 1905 bis 1909 hielr er sich auf einem Durchschnitt von 33 v. H. und stieg dann wieder auf 41 v. H. im Jahre 1910 und 49 v. K. im Jahre 1911. In den beiden letzten Jahren ist der Prozentsatz dadurch erhöht worden, daß zahlreiche Waren, die aus den Mitteln der Anleihe von 19090 beschafft wurden, sowie eine große Menge Kriegs- material für die Okkupationstruppen eingeiührt worden sind, alles Gegenstände, welche nicht eigentliche Handels- objekte sind und in sehr viel stärkerem Maße über Brazzaville als in Gabun eingeführt worden sind. Der tatsächliche Anteil der Einfuhr französischer Handelswaren beträgt in den Gebieten des konven- lionellen Kongobeckens etwa 42 v. H. der Gesamteinfuhr. Der Anteil ist daher um etwa 17 v. H. geringer, ale in Gabunz in dieser Zahl drückt sich der Vorteil aus. den das gegenwärtige Schutzgollsystem dieser Kolonie jür die mutterländische Industrie im Gesolge gehabt hat. Hierüber darf jedoch ein anderes für die Be- wertung wichtiges Moment nicht außer Betracht ge- lassen werden. Die Umsätze im konventionellen Kongo“ becken sind in einer geradezu anffallenden Weise gestiegen. und zwar weniger durch eine Steigerung der Wainahmesähigkeit der unterworjenen Bevölkerung. als durch den Hinzutritt neuer Abnehmer unter den an den Wasserläufen des oberen Nongobeckens woh- nenden Stämmen. Eine derartige Begünstigung kam infolge der anders gearteten geographischen Verhält- nine der Kolonie Gabun nicht zustatten. Aber nachdem im Jahre 1906 die Durchdringung der durch die Wasser- straßen des oberen Kongo erschlossenen Gebiete einiger- maßen vollendet war. wurde die Lage der beiden Teile der Kolonie wieder vergleichbar. Von 1906 bie 1911 hat sich die Einfuhr über Braggaville von 6 401 00„0 auf 9 783 000 Fr. geboben. sie vermehrte sich also in sechs Jahren um 3 382.000 Fr., das macht jährlich 563 000 Fr. und entspricht einem jährlichen Zuwach: von 9 v. H. Wenn diese Zuwachsrate in Gabun . 1894 wirlsam gewesen wäre, so würde dort gegen- wärtig eine Gesamteinfuhr von 9 600 000 Fr. zu ver- zeichnen sein. Bei einem nichtdt fferenzierernden Jol- tarif würde hiervon der französische Handel 12 v. D geliefert haben, das macht 4032 000 Fr. Unter dem gegenwärtig geltenden Tarif von 1892 hat der leiran- gösische Handel nur 2 895000. Fr. eingeführt. Dieser System hat also in Wirklichtein für die franfösicr= Industrie und den französischen Ausfuhrhandel einen Gewinnverlust von 1 137 000 Fr. für das Jahr 1911 mit sich gebracht; gleichzeitig sind dem lokalen Budgel die einer Einfuhr von gleichem Werte entsprechenden Zollbeträge, mindestens also 200 000 Fr., entgangen. Zolleinnahmen. Die Zolleinnahmen haben sich im Jahre 1911 aui 3524 193 Fr. gehoben gegen 2 828 788 Fr. im Jahre 1910 und 2 412 337 Fr. im Jahre 1909. Sie seuten sich wie folgt zusammen: