W 1565 20 ferner zum Satze von 120 Peseten für 100 kg Rein- ha verzoalt, der für Kakao anderer Herkunft fest- gesegt ist. Follbegünstigte Einfuhr von Kaffee aus den spanischen Besitzungen am Golf von Guinea. Nach Artikel 5 des Budgetgesetzes für die spanischen Lesitzungen von Westafrika für das Jahr 1913 vom . Dezember 1912 ist dem in den spanischen Besitzungen am Golf von Guinea erzeugten und von dort her- lommenden Kaffee für einen Zeitraum von 6 Jahren Nollireiheit auf der Halbinsel und den Balearen bis zin folgenden Mengen gewährt worden: 50 000 kg im 1. Jahre, 10 000 ksg im 2. Jahre, 15 000 kg im 3. Jahre, 20 000 kg im 4. Jahre, 25 000 kg im 6. Jahre. tt. iai l% # Die diese Grenzen übersteigenden Mengen Kaffee umterliegen dem Zolle von 105 Pesfeten für 100 kg Reingewicht, der für in Fernando Po erzeugten un von dort herkommenden Kaffee in Nr. 688 des Zoll- tarifs festgesetzt ist, aber unter Abzug der von der Verwaltung für Kaffee-Schalen oder -Hülsen zu be- stimmenden Tara. - (Nach einem Berichte der Kaiserl. Botschaft in Madrid.) Vermischtes. Die Holonsalabtellung der Deutschen Londwirt- schaftsgeseilschatt wird ihre zehnte Versammlung am Mitt- woch, den 19. Februar, nachmittags 1 Uhr, im Bankettsaal des „Rheingold“, Berlin, Bellevue- straße 19/20, abhalten. Die Tagesordnung ist folgende: Aufnahme neuer Mitglieder. Bericht des Geschäftsführers. Preisbewerb für Baumwolle 1914. „WGWie hat der Tropenwirt den Boden für Anlage einer Pflanzung auszu- wählen?“" Berichterstatter: Geheimer Regie- rungsrat Professor Dr. WohltmannHalle. „Landwirtschaft in Neuguinen“ (mit Lichtbildern). Berichterstatter: Professor Preuß-Berlin. Wänsche und Anträge. — — e. W us dem wurchlichen Keden Deutsch-Ostatrtnas. 9 Der Anschluß der deutschen evangelischen emeinde zu Tanga und Hinterland (Deutsch- frito) an die evangelische Landeskirche ünt üälteren preußischen Provinzen ist durch 1i chöchsten Erlaß vom 4. Dezember 1912 ge- hmigt worden. PDie belgische eltendahn nach den eutral- atrihanischen Seen. . Im belgischen Kolonialministerium find sehr daunicdigende Nachrichten Üüber die Bahn nach troßen Seen eingelaufen. Auf dem Ober- des Kongo war als unvermeidliche Folge un Systemwechsels eine mehrere Monate lang mialernde Berkehrsstörung eingetreten. Sie hatte Antunft des Eisenbahnmaterials verzögert und so das Personal des dritten Abschnittes von Kabalo zum Tanganyika zur Untätigkeit ver- urteilt. » Diese Verkehrsstauung ist jetzt behoben. Vier Schiffe von je 500 Tons — demnächst kommt noch ein fünftes hinzu — bringen regelmäßig Schienen und Brückenmaterial heran. Zur Zeit ist der Schienenstrang bereits bis Kilometer 40 vorgestreckt, während die Erdarbeiten bis Kilo- meter 160, d. h. bis auf eine Entfernung von nur noch 140 km vom Tanganyiko, vollendet sind. Nach den Versicherungen des Ingenieurs Adam soll der Tanganyika noch vor Dezember 1913 erreicht werden, also etwas früher als der deutsche Schienenstrang, der von der Ostküste ausgehend, in Kigoma auslaufen soll. (Aus „Le Journal du Congo“, Nr. 6, vom 9. Nov. 1912.) " flacherltqllenlichenKoloalalvenvalusaw Durch Gesetz vom 16. Dezember 1912 wird die Einrichtung eines Kontokorrents zwischen dem Staatsschatze und dem Kolonial= ministerium bis zur Höchstgrenze von 50 Mil- lionen Lire genehmigt, und zwar zur Ausführung öffentlicher Arbeiten — einschließlich der Errichtung von Dienstgebäuden — und zur Schaffung der erforderlichen Verwaltungsorganisationen in Tri- politanien und der Cyrenaika, endlich zur Bestreimng derjenigen Ausgaben des Kolonial- ministeriums, welche die durch Gesetz vom 6. Juli 1912 bewilligte Summe von 200 000 Lire über- steigen. Durch Königliche Dekrete wird jeweils auf Beschluß des Ministerrats festgesetzt werden, in- wieweit von der durch das vorliegende Gesetz erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht werden soll und welche der Beträge, die für die im neuen