W 260 20 Im Schutzebiet sind eingetroffen bzw. wieder- eingetroffen: am 17. und 18. Dezember: Kataster- zeichner Bernoth; kommiss. Sekretär Mostertz, Kapitän Neumüller, Maschinist 1. Kl. Roh- leder, Asfistent 2. Kl. Schlicke, die Polizeiwacht- meister Hildenbrad und Erlewein, Kanzlei- gehilfe Harnoß; am 31. Dezember und 1. Ja- nuar: Landmesser Schnecko; Bezirksamtmann Keudel, Regierungsbaumeister Schmidt, Tech- nischer Gehilfe Brühl; am 18. und 20. Januar: Gerichtsassessor Neumann, Beterinärgehilfe Lan- ger; die Regierungstierärzte Dr. Moser, Hoff- meister und Heilemann, Gouvernements- sekretär Neugebauer, Kapitän Stiehler, Ka- tasterzeichner Stülzen, Veterinärgehilfe Geißel- brecht. " Deutsch-Südwestaosrika. Die Ausreise hat am 28. Februar angetreten: Landrichter Dr. Viehweger; die Wiederausreiie haben am 10. März angetreten: Zollinspekior Weikusat und Oberbahnmeister Urban. Deutsch-Neugulnea. Im Schutzgebiet find eingetroffen bzw. wieder- eingetroffen: am 29. Dezember: Regierungsarzt Dr. Born; am 11. Januar: Sekretär Eckert und Sanitätsgehilfe Hoek. Das Schutzgebiet hat Regierungsarzt Dr. Kop# am 9. Januar mit Heimaturlaub verlassen. nüchtamtlicher Teil I Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. (Abdruck der Nachrichten vollständig oder tellwetse nur mit Quellenangabe gestattet.) Deutsch-Ostafrika. Jur Frage der Befledlung Deutsch-Ostafrihas. 1. Urteil des Gouverneurs Dr. Schuee über die Besiedlung und Besiehlungsmuglichleit der Abhänge des Kiltmandjarv- und des Mernberges. A. Gesundhbeitlich. Im Bezirk Moschi sind je nach der Höhenlage gesundheitlich ganz verschiedene Gebiete vorhonden. Die tiefer gelegenen Teile unterscheiden sich in dieser Hinsicht nicht von anderen tiefgelegenen Gebieten der Kolonie. Wie anderwärts, schließen die klimatischen Verhältnisse, insbesondere die dort ebenso häufig wie sonst vorkommenden tropischen Krankheiten, eine dauernde, nicht durch Aufenthalt im gemäßigten Klima unterbrochene Besiedlung durch Europäer aus. Dies gilt für die Gebiete bis zu einer Höhenlage von etwa 900 bis 1000 m, an einzelnen Stellen wohl darüber hinaus. Je höber der Ort liegt, um so kühler pflegen aller. dings die Nächte zu sein, so daß bei nicht zu häusigem Auftreten der Malaria der Europäer hier unter Umständen länger als in den nefgele- genen Gebieten ohne Heimatanfenthalt auskommen kann. Leider sind jedoch manche der Gebiete am Kilimandjaro, insbesondere in der Gegend des Rauwaldes bei Nen-Moscht, infolge häusigen Vor- kommens von Anopheles-Mosliten besonde#rs stark — Krker als viele Küstenorte — Makaria durchseucht, so daß die Annehmlichkeiten der Höhen- lage dagegen nicht allzusehr ins Gewicht fallen dürften. Von höher gelegenen Gebieten, bei denen zum Teil Malariafreiheit besteht, sind die in den Wald- gürteln des Kilimandjaro und Meru gelegenen oder an diese angrenzenden Pflanzungsgebiete und die als Hochsteppe im wesentlichen nur für Vieh- zucht in Betracht kommenden Farmgebiete, die zum Teil an die vorgenannten Gebiete sich an- schließen, zu unterscheiden. a. Die Pflanzungsgebiete des Kilimandjaro und Meru. Ein Teil der Pflanzungen am Kilimandjaro, von denen im vorigen Abschnitt die Rede war, liegt in niedriger Höhenlage und besitzt ein mehr oder minder reichliches Malariavorkommen. Andere Pflanzungen liegen in dem von Eingeborenen stort bewohnten Gürtel, der sich in einer Höhenlage von etwa 1200 bis 1500 m und darüber im Süden umd Osten des Kilimandjaro um diesen h eht. Am Meru liegen die Pflanzungen fast durchweg in einer Höhenlage von 1200 bis 1500 m. Mo- laria kommt nach den Angaben der Pflanzer und Missionare wie der Eingeborenen in den meisten dleser Gebiete überhaupt nicht vor. Allerdings sinden sich bisweilen große Verschiedenheiten bei annähernd gleicher Obhenlage. Es kommt wesemt- lich darauf an, ob natürliche oder durch mangel- hafte Bewässerungsanlagen hervorgerufene geblete oder stehende Gewäffer vorhanden sind oder nicht. Im ersteren Fall kommt bisweilen Malario auch in sonst davon freien höher gelegenen Ge- bieten vor, während im letzteren Fall auch me-