W 364 20 Hochlande von Lelet gut rentierende Anlagen machen könnten, sofern sie die nötigen Arbeiter aufzutreiben vermögen, und ich kann diese Ansicht jetzt, da die Lage des Kaffeemarktes doch wesent- lich günstiger ist als zur Zeit der Abfassung meines erwähnten Berichts, nur aufrecht erhalten, obgleich Dr. Bücher eine ganz entgegengesetzte Ansicht über den wirtschaftlichen Wert des Hoch- landes (a. o. O.) inzwischen geäußert hat. Gewiß muß ich Herrn Dr. Bücher zugeben, daß große zusammenhängende Plantagen hier nicht möglich wären; wohl aber könnten, wie es in der Alta Verapaz Sitte ist, zahlreiche kleinere Kaffeegärten an den jeweils meistbegünstigten Stellen an- gelegt und ihr Produkt an die einzelnen Plan- tagenbetriebe abgeliefert werden; wohl muß ich ferner Herrn Dr. Bücher recht geben, daß zeiten- weise Wassermangel auf dem Hochland von Lelet herrschen wird, und ich habe selbst bereits früher in meinem Bericht darauf hingewiesen; aber so gut man in manchen ebenso ungünstig gelegenen Pflanzungen der Alta Verapaz durch Aufsammeln von Regenwasser genügende Wasservorräte für das Haus wie für das Benefizieren des Kaffees zu gewinnen vermag, dürfte dasselbe auch in Lelet möglich sein. Und wenn Dr. Bücher meint, daß wegen der verhältnismäßig starken Besied- lung des Plateaus für Pflanzungen kein Raum wäre, so möchte ich auf Grund meiner eigenen Anschauung des Geländes und meiner Erfah- rungen von Guatemala glauben, daß selbst auf dem waldfreien befiedelten Gebiet von Lelet genug Land für eine mäßige Zahl von Kaffeegärten vorhanden wäre; außerdem würde sich aber zweifellos in den benachbarten Urwaldgebieten von ähnlicher Höhenlage Raum für viel mehr Pflanzungen finden, als sich mit den verfügbaren Arbeitskräften bearbeiten ließen. Herr Dr. Bücher meint aber weiter, daß das Plateau von Lelet nicht groß genug wäre, um die bei etwaigem Plantagenbau für notwendige Wegebauten entstehenden Kosten zu lohnen. Ich gebe zu, daß der Bau von Fahrwegen für einen Großplantagenbetrieb unverhältnismäßig teuer wäre und nicht lohnen würde, aber die Saum- pfade, die für die von mir angenommenen klei- neren Betriebe (von je ein= oder zweihundert- tausend Bäumen) notwendig wären, könnten ohne große Auslagen hergestellt werden. In der Alta Verapaz, wo doch auch ganz ÜMberwiegend deutsche Pflanzer tätig find, pflegte man viel größere Schwierigkeiten im Laufe der Zeit sieg- reich zu überwinden. Warum sollte es auf dem Plateau von Lelet nicht möglich sein? Vielleicht wäre freilich die Abflachung des Hochlandes im nördlichen Südneumecklenburg (zwischen Suralil und Hiratan) in etwa gleicher Höhenlage in mancher Hinsicht noch günstiger für Anlage von Kaffeepflanzungen, da dort zahlreiche ausdauernde Bäche vorhanden sind und wohl auch der Boden fruchtbarer sein dürfte als in Lelet. Wenn ich trotzdem früher diese südlichen Gebiete nicht für Anlage von Kaffeepflanzungen empfohlen habe, so geschah es aus dem Grunde, weil sie nur äußerst dürftig befiedelt sind, also die Gewinnung von Arbeitern schwieriger wäre, und weil andererseits die Schaffung von Zufuhr= wegen wegen größerer Entfernungen und Ge- ländeschwierigkeiten kostspieliger, auch die Trans- portspesen viel höher werden müßten. So betrachte ich noch immer das Plateau von Lelet als ein günstiges Ansiedlungsgebiet für einige unternehmende Europäer, gebe aber freilich zu, daß mit ihrer Festsetzung der Wert des Plateaus als Erholungsstätte für Tieflandbewohner der Insel vielleicht finken würde, weil ich fürchte, daß mit der Einführung von Zucht= oder Saum- tieren die unglückseligerweise bereits auf Neu- mecklenburg eingeschleppte Zeckenplage auch nach dem Hochland von Lelet gebracht werden könnte. Aber wenn es bei Anwendung gewisser Vorsichts- maßregeln gelingen würde, die Zeckenplage vom Hochland fern zu halten, so würde ich den Aufenthalt daselbst geradezu für beneidenswert ansehen; wenngleich natürlich die immerhin be- schränkten Raummaße nur einer kleinen Zahl von Siedlern die Festsetzung gestatten können, so hielt ich doch das Gebiet bei meinem Besuch 1908 für so wertvoll, daß ich beabsichtigte, es genauer zu untersuchen — eine Absicht, die mir freilich damals durch eine unterwegs erlittene Fußver- letzung unmöglich gemacht worden ist. . Kolonialrechtliche Entscheidungen. Nr. 3. Kuszug aus dem Urtelle des Höniglich Preußischen Rammergerichts (10. Jlwilsenat) vom 11. Junl 1908. 1. Die Entscheidung eines deutschen Konfuls, daß ein Deutscher in seinem Konsulatsbezirk hilfs- bedürftig sei und zur Linderung seiner Not amt- licher Geldmittel für die Heimreise nach Deutschland bedürfe, unterliegt nicht der richter- lichen Nachprüfung. 2. Die vom Konful gewährten Reisemittel sind zur Bestreitung des notdürftigen Unterhalts