G 373 20 Für die Monate November 1912 bis einschließlich März 1918 sind die Einnahmen und Ausgaben pro- visorisch ermittelt. Von dem Überschuß des Bechnungsjahres 191111 181411 entfielen auf die Gesellschaft 30 schädigung für die Betriebsführung. Von dem dann verbleibenden Betrage von 1006 229 .4 erhielt die Gesellschaft 10 v. H. = 100 628 .42, woegen der Rest mit 905 606 /4 an den Fiskus zur Ablieferung gelangt ist. 9 * Für die Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Be- triebs-Gesellschaft stellt sich das Ergebnis für 1912, wie folgt: Zinseneinnahmen 208 05 4— &#Gewinn- anteil an den von der G. m. b. Ke & Co. ab- gewickelten Kolonialbaugeschäften 181 67S. 4 üÜberschuß aus den gepachteten Betri ben der Usambarabahn und der Lüderitzbuchtbahn 95 818 ¾, zusammen 486 075.“ Dagegen erforderten Unkosten 21 547 4, Gaonstee. &¾, vertragsmäßige Zahlung an die Aktiengesell- chaft für Verkehrswesen 1 A, age in den Reservefonds 40 000 .¾ dent in #iie außeerordentliche Reserve 88 706 A W 5 v. H. Dividende an die Anteilseigner 200 ach r Bilanz per l Dezember 1912 die Gesellschaft an Guthaben 8356 & und an 8⅛ v. H. Reichsanleihe 8 986 925.46. Dee un dran die Schulden nur 146 557 .# aus. Debundscha-Dflanzung.“) Im Jahre 1912 betrug die Regenmenge nu 7505,0 mm gegen 11767,8 mm im Jahre 1911. Vei dn guten etter richtete die Maumieule wenig ie Erute an Kakao betrug 103 026½ kg gegen 87 *. i Jahre 1908, we 26 bisher die größte Ernte t hatte. Gegen d as Vorjahr wurden onie mehr geerntet. Die rmsnsns"6 der tragenden Kakaobestände war 188 ha groß; der Durchschnittsertrag eines Hektars betrug demnach 14,93 Zentner. Die Kickriazapfung ergab 219 kg zubereiteten Scraps. Die Aufbereitung des geschah noch nicht einheitlich, doch wurde der beste annqhernd so hoch bewertet wie feiner Para- mmn Neu bepflanzt wurden r ba mit Kakao und 4 ha mit Hevea. Am 31. Dezember befanden sich 244 ha unter Kultur, davon d ha mit Kakao und 48 ha mit Kautschuk. Die Zahl der eingeborenen Arbeiter und Hand- werker betrug im Durcschnitt 167. Der Gesundheits- austand war —— kgS-Een und Rückstellungen von 86 1657° AM verbleibt ein Reingewinn von 25 510 .K zu folgender Verteilung; 10 v H Dividene—22000 Rücklage 127 Tantiemen 1905 /# und Vortrag 884 . | rl2i banden Land und Pflanzungen mit 140 000 ¼ zu * Vankguthaben und Debitoren mit 98 875 / und Kasse mit 2514 .K—, während die Gesellschaft an Kreditoren nur 4197 A schuldete. Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. Französisch-Westafrihn zu Beginn des Jabres 1912. Allgemeine Organisation (Verfassung). Französisch-Westafrika umfaßt die Kolonien Sene- hal. Französisch-Guinea, Elfenbeinküste, Da- mey, Haut-Sénégal-Niger, das unter Zivil- verwalt#ng stehende Territorium Mauretanien ut das mililchisch verwaltete Territorium des Niger. ie Gesamtoberfläche beträgt etwa 4 000 000 qkm. Die eingeborene Bevölkerung beläuft. sh auf etwa 12 000 OOo Einwohner, von- — *# 000 000 Mo- hammedaner, 7 000 000 42 000 Christen jind. Die weiße Do asteht aus etwa 6000 Fran beren cnhne U#btkürpersonen und 1700 Nichtfran Berwaltung. Generalgouvernement. Für das ganze Gebiet gilt das. régime des derrets“. Es steht seit dem Dekret vom 18. Okiober 1904 unter einem Generalgouverneur, die einzelnen Kolonien unter Gouverneuren (Lieutenants-Gouverneurs). Der Generalgouverneur, dem ein Gouvernements- rat (consell de gouvernement) zur Seite steht, ist Ver- treter der Republik. Er organisiert und leitet die ienstzweige, die nicht unmittelbar den Behörden des " erlandes unterstehen! und ernennt das in ihnen beschöftigte Personal. verwaltet das General- udgei, das die ——' für gemeinsame“ Zwecke Ae dieser Kolonien zu bestreiten bestimmt ist. Diese sgaben bestehen vorzüglich in dem S endienst, 2. in den Beiträgen an das Mutterland, # her eienbahnen. 3. in den Arbeiten und Unternehmungen von ge- meinsamem Interesse, wie z. B. dem Betriebe interkolonialer Eisenbahnen, 4. in den Beträgen für Rechtspflege und Zoll- Hieverwaltung. ie Cinnahmen. bestehen hauptsächlich in den Ab- gaben D Ein= und Ausfuhr, sowie in den Reinerträgen fi Gouvernementsrat besteht aus den Unter- ourer on den Abteilungsleitern in dem Dienst- vereich des Von. Couyernemern — aus dem Präsidenten und aus je einem Vertreter 7 el se der vom Generalgouverneur ernannt wird. Generalgouverneur und Gouvernements- rat bilden das Generalgouvernement, eine juristische Person, welche zwischen das Mutterland und die einzelnen Kolonien eingeschaltet iß die ihrerseits wieder für sich gesonderte srechtüche Körperschaften mit gesondertem Vermögen und gesonderter Verwaltung darstellen. Es bildet das einigende Band zwischen den verschiedenen —— untereinander durch die ihm zustehende Auf ich t und Oberleitung (contröle et haute direction) und sichert. auf allen Gebieten die Eingeitlichtet der Gesichtspu Sitz des * “ zz h ist Dakar. Die einzelnen Kolonien. ie Kolonie des Senegal entsendet in das fran- galcl Porlament einen bbsoronelen. der gleis ihr ertreter im Höchsten Kolonialrat (Consei ) us 1# Aus dem Geschäftsbericht für das Betriebs- jahr 1912.