381 Die Sitzungen sämtlicher Gerichte sind öffent- lich, soweit nicht ausnahmsweise der Ausschluß der Offentlichkeit bei Gefährdung der Sittlichkeit oder der öffentlichen Ordnung zulässig ist. Bei allen Gerichten sind Gerichtschreiber bestellt; der Gerichtschreiber bei dem Friedensgericht mit er- weiterter Kompetenz ist zugleich Notar und Mo- biliartaxator. Die in letzter Instanz erlassenen Erkenntnisse aller französischen Gerichte können mittels eines Kafsationsgesuches in den im Gesetz besonders be- stimmten Fällen angefochten werden. Uber das beuach entscheidet der Kassationshof. Die wiul lch besondere Gerichte (tribunaux in- digèenes) ausgeübt. Diesen unterstehen alle Per- sonen, die nicht den franzöfischen Gerichten unter- worfen sind. An dem Hauptort eines jeden Verwaltungs- bezirks ist ein Eingeborenengericht eingerichtet, be- stehend aus dem Vorsteher des Verwaltungs- bezirks als Vorsitzenden sowie zwei Beisitzern mit beratender Stimme. Die Beisitzer. sind ein Euro- päer und ein Eingeborener oder zwei Eingeborene. Der Vorsitzende kann unter Umständen von der Zuziehung der Beisitzer absehen. Die Einrichtung des Staatsanwalts und des Gerichtschreibers be- steht nicht. Eingeborenengerichtsbarkeit « TO Die Gerichte erkennen in Zivilsachen unter Anwendung des örtlichen Gewohnheitsrechtes in erster und letzter Instanz. In Strafsachen können nur Todesstrafe, Ge- fängnisstrafe und Geldstrafe verhängt werden. Die Entscheidungen der Gerichte, die eine höhere Strafe als zwei Jahre Gefängnis aussprechen, bedürfen der Bestätigung durch den Bestätigungs- gerichtshof a chambre d'’homologation). Dieser besteht aus den Mitgliedern des Berufungs- gerichtshofes sowie zwei weiteren vom General- gouverneur ernannten Beamten. Die der Be- stätigung bedürfenden Erkenntnisse werden dem Gerichtshof durch den Generalstaatsanwalt vor- gelegt. Die Erkenntnisse, die der Bestätigung nicht bedürfen, ergehen in erster und letzter Instanz, jedoch kann der Generalstaatsanwalt Aufhebung beim Bestätigungsgerichtshofe beantragen. Ein weiteres Rechtsmittel findet in Strafsachen nicht att. Alle Urteile ergehen auch hier in öffentlicher Sitzung. Ablehnung der Richter sowie Strafvoll- streckungsverjährung sind ausgeschlossen. Die Vor- sitenden find auch mit den Ermittlungen und Untersuchungen betraut und können ihre Besug- nisse unter ihrer Verantwortung und Aussicht auf ihnen unterstellte Zivil= und Militärbeamte über- tragen. Kolonlale Literatur.) VIII. Die el Bücher, deren B. I. Kolonialwesen im allgemeinen und Kolonialwirtschaft. Kamerun-Post. Upebhing u. einziges Organ die wirtschaftl. Interessen deutsch. Slaan für enn u Togo Ig. 161. Duala: Feuns & Cr. * Wirll Hamburg: 2 Agrarkreditaufgaben in Deutsch-Süd-- Der 6 e 263—270. 138 . Serzssssnakn= und Kolonialpolitik. un b Robert de: Le Libérin et les puissa- 7 américaine. L'Afridue Françgaise, r— * L'couvre civilisstrice au Congo. Héroisme rimé par le Mi- re d. sc. et d. arts. Cand: Herekenrath 1913. w. 563 S. 40 (8). (# — b-Ostafrik nbe Denell Alnn 18. —“*5 2. Aufl. Süd- 4 West-Verl. 1913. 430 go. W.: vestafrika. * ————. —— eloem " sin . So n wWelehe bei der — d ck. vorden #n n; mit einem &# dlelenigen, welche klufilch er- Per Verlag erklärt sleh gern zur Annahme und Neilrvelklag en. S# vrele wese dles Vienslonsezemplare -- zur Atnähne In erzeichuls lIbm zugesoblekt werde Kolopialmsehte. (Mit 4 Kartenskizzen.) 1. A sich die Redaktion durchaus vorbehllt, werden unter kelnen Umständen zurückgesandt. Simon, Kurt: Spanien und Portugal als See- und Aufl. Ham- burg: Hermes 1913. XIV, 320 8. 5, 50 A. s80o. so III. Geographie. Reisebeschreibungen. Archäclogie * Chandron: Les races * 8 Fo Noire. Revue des troupes vespnises 129 (1913), 285—305. l2 Cook: The traveller’s handbock for Algeria and Tunisia. With maps, lans and ill. London: k & Son 1913. FN r* S. 5.50 K. 8o. Stigand, C. H.: The land of Zinj. Being an „u ef British East Africn, its ancient bistory and t inbabitants. (With ia...4 )London: Con- —. 14 1913. XII, 351 S. 15,80 .#K. So. io Dlereke, C. Schulwandlkarten. Atrika, Staaten- karte 1: Uh,50 oo. 165.5 —X 147,5 em. Farbdr. auf . m. Stüben. Braunschweig: Westermann 19 13. AM. ii Joseph, Gaston: Bingerville. Capitale de la Cöte dlvoire. Renseignements Coloniaux 4 (1913) ment à ’Afrique Française No. 3. 1913). (12 Schultze, Arnold: Die Li Annobon im Golf von Guin (M. Karte. 4 Abb.) Petermanns Mttteil. — (1913), 731—133. lis