401 20 finderungen der Satzung der Kolonlalgesellschaft „Diamanten-Regie des südwest- afrikanischen Schutzgebietes“. Vom 17. März 1913. Die Satzung der Diamanten-Regie des südwestafrikanischen Schutzgebietes ist durch Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. März 1913 mit Zustimmung der Auf- sichtsbehörde, wie folgt, geändert worden: · l.Jn§4Nt.1wirdnachdenWo-:ten,,die·Verwertungzubewirken«eingefchaltet: „die Diamantensteuer festzustellen und zu erheben und die Erlöse nach Abzug der Diamanten- steuer oder des Ausfuhrzolles und der Verwertungsgebühren an die Berechtigten abzu- führen, endlich usw.“ 2. Der § 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Die Zeichner von Anteilen werden von der Haftung für die noch ausstehenden Einzahlungen frei, sobald sie ihre Anteile mit Zustimmung des Reichskanzlers (Reichs- Kolonialamts) veräußern. Im übrigen können die Zeichner von Anteilen und deren Rechtsnachfolger von den ihnen obliegenden Leistungen an die Gesellschaft nicht befreit werden. Sie können auch gegen diese Leistungen eine Forderung an die Gesellschaft nicht aufrechnen.“ 3. Im § 20 kommt der Absatz 4 in Fortfall. 4. Im Absatz 2 des § 21 wird in der ersten Zeile die Ziffer 5 in „4“ geändert. Dersonalien. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, für die Dauer des gegenwärtig von ihm bekleideten Amtes den Amtsgerichtsrat von der Linde in Potsdam zum Mitgliede der Disziplinarkammer für die Schutzgebiete, und zwar als Beisitzer, zu ernennen. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den bisherigen ständigen Hilfs- arbeiter im Reichs-Kolonialamt Regierungsrat August Full zum Geheimen Regierungsrat und vor- tragenden Rat im Reichs-Kolonialamt zu ernennen. Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Vorstand bei der Bauinspektion des Gouvernements von Deutsch-Ostafrika Joseph Müller den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen. Kalserliche Schutztruppen. Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. A. K. O. vom 1. April 1913. d. Veltheim, Leutnant im Brandenburgischen Jäger-Bataillon Nr. 3, und d. Oppen, Leutnant im Königin Elisabeth Garde-Grenadier-Regiment Nr. 3, scheiden am 9. April aus dem Heere aus und werden mit dem 10. April 1913 in der Schutztruppe angestellt. Bauer, Leutnant im Königlich Bayerischen 2. Fußartillerie-Regiment, dieser unter Verleihung eines Patents vom 8. September 1905, und Gatterbauer, Leutnant im Königlich Bayerischen 22. Infanterie-Regiment, dieser unter Verleihung eines Patents vom 26. Mai 1907, werden nach erfolgtem Ausscheiden aus dem Königlich Bayerischen Heere mit dem 10. April 1913 in der Schutztruppe angestellt. A. K. O. vom 18. April 1913. b. Blumenthal, Reitzenstein und Ruff, Oberleutnants, npring, Leutnant, llrich, Dr. Wolff, Dr. Eckard und Dr. Weck, Stabsärzte, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt.