G 882 2 in den Eigentümlichkeiten des Erdteils liegende Verhältnisse werden wie in ganz Südafrika so auch in unserm Schutzgebiet unvermeidlich sein. Sie finden ihren Ausgleich durch reichliche Er- träge in guten Jahren. Es ist richtig, daß Farmen in Südwestafrika sich nicht jederzeit unter günstigen Bedingungen veräußern lassen. Die Statistik der Zwangsver- steigerungen beweist, daß ein Teil der eingeleiteten Verfahren aus Mangel an Bietern nicht hat durchgeführt werden können. Anderseits besteht aber seit dem letzten Eingeborenen-Aufstand eine starke Nachfrage nach Farmen seitens zum Teil wohlhabender Käufer. In günstiger gelegenen Gebieten find deshalb geeignete Farmen oft kaum zu bekommen. Diese Erscheinung muß sich mit zunehmender Befiedelung verschärfen. Unter diesen Umständen darf die Möglichkeit gelegentlicher Schwierigkeiten bei der Durchführung von Zwangs- vollstreckungsanträgen nicht als ernsthaftes Hinder- nis betrachtet werden. Mit einem gewissen finanziellen Risiko ist ein Eingreifen der Regierung allerdings verbunden. Dieses Risiko ist aber von den meisten wirtschaft- lichen Unternehmungen in Neuländern nicht zu trennen. Durch vorsichtige Grundsätze für die Gewährung des Kredits läßt sich ein Teil des Risikos beseitigen. Von den verschiedenen Arten des Kredits kommt für eine Beteiligung des Staates in erster Linie der Grundkredit in Betracht. Für eine Vieh= und Erntebeleihung, wie sie in anderen Neuländern mit mehr oder minder Erfolg ein- geführt ist, fehlen in Südwestafrika die nur im Wege der Reichsgesetzgebung möglichen Vorschriften, auch könnte auf diesem Wege das angestrebte Ziel, die Gewährung langfristigen Kredits, nicht erreicht werden. Die Gewährung von Grundkredit wird teils in der Form des (reinen) Bodenkredits, teils in der des Meliorationskredits zu erfolgen haben. Von manchem wird die Ansicht vertreten, daß zur Zeit allein die Gewährung von Meliorations- kredit möglich sei, weil der Boden jetzt schon im allgemeinen so stark belastet sei, daß er für weitere Forderungen keine Sicherheit biete. Ferner ge- währe allein ein kontrollierter Meliorationskredit die Sicherheit, daß die Gelder tatsächlich zum Nutzen der Wirtschaft verwendet würden. Die Gewährung von Darlehnen zu Meliorations- zwecken wird allerdings eine bedeutsame Rolle spielen. Hierfür wird ein Kredit dann unbedenk- lich zur Verfügung gestellt werden können, wenn durch die Bedingungen der Auszahlung des Geldes Sicherheit dafür geschaffen wird, daß die Meliorationen wirklich zur Ausführung gelangen. Da auf dem wichtigsten Meliorationsgebiete, dem der Wassererschließung, noch sehr große Aufgaben zu lösen sind, wird der Versuch zu machen sein, durch Gewährung geeigneten Kredits an die Grundeigentümer und unmittelbare Auszahlung der Darlehne für Rechnung der Farmer an die Unternehmer die Entstehung privater Bohrgesell- schaften anzuregen. Auf diese Weise wird die richtige Verwendung der kreditierten Summen zweifelsfrei sichergestellt. Ferner wird die Wasser- erschließung raschere Fortschritte machen, wenn sich eine Anzahl von Gesellschaften damit be- schäftigt, als wenn, wie bisher, diese Aufgabe ausschließlich der Regierung obliegt. Der Ent- wurf sieht neben der Gewährung von Melio- rationskredit gegen hypothekarische Sicherheit die Hingabe von Meliorationsdarlehnen für land- wirtschaftliche Zwecke an juristische Personen des öffentlichen Rechtes ohne Sicherheit vor. Die Kreditwürdigkeit dieser Darlehnsempfänger wird den Verzicht auf Sicherstellung ohne weiteres rechtfertigen. Die Möglichkeit, Darlehne an diese Verbände zu geben, ist aus dem Grunde erwünscht, weil sie Meliorationen im Interesse eines größeren Personenkreises durchzuführen am ehesten in der Lage sein werden. Eine Gewährung von Kredit für die drin- gendsten Meliorationen genügt aber für sich allein nicht, um das Bedürfnis der Farmer nach Kredit zu befriedigen. Eine Reihe von ihnen, oft gerade die tätigsten, haben die notwendigsten Melio- rationen bereits ausgeführt. Hierfür und für andere wirtschaftliche Zwecke haben sie fast all- gemein Geld aufnehmen müssen, wofür sie die in Südwestafrika landesüblichen hohen Zinsen zahlen. Für die gesunde wirtschaftliche Fortentwicklung dieser Betriebe ist es erforderlich, daß der auf ihnen lastende verhälmismäßig kurzfristige und hochverzinsliche Hypothekenkredit in langfristigen mit niedrigeren Zinssätzen umgewandelt wird. Diese Umwandlung ist eine Aufgabe, die das Kreditinstitut neben der Gewährung von Melio- rationskredit auszuführen haben wird. Außerdem wird aber bei einer Anzahl von Farmern die Bestellung neuer Hypotheken gegen Einräumung eines entsprechenden Kredits möglich sein. Die Möglichkeit ist allerdings in Zweifel gezogen worden mit der Begründung, der Bodenkredit sei in der Höhe, in welcher er mit Rücksicht auf die erforderliche Sicherheit nur gegeben werden könne, durch bestehende Hypotheken, insbesondere solche für Restkaufgelder und Ansiedelungs- beihilfen, erschöpft. Dem Bedürfnis nach Boden- kredit könne dadurch genügt werden, daß für die dem Staate geschuldeten Gelder längere Rück- zahlungsfristen festgesetzt würden. Was zunächst den letzten Vorschlag anlangt, so wird die Umwandlung der staatlichen Rest-