602 20 beobachtet. Jede Sendung von Tieren muß von einer Bescheinigung begleitet sein. Falls irgendein Anzeichen für Maul= und Klauenseuche (epizootic aphta) von dem tierärztlichen Inspektor unter den lebenden Tieren an Bord eines Schiffes bei dessen Ankunft entdeckt wird, wird die Einfuhrerlaubnis zurückgezogen. Streu, Dünger oder Heu irgendwelcher Art, das dem Einführer gehört und von ihm während der Fahrt für die Tiere benutzt worden ist, soll von dem Schiffe, das diese verfrachtet hat. gelandet werden. ale Ausgaben für Fütterung, Untersuchung, Impfung, Vernichtung usw. der Tiere sind von dem umhfung oder seinem Agenten *—2 (El ) Uganda. Zollfreie Einfuhr von roher Baumwolle. Die Folltarifverordnung (Nr. 6 von 1910) ist durch eine Verordnung (Nr. 6 von 1918) dahin abgeändert worden, daß die zollfreie Einfuhr von roher Baumwolle in das Schutzgebiet mit Wirkung vom 1. Januar 1918 ab unter der Voraussetzung zulässig ist, daß die Roh- baumwolle. lediglich zum Zwecke der Bearbeitung, d. h. des Entkernens und der damit verbundenen Behand- lungen, oder zur Verpackung für die Ausfuhr dient. (The Board of Trade Journal.) Vermischtes. Beratende Kommission für Eingeborenen-Kngelegen- heiten im Kolonlalministerium Ju Haris. Die Dépêsche Coloniale vom 22. Mai macht ein Dekret der Französischen Republik vom 14. Mai, betreffend Einsetzung einer Kom- mission für Eingeborenen = Angelegen- heiten, bekannt. Die Kommission soll ressortieren aus dem Mi- nisterium der Kolonien; mit Rücksicht aber auf die allgemeine Bedeutung der von ihr zu be- handelnden Fragen sollen an ihren Beratungen je zwei Vertreter des Ministeriums der Auswär- tigen Angelegenheiten und des Ministeriums des Innern teilnehmen. Die Kommission, deren Mitglieder von dem Minister der Kolonien ernannt werden, setzt sich zusammen: aus Vertretern der kolonial politisch interessierten Presse, Vertretern kolonialer Unter- nehmungen wirtschaftlicher Natur, Soziologen, Ethnographen, Mitgliedern des Komitees für Ein- geborenenschutz, dem Generalinspekteur des kolo- nialen Gesundheitswesens und einem Mitgliede der medizinischen Akademie. Die Aufgaben der Kommission sollen sein: 1. Sammlung des gesamten vorliegenden Aktenmaterials über kolonialpolitische Maßnahmen Frankreichs, soweit durch sie die Interessen der Eingeborenen berührt werden, sowie Prüfung der Durchführung und der Erfolge dieser Maßnahmen. Aufstellung von Gesetzesentwürfen, Prü- fung von Reformvorschlägen und Aufstellung von Richtlinien für die zukünftige Eingeborenenpolitik. Gutachtliche Beantwortung aller ihr von den anderen Ministerien vorgelegten Fragen, soweit sie in ihren Geschäftskreis fallen. Mit Rücksicht auf die starke Dezentralisierung der französischen Kolonialverwaltung und die aus ihr sich ergebenden großen Machtbefugnisse der Generalgouverneure sollen die Beschlüsse dieser Kommission nicht bindenden, sondern nur be- ratenden Charakter haben. Verkehr durch den Suezkanal 1912. Der Schiffsverkehr durch den Suezkanal hat gegen das Jahr 1911 wieder zugenommen. Im Jahre 1912 durchfuhren den Kanal 5378 Dampfer (4969 im Jahre 1911) mit 20 275 120 Netto-Reg.-Tons (18 324 794 Reg.= To#s Die britische Flagge war mit 3254 Schiffen oder 63,4 v. H., die deutsche Flagge mit 698 Schiffen oder 14,9 v. H., die holländische Flagge mit 339 Schiffen oder 6,1 v. H., die österreichische Flagge mit 215 Schiffen oder 4 v. H., die französische Flagge mit 220 Schiffen oder 3,9 v. H. beteiligt. An Gebühren wurden 135 424 000 Franken eingenommen. Der Kanal ist jetzt so weit vertieft worden, daß ihn Dampfer mit einem Tiefgang von 29 Fuß englisch befahren können. Es ist jedoch solchen Schihen bisher die Durchfahrt noch nicht 3 gestattet. worden. Suezkanal-Gesellschaft hat die elektrische Be- leuchmug des Hafens beschlossen und läßt hierfür ein Elektrizitätswerk errichten. An beiden Seiten des Hafens sollen in Abständen von 100 m Kandelaber von 25 m Höhe mit Lampen von je 1000 Kerzenstärke aufgestellt werden. (Bericht des Kaiserl. Konsulats in Alexandrien.) Heue elsenbahnprosekte in der Südafrihanischen Unlon. In einem dem Bundesparlament unlängst vor- gelegten Gesetzentwurf ist der Bau von insgesamt 794½ Meilen neuer Eisenbahnlinien vorgesehen. Die Kosten sind auf 3 117225 L veranschlagt. In der Kapprovinz sollen 306¼ Meilen neuer Linien gebaut werden. Die veranschlagten Kosten stellen sich auf 1 127 049 L, d. s. durchschnittlich 3669 L für die Meile. Die wichtigste Strecke des Entwurfs ist die von Carnavon nach dem Zak River. Die Neubauten im Transvaal sollen eine Ge- samtlänge von 191 Meilen haben, die im Oranje-Frei- staat eine solche von 166½ Meilen. Die Kosten sind im Transvaal auf 766 260 L, d. f. 4012 L für die Meile, im Orange-Freistaat auf 692 449 KL, d. f. 4159 8 für die Meile, veranschlagt. In Natal betwägt die Gesamtlänge der geplanten Neubauten 130/4 Meilen. Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf 530 F*s L, d. s. 4057 K für die Meile. Die Baukosten für die 75½ Meilen sollen 3 1172251 betragen. Dies bedeutet gegen das vorjährige Projekt gine Verringerung der Durchschnittsklosten für die Meile 78 auf 3928 L. Die billigere Herstellung soll Snrch erreicht werden, daß für den Bau der Strecken