W 667 e Differenzen sind in Rechnung zu ziehen. Der aus der viermaligen Messung ermittelte mittlere Fehler darf den Betrag 0,0025 /80,001 * nicht übersteigen. Der mittlere Fehler ist nach folgendem Bei- spiele in jedem Falle zu ermitteln: V in Zentimeter 72 1. Messung 489,360 f ... + 72 51,8 2. Messung 489,5253232 ... — 8,8 77,4 3. Messung 489,48 m . —4,8 23,0 4. Messung 489,37 m + 6,2 38,4 — 13,6 190,6 + 13,4 Mittel 489,432 m TM 12 gestattet ist. 0, 0025 y.48 289 = 0,0025 28— T 0,067 m. 4. Bei der Basisvergrößerung ist zu berücksichtigen, daß Fehler in den den zu über- tragenden Seiten gegenüberliegenden Winkeln um so größeren Einfluß auf die Genauigkeit der berechneten Seite haben, je spitzer die Winkel sind. Infolgedessen sind die Winkel nicht unter 30 Grad zu wählen. Bei einem guten Theodoliten von 10 bis 20 Sekunden Nonienangabe genügt es, wenn die erwähnten Winkel bei einer Größe von 30 bis 40 Grad in 4, von 40 bis 50 Grad in 3 und über 50 Grad in 2 Doppelsätzen sorgfältig (gut zentrieren) beobachtet werden. 5. Die trigonometrischen Punkte und Beobachtungsseiten sind so zu wählen, daß die zu vermessende Farm in maöglichst gleichseitige Dreiecke zerlegt wird, sich überschneidende Seiten vermieden werden und jeder Winkel meßbar ist. Ist die zu vermessende Farm an eine bestehende Triangulation anzuschließen, so hat die Winkelbeobachtung derart zu erfolgen, daß eine eventuelle Ausgleichungsrechnung — vergl. hierzu Koordinatenberechnung C1 — möglich ist. 6. Die Beobachtung der Dreieckswinkel hat in zwei Doppelsätzen zu erfolgen, falls nicht nach Nr. 4 die Messung in 3 bzw. 4 Sätzen zu erfolgen hat. Der Widerspruch im Dreieck gegen 180 Grad darf nicht größer als 30“ sein. 7. Azimutbestimmung. Auf mindestens einem Dreieckspunkte einer für sich vermessenen Farm ist noch das Azimut einer Dreiecksseite gegen den magnetischen Norden oder (unter Berück- sichtigung der Abweichung der Magnetnadel) gegen den genäherten geographischen Meridian zu bestimmen. 8. Die Höhenmessungen, welche möglichst zahlreich auf verschiedenen Punkten einer Farm auszuführen sind, erfolgen mit Aneroidbarometern, welche, so oft sich eine Gelegenheit bietet, zu kontrollieren sind. 9. Werden die Grenzen durch natürliche Objekte, wie Wege, Wasserläufe, Gebirgs- kämme usw. dargestellt, so müssen die Grenzen zwischen den trigonometrisch bestimmten Eckpunkten ausgenommen werden entweder durch Polygon= oder Bussolenzug. Gebirgskämme sollen eigentlich in ihrer vielgestaltigen Form nicht Grenzen sein, sondern in solchen Fällen nur die gerade Linie. 10. Für die topographische Aufnahme der Farmen genügt im allgemeinen ein skizzen- haftes Eintragen der Wege, Flußläufe und Geländeformationen usw. Die diesbezüglichen Aufnahmen werden erleichtert und genügend genau durch Anschluß an die Dreieckspunkte, die zur Festlegung der Farmgrenzpunkte über die ganze Farm zerstreut sind. Auf die Aufnahme der Hauptwege und der Riviere, in denen Brunnen oder Dämme angelegt werden können, ist mehr Sorgfalt anzuwenden, diese können durch graphisches Einschneiden festgelegt und im Anschluß daran mit Bussole und Schrittmaß aufgenommen werden. Stellen, an denen Dämme gebaut werden können, oder ein Brunnenbau guten Erfolg verspricht, sind auf den den Vermessungsunterlagen beizufügenden Skizzen memtih zu machen. In diese Skizzen sind auch die nach Nr. 8 zu messenden Höhen schwarz ein- zuschreiben. B. Vermessungsunterlagen, welche den Kalserlichen Dermessungsämtern einzureichen sind. 4 Die gemachten Aufnahmen sind für jede Farm gesondert in einem Heft als deren Ver- E“ (Vermessungsschriften und Grenzbeschreibungen) zu vereinigen. Diese Akten müssen enthalten: 2•