W 802 20 die von Kinghorn und Yorke und von ihm selbst im Wild gefundenen Trypanosomen trotz der weitgehenden sonstigen Übereinstimmung nicht identisch mit dem Erreger der menschlichen Schlafkrankheit seien. Dies mußte nun natürlich experimentell be- wiesen werden und hierin lag die Hauptschwierig- keit der Untersuchungen. Das Trypanosoma Brucei (das über ganz Afrika verbreitete ge- wöhnliche Tiertrypanosoma), welches für eine Ver- wechslung in erster Linie in Betracht kam, läßt sich nämlich von dem Tryp. rhodesiense, dem Erreger der Schlafkrankheit, einzig und allein dadurch als artverschieden abgrenzen, daß das letztere außer für Tiere auch für den Menschen pathogen ist, während das Tryp. brucei aus- schließlich Tiere der verschiedensten Art krank zu machen vermag. Es ist daher zur Unter- scheidung dieser beiden Trypanosomenarten das Experiment am Menschen nötig: In zwei Versuchsreisen ließ Taute 32 bzw. 49 Glossinen (Tsetsefliegen), die mit den aus den Antilopen stammenden Trypanosomen infiziert waren, fünf Tage lang täglich an sich selbst, vor- her und nachher, aber auch an gesunden Hunden, Affen und Ziegen (als Kontrolltieren) Blut saugen. In einer dritten Versuchsreise injizierte sich Taute 2 cem Blut (gleich etwa 82 Millionen Trypano= somen) eines mit den strittigen Trypanosomen infzzierten Hundes subkutan; dieselbe oder eine geringere Dosis erhielten gleichzeitig sieben Kontroll- tiere unter die Bauchhaut gespritzt. In sämtlichen drei Versuchsreihen war das Resultat, daß die Kontrolltiere nach einer In- kubationszeit von drei bis sechs Tagen an Try- panosomiasis erkrankten und dann rasch zugrunde gingen, während der Mensch dauernd gesund und ohne jede Reaktion blieb. Die verimpften Try- panosomen waren somit als das Tryp. brucei und nicht als Schlafkrankheitserreger identi- fiziert. Damit war festgestellt, daß Trypanosomen in natürlich infiziertem Wild und in Haustieren nur dann mit Sicherheit als Erreger der Schlaf- krankheit angesprochen werden können, wenn sie sich als pathogen für den Menschen erweisen. Zweitens war damit der Beweis erbracht, daß das Wild und die Haustiere an der Ver- breitung der Schlaskrankheit zum mindesten nicht in dem von Kinghorn und Yorke ange- nommenen Umfange teilnehmen. Mit weitergehenden Schlüssen wird man sehr vorsichtig sein müssen. Denn man wird dem Wild eine Rolle als „Reservoir“ und damit auch als Verbreiter der Trypanosomen der Tiere (ins- besondere des Tryp. brucei, nanum, vivax) unter gewissen Verhältnissen sicher nicht absprechen können. Für die Verbreitung der Schlafkrankheit des Menschen dagegen war die Bedeutung des Wildes und der Haustiere von vielen Autoren beträchtlich überschätzt worden und man wird sich nach Tautes Untersuchungen in dieser Hinsicht wieder dem schon 1909 von Kleine und seinen Mitarbeitern vertretenen Standpunkt nähern müssen. Zum mindesten ist eine Propaganda für den sofortigen Abschuß allen Wildes im Interesse der Schlafkrankheitsbekämpfung, wie sie von vielen Seiten, zum Teil auch schon in den Parlamenten der Kolonialmächte, betrieben wird, nicht am Platze. Hier wird erst der Ausfall von kost- spieligen, sich auf viele Jahre erstreckenden und in der Natur anzustellenden Versuchen, wie sie von der englischen Regierung geplant sind, ab- zuwarten sein. Aber auch diese Versuche bieten, sollen sie einwandfrei sein, große Schwierigkeiten; hoffentlich bringen sie Klarheit. Der Militärbezirk Oabenge. Von Hauptmann v. Einsiedel. Der Militärbezirk Mahenge zerfällt in eine Anzahl Sultanate bzw. selbständige Jumben- schaften, deren einzelne Landschaften und Dörfer wiederum Unterjumben unterstehen. Die Einge- borenen bringen ihre kleineren Streitigkeiten zur Schlichtung vor ihr jeweiliges Oberhaupt, alle für sie wichtigeren Klagen vor das Stationsgericht. Politisch spielt keiner der hiesigen Sultane irgend- welche Rolle; der Einfluß, den sie auf ihre Leute haben, ist im allgemeinen gering. Durch den freien Verkehr mit Europäern, durch das Arbeit- nehmen auf Pflanzungen und an der Bahn sind die Leute selbständiger geworden und nicht mehr geneigt, sich wie ehemals von ihren Sultanen ohne weiteres vergewaltigen zu lassen. Früher erhoben die Sultane von Händlern und Kara- wanen Abgaben, ihre Jäger erbeuteten für sie Elfenbein, ihre Untertanen mußten für sie arbeiten. Mit Einsetzen einer immer intensiver werdenden Verwaltung wurden den Häuptlingen die Ein- nahmen beschnitten, durch das neueste Jagdgesetz ist auch ihre letzte größere Einnahmequelle, die Elefantenjagd, unergiebig geworden. Die Regierung verlangt von den Sultanen und Jumben Unterstützung in der Verwaltung; irgendeine nennenswerte Entschädigung für ihre Mühewaltung bekommen die Leute nicht, denn die wenigen Rupien, die an sie aus dem Fonds für Steuererhebung verteilt werden, fallen nicht ins Gewicht. Dem verstorbenen Kiwanga, der /den südwestlichsten Teil des Bezirks beherrschte, ist es zu danken, soweit der hiesige und der Nachbarbezirk in Frage kommen, daß der letzte