820 20 oder ganz unmöglich sein; der Kläger war z. B. bei seinem Ausscheiden aus dem Kolonialdienste bereits 52 Jahre alt. Die Ansicht des Beklagten führt dem- nach zu einer den Zielen des Gesetzes widersprechenden, unerträglichen Härte; wäre sie richtig, so würde gerade für die Angehörigen der Unterklassen des Soldaten- standes ein Übertritt in den Kolonialdienst wegen der Pensionsverhältmisse ausgeschlossen sein. die dem Wortlaut entsprechende Auslegung des *s 44 des Kolonialbeamtengesetzes ist mithin auch sachlich gerechtfertigt. Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. Lord Kltchener über Agvpten und den Sudan 1912.7) (Schluß.) Das mit Baumwolle bestellte Landgebiet be- trug im Berichtsjahr 1721815 Feddan (1 Feddan etwa — 42 bis 44 a) und zeigte eine Zunahme gegen das Vorjahr von 10 574 Feddan, die ganz auf Oberägypten entfallen. Die Ernte fiel früh und ließ einen den besten Vorjahren gleich- kommenden Ertrag erwarten, der auf 7 500 000 Zentner geschätzt wurde. Die Preise hielten sich nach einigen Schwankungen auf befriedigender Höhe. Der Anbau verteilt sich im wesentlichen auf sieben Baumwollarten, von denen die in Oberägypten fast ausschließlich angebaute Art, „Ashmouni“, mit der zweitgrößten Anbaufläche, in der Güte des Ertrages besonders befriedigte. Zur Reinerhaltung des Saatgutes wurde die Einfuhr anderer Arten in die Ashmonni bauenden Gebiete und umgekehrt gesetzlich verboten und damit der früher häufigen Vermischung der Arten vorgebeugt. Auch verteilt die Regierung in steigender Menge reines Saatgut bewährter Sorten aus dem Ertrage der Staatsgüter. Auf staatlichen Mustergütern, deren Anzahl verdoppelt wurde, wird der Anbau in mustergültiger Weise betrieben und gelehrt; ferner werden Versuche gemacht, um die Anbaumethoden zu verbessern. Eine Abordnung der internationalen Vereinigung der Baumwolle spinnenden und verarbeitenden Unternehmer bereiste das Land, gab Auskunft über die von den Spinnereien zu stellenden An- forderungen und nahm Kenntnis von den Schwierigkeiten des Anbaus. Besondere Auf- merksamkeit wurde der Herstellung reiner Strähnen der verschiedenen Arten gewidmet. Die Vereini- gung hat mit den Pflanzern dauernde Fühlung genommen. Untersuchungen über den Erfolg schwacher und starker Bewässerung haben gezeigt, daß sich je nach der Bodenbeschaffenheit verschiedene Me- thoden empfehlen; undurchlässiger Boden erfordert starke und seltene, leichterer häufige und schwache Bewässerung. Die Bekämpfung verschiedener Schädlinge, insbesondere des „Baumwollwurmes“ (cotton *½½) Val. „T. Nol. Bl.“ 1918, S. 705 f. worm), wurde mit voller Energie und gutem Erfolge durchgeführt. Mittels besonderer Be- amten wurde das Land systematisch überwacht, in den kritischen Zeiten, Juni bis August, alle Beurlaubungen aufgehoben und die Feier eines größeren religiösen Festes, des „Mulid“, nicht gestattet. Die Schulen wurden geschlossen, und das militärische Ersatzgeschäft wurde ausgesetzt. Die Strafen für Übertretungen der zur Be- kämpfung des „Baumwollwurms“ erlassenen Vor- chriften wurden erhöht, die Freiheitsstrafen mit Zwangsarbeit verbunden. Zu Gefängnis und Zwangsarbeit Verurteilte wurden in großem Um- ange zum Absuchen von Baumwollwurm und dessen Eiern verwandt. Sehr anregend wirkte es auf die Arbeitslust der Fellahin, wenn die wegen Vernachlässigung ihrer Felder Bestraften im Felde des Nachbarn arbeiten mußten. Schließ- lich wurde ein Gesetz zum Schutz der nühlichen Vogelarten erlassen. Der Erfolg dieser Maßregeln und der an- erkennenswerten Tätigkeit der Behörden war, daß das in diesem Jahre gerade sehr starke Auf- treten des Baumwollwurms der Ernte tatsächlich keinen Schaden getan hat. In der dritten Maiwoche erschien der Wurm in allen Teilen des Deltas. Seine Menge stieg erst allmählich bis Mitte Juni, dann außer- gewöhnlich stark bis in die erste Hälfte des Juli. In der dritten Augustwoche war der Schädling so gut wie verschwunden. Dieser plötzliche Abfall wird zum Teil einer unter ihnen auftretenden, von einem Einzeller verursachten Seuche zu- geschrieben, die in anderen Ländern Schmetter- lingslarven befällt, in Agypten aber noch nicht beobachtet worden war. — Der Baumwollwurm befiel 950 300 Feddan (830 000 im Vorjahre). Zu seiner Bekämpfung wurden 7 791 800 Arbeits- tage (7 500 000 im Vorjahre) aufgewandt. Von diesen waren von Amts wegen nur 45 200 gegen 89 700 im Vorjahre geleistet, ein Zeichen, daß die freiwillige Tätigkeit der Landbesitzer sich ge- steigert hat. In Unterägypten waren, die Kron- güter nicht gerechnet, während der schlimmsten Zeit des Anfalls täglich etwa 229 000 Personen an der Arbeit. „