W 857 20 habe ihn häufig geschlagen und ihm Lohnabzüge in Aussicht gestellt.) Aus Rache dafür habe er auf dem Marsche am 21. Juni den Plan gefaßt, seinen Herrn während der Mittagsruhe zu töten. Heinrich war sich wohl bewußt, daß ihm diese Tat das Leben kosten könnte. Aber er überlegte so: Ein Weißer ist nicht bei der Abteilung, und die Schwarzen werden mir schon glauben, wenn ich ihnen einen Selbstmord meines Herrn vor- täusche. Der Gefreite Ssoroma hat dann mit großer Umsicht gehandelt. Zwei Soldaten mit der Mel- dung entsandte er nach der nächsten Station Bumo, Hauptmann von Raven; den Körper des Ermordeten ließ er in Bettücher wickeln und barg ihn in einem aus Kisten hergestellten Sarge. Darauf marschierte er nach dem großen Dorf Kaitia am westlichen Longone und erwartete das Eintreffen eines Europäers. Er beerdigte den Ermordeten in Kaitia, umgab das Grab mit einem Zaun und erteilte dem Dorfhäuptling den Auftrag, die Grabstelle von Gras und Strauch- wuchs freizuhalten. Auch gab er den Dorfleuten einen Lohn in Tauschartikeln für die Instand- haltung des Grabes. Nach etwa zehn Tagen traf Hauptmann von Raven in Kaitia ein, nahm über die Vorgänge ein Protokoll auf und sandte die Abteilung sowie den Mörder unter Führung des Gefreiten Sso- roma nach Garua. Der Mörder wurde dem Residenten Haupt- mann Schwarz übergeben, der das gerichtliche Verfahren wegen Mordes gegen ihn einleitete. Am 25. Juli wurde durch ein unter dem Vorsitz des Residenten gebildetes Gericht das Todesurteil gegen Heinrich gefällt und bald danach voll- streckt. Der Nachlaß des Ermordeten ist aufgenommen und wird durch mich dem zuständigen Nachlaß- gericht übergeben werden.“ Die landwirtschaftliche Schule in Victoria. Über den Stand der Entwicklung der Schule berichtet das Gouvernement folgendes: Nachdem nunmehr zweijährige Erfahrungen vorliegen, hat sich die Notwendigkeit und Möglich- keit ergeben, die Angelegenheiten der Landwirt- *) Nach dem Urteil von Teilnehmern an einer ostafrikanischen Forschungsexpedition, der Dr. Houy als Zoologe und Arzt angehörte, erscheinen diese An- aben des Togodieners sehr unglaubwürdig. Dr. Houy at sich siets als ein ruhiger, besonnener Mensch ge- zeigt, der sein farbiges Personal stets wohlwollend und gerecht behandelte. schaftsschule an der Versuchsanstalt für Landes- kultur in Victoria endgültig zu regeln und durch eine Schulordnung (siehe Anlage 1) festzulegen. Vor dem Eintritt in die Schule schließt der Leiter der Versuchsanstalt als Bevollmächtigter des Gouvernements mit dem Vater oder Vor- mund des Schülers einen Vertrag (siehe An- lage 2). Der innere Dienst der Schule wird durch eine Hausordnung geregelt (siehe Anlage 3). Die bisher mit der Schuls gemachten Er- fahrungen sind recht günstig gewesen. Jedoch machte es bisher einige Mühe, Ersatz zu beschaffen. Um die Freudigkeit der Jungen zum Eintritt in die Schule zu heben, ist der dreijährige Lehrgang in einen zweijährigen umgewandelt worden. Der Lehrstoff wird sich auch in dieser Zeit bewältigen lassen. Auch die sichere Aussicht, nach Absolvierung der Schule eine geachtete, gut bezahlte Stellung im Dienste des Gouvernements zu erhalten, trägt in Zukunft sicherlich zur Erleichterung des Ersatz- geschäftes bei. Die bisher ausgebildeten Schüler haben überall Gutes geleistet, so daß ein Erfolg der Schul- ausbildung erkennbar ist. Es sind tätig: Je 2 Schüler als Gehilfen der beiden Baumwoll- versuchsstationen Kuti und Pittoa, je 2 bei den Kakaoinspektionen in Duala, Jabassi und Rio del Rey, 2 auf der Station Bamenda, 1 bei dem Bezirksamt Edea, 2 sind noch in Victoria, von denen einer als Gehilfe bei den Düngungs- versuchen verwendet wird. Auch Pflanzungen haben Schüler auf kurze Zeit zur Anlernung der Arbeiter im Kautschulzapfen erbeten. Die Schüler haben sich dort gleichfalls bewährt. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß sich die landwirtschaftliche Schule in Victoria bisher als sehr segensreiche Einrichtung erwiesen hat, und daß ihre weitere Tätigkeit für das Schutz- gebiet Gutes erhoffen läßt. # * Anlage 1. Schulordnung für die landwulrtschaftliche Schule in Victoria. §* 1. Zweck der Schule. Die landwirtschaftliche Schule in Victoria hat den Zweck, Eingeborene des Schutzgebietes Kamerun zu landwirtschaftlichen Gehilfen auszubilden. § 2. Leitung. Der Vorstand der Schule ist der Leiter der Versuchsanstalt, dem alle an der Schule tätigen Beamten unterstellt find.