882 der Kommissare in ihren Bezirken und in Eng- land. Auch werden Sprech= und Lesezimmer eingerichtet, um die Bevölkerung zu veranlassen, recht häufig ihren Kommissar um Rat zu fragen und ihm wichtige Einzelheiten mitzuteilen. Von Zeit zu Zeit gelingt es den Kommissaren, die Gesetzgebung ihrer Kolonie dahin zu beeinflussen, daß für den britischen Handel wertvolle Sonder- bestimmungen getroffen werden. Auch bewirken sie gelegentlich eine Vergebung von Lieferungen an britische Firmen. Schließlich äußert sich ihre den Korrespondenten übergeordnete Stellung noch darin, daß sie über diese die Aussicht führen und jährlich Handelsberichte für die gesamte Kolonie, für die sie bestellt sind, verfassen. Die Veröffentlichung wichtiger, den kolo- nialen Handel betreffender Mitteilungen erfolgt im „Board of Trade Journal-. Außerdem werden Circular letters an die in ein Register beim Commereial Intelligence Branch of the Board of Trade eingetragenen Firmen gesandt; auch werden gelegentlich besondere Ereignisse der Presse mitgeteilt, desgleichen den Handels- kammern zwecks Benachrichtigung ihrer Mit- glieder. Als besondere Druckschriften erscheinen die statistischen Übersichten sowie Zusammen- stellungen über Zollsätze. Anderungen der Zoll- sätze bringt das . Board of Trade Journals. Die geltenden Bestimmungen über Ursprungsbe- scheinigungen sind ebenfalls in besonderen Druck- werken erschienen. Eine übersicht endlich über die Organisation und Benutzbarkeit des amtlichen Nachrichten- dienstes gewährt ein von der Nachrichtenabteilung herausgegebenes Handbuch. Winke für Gläubiger bel Konhursen in Dortugiesisch- Ostafrika (Kolonie Mozombique). Das in Portugiesisch-Ostafrika geltende Konkurs- recht at das gleiche wie im Mutterlande. r Konkurseröffnungs-Beschluß wird aurch Ansch e- an der Tür von Gericht, Wohn= und Ge- schsftshorngern des Gemeinschuldners, insbesondere auch im Amtsblatt auszugweise veröffentlicht. Da es in Portugiesisch-Ostafrika drei gesonderte Verwaltungs= gebiete gibt, so erscheinen in Portugiesisch- Hltafrika auch drei verschiedene Amtsblätter. Es sind dies das in Lourenco Margques erscheinende „ Boletim Offfcial da Prorincia de Moçgambique= für die unter unmittel- barer staatlicher Verwaltung stehenden Gebiete von Portugiesisch-Ostafrika, ferner das in Beira erschei- nende -Boletim do Gorverno do Territorio da Com- Panhia de Moçambique- 7 das Wonzessionsgebeet der Companhia de Mogambique, endlich das in Port Amelia erscheinende -Bolctim daà Companhia do Nyassa“ für das Konzessionsgebiet der Companhia do Nhassa. Der Konkurseröffnungs-Beschluß bezeichnet die vom Gerichte bestimmte Frist zur Anmeldung von Forderungen. die nicht unter 30 und nicht über 90 Tage etragen darf. Die Forderungen sind anzumelden mittels eines sogenannten „ Requcrimento-, welches nicht an den Verwalter, jondern. an den Richter (#uiz do- dureito civil c commercial) des betreffenden Gerichts- bezirks (Comarca), also für Lourenco Marques an den „Juiz do direito civil e commercial da Comarca de Lourengo Marques= richten ist. Das Requeri- mentor ist eine in portugiesischer Sprache Kleichzeitig der Gläubiger Umstände der Forderungen von Belegen, Zeugenliste noch vorzubringender Be- die Nachbringung einer unter Umständen eine an- unter für die Aumeldung V ersichtlichen Gläu- unterbliebene zur Anmeldung festgesetzten Frist, Ablauf der Frist werden brauchen. oder nachher in ein Vergleich Gesetze vorge- vom oder oder unter in neu das ander- For- viele Jahre sich in Lourengo lieber eine deutschen die auf kurzen Fristen, angemeldeter Forderungen, licher Anzeigen usw. lassen schlossen erscheinen, daß der land aus seine Interessen Erfolg schützt. ausge- von Deutsch- Aussicht auf Eronnung der Eisenbahnstreche George —Oudtshoorn (Südafrika). Am 6. August 1918 ist die Eisenbahn zwischen den Orten George und Oudtshoorn eröffnet worden. Oudtshoorn ist ein sehr bedeutender Mittelpunkt für