W 1029 2 Boden mit sich bringt. Wie jetzt wohl allgemein angenommen werden darf, erfolgt die Infektion von der Haut aus; die reifen Larven gelangen nach dem Eindringen durch die Haut, namentlich der nackten und rissigen Fußsohlen der Neger in die Lymphkapillaren oder Hautvenen und von da aus durch das Herz in die Lungen und weiter durch die Bronchien, den Kehlkopf, Osophagus in den Magen und Darm. Die Infektion durch das Trinkwasser spielt nicht die Rolle wie die Bodeninfektion. Zwar halten sich die Larven im Wasser mehrere Monate insektionsfähig, sie sinken aber infolge ihrer Schwere zu Boden, so daß fie erst beim Aufrühren des Wassers an die Oberfläche gelangen. Außerdem können aber auch durch unsaubere Lebensmittel oder durch unreine Hände die Larven in die Mundhöhle gebracht werden. Die ersteren kommen weiter insofern in Betracht, als die Larven infolge ihrer Beweglichkeit an den Gräsern und am niedrigen Gesträuch in die Höhe kriechen und bei dieser Gelegenheit auch beim Vorübergehen ab- gestreift werden und so in die Haut gelangen. Sicher kommt aber auch den beschmutzten Kleidern der Eingeborenen eine nicht zu unter- schätzende Bedeutung bei der Übertragung der Krankheit zu. Ferner sind namentlich auch die Waschstellen, wo ebenfalls der Boden lange Zeit feucht bleibt, eine Infektionsstätte für die Wurm- krankheit. Von diesen Grundsätzen ausgehend, bewegen sich die Bekämpfungsmaßregeln in erster Linie auf hygienischem Wege. Medikamentöse Mittel, namentlich auch das Thymol, haben nur vor- Übergehende Bedeutung und lassen in schweren Fällen fast ausnahmslos im Stich. Auf den Pflanzungen und größeren industriellen Betrieben ist es durchaus notwendig, daß die Leiter der Pflanzungen oder sonstiger Unternehmungen mit den Arzten zusammenarbeiten und einheitlich gegen die Seuche vorgehen. Auf einigen Pflanzungen des Lindibezirks ist es durch die Umsicht der Leiter gelungen, mit streng durchgeführten hygienischen Maßnahmen die Zahl der Kranken und Wurm- träger in wenigen Jahren um die Hälfte zu ver- kleinern. In erster Linie trugen dazu bei die Herstellung von geräumigen Wohnhütten für die Arbeiter und deren Familien, die gegen das Ein- dringen von Regen und auch sonst gegen Feuchtig- keit hinreichend geschützt worden waren. Weiter kam dazu als wesentlicher Faktor für die Be- kämpfungsmaßnahmen die Anlage zweckmäßiger Aborte sowohl in der Nähe der Wohnhäuser der Eingeborenen als auch in der Nähe der Betriebe. Bei der Anlage der Abortanlagen bei den F briken wird in der Regel den Sitten der Ein- geborenen zu wenig Rechnung getragen. Auch hier empfehlen sich kleinere Aborte für zwei oder höchstens drei Personen, die am besten aus- zementiert sind. Aborte für eine größere An- zahl von Leuten werden, auch wenn sie mit Trennungswänden versehen sind, nur ungern und selten benützt. Für jedes Wohnhaus wird zweck- mäßig ein besonderer Abort im geschlossenen Hof errichtet, der durch Strohbedachung und durch Seitenwände gegen Witterungseinflüsse geschützt ist. In dieser Beziehung können die Anlagen der Wohnhütten auf einer Pflanzung in der Nähe von Lindi geradezu als mustergültig bezeichnet werden. Hier sind je vier Häuser für Eingeborene in den Ecken eines mit Stacheldraht umgebenen Gevierts mit festen Lehmwänden und dichtem Strohdach errichtet. Eine jede Hütte ist für den Aufenthalt einer Familie berechnet. Jedes Quadrat ist durch Wände in vier gleiche Teile geteilt, so daß also jede Familie ein Viertel der- selben als geschlossenen Hof benutzen kann. Am hinteren Ende des Hofes sind die Aborte in der Weise angelegt, daß sie nur von den zu dem be- treffenden Haus gehörigen Eingeborenen benutzt werden können. Die Aborte sind aus Lehm- wänden aufgeführt, tragen ein dichtes Strohdach, die Grube ist 1½ bis 2 m tief, und außerdem sind sie durchweg geräumig und hell. Von Zeit zu Zeit werden die Aborte durch besondere Auf- seher auf die Reinlichkeit untersucht und bei Be- schmutzung die Bewohner der betreffenden Häuser zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine zeitweise Desinfektion der Aborte ist an- gezeigt bei gemeinschaftlichen Latrinen in der Nähe von Arbeitsstellen der Fabriken (Zimmereien, Sisalentfaserung u. dgl.). In diesem Falle eignet sich zum Desinfizieren am besten Kalkmilch, die ja an der Küste auch leicht zu beschaffen ist, auch empfiehlt es sich hier sowohl die Abortgrube als das Falloch mit Zement auszumauern. Jedenfalls aber müssen die Gruben tief genug, mindestens aber 2 m tief, ausgeschachtet sein. Die Des- infektion mit Kalkmilch hat am besten jede Woche einmal zu erfolgen. Eine strenge Scheidung der größeren gemein- schaftlichen Aborte für Männer und für Frauen ist selbstverständlich. Bei Arbeiten auf den Pflanzungen, wo Aborte nicht angelegt werden können, ist es notwendig, daß jeder einzelne Mann beim Austreten seine Fäkalien mindestens 30 cm tief vergräbt, indem er mit einer Hacke ein Loch von etwa 30 bis 40 em Tiefe gräbt und dieses nach der Defäkation wieder reichlich mit Erde bedeckt. Da auch die Lagerplätze an den Karawanen- straßen durch Träger und Arbeiter, die entweder zur Küste wandern oder von da nach Hause zurückkehren, mit Ankylostomen verseucht werden, 2#